bfai - Bundesagentur für Außenwirtschaft
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zur Startseite Datenbankdetails Datenbank: Länder und Märkte Titel: Lohn- und Lohnnebenkosten - Mexiko Datum: 17.06.2008 Land: Mexiko Produktkategorie: Broschüren Ihr Ansprechpartner in der bfai: Herr Janetzke, Ruf: 0221/2057-255 Lohn- und Lohnnebenkosten - Mexiko México D.F. (bfai) - Für Mexiko wird 2008 ein durchschnittlicher nominaler Lohnzuwachs von 4,7% prognostiziert. Mexikos Arbeitsmarkt zeichnet sich unter anderem durch einen hohen informellen Sektor aus. Eine Besonderheit ist die große Diskrepanz zwischen den tariflichen Basislöhnen und den tatsächlichen Gesamtlohnkosten. Der Grund sind umfangreiche Sozial- und Zusatzleistungen. Weitere Informationen unter www.bfai.de Datenbank Länder und Märkte. Verfasser: Ullrich Umann, bfai - México D.F. (Mai 2008) Allgemeines zum Arbeitsmarkt Mexiko stellt nach Brasilien den zweitgrößten Arbeitsmarkt in Lateinamerika. Im erwerbsfähigen Alter sind 46,6 Mio. Mexikaner. Die offizielle Arbeitslosenrate von 3,8% (3,7% bei Männern und 3,9% bei Frauen, Stand März 2008) erscheint sehr niedrig, da sie im krassen Kontrast zu den zahlreichen Stellengesuchen steht. Alljährlich kommen tausende, oftmals junge Wanderarbeiter aus den südlichen Bundesstaaten in die Landeshauptstadt Mexiko-Stadt oder in den industriell entwickelten Norden. Sie sind auf der Suche nach Arbeit im Baugewerbe oder nach einer Stelle in einer der unzähligen exportorientierten Montagefabriken (Maquila) endlang der Grenze zur USA. Die offizielle Arbeitsmarktstatistik überrascht umso mehr, da amtlicherseits ebenfalls von über 2 Mio. nicht registrierten Erwerbstätigen gesprochen wird, die sich ihren Lebensunterhalt mit einfachen Tätigkeiten, oftmals im Handel oder im Dienstleistungsbereich, verdienen. Diese “selbstständig” Arbeitenden zahlen keine Steuern, können dadurch aber auch keinerlei Sozialleistungen vom Staat erwarten. Das Institut zur Erforschung der Wettbewerbsfähigkeit IMCO (www.imco.org.mx) kam nach Auswertung von Daten der Sozialversicherungsbehörde IMSS (www.imss.gob.mx) zu der Schlussfolgerung, dass bis zu 61% der berufsfähigen Bevölkerung dem informellen Sektor zuzurechnen seien. Dies wären 28,4 Mio. Mexikaner, darunter 60% Frauen. Doch weichen die statistischen Angaben, je nach Quelle, erheblich voneinander ab. Die Konföderation der Handelskammern CONCANACO (www.concanacored.com) gibt die Quote der informell Beschäftigten an der arbeitsfähigen Bevölkerung abweichend mit 28% an. Demnach gehen 13 Mio. Personen einer nicht registrierten Beschäftigung nach. Die Internationale Arbeitsorganisation ITO nennt wiederum eine Dunkelziffer von 25,5 Mio. informell Beschäftigten. Mexikos Hochschulen bilden für die Belange des Landes grundsätzlich genügend Fachleute aus, auch studieren sozial besser gestellte Mexikaner in den USA oder in Drittländern, doch geht gleichzeitig von den USA sowie von Kanada ein erheblicher Abwanderungssog auf leistungsfähige Absolventen aus. Einkommens- und Karrieremöglichkeiten erweisen sich dort in einigen Fällen als besser. Somit stehen deutsche Niederlassungen in Mexiko bei der Personalrekrutierung, insbesondere im Fall offener Stellen im mittleren und gehobenen Management, aber auch bei Technikern und Ingenieuren, im offenen Wettbewerb innerhalb der nordamerikanischen Freihandelszone. In der Konsequenz liegen die Gehälter in den genannten Personalkategorien nur wenig unter westeuropäischem Niveau. Dagegen öffnet sich die Einkommensschere für einfache Tätigkeiten in der Verwaltung oder für manuelle Arbeiten weit nach unten. Diese starke Polarisierung der Einkommensverhältnisse wird in Fachgremien heftig kritisiert. Allgemeine Arbeitsmarktdaten Bevölkerung (in Mio.) Erwerbspersonen (Bevölkerung älter als 15 und jünger als 65 Jahre) ( in Mio.) Arbeitslosenquote, offizielle (in %) Analphabetenquote (in %) Hochschulabschluss 1) (in %) durchschnittliche Wochenarbeitszeit ( in h) Stand 2007 106,7 47,1 3,782) 8,4 15,9 44 1) bezogen auf die Altersgruppe der 15 bis 64jährigen. Bei den 25 bis 34jährigen liegt der entsprechende Wert bei 19%. Der OECD-Durchschnitt (25 bis 64 Jahre) liegt bei 24% 2) Stand März 2008 Quelle: INEGI, Secretaría del Trabajo y Previsión Social, OECD, Informe del Gobierno, American Chamber, México, D.F., 2007 Zwar besteht für einfache Tätigkeiten ein Überangebot an Stellensuchenden, doch macht sich das Fehlen einer dualen Berufsausbildung in diesen Fällen besonders bemerkbar. Bei der Besetzung offener Stellen in der Verwaltung oder im Produktionsprozess stehen die Personalvorstände vor dem Dilemma, sich für einen überqualifizierten Hochschulabsolventen oder einen ungelernten Kandidaten entscheiden zu müssen. Niedergelassene deutsche Großunternehmen wie VW, Bayer oder Siemens bilden die Facharbeiter aus diesem Grund selber aus. Unter den offiziell gemeldeten Arbeitssuchenden sind Personen mit Fachhochschul- und Hochschulausbildung mit 37,0% (Stand März 2007) übermäßig stark vertreten, gefolgt von Abiturienten ohne Studium mit 35,8%. Einen Schulabschluss nach acht Klassen wiesen 18,9% der Arbeitssuchenden aus. Die Quote mit weniger als acht Jahren Schulausbildung ist mit 8,4% gering. Allerdings meldet sich diese Gruppe nur selten bei staatlichen Stellen, um eine Anstellung vermittelt zu bekommen. Zur Besetzung von Spitzenpositionen in Unternehmen, wenn die Rekrutierung überhaupt vor Ort stattfindet, werden Personalberatungsunternehmen bemüht. Zu Beginn der Personalsuche sollten drei bis vier Angebote verschiedener Headhunter eingeholt werden. Gute Aussichten haben Auftraggeber immer dann, wenn Personalberater Garantien übernehmen. An Honorar für professionelle Personalvermittlungen fallen 20 bis 50% des Jahresgehalts an, das für den neuen leitenden Mitarbeiter eingeplant ist. Zunehmend findet die Personalsuche über spezialisierte Portale im Internet, wie zum Beispiel www.bumeran.com.mx statt. Hierrüber können Stellen auf allen Hierarchiestufen neu besetzt werden, jedoch fehlt die Überprüfung der Kandidaten durch professionelle Personalvermittler. Nachteilig für die Entwicklung des formalen Arbeitsmarktes wirkt sich die rigide Arbeitsgesetzgebung aus, insbesondere wenn sich ein Unternehmen von einem Mitarbeiter wieder trennen muss oder möchte. In Folge halten sich Firmen mit der Vergabe von Dauerarbeitsverträgen eher zurück. Gegenwärtig entstehen noch die meisten neuen Arbeitsstellen im Baugewerbe mit Anteilen an den Gesamteinstellungen von 23%, gefolgt vom Dienstleistungsbereich und dem Handel (21%), dem produzierenden Gewerbe (20%), den Sektoren Transport und Telekommunikation (19%) sowie der Land- und Fischwirtschaft (17%). Eine Reform der Arbeitsgesetzgebung ist nach Ansicht einschlägiger Fachkreise aus dem In- und Ausland überfällig. Ob der konservativen Regierung Calderón diese von ihr ebenfalls gewollte Reform gelingt, ist bei dem derzeitigen parlamentarischen Kräfteverhältnis nicht vorhersehbar. Als ein erster Erfolg kann die im März 2007 durch das Parlament bestätigte Reform des Sozialversicherungssystems für Staatsangestellte (ISSSTE) gewertet werden, mit der ein Bankrott dieser Institution abgewendet wurde. Löhne und Gehälter Die durchschnittlichen Reallohnzuwächse wurden in den letzten Jahren durch Preissteigerungen auf Waren des täglichen Bedarfs fast beziehungsweise sogar völlig nivelliert. Deutlich wird dies unter anderem an der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes um 3,9%, die im Dezember 2006 vom Parlament beschlossen wurde, bei einer im gleichen Jahr erfolgten Steigerung des Verbraucherpreisindexes um 4,2%. Gemäß der Unternehmensberatung Hewitt sind die Löhne 2007 nominal im Durchschnitt um 5,0% gestiegen, wobei die Inflation offiziell 3,8% betrug. Für 2008 sagt Hewitt einen durchschnittlichen nominalen Lohnzuwachs von 4,7% voraus und die Inflationsprognose liegt laut Universalbank Banamex bei 3,5%. Mit dieser Steigerungsrate der Löhne läge Mexiko in Lateinamerika nach Brasilien, Chile, Argentinien und Venezuela auf dem fünften Platz. Wie Hewitt weiter mitteilte, ziehen die Durchschnittseinkünfte von Führungskräften 2008 um 4,7% an, für mittleres Führungspersonal werden Zunahmen von 4,9% und für Hilfskräfte und manuelle Tätigkeiten von 4,6% erwartet. Die Entwicklung beim Mindestlohn gilt als Barometer für Tarifabschlüsse in vielen Branchen. Arbeitsminister Javier Lozano Alarcón rief die Gewerkschaften zu zurückhaltenden Lohnforderungen auf, um die Zukunft vieler Unternehmen sowie den Produktionsstandort Mexiko in einer sich globalisierenden Welt nicht zu gefährden. Eigens treffen sich im regelmäßigen Abstand Arbeitsgruppen aus Vertretern der Ministerien Arbeit, Wirtschaft und Landwirtschaft sowie der gewerkschaftlichen Dachverbände. Diskutiert werden Fragen der Preis- und Lohnentwicklung mit dem Ziel, den sozialen Frieden zu erhalten. Doch sind Gewerkschaften, die vor allem in der öffentlichen Verwaltung und in den einflussreichen Staatskonzernen starke Positionen besetzen, nicht bereit, sich von der Regierung beeinflussen zu lassen. Aktuell fordern sie den Ausbau der bereits weit gefächerten sozialen Zusatzleistungen wie Schulstipendien für Kinder von Gehaltsempfängern, Produktivitätsboni, Transportzuschüsse, Zuschüsse zum Mittagessen sowie Weiterbildungskurse. Aus den umfangreichen Zusatzleistungen resultiert der große Unterschied zwischen den tariflich ausgehandelten Basislöhnen und den tatsächlich anfallenden Gesamtlohnkosten. Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatslöhne 1) nominal (in mex$) nominal (in US$) nominale Veränderung (in %) 2) reale Veränderung (in %) 2) 2004 7.508 715,27 7,6 2,9 2005 7.943 756,72 5,8 2,5 2006 8.268 787,75 4,1 -0,1 2007 8.957 842,06 3,9 -0,3 1) einfacher Durchschnittswert der Sektoren Industrie, Handel, Baugewerbe und Maquiladora; 2) gegenüber Vorjahr, bezogen auf Landeswährung Quelle: INEGI, Secretaría del Trabajo y Previsión Social (STPS), México, D.F., ILO, Berechnungen der bfai Wie die Internationale Arbeitsorganisation ILO in ihrem Bericht zu Lateinamerika und für die Karibik herausstellte, sind die mexikanischen Nominallöhne 2006 um 4,1% gestiegen. Doch ist diese Zunahme nach Meinung der ILO vor dem Hintergrund eines BIP-Wachstums von 4,7% und den Lohnsteigerungen in anderen Ländern der Region äußerst moderat ausgefallen. Am dynamischsten entwickelten sich die Nominallohnsteigerungen im Bergbau mit 5,9%, gefolgt von den Eisenbahngesellschaften sowie der Metallund Hüttenindustrie mit 5,3%. Am unteren Rand blieben die Angestellten von Fluggesellschaften mit 2,9%, Sozialarbeiter und medizinisches Personal mit 3,5% sowie Lehrer mit 3,9%. Eine Befragung unter 290 Unternehmen, durchgeführt durch AON Intergamma, hat ergeben, dass sich die Nominallohnsteigerungen 2007 zwischen 4,5 und 5,0% bewegten. Die Hauy Group nennt Zuwächse von rund 4,5% und Towers Perrin von 4,6 bis 4,8%. Die Lohnzahlungen unterscheiden sich aber nicht nur hinsichtlich der Branchen, sondern auch gemäß der Unternehmensgröße. Da der Übergang zwischen Kleinbetrieben und dem informellen Sektor in vielen Fällen fließend ist, werden hier die geringsten Löhne ausgezahlt. Weiterhin sind regionale Unterschiede erkennbar. So werden in Mexiko-Stadt (Bundesstaaten México, D.F. und Estádo de México) höhere Löhne gewährt als im Rest des Landes. Der Grund dafür ist, dass in der Landeshauptstadt eine große Unternehmensdichte vorliegt und auf der Angebotsseite qualifizierte Arbeitskräften, insbesondere mit Deutschkenntnissen, relativ knapp geworden sind. Über dem Landesdurchschnitt liegen aus gleichem Grund ebenfalls die Löhne in den dicht besiedelten zentralmexikanischen Regionen, etwa in Querétaro, sowie im industriell entwickelten Norden. Unter den nördlichen Bundesstaaten weißt Nuevo León, vor allem der Ballungsraum Monterrey, das breiteste Angebot an qualifizierten Fachkräften und Hochschulabsolventen auf. Für Geschäftsführer und Stellvertreter liegt aber wiederum das Durchschnittseinkommen in Monterrey im Landesvergleich, ebenfalls wegen der hohen Unternehmensdichte sowie zusätzlich wegen der strategisch günstigen Lage zum US-Markt, am oberen Rand. Durchschnittliche Stundenlöhne für manuelle Tätigkeiten nach Industriebranchen (US$ pro Arbeitsstunde) Industriebranche Gesamt Getränke, Nahrung, Genuss Textil, Bekleidung Holzverarbeitung Papier Chemie, Petrochemie, Kunststoff Nichtmetallische Mineralien Metallerzeugung Metallverarbeitung, Maschinen, Anlagen Andere 2004 2,5 2,4 1,9 1,7 2,4 2,9 2,6 2,8 2,8 1,8 2005 2,7 2,6 2,1 1,9 2,6 3,1 2,9 3,1 3,0 2,1 2006 2,9 2,7 2,2 2,0 2,7 3,3 3,1 3,3 3,1 2,1 2007 3,2 2,9 2,2 2,1 2,8 3,2 3,3 3,5 3,2 2,3 Quelle: statistisches Amt INEGI, México, D.F., 2008 Ausländischen Firmenniederlassungen zahlen in der Regel besser als mexikanische Unternehmen. Zwar sind Firmen aus dem Ausland nicht dazu verpflichtet, doch entwickeln gut qualifizierte Mitarbeiter im mittleren und gehobenen Management eine gewisse Erwartungshaltung an eine europäische oder US-amerikanische Firma. Je höher die Hierarchieebene, desto größer ist auch der Anteil von Zusatzleistungen und Privilegien am Gehalt. Den Wettbewerb um die besten Führungskräfte tragen Unternehmen nicht zuletzt über diese flexiblen Gehaltsanteile aus. Bruttomonatslöhne nach ausgewählten Positionen Position Geschäftsführer/-in einer größeren Niederlassung Geschäftsführer/-in einem kleinen bis mittleren Unternehmen Vertriebsleiter/-in Ingenieur in verantwortungsvoller Position 2007 (in mex$) 1) 2007 (in US$) ab 230.000 ab 21.500 90.000 - 230.000 8.500 - 21.500 25.000 - 60.000 25.000 - 60.000 15.000 - 20.000 (max. Werte bis Sekretär/-in mit Fremdsprachenkenntnissen 35.000) Sekretär/-in 9.000 - 15.000 Facharbeiter/-in 5.000 - 10.000 (max. 15.000) Buchhalter/-in (keine Führungsposition) 15.000 - 20.000 1.200 - 3.500(das heißt bis zum Ungelernte Arbeitskraft Dreifachen des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns) 2.500 - 5.600 2.500 - 5.600 1.400 - 1.900 (max. Werte bis 3.200) 840 - 1.400 470 - 930 (max. 1.400) 1.400 - 1.900 110 - 330 *) Rundung nach Umrechnung, 1) 1 Euro=16,504 mex$), Quelle: Boege & Business, Personalberatung Mexiko Prämien, Provisionen und Zusatzleistungen Das Arbeitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber in Mexiko zu jährlichen Erfolgsbeteiligungen der Arbeitnehmer in Höhe von 10% am Gewinn vor Steuern. Die Hälfte davon wird entsprechend der geleisteten Arbeitstage verrechnet, der Rest gemäß der Basislohnhöhe ausgeschüttet. Die Geschäftsleitung und leitende Angestellte sind von dieser gesetzlichen Gewinnbeteiligung ausgenommen. Ausnahmen gibt es jedoch für Neugründungen. Einige Unternehmen zahlen ihren Mitarbeitern Boni für Pünktlichkeit, Leistung und/oder Produktivität. Provisionen sind vor allem im Vertrieb üblich, ihre Höhe schwankt je nach Branche. Die US-Handelskammer American Chamber ermittelte 2006 Schwankungen zwischen 0,2 und 50,0%. Hier besteht für Arbeitnehmer ein großer Verhandlungsspielraum, genau wie bei der Erfolgsbeteiligung des Managements. Auf der Ebene der Bereichsleiter und Geschäftsführer sind Jahresboni und Beteiligungen sogar die Regel. Auf der Führungsebene besteht ein breites Spektrum von Zusatzleistungen, die vom Dienstwagen über die Bezahlung einer zusätzlichen privaten Kranken-, Renten- oder Lebensversicherung oder der Übernahme des Schulgeldes für die Kinder bis zu Einkaufsgutscheinen und kostenlosem Kantinenessen reicht. Je nach Unternehmen kommen auch einfache Angestellte in den Genuss privater Zusatzversicherungen. Der Anteil von Zusatzzahlungen an der Gesamtvergütung nimmt tendenziell zu. Nach einjähriger Betriebszugehörigkeit haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub. Zusätzlich erhalten sie Urlaubsgeld in Höhe von 25% eines Wochenlohnes. Zum 20.12. jedes Jahres besteht darüber hinaus Anrecht auf ein 13. Gehalt (aguinaldo), dessen Höhe mindestens dem Lohn von 15 Tagen entsprechen muss. Die mexikanische Gesetzgebung gewährt relativ weitgehenden Schutz für Mütter. Frauen in der Schwangerschaft ist das komplette Gehalt zu zahlen, auch wenn sie nicht mehr voll einsatzfähig sind. Sie dürfen nicht entlassen werden und sind von schwerer oder gesundheitsgefährdender Arbeit zu befreien. Der obligatorische Mutterschaftsurlaub setzt sechs Wochen vor der Geburt ein und endet sechs Wochen danach. Zahlreiche Arbeitgeber überweisen für ihre Mitarbeiter einen monatlichen Betrag auf ein zum Jahresende wieder aufzulösendes Sparkonto, um ihnen ein steuerfreies Zusatzeinkommen zu ermöglichen. Für Fachund Führungskräfte liegt der durchschnittliche monatliche Beitrag bei 11% des Gehalts. Per Gesetz ist die Höhe auf 13% des Basislohns (im Districto Federál etwa 1.788 US$) limitiert. Sozialversicherungsbeiträge In Mexiko besteht eine teils deutliche Diskrepanz zwischen den gesetzlich festgeschriebenen Sozialabgaben (inklusive Lohnsummensteuer von 2%), die von der deutsch-mexikanischen IHK, CAMEXA (www.camexa.com.mx) mit 37,9% veranschlagt werden und den tatsächlichen durchschnittlichen Lohnnebenkosten, die das Zentrum für Wirtschaftsstudium der Privatwirtschaft CEESP (www.cce.org.mx/ceesp) auf 59,3% schätzt. Die Basis für diese Abweichung stellen hauptsächlich die sonstigen Lohnzusatzleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, die sich auf 21 bis 22% des Bruttolohns belaufen. Diese Diskrepanz kann je nach Hierarchieebene auch noch um einige Prozentpunkte höher ausfallen, da Führungskräfte nicht selten Zusatzleistungen beanspruchen und diese auch durchsetzen. Sozialversicherungsbeiträge 2006 (in % der Bemessungsgrundlage)* Rentenversicherung Krankenversicherung (auch Mutterschaft) Altersarbeitslosenhilfe Arbeitsunfallversicherung Berufsunfähigkeits- u. Lebensversicherung Kinderversorgung Arbeiterwohnungsfonds (INFONAVIT) Lohnsummensteuer Gesamt Arbeitgeber 2,00 22,61 3,15 0,38 1,75 1,00 5,00 2,00 37,89 Arbeitnehmer 1,67 1,13 1,13 0,63 3,43 *) inklusive Lohnsummensteuer Quelle: CAMEXA, México, D.F. Arbeitsrecht Gesetzliche Regelung auf einen Blick Vergütung Mindestlohn Wochenarbeitszeit zulässige Überstundenzahl gesetzliche Feiertage Urlaubsanspruch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Wird durch Manteltarifverträge (contrato ley), Betriebsverträge (contrato colectivo de trabajo) oder individuelle Arbeitsverträge (contrato individual de trabajo) geregelt 50,57 mex$/Tag 1) 48 Stunden 9 Stunden pro Woche 8 Tage 2) 6 bis 20 Werktage (je nach Betriebszugehörigkeit) 1 bis 3 Krankheitstage: durch Arbeitgeber (100% der Vergütung), ab 4. Tag durch die Sozialversicherung (60%) 3) 1) für geographische Region A, Regionen B und C liegen darunter); 2) zusätzliche Feiertage im Fall von Wahlen; Arbeitgeber können freiwillig zusätzliche Feiertage gewähren (Karfreitag, Heiligabend (24.12.), Ibero-Amerika-Tag (12.10.); 3) Angaben für Krankheitsfall, der nicht aus einem Arbeitsunfall resultiert. Die Sozialversicherung übernimmt den Ausgleich bis maximal 52 Wochen. Danach ist eine einmalige Verlängerung um 26 Wochen möglich (Art. 96 und 98 “Ley del Seguro Social”) Rechtsgrundlagen Das mexikanische Individual- und Kollektivarbeitsrecht ist im Wesentlichen geregelt im Bundesarbeitsgesetz (Ley Federal del Trabajo,LFT; eine aktualisierte und konsolidierte Fassung kann im Internet abgerufen werden unter www.diputados.gob.mx/LeyesBiblio/index.htm Im Rahmen der nordamerikanischen Freihandelszone gilt seit 1994 das “North American Agreement on Labor Cooperation” (NAALC). Dieses Abkommen zwischen Kanada, Mexiko und den USA ermöglicht es durch Personen oder Organisationen der beteiligten Länder beim “National Administrative Office” (NAO) die Beachtung arbeitsrechtlicher Bestimmungen in einem anderen Unterzeichnerstaat einzufordern. Das NAALC bevorzugt dabei kooperative Lösungen. Theoretisch kann aber die betreffende Regierung zur Durchsetzung der eigenen Gesetze verpflichtet werden. Gegen mexikanische Unternehmen sind Verfahren vor allem nach Eingaben aus den USA eröffnet worden. Vertragsabschluss Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit diese durch Gesetz oder Tarifvertrag nicht zwingend festgelegt sind. Beschäftigungsverträge unterliegen keiner Schriftform, können also mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden (Art. 20 LFT). Besteht weder ein schriftlicher Arbeitsvertrag noch ein anzuwendender Kollektivvertrag, so sind die Arbeitsbedingungen schriftlich in zweifacher Ausfertigung zu fixieren, wobei jeder der Parteien eine Ausfertigung auszuhändigen ist (Art. 24 LFT). Ein solcher Vertrag hat gemäß Art. 25 LFT folgende Angaben zu enthalten: - Name, Staatsangehörigkeit, Alter, Geschlecht, Personenstand, Wohnsitz von Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Nombre, nacionalidad, edad, sexo, estado civil y domicilio del trabajador y del patrón); - Angaben darüber, ob es sich um ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt (si la relación de trabajo es por obra o tiempo determinado o tiempo indeterminato); - Beschreibung der auszuführenden Tätigkeit (el servicio o servicios que deban prestarse, los que se determinarán con la mayor precisión posible); - Ort/Orte, an denen die Arbeit zu erbringen ist (el lugar o los lugares donde debe prestarse el trabajo); - Arbeitszeit (la duración de la jornada); - Betrag und Zahlungsweise des Arbeitsentgeltes (la forma y el monto del salario); - Zahlungstag und -ort des Arbeitsentgeltes (el día y el lugar de pago del salario). Die Verträge sind nach Art. 35 Satz 2 LFT grundsätzlich unbefristet abzuschließen. Eine Befristung kann nach Art. 37 LFT zum Beispiel dann vorgesehen werden, wenn die auszuübende Tätigkeit ihrer Natur nach befristet ist (cuando lo exija la naturaleza del trabajo que se va a prestar) oder ein vorübergehend abwesender Arbeitnehmer durch einen anderen ersetzt werden muss (cuando tenga por objeto substituir temporalmente a otro trabajador). Eine Probezeit ist gesetzlich nicht geregelt, wenngleich in Verträgen häufig ein Zeitraum von 30 Tagen vereinbart wird. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf Art. 47 I LFT, wonach sich der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer innerhalb der ersten 30 Tage nach Aufnahme der Tätigkeit trennen kann, wenn dieser falsche Angaben über seine Kenntnisse und Fähigkeiten gemacht hat. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien Merkmale eines Arbeitsverhältnisses sind unter anderem die wirtschaftliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers und das Weisungsrecht seines Arbeitgebers. Zu den sich aus dem Beschäftigungsvertrag ergebenden Hauptpflichten zählen die Erbringung der Arbeitsleistung auf Arbeitnehmerseite und die Zahlung eines Entgeltes auf Arbeitgeberseite (siehe auch Art. 132 ff. LFT). Mit diesen Pflichten korrespondieren Rechte des Arbeitnehmers wie zum Beispiel: - das Arbeitszeitrecht: Die tägliche Normalarbeitszeit an Werktagen (Montag bis Samstag) darf grundsätzlich acht Stunden, die wöchentliche Normalarbeitszeit somit 48 Stunden nicht überschreiten (Art. 61 LFT; Ausnahmen gelten zum Beispiel bei Nachtarbeit). Wenn die Umstände dies erfordern (zum Beispiel ein erhöhter Arbeitsbedarf) sind Überstunden bis zu drei Stunden täglich, aber höchstens drei Mal in der Woche zulässig, die mit einem Zuschlag von 100% zu vergüten sind (Art. 66,67 LFT). - das Urlaubsrecht: Arbeitnehmer haben einen Urlaubsanspruch von sechs Tagen pro Jahr, sofern sie länger als ein Jahr für das Unternehmen tätig sind (Art. 76 LFT). Der Urlaubsanspruch erhöht sich jährlich um zwei weitere Tage bis zu insgesamt zwölf Tagen je Jahr. Danach erhöht sich der Urlaubsanspruch alle fünf Jahre um zwei weitere Tage (bis 20 Tage). - das Arbeitsschutzrecht: Zum Schutz des Arbeitnehmers sind vom Arbeitgeber zahlreiche Bestimmungen einzuhalten, die sich dem LFT entnehmen lassen. Die Bestimmungen zum Mindestlohn finden sich in Art. 90 ff. LFT. Das Arbeitsentgelt wird Arbeitern wöchentlich ausgezahlt. Im Übrigen gilt eine vierzehntägige Zahlungsweise (Art. 88 LFT). Vertragsbeendigung Neben der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsvertrages oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Abschluss der vereinbarten Tätigkeit lässt das mexikanische Arbeitsgesetz jederzeitige Kündigungen sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer nur zu, wenn dafür ein berechtigter Grund (causa justificada) vorliegt. Dies ist gemäß Art. 47 LFT für den Arbeitgeber zum Beispiel der Fall bei unmoralischem Verhalten des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz, bei Angabe falscher Informationen während des Einstellungsverfahrens, bei Nichterscheinen am Arbeitsplatz ohne ausreichenden Grund an mehr als drei Tagen innerhalb eines Monats oder bei Drogenkonsum. Liegt kein berechtigter Grund vor, so hat der Arbeitnehmer die Wahl zwischen einem Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder der Zahlung einer Abfindung. Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ist als Abfindung für jedes Arbeitsjahr das Arbeitsentgelt von 20 Arbeitstagen zu zahlen (Art. 50 Abs. 2 LFT; bei befristeten Rechtsverhältnissen gilt je nach Dauer gemäß Art. 50 Abs. 1 LFT eine andere Berechnung). Zusätzlich zu dieser Abfindung und unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses sind drei Monatsgehälter sowie das Arbeitsentgelt zu zahlen, welches auf den Zeitraum zwischen Entlassung und Zahlung der Abfindung entfällt (Art. 50 Abs. 3 LFT). Wie in vielen Schwellenländern werden die arbeitsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorschriften in Mexiko in der Unternehmenspraxis nicht immer strikt eingehalten. So überwiegt in der Praxis die Beendigung des Arbeitsvertrages in beiderseitigem Einverständnis (mit Abfindung), auch wenn der Arbeitnehmer bei Fehlen eines berechtigten Grundes eigentlich einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung hätte. Die Abfindung ist als eine Art Ersatz für die nicht vorhandene Arbeitslosenversicherung anzusehen. Kontaktanschriften Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer (CAMEXA) Centro Aleman - German Centre Av. Santa Fe 170, Piso 1, Of. 4-10 Col. Lomas de Santa Fe 01210 México, D.F. Tel.: 005 255/15 00 59-00, Fax: -10 E-Mail: direccion@ahkmexiko.com.mx , Internet: www.camexa.com.mx Secretaría del Trabajo y Previsión Social (STPS) (Arbeits- und Sozialministerium) Periférico Sur 4271 Col. Fuentes del Pedragal 14149 México, D.F. Tel.: 005 255/30 00 21 00, -56 45 55 91, Fax: -56 45 55 94 E-Mail: cduran@stps.gob.mx , Internet: www.stps.gob.mx Chambanet (vom STPS betriebene Online-Stellenbörse) Internet: www.chambanet.gob.mx Instituto Mexicano del Seguro Social (IMSS) (Sozialversicherungsbhörde) Av. Paseo de la Reforma 476, Col. Juárez 6698, México, D.F. Tel.: 005 255/52 38 27 00 E-Mail: atnder@imss.gob.mx, Internet: www.imss.gob.mx Consejo Coordinador Empresarial (CCE) (Koordinationsrat der Unternehmensverbände) Lancaster 15, Col. Juárez 06600 México, D.F. Tel.: 005255/52 29 11 00, Fax: -69 E-Mail: cuauthemoc.gonzales@cce.org.mx, Internet: www.cce.org.mx Boege & Business, S.C. (Personalberatung in deutscher Sprache) German Centre - Oficina 6-413 Col. Lomas de Santa Fe 01210 México, D.F. Tel.: 005 255/85 03 98-57, Fax: -56 E-Mail: info@bbusiness.com.mx, Internet: www.bbunsiness.com.mx © 2008 Bundesagentur für Außenwirtschaft