Fortbildungs-konzept - Hans-Sachs

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Fortbildungs-konzept - Hans-Sachs
Schulprogramm – Hans-Sachs-Berufskolleg Oberhausen
Fortbildungskonzept
Verantwortung: Herr Schmitt, StD (Fortbildungsbeauftragter)
1.
1.1
1.2
1.3
Grundsätze und Ziele
Rechtliche Vorgaben
Bezug zum Schulprogramm
Ziele, Struktur und Inhalte
2.
2.1
2.2
Organisation
Erfassung des Fortbildungsbedarfs und Aufstellung des Fortbildungsplans
Anmeldeverfahren
3.
Fortbildungsbudget
4.
Evaluation
5.
Dokumentation
6.
Entwicklungsziele
7.
Anhang: Formblätter
1.
1.1
Grundsätze und Ziele
Rechtliche Vorgaben
Nach §57 Abs. 3 des Schulgesetzes sowie §7 ADO sind Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet
sich fortzubilden.
Zur Ausgestaltung dieser Forderung dient der RdErl. des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27.4.2004. Der Erlass beschreibt
Formen, Strukturen und Inhalte von Fortbildung, stellt den Schulen ein Fortbildungsbudget
zur Verfügung und fordert ein Fortbildungskonzept im Rahmen des Schulprogramms, das
hiermit für das Hans-Sachs-Berufskolleg festgelegt wird und auf der Lehrerkonferenz vom
1.7.2009 vorgestellt wurde.
1.2
Bezug zum Schulprogramm
Nach dem RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NordrheinWestfalen vom 16.9.2005 zur Schulprogrammarbeit enthält ein Schulprogramm neben der
Schuldarstellung eine Planung der Schulentwicklung als Grundbestandteil.
Zur Schulentwicklung gehört u.a. die Fortbildungsplanung. Unterricht und Erziehungsarbeit
sowie das Prinzip der Förderung aller Schülerinnen und Schüler sind dabei besonders zu
berücksichtigen.
Als Teil des Schulprogramms ist das Fortbildungskonzept mit diesem zusammen in der
Lehrerkonferenz am 4.3.2010 und der Schulkonferenz am 11.3.2010 beschlossen worden.
Stand: April 2010
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Fortbildungskonzept
1.3
Ziele, Struktur und Inhalte
Lehrerfortbildung ist ein Teil der Personalentwicklung und ein Instrument zur Sicherung bzw.
Steigerung der Qualitätsstandards.
Ziel von Lehrerfortbildung ist es, Lehrerinnen und Lehrer in ihrem Bemühen zu unterstützen,
ihren Unterricht und ihr sonstiges schulisches Handeln zu verbessern, um dadurch höhere
Lernerfolge bei den Schülerinnen und Schülern zu erzielen. Das Augenmerk der
Verantwortlichen muss dabei darauf gerichtet sein, das gesamte Kollegium mit auf den Weg
zu nehmen. Auf einen Weg, der am Hans-Sachs-Berufskolleg mehrspurig begangen wird:
• An einem gewerblich-technischen Berufskolleg ist die berufsspezifische
Anpassungsfortbildung an den technischen und technologischen Fortschritt sowie an
den Wandel in der Berufspädagogik (z.B. Lernfeldkonzept) für die Lehrerinnen und
Lehrer unverzichtbar. Deshalb bilden solche Fortbildungen besonders in den
Berufsfeldern mit hohem Innovationspotential an unserer Schule einen Schwerpunkt.
• Durch die Zunahme der berufsvorbereitenden und der vollzeitschulischen Ausbildung
sowie der Klassen mit Schülern ohne Berufsausbildung ist die Lehrerschaft am
Berufskolleg zunehmend stärker in pädagogischer und erzieherischer Hinsicht
gefordert. Für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und zur Gewaltprävention,
um nur zwei Beispiele zu nennen, bedarf es speziell ausgebildeter Lehrkräfte. Eine
Gruppe von Lehrerinnen und Lehrern hat in den letzten Jahren durch mehrere
Fortbildungen in diesem Bereich Kompetenzen aufgebaut und baut sie in Zukunft
weiter aus.
• Darüber hinaus sind Fortbildungen für besondere Funktionen beispielsweise im
Schulrecht sowie für Beratungs-, Lehrerrats- und Leitungsaufgaben nötig. In
Anbindung an bzw. in Hinblick auf solche Funktionen werden Lehrkräfte am HansSachs-Berufskolleg gezielt weitergebildet.
2.
2.1
Organisation
Erfassung des Fortbildungsbedarfs und Aufstellung des Fortbildungsplans
Im Hinblick auf die Personal- und Qualitätsentwicklung der Schule muss die Schulleitung
Einfluss auf die Lehrerfortbildung nehmen. Sie gibt Impulse und initiiert Veranstaltungen. Die
Lehrerinnen und Lehrer werden bezüglich ihrer Fortbildung beraten und gefördert.
Um den spezifischen Fortbildungsbedürfnissen der Lehrerinnen und Lehrer in den
verschiedenen Berufen und Bildungsgängen gerecht werden zu können, ist darüber hinaus
die Diskussion des Fortbildungsbedarfs und die anschließende Formulierung von
Fortbildungswünschen in den Abteilungen bzw. Bildungsgängen nötig.
Die Abteilungsleiter/innen bzw. Bildungsgangleiter/-innen reichen bis zum 31. Mai eines
Jahres den für das jeweils kommende Schuljahr ermittelten Fortbildungsbedarf so konkret
wie möglich (Thema, Veranstalter, Ort, Datum, Zeit, Teilnehmer, Kosten) beim
Fortbildungsbeauftragten ein. Dieser prüft die gewünschten Fortbildungen der
verschiedenen Abteilungen auf inhaltliche Doppelungen, zeitliche Überschneidungen sowie
bezüglich des Kostenrahmens. Auf der Basis dieser Daten wird der Fortbildungsplan für das
kommende Schuljahr aufgestellt.
Einzelne
individuelle
Fortbildungswünsche
sowie
spontan
angebotene
Fortbildungsveranstaltungen (z.B. von Firmen und Verbänden) können nach Rücksprache
mit dem Fortbildungsbeauftragten nachträglich in den Fortbildungsplan aufgenommen
werden.
Stand: April 2010
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Fortbildungskonzept
2.2
Anmeldeverfahren
Die Teilnahme an Fortbildungen wie auch die Durchführung schulinterner Fortbildungsmaßnahmen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Genehmigung der Schulleitung auf dem
hausinternen Formblatt „Antrag auf Genehmigung eines Dienstganges/Unterrichtsganges“.
Dabei wird nach folgenden Gesichtspunkten entschieden:
• Anzahl der beantragten Fortbildungen der Lehrkraft im Laufe des Jahres
• Dringlichkeit der Qualifizierung der Lehrkraft
• Bedeutung des Inhalts der Fortbildung für die Schule, für den Bildungsgang bzw. für
das Fach
• Beachtung der zu erwartenden Unterrichts- und Vertretungssituation.
Danach meldet sich der/die Teilnehmer/-in zur gewünschten Fortbildung an:
• Bei amtlicher Fortbildung erfolgt die Anmeldung online oder mit dem entsprechenden
Formblatt auf dem Dienstweg. Bei einer Zusage erhält die Lehrerin/der Lehrer in der
Regel eine schriftliche Abordnung mit Dienstreisegenehmigung auf dem Dienstweg.
• Bei Fortbildung fremder Träger meldet sich die Lehrerin/der Lehrer direkt beim Träger
der Maßnahme an. In diesem Fall ist zusätzlich ein „Antrag auf Genehmigung von
Sonderurlaub für Veranstaltungen gemäß §4 SurlVO insbesondere der nichtamtlichen
Lehrerfortbildung“ mit dem entsprechenden Formular bei der Schulleitung zu stellen.
Der Schulleiter entscheidet über den Antrag, der nachrichtlich an die Bezirksregierung
geleitet wird.
3.
Fortbildungsbudget
Seit 2004 steht den Berufskollegs ein jährliches Fortbildungsbudget zur Verfügung, welches
zweckgebunden ist und für folgende Kosten schulinterner und –externer
Fortbildungsveranstaltungen verwandt werden kann:
Schulinterne Fortbildungen
• Honorare und Fahrtkosten für externe Referenten/-innen
• Reisekosten der Moderatoren/-innen der Bezirksregierung
• Materialkosten
Schulexterne Fortbildungen
• Teilnahmegebühren
• Fahrt- und Übernachtungskosten
• Kosten für Fortbildungsmaterial
Da nach aller Erfahrung an unserer Schule mit dem Budget nicht alle anfallenden
Fortbildungskosten bestritten werden können, gilt zur Ausgabenbeschränkung folgende
Entscheidungsreihenfolge für die Kostenerstattung:
Zuerst muss die Finanzierung der Kosten schulfremder Referenten/-innen und
Moderatoren/-innen sicher gestellt sein, sowie die des Tagungshauses, wenn eine
schulinterne Fortbildung außerhalb des Schulgebäudes geplant wird. Danach wird das
verbleibende Budget für externe Fortbildungen gemäß der Lehrerkonferenz vom 18.12.2008
nach folgenden Kriterien vergeben:
Stand: April 2010
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Fortbildungskonzept
•
•
•
•
Bedeutung der Fortbildungsveranstaltung für die Schule
Teilnahmegebührenerstattung
hat
Vorrang
vor
Fahrtund
Übernachtungskostenerstattung
Kostenübernahme wird vorrangig den Angehörigen der niedrigeren gegenüber denen
der höheren Gehaltsgruppen zugesagt
Fahrt- und Übernachtungskosten werden nur im Einzel- bzw. Sonderfall erstattet
Die Erstattung von Fortbildungskosten ist beim Fortbildungsbeauftragten zu beantragen
(Formblatt „Antrag auf Erstattung von Kosten für schulexterne Fortbildungen“).
Der Antrag ist zusammen mit dem Antrag auf Genehmigung der Fortbildung zu stellen. Eine
nachträglich beantragte Kostenübernahme kann nicht berücksichtigt werden.
Der Fortbildungsbeauftragte verwaltet das Budget auf dem Online-Fortbildungsbudget-Konto
NRW (FBON) und bewilligt die Ausgaben in Absprache mit dem Schulleiter. Die Abrechnung
und Auszahlung der Kosten erfolgt durch Frau Teschner.
Für die Fortbildung der Mitglieder der Lehrerräte wird gemäß RdErl. d. Ministeriums für
Schule und Weiterbildung vom 6.4.2009 eine Qualifizierung mit eigenem Budget angeboten.
4.
Evaluation
Der personelle und finanzielle Aufwand von Lehrerfortbildung und ihre Bedeutung für die
Personal- und Schulentwicklung erfordern die schulweite regelmäßige Evaluation aller
Fortbildungsmaßnahmen. Sowohl Veranstaltungen mit einem guten Verhältnis von Aufwand
und Nutzen als auch solche mit einem schlechten Preis-Leistungs-Verhältnis müssen
bekannt sein, um vor Fehlentscheidungen bei der Auswahl und Genehmigung von
Fortbildungen zu bewahren. Darüber hinaus wird die schulinterne Evaluation beim
Austausch der Erfahrungen der Fortbildungsbeauftragten auf der jährlichen Tagung der
Bezirksregierung und bei den Treffen der Regionalgruppen schulübergreifend wirksam.
Am Hans-Sachs-Berufskolleg erhält jede Lehrkraft mit der Genehmigung der Teilnahme
einen Evaluationsfragebogen, der innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der
Maßnahme ausgefüllt an den Fortbildungsbeauftragten zur Auswertung zu leiten ist.
5.
Dokumentation
Neben der Dokumentation des Fortbildungsbudgets in FBON wird jede der Schule
angezeigte Teilnahme an einer Fortbildung im Modul Vertretungsplanung des
Stundenplanprogramms Untis nach Datum, Teilnehmer, Fortbildungsbereich, Titel/Inhalt der
Veranstaltung und Veranstalter dokumentiert. Dabei werden wie im Fortbildungsbedarfsplan
folgende Fortbildungsbereiche unterschieden:
• Berufsspezifische Fachfortbildung (F)
• Lehrplanentwicklung (L)
• Lehrerfortbildung für besondere Schülerzielgruppen (S)
• Berufskollegspezifische Unterrichtsentwicklung (U)
• Sonstige berufskollegspezifische Lehrerfortbildung (So)
Stand: April 2010
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Fortbildungskonzept
Durch Vergleich der Dokumentationen mit dem Fortbildungsbedarfsplan kann nach Ablauf
des Schuljahres festgestellt werden, in welchem Maße der Fortbildungsbedarf gedeckt
werden konnte und an welchen Stellen weiterer Handlungsbedarf besteht.
Die Abfrage des System lässt jederzeit einen Blick über die aktuelle Fortbildungssituation zu:
• Welche Fortbildungsbereiche werden stark bearbeitet, in welchen besteht
Nachholbedarf?
• Welche Abteilungen/Fachbereiche sind fortbildungsaktiv, welche weniger?
• Welche Lehrkraft nimmt wie häufig an welcher Fortbildung teil?
• Welche Mittel stehen noch zur Verfügung?
Dieser Überblick ermöglicht, beratend und steuernd einzugreifen, da Übertreibungen und
Schwächen offen gelegt werden.
6.
Entwicklungsziele
Die Bekanntmachung von Fortbildungsangeboten am schwarzen Brett ist aufgrund der
Abteilungsstruktur der Schule und der Verteilung des Kollegiums auf mehrere Lehrerzimmer
weder sinnvoll noch zeitgemäß. Deshalb ist beabsichtigt, dass Mitteilungen aus dem
Fortbildungsbereich über die persönliche Ansprache von Lehrkräften hinausgehend im
geschützten Bereich der Homepage einsehbar gemacht werden.
Als inhaltlicher Fortbildungsschwerpunkt ist für das Schuljahr 2010/11 die methodischdidaktische Unterrichtsentwicklung und zwar besonders im Hinblick auf die
Prüfungsaufgabenerstellung (FHR und AHR) vorgesehen.
Maßnahme
Evaluation
Fortbildungsmitteilungen
über die Homepage
Prüfungsaufgabenerstellung
Deutsch
E-Technik
Englisch
7.
Verantwortung
Schmitt
Termin
Jan. 2011
Schmitt
7.7.2010
Herbst 2010
Jan. 2011
Anhang: Formblätter
•
Anhang1: Antrag auf Genehmigung eines Dienstganges/Unterrichtsganges
•
Anhang2: Antrag auf Erstattung von Kosten für schulexterne Fortbildungen
•
Anhang3: Anmeldeformular zur amtlichen Lehrerfortbildung
•
Anhang4: Antrag auf Genehmigung von Sonderurlaub (bei Fortbildung fremder
Träger)
•
Anhang5: Fortbildungsevaluation
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Anhang 1
Stand: April 2010
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Anhang 2
Stand: April 2010
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Anhang 3
Stand: April 2010
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Anhang 4
Stand: April 2010
Seite 9
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Anhang 5
Stand: April 2010
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