3,8 MiB - EXXECNEWS
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Geschlossene Investmentvermögen Immobilien Investmentfonds Beratung Recht Versicherungen EXXECNEWS 3. Jahrgang 09 Ausgabe 28. April 2014 K a pi ta l a nl ag e - N e w s f ür E x e c u t i v e s ................................................ ...................... ...................... ................................................................... ........ ........ ... .......... .... .................................. ...................... ...... .... .... ........ ........ .. ............ ...... ............... ........ ............ ............ ... ... ............ NEWS DIGEST Top Stories - Seiten 1 und 2 Regulierung Brüssel fordert verständliche Informationen für Kleinanleger Geschlossene Fonds HCI Capital mit positivem Konzernergebnis 2013 Produkte - Seite 3 Investmentvermögen INP Invest, die Hamburger AIFKVG, bringt ihren ersten Pflegeimmobilienfonds nach KVG-Zulassung. Geschlossene Fonds Lacuna bietet Beteiligung an Windpark. Vertriebszulassung für Total-ReturnFonds von C-Quadrat. Mischfonds „Arty“ mit neuer ausschüttender Tranche. Märkte - Seite 4 Immobilienmarkt Niederlande Immobiliendienstleister Savills rechnet mit steigendem Investitionsvolumen. Einzelhandels-Immobilien Das Münchener Emissionshaus KGAL sieht weiterhin Geschäfte und Läden als wichtigste Säule des Einzelhandels. Investmentfonds FinanceScout24 und Ebase starten Online-Vermögensverwaltung. Investmentfonds Fondsbranche sammelt im Februar 8,9 Milliarden Euro Anlegergeld ein. Rothschild investiert in Aktien und Unternehmensanleihen. Südeuropa Märkte Wachstumsprognosen bessern sich. Unternehmen - Seite 5 KVG-Portraits - Seite 6 Vertriebsplattform Dima24 meldet Eigentümerwechsel. Für Sie gelesen - Seite 7 Hesse Newman ermittelt für 2013 einen zweistelligen Millionen-EuroVerlust. Deka weist 2013 einen leichten Ergebnisrückgang aus. Dialog Leben mit bestem Ergebnis der Unternehmensgeschichte. Karriere Neue Aufgaben für Christoph Seeger, Ulrich Nötges und Dr. Tobias Warweg. Ansichten EX X ECNEWS-Redaktionschef Jan Peter Wolkenhauer zur Zukunft der Leistungsbilanz „Es kommt nach wie vor auf die Qualität des Initiators an." Hansainvest Hanseatische Investment-GmbH und Jamestown USImmobilien GmbH. Legg Mason, der globale Assetmanager hat festgestellt, dass Finanzberater Mehrwert bei der Beratung liefern. Anleger erwarten Kurswende beim Goldpreis, sagt das Citi-Investmentbarometer. Digitalisierung im Vertrieb ist nach YouGov nur eine Frage der Zeit. Die eigene Immobilie ist bestes Anlageobjekt, hat die Gothaer festgestellt. From the Desk - Seite 8 Für die richtige Vorsorge sorgt Anlageberatung auf Honorarbasis, behauptet unser Autor Heiko Reddmann. Top Stories Regulierung Brüssel fordert verständliche Informationen für Kleinanleger Am 15. April 2014 hat das Europäische Parlament neue Vorschriften über sogenannte „Basisinformationsblätter für Anlageprodukte“ verabschiedet. Die neuen Regeln fordern „klare, vergleichbare und vollständige Informationen über Anlageprodukte“ in Form von einem dreiseitigen DIN-A4-Dokument. Zuvor hatten sich Vertreter der EUKommission, des Rates und des EU-Parlaments in den Verhandlungen (Trilog) zur PRIPs-Verordnung abschließend geeinigt. Das Basisinformationsblatt muss allen „kleinen, nicht-professionellen Anlegern“ ausgehändigt werden, bevor sie „verpackte Finanzprodukte“ wie Investmentfonds, kapitalbildende Lebensversicherungen oder Zertifikate erwerben. Es soll sie dabei unterstützen, diese Anlageprodukte verstehen und vergleichen zu können, ihr Risiko-/Renditeprofil zu kennen und die Gesamtkosten ihrer Investition abzuschätzen. Es folgt damit dem Vorbild des Key Investor Document (KID). Dieses ist für Publikumsfonds durch die OGAW- bzw. UCITS-Richtlinie bereits seit Mitte 2011 vorgeschrieben. Das Basisinformationsblatt ist eine eigenständige Unterlage, die von Werbematerialien deutlich zu unterscheiden ist, so der Text der nun PRIIPs (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) genannten Verordnung. Es darf nicht irreführend sein und muss mit den verbindlichen Vertragsdokumenten vereinbar und von einer eindeutig bestimmbaren Stelle, die das Produkt gestaltet hat, verfasst sein. Wenn ein Anleger nachweisen kann, dass ein Schaden durch Informationen in einem Basisinformationsblatt verursacht wurde oder dass die Informationen unzutreffend oder unvereinbar mit verbindlichen Vertragsdokumenten waren, käme eine Haftung des Emittenten nach nationalem Recht infrage, so das EUParlament. Die neuen Vorschriften gelten für alle verpackten Finanzprodukte für Kleinanleger, „allerdings weder für Lebensversicherungsverträge, deren vertragliche Leistungen nur im Todesfall oder bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Körperverletzung, Krankheit oder Invalidität zahlbar sind, noch für Einlagen, die keine strukturierten Einlagen darstellen, und Wertpapiere“. Auch „offiziell anerkannte Altersvorsorgesysteme, Altersvorsorgeprodukte, die nach innerstaatlichem Recht als Produkte anerkannt sind, deren Zweck in erster Linie darin besteht, dem Kleinanleger im Ruhestand ein Einkommen zu gewähren, und individuelle Altersvorsorgeprodukte, für die ein finanzieller Beitrag des Arbeitgebers vorgeschrieben ist“, sind aus dem Geltungsbereich ausgenommen. Nach Ansicht der Abgeordneten des EU-Parlaments können verpackte Finanzprodukte Kleinanlegern durchaus zu Gewinnen verhelfen, „indem das Risiko auf viele verschiedene Wirtschaftszweige oder zugrundeliegende Vermögenswerte verteilt wird“. Sie betonten aber, „dass die betreffenden Anlageprodukte ,nicht einfach‘ und für Kleinanleger möglicherweise schwer zu verstehen sind“. Deshalb soll das Basisinformationsblatt gegebenenfalls einen entsprechenden Warnhinweis enthalten. Die neuen Vorschriften müssen noch formell von den EU-Mitgliedsländern gebilligt werden. Dann können sie binnen zwei Jahren wirksam werden, voraussichtlich Mitte 2016. Der Finanz- und Vermögensberater MLP, Wiesloch, teilt auf Anfrage von EXXECNEWS mit, dass sich die PRIIPS-Verordnung noch nicht final bewerten lasse, da noch einige wichtige Punkte offen seien. Jakob Trefz, Leiter Vermögensmanagement und Finanzierung bei MLP: „Grundsätzlich begrüßen wir jeden regulatori- Jakob Trefz, Leiter Vermögensmanagement und Finanzierung der MLP Finanzdienstleistungen AG Fortsetzung auf Seite 2 EXXECNEWS 2 Nr. 09 28. April 2014 Top Stories schen Schritt, der die Nachvollziehbarkeit für Kunden und den Anlegerschutz fördert. In Deutschland gibt es schon heute umfangreiche Informationspflichten zu Produkten, so dass die PRIIPs nicht grundsätzlich Neues darstellen.“ Gefragt nach den Auswirkungen auf die Finanzberatung antwortet Trefz: „Die PRIIPs werden zu einer Vereinheitlichung der Informationen führen. Aber schon heute erhält der Kunde sowohl im Vermögensmanagement als auch in der Altersvorsorge umfangreiche Produktinformationen an die Hand. Deshalb erwarten wir keine grundlegenden Änderungen.“ Nachfolgend fasst EXXECNEWS weitere Reaktionen der Kapitalanlage- und Versicherungsbranche zusammen: Der deutsche Fondsverband BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. bewertet das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen positiv. Hauptgeschäftsführer Thomas Richter: „Das Ergebnis ist eine gute Nachricht für die Verbraucher. Einheitliche Informationen machen eine fundierte Entscheidung erst möglich, indem sie die unterschiedlichen Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Finanzprodukte vergleichbar machen. Vergleichbarkeit schützt die Anleger direkt. Außerdem fördert sie den Wettbewerb, was den Verbrauchern letztlich auch zu Gute kommt.“ Auch die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), die aus dem 1932 gegründeten Zentralen Kreditausschuss (ZKA) hervorgegangene Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände in Deutschland, begrüßt EU-weite Harmonisierung der Anlegerkurzinformationen. „Basisinformationsblätter dienen der kurzen und standardisierten Information des Kunden und sollen sich daher auf die Inhalte beschränken, die für die Anlageentscheidung wesentlich sind. Durch die Vereinheitlichung wird zudem die Vergleichbarkeit erhöht“, konkretisiert die DK. Für den deutschen Markt seien derartige „Beipackzettel“ allerdings nichts Neues. Bereits im Jahre 2010 habe sich die DK im Rahmen einer Selbstverpflichtung darauf verständigt, ihren Kunden einfache und verständliche Produktinformationen zu einem Wertpapier zur Verfügung zu stellen. „Anschließend hatte der deutsche Gesetzgeber im Rahmen des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes vom 5. April 2011 einen verbindlichen Rahmen für Produktinformationsblätter vorgegeben. Die deutschen Kreditinstitute müssen ihre Informationsblätter nunmehr erneut an die europäischen Regelungen anpassen“, so die DK. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) wertet das Ergebnis als wichtigen Schritt, um die Transparenz im europäischen Finanzvertrieb zu verbessern. Allerdings würden die Beschlüsse dem Ziel nicht gänzlich gerecht. „Der Versuch, für möglichst viele Finanzprodukte einheitliche Regeln einzuführen, geht zwangläufig zu Lasten der Vergleichbarkeit und Verständlichkeit“, so der GDV. Der geplante Umfang des Basisinformationsblatts ist aus Sicht des Verbands kaum geeignet, um den Produktvergleich für die Kunden zu erleichtern. „Die vielen im Produktinformationsblatt enthaltenen Unterpunkte führen die ursprüngliche Idee eines kurzen und leicht verständlichen Überblicks geradezu ad absurdum“, so der GDV. Nach Ansicht des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist es erfreulich, dass die sogenannte „Annex-Lösung“ vom Tisch ist und es nur ein einheitliches Kurzinformations-Dokument geben wird. Damit sei einer Forderung des BVK Rechnung getragen worden, wonach ein zusätzliches Informationsblatt, in dem auch noch die Kosten offengelegt werden sollten, für den Verbraucher kontraproduktiv sei. Außerdem ist der BVK der Auffassung, dass die Diskussion um die Offenlegung der Provisionen nicht im Rahmen einer Verordnung zu den PRIIPS-Produkten getroffen werden sollte, sondern im Rahmen der europäischen Vermittlerrichtlinie IMD II. Nun seien die drei europäischen Aufsichtsbehörden EIOPA (Versicherungsaufsicht), ESMA (Wertpapierund Marktaufsicht) und EBA (Bankenaufsicht) gefragt, eine praktische Ausgestaltung zu finden. Der BVK will insbesondere die Frage der Lebensversicherung als PRIIPS-Produkt im Auge behalten. „Die Lebensversicherung ist systematisch ein Versicherungsprodukt und kein Anlageprodukt. Sie dient als Produkt zur Altersvorsorge und stellt einen Vertrag mit langfristiger Bindung dar, in dem die garantierten Leistungen für die Versicherungsgemeinschaft Vorrang haben vor möglichst hohen Auszahlungen an Einzelne“, fordert BVKPräsident Michael Heinz. (JPW) ◆ HCI mit positivem Konzernergebnis 2013 Trotz marktbedingter Belastung des Schiffssegments durch hohe Tonnageüberhänge und den technischen Strukturwandel konnte das Hamburger Emissionshaus HCI Capital AG ein Konzernergebnis von rund 400.000 Euro nach Steuern erzielen (Vorjahr: minus 7,6 Millionen Euro). Negativ ausgewirkt haben sich insbesondere Wertkorrekturen auf Beteiligungen und Forderungen sowie die Bildung von Rückstellungen. Das Betriebsergebnis beträgt rund 2,4 Millionen Euro (2012: 1,2 Millionen Euro). Die Personal- und Sachkosten konnten im Berichtszeitraum um rund 7,2 Millionen reduziert werden. Die liquiden Mittel beliefen sich per 31. Dezember 2013 auf rund 16,7 Millionen Euro, die Eigenkapitalquote beträgt 32 Prozent. Die Umsatzerlöse gingen2013, bedingt durch das reduzierte Neugeschäft, um rund 25 Prozent auf 25,8 Millionen Euro zurück. Aufgrund der schwachen Marktlage wurde kein Publikumsfonds initiiert. Auch für 2014 ist eine solche Initiierung bislang nicht vorgesehen. Die HCI-Gruppe setzte den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in 2013 auf die Sicherung von Bestandsfonds. Daneben hat sie sich auf die regulatorischen Anforderungen eingestellt, die durch die Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie in nationales Recht erforderlich wurden. So könne ein sukzessiver Übergang in die neuen Produktstrukturen gemäß Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erfolgen. „Diese Herausforderungen werden auch in 2014 Kern unserer Geschäftstätigkeit sein, da wir weiterhin von einem schwierigen Marktumfeld ausgehen“, so die beiden Vorstände der HCI Capital AG, Ingo Kuhlmann und David Landgrebe. (JZ) ◆ www.hci-capital.de Leser von EXXECNEWS erhalten einen Sondertarif von 375 € statt 495 € (zzgl. Umsatzsteuer) Stichwort: „EXXECNEWS" Anlageklasse Immobilien Deutschland WealthCap Immobilien Deutschland 35 Ten Towers München Investition mit Weitblick Immobilien können für Wertstabilität, Ertragsstärke und Inflationsschutz stehen. Die Ten Towers München sind ein zukunftsweisender und bereits bestens vermieteter Bürokomplex in Top-Lage am europäischen Immobilien-Standort Nr. 1, der Perspektiven eröffnet. Stand: 06/2011; bestätigt: 12/2012 SICHERN SIE SICH IHREN LÖWENANTEIL. SETZEN SIE AUF EUROPAS STANDORT NR. 1 FÜR BÜROIMMOBILIEN: WWW.MEIN-LOEWENANTEIL.DE Hinweis zum WealthCap Immobilien Deutschland 35: Die Angaben zu dieser Beteiligung sind verkürzt dargestellt und stellen kein öffentliches Angebot dar. Die Einzelheiten sowie insbesondere die neben den Chancen vorhandenen Risiken, die mit dieser Investition als unternehmerischer Beteiligung verbunden sind, entnehmen Sie bitte dem allein verbindlichen Verkaufsprospekt vom 22.02.2013 in der Fassung des ersten Nachtrags vom 02.01.2014 und des zweiten Nachtrags vom 27.02.2014. Der Verkaufsprospekt und das Vermögensanlagen-Informationsblatt liegen in den Geschäftsräumen der Wealth Management Capital Holding GmbH, Am Eisbach 3, 80538 München zu den üblichen Öffnungszeiten zur kostenlosen Abholung bereit. Ein entsprechender Hinweis wurde gemäß Vermögensanlagengesetz am 28.02.2013 für den Verkaufsprospekt, am 10.01.2014 für den ersten Prospektnachtrag und am 06.03.2014 für den zweiten Prospektnachtrag im elektronischen Bundesanzeiger und in der Süddeutschen Zeitung als Börsenpflichtblatt abgedruckt. EXXECNEWS Nr. 09 28. April 2014 3 Produkte Rothschild investiert in Aktien und Unternehmensanleihen GLS Bank vertreibt „Lacuna Windpark Zedtwitz“ Die französische Fondsgesellschaft Edmond de Rothschild Asset Management erweitert ihre Produktpalette in Deutschland um den „EdR Fund Income Europe“. Der Ende 2013 in Luxemburg aufgelegte Mischfonds strebt eine jährliche Ausschüttung von fünf Prozent im heutigen Marktumfeld an und soll Anlegern darüber hinaus über einen mittel- bis langfristigen Anlagezeitraum auch eine Beteiligung am Kapitalwachstum bieten. Dazu investiert das Fondsmanagement auf Basis eines Bottom-up-Ansatzes in europäische „Unternehmen, die attraktive und nachhaltige Dividenden Die Regensburger Investmentgesellschaft Lacuna hat eine weitere geschlossene Windpark-Beteiligung (nach Vermögensanlagengesetz) aufgelegt. Anleger können sich über den „Lacuna Windpark Zedtwitz“ an vier Windenergieanlagen des Typs „Enercon E-101“ mit einer Nennleistung von jeweils 3,05 Megawatt (MW) beteiligen, die im letzten von fünf Teilabschnitten des größten zusammenhängenden Windparks Bayerns im Landkreis Hof in Oberfranken errichtet werden sollen. Die Errichtung der vier Windenergieanlagen erfolgte Ende 2013. Der Netzanschluss ist für Herbst 2014 geplant. Das geplante Fondsvolumen beträgt 4,9 Millionen Euro, die Mindestzeichnungssumme 10.000 Euro zuzüglich bis zu zwei Prozent Agio. Der Initiator prognostiziert ein Gesamtergebnis von circa 227 Prozent bei einer Laufzeit von 20 Jahren. Exklusiver Vertriebspartner für den Fonds ist die auf nachhaltige Geldanlagen spezialisierte GLS Bank. Thomas Hartauer, Vorstand von Lacuna: „Mit der GLS Bank konnten wir einen starken Partner im Bereich der sozial-ökologischen Finanzprodukte gewinnen, der zusätzlich auch die Platzierungsgarantie übernommen hat.“ Thomas Goldfuß, Leiter des GLS Vermögensmanagement: „Über die Beteiligung bieten wir unseren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, ganz direkt zum Ausbau erneuerbarer Energien beizutragen.“ (JPW) ◆ bieten“. In diesem Anlageuniversum von fast 1.000 Unternehmen erwartet es „lukrative Investitionsmöglichkeiten in Unternehmensanleihen und Aktien mit attraktivem Risiko-/Renditeprofil“. Der Fonds wird zu mindestens 50 Prozent in Unternehmensanleihen investieren, ohne Beschränkungen im Hinblick auf Ratings oder Marktkapitalisierung. Der Aktienanteil kann zwischen null und maximal 50 Prozent betragen und bedient sich eines Anlagespektrums, das hauptsächlich aus Unternehmen des Stoxx 600 Index besteht. (JPW) ◆ www.edmond-de-rothschild.com FinanceScout24 und Ebase starten OnlineVermögensverwaltung Das Verbraucherportal Financescout24 und die B2B-Direktbank European Bank for Financial Services (Ebase) haben gemeinsam das „FinanceScout24 Managed Depot“ auf den Markt gebracht. Dabei handelt es sich um eine standardisierte fondsgebundene Vermögensverwaltung, die Anlegern „einen innovativen Weg zur passenden Geldanlage“ bieten soll – „transparent, verständlich und komplett online.“ Anhand der individuellen Anlagepräferenzen hinsichtlich Anlagedauer, Risikobereitschaft und Renditeziel führt das Portal von Financescout24 die Anleger zu einer von fünf unterschiedlichen Anlagestrategien (defensiv, konservativ, ausgewogen, wachstumsorientiert und chancenorientiert), die ausschließlich auf Portfolios aus börsengehandelten Indexfonds (Exchangetraded Funds, ETFs) basieren. Auch die vorgeschriebene Geeignetheitsprüfung nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ist vollständig in den Online-Dialog integriert. Rudolf Geyer, Sprecher der Geschäftsführung von Ebase: „Mit dem FinanceScout24 Managed Depot kommt die Finanzbranche endgültig im Web 2.0 an.“ Je nach Portfolio-Auswahl investieren Anleger über das Managed Depot mit unterschiedlicher Gewichtung in bis zu fünf Assetklassen: Europäische Staatsanleihen, europäische Unternehmensanleihen, globale Aktien, Aktien aus Entwicklungsländern und Rohstoffe. Ein regelmäßiges Rebalancing, also die Wiederherstellung der ursprünglichen Portfoliogewichtung, soll dafür sorgen, dass die Kapitalanlage stets den Anlegerinteressen entspricht. Die Mindestanlage beträgt einmalig 4.000 Euro oder 50 Euro pro Monat für Sparpläne, die jährliche Managementvergütung maximal 1,5 Prozent der Anlagesumme. Ralf Johnsen, Geschäftsführer von Financescout24: „Ich freue mich, dass wir nach monatelanger Vorbereitungszeit mit Programmierern sowie mit Wertpapier- und Handelsexperten nun unseren Kunden eine professionelle Online-Vermögensverwaltung bieten können. Unser Managed Depot ist eine äußerst günstige, rentable und zugleich unkomplizierte Möglichkeit, Kapital für den Vermögensaufbau oder die Altersvorsorge anzulegen.“ (JPW) ◆ tan erreicht die Aktienquote mehr als 70 Prozent. Seit Auflage hat der Fonds nach Angaben von C-Quadrat eine Performance von 53,72 Prozent erzielt, in den vergangenen fünf Jahren erwirtschaftete er 28,31 Prozent bzw. 5,11 Prozent p.a. Thomas Rieß, Vorstand der C- Quadrat Investment AG: „Deutschland ist für uns einer der wichtigsten Märkte. Daher ist es für uns wichtig, dass möglichst unsere gesamte Produktpalette dort auch zum öffentlichen Vertrieb zugelassen ist.“ (MV) ◆ Die französische Fondsgesellschaft Financière de l’Echiquier hat für ihren vermögensverwaltenden Mischfonds „Arty“ neben der thesaurierenden nun auch eine ausschüttende Tranche (ISIN: FR0011667989) aufgelegt. Der vor fast sechs Jahren aufgelegte Fonds wird von Olivier de Berranger gemanagt. Er investiert mindestens 40 Prozent des Fondsvermögens in europäische Unternehmensanleihen und bis zu 40 Prozent in europäische Aktien. Dabei versucht er, das Risiko durch eine sehr flexible Allokation zu begrenzen. „Da wir nach wie vor von der Attraktivität europäischer Qualitätsaktien überzeugt sind, haben wir die Aktienquote seit Ende August vergangenen Jahres systematisch von 28 Prozent auf aktuell 34 Prozent erhöht“, erklärt de Berranger die derzeitige Ausrichtung des Fonds. Bislang hat er nach Angaben der Fondsgesellschaft eine jährliche Wertentwicklung von durchschnittlich 6,4 Prozent erwirtschaftet. (JPW) ◆ Die Hamburger AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft INP Invest hat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Vertriebserlaubnis für den „20. INP Deutsche Pflege Coesfeld“ erhalten. „Somit steht für interessierte Anleger der erste alternative Investmentfonds nach den neuen KAGB-Regularien in der Assetklasse Pflegeimmobilien zur Zeichnung zur Verfügung“, teilt INP Invest mit. Der Fonds investiert in die stationäre Pflegeimmobilie „Seniorenzentrum Coesfelder Berg“ in Coesfeld (Nordrhein-Westfalen) mit 97 vollstationären Pflegeplätzen. Die Fondsimmobilie ist seit Dezember 2013 für 25 Jahre zuzüglich einer Verlängerungsoption von fünf Jahren an die Dortmunder Senator Senioren- und Pflegeeinrichtungen GmbH verpachtet. Das geplante Fondsvolumen beträgt 10,35 Millionen Euro, davon fünf Millionen Euro Eigenkapital. Der Initiator prognostiziert Gesamtauszahlungen von rund 182 Prozent (vor Steuern) bei einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Die Mindestzeichnungssumme beträgt 20.000 Euro zuzüglich fünf Prozent Agio. „Mit Inkrafttreten des KAGB Mitte letzten Jahres ergeben sich für Initiatoren erhöhte Transparenz- und Dokumentationspflichten“, erläutert Oliver Harms, Vorstand der INP Holding AG. „Losgelöst von diesen neuen Rahmenbedingungen, haben wir mit dem aktuellen Beteiligungsangebot den nunmehr zwanzigsten INP-Fonds im Bereich der Sozialimmobilien konzipiert, der unseren gewohnten Investitionskriterien folgt.“ (DS) ◆ www.c-quadrat.com www.fin-echiquier.fr www.inp-invest.de www.financescout24.de | www.ebase.com Vertriebszulassung für Total-Return-Fonds von C - Quadrat Ab sofort ist der 2004 in Österreich aufgelegte „C-Quadrat Arts Total Return Special“ für den öffentlichen Vertrieb in Deutschland zugelassen. Der Fonds wird per Computer mit einem von Fondsmanager Leo Willert, Geschäftsführer und Head of Trading von Arts Asset Management, einer Tochtergesellschaft der Fondsgesellschaft CQuadrat, entwickelten systematischen Handelssystem gesteuert und weist flexible Anlagerichtlinien auf. So kann er bis zu 100 Prozent in Anleihe- oder Geldmarktfonds beziehungsweise „geldmarktnahe“ Fonds investieren. Die Aktienquote des Fonds kann bis zu 100 Prozent betragen, zudem können alternative Strategien durch den Einsatz von Derivaten abgebildet werden. Willert: „Kapitalerhalt steht bei unseren flexiblen Total-ReturnProdukten im Vordergrund.“ Momen- INP lanciert Pflegeimmobilienfonds nach KAGB Leo Willert, Geschäftsführer und Head of Trading von Arts Asset Management www.lacuna.de Mischfonds „Arty“ mit neuer ausschüttender Tranche EXXECNEWS 4 Nr. 09 28. April 2014 Märkte Immobilienmarkt Niederlande Einzelhandels-Immobilien Savills rechnet mit steigendem Investitionsvolumen auf dem niederländischen Immobilienmarkt Geschäfte und Läden weiterhin wichtigste Säule des Einzelhandels Das Investitionsvolumen in niederländische Gewerbeimmobilien belief sich im Jahr 2013 auf 3,4 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um 27 Prozent. Für das Jahr 2014 prognostiziert der Immobiliendienstleister Savills in seiner aktuellen Marktanalyse „Market in Minutes“ einen Wert zwischen 3,5 und 4,0 Milliarden Euro. Savills ist der Ansicht, dass der Einzelhandelssektor das Ergebnis ankurbeln wird. So wurden in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres über 600 Millionen Euro in Einzelhandelsimmobilien investiert und damit das Jahresgesamtergebnis 2013 des Sektors von 615 Millionen Euro beinahe übertroffen. Für den Büro- und den Logistikmarkt wird eine stabile Entwicklung erwartet. Die wesentlichen Treiber der positiven Entwicklung am niederländischen Immobilienmarkt sind Savills zufolge, dass generell vermehrt Kapital in die Immobilienmärkte fließt, die wettbewerbsfähigen Preise Läden und Geschäfte bleiben die wichtigste Säule des deutschen Einzelhandels. Dies zeigt sich nach Einschätzung des Emissionshauses KGAL, Grünwald bei München, „nicht zuletzt auch in einer ungebrochen lebhaften Nachfrage nach Core-Objekten der Assetklasse Handel“. Dem „Marktbericht Handel“ für das erste Halbjahr 2014 zufolge erzielte dieses Segment mit rund acht Milliarden Euro einen Anteil von 26 Prozent am Transaktionsvolumen mit Gewerbeimmobilien in Höhe von insgesamt 30,7 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr erwartet die KGAL einen Zuwachs bei den Umsätzen mit Einzelhandelsimmobilien bis zu einer möglichen Marke von zehn Milliarden Euro. Begrenzt wird das Wachstumspotenzial des stationären Einzelhandels insbesondere durch die zunehmende Konkurrenz durch E-Commerce. Als zukunftssichere Investment-Zielorte gelten aufgrund ihrer robusten Kaufkraft und Konsumlaune die deutschen „Top-Einkaufsmetropolen“. Insbesondere Premium- und Luxusprodukte suchen weiterhin die Bestlagen. Allerdings sollten Nutzer und für holländische Immobilien sowohl im Spitzen- als auch im Value-Add-/ opportunistischen Segment sowie die steigende Bereitschaft der Eigentümer, ihre „notleidenden“ Assets zu veräußern. Clive Pritchard, Leiter von Savills in den Niederlanden: „Das Interesse an holländischen Immobilien ist über die vergangenen zwölf Monate signifikant gestiegen, sowohl auf Seiten ausländischer als auch einheimischer Käufer. Das Spitzensegment des Büroinvestmentmarktes in Amsterdam war 2013 besonders erfolgreich. Vor dem Hintergrund des knapper werdenden Angebots rechnen wir damit, dass sich die Käufer zunehmend in Richtung Spitzenassets in anderen Großstädten sowie Non-Core-Büroobjekte in der Hauptstadt orientieren.“ Der Marktanalyse zufolge dürften die Renditen für holländische Immobilien von derzeit 6,0 Prozent für Spitzenbüro-, 4,25 Prozent für Retailund 7,25 Prozent für Spitzenindustrieobjekte weiter zurückgehen. (MV) ◆ www.savills.de André Zücker, Leiter Immobilien KGAL Investment Management GmbH & Co KG Kapitalanleger laut Marktbericht berücksichtigen, dass wir „im Zuge des Online-Handels am Anfang einer neuen Epoche stehen, die unser Einkaufsverhalten und damit auch unsere Städte und Geschäfte immer mehr verändern wird“. Um eine Fehlallokation von Ressourcen zu vermeiden, seien deshalb intensive Analysen der angepeilten Makround Mikro-Standorte unerlässlich. André Zücker, Leiter Immobilien der KGAL: „Es bedarf nur geringer Fantasie, dass E-Commerce weiter wachsen wird. Die steigenden Online-Umsätze werden zwar von Händlern und Investoren nicht gänzlich entspannt registriert, doch eine Existenz und Rendite gefährdende Drohkulisse sehen sie darin insgesamt nicht. Durch weitsichtige Multi-Channel-Strategien werden Online- und Stationär-Handel eher weiter zusammenwachsen.“ (MV) ◆ www.kgal.de AVANA Invest erhält BaFin-Zulassung als KVG für AIFs und OGAWs AVANA erhält BaFin-Zulassung als KVGals KVG Investmentfonds AVANAInvest Invest erhält BaFin-Zulassung AVANA Invest erhält BaFin-Zulassung als KVG für und OGAWs fürAIFs AIFs und OGAWs Fondsbranche fließen im Februar 8,9 Milliarden AVANA erhält BaFin-Zulassung als KVG für AIFs Invest und OGAWs Euro zu AVANA erhält BaFin-Zulassung als KVG für AIFs Invest und OGAWs mit Sitz in München hat am 20. Dezember 2013 für AIFs und OGAWs Seit Jahresbeginn sammelte die deut- 1,5 Milliarden Euro. Europaweit die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzsche Fondsbranche 16,6 Milliarden erreichte das Fondsvermögen Ende dienstleistungsaufsicht (BaFin) zur mit Sitz in München hat am 20. Dezember 2013 Verwaltung von die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzmit Sitz in München hat am 20. Dezember 2013 mit Sitz in München hat am 20. Dezember 2013Euro neues Anlegerkapital ein. Bei 2013 mit 9,8 Billionen Euro einen Privatanlegern waren insbesondere neuen Höchststand. Während der dienstleistungsaufsicht (BaFin) zur die derder Bundesanstalt für Finanzmit Sitz in München hat amoffenen 20. Dezember dieErlaubnis Erlaubnis Bundesanstalt für 2013 FinanzGeschlossenen und Mischfonds (3,4 Milliarden Euro Anteil des deutschen Fondsmarktes Verwaltung von dienstleistungsaufsicht (BaFin) zur die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzmit Sitz in München hat am 20. Dezember dienstleistungsaufsicht (BaFin) zur 2013 inländischen Publikums-AIFs Netto-Mittelzuflüsse) und Renten- am Bestand knapp 20 Prozent beVerwaltung von dienstleistungsaufsicht (BaFin) zur die Erlaubnis der Bundesanstalt für FinanzVerwaltung von und Geschlossenen offenen fonds (2,7 Milliarden Euro Netto- trägt, liegt der Anteil Deutschlands Verwaltung von dienstleistungsaufsicht (BaFin) zur und von Geschlossenen und offenen inländischen Mittelzuflüsse) gefragt. Im Februar beim Neugeschäft bei etwa 25 ProVerwaltung von Publikums-AIFs Geschlossenen offenen Geschlossenen undund offenen inländischen Publikums-AIFs 2014 flossen den Fondsanbietern net- zent. Europaweit flossen Fonds im und von Geschlossenen und offenen inländischen Publikums-AIFs to 8,9 Milliarden Euro zu. Dabei vergangenen Jahr netto 401 Milliinländischen Publikums-AIFs inländischen Spezial-AIFs und von Geschlossenen und offenen inländischen Publikums-AIFs dominierten Spezialfonds mit Zu- arden Euro zu, deutsche Publikumsund von sowie und von Geschlossenen und offenen flüssen von 5,8 Milliarden Euro. und Spezialfonds sammelten zusaminländischen Spezial-AIFs und von Geschlossenen und offenen Die AVANA Invest GmbH Die Invest GmbH DieAVANA AVANA Invest GmbH Die AVANA Invest GmbH Die AVANA Invest GmbH Die AVANA Invest GmbH inländischen Spezial-AIFs OGAWs Geschlossenen offenen sowie Geschlossenen undund offenen inländischen Spezial-AIFs sowie erhalten. inländischen Spezial-AIFs inländischen Spezial-AIFs OGAWs sowie OGAWs Das Unternehmen wird künftig Alternative Investsowie erhalten. sowie (AIFs) sowie Organismen mentfonds für Gemeinsame OGAWs erhalten.in Wertpapiere (OGAWs) nach dem KapitalAnlagen OGAWs Das Unternehmen wird künftig Alternative Investanlagegesetzbuch erhalten. OGAWs auflegen und anderen Initiatoren In Mandate flossen 1,6 Milliarden Euro, in Publikumsfonds weitere Thierschplatz 6 – Lehel Carré . 80538 München Ausblick auf südeuropäische Märkte verbessert sich zur Verfügung Er führt aus: „Die Leistungsbilan- AVANA Invest GmbH • Gesellschafter-Geschäftsführer: Götz J. Kirchhoff, Thomas W. Uhlmann Thierschplatz 6 – Lehel Carré . 80538 München Tel.: +49 89 / 2102358-0 www.avanainvest.com www.bvi.de Südeuropa Märkte mentfonds (AIFs) sowie Organismen für Gemeinsame Das Unternehmen wird künftig Alternative als Master-KVG und Vertriebsplattform zur InvestVerfügung erhalten. Anlagen in Wertpapiere (OGAWs) nach Kapitalmentfonds (AIFs) sowie Organismen fürdem Gemeinsame stehen. Das Unternehmen wird künftig Alternative Investerhalten. Die Wachstumsprognosen f ür anlagegesetzbuch auflegen und anderen Initiatoren Anlagen in Wertpapiere (OGAWs) nach dem Kapitalmentfonds (AIFs) sowie Organismen für Gemeinsame Das Unternehmen wird künftig Investals Master-KVG und Vertriebsplattform zur Verfügung Italien, Spanien, Portugal und anlagegesetzbuch auflegen undAlternative anderen Initiatoren Anlagen in Wertpapiere (OGAWs) nach dem KapitalAVANA Invest GmbH • Gesellschafter-Geschäftsführer: mentfonds (AIFs) sowie Organismen für Gemeinsame stehen. als Master-KVG und Vertriebsplattform zur Verfügung Das Unternehmen wird künftig Alternative InvestGriechenland verbessern sich zuseanlagegesetzbuch auflegen und anderen Initiatoren Götz J. Kirchhoff, Thomas W. Uhlmann Anlagen in Wertpapiere (OGAWs) nach dem Kapitalstehen. mentfonds sowie Organismen für Gemeinsame als Master-KVG undCarré Vertriebsplattform Verfügung Thierschplatz 6 –(AIFs) Lehel . 80538 München hends, so François Gobron, Fondsanlagegesetzbuch und anderenzur Initiatoren AVANA Invest GmbH • auflegen Gesellschafter-Geschäftsführer: stehen. Anlagen in Wertpapiere (OGAWs)zur nach dem Kapital-manager des „Generali IS Euroals Master-KVG und Vertriebsplattform Verfügung Götz J. Kirchhoff, Thomas W. Uhlmann AVANA Invest GmbH • Gesellschafter-Geschäftsführer: anlagegesetzbuch auflegen und anderen Initiatoren pean Recovery Equity Fund“. stehen. Thierschplatz 6 – Lehel Carré 80538 München Götz J. Kirchhoff, Thomas W. .Uhlmann AVANA Invest GmbH • Gesellschafter-Geschäftsführer: als Master-KVG und Vertriebsplattform Thierschplatz 6 – Lehel Carré 80538 München Götz J. Kirchhoff, Thomas W. .Uhlmann AVANA Invest GmbH • Gesellschafter-Geschäftsführer: stehen. Thierschplatz 6 – Lehel Carré . 80538 München Götz J. Kirchhoff, Thomas W. Uhlmann men 95 Milliarden Euro ein. (MV) ◆ zen sind nahezu ausgeglichen und die Haushaltsdefizite gehen zurück. Die Renditen der Staatsanleihen sind stabil und der Anstieg der Verbraucherpreise ist gering. Gleichwohl ist keine Gefahr für eine drohende Deflation zu erkennen.“ Insbesondere in Spanien und Italien zeigen die Einkaufsmanagerindizes laut Gobron eine deutliche wirtschaftliche Expansion an. Das sollte sich positiv auf die Entwicklung der Unternehmensgewinne auswirken, die noch immer weit unter dem Niveau von vor der Finanzkrise liegen. Zuletzt hätten sich insbesondere Finanzwerte sehr gut entwickelt. Als Gründe dafür nennt der Fondsmanager unter anderem die sich verbessernden Staatsfinanzen in den Peripherieländern sowie das abnehmende Länderrisiko. Zudem prof itieren Finanztitel aufgrund ihrer prozyk lischen Eigenschaf t von verbesserten Konjunkturaussichten. Nicht zuletzt konzentrieren sich viele Finanzinstitute auf den Binnenmarkt, was die Abhängigkeit etwa von der Entwicklung der Emerging Markets verringert. (JPW) ◆ www.generali-investments-europe.com EXXECNEWS Nr. 09 28. April 2014 UNternehmen Karriere Deka meldet leichten Ergebnisrückgang Die Deka-Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2013 ein wirtschaftliches Ergebnis in Höhe von 502 Millionen Euro. „Damit wurde das gute Vorjahresniveau (plus ein Drittel gegenüber 2011) in Höhe von 519 Millionen Euro nahezu erreicht“, so die Dekabank, zentraler Assetmanager der Sparkassen-Finanzgruppe, in einer Pressemitteilung. Bei der Weiterentwicklung der Deka zum Wertpapierhaus der Sparkassen seien im letzten Jahr wichtige Etappenziele erreicht worden: „Die Vertriebsunterstützung der Sparkassen wurde intensiviert und neu ausgerichtet, die Produktpalette weiter fokussiert und um Zertifikate ergänzt.“ Seit Januar 2014 steht die Marke „Deka Investments“ für das Retailgeschäft der Deka-Gruppe. Ausgebaut wurde zudem die Beratung institutioneller Kunden unter der Marke „Deka Institutionell“. Zum Jahreswechsel 2013/2014 sei außerdem die Übernahme des kundenbezogenen Kapitalmarktgeschäfts der Landesbank Berlin sowie der Fondsgesellschaft LBB-Invest abgeschlossen worden. „Die Deka steht auf einem soliden Fundament. Die Weiterentwicklung zum Wertpapierhaus und die Übernahme von Teilen der LBB stemmen wir aus eigener Kraft, und wir zahlen eine stabile Dividende“, so Michael Rüdiger, Vorstandsvorsitzender der Dekabank. (DS) ◆ www.dekabank.de Hesse Newman mit zweistelligen Millionen-Euro-Verlust Das Hamburger Emissionshaus Hesse Newman Capital AG rechnet für das Geschäftsjahr 2013 mit einem Verlust im zweistelligen Millionen-Euro-Bereich. Damit rutscht das bilanzierte Eigenkapital von zuvor 18,2 Millionen Euro unter die Hälfte des Grundkapitals von 15 Millionen Euro. Laut einer Ad-hoc-Mitteilung der börsennotierten Gesellschaft wurde, wie es § 92 Aktiengesetz verlangt, eine außerordentliche Hauptversammlung - hier für den 15. Mai 2014 - einberufen. Aus der Einladung zur Hauptversammlung geht hervor, dass der Verlust in der Wertberichtigung einer stillen Beteiligung an der Anlegerverwaltungs-Gesellschaft Hansea- tische Fonds Treuhand (HFT) von 18 Millionen Euro auf null begründet ist. Diese Wertberichtigung ist demnach notwendig geworden, da aus der HFT „keine nennenswerten Ergebnisbeiträge mehr zu erwarten seien“. Laut „Immobilien Zeitung“ fürchtet Marc Drießen, Vorstand der Hesse Newman Capital AG, keine negativen Folgen für das operative Geschäft, da bilanzielle Abwertungen im Grundsatz nicht „liquiditätswirksam“ seien. So hält Drießen sein Unternehmen für „hinreichend wetterfest“. Mit einem Eigenkapital von einem mittleren einstelligen Millionenbetrag, gehöre das Unternehmen zu den „gut kapitalisierten“ Emissionshäusern. (JZ) ◆ www.hesse-newman.de Dialog Leben mit bestem Ergebnis der Unternehmensgeschichte Mit einem Jahresergebnis von neun Millionen Euro, einer Zunahme der gebuchten Bruttobeiträge um 5,6 Prozent und einem 6,3-prozentigen Wachstum des Neugeschäfts konnte die Dialog LebensversicherungsAG das bisherige „Spitzenjahr“ 2012 übertreffen. „Der zunehmende Bedarf an biometrischen Absicherung in der Bevölkerung, die Qualität unserer Produkte und unsere hohe Akzeptanz bei den Maklern bilden die Basis für eine positive Zukunftsperspektive“, so der Vorstandssprecher Rüdiger 5 R Burchardi. Für das Geschäftsjahr 2014 rechnet die Dialog „wieder mit einem deutlichen Wachstum“. Dazu soll insbesondere die Erweiterung des Produktportfolios um eine neue Pflegeversicherung beitragen. Als Pf legerentenversicherung soll sie helfen, Lebensqualität im Alter zu sichern und Vermögen zu schützen. Angesichts des rapide wachsenden Bedarfs an Pflegeleistungen eröffnet nach Einschätzung der Dialog ein zusätzliches Geschäftspotenzial. (JZ) ◆ www.dialog-leben.de Christoph Seeger ist in die Geschäftsführung des Emissionshauses Dr. Peters berufen worden. Er verantwortet seit dem 1. April 2014 den Ausbau des Geschäftes mit institutionellen Investoren und die alternative AssetFinanzierung unter Einbindung von Private Equity. Seeger war zuvor im Investment Banking bei Goldman Sachs, im Private-Equity-Bereich bei KKR und im Assetmanagement bei Perry Capital tätig. ◆ Ulrich Nötges wird ab sofort das Management des Vermögensverwalters Lingohr & Partner Asset Management mit Sitz in Erkrath verstärken. Neben Firmengründer und Namensgeber Frank Lingohr und dem für das institutionelle Geschäft verantwortlichen Michael Broszeit wird Nötges drittes Mitglied in der Geschäftsführung des 1993 gegründeten Unternehmens. In seiner neuen Position wird der 58-Jährige als Chief Operating Officer (COO) und Chief Risk Officer (CRO) tätig sein. ◆ Seit 1. April 2014 leitet Dr. Tobias Warweg den Makler- und Partnervertrieb des AXA Konzerns. Er trat die Nachfolge von Kai Kuklinski an, der zum neuen Vorstandsvorsitzenden (CEO) des Kunstversicherers AXA Art Versicherung AG berufen worden ist. Bislang leitete Warweg (40) den bundesweiten AXA Exklusivvertrieb. Zuvor war er Leiter der Vertriebsdirektion Düsseldorf. ◆ Christoph Seeger Ulrich Nötges Dr. Tobias Warweg Eigentümerwechsel bei Dima24 Im Zuge eines Management-BuyOuts haben Geschäftsführerin Renate Wallauer und Prokurist Dr. Frank Schuhmann die Dima24.de Anlagevermittlung GmbH von Unternehmensgründer Malte Hartwieg gekauft. Hartwieg, gegen den einem Bericht der Sonntagszeitung „Welt am Sonntag“ vom 13. April 2014 zufolge die Staatsanwaltschaft München wegen Betrugsverdachts ermittelt, „zieht sich mit dem Verkauf vollkommen aus dem Unternehmen zurück, die operative Geschäftsführung hatte er bereits 2012 an Renate Wallauer übergeben“, heißt es in der dazu veröffentlichten Pressemitteilung der Dima24. Und weiter: „Unter Federführung der beiden neuen Eigentümer wird aktuell eine umfangreiche Neuorganisation vorgenommen und die Unternehmensstrategie zu noch mehr Transparenz und Kundenorientierung weiterentwickelt.“ Der Name „Dima24.de“ soll weitergeführt werden und der Tätigkeitsschwerpunkt auch zukünftig auf der Vermittlung Alternativer Investmentfonds an erfahrene, Screenshot www.dima24.de vermögende Privatanleger liegen. Wallauer: „Unsere Kernkompetenzen sind Analyse und Vermittlung aussichtsreicher Kapitalanlagen für private Anleger – und zwar direkt, professionell und sehr günstig. Damit ist Dima24.de bereits seit 2001 sehr erfolgreich und kann seinen Marktanteil gerade jetzt weiter ausbauen, während sich andere Anbieter zurückziehen.“ Die Unternehmenswebseite ist zwischenzeitlich in neuem Design online. (MV) ◆ www.dima24.de Ansichten Die Zukunft der Leistungsbilanz Jan Peter Wolkenhauer Redaktionsleiter EXXECNews „Es kommt nach wie vor auf die Qualität des Initiators an.“ In dieser Ausgabe stellen wir zwei neue geschlossene Beteiligungsmodelle vor. Beide sind KG-Fonds, die Anleger mittels Zeichnung von Kommanditkapital einzuwerben suchen (siehe Seite 3 „Produkte“). Vor nicht allzu langer Zeit wären beide ohne Unterschied als „Geschlossene Fonds“ bezeichnet worden. Heute gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen beiden Modellen. Eines ist als teilregulierte Vermögensanlage nach Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) aufgelegt, das andere als vollreguliertes Geschlossenes Investmentvermögen nach D Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). EXXECNEWS hat diese regulatorische Zweiteilung der früheren Welt der Geschlossenen Fonds bereits kritisiert. Doch wie soll sich der Anleger zukünftig verhalten? Soll er auf das vermeintlich sicherere KAGB-regulierte Produkt setzen oder auf das vermeintlich renditestärkere teilregulierte, das ohne Regulierungskosten kalkulieren kann? Die Antwort kann nur lauten: Es kommt nach wie vor auf die Qualität des Initiators an. Um diese zu überprüfen, stand dem Anleger in der Vergangenheit mit der Leistungsbilanz ein bewährtes Instrument zur Verfügung – sofern sie gewissen Mindeststandards folgte. Daher ist es unverständlich, dass der Leistungsbilanzstandard des Branchenverbands BSI zukünftig nur noch für die Anbieter von Vermögensanlagen gilt und nicht für (AIF-) Kapitalverwaltungsgesellschaften. Der BSI verweist Anleger auf die Transparenzpflichten des KAGB. Doch ein Performancebericht, der die Ergebnisse aller Investmentvermögen einer KVG zusammenfasst, ist nicht vorgeschrieben. Diese Lücke könnte eine „neue Leistungsbilanz“ schließen. EXXECNEWS 6 Nr. 09 28. April 2014 KVG-Porträts Hansainvest Hanseatische Investment-GmbH und JAMESTOWN US-Immobilien GmbH Die neuen KAGB-regulierten Kapitalverwaltungsgesellschaften sind Marktpartner, die bislang in der Öffentlichkeit nicht aufgetreten sind. EXXECNEWS wird künftig schwerpunktmäßig über diese neuen Unternehmen berichten. Wir beginnen mit einem Unternehmensporträt, sobald eine Ge Hamburg 10,5 IN S P FÜ Sitz Kapital HR-Nummer HR Eintragsdatum Hauptgesellschafter XECNEWSLE EX G AL Hansainvest Hanseatische Investment-GmbH nehmigung nach §20 KAGB erteilt wurde oder eine Registrierung nach §44 KAGB erfolgt ist. Dazu übersenden wir der neuen KVG einen Fragebogen mit 25 Fragen „5 x 5 des KAGB-Managers“. Ergänzend bieten wir ein Gespräch an. An dieser Stelle präsentieren wir einen Auszug der Fragen/Antworten. R S IE Millionen EUR HR B 12 891 1969 Signal Iduna Gruppe ECTE BE W ERTE Geschäftsführer / Ressort Nicholas Brinckmann: Strategische Asset-Allocation Immobilien, Fondsmanagement Immobilien, Immobilien An- und Verkauf, Asset-Management Immobilien Dr. Jörg W. Stotz: Funds & Client Services, Wertpapier- und Immobilien-Fondsbuchhaltung, Risikomanagement, Legal & Compliance, Corporate Services Dirk Zabel: Vertrieb, Marketing & PR, Kapitalmarktstrategie, Depotverwaltung Es gibt einen Beherrschungsvertrag und keine Ergebnisabführungsverträge. I. Leitungs- und Eigentümerstruktur 2. Bitte beschreiben Sie - gern auch unterlegt mit einem Konzernorganigramm - Ihre Eigentümerstruktur (familiengeführte Holding/ Tochter einer börsennotierten Gesellschaft/ Joint Venture etc.) Die Hansainvest gehört zu 100 Prozent der Signal Iduna Gruppe. II. Kernkompetenz und Zielgruppe 1. Welche Arten von Investmentvermögen wollen Sie anbieten und verwalten (offen/ geschlossen, OGAW/ AIF, Assetklasse)? Was ist Ihr mittelfristig angestrebtes Platzierungsvolumen? Seit der Gründung 1969 sind wir im Bereich der klassischen Investmentfonds (heute OGAW) mit eigenen Produkten in den Assetklassen Renten und Aktien am Markt. 2001 erfolgte mit dem Geschäftsmodell der Service-KVG die Erweiterung des Angebots. Mit der jetzigen Lizenzierung können und werden wir als Service-KVG neben OGAW, offenen AIF und Investment-AG nun auch geschlossene Investmentvermögen verwalten. Die Erlaubnis umfasst für die geschlossenen Investmentvermögen die Assetklassen Immobilien, erneuerbare Energien, Schiffe und Eisenbahnen sowie die hierfür genutzte Infrastruktur. Der Vertrieb bzw. die Platzierung der Investmentvermögen ist Aufgabe der jeweiligen Label-Fonds-Partner. 5. Welchen Anlegertyp wollen Sie mit Ihren Fonds- und Finanzierungslösungen bedienen? Bieten Sie auch bspw. interne KVG-Lösungen für professionelle regulierte Anleger an? In der Funktion als Service-KVG bedienen wir keine speziellen Anlegertypen. Die eigenen Publikumsfonds richten sich an institutionelle und private Anleger. Interne KVG-Lösungen für professionell regulierte Investoren bieten wir nicht an. III. Asset- und Risikomanagementansatz 1. Haben Sie alle Geschäftsprozesse auf die KVG gebündelt oder bedienen EXXECNEWS meint: D T Hansainvest nimmt als Teil der Signal Iduna Gruppe die Funktionen der internen Revision und der Compliance selbst wahr. Die Gesellschaft ist seit 1969 im Bereich der offenen Investmentvermögen erfolgreich tätig und verfügt über ausreichende Erfahrungen im Risikomanagement. Anleger und Berater werden intensiv über die Entwicklung der einzelnen Investmentvermögen informiert, allerdings sieht Hansainvest diese Aufgabe auch bei den Emissionshäusern angesiedelt. Insofern ist problemadäquate Transparenz bei allen von Hansainvest verwalteten Investmentvermögen zu erwarten. Dr. Dieter E. Jansen Sie sich auch der Assetmanagement- bzw. Revisionskompetenz von Schwestergesellschaften bzw. externen Dienstleistern? Haben Sie als KVG eine neue Gesellschaft gegründet oder eine bestehende (bspw. Emissionshaus) hierzu herangezogen? Für die eigenen Fonds haben wir das Fondsmanagement an die Signal Iduna Asset Management GmbH ausgelagert. Sowohl für die eigenen Fonds als auch die Label-Fonds nutzen wir zudem das Angebot folgender Dienstleister: • Betrieb des EDV-Netzwerkes und DV-Bürokommunikation: Iduna Vereinigte Lebensversicherung a.G. • EDV-Innenrevision: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft • Marktrisikomessung: BHF-Bank AG • Depotverwaltung: Max- Heinr. Sutor oHG Seit der Gründung 1969 sind wir eine KAG und haben das Geschäftsmodell lediglich um die KVG-Lizenz für geschlossene Fonds erweitert. 5. Welches Rendite- /Risikoprofil verfolgen Sie mit Ihren AIF in den jeweiligen Geschäftssegmenten? Wir sind ausschließlich als Service-KVG tätig. Entsprechend liegt diese Entscheidung für den einzelnen AIF bei den Emissionshäusern. IV. Vertrieb und Geschäftspartner 5. Bieten Sie Ihre Leistungen auch als Master-KVG Initiatoren ohne KAGB Lizenz an? Unsere Leistungen bieten wir nicht als Master-KVG, aber Service-KVG an. Als Service-KVG übernimmt die Hansainvest die Verantwortung für die Auflegung und Administration offener und geschlossener Investmentvermögen. Bereits seit 2001 bietet sie Dritten ihre Dienstleistungen für Label-Fonds an und setzte schon unterschiedlichste Fondsinnovationen um. So war sie die erste Gesellschaft in Deutschland, die einen Goldfonds auflegte, einen Mikrofinanzfonds realisieren konnte und im Bereich „Mezzanine-Kapital“ eine Fondsspezialität aus der Taufe hob. Im Jahr 2014 erweiterte die Hansainvest das Angebot auf den Bereich geschlossener Investmentvermögen (AIF). Hier agiert sie als Partner für die Anlageklassen Immobilien, erneuerbare Energien, Schiffe und Eisenbahnen sowie die hierfür genutzte Infrastruktur. Und ja, insoweit bieten wir auch und gerade neuen Initiatoren ohne KVG-Lizenz unsere Leistung an. V. Transparenz und Haftung 3. Werden Sie auch in Zukunft Leistungsbilanzen für die von Ihnen verwalteten Fonds erstellen? Das obliegt dem jeweiligen Initiator. Wir sind nur als Service-KVG für geschlossene Investmentvermögen tätig. Nicht wiedergegeben haben wir die Fragen/Antworten zu: I. 1, 3, 4; II. 2, 3, 4, ; III. 1,3,4; IV 1 bis 4; V. 1, 2, 4 und 5. Alle Fragen/Antworten demnächst unter www.exxecnews.de JAMESTOWN US-IMMOBILIEN GMBH Die zentralen Informationen von Jamestown aus dem EXXECNEWS-5x5Fragebogen: Geschäftsführung- Christoph Kahl, Dr. Michael Huf, Jochen Stockdreher und Dr. Jürgen Gerber. Christoph Kahl ist geschäftsführender Gesellschafter und Gründer der Jamestown US-Immobilien GmbH. Dr. Michael Huf trat im November 1989 in das Unternehmen Jamestown ein und leitet seit 1996 als Geschäftsführer die Fondsverwaltung. Jochen Stockdreher trat am 01.08.1995 in das Unternehmen ein und ist seit Oktober 2006 Geschäftsführer mit dem Schwerpunkt Risikomanagement. Dr. Jürgen Gerber ist seit 01.04.2005 für Jamestown tätig und seit 01.09.2010 Geschäftsführer mit dem Schwerpunkt Fondsmanagement. Der Aufsichtsrat besteht aus Claus-Jürgen Cohausz (Vorstandsvorsitzender Westdeutsche ImmobilienBank AG), Hargen Bartels (Geschäftsführer R.E.M.M. Real Estate Merger & Management Grundstücksgesellschaft) und Dr. Dietrich Gottwald (Geschäftsführer Cardtech). Alle drei Mitglieder des Aufsichtsrats sind von Jamestown unabhängig und unterhalten keine Geschäftsbeziehung zu Jamestown. Angestrebt wird ein jährliches Platzierungsvolumen von 200 Millionen USDollar in Form von Publikums-AIFs. Die KVG wird keine weiteren Finanzierungsmodelle offerieren. Platziert wird ausschließlich an Privatanleger. Das Risikomanagement und die Complianceaufgaben werden „inhouse“ gelöst, die interne Revision „ausgelagert“. Auf die Frage Welches Rendite- / Risikoprofil verfolgen Sie mit Ihren AIF in den jeweiligen Geschäftssegmenten? antwortet Jamestown: „Für die US-Immobilienfonds sind AIFs mit dem Rendite-Risiko-Profil a) Core/Core+ und b) opportunity geplant.“ Jamestown nutzt diese Vertriebskanäle: „Großbanken, Privatbanken, Sparkassen, Vermögensverwalter, Genossenschaftsbanken, freie Vermittler.“ Die Vertriebsaufgaben übernimmt die Jamestown Vertriebs-GmbH. Direktvertriebslösungen beziehungsweise Private-Placements erfolgen nicht. Anleger, Kunden und Vertriebspartner werden durch „Regelmäßige Gesellschafterinformationen (mindestens 2x jährlich) und den Newsletter ,US-Invest' sowie die Vertriebspartner zusätzlich durch Vertriebsmitteilungen und produktspezifische Vertriebspartnerschulungen“ informiert. Mit der KVG besteht nun ein zentraler Haftungsträger. Wie wollen Sie die Haftungsrisiken – insbesondere aus Prospektfehlern – im Risikomanagement der KVG steuern? Antwort: „Zur Abdeckung etwaiger Haftungsrisiken – insbesondere aus der Prospekthaftung – wird die KVG neben dem gesetzlich erforderlichen Eigenkapital zusätzliche Eigenmittel vorhalten.“ – Werden Sie auch in Zukunft Leistungsbilanzen für die von Ihnen verwalteten Fonds erstellen? – „Ja“, teilt Jamestown mit. Es wurden alle Fragen beantwortet, aus Platzgründen veröffentlichen wir eine Zusammenfassung. Alle Fragen/Antworten demnächst unter www.exxecnews.de EXXECNEWS Nr. 09 28. April 2014 7 Für sie gelesen • Fachpresse • Studien/Reports • Bücher Finanzberater liefern Mehrwert Der Einsatz eines Finanzberaters macht sich bezahlt. So konnten sich deutsche Anleger mit Berater durchschnittlich über 6,5 Prozent Rendite freuen, während diejenigen, die im Alleingang investierten, nur 4,9 Prozent erzielten. 46 Prozent der Anleger, die mit einem Finanzberater zusammenarbeiten, geben an, dass sich dank seiner Hilfe kostspielige Investmentfehler vermeiden lassen. Das sind Ergebnisse der Umfrage „Legg Mason Global Investment Survey 2014“, für die in 20 Ländern mehr als 4.300 Anleger mit einem Anlagevermögen von mindestens 150.000 Euro befragt wurden. Nahezu alle Anleger (90 Prozent), die mit einem Berater arbeiten, sind mit den getätigten Investments, die regelmäßige Einkommen generieren, zufrieden. 40 Prozent sagen, ihr Berater helfe, die Investments im eigenen Portfolio besser zu verstehen, und 36 Prozent der deutschen Anleger glauben, dank eines Beraters einen Finanzplan zu bekommen, mit dem sie ihre Investmentziele besser erreichen können. Zudem sind 45 Prozent überzeugt, dass ihr Berater über fundiertes Wissen in Bezug auf aktuelle Trends am Markt verfügt, und 42 Prozent der Anleger betrachten sich als von ihrem Finanzberater über finanzielle Belange aufgeklärt. Auch die oft diskutierten Gebühren sind für Anleger mit Finanzberater kein Problem. 39 Prozent sagen, dass die Gebührenstruktur transparent kommuniziert wird, und 36 Prozent glauben, ihr Berater vertrete ihre Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. Diese Vorteile scheinen sich allerdings noch nicht weit verbreitet zu haben. Denn lediglich 17 Prozent der Befragten nutzen die Dienste eines Finanzberaters. Und nur 23 Prozent der deutschen Investoren sind daran interessiert, künftig einen Finanzberater an ihrer Seite zu haben. Die überragende Mehrheit (77 Prozent) bekundet wenig oder gar kein Interesse. Klaus Dahmann, Head of Sales Germany and Austria bei Legg Mason: „Es ist schade, dass nicht mehr Investoren die Dienste von professionellen Finanzberatern in Anspruch nehmen. Unterstützung bei InvestmententscheiImpressum Verantwortlich i.S.d. HH Pressegesetzes: BNT Büro für Nachrichten und Trends GmbH Sportallee 41, 22335 Hamburg Tel.: +49 (0)40/ 69 45 96 77 Fax: +49 (0)40/ 69 45 96 78 E-Mail: redaktion@exxecnews.de Herausgeber: Dr. Dieter E. Jansen (DJ) Verantwortlich für diese Ausgabe: Jan Peter Wolkenhauer (JPW) Redaktion: Dominik Sonntag (DS), Maximilian Volz (MV), Jan Peter Wolkenhauer (JPW), Juliane Zunke (JZ) Autor: Heiko Reddmann Chef v. Dienst: Ines Fengler Anzeigen: Petra Lüdemann E-Mail: anzeigen@exxecnews.de Grafik: Britta Rhode, www.sottmedia.de Layout/Design: deVico, Hamburg Preis 2,50 €. Nächste Ausgabe 12.Mai 2014 Hinweis: Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers und nicht unbedingt die der Redaktion wieder. © EX X ECNEWS sind sämtliche Rechte vorbehalten. Nachdruck, Übernahme in elektronische Medien oder auf Internetseiten - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages. Dieser Ausgabe liegt bei: EX XECNEWSLeagel 04 Gültige Anzeigenpreise vom 01.01.2014 dung zu suchen, bedeutet ja nicht, dass man nicht auch selbst gute Ideen für die Kapitalanlage hat, sondern nur, dass man die Chancen erhöht, auch wirklich auf die richtigen Trends und Themen zu setzen. Auch Finanzberater verfügen nicht über eine Kristallkugel, helfen Anlegern aber, zusätzliche Anlagemöglichkeiten aufzuzeigen und Zugang zu verschiedenen Anlageklassen zu ermöglichen.“ (JPW) ◆ Quelle: www. leggmason.de en dem Aktienmarkt zumindest kurzfristig keine großen Kurszuwächse mehr zu. Bezieht man die Erwartungen eines steigenden Ölpreises noch mit ein, dann liegt die Vermutung nahe, dass die aktuellen Umfrageergebnisse eng mit der Krim-Krise verbunden sind.“ (JPW) ◆ Quelle: www.citigroup.com Digitalisierung im Vertrieb nur eine Frage der Zeit Anleger erwarten Kurswende beim Goldpreis Überraschend hat sich das Investmentklima für Gold deutlich aufgehellt. Bei der Befragung im ersten Quartal 2014 für das „Citi-Investmentbarometer“ gaben 56 Prozent der Anleger an, dass sie auf drei Monate mit einem steigenden Goldpreis rechnen. Das ist der zweithöchste Wert seit Beginn der Erhebung vor drei Jahren. Seit dem dritten Quartal 2012 rechneten die Anleger kontinuierlich mit kurzfristig sinkenden Goldpreisen. Das gleiche Bild auch bei der Befragung zum Goldpreis auf zwölf Monate: Hier gehen 56,3 Prozent der Befragten von steigenden Goldnotierungen aus. Bis zuletzt sackten die Erwartungen auch hier seit Ende 2012 kontinuierlich ab. Bei der Befragung zur Kursentwicklung von Rohöl waren für die kommenden drei Monate ebenfalls deutlich mehr Befragte positiv gestimmt. 41,5 Prozent gaben an, dass sie mit steigenden Notierungen rechnen. Auch hier waren die Erwartungen seit Ende 2012 eher rückläufig. Zuletzt glaubten im dritten Quartal 2012 rund die Hälfte alle Befragten an einen steigenden Ölpreis in den kommenden drei Monaten. Jedoch rechnen immer weniger Anleger mit kurzfristig steigenden Aktienkursen in Europa. 36,4 Prozent sehen die Kursentwicklung auf drei Monate positiv. Im vorangegangenen Quartal waren es noch 49,1 Prozent und davor sogar ein Rekordwert von 59,9 Prozent im Quartal 2013. Dirk Heß, Co-Leiter europäischer Warrants- und Zertifikatevertrieb bei Citi: „Anleger scheinen vor allem beim Goldpreis eine Trendwende zu erwarten. Und sie trau- Noch haben Online-Beratungstools eine geringe Akzeptanz unter Finanzund Versicherungsmaklern. Aber digitale Tools wie Vergleichsrechner oder Produktfilme werden bereits zur Vor- und Nachbereitung eines Beratungsgespräches genutzt. Während des Gesprächs wird jedoch die klassische „Stift-und-Papier-Beratung“ zur Veranschaulichung am häufigsten bevorzugt. Dies zeigen die Ergebnisse der zum vierten Mal durchgeführten Studie „Mehrwerte für Makler schaffen 2014“ des Marktforschungs- und Beratungsinstitutes Yougov in Zusammenarbeit mit der Adesso AG. Jüngeren bzw. digital orientierten Maklerbüros erscheint eine professionelle Internetseite mit Suchfunktionsoptimierung, Webinar-Angeboten zu aktuellen Finanz- und Versicherungsthemen sowie auch Co-Browsing-Tools mindestens genauso wichtig wie der persönliche Kontakt. Geht es um das Thema Laptops oder Tablets, so sehen Makler diese im Beratungsgespräch eher als Hürde zum Kunden. Auch wenn die zunehmende Digitalisierung bei Maklern einige Bedenken auslöst, werden speziell die Neuen Medien als gute Möglichkeit gesehen, die Kommunikation mit Kunden noch effizienter zu gestalten und den persönlichen Kontakt weiter zu stützen. Zudem wird es als wünschenswert angesehen, auf diese Art und Weise auch mit Versicherern zu kommunizieren, auch weil man sich davon schnellere Bearbeitungszeiten erhofft. Burkhard Herold, Bereichsleiter Consulting Insurance bei Adesso: „Die digitale Kommunikation – sowohl mit Versicherern als auch mit Kunden – wird zukünftig eine größere Rolle spielen. Die Beratung der Zukunft wird von einer zunehmen- den Digitalisierung geprägt sein, ein Trend, der von jungen Maklern bereits aktiv verfolgt wird. Dies wird nicht als Konkurrenz zum persönlichen Kontakt gesehen, sondern als Ergänzung.“ Auch Bedeutung und Nutzen von Maklerportalen werden in Zukunft steigen. Makler können sich vorstellen, auf diese verstärkt zurückzugreifen, wenn sich die bereits schon jetzt festgestellte, zunehmende Professionalisierung fortsetzt und einige zusätzliche Optionen den Mehrwert von Online-Portalen weiter steigen lassen. (JPW) ◆ Quelle: www. yougov.de Die eigene Immobilie ist bestes Anlageobjekt Die deutschen investieren Leistungen aus fälligen Lebensversicherungen vor allem in ihre Immobilie – dies gilt ganz besonders für die Schwaben, Brandenburger und Thüringer. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der GfK-Marktforschung im Auftrag der Gothaer Versicherung, für die über 1.000 Bundesbürger befragt wurden. Die eigene Wohnung oder das eigene Haus zu entschulden steht mit 15,6 Prozent nur knapp vor dem Vorhaben, sich mit der Auszahlung Urlaube oder Weltreisen zu gönnen (15,4 Prozent). Allerdings tauchen unter den Top 10 noch zweimal Immobilien auf: Wohnung oder Haus renovieren (Platz 5 mit 10,7 Prozent) sowie Wohnung oder Haus kaufen (Platz 7 mit 7,7 Prozent). Eine erhebliche Bedeutung bei der Finanzplanung im Alter hat die Lebensversicherung zudem als weiteres Einkommen: 13,3 Prozent der Befragten gaben an, die Auszahlung für den Lebensunterhalt verwenden oder die laufenden Einkünfte aufstocken zu wollen. Immerhin 11,8 Prozent wollen weitersparen – und ebenfalls fast jeder Zehnte (9,3 Prozent) denkt bei der Auszahlung seiner Lebensversicherung daran, Geld für die Kinder oder Enkel anzulegen. Kaum eine Rolle spielen hingegen besondere Kaufwünsche wie Cabrios oder Möbel (3,0 Prozent), ein Zweitwohnsitz im Ausland (2,7 Prozent) oder Hobbies (1,7 Prozent). (JPW) ◆ Quelle: www.gothaer.de EXXECNEWS 8 Nr. 09 28. April 2014 From the Desk Vorsorge Ein Erfolgsmodell auf Honorarbasis: myLife Invest – Die Investmentlösung 3.0 Die wesentlichen Vorsorgevarianten der Altersvorsorge in Deutschland konzentrieren sich auf zwei Felder: Lebensversicherungen und Investmentfonds. Von ersteren gibt es laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. rund 93 Millionen Verträge (Stand 2012), was bei einer Einwohnerzahl von 82 Millionen eine stattliche Anzahl ist. Gleichzeitig findet die Vorsorge immer stärker investmentbasiert statt: So betrug das Fondsvermögen in Deutschland im Jahr 2013 laut Branchenverband BVI 2,15 Milliarden Euro. Damit steigerte sich das investierte Vermögen um knapp sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2012: 2,01 Milliarden Euro). Eine Kombination beider Vorsorgeformen erscheint demnach ideal. Doch haben beide Formen nicht nur ihre Vorteile: So weisen klassische Fondslösungen gegenüber Lebensversicherungen steuerliche Nachteile auf, während Lebensversicherungen wiederum als unflexibel und teuer gelten. Für Verbraucher dabei immer wichtiger: Vorsorgelösungen, die flexible Einmalanlagen ermöglichen und ohne mehrjährige Ansparphasen gerechnet sind. Für Berater von Interesse: Investments in gewohnter Umgebung administrieren zu können, Dokumentationspflichten nur nach Paragraf 34d Gewerbeordnung zu erfüllen und die realen Einnahmen durch höhere Vermögensverläufe steigern zu können – selbst bei nominal gleichen Einkünften. Als eine der führenden Serviceplattformen für die Honorarberatung im Bereich Unser Autor: Heiko Reddmann , Geschäftsführer der HonorarKonzept GmbH Finanzen und Versicherungen, suchte die HonorarKonzept GmbH daher nach einem entsprechenden innovativen Produkt für ihre Berater und deren Kunden. Dabei gab es klare Anforderungen: • Zunächst musste die Bereitstellung eines „großen“ Fondsuniversums vorausgesetzt werden können. • Kickbacks sollten in Form von fondsindividuellen Überschüssen dem Kunden vollautomatisiert erstattet werden. • Die laufenden Kosten sollten so minimal sein, dass Anleger bereits von Beginn an in den Genuss der Vorteile kommen. • Der Versicherer durfte dabei keine Initialkosten kalkulieren und auf keinen Fall an den erstatteten Kickbacks oder den fondsindividuellen Überschüssen partizipieren. Neue Perspektiven für Investments In myLife Invest fand HonorarKonzept ein Produkt, das – wie gewünscht – die Vorteile von Plattformen mit den Vorzügen der Versicherungswelt kombinierte. Dieses Produkt entstand aus der Zusammenarbeit der auf Netto-Tarife und moderne Vorsorgelösungen spezialisierten myLife Lebensversicherung AG und der umfangreichen Fondsplattform der Fondsdepot Bank. So kann im Fondsbe- reich aus über 4.000 Fonds und Exchange Traded Funds (ETF) gewählt werden. myLife Invest erfüllt alle gestellten Anforderungen und kann die versicherungsspezifischen Steuervorteile darstellen. Die üblichen Kritikpunkte gegenüber Versicherern, wie zu hohe Kosten, Intransparenz und Stornogebühren, bestehen bei myLife Invest nicht. Als provisionsfreier Netto-Tarif kommt das Produkt völlig ohne Einstiegsgebühr aus, enthält keine Abschlussprovisionen und nur geringe laufende Kosten. Der Kunde zahlt lediglich 0,45 Prozent vom Nettoanlagevolumen sowie 60 Euro Stückkosten pro Jahr als jährliche Verwaltungskosten an myLife. Hinzu kommen allenfalls individuelle Risikokosten, etwa für den Todesfallschutz. Auch für die bei der Fondsdepotbank geführten Investments fallen mit Ausnahme von Transaktionskosten keine weiteren Kosten an. Für Versicherungsmakler, die eine Zulassung nach Paragraf 34d Gewerbeordnung besitzen und in die Honorarberatung einsteigen wollen, bietet sich somit myLife Invest an. Denn die monetären Vorteile werden nicht durch hohe Kosten aufgefressen, sondern kommen vom ersten Jahr beim Anleger an. Berater und Kunde vereinbaren Honorar individuell Zugang zu myLife Invest haben die angebundenen Partner von HonorarKonzept. In einem ersten Schritt muss dazu ein Berater, der das Produkt vermitteln will, einen Teilnahmevertrag mit HonorarKonzept schließen. Dadurch erhält er Zugang zur professionellen Unterstützung für die Beratung und Vermittlung von myLife Invest. So zum Beispiel ein Softwaretool, das es ermöglicht den Vergleich mit einem Direktinvestment herzustellen. Fondswechselaufträge, Kosten und Reportings können vollständig und transparent onlinebasiert erzeugt werden. Da das Produkt auf Honorarbasis konzipiert ist, gibt es für den Berater keine festgelegten Provisionssätze. Vielmehr kann er sein Honorar individuell mit dem Kunden vereinbaren. Dazu schließen Berater und Kunde in einem zweiten Schritt eine Vereinbarung über die Höhe des Honorars ab. Dieses wird frei verhandelt. Neben einem einmaligen Honorar als Pauschale ist auch ein laufendes Honorar denkbar und möglich. Erfahrungsgemäß beträgt dieses etwa 1,5 Prozent des jährlichen Vertragsguthabens. Aus Kundensicht lohnt sich das neue Produkt insbesondere dann, wenn der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist, Wert auf Portfoliooptimierung gelegt wird, etwa durch Rebalancing, oder das Vertragsvermögen vererbt werden soll. Das ist HonorarKonzept Die HonorarKonzept GmbH etabliert in Deutschland einen neuen Ansatz in der Finanzdienstleistung: die Beratung über Finanzprodukte durch unabhängige Honorarberater. Sie unterstützt Makler beim Auf- und Ausbau der Honorarberatung. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der persönlichen Betreuung durch erfahrene Business Coaches. Das Dienstleistungsportfolio beinhaltet alle Bausteine, die Makler für eine wirkungsvolle Honorarberatung benötigen. www.honorarkonzept.de EXXECNEWSLEGAL 09 Beilage 4, Ausgabe 28. April 2014 „EXXECNEWSLEGAL“ präsentiert in Zusammenarbeit mit vielen namhaften Anwalts - und Wirtschaftprüfungskanzleien wichtige rechtliche Themen. Es werden alle redaktionellen Bereiche, Geschlossene Fonds, Investmentfonds, Lebensversicherungen, Vertriebe, Initiatoren (AIFM) und sonstige Rechtsgebiete, die im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen relevant sind, behandelt. Selbstverständlich verfolgen wir auch Anregungen unserer Leser oder bitten die Autoren um Stellungnahme zu Themen, die unsere Leser beschäftigen. Wenden Sie sich einfach an redaktion@exxecnews.de. § ◆ Prospekthaftung Nach einem aktuellen Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs wird die Ursächlichkeit eines Prospektfehlers für den Beitritt eines Anlegers zu einem geschlossenen Immobilienfonds vermutet (Urteil vom 11. Februar 2014, Aktenzeichen II ZR 273/12). Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger beteiligte sich im Jahr 1997 mit einem Betrag in Höhe von 250.000 DM zuzüglich Agio in Höhe von fünf Prozent an einem geschlossenen Immobilienfonds. Wegen diverser Prospektmängel begehrt der Kläger von der Gründungskomplementärin und der Gründungskommanditistin des Fonds Schadensersatz. Die Klage des Anlegers wurde zunächst vom Oberlandesgericht München abgewiesen. Es könne dahinstehen, ob Prospektfehler vorliegen. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts München konnte nicht festgestellt werden, ob der Prospekt auf die Beitrittserklärung des Anlegers überhaupt Einfluss genommen hat und welches Motiv der Zeichnung zu Grunde lag (Urteil vom 31. Juli 2012, Aktenzeichen 13 U 3995/11). Der Anleger hat sodann gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat nun den Rechtsstreit wieder an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen. Bei der Frage, ob die Prospektfehler kausal für die Anlageentscheidung gewesen waren, hatte das Oberlandesgericht nach Auffassung des Bundesgerichtshofs die Beweisgrundsätze verkannt: „Das Bestehen von Handlungsvarianten ist nicht geeignet, die auf der Lebenserfahrung beruhende tatsächliche Vermutung der Ursächlichkeit fehlerhafter Prospektdarstellungen für die Anlageentscheidung bei Immobilien zu entkräften, bei denen es in der Regel vordringlich um Sicherheit, Rentabilität und Inflationsschutz geht … Nach der Auffassung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs handelt es sich dabei nicht lediglich um eine Beweiserleichterung im Sinne eines Anscheinsbeweises, sondern um eine zur Beweislastumkehr führende widerlegliche Vermutung …“, so der II. Zivilsenat in seinem Urteil vom 11. Februar 2014. Die Beklagten konnten hierbei die auf der Lebenserfahrung beruhende Vermutung nicht widerlegen, dass die behaupteten Prospektfehler für die Anlageentscheidung des Anlegers ursächlich waren. Fest stand jedoch, dass der Prospekt rechtzeitig vor der Anlageentscheidung dem Anleger übergeben worden ist. Danach muss nun das Oberlandesgericht feststellen, ob ein Prospektfehler vorlag oder nicht. Nicht entschieden hat der II. Zivilsenat die Frage, ob die Vermutung auf bei anderen Anlagen greift, bei denen nach der Lebenserfahrung es in der Regel nicht vordringlich um Sicherheit, Rentabilität und Inflationsschutz geht. Offengelassen hat der Bundesgerichtshof zudem, ob und unter welchen Voraussetzungen ein fehlerhafter Prospekt auch ohne Übergabe zu einem Aufklärungsmangel führt. Bejaht hat der Bundesgerichtshof die Kausalität bislang dann, wenn der Prospekt entsprechend dem Vertriebskonzept der Anlagegesellschaft von den Anlagevermittlern als alleinige Arbeitsgrundlage für ihre Beratungsgespräche benutzt wird (Urteil vom 3. Dezember 2007, Aktenzeichen II ZR 21/06; Urteil vom 13. Dezember 2012, Aktenzeichen III ZR 70/12). Wurde der Verkaufsprospekt dem Anleger erst nach dem Vermittlungsgespräch übergeben, können die Prospektangaben selbst die Anlageentscheidung nicht beeinflusst haben. Behauptet der Anleger, er sei in dem Vermittlungsgespräch vom Vermittler auf der Grundlage des Prospekts mündlich über das Anlageobjekt, das Vertriebskonzept und die Höhe der Vertriebsprovision getäuscht worden, muss er substantiiert darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass die insoweit maßgeblichen Prospektpassagen im Gespräch mit dem Vermittler tatsächlich erörtert worden sind (BGH, Urteil vom 23. April 2013, Aktenzeichen XI ZR 405/11). Bei geschlossenen Immobilienfonds besteht mithin nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Falle einer tatsächlichen Übergabe des Prospekts vor Zeichnung die nach der Lebenserfahrung bestehende Vermutung, dass der Anleger im ◆ Unser Autor Oliver Renner Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Lehrbeauftragter der Fachhochschule Schmalkalden Lehrbeauftragter der Hochschule Pforzheim Rechtsanwälte Wüterich Breucker, Stuttgart O.Renner@wueterich-breucker.de Falle der Kenntnis von einem Prospektfehler nicht gezeichnet hätte. Ob diese Vermutung auch bei anderen Anlagen, bei denen es in der Regel vordringlich nicht um Sicherheit, Rentabilität und Inflationsschutz geht, ist soweit ersichtlich abschließend noch nicht geklärt. Wenn der Prospekt nicht oder erst nach Zeichnung übergeben worden ist hängt es von den Umständen des Einzelfalles ab, ob eine Vermutung angenommen werden kann oder nicht. Diese sind in einem Prozess – sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite – sorgfältig zu eruieren und hierzu substantiiert mit Beweisantritten vorzutragen. EXXECNEWSLEGAL wird präsentiert von: 142 AUFGELEGTE FONDS 3,38 MILLIARDEN EURO EIGENKAPITAL 6,97 MILLIARDEN EURO INVESTITIONSVOLUMEN Te l e f o n : + 4 9 ( 0 ) 2 3 1 / 5 5 7 1 7 3 - 0 , Te l e f a x : + 4 9 ( 0 ) 2 3 1 / 5 5 7 1 7 3 - 9 9 , E - M a i l : i n f o @ d r- p e t e r s. d e, I n t e r n e t : w w w. d r- p e t e r s. d e § EXXECNEWSLEGAL ◆ Versicherungsvermittlung In zwei aktuellen Urteilen befasst sich der Bundesgerichtshof einmal mehr mit sogenannten Nettopolicen (Urteile vom 12. März 2014, Aktenzeichen IV ZR 295/13 und IV ZR 255/13). Worum ging es in den entschiedenen Fällen? Ein Liechtensteiner Lebensversicherer hatte Kunden in Deutschland den Abschluss von (fondsgebundenen) Rentenversicherungen angeboten. Auf den Antragsformularen befand sich neben dem Versicherungsvertrag eine sogenannte Kostenausgleichsvereinbarung. Darin verpflichtete sich der Versicherungsnehmer, an den Versicherer – und nicht, wie sonst üblich, an den Vermittler – einen bestimmten Betrag für Abschluss- und Einrichtungskosten in 48 monatlichen Raten zu zahlen. Weiter war geregelt, dass die Auflösung des Versicherungsvertrages grundsätzlich nicht zur Beendigung der Kostenausgleichsvereinbarung führt und dass diese auch nicht kündbar ist. Die beiden Versicherungsnehmer, deren Prozesse jetzt vom Bundesgerichtshof entschieden wurden, hatten den jeweiligen Versicherungsvertrag gekündigt, die Zahlung auf die Kostenausgleichsvereinbarung eingestellt und ihre Vertragserklärungen widerrufen. Der Versicherer verklagte sie darauf hin auf Zahlung der restlicher Abschluss- und Einrichtungskosten gemäß der Kostenausgleichsvereinbarung. Die mit den beiden Prozessen befassten Vorinstanzen hatten die Frage, ob die Kostenausgleichsvereinbarung wirksam ist, unterschiedlich beurteilt. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass die Kostenausgleichungsvereinbarung, die rechtlich selbständig neben dem Versicherungsvertrag steht, wirksam ist. Allerdings waren die Versicherungsnehmer berechtigt, die Kostenausgleichsvereinbarung zu kündigen, da der vereinbarte Kündigungsausschluss als allgemeine Geschäftsbedingung wegen unangemessener Benachteiligung des Versicherungsnehmers unwirksam ist. Darüber hinaus konnten die Versicherungsnehmer aber auch ihre auf Abschluss des Versicherungsvertrages gerichteten Willenserklärungen noch widerrufen, da die Widerrufsfrist mangels ordnungs- ◆ Unsere Autorin gemäßer Belehrung noch nicht zu laufen begonnen hatte. Der Beginn der Widerrufsfrist setzt nämlich eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und die Rechtsfolgen des Widerrufs voraus. Dies hätte – so der Bundesgerichtshof – in der Widerrufsbelehrung zum Versicherungsvertrag einen Hinweis erfordert, dass im Falle eines Widerrufs auch der Vertrag über die Kostenausgleichsvereinbarung nicht zustande kommt. Daran fehlte es aber. Die Versicherungsnehmer konnten sich daher letztlich doch über die Entscheidungen freuen. Was bedeuten diese Urteile aber für Vermittler von Nettoprodukten? Sie führen zum einen die unterschiedlichen Auswirkungen der Kündigung einerseits und des Widerruf andererseits im Hinblick auf den Vergütungsanspruch des „Netto-Vermittlers“ deutlich vor Augen. Da die Kündigung nicht zum anfänglichen Wegfall des vermittelten Vertrages führt, bleibt der Honoraranspruch des Vermittlers bestehen. Der Widerruf bewirkt hingegen – wie beispielsweise auch eine wirksame Anfechtung –, dass der vermittelte Vertrag von Anfang – und mit ihm auch der vertraglich vereinbarte Vergütungsanspruch des Vermittlers – entfällt. Zum anderen zeigen sie drastisch, wie wichtig eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ist. Denn nur diese setzt den Lauf der 14-tägigen Widerrufsfrist in Gang, die zumindest zu einer gewissen zeitlichen Begrenzung des Risikos führt, die Vermittlungsvergütung wegen eines Widerrufs nicht zu verdienen. len Vergütung muss zukünftig um mindestens drei Jahre aufgeschoben werden. In Fällen, in den die variable Vergütung besonders hoch ist, steigt der Anteil auf 60 Prozent. Garantierte Bonuszahlungen werden zukünftig verboten. Eine Ausnahme gilt für Beschäftigte, die im ersten Jahr für die Fondsgesellschaft tätig sind. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) soll Regelungen ausarbeiten, die festlegen, auf welche Mitarbeiter der Fondsgesellschaften die neuen Vergütungsregeln anwendbar sind. (JZ) www.europarl.europa.eu fung von Finanzanlagenvermittlern i.S.d. § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO nach § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)“ (IDW EPS 840) am 14. März 2014 verabschiedet. Der Entwurf der Verlautbarung sieht für die Prüfung nach § 24 FinVermV ein bestimmtes Prüfungsverfahren vor. Der Prüfer hat darüber zu berichten, ob er auf der Grundlage von festgelegten Prüfungshandlungen Verstöße des Gewerbetreibenden gegen die Vorschriften der §§ 12 bis 23 FinVermV festgestellt hat. Der Prüfer trifft hierbei keine Aussage zur Einhaltung der Vorschriften der FinVermV mit hinreichender oder begrenzter Sicherheit. (JPW) www.idw.de professionelle Investoren verkauft werden könne, oder das Verhängen von Bußgeldern. Billen möchte ein ähnliches Konzept errichten wie das der Bundesnetzagentur. Weiter kritisiere der Staatssekretär, dass der Schutz der Verbraucher bislang kein explizites Ziel der Bafin sei. Weiter wird Billen mit den Worten zitiert: „Bislang kann sich der einzelne Anleger doch gar nicht wirklich wehren, wenn er das Gefühl hat, dass bei einer Firma oder einem Produkt etwas nicht stimmt. Und ein Schneeballsystem zu erkennen, ist für den Einzelnen ohnehin so gut wie unmöglich.“ (MV) www.sueddeutsche.de Claudia Stöcker Rechtanwältin Fachanwältin für Steuerrecht Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Rechtsanwälte Zacher & Partner, Köln info@zpanwaelte.de ◆ Investmentfonds Das Europäische Parlament hat neue Vergütungsregeln für die Manager von OGAW-richtlinienkonformen Investmentfonds beschlossen. Zusammen mit weiteren Maßnahmen soll dieser Schritt verhindern, dass Fondsmanager, die Kapital von Kleinanlegern verwalten, exzessive oder unnötige Anlagerisiken ein- gehen. Mindestens die Hälfte der variablen Vergütung muss zukünftig in Anteilen des vom Fondsmanager verwalteten Fonds gezahlt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn der Fondsmanager für weniger als die Hälfte des Fondsportfolios verantwortlich ist. Die Zahlung von mindestens 40 Prozent der variab- ◆ Anlagevermittlung Seit dem 1. Januar 2013 sind Finanzanlagenvermittler nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) erlaubnis- und nach § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) prüfungspflichtig. Bislang war die Erlaubnispflicht für Finanzanlagenvermittler zusammen mit der Erlaubnispflicht von Darlehensvermittlern, Bauträgern sowie Bau- betreuern in § 34c GewO geregelt und es bestand eine Prüfungspflicht nach § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat hierzu den von der Arbeitsgruppe „Finanzanlagenvermittler“ vorbereiteten Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: „Prü- ◆ Finanzaufsicht Das Bundesverbraucherschutzministerium möchte die Finanzaufsicht Bafin mit deutlich mehr Kompetenzen ausstatten. Das meldet die „Süddeutsche Zeitung“. Das Vorhaben sei ein Ergebnis der „jüngsten Anlegerskandale wie dem Fall Prokon“. Die Tageszeitung zitiert JustizStaatssekretär Gerd Billen mit den Worten, dass „die Bafin einschreiten dürfen müsste“, wenn es, wie die Süddeutsche schreibt, „offenkundig Hinweise darauf gebe, dass systematisch etwas im Argen liege bei einer Firma oder einem Produkt.“ Mögliche Maßnahmen seien laut Billen eine Vertriebseinschränkung von Produkten, sodass diese ausschließlich an