3,8 MiB - EXXECNEWS

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3,8 MiB - EXXECNEWS
Geschlossene
Investmentvermögen
Immobilien
Investmentfonds
Beratung
Recht
Versicherungen
EXXECNEWS
3. Jahrgang
09
Ausgabe
28. April 2014
K a pi ta l a nl ag e - N e w s f ür E x e c u t i v e s
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NEWS DIGEST
Top Stories - Seiten 1 und 2
Regulierung
Brüssel fordert verständliche Informationen für Kleinanleger
Geschlossene Fonds
HCI Capital mit positivem Konzernergebnis 2013
Produkte - Seite 3
Investmentvermögen
INP Invest, die Hamburger AIFKVG, bringt ihren ersten Pflegeimmobilienfonds nach KVG-Zulassung.
Geschlossene Fonds
Lacuna bietet Beteiligung an Windpark.
Vertriebszulassung für Total-ReturnFonds von C-Quadrat.
Mischfonds „Arty“ mit neuer ausschüttender Tranche.
Märkte - Seite 4
Immobilienmarkt Niederlande
Immobiliendienstleister Savills rechnet mit steigendem Investitionsvolumen.
Einzelhandels-Immobilien
Das Münchener Emissionshaus
KGAL sieht weiterhin Geschäfte
und Läden als wichtigste Säule des
Einzelhandels.
Investmentfonds
FinanceScout24 und Ebase starten
Online-Vermögensverwaltung.
Investmentfonds
Fondsbranche sammelt im
Februar 8,9 Milliarden Euro Anlegergeld ein.
Rothschild investiert in Aktien und
Unternehmensanleihen.
Südeuropa Märkte
Wachstumsprognosen bessern sich.
Unternehmen - Seite 5
KVG-Portraits - Seite 6
Vertriebsplattform Dima24 meldet
Eigentümerwechsel.
Für Sie gelesen - Seite 7
Hesse Newman ermittelt für 2013
einen zweistelligen Millionen-EuroVerlust.
Deka weist 2013 einen leichten Ergebnisrückgang aus.
Dialog Leben mit bestem Ergebnis
der Unternehmensgeschichte.
Karriere
Neue Aufgaben für Christoph
Seeger, Ulrich Nötges und
Dr. Tobias Warweg.
Ansichten
EX X ECNEWS-Redaktionschef
Jan Peter Wolkenhauer zur Zukunft
der Leistungsbilanz
„Es kommt nach wie vor auf die Qualität des Initiators an."
Hansainvest Hanseatische Investment-GmbH und Jamestown USImmobilien GmbH.
Legg Mason, der globale Assetmanager hat festgestellt, dass Finanzberater
Mehrwert bei der Beratung liefern.
Anleger erwarten Kurswende beim
Goldpreis, sagt das Citi-Investmentbarometer.
Digitalisierung im Vertrieb ist nach
YouGov nur eine Frage der Zeit.
Die eigene Immobilie ist bestes Anlageobjekt, hat die Gothaer festgestellt.
From the Desk - Seite 8
Für die richtige Vorsorge sorgt
Anlageberatung auf Honorarbasis, behauptet unser Autor Heiko
Reddmann.
Top Stories
Regulierung
Brüssel fordert verständliche Informationen für Kleinanleger
Am 15. April 2014 hat das Europäische Parlament neue Vorschriften
über sogenannte „Basisinformationsblätter für Anlageprodukte“
verabschiedet. Die neuen Regeln
fordern „klare, vergleichbare und
vollständige Informationen über
Anlageprodukte“ in Form von einem dreiseitigen DIN-A4-Dokument.
Zuvor hatten sich Vertreter der EUKommission, des Rates und des
EU-Parlaments in den Verhandlungen (Trilog) zur PRIPs-Verordnung
abschließend geeinigt. Das Basisinformationsblatt muss allen „kleinen,
nicht-professionellen Anlegern“ ausgehändigt werden, bevor sie „verpackte Finanzprodukte“ wie Investmentfonds,
kapitalbildende Lebensversicherungen oder Zertifikate erwerben. Es soll
sie dabei unterstützen, diese Anlageprodukte verstehen und vergleichen
zu können, ihr Risiko-/Renditeprofil
zu kennen und die Gesamtkosten ihrer Investition abzuschätzen. Es folgt
damit dem Vorbild des Key Investor
Document (KID). Dieses ist für Publikumsfonds durch die OGAW- bzw.
UCITS-Richtlinie bereits seit Mitte
2011 vorgeschrieben.
Das Basisinformationsblatt ist eine
eigenständige Unterlage, die von Werbematerialien deutlich zu unterscheiden ist, so der Text der nun PRIIPs
(Packaged Retail and Insurance-based
Investment Products) genannten Verordnung. Es darf nicht irreführend
sein und muss mit den verbindlichen
Vertragsdokumenten vereinbar und
von einer eindeutig bestimmbaren
Stelle, die das Produkt gestaltet hat,
verfasst sein. Wenn ein Anleger nachweisen kann, dass ein Schaden durch
Informationen in einem Basisinformationsblatt verursacht wurde oder
dass die Informationen unzutreffend
oder unvereinbar mit verbindlichen
Vertragsdokumenten waren, käme
eine Haftung des Emittenten nach
nationalem Recht infrage, so das EUParlament.
Die neuen Vorschriften gelten für
alle verpackten Finanzprodukte für
Kleinanleger, „allerdings weder für
Lebensversicherungsverträge, deren
vertragliche Leistungen nur im Todesfall oder bei Arbeitsunfähigkeit infolge
von Körperverletzung, Krankheit oder
Invalidität zahlbar sind, noch für Einlagen, die keine strukturierten Einlagen
darstellen, und Wertpapiere“. Auch „offiziell anerkannte Altersvorsorgesysteme, Altersvorsorgeprodukte, die nach
innerstaatlichem Recht als Produkte
anerkannt sind, deren Zweck in erster
Linie darin besteht, dem Kleinanleger
im Ruhestand ein Einkommen zu gewähren, und individuelle Altersvorsorgeprodukte, für die ein finanzieller
Beitrag des Arbeitgebers vorgeschrieben
ist“, sind aus dem Geltungsbereich
ausgenommen.
Nach Ansicht der Abgeordneten des
EU-Parlaments können verpackte
Finanzprodukte Kleinanlegern
durchaus zu Gewinnen verhelfen,
„indem das Risiko auf viele verschiedene
Wirtschaftszweige oder zugrundeliegende Vermögenswerte verteilt wird“. Sie
betonten aber, „dass die betreffenden
Anlageprodukte ,nicht einfach‘ und für
Kleinanleger möglicherweise schwer zu
verstehen sind“. Deshalb soll das Basisinformationsblatt gegebenenfalls
einen entsprechenden Warnhinweis
enthalten.
Die neuen Vorschriften müssen noch
formell von den EU-Mitgliedsländern
gebilligt werden. Dann können sie
binnen zwei Jahren wirksam werden,
voraussichtlich Mitte 2016.
Der Finanz- und Vermögensberater MLP, Wiesloch, teilt auf Anfrage
von EXXECNEWS mit, dass sich
die PRIIPS-Verordnung noch nicht
final bewerten lasse, da noch einige
wichtige Punkte offen seien. Jakob
Trefz, Leiter Vermögensmanagement
und Finanzierung bei MLP: „Grundsätzlich begrüßen wir jeden regulatori-
Jakob Trefz, Leiter Vermögensmanagement
und Finanzierung der MLP Finanzdienstleistungen AG
Fortsetzung auf Seite 2
EXXECNEWS
2
Nr. 09
28. April 2014
Top Stories
schen Schritt, der die Nachvollziehbarkeit für Kunden und den Anlegerschutz
fördert. In Deutschland gibt es schon
heute umfangreiche Informationspflichten zu Produkten, so dass die PRIIPs
nicht grundsätzlich Neues darstellen.“
Gefragt nach den Auswirkungen auf
die Finanzberatung antwortet Trefz:
„Die PRIIPs werden zu einer Vereinheitlichung der Informationen führen.
Aber schon heute erhält der Kunde
sowohl im Vermögensmanagement als
auch in der Altersvorsorge umfangreiche
Produktinformationen an die Hand.
Deshalb erwarten wir keine grundlegenden Änderungen.“
Nachfolgend fasst EXXECNEWS
weitere Reaktionen der Kapitalanlage- und Versicherungsbranche zusammen: Der deutsche Fondsverband
BVI Bundesverband Investment und
Asset Management e.V. bewertet das
Ergebnis der Trilog-Verhandlungen
positiv. Hauptgeschäftsführer Thomas Richter: „Das Ergebnis ist eine
gute Nachricht für die Verbraucher.
Einheitliche Informationen machen
eine fundierte Entscheidung erst möglich, indem sie die unterschiedlichen
Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer
des BVI Bundesverband Investment und
Asset Management e.V.
Finanzprodukte vergleichbar machen.
Vergleichbarkeit schützt die Anleger
direkt. Außerdem fördert sie den Wettbewerb, was den Verbrauchern letztlich
auch zu Gute kommt.“
Auch die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), die aus dem 1932
gegründeten Zentralen Kreditausschuss (ZKA) hervorgegangene Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände in
Deutschland, begrüßt EU-weite
Harmonisierung der Anlegerkurzinformationen. „Basisinformationsblätter dienen der kurzen und standardisierten Information des Kunden
und sollen sich daher auf die Inhalte
beschränken, die für die Anlageentscheidung wesentlich sind. Durch die
Vereinheitlichung wird zudem die
Vergleichbarkeit erhöht“, konkretisiert die DK.
Für den deutschen Markt seien derartige „Beipackzettel“ allerdings
nichts Neues. Bereits im Jahre 2010
habe sich die DK im Rahmen einer
Selbstverpflichtung darauf verständigt, ihren Kunden einfache und verständliche Produktinformationen zu
einem Wertpapier zur Verfügung zu
stellen. „Anschließend hatte der deutsche Gesetzgeber im Rahmen des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes vom 5.
April 2011 einen verbindlichen Rahmen für Produktinformationsblätter
vorgegeben. Die deutschen Kreditinstitute müssen ihre Informationsblätter
nunmehr erneut an die europäischen
Regelungen anpassen“, so die DK.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
e.V. (GDV) wertet das Ergebnis als
wichtigen Schritt, um die Transparenz im europäischen Finanzvertrieb
zu verbessern. Allerdings würden die
Beschlüsse dem Ziel nicht gänzlich
gerecht. „Der Versuch, für möglichst
viele Finanzprodukte einheitliche Regeln einzuführen, geht zwangläufig
zu Lasten der Vergleichbarkeit und
Verständlichkeit“, so der GDV. Der
geplante Umfang des Basisinformationsblatts ist aus Sicht des Verbands
kaum geeignet, um den Produktvergleich für die Kunden zu erleichtern.
„Die vielen im Produktinformationsblatt enthaltenen Unterpunkte führen
die ursprüngliche Idee eines kurzen
und leicht verständlichen Überblicks
geradezu ad absurdum“, so der GDV.
Nach Ansicht des Bundesverbands
Deutscher Versicherungskaufleute
e.V. (BVK) ist es erfreulich, dass die
sogenannte „Annex-Lösung“ vom
Tisch ist und es nur ein einheitliches
Kurzinformations-Dokument geben
wird. Damit sei einer Forderung des
BVK Rechnung getragen worden,
wonach ein zusätzliches Informationsblatt, in dem auch noch die Kosten offengelegt werden sollten, für
den Verbraucher kontraproduktiv sei.
Außerdem ist der BVK der Auffassung, dass die Diskussion um die
Offenlegung der Provisionen nicht
im Rahmen einer Verordnung zu den
PRIIPS-Produkten getroffen werden
sollte, sondern im Rahmen der europäischen Vermittlerrichtlinie IMD
II. Nun seien die drei europäischen
Aufsichtsbehörden EIOPA (Versicherungsaufsicht), ESMA (Wertpapierund Marktaufsicht) und EBA (Bankenaufsicht) gefragt, eine praktische
Ausgestaltung zu finden.
Der BVK will insbesondere die
Frage der Lebensversicherung als
PRIIPS-Produkt im Auge behalten. „Die Lebensversicherung ist systematisch ein Versicherungsprodukt und
kein Anlageprodukt. Sie dient als Produkt zur Altersvorsorge und stellt einen
Vertrag mit langfristiger Bindung dar,
in dem die garantierten Leistungen für
die Versicherungsgemeinschaft Vorrang
haben vor möglichst hohen Auszahlungen an Einzelne“, fordert BVKPräsident Michael Heinz. (JPW) ◆
HCI mit positivem
Konzernergebnis 2013
Trotz marktbedingter Belastung des
Schiffssegments durch hohe Tonnageüberhänge und den technischen Strukturwandel konnte das Hamburger
Emissionshaus HCI Capital AG ein
Konzernergebnis von rund 400.000
Euro nach Steuern erzielen (Vorjahr:
minus 7,6 Millionen Euro). Negativ
ausgewirkt haben sich insbesondere
Wertkorrekturen auf Beteiligungen
und Forderungen sowie die Bildung von
Rückstellungen. Das Betriebsergebnis
beträgt rund 2,4 Millionen Euro (2012:
1,2 Millionen Euro). Die Personal- und
Sachkosten konnten im Berichtszeitraum um rund 7,2 Millionen reduziert
werden. Die liquiden Mittel beliefen
sich per 31. Dezember 2013 auf rund
16,7 Millionen Euro, die Eigenkapitalquote beträgt 32 Prozent.
Die Umsatzerlöse gingen2013, bedingt
durch das reduzierte Neugeschäft, um
rund 25 Prozent auf 25,8 Millionen
Euro zurück. Aufgrund der schwachen
Marktlage wurde kein Publikumsfonds
initiiert. Auch für 2014 ist eine solche
Initiierung bislang nicht vorgesehen.
Die HCI-Gruppe setzte den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in 2013
auf die Sicherung von Bestandsfonds.
Daneben hat sie sich auf die regulatorischen Anforderungen eingestellt,
die durch die Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie in nationales
Recht erforderlich wurden. So könne
ein sukzessiver Übergang in die neuen
Produktstrukturen gemäß Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erfolgen. „Diese
Herausforderungen werden auch in 2014
Kern unserer Geschäftstätigkeit sein, da
wir weiterhin von einem schwierigen
Marktumfeld ausgehen“, so die beiden
Vorstände der HCI Capital AG, Ingo
Kuhlmann und David Landgrebe.
(JZ) ◆ www.hci-capital.de
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Risiken, die mit dieser Investition als unternehmerischer Beteiligung verbunden sind, entnehmen Sie bitte dem allein verbindlichen Verkaufsprospekt vom 22.02.2013 in der Fassung des ersten Nachtrags vom 02.01.2014 und des zweiten
Nachtrags vom 27.02.2014. Der Verkaufsprospekt und das Vermögensanlagen-Informationsblatt liegen in den Geschäftsräumen der Wealth Management Capital Holding GmbH, Am Eisbach 3, 80538 München zu den üblichen Öffnungszeiten zur kostenlosen Abholung bereit. Ein entsprechender Hinweis wurde gemäß Vermögensanlagengesetz am 28.02.2013 für den Verkaufsprospekt, am 10.01.2014 für den ersten Prospektnachtrag und am 06.03.2014 für den zweiten
Prospektnachtrag im elektronischen Bundesanzeiger und in der Süddeutschen Zeitung als Börsenpflichtblatt abgedruckt.
EXXECNEWS
Nr. 09
28. April 2014
3
Produkte
Rothschild investiert in Aktien und Unternehmensanleihen
GLS Bank vertreibt „Lacuna Windpark Zedtwitz“
Die französische Fondsgesellschaft
Edmond de Rothschild Asset Management erweitert ihre Produktpalette in
Deutschland um den „EdR Fund Income Europe“. Der Ende 2013 in
Luxemburg aufgelegte Mischfonds
strebt eine jährliche Ausschüttung
von fünf Prozent im heutigen Marktumfeld an und soll Anlegern darüber
hinaus über einen mittel- bis langfristigen Anlagezeitraum auch eine Beteiligung am Kapitalwachstum bieten.
Dazu investiert das Fondsmanagement
auf Basis eines Bottom-up-Ansatzes
in europäische „Unternehmen, die attraktive und nachhaltige Dividenden
Die Regensburger Investmentgesellschaft Lacuna hat eine weitere
geschlossene Windpark-Beteiligung (nach Vermögensanlagengesetz) aufgelegt. Anleger können
sich über den „Lacuna Windpark
Zedtwitz“ an vier Windenergieanlagen des Typs „Enercon E-101“
mit einer Nennleistung von jeweils
3,05 Megawatt (MW) beteiligen,
die im letzten von fünf Teilabschnitten des größten zusammenhängenden Windparks Bayerns
im Landkreis Hof in Oberfranken errichtet werden sollen. Die
Errichtung der vier Windenergieanlagen erfolgte Ende 2013. Der
Netzanschluss ist für Herbst
2014 geplant. Das geplante Fondsvolumen beträgt 4,9 Millionen
Euro, die Mindestzeichnungssumme 10.000 Euro zuzüglich bis zu
zwei Prozent Agio. Der Initiator
prognostiziert ein Gesamtergebnis von circa 227 Prozent bei einer
Laufzeit von 20 Jahren. Exklusiver
Vertriebspartner für den Fonds ist
die auf nachhaltige Geldanlagen
spezialisierte GLS Bank. Thomas
Hartauer, Vorstand von Lacuna:
„Mit der GLS Bank konnten wir
einen starken Partner im Bereich der
sozial-ökologischen Finanzprodukte
gewinnen, der zusätzlich auch die
Platzierungsgarantie übernommen
hat.“ Thomas Goldfuß, Leiter
des GLS Vermögensmanagement:
„Über die Beteiligung bieten wir
unseren Kundinnen und Kunden
die Möglichkeit, ganz direkt zum
Ausbau erneuerbarer Energien beizutragen.“ (JPW) ◆
bieten“. In diesem Anlageuniversum
von fast 1.000 Unternehmen erwartet
es „lukrative Investitionsmöglichkeiten
in Unternehmensanleihen und Aktien
mit attraktivem Risiko-/Renditeprofil“.
Der Fonds wird zu mindestens 50
Prozent in Unternehmensanleihen
investieren, ohne Beschränkungen im
Hinblick auf Ratings oder Marktkapitalisierung. Der Aktienanteil kann
zwischen null und maximal 50 Prozent betragen und bedient sich eines
Anlagespektrums, das hauptsächlich
aus Unternehmen des Stoxx 600 Index
besteht. (JPW) ◆
www.edmond-de-rothschild.com
FinanceScout24 und Ebase starten OnlineVermögensverwaltung
Das Verbraucherportal Financescout24
und die B2B-Direktbank European
Bank for Financial Services (Ebase) haben gemeinsam das „FinanceScout24
Managed Depot“ auf den Markt
gebracht. Dabei handelt es sich um
eine standardisierte fondsgebundene
Vermögensverwaltung, die Anlegern
„einen innovativen Weg zur passenden
Geldanlage“ bieten soll – „transparent,
verständlich und komplett online.“ Anhand der individuellen Anlagepräferenzen hinsichtlich Anlagedauer, Risikobereitschaft und Renditeziel führt das
Portal von Financescout24 die Anleger zu einer von fünf unterschiedlichen Anlagestrategien (defensiv,
konservativ, ausgewogen, wachstumsorientiert und chancenorientiert), die
ausschließlich auf Portfolios aus börsengehandelten Indexfonds (Exchangetraded Funds, ETFs) basieren. Auch die
vorgeschriebene Geeignetheitsprüfung
nach dem Wertpapierhandelsgesetz
(WpHG) ist vollständig in den Online-Dialog integriert. Rudolf Geyer,
Sprecher der Geschäftsführung von
Ebase: „Mit dem FinanceScout24 Managed Depot kommt die Finanzbranche
endgültig im Web 2.0 an.“
Je nach Portfolio-Auswahl investieren Anleger über das Managed Depot
mit unterschiedlicher Gewichtung in
bis zu fünf Assetklassen: Europäische
Staatsanleihen, europäische Unternehmensanleihen, globale Aktien,
Aktien aus Entwicklungsländern und
Rohstoffe. Ein regelmäßiges Rebalancing, also die Wiederherstellung
der ursprünglichen Portfoliogewichtung, soll dafür sorgen, dass die Kapitalanlage stets den Anlegerinteressen entspricht. Die Mindestanlage
beträgt einmalig 4.000 Euro oder
50 Euro pro Monat für Sparpläne,
die jährliche Managementvergütung
maximal 1,5 Prozent der Anlagesumme. Ralf Johnsen, Geschäftsführer
von Financescout24: „Ich freue mich,
dass wir nach monatelanger Vorbereitungszeit mit Programmierern sowie
mit Wertpapier- und Handelsexperten
nun unseren Kunden eine professionelle
Online-Vermögensverwaltung bieten
können. Unser Managed Depot ist eine
äußerst günstige, rentable und zugleich
unkomplizierte Möglichkeit, Kapital für
den Vermögensaufbau oder die Altersvorsorge anzulegen.“ (JPW) ◆
tan erreicht die Aktienquote mehr
als 70 Prozent. Seit Auflage hat der
Fonds nach Angaben von C-Quadrat
eine Performance von 53,72 Prozent
erzielt, in den vergangenen fünf Jahren erwirtschaftete er 28,31 Prozent
bzw. 5,11 Prozent p.a. Thomas Rieß,
Vorstand der C- Quadrat Investment
AG: „Deutschland ist für uns einer der
wichtigsten Märkte. Daher ist es für uns
wichtig, dass möglichst unsere gesamte
Produktpalette dort auch zum öffentlichen Vertrieb zugelassen ist.“ (MV) ◆
Die französische Fondsgesellschaft
Financière de l’Echiquier hat
für ihren vermögensverwaltenden Mischfonds „Arty“ neben der
thesaurierenden nun auch eine
ausschüttende Tranche (ISIN:
FR0011667989) aufgelegt. Der vor
fast sechs Jahren aufgelegte Fonds
wird von Olivier de Berranger gemanagt. Er investiert mindestens
40 Prozent des Fondsvermögens
in europäische Unternehmensanleihen und bis zu 40 Prozent in
europäische Aktien. Dabei versucht
er, das Risiko durch eine sehr flexible
Allokation zu begrenzen. „Da wir
nach wie vor von der Attraktivität
europäischer Qualitätsaktien überzeugt sind, haben wir die Aktienquote seit Ende August vergangenen
Jahres systematisch von 28 Prozent auf
aktuell 34 Prozent erhöht“, erklärt
de Berranger die derzeitige Ausrichtung des Fonds. Bislang hat er
nach Angaben der Fondsgesellschaft
eine jährliche Wertentwicklung von
durchschnittlich 6,4 Prozent erwirtschaftet. (JPW) ◆
Die Hamburger AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft INP Invest hat von
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Vertriebserlaubnis für den „20. INP Deutsche
Pflege Coesfeld“ erhalten. „Somit
steht für interessierte Anleger der erste
alternative Investmentfonds nach den
neuen KAGB-Regularien in der Assetklasse Pflegeimmobilien zur Zeichnung
zur Verfügung“, teilt INP Invest mit.
Der Fonds investiert in die stationäre
Pflegeimmobilie „Seniorenzentrum
Coesfelder Berg“ in Coesfeld (Nordrhein-Westfalen) mit 97 vollstationären Pflegeplätzen.
Die Fondsimmobilie ist seit Dezember 2013 für 25 Jahre zuzüglich einer Verlängerungsoption von fünf
Jahren an die Dortmunder Senator
Senioren- und Pflegeeinrichtungen
GmbH verpachtet.
Das geplante Fondsvolumen beträgt
10,35 Millionen Euro, davon fünf
Millionen Euro Eigenkapital. Der
Initiator prognostiziert Gesamtauszahlungen von rund 182 Prozent (vor
Steuern) bei einer Laufzeit bis zum 31.
Dezember 2025. Die Mindestzeichnungssumme beträgt 20.000 Euro
zuzüglich fünf Prozent Agio. „Mit
Inkrafttreten des KAGB Mitte letzten
Jahres ergeben sich für Initiatoren erhöhte Transparenz- und Dokumentationspflichten“, erläutert Oliver Harms,
Vorstand der INP Holding AG. „Losgelöst von diesen neuen Rahmenbedingungen, haben wir mit dem aktuellen
Beteiligungsangebot den nunmehr
zwanzigsten INP-Fonds im Bereich
der Sozialimmobilien konzipiert, der
unseren gewohnten Investitionskriterien
folgt.“ (DS) ◆
www.c-quadrat.com
www.fin-echiquier.fr
www.inp-invest.de
www.financescout24.de | www.ebase.com
Vertriebszulassung für Total-Return-Fonds von
C - Quadrat
Ab sofort ist der 2004 in Österreich
aufgelegte „C-Quadrat Arts Total Return Special“ für den öffentlichen Vertrieb in Deutschland zugelassen. Der
Fonds wird per Computer mit einem
von Fondsmanager Leo Willert, Geschäftsführer und Head of Trading von
Arts Asset Management, einer Tochtergesellschaft der Fondsgesellschaft CQuadrat, entwickelten systematischen
Handelssystem gesteuert und weist flexible Anlagerichtlinien auf. So kann er
bis zu 100 Prozent in Anleihe- oder
Geldmarktfonds beziehungsweise
„geldmarktnahe“ Fonds investieren. Die Aktienquote des Fonds kann
bis zu 100 Prozent betragen, zudem
können alternative Strategien durch
den Einsatz von Derivaten abgebildet
werden. Willert: „Kapitalerhalt steht
bei unseren flexiblen Total-ReturnProdukten im Vordergrund.“ Momen-
INP lanciert Pflegeimmobilienfonds nach KAGB
Leo Willert,
Geschäftsführer
und Head of
Trading von
Arts Asset
Management
www.lacuna.de
Mischfonds „Arty“ mit
neuer ausschüttender
Tranche
EXXECNEWS
4
Nr. 09
28. April 2014
Märkte
Immobilienmarkt Niederlande
Einzelhandels-Immobilien
Savills rechnet mit steigendem Investitionsvolumen
auf dem niederländischen Immobilienmarkt
Geschäfte und Läden weiterhin wichtigste Säule des
Einzelhandels
Das Investitionsvolumen in niederländische Gewerbeimmobilien belief sich
im Jahr 2013 auf 3,4 Milliarden Euro.
Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies
einem Anstieg um 27 Prozent. Für das
Jahr 2014 prognostiziert der Immobiliendienstleister Savills in seiner aktuellen
Marktanalyse „Market in Minutes“
einen Wert zwischen 3,5 und 4,0 Milliarden Euro. Savills ist der Ansicht,
dass der Einzelhandelssektor das
Ergebnis ankurbeln wird. So wurden
in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres über 600 Millionen Euro in
Einzelhandelsimmobilien investiert und
damit das Jahresgesamtergebnis 2013
des Sektors von 615 Millionen Euro beinahe übertroffen. Für den Büro- und
den Logistikmarkt wird eine stabile
Entwicklung erwartet. Die wesentlichen Treiber der positiven Entwicklung
am niederländischen Immobilienmarkt
sind Savills zufolge, dass generell vermehrt Kapital in die Immobilienmärkte fließt, die wettbewerbsfähigen Preise
Läden und Geschäfte bleiben die
wichtigste Säule des deutschen
Einzelhandels. Dies zeigt sich nach
Einschätzung des Emissionshauses
KGAL, Grünwald bei München,
„nicht zuletzt auch in einer ungebrochen lebhaften Nachfrage nach
Core-Objekten der Assetklasse Handel“. Dem „Marktbericht Handel“ für das erste Halbjahr 2014
zufolge erzielte dieses Segment mit
rund acht Milliarden Euro einen
Anteil von 26 Prozent am Transaktionsvolumen mit Gewerbeimmobilien in Höhe von insgesamt 30,7
Milliarden Euro. Für das laufende Jahr erwartet die KGAL einen
Zuwachs bei den Umsätzen mit
Einzelhandelsimmobilien bis zu
einer möglichen Marke von zehn
Milliarden Euro. Begrenzt wird
das Wachstumspotenzial des stationären Einzelhandels insbesondere
durch die zunehmende Konkurrenz
durch E-Commerce. Als zukunftssichere Investment-Zielorte gelten
aufgrund ihrer robusten Kaufkraft
und Konsumlaune die deutschen
„Top-Einkaufsmetropolen“. Insbesondere Premium- und Luxusprodukte suchen weiterhin die Bestlagen. Allerdings sollten Nutzer und
für holländische Immobilien sowohl
im Spitzen- als auch im Value-Add-/
opportunistischen Segment sowie die
steigende Bereitschaft der Eigentümer,
ihre „notleidenden“ Assets zu veräußern.
Clive Pritchard, Leiter von Savills in
den Niederlanden: „Das Interesse an holländischen Immobilien ist über die vergangenen zwölf Monate signifikant gestiegen,
sowohl auf Seiten ausländischer als auch
einheimischer Käufer. Das Spitzensegment
des Büroinvestmentmarktes in Amsterdam
war 2013 besonders erfolgreich. Vor dem
Hintergrund des knapper werdenden
Angebots rechnen wir damit, dass sich
die Käufer zunehmend in Richtung Spitzenassets in anderen Großstädten sowie
Non-Core-Büroobjekte in der Hauptstadt
orientieren.“ Der Marktanalyse zufolge
dürften die Renditen für holländische
Immobilien von derzeit 6,0 Prozent für
Spitzenbüro-, 4,25 Prozent für Retailund 7,25 Prozent für Spitzenindustrieobjekte weiter zurückgehen. (MV) ◆
www.savills.de
André Zücker,
Leiter Immobilien
KGAL Investment
Management
GmbH & Co KG
Kapitalanleger laut Marktbericht
berücksichtigen, dass wir „im Zuge
des Online-Handels am Anfang einer neuen Epoche stehen, die unser
Einkaufsverhalten und damit auch
unsere Städte und Geschäfte immer
mehr verändern wird“. Um eine
Fehlallokation von Ressourcen zu
vermeiden, seien deshalb intensive
Analysen der angepeilten Makround Mikro-Standorte unerlässlich.
André Zücker, Leiter Immobilien der KGAL: „Es bedarf nur geringer Fantasie, dass E-Commerce
weiter wachsen wird. Die steigenden Online-Umsätze werden zwar
von Händlern und Investoren nicht
gänzlich entspannt registriert, doch
eine Existenz und Rendite gefährdende Drohkulisse sehen sie darin
insgesamt nicht. Durch weitsichtige
Multi-Channel-Strategien werden
Online- und Stationär-Handel eher
weiter zusammenwachsen.“ (MV) ◆
www.kgal.de
AVANA Invest erhält BaFin-Zulassung als KVG
für AIFs und OGAWs
AVANA
erhält
BaFin-Zulassung
als KVGals KVG Investmentfonds
AVANAInvest
Invest
erhält
BaFin-Zulassung
AVANA
Invest
erhält
BaFin-Zulassung als KVG
für
und
OGAWs
fürAIFs
AIFs
und
OGAWs
Fondsbranche fließen im Februar 8,9 Milliarden
AVANA
erhält BaFin-Zulassung als KVG
für AIFs Invest
und OGAWs
Euro zu
AVANA
erhält BaFin-Zulassung als KVG
für
AIFs Invest
und OGAWs
mit
Sitz
in
München
hat
am
20.
Dezember
2013
für AIFs und OGAWs
Seit Jahresbeginn sammelte die deut- 1,5 Milliarden Euro. Europaweit
die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzsche Fondsbranche 16,6 Milliarden erreichte das Fondsvermögen Ende
dienstleistungsaufsicht
(BaFin)
zur
mit Sitz in München hat am 20. Dezember 2013
Verwaltung
von
die
Erlaubnis
der
Bundesanstalt
für
Finanzmit
Sitz
in
München
hat
am
20.
Dezember
2013
mit Sitz in München hat am 20. Dezember 2013Euro neues Anlegerkapital ein. Bei 2013 mit 9,8 Billionen Euro einen
Privatanlegern waren insbesondere neuen Höchststand. Während der
dienstleistungsaufsicht
(BaFin)
zur
die
derder
Bundesanstalt
für Finanzmit
Sitz
in München
hat
amoffenen
20. Dezember
dieErlaubnis
Erlaubnis
Bundesanstalt
für 2013
FinanzGeschlossenen
und
Mischfonds (3,4 Milliarden Euro Anteil des deutschen Fondsmarktes
Verwaltung
von
dienstleistungsaufsicht
(BaFin)
zur
die
Erlaubnis
der
Bundesanstalt
für
Finanzmit
Sitz in München hat am 20.
Dezember
dienstleistungsaufsicht
(BaFin)
zur 2013
inländischen
Publikums-AIFs
Netto-Mittelzuflüsse) und Renten- am Bestand knapp 20 Prozent beVerwaltung
von
dienstleistungsaufsicht
(BaFin) zur
die
Erlaubnis
der
Bundesanstalt
für
FinanzVerwaltung
von und
Geschlossenen
offenen
fonds (2,7 Milliarden Euro Netto- trägt, liegt der Anteil Deutschlands
Verwaltung
von
dienstleistungsaufsicht
(BaFin)
zur
und
von
Geschlossenen
und offenen
inländischen
Mittelzuflüsse) gefragt. Im Februar beim Neugeschäft bei etwa 25 ProVerwaltung von Publikums-AIFs
Geschlossenen
offenen
Geschlossenen
undund
offenen
inländischen
Publikums-AIFs
2014 flossen den Fondsanbietern net- zent. Europaweit flossen Fonds im
und
von
Geschlossenen
und
offenen
inländischen
Publikums-AIFs
to 8,9 Milliarden Euro zu. Dabei vergangenen Jahr netto 401 Milliinländischen
Publikums-AIFs
inländischen
Spezial-AIFs
und von
Geschlossenen
und offenen
inländischen
Publikums-AIFs
dominierten Spezialfonds mit Zu- arden Euro zu, deutsche Publikumsund
von
sowie
und
von
Geschlossenen
und
offenen
flüssen von 5,8 Milliarden Euro. und Spezialfonds sammelten zusaminländischen
Spezial-AIFs
und
von
Geschlossenen
und offenen
Die AVANA Invest GmbH
Die
Invest
GmbH
DieAVANA
AVANA
Invest
GmbH
Die
AVANA
Invest
GmbH
Die AVANA Invest GmbH
Die AVANA Invest GmbH
inländischen
Spezial-AIFs
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Geschlossenen
offenen
sowie
Geschlossenen
undund
offenen
inländischen
Spezial-AIFs
sowie
erhalten.
inländischen
Spezial-AIFs
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Spezial-AIFs
OGAWs
sowie
OGAWs
Das
Unternehmen
wird
künftig
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erhalten.
sowie (AIFs) sowie Organismen
mentfonds
für Gemeinsame
OGAWs
erhalten.in Wertpapiere (OGAWs) nach dem KapitalAnlagen
OGAWs
Das Unternehmen wird künftig Alternative Investanlagegesetzbuch
erhalten.
OGAWs auflegen und anderen Initiatoren
In Mandate flossen 1,6 Milliarden
Euro, in Publikumsfonds weitere
Thierschplatz 6 – Lehel Carré . 80538 München
Ausblick auf südeuropäische Märkte
verbessert sich
zur Verfügung
Er führt aus: „Die Leistungsbilan-
AVANA Invest GmbH • Gesellschafter-Geschäftsführer:
Götz J. Kirchhoff, Thomas W. Uhlmann
Thierschplatz 6 – Lehel Carré . 80538 München
Tel.: +49 89 / 2102358-0
www.avanainvest.com
www.bvi.de
Südeuropa Märkte
mentfonds
(AIFs) sowie
Organismen
für Gemeinsame
Das
Unternehmen
wird
künftig
Alternative
als
Master-KVG
und
Vertriebsplattform
zur InvestVerfügung
erhalten.
Anlagen
in Wertpapiere
(OGAWs) nach
Kapitalmentfonds
(AIFs) sowie
Organismen
fürdem
Gemeinsame
stehen.
Das
Unternehmen
wird
künftig
Alternative
Investerhalten.
Die Wachstumsprognosen f ür
anlagegesetzbuch
auflegen
und anderen
Initiatoren
Anlagen
in
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(OGAWs)
nach
dem
Kapitalmentfonds
(AIFs)
sowie
Organismen
für
Gemeinsame
Das
Unternehmen
wird
künftig
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und
Vertriebsplattform
zur
Verfügung
Italien, Spanien, Portugal und
anlagegesetzbuch
auflegen
undAlternative
anderen
Initiatoren
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in
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(OGAWs)
nach
dem
KapitalAVANA
Invest
GmbH
•
Gesellschafter-Geschäftsführer:
mentfonds
(AIFs)
sowie
Organismen
für
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als
Master-KVG
und
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Das
Unternehmen
wird
künftig
Alternative
InvestGriechenland verbessern sich zuseanlagegesetzbuch
auflegen
und
anderen
Initiatoren
Götz
J.
Kirchhoff,
Thomas
W.
Uhlmann
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in Wertpapiere (OGAWs) nach dem Kapitalstehen.
mentfonds
sowie
Organismen
für Gemeinsame
als
Master-KVG
undCarré
Vertriebsplattform
Verfügung
Thierschplatz
6 –(AIFs)
Lehel
. 80538
München
hends, so François Gobron, Fondsanlagegesetzbuch
und
anderenzur
Initiatoren
AVANA
Invest GmbH • auflegen
Gesellschafter-Geschäftsführer:
stehen.
Anlagen
in Wertpapiere
(OGAWs)zur
nach
dem Kapital-manager des „Generali IS Euroals
Master-KVG
und
Vertriebsplattform
Verfügung
Götz
J. Kirchhoff,
Thomas
W. Uhlmann
AVANA
Invest GmbH
• Gesellschafter-Geschäftsführer:
anlagegesetzbuch
auflegen
und anderen Initiatoren pean Recovery Equity Fund“.
stehen.
Thierschplatz
6 – Lehel
Carré
80538 München
Götz J. Kirchhoff,
Thomas
W. .Uhlmann
AVANA
Invest GmbH • Gesellschafter-Geschäftsführer:
als Master-KVG
und
Vertriebsplattform
Thierschplatz
6 – Lehel
Carré
80538 München
Götz J. Kirchhoff,
Thomas
W. .Uhlmann
AVANA
Invest GmbH
• Gesellschafter-Geschäftsführer:
stehen.
Thierschplatz
6
–
Lehel
Carré
.
80538 München
Götz J. Kirchhoff, Thomas W. Uhlmann
men 95 Milliarden Euro ein. (MV) ◆
zen sind nahezu ausgeglichen und
die Haushaltsdefizite gehen zurück. Die Renditen der Staatsanleihen sind stabil und der Anstieg
der Verbraucherpreise ist gering.
Gleichwohl ist keine Gefahr für eine
drohende Deflation zu erkennen.“
Insbesondere in Spanien und Italien zeigen die Einkaufsmanagerindizes laut Gobron eine deutliche
wirtschaftliche Expansion an. Das
sollte sich positiv auf die Entwicklung der Unternehmensgewinne
auswirken, die noch immer weit
unter dem Niveau von vor der Finanzkrise liegen.
Zuletzt hätten sich insbesondere
Finanzwerte sehr gut entwickelt.
Als Gründe dafür nennt der Fondsmanager unter anderem die sich
verbessernden Staatsfinanzen in
den Peripherieländern sowie das
abnehmende Länderrisiko.
Zudem prof itieren Finanztitel
aufgrund ihrer prozyk lischen
Eigenschaf t von verbesserten
Konjunkturaussichten. Nicht
zuletzt konzentrieren sich viele
Finanzinstitute auf den Binnenmarkt, was die Abhängigkeit etwa
von der Entwicklung der Emerging
Markets verringert. (JPW) ◆
www.generali-investments-europe.com
EXXECNEWS
Nr. 09
28. April 2014
UNternehmen
Karriere
Deka meldet leichten Ergebnisrückgang
Die Deka-Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2013 ein wirtschaftliches Ergebnis
in Höhe von 502 Millionen Euro. „Damit wurde das gute Vorjahresniveau (plus
ein Drittel gegenüber 2011) in Höhe von
519 Millionen Euro nahezu erreicht“, so
die Dekabank, zentraler Assetmanager
der Sparkassen-Finanzgruppe, in einer
Pressemitteilung. Bei der Weiterentwicklung der Deka zum Wertpapierhaus der Sparkassen seien im letzten
Jahr wichtige Etappenziele erreicht
worden: „Die Vertriebsunterstützung der
Sparkassen wurde intensiviert und neu
ausgerichtet, die Produktpalette weiter
fokussiert und um Zertifikate ergänzt.“
Seit Januar 2014 steht die Marke „Deka
Investments“ für das Retailgeschäft der
Deka-Gruppe. Ausgebaut wurde zudem
die Beratung institutioneller Kunden
unter der Marke „Deka Institutionell“.
Zum Jahreswechsel 2013/2014 sei außerdem die Übernahme des kundenbezogenen Kapitalmarktgeschäfts
der Landesbank Berlin sowie der
Fondsgesellschaft LBB-Invest abgeschlossen worden. „Die Deka steht auf
einem soliden Fundament. Die Weiterentwicklung zum Wertpapierhaus und die
Übernahme von Teilen der LBB stemmen
wir aus eigener Kraft, und wir zahlen eine
stabile Dividende“, so Michael Rüdiger,
Vorstandsvorsitzender der Dekabank.
(DS) ◆ www.dekabank.de
Hesse Newman mit zweistelligen Millionen-Euro-Verlust
Das Hamburger Emissionshaus Hesse
Newman Capital AG rechnet für das
Geschäftsjahr 2013 mit einem Verlust
im zweistelligen Millionen-Euro-Bereich. Damit rutscht das bilanzierte
Eigenkapital von zuvor 18,2 Millionen Euro unter die Hälfte des
Grundkapitals von 15 Millionen
Euro. Laut einer Ad-hoc-Mitteilung
der börsennotierten Gesellschaft wurde, wie es § 92 Aktiengesetz verlangt,
eine außerordentliche Hauptversammlung - hier für den 15. Mai 2014
- einberufen. Aus der Einladung zur
Hauptversammlung geht hervor, dass
der Verlust in der Wertberichtigung
einer stillen Beteiligung an der Anlegerverwaltungs-Gesellschaft Hansea-
tische Fonds Treuhand (HFT) von 18
Millionen Euro auf null begründet ist.
Diese Wertberichtigung ist demnach
notwendig geworden, da aus der HFT
„keine nennenswerten Ergebnisbeiträge
mehr zu erwarten seien“. Laut „Immobilien Zeitung“ fürchtet Marc Drießen,
Vorstand der Hesse Newman Capital
AG, keine negativen Folgen für das
operative Geschäft, da bilanzielle Abwertungen im Grundsatz nicht „liquiditätswirksam“ seien. So hält Drießen sein
Unternehmen für „hinreichend wetterfest“. Mit einem Eigenkapital von einem
mittleren einstelligen Millionenbetrag,
gehöre das Unternehmen zu den „gut
kapitalisierten“ Emissionshäusern. (JZ)
◆ www.hesse-newman.de
Dialog Leben mit bestem Ergebnis der Unternehmensgeschichte
Mit einem Jahresergebnis von neun
Millionen Euro, einer Zunahme der
gebuchten Bruttobeiträge um 5,6
Prozent und einem 6,3-prozentigen
Wachstum des Neugeschäfts konnte die Dialog LebensversicherungsAG das bisherige „Spitzenjahr“ 2012
übertreffen. „Der zunehmende Bedarf
an biometrischen Absicherung in der
Bevölkerung, die Qualität unserer
Produkte und unsere hohe Akzeptanz
bei den Maklern bilden die Basis für
eine positive Zukunftsperspektive“,
so der Vorstandssprecher Rüdiger
5
R Burchardi. Für das Geschäftsjahr
2014 rechnet die Dialog „wieder mit
einem deutlichen Wachstum“. Dazu
soll insbesondere die Erweiterung
des Produktportfolios um eine neue
Pflegeversicherung beitragen. Als
Pf legerentenversicherung soll sie
helfen, Lebensqualität im Alter zu
sichern und Vermögen zu schützen.
Angesichts des rapide wachsenden
Bedarfs an Pflegeleistungen eröffnet
nach Einschätzung der Dialog ein zusätzliches Geschäftspotenzial. (JZ) ◆
www.dialog-leben.de
Christoph Seeger ist in die Geschäftsführung des
Emissionshauses Dr. Peters berufen worden. Er verantwortet seit dem 1. April 2014 den Ausbau des Geschäftes
mit institutionellen Investoren und die alternative AssetFinanzierung unter Einbindung von Private Equity.
Seeger war zuvor im Investment Banking bei Goldman
Sachs, im Private-Equity-Bereich bei KKR und im Assetmanagement bei Perry Capital tätig. ◆
Ulrich Nötges wird ab sofort das Management des
Vermögensverwalters Lingohr & Partner Asset Management mit Sitz in Erkrath verstärken. Neben Firmengründer und Namensgeber Frank Lingohr und
dem für das institutionelle Geschäft verantwortlichen
Michael Broszeit wird Nötges drittes Mitglied in der
Geschäftsführung des 1993 gegründeten Unternehmens. In seiner neuen Position wird der 58-Jährige als
Chief Operating Officer (COO) und Chief Risk Officer
(CRO) tätig sein. ◆
Seit 1. April 2014 leitet Dr. Tobias Warweg den Makler- und Partnervertrieb des AXA Konzerns. Er trat die
Nachfolge von Kai Kuklinski an, der zum neuen Vorstandsvorsitzenden (CEO) des Kunstversicherers AXA
Art Versicherung AG berufen worden ist. Bislang leitete
Warweg (40) den bundesweiten AXA Exklusivvertrieb.
Zuvor war er Leiter der Vertriebsdirektion Düsseldorf. ◆
Christoph Seeger
Ulrich Nötges
Dr. Tobias
Warweg
Eigentümerwechsel bei Dima24
Im Zuge eines Management-BuyOuts haben Geschäftsführerin Renate Wallauer und Prokurist Dr.
Frank Schuhmann die Dima24.de
Anlagevermittlung GmbH von Unternehmensgründer Malte Hartwieg
gekauft. Hartwieg, gegen den einem Bericht der Sonntagszeitung
„Welt am Sonntag“ vom 13. April
2014 zufolge die Staatsanwaltschaft
München wegen Betrugsverdachts
ermittelt, „zieht sich mit dem Verkauf
vollkommen aus dem Unternehmen
zurück, die operative Geschäftsführung hatte er bereits 2012 an Renate
Wallauer übergeben“, heißt es in der
dazu veröffentlichten Pressemitteilung der Dima24. Und weiter:
„Unter Federführung der beiden
neuen Eigentümer wird aktuell eine
umfangreiche Neuorganisation vorgenommen und die Unternehmensstrategie zu noch mehr Transparenz
und Kundenorientierung weiterentwickelt.“ Der Name „Dima24.de“ soll
weitergeführt werden und der Tätigkeitsschwerpunkt auch zukünftig auf der Vermittlung Alternativer Investmentfonds an erfahrene,
Screenshot www.dima24.de
vermögende Privatanleger liegen.
Wallauer: „Unsere Kernkompetenzen sind Analyse und Vermittlung
aussichtsreicher Kapitalanlagen für
private Anleger – und zwar direkt,
professionell und sehr günstig. Damit
ist Dima24.de bereits seit 2001 sehr
erfolgreich und kann seinen Marktanteil gerade jetzt weiter ausbauen,
während sich andere Anbieter zurückziehen.“ Die Unternehmenswebseite
ist zwischenzeitlich in neuem Design
online. (MV) ◆
www.dima24.de
Ansichten
Die Zukunft der Leistungsbilanz
Jan Peter
Wolkenhauer
Redaktionsleiter
EXXECNews
„Es kommt nach wie
vor auf die Qualität des
Initiators an.“
In dieser Ausgabe stellen wir zwei neue geschlossene Beteiligungsmodelle vor. Beide
sind KG-Fonds, die Anleger mittels Zeichnung von Kommanditkapital einzuwerben
suchen (siehe Seite 3 „Produkte“). Vor nicht
allzu langer Zeit wären beide ohne Unterschied als „Geschlossene Fonds“ bezeichnet
worden. Heute gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen beiden Modellen.
Eines ist als teilregulierte Vermögensanlage
nach Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) aufgelegt, das andere als vollreguliertes
Geschlossenes Investmentvermögen nach
D
Kapitalanlagegesetzbuch
(KAGB). EXXECNEWS hat diese regulatorische Zweiteilung der früheren Welt der Geschlossenen
Fonds bereits kritisiert. Doch wie soll sich
der Anleger zukünftig verhalten? Soll er auf
das vermeintlich sicherere KAGB-regulierte
Produkt setzen oder auf das vermeintlich
renditestärkere teilregulierte, das ohne Regulierungskosten kalkulieren kann? Die
Antwort kann nur lauten: Es kommt nach
wie vor auf die Qualität des Initiators an. Um
diese zu überprüfen, stand dem Anleger in
der Vergangenheit mit der Leistungsbilanz
ein bewährtes Instrument zur Verfügung –
sofern sie gewissen Mindeststandards folgte.
Daher ist es unverständlich, dass der Leistungsbilanzstandard des Branchenverbands
BSI zukünftig nur noch für die Anbieter von
Vermögensanlagen gilt und nicht für (AIF-)
Kapitalverwaltungsgesellschaften. Der BSI
verweist Anleger auf die Transparenzpflichten des KAGB. Doch ein Performancebericht, der die Ergebnisse aller Investmentvermögen einer KVG zusammenfasst, ist nicht
vorgeschrieben. Diese Lücke könnte eine
„neue Leistungsbilanz“ schließen.
EXXECNEWS
6
Nr. 09
28. April 2014
KVG-Porträts
Hansainvest Hanseatische Investment-GmbH und JAMESTOWN US-Immobilien GmbH
Die neuen KAGB-regulierten Kapitalverwaltungsgesellschaften sind Marktpartner, die bislang in der Öffentlichkeit nicht aufgetreten sind. EXXECNEWS wird künftig schwerpunktmäßig über diese neuen Unternehmen
berichten. Wir beginnen mit einem Unternehmensporträt, sobald eine Ge
Hamburg
10,5
IN S P
FÜ
Sitz
—
Kapital
—
HR-Nummer
—
HR Eintragsdatum —
Hauptgesellschafter —
XECNEWSLE
EX
G
AL
Hansainvest Hanseatische Investment-GmbH
nehmigung nach §20 KAGB erteilt wurde oder eine Registrierung nach §44
KAGB erfolgt ist. Dazu übersenden wir der neuen KVG einen Fragebogen mit
25 Fragen „5 x 5 des KAGB-Managers“. Ergänzend bieten wir ein Gespräch
an. An dieser Stelle präsentieren wir einen Auszug der Fragen/Antworten.
R
S IE
Millionen EUR
HR B 12 891
1969
Signal Iduna Gruppe
ECTE
BE W ERTE
Geschäftsführer / Ressort
Nicholas Brinckmann: Strategische Asset-Allocation Immobilien, Fondsmanagement Immobilien,
Immobilien An- und Verkauf, Asset-Management
Immobilien
Dr. Jörg W. Stotz: Funds & Client Services,
Wertpapier- und Immobilien-Fondsbuchhaltung,
Risikomanagement, Legal & Compliance,
Corporate Services
Dirk Zabel: Vertrieb, Marketing & PR,
Kapitalmarktstrategie, Depotverwaltung
Es gibt einen Beherrschungsvertrag und keine Ergebnisabführungsverträge.
I. Leitungs- und Eigentümerstruktur
2. Bitte beschreiben Sie - gern auch unterlegt mit einem Konzernorganigramm - Ihre Eigentümerstruktur (familiengeführte Holding/ Tochter
einer börsennotierten Gesellschaft/ Joint Venture etc.)
Die Hansainvest gehört zu 100 Prozent der Signal Iduna Gruppe.
II. Kernkompetenz und Zielgruppe
1. Welche Arten von Investmentvermögen wollen Sie anbieten und verwalten (offen/ geschlossen, OGAW/ AIF, Assetklasse)? Was ist Ihr mittelfristig
angestrebtes Platzierungsvolumen?
Seit der Gründung 1969 sind wir im Bereich der klassischen Investmentfonds
(heute OGAW) mit eigenen Produkten in den Assetklassen Renten und Aktien am Markt. 2001 erfolgte mit dem Geschäftsmodell der Service-KVG die
Erweiterung des Angebots. Mit der jetzigen Lizenzierung können und werden
wir als Service-KVG neben OGAW, offenen AIF und Investment-AG nun auch
geschlossene Investmentvermögen verwalten. Die Erlaubnis umfasst für die
geschlossenen Investmentvermögen die Assetklassen Immobilien, erneuerbare
Energien, Schiffe und Eisenbahnen sowie die hierfür genutzte Infrastruktur.
Der Vertrieb bzw. die Platzierung der Investmentvermögen ist Aufgabe der
jeweiligen Label-Fonds-Partner.
5. Welchen Anlegertyp wollen Sie mit Ihren Fonds- und Finanzierungslösungen bedienen? Bieten Sie auch bspw. interne KVG-Lösungen für
professionelle regulierte Anleger an?
In der Funktion als Service-KVG bedienen wir keine speziellen Anlegertypen.
Die eigenen Publikumsfonds richten sich an institutionelle und private Anleger.
Interne KVG-Lösungen für professionell regulierte Investoren bieten wir
nicht an.
III. Asset- und Risikomanagementansatz
1. Haben Sie alle Geschäftsprozesse auf die KVG gebündelt oder bedienen
EXXECNEWS meint:
D
T
Hansainvest nimmt als Teil der Signal Iduna Gruppe die Funktionen der
internen Revision und der Compliance selbst wahr. Die Gesellschaft ist
seit 1969 im Bereich der offenen Investmentvermögen erfolgreich tätig und
verfügt über ausreichende Erfahrungen im Risikomanagement. Anleger und
Berater werden intensiv über die Entwicklung der einzelnen Investmentvermögen informiert, allerdings sieht Hansainvest diese Aufgabe auch bei den
Emissionshäusern angesiedelt. Insofern ist problemadäquate Transparenz
bei allen von Hansainvest verwalteten Investmentvermögen zu erwarten.
Dr. Dieter E. Jansen
Sie sich auch der Assetmanagement- bzw. Revisionskompetenz von Schwestergesellschaften bzw. externen Dienstleistern? Haben Sie als KVG eine
neue Gesellschaft gegründet oder eine bestehende (bspw. Emissionshaus)
hierzu herangezogen?
Für die eigenen Fonds haben wir das Fondsmanagement an die Signal Iduna
Asset Management GmbH ausgelagert. Sowohl für die eigenen Fonds als
auch die Label-Fonds nutzen wir zudem das Angebot folgender Dienstleister:
• Betrieb des EDV-Netzwerkes und DV-Bürokommunikation: Iduna
Vereinigte Lebensversicherung a.G.
• EDV-Innenrevision: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
• Marktrisikomessung: BHF-Bank AG
• Depotverwaltung: Max- Heinr. Sutor oHG
Seit der Gründung 1969 sind wir eine KAG und haben das Geschäftsmodell
lediglich um die KVG-Lizenz für geschlossene Fonds erweitert.
5. Welches Rendite- /Risikoprofil verfolgen Sie mit Ihren AIF in den
jeweiligen Geschäftssegmenten?
Wir sind ausschließlich als Service-KVG tätig. Entsprechend liegt diese Entscheidung für den einzelnen AIF bei den Emissionshäusern.
IV. Vertrieb und Geschäftspartner
5. Bieten Sie Ihre Leistungen auch als Master-KVG Initiatoren ohne
KAGB Lizenz an?
Unsere Leistungen bieten wir nicht als Master-KVG, aber Service-KVG an. Als
Service-KVG übernimmt die Hansainvest die Verantwortung für die Auflegung
und Administration offener und geschlossener Investmentvermögen. Bereits
seit 2001 bietet sie Dritten ihre Dienstleistungen für Label-Fonds an und setzte
schon unterschiedlichste Fondsinnovationen um. So war sie die erste Gesellschaft in Deutschland, die einen Goldfonds auflegte, einen Mikrofinanzfonds
realisieren konnte und im Bereich „Mezzanine-Kapital“ eine Fondsspezialität
aus der Taufe hob. Im Jahr 2014 erweiterte die Hansainvest das Angebot
auf den Bereich geschlossener Investmentvermögen (AIF). Hier agiert sie als
Partner für die Anlageklassen Immobilien, erneuerbare Energien, Schiffe und
Eisenbahnen sowie die hierfür genutzte Infrastruktur. Und ja, insoweit bieten
wir auch und gerade neuen Initiatoren ohne KVG-Lizenz unsere Leistung an.
V. Transparenz und Haftung
3. Werden Sie auch in Zukunft Leistungsbilanzen für die von Ihnen
verwalteten Fonds erstellen?
Das obliegt dem jeweiligen Initiator. Wir sind nur als Service-KVG für geschlossene Investmentvermögen tätig.
Nicht wiedergegeben haben wir die Fragen/Antworten zu: I. 1, 3, 4; II. 2, 3, 4, ; III. 1,3,4;
IV 1 bis 4; V. 1, 2, 4 und 5. Alle Fragen/Antworten demnächst unter www.exxecnews.de
JAMESTOWN US-IMMOBILIEN GMBH
Die zentralen Informationen von Jamestown aus dem EXXECNEWS-5x5Fragebogen: Geschäftsführung- Christoph Kahl, Dr. Michael Huf, Jochen
Stockdreher und Dr. Jürgen Gerber. Christoph Kahl ist geschäftsführender Gesellschafter und Gründer der Jamestown US-Immobilien GmbH. Dr. Michael
Huf trat im November 1989 in das Unternehmen Jamestown ein und leitet
seit 1996 als Geschäftsführer die Fondsverwaltung. Jochen Stockdreher trat
am 01.08.1995 in das Unternehmen ein und ist seit Oktober 2006 Geschäftsführer mit dem Schwerpunkt Risikomanagement. Dr. Jürgen Gerber ist seit
01.04.2005 für Jamestown tätig und seit 01.09.2010 Geschäftsführer mit dem
Schwerpunkt Fondsmanagement. Der Aufsichtsrat besteht aus Claus-Jürgen
Cohausz (Vorstandsvorsitzender Westdeutsche ImmobilienBank AG), Hargen Bartels (Geschäftsführer R.E.M.M. Real Estate Merger & Management
Grundstücksgesellschaft) und Dr. Dietrich Gottwald (Geschäftsführer Cardtech). Alle drei Mitglieder des Aufsichtsrats sind von Jamestown unabhängig
und unterhalten keine Geschäftsbeziehung zu Jamestown.
Angestrebt wird ein jährliches Platzierungsvolumen von 200 Millionen USDollar in Form von Publikums-AIFs. Die KVG wird keine weiteren Finanzierungsmodelle offerieren. Platziert wird ausschließlich an Privatanleger.
Das Risikomanagement und die Complianceaufgaben werden „inhouse“
gelöst, die interne Revision „ausgelagert“. Auf die Frage Welches Rendite- /
Risikoprofil verfolgen Sie mit Ihren AIF in den jeweiligen Geschäftssegmenten? antwortet Jamestown: „Für die US-Immobilienfonds sind AIFs mit
dem Rendite-Risiko-Profil a) Core/Core+ und b) opportunity geplant.“
Jamestown nutzt diese Vertriebskanäle: „Großbanken, Privatbanken, Sparkassen,
Vermögensverwalter, Genossenschaftsbanken, freie Vermittler.“ Die Vertriebsaufgaben übernimmt die Jamestown Vertriebs-GmbH. Direktvertriebslösungen
beziehungsweise Private-Placements erfolgen nicht. Anleger, Kunden und Vertriebspartner werden durch „Regelmäßige Gesellschafterinformationen (mindestens
2x jährlich) und den Newsletter ,US-Invest' sowie die Vertriebspartner zusätzlich
durch Vertriebsmitteilungen und produktspezifische Vertriebspartnerschulungen“
informiert. Mit der KVG besteht nun ein zentraler Haftungsträger. Wie
wollen Sie die Haftungsrisiken – insbesondere aus Prospektfehlern – im
Risikomanagement der KVG steuern? Antwort: „Zur Abdeckung etwaiger
Haftungsrisiken – insbesondere aus der Prospekthaftung – wird die KVG neben
dem gesetzlich erforderlichen Eigenkapital zusätzliche Eigenmittel vorhalten.“ –
Werden Sie auch in Zukunft Leistungsbilanzen für die von Ihnen verwalteten Fonds erstellen? – „Ja“, teilt Jamestown mit.
Es wurden alle Fragen beantwortet, aus Platzgründen veröffentlichen wir eine Zusammenfassung. Alle Fragen/Antworten demnächst unter www.exxecnews.de
EXXECNEWS
Nr. 09
28. April 2014
7
Für sie gelesen • Fachpresse • Studien/Reports • Bücher
Finanzberater liefern Mehrwert
Der Einsatz eines Finanzberaters macht
sich bezahlt. So konnten sich deutsche
Anleger mit Berater durchschnittlich
über 6,5 Prozent Rendite freuen, während diejenigen, die im Alleingang
investierten, nur 4,9 Prozent erzielten.
46 Prozent der Anleger, die mit einem
Finanzberater zusammenarbeiten,
geben an, dass sich dank seiner Hilfe
kostspielige Investmentfehler vermeiden lassen. Das sind Ergebnisse der
Umfrage „Legg Mason Global Investment Survey 2014“, für die in 20
Ländern mehr als 4.300 Anleger mit
einem Anlagevermögen von mindestens
150.000 Euro befragt wurden. Nahezu alle Anleger (90 Prozent), die mit
einem Berater arbeiten, sind mit den
getätigten Investments, die regelmäßige Einkommen generieren, zufrieden. 40 Prozent sagen, ihr Berater helfe,
die Investments im eigenen Portfolio
besser zu verstehen, und 36 Prozent der
deutschen Anleger glauben, dank eines
Beraters einen Finanzplan zu bekommen, mit dem sie ihre Investmentziele
besser erreichen können. Zudem sind
45 Prozent überzeugt, dass ihr Berater
über fundiertes Wissen in Bezug auf
aktuelle Trends am Markt verfügt, und
42 Prozent der Anleger betrachten sich
als von ihrem Finanzberater über finanzielle Belange aufgeklärt.
Auch die oft diskutierten Gebühren
sind für Anleger mit Finanzberater kein
Problem. 39 Prozent sagen, dass die Gebührenstruktur transparent kommuniziert wird, und 36 Prozent glauben,
ihr Berater vertrete ihre Interessen nach
bestem Wissen und Gewissen. Diese
Vorteile scheinen sich allerdings noch
nicht weit verbreitet zu haben. Denn
lediglich 17 Prozent der Befragten nutzen die Dienste eines Finanzberaters.
Und nur 23 Prozent der deutschen Investoren sind daran interessiert, künftig
einen Finanzberater an ihrer Seite zu
haben. Die überragende Mehrheit (77
Prozent) bekundet wenig oder gar kein
Interesse. Klaus Dahmann, Head of
Sales Germany and Austria bei Legg
Mason: „Es ist schade, dass nicht mehr
Investoren die Dienste von professionellen Finanzberatern in Anspruch nehmen.
Unterstützung bei InvestmententscheiImpressum
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Herausgeber: Dr. Dieter E. Jansen (DJ)
Verantwortlich für diese Ausgabe:
Jan Peter Wolkenhauer (JPW)
Redaktion: Dominik Sonntag (DS), Maximilian Volz (MV), Jan Peter Wolkenhauer (JPW),
Juliane Zunke (JZ)
Autor: Heiko Reddmann
Chef v. Dienst: Ines Fengler
Anzeigen: Petra Lüdemann
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Grafik: Britta Rhode, www.sottmedia.de
Layout/Design: deVico, Hamburg
Preis 2,50 €. Nächste Ausgabe 12.Mai 2014
Hinweis: Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die
Meinung des Verfassers und nicht unbedingt die der Redaktion wieder.
© EX X ECNEWS sind sämtliche Rechte vorbehalten.
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Internetseiten - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher
Genehmigung des Verlages.
Dieser Ausgabe liegt bei: EX XECNEWSLeagel 04
Gültige Anzeigenpreise vom 01.01.2014
dung zu suchen, bedeutet ja nicht, dass
man nicht auch selbst gute Ideen für die
Kapitalanlage hat, sondern nur, dass man
die Chancen erhöht, auch wirklich auf die
richtigen Trends und Themen zu setzen.
Auch Finanzberater verfügen nicht über
eine Kristallkugel, helfen Anlegern aber,
zusätzliche Anlagemöglichkeiten aufzuzeigen und Zugang zu verschiedenen
Anlageklassen zu ermöglichen.“ (JPW) ◆
Quelle: www. leggmason.de
en dem Aktienmarkt zumindest kurzfristig keine großen Kurszuwächse mehr
zu. Bezieht man die Erwartungen eines
steigenden Ölpreises noch mit ein, dann
liegt die Vermutung nahe, dass die aktuellen Umfrageergebnisse eng mit der
Krim-Krise verbunden sind.“ (JPW) ◆
Quelle: www.citigroup.com
Digitalisierung im Vertrieb nur
eine Frage der Zeit
Anleger erwarten Kurswende
beim Goldpreis
Überraschend hat sich das Investmentklima für Gold deutlich aufgehellt. Bei
der Befragung im ersten Quartal 2014
für das „Citi-Investmentbarometer“
gaben 56 Prozent der Anleger an,
dass sie auf drei Monate mit einem
steigenden Goldpreis rechnen. Das
ist der zweithöchste Wert seit Beginn
der Erhebung vor drei Jahren. Seit
dem dritten Quartal 2012 rechneten
die Anleger kontinuierlich mit kurzfristig sinkenden Goldpreisen. Das
gleiche Bild auch bei der Befragung
zum Goldpreis auf zwölf Monate: Hier
gehen 56,3 Prozent der Befragten von
steigenden Goldnotierungen aus. Bis
zuletzt sackten die Erwartungen auch
hier seit Ende 2012 kontinuierlich
ab. Bei der Befragung zur Kursentwicklung von Rohöl waren für die
kommenden drei Monate ebenfalls
deutlich mehr Befragte positiv gestimmt. 41,5 Prozent gaben an, dass
sie mit steigenden Notierungen rechnen. Auch hier waren die Erwartungen
seit Ende 2012 eher rückläufig. Zuletzt
glaubten im dritten Quartal 2012 rund
die Hälfte alle Befragten an einen steigenden Ölpreis in den kommenden
drei Monaten.
Jedoch rechnen immer weniger Anleger mit kurzfristig steigenden Aktienkursen in Europa. 36,4 Prozent sehen
die Kursentwicklung auf drei Monate
positiv. Im vorangegangenen Quartal waren es noch 49,1 Prozent und
davor sogar ein Rekordwert von 59,9
Prozent im Quartal 2013. Dirk Heß,
Co-Leiter europäischer Warrants- und
Zertifikatevertrieb bei Citi: „Anleger
scheinen vor allem beim Goldpreis eine
Trendwende zu erwarten. Und sie trau-
Noch haben Online-Beratungstools
eine geringe Akzeptanz unter Finanzund Versicherungsmaklern. Aber
digitale Tools wie Vergleichsrechner
oder Produktfilme werden bereits zur
Vor- und Nachbereitung eines Beratungsgespräches genutzt. Während
des Gesprächs wird jedoch die klassische „Stift-und-Papier-Beratung“ zur
Veranschaulichung am häufigsten
bevorzugt. Dies zeigen die Ergebnisse
der zum vierten Mal durchgeführten
Studie „Mehrwerte für Makler schaffen 2014“ des Marktforschungs- und
Beratungsinstitutes Yougov in Zusammenarbeit mit der Adesso AG. Jüngeren
bzw. digital orientierten Maklerbüros
erscheint eine professionelle Internetseite mit Suchfunktionsoptimierung,
Webinar-Angeboten zu aktuellen Finanz- und Versicherungsthemen sowie
auch Co-Browsing-Tools mindestens
genauso wichtig wie der persönliche
Kontakt. Geht es um das Thema Laptops oder Tablets, so sehen Makler diese
im Beratungsgespräch eher als Hürde
zum Kunden.
Auch wenn die zunehmende Digitalisierung bei Maklern einige Bedenken
auslöst, werden speziell die Neuen
Medien als gute Möglichkeit gesehen,
die Kommunikation mit Kunden noch
effizienter zu gestalten und den persönlichen Kontakt weiter zu stützen.
Zudem wird es als wünschenswert angesehen, auf diese Art und Weise auch
mit Versicherern zu kommunizieren,
auch weil man sich davon schnellere
Bearbeitungszeiten erhofft. Burkhard
Herold, Bereichsleiter Consulting Insurance bei Adesso: „Die digitale Kommunikation – sowohl mit Versicherern
als auch mit Kunden – wird zukünftig
eine größere Rolle spielen. Die Beratung
der Zukunft wird von einer zunehmen-
den Digitalisierung geprägt sein, ein
Trend, der von jungen Maklern bereits
aktiv verfolgt wird. Dies wird nicht als
Konkurrenz zum persönlichen Kontakt
gesehen, sondern als Ergänzung.“ Auch
Bedeutung und Nutzen von Maklerportalen werden in Zukunft steigen.
Makler können sich vorstellen, auf
diese verstärkt zurückzugreifen, wenn
sich die bereits schon jetzt festgestellte,
zunehmende Professionalisierung fortsetzt und einige zusätzliche Optionen
den Mehrwert von Online-Portalen
weiter steigen lassen. (JPW) ◆
Quelle: www. yougov.de
Die eigene Immobilie ist bestes
Anlageobjekt
Die deutschen investieren Leistungen
aus fälligen Lebensversicherungen vor
allem in ihre Immobilie – dies gilt
ganz besonders für die Schwaben,
Brandenburger und Thüringer. Das ist
das Ergebnis einer Untersuchung der
GfK-Marktforschung im Auftrag der
Gothaer Versicherung, für die über
1.000 Bundesbürger befragt wurden.
Die eigene Wohnung oder das eigene
Haus zu entschulden steht mit 15,6
Prozent nur knapp vor dem Vorhaben,
sich mit der Auszahlung Urlaube oder
Weltreisen zu gönnen (15,4 Prozent).
Allerdings tauchen unter den Top 10
noch zweimal Immobilien auf: Wohnung oder Haus renovieren (Platz 5
mit 10,7 Prozent) sowie Wohnung
oder Haus kaufen (Platz 7 mit 7,7 Prozent). Eine erhebliche Bedeutung bei
der Finanzplanung im Alter hat die
Lebensversicherung zudem als weiteres Einkommen: 13,3 Prozent der
Befragten gaben an, die Auszahlung
für den Lebensunterhalt verwenden
oder die laufenden Einkünfte aufstocken zu wollen. Immerhin 11,8 Prozent wollen weitersparen – und ebenfalls fast jeder Zehnte (9,3 Prozent)
denkt bei der Auszahlung seiner Lebensversicherung daran, Geld für die
Kinder oder Enkel anzulegen. Kaum
eine Rolle spielen hingegen besondere
Kaufwünsche wie Cabrios oder Möbel
(3,0 Prozent), ein Zweitwohnsitz im
Ausland (2,7 Prozent) oder Hobbies
(1,7 Prozent). (JPW) ◆
Quelle: www.gothaer.de
EXXECNEWS
8
Nr. 09
28. April 2014
From the Desk
Vorsorge
Ein Erfolgsmodell auf Honorarbasis: myLife Invest – Die Investmentlösung 3.0
Die wesentlichen Vorsorgevarianten
der Altersvorsorge in Deutschland
konzentrieren sich auf zwei Felder:
Lebensversicherungen und Investmentfonds. Von ersteren gibt es laut
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. rund 93 Millionen Verträge (Stand 2012), was bei einer
Einwohnerzahl von 82 Millionen eine
stattliche Anzahl ist. Gleichzeitig findet
die Vorsorge immer stärker investmentbasiert statt: So betrug das Fondsvermögen in Deutschland im Jahr 2013 laut
Branchenverband BVI 2,15 Milliarden
Euro. Damit steigerte sich das investierte
Vermögen um knapp sieben Prozent im
Vergleich zum Vorjahr (2012: 2,01 Milliarden Euro). Eine Kombination beider
Vorsorgeformen erscheint demnach ideal.
Doch haben beide Formen nicht nur ihre
Vorteile: So weisen klassische Fondslösungen gegenüber Lebensversicherungen steuerliche Nachteile auf, während
Lebensversicherungen wiederum als
unflexibel und teuer gelten.
Für Verbraucher dabei immer wichtiger:
Vorsorgelösungen, die flexible Einmalanlagen ermöglichen und ohne mehrjährige Ansparphasen gerechnet sind.
Für Berater von Interesse: Investments
in gewohnter Umgebung administrieren zu können, Dokumentationspflichten
nur nach Paragraf 34d Gewerbeordnung
zu erfüllen und die realen Einnahmen
durch höhere Vermögensverläufe steigern
zu können – selbst bei nominal gleichen
Einkünften.
Als eine der führenden Serviceplattformen für die Honorarberatung im Bereich
Unser Autor:
Heiko Reddmann ,
Geschäftsführer der
HonorarKonzept
GmbH
Finanzen und Versicherungen, suchte die
HonorarKonzept GmbH daher nach einem entsprechenden innovativen Produkt für ihre Berater und deren Kunden.
Dabei gab es klare Anforderungen:
• Zunächst musste die Bereitstellung
eines „großen“ Fondsuniversums vorausgesetzt werden können.
• Kickbacks sollten in Form von fondsindividuellen Überschüssen dem Kunden vollautomatisiert erstattet werden.
• Die laufenden Kosten sollten so minimal sein, dass Anleger bereits von Beginn
an in den Genuss der Vorteile kommen.
• Der Versicherer durfte dabei keine Initialkosten kalkulieren und auf keinen
Fall an den erstatteten Kickbacks oder
den fondsindividuellen Überschüssen
partizipieren.
Neue Perspektiven für Investments
In myLife Invest fand HonorarKonzept
ein Produkt, das – wie gewünscht – die
Vorteile von Plattformen mit den Vorzügen der Versicherungswelt kombinierte.
Dieses Produkt entstand aus der Zusammenarbeit der auf Netto-Tarife und
moderne Vorsorgelösungen spezialisierten myLife Lebensversicherung AG und
der umfangreichen Fondsplattform der
Fondsdepot Bank. So kann im Fondsbe-
reich aus über 4.000 Fonds und Exchange
Traded Funds (ETF) gewählt werden.
myLife Invest erfüllt alle gestellten Anforderungen und kann die versicherungsspezifischen Steuervorteile darstellen. Die
üblichen Kritikpunkte gegenüber Versicherern, wie zu hohe Kosten, Intransparenz und Stornogebühren, bestehen bei
myLife Invest nicht. Als provisionsfreier
Netto-Tarif kommt das Produkt völlig
ohne Einstiegsgebühr aus, enthält keine
Abschlussprovisionen und nur geringe
laufende Kosten. Der Kunde zahlt lediglich 0,45 Prozent vom Nettoanlagevolumen sowie 60 Euro Stückkosten pro
Jahr als jährliche Verwaltungskosten an
myLife. Hinzu kommen allenfalls individuelle Risikokosten, etwa für den Todesfallschutz. Auch für die bei der Fondsdepotbank geführten Investments fallen
mit Ausnahme von Transaktionskosten
keine weiteren Kosten an.
Für Versicherungsmakler, die eine Zulassung nach Paragraf 34d Gewerbeordnung besitzen und in die Honorarberatung einsteigen wollen, bietet sich somit
myLife Invest an. Denn die monetären
Vorteile werden nicht durch hohe Kosten aufgefressen, sondern kommen vom
ersten Jahr beim Anleger an.
Berater und Kunde vereinbaren Honorar individuell
Zugang zu myLife Invest haben die angebundenen Partner von HonorarKonzept.
In einem ersten Schritt muss dazu ein
Berater, der das Produkt vermitteln will,
einen Teilnahmevertrag mit HonorarKonzept schließen. Dadurch erhält er Zugang zur professionellen Unterstützung
für die Beratung und Vermittlung von
myLife Invest. So zum Beispiel ein Softwaretool, das es ermöglicht den Vergleich
mit einem Direktinvestment herzustellen.
Fondswechselaufträge, Kosten und Reportings können vollständig und transparent onlinebasiert erzeugt werden. Da das
Produkt auf Honorarbasis konzipiert ist,
gibt es für den Berater keine festgelegten
Provisionssätze. Vielmehr kann er sein
Honorar individuell mit dem Kunden
vereinbaren. Dazu schließen Berater und
Kunde in einem zweiten Schritt eine Vereinbarung über die Höhe des Honorars
ab. Dieses wird frei verhandelt. Neben
einem einmaligen Honorar als Pauschale
ist auch ein laufendes Honorar denkbar
und möglich. Erfahrungsgemäß beträgt
dieses etwa 1,5 Prozent des jährlichen
Vertragsguthabens.
Aus Kundensicht lohnt sich das neue
Produkt insbesondere dann, wenn der
Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist,
Wert auf Portfoliooptimierung gelegt
wird, etwa durch Rebalancing, oder das
Vertragsvermögen vererbt werden soll.
Das ist HonorarKonzept
Die HonorarKonzept GmbH etabliert in
Deutschland einen neuen Ansatz in der
Finanzdienstleistung: die Beratung über
Finanzprodukte durch unabhängige Honorarberater. Sie unterstützt Makler beim
Auf- und Ausbau der Honorarberatung.
Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der
persönlichen Betreuung durch erfahrene
Business Coaches. Das Dienstleistungsportfolio beinhaltet alle Bausteine, die Makler für eine wirkungsvolle Honorarberatung
benötigen.
www.honorarkonzept.de
EXXECNEWSLEGAL
09
Beilage 4, Ausgabe
28. April 2014
„EXXECNEWSLEGAL“ präsentiert in Zusammenarbeit mit vielen namhaften Anwalts - und Wirtschaftprüfungskanzleien wichtige rechtliche Themen. Es werden alle redaktionellen Bereiche, Geschlossene Fonds,
Investmentfonds, Lebensversicherungen, Vertriebe, Initiatoren (AIFM) und sonstige Rechtsgebiete, die
im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen relevant sind, behandelt. Selbstverständlich verfolgen
wir auch Anregungen unserer Leser oder bitten die Autoren um Stellungnahme zu Themen, die unsere
Leser beschäftigen. Wenden Sie sich einfach an redaktion@exxecnews.de.
§
◆ Prospekthaftung
Nach einem aktuellen Urteil des
II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs wird die Ursächlichkeit eines
Prospektfehlers für den Beitritt
eines Anlegers zu einem geschlossenen Immobilienfonds vermutet
(Urteil vom 11. Februar 2014,
Aktenzeichen II ZR 273/12). Der
Entscheidung des Bundesgerichtshofs lag folgender Sachverhalt zu
Grunde:
Der Kläger beteiligte sich im Jahr
1997 mit einem Betrag in Höhe
von 250.000 DM zuzüglich Agio
in Höhe von fünf Prozent an einem geschlossenen Immobilienfonds. Wegen diverser Prospektmängel begehrt der Kläger von der
Gründungskomplementärin und
der
Gründungskommanditistin
des Fonds Schadensersatz.
Die Klage des Anlegers wurde
zunächst vom Oberlandesgericht
München abgewiesen. Es könne
dahinstehen, ob Prospektfehler
vorliegen. Nach Auffassung des
Oberlandesgerichts
München
konnte nicht festgestellt werden, ob
der Prospekt auf die Beitrittserklärung des Anlegers überhaupt Einfluss genommen hat und welches
Motiv der Zeichnung zu Grunde
lag (Urteil vom 31. Juli 2012, Aktenzeichen 13 U 3995/11).
Der Anleger hat sodann gegen das
Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat nun den Rechtsstreit
wieder an das Oberlandesgericht
München zurückverwiesen. Bei
der Frage, ob die Prospektfehler
kausal für die Anlageentscheidung gewesen waren, hatte das
Oberlandesgericht nach Auffassung des Bundesgerichtshofs die
Beweisgrundsätze
verkannt:
„Das Bestehen von Handlungsvarianten ist nicht geeignet, die
auf der Lebenserfahrung beruhende tatsächliche Vermutung
der Ursächlichkeit fehlerhafter
Prospektdarstellungen für die
Anlageentscheidung bei Immobilien zu entkräften, bei denen
es in der Regel vordringlich um
Sicherheit, Rentabilität und Inflationsschutz geht … Nach der
Auffassung des XI. Zivilsenats
des Bundesgerichtshofs handelt
es sich dabei nicht lediglich um
eine Beweiserleichterung im
Sinne eines Anscheinsbeweises,
sondern um eine zur Beweislastumkehr führende widerlegliche Vermutung …“, so der II.
Zivilsenat in seinem Urteil vom
11. Februar 2014.
Die Beklagten konnten hierbei
die auf der Lebenserfahrung
beruhende Vermutung nicht
widerlegen, dass die behaupteten Prospektfehler für die Anlageentscheidung des Anlegers
ursächlich waren. Fest stand
jedoch, dass der Prospekt rechtzeitig vor der Anlageentscheidung dem Anleger übergeben
worden ist. Danach muss nun
das Oberlandesgericht feststellen, ob ein Prospektfehler vorlag oder nicht.
Nicht entschieden hat der II.
Zivilsenat die Frage, ob die
Vermutung auf bei anderen
Anlagen greift, bei denen nach
der Lebenserfahrung es in der
Regel nicht vordringlich um
Sicherheit, Rentabilität und Inflationsschutz geht. Offengelassen hat der Bundesgerichtshof
zudem, ob und unter welchen
Voraussetzungen ein fehlerhafter
Prospekt auch ohne Übergabe zu
einem Aufklärungsmangel führt.
Bejaht hat der Bundesgerichtshof die Kausalität bislang dann,
wenn der Prospekt entsprechend dem Vertriebskonzept
der Anlagegesellschaft von den
Anlagevermittlern als alleinige
Arbeitsgrundlage für ihre Beratungsgespräche benutzt wird
(Urteil vom 3. Dezember 2007,
Aktenzeichen II ZR 21/06; Urteil
vom 13. Dezember 2012, Aktenzeichen III ZR 70/12).
Wurde der Verkaufsprospekt
dem Anleger erst nach dem Vermittlungsgespräch
übergeben,
können die Prospektangaben
selbst die Anlageentscheidung
nicht beeinflusst haben. Behauptet der Anleger, er sei in dem
Vermittlungsgespräch vom Vermittler auf der Grundlage des
Prospekts mündlich über das Anlageobjekt, das Vertriebskonzept
und die Höhe der Vertriebsprovision getäuscht worden, muss
er substantiiert darlegen und
gegebenenfalls beweisen, dass die
insoweit maßgeblichen Prospektpassagen im Gespräch mit dem
Vermittler tatsächlich erörtert
worden sind (BGH, Urteil vom
23. April 2013, Aktenzeichen XI
ZR 405/11).
Bei geschlossenen Immobilienfonds besteht mithin nach der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Falle einer tatsächlichen Übergabe des Prospekts vor Zeichnung die nach
der Lebenserfahrung bestehende
Vermutung, dass der Anleger im
◆ Unser Autor
Oliver Renner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Lehrbeauftragter der Fachhochschule Schmalkalden
Lehrbeauftragter der Hochschule
Pforzheim
Rechtsanwälte Wüterich Breucker, Stuttgart
O.Renner@wueterich-breucker.de
Falle der Kenntnis von einem
Prospektfehler nicht gezeichnet
hätte. Ob diese Vermutung auch
bei anderen Anlagen, bei denen
es in der Regel vordringlich nicht
um Sicherheit, Rentabilität und
Inflationsschutz geht, ist soweit
ersichtlich abschließend noch
nicht geklärt.
Wenn der Prospekt nicht oder
erst nach Zeichnung übergeben
worden ist hängt es von den Umständen des Einzelfalles ab, ob
eine Vermutung angenommen
werden kann oder nicht. Diese
sind in einem Prozess – sowohl
auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite – sorgfältig zu eruieren
und hierzu substantiiert mit Beweisantritten vorzutragen.
EXXECNEWSLEGAL wird präsentiert von:
142 AUFGELEGTE FONDS
3,38 MILLIARDEN EURO EIGENKAPITAL
6,97 MILLIARDEN EURO INVESTITIONSVOLUMEN
Te l e f o n : + 4 9 ( 0 ) 2 3 1 / 5 5 7 1 7 3 - 0 , Te l e f a x : + 4 9 ( 0 ) 2 3 1 / 5 5 7 1 7 3 - 9 9 , E - M a i l : i n f o @ d r- p e t e r s. d e, I n t e r n e t : w w w. d r- p e t e r s. d e
§
EXXECNEWSLEGAL
◆ Versicherungsvermittlung
In zwei aktuellen Urteilen befasst
sich der Bundesgerichtshof einmal
mehr mit sogenannten Nettopolicen
(Urteile vom 12. März 2014, Aktenzeichen IV ZR 295/13 und IV
ZR 255/13). Worum ging es in den
entschiedenen Fällen?
Ein Liechtensteiner Lebensversicherer hatte Kunden in Deutschland
den Abschluss von (fondsgebundenen) Rentenversicherungen angeboten. Auf den Antragsformularen
befand sich neben dem Versicherungsvertrag eine sogenannte Kostenausgleichsvereinbarung. Darin
verpflichtete sich der Versicherungsnehmer, an den Versicherer – und
nicht, wie sonst üblich, an den Vermittler – einen bestimmten Betrag
für Abschluss- und Einrichtungskosten in 48 monatlichen Raten zu
zahlen. Weiter war geregelt, dass die
Auflösung des Versicherungsvertrages grundsätzlich nicht zur Beendigung der Kostenausgleichsvereinbarung führt und dass diese auch nicht
kündbar ist. Die beiden Versicherungsnehmer, deren Prozesse jetzt
vom Bundesgerichtshof entschieden
wurden, hatten den jeweiligen Versicherungsvertrag gekündigt, die
Zahlung auf die Kostenausgleichsvereinbarung eingestellt und ihre
Vertragserklärungen widerrufen.
Der Versicherer verklagte sie darauf
hin auf Zahlung der restlicher Abschluss- und Einrichtungskosten gemäß der Kostenausgleichsvereinbarung. Die mit den beiden Prozessen
befassten Vorinstanzen hatten die
Frage, ob die Kostenausgleichsvereinbarung wirksam ist, unterschiedlich beurteilt.
Der Bundesgerichtshof hat nun
entschieden, dass die Kostenausgleichungsvereinbarung, die
rechtlich selbständig neben dem
Versicherungsvertrag steht, wirksam ist. Allerdings waren die Versicherungsnehmer berechtigt, die
Kostenausgleichsvereinbarung zu
kündigen, da der vereinbarte Kündigungsausschluss als allgemeine
Geschäftsbedingung wegen unangemessener Benachteiligung des
Versicherungsnehmers unwirksam
ist. Darüber hinaus konnten die
Versicherungsnehmer aber auch
ihre auf Abschluss des Versicherungsvertrages gerichteten Willenserklärungen noch widerrufen, da die
Widerrufsfrist mangels ordnungs-
◆ Unsere Autorin
gemäßer Belehrung noch nicht zu
laufen begonnen hatte. Der Beginn
der Widerrufsfrist setzt nämlich eine
deutlich gestaltete Belehrung über
das Widerrufsrecht und die Rechtsfolgen des Widerrufs voraus. Dies
hätte – so der Bundesgerichtshof – in
der Widerrufsbelehrung zum Versicherungsvertrag einen Hinweis erfordert, dass im Falle eines Widerrufs
auch der Vertrag über die Kostenausgleichsvereinbarung nicht zustande
kommt. Daran fehlte es aber. Die
Versicherungsnehmer konnten sich
daher letztlich doch über die Entscheidungen freuen.
Was bedeuten diese Urteile aber
für Vermittler von Nettoprodukten? Sie führen zum einen die
unterschiedlichen Auswirkungen
der Kündigung einerseits und des
Widerruf andererseits im Hinblick
auf den Vergütungsanspruch des
„Netto-Vermittlers“ deutlich vor
Augen. Da die Kündigung nicht
zum anfänglichen Wegfall des vermittelten Vertrages führt, bleibt der
Honoraranspruch des Vermittlers
bestehen. Der Widerruf bewirkt
hingegen – wie beispielsweise auch
eine wirksame Anfechtung –, dass
der vermittelte Vertrag von Anfang
– und mit ihm auch der vertraglich
vereinbarte Vergütungsanspruch des
Vermittlers – entfällt. Zum anderen
zeigen sie drastisch, wie wichtig eine
ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung
ist. Denn nur diese setzt den Lauf der
14-tägigen Widerrufsfrist in Gang, die
zumindest zu einer gewissen zeitlichen
Begrenzung des Risikos führt, die
Vermittlungsvergütung wegen eines
Widerrufs nicht zu verdienen.
len Vergütung muss zukünftig um
mindestens drei Jahre aufgeschoben
werden. In Fällen, in den die variable Vergütung besonders hoch ist,
steigt der Anteil auf 60 Prozent.
Garantierte Bonuszahlungen werden zukünftig verboten. Eine Ausnahme gilt für Beschäftigte, die im
ersten Jahr für die Fondsgesellschaft
tätig sind. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
ESMA (European Securities and
Markets Authority) soll Regelungen
ausarbeiten, die festlegen, auf welche
Mitarbeiter der Fondsgesellschaften
die neuen Vergütungsregeln anwendbar sind. (JZ)
www.europarl.europa.eu
fung von Finanzanlagenvermittlern
i.S.d. § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO nach §
24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)“ (IDW EPS 840)
am 14. März 2014 verabschiedet. Der
Entwurf der Verlautbarung sieht für
die Prüfung nach § 24 FinVermV ein
bestimmtes Prüfungsverfahren vor.
Der Prüfer hat darüber zu berichten,
ob er auf der Grundlage von festgelegten Prüfungshandlungen Verstöße
des Gewerbetreibenden gegen die Vorschriften der §§ 12 bis 23 FinVermV
festgestellt hat. Der Prüfer trifft hierbei keine Aussage zur Einhaltung der
Vorschriften der FinVermV mit hinreichender oder begrenzter Sicherheit.
(JPW) www.idw.de
professionelle Investoren verkauft
werden könne, oder das Verhängen
von Bußgeldern. Billen möchte ein
ähnliches Konzept errichten wie
das der Bundesnetzagentur. Weiter
kritisiere der Staatssekretär, dass der
Schutz der Verbraucher bislang kein
explizites Ziel der Bafin sei.
Weiter wird Billen mit den Worten
zitiert: „Bislang kann sich der einzelne Anleger doch gar nicht wirklich
wehren, wenn er das Gefühl hat, dass
bei einer Firma oder einem Produkt
etwas nicht stimmt. Und ein Schneeballsystem zu erkennen, ist für den
Einzelnen ohnehin so gut wie unmöglich.“ (MV)
www.sueddeutsche.de
Claudia Stöcker
Rechtanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwälte Zacher & Partner,
Köln
info@zpanwaelte.de
◆ Investmentfonds
Das Europäische Parlament hat neue
Vergütungsregeln für die Manager
von OGAW-richtlinienkonformen
Investmentfonds beschlossen. Zusammen mit weiteren Maßnahmen
soll dieser Schritt verhindern, dass
Fondsmanager, die Kapital von
Kleinanlegern verwalten, exzessive
oder unnötige Anlagerisiken ein-
gehen. Mindestens die Hälfte der
variablen Vergütung muss zukünftig in Anteilen des vom Fondsmanager verwalteten Fonds gezahlt
werden. Eine Ausnahme gilt, wenn
der Fondsmanager für weniger als
die Hälfte des Fondsportfolios verantwortlich ist. Die Zahlung von
mindestens 40 Prozent der variab-
◆ Anlagevermittlung
Seit dem 1. Januar 2013 sind Finanzanlagenvermittler nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) erlaubnis- und nach
§ 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) prüfungspflichtig. Bislang war die Erlaubnispflicht für
Finanzanlagenvermittler zusammen
mit der Erlaubnispflicht von Darlehensvermittlern, Bauträgern sowie Bau-
betreuern in § 34c GewO geregelt und
es bestand eine Prüfungspflicht nach §
16 Makler- und Bauträgerverordnung
(MaBV). Der Hauptfachausschuss
des Instituts der Wirtschaftsprüfer in
Deutschland e.V. (IDW) hat hierzu
den von der Arbeitsgruppe „Finanzanlagenvermittler“ vorbereiteten Entwurf
eines IDW Prüfungsstandards: „Prü-
◆ Finanzaufsicht
Das Bundesverbraucherschutzministerium möchte die Finanzaufsicht Bafin mit deutlich mehr
Kompetenzen ausstatten. Das meldet
die „Süddeutsche Zeitung“. Das Vorhaben sei ein Ergebnis der „jüngsten
Anlegerskandale wie dem Fall Prokon“. Die Tageszeitung zitiert JustizStaatssekretär Gerd Billen mit den
Worten, dass „die Bafin einschreiten
dürfen müsste“, wenn es, wie die
Süddeutsche schreibt, „offenkundig
Hinweise darauf gebe, dass systematisch etwas im Argen liege bei einer
Firma oder einem Produkt.“ Mögliche Maßnahmen seien laut Billen
eine Vertriebseinschränkung von Produkten, sodass diese ausschließlich an