Ärzteblatt Baden-Württemberg 02-2010

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Ärzteblatt Baden-Württemberg 02-2010
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Baden-Württemberg
Foto: © Universitätsklinikum Heidelberg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 65. Jahrgang | Gentner Verlag
02 | 2010
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Baden-Württemberg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften
Editorial
Die BW-Bank präsentiert
auf der Titelseite neueste Bilder aus
dem Mikrokosmos der Parasitologie:
Toxoplasma gondii
Einer der „erfolgreichsten“ Parasiten ist
der Erreger der Toxoplasmose, Toxoplasma
­gondii. Er schafft es, alle warmblütigen Tiere
zu befallen. Nachdem der Parasit in eine
Zelle eingedrungen ist und sich in einer
­Vakuole im Zellplasma eingenistet hat,
teilt er sich mehrfach in je zwei Tochterzellen. Auf der Titelseite erkennt man den
Umriss (grün) von insgesamt acht Tochter­
zellen, der Parasit hat sich also dreimal geteilt. Die rote Färbung entspricht parasitären
Proteinen welche die Tochterparasiten ausgeschüttet haben. Die Sekretion von Pro­
teinen spielt bei der Invasion von Zellen,
der Vermehrung innerhalb der Wirtszelle
und dem Austritt des Parasiten aus der Zelle,
eine wichtige Rolle. Die Bilder stammen
aus Breinich et al., Current Biology, 19,
277–286, 2009.
Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite des
Ärzteblattes eine neue Sichtweise auf den
menschlichen Körper. Alle Bilder entstammen dem beruflichen Umfeld von Ärztinnen
und Ärzten. Die BW-Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Ärzteschaft
in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil
ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe
seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirt­
schaftlichen Fragen von Medizinern bieten.
Die BW-Bank ist mit über 200 Filialen in
allen Landesteilen vor Ort. Beispielsweise
ist in Reutlingen Vermögensmanager
Thomas Beck (Telefon: 07121/3195-56,
Fax: 07121/3195-88) Ihr kompetenter
Ansprechpartner.
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47Fachwirtin für die ambulante
medizinische Versorgung
02 | 2010
Vermischtes
58Tübingen als Schrittmacher
58Sportweltspiele der Medizin
Kammern und KV
49Mobilfunk und Gesundheit
58Frauen in der Medizin
59Die Knochen-Docs
59Fachtagung Selbsthilfe
59Neue Meldepflicht
49Praxis-Panel
60Neue Bücher
Aus Fehlern lernen
50Schwangerschaftsabbruch
61Hyponatriämie
mit tödlichem Ausgang
Termine
62
50Neuer Arztausweis
50Klimaschutz und Einsparungen
Bekanntmachungen
65
Impressum
84
Satz des Jahres von Ulla Schmidt
„Das steht mir zu“
N
Ethik
51Das Ethikkomitee
der SLK-Kliniken Heilbronn
Wirtschaft
56Gesundheits-Check
für die Arztpraxis
achträgliche Auszeichnung für die
frühere Gesundheitsministerin: Ulla
Schmidts „Das steht mir zu“ ist der
deutsche Satz des Jahres. Sie antwortete
damit 2009 in Alicante auf Fragen von Journalisten zur Dienstwagenaffäre. Der Satz
bringt nach Ansicht der Jury einen gesellschaftlichen Trend auf den Punkt. Er drücke
das unverminderte Anspruchsdenken von
Teilen der politischen und wirtschaftlichen
Elite in Deutschland aus. Die Juroren wählten den Satz unter mehr als 60 einge­
reichten Vorschlägen.
ÄBW 02 • 2010
47
Editorial
Berufliche Fort- und Weiterbildung von nichtärztlichen Mitarbeiterinnen
Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung
S
Dr. med. Michael Datz
48
eit nunmehr drei Jahren gehört
die Ausbildung zur Arzthelferin
der Vergangenheit an. Inzwi­
schen werden junge Frauen und
Männer nach der neuen Ausbildungs­
ordnung zur Medizinischen Fach­
angestellten ausgebildet. Die über­
wiegende Mehrzahl der Auszubilden­
den sind nach wie vor Frauen, wes­
halb ich in der Folge zur besseren
Lesbarkeit die weibliche Form für
beide Geschlechter verwende.
Auch die Möglichkeiten zur beruf­
lichen Fort- und Weiterbildung der
nichtärztlichen Mitarbeiterinnen wur­
den nunmehr aktualisiert: Die Fort­
bildung zur Arztfachhelferin wurde
abgelöst durch eine modular struktu­
rierte Aufstiegsfortbildung, deren Absolventinnen künftig berechtigt sind,
die Bezeichnung „Fachwirtin für am­
bulante medizinische Versorgung“ zu
führen. Die Vertreterversammlung der
Landesärztekammer hat am 21. No­
vember 2009 für diese neue Aufbau­
fortbildung eine Prüfungsordnung
beschlossen, die in dieser Ausgabe ab
Seite 71 veröffentlicht ist.
Mit der neuen Bezeichnung Fach­
wirtin wird die heute übliche Begriff­
lichkeit im Berufsbildungsbereich
übernommen. Mit der Qualifizierung
zur Fachwirtin wird Zeugnis über eine
abgeschlossene Fort- oder Weiter­
bildung in einem Ausbildungsberuf
abgelegt. Damit wird eine ange­
messene Einordnung in einen natio­
nalen Qualifikationsrahmen ermög­
licht. Darüber hinaus unterstreicht
unsere neue Fortbildung zur Fachwir­
tin für ambulante medizinische Ver­
sorgung die Zuständigkeit der Ärzte­
kammern für eine anspruchsvolle
Fortbildung unserer Mitarbeiterinnen.
Die Grundkonzeption der alten Prü­
fungsordnung wurde beibehalten,
da sie sich sehr bewährt hatte. Nach
wie vor wird ein Pflichtteil durch ei­
nen Wahlteil ergänzt. Neu sind ein
modularer Aufbau und eine flexible
Konzeption der Kurse mit einem
­Umfang von insgesamt 420 Stunden.
Der Pflichtteil wurde gering auf
300 Stunden erhöht, der Wahlteil
umfasst – wie bisher – 120 Stunden.
Folgende acht Module müssen ab­
solviert werden:
ÄBW 02 • 2010
• Lern - und Arbeitsmethodik
• Patientenbetreuung und
Teamführung
• Qualitätsmanagement
• Durchführung der Ausbildung
• Betriebswirtschaftliche Praxisführung
• Einsatz von Informations- und
Kommunikationstechnologien
• Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz
• Betreuung von Risikopatienten
und Notfallmanagement.
Je nach angestrebtem Fortbil­
dungsschwerpunkt können Qualifika­
tionen für die verschiedenen Bereiche
erworben werden. Der besondere An­
reiz dieser Neustrukturierung besteht
darin, dass auch einzelne Module, die
mindestens vierzig Stunden umfassen
müssen, erworben werden und so se­
lektiv ganz bestimmte Anforderungen
an die Praxis erfüllt werden können. Als
Beispiel seien die Module Ernährungs­
beratung oder das Wahlfach „Hausärzt­
liche Betreuung“ genannt, die derzeit
von der Bezirksärztekammer Nord­
württemberg angeboten werden.
Die Bundesärztekammer hat Cur­
ricula für die Wahlteile Ambulantes
Operieren, Dialyse, Ambulante Versor­
gung älterer Menschen, Gastroentero­
logie, Pneumologie und Prävention
bei Jugendlichen und Erwachsenen
entwickelt. Die Aufstiegsfortbildung
für unsere qualifizierten Mitarbeite­
rinnen ist also mehr als bisher an den
Bedürfnissen der Praxis ausgerichtet
und zielt auf den veränderten Versor­
gungsbedarf ab. Hochbetagte, chro­
nisch Kranke und pflegebedürftige
Patienten werden zahlenmäßig zu­
nehmen. Beratungen zur Prävention
und zu ernährungsbedingten Erkran­
kungen werden einen breiteren Raum
einnehmen. Neue Versorgungsformen
und die strukturierte Versorgung von
Langzeitpatienten werden an Bedeu­
tung gewinnen. Diese neuen Themen­
bereiche sind jederzeit um weitere
Aufgabengebiete erweiterbar.
Schon lange haben die Ärztekam­
mern nicht mehr das Monopol für die
Fortbildung der Angehörigen von
medizinischen Assistenzberufen. Be­
rufsverbände, Kassenärztliche Ver­
einigungen und Krankenkassen ha­
ben die Wertigkeit von Medizinischen
Fachangestellten erkannt. Auch sie
bilden sie daher fort und setzen sich
für deren Qualifizierung ein. Die zu­
ständige Stelle für die Aus- und Fort­
bildung unseres Assistenzpersonals in
den Praxen ist aber nach wie vor die
Ärztekammer. Wir sollten daher unse­
re Zuständigkeit in der Selbstverwal­
tung für die Fortbildung zur Fachwir­
tin für ambulante medizinische Ver­
sorgung mehr denn je dadurch stär­
ken, dass wir unsere Mitarbeiterinnen
zu einer ständigen Weiterqualifikati­
on ermutigen. Auf unserer Homepage
und unter der neuen Internetadresse
www.fachwirtin-bw.de informieren
wir Interessentinnen ausführlich über
die Inhalte der neuen Aufstiegsfort­
bildung.
Wir haben die Aufbaufortbildung
für unsere Fachwirtinnen in diesem
Schuljahr an drei Standorten, nämlich
in Achern, Heilbronn und Tübingen
begonnen. Sollten ihre Mitarbeite­
rinnen schon die Qualifikation zur
Arztfachhelferin erworben haben,
dürfen sie sich ebenfalls Fachwir­
tinnen für ambulante medizinische
Versorgung nennen. Eine Umschrei­
bung der bisherigen Urkunden er­
folgt nicht.
Dr. med. Michael Datz
Präsident der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Vorsitzender des Ausschusses
„Nichtärztliche Medizinische Fachberufe“
und des Berufsbildungsausschusses
der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Kammern und KV
Stellungnahme der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Mobilfunk und Gesundheit
D
ie Landesärztekammer BadenWürttemberg (LÄK) hat ihre
Stellungnahme zum Thema
„Mobilfunk und Gesundheit“ überarbeitet und aktualisiert. Kernaussage
ist weiterhin, dass trotz eingehender
nationaler und internationaler Forschung bisher kein wissenschaftlicher
Nachweis für die direkt krankheits­
erzeugenden Wirkungen von mobilfunkverursachten
elektromagneti­
schen Feldern auf den Menschen
festgestellt werden konnte, weder
durch Mobiltelefone noch durch
­Sendemasten. Langzeiteffekte, die
unter Umständen erst nach mehr als
zwanzig Jahren offensichtlich werden,
können derzeit jedoch immer noch
nicht sicher ausgeschlossen werden,
so das Papier.
Neu in die Stellungnahme auf­
genommen wurde der Hinweis, dass
für elektronische Bauteile moderner
Mobilfunktelefone das Metall Tantal
benötigt wird. Dieses wird aus dem
seltenen Mineral Coltan gewonnen,
welches vor allem im Kongo-Becken
abgebaut wird. Konkurrierende Regierungs- und Rebellengruppen sind
dort in den Abbau und Handel in­
volviert. Die Re-Investition der Gelder
fließt in den Waffenhandel, welcher
den Kongo-Krieg und die Kriege in
den Nachbarländern unterhält. Kämpfe um die Abbaugebiete und „dunkle“
Handelswege führen nach Angaben
der UNO zu einer Vielzahl von Toten
und Verletzten. Die LÄK fordert daher eine öffentliche Diskussion der
Rolle des Coltan-Handels und dessen
Geldflüsse.
Ferner soll eine bessere Koordi­
nation der weiterhin notwendigen
Studien und die Anwendung einheitlicher Studienstandards erfolgen sowie die Benennung einer Koordi­na­tionsstelle, bei der auch Meldungen
über „Mobilfunknebenwirkungen“
insbesondere von Ärzten gesammelt
werden. Zu weiteren Forderungen
zählen unter anderem die vermehrte Untersuchung der psycho­
sozialen Folgen der Mobilfunktechnologie und – neu aufgenommen – die
Einführung von Mobilfunktelefonfreien Zonen in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Download der Stellungnahme unter
www.aerztekammer-bw.de
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KVBW unterstützt groß angelegte Befragung des Zentralinstituts
Praxis-Panel
Z
ur Analyse der Kosten- und Leistungsstruktur von Arztpraxen
startet das Zentralinstitut für die
kassenärztliche Versorgung (ZI) jetzt
eine groß angelegte Befragung. Mehrere tausend Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten im ganzen
Bundesgebiet erhalten dann Post vom
ZI mit der Bitte, schriftlich Angaben zu
ihren Investitions- und Betriebskosten
der Jahre 2006, 2007 und 2008 zu
machen. Auch wenn Zeit im Praxis­
alltag ein rares Gut ist, bittet die
­Kassenärztliche Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW) die per Zufallsstichprobe ausgewählten Mitglieder
darum, sich Zeit für die Erhebung zu
nehmen. Der Erhebungsbogen enthält
unter anderem Fragen zur Personal-
ausstattung, zu den in der Praxis vorhandenen medizinisch-technischen
Geräten und zur Arbeitszeit der Praxisinhaber und der Praxismitarbeiter.
Ferner werden Angaben zu den Einnahmen und den Ausgaben der Praxis
erbeten. Die Teilnehmer erhalten für
das vollständige Ausfüllen des Bogens
eine Aufwandsentschädigung. Die
Auswertung der Daten erfolgt anonym. Die Ergebnisse der Befragung
werden in die Honorarverhandlungen
für 2011 einfließen.
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet
in Heilbronn ein Seminar für niederlassungswillige Ärzte:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Termin:
Mittwoch, 24. Februar 2010 (19.00 Uhr)
Veranstaltungsort:
BW-Bank Heilbronn, Allee 11, 74072 Heilbronn
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitions- und Kostenplanung
• Finanzierungsmöglichkeiten
• Öffentliche Fördermittel
• Absicherung der Existenz
Die Teilnahme ist kostenlos.
Information und Anmeldung:
BW-Bank Heilbronn, Heidi Strößler, Telefon (0 71 31) 8 84 4 05,
heidi.stroessler@bw-bank.de
ÄBW 02 • 2010
49
Kammern und KV
Neue gesetzliche Regelungen
Schwangerschaftsabbruch
S
eit dem 1. Januar 2010 ist das
novellierte Schwangerschaftskonfliktgesetz in Kraft, das den
Beratungsbedürfnissen von Frauen im
Schwangerschaftskonflikt bei fetalem
pathologischem Befund und/oder medizinisch indizierter Abruptio Rechnung
tragen soll. Unter der Überschrift
„Schwangerschaftsabbrüche, insbesondere sogenannte Spätabbrüche,
aus rechtlicher Sicht“ erläutert Dr. iur.
Marlis Hübner von der Bundesärztekammer, welche gesetzlichen Regelungen beachtet werden müssen,
welche neuen Pflichten auf den behandelnden Arzt zukommen und
welche Auswirkungen das Gesetz für
die Betreuung von Schwangeren und
ihren Partnern hat. Mit der Teilnahme
am Vortrag werden drei CME-Zertifizierungspunkte erworben. Die Veran-
Pilotprojekt in Nordwürttemberg abgeschlossen
Neuer Arztausweis
S
chon Anfang 2008 wurde im
Rahmen eines Pilotprojektes der
Arztausweis im neuen Scheckkartenformat an die Mitglieder der
Bezirks­ärztekammer Nordwürttemberg ausgegeben. Die Erprobung
konnte zwischenzeitlich erfolgreich
abgeschlossen werden. Seither ist die
neue Form des Arztausweises im
Scheckkartenformat in Nordwürttemberg Standard.
Das ursprüngliche Format, (auch
„Lappen“ oder „Schülerausweis“ genannt) entsprach nicht mehr den ak-
staltung findet statt am 1. März 2010
um 19.00 Uhr in der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5,
Stuttgart-Degerloch. Um rechtzeitige
Anmeldung wird gebeten.
Weitere Infos unter
www.baek-nw.de
C
tuellen Bedürfnissen und war auch
leichter zu fälschen. Beim neuen Arztausweis wird eine fälschungssichere
Karte mit einem speziellen Logo angefertigt. Nur die Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg kann dann ein
Wasserzeichen in das Overlay (letzte
beim Druck erzeugte transparente
Schicht) der Ausweisrohlinge eindrucken und somit einen fälschungs­
sicheren Ausweis herstellen.
Nicht zu verwechseln ist der neue
Arztausweis mit dem Heilberufsausweis, der auch elektronischer Arztausweis genannt wird. Der Arztausweis
dient, auch in der neuen Form, lediglich dem Nachweis der ärztlichen Tätigkeit und ist ohne jegliche elektronische Funktion.
Energiekonzept in Nordwürttemberg erfolgreich
Klimaschutz und Einsparungen
I
m Herbst 2004 wurde das Verwaltungsgebäude der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg (BÄK
NW) in Stuttgart neu bezogen. Bereits
bei der Planung wurden die Kriterien
der ökologisch optimierten Bauweise
berücksichtigt. Nachdem sich die
Gebäudetechnik
zwischenzeitlich
eingefahren hat, hat im Herbst 2008
der Vorstand zudem eine Arbeitsgruppe „Energiekonzept“ eingesetzt,
um künftig auch einen verantwortungsvollen und umweltschonenden
Ressourcenverbrauch sicherzustellen.
Daraufhin haben Optimierungen in
der Mess- und Regeltechnik bereits zu
geplanten Einsparungen bei den En-
50
ÄBW 02 • 2010
ergiekosten von jährlich rund 12 000
Euro geführt, zudem stößt das Verwaltungsgebäude jetzt jährlich circa
35 Tonnen weniger CO2-Emissionen
aus. Alleine im vierten Quartal 2009
konnten durch Erstmaßnahmen Einsparungen von Energiekosten in Höhe von rund 5000 Euro realisiert
werden. Durch Verbesserungen der
Gebäudeleittechnik, welche im Laufe
des Jahres realisiert werden sollen,
ergeben sich weitere Einsparungen
von beinahe 6000 Euro pro Jahr. Nach
Umsetzung des neuen Energie-Gesamtkonzepts mit Installation einer
Photovoltaik-Anlage und eines Blockheizkraftwerks lässt sich künftig zu-
sammen mit den bereits realisierten
Maßnahmen eine Reduktion der CO2Emissionen um insgesamt rund 41
Prozent erreichen. Mit den genannten
Maßnahmen trägt die BÄK NW nicht
nur aktiv zum Klimaschutz bei, sondern sie realisiert zudem Einsparungen für ihre Mitglieder in nicht
unerheblicher Höhe.
Ethik
Ein Modell für andere Krankenhäuser?
Das Ethikkomitee der SLK-Kliniken Heilbronn
K
rankenhäuser, die ein gut funktionierendes Klinisches Ethikkomitee (KEK) besitzen, möchten diese
Institution längst nicht mehr missen, unabhängig
davon, ob Zertifizierungsanforderungen die Schaffung
ethischer Strukturen fordern oder nicht. Das KEK der SLKKliniken Heilbronn GmbH1 konnte bei seiner Gründung
und für die wichtige initiale Arbeitsphase bereits von
vielfältigen Erfahrungen anderer Kliniken profitieren, die
uns dankenswerterweise zur Verfügung gestellt wurden.
Doch nicht nur Krankenhäuser, welche ein KEK gründen
wollen, auch bestehende KEKs leben vom ständigen Erfahrungsaustausch mit anderen Kliniken. So hoffen wir, dass
nun auch andere Kliniken von unseren Erfahrungen profitieren können. Wir berichten daher über die Gründungsphase des KEKs, die differenzierten ethischen Strukturen,
welche sich im Laufe der Zeit entwickelt haben, über deren
Verankerung in der Gesamtorganisation des Klinikums,
wie auch über unsere Erfahrungen mit einigen bereits
abgeschlossenen Projekten.
Ausgangssituation
Die SLK-Kliniken Heilbronn GmbH verfügt mit ihren
fünf Standorten über circa 1750 Betten. Der größte
­Standort, das Klinikum am Gesundbrunnen, verfügt mit
15 Fachabteilungen über 850 Betten und ist Lehrkrankenhaus der Universität Heidelberg. Zum Zeitpunkt
der Gründung unseres KEKs gehörte die Klinik Löwenstein noch nicht zu den SLK-Kliniken. Die Klinik verfügt
aber über ein eigenes KEK, zu dem intensive Kontakte
bestehen.
Die besondere Klinikstruktur zur Zeit der Gründung
des KEKs verlangte eine Konzeption, die den folgenden
Punkten Rechnung trug:
1. ein KEK für den Klinikverbund mit seinen damals vier
Standorten;
2. eine feste institutionelle Verankerung im Klinikverbund
mit Satzung, klarer Aufgabenstellung und Beauftragung durch die Klinikleitung;
3. kein „elitäres“ Gremium, sondern eine möglichst breite
Basis unter Einbeziehung des gesamten, mit den Patienten arbeitenden Klinikpersonals.
Wie im Folgenden gezeigt werden kann, stellt nach
unseren Erfahrungen ein Klinikverbund über mehrere
Standorte bei entsprechender Organisationsstruktur keinen Hinderungsgrund für ein gut funktionierendes klinikübergreifendes KEK dar.
Planungsphase
Inspiriert durch eine öffentliche Podiumsdiskussion im
Juni 2002 zum Thema „Medizinisch-theologische Aspekte
im Finalstadium“ mit dem Bischof der Diözese RottenburgStuttgart und Ärzten des SLK-Klinikums Heilbronn, bildete
sich ein ethischer Arbeitskreis aus sensibilisierten Klinikmitarbeitern, welche sich in Folge monatlich trafen und es
sich zur Aufgabe machten, in den SLK-Kliniken standort­
übergreifend ein KEK zu gründen. Es wurde von Anfang an
Wert darauf gelegt, dass dem ethischen Arbeitskreis Vertreter von allen mit Patienten arbeitenden Berufsgruppen
angehörten.
Im Mai 2003 wurde eine weitere Veranstaltung mit Prof.
Dr. Vollmann2 zum Thema „Klinische Ethikberatung an den
SLK-Kliniken Heilbronn – Notwendigkeit und Perspektiven“ durchgeführt, welche für die weitere Planung wertvolle Impulse lieferte. Sehr wichtig war schließlich die
extern stattfindende zweitägige Arbeitstagung im Oktober
2003, wo der Arbeitskreis sich genügend Zeit nehmen
konnte, um die letzten notwenigen Schritte zur KEKGründung zu erarbeiten. In verschiedenen Arbeitsgruppen
wurde dort unter anderem die Struktur des KEKs, ein
Konzept für ethische Fallbesprechungen, die Satzung,
Formen der Öffentlichkeitsarbeit wie auch Flyer für die
Stationen und für Patienten und Angehörige erarbeitet.
Ebenso wurden auf dieser Tagung bereits die ersten
­Projekte des KEK geplant. Gedacht wurde hier an die
Schaffung von Sterbezimmern auf 3 Normalstationen,
wo sich die Angehörigen in Ruhe von ihren Sterbenden
verabschieden und abseits vom hektischen Stationsalltag
betreut werden können. In gleicher Weise sollte in einer
anderen Klinik ein Aufbahrungsraum für bereits Verstorbene geschaffen werden, um sich auch von ihnen in
Würde verabschieden zu können. Schließlich sollte auch
möglichst umgehend eine Leitlinie zum „Verzicht auf
Reanimation“ erarbeitet werden.
Es war uns dabei wichtig, den Klinikmitarbeitern durch
möglichst schnell sichtbare Ergebnisse erkennbar werden
zu lassen, dass das KEK tatsächlich etwas bewirken kann
und nicht etwa lediglich aus Zertifizierungsgründen von
der Geschäftsführung ins Leben gerufen wurde. Diese von
Anfang an effektive Arbeit des KEKs dürfte auch entscheidend zu seiner schnellen Akzeptanz beigetragen und
seine weitere Entwicklung geprägt haben. Die offizielle
Konstituierung des KEKs erfolgte schließlich im März 2004
durch die Geschäftsführung.
104
Redaktion:
Prof. Dr. med.
Dr. phil. Urban Wiesing,
Prof. Dr. med. Georg
Marckmann,
Universität Tübingen,
Institut für Ethik
und Geschichte
der Medizin,
Gartenstraße 47
72074 Tübingen
Strukturen und Konzeption
Besonders in der Anfangsphase der Etablierung eines
KEKs gibt es zahlreiche Probleme zu bewältigen. Von
großem Vorteil hat sich bei uns erwiesen, dass Wert darauf
gelegt wurde, die Geschäftsführung gut zu informieren
und aktiv in den Implementierungsprozess einzubinden.
Vielleicht trug dieses gesuchte Miteinander auch zu der
wohlwollenden Begleitung und Unterstützung der Geschäftsführung bei, welche wir immer erfahren durften.
Auf diese Weise ließ sich zum einen der Implementierungsprozess deutlich beschleunigen, zum anderen wurden
1 SLK steht für Stadt-Landkreis-Kliniken.
2 Prof. Vollmann war damals noch Professor für Ethik in der Medizin an
der Universität Erlangen/Nürnberg. Er stand uns auch nach der Veranstaltung weiterhin beim Aufbau des KEKs als Begleiter zur Verfügung.
ÄBW 02 • 2010
Korrespondenzanschrift
SLK-Klinikum
am Gesundbrunnen
Klinisches Ethikkomitee
Am Gesundbrunnen 20–26
74078 Heilbronn
Telefon
(0 71 31) 49-40 81
(Adriano Paoli)
(0 71 31) 49-25 04
(Dr. Urs Riemann)
E-Mail: ethikkomitee@
slk-kliniken.de
51
Ethik
auch notwendige strukturelle Voraussetzungen durch die
Unterstützung der Krankenhausleitung ermöglicht, wie
durch einen eigenen Finanzetat, der Bereitstellung von
Räumlichkeiten, der Ermöglichung von Fortbildung und
neuerdings der Bereitstellung einer Sachbearbeiterin,
wenn auch noch mit nur einem Beschäftigungsumfang
von 10 Prozent.
Wichtig war uns ebenfalls das Vorherrschen von
­„flachen Hierarchien“. Es wurde daher bewusst auf die
Berufung von Führungsspitzen von ärztlicher, pflegerischer oder Verwaltungsseite ins KEK verzichtet. Dadurch
wurde nicht nur offene Kommunikation gefördert, sondern
gleichzeitig ein besseres Gefühl für das, was an der Basis
und im Alltag gebraucht wird. Dies ist denn auch die
­Voraussetzung dafür, dass wirklich wichtige ethische
­Probleme erkannt und effektiv angegangen werden können. Als Ethik im Klinikalltag wird von uns „gutes Handeln“
am und ums Patientenbett im Sinne sittlich-moralischer
Normensetzung verstanden.
Das „Drei-Säulen-Modell“
Abbildung 1:
Drei-Säulen-Modell
des Klinischen
Ethikkomitees
52
Mithilfe eines „Drei-Säulen-Modells“, in dem die verschiedenen Aufgaben des KEKs auch strukturell ihren
festen Platz zugewiesen bekommen, wurde versucht, den
ethischen Anforderungen einer Klinik Rechnung zu tragen
(Abbildung 1). Die 1. Säule umfasst die ethische Beratungstätigkeit des KEKs, die 2. Säule steht für die gesamte inhaltliche Arbeit und umfasst die Projekt- und thematischen
Arbeitsgruppen wie die Erarbeitung von ethischen Leit­
linien, die 3. Säule umfasst den Aufgabenbereich „eigene
Fortbildung und Fortbildung von Mitarbeitern“ sowie die
„ethische Bewusstseinsbildung in der Klinik und in der
Öffentlichkeit“.
Als „4. Säule“ könnte man die Patientenfürsprecher
benennen, welche aber nach ihrer Gründung durch das
KEK eine eigene und unabhängige Institution bilden, die
aber im ständigen Austausch mit dem KEK steht.
Das KEK selbst bildet in diesem „Modell ethischer
Entscheidungsfindung“ die eigentliche Beschluss- und
Repräsentationsinstanz.
ÄBW 02 • 2010
KEK – das Entscheidungsgremium
Das eigentliche KEK besteht aus maximal 22 stimm­
berechtigten Mitgliedern aus allen vier Standorten, wobei das Maximum bisher nie ausgeschöpft wurde. Es ist
interdisziplinär und interprofessionell besetzt. Entsprechend setzt sich das KEK vor allem aus Mitarbeitern der
Bereiche „Pflege“, „Seelsorge“, „Sozialdienst“, „Psychologischer Dienst“ und den Ärzten zusammen, wobei es sich
bei den Ärzten überwiegend um Oberärzte handelt. Aus
den Reihen der Letzteren wurden bisher auch immer die
1. Vorsitzenden gewählt, womit wir gute Erfahrungen
gemacht haben. Daneben gehören dem KEK derzeit noch
folgende beratende Mitglieder ohne Stimmrecht an: ein
Fachanwalt für Medizinrecht, eine Patientenfürsprecherin
und drei Chefärzte.
Um dem Klinikverbund mit seinen damals vier Standorten Rechnung zu tragen, erfolgt die Rekrutierung der
KEK-Mitglieder anteilmäßig entsprechend der jeweiligen
Bettenzahl der Kliniken. Ebenso wird versucht, anhand
eines in der Satzung festgelegten Schlüssels, nicht nur die
verschiedenen Professionen, sondern möglichst auch viele
Abteilungen bei der Auswahl der Mitglieder zu berück­
sichtigen.
Es hat sich gezeigt, dass in der großen Anzahl von
KEK-Mitgliedern jedoch auch die Gefahr liegt, dass sich
nicht jeder gleichermaßen an Diskussionen beteiligen
kann. Auch die Besprechung von Projekten verlangt bei
dieser Größe eine gute Moderation und eine straffe Leitung. Eine solche Größe ist auch nur möglich, wenn die
wesentliche Arbeit nicht im KEK selbst, sondern in Arbeitsund Projektgruppen geschieht, worauf wir von Anfang an
Wert gelegt haben. In den KEK-Sitzungen werden deren
(Zwischen-)Ergebnisse vorgestellt und diskutiert und
­danach entweder zur weiteren Bearbeitung in die Arbeitsgruppen zurückgegeben oder im KEK verabschiedet. Der
Vorteil dieses Modells liegt auch darin, dass diesen Arbeitsgruppen nie nur KEK-Mitglieder angehören, sondern immer auch Mitarbeiter aus Abteilungen, die unmittelbar von
dem jeweiligen Thema betroffen sind. Zusätzlich werden
auch gezielt weitere Klinikmitarbeiter zur Mitarbeit ein­
geladen. Dies hat den großen Vorteil, dass dadurch nicht
nur die Chancen für eine spätere Akzeptanz der Beschlüsse erhöht werden, sondern gleichzeitig auch das
ethische Gesamtbewusstsein in der Klinik gefördert wird.
Dadurch, dass jeder zur Mitarbeit eingeladen wird und
mitarbeiten kann, wird das KEK auch nicht als „elitäres“
Gremium betrachtet.
Die ethische Beratung (1. Säule)
Die Beratungstätigkeit des KEKs wird durch das
Ethische Konsil (der ethischen Fallbesprechung auf Station)
und durch die Ethikvisite auf der medizinischen Intensivstation geleistet.
Das ethische Konsil
Kennzeichnend für die ethische Fallbesprechung auf
Station ist die Beteiligung aller Berufsgruppen, die mit
dem Patienten befasst sind. Ziel ist ein möglichst weit­
reichender Konsens über das weitere Vorgehen, welcher
sich vor allem an den Prinzipien der Autonomie, des
Wohls und Nicht-Schadens, jeweils natürlich aus der
Ethik
Sicht des Patienten, zu orientieren hat. Um in einem zeitlich akzeptablen Rahmen dieses Ziel erreichen zu können,
bedarf es einer systematisch vorgehenden und erfahrenen
Moderation. Nach Sammeln aller notwendigen Fakten
und Informationen werden zunächst Handlungsalter­
nativen aufgelistet, welche sodann mittels den ethischen
Prinzipien nach dem Vorbild der von Beauchamp und
Childress entwickelten angewandten Medizinethik3 ab­
gewogen werden.
Das ethische Konsil wird von eigens dafür geschulten
Moderatoren auf der jeweils anfordernden Station geleitet.
Der Moderator selbst gehört nie dem dortigen Behandlungsteam an. Im Regelfall wird ein ethisches Konsil von
zwei Moderatoren durchgeführt. Dies ist auch deswegen
empfehlenswert, damit, auch bei geringer Inanspruch­
nahme von Ethischen Konsilen4, jeder Moderator „in
Übung“ bleibt, Erfahrungen sammeln kann und eine
­gewisse Routine entwickelt. Letzteres ist insbesondere
für neu ausgebildete Moderatoren wichtig. Bevor diese
allein eine Fallbesprechung übernehmen können, bedarf
es der Übung und Erfahrung, ansonsten würde sich diese
Institution selbst in ihrer Akzeptanz und ihrem Bestehen
gefährden.
Die vom ethischen Konsil gefassten Beschlüsse haben
Empfehlungscharakter und sind für den behandelten Arzt
nicht zwingend bindend. Unsere bisherigen Konsile
zeigten jedoch bei allen Beteiligten, auch bei den Angehörigen, immer eine hohe Zufriedenheit mit dem erreichten Konsens, sodass es immer gelang, auch mögliche
vorherige Befürchtungen zu zerstreuen. Bisher wurden die
Empfehlungen immer vom zuständigen Arzt mitgetragen
und auch umgesetzt. Trotzdem ist es uns bisher nicht
gelungen, mit diesem Angebot alle Klinikbereiche zu erreichen. Es erweist sich noch immer als schwierig, bestehende Befürchtungen nicht nur auszuräumen, sondern
auch die Chancen, die ein ethisches Konsil für eine gute
und patientengerechte Therapieentscheidung beinhaltet,
zu vermitteln. So stellt gerade das Ethische Konsil eine
gute Hilfestellung bei schwierigen Entscheidungs­
findungen wie Therapiezieländerung oder Therapielimi­
tierung dar und bietet darüber hinaus die Möglichkeit,
für diese große Verantwortung, die explizit nicht bei
den Angehörigen liegen bleiben darf, einen breiten Grundkonsens zu finden.
Eine gute Chance, auch bisher nicht erreichte Bereiche
zur Beantragung ethischer Konsile zu gewinnen, bietet sich
im Rahmen der Moderatorenfortbildung an.
Moderatorenausbildung
Für eine erfolgreiche Durchführung von Ethischen
Konsilen und deren Akzeptanz bedarf es eines entsprechend zugeschnittenen Aus- und Fortbildungskonzepts.
Inhalte der Ausbildung sind die Vermittlung von ethischen
und rechtlichen Grundkenntnissen und der Erwerb von
Kompetenzen in der Gesprächsmoderation. Die letzte
Moderatorenausbildung wurde bei uns von Prof. Marckmann (Tübingen) nach dem Curriculum „Ethikberatung
im Krankenhaus“ in der Akademie für Ethik in der Medizin
e. V. (AEM) durchgeführt.
Die ausgebildeten Moderatoren treffen sich vier Mal
im Jahr zu einer zweistündigen Fortbildung, auf der jeweils
eine gemeinsame Fallbesprechung mit Rollenaufteilung
stattfindet und sich daraus ergebende Einzelfragen be-
sprochen werden. Zur Vorstellung eines Falles bitten wir
auch Klinikbereiche, in welchen wir bisher keine Ethischen
Konsile durchgeführt haben. Die Fälle werden dann jeweils
von einem dort tätigen Arzt und einer Pflegekraft vor­
gestellt. Diese, für die Fortbildung notwendigen Fall­
vorstellungen, bieten somit auch eine gute Chance und
Gelegenheit, die Art der Durchführung ethischer Konsile
auch Mitarbeitern von bisher noch nicht erreichten Klinikbereichen an einem selbst eingebrachten Fall exemplarisch vorzuführen und so künftig vielleicht auch von dort
angefordert zu werden.
Die Ethikvisite
Seit circa einem Jahr haben wir auf der medizinischen
Intensivstation eine Ethikvisite installiert. Einmal in der
Woche wird hier, im Rahmen einer etwas veränderten
Oberarztvisite, jeder Patient unter ethischen Frage­
stellungen einer Standortbestimmung unterworfen.
Dabei nehme ich (AP), als Vertreter des KEK mit ent­
sprechender Ausbildung in ethischen und rechtlichen
Fragen, die Aufgabe war, anhand einer Checkliste dafür
Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Informationen
eingeholt werden, notwenige Therapieziel- und Therapieänderungen besprochen werden und der für die Ethik­
visiten geplante Ablauf vor und im Patientenzimmer
­eingehalten wird. Die Ethikvisite hat so vor allem prä­
ventiven Charakter und hat insbesondere den Patientenwillen und dessen Übereinstimmung mit dem Therapieziel und der Therapieplanung im Blick. Durch die Be­
teiligung der jeweils zuständigen Pflegeperson bei der
Patientenbesprechung werden so gleichzeitig Therapieentscheidungen für alle transparent und mitgetragen,
was sich wiederum positiv auf das Behandlungsteam und
das Verhältnis Arzt – Pflege auswirkt. Gleichzeitig wird
durch die regelmäßig stattfindende Ethikvisite auch das
ethische Bewusstsein auf der Station gefördert, was
­wiederum die ganzheitliche Wahrnehmung der Patienten
fördert und der Zufriedenheit von Patienten, Angehörigen
und dem Behandlungsteam dient.
3 Beauchamp und Childress 2009. Eine sehr gute Auseinandersetzung
mit diesen Prinzipien bietet Rauprich 2005.
4 In den SLK-Kliniken werden jährlich circa 20 ethische Fallbesprechungen durchgeführt.
ÄBW 02 • 2010
53
Ethik
Themenbezogene Arbeits- und Projektgruppen
und Leitlinienarbeit (2. Säule)
Dieser Aufgabenbereich gilt der Bearbeitung vorgefundener ethisch problematischer Situationen wie auch
einfach der generellen Verbesserung bisheriger Standards,
welche den Patienten zugutekommen. Es gehört zu den
wesentlichen Aufgaben des KEKs, über die Einzelberatung
hinaus bei der Verbesserung von Strukturen und Arbeitsabläufen mitzuarbeiten, damit ethisches Handeln durch
sie gefördert und nicht behindert wird und so auch die
nötigen Voraussetzungen und Bedingungen für neue
ethische Projekte geschaffen werden.
Bisher gab es Arbeits- und Projektgruppen zu folgenden Themen:
– Sterbekultur (Umgang mit Sterbenden und Verstorbenen) sowie die Einrichtung von Sterbe- und Abschiedszimmern
– Palliative Care, woraus sich die Einrichtung einer Palliativstation in der Klinik für Hämatologie und Onkologie
gründet und in einer anderen Klinik eine konsiliare
Palliativversorgung geschaffen wurde
– Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen auf
Intensiv- und Normalstationen wie auch Klärung der
Bedingungen zur Einrichtung (vorläufiger) Betreuungen
– Verzicht auf Wiederbelebung/Therapiezieländerung/
Therapiebegrenzung5
– Interkulturelle Belange (wie Umgang mit sprachlichen,
kulturellen und spirituellen Verschiedenheiten)
– Perinatalzentrum mit seinen Problemen bei Risikoschwangerschaft und Frühgeburtlichkeit
– Verbesserung der Arzt-Patienten-Kommunikation (Studie der Medizinischen Kliniken Heilbronn in Kooperation
mit der Klinik für Psychosomatik und Allgemeine Klinische Medizin der Uni Heidelberg)
– Öffentliche ethische Veranstaltungen
– Patientenverfügungen/PV-Initiative (siehe unten)
– Patientenfürsprecher (siehe rechts)
Näher eingehen werde ich im Folgenden auf die Patientenverfügungsinitiative, welche im Sommer dieses Jahres
mit ihrer Arbeit beginnen wird, und auf die Gruppe der
Patientenfürsprecher als „4. Säule“.
PV-Initiative
Kurz nach der Arbeitsaufnahme des KEKs wurde ein
Konzept entwickelt, wonach jeder Patient schon bei der
Patientenaufnahme nach dem Vorliegen einer Patien­
tenverfügung befragt und das Ergebnis im Patientenstammblatt festgehalten wird, um im Notfall oder bei
Verschlechterung des Allgemeinzustands im Sinne der
Patienten­autonomie handeln zu können. Sofern keine
Patientenverfügung vorhanden ist, wird dem Patienten ein Informationsblatt darüber ausgehändigt, auf
­welchem ihm auf Wunsch auch Beratung zu Vorsorge­
verfügungen und vorsorgenden Vollmachten im Gesundheitsbereich an­geboten wurde. Nach einer 3-monatigen
Pilotphase, die von Patienten sehr positiv bewertet wurde,
konnte nach Zustimmung durch die Klinikleitung die
5 Siehe hierzu: Scheffold 2009.
54
ÄBW 02 • 2010
r­ outinemäßige Abfrage auf Vorhandensein einer Patientenverfügung an allen Standorten des Klinikums ein­
geführt werden.
Aufgrund der zunehmenden Nachfrage und der Bedeutung von Vorsorgeverfügungen für den Gesundheitsbereich wurde im letzten Jahr damit begonnen, eine Patientenverfügungs-Initiative ins Leben zu rufen, die auch
außerhalb der Klinik niederschwellig Beratungsangebote
nach dem Konzept der „Esslinger Initiative“ und der „Vorsorgeinitiative Tuttlingen“ (VIT) anbieten soll. In Zusammenarbeit mit bestehenden Einrichtungen, Vereinen und
Verbänden wurde ein entsprechendes Beratungskonzept
erarbeitet. Nach diesem Konzept werden die schon bisher
in der Beratung Tätigen zusammen mit entsprechend
ausgebildeten Ehrenamtlichen sich in der neu gegründeten Initiative „Selbst Bestimmen“ zusammenschließen und
im Sommer dieses Jahres ihre Beratungstätigkeit aufnehmen. Ergänzt werden wird diese Arbeit durch öffentliche
Veranstaltungen der Initiative zum Thema und die Auslage
von Flyern in Gesundheits-, Pflege- und Alteneinrichtungen, sowie auch etwa in Arztpraxen, Apotheken, Kirchen, Behörden, usw. Hiermit beginnt gleichzeitig eine
neue Ära des KEKs, welches vermehrt über die Klinik hinaus
tätig wird und sich mit anderen Einrichtungen vernetzt.
Dies führt nicht zuletzt auch dazu, dass das KEK, innerhalb
wie außerhalb der Klinik, zunehmend und besser wahrgenommen wird und so auch die Effektivität seiner Arbeit
erhöhen kann.
Ethische Bewusstseinsbildung und Fortbildung
(3. Säule)
Eine wichtige Institution für die ethische Bewusstseinsbildung stellt das „Offene Ethikforum“ dar. Dieses war
besonders zu Beginn des KEKs von großer Bedeutung und
diente dem KEK zum einen als Öffentlichkeitsorgan innerhalb des Klinikums, zum anderen als ein erweitertes Beratungsgremium für alle interessierten Klinikmitarbeiter, die
sich so möglichst früh an Prozessen beteiligen und für
thematische Arbeitsgruppen gewonnen werden konnten.
Das „Offene Ethikforum“ wollte damit auch die Transparenz
der KEK-Arbeit fördern und somit die Akzeptanz der Beschlüsse bei den Klinikmitarbeitern erleichtern.
Zunehmend bieten wir in diesem Rahmen aber
auch ethische Großveranstaltungen in Form von thematischen öffentlichen Vorträgen oder Ethiksymposien an
Ethik
und laden dazu auch Interessenten außerhalb der Klinik,
wie niedergelassene Ärzte, Mitarbeiter von Alten-, Pflegeheimen und von Betreuungseinrichtungen, gezielt ein.
Die Themen hierfür kommen in der Regel von den Projektgruppen.
Im Herbst jeden Jahres wird ein zweitägiges externes
Fortbildungsseminar für die Mitglieder des KEKs und seiner
Arbeitsgruppen durchgeführt. Neben den Vorträgen externer Fachreferenten wird die Zeit hier auch genützt, um in
den bestehenden Arbeitsgruppen an laufenden Projekten
weiter zu arbeiten. Ebenso wird auf diesem Seminar die
Jahres- und Projektplanung für das kommende Jahr festgelegt. Gerade für die sehr motivierten KEK-Mitarbeiter
bietet so ein Seminar die Möglichkeit, das eigene Mandat
zu festigen, eine Bestätigung der eigenen, häufig zusätzlichen, ethischen Arbeit rückgemeldet zu bekommen und
Perspektiven aufzuzeigen.
Patientenfürsprecher („4. Säule“)
Die vom KEK initiierte und in Zusammenarbeit mit
der Geschäftsführung aufgebaute Institution der Patien­
ten­fürsprecher arbeitet nach ihrer offiziellen Einsetzung
als unabhängige Institution neben dem KEK. Die externen
und ehrenamtlichen Patientenfürsprecher sind auch
gegen­über dem Klinikum weitgehend unabhängig,
­wenngleich sie auch in das Beschwerdemanagement
der Klinik integriert sind. Ihre Hauptaufgabe besteht
darin, Anregungen und Beschwerden von Patienten zu
prüfen und gegenüber dem Krankenhaus zu vertreten.
Neben der Vermittlung bei Kommunikationsproblemen
mit Mitpatienten, Pflegepersonen und Ärzten sind
Patientenfürsprecher
auchMotiv
präventiv
tätig, indem sie
Anzeige
Oberberg 2010
1
auf mögliche Mängel, zum Beispiel innerhalb organi­
satorischer Strukturen,
frühzeitig
aufmerksam machen.
Medium:
Ärzteblatt
Baden-Württemberg
Insgesamt konnten1/4für
alle / 185
Standorte
des Klinikums
Format:
Seite
x 62 mm
Farbe:
schwarz
ehrenamtliche Patientenfürsprecher
gewonnen werden,
die im wöchentlichen Turnus ihre Aufgaben wahrnehmen
LABOR3
und damit einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung
Tel.
50584-31
der 0331
Patientenzufriedenheit
im Klinikum und mithin für
Fax.
50584-39
das 0331
Beschwerdemanagement
insgesamt leisten. Eine
­Vertreterin der Patientenfürsprecher wurde als MitDaten
glied inper
dasmail
KEK aufgenommen. Ebenso wurde ein jährliches Treffen des KEKs mit den Patientenfürsprechern
vereinbart. Durch diesen strukturell gesicherten Aus-
tausch bekommt das KEK frühzeitig Kenntnis von Un­
zulänglichkeiten und kann, sofern diese in seinen Auf­
gabenbereich fallen, frühzeitig über Verbesserungs­
möglichkeiten nachdenken.
Fazit
Der vorliegende Erfahrungsbericht macht deutlich,
dass ein hohes Engagement der KEK-Mitglieder und eine
gute Einbindung der Klinikleitung Voraussetzungen für
eine erfolgreiche Etablierung eines KEKs darstellen.
Darüber hinaus hat sich als besonders wichtig er­
wiesen:
– Vermeidung der Bildung eines „elitären“ Zirkels: Förderung der Akzeptanz durch Einbeziehung vieler Klinikmitarbeiter in Projektgruppen (KEK-Mitgliedschaft ist
keine Voraussetzung!)
– Ausgewogenheit der unterschiedlichen Professionen
im KEK
– Zusicherung eines eigenständigen Finanzetats durch
die Klinikleitung
– Dienstzeitenvereinbarung: Die Arbeit im KEK, den Arbeitsgruppen und die jährliche zweitägige Fortbildung
sind Dienstzeiten.
– Entwicklung einer Satzung und deren Verabschiedung
durch die Geschäftsführung
– Schnell vorzeigbare sichtbare Ergebnisse
– Keine Vernachlässigung einer „Säule”: Ethische Fall­
besprechungen, Arbeits- und Projektgruppen, wie
die Förderung des ethischen Bewusstseins sollten in
gleicher Weise Beachtung finden.
Adriano Paoli
Stellvertretender Vorsitzender des Klinischen Ethikkomitees
der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH
Norbert Scheffold
Medizinische Klinik I, Klinikum Memmingen, Memmingen
(früherer Vorsitzender des Klinischen Ethikkomitees
der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH)
Urs Riemann
Vorsitzender des Klinischen Ethikkomitees
der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH
Literatur
Steinkamp, N., Gordijn, B.:
Ethik in Klinik und
Pflege­einrichtungen:
ein Arbeitshandbuch.
Köln: Luchterhand, 2010
Beauchamp, T. L., Childress,
J. F.: Principles of
Biomedical Ethics. New York:
Oxford ­University Press, 2009
Rauprich, O., Steger F. (Hrsg.):
Prinzipienethik in der
Biomedizin. Frankfurt:
Campus Verlag, 2005
Scheffold, N.: u. a. Konzept
zur Therapiebegrenzung
in der Intensivmedizin.
In: Intensivmedizin und
Notfallmedizin 2009, 1–6.
http://www.springerlink.com/
content/n5212851l553n75h/
(online publiziert: 26. Juli 2009)
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ÄBW 02 • 2010
55
Wirtschaft
Informationen der Baden-Württembergischen Bank
Gesundheits-Check für die Arztpraxis
T
Steffen Grebe
VermögensManager
Heilberufe/Prokurist
Baden-Württembergische Bank
Heilberufe
Center Stuttgart
Telefon
(07 11) 1 24-3 18 43
Telefax
(07 11) 1 24-3 16 72
E-Mail: steffen.grebe@
bw-bank.de
www.bw-bank.de/
heilberufe
ag für Tag kümmern sich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
um die Gesundheit ihrer Patienten. Da bleibt wenig Zeit, sich
­damit zu beschäftigen, ob auch die
eigene Praxis in finanzieller Hinsicht
auf gesunden Füßen steht.
Gibt es in meiner Praxis Verbesserungspotenziale? Wie sieht es mit der
Umsatz- und Kostenstruktur aus? Wie
liege ich im Vergleich zu meinen Kollegen aus der Facharztgruppe? Und
wie ist meine Liquiditätssituation zu
beurteilen? Das sind wichtige Fragen,
wenn es um die wirtschaftliche Beurteilung der eigenen Arztpraxis geht.
Unterstützung bei der Beantwortung dieser Fragen liefert der „BW
Praxis-Check“, ein EDV-gestütztes Beratungsprogramm, mit dem sich betriebswirtschaftliche Schwächen und
Stärken von Arztpraxen aufzeigen
lassen. Die Analyse mittels Liquiditätsrechnung, Umsatz- und Kostenstrukturvergleich sowie Praxiskennziffern verschafft dem Praxisinhaber
schnell und unkompliziert einen detaillierten Einblick in die wirtschaftliche Lage seiner Praxis.
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet
in Ulm ein Seminar für niederlassungswillige Ärzte:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Termin:
Mittwoch, 24. Februar 2010 (18.30 Uhr)
Veranstaltungsort:
BW-Bank Ulm, Neue Str. 70, 89073 Ulm
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitions- und Kostenplanung
• Finanzierungsmöglichkeiten
• Öffentliche Fördermittel
• Absicherung der Existenz
Die Teilnahme ist kostenlos.
Information und Anmeldung:
BW-Bank Ulm, Bernhard Bock, Telefon (07 31) 14 24-1 11,
bernhard.bock@bw-bank.de
BW-Bank Ulm, Kathrin Russ, Telefon (07 31) 14 24-1 21,
kathrin.russ@bw-bank.de
56
ÄBW 02 • 2010
Liquiditätsverwendung
Liquiditätsrechnung
Der BW Praxis-Check beschäftigt
sich unter anderem mit dem Praxisgewinn und der daraus resultierenden Liquidität. Dabei werden im
Rahmen der ganzheitlichen Betrachtung neben der Praxisliquidität auch
alle weiteren liquiditätsrelevanten
Faktoren aus dem Privatbereich berücksichtigt. So erhalten niedergel­
assene Ärztinnen und Ärzte einen
umfassenden Überblick über ihre
gesamte Liquiditätssituation.
Zunächst werden von den Pra­
xiseinnahmen (KV-Zahlungen, Privatliquidationen, sonstige Praxisein­
nahmen) die Praxisausgaben (Kosten
für Material/Labor, Personal, Praxisräume, Fahrzeuge, Praxisverbindlichkeiten, und so weiter) abgezogen und
damit der sogenannte Cashflow der
Praxis bestimmt. Die Abschreibungen
bleiben dabei in der Ausgabenbetrachtung außen vor, da sich diese
nicht liquiditätswirksam auswirken.
Unter Berücksichtigung sonstiger
privater Einnahmen (zum Beispiel
Ehegattengehalt, Einnahmen aus
­Immobilien oder Kapitalvermögen)
ergibt sich, ausgehend vom PraxisCashflow, der gesamte Liquiditäts­
zufluss für den Praxisinhaber.
Dem auf diese Weise ermittelten
Liquiditätszufluss werden anschließend alle relevanten Liquiditäts­
abflüsse (Einkommensteuer, Lebenshaltungskosten, Vorsorgeaufwendungen, Tilgung für Praxisdarlehen,
sonstige Ausgaben) gegenüber­
gestellt und daraus die Liquiditäts­
über- beziehungsweise -unter­
deckung berechnet. Liquiditätsherkunft und -verwendung aus Praxis
und Privatbereich können dabei
übersichtlichen Diagrammen entnommen werden.
Praxisinhaber erhalten im Rahmen der Liquiditätsrechnung aber
auch Informationen darüber, wie viel
Geldmittel für Zins- und Tilgungs­
leistungen von Privat- und Praxis­
darlehen maximal zur Verfügung
stehen (Kapitaldienstgrenze) und wie
hoch im Vergleich dazu die aktuell
geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen sind.
Umsatz- und
Kostenstrukturvergleich
Im zweiten Teil der Praxisanalyse
werden Umsätze und Kosten unter
die Lupe genommen. So können
Praxisinhaber der Wirtschaftlichkeitsanalyse entnehmen, wo sie mit ihrer
Arztpraxis stehen.
Wichtige Praxisdaten wie KVEinnahmen, Raumkosten, Personalkosten, Abschreibungen oder auch
der Cashflow werden dabei den betriebswirtschaftlichen Zahlen anderer
Praxen aus der Facharztgruppe gegenübergestellt. Die Vergleichsdaten
bilden dabei wichtige Parameter, um
den Erfolg der eigenen Arztpraxis zu
bewerten und eventuelle Einspar­
potenziale zu erkennen.
Wirtschaft
Praxiskennziffern
Finanzplanung
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsanalyse werden darüber hinaus
auch wichtige betriebswirtschaftliche
Praxiskennziffern aus den Bereichen
Produktivität, Rentabilität und Liquidität ermittelt:
Der BW Praxis-Check kann bei
Bedarf auch mit einer Finanzplanung
abgerundet werden. Diese bietet
dem Praxisinhaber die Möglichkeit,
seine Vermögenserträge und -renditen zu optimieren, und gleichzeitig
Antworten auf folgende Fragen zu
erhalten:
• Wie ist die aktuelle Aufteilung des
Gesamtvermögens?
• Ist das Vermögen unter Risiko­
aspekten ausreichend gestreut?
• Welche Auswirkungen hat eine
geänderte Ertragslage der Arzt­
praxis auf die private Situation?
• Wie könnte sich das Vermögen
beziehungsweise die Liquidität in
den nächsten zehn Jahren ent­
wickeln?
• Kann der heutige Lebensstandard
auch nach Abgabe der Praxis aufrecht erhalten werden?
• Ist der Partner abgesichert, wenn
dem anderen etwas zustößt?
• Welche Bedeutung haben Schwankungen des Praxiswerts für die
­Altersvorsorge oder das Privat­
vermögen?
1. Mitarbeiterproduktivität:
Wie viel Praxiseinnahmen erwirtschaftet jeder Praxismitarbeiter (einschließlich des Praxisinhabers) im
Durchschnitt?
2. Praxiseinnahmen je Arztstunde:
Wie gut nutzt der Praxisinhaber
seine eigene Arbeitszeit aus?
3. Praxiseinnahmen je Praxisstunde:
Wie gut nutzen alle Praxismit­
arbeiter (einschließlich des Praxis­
inhabers) ihre Arbeitszeit aus?
4. Umsatzrendite:
Welcher Anteil der Praxiseinnahmen bleibt als Gewinn übrig?
5. Personalkostenquote:
Wie ist das Verhältnis der Personalkosten zu den Praxiseinnahmen?
6. Resttilgungsdauer:
Innerhalb welchen Zeitraums
können auf Basis des Praxis-Cashflows
die bestehenden Praxisdarlehen zurückgeführt werden?
Die Kennziffern 1 bis 3 bilden dabei eine wichtige Grundlage für die
Beurteilung der Produktivität. So hilft
zum Beispiel die Praxiskennziffer „Praxiseinnahmen je Arztstunde“ nicht nur
dabei, Delegationsmöglichkeiten zu
erkennen und den Wert der Arbeitszeit des Praxisinhabers zu bestimmen,
sondern der Arzt sieht auch, wie effektiv er selbst arbeitet und wie gut er
seine Arbeitszeit ausnutzt.
Eine wichtige Orientierung bei der
Beurteilung der eigenen Praxiskennziffern liefern wiederum die Vergleichswerte der Kollegen. So werden
die für den Praxisinhaber ermittelten
Praxiskennziffern den Vergleichswerten aus der Facharztgruppe gegenübergestellt und in die Kategorien
„kritisch“, „überprüfungswürdig“, „gut“
und „optimal“ eingeteilt.
Das „BW Financial Planning“ gibt
Ärztinnen und Ärzten auf diese und
viele weitere Fragen detaillierte Antworten. Eine neutrale Expertise und
produktunabhängige Empfehlungen
gewährleisten dabei eine objektive
Analyse.
Weitere Informationen
Den BW Praxis-Check gibt es aktuell für folgende Facharztgruppen:
Umsatz-, Cashflow- und Gewinnvergleich
Praxiskennziffern im Überblick
wirtschaftliche Auswertung) ein Fragenkatalog, der speziell hierfür entwickelt wurde. Nach Auswertung der
vom Praxisinhaber zur Verfügung
gestellten Unterlagen und Informationen erhält der Arzt anschließend
eine Expertise für seine Praxis. Selbstverständlich können interessierte Praxisinhaber die Ergebnisse gemeinsam
mit den BW VermögensManagern
für Heilberufe besprechen und analysieren.
Weitere Informationen zum BW
Praxis-Check sind in allen Heilberufe
Centern der BW-Bank erhältlich. Die
Kontaktdaten der Beratungszentren
Allgemeinmediziner
Augenärzte
Chirurgen
Gynäkologen
Hautärzte
HNO-Ärzte
Internisten
Kinderärzte
Neurologen
Orthopäden
Radiologen
Urologen
Basis für die Erstellung eines Gesundheits-Checks für die Arztpraxis ist
neben der letzten Einnahmen-/Überschussrechnung (alternativ: Betriebs-
in Baden-Württemberg finden Sie
schnell unter
www.bw-bank.de/heilberufe/
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ÄBW 02 • 2010
57
Vermischtes
Bundesweit erstes Behandlungs- und Forschungszentrum für seltene Erkrankungen
Tübingen als Schrittmacher
D
as Universitätsklinikum und
die Universität Tübingen haben das bundesweit erste
Zentrum für Seltene Erkrankungen
(ZSE-Tübingen) gegründet. Es soll Patienten mit seltenen Erkrankungen
interdisziplinär und auf hohem Niveau
versorgen und die Erforschung dieser
Krankheiten voran treiben, um mehr
Therapieoptionen zu entwickeln. Außerdem soll diese neue Struktur richtungweisend für die Gründung weiterer Zentren in Deutschland sein.
Die enge Verzahnung der verschiedenen nationalen und internationalen Arbeitsgruppen bei den seltenen Erkrankungen ist besonders
wichtig. Tübingen macht es sich zur
Aufgabe, Grundlagen- und angewandte Forschung auf diesem Gebiet
noch stärker zu bündeln, um einen
schnellen Wissenstransfer in die klinische Anwendung und eine unmittelbare Einbeziehung von Patienten
in frühe Therapiestudien zu ermöglich. Darüber hinaus sind der Aufbau
eines Registers für seltene Erkrankungen und die Etablierung einer
zentralen Biomaterialbank geplant.
Im ZSE-Tübingen vereinigt sind
das Zentrum für Seltene neurologische Erkrankungen und Entwick-
A
ustragungsort der 31. Sportweltspiele der Medizin ist
dieses Jahr Porec auf der Halbinsel Istrien in Kroatien. Erwartet
werden über 2500 sportbegeisterte
Gesundheitsberufler aus mehr als 50
Ländern. Die Spiele werden in rund
25 Einzel- und Mannschaftsdisziplinen von Tennis und Golf über Leichtathletik und Schwimmen bis hin zu
Radrennen und Fußball ausgetragen.
Neben den sportlichen Wettkämpfen
bietet die Veranstaltung auch einen
internationalen Kongress für Sportmedizin sowie den freundschaftlichen Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus aller Welt.
www.sportweltspiele.de
58
ÄBW 02 • 2010
lungsstörungen, das MukoviszidoseZentrum Tübingen-Stuttgart, das
Zentrum für Seltene Augenerkrankungen, das Zentrum für Seltene
Hauterkrankungen, das Zentrum für
Seltene kongenitale Infektionserkrankungen sowie das Zentrum für Seltene genitale Fehlbildungen der Frau.
Für die Zukunft wünschen sich die
Gründer im Sinne einer optimalen
Betreuung der betroffenen Patienten
ein starkes Engagement der Politik
und Verantwortlichen für den nachhaltigen und koordinierten Aufbau
weiterer ausgewählter Zentren in
Deutschland.
Weitere Infos unter
C
C
www.zse-tuebingen.de
Frauen in der Medizin
Sportweltspiele
der Medizin
Weitere Infos unter
Gründungsveranstaltung des Zentrums für Seltene Erkrankungen
1. Reihe von links nach rechts: Prof. Dr. Eberhart Zrenner, Prof. Dr. Michael
­Bamberg, Eva Luise Köhler, Prof. Dr. Olaf Rieß, Prof. Dr. Ingo B. Autenrieth.
2. Reihe von links nach rechts: Prof. Dr. Ludger Schöls, Dr. Jörg Richstein,
Wolfgang Zöller, Klaus Tappeser
Nummer
1/2010
I
m Mittelpunkt der 47. Ausgabe der
frauenpolitischen Informationsschrift des Landes „Aktiv – Frauen
in Baden-Württemberg“ steht das
Thema „Frauen in der Medizin“. Folgende Beiträge sind geplant: Leitartikel von Dr. Astrid Bühren, Ehrenpräsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes; „Frauen in der medi­zinischen
Aus- und Weiterbildung“ von Dr.
Ulrike Wahl, Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg;
„Frauen in der Krankenpflege“ von
Uwe Seibel, Geschäftsführer des
Deutschen Berufsverbandes für Krankenpflege Südwest e. V.; „Familienfreundliche Arbeitsbedingungen in
der Pflege“ von Andrea Kiefer, Vorsitzende des Landespflegerats BadenWürttemberg; „Das Institut für Frauengesundheit Tübingen“ von Dr. Sara
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Pflege
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von
Ärztinne
n
Brucker, Institut für Frauen­gesundheit;
Interview zum Thema „Frauen in der
Medizin“ mit Dr. Thomas Schumacher,
Chefarzt der Gynäkologischen Abteilung des Kreiskrankenhauses Sinsheim. Das Heft erscheint Anfang März
und liegt dem „Staatsanzeiger“ bei; es
kann zudem im Internet eingesehen
werden.
Weitere Infos unter
www.frauen-aktiv.de
C
Vermischtes
Geschichten aus der Heidelberger Orthopädie
Die Knochen-Docs
S
eit Anfang Januar lässt die SWRDoku-Serie „Die Knochen-Docs
– Geschichten aus der Heidelberger Orthopädie“ die Fernsehzuschauer teilhaben an berührenden Patientenschicksalen und gewährt ihnen
zugleich Einblicke in Alltag und Betrieb der größten orthopädischen
Universitätsklinik Deutschlands. Aus
Sicht von Patienten, Angehörigen und
Ärzten zeigen die acht halbstündigen
Filme, wie nah Hoffnungen, Ängste,
Glück und Leid beieinanderliegen: Die
Dokumentation begleitet die Chirurgen bei ihrer Arbeit, dokumentiert
große medizinische Erfolge, aber auch
die Grenzen des Machbaren. Gezeigt
werden emotionale Geschichten, die
zugleich auch ein Licht auf medizinische Errungenschaften werfen, die
vor zehn Jahren noch niemand für
möglich gehalten hätte.
Für die Dokumentation hat ein
SWR-Team von März bis Ende November 2009 vor Ort gedreht und Zugang
zu Bereichen erhalten, die Außenstehenden sonst verschlossen sind. Aus
über einhundert Stunden Material sind
die acht halbstündigen Folgen entstanden, die ungewöhnliche Einblicke
in den Alltag der Klinik gewähren. Die
vor 90 Jahren gegründete Heidelberger Orthopädie ist die zweitgrößte
Orthopädie in Europa – eine altehrwürdige Institution, ausgestattet mit modernster Technik. An die hundert Ärztinnen und Ärzte arbeiten hier in 16
Fachbereichen, 300 Studenten werden
pro Jahr ausgebildet, über 60 Techniker
arbeiten in hauseigenen prothetischen
Fachtagung Selbsthilfe
D
Patienten lohnen, sondern auch Ärzte
von einer Zusammenarbeit profitieren.
Die Teilnehmer der Fachtagung waren
sich einig, dass auch die medizinischen
Fachangestellten vermehrt in die Kooperationen von ärztlichen Praxen und
Selbsthilfegruppen eingebunden und
die sich ergebenden Synergieeffekte
vermehrt genutzt werden sollten.
Vielfach wurde der Wunsch nach weiteren gemeinsamen Veranstaltungen
geäußert.
Weitere Infos unter
www.kvbawue.de
C
Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte
Neue Meldepflicht
D
ie Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte zum Zwecke
der Anwendung an ihren Patienten – zum Beispiel von Testsubstanzen mit Materialien, die Patienten in die
Arztpraxis mitbringen (beispielsweise
Körperpflegeprodukte, Berufsstoffe für
den Epikutantest, Nahrungsmittel für
den Reib-, Scratch- oder Pricktest) –
unterliegt seit Inkrafttreten der 15.
Novelle des Arzneimittelgesetzes (am
Szene aus
der Doku-Reihe
Palliative Care
Z
Gemeinsame Veranstaltung von KVBW, LAG und KISS
ie vierte „Fachtagung Selbsthilfe“ der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
fand in Zusammenarbeit mit der LAG
Selbsthilfe und der Selbsthilfekontaktstelle KISS Stuttgart Ende Januar in
Stuttgart statt. 25 Ärzte und 86 Selbsthelfer diskutierten engagiert miteinander. Dabei wurden wichtige Impulse zur Stärkung der Patientenorientierung und zum partnerschaftlichen
Miteinander gegeben. Es zeigte sich,
dass sich Kooperationen von Ärzten
und Selbsthilfegruppen nicht nur für
Werkstätten. Und jeden Tag gibt es
rund 30 Operationen – das sind über
7000 Opera­tionen im Jahr.
Die nächsten Sendetermine: 18. und
25. Februar sowie 4. März jeweils um
22.30 Uhr im SWR-Fernsehen.
23. Juli 2009) dem Anwendungsbereich des Arzneimittelgesetztes (AMG)
und ist dem zuständigen Regierungspräsidium anzuzeigen (§ 67 AMG). Ein
formloses Anschreiben an die Behörde
mit summarischer Beschreibung der in
der Arztpraxis durchgeführten Herstellungstätigkeit (bzw. Testungen) genügt vorerst. Die Übergangsfrist für die
Anzeige endete nach § 144 Abs. 7 AMG
am 1. Februar 2010.
um Wintersemester wird an der
Universität Freiburg in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Freiburg der berufsbegleitende
viersemestrige Online-Masterstudiengang „Palliative Care“ installiert. Er
vermittelt umfassende Kompetenzen
für die Analyse, Entwicklung und Gestaltung zeitgemäßer palliativer Versorgungsstrukturen. Pro Semester
wird eine wöchentliche Arbeitsbelastung von circa zehn Stunden für das
onlinegestützte Selbststudium veranschlagt, hinzu kommen sechs Präsenzphasen pro Jahr. Der Studiengang
zeichnet sich durch praxisorientierte
Aufgabenstellungen und Blended
Learning aus. Die Dozenten kooperieren dabei mit den Medical Schools von
Stanford und Harvard. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli 2010.
Weitere Infos unter
www.pallicon.uni-freiburg.de
C
Hausärztetag
D
er 8. Baden-Württembergische Hausärztetag in Stuttgart steht
unter dem Motto „Die Zukunft sichern – Hausarztzentrierte
Versorgung“. Am 19. März finden unter anderem ganztägig
Seminare zu medizinischen und allgemeinen Themen sowie Fortbildungen für Arzthelferinnen statt. Im Mittelpunkt des Folgetages steht
eine Podiumsdiskussion mit Teilnehmern aus Politik, Krankenkassen
und Verbänden. Veranstalter ist der Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Hausärzteverbandes.
Weitere Infos unter
www.hausarzt-bw.de
C
ÄBW 02 • 2010
59
Vermischtes
BioStar 2010
Neue Bücher
V
om 13. bis 15. Oktober 2010 wird
in Stuttgart der „4th Congress
on Regenerative Biology and
Medicine – BioStar 2010“ stattfinden.
Der international etablierte Kongress
bringt Wissenschaftler und Praktiker
aller Disziplinen zusammen, die mit
der Regenerativen Biologie und Medizin befasst sind. Veranstalter ist der
Verein zur Förderung der Biotechno­
logie Stuttgart/Tübingen/Neckar-Alb
e. V. in Kooperation mit der BioRegio
STERN Management GmbH, dem Zentrum für Regenerationsbiologie und
Regenerative Medizin (ZRM) des Universitätsklinikums Tübingen.
Notarzt-Einsatz!
Nagelatlas
D. Schmitz, 267 Seiten, Huber,
ISBN 978-3456847771, 19,95 Euro
M. Zabel, 80 Seiten, Viavital,
ISBN 978-3934371422, 18,50 Euro
Der Autor ist an der Universitätsmedizin Mannheim tätig. Im „Spielebuch
für (angehende) Notärzte“ schlüpft
der Leser in die Rolle des Notarztes,
der sich durch seinen ersten Dienst
kämpft. Bei elf Einsätzen wird er
­beispielsweise konfrontiert mit Polytrauma, Kinder-Notfall oder HerzKreislauf-Stillstand und muss die Versorgung nach den aktuellen Therapiestandards durchführen, sonst droht
der Verlust von „Kompetenzpunkten“.
Ein spielerischer Ansatz, um ernsthafte Erfahrungen im schwierigen
Alltag als Notarzt zu sammeln.
Die wichtigsten Erkrankungen der
Fuß- und Fingernägel werden vorgestellt und ihre Diagnose und Therapie
erläutert. Das Buch ist mit zahlreichen
anschaulichen Farbfotos zu den
Krankheitsbildern illustriert. Eine Beschreibung von Aufbau und Funktion
der Nägel und wichtige Tipps zur
Nagelpflege runden das Buch ab.
Das handliche Taschenbuchformat
ermöglicht es, das Buch – beispielsweise in der Kitteltasche – immer
bei sich zu tragen.
Drei Männer im Olivenbaum
Prüfungsbuch für Medizinische
Fachangestellte
Fusion
P. H. Ridder, 60 Seiten,
Fröhling & Fröhling,
ISBN 978-3000295980, 14,85 Euro
D
H. Nuding, M. Wagner,
599 Seiten, Holland + Josenhans,
ISBN 978-3778258309, 24,00 Euro
Das Prüfungsbuch liegt in der 13. Auflage neu bearbeitet, erweitert und
aktualisiert vor. Es berücksichtigt die
Anforderungen des aktuellen lernfeldorientierten Lernplans. Die Themen
sind sachlogisch aufgebaut, um ein
effektives Nachschlagen zu ermöglichen. Durch ein ausführliches Verzeichnis der medizinischen Fachausdrücke ist das Buch auch gut als
Nachschlagewerk geeignet.
Die Fortsetzung des 2008 erschienenen Buches bringt zwölf weitere
Gesundheitstipps, mit denen die Autoren um den Freiburger Orthopäden
Dr. Paul Ridder wieder populären Irrtümern im Bereich Ernährung und
Gesundheit nachspüren. In Reimform
geht es unter anderem um die Wirkungen von Alkohol, Gemüse, Schokolade und Kaffee auf den Körper.
Anschließend folgen kurzweilige
medizinische Erläuterungen der Gedichte mit „Aha“-Effekt.
Das parlamentarische
Schimpfbuch
Handbuch Netzwerk und
Vernetzung in der Hospizund Palliativversorgung
G. Pursch, 304 Seiten, Herbig,
ISBN 978-3776625943, 19,95 Euro
P. Herrlein, 352 Seiten, Hospiz Verlag,
ISBN 978-3941251304, 39,90 Euro
Wer glaubt, dass Bundestagsdebatten spröde und langweilig sind, der
irrt. Auf dem politischen Parkett wird
durchaus gealbert, gestichelt und
geschimpft. Unzählige Stilblüten und
Geistesblitze aus 60 Jahren Bundestag hat der Autor den rund 240 000
Seiten starken Wortprotokollen entnommen und in diesem Band ver­
sammelt. Eine einzigartige Fundgrube geistiger Verfehlungen und
sprachlicher Höhenflüge unserer
Volksvertreter.
Schwachstellen der heutigen, sektoral organisierten Versorgung werden
aufgezeigt und einer an den Bedürfnissen der Schwerkranken orientierten Netzwerkversorgung gegenübergestellt. Ausgehend von den veränderten Rahmenbedingungen im
Gesundheitswesen widmet sich der
Autor ausführlich konkreten Problemen, die sich beim Aufbau und der
Organisation von Versorgungsnetzwerken in der Palliativmedizin er­
geben können.
60
ÄBW 02 • 2010
Weitere Informationen unter
www.biostar-congress.de
C
ie vier baden-württembergischen Regionalverbände des
Berufsverbandes der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen
e. V. (BNHO) haben sich zu einem Landesverband zusammengeschlossen.
Vorsitzender des fusionierten Verbandes ist Dr. F. A. Mosthaf, Karlsruhe,
sein Stellvertreter ist Dr. M. Respondek,
Freiburg. Weitere Vorstandsmitglieder
sind Dr. T. Reiber, Freiburg und Dr. A.
Karcher, Heidelberg. Im Lande gehören
dem BNHO derzeit 60 Mitglieder an, die
in 40 Praxen pro Jahr circa 60 000 Patienten mit Blut- und Tumorerkrankungen umfassend betreuen.
Präventionsstiftung
U
m die gesundheitliche Prävention in Baden-Württemberg
weiter zu fördern, hat die Landesregierung eine Präventionsstiftung
eingerichtet. Sie soll Projekte und Maßnahmen der Vernetzung und Kooperation im Bereich der allgemeinen Gesundheitsvorsorge fördern. Außerdem
trägt sie zur Verbreitung von evaluierten und an den Lebenswelten orientierten Projekten und Maßnahmen der
Gesundheitsförderung, Prävention und
Rehabilitation bei. Initiatorin und Vorsitzende der Stiftung ist Gesundheitsministerin Dr. Monika Stolz. Das Stiftungsvermögen beträgt derzeit rund
drei Millionen Euro.
Aus Fehlern lernen
8
Mangelnde Laborkontrolle
Hyponatriämie mit tödlichem Ausgang
Fall
Die 27 Jahre alte Patientin litt seit
dem 12. Lebensjahr an Panhypopituitarismus und nahm wegen des deshalb drohenden Anstiegs des Serumnatriums zur Substitution des Hormons ADH ständig das Präparat Minirim ein. Am 15. 04. kam es zu einem
epileptischen Anfall, der an diesem
Tag zur notfallmäßigen Aufnahme in
den Städtischen Kliniken führt, zunächst in der Klinik für Intensivmedizin, am 16. 04. in der Normalstation
der Klinik für Neurologie und klinische
Neurophysiologie. Bei Aufnahme am
15. 04. wurde eine Hyponatriämie mit
127 (abends 125) mmol/l festgestellt
(Normbereich 135 bis 148 mmol/I)
und als Ursache des Anfalles angenommen. In den Folgetagen gelang
es nicht, diesen Wert zu korrigieren;
im Gegenteil betrug er am 17. 04.,
12.30 Uhr, nur noch 119 mmol/l.
Deshalb wurde am 17. 04. kein
Minirim verabreicht, es wurde die
schon seit 16. 04. laufende Infusion
von 0,9 % NaCl-Lösung verstärkt und
zusätzlich Astonin H (Fludrokortison)
gegeben. Die Patientin erhielt am 16.
04. 1000 ml, am 17. 04. morgens und
abends je 1000 ml, am 18. 04. morgens 1000 ml der NaCl-Lösung.
Fludrokortison wurde am 17. 04. mittags und am 18. 04. morgens und
mittags, je einmal, gegeben. Die
nächste Laborkontrolle am 18. 04.
morgens ergab 140 mmol/l Serum­
natrium, was im Normbereich lag.
Am selben Tag, 16 Uhr, erhielt die
Patientin deshalb wieder Minirim.
Die nächste Laborkontrolle am
19. 04. morgens zeigte einen weit
überhöhten Wert von 188 mmol/l.
Daraufhin entwickelten sich bei der
Patientin ein schwer therapierbarer
Status epilepticus sowie ein schweres Hirnödem. Trotz intensivmedizinischer Behandlung verstarb sie am
24. 04.
Diskussion
Da die Substitution des Hormons
ADH durch Minirim der natürlichen
Hormonregulation nicht gleichwertig
ist, kann es zu einer Hyponatriämie
kommen. Obwohl in der Literatur
die Grenze für deren sicher beste­
hende Behandlungsbedürftigkeit mit
115 mmol/l angegeben wird, kann im
vorliegenden Fall die Behandlung als
solche nicht beanstandet werden,
da die Hyponatriämie als Ursache
des epileptischen Anfalls jedenfalls
infrage kam, der Laborwert auch seit
Deutliche Umsatzeinbußen für die Ärzte in Baden-Württemberg
Frust und Ärger
U
nmittelbar vor Drucklegung dieser Ausgabe veröffentlichte
die Tageszeitung „Die Welt“ ein Interview mit dem Vorsitzenden
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas
Köhler, in dem er sagte: „Die Endabrechnung für das erste und zweite
Quartal 2009 ist jetzt fertig. Die Ärzte können zufrieden sein, denn
der Zuwachs ist größer als gedacht. Versprochen hat uns die Politik
eine Honorarsteigerung von 2,5 Milliarden Euro gegenüber 2007.
Jetzt werden es fast 3,4 Milliarden Euro für 2009 sein.“ Und weiter:
„Ich habe noch nie eine Vergütungsreform durchgeführt, bei der es
so viele Gewinner gab. Diese Gewinner schweigen aber – aus Furcht,
dass man ihnen die Gewinne wieder nimmt. Denn die Unzufriedenheit
der wenigen Verlierer ist riesig. Problematisch ist die Verteilung auf
die Bundesländer.“
Am gleichen Tage fand die Vertreterversammlung der Kassen­
ärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) statt. Dr. Achim
Hoffmann-Goldmayer, Vorsitzender des Vorstands, erklärte er habe „Frust
und Ärger“ verspürt, als er das Interview las: „Ich halte solche Bemer-
Aufnahme in die Klinik ständig ab­
gefallen war.
Doch ist zu bedenken, dass eine
zu rasche Korrektur des Serumnatriumwertes gefährlicher sein kann, als
die Hyponatriämie selbst. Von daher
gesehen, war schon die Intensität der
Behandlung – bei klinisch gutem
Zustand der Patientin – bedenklich.
Jedenfalls waren aber engmaschige
Laborkontrollen unumgänglich, um
eine überschießende Korrektur sogleich zu erkennen. Im vorliegenden
Fall war angesichts des Absetzens von
Minirim, der Infusion der NaCl-Lösung
und der zusätzlichen Gabe von
Fludrokortison ein rascher Anstieg zu
erwarten und auch zu beobachten.
Vom 17. 04. mittags bis 18. 04. morgens war der Wert von 119 mmol/l auf
140 mmol/l angestiegen. Da NaClLösung und Fludrokortison weiterhin
verabreicht wurden (erst am 18. 04.,
16 Uhr, wieder Minirim), stand weiterer steiler Anstieg mit Sicherheit
bevor, zumal diese Medikamente
beim Ansetzen und beim Absetzen
mit Verzögerung wirken. Eine ständige Laborkontrolle in Abständen von
ein bis zwei Stunden war zwingend
erforderlich. Ihr Unterbleiben beurteilte die Kommission als groben Behandlungsfehler.
kungen für undiplomatisch. Sie spielen der Argumentation verschiedener
Kassenvertreter einen Steilpass vor die Füße, dass das Honorar nicht mehr
anzupassen sei.“ Außerdem komme es eine Ohrfeige gleich, von ‚wenigen
Verlierern’ zu sprechen: „Das Umsatzplus ist in Baden-Württemberg nicht
angekommen. Rund zwei Drittel unserer Mitglieder mussten im vergangenen Jahr deutliche Umsatzrückgänge hinnehmen“, so der KVBWChef. Dies bedeute für die Ärzte 2009 Honorareinbußen im hohen
zweistelligen Millionenbereich. „Die Verteilung zwischen den Bundesländern als ‚problematisch’ anzusehen, ist eine späte Erkenntnis.“ Insgesamt
habe Dr. Köhler der Ärzteschaft mit dem Interview mehr Schaden als
Nutzen zugefügt, sagte Dr. Hoffman-Goldmayer unter dem Beifall der
Delegierten. Nur durch einen innerärztlich finanzierten Rettungsschirm
sei es der KVBW gelungen, die Verluste – allerdings auch die Gewinne
– für die Mitglieder auf maximal 5 Prozent zu begrenzen.
Dr. Hoffmann-Goldmayer warnte davor, die Folgen zu unter­
schätzen. „Wir haben in Baden-Württemberg in einigen Regionen
­bereits Schwierigkeiten, freiwerdende Arztpraxen neu zu besetzen.“
Angesichts der Tatsache, dass in den kommenden Jahren eine Vielzahl
von Praxisinhabern aus Altersgründen nicht mehr praktizieren werden,
müsse man dafür sorgen, dass der Beruf des niedergelassenen Arztes
für die nächste Generation attraktiv bleibe.
ÄBW 02 • 2010
61
Termine
Termine
Thema
Thema
Kongresstermine 2010
UMM Universitätsmedizin
Mannheim
CenTrial
Koordinierungszentrum Klinische
Studien an den Universitätsklinika
Tübingen und Ulm
K Termin
Thema
Thema
44. Klinisch-Neurowissen­
schaftliches Kolloquium
Fortbildung
Praxis Dr. Olschewski-Hattenhauer
und Dr. Oberweis-Nienburg
K Termin
Mi, 17. 02. 2010, 17.00–19.00 Uhr
K Termin
Interdisziplinäre Bad Schönborner
Schmerzkonferenz
(mit Patientenvorstellung
und Diskussion)
19.–21. 02. 2010 (Fr–So)
Kurs-Block 1 der Psycho­
somatischen Grundversorgung
Auskunft/Anmeldung:
Dr. Oberweis-Nienburg,
Tel. (0 62 21) 91 56 93,
E-Mail: Anne.Oberweis@web.de oder
info@olschewski-hattenhauer.de
27.–28. 03. 2010 (Fr–Sa)
Progressive Muskelentspannung,
Qualifizierungsseminar
(Teil I zur KV-Abrechnung,
II. Teil nach 6 Monaten)
Auskunft/Anmeldung:
Dr. Olschewski-Hattenhauer,
Tel. (0 62 21) 16 35 24,
E-Mail: info@ol-ha.de
K Termin
7 Info
7 Info
>>> Ort: Bezirkskrankenhaus
Günzburg, Hörsaal, Haus 63a, I. Stock,
89312 Günzburg
Veranstalter: Neurochirurgische Klinik
der Universität Ulm
Auskunft/Anmeldung:
Ltd. OA Prof. Dr. G. Antoniadis,
OA Dr. R. König oder Dr. T. Schmidt,
Tel. (0 82 21) 96 00 (Zentrale)
Thema
Do, 18. 02. 2010
„Zur Effektivität professioneller
Vermittlung schmerzphysio­
logischer Zusammenhänge“
Referent: F. Schmid, Wiesloch
7 Info
>>> Ort: Rathaus, Sitzungssaal,
Friedrichstr. 67,
76669 Bad Schönborn-Mingolsheim
Auskunft/Anmeldung:
Sekretariat PD Dr. R. Wörz,
Friedrichstr. 73, 76669 Bad Schönborn,
Tel. (0 72 53) 3 18 65, Fax 5 06 00,
E-Mail: woerz.roland@t-online.de
>>> Ort: Praxis Dr. Olschewski-
Hattenhauer und Dr. Oberweis-Nienburg,
Schillerstr. 12, 69115 Heidelberg
Thema
Psychosomatische Grund­
versorgung (Ärztliche Gesprächsführung, Balintgruppe)
Aufbaukurs zu Grundkenntnissen
K Termin
7 Info
21. 02.–19. 09. 2010
80-std. Gesamtkurs Psycho­
somatische Grundversorgung
07. 03.–18. 09. 2010
40 bzw. 60-std. Aufbaukurs
bei bereits erworbenen Psycho­
somatischen Grundkenntnissen
30-std. Balintgruppe und/oder
30-std. Gesprächsführung
Quereinstieg (auch in laufende Kurse)
möglich
Termine am Wochenende
Gruppengröße max. 14 Teilnehmer
>>> Ort: Hörsaalzentrum Chemie,
7 Info
Thema
34. Nephrologisches Seminar
K Termin
18.-20. März 2010 (Do–Sa)
Kosten: 200 Euro
Im Neuenheimer Feld 252,
69120 Heidelberg
Veranstalter: Collegium Nephrologicum
Auskunft/Anmeldung: Frau Dr. Maria
Walla, c/o Prof. Dr. Ritz, Nierenzentrum,
E-Mail: info@nephrologisches-seminar.de;
www.nephrologisches-seminar.de
62
>>> Ort: Stuttgart
Programmauskunft: ausschließlich
über Dr. I. Rothe-Kirchberger,
E-Mail: rothe-kirchberger@web.de
Anmeldung: Frau Frank, Medizinische
Akademie IB, Tel. (07 11) 6 45 44 54,
E-Mail:
aerztefortbildung@med-akademie.de
ÄBW 02 • 2010
1) 17. Mannheimer
Schlafapnoe-Kurs
Einführungskurs:
26.–27. 02. 2010 (Fr–Sa)
Abschlusskurs:
05.–07. 03. 2010 (Fr–So)
Arzthelferinnenkurs:
Fr, 05. 03. 2010
Auskunft/Anmeldung:
www.hno-mannheim.de
2) Manuelle und osteopathische
Therapie für HNO-Ärzte
jeweils Fr–So
Teil 2: 23.–25. 04. 2010
Teil 3: 15.–17. 10. 2010
Teil 4: 12.–14. 11. 2010
Auskunft/Anmeldung:
www.hno-mannheim.de
3) Psychosomatische Grund­
versorgung in der HNO-Heilkunde
jeweils Fr–So
Teil 1: 26.–28. 03. 2010
Teil 2: 24.–26. 09. 2010
Auskunft/Anmeldung:
Dr. Elke Decot, Tel. (0 61 03) 58 87 50,
E-Mail: DecotElke@aol.com
K Termin
Mi, 03. 03. 2010, 9.30–17.00 Uhr
37. Klinischer Studientag
„Workshop SOP“
Ort: Tagungsraum im ehemaligen
astronomischen Institut
05.–06. 03. 2010
(Fr–Sa), 1. Block, ganztägig
24. Basiskurs Studienassistenz
Ort: Tagungsraum im ehemaligen
astronomischen Institut
Mi, 17. 03. 2010, 9.00–16.45 Uhr
38. Klinischer Studientag
„Einführung in die Statistik
klinischer Prüfungen“
Ort: Tagungsraum im ehemaligen
astronomischen Institut
Di, 23. 03. 2010, 9.00–17.00 Uhr
39. Klinischer Studientag
„Monitoring in klinischen Studien“
Ort: Tagungsraum im ehemaligen
astronomischen Institut
Mi, 24. 03. 2010, 9.00–18.00 Uhr
9. GCP-Training Basis
Ort: Wöllhaf Konferenz- und
Bankettcenter
7 Info
7 Info
>>> Ort: Universitätsklinikum
>>> Ort: Tagungsraum
Mannheim, Theodor-Kutzer-Ufer 1–3,
68167 Mannheim
Thema
Weiterbildungskreis
Psychotherapie der Stuttgarter
Akademie für Tiefenpsychologie
und Psychoanalyse e. V.
K Termin
Psychosomatische
Grundversorgung –
Grund- und Aufbaukurs
je 40 Stunden
(Theorie, Gesprächsführung
und Balintgruppe)
Beginn beider Kurse:
Sa, 27. 02. 2010
Die Kurse finden jeweils
samstags, 9.00–16.00 Uhr
statt.
7 Info
>>> Ort: Stuttgarter Akademie
für Tiefenpsychologie und
Psychoanalyse e. V., Hohenzollernstr. 26,
70178 Stuttgart
Anmeldung: Sekretariat der Akademie,
Tel. (07 11) 6 48 52 20, Fax 6 48 52 40,
E-Mail:
sekretariat@akademie-stuttgart.de;
www.akademie-stuttgart.de
Auskunft: info@robert-roehrig.de
(Psychosomatische
Grundkenntnisse/Grundversorgung),
dr.beata.fechau@t-online.de
(Psychotherapie-Weiterbildung)
im ehemaligen astronomischen Institut,
Waldhäuser Str. 64, 72076 Tübingen
Wöllhaf Konferenz- und Bankettcenter,
Airport Stuttgart, Terminal 1, Ebene 4,
70629 Stuttgart
Auskunft/Anmeldung: CenTrial GmbH,
Otfried-Müller-Str. 45, 72076 Tübingen,
Tel. (0 70 71) 2 97 22 58, Fax 29 51 58,
E-Mail: fortbildung@centrial.de
Thema
Fortbildung energetische
Psychotherapie
K Termin
04.–06. 03. 2010 (Do–Sa)
Grundkurs und Level 1
7 Info
>>> Ort: Räume der Einrichtung
„Ehe und Familie“,
Jakob-Burckhardt-Str. 13,
79104 Freiburg
Auskunft/Anmeldung:
Dr. Eva-Maria Albermann, Stadtstr. 55,
79104 Freiburg, Tel. (07 61) 55 44 83,
E-Mail: www.dr-albermann.de
Thema
Sozial- und Arbeitsmedizinische
Akademie Baden-Württemberg e. V.
K Termin
Weiterbildungskurse
Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin
Kurs B, Teil 1 in Ulm:
04.–12. 03. 2010 (Do–Fr, inkl. Sa)
Kurs B, Teil 2 in Ulm:
16.–20. 03. 2010 (Di–Sa)
Kurs C, Teil 1 in Ulm:
26. 07.–04. 08. 2010 (Mo–Mi)
Kurs C, Teil 2 in Ulm:
04.–13. 08. 2010 (Mi–Fr)
Termine
Kurs A, Teil 1 in Stuttgart:
04.–12. 11. 2010 (Do–Fr, inkl. Sa)
Kurs A, Teil 2 in Stuttgart:
16.–25. 11. 2010 (Di–Do)
7 Info
>>> Auskunft/Anmeldung:
Sozial- und Arbeitsmedizinische
Akademie Baden-Württemberg e. V.,
Geschäftsstelle Ulm,
Oberer Eselsberg 45, 89081 Ulm,
Tel. (07 31) 5 40 44, Fax 55 26 42,
E-Mail: ulm@samanet.de; www.sama.de
Thema
Tübinger Arthrosetag der Orthopädischen Universitätsklinik
„Konservative und operative
Therapie der Hüftgelenksarthrose“
K Termin
Sa, 06. 03. 2010, 8.30–13.00 Uhr
7 Info
>>> Ort: Großer Hörsaal CRONA,
Ebene B04, Raum 220,
Hoppe-Seyler-Str. 3, 72076 Tübingen
Auskunft/Anmeldung: Elke Speidel,
Tel. (0 70 71) 2 98 04 75, E-Mail:
elke.speidel@med.uni-tuebingen.de
Thema
Psychosomatische
und Psychotherapeutische
Fort- und Weiterbildung
K Termin
Sa, 06. 03. 2010
Refresher-Tag im Rahmen der Zusatzweiterbildung Psychotherapie
– fachgebunden: „Möglichkeiten
und Grenzen der Sexualtherapie
in der Praxis“
Ort: Emmendingen
Kosten: 100 Euro
10.–13. 03. 2010 (Mi–Sa)
Aufstockkurs Psychosomatische
Grundversorgung (30 Std.)
Ort: Freiburg
Kosten: 380 Euro
20.–26. 03. 2010 (Sa–Fr)
Curriculum Sexualmedizin 2010.
Grundkurs Modul 1
Ort: Bad Krozingen
Kosten: 900 Euro
22.–27. 03. 2010 (Mo–Sa)
Intensivkurs Psychosomatische
Grundversorgung
(50 Std. Theorie und Intervention)
Ort: Freiburg
Kosten: 510 Euro
Start Mo, 22. 03. 2010
Fortlaufende Balintgruppe im
Rahmen der Psychosomatischen
Grundversorgung
(30 Std. Theorie und Intervention)
Ort: Freiburg
Kosten: 470 Euro
Sa, 24. 04. 2010
„Burnoutprophylaxe“
Ort: Freiburg
Kosten: 100 Euro
Anzeige
7 Info
>>> Die Veranstaltungen finden
in Zusammenarbeit mit der Abteilung
für Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie der Universitätsklinik
Freiburg statt.
Auskunft/Anmeldung: AK PSM e. V.,
Hauptstr. 8, 79104 Freiburg,
Tel. (07 61) 2 70-65 15, Fax 2 70-68 85,
E-Mail: Weiterbildung.Psychosomatik@
uniklinik-freiburg.de;
www.psysomgv.de
Thema
Fortbildung Praxis Dr. Ross,
Freiburg
K Termin
1) Selfcare: Energie- & Selbst­
management, Selbsthypnose &
Imaginative Verfahren
12.–13. 03. 2010 (Fr–Sa)
Kosten: 220 Euro
2) Medizinische Hypnose
Basis: 16.–17. 04. 2010
Aufbau: 18.–19. 06. 2010
Vertiefung: 16.–17. 07. 2010
jeweils Fr-Sa
Kosten: je 220 Euro
7 Info
>>> Ort: Praxis PD Dr. Ross,
Luisenstr. 6, 79098 Freiburg
Auskunft/Anmeldung: Isolde Birlin,
Tel. (07 61) 7 07 73 21, Fax 7 07 73 22;
E-Mail: Dr-Ross@web.de;
www.per-sono.de
Thema
Die Nummer 1 im Ultraschall
Wegen des wunderbaren
Schneetreibens zur
Medizin 2010
gibt’s eine
Nachlese bis 28.2.2010
S/W Ultraschall, Farbdoppler
und 4D weltweit führender Hersteller zu Medizin 2010 Preisen
in einer unserer Sonotheken.
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entspannt vergleichen und testen!
8. Symposium: Infektionsmedizin
in Tübingen
„Neue Entwicklungen
in der Infektionsmedizin“
K Termin
12.–13. 03. 2010 (Fr–Sa)
7 Info
>>> Ort: Universitätsklinikum auf
dem Schnarrenberg, CRONA-Kliniken,
Ebene B04, Hörsaal 210,
Hoppe-Seyler-Str. 3, 72076 Tübingen
Veranstalter: Interdisziplinäres Zentrum
für Infektionsmedizin Tübingen (IZIT)
Anmeldung:
unter izit@med.uni-tuebingen.de
Keine Teilnahmegebühr
Auskunft: Astrid Lutz-von Platen, M. A.,
Tel. (0 70 71) 2 98 15 46 (Di, Mi, Do),
E-Mail: astrid.lutz-von-platen@
med.uni-tuebingen.de
Sonotheken in:
70771 Leinfelden-Echterd.
Fasanenweg 17
Tel. (0711) 75 85 97 00
Fax (0711) 75 85 97 01
78048 Villingen-Schwenn.
Forsthausstraße 1
Tel. (0 77 21) 40 58 90
Fax (0 77 21) 40 58 91
Thema
Sonographie-Seminar
Bad Mergentheim
K Termin
12.–13. 03. 2010 (Fr–Sa)
7 Info
>>> Ort/Veranstalter:
ZIM Bad Mergentheim/KKH Tbb,
Prof. Dr. C. F. Dietrich,
Caritas Krankenhaus, Uhlandstr. 7,
97980 Bad Mergentheim
Auskunft/Anmeldung:
Prof. Dr. C. F. Dietrich,
Tel. (0 79 31) 58 22 01,
E-Mail: Christoph.dietrich@ckbm.de
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in Schwaben/Oberschwaben
und am Bodensee.
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Donaustraße 64 • 87700 Memmingen
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ÄBW 02 • 2010
63
Termine
Thema
7 Info
K Termin
Akademie für Psychotherapie
Pforzheim
Psychosomatik Komplettkurse
(inkl. Balintgruppe)
>>> Ort/Veranstalter: Medizinische
13.–15. 05. 2010 (Do–Sa)
K Termin
A) 80 Std.-Kurs „Psychosomatische
Grundversorgung“: zur Facharztprüfung (Allg., Innere, Gyn.),
zur Abrechnung, zur Akupunkturzertif. – insg. 4 x Fr.-Nachm. +
Samstag
B) 40 Std.-Kurs „Psychosomatische
Grundkenntnisse“: zur Facharztprüfung der übrigen Gebiete –
insg. 2 x Fr.-Nachm. + Samstag
Die nächsten Termine:
12.–13. 03. 2010
07.–08. 05. 2010
16.–17. 07. 2010
17.–18. 09. 2010
Quereinstiege möglich, zertifiziert
Ausbildungsbeginn für den
Zusatztitel „Psychotherapie – f.“:
22./23. 10. 2010.
7 Info
>>> Ort: Akademie für Psychotherapie
Pforzheim, Ebersteinstr. 39,
75177 Pforzheim
Auskunft/Anmeldung:
Dr. med. W. Polster,
Tel. (0 72 31) 10 12 13, Fax 35 32 23,
E-Mail: info@afpp.de; www.afpp.de
Thema
Asthmaakademie
Baden-Württemberg
Theorieseminare zur Ausbildung
zum Asthmatrainer 2010
K Termin
Universitätsklinik, Hugstetter Str. 55,
79106 Freiburg
Organisation: Dr. E. Panther,
Dr. H. Schwacha
Auskunft/Anmeldung: M. Bartberger,
Tel. (07 61) 2 70-36 35, Fax 2 70-32 59,
E-Mail: Monika.Bartberger@
uniklinik-freiburg.de
7 Info
>>> Ort: Bürgerzentrum,
Hegenichstr. 2, 69124 Heidelberg
Auskunft/Anmeldung: Dr. Tonn,
Heidelberg, Tel. (0 62 21) 41 81 95,
E-Mail: info@notdienstseminare.de;
www.notdienstseminare.de
Thema
Thema
3. ISG Expertentag
„Sexualität und Gesundheit“
XXI. Kongress der
Südwestdeutschen Gesellschaft
für Gastroenterologie
K Termin
19.–21. 03. 2010 (Fr–So)
7 Info
>>> Ort: Messe Freiburg
Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle
Universitätsklinikum Freiburg,
Hugstetter Str. 55, 70106 Freiburg,
Tel. (07 61) 2 70 27-01, Fax 2 70 27-45,
E-Mail: info@isg-info.de;
www.isg-info.de
Thema
Psychosomatisches Forum 2010
„Integrierte Versorgung von Essstörungen – Erfahrungen eines
Modells aus dem Ostalbkreis“
K Termin
Di, 13. 04. 2010
Referenten: Herr Dr. M. v. Wachter
und Frau Dipl.-Psych. Köhler-Rönnberg,
Aalen
7 Info
>>> Ort: Festsaal des Bürgerhospitals,
Gebäude 10, Tunzhofer Str. 14–16,
70191 Stuttgart
Auskunft/Anmeldung:
Dorothee Hüppauf, Chefarztsekretariat,
Tel. (07 11) 2 78-2 27 01,
Fax 2 78-2 21 72, E-Mail:
D.Hueppauf@klinikum-stuttgart.de;
www.klinikum-stuttgart.de
K Termin
11.–12. 06. 2010 (Fr–Sa)
7 Info
>>> Ort: Bürgerzentrum, Am Alten
Schloss 22, 76646 Bruchsal
Wiss. Leitung: Prof. Dr. B. Kohler
Auskunft/Anmeldung:
Prof. Dr. B. Kohler, Gutleutstr. 1–14,
76646 Bruchsal,
Tel. (0 72 51) 7 08-54 76, Fax 7 08-54 93,
E-Mail: kohler.medkli@
krankenhaus-bruchsal.de;
www.sw-gastro.de
Thema
23. Kongress
des Fachverbandes Sucht e. V.
„Integration oder Separation?
Suchtbehandlung
im Gesundheitssystem“
K Termin
14.–16. 06. 2010 (Mo–Mi)
7 Info
>>> Ort: Kongresshaus Stadthalle,
Thema
Neckarstaden 24, 69117 Heidelberg
Auskunft: Ursula Reingen, Geschäftsstellenleiterin, Fachverband Sucht e. V.,
Walramstr. 3, 53175 Bonn,
Tel. (02 28) 26 15 55, Fax 21 58 85,
E-Mail: u.reingen@sucht.de;
www.sucht.de
Anmeldung:
sucht.de/kongress/index23.html
7 Info
Hohenheimer Homöopathiekurse
zur Erlangung der Zusatz­
bezeichnung: A-, C- und E-Kurs
Update Veranstaltungen 2010
>>> 1): Ort: Fachklinik Wangen,
K Termin
1) Fachkliniken Wangen
Seminar 1/2010
Block 1: 13.–14. 03. 2010
Block 2: 27.–28. 03. 2010
jeweils Fr–Sa
2) St. Josefskrankenhaus Freiburg
Seminar 1/2010
Block 1: 02.–03. 07. 2010
Block 2: 16.–17. 07. 2010
jeweils Fr–Sa
Am Vogelherd 4, 88239 Wangen/Allgäu
Auskunft: Dr. T. Spindler,
Tel. (0 75 22) 7 97-12 11, Fax 7 97-11 17
www.aabw.de
2): Ort: St. Josefskrankenhaus Freiburg,
Sautier Str. 1, 79104 Freiburg
Auskunft: Prof. Dr. J. Forster,
Tel. (07 61) 27 11-28 01, Fax 27 11-28 02
www.aabw.de
Thema
Freiburger Kurs „Ultraschall­
diagnostik in der Inneren Medizin“
K Termin
18.–21. 03. 2010 (Do–So)
Aufbaukurs
64
21.–25. 04. 2010 (Mi–So)
7 Info
>>> Ort: Haus Birkach,
Grüninger Str. 35, 70599 Stuttgart
Veranstalter: Dozenten des
LV Baden-Württemberg des DZVHÄ
Auskunft/Anmeldung:
Dr. Wolfgang Krause, Hauptstr. 46,
73037 Göppingen,
Tel. (0 71 61) 92 36 63,
E-Mail: info@hohomkurse.de;
www.hohomkurse.de
Thema
Notdienstseminar –
Alle kleinen und großen Notfälle
sicher erkennen und behandeln
(inkl. Reanimationstraining)
ÄBW 02 • 2010
Thema
K Termin
Di, 22. 06. 2010
ddw update – Aktuelles
Kongress-Update zur Digestive
Disease Week 2010
Di, 30. 11. 2010
Uegw update –
Aktuelles Kongress-Update
zur UEGW, Weltkongress
der Gastroenterologie 2010
7 Info
>>> Ort: Diakoniekrankenhaus
Mannheim, Speyerer Str. 91–93,
68163 Mannheim
Wiss. Leiter: PD Dr. Schilling
Auskunft/Anmeldung: Gaby Kneissler,
Kongress-Sekretariat der I. Med. Klinik,
Universitätsmedizin Mainz, Büro:
Kastanienweg 4, 67146 Deidesheim,
Tel. (0 63 26) 9 65 89 59, Fax 96 28 69,
E-Mail: kongress-med1@t-online.de;
www.ddw-update.de,
www.uegw-update.de
Onkologische
Termine
Thema
Comprehensive Cancer Center
Ulm
K Termin
Mi, 03. 03. 2010, 18.00–20.15 Uhr
25. Onkologisches Kolloquium
„Aktuelle Therapieoptionen
beim malignen Gliom“
7 Info
>>> Ort: Medizinische Klinik
am Oberen Eselsberg,
Seminarraum 2609/10,
Albert-Einstein-Allee 23, 89081 Ulm
Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle
des CCCU, Tel. (07 31) 5 00-5 60 56,
E-Mail: sekr.cccu@uniklinik-ulm.de;
www.ccc-ulm.de
Thema
Ernährungsmedizin
in der Onkologie 2010
K Termin
jeweils Fr–So
16.–18. 04. 2010
12.–14. 11. 2010
40 Stunden-Kurs in zwei Teilen
7 Info
>>> Ort: Med. Universitäts-Klinik,
Hugstetter Str. 55, Klinik für Tumor­
biologie, Breisacher Str. 117,
79106 Freiburg
Organisation: Klinik für Tumorbiologie
Freiburg, Dr. J. Arends
Medizinische Univ.-Klinik, Sekt.
Ernährungsmedizin, Prof. Dr. H. Bertz,
Dr. G. Zürcher
Auskunft: Sekretariate Ernährungs­
medizin, KTB: Tel. (07 61) 2 06-18 93,
Fax 2 06-18 92; Uni:
Tel. (07 61) 2 70-33 35, Fax 2 70-33 34
Anmeldung:
emo@tumorbio.uni-freiburg.de,
ernaehrungsmedizin@
uniklinik-freiburg.de
Zum Gedenken
Dr. med. Ingetraud Schmidt,
Bad Rappenau
Dr. med. Hans Spann,
Ulm
Dr. med. Ingeborg Gastauer,
Mannheim
Helga Blust-Schreuder,
Ettenheim
Dr. med. Elisabeth Klotz,
Freiburg
Adly Takla,
Zell
Prof. MUDr. Ferdinand Marx,
Büsingen
Dr. med. Peter Biebl,
Waldbronn
Dr. med. Hans Schmidt,
Schorndorf
Dr. med. Albert Starck,
Bruchsal
Dr. med. Heinz Harrass,
Bad Dürrheim
Dr. med. Dieter Hahn,
Esslingen
Dr. med. Gisela Fischer,
Waldkirch
Prof. Dr. med. Karl-Heinz Vogel,
Baden-Baden
MUDr./Karlsuniv. Prag Ladislaus Samek,
Sulzburg
Dr. med. Anton Meger,
Weingarten
Dr. med. Luise Guggenmoos,
Ulm
Dr. med. Brigitte Ach,
Freiburg
Dr. med. Michael Franz,
Rheinfelden
Dr. med. Franz Schlodtmann,
Waldkirch
Bekanntmachungen
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
* 12. 02. 1942
† 16. 11. 2009
* 18. 01. 1923
† 27. 11. 2009
* 09. 11. 1935
† 29. 11. 2009
* 18. 11. 1921
† 02. 12. 2009
* 23. 02. 1915
† 03. 12. 2009
* 22. 07. 1936
† 03. 12. 2009
* 13. 12. 1913
† 07. 12. 2009
* 04. 03. 1943
† 09. 12. 2009
* 07. 07. 1925
† 09. 12. 2009
* 19. 06. 1919
† 13. 12. 2009
* 07. 06. 1916
† 15. 12. 2009
* 25. 08. 1940
† 16. 12. 2009
* 11. 10. 1921
† 20. 12. 2009
* 23. 06. 1922
† 22. 12. 2009
* 22. 05. 1926
† 25. 12. 2009
* 14. 01. 1930
† 26. 12. 2009
* 30. 07. 1920
† 28. 12. 2009
* 01. 08. 1926
† 31. 12. 2009
* 30. 11. 1956
† 31. 12. 2009
* 26. 02. 1919
† 06. 01. 2010
Anzeige
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Öffentliche Ausschreibung
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg:
Vergabe eines Versorgungsauftrages an Programmverantwortliche
­Vertragsärztinnen und Vertragsärzte für das Land Baden-Württemberg
im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs
durch Mammographie-Screening
Altersbedingt wird der bisher für die Screening-Einheit 2 in BadenWürttemberg zuständige Programmverantwortliche Arzt im Laufe des
Jahres 2010 seinen Versorgungsauftrag zurückgeben.
Daher schreibt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüh­
erkennungs-Richtlinien – KFU-RL) vom 15. Dezember 2003 und der
Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge (BMV-Ä/EKV) den Versorgungsauftrag für folgende Screening-Einheit erneut aus:
Versorgungsregion 2
Landkreis Ludwigsburg
Stadtkreis Heilbronn
Landkreis Heilbronn
Hohenlohekreis
Landkreis Schwäbisch Hall
Main-Tauber-Kreis
Für die Ausschreibung ist der jeweils aktuelle Stand der Krebsfrüh­
erkennungsrichtlinien, der Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge und
des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) maßgebend.
Präambel
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat zum 1. Januar
2004 in dem Abschnitt B Nr. 4 der Richtlinien über die Früherkennung
von Krebserkrankungen (KFU-RL) ein Programm zur Früherkennung von
Brustkrebs durch Mammographie-Screening eingeführt. Die weitere
Ausgestaltung wurde in der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV festgelegt. Beide
Dokumente wurden im Deutschen Ärzteblatt, Heft 4 vom 23. Januar 2004
veröffentlicht. Rechtliche Grundlagen und Leitlinien zum Mammo­
graphie-Screening können unter www.mammo-programm.de/service/
infomaterial-fachservice.php im Internet abgerufen werden.
Ziel des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie Screening ist die deutliche Senkung der Brustkrebssterblichkeit
in der anspruchsberechtigten Bevölkerungsgruppe (Frauen ab dem Alter
von 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres). Gleichzeitig sollen
die Belastungen, die mit einem Mammographie-Screening verbunden
sein können, minimiert werden. Das Programm ist in regionale Versorgungsprogramme gegliedert, das für Baden-Württemberg die Grenzen
des Bundeslandes und damit das Gebiet der Kassen­ärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg umfasst. Ein regionales Versorgungsprogramm ist wiederum in regionale Screening-Einheiten untergliedert, für
die sogenannte Programmverantwortliche Ärzte ­Versorgungsaufträge
erhalten können.
1. Verfahren der Ausschreibung
Die KV Baden-Württemberg führt ein öffentliches Ausschreibungs­
verfahren des Versorgungsauftrages für die Screening-Einheit 2 durch.
ÄBW 02 • 2010
65
Bekanntmachungen
Das Verfahren verläuft zweistufig (§ 4 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV):
1. Bei Erfüllung der Voraussetzungen für eine Bewerbung nach § 5
Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV erhält der Bewerber Ausschreibungsunterlagen zugesandt, die er zusammen mit seinem Konzept
zur Organisation des Versorgungsauftrages bis 9. April 2010,
12.00 Uhr, bei der KV Baden-Württemberg in Karlsruhe einreicht.
2. Gemäß § 4 Abs. 2 c der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV kann die KV BadenWürttemberg im Einvernehmen mit den Verbänden der badenwürttembergischen Krankenkassen nach pflichtgemäßem Ermessen
innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Bewerbungen eine
Genehmigung (unter Auflagen) zur Übernahme des Versorgungs­
auftrages erteilen.
Entscheidungsgrundlage ist das von den Bewerbern vollständig und
fristgerecht eingereichte Konzept zur Organisation des Versorgungs­
auftrages, aus dem hervorgehen muss, dass für die entsprechende
Screening-Einheit die Anforderungen an das Mammographie-Screening
gemäß KFU-RL und BMV-Ä/EKV erfüllt und im Routine­betrieb aufrecht
erhalten werden können. Die Anforderungen an das Konzept sind in
Abschnitt B Nr. 4 i Abs. 4 der KFU-RL näher beschrieben. Für die Auswahl
sind außerdem die persönliche Qualifikation des Bewerbers, Verfügbarkeit und Qualifikation der kooperierenden Ärzte sowie seiner Mitarbeiter
in der Screening-Einheit, Praxisausstattung, Praxisorgani­sation und
­apparative Ausstattung sowie die geeignete räumliche ­Zuordnung für
die Versorgung der Frauen maßgeblich. Bei mehreren gleich geeigneten
Bewerbern, die einen Versorgungsauftrag über­nehmen wollen, entscheidet die bestmögliche räumliche Zuordnung für die Versorgung der
Frauen. Die Genehmigung für die Übernahme des Versorgungsauftrages
durch den Programmverantwortlichen Arzt wird den nach diesen Kriterien ausgewählten Bewerbern durch die KV Baden-Württemberg und
im Einvernehmen mit den ­baden-württembergischen Krankenkassen
erteilt.
Die Übernahme des Versorgungsauftrages wird unter Auflagen genehmigt, die von den Programmverantwortlichen Ärzten innerhalb von neun
Monaten nach Erteilung der Genehmigung und vor Übernahme des
Versorgungsauftrages zu erfüllen sind. In Fällen, die der Arzt oder die
radiologische Fachkraft nicht selber zu vertreten haben, kann von der
genannten Frist, nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg, abgewichen werden. Zu den Auflagen ­zählen
insbesondere die Erfüllungen der fachlichen, personellen und sachlichen
Voraussetzungen zur Erfüllung des Versorgungsauftrages.
2. Inhalt der Versorgungsaufträge
Der Versorgungsauftrag umfasst die notwendige ärztliche Behandlung
und Betreuung der Frauen einschließlich Aufklärung und Information
sowie die übergreifende Versorgungsorganisation und -steuerung.
Er ist umfassend und vollständig zu erfüllen.
Einzelheiten des Versorgungsauftrages ergeben sich aus Abschnitt B
Nr. 4 i der KFU-RL bzw. § 3 Absatz 3 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV
(die folgenden § Angaben beziehen sich auf die Anlage 9.2 zum
BMV-Ä/EKV):
1. Kooperation mit der Zentralen Stelle, der Kooperationsgemeinschaft
Mammographie und dem Referenzzentrum (§ 7)
2. Überprüfung des Anspruchs der Frau auf Teilnahme am Früherkennungsprogramm vor Erstellung der Screening-Mammographie­
aufnahmen (§ 8)
3. Erstellung der Screening-Mammographieaufnahmen (§ 9)
4. Organisation und Durchführung der Befundung der ScreeningMammographieaufnahmen (§ 10)
5. Durchführung der Konsensuskonferenz (§ 11)
6. Durchführung der Abklärungsdiagnostik (§ 12)
7. Durchführung der multidisziplinären Fallkonferenzen (§ 13)
8. Ergänzende ärztliche Aufklärung (§ 14)
9. Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen (§ 15)
66
ÄBW 02 • 2010
3. Ablauf der Versorgungsschritte
Zu Inhalt und Ablauf der einzelnen Versorgungsschritte ist aus Sicht des
Programmverantwortlichen Arztes Folgendes festzuhalten:
Über die Zentrale Stelle erhalten die anspruchsberechtigten Frauen­
einen Termin in einer bestimmten Mammographie-Einheit. Grundsätzlich soll die in der Einladung genannte Mammographie-Einheit auf­
gesucht werden. Abweichungen hiervon sind nur in Abstimmung mit
der Zentralen Stelle möglich. In der Mammographie-Einheit ist zunächst
zu klären, ob die Frau das Merkblatt zum Früherkennungsprogramm
(siehe Anlage IV der KFU-RL) über die Zentrale Stelle erhalten hat und
ob aufgrund des standardisierten Fragebogens zur Anamnese (Anlage V
der KFU-RL) ein Leistungsanspruch der Frau besteht. Auf Verlangen wird
die Frau zusätzlich über Strahlen- und Datenschutz im Rahmen des
Screening-Programms informiert. Die Mammographie-Aufnahme wird
unter verantwortlicher Leitung des Programmverantwortlichen Arztes
von einer radiologischen Fachkraft erstellt. Der Programmverantwortliche Arzt organisiert die Doppelbefundung der Aufnahmen gemäß
§ 10 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, führt die Ergebnisse der Doppelbefundung zusammen und leitet gegebenenfalls eine zusätzliche
Befundung im Rahmen der Konsensuskonferenz nach § 11 der
Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV ein. Diese Konsensuskonferenzen sollen in
der Regel mindestens einmal pro Woche zusammen mit den beiden
Ärzten, von denen die Doppelbefundung vorgenommen wurde,
­stattfinden. Frauen mit weiterhin auffälligen Befunden werden zur
­Abklärungsdiagnostik nach § 12 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV
­eingeladen. Der Programmverantwortliche Arzt ist verpflichtet, in
der Regel mindestens einmal in der Woche eine Sprechstunde zur Abklärungsdiagnostik durchzuführen. Falls erforderlich, veranlasst der
Programmverantwortliche Arzt zum Beispiel die Durchführung einer
Stanzbiopsie unter Röntgenkontrolle sowie die histopathologische
­Untersuchung der durch Biopsie gewonnenen Präparate. Bleibt der
Verdacht auf eine maligne Erkrankung der Brust bestehen, ruft der
Programmverantwortliche Arzt in der Regel mindestens einmal in der
Woche eine prä- und eine postoperative Fallkonferenz nach § 13 der
Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV ein.
Die Qualitätssicherung bezieht sich auf die gesamte Versorgungskette
des Programms und betrifft die fachliche Qualifikation aller beteiligten
Ärzte und radiologischen Fachkräfte, die organisatorischen und technischen Aspekte sowie die Evaluierung des gesamten Programms.
Zu den Aufgaben der Programmverantwortlichen Ärzte im Bereich
der Qualitätssicherung gehören unter anderen:
– Pflicht zur Übermittlung der Daten (§ 7 i. V. mit Anhang 9 der
Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV) und zwar im Rahmen des Einladungs­
wesens, der ärztlichen Untersuchung, der Qualitätssicherung (diagnostische Bildqualität, Beurteilung der Fallsammlung, Selbstüber­
prüfung) und der Evaluation.
– Dokumentation gemäß Anlage VI der KFU-RL (Erstellung und
Befundung der Mammographie-Aufnahmen und Teilschritte der
­Abklärungsdiagnostik).
– Dokumentation der Konferenzen (gemäß Anhang 1 der Anlage 9.2
zum BMV-Ä/EKV).
– Nachweise der fachlichen Befähigung gemäß Abschnitt E der
Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, soweit von den Programmverantwortlichen Ärzten selbst gegenüber der KV Baden-Württemberg vorzu­
legen (Kooperierende Ärzte müssen den Nachweis selbst führen).
– Nachweise der Voraussetzungen der technischen Qualitätssicherung
gemäß Abschnitt H der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV.
– Teilnahme an den Verfahren zur Selbstüberprüfung gemäß § 15
Abs. 2 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV.
4. Kooperation
Die Leistungen des Versorgungsauftrages können nach dem Stand der
medizinischen Erkenntnisse nur in Kooperation mit anderen an der
vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten erbracht werden.
Bekanntmachungen
Hierzu zählen:
– Befundende Ärzte mit einer Genehmigung nach § 25 der Anlage 9.2
zum BMV-Ä/EKV, die eine konsiliarische Befundung der Mammo­
graphie-Aufnahmen vornehmen und gegebenenfalls an den ge­
meinsamen Konsensuskonferenzen teilnehmen.
– Ärzte nach § 27 Abs. 3 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, die auf
­Veranlassung des Programmverantwortlichen Arztes im Rahmen der
Abklärungsdiagnostik die Stanzbiopsie(n) unter Röntgenkontrolle
durchführen.
– Pathologen nach § 28 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, die die Be­
urteilung der histopathologischen Präparate im Rahmen der Ab­
klärungsdiagnostik durchführen.
– Der Programmverantwortliche Arzt sollte auch mit angestellten
­Krankenhausärzten kooperieren, die nach § 13 der Anlage 9.2
zum BMV-Ä/EKV an den prä- und postoperativen multidisziplinären
Fallkonferenzen teilnehmen und dafür eine Ermächtigung nach § 29
der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV erhalten.
5. Radiologische Fachkräfte
Gemäß den Änderungen der Anlage 9.2, veröffentlicht im Deutschen
Ärzteblatt, Heft 47, vom 25. November 2005, kann der Programmver­
antwortliche Arzt radiologische Fachkräfte im Screening-Programm
einsetzen, sofern diese die Anforderungen nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 oder 2
RöV erfüllen (z. B. MTRA).
In der Neufassung ist ferner geregelt, dass auch radiologische Fachkräfte nach § 24 Abs. 2 Nr. 3 oder 4 RöV die Erstellung von Mammo­
graphie-Aufnahmen durchführen können (z. B. Arzthelferin), sofern die
radiologische Fachkraft unter ständiger Aufsicht und Verantwortung
einer Person nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 RöV tätig ist.
6. Abrechnung/Vergütung
Gemäß § 3 Abs. 4 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV müssen die Voraus­
setzungen zur Ausführung und Abrechnung der Leistungen des Ein­
heitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM), die dem Versorgungsauftrag
­jeweils zugeordnet sind (EBM-Nrn. 01750, 01752, 01753, 01754), von den
Programmverantwortlichen Ärzten erfüllt und die Leistungen bei entsprechender Indikationsstellung persönlich durchgeführt werden. Davon
ausgenommen sind Leistungen, die nach diesem Vertrag von den Programmverantwortlichen Ärzten veranlasst werden können beziehungsweise veranlasst werden müssen. Der Programmverantwortliche Arzt
kann die Befundung von Screening-Mammographieaufnahmen (§ 18)
sowie die Durchführung von Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle
(§ 19) und muss die Durchführung von histopathologischen Unter­
suchungen (§ 20) an andere am Screening-Programm teilnehmende
Ärzte, denen eine entsprechende Genehmigung (§ 16 der ­Anlage 9.2
BMV-Ä/EKV) erteilt worden ist, übertragen. Die Vergütung der relevanten
EBM-Positionen erfolgt extrabudgetär.
Die Screening-Mammographieaufnahmen werden durch eine radio­
logische Fachkraft unter verantwortlicher Leitung des Programm­
verantwortlichen Arztes erstellt (§ 9 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV).
Der Programmverantwortliche Arzt muss jederzeit erreichbar und
­gegebenenfalls in angemessener Zeit vor Ort sein.
Der Programmverantwortliche Arzt kann an der Doppelbefundung
teilnehmen. In diesem Fall übernimmt gegebenenfalls sein Partner in
der Berufsausübungsgemeinschaft gemäß § 3 Abs. 2 den Versorgungsauftrag (§ 10 Abs. 2 c der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV).
Unter Berücksichtigung der EBM-Anpassungsfaktoren errechnen sich
ab 1. Januar 2009 folgende Punktwerte:
Leistungsbereich Punktwert
Abschnitt 1.7.3 EBM
3,57 Cent
(ohne GOP 01759)
GOP 01759
4,02 Cent
Die Honorare des Mammographie-Screenings unterliegen nicht dem
„Regelleistungsvolumen“.
Die Punktwerte werden um zehn Prozent gemindert, um die Finan­
zierung der sogenannten Overhead-Kosten im Rahmen der KFU-RL
(unter anderem für die Kooperationsgemeinschaft Mammographie und
die Referenzzentren) zu sichern. Von diesem Abzug werden die Sach­
kostenpauschalen nicht betroffen sein.
Auf die abgerechneten Leistungen werden die satzungsgemäßen
­Beiträge und Verwaltungskosten der KV Baden-Württemberg erhoben.
7. Bewerber
Um die Übernahme eines Versorgungsauftrages können sich an der
vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Fachärzte für Diagnostische
Radiologie bzw. Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie sowie Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe bewerben.
Für die Übernahme eines Versorgungsauftrages können sich auch zwei
Ärzte bewerben, die in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig sind.
Dabei ist zu beachten, dass jeder der beiden Ärzte die Voraussetzungen
für die Übernahme des Versorgungsauftrages als Programmverantwortlicher Arzt zu erfüllen hat und jeder der beiden Ärzte eine Genehmigung
benötigt.
8. Bewerbungsvoraussetzungen
Wenn Sie sich allein oder gemeinsam mit einem Partner als Programmverantwortlicher Arzt um einen Versorgungsauftrag in der ­hiermit
­ausgeschriebenen Screening-Einheit bewerben wollen, so erhalten Sie
von uns die Bewerbungsunterlagen, wenn Sie die folgenden Voraus­
setzungen gemäß § 5 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV erfüllen und bis
zum 5. März 2010 gegenüber der KV Baden-Württemberg vollständig
nachweisen:
– Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Diagnostische
Radiologie bzw. Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie oder
­Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
– Die für den Strahlenschutz erforderliche Fachkunde nach § 18 a
Abs. 1 und 2 Röntgenverordnung.
– Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen zur Ausführung und
Abrechnung von Leistungen der kurativen Mammographie gemäß
der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie nach § 135
Abs. 2 SGB V.
– Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen zur Ausführung und
­Abrechnung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik der Mamma
gemäß der Ultraschall-Vereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V.
Sollten Sie diese Voraussetzungen bereits gegenüber der KV BadenWürttemberg nachgewiesen haben, so ist ein erneuter Nachweis nicht
erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen werden Ihnen ­dennoch
nur auf Ihren Antrag hin zugeschickt.
9. Wahlmöglichkeit zwischen analogem oder
digitalem Bildempfänger
Gemäß der mit Wirkung zum 1. Mai 2005 in Kraft getretenen Änderungen
der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV hat der Programmverantwortliche Arzt grundsätzlich die Wahlmöglichkeit, bei der Erstellung und Befundung von
Mammographie-Aufnahmen im Rahmen des Screenings, sich für einen
analogen (Film-Folien-System) oder digitalen (Speicherfolien-System,
integriertes System) Bildempfänger entscheiden zu können. Es werden
daher Bewerbungen für beide Verfahren angenommen. Eine gleichzeitige Anwendung der analogen und digitalen Mammographie innerhalb
einer Screening-Einheit ist dabei nicht zulässig. Ein eventueller späterer
Wechsel von der analogen zur digitalen Mammographie oder umgekehrt setzt eine Rezertifizierung durch die Kooperationsgemeinschaft
Mammographie voraus.
ÄBW 02 • 2010
67
Bekanntmachungen
10. Genehmigungsverfahren:
10.1 Bewerbung und Konzept
Sie haben bis zum 9. April 2010, 12.00 Uhr, Zeit, Ihre Bewerbungs­
unterlagen und das Konzept zur Organisation des Versorgungs­auftrages
für die ausgeschriebene Screening-Einheit bei der KV Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe einzureichen.
Ihr Konzept muss nach § 5 Abs. 2 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV ­detaillierte
Angaben enthalten zu:
a.) persönlichen Voraussetzungen
– Angabe zur Teilnahme an dem multidisziplinären Kurs zur
­Einführung in das Früherkennungsprogramm gemäß Anhang 2
Nr. 1.
– Gegebenenfalls Tätigkeit im Rahmen des Früherkennungsprogramms.
b.) Verfügbarkeit und Qualifikationen der im Rahmen des Versorgungsauftrages kooperierenden Ärzte und radiologischen Fachkräfte in der
Screening-Einheit
– Gegebenenfalls Mitbewerber auf Übernahme des Versorgungsauftrages im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft (§ 3
Abs. 2),
– Vertreter (§ 32 Abs. 3),
– Ärzte, die veranlasste Leistungen übernehmen (Abschnitt C),
– Radiologische Fachkräfte (§ 24 Abs. 2).
c.) sachlichen Voraussetzungen, das heißt Planung und Stand der
­Praxisausstattung (§ 31), insbesondere
– bauliche Maßnahmen, mobile Mammographieeinrichtungen,
– apparative Ausstattung (Röntgengeräte(e) für Screening-Mammographieaufnahmen, Geräte für die Abklärungs­diagnostik) (§§ 33
und 34).
10.2 Genehmigung unter Auflagen
Nach Prüfung der eingereichten Konzepte kann die KV BadenWürttemberg im Einvernehmen mit den Krankenkassenverbänden
in Baden-Württemberg eine Genehmigung zur Durchführung des
­Versorgungsauftrages erteilen, die mit Auflagen verbunden sein
wird. Diese Auf­lagen sind innerhalb von neun Monaten nach Erteilung
der Genehmigung und vor dem Beginn der Übernahme des Versor­
gungsauftrages zu erfüllen und nachzuweisen. In Fällen, die der Arzt
oder die radio­logische Fachkraft nicht selber zu vertreten haben, kann
von der ­genannten Frist, nach Zustimmung der Kassenärztlichen
­Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden. Bei zwei
Programmver­antwortlichen Ärzten müssen beide die Voraus­setzungen
erfüllen.
Zu den Auflagen zählen gemäß § 5 Abs. 5 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV:
1) Zulassung gemäß § 25 RöV zur Durchführung der Röntgenunter­
suchungen.
2) Fachliche Befähigung zur Erstellung und Befundung von ScreeningMammographieaufnahmen (§ 24 Abs. 1 und 2).
3) Fachliche Befähigung zur Ultraschalldiagnostik (§ 26 Abs. 1).
4) Fachliche Befähigung zur Biopsie unter Ultraschallkontrolle (§ 27
Abs. 1).
5) Teilnahme an dem Fortbildungskurs für Programmverantwortliche
Ärzte gemäß Anhang 2 Nr. 2. Dieser Kurs muss zusammen mit den
vorgeschriebenen Kursen nach Ziffern 2 bis 4 innerhalb von sechs
Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit in dem Referenz­zentrum nach
Ziffer 8 absolviert sein. In Fällen, die der Arzt oder die radiologische
Fachkraft nicht selber zu vertreten haben, kann von den genannten
Fristen und der vorgesehenen Reihenfolge der Kurse, nach Zu­
stimmung der Kassenärztlichen Vereinigung ­Baden-Württemberg,
abgewichen werden.
6) Praxisausstattung und -organisation (Abschnitt G).
7) Apparative Ausstattung der Röntgendiagnostikeinrichtungen (§ 33
Nr. 1 sowie Anhang 6) und Ultraschalldiagnostikeinrichtungen (§ 34
sowie Anhang 8).
68
ÄBW 02 • 2010
8) Tätigkeit über mindestens 160 Stunden an 20 Arbeitstagen in einem
Referenzzentrum (§ 6 Abs. 2). Die Tätigkeit kann in zwei Blöcke aufgeteilt werden und muss insbesondere umfassen:
– Teilnahme an den Konsensuskonferenzen
– Teilnahme an den Sprechstunden zur Abklärungsdiagnostik
– Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen
– Selbständige Beurteilung der Screening-Mammographieauf­
nahmen von mindestens 3000 Frauen unter Anleitung durch
den Leiter eines Referenzzentrums.
9) Zertifizierung durch die Kooperationsgemeinschaft (Abschnitt J).
Zusätzlich wird der Programmverantwortliche Arzt in den ersten
drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit durch den Leiter des
Referenzzentrums spezifisch betreut (§ 5 Abs. 5 i der Anlage 9.2
BMV-Ä/EKV).
Erfüllt der Bewerber die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 5 nicht ­innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten nach Erteilung der ­Genehmigung und vor dem Beginn der Übernahme des Versorgungs­
auftrages, so wird die Genehmigung widerrufen. In Fällen, die der Arzt
nicht selber zu vertreten hat, kann von der genannten Frist, nach
­Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg,
abgewichen werden.
Die Genehmigung für die Übernahme eines Versorgungsauftrages
wird unbefristet erteilt.
11. Bewerbungsfristen und Anschrift
Die Bewerbung für den Erhalt einer vorläufigen Genehmigung
zur Übernahme des Versorgungsauftrages für eine Screening-Einheit
erfolgt in zwei Stufen:
1. Bis spätestens 5. März 2010 muss der Bewerber nachweisen,
dass von ihm die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 der Anlage 9.2
BMV-Ä/EKV erfüllt sind (für Einzelheiten siehe Punkt 8 „Bewerbungsvoraussetzungen“) und der Bewerber muss schriftlich den Antrag auf
Zusendung der Bewerbungsunterlagen bei der KV Baden-Württemberg gestellt haben. Dieser Antrag soll formlos mit einem entsprechenden Brief erfolgen.
2. Bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen versendet die
KV Baden-Württemberg die vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Anhand der Vorgaben dieser Bewerbungsunterlagen ist der vollständige Versorgungsplan bis spätestens 9. April 2010, 12.00 Uhr, bei
der KV Baden-Württemberg, schriftlich in einem ­verschlossenen Umschlag, bei folgender Anschrift einzureichen:
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich Qualitätssicherung,
Stichwort: Ausschreibung Mammographie-Screening,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
Keßlerstraße 1,76185 Karlsruhe
Nach diesem Zeitpunkt können keine Bewerbungen mehr an­
genommen werden.
12. Kontaktadresse
Für Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartner
Herr Dr. med. Michael Dierich,
Geschäftsbereich Qualitätssicherung, Bezirksdirektion Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-11 05, Fax (07 21) 59 61-11 88,
E-Mail: Dr.Dierich@kvbawue.de
oder
Frau Sorge, Telefon (07 11) 78 75-34 67,
zur Verfügung.
Bekanntmachungen
Fortbildungsveranstaltung
„Gewalt gegen alte Menschen“
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 40
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 89-0
Fax (07 11) 7 69 89-50
Weitere Infos unter www.laek-bw.de
Landeseinheitliche
Abschlussprüfung 2010
für Medizinische Fachangestellte
Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung für Medizinische Fach­
angestellte beginnt am 7. Juni
und wird am 8. und 9. Juni 2010
fortgesetzt. Die Termine der
­praktischen Prüfung werden
den Prüflingen von den Bezirksärztekammern bzw. den Berufsschulen jeweils mitgeteilt.
Die Anmeldefrist zur Zulassung
zur Prüfung endet am 15. März
2010 (vgl. §§ 7 und 10 der Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung der Medizinischen
Fachangestellten der Landesärztekammer Baden-Württemberg,
Ärzteblatt 02/2007).
Landeseinheitliche
Zwischenprüfung 2010
für Medizinische Fachangestellte
Die landeseinheitliche Zwischenprüfung für Medizinische Fach­
angestellte findet am Samstag,
den 24. Juli 2010, statt.
Es wird darauf hingewiesen,
dass die Verwendung von Hilfsmitteln wie Textausgabe der
Gebührenordnung und der­
gleichen nicht gestattet sein
wird. Handys dürfen zur Prüfung
nicht mitgebracht werden.
Termin:
Samstag, 20. März 2010
9.30–13.30 Uhr
350 000 Menschen der Altersgruppe der Sechzig- bis Fünfundsiebzigjährigen erleiden einer
Hochrechnung zufolge einmal
jährlich körperliche Gewalt. Alte
Menschen gehören zu einem
­besonders gefährdeten Personenkreis, vor allem in Pflege­
situationen. Da dies eine besondere Abhängigkeit bedeutet,
und die betroffenen Menschen
aufgrund nachlassender Kräfte
und Fähigkeiten besonders auf
Hilfe angewiesen sind, ist es
wichtig, als behandelnder Arzt
oder Ärztin die Formen von
­Gewalt zu erkennen, um adäquat
handeln zu können.
Im Rahmen der Tagung stellt
die Landesärztekammer BadenWürttemberg auch ihren neuen
Leitfaden „Gewalt gegen Alte“
vor. Er gibt Ärztinnen und Ärzten
Hilfestellung beim Umgang
mit alten Patienten in Heimen
und in der häuslichen Pflege,
die von Gewalt betroffen sind.
Eine Fortbildung
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Programm
Moderation:
Dr. Helga Schulenberg,
Vorsitzende des Ausschusses
„Arztberuf und Familie“
Matthias Felsenstein, Landesärztekammer Baden-Württemberg
9.30–9.45 Uhr
Begrüßung
Dr. Ulrike Wahl, Präsidentin
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
9.45–10.00 Uhr
Grußwort
Dr. Monika Stolz, Ministerin
für Arbeit und Soziales
Baden-Württemberg
10.00–10.35 Uhr
Gewalt gegen Alte –
Formen und Befunde aus Sicht
der Rechtsmedizin
Prof. Dr. Michael Bohnert,
Institut für Rechtsmedizin
der Universität Freiburg
10.35–11.10 Uhr
„Der Alte stirbt ja sowieso“
Ursula Biermann, Wissenschaftsjournalistin, Freiburg
11.10–11.40 Uhr Pause
11.40–12.15 Uhr
Gewalt in der häuslichen
Pflege – ein Frauenthema?!
Notwendige Vernetzung
involvierter Institutionen
und Akteure
Dr. Ursula Matschke,
Stadt Stuttgart, Stabsstelle
für Chancengleichheit
von Frauen und Männern
12.15–12.50 Uhr
Gewalt gegen alte Menschen
– aus Sicht der Staatsanwaltschaft
Heidi Winterer,
Staatsanwaltschaft Freiburg
12.50–13.30 Uhr
Vorstellung des Leitfadens
„Gewalt gegen Alte“
Frau Dr. Schulenberg
Abschlussdiskussion
und Resümee
Frau Dr. Schulenberg
Ort: Landesärztekammer
Baden-Württemberg,
Jahnstr. 38a (großer Sitzungssaal), 70597 Stuttgart
Die Teilnahme ist kostenfrei –
Anmeldung erbeten.
Die Veranstaltung ist mit
4 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt.
Bitte abtrennen
Online:
Landesärztekammer
www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg
Fortbildung und
Faxantwort:
Qualitätssicherung
(07 11) 7 69 89-82
z. Hd. Frau Mangold
Jahnstraße 40
Tel.: (07 11) 7 69 89-24
70597 Stuttgart
E-Mail: helene.mangold@laek-bw.de
Anmeldung
■ Ich nehme an der Fortbildungsveranstaltung
„Gewalt gegen alte Menschen“ am Samstag, 20. März 2010,
9.30–13.30 Uhr, in den Räumen der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, Jahnstr. 38a (großer Sitzungssaal),
70597 Stuttgart-Degerloch, teil.
Name/Vorname/Titel
Facharztbezeichnung
Geburtsdatum
Anschrift
Telefon
Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)
ÄBW 02 • 2010
69
Bekanntmachungen
Kurs „Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen
in aufenthaltsrechtlichen Verfahren bei Erwachsenen“
nach dem 24-stündigen Curriculum der Bundesärztekammer
Termin:
23.–25. April 2010 (Fr–So)
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
­Nordwürttemberg, Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart-Degerloch
Bei „Abschiebung und Gesundheit“ geht es um alle ausreisepflichtigen Personen, deren Aufenthaltsrecht hier ausgelaufen ist.
Das Erkennen einer bereits bestehenden oder drohenden gesundheitlichen Beeinträchtigung und
die Festlegung der notwendigen
Behandlung gehören zu den Kernaufgaben des Arztes.
Ärztliche Gutachten/Stellungnahmen spielen im Rahmen aufenthaltsrechtlicher Streitverfahren (Abschiebeverfahren) eine entscheidende Rolle. Wurde einerseits Kritik
laut, die Ärzteschaft würde im
Sinne bedarfsgerechter Erstellung
von Gutachten instrumentalisiert,
besteht andererseits Kritik an fachlich unzureichenden Gutachten.
Nach Aufforderung durch den 105.
Deutschen Ärztetag 2002 wurde
von der Bundesärzte­kammer ein
24-stündiges ­Curriculum „Begutachtung ­psychisch reaktiver Trauma­
folgen in aufenthaltsrechtlichen
Verfahren bei Erwachsenen“ ent­
wickelt. Ziel dieses Curriculums ist
es, Ärztinnen und Ärzte in die Lage
zu versetzen, kompetente Fach­
gutachten in diesem Bereich zu
erstellen.
Das Curriculum gliedert sich in drei
Bausteine: Baustein I ­behandelt
­unter anderem ­Formen der Traumatisierung, ­Diagnostik, Asyl- und
Ausländerrecht. Baustein II, Inter­
kulturelle Begutachtung, Übungen
zur Gesprächsgestaltung und Ab­
fassung eines Gutachtens und Baustein III, supervidierte Gutachten.
Der gesamte Themen­katalog ist bei
der Bundesärztekammer einsehbar
und zum Downloaden:
www.bundesaerztekammer.de/
downloads/
CurrBegutPsychotrauma.pdf
Die Landesärztekammer BadenWürttemberg bietet zusammen
mit der Landespsychotherapeutenkammer ­Baden-Württemberg und
der ­Bayerischen Landesärzte­
kammer diesen Kurs vom
23.–25. April 2010
(Baustein I und II) erneut an.
Programmübersicht:
Freitag, 23. April 2010
14.30 Uhr–19.00 Uhr
Begrüßung
Vertreter der Landesärztekammer
Baden-Württemberg,
der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
und der Bayerischen
Landesärztekammer
Einführung und Moderation
Matthias Felsenstein, Landesärztekammer Baden-Württemberg
Baustein I
I.1 Formen der Traumatisierung,
Epidemiologie; Migration
I.2 Diagnostik I: Akute Bela­
stungsreaktion, PTBS-Konzept
I.3 Diagnostik II und
Differentialdiagnostik,
Komorbide ­Störungen
I.7 Standardisierte Psycho­
diagnostik (Fragebogen, Tests)
Samstag, 24. April 2010
9.00 Uhr–18.00 Uhr
Gutachtenaufträge
der Abschiebebehörde
I.4 SBPM-Gutachtengliederung
I.5 Unterschiede Gutachten/
Stellungnahmen, rechtliche
Stellung des Gutachters
I.8 Asyl- und Ausländerrecht I
I.9 Asyl- und Ausländerrecht II
(Fallbeispiele)
Baustein II
II.1 Interkulturelle
Begutachtung I: Kultur­
spezifische Besonderheiten
II.2 Interkulturelle
Begutachtung II: Der Einsatz
von Dolmetschern
II.3 Interkulturelle
Begutachtung III:
Frauenspezifische Aspekte
II.7 Sekundäre Traumatisie­
rung, Prävention von Burnout
Sonntag, 25. April 2010
9.00 Uhr–17.00 Uhr
II.4 Traumaspezifische und
interkulturelle Beziehungs­
aspekte, mögliche Reaktions­
weisen des Gutachters, Über­
tragung, Gegenübertragung
I. 6 Exploration und
ihre traumaspezifischen
Besonderheiten
II.5 Übungen zur Gesprächs­
gestaltung und Exploration –
in Kleingruppen
II.6 Übungen zur Abfassung
eines Gutachtens –
in Kleingruppen
II.8 Integration der Ergebnisse
und mögliche Fehlerquellen –
offene Fragen
Resümee
ÄBW 02 • 2010
Die Fortbildung ist mit
24 Punkten anerkannt.
Die Anerkennung wird von
der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
und der Bayerischen Landes­
ärztekammer übernommen.
Bitte abtrennen
Veranstaltung der Landesärztekammer Baden-Württemberg,
Landespsychotherapeutenkammer BW und Bayerischen
Landesärztekammer
Online:
Landesärztekammer
www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg
Fortbildung und
Faxantwort:
Qualitätssicherung
(07 11) 7 69 89-82
z. Hd. Frau Mangold
Jahnstraße 40
Tel.: (07 11) 7 69 89-24
70597 Stuttgart
E-Mail: helene.mangold@laek-bw.de
www.aerztekammer-bw.de
Anmeldung
■ Ich nehme verbindlich am Kurs
„Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen
in aufenthaltsrechtlichen Verfahren bei Erwachsenen“
nach dem 24-Stunden-Curriculum der Bundesärztekammer,
vom 23.–25. April 2010, in Stuttgart-Degerloch, teil.
Gebühr: 360,– Euro (für Baustein I und II)
Schulungsunterlagen und Verpflegung sind in der Gebühr
enthalten.
Überweisung nach Anmeldung auf das Konto Nr. 7477 503 731
bei der Landesbank Baden-Württemberg (BLZ 600 501 01).
Name/Vorname/Titel
Facharztbezeichnung
Geburtsdatum
Anschrift
Telefon
Fax
E-Mail
Datum
70
Gebühr: 360,– Euro
(für Baustein I und II)
Schulungsunterlagen und
Verpflegung sind in der Gebühr
enthalten.
Teilnehmerzahl: max. 35 Personen
Unterschrift
(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)
Bekanntmachungen
Fortbildungsprüfungsordnung zur Fachwirtin1
für ambulante medizinische Versorgung
der Landesärztekammer Baden-Württemberg
vom 16. Dezember 2009
Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg vom 14. Oktober 2009 und des Beschlusses der Vertreterversammlung der Landesärztekammer BadenWürttemberg vom 21. November 2009 erlässt die Landesärztekammer
Baden-Württemberg als zuständige Stelle gemäß §§ 1 Abs. 4, 54, 56
Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931 ff.) zuletzt
geändert durch Artikel 15 Abs. 90 des Dienstrechtneuordnungsgesetzes
vom 05. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) unter Berücksichtigung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten2
vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1097) folgende Fortbildungsprüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zur Fachwirtin
für ambulante medizinische Versorgung:
Erster Abschnitt
Fortbildung mit Prüfung
§1
Ziel der Fortbildung und Prüfungen
(1) Ziel der Fortbildung zur geprüften Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung ist es, durch Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen einer Medizinischen Fachangestellten und durch den Erwerb besonderer Handlungskompetenzen in
mindestens einem medizinischen Arbeitsfeld in einem anderen oder
umfassenderen Tätigkeitsbereich in erweiterter Verantwortung tätig
werden zu können.
(2) Zum Nachweis der Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die
durch die berufliche Fortbildung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung erworben wurden, führt die Landesärztekammer
Teilprüfungen und eine Abschlussprüfung nach Maßgabe nachfolgender
Vorschriften durch.
§2
Bezeichnung des Abschlusses
Die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung vor der Landesärztekammer
Baden-Württemberg führt zu der Berufsbezeichnung „Fachwirtin für
ambulante medizinische Versorgung“.
Zweiter Abschnitt
Vorbereitung der Fortbildungsprüfungen
§3
Dauer und Gliederung der Fortbildung
(1) Die Fortbildung umfasst insgesamt mindestens 420 Unterrichts­
stunden.
1
Die weibliche Form aller in der Fortbildungsordnung verwendeten
Personenbezeichnungen schließt die männlichen Personen ein.
2
Unter Medizinischen Fachangestellten im Sinne dieser Prüfungsordnung sind auch Arzthelferinnen zu verstehen.
(2) Die Fortbildung gliedert sich in einen Pflichtteil von 300 Unterrichtsstunden, der Gegenstand der Prüfungen nach dieser Prüfungs­
ordnung ist, und in einen Wahlteil von mindestens 120 Unterrichts­
stunden.
(3) Die Fortbildungsinhalte des Pflichtteiles werden in einzelnen
­Modulen nach Maßgabe des jeweils geltenden Rahmencurriculums
der Bundesärztekammer vermittelt. Sie sollen von den Fortbildungs­
teilnehmerinnen innerhalb von 5 Jahren absolviert werden.
(4) Der Wahlteil beinhaltet anerkannte Qualifizierungen in medizinischen Schwerpunktbereichen und muss Module von mindestens
40 Unterrichtsstunden umfassen.
(5) Über die Anerkennung von Qualifizierungen innerhalb des Pflichtund Wahlteiles entscheidet die zuständige Bezirksärztekammer.
(6) Die Absolvierung von Fortbildungskursen des Wahlteiles soll nicht
länger als 3 Jahre vor oder nach Absolvierung des Pflichtteils erfolgen.
Im Falle einer Förderung nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFGB)
sind die dort angegebenen Fristen zu beachten.
§4
Inhalte der Pflichtfortbildung und der Prüfungen
(1) Die Fortbildung gliedert sich in die Module
a. Lern- und Arbeitsmethodik,
b. Patientenbetreuung und Teamführung,
c. Qualitätsmanagement,
d. Durchführung der Ausbildung,
e. betriebswirtschaftliche Praxisführung,
f. Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien,
g. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie
h. Betreuung von Risikopatienten und Notfallmanagement,
die Gegenstand der Abschlussprüfung sind.
Die Abschlussprüfung wird durch die Teilnahme an 8 schriftlichen Teilprüfungen nach jedem der in Abs. 1 genannten Module sowie einer
praktisch-mündlichen Prüfung absolviert.
(2) Im Prüfungsbereich Lern- und Arbeitsmethodik soll die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie in der Lage ist, Strategien, Methoden und
Medien des Lernens und der Präsentation für selbstgesteuerte, erfolgreiche Lernprozesse, zur Selbstkontrolle und zur Prüfungsvorbereitung,
zum lebenslangen Kompetenzerhalt sowie in pädagogischen Anwendungssituationen zu nutzen.
(3) Im Prüfungsbereich Patientenbetreuung und Teamführung soll
die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie zu einer sensiblen und
effektiven Gesprächsführung mit Patienten und Mitarbeiterinnen in der
Lage ist. Dabei soll sie die Grundlagen und Techniken der Kommunikation und Interaktion sowie der Wahrnehmung und Motivation nutzen
und Patienten und Mitarbeiterinnen in ihren spezifischen Problemen und
Interessenslagen sowie sozialen Kontexten wahrnehmen. Sie motiviert
insbesondere Patienten durch individuelle Ansprache oder im Rahmen
von Gruppenschulungen zur kontinuierlichen Mitwirkung im Behandlungsprozess. Sie setzt die wichtigsten Methoden und Techniken zur
erfolgsorientierten Anleitung von Mitarbeiterinnen und zur Team­
entwicklung ein.
(4) Im Prüfungsbereich Qualitätsmanagement soll die Prüfungsteil­nehmerin nachweisen, dass sie bei der Einführung, Durchführung, Kontrolle und Evaluation von Qualitätsmanagementsystemen
und -prozessen gestaltend mitwirkt. Im Sinne eines permanenten
­Qualitätsentwicklungsprozesses wirkt sie durch entsprechende
Methoden auf die Erreichung von Qualitätszielen und Qualitätsbewusstsein bei den Mitarbeiterinnen hin. Unter Verantwortung der
Ärztin setzt sie Qualitätsinstrumente, -verfahren und -techniken
planvoll ein, führt Maßnahmen durch und optimiert sie patientenund mitarbeiterorientiert.
ÄBW 02 • 2010
71
Bekanntmachungen
(5) Im Prüfungsbereich Durchführung der Ausbildung soll die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie auf der Grundlage der rechtlichen
Rahmenbedingungen die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten planen, durchführen und kontrollieren kann. Sie vermittelt Aus­
bildungsinhalte, leitet die Auszubildenden an, berät und motiviert sie.
Sie wendet dabei Kenntnisse der Entwicklungs- und der Lernpsychologie
sowie der Berufs- und Arbeitspädagogik an.
(6) Im Prüfungsbereich Betriebswirtschaftliche Praxisführung soll die
Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie betriebliche Abläufe unter
ökonomischen Gesichtspunkten planen, organisieren und überwachen
kann. Sie gestaltet Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen durch
einen zielgerichteten und effizienten Ressourceneinsatz. Sie setzt
­marketingorientierte Maßnahmen zum Zwecke der Weiterentwicklung
von Unternehmenszielen ein. Mit Betriebsmitteln und Materialien geht
sie unter Beachtung logistischer und ökologischer Gesichtspunkte
­effizient um.
(7) Im Prüfungsbereich Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien soll die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie bei
der Hard- und Softwareplanung mitwirkt, diese in die betriebliche
Ablauf­organisation integriert und effizient anwenden kann. Sie setzt
Informations- und Kommunikationstechniken in allen Funktionalitäten
ein und kommuniziert mit internen und externen Partnern. Dabei setzt
sie fachkundig die Bestimmungen des Datenschutzes und der Daten­
sicherheit um.
(8) Im Prüfungsbereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz soll die
Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie die rechtlichen Grundlagen
des Arbeitschutzes kennt und die Verfahren beherrscht. Sie überprüft
die Maßnahmen zur Verhinderung und Vermeidung von Infektionen/
Unfällen bei Personal und Patienten, plant Veränderungen und kontrolliert deren Umsetzung. Sie überwacht die Einhaltung der Vorgaben des
Medizinproduktegesetzes, der Medizinproduktebetreiberverordnung
sowie der Biostoffverordnung.
(9) Im Prüfungsbereich Risikopatienten und Notfallmanagement soll die
Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie in der Lage ist, gesundheitliche Risiken zu erkennen sowie Laborwerte einzuschätzen und an den
Arzt weiterzuleiten. Sie sichert den Informationsfluss und organisiert
die notwendigen Rahmenbedingungen in der Gesundheitseinrichtung.
Sie begleitet spezifische Patientengruppen kontinuierlich bei der Einhaltung ärztlich verordneter Maßnahmen und beachtet dabei insbesondere soziale und kulturelle Besonderheiten. Sie ist in der Lage, notfall­
medizinische Situationen zu erkennen und Maßnahmen im Rahmen des
Notfallmanagements einzuleiten. Sie organisiert den ständigen Kompetenzerhalt aller nichtärztlichen Mitarbeiterinnen.
§5
Voraussetzungen für die Zulassung
zur Teilprüfung/Abschlussprüfung/Zuständigkeit
(1) Zu den schriftlichen Teilprüfungen und zur Abschlussprüfung
(praktisch-mündliche Prüfung) ist zuzulassen, wer
a) eine mit Erfolg vor einer Ärztekammer abgelegte Abschluss­prüfung
als Medizinische Fachangestellte oder einen gleichwertigen Abschluss
oder die Berufsausbildung und Prüfung in einem anderen medizinischen
Fachberuf mit einer mindestens 12-monatigen Tätigkeit entsprechend
einer Medizinischen Fach­angestellten sowie
b) die regelmäßige Teilnahme an der Fortbildung in den Handlungs- und
Kompetenzfeldern/Modulen gemäß § 4, in denen die Teilprüfung/Abschlussprüfung abgelegt werden soll
nachweist.
(2) Der Antrag auf Zulassung zur Teilprüfung/Abschlussprüfung ist
schriftlich nach den von der zuständigen Bezirksärztekammer bestimmten Fristen und Vorgaben zu stellen.
72
ÄBW 02 • 2010
(3) Dem Antrag sind folgende Dokumente beizufügen:
1. Zeugnis über die erfolgreiche Abschlussprüfung zur Medizinischen
Fachangestellten oder eines anderen Abschlusses nach Abs. 1 lit. a
2. Bescheinigungen über die Teilnahme nach Abs. 1 lit. b
(4) Örtlich zuständig für die Teilprüfungen und die Abschlussprüfung
ist die Bezirksärztekammer, die der Vorstand der Landesärztekammer
Baden-Württemberg dazu bestimmt.
(5) Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im
Ausland werden bei Nachweis berücksichtigt.
(6) Die Gleichwertigkeit eines anderen beruflichen Abschlusses mit dem
der Medizinischen Fachangestellten sowie mit ausländischen Bildungsabschlüssen stellt auf Antrag die zuständige Bezirksärzte­kammer fest.
§6
Prüfungstermin
(1) Die zuständige Bezirksärztekammer legt die Prüfungstermine fest.
Die Termine sollen nach Möglichkeit mit den betroffenen Fortbildungseinrichtungen abgestimmt werden.
(2) Die zuständige Bezirksärztekammer gibt die Prüfungstermine einschließlich der Anmeldefristen im amtlichen Mitteilungsblatt und auf der
Homepage der Landesärztekammer frühzeitig, spätestens einen Monat
vor Ablauf der Anmeldefrist, bekannt. Wird die Anmeldefrist überschritten, kann die zuständige Bezirksärztekammer die Annahme des Antrags
verweigern.
(3) Werden für schriftlich durchzuführende Prüfungsbereiche einheitliche überregionale Aufgaben verwendet, sind überregional abgestimmte Prüfungstage anzusetzen.
§7
Befreiung von schriftlichen Teilprüfungen
(1) Der zuständige Prüfungsausschuss befreit die Prüfungsteilnehmerin
auf Antrag von der Ablegung einer Teilprüfung nach einem Modul/
mehreren Modulen gemäß § 4 Abs. 1, wenn sie eine andere vergleichbare
Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss oder einer anderen zuständigen Stelle erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung
zu einer Teilprüfung nach einem weiteren Modul gemäß § 4 Abs. 1 innerhalb von fünf Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der vergleichbaren Prüfung erfolgt.
(2) Anträge auf Befreiung von schriftlichen Teilprüfungen sind zusammen mit dem Zulassungsantrag schriftlich bei der zuständigen Bezirks­
ärztekammer zu stellen. Die Nachweise über Befreiungsgründe im Sinne
von Abs. 1 sind beizufügen.
§8
Entscheidung über die Zulassung
(1) Über die Zulassung zur Teilprüfung nach einem Modul gemäß § 4
Abs. 1 oder zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Bezirks­
ärztekammer. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben,
so trifft der zuständige Prüfungsausschuss die endgültige Entscheidung.
(2) Die Entscheidung über die Zulassung ist der Antragstellerin rechtzeitig unter Angabe des Prüfungstermins und -ortes einschließlich der
erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel schriftlich mitzuteilen. Dasselbe gilt für
die Befreiung von schriftlichen Prüfungsteilen. Auf das besondere Antragsrecht für Behinderte ist hinzuweisen. Die Entscheidung über die Nichtzulassung und/oder über die Ablehnung von Befreiungen ist der Antragstellerin ebenfalls schriftlich und mit Begründung bekannt zu geben.
Bekanntmachungen
(3) Für die Rücknahme oder den Widerruf einer Zulassung zur Prüfung oder von Befreiungen von schriftlichen Teilprüfungen gelten die
§§ 48, 49 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden Württemberg.
§9
Prüfungsgebühr
Für die Teilnahme an den Teilprüfungen/der Abschlussprüfung wird eine
Prüfungsgebühr erhoben, die von der Prüfungsteilnehmerin nach
Aufforderung an die zuständige Bezirksärztekammer zu entrichten ist.
Die Höhe der Prüfungsgebühr bestimmt sich nach der Gebührenordnung
der Landesärztekammer Baden-Württemberg.
Dritter Abschnitt
Prüfungsausschuss
§ 10
Errichtung
(1) Für die Durchführung der Prüfung nach dieser Prüfungsordnung
errichtet die zuständige Bezirksärztekammer einen Prüfungsausschuss/
mehrere Prüfungsausschüsse.
(2) Die Landesärztekammer kann bei einer ihrer Bezirksärztekammern
einen gemeinsamen Prüfungsausschuss/gemeinsame Prüfungsausschüsse errichten.
§ 11
Zusammensetzung und Berufung
(1) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die
Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse sind hinsichtlich der Beurteilung der Prüfungsleistungen
unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.
(2) Dem Prüfungsausschuss gehören als Mitglieder in gleicher Zahl
Ärztinnen als Beauftragte der Arbeitgeberinnen und Medizinische Fach­
angestellte als Beauftragte der Arbeitnehmerinnen sowie mindestens
eine Person, die als Lehrkraft im beruflichen Schul- oder Fortbildungswesen tätig ist, an. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder
müssen Beauftragte der Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmerinnen
sein.
(3) Die Mitglieder werden von der Landesärztekammer für 5 Jahre
­berufen.
(4) Die Beauftragten der Arbeitnehmerinnen werden auf Vorschlag des
Verbandes medizinischer Fachberufe e. V. berufen.
(5) Lehrkräfte aus dem beruflichen Schul- oder Fortbildungswesen
werden im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde oder der von
ihr bestimmten Stelle berufen. Soweit es sich um Lehrkräfte von Fort­
bildungseinrichtungen handelt, werden diese von den Fortbildungs­
einrichtungen benannt.
(6) Werden Mitglieder nicht oder nicht in ausreichender Zahl innerhalb
einer von der zuständigen Bezirksärztekammer gesetzten angemessenen Frist vorgeschlagen, so beruft diese insoweit nach pflichtgemäßem
Ermessen.
(7) Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhörung der an ihrer Berufung Beteiligten aus
wichtigem Grunde abberufen werden.
(8) Für die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Stellvertreterinnen
in erforderlicher Zahl zu bestellen. Die Absätze 3 bis 7 gelten für sie
entsprechend.
(9) Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Aus­
lagen und für Zeitversäumnis ist, soweit eine Entschädigung nicht von
anderer Seite gewährt wird, eine angemessene Entschädigung zu zahlen,
deren Höhe sich nach der Entschädigungsregelung der Landesärzte­
kammer für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse im Ausbildungsberuf
Medizinische Fachangestellte richtet.
§ 12
Ausschluss von der Mitwirkung
(1) Bei der Zulassung und Prüfung dürfen Angehörige der Prüfungs­
bewerberinnen nicht mitwirken. Angehörige im Sinne des Satzes 1 sind:
1. Verlobte,
2. Ehegatten,
3. eingetragene Lebenspartner,
4. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
5. Geschwister,
6. Kinder der Geschwister,
7. Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten,
8. Geschwister der Eltern,
9. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflege­verhältnis
mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind mit­einander verbunden
sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).
(2) Angehörige sind die im Satz 2 aufgeführten Personen auch dann, wenn
1. in den Fällen der Nummern 2, 3, 4 und 7 die die Beziehung begründende Ehe oder die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
2. in den Fällen der Nummern 4 bis 8 die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch Annahme als Kind erloschen ist;
3. im Falle der Nummer 9 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern die Personen weiterhin wie Eltern und Kind mit­einander
verbunden sind.
(3) Hält sich ein Prüfungsausschussmitglied nach Abs. 1 für ausgeschlossen oder bestehen Zweifel, ob die Voraussetzungen des Abs. 1 gegeben
sind, ist dies der zuständigen Bezirksärztekammer mitzuteilen, während
der Prüfung dem Prüfungsausschuss. Die Entscheidung über den Ausschluss von der Mitwirkung trifft die zuständige Bezirksärztekammer,
während der Prüfung der Prüfungsausschuss. Im letzteren Fall darf das
betroffene Mitglied nicht mitwirken. Ausgeschlossene Personen dürfen
bei der Beratung und Beschlussfassung nicht zugegen sein.
(4) Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine un­
parteiische Ausübung des Prüfungsamtes zu rechtfertigen, oder wird von
einer Prüfungsteilnehmerin das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet (Besorgnis der Befangenheit), so hat die betroffene Person dies
der zuständigen Bezirksärztekammer mitzuteilen, während der Prüfung
dem Prüfungsausschuss. Absatz 3 Sätze 2 bis 4 gelten ent­sprechend.
(5) Personen, die gegenüber der Prüfungsteilnehmerin Arbeitgeberfunktionen innehaben, dürfen, soweit nicht besondere Umstände eine
Mitwirkung zulassen oder erfordern, nicht mitwirken.
(6) Wenn in den Fällen der Absätze 1 bis 3 eine ordnungsgemäße Besetzung des Prüfungsausschusses nicht möglich ist, kann die zuständige
Bezirksärztekammer die Durchführung der Prüfung einem anderen oder
einem gemeinsamen Prüfungsausschuss übertragen. Erforderlichenfalls
kann eine andere zuständige Stelle ersucht werden, die Prüfung durchzuführen. Das Gleiche gilt, wenn eine objektive Durchführung der
­Prüfung aus anderen Gründen nicht gewährleistet erscheint.
§ 13
Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
(1) Der Prüfungsausschuss wählt ein Mitglied, das den Vorsitz führt
(vorsitzende Person), und ein weiteres Mitglied, das den Vorsitz stell­
vertretend übernimmt (stellvertretende vorsitzende Person). Der Vorsitz
und das ihn stellvertretende Mitglied sollen nicht derselben Mitgliedergruppe angehören.
ÄBW 02 • 2010
73
Bekanntmachungen
(2) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der
Mitglieder mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen
Stimmen. Enthaltungen sind unzulässig. Bei Stimmengleichheit gibt die
Stimme des vorsitzenden Mitgliedes den Ausschlag.
§ 14
Geschäftsführung
(1) Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses liegt bei der vor­
sitzenden Person des Prüfungsausschusses und der zuständigen Bezirks­
ärztekammer.
(2) Die zuständige Bezirksärztekammer lädt zu den Sitzungen des
­Prüfungsausschusses die ordentlichen Mitglieder rechtzeitig ein. Stellvertretende Mitglieder werden in geeigneter Weise unterrichtet. Kann
ein Mitglied an einer Sitzung nicht teilnehmen, so soll es dies unverzüglich der zuständigen Bezirksärztekammer mitteilen. Für ein verhindertes
Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied einzuladen, das derselben
Gruppe angehört.
(3) Die Sitzungsprotokolle sind von der Protokollführerin und der
­vorsitzenden Person zu unterzeichnen.
§ 15
Verschwiegenheit
Unbeschadet bestehender Informationspflichten, insbesondere gegenüber dem Berufsbildungsausschuss, haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses und sonstige mit der Prüfung befassten Personen sowie
gegebenenfalls zugelassene Gäste über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren. Ausnahmen bedürfen der
Zustimmung der zuständigen Bezirksärztekammer.
(4) In der handlungsfeldübergreifenden Hausarbeit (8 Seiten, Schriftgrad Arial 11, 1,5-zeilig) soll die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass
sie eine komplexe Problemstellung einer ambulanten Gesundheitseinrichtung erfassen, darstellen, beurteilen und lösen kann. Die Themenstellung kann alle in § 4 genannten Module umfassen, muss aber unter
grundsätzlicher Berücksichtigung des Moduls Lern- und Arbeitsmethodik mindestens 2 weitere Module umfassen. Das Thema der Hausarbeit
wird von der Kursleiterin gestellt und soll Vorschläge der Prüfungs­
teilnehmerin berücksichtigen.
(5) Auf der Grundlage der Hausarbeit nach Abs. 4 soll die Prüfungs­
teilnehmerin in einem Fachgespräch nachweisen, dass sie in der Lage
ist, ihre Handlungskompetenzen in praxisbezogenen Situationen an­
wenden und sachgerechte Lösungen erarbeiten zu können. Daneben
werden auch vertiefende und erweiterte Fragestellungen aus anderen
Handlungs- und Kompetenzfeldern einbezogen. Das Fachgespräch ist
nur zu führen, wenn in der Hausarbeit mindestens ausreichende
Leistungen nachgewiesen worden sind. Es soll höchstens 45 Minuten
dauern.
§ 18
Prüfungsaufgaben
(1) Die zuständige Bezirksärztekammer beschließt auf der Grundlage
der Prüfungsanforderungen die Prüfungsaufgaben.
(2) Überregional oder von einem Aufgabenerstellungsausschuss bei der
Landesärztekammer erstellte oder ausgewählte Aufgaben hat die zuständige Bezirksärztekammer zu übernehmen, sofern diese Aufgaben
von Gremien erstellt oder ausgewählt und beschlossen wurden, die
entsprechend § 11 zusammengesetzt sind.
§ 19
Ausschluss der Öffentlichkeit
Vierter Abschnitt
Durchführung der Fortbildungsprüfung
§ 16
Prüfungsgegenstand, Prüfungssprache
(1) Gegenstand der Fortbildungsprüfung ist der Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Erfahrungen, die durch die Aufstiegsfortbildung nach §§ 3, 4 zur Fachwirtin für ambulante medizinische
Versorgung erworben wurden.
(2) Die Prüfungssprache ist Deutsch.
§ 17
Gliederung der Abschlussprüfung, Prüfungsverfahren
(1) Die Abschlussprüfung besteht aus 8 schriftlichen Teilen und einem
praktisch-mündlichen Teil.
(2) Die schriftlichen Prüfungsteile erstrecken sich auf die in § 4 fest­
gelegten Prüfungsbereiche und werden in Teilprüfungen nach jedem
Modul gemäß § 4 Abs. 1 abgenommen. Die zuständige Bezirksärztekammer legt die Prüfungsaufgaben fest. Sie beruft dazu einen Ausschuss in
entsprechender Anwendung des § 40 Abs. 2 BBiG. Die Prüfungsdauer
beträgt 30 Minuten pro Prüfungsteil.
(3) Der praktisch-mündliche Teil der Prüfung besteht aus einer schriftlichen handlungsfeldübergreifenden Hausarbeit und einem die Haus­
arbeit berücksichtigenden Fachgespräch. Diese Teilleistungen sind einzeln mit Noten zu bewerten, aus denen gemäß § 27 Abs. 1 eine Gesamtnote zu bilden ist.
74
ÄBW 02 • 2010
Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreterinnen der obersten
­Landesbehörden, der Landesärztekammer sowie den Mitgliedern und
deren Stellvertretern des Berufsbildungsausschusses der Landes­
ärztekammer ist die Anwesenheit als Zuhörer gestattet. Der Prüfungsausschuss kann im Einvernehmen mit der zuständigen Bezirksärztekammer andere Personen als Gäste zulassen. An der Beratung über das
Prüfungsergebnis dürfen nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses
beteiligt sein.
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Bekanntmachungen
§ 20
Leitung, Aufsicht und Niederschrift
(1) Die Prüfung wird unter Leitung der vorsitzenden Person vom ge­
samten Prüfungsausschuss abgenommen.
(2) Die Kursleiterin regelt die Aufsichtsführung, die sicherstellen soll,
dass die Prüfungsleistungen selbständig und nur mit erlaubten Arbeitsund Hilfsmitteln durchgeführt werden.
(3) Störungen durch äußere Einflüsse müssen von der Prüfungsteilnehmerin ausdrücklich gegenüber der aufsichtsführenden Person gerügt
werden. Entstehen durch die Störungen erhebliche Beeinträchtigungen,
entscheidet die aufsichtsführende Person über Art und Umfang von
geeigneten Ausgleichsmaßnahmen.
(4) Über den Ablauf der Prüfungen ist jeweils eine Niederschrift zu
fertigen.
§ 21
Ausweispflicht und Belehrung
Die Prüfungsteilnehmerin hat sich auf Verlangen der vorsitzenden Person
oder der aufsichtsführenden Person über ihre Person auszuweisen. Sie
ist vor Beginn der Prüfung über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung
stehende Zeit, die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel, die Folgen von
Täuschungshandlungen, Ordnungsverstößen, Rücktritt und Nichtteilnahme zu belehren.
§ 22
Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
(1) Unternimmt es eine Prüfungsteilnehmerin, das Prüfungsergebnis
durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu
­beeinflussen oder leistet sie Beihilfe zu einer Täuschung oder einem
Täuschungsversuch, liegt eine Täuschungshandlung vor.
(2) Wird während der Prüfung festgestellt, dass eine Prüfungsteilnehmerin eine Täuschungshandlung begeht oder einen entsprechenden
Verdacht hervorruft, ist der Sachverhalt von der aufsichtsführenden
Person festzustellen und zu protokollieren. Die Prüfungsteilnehmerin
setzt die Prüfung vorbehaltlich der Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Täuschungshandlung fort.
(3) Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird der von der Täuschungshandlung betroffene Prüfungsteil mit „nicht bestanden“ bewertet. In
schweren Fällen, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen
kann der Prüfungsausschuss die Abschlussprüfung mit „nicht bestanden“
bewerten.
(4) Behindert eine Prüfungsteilnehmerin durch ihr Verhalten die Prüfung
so, dass die Prüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann,
kann die aufsichtsführende Person sie von der Teilnahme ausschließen.
Die endgültige Entscheidung über die Folgen für die Prüfungsteilnehmerin hat der Prüfungsausschuss zu treffen. Abs. 3 gilt entsprechend.
(5) Vor Entscheidungen des Prüfungsausschusses nach den Absätzen 3
und 4 ist die Prüfungsteilnehmerin zu hören.
§ 23
Rücktritt, Nichtteilnahme
(1) Die Prüfungsteilnehmerin kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung, bei den schriftlichen Teilprüfungen vor Bekanntgabe
der Prüfungsaufgaben, durch schriftliche Erklärung von der Prüfung
zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht begonnen.
(2) Versäumt die Prüfungsteilnehmerin einen Prüfungstermin, so können bereits erbrachte schriftliche Teilprüfungen auch über den Zeitraum
von 5 Jahren (vgl. § 3 Abs. 3) anerkannt werden, wenn ein wichtiger
Grund für die Nichtteilnahme vorliegt.
(3) Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt
die Prüfungsteilnehmerin an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein
wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit „nicht bestanden“
bewertet.
(4) Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen.
Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.
Die Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes trifft
der Prüfungsausschuss.
§ 24
Nachteilsausgleich für behinderte Menschen
Bei der Durchführung der Prüfung sind die besonderen Verhältnisse
behinderter Menschen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die
Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher für
hörbehinderte Menschen. Art und Grad der Behinderung ist mit dem
Antrag auf Zulassung zur Prüfung (§ 8 Abs. 1) nachzuweisen.
Fünfter Abschnitt
Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses
§ 25
Bewertungsschlüssel
Die Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten:
Eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung
Note 1 = sehr gut (1,0 – 1,4);
eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung
Note 2 = gut (1,5 – 2,4);
eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung
Note 3 = befriedigend (2,5 – 3,4);
eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht
Note 4 = ausreichend (3,5 – 4,4);
Nicht bestanden (4,5 – 6,0).
§ 26
Feststellung der Prüfungsergebnisse
(1) Der Prüfungsausschuss stellt die Ergebnisse der schriftlichen Teilprüfungen, der praktisch-mündlichen Prüfung sowie das Gesamtergebnis
der Prüfung fest.
(2) Bei der Feststellung von Prüfungsergebnissen bleiben Prüfungs­
leistungen, von denen befreit worden ist, außer Betracht.
(3) Der Prüfungsausschuss kann zur Bewertung einzelner Prüfungs­
leistungen Stellungnahmen Dritter einholen.
§ 27
Bewertung der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung
(1) Für die Ermittlung des Gesamtergebnisses der Prüfung sind die
8 schriftlichen Teilprüfungen mit dem 1,0-fachen, die Hausarbeit im
Rahmen der praktisch-mündlichen Prüfung mit dem 1,0-fachen und
das Fachgespräch im Rahmen der praktisch-mündlichen Prüfung mit
dem 2,0-fachen zu bewerten.
ÄBW 02 • 2010
75
Bekanntmachungen
(2) Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsteilen mindestens
ausreichende Leistungen erbracht wurden.
(4) Für die Durchführung der Prüfung sowie die Bewertung und Feststellung der Prüfungsergebnisse gelten die §§ 16 – 29 ent­sprechend.
§ 28
Ergebnisniederschrift,
Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen
Siebter Abschnitt
Schlussbestimmungen
(1) Über die Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine
Niederschrift zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.
(2) Der Prüfungsteilnehmerin soll unmittelbar nach Feststellung des
Gesamtergebnisses der Prüfung mitgeteilt werden, ob sie die Prüfung
„bestanden“ oder „nicht bestanden“ hat.
(3) Über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Prüfungsteils erteilt die
zuständige Bezirksärztekammer der Prüfungsteilnehmerin einen Bescheid mit Angabe des erzielten Prüfungsergebnisses. Bei Nichtbestehen
ist auf die besonderen Bedingungen der Wiederholungsprüfung gemäß
§ 30 hinzuweisen.
(4) Über das Bestehen der Abschlussprüfung erteilt die zuständige
Bezirksärztekammer ein Prüfungszeugnis.
§ 29
Prüfungszeugnis und Brief zur Fachwirtin
(1) Das Prüfungszeugnis enthält
– die Bezeichnung „Zeugnis“ und die Angabe der Fortbildungs­
regelung,
– die Personalien der Prüfungsteilnehmerin (Name, Vorname, Geburtsdatum),
– die Bezeichnung der Prüfungsordnung mit Datum und Fund­stelle,
– die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsteile und des praktischmündlichen Prüfungsteils sowie die Gesamtnote,
– das Datum des Bestehens der Prüfung,
– die Bezeichnung des/der absolvierten Wahlteils/e
– die Namenswiedergaben (Faksimile) oder Unterschriften der vorsitzenden Person des Prüfungsausschusses und der beauftragten Person
der zuständigen Bezirksärztekammer mit Siegel.
(2) Dem Zeugnis ist auf Antrag der Prüfungsteilnehmerin eine englischsprachige und/oder eine französischsprachige Übersetzung beizu­
fügen.
(3) Die Prüfungsteilnehmerin erhält nach erfolgreich abgelegter Prüfung
und Nachweis des Wahlteils den Brief „Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“.
Sechster Abschnitt
Wiederholungsprüfung
§ 30
Wiederholungsprüfung
(1) Jede schriftliche Teilprüfung sowie die Abschlussprüfung (praktischmündliche Prüfung), die nicht bestanden wurden, können zweimal
wiederholt werden.
(2) Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin (§ 6)
wiederholt werden.
(3) Für die Zulassung zur Wiederholungsprüfung gelten die §§ 5
und 8 entsprechend. Dem Antrag auf Wiederholungsprüfung
sind zudem Ort und Datum der vorausgegangenen Prüfung anzu­
geben.
76
ÄBW 02 • 2010
§ 31
Rechtsbehelfsbelehrung
Maßnahmen und Entscheidungen der Prüfungsausschüsse sowie der
zuständigen Bezirksärztekammer sind bei ihrer schriftlichen Bekannt­
gabe an die Prüfungsbewerberin bzw. die Prüfungsteilnehmerin mit
einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
§ 32
Einsicht und Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen
(1) Auf Antrag ist der Prüfungsteilnehmerin binnen der gesetzlich vorgegebenen Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs Einsicht in ihre Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind
ein Jahr, die Niederschriften 10 Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Zugang des Prüfungsbescheides. Der Ablauf
der vorgenannten Fristen wird durch das Einlegen eines Rechtsmittels
gehemmt.
(2) Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen. Landesrechtliche Vorschriften zur Archivierung bleiben unberührt.
§ 33
Übergangsbestimmung
Vor Inkrafttreten dieser Satzung fortgebildete Arztfachhelferinnen gelten
im Sinne dieser Fortbildungsprüfungsordnung als Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung.
§ 34
Inkrafttreten
Diese Prüfungsordnung tritt am ersten Tag des auf die Bekanntmachung
im Ärzteblatt Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft. Die bisherige Fortbildungsprüfungsordnung zur Arztfachhelferin vom 18. 07. 2001
tritt am 01. 07. 2014 außer Kraft.
Vorstehende Fortbildungsprüfungsordnung zur Fachwirtin für die ambulante medizinische Versorgung der Landesärztekammer BadenWürttemberg wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes
nach Genehmigung, mit Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 03. 12. 2009, Az: 55-5418-14.4 hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht.
Stuttgart, den 16. Dezember 2009
Dr. med. U. Wahl
Präsidentin Dr. med. Michael E. Deeg
Schriftführer
Bekanntmachungen
Kurs zur Aktualisierung
der Fachkunde im Strahlenschutz
gemäß § 18a Abs. 2 RöV
Zielgruppe:
Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte,
deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgenund anderen ionisierenden
Strahlen liegt.
Termine:
16. Februar 2010
20. April 2010
jeweils dienstags, 11.00 Uhr s.t.
bis ca 19.00 Uhr
Seminarziel:
Bescheinigung zum Erhalt
der Fachkunde (Kurs ist gemäß
§ 18 a Abs. 2 RöV und § 30
der StrlSchV).
Der Kurs ist von der Zentralen
Stelle für die Vollzugsunterstützung beim Gewerbeaufsichtsamt
Stuttgart als zuständiger Stelle
anerkannt.
Kursinhalte:
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Normen
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Anforderungen, Gonadenschutz, Einstelltechniken
– Konstanzprüfungen:
Filmverarbeitung, Prüfkörper,
Mammografie
– Anwendung ionisierender
Strahlung, Röntgenverordnung
Diagnostische Referenzwerte
– Physikalische Grundlagen
(Dosisbegriffe, Dosisgrenzwerte, Dosis-CT):
Äquivalentdosis, CTDI, DLP,
Rechtfertigung
– Leitlinien der Bundesärzte­
kammer: Film-Foliensysteme,
Einblendung, Bildqualität
– Was ist neu in der digitalen
Welt
– Aktuelle Rechtsvorschriften:
Die neue Röntgenverordnung
– Repetitorium
– Abschlusstestat für RöV
– Neues aus der StrlSchV
– Abschlusstestat für StrlSchV
Kursleitung:
PD Dr. Hans Hawighorst
Veranstaltungsort:
Landesärztekammer BadenWürttemberg, Jahnstraße 38a,
70597 Stuttgart-Degerloch,
großer Sitzungssaal
Teilnahmegebühr:
90,– Euro für den Einzelkurs bzw.
100,– Euro, Gebühreneinzug
erfolgt vor Ort in bar.
Kursrücktritt:
Bei einer Stornierung bis drei
Wochen vor Kursbeginn in
schriftlicher Form wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,– Euro
berechnet. Bei Abmeldungen
danach und bei Nichterscheinen
wird die volle Seminargebühr
erhoben. Der Veranstalter hat das
Recht, bei nicht ausreichender
Beteiligung die Veranstaltung
abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.
Anmeldung:
Eine schriftliche Anmeldung
unter Angabe von Name,
Adresse, Wohnort, Tel./Fax
oder E-Mail bei Frau Esposito,
Ärztliche Stelle,
Telefon (07 11) 7 69 89-68,
Fax (07 11) 7 69 89-75, E-Mail:
loredana.esposito@laek-bw.de
ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen
werden in der Reihenfolge
des Eingangs berücksichtigt.
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 5
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
Impfkurs für Ärzte/
Basisqualifikation
(entsprechend der Empfehlung
der Bundesärztekammer
zur Durchführung von Schutzimpfungen – als Grundlage
zur Erbringung und Abrechnung
von Impfleistungen –
auch fachübergreifend)
Termin:
Samstag, 20. März 2010
9.00–16.45 Uhr
Leitung und Moderation:
Dr. med. Dr. P. H./
Harvard Univ. G. Pfaff,
Regierungspräsidium Stuttgart –
Landesgesundheitsamt
Programm (Stand 15. 01. 2010)
9.00–9.05 Uhr
Begrüßung
Dr. med. U. Schuss, Stuttgart,
Vorstandsmitglied
der Bezirksärztekammer NW
9.05–9.20 Uhr
Geschichte des Impfwesens
Dr. med. U. Schuss, Stuttgart
9.20–9.45 Uhr
Begrüßung
Dr. med. Dr. P. H./
Harvard Univ. G. Pfaff
Stellenwert des Impfens
– Daten zu impfpräventablen
­Erkrankungen und Impfraten
in Baden-Württemberg
– Pandemie-Entwicklung
– Grundzüge des Infektionsschutzgesetzes
Dr. med. Dr. P. H./
Harvard Univ. G. Pfaff, Stuttgart
9.45–10.50 Uhr
Die aktuellen
STIKO-Empfehlungen
(einschl. Diskussion)
– Impfkalender für Säuglinge,
Kinder, Jugendliche und
Senioren
– Impfaufklärung,
Kontraindikationen
– Impfabstände/Impfreaktionen
– Dokumentation der Impfung
Dr. med. J. Leidel, Köln
10.50–11.10 Uhr Pause
11.10–11.50 Uhr
Herpes-Zoster-Impfung
Dr. med. Matthias Frank,
Karlsruhe
11.50–12.40 Uhr
Indikationsimpfungen
(einschl. Diskussion)
– Impfungen bei besonderer
beruflicher Exposition
– Impfungen
bei Grunderkrankungen
– Tollwutprophylaxe
Dr. med. E. Plassmann,
Mühldorf/Inn
12.40–13.15 Uhr Mittagspause
13.15–13.45 Uhr
Die Zecken
als Krankheitsüberträger
– Epidemiologie der Früh­
sommermeningoencephalitis
(FSME)
– Konsequenzen für
die Impfempfehlung
in Baden-Württemberg
Dr. R. Oehme, Stuttgart
13.45–14.15 Uhr
Differenzialdiagnostik
der FSME und Neuroborreliose
– Epidemiologie, Krankheitsbild
und Verbreitung der Borreliose
Prof. Dr. H.-W. Pfister, München
14.15–15.00 Uhr
Impfungen im internationalen
Reiseverkehr
– Individuelle Beratung
bei Reisen innerhalb Europas
und bei Fernreisen
– Tollwutempfehlungen/
Zoonosen
– Malariaprophylaxe
Dr. Dr. med. P. Döller, Tübingen
15.00–15.30 Uhr Pause
ÄBW 02 • 2010
77
Bekanntmachungen
15.30–16.00 Uhr
Humane Papilloma-VirenImpfung (HPV) –
Aktueller Stand
PD Dr. med. A. Clad, Freiburg
16.00–16.45 Uhr
Abrechnung
von Impfleistungen
– praktische Beispiele:
Meningokokken, Pertussis,
Grippe, Masern
– versäumte Impfungen
– Aktives Impfmanagement
– Recall – ein konsequentes
Erinnerungssystem
– IGeL: ein wichtiger Baustein
in der Prävention
– Rechtslage, Motivation,
Aufklärung
Dr. med. Vollmer, KVBW,
BD Reutlingen
Änderungen des Programms
bleiben vorbehalten.
Diese Veranstaltung wird freundlicherweise von den Firmen
Baxter Deutschland GmbH
und Sanofi Pasteur MSD GmbH
unterstützt.
Zertifizierte Fortbildung
Ort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg, Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart-Degerloch
Teilnahmegebühr:
82,00 Euro (inkl. Verpflegung),
51,00 Euro (inkl. Verpflegung)
für Arbeitslose/in Elternzeit
Ausgabe der Teilnahme­
bescheinigungen
Bitte abtrennen
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Kompetenz-Zentrum Fort- und Weiterbildung
Jahnstraße 5
70597 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 81-0/-5 70
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
E-Mail: muenst@baek-nw.de
Anmeldung zum Impfkurs – Basisqualifikation
bei der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, Stuttgart-Degerloch
Hiermit melde ich mich verbindlich zum Impfkurs für Ärzte
■ am Samstag, 20. März 2010, 9.00–16.45 Uhr an.
Name/Vorname/Titel
tätig als (Fachgebiet/Dienstbezeichnung)
■ angestellt ■ niedergelassen
Anschrift
Ort, Datum
Unterschrift, Stempel
Teilnehmergebühr:
82,00 Euro (inkl. Verpflegung). Teilnehmerzahl begrenzt.
Bei kurzfristigen Absagen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 20,00 Euro bzw. bei Nichterscheinen die volle Kursgebühr in
Rechnung gestellt.
78
ÄBW 02 • 2010
Fit für den Notfall
Fortbildungen für Notärzte
Notfälle, bei denen schnelles
Handeln gefragt ist, treten
­glücklicherweise nur selten auf.
Dennoch kann es Sie jederzeit
treffen: in der eigenen Praxis,
beim Hausbesuch, im Notfalldienst, in der Ambulanz, auf
der Station oder auch privat.
Der erstbehandelnde Arzt muss
in der Regel ohne die Ausstattung eines Notarztwagens auskommen. Stattdessen heißt es
mit einfachen Hilfsmitteln zu arbeiten, Kompromisse einzugehen
und zu improvisieren. Hierfür
möchten wir Sie fit machen.
Für die im Notarztdienst tätigen
Kolleginnen und Kollegen sind
Notfallsituationen Bestandteil der
täglichen Arbeit. An das Fortund Weiterbildungsprogramm
der „Notfallmedizin-Spezialisten“
müssen daher andere Anforderungen gestellt werden.
Im Rahmen von standardisierten
Kurssystemen besteht nicht nur
die Gelegenheit, ein international
anerkanntes Zertifikat zu erwerben, sondern auch ein leitliniengerechtes Vorgehen zu trainieren.
Termine und Themen:
Fr, 02. 07. 2010,
18.00–22.00 Uhr
So, 28. 11. 2010,
18.00–22.00 Uhr
„Der bewusstlose Patient“
Mi, 24. 02. 2010,
18.00–22.00 Uhr
Sa, 31. 07. 2010,
13.00–17.00 Uhr
Fr, 15. 10. 2010,
17.00–21.00 Uhr
„Herz-Lungen-Wiederbelebung
Teil 1“
Mi, 05. 05. 2010,
18.00–22.00 Uhr
Fr, 05. 11. 2010,
18.00–22.00 Uhr
„Herz-Lungen-Wiederbelebung
Teil 2“
Mi, 31. 03. 2010,
18.00–21.00 Uhr
Mi, 13. 10. 2010,
19.00–22.00 Uhr
„Der allergische Notfall“
Mi, 14. 04. 2010,
18.00–22.00 Uhr
Mi, 14. 04. 2010,
18.00–22.00 Uhr
„Der Kindernotfall“
Mi, 19. 05. 2010,
18.00–22.00 Uhr
So, 26. 09. 2010,
13.00–17.00 Uhr
„Praktisches Notfalltraining“
Mi, 15. 09. 2010,
18.00–22.00 Uhr
„Traumaversorgung
im Notfalldienst“
Termine und Themen:
Sa/So, 06./07. 03. 2010,
jeweils 9.00–17.00 Uhr
„Reanimation:
AHA ACLS-Provider-Kurs“
Mi/Do, 28./29. 04. 2010,
jeweils 9.00–17.00 Uhr
„Reanimation:
AHA ACLS-Provider-Kurs“
Sa/So, 18./19. 09. 2010,
jeweils 9.00–17.00 Uhr
„Reanimation:
AHA ACLS-Provider-Kurs“
Mo/Di, 09./10. 08. 2010,
jeweils 8.00–18.00 Uhr
„Traumamanagement:
ITLS Advanced-Provider-Kurs“
Sa/So, 15./16. 05. 2010,
jeweils 8.00–18.00 Uhr
„Kindernotfälle:
PEPP ALS-Provider-Kurs“
Seminare für das Praxispersonal
Notfallmedizin bedeutet auch
Teamarbeit. In Notfallsituationen
ist eine schnelle und sichere
Erstversorgung des Patienten
vom Praxispersonal zu erwarten.
Gemeinsam mit dem Arzt folgt
dann die weitere Versorgung.
Nur eine kontinuierliche Ausund Fortbildung sichert das
erwünschte Qualitätsniveau.
Ganz nebenbei erfüllen Sie
dabei noch so manche gesetzliche Vorgabe.
Bekanntmachungen
Termine und Themen:
Sa/So, 06./07. 03. 2010,
jeweils 10.00–18.00 Uhr
„Erste Hilfe Grundausbildung“
Mo/Dienstag, 02./03. 08. 2010,
jeweils 10.00–18.00 Uhr
„Erste Hilfe Grundausbildung“
Di/Do, 16./18. und
23./25. 11. 2010,
jeweils 18.00–22.00 Uhr
„Erste Hilfe Grundausbildung“
So, 18. 04. 2010,
10.00–19.00 Uhr
„Erste Hilfe Training
Reanimation“
Mi, 04. 08. 2010,
10.00–19.00 Uhr
„Erste Hilfe Training
Reanimation“
So, 18. 07. 2010,
10.00–19.00 Uhr
„Erste Hilfe Training
Praxisfälle“
Do, 05. 08. 2010,
10.00–18.00 Uhr
„Erste Hilfe Training
Praxisfälle“
Fr, 06. 08. 2010,
10.00–17.00 Uhr
„Notfallmanagement“
Sa, 25. 09. 2010,
10.00–17.00 Uhr
„Notfallmanagement“
So, 09. 05. 2010,
14.00–17.00 Uhr
„Brandschutz“
Do, 05. 08. 2010,
18.00–21.00 Uhr
„Brandschutz“
Alle Veranstaltungen finden
im Ärztehaus der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 StuttgartDegerloch, statt.
Weitere Informationen
sowie die Anmeldeformulare
finden Sie auch im Internet
zum Herunterladen unter:
www.baek-nw.de/notfall
oder fordern Sie Ihr
persönliches Exemplar an:
bojkovic@baek-nw.de oder
Telefon (07 11) 7 69 81-6 51.
Terminankündigung
Kurs für die Fachkunde
zum „Leitenden Notarzt“
Termin:
11.–15. Oktober 2010 (Mo–Fr)
41. KW (40 Std.)
Veranstaltungsort:
Landesfeuerwehrschule
Baden-Württemberg,
76646 Bruchsal
(gemäß Satzung der Landesärzte­
kammer Baden-Württemberg
über die Eignungs­
voraussetzungen für Leitende
Notärzte im Rettungsdienst
vom 15. Dezember 2004)
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. rer. nat. Dr. med. B. Dirks, Ulm
Prof. Dr. med. K. Ellinger,
Ravensburg
Dr. med. A. Henn-Beilharz,
Stuttgart
Teilnehmergebühr:
562,00 Euro zuzüglich Tages­
verpflegung und Übernachtung
in der Landesfeuerwehrschule
(Zimmer mit Etagendusche)
Teilnehmerzahl begrenzt
Auskunft/Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Kompetenz-Zentrum Fort- und
Weiterbildung
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 81-5 70
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
E-Mail: muenst@baek-nw.de
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Ludwigsburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-07020
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Main-Tauber-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2010
Chiffre: S-08020
Bezirksdirektion Stuttgart
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart ­(Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-0
Fax (07 11) 78 75-32 74
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
­werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß §
103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
Böblingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 07. 2010
Chiffre: S-01020
Hausärztliche Praxis
Göppingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 10. 2010
Chiffre: S-02020
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2010
Chiffre: S-03020
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2010
Chiffre: S-04020
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Hohenlohekreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 07. 2010
Chiffre: S-05020
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Hohenlohekreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-06020
Orthopädie
Stuttgart, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2010
Chiffre: S-09020
Psychologische
Psychotherapie
Ostalbkreis
Jobsharing-Berufsausübungs­
gemeinschaft
Zeitpunkt: 01. 10. 2010
Chiffre: S-10020
Psychologische
Psychotherapie
Kinder- und Jugendlichen­
psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Stuttgart, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2010
Chiffre: S-11020
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-11 97.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 03. 2010 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
ÄBW 02 • 2010
79
Bekanntmachungen
Fortbildung für Ärztinnen
des Ausschusses „Ärztinnen”
der Bezirksärztekammer Nordbaden
Bezirksärztekammer
Nordbaden
Kardiopulmonale Reanimation
Geschäftsstelle:
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40
Fortbildungsseminar
für Ärztinnen
(Theorie und praktische Übungen)
Abschlussprüfung
der Medizinischen Fachangestellten
Praktische Prüfungstermine
im Sommer 2010
für den Kammerbezirk Nordbaden
Karlsruhe:10. 07. 2010
14. 07. 2010
16. 07. 2010
17. 07. 2010
21. 07. 2010
Heidelberg:09. 07. 2010
10. 07. 2010
12. 07. 2010
13. 07. 2010
14. 07. 2010
15. 07. 2010
16. 07. 2010
17. 07. 2010
19. 07. 2010
Pforzheim: 14. 07. 2010
15. 07. 2010
16. 07. 2010
17. 07. 2010
19. 07. 2010
Mannheim:02. 07. 2010
05. 07. 2010
06. 07. 2010
08. 07. 2010
12. 07. 2010
13. 07. 2010
Mosbach:
1 5. 07. 2010
16. 07. 2010
Calw:14. 07. 2010
17. 07. 2010
Horb:02. 07. 2010
03. 07. 2010
Termin:
Samstag, 27. Februar 2010
Kurs 1: 8.30–12.30 Uhr
Kurs 2: 13.30–17.30 Uhr
Referenten: Dr. med. Christiane
Serf, Chefärztin der Abteilung für
Anästhesie und Intensivtherapie
am Krankenhaus Sinsheim,
in Zusammenarbeit mit dem
DRK-Kreisverband Rhein-Neckar/
Heidelberg e. V.
Ort: DRK–Rettungswache,
Dührener Str. 23 b,
74889 Sinsheim
Unkostenbeitrag: 60 Euro
Anmeldeschluss: 8. Februar 2010
(Teilnehmerzahl beschränkt)
Fortbildungspunkte:
Die Veranstaltung wird mit
6 Fortbildungspunkten von der
Landesärztekammer zertifiziert.
Wir bitten um schriftliche verbindliche Anmeldung (entweder
zu Kurs 1 oder zu Kurs 2) bei der
Bezirksärztekammer
Nordbaden, Frau Isolde Maisch,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe
und Überweisung der Teilnehmergebühr auf das Konto der
Bezirksärztekammer Nordbaden
Nr. 0001 299 573 bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank
eG, Zweigstelle Karlsruhe
(BLZ 660 906 21) mit dem Überweisungsvermerk „Reanimationstraining“.
Nach schriftlicher Anmeldung
und Überweisungseingang
erfolgt die Anmeldebestätigung.
Anmeldungen ohne Zahlungseingang können leider nicht
berücksichtigt werden.
Bei Stornierung der Anmeldung
nach dem Anmeldeschluss
8. Februar 2010 oder bei Nicht­
erscheinen ist die volle Teil­
nahmegebühr zu bezahlen.
Dr. Bärbel Kuhnert-Frey
Vorsitzende des Ausschusses
„Ärztinnen”der Bezirksärzte­
kammer Nordbaden
80
ÄBW 02 • 2010
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Karlsruhe
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0
Fax (07 21) 59 61-13 50
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Baden-Baden, Stadt/Rastatt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-01020
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Baden-Baden, Stadt/Rastatt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2010
Chiffre: K-02020
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2010
Chiffre: K-03020
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-04020
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2010
Chiffre: K-05020
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Karlsruhe, Land
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-06020
Augenheilkunde
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2010
Chiffre: K-07020
Chirurgie
Mannheim, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 07. 2010
Chiffre: K-08020
HNO-Heilkunde
Baden-Baden, Stadt/Rastatt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2010
Chiffre: K-09020
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Mannheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-10020
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Rhein-Neckar-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2010
Chiffre: K-11020
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Rhein-Neckar-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2010
Chiffre: K-12020
Radiologie
Mannheim, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2010
Chiffre: K-13020
Bekanntmachungen
Psychologische
Psychotherapie
Kinder- und Jugendlichen­
psychotherapie
Heidelberg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2010
Chiffre: K-14020
Psychologische
Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Mannheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-15020
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-12 30.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 03. 2010 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Freiburg
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 88 40
Fax (07 61) 8 84-41 45
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: sofort
Chiffre: F-01020
Hausärztliche Praxis
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2010
Chiffre: F-02020
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2010
Chiffre: F-03029
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-04020
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Rottweil
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2010
Chiffre: F-05020
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Waldshut
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 07. 2010
Chiffre: F-06020
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Hälftiger Versorgungsauftrag
Emmendingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 07. 2010
Chiffre: F-08020
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 09. 2010
Chiffre: F-09020
Psychiatrie und
Psychotherapie
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2010
Chiffre: F-18020
Radiologie
Ortenaukreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 07. 2010
Chiffre: F-19020
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2010
Chiffre: F-10020
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Ortenaukreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 10. 2010
Chiffre: F-11020
Innere Medizin
(fachärztlich)
Breisgau-Hochschwarzwald
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2010
Chiffre: F-12020
Neurologie und Psychiatrie
Lörrach
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2010
Chiffre: F-13020
Neurologie und Psychiatrie
Breisgau-Hochschwarzwald
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2010
Chiffre: F-14020
Neurologie und Psychiatrie
Psychotherapeutische
Medizin
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-15020
Orthopädie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Konstanz
Jobsharing-Berufsausübungs­
gemeinschaft
Zeitpunkt: 01. 04. 2010
Chiffre: F-16020
Orthopädie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-17020
Urologie
Breisgau-Hochschwarzwald
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2010
Chiffre: F-20020
Psychologische
Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Breisgau-Hochschwarzwald
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2010
Chiffre: F-21020
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-12 30.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 03. 2010 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
ÄBW 01 • 2010
81
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 9 17-24 00
Satzung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
zur Änderung der Notfalldienstordnung
Aufgrund von §§ 9, 30 und 31 des Heilberufe-Kammergesetzes in
der Fassung vom 16. 03. 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Art.
8 des Gesetzes vom 04. 05. 2009 (GBl. S. 195, 199) in Verbindung mit
§ 26 der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
vom 19. 09. 2007 (Beilage zum ÄBW 10/2007) hat die Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg am 14. 11. 2009 folgende
Satzung beschlossen:
§1
Die Notfalldienstordnung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
vom 25. 11. 2008 (ÄBW 2008, S. 560) wird wie folgt geändert:
1. § 4 wird wie folgt geändert:
In Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „und in Arztpraxen oder MVZ an­
gestellte Ärzte“ gestrichen.
2. § 5 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift erhält folgende Fassung:
„Übertragung von Diensten/Diensttausch/Vertretung“
b) Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Der zum Notfalldienst eingeteilte Arzt kann jederzeit Dienste, für die er
im Dienstplan eingeteilt ist, an andere Ärzte desselben Notfalldienstbereichs übertragen. Die Übertragung muss dem ärztlichen Notfalldienstbeauftragten und bei Leitstellenvermittlung dieser rechtzeitig mitgeteilt
werden. Mit der Übernahme eines Notfalldienstes gehen sämtliche
Rechte und Pflichten des Dienstes, für die der übertragende Arzt im
Dienstplan eingeteilt ist, auf den den Notfalldienst übernehmenden Arzt
über. Der Notfalldienst ist grundsätzlich vom Ort der Betriebsstätte
(Praxissitz) des den Notfalldienst übernehmenden Arztes auszuführen.
Der Arzt, dem der Dienst übertragen wurde, hat ihn persönlich durchzuführen.“
c) Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„Für den Diensttausch zwischen Ärzten, die in demselben Dienstplan
eingeteilt sind, gilt Abs. 1 entsprechend.“
d) Die bisherigen Abs. 1 bis 3 werden Abs. 3 bis 5.
e) Der neue Abs. 3 erhält nach Satz 1 die Fassung:
„Die Vertretung muss dem örtlichen Notfalldienstbeauftragten und bei
Leitstellenvermittlung dieser rechtzeitig mitgeteilt werden. Der vertretene Arzt bleibt dafür verantwortlich, dass sein Vertreter den Dienst
ordnungsgemäß versieht.“
f) Der bisherige Abs. 3 Satz 3 wird Satz 4.
g) Abs. 5 erhält folgende Fassung: „Dem Vertreter müssen vom Vertretenen Praxisräume zur Ausübung des Notfalldienstes zur Verfügung
gestellt werden.“
h) Der bisherige Abs. 4 wird gestrichen.
i) Der bisherige Abs. 5 wird Abs. 6.
3. § 6 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
a) Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Abgesehen von den Fällen des Abs. 2 können Ärztinnen und Ärzte von
der Teilnahme am Notfalldienst befreit werden, wenn
– sie aus gesundheitlichen Gründen, der Teilnahme an einem klinischen
Bereitschaftsdienst mit Notfallversorgung oder vergleichbar schwerwiegenden Gründen an der persönlichen Teilnahme am Notfalldienst
gehindert sind
und
– ihnen die Bestellung eines Vertreters aus wirtschaftlichen Gründen
nicht zugemutet werden kann.“
b) Satz 4 erhält folgende Fassung:
„Berufspolitische Tätigkeiten oder fehlende aktuelle Kenntnisse und
­Fähigkeiten für die Durchführung des Notfalldienstes sind keine schwerwiegenden Gründe im Sinne des Satzes 1.“
c) Nach Satz 4 wird folgender Satz 5 angefügt:
„Das Erreichen eines bestimmten Lebensalters und belegärztliche
­Tätigkeit sind in der Regel keine schwerwiegenden Gründe im Sinne
des Satzes 1.“
§ 2 Erlaubnis zur Neufassung
Der/Die Präsident/in kann den Wortlaut dieser Satzung in der im Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer Paragraphenfolge bekannt machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts beseitigen.
§ 3 Inkrafttreten
Anzeige
KORTE
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ÄBW 02 • 2010
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Die Satzung tritt am 1. Tag des auf die Bekanntmachung im Ärzteblatt
Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft.
Hiermit wird die Änderung der Notfalldienstordnung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammer­
gesetzes nach Genehmigung des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 13. 01. 2010, Az.: 55-5415.2-1.5.2, ausgefertigt und bekannt
gemacht.
Dr. med. Michael Datz
Präsident
Reutlingen, den 02. 02. 2010
Bekanntmachungen
Kurse der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“
nach der Weiterbildungsordnung
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
In der neuen Weiterbildungs­
ordnung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, die am
1. Mai 2006 in Kraft getreten ist,
wurde die Zusatzbezeichnung
„Palliativmedizin“ eingeführt.
Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist unter anderem die
Absolvierung eines 40-stündigen
Kurses erforderlich, den wir nach
dem Curriculum der Bundes­
ärztekammer durchführen.
Termine:
Freitag, 5. März 2010
14.00–17.30 Uhr
Samstag, 6. März 2010
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 7. März 2010
9.00–15.00 Uhr
Freitag, 19. März 2010
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 20. März 2010
9.00–17.00/18.00 Uhr
Sonntag, 21. März 2010
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 1/2010)
Leitung: Dr. med. Rolf Segiet,
Laupheim, Facharzt für Innere
Medizin, Zusatzbezeichnung
Palliativmedizin
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
35 Personen
Gebühr: 350,– Euro
Punkte: 40
Die Anmeldung wird 4 Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Ärztinnen und Ärzte dürfen
frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten.
Mithilfe der von der Bezirks­
ärztekammer Südwürttemberg
entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können
10 Fortbildungspunkte erworben
werden.
Der Preis pro CD-ROM beträgt
39,– Euro.
Sexualität im Alter –
Lust oder Frust?
Termin:
Mittwoch, 17. Februar 2010
19.30–22.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 15/2010)
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Hörsaal, Medizinische Klinik,
Am oberen Eselsberg,
Albert-Einstein-Allee 23,
89081 Ulm
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 3
Rhetorik und Präsentation
Termin:
Samstag, 27. Februar 2010
9.00–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 20/2010)
Leitung: Ursel Bachmann,
Managementtraining und
Coaching, Ulm
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 11
Die Anmeldung wird 5 Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis 3 Tage
vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent
erhoben. Bei späterer Absage
oder Nichterscheinen wird die
vollständige Gebühr erhoben.
Falls die Mindestteilnehmerzahl
5 Tage vorher nicht erreicht ist,
kann der Kurs abgesagt werden.
Grundlagen der Medizinischen
Begutachtung
Die Erstellung von medizinischen
Gutachten gehört zur ärztlichen
Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten und
gesetzlichen Versicherungsträgern
und von Gerichten beantragt.
Bereits im Rahmen ihrer Weiterbildung müssen Ärztinnen und
Ärzte Gutachten anfertigen. Die
hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings
weder in der Aus- noch in der
Weiterbildung vermittelt. Auch
im Rahmen der Fortbildung gibt
es nur vereinzelt und zum Teil
sehr verschiedene Angebote, die
sich dieses Themas annehmen.
Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges
Curriculum ausgearbeitet,
das die Bezirksärztekammer
Südwürttemberg überarbeitet
hat und mit 32 Stunden anbietet.
Termine:
Freitag, 12. März 2010
9.00–17.45 Uhr
Samstag, 13. März 2010
9.00–17.30 Uhr
Freitag, 26. März 2010
9.00–16.05 Uhr
Samstag, 27. März 2010
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 4/2010)
Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps,
Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
40 Personen
Gebühr: 325,– Euro (inkl. Kurs­
unterlagen und Verpflegung)
Punkte: 32
Die Anmeldung wird 4 Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Power Point-Seminar
Termin:
Samstag, 10. April 2010
9.00–12.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 16/2010)
Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med.
Manfred Eissler, Reutlingen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 50,– Euro
Punkte: 4
Falls die Mindestteilnehmerzahl
5 Tage vorher nicht erreicht ist,
kann der Kurs abgesagt werden.
Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich.
Bei Abmeldung nach diesem
Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Die Anmeldung wird 5 Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis 3 Tage
vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent
erhoben. Bei späterer Absage
oder Nichterscheinen wird die
vollständige Gebühr erhoben.
Falls die Mindestteilnehmerzahl
5 Tage vorher nicht erreicht ist,
kann der Kurs abgesagt werden.
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
als Blended-Learning-Maßnahme
Die Veranstaltung zur „Qualifika­
tion Tabakentwöhnung“ in der
neuen Lernform des „Blended
Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen Präsenzteil und vereint damit die
Vorteile beider Fortbildungs­
methoden. Das Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde von der Bundesärztekammer
eigens für diese Lernform ent­
wickelt. Es besteht aus 20 Unterrichtseinheiten. 4 Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung, ein 8-StundenBlock auf ein online gestütztes
Selbststudium in einem Zeitraum
von circa 6 Wochen und weitere
8 Stunden auf eine ganztägige abschließende Präsenzveranstaltung.
Die Präsenzteile werden
im Ärztehaus Reutlingen
durchgeführt.
Termine:
1. Veranstaltung
Mittwoch, 17. März 2010
14.00–17.30 Uhr
Einführung
Donnerstag, 6. Mai 2010
9.00–16.00 Uhr
Abschlussveranstaltung
(Anmeldungs-Nr. 9/2010)
ÄBW 02 • 2010
83
Bekanntmachungen
2. Veranstaltung
Mittwoch, 7. Juli 2010
14.00–17.30 Uhr
Einführung
Samstag, 11. September 2010
9.00–16.00 Uhr
Abschlussveranstaltung
(Anmeldungs-Nr. 10/2010)
3. Veranstaltung
Mittwoch, 13. Oktober 2010
14.00–17.30 Uhr
Einführung
Samstag, 27. November 2010
9.00–16.00 Uhr
Abschlussveranstaltung
(Anmeldungs-Nr. 11/2010)
Leitung: Prof. Dr. med. Batra, ltd.
Oberarzt in der Universitätsklinik
für Psychiatrie und Psycho­
therapie, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 25
Gebühr: jeweils 190,– Euro
(inkl. Verpflegung)
Punkte: jeweils 20
Die Anmeldung wird 2 Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird eine
Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Ab­
sage oder Nichterscheinen wird
die vollständige Gebühr erhoben.
Falls die Mindestteilnehmerzahl
5 Tage vorher nicht erreicht ist,
kann der Kurs abgesagt werden.
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 9 17-21 00
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Alb-Donau-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2010
Chiffre: R-01020
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Sigmaringen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2010
Chiffre: R-02020
Chirurgie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Alb-Donau-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-03020
Tabakentwöhnung –
13. Gesundheitsforum
Südwürttemberg 2010
„Medikamente – Schädlicher
Gebrauch und Abhängigkeit“
Termin:
Samstag, 24. April 2010
10.00–13.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 5/2010)
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 4
84
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Bodenseekreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-04020
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Sigmaringen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2010
Chiffre: R-05020
ÄBW 02 • 2010
Impressum
Innere Medizin
(fachärztlich)
Alb-Donau-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 07. 2010
Chiffre: R-06020
Kinder- und Jugendmedizin
Bodenseekreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2010
Chiffre: R-07020
Orthopädie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Ulm, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-08020
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-11 97.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 03. 2010 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
So erreichen Sie direkt
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97091 Würzburg
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Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer (Vorsitzender),
Dr. med. Ulrike Wahl (stellv. Vorsitzende), Dr. med. ­K laus Baier
(Rechnungsführer), PD Dr. med. Christian ­B enninger,
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Geldmacher, Dr. med. Wolfgang Herz, Dr. med. Gerhard Schade
Verantwortlicher Chefredakteur:
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Erscheinungsweise:
12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte
ISSN 0720-3489
Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse
für das ÄBW ist bitte ­a usschließlich an die zuständige
Bezirks­ä rztekammer zu melden.
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Tel. +49 (0) 83 66 2 07
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