Ärzteblatt Baden-Württemberg 02-2010
Transcription
Ärzteblatt Baden-Württemberg 02-2010
www.aerzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Foto: © Universitätsklinikum Heidelberg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 65. Jahrgang | Gentner Verlag 02 | 2010 Die ärztliche Stellenbörse für Baden-Württemberg print & online Mit einer Anzeige im ÄBW-Stellenmarkt kommunizieren Sie mit allen Ärzten in Baden-Württemberg. Darüber hinaus ist Ihre Anzeige – ohne Mehrkosten – weltweit über die Website des Ärzteblatts Baden-Württemberg unter www.aerzteblatt-bw.de präsent. Dies macht den ÄBW-Stellenmarkt für Sie kostengünstiger und effektiver als zum Beispiel Anzeigen in überregionalen Ärztezeitschriften oder Onlinebörsen. ÄBW-markt W-markt Anzeigenschluss: letzter Werktag des Vormonats! Noch einfacher: Online buchen unter www.aerzteblatt-bw.de Per Bestellschein, im hinteren Teil des Heftes an Fax 0711/63672-760 Telefonisch unter 0711/63672-849 od. -861 Der ÄBW-markt bietet Ihnen die Plattform für die Kommunikation mit allen Ärzten esgetgünstiger und effektiver als z. B. in überNGEBOTE 9 - Land STELLENA Abteilung ner ist in der umweltbezoge ab regionalen Ärztetiteln, oder Onlinebörsen. lle m Stuttgart edizin, Vollzeitste gspräsidiu 96 (Arbeitsm erun ratcrossmedial arzt-) eine einer/eines Der ÄBW-markt erscheint Beim Regiamt - bei Refe tlich er Gewerbe , die Stelle heits -Staa 14.12.2010 itsschutz in print und – sund ohne Mehrkosten stet–bis Gesundhe, zunächst befri einer rztes 15.12.2007 Ärztin /Awährend der Altersteilzeit online unter www.aerzteblatt-bw.de ein Kran sern, ist rvier Häu es Leh seinen demisch 50 tgart, mit und Aka 0 Betten, ikum Stut sorgung mit 250 Das Klin imalver igten. ingen s der Max Beschäft ität Tüb kenhau ie 6000 Univers en sow haus der Institut kranken und ilungen Fachabte zarzt (m/ w) Assisten chiVisceral in- und stenten, Allgeme an Assi 7 für die tet sich er 200 ng rich urgie (alte Dezemb ng Chir schreibu zum 1. hase he Die Aus erpunkt ausbildu tellungsp rbeärztlic e gesucht. im Schw Facharzt ren gewe edizinisch r der Freis besetzen. und rurgie ss der www.aerzteblatt-bw.de ildung itsm zu emeinArztes gehö für die Daue h Abschlu g) die Weiterb nkcht, arbe in / des für Allg en Ärztin Name/Vorname mte die nac Berufskra g nun Klinik angestellt aben der Ärzt der Gewerbeaufsi t die gesa n. Die ungsord irkung amist die Mitwirkun Aufg führ tung bild rebe Mitw den er Sie haben 18 Rubriken zur Auswahl: Aus Zu ospitals ie anst litätsn, wie Bera itsplätzen und itsschwerpunkt ologisch Straße/Hausnr. chirurg arinenh er, onk Tätigkeiteng4,20 nische Qua Arbe von€ Arbe ❏ Stellenangebote pro mm Höhe Visceral erer(1-spaltig) testinal itsmedizi e des Kath er durch. Ein weit Beurteilu rfahr tes Arbe chirurgi e gastroin senenalt gebie ❏ Stellengesuche 2,45en. € pro mm Höhe (1-spaltig) litätsVisceral ie ein PLZ/Ort Therapi Erwach zur Qua und heiten-Ve aben des Sach en im tik und 4,20 € pro mm Höhe (1-spaltig)Maßnahmen ❏ Dienstleistungen ieten sow Aufg n ung nos ere geb den edizi ank an sond Diag Fach iebsm Erkr ng von s thera, insbe etzu(1-spaltig) ❏ Seminare € pro mm Höhe und Betr anderen okriner Telefon/Telefax sicherung4,20ng timodale und Ums Arbeits- instrumentarien, tion mit und end andenen der(1-spaltig) ❏ Gewerbl. Gelegenheitsanzeigen • Entwicklu 4,20 € pro mmich Höhe und mul pera vorh es its litäts Koo Bere e bere im Qua nostisch ndlich. Eine eng sicherung ng vorhandener der Pflege von es diag E-Mail nistverstä 3,45 € pro mm Höhe (1-spaltig): ildungs ziplinär itsmedizi Anwendu ng von neuen und sind selb Weiterb interdis von arbe ❏ Praxissuche ❏ Verkäufe gehen isches Fort- und nisation es Vor • Einrichtu harmon cherte zirkeln rung und Orga ❏ Praxisabgabe ❏ Kaufgesuch peutisch in ein t gefä Qualitäts h dem Durchfüh anstaltungen. en: Brei die Integration ❏ Gemeinschaftspraxis ❏ Immobilien-Vermietung/ lgen nac n erfo • Planung, ildungsver Wir biet achten und Datum rechtsverbindliche Unterschrift istunge ❏ Praxisgemeinschaft Verpachtung/Verkauf ent von Gut keiten schen Fortb Sozialle managem : möglich inkünfte nung ❏ Belegbetten ❏ Reisen ng und eil wäre Bereich Qualitäts Tätigkeit dungsord h Nebene Bezahlu Von Vort en im ❏ Niederlassungsangebote ❏ rung Heiraten/Bekanntschaften nzt durc rztlicher end der Weiterbil Team. gt. ebsä ergä , orzu Erfah rech in betri /VKA Vertretung Körperschaften• | ISSN ❏ Sonstiges ung bev und rungen erbildung TV-Ärzte Amtsund Mitteilungsblatt der ❏ärztlichen | E entsp 1041 | 64. Jahrgang |ien Gentner Verlag men. Den Rechnungsbetrag buchen Sie bitte ab von: • Erfah 0720-3489 cher Eign ncen. n neuer Med leinnah edizi sche Weit wirditsm bei glei Textumfang chen Cha • kliniAnzeigengröße im Einsatz Arbe gemäß und Poo ❏ in 1-spaltiger Ausführung (45 mm breit) werden rdie glei festgelegt. Sie rung eine en spezielle Präsentationen das FachWünschen Erfah für Größe, hinderte bei uns von bitte inne Konto beraten Sie gerne se undwir ❏ in 2-spaltiger Ausführung (90 mm breit) altungunter ntnis erbung Schwerbe Männer haben Tel.: 07 11/6 36 72-8 und -8 61. der49Gest • Ken 1-07-29 Ihre Bew tierten wir: und rung bei en Sie nzahl KH teamorien Frauen r erwarten ❏ mit Telefonnummer Veröffentlichen Sie meine Anzeige Erfah Bankleitzahl der Ken in- und Dann send Bewerbe disziplinären und abe eme em iert? der/d ❏ mit kompletter Anschrift ❏ mit Faxnummer für Allg Von unter Ang Interess 26 44, aft zur inter Klinik 2 Wochen fach 10 ❏ unter Chiffre (Gebühr: 9,20 €) mititsch E-Mailise Bank • ❏Bere ktor der ft Office) in/ kle, Post halb von en Dire Arbeitswentnisse (Microso) um Ärzt . Dr. Mer Ärztlich dung zur/z -Ken er rn Prof B (PkW an den Folgender Text soll ____mal unter oben angekreuzter Rubrik erscheinen (bitte deutlich in Blockschrift/Schreibmaschine • EDVausfüllen): Weiterbil itsmedizinisch ie, Her ein Kl. die urg ersch für und chir ist , arbe en • Führ Visceral heitsamt chtigt (2 Jahre aller persönlich . t. esgesund Stuttgar 15 TV-L edizin ermä- bei Vorliegen t.de Das Land 70022 eltgruppe gt Arbeitsm stuttgar Arzt für Vergütung erfol gen - bis Entg linikumtzun bevorzugt www.k Teil). Dielichen Vorausse r Eignung rechende tarifrecht bei entsp stens werden bis späte hinderte rlagen sind 021 an das Schwerbe htigt. 1-9/0 en Unte z. Hd. von berücksic gekräftig ziffer 12-0305.33, t aussa inerin en. Sachgebie ngen mit der Kenn inmediz GP in Bewerbu unter Angabe gart, Referat 12,5 Stuttgart zu send AllgemeTZ – für nette ucht. 15.11.2007gspräsidium Stutt nnstr. 21, 7056 n Herr Dr., – auch dt ab 4/08 ges meh erteilt Ihne Teams Regierun sigacker, Ruppma unseres MA-Sta 21) 81 68 88 Auskünfte Müller-Barthel ärkung Stuttgart, Frau Drei n? Weitere oder Frau Dr. Zur Verst im Großraum Tel.: (06 medizin noch Frage 9600 wir auch lingen, Allgemeingesucht. suchen Haben Sie Tel.: 0711/904-3 finden Sie.rp.badentent/-in 08 heim, ReutKarlsruhe amt Pforz Assis er, heits 15.01.20 anden. WBund www sund Bittighof 04-39610. tgart ab Göppingen Landesge itsamt-bw.de oder in Stut Mon. WBE vorh 10 Tel.:0711/9onen über das 18 ndhe – 42 10 e mit te .gesu 0711 mati Ärz Tel: r www Infor on -engels.d net unte info@frank im Inter berg.de qualifikati zin Notarzt meinmedi Kontakt: Telefon (07 11) 6 36 72-8 49 und -8 - 61 · Telefax (07 11) 6 36 72-7 60 · E-Mail beck@gentner.de wuerttem für Allge ediziner zin Auftraggeber: (bitte vollständig ausfüllen) Ä rzteblatt Baden-Württemberg Schnell per Fax (07 11) 6 36 72-7 60 Einfach online unter www.aerzteblatt-bw.de ÄBW-markt Sie haben viel zu tun, daher bietet Ihnen der Anzeigenservice drei Möglichkeiten, Ihre Anzeige zu disponieren: ÄBW-markt Gentner Verlag Postfach 10 17 42 70015 Stuttgart 01 | 2009 einm Allgem äden Orthop r Masseu herapie, Ärzte als en biet e, Physiotinnen und Fachge Ärzt otherapi ung (Erg r) suchen wir medizinischen Ausbild iste den Für die iz. Bademe basis in .) he und medfte auf Honorar den pro Woc e (45 Min ächer) Stun htsstund Lehrkrä errichtsf oder 8 pro Unterric 4 Unt : lichen • Umfang : 26,– EUR der mög Stuttgart, • Honorar n (mit Angabefür Bildung m nge t eine tgart Bewerbu riftlich an: Foru möglichs 69 Stut sucht bald bitte schStraße 22, 704 nseeraum is Bode Grazer opädie he Prax kaulitzki © www.fotolia.de Anzeigenschluss ist immer der letzte Werktag des Vormonats. rgisc izin. für Orth sch-chiru e Med rung in der FÄ/FA oder ag abilitativ orthopädi Erfah Große und Reh plom) und g ist der Eintr sich ikalische indest A-Di ussetzun (zum für Phys Wenn Sie gte Vora FÄ/FA Akupunktur ng. ztsitzes. Unbedin Stuttgart. erapie. eines Kassenar Ihre Bewerbu t ist die 70015 e über 10 17 42, Schmerzth Erwünsch wir uns art, Postfach schen zur Übernahm Stuttg freuen er orthopädi regis egistter fühlen Gentner Verlag im Arztr sprochen an den 7755 ange ÄBW Zuschriften erbeten unter 540 ÄBW 10 • 2007 ärzte tige Fach sowie sons r: onen unte Informati 2 98 61- 68 oder 0 89/6 d.de Telefon: w.aprime http://ww fti FÄ/FA Innere Medi für zukün od. öglichst raxis gesuc aftsp ollzeit baldm in Teil-/V e Gemeinschvon Stuttgart. Ge h hausärztlich km südlicÄBW 7745 an denStut ca. 15 n unter 42, 70015 erbete ch 10 17 Zuschriften art, Postfa Stuttg Verlag RII ed RIm PR aP Zytologie en ogie – letzt Gynäkol ge/in im zytolog. od. Kolle mit FA/FÄ log. Praxis f. gyn. cht. Zyto ig WB-jahr TZ gesu lfrist labor in t, mitte Einsende e erwünsch S / UL Kenntniss n mögl., Raum Gentner an den Stuttgart. Assoziatio ÄBW 7724 unter 42, 70015 erbeten ch 10 17 Zuschriften art, Postfa Stuttg Verlag f atologie n für Derm Privat Fachärzti Chirurgische sofort h ab Ästhetisc St igsburg in Ludw basis, 20 – 30 orar an de auf Hon ÄBW 7729 unter 42, 70015 erbeten ch 10 17 Zuschriften art, Postfa Stuttg Verlag Praxi stische FÄ ch-interni rg sucht Hausärztli Ludwigsbu e zur TZ Landkreis medizin / Inner 7741 an ÄBW 700 Allgemein n unter 17 42, erbete ch 10 Zuschriften art, Postfa Stuttg Verlag www.aerzteblatt-bw.de Anzeige Ä r zteblatt Baden-Württemberg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften Editorial Die BW-Bank präsentiert auf der Titelseite neueste Bilder aus dem Mikrokosmos der Parasitologie: Toxoplasma gondii Einer der „erfolgreichsten“ Parasiten ist der Erreger der Toxoplasmose, Toxoplasma gondii. Er schafft es, alle warmblütigen Tiere zu befallen. Nachdem der Parasit in eine Zelle eingedrungen ist und sich in einer Vakuole im Zellplasma eingenistet hat, teilt er sich mehrfach in je zwei Tochterzellen. Auf der Titelseite erkennt man den Umriss (grün) von insgesamt acht Tochter zellen, der Parasit hat sich also dreimal geteilt. Die rote Färbung entspricht parasitären Proteinen welche die Tochterparasiten ausgeschüttet haben. Die Sekretion von Pro teinen spielt bei der Invasion von Zellen, der Vermehrung innerhalb der Wirtszelle und dem Austritt des Parasiten aus der Zelle, eine wichtige Rolle. Die Bilder stammen aus Breinich et al., Current Biology, 19, 277–286, 2009. Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite des Ärzteblattes eine neue Sichtweise auf den menschlichen Körper. Alle Bilder entstammen dem beruflichen Umfeld von Ärztinnen und Ärzten. Die BW-Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirt schaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit über 200 Filialen in allen Landesteilen vor Ort. Beispielsweise ist in Reutlingen Vermögensmanager Thomas Beck (Telefon: 07121/3195-56, Fax: 07121/3195-88) Ihr kompetenter Ansprechpartner. Mehr Informationen zum Angebot für Heilberufler oder zu Beratungsspezialisten in Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter www.bw-bank.de/heilberufe oder telefonisch unter 0711/124-49095. 47Fachwirtin für die ambulante medizinische Versorgung 02 | 2010 Vermischtes 58Tübingen als Schrittmacher 58Sportweltspiele der Medizin Kammern und KV 49Mobilfunk und Gesundheit 58Frauen in der Medizin 59Die Knochen-Docs 59Fachtagung Selbsthilfe 59Neue Meldepflicht 49Praxis-Panel 60Neue Bücher Aus Fehlern lernen 50Schwangerschaftsabbruch 61Hyponatriämie mit tödlichem Ausgang Termine 62 50Neuer Arztausweis 50Klimaschutz und Einsparungen Bekanntmachungen 65 Impressum 84 Satz des Jahres von Ulla Schmidt „Das steht mir zu“ N Ethik 51Das Ethikkomitee der SLK-Kliniken Heilbronn Wirtschaft 56Gesundheits-Check für die Arztpraxis achträgliche Auszeichnung für die frühere Gesundheitsministerin: Ulla Schmidts „Das steht mir zu“ ist der deutsche Satz des Jahres. Sie antwortete damit 2009 in Alicante auf Fragen von Journalisten zur Dienstwagenaffäre. Der Satz bringt nach Ansicht der Jury einen gesellschaftlichen Trend auf den Punkt. Er drücke das unverminderte Anspruchsdenken von Teilen der politischen und wirtschaftlichen Elite in Deutschland aus. Die Juroren wählten den Satz unter mehr als 60 einge reichten Vorschlägen. ÄBW 02 • 2010 47 Editorial Berufliche Fort- und Weiterbildung von nichtärztlichen Mitarbeiterinnen Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung S Dr. med. Michael Datz 48 eit nunmehr drei Jahren gehört die Ausbildung zur Arzthelferin der Vergangenheit an. Inzwi schen werden junge Frauen und Männer nach der neuen Ausbildungs ordnung zur Medizinischen Fach angestellten ausgebildet. Die über wiegende Mehrzahl der Auszubilden den sind nach wie vor Frauen, wes halb ich in der Folge zur besseren Lesbarkeit die weibliche Form für beide Geschlechter verwende. Auch die Möglichkeiten zur beruf lichen Fort- und Weiterbildung der nichtärztlichen Mitarbeiterinnen wur den nunmehr aktualisiert: Die Fort bildung zur Arztfachhelferin wurde abgelöst durch eine modular struktu rierte Aufstiegsfortbildung, deren Absolventinnen künftig berechtigt sind, die Bezeichnung „Fachwirtin für am bulante medizinische Versorgung“ zu führen. Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer hat am 21. No vember 2009 für diese neue Aufbau fortbildung eine Prüfungsordnung beschlossen, die in dieser Ausgabe ab Seite 71 veröffentlicht ist. Mit der neuen Bezeichnung Fach wirtin wird die heute übliche Begriff lichkeit im Berufsbildungsbereich übernommen. Mit der Qualifizierung zur Fachwirtin wird Zeugnis über eine abgeschlossene Fort- oder Weiter bildung in einem Ausbildungsberuf abgelegt. Damit wird eine ange messene Einordnung in einen natio nalen Qualifikationsrahmen ermög licht. Darüber hinaus unterstreicht unsere neue Fortbildung zur Fachwir tin für ambulante medizinische Ver sorgung die Zuständigkeit der Ärzte kammern für eine anspruchsvolle Fortbildung unserer Mitarbeiterinnen. Die Grundkonzeption der alten Prü fungsordnung wurde beibehalten, da sie sich sehr bewährt hatte. Nach wie vor wird ein Pflichtteil durch ei nen Wahlteil ergänzt. Neu sind ein modularer Aufbau und eine flexible Konzeption der Kurse mit einem Umfang von insgesamt 420 Stunden. Der Pflichtteil wurde gering auf 300 Stunden erhöht, der Wahlteil umfasst – wie bisher – 120 Stunden. Folgende acht Module müssen ab solviert werden: ÄBW 02 • 2010 • Lern - und Arbeitsmethodik • Patientenbetreuung und Teamführung • Qualitätsmanagement • Durchführung der Ausbildung • Betriebswirtschaftliche Praxisführung • Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz • Betreuung von Risikopatienten und Notfallmanagement. Je nach angestrebtem Fortbil dungsschwerpunkt können Qualifika tionen für die verschiedenen Bereiche erworben werden. Der besondere An reiz dieser Neustrukturierung besteht darin, dass auch einzelne Module, die mindestens vierzig Stunden umfassen müssen, erworben werden und so se lektiv ganz bestimmte Anforderungen an die Praxis erfüllt werden können. Als Beispiel seien die Module Ernährungs beratung oder das Wahlfach „Hausärzt liche Betreuung“ genannt, die derzeit von der Bezirksärztekammer Nord württemberg angeboten werden. Die Bundesärztekammer hat Cur ricula für die Wahlteile Ambulantes Operieren, Dialyse, Ambulante Versor gung älterer Menschen, Gastroentero logie, Pneumologie und Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen entwickelt. Die Aufstiegsfortbildung für unsere qualifizierten Mitarbeite rinnen ist also mehr als bisher an den Bedürfnissen der Praxis ausgerichtet und zielt auf den veränderten Versor gungsbedarf ab. Hochbetagte, chro nisch Kranke und pflegebedürftige Patienten werden zahlenmäßig zu nehmen. Beratungen zur Prävention und zu ernährungsbedingten Erkran kungen werden einen breiteren Raum einnehmen. Neue Versorgungsformen und die strukturierte Versorgung von Langzeitpatienten werden an Bedeu tung gewinnen. Diese neuen Themen bereiche sind jederzeit um weitere Aufgabengebiete erweiterbar. Schon lange haben die Ärztekam mern nicht mehr das Monopol für die Fortbildung der Angehörigen von medizinischen Assistenzberufen. Be rufsverbände, Kassenärztliche Ver einigungen und Krankenkassen ha ben die Wertigkeit von Medizinischen Fachangestellten erkannt. Auch sie bilden sie daher fort und setzen sich für deren Qualifizierung ein. Die zu ständige Stelle für die Aus- und Fort bildung unseres Assistenzpersonals in den Praxen ist aber nach wie vor die Ärztekammer. Wir sollten daher unse re Zuständigkeit in der Selbstverwal tung für die Fortbildung zur Fachwir tin für ambulante medizinische Ver sorgung mehr denn je dadurch stär ken, dass wir unsere Mitarbeiterinnen zu einer ständigen Weiterqualifikati on ermutigen. Auf unserer Homepage und unter der neuen Internetadresse www.fachwirtin-bw.de informieren wir Interessentinnen ausführlich über die Inhalte der neuen Aufstiegsfort bildung. Wir haben die Aufbaufortbildung für unsere Fachwirtinnen in diesem Schuljahr an drei Standorten, nämlich in Achern, Heilbronn und Tübingen begonnen. Sollten ihre Mitarbeite rinnen schon die Qualifikation zur Arztfachhelferin erworben haben, dürfen sie sich ebenfalls Fachwir tinnen für ambulante medizinische Versorgung nennen. Eine Umschrei bung der bisherigen Urkunden er folgt nicht. Dr. med. Michael Datz Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Vorsitzender des Ausschusses „Nichtärztliche Medizinische Fachberufe“ und des Berufsbildungsausschusses der Landesärztekammer Baden-Württemberg Kammern und KV Stellungnahme der Landesärztekammer Baden-Württemberg Mobilfunk und Gesundheit D ie Landesärztekammer BadenWürttemberg (LÄK) hat ihre Stellungnahme zum Thema „Mobilfunk und Gesundheit“ überarbeitet und aktualisiert. Kernaussage ist weiterhin, dass trotz eingehender nationaler und internationaler Forschung bisher kein wissenschaftlicher Nachweis für die direkt krankheits erzeugenden Wirkungen von mobilfunkverursachten elektromagneti schen Feldern auf den Menschen festgestellt werden konnte, weder durch Mobiltelefone noch durch Sendemasten. Langzeiteffekte, die unter Umständen erst nach mehr als zwanzig Jahren offensichtlich werden, können derzeit jedoch immer noch nicht sicher ausgeschlossen werden, so das Papier. Neu in die Stellungnahme auf genommen wurde der Hinweis, dass für elektronische Bauteile moderner Mobilfunktelefone das Metall Tantal benötigt wird. Dieses wird aus dem seltenen Mineral Coltan gewonnen, welches vor allem im Kongo-Becken abgebaut wird. Konkurrierende Regierungs- und Rebellengruppen sind dort in den Abbau und Handel in volviert. Die Re-Investition der Gelder fließt in den Waffenhandel, welcher den Kongo-Krieg und die Kriege in den Nachbarländern unterhält. Kämpfe um die Abbaugebiete und „dunkle“ Handelswege führen nach Angaben der UNO zu einer Vielzahl von Toten und Verletzten. Die LÄK fordert daher eine öffentliche Diskussion der Rolle des Coltan-Handels und dessen Geldflüsse. Ferner soll eine bessere Koordi nation der weiterhin notwendigen Studien und die Anwendung einheitlicher Studienstandards erfolgen sowie die Benennung einer Koordinationsstelle, bei der auch Meldungen über „Mobilfunknebenwirkungen“ insbesondere von Ärzten gesammelt werden. Zu weiteren Forderungen zählen unter anderem die vermehrte Untersuchung der psycho sozialen Folgen der Mobilfunktechnologie und – neu aufgenommen – die Einführung von Mobilfunktelefonfreien Zonen in öffentlichen Verkehrsmitteln. Download der Stellungnahme unter www.aerztekammer-bw.de C Anzeige KVBW unterstützt groß angelegte Befragung des Zentralinstituts Praxis-Panel Z ur Analyse der Kosten- und Leistungsstruktur von Arztpraxen startet das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) jetzt eine groß angelegte Befragung. Mehrere tausend Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten im ganzen Bundesgebiet erhalten dann Post vom ZI mit der Bitte, schriftlich Angaben zu ihren Investitions- und Betriebskosten der Jahre 2006, 2007 und 2008 zu machen. Auch wenn Zeit im Praxis alltag ein rares Gut ist, bittet die Kassenärztliche Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW) die per Zufallsstichprobe ausgewählten Mitglieder darum, sich Zeit für die Erhebung zu nehmen. Der Erhebungsbogen enthält unter anderem Fragen zur Personal- ausstattung, zu den in der Praxis vorhandenen medizinisch-technischen Geräten und zur Arbeitszeit der Praxisinhaber und der Praxismitarbeiter. Ferner werden Angaben zu den Einnahmen und den Ausgaben der Praxis erbeten. Die Teilnehmer erhalten für das vollständige Ausfüllen des Bogens eine Aufwandsentschädigung. Die Auswertung der Daten erfolgt anonym. Die Ergebnisse der Befragung werden in die Honorarverhandlungen für 2011 einfließen. Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet in Heilbronn ein Seminar für niederlassungswillige Ärzte: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Termin: Mittwoch, 24. Februar 2010 (19.00 Uhr) Veranstaltungsort: BW-Bank Heilbronn, Allee 11, 74072 Heilbronn Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitions- und Kostenplanung • Finanzierungsmöglichkeiten • Öffentliche Fördermittel • Absicherung der Existenz Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: BW-Bank Heilbronn, Heidi Strößler, Telefon (0 71 31) 8 84 4 05, heidi.stroessler@bw-bank.de ÄBW 02 • 2010 49 Kammern und KV Neue gesetzliche Regelungen Schwangerschaftsabbruch S eit dem 1. Januar 2010 ist das novellierte Schwangerschaftskonfliktgesetz in Kraft, das den Beratungsbedürfnissen von Frauen im Schwangerschaftskonflikt bei fetalem pathologischem Befund und/oder medizinisch indizierter Abruptio Rechnung tragen soll. Unter der Überschrift „Schwangerschaftsabbrüche, insbesondere sogenannte Spätabbrüche, aus rechtlicher Sicht“ erläutert Dr. iur. Marlis Hübner von der Bundesärztekammer, welche gesetzlichen Regelungen beachtet werden müssen, welche neuen Pflichten auf den behandelnden Arzt zukommen und welche Auswirkungen das Gesetz für die Betreuung von Schwangeren und ihren Partnern hat. Mit der Teilnahme am Vortrag werden drei CME-Zertifizierungspunkte erworben. Die Veran- Pilotprojekt in Nordwürttemberg abgeschlossen Neuer Arztausweis S chon Anfang 2008 wurde im Rahmen eines Pilotprojektes der Arztausweis im neuen Scheckkartenformat an die Mitglieder der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg ausgegeben. Die Erprobung konnte zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen werden. Seither ist die neue Form des Arztausweises im Scheckkartenformat in Nordwürttemberg Standard. Das ursprüngliche Format, (auch „Lappen“ oder „Schülerausweis“ genannt) entsprach nicht mehr den ak- staltung findet statt am 1. März 2010 um 19.00 Uhr in der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, Stuttgart-Degerloch. Um rechtzeitige Anmeldung wird gebeten. Weitere Infos unter www.baek-nw.de C tuellen Bedürfnissen und war auch leichter zu fälschen. Beim neuen Arztausweis wird eine fälschungssichere Karte mit einem speziellen Logo angefertigt. Nur die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg kann dann ein Wasserzeichen in das Overlay (letzte beim Druck erzeugte transparente Schicht) der Ausweisrohlinge eindrucken und somit einen fälschungs sicheren Ausweis herstellen. Nicht zu verwechseln ist der neue Arztausweis mit dem Heilberufsausweis, der auch elektronischer Arztausweis genannt wird. Der Arztausweis dient, auch in der neuen Form, lediglich dem Nachweis der ärztlichen Tätigkeit und ist ohne jegliche elektronische Funktion. Energiekonzept in Nordwürttemberg erfolgreich Klimaschutz und Einsparungen I m Herbst 2004 wurde das Verwaltungsgebäude der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg (BÄK NW) in Stuttgart neu bezogen. Bereits bei der Planung wurden die Kriterien der ökologisch optimierten Bauweise berücksichtigt. Nachdem sich die Gebäudetechnik zwischenzeitlich eingefahren hat, hat im Herbst 2008 der Vorstand zudem eine Arbeitsgruppe „Energiekonzept“ eingesetzt, um künftig auch einen verantwortungsvollen und umweltschonenden Ressourcenverbrauch sicherzustellen. Daraufhin haben Optimierungen in der Mess- und Regeltechnik bereits zu geplanten Einsparungen bei den En- 50 ÄBW 02 • 2010 ergiekosten von jährlich rund 12 000 Euro geführt, zudem stößt das Verwaltungsgebäude jetzt jährlich circa 35 Tonnen weniger CO2-Emissionen aus. Alleine im vierten Quartal 2009 konnten durch Erstmaßnahmen Einsparungen von Energiekosten in Höhe von rund 5000 Euro realisiert werden. Durch Verbesserungen der Gebäudeleittechnik, welche im Laufe des Jahres realisiert werden sollen, ergeben sich weitere Einsparungen von beinahe 6000 Euro pro Jahr. Nach Umsetzung des neuen Energie-Gesamtkonzepts mit Installation einer Photovoltaik-Anlage und eines Blockheizkraftwerks lässt sich künftig zu- sammen mit den bereits realisierten Maßnahmen eine Reduktion der CO2Emissionen um insgesamt rund 41 Prozent erreichen. Mit den genannten Maßnahmen trägt die BÄK NW nicht nur aktiv zum Klimaschutz bei, sondern sie realisiert zudem Einsparungen für ihre Mitglieder in nicht unerheblicher Höhe. Ethik Ein Modell für andere Krankenhäuser? Das Ethikkomitee der SLK-Kliniken Heilbronn K rankenhäuser, die ein gut funktionierendes Klinisches Ethikkomitee (KEK) besitzen, möchten diese Institution längst nicht mehr missen, unabhängig davon, ob Zertifizierungsanforderungen die Schaffung ethischer Strukturen fordern oder nicht. Das KEK der SLKKliniken Heilbronn GmbH1 konnte bei seiner Gründung und für die wichtige initiale Arbeitsphase bereits von vielfältigen Erfahrungen anderer Kliniken profitieren, die uns dankenswerterweise zur Verfügung gestellt wurden. Doch nicht nur Krankenhäuser, welche ein KEK gründen wollen, auch bestehende KEKs leben vom ständigen Erfahrungsaustausch mit anderen Kliniken. So hoffen wir, dass nun auch andere Kliniken von unseren Erfahrungen profitieren können. Wir berichten daher über die Gründungsphase des KEKs, die differenzierten ethischen Strukturen, welche sich im Laufe der Zeit entwickelt haben, über deren Verankerung in der Gesamtorganisation des Klinikums, wie auch über unsere Erfahrungen mit einigen bereits abgeschlossenen Projekten. Ausgangssituation Die SLK-Kliniken Heilbronn GmbH verfügt mit ihren fünf Standorten über circa 1750 Betten. Der größte Standort, das Klinikum am Gesundbrunnen, verfügt mit 15 Fachabteilungen über 850 Betten und ist Lehrkrankenhaus der Universität Heidelberg. Zum Zeitpunkt der Gründung unseres KEKs gehörte die Klinik Löwenstein noch nicht zu den SLK-Kliniken. Die Klinik verfügt aber über ein eigenes KEK, zu dem intensive Kontakte bestehen. Die besondere Klinikstruktur zur Zeit der Gründung des KEKs verlangte eine Konzeption, die den folgenden Punkten Rechnung trug: 1. ein KEK für den Klinikverbund mit seinen damals vier Standorten; 2. eine feste institutionelle Verankerung im Klinikverbund mit Satzung, klarer Aufgabenstellung und Beauftragung durch die Klinikleitung; 3. kein „elitäres“ Gremium, sondern eine möglichst breite Basis unter Einbeziehung des gesamten, mit den Patienten arbeitenden Klinikpersonals. Wie im Folgenden gezeigt werden kann, stellt nach unseren Erfahrungen ein Klinikverbund über mehrere Standorte bei entsprechender Organisationsstruktur keinen Hinderungsgrund für ein gut funktionierendes klinikübergreifendes KEK dar. Planungsphase Inspiriert durch eine öffentliche Podiumsdiskussion im Juni 2002 zum Thema „Medizinisch-theologische Aspekte im Finalstadium“ mit dem Bischof der Diözese RottenburgStuttgart und Ärzten des SLK-Klinikums Heilbronn, bildete sich ein ethischer Arbeitskreis aus sensibilisierten Klinikmitarbeitern, welche sich in Folge monatlich trafen und es sich zur Aufgabe machten, in den SLK-Kliniken standort übergreifend ein KEK zu gründen. Es wurde von Anfang an Wert darauf gelegt, dass dem ethischen Arbeitskreis Vertreter von allen mit Patienten arbeitenden Berufsgruppen angehörten. Im Mai 2003 wurde eine weitere Veranstaltung mit Prof. Dr. Vollmann2 zum Thema „Klinische Ethikberatung an den SLK-Kliniken Heilbronn – Notwendigkeit und Perspektiven“ durchgeführt, welche für die weitere Planung wertvolle Impulse lieferte. Sehr wichtig war schließlich die extern stattfindende zweitägige Arbeitstagung im Oktober 2003, wo der Arbeitskreis sich genügend Zeit nehmen konnte, um die letzten notwenigen Schritte zur KEKGründung zu erarbeiten. In verschiedenen Arbeitsgruppen wurde dort unter anderem die Struktur des KEKs, ein Konzept für ethische Fallbesprechungen, die Satzung, Formen der Öffentlichkeitsarbeit wie auch Flyer für die Stationen und für Patienten und Angehörige erarbeitet. Ebenso wurden auf dieser Tagung bereits die ersten Projekte des KEK geplant. Gedacht wurde hier an die Schaffung von Sterbezimmern auf 3 Normalstationen, wo sich die Angehörigen in Ruhe von ihren Sterbenden verabschieden und abseits vom hektischen Stationsalltag betreut werden können. In gleicher Weise sollte in einer anderen Klinik ein Aufbahrungsraum für bereits Verstorbene geschaffen werden, um sich auch von ihnen in Würde verabschieden zu können. Schließlich sollte auch möglichst umgehend eine Leitlinie zum „Verzicht auf Reanimation“ erarbeitet werden. Es war uns dabei wichtig, den Klinikmitarbeitern durch möglichst schnell sichtbare Ergebnisse erkennbar werden zu lassen, dass das KEK tatsächlich etwas bewirken kann und nicht etwa lediglich aus Zertifizierungsgründen von der Geschäftsführung ins Leben gerufen wurde. Diese von Anfang an effektive Arbeit des KEKs dürfte auch entscheidend zu seiner schnellen Akzeptanz beigetragen und seine weitere Entwicklung geprägt haben. Die offizielle Konstituierung des KEKs erfolgte schließlich im März 2004 durch die Geschäftsführung. 104 Redaktion: Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Prof. Dr. med. Georg Marckmann, Universität Tübingen, Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Gartenstraße 47 72074 Tübingen Strukturen und Konzeption Besonders in der Anfangsphase der Etablierung eines KEKs gibt es zahlreiche Probleme zu bewältigen. Von großem Vorteil hat sich bei uns erwiesen, dass Wert darauf gelegt wurde, die Geschäftsführung gut zu informieren und aktiv in den Implementierungsprozess einzubinden. Vielleicht trug dieses gesuchte Miteinander auch zu der wohlwollenden Begleitung und Unterstützung der Geschäftsführung bei, welche wir immer erfahren durften. Auf diese Weise ließ sich zum einen der Implementierungsprozess deutlich beschleunigen, zum anderen wurden 1 SLK steht für Stadt-Landkreis-Kliniken. 2 Prof. Vollmann war damals noch Professor für Ethik in der Medizin an der Universität Erlangen/Nürnberg. Er stand uns auch nach der Veranstaltung weiterhin beim Aufbau des KEKs als Begleiter zur Verfügung. ÄBW 02 • 2010 Korrespondenzanschrift SLK-Klinikum am Gesundbrunnen Klinisches Ethikkomitee Am Gesundbrunnen 20–26 74078 Heilbronn Telefon (0 71 31) 49-40 81 (Adriano Paoli) (0 71 31) 49-25 04 (Dr. Urs Riemann) E-Mail: ethikkomitee@ slk-kliniken.de 51 Ethik auch notwendige strukturelle Voraussetzungen durch die Unterstützung der Krankenhausleitung ermöglicht, wie durch einen eigenen Finanzetat, der Bereitstellung von Räumlichkeiten, der Ermöglichung von Fortbildung und neuerdings der Bereitstellung einer Sachbearbeiterin, wenn auch noch mit nur einem Beschäftigungsumfang von 10 Prozent. Wichtig war uns ebenfalls das Vorherrschen von „flachen Hierarchien“. Es wurde daher bewusst auf die Berufung von Führungsspitzen von ärztlicher, pflegerischer oder Verwaltungsseite ins KEK verzichtet. Dadurch wurde nicht nur offene Kommunikation gefördert, sondern gleichzeitig ein besseres Gefühl für das, was an der Basis und im Alltag gebraucht wird. Dies ist denn auch die Voraussetzung dafür, dass wirklich wichtige ethische Probleme erkannt und effektiv angegangen werden können. Als Ethik im Klinikalltag wird von uns „gutes Handeln“ am und ums Patientenbett im Sinne sittlich-moralischer Normensetzung verstanden. Das „Drei-Säulen-Modell“ Abbildung 1: Drei-Säulen-Modell des Klinischen Ethikkomitees 52 Mithilfe eines „Drei-Säulen-Modells“, in dem die verschiedenen Aufgaben des KEKs auch strukturell ihren festen Platz zugewiesen bekommen, wurde versucht, den ethischen Anforderungen einer Klinik Rechnung zu tragen (Abbildung 1). Die 1. Säule umfasst die ethische Beratungstätigkeit des KEKs, die 2. Säule steht für die gesamte inhaltliche Arbeit und umfasst die Projekt- und thematischen Arbeitsgruppen wie die Erarbeitung von ethischen Leit linien, die 3. Säule umfasst den Aufgabenbereich „eigene Fortbildung und Fortbildung von Mitarbeitern“ sowie die „ethische Bewusstseinsbildung in der Klinik und in der Öffentlichkeit“. Als „4. Säule“ könnte man die Patientenfürsprecher benennen, welche aber nach ihrer Gründung durch das KEK eine eigene und unabhängige Institution bilden, die aber im ständigen Austausch mit dem KEK steht. Das KEK selbst bildet in diesem „Modell ethischer Entscheidungsfindung“ die eigentliche Beschluss- und Repräsentationsinstanz. ÄBW 02 • 2010 KEK – das Entscheidungsgremium Das eigentliche KEK besteht aus maximal 22 stimm berechtigten Mitgliedern aus allen vier Standorten, wobei das Maximum bisher nie ausgeschöpft wurde. Es ist interdisziplinär und interprofessionell besetzt. Entsprechend setzt sich das KEK vor allem aus Mitarbeitern der Bereiche „Pflege“, „Seelsorge“, „Sozialdienst“, „Psychologischer Dienst“ und den Ärzten zusammen, wobei es sich bei den Ärzten überwiegend um Oberärzte handelt. Aus den Reihen der Letzteren wurden bisher auch immer die 1. Vorsitzenden gewählt, womit wir gute Erfahrungen gemacht haben. Daneben gehören dem KEK derzeit noch folgende beratende Mitglieder ohne Stimmrecht an: ein Fachanwalt für Medizinrecht, eine Patientenfürsprecherin und drei Chefärzte. Um dem Klinikverbund mit seinen damals vier Standorten Rechnung zu tragen, erfolgt die Rekrutierung der KEK-Mitglieder anteilmäßig entsprechend der jeweiligen Bettenzahl der Kliniken. Ebenso wird versucht, anhand eines in der Satzung festgelegten Schlüssels, nicht nur die verschiedenen Professionen, sondern möglichst auch viele Abteilungen bei der Auswahl der Mitglieder zu berück sichtigen. Es hat sich gezeigt, dass in der großen Anzahl von KEK-Mitgliedern jedoch auch die Gefahr liegt, dass sich nicht jeder gleichermaßen an Diskussionen beteiligen kann. Auch die Besprechung von Projekten verlangt bei dieser Größe eine gute Moderation und eine straffe Leitung. Eine solche Größe ist auch nur möglich, wenn die wesentliche Arbeit nicht im KEK selbst, sondern in Arbeitsund Projektgruppen geschieht, worauf wir von Anfang an Wert gelegt haben. In den KEK-Sitzungen werden deren (Zwischen-)Ergebnisse vorgestellt und diskutiert und danach entweder zur weiteren Bearbeitung in die Arbeitsgruppen zurückgegeben oder im KEK verabschiedet. Der Vorteil dieses Modells liegt auch darin, dass diesen Arbeitsgruppen nie nur KEK-Mitglieder angehören, sondern immer auch Mitarbeiter aus Abteilungen, die unmittelbar von dem jeweiligen Thema betroffen sind. Zusätzlich werden auch gezielt weitere Klinikmitarbeiter zur Mitarbeit ein geladen. Dies hat den großen Vorteil, dass dadurch nicht nur die Chancen für eine spätere Akzeptanz der Beschlüsse erhöht werden, sondern gleichzeitig auch das ethische Gesamtbewusstsein in der Klinik gefördert wird. Dadurch, dass jeder zur Mitarbeit eingeladen wird und mitarbeiten kann, wird das KEK auch nicht als „elitäres“ Gremium betrachtet. Die ethische Beratung (1. Säule) Die Beratungstätigkeit des KEKs wird durch das Ethische Konsil (der ethischen Fallbesprechung auf Station) und durch die Ethikvisite auf der medizinischen Intensivstation geleistet. Das ethische Konsil Kennzeichnend für die ethische Fallbesprechung auf Station ist die Beteiligung aller Berufsgruppen, die mit dem Patienten befasst sind. Ziel ist ein möglichst weit reichender Konsens über das weitere Vorgehen, welcher sich vor allem an den Prinzipien der Autonomie, des Wohls und Nicht-Schadens, jeweils natürlich aus der Ethik Sicht des Patienten, zu orientieren hat. Um in einem zeitlich akzeptablen Rahmen dieses Ziel erreichen zu können, bedarf es einer systematisch vorgehenden und erfahrenen Moderation. Nach Sammeln aller notwendigen Fakten und Informationen werden zunächst Handlungsalter nativen aufgelistet, welche sodann mittels den ethischen Prinzipien nach dem Vorbild der von Beauchamp und Childress entwickelten angewandten Medizinethik3 ab gewogen werden. Das ethische Konsil wird von eigens dafür geschulten Moderatoren auf der jeweils anfordernden Station geleitet. Der Moderator selbst gehört nie dem dortigen Behandlungsteam an. Im Regelfall wird ein ethisches Konsil von zwei Moderatoren durchgeführt. Dies ist auch deswegen empfehlenswert, damit, auch bei geringer Inanspruch nahme von Ethischen Konsilen4, jeder Moderator „in Übung“ bleibt, Erfahrungen sammeln kann und eine gewisse Routine entwickelt. Letzteres ist insbesondere für neu ausgebildete Moderatoren wichtig. Bevor diese allein eine Fallbesprechung übernehmen können, bedarf es der Übung und Erfahrung, ansonsten würde sich diese Institution selbst in ihrer Akzeptanz und ihrem Bestehen gefährden. Die vom ethischen Konsil gefassten Beschlüsse haben Empfehlungscharakter und sind für den behandelten Arzt nicht zwingend bindend. Unsere bisherigen Konsile zeigten jedoch bei allen Beteiligten, auch bei den Angehörigen, immer eine hohe Zufriedenheit mit dem erreichten Konsens, sodass es immer gelang, auch mögliche vorherige Befürchtungen zu zerstreuen. Bisher wurden die Empfehlungen immer vom zuständigen Arzt mitgetragen und auch umgesetzt. Trotzdem ist es uns bisher nicht gelungen, mit diesem Angebot alle Klinikbereiche zu erreichen. Es erweist sich noch immer als schwierig, bestehende Befürchtungen nicht nur auszuräumen, sondern auch die Chancen, die ein ethisches Konsil für eine gute und patientengerechte Therapieentscheidung beinhaltet, zu vermitteln. So stellt gerade das Ethische Konsil eine gute Hilfestellung bei schwierigen Entscheidungs findungen wie Therapiezieländerung oder Therapielimi tierung dar und bietet darüber hinaus die Möglichkeit, für diese große Verantwortung, die explizit nicht bei den Angehörigen liegen bleiben darf, einen breiten Grundkonsens zu finden. Eine gute Chance, auch bisher nicht erreichte Bereiche zur Beantragung ethischer Konsile zu gewinnen, bietet sich im Rahmen der Moderatorenfortbildung an. Moderatorenausbildung Für eine erfolgreiche Durchführung von Ethischen Konsilen und deren Akzeptanz bedarf es eines entsprechend zugeschnittenen Aus- und Fortbildungskonzepts. Inhalte der Ausbildung sind die Vermittlung von ethischen und rechtlichen Grundkenntnissen und der Erwerb von Kompetenzen in der Gesprächsmoderation. Die letzte Moderatorenausbildung wurde bei uns von Prof. Marckmann (Tübingen) nach dem Curriculum „Ethikberatung im Krankenhaus“ in der Akademie für Ethik in der Medizin e. V. (AEM) durchgeführt. Die ausgebildeten Moderatoren treffen sich vier Mal im Jahr zu einer zweistündigen Fortbildung, auf der jeweils eine gemeinsame Fallbesprechung mit Rollenaufteilung stattfindet und sich daraus ergebende Einzelfragen be- sprochen werden. Zur Vorstellung eines Falles bitten wir auch Klinikbereiche, in welchen wir bisher keine Ethischen Konsile durchgeführt haben. Die Fälle werden dann jeweils von einem dort tätigen Arzt und einer Pflegekraft vor gestellt. Diese, für die Fortbildung notwendigen Fall vorstellungen, bieten somit auch eine gute Chance und Gelegenheit, die Art der Durchführung ethischer Konsile auch Mitarbeitern von bisher noch nicht erreichten Klinikbereichen an einem selbst eingebrachten Fall exemplarisch vorzuführen und so künftig vielleicht auch von dort angefordert zu werden. Die Ethikvisite Seit circa einem Jahr haben wir auf der medizinischen Intensivstation eine Ethikvisite installiert. Einmal in der Woche wird hier, im Rahmen einer etwas veränderten Oberarztvisite, jeder Patient unter ethischen Frage stellungen einer Standortbestimmung unterworfen. Dabei nehme ich (AP), als Vertreter des KEK mit ent sprechender Ausbildung in ethischen und rechtlichen Fragen, die Aufgabe war, anhand einer Checkliste dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Informationen eingeholt werden, notwenige Therapieziel- und Therapieänderungen besprochen werden und der für die Ethik visiten geplante Ablauf vor und im Patientenzimmer eingehalten wird. Die Ethikvisite hat so vor allem prä ventiven Charakter und hat insbesondere den Patientenwillen und dessen Übereinstimmung mit dem Therapieziel und der Therapieplanung im Blick. Durch die Be teiligung der jeweils zuständigen Pflegeperson bei der Patientenbesprechung werden so gleichzeitig Therapieentscheidungen für alle transparent und mitgetragen, was sich wiederum positiv auf das Behandlungsteam und das Verhältnis Arzt – Pflege auswirkt. Gleichzeitig wird durch die regelmäßig stattfindende Ethikvisite auch das ethische Bewusstsein auf der Station gefördert, was wiederum die ganzheitliche Wahrnehmung der Patienten fördert und der Zufriedenheit von Patienten, Angehörigen und dem Behandlungsteam dient. 3 Beauchamp und Childress 2009. Eine sehr gute Auseinandersetzung mit diesen Prinzipien bietet Rauprich 2005. 4 In den SLK-Kliniken werden jährlich circa 20 ethische Fallbesprechungen durchgeführt. ÄBW 02 • 2010 53 Ethik Themenbezogene Arbeits- und Projektgruppen und Leitlinienarbeit (2. Säule) Dieser Aufgabenbereich gilt der Bearbeitung vorgefundener ethisch problematischer Situationen wie auch einfach der generellen Verbesserung bisheriger Standards, welche den Patienten zugutekommen. Es gehört zu den wesentlichen Aufgaben des KEKs, über die Einzelberatung hinaus bei der Verbesserung von Strukturen und Arbeitsabläufen mitzuarbeiten, damit ethisches Handeln durch sie gefördert und nicht behindert wird und so auch die nötigen Voraussetzungen und Bedingungen für neue ethische Projekte geschaffen werden. Bisher gab es Arbeits- und Projektgruppen zu folgenden Themen: – Sterbekultur (Umgang mit Sterbenden und Verstorbenen) sowie die Einrichtung von Sterbe- und Abschiedszimmern – Palliative Care, woraus sich die Einrichtung einer Palliativstation in der Klinik für Hämatologie und Onkologie gründet und in einer anderen Klinik eine konsiliare Palliativversorgung geschaffen wurde – Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen auf Intensiv- und Normalstationen wie auch Klärung der Bedingungen zur Einrichtung (vorläufiger) Betreuungen – Verzicht auf Wiederbelebung/Therapiezieländerung/ Therapiebegrenzung5 – Interkulturelle Belange (wie Umgang mit sprachlichen, kulturellen und spirituellen Verschiedenheiten) – Perinatalzentrum mit seinen Problemen bei Risikoschwangerschaft und Frühgeburtlichkeit – Verbesserung der Arzt-Patienten-Kommunikation (Studie der Medizinischen Kliniken Heilbronn in Kooperation mit der Klinik für Psychosomatik und Allgemeine Klinische Medizin der Uni Heidelberg) – Öffentliche ethische Veranstaltungen – Patientenverfügungen/PV-Initiative (siehe unten) – Patientenfürsprecher (siehe rechts) Näher eingehen werde ich im Folgenden auf die Patientenverfügungsinitiative, welche im Sommer dieses Jahres mit ihrer Arbeit beginnen wird, und auf die Gruppe der Patientenfürsprecher als „4. Säule“. PV-Initiative Kurz nach der Arbeitsaufnahme des KEKs wurde ein Konzept entwickelt, wonach jeder Patient schon bei der Patientenaufnahme nach dem Vorliegen einer Patien tenverfügung befragt und das Ergebnis im Patientenstammblatt festgehalten wird, um im Notfall oder bei Verschlechterung des Allgemeinzustands im Sinne der Patientenautonomie handeln zu können. Sofern keine Patientenverfügung vorhanden ist, wird dem Patienten ein Informationsblatt darüber ausgehändigt, auf welchem ihm auf Wunsch auch Beratung zu Vorsorge verfügungen und vorsorgenden Vollmachten im Gesundheitsbereich angeboten wurde. Nach einer 3-monatigen Pilotphase, die von Patienten sehr positiv bewertet wurde, konnte nach Zustimmung durch die Klinikleitung die 5 Siehe hierzu: Scheffold 2009. 54 ÄBW 02 • 2010 r outinemäßige Abfrage auf Vorhandensein einer Patientenverfügung an allen Standorten des Klinikums ein geführt werden. Aufgrund der zunehmenden Nachfrage und der Bedeutung von Vorsorgeverfügungen für den Gesundheitsbereich wurde im letzten Jahr damit begonnen, eine Patientenverfügungs-Initiative ins Leben zu rufen, die auch außerhalb der Klinik niederschwellig Beratungsangebote nach dem Konzept der „Esslinger Initiative“ und der „Vorsorgeinitiative Tuttlingen“ (VIT) anbieten soll. In Zusammenarbeit mit bestehenden Einrichtungen, Vereinen und Verbänden wurde ein entsprechendes Beratungskonzept erarbeitet. Nach diesem Konzept werden die schon bisher in der Beratung Tätigen zusammen mit entsprechend ausgebildeten Ehrenamtlichen sich in der neu gegründeten Initiative „Selbst Bestimmen“ zusammenschließen und im Sommer dieses Jahres ihre Beratungstätigkeit aufnehmen. Ergänzt werden wird diese Arbeit durch öffentliche Veranstaltungen der Initiative zum Thema und die Auslage von Flyern in Gesundheits-, Pflege- und Alteneinrichtungen, sowie auch etwa in Arztpraxen, Apotheken, Kirchen, Behörden, usw. Hiermit beginnt gleichzeitig eine neue Ära des KEKs, welches vermehrt über die Klinik hinaus tätig wird und sich mit anderen Einrichtungen vernetzt. Dies führt nicht zuletzt auch dazu, dass das KEK, innerhalb wie außerhalb der Klinik, zunehmend und besser wahrgenommen wird und so auch die Effektivität seiner Arbeit erhöhen kann. Ethische Bewusstseinsbildung und Fortbildung (3. Säule) Eine wichtige Institution für die ethische Bewusstseinsbildung stellt das „Offene Ethikforum“ dar. Dieses war besonders zu Beginn des KEKs von großer Bedeutung und diente dem KEK zum einen als Öffentlichkeitsorgan innerhalb des Klinikums, zum anderen als ein erweitertes Beratungsgremium für alle interessierten Klinikmitarbeiter, die sich so möglichst früh an Prozessen beteiligen und für thematische Arbeitsgruppen gewonnen werden konnten. Das „Offene Ethikforum“ wollte damit auch die Transparenz der KEK-Arbeit fördern und somit die Akzeptanz der Beschlüsse bei den Klinikmitarbeitern erleichtern. Zunehmend bieten wir in diesem Rahmen aber auch ethische Großveranstaltungen in Form von thematischen öffentlichen Vorträgen oder Ethiksymposien an Ethik und laden dazu auch Interessenten außerhalb der Klinik, wie niedergelassene Ärzte, Mitarbeiter von Alten-, Pflegeheimen und von Betreuungseinrichtungen, gezielt ein. Die Themen hierfür kommen in der Regel von den Projektgruppen. Im Herbst jeden Jahres wird ein zweitägiges externes Fortbildungsseminar für die Mitglieder des KEKs und seiner Arbeitsgruppen durchgeführt. Neben den Vorträgen externer Fachreferenten wird die Zeit hier auch genützt, um in den bestehenden Arbeitsgruppen an laufenden Projekten weiter zu arbeiten. Ebenso wird auf diesem Seminar die Jahres- und Projektplanung für das kommende Jahr festgelegt. Gerade für die sehr motivierten KEK-Mitarbeiter bietet so ein Seminar die Möglichkeit, das eigene Mandat zu festigen, eine Bestätigung der eigenen, häufig zusätzlichen, ethischen Arbeit rückgemeldet zu bekommen und Perspektiven aufzuzeigen. Patientenfürsprecher („4. Säule“) Die vom KEK initiierte und in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung aufgebaute Institution der Patien tenfürsprecher arbeitet nach ihrer offiziellen Einsetzung als unabhängige Institution neben dem KEK. Die externen und ehrenamtlichen Patientenfürsprecher sind auch gegenüber dem Klinikum weitgehend unabhängig, wenngleich sie auch in das Beschwerdemanagement der Klinik integriert sind. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Anregungen und Beschwerden von Patienten zu prüfen und gegenüber dem Krankenhaus zu vertreten. Neben der Vermittlung bei Kommunikationsproblemen mit Mitpatienten, Pflegepersonen und Ärzten sind Patientenfürsprecher auchMotiv präventiv tätig, indem sie Anzeige Oberberg 2010 1 auf mögliche Mängel, zum Beispiel innerhalb organi satorischer Strukturen, frühzeitig aufmerksam machen. Medium: Ärzteblatt Baden-Württemberg Insgesamt konnten1/4für alle / 185 Standorte des Klinikums Format: Seite x 62 mm Farbe: schwarz ehrenamtliche Patientenfürsprecher gewonnen werden, die im wöchentlichen Turnus ihre Aufgaben wahrnehmen LABOR3 und damit einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung Tel. 50584-31 der 0331 Patientenzufriedenheit im Klinikum und mithin für Fax. 50584-39 das 0331 Beschwerdemanagement insgesamt leisten. Eine Vertreterin der Patientenfürsprecher wurde als MitDaten glied inper dasmail KEK aufgenommen. Ebenso wurde ein jährliches Treffen des KEKs mit den Patientenfürsprechern vereinbart. Durch diesen strukturell gesicherten Aus- tausch bekommt das KEK frühzeitig Kenntnis von Un zulänglichkeiten und kann, sofern diese in seinen Auf gabenbereich fallen, frühzeitig über Verbesserungs möglichkeiten nachdenken. Fazit Der vorliegende Erfahrungsbericht macht deutlich, dass ein hohes Engagement der KEK-Mitglieder und eine gute Einbindung der Klinikleitung Voraussetzungen für eine erfolgreiche Etablierung eines KEKs darstellen. Darüber hinaus hat sich als besonders wichtig er wiesen: – Vermeidung der Bildung eines „elitären“ Zirkels: Förderung der Akzeptanz durch Einbeziehung vieler Klinikmitarbeiter in Projektgruppen (KEK-Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung!) – Ausgewogenheit der unterschiedlichen Professionen im KEK – Zusicherung eines eigenständigen Finanzetats durch die Klinikleitung – Dienstzeitenvereinbarung: Die Arbeit im KEK, den Arbeitsgruppen und die jährliche zweitägige Fortbildung sind Dienstzeiten. – Entwicklung einer Satzung und deren Verabschiedung durch die Geschäftsführung – Schnell vorzeigbare sichtbare Ergebnisse – Keine Vernachlässigung einer „Säule”: Ethische Fall besprechungen, Arbeits- und Projektgruppen, wie die Förderung des ethischen Bewusstseins sollten in gleicher Weise Beachtung finden. Adriano Paoli Stellvertretender Vorsitzender des Klinischen Ethikkomitees der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH Norbert Scheffold Medizinische Klinik I, Klinikum Memmingen, Memmingen (früherer Vorsitzender des Klinischen Ethikkomitees der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH) Urs Riemann Vorsitzender des Klinischen Ethikkomitees der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH Literatur Steinkamp, N., Gordijn, B.: Ethik in Klinik und Pflegeeinrichtungen: ein Arbeitshandbuch. Köln: Luchterhand, 2010 Beauchamp, T. L., Childress, J. F.: Principles of Biomedical Ethics. New York: Oxford University Press, 2009 Rauprich, O., Steger F. (Hrsg.): Prinzipienethik in der Biomedizin. Frankfurt: Campus Verlag, 2005 Scheffold, N.: u. a. Konzept zur Therapiebegrenzung in der Intensivmedizin. In: Intensivmedizin und Notfallmedizin 2009, 1–6. http://www.springerlink.com/ content/n5212851l553n75h/ (online publiziert: 26. Juli 2009) Anzeige Sucht, Depression, Angst, Burn-out Zurück ins Leben Beratung und Information 0800 32 22 32 2 (kostenfrei) Sofortaufnahme – auch im akuten Krankheitsstadium. Hochintensive und individuelle Therapien für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte. Wir helfen bei der Klärung der Kostenübernahme. Unsere privaten Akutkrankenhäuser: Schwarzwald, Weserbergland, Berlin/Brandenburg www.oberbergkliniken.de ÄBW 02 • 2010 55 Wirtschaft Informationen der Baden-Württembergischen Bank Gesundheits-Check für die Arztpraxis T Steffen Grebe VermögensManager Heilberufe/Prokurist Baden-Württembergische Bank Heilberufe Center Stuttgart Telefon (07 11) 1 24-3 18 43 Telefax (07 11) 1 24-3 16 72 E-Mail: steffen.grebe@ bw-bank.de www.bw-bank.de/ heilberufe ag für Tag kümmern sich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte um die Gesundheit ihrer Patienten. Da bleibt wenig Zeit, sich damit zu beschäftigen, ob auch die eigene Praxis in finanzieller Hinsicht auf gesunden Füßen steht. Gibt es in meiner Praxis Verbesserungspotenziale? Wie sieht es mit der Umsatz- und Kostenstruktur aus? Wie liege ich im Vergleich zu meinen Kollegen aus der Facharztgruppe? Und wie ist meine Liquiditätssituation zu beurteilen? Das sind wichtige Fragen, wenn es um die wirtschaftliche Beurteilung der eigenen Arztpraxis geht. Unterstützung bei der Beantwortung dieser Fragen liefert der „BW Praxis-Check“, ein EDV-gestütztes Beratungsprogramm, mit dem sich betriebswirtschaftliche Schwächen und Stärken von Arztpraxen aufzeigen lassen. Die Analyse mittels Liquiditätsrechnung, Umsatz- und Kostenstrukturvergleich sowie Praxiskennziffern verschafft dem Praxisinhaber schnell und unkompliziert einen detaillierten Einblick in die wirtschaftliche Lage seiner Praxis. Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet in Ulm ein Seminar für niederlassungswillige Ärzte: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Termin: Mittwoch, 24. Februar 2010 (18.30 Uhr) Veranstaltungsort: BW-Bank Ulm, Neue Str. 70, 89073 Ulm Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitions- und Kostenplanung • Finanzierungsmöglichkeiten • Öffentliche Fördermittel • Absicherung der Existenz Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: BW-Bank Ulm, Bernhard Bock, Telefon (07 31) 14 24-1 11, bernhard.bock@bw-bank.de BW-Bank Ulm, Kathrin Russ, Telefon (07 31) 14 24-1 21, kathrin.russ@bw-bank.de 56 ÄBW 02 • 2010 Liquiditätsverwendung Liquiditätsrechnung Der BW Praxis-Check beschäftigt sich unter anderem mit dem Praxisgewinn und der daraus resultierenden Liquidität. Dabei werden im Rahmen der ganzheitlichen Betrachtung neben der Praxisliquidität auch alle weiteren liquiditätsrelevanten Faktoren aus dem Privatbereich berücksichtigt. So erhalten niedergel assene Ärztinnen und Ärzte einen umfassenden Überblick über ihre gesamte Liquiditätssituation. Zunächst werden von den Pra xiseinnahmen (KV-Zahlungen, Privatliquidationen, sonstige Praxisein nahmen) die Praxisausgaben (Kosten für Material/Labor, Personal, Praxisräume, Fahrzeuge, Praxisverbindlichkeiten, und so weiter) abgezogen und damit der sogenannte Cashflow der Praxis bestimmt. Die Abschreibungen bleiben dabei in der Ausgabenbetrachtung außen vor, da sich diese nicht liquiditätswirksam auswirken. Unter Berücksichtigung sonstiger privater Einnahmen (zum Beispiel Ehegattengehalt, Einnahmen aus Immobilien oder Kapitalvermögen) ergibt sich, ausgehend vom PraxisCashflow, der gesamte Liquiditäts zufluss für den Praxisinhaber. Dem auf diese Weise ermittelten Liquiditätszufluss werden anschließend alle relevanten Liquiditäts abflüsse (Einkommensteuer, Lebenshaltungskosten, Vorsorgeaufwendungen, Tilgung für Praxisdarlehen, sonstige Ausgaben) gegenüber gestellt und daraus die Liquiditäts über- beziehungsweise -unter deckung berechnet. Liquiditätsherkunft und -verwendung aus Praxis und Privatbereich können dabei übersichtlichen Diagrammen entnommen werden. Praxisinhaber erhalten im Rahmen der Liquiditätsrechnung aber auch Informationen darüber, wie viel Geldmittel für Zins- und Tilgungs leistungen von Privat- und Praxis darlehen maximal zur Verfügung stehen (Kapitaldienstgrenze) und wie hoch im Vergleich dazu die aktuell geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen sind. Umsatz- und Kostenstrukturvergleich Im zweiten Teil der Praxisanalyse werden Umsätze und Kosten unter die Lupe genommen. So können Praxisinhaber der Wirtschaftlichkeitsanalyse entnehmen, wo sie mit ihrer Arztpraxis stehen. Wichtige Praxisdaten wie KVEinnahmen, Raumkosten, Personalkosten, Abschreibungen oder auch der Cashflow werden dabei den betriebswirtschaftlichen Zahlen anderer Praxen aus der Facharztgruppe gegenübergestellt. Die Vergleichsdaten bilden dabei wichtige Parameter, um den Erfolg der eigenen Arztpraxis zu bewerten und eventuelle Einspar potenziale zu erkennen. Wirtschaft Praxiskennziffern Finanzplanung Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsanalyse werden darüber hinaus auch wichtige betriebswirtschaftliche Praxiskennziffern aus den Bereichen Produktivität, Rentabilität und Liquidität ermittelt: Der BW Praxis-Check kann bei Bedarf auch mit einer Finanzplanung abgerundet werden. Diese bietet dem Praxisinhaber die Möglichkeit, seine Vermögenserträge und -renditen zu optimieren, und gleichzeitig Antworten auf folgende Fragen zu erhalten: • Wie ist die aktuelle Aufteilung des Gesamtvermögens? • Ist das Vermögen unter Risiko aspekten ausreichend gestreut? • Welche Auswirkungen hat eine geänderte Ertragslage der Arzt praxis auf die private Situation? • Wie könnte sich das Vermögen beziehungsweise die Liquidität in den nächsten zehn Jahren ent wickeln? • Kann der heutige Lebensstandard auch nach Abgabe der Praxis aufrecht erhalten werden? • Ist der Partner abgesichert, wenn dem anderen etwas zustößt? • Welche Bedeutung haben Schwankungen des Praxiswerts für die Altersvorsorge oder das Privat vermögen? 1. Mitarbeiterproduktivität: Wie viel Praxiseinnahmen erwirtschaftet jeder Praxismitarbeiter (einschließlich des Praxisinhabers) im Durchschnitt? 2. Praxiseinnahmen je Arztstunde: Wie gut nutzt der Praxisinhaber seine eigene Arbeitszeit aus? 3. Praxiseinnahmen je Praxisstunde: Wie gut nutzen alle Praxismit arbeiter (einschließlich des Praxis inhabers) ihre Arbeitszeit aus? 4. Umsatzrendite: Welcher Anteil der Praxiseinnahmen bleibt als Gewinn übrig? 5. Personalkostenquote: Wie ist das Verhältnis der Personalkosten zu den Praxiseinnahmen? 6. Resttilgungsdauer: Innerhalb welchen Zeitraums können auf Basis des Praxis-Cashflows die bestehenden Praxisdarlehen zurückgeführt werden? Die Kennziffern 1 bis 3 bilden dabei eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Produktivität. So hilft zum Beispiel die Praxiskennziffer „Praxiseinnahmen je Arztstunde“ nicht nur dabei, Delegationsmöglichkeiten zu erkennen und den Wert der Arbeitszeit des Praxisinhabers zu bestimmen, sondern der Arzt sieht auch, wie effektiv er selbst arbeitet und wie gut er seine Arbeitszeit ausnutzt. Eine wichtige Orientierung bei der Beurteilung der eigenen Praxiskennziffern liefern wiederum die Vergleichswerte der Kollegen. So werden die für den Praxisinhaber ermittelten Praxiskennziffern den Vergleichswerten aus der Facharztgruppe gegenübergestellt und in die Kategorien „kritisch“, „überprüfungswürdig“, „gut“ und „optimal“ eingeteilt. Das „BW Financial Planning“ gibt Ärztinnen und Ärzten auf diese und viele weitere Fragen detaillierte Antworten. Eine neutrale Expertise und produktunabhängige Empfehlungen gewährleisten dabei eine objektive Analyse. Weitere Informationen Den BW Praxis-Check gibt es aktuell für folgende Facharztgruppen: Umsatz-, Cashflow- und Gewinnvergleich Praxiskennziffern im Überblick wirtschaftliche Auswertung) ein Fragenkatalog, der speziell hierfür entwickelt wurde. Nach Auswertung der vom Praxisinhaber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen erhält der Arzt anschließend eine Expertise für seine Praxis. Selbstverständlich können interessierte Praxisinhaber die Ergebnisse gemeinsam mit den BW VermögensManagern für Heilberufe besprechen und analysieren. Weitere Informationen zum BW Praxis-Check sind in allen Heilberufe Centern der BW-Bank erhältlich. Die Kontaktdaten der Beratungszentren Allgemeinmediziner Augenärzte Chirurgen Gynäkologen Hautärzte HNO-Ärzte Internisten Kinderärzte Neurologen Orthopäden Radiologen Urologen Basis für die Erstellung eines Gesundheits-Checks für die Arztpraxis ist neben der letzten Einnahmen-/Überschussrechnung (alternativ: Betriebs- in Baden-Württemberg finden Sie schnell unter www.bw-bank.de/heilberufe/ standorte-de.html C Anzeige Software: Adobe Reader Open Office NetViewer 63 90 · www.ration 7 11 / 97 ellearzt Tel. 0 pra xis. de Rationelle-Merkblätter Musterverträge Kongressbeiträge und Akademie Auslegepflichtige Vorschriften Arzt-Homepage Adressen & Firmenlisten Orga-Hilfen Infektionskrankheiten Gesetze & Berufsordnungen Rationelle-Formulare Publikationen Steuern · art ttg Stu Kompetenzpartner IAS: Arbeitsmediziner und Sicherheitsingenieure Checklisten, Betreuungsunterlagen und Nachschlagewerke Merkblätter, Formulare, Orga-Hilfen und Hotline QM-Module: z. B. Kleines Labor und Patienten-Fragebogen 97 05 ·7 ✔ ✔ ✔ ✔ 2010 Rationelle-CD 43 tr. Arbeitsschutz + Qualitätsmanagement + CD Fe lix -D ah nS Felix-Dahn-Str. 43 70597 Stuttgart Telefon: 07 11 / 97 63 90 info@rationelle-arztpraxis.de ÄBW 02 • 2010 57 Vermischtes Bundesweit erstes Behandlungs- und Forschungszentrum für seltene Erkrankungen Tübingen als Schrittmacher D as Universitätsklinikum und die Universität Tübingen haben das bundesweit erste Zentrum für Seltene Erkrankungen (ZSE-Tübingen) gegründet. Es soll Patienten mit seltenen Erkrankungen interdisziplinär und auf hohem Niveau versorgen und die Erforschung dieser Krankheiten voran treiben, um mehr Therapieoptionen zu entwickeln. Außerdem soll diese neue Struktur richtungweisend für die Gründung weiterer Zentren in Deutschland sein. Die enge Verzahnung der verschiedenen nationalen und internationalen Arbeitsgruppen bei den seltenen Erkrankungen ist besonders wichtig. Tübingen macht es sich zur Aufgabe, Grundlagen- und angewandte Forschung auf diesem Gebiet noch stärker zu bündeln, um einen schnellen Wissenstransfer in die klinische Anwendung und eine unmittelbare Einbeziehung von Patienten in frühe Therapiestudien zu ermöglich. Darüber hinaus sind der Aufbau eines Registers für seltene Erkrankungen und die Etablierung einer zentralen Biomaterialbank geplant. Im ZSE-Tübingen vereinigt sind das Zentrum für Seltene neurologische Erkrankungen und Entwick- A ustragungsort der 31. Sportweltspiele der Medizin ist dieses Jahr Porec auf der Halbinsel Istrien in Kroatien. Erwartet werden über 2500 sportbegeisterte Gesundheitsberufler aus mehr als 50 Ländern. Die Spiele werden in rund 25 Einzel- und Mannschaftsdisziplinen von Tennis und Golf über Leichtathletik und Schwimmen bis hin zu Radrennen und Fußball ausgetragen. Neben den sportlichen Wettkämpfen bietet die Veranstaltung auch einen internationalen Kongress für Sportmedizin sowie den freundschaftlichen Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus aller Welt. www.sportweltspiele.de 58 ÄBW 02 • 2010 lungsstörungen, das MukoviszidoseZentrum Tübingen-Stuttgart, das Zentrum für Seltene Augenerkrankungen, das Zentrum für Seltene Hauterkrankungen, das Zentrum für Seltene kongenitale Infektionserkrankungen sowie das Zentrum für Seltene genitale Fehlbildungen der Frau. Für die Zukunft wünschen sich die Gründer im Sinne einer optimalen Betreuung der betroffenen Patienten ein starkes Engagement der Politik und Verantwortlichen für den nachhaltigen und koordinierten Aufbau weiterer ausgewählter Zentren in Deutschland. Weitere Infos unter C C www.zse-tuebingen.de Frauen in der Medizin Sportweltspiele der Medizin Weitere Infos unter Gründungsveranstaltung des Zentrums für Seltene Erkrankungen 1. Reihe von links nach rechts: Prof. Dr. Eberhart Zrenner, Prof. Dr. Michael Bamberg, Eva Luise Köhler, Prof. Dr. Olaf Rieß, Prof. Dr. Ingo B. Autenrieth. 2. Reihe von links nach rechts: Prof. Dr. Ludger Schöls, Dr. Jörg Richstein, Wolfgang Zöller, Klaus Tappeser Nummer 1/2010 I m Mittelpunkt der 47. Ausgabe der frauenpolitischen Informationsschrift des Landes „Aktiv – Frauen in Baden-Württemberg“ steht das Thema „Frauen in der Medizin“. Folgende Beiträge sind geplant: Leitartikel von Dr. Astrid Bühren, Ehrenpräsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes; „Frauen in der medizinischen Aus- und Weiterbildung“ von Dr. Ulrike Wahl, Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg; „Frauen in der Krankenpflege“ von Uwe Seibel, Geschäftsführer des Deutschen Berufsverbandes für Krankenpflege Südwest e. V.; „Familienfreundliche Arbeitsbedingungen in der Pflege“ von Andrea Kiefer, Vorsitzende des Landespflegerats BadenWürttemberg; „Das Institut für Frauengesundheit Tübingen“ von Dr. Sara Schwer ChanCeng leiCh heit für fraue n und Männ er Frauen in der Medizien punkt: Seite 6: Perspekt iven in der Pflege Seite 8: Ausbildun g von Ärztinne n Brucker, Institut für Frauengesundheit; Interview zum Thema „Frauen in der Medizin“ mit Dr. Thomas Schumacher, Chefarzt der Gynäkologischen Abteilung des Kreiskrankenhauses Sinsheim. Das Heft erscheint Anfang März und liegt dem „Staatsanzeiger“ bei; es kann zudem im Internet eingesehen werden. Weitere Infos unter www.frauen-aktiv.de C Vermischtes Geschichten aus der Heidelberger Orthopädie Die Knochen-Docs S eit Anfang Januar lässt die SWRDoku-Serie „Die Knochen-Docs – Geschichten aus der Heidelberger Orthopädie“ die Fernsehzuschauer teilhaben an berührenden Patientenschicksalen und gewährt ihnen zugleich Einblicke in Alltag und Betrieb der größten orthopädischen Universitätsklinik Deutschlands. Aus Sicht von Patienten, Angehörigen und Ärzten zeigen die acht halbstündigen Filme, wie nah Hoffnungen, Ängste, Glück und Leid beieinanderliegen: Die Dokumentation begleitet die Chirurgen bei ihrer Arbeit, dokumentiert große medizinische Erfolge, aber auch die Grenzen des Machbaren. Gezeigt werden emotionale Geschichten, die zugleich auch ein Licht auf medizinische Errungenschaften werfen, die vor zehn Jahren noch niemand für möglich gehalten hätte. Für die Dokumentation hat ein SWR-Team von März bis Ende November 2009 vor Ort gedreht und Zugang zu Bereichen erhalten, die Außenstehenden sonst verschlossen sind. Aus über einhundert Stunden Material sind die acht halbstündigen Folgen entstanden, die ungewöhnliche Einblicke in den Alltag der Klinik gewähren. Die vor 90 Jahren gegründete Heidelberger Orthopädie ist die zweitgrößte Orthopädie in Europa – eine altehrwürdige Institution, ausgestattet mit modernster Technik. An die hundert Ärztinnen und Ärzte arbeiten hier in 16 Fachbereichen, 300 Studenten werden pro Jahr ausgebildet, über 60 Techniker arbeiten in hauseigenen prothetischen Fachtagung Selbsthilfe D Patienten lohnen, sondern auch Ärzte von einer Zusammenarbeit profitieren. Die Teilnehmer der Fachtagung waren sich einig, dass auch die medizinischen Fachangestellten vermehrt in die Kooperationen von ärztlichen Praxen und Selbsthilfegruppen eingebunden und die sich ergebenden Synergieeffekte vermehrt genutzt werden sollten. Vielfach wurde der Wunsch nach weiteren gemeinsamen Veranstaltungen geäußert. Weitere Infos unter www.kvbawue.de C Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Neue Meldepflicht D ie Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte zum Zwecke der Anwendung an ihren Patienten – zum Beispiel von Testsubstanzen mit Materialien, die Patienten in die Arztpraxis mitbringen (beispielsweise Körperpflegeprodukte, Berufsstoffe für den Epikutantest, Nahrungsmittel für den Reib-, Scratch- oder Pricktest) – unterliegt seit Inkrafttreten der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes (am Szene aus der Doku-Reihe Palliative Care Z Gemeinsame Veranstaltung von KVBW, LAG und KISS ie vierte „Fachtagung Selbsthilfe“ der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg fand in Zusammenarbeit mit der LAG Selbsthilfe und der Selbsthilfekontaktstelle KISS Stuttgart Ende Januar in Stuttgart statt. 25 Ärzte und 86 Selbsthelfer diskutierten engagiert miteinander. Dabei wurden wichtige Impulse zur Stärkung der Patientenorientierung und zum partnerschaftlichen Miteinander gegeben. Es zeigte sich, dass sich Kooperationen von Ärzten und Selbsthilfegruppen nicht nur für Werkstätten. Und jeden Tag gibt es rund 30 Operationen – das sind über 7000 Operationen im Jahr. Die nächsten Sendetermine: 18. und 25. Februar sowie 4. März jeweils um 22.30 Uhr im SWR-Fernsehen. 23. Juli 2009) dem Anwendungsbereich des Arzneimittelgesetztes (AMG) und ist dem zuständigen Regierungspräsidium anzuzeigen (§ 67 AMG). Ein formloses Anschreiben an die Behörde mit summarischer Beschreibung der in der Arztpraxis durchgeführten Herstellungstätigkeit (bzw. Testungen) genügt vorerst. Die Übergangsfrist für die Anzeige endete nach § 144 Abs. 7 AMG am 1. Februar 2010. um Wintersemester wird an der Universität Freiburg in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Freiburg der berufsbegleitende viersemestrige Online-Masterstudiengang „Palliative Care“ installiert. Er vermittelt umfassende Kompetenzen für die Analyse, Entwicklung und Gestaltung zeitgemäßer palliativer Versorgungsstrukturen. Pro Semester wird eine wöchentliche Arbeitsbelastung von circa zehn Stunden für das onlinegestützte Selbststudium veranschlagt, hinzu kommen sechs Präsenzphasen pro Jahr. Der Studiengang zeichnet sich durch praxisorientierte Aufgabenstellungen und Blended Learning aus. Die Dozenten kooperieren dabei mit den Medical Schools von Stanford und Harvard. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli 2010. Weitere Infos unter www.pallicon.uni-freiburg.de C Hausärztetag D er 8. Baden-Württembergische Hausärztetag in Stuttgart steht unter dem Motto „Die Zukunft sichern – Hausarztzentrierte Versorgung“. Am 19. März finden unter anderem ganztägig Seminare zu medizinischen und allgemeinen Themen sowie Fortbildungen für Arzthelferinnen statt. Im Mittelpunkt des Folgetages steht eine Podiumsdiskussion mit Teilnehmern aus Politik, Krankenkassen und Verbänden. Veranstalter ist der Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Hausärzteverbandes. Weitere Infos unter www.hausarzt-bw.de C ÄBW 02 • 2010 59 Vermischtes BioStar 2010 Neue Bücher V om 13. bis 15. Oktober 2010 wird in Stuttgart der „4th Congress on Regenerative Biology and Medicine – BioStar 2010“ stattfinden. Der international etablierte Kongress bringt Wissenschaftler und Praktiker aller Disziplinen zusammen, die mit der Regenerativen Biologie und Medizin befasst sind. Veranstalter ist der Verein zur Förderung der Biotechno logie Stuttgart/Tübingen/Neckar-Alb e. V. in Kooperation mit der BioRegio STERN Management GmbH, dem Zentrum für Regenerationsbiologie und Regenerative Medizin (ZRM) des Universitätsklinikums Tübingen. Notarzt-Einsatz! Nagelatlas D. Schmitz, 267 Seiten, Huber, ISBN 978-3456847771, 19,95 Euro M. Zabel, 80 Seiten, Viavital, ISBN 978-3934371422, 18,50 Euro Der Autor ist an der Universitätsmedizin Mannheim tätig. Im „Spielebuch für (angehende) Notärzte“ schlüpft der Leser in die Rolle des Notarztes, der sich durch seinen ersten Dienst kämpft. Bei elf Einsätzen wird er beispielsweise konfrontiert mit Polytrauma, Kinder-Notfall oder HerzKreislauf-Stillstand und muss die Versorgung nach den aktuellen Therapiestandards durchführen, sonst droht der Verlust von „Kompetenzpunkten“. Ein spielerischer Ansatz, um ernsthafte Erfahrungen im schwierigen Alltag als Notarzt zu sammeln. Die wichtigsten Erkrankungen der Fuß- und Fingernägel werden vorgestellt und ihre Diagnose und Therapie erläutert. Das Buch ist mit zahlreichen anschaulichen Farbfotos zu den Krankheitsbildern illustriert. Eine Beschreibung von Aufbau und Funktion der Nägel und wichtige Tipps zur Nagelpflege runden das Buch ab. Das handliche Taschenbuchformat ermöglicht es, das Buch – beispielsweise in der Kitteltasche – immer bei sich zu tragen. Drei Männer im Olivenbaum Prüfungsbuch für Medizinische Fachangestellte Fusion P. H. Ridder, 60 Seiten, Fröhling & Fröhling, ISBN 978-3000295980, 14,85 Euro D H. Nuding, M. Wagner, 599 Seiten, Holland + Josenhans, ISBN 978-3778258309, 24,00 Euro Das Prüfungsbuch liegt in der 13. Auflage neu bearbeitet, erweitert und aktualisiert vor. Es berücksichtigt die Anforderungen des aktuellen lernfeldorientierten Lernplans. Die Themen sind sachlogisch aufgebaut, um ein effektives Nachschlagen zu ermöglichen. Durch ein ausführliches Verzeichnis der medizinischen Fachausdrücke ist das Buch auch gut als Nachschlagewerk geeignet. Die Fortsetzung des 2008 erschienenen Buches bringt zwölf weitere Gesundheitstipps, mit denen die Autoren um den Freiburger Orthopäden Dr. Paul Ridder wieder populären Irrtümern im Bereich Ernährung und Gesundheit nachspüren. In Reimform geht es unter anderem um die Wirkungen von Alkohol, Gemüse, Schokolade und Kaffee auf den Körper. Anschließend folgen kurzweilige medizinische Erläuterungen der Gedichte mit „Aha“-Effekt. Das parlamentarische Schimpfbuch Handbuch Netzwerk und Vernetzung in der Hospizund Palliativversorgung G. Pursch, 304 Seiten, Herbig, ISBN 978-3776625943, 19,95 Euro P. Herrlein, 352 Seiten, Hospiz Verlag, ISBN 978-3941251304, 39,90 Euro Wer glaubt, dass Bundestagsdebatten spröde und langweilig sind, der irrt. Auf dem politischen Parkett wird durchaus gealbert, gestichelt und geschimpft. Unzählige Stilblüten und Geistesblitze aus 60 Jahren Bundestag hat der Autor den rund 240 000 Seiten starken Wortprotokollen entnommen und in diesem Band ver sammelt. Eine einzigartige Fundgrube geistiger Verfehlungen und sprachlicher Höhenflüge unserer Volksvertreter. Schwachstellen der heutigen, sektoral organisierten Versorgung werden aufgezeigt und einer an den Bedürfnissen der Schwerkranken orientierten Netzwerkversorgung gegenübergestellt. Ausgehend von den veränderten Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen widmet sich der Autor ausführlich konkreten Problemen, die sich beim Aufbau und der Organisation von Versorgungsnetzwerken in der Palliativmedizin er geben können. 60 ÄBW 02 • 2010 Weitere Informationen unter www.biostar-congress.de C ie vier baden-württembergischen Regionalverbände des Berufsverbandes der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen e. V. (BNHO) haben sich zu einem Landesverband zusammengeschlossen. Vorsitzender des fusionierten Verbandes ist Dr. F. A. Mosthaf, Karlsruhe, sein Stellvertreter ist Dr. M. Respondek, Freiburg. Weitere Vorstandsmitglieder sind Dr. T. Reiber, Freiburg und Dr. A. Karcher, Heidelberg. Im Lande gehören dem BNHO derzeit 60 Mitglieder an, die in 40 Praxen pro Jahr circa 60 000 Patienten mit Blut- und Tumorerkrankungen umfassend betreuen. Präventionsstiftung U m die gesundheitliche Prävention in Baden-Württemberg weiter zu fördern, hat die Landesregierung eine Präventionsstiftung eingerichtet. Sie soll Projekte und Maßnahmen der Vernetzung und Kooperation im Bereich der allgemeinen Gesundheitsvorsorge fördern. Außerdem trägt sie zur Verbreitung von evaluierten und an den Lebenswelten orientierten Projekten und Maßnahmen der Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation bei. Initiatorin und Vorsitzende der Stiftung ist Gesundheitsministerin Dr. Monika Stolz. Das Stiftungsvermögen beträgt derzeit rund drei Millionen Euro. Aus Fehlern lernen 8 Mangelnde Laborkontrolle Hyponatriämie mit tödlichem Ausgang Fall Die 27 Jahre alte Patientin litt seit dem 12. Lebensjahr an Panhypopituitarismus und nahm wegen des deshalb drohenden Anstiegs des Serumnatriums zur Substitution des Hormons ADH ständig das Präparat Minirim ein. Am 15. 04. kam es zu einem epileptischen Anfall, der an diesem Tag zur notfallmäßigen Aufnahme in den Städtischen Kliniken führt, zunächst in der Klinik für Intensivmedizin, am 16. 04. in der Normalstation der Klinik für Neurologie und klinische Neurophysiologie. Bei Aufnahme am 15. 04. wurde eine Hyponatriämie mit 127 (abends 125) mmol/l festgestellt (Normbereich 135 bis 148 mmol/I) und als Ursache des Anfalles angenommen. In den Folgetagen gelang es nicht, diesen Wert zu korrigieren; im Gegenteil betrug er am 17. 04., 12.30 Uhr, nur noch 119 mmol/l. Deshalb wurde am 17. 04. kein Minirim verabreicht, es wurde die schon seit 16. 04. laufende Infusion von 0,9 % NaCl-Lösung verstärkt und zusätzlich Astonin H (Fludrokortison) gegeben. Die Patientin erhielt am 16. 04. 1000 ml, am 17. 04. morgens und abends je 1000 ml, am 18. 04. morgens 1000 ml der NaCl-Lösung. Fludrokortison wurde am 17. 04. mittags und am 18. 04. morgens und mittags, je einmal, gegeben. Die nächste Laborkontrolle am 18. 04. morgens ergab 140 mmol/l Serum natrium, was im Normbereich lag. Am selben Tag, 16 Uhr, erhielt die Patientin deshalb wieder Minirim. Die nächste Laborkontrolle am 19. 04. morgens zeigte einen weit überhöhten Wert von 188 mmol/l. Daraufhin entwickelten sich bei der Patientin ein schwer therapierbarer Status epilepticus sowie ein schweres Hirnödem. Trotz intensivmedizinischer Behandlung verstarb sie am 24. 04. Diskussion Da die Substitution des Hormons ADH durch Minirim der natürlichen Hormonregulation nicht gleichwertig ist, kann es zu einer Hyponatriämie kommen. Obwohl in der Literatur die Grenze für deren sicher beste hende Behandlungsbedürftigkeit mit 115 mmol/l angegeben wird, kann im vorliegenden Fall die Behandlung als solche nicht beanstandet werden, da die Hyponatriämie als Ursache des epileptischen Anfalls jedenfalls infrage kam, der Laborwert auch seit Deutliche Umsatzeinbußen für die Ärzte in Baden-Württemberg Frust und Ärger U nmittelbar vor Drucklegung dieser Ausgabe veröffentlichte die Tageszeitung „Die Welt“ ein Interview mit dem Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, in dem er sagte: „Die Endabrechnung für das erste und zweite Quartal 2009 ist jetzt fertig. Die Ärzte können zufrieden sein, denn der Zuwachs ist größer als gedacht. Versprochen hat uns die Politik eine Honorarsteigerung von 2,5 Milliarden Euro gegenüber 2007. Jetzt werden es fast 3,4 Milliarden Euro für 2009 sein.“ Und weiter: „Ich habe noch nie eine Vergütungsreform durchgeführt, bei der es so viele Gewinner gab. Diese Gewinner schweigen aber – aus Furcht, dass man ihnen die Gewinne wieder nimmt. Denn die Unzufriedenheit der wenigen Verlierer ist riesig. Problematisch ist die Verteilung auf die Bundesländer.“ Am gleichen Tage fand die Vertreterversammlung der Kassen ärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) statt. Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorsitzender des Vorstands, erklärte er habe „Frust und Ärger“ verspürt, als er das Interview las: „Ich halte solche Bemer- Aufnahme in die Klinik ständig ab gefallen war. Doch ist zu bedenken, dass eine zu rasche Korrektur des Serumnatriumwertes gefährlicher sein kann, als die Hyponatriämie selbst. Von daher gesehen, war schon die Intensität der Behandlung – bei klinisch gutem Zustand der Patientin – bedenklich. Jedenfalls waren aber engmaschige Laborkontrollen unumgänglich, um eine überschießende Korrektur sogleich zu erkennen. Im vorliegenden Fall war angesichts des Absetzens von Minirim, der Infusion der NaCl-Lösung und der zusätzlichen Gabe von Fludrokortison ein rascher Anstieg zu erwarten und auch zu beobachten. Vom 17. 04. mittags bis 18. 04. morgens war der Wert von 119 mmol/l auf 140 mmol/l angestiegen. Da NaClLösung und Fludrokortison weiterhin verabreicht wurden (erst am 18. 04., 16 Uhr, wieder Minirim), stand weiterer steiler Anstieg mit Sicherheit bevor, zumal diese Medikamente beim Ansetzen und beim Absetzen mit Verzögerung wirken. Eine ständige Laborkontrolle in Abständen von ein bis zwei Stunden war zwingend erforderlich. Ihr Unterbleiben beurteilte die Kommission als groben Behandlungsfehler. kungen für undiplomatisch. Sie spielen der Argumentation verschiedener Kassenvertreter einen Steilpass vor die Füße, dass das Honorar nicht mehr anzupassen sei.“ Außerdem komme es eine Ohrfeige gleich, von ‚wenigen Verlierern’ zu sprechen: „Das Umsatzplus ist in Baden-Württemberg nicht angekommen. Rund zwei Drittel unserer Mitglieder mussten im vergangenen Jahr deutliche Umsatzrückgänge hinnehmen“, so der KVBWChef. Dies bedeute für die Ärzte 2009 Honorareinbußen im hohen zweistelligen Millionenbereich. „Die Verteilung zwischen den Bundesländern als ‚problematisch’ anzusehen, ist eine späte Erkenntnis.“ Insgesamt habe Dr. Köhler der Ärzteschaft mit dem Interview mehr Schaden als Nutzen zugefügt, sagte Dr. Hoffman-Goldmayer unter dem Beifall der Delegierten. Nur durch einen innerärztlich finanzierten Rettungsschirm sei es der KVBW gelungen, die Verluste – allerdings auch die Gewinne – für die Mitglieder auf maximal 5 Prozent zu begrenzen. Dr. Hoffmann-Goldmayer warnte davor, die Folgen zu unter schätzen. „Wir haben in Baden-Württemberg in einigen Regionen bereits Schwierigkeiten, freiwerdende Arztpraxen neu zu besetzen.“ Angesichts der Tatsache, dass in den kommenden Jahren eine Vielzahl von Praxisinhabern aus Altersgründen nicht mehr praktizieren werden, müsse man dafür sorgen, dass der Beruf des niedergelassenen Arztes für die nächste Generation attraktiv bleibe. ÄBW 02 • 2010 61 Termine Termine Thema Thema Kongresstermine 2010 UMM Universitätsmedizin Mannheim CenTrial Koordinierungszentrum Klinische Studien an den Universitätsklinika Tübingen und Ulm K Termin Thema Thema 44. Klinisch-Neurowissen schaftliches Kolloquium Fortbildung Praxis Dr. Olschewski-Hattenhauer und Dr. Oberweis-Nienburg K Termin Mi, 17. 02. 2010, 17.00–19.00 Uhr K Termin Interdisziplinäre Bad Schönborner Schmerzkonferenz (mit Patientenvorstellung und Diskussion) 19.–21. 02. 2010 (Fr–So) Kurs-Block 1 der Psycho somatischen Grundversorgung Auskunft/Anmeldung: Dr. Oberweis-Nienburg, Tel. (0 62 21) 91 56 93, E-Mail: Anne.Oberweis@web.de oder info@olschewski-hattenhauer.de 27.–28. 03. 2010 (Fr–Sa) Progressive Muskelentspannung, Qualifizierungsseminar (Teil I zur KV-Abrechnung, II. Teil nach 6 Monaten) Auskunft/Anmeldung: Dr. Olschewski-Hattenhauer, Tel. (0 62 21) 16 35 24, E-Mail: info@ol-ha.de K Termin 7 Info 7 Info >>> Ort: Bezirkskrankenhaus Günzburg, Hörsaal, Haus 63a, I. Stock, 89312 Günzburg Veranstalter: Neurochirurgische Klinik der Universität Ulm Auskunft/Anmeldung: Ltd. OA Prof. Dr. G. Antoniadis, OA Dr. R. König oder Dr. T. Schmidt, Tel. (0 82 21) 96 00 (Zentrale) Thema Do, 18. 02. 2010 „Zur Effektivität professioneller Vermittlung schmerzphysio logischer Zusammenhänge“ Referent: F. Schmid, Wiesloch 7 Info >>> Ort: Rathaus, Sitzungssaal, Friedrichstr. 67, 76669 Bad Schönborn-Mingolsheim Auskunft/Anmeldung: Sekretariat PD Dr. R. Wörz, Friedrichstr. 73, 76669 Bad Schönborn, Tel. (0 72 53) 3 18 65, Fax 5 06 00, E-Mail: woerz.roland@t-online.de >>> Ort: Praxis Dr. Olschewski- Hattenhauer und Dr. Oberweis-Nienburg, Schillerstr. 12, 69115 Heidelberg Thema Psychosomatische Grund versorgung (Ärztliche Gesprächsführung, Balintgruppe) Aufbaukurs zu Grundkenntnissen K Termin 7 Info 21. 02.–19. 09. 2010 80-std. Gesamtkurs Psycho somatische Grundversorgung 07. 03.–18. 09. 2010 40 bzw. 60-std. Aufbaukurs bei bereits erworbenen Psycho somatischen Grundkenntnissen 30-std. Balintgruppe und/oder 30-std. Gesprächsführung Quereinstieg (auch in laufende Kurse) möglich Termine am Wochenende Gruppengröße max. 14 Teilnehmer >>> Ort: Hörsaalzentrum Chemie, 7 Info Thema 34. Nephrologisches Seminar K Termin 18.-20. März 2010 (Do–Sa) Kosten: 200 Euro Im Neuenheimer Feld 252, 69120 Heidelberg Veranstalter: Collegium Nephrologicum Auskunft/Anmeldung: Frau Dr. Maria Walla, c/o Prof. Dr. Ritz, Nierenzentrum, E-Mail: info@nephrologisches-seminar.de; www.nephrologisches-seminar.de 62 >>> Ort: Stuttgart Programmauskunft: ausschließlich über Dr. I. Rothe-Kirchberger, E-Mail: rothe-kirchberger@web.de Anmeldung: Frau Frank, Medizinische Akademie IB, Tel. (07 11) 6 45 44 54, E-Mail: aerztefortbildung@med-akademie.de ÄBW 02 • 2010 1) 17. Mannheimer Schlafapnoe-Kurs Einführungskurs: 26.–27. 02. 2010 (Fr–Sa) Abschlusskurs: 05.–07. 03. 2010 (Fr–So) Arzthelferinnenkurs: Fr, 05. 03. 2010 Auskunft/Anmeldung: www.hno-mannheim.de 2) Manuelle und osteopathische Therapie für HNO-Ärzte jeweils Fr–So Teil 2: 23.–25. 04. 2010 Teil 3: 15.–17. 10. 2010 Teil 4: 12.–14. 11. 2010 Auskunft/Anmeldung: www.hno-mannheim.de 3) Psychosomatische Grund versorgung in der HNO-Heilkunde jeweils Fr–So Teil 1: 26.–28. 03. 2010 Teil 2: 24.–26. 09. 2010 Auskunft/Anmeldung: Dr. Elke Decot, Tel. (0 61 03) 58 87 50, E-Mail: DecotElke@aol.com K Termin Mi, 03. 03. 2010, 9.30–17.00 Uhr 37. Klinischer Studientag „Workshop SOP“ Ort: Tagungsraum im ehemaligen astronomischen Institut 05.–06. 03. 2010 (Fr–Sa), 1. Block, ganztägig 24. Basiskurs Studienassistenz Ort: Tagungsraum im ehemaligen astronomischen Institut Mi, 17. 03. 2010, 9.00–16.45 Uhr 38. Klinischer Studientag „Einführung in die Statistik klinischer Prüfungen“ Ort: Tagungsraum im ehemaligen astronomischen Institut Di, 23. 03. 2010, 9.00–17.00 Uhr 39. Klinischer Studientag „Monitoring in klinischen Studien“ Ort: Tagungsraum im ehemaligen astronomischen Institut Mi, 24. 03. 2010, 9.00–18.00 Uhr 9. GCP-Training Basis Ort: Wöllhaf Konferenz- und Bankettcenter 7 Info 7 Info >>> Ort: Universitätsklinikum >>> Ort: Tagungsraum Mannheim, Theodor-Kutzer-Ufer 1–3, 68167 Mannheim Thema Weiterbildungskreis Psychotherapie der Stuttgarter Akademie für Tiefenpsychologie und Psychoanalyse e. V. K Termin Psychosomatische Grundversorgung – Grund- und Aufbaukurs je 40 Stunden (Theorie, Gesprächsführung und Balintgruppe) Beginn beider Kurse: Sa, 27. 02. 2010 Die Kurse finden jeweils samstags, 9.00–16.00 Uhr statt. 7 Info >>> Ort: Stuttgarter Akademie für Tiefenpsychologie und Psychoanalyse e. V., Hohenzollernstr. 26, 70178 Stuttgart Anmeldung: Sekretariat der Akademie, Tel. (07 11) 6 48 52 20, Fax 6 48 52 40, E-Mail: sekretariat@akademie-stuttgart.de; www.akademie-stuttgart.de Auskunft: info@robert-roehrig.de (Psychosomatische Grundkenntnisse/Grundversorgung), dr.beata.fechau@t-online.de (Psychotherapie-Weiterbildung) im ehemaligen astronomischen Institut, Waldhäuser Str. 64, 72076 Tübingen Wöllhaf Konferenz- und Bankettcenter, Airport Stuttgart, Terminal 1, Ebene 4, 70629 Stuttgart Auskunft/Anmeldung: CenTrial GmbH, Otfried-Müller-Str. 45, 72076 Tübingen, Tel. (0 70 71) 2 97 22 58, Fax 29 51 58, E-Mail: fortbildung@centrial.de Thema Fortbildung energetische Psychotherapie K Termin 04.–06. 03. 2010 (Do–Sa) Grundkurs und Level 1 7 Info >>> Ort: Räume der Einrichtung „Ehe und Familie“, Jakob-Burckhardt-Str. 13, 79104 Freiburg Auskunft/Anmeldung: Dr. Eva-Maria Albermann, Stadtstr. 55, 79104 Freiburg, Tel. (07 61) 55 44 83, E-Mail: www.dr-albermann.de Thema Sozial- und Arbeitsmedizinische Akademie Baden-Württemberg e. V. K Termin Weiterbildungskurse Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin Kurs B, Teil 1 in Ulm: 04.–12. 03. 2010 (Do–Fr, inkl. Sa) Kurs B, Teil 2 in Ulm: 16.–20. 03. 2010 (Di–Sa) Kurs C, Teil 1 in Ulm: 26. 07.–04. 08. 2010 (Mo–Mi) Kurs C, Teil 2 in Ulm: 04.–13. 08. 2010 (Mi–Fr) Termine Kurs A, Teil 1 in Stuttgart: 04.–12. 11. 2010 (Do–Fr, inkl. Sa) Kurs A, Teil 2 in Stuttgart: 16.–25. 11. 2010 (Di–Do) 7 Info >>> Auskunft/Anmeldung: Sozial- und Arbeitsmedizinische Akademie Baden-Württemberg e. V., Geschäftsstelle Ulm, Oberer Eselsberg 45, 89081 Ulm, Tel. (07 31) 5 40 44, Fax 55 26 42, E-Mail: ulm@samanet.de; www.sama.de Thema Tübinger Arthrosetag der Orthopädischen Universitätsklinik „Konservative und operative Therapie der Hüftgelenksarthrose“ K Termin Sa, 06. 03. 2010, 8.30–13.00 Uhr 7 Info >>> Ort: Großer Hörsaal CRONA, Ebene B04, Raum 220, Hoppe-Seyler-Str. 3, 72076 Tübingen Auskunft/Anmeldung: Elke Speidel, Tel. (0 70 71) 2 98 04 75, E-Mail: elke.speidel@med.uni-tuebingen.de Thema Psychosomatische und Psychotherapeutische Fort- und Weiterbildung K Termin Sa, 06. 03. 2010 Refresher-Tag im Rahmen der Zusatzweiterbildung Psychotherapie – fachgebunden: „Möglichkeiten und Grenzen der Sexualtherapie in der Praxis“ Ort: Emmendingen Kosten: 100 Euro 10.–13. 03. 2010 (Mi–Sa) Aufstockkurs Psychosomatische Grundversorgung (30 Std.) Ort: Freiburg Kosten: 380 Euro 20.–26. 03. 2010 (Sa–Fr) Curriculum Sexualmedizin 2010. Grundkurs Modul 1 Ort: Bad Krozingen Kosten: 900 Euro 22.–27. 03. 2010 (Mo–Sa) Intensivkurs Psychosomatische Grundversorgung (50 Std. Theorie und Intervention) Ort: Freiburg Kosten: 510 Euro Start Mo, 22. 03. 2010 Fortlaufende Balintgruppe im Rahmen der Psychosomatischen Grundversorgung (30 Std. Theorie und Intervention) Ort: Freiburg Kosten: 470 Euro Sa, 24. 04. 2010 „Burnoutprophylaxe“ Ort: Freiburg Kosten: 100 Euro Anzeige 7 Info >>> Die Veranstaltungen finden in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsklinik Freiburg statt. Auskunft/Anmeldung: AK PSM e. V., Hauptstr. 8, 79104 Freiburg, Tel. (07 61) 2 70-65 15, Fax 2 70-68 85, E-Mail: Weiterbildung.Psychosomatik@ uniklinik-freiburg.de; www.psysomgv.de Thema Fortbildung Praxis Dr. Ross, Freiburg K Termin 1) Selfcare: Energie- & Selbst management, Selbsthypnose & Imaginative Verfahren 12.–13. 03. 2010 (Fr–Sa) Kosten: 220 Euro 2) Medizinische Hypnose Basis: 16.–17. 04. 2010 Aufbau: 18.–19. 06. 2010 Vertiefung: 16.–17. 07. 2010 jeweils Fr-Sa Kosten: je 220 Euro 7 Info >>> Ort: Praxis PD Dr. Ross, Luisenstr. 6, 79098 Freiburg Auskunft/Anmeldung: Isolde Birlin, Tel. (07 61) 7 07 73 21, Fax 7 07 73 22; E-Mail: Dr-Ross@web.de; www.per-sono.de Thema Die Nummer 1 im Ultraschall Wegen des wunderbaren Schneetreibens zur Medizin 2010 gibt’s eine Nachlese bis 28.2.2010 S/W Ultraschall, Farbdoppler und 4D weltweit führender Hersteller zu Medizin 2010 Preisen in einer unserer Sonotheken. Gleich Termin vereinbaren und entspannt vergleichen und testen! 8. Symposium: Infektionsmedizin in Tübingen „Neue Entwicklungen in der Infektionsmedizin“ K Termin 12.–13. 03. 2010 (Fr–Sa) 7 Info >>> Ort: Universitätsklinikum auf dem Schnarrenberg, CRONA-Kliniken, Ebene B04, Hörsaal 210, Hoppe-Seyler-Str. 3, 72076 Tübingen Veranstalter: Interdisziplinäres Zentrum für Infektionsmedizin Tübingen (IZIT) Anmeldung: unter izit@med.uni-tuebingen.de Keine Teilnahmegebühr Auskunft: Astrid Lutz-von Platen, M. A., Tel. (0 70 71) 2 98 15 46 (Di, Mi, Do), E-Mail: astrid.lutz-von-platen@ med.uni-tuebingen.de Sonotheken in: 70771 Leinfelden-Echterd. Fasanenweg 17 Tel. (0711) 75 85 97 00 Fax (0711) 75 85 97 01 78048 Villingen-Schwenn. Forsthausstraße 1 Tel. (0 77 21) 40 58 90 Fax (0 77 21) 40 58 91 Thema Sonographie-Seminar Bad Mergentheim K Termin 12.–13. 03. 2010 (Fr–Sa) 7 Info >>> Ort/Veranstalter: ZIM Bad Mergentheim/KKH Tbb, Prof. Dr. C. F. Dietrich, Caritas Krankenhaus, Uhlandstr. 7, 97980 Bad Mergentheim Auskunft/Anmeldung: Prof. Dr. C. F. Dietrich, Tel. (0 79 31) 58 22 01, E-Mail: Christoph.dietrich@ckbm.de Wir sind Ihr Ultraschallpartner in Schwaben/Oberschwaben und am Bodensee. Sonothek Memmingen: Donaustraße 64 • 87700 Memmingen Tel. 08331 / 98 35 92 • Fax 08331 / 98 35 93 www.schmitt-haverkamp.de ÄBW 02 • 2010 63 Termine Thema 7 Info K Termin Akademie für Psychotherapie Pforzheim Psychosomatik Komplettkurse (inkl. Balintgruppe) >>> Ort/Veranstalter: Medizinische 13.–15. 05. 2010 (Do–Sa) K Termin A) 80 Std.-Kurs „Psychosomatische Grundversorgung“: zur Facharztprüfung (Allg., Innere, Gyn.), zur Abrechnung, zur Akupunkturzertif. – insg. 4 x Fr.-Nachm. + Samstag B) 40 Std.-Kurs „Psychosomatische Grundkenntnisse“: zur Facharztprüfung der übrigen Gebiete – insg. 2 x Fr.-Nachm. + Samstag Die nächsten Termine: 12.–13. 03. 2010 07.–08. 05. 2010 16.–17. 07. 2010 17.–18. 09. 2010 Quereinstiege möglich, zertifiziert Ausbildungsbeginn für den Zusatztitel „Psychotherapie – f.“: 22./23. 10. 2010. 7 Info >>> Ort: Akademie für Psychotherapie Pforzheim, Ebersteinstr. 39, 75177 Pforzheim Auskunft/Anmeldung: Dr. med. W. Polster, Tel. (0 72 31) 10 12 13, Fax 35 32 23, E-Mail: info@afpp.de; www.afpp.de Thema Asthmaakademie Baden-Württemberg Theorieseminare zur Ausbildung zum Asthmatrainer 2010 K Termin Universitätsklinik, Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg Organisation: Dr. E. Panther, Dr. H. Schwacha Auskunft/Anmeldung: M. Bartberger, Tel. (07 61) 2 70-36 35, Fax 2 70-32 59, E-Mail: Monika.Bartberger@ uniklinik-freiburg.de 7 Info >>> Ort: Bürgerzentrum, Hegenichstr. 2, 69124 Heidelberg Auskunft/Anmeldung: Dr. Tonn, Heidelberg, Tel. (0 62 21) 41 81 95, E-Mail: info@notdienstseminare.de; www.notdienstseminare.de Thema Thema 3. ISG Expertentag „Sexualität und Gesundheit“ XXI. Kongress der Südwestdeutschen Gesellschaft für Gastroenterologie K Termin 19.–21. 03. 2010 (Fr–So) 7 Info >>> Ort: Messe Freiburg Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle Universitätsklinikum Freiburg, Hugstetter Str. 55, 70106 Freiburg, Tel. (07 61) 2 70 27-01, Fax 2 70 27-45, E-Mail: info@isg-info.de; www.isg-info.de Thema Psychosomatisches Forum 2010 „Integrierte Versorgung von Essstörungen – Erfahrungen eines Modells aus dem Ostalbkreis“ K Termin Di, 13. 04. 2010 Referenten: Herr Dr. M. v. Wachter und Frau Dipl.-Psych. Köhler-Rönnberg, Aalen 7 Info >>> Ort: Festsaal des Bürgerhospitals, Gebäude 10, Tunzhofer Str. 14–16, 70191 Stuttgart Auskunft/Anmeldung: Dorothee Hüppauf, Chefarztsekretariat, Tel. (07 11) 2 78-2 27 01, Fax 2 78-2 21 72, E-Mail: D.Hueppauf@klinikum-stuttgart.de; www.klinikum-stuttgart.de K Termin 11.–12. 06. 2010 (Fr–Sa) 7 Info >>> Ort: Bürgerzentrum, Am Alten Schloss 22, 76646 Bruchsal Wiss. Leitung: Prof. Dr. B. Kohler Auskunft/Anmeldung: Prof. Dr. B. Kohler, Gutleutstr. 1–14, 76646 Bruchsal, Tel. (0 72 51) 7 08-54 76, Fax 7 08-54 93, E-Mail: kohler.medkli@ krankenhaus-bruchsal.de; www.sw-gastro.de Thema 23. Kongress des Fachverbandes Sucht e. V. „Integration oder Separation? Suchtbehandlung im Gesundheitssystem“ K Termin 14.–16. 06. 2010 (Mo–Mi) 7 Info >>> Ort: Kongresshaus Stadthalle, Thema Neckarstaden 24, 69117 Heidelberg Auskunft: Ursula Reingen, Geschäftsstellenleiterin, Fachverband Sucht e. V., Walramstr. 3, 53175 Bonn, Tel. (02 28) 26 15 55, Fax 21 58 85, E-Mail: u.reingen@sucht.de; www.sucht.de Anmeldung: sucht.de/kongress/index23.html 7 Info Hohenheimer Homöopathiekurse zur Erlangung der Zusatz bezeichnung: A-, C- und E-Kurs Update Veranstaltungen 2010 >>> 1): Ort: Fachklinik Wangen, K Termin 1) Fachkliniken Wangen Seminar 1/2010 Block 1: 13.–14. 03. 2010 Block 2: 27.–28. 03. 2010 jeweils Fr–Sa 2) St. Josefskrankenhaus Freiburg Seminar 1/2010 Block 1: 02.–03. 07. 2010 Block 2: 16.–17. 07. 2010 jeweils Fr–Sa Am Vogelherd 4, 88239 Wangen/Allgäu Auskunft: Dr. T. Spindler, Tel. (0 75 22) 7 97-12 11, Fax 7 97-11 17 www.aabw.de 2): Ort: St. Josefskrankenhaus Freiburg, Sautier Str. 1, 79104 Freiburg Auskunft: Prof. Dr. J. Forster, Tel. (07 61) 27 11-28 01, Fax 27 11-28 02 www.aabw.de Thema Freiburger Kurs „Ultraschall diagnostik in der Inneren Medizin“ K Termin 18.–21. 03. 2010 (Do–So) Aufbaukurs 64 21.–25. 04. 2010 (Mi–So) 7 Info >>> Ort: Haus Birkach, Grüninger Str. 35, 70599 Stuttgart Veranstalter: Dozenten des LV Baden-Württemberg des DZVHÄ Auskunft/Anmeldung: Dr. Wolfgang Krause, Hauptstr. 46, 73037 Göppingen, Tel. (0 71 61) 92 36 63, E-Mail: info@hohomkurse.de; www.hohomkurse.de Thema Notdienstseminar – Alle kleinen und großen Notfälle sicher erkennen und behandeln (inkl. Reanimationstraining) ÄBW 02 • 2010 Thema K Termin Di, 22. 06. 2010 ddw update – Aktuelles Kongress-Update zur Digestive Disease Week 2010 Di, 30. 11. 2010 Uegw update – Aktuelles Kongress-Update zur UEGW, Weltkongress der Gastroenterologie 2010 7 Info >>> Ort: Diakoniekrankenhaus Mannheim, Speyerer Str. 91–93, 68163 Mannheim Wiss. Leiter: PD Dr. Schilling Auskunft/Anmeldung: Gaby Kneissler, Kongress-Sekretariat der I. Med. Klinik, Universitätsmedizin Mainz, Büro: Kastanienweg 4, 67146 Deidesheim, Tel. (0 63 26) 9 65 89 59, Fax 96 28 69, E-Mail: kongress-med1@t-online.de; www.ddw-update.de, www.uegw-update.de Onkologische Termine Thema Comprehensive Cancer Center Ulm K Termin Mi, 03. 03. 2010, 18.00–20.15 Uhr 25. Onkologisches Kolloquium „Aktuelle Therapieoptionen beim malignen Gliom“ 7 Info >>> Ort: Medizinische Klinik am Oberen Eselsberg, Seminarraum 2609/10, Albert-Einstein-Allee 23, 89081 Ulm Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle des CCCU, Tel. (07 31) 5 00-5 60 56, E-Mail: sekr.cccu@uniklinik-ulm.de; www.ccc-ulm.de Thema Ernährungsmedizin in der Onkologie 2010 K Termin jeweils Fr–So 16.–18. 04. 2010 12.–14. 11. 2010 40 Stunden-Kurs in zwei Teilen 7 Info >>> Ort: Med. Universitäts-Klinik, Hugstetter Str. 55, Klinik für Tumor biologie, Breisacher Str. 117, 79106 Freiburg Organisation: Klinik für Tumorbiologie Freiburg, Dr. J. Arends Medizinische Univ.-Klinik, Sekt. Ernährungsmedizin, Prof. Dr. H. Bertz, Dr. G. Zürcher Auskunft: Sekretariate Ernährungs medizin, KTB: Tel. (07 61) 2 06-18 93, Fax 2 06-18 92; Uni: Tel. (07 61) 2 70-33 35, Fax 2 70-33 34 Anmeldung: emo@tumorbio.uni-freiburg.de, ernaehrungsmedizin@ uniklinik-freiburg.de Zum Gedenken Dr. med. Ingetraud Schmidt, Bad Rappenau Dr. med. Hans Spann, Ulm Dr. med. Ingeborg Gastauer, Mannheim Helga Blust-Schreuder, Ettenheim Dr. med. Elisabeth Klotz, Freiburg Adly Takla, Zell Prof. MUDr. Ferdinand Marx, Büsingen Dr. med. Peter Biebl, Waldbronn Dr. med. Hans Schmidt, Schorndorf Dr. med. Albert Starck, Bruchsal Dr. med. Heinz Harrass, Bad Dürrheim Dr. med. Dieter Hahn, Esslingen Dr. med. Gisela Fischer, Waldkirch Prof. Dr. med. Karl-Heinz Vogel, Baden-Baden MUDr./Karlsuniv. Prag Ladislaus Samek, Sulzburg Dr. med. Anton Meger, Weingarten Dr. med. Luise Guggenmoos, Ulm Dr. med. Brigitte Ach, Freiburg Dr. med. Michael Franz, Rheinfelden Dr. med. Franz Schlodtmann, Waldkirch Bekanntmachungen Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen * 12. 02. 1942 † 16. 11. 2009 * 18. 01. 1923 † 27. 11. 2009 * 09. 11. 1935 † 29. 11. 2009 * 18. 11. 1921 † 02. 12. 2009 * 23. 02. 1915 † 03. 12. 2009 * 22. 07. 1936 † 03. 12. 2009 * 13. 12. 1913 † 07. 12. 2009 * 04. 03. 1943 † 09. 12. 2009 * 07. 07. 1925 † 09. 12. 2009 * 19. 06. 1919 † 13. 12. 2009 * 07. 06. 1916 † 15. 12. 2009 * 25. 08. 1940 † 16. 12. 2009 * 11. 10. 1921 † 20. 12. 2009 * 23. 06. 1922 † 22. 12. 2009 * 22. 05. 1926 † 25. 12. 2009 * 14. 01. 1930 † 26. 12. 2009 * 30. 07. 1920 † 28. 12. 2009 * 01. 08. 1926 † 31. 12. 2009 * 30. 11. 1956 † 31. 12. 2009 * 26. 02. 1919 † 06. 01. 2010 Anzeige Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Öffentliche Ausschreibung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg: Vergabe eines Versorgungsauftrages an Programmverantwortliche Vertragsärztinnen und Vertragsärzte für das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening Altersbedingt wird der bisher für die Screening-Einheit 2 in BadenWürttemberg zuständige Programmverantwortliche Arzt im Laufe des Jahres 2010 seinen Versorgungsauftrag zurückgeben. Daher schreibt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüh erkennungs-Richtlinien – KFU-RL) vom 15. Dezember 2003 und der Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge (BMV-Ä/EKV) den Versorgungsauftrag für folgende Screening-Einheit erneut aus: Versorgungsregion 2 Landkreis Ludwigsburg Stadtkreis Heilbronn Landkreis Heilbronn Hohenlohekreis Landkreis Schwäbisch Hall Main-Tauber-Kreis Für die Ausschreibung ist der jeweils aktuelle Stand der Krebsfrüh erkennungsrichtlinien, der Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge und des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) maßgebend. Präambel Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat zum 1. Januar 2004 in dem Abschnitt B Nr. 4 der Richtlinien über die Früherkennung von Krebserkrankungen (KFU-RL) ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening eingeführt. Die weitere Ausgestaltung wurde in der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV festgelegt. Beide Dokumente wurden im Deutschen Ärzteblatt, Heft 4 vom 23. Januar 2004 veröffentlicht. Rechtliche Grundlagen und Leitlinien zum Mammo graphie-Screening können unter www.mammo-programm.de/service/ infomaterial-fachservice.php im Internet abgerufen werden. Ziel des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie Screening ist die deutliche Senkung der Brustkrebssterblichkeit in der anspruchsberechtigten Bevölkerungsgruppe (Frauen ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres). Gleichzeitig sollen die Belastungen, die mit einem Mammographie-Screening verbunden sein können, minimiert werden. Das Programm ist in regionale Versorgungsprogramme gegliedert, das für Baden-Württemberg die Grenzen des Bundeslandes und damit das Gebiet der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg umfasst. Ein regionales Versorgungsprogramm ist wiederum in regionale Screening-Einheiten untergliedert, für die sogenannte Programmverantwortliche Ärzte Versorgungsaufträge erhalten können. 1. Verfahren der Ausschreibung Die KV Baden-Württemberg führt ein öffentliches Ausschreibungs verfahren des Versorgungsauftrages für die Screening-Einheit 2 durch. ÄBW 02 • 2010 65 Bekanntmachungen Das Verfahren verläuft zweistufig (§ 4 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV): 1. Bei Erfüllung der Voraussetzungen für eine Bewerbung nach § 5 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV erhält der Bewerber Ausschreibungsunterlagen zugesandt, die er zusammen mit seinem Konzept zur Organisation des Versorgungsauftrages bis 9. April 2010, 12.00 Uhr, bei der KV Baden-Württemberg in Karlsruhe einreicht. 2. Gemäß § 4 Abs. 2 c der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV kann die KV BadenWürttemberg im Einvernehmen mit den Verbänden der badenwürttembergischen Krankenkassen nach pflichtgemäßem Ermessen innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Bewerbungen eine Genehmigung (unter Auflagen) zur Übernahme des Versorgungs auftrages erteilen. Entscheidungsgrundlage ist das von den Bewerbern vollständig und fristgerecht eingereichte Konzept zur Organisation des Versorgungs auftrages, aus dem hervorgehen muss, dass für die entsprechende Screening-Einheit die Anforderungen an das Mammographie-Screening gemäß KFU-RL und BMV-Ä/EKV erfüllt und im Routinebetrieb aufrecht erhalten werden können. Die Anforderungen an das Konzept sind in Abschnitt B Nr. 4 i Abs. 4 der KFU-RL näher beschrieben. Für die Auswahl sind außerdem die persönliche Qualifikation des Bewerbers, Verfügbarkeit und Qualifikation der kooperierenden Ärzte sowie seiner Mitarbeiter in der Screening-Einheit, Praxisausstattung, Praxisorganisation und apparative Ausstattung sowie die geeignete räumliche Zuordnung für die Versorgung der Frauen maßgeblich. Bei mehreren gleich geeigneten Bewerbern, die einen Versorgungsauftrag übernehmen wollen, entscheidet die bestmögliche räumliche Zuordnung für die Versorgung der Frauen. Die Genehmigung für die Übernahme des Versorgungsauftrages durch den Programmverantwortlichen Arzt wird den nach diesen Kriterien ausgewählten Bewerbern durch die KV Baden-Württemberg und im Einvernehmen mit den baden-württembergischen Krankenkassen erteilt. Die Übernahme des Versorgungsauftrages wird unter Auflagen genehmigt, die von den Programmverantwortlichen Ärzten innerhalb von neun Monaten nach Erteilung der Genehmigung und vor Übernahme des Versorgungsauftrages zu erfüllen sind. In Fällen, die der Arzt oder die radiologische Fachkraft nicht selber zu vertreten haben, kann von der genannten Frist, nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden. Zu den Auflagen zählen insbesondere die Erfüllungen der fachlichen, personellen und sachlichen Voraussetzungen zur Erfüllung des Versorgungsauftrages. 2. Inhalt der Versorgungsaufträge Der Versorgungsauftrag umfasst die notwendige ärztliche Behandlung und Betreuung der Frauen einschließlich Aufklärung und Information sowie die übergreifende Versorgungsorganisation und -steuerung. Er ist umfassend und vollständig zu erfüllen. Einzelheiten des Versorgungsauftrages ergeben sich aus Abschnitt B Nr. 4 i der KFU-RL bzw. § 3 Absatz 3 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV (die folgenden § Angaben beziehen sich auf die Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV): 1. Kooperation mit der Zentralen Stelle, der Kooperationsgemeinschaft Mammographie und dem Referenzzentrum (§ 7) 2. Überprüfung des Anspruchs der Frau auf Teilnahme am Früherkennungsprogramm vor Erstellung der Screening-Mammographie aufnahmen (§ 8) 3. Erstellung der Screening-Mammographieaufnahmen (§ 9) 4. Organisation und Durchführung der Befundung der ScreeningMammographieaufnahmen (§ 10) 5. Durchführung der Konsensuskonferenz (§ 11) 6. Durchführung der Abklärungsdiagnostik (§ 12) 7. Durchführung der multidisziplinären Fallkonferenzen (§ 13) 8. Ergänzende ärztliche Aufklärung (§ 14) 9. Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen (§ 15) 66 ÄBW 02 • 2010 3. Ablauf der Versorgungsschritte Zu Inhalt und Ablauf der einzelnen Versorgungsschritte ist aus Sicht des Programmverantwortlichen Arztes Folgendes festzuhalten: Über die Zentrale Stelle erhalten die anspruchsberechtigten Frauen einen Termin in einer bestimmten Mammographie-Einheit. Grundsätzlich soll die in der Einladung genannte Mammographie-Einheit auf gesucht werden. Abweichungen hiervon sind nur in Abstimmung mit der Zentralen Stelle möglich. In der Mammographie-Einheit ist zunächst zu klären, ob die Frau das Merkblatt zum Früherkennungsprogramm (siehe Anlage IV der KFU-RL) über die Zentrale Stelle erhalten hat und ob aufgrund des standardisierten Fragebogens zur Anamnese (Anlage V der KFU-RL) ein Leistungsanspruch der Frau besteht. Auf Verlangen wird die Frau zusätzlich über Strahlen- und Datenschutz im Rahmen des Screening-Programms informiert. Die Mammographie-Aufnahme wird unter verantwortlicher Leitung des Programmverantwortlichen Arztes von einer radiologischen Fachkraft erstellt. Der Programmverantwortliche Arzt organisiert die Doppelbefundung der Aufnahmen gemäß § 10 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, führt die Ergebnisse der Doppelbefundung zusammen und leitet gegebenenfalls eine zusätzliche Befundung im Rahmen der Konsensuskonferenz nach § 11 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV ein. Diese Konsensuskonferenzen sollen in der Regel mindestens einmal pro Woche zusammen mit den beiden Ärzten, von denen die Doppelbefundung vorgenommen wurde, stattfinden. Frauen mit weiterhin auffälligen Befunden werden zur Abklärungsdiagnostik nach § 12 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV eingeladen. Der Programmverantwortliche Arzt ist verpflichtet, in der Regel mindestens einmal in der Woche eine Sprechstunde zur Abklärungsdiagnostik durchzuführen. Falls erforderlich, veranlasst der Programmverantwortliche Arzt zum Beispiel die Durchführung einer Stanzbiopsie unter Röntgenkontrolle sowie die histopathologische Untersuchung der durch Biopsie gewonnenen Präparate. Bleibt der Verdacht auf eine maligne Erkrankung der Brust bestehen, ruft der Programmverantwortliche Arzt in der Regel mindestens einmal in der Woche eine prä- und eine postoperative Fallkonferenz nach § 13 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV ein. Die Qualitätssicherung bezieht sich auf die gesamte Versorgungskette des Programms und betrifft die fachliche Qualifikation aller beteiligten Ärzte und radiologischen Fachkräfte, die organisatorischen und technischen Aspekte sowie die Evaluierung des gesamten Programms. Zu den Aufgaben der Programmverantwortlichen Ärzte im Bereich der Qualitätssicherung gehören unter anderen: – Pflicht zur Übermittlung der Daten (§ 7 i. V. mit Anhang 9 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV) und zwar im Rahmen des Einladungs wesens, der ärztlichen Untersuchung, der Qualitätssicherung (diagnostische Bildqualität, Beurteilung der Fallsammlung, Selbstüber prüfung) und der Evaluation. – Dokumentation gemäß Anlage VI der KFU-RL (Erstellung und Befundung der Mammographie-Aufnahmen und Teilschritte der Abklärungsdiagnostik). – Dokumentation der Konferenzen (gemäß Anhang 1 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV). – Nachweise der fachlichen Befähigung gemäß Abschnitt E der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, soweit von den Programmverantwortlichen Ärzten selbst gegenüber der KV Baden-Württemberg vorzu legen (Kooperierende Ärzte müssen den Nachweis selbst führen). – Nachweise der Voraussetzungen der technischen Qualitätssicherung gemäß Abschnitt H der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV. – Teilnahme an den Verfahren zur Selbstüberprüfung gemäß § 15 Abs. 2 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV. 4. Kooperation Die Leistungen des Versorgungsauftrages können nach dem Stand der medizinischen Erkenntnisse nur in Kooperation mit anderen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten erbracht werden. Bekanntmachungen Hierzu zählen: – Befundende Ärzte mit einer Genehmigung nach § 25 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, die eine konsiliarische Befundung der Mammo graphie-Aufnahmen vornehmen und gegebenenfalls an den ge meinsamen Konsensuskonferenzen teilnehmen. – Ärzte nach § 27 Abs. 3 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, die auf Veranlassung des Programmverantwortlichen Arztes im Rahmen der Abklärungsdiagnostik die Stanzbiopsie(n) unter Röntgenkontrolle durchführen. – Pathologen nach § 28 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, die die Be urteilung der histopathologischen Präparate im Rahmen der Ab klärungsdiagnostik durchführen. – Der Programmverantwortliche Arzt sollte auch mit angestellten Krankenhausärzten kooperieren, die nach § 13 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV an den prä- und postoperativen multidisziplinären Fallkonferenzen teilnehmen und dafür eine Ermächtigung nach § 29 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV erhalten. 5. Radiologische Fachkräfte Gemäß den Änderungen der Anlage 9.2, veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt, Heft 47, vom 25. November 2005, kann der Programmver antwortliche Arzt radiologische Fachkräfte im Screening-Programm einsetzen, sofern diese die Anforderungen nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 RöV erfüllen (z. B. MTRA). In der Neufassung ist ferner geregelt, dass auch radiologische Fachkräfte nach § 24 Abs. 2 Nr. 3 oder 4 RöV die Erstellung von Mammo graphie-Aufnahmen durchführen können (z. B. Arzthelferin), sofern die radiologische Fachkraft unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer Person nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 RöV tätig ist. 6. Abrechnung/Vergütung Gemäß § 3 Abs. 4 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV müssen die Voraus setzungen zur Ausführung und Abrechnung der Leistungen des Ein heitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM), die dem Versorgungsauftrag jeweils zugeordnet sind (EBM-Nrn. 01750, 01752, 01753, 01754), von den Programmverantwortlichen Ärzten erfüllt und die Leistungen bei entsprechender Indikationsstellung persönlich durchgeführt werden. Davon ausgenommen sind Leistungen, die nach diesem Vertrag von den Programmverantwortlichen Ärzten veranlasst werden können beziehungsweise veranlasst werden müssen. Der Programmverantwortliche Arzt kann die Befundung von Screening-Mammographieaufnahmen (§ 18) sowie die Durchführung von Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle (§ 19) und muss die Durchführung von histopathologischen Unter suchungen (§ 20) an andere am Screening-Programm teilnehmende Ärzte, denen eine entsprechende Genehmigung (§ 16 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV) erteilt worden ist, übertragen. Die Vergütung der relevanten EBM-Positionen erfolgt extrabudgetär. Die Screening-Mammographieaufnahmen werden durch eine radio logische Fachkraft unter verantwortlicher Leitung des Programm verantwortlichen Arztes erstellt (§ 9 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV). Der Programmverantwortliche Arzt muss jederzeit erreichbar und gegebenenfalls in angemessener Zeit vor Ort sein. Der Programmverantwortliche Arzt kann an der Doppelbefundung teilnehmen. In diesem Fall übernimmt gegebenenfalls sein Partner in der Berufsausübungsgemeinschaft gemäß § 3 Abs. 2 den Versorgungsauftrag (§ 10 Abs. 2 c der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV). Unter Berücksichtigung der EBM-Anpassungsfaktoren errechnen sich ab 1. Januar 2009 folgende Punktwerte: Leistungsbereich Punktwert Abschnitt 1.7.3 EBM 3,57 Cent (ohne GOP 01759) GOP 01759 4,02 Cent Die Honorare des Mammographie-Screenings unterliegen nicht dem „Regelleistungsvolumen“. Die Punktwerte werden um zehn Prozent gemindert, um die Finan zierung der sogenannten Overhead-Kosten im Rahmen der KFU-RL (unter anderem für die Kooperationsgemeinschaft Mammographie und die Referenzzentren) zu sichern. Von diesem Abzug werden die Sach kostenpauschalen nicht betroffen sein. Auf die abgerechneten Leistungen werden die satzungsgemäßen Beiträge und Verwaltungskosten der KV Baden-Württemberg erhoben. 7. Bewerber Um die Übernahme eines Versorgungsauftrages können sich an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Fachärzte für Diagnostische Radiologie bzw. Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie sowie Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe bewerben. Für die Übernahme eines Versorgungsauftrages können sich auch zwei Ärzte bewerben, die in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig sind. Dabei ist zu beachten, dass jeder der beiden Ärzte die Voraussetzungen für die Übernahme des Versorgungsauftrages als Programmverantwortlicher Arzt zu erfüllen hat und jeder der beiden Ärzte eine Genehmigung benötigt. 8. Bewerbungsvoraussetzungen Wenn Sie sich allein oder gemeinsam mit einem Partner als Programmverantwortlicher Arzt um einen Versorgungsauftrag in der hiermit ausgeschriebenen Screening-Einheit bewerben wollen, so erhalten Sie von uns die Bewerbungsunterlagen, wenn Sie die folgenden Voraus setzungen gemäß § 5 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV erfüllen und bis zum 5. März 2010 gegenüber der KV Baden-Württemberg vollständig nachweisen: – Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Diagnostische Radiologie bzw. Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie oder Frauenheilkunde und Geburtshilfe. – Die für den Strahlenschutz erforderliche Fachkunde nach § 18 a Abs. 1 und 2 Röntgenverordnung. – Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der kurativen Mammographie gemäß der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie nach § 135 Abs. 2 SGB V. – Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik der Mamma gemäß der Ultraschall-Vereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V. Sollten Sie diese Voraussetzungen bereits gegenüber der KV BadenWürttemberg nachgewiesen haben, so ist ein erneuter Nachweis nicht erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen werden Ihnen dennoch nur auf Ihren Antrag hin zugeschickt. 9. Wahlmöglichkeit zwischen analogem oder digitalem Bildempfänger Gemäß der mit Wirkung zum 1. Mai 2005 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV hat der Programmverantwortliche Arzt grundsätzlich die Wahlmöglichkeit, bei der Erstellung und Befundung von Mammographie-Aufnahmen im Rahmen des Screenings, sich für einen analogen (Film-Folien-System) oder digitalen (Speicherfolien-System, integriertes System) Bildempfänger entscheiden zu können. Es werden daher Bewerbungen für beide Verfahren angenommen. Eine gleichzeitige Anwendung der analogen und digitalen Mammographie innerhalb einer Screening-Einheit ist dabei nicht zulässig. Ein eventueller späterer Wechsel von der analogen zur digitalen Mammographie oder umgekehrt setzt eine Rezertifizierung durch die Kooperationsgemeinschaft Mammographie voraus. ÄBW 02 • 2010 67 Bekanntmachungen 10. Genehmigungsverfahren: 10.1 Bewerbung und Konzept Sie haben bis zum 9. April 2010, 12.00 Uhr, Zeit, Ihre Bewerbungs unterlagen und das Konzept zur Organisation des Versorgungsauftrages für die ausgeschriebene Screening-Einheit bei der KV Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe einzureichen. Ihr Konzept muss nach § 5 Abs. 2 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV detaillierte Angaben enthalten zu: a.) persönlichen Voraussetzungen – Angabe zur Teilnahme an dem multidisziplinären Kurs zur Einführung in das Früherkennungsprogramm gemäß Anhang 2 Nr. 1. – Gegebenenfalls Tätigkeit im Rahmen des Früherkennungsprogramms. b.) Verfügbarkeit und Qualifikationen der im Rahmen des Versorgungsauftrages kooperierenden Ärzte und radiologischen Fachkräfte in der Screening-Einheit – Gegebenenfalls Mitbewerber auf Übernahme des Versorgungsauftrages im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft (§ 3 Abs. 2), – Vertreter (§ 32 Abs. 3), – Ärzte, die veranlasste Leistungen übernehmen (Abschnitt C), – Radiologische Fachkräfte (§ 24 Abs. 2). c.) sachlichen Voraussetzungen, das heißt Planung und Stand der Praxisausstattung (§ 31), insbesondere – bauliche Maßnahmen, mobile Mammographieeinrichtungen, – apparative Ausstattung (Röntgengeräte(e) für Screening-Mammographieaufnahmen, Geräte für die Abklärungsdiagnostik) (§§ 33 und 34). 10.2 Genehmigung unter Auflagen Nach Prüfung der eingereichten Konzepte kann die KV BadenWürttemberg im Einvernehmen mit den Krankenkassenverbänden in Baden-Württemberg eine Genehmigung zur Durchführung des Versorgungsauftrages erteilen, die mit Auflagen verbunden sein wird. Diese Auflagen sind innerhalb von neun Monaten nach Erteilung der Genehmigung und vor dem Beginn der Übernahme des Versor gungsauftrages zu erfüllen und nachzuweisen. In Fällen, die der Arzt oder die radiologische Fachkraft nicht selber zu vertreten haben, kann von der genannten Frist, nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden. Bei zwei Programmverantwortlichen Ärzten müssen beide die Voraussetzungen erfüllen. Zu den Auflagen zählen gemäß § 5 Abs. 5 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV: 1) Zulassung gemäß § 25 RöV zur Durchführung der Röntgenunter suchungen. 2) Fachliche Befähigung zur Erstellung und Befundung von ScreeningMammographieaufnahmen (§ 24 Abs. 1 und 2). 3) Fachliche Befähigung zur Ultraschalldiagnostik (§ 26 Abs. 1). 4) Fachliche Befähigung zur Biopsie unter Ultraschallkontrolle (§ 27 Abs. 1). 5) Teilnahme an dem Fortbildungskurs für Programmverantwortliche Ärzte gemäß Anhang 2 Nr. 2. Dieser Kurs muss zusammen mit den vorgeschriebenen Kursen nach Ziffern 2 bis 4 innerhalb von sechs Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit in dem Referenzzentrum nach Ziffer 8 absolviert sein. In Fällen, die der Arzt oder die radiologische Fachkraft nicht selber zu vertreten haben, kann von den genannten Fristen und der vorgesehenen Reihenfolge der Kurse, nach Zu stimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden. 6) Praxisausstattung und -organisation (Abschnitt G). 7) Apparative Ausstattung der Röntgendiagnostikeinrichtungen (§ 33 Nr. 1 sowie Anhang 6) und Ultraschalldiagnostikeinrichtungen (§ 34 sowie Anhang 8). 68 ÄBW 02 • 2010 8) Tätigkeit über mindestens 160 Stunden an 20 Arbeitstagen in einem Referenzzentrum (§ 6 Abs. 2). Die Tätigkeit kann in zwei Blöcke aufgeteilt werden und muss insbesondere umfassen: – Teilnahme an den Konsensuskonferenzen – Teilnahme an den Sprechstunden zur Abklärungsdiagnostik – Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen – Selbständige Beurteilung der Screening-Mammographieauf nahmen von mindestens 3000 Frauen unter Anleitung durch den Leiter eines Referenzzentrums. 9) Zertifizierung durch die Kooperationsgemeinschaft (Abschnitt J). Zusätzlich wird der Programmverantwortliche Arzt in den ersten drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit durch den Leiter des Referenzzentrums spezifisch betreut (§ 5 Abs. 5 i der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV). Erfüllt der Bewerber die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 5 nicht innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten nach Erteilung der Genehmigung und vor dem Beginn der Übernahme des Versorgungs auftrages, so wird die Genehmigung widerrufen. In Fällen, die der Arzt nicht selber zu vertreten hat, kann von der genannten Frist, nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden. Die Genehmigung für die Übernahme eines Versorgungsauftrages wird unbefristet erteilt. 11. Bewerbungsfristen und Anschrift Die Bewerbung für den Erhalt einer vorläufigen Genehmigung zur Übernahme des Versorgungsauftrages für eine Screening-Einheit erfolgt in zwei Stufen: 1. Bis spätestens 5. März 2010 muss der Bewerber nachweisen, dass von ihm die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV erfüllt sind (für Einzelheiten siehe Punkt 8 „Bewerbungsvoraussetzungen“) und der Bewerber muss schriftlich den Antrag auf Zusendung der Bewerbungsunterlagen bei der KV Baden-Württemberg gestellt haben. Dieser Antrag soll formlos mit einem entsprechenden Brief erfolgen. 2. Bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen versendet die KV Baden-Württemberg die vollständigen Bewerbungsunterlagen. Anhand der Vorgaben dieser Bewerbungsunterlagen ist der vollständige Versorgungsplan bis spätestens 9. April 2010, 12.00 Uhr, bei der KV Baden-Württemberg, schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, bei folgender Anschrift einzureichen: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Qualitätssicherung, Stichwort: Ausschreibung Mammographie-Screening, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstraße 1,76185 Karlsruhe Nach diesem Zeitpunkt können keine Bewerbungen mehr an genommen werden. 12. Kontaktadresse Für Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartner Herr Dr. med. Michael Dierich, Geschäftsbereich Qualitätssicherung, Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-11 05, Fax (07 21) 59 61-11 88, E-Mail: Dr.Dierich@kvbawue.de oder Frau Sorge, Telefon (07 11) 78 75-34 67, zur Verfügung. Bekanntmachungen Fortbildungsveranstaltung „Gewalt gegen alte Menschen“ Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 40 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50 Weitere Infos unter www.laek-bw.de Landeseinheitliche Abschlussprüfung 2010 für Medizinische Fachangestellte Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung für Medizinische Fach angestellte beginnt am 7. Juni und wird am 8. und 9. Juni 2010 fortgesetzt. Die Termine der praktischen Prüfung werden den Prüflingen von den Bezirksärztekammern bzw. den Berufsschulen jeweils mitgeteilt. Die Anmeldefrist zur Zulassung zur Prüfung endet am 15. März 2010 (vgl. §§ 7 und 10 der Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung der Medizinischen Fachangestellten der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Ärzteblatt 02/2007). Landeseinheitliche Zwischenprüfung 2010 für Medizinische Fachangestellte Die landeseinheitliche Zwischenprüfung für Medizinische Fach angestellte findet am Samstag, den 24. Juli 2010, statt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Hilfsmitteln wie Textausgabe der Gebührenordnung und der gleichen nicht gestattet sein wird. Handys dürfen zur Prüfung nicht mitgebracht werden. Termin: Samstag, 20. März 2010 9.30–13.30 Uhr 350 000 Menschen der Altersgruppe der Sechzig- bis Fünfundsiebzigjährigen erleiden einer Hochrechnung zufolge einmal jährlich körperliche Gewalt. Alte Menschen gehören zu einem besonders gefährdeten Personenkreis, vor allem in Pflege situationen. Da dies eine besondere Abhängigkeit bedeutet, und die betroffenen Menschen aufgrund nachlassender Kräfte und Fähigkeiten besonders auf Hilfe angewiesen sind, ist es wichtig, als behandelnder Arzt oder Ärztin die Formen von Gewalt zu erkennen, um adäquat handeln zu können. Im Rahmen der Tagung stellt die Landesärztekammer BadenWürttemberg auch ihren neuen Leitfaden „Gewalt gegen Alte“ vor. Er gibt Ärztinnen und Ärzten Hilfestellung beim Umgang mit alten Patienten in Heimen und in der häuslichen Pflege, die von Gewalt betroffen sind. Eine Fortbildung der Landesärztekammer Baden-Württemberg Programm Moderation: Dr. Helga Schulenberg, Vorsitzende des Ausschusses „Arztberuf und Familie“ Matthias Felsenstein, Landesärztekammer Baden-Württemberg 9.30–9.45 Uhr Begrüßung Dr. Ulrike Wahl, Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg 9.45–10.00 Uhr Grußwort Dr. Monika Stolz, Ministerin für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg 10.00–10.35 Uhr Gewalt gegen Alte – Formen und Befunde aus Sicht der Rechtsmedizin Prof. Dr. Michael Bohnert, Institut für Rechtsmedizin der Universität Freiburg 10.35–11.10 Uhr „Der Alte stirbt ja sowieso“ Ursula Biermann, Wissenschaftsjournalistin, Freiburg 11.10–11.40 Uhr Pause 11.40–12.15 Uhr Gewalt in der häuslichen Pflege – ein Frauenthema?! Notwendige Vernetzung involvierter Institutionen und Akteure Dr. Ursula Matschke, Stadt Stuttgart, Stabsstelle für Chancengleichheit von Frauen und Männern 12.15–12.50 Uhr Gewalt gegen alte Menschen – aus Sicht der Staatsanwaltschaft Heidi Winterer, Staatsanwaltschaft Freiburg 12.50–13.30 Uhr Vorstellung des Leitfadens „Gewalt gegen Alte“ Frau Dr. Schulenberg Abschlussdiskussion und Resümee Frau Dr. Schulenberg Ort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstr. 38a (großer Sitzungssaal), 70597 Stuttgart Die Teilnahme ist kostenfrei – Anmeldung erbeten. Die Veranstaltung ist mit 4 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt. Bitte abtrennen Online: Landesärztekammer www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg Fortbildung und Faxantwort: Qualitätssicherung (07 11) 7 69 89-82 z. Hd. Frau Mangold Jahnstraße 40 Tel.: (07 11) 7 69 89-24 70597 Stuttgart E-Mail: helene.mangold@laek-bw.de Anmeldung ■ Ich nehme an der Fortbildungsveranstaltung „Gewalt gegen alte Menschen“ am Samstag, 20. März 2010, 9.30–13.30 Uhr, in den Räumen der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstr. 38a (großer Sitzungssaal), 70597 Stuttgart-Degerloch, teil. Name/Vorname/Titel Facharztbezeichnung Geburtsdatum Anschrift Telefon Fax E-Mail Datum Unterschrift (Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel) ÄBW 02 • 2010 69 Bekanntmachungen Kurs „Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren bei Erwachsenen“ nach dem 24-stündigen Curriculum der Bundesärztekammer Termin: 23.–25. April 2010 (Fr–So) Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-Degerloch Bei „Abschiebung und Gesundheit“ geht es um alle ausreisepflichtigen Personen, deren Aufenthaltsrecht hier ausgelaufen ist. Das Erkennen einer bereits bestehenden oder drohenden gesundheitlichen Beeinträchtigung und die Festlegung der notwendigen Behandlung gehören zu den Kernaufgaben des Arztes. Ärztliche Gutachten/Stellungnahmen spielen im Rahmen aufenthaltsrechtlicher Streitverfahren (Abschiebeverfahren) eine entscheidende Rolle. Wurde einerseits Kritik laut, die Ärzteschaft würde im Sinne bedarfsgerechter Erstellung von Gutachten instrumentalisiert, besteht andererseits Kritik an fachlich unzureichenden Gutachten. Nach Aufforderung durch den 105. Deutschen Ärztetag 2002 wurde von der Bundesärztekammer ein 24-stündiges Curriculum „Begutachtung psychisch reaktiver Trauma folgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren bei Erwachsenen“ ent wickelt. Ziel dieses Curriculums ist es, Ärztinnen und Ärzte in die Lage zu versetzen, kompetente Fach gutachten in diesem Bereich zu erstellen. Das Curriculum gliedert sich in drei Bausteine: Baustein I behandelt unter anderem Formen der Traumatisierung, Diagnostik, Asyl- und Ausländerrecht. Baustein II, Inter kulturelle Begutachtung, Übungen zur Gesprächsgestaltung und Ab fassung eines Gutachtens und Baustein III, supervidierte Gutachten. Der gesamte Themenkatalog ist bei der Bundesärztekammer einsehbar und zum Downloaden: www.bundesaerztekammer.de/ downloads/ CurrBegutPsychotrauma.pdf Die Landesärztekammer BadenWürttemberg bietet zusammen mit der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg und der Bayerischen Landesärzte kammer diesen Kurs vom 23.–25. April 2010 (Baustein I und II) erneut an. Programmübersicht: Freitag, 23. April 2010 14.30 Uhr–19.00 Uhr Begrüßung Vertreter der Landesärztekammer Baden-Württemberg, der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg und der Bayerischen Landesärztekammer Einführung und Moderation Matthias Felsenstein, Landesärztekammer Baden-Württemberg Baustein I I.1 Formen der Traumatisierung, Epidemiologie; Migration I.2 Diagnostik I: Akute Bela stungsreaktion, PTBS-Konzept I.3 Diagnostik II und Differentialdiagnostik, Komorbide Störungen I.7 Standardisierte Psycho diagnostik (Fragebogen, Tests) Samstag, 24. April 2010 9.00 Uhr–18.00 Uhr Gutachtenaufträge der Abschiebebehörde I.4 SBPM-Gutachtengliederung I.5 Unterschiede Gutachten/ Stellungnahmen, rechtliche Stellung des Gutachters I.8 Asyl- und Ausländerrecht I I.9 Asyl- und Ausländerrecht II (Fallbeispiele) Baustein II II.1 Interkulturelle Begutachtung I: Kultur spezifische Besonderheiten II.2 Interkulturelle Begutachtung II: Der Einsatz von Dolmetschern II.3 Interkulturelle Begutachtung III: Frauenspezifische Aspekte II.7 Sekundäre Traumatisie rung, Prävention von Burnout Sonntag, 25. April 2010 9.00 Uhr–17.00 Uhr II.4 Traumaspezifische und interkulturelle Beziehungs aspekte, mögliche Reaktions weisen des Gutachters, Über tragung, Gegenübertragung I. 6 Exploration und ihre traumaspezifischen Besonderheiten II.5 Übungen zur Gesprächs gestaltung und Exploration – in Kleingruppen II.6 Übungen zur Abfassung eines Gutachtens – in Kleingruppen II.8 Integration der Ergebnisse und mögliche Fehlerquellen – offene Fragen Resümee ÄBW 02 • 2010 Die Fortbildung ist mit 24 Punkten anerkannt. Die Anerkennung wird von der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg und der Bayerischen Landes ärztekammer übernommen. Bitte abtrennen Veranstaltung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Landespsychotherapeutenkammer BW und Bayerischen Landesärztekammer Online: Landesärztekammer www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg Fortbildung und Faxantwort: Qualitätssicherung (07 11) 7 69 89-82 z. Hd. Frau Mangold Jahnstraße 40 Tel.: (07 11) 7 69 89-24 70597 Stuttgart E-Mail: helene.mangold@laek-bw.de www.aerztekammer-bw.de Anmeldung ■ Ich nehme verbindlich am Kurs „Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren bei Erwachsenen“ nach dem 24-Stunden-Curriculum der Bundesärztekammer, vom 23.–25. April 2010, in Stuttgart-Degerloch, teil. Gebühr: 360,– Euro (für Baustein I und II) Schulungsunterlagen und Verpflegung sind in der Gebühr enthalten. Überweisung nach Anmeldung auf das Konto Nr. 7477 503 731 bei der Landesbank Baden-Württemberg (BLZ 600 501 01). Name/Vorname/Titel Facharztbezeichnung Geburtsdatum Anschrift Telefon Fax E-Mail Datum 70 Gebühr: 360,– Euro (für Baustein I und II) Schulungsunterlagen und Verpflegung sind in der Gebühr enthalten. Teilnehmerzahl: max. 35 Personen Unterschrift (Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel) Bekanntmachungen Fortbildungsprüfungsordnung zur Fachwirtin1 für ambulante medizinische Versorgung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2009 Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses der Landes ärztekammer Baden-Württemberg vom 14. Oktober 2009 und des Beschlusses der Vertreterversammlung der Landesärztekammer BadenWürttemberg vom 21. November 2009 erlässt die Landesärztekammer Baden-Württemberg als zuständige Stelle gemäß §§ 1 Abs. 4, 54, 56 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931 ff.) zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 90 des Dienstrechtneuordnungsgesetzes vom 05. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) unter Berücksichtigung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten2 vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1097) folgende Fortbildungsprüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung: Erster Abschnitt Fortbildung mit Prüfung §1 Ziel der Fortbildung und Prüfungen (1) Ziel der Fortbildung zur geprüften Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung ist es, durch Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen einer Medizinischen Fachangestellten und durch den Erwerb besonderer Handlungskompetenzen in mindestens einem medizinischen Arbeitsfeld in einem anderen oder umfassenderen Tätigkeitsbereich in erweiterter Verantwortung tätig werden zu können. (2) Zum Nachweis der Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung erworben wurden, führt die Landesärztekammer Teilprüfungen und eine Abschlussprüfung nach Maßgabe nachfolgender Vorschriften durch. §2 Bezeichnung des Abschlusses Die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung vor der Landesärztekammer Baden-Württemberg führt zu der Berufsbezeichnung „Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“. Zweiter Abschnitt Vorbereitung der Fortbildungsprüfungen §3 Dauer und Gliederung der Fortbildung (1) Die Fortbildung umfasst insgesamt mindestens 420 Unterrichts stunden. 1 Die weibliche Form aller in der Fortbildungsordnung verwendeten Personenbezeichnungen schließt die männlichen Personen ein. 2 Unter Medizinischen Fachangestellten im Sinne dieser Prüfungsordnung sind auch Arzthelferinnen zu verstehen. (2) Die Fortbildung gliedert sich in einen Pflichtteil von 300 Unterrichtsstunden, der Gegenstand der Prüfungen nach dieser Prüfungs ordnung ist, und in einen Wahlteil von mindestens 120 Unterrichts stunden. (3) Die Fortbildungsinhalte des Pflichtteiles werden in einzelnen Modulen nach Maßgabe des jeweils geltenden Rahmencurriculums der Bundesärztekammer vermittelt. Sie sollen von den Fortbildungs teilnehmerinnen innerhalb von 5 Jahren absolviert werden. (4) Der Wahlteil beinhaltet anerkannte Qualifizierungen in medizinischen Schwerpunktbereichen und muss Module von mindestens 40 Unterrichtsstunden umfassen. (5) Über die Anerkennung von Qualifizierungen innerhalb des Pflichtund Wahlteiles entscheidet die zuständige Bezirksärztekammer. (6) Die Absolvierung von Fortbildungskursen des Wahlteiles soll nicht länger als 3 Jahre vor oder nach Absolvierung des Pflichtteils erfolgen. Im Falle einer Förderung nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFGB) sind die dort angegebenen Fristen zu beachten. §4 Inhalte der Pflichtfortbildung und der Prüfungen (1) Die Fortbildung gliedert sich in die Module a. Lern- und Arbeitsmethodik, b. Patientenbetreuung und Teamführung, c. Qualitätsmanagement, d. Durchführung der Ausbildung, e. betriebswirtschaftliche Praxisführung, f. Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, g. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie h. Betreuung von Risikopatienten und Notfallmanagement, die Gegenstand der Abschlussprüfung sind. Die Abschlussprüfung wird durch die Teilnahme an 8 schriftlichen Teilprüfungen nach jedem der in Abs. 1 genannten Module sowie einer praktisch-mündlichen Prüfung absolviert. (2) Im Prüfungsbereich Lern- und Arbeitsmethodik soll die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie in der Lage ist, Strategien, Methoden und Medien des Lernens und der Präsentation für selbstgesteuerte, erfolgreiche Lernprozesse, zur Selbstkontrolle und zur Prüfungsvorbereitung, zum lebenslangen Kompetenzerhalt sowie in pädagogischen Anwendungssituationen zu nutzen. (3) Im Prüfungsbereich Patientenbetreuung und Teamführung soll die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie zu einer sensiblen und effektiven Gesprächsführung mit Patienten und Mitarbeiterinnen in der Lage ist. Dabei soll sie die Grundlagen und Techniken der Kommunikation und Interaktion sowie der Wahrnehmung und Motivation nutzen und Patienten und Mitarbeiterinnen in ihren spezifischen Problemen und Interessenslagen sowie sozialen Kontexten wahrnehmen. Sie motiviert insbesondere Patienten durch individuelle Ansprache oder im Rahmen von Gruppenschulungen zur kontinuierlichen Mitwirkung im Behandlungsprozess. Sie setzt die wichtigsten Methoden und Techniken zur erfolgsorientierten Anleitung von Mitarbeiterinnen und zur Team entwicklung ein. (4) Im Prüfungsbereich Qualitätsmanagement soll die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie bei der Einführung, Durchführung, Kontrolle und Evaluation von Qualitätsmanagementsystemen und -prozessen gestaltend mitwirkt. Im Sinne eines permanenten Qualitätsentwicklungsprozesses wirkt sie durch entsprechende Methoden auf die Erreichung von Qualitätszielen und Qualitätsbewusstsein bei den Mitarbeiterinnen hin. Unter Verantwortung der Ärztin setzt sie Qualitätsinstrumente, -verfahren und -techniken planvoll ein, führt Maßnahmen durch und optimiert sie patientenund mitarbeiterorientiert. ÄBW 02 • 2010 71 Bekanntmachungen (5) Im Prüfungsbereich Durchführung der Ausbildung soll die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie auf der Grundlage der rechtlichen Rahmenbedingungen die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten planen, durchführen und kontrollieren kann. Sie vermittelt Aus bildungsinhalte, leitet die Auszubildenden an, berät und motiviert sie. Sie wendet dabei Kenntnisse der Entwicklungs- und der Lernpsychologie sowie der Berufs- und Arbeitspädagogik an. (6) Im Prüfungsbereich Betriebswirtschaftliche Praxisführung soll die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie betriebliche Abläufe unter ökonomischen Gesichtspunkten planen, organisieren und überwachen kann. Sie gestaltet Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen durch einen zielgerichteten und effizienten Ressourceneinsatz. Sie setzt marketingorientierte Maßnahmen zum Zwecke der Weiterentwicklung von Unternehmenszielen ein. Mit Betriebsmitteln und Materialien geht sie unter Beachtung logistischer und ökologischer Gesichtspunkte effizient um. (7) Im Prüfungsbereich Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien soll die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie bei der Hard- und Softwareplanung mitwirkt, diese in die betriebliche Ablauforganisation integriert und effizient anwenden kann. Sie setzt Informations- und Kommunikationstechniken in allen Funktionalitäten ein und kommuniziert mit internen und externen Partnern. Dabei setzt sie fachkundig die Bestimmungen des Datenschutzes und der Daten sicherheit um. (8) Im Prüfungsbereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz soll die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie die rechtlichen Grundlagen des Arbeitschutzes kennt und die Verfahren beherrscht. Sie überprüft die Maßnahmen zur Verhinderung und Vermeidung von Infektionen/ Unfällen bei Personal und Patienten, plant Veränderungen und kontrolliert deren Umsetzung. Sie überwacht die Einhaltung der Vorgaben des Medizinproduktegesetzes, der Medizinproduktebetreiberverordnung sowie der Biostoffverordnung. (9) Im Prüfungsbereich Risikopatienten und Notfallmanagement soll die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie in der Lage ist, gesundheitliche Risiken zu erkennen sowie Laborwerte einzuschätzen und an den Arzt weiterzuleiten. Sie sichert den Informationsfluss und organisiert die notwendigen Rahmenbedingungen in der Gesundheitseinrichtung. Sie begleitet spezifische Patientengruppen kontinuierlich bei der Einhaltung ärztlich verordneter Maßnahmen und beachtet dabei insbesondere soziale und kulturelle Besonderheiten. Sie ist in der Lage, notfall medizinische Situationen zu erkennen und Maßnahmen im Rahmen des Notfallmanagements einzuleiten. Sie organisiert den ständigen Kompetenzerhalt aller nichtärztlichen Mitarbeiterinnen. §5 Voraussetzungen für die Zulassung zur Teilprüfung/Abschlussprüfung/Zuständigkeit (1) Zu den schriftlichen Teilprüfungen und zur Abschlussprüfung (praktisch-mündliche Prüfung) ist zuzulassen, wer a) eine mit Erfolg vor einer Ärztekammer abgelegte Abschlussprüfung als Medizinische Fachangestellte oder einen gleichwertigen Abschluss oder die Berufsausbildung und Prüfung in einem anderen medizinischen Fachberuf mit einer mindestens 12-monatigen Tätigkeit entsprechend einer Medizinischen Fachangestellten sowie b) die regelmäßige Teilnahme an der Fortbildung in den Handlungs- und Kompetenzfeldern/Modulen gemäß § 4, in denen die Teilprüfung/Abschlussprüfung abgelegt werden soll nachweist. (2) Der Antrag auf Zulassung zur Teilprüfung/Abschlussprüfung ist schriftlich nach den von der zuständigen Bezirksärztekammer bestimmten Fristen und Vorgaben zu stellen. 72 ÄBW 02 • 2010 (3) Dem Antrag sind folgende Dokumente beizufügen: 1. Zeugnis über die erfolgreiche Abschlussprüfung zur Medizinischen Fachangestellten oder eines anderen Abschlusses nach Abs. 1 lit. a 2. Bescheinigungen über die Teilnahme nach Abs. 1 lit. b (4) Örtlich zuständig für die Teilprüfungen und die Abschlussprüfung ist die Bezirksärztekammer, die der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg dazu bestimmt. (5) Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland werden bei Nachweis berücksichtigt. (6) Die Gleichwertigkeit eines anderen beruflichen Abschlusses mit dem der Medizinischen Fachangestellten sowie mit ausländischen Bildungsabschlüssen stellt auf Antrag die zuständige Bezirksärztekammer fest. §6 Prüfungstermin (1) Die zuständige Bezirksärztekammer legt die Prüfungstermine fest. Die Termine sollen nach Möglichkeit mit den betroffenen Fortbildungseinrichtungen abgestimmt werden. (2) Die zuständige Bezirksärztekammer gibt die Prüfungstermine einschließlich der Anmeldefristen im amtlichen Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Landesärztekammer frühzeitig, spätestens einen Monat vor Ablauf der Anmeldefrist, bekannt. Wird die Anmeldefrist überschritten, kann die zuständige Bezirksärztekammer die Annahme des Antrags verweigern. (3) Werden für schriftlich durchzuführende Prüfungsbereiche einheitliche überregionale Aufgaben verwendet, sind überregional abgestimmte Prüfungstage anzusetzen. §7 Befreiung von schriftlichen Teilprüfungen (1) Der zuständige Prüfungsausschuss befreit die Prüfungsteilnehmerin auf Antrag von der Ablegung einer Teilprüfung nach einem Modul/ mehreren Modulen gemäß § 4 Abs. 1, wenn sie eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss oder einer anderen zuständigen Stelle erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung zu einer Teilprüfung nach einem weiteren Modul gemäß § 4 Abs. 1 innerhalb von fünf Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der vergleichbaren Prüfung erfolgt. (2) Anträge auf Befreiung von schriftlichen Teilprüfungen sind zusammen mit dem Zulassungsantrag schriftlich bei der zuständigen Bezirks ärztekammer zu stellen. Die Nachweise über Befreiungsgründe im Sinne von Abs. 1 sind beizufügen. §8 Entscheidung über die Zulassung (1) Über die Zulassung zur Teilprüfung nach einem Modul gemäß § 4 Abs. 1 oder zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Bezirks ärztekammer. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so trifft der zuständige Prüfungsausschuss die endgültige Entscheidung. (2) Die Entscheidung über die Zulassung ist der Antragstellerin rechtzeitig unter Angabe des Prüfungstermins und -ortes einschließlich der erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel schriftlich mitzuteilen. Dasselbe gilt für die Befreiung von schriftlichen Prüfungsteilen. Auf das besondere Antragsrecht für Behinderte ist hinzuweisen. Die Entscheidung über die Nichtzulassung und/oder über die Ablehnung von Befreiungen ist der Antragstellerin ebenfalls schriftlich und mit Begründung bekannt zu geben. Bekanntmachungen (3) Für die Rücknahme oder den Widerruf einer Zulassung zur Prüfung oder von Befreiungen von schriftlichen Teilprüfungen gelten die §§ 48, 49 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden Württemberg. §9 Prüfungsgebühr Für die Teilnahme an den Teilprüfungen/der Abschlussprüfung wird eine Prüfungsgebühr erhoben, die von der Prüfungsteilnehmerin nach Aufforderung an die zuständige Bezirksärztekammer zu entrichten ist. Die Höhe der Prüfungsgebühr bestimmt sich nach der Gebührenordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Dritter Abschnitt Prüfungsausschuss § 10 Errichtung (1) Für die Durchführung der Prüfung nach dieser Prüfungsordnung errichtet die zuständige Bezirksärztekammer einen Prüfungsausschuss/ mehrere Prüfungsausschüsse. (2) Die Landesärztekammer kann bei einer ihrer Bezirksärztekammern einen gemeinsamen Prüfungsausschuss/gemeinsame Prüfungsausschüsse errichten. § 11 Zusammensetzung und Berufung (1) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse sind hinsichtlich der Beurteilung der Prüfungsleistungen unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. (2) Dem Prüfungsausschuss gehören als Mitglieder in gleicher Zahl Ärztinnen als Beauftragte der Arbeitgeberinnen und Medizinische Fach angestellte als Beauftragte der Arbeitnehmerinnen sowie mindestens eine Person, die als Lehrkraft im beruflichen Schul- oder Fortbildungswesen tätig ist, an. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmerinnen sein. (3) Die Mitglieder werden von der Landesärztekammer für 5 Jahre berufen. (4) Die Beauftragten der Arbeitnehmerinnen werden auf Vorschlag des Verbandes medizinischer Fachberufe e. V. berufen. (5) Lehrkräfte aus dem beruflichen Schul- oder Fortbildungswesen werden im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle berufen. Soweit es sich um Lehrkräfte von Fort bildungseinrichtungen handelt, werden diese von den Fortbildungs einrichtungen benannt. (6) Werden Mitglieder nicht oder nicht in ausreichender Zahl innerhalb einer von der zuständigen Bezirksärztekammer gesetzten angemessenen Frist vorgeschlagen, so beruft diese insoweit nach pflichtgemäßem Ermessen. (7) Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhörung der an ihrer Berufung Beteiligten aus wichtigem Grunde abberufen werden. (8) Für die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Stellvertreterinnen in erforderlicher Zahl zu bestellen. Die Absätze 3 bis 7 gelten für sie entsprechend. (9) Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Aus lagen und für Zeitversäumnis ist, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, eine angemessene Entschädigung zu zahlen, deren Höhe sich nach der Entschädigungsregelung der Landesärzte kammer für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse im Ausbildungsberuf Medizinische Fachangestellte richtet. § 12 Ausschluss von der Mitwirkung (1) Bei der Zulassung und Prüfung dürfen Angehörige der Prüfungs bewerberinnen nicht mitwirken. Angehörige im Sinne des Satzes 1 sind: 1. Verlobte, 2. Ehegatten, 3. eingetragene Lebenspartner, 4. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, 5. Geschwister, 6. Kinder der Geschwister, 7. Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, 8. Geschwister der Eltern, 9. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder). (2) Angehörige sind die im Satz 2 aufgeführten Personen auch dann, wenn 1. in den Fällen der Nummern 2, 3, 4 und 7 die die Beziehung begründende Ehe oder die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht; 2. in den Fällen der Nummern 4 bis 8 die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch Annahme als Kind erloschen ist; 3. im Falle der Nummer 9 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern die Personen weiterhin wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind. (3) Hält sich ein Prüfungsausschussmitglied nach Abs. 1 für ausgeschlossen oder bestehen Zweifel, ob die Voraussetzungen des Abs. 1 gegeben sind, ist dies der zuständigen Bezirksärztekammer mitzuteilen, während der Prüfung dem Prüfungsausschuss. Die Entscheidung über den Ausschluss von der Mitwirkung trifft die zuständige Bezirksärztekammer, während der Prüfung der Prüfungsausschuss. Im letzteren Fall darf das betroffene Mitglied nicht mitwirken. Ausgeschlossene Personen dürfen bei der Beratung und Beschlussfassung nicht zugegen sein. (4) Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine un parteiische Ausübung des Prüfungsamtes zu rechtfertigen, oder wird von einer Prüfungsteilnehmerin das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet (Besorgnis der Befangenheit), so hat die betroffene Person dies der zuständigen Bezirksärztekammer mitzuteilen, während der Prüfung dem Prüfungsausschuss. Absatz 3 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. (5) Personen, die gegenüber der Prüfungsteilnehmerin Arbeitgeberfunktionen innehaben, dürfen, soweit nicht besondere Umstände eine Mitwirkung zulassen oder erfordern, nicht mitwirken. (6) Wenn in den Fällen der Absätze 1 bis 3 eine ordnungsgemäße Besetzung des Prüfungsausschusses nicht möglich ist, kann die zuständige Bezirksärztekammer die Durchführung der Prüfung einem anderen oder einem gemeinsamen Prüfungsausschuss übertragen. Erforderlichenfalls kann eine andere zuständige Stelle ersucht werden, die Prüfung durchzuführen. Das Gleiche gilt, wenn eine objektive Durchführung der Prüfung aus anderen Gründen nicht gewährleistet erscheint. § 13 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung (1) Der Prüfungsausschuss wählt ein Mitglied, das den Vorsitz führt (vorsitzende Person), und ein weiteres Mitglied, das den Vorsitz stell vertretend übernimmt (stellvertretende vorsitzende Person). Der Vorsitz und das ihn stellvertretende Mitglied sollen nicht derselben Mitgliedergruppe angehören. ÄBW 02 • 2010 73 Bekanntmachungen (2) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen sind unzulässig. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des vorsitzenden Mitgliedes den Ausschlag. § 14 Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses liegt bei der vor sitzenden Person des Prüfungsausschusses und der zuständigen Bezirks ärztekammer. (2) Die zuständige Bezirksärztekammer lädt zu den Sitzungen des Prüfungsausschusses die ordentlichen Mitglieder rechtzeitig ein. Stellvertretende Mitglieder werden in geeigneter Weise unterrichtet. Kann ein Mitglied an einer Sitzung nicht teilnehmen, so soll es dies unverzüglich der zuständigen Bezirksärztekammer mitteilen. Für ein verhindertes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied einzuladen, das derselben Gruppe angehört. (3) Die Sitzungsprotokolle sind von der Protokollführerin und der vorsitzenden Person zu unterzeichnen. § 15 Verschwiegenheit Unbeschadet bestehender Informationspflichten, insbesondere gegenüber dem Berufsbildungsausschuss, haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses und sonstige mit der Prüfung befassten Personen sowie gegebenenfalls zugelassene Gäste über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der zuständigen Bezirksärztekammer. (4) In der handlungsfeldübergreifenden Hausarbeit (8 Seiten, Schriftgrad Arial 11, 1,5-zeilig) soll die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie eine komplexe Problemstellung einer ambulanten Gesundheitseinrichtung erfassen, darstellen, beurteilen und lösen kann. Die Themenstellung kann alle in § 4 genannten Module umfassen, muss aber unter grundsätzlicher Berücksichtigung des Moduls Lern- und Arbeitsmethodik mindestens 2 weitere Module umfassen. Das Thema der Hausarbeit wird von der Kursleiterin gestellt und soll Vorschläge der Prüfungs teilnehmerin berücksichtigen. (5) Auf der Grundlage der Hausarbeit nach Abs. 4 soll die Prüfungs teilnehmerin in einem Fachgespräch nachweisen, dass sie in der Lage ist, ihre Handlungskompetenzen in praxisbezogenen Situationen an wenden und sachgerechte Lösungen erarbeiten zu können. Daneben werden auch vertiefende und erweiterte Fragestellungen aus anderen Handlungs- und Kompetenzfeldern einbezogen. Das Fachgespräch ist nur zu führen, wenn in der Hausarbeit mindestens ausreichende Leistungen nachgewiesen worden sind. Es soll höchstens 45 Minuten dauern. § 18 Prüfungsaufgaben (1) Die zuständige Bezirksärztekammer beschließt auf der Grundlage der Prüfungsanforderungen die Prüfungsaufgaben. (2) Überregional oder von einem Aufgabenerstellungsausschuss bei der Landesärztekammer erstellte oder ausgewählte Aufgaben hat die zuständige Bezirksärztekammer zu übernehmen, sofern diese Aufgaben von Gremien erstellt oder ausgewählt und beschlossen wurden, die entsprechend § 11 zusammengesetzt sind. § 19 Ausschluss der Öffentlichkeit Vierter Abschnitt Durchführung der Fortbildungsprüfung § 16 Prüfungsgegenstand, Prüfungssprache (1) Gegenstand der Fortbildungsprüfung ist der Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Erfahrungen, die durch die Aufstiegsfortbildung nach §§ 3, 4 zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung erworben wurden. (2) Die Prüfungssprache ist Deutsch. § 17 Gliederung der Abschlussprüfung, Prüfungsverfahren (1) Die Abschlussprüfung besteht aus 8 schriftlichen Teilen und einem praktisch-mündlichen Teil. (2) Die schriftlichen Prüfungsteile erstrecken sich auf die in § 4 fest gelegten Prüfungsbereiche und werden in Teilprüfungen nach jedem Modul gemäß § 4 Abs. 1 abgenommen. Die zuständige Bezirksärztekammer legt die Prüfungsaufgaben fest. Sie beruft dazu einen Ausschuss in entsprechender Anwendung des § 40 Abs. 2 BBiG. Die Prüfungsdauer beträgt 30 Minuten pro Prüfungsteil. (3) Der praktisch-mündliche Teil der Prüfung besteht aus einer schriftlichen handlungsfeldübergreifenden Hausarbeit und einem die Haus arbeit berücksichtigenden Fachgespräch. Diese Teilleistungen sind einzeln mit Noten zu bewerten, aus denen gemäß § 27 Abs. 1 eine Gesamtnote zu bilden ist. 74 ÄBW 02 • 2010 Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreterinnen der obersten Landesbehörden, der Landesärztekammer sowie den Mitgliedern und deren Stellvertretern des Berufsbildungsausschusses der Landes ärztekammer ist die Anwesenheit als Zuhörer gestattet. Der Prüfungsausschuss kann im Einvernehmen mit der zuständigen Bezirksärztekammer andere Personen als Gäste zulassen. An der Beratung über das Prüfungsergebnis dürfen nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses beteiligt sein. Anzeige Spuren … … hinterlässt jeder Krieg bei den Menschen. Kinder sind die Hauptleidtragenden: Sie erleben Trennung und Flucht, Angst und Gewalt. Auch wenn sie dem Krieg entkommen sind, tragen sie schwer an seinem Erbe. Unterstützen Sie diese Kinder auf dem Weg in den Frieden! www.tdh.de Bekanntmachungen § 20 Leitung, Aufsicht und Niederschrift (1) Die Prüfung wird unter Leitung der vorsitzenden Person vom ge samten Prüfungsausschuss abgenommen. (2) Die Kursleiterin regelt die Aufsichtsführung, die sicherstellen soll, dass die Prüfungsleistungen selbständig und nur mit erlaubten Arbeitsund Hilfsmitteln durchgeführt werden. (3) Störungen durch äußere Einflüsse müssen von der Prüfungsteilnehmerin ausdrücklich gegenüber der aufsichtsführenden Person gerügt werden. Entstehen durch die Störungen erhebliche Beeinträchtigungen, entscheidet die aufsichtsführende Person über Art und Umfang von geeigneten Ausgleichsmaßnahmen. (4) Über den Ablauf der Prüfungen ist jeweils eine Niederschrift zu fertigen. § 21 Ausweispflicht und Belehrung Die Prüfungsteilnehmerin hat sich auf Verlangen der vorsitzenden Person oder der aufsichtsführenden Person über ihre Person auszuweisen. Sie ist vor Beginn der Prüfung über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel, die Folgen von Täuschungshandlungen, Ordnungsverstößen, Rücktritt und Nichtteilnahme zu belehren. § 22 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße (1) Unternimmt es eine Prüfungsteilnehmerin, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder leistet sie Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch, liegt eine Täuschungshandlung vor. (2) Wird während der Prüfung festgestellt, dass eine Prüfungsteilnehmerin eine Täuschungshandlung begeht oder einen entsprechenden Verdacht hervorruft, ist der Sachverhalt von der aufsichtsführenden Person festzustellen und zu protokollieren. Die Prüfungsteilnehmerin setzt die Prüfung vorbehaltlich der Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Täuschungshandlung fort. (3) Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird der von der Täuschungshandlung betroffene Prüfungsteil mit „nicht bestanden“ bewertet. In schweren Fällen, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen kann der Prüfungsausschuss die Abschlussprüfung mit „nicht bestanden“ bewerten. (4) Behindert eine Prüfungsteilnehmerin durch ihr Verhalten die Prüfung so, dass die Prüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, kann die aufsichtsführende Person sie von der Teilnahme ausschließen. Die endgültige Entscheidung über die Folgen für die Prüfungsteilnehmerin hat der Prüfungsausschuss zu treffen. Abs. 3 gilt entsprechend. (5) Vor Entscheidungen des Prüfungsausschusses nach den Absätzen 3 und 4 ist die Prüfungsteilnehmerin zu hören. § 23 Rücktritt, Nichtteilnahme (1) Die Prüfungsteilnehmerin kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung, bei den schriftlichen Teilprüfungen vor Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben, durch schriftliche Erklärung von der Prüfung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht begonnen. (2) Versäumt die Prüfungsteilnehmerin einen Prüfungstermin, so können bereits erbrachte schriftliche Teilprüfungen auch über den Zeitraum von 5 Jahren (vgl. § 3 Abs. 3) anerkannt werden, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt. (3) Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt die Prüfungsteilnehmerin an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit „nicht bestanden“ bewertet. (4) Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich. Die Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes trifft der Prüfungsausschuss. § 24 Nachteilsausgleich für behinderte Menschen Bei der Durchführung der Prüfung sind die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher für hörbehinderte Menschen. Art und Grad der Behinderung ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung (§ 8 Abs. 1) nachzuweisen. Fünfter Abschnitt Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses § 25 Bewertungsschlüssel Die Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten: Eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung Note 1 = sehr gut (1,0 – 1,4); eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung Note 2 = gut (1,5 – 2,4); eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung Note 3 = befriedigend (2,5 – 3,4); eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht Note 4 = ausreichend (3,5 – 4,4); Nicht bestanden (4,5 – 6,0). § 26 Feststellung der Prüfungsergebnisse (1) Der Prüfungsausschuss stellt die Ergebnisse der schriftlichen Teilprüfungen, der praktisch-mündlichen Prüfung sowie das Gesamtergebnis der Prüfung fest. (2) Bei der Feststellung von Prüfungsergebnissen bleiben Prüfungs leistungen, von denen befreit worden ist, außer Betracht. (3) Der Prüfungsausschuss kann zur Bewertung einzelner Prüfungs leistungen Stellungnahmen Dritter einholen. § 27 Bewertung der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung (1) Für die Ermittlung des Gesamtergebnisses der Prüfung sind die 8 schriftlichen Teilprüfungen mit dem 1,0-fachen, die Hausarbeit im Rahmen der praktisch-mündlichen Prüfung mit dem 1,0-fachen und das Fachgespräch im Rahmen der praktisch-mündlichen Prüfung mit dem 2,0-fachen zu bewerten. ÄBW 02 • 2010 75 Bekanntmachungen (2) Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsteilen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (4) Für die Durchführung der Prüfung sowie die Bewertung und Feststellung der Prüfungsergebnisse gelten die §§ 16 – 29 entsprechend. § 28 Ergebnisniederschrift, Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen Siebter Abschnitt Schlussbestimmungen (1) Über die Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen. (2) Der Prüfungsteilnehmerin soll unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung mitgeteilt werden, ob sie die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ hat. (3) Über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Prüfungsteils erteilt die zuständige Bezirksärztekammer der Prüfungsteilnehmerin einen Bescheid mit Angabe des erzielten Prüfungsergebnisses. Bei Nichtbestehen ist auf die besonderen Bedingungen der Wiederholungsprüfung gemäß § 30 hinzuweisen. (4) Über das Bestehen der Abschlussprüfung erteilt die zuständige Bezirksärztekammer ein Prüfungszeugnis. § 29 Prüfungszeugnis und Brief zur Fachwirtin (1) Das Prüfungszeugnis enthält – die Bezeichnung „Zeugnis“ und die Angabe der Fortbildungs regelung, – die Personalien der Prüfungsteilnehmerin (Name, Vorname, Geburtsdatum), – die Bezeichnung der Prüfungsordnung mit Datum und Fundstelle, – die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsteile und des praktischmündlichen Prüfungsteils sowie die Gesamtnote, – das Datum des Bestehens der Prüfung, – die Bezeichnung des/der absolvierten Wahlteils/e – die Namenswiedergaben (Faksimile) oder Unterschriften der vorsitzenden Person des Prüfungsausschusses und der beauftragten Person der zuständigen Bezirksärztekammer mit Siegel. (2) Dem Zeugnis ist auf Antrag der Prüfungsteilnehmerin eine englischsprachige und/oder eine französischsprachige Übersetzung beizu fügen. (3) Die Prüfungsteilnehmerin erhält nach erfolgreich abgelegter Prüfung und Nachweis des Wahlteils den Brief „Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“. Sechster Abschnitt Wiederholungsprüfung § 30 Wiederholungsprüfung (1) Jede schriftliche Teilprüfung sowie die Abschlussprüfung (praktischmündliche Prüfung), die nicht bestanden wurden, können zweimal wiederholt werden. (2) Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin (§ 6) wiederholt werden. (3) Für die Zulassung zur Wiederholungsprüfung gelten die §§ 5 und 8 entsprechend. Dem Antrag auf Wiederholungsprüfung sind zudem Ort und Datum der vorausgegangenen Prüfung anzu geben. 76 ÄBW 02 • 2010 § 31 Rechtsbehelfsbelehrung Maßnahmen und Entscheidungen der Prüfungsausschüsse sowie der zuständigen Bezirksärztekammer sind bei ihrer schriftlichen Bekannt gabe an die Prüfungsbewerberin bzw. die Prüfungsteilnehmerin mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. § 32 Einsicht und Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen (1) Auf Antrag ist der Prüfungsteilnehmerin binnen der gesetzlich vorgegebenen Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs Einsicht in ihre Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind ein Jahr, die Niederschriften 10 Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Zugang des Prüfungsbescheides. Der Ablauf der vorgenannten Fristen wird durch das Einlegen eines Rechtsmittels gehemmt. (2) Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen. Landesrechtliche Vorschriften zur Archivierung bleiben unberührt. § 33 Übergangsbestimmung Vor Inkrafttreten dieser Satzung fortgebildete Arztfachhelferinnen gelten im Sinne dieser Fortbildungsprüfungsordnung als Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung. § 34 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt am ersten Tag des auf die Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft. Die bisherige Fortbildungsprüfungsordnung zur Arztfachhelferin vom 18. 07. 2001 tritt am 01. 07. 2014 außer Kraft. Vorstehende Fortbildungsprüfungsordnung zur Fachwirtin für die ambulante medizinische Versorgung der Landesärztekammer BadenWürttemberg wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes nach Genehmigung, mit Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 03. 12. 2009, Az: 55-5418-14.4 hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht. Stuttgart, den 16. Dezember 2009 Dr. med. U. Wahl Präsidentin Dr. med. Michael E. Deeg Schriftführer Bekanntmachungen Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 18a Abs. 2 RöV Zielgruppe: Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte, deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgenund anderen ionisierenden Strahlen liegt. Termine: 16. Februar 2010 20. April 2010 jeweils dienstags, 11.00 Uhr s.t. bis ca 19.00 Uhr Seminarziel: Bescheinigung zum Erhalt der Fachkunde (Kurs ist gemäß § 18 a Abs. 2 RöV und § 30 der StrlSchV). Der Kurs ist von der Zentralen Stelle für die Vollzugsunterstützung beim Gewerbeaufsichtsamt Stuttgart als zuständiger Stelle anerkannt. Kursinhalte: – Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Normen – Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Anforderungen, Gonadenschutz, Einstelltechniken – Konstanzprüfungen: Filmverarbeitung, Prüfkörper, Mammografie – Anwendung ionisierender Strahlung, Röntgenverordnung Diagnostische Referenzwerte – Physikalische Grundlagen (Dosisbegriffe, Dosisgrenzwerte, Dosis-CT): Äquivalentdosis, CTDI, DLP, Rechtfertigung – Leitlinien der Bundesärzte kammer: Film-Foliensysteme, Einblendung, Bildqualität – Was ist neu in der digitalen Welt – Aktuelle Rechtsvorschriften: Die neue Röntgenverordnung – Repetitorium – Abschlusstestat für RöV – Neues aus der StrlSchV – Abschlusstestat für StrlSchV Kursleitung: PD Dr. Hans Hawighorst Veranstaltungsort: Landesärztekammer BadenWürttemberg, Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart-Degerloch, großer Sitzungssaal Teilnahmegebühr: 90,– Euro für den Einzelkurs bzw. 100,– Euro, Gebühreneinzug erfolgt vor Ort in bar. Kursrücktritt: Bei einer Stornierung bis drei Wochen vor Kursbeginn in schriftlicher Form wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,– Euro berechnet. Bei Abmeldungen danach und bei Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben. Der Veranstalter hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung die Veranstaltung abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht. Anmeldung: Eine schriftliche Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse, Wohnort, Tel./Fax oder E-Mail bei Frau Esposito, Ärztliche Stelle, Telefon (07 11) 7 69 89-68, Fax (07 11) 7 69 89-75, E-Mail: loredana.esposito@laek-bw.de ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 5 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 Impfkurs für Ärzte/ Basisqualifikation (entsprechend der Empfehlung der Bundesärztekammer zur Durchführung von Schutzimpfungen – als Grundlage zur Erbringung und Abrechnung von Impfleistungen – auch fachübergreifend) Termin: Samstag, 20. März 2010 9.00–16.45 Uhr Leitung und Moderation: Dr. med. Dr. P. H./ Harvard Univ. G. Pfaff, Regierungspräsidium Stuttgart – Landesgesundheitsamt Programm (Stand 15. 01. 2010) 9.00–9.05 Uhr Begrüßung Dr. med. U. Schuss, Stuttgart, Vorstandsmitglied der Bezirksärztekammer NW 9.05–9.20 Uhr Geschichte des Impfwesens Dr. med. U. Schuss, Stuttgart 9.20–9.45 Uhr Begrüßung Dr. med. Dr. P. H./ Harvard Univ. G. Pfaff Stellenwert des Impfens – Daten zu impfpräventablen Erkrankungen und Impfraten in Baden-Württemberg – Pandemie-Entwicklung – Grundzüge des Infektionsschutzgesetzes Dr. med. Dr. P. H./ Harvard Univ. G. Pfaff, Stuttgart 9.45–10.50 Uhr Die aktuellen STIKO-Empfehlungen (einschl. Diskussion) – Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Senioren – Impfaufklärung, Kontraindikationen – Impfabstände/Impfreaktionen – Dokumentation der Impfung Dr. med. J. Leidel, Köln 10.50–11.10 Uhr Pause 11.10–11.50 Uhr Herpes-Zoster-Impfung Dr. med. Matthias Frank, Karlsruhe 11.50–12.40 Uhr Indikationsimpfungen (einschl. Diskussion) – Impfungen bei besonderer beruflicher Exposition – Impfungen bei Grunderkrankungen – Tollwutprophylaxe Dr. med. E. Plassmann, Mühldorf/Inn 12.40–13.15 Uhr Mittagspause 13.15–13.45 Uhr Die Zecken als Krankheitsüberträger – Epidemiologie der Früh sommermeningoencephalitis (FSME) – Konsequenzen für die Impfempfehlung in Baden-Württemberg Dr. R. Oehme, Stuttgart 13.45–14.15 Uhr Differenzialdiagnostik der FSME und Neuroborreliose – Epidemiologie, Krankheitsbild und Verbreitung der Borreliose Prof. Dr. H.-W. Pfister, München 14.15–15.00 Uhr Impfungen im internationalen Reiseverkehr – Individuelle Beratung bei Reisen innerhalb Europas und bei Fernreisen – Tollwutempfehlungen/ Zoonosen – Malariaprophylaxe Dr. Dr. med. P. Döller, Tübingen 15.00–15.30 Uhr Pause ÄBW 02 • 2010 77 Bekanntmachungen 15.30–16.00 Uhr Humane Papilloma-VirenImpfung (HPV) – Aktueller Stand PD Dr. med. A. Clad, Freiburg 16.00–16.45 Uhr Abrechnung von Impfleistungen – praktische Beispiele: Meningokokken, Pertussis, Grippe, Masern – versäumte Impfungen – Aktives Impfmanagement – Recall – ein konsequentes Erinnerungssystem – IGeL: ein wichtiger Baustein in der Prävention – Rechtslage, Motivation, Aufklärung Dr. med. Vollmer, KVBW, BD Reutlingen Änderungen des Programms bleiben vorbehalten. Diese Veranstaltung wird freundlicherweise von den Firmen Baxter Deutschland GmbH und Sanofi Pasteur MSD GmbH unterstützt. Zertifizierte Fortbildung Ort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-Degerloch Teilnahmegebühr: 82,00 Euro (inkl. Verpflegung), 51,00 Euro (inkl. Verpflegung) für Arbeitslose/in Elternzeit Ausgabe der Teilnahme bescheinigungen Bitte abtrennen Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Kompetenz-Zentrum Fort- und Weiterbildung Jahnstraße 5 70597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 81-0/-5 70 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 E-Mail: muenst@baek-nw.de Anmeldung zum Impfkurs – Basisqualifikation bei der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, Stuttgart-Degerloch Hiermit melde ich mich verbindlich zum Impfkurs für Ärzte ■ am Samstag, 20. März 2010, 9.00–16.45 Uhr an. Name/Vorname/Titel tätig als (Fachgebiet/Dienstbezeichnung) ■ angestellt ■ niedergelassen Anschrift Ort, Datum Unterschrift, Stempel Teilnehmergebühr: 82,00 Euro (inkl. Verpflegung). Teilnehmerzahl begrenzt. Bei kurzfristigen Absagen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro bzw. bei Nichterscheinen die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt. 78 ÄBW 02 • 2010 Fit für den Notfall Fortbildungen für Notärzte Notfälle, bei denen schnelles Handeln gefragt ist, treten glücklicherweise nur selten auf. Dennoch kann es Sie jederzeit treffen: in der eigenen Praxis, beim Hausbesuch, im Notfalldienst, in der Ambulanz, auf der Station oder auch privat. Der erstbehandelnde Arzt muss in der Regel ohne die Ausstattung eines Notarztwagens auskommen. Stattdessen heißt es mit einfachen Hilfsmitteln zu arbeiten, Kompromisse einzugehen und zu improvisieren. Hierfür möchten wir Sie fit machen. Für die im Notarztdienst tätigen Kolleginnen und Kollegen sind Notfallsituationen Bestandteil der täglichen Arbeit. An das Fortund Weiterbildungsprogramm der „Notfallmedizin-Spezialisten“ müssen daher andere Anforderungen gestellt werden. Im Rahmen von standardisierten Kurssystemen besteht nicht nur die Gelegenheit, ein international anerkanntes Zertifikat zu erwerben, sondern auch ein leitliniengerechtes Vorgehen zu trainieren. Termine und Themen: Fr, 02. 07. 2010, 18.00–22.00 Uhr So, 28. 11. 2010, 18.00–22.00 Uhr „Der bewusstlose Patient“ Mi, 24. 02. 2010, 18.00–22.00 Uhr Sa, 31. 07. 2010, 13.00–17.00 Uhr Fr, 15. 10. 2010, 17.00–21.00 Uhr „Herz-Lungen-Wiederbelebung Teil 1“ Mi, 05. 05. 2010, 18.00–22.00 Uhr Fr, 05. 11. 2010, 18.00–22.00 Uhr „Herz-Lungen-Wiederbelebung Teil 2“ Mi, 31. 03. 2010, 18.00–21.00 Uhr Mi, 13. 10. 2010, 19.00–22.00 Uhr „Der allergische Notfall“ Mi, 14. 04. 2010, 18.00–22.00 Uhr Mi, 14. 04. 2010, 18.00–22.00 Uhr „Der Kindernotfall“ Mi, 19. 05. 2010, 18.00–22.00 Uhr So, 26. 09. 2010, 13.00–17.00 Uhr „Praktisches Notfalltraining“ Mi, 15. 09. 2010, 18.00–22.00 Uhr „Traumaversorgung im Notfalldienst“ Termine und Themen: Sa/So, 06./07. 03. 2010, jeweils 9.00–17.00 Uhr „Reanimation: AHA ACLS-Provider-Kurs“ Mi/Do, 28./29. 04. 2010, jeweils 9.00–17.00 Uhr „Reanimation: AHA ACLS-Provider-Kurs“ Sa/So, 18./19. 09. 2010, jeweils 9.00–17.00 Uhr „Reanimation: AHA ACLS-Provider-Kurs“ Mo/Di, 09./10. 08. 2010, jeweils 8.00–18.00 Uhr „Traumamanagement: ITLS Advanced-Provider-Kurs“ Sa/So, 15./16. 05. 2010, jeweils 8.00–18.00 Uhr „Kindernotfälle: PEPP ALS-Provider-Kurs“ Seminare für das Praxispersonal Notfallmedizin bedeutet auch Teamarbeit. In Notfallsituationen ist eine schnelle und sichere Erstversorgung des Patienten vom Praxispersonal zu erwarten. Gemeinsam mit dem Arzt folgt dann die weitere Versorgung. Nur eine kontinuierliche Ausund Fortbildung sichert das erwünschte Qualitätsniveau. Ganz nebenbei erfüllen Sie dabei noch so manche gesetzliche Vorgabe. Bekanntmachungen Termine und Themen: Sa/So, 06./07. 03. 2010, jeweils 10.00–18.00 Uhr „Erste Hilfe Grundausbildung“ Mo/Dienstag, 02./03. 08. 2010, jeweils 10.00–18.00 Uhr „Erste Hilfe Grundausbildung“ Di/Do, 16./18. und 23./25. 11. 2010, jeweils 18.00–22.00 Uhr „Erste Hilfe Grundausbildung“ So, 18. 04. 2010, 10.00–19.00 Uhr „Erste Hilfe Training Reanimation“ Mi, 04. 08. 2010, 10.00–19.00 Uhr „Erste Hilfe Training Reanimation“ So, 18. 07. 2010, 10.00–19.00 Uhr „Erste Hilfe Training Praxisfälle“ Do, 05. 08. 2010, 10.00–18.00 Uhr „Erste Hilfe Training Praxisfälle“ Fr, 06. 08. 2010, 10.00–17.00 Uhr „Notfallmanagement“ Sa, 25. 09. 2010, 10.00–17.00 Uhr „Notfallmanagement“ So, 09. 05. 2010, 14.00–17.00 Uhr „Brandschutz“ Do, 05. 08. 2010, 18.00–21.00 Uhr „Brandschutz“ Alle Veranstaltungen finden im Ärztehaus der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartDegerloch, statt. Weitere Informationen sowie die Anmeldeformulare finden Sie auch im Internet zum Herunterladen unter: www.baek-nw.de/notfall oder fordern Sie Ihr persönliches Exemplar an: bojkovic@baek-nw.de oder Telefon (07 11) 7 69 81-6 51. Terminankündigung Kurs für die Fachkunde zum „Leitenden Notarzt“ Termin: 11.–15. Oktober 2010 (Mo–Fr) 41. KW (40 Std.) Veranstaltungsort: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, 76646 Bruchsal (gemäß Satzung der Landesärzte kammer Baden-Württemberg über die Eignungs voraussetzungen für Leitende Notärzte im Rettungsdienst vom 15. Dezember 2004) Wissenschaftliche Leitung: Dr. rer. nat. Dr. med. B. Dirks, Ulm Prof. Dr. med. K. Ellinger, Ravensburg Dr. med. A. Henn-Beilharz, Stuttgart Teilnehmergebühr: 562,00 Euro zuzüglich Tages verpflegung und Übernachtung in der Landesfeuerwehrschule (Zimmer mit Etagendusche) Teilnehmerzahl begrenzt Auskunft/Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Kompetenz-Zentrum Fort- und Weiterbildung Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 81-5 70 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 E-Mail: muenst@baek-nw.de Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Ludwigsburg Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-07020 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Frauenheilkunde und Geburtshilfe Main-Tauber-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2010 Chiffre: S-08020 Bezirksdirektion Stuttgart Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-0 Fax (07 11) 78 75-32 74 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis Böblingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 07. 2010 Chiffre: S-01020 Hausärztliche Praxis Göppingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 10. 2010 Chiffre: S-02020 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2010 Chiffre: S-03020 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2010 Chiffre: S-04020 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Hohenlohekreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 07. 2010 Chiffre: S-05020 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Hohenlohekreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-06020 Orthopädie Stuttgart, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2010 Chiffre: S-09020 Psychologische Psychotherapie Ostalbkreis Jobsharing-Berufsausübungs gemeinschaft Zeitpunkt: 01. 10. 2010 Chiffre: S-10020 Psychologische Psychotherapie Kinder- und Jugendlichen psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Stuttgart, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2010 Chiffre: S-11020 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-11 97. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 03. 2010 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. ÄBW 02 • 2010 79 Bekanntmachungen Fortbildung für Ärztinnen des Ausschusses „Ärztinnen” der Bezirksärztekammer Nordbaden Bezirksärztekammer Nordbaden Kardiopulmonale Reanimation Geschäftsstelle: Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40 Fortbildungsseminar für Ärztinnen (Theorie und praktische Übungen) Abschlussprüfung der Medizinischen Fachangestellten Praktische Prüfungstermine im Sommer 2010 für den Kammerbezirk Nordbaden Karlsruhe:10. 07. 2010 14. 07. 2010 16. 07. 2010 17. 07. 2010 21. 07. 2010 Heidelberg:09. 07. 2010 10. 07. 2010 12. 07. 2010 13. 07. 2010 14. 07. 2010 15. 07. 2010 16. 07. 2010 17. 07. 2010 19. 07. 2010 Pforzheim: 14. 07. 2010 15. 07. 2010 16. 07. 2010 17. 07. 2010 19. 07. 2010 Mannheim:02. 07. 2010 05. 07. 2010 06. 07. 2010 08. 07. 2010 12. 07. 2010 13. 07. 2010 Mosbach: 1 5. 07. 2010 16. 07. 2010 Calw:14. 07. 2010 17. 07. 2010 Horb:02. 07. 2010 03. 07. 2010 Termin: Samstag, 27. Februar 2010 Kurs 1: 8.30–12.30 Uhr Kurs 2: 13.30–17.30 Uhr Referenten: Dr. med. Christiane Serf, Chefärztin der Abteilung für Anästhesie und Intensivtherapie am Krankenhaus Sinsheim, in Zusammenarbeit mit dem DRK-Kreisverband Rhein-Neckar/ Heidelberg e. V. Ort: DRK–Rettungswache, Dührener Str. 23 b, 74889 Sinsheim Unkostenbeitrag: 60 Euro Anmeldeschluss: 8. Februar 2010 (Teilnehmerzahl beschränkt) Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung wird mit 6 Fortbildungspunkten von der Landesärztekammer zertifiziert. Wir bitten um schriftliche verbindliche Anmeldung (entweder zu Kurs 1 oder zu Kurs 2) bei der Bezirksärztekammer Nordbaden, Frau Isolde Maisch, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe und Überweisung der Teilnehmergebühr auf das Konto der Bezirksärztekammer Nordbaden Nr. 0001 299 573 bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG, Zweigstelle Karlsruhe (BLZ 660 906 21) mit dem Überweisungsvermerk „Reanimationstraining“. Nach schriftlicher Anmeldung und Überweisungseingang erfolgt die Anmeldebestätigung. Anmeldungen ohne Zahlungseingang können leider nicht berücksichtigt werden. Bei Stornierung der Anmeldung nach dem Anmeldeschluss 8. Februar 2010 oder bei Nicht erscheinen ist die volle Teil nahmegebühr zu bezahlen. Dr. Bärbel Kuhnert-Frey Vorsitzende des Ausschusses „Ärztinnen”der Bezirksärzte kammer Nordbaden 80 ÄBW 02 • 2010 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Karlsruhe Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-13 50 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Baden-Baden, Stadt/Rastatt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-01020 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Baden-Baden, Stadt/Rastatt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2010 Chiffre: K-02020 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2010 Chiffre: K-03020 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-04020 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Rhein-Neckar-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2010 Chiffre: K-05020 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Karlsruhe, Land Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-06020 Augenheilkunde Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2010 Chiffre: K-07020 Chirurgie Mannheim, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 07. 2010 Chiffre: K-08020 HNO-Heilkunde Baden-Baden, Stadt/Rastatt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2010 Chiffre: K-09020 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Mannheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-10020 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Rhein-Neckar-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2010 Chiffre: K-11020 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Rhein-Neckar-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2010 Chiffre: K-12020 Radiologie Mannheim, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2010 Chiffre: K-13020 Bekanntmachungen Psychologische Psychotherapie Kinder- und Jugendlichen psychotherapie Heidelberg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2010 Chiffre: K-14020 Psychologische Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Mannheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-15020 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-12 30. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 03. 2010 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Freiburg Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax (07 61) 8 84-41 45 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis Ortenaukreis Einzelpraxis Zeitpunkt: sofort Chiffre: F-01020 Hausärztliche Praxis Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2010 Chiffre: F-02020 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2010 Chiffre: F-03029 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ortenaukreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-04020 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Rottweil Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2010 Chiffre: F-05020 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Waldshut Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 07. 2010 Chiffre: F-06020 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Hälftiger Versorgungsauftrag Emmendingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 07. 2010 Chiffre: F-08020 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 09. 2010 Chiffre: F-09020 Psychiatrie und Psychotherapie Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2010 Chiffre: F-18020 Radiologie Ortenaukreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 07. 2010 Chiffre: F-19020 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Schwarzwald-Baar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2010 Chiffre: F-10020 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Ortenaukreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 10. 2010 Chiffre: F-11020 Innere Medizin (fachärztlich) Breisgau-Hochschwarzwald Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2010 Chiffre: F-12020 Neurologie und Psychiatrie Lörrach Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2010 Chiffre: F-13020 Neurologie und Psychiatrie Breisgau-Hochschwarzwald Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2010 Chiffre: F-14020 Neurologie und Psychiatrie Psychotherapeutische Medizin Ortenaukreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-15020 Orthopädie Hälftiger Versorgungsauftrag Konstanz Jobsharing-Berufsausübungs gemeinschaft Zeitpunkt: 01. 04. 2010 Chiffre: F-16020 Orthopädie Hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-17020 Urologie Breisgau-Hochschwarzwald Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2010 Chiffre: F-20020 Psychologische Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Breisgau-Hochschwarzwald Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2010 Chiffre: F-21020 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-12 30. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 03. 2010 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. ÄBW 01 • 2010 81 Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-24 00 Satzung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg zur Änderung der Notfalldienstordnung Aufgrund von §§ 9, 30 und 31 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung vom 16. 03. 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 04. 05. 2009 (GBl. S. 195, 199) in Verbindung mit § 26 der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 19. 09. 2007 (Beilage zum ÄBW 10/2007) hat die Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg am 14. 11. 2009 folgende Satzung beschlossen: §1 Die Notfalldienstordnung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg vom 25. 11. 2008 (ÄBW 2008, S. 560) wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: In Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „und in Arztpraxen oder MVZ an gestellte Ärzte“ gestrichen. 2. § 5 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Übertragung von Diensten/Diensttausch/Vertretung“ b) Abs. 1 erhält folgende Fassung: „Der zum Notfalldienst eingeteilte Arzt kann jederzeit Dienste, für die er im Dienstplan eingeteilt ist, an andere Ärzte desselben Notfalldienstbereichs übertragen. Die Übertragung muss dem ärztlichen Notfalldienstbeauftragten und bei Leitstellenvermittlung dieser rechtzeitig mitgeteilt werden. Mit der Übernahme eines Notfalldienstes gehen sämtliche Rechte und Pflichten des Dienstes, für die der übertragende Arzt im Dienstplan eingeteilt ist, auf den den Notfalldienst übernehmenden Arzt über. Der Notfalldienst ist grundsätzlich vom Ort der Betriebsstätte (Praxissitz) des den Notfalldienst übernehmenden Arztes auszuführen. Der Arzt, dem der Dienst übertragen wurde, hat ihn persönlich durchzuführen.“ c) Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Für den Diensttausch zwischen Ärzten, die in demselben Dienstplan eingeteilt sind, gilt Abs. 1 entsprechend.“ d) Die bisherigen Abs. 1 bis 3 werden Abs. 3 bis 5. e) Der neue Abs. 3 erhält nach Satz 1 die Fassung: „Die Vertretung muss dem örtlichen Notfalldienstbeauftragten und bei Leitstellenvermittlung dieser rechtzeitig mitgeteilt werden. Der vertretene Arzt bleibt dafür verantwortlich, dass sein Vertreter den Dienst ordnungsgemäß versieht.“ f) Der bisherige Abs. 3 Satz 3 wird Satz 4. g) Abs. 5 erhält folgende Fassung: „Dem Vertreter müssen vom Vertretenen Praxisräume zur Ausübung des Notfalldienstes zur Verfügung gestellt werden.“ h) Der bisherige Abs. 4 wird gestrichen. i) Der bisherige Abs. 5 wird Abs. 6. 3. § 6 Abs. 3 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 erhält folgende Fassung: „Abgesehen von den Fällen des Abs. 2 können Ärztinnen und Ärzte von der Teilnahme am Notfalldienst befreit werden, wenn – sie aus gesundheitlichen Gründen, der Teilnahme an einem klinischen Bereitschaftsdienst mit Notfallversorgung oder vergleichbar schwerwiegenden Gründen an der persönlichen Teilnahme am Notfalldienst gehindert sind und – ihnen die Bestellung eines Vertreters aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden kann.“ b) Satz 4 erhält folgende Fassung: „Berufspolitische Tätigkeiten oder fehlende aktuelle Kenntnisse und Fähigkeiten für die Durchführung des Notfalldienstes sind keine schwerwiegenden Gründe im Sinne des Satzes 1.“ c) Nach Satz 4 wird folgender Satz 5 angefügt: „Das Erreichen eines bestimmten Lebensalters und belegärztliche Tätigkeit sind in der Regel keine schwerwiegenden Gründe im Sinne des Satzes 1.“ § 2 Erlaubnis zur Neufassung Der/Die Präsident/in kann den Wortlaut dieser Satzung in der im Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer Paragraphenfolge bekannt machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts beseitigen. § 3 Inkrafttreten Anzeige KORTE RECHTSANWÄLTE "1!'%$30#(.#(1#(3+%.$%0 +!'%-)%%)-%-23$)%-/+!26%)- )0(!"%-1%)26!(+0%)#(%!-$!2%),%0%)#(.#(1#(3+0%#(2 %0&.+'0%)#("%20%32-1%0%!-6+%)+)%'2$)0%*2!-$%03,".+$2-)4%01)272 0.&0)%+1.02%+%(021%+"12!-%)-%0%0+)-%0.#(1#(3+% -2&%0-3-'1/)%+2*%)-%.++%5)05%0$%-"3-$%15%)2&80)%272)' 30%0,)-4%0%)-"!03-')-2322'!02 .$%023-$%-*.12%-&0%) !!!! "! 82 ÄBW 02 • 2010 555123$)%-/+!26*+!'%-#., Die Satzung tritt am 1. Tag des auf die Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft. Hiermit wird die Änderung der Notfalldienstordnung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammer gesetzes nach Genehmigung des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 13. 01. 2010, Az.: 55-5415.2-1.5.2, ausgefertigt und bekannt gemacht. Dr. med. Michael Datz Präsident Reutlingen, den 02. 02. 2010 Bekanntmachungen Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg 40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ In der neuen Weiterbildungs ordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die am 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist unter anderem die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, den wir nach dem Curriculum der Bundes ärztekammer durchführen. Termine: Freitag, 5. März 2010 14.00–17.30 Uhr Samstag, 6. März 2010 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 7. März 2010 9.00–15.00 Uhr Freitag, 19. März 2010 14.00–18.00 Uhr Samstag, 20. März 2010 9.00–17.00/18.00 Uhr Sonntag, 21. März 2010 9.00–14.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 1/2010) Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Laupheim, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 35 Personen Gebühr: 350,– Euro Punkte: 40 Die Anmeldung wird 4 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirks ärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro. Sexualität im Alter – Lust oder Frust? Termin: Mittwoch, 17. Februar 2010 19.30–22.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 15/2010) Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Hörsaal, Medizinische Klinik, Am oberen Eselsberg, Albert-Einstein-Allee 23, 89081 Ulm Gebühr: kostenfrei Punkte: 3 Rhetorik und Präsentation Termin: Samstag, 27. Februar 2010 9.00–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 20/2010) Leitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, Ulm Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 120,– Euro Punkte: 11 Die Anmeldung wird 5 Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis 3 Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Grundlagen der Medizinischen Begutachtung Die Erstellung von medizinischen Gutachten gehört zur ärztlichen Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten und gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten beantragt. Bereits im Rahmen ihrer Weiterbildung müssen Ärztinnen und Ärzte Gutachten anfertigen. Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in der Weiterbildung vermittelt. Auch im Rahmen der Fortbildung gibt es nur vereinzelt und zum Teil sehr verschiedene Angebote, die sich dieses Themas annehmen. Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges Curriculum ausgearbeitet, das die Bezirksärztekammer Südwürttemberg überarbeitet hat und mit 32 Stunden anbietet. Termine: Freitag, 12. März 2010 9.00–17.45 Uhr Samstag, 13. März 2010 9.00–17.30 Uhr Freitag, 26. März 2010 9.00–16.05 Uhr Samstag, 27. März 2010 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 4/2010) Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps, Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 40 Personen Gebühr: 325,– Euro (inkl. Kurs unterlagen und Verpflegung) Punkte: 32 Die Anmeldung wird 4 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Power Point-Seminar Termin: Samstag, 10. April 2010 9.00–12.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 16/2010) Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med. Manfred Eissler, Reutlingen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 50,– Euro Punkte: 4 Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Die Anmeldung wird 5 Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis 3 Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. „Qualifikation Tabakentwöhnung“ als Blended-Learning-Maßnahme Die Veranstaltung zur „Qualifika tion Tabakentwöhnung“ in der neuen Lernform des „Blended Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen Präsenzteil und vereint damit die Vorteile beider Fortbildungs methoden. Das Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde von der Bundesärztekammer eigens für diese Lernform ent wickelt. Es besteht aus 20 Unterrichtseinheiten. 4 Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung, ein 8-StundenBlock auf ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum von circa 6 Wochen und weitere 8 Stunden auf eine ganztägige abschließende Präsenzveranstaltung. Die Präsenzteile werden im Ärztehaus Reutlingen durchgeführt. Termine: 1. Veranstaltung Mittwoch, 17. März 2010 14.00–17.30 Uhr Einführung Donnerstag, 6. Mai 2010 9.00–16.00 Uhr Abschlussveranstaltung (Anmeldungs-Nr. 9/2010) ÄBW 02 • 2010 83 Bekanntmachungen 2. Veranstaltung Mittwoch, 7. Juli 2010 14.00–17.30 Uhr Einführung Samstag, 11. September 2010 9.00–16.00 Uhr Abschlussveranstaltung (Anmeldungs-Nr. 10/2010) 3. Veranstaltung Mittwoch, 13. Oktober 2010 14.00–17.30 Uhr Einführung Samstag, 27. November 2010 9.00–16.00 Uhr Abschlussveranstaltung (Anmeldungs-Nr. 11/2010) Leitung: Prof. Dr. med. Batra, ltd. Oberarzt in der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psycho therapie, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 25 Gebühr: jeweils 190,– Euro (inkl. Verpflegung) Punkte: jeweils 20 Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Ab sage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Bezirksdirektion Reutlingen Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-21 00 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Alb-Donau-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2010 Chiffre: R-01020 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Sigmaringen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2010 Chiffre: R-02020 Chirurgie Hälftiger Versorgungsauftrag Alb-Donau-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: R-03020 Tabakentwöhnung – 13. Gesundheitsforum Südwürttemberg 2010 „Medikamente – Schädlicher Gebrauch und Abhängigkeit“ Termin: Samstag, 24. April 2010 10.00–13.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 5/2010) Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 4 84 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Frauenheilkunde und Geburtshilfe Bodenseekreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: R-04020 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Sigmaringen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2010 Chiffre: R-05020 ÄBW 02 • 2010 Impressum Innere Medizin (fachärztlich) Alb-Donau-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 07. 2010 Chiffre: R-06020 Kinder- und Jugendmedizin Bodenseekreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2010 Chiffre: R-07020 Orthopädie Hälftiger Versorgungsauftrag Ulm, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: R-08020 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-11 97. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 03. 2010 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. So erreichen Sie direkt unseren Leserservice Postfach 91 61 97091 Würzburg Telefon +49 (0) 711 /6 36 72 407 Telefax +49 (0) 711 /6 36 72 414 E-Mail: service@gentner.de Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer (Vorsitzender), Dr. med. Ulrike Wahl (stellv. Vorsitzende), Dr. med. K laus Baier (Rechnungsführer), PD Dr. med. Christian B enninger, Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Michael Datz, Dr. med. Jan Geldmacher, Dr. med. Wolfgang Herz, Dr. med. Gerhard Schade Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 89 45 Telefax (07 11) 76 98 98 59 aebw@aebw.de Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart, Anzeigenleitung: Sebastian von Beckerath Telefon (07 11) 63 67 28 49 Telefax (07 11) 63 67 27 60 beckerath@gentner.de Auftrags-Management: Angela Grüssner (Leitung) Telefon (07 11) 63 67 28 27 gruessner@gentner.de Rudolf Beck Telefon (07 11) 63 67 28 61 Telefax (07 11) 63 67 27 60 beck@gentner.de Gesamt-Anzeigenleitung: Walter Karl Eder (verantwortlich) Telefon (07 11) 63 67 28 36 Telefax (07 11) 63 67 27 36 eder@gentner.de Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 53 vom 1. 1. 2010 gültig. Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Höchberg Internet: www.aerzteblatt-bw.de Bezugspreise: Inland: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 19,80 € (inkl. der j eweils gült igen MwSt.). EU-Länder-E mpfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 27,60 € EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 27,60 € zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 13,80 € zzgl. Versandkosten. Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten. Bezugsbedingungen: Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den Kreditinstituten abgebucht. Redaktionsschluss für redaktionelle Beit räge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und S ignum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Eins endungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentl ichung vora usgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließlicher Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mit Hilfe mechanischer, digitaler oder anderer Verfahren. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form – durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489 Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte a usschließlich an die zuständige Bezirksä rztekammer zu melden. Anzeige & Kurorte Heilbäder Allgemeine Indikationsangaben Kurort Anschrift der Kurverwaltung Heilanzeigen nach Erkrankungen folgender Organsysteme Klima, Höhenlage, Mittlere Jahrestemperatur Kurmittel Zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten Kureinrichtungen Die wichtigsten weiteren Heilanzeigen Bad Bayersoien / Bad Kohlgrub Degenerative u. deformierende Gelenkerkrankungen, Wirbelsäulenerkrankungen, Chronischer Gelenkrheumatismus, Muskelrheumatismus, Arthrosen, Gicht, Osteoporose, Frauenleiden, Gutartige Prostataleiden Subalpines Reizklima, zw. 812 und 950 m Alpines Bergkiefernhochmoor Unerfüllter Kinderwunsch, Erschöpfungszustände, Hormonelle Störungen, Nachbehandlung nach Unfällen 26 Moorkurbetriebe, 3 Sanatorien, Kneippanlagen, Klima-Liege-Pavillon, Barfußparcours, Nordic-Walking-Parcours, Nervenschäden, Störungen des vegetativen Nervensystems, Stressabbau, Rheumatische und degenerative Erkrankungen der Haltungsund Bewegungsorgane Erkrankungen der Atemwege Erkrankungen des Herzens, Störungen der Herz- / Kreislaufregulation und Stoffwechselerkrankungen Erkrankungen der Haut Verzögerte Rekonvaleszenz Mittelgebirgsklima mittlere Stufe, reizmildes, voralpines Höhenklima, 700–940 m Sole-Inhalationen Sole-Torfpackungen (Fango) Atem-Entspannungstherapie Krankengymnastik im Solebewegungsbad Physiotherapie/Manuelle Therapie Medizinische Massagen Lymphdrainage, med. Vorträge, Präventionskurse Stationäre Kur Ambulante Kur Gesundheitsurlaub Ambulante Rehabilitation Stationäre Rehabilitation Präventionswochen für versch. Gesetzliche Krankenkassen, z. B. Aktivwochen Heilmittel auf Rezept Wellness- und Gesundheitszentrum Solemar, Heilbad mit 13 Becken mit unterschiedlichem Solegehalt (3 %–7 %) und unterschiedlichen Temperaturen von 28 °C–37 °C, Sole-Geysir (Dampfbad), Saunalandschaft („Schwarzwaldsauna“), VitalCenter (Wellnesscenter), Totes-Meer-Salzgrotte, therapeutisches Fitnesstraining mit medizinischer Trainingstherapie, Therapie- und Rehazentrum, vielseitiges Club- u. Freizeitprogramm, 7 Kliniken Allgemeine Leistungsschwäche und psychovegetative Syndrome mit funktionellen Störungen, wie z. B. durch Bewegungsmangel bedingte Krankheiten, Hautkrankheiten Magen-, Darm, Leber- und Gallenwegserkrankungen, Stoffwechsel-Erkrankungen (Diabetes), Adipositas, Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates (Orthopädische Erkrankungen) und Unfallfolgeschäden Mildes Klima, sonnenreich, 210 m ü. d. M. Trinkquellen: Karlsquelle (Natrium-Chlorid-SulfatWasser), Wilhelmsquelle (Calcium-Natrium-SulfatChlorid-Wasser) Albertquelle (Natrium-Chlorid-SulfatSäuerling) Badequelle: Paulsquelle (eisenhaltiger Natrium-ChloridSäuerling) Behandlung von chronischer Obstipation. AHB nach operativen Eingriffen. In klinisch geleiteten Sanatorien auch Behandlung von akuten und schweren chronischen Erkrankungen der Verdauungsorgane möglich. Abwechslungsreicher Kurpark, Kurhaus, Wandelhalle, Trinktempel, Café Amadeus, Vitalzentrum im Kurpark, Institut für Bad Mergentheimer Kurmedizin, Gesundheitsbildung und med. Wellness, Haus des Kurgastes, Diätlehrküche, zahlreiche gut ausgestattete Sanatorien, Kurhotels und Kurheime mit ärztlicher Betreuung i. H. oder freier Arztwahl u. teilweise Abgabe der ortsspezifischen Kurmittel. Bade- und Wellnesspark Solymar mit Wellen- und Sportbad, vielfältiger Saunaanlage und Thermal-Mienral becken 34 Grad C. (nicht rezeptierfähig), gut erschlossenes Rad- und Wanderwegenetz Rheumatische Erkrankungen, Hauterkrankungen (Behandlung der Psoriasis und Neurodermitis), Bewegungstherapie im Heilwasser, Schmerztherapie, psychosomatische Erkrankungen, Krebsnachsorge – in Spezialkliniken. Übergewicht; Magen, Darm, Leber, Galle; Herz-, Kreislauferkrankungen; Augenleiden; Nierenleiden; Rheuma, Gelenke, Wirbelsäule; Atemwegs erkrankungen; Stoffwechselstörung, Diabetes; Erschöpfungszustände, Stressfolgen; Frauenleiden; Hauterkrankungen mildes Reizklima, Qualität der Luft Güteklasse I, 800–1150 m Alle Kneippschen Anwendungen, alle medizinischen Bäder, alle medizinischen Packungen, Unterwasser massagen, Stangerbäder Reha-Maßnahmen für Kinder- und Jugendliche, Akupunktur, Bewegungsübungen-Gymnastik, Bewegungsbäder-Wassergymnastik, Extensionen-Glisson, schiefe Ebene, Diät- und Reduktionskuren, Medizinische Fußpflege, Sauna – Solarium Vitalhotel „Die Mittelburg“ (Wellness – Beauty – Fitness Panorama-Hallenbad Saunalandschaft), Hotel am Sonnenhang, Kurhaus Allgayer, Kurbad und Sauna Jahreis (Moorschlammbäder – Kneippanwendungen – Inhalationen – Venenkuren), Hochgebirgsklinik Mittelberg (Rehabilitationsklinik für Kinder und Jugendliche und Mutter-Kind-Klinik) Degen. u. chronisch entzündl. Erkrankungen der Bewegungsorgane, Verletzungsfolgen, Osteoporose, Fibromyalgie, auch in Verbindung mit internist. Erkrankungen. AHB nach OP an den Bew.-organen, gyn. Erkrankungen u. AHB n. kompliz. Gyn.-OP, Krebserkrankungen d. Brustdrüse u. d. weibl. Genitalorgane 495 bis 754 m ü. d. M., Nähe Bodensee und Allgäuer Alpen, voralpines Reizklima Kneippsche Therapie, Naturmoorbäder und -kontaktpackungen, Krankengymnastik und Aquatraining im Thermalwasser: Fluorid- und schwefelhaltiges Thermalwasser mit 28–37 °C, fluoridhaltiges Thermalwasser 30–32 °C Ergo-, Sport-, Physikalische Therapie, Lymphdrainage, kompl. Entstauungstherapie, Reflexzonen-, Elektro-, Kryound Hydrotherapie, Psychol. Beratung u. Therapie, Gesundheitstraining, Ernährungstherapie, Sozialdienst, Akupunktur, Neuraltherapie, Chirotherapie, manuelle Therapie Klinik Maximilianbad mit eigenem Kurmittelhaus und Thermalhallenbad, Rehazentrum bei der Therme mit Klinik Elisabethenbad und Mayenbad (insgesamt 500 Betten) Gesundheitszentr. Waldsee-Therme Kur- und Tourist-Information Dorfstraße 45, 82435 Bad Bayersoien Tel. 0 88 45 / 70 30 62-0 Fax 0 88 45 / 70 30 62-9 www.bad-bayersoien.de info@bad-bayersoien.de Kur- und Tourist-Information Hauptstraße 27 82433 Bad Kohlgrub Tel. 0 88 45 / 74 22-0 Fax 0 88 45 / 74 22-44 www.bad-kohlgrub.de info@bad-kohlgrub.de Bad Dürrheim Kur- und Bäder GmbH Bad Dürrheim Luisenstraße 4, 78073 Bad Dürrheim Kurverwaltung Bad Mergentheim GmbH Lothar-Daiker-Str. 4, 97980 Bad Mergentheim Postfach 14 45, 97964 Bad Mergentheim Tel. 0 79 31 / 9 65-0, Fax 0 79 31 / 9 65-2 28 info@kur-badmergentheim.de www.bad-mergentheim.de Oy-Mittelberg Kur- und Tourismusbüro Oy-Mittelberg Wertacher Straße 11 87466 Oy-Mittelberg Tel. +49 (0) 83 66 2 07 Fax +49 (0) 83 66 14 27 http://www.oy-mittelberg.de/ tourist@oy-mittelberg.de Städtische Kurbetriebe Bad Waldsee Klinik Maximilianbad Rehazentrum bei der Therme Maximilianstraße 13, 88339 Bad Waldsee Tel. 0 75 24 / 94 11-05, -06 Fax 0 75 24 / 94 11-29 www.waldsee-therme.de Kontraindikationen Dekompensierte Erkrankungen von Leber und Herz Vermissen Sie den Kurort in dem Sie tätig sind oder mit dem Sie gute Erfahrungen haben? Geben Sie einfach folgende Daten zur Kontaktaufnahme mit dem Verlag an die Kurdirektion! Gentner Verlag Sebastian von Beckerath Anzeigenverkaufsleiter Telefon (07 11) 6 36 72-8 49 oder 8 61 • E-Mail beckerath@gentner.de • Telefax (07 11) 6 36 72-7 60 Forststraße 131 • 70193 Stuttgart Partner des Arztes in Baden-Württemberg für Praxiseinrichtung, Praxismanagement und Marketing RZ_AZ_Aerzteblatt 08.12.2006 8:22 Uhr Seite 1 für Praxen Apotheken Kliniken Innenausbau individuelle Lösungen für Praxen w w w. g o e l z . o r g Vo m E n t w u r f b i s z u r f e r t i g e n M o n t a g e Gütler Objekteinrichtungen GmbH Gewerbestraße 8 91560 Heilsbronn Te l e f o n + + 4 9 ( 0 ) 7 3 8 5 / 1 7 8 5 • Te l e f a x + + 4 9 ( 0 ) 7 3 8 5 / 1 4 8 4 H a u p t s t r. 1 1 • D - 7 2 8 2 9 E n g s t i n g e n - K o h l s t e t t e n • i n f o @ g o e l z . o r g Tel. 09872 / 9797-0 Fax 09872 / 9797-25 www.guetler-einrichtungen.de Beratung Planung Gestaltung Sie möchten Ihre Praxis modernisieren, planen einen Praxisumzug oder die übernommene Praxis gehört von Grund auf renoviert. Koordination Produktion Montage pps.praxisplanungsservice bietet Ihnen den Service aus einer Hand. 30 Jahre Erfahrung, perfekte Planung, umfassende Organisation, Möbel verschiedener Hersteller zu günstigsten Preisen, Baubetreuung bei Umbaumaßnahmen und vieles mehr. Perfektion hat einen Namen – informieren Sie sich! pps praxisplanungsservice BREITLING - BUHR Fliederweg 5/1 73765 Neuhausen / Filder Tel. 07158 - 98 11 212 Fax 07158 - 98 11 213 info@praxisplanungsservice.de www.praxisplanungsservice.de Bitte beachten Sie: Anzeigenschluss = Druckunterlagenschluss Anzeigenleitung Sebastian von Beckerath Tel.: (07 11) 6 36 72-8 49 Fax: (07 11) 6 36 72-7 60 E-Mail: beckerath@gentner.de Auftragsmanagement Rudolf Beck Tel.: (07 11) 6 36 72-8 61 Fax: (07 11) 6 36 72-7 60 E-Mail: beck@gentner.de Partner des Arztes in Baden-Württemberg für Praxiseinrichtung, Praxismanagement und Marketing Ihr kompetenter Vertriebsund Servicepartner Ultraschalldiagnostik Medizintechnik Gebrauchtgeräte An- und Verkauf Praxisbedarf HMS Medizintechnik GmbH Anz_MED+ORG_Group_58x108_06 sw_Anz_MED+ORG_Group_58x108_05 Ziegelhofstraße 14.10.09220b 17:10 Seite 1 | 79110 Freiburg Tel. +49 761 820-40 | Fax +49 761 820-19 info@hms-medizintechnik.de www.hms-medizintechnik.de Erfolg ist planbar rz_HMS_Anzeige_sw.indd 1 · Komplett-Einrichtung · Umbau, Neubau, Renovierung Hans Winter Einrichtungen Schickhardtstraße 59, 72770 Reutlingen Tel. (0 71 21) 95 03 11 Fax 95 03 18 www.winter-einrichtungen.de 872_AZ_2010_Aerzteblatt_BW_Motiv_01_58_x_10 09.10.2008 9:21:32 Uhr Med+Org Innenarchitektur Med+Org Architektur Tel. +49 (0) 7445 185-36 www.med-org.eu Keine Kompromisse. Oder wie oft wollen Sie Ihre Praxis einrichten? mayer innenarchitektur möbelmanufaktur Seestraße 5 . 72764 Reutlingen Telefon 0 7121- 9 30 71-0 Telefax 0 7121- 9 30 71- 71 welcome @ raumplan.net www.raumplan.net Wir beraten Sie gerne. mayer gmbh amalienstraße 4 75056 sulzfeld tel. 07269 91999-0 www.mayer-im.de wir entwerfen raumkonzepte und fertigen komplette einrichtungen – auf Ihre wünsche und preisvorstellungen abgestimmt. architektur entwurf grundrissplan möbelfertigung projektsteuerung accessoires Anzeigenschluss für die Ausgabe 3/2010 ist der 1. März 2010 Psychische Belastungen und Erkrankungen. Die große Herausforderung der Arbeitsmedizin. Dirk Windemuth – Detlev Jung – Olaf Petermann (Hrsg.) digung ün Vorank einung h c s r e Neu 010 März 2 1. Auflage 2010 ISBN 978-3-87247-665-4 Gebunden: 448 Seiten € 78,–; sFr 120,– Praxishandbuch psychische Belastungen im Beruf ◾ vorbeugen ◾ erkennen ◾ handeln Unter Mitarbeit zahlreicher Fachautoren Bestellcoupon Ja, bitte senden Sie mir ............. Exemplar(e) der Neuerscheinung Dirk Windemuth et al. (Hrsg.) „Praxishandbuch psychische Belastungen im Beruf“ (Best.-Nr. 66500), 1. Auflg. 2010, zum Preis von € 78,– zzgl. Versandkosten gegen Rechnung zu. Gentner Verlag Buchservice Medizin Postfach 101742 70015 Stuttgart Gentner Verlag • Buchservice Medizin Forststr. 131 • 70193 Stuttgart Tel. 0711/63672-857 • Fax 0711/63672-735 E-Mail: buch@gentner.de • www.gentner.de (→ Buchshop Medizin) Fax-Hotline: 0711 / 6 36 72-735 ▶ Szenario der psychischen Belastungen: Beruf, Unternehmen, Gesellschaft. Name, Vorname Firma/Institution Beruf/Abteilung/Funktion Nr. Straße / Postfach Land PLZ Ort Telefax Telefon E-Mail Datum Unterschrift med_253