Ärzteblatt Baden-Württemberg 07-2009
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Ärzteblatt Baden-Württemberg 07-2009
www.aerzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Foto: sebastian kaulitzki © www.fotolia.de Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 64. Jahrgang | Gentner Verlag 07 | 2009 46. KONGRESS DER SÜDWESTDEUTSCHEN GESELLSCHAFT FÜR INNERE MEDIZIN „Internisten in Bewegung“ 25. und 26. September 2009 Oberschwabenhalle Ravensburg Schwerpunktthemen: Rheumatoide Erkrankungen Onkologie/Hämatologie Infektionen Gastroenterologie/Hepatologie Juristische Probleme Praxisorientierte Seminare: Sonographie und Echokardiographie Hygiene und Therapie schwieriger Infektionen Internistische Hämatologie und Onkologie Praktische Rheumatologie Lipoproteinstoffwechseldiagnostik Transfusionsmedizin Patientenseminare: Das metabolische Syndrom Schonendere Krebstherapie Tipps zur richtigen Medikamenteneinnahme Weitere Informationen zum Programm und zu den Posterpräsentationen/Verleihung Ludolf-Krehl-Preis finden Sie unter: www.swgim.de Unter der Schirmherrschaft der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM) Kongresspräsident: Prof. Dr. med. G. J. Wiedemann Abt. Innere Medizin, Gastroenterologie, Hämatologie und Onkologie Krankenhaus St. Elisabeth Oberschwabenklinik Elisabethenstraße 15 88212 Ravensburg Bitte senden Sie mir ein Programm zu: Titel / Name, Vorname Straße PLZ / Ort Telefon (tagsüber) / Telefax E-Mail Organisation/Information: MedCongress GmbH Postfach 70 01 49 70571 Stuttgart Telefon: 0711/720712-0 Telefax: 0711/720712-29 www.medcongress.de mw@medcongress.de Kongressort: Oberschwabenhalle Bleicherstraße 20 88212 Ravensburg www.oberschwabenhallen.de Fax: 0711/ 72 07 12-29 www.aerzteblatt-bw.de Anzeige Ä r zteblatt Baden-Württemberg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften 07 | 2009 EDITORIAL Die BW-Bank präsentiert künstlerische Ansichten: Hüftgelenk Das Hüftgelenk ist nach dem Kniegelenk das zweitgrößte Gelenk der Säugetiere. Im menschlichen Körper leistet es Schwerstarbeit, so muss es beispielsweise beim Gehen einer Strecke von fünf Kilometern etwa 10.000 Mal das Gewicht von 300 Kilogramm belasten und ent lasten. Der Oberschenkelknochen und das Becken bilden die knöchernen Gelenkpartner, die Sebastian Kaulitzki auf der Titelseite künstlerisch dargestellt hat. In Deutschland werden pro Jahr knapp 200.000 künstliche Hüftgelenke implantiert. 95 Prozent dieser Endo prothesen sind auch nach zehn Jahren noch funktionstüchtig, 75 Prozent aller eingesetzten Hüftendoprothesen müssen auch nach 26 Jahren noch nicht ausgetauscht werden. Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite des Ärzteblattes eine künstlerische Sicht weise auf den menschlichen Körper. Alle Bilder entstammen dem beruflichen Umfeld von Ärztinnen und Ärzten. Die BW-Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Ärzteschaft in BadenWürttemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BWBank ist mit über 200 Filialen in allen Landesteilen vor Ort – so zum Beispiel in Heidelberg. Ihre Ansprechpartnerin für Heilberufe ist hier VermögensManagerin Antonia Lindner. Sie erreichen sie telefonisch unter (0 62 21) 9 18-2 21 oder per Fax unter -2 30. Mehr Informa tionen zum Angebot für Heilberufler oder zu Beratungsspezialisten in Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter www.bw-bank.de/heilberufe oder telefonisch unter (07 11) 1 24-4 90 95. Gewalt gegen Kinder 284 KAMMERN UND KV Weiterbildung Innere Medizin und Allgemeinmedizin: Zwei oder drei Säulen? Nachruf Dr. Willi Olivier Gesundheitsstrategie Ärzteproteste Qualität in der Praxis 286 288 288 288 288 FORTBILDUNG Neue Influenza A(H1N1) – Hinweise für die Praxis 289 WIRTSCHAFT Neues aus der Finanzwelt 290 RECHT Aus der Arbeit der Berufsgerichte 292 TERMINE 294 BEKANNTMACHUNGEN 295 IMPRESSUM 306 Einem Teil dieser Ausgabe liegen Prospekte der Privatärztlichen Verrechnungsstelle Baden-Württemberg e. V., Stuttgart, bei. Wir bitten unsere Leser um freundliche Beachtung. Interventionsprogramm für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte Auch bei Ärztinnen und Ärzten treten Suchterkrankungen und die vielschichtig damit verbundenen Probleme auf. Gegenüber anderen Berufsgruppen sind Ärzte sogar stärker suchtgefährdet. Gründe dafür liegen in der starken Beanspruchung durch den Beruf mit einer oft überdurchschnittlichen Arbeitsbelastung und dem Druck durch die hohe Verantwortung, die der Arztberuf mit sich bringt. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat ein spezielles Interventionsprogramm für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte entwickelt. Im Mittelpunkt steht hierbei das Prinzip „Hilfe statt Strafe“. Weitere Informationen: www.aerztekammer-bw.de ÄBW 07 • 2009 283 Editorial Gewalt gegen Kinder A PD Dr. med. Christian Benninger ggression und Gewalt sind als Teil unserer menschlichen Natur in allen Gesellschaften vorhanden. Aber es ist eine Errun genschaft von Kultur und Zivilisa tion, dass wir in der Lage sind, den individuellen Gebrauch von Gewalt zu tabuisieren, zu verbieten und zu sanktionieren. Dies ist umso not wendiger, je wehrloser die poten ziellen Opfer von körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt sind, also insbesondere für unsere Kinder. Die Folgen für die Opfer sind gravierend: Sie reichen von körper lichen Schäden, psychosomatischen Beschwerden, Entwicklungsverzöge rungen und Verhaltensstörungen bis hin zu Suchtverhalten, Suizid und Tod bei schweren Misshand lungen. Je jünger die Betroffenen, umso schwerwiegender sind die Gewaltfolgen. Die Dunkelziffer von Gewalt und Missbrauch ist hoch. Nach Schätzungen sind zirka zehn Prozent aller Kinder und Jugendlichen be troffen; dazu kommen noch schwer erfassbare Fälle emotionaler Ableh nung oder Vernachlässigung. Spektakuläre Fälle von Kindes misshandlung ziehen immer wieder Diskussionen über das „Versagen aller beteiligten Institutionen“ nach sich. Sie provozieren den Ruf nach neuen Kinderschutzgesetzen wie das am 7. März 2009 in Kraft getretene „Gesetz zum präventiven Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Baden- Baden-Württembergischer Ärztetag am 17. Juli 2009 in Stuttgart Diskutieren Sie mit hochrangigen Politikern über die Zukunft unseres Gesundheitswesens. Moderiert vom Fernsehjournalist Ulrich Meyer. Weitere Informationen und Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de 284 ÄBW 07 • 2009 Württemberg“ (Kinderschutzgesetz Baden-Württemberg) oder den – allerdings stark kritisierten und jetzt vorerst zurückgezogenen – Entwurf eines (Bundes-)Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes (Kinderschutzgesetz). Trotz einer großen Zahl von Einrichtungen, Institutionen und Personen, die mit dem Problem befasst sind, sowie zahlreichen Maßnahmen und Einzel initiativen bleiben weiter viele Fra gen sowohl hinsichtlich der akuten Versorgung als auch der weiteren Betreuung von Opfern (und Tätern) ungeklärt. Ganz zu schweigen von den Möglichkeiten einer früh zeitigen und besseren Problem erkennung und Prävention. Als ein zentrales Problem wird immer wieder die unzureichende Vernetzung und Kommunikation der verschiedenen Einrichtungen untereinander, aber auch mangeln de Kompetenz und Ausbildung der Akteure genannt – ungeachtet vielfältiger Anstrengungen und finanzieller Hilfen. Vor diesem Hintergrund wurden jetzt – anlässlich eines nach Schütteltrauma verstorbenen Säug lings – im Ortenaukreis Gelder zur Einrichtung einer Kinderschutz ambulanz im Rahmen eines Pro jektes „Frühe Hilfen im Ortenaukreis“ bewilligt. Ähnliche Bemühungen auf lokaler Ebene werden auch aus Lörrach, Freiburg und Stuttgart berichtet. Die Landesärztekammer BadenWürttemberg fordert schon seit Jahrzehnten die flächendeckende Einrichtung von Kinderschutzambu lanzen, hierfür liegt sogar ein Land tagsbeschluss aus dem Jahr 1993 vor. In einem kürzlich abgehaltenen Workshop der Landesärztekammer zum Thema „Gewalt gegen Kinder“ haben Vertreter der Kinderkliniken ebenfalls auf die fortbestehenden Mängel im Kinderschutz hingewie sen und sind zu folgendem Ergebnis gekommen: Unser gemeinsames Ziel muss es sein, jederzeit erreichbare „Stellen“ einzurichten, die niederschwellig für Probleme von drohender oder tatsächlicher Misshandlung erreichbar sind. Diese „Stellen“ müssen sowohl in der akuten Betreuung (also Diagnose und Therapie eines Misshandlungsfalles) kompetent sein, als auch ausreichende weiterführende Beratungs- und Hilfemöglichkeiten – beispielsweise im Kontakt zu Jugendämtern und Wohlfahrtsverbänden – anbieten können. Unabdingbar sind in jedem Fall ein intensiver Austausch und Zusammenarbeit („runder Tisch“) zwischen allen Beteiligten. Hierbei muss der Hilfe- und Präventionsgedanke im Vordergrund stehen, vor Sanktionen gegenüber Tätern, die ja nicht selten selbst hilfsbedürftig und „Opfer“ sind – sei es infolge früherer eigener erlittener Gewalt- und Missbrauchserfahrungen oder auf Grund schwieriger sozialer Verhältnisse! Um dies leisten zu können, brauchen wir die verlässliche und dauerhafte Einrichtung von „Frühen Hilfen“ an den Kinderkliniken: Dort sind „Rund-um-die-Uhr-Dienste“ gewährleistet und ärztliche Kompetenz in Diagnostik und Therapie einschließlich psychologischer Beratungsmöglichkeiten vorhanden. Hinzu kommen Schulungs- und Ausbildungsmöglichkeiten sowohl für Ärzte als auch für nicht-ärztliches Personal. Jedoch werden (auch) dort die personellen Kapazitäten immer schlechter! Deshalb brauchen wir finanzielle Mittel, wie sie jetzt im Ortenaukreis bereitgestellt wurden. Damit alle Möglichkeiten zur Prävention, Früherkennung, akuten Hilfe und längerfristigen Betreuung wahrgenommen werden können, bevor es zu weiteren „schlecht gelaufenen“ oder sogar „vermeid baren“ Misshandlungs-Tragödien ■ kommt. PD Dr. med. Christian Benninger Vorsitzender des Ausschusses „Gewalt gegen Kinder“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg Sichern Sie sich wertvolles Wissen mit dem BW Existenzgründer-Seminar! Anzeige In die Praxis umsetzen. Mit dem BW Starthilfepaket für Existenzgründer. ostenloses Inklusive k s. BW medicu Praxiskonto Inhalte des Seminars: – Neugründung oder Übernahme – Kooperationsformen – Investitions- und Kostenplanung – Gründungsfinanzierung – Öffentliche Fördermittel – Betriebliche Risikovorsorge ✁ Ich möchte gerne mehr über das BW Starthilfepaket erfahren! Bitte informieren Sie mich über die von mir angekreuzten Themen: BW Existenzgründer-Seminar: aktuelle Termine BW Checkliste zur Niederlassung BW Branchendaten für meine Fachgruppe BW Start-Check: Planrechnung und Break-Even-Analyse zur Niederlassung BW medicus: Kostenloses Praxiskonto BW Infos über öffentliche Fördermittel BW Bulletin: Servicemagazin für Heilberufler BW Existenzgründungsberatung: Terminvereinbarung Name Vorname Fachärztin/arzt für Straße Hausnummer PLZ Ort Telefon tagsüber/abends Faxabschnitt senden an 0711 124-44377 Baden-Württembergische Bank. Nah dran. Profitieren Sie vom branchenspezifischen Know-how der BW-Bank mit unserem BW Starthilfepaket für Existenzgründer. 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Erst durch die satzungsrechtliche Umsetzung in das jeweilige Landesrecht werden die vom Ärztetag beschlossenen Empfehlungen Die Meinung der Allgemeinmediziner A Dr. Manfred Eissler Dr. Stephan Bilger 286 uf dem Ärztetag 2002 in Rostock wurde die Allgemein medizin mit der Inneren Medizin zusammengelegt und der „Facharzt Innere und Allgemein medizin (Hausarzt)“ mit einer Wei terbildungsdauer von fünf Jahren in die Musterweiterbildungsordnung aufgenommen. Mit diesem „Kom promiss von Rostock“ hat die Allge meinmedizin nicht nur ihre Eigen ständigkeit in einem weiten Bereich aufgegeben, sondern auch Weiter bildungsinhalte, die von vielen für unabdingbar gehalten werden, zum Beispiel eine Pflichtzeit in der Chirurgie. Vonseiten der Internisten wurde dafür der Allgemeininternist abgeschafft, es sollte nur noch den Internisten mit Schwerpunkt geben. Mit diesem Kompromiss sollte der Jahrzehnte dauernde Konflikt mit der Inneren Medizin im ambulanten Bereich gelöst werden. Leider ist dies nicht gelungen. Auf dem Ärztetag in Münster 2007 wurde dieser mühsam gefun dene Kompromiss von den Internis ten einseitig aufgekündigt, – gegen die Voten fast aller vertretenen Allgemeinärzte – und es wurde der „Allgemeininternist“ wieder in die Musterweiterbildungsordnung ein geführt. Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass die Stimmen lauter werden, die wieder eine Tren ÄBW 07 • 2009 für die Kammermitglieder verbindlich. Der Vertreterversammlung als dem satzungsgebenden Organ der Kammer kommt dabei die wich tige Aufgabe zu – unter Beachtung der Vorgaben, die sich aus dem europäischen Recht und aus den gesetzlichen Regelungen des Heil berufe-Kammergesetzes ergeben – die ärztliche Weiterbildung im Rahmen der ihr übertragenen Satzungshoheit regelnd zu begleiten. Vor welchem Spannungsfeld die Delegierten in BadenWürttemberg ihre Entscheidung zu treffen haben, zeigen die beiden nachstehenden Meinungsbeiträge von Delegierten ■ der Vertreterversammlung der Landesärztekammer. nung der beiden Fächer fordern. In zwei Ärztekammern, nämlich Berlin und Mecklenburg-Vorpommern, wurde diese Trennung vollzogen und der Facharzt für Allgemein medizin (wieder) eingeführt. Betrachtet man die aktuelle Entwicklung im Hausarztbereich, so ist festzustellen, dass der Hausarzt mangel bereits jetzt Realität ist und sich in den nächsten Jahren zuneh mend verschärfen wird. Die Zahl der Kolleginnen und Kollegen, die den Facharzt für Allgemeinmedizin bzw. für Innere und Allgemeinmedizin erwerben, ist stark rückläufig. Hinzu kommt, dass der Altersdurchschnitt bei den Hausärzten deutlich höher als bei den Fachärzten liegt. 20 Pro zent der Hausärzte sind über 60 Jah re alt und werden in den nächsten Jahren für ihre Praxen kaum Nach folger finden. Auch wenn die ge änderte Weiterbildungsordnung nur einer unter mehreren Gründen für diese Entwicklung sein dürfte, so ist nach unserer Einschätzung davon auszugehen, dass durch die Wieder einführung des Allgemeininternisten diese Entwicklung weiter in die falsche Richtung gelenkt werden wird. Ferner sehen wir erhebliche negative Auswirkungen für die Zu kunft im ambulanten Bereich. Die Konkurrenz unterschiedlich weiter gebildeter Hausärzte, dem Allgem einarzt als „Hausarzt zu Fuß“ und dem Internisten als „Hausarzt zu Pferde“ lässt sich nicht einfach durch bloße Goodwill-Erklärungen ver meiden. Zu drängend sind die Nach wuchsprobleme in diesem Bereich. Auch wird BDI-Präsident Wolfgang Wesiak nicht müde, den Allgemein internisten auch für die ambulante Versorgung zu fordern. Nach unserer Auffassung fehlen dem BDI die Legi timation und die Erfahrung, für die sen Versorgungsbereich zu sprechen. Wissenschaftliche Beiträge aus der Inneren Medizin zu Themen der Primärversorgung existieren nicht, während die Allgemeinmedizin in Deutschland in den letzten Jahren hier an die internationale Diskussion Anschluss gefunden hat. Es ist festzustellen, dass sich die Argumente der zahlreichen Allge meinärzte, die sich auf dem Ärztetag in Münster 2007 gegen die Wieder einführung des Allgemeininternisten in die Weiterbildungsordnung aus gesprochen hatten, bestätigt haben. Anstatt sich an Bedarf und Notwen digkeiten der hausärztlichen Versor gung zu orientieren, hat sich der Deutsche Ärztetag 2007 in Münster ausschließlich die Sichtweise des Berufsverbandes der Internisten zu Eigen gemacht und die Wieder einführung des Allgemeininternisten vor allem mit dem Europarecht und dem Bedarf an entsprechend weitergebildeten Klinikärzten begründet. Wenn die Versicherungen aller Beteiligten ernst gemeint sind, dass die Förderung der Allgemeinmedizin auch für die Zukunft von besonderer Bedeutung ist, dann muss bedacht werden, welche Auswirkungen eine Kammern und KV Änderung der Weiterbildungsord nung für den hausärztlichen Nach wuchs hat und welche Anreize hier geschaffen werden. Angesichts der oben skizzierten Entwicklung ist es für uns unverständlich, dass diese Diskussion am Versorgungsbedarf vorbei geschieht und dem Nach wuchs eine fünfjährige allgemein internistische Weiterbildung ange boten wird, die ohne Perspektive bleibt, während ausreichend quali ■ fizierte Allgemeinärzte fehlen. Dr. Manfred Eissler Dr. Stephan Bilger Die Meinung der Internisten V or etwas weniger als zwei Jah ren schrieb einer der Autoren an dieser Stelle hoffnungsvoll einen Artikel über die Weiterbildung im Gebiet Innere Medizin und Allge meinmedizin, die auf dem Münste raner Ärztetag in der Muster-Weiter bildungsordnung weiterentwickelt worden war. Zu dem zweisäuligen Gebiet mit dem Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin (Hausarzt) und dem Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt war noch die dritte Säule mit dem alleinigen Facharzt für Innere Medizin hinzugekommen. Es sind hauptsächlich zwei ineinandergreifende Gründe, die für die Änderung gesprochen haben. Die meisten jungen Kolleginnen und Kollegen wissen zu Beginn ihrer ärztlichen Tätigkeit noch gar nicht, ob sie Hausarzt im ambulanten Bereich, allgemeiner Internist im Krankenhaus oder Schwerpunktin ternist werden wollen. Die WBO nach Rostock zwang diese Kolle ginnen und Kollegen aber nach 1,5 bis 2,5 Jahren (je nach Vertrags situation) in die Entscheidung zwi schen Hausarzt und Schwerpunkt internist. Dazu fühlen sich viele aber noch nicht reif genug und wollten im Krankenhaus erst einmal weiter Erfahrungen sammeln. Im Kranken haus (und auch im ambulanten ereich) werden gar nicht so viele B Schwerpunktinternisten gebraucht, wie durch die Rostocker Entschei dung auf einmal produziert wurden. Vielmehr braucht das Krankenhaus den Allgemeininternisten zur Besetzung von Notaufnahmen, Intensivstationen, Notarztwagen diensten und schwerpunktübergrei fenden Diensten. Diese Aufgaben können nur bedingt in den ersten 1 bis 3 Jahren der Weiterbildung wahrgenommen werden. Alle Ärztekammern außer Baden-Württemberg haben sich die ser Ein- und Ansicht angeschlossen. Lediglich Berlin und MecklenburgVorpommern wandten sich wieder der Weiterbildungsordnung vor 2002 zu und trennten die Gebiete erneut in Innere Medizin und das unabhängige Gebiet Allgemein medizin. Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer BadenWürttemberg konnte sich im November 2007 der dreisäuligen Aufgliederung des Gebietes Innere Medizin und Allgemeinmedizin allerdings nicht anschließen. Erst im November 2008 gab es eine Mehr heit in der Vertreterversammlung der LÄK, die aber durch formale Gründe nicht zu einem gültigen Beschluss führte. Der jetzige Zustand führt in Baden-Württemberg zu einer para doxen Situation. In den Kranken häusern klagen internistische Chef ärzte zunehmend über einen Man gel an erfahrenen Weiterbildungsas sistentinnen und -assistenten in der Inneren Medizin. Auch wollen die jungen Kolleginnen und Kollegen nicht in den Schwerpunkt einstei gen, sondern sie gehen nach Bayern, Hessen oder ein anderes Bundesland, wo der Allgemeininter nist wieder eingeführt wurde. Auf der anderen Seite ist es aber auch nicht zu dem erhofften Anstieg der Fachärzte für Innere Medizin und Allgemeinmedizin (Hausärzte) gekommen. Damit kommen wir zu dem eigentlichen Problem, das von den Vertretern der Hausärzte zu Recht immer wieder angesprochen wird. Warum gibt es immer weniger Haus ärzte? Die wirtschaftliche Situation und Arbeitsbelastung der Hausärzte ließ diese fachärztliche Spezialisie rung in der Vergangenheit nicht attraktiv erscheinen. Wie diese Situation durch Gesundheitsfonds, Selektiv- oder Kollektivvertrag in der Bundesrepublik und speziell in Baden-Württemberg beeinflusst wird, wird sich in der Zukunft erst noch zeigen. Davon unabhängig ist die Weiterbildung im ambulanten Bereich immer noch ein dorniger Weg. Häufig fehlt eine Strukturie rung, die dem weiterbildungswil ligen Arzt eine komplette 5-jährige Weiterbildung in einem Vertrag ermöglicht, wobei die Errichtung von Weiterbildungsverbünden hier Abhilfe schafft. Zum anderen ist die finanzielle Situation oft unerquick lich. Zwar gibt es die finanzielle Förderung in der Allgemeinmedizin, sie kann aber auf Grund der wirt schaftlichen Situation der Hausärzte die Differenz zu einem mittlerweile vom Marburger Bund erkämpften angemessenen Einstiegsgehalt im Krankenhaus nicht ausgleichen. Im KV-System durfte zudem der Weiterbildungsassistent nur einen begrenzten Mehrumfang von 3 Prozent erwirtschaften. Das noch nicht ausgereifte per sönliche Berufsziel, die mangelnde Strukturierung der Weiterbildung und die wirtschaftlichen Aussichten während und nach der Weiterbil dung sind die Hauptgründe für den Rückgang in der Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemein medizin, nicht die Einführung des Allgemeininternisten. Diese Hinderungsgründe zu be seitigen und die unzweifelhaft be stehende gemeinsame Schnittmen ge zwischen der Inneren Medizin und Allgemeinmedizin unter dem Dach eines gemeinsamen Gebietes weiterzuentwickeln, muss das Ziel von gerade in Baden-Württemberg so engagierten Allgemeinmedizi nern und Internisten sein. Wir hoffen sehr darauf, dass wir nach der nächsten Vertreterversammlung auch in Baden-Württemberg wieder einen Allgemeininternisten haben, ohne dass es zu einer Spaltung des ■ Gebietes gekommen ist. Dr. Matthias Fabian Dr. Kurt Amann Dr. Matthias Fabian Dr. Kurt Amann ÄBW 07 • 2009 287 Kammern und KV Nachruf Dr. Willi Olivier Herr Dr. Willi Olivier (geboren am 17. März 1916) war von 1948 bis 1961 in Rheinfelden als Praktischer Arzt niedergelassen. Nach seiner Weiterbildung zum Augenarzt hat er in Bad Krozingen eine Praxis aufgebaut. Seit 1994 war er im Ruhestand. Neben seiner umfangreichen und mit großer Hingabe ausgeübten Praxistätigkeit hat sich Dr. Olivier von 1963 bis 1966 als Vizepräsident und von 1967 bis 1974 als Präsident der Bezirksärztekammer Südbaden sowie als Vorstandsmitglied der Landesärztekammer Baden-Württemberg ehrenamtlich für die berufspolitischen Belange und berufspolitischen Anliegen der Ärzteschaft mit herausragendem Engagement eingesetzt. Ferner war er von 1963 bis 1982 Mitglied in der Vollversammlung der Bezirksärztekammer Südbaden und Gesundheitsstrategie Z iel der Gesundheitsstrategie Baden-Württemberg ist es, lebensstilbedingte chronische Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen effektiver als bis her zu vermeiden bzw. ihr Auftreten in eine spätere Lebensphase zu ver schieben. Die Gesundheitsstrategie setzt dazu verstärkt auf Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsför derung, die in allen Lebensphasen und Lebenswelten wirksam werden sollen. Bei der Auftaktveranstaltung (27. Juli 2009, 10–16 Uhr) im Stutt garter Haus der Wirtschaft stellt das Sozialministerium das Konzept vor. Weitere Informationen: ■ sm.baden-wuerttemberg.de von 1963 bis 1966 sowie von 1975 bis 1982 Mitglied in der Voll versammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg. In Anerkennung seiner zahlreichen Verdienste für die Allgemeinheit und die Ärzteschaft wurden ihm 1970 das Bundesverdienstkreuz Erster Klasse und 1975 die Albert-Schweitzer-Medaille durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg verliehen. Am 2. Juni 2009 ist Dr. Olivier verstorben. Die Ärzteschaft verliert mit Dr. Olivier einen hoch geschätzten, vorbildhaften Kollegen. Wir werden ihn in dankbarer Erinnerung behalten. Dr. med. Gerhard Schade Präsident Bezirksärztekammer Südbaden Ärzteproteste S chwerpunktmäßig am 1. und 2. Juli beteiligten sich zahlreiche Arztpraxen an Praxisschließun gen und Protestveranstaltungen, zu denen verschiedene Ärzte- und Patienten-Organisationen aufgerufen hatten. Die Bezirksärztekammer Süd baden veranstaltete einen Protest marsch durch Freiburg mit anschlie ßender Kundgebung. Überregionale Veranstaltungen gab es unter ande rem auch in Ravensburg und Heidel berg. Bei MEDI-Fortbildungstagen aus Anlass der Praxisschließungen in Stuttgart, Karlsruhe und Heilbronn ging es unter anderem um patienten orientierte Gesprächsführung, kardio vaskuläre Erkrankungen oder Qualitätsmanagement. Der „Orte Anzeige nauer Schulterschluss“ bot in Kehl zahlreiche Aktionen für Bürger unter dem Motto „So lange wir noch da sind“. Die anschließende Kundge bung unter der Überschrift „Wir sind dann mal weg“ gipfelte in der „Vertreibung“ der deutschen Ärzte durch die Gesundheitspolitik über die 0ARKHOTEL+ÍNIGSFELD Rheinbrücke. Weiteren regio )NFO nalen Protest unter Einbezie DRCDREMEL TONLINEDE hung von Kollegenschaft und WWWRESILIOORG Bürgern gab es unter anderem &ORTBILDUNGMIT#-%0UNKTEN in Freudenstadt, Nürtingen, Schwäbisch Hall, auf der FÓRMEHR,EICHTIGKEITUND%FFEKTIVIT»T Ostalb, in Mittelbaden etc. ■ "URNOUTPROPHYLAXE FÓRRZTEUND4HERAPEUTEN 288 ÄBW 07 • 2009 Qualität in der Praxis Q ualität als wettbewerbs bestimmende Größe gewinnt auch im Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung. Um Qualität messen, analysieren und bewerten zu können, sind valide Instrumente notwendig. Solche Instrumente zu entwickeln, war das Ziel des Projektes „AQUIK® – Ambulante Qualitätsindikatoren und Kennzahlen“ der Kassen ärztlichen Bundesvereinigung. Als Ergebnis steht ein erstes Set mit 48 Qualitätsindikatoren für die ambulante Versorgung zur Verfügung. Dieses Set wird durch bereits in Anwendung befindliche Indikatoren der Disease-Manage ment-Programme ergänzt. Das Projekt fokussiert auf Qualitäts indikatoren mit Relevanz für die vertragsärztliche Versorgung, die international bereits genutzt wer den. Die Indikatoren wurden von Fachexperten bewertet und in ausgewählten Arztpraxen getestet. Qualitätsindikatoren eröffnen die Möglichkeit einer qualitätsbezo genen Vergütung, international als „Pay for Performance“ bezeichnet. Hierbei werden Anreize zur Ver besserung der Versorgungsqualität geschaffen, indem Ärzte mit be sonders hohem Qualitätsniveau die Chance auf eine bessere ■ Vergütung erhalten. Fortbildung Neue Influenza A(H1N1) Hinweise für die Praxis aus dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg Epidemiologie Eigenschutz für Ärzte und Personal Seit dem Erstnachweis im April 2009 in den USA und Mexiko hat sich ein neuer Influenza-Virustyp (Abbildung 1) nahezu weltweit ausgebreitet. Bis Ende Juni 2009 wurden der WHO über 70.000 bestätigte Fälle aus über 100 Ländern gemeldet. In Deutschland waren bei Redaktionsschluss 400 laborbestätigte Fälle bekannt (Stand: 30. Juni). Aktuell nimmt der Anteil in Deutschland erworbener Infektionen zu. Beim Kontakt mit und der Untersuchung von Patienten ist Eigenschutz maßgeblich. Bei der Entnahme von Abstrichen und bei Untersuchungen mit Aerosolbildung (z. B. Bronchoskopie) sind Atemschutzmaske und Schutzbrille zu tragen. Zu Arbeitsschutzmaßnahmen siehe TRBA 250 und TRBA 609 des ABAS unter www.baua.de. Ohne Eigenschutz werden Arzt und Praxis personal zu Kontaktpersonen und werden bei positiven Patienten ggf. unter häusliche Isolierung gestellt. Übertragung Das neue Influenzavirus wird wie eine saisonale Influenza überwiegend durch Tröpfcheninfektion beim Husten oder Niesen (Abstand unter 2 m) und möglicherweise aerogen übertragen. Über den Anteil von Übertragung durch Schmierinfektionen ist nichts bekannt. Die Inkubationszeit wird mit 1 bis 7, eher bis 4 Tagen angenommen. Mit Infektiosität muss ab einem Tag vor Symptombeginn bis zu sieben Tagen danach gerechnet werden. Klinik Bei Patienten mit unkomplizierten Verläufen wird über Fieber, Schüttelfrost, Kopfschmerzen, Symptome der oberen Atemwege (Husten, Rachenentzündung, Schnupfen, Kurzatmigkeit), Muskel- oder Gelenkschmerzen, Müdigkeit, Erbrechen und Durchfall berichtet. Die Symptomatik kann leicht sein. Vermeidung der Übertragung Patienten mit klinischem Verdacht sind in der Praxis so zu führen, dass eine Übertragung auf andere Patienten und Personal vermieden wird. Sofern keine stationäre Behandlung angezeigt ist, ist bei gesicherter Diagnose oder klinischem Verdacht bis zu dessen Ausschluss eine häusliche Absonderung durch das Gesundheitsamt vorgesehen. Personen unter Risiko Als Risikogruppen gelten zurzeit wie bei der saisonalen Influenza: Kinder unter 5 und Erwachsene ab 65 Jahren, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre unter Langzeitbehandlung mit Acetylsalicylsäure (Risiko eines Reye-Syndroms nach Virusinfektion), Schwangere, Kinder und Erwachsene mit chronischen pulmonalen, kardiovaskulären, hepatologischen, hämatologischen, neurologischen, neuromuskulären oder metabolischen Grunderkrankungen und Immunsupprimierte. Diagnostik Unter Einhaltung persönlicher Schutzmaßnahmen soll ein Nasenund Rachenabstrich gewonnen werden (Merkblatt siehe www.rki.de). Die Untersuchung erfolgt mittels PCR in einem Labor mit Nachweisverfahren auf das neue Influenzavirus. Ein positiver Schnelltest spart Zeit zur Entscheidung über Therapie und (häusliche) Absonderung, bedarf aber der Bestätigungsdiagnostik ebenso wie ein negativer Schnelltest. Therapie Zur antiviralen Behandlung bei symptomatischen InfluenzaPatienten und deren engen Kontakt- personen werden Oseltamivir oder Zanamivir empfohlen. Die Empfehlungen können sich u. a. in Abhängigkeit von der Wirksamkeit und dem klinischen Spektrum der Erkrankung ändern. Herstellerangaben zu Dosierung, Gegenanzeigen und Nebenwirkungen sind zu beachten! Amantadine sind unwirksam. Eine antivirale Langzeitprophylaxe wird zurzeit nicht empfohlen. Der saisonale Influenza-Impfstoff verleiht keinen Schutz. Dr. Günter Pfaff, Dr. P.H. Meldepflicht Zu melden ist jeder Krankheitsverdacht, jede nachgewiesene Erkrankung sowie jeder im Zusammenhang mit einer (möglichen) neuen Influenza aufgetretene Todesfall. Als Krankheitsverdacht gilt eine Erkrankung, bei der sich aufgrund des klinischen Bildes und der Exposition (z. B. Reiseland, Kontakt zu Erkrankten, Umgang mit Proben) eine neue Influenza (A/H1N1) nicht sicher ausschließen läßt. Bisher verfolgen die Gesundheitsbehörden das Ziel, die Ausbreitung des Erregers in die Bevölkerung einzudämmen oder zumindest zu verzögern. Dies soll die Zeit zwischen der endemischen Ausbreitung und der Verfügbarkeit eines Impfstoffes so weit wie möglich verkürzen. Die Maß nahmen werden ständig der Lage angepasst (siehe www.rki.de). Weitere Entwicklung Dr. Isolde Piechotowski Abbildung 1 Neues Influenzavirus A/CA/4/09. Elektronenmikroskopische Aufnahme in Negativfärbung: C. S. Goldsmith und A. Balish, CDC Mit der Zunahme autochtoner Fälle steigt auch bei uns die Wahrscheinlichkeit einer nachhaltigen Übertragung von Mensch zu Mensch. Die hohe Variabilität der Influenzaviren begünstigt das Auftreten virulenterer Varianten. Ein genetischer Shift kann sowohl mit saisonalen Subtypen erfolgen als auch mit dem aviären Influenzavirus H5N1. Die Resistenzlage gegen Neuraminidasehemmer ■ wird weiter beobachtet. ÄBW 07 • 2009 289 Wirtschaft Neues aus der Finanzwelt IGeLn und der zweite Gesundheitsmarkt Filippo Scaglione Diplom-Kaufmann/ Prokurist Baden-Württembergische Bank Zielgruppenmanagement Heilberufe Telefon (07 11) 1 27-4 90 95 Telefax (07 11) 1 27-6 64 90 95 E-Mail: filippo.scaglione@ bw-bank.de www.bw-bank.de/ heilberufe Die ärztliche Honorarreform hat für Unruhe und Unsicherheit bei den Vertragsärzten gesorgt. In Zeiten des neuen Regelleistungsvolumen (RLV) und der Ungewissheit über die Einkünfte aus der vertragsärztlichen Versorgung wächst der Stellenwert der Einnahmen aus dem „zweiten Gesundheitsmarkt“. Fachleuten zufolge hat der Markt ein gewaltiges Potenzial. Für niedergelassene Ärzte spielen insbesondere Angebote der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) eine wichtige Rolle. Der zweite Gesundheitsmarkt umfasst Gesundheitsprodukte und -dienstleistungen, die privat finanziert werden. Die gestiegene Lebenserwartung, die Zunahme des Anteils der Älteren an der Bevölkerung, der medizinisch-technische Fortschritt und der veränderte Lebensstil lassen den Bedarf an solchen Angeboten kontinuierlich steigen. Hierzu zählen Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheitstourismus, Wellness und Entspannung, Ernährungsberatung, Bio-Lebensmittel und Functional Food (mit Inhaltsstoffen wie Vitaminen angereicherte Nahrungsmittel), Fitness und gesundheitsbezogene Freizeitangebote, Schönheitsoperationen und vieles mehr. Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Heidelberg lädt gemeinsam mit der Kanzlei Tiefenbacher zu einer Veranstaltung ein: Praxiszusammenschlüsse – Erfolgsmodell im Gesundheitsmarkt? Termin: Mittwoch 22. Juli 2009 (18.30 Uhr) Veranstaltungsort: Kanzlei Tiefenbacher, Im Breitspiel 9, 69126 Heidelberg Referentin: Jutta Dillschneider, Fachanwältin für Medizinrecht und Arbeitsrecht Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: BW-Bank Heidelberg: Frau Lindner, Telefon (0 62 21) 9 18-2 21 Kanzlei Tiefenbacher: Frau Ölschläger, Telefon (0 62 21) 31 13 20 290 ÄBW 07 • 2009 Nach einer Studie der Roland Berger Strategy Consultants belief sich das Volumen des zweiten Gesundheitsmarkts im Jahr 2007 bereits auf rund 60 Milliarden Euro. Ihr zufolge ist sogar von einem weiteren Bedarf in Höhe von rund 16 Milliarden Euro auszugehen, dem gegenwärtig noch kein entsprechendes Angebot gegenüber steht. Die gesetzlichen Krankenkassen reagieren auf die veränderten Patientenbedürfnisse mit einer Anpassung ihres Leistungsangebots. So stehen mittlerweile bei vielen Kassen verschiedene Wahltarife zur Verfügung, die zum Beispiel homöopathische, naturheilkundliche und anthroposophische Leistungen abdecken. Auch der IGeL-Markt wächst. 2007 belief sich sein Volumen auf rund eine Milliarde Euro. Nach der letzten Umfrage des wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO) haben 2007 mehr als ein Viertel (26,7 Prozent) der gesetzlich Krankenversicherten IGeL-Angebote von ihrem Arzt genutzt und privat bezahlt. Die häufigsten Leistungen waren Ultraschalluntersuchungen (19,1 Prozent), Augeninnendruckmessungen (12,7 Prozent) und ergänzende Krebsfrüherkennungsuntersuchungen bei Frauen (12,1 Prozent). Im IGeL-Bereich sind Fachärzte deutlich aktiver als Allgemeinmediziner. So haben Gynäko logen und Hautärzte die meisten IGeLLeistungen angeboten. An dritter Stelle kommen Augenärzte – gefolgt von Orthopäden und Urologen. ren) verschiedenen Leistungserbringern wie Kliniken, Physiotherapeuten und so weiter. Unterstützt werden die Programme durch Qualitätszirkel sowie eine elektronische Patientenakte. Vorteile für die teilnehmenden Ärzte ergeben sich unter anderem durch zusätzliche Honorare. Die erste Bilanz des südbadischen Integrierten Vollversorgungsmodells fällt sowohl aus medizinischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht überaus positiv aus. Bei den eingeschriebenen Patienten konnte die Pflegebedürftigkeit und Mortalität deutlich reduziert werden, während die Kosten sogar unter dem erwarteten Niveau blieben. Die Zahlen im „Gesunden Kinzigtal“ belegen, dass eine regionale Vernetzung der Gesundheitsversorgung große Potenziale hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit bergen. Auch für die Ärzte bietet das Modell eine Vielzahl an Vorteilen wie zum Beispiel lang fristige Einkommensperspektiven für Niedergelassene. Unter zunehmenden wirtschaftlichen Restriktionen dürften regionale Gesundheitsmodelle in Zukunft eine immer wichtigere Rolle spielen. Bisher übernimmt das „Gesunde Kinzigtal“ allerdings noch Pionierfunktion. Informationen hierzu sind im Internet zu finden unter www.gesundes-kinzigtal.de. Europäisches Transparenzlogo für Fonds der LBBW Asset Management Als erster in Deutschland aufgelegter Nachhaltigkeitsfonds erhält der LBBW NachhaltigkeitsStrategie BWI das „Europäische Transparenzlogo für Seit 2007 gibt es in der Region Kin- nachhaltige Publikumsfonds“. Das Lozigtal ein integriertes Vollversorgungs- go des Europäischen Dachverbands modell – bekannt unter dem Namen für nachhaltige Investments (Eurosif) „Gesundes Kinzigtal“. Dort versorgen ist eine Art Gütesiegel für nach 47 Ärzte und Psychotherapeuten etwa ethischen und ökologischen Kriterien 5000 Patienten der AOK und der Land- gemanagte Fonds, die umfassend wirtschaftlichen Krankenkassen. Das über ihre Anlagestrategie informieren. Betreuungskonzept richtet sich nach Betreut wird der Fonds von der LBBW gemeinsam ausgearbeiteten VersorAsset Management (LBBW AM), einer gungs- und Betreuungsprogrammen. 100-prozentigen Tochter der LandesEine wichtige Rolle spielen dabei Präbank Baden-Württemberg (LBBW). vention, ein enger Patientenkontakt Derzeit verwaltet die LBBW AM und die Zusammenarbeit mit (andenachhaltige Fonds mit einem Volu- Südbadisches Modell zur Integrierten Vollversorgung erfolgreich Anzeige Wirtschaft men von rund 200 Millionen Euro. Der LBBW NachhaltigkeitsStrategie BWI informiert Anleger nach den klaren „Europäischen Transparenzleitlinien für Nachhaltigkeitsfonds“ über Ansätze und Methoden des Investments. Er investiert weltweit in Unternehmen, die ein überdurchschnittliches Nachhaltigkeitsrating aufweisen. Die Titel werden in einem mehrstufigen Verfahren ausgesucht. Dabei wird die soziale und ökologische Verantwortung anhand von zirka 200 Kriterien überprüft. „Gerade die Qualität und Gründlichkeit bei der Auswahl der Unternehmen spielt eine große Bedeutung für den Erfolg dieses Fonds“, erklärt Steffen Merker, Fondsmanager des LBBW NachhaltigkeitsStrategie BWI. Seit Jahresbeginn führt der Fonds die Rankings mit einem Performanceplus von rund 20 Prozent an. Bisher bieten zwölf Finanz dienstleister, hauptsächlich aus der Schweiz, Nachhaltigkeitsfonds mit dem Europäischen Transparenzlogo an. Eurosif, ein europaweiter Zusammenschluss zur Förderung von nachhaltigen Investments, vergibt diese Auszeichnung nur, wenn Anbieter die „Europäischen Transparenzleitlinien für Nachhaltigkeitsfonds“ einhalten. Diese sollen bei Fondsmanagern, Anbietern von Research-Leistungen und anderen Stakeholdern für mehr Klarheit sorgen. „Sprechende Medizin“ bei Privatpatienten besonders wichtig Eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der privaten Krankenversicherung (WIP) zeigt, dass innerhalb der Privatabrechnung der niedergelassenen Ärzte die „sprechende Medizin“ – also das Gespräch mit dem Patienten – den höchsten Umsatzanteil ausmacht. Als Grundlage für seine Berechnungen hat das WIP über 120 000 Rechnungspositionen aus dem Jahr 2006 herangezogen. Rund 20 Prozent – das sind 1,5 Milliarden Euro – aller Ausgaben der Privaten Krankenversicherungen für ambulante Behandlungen entfielen auf Beratungs- und Untersuchungsleistungen nach Abschnitt B der GOÄ. Die 25 am häufigsten abgerechneten Ziffern bezogen sich auf Beratungsleistungen, (Eingangs-) Untersuchungen oder allgemeine Laboruntersuchungen. Fachbezogene GOÄ-Nummern waren nicht unter den Top 25. Spitzenreiter unter den abgerechneten Leistungen war wie im Vorjahr die „Beratung, auch telefonisch“. Hier lag der relative Anteil bei fast zehn Prozent. Die Häufigkeitsverteilung der abgerechneten GOÄ-Ziffern belegt den großen Stellenwert des Arztgesprächs im ambulanten Bereich. Interessant wäre ein Vergleich mit den kassenärztlichen Leistungsstrukturen. Allgemein besteht bei den Patienten ein großer Bedarf nach mehr ■ Gesprächs- und Beratungszeit. GastroenterologieVertrag D ie AOK Baden-Württemberg hat gemeinsam mit MEDI BadenWürttemberg und dem Berufs verband niedergelassener Gastro enterologen (BNG) einen Vertrag über die Gastroskopie, Koloskopie und Polypektomie abgeschlossen. Kernpunkte sind eine qualitativ hochwertige Versorgung der Versicherten und eine bessere Vergütung für teilnehmende Ärzte. Der Integrationsvertrag nach §§ 140 a ff. SGB V gilt rückwirkend zum 1. Mai 2009 und läuft vorerst bis zum 31. Dezember 2009. Er soll als fachärztliche Ergänzung zum AOKHausarzt-Programm die wohnortnahe ambulante medizinische Versorgung durch besonders qualifizierte Ärzte besser sicherstellen und die Kommunikation zwischen HZV-Ärzten und eingeschriebenen Gastroenterologen optimieren. Zum Jahreswechsel 2010 soll der Integrationsvertrag durch einen Vertrag nach § 73 c SGB V abgelöst werden, der dann die gesamte gastro■ enterologische Versorgung regelt. ÄBW 07 • 2009 Recht Aus der Arbeit der Berufsgerichte Redaktion: Prof. Dr. iur. Hans Kamps Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Auskunftspflicht gegenüber Ärztekammer Ärztliche Tätigkeit ohne Berufshaftpflicht Ein in der Abteilung „Mitgliederverzeichnis“ einer Bezirksärztekammer seit Jahren als Arzt ohne ärztliche Tätigkeit geführtes Kammermitglied, das sich auf drei Schreiben der Kammer nicht meldet und den erbetenen Tätigkeitsnachweis nicht vorlegt, verstößt gegen § 2 Abs. 6 der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, wonach ein Arzt auf Anfrage der Bezirksärztekammer Auskünfte geben muss, die diese zur Erfüllung ihrer Berufsaufsicht benötigt. Der Arzt erschwert durch sein nachlässiges Verhalten in erheblichem Maße die Tätigkeit der Ärztekammer bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Er ist daher mit einer Geldbuße zu belegen, die nur angesichts seiner wirtschaftlich beengten Umstände auf 200 Euro zu beziffern war. BezirksberufsG für Ärzte Reutlingen vom 12. 11. 2008 (BGÄR 17/08) Ein Chirurg mit der Schwerpunkt bezeichnung Unfallchirurgie, der wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, vorsätzlichen Bankrotts in 2 Fällen und in 45 Fällen wegen des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren zur Bewährung verurteilt worden ist, der im Rahmen eines privaten Insolvenzverfahrens eine Privatpraxis weiterführt und der trotz Kündigung seines Berufshaftpflichtversicherungsvertrages wegen unzureichender Prämienzahlung ohne Aufklärung seiner Patienten weiterhin nahezu 3 Jahre ohne Versicherungsschutz chirurgisch arbeitet, verstößt gegen § 21 der Berufsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg, wonach er verpflichtet ist, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zu versichern. Außerdem stellt dies einen Verstoß gegen § 2 Abs. 2 BO dar, wonach der Arzt verpflichtet ist, seinen Beruf gewissenhaft auszuüben und den ihm im Zusammenhang mit dem Beruf entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Er ist – unter Berücksichtigung seines Geständnisses, der Tatsache, dass er wieder haftpflichtversichert ist und in Anbetracht seiner weiterhin schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse – mit einer Geldbuße in Höhe von 700 Euro zu belegen. Bezirksberufsgericht für Ärzte Stuttgart vom 11. Februar 2009 (BGÄS 18/08) Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet in Pforzheim gemeinsam mit der Steuer beratungsgesellschaft Link-Rotter-Ehmann & Kollegen ein Seminar für niederlassungswillige Ärzte: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Termin: Mittwoch, 22. Juli 2009 (18.30 Uhr) Veranstaltungsort: Steuerberatungsgesellschaft Link-Rotter-Ehmann & Kollegen, Weiherstr. 2–4, 75173 Pforzheim Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitions- und Kostenplanung • Finanzierung • Öffentliche Fördermittel Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: BW-Bank Pforzheim, Frau Eberhardt, Telefon (0 72 31) 3 06-2 59 292 ÄBW 07 • 2009 Vorlage von Urkunden Ein Assistenzarzt, der es wissentlich pflichtwidrig unterlässt, der Ärztekammer eine beglaubigte Kopie seiner Approbationsurkunde zu übersenden und deshalb schon dreimal vom Bezirksberufsgericht zu Geldbußen in Höhe von 500 Euro, 800 Euro und 1100 Euro verurteilt wurde, missachtet anhaltend und nachhaltig die in der Meldeordnung statuierten Pflichten und ist erneut mit einer Geldbuße, hier 1400 Euro, zu belegen. BezirksberufsG für Ärzte Reutlingen vom 17. 12. 2008 (BGÄR 18/08) Annahme von Geldgeschenken Das Schutzgut der Bestimmung in § 32 der Berufsordnung für die saarländischen Ärztinnen und Ärzte, wonach es dem Arzt nicht gestattet ist, von Patienten Geschenke oder andere Vorteile für sich oder Dritte zu fordern, sich oder Dritten versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird, ist das auf die Ärzteschaft allgemein bezogene Vertrauen in die Freiheit und Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen. Damit ist nicht der Eindruck gemeint, der bei einer konkreten Person entsteht oder entstehen kann, sondern der Eindruck eines objektiven Beobachters, der Kenntnis von allen Umständen des Falles hat. Unter diesen Voraussetzungen ist es berufsrechtswidrig, wenn sich ein Arzt von einer Patientin ein Geldgeschenk in Höhe von 476 000 Euro zuwenden lässt, da eine Zuwendung in einer solchen Größenordnung für den objektiven Beobachter ein gewichtiger Anhaltspunkt dafür ist, dass der Zuwendungsempfänger in seinen aktuellen oder künftigen Entscheidungen nicht mehr frei ist. Eine Geldbuße in Höhe von 15 000 Euro ist notwendig und auch ausreichend. Ärztegericht des Saarlandes vom 10. 12. 2008 (ÄG 11/2007) Annahme von Geldgeschenken Ein niedergelassener Internist, der von einer Patientin, die ihn Anfang 1998 als Hausarzt gewählt hat, über einen Zeitraum von Januar 2000 bis März 2003 Geldgeschenke in Höhe von insgesamt 362 492,82 Euro annimmt, handelt, auch wenn er Recht sich damit nicht strafbar gemacht hat, gemäß § 32 der Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe berufsrechtswidrig, weil vom Standpunkt eines objektiven Beobachters, der Kenntnis von allen konkreten Einzelumständen hatte, damit der Eindruck erweckt werden konnte, dass ärztliche Entscheidungen des Internisten dadurch beeinflusst sein könnten. Die Erteilung eines Verweises und die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 10 000 Euro sind erforderlich und angemessen. BerufsG für Heilberufe beim VG Münster vom 30. 04. 2008 (14 K 1893/05.T) Notfallhausbesuch Sucht ein Allgemeinarzt, der wochentags nachts im Notfalldienst eingeteilt ist, nach einem Telefonat mit der Tochter eine 83-jährige Patientin nicht auf, obwohl sie wegen Durchfalls und starken Erbrechens schon zwei Tage zuvor von einem Kollegen behandelt wurde und dies zu keiner Besserung führte, verletzt er seine Pflicht zur gewissenhaften Ausübung des ärztlichen Berufs gemäß § 2 Abs. 1 der Berufsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg. Eine Geldbuße in Höhe von 800 Euro ist erforderlich und angemessen. LandesberufsG für Ärzte Stuttgart vom 17. 11. 2008 (LBGÄ Nr. 06/07) Frist zur Gutachtenerstellung Ein Orthopäde, der sich trotz vorausgegangener bezirksberufsgerichtlicher Entscheidungen und zahlreicher vorausgegangener Mahnungen über ein Jahr Zeit lässt, um das für ein Pensionierungsverfahren und ein sozialrechtliches Verfahren auf Feststellung des Grades der Behinderung einer langjährigen Patientin benötigte Attest zu erstellen, verstößt gegen §§ 2 Abs. 2 und 6, 25 Satz 2 der Berufsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg, wonach der Arzt verpflichtet ist, seinen Beruf gewissenhaft auszuüben und Gutachten, zu deren Erstellung er verpflichtet ist oder die zu erstellen er über nommen hat, in angemessener Frist abzugeben sowie auf Anfragen der Bezirksärztekammer, die diese zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Auf gaben bei der Berufsaufsicht an ihn gerichtet hat, in angemessener Frist zu antworten. Bei einem derart beharrlichen Verstoß gegen die Berufsordnung ist eine Geldbuße in Höhe von 1600 Euro erforderlich und angemessen. BezirksberufsG für Ärzte Reutlingen vom 04. 02. 2009 (BGÄR 13/08) Hausarztzentrum 1. Ein Verbot der Selbstbezeichnung einer hausärztlichen Gemeinschafts praxis mit zwei Allgemeinärzten als „Zentrum“ lässt sich nicht durch Gemeinwohlbelange rechtfertigen. Auch die Gefahr einer Irreführung der Bevölkerung besteht nicht, da der Begriff des „Zentrums“ im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Dienstlokalitäten einen Bedeutungswandel erfahren hat, der auch der Öffentlichkeit nicht verborgen geblieben ist. 2. Die Kombination des Begriffs „Hausarztzentrum“ mit einer Orts bezeichnung erweckt bei einem potentiellen Patienten nicht den fehlerhaften Eindruck, hier seien sämtliche Hausärzte des Ortes in einer zentralen Einrichtung zusammengeschlossen. Ein solches Missverständnis verhindern schon die Zusatzangaben, insbesondere die Angabe der vollständigen Namen der in dem Zentrum tätigen Ärzte. LandesberufsG für Heilberufe beim OVG Münster vom 03. 09. 2008 (6t E 429/08.T) Sexuelle Belästigung Fordert ein Allgemeinarzt eine Patientin, die ihn wegen Herzbeschwerden in seiner Praxis aufsucht, auf, ihre Brust freizumachen, den BH nach oben zu schieben und fasst er ihr beim Abhören von hinten an beide Brüste, berührt nach einem Wiederumdrehen mit dem Mund ihre rechte Brust und danach mit seiner Hand über ihrer Hose den Genitalbereich der Patientin, verstößt er gegen seine ärztlichen Berufspflichten gemäß § 2 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit Abschnitt C Nr. 1 der Berufsordnung der Landes- ärztekammer Baden-Württemberg i. d. F. vom 19. 09. 2007 wonach er seinen Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihm als Arzt entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen hat. Er verletzt das Rücksichtnahmegebot sowie die Würde und das Selbstbestimmungsrecht der Patientin, sodass er mit einer Geldbuße in Höhe von 1500 Euro zu belegen ist. BezirksberufsG für Ärzte Reutlingen vom 16. 07. 2008 (BGÄR 8/08) Gefälligkeitsverordnung von Anabolika Zum Grundsatz der gewissenhaften Berufsausübung nach § 2 Abs. 2 der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg gehört, dass der Arzt einer missbräuchlichen Verwendung seiner Verordnungen keinen Vorschub leisAnzeige ten darf. Der Arzt verletzt deshalb seine ärztlichen Berufspflichten, wenn er seinem Patienten in zumindest höchst nachlässiger Weise ohne nähere Auseinandersetzung mit dem Vorgang gefälligkeitshalber ein Rezept über Anabolika aus stellt, das dieser dann zu dem Versuch be nutzt, illegal einge führte Arzneimittel beim Zoll ausgehän digt zu bekommen. BezirksberufsG für Ärzte Reutlingen vom 23. 01. 2008 (BGÄR 14/07) ÄBW 07 • 2009 293 Termine Termine Thema 7 Info K Termin Freiburger Kurs „Ultraschalldiagnostik in der Inneren Medizin“ >>> Ort: Fürstensaal, Badstr. 634, Veranstaltungstermine 2009/2010: freitags: 16. 10. 2009, 19. 03. 2010 samstags: 17. 10., 05. 12. 2009, 23. 01., 13. 02., 20. 03. 2010 mittwochs: 04. 11., 18. 11. 2009, 13. 01. 2010 mittwochs und freitags: jeweils 18.15–22.15 Uhr, samstags 9.30–16.15 Uhr K Termin Thema Psychosomatische Grundversorgung Aufbaukurs zu Grundkenntnissen K Termin 13. 09. 2009–23. 01. 2010 80-std. Gesamtkurs Psycho somatische Grundversorgung (mit ärztlicher Gesprächsführung und Balintgruppe) 27. 09.–13. 12. 2009 40-std. Aufbaukurs bzw. 30-std. Balintgruppe und/oder 30-std. Gesprächsführung Quereinstieg (auch in laufende Kurse) möglich Termine am Wochenende Gruppengröße max. 14. Teilnehmer 7 Info >>> Ort: Medizinische Akademie des IB, Heubergstr. 90/92, 70180 Stuttgart Programmauskunft: Frau Dr. I. Rothe-Kirchberger, E-Mail: rothe-kirchberger@web.de Anmeldung: Frau Frank, Tel. (07 11) 6 45 44 54, E-Mail: aerztefortbildung@med-akademie.de Thema Informationsveranstaltung über die aktuellen Entwicklungen in den Operativen Fächern der Kliniken des Landkreises Göppingen K Termin Mi, 29. 07. 2009, 19.00 Uhr 7 Info >>> Ort: Klinik am Eichert, Hörsaal, 17.–20. 09. 2009 (Do–So) Grundkurs 7 Info >>> Ort: Medizinische Universitäts klinik Freiburg, Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg Organisation: Dr. E. Panther, Dr. H. Schwacha Auskunft: M. Bartberger, Tel. (07 61) 2 70-36 35, Fax 2 70-32 59, E-Mail: Monika.Bartberger@ uniklinik-freiburg.de Thema Psychosomatische und Psychotherapeutische Fort- und Weiterbildung K Termin 21.–26. 09. 2009 (Mo–Sa) Psychosomatische Grundversorgung (20 Std. Theorie/ 30 Std. Verbale Intervention) Kosten: 580 Euro Mo, 21. 09. 2009 Start Balintgruppe (10–30 Std.) Kosten 160–470 Euro Sa, 26. 09. 2009 Seminar: Therapieplanung Leitung: Dr. Dr. M. Dornberg Kosten: 100 Euro 7 Info >>> Die Veranstaltungen finden in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsklinik Freiburg statt. Auskunft/Anmeldung: AK PSM e. V., Hauptstr. 8, 79104 Freiburg, Tel. (07 61) 2 70-65 15, Fax 2 70-68 85, E-Mail: Weiterbildung.Psychosomatik@ uniklinik-freiburg.de Thema Eichertstr. 3, 73035 Göppingen Auskunft: Anette Braun, Tel. (0 71 61) 64-28 35, Fax 64-5 28 35, E-Mail: anette.braun@kae.de; www.kae.de 18. Geriatrietag des Landes Baden-Württemberg Thema Mi, 30. 09. 2009, Beginn 10.30 Uhr 41. Internationaler Seminar kongress in Grado/Italien 7 Info >>> Ort: Kornhaus, Kornhausplatz 1, 89073 Ulm Auskunft/Anmeldung: Bethesda Geriatrische Klinik Ulm gGmbH, Veranstaltungssekretariat, Regine Faul, Tel. (07 31) 18 71 85, Fax 18 73 89, E-Mail: regine.faul@bethesda-ulm.de K Termin 30. 08.–04. 09. 2009 (So–Fr) von der Ärztekammer Berlin zertifizierte Veranstaltung 7 Info >>> Ort: Grand Hotel Astoria, Thema Largo S. Grisogono 3, I-34073 Grado Veranstalter: Collegium Medicinae Italo-Germanicum e. V. (CMIG) c/o Dezernat 1 der Bundesärztekammer Auskunft: Frau Del Bove, Tel. (0 30) 40 04 56-4 15, E-Mail: cme@baek.de; www.bundesaerztekammer.de (Termine) 294 K Termin Akademie homöopathischer Ärzte Bad Imnau K Termin 02.–04. 10. 2009 (Fr–So) „Homöopathie im Alter – die richtige Verschreibung“ Referenten: Dr. Michael Teut, Charité Berlin, Dr. Johannes Wilkens, Humboldt-Klinik Bad Steben ÄBW 07 • 2009 72401 Haigerloch-Bad Imnau Auskunft/Anmeldung: Dr. H. Schraegle, Tel. (0 70 83) 85 76, Fax 52 68 76, E-Mail: hschraegle@t-online.de Thema Fortbildungsveranstaltungen Karl-Olga-Krankenhaus GmbH Gastroenterologie und Infektiologie K Termin 7 Info 09.–11. 10. 2009 (Fr–So) Grundkurs „Adominelle Sonographie“ nach DEGUM-Richtlinien Voranmeldung erforderlich bis 30. 09. 2009 Kosten: 460 Euro Sa, 24. 10. 2009, ganztägig Refresherkurs mit praktischen Übungen: „Abdominelle Sonographie“ nach DEGUM-Richtlinien Voranmeldung erforderlich bis 15. 10. 2009 Kosten: 260 Euro >>> Ort: 69115 Heidelberg, 7 Info >>> Ort: Karl-Olga-Krankenhaus GmbH, Hackstr. 61, 70190 Stuttgart Auskunft/Anmeldung: Beate Thieme, Tel. (07 11) 26 39-24 06, Fax 26 39-24 80, E-Mail: fortbildung. innere1@karl-olga-krankenhaus.de Thema Basiskurs Palliativmedizin K Termin Fr, 16. 10. 2009 Sa, 17. 10. 2009 Mi, 11. 11. 2009 Modul 1 Mi, 25. 11. 2009 Fr, 27. 11. 2009 Sa, 28. 11. 2009 Modul 2 Kosten: 650 Euro 7 Info >>> Ort: Klinikum Heidenheim, Bergheimer Str. 20, Abt. Medizinische Psychologie. Kosten: 950 Euro (Psychosomatische Grundversorgung inkl. Balintgruppe), 500 Euro (Psychosomatik im Rahmen der FA-Weiterbildung inkl. Balintgruppe). Organisation: Dr. med. Dipl.-Psych. M. Schwab, Med. Universitätsklinik Heidelberg, Tel. (0 62 21) 56 87 74 oder 56 86 49. Auskunft/Anmeldung: Heidelberger Institut für Tiefenpsychologie, Sekretariat, Tel. (0 62 21) 8 95 30 30, www.hit-heidelberg.de Thema 2. Aalener Perinatologisches Symposium K Termin 13.–14. 11. 2009 (Fr–Sa) 7 Info >>> Ort: Ostalb-Klinikum Aalen, Im Kälblesrain 1, 73430 Aalen Wiss. Leitung: Dr. K. Gnauert, Prof. A. Freihorst Auskunft/Anmeldung: Sekretariat Frauenklinik, Tel. (0 73 61) 55-14 01, E-Mail: erika.fischer@ostalb-klinikum.de; www.ostalb-klinikum.de – Frauenklinik – Aktuelles Onkologische Termine Thema Schloßhaustr. 100, 89522 Heidenheim Wiss. Leitung: PD Dr. Martin Grünewald Auskunft/Anmeldung: Dr. Matthias Müller, Tel. (0 73 21) 33-29 52, Fax 33-29 53, E-Mail: matthias.mueller@ kliniken-heidenheim.de „Sinn und Unsinn von Tumormarkern – Kritische Beleuchtung einer programmierten Tumornachsorge“ Thema Mi, 15. 07. 2009, 18.30 Uhr Theorie und Praxis der Psycho somatischen Grundversorgung Curriculum in Zusammenarbeit mit der Akademie für Ärztliche Fortbildung der BÄK, nach den Richtlinien der KV für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie für Kolleginnen und Kollegen in der Facharztweiterbildung K Termin 7 Info >>> Ort: Forum Klinikum Esslingen, Hirschlandstr. 97, 73730 Esslingen Auskunft/Anmeldung: Prof. Dr. M. Geißler, Tel. (07 11) 31 03-24 51, Fax 31 03-32 32, E-Mail: m.geissler@klinikum-esslingen.de, www.klinikum-esslingen.de Bekanntmachungen Zum Gedenken Dr. med. Heinz Jehs, Hechingen Dr. med. Helmut Liebschner, Ludwigsburg Dr. med. Manfred Merthan, Esslingen Dr. med. Univ./Universität Budapest Alexander Fejes, Bad Waldsee Dr. med. Otfried Walter, Karlsruhe Dr. med. Hellmuth Reebstein, Gaienhofen Dr. med. Bernhard Wöhrmann, Sipplingen Dr. med. Horst Blank, Markdorf Dr. med. Ernst Scharizer, Heidelberg Dr. med. Manfred Sonnenberg, Karlsruhe Dr. med. Klaus Hanis, Karlsruhe Dr. med. Franz Falk, Gaiberg Dr. med. Cvjetko Mihaljevic, Überlingen Dr. med. Erwin Glockner, Müllheim Dr. med. August Beck, Riedlingen Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Joachim Mühling, Höpfingen Dr. med. Wolfgang Schmidt-Brücken, Konstanz Dr. med. Werner Nebinger, Lichtenstein Dr. med. Inge Geislhöringer-Boom, Pforzheim Wolfgang Woerner, Karlsruhe Dr. med. Paul Mussotter, Bad Saulgau Hans Wannemacher, Heidenheim Dr. med. Herbert Heß, Hirschberg Dr. med. Gert Schwerdt, Althütte Dr. med. Rüdiger Ott, Tübingen Dr. med. Willi Olivier, Sulzburg Dr. med. Elisabeth Bayerl, Karslbad Dr. med. Gunnel Gradin Frimmer, Tübingen Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen * 10. 03. 1941 † 20. 05. 2008 * 20. 06. 1920 † 28. 01. 2009 * 07. 08. 1944 † 14. 03. 2009 * 09. 08. 1940 † 01. 04. 2009 * 26. 07. 1920 † 02. 04. 2009 * 08. 12. 1914 † 14. 04. 2009 * 22. 04. 1934 † 14. 04. 2009 * 14. 02. 1942 † 16. 04. 2009 * 11. 06. 1922 † 17. 04. 2009 * 01. 06. 1927 † 18. 04. 2009 * 17. 09. 1946 † 21. 04. 2009 * 07. 06. 1922 † 25. 04. 2009 * 14. 01. 1926 † 25. 04. 2009 * 28. 08. 1925 † 26. 04. 2009 * 08. 08. 1921 † 30. 04. 2009 * 10. 04. 1948 † 02. 05. 2009 * 14. 07. 1918 † 05. 05. 2009 * 28. 05. 1914 † 06. 05. 2009 * 07. 12. 1955 † 09. 05. 2009 * 05. 01. 1949 † 13. 05. 2009 * 29. 08. 1940 † 14. 05. 2009 * 28. 06. 1913 † 16. 05. 2009 * 04. 04. 1923 † 25. 05. 2009 * 20. 04. 1929 † 28. 05. 2009 * 11. 06. 1948 † 31. 05. 2009 * 17. 03. 1916 † 02. 06. 2009 * 28. 06. 1912 † 03. 06. 2009 * 26. 09. 1947 † 07. 06. 2009 Geschäftsstelle: Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-13 06 Fax (07 11) 78 75-13 08 Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 17. Juni 2009 gemäß § 103 Abs. 3 SGB V fest, dass für bestimmte Arztgruppen in einzelnen Planungsbereichen in Baden-Württemberg die Voraussetzungen für eine Überversorgung entfallen sind. Er hebt daher arztgruppenbezogen für die nachstehenden Planungs bereiche (identisch mit den jeweiligen Stadt- und Landkreisen) die mit früheren Beschlüssen angeordneten Zulassungsbeschränkungen auf. Der Landesausschuss versieht mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse seine Aufhebungsbeschlüsse mit der Auflage, dass Zulassungen – soweit sie bei der Ermittlung des Versorgungsgrades zu berücksichtigen sind – nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die Arztgruppe Überversorgung eingetreten ist. Zulassungen nach § 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind vorrangig umzuwandeln und bei der Arztzahl der jeweiligen Arztgruppe mitzurechnen, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen vorangehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsaus übung oder der Anstellung. Ist danach noch keine Überversorgung eingetreten, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-) Zulassung zu entscheiden, die neben den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist von acht Wochen nach Bekannt machung der Aufhebung der Zulassungsbeschränkung eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung berücksichtigt werden. Augenärzte Stuttgart. Frauenärzte Stadt Karlsruhe, Stadt Heilbronn. HNO-Ärzte Stuttgart. Hautärzte Tuttlingen, Waldshut. Hausärzte Stadt Karlsruhe, Ravensburg. Anordnung von Zulassungsbeschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 17. Juni 2009 gemäß § 103 Abs. 1 SGB V fest, dass für bestimmte Arztgruppen in Baden-Württemberg zusätzlich zu seinen früher getroffenen Feststellungen eine Überversorgung vorliegt. Er ordnet daher mit verbindlicher Wirkung weitere Zulassungsbeschränkungen an, und zwar für die nachstehenden Planungsbereiche (identisch mit den jeweiligen Stadt- und Landkreisen): Augenärzte Mannheim, Breisgau-Hochschwarzwald, Bodenseekreis. Kinderärzte Zollernalbkreis. Hausärzte Esslingen, Ludwigsburg, Schwäbisch Hall, Emmendingen, Ortenaukreis, Schwarzwald-BaarKreis, Bodenseekreis. ÄBW 07 • 2009 295 Bekanntmachungen In Baden-Württemberg geltende Zulassungsbeschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg hat mit Beschluss vom 17. Juni 2009 gemäß § 103 Absatz 1 SGB V festgestellt, dass für bestimmte Arztgruppen in Baden-Württemberg eine Überversorgung vorliegt. Damit gelten mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse arztgruppenbezogen für die nachstehenden Planungsbereiche (identisch mit den jeweiligen Stadt- und Landkreisen) folgende Zulassungsbeschränkungen: Anästhesisten: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Augenärzte: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, RheinNeckar-Kreis, Pforzheim, Calw, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; 296 Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Chirurgen: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, RheinNeckar-Kreis, Neckar-OdenwaldKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Fachärztlich tätige Internisten Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Frauenärzte: Baden-Baden/Rastatt, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis; Böblingen, Esslingen, Göppingen, ÄBW 07 • 2009 Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. HNO-Ärzte: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm. Hautärzte: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Konstanz, Lörrach; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Kinderärzte: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Nervenärzte: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Orthopäden: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen lohekreis, Ludwigsburg, Main- Bekanntmachungen Tauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Psychotherapeuten: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Radiologen: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Urologen: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, RheinNeckar-Kreis, Neckar-OdenwaldKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Hausärzte Baden-Baden/Rastatt, Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis, Pforzheim; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Schwäbisch Hall; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Bodenseekreis, Sigmaringen, Ulm. Stuttgart, 17. 06. 2009 Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg Dr. Raible, Vorsitzender – Leitlinien der Bundesärzte kammer: Film-Foliensysteme, Einblendung, Bildqualität – Was ist neu in der digitalen Welt? – Aktuelle Rechtsvorschriften: Die neue Röntgenverordnung – Repetitorium – Abschlusstestat für RöV Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: J ahnstraße 40 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50 Weitere Infos unter www.laek-bw.de Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gem. § 18a Abs. 2 RöV Zielgruppe: Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte, deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgenstrahlen liegt. Termin: Dienstag, 16. September 2009 11.00 Uhr s.t. bis ca 19.00 Uhr Seminarziel: Bescheinigung zum Erhalt der Fachkunde (Der Kurs ist gem. § 18 a Abs. 2 RöV). Der Kurs ist von der Zentralen Stelle für die Vollzugsunterstützung beim Gewerbeaufsichtsamt Stuttgart als zuständiger Stelle anerkannt. Kursinhalte: – Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Normen – Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Anforderungen, Gonadenschutz, Einstelltechniken – Konstanzprüfungen: Filmverarbeitung, Prüfkörper, Mammographie – Anwendung ionisierender Strahlung, Röntgenverordnung Diagnostische Referenzwerte – Physikalische Grundlagen (Dosisbegriffe, Dosisgrenzwerte, Dosis-CT): Äquivalentdosis, CTDI, DLP, Rechtfertigung Kursleitung: PD Dr. Hans Hawighorst Veranstaltungsort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart-Degerloch, großer Sitzungssaal Teilnahmegebühr: 90,– Euro (inkl. Schulungs unterlagen und Verpflegung), Gebühreneinzug erfolgt vor Ort in bar. Kursrücktritt: Bei einer Stornierung bis drei Wochen vor Kursbeginn in schriftlicher Form wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,– Euro berechnet. Bei Abmeldungen danach und bei Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben. Der Veranstalter hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung die Veranstaltung abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht. Anmeldung: Eine schriftliche Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse, Wohnort, Tel./Fax oder E-Mail bei Frau Esposito, Ärztliche Stelle, Telefon (07 11) 7 69 89-68, Fax (07 11) 7 69 89-75, E-Mail: loredana.esposito@laek-bw.de ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. ÄBW 07 • 2009 297 Bekanntmachungen Symposium „Macht das Internet unsere Kinder krank?“ des Ausschusses „Suchtmedizin“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg Termin: Mittwoch, 18. November 2009 10.00–16.00 Uhr Computer mit Internetzugang gehören heute fast schon zur Standardausstattung eines Kinderzimmers: Studien zufolge verfügen mehr als 70 Prozent der 12- bis 19-jährigen über einen eigenen PC und haben somit uneingeschränkten Zugang zum Internet und zu OnlineSpielen. Gerade für Heranwachsende, die ihre Identitätsfindung noch nicht abgeschlossen haben, bergen Computerspiele ein hohes Abhängigkeitspotential. Erstmals tauchte in diesem Jahr im Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung der Begriff der „Online- oder Computerspielsucht“ auf: 3 Prozent der 15-jährigen Jungen und 0,3 Prozent der gleichaltrigen Mädchen gelten als computerspielabhängig, weitere 4,7 Prozent der Jungen und 0,5 Prozent der Mädchen Bitte abtrennen Online: Landesärztekammer www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg Fortbildung und Faxantwort: Qualitätssicherung (07 11) 7 69 89-82 z. Hd. Frau Mangold Postfach 70 03 61 Tel.: (07 11) 7 69 89-24 70573 Stuttgart E-Mail: helene.mangold@laek-bw.de Anmeldung zum Symposium „Macht das Internet unsere Kinder krank?“ am 18. 11. 2009 in Stuttgart Name/Vorname/Titel Facharztbezeichnung Geburtsdatum Anschrift Telefon Fax E-Mail Datum Unterschrift (Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel) 298 ÄBW 07 • 2009 werden als gefährdet eingestuft. Bei den Betroffenen zeigt sich eine ähnliche Symptomatik wie bei stoffgebundenen Abhängigen. Das Symposium, das der Ausschuss „Suchtmedizin“ der Landesärztekammer ausrichtet, befasst sich mit entwicklungs psychologischen Aspekten, Diagnostik, Klassifikation der Computerspiel- und Internetsucht bei Kindern und Jugendlichen ebenso wie mit Therapieansätzen im stationären und ambulanten Bereich. Programm: Begrüßung, Einführung und Moderation Dr. med. Christoph von Ascheraden, St. Blasien, Vorsitzender des Ausschusses „Suchtmedizin“ der Landesärztekammer Matthias Felsenstein, Leiter der Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung Grußwort und Statement des Ministeriums für Arbeit und Soziales MR Walter Fessel Computerspielsucht – Entwicklungspsychologische Aspekte und erweiterte Diagnostik Prof. Dr. med. Renate Schepker, ZfP Südwürttemberg – Weißenau, Ravensburg, Abteilung Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters Diskussion „Wir haben unser Kind ans Internet verloren“ Computerspielsucht aus Elternsicht Christoph Hirte, Gräfelfing/München Elterninitiative: www.rollenspielsucht.de und „Aktiv gegen Mediensucht e. V.“ Diskussion „Der Gamer geht eher spät ins Bett“ – Einblicke in „World of Warcraft“ Ingrid Bounin, Landesmedienzentrum Stuttgart Steffen Gresens, Student der Sozialpädagogik Diskussion Beratung und Therapieansätze in unterschiedlichen Settings Differentialdiagnostik und Komorbidität Dr. med. Oliver Bilke, Vivantes Humbold-Klinikum, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psycho somatik, Berlin Diskussion Ambulante Therapie der Internet- und Computerspielsucht Dr. Dipl. Psych. Peter Peukert, Universitätsklinikum Tübingen, Ambulanz für Internetund Computerspielsucht Diskussion Positiver Nutzen des PCs – therapeutisch und entwicklungsfördernd Dr. med. Ingo Spitczok von Brisinski, LVR-Klinik, Viersen Diskussion Diskussion und Resümee Dr. med. Christoph von Ascheraden, St. Blasien Ort: Räume des CVJM Stuttgart e. V., Büchsenstraße 37, 70174 Stuttgart (Stuttgart-Mitte) Die Veranstaltung ist mit 6 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt. Die Teilnahme ist kostenfrei – Anmeldung erforderlich. Freiwilliger Unkostenbeitrag für Verpflegung von 5,– Euro erwünscht Bekanntmachungen Kurs Ernährungsmedizin nach dem 100-Stunden-Curriculum der Bundesärztekammer Termin: Mittwoch, 11. 11. bis einschließlich Samstag, 21. 11. 2009 (ganztags, Sonntag 15. November ausgenommen) Block 1: Grundlagen der Ernährungsmedizin (12 Std.) – Ernährungsmedizin: Definition, Aufgaben und Ziele – Makronährstoffe und Energieumsatz – Mikronährstoffe – Ballaststoffe, Präbiotika, Probiotika – Lebensmittelkunde/ Functional Food – Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz Block 2: Ernährungsmedizin und Prävention (8 Std.) – Möglichkeiten und Grenzen der ernährungsmedizinischen Prävention – Prinzip „gesundheitsfördernde“ Ernährung – Ernährung in der Schwangerschaft und Stillzeit – Ernährung bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen – Ernährung im Alter – Sport und Ernährung Block 3: Methoden, Organi sation und Qualitätssicherung der Ernährungsmedizin (12 Std.) – Methoden zur Erfassung des Ernährungsstatus bei Erwachsenen und Kindern – Erfassung des Ess- und Ernährungsverhaltens/ Ernährungspsychologie – Grundlagen der Ernährungs beratung/Methodik der Einzel- und Gruppenberatung – Alternative Kostformen und Außenseiterdiäten – Organisation und Qualitäts sicherung der Ernährungs medizin in der ernährungs medizinischen Praxis – Organisation der Ernährungsmedizin in der Praxis – Organisation und Qualitäts sicherung der Ernährungs medizin in der Klinik – Ernährungsmedizin in der Rehabilitation – Finanzierung von ernährungsmedizinischen Leistungen Block 4: Enterale und parenterale Ernährung (8 Std.) – Indikation, Durchführung und Qualitätssicherung der enteralen Ernährung – Indikation, Durchführung und Qualitätssicherung der parenteralen Ernährung – Heimenterale und -parenterale Ernährung – Immunonutrition – Grundlagen und klinische Anwendung – Ethische Aspekte der künstlichen und der palliativen Ernährung Block 5: Therapie und Prävention ernährungsmedizinisch relevanter Krankheitsbilder (40 Std.) – Adipositas und Metabolisches Syndrom – Diabetes mellitus – Dyslipoproteinämien, Hypertonie und Atherosklerose – Tumorkachexie und HIV-Wasting – Ernährung und Alkoholkrankheit – Magen-Darm-Erkrankungen (inklusive Kurzdarmsyndrom) – Leber-, Gallenwegsund Pankreaserkrankungen (ohne Alkoholerkrankungen) – Nephrologie und Urologie – Knochen- und Gelenkerkrankungen inklusive Osteoporose und Gicht – Nahrungsmittelallergie und -intoleranzen – Endokrinologie und Gynäkologie – Karies und Peridontose – Primär genetische Stoffwechselerkrankungen – Psychiatrische und psychosomatische Erkrankungen und Essstörungen – Neurologische Erkrankungen – Hauterkrankungen (ohne Allergie) – Pneumologische Erkrankungen – Chirurgische Patienten (prä-/postoperativ) – Ernährung und Intensiv medizin: Künstliche Ernährung des kritisch Kranken Block 6: Seminar und Fallbeispiele (20 Std.) Ort: GENO-Akademie, Stuttgart-Hohenheim Gebühr: 1500,– Euro Veranstalter: Landesärzte kammer Baden-Württemberg Zertifizierte Fortbildung: 100 Punkte Bitte abtrennen Online: www.aerztekammer-bw.de Faxantwort: (07 11) 7 69 89-82 Landesärztekammer Baden-Württemberg Postfach 70 03 61 70573 Stuttgart Verbindliche Anmeldung Kurs Ernährungsmedizin 11.– 21. 11. 2009 in Stuttgart-Hohenheim Name/Vorname/Titel Facharztbezeichnung Geburtsdatum Anschrift Telefon Fax E-Mail Datum Unterschrift (Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel) ÄBW 07 • 2009 299 Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Geschäftsstelle: J ahnstraße 5 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 Impfkurs für Ärzte/Basisqualifikation (entsprechend der Empfehlung der Bundesärztekammer zur Durchführung von Schutzimpfungen) Termin: Samstag, 17. Oktober 2009 9.00–17.30 Uhr Leitung und Moderation: Dr. med. Dr. P. H./ Harvard Univ. G. Pfaff, Regierungspräsidium Stuttgart – Landesgesundheitsamt Programm (Stand 02. 06. 2009) 9.00–9.05 Uhr Begrüßung Vorstandsmitglied der Bezirksärztekammer NW 9.05–9.10 Uhr Begrüßung Dr. med. Dr. P. H./ Harvard Univ. G. Pfaff, Landesgesundheitsamt Stuttgart Bitte abtrennen Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Jahnstraße 5 70597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 81-0/5 70 muenst@baek-nw.de Fax (07 11) 7 69 81-5 00 Anmeldung zum Impfkurs – Basisqualifikation bei der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, Stuttgart-Degerloch Hiermit melde ich mich verbindlich zum Impfkurs für Ärzte ■ am Samstag, 17. Oktober 2009 von 09.00–17.30 Uhr an. Name/Vorname/Titel tätig als (Fachgebiet/Dienstbezeichnung) ■ angestellt ■ niedergelassen Anschrift Datum Unterschrift Teilnehmergebühr: 82,00 Euro (inkl. Verpflegung). Teilnehmerzahl begrenzt. Bei kurzfristigen Absagen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro bzw. bei Nichterscheinen die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt. 300 ÄBW 07 • 2009 9.10–9.25 Uhr Aktuelles aus der Bezirksärztekammer NW Vorstandsmitglied der BÄK NW 9.25–9.45 Uhr Stellenwert des Impfens – Daten zu impfpräventablen Erkrankungen und – Impfraten in Baden-Württemberg – Grundzüge des Infektionsschutzgesetzes Dr. med. Dr. P. H./ Harvard Univ. G. Pfaff, Stuttgart 9.45–10.40 Uhr Die aktuellen STIKO-Empfehlungen – Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Senioren – Impfaufklärung, Kontraindikationen – Impfabstände/Impfreaktionen – Dokumentation der Impfung Dr. med. J. Leidel, Köln 10.40–11.00 Uhr Pause 11.00–11.40 Uhr Rotavirus-Impfung Dr. med. T. Tenenbaum, Mannheim 11.40–12.35 Uhr Indikationsimpfungen – Impfungen bei besonderer beruflicher Exposition – Impfungen bei Grunderkrankungen – Tollwutprophylaxe Dr. med. E. Plassmann, Mühldorf/Inn 12.35–13.15 Uhr Mittagspause 13.15–13.45 Uhr Die Zecken als Krankheitsüberträger – Epidemiologie der Früh sommermeningoencephalitis (FSME) – Konsequenzen für die Impfempfehlung in Baden-Württemberg Dr. R. Oehme, Stuttgart 13.45–14.15 Uhr Differenzialdiagnostik der FSME und Neuroborreliose – Epidemiologie, Krankheitsbild und Verbreitung der Borreliose Prof. Dr. med. H.-W. Pfister, München 14.15–15.00 Uhr Impfungen im internationalen Reiseverkehr – Individuelle Beratung bei Reisen innerhalb Europas und bei Fernreisen – Tollwutempfehlungen/ Zoonosen – Malariaprophylaxe Dr. Dr. med. P. C. Döller, Tübingen 15.00–15.30 Uhr Pause 15.30–16.15 Uhr Humane Papilloma-VirenImpfung (HPV) – Aktueller Stand PD Dr. med. A. Clad, Freiburg 16.15–17.15 Uhr Abrechnung von Impfleistungen – praktische Beispiele: Meningokokken, Pertussis, Grippe, Masern – versäumte Impfungen – Aktives Impfmanagement – Recall – ein konsequentes Erinnerungssystem – IGeL: ein wichtiger Baustein in der Prävention Rechtslage, Motivation, Aufklärung N. N. 17.15–17.30 Uhr Abschlussdiskussion 17.30 Uhr Ausgabe der Teilnahme bescheinigungen Änderungen des Programms bleiben vorbehalten. Diese Veranstaltung wird freund licherweise von den Firmen Baxter Deutschland GmbH und Sanofi Pasteur MSD GmbH unterstützt. Im Rahmen der zertifizierten Fortbildung erhalten Sie hierfür 8 Punkte. Ort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-Degerloch Parkmöglichkeit: BÄK-Tiefgarage u. a. Teilnahmegebühr: 82,00 Euro (inkl. Verpflegung), 51,00 Euro (inkl. Verpflegung) für Arbeitslose/in Elternzeit Hierzu ergänzend findet noch eine Impfveranstaltung für Medizinische Fachangestellte/ Arzthelfer/innen am Mittwoch, 21. Oktober von 14.30–18.00 Uhr in Stuttgart statt. Bekanntmachungen Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Stuttgart Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-0 Fax (07 11) 78 75-32 74 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psycho therapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben. Hausärztliche Praxis Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: S-01079 Hausärztliche Praxis Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 02. 01. 2010 Chiffre: S-02079 Hausärztliche Praxis Göppingen bisheriger Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: sofort Chiffre: S-03079 Hausärztliche Praxis Ludwigsburg Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 07. 2010 Chiffre: S-04079 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Böblingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 07. 2010 Chiffre: S-05079 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Göppingen Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-06079 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Göppingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 09. 2009 Chiffre: S-07079 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Hohenlohekreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: S-08079 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ludwigsburg Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: S-09079 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Göppingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: S-10079 Haut- und Geschlechtskrankheiten Böblingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 07. 2010 Chiffre: S-14079 Haut- und Geschlechtskrankheiten Main-Tauber-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 09. 2009 Chiffre: S-15079 Neurologie und Psychiatrie Hälftiger Versorgungsauftrag Schwäbisch Hall Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: S-16079 Kinder- und Jugendmedizin Böblingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: S-17079 Urologie Göppingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2010 Chiffre: S-18079 Psychologische Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Stuttgart, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: S-19079 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-11 97. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 08. 2009 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Frauenheilkunde und Geburtshilfe Göppingen Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-11079 Anzeige Frauenheilkunde und Geburtshilfe Ostalbkreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-12079 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Stuttgart, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: S-13079 KORTE RECHTSANWÄLTE "1!'%$30#(.#(1#(3+%.$%0 +!'%-)%%)-%-23$)%-/+!26%)- )0(!"%-1%)26!(+0%)#(%!-$!2%),%0%)#(.#(1#(3+0%#(2 %0&.+'0%)#("%20%32-1%0%!-6+%)+)%'2$)0%*2!-$%03,".+$2-)4%01)272 0.&0)%+1.02%+%(021%+"12!-%)-%0%0+)-%0.#(1#(3+% -2&%0-3-'1/)%+2*%)-%.++%5)05%0$%-"3-$%15%)2&80)%272)' 30%0,)-4%0%)-"!03-')-2322'!02 .$%023-$%-*.12%-&0%) !!!! "! ÄBW 07 • 2009 555123$)%-/+!26*+!'%-#., 301 Bekanntmachungen Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Karlsruhe Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-13 50 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psycho therapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben. Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-01079 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: K-02079 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Mannheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: K-03079 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Baden-Baden, Stadt/Rastatt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: K-04079 302 Anästhesiologie Rhein-Neckar-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: K-05079 Psychologische Psychotherapie Mannheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: K-13079 Augenheilkunde Freudenstadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: K-06079 Psychologische Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Karlsruhe, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-14079 Chirurgie Mannheim, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-07079 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Hälftiger Versorgungsauftrag Neckar-Odenwald-Kreis Jobsharing-Berufsausübungs gemeinschaft Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-08079 Kinder- und Jugendmedizin Mannheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: K-09079 Neurologie und Psychiatrie Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: K-10079 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Mannheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: K-11079 Radiologie Rhein-Neckar-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: K-12079 ÄBW 07 • 2009 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-12 30. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 08. 2009 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68 Akademie für ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademie Seminar Psychosomatische Grundversorgung Samstagsveranstaltungen (detaillierte Angaben enthält unser Faltblatt, bitte anfordern!) 26. September 2009 Grundprinzipien des Erkennens und der Behandlung psychischer und psychosomatischer Störungsbilder 24. Oktober 2009 Psychische Erkrankungen im höheren Lebensalter 05. Dezember 2009 Kopfschmerzen 30. Januar 2010 Somatoforme Störungen 6. März 2010 Depressionen Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Freiburg Gebühr: 80,– Euro pro Samstag Kompaktkurs (40 Std.) zur Psychosomatischen Grundversorgung Termin: 16.–20. November 2009 (Mo–Fr) Zeit: 9.00–16.30 Uhr Ort: Rehaklinik Glotterbad, Glottertal Gebühr: 360,– Euro Bekanntmachungen Notfalltraining für Ärzte Grundkurs Medizinische Grundlagen – Basistherapie – CPR – Venenzugänge – Beatmung – Elektrotherapie Termin: Samstag, 12. September 2009 Ort: Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro Fortsetzungskurse: Voraussetzung Grundkurs oder vergleichbare Kenntnisse Kardiozirkulatorische Notfälle Rhythmusstörungen – Elektrotherapie – Notfallmedikamente – EKG-Simulation – Fallbesprechung Kreislauf – Mega-CodeTraing Erw. gemäß ERC – AirwayManagement (Larynxmaske; Combitube etc.) Termin: Samstag, 26. September 2009 Ort: Freiburg Zeit: 9.00 s.t. – 17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro Traumatologische Notfälle Unfallmechanismen – Primary/ Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulen trauma – Extremitätentrauma – Thoraxtrauma – Abdominal trauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma – Primary & Secondary survey – Mega-Code-Training Erw. gemäß ERC Termin: Samstag, 14. November 2009 Ort: Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro Pädiatrische Notfälle Anatomische und physiologische Besonderheiten – Pädiatrische Notfallsituationen/Anamnese erhebung – Intubation, Airwaymanagement – Intraossäre Infusion/Dehydratation – Reanimation (PALS), nach ILCOR 2000 Termin: Samstag, 12. Dezember 2009 Ort: Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro Notfalltraining Arztpraxis für Arzt und Helferin Leitung: Dr. Stefan Leisinger, Emmendingen Vermittlung gültiger Standards der Herz-LungenWiederbelebung Algorithmen der Patienten versorgung Übung invasiver Maßnahmen Termin: Mittwoch, 25. November 2009 Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: 75,– Euro pro Person Basisseminar Palliativmedizin Leitung: Dr. Tobias Reiber, Freiburg, (9. Kurs) Termine: 11./12. September 2009 16./17. Oktober 2009 27./28. November 2009 Zeit: jeweils freitags, 14.00–18.30 Uhr und samstags, 9.00 s.t.–18.30 Uhr Ort: FBZ, Goethestr., Freiburg Entgelt: 550,– Euro Aus Fehlern lernen Leitung: Dr. Wilhelm Güde, Freiburg, Dr. Volker Ziegler, Schramberg Äskulap begegnet Justitia: Ursachen und Konsequenzen ärztlicher Fehlbehandlung an Beispielen der Gutachter kommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht. Die „Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht“ ist eine Einrichtung der Landesärztekammer, die die Möglichkeit eröffnet, in einem für die Antragsteller kostenlosen Verfahren klären zu lassen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Antragsteller sind in der Regel Patienten. Die Gutachterkommission kann aber auch von Ärzten angerufen werden, die sich gegen den Vorwurf zur Wehr setzen wollen, sie hätten einen Behandlungsfehler begangen; davon wird aber kaum Gebrauch gemacht. Gutachterkommissionen sind bei allen vier Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg ange siedelt. Sie entscheiden in der Besetzung mit einem Juristen als Vorsitzendem und zwei ärztlichen Beisitzern, von denen einer dem Fachgebiet angehören muss, dem auch der Arzt, um den es geht, angehört. Der Gutachterkommission bei der Bezirksärztekammer Südbaden sind zirka 70 Fachbeisitzer, meist Chefärzte, beigeordnet. In den vergangenen Jahren sind bei der Gutachterkommission der Bezirksärztekammer Südbaden jährlich zwischen 200 und 250 Verfahren anhängig gemacht worden. In der jetzt begonnen Veranstaltungsreihe „Aus Fehlern lernen“ werden Mitglieder der Gutachterkommission über lehrreiche Fälle aus ihrer Tätigkeit berichten. In der Veranstaltung vom 23. September2009 wird zunächst eine allgemeine Einführung über die Tätigkeit der Gutachterkommission und die Grundsätze ihrer Entscheidungsfindung erfolgen. Sodann wird je ein Fall aus der Gynäkologie, der Unfallchirurgie und der Inneren Medizin vorgestellt und natürlich auch die Möglichkeit zu ausgiebiger Diskussion gegeben. Termin: 23. September 2009 Zeit: 19.00–21.15 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Entgelt kostenfrei – Anmeldung erforderlich! ACHTUNG! TERMINÄNDERUNG Qualifikation Tabakentwöhnung Blended Learning-Seminar Leitung: Prof. Dr. Anil Batra, Univ.-Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Für viele Ärzte und Ärztinnen sind Fortbildungsangebote im Internet aus zeitlichen und finanziellen Gründen immer interessanter geworden. Aufgrund des fehlenden persönlichen Kontaktes konnte sich das reine E-Learning aber nicht durchsetzen. Das Blended Learning ist eine Kombination aus Lernen am PC und Präsenzveranstaltung. Die Teilnehmer können von den Vorteilen beider Modelle profitieren. Das Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde von der Bundesärztekammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus 20 Unterrichts einheiten. 4 Stunden entfallen auf eine einführende Präsenz veranstaltung, ein 8-StundenBlock auf ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum von zirka 6 Wochen und weitere 8 Stunden auf eine ganztägige abschließende Präsenz veranstaltung. Termine: Fr, 16. Oktober 2009 nachmittags Sa, 14. November 2009 ganztags Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Entgelt: 150,– Euro Bitte Programme und Anmeldeformulare anfordern! Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-47 36/47 37/ 47 38, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: akademie@baek-sb.de; www.baek-sb.de/akademie ÄBW 07 • 2009 303 Bekanntmachungen Chirurgie Ortenaukreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: F-06079 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Frauenheilkunde und Geburtshilfe Ortenaukreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-07079 Bezirksdirektion Freiburg Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax (07 61) 8 84-41 45 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben. Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Waldshut Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: F-01079 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Lörrach Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: F-02079 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Schwarzwald-Baar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-03079 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Schwarzwald-Baar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: F-04079 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Schwarzwald-Baar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: F-05079 304 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Emmendingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: F-08079 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Breisgau-Hochschwarzwald Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: F-09079 HNO-Heilkunde Ortenaukreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: F-10079 Innere Medizin (fachärztlich) SP Nephrologie Emmendingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: F-11079 Innere Medizin (fachärztlich) Hälftiger Versorgungsauftrag Breisgau-Hochschwarzwald Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: F-12079 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Konstanz Einzelpraxis Zeitpunkt: sofort Chiffre: F-13079 ÄBW 07 • 2009 Psychologische Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: F-14079 Psychologische Psychotherapie Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2010 Chiffre: F-15079 Psychologische Psychotherapie Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: sofort Chiffre: F-16079 Psychologische Psychotherapie Freiburg, Stadt Jobsharing-Berufsausübungs gemeinschaft Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-17079 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-12 30. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 08. 2009 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-24 00 Bezirksberufsgericht für Ärzte in Reutlingen Durch Verfügung des Ministe riums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg vom 09. 06. 2009 – Az. 55-5415.2-1.2 – wurde im Einvernehmen mit dem Justizministerium BadenWürttemberg gemäß § 21 Abs. 2 Nr. i. V. m. § 8 Abs. 2 des Heil berufe-Kammergesetzes in der Fassung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung heilberufsrechtlicher Vorschriften vom 11. Oktober 2007 (GBl. S. 473) mit Wirkung vom 1. September 2009 für die Dauer von fünf Jahren Herr Helmut Schäfer Vizepräsident des Landgerichts Tübingen Torstr. 62 72070 Tübingen zum Vorsitzenden des Bezirksberufsgerichts für Ärzte in Reutlingen bestellt. Bekanntmachungen Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirks ärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro. „Qualifikation Tabakentwöhnung“ als Blended-Learning-Maßnahme Die Akademie für ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg bietet nachfolgend 2 Veranstaltungen zur „Qualifikation Tabakentwöhnung“ in der neuen Lernform des „Blended Learning“ an. Das Blended Learning verbindet elektronisches Lernen und einen Präsenzteil und vereint damit die Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde von der Bundesärzte kammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus 20 Unterrichtseinheiten. 4 Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung, ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum von zirka 6 Wochen und weitere 8 Stunden auf eine ganztägige abschließende Präsenzveranstaltung. Als Kurs leiter konnte Herr Prof. Dr. med. Batra, ltd. Oberarzt in der Uni versitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen, gewonnen werden. Die Präsenzteile werden im Ärztehaus Reutlingen durchgeführt. Termine: Mittwoch, 9. September 2009 14.00–17.30 Uhr Einführung Donnerstag, 22. Oktober 2009 9.00–16.00 Uhr Abschlussveranstaltung Leitung: Prof. Dr. med. Batra, ltd. Oberarzt in der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psycho therapie, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen Gebühr: 150,– Euro (inkl. Verpflegung) Punkte: 20 Power Point-Seminar Termin: Samstag, 17. Oktober 2009 9.00–12.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 22/2009) Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med. Manfred Eissler, Reutlingen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Gebühr: 50,– Euro Punkte: 4 Homepage für den Arzt – Grundkurs Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und Ärzte ihre eigene Homepage selbst erstellen sowie pflegen und aktualisieren können. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraussetzung. Termin: Samstag, 12. September 2009 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 20/2009) Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dettenhausen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 99,– Euro (inkl. Verpflegung) Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Punkte: 10 Impfseminar Termin: Samstag, 3. Oktober 2009 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 10/2009) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Vizepräsident der Bezirks ärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 8 Psychoonkologie 2009 Termin: Samstag, 10. Oktober 2009 9.00–13.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 12/2009) Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Gaststätte Braustüble, Magirusstr. 44, 89077 Ulm Gebühr: 50,– Euro Die Fortbildung ist zur Pflichtfortbildung für das DMP MammaCarcinom bei der KV angemeldet. Punkte: 6 Fallseminare „Medizinische Begutachtung“ Termine: Samstag, 17. Oktober 2009 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 14/2009) Samstag, 21. November 2009 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 13/2009) Leitung: Dr. med. Gisela Herterich, Fortbildungs beauftragte der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen Gebühr: jeweils 95,– Euro Punkte: 8 40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung In der neuen Weiterbildungs ordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die am 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatz bezeichnung ist unter anderem die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat. Termine: Freitag, 23. Oktober 2009 14.00–17.30 Uhr Samstag, 24. Oktober 2009 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 25. Oktober 2009 9.00–15.00 Uhr Freitag, 6. November 2009 14.00–18.00 Uhr Samstag, 7. November 2009 9.00–17.00/18.00 Uhr Sonntag, 8. November 2009 9.00–14.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 9/2009) Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Laupheim, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin Ort: Ärztehaus, Sitzungssaal, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 35 Personen Gebühr: 350,– Euro Punkte: 40 ÄBW 07 • 2009 305 Bekanntmachungen Impressum So erreichen Sie direkt unseren Leserservice Postfach 91 61 97091 Würzburg Sexualität im Alter – Lust oder Frust? Termin: Mittwoch, 11. November 2009 19.30–22.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 27/2009) Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Heilig-Geist-Spital Ravensburg, Bachstr. 57, 88214 Ravensburg Gebühr: kostenfrei Punkte: 3 Demenz aktuell 2009 Termin: Mittwoch, 2. Dezember 2009 19.30–22.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 26/20089) Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 3 Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis Individuell nach Absprache Dr. med. Walz, Rosengasse 17, 89073 Ulm Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Tel. (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: fortbildung@baek-sw.de 306 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Reutlingen Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-21 00 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben. Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Reutlingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: R-01079 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Sigmaringen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2010 Chiffre: R-02079 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ulm, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 02. 01. 2010 Chiffre: R-03079 Haut- und Geschlechtskrankheiten Hälftiger Versorgungsauftrag Alb-Donau-Kreis Jobsharing-Berufsausübungs gemeinschaft Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: R-04079 Orthopädie SP Rheumatologie Hälftiger Versorgungsauftrag Alb-Donau-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: R-05079 Psychiatrie und Psychotherapie Reutlingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: R-06079 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Alb-Donau-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: R-07079 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-11 97. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 08. 2009 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72 407 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72 414 E-Mail: service@gentner.de Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer (Vorsitzender), Dr. med. Ulrike Wahl (stellv. Vorsitzende), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), PD Dr. med. Christian Benninger, Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Michael Datz, Dr. med. Jan Geldmacher, Dr. med. Wolfgang Herz, Dr. med. Gerhard Schade Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 89 45 Telefax (07 11) 76 98 98 59 aebw@aebw.de Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart, Anzeigenleitung: Sebastian von Beckerath Telefon (07 11) 63 67 28 49 Telefax (07 11) 63 67 27 60 beckerath@gentner.de Auftrags-Management: Angela Grüssner (Leitung) Telefon (07 11) 63 67 28 27 gruessner@gentner.de Rudolf Beck Telefon (07 11) 63 67 28 61 Telefax (07 11) 63 67 27 60 beck@gentner.de Gesamt-Anzeigenleitung: Walter Karl Eder (verantwortlich) Telefon (07 11) 63 67 28 36 Telefax (07 11) 63 67 27 36 eder@gentner.de Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 52 vom 1. 1. 2009 gültig. Layout und Gestaltung: GreenTomato Süd GmbH, Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Höchberg Internet: www.aerzteblatt-bw.de Bezugspreise: Inland: jährlich 112,80 € zzgl. 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Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und Signum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Einsendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließlicher Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mit Hilfe mechanischer, digitaler oder anderer Verfahren. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form – durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489 Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist ausschließlich an die zuständige Bezirksärztekammer zu melden. ÄBW 07 • 2009 Partner des Arztes in Baden-Württemberg für Praxiseinrichtung, Praxismanagement und Marketing >]g`dbeZiZciZgKZgig^ZWh" jcYHZgk^XZeVgicZg JaigVhX]VaaY^V\cdhi^` BZY^o^ciZX]c^` Praxiseinrichtungen Büromöbel, Sitzmobiliar Schrank- und Trennwände EgVm^hWZYVg[ Medizinisches Mobiliar Hans Winter Einrichtungen Schickhardtstraße 59 =BHBZY^o^ciZX]c^`<bW= 72770 Reutlingen O^Z\Za]d[higVZ''%Wq,.&&%;gZ^Wjg\ Tel. (07121) 950311 Fax 950318 IZa# ).,+&-'%")%q;Vm ).,+&-'%"&. ^c[d5]bh"bZY^o^ciZX]c^`#YZ www.winter-einrichtungen.de Anz_MED+ORG_Group_58x108_05 sw:Anz_MED+ORG_Group_58x108_04 19.06.09 23:29 Seite 1 <ZWgVjX]i\Zg~iZ 6c"jcYKZg`Vj[ lll#]bh"bZY^o^ciZX]c^`#YZ rz_HMS_Anzeige_sw.indd 2 09.10.2008 9:22:47 Uhr Winter_PdA.indd 1 14.12.2007 10:06:01 Uhr Erfolg ist planbar Med+Org Innenarchitektur Med+Org Architektur Tel. +49 (0) 7445 185-36 www.med-org.de MAYER INNENARCHITEKTUR MÚBELMANUFAKTUR >ÞiÀÊ}L Ê >>iÃÌÀ>~iÊ{ ÇxäxÈÊÃÕâvi` Ìi°ÊäÇÓÈÊ£ä ÜÜÜ°>ÞiÀ°`i ÜÀÊiÌÜiÀviÊÀ>Õâi«ÌiÊ Õ`ÊviÀÌ}iÊ«iÌÌiÊ iÀV ÌÕ}iÊqÊ>ÕvÊ ÀiÊÜØÃV iÊ Õ`Ê«ÀiÃÛÀÃÌiÕ}iÊ>L}iÃÌÌ° ARCHITEKTUR ENTWURF GRUNDRISSPLAN MÚBELFERTIGUNG PROJEKTSTEUERUNG Form und Funktion in der Praxis Fragen Sie nach detaillierten Unterlagen beim autorisierten Fachhandel. ACCESSOIRES Seestrasse 5 72764 Reutlingen Tel. 07121 930710 www.raumplan.net Partner des Arztes in Baden-Württemberg für Praxiseinrichtung, Praxismanagement und Marketing RZ_AZ_Aerzteblatt 08.12.2006 8:22 Uhr Seite 1 für Praxen individuelle Lösungen für Apotheken Praxen Kliniken Innenausbau w w w. g o e l z . o r g Gütler Objekteinrichtungen GmbH Gewerbestraße 8 91560 Heilsbronn Tel. 09872 / 9797-0 Fax 09872 / 9797-25 Vo m E n t w u r f b i s z u r f e r t i g e n M o n t a g e Te l e f o n + + 4 9 ( 0 ) 7 3 8 5 / 1 7 8 5 • Te l e f a x + + 4 9 ( 0 ) 7 3 8 5 / 1 4 8 4 H a u p t s t r. 1 1 • D - 7 2 8 2 9 E n g s t i n g e n - K o h l s t e t t e n • i n f o @ g o e l z . o r g www.guetler-einrichtungen.de Beratung Planung Gestaltung Koordination Produktion Montage Sie möchten Ihre Praxis modernisieren, planen einen Praxisumzug oder die übernommene Praxis gehört von Grund auf renoviert. pps.praxisplanungsservice bietet Ihnen den Service aus einer Hand. 30 Jahre Erfahrung, perfekte Planung, umfassende Organisation, Möbel verschiedener Hersteller zu günstigsten Preisen, Baubetreuung bei Umbaumaßnahmen und vieles mehr. 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