Wer sein Geld liebt, nützt die bonitätsauskünfte des ksV1870. Die
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forum.ksv Das Medium für internationalen Kreditschutz 01/2011 Wer sein Geld liebt, nützt … Die neue KSV1870 Werbekampagne Ausweg aus der Schuldenkrise Sollen Staaten insolvent werden können? Fakten, Fakten, Fakten Kein Geschäft ohne Bonitätsinformation forum.ksv P.b.b. Verlagspostamt 1010 Wien Zul.Nr. GZ 02Z030207 Wer sein Geld liebt, nützt die Bonitätsauskünfte des KSV1870. Die zuverlässige und seriöse Basis für Geschäftsentscheidungen. 2 Inhalt Wer sein Geld liebt, nützt das Inkasso des KSV1870. Wer sein Geld liebt, nützt Sodie bekommen Sie schneller mehr 70. Wer KSV18 nützt die sein Geld liebt, Bonitätsauskünfte desvon Ihren offenen Forderunge n. Wer sein Geld liebt ässige und seriöse Basis Insolvenzvertretung des KSV1870. t die zuverl Die, nütz Mitgliedschaft beim tscheidungen. holt das Maximum heraus und Sie KSV äftsen 187 Gesch 0. für Umfassender Schutz plus hält laufend informiert. im Wert von EUR 1.200,-. Gutscheine Inhalt cover Wer sein Geld liebt, nützt … Der KSV1870 startet mit einer brandneuen Werbe- und Anzeigenkampagne ins Jahr 2011. ........... 4 aktuell MARKETINGADRESSEN I AUSKUNFT I MONITORING I INKASSO I INSOLVENZVERTRETUNG 70% der Fälle werden außergerichtlich gelöst – mit einer Erfolgsquote von im Schnitt 85%. Allein der Name KSV1870 wirkt oft Wunder. So kommen Sie dank unserer jahrelangen RETUNG Erfahrung schneller zu mehr von Ihrem Geld. Mehr unter T: 050 1870-1500 oder www.ksv.at I INSOLVENZVERT I INKASSO ESSEN I AUSKUNFT I MONITORING Ausweg aus der Schuldenkrise. Sollen auch Staaten insolvent werden können? ............................... 8 MARKETINGADR MARKETINGADRESSEN I AUSKUNFT I MONITORIN aktuelle und qualitativ hochwertige Daten, Über 100 Experten recherchieren laufend ab. Empfehlung in Form des KSV-Ratings analysieren die Fakten und geben eine Unternehmens zusammen. Mehr zu fasst die wirtschaftliche Situation eines oder www.ksv.at G I INKASSODieses I INSOLVENZ Bonitätsauskünften unter T: 050 1870-1500 VERTRETUN bestens recherchierten den G Über 21.000 Unternehmen sind bereits Mitglied beim KSV1870 und profitieren Österreichs größtem Gläubigersch damit von utzverband. Sichern Sie sich aktuelle Informatione Gutscheine im Wert von n und EUR 1.200,-! T: 050 1870-1500 oder www.ksv.at Wer sein Geld liebt, nützt … S. 4 MARKETINGADRESSEN I AUSKUNFT I MONITORING I INKASSO I INSOLVENZVERTRETUNG Der KSV1870 ist der größte, erfahrenste und auch modernste Gläubigerschutzverband Österreichs. In rund 60.000 laufenden Verfahren sind Sie bestens vertreten und dank InsolvenzOnline auch stets informiert. Mehr unter T: 050 1870-1500 oder www.ksv.at Social Media in aller Munde. Chancen und Risiken für Unternehmen. ..................................... 10 Top oder Flop? Produkteinführungen in der Praxis. ............................................ 12 Fakten, Fakten, Fakten. Bonitätsabfragen sind kein Vertrauensbruch mehr. ....................... 14 Ab in die Habenzone. KSV1870 Forderungsmanagement GmbH macht für die Austria Card offene Forderungen einbringlich. ....... 16 Halbe Sache. Das schlechte Image der Ein-PersonenUnternehmen (EPU) auf dem Prüfstand. .................................... 17 Foto: Rainer Sturm/PIXELIO Austria’s Leading Companies. Das große Finale in Wien. . ......................................................... 18 Lass die Sonne rein! Die Firma SONNENTOR im Porträt. ....................................... 19 Ausweg aus der Schuldenkrise. S. 8 KSV1870 NEWS Die 5. KSV1870 Kreditschutztagung. Hochrangige Experten über erste Erfahrungswerte mit dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010. .......................................... 20 KSV1870 Gewinnspiel. Apple iPad verlost. ..................................................................... 22 Herzenswunsch wird erfüllt. Die KSV1870 Gruppe unterstützt die Stiftung Kindertraum. . ........................................ 23 Foto: Kunstart.net/PIXELIO KSV1870 Eventtipp. 3. Bundeskongress der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland in Bonn. ...................... 24 Quergelesen. Neue Fachbücher, die Praxiswissen vermitteln. .................................................... 24/25 Produkteinführungen: Top oder Flop? S. 12 Wer zählt die Häupter, nennt die Namen? KSV1870 Mitarbeiter stellen ihr Know-how zur Verfügung. ........ 25 Editorial 3 Editorial KSV1870 Akademie Die aktuellen Schulungsangebote. ................................................ 28 KSV1870 Steuertipps Wichtige Neuigkeiten und Änderungen im Steuerrecht speziell für Unternehmer. ..................................... 29 KSV1870 Wirtschaftsbarometer Flops & Tops in der österreichischen Wirtschaft. . .......................... 30 Impressum.................................................................................... 29 Liebe Mitglieder, Foto: Petra Spiola KSV1870 Gläubigerschutz Aktuelles aus Rechtsprechung und richterlicher Praxis. .................. 26 fundierte Wirtschafts- und Bonitätsinformationen sind die beste Voraussetzung, um eine langjährige Vertrauensbasis mit Geschäftspartnern aufzubauen. Mit unseren Services und Dienstleistungen in diesem Bereich unterstützen wir als unabhängiger Dritter seit vielen Jahren die heimische Wirtschaft. Vertrauen aus dem Bauch heraus rächt sich hingegen bei Geschäftsentscheidungen immer wieder, wie die langen Gläubigerlisten bei Insolvenzfällen belegen. Umso mehr freut es uns, dass in einer aktuellen Umfrage der KSV1870 Information GmbH 96 % der Befragten den KSV1870 als vertrauenswürdigen Partner betrachten. Dies zeigt klar, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Selbstredend verstehen wir das Ergebnis auch als Auftrag, weiter an unserer hohen Servicequalität im Dienste der Mitglieder und Kunden zu arbeiten. Um die hohe Qualität der KSV1870 Produkte transparent zu machen, hat das KSV1870 Marketingteam eine neue Werbe- und Anzeigenkampagne entwickelt, die ab sofort in allen relevanten Wirtschaftsmedien zu sehen ist. Auf dem Cover und ab Seite 4 finden Sie die brandneuen Anzeigensujets – blättern Sie einfach durch und machen Sie sich ein Bild. Der begleitende Artikel gibt Ihnen einen Einblick, wie die neue Kampagne zustande gekommen ist und welche Prozesse dafür notwendig waren. In aller Munde sind aber nicht nur Werbesujets wie jene der KSV1870 Gruppe, sondern aktuell besonders das Thema Social Media à la Xing und Facebook. Auf Seite 10 und 11 im aktuellen forum.ksv finden Sie zwei Expertenmeinungen über die Chancen, aber auch Risiken, die mit einer Firmenpräsenz auf diesen Plattformen verbunden sein können. Informieren Sie sich darüber, ob diese neue Form der Kommunikation mit Kunden und Interessenten auch für Ihr Unternehmen ein Thema ist. Wie sonst auch im Wirtschaftsleben empfiehlt sich eine klare Strategie und eine solide Analyse des Nutzens und der Kosten. Viel diskutiert wird dieser Tage auch der Sinn eines Insolvenzrechts für Staaten. Sollen auch sie – ähnlich wie Unternehmen und Privatpersonen – in die Insolvenz gehen können? Und welche rechtlichen Rahmenbedingungen wären hierfür notwendig? Dr. Christine Kary von der „Presse“ diskutierte das Thema mit dem KSV1870 und anderen ausgewählten Experten. Verschaffen Sie sich einen kompakten Überblick ab Seite 8 in der aktuellen Ausgabe. Foto: Marko Greitschus/PIXELIO Ihr Karl Jagsch Ab in die Habenzone. S. 16 4 Cover Wer sein Geld liebt, nützt die Mitgliedschaft beim KSV1870. Umfassender Schutz plus Gutscheine im Wert von EUR 1.200,-. ZVERTRETUNG MARKETINGADRESSEN I AUSKUNFT I MONITORING I INKASSO I INSOLVEN tieren damit von Über 21.000 Unternehmen sind bereits Mitglied beim KSV1870 und profi en und Information aktuelle sich Sie Sichern nd. chutzverba Gläubigers Österreichs größtem t Gutscheine im Wert von EUR 1.200,-! T: 050 1870-1500 oder www.ksv.a Wer sein Geld liebt, nützt … Der KSV1870 startet mit einer brandneuen Werbe- und Anzeigenkampagne ins Jahr 2011 und beschreitet dabei neue Wege. Text: Sandra Kienesberger Cover S ie lassen sich nicht angreifen, sind weder bunt noch hip oder gar „stylisch“ – die Rede ist von den Produkten der KSV1870 Gruppe. Warum nicht? Weil die Unternehmensgruppe keine „Nice to have“-Produkte anbietet, sondern Dienstleistungen für maximalen Schutz und Sicherheit im Geschäftsleben. Dies mit dem Ziel, Unternehmen vor potenziell schweren finanziellen Ausfällen zu schützen oder aber im Ernstfall noch das Beste für sie herauszuholen. Eine Auskunft über einen Geschäftspartner zum rechten Zeitpunkt, hohe Einbringlichkeit bei Forderungen gegenüber säumigen Zahlern oder eine gute Quote im Insolvenzverfahren sorgen für Liquidität im Unternehmen und stärken dessen Überlebensfähigkeit am Markt. Klingt ernst, und das ist es auch – aber soll die dazupassende Werbung auch so sein? Wabrimida (Was bringt mir das?) „Gute Werbung stellt den Kundennutzen in den Vordergrund – und das auf eine seriöse, aber auch sympathische Weise. Ihr Ziel ist es, ein positives Image zu generieren, unsere Lösungen zu vermitteln und Kaufimpulse zu erzeugen“, weiß Mag. Barbara Mayerhofer, Leiterin Marketing bei der KSV1870 Holding AG. „Und genau das wollten wir mit unserer neuen Kampagne umsetzen.“ Im ersten Step wurde festgelegt, was genau beworben werden sollte, nämlich die Services in vier Bereichen: Auskünfte, Inkasso, Insolvenz und die Mitgliedschaft beim KSV1870. Nach vielen internen Gesprächen des Marketingteams mit allen Fachbereichen galt es, pro Bereich den Nutzen für den Kunden zu beschreiben und sich gleichzeitig vom Mitbewerb abzugrenzen. Folgende Botschaften wurden pro Bereich erarbeitet: • Bonitätsauskünfte bilden eine zuverlässige und seriöse Basis für Geschäftsentscheidungen – dank der rund 100 Info Agents werden Daten laufend und bestens recherchiert. • Mit Inkasso bekommen Kunden schneller mehr von Wer sein Geld liebt, nützt die Bonitätsauskünfte des KSV1870. Die zuverlässige und seriöse Basis für Geschäftsentscheidungen. MARKETINGADRESSEN I AUSKUNFT I MONITORING I INKASSO I INSOLVENZVERTRETUNG Über 100 Experten recherchieren laufend aktuelle und qualitativ hochwertige Daten, analysieren die Fakten und geben eine Empfehlung in Form des KSV-Ratings ab. Dieses fasst die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens zusammen. Mehr zu den bestens recherchierten Bonitätsauskünften unter T: 050 1870-1500 oder www.ksv.at ihren offenen Forderungen – dank unseres Namens sowie jahrelanger Erfahrung. • Die Insolvenzvertretung holt das Maximum heraus und informiert laufend, dank unserer starken Verhandlungsposition und – seit einigen Monaten neu – auch durch den Service InsolvenzOnline. • Die Mitgliedschaft schützt umfassend – dank wertvoller Gutscheine und der über 140-jährigen KSV1870 Expertise. 5 6 Cover Wer sein Geld liebt, nützt das Inkasso des KSV1870. So bekommen Sie schneller mehr von Ihren offenen Forderungen. MARKETINGADRESSEN I AUSKUNFT I MONITORING I INKASSO I INSOLVENZVERTRETUNG 70% der Fälle werden außergerichtlich gelöst – mit einer Erfolgsquote von im Schnitt 85%. Allein der Name KSV1870 wirkt oft Wunder. So kommen Sie dank unserer jahrelangen Erfahrung schneller zu mehr von Ihrem Geld. Mehr unter T: 050 1870-1500 oder www.ksv.at Die Festlegung des Kundennutzens und der Botschaften erfolgt immer in Abstimmung mit den Geschäfts bereichen. Aber dieser Prozess ist nicht so einfach, wie es vielleicht auf den ersten Blick scheinen mag, manchmal sogar etwas leidvoll. „Denn es gilt, die Gesamtheit der Leistungen und Tätigkeiten der einzelnen Geschäfts bereiche in einer kurzen, klaren Botschaft zu formulieren. Setzen wir als Marketingabteilung dann den Rotstift ein, ist Diplomatie einerseits, aber auch Entschlossenheit gefragt“, so die Marketingexperten. Kaum waren aber die USPs – Unique Selling Propositions (Alleinstellungsmerkmale) – pro Bereich gefunden, startete auch schon die Werbeagentur Rock+Partner mit Kreativideen durch. Marke KSV1870 als Kampagnendach Die knifflige Suche nach klaren, kompetitiven Botschaften ist für Désirée Plankel, Kundenbetreuerin bei Rock+Partner, tägliche Praxis. Klare Vorgaben versteht sie durchaus als Segen. „Die eindeutigen und klaren Angaben des Marketingteams sind für uns viel wert, so konnten wir direkt darangehen, Sujets zu entwerfen und die Inhalte in knackige Werbebotschaften zu verpacken“, so die Werbefachfrau. „Aus markenstrategischer Sicht war es wichtig, die vier zu bewerbenden KSV1870 Bereiche unter das Dach einer einheitlichen Kampagne zu stellen.“ Der Kundennutzen bei allen KSV1870 Produkten ist die durchgängige Sicherung der Liquidität – direkt ausgedrückt: des Geldes –, und das ist für Unternehmer essenziell. Geld (in der Kampagne umgesetzt als gezeichnetes Geldbündel) war also der gemeinsame Nenner, und daraus entwickelte sich der Claim „Wer sein Geld liebt, nützt …“, nämlich einzelne KSV1870 Services, auf die in den Sujets eingegangen wurde. „Ziel dieser Strategie ist es, die KSV1870 Gruppe in ihrer Gesamtheit als Gläubigerschützer und als Marke in den Köpfen der Menschen zu positionieren“, erklärt Georg Zitta, Executive Creative Director bei Rock+Partner, die Werbestrategie. Schnelle Wahrnehmung durch Illustration „Dass sich das Management für die Illustration entschieden Foto: Richard Tanzer Cover „Gute Werbung stellt den Kundennutzen in den Vordergrund. Ihr Ziel ist es, ein positives Image zu generieren und Kaufimpulse zu erzeugen.“ Mag. Barbara Mayerhofer, Leiterin KSV1870 Marketing hat, freut uns sehr, weil sie auch unser präferierter Kampagnenstil war“, so Plankel. Die Illustration gilt in der Werbebranche als besonders hochwertiger, künstlerischer Stil, mithilfe dessen Komplexes mit wenigen Strichen dargestellt werden kann. Diese Darstellungsform ist sehr auffällig und vermittelt eine gewisse Leichtigkeit. Zudem wird diese Technik in den Kampagnen anderer Finanzdienstleister nicht verwendet. Traditionell wirbt diese Branche mit „realen“ Personen, sprich Fotos. „Durch die Illustrationstechnik, aber auch die Inhalte grenzt sich der KSV1870 sehr stark ab, was sich positiv auf die Wiedererkennung auswirken wird“, erklärt Mayerhofer. Für die Umsetzung wurde der namhafte österreichische Illustrator Ander Pecher gewonnen. Pecher entwickelte unter anderem das LottoSchweinchen, die NÖM-Kuh sowie diverse Tichy(-Eis)Plakate. „Illustrationen sind schmeichelhaft, elegant und sprechen viele Menschen an“, bringt es Georg Zitta auf den Punkt. Online versus Print Die neuen Sujets sind ab sofort als Anzeigen in allen relevanten Wirtschaftsmedien zu sehen, als Banner auf verschiedenen Portalen im Internet, in Direct Mails und E-Mail-Sendungen des KSV1870. „Was die Schaltungen betrifft, so gilt es, den optimalen Mix zwischen Online- und Printschaltungen zu finden. In den vergangenen Jahren hat sich aber gezeigt, dass der Online-Bereich klar auf dem Vormarsch ist“, so Barbara Mayerhofer. „Wir alle sind heute User und wollen im Internet dort ‚abgeholt‘ werden, wo wir Informationen konsumieren. Und natürlich sind Printprodukte in der Herstellung und Produktion teurer als Online-Werbung.“ E-Mail-Sendungen sind verhältnismäßig günstig und schnell, jedoch bekommt heutzutage jeder User unzählige Online-Zusendungen in seinen Posteingang. „Wenn also das eigene Infomail kein interessantes Angebot bietet, nicht auffällig dargestellt ist und die Zielgruppe nicht gut ausgesucht wurde, dann setzt es sich im Wettbewerb um die Aufmerksamkeit der Kunden nicht durch. Und damit ist es letztlich auch teuer.“ Dennoch sei es eine gute Möglichkeit, um die eigenen (Bestands-)Kunden zu erreichen. Im Neukundensegment seien Printsendungen allerdings nicht wegzudenken. Ebenso wie Schaltungen in Printmedien, die allerdings auch eine gewisse Frequenz brauchen, um wahrgenommen zu werden, ist sich die Expertin sicher. Wer sein Geld liebt, nützt die Insolvenzvertretung des KSV1870. Sie holt das Maximum heraus und hält laufend informiert. MARKETINGADRESSEN I AUSKUNFT I MONITORING I INKASSO I INSOLVENZVER TRETUNG Der KSV1870 ist der größte, erfahrenste und auch modernste Gläubigerschutzve rband Österreichs. In rund 60.000 laufenden Verfahren sind Sie bestens vertreten und dank InsolvenzOnline auch stets informiert. Mehr unter T: 050 1870-1500 oder www.ksv.at 7 Aktuell Foto: Rainer Sturm/PIXELIO 8 Staateninsolvenz: Ausweg aus der Schuldenkrise Sollen Staaten insolvent werden können? Spätestens durch die Weltfinanzkrise bekam diese Frage neue Brisanz, auch innerhalb der EU. Text: Christine Kary D abei dürfte diese Frage, genau genommen, so gar nicht gestellt werden – denn tatsächlich ist Staatsbankrott ein seit Jahrtausenden bekanntes Faktum. Dokumentierte Fälle gab es schon in der Antike. „Umso verwunderlicher ist, dass es dafür bis heute kein geregeltes Verfahren gibt“, meint Hans-Georg Kantner, Leiter Insolvenz beim KSV1870. Eine Ursache könnte darin liegen, dass das heutige Verständnis von staatlicher Souveränität vergleichsweise neu ist. Noch im 19. Jahrhundert konnten in eine Finanzmisere geschlitterte Landesherren Teile ihres Landes verpfänden oder verkaufen, um sich aus der Affäre zu ziehen. Nach moderner Auffassung wäre das undenkbar: Gebietskörperschaften sind eigenständige juristische Personen und haben noch dazu – so Kantner – rechtlich mehr Ähnlichkeiten mit natürlichen Personen als etwa mit einer Kapitalgesellschaft. Vor allem kann man einen Staat nicht einfach „zusperren“ und liquidieren. Anders als ein Unternehmen muss er in seinem Bestand und in seinen wesentlichen Funktionen erhalten bleiben. Reha für Staaten Entsprechend wichtig wäre ein Verfahren, das es ermöglicht, Staaten finanziell und wirtschaftlich zu rehabilitieren. Das Prinzip müsste ähnlich sein wie beim Privatkonkurs: Dort definiert die Rechtsordnung ein Existenzminimum, das es den Betroffenen ermöglicht, zwar sparsam, aber menschenwürdig weiterzuleben. Genauso brauchen Staaten ein Schuldenregime, das ihnen jene Mittel zur Verfügung stellt, die sie benötigen, um ihre wichtigsten Aufgaben weiterhin wahrzunehmen. Also beispielsweise Geld für Pensionen, Krankenhäuser und Schulen, aber auch für nötige Zukunftsinvestitionen. „Eine Insolvenz ist ein Paukenschlag, sie raubt allen Stakeholdern alle Illusionen, und das ist gut so“, sagt Hans-Georg Kantner. Alle müssen zurückstecken – aber mit dem klaren Ziel eines Neubeginns vor Augen. Die rasche Rehabilitation eines verschuldeten Staates sei letztlich auch für die Gläubiger von Vorteil: „Wenn Athen brennt, nützt das niemandem.“ Vorteile für Gläubiger Eine Insolvenzregelung für Staaten zu schaffen galt ursprünglich als utopische Idee aus der „linken Ecke“ – heute ist diese Forderung Mainstream und vom Grundsatz her weitgehend unbestritten. So tritt etwa auch der Internationale Währungsfonds (IWF) schon Aktuell Ein Modell mit Zukunft? Weit weniger klar ist, nach welchen Regeln und vor welchem Forum ein solches Verfahren ablaufen soll. Könnten vielleicht sogar staatliche Gerichte dafür zuständig sein? Ausgeschlossen sei das nicht, meint Kantner. „Man kann die Republik ja auch bei Gericht klagen.“ Ebenso gibt es Überlegungen, staatliche Verfahrensmodelle als Vorbild zu nehmen, etwa jenes, nach dem heute schon US-Gemeinden ihre Schulden regulieren können. Es für Staaten zu adaptieren dürfte aber schwieriger sein, als auf den ersten Blick angenommen. Zwar basiert es auf Freiwilligkeit und sieht vor, dass öffentliche Interessen gewahrt werden und die betroffenen Gemeinden grundsätzlich ihre Selbstständigkeit behalten. „Die Gemeindeaufsicht nimmt sie aber sehr fest an die Kandare“, so Georg Kodek, Professor für Zivil- und Unternehmensrecht an der WU Wien. Welche Ausgaben im öffentlichen Interesse nötig sind und welche nicht, entscheidet die Gebietskörperschaft nicht mehr allein, solange das Verfahren läuft. Auf Gemeindeebene mag das funktionieren. Dass aber irgendeine Instanz einem Staat diesbezüglich Vorschriften macht, ist kaum vorstellbar, das wäre ein allzu massiver Eingriff in dessen Souveränität. Kodeks Fazit: „Auf die internationale Ebene wäre das wohl nicht übertragbar.“ Bekannte Prinzipien Bleibt als Ausweg ein völkerrechtliches Modell, basierend auf einem internationalen Abkommen und einem eigenen Regelwerk, das erst noch geschaffen werden müsste. Und in dem sich dann wohl doch – bei aller Eigenständigkeit – etliche Grundsätze wiederfinden würden, die auch aus staatlichen Rechtsordnungen bekannt sind. Kantner verweist darauf, dass man in allen OECD-Ländern das Prinzip der Gleichbehandlung der Gläubiger kennt. Ebenso wird durchwegs zwischen alten – also vor einem bestimmten Stichtag entstandenen – und neuen Schulden unterschieden. Nur die alten Schulden sind anteilig zu befriedigen, die neuen, die während des Verfahrens für unbedingt nötige Ausgaben aufgenommen werden, müssen dagegen voll bezahlt werden. Auch dass dingliche Sicherheiten unangetastet bleiben, ist gängig, und meist gibt es einen Entschuldungsmechanismus, der bei der Staateninsolvenz jedenfalls unverzichtbar wäre. Internationale Einbindung Bei welcher Instanz die zuständige Stelle nun tatsächlich angesiedelt werden könnte, ist umstritten. Die OECD wird hier ins Spiel gebracht, ebenso Währungsfonds oder WTO. Denkbar wäre auch eine Einrichtung der UNO. „Von der politischen Akzeptanz her wäre das eine schöne Lösung“, so Kodek. „Leichter und kurzfristiger durchsetzbar wäre ein solches Verfahren aber wohl innerhalb der EU.“ Hier ist ein erster Schritt bereits geplant: Ab 2013 sollen Staatsanleihen sogenannte „collective action clauses“ enthalten, die die Vorgangsweise für den Insolvenzfall regeln. Solche Klauseln betreffen allerdings immer nur die jeweilige Anleihe und haben keine darüber hinausgehende Wirkung. Ein generell anwendbares Insolvenzverfahren können sie nicht ersetzen. Foto: Petra Spiola seit Jahren dafür ein. Bei der im Vorjahr von Uni Wien und WU veranstalteten „Tagung Staateninsolvenz“ war man sich ebenfalls einig, dass kein Weg daran vorbeiführt. Zwar wird zum Teil befürchtet, Staaten könnten dann fröhlich Schulden machen und irgendwann gezielt die Flucht in die Insolvenz antreten, um einen Gutteil davon wieder loszuwerden. Tatsache ist aber, dass, wenn ein Land zahlungsunfähig wird, die Gläubiger ohne geregeltes Insolvenzverfahren noch viel schlechter dastehen. Und letztlich sei es, so Kantner, nicht unbillig, wenn auch sie in die Pflicht genommen werden. Denn zuvor haben sie mit dem Schuldner gute Geschäfte gemacht – und zum Teil auf satte Renditen durch höhere Risikoaufschläge gehofft, was nur gerechtfertigt sei, „wenn es auch wirklich ein Risiko gibt“. 9 „Eine Insolvenz ist ein Paukenschlag, sie raubt allen Stakeholdern alle Illusionen, und das ist gut so.“ Dr. Hans-Georg Kantner, KSV1870 Insolvenzexperte Aktuell Social … gibt Verbrauchern eine Stimme Sie haben sicher schon mal nach Ihrem Produkt- oder Firmennamen gegoogelt, oder? Was reden die User so über Sie? Haben Sie nicht auch das Bedürfnis zu antworten? Text: Klaus Niki Keim H allo zusammen. Mein Profilname lautet „Klaus Niki Keim“. Ich habe 400 Facebook-Freunde, betreibe über 30 Communitys (private Interessen und Brands) mit über 400.000 Fans, begleite täglich große und mittelständische Unternehmen bei ihren SocialMedia-Strategien und habe mir mein eigenes Netzwerk zu Facebook & Co aufgebaut. Die Vorteile liegen auf der Hand, denn diese neue Kommunikationsstrategie hat es mir ermöglicht, alte Freunde wiederzufinden, mein berufliches Netzwerk zu erweitern und aktive Communitys für meine persönlichen Interessen und Kunden aufzubauen. Warum einsteigen? Es gibt gute Gründe für Unternehmen, Social Media einzusetzen: Als Online-Pionier und Social-Media-Experte habe ich erkannt, dass eine Veränderung im Kommunikationsverhalten der Menschen stattgefunden hat. Die Zeit der klassischen Einweg-Werbung ist vorbei. Die heutigen Konsumenten suchen den Dialog untereinander und mit den Anbietern. Kundenempfehlungen und Erfahrungsberichte sind ein wichtiger Bestandteil geworden. Mein Fazit: Unternehmen können sich nicht mehr zurücklehnen und hoffen, dass der Web-2.0-Hype bald vorbei ist. Im Gegenteil – es ist der wichtigste Trend der vergangenen Jahre, und Unternehmer stehen daher vor der Herausforderung, diese neuen Nutzungsformen und das Potenzial für sich zu erschließen und zu einem Teil ihres Geschäftsmodells zu machen. Und was haben Sie davon? Etwa 80 % der User nutzen bereits das Internet als Informationsquelle und verschaffen sich so einen Marktüberblick über Produkte und Dienstleistungen. Somit gibt es Ihnen die Möglichkeit, Zielgruppen gezielt auf sich und Ihr Angebot aufmerksam zu machen. Das führt wiederum zu höheren Besucherzahlen der eigenen Webseite, hilft beim Aufspüren neuer Kunden, steigert die Markenbekanntheit und ermöglicht Ihnen den Aufbau eines positiven Markenimages. Im Social Web können Sie die Meinungsführerschaft übernehmen, neue Verkaufskanäle entwickeln, neue Möglichkeiten der Kundenbindung nutzen und Ihre Inhalte und Botschaften viral verbreiten. Relevante Netzwerke in Österreich laut einer Analyse von Gerhard Heinrich im Blog von Thomas Hutter: Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn, uboot, YouTube, mySpace, Szene1, StudiVZ, Netlog. Passen muss es Unternehmen sollten sich aber nur auf jene Netzwerke konzentrieren, die auch zum Produkt oder zur Dienstleistung passen. Weiters muss beachtet werden, dass Social Media keine Kampagne, sondern ein langfristiger öffentlicher Internetauftritt des Unternehmens ist. Die Lösung ist ganz einfach: Um die Kommunikation zu beeinflussen, müssen Sie nur ein Teil von ihr werden. Beispiel: http://www.facebook.com/ erstebank.sparkasse – pro Posting etwa 15.000 Kontakte / 5.500 aktive Fans / 505.000 Beitragsaufrufe / in einem Zeitraum von sechs Monaten. Foto: Klaus Niki Keim 10 Klaus Niki Keim ist als Digital Creative Director bei dem Unternehmen GroupM Interaction tätig. Sein Aufgabenbereich umfasst Kreation, Konzeption und Produktentwicklung im Bereich Online-, Guerilla- und Viralmarketing. Wenn Sie Fragen haben, können Sie ihn jederzeit auf Facebook unter www.facebook.com/klaus.keim „adden“. Aktuell Media … … oder wenn Firmen im Netz zappeln Die sozialen Netzwerke à la Facebook sind für viele Unternehmen noch Neuland – wo etliche Tücken lauern. Text: Peter Muzik D Angst ist keine Lösung Facebook, Twitter & Co haben zweifellos das Kommunikationsverhalten von weltweit hunderten Millionen Menschen komplett verändert, und genau deshalb bieten sie auch Unternehmen gewaltige Chancen: Eine Firma, die alle Spielregeln für erfolgreiche Social Media Relations kennt und befolgt, kann nicht nur ihr Image verbessern und ihren Bekanntheitsgrad steigern, sondern unter Umständen auch Kunden gewinnen und geschäftlich erfolgreicher werden. Sie darf allerdings die juristischen Tücken nicht außer Acht lassen, die in den Netzwerken blitzartig zur Gefahr werden können. Wegen der Angst in vielen Chefetagen, dass etwa Mitbewerber plötzlich gezielt Falschinformationen streuen oder einen unsichtbaren „Feind“ an den Pranger stellen könnten, ist das Social Web vielfach noch kein Thema. as Internet vergisst nichts. Wer dort zu viel über sich ausplaudert, muss das unter Umständen rasch bereuen. Das gilt für Privatpersonen, die mit Begeisterung posten, chatten und bloggen, aber mindestens genauso für Betriebe, die bereits in die Welt der Social Media eingetaucht sind. Informationen, die über ein Unternehmen verbreitet werden, sind im Web 2.0 kaum zu kontrollieren. Ein Mitarbeiter, der etwa via Facebook seinem Frust freien Lauf lässt, indem er seinen Vorgesetzten „veräppelt“ oder gar heikle Betriebsgeheimnisse ausplaudert, kann für eine Firma zur mittleren Katastrophe werden. Auch die diversen Bewertungsportale, wo besonders kritische Kunden, aber bisweilen auch Verrückte gerne ein Produkt bzw. eine Dienstleistung in der Luft zerfetzen, wirken sich rasch geschäftsschädigend aus und beeinträchtigen die Reputation eines Unternehmens. Foto: Richard Tanzer Jede Medaille hat zwei Seiten Der US-Computerhersteller Dell etwa hat im Netz schon zuhauf negative Erfahrungen gesammelt. Im Februar 2002 betitelte ein Blogger, dessen DellLaptop nach 14 Tagen ausgefallen war, sein Werk mit der uneleganten Message: „My Dell is a piece of shit!“ Daraufhin setzte es lawinenartige Postings von ebenfalls unzufriedenen Kunden, die sich zu einem beinahe militanten „Anti-DellFanclub“ formierten, und alsbald schwappte die Protestflut aus dem Internet in die klassischen Printmedien über. Deren kritische Schlagzeilen trafen den lange wie gelähmt und hilflos wirkenden Hardwarekonzern schwer. Analysten wurden hellhörig, und der Aktienkurs sackte ruckartig ab. Dell hat lange gebraucht, bis das Schockerlebnis verdaut und eine raffinierte Gegenstrategie entwickelt war. Heute ist das Unternehmen, das mittlerweile primär auf Twitter setzt, mit 32 Accounts aktiv und verdankt der gestrengen Web-Community stolze Millionenumsätze. Präsent sein, aber nicht ohne Planung Ungleich besser, als schon im Voraus vor Datenmissbrauch oder -diebstahl, Markenpiraterie oder Urheberrechtsverletzungen zu zittern, ist es, Unternehmen professionell in sozialen Netzwerken zu präsentieren. Der Auftritt sollte vor allem authentisch, interaktiv und transparent sein. Unternehmen brauchen für die Online-Welt nicht nur eine durchdachte, stimmige Strategie mit einer klaren Zielsetzung, sondern auch Social Media Guidelines für die Mitarbeiter und nicht zuletzt ein geeignetes Web-Monitoring – um stets zu wissen, was Kunden, Geschäftspartner und Konkurrenten gerade beschäftigt. „Böse“ Postings kann es dennoch geben – aber wenn Sie rasch reagieren, geht die Welt nicht gleich unter … Dr. Peter Muzik ist langjähriger Wirtschaftspublizist und Inhaber der Spezialagentur Public & Media, die sich u. a. mit Social Media befasst. 11 Aktuell Foto: Kunstart.net/PIXELIO 12 Top oder Flop? Produkteinführungen kosten Geld – und gehen oft schief. Die Gründe hierfür sind banal: mangelnde Vorbereitung, fehlende Marktanalyse, Ungeduld und falsche Preiskalkulation. Text: Theresa Berger M onatelang wurden Zielgruppen analysiert, Preise kalkuliert, Werbebotschaften ent- und wieder verworfen, Testmuster im Freundeskreis verteilt und Feedback eingeholt. Und dann das: Kaum am Markt, liegt das neue Produkt wie Blei in den Regalen. Keine begeisterten Kunden, keine klingelnde Unternehmenskassa. Schlimmer noch: Das Produkt erweist sich als Flop. Ein Einzelfall? Keineswegs. Studien besagen, dass nur etwa eine oder zwei von 100 Produktideen erfolgreich am Markt eingeführt werden. Gründe für die beinharte Auslese gibt es genug: Überschätzung des Marktpotenzials, Fehleinschätzung des Kundenverhaltens, zu später Aufbau eines Unternehmensimages, Fehler bei der Preisbildung. Mysterium Marktanalyse Auch Marketingberater Rainer H. G. Großklaus, Autor des Buches „Neue Produkte einführen: Von der Idee zum Markterfolg“ (Gabler), sagt: „Es wird ganz viel falsch gemacht.“ Laut Großklaus sparen viele an der falschen Ecke – etwa bei der Marktforschung. „Gerade Jungunternehmer machen nur sehr begrenzt Marktforschung. Da werden die zehn wichtigsten Kunden befragt, und das war’s.“ Fehler Nummer zwei: Der Markt wird zu wenig beobachtet und analysiert. Wer sind die stärksten drei, vier Wettbewerber? Auf diese Frage wissen viele keine Antwort. „Ich höre bei meinen Coachings immer wieder: Wir kennen unseren Markt und unsere Kunden. Oft drängt dann noch die Zeit, und es gibt die Sorge, dass ein anderer schneller ist“, sagt Großklaus. Falsche Erwartungen Fehler Nummer drei: die Preiskalkulation. „Kleine Unternehmen haben meist nur durchschnittliche Kenntnisse von BWL und Deckungsbeitragsrechnung“, weiß der Experte. Das rächt sich: Eine Korrektur im Nachhinein ist oft schwierig. „Viele denken auch: Neues Produkt – das will eh jeder haben. Aber das stimmt nicht“, gibt er zu bedenken. Gut beraten ist, wer beispielsweise mithilfe von Marktforschung im Vorfeld das Risiko reduziert bzw. einschätzt. „Feedback von außen kann den Entwick- Aktuell Restrisiko bleibt Marktforschung liefert demnach wichtige Inputs, ob etwa die Produktperformance im Vergleich zum Mitbewerb passt. Sie hilft dabei, den richtigen Preis und die richtige Positionierung zu finden und eventuelle Positionierungslücken zu entdecken. „Das Restrisiko bleibt natürlich“, sagt Barth. Selbst die beste Marktforschung kann Fehlschlüsse nicht ausschließen. „Zu berücksichtigen ist auch, dass nur eine begrenzte Anzahl von Produkten einer Kategorie am Markt unterzubringen ist. Flops sind also unvermeidlich.“ Ab EUR 10.000 dabei Ab wann sich eine Marktforschung für eine Produkteinführung (finanziell) lohnt, lässt sich laut Barth nicht pauschal sagen. „Wir haben auch schon Produkte mit einem finanziellen Gesamtrisiko von unter EUR 50.000 getestet.“ Generell müssen laut Barth die Marktforschungskosten und die Kosten eines finanziellen Scheiterns in einem guten Verhältnis zueinander stehen. In der Regel müssen Unternehmen für eine sinnvolle Testung mindestens EUR 10.000 auf den Tisch legen. Bei gründlicheren Testungen ist man schnell im Bereich von EUR 30.000 bis 50.000 – nach oben sind wie immer keine Grenzen gesetzt. Testen via Plattform Hilfreich bei der Produkteinführung sind neben der klassischen Marktforschung auch Marketingplattformen wie trnd (www.trnd.com), die die größte ihrer Art in Europa ist. Konsumenten haben hier die Möglichkeit, neue Produkte, die ihnen von den Unternehmen testweise zur Verfügung gestellt werden, kennenzulernen und auszuprobieren. Am Ende gibt es ein ehrliches Feedback. „Das sind mehrere tausend Leute, die ihre Meinung abgeben. Wir sind deutlich näher am realen Markt dran als Marktforschung“, sagt Martin Oetting von trnd in Deutschland. Lange Analysephase „Immer mehr Unternehmen kommen bis zu einem Jahr vor Produkteinführung zu uns, um abzutesten, was die Kunden davon halten.“ Das Gros der Unternehmen, die auf die Mundpropaganda- Plattform zurückgreifen, sind freilich etablierte Marktplayer – wohl auch aus finanziellen Gründen. Los geht es ab EUR 15.000 für eine Kampagne. Aber auch Oetting warnt vor überzogenen Erwartungen: „Ein schlechtes Produkt pushen funktioniert natürlich nicht. Aber wenn ein Produkt durchfällt, können wir zumindest sagen, woran es gelegen hat.“ Bloß keine Angst Nicht immer glatt gelaufen ist die Produkteinführung bei Hermann Trappmaier, der 2005 mit seinen vakuumgetrockneten Fruchtstücken Magic Fruits den weltweit ersten Beauty Snack eingeführt hat. „Wir hatten eine zu enge Definition der Zielgruppe. Wir sind gerade dabei, das aufzuweichen“, redet er Klartext. Auf viele Dinge, so Trappmaier, komme man meist erst in der Praxis drauf. „Vielleicht haben wir uns auch zu wenig Gedanken gemacht, wie unsere Zielgruppe angesprochen werden will.“ Auch er kennt die gängigen Zahlen, wonach nur wenige Produkteinführungen tatsächlich vom Kunden angenommen werden – verunsichert hat ihn das nie. „Wenn man Angst hat, mit seinem Produkt durchzufallen, braucht man gar nicht erst anfangen“, winkt er ab. Vorbereitung ist Um und Auf Trappmaier ist überzeugt, dass man das Risiko bei einer Produkteinführung im Vorfeld sehr wohl minimieren kann. „Vorbereitung ist das Wichtigste und genaue Analyse – der eigenen Produkte und jener der Mitbewerber. Je mehr man sammelt, desto besser.“ Das sei mühsam und zäh. „Aber es bringt das Produkt weiter. Wichtig ist auch, sich ausreichend Zeit zu lassen.“ Trappmaier glaubt, dass die Unternehmen, die sich gewissenhaft und intensiv auf die Produkteinführung vorbereiten, in der Minderheit sind. Der große Rest vertraut nach wie vor der Devise: Das wird schon passen. Seine Magic Fruits wurden im Vorfeld unter anderem mithilfe von Marktforschung genau unter die Lupe genommen: nur das „nackte“ Produkt, nur die Verpackung – mit Preis, ohne Preisangabe. „Manche Dinge hört man da nicht gern“, erinnert sich Trappmaier schmunzelnd. „Es ist eine Gratwanderung, auf der einen Seite nicht zu stur und unbelehrbar zu sein, aber auf der anderen Seite hinter seinem Produkt zu stehen.“ Foto: Privat lungsprozess marktnäher gestalten“, sagt Bertram Barth, geschäftsführender Gesellschafter der Integral Markt- und Meinungsforschung GesmbH in Wien. 13 „Kleine Unternehmen haben meist nur durchschnittliche Kenntnisse von BWL und Deckungs beitragsrechnung. Das rächt sich: Eine Korrektur im Nachhinein ist oft schwierig.“ Rainer H. G. Großklaus, Marketingberater Aktuell Foto: Rainer Sturm/PIXELIO 14 Fakten, Fakten, Fakten Wer die Bonität seines Geschäftspartners bei Wirtschaftsauskunfteien abfragt, wird heute dafür nicht mehr verteufelt. Die Unternehmen sehen’s laut KSV1870 Umfrage pragmatisch. Text: Roland Führer D Anbieter unterschiedlich vertrauenswürdig Dennoch wird nicht jedem Anbieter von Firmenratings gleichermaßen vertraut: 96 % der Befragten bewerten den KSV1870 als sehr vertrauenswürdig oder vertrauenswürdig, mit 69 % liegen Kreditversicherungen auf Platz zwei, gefolgt von anderen Wirtschaftsauskunfteien mit 61 %. Das Schlusslicht bilden Ratingagenturen mit 40 %, wobei diese vor der Krise noch um 12 % besser bewertet wurden. Der KSV1870, Kreditversicherungen und Wirtschaftsauskunfteien wurden vor der Krise vergleichbar bewertet und haben damit keinen Vertrauensverlust erlitten. ie Bonität von Unternehmen galt in der Vergangenheit nicht selten als „Privatsache“. Die Abfrage entsprechender Informationen bei Wirtschaftsauskunfteien hatte vor diesem Hintergrund fallweise einen negativen Beigeschmack. Denn es existierten Bedenken, nachgesagt zu bekommen, dass Geschäftspartner hinterrücks ausspioniert würden. Doch diese Einschätzung gehört der Vergangenheit an, wie die aktuelle Umfrage „Spannungsfeld Firmenrating“ der KSV1870 Information GmbH aufzeigt. Abfragen kein Vertrauensbruch Unternehmen, die heute Bonitäts informationen über Geschäftspartner einholen, wollen – nach Meinung der Befragten – primär ihr eigenes Geschäftsrisiko minimieren (93 %) und suchen eine objektive Entscheidungsgrundlage (80 %). Fast ausgemerzt scheint damit die Annahme, dass Bonitätsabfragen über Geschäftspartner bei Dritten als Vertrauensbruch gewertet werden könnten. Zudem herrscht unter den Befragten breite Einigkeit darüber, dass Ratings die Wirtschaft am Laufen halten (95 %). Ein professionelles Risikomanagement und fundiertes Controlling sind damit heute in den Unternehmen keine Fremdwörter mehr. Zweifelsfrei werden heute Geschäftsentscheidungen weniger aus dem Bauch heraus als vielmehr auf Basis von harten Fakten getroffen. Positive Meinungen über Ratings überwiegen Der Großteil der Befragten bewertet Ratings positiv, weil sie eine wichtige Entscheidungshilfe darstellen (67 %), Unternehmen helfen, Ausfälle zu vermeiden (65 %), und ihre Position als Geschäftspartner stärken (55 %). Für 25 % ist das Zustandekommen eher unklar, 22 % meinen, sie erfahren zu wenig über ihr eigenes Rating. Allerdings wissen auch 19 %, wie sie ihr Rating verbessern können. 7 % glauben, dass sie ihre Geschäftspartner ohnedies kennen und demgemäß Ratings nicht brauchen. Nur 2 % sind der Meinung, dass ihr eigenes Rating niemanden etwas angehe, und nur 1 % glaubt, dass Firmenratings Schaden verursachen, weil sie Geschäft verhindern würden. Firmen, die Bonitätsinformationen über andere einholen … Das KSV-Rating in der Praxis Die KSV1870 Information GmbH ist seit vielen Jahren ein verlässlicher Partner der heimischen Wirtschaft im Bereich Bonitätsinformation. Rund 370.000 Unternehmen sind mit einem aktuellen Rating in der Wirtschaftsdatenbank der KSV1870 Information GmbH verfügbar. Im Vorjahr wurde die österreichische Wirtschaft durch 4,9 Mio. erteilte Auskünfte über Unternehmen und Private unterstützt – dies mit dem Ziel, Geschäftsrisiken zu minimieren und Ausfälle zu vermeiden. … wollen Risiko minimieren 93 % … suchen objektive Entscheidungsgrundlage 80 % … sind neugierig 7 % … missbrauchen deren Vertrauen 1 % Erklärung: Mehrfachnennungen möglich, daher 100 % im Ergebnis überschritten Foto: Petra Spiola 1 % Sonstiges Roland Führer, MAS, MBA, ist Geschäftsführer der KSV1870 Information GmbH. Aktuell 15 Gewinnspiel zur Umfrage: 50 Sieger gezogen Rund 200 Mitglieder und Kunden haben sich im Dezember Zeit genommen und der KSV1870 Information GmbH sechs Fragen zum Thema Firmenratings und ihr Image in der Wirtschaft beantwortet. „Die tollen Ergebnisse belegen, dass wir mit unseren Dienstleistungen auf dem richtigen Weg sind. Wir werden weiterhin alles tun, um unser ohnedies hohes Servicelevel zu halten“, so Roland Führer, Geschäftsführer der KSV1870 Information GmbH. Vor Weihnachten hat das Los über jene 50 Teilnehmer entschieden, die einen Christstollen ins Büro geliefert bekamen. Nachstehend finden Sie einen Auszug der Preisübergaben. KSV1870 Vertriebsmitarbeiter Julian Höller mit dem Gewinner Mag. Günter Schneider (re.) von der VAMED Management und Service GmbH, Wien. Franz Frania (re.) von Hoesch Bausysteme GmbH, Wien. Maria Kienzer von Georg Ebinger & Sohn nunmehr Ges.m.b.H. & Co KG, Wien. Gabriele Schwarz von der Endress + Hauser GmbH, Wien. Andreas Ondratschek von Air Liquide Austria GmbH, Schwechat. Wolfgang Hyden von der EKM Roland Bradt (li.) von der Speditions GmbH, Graz. Schmachtl GmbH, Linz. KSV1870 Vertriebsmitarbeiter Michael Pavlik mit Günter Wallner (re.) von der ERSTE BANK der österreichischen Sparkassen AG, Wien. Berthold Schidl (re.) von der Straka GmbH, Retz. Bernd Petritz von der HYPO ALPEADRIA-LEASING GMBH, Klagenfurt. Christian Steiner (re.) von der Christian Steiner KG, Wien. Gerhard Reiterer von KC Consulting Czerny & Co OG, Klagenfurt. Gertrude Kohlhofer von Josef Wick & Söhne GmbH & Co KG, Linz. Aktuell Foto: Marko Greitschus/PIXELIO 16 Ab in die Habenzone Der Plastikkartenhersteller Austria Card hat Grund zur Freude: Rund 99 % seiner Inkassoforderungen aus den letzten 3 Jahren hat die KSV1870 Forderungsmanagement GmbH einbringlich gemacht. Text: SANDRA KIENESBERGER F „Die Zahlungsmoral der Unternehmen in Österreich zählt europaweit zu den besten. Entsprechend hoch sind auch unsere Erwartungen, wenn wir Kunden im Ausland beliefern, wo großteils andere Zahlungsgepflogenheiten vorherrschen.“ Mag. Klaus Werner, Austria Card Plastikkarten und Ausweissysteme GmbH orderungsausfälle von insgesamt mehr als EUR 100.000 wären auch für ein mittelständisches Unternehmen wie die Austria Card Plastikkarten und Ausweissysteme GmbH keine Bagatelle. Als Spezialist für die Entwicklung und Herstellung hochsicherer Chipkarten für elektronische Zahlungen und Identifikation beliefert das Unternehmen Kunden nicht nur in Österreich. „Unsere Produkte werden rund um den Globus in mehr als 30 Ländern wie beispielsweise Deutschland, Chile, Ägypten, Jordanien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Kasachstan, Polen, der Slowakei und Tschechien nachgefragt. Die meisten unserer Kunden sind vorbildliche Zahler, aber ein paar wenige schwarze Schafe gibt es dennoch“, beschreibt Mag. Klaus Werner, der im Austria Card Controlling die Außenstände überwacht, die Zahlungsmoral seiner Kunden. Andere Länder, andere Sitten „Die Zahlungsmoral der Unternehmen in Österreich zählt europaweit zu den besten. Entsprechend hoch sind auch unsere Erwartungen, wenn wir Kunden im Ausland beliefern, wo großteils andere Zahlungsgepflogenheiten vorherrschen“, erklärt Werner die Ausfälle. KSV1870 Studien belegen zudem, dass Unternehmen Zahlungen oft aufgrund von temporären Finanzierungsengpässen vor sich herschieben. Auch vorsätzliches Nichtzahlen, eine ineffiziente Verwaltung beim Schuldner oder Überschuldung finden sich beim Ranking der Gründe fürs „Nichtzahlen“ ganz vorne. Trotz eines effizienten internen Mahnlaufs bei Austria Card waren einige Forderungen vorläufig nicht einbringlich zu machen. Für das Unternehmen Grund genug, die KSV1870 Forderungsmanagement GmbH einzuschalten. Der Name KSV1870 hat Gewicht Ende 2010 hat Austria Card über die Zusammenarbeit der vergangenen drei Jahre Bilanz gezogen: Der Inkassodienstleister konnte rund 99 % der Inkassoforderungen einbringlich machen und sorgte damit für zusätzliche Liquidität im Unternehmen. „Der Großteil der heimischen Unternehmen hat heute ein sehr professionelles Mahnwesen, dennoch hat ein Schreiben des KSV1870 ein anderes Gewicht“, weiß Mag. Johannes Eibl, Geschäftsführer der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH. „Hinzu kommt, dass vorhandene Inkassofälle als ‚harte Fakten‘ einen wesentlichen Einfluss auf die Beurteilung der Bonität in Wirtschaftsdatenbanken darstellen, und die Unternehmen sind sich darüber auch im Klaren“, analysiert Eibl einige Gründe für den Erfolg. Kompetente Mitarbeiter und Partner Die Forderungsbetreibung über die österreichischen Grenzen hinaus ist bei der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH gelebte Praxis. Durch die Mehrsprachigkeit der Mitarbeiter verfügt das Unternehmen über die Kompetenz, in vielen Landessprachen direkt zu mahnen. Insbesondere in der Region Mittel- und Osteuropa wird mit kompetenten Partnern wie Inkassobüros und Rechtsanwälten zusammengearbeitet, die in der jeweiligen Landessprache mit den Unternehmen kommunizieren. Sie kennen die Wirtschaftsgepflogenheiten vor Ort und nicht selten auch die Schuldnerunternehmen. „Es war die richtige Entscheidung, die KSV1870 Forderungsmanagement GmbH mit der Betreibung zu beauftragen. Die 99 %ige Erfolgsquote lässt bei uns keine Fragen offen“, resümiert Klaus Werner von Austria Card. Sie haben offene Forderungen in Österreich oder im Ausland? Dann kontaktieren Sie unsere Experten unter der Nummer 050 1870-8800. Wir beraten Sie gerne! Aktuell 17 Studie: Halbe Sache So ein bekanntes Vorurteil über Ein-Personen-Unternehmen (EPU). Doch wie fühlen sich die Unternehmer tatsächlich wahrgenommen? Die KMU Forschung Austria hat nachgefragt. R und 226.000 Unternehmen gelten in Österreich als EPU (Stand 2009). Doch wer sind diese Einzelkämpfer, die ganz alleine am heimischen Wirtschaftsparkett unterwegs sind? Laut KMU Forschung Austria sind sie häufig im Bereich Information & Consulting sowie Gewerbe & Handwerk tätig. Zudem ist die Akademikerquote bei EPU mit 22 % besonders hoch. Als Hauptmotive für die Selbstständigkeit gelten das Bedürfnis nach flexiblen Arbeitszeiten, Unabhängigkeit und Selbstverwirklichung. Mit einem durchschnittlichen Unternehmerlohn von EUR 23.200 (Stand 2006/2007) nicht gerade überbezahlt, sind doch 76 % mit ihrer „Allein-Selbstständigkeit“ zufrieden. In der Öffentlichkeit allerdings gelten sie oftmals als „halbe Unternehmer“ oder „Unternehmer wider Willen“. Unternehmer im Kleinen Laut den Studienergebnissen der KMU Forschung Austria sind EPU der Meinung, dass die breite Öffentlichkeit sie bedeutend weniger als vollwertige Unternehmen (50 %) wahrnimmt als ihre Geschäftspartner (74 %). Auch glauben sie, dass die breite Öffentlichkeit stärker der Meinung ist, dass sie nur aus der Not heraus selbstständig ge- worden sind und daher besonders förderungsbedürftig seien. Aber die Befragten gehen auch davon aus, dass ihre Geschäftspartner wissen, dass sie auf Basis eines durchdachten Geschäftskonzepts agieren. In Summe fühlen sich EPU von der Öffentlichkeit eher als „halbe“ bzw. semiprofessionell agierende Unternehmen wahrgenommen. Von jenen, die ihre Arbeit kennen – also ihren Kunden und Geschäftspartnern –, fühlen sie sich eher als „echte“ Unternehmer anerkannt. Zwei Drittel im Plus Im Unterschied zu KMU allerdings verzichten EPU auf fest angestellte Mitarbeiter – sie bleiben lieber klein. Wenn überhaupt, dann wird auf Mitarbeiter nur in Spitzenzeiten zurückgegriffen. Denn fixe Mitarbeiter brächten zu hohe administrative Belastungen und zu hohe Lohnkosten mit sich. Obwohl für Personal keine oder nur geringe Kosten anfallen, geben nur 62 % der Befragten im Vorjahr an, mit ihrem Einkommen (2008) sehr bzw. mittelmäßig zufrieden zu sein. Rund ein Drittel ist wenig bis gar nicht zufrieden. Ähnlich das Bild bei den Umsätzen und Auftragseingängen. Die Befragung wurde von der KMU Forschung Austria im Auftrag der WKÖ durchgeführt. Es haben rund 800 EPU teilgenommen. Schnelle und sichere Liquidität mit VB Factoring NEU Ohne Kreditsteuer noch att raktiver „Cash is king“, so lautet bei vielen Unternehmen die Devise. Wer jetzt seine Rechnungen schnell und mit Skonto zahlt, punktet bei den Lieferanten. Ist der dafür erforderliche Cash in den eigenen Außenständen gebunden, hilft Factoring. Als flexibles Instrument zur Umsatz- und Wachstumsfinanzierung bringt es schnelle und sichere Liquidität. Wie beim Leasing ergibt sich beim Factoring noch der zusätzliche Effekt, dass es zu einer Bilanzverkürzung kommt. Beflügeln auch Sie Ihr Geschäft mit VB Factoring. Sprechen Sie mit unseren Experten. Mehr Info und direkter Kontakt unter www.vb-factoring-bank.at. Ihre Vorteile · Schnelle, gesicherte Liquidität · Entlastung im Debitorenmanagement · Schutz vor Forderungsausfällen · Bilanzverkürzung, Verbesserung der Eigenkapital-Quote VB Factoring Bank AG Salzburg: Markus Binderitsch, Tel.: 0662/62 35 53-130 Wien: Mag. Helmut Zimmel, Tel.: 050/40 04-4379 Aktuell Austria’s Leading Companies (ALC): Das große Finale in Wien Die Gewinner von Österreichs bedeutendstem Business-Bewerb wurden Ende 2010 prämiert. Nachstehend präsentieren wir die Österreich-Sieger in den drei Kategorien „Big Player“, „Goldener Mittelbau“ und „Solide Kleinbetriebe“. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern und wünschen ein erfolgreiches Geschäftsjahr. Alle Informationen zu den Gewinnern finden Sie auch unter alc.ksv.at. ÖSTERREICH-SIEGER: Big Player ÖSTERREICH-SIEGER: Goldener Mittelbau ÖSTERREICH-SIEGER: Solide Kleinbetriebe Auf Platz eins rangiert die Austria Puma Dassler Gesellschaft m.b.H. aus Salzburg (im Bild) gefolgt von der niederösterreichischen Firma Containex Container-Handelsgesellschaft m.b.H. und der IFN Beteiligungs GmbH aus Oberösterreich. Das niederösterreichische Unternehmen SONNENTOR Kräuterhandelsgesellschaft mbH (im Bild) belegt Platz eins, gefolgt von zwei oberösterreichischen Firmen – DONAUWELL Wellpappe Verpackungsgesellschaft m.b.H. und the fitness company Handels GesmbH. An erster Stelle rangiert die steiermärkische ISA – Innovative Systemlösungen für die Automation Gesellschaft m.b.H. (im Bild), gefolgt von Montagen für Tischlereiprodukte Ges.m.b.H., ebenfalls aus der Steiermark, und die „Loy Tec“ electronics GmbH aus Wien. KSV1870 Vorstand Johannes Nejedlik mit Dr. Peter Michaelis, Vorstand Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG). Finanzminister Josef Pröll und WirtschaftsBlattVorsitzender Dr. Hans Gasser. Finanzstaatssekretär Dr. Reinhold Lopatka bei seinem Eingangsstatement. Fotos: WirtschaftsBlatt/Peroutka 18 19 Foto: by-sassi/PIXELIO Aktuell Lass die Sonne rein! 600 Produkte und 22 Jahre später kann sich Johannes Gutmann sicher sein, dass die Geschäftsidee und das Konzept hinter der SONNENTOR Kräuterhandelsgesellschaft mbH aufgegangen sind. Als der Biotrend noch in den Kinderschuhen steckte und noch keiner auf Regionalität setzte, erkannte der Mann mit der roten Brille genau darin das enorme Erfolgspotenzial. Und die Zahlen geben ihm recht: Im Geschäftsjahr 2009/2010 erwirtschaftete der Biokräuter- und -gewürzspezialist aus dem Waldviertel EUR 20,5 Mio. „Damit ist SONNENTOR zum wiederholten Mal gewachsen – wie bisher in jedem Jahr seit der Gründung“, so der Unternehmensgründer und Geschäftsführer Johannes Gutmann stolz. Gewinner auf allen Seiten Wesentliche Merkmale der Geschäftsidee sind die weitgehende Veredelung der Produkte direkt am Biobauernhof und die Erhaltung der Identität des Produzenten. Heute wie damals sind gute Partnerschaften zentrale Werte für SONNENTOR. So wird das Unternehmen mittlerweile von über 150 österreichischen Biobauern – teilweise seit vielen Jahren – beliefert. Ebenso hält es das Unternehmen mit seinen internationalen Partnern. Produkte, die hierzulande nicht angebaut werden können, liefern Produzenten aus aller Welt, die diesen Umgang ebenfalls schätzen. Im Rahmen seiner Anbauprojekte in Tschechien, Rumänien und Albanien setzt SONNENTOR dasselbe Konzept wie in Österreich um. Von der Idee zum Mittelbetrieb Am Anfang stand die Idee, Bioprodukte aus der Heimatregion zu sammeln und unter einem gemeinsamen Logo – der bis heute erhaltenen „lachenden Sonne“ – international zu vermarkten. Als Firmenzentrale wurde ein alter Bauernhof in Sprögnitz angekauft und zu einem modernen Produktions- und Verteilerzentrum ausgebaut. Heute beschäftigt der ALCSieger alleine im Waldviertel 135 Mitarbeiter und ist in Österreich Marktführer im Fachhandel (Tee und Gewürze, ohne Lebensmittelhandel). Auch in Deutschland ist das Unternehmen auf Platz drei im Ranking gut verankert. Exportiert werden die Produkte in über 45 Länder weltweit. 20 Produktinnovationen pro Jahr Das Sortiment umfasst derzeit weit über 600 Bioartikel: von einer Vielzahl an Tees über Gewürze und Gewürzmischungen, Biokaffees, saure und pikante Spezialitäten aus der Region bis hin zu Duft- und Pflegeprodukten. Jedes Jahr kommen circa 20 Produktinnovationen hinzu. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde 2008 der erste eigene Shop – ein sogenanntes „SONNENTOR“ – im Franchisesystem in St. Pölten eröffnet. 2009 und 2010 kamen weitere Geschäfte in Linz, Salzburg, Wien und Wiener Neustadt hinzu. „Unsere Kunden kaufen nicht nur Produkte mit hervorragender Qualität, sie unterstützen mit ihrem Kauf die Bioidee genauso wie das Prinzip des nachhaltigen Wirtschaftens“, so Johannes Gutmann. Foto: SONNENTOR Die Schränke des SONNENTOR-Gründers sind prall gefüllt mit Auszeichnungen und Erfolgsbilanzen. Sein Bekenntnis zur Region und zum biologischen Wirtschaften bescherten ihm reiche Früchte. „Unsere Kunden kaufen nicht nur Produkte mit hervorragender Qualität, sie unterstützen mit ihrem Kauf die Bioidee genauso wie das Prinzip des nachhaltigen Wirtschaftens.“ Johannes Gutmann, Gründer und Geschäftsführer der SONNENTOR Kräuterhandelsgesellschaft mbH News Fotos: Anna Rauchenberger 20 5. KSV1870 Kreditschutztagung im Zeichen des IRÄG2010 Das neue Insolvenzrecht brachte eine Reihe von Neuerungen in Österreich – auch in den Köpfen der Unternehmer. S eit 1. Juli 2010 ist das Insolvenzrechtsänderungsgesetz, kurz IRÄG2010, in Österreich in Kraft. Wie sich die Novelle in der Praxis macht, diskutierten hochkarätige Vortragende auf der 5. KSV1870 Kreditschutztagung in Wien am 15. November 2010. Rund 250 Gäste folgten der Einladung von KSV1870 Geschäftsführer Johannes Nejedlik und hörten die Ausführungen der Experten im Studio 44 der Österreichischen Lotterien. 57 Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung wurden in den ersten drei Monaten, seit das neue Gesetz in Kraft ist, eröffnet. „Innerhalb einer sehr straffen Frist von 90 Tagen soll eine positive Abstimmung über den Sanierungsplan herbeigeführt werden. Entscheidend dabei ist, dass dieses Verfahren optimal vorbereitet wird, und hier ist besonders der Unternehmer gefragt“, so Dr. Alexander Klikovits, Leiter Team Unternehmensinsolvenz NÖ – Bgld. beim KSV1870, in seinem Vortrag. Die Zahlen belegen, dass das neue Verfahren von den Unternehmern gut angenommen wird. Für Dr. Axel Reckenzaun, Partner in der Kanzlei Böhm, Reckenzaun & Partner, ist aber auch der Entzug der Eigenverwaltung ein geeignetes Korrektiv bei ungeordneter Finanzlage. Etikettenschwindel oder Novum? Alexander Klikovits warf in seinem Vortrag weiters die Frage auf, ob es sich bei dem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung um einen reinen Etikettenschwindel handle oder tatsächlich um ein Novum, denn im Prinzip sei dieses Verfahren mit einem Konkurs gleichzusetzen. Mit einer Reihe von Gesetzen sei in der Vergangenheit vergeblich versucht worden, in finanzielle Schieflage geratene Unternehmer dazu zu bewegen, früher die Insolvenz zu beantragen. Erste Erfahrungen deuten auf eine Trendumkehr und damit auf ein Novum hin, denn es mache „für den Unternehmer einen erheblichen Unterschied, ob ein Sanierungsverfahren oder ein Konkurs zur Diskussion steht“. 10-%-Quoten an der Tagesordnung Trotz allem Für und Wider werden hierzulande mehr Unternehmen in Insolvenzverfahren gerettet als in allen anderen europäischen Rechtsordnungen – und das nicht erst seit der Novelle. Durch den Einsatz der Gläubigerschutzverbände sind in Österreich Insolvenzquoten von durchschnittlich rund 10 % an der Tagesordnung. Anders die Lage in Deutschland, wo durchschnittliche Quoten zwischen 3 und 4 % nur wenige Gläubiger dazu motivieren, ihre Forderungen überhaupt anzumelden. Großer Bruder in Not „Zwei Drittel aller Insolvenzfälle in Deutschland enden mit einer Quote von 0 %. Daraus resultierten 2009 Forderungsverluste von EUR 48,6 Mrd., wobei ungesicherte Gläubiger den Großteil des Schadens zu tragen haben“, so Professor Dr. Hans Haarmeyer, Vorstandsvorsitzender der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V. (GSV), die nach dem Vorbild des KSV1870 im Vorjahr gegründet wurde. „Nur in 3 bis 5 % aller Fälle kommt es in Deutschland überhaupt zu Sanierungen“, so Haarmeyer, der strukturelle Änderungen bei den Gerichten und auf Ebene der Masseverwalter in Deutschland einfordert. News 21 KSV1870 Insolvenzexperte Dr. Ale- Dr. Axel Reckenzaun, Vizepräsident der Steiermär- Rund 250 Gäste folgten der Einladung von KSV1870 Präsident Dr. Heinz Zinner mit xander Klikovits sprach über das kischen Rechtsanwaltskammer und Partner der Kanz- KSV1870 Geschäftsführer Johannes Nejed- dem KSV1870 Vorstandsmitglied KR Dr. Jörg IRÄG in der Praxis. lei Böhm, Reckenzaun & Partner, bei seinem Vortrag. lik und kamen zur Kreditschutztagung. Schneider. KSV1870 Präsident Dr. Heinz Zinner, KSV1870 Geschäftsführer Karl Jagsch, Insolvenzrichter Mag. Markus Sonnleitner, Dr. Axel Reckenzaun, Vizepräsident der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer und Partner der Kanzlei Böhm, Reckenzaun & Partner, Michael Fleischhacker, Moderator und Chefredakteur „Die Presse“, KSV1870 Insolvenzexperte Dr. Alexander Klikovits und KSV1870 Geschäftsführer Johannes Nejedlik. Mag. Johannes Eibl, Geschäftsführer der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH, gemeinsam mit Dr. Monika Fiegl, Vorstandsmitglied bei der Intermarket Bank AG, und Andreas Prantner, Groupleader Revenue Assurance Austria Telecommunication GmbH. Walter Koch, Prokurist der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH, KSV1870 Geschäftsführer Karl KSV1870 Geschäftsführer Johannes Nejedlik gemeinsam mit Mag. Jagsch mit Dr. René Alfons Haiden Christian Berger von der Coface Central Europe Holding AG. von der ALIZEE Bank AG. Mag. Otto Zotter, Leiter Niederlassungen beim KSV1870, gemeinsam mit Prof. Dr. Hans Haarmeyer, Vorstandsvorsitzender der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V., und KSV1870 Geschäftsführer Karl Jagsch. Mag. Johannes Eibl, Geschäftsführer KSV1870 Forderungsmanagement GmbH, gemeinsam mit Raffaela Ebner von der Xerox Leasing GmbH, KSV1870 Vertriebsmitarbeiterin Silvia Wiedeck und Mag. Khalil Adham ebenfalls von Xerox Leasing. Roland Führer, MAS, MBA, Geschäftsführer der KSV1870 Information GmbH, mit Dr. Michael Perthold von der Coface Austria Kreditversicherung AG. Mag. Bettina Selden von der PRISMA Kreditversicherungs-AG mit Dr. Susanne Fruhstorfer, M.iur, von e|n|w|c Natlacen Walderdorff Cancola Rechtsanwälte GmbH. 22 News KSV1870 Gewinnspiel: Apple iPad verlost 583 KSV1870 Kunden und Mitglieder haben zwischen Juni und November 2010 an einem Online-Gewinnspiel zum neuen KSV1870 Service „Insolvenz Online“ teilgenommen. Nur eine Kundin hatte aber auch das Glück, den Hauptpreis – ein Apple iPad – zu gewinnen: Wir gratulieren herzlich Susanne Sauer von der Firma Georg Pappas Automobil AG. Doch auch alle anderen Teilnehmer sollten nicht leer ausgehen. Anfang des Jahres haben Sie als kleines Dankeschön eine Schokolade der Zotter Schokoladen Manufaktur erhalten. KSV1870 Vertriebsmitarbeiter Norbert Ruhrhofer hat das iPad an die Siegerin Susanne Sauer gemeinsam mit Sabine Hasler von der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH übergeben. Voller Erfolg: Das KSV1870 Insurance Breakfast Schon zum dritten Mal lud Mag. Johannes Eibl, Geschäftsführer der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH, zahlreiche Vertreter der heimischen Versicherungsbranche zum Insurance Breakfast in die Wiener Zentrale. KSV1870 Insolvenzexperte Dr. Hans-Georg Kantner informierte am 2. Dezember in seinem Vortrag über erste Erfahrungen mit dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010. Mag. Johannes Eibl präsentierte die Ergebnisse der Zahlungs moralstudie 2010, und Mag. Philipp Scheuba von BLS Rechtsanwälte Boller Langhammer Schubert KG referierte über Probleme im Zusammenhang mit der Zahlscheingebühr und das Thema Maklerprovisionen. Wir bedanken uns herzlich für Ihr Interesse. News Herzenswunsch wird erfüllt Die KSV1870 Gruppe unterstützt die Stiftung Kindertraum. 20 Kinder und Jugendliche mit Herzerkrankungen werden ins Sommercamp geschickt. Kinder, die mit Fehlbildungen am Herzen geboren werden, haben eine Vielzahl an Herausforderungen zu bewältigen. Medizinische Untersuchungen, operative Eingriffe sowie lange Spitals- und Rehaaufenthalte bestimmen ab dann den Alltag. Zudem können herzkranke Kinder zahlreiche Aktivitäten nur sehr eingeschränkt oder gar nicht ausüben. Die KSV1870 Gruppe unterstützt in diesem Jahr die Stiftung Kindertraum, damit das für 20 Kinder und Jugendliche anders wird. In einem Kinderhotel in der Steiermark sollen sie sich im Sommer erholen und Spaß haben. Im Dezember 2010 kam die Geschäftsführerin der Stiftung Kindertraum, Gabriela Gebhart, beim KSV1870 in Wien vorbei und nahm den symbolischen Scheck über EUR 5.500 von KSV1870 Vorstand Johannes Nejedlik entgegen. Nähere Informationen zur Stiftung Kindertraum finden Sie unter www.kindertraum.at. KSV1870 Jobrochaden KSV1870 Information GmbH: Vertriebsagenden in neuen Händen Mag. Sabine Welte, junge Juristin und langjährige Mitarbeiterin im KSV1870, hat die Leitung der Niederlassung von Dkfm. Peter Mayer übernommen, der nach 25 erfolgreichen Jahren im KSV1870 mit Ende des ersten Quartals 2011 seinen verdienten Ruhestand antreten wird. Mit Mag. Welte an der Spitze wird der KSV1870 somit in Vorarlberg von einem Team junger professioneller Mitarbeiterinnen repräsentiert. Der langjährige Vertriebsprofi Oliver Heiser hat mit 1. Oktober 2010 die Funktion des Sales Director übernommen. Seine Aufgaben umfassen die Steuerung und Betreuung des Vertriebs- und Backoffice-Teams. Zudem übernimmt der gebürtige Kärntner die strategische Festlegung aller Akquisitionsmaßnahmen und zeichnet für das Vertriebs- und Marketingbudget wie auch das Vertriebscontrolling verantwortlich. Foto: KSV1870 Foto: Die Fotografen Neue Leiterin der KSV1870 Niederlassung Feldkirch 23 24 News Eventtipp: 3. Bundeskongress in Bonn „Ein Bündnis – ein Ziel: starke Gläubiger im Insolvenzverfahren“ lautet das Motto des 3. Bundeskongresses der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland. Am 10. März werden in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr renommierte Experten in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH aktuelle Fragen zum Thema Gläubigerschutz diskutieren. Der Kongress versteht sich als Plattform zum Informations- und Ideenaustausch aller an Sanierungen und Insolvenzen beteiligten Personen und Interessengruppen. Die beiden KSV1870 Vorstände Johannes Nejedlik und Karl Jagsch sind gemeinsam mit Dr. Hans-Georg Kantner, Leiter KSV1870 Insolvenz, vor Ort und sprechen über das Erfolgsmodell Österreich und das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010. Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 300. Das Programm sowie ein Anmeldeformular finden Sie unter www.gsv.eu. InsolvenzOnline on air Foto: Dietmar Wajand Am 06.12.2010 fand die letzte Veranstaltung dieser Eventreihe im Austria Trend Hotel Savoyen Vienna statt. Schwerpunktthema waren die Österreichischen Lotterien als Wirtschaftsfaktor, wichtiger Unterstützer der Sportförderung sowie deren gesellschaftliche Verantwortung. 2012 entscheidet sich, ob die derzeit 25-jährige Zusammenarbeit mit der Österreichischen Sporthilfe weitergeführt werden kann. Dann nämlich wird das Glücksspielmonopol erstmals EU-weit ausgeschrieben und neu vergeben. Experten aus allen Bereichen der Wirtschaft diskutierten unter der Leitung von Moderator Mag. Gerhard Prohaska über die Auswirkungen als Grundlage für die künftige Sportförderung. Roland Führer, Geschäftsführer der KSV1870 Information GmbH, repräsentierte gemeinsam mit dem KSV1870 Key Account Manager Michael Pavlik die KSV1870 Gruppe, die die Sporthilfe auch als Partner unterstützt. Das neue KSV1870 Produkt stellt sich vor. Mag. Norbert Ruhrhofer, Account Manager Insolvenz, war in der Steiermark und Kärnten unterwegs, um die neuen Funktionen im Insolvenzbereich der KSV1870 Homepage zu präsentieren. Unterstützt wurde er dabei von den beiden Account Managern Carina Schlögl und Walter Müller. Am 17.11.2010 durfte Niederlassungsleiter René Jonke in Graz sechs Gäste begrüßen, während am 07.12.2010 in Klagenfurt zehn Gäste von Mag. Barbara Wiesler-Hofer (Niederlassungsleiterin) und KSV1870 Expertin Tanja Sabitzer betreut wurden. Inkasso International Mag. Johannes Eibl (GF) und Walter Koch (Prokurist) der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH präsentierten von 26. bis 27.10.2010 die Produkte und Dienstleistungen des KSV1870 am eigenen Messestand bei der wichtigsten internationalen Messe zum Thema Export, der Global Connect 2010 in Stuttgart. Die beiden Experten gaben den zahlreichen Interessierten einen Überblick über die Möglichkeiten im internationalen Forderungsmanagement. Quergelesen ➔ Für kritische Situationen ➔ Die Macht der neuen Gerade im Krisenfall tragen Geschäftsführer, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder besondere Verantwortung. Rechtzeitiges Erkennen und sofortiges Gegensteuern bilden die ersten Sanierungsbemühungen. Das aktuelle Handbuch zeigt auf, welche gezielten und exakten Maßnahmen von der Unternehmensleitung durchzuführen sind, und stellt praktische Handlungsbeispiele vor. In der Neuauflage wurden auch der aktuelle Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung, die Änderungen durch das IRÄG2010 sowie Haftungsbeispiele aus der Praxis berücksichtigt. Medien unternehmerisch nutzen Die klassische Werbung ist out. Online ist in. Daher ergreifen immer mehr Unternehmen und Organisationen die Chance, auf diese Weise in direkten Austausch mit ihren Kunden zu treten und zusätzliche Informationen anzubieten. Als kostengünstige Lösung bietet sich hier das Social Web besonders an. Die Autorin gibt einen Überblick über die bekanntesten Netzwerke: Facebook, Twitter, Xing & Co., und stellt viele praktische Beispiele aus den diversesten Branchen vor, um für die eigene Firma die beste Social-MediaStrategie zu finden. Dr. Clemens Jaufer Das Unternehmen in der Krise Verantwortung und Haftung der Gesellschaftsorgane Verlag Österreich 2. Aufl., 514 Seiten, geb., EUR 74,– ISBN 978-3-7046-5531-8 Claudia Hilker Social Media für Unternehmer Wie man Xing, Twitter, YouTube und Co. erfolgreich im Business einsetzt Linde Verlag 1. Aufl. 2010, 200 Seiten, geb., EUR (D) 24,90 / EUR (A) 25,60 ISBN 978-3-7093-0322-1 ➔ Fachbuch Personalverrechnung (inkl. IRÄG2010) Eine Besonderheit in der Personalverrechnung bildet die Berechnung der Forderungsansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Insolvenzfall des Unternehmens. Das aktuelle Handbuch hilft, dieses komplexe Thema in der Lohnverrechnung verständlicher zu machen, und veranschaulicht die Verbindung zwischen Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und Insolvenz-Entgelt. Mag. Herbert Schnetzinger Personalverrechnung in der Insolvenz Linde Verlag 1. Aufl. 2010, 280 Seiten, kart., EUR (A) 48,– ISBN 978-3-7073-1709-1 ➔ Frechheit siegt – selbstbewusst und schlagfertig! Schon gewusst, dass man mit Unverfrorenheit, Lästigkeit oder schlechtem Benehmen mehr erreicht als mit gewöhnlichen Führungsprinzipien? Schon gewusst, dass „Die Sau rauslassen“ oder „Es sich leicht machen“ sich ganz und gar erfreulich auf die eigene Karriere auswirken kann? Wie das geht, finden Sie in diesem Buch in sieben Kapiteln frisch und frech beschrieben. Für die Umsetzung gehört zwar eine gute Portion Selbstbewusstsein dazu, jedoch siegt schlussendlich nur der, der wohlüberlegt aus dem Rahmen fällt. Klaus Schuster Der freche Vogel fängt den Wurm 7 überraschende Führungsprinzipien für mutige Manager Redline Verlag 224 Seiten, EUR 16,95 ISBN 978-3-86881-272-5 Foto: KSV1870 Fotos: GEPA Pictures / Sporthilfe Abschluss des Sport & Business Circle 2010 News 25 Wer zählt die Häupter, nennt die Namen … Auch in den vergangenen Monaten war wieder das Fachwissen der KSV1870 Experten gefragt. Gerne stellten sie es bei verschiedenen Gelegenheiten zur Verfügung. diskussion „Erste Erfahrungen mit dem IRÄG2010“ teil. Rund 200 Teilnehmer nahmen am Kick-off-Event der Plattform für Wirtschafts-, Insolvenz- und Sanierungsrecht im RESOWI-Zentrum der KarlFranzens-Universität Graz teil. solvenz, war am 25.01.2011 Teilnehmer an einer Podiumsdiskussion beim Wiener Kongress „com.sult 2011“ zum Thema „Unternehmensfinanzierung in Märkten des Aufbruchs“ (80 Gäste). derlassungsleiterin Klagenfurt, gab am 20.12.2010 den 60 Schülern der Handelsakademie International in Klagenfurt einen Überblick über das IRÄG2010 und Gläubigerschutz allgemein. ➔ Mag. Otto sung Salzburg, stand wieder als Vortragender für einige Schulen zur Verfügung. Am 10.11.2010 stellte er den 33 Maturaschülern der HAK I in Salzburg den KSV1870 vor und sprach speziell über das Thema „Controlling extern“. Weiters hielt er am 12.11.2010 einen Vortrag vor 85 Studenten der FH Salzburg (3. Semester BWL) über Gründungsfehler und -analysen aus der Sicht des KSV1870 bzw. stellte die Produkte und Dienstleistungen der KSV1870 Gruppe vor. ➔ Mag. Alfred Woschitz3, Insolvenz Nie- ➔ Walter Hintringer6, Leiter Niederlas- derlassung Graz, nahm am 13.12.2010 als KSV1870 Experte an der Podiums- sung Innsbruck, nahm am 12.11.2010 als Jurymitglied bei der Präsentation der besten Jungunternehmer Tirols im Congress Igls teil. Etwa 150 Besucher gratulierten den Siegern. Am 23.11.2010 informierte er rund 55 Schüler der Maturaklasse Handelsakademie Wörgl über die KSV1870 Geschäftsfelder und berichtete 1 2 3 ➔ Roland Führer, MAS, MBA8, Ge- Zotter5, Linzer Niederlassungsleiter, informierte 20 Mitarbeiter der Energie AG Oberösterreich am 04.11.2010 über die Möglichkeiten im Risikomanagement. Am 16.11.2010 war er Vortragender vor 120 Studenten der Universität Linz zu Aus- und Absonderungsrechten aus der Seminarreihe „Insolvenzrecht und Sanierung“. Weiters trug er am 13.12.2010 vor 20 angehenden Maturantinnen und Maturanten der Handelsakademie Steyr zum Thema „Neues Insolvenzrecht in der Praxis und Gläubigerschutz“ vor. KSV1870 Team ➔ Dr. Hans-Georg Kantner7, Leiter In- ➔ Mag. Barbara Wiesler-Hofer4, Nie- ➔ Erich Grausgruber2, Leiter Niederlas- Foto: Uni Graz über die aktuelle Insolvenzentwicklung, die Insolvenzgründe und speziell über das neue Insolvenzrecht. schäftsführer Information, war am 02.11.2010 Gast bei der Exklusivveranstaltung des Forum Erlebnis Handel(n) zu „Möglichkeiten zur Minimierung von Kreditrisiken und Zahlungsausfällen – Verringerung des Zahlungsausfallsrisikos in kundenzentrierten Unternehmen“ im Palais Eschenbach. Neben seinem Vortrag vor rund 200 Teilnehmern über präventive Schutzmaßnahmen gegen Zahlungsausfälle war er auch Diskutant im Rahmen einer Podiumsdiskussion zu „Was bewirken moderne Methoden zur Vermeidung von Zahlungsausfällen? Welche Beschränkungen bringt der Datenschutz mit sich?“. 4 5 6 7 8 1. Rainer Toifl-Dupin 2. Erich Grausgruber 3. Mag. Alfred Woschitz 4. Mag. Barbara Wiesler-Hofer 5. Mag. Otto Zotter 6. Walter Hintringer 7. Dr. Hans-Georg Kantner 8. Roland Führer, MAS, MBA ➔ Neue Perspektiven für die ➔D er erste Kommentar zum ➔ Aktueller Verfassungskommentar ➔ Führung mit Stil Führung von Unternehmen Umdenken ist angesagt. Nur mehr jene Unternehmen werden erfolgreich sein, die die richtige Balance zwischen Wirtschaftlichkeit, Umwelt und Ethik finden, ist der Autor überzeugt. Die Kunden achten immer mehr auf ethisch und ökologisch einwandfreie Produkte. Darauf müssen sich die Firmenentscheider einstellen. Der Leitfaden gibt praktische Hinweise, wie die Strategie des integrierten Denkens erfolgreich eingesetzt und somit das Unternehmen und die Marke in die Zukunft geführt werden kann. neuen Verbraucherkreditgesetz Seit Juni 2010 ist das neue Verbraucherkreditgesetz in Kraft, welches die Verbraucherkreditverträge regelt. Dies betrifft neben den gängigen Kreditformen auch Ratenzahlungsvereinbarungen und Leasingverträge. Alles Wichtige, wie z. B. zu den Informationspflichten, Rücktrittsrechten und Rückzahlungsbedingungen, wird ausführlich kommentiert. Auch das Darlehensrecht im ABGB wurde neu geregelt und wird detailliert erläutert. zum Konsumentenschutzgesetz (3. Auflage) Zahlreiche Änderungen machten eine Neubearbeitung des beliebten Klassikers notwendig. Im aktuellen Kommentar finden Sie alle wichtigen Novellen und Entscheidungen ausführlich dargestellt: • Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz (DaKRÄG) • Weitere sechs Novellen (z. B. Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz, Heimvertragsgesetz, Zahlungsdienstegesetz) • Zahlreiche neue Entscheidungen, speziell zum Transparenzgebot Führung ist so wichtig wie nie zuvor! Orientierung geben, Vorbild sein, das wird von modernen Führungskräften erwartet – nicht nur in Krisenzeiten. Wie die gängige Vorstellung von einer richtigen Führungskraft aussieht, wird bereits in vielen Büchern beschrieben. Dieses Buch hinterfragt in zahlreichen Beispielen und Erfahrungsberichten die bisherigen Auffassungen von Mitarbeiterführung und stellt Theorie und Praxis gegenüber. Welcher Stil führt tatsächlich zu Spitzenleistungen? Welche Art der Führung wird wirklich angewendet? Wie motivieren gute Chefs ihre Angestellten? Zitate erfolgreicher Persönlichkeiten zeigen die praktische Anwendung von Führungsinstrumenten. Achim Feige Good Business Das Denken der Gewinner von morgen Murmann Verlag 211 Seiten, geb., EUR (D) 24,90 / EUR (A) 25,60 ISBN 978-3-86774-107-1 Dr. Christiane Wendehorst, LL.M., und Dr. Brigitta Zöchling-Jud Verbraucherkreditrecht VerbraucherkreditG und ABGBDarlehensbestimmungen MANZ Verlag Kurzkommentar 2010 XVI, 552 Seiten, EUR 99,– ISBN 978-3-214-00974-8 Dr. Anne Marie Kosesnik-Wehrle KSchG – Konsumentenschutzgesetz MANZ Verlag 3. Aufl. 2010, XXII, 692 Seiten, geb., EUR 118,– ISBN 978-3-214-06834-9 Werner Katzengruber Mythos Führungskraft Konzepte, Tugenden, Erfolgsgeheimnisse WILEY-VCH Verlag 2010, 315 Seiten, Broschur, EUR (D) 19,90 ISBN 978-3-527-50550-0 Fotos: Archiv Information, referierte im Rahmen der Regionalveranstaltung der Region Süd des Vereins für Credit Management Österreich am 25.11.2010 in der Wirtschaftskammer Kärnten in Klagenfurt vor rund 50 interessierten Zuhörern über „Unternehmensrating – Durch welche Faktoren wird die Bonität eines Unternehmens bestimmt?“. Foto: 2010 Forum Erlebnis Handel(n) / SU.ZMR Foto: VfCM ➔ Rainer Toifl-Dupin1, Produktmanager 26 KSV-Akademie Seminarangebote Programm 2006 KSV1870 Gläubigerschutz Aktuelles aus Rechtsprechung und richterlicher Praxis Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Entfall der Verfahrenshilfe für Konkursmassen Aufgrund der Neuregelung des § 63 idF BBG 2009 kann Verfahrenshilfe nur mehr natürlichen Personen gewährt werden. Dem Masseverwalter kommt das Anfechtungsmonopol in einem Anfechtungsprozess zu. Der von ihm geltend gemachte Anfechtungsanspruch steht der Konkursmasse, die ein parteifähiges Gebilde ist, zu (6 Ob 108/06k). Für die Konkursmasse und/oder den Masseverwalter entfällt nach geltender Rechtslage unabhängig davon, ob der Gemeinschuldner eine natürliche oder juristische Person ist, die Möglichkeit, eine Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Es gehört zum Wesen des Rechtsstaates, jedem die Durchsetzung seiner Rechtsansprüche oder die Verteidigung seiner Rechte bei gerichtlicher Inanspruchnahme ohne Rücksicht auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermöglichen (RIS-Justiz RS0109487). Bereits die ZPO in ihrer ursprünglichen Fassung enthielt umfassende Vorschriften über das Armenrecht, die im Laufe der Zeit weiter ausgebildet wurden. Intention des Gesetzgebers des BBG 2009 bei der Beschränkung der Verfahrenshilfe auf natürliche Personen war, dass eine Konkursverschleppung unterbunden und der Verfahrensgegner vor Schäden durch die Prozessführung einer bereits zahlungsunfähigen juristischen Person bewahrt werden sollte. Damit lässt sich eine Differenzierung zwischen natürlichen und juristischen Personen nicht rechtfertigen. Ein weiteres Argument für die Novellierung war die Entlastung der Justiz. Dies ist jedoch ebenfalls kein sachlich gerechtfertigter Grund, denn es kann nicht wegen einer personellen oder budgetären Entlastung in verfassungsrechtlich gewährleistete Grundrechte eingegriffen werden. Die Ungleichbehandlung der natürlichen und juristischen Personen stellt nicht nur einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, sondern auch einen Verstoß gegen das in Art 6 EMRK verankerte Recht auf freien und ungehinderten Zugang zu Gericht dar. Diese Bestimmung verpflichtet einen Staat nämlich dann zur Gewährung von Verfahrenshilfe, wenn diese unabdingbar für den wirksamen Zugang zum Gericht ist (8 Ob 109/09a). Dies ist zB in Zivilprozessen bei Anwaltspflicht der Fall. Darüber hinaus kann die Differenzierung zwischen natürlichen und juristischen Personen betreffend die Verfahrenshilfe auch einen Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit des Eigentums gem. Art 5 StGG bewirken. Unter Entziehung des Eigentums wird der Entzug der Befugnis verstanden, jeden anderen davon auszuschließen, mit der Sache nach Willkür zu schalten (RIS-Justiz RS0072903). Dies wird auch bei einer Konkursmasse deutlich, die bei Massenunzulänglichkeit ohne Ver- fahrenshilfe keine Möglichkeit hat, Anfechtungsansprüche gerichtlich durchzusetzen. >> ZIK 2010/280, 183 KO: § 1 ZPO: § 63 Budget-BegleitG 2009: Art 15 Z 3 EMRK: Art 6 Abs 1 StGG: Art 5 OLG Innsbruck 19.08.2010, 1 R 56/10k Kein Insolvenz-Entgelt für eine freiwillige Abfertigung Insolvenz-Entgelt gebührt für eine Abfertigung gem. den §§ 23 f AngG oder einer gleichartigen österreichischen Rechtsvorschrift. Bei einem nach dem 31.12.2002 begründeten Arbeitsverhältnis kann der Arbeitnehmer von vornherein keinen derartigen gesetzlichen Anspruch mehr erwerben. Enthält der Arbeitsvertrag eine Klausel über eine „Anrechnung“ von „Vordienstzeiten für die Abfertigung“, geht sie nach ihrem Wortsinn ins Leere. Sie kann als eigenständige Zusage einer freiwilligen Abfertigung im Fall der Kündigung des neuen Dienstverhältnisses durch den Dienstgeber ausgelegt werden, begründet dann aber keinen gesetzlichen, sondern nur einen vertraglichen Anspruch, der nicht durch die Insolvenz-EntgeltSicherung erfasst ist. Stellt die Anrechnungsklausel im Arbeitsvertrag zudem (wie im Anlassfall) eine Gegenleistung für die Bereitschaft des Arbeitnehmers dar, sich abwerben zu lassen und einen wichtigen Kunden „mitzunehmen“, liegt eine Gegenleistung im Zusammenhang mit der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses vor, die nicht durch Insolvenz-Entgelt gesichert ist (RIS-Justiz RS0076561; zuletzt 8 ObS 14/09f [Abwerbeprämie]). >> ZIK 2010/297, 195 IESG: § 1 Abs 4a BMSVG: § 46 Abs 1 AngG: §§ 23 f OGH 19.05.2010, 8 ObS 2/10t Versicherungsschutz für die Kosten eines geschädigten Anlegers Die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 1995) enthalten eine Klausel, die dem Versicherer in Versicherungsfällen, in denen eine größere Anzahl von Versicherungsnehmern durch dasselbe Ereignis (im Anlassfall: die Insolvenz eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens) geschädigt wird, zur Auswahl eines Rechtsvertreters berechtigt und damit das Recht des einzelnen Versicherungsnehmers auf freie Anwaltswahl beschränkt. Die durch diese „Massenschadenklausel“ vorgenommene Einschränkung des Rechts auf freie § § Anwaltswahl ist mit der RL 87/344/EWG nicht vereinbar und daher rechtsunwirksam. Der Rechtsschutzversicherte hat auch in Massenschadensfällen das Recht, seine Rechtsvertretung frei zu wählen (EuGH 10.09.2009, Rs C-199/08, Erhard Eschig/ Uniqa Sachenversicherung AG, ZIK 2009/337, 215). Für die außergerichtliche Vertretung gilt jedoch die freie Anwaltswahl nicht. Das Recht des Versicherungsnehmers, einen Rechtsvertreter vor Gericht und Verwaltungsbehörden frei zu wählen, beschränkt sich auf Personen, die ihren Kanzleisitz am Ort des Gerichtes oder der Verwaltungsbehörde haben, die für das durchzuführende Verfahren in erster Instanz zuständig ist. In Anbetracht der Vorabentscheidung des EuGH gebietet sich eine einschränkende Auslegung dahin, dass ein Versicherungsnehmer auch einen nicht ortsansässigen Rechtsvertreter wählen kann, jedenfalls wenn dieser verbindlich erklärt, seine Leistungen wie ein ortsansässiger Vertreter zu verrechnen, da damit der Sinn und Zweck dieser Klausel, die kosteneinsparende und prämiensenkende Wirkung, gewahrt bleibt. Trotz der Wartepflicht bei anhängigen Musterverfahren ist dem Rechtsschutzversicherten, für den ein Verjährungsverzicht eines Schädigers nicht erzwingbar ist, zuzugestehen, verjährungshindernde Handlungen vorzunehmen, um dieser Gefahr zu begegnen. Inwiefern Musterverfahren tatsächliche oder rechtliche Bedeutung für die unternommene oder beabsichtigte Rechtsverfolgung haben können, hat der für das Vorliegen einer Obliegenheitsverletzung beweispflichtige Rechtsschutzversicherer darzulegen (RIS-Justiz RS0043728). Für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen eine Entschädigungseinrichtung, der alle österreichischen Wertpapierfirmen, die die Dienstleistung der Verwaltung von Kundenportefeuilles mit Verfügungsvollmacht im Auftrag des Kunden ausüben, anzugehören haben, besteht Versicherungsschutz. Solche Ansprüche richten sich zwar nicht gegen den Schädiger, sondern gegen die dafür vorgesehene Haftungsgesellschaft. Dies ändert aber nichts daran, dass die Durchsetzung dieser Ansprüche, weil sie Schadenersatzansprüche voraussetzen, „die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines erlittenen Vermögensschadens“ darstellt (RIS-Justiz RS0050063). Diese Ansprüche fallen somit in den Schadenersatz-Rechtsschutz für den Privat-, Berufs- und Betriebsbereich. Wenn es sich um ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren handelt, genießt der Rechtsschutzversicherte für die Wahrnehmung seiner Interessen außerhalb von Österreich im Vertragsrechtsschutz keinen Versicherungsschutz. § 27 Sucht der geschädigte Anleger Kostendeckung für ein Vorgehen gegen „Vermittler“, hat er sie zumindest namentlich zu bezeichnen und näher auszuführen, worauf sich ihre Haftung konkret gründet. >> ZIK 2010/303, 198 ARB 1995: Art 6.7.3., Art 10.3. RL 87/344/EWG: Art 4 Abs 1 VersVG: § 158k Abs 2 OGH 16.12.2009, 7 Ob 194/09v Zahlungsunfähigkeit: Prüfung/(angeblicher) Wegfall Der Konkurs ist auf Antrag eines Gläubigers unverzüglich zu eröffnen, wenn dieser glaubhaft macht, dass er eine, wenngleich nicht fällige, Konkursforderung hat und dass der Schuldner zahlungsunfähig ist. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner bei redlicher Gebarung nicht in der Lage ist, fällige Verbindlichkeiten in angemessener Frist zu erfüllen, und sich die dafür erforderlichen Mittel auch nicht alsbald verschaffen kann (RIS-Justiz RS0065106; RS0064528). Eine bloße Zahlungsstockung stellt eine vorübergehende, voraussichtlich in kurzer Zeit zu beseitigende Zahlungsunmöglichkeit (SZ 38/61) dar und darf zwei Monate nicht übersteigen (stRsp des OLG Wien: vgl 28 R 242/08a; 28 R 301/08b uva). Vollstreckbare Rückstandsausweise der SVA bescheinigen sowohl die jeweilige Forderung als auch die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ausreichend. Sozialversicherungsbeiträge als auch finanzbehördliche Abgaben sind Betriebsführungskosten, die kraft Gesetzes anfallen, das Unterbleiben ihrer Zahlung hat mit voraussehbarer Wahrscheinlichkeit Eintreibungsmaßnahmen zur Folge. Haften solche Ansprüche aus (im konkreten Fall: Leistungen an die SVA seit drei Jahren), ist dies ein ausreichendes Indiz für eine bestehende Zahlungsunfähigkeit. Es liegt dann am Schuldner, die Gegenbescheinigung anzutreten und glaubhaft zu machen, dass er zur Erfüllung seiner laufenden Verbindlichkeiten in der Lage ist. Zur Entkräftung der Vermutung der Zahlungsunfähigkeit reicht es aber nicht aus, dass einzelne oder nur der antragstellende Gläubiger vollständig befriedigt werden. Vielmehr ist die Zahlung oder Regelung sämtlicher fälliger Verbindlichkeiten nachzuweisen (OLG Wien 28 R 57/09x; 28 R 242/08a ua). Die Prüfung der materiellen Gültigkeit, der Gesetzmäßigkeit und der Richtigkeit von Rückstandsausweisen der SVA ist ausschließlich im Verwaltungsweg vorzunehmen. Wird ein Rechtsmittel gegen die Konkurseröffnung erhoben, ist bei der Beurteilung, ob die Konkursvoraussetzungen, somit auch die Zahlungsunfähigkeit, vorliegen, auf die Sachlage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Konkurseröffnung und auf die Bescheinigungslage im Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel abzustellen (RIS-Justiz RS0065013). Zahlungen, die nach der Beschlussfassung über die Konkurseröffnung getätigt werden, sind bei der Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit nicht heranzuziehen. >> ZIK 2010/ 358, 228 KO: §§ 66, 70 OLG Wien 8.03.2010, 28 R 33/10v Bürgschaft und Schriftform Die Schriftform der Bürgschaft wurde zum Zweck der Vermeidung schwerer Folgen unüberlegter, leichtfertiger Gutstehungserklärungen eingeführt. Sie soll den Bürgen vor dem übernommenen Risiko warnen, die Bedeutung seiner Verpflichtung zu Bewusstsein bringen und die Ernstlichkeit seines Verpflichtungswillens außer Zweifel stellen (8 Ob 388/97k ecolex 2000/36 = RdW 2000/112, 145 = ÖBA 2000/877, 524). Die Schriftlichkeit der Bürgschaft ist Gültigkeitsvoraussetzung. Eine formmangelhafte Bürgschaft kann zwar wirksam erfüllt, ihre Erfüllung aber nicht erzwungen werden. Eine schriftliche Bürgschaftserklärung muss nicht den vollen Inhalt der Bürgschaftshaftung angeben, es reicht das Hervorgehen der wesentlichen Merkmale der Bürgschaftsverpflichtung. Zentrales Merkmal der Bürgschaftsverpflichtung ist der rechtsgeschäftliche Verpflichtungswille, persönlich für eine fremde Schuld einzustehen (RIS-Justiz RS0032728; RS0032046), dieser muss in der schriftlichen Bürgschaftserklärung jedenfalls zum Ausdruck kommen (RIS-Justiz RS0032261; RS0032050 [T4]). Die Beurteilung, ob der dem übereinstimmenden Parteiwillen entsprechende, wesentliche Inhalt einer Bürgschaftsverpflichtung in der Haftungsurkunde gerade noch oder aber gerade nicht mehr zureichend angedeutet ist, wirft nur eine auf den jeweiligen Einzelfall abzustellende Auslegungsfrage auf (RIS-Justiz RS0113547 [T1]). Wird in einer e-Mail nur das Versprechen gegeben, das Realisat eines nicht näher bestimmten „Fonds“ zwecks Schuldtilgung zur Verfügung zu stellen, ist ein Verpflichtungswille zu einer Bürgschaft nicht zu erkennen. Bei undeutlicher Verpflichtungserklärung ist im Zweifel (nur) Bürgschaft und nicht Schuldbeitritt anzunehmen. Schuldbeitritt liegt zumindest nur dann vor, wenn ein unmittelbares rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an der Erfüllung der Verbindlichkeit des ersten Schuldners besteht. Die Übernahme einer Verpflichtung, um Verwandten oder (wie im Anlassfall) einem Freund zu helfen, wie überhaupt ein persönliches, ideelles oder moralisches Interesse, reicht für die Annahme eines Schuldbeitritts und somit eines eigenen wirtschaftlichen Interesses nicht aus (RIS-Justiz RS0032011 [T10]; RS0032190). >> ZIK 2010/370, 236 ABGB: § 1346 Abs 2 ZPO: § 502 Abs 1 OGH 14.01.2010, 6 Ob 114/09x zik.lexisnexis.at Insolvenzrecht & Kreditschutz zik.lexisnexis.at 1/2011 Herausgeber: Andreas Konecny Herbert Fink Gunther Nagele Otto Zotter • Prägnante Berichte über die aktuelle Rechtslage in Insolvenzrecht und Kreditschutz • Darstellung wichtiger Entwicklungen in Gesetzgebung und Praxis • Analyse der rechtlichen Hintergründe aktueller Insolvenzfälle durch Experten aus Wissenschaft und Praxis • Eigene Sparte „ZIK International“ rald Schmidsberger: Reinhard Rebernig/Ge gsrechts gegenüber den Vorrang des Anfechtun eln und Kapitalerhaltungsreg KapitalaufbringungsKatharina Schmögl: e nach ForderungsfestWiederaufnahmsklag tsnachfolger stellung durch den Einzelrech Petra Leupold: Das IRÄ-BG – Überblick Stefan Perner/Martin und ausgewählte Fragen Spitzer: gs- tsänderun Das Darlehens- und Kreditrech gesetz (DaKRÄG) ZIK Praxis Thomas Wurzinger: Pbb. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien, 06z036709 P, ISSN 1024-6096 befreiung bei Die vorzeitige Restschuld e Erreichung der 50%-Quot Judikatur e in die Geschäftsbehelfe Ausschluss der Einsichtnahm und Bescheinigung der des Exekutionsverfahrens Zahlungsunfähigkeit Schriftform im Interzessionsfall der Schuldbeitritt bedarf Geldwäschevorschriften betrogener Anleger z zugunsten sind kein Schutzgeset 1/2011, S. 1 – 12 Art.-Nr. 1 – 12 Jetzt gratis das ZIK-Portal nutzen & Probe lesen: zik.lexisnexis.at! Jahresabonnement 2011 für KSV1870 Mitglieder um nur € 118,– (statt 139,–) Bestellen Sie unter: Tel.: (01) 534 52-5555 Fax: (01) 534 52-141 E-Mail: bestellung@lexisnexis.at Infos 28 Details zum Jahres programm der KSV1870 Akademie finden Sie auch unter www.ksv.at. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! KSV1870 Akademie Seminarangebote Frühjahr 2011 Nützen Sie als KSV1870 Mitglied Ihren Gutschein, und Sie erhalten für ein Seminar Ihrer Wahl 50 % auf den KSV1870 Mitgliedspreis! Arbeitsrecht Personen mit Personalverantwortung lernen die wichtigsten Grundlagen des Arbeitsrechts kennen, dabei wird auf praxisnahe Beispiele Bezug genommen. Wir machen Sie vom Bewerbungsgespräch und Arbeitsvertrag über Arbeitnehmerschutz, Gleichbehandlungspflichten, Betriebsverfassung u. v. m. bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses inkl. Entlassung, Kündigung sowie Kündigungsschutz fit für Ihr tägliches Geschäft. ➔ 10.03.2011, 9.00–17.00 Uhr, Wien S.-Nr.: R11/0303/01 Trainer: Rechtsanwalt Mag. Philipp Scheuba Partner von BLS Rechtsanwälte Kosten: EUR 420,– für KSV1870 Mitglieder EUR 545,– für Gäste IFRS für Führungskräfte Seit nunmehr fünf Jahren müssen börsennotierte Unternehmen in der EU ihren Konzernabschluss nach den Vorschriften der IFRS erstellen. Erfahren Sie in diesem Seminar die wesentlichen Themen der aktuellen IFRS, die Unterschiede zum UGB und die Möglichkeiten für Bilanzpolitik und lernen Sie, IFRSAbschlüsse zu lesen und zu verstehen. ➔ 16.03.2011, 9.00–13.00 Uhr, Wien S.-Nr.: B11/0302/01 Trainer: Mag. Helmut Kerschbaumer Partner Audit, KPMG Kosten: EUR 270,– für KSV1870 Mitglieder EUR 340,– für Gäste Achtung, Kundeninsolvenz! – inkl. IRÄG2010 Die Insolvenz eines Kunden bedeutet nicht automatisch den Totalverlust Ihrer Forderung. Erfahren Sie mehr über die Verfahrensarten, Anfechtungsmöglichkeiten und wie Sie Ihren Schaden bei Kundeninsolvenzen minimieren können. Außerdem findet das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 Berücksichtigung! ➔ 06.04.2011, 9.00–17.00 Uhr, Wien S.-Nr.: R11/0195/01 Trainer: Dr. Alexander Klikovits Kreditschutzverband von 1870 Kosten: EUR 420,– für KSV1870 Mitglieder EUR 545,– für Gäste Bilanzen lesen und verstehen – Grundzüge von Jahresabschlüssen Auch ohne Vorkenntnisse im Rechnungswesen gewinnen Sie einen Einblick in die Grundzüge von Jahresabschlüssen. Sie erkennen die wesentlichen Aussagen einer Bilanz und lernen die wichtigsten Begriffe der Bilanzanalyse und Kennzahlen kennen. ➔ 18.05.2011, 9.00–17.00 Uhr, Wien S.-Nr.: B11/0025/01 Trainer: René Jonke Kreditschutzverband von 1870 Kosten: EUR 350,– für KSV1870 Mitglieder EUR 465,– für Gäste Rechtliche Grundlagen für Geschäftsführer Erfolg ist planbar – Planspiel – toolgestützte Budgetierung – integrierte Finanzplanung für KMU Im Rahmen des Planungs-Workshops erstellen Sie gemeinsam mit dem Vortragenden innerhalb eines Tages eine Planung für ein Unternehmen. Es werden die Vorteile der integrierten Planung aufgezeigt, die einfache Umsetzung des Planungsprozesses mit Unterstützung einer Planungssoftware und eines Trainingsnotebooks und die Auswirkungen auf Rating und Basel II bzw. III offensichtlich gemacht. Auf Basis einer Vorjahresschlussbilanz plus aktueller Plandaten wird eine integrierte Planung (GuV, Bilanz, Finanzplan) abgebildet. Plandaten werden erfasst und die Auswirkungen in der integrierten GuV-, Bilanz- und Finanzplanung diskutiert. Als (zukünftiger) Geschäftsführer oder Prokurist lernen Sie alle rechtlichen Grundlagen für Ihre Tätigkeit kennen. Wir machen Sie vom Vertragsabschluss über Haftungen und Pflichten, das Gewerberecht u. v. m. bis hin zum Arbeitsrecht fit für das tägliche Geschäft. ➔ 25.05.2011, 9.00–17.00 Uhr, Wien S.-Nr.: R11/0147/01 Trainer: Rechtsanwalt Mag. Philipp Scheuba Partner von BLS Rechtsanwälte Kosten: EUR 420,– für KSV1870 Mitglieder EUR 545,– für Gäste ➔ 11.05.2011, 9.00–17.00 Uhr, Wien S.-Nr.: B11/0295/01 Trainer: Mag. Achim Hartmann Leiter Finanzplanung UniCredit Bank Austria AG, Universitätslektor (WU Wien, KFU Graz u. a.) Kosten: EUR 350,– für KSV1870 Mitglieder EUR 465,– für Gäste Die angeführten Preise verstehen sich exkl. MwSt., inkl. Seminarunterlagen, Seminargetränken, Kaffeepausen, Mittagessen. Details zum Jahresprogramm der KSV1870 Akademie finden Sie auch unter www.ksv.at. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! Mag. Katharina Henkel ksv.akademie@ksv.at Tel.: 050 1870-8498 Wollen Sie für Ihre Mitarbeiter ein INHOUSE-Seminar? Gerne planen wir für Sie maßgeschneiderte Trainings zu KSV1870 relevanten Themen! 29 Infos Details zum Jahres programm der KSVAkademie finden Sie auch unter www.ksv.at. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! Mag. Christian Reiter ksv.akademie@ksv.at Tel.: 01/53484-8249 KSV1870 Steuertipps Wichtige Neuigkeiten und Änderungen im Steuerrecht Gesetzesänderung: Änderung des Firmenbuch gesetzes und des Unternehmensgesetzbuchs Umsatzsteuer: Keine Eigenverbrauchsbesteuerung für Pkw-Auslandsleasing IASB veröffentlicht Änderungen zu IAS 12: Ertragsteuern Das Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011) wurde am 23.12.2010 beschlossen. Darin enthalten ist eine Änderung der Verhängung von Zwangsstrafen für nicht fristgerechte Offenlegung (§ 24 FBG iVm § 283 UGB). Mit Erkenntnis vom 25.11.2010 (2009/15/0121) hat der VwGH endlich die Frage geklärt, ob für Pkw-Auslandsleasing eine Umsatzsteuerpflicht für die Jahre ab 2004 besteht. Entgegen der Entscheidung des UFS Linz (10.04.2009, GZ RV/0669-L/07) ist laut VwGH keine Besteuerung des Pkw-Auslandsleasing entgelts im Wege des Eigenverbrauchs nach § 3a Abs 1a Z 1 UStG vorzunehmen. Es liege keine Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes, der zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, für außerunternehmerische Zwecke vor. Unter Heranziehung von § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG, wonach Leistungen im Zusammenhang mit der Miete von Personenkraftwagen nicht als für das Unternehmen ausgeführt gelten, könne keine Privatnutzung im Sinne eines Eigenverbrauchs abgeleitet werden. Die Bestimmung regle lediglich den entsprechenden Vorsteuerausschluss. Im Übrigen hat der VwGH die Rechtsansicht des UFS bestätigt, dass § 1 Abs 1 Z 2 lit b UStG (bzw. § 1 Abs 1 Z 2 lit d UStG) jedenfalls nicht anzuwenden sei. Die darin vorgesehene Besteuerung des grenzüberschreitenden Pkw-Leasings sei nicht gemeinschaftsrechtskonform. Die Besteuerung des Eigenverbrauchs für Pkws habe daher auch aus diesem Grund zu unterbleiben. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die Rechtslage dazu mit 01.01.2010 geändert hat. Der Leistungsort beim Pkw-Auslandsleasing liegt nun in Österreich, und der Vorsteuerabzug für diese Aufwendung ist nach § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG nicht möglich. Diese führen ebenfalls zu Änderungen im Anwendungsbereich des SIC-21: Ertragsteuern – Realisierung von neubewerteten, nicht planmäßig abzuschreibenden Vermögenswerten. Die Änderung enthält eine teilweise Klarstellung zur Behandlung temporärer steuerlicher Differenzen in Zusammenhang mit der Anwendung des Zeitwertmodells von IAS 40. Bei als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ist es oftmals schwierig zu beurteilen, ob sich bestehende Differenzen im Rahmen der fortgeführten Nutzung oder im Zuge einer Veräußerung umkehren. Die Änderung sieht vor, grundsätzlich von einer Umkehrung durch Veräußerung auszugehen. Weniger als die Hälfte aller vorlagepflichtigen Unternehmen kommen ihren im Gemeinschaftsrecht verankerten Offenlegungspflichten fristgerecht nach. Dieser Umstand soll nun durch die Einführung automationsunterstützter Zwangsstrafverfügungen beseitigt werden. Erfolgt die Offenlegung nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von neun Monaten nach dem Bilanzstichtag, wird – ohne vorausgehende Aufforderung – eine Zwangsstrafe iHv EUR 700,– verhängt. Bisher richtete sich die Zwangsstrafe nur an die zur Offenlegung verpflichteten Organe, also gegen jeden einzelnen Geschäftsführer bzw. jedes Vorstandsmitglied. Die Neuregelung sieht auch Zwangsstrafen gegen die Gesellschaft vor. Dies hat unter Umständen einen erheblichen Multiplikatoreffekt. Unterbleibt die Offenlegung für weitere zwei Monate, erfolgt eine nochmalige Verhängung von Zwangsstrafen iHv EUR 700,–. Für Organe mittelgroßer (§ 221 Abs 2 UGB) Kapitalgesellschaften erhöht sich diese Zwangsstrafe bereits auf das Dreifache, für Organe großer (§ 221 Abs 3 UGB) Kapitalgesellschaften auf das Sechsfache. Gültigkeit Wird eine bestehende Pflicht zur Offenlegung nicht bis zum 28.02.2011 erfüllt, so wird gegen die Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder sowie die Gesellschaft eine Zwangsstrafverfügung erlassen. Unterbleibt die Offenlegung für weitere zwei Monate nach dem 28.02.2011, kommen die Bestimmungen über die wiederholten Zwangsstrafen zu Anwendung. Die Änderung ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2012 beginnen, retrospektiv anzuwenden. Die Pressemitteilung steht auf der Internetseite des IASB zum Download zur Verfügung (Link: http://www.ifrs.org/NR/ rdonlyres/75CBBB63-725E-4ECB-A8FD-C5B6F86210EF/0/PRIncomeTaxesDec10.pdf). Zur Verfügung gestellt von der KPMG Alpentreuhand. IMPRESSUM: Medieninhaber: Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7; www.ksv.at; Herausgeber: Johannes Nejedlik; Verlagsort: Wien; Chefredaktion: Karin Stirner; Redaktion: Birgit Glanz, Mag. Sandra Kienesberger; Autoren dieser Ausgabe: Theresa Berger, Dr. Christine Kary, Klaus Niki Keim, Dr. Peter Muzik; Layout: Rock+Partner; Lektorat: Johannes Payer 30 KSV1870 Wirtschaftsbarometer Flops & Tops in der österreichischen Wirtschaft Flops Fünf der zehn größten Insolvenzverfahren im Jänner 2011 sind Sanierungsverfahren; davon vier ohne Eigenverwaltung, eines mit Eigenverwaltung. Zweifellos wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmenssanierungen in einem Insolvenzverfahren durch die Novelle IRÄG2010 (ab 01.07.2010) verbessert und im Effekt sanierungsfreundlicher gestaltet, als sie es davor waren. Vor allem die Konkurse mit Zwangsausgleich (jetzt vielfach als Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt) wurden durch das IRÄG zu voll ausgebauten Sanierungsverfahren. Dass die Praxis diese Novelle gut annimmt, kann keine Zahl besser belegen als der 50-%-Anteil Sanierungsver fahren an den zehn größten Insolvenzen des Monats Jänner. Denn diese 50 % lassen an Zeiten erinnern, als die Hälfte aller Unternehmens pleiten Ausgleiche waren. Dort, wo Sanierungsverfahren gut vorbereitet wurden, können sie auch rasch abgeschlossen werden, sodass unternehmerische Substanz erhalten wird und Gläubiger entsprechend rasch zu Geld kommen, und sei es auch nur in Höhe der vereinbarten Quote. Die 10 größten Insolvenzen im Jänner 2011 1. JoWood Entertainment AG Wien SV. o. EV. 21,0 Mio.* 2. SUN MASTER Energiesysteme GmbH Eberstalzell SV. o. EV. 9,5 Mio.* 3. Priewasser GmbH Garsten Konkurs 8,4 Mio.* 4. Oman-Baubiologie-GesmbH Klagenfurt Konkurs 7,0 Mio.* 5. DIBLDRUCK & RDW GmbH & Co. KG Winzendorf Konkurs 6,3 Mio.* 6. Singer & Co. BaugesmbHHartberg SV. o. EV. 5,1 Mio.* 7. Dr. Hella Ranner, Consulting und Mediation Graz SV. o. EV. 4,9 Mio.* 8. Architekt Dr. Lengger ZT GmbH Villach SV. m. EV. 3,9 Mio.* 9. P1 Leasing & Rental GmbH, KFZ-Leasing Vösendorf Süd Konkurs 3,2 Mio.* 10. Oberflächenschutz Peiniger GesmbH Gratkorn Konkurs 2,8 Mio.* SV. o. EV. = Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung SV. m. EV. = Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung *geschätzte Passiva in Mio. EUR Gesamtinsolvenzen nach Bundesländern Jänner 2011 Jänner 2010 Jänner 2011 526 484 200 175 162 150 135 125 100 75 68 50 82 78 78 75 61 49 25 6 W NÖ 14 BGLD OÖ 41 24 21 8 SLBG VLBG 46 34 T 28 STMK Eröffnete Insolvenzen nach Größenordnung der Verbindlichkeiten Jänner 2011 Insolvenzen bis 1 Mio. EUR Insolvenzen über 1 Mio. EUR bis 4 Mio. EUR Insolvenzen über 4 Mio. EUR bis 7 Mio. EUR Insolvenzen über 7 Mio. EUR bis 40 Mio. EUR Insolvenzen über 40 Mio. EUR eröffnete Insolvenzen gesamt 235 13 2 4 0 254 18,0* 25,8* 10,0* 46,0* 0,0* 99,8 *geschätze Passiva in Mio. EUR KTN Gesamt 25,8 18,0 10,0 46,0 31 Tops Kein Haus ohne Dach – so ein einfacher Sachverhalt, der für Umsätze bei den Dachdeckern sorgt. Naturgemäß macht das aber auch den Winter zum natürlichen Feind des ambitionierten Unternehmers. Trotz aller frostigen Widrigkeiten gilt die Branche als verlässlicher Partner der Wirtschaft. Der Großteil weist ein geringes Ausfallsrisiko auf. Steht zu hoffen, dass ein baldiger Frühling der Branche in die Hände spielt. Die Top 10 der Dachdeckereien 1. Rathmanner Gesellschaft m.b.H. Neutal 207* 2. Spitzer Gesellschaft m.b.H. Graz 233* 3. Viktor Sajowitz Gesellschaft m.b.H. Weiz 235* 4. M. Reifetshammer, Gesellschaft m.b.H. Wels 239* 5. Dachbau GmbH Piesendorf 241* 6. SCHMITZER DACH & BAU GmbH Wien 243* 7. Filzmaier Bedachungen und Spenglerei Gesellschaft m.b.H. Steinhaus b. Wels 245* 8. Fleischmann & Petschnig Dachdeckung-Gesellschaft m.b.H. Klagenfurt 253* 9. Hans Drascher Gesellschaft m.b.H. Pöchlarn 265* 10. Pock Ges.m.b.H. Gnas 292* Basis der Auswertung sind Unternehmen ab EUR 10 Mio. Umsatz oder mit mehr als 20 Beschäftigten. *KSV-Rating Branchenstruktur nach Bundesländern Bsp.: 33,1 % der Unternehmen sind in Wien ansässig. in Prozent 35 KSV-Rating Profil Verteilung auf KSV-Rating-Klassen in Vergleich zur Wirtschaft Österreich gesamt Bsp.: 27,4 % der Unternehmen sind in Rating-Klasse 2. 1 0,0 % 0,1 % 2 27,4 % 23,0 % 3 51,5 % 67,4 % 4 18,8 % 8,1 % 5 1,0 % 0,7 % 6 1,3 % 0,7 % Legende zum KSV-Rating: 100–199 kein Risiko, 200–299 sehr geringes Risiko, 300–399 geringes Risiko, 400–499 erhöhtes Risiko, 500–599 hohes Risiko, 600–699 sehr hohes Risiko, 700 Insolvenzkennzeichen 30 33,1 25 20 15 16,3 15,0 10 10,8 5 6,1 4,4 W NÖ BGLD OÖ SLBG 4,4 4,9 VLBG T 5,0 STMK 55,6 % Einzelunternehmen Branchenstruktur nach Rechtsformen Bsp.: 14,1 % der Unternehmen dieser Branche sind Personengesellschaften. 0,3 % Sonstige 14,1 % Personengesellschaften 30,0 % Kapitalgesellschaften KTN Die schlechte Nachricht: Rutschgefahr im Geschäftsleben steigt. Die gute Nachricht: PRISMA warnt Sie rechtzeitig. Sie vertrauen Ihrem Kunden, doch er schlittert in die Insolvenz. Damit Sie ein Forderungsausfall nicht selbst in finanzielle Schwierigkeiten bringt, bietet PRISMA permanente Bonitätsprüfung Ihrer Geschäftspartner und ersetzt im Fall des Falles den Schaden. So einfach werden Ihre Außenstände sicher. www.prisma-kredit.com PR1SMA Die Kreditversicherung.