Wer sein Geld liebt, nützt die bonitätsauskünfte des ksV1870. Die

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Wer sein Geld liebt, nützt die bonitätsauskünfte des ksV1870. Die
forum.ksv Das Medium für
internationalen
Kreditschutz 01/2011
Wer sein Geld liebt, nützt …
Die neue KSV1870 Werbekampagne
Ausweg aus der Schuldenkrise
Sollen Staaten insolvent werden können?
Fakten, Fakten, Fakten
Kein Geschäft ohne Bonitätsinformation
forum.ksv
P.b.b. Verlagspostamt 1010 Wien Zul.Nr. GZ 02Z030207
Wer sein Geld liebt, nützt die
Bonitätsauskünfte des KSV1870.
Die zuverlässige und seriöse Basis
für Geschäftsentscheidungen.
2
Inhalt
Wer sein Geld liebt, nützt
das Inkasso des KSV1870.
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Wer sein Geld liebt, nützt … Der KSV1870 startet mit einer
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aktuell
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70% der Fälle werden außergerichtlich gelöst – mit einer Erfolgsquote von
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Allein der Name KSV1870 wirkt oft Wunder. So kommen Sie dank unserer
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Wer sein Geld liebt, nützt … S. 4
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Der KSV1870 ist der größte, erfahrenste und auch modernste Gläubigerschutzverband
Österreichs. In rund 60.000 laufenden Verfahren sind Sie bestens vertreten und dank
InsolvenzOnline auch stets informiert. Mehr unter T: 050 1870-1500 oder www.ksv.at
Social Media in aller Munde.
Chancen und Risiken für Unternehmen. ..................................... 10
Top oder Flop?
Produkteinführungen in der Praxis. ............................................ 12
Fakten, Fakten, Fakten.
Bonitätsabfragen sind kein Vertrauensbruch mehr. ....................... 14
Ab in die Habenzone. KSV1870 Forderungsmanagement GmbH
macht für die Austria Card offene Forderungen einbringlich. ....... 16
Halbe Sache. Das schlechte Image der Ein-PersonenUnternehmen (EPU) auf dem Prüfstand. .................................... 17
Foto: Rainer Sturm/PIXELIO
Austria’s Leading Companies.
Das große Finale in Wien. . ......................................................... 18
Lass die Sonne rein!
Die Firma SONNENTOR im Porträt. ....................................... 19
Ausweg aus der Schuldenkrise. S. 8
KSV1870 NEWS
Die 5. KSV1870 Kreditschutztagung. Hochrangige
Experten über erste Erfahrungswerte mit dem
Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010. .......................................... 20
KSV1870 Gewinnspiel.
Apple iPad verlost. ..................................................................... 22
Herzenswunsch wird erfüllt. Die KSV1870 Gruppe
unterstützt die Stiftung Kindertraum. . ........................................ 23
Foto: Kunstart.net/PIXELIO
KSV1870 Eventtipp. 3. Bundeskongress der
Gläubigerschutzvereinigung Deutschland in Bonn. ...................... 24
Quergelesen. Neue Fachbücher,
die Praxiswissen vermitteln. .................................................... 24/25
Produkteinführungen: Top oder Flop? S. 12
Wer zählt die Häupter, nennt die Namen?
KSV1870 Mitarbeiter stellen ihr Know-how zur Verfügung. ........ 25
Editorial
3
Editorial
KSV1870 Akademie
Die aktuellen Schulungsangebote. ................................................ 28
KSV1870 Steuertipps
Wichtige Neuigkeiten und Änderungen
im Steuerrecht speziell für Unternehmer. ..................................... 29
KSV1870 Wirtschaftsbarometer
Flops & Tops in der österreichischen Wirtschaft. . .......................... 30
Impressum.................................................................................... 29
Liebe Mitglieder,
Foto: Petra Spiola
KSV1870 Gläubigerschutz
Aktuelles aus Rechtsprechung und richterlicher Praxis. .................. 26
fundierte Wirtschafts- und Bonitätsinformationen
sind die beste Voraussetzung, um eine langjährige Vertrauensbasis mit Geschäftspartnern aufzubauen. Mit unseren Services und Dienstleistungen in diesem Bereich
unterstützen wir als unabhängiger Dritter seit vielen Jahren die heimische
Wirtschaft. Vertrauen aus dem Bauch heraus rächt sich hingegen bei Geschäftsentscheidungen immer wieder, wie die langen Gläubigerlisten bei
Insolvenzfällen belegen.
Umso mehr freut es uns, dass in einer aktuellen Umfrage der KSV1870
Information GmbH 96 % der Befragten den KSV1870 als vertrauenswürdigen Partner betrachten. Dies zeigt klar, dass wir auf dem richtigen Weg
sind. Selbstredend verstehen wir das Ergebnis auch als Auftrag, weiter an
unserer hohen Servicequalität im Dienste der Mitglieder und Kunden zu
arbeiten.
Um die hohe Qualität der KSV1870 Produkte transparent zu machen, hat
das KSV1870 Marketingteam eine neue Werbe- und Anzeigenkampagne
entwickelt, die ab sofort in allen relevanten Wirtschaftsmedien zu sehen ist.
Auf dem Cover und ab Seite 4 finden Sie die brandneuen Anzeigensujets
– blättern Sie einfach durch und machen Sie sich ein Bild. Der begleitende
Artikel gibt Ihnen einen Einblick, wie die neue Kampagne zustande gekommen ist und welche Prozesse dafür notwendig waren.
In aller Munde sind aber nicht nur Werbesujets wie jene der KSV1870
Gruppe, sondern aktuell besonders das Thema Social Media à la Xing und
Facebook. Auf Seite 10 und 11 im aktuellen forum.ksv finden Sie zwei
Expertenmeinungen über die Chancen, aber auch Risiken, die mit einer
Firmenpräsenz auf diesen Plattformen verbunden sein können. Informieren
Sie sich darüber, ob diese neue Form der Kommunikation mit Kunden und
Interessenten auch für Ihr Unternehmen ein Thema ist. Wie sonst auch im
Wirtschaftsleben empfiehlt sich eine klare Strategie und eine solide Analyse
des Nutzens und der Kosten.
Viel diskutiert wird dieser Tage auch der Sinn eines Insolvenzrechts für
Staaten. Sollen auch sie – ähnlich wie Unternehmen und Privatpersonen
– in die Insolvenz gehen können? Und welche rechtlichen Rahmenbedingungen wären hierfür notwendig? Dr. Christine Kary von der „Presse“
diskutierte das Thema mit dem KSV1870 und anderen ausgewählten Experten. Verschaffen Sie sich einen kompakten Überblick ab Seite 8 in der
aktuellen Ausgabe.
Foto: Marko Greitschus/PIXELIO
Ihr Karl Jagsch
Ab in die Habenzone. S. 16
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Cover
Wer sein Geld liebt, nützt die
Mitgliedschaft beim KSV1870.
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Wer sein Geld liebt, nützt …
Der KSV1870 startet mit einer brandneuen Werbe- und Anzeigenkampagne ins Jahr 2011 und beschreitet dabei neue Wege.
Text: Sandra Kienesberger
Cover
S
ie lassen sich nicht angreifen, sind weder bunt
noch hip oder gar „stylisch“ – die Rede ist von den
Produkten der KSV1870 Gruppe. Warum nicht? Weil
die Unternehmensgruppe keine „Nice to have“-Produkte anbietet, sondern Dienstleistungen für maximalen
Schutz und Sicherheit im Geschäftsleben. Dies mit dem
Ziel, Unternehmen vor potenziell schweren finanziellen
Ausfällen zu schützen oder aber im Ernstfall noch
das Beste für sie herauszuholen. Eine Auskunft über
einen Geschäftspartner zum rechten Zeitpunkt, hohe
Einbringlichkeit bei Forderungen gegenüber säumigen
Zahlern oder eine gute Quote im Insolvenzverfahren
sorgen für Liquidität im Unternehmen und stärken
dessen Überlebensfähigkeit am Markt. Klingt ernst, und
das ist es auch – aber soll die dazupassende Werbung
auch so sein?
Wabrimida (Was bringt mir das?) „Gute Werbung
stellt den Kundennutzen in den Vordergrund – und
das auf eine seriöse, aber auch sympathische Weise. Ihr
Ziel ist es, ein positives Image zu generieren, unsere
Lösungen zu vermitteln und Kaufimpulse zu ­erzeugen“,
weiß Mag. Barbara Mayerhofer, Leiterin Marketing bei
der KSV1870 Holding AG. „Und genau das wollten
wir mit unserer neuen Kampagne umsetzen.“ Im ersten Step wurde festgelegt, was genau beworben werden sollte, nämlich die Services in vier Bereichen:
Auskünfte, ­Inkasso, Insolvenz und die Mitgliedschaft
beim KSV1870. Nach vielen internen Gesprächen des
Marketing­teams mit allen Fachbereichen galt es, pro
Bereich den Nutzen für den Kunden zu beschreiben und
sich gleichzeitig vom Mitbewerb abzugrenzen. Folgende
Botschaften wurden pro Bereich erarbeitet:
• Bonitätsauskünfte bilden eine zuverlässige und seriöse
Basis für Geschäftsentscheidungen – dank der rund
100 Info Agents werden Daten laufend und bestens
recherchiert.
• Mit Inkasso bekommen Kunden schneller mehr von
Wer sein Geld liebt, nützt die
Bonitätsauskünfte des KSV1870.
Die zuverlässige und seriöse Basis
für Geschäftsentscheidungen.
MARKETINGADRESSEN I AUSKUNFT I MONITORING I INKASSO I INSOLVENZVERTRETUNG
Über 100 Experten recherchieren laufend aktuelle und qualitativ hochwertige Daten,
analysieren die Fakten und geben eine Empfehlung in Form des KSV-Ratings ab.
Dieses fasst die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens zusammen. Mehr zu
den bestens recherchierten Bonitätsauskünften unter T: 050 1870-1500 oder www.ksv.at
ihren offenen Forderungen – dank unseres Namens
sowie jahrelanger Erfahrung.
• Die Insolvenzvertretung holt das Maximum heraus
und informiert laufend, dank unserer starken Verhandlungsposition und – seit einigen Monaten neu –
auch durch den Service InsolvenzOnline.
• Die Mitgliedschaft schützt umfassend – dank wertvoller Gutscheine und der über 140-jährigen KSV1870
Expertise.
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6
Cover
Wer sein Geld liebt, nützt
das Inkasso des KSV1870.
So bekommen Sie schneller mehr
von Ihren offenen Forderungen.
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70% der Fälle werden außergerichtlich gelöst – mit einer Erfolgsquote von im Schnitt 85%.
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Die Festlegung des Kundennutzens und der Botschaften
erfolgt immer in Abstimmung mit den Geschäfts­
bereichen. Aber dieser Prozess ist nicht so einfach, wie es
vielleicht auf den ersten Blick scheinen mag, manchmal
sogar etwas leidvoll. „Denn es gilt, die Gesamtheit der
Leistungen und Tätigkeiten der einzelnen Geschäfts­
bereiche in einer kurzen, klaren Botschaft zu formulieren. Setzen wir als Marketingabteilung dann den
Rotstift ein, ist Diplomatie einerseits, aber auch Entschlossenheit gefragt“, so die Marketingexperten. Kaum
waren aber die USPs – Unique Selling Propositions
(Alleinstellungsmerkmale) – pro Bereich gefunden,
startete auch schon die Werbeagentur Rock+Partner mit
Kreativideen durch.
Marke KSV1870 als Kampagnendach Die knifflige
Suche nach klaren, kompetitiven Botschaften ist für
Désirée Plankel, Kundenbetreuerin bei Rock+Partner,
tägliche Praxis. Klare Vorgaben versteht sie durchaus
als Segen. „Die eindeutigen und klaren Angaben des
Marketingteams sind für uns viel wert, so konnten wir
direkt darangehen, Sujets zu entwerfen und die Inhalte
in knackige Werbebotschaften zu verpacken“, so die
Werbefachfrau. „Aus markenstrategischer Sicht war es
wichtig, die vier zu bewerbenden KSV1870 Bereiche
unter das Dach einer einheitlichen Kampagne zu stellen.“ Der Kundennutzen bei allen KSV1870 Produkten
ist die durchgängige Sicherung der Liquidität – direkt
ausgedrückt: des Geldes –, und das ist für Unternehmer essenziell. Geld (in der Kampagne umgesetzt als
gezeichnetes Geldbündel) war also der gemeinsame
Nenner, und daraus entwickelte sich der Claim „Wer
sein Geld liebt, nützt …“, nämlich einzelne KSV1870
Services, auf die in den Sujets eingegangen wurde. „Ziel
dieser Strategie ist es, die KSV1870 Gruppe in ihrer
Gesamtheit als Gläubigerschützer und als Marke in den
Köpfen der Menschen zu positionieren“, erklärt Georg
Zitta, Executive Creative Director bei Rock+Partner, die
Werbestrategie.
Schnelle Wahrnehmung durch Illustration „Dass
sich das Management für die Illustration entschieden
Foto: Richard Tanzer
Cover
„Gute Werbung stellt den Kundennutzen in den Vordergrund. Ihr Ziel ist es,
ein positives Image zu generieren und Kaufimpulse zu erzeugen.“
Mag. Barbara Mayerhofer,
Leiterin KSV1870 Marketing
hat, freut uns sehr, weil sie auch unser präferierter
Kampagnenstil war“, so Plankel. Die Illustration gilt in
der Werbebranche als besonders hochwertiger, künstlerischer Stil, mithilfe dessen Komplexes mit wenigen
Strichen dargestellt werden kann. Diese Darstellungsform ist sehr auffällig und vermittelt eine gewisse
Leichtigkeit. Zudem wird diese Technik in den Kampagnen anderer Finanzdienstleister nicht verwendet.
Traditionell wirbt diese Branche mit „realen“ Personen,
sprich Fotos. „Durch die Illustrationstechnik, aber auch
die Inhalte grenzt sich der KSV1870 sehr stark ab,
was sich ­positiv auf die Wiedererkennung auswirken
wird“, erklärt ­Mayerhofer. Für die Umsetzung wurde
der namhafte ­österreichische Illustrator Ander Pecher
gewonnen. Pecher entwickelte unter anderem das LottoSchweinchen, die NÖM-Kuh sowie diverse Tichy(-Eis)Plakate. „Illustrationen sind schmeichelhaft, elegant und
sprechen viele Menschen an“, bringt es Georg Zitta auf
den Punkt.
Online versus Print Die neuen Sujets sind ab sofort
als Anzeigen in allen relevanten Wirtschaftsmedien
zu ­sehen, als Banner auf verschiedenen Portalen im
Internet, in Direct Mails und E-Mail-Sendungen des
KSV1870. „Was die Schaltungen betrifft, so gilt es, den
optimalen Mix zwischen Online- und Printschaltungen
zu finden. In den vergangenen Jahren hat sich aber gezeigt, dass der Online-Bereich klar auf dem Vormarsch
ist“, so Barbara Mayerhofer. „Wir alle sind heute User
und wollen im Internet dort ‚abgeholt‘ werden, wo
wir Informationen konsumieren. Und natürlich sind
Printprodukte in der Herstellung und Produktion
teurer als Online-Werbung.“ E-Mail-Sendungen sind
verhältnismäßig günstig und schnell, jedoch bekommt
heutzutage jeder User unzählige Online-Zusendungen
in seinen Posteingang. „Wenn also das eigene Infomail
kein interessantes Angebot bietet, nicht auffällig dargestellt
ist und die Zielgruppe nicht gut ausgesucht wurde, dann
setzt es sich im Wettbewerb um die Aufmerksamkeit der
Kunden nicht durch. Und damit ist es letztlich auch teuer.“ Dennoch sei es eine gute Möglichkeit, um die eigenen
(Bestands-)Kunden zu erreichen. Im Neukundensegment
seien Printsendungen allerdings nicht wegzudenken. Ebenso wie Schaltungen in Printmedien, die allerdings auch
eine gewisse Frequenz brauchen, um wahrgenommen zu
werden, ist sich die Expertin sicher.
Wer sein Geld liebt, nützt die
Insolvenzvertretung des KSV1870.
Sie holt das Maximum heraus und
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TRETUNG
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Aktuell
Foto: Rainer Sturm/PIXELIO
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Staateninsolvenz: Ausweg
aus der Schuldenkrise
Sollen Staaten insolvent werden können? Spätestens durch die Weltfinanzkrise bekam diese Frage
neue Brisanz, auch innerhalb der EU. Text: Christine Kary
D
abei dürfte diese Frage, genau genommen, so gar
nicht gestellt werden – denn tatsächlich ist Staatsbankrott ein seit Jahrtausenden bekanntes Faktum. Dokumentierte Fälle gab es schon in der Antike. „Umso
verwunderlicher ist, dass es dafür bis heute kein geregeltes
Verfahren gibt“, meint Hans-Georg Kantner, Leiter Insolvenz beim KSV1870. Eine Ursache könnte darin liegen,
dass das heutige Verständnis von staatlicher Souveränität
vergleichsweise neu ist. Noch im 19. Jahrhundert konnten
in eine Finanzmisere geschlitterte Landesherren Teile ihres
Landes verpfänden oder verkaufen, um sich aus der Affäre
zu ziehen. Nach moderner Auffassung wäre das undenkbar: Gebietskörperschaften sind eigenständige juristische
Personen und haben noch dazu – so Kantner – rechtlich
mehr Ähnlichkeiten mit natürlichen Personen als etwa mit
einer Kapitalgesellschaft. Vor allem kann man einen Staat
nicht einfach „zusperren“ und liquidieren. Anders als ein
Unternehmen muss er in seinem Bestand und in seinen
wesentlichen Funktionen erhalten bleiben.
Reha für Staaten Entsprechend wichtig wäre ein Verfahren, das es ermöglicht, Staaten finanziell und wirtschaftlich
zu rehabilitieren. Das Prinzip müsste ähnlich sein wie
beim Privatkonkurs: Dort definiert die Rechtsordnung
ein Existenzminimum, das es den Betroffenen ermöglicht, zwar sparsam, aber menschenwürdig weiterzuleben.
Genauso brauchen Staaten ein Schuldenregime, das ihnen
jene Mittel zur Verfügung stellt, die sie benötigen, um
ihre wichtigsten Aufgaben weiterhin wahrzunehmen. Also
beispielsweise Geld für Pensionen, Krankenhäuser und
Schulen, aber auch für nötige Zukunftsinvestitionen. „Eine
Insolvenz ist ein Paukenschlag, sie raubt allen Stakeholdern alle Illusionen, und das ist gut so“, sagt Hans-Georg
Kantner. Alle müssen zurückstecken – aber mit dem klaren
Ziel eines Neubeginns vor Augen. Die rasche Rehabilitation eines verschuldeten Staates sei letztlich auch für die
Gläubiger von Vorteil: „Wenn Athen brennt, nützt das
niemandem.“
Vorteile für Gläubiger Eine Insolvenzregelung für
Staaten zu schaffen galt ursprünglich als utopische Idee aus
der „linken Ecke“ – heute ist diese Forderung Mainstream
und vom Grundsatz her weitgehend unbestritten. So tritt
etwa auch der Internationale Währungsfonds (IWF) schon
Aktuell
Ein Modell mit Zukunft? Weit weniger klar ist, nach
welchen Regeln und vor welchem Forum ein solches
Verfahren ablaufen soll. Könnten vielleicht sogar staatliche Gerichte dafür zuständig sein? Ausgeschlossen sei das
nicht, meint Kantner. „Man kann die Republik ja auch bei
Gericht klagen.“ Ebenso gibt es Überlegungen, staatliche
Verfahrensmodelle als Vorbild zu nehmen, etwa jenes,
nach dem heute schon US-Gemeinden ihre Schulden regulieren können. Es für Staaten zu adaptieren dürfte aber
schwieriger sein, als auf den ersten Blick angenommen.
Zwar basiert es auf Freiwilligkeit und sieht vor, dass öffentliche Interessen gewahrt werden und die betroffenen
Gemeinden grundsätzlich ihre Selbstständigkeit behalten.
„Die Gemeindeaufsicht nimmt sie aber sehr fest an die
Kandare“, so Georg Kodek, Professor für Zivil- und Unternehmensrecht an der WU Wien. Welche Ausgaben
im öffentlichen Interesse nötig sind und welche nicht,
entscheidet die Gebietskörperschaft nicht mehr allein,
solange das Verfahren läuft. Auf Gemeindeebene mag das
funktionieren. Dass aber irgendeine Instanz einem Staat
diesbezüglich Vorschriften macht, ist kaum vorstellbar,
das wäre ein allzu massiver Eingriff in dessen Souveränität.
Kodeks Fazit: „Auf die internationale Ebene wäre das wohl
nicht übertragbar.“
Bekannte Prinzipien Bleibt als Ausweg ein völkerrechtliches Modell, basierend auf einem internationalen Abkommen und einem eigenen Regelwerk, das erst noch geschaffen werden müsste. Und in dem sich dann wohl doch
– bei aller Eigenständigkeit – etliche Grundsätze wiederfinden würden, die auch aus staatlichen Rechtsordnungen
bekannt sind. Kantner verweist darauf, dass man in allen
OECD-Ländern das Prinzip der Gleichbehandlung der
Gläubiger kennt. Ebenso wird durchwegs zwischen alten
– also vor einem bestimmten Stichtag entstandenen – und
neuen Schulden unterschieden. Nur die alten Schulden
sind anteilig zu befriedigen, die neuen, die während des
Verfahrens für unbedingt nötige Ausgaben aufgenommen
werden, müssen dagegen voll bezahlt werden. Auch dass
dingliche Sicherheiten unangetastet bleiben, ist gängig,
und meist gibt es einen Entschuldungsmechanismus, der
bei der Staateninsolvenz jedenfalls unverzichtbar wäre.
Internationale Einbindung Bei welcher Instanz die
zuständige Stelle nun tatsächlich angesiedelt werden
könnte, ist umstritten. Die OECD wird hier ins Spiel
gebracht, ebenso Währungsfonds oder WTO. Denkbar
wäre auch eine Einrichtung der UNO. „Von der politischen Akzeptanz her wäre das eine schöne Lösung“, so
Kodek. „Leichter und kurzfristiger durchsetzbar wäre ein
solches Verfahren aber wohl innerhalb der EU.“ Hier ist
ein erster Schritt bereits geplant: Ab 2013 sollen Staatsanleihen sogenannte „collective action clauses“ enthalten,
die die Vorgangsweise für den Insolvenzfall regeln. Solche
Klauseln betreffen allerdings immer nur die jeweilige Anleihe und haben keine darüber hinausgehende Wirkung.
Ein generell anwendbares Insolvenzverfahren können sie
nicht ersetzen.
Foto: Petra Spiola
seit Jahren dafür ein. Bei der im Vorjahr von Uni Wien
und WU veranstalteten „Tagung Staateninsolvenz“ war
man sich ebenfalls einig, dass kein Weg daran vorbeiführt.
Zwar wird zum Teil befürchtet, Staaten könnten dann
fröhlich Schulden machen und irgendwann gezielt die
Flucht in die Insolvenz antreten, um einen Gutteil davon
wieder loszuwerden. Tatsache ist aber, dass, wenn ein
Land zahlungsunfähig wird, die Gläubiger ohne geregeltes
Insolvenzverfahren noch viel schlechter dastehen. Und
letztlich sei es, so Kantner, nicht unbillig, wenn auch sie
in die Pflicht genommen werden. Denn zuvor haben sie
mit dem Schuldner gute Geschäfte gemacht – und zum
Teil auf satte Renditen durch höhere Risikoaufschläge
gehofft, was nur gerechtfertigt sei, „wenn es auch wirklich
ein Risiko gibt“.
9
„Eine Insolvenz
ist ein Paukenschlag, sie raubt
allen Stakeholdern
alle Illusionen, und
das ist gut so.“
Dr. Hans-Georg Kantner,
KSV1870 Insolvenzexperte
Aktuell
Social
… gibt Verbrauchern
eine Stimme
Sie haben sicher schon mal nach Ihrem Produkt- oder Firmennamen gegoogelt, oder? Was reden
die User so über Sie? Haben Sie nicht auch das Bedürfnis zu antworten? Text: Klaus Niki Keim
H
allo zusammen. Mein Profilname lautet „Klaus
Niki Keim“. Ich habe 400 Facebook-Freunde,
betreibe über 30 Communitys (private Interessen und
Brands) mit über 400.000 Fans, begleite täglich große
und mittelständische Unternehmen bei ihren SocialMedia-Strategien und habe mir mein eigenes Netzwerk
zu Facebook & Co aufgebaut. Die Vorteile liegen auf der
Hand, denn diese neue Kommunikationsstrategie hat es
mir ermöglicht, alte Freunde wiederzufinden, mein berufliches Netzwerk zu erweitern und aktive Communitys für
meine persönlichen Interessen und Kunden aufzubauen.
Warum einsteigen? Es gibt gute Gründe für Unternehmen, Social Media einzusetzen: Als Online-Pionier und Social-Media-Experte habe ich erkannt, dass eine Veränderung
im Kommunikationsverhalten der Menschen stattgefunden
hat. Die Zeit der klassischen Einweg-Werbung ist vorbei.
Die heutigen Konsumenten suchen den Dialog untereinander und mit den Anbietern. Kundenempfehlungen und
Erfahrungsberichte sind ein wichtiger Bestandteil geworden.
Mein Fazit: Unternehmen können sich nicht mehr zurücklehnen und hoffen, dass der Web-2.0-Hype bald vorbei ist.
Im Gegenteil – es ist der wichtigste Trend der vergangenen
Jahre, und Unternehmer stehen daher vor der Herausforderung, diese neuen Nutzungsformen und das Potenzial für
sich zu erschließen und zu einem Teil ihres Geschäftsmodells zu machen.
Und was haben Sie davon? Etwa 80 % der User
nutzen bereits das Internet als Informationsquelle und
verschaffen sich so einen Marktüberblick über Produkte
und Dienstleistungen. Somit gibt es Ihnen die Möglichkeit, Zielgruppen gezielt auf sich und Ihr Angebot
aufmerksam zu machen. Das führt wiederum zu höheren
Besucherzahlen der eigenen Webseite, hilft beim Aufspüren neuer Kunden, steigert die Markenbekanntheit
und ermöglicht Ihnen den Aufbau eines positiven Markenimages. Im Social Web können Sie die Meinungsführerschaft übernehmen, neue Verkaufskanäle entwickeln,
neue Möglichkeiten der Kundenbindung nutzen und
Ihre Inhalte und Botschaften viral verbreiten. Relevante
Netzwerke in Österreich laut einer Analyse von Gerhard
Heinrich im Blog von Thomas Hutter: Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn, uboot, YouTube, mySpace, Szene1,
StudiVZ, Netlog.
Passen muss es Unternehmen sollten sich aber nur
auf jene Netzwerke konzentrieren, die auch zum Produkt oder zur Dienstleistung passen. Weiters muss
beachtet werden, dass Social Media keine Kampagne,
sondern ein langfristiger öffentlicher Internetauftritt des
Unternehmens ist. Die Lösung ist ganz einfach: Um die
Kommunikation zu beeinflussen, müssen Sie nur ein Teil
von ihr werden. Beispiel: http://www.facebook.com/
erstebank.sparkasse – pro Posting etwa 15.000 Kontakte
/ 5.500 aktive Fans / 505.000 Beitragsaufrufe / in einem
Zeitraum von sechs Monaten.
Foto: Klaus Niki Keim
10
Klaus Niki Keim ist als Digital Creative Director bei dem Unternehmen GroupM Interaction
tätig. Sein Aufgabenbereich umfasst Kreation,
Konzeption und Produktentwicklung im Bereich Online-, Guerilla- und Viralmarketing. Wenn Sie
Fragen haben, können Sie ihn jederzeit auf Facebook unter
www.facebook.com/klaus.keim „adden“.
Aktuell
Media …
… oder wenn Firmen
im Netz zappeln
Die sozialen Netzwerke à la Facebook sind für viele Unternehmen noch Neuland –
wo etliche Tücken lauern. Text: Peter Muzik
D
Angst ist keine Lösung Facebook, Twitter & Co haben
zweifellos das Kommunikationsverhalten von weltweit hunderten Millionen Menschen komplett verändert, und genau
deshalb bieten sie auch Unternehmen gewaltige Chancen:
Eine Firma, die alle Spielregeln für erfolgreiche Social Media
Relations kennt und befolgt, kann nicht nur ihr Image verbessern und ihren Bekanntheitsgrad steigern, sondern unter
Umständen auch Kunden gewinnen und geschäftlich erfolgreicher werden. Sie darf allerdings die juristischen Tücken
nicht außer Acht lassen, die in den Netzwerken blitzartig zur
Gefahr werden können. Wegen der Angst in vielen Chefetagen, dass etwa Mitbewerber plötzlich gezielt Falschinformationen streuen oder einen unsichtbaren „Feind“ an den Pranger
stellen könnten, ist das Social Web vielfach noch kein Thema.
as Internet vergisst nichts. Wer dort zu viel über sich
ausplaudert, muss das unter Umständen rasch bereuen.
Das gilt für Privatpersonen, die mit Begeisterung posten, chatten und bloggen, aber mindestens genauso für Betriebe, die
bereits in die Welt der Social Media eingetaucht sind. Informationen, die über ein Unternehmen verbreitet werden, sind
im Web 2.0 kaum zu kontrollieren. Ein Mitarbeiter, der etwa
via Facebook seinem Frust freien Lauf lässt, indem er seinen
Vorgesetzten „veräppelt“ oder gar heikle Betriebsgeheimnisse
ausplaudert, kann für eine Firma zur mittleren Katastrophe
werden. Auch die diversen Bewertungsportale, wo besonders
kritische Kunden, aber bisweilen auch Verrückte gerne ein
Produkt bzw. eine Dienstleistung in der Luft zerfetzen, wirken
sich rasch geschäftsschädigend aus und beeinträchtigen die
Reputation eines Unternehmens.
Foto: Richard Tanzer
Jede Medaille hat zwei Seiten Der US-Computerhersteller
Dell etwa hat im Netz schon zuhauf negative Erfahrungen gesammelt. Im Februar 2002 betitelte ein Blogger, dessen DellLaptop nach 14 Tagen ausgefallen war, sein Werk mit der
uneleganten Message: „My Dell is a piece of shit!“ Daraufhin
setzte es lawinenartige Postings von ebenfalls unzufriedenen
Kunden, die sich zu einem beinahe militanten „Anti-DellFanclub“ formierten, und alsbald schwappte die Protestflut
aus dem Internet in die klassischen Printmedien über. Deren
kritische Schlagzeilen trafen den lange wie gelähmt und hilflos
wirkenden Hardwarekonzern schwer. Analysten wurden hellhörig, und der Aktienkurs sackte ruckartig ab. Dell hat lange
gebraucht, bis das Schockerlebnis verdaut und eine raffinierte
Gegenstrategie entwickelt war. Heute ist das Unternehmen,
das mittlerweile primär auf Twitter setzt, mit 32 Accounts
aktiv und verdankt der gestrengen Web-Community stolze
Millionenumsätze.
Präsent sein, aber nicht ohne Planung Ungleich besser,
als schon im Voraus vor Datenmissbrauch oder -diebstahl,
Markenpiraterie oder Urheberrechtsverletzungen zu zittern,
ist es, Unternehmen professionell in sozialen Netzwerken
zu präsentieren. Der Auftritt sollte vor allem authentisch,
interaktiv und transparent sein. Unternehmen brauchen
für die Online-Welt nicht nur eine durchdachte, stimmige
Strategie mit einer klaren Zielsetzung, sondern auch Social
Media Guidelines für die Mitarbeiter und nicht zuletzt ein
geeignetes Web-Monitoring – um stets zu wissen, was Kunden, Geschäftspartner und Konkurrenten gerade beschäftigt.
„Böse“ Postings kann es dennoch geben – aber wenn Sie rasch
reagieren, geht die Welt nicht gleich unter …
Dr. Peter Muzik ist langjähriger Wirtschaftspublizist und Inhaber der Spezialagentur Public &
Media, die sich u. a. mit Social Media befasst.
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Aktuell
Foto: Kunstart.net/PIXELIO
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Top oder Flop?
Produkteinführungen kosten Geld – und gehen oft schief. Die Gründe hierfür sind banal: mangelnde
Vorbereitung, fehlende Marktanalyse, Ungeduld und falsche Preiskalkulation. Text: Theresa Berger
M
onatelang wurden Zielgruppen analysiert, Preise
kalkuliert, Werbebotschaften ent- und wieder verworfen, Testmuster im Freundeskreis verteilt und Feedback eingeholt. Und dann das: Kaum am Markt, liegt das
neue Produkt wie Blei in den Regalen. Keine begeisterten
Kunden, keine klingelnde Unternehmenskassa. Schlimmer noch: Das Produkt erweist sich als Flop. Ein Einzelfall? Keineswegs. Studien besagen, dass nur etwa eine
oder zwei von 100 Produktideen erfolgreich am Markt
eingeführt werden. Gründe für die beinharte Auslese gibt
es genug: Überschätzung des Marktpotenzials, Fehleinschätzung des Kundenverhaltens, zu später Aufbau eines
Unternehmensimages, Fehler bei der Preisbildung.
Mysterium Marktanalyse Auch Marketingberater Rainer H. G. Großklaus, Autor des Buches „Neue Produkte
ein­führen: Von der Idee zum Markterfolg“ (Gabler), sagt:
„Es wird ganz viel falsch gemacht.“ Laut Großklaus sparen
viele an der falschen Ecke – etwa bei der Marktforschung.
„­Gerade Jungunternehmer machen nur sehr begrenzt
Marktforschung. Da werden die zehn wichtigsten Kunden
befragt, und das war’s.“ Fehler Nummer zwei: Der Markt
wird zu wenig beobachtet und analysiert. Wer sind die
stärksten drei, vier Wettbewerber? Auf diese Frage wissen
viele keine Antwort. „Ich höre bei meinen Coachings immer
wieder: Wir kennen unseren Markt und unsere Kunden. Oft
drängt dann noch die Zeit, und es gibt die Sorge, dass ein
anderer schneller ist“, sagt Großklaus.
Falsche Erwartungen Fehler Nummer drei: die Preiskalkulation. „Kleine Unternehmen haben meist nur durchschnittliche Kenntnisse von BWL und Deckungsbeitragsrechnung“, weiß der Experte. Das rächt sich: Eine Korrektur
im Nachhinein ist oft schwierig. „Viele denken auch: Neues
Produkt – das will eh jeder haben. Aber das stimmt nicht“,
gibt er zu bedenken. Gut beraten ist, wer beispielsweise mithilfe von Marktforschung im Vorfeld das Risiko reduziert
bzw. einschätzt. „Feedback von außen kann den Entwick-
Aktuell
Restrisiko bleibt Marktforschung liefert demnach wichtige Inputs, ob etwa die Produktperformance im Vergleich
zum Mitbewerb passt. Sie hilft dabei, den richtigen Preis
und die richtige Positionierung zu finden und eventuelle
Positionierungslücken zu entdecken. „Das Restrisiko bleibt
natürlich“, sagt Barth. Selbst die beste Marktforschung kann
Fehlschlüsse nicht ausschließen. „Zu berücksichtigen ist
auch, dass nur eine begrenzte Anzahl von Produkten einer
Kategorie am Markt unterzubringen ist. Flops sind also
unvermeidlich.“
Ab EUR 10.000 dabei Ab wann sich eine Marktforschung
für eine Produkteinführung (finanziell) lohnt, lässt sich laut
Barth nicht pauschal sagen. „Wir haben auch schon Produkte mit einem finanziellen Gesamtrisiko von unter EUR
50.000 getestet.“ Generell müssen laut Barth die Marktforschungskosten und die Kosten eines finanziellen Scheiterns
in einem guten Verhältnis zueinander stehen. In der Regel
müssen Unternehmen für eine sinnvolle Testung mindestens EUR 10.000 auf den Tisch legen. Bei gründlicheren
Testungen ist man schnell im Bereich von EUR 30.000 bis
50.000 – nach oben sind wie immer keine Grenzen gesetzt.
Testen via Plattform Hilfreich bei der Produkteinführung sind neben der klassischen Marktforschung auch
Marketingplattformen wie trnd (www.trnd.com), die
die größte ihrer Art in Europa ist. Konsumenten haben
hier die Möglichkeit, neue Produkte, die ihnen von den
Unternehmen testweise zur Verfügung gestellt werden,
kennenzulernen und auszuprobieren. Am Ende gibt es
ein ehrliches Feedback. „Das sind mehrere tausend Leute,
die ihre Meinung abgeben. Wir sind deutlich näher am
realen Markt dran als Marktforschung“, sagt Martin Oetting von trnd in Deutschland.
Lange Analysephase „Immer mehr Unternehmen
kommen bis zu einem Jahr vor Produkteinführung zu
uns, um abzutesten, was die Kunden davon halten.“ Das
Gros der Unternehmen, die auf die Mundpropaganda-
Plattform zurückgreifen, sind freilich etablierte Marktplayer – wohl auch aus finanziellen Gründen. Los geht es
ab EUR 15.000 für eine Kampagne. Aber auch Oetting
warnt vor überzogenen Erwartungen: „Ein schlechtes
Produkt pushen funktioniert natürlich nicht. Aber wenn
ein Produkt durchfällt, können wir zumindest sagen,
woran es gelegen hat.“
Bloß keine Angst Nicht immer glatt gelaufen ist die
Produkteinführung bei Hermann Trappmaier, der 2005
mit seinen vakuumgetrockneten Fruchtstücken Magic
Fruits den weltweit ersten Beauty Snack eingeführt hat.
„Wir hatten eine zu enge Definition der Zielgruppe. Wir
sind gerade dabei, das aufzuweichen“, redet er Klartext.
Auf viele Dinge, so Trappmaier, komme man meist erst in
der Praxis drauf. „Vielleicht haben wir uns auch zu wenig
Gedanken gemacht, wie unsere Zielgruppe angesprochen
werden will.“ Auch er kennt die gängigen Zahlen, wonach
nur wenige Produkteinführungen tatsächlich vom Kunden angenommen werden – verunsichert hat ihn das nie.
„Wenn man Angst hat, mit seinem Produkt durchzufallen,
braucht man gar nicht erst anfangen“, winkt er ab.
Vorbereitung ist Um und Auf Trappmaier ist überzeugt,
dass man das Risiko bei einer Produkteinführung im
Vorfeld sehr wohl minimieren kann. „Vorbereitung ist das
Wichtigste und genaue Analyse – der eigenen Produkte
und jener der Mitbewerber. Je mehr man sammelt, desto
besser.“ Das sei mühsam und zäh. „Aber es bringt das
Produkt weiter. Wichtig ist auch, sich ausreichend Zeit
zu lassen.“ Trappmaier glaubt, dass die Unternehmen, die
sich gewissenhaft und intensiv auf die Produkteinführung
vorbereiten, in der Minderheit sind. Der große Rest vertraut nach wie vor der Devise: Das wird schon passen.
Seine Magic Fruits wurden im Vorfeld unter anderem
mithilfe von Marktforschung genau unter die Lupe genommen: nur das „nackte“ Produkt, nur die Verpackung
– mit Preis, ohne Preisangabe. „Manche Dinge hört man
da nicht gern“, erinnert sich Trappmaier schmunzelnd.
„Es ist eine Gratwanderung, auf der einen Seite nicht zu
stur und unbelehrbar zu sein, aber auf der anderen Seite
hinter seinem Produkt zu stehen.“
Foto: Privat
lungsprozess marktnäher gestalten“, sagt Bertram Barth,
geschäftsführender Gesellschafter der Integral Markt- und
Meinungsforschung GesmbH in Wien.
13
„Kleine Unternehmen haben
meist nur durchschnittliche Kenntnisse von BWL
und Deckungs­
beitragsrechnung.
Das rächt sich:
Eine Korrektur im
Nachhinein ist oft
schwierig.“
Rainer H. G. Großklaus,
Marketingberater
Aktuell
Foto: Rainer Sturm/PIXELIO
14
Fakten, Fakten, Fakten
Wer die Bonität seines Geschäftspartners bei Wirtschaftsauskunfteien abfragt, wird heute
dafür nicht mehr verteufelt. Die Unternehmen sehen’s laut KSV1870 Umfrage pragmatisch.
Text: Roland Führer
D
Anbieter unterschiedlich vertrauenswürdig Dennoch wird nicht jedem
Anbieter von Firmenratings gleichermaßen vertraut: 96 % der Befragten
bewerten den KSV1870 als sehr vertrauenswürdig oder vertrauenswürdig,
mit 69 % liegen Kreditversicherungen auf Platz zwei, gefolgt von anderen
Wirtschaftsauskunfteien mit 61 %. Das Schlusslicht bilden Ratingagenturen
mit 40 %, wobei diese vor der Krise noch um 12 % besser bewertet wurden.
Der KSV1870, Kreditversicherungen und Wirtschaftsauskunfteien wurden
vor der Krise vergleichbar bewertet und haben damit keinen Vertrauensverlust erlitten.
ie Bonität von Unternehmen galt in der Vergangenheit nicht selten als
„Privatsache“. Die Abfrage entsprechender Informationen bei Wirtschaftsauskunfteien hatte vor diesem Hintergrund fallweise einen negativen
Beigeschmack. Denn es existierten Bedenken, nachgesagt zu bekommen,
dass Geschäftspartner hinterrücks ausspioniert würden. Doch diese Einschätzung gehört der Vergangenheit an, wie die aktuelle Umfrage „Spannungsfeld
Firmenrating“ der KSV1870 Information GmbH aufzeigt.
Abfragen kein Vertrauensbruch Unternehmen, die heute Bonitäts­
informationen über Geschäftspartner einholen, wollen – nach Meinung
der Befragten – primär ihr eigenes Geschäftsrisiko minimieren (93 %) und
suchen eine objektive Entscheidungsgrundlage (80 %). Fast ausgemerzt
scheint damit die Annahme, dass Bonitätsabfragen über Geschäftspartner
bei Dritten als Vertrauensbruch gewertet werden könnten. Zudem herrscht
unter den Befragten breite Einigkeit darüber, dass Ratings die Wirtschaft am
Laufen halten (95 %). Ein professionelles Risikomanagement und fundiertes
Controlling sind damit heute in den Unternehmen keine Fremdwörter
mehr. Zweifelsfrei werden heute Geschäftsentscheidungen weniger aus dem
Bauch heraus als vielmehr auf Basis von harten Fakten getroffen.
Positive Meinungen über Ratings überwiegen Der Großteil der Befragten bewertet Ratings positiv, weil sie eine wichtige Entscheidungshilfe
darstellen (67 %), Unternehmen helfen, Ausfälle zu vermeiden (65 %), und
ihre Position als Geschäftspartner stärken (55 %). Für 25 % ist das Zustandekommen eher unklar, 22 % meinen, sie erfahren zu wenig über ihr eigenes
Rating. Allerdings wissen auch 19 %, wie sie ihr Rating verbessern können.
7 % glauben, dass sie ihre Geschäftspartner ohnedies kennen und demgemäß
Ratings nicht brauchen. Nur 2 % sind der Meinung, dass ihr eigenes Rating
niemanden etwas angehe, und nur 1 % glaubt, dass Firmenratings Schaden
verursachen, weil sie Geschäft verhindern würden.
Firmen, die Bonitätsinformationen über andere einholen …
Das KSV-Rating in der Praxis Die KSV1870 Information GmbH ist seit
vielen Jahren ein verlässlicher Partner der heimischen Wirtschaft im Bereich
Bonitätsinformation. Rund 370.000 Unternehmen sind mit einem aktuellen
Rating in der Wirtschaftsdatenbank der KSV1870 Information GmbH
verfügbar. Im Vorjahr wurde die österreichische Wirtschaft durch 4,9 Mio.
erteilte Auskünfte über Unternehmen und Private unterstützt – dies mit dem
Ziel, Geschäftsrisiken zu minimieren und Ausfälle zu vermeiden.
… wollen Risiko minimieren
93 %
… suchen objektive Entscheidungsgrundlage
80 %
… sind neugierig
7 %
… missbrauchen deren Vertrauen
1 %
Erklärung: Mehrfachnennungen möglich, daher 100 % im Ergebnis überschritten
Foto: Petra Spiola
1 %
Sonstiges
Roland Führer, MAS, MBA, ist Geschäftsführer der KSV1870
Information GmbH.
Aktuell
15
Gewinnspiel zur Umfrage: 50 Sieger gezogen
Rund 200 Mitglieder und Kunden haben sich im Dezember Zeit genommen und der KSV1870
­Information GmbH sechs Fragen zum Thema Firmenratings und ihr Image in der Wirtschaft beantwortet. „Die tollen Ergebnisse belegen, dass wir mit unseren Dienstleistungen auf dem richtigen
Weg sind. Wir werden weiterhin alles tun, um unser ohnedies hohes Servicelevel zu halten“, so
Roland Führer, Geschäftsführer der KSV1870 Information GmbH. Vor Weihnachten hat das Los über
jene 50 Teilnehmer entschieden, die einen Christstollen ins Büro geliefert bekamen. Nachstehend
finden Sie einen Auszug der Preisübergaben.
KSV1870 Vertriebsmitarbeiter Julian Höller mit dem
Gewinner Mag. Günter Schneider (re.) von der
VAMED Management und Service GmbH, Wien.
Franz Frania (re.) von Hoesch
Bausysteme GmbH, Wien.
Maria Kienzer von Georg Ebinger & Sohn
nunmehr Ges.m.b.H. & Co KG, Wien.
Gabriele Schwarz von der Endress +
Hauser GmbH, Wien.
Andreas Ondratschek von Air Liquide Austria GmbH, Schwechat.
Wolfgang Hyden von der EKM Roland Bradt (li.) von der
Speditions GmbH, Graz.
Schmachtl GmbH, Linz.
KSV1870 Vertriebsmitarbeiter Michael Pavlik mit Günter Wallner (re.)
von der ERSTE BANK der österreichischen Sparkassen AG, Wien.
Berthold Schidl (re.) von der Straka
GmbH, Retz.
Bernd Petritz von der HYPO ALPEADRIA-LEASING GMBH, Klagenfurt.
Christian Steiner (re.) von der
Christian Steiner KG, Wien.
Gerhard Reiterer von KC Consulting
Czerny & Co OG, Klagenfurt.
Gertrude Kohlhofer von Josef Wick &
Söhne GmbH & Co KG, Linz.
Aktuell
Foto: Marko Greitschus/PIXELIO
16
Ab in die Habenzone
Der Plastikkartenhersteller Austria Card hat Grund zur Freude: Rund 99 % seiner Inkassoforderungen
aus den letzten 3 Jahren hat die KSV1870 Forderungsmanagement GmbH einbringlich gemacht.
Text: SANDRA KIENESBERGER
F
„Die Zahlungsmoral
der Unternehmen
in Österreich zählt
europaweit zu den
besten. Entsprechend
hoch sind auch unsere Erwartungen,
wenn wir Kunden
im Ausland beliefern,
wo großteils andere
Zahlungsgepflogenheiten vorherrschen.“
Mag. Klaus Werner,
Austria Card Plastikkarten
und Ausweissysteme GmbH
orderungsausfälle von insgesamt mehr als EUR 100.000
wären auch für ein mittelständisches Unternehmen wie
die Austria Card Plastikkarten und Ausweissysteme GmbH
keine Bagatelle. Als Spezialist für die Entwicklung und
Herstellung hochsicherer Chipkarten für elektronische Zahlungen und Identifikation beliefert das Unternehmen Kunden nicht nur in Österreich. „Unsere Produkte werden rund
um den Globus in mehr als 30 Ländern wie beispielsweise
Deutschland, Chile, Ägypten, Jordanien, den Vereinigten
Arabischen Emiraten, Kasachstan, Polen, der Slowakei und
Tschechien nachgefragt. Die meisten unserer Kunden sind
vorbildliche Zahler, aber ein paar wenige schwarze Schafe
gibt es dennoch“, beschreibt Mag. Klaus Werner, der im
Austria Card Controlling die Außenstände überwacht, die
Zahlungsmoral seiner Kunden.
Andere Länder, andere Sitten „Die Zahlungsmoral
der Unternehmen in Österreich zählt europaweit zu den
besten. Entsprechend hoch sind auch unsere Erwartungen,
wenn wir Kunden im Ausland beliefern, wo großteils
andere Zahlungsgepflogenheiten vorherrschen“, erklärt
Werner die Ausfälle. KSV1870 Studien belegen zudem,
dass Unternehmen Zahlungen oft aufgrund von temporären Finanzierungsengpässen vor sich herschieben. Auch
vorsätzliches Nichtzahlen, eine ineffiziente Verwaltung
beim Schuldner oder Überschuldung finden sich beim
Ranking der Gründe fürs „Nichtzahlen“ ganz vorne.
Trotz eines effizienten internen Mahnlaufs bei Austria
Card waren einige Forderungen vorläufig nicht einbringlich zu machen. Für das Unternehmen Grund genug, die
KSV1870 Forderungsmanagement GmbH einzuschalten.
Der Name KSV1870 hat Gewicht Ende 2010 hat
Austria Card über die Zusammenarbeit der vergangenen
drei Jahre Bilanz gezogen: Der Inkassodienstleister konnte
rund 99 % der Inkassoforderungen einbringlich machen
und sorgte damit für zusätzliche Liquidität im Unternehmen. „Der Großteil der heimischen Unternehmen hat
heute ein sehr professionelles Mahnwesen, dennoch hat
ein Schreiben des KSV1870 ein anderes Gewicht“, weiß
Mag. Johannes Eibl, Geschäftsführer der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH. „Hinzu kommt, dass vorhandene Inkassofälle als ‚harte Fakten‘ einen wesentlichen
Einfluss auf die Beurteilung der Bonität in Wirtschaftsdatenbanken darstellen, und die Unternehmen sind sich
darüber auch im Klaren“, analysiert Eibl einige Gründe
für den Erfolg.
Kompetente Mitarbeiter und Partner Die Forderungsbetreibung über die österreichischen Grenzen hinaus
ist bei der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH
gelebte Praxis. Durch die Mehrsprachigkeit der Mitarbeiter verfügt das Unternehmen über die Kompetenz, in
vielen Landessprachen direkt zu mahnen. Insbesondere
in der Region Mittel- und Osteuropa wird mit kompetenten Partnern wie Inkassobüros und Rechtsanwälten
zusammengearbeitet, die in der jeweiligen Landessprache
mit den Unternehmen kommunizieren. Sie kennen die
Wirtschaftsgepflogenheiten vor Ort und nicht selten auch
die Schuldnerunternehmen. „Es war die richtige Entscheidung, die KSV1870 Forderungsmanagement GmbH mit
der Betreibung zu beauftragen. Die 99 %ige Erfolgsquote
lässt bei uns keine Fragen offen“, resümiert Klaus Werner
von Austria Card.
Sie haben offene Forderungen in Österreich oder im Ausland? Dann kontaktieren Sie unsere Experten unter der
Nummer 050 1870-8800. Wir beraten Sie gerne!
Aktuell
17
Studie: Halbe Sache
So ein bekanntes Vorurteil über Ein-Personen-Unternehmen (EPU). Doch wie fühlen sich die
Unternehmer tatsächlich wahrgenommen? Die KMU Forschung Austria hat nachgefragt.
R
und 226.000 Unternehmen gelten in Öster­reich
als EPU (Stand 2009). Doch wer sind diese
Einzelkämpfer, die ganz alleine am heimischen Wirtschaftsparkett unterwegs sind? Laut KMU Forschung
Austria sind sie häufig im Bereich Information &
Consulting sowie Gewerbe & Handwerk tätig. Zudem
ist die Akademikerquote bei EPU mit 22 % besonders
hoch.
Als Hauptmotive für die Selbstständigkeit gelten das Bedürfnis nach flexiblen Arbeitszeiten, Unabhängigkeit und Selbstverwirklichung. Mit einem
durchschnittlichen Unternehmerlohn von EUR 23.200
(Stand 2006/2007) nicht gerade überbezahlt, sind doch
76 % mit ihrer „Allein-Selbstständigkeit“ zufrieden. In
der Öffentlichkeit allerdings gelten sie oftmals als „halbe Unternehmer“ oder „Unternehmer wider Willen“.
Unternehmer im Kleinen Laut den Studienergebnissen der KMU Forschung Austria sind EPU der
Meinung, dass die breite Öffentlichkeit sie bedeutend
weniger als vollwertige Unternehmen (50 %) wahrnimmt als ihre Geschäftspartner (74 %). Auch glauben
sie, dass die breite Öffentlichkeit stärker der Meinung
ist, dass sie nur aus der Not heraus selbstständig ge-
worden sind und daher besonders förderungsbedürftig
seien. Aber die Befragten gehen auch davon aus, dass
ihre Geschäftspartner wissen, dass sie auf Basis eines
durchdachten Geschäftskonzepts agieren. In Summe
fühlen sich EPU von der Öffentlichkeit eher als „halbe“
bzw. semiprofessionell agierende Unternehmen wahrgenommen. Von jenen, die ihre Arbeit kennen – also
ihren Kunden und Geschäftspartnern –, fühlen sie sich
eher als „echte“ Unternehmer anerkannt.
Zwei Drittel im Plus Im Unterschied zu KMU allerdings verzichten EPU auf fest angestellte Mitarbeiter
– sie bleiben lieber klein. Wenn überhaupt, dann wird
auf Mitarbeiter nur in Spitzenzeiten zurückgegriffen.
Denn fixe Mitarbeiter brächten zu hohe administrative Belastungen und zu hohe Lohnkosten mit sich.
Obwohl für Personal keine oder nur geringe Kosten
anfallen, geben nur 62 % der Befragten im Vorjahr an,
mit ihrem Einkommen (2008) sehr bzw. mittelmäßig
zufrieden zu sein. Rund ein Drittel ist wenig bis gar
nicht zufrieden. Ähnlich das Bild bei den Umsätzen
und Auftrags­eingängen. Die Befragung wurde von der
KMU Forschung Austria im Auftrag der WKÖ durchgeführt. Es haben rund 800 EPU teilgenommen.
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Aktuell
Austria’s Leading Companies (ALC):
Das große Finale in Wien
Die Gewinner von Österreichs bedeutendstem Business-Bewerb wurden Ende 2010 prämiert. Nachstehend
präsentieren wir die Österreich-Sieger in den drei Kategorien „Big Player“, „Goldener Mittelbau“ und „Solide
Kleinbetriebe“. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern und wünschen ein erfolgreiches Geschäftsjahr. Alle Informationen zu den Gewinnern finden Sie auch unter alc.ksv.at.
ÖSTERREICH-SIEGER: Big Player
ÖSTERREICH-SIEGER: Goldener Mittelbau
ÖSTERREICH-SIEGER: Solide Kleinbetriebe
Auf Platz eins rangiert die Austria Puma Dassler
Gesellschaft m.b.H. aus Salzburg (im Bild) gefolgt
von der niederösterreichischen Firma Containex
Container-Handelsgesellschaft m.b.H. und der
IFN Beteiligungs GmbH aus Oberösterreich.
Das niederösterreichische Unternehmen SONNENTOR Kräuterhandelsgesellschaft mbH (im
Bild) belegt Platz eins, gefolgt von zwei oberösterreichischen Firmen – DONAUWELL Wellpappe
Verpackungsgesellschaft m.b.H. und the fitness
company Handels GesmbH.
An erster Stelle rangiert die steiermärkische ISA
– Innovative Systemlösungen für die Automation Gesellschaft m.b.H. (im Bild), gefolgt von
Montagen für Tischlereiprodukte Ges.m.b.H.,
ebenfalls aus der Steiermark, und die „Loy Tec“
electronics GmbH aus Wien.
KSV1870 Vorstand Johannes Nejedlik mit Dr. Peter Michaelis, Vorstand Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG).
Finanzminister Josef Pröll und WirtschaftsBlattVorsitzender Dr. Hans Gasser.
Finanzstaatssekretär Dr. Reinhold Lopatka bei seinem
Eingangsstatement.
Fotos: WirtschaftsBlatt/Peroutka
18
19
Foto: by-sassi/PIXELIO
Aktuell
Lass die Sonne rein!
600
Produkte und 22 Jahre später kann sich
­Johannes Gutmann sicher sein, dass die Geschäftsidee und das Konzept hinter der SONNENTOR
Kräuterhandelsgesellschaft mbH aufgegangen sind. Als der
Biotrend noch in den Kinderschuhen steckte und noch
keiner auf Regionalität setzte, erkannte der Mann mit der
roten Brille genau darin das enorme Erfolgspotenzial. Und
die Zahlen geben ihm recht: Im Geschäftsjahr 2009/2010
­erwirtschaftete der Biokräuter- und -gewürzspezialist aus
dem Waldviertel EUR 20,5 Mio. „Damit ist SONNENTOR zum wiederholten Mal gewachsen – wie bisher in jedem Jahr seit der Gründung“, so der Unternehmensgründer
und Geschäftsführer Johannes Gutmann stolz.
Gewinner auf allen Seiten Wesentliche Merkmale der
Geschäftsidee sind die weitgehende Veredelung der Produkte direkt am Biobauernhof und die Erhaltung der
Identität des Produzenten. Heute wie damals sind gute
Partnerschaften zentrale Werte für SONNENTOR. So
wird das Unternehmen mittlerweile von über 150 österreichischen Biobauern – teilweise seit vielen Jahren – beliefert.
Ebenso hält es das Unternehmen mit seinen internationalen
Partnern. Produkte, die hierzulande nicht angebaut werden
können, liefern Produzenten aus aller Welt, die diesen Umgang ebenfalls schätzen. Im Rahmen seiner Anbauprojekte
in Tschechien, Rumänien und Albanien setzt SONNENTOR dasselbe Konzept wie in Österreich um.
Von der Idee zum Mittelbetrieb Am Anfang stand die
Idee, Bioprodukte aus der Heimatregion zu sammeln und
unter einem gemeinsamen Logo – der bis heute erhaltenen
„lachenden Sonne“ – international zu vermarkten. Als
Firmenzentrale wurde ein alter Bauernhof in Sprögnitz
angekauft und zu einem modernen Produktions- und
Verteilerzentrum ausgebaut. Heute beschäftigt der ALCSieger alleine im Waldviertel 135 Mitarbeiter und ist in
Österreich Marktführer im Fachhandel (Tee und Gewürze,
ohne Lebensmittelhandel). Auch in Deutschland ist das
Unternehmen auf Platz drei im Ranking gut verankert. Exportiert werden die Produkte in über 45 Länder weltweit.
20 Produktinnovationen pro Jahr Das Sortiment umfasst derzeit weit über 600 Bioartikel: von einer Vielzahl an
Tees über Gewürze und Gewürzmischungen, Biokaffees,
saure und pikante Spezialitäten aus der Region bis hin zu
Duft- und Pflegeprodukten. Jedes Jahr kommen circa 20
Produktinnovationen hinzu. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde 2008 der erste eigene Shop – ein sogenanntes
„SONNENTOR“ – im Franchisesystem in St. Pölten
eröffnet. 2009 und 2010 kamen weitere Geschäfte in Linz,
Salzburg, Wien und Wiener Neustadt hinzu. „Unsere
Kunden kaufen nicht nur Produkte mit hervorragender
Qualität, sie unterstützen mit ihrem Kauf die Bioidee genauso wie das Prinzip des nachhaltigen Wirtschaftens“, so
Johannes Gutmann.
Foto: SONNENTOR
Die Schränke des SONNENTOR-Gründers sind prall gefüllt mit Auszeichnungen und Erfolgsbilanzen.
Sein Bekenntnis zur Region und zum biologischen Wirtschaften bescherten ihm reiche Früchte.
„Unsere Kunden
kaufen nicht nur
Produkte mit hervorragender Qualität,
sie unterstützen mit
ihrem Kauf die Bioidee genauso wie das
Prinzip des nachhaltigen Wirtschaftens.“
Johannes Gutmann,
Gründer und Geschäftsführer der SONNENTOR Kräuterhandelsgesellschaft mbH
News
Fotos: Anna Rauchenberger
20
5. KSV1870 Kreditschutztagung
im Zeichen des IRÄG2010
Das neue Insolvenzrecht brachte eine Reihe von Neuerungen in Österreich – auch in den Köpfen der Unternehmer.
S
eit 1. Juli 2010 ist das Insolvenzrechtsänderungsgesetz, kurz IRÄG2010,
in Österreich in Kraft. Wie sich die Novelle in der Praxis macht, diskutierten hochkarätige Vortragende auf der 5. KSV1870 Kreditschutztagung
in Wien am 15. November 2010. Rund 250 Gäste folgten der Einladung
von KSV1870 Geschäftsführer Johannes Nejedlik und hörten die Ausführungen der Experten im Studio 44 der Österreichischen Lotterien.
57 Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung wurden in den ersten drei
Monaten, seit das neue Gesetz in Kraft ist, eröffnet. „Innerhalb einer sehr
straffen Frist von 90 Tagen soll eine positive Abstimmung über den Sanierungsplan herbeigeführt werden. Entscheidend dabei ist, dass dieses Verfahren optimal vorbereitet wird, und hier ist besonders der Unternehmer
gefragt“, so Dr. Alexander Klikovits, Leiter Team Unternehmensinsolvenz
NÖ – Bgld. beim KSV1870, in seinem Vortrag. Die Zahlen belegen, dass
das neue Verfahren von den Unternehmern gut angenommen wird. Für Dr.
Axel Reckenzaun, Partner in der Kanzlei Böhm, Reckenzaun & Partner,
ist aber auch der Entzug der Eigenverwaltung ein geeignetes Korrektiv bei
ungeordneter Finanzlage.
Etikettenschwindel oder Novum? Alexander Klikovits warf in seinem
Vortrag weiters die Frage auf, ob es sich bei dem Sanierungsverfahren ohne
Eigenverwaltung um einen reinen Etikettenschwindel handle oder tatsächlich um ein Novum, denn im Prinzip sei dieses Verfahren mit einem Konkurs gleichzusetzen. Mit einer Reihe von Gesetzen sei in der Vergangenheit
vergeblich versucht worden, in finanzielle Schieflage geratene Unternehmer
dazu zu bewegen, früher die Insolvenz zu beantragen. Erste Erfahrungen
deuten auf eine Trendumkehr und damit auf ein Novum hin, denn es
mache „für den Unternehmer einen erheblichen Unterschied, ob ein Sanierungsverfahren oder ein Konkurs zur Diskussion steht“.
10-%-Quoten an der Tagesordnung Trotz allem Für und Wider werden
hierzulande mehr Unternehmen in Insolvenzverfahren gerettet als in allen
anderen europäischen Rechtsordnungen – und das nicht erst seit der Novelle. Durch den Einsatz der Gläubigerschutzverbände sind in Österreich
Insolvenzquoten von durchschnittlich rund 10 % an der Tagesordnung.
Anders die Lage in Deutschland, wo durchschnittliche Quoten zwischen
3 und 4 % nur wenige Gläubiger dazu motivieren, ihre Forderungen überhaupt anzumelden.
Großer Bruder in Not „Zwei Drittel aller Insolvenzfälle in Deutschland
enden mit einer Quote von 0 %. Daraus resultierten 2009 Forderungsverluste von EUR 48,6 Mrd., wobei ungesicherte Gläubiger den Großteil des
Schadens zu tragen haben“, so Professor Dr. Hans Haarmeyer, Vorstandsvorsitzender der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V. (GSV), die
nach dem Vorbild des KSV1870 im Vorjahr gegründet wurde. „Nur in 3
bis 5 % aller Fälle kommt es in Deutschland überhaupt zu Sanierungen“, so
Haarmeyer, der strukturelle Änderungen bei den Gerichten und auf Ebene
der Masseverwalter in Deutschland einfordert.
News
21
KSV1870 Insolvenzexperte Dr. Ale- Dr. Axel Reckenzaun, Vizepräsident der Steiermär- Rund 250 Gäste folgten der Einladung von KSV1870 Präsident Dr. Heinz Zinner mit
xander Klikovits sprach über das kischen Rechtsanwaltskammer und Partner der Kanz- KSV1870 Geschäftsführer Johannes Nejed- dem KSV1870 Vorstandsmitglied KR Dr. Jörg
IRÄG in der Praxis.
lei Böhm, Reckenzaun & Partner, bei seinem Vortrag. lik und kamen zur Kreditschutztagung.
Schneider.
KSV1870 Präsident Dr. Heinz Zinner, KSV1870 Geschäftsführer Karl Jagsch, Insolvenzrichter Mag. Markus
Sonnleitner, Dr. Axel Reckenzaun, Vizepräsident der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer und Partner
der Kanzlei Böhm, Reckenzaun & Partner, Michael Fleischhacker, Moderator und Chefredakteur „Die Presse“, KSV1870 Insolvenzexperte Dr. Alexander Klikovits und KSV1870 Geschäftsführer Johannes Nejedlik.
Mag. Johannes Eibl, Geschäftsführer der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH, gemeinsam mit Dr. Monika Fiegl, Vorstandsmitglied bei der
Intermarket Bank AG, und Andreas Prantner, Groupleader Revenue Assurance Austria Telecommunication GmbH.
Walter Koch, Prokurist der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH, KSV1870 Geschäftsführer Karl
KSV1870 Geschäftsführer Johannes Nejedlik gemeinsam mit Mag.
Jagsch mit Dr. René Alfons Haiden
Christian Berger von der Coface Central Europe Holding AG.
von der ALIZEE Bank AG.
Mag. Otto Zotter, Leiter Niederlassungen beim KSV1870, gemeinsam mit
Prof. Dr. Hans Haarmeyer, Vorstandsvorsitzender der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V., und KSV1870 Geschäftsführer Karl Jagsch.
Mag. Johannes Eibl, Geschäftsführer KSV1870 Forderungsmanagement GmbH, gemeinsam mit Raffaela Ebner von der Xerox Leasing GmbH, KSV1870 Vertriebsmitarbeiterin Silvia Wiedeck und Mag. Khalil Adham
ebenfalls von Xerox Leasing.
Roland Führer, MAS, MBA, Geschäftsführer der
KSV1870 Information GmbH, mit Dr. Michael Perthold
von der Coface Austria Kreditversicherung AG.
Mag. Bettina Selden von der PRISMA Kreditversicherungs-AG mit Dr.
Susanne Fruhstorfer, M.iur, von e|n|w|c Natlacen Walderdorff Cancola Rechtsanwälte GmbH.
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News
KSV1870 Gewinnspiel: Apple iPad verlost
583 KSV1870 Kunden und Mitglieder haben zwischen Juni und November
2010 an einem Online-Gewinnspiel zum neuen KSV1870 Service „Insolvenz­
Online“ teilgenommen. Nur eine Kundin hatte aber auch das Glück, den
Hauptpreis – ein Apple iPad – zu gewinnen: Wir gratulieren herzlich Susanne
Sauer von der Firma Georg Pappas Automobil AG. Doch auch alle anderen
Teilnehmer sollten nicht leer ausgehen. Anfang des Jahres haben Sie als kleines
Dankeschön eine Schokolade der Zotter Schokoladen Manufaktur erhalten.
KSV1870 Vertriebsmitarbeiter Norbert Ruhrhofer hat das iPad an die Siegerin
Susanne Sauer gemeinsam mit Sabine Hasler von der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH übergeben.
Voller Erfolg:
Das KSV1870 Insurance Breakfast
Schon zum dritten Mal lud Mag. Johannes Eibl, Geschäftsführer der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH, zahlreiche Vertreter der heimischen
Versicherungsbranche zum Insurance Breakfast in die Wiener Zentrale. KSV1870 Insolvenzexperte Dr. Hans-Georg Kantner informierte am 2. Dezember
in seinem Vortrag über erste Erfahrungen mit dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010. Mag. Johannes Eibl präsentierte die Ergebnisse der Zahlungs­
moralstudie 2010, und Mag. Philipp Scheuba von BLS Rechtsanwälte Boller Langhammer Schubert KG referierte über Probleme im Zusammenhang mit
der Zahlscheingebühr und das Thema Maklerprovisionen. Wir bedanken uns herzlich für Ihr Interesse.
News
Herzenswunsch wird erfüllt
Die KSV1870 Gruppe unterstützt die Stiftung Kindertraum. 20 Kinder und Jugendliche mit Herzerkrankungen
werden ins Sommercamp geschickt.
Kinder, die mit Fehlbildungen am Herzen geboren werden, haben eine Vielzahl an Herausforderungen zu bewältigen. Medizinische Untersuchungen,
operative Eingriffe sowie lange Spitals- und Rehaaufenthalte bestimmen ab
dann den Alltag. Zudem können herzkranke Kinder zahlreiche Aktivitäten
nur sehr eingeschränkt oder gar nicht ausüben. Die KSV1870 Gruppe unterstützt in diesem Jahr die Stiftung Kindertraum, damit das für 20 Kinder und
Jugendliche anders wird. In einem Kinderhotel in der Steiermark sollen sie sich
im Sommer erholen und Spaß haben. Im Dezember 2010 kam die Geschäftsführerin der Stiftung Kindertraum, Gabriela Gebhart, beim KSV1870 in Wien
vorbei und nahm den symbolischen Scheck über EUR 5.500 von KSV1870
Vorstand Johannes Nejedlik entgegen. Nähere Informationen zur Stiftung
Kindertraum finden Sie unter www.kindertraum.at.
KSV1870 Jobrochaden
KSV1870 Information GmbH:
Vertriebsagenden in neuen Händen
Mag. Sabine Welte, junge Juristin und langjährige Mitarbeiterin im KSV1870, hat die
Leitung der Niederlassung von Dkfm. Peter
Mayer übernommen, der nach 25 erfolgreichen Jahren im KSV1870 mit Ende des
ersten Quartals 2011 seinen verdienten
Ruhestand antreten wird. Mit Mag. Welte
an der Spitze wird der KSV1870 somit in
Vorarlberg von einem Team junger professioneller Mitarbeiterinnen repräsentiert.
Der langjährige Vertriebsprofi Oliver
Heiser hat mit 1. Oktober 2010 die Funktion
des Sales Director übernommen. Seine Aufgaben umfassen die Steuerung und Betreuung des Vertriebs- und Backoffice-Teams.
Zudem übernimmt der gebürtige Kärntner
die strategische Festlegung aller Akquisitionsmaßnahmen und zeichnet für das Vertriebs- und Marketingbudget wie auch das
Vertriebscontrolling verantwortlich.
Foto: KSV1870
Foto: Die Fotografen
Neue Leiterin der KSV1870
Niederlassung Feldkirch
23
24
News
Eventtipp: 3. Bundeskongress in Bonn
„Ein Bündnis – ein Ziel: starke Gläubiger im Insolvenzverfahren“ lautet das Motto des 3. Bundeskongresses der Gläubigerschutzvereinigung
Deutschland. Am 10. März werden in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr renommierte Experten in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH aktuelle Fragen zum Thema Gläubigerschutz diskutieren. Der Kongress versteht sich als Plattform zum Informations- und Ideenaustausch aller an Sanierungen und Insolvenzen beteiligten Personen und Interessengruppen. Die beiden KSV1870 Vorstände
Johannes Nejedlik und Karl Jagsch sind gemeinsam mit Dr. Hans-Georg Kantner, Leiter KSV1870 Insolvenz, vor Ort und sprechen über das
Erfolgsmodell Österreich und das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010.
Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 300. Das Programm sowie ein Anmeldeformular finden Sie unter www.gsv.eu.
InsolvenzOnline on air
Foto: Dietmar Wajand
Am 06.12.2010 fand die letzte Veranstaltung dieser
Eventreihe im Austria Trend Hotel Savoyen Vienna statt.
Schwerpunktthema waren die Österreichischen Lotterien als Wirtschaftsfaktor, wichtiger Unterstützer der
Sportförderung sowie deren gesellschaftliche Verantwortung. 2012 entscheidet sich, ob die derzeit 25-jährige Zusammenarbeit mit der Österreichischen Sporthilfe weitergeführt werden
kann. Dann nämlich wird das Glücksspielmonopol erstmals EU-weit ausgeschrieben
und neu vergeben. Experten aus allen Bereichen der Wirtschaft diskutierten unter
der Leitung von Moderator Mag. Gerhard Prohaska über die Auswirkungen als
Grundlage für die künftige Sportförderung.
Roland Führer, Geschäftsführer der KSV1870 Information GmbH, repräsentierte
gemeinsam mit dem KSV1870 Key Account Manager Michael Pavlik die KSV1870
Gruppe, die die Sporthilfe auch als Partner unterstützt.
Das neue KSV1870 Produkt stellt sich vor.
Mag. Norbert Ruhrhofer, Account Manager
Insolvenz, war in der Steiermark und Kärnten
unterwegs, um die neuen Funktionen im Insolvenzbereich der KSV1870 Homepage zu
präsentieren. Unterstützt wurde er dabei von
den beiden Account Managern Carina Schlögl und Walter Müller. Am 17.11.2010
durfte Niederlassungsleiter René Jonke in Graz sechs Gäste begrüßen, während am
07.12.2010 in Klagenfurt zehn Gäste von Mag. Barbara Wiesler-Hofer (Niederlassungsleiterin) und KSV1870 Expertin Tanja Sabitzer betreut wurden.
Inkasso International
Mag. Johannes Eibl (GF) und Walter Koch
(Prokurist) der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH präsentierten von 26. bis
27.10.2010 die Produkte und Dienstleistungen
des KSV1870 am eigenen Messestand bei der
wichtigsten internationalen Messe zum Thema
Export, der Global Connect 2010 in Stuttgart.
Die beiden Experten gaben den zahlreichen Interessierten einen Überblick über die
Möglichkeiten im internationalen Forderungsmanagement.
Quergelesen
➔ Für kritische Situationen
➔ Die Macht der neuen
Gerade im Krisenfall tragen
Geschäftsführer,
Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder besondere
Verantwortung.
Rechtzeitiges
Erkennen und sofortiges Gegensteuern bilden die ersten
Sanierungsbemühungen. Das aktuelle
Handbuch zeigt auf, welche gezielten
und exakten Maßnahmen von der Unternehmensleitung durchzuführen sind,
und stellt praktische Handlungsbeispiele
vor. In der Neuauflage wurden auch der
aktuelle Stand von Rechtsprechung und
Gesetzgebung, die Änderungen durch
das IRÄG2010 sowie Haftungsbeispiele
aus der Praxis berücksichtigt.
Medien unternehmerisch nutzen
Die klassische Werbung ist out. Online
ist in. Daher ergreifen
immer mehr Unternehmen und Organisationen die Chance,
auf diese Weise in
direkten Austausch
mit ihren Kunden zu
treten und zusätzliche Informationen
anzubieten. Als kostengünstige Lösung
bietet sich hier das Social Web besonders an. Die Autorin gibt einen Überblick
über die bekanntesten Netzwerke:
Facebook, Twitter, Xing & Co., und
stellt viele praktische Beispiele aus den
diversesten Branchen vor, um für die
eigene Firma die beste Social-MediaStrategie zu finden.
Dr. Clemens Jaufer
Das Unternehmen in der Krise
Verantwortung und Haftung
der Gesellschaftsorgane
Verlag Österreich
2. Aufl., 514 Seiten, geb., EUR 74,–
ISBN 978-3-7046-5531-8
Claudia Hilker
Social Media für Unternehmer
Wie man Xing, Twitter, YouTube und Co.
erfolgreich im Business einsetzt
Linde Verlag
1. Aufl. 2010, 200 Seiten, geb.,
EUR (D) 24,90 / EUR (A) 25,60
ISBN 978-3-7093-0322-1
➔ Fachbuch Personalverrechnung
(inkl. IRÄG2010)
Eine Besonderheit
in der Personalverrechnung
bildet die Berechnung der Forderungsansprüche
von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern
im Insolvenzfall des Unternehmens. Das
aktuelle Handbuch hilft, dieses komplexe Thema in der Lohnverrechnung
verständlicher zu machen, und veranschaulicht die Verbindung zwischen
Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und
Insolvenz-Entgelt.
Mag. Herbert Schnetzinger
Personalverrechnung in der
Insolvenz
Linde Verlag
1. Aufl. 2010, 280 Seiten, kart.,
EUR (A) 48,–
ISBN 978-3-7073-1709-1
➔ Frechheit siegt –
selbstbewusst und schlagfertig!
Schon gewusst,
dass man mit
Unverfrorenheit,
Lästigkeit oder
schlechtem Benehmen mehr erreicht
als mit gewöhnlichen Führungsprinzipien?
Schon gewusst, dass „Die Sau rauslassen“ oder „Es sich leicht machen“ sich
ganz und gar erfreulich auf die eigene
Karriere auswirken kann? Wie das geht,
finden Sie in diesem Buch in sieben Kapiteln frisch und frech beschrieben. Für
die Umsetzung gehört zwar eine gute
Portion Selbstbewusstsein dazu, jedoch
siegt schlussendlich nur der, der wohlüberlegt aus dem Rahmen fällt.
Klaus Schuster
Der freche Vogel fängt den Wurm
7 überraschende Führungsprinzipien
für mutige Manager
Redline Verlag
224 Seiten, EUR 16,95
ISBN 978-3-86881-272-5
Foto: KSV1870
Fotos: GEPA Pictures / Sporthilfe
Abschluss des Sport & Business Circle 2010
News
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Wer zählt die Häupter, nennt die Namen …
Auch in den vergangenen Monaten war wieder das Fachwissen der KSV1870 Experten gefragt.
Gerne stellten sie es bei verschiedenen Gelegenheiten zur Verfügung.
diskussion „Erste Erfahrungen mit dem
IRÄG2010“ teil. Rund 200 Teilnehmer
nahmen am Kick-off-Event der Plattform
für Wirtschafts-, Insolvenz- und Sanierungsrecht im RESOWI-Zentrum der KarlFranzens-Universität Graz teil.
solvenz, war am 25.01.2011 Teilnehmer
an einer Podiumsdiskussion beim Wiener
Kongress „com.sult 2011“ zum Thema
„Unternehmensfinanzierung in Märkten
des Aufbruchs“ (80 Gäste).
derlassungsleiterin Klagenfurt, gab am
20.12.2010 den 60 Schülern der Handelsakademie International in Klagenfurt
einen Überblick über das IRÄG2010 und
Gläubigerschutz allgemein.
➔ Mag. Otto
sung Salzburg, stand wieder als Vortragender für einige Schulen zur Verfügung.
Am 10.11.2010 stellte er den 33 Maturaschülern der HAK I in Salzburg den
KSV1870 vor und sprach speziell über
das Thema „Controlling extern“. Weiters
hielt er am 12.11.2010 einen Vortrag vor
85 Studenten der FH Salzburg (3. Semester BWL) über Gründungsfehler und
-analysen aus der Sicht des KSV1870
bzw. stellte die Produkte und Dienstleistungen der KSV1870 Gruppe vor.
➔ Mag. Alfred Woschitz3, Insolvenz Nie-
➔ Walter Hintringer6, Leiter Niederlas-
derlassung Graz, nahm am 13.12.2010
als KSV1870 Experte an der Podiums-
sung Innsbruck, nahm am 12.11.2010 als
Jurymitglied bei der Präsentation der besten Jungunternehmer Tirols im Congress
Igls teil. Etwa 150 Besucher gratulierten
den Siegern. Am 23.11.2010 informierte
er rund 55 Schüler der Maturaklasse Handelsakademie Wörgl über die
KSV1870 Geschäftsfelder und berichtete
1
2
3
➔ Roland Führer, MAS, MBA8, Ge-
Zotter5,
Linzer Niederlassungsleiter, informierte 20 Mitarbeiter
der Energie AG Oberösterreich am
04.11.2010 über die Möglichkeiten im
Risikomanagement. Am 16.11.2010
war er Vortragender vor 120 Studenten
der Universität Linz zu Aus- und Absonderungsrechten aus der Seminarreihe
„Insolvenzrecht und Sanierung“. Weiters
trug er am 13.12.2010 vor 20 angehenden Maturantinnen und Maturanten
der Handelsakademie Steyr zum Thema
„Neues Insolvenzrecht in der Praxis und
Gläubigerschutz“ vor.
KSV1870
Team
➔ Dr. Hans-Georg Kantner7, Leiter In-
➔ Mag. Barbara Wiesler-Hofer4, Nie-
➔ Erich Grausgruber2, Leiter Niederlas-
Foto: Uni Graz
über die aktuelle Insolvenzentwicklung,
die Insolvenzgründe und speziell über das
neue Insolvenzrecht.
schäftsführer Information, war am
02.11.2010 Gast bei der Exklusivveranstaltung des Forum Erlebnis Handel(n)
zu „Möglichkeiten zur Minimierung von
Kreditrisiken und Zahlungsausfällen –
Verringerung des Zahlungsausfallsrisikos
in kundenzentrierten Unternehmen“
im Palais Eschenbach. Neben seinem
Vortrag vor rund 200 Teilnehmern über
präventive Schutzmaßnahmen gegen
Zahlungsausfälle war er auch Diskutant
im Rahmen einer Podiumsdiskussion
zu „Was bewirken moderne Methoden
zur Vermeidung von Zahlungsausfällen?
Welche Beschränkungen bringt der Datenschutz mit sich?“.
4
5
6
7
8
1. Rainer Toifl-Dupin
2. Erich Grausgruber
3. Mag. Alfred Woschitz
4. Mag. Barbara Wiesler-Hofer
5. Mag. Otto Zotter
6. Walter Hintringer
7. Dr. Hans-Georg Kantner
8. Roland Führer, MAS, MBA
➔ Neue Perspektiven für die
➔D
er erste Kommentar zum
➔ Aktueller Verfassungskommentar
➔ Führung mit Stil
Führung von Unternehmen
Umdenken ist angesagt. Nur mehr jene
Unternehmen werden
erfolgreich sein, die
die richtige Balance
zwischen Wirtschaftlichkeit, Umwelt und
Ethik finden, ist der
Autor überzeugt. Die
Kunden achten immer mehr auf ethisch
und ökologisch einwandfreie Produkte.
Darauf müssen sich die Firmenentscheider einstellen. Der Leitfaden gibt
praktische Hinweise, wie die Strategie
des integrierten Denkens erfolgreich
eingesetzt und somit das Unternehmen
und die Marke in die Zukunft geführt
werden kann.
neuen Verbraucherkreditgesetz
Seit Juni 2010 ist
das neue Verbraucherkreditgesetz
in Kraft, welches
die Verbraucherkreditverträge
regelt. Dies betrifft
neben den gängigen
Kreditformen auch
Ratenzahlungsvereinbarungen und
Leasingverträge. Alles Wichtige, wie z.
B. zu den Informationspflichten, Rücktrittsrechten und Rückzahlungsbedingungen, wird ausführlich kommentiert.
Auch das Darlehensrecht im ABGB
wurde neu geregelt und wird detailliert
erläutert.
zum Konsumentenschutzgesetz
(3. Auflage)
Zahlreiche Änderungen machten eine
Neubearbeitung des
beliebten Klassikers
notwendig. Im aktuellen Kommentar finden Sie alle wichtigen
Novellen und Entscheidungen ausführlich dargestellt:
• Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz (DaKRÄG)
• Weitere sechs Novellen (z. B.
Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz,
Heimvertragsgesetz, Zahlungsdienstegesetz)
• Zahlreiche neue Entscheidungen,
speziell zum Transparenzgebot
Führung ist so wichtig
wie nie zuvor! Orientierung geben, Vorbild
sein, das wird von modernen Führungskräften
erwartet – nicht nur in
Krisenzeiten. Wie die
gängige Vorstellung
von einer richtigen
Führungskraft aussieht, wird bereits in
vielen Büchern beschrieben. Dieses Buch
hinterfragt in zahlreichen Beispielen und
Erfahrungsberichten die bisherigen Auffassungen von Mitarbeiterführung und stellt
Theorie und Praxis gegenüber. Welcher
Stil führt tatsächlich zu Spitzenleistungen?
Welche Art der Führung wird wirklich
angewendet? Wie motivieren gute Chefs
ihre Angestellten? Zitate erfolgreicher
Persönlichkeiten zeigen die praktische Anwendung von Führungsinstrumenten.
Achim Feige
Good Business
Das Denken der Gewinner von morgen
Murmann Verlag
211 Seiten, geb.,
EUR (D) 24,90 / EUR (A) 25,60
ISBN 978-3-86774-107-1
Dr. Christiane Wendehorst, LL.M.,
und Dr. Brigitta Zöchling-Jud
Verbraucherkreditrecht
VerbraucherkreditG und ABGBDarlehensbestimmungen
MANZ Verlag
Kurzkommentar 2010
XVI, 552 Seiten, EUR 99,–
ISBN 978-3-214-00974-8
Dr. Anne Marie Kosesnik-Wehrle
KSchG – Konsumentenschutzgesetz
MANZ Verlag
3. Aufl. 2010, XXII, 692 Seiten, geb.,
EUR 118,–
ISBN 978-3-214-06834-9
Werner Katzengruber
Mythos Führungskraft
Konzepte, Tugenden, Erfolgsgeheimnisse
WILEY-VCH Verlag
2010, 315 Seiten, Broschur,
EUR (D) 19,90
ISBN 978-3-527-50550-0
Fotos: Archiv
Information, referierte im Rahmen der
Regionalveranstaltung der Region Süd
des Vereins für Credit Management
Österreich am
25.11.2010 in
der Wirtschaftskammer Kärnten
in Klagenfurt vor
rund 50 interessierten Zuhörern
über „Unternehmensrating – Durch
welche Faktoren wird die Bonität eines
Unternehmens bestimmt?“.
Foto: 2010 Forum Erlebnis Handel(n) / SU.ZMR
Foto: VfCM
➔ Rainer Toifl-Dupin1, Produktmanager
26
KSV-Akademie
Seminarangebote Programm 2006
KSV1870
Gläubigerschutz
Aktuelles aus Rechtsprechung und richterlicher Praxis
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Entfall der Verfahrenshilfe für Konkursmassen
Aufgrund der Neuregelung des § 63 idF BBG 2009
kann Verfahrenshilfe nur mehr natürlichen Personen
gewährt werden. Dem Masseverwalter kommt das
Anfechtungsmonopol in einem Anfechtungsprozess
zu. Der von ihm geltend gemachte Anfechtungsanspruch steht der Konkursmasse, die ein parteifähiges
Gebilde ist, zu (6 Ob 108/06k). Für die Konkursmasse und/oder den Masseverwalter entfällt nach
geltender Rechtslage unabhängig davon, ob der
Gemeinschuldner eine natürliche oder juristische
Person ist, die Möglichkeit, eine Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Es gehört zum Wesen
des Rechtsstaates, jedem die Durchsetzung seiner
Rechtsansprüche oder die Verteidigung seiner
Rechte bei gerichtlicher Inanspruchnahme ohne
Rücksicht auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu
ermöglichen (RIS-Justiz RS0109487). Bereits die ZPO
in ihrer ursprünglichen Fassung enthielt umfassende
Vorschriften über das Armenrecht, die im Laufe der
Zeit weiter ausgebildet wurden. Intention des Gesetzgebers des BBG 2009 bei der Beschränkung der Verfahrenshilfe auf natürliche Personen war, dass eine
Konkursverschleppung unterbunden und der Verfahrensgegner vor Schäden durch die Prozessführung
einer bereits zahlungsunfähigen juristischen Person
bewahrt werden sollte. Damit lässt sich eine Differenzierung zwischen natürlichen und juristischen Personen nicht rechtfertigen. Ein weiteres Argument für
die Novellierung war die Entlastung der Justiz. Dies
ist jedoch ebenfalls kein sachlich gerechtfertigter
Grund, denn es kann nicht wegen einer personellen
oder budgetären Entlastung in verfassungsrechtlich
gewährleistete Grundrechte eingegriffen werden.
Die Ungleichbehandlung der natürlichen und juristischen Personen stellt nicht nur einen Verstoß
gegen den Gleichheitsgrundsatz, sondern auch einen
Verstoß gegen das in Art 6 EMRK verankerte Recht
auf freien und ungehinderten Zugang zu Gericht dar.
Diese Bestimmung verpflichtet einen Staat nämlich
dann zur Gewährung von Verfahrenshilfe, wenn diese
unabdingbar für den wirksamen Zugang zum Gericht
ist (8 Ob 109/09a). Dies ist zB in Zivilprozessen
bei Anwaltspflicht der Fall. Darüber hinaus kann die
Differenzierung zwischen natürlichen und juristischen
Personen betreffend die Verfahrenshilfe auch einen
Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit des
Eigentums gem. Art 5 StGG bewirken. Unter Entziehung des Eigentums wird der Entzug der Befugnis
verstanden, jeden anderen davon auszuschließen,
mit der Sache nach Willkür zu schalten (RIS-Justiz
RS0072903). Dies wird auch bei einer Konkursmasse
deutlich, die bei Massenunzulänglichkeit ohne Ver-
fahrenshilfe keine Möglichkeit hat, Anfechtungsansprüche gerichtlich durchzusetzen. >>
ZIK 2010/280, 183
KO: § 1
ZPO: § 63
Budget-BegleitG 2009: Art 15 Z 3
EMRK: Art 6 Abs 1
StGG: Art 5
OLG Innsbruck 19.08.2010, 1 R 56/10k
Kein Insolvenz-Entgelt für
eine freiwillige Abfertigung
Insolvenz-Entgelt gebührt für eine Abfertigung gem.
den §§ 23 f AngG oder einer gleichartigen österreichischen Rechtsvorschrift. Bei einem nach dem
31.12.2002 begründeten Arbeitsverhältnis kann der
Arbeitnehmer von vornherein keinen derartigen gesetzlichen Anspruch mehr erwerben. Enthält der Arbeitsvertrag eine Klausel über eine „Anrechnung“ von
„Vordienstzeiten für die Abfertigung“, geht sie nach
ihrem Wortsinn ins Leere. Sie kann als eigenständige
Zusage einer freiwilligen Abfertigung im Fall der
Kündigung des neuen Dienstverhältnisses durch den
Dienstgeber ausgelegt werden, begründet dann aber
keinen gesetzlichen, sondern nur einen vertraglichen
Anspruch, der nicht durch die Insolvenz-EntgeltSicherung erfasst ist. Stellt die Anrechnungsklausel
im Arbeitsvertrag zudem (wie im Anlassfall) eine
Gegenleistung für die Bereitschaft des Arbeitnehmers
dar, sich abwerben zu lassen und einen wichtigen
Kunden „mitzunehmen“, liegt eine Gegenleistung
im Zusammenhang mit der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses vor, die nicht durch Insolvenz-Entgelt
gesichert ist (RIS-Justiz RS0076561; zuletzt 8 ObS
14/09f [Abwerbeprämie]). >>
ZIK 2010/297, 195
IESG: § 1 Abs 4a
BMSVG: § 46 Abs 1
AngG: §§ 23 f
OGH 19.05.2010, 8 ObS 2/10t
Versicherungsschutz für die
Kosten eines geschädigten Anlegers
Die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 1995) enthalten eine Klausel, die
dem Versicherer in Versicherungsfällen, in denen
eine größere Anzahl von Versicherungsnehmern
durch dasselbe Ereignis (im Anlassfall: die Insolvenz
eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens)
geschädigt wird, zur Auswahl eines Rechtsvertreters berechtigt und damit das Recht des einzelnen
Versicherungsnehmers auf freie Anwaltswahl beschränkt. Die durch diese „Massenschadenklausel“
vorgenommene Einschränkung des Rechts auf freie
§ §
Anwaltswahl ist mit der RL 87/344/EWG nicht
vereinbar und daher rechtsunwirksam. Der Rechtsschutzversicherte hat auch in Massenschadensfällen
das Recht, seine Rechtsvertretung frei zu wählen
(EuGH 10.09.2009, Rs C-199/08, Erhard Eschig/
Uniqa Sachenversicherung AG, ZIK 2009/337, 215).
Für die außergerichtliche Vertretung gilt jedoch die
freie Anwaltswahl nicht. Das Recht des Versicherungsnehmers, einen Rechtsvertreter vor Gericht
und Verwaltungsbehörden frei zu wählen, beschränkt
sich auf Personen, die ihren Kanzleisitz am Ort des
Gerichtes oder der Verwaltungsbehörde haben, die
für das durchzuführende Verfahren in erster Instanz
zuständig ist. In Anbetracht der Vorabentscheidung
des EuGH gebietet sich eine einschränkende Auslegung dahin, dass ein Versicherungsnehmer auch
einen nicht ortsansässigen Rechtsvertreter wählen
kann, jedenfalls wenn dieser verbindlich erklärt,
seine Leistungen wie ein ortsansässiger Vertreter
zu verrechnen, da damit der Sinn und Zweck dieser
Klausel, die kosteneinsparende und prämiensenkende Wirkung, gewahrt bleibt.
Trotz der Wartepflicht bei anhängigen Musterverfahren ist dem Rechtsschutzversicherten, für den
ein Verjährungsverzicht eines Schädigers nicht
erzwingbar ist, zuzugestehen, verjährungshindernde
Handlungen vorzunehmen, um dieser Gefahr zu begegnen. Inwiefern Musterverfahren tatsächliche oder
rechtliche Bedeutung für die unternommene oder
beabsichtigte Rechtsverfolgung haben können, hat
der für das Vorliegen einer Obliegenheitsverletzung
beweispflichtige Rechtsschutzversicherer darzulegen
(RIS-Justiz RS0043728). Für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen eine Entschädigungseinrichtung, der alle österreichischen Wertpapierfirmen, die die Dienstleistung der Verwaltung
von Kundenportefeuilles mit Verfügungsvollmacht im
Auftrag des Kunden ausüben, anzugehören haben,
besteht Versicherungsschutz. Solche Ansprüche richten sich zwar nicht gegen den Schädiger, sondern
gegen die dafür vorgesehene Haftungsgesellschaft.
Dies ändert aber nichts daran, dass die Durchsetzung dieser Ansprüche, weil sie Schadenersatzansprüche voraussetzen, „die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts
wegen eines erlittenen Vermögensschadens“ darstellt (RIS-Justiz RS0050063). Diese Ansprüche fallen
somit in den Schadenersatz-Rechtsschutz für den
Privat-, Berufs- und Betriebsbereich. Wenn es sich
um ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren handelt,
genießt der Rechtsschutzversicherte für die Wahrnehmung seiner Interessen außerhalb von Österreich
im Vertragsrechtsschutz keinen Versicherungsschutz.
§
27
Sucht der geschädigte Anleger Kostendeckung für
ein Vorgehen gegen „Vermittler“, hat er sie zumindest namentlich zu bezeichnen und näher auszuführen, worauf sich ihre Haftung konkret gründet. >>
ZIK 2010/303, 198
ARB 1995: Art 6.7.3., Art 10.3.
RL 87/344/EWG: Art 4 Abs 1
VersVG: § 158k Abs 2
OGH 16.12.2009, 7 Ob 194/09v
Zahlungsunfähigkeit:
Prüfung/(angeblicher) Wegfall
Der Konkurs ist auf Antrag eines Gläubigers unverzüglich zu eröffnen, wenn dieser glaubhaft macht,
dass er eine, wenngleich nicht fällige, Konkursforderung hat und dass der Schuldner zahlungsunfähig ist.
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner
bei redlicher Gebarung nicht in der Lage ist, fällige
Verbindlichkeiten in angemessener Frist zu erfüllen,
und sich die dafür erforderlichen Mittel auch nicht
alsbald verschaffen kann (RIS-Justiz RS0065106;
RS0064528). Eine bloße Zahlungsstockung stellt eine
vorübergehende, voraussichtlich in kurzer Zeit zu
beseitigende Zahlungsunmöglichkeit (SZ 38/61) dar
und darf zwei Monate nicht übersteigen (stRsp des
OLG Wien: vgl 28 R 242/08a; 28 R 301/08b uva).
Vollstreckbare Rückstandsausweise der SVA bescheinigen sowohl die jeweilige Forderung als auch
die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ausreichend.
Sozialversicherungsbeiträge als auch finanzbehördliche Abgaben sind Betriebsführungskosten, die kraft
Gesetzes anfallen, das Unterbleiben ihrer Zahlung hat
mit voraussehbarer Wahrscheinlichkeit Eintreibungsmaßnahmen zur Folge. Haften solche Ansprüche
aus (im konkreten Fall: Leistungen an die SVA seit
drei Jahren), ist dies ein ausreichendes Indiz für eine
bestehende Zahlungsunfähigkeit. Es liegt dann am
Schuldner, die Gegenbescheinigung anzutreten und
glaubhaft zu machen, dass er zur Erfüllung seiner
laufenden Verbindlichkeiten in der Lage ist. Zur
Entkräftung der Vermutung der Zahlungsunfähigkeit
reicht es aber nicht aus, dass einzelne oder nur der
antragstellende Gläubiger vollständig befriedigt werden. Vielmehr ist die Zahlung oder Regelung sämtlicher fälliger Verbindlichkeiten nachzuweisen (OLG
Wien 28 R 57/09x; 28 R 242/08a ua). Die Prüfung
der materiellen Gültigkeit, der Gesetzmäßigkeit und
der Richtigkeit von Rückstandsausweisen der SVA
ist ausschließlich im Verwaltungsweg vorzunehmen.
Wird ein Rechtsmittel gegen die Konkurseröffnung
erhoben, ist bei der Beurteilung, ob die Konkursvoraussetzungen, somit auch die Zahlungsunfähigkeit,
vorliegen, auf die Sachlage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Konkurseröffnung und auf
die Bescheinigungslage im Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel abzustellen (RIS-Justiz
RS0065013). Zahlungen, die nach der Beschlussfassung über die Konkurseröffnung getätigt werden,
sind bei der Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit
nicht heranzuziehen. >>
ZIK 2010/ 358, 228
KO: §§ 66, 70
OLG Wien 8.03.2010, 28 R 33/10v
Bürgschaft und Schriftform
Die Schriftform der Bürgschaft wurde zum Zweck der
Vermeidung schwerer Folgen unüberlegter, leichtfertiger Gutstehungserklärungen eingeführt. Sie soll
den Bürgen vor dem übernommenen Risiko warnen,
die Bedeutung seiner Verpflichtung zu Bewusstsein
bringen und die Ernstlichkeit seines Verpflichtungswillens außer Zweifel stellen (8 Ob 388/97k
ecolex 2000/36 = RdW 2000/112, 145 = ÖBA
2000/877, 524). Die Schriftlichkeit der Bürgschaft
ist Gültigkeitsvoraussetzung. Eine formmangelhafte
Bürgschaft kann zwar wirksam erfüllt, ihre Erfüllung
aber nicht erzwungen werden. Eine schriftliche Bürgschaftserklärung muss nicht den vollen Inhalt der
Bürgschaftshaftung angeben, es reicht das Hervorgehen der wesentlichen Merkmale der Bürgschaftsverpflichtung. Zentrales Merkmal der Bürgschaftsverpflichtung ist der rechtsgeschäftliche Verpflichtungswille, persönlich für eine fremde Schuld einzustehen
(RIS-Justiz RS0032728; RS0032046), dieser muss
in der schriftlichen Bürgschaftserklärung jedenfalls
zum Ausdruck kommen (RIS-Justiz RS0032261;
RS0032050 [T4]). Die Beurteilung, ob der dem
übereinstimmenden Parteiwillen entsprechende,
wesentliche Inhalt einer Bürgschaftsverpflichtung
in der Haftungsurkunde gerade noch oder aber
gerade nicht mehr zureichend angedeutet ist, wirft
nur eine auf den jeweiligen Einzelfall abzustellende
Auslegungsfrage auf (RIS-Justiz RS0113547 [T1]).
Wird in einer e-Mail nur das Versprechen gegeben,
das Realisat eines nicht näher bestimmten „Fonds“
zwecks Schuldtilgung zur Verfügung zu stellen, ist
ein Verpflichtungswille zu einer Bürgschaft nicht zu
erkennen. Bei undeutlicher Verpflichtungserklärung
ist im Zweifel (nur) Bürgschaft und nicht Schuldbeitritt anzunehmen. Schuldbeitritt liegt zumindest nur
dann vor, wenn ein unmittelbares rechtliches oder
wirtschaftliches Interesse an der Erfüllung der Verbindlichkeit des ersten Schuldners besteht. Die Übernahme einer Verpflichtung, um Verwandten oder (wie
im Anlassfall) einem Freund zu helfen, wie überhaupt
ein persönliches, ideelles oder moralisches Interesse,
reicht für die Annahme eines Schuldbeitritts und
somit eines eigenen wirtschaftlichen Interesses nicht
aus (RIS-Justiz RS0032011 [T10]; RS0032190). >>
ZIK 2010/370, 236
ABGB: § 1346 Abs 2
ZPO: § 502 Abs 1
OGH 14.01.2010, 6 Ob 114/09x
zik.lexisnexis.at
Insolvenzrecht &
Kreditschutz
zik.lexisnexis.at
1/2011
Herausgeber:
Andreas Konecny
Herbert Fink
Gunther Nagele
Otto Zotter
•
Prägnante Berichte über die aktuelle Rechtslage in Insolvenzrecht
und Kreditschutz
•
Darstellung wichtiger Entwicklungen in Gesetzgebung und Praxis
•
Analyse der rechtlichen Hintergründe aktueller Insolvenzfälle durch
Experten aus Wissenschaft und Praxis
•
Eigene Sparte „ZIK International“
rald Schmidsberger:
Reinhard Rebernig/Ge
gsrechts gegenüber den
Vorrang des Anfechtun
eln
und Kapitalerhaltungsreg
KapitalaufbringungsKatharina Schmögl:
e nach ForderungsfestWiederaufnahmsklag
tsnachfolger
stellung durch den Einzelrech
Petra Leupold:
Das IRÄ-BG – Überblick
Stefan Perner/Martin
und ausgewählte Fragen
Spitzer:
gs-
tsänderun
Das Darlehens- und Kreditrech
gesetz (DaKRÄG)
ZIK Praxis
Thomas Wurzinger:
Pbb. Erscheinungsort
Wien, Verlagspostamt
1030 Wien, 06z036709
P, ISSN 1024-6096
befreiung bei
Die vorzeitige Restschuld
e
Erreichung der 50%-Quot
Judikatur
e in die Geschäftsbehelfe
Ausschluss der Einsichtnahm
und Bescheinigung der
des Exekutionsverfahrens
Zahlungsunfähigkeit
Schriftform
im Interzessionsfall der
Schuldbeitritt bedarf
Geldwäschevorschriften
betrogener Anleger
z zugunsten
sind kein Schutzgeset
1/2011, S. 1 – 12
Art.-Nr. 1 – 12
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Jahresabonnement 2011
für KSV1870 Mitglieder
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Infos
28
Details zum Jahres­
programm der KSV1870
Akademie finden Sie auch
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Wir freuen uns auf Ihre
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KSV1870 Akademie Seminarangebote Frühjahr 2011
Nützen Sie als KSV1870 Mitglied
Ihren Gutschein, und Sie erhalten für
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KSV1870 Mitgliedspreis!
Arbeitsrecht
Personen mit Personalverantwortung lernen die
wichtigsten Grundlagen des Arbeitsrechts kennen,
dabei wird auf praxisnahe Beispiele Bezug genommen. Wir machen Sie vom Bewerbungsgespräch und
Arbeitsvertrag über Arbeitnehmerschutz, Gleichbehandlungspflichten, Betriebsverfassung u. v. m. bis
zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses inkl. Entlassung, Kündigung sowie Kündigungsschutz fit für Ihr
tägliches Geschäft.
➔ 10.03.2011, 9.00–17.00 Uhr, Wien
S.-Nr.: R11/0303/01
Trainer: Rechtsanwalt Mag. Philipp Scheuba
Partner von BLS Rechtsanwälte
Kosten: EUR 420,– für KSV1870 Mitglieder
EUR 545,– für Gäste
IFRS für Führungskräfte
Seit nunmehr fünf Jahren müssen börsennotierte
Unternehmen in der EU ihren Konzernabschluss
nach den Vorschriften der IFRS erstellen. Erfahren
Sie in diesem Seminar die wesentlichen Themen der
aktuellen IFRS, die Unterschiede zum UGB und die
Möglichkeiten für Bilanzpolitik und lernen Sie, IFRSAbschlüsse zu lesen und zu verstehen.
➔ 16.03.2011, 9.00–13.00 Uhr, Wien
S.-Nr.: B11/0302/01
Trainer: Mag. Helmut Kerschbaumer
Partner Audit, KPMG
Kosten: EUR 270,– für KSV1870 Mitglieder
EUR 340,– für Gäste
Achtung, Kundeninsolvenz! – inkl. IRÄG2010
Die Insolvenz eines Kunden bedeutet nicht automatisch den Totalverlust Ihrer Forderung. Erfahren Sie
mehr über die Verfahrensarten, Anfechtungsmöglichkeiten und wie Sie Ihren Schaden bei Kundeninsolvenzen minimieren können. Außerdem findet das
Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 Berücksichtigung!
➔ 06.04.2011, 9.00–17.00 Uhr, Wien
S.-Nr.: R11/0195/01
Trainer: Dr. Alexander Klikovits
Kreditschutzverband von 1870
Kosten: EUR 420,– für KSV1870 Mitglieder
EUR 545,– für Gäste
Bilanzen lesen und verstehen –
Grundzüge von Jahresabschlüssen
Auch ohne Vorkenntnisse im Rechnungswesen
gewinnen Sie einen Einblick in die Grundzüge von
Jahresabschlüssen. Sie erkennen die wesentlichen
Aussagen einer Bilanz und lernen die wichtigsten
Begriffe der Bilanzanalyse und Kennzahlen kennen.
➔ 18.05.2011, 9.00–17.00 Uhr, Wien
S.-Nr.: B11/0025/01
Trainer: René Jonke
Kreditschutzverband von 1870
Kosten: EUR 350,– für KSV1870 Mitglieder
EUR 465,– für Gäste
Rechtliche Grundlagen für Geschäftsführer
Erfolg ist planbar – Planspiel – toolgestützte
Budgetierung – integrierte Finanzplanung für
KMU
Im Rahmen des Planungs-Workshops erstellen Sie
gemeinsam mit dem Vortragenden innerhalb eines
Tages eine Planung für ein Unternehmen.
Es werden die Vorteile der integrierten Planung
aufgezeigt, die einfache Umsetzung des Planungsprozesses mit Unterstützung einer Planungssoftware und eines Trainingsnotebooks und die
Auswirkungen auf Rating und Basel II bzw. III
offensichtlich gemacht. Auf Basis einer Vorjahresschlussbilanz plus aktueller Plandaten wird
eine integrierte Planung (GuV, Bilanz, Finanzplan)
abgebildet. Plandaten werden erfasst und die
Auswirkungen in der integrierten GuV-, Bilanz- und
Finanzplanung diskutiert.
Als (zukünftiger) Geschäftsführer oder Prokurist
lernen Sie alle rechtlichen Grundlagen für Ihre
Tätigkeit kennen. Wir machen Sie vom Vertragsabschluss über Haftungen und Pflichten, das Gewerberecht u. v. m. bis hin zum Arbeitsrecht fit für das
tägliche Geschäft.
➔ 25.05.2011, 9.00–17.00 Uhr, Wien
S.-Nr.: R11/0147/01
Trainer: Rechtsanwalt Mag. Philipp Scheuba
Partner von BLS Rechtsanwälte
Kosten: EUR 420,– für KSV1870 Mitglieder
EUR 545,– für Gäste
➔ 11.05.2011, 9.00–17.00 Uhr, Wien
S.-Nr.: B11/0295/01
Trainer: Mag. Achim Hartmann
Leiter Finanzplanung UniCredit Bank
Austria AG, Universitätslektor (WU Wien,
KFU Graz u. a.)
Kosten: EUR 350,– für KSV1870 Mitglieder
EUR 465,– für Gäste
Die angeführten Preise verstehen sich exkl. MwSt., inkl. Seminarunterlagen, Seminargetränken,
Kaffeepausen, Mittagessen. Details zum Jahresprogramm der KSV1870 Akademie finden Sie
auch unter www.ksv.at.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Mag. Katharina Henkel
ksv.akademie@ksv.at
Tel.: 050 1870-8498
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relevanten Themen!
29
Infos
Details zum Jahres­
programm der KSVAkademie finden Sie auch
unter www.ksv.at.
Wir freuen uns auf
Ihre Anmeldung!
Mag. Christian Reiter
ksv.akademie@ksv.at
Tel.: 01/53484-8249
KSV1870 Steuertipps Wichtige Neuigkeiten und Änderungen im Steuerrecht
Gesetzesänderung: Änderung des Firmenbuch­
gesetzes und des Unternehmensgesetzbuchs
Umsatzsteuer: Keine Eigenverbrauchsbesteuerung für Pkw-Auslandsleasing
IASB veröffentlicht Änderungen
zu IAS 12: Ertragsteuern
Das Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011) wurde
am 23.12.2010 beschlossen. Darin enthalten ist
eine Änderung der Verhängung von Zwangsstrafen
für nicht fristgerechte Offenlegung (§ 24 FBG iVm
§ 283 UGB).
Mit Erkenntnis vom 25.11.2010 (2009/15/0121)
hat der VwGH endlich die Frage geklärt, ob für
Pkw-Auslandsleasing eine Umsatzsteuerpflicht für
die Jahre ab 2004 besteht.
Entgegen der Entscheidung des UFS Linz
(10.04.2009, GZ RV/0669-L/07) ist laut VwGH
keine Besteuerung des Pkw-Auslandsleasing­
entgelts im Wege des Eigenverbrauchs nach § 3a
Abs 1a Z 1 UStG vorzunehmen. Es liege keine Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten
Gegenstandes, der zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, für außerunternehmerische Zwecke vor. Unter Heranziehung von § 12
Abs 2 Z 2 lit b UStG, wonach Leistungen im Zusammenhang mit der Miete von Personenkraftwagen
nicht als für das Unternehmen ausgeführt gelten,
könne keine Privatnutzung im Sinne eines Eigenverbrauchs abgeleitet werden. Die Bestimmung regle
lediglich den entsprechenden Vorsteuerausschluss.
Im Übrigen hat der VwGH die Rechtsansicht des
UFS bestätigt, dass § 1 Abs 1 Z 2 lit b UStG (bzw.
§ 1 Abs 1 Z 2 lit d UStG) jedenfalls nicht anzuwenden sei. Die darin vorgesehene Besteuerung
des grenzüberschreitenden Pkw-Leasings sei nicht
gemeinschaftsrechtskonform. Die Besteuerung des
Eigenverbrauchs für Pkws habe daher auch aus
diesem Grund zu unterbleiben.
Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die Rechtslage
dazu mit 01.01.2010 geändert hat. Der Leistungsort beim Pkw-Auslandsleasing liegt nun in Österreich, und der Vorsteuerabzug für diese Aufwendung
ist nach § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG nicht möglich.
Diese führen ebenfalls zu Änderungen im Anwendungsbereich des SIC-21: Ertragsteuern – Realisierung von neubewerteten, nicht planmäßig abzuschreibenden Vermögenswerten.
Die Änderung enthält eine teilweise Klarstellung zur
Behandlung temporärer steuerlicher Differenzen
in Zusammenhang mit der Anwendung des Zeitwertmodells von IAS 40. Bei als Finanzinvestition
gehaltenen Immobilien ist es oftmals schwierig zu
beurteilen, ob sich bestehende Differenzen im Rahmen der fortgeführten Nutzung oder im Zuge einer
Veräußerung umkehren. Die Änderung sieht vor,
grundsätzlich von einer Umkehrung durch Veräußerung auszugehen.
Weniger als die Hälfte aller vorlagepflichtigen Unternehmen kommen ihren im Gemeinschaftsrecht
verankerten Offenlegungspflichten fristgerecht
nach. Dieser Umstand soll nun durch die Einführung automationsunterstützter Zwangsstrafverfügungen beseitigt werden.
Erfolgt die Offenlegung nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von neun Monaten nach
dem Bilanzstichtag, wird – ohne vorausgehende
Aufforderung – eine Zwangsstrafe iHv EUR 700,–
verhängt. Bisher richtete sich die Zwangsstrafe nur
an die zur Offenlegung verpflichteten Organe, also
gegen jeden einzelnen Geschäftsführer bzw. jedes
Vorstandsmitglied. Die Neuregelung sieht auch
Zwangsstrafen gegen die Gesellschaft vor. Dies hat
unter Umständen einen erheblichen Multiplikatoreffekt.
Unterbleibt die Offenlegung für weitere zwei Monate, erfolgt eine nochmalige Verhängung von
Zwangsstrafen iHv EUR 700,–. Für Organe mittelgroßer (§ 221 Abs 2 UGB) Kapitalgesellschaften
erhöht sich diese Zwangsstrafe bereits auf das
Dreifache, für Organe großer (§ 221 Abs 3 UGB)
Kapitalgesellschaften auf das Sechsfache.
Gültigkeit
Wird eine bestehende Pflicht zur Offenlegung nicht
bis zum 28.02.2011 erfüllt, so wird gegen die Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder sowie die
Gesellschaft eine Zwangsstrafverfügung erlassen.
Unterbleibt die Offenlegung für weitere zwei Monate nach dem 28.02.2011, kommen die Bestimmungen über die wiederholten Zwangsstrafen zu
Anwendung.
Die Änderung ist für Geschäftsjahre, die am
oder nach dem 01.01.2012 beginnen, retrospektiv anzuwenden. Die Pressemitteilung steht
auf der Internet­seite des IASB zum Download
zur Verfügung (Link: http://www.ifrs.org/NR/
rdonlyres/75CBBB63-725E-4ECB-A8FD-C5B6F86210EF/0/PRIncomeTaxesDec10.pdf).
Zur Verfügung gestellt von der
KPMG Alpentreuhand.
IMPRESSUM: Medieninhaber: Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7; www.ksv.at; Herausgeber: Johannes Nejedlik; Verlagsort: Wien; Chefredaktion:
Karin Stirner; Redaktion: Birgit Glanz, Mag. Sandra Kienesberger; Autoren dieser Ausgabe: Theresa Berger, Dr. Christine Kary, Klaus Niki Keim, Dr. Peter Muzik; Layout: Rock+Partner;
Lektorat: Johannes Payer
30
KSV1870 Wirtschaftsbarometer Flops & Tops in der österreichischen Wirtschaft
Flops
Fünf der zehn größten Insolvenzverfahren im Jänner 2011
sind Sanierungsverfahren; davon vier ohne Eigenverwaltung,
eines mit Eigenverwaltung.
Zweifellos wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen
für Unternehmenssanierungen
in einem Insolvenzverfahren
durch die Novelle IRÄG2010
(ab 01.07.2010) verbessert
und im Effekt sanierungsfreundlicher gestaltet, als sie
es davor waren. Vor allem die
Konkurse mit Zwangsausgleich
(jetzt vielfach als Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt) wurden durch
das IRÄG zu voll ausgebauten
Sanierungsverfahren.
Dass die Praxis diese Novelle gut annimmt, kann keine
Zahl besser belegen als der
50-%-Anteil Sanierungsver­
fahren an den zehn größten
Insolvenzen des Monats
Jänner. Denn diese 50 % lassen
an Zeiten erinnern, als die
Hälfte aller Unternehmens­
pleiten Ausgleiche waren.
Dort, wo Sanierungsverfahren
gut vorbereitet wurden, können
sie auch rasch abgeschlossen
werden, sodass unternehmerische Substanz erhalten wird
und Gläubiger entsprechend
rasch zu Geld kommen, und
sei es auch nur in Höhe der
vereinbarten Quote.
Die 10 größten Insolvenzen im Jänner 2011
1. JoWood Entertainment AG
Wien
SV. o. EV.
21,0 Mio.*
2. SUN MASTER Energiesysteme GmbH
Eberstalzell
SV. o. EV.
9,5 Mio.*
3. Priewasser GmbH
Garsten
Konkurs
8,4 Mio.*
4. Oman-Baubiologie-GesmbH
Klagenfurt Konkurs
7,0 Mio.*
5. DIBLDRUCK & RDW GmbH & Co. KG
Winzendorf
Konkurs
6,3 Mio.*
6. Singer & Co. BaugesmbHHartberg
SV. o. EV.
5,1 Mio.*
7. Dr. Hella Ranner, Consulting und Mediation
Graz
SV. o. EV.
4,9 Mio.*
8. Architekt Dr. Lengger ZT GmbH
Villach
SV. m. EV.
3,9 Mio.*
9. P1 Leasing & Rental GmbH, KFZ-Leasing
Vösendorf Süd
Konkurs
3,2 Mio.*
10. Oberflächenschutz Peiniger GesmbH
Gratkorn
Konkurs
2,8 Mio.*
SV. o. EV. = Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
SV. m. EV. = Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
*geschätzte Passiva in Mio. EUR
Gesamtinsolvenzen nach Bundesländern Jänner 2011
Jänner 2010
Jänner 2011
526
484
200
175
162
150
135
125
100
75
68
50
82 78
78
75
61
49
25
6
W
NÖ
14
BGLD
OÖ
41
24
21 8
SLBG
VLBG
46
34
T
28
STMK
Eröffnete Insolvenzen nach Größenordnung der Verbindlichkeiten Jänner 2011
Insolvenzen bis 1 Mio. EUR
Insolvenzen über 1 Mio. EUR bis 4 Mio. EUR
Insolvenzen über 4 Mio. EUR bis 7 Mio. EUR
Insolvenzen über 7 Mio. EUR bis 40 Mio. EUR
Insolvenzen über 40 Mio. EUR
eröffnete Insolvenzen gesamt
235
13
2
4
0
254
18,0*
25,8*
10,0*
46,0*
0,0*
99,8
*geschätze Passiva in Mio. EUR
KTN
Gesamt
25,8
18,0
10,0
46,0
31
Tops
Kein Haus ohne Dach – so ein
einfacher Sachverhalt, der für
Umsätze bei den Dachdeckern
sorgt. Naturgemäß macht das
aber auch den Winter zum
natürlichen Feind des ambitionierten Unternehmers. Trotz
aller frostigen Widrigkeiten gilt
die Branche als verlässlicher
Partner der Wirtschaft. Der
Großteil weist ein geringes Ausfallsrisiko auf. Steht zu hoffen,
dass ein baldiger Frühling der
Branche in die Hände spielt.
Die Top 10 der Dachdeckereien
1. Rathmanner Gesellschaft m.b.H.
Neutal
207*
2. Spitzer Gesellschaft m.b.H.
Graz
233*
3. Viktor Sajowitz Gesellschaft m.b.H.
Weiz
235*
4. M. Reifetshammer, Gesellschaft m.b.H.
Wels
239*
5. Dachbau GmbH
Piesendorf
241*
6. SCHMITZER DACH & BAU GmbH
Wien
243*
7. Filzmaier Bedachungen und Spenglerei Gesellschaft m.b.H.
Steinhaus b. Wels
245*
8. Fleischmann & Petschnig Dachdeckung-Gesellschaft m.b.H.
Klagenfurt
253*
9. Hans Drascher Gesellschaft m.b.H.
Pöchlarn
265*
10. Pock Ges.m.b.H.
Gnas
292*
Basis der Auswertung sind Unternehmen ab EUR 10 Mio. Umsatz oder mit mehr als 20 Beschäftigten.
*KSV-Rating
Branchenstruktur nach Bundesländern
Bsp.: 33,1 % der Unternehmen sind in Wien ansässig.
in Prozent
35
KSV-Rating Profil
Verteilung auf KSV-Rating-Klassen in
Vergleich zur Wirtschaft Österreich gesamt
Bsp.: 27,4 % der Unternehmen sind in Rating-Klasse 2.
1
0,0 %
0,1 %
2
27,4 %
23,0 %
3
51,5 %
67,4 %
4
18,8 %
8,1 %
5
1,0 %
0,7 %
6
1,3 %
0,7 %
Legende zum KSV-Rating:
100–199 kein Risiko, 200–299 sehr geringes Risiko,
300–399 geringes Risiko, 400–499 erhöhtes Risiko,
500–599 hohes Risiko, 600–699 sehr hohes Risiko,
700 Insolvenzkennzeichen
30
33,1
25
20
15
16,3
15,0
10
10,8
5
6,1
4,4
W
NÖ
BGLD
OÖ
SLBG
4,4
4,9
VLBG
T
5,0
STMK
55,6 % Einzelunternehmen
Branchenstruktur
nach Rechtsformen
Bsp.: 14,1 % der Unternehmen
dieser Branche sind
Personengesellschaften.
0,3 % Sonstige
14,1 % Personen­gesellschaften
30,0 % Kapital­gesellschaften
KTN
Die schlechte Nachricht:
Rutschgefahr im Geschäftsleben steigt.
Die gute Nachricht:
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