masterplan 2011 - Regierungsportal MV

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masterplan 2011 - Regierungsportal MV
MASTERPLAN 2011
Die E-Government-Strategie des
Landes Mecklenburg-Vorpommern
Strategie, Projekte, Umsetzung
und Ausblick
Stand: Juni 2011
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Inhaltsverzeichnis:
1
Zusammenfassung.............................................................................................................................................. 3
2
Rahmenbedingungen der öffentlichen Verwaltung in Deutschland ............................................... 4
3
4
5
6
2.1
Die strategischen Rahmenbedingungen für das E-Government ........................................ 6
2.2
Der IT-Planungsrat ................................................................................................................................ 7
2.3
Die Nationale E-Government-Strategie (NEGS)....................................................................... 10
2.4
Standards und Architekturen......................................................................................................... 11
Strategische Ziele der Landesregierung .................................................................................................. 12
3.1
Verwaltungsmodernisierung als ein Beitrag zur Haushaltssanierung ............................ 12
3.2
E-Government Strategie der Landesregierung ....................................................................... 14
IT-Steuerung in der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ............................................... 20
4.1
Einordnung in die E-Government-Strategie ............................................................................. 20
4.2
Aufbau der IT-Steuerung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern .............. 21
4.2.1
IT-Strategie .............................................................................................................................. 23
4.2.2
IT-Organisation ...................................................................................................................... 25
4.2.3
Prozesse und Methoden ....................................................................................................... 34
4.2.4
IT-Richtlinien und Standards .............................................................................................. 35
4.2.5
Finanzierung ........................................................................................................................... 36
4.2.6
IT-Controlling/Erfolgskontrolle .......................................................................................... 36
Kooperationen und Förderung ................................................................................................................... 37
5.1
Verwaltungskooperationen zwischen Land und Kommunen ........................................... 37
5.2
Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ........................................................................................... 38
5.3
Zusammenarbeit mit anderen Ländern ..................................................................................... 39
5.4
Förderprogramme der EU ............................................................................................................... 42
Die bisherigen Erfolge – eine Zwischenbilanz ....................................................................................... 43
6.1
E-Government-Basiskomponenten und -dienste................................................................... 46
6.2
E-Government-Projekte ................................................................................................................... 55
6.3
IT-Sicherheit und Datenschutz ...................................................................................................... 64
1
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
7
Handlungsempfehlungen ............................................................................................................................. 66
7.1
Zielbereich A: Orientierung am Nutzen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und
Verwaltung ........................................................................................................................................... 68
7.1.1
Zielbereich A1: Orientierung am Nutzen für Bürgerinnen und Bürger und
Unternehmen .......................................................................................................................... 68
7.1.2
Zielbereich A2: Orientierung am Nutzen für die Verwaltung ..................................... 68
7.2
Zielbereich B: Wirtschaftlichkeit und Effizienz......................................................................... 68
7.3
Zielbereich C: Transparenz, Datenschutz und Datensicherheit ........................................ 69
7.4
Zielbereich D: Gesellschaftliche Teilhabe .................................................................................. 69
7.5
Zielbereich E: Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit ............................................................ 69
7.6
Zielbereich F: Leistungsfähige IT-Unterstützung ................................................................... 70
7.7
Zielbereich G: verwaltungsübergreifende Kooperationen ................................................. 70
7.8
Zielbereichsbewertung der Projekte .......................................................................................... 71
7.9
Fortschreibung des Masterplans 2011 ....................................................................................... 72
8
Begriffe und Abkürzungen ............................................................................................................................ 73
9
Abbildungsverzeichnis ................................................................................................................................... 76
2
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
1 Zusammenfassung
Mit der vorliegenden E-Government-Strategie legt das Innenministerium eine wegweisende Orientierung für die zukünftige E-Government-Entwicklung in der Landesverwaltung vor, in der auch kooperative Ansätze der Zusammenarbeit mit den Kommunalverwaltungen und der Wirtschaft enthalten sind.
In Auswertung der Erfahrungen bei der Umsetzung des Masterplans E-Government 1-Strategie der
Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahr 2004 und deren Fortschreibungen wird
dabei an bewährte Grundsätze angeknüpft sowie die strategische und fachliche Perspektive bis 2015
aufgezeigt.
E-Government als integrativer Baustein der Verwaltungsmodernisierung soll dazu beitragen, mit Hilfe
informationstechnischer Verfahren Arbeitsabläufe (Prozesse) nahezu medienbruchfrei zu unterstützen
und Ressourcen in der Verwaltungsarbeit besser auch mit der Folge einer weiteren Einsparung von
Personal- und Sachmitteln zu nutzen. Mit einer frühzeitigen Einbindung, möglichst bereits in der
Phase der Gesetzesvorbereitung, soll zukünftig erreicht werden, auf eine weitgehende durchgängige
Kommunikation hinzuwirken und die Effizienzpotentiale im Rahmen der Modernisierungsvorhaben
frühzeitig aufzuzeigen (siehe auch § 6 Absatz 2 Nr. 6 der GGO II). Hierzu bedarf es auch einer entsprechenden organisatorischen Ausrichtung der Informationstechnik (IT) der öffentlichen Verwaltung und
derer Prozesse, damit hierzu effiziente Entscheidungs- und Verantwortungsstrukturen zur Verfügung
stehen.
Die Weiterentwicklung der IT-Organisation ist deshalb ein wichtiger Teil der E-Government-Strategie
in der Landesregierung. Sie soll vom Innenministerium unter Einbeziehung der Fachressorts und des
IT-Landesdienstleisters, der DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (DVZ
M-V GmbH), weiter voran gebracht werden, damit – unter Anwendung einer klaren Rollen- und
Aufgabenteilung – eine besser steuerbare, leistungsfähige und kostengünstige IT-Unterstützung in
der Landesverwaltung sichergestellt wird. Zur Umsetzung dieser Anforderungen und der im Artikel
91c Grundgesetz (GG) neu geregelten Zusammenarbeit mit dem Bund bedarf es künftig einer klar
geregelten Richtlinienkompetenz des Innenministeriums im Innenverhältnis zu den Ressorts, ohne die
verfassungsgemäß garantierte Ressorthoheit einzuschränken. Soweit der Einsatz der Informationstechnik in der Justiz betroffen ist, sind die sich aus den verfassungs- und einfachrechtlichen garantierten Positionen der unabhängigen Rechtspflegeorgane resultierenden Besonderheiten zu beachten. In
den Handlungsempfehlungen und den Projektbeschreibungen werden die künftigen Schwerpunkte,
angelehnt an die vom IT-Planungsrat beschlossene Nationale E-Government-Strategie Deutschlands,
dargestellt. Sie zeigen die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen
auf, die einen starken Einfluss auf die Verwaltung der Zukunft haben werden.
1
Es wird die Definition des E-Government der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer zu Grunde gelegt: "Unter Electronic Government
verstehen wir die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von Informations- und
Kommunikationstechniken über elektronische Medien […]"; Jörn von Lucke und Heinrich Reinermann. http://foev.dhv-speyer.de/ruvii/Sp-EGov.pdf
3
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
2 Rahmenbedingungen der öffentlichen Verwaltung in Deutschland
Staat, Wirtschaft und Gesellschaft sind bei aller zu wahrenden Kontinuität – wie insbesondere fundamentale Werte der freiheitlichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – zunehmenden Änderungen
unterworfen, die ungeachtet ihren Ursachen – seien sie zum Beispiel technisch oder kulturell bedingt
– die öffentliche Verwaltung in Deutschland nicht unbeeinflusst lassen können.
Immer mehr Menschen ziehen in Ballungsgebiete, strukturschwache Regionen verlieren an Bevölkerung. Unternehmen verlagern Standorte, fusionieren oder kooperieren – auch über Landesgrenzen
hinweg. Menschen werden mobiler, sie wechseln häufiger ihren Wohnsitz und Arbeitsplatz. Die
öffentliche Verwaltung steht angesichts der demographischen Entwicklung und des Strukturwandels
vor der bedeutenden Aufgabe, ihre Serviceorientierung und die Nähe zur Gesellschaft sowie zur
Wirtschaft aufrechtzuerhalten und auszubauen. Gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungsprozesse zu gestalten, unterstützend zu begleiten und damit Wohlstand und Beschäftigung zu
sichern, gehört mit zu den wichtigsten Aufgaben von Politik und Verwaltung. Schnelle, flexible und
bürgernahe Verwaltungen sind mit ausschlaggebend für Lebensqualität und Perspektiven der Bevölkerung sowie für die Ansiedlungsbereitschaft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen erwarten deshalb einfach nutzbare und – ungeachtet aller
föderalen Strukturen – einheitliche Verwaltungsservices. Die Leistungsfähigkeit einer Verwaltung ist
ein entscheidender Standortfaktor, der sich unmittelbar auf Wirtschaft und Beschäftigung in einem
Land auswirkt.
Hierbei leistet E-Government einen wichtigen, heute und insbesondere für die Zukunft nicht wegzudenkenden Beitrag. Über Gebietskörperschaften hinweg wird ermöglicht, den Dienstleistungscharakter der Verwaltung weiter auszubauen, den Bürokratieabbau zu unterstützen und damit insgesamt die
Effizienz des öffentlichen Dienstes weiter zu erhöhen. Immer mehr Themen sind übergreifend abzustimmen. Damit verändern sich die Form der Zusammenarbeit und die Erledigung der Aufgaben in
der Verwaltung. E-Government muss daher durch rechtliche, organisatorische und technische Modernisierungen flexibel agieren und reagieren können. Dabei ist sicherzustellen, dass Standards und
Normen vor allem zur Sicherheit und zum Datenschutz jederzeit eingehalten werden. Dieses bedarf
neuer Kooperationsformen und gemeinsamer Anstrengungen in der Umsetzung. Dazu gehört es, den
fortschreitenden europäischen Integrationsprozess mitzugestalten und an der Ausgestaltung von
internationalen Abläufen und Standards mitzuwirken. So ist ein formuliertes Ziel der Bundesregierung, dass das deutsche E-Government innerhalb von fünf Jahren einen europäischen Spitzenplatz
einnimmt. Darum ist es wichtig, dass alle Beteiligten in Deutschland eine gemeinsame Vorstellung des
Wünschenswerten und Machbaren entwickeln und sich darüber intensiv austauschen. Hierzu bilden
der IT-Planungsrat und die Nationale E-Government-Strategie die entscheidenden Grundlagen für
den Bund, die Länder und die Kommunen.
4
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Das Innenministerium hat in diesem Sinne die Handlungsfelder des E-Government für MecklenburgVorpommern mit Blick auf die Nationale E-Government Strategie neu ausgerichtet. Es werden die für
die Zukunft maßgeblichen Ziele näher definiert, Lösungsstrategien formuliert und mit konkreten
Maßnahmen bis zum Jahr 2015 hinterlegt.
Ausgehend von den Handlungsfeldern der Nationalen E-Government-Strategie Deutschlands werden
bestimmbare Ziele zur landesspezifischen Umsetzung in Mecklenburg Vorpommern abgeleitet. Dabei
soll sich das E-Government in Mecklenburg-Vorpommern mit innovativen Lösungen am Nutzen für
Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaft orientieren, die politische Mitwirkung der Gesellschaft verstärken, Transparenz über Daten und Verwaltungshandeln sicherstellen sowie die Grundlage für eine
effiziente und wirtschaftliche Verwaltung bilden. In den letzten Jahren hat sich ein Leitbild des Kooperativen E-Government in Mecklenburg-Vorpommern etabliert und entwickelt. Verstanden wird
darunter ein Prozess der vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit von Beteiligten aus der
öffentlichen Verwaltung sowie deren Partner aus der Wirtschaft und der Wissenschaft. E-Government
wird als ein wesentliches Begleitinstrument der Verwaltungsmodernisierung wahrgenommen. Die
Verwaltung orientiert sich an einer arbeitsteilig organisierten Leistungserbringung auf Basis der
Verknüpfung von spezifischen Kompetenzen über elektronische Netze.
Letztendlich wird aufgrund der durch die Personalkonzepte 2004 und 2010 eingeleiteten Reduzierung
des Personalkörpers in der Verwaltung eine fortlaufende Geschäftsprozessoptimierung als unumgänglich angesehen. Nur so können die erforderlichen Verwaltungsaufgaben auch weiterhin in hoher
Qualität sichergestellt werden.
5
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
2.1
Die strategischen Rahmenbedingungen für das E-Government
Auf europäischer Ebene
Auf europäischer Ebene haben die für E-Government zuständigen Minister anlässlich der Konferenz in
Malmö im November 2009 zahlreiche gemeinsame Ansätze vereinbart. Die für E-Government zuständigen Minister haben sich in der verabschiedeten Malmöer Deklaration 2 zudem auf nachhaltige,
interoperable und über nationale Grenzen hinaus nutzbare IT-Lösungen verständigt. Deutschland
wird sich noch intensiver als bisher in den europäischen Modernisierungsprozess einbringen. Diese
frühe Integration in europäische Modernisierungsvorhaben dient dem Wirtschaftsstandort Deutschland und ermöglicht es, deutsches Know-how und Technologien einzubringen.
In der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat am 13. September 2006 das Programm „Zukunftsorientierte Verwaltung
durch Innovationen“ einschließlich des Papiers „E-Government 2.0“ beschlossen. Damit legte das
Bundesministerium des Innern (BMI) eine übergreifende Strategie zur weiteren nachhaltigen Modernisierung der gesamten Bundesverwaltung vor und begegnet somit den gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Veränderungen, dem rasanten technologischen Wandel und der schwierigen Haushaltslage. Ziel des Bundes ist, die Verwaltung leistungsfähiger, serviceorientierter, wirtschaftlicher und
innovativer zu gestalten sowie für die komplexen und internationaler werdenden Aufgaben zu
qualifizieren. Darauf aufbauend hat das Bundeskabinett am 18. August 2010 im Regierungsprogramm
„Vernetzte und transparente Verwaltung“ konkrete Vorhaben in den Handlungsfeldern Personal,
Optimierung der Organisation sowie Informations- und Kommunikationstechnik beschlossen.
In der Zusammenarbeit von Bund und Ländern
Aufbauend auf den überregionalen Rahmenbedingungen war auch die Zusammenarbeit der Länder
und des Bundes neu auszugestalten. Im Rahmen der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur
Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Föderalismuskommission II) ergab sich die
Chance, die staatliche Aufgabenerfüllung im Verwaltungsbereich mit einem effizienteren Einsatz
moderner Informationstechnik neu zu regeln. Mit der Aufnahme des Artikels 91c in das Grundgesetz
wurde ein Rechtsrahmen für die institutionalisierte Zusammenarbeit im Bereich der IT geschaffen.
Damit sind die vorhanden Gremien- und Entscheidungsstrukturen vereinfacht, effektiver ausgestaltet
und somit an die Bedürfnisse des schnellen technischen Fortschritts angepasst worden. Darüber
hinaus hat der Artikel 91c GG die rechtlichen Voraussetzungen für eine durchgängige, einheitliche
und medienbruchfreie Kommunikation zwischen allen Behörden mit einem gemeinsamen Verbindungsnetz festgelegt. Aufbauend auf den Artikel 91c GG ist die Zusammenarbeit zwischen Bund und
2
Ministerial Declaration on eGovernment, Schweden, Malmö, 18. November 2009
6
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Ländern in IT-Angelegenheiten durch einen Staatsvertrag im Einzelnen ausgestaltet und dabei als
neues gemeinsames Steuerungsgremium der IT-Planungsrat gebildet worden.
In der Zusammenarbeit von Land und Kommunen
Auf der Grundlage der bestehenden Rahmen- und Anschlussvereinbarung zwischen dem Land und
den Kommunalen Landesverbänden zur gemeinsamen E-Government-Initiative wurde ein Leitfaden
mit Handlungsschwerpunkten des Kooperativen E-Government (Roadmap) erarbeitet. Darin sind,
aufbauend auf den bisherigen Ergebnissen, die inhaltlichen Schwerpunkte der weiteren Zusammenarbeit aufgezeigt. Zu deren Umsetzung ist - zunächst für zwei Jahre - von Land und Kommunen ein
gemeinsam getragenes „Büro Kooperatives E-Government“ eingerichtet worden, welches derzeit
beim Innenministerium angesiedelt ist. Das Büro ist sowohl Bindeglied zwischen den verschiedenen
Verwaltungsebenen von Land und Kommunen als auch zwischen den Ebenen Technik und Organisation/Recht. Ziel ist es, neben der koordinierenden Funktion einen verwaltungsübergreifenden Wissens- und Kompetenzknoten aufzubauen. Die strategische Steuerung wird durch einen mit Vertretern
der kommunalen Landesverbände und der Landesregierung besetzten Lenkungsausschuss wahrgenommen.
2.2
Der IT-Planungsrat
Bei dem IT-Planungsrat handelt es sich um ein gemeinsames Steuerungsgremium des Bundes und der
Länder, welches durch einen auf Artikel 91c GG sich gründenden Bund-Länder Staatsvertrag eingerichtet worden ist. Die im Zuge der Föderalismusreform II eingeführte Verfassungsbestimmung des
Artikel 91c GG beinhaltet im Wesentlichen Folgendes:

Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der Planung, der Errichtung und beim Betrieb
der für ihre Aufgabenerfüllung benötigten informationstechnischen Systeme,

Möglichkeit des Abschlusses von Vereinbarungen, die für einzelne nach Inhalt und Ausmaß
bestimmte Aufgaben vorsehen können, dass nähere Regelungen bei Zustimmung einer in der
Vereinbarung zu bestimmenden qualifizierten Mehrheit für Bund und Länder in Kraft treten,

Möglichkeit von Vereinbarungen über den gemeinschaftlichen Betrieb informationstechnischer Systeme sowie über die Installation von dazu bestimmten Einrichtungen,

Befugnis des Bundes zur Errichtung eines bund- und länderübergreifenden Verbindungsnetzes, wobei Näheres hierzu in einem unter Zustimmungsvorbehalt des Bundesrates stehenden
Bundesgesetz zu regeln ist.
7
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Abbildung 1: Aufgabenspektrum des IT-Planungsrates
Des Weiteren ist das Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und
der Länder (IT-NetzG) in Kraft gesetzt worden. Der Bund hat in diesem Zusammenhang die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das gemeinsame Verbindungsnetz aller deutschen Behörden
erhalten. Die Informationstechnik erhält als bedeutsame Infrastruktur somit Einzug in die deutsche
Verfassung. Dadurch wird eine normgerechte Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern
ermöglicht. Nunmehr können und werden auf dieser Grundlage bestehende IT-Gremien und Entscheidungsstrukturen nachhaltig verändert. Zugleich werden die Voraussetzungen für eine einheitliche und sichere Kommunikationsinfrastruktur zwischen allen Verwaltungsebenen geschaffen.
Mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages am 1. April 2010 hat der IT-Planungsrat als zentrales Gremium für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik seine Arbeit aufgenommen. Der
IT-Planungsrat wird die vom Verbindungsnetz zu erfüllenden technischen Anforderungen festlegen,
die Koordinierung der IT-Zusammenarbeit übernehmen sowie bund- und länderübergreifende
E-Government-Projekte steuern und darüber hinaus IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards
erarbeiten. Der IT-Planungsrat berichtet an die Konferenz der Chefinnen und Chefs des Bundeskanzleramtes und der Staats- und Senatskanzleien (CdS-Konferenz).
8
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Abbildung 2: Gremienstruktur IT-Planungsrat
Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist dem Staatsvertrag im Oktober 2009 beigetreten und hat am
1. April 2010 das entsprechende Zustimmungsgesetz erlassen. Das Innenministerium MecklenburgVorpommern ist mit der Wahrnehmung der sich aus dem Staatsvertrag für das Land ergebenden
Aufgaben beauftragt worden. Als Vertreter des Landes im IT-Planungsrat wurde der Staatssekretär des
Innenministeriums benannt. Die Finanzierung des IT-Planungsrates erfolgt anteilig durch Bund und
Länder. Damit Entscheidungen des IT-Planungsrats die besonderen Spezifika einzelner Ressorts
berücksichtigen können, ist eine rechtzeitige landesinterne Vorabstimmung hinsichtlich der geplanten Beschlüsse des IT-Planungsrats unabdingbar. Die dazu notwendigen organisatorischen Regelungen sind im Weiteren dargestellt.
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MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
2.3
Die Nationale E-Government-Strategie (NEGS)
Die IT-Zusammenarbeit von Bund und Ländern auf der Grundlage von Rechtssicherheit und Zuverlässigkeit bei gleichzeitiger Notwendigkeit der Modernisierung der Verwaltung in den Bereichen Transparenz, Bürgernähe und Servicequalität bedarf einer zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmten Umsetzungsstrategie. Dazu haben Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft in den letzten zwei Jahren die Entwicklung einer Nationalen E-Government-Strategie als
Leitbild für koordiniertes Handeln in Eigenverantwortung voran gebracht. Sie wurde am 24. September 2010 vom IT-Planungsrat beschlossen und berücksichtigt die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen
und technologischen Entwicklungen, die einen starken Einfluss auf die Verwaltung der Zukunft haben.
Die Nationale E-Government-Strategie „… setzt ausdrücklich auf den Grundsätzen des Föderalismus,
der Gewaltenteilung, der Subsidiarität, der kommunalen Selbstverwaltung in den (Land-) Kreisen,
kreisfreien Städten und in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie dem
Konnexitätsprinzip auf und unterstützt die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit über alle
Verwaltungsebenen hinweg …“ 3. Mit den definierten Zielen der Nationalen E-Government-Strategie
ist die Basis und die Leitlinie für die Arbeit des IT-Planungsrates geschaffen worden.
Abbildung 3: Gemeinsame Zielsetzung mit der NEGS
3
Zitat aus „Nationale E-Government-Strategie“ Beschluss des IT-Planungsrats vom 24. September 2010, S. 4
10
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
2.4
Standards und Architekturen
Ein grundlegendes Ziel der bundesweiten E-Government-Strategie ist eine weitestgehende Standardisierung der in der gemeinsamen Zusammenarbeit eingesetzten Architekturen und Anwendungen.
Vor diesem Hintergrund werden folgende Punkte einer bundesweiten E-Government-Architektur
definiert:

Interoperabilität – Gewährleistung der Zusammenarbeit verschiedener
E-Government-Anwendungen, um effizient Informationen zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Unternehmen und Partnern des Bundes auszutauschen,

Wiederverwendbarkeit – mehrfache Nutzung von Prozess- und Datenmodellen, Systemen,
Diensten und Komponenten in verschiedenen E-Government-Projekten, um Synergieeffekte
zu erzeugen,

Offenheit – Einbindung offener Standards in E-Government-Anwendungen, um deren langfristige Nutzbarkeit zu fördern,

Reduktion von Kosten und Risiken – Berücksichtigung investitionssicherer Entwicklungen am
Markt und im Bereich der Standardisierung,

Skalierbarkeit – Sicherstellung der Nutzbarkeit von Anwendungen bei sich ändernden Anforderungen hinsichtlich Volumen und Transaktionshäufigkeit.
Auf dieser Grundlage entstanden die „Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen“
(SAGA) 4. SAGA beschreibt Standards, Technologien und Methoden für den Einsatz von Informationstechnik in Bundesbehörden. Das Dokument wird seit dem Jahr 2003 regelmäßig vom Bundesministerium des Innern herausgegeben und in regelmäßigen Abständen oder bei begründeten Anlässen
aktualisiert. SAGA ist auf Initiative von Wirtschaft und Verwaltung entstanden. Ein Expertenkreis mit
Vertretern aus Industrie, Wissenschaft und Behörden wird in die Entwicklung von SAGA mit einbezogen. SAGA wird zukünftig mit Blickwinkel auf Softwaresysteme erweitert, ungeachtet ihrer Verwendung für das E-Government. Die in SAGA referenzierten Standards bilden eine Grundlage für den
reibungslosen Datenaustausch im deutschen E-Government – eine wichtige Voraussetzung für eine
moderne und dienstleistungsorientierte Verwaltung. Mit SAGA nimmt der Bund im Bereich der
Standardisierung eine Vorreiterrolle ein. Durch den Beschluss des IT-Rats der Bundesregierung soll
SAGA nun erstmals für die gesamte Bundesverwaltung verbindlich werden und damit an Bedeutung
gewinnen. Dieses wird mittelfristig auch Auswirkungen auf die Fachverwaltungen in den Ländern
haben. Daher strebt der IT-Planungsrats, einen deutschlandweit gültigen Standard auf der Basis von
SAGA an.
4
nachzulesen auf der Internetseite: http://www.cio.bund.de/cln_093/DE/Standards/SAGA/saga_node.html (Stand 01.05.2011)
11
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
3 Strategische Ziele der Landesregierung
3.1
Verwaltungsmodernisierung als ein Beitrag zur Haushaltssanierung
Verwaltungsmodernisierung muss in Zeiten knapper werdender finanzieller Mittel immer auch mit
dem Ziel der Haushaltskonsolidierung betrieben werden. Da auf der Einnahmeseite nur wenig politischer Gestaltungsspielraum besteht, müssen vorrangig die Ausgaben der Verwaltung reduziert
werden. Gleichzeitig sollen aber keine Qualitätseinbußen bei der Erfüllung notwendiger öffentlicher
Aufgaben entstehen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, indem die Produktivität der Verwaltung
gesteigert wird, also mit gleichem oder geringerem Aufwand ein besseres bzw. gleichbleibendes
Gesamtergebnis erzielt wird.
Verwaltungsmodernisierung ist ein ständig laufender Prozess. Gleichwohl gilt es, bestimmte Ansätze
schwerpunktmäßig zu behandeln. Diese sind aktuell die Kreisstrukturreform, die damit verbundene
Aufgabenzuordnung und die Neugestaltung des kommunalen Finanzausgleichs. Die drei Reformbausteine sind vom Landtag Ende 2009 bzw. Mitte 2010 verabschiedet und auf den Weg gebracht worden. Mit der stetigen Optimierung der landesbehördlichen Strukturen sowie der Verringerung der
Stellen im Bereich der Landesverwaltung sind ferner bereits bedeutende Schritte zur Ausgabenreduzierung eingeleitet worden, welche sich nicht mehr linear fortführen lassen. Daher müssen die in der
Verwaltungsmodernisierung liegenden Potenziale verstärkt genutzt werden, um die Finanzsituation
der öffentlichen Hand zukunftsfest und nachhaltig zu gestalten solange noch finanzielle Handlungsspielräume zur Umsetzung größerer Reformvorhaben gegeben sind.
Kreisstrukturreform
Mit dem vom Landtag am 7. Juli 2010 beschlossenen Gesetz zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen
der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Kreisstrukturgesetz)
wird die Existenz dauerhaft leistungsfähiger Landkreise sichergestellt werden. Verschiedene Untersuchungen zu den finanziellen Auswirkungen der Kreisstrukturreform haben ergeben, dass durch diese
Reform bis zu 90 Millionen Euro jährlich eingespart werden können. Über einen Zeitraum von zehn
Jahren ergäbe sich so ein Einsparpotential von mehr als einer halben Milliarde Euro, das auf dem
ohnehin schwierigen Weg zur Haushaltskonsolidierung nicht ungenutzt bleiben darf. Erste Erfahrungen im Rahmen der Umsetzung der Kreisstrukturreform stimmen zudem zuversichtlich, dass hier die
durch die Reform eröffneten möglichen Einsparpotentiale weitgehend unter Beachtung der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort auch genutzt werden. Hier kommt es besonders darauf an, mittels
E-Government Nachhaltigkeit zu schaffen.
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MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Aufgabenneuzuordnung
Mit dem ebenfalls am 7. Juli 2010 beschlossenen Aufgabenzuordnungsgesetz werden im Zusammenhang mit der Kreisstrukturreform Doppelstrukturen abgebaut und Verwaltungsstrukturen insgesamt
verschlankt. Die erforderlichen öffentlichen Aufgaben sollen im Wesentlichen auf der Ebene wahrgenommen werden, die die Gewähr für größtmögliche Ökonomie, Bürger- und Wirtschaftsnähe, Rechtssicherheit und fachliche Qualität bietet.
Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes
Durch die bereits zum 1. Januar 2010 in Kraft getretene Neugestaltung des Finanzausgleichsgesetzes
soll sowohl zwischen Land und Kommunen als auch zwischen den einzelnen Kommunen ein aufgabengerechter und transparenter kommunaler Finanzausgleich gewährleistet werden, der den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung trägt, aber auch weiterhin die Leistungsfähigkeit steuerschwacher Gemeinden und Landkreise sichert und eine unterschiedliche Ausgabenbelastung ausgleicht. Die stetige Bereitstellung von Mitteln aus dem Finanzausgleich für gemeinsame
E-Government-Vorhaben der Kommunen ist eine wichtige Voraussetzung für die Modernisierung der
Kommunalverwaltung und für die Nachhaltigkeit der Entwicklung unabdingbar. Der Lenkungsausschuss der gemeinsamen E-Government-Initiative hat für zukünftige E-Government-Vorhaben eine
verursachergerechte Aufteilung der Kosten auf alle kommunalen Partner - die kreisangehörigen
Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise - vereinbart. Landesseitig wird hierzu auch
weiterhin eine dem Nutzen entsprechende finanzielle Beteiligung - insbesondere bei den Projekten notwendig sein.
Die für alle Kommunen nutzbringende zentrale Finanzierung über das Finanzausgleichsgesetz soll neben der Möglichkeit zur Modernisierung - eine Verwaltungsvereinfachung für wiederkehrende
gleiche Leistungen mit sich bringen. Es darf aber nicht dazu führen, dass Mittel dabei für eine Vielzahl
kleinerer Leistungen unkontrolliert ausgegeben werden. Eine angemessene Messbarkeit der Wirtschaftlichkeit erbrachter Leistungen muss jederzeit gewährleistet bleiben.
Personalkonzept und Verschlankung der Behördenstruktur des Landes
Um die Personalkosten der Landesverwaltung dem ab 2020 verfügbaren Einnahmeniveau des Landes
anzupassen, ist es erforderlich, die Anzahl der Beschäftigten in den Landesbehörden bis zu diesem
Zeitpunkt auf den durchschnittlichen Stellenbestand der finanzschwachen westlichen Flächenländer
zurückzuführen. Hinzu kommt, dass das Land hierbei auch den weiteren Rückgang der Bevölkerungszahl als wesentliche Bezugsgröße für die öffentliche Stellenzahl berücksichtigen muss. Die Personalkonzepte 2004 und 2010 regeln, wie dieses Ziel im Einzelnen umzusetzen ist. Der Personalkörper des
Landes wird dadurch um gut 25 % verkleinert. Parallel zur Reduzierung des Personals hat das Land
auch die äußeren Verwaltungsstrukturen in den vergangenen Jahren erheblich gestrafft. Von den rd.
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MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
350 Behörden am Beginn der neunziger Jahre sind heute nur noch weniger als ein Drittel (rund 110
Behörden) übrig.
3.2
E-Government Strategie der Landesregierung
Gesellschaft und Wirtschaft geben der Politik entscheidende Impulse. Sie äußern ihre Erwartungshaltung an eine effiziente, transparente und qualitätsbewusste Verwaltung. Ausgehend von der Koalitionsvereinbarung, dem Regierungsprogramm und den Ergebnissen der Föderalismusreform II werden
politische Ziele für die E-Government-Strategie in Mecklenburg-Vorpommern definiert. Die konkreten
Handlungsfelder leiten sich unmittelbar aus den Zielvorgaben der Politik an die Landes- und Kommunalverwaltung und den übergreifenden Entwicklungszielen der Verwaltung ab. Diese Zielsetzungen
bilden die Grundlage der Planungen und Maßnahmen des E-Government im Lande.
E-Government wiederum leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Erreichung der strategischen Ziele
der Verwaltung. Im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung der Landesverwaltung stellt das
E-Government deshalb ein wesentliches Umsetzungselement dar.
Die vorliegende E-Government-Strategie beschreibt die strategische Ausrichtung und die Weiterentwicklung von E-Government in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2015. Sie ist das Führungsinstrument im Bereich der IT, um Verwaltungshandeln effizienter zu unterstützen, Verwaltungsziele
durch planvollen Einsatz von IT zu erreichen und die Ergebniserfüllung zu verbessern. Die Wirksamkeit
von E-Government wird messbar am Grad der Erreichung der Ziele.
Für die Umsetzung von strategischen Vorhaben des Landes spielt das Zusammenwirken der Handlungsebenen Verwaltung, Organisation und E-Government eine wesentliche Rolle. Sie bauen aufeinander auf und bedingen einander. Eine konsequente Ausrichtung des Verwaltungshandelns an
Prozessen ist nicht nur eine Frage der Technologie, sondern bedarf einer integrierten Entwicklungsstrategie auf allen drei Handlungsebenen, die auch eine Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in neuen elektronischen Medien umfasst. Die Abhängigkeiten und Zusammenhänge
dieser Ebenen werden in der nachfolgenden Abbildung verdeutlicht.
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MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Abbildung 4: E-Government-Handlungsebenen
Verwaltungs- und Organisations-Strategie
Der Erfolg bei der Umsetzung neuer sowie die Optimierung bestehender Verwaltungsaufgaben wird
zunehmend von einem durchgängigen IT-Einsatz geprägt. Aufgrund der eingeleiteten Reduzierung
des Personalkörpers in der Verwaltung wird eine Geschäftsprozessoptimierung unumgänglich sein.
Neben der Frage, ob Aufgaben zukünftig entbehrlich sind oder von Dritten besser und kostengünstiger erbracht werden können, wird sich stärker als bisher die Art der Aufgabenerledigung und das
Verwaltungsmanagement an sich im Fokus der Betrachtungen stehen. Bei allen Fragestellungen ist
die Rolle des E-Government von Beginn an zu beachten.
Die Optimierung von Verwaltungsaufgaben kann durch einen durchgängigen Einsatz positiv beeinflusst werden. Es bedarf darüber hinaus aber umfangreicher organisatorischer und akzeptanzfördernder Maßnahmen auf allen Ebenen. In diesem Zusammenhang:

sind die mit der jeweiligen Maßnahme verbundenen Ziele zu transportieren und zu vermitteln,

ist auftretenden Anfangswiderständen zu begegnen,

ist aber auch bei nach der Einführung weiterhin bestehenden Problemen aktiv und konstruktiv an deren Beseitigung mitzuwirken.
15
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Die Zielstellungen der Legislative und der Exekutive geben einen Handlungsrahmen für das
E-Government vor. Die E-Government-Strategie muss darauf aufbauend unterstützende Lösungsansätze erarbeiten. Die zugrundeliegende Verwaltungs-Strategie wurde bereits in Abschnitt 3 dargestellt.
E-Government-Strategie
Mit der vorliegenden E-Government-Strategie des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden Handlungsfelder identifiziert, um die Verwaltungsziele durch gezielten Einsatz von Informationstechnik
unterstützen zu können und die Ergebnisse sichtbar zu machen. Die Nationale E-GovernmentStrategie Deutschlands bildet die Grundlage für konkrete Zielstellungen der E-Government-Strategie
in Mecklenburg Vorpommern. Ansätze wie „interkommunale Kooperation“, „Kooperatives
E-Government“ oder „Shared Services“ stellen dabei die Potenziale einer arbeitsteilig organisierten
Leistungserbringung auf Basis der Verknüpfung von spezifischen Kompetenzen über elektronische
Netze in den Mittelpunkt.
Künftig wird nicht mehr allein die spezifische IT-gestützte Bearbeitung einzelner Aufgabenbereiche
oder Arbeitsschritte im Vordergrund stehen, sondern eine durchgängige Unterstützung nahezu
sämtlicher Arbeitsschritte in Form von elektronischen Verwaltungsabläufen auf der Grundlage einer
modular aufgebauten, flexiblen und prozessorientierten IT-Infrastruktur erfolgen.
In Übereinstimmung mit den Handlungsfeldern der Nationalen E-Government-Strategie werden für
die Landesregierung nachfolgende Schwerpunkte gesetzt:
Integration von E-Government in die Verwaltungsmodernisierung
Als ein Baustein der Verwaltungsmodernisierung schafft das E-Government interdisziplinäre Verknüpfungen der Handlungsebenen und unterstützt das Erreichen dieser Zielstellung insbesondere durch:
16

die strategische Steuerung von E-Government-Projekten,

die Organisation der Zusammenarbeit untereinander und mit anderen Verwaltungsebenen,

die Bereitstellung von Informationen,

die aktive Förderung von technischen Innovationen und

die Veranschaulichung des Wertes der IT für die Verwaltung.
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Sicherer Daten- und Informationsaustausch zwischen Wirtschaft, Verwaltung und Bürgern und
Bürgerinnen
Die übergreifenden Prozesse zwischen den Beteiligten sollen vereinfacht und, soweit dies vorteilhaft
ist, elektronisch umgesetzt und unterstützt werden. Dazu bedarf es einer langfristigen und übergreifenden Zusammenarbeit von Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft bei der Erfassung, Analyse und
Priorisierung der Prozesse. Darauf aufbauend sollen zu optimierende Prozessabläufe identifiziert und
Vorschläge zur Neugestaltung erarbeitet werden. Mittels E-Government können bewährte Methoden
verbreitet, Referenzprozesse ermittelt und zur Verfügung gestellt werden (z. B. in einem Prozessregister).
Mit De-Mail soll künftig ein verbindlicher und vertraulicher Austausch von elektronischen Dokumenten über das Internet möglich sein. Als gemeinsames Projekt der Bundesregierung in Zusammenarbeit
mit privaten Dienstleistern zielt es auf eine Verringerung der Austauschkosten für Verwaltungen und
Unternehmen ab.
Einfacher Zugang zur Verwaltung für alle Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen
Die Verwaltung muss neben den herkömmlichen Zugangswegen zukünftig überall und jederzeit über
elektronische Kanäle erreichbar sein. Dies setzt insbesondere voraus, dass die Öffentlichkeit und die
Wirtschaft in sicherer, strukturierter und integrierter Form Zugang zu diesen Technologien haben. Die
Erreichung dieses Ziels erfordert die gemeinsame Anstrengung aller, die Verantwortung für Fragen
der Informationstechnik, des Rechts und der Organisation in der Verwaltung tragen. In diesem Zusammenhang wird neben multikanalfähigen IT-Systemen ein besonderes Augenmerk auf barriereund medienbruchfreie Zugänge und sichere Identifikation zu legen sein.
Das E-Government in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt diese Ansätze und wird den Ausbau
entsprechender Zugänge weiter forcieren.
Aus Sicht mittelständischer und kleiner Unternehmen sind elektronisch vollständig abgebildete
Prozesse häufig nicht interessensgerecht, da die eigenen, unternehmensinternen Verwaltungsprozesse in der Regel nur zum Teil elektronisch unterstützt werden. Daher wird zu untersuchen sein, ob das
bei der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLR) erprobte Prinzip des einheitlichen Ansprechpartners (EA) auf andere Verwaltungsbereiche und -aufgaben ausgedehnt werden
sollte.
17
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Elektronische Verwaltungsabläufe
Der Umfang und die Bedeutung elektronischer Verwaltungsabläufe nehmen unbestritten zu. Damit
einhergehend wird das E-Government mit neuen Anforderungen der Verwaltung konfrontiert. Dazu
zählen in erster Linie:

der (rechts)sichere Datenaustausch innerhalb der Verwaltung und mit Dritten,
einschließlich Authentifizierung und Verschlüsselung,

Vorgangsbearbeitungssysteme zur rationellen, ebenenübergreifenden elektronischen Bearbeitung von Vorgängen inklusive Dokumentenmanagementsystemen zur Führung von Akten,
Vorgängen und Fristenüberwachung,

Portale mit verschiedenen Sichten für unterschiedliche Zielgruppen,

Informationssysteme wie Behördenwegweiser und Zuständigkeitsfinder,

moderne, für E-Government geeignete Fachverfahren und

eine serviceorientierte Architektur (SOA) für die öffentliche Verwaltung, die den Datenaustausch zwischen den E-Government-Basiskomponenten und weiteren Komponenten ermöglicht.
Zu jenen Vorhaben gehört insbesondere die bereits begonnene flächendeckende Einführung des
Dokumentenmanagements- und Vorgangsbearbeitungssystems DOMEA® in den Ministerien und im
Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten, auf Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 29.04.2008
(KV 50/08).
Ferner soll die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge innerhalb der nächsten Jahre erhöht
werden.
Neue Formen der Zusammenarbeit
Neue Formen der Zusammenarbeit wie der Auf- und Ausbau von Dienstleistungs- und Kompetenzzentren (Shared Service Center), die durch eine effiziente Arbeitsteilung und Standardisierung von
Querschnittsaufgaben zu einer messbaren Entlastung und zu Synergieeffekten bei der Aufgabenwahrnehmung führen, sind unablässig für den weiteren Konsolidierungsprozess der Verwaltung. Hier
kann es mit der Unterstützung des E-Government gelingen, weitere Potenziale zu erschließen.
18
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Soziale Medien, Wissensmanagement und Bürgerbeteiligung
Die Nutzung von Sozialen Medien 5 ermöglicht neue Formen der Zusammenarbeit, die auch innerhalb
der Verwaltung die Arbeit unterstützen können. Das Potenzial dieser Medien wird im Bereich der
öffentlichen Verwaltung bisher kaum genutzt, wie z. B. die Einbeziehung des Sachverstandes der
Bevölkerung. Plattformen zur Mitbestimmung befinden sich erst vereinzelt im Aufbau. Dazu gehören
Wikis (z. B. Themenwikis zur IP-Telefonie, dem Projektmanagement oder DOMEA®), themenbezogene
Diskussionsforen, E-Learning mit interaktiven Lernplattformen und Wissensmanagementsysteme. In
den letzten Jahren haben sich zudem erste online-basierte Kommunikationskanäle zu Verwaltungsthemen etabliert. Mittlerweile ist die Nutzung von Blogs, Chats und Online-Video-Kanälen insbesondere durch Politik und Führungskräfte zu verzeichnen.
Das E-Government in Mecklenburg-Vorpommern soll die Einführung von Sozialen Medien und
insbesondere von übergreifenden Wissensmanagementsystemen weitergehend unterstützen.
5
Als Soziale Medien werden Soziale Netzwerke und Netzgemeinschaften verstanden, die als Plattformen zum gegenseitigen Austausch von Meinungen,
Eindrücken und Erfahrungen dienen. Sie ermöglichen soziale Interaktionen und Kollaboration. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Social_Media, Stand:
Februar 2011
19
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
4 IT-Steuerung in der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
4.1
Einordnung in die E-Government-Strategie
Es ist bereits jetzt feststellbar, dass dem E-Government innerhalb des Gesamtrahmens der Verwaltungsmodernisierung sowohl eine begleitende als auch eine gestaltende Rolle zukommt. Es flankiert
die anderen Maßnahmen, gibt aber auch selbst eigene Impulse, indem es schnelle Kommunikationswege sowie integrierte und standardisierte Prozesse bereitstellt und somit die Abarbeitung der
Verwaltungsleistungen in den nächsten Jahren nachhaltig gestaltet. Damit einhergehend wandelt
sich die Rolle des E-Government. Von einer bisher als reine Unterstützungsfunktion geprägten Sichtweise entwickelt es sich zu einem wichtigen Erfolgsfaktor bei der Umsetzung von neuen Verwaltungsaufgaben. Schon jetzt zeigt sich, dass es mit Hilfe des Einsatzes von IT in der öffentlichen Verwaltung
möglich ist, die Verwaltungskosten zu reduzieren, die Serviceleistungen der Behörde zu verbessern
und moderne Bürgerdienste anzubieten. Die IT wird als eine der wesentlichen Infrastrukturdienste
immer mehr zur Voraussetzung für die Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und muss die
Funktionsfähigkeit auch in Krisensituationen sicherstellen.
Die wachsende Bedeutung der IT erfordert es, die strategische Zielausrichtung der IT noch enger mit
den politischen Handlungsfeldern der Landesregierung zu verknüpfen. Dies und die Entwicklung
einer landesweit einheitlichen IT-Strategie sowie deren Umsetzung und Kontrolle machen es erforderlich, eine landesweit durchgehende IT-Steuerung mit definierten Aufgaben und Rollenverteilungen zu
etablieren.
20
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
4.2
Aufbau der IT-Steuerung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Mit der Maßgabe, dass E-Government und IT integrative Erfolgsfaktoren bei der Modernisierung der
Verwaltung sind, ist die Weiterentwicklung hin zu einer effizienten IT-Steuerung unumgänglich. Die
Handlungsfelder der zukünftigen IT-Steuerung für die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
sind in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Darin werden konkrete Anforderungen, Erwartungen und messbare Parameter im Kontext der strategischen Ziele beschrieben. In regelmäßigen
Zeitabständen kann der Zielerreichungsgrad geprüft und ggf. steuernd eingegriffen werden. Durch
den Vergleich erreichter Ergebnisse mit den vorher definierten Zielen ist eine Erfolgskontrolle möglich.
Abbildung 5: IT-Steuerung der Landesregierung M-V
21
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Die IT-Steuerung gliedert sich in die Handlungsfelder:
1. IT- Strategie (Abschnitt 4.2.1),
2. IT-Organisation (mit ihren Rollen und Verantwortlichkeiten) (Abschnitt 4.2.2),
3. Prozesse und Methoden (Abschnitt 0),
4. IT-Richtlinien und -Standards (Abschnitt 4.2.4),
5. Finanzierung (für die Umsetzung und Erfüllung der geplanten Ziele) (Abschnitt 0),
6. IT-Controlling/Erfolgskontrolle (für die Überwachung der Zielerreichung und Dokumentation
von Maßnahmen und Handlungsbedarfen) (Abschnitt 4.2.6).
Synergieeffekte sind zu erzielen, indem standardisierte IT-Dienstleistungen durch den zentralen ITDienstleister des Landes erbracht werden. Grundlage hierfür sind verbindliche, landesweit einheitliche
Standards und Richtlinien. Bezüglich der dafür zugrunde zu legenden IT-Organisation sowie der
wirkungsbezogenen Ausgestaltung des IT-Controllings sind die zugehörigen Organisationskonzepte
fortzuschreiben. Weiterhin ist mit einer einheitlichen Informationssicherheits–Leitlinie zum Schutz von
Daten und Informationen der Landesverwaltung noch besser Rechnung zu tragen.
22
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
4.2.1
IT-Strategie
Mit zunehmender Komplexität und Vernetzung der IT-Verfahren untereinander wird der Koordinierungs- und Steuerungsbedarf immer wichtiger, um unter anderem Inkompatibilitäten, Implementierungen in den unterschiedlichsten Technologien bzw. Doppelarbeiten zu vermeiden. Mit der zunehmenden Konzentration von mehreren Anwendungen auf den Arbeitsplätzen (Fachanwendungen
sowie u. a. Travel-Management-System, elektronische Zeiterfassung, Mitarbeiterportal, DOMEA®)
steigt auch der Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Implementierung und der Identifikationssteuerung. Darüber hinaus sind Markt- und Technologieentwicklungen, z. B. im Bereich der mobilen Kommunikation, zu bewerten, da sie einem permanenten Wandel unterliegen. Die sich daraus in Summe
ergebenden komplexen Aufgabenstellungen erfordern es, die Entwicklung der IT und die damit
verbundenen Kosten sinnvoll zu steuern und dabei eine hohe Qualität der IT-Serviceerbringung zu
erhalten. Zugleich muss die IT die strategischen und operativen Ziele der Verwaltung flexibel und
optimal unterstützen. Hierfür sind konsequent die weitere Standardisierung der IT und ITServiceprozesse sowie der Ausbau von modularen und mit standardisierten Schnittstellen ausgestatteten E-Government-Komponenten und -Dienste fortzuführen.
Die Nachnutzbarkeit durch weitere Anwendungen und Nutzer sowie ressort- und verwaltungsebenen
übergreifend ist eines der wesentlichen Ziele und wird durch die IT-Strategie insbesondere durch:

die strategische Steuerung von IT-Projekten,

den Ausbau der zentralen IT-Infrastruktur,

die Weiterentwicklung der IT-Regelwerke und Standardisierung unterstützt.
IT-Sicherheitsstrategie
Die Verarbeitung von vertraulichen Daten und der Austausch zwischen den Beteiligten in Verfahren
steigen stetig an, weshalb der IT-Sicherheit im E-Government eine besondere Bedeutung zukommt.
Dabei wird ein wesentlicher Teil der Informationen mittels moderner Informationstechnik erstellt,
gespeichert, transportiert oder weiterverarbeitet. Zeitgemäße Geschäftsprozesse sind heute ohne ITUnterstützung längst nicht mehr vorstellbar. Dies hat zur Folge, dass auch die Abhängigkeit der
Geschäftsprozesse von einer sicheren Informationsverarbeitung ständig wächst.
Beim Schutz der Daten und Informationen ist es wichtig, sich nicht nur auf die Sicherheit von ITSystemen zu konzentrieren, da Informationssicherheit nicht nur eine Frage der Technik ist, sondern
auch stark von den organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen abhängt. Von daher
wächst die Rolle und Verantwortung des Verwaltungsmanagements bei der Planung, Realisierung
und Kontrolle der sicheren Informationsverarbeitung. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat in seinem IT-Grundschutz-Katalog die Entwicklungen aufgezeigt, die das Innovationstempo, aber auch die Herausforderungen der Informationssicherheit zunehmend beeinflussen.
23
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Sie leistet eine nachhaltige Gewähr von Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der Informationen.
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat dies bereits als eine elementare und kontinuierliche Aufgabe erkannt. Als ersten Schritt hat das Innenministerium eine Aktualisierung des bestehenden Sicherheitsrahmenkonzepts in Auftrag gegeben, um den geänderten Anforderungen und Strukturanpassungen Rechnung zu tragen. Die Erstellung von Sicherheitskonzepten für die einzelnen
Anwendungen ist verpflichtende Aufgabe der einzelnen Verwaltungen. Für die Erarbeitung und
Pflege dieser Konzepte wird vom Innenministerium ein zentraler GS-Tool-Server als Basisdienst
bereitgestellt.
Damit die Sicherheit von Informationen, die in Verwaltungsprozessen verarbeitet werden, nach
vergleichbaren Maßstäben erfolgt, wird das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern eine
„Leitlinie zur Gewährleistung der Informationssicherheit in der Landesverwaltung MecklenburgVorpommern“ (IS-Leitlinie) konzipieren und die Ausgestaltung eines Informationssicherheitsmanagement-Systems inklusive der erforderlichen Sicherheitsorganisation ausarbeiten und etablieren.
IT-Infrastruktur
Künftig wird nicht mehr allein die IT-gestützte Bearbeitung einzelner Aufgabenbereiche oder Arbeitsschritte im Vordergrund stehen, sondern eine durchgängige Unterstützung nahezu sämtlicher Arbeitsabläufe in Form von elektronischen Verwaltungsverfahren auf der Grundlage einer modular
aufgebauten, flexiblen und prozessorientierten IT-Infrastruktur erfolgen. In MecklenburgVorpommern stehen mit den bereits etablierten E-Government-Basiskomponenten und -diensten
optimale technologische Voraussetzungen zur Verfügung. Die erreichten Ergebnisse im Aufbau einer
ressortweiten aber auch verwaltungsebenenübergreifenden standardisierten Infrastruktur sind im
Abschnitt 5 zusammengefasst.
Im Weiteren gilt es die Infrastrukturkomponente bei der Entwicklung und Neugestaltung von ITFachverfahren zu integrieren. Dies muss das Anliegen aller dafür Verantwortlichen in der Landesverwaltung sein.
24
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
4.2.2
IT-Organisation
Im Fokus der E-Government-Strategie stehen der nachweisliche Nutzen und der nachhaltige Wertbeitrag der IT für die öffentliche Verwaltung. Hierzu bedarf es einer entsprechenden organisatorischen
Ausrichtung der IT auf Ziele der öffentlichen Verwaltung und deren Prozesse, damit im Ergebnis
effiziente Entscheidungs- und Verantwortungsstrukturen zur Verfügung stehen.
Insofern ist die Weiterentwicklung der IT-Organisation ein unabdingbarer Teil der E-GovernmentStrategie der Landesregierung. Damit eine besser steuerbare, leistungsfähige und kostengünstige ITUnterstützung in der Landesverwaltung sichergestellt werden kann, wird das Innenministerium die
Initiative ergreifen und unter Einbeziehung der Fachressorts und des IT-Dienstleisters des Landes
zunächst eine klar geregelte Richtlinienkompetenz schaffen.
Ziel ist es, die Nachfrage nach Standard IT-Leistungen von der Leistungserbringung zu trennen und
nutzer- und organisationsübergreifend zu bündeln, wobei dies auf Grundlage fachspezifischer Anforderungen und organisatorischer Notwendigkeiten in den Ressorts erfolgen soll. Ferner sollen zentrale
IT-Infrastrukturen weitergehend ressortübergreifend zusammengefasst und zentral gesteuert werden.
Die Leistungserbringung hierfür wird schrittweise auf den IT-Dienstleister des Landes übertragen.
Ausgehend von den definierten Schwerpunkten der IT-Strategie soll die arbeitsteilige Erledigung der
IT-Aufgaben weiter systematisiert und optimiert werden. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung soll
ein IT-Beauftragter des Landes M-V auf Staatssekretärsebene bestellt werden. Er vertritt in Abstimmung mit den Ressorts die Landesregierung sowie bei allen grundsätzlichen Fragen mit
E-Government- und IT-Bezug nach außen. Darüber hinaus werden durch den IT-Beauftragten des
Landes M-V alle zentralen E-Government- und ressortübergreifenden IT-Steuerungsaufgaben verantwortet, die federführend vom Innenministerium wahrgenommen werden. Hierzu verfügt er über
entsprechende Haushaltsmittel für die verantworteten E-Government- bzw. IT-Projekte und
-Betriebsaufgaben. Eine Geschäftsstelle und das Referat E-Government-Strategie des Landes und
Zentrales IT-Management unterstützen ihn bei seiner Aufgabenwahrnehmung. Die ITVerantwortlichen in den Ressorts fungieren als Bedarfsträger und behalten gleichzeitig die Verantwortung für ihre ressortspezifischen Aufgaben. Hierfür werden weiterhin dezentrale Haushaltsmittel in
den Ressorts geplant und bewirtschaftet. Zur Koordinierung und Abstimmung der Zusammenarbeit
der Bereiche werden bei Bedarf Gremien eingerichtet.
25
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Abbildung 6: Aufbau der IT-Organisation
Weiterhin besteht die Möglichkeit der Übernahme der Federführung von ressortübergreifenden
Projekten durch ein Fachressort.
Rollen und Aufgaben in der IT-Steuerung
IT-Beauftragter des Landes M-V
Der IT-Beauftragte des Landes M-V vertritt das Land Mecklenburg-Vorpommern in allen Fragen mit ITBezug. Im Besonderen nimmt er die Vertretung der Landesregierung im IT-Planungsrat gegenüber
dem Bund wahr. Er steuert die strategische IT-Zusammenarbeit der Ressorts sowie die Arbeit mit den
Kommunen und den kommunalen Verbänden des Landes auf den Gebieten E-Government und
IT-Einsatz. Grundsätzliche strategische Entscheidungen beleuchtet er auf Relevanz und wechselseitige
Auswirkungen für die IT und die Verwaltung.
Mit der Zuständigkeit für strategische Fragestellungen des IT-Einsatzes in der Landesverwaltung ist er
an allen Gesetzgebungsverfahren und anderen Regierungsvorhaben des Landes zu beteiligen, die
wesentliche Auswirkungen auf die Gestaltung der IT der öffentlichen Verwaltung haben. Damit
einhergehend gehören zum zentralen Aufgabenbereich des IT-Beauftragten schwerpunktmäßig:
26

die Vertretung des Landes im IT-Planungsrat von Bund und Ländern,

die strategische Ausrichtung der IT-Politik des Landes,

die Herbeiführung von Beschlüssen zur E-Government- und IT-Strategie,
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern

die Kommunikation von generellen inhaltlichen und finanziellen Zielen des IT-Einsatzes,

die Steuerung von übergreifendem IT-Controlling und IT-Sicherheitsmanagement,

die Zusammenarbeit mit dem Bund, den Ländern und Kommunen sowie anderen Partnern in
ressortübergreifenden IT-Angelegenheiten der Landesverwaltung und

die Beteiligung bei Gesetzgebungsverfahren und anderen Regierungsvorhaben des Landes
mit wesentlichen Auswirkungen auf die Gestaltung der IT der öffentlichen Verwaltung.
Die Wahrnehmung dieser Funktion erfolgt durch den Staatssekretär des Innenministeriums. Der
IT-Beauftragte des Landes erfährt fachliche Unterstützung von der Allgemeinen Abteilung des Innenministeriums in dem das Referat E-Government-Strategie des Landes und Zentrales IT-Management
angesiedelt ist. Die thematische Koordinierung der Gremienarbeit und die fachliche Vorbereitung von
Sitzungen übernimmt die Geschäftsstelle des IT-Beauftragten des Landes.
Referat E-Government-Strategie des Landes und Zentrales IT-Management
Das Referat E-Government-Strategie des Landes und Zentrales IT-Management nimmt eine wichtige
Bindungs- und Schnittstellenfunktion zwischen den Entscheidungsebenen (IT-Beauftragter, Abteilungsleiter) und der Ausführungsebene (IT- und Fachreferate) wahr. Ihm obliegt eine wichtige Kommunikationsfunktion zu den IT-Vertretern des Bundes, der anderen Länder und der Ressorts. Desweiteren obliegt dem Referat die Fortschreibung der E-Government-Strategie des Landes und das zentrale IT-Management. Zudem führt der Referatsleiter die Geschäftsstelle des IT-Beauftragten des Landes.
In dieser Funktion besteht ein direktes Vortragsrecht beim IT-Beauftragten des Landes. Der Referatsleiter hat außerdem den Vorsitz des Rats der IT-Verantwortlichen der Ressorts.
Das Referat E-Government-Strategie des Landes und Zentrales IT-Management ist im Ministeriumsbereich des IT-Beauftragten des Landes eingegliedert.
27
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsstelle des IT-Beauftragten des Landes
Die Geschäftsstelle des IT-Beauftragten des Landes M-V nimmt die organisatorischen, fachlichen,
verfahrens- und verwaltungsmäßigen Aufgaben für den IT-Beauftragten des Landes wahr. Sie stellt die
Einhaltung der Verfahrensordnung sowie die Transparenz der Verfahren sicher. Zudem fungiert sie als
Geschäftsstelle des Rats der IT-Verantwortlichen. Die Aufgaben der Geschäftsstelle umfassen in
diesem Sinne:

die Formulierung von generellen inhaltlichen und finanziellen Zielen des IT-Einsatzes,

die Weiterentwicklung der IT-Organisation,

die Initiierung von IT-Projekten mit ressortübergreifender Bedeutung,

die Koordinierung und Wahrnehmung der Angelegenheiten des IT-Planungsrates einschließlich der Vorbereitung der Sitzungen,

die organisatorische und inhaltliche Vorbereitung von Sitzungen des Rates der
IT-Verantwortlichen mit Erstellung der Sitzungsunterlagen und Beschlussvorlagen, die Protokollführung und Nachbereitung von Sitzungen,

die fachliche und methodische Beratung der Gremien und Unterausschüsse,

Öffentlichkeitsarbeit im Bereich E-Government,

die Beantwortung und Koordinierung von Anfragen sowie

die Führung der Korrespondenz.
Bereich E-Government-Strategie des Landes
Der Bereich E-Government-Strategie des Landes ist verantwortlich für die Ausarbeitung und Fortschreibung der E-Government-Strategie (Planung und Vorhaben) sowie der allgemeinen IT-Strategie
der Landesregierung und gibt die strategischen Leitlinien und übergreifenden Standards vor. Ihm
obliegt außerdem die Steuerung und Koordinierung der Umsetzung der E-Government-Strategie und
der Vorhaben. Im Sinne des zunehmenden Einsatzes von E-Government-Verfahren in den Fachabteilungen wird der Bereich bei der Gestaltung der organisatorischen Abläufe beratend tätig. Weiterhin
sind Markt- und Technologieentwicklungen für die Anwendung in der Verwaltung zu evaluieren und
Empfehlungen zum Einsatz zu formulieren sowie neue Technologien zu fördern. Der Bereich
E-Government-Strategie des Landes unterstützt den gezielten IT-Einsatz durch:
28

Fortschreibung der E-Government-Strategie,

Fortschreibung der IT-Strategie,

Erarbeitung von Leitlinien zum Projektmanagement,

Beratung zu Projekten,
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern

Projektleitung und Projektkoordinierung von übergreifenden E-Government-Vorhaben,

Weiterentwicklung der E-Government-Infrastruktur (Basiskomponenten und -dienste),

zentrale Finanz- und Budgetplanung der E-Government-Maßnahmen,

Beratung bei der Prozessgestaltung und

Förderung des Einsatzes von innovativen Technologien.
Bereich Zentrales IT-Management
Der Bereich Zentrales IT-Management ist verantwortlich für die Strategie, Planung, Umsetzung und
den Betrieb von ressortübergreifenden IT-Infrastruktur-Verfahren und soll zur zentralen IT-Leitstelle
der Landesverwaltung entwickelt werden. In diesem Rahmen übernimmt dieser Bereich insbesondere
folgende Aufgaben:

Projektleitung und Projektkoordinierung von ressortübergreifenden IT-InfrastrukturVorhaben,

Überwachung und Weiterentwicklung des Betriebs von ressortübergreifenden ITInfrastruktur-Verfahren; Abstimmung und Definition der Anforderungen,

Steuerung des Änderungsmanagements für zentrale IT-Infrastruktur-Verfahren,

Festlegung von technischen IT-Standards in Abstimmung mit den Ressorts und dem ITDienstleister des Landes und Überwachung der Einhaltung dieser Standards,

Prüfung von ressortspezifischen und ressortübergreifenden IT-Projekten auf Einhaltung der
technischen IT-Standards,

Aufbau und Fortschreibung einer IT-Referenzarchitektur,

Steuerung des übergreifenden IT-Sicherheitsmanagements, Erarbeitung und Fortschreibung
der IS-Leitlinie des Landes M-V und Umsetzung des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS), Schaffung eines IT-Sicherheitsteams.
Daneben wird in den Bereich die übergreifende Koordinierung zentraler Dienste, wie der IP-Telefonie,
integriert.
Für die jeweiligen Fachanwendungen und die zugehörige fachbezogene IT-Infrastruktur sind weiterhin die Ressorts zuständig.
Bereich Kommunales E-Government
Bei Grundsatzfragen des Kooperativen Kommunalen E-Government nimmt die Referatsleitung Kommunales E-Government die maßgebliche Bindungs- und Schnittstellenfunktion zwischen dem Lenkungsausschuss der gemeinsamen E-Government-Initiative und den Landes- und kommunalen
29
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Ausführungsebenen wahr. Dies gilt insbesondere für Fragen der Konzeption, Strategie sowie der
Projektinitiierung und -koordinierung von kooperativen E-Government-Vorhaben. Soweit Aufgaben
des IT-Beauftragten des Landes die gemeinsame E-Government-Initiative von Land und Kommunen
betreffen, werden diese durch den Bereich Kommunales E-Government umgesetzt.
IT-Verantwortliche der Ressorts
Die IT-Verantwortlichen der Ressorts sind Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für die Fachbereiche hinsichtlich des IT-Einsatzes. Sie sind verantwortlich für Anforderungsdefinition, Fachkonzepterstellung, fachliche IT-Architektur und den IT-Betrieb sowie eigene IT-Dienstleistungen und nehmen
IT-Leistungen von IT-Dienstleistern in Anspruch. Für die jeweiligen ressortspezifischen Fachanwendungen und die zugehörige fachbezogene IT-Infrastruktur sind die Ressorts eigenverantwortlich. Die
Weiterentwicklung der allgemeinen technischen Infrastruktur erfolgt in Abstimmung mit dem Bereich
Zentrales IT-Management im Innenministerium.
Die Staatskanzlei und die Ministerien benennen für ihren Geschäftsbereich jeweils einen
IT-Verantwortlichen. Im Rahmen seiner Aufgaben vertritt dieser die Gesamtinteressen seines Verantwortungsbereichs und nimmt die erforderlichen internen Abstimmungen vor. Folgende Aufgaben
werden dabei in Bezug auf die ressortübergreifende Zusammenarbeit wahrgenommen:

Koordinierung und Steuerung des IT-Einsatzes in seinem Ressort und dem nachgeordneten
Bereich unter Beachtung der festgelegten Standards und Richtlinien für eine ressortübergreifende Standardisierung,

Umsetzung der abgestimmten und umzusetzenden IT-Strategie in seinem Geschäftsbereich
und

Abstimmung und Koordinierung mit dem IT-Dienstleister in seinem Verantwortungsbereich.
Büro Kooperatives E-Government
Das Büro Kooperatives E-Government ist Bindeglied zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen
von Land und Kommunen. Es koordiniert und steuert die E-Government-Aktivitäten der kommunalen
Gebietskörperschaften und versucht, diese in eine möglichst große Übereinstimmung zur
E-Government-Strategie des Landes zu bringen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Komplexität der
organisatorischen Abläufe mit zunehmendem Einsatz von vernetzten IT-Verfahren in den einzelnen
Gebietskörperschaften steigt. Um diese Komplexität zu beherrschen müssen Verfahren entkoppelt
und möglichst über ebenenübergreifende Services realisiert werden. Dies setzt ein hohes Maß an
Kommunikation zwischen allen Beteiligten, insbesondere auch auf der Arbeitsebene voraus. Kommunale E-Government-Projekte müssen auf diese strategischen Ziele hin ausgerichtet werden. Dem Büro
obliegt hierfür die zentrale Finanz- und Budgetplanung und deren Controlling. Ferner betreibt das
30
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Büro Öffentlichkeitsarbeit im Bereich des Kommunalen E-Government und fördert die Entwicklung
und den Einsatz innovativer Technologien.
IT-Dienstleister
Die IT-Dienstleister sind Partner für den IT-Beauftragten des Landes M-V, das Referat E-GovernmentStrategie und Zentrales IT-Management, das Referat Kommunales E-Government, das Büro Kooperatives E-Government sowie für die IT-Verantwortlichen der Ressorts. Sie sind als Auftragnehmer verantwortlich für die ihnen übertragenen Aufgaben in Projekten und im IT-Betrieb und beraten die Verwaltung zu Umsetzungsfragen und technischen Innovationen. Auf der Grundlage des Gesetzes über die
Rechtsstellung der DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Datenverarbeitungszentrumsgesetz - DVZG M-V) vom November 2000 nimmt die DVZ M-V GmbH die Rolle des
zentralen IT-Dienstleisters und Kompetenzzentrums für Informationstechnologie und E-Government
für die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern wahr. Zu den Kernaufgaben gehören unter
anderem:

die Entwicklung und der Betrieb von sicheren IT-Infrastrukturen,

die Entwicklung und der Betrieb der E-Government-Basiskomponenten und -dienste,

die Beschaffung von Standard-Hard- und -Software sowie IT-Dienstleistungen,

die Entwicklung und der Betrieb von Fachapplikationen,

die Bereitstellung von bedarfsgerechten standardisierten IT-Diensten,

das Projektmanagement,

das IT-Service-Management und

den technischen Service inklusive dem zentralen ServiceDesk sowie

die IT-, IT-Sicherheit- und Strategieberatung.
31
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
IT-Controlling
Dem IT-Controlling obliegen das operative und das strategische Controlling des IT-Einsatzes der
Landesverwaltung und im Besonderen die fachliche Bewertung der IT-Haushaltsaufstellung der
Ressorts. Bei der Wahrnehmung des strategischen Controllings erfährt es Unterstützung durch die
Bereiche E-Government-Strategie des Landes und Zentrales IT-Management.
Beteiligte
Als Beteiligte werden je nach IT-Verfahren der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bzw. der behördliche Datenschutzbeauftragte und die Interessenvertretung entsprechend der
gesetzlichen Regelungen und im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit in die Entscheidungsprozesse eingebunden.
Weitere Steuerungsgremien
Für die Koordinierung und Steuerung der IT-Aktivitäten innerhalb der öffentlichen Verwaltung in
Mecklenburg-Vorpommern werden außerdem nachfolgende übergreifende Gremien eingerichtet:
Gemeinsamer Lenkungsausschuss von Land und Kommunalen Landesverbänden
Der Lenkungsausschuss ist das zentrale Steuerungsinstrument der gemeinsamen E-GovernmentInitiative von Land und Kommunalen Landesverbänden in Mecklenburg-Vorpommern. Er definiert die
Leitlinien und die strategische Ausrichtung der Partnerschaft und legt Prioritäten fest. Er verständigt
sich in angemessenen Abständen über die maßgeblichen Entwicklungsschwerpunkte zwischen Land
und Kommunen, die in einer Umsetzungsplanung niedergelegt werden. Die Mitglieder des Lenkungsausschusses wirken gleichberechtigt an der Weiterentwicklung des Kooperativen E-Government mit
und setzen sich dafür ein, dass die vereinbarten Maßnahmen innerhalb ihres Einflussbereiches zeitnah
umgesetzt werden. Der Lenkungsausschuss besteht aus jeweils vier Vertretern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e. V. und des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern e. V. Gaststatus im Lenkungsausschuss haben die DVZ M-V
GmbH und der kommunale Zweckverband „Elektronische Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern
(eGo-MV)“.
32
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Rat der IT-Verantwortlichen
Zur vornehmlichen Aufgabe des Rates gehört die ressortübergreifende Abstimmung zur
E-Government-Strategie, zur IT-Architektur, zu IT-Standards und zum IT-Sicherheitsmanagement
sowie zu allgemeinen Fragen des IT-Einsatzes. Zudem dient das Gremium der Vorbereitung der
Entscheidungsfindung des Landes in Angelegenheiten des IT-Planungsrates. Der Rat kann Empfehlungen aussprechen, die eines Beschlusses der AL1-Konferenz oder des Kabinetts bedürfen. Der
IT-Beauftragte der Landes M-V wird regelmäßig über die Arbeit des Gremiums unterrichtet.
Der Rat der IT-Verantwortlichen des Landes Mecklenburg-Vorpommern setzt sich zusammen aus dem
Referatsleiter „E-Government-Strategie des Landes, Zentrales IT-Management“ und den
IT-Verantwortlichen der Ressorts. Gaststatus erhalten der Landesbeauftragte für den Datenschutz und
Informationsfreiheit, der Landesrechnungshof, die Landtagsverwaltung sowie die DVZ M-V GmbH. Er
gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Arbeit des Rates der IT-Verantwortlichen wird bei der operativen
Aufgabenerfüllung durch die Arbeitsgruppe „E-Government-Strategie“ und „IT-Architektur“ sowie das
IT-Sicherheitsmanagement-Team unterstützt.
Revisionskommissionen
Die Revisionskommisionen (wie z. B. für die zentrale Firewall, CN LAVINE und die IP-Telefonie) sind
Gremien zur Steuerung der Prozesse und Verfahren der gemeinsamen BasiskommunikationsInfrastruktur. Zu den weiteren Aufgaben gehören u. a. die Überwachung und Auswertung der
geltenden Service Level Agreements (SLA), die Genehmigung von Änderungen der Sicherheitseinstellungen der Firewall sowie die Überprüfung und Kontrolle des IT-Landesdienstleisters als
Betreiber der Infrastruktur. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei in der Gewährleistung der
Informationssicherheit.
Den Revisionskommisionen gehören die jeweiligen Nutzergruppenverantwortlichen der Ressorts, der
Landtagsverwaltung, des Landesrechnungshofes, der Polizei sowie zwei Vertreter der Kommunen und
ein Vertreter der DVZ M-V GmbH an.
33
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
4.2.3
Prozesse und Methoden
Projektmanagement
Damit die Informationstechnik sich stets an den fachlichen Anforderungen und den wirtschaftlichen
Bedarfen orientiert, erfordert es bereits bei der Planung entsprechender Prozesse und Methoden. Ein
systematisches Vorgehen auf der Grundlage von Projektmanagement hilft Risiken rechtzeitig zu
erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Zur erfolgreichen Projektumsetzung ist es vor dem
Projektstart und während der Laufzeit des Projektes wichtig, regelmäßig die erforderlichen Rahmenbedingungen zu prüfen. Dazu sind die politischen, organisatorischen, technischen, finanziellen,
personellen und rechtlichen Voraussetzungen zu erheben und zu bewerten, wobei die Belange der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten sind. Mit definierten Rollen werden dabei die jeweiligen
Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Kompetenzen sowie die Methoden und die Kommunikationsprozesse beschrieben.
Aufbauend auf der am 14. Januar 2008 in Kraft getretenen ersten Fassung des ProjektmanagementHandbuches für die Landesverwaltung wurde eine Fortschreibung unter dem Aspekt einer gezielten
Praxisunterstützung für Projektleiterinnen und Projektleiter und einer Generalisation bereitgestellt.
Ergänzend sind praxiserprobte Hilfsmittel wie Vorlagen und Prüflisten erarbeitet worden. Der entstandene Leitfaden für die Durchführung von IT-Projekten in der Landesverwaltung ist darüber hinaus
mit der Projektmanagementmethode der DVZ M-V GmbH dahingehend in Übereinstimmung gebracht worden, dass nunmehr einheitliche Begriffsdefinitionen und Rollenbeschreibungen Anwendung finden.
Der als Handlungsempfehlung des Innenministeriums bereitgestellte Projektleitfaden ist bei allen
IT-Projekten der Landesverwaltung anzuwenden.
IT-Service-Management
Als Methodik für ein effektives IT-Service-Management hat sich die IT Infrastructure Library (ITIL) als
Best Practice Ansatz etabliert. Ziel dieses Service-Management-Ansatzes ist es, die vorhandenen
Strukturen für Service und Support zu optimieren sowie die erbrachte Leistung zu messen und darzustellen. Dies sorgt für mehr Transparenz und macht Leistungen vergleichbar. ITIL soll zukünftig weitestgehend durchgängig mit den IT-Service-Management-Prozessen als Grundlage für die IT-Services
der Landesverwaltung M-V angewendet werden. Kernprozesse sind hier das Incident Management
(Wiederherstellung der vereinbarten Funktionalität), das Change Management (Änderungen an den
festlegten Services bzw. Funktionalitäten), das Problem Management (Beseitigung von Fehlern), das
Konfigurations Management sowie das Release Management (Planung und Einführung von Weiterentwicklungen). Mit dem Service Level Management werden die vereinbarten Service Level (Service
34
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Level Agreements) hinsichtlich Qualität und Verfügbarkeit abgesichert und die nötige Transparenz
bezüglich der aktuellen Dienstleistungen geschaffen.
4.2.4
IT-Richtlinien und Standards
Grundlage für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit über alle Verwaltungsebenen hinweg,
bilden einheitliche technische Festlegungen aller Beteiligten, welche die Interoperabilität und durchgängig einheitliche Sicherheitsniveaus sicherstellen. Im Bund wird mit SAGA ein Standard beschrieben, der den Grundstein zum reibungslosen Datenaustausch im deutschen E-Government – eine
wichtige Voraussetzung für eine moderne und dienstleistungsorientierte Verwaltung – legt. Dies soll
der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern als Orientierung bei der Planung, der Implementierung und bei dem Betrieb von E-Government und IT-Systemen dienen. Von besonderer Bedeutung für
die übergreifende IT-Zusammenarbeit sind ferner die durch das BSI herausgegebenen Leitlinien zur
IT-Sicherheit. Die BSI-Standards umfassen Empfehlungen zu Methoden, Prozessen und Verfahren
sowie Vorgehensweisen und Maßnahmen mit Bezug auf die Informationssicherheit. Die
IT-Grundschutz-Standards beinhalten im Einzelnen Vorgaben zum Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS; BSI-Standard 100-1), der IT-Grundschutz-Vorgehensweise (BSI-Standard 100-2),
der Risikoanalyse (BSI-Standard 100-3) sowie zum Notfallmanagement (BSI-Standard 100-4). Damit
wird die Durchgängigkeit einer bundesweit interoperablen E-Government-Architektur über Bund,
Länder und Kommunen auf dem Fundament eines gemeinsamen Sicherheitsverständnisses und eines
abgestimmten Sicherheitsniveaus möglich. Es ist deshalb unabdingbar, dass die BSI-Standards auch in
der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern Anwendung finden. Um die
verwaltungsebenenübergreifende Zusammenarbeit beim technischen Zusammenwirken unterschiedlicher technischer IT-Systeme zu regeln, existiert in der Landesverwaltung ein abgestimmter ITStrukturrahmen (IT-SR). Dieser enthält für alle Landesbehörden sowohl verbindliche Festlegungen als
auch Empfehlungen und Hinweise für die Planung, Beschaffung sowie den Betrieb informationstechnischer Systeme und Verfahren. Der IT-SR ist letztmalig 2005 aktualisiert worden. Dementsprechend
besteht ein Überarbeitungs- und Aktualisierungsbedarf, in dem auch die Entwicklungen zu SAGA und
die BSI-Empfehlungen zu berücksichtigen sind. Das Innenministerium wird hierzu eine Neufassung
des IT-SR erarbeiten. Dabei sind auch die landesrechtlichen Regelungen zum Landesbehindertengleichstellungsgesetz und die allgemeine Barrierefreiheit zu beachten.
35
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
4.2.5
Finanzierung
Für die elektronische Datenverarbeitung und die Umsetzung des E-Government sind im Haushaltsplan für 2011 insgesamt 72,6 Mio. Euro in den Maßnahmegruppen 58 und 59 veranschlagt worden.
Die Mittel sind weitgehend für laufende IT-Anwendungen und deren planmäßige Weiterentwicklung
gebunden.
Davon sind für die Umsetzung von ressortübergreifenden IT-Infrastrukturen (u. a. CN LAVINE, zentrale
Firewall, IP-Telefonie), E-Government-Projekten (u. a. DOMEA® und EPOS 2.0) und zentralen ITVerfahren (u. a. Personalabrechnungsverfahren, ProFiskal, Kosten- und Leistungsrechnung, TravelManagement-System) in der Maßnahmegruppe 58 der Staatskanzlei, des Finanzministeriums und des
Innenministeriums zusammen 26,2 Mio. Euro veranschlagt. Darin enthalten sind 1,5 Mio. Euro zur
Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), die
den Zugang und die Inanspruchnahme von Behördendienstleistungen für Unternehmen, Bürgerinnen
und Bürger über das Internet gestatten.
4.2.6
IT-Controlling/Erfolgskontrolle
Die optimale IT-Unterstützung der Verwaltungsprozesse und die Aufwandsoptimierung der IT sind die
Ziele des IT-Controllings in der öffentlichen Verwaltung. Aufgrund der sich im Vergleich zu 2004
deutlich gewandelten Projektstruktur mit weniger, aber größeren und komplexeren Projekten (mit
teilweise eigenem Projektcontrolling) und dem zunehmenden Outsourcing von IT-Dienstleistungen
müssen die Aufgaben des Beauftragten für das IT-Controlling neu gefasst und neu strukturiert werden. Das Innenministerium erarbeitet in Abstimmung mit dem Finanzministerium hierzu ein Konzept.
36
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
5 Kooperationen und Förderung
5.1
Verwaltungskooperationen zwischen Land und Kommunen
Die Grundlage für eine Intensivierung der verwaltungsebenenübergreifenden Zusammenarbeit
zwischen dem Land und den Kommunalen Landesverbänden in M-V bildet die Rahmenvereinbarung
zur E-Government-Initiative aus dem Jahre 2003. Diese wurde mit einer Anschlussvereinbarung am
8. Juni 2007 erfolgreich fortgeschrieben und inhaltlich erweitert. Auf dieser Basis ist in den Jahren
2007 und 2008 ein Leitfaden mit Handlungsschwerpunkten des Kooperativen E-Government
(Roadmap) erarbeitet worden, der aufbauend auf den bisherigen Ergebnissen die inhaltlichen
Schwerpunkte der Zusammenarbeit aufzeigen soll. Absicht ist es, die strategischen und politischen
Zielstellungen der öffentlichen Verwaltung in M-V bei gleichzeitiger Erhaltung der kommunalen
Identität und Individualität sowie unter Schutz der bisherigen Investitionen durch den gezielten
Einsatz von IT zu erreichen.
Als wesentliche Kernelemente sind herausgearbeitet worden:

Beschreibung der strategischen Leitlinien,

interkommunale/regionale Bündelung von Kompetenzen,

Erstellung und Fortschreibung eines Methodenhandbuches für eine
prozessorientierte Verwaltung (Prozessbibliothek),

Festlegungen zur Priorisierung von Maßnahmen,

Festlegungen zur Referenzarchitektur und Standardisierung,

Ausgestaltung des E-Government-Service-Bus,

Nutzungsregelungen für zentrale E-Government-Basiskomponenten und -dienste.
Die strategische Steuerung des Kooperativen E-Government und die Entscheidungskompetenz
werden durch einen hochrangig besetzten Lenkungsausschuss wahrgenommen. Der Vorsitz obliegt
dem ständigen Vertreter des Staatssekretärs des Innenministeriums. Entsprechend der Geschäftsordnung des Lenkungsausschusses ist zunächst für zwei Jahre ein „Büro Kooperatives E-Government
M-V“ eingerichtet worden, das den Lenkungsausschuss bei der Umsetzung der Kernelemente unterstützt.
37
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Abbildung 7: Kommunales E-Government
Der Landkreistag M-V e. V. und der Städte- und Gemeindetag e. V. haben zur effektiveren Verzahnung
im Bereich E-Government die gemeinsame AG IuK gegründet. Darüber hinaus wurde zur institutionellen Bündelung von Organisations- und IT-Aufgaben im kommunalen Wirkungskreis im April 2006 der
Zweckverband „Elektronische Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern“ gegründet. Er widmet sich der
Erschließung und Nutzung von E-Government-Technologien und -Lösungen für Städte, Ämter und
Gemeinden sowie Landkreise aus Mecklenburg-Vorpommern. Deren gemeinsames Ziel ist die Erleichterung des Zugangs von Bürgern und Bürgerinnen und der Wirtschaft zu Verwaltungsleistungen –
unabhängig davon, ob sie von Bund, Land oder Kommunen erbracht werden. Das Bindeglied bildet
das Verwaltungsnetz des Landes (CN LAVINE) als landesweit einheitliche Kommunikationsinfrastruktur. An das CN LAVINE sind neben den Dienststellen der Landesverwaltung auch alle Landkreise,
kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden angebunden. Mit dieser einheitlichen Kommunikationsinfrastruktur kann sicher auf verwaltungsebenenübergreifende IT-Verfahren zugegriffen
werden.
5.2
Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
Die Wirtschaft weiter voranzubringen und zusätzliche Arbeitsplätze hier im Land zu schaffen, ist ein
politischer Schwerpunkt der Landesregierung. Dazu ist vorgesehen, die Standortoffensive fortzusetzen und Neuansiedlungen gezielt zu fördern, selbstverständlich ohne die Interessen der schon ansässigen Unternehmen zu vernachlässigen. Hier kann E-Government ein hilfreicher Partner sein. Dies
38
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
erfordert insbesondere einen kontinuierlichen Gedankenaustausch mit der Wirtschaft auf den Gebieten E-Government, IT-Strategie und IT-Sicherheit.
Die Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLR) hat gezeigt, dass die Landesregierung auch umfassende Änderungen in rechtlicher, organisatorischer und technischer Hinsicht und im
Zusammenwirken mit der Wirtschaft umsetzen kann. Die Regelungsintention der Dienstleistungsrichtlinie zielt konsequent auf Verfahrensvereinfachung, elektronische Geschäftsprozesse und auf „Service
aus einer Hand“ ab. Im Zusammenwirken mit den Wirtschaftskammern und den Kommunen des
Landes konnten Konzepte und Lösungen für eine medienbruchfreie Geschäftsprozessbearbeitung
über Verwaltungsgrenzen hinweg erstellt werden.
Auf der Basis der themenbezogenen Partnerschaften ist die Kooperation mit der Wirtschaft weitergehend auszubauen und langfristig im E-Government der Landesregierung zu etablieren.
5.3
Zusammenarbeit mit anderen Ländern
Bei der Einführung von neuen IT-Verfahren im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung bedarf es
zunehmend einer effektiven, arbeitsteiligen Aufgabenwahrnehmung. Dabei ist eine ITZusammenarbeit auch über Landesgrenzen hinaus erforderlich.
Mit dem Auf- und Ausbau des Verbindungsnetzes zwischen den informationstechnischen Netzen des
Bundes und der Länder sind dauerhaft die technischen Kommunikationsgrundlagen für eine solche
IT-Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen geschaffen worden. Darauf aufbauend
können gemeinsame Infrastrukturen und Anwendungen betrieben werden. Der neue Artikel 91c des
Grundgesetzes erweitert zudem die rechtlichen Möglichkeiten zum Aufbau von Gemeinschaftseinrichtungen. Es ist nunmehr Sache der einzelnen Länder diese Formen der Kooperation zu befördern.
Im Zuge des weiteren Fortschritts des E-Government des Landes werden länderübergreifende Kooperationen auch weiterhin für hilfreich und notwendig erachtet.
Im Besonderen werden deshalb im Zusammenhang mit den regelmäßigen Sitzungen des Arbeitskreises Nord, der Chefinnen und der Chefs der Staats- und Senatskanzleien (CdS-AG Nord) jährlich die
Ergebnisse der bereits in Angriff genommenen gemeinsamen Projekte dokumentiert und neue
Kooperationen vorgestellt. Damit werden die notwendige Transparenz und Einflussmöglichkeiten
erzeugt, um vermehrt gemeinsame Projekte zu identifizieren und umsetzen zu können.
Über den Nordverbund hinaus sind auch mit weiteren Ländern fachbezogene Kooperationen anzustreben. So ist die Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung und Weiterentwicklung der universell
einsetzbaren Bürgerinformationsdienste mit den Ländern Sachsen-Anhalt, Hessen, Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen ein gutes Beispiel für eine erfolgreiche länderübergreifende Zusammenarbeit. Bei neuen E-Government-Vorhaben bzw. der grundlegen-
39
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
den Überarbeitung von IT-Verfahren sollte deshalb zukünftig verstärkt die Möglichkeit von verwaltungsübergreifenden Kooperation in Betracht gezogen werden. Insbesondere sind bei übergreifender
fachlicher Zusammenarbeit die Nutzung gemeinsamer IT-Lösungen und eines gemeinsamen ITBetriebs stärker zu hinterfragen.
LISA ist ein Projekt der VKoopUIS mit einer Beteiligung von sieben Ländern. Ziel ist die Entwicklung
eines integrierten Fachinformationssystems für die Immissionsschutzverwaltungen der verschiedenen
Verwaltungsebenen der Länder. Es sollen grundsätzlich die Geschäftsprozesse abgebildet und unterstützt werden, die einheitlich in allen Ländern durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
dessen Verordnungen und EU-Regelungen durchgeführt werden. Dies reicht von der Erfassung des
Ablaufs der Genehmigungsverfahren, der Anlagenbasisdaten, der Anlagenüberwachung einschließlich Nachbarschaftsbeschwerden, bis zu Ergebnissen von Emissionsmessungen. Es spiegelt somit die
elektronische Akte der jeweiligen Anlage. Ergänzend dazu soll die Möglichkeit bestehen, individuelle
länderspezifische Anforderungen zu berücksichtigen.
Die Anwendung ist eine mehrschichtige serviceorientierte WEB-Architektur mit modularem Aufbau.
Alle Informationen, Daten und Dienste, die der Nutzer benötigt, werden unter einer Oberfläche
bereitgestellt. Es wird ein Rollen- und Berechtigungskonzept einschließlich einer Mandantenfähigkeit
entwickelt, das Zugriffsregelungen auf bestimmte Daten von definierten Dienststellen zulässt, um
auch eine problemlose Anpassung an organisatorische Rahmenbedingungen (z. B. im Rahmen einer
Kommunalisierung) zu ermöglichen.
Die Anwendung dient ferner dem Aufbau einheitlicher konsistenter Datenbestände, mit denen durch
integrierte Standardauswertungen Berichtspflichten an EU und Bund erfüllbar sind. Ebenfalls berücksichtigt wird das in der Immissionsschutzverwaltung eingesetzte DV-Systems BUBE-Online, z. B. per
WEB-Services. BUBE-Online wurde im Rahmen des Programms E-Government 2.0 des Bundes in
Zusammenarbeit mit allen Ländern für die EU-PRTR-Berichterstattung entwickelt und im Bericht des
Bundes als Best Practice-Beispiel bezeichnet.
Eine Verbindung zur lokalen IT-Infrastruktur (Bürokommunikation, Dokumentenmanagementsystem,
Mailing etc.) und GIS-Systeme durch die Bereitstellung entsprechender Services werden vorgesehen.
40
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Mit LISA soll das derzeit betriebene und technisch veraltete Anlageninformationssystem Immissionsschutz (AIS-I) abgelöst werden.
Folgender Nutzen soll erreicht werden:

ebenenübergreifende medienbruchfreie Verwaltungsprozesse,

zentrale Datenhaltung bei dezentraler Eingabe und Pflege,

zentrale Auswertungen und Erhebungen sind möglich,

Erleichterung der Fachaufsicht durch direkten Datenzugriff,

Verkürzung von Informationswegen und -zeiten,

Einsparung von Finanzmitteln durch länderübergreifenden Kooperationsverbund (VKoopUIS),

Länderübergreifend einheitliche Datenerfassung und

vereinfachte Kommunikation mit dem Bund.
ELiA ist ein Kooperationsprojekt der Länder Niedersachsen, Brandenburg und MecklenburgVorpommern, das gemeinsam mit Vertretern aus der Industrie und den Verbänden entwickelt wurde.
Hamburg und Schleswig-Holstein prüfen einen Projektbeitritt. Es ist eine lT-Lösung, um die Genehmigung gemäß Bundes-lmmissionsschutzgesetz für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen oder zu
deren wesentlicher Änderung zu beantragen. Die Genehmigung umfasst sowohl die bekannten
Umweltbereiche Luft, Lärm, Abfall, Wasser und Naturschutz, wie auch Brand- und Arbeitsschutz. Im
Genehmigungsverfahren sind Stellungnahmen zahlreicher Träger öffentlicher Belange einzuholen
und ggf. parallel eine UVP durchzuführen. Um dieses Verfahren schnell und einfach abwickeln zu
können, soll zukünftig die elektronische Form genutzt werden. Das Programm ist durch die Integration der im Land vorgeschriebenen Bauantragsformulare auch für die Beantragung von Baugenehmigungen tauglich.
Bei dem Projekt GADSYS (Gemeinsame Abfall-DV-Systeme) handelt es sich um ein modular aufgebautes DV-System zur komplexen abfallrechtlichen Antragstellung, Genehmigung, Nachweisführung,
Information und Überwachung, welches auf der Basis einer von allen Ländern unterzeichneten
Ländervereinbarung entwickelt, betrieben, fortgeschrieben und finanziert wird. Mit der Verwaltungsvereinbarung GADSYS ist die E-Government-Basis der Länder zur Zusammenarbeit sowohl bei freiwilliger Aufgabenwahrnehmung als auch bei gesetzlicher Verpflichtung im Abfallbereich gegeben.
Als komplexes System zur Erfüllung abfallrechtlicher Pflichten und der abfallrechtlichen Überwachung
nach dem einschlägig geltenden Bundes- und Europarecht beinhaltet es Teile, die auch von anderen
Behörden (z. B. Bundesamt für Güterverkehr), der privaten Wirtschaft und zur Auskunftserteilung an
Bürger nach dem Umweltinformationsgesetz genutzt werden.
41
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Dieses DV-Projekt der Länder wurde von der Bundeskanzlerin im Rahmen der CeBIT als
E-Government-„Leuchtturmprojekt“ der Bundesrepublik gewürdigt.
5.4 Förderprogramme der EU
Der Landesregierung stehen europäische Fördermittel (EFRE) für die Laufzeit von 2008 bis 2013 zur
Verfügung. Ziel der Förderung der elektronischen Verwaltung ist die Verbesserung des Zugangs für
Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger zu öffentlichen Dienstleistungen. Die Richtlinie zur Verbesserung
der elektronischen Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in MecklenburgVorpommern vom 28. April 2008 hält Projekte, die nachfolgende Anforderungen realisieren, für
geeignet:

Schaffung von Diensten im Internet mit und ohne elektronische Signatur (in der Qualitätsstufe
Transaktion und Integration),

Entwicklung/Einführung von Methoden, Modellen der Transaktionsabwicklung und Integration mit Datensicherheits- und Datenschutzaspekten,

Entwicklung von IT-Rahmenbedingungen, Methoden, Modellen und Instrumenten der elektronischen Verwaltung,

Steigerung der Nutzerfreundlichkeit und Annehmbarkeit der elektronischen Verwaltung,

Aufbau von integrierenden Informationsdiensten über Internetanwendungen und

Implementierung von Onlineverwaltungsverfahren und Durchsetzung der Serviceorientierung
beim Aufbau der Kommunikationsinfrastruktur.
42
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
6 Die bisherigen Erfolge – eine Zwischenbilanz
Um den Ansprüchen einer modernen Verwaltung gerecht zu werden, reicht es nicht mehr aus, isolierte Lösungen zu schaffen. Heutzutage sind ganzheitliche Modernisierungs- und E-GovernmentAnsätze gefordert. Dieses Ziel hat das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern mit dem Aufbau
der einheitlichen und verwaltungsebenenübergreifenden E-Government-Basisinfrastruktur verfolgt.
Bereits 2004 wurde mit dem Masterplan E-Government der Landesregierung die grundlegende
IT-Strategie des Landes beschlossen. Die Konkretisierung und Fortschreibung erfolgten mit der
Umsetzungsplanung im November 2004 sowie mit dem Maßnahmeplan E-Government im April 2006.
In deren Umsetzung wurden die grundlegenden E-Government-Basiskomponenten aufgebaut und so
der Grundstein für eine effektive IT-Infrastruktur gelegt. Dabei erhielt die DVZ MecklenburgVorpommern GmbH - als Strategie- und Technologiepartner der Landesverwaltung - den Auftrag für
den Aufbau und den technischen Betrieb der Infrastruktur.
Die in 2003 unterzeichnete Vereinbarung zur gemeinsamen E-Government-Initiative des Landes und
der Kommunalen Landesverbände schuf zudem die Grundlage für die Nutzung der Infrastruktur durch
die kommunalen Gebietskörperschaften und Verwaltungen im Land. Mittlerweile ist aus einzelnen
Komponenten eine komplexe Infrastruktur entstanden, die aktiv angewendet und weiter entwickelt
wird.
Abbildung 8: Schematische Darstellung der E-Government-Basisinfrastruktur M-V
Die Basis der Infrastruktur bildet das landesweite Verwaltungsnetz CN LAVINE, das wichtige Infrastrukturdienste wie eine zentrale Firewall, Groupware, Verzeichnisdienst, ein elektronisches Bezahlsystem,
ein einheitliches Formular-Management-System und den landesweiten IP-Telefonie-Dienst bereit
43
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
stellt. Das Dienstleistungsportal auf der Grundlage eines zentralen Content-Management-Systems
und moderner Portaltechnologie sowie das Geschäftsprozess-Management waren wichtige Schritte
der Weiterentwicklung.
Der strategische E-Government-Architekturansatz in Mecklenburg-Vorpommern umfasst nicht nur
moderne technische Basiskomponenten. Er beinhaltet auch organisatorische und prozessuale Aspekte sowie Integrationsfähigkeit und Interoperabilität und ist dabei kunden- und zielgruppenorientiert.
Wichtig ist der ganzheitliche Ansatz. Denn Komponenten decken nicht nur einzelne Funktionen ab,
sondern lassen sich unkompliziert miteinander verbinden und wirken als Einheit zusammen. Im Sinne
des Kooperativen E-Government werden mit der E-Government-Infrastruktur MecklenburgVorpommerns die „Backoffices“ der Verwaltungen im Lande sicher miteinander gekoppelt und die
Infrastruktur gemeinsam genutzt. Dies schafft damit an den Arbeitsplätzen der Verwaltungen im
Lande die Voraussetzung für die Erbringung elektronischer Verwaltungsdienstleistungen für die
Gesellschaft und Unternehmen. Diese Entwicklung hat sich positiv auf die IT-Strukturen und die
Leistungsfähigkeit der Landes- und Kommunalverwaltungen ausgewirkt und führte zu Synergieeffekten und vermied Investitionen. Zudem wurde insgesamt eine deutlich stärkere Vereinheitlichung und
Durchgängigkeit erreicht.
Kernelement der Infrastruktur ist eine serviceorientierte Architektur, die über die Strukturierung und
Nutzung von Diensten hinaus Plattformen, Akteure, Organisationen und Prozesse verbindet und
dabei Best-Practice-Methoden vermittelt. Besonderes Augenmerk wurde darauf gelegt, dass die
Komponenten und Dienste neben Integration und Zusammenwirken zur Wiederverwendbarkeit und
Nachnutzung geeignet sind.
Abbildung 9: Der serviceorientierte Ansatz der E-Government-Architektur M-V
44
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat 2010 mit der zentralen E-GovernmentInfrastruktur für das Land, die Kommunen und der Wirtschaft sowie der Bürgerinnen und Bürger in
Mecklenburg-Vorpommern beim 10. E-Government-Wettbewerb einen hervorragenden 3. Platz in der
Kategorie „Innovativstes E-Government-Architekturprojekt“ erreicht. Der Wettstreit wird jährlich von
der Management- und Technologieberatung BearingPoint und dem Technologieanbieter Cisco
ausgerichtet und ist einer der renommiertesten in Deutschland. Schirmherr war der Bundesminister
des Innern, Dr. Thomas de Maizière. Diese Anerkennung kommt nicht von ungefähr, sondern ist das
Ergebnis einer zielstrebigen, kontinuierlichen Arbeit und der erfolgreichen Zusammenarbeit zu dieser
Thematik im Lande.
45
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
6.1
E-Government-Basiskomponenten und -dienste
Der Aufbau der Basiskomponenten als ein maßgeblicher Auftrag aus dem Masterplan E-GovernmentStrategie der Landesregierung M-V wurde erfolgreich im Jahr 2006 abgeschlossen und wird entsprechend der Anforderungen ausgebaut. Die Basiskomponenten werden zentral vom Innenministerium
für die gesamte Landesverwaltung zur Verfügung gestellt. Sie bilden die Grundlage für einen standardkonformen, gesicherten und datenschutzgerechten Betrieb von E-Government-Anwendungen
und Fachverfahren.
Die acht Komponenten setzen sich aus der Virtuellen Poststelle (VPS), der Portaltechnologie (PT), der
Geodateninfrastruktur M-V (GDI), dem Content-Management-System (CMS), der ZahlungsverkehrsPlattform (ZVP), dem Formular-Management-System (FMS), dem Verzeichnisdienst (VZD), dem Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystem/DOMEA® (VBS). Im Jahr 2009 wurde das
System um ein Geschäftsprozess-Management (GPM) erweitert.
Abbildung 10: E-Government-Basiskomponenten
46
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Die Virtuelle Poststelle (VPS)
Die VPS stellt Sicherheitsdienste zur vertraulichen und rechtsverbindlichen Kommunikation über das
Internet bereit. Sie fungiert als Vermittler zwischen Sendern und Empfängern von Nachrichten entsprechend des Standards Online Service Computer Interface (OSCI). Für den Empfang von OSCINachrichten können auf der VPS verschlüsselte Postfächer eingerichtet werden. Die Authentizität und
Integrität von digitalen Dokumenten und Nachrichten lässt sich über digitale Zertifikate überprüfen.
Über Zertifizierungsdienstleister ist es möglich, fortgeschrittene und qualifizierte Zertifikate bereit zu
stellen und zu nutzen. Im Rahmen weiterer Signaturservices kann die Erstellung und Prüfung von
Signaturen erfolgen. Personen können über ein Registrierungsverfahren mit einer nachprüfbaren
digitalen Identität ausgestattet werden.
Die Portaltechnologie (PT)
Das Portal stellt Basisfunktionalitäten für interaktive, webbasierte E-Government-Anwendungen
bereit und bildet eine Integrationsplattform für Fachanwendungen. Es besteht die Verbindung zum
Verzeichnisdienst, um Nutzer zu authentifizieren und zu autorisieren. Das System wird zentral im
Rechenzentrum der DVZ M-V GmbH betrieben.
Die Geodateninfrastruktur M-V (GDI)
Die GDI verfolgt das Ziel, amtliche Geobasisdaten, Geofachdaten und Metadaten entsprechend den
Bedürfnissen der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger auf Basis
einer geeigneten und zeitgemäßen technischen Infrastruktur bereitzustellen. Hierbei werden die
Anforderungen der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung
einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) und des Geoinformationsund Vermessungsgesetztes (GeoVermG M-V) berücksichtigt. Es erfolgt eine enge Abstimmung mit
dem nationalen Vorhaben Geodateninfrastruktur-Deutschland (GDI-DE).
Zentrale technische Komponente der GDI ist das Geodatenportal des Landes MecklenburgVorpommern (GeoPortal.MV). Es wird als zentraler Zugangsknoten für Geodaten und Geodatendienste aus allen Bereichen der Landesverwaltung M-V und der Kommunalverwaltungen M-V sowie als
Bündelungsknoten M-V für die nationale und europäische Geodatenvernetzung betrieben und
ausgebaut.
Das Content-Management-System (CMS)
Mit dem CMS verwalten Behörden die Intranet- und Internetpräsentationen der Landesverwaltung,
wie z. B. das Landes- oder auch das Regierungsportal. Die Inhalte werden dabei getrennt vom Design
in zentralen Datenbanken abgelegt und stehen so unterschiedlichsten Präsentationen zur Verfügung.
47
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Sämtliche Funktionen werden mit der Programmiersprache „JAVA“ in zugehörigen CMS-Vorlagen
realisiert. Der Betrieb erfolgt dabei zentral im Rechenzentrum der DVZ M-V GmbH.
Die Zahlungsverkehrs-Plattform (ZVP)
Die Zahlungsverkehrs-Plattform bildet in Zusammenhang mit einer E-Payment-Komponente den
elektronischen Bezahlvorgang ab. Dieser Prozess besteht aus der Zahlungserhebung (per Kreditkarte,
Lastschrift, Einzugsermächtigung usw.), dem Zahlungsclearing, der Steuerung der Zahlungsströme
zur Landeszentralkasse (Mitwirkung der Gesellschaft für Bargeldlose Zahlungs- und Abrechnungssysteme AG) und fallweise die Weiterleitung an weitere Behörden. Die ZVP verbindet die E-GovernmentAnwendungen, wie z. B. die Melderegisterauskunft mit dem E-Payment.
Das Formular-Management-System (FMS)
Durch das FMS wird eine Vielzahl von Online-Formularen bereitgestellt. So lassen sich Daten für
Fachverfahren bereitstellen, komplette Antragsformulare via Computer übermitteln, aber auch
elektronische Verwaltungsabläufe mit unterschiedlichen Erfassungsanforderungen umsetzen. Das
FMS wird zentral im Rechenzentrum der DVZ M-V GmbH betrieben.
Der Verzeichnisdienst (VZD)
Der Verzeichnisdienst verwaltet Informationen für E-Government-Anwendungen. Der VZD bildet
wesentliche Organisationsstrukturen der Verwaltung ab. Er führt Zugangsdaten und Berechtigungen
von registrierten Nutzern und Nutzerinnen als Basisdaten für ein Management elektronischer Identitäten. Der Verzeichnisdienst wird zentral betrieben. Zur Verbesserung der Qualität der Daten ist der VZD
um ein Identity-Managementsystem (IDM) ergänzt worden. Im VZD erfolgt die Verbindung des
elektronischen Landesstrukturinfrastruktursystems (eLIAS) mit den wesentlichen Daten der Landesverwaltung im angemessenen Umfang.
Das Dokumenten-Management- und Vorgangsbearbeitungssystem/DOMEA® (DMS/VBS)
Das Dokumenten-Management-System dient der elektronischen, datenbankgestützten Verwaltung
von Dokumenten in elektronischen Akten und Vorgängen. Darauf aufbauend wird derzeit in der
Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern die elektronische Vorgangsbearbeitung eingeführt.
Mit dem DMS lässt sich der gesamte Lebenszyklus eines Dokumentes von der Erstellung bis zur
Archivierung abbilden. Mit dem Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) werden auf Grundlage elektronischer Laufmappen Kenntnisnahmen oder Mit- und Schlusszeichnungen zu elektronischen Dokumenten eingeholt. Der aktuelle Bearbeitungsstatus und der Geschäftsgang sind jederzeit nachvollziehbar.
Mit der Einführung des VBS lassen sich die Arbeitsprozesse deutlich beschleunigen und die Effizienz
48
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
der Verwaltungsabläufe kann nachhaltig verbessert werden. Das VBS wird als zentrale E-GovernmentBasiskomponente im Rechenzentrum der DVZ M-V GmbH betrieben.
Das Geschäftsprozess-Management (GPM)
Das Geschäftsprozess-Management (GPM) erweitert die Portaltechnologie. Die GPM-Plattform bietet
eine Laufzeitumgebung für den Entwurf, die Definition und die Ausführung von Geschäftsprozessen.
Sie integriert unterschiedliche IT-Teilsysteme der E-Government-Infrastruktur (Basiskomponenten und
Fachanwendungen) und deren Funktionalitäten als Dienste über standardisierte Schnittstellen
(Webservices). Teil der serviceorientierten Architektur (SOA) ist eine zentrale Webservice-, Management- und Sicherheitskomponente, mit der sich Sicherheitseinstellungen definieren und verwalten
lassen. Das System wird ausschließlich zentral im Rechenzentrum der DVZ M-V GmbH betrieben.
Ergänzend zu bzw. aufbauend auf den Basiskomponenten werden zentrale E-GovernmentBasisdienste und Fachkomponenten angeboten.
Abbildung 11: E-Government-Basisdienste
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Die Projektzusammenarbeitsplattform (PZ)
Mit der Projektzusammenarbeitsplattform wird eine Teamarbeit elektronisch ermöglicht. Projektportale können zur gemeinsamen Daten- und Informationsablage genutzt werden. Dieser Dienst wird
zentral im Rechenzentrum der DVZ M-V GmbH betrieben und steht im Internet und Intranet des
Verwaltungsnetzes CN LAVINE zur Verfügung. Der grundlegende Aufbau der einzelnen Projektportale
sorgt für eine integrative und themenorientierte Form der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten
Personen. Als Kernfunktionalitäten stehen veränder- und anpassbare Listen bereit. So sind einheitlich
z. B. Aufgabenlisten im Team, Kalender, Dokumentenbibliotheken, Adresslisten u. a. implementiert.
Das zentrale Fallmanagementsystem (FMT)
Das zentrale Fallmanagementsystem (FMT), ergänzt um den elektronischen Antragsassistenten (AA),
soll zukünftig als weiterer Basisdienst etabliert werden. Das FMT bietet eine browserbasierte behördenübergreifende Koordinierung und Überwachung von Antrags- und Genehmigungsprozessen, den
sogenannten „Fällen“. Anhand der übergebenen Daten identifiziert das FMT die zuständigen Stellen,
denen über einen Webbrowser ein Zugang ermöglicht wird. Dem Bearbeiter oder der Bearbeiterin
einer zuständigen Stelle bietet das FMT eine Übersicht der Fälle mit deren Status.
Der Antragsassistent unterstützt den Antragsteller bei der Einreichung komplexer Anträge (Vorhaben), indem er alle notwendigen Teilanträge, Formulare und beizubringenden Dokumente an unterschiedliche zuständige Behörden zusammenstellt, Formulare vorausfüllt und das Vorhaben nach
Fertigstellung über die VPS an das Fallmanagement weiterleitet. Der AA ist für den Antragsteller das
Verwaltungstool seiner Vorhaben – der komplette Lebenszyklus eines Vorgangs bis hin zum Empfang
des Bescheids ist abgebildet. Der AA kommuniziert dazu in allen Phasen aktiv mit dem Fallmanagement.
Das Dienstleistungsportal des Landes (DLP)
Gegliedert nach dem Lebenslagenmodell und einem landesweiten Verwaltungswegweiser informiert
das Dienstleistungsportal (www.service.m-v.de) Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger über typische
Verwaltungsdienstleistungen der Landes- und Kommunalbehörden. Ein Zuständigkeitsfinder und ein
bundeseinheitliches Stichwortverzeichnis verbinden die Informationen der beiden Kernbereiche.
Eigenständig pflegen die jeweiligen Behörden das Informationsangebot auf Basis gemeinsamer
Vorlagen. Ergänzt wird das Angebot durch eine Förderfibel und die Darstellung aller Landesgesetze
im Landesinformationssystem in Leseform.
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MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Das Verwaltungsnetz des Landes (CN LAVINE)
Das Verwaltungsnetz des Landes ist ein Multi-Service-Netz, betrieben von der DVZ M-V GmbH, das
unterschiedlichste Kommunikationswege gemeinsam in einer Struktur vereint. Insgesamt gliedert sich
das CN LAVINE als Baustein in das deutsche Verwaltungsnetz – die gemeinsame Plattform für die
gesicherte Kommunikation zwischen Bund, Ländern und Kommune – ein. In allen Kommunen in
Mecklenburg-Vorpommern sind Zugänge zum Verwaltungsnetz mit einer Basisbandbreite entsprechend der Rahmenvereinbarung E-Government zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und
den kommunalen Landesverbänden eingerichtet. Das Netz ermöglicht u. a. die sichere Kommunikation zwischen Verwaltungen, Zugriff auf zentrale Verfahren, den Übergang zum DOI Netz (Deutschland
Online Infrastruktur) und zum Internet.
Abbildung 12: Verwaltungsnetz des Landes CN LAVINE
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MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Die zentrale Firewall des Landes (FW)
Zur Umsetzung differenzierter Sicherheitsniveaus in geschützten und voneinander getrennten
Anwendereinheiten wird die gesamte Kommunikation in geschlossenen Nutzergruppen geführt. Das
zugrunde gelegte Sicherheitssystem ist mehrstufig aufgebaut. Im Herzstück regeln hochwirksame
Firewall-Systeme inklusive Virus-Wall-Systeme sowohl den netzinternen Datenverkehr zwischen den
einzelnen Nutzergruppen als auch den externen zum Internet oder zum DOI Netz. Dieser Schutzmechanismus ist redundant realisiert.
IP-Telefonie (IPT)
Die Landesregierung hat im April 2006 die Einführung von IP-Telefonie für alle Bereiche der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommerns beschlossen. Nach europaweiter Ausschreibung und
Pilotierung ersetzt die Landesverwaltung seit 2007 schrittweise die dezentralen Telekommunikationsanlagen in ihren Behörden durch eine zentral bei der DVZ M-V GmbH betriebene IP-Telefonie-Lösung.
Die dezentral hierfür erforderlichen Gateways zum Anschluss an das öffentliche Telefonnetz, die
aktivierten lokalen Netzinfrastrukturen (LAN) sowie die Telefonendgeräte werden für die Landesverwaltung als Managed Service zu einem monatlichen Portpreis bereitgestellt. Landesweit wurde ein
einheitlicher Standard der Leistungsmerkmale vereinbart.
Als zentrale Komponenten stehen weiterhin das Stammdatenpflegetool eGVP und das Verkehrsdatenauswertungssystem Alwin Pro zur Verfügung.
Mittelfristig soll das Telefonieren über CN LAVINE flächendeckend bis zu 25.000 Teilnehmern aus Land
und Kommunen zur Verfügung stehen und damit eine einheitliche Kommunikationsinfrastruktur
bilden. Die IP-Telefonie wird als ein weiterer Basisdienst in das Verwaltungsnetz integriert.
Die zentrale Groupware (GW)
Die zentrale Groupware wurde als einheitliche mandantenfähige Lösung für die Landesverwaltung
Mecklenburg-Vorpommern aufgesetzt. Die Bereitstellung erfolgt über das CN LAVINE. Die angeschlossenen Behörden können E-Mails, Termine, Aufgaben, Adressen sowie Verteilerlisten nutzen und
verwalten. Die GW wird als Dienst auf der Basis von monatlichen Postfachpreisen angeboten. Die
lokalen Administratoren haben die Möglichkeit, im „eigenen Mandanten“ abgestimmte Konfigurationsarbeiten selbstständig durchzuführen. Für die technische Anbindung stehen entsprechend der
jeweils vorhandenen Ausstattung verschiedene Groupware-Clients zur Verfügung.
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MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Das zentrale einheitliche IT-Management-System (ITMS-TS)
Die Einführung eines einheitlichen IT-Management-Systems ist ein wesentlicher Bestandteil des
Maßnahmenplans E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern und von
grundlegender Bedeutung für den sicheren, ordnungsgemäßen Betrieb der IT-Verfahren. Das ITManagement-System besteht aus dem Netzwerk- und Systemmanagement, der IT-ServiceManagement-Lösung und der IT-Bestandsverwaltung. Der Betrieb erfolgt zentral im Rechenzentrum
der DVZ M-V GmbH. Es soll dazu dienen, die IT-Service-Prozesse wirkungsvoll und in zeitgemäßer
Weise zu unterstützen.
Gemäß dem von der Landesregierung erstellten und im November 2008 vorgelegten Konzept werden
die zu betrachtenden Prozesse nach den international anerkannten Richtlinien der so genannten IT
Infrastructure Library (ITIL) in folgende Kernbereiche unterteilt:

operativer Bereich der Unterstützung von IT-Dienstleistungen (genannt „Service Support“) mit
den Managementprozessen Störungs-, Problem-, Konfigurations-, Veränderungs- und Versionsmanagement,

taktischer Bereich der Planung und Steuerung von IT-Dienstleistungen (genannt „Service
Delivery“) mit den Managementprozessen Dienstgüte-, Finanz-, Kapazitäts-, Notfall- und Verfügbarkeitsmanagement.
Die Lösung befindet sich gegenwärtig im Pilotbetrieb.
Der zentrale IT-Grundschutz-Server (GS-Tool)
Eine wichtige Voraussetzung für die sinnvolle Umsetzung und Erfolgskontrolle von Sicherheitsmaßnahmen ist eine systematische Vorgehensweise aller Beteiligten – über Ressortgrenzen hinweg. Das
ressortübergreifende IT-Sicherheitsmanagement initiiert, plant, koordiniert und steuert die
IT-Sicherheitsstrategie der Landesverwaltung.
Nur durch die geeignete Kombination von organisatorischen, personellen, infrastrukturellen und
technischen Standard-Sicherheitsmaßnahmen – eingebettet in das ISMS – wird ein Sicherheitsniveau
erreicht, das für den normalen Schutzbedarf angemessen und ausreichend ist.
Mit dem GS-Tool stellt das BSI eine Software bereit, die den Anwender bei der Erstellung, Verwaltung
und Fortschreibung von Sicherheitskonzepten entsprechend dem IT-Grundschutz effizient unterstützt. Die Infrastruktur für den Betrieb des GS-Tools des BSI wird zentral in der DVZ M-V GmbH im
Auftrage der Landesverwaltung M-V betrieben. Auf dieser Basis erfolgt die Planung, Umsetzung und
Kontrolle aller relevanten IT-Sicherheitskonzepte der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern
sowie der hierfür notwendigen Infrastruktur beim IT-Dienstleister. Damit wird zum einen die Transparenz für alle Beteiligten und zum anderen die Einhaltung der Grundschutz-Standards des BSI gewährleistet sowie die notwendige Prozessgestaltung unterstützt.
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MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Das Intranet der Landesverwaltung (Lotse)
Lotse ist das zentrale Portal im Intranet der Landesverwaltung. Alle Ressorts sowie nachgeordnete
Bereiche wie z. B. der Betrieb für Bau und Liegenschaften (BBL) und das Landesamt für Gesundheit
und Soziales (LAGuS) veröffentlichen in eigenen Unterbereichen ihre Informationen und stellen
selbstständig Fachinformationen und Dienstanweisungen sowie weitere Hausmitteilungen ein.
Darüber hinaus sind übergreifende Anwendungen wie der elektronische Geschäftsverteilungsplan
(eGVP) eingebunden. In thematisch sortierten Bereichen werden die Zugänge zu internen Präsentationen und Fachanwendungen ausgewiesen. Dazu zählen u. a. das Travel-Management, die
IP-Telefonie, die zentrale Beschaffungsplattform des Landesamtes für innere Verwaltung (LAiV) und
der DVZ M-V GmbH, die elektronische Bibliothek, das Gesetzesinformationssystem mit dem Landesrechtsinformationssystem (LARIS) sowie dem Juristischen Informationssystem (juris Das Rechtsportal),
die Geodatenbasisdienste und weitere.
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MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
6.2
E-Government-Projekte
Durch den Masterplan E-Government der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, den Umsetzungsplan und den Maßnahmeplan wurden seit 2004 insgesamt 75 Projekte initiiert. Davon konnten
24 Projektvorhaben erfolgreich umgesetzt werden, von denen sich bereits acht in der Weiterentwicklung befinden. 32 Vorhaben sind aus fachlichen Gründen zurückgestellt worden. Bei 26 Projekten
wurde aus Wirtschaftlichkeitserwägungen von einer Umsetzung abgesehen.
Im Vergleich zur Ausgangssituation in 2004 zeigt sich heute ein stark verändertes Verhältnis von
Projekten zu laufenden Betriebsaufgaben. Während im Zeitraum von 2004 bis 2006 eine Vielzahl von
Projekten initiiert wurde, stehen ab 2007 und mit stetig steigender Tendenz die Aufrechterhaltung
und Weiterentwicklung bestehender IT-Systeme im Vordergrund. Vergleichbare Entwicklungen sind
auch in den durch den Vorwegabzug des Finanzausgleichgesetzes finanzierten Projektvorhaben zu
verzeichnen.
Im Projektbereich wurden dabei schwerpunktmäßig professionell gemanagte IT-Großprojekte umgesetzt. Beispielgebend sei hier die Einführung der IP-Telefonie, von DOMEA® und von EPOS 2.0 genannt.
Abbildung 13: E-Government-Vorhaben in M-V
Nachfolgend werden ausgewählte ressortübergreifende Projekte dargestellt, die den eingeschlagenen Weg zur Verwaltungsmodernisierung aktiv unterstützen.
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MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Das Landesinformationssystem
Das Landesinformationssystem (Landes-, Dienstleistungs- und Regierungsportal) wurde auf der
Grundlage der Basiskomponente CMS mit einem einheitlichen Erscheinungsbild neu gestaltet. Neben
einem Ausbau des Informationsgehalts erfolgte insbesondere mit dem Dienstleistungsportal die
Bereitstellung weitreichender Angebote für die Zielgruppen der Gesellschaft sowie die Unternehmen.
Nicht mehr die Verwaltungsstruktur, sondern die Lebenssituation der Bürgerinnen und Bürger sowie
der Unternehmen bestimmt den Inhalt der Dienstleistungsangebote. Mittlerweile ist eine Vielzahl
verschiedener Lebenslagen verfügbar, welche die Verwaltungswege kürzer und die Verwaltung
lebensnaher gestalten.
Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLR)
Die wirtschaftliche Integration Europas hat die EU zu einem der führenden Wirtschaftsräume werden
lassen. Mit Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLR; RL 2006/123/EG, Dezember 2006) soll das bislang nur gering genutzte Wachstumspotenzial des Dienstleistungssektors besser
ausgeschöpft werden. Die Mitgliedstaaten hatten die EG-DLR bis zum 28. Dezember 2009 umzusetzen.
Die Abwicklung komplizierter und langwieriger Verwaltungswege im In- und Ausland erfolgt elektronisch schnell und einfach aus der Ferne. Den sogenannten Einheitlichen Ansprechpartnern (EA)
kommt hier eine wichtige Unterstützungsfunktion zu. In Mecklenburg-Vorpommern hat das Wirtschaftsministerium als federführendes Ressort Anfang 2009 die Einheitlichen Ansprechpartner den
Wirtschaftskammern zugeordnet.
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MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Abbildung 14: Europäische Dienstleistungsrichtlinie
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MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Basis für die technische Umsetzung der EG-DLR bildet die E-Government-Infrastruktur des Landes M-V.
So werden für das neue System bereits etablierte E-Government-Basiskomponenten und -dienste wie
das Dienstleistungsportal, das Formular-Management-System und die Virtuelle Poststelle genutzt.
Diese stehen der Verwaltung, den Kommunen sowie den kommunalen Gebietskörperschaften landesweit zur Verfügung. Das neue EA-Portal und das Dienstleistungsportal des Landes sind eng miteinander verbunden und basieren auf dem CMS. Auf diese Weise können Kommunen und Kammern
über bereits vorhandene Prozesse die Pflege der Zuständigkeiten und der Behördenstrukturen
wahrnehmen. Das zentrale Formular-Management-System unterstützt die Vereinheitlichung von
Formularen innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zusätzlich wurden zwei weitere Komponenten eingerichtet. Der Elektronische Antragsassistent bietet eine wissensbasierte, geführte
Unterstützung des Antragstellers. Als Zweites wurde ein zentrales Fallmanagementsystem zur Verwaltung und Bearbeitung der eingehenden Anträge als zentrale Anwendung für alle Einheitlichen Ansprechpartner und zuständigen Stellen eingeführt. In diesem Zusammenhang stellt die Virtuelle
Poststelle den rechtssicheren Datenaustausch zwischen den Elektronischen Antragsassistenten und
dem zentralen Fallmanagementsystem sicher. Beide wurden dafür um die Möglichkeiten der Nutzung
von elektronischen Signaturen erweitert. Die Lösung wurde eng an den Handlungsempfehlungen des
Bundesprojekts „Nationale IT-Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie“ ausgerichtet. Der technische Betrieb aller E-Government-Basiskomponenten und -dienste erfolgt in der DVZ M-V GmbH.
Der größte Mehrwert des Projektes ergibt sich aus der Durchgängigkeit der Prozesse. Die Umsetzung
der EG-DLR hat einen verwaltungsebenenübergreifenden Charakter. In Mecklenburg-Vorpommern
sind die Wirtschaftskammern als EA und ZS, kommunale Behörden sowie weitere zuständige Stellen
auch außerhalb der Landes- und Kommunalverwaltung eingebunden. Die europäischen Dienstleistungserbringer bilden die Zielgruppe der EG-DLR. Die erfolgreiche Umsetzung war allein mit einem
konsequenten kooperativen Vorgehen in allen Bereichen möglich.
Funktionen und Erfahrungswerte dieser Lösung fließen künftig bei ähnlich gelagerten Aufgabenstellungen mit ein (z. B. für eine gemeinsame Wissensbasis für die EG-DLR und D115). Im Ergebnis können
anfallende Kosten effektiv reduziert und damit sowohl die Wirtschaftlichkeit als auch die Servicequalität erhöht werden.
Einfache Melderegisterauskunft (eMRA.MV)
Mit der Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) im Jahr 2002 wurde die Zulassung neuer
Medien in die Geschäftsprozesse des Einwohnerwesens verabschiedet. Die Umsetzung in das Landesrecht erfolgte 2006. Das am 27. Juni 2006 verabschiedete Landesmeldegesetz (LMG) bestimmt bestehende Rahmenbedingungen und regelt den Aufbau eines Zentralen Informationsregisters (ZIR) über
eine Vermittlungsstelle und den Zugang über einen Portalbetreiber. Die Rolle des Portalbetreibers in
Form eines Shared Service Centers (SSC) für das Einwohnerwesen nimmt die DVZ M-V GmbH wahr.
Das beinhaltet auch die Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 4 Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V).
58
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Alle 118 Meldebehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind auf dieser Grundlage verpflichtend in den Aufbau des ZIR und dessen täglichen Aktualisierung einbezogen. Mit der einfachen
Melderegisterauskunft (eMRA.MV) werden Auskünfte aus dem Melderegister in MecklenburgVorpommern erteilt. Die dafür anfallenden Gebühren können mittels einer integrierten Bezahlplattform bargeldlos entrichtet werden. Diese E-Government-Lösung ist Bestandteil des Dienstleistungsportals des Landes und wird im Verwaltungsnetz CN LAVINE betrieben. Die Einführung von eMRA.MV
ist ein Beispiel für das abgestimmte einheitliche Vorgehen zwischen Landes- und Kommunalverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern auf Basis einer gemeinsamen E-Government-Strategie. Die
E-Government- Basiskomponenten und -dienste wurden konsequent in der Architektur der Lösung
wie in Abbildung 15 dargestellt eingesetzt.
Abbildung 15: Einfache Melderegisterauskunft
Das ZIR entlastet die Kommunen von der Aufgabe, eine umfangreiche Infrastruktur aufzubauen und
zu pflegen. Die Einführung der elektronischen Verwaltung im Meldewesen zählt nicht allein zu den
wesentlichen Säulen der Verwaltungsreform in Mecklenburg-Vorpommern. So wurde im Januar 2007
die bundesweite elektronische Rückmeldung mit Einbeziehung von 5 283 Meldebehörden eingeführt.
Die flexible Behördenauskunft ergänzt seit Dezember 2007 das Spektrum der Melderegisterauskünfte
in Mecklenburg-Vorpommern. So können Verwaltungsabläufe gestrafft und Kosten gespart werden.
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MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
EPOS 2.0 – Elektronisches Personal-, Organisations- und Stellenmanagement
Am 25. April 2006 ist vom Kabinett im Maßnahmeplan E-Government beschlossen worden, die Machbarkeit eines zentralen Betriebs von EPOS 2.0 im Rahmen eines Pilotbetriebes nachweisen zu lassen.
Das Ziel des Pilotprojektes bestand darin, eine mandantenfähige Lösung für die landesweite und
-einheitliche Migration auf EPOS 2.0 und eine Entscheidung zum zentralen/dezentralen Betrieb
herbeizuführen. Die Aufgabenbereiche umfassten im Einzelnen:

die dazugehörigen Regelwerke anzupassen,

die Übernahme vorhandener Datenbestände zu sichern,

die nötigen Abstimmungen mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit sowie

den überörtlichen Interessenvertretern herbeizuführen.
Als Pilotpartner stellten sich das Justiz-, das Finanz-, und das Innenministerium einschließlich der
Polizeiabteilung zur Verfügung.
Das Ergebnis einer Gegenüberstellung zwischen zentralem und dezentralem Betrieb fiel unter wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Aspekten zu Gunsten des zentralen Betriebes aus. In
Folge dessen war im Pilotbetrieb die systemseitig eingestellte Mandantenstruktur fachlich und auf
Sicherheit zu testen. Dabei ist festgestellt worden, dass vom Hersteller die Umsetzung der notwendigen sicheren Mandantentrennung mit einem Applikationsserver (Anwendungsserver) nur unzureichend stattfindet. Um jedoch die Datenhaltung mehrerer Ressorts (Mandant) in einer zentralen
Serverumgebung gewährleisten zu können, erfolgte alternativ der Einsatz eines virtuellen Applikationsservers pro Mandant, um die sichere technische Datentrennung der Ressorts zu garantieren.
Das Projektziel ist mit der Schaffung der technischen Voraussetzungen unter Beachtung aller Faktoren
erfüllt und der Pilotbetrieb im April 2010 erfolgreich abgeschlossen worden. Das Innenministerium
wurde vom Kabinett am 20. April 2010 mit der weiteren Einführung von EPOS 2.0 in der Landesverwaltung beauftragt.
Bisher sind bereits sechs Ministerien zum Teil mit den nachgeordneten Bereichen und die Staatskanzlei an das zentrale System angebunden. Bis Dezember 2011 soll die Einführung in der Landesregierung beendet sein. Die Einführung in der gesamten Landesverwaltung ist bis zum Jahresende 2014 in
Aussicht gestellt worden. Das Innenministerium prüfte aufgrund der besonderen sensiblen Personaldaten im Bereich des Verfassungsschutzes eine gesonderte Lösung. Darauf hin wurde eine separate
EPOS 2.0 Serverumgebung im Innenministerium eingerichtet.
60
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Das Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystem/DOMEA® (VBS)
Die Grundlage für die landesweite Einführung von DOMEA® als elektronisches Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) in allen Ministerien und der Staatskanzlei bis 2013 liegt
mit dem Kabinettsbeschluss vom 29. April 2008 vor. In Umsetzung dieses Beschlusses wurde beim
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern als zentrale fachlich regelnde Stelle das Competence
Center DOMEA (CCD) gebildet. Das CCD schafft die finanziellen, rechtlichen, organisatorischen und
technischen Voraussetzungen für die Einführung eines ganzheitlichen Vorgangsbearbeitungssystems
in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern. In Zusammenarbeit mit den anderen Ministerien gelang es bereits, organisatorische Grundlagen zur Einführung eines elektronischen VBS zu erarbeiten, indem z. B. die Aktenordnung an dessen Anforderungen angepasst und ein einheitliches
Organisationskonzept abgestimmt wurde. Weiterhin erfolgte unter Federführung des Innenministeriums die Anpassung der GGO I der Ministerien und der Staatskanzlei an die Erfordernisse der elektronischen Vorgangsbearbeitung. In Zusammenarbeit mit der DVZ M-V GmbH findet kontinuierlich die
Weiterentwicklung der Softwareversion von DOMEA® statt, die als Masterrelease für die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt wird. Das Gesamtprojekt zur Einführung dieses Vorgangsbearbeitungssystems in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern ist in Teilprojekte für
die einzelnen Ressorts und die Staatskanzlei unterteilt.
Innerhalb der einzelnen Teilprojekte sind grundsätzlich die folgenden Phasen vorgesehen:

organisatorische Vorbereitung in den einzelnen Ressorts,

Rollout incl. Schulungen und Vorscannen.
Als erstes Teilprojekt wurde die Einführung des VBS im Finanzministerium zum Jahresende 2009
erfolgreich abgeschlossen. Das Teilprojekt Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus wurde im
September 2010 und das Teilprojekt Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung im März
2011 abgeschlossen. Das Teilprojekt Innenministerium befindet sich in der Phase „Rollout incl. Schulungen und Vorscannen“ und das Teilprojekt Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz befindet sich in der Phase „Organisatorische Vorbereitung und technische Umsetzung“.
Neben der Weiterentwicklung der DOMEA® Software erfolgte die Erstellung einer neuen Scansoftware. Aktuell ist u. a. die Erstellung eines Reiseclients für Minister und Staatssekretäre und die Verknüpfung mit dem Travel-Management-System (TMS) in der Umsetzung.
61
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Travel-Management-System (TMS)
Das zentrale Travel-Management-System des Landes hat zum Ziel, durch die Zentralisierung des
Dienstreisemanagements

die Verbesserung und Vereinheitlichung von Verfahrensabläufen,

die Elektronisierung der Verfahrensabläufe von der Antragstellung bis zur Abrechnung,

die Nutzung von Internetlösungen für die Buchung von Reiseleistungen (z. B. Bahnfahrkarten
und Hotelübernachtungen),

die Effizienz des Dienstreisewesens und die Dienstleistungen für die Dienstreisenden erheblich zu verbessern sowie

eine Reduzierung von Personalkosten zu erreichen.
Die Aufgaben der Reisekostenstellen der Landesverwaltung mit Ausnahme der Universitäten, Hochschulen und Schulämter wurden auf die Landeszentralkasse übertragen und werden dort zentral
wahrgenommen. Dabei sind in der Landesverwaltung vorhandene Stellen für die Wahrnehmung der
Aufgaben der Reisestellen eingespart worden.
Die Beschaffung eines vollumfänglichen elektronischen Travel-Management-Systems, bestehend aus

einem elektronischen Antrags-, Genehmigungs- und Abrechnungsverfahrens und

einer Internet-Buchungsplattform für Reisedienstleistungen
ist im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens erfolgt.
Es ist eine schrittweise Einführung ab Mitte 2011 vorgesehen.
RUBIKON
Das rechnerunterstützte Haushaltsbewertungs- und Informationssystem der Kommunen (RUBIKON)
ist ein webbasiertes IT-Verfahren zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Kommunen. Anhand
objektiver messbarer Kriterien kann die Rechtsaufsicht Haushaltsdaten aller Gemeinden landesweit
vergleichen und entsprechend bewerten. Die öffentliche Darstellung auf der Internetseite des Innenministeriums gibt unter Zugrundelegung der zuletzt festgestellten Jahresabschlüsse einen transparenten Einblick in die öffentlichen Haushaltsdaten der kreisangehörigen Gemeinden.
Die Entwicklung der Online-Anwendung, in der die Landkreise und kreisfreien Städte die Daten zur
Bewertung durch das Innenministerium eingeben, erfolgte in den Jahren 2007 und 2008. Damit
konnte der Verwaltungs- und Auswertungsaufwand erheblich dezimiert werden. Die Umstellung des
kameralistischen Systems auf Doppik im Jahr 2009 hatte die Anpassung der Datenbank zur Folge.
62
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Zentrale Beschaffung – eVergabe
Hierbei handelt es sich um ein landeseinheitliches System zur elektronischen Unterstützung des
Beschaffungswesens in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern. Ausschreibungen öffentlicher Aufträge werden der zentralen Vergabestellen des Landes über die vom Bundesministerium des
Innern entwickelte internetbasierte Vergabeplattform www.evergabe.de durchgeführt. Durch den
Einsatz einer IT-gestützten Vergabemanagement-Lösung in den Vergabestellen und in ausgewählten
Behörden erfolgt eine Unterstützung bei der zentralisierten Beschaffung, insbesondere bei der
Erfassung und Beschreibung des Bedarfs, der Erarbeitung von Leistungsverzeichnissen, der Prüfung
und Wertung von Angeboten und der vergaberechtskonformen Dokumentation des Vergabeprozesses. Des Weiteren konnte das Online-Bestellsystem (eShop) für Behörden und Einrichtungen des
Landes zum Abruf von allgemeinen Produkten und Dienstleistungen beim LAiV aufgebaut und ein
Vergabemarktplatz auf dem DLP implementiert werden. Der Marktplatz informiert interessierte
Unternehmen über aktuelle Ausschreibungen zentraler und anderer Vergabestellen des Landes. Eine
Verlinkung zu den Portalen der anderen norddeutschen Länder und zur Bundesverwaltung
(www.bund.de) ermöglicht komfortabel die gezielte Suche nach öffentlichen Aufträgen.
Derzeit nutzen ca. 80 % der Behörden und Einrichtungen des Landes den eShop des LAiV. Mittelfristig
ist beabsichtigt, die Hochschulen des Landes unter Berücksichtigung der vorhandenen Besonderheiten an den eShop des LAiV anzubinden. Das LAiV verfügt seit 2007 über eine IT-gestützte Vergabemanagement-Lösung zur Unterstützung zentraler Beschaffungen. Vorgesehen ist, die im LAiV erfolgreich
eingesetzte IT-Lösung über eine Landeslizenz auch anderen zentralen Vergabestellen des Landes zur
Verfügung zu stellen.
63
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
IT-Grundsystem
Auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses 09/08 erarbeitet eine Interministerielle Arbeitsgruppe
(IMAG) unter Federführung des Innenministeriums ein Feinkonzept zur Umsetzung eines gemeinsamen IT-Grundsystems in der Landesverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem Feinkonzept
soll ein Zielmodell für die künftige Betriebsorganisation und die einzusetzende Infrastruktur entwickelt werden, damit die Informationstechnik des Landes den Anforderungen einer modernen Verwaltung langfristig gerecht werden kann und ein wirtschaftlich effizienter Einsatz auch in Zukunft gewährleistet ist. Die praktische Erprobung der innerhalb der Fachgruppen hierzu erarbeiteten und
abgestimmten Festlegungen hinsichtlich der technischen Ausprägung, der Aufgabenverteilung und
dem Servicemodell erfolgt seit Anfang 2010 im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten und im
Finanzministerium. Im Rahmen des Pilotbetriebs werden zugleich Erkenntnisse bzgl. der Einbindung
von Fachverfahren gesammelt und die Aufwandskalkulationen verifiziert. Die Analyse der Pilotierung
findet in 2011 statt und wird bei der weiteren Konzipierung des IT-Grundsystems entsprechend
berücksichtigt. Soweit das Kabinett – nach Vorlage des Feinkonzepts – einer landesweiten Einführung
des IT-Grundsystems zustimmt, beginnt ab 2012 die schrittweise Umsetzung.
6.3
IT-Sicherheit und Datenschutz
Zur Einhaltung der Anforderungen der Informationssicherheit und des Datenschutzes gemäß dem
DSG M-V sowie zur Gewährleistung einer dem Schutzbedarf angemessenen Sicherheit sind technische
und organisatorische Maßnahmen festzulegen und umzusetzen. In diesem Zusammenhang erfolgte
die Erarbeitung eines Konzepts für ein IT-Sicherheits- und Datenschutzmanagement der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern mit folgenden Schwerpunkten:

Stellenwert von IT-Sicherheit und Datenschutz in der Landesverwaltung MecklenburgVorpommern, Festlegung von Sicherheits- und Datenschutzzielen,

Organisation der IT- Sicherheit und des Datenschutzes in Mecklenburg-Vorpommern,

Kernelemente der IT-Sicherheitsstrategie,

Zusammenwirken von Datenschutz und IT-Sicherheit,

Rolle des zentralen Dienstleisters DVZ in der IT-Sicherheitspolitik des Landes,

Festlegung des Geltungsbereichs,

Festlegungen zur Aktualisierung der Leitlinie.
Für den Aufbau einer landeseinheitlich übergreifenden IT-Sicherheitsorganisation wurden die erforderlichen Organisationsstrukturen (z. B. Gremien, Schnittstellen, Kompetenzcenter), die Definition der
Rollen und der Aufgaben und die Verantwortlichkeiten beschrieben.
64
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Die Struktur des ISMS basiert auf den Standards ISO/EC 27001 und dem Grundschutzkatalog des BSI.
Das entwickelte Organisationsmodell bezieht die bereits im Land befindlichen Strukturen (bspw.
Referat Zentrales IT-Management, Firewall-Revisionskommission, IT-Sicherheitsbeauftragte der
Ressorts, Kompetenzcenter des Dienstleisters, Arbeitsgruppen, zentraler Server zur Erstellung einheitlicher Sicherheitskonzepte auf Basis der Grundschutzkataloge des BSI) ein.
Aufgrund der zunehmenden Anzahl von übergreifend genutzten IT-Systemen muss auf die Informationssicherheit ein besonderes Augenmerk gerichtet werden.
Das Innenministerium hat eine Aktualisierung des bestehenden IT-Rahmensicherheitskonzepts in
Auftrag gegeben, das den wachsenden Anforderungen und den sich verändernden Strukturen
Rechnung tragen soll. Neben Sicherheitskonzepten sind zunehmend Notfallkonzepte, Risikoanalysen
sowie Konzepte zur Behandlung von Sicherheitsvorfällen für kritische Bereiche der IT-Struktur aufzusetzen.
Vertrauen in die Rechtstaatlichkeit und Vertrauen in Datenschutz und Sicherheit der E-GovernmentDienste sind Grundlagen für die gesellschaftliche Akzeptanz der öffentlichen Verwaltung und ihrer
IT-Verfahren. Dieser Aspekt wird den E-Government-Planungen zu Grunde gelegt und spiegelt sich in
nachfolgende Maßnahmen wieder:

Die Transparenz der gespeicherten Daten und ihrer Verwendung für die Betroffenen erhöht
die Akzeptanz elektronischer Dienstleistungen. Bei der Konzeption von E-GovernmentDiensten findet die größtmögliche Transparenz der Daten gegenüber den Betroffenen Berücksichtigung. Gleichzeitig wird auf strikte Datenvermeidung und Anonymisierung von Nutzerdaten im Sinne des DSG M-V geachtet.

Die elektronische Kommunikation soll schrittweise mit der schriftlichen Kommunikation rechtlich und tatsächlich gleichgestellt werden. Massentaugliche Jedermann-Komponenten sollten
anstelle branchenspezifischer Lösungen (z. B. Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach), eingesetzt werden. Mit dem Projekt De-Mail wird hierfür ein wichtiger Schritt getan. Die
Verknüpfung dieser Komponente mit bisherigen Lösungen ist eine Voraussetzung für den Erfolg.

Der Zugriff auf E-Government-Dienste findet bei Interaktionen zwischen Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern durch ein Identitätsmanagement abgesichert statt. Die heute noch unterschiedlichen Identitätsdienste sollten mittelfristig im Sinne einer Optimierung von Nutzerfreundlichkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit vereinheitlicht werden.
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MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
7 Handlungsempfehlungen
Der Anspruch der gemeinsamen Nationalen E-Government-Strategie von Bund, Ländern und Kommunen ist auch Grundlage und Gradmesser der E-Government-Strategie der Landesregierung. Die
formulierten anspruchsvollen Ziele zur Umsetzung orientieren sich dabei:

am Nutzen für Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaft,

am Nutzen für die Verwaltung,

an Wirtschaftlichkeit und Effizienz im Verwaltungshandeln,

an der Transparenz über Daten und Verwaltungshandeln sowie der Sicherstellung des Datenschutzes,

an Unterstützung der gesellschaftlichen Teilhabe von Unternehmen und Bürgerinnen und
Bürgern,

an der Förderung zukunftsfähiger und nachhaltiger Lösungen sowie

an der Realisierung leistungsfähiger IT-Unterstützung aus.
Im Einklang mit der nationalen E-Government-Strategie soll auch mit der E-GovernmentLandesstrategie erreicht werden, dass 6
1. Nutzer möglichst viele ihrer Anliegen über verschiedene Wege bei gebündelten Anlaufstellen
abschließend erledigen können,
2. Behörden schnell, vernetzt und ebenenübergreifend zusammenarbeiten, um den Verwaltungsaufwand bei Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger zu minimieren.
3. Nutzer wissen, soweit keine gesetzlichen Gründe dagegen sprechen, welche öffentliche Stelle
ihre personenbezogenen Daten verarbeitet und Vertrauen in die Sicherheit des E-Government
haben,
4. Bürgerinnen und Bürger sich über elektronische Medien aktiv an der politischen Willens- und
Meinungsbildung und an der Gestaltung öffentlicher Aufgabenerfüllung beteiligen können,
wobei diese Teilhabe in der politischen Wahrnehmung eine wesentliche Rolle spielt,
5. Die öffentliche Verwaltung mit Wirtschaft und Wissenschaft bei Entwicklung und Betrieb von
E-Government-Lösungen kooperiert und innovative Geschäftsmodelle insbesondere durch
die Bereitstellung von Online-Diensten und Informationen (Open-Government) ermöglicht.
6. Das E-Government mit modernen Technologien den Abbau der Bürokratie unterstützt und so
die Effektivität des Verwaltungshandelns steigert um die Kosten in der Verwaltung zu verringern und einen Beitrag zur Konsolidierung der Haushalte zu leisten.
6
Aus der Nationalen E-Government-Strategie vom 24. September 2011, Ziffer 3
66
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Auf der Basis dessen beschreiben die folgenden Abschnitte die abgeleiteten Handlungsempfehlungen für die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, wobei der Schwerpunkt auf die Zielbereiche A, B und F gelegt wird.
Die nachfolgende Definition der Zielbereiche wurde von der Nationalen E-Government-Strategie 7
übernommen, da Mecklenburg-Vorpommern sich im IT-Planungsrat zur Umsetzung der Ziele bekannt
hat und damit eine größtmögliche Überdeckung von nationalen und Landeszielen gewährleistet ist.
7
Nationale E-Government-Strategie vom 24. September 2010, Ziffer 4, S. 8 ff.
67
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
7.1
Zielbereich A: Orientierung am Nutzen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen
und Verwaltung
Die Qualität des E-Government-Angebots bestimmt sich in erster Linie am Nutzen für Bürgerinnen
und Bürger, Unternehmen und Verwaltung.
7.1.1
Zielbereich A1: Orientierung am Nutzen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen
„Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen müssen die E-Government-Dienste kennen, Zugang zu
diesen haben und Partizipationsmöglichkeiten nutzen können.“ Dies bedarf unter anderem einer
flächendeckenden Breitbandversorgung. „Die elektronische Kommunikation von Bürgern und Bürgerinnen sowie Unternehmen mit der Verwaltung ist anwenderfreundlich und barrierefrei.“
Einwohner und Unternehmen haben für unterschiedliche Anwendungsfälle, Geschäfts- und Lebenslagen Ansprechpartner der Verwaltung. Alle geeigneten Verwaltungsangelegenheiten lassen sich
orts- und zeitunabhängig über das Internet abschließend elektronisch erledigen.
7.1.2
Zielbereich A2: Orientierung am Nutzen für die Verwaltung
Die Verwaltung verfügt über Kompetenz im E-Government. Hierzu ist „… die Verwaltung und ihre
Mitarbeiter ausreichend auf die Herausforderungen und Aufgaben im E-Government vorzubereiten
und auszubilden …“. E-Government reduziert Medienbrüche zwischen Bürgern und Bürgerinnen und
Unternehmen auf der einen und Verwaltung auf der anderen Seite. Durch E-Government und geeignete Breitbandnetze ist die Verwaltung unabhängig von Ort und Zeit erreichbar. Die Qualität und
Transparenz der Verwaltungsinformationen nimmt zu.
7.2
Zielbereich B: Wirtschaftlichkeit und Effizienz
„Der Zielbereich Wirtschaftlichkeit und Effizienz umfasst die wirtschaftliche, schnelle und qualitativ
hochwertige Erfüllung der Aufgaben durch die Verwaltung. Prozessketten sind ebenenübergreifend
und kundenorientiert optimiert sowie durchgängig digitalisiert.
Die Abläufe zwischen Unternehmen und Verwaltung werden möglichst vollständig elektronisch
umgesetzt und unterstützt. E-Government, im Zusammenspiel mit Aufgabenkritik, Struktur- und
Prozessoptimierung, hilft der Verwaltung, ihre Aufgaben bei unverminderter Qualität schneller zu
erledigen und trägt damit zur Zufriedenheit von Bürgern und Bürgerinnen und Unternehmen bei. Es
senkt sowohl die Durchlaufzeiten der Verwaltungsabläufe als auch die Kosten für Nutzer und Nutzerinnen und Verwaltung.“
68
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
7.3
Zielbereich C: Transparenz, Datenschutz und Datensicherheit
„E-Government bietet die Chance, politische und Verwaltungsprozesse transparenter zu gestalten.“
Datenschutz, Datensicherheit und Transparenz sind darüber hinaus wichtige Voraussetzungen, damit
Bürgerinnen und Bürger dem E-Government vertrauen, es akzeptieren und auch intensiv nutzen.
„Es werden nur diejenigen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet, die für die Erfüllung
der jeweiligen Verwaltungsaufgabe benötigt werden. Soweit möglich und sinnvoll soll die anonyme
oder pseudonyme Inanspruchnahme von Verwaltungsdienstleistungen ermöglicht werden. Bürgerinnen und Bürger können sich im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen Transparenz über
die zu ihrer Person bei öffentlichen Stellen verarbeiteten Daten verschaffen. Geeignete Informationen
aus Politik und Verwaltung, die für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung
wichtig oder wirtschaftlich nutzbar sind, werden für die Zielgruppen aufbereitet und ggf. kostenpflichtig zur Verfügung gestellt.“
7.4
Zielbereich D: Gesellschaftliche Teilhabe
„Im Zielbereich gesellschaftlicher Teilhabe geht es um die gezielte Förderung der Mitwirkung von
Bürgern und Bürgerinnen und Unternehmen an der Gestaltung und dem Vollzug öffentlicher Aufgaben. Informations- und Kommunikationstechnologien bieten eine zusätzliche Möglichkeit zur Teilnahme von Bürgern und Bürgerinnen und Unternehmen an der politischen Meinungsbildung“ und
„bei der Gestaltung von Planungs- und Entscheidungsprozessen“ mitzuwirken. „Für die Bürgerinnen
und Bürger und Unternehmen ist es wichtig zu sehen, wie sich ihre Teilhabe auswirkt. Die Ergebnisse
der Partizipation sowie der Umgang damit sind daher nachvollziehbar zu machen.“
7.5
Zielbereich E: Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit
„Bund, Länder und Kommunen unterstützen und fördern Innovationsfähigkeit und Veränderungsbereitschaft durch jeweils eigene leistungsstarke und kundenorientierte E-Government-Angebote. In der
Entwicklung und effizienten Nutzung neuer Technologien und Lösungen für E-Government strebt
Deutschland in Europa und international eine führende Rolle an. Der Einsatz von E-Government hilft
durch die elektronische Optimierung von Prozessketten den Energiebedarf und in dessen Folge den
CO2-Ausstoß bei Anbietern und Nachfragern öffentlicher Leistungen zu senken und fördert so die
ökologische Nachhaltigkeit.“
69
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
7.6
Zielbereich F: Leistungsfähige IT-Unterstützung
„Eine angemessene Modularisierung der IT-Systeme ist vorzusehen und umzusetzen. Dabei ist darauf
zu achten, dass die Lösung so einfach wie möglich und zugleich aber eine Skalierbarkeit gewährleistet
ist. Wirkungsvolle Aktivitäten hierfür sind die Umsetzung von Standards, die Absicherung von Interoperabilität sowie die stärkere Nutzung von IT-Dienstleistungszentren. Bei der Umsetzung wird, soweit
sinnvoll, ebenenübergreifend zusammengearbeitet.
Bund und Länder fördern internationale Standards für Interoperabilität und Sicherheit. Auch in
Krisensituationen müssen wichtige Anwendungen für alle Bedarfe in ausreichendem Maß verfügbar
sein.“
7.7
Zielbereich G: verwaltungsübergreifende Kooperationen
Bund, Länder und kommunale Verbände vertiefen ihre Zusammenarbeit in bestehenden und neuen
Kooperationen in definierten Bereichen über Verwaltungsgrenzen hinweg.
„Für E-Government verwendete Inhalte, Basisdienste, Anwendungen und Infrastrukturen werden,
soweit möglich gebündelt und im Rahmen der Wiederverwendbarkeit auch an anderen Stellen zur
Verfügung gestellt. Bund, Länder und Kommunen treiben die Wiederverwendung und Bündelung in
ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen und untereinander voran.“
70
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
7.8
Zielbereichsbewertung der Projekte
Für die E-Government-Projekte wurde hinsichtlich des Unterstützungsgrades in den einzelnen Zielbereichen eine Selbsteinschätzung vorgenommen. Im Ergebnis lassen sich daraus die Umsetzungsschwerpunkte der Landesregierung ableiten. Die Bewertung der einzelnen Projekte erfolgt in der
Anlage zum Masterplan. Dieser ist nicht zur Veröffentlichung vorgesehen.
Den einzelnen Symbolen ist dabei nachfolgende Bedeutung zugemessen worden:
Das Projekt hat für diesen Zielbereich keine Relevanz.
Das Projekt ist impulsgebend für den Zielbereich.
Das Projekt unterstützt den Zielbereich wesentlich.
Das Projekt unterstützt den Zielbereich in weiten Teilen.
Das Projekt unterstützt den Zielbereich in vollem Umfang.
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MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
7.9
Fortschreibung des Masterplans 2011
In der vorliegenden E-Government-Strategie werden die vorgesehenen strategischen und operativen
Zielsetzungen bis einschließlich 2015 dargestellt. Damit ist zugleich der Zeitrahmen für eine grundlegende Fortschreibung ab dem Jahr 2016 abgesteckt. Bei grundlegenden konzeptionellen Veränderungen, die eine sofortige Fortschreibung erforderlich machen sollte, erfolgt diese unmittelbar zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die projektbezogene Umsetzungsplanung unterliegt einer laufenden internen Projektfortschreibung.
Ein Fortschrittsbericht der in der Anlage beschriebenen Handlungsempfehlungen beschriebenen
Maßnahmen soll im Jahr 2012 erfolgen.
72
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
8 Begriffe und Abkürzungen
AA
Antragsassistent
AL-1 Konferenz
Konferenz der Abteilungsleiter der Allgemeinen Abteilung
Alwin Pro
Verkehrsdatenauswertungssystem
BBL M-V
Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern
BMI
Bundesministerium des Innern
BSI
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
CCD
Competence Center DOMEA
CdS-Konferenz
Konferenz der Chefinnen und Chefs des Bundeskanzleramtes mit den
Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien
CdS-AG Nord
Arbeitskreis Nord der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien
CMS
Content-Management-System
CN LAVINE
Verwaltungsnetz M-V/Corporate Network
DLP
Dienstleistungsportal des Landes M-V
DMS
Dokumenten Management System
DOI Netz
Deutschland Online Infrastruktur
DOMEA®
Software der Firma Open Text für das DMS/VBS
DSG M-V
Datenschutzgesetz
DVDV
Deutsches Verwaltungsdienstverzeichnis
DVZ M-V GmbH
Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH
DVZG M-V
Gesetz über die Rechtsstellung des Datenverarbeitungszentrums M-V
D-115
Einheitliche Behördenrufnummer 115
EA
Einheitlicher Ansprechpartner
EFRE
Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung
EG-DLR
Europäische Dienstleistungsrichtlinie
eGo-MV
Zweckverband Elektronische Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern
eGVP
elektronischer Geschäftsverteilungsplan
EGVP
Elektronisches Gericht- und Verwaltungspostfach
eLIAS
elektronisches Landesstrukturinfrastruktursystem
eMRA.MV
Einfache Melderegisterauskunft Mecklenburg-Vorpommern
EPOS 2.0
Elektronisches Personal-, Organisations- und Stellenmanagement
FIM
Föderatives Informationsmanagement
FMK
Fachministerkonferenz
FMS
Formular-Management-System
73
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
FMT
zentrales Fallmanagementsystem
FW
zentrale Firewall des Landes
GAIA-MV
Geo Access Internet Application
GDI
Geodateninfrastruktur Mecklenburg-Vorpommern
GG
Grundgesetz
GGO I
Gemeinsame Geschäftsordnung der Ministerien
GPM
Geschäftsprozess-Management
GS-Tool
zentraler IT-Grundschutz-Server
GW
zentrale Groupware
IDM
Identity-Managementsystem
IMAG
interministerielle Arbeitsgruppe
IPT
landesweite IP-Telefonie
IS-Leitlinie
Leitlinie zur Gewährleistung der Informationssicherheit in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern
ISMS
Informationssicherheitsmanagementsystem
IT
Informationstechnik
ITIL
IT Infrastructure Library
ITMS-TS
Zentrales IT-Management-System
IT-NetzG
Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des
Bundes und der Länder
IT-PLR
IT-Planungsrat
ITSR
IT-Strukturrahmen
juris Das Rechtsportal
juristisches Informationssystem
KLR
Kosten-Leistungs-Rechnung
LAGuS
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
LAiV
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern
LAN
Local Area Network (lokale Netzinfrastruktur)
LARIS
Landesrechtsinformationssystem
Linie6plus
Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung und Weiterentwicklung
der universell einsetzbaren Bürgerinformationsdienste Sachsen-Anhalts
im Rahmen einer länderübergreifenden Zusammenarbeit mit dem
Land Mecklenburg-Vorpommern
LMG
Landesmeldegesetz Mecklenburg-Vorpommern
Lotse
Intranet der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern
MRA
Behördenauskunft
MRRG
Melderechtsrahmengesetz
M-V
Mecklenburg-Vorpommern
74
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
NEGS
Nationale E-Government-Strategie
OSCI
Online Services Computer Interface
OSG
One-Stop-Government
ProFiskal
Verfahren des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens des Landes
M-V
PT
Portaltechnologie
PZ
Projektzusammenarbeitsplattform
RUBIKON
Rechnerunterstütztes Haushaltsbewertungs- und Informationssystem
der Kommunen
SAGA
Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen
SLA
Service Level Agreement
SOA
serviceorientierte Architektur
SSC
Shared-Service-Center
TMS
Travel Management System
TS
Kundenportal
VBS
Vorgangsbearbeitungssystem/ DOMEA®
VPS
Virtuelle Poststelle
VZD
Verzeichnisdienst
z. B.
zum Beispiel
ZIR
Zentrales Informationsregister
ZIVIT
Zentrum für Informationsverarbeitung und –technik
ZS
Zuständige Stelle
ZVP
Zahlungsverkehrs-Plattform
75
MASTERPLAN 2011 – Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
9 Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Aufgabenspektrum des IT-Planungsrates ............................................................................................. 8
Abbildung 2: Gremienstruktur IT-Planungsrat ............................................................................................................... 9
Abbildung 3: Gemeinsame Zielsetzung mit der NEGS ..............................................................................................10
Abbildung 4: E-Government-Handlungsebenen ........................................................................................................15
Abbildung 5: IT-Steuerung der Landesregierung M-V ..............................................................................................21
Abbildung 6: Aufbau der IT-Organisation ......................................................................................................................26
Abbildung 7: Kommunales E-Government....................................................................................................................38
Abbildung 8: Schematische Darstellung der E-Government-Basisinfrastruktur M-V .....................................43
Abbildung 9: Der serviceorientierte Ansatz der E-Government-Architektur M-V ...........................................44
Abbildung 10: E-Government-Basiskomponenten ....................................................................................................46
Abbildung 11: E-Government-Basisdienste ..................................................................................................................49
Abbildung 12: Verwaltungsnetz des Landes CN LAVINE ..........................................................................................51
Abbildung 13: E-Government-Vorhaben in M-V .........................................................................................................55
Abbildung 14: Europäische Dienstleistungsrichtlinie................................................................................................57
Abbildung 15: Einfache Melderegisterauskunft ..........................................................................................................59
76
Herausgegeben von:
Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern
Arsenal am Pfaffenteich, 19055 Schwerin
Telefon: +49385 588-0, E-Mail: poststelle@im.mv-regierung de
Druck:
Landesamt für Innere Verwaltung (LAiV)