kommunalerversorgungs verband

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kommunalerversorgungs verband
KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND
SACHSEN–ANHALT
KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG
Magdeburg, 8. Dezember 2008
An die Mitglieder
der ZVK Sachsen-Anhalt
Personalamt/Personalabteilung
Rundschreiben Nr. 6/2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit unserem letzten Rundschreiben in diesem Jahr werfen wir einen Blick auf die
bevorstehenden Änderungen im Jahr 2009. Aber auch aktuelle Entwicklungen, wie die
internationale Finanzkrise und deren Auswirkungen auf die Zusatzversorgung werden
aufgegriffen.
Sie erhalten Informationen über:
1.
Pflichtversicherung
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
Die Zusatzversorgungskasse und die internationale Finanzkrise
Frist für die Jahresmeldungen
Grenzbeträge für die Umlagen und Zusatzbeiträge in 2009
Neue Rechengrößen der Sozialversicherung 2009
Satzungsänderung
Tarifliche Einmalzahlung von 225 € ist zusatzversorgungspflichtig
Mitteilung geänderter Kindergeldnummern / Übergang an Landesfamilienkasse
1.8 Beachtung der korrekten Buchungsschlüssel bei Banküberweisungen
1.9 ZVK zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen
2.
Freiwillige Versicherung
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Gute Bewertung der freiwilligen Versicherung in der Zeitschrift Finanztest
Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung bei Versorgungsbetrieben
Überprüfung der Beiträge bei Auszubildenden mit Entgeltumwandlung
Die Förderung vom Staat nicht verschenken
Beitragszahlungen für 2008
3.
Beratungsangebote der ZVK
3.1 Personalsachbearbeiterschulungen im Januar und Februar
3.2 Infostand für die Personalversammlung
Rundschreiben 6/2008
1.
Pflichtversicherung
1.1 Die Zusatzversorgungskasse und die internationale Finanzkrise
laufenden Jahr noch ihre Kapitaldeckung
ausbauen können.
Vor dem Hintergrund der internationalen
Finanzkrise erreichten uns verstärkt
Anfragen von Versicherten, wie sicher die
Anlagen der Zusatzversorgungskasse
Sachsen-Anhalt sind. Nachfolgend stellen
wir Ihnen daher einige wesentliche
Grundzüge der Vermögensanlage des
KVSA dar.
Die Gründe hierfür sind vielseitig:
● Bei der Rentendirektanlage, die rund
65 % der Kapitalanlage ausmacht, wurde
vorrangig in Namensschuldverschreibungen deutscher Banken mit bester
Bonität investiert. Selbst im Falle der
Insolvenz einzelner Bankinstitute sind die
Einlagen
überwiegend
durch
die
Einlagensicherung, aber auch durch die
dahinter stehenden Werte gesichert.
Nachdem nunmehr auch noch die
europäischen Staaten mit Finanzmarktstabilisierungsmaßnahmen
eingegriffen
haben,
ist
ein
Ausfall
größerer
Anlagebeträge
unwahrscheinlich.
Angesichts der weltweiten Krise, von der
alle
institutionellen
Kapitalanleger
betroffen sind, ist die ZVK von
unmittelbaren
Ausfällen
verschont
geblieben.
Investitionen
in
den
amerikanischen Immobilienmarkt und den
daraus entwickelten Produkten erfolgten
nicht. Hier macht sich die vorsichtige und
konservative
Kapitalanlagepolitik
der
vergangenen Jahre bezahlt.
● Die Aktienquote der ZVK wurde bereits
Ende des Jahres 2007 abgesenkt und
beträgt
derzeit
rund
8
%
der
Kapitalanlagen. Aufgrund der bewusst
niedrig gehaltenen Aktienquote führen die
zurückliegenden
Kursverluste
nicht
zwangsläufig zu deutlich erhöhtem
Abschreibungsbedarf.
Der Kapitalanlagebestand der ZVK
erhöht sich zurzeit jährlich um ca. 150
Mio. Euro. Dieses Kapital muss unter
strategischen Gesichtspunkten langfristig
am internationalen Kapitalmarkt investiert
werden, um die anspruchsvollen Ziele der
ZVK - die Zahlung von Betriebsrenten - in
jedem Fall zu gewährleisten. Die
hochgerechnete Nettorendite der ZVK
liegt für das Jahr 2008 derzeit bei 3,62 %
und wird sich damit deutlich unter den
Ergebnissen der letzten Jahre bewegen.
Angesichts der teilweise drastischen
Kursverluste in zahlreichen Anlageklassen ist dies ein respektables
Ergebnis. Die Nettorendite liegt damit in
etwa auf dem Niveau der Verzinsung
einer 10-jährigen Bundesanleihe.
● Das Portfolio ist breit diversifiziert und
zeichnet sich durch eine große Mischung
und Streuung aus. Mit Ausnahme der im
Direktbestand befindlichen Rentenpapiere
wurde nicht in Einzeltitel, sondern in
weltweit anlegende Fonds investiert.
● Die Zusatzversorgungskasse ist nicht
im Subprime Markt engagiert, so dass es
auch keine direkten Problemfelder gibt,
die sie unmittelbar belasten könnten.
Damit hat die ZVK Sachsen-Anhalt im
Jahr 2008 nicht nur einen Erhalt ihres
Kapitals erreicht, sondern auch im
● Bei ihrer Kapitalanlage setzt die ZVK
auf eine robuste Strategie. Das bedeutet,
dass sie sich nicht nur an den normalen
2
Rundschreiben 6/2008
Szenarien ausrichtet, sondern auch
Worst-Case-Szenarien mit ins Kalkül
zieht, denn auch dann sollen noch
ansprechende Renditen erzielt werden.
und
Unternehmensbeteiligungen
Portfolio aufgenommen.
ins
All diese Punkte tragen dazu bei, dass
unsere Mitglieder, Versicherten und
Rentner auch in Zeiten der Finanzkrise
von der höchstmöglichen Sicherheit
und Gewinnträchtigkeit profitieren, die
der KVSA bietet.
● In zunehmendem Maße, im Rahmen
der durch die Anlagerichtlinie begrenzten
Möglichkeiten, werden immer mehr
Substanzwerte, wie Immobilien, Rohstoffe
1.2 Frist für die Jahresmeldungen
Mit dem Ende des Jahres 2008 kann mit
der Erstellung der Jahresmeldungen an
die Zusatzversorgungskasse begonnen
werden.
Hinweisen möchten wir in diesem
Zusammenhang auf die Beachtung des
steuerlichen
Zuflussprinzips.
Das
zusatzversorgungspflichtige Entgelt ist
stets für den Zeitraum zu melden, in dem
das
Entgelt
dem
Versicherten
zugeflossen ist. Entgelt für 2008, das bis
zum 21.01.2009 dem Arbeitnehmer
zugeflossen ist, wird steuerlich noch dem
Jahr 2008 zugeordnet. Fließt das Entgelt
dem Arbeitnehmer erst nach diesem
Zeitpunkt zu, ist dies erst in der Meldung
für das Jahr 2009 anzugeben.
Sollten Sie bei der Erstellung der
Jahresmeldung
2008
unsere
Hilfe
benötigen, unterstützen wir Sie gern. Bitte
setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Außerdem führen wir zur Unterstützung
bei der Erstellung der Jahresmeldungen
Personalsachbearbeiterschulungen durch
(siehe Punkt 3.1).
Bitte veranlassen Sie, dass uns Ihre
Jahresmeldungen
spätestens
am
1. März 2009 zugegangen sind.
Unvollständige
bzw.
fehlerhafte
Meldungen gelten als nicht eingegangen.
Wir weisen Sie nochmals darauf hin, dass
die Regelung zu Forderungen für
verspätet
eingegangene
Jahresmeldungen nach § 13 Abs. 6 unserer
Satzung
zur
Anwendung
kommt.
Demnach wird für jeden Tag, um den die
Meldefrist
überschritten
wird,
eine
Zahlung in Höhe von 25 € in Rechnung
gestellt.
1.3 Grenzbeträge für die Umlagen und Zusatzbeiträge in 2009
Die Umlage und der Zusatzbeitrag der
Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt
bleiben auch im Jahr 2009 weiterhin
unverändert konstant bei 1,5 % bzw.
1,725
%
des
zusatzversorgungs-
pflichtigen Entgelts für die Umlage und
4 % für den Zusatzbeitrag.
Die Grenzbeträge für Umlagen und
Zusatzbeiträge im Jahr 2009 leiten sich
von den Rechengrößen der Sozialversicherung ab.
3
Rundschreiben 6/2008
Art
Betrag
Grenzwert für das zusatzversorgungspflichtige Entgelt nach § 62 Abs. 2 S. 3 der
Satzung (Höchstgrenze 2,5-fache Wert der
monatlichen
Beitragsbemessungsgrenze
Rentenversicherung Ost)
Grenzwert für die Steuerfreiheit nach § 3
Nr. 63 EStG (4 % der Beitragsbemessungsgrenze West) Bis zu diesem
Betrag können die Aufwendungen des
Arbeitgebers
steuerund
sozialversicherungsfrei eingezahlt werden.
11.375,00 €
22.750,00 €
monatlich
im Zuwendungsmonat
2.592,00 €
216,00 €
jährlich
monatlich
648,00 €
54,00 €
jährlich
monatlich
189,00 €
15,75 €
jährlich
monatlich
Grenzbetrag für die Steuerfreiheit der
Umlage nach § 3 Nr. 56 EStG
Die vom Arbeitgeber zu leistende Umlage ist
in Höhe von 1 v. H. der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen
Rentenversicherung steuerfrei.
Mindestbeitrag für die Entgeltumwandlung
nach § 1 a Abs.1 S. 4 BetrAVG (1/160 der
Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV)
Grenzbetrag für die zusätzliche Umlage
nach § 76 des Satzung
Die Grundlage für die Berechnung bildet
immer der TVöD/VKA im Tarifgebiet Ost auch
für die Krankenhäuser, die den TVöD/K
anwenden
Zeitraum
5.917,22 €
8.579,97 €
monatlich
im Zuwendungsmonat
* Diese Übersicht finden Sie auch auf unserer Homepage unter Zusatzversorgungskasse /
Aktuelle Meldungen / Grenzbeträge.
1.4 Neue Rechengrößen der Sozialversicherung 2009
Die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung (vorbehaltlich der Zustimmung des
Bundesrats) für das Jahr 2009 können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
WEST
Beitragsbemessungsgrenze
OST
Monat
Jahr
5.400 €
64.800 €
4.550 €
Monat
54.600 €
Jahr
6.650 €
79.800 €
5.600 €
67.200 €
4.050 €
48.600 €
4.050 €
48.600 €
3.675 €
44.100 €
3.675 €
44.100 €
2.520 €
400 €
30.240 €
2.135 €
400 €
25.620 €
(ArV/AV)
Beitragsbemessungsgrenze
(Knappschaft)
Versicherungspflichtgrenze
(Kranken- u. Pflegeversicherung)
Beitragsbemessungsgrenze
(Kranken- u. Pflegeversicherung)
Bezugsgröße
Geringfügigkeitsgrenze
* Diese Übersicht finden Sie auch auf unserer Homepage unter Zusatzversorgungskasse /
Aktuelle Meldungen / Grenzbeträge.
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Rundschreiben 6/2008
1.5 Satzungsänderung
Der Kassenausschuss der Zusatzversorgungskasse hat in seiner Sitzung
am 18.11.2008 die 6. Änderung der ZVKSatzung beschlossen. Die Satzungsänderung soll zum 01.01.2009 in Kraft
treten, es wurden u. a. folgende
Änderungen vorgenommen:
Auf die Zusatzversorgungskasse trifft
diese Bestimmung nicht zu, da bei dieser
auch ohne das Verfahren des § 153 VVG
gewährleistet
wird,
dass
die
Versicherungsnehmer an den durch ihre
Beitragszahlungen
geschaffenen
Vermögenswerten angemessen beteiligt
werden. Mit dem Ausschluss der
Anwendung des § 153 VVG wird dies
klargestellt.
● Die bisher in § 13 Abs. 6 enthaltene
Regelung zur Fristverlängerung bezüglich
der Abgabe der Jahresmeldungen wurde
gestrichen. Eine Verlängerung der Frist
über den 1. März eines Jahres hinaus ist
im Hinblick auf § 5 der LohnsteuerDurchführungsverordnung nicht möglich.
Die Beschlussfassung wurde dem
Ministerium des Innern des Landes
Sachsen-Anhalt zur Prüfung übersandt,
sobald die Satzungsänderung genehmigt
wurde, wird diese auf unserer Homepage
eingestellt. Auf Ihre Anforderung stellen
wir Ihnen auch gern ein Druckexemplar
zur Verfügung.
● In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen wurde ergänzt, dass § 153
VVG aufgrund der Ausnahmeregelung
nach § 211 VVG keine Anwendung findet.
1.6 Tarifliche Einmalzahlung von 225 € ist zusatzversorgungspflichtig
Der Tarifvertrag über die einmalige
Sonderzahlung
vom
31.03.2008
bestimmt, dass alle Beschäftigten, die
unter den Anwendungsbereich des TVöD
fallen, im Januar eine einmalige
Sonderzahlung von 225 € erhalten. Diese
Sonderzahlung ist als steuerpflichtiger
Arbeitslohn nach § 62 Abs. 2 Satz 1 der
Satzung der ZVK zusatzversorgungspflichtig. Es handelt sich um eine tarifliche
und nicht um eine außertarifliche
Einmalzahlung nach § 62 Abs. 2
Buchstabe
r
der
Satzung.
1.7 Mitteilung geänderter Kindergeldnummern/Übergang an Landesfamilienkasse
Erfolgte eine Übertragung der Kindergeldverwaltung an die Landesfamilienkasse und führte dies zu einer geänderten
Kindergeldnummer, so ist diese ggf. der
Zusatzversorgungskasse mitzuteilen. Die
geänderte
Kindergeldnummer
wird
benötigt, wenn eine Kinderzulage für den
Arbeitnehmeranteil bzw. einen freiwilligen
Riester-Vertrag beantragt wird.
änderte Kindergeldnummer erstmals im
Zulagenantrag für 2008 angeben.
Versicherte, die einen Dauerzulagenantrag gestellt haben, müssen uns diese
Änderung mit einem kurzen, formlosen
Schreiben mitteilen oder sie nutzen den
Vordruck für Veränderungsmitteilungen
der Zusatzversorgungskasse.
Dieser
Vordruck steht auf der Homepage
(http://kvsa.komsanet.de) der Zusatzversorgungskasse zum Download bereit
unter
Zusatzversorgungskasse/Downloads/Formulare/Pflichtversicherung/
Änderungsmitteilung Riester-Förderung.
Im Zulagenantrag wird für jedes Kind
nach der jeweiligen Kindergeldnummer
gefragt. Versicherte, die jedes Jahr einen
Zulagenantrag stellen, müssen die ge5
Rundschreiben 6/2008
1.8
Beachtung der korrekten Buchungsschlüssel bei Banküberweisungen
Wir möchten auf die korrekte Verwendung
der Buchungsschlüssel bei Banküberweisungen hinweisen. Die Angabe der
gültigen Buchungsschlüssel ist Voraussetzung für die richtige Zuordnung der
eingezahlten Umlagen und Zusatzbeiträge. Ist kein ordnungsgemäßer
Buchungsschlüssel vorhanden, werden
diese
Zahlungen
vom
System
abgewiesen
und
können
den
entsprechenden Konten nicht zugeordnet
werden. Eine fristgerechte Verbuchung
kann somit nicht erfolgen und es
verursacht
zum
einen
immensen
Verwaltungsaufwand und zum anderen
könnten Verzugszinsen für Sie entstehen.
Der maschinell lesbare Verwendungszweck, welcher in der ersten dafür
vorgesehenen Zeile einzutragen ist,
muss nach folgendem Muster angegeben
werden:
Mitgliedsnummer-AS-BS-Buchungsschlüssel (z. B. 123456-AS-BS-111020)
Achtung: keine Leerzeichen verwenden
Übersicht der wichtigsten Buchungsschlüssel bei Banküberweisungen:
Buchungsschlüssel
Art der Einzahlung
111020
Umlage – laufende Zahlung
111021
Umlage – Zahlung für das Vorjahr (z. B. Nachzahlung)
111022
Umlage – Einzahlung Abrechnungsschuld
112020
Zusatzbeitrag – laufende Zahlung
112021
112022
Zusatzbeitrag – Zahlung für das Vorjahr
Zusatzbeitrag – Zahlung Abrechnungsschuld
Bei Zahlungen für Versicherte mit einer „Freiwilligen Versicherung“, muss der
Buchungsschlüssel des Vertrages angegeben werden, der dem Versicherungsnehmer
bei Vertragsaufnahme mitgeteilt wird. Die o. g. Buchungsschlüssel sind in diesem Fall nicht
anzuwenden.
1.9 ZVK zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen
In diesem Jahr ist die Zusatzversorgungskasse zwischen Weihnachten und
Neujahr
geschlossen.
Der
letzte
Arbeitstag im Jahr 2008 ist der
23.12.2008. Setzen Sie sich daher
rechtzeitig mit der Zusatzversorgungs-
kasse in Verbindung, wenn Sie im
Dezember noch Fristsachen für das Jahr
2008 erledigen möchten. Im neuen Jahr
erreichen Sie uns wieder ab dem
07.01.2009.
6
Rundschreiben 6/2008
2.
Freiwillige Versicherung
2.1 Gute Bewertung der freiwilligen Versicherung in der Zeitschrift Finanztest
Garantieverzinsung maßgeblich zu den
hohen Garantierenten bei. So beträgt –
analog der ZVK – die Garantieverzinsung
der BVK 3,25 % in der Beitragsphase und
5,25 % in der Rentenphase. Dem steht
eine Garantieverzinsung von lediglich
2,25
%
bei
privaten
Rentenversicherungen gegenüber. Außerdem wird
bei der Berechnung der Garantierenten
bei den öffentlichen Versorgungskassen
mit einer niedrigeren Lebenserwartung
kalkuliert,
als
bei
privaten
Rentenversicherungen. Je niedriger die
kalkulierte Lebenserwartung ist, desto
höher fallen die garantierten Renten aus.
Damit
stellt
sich
die
freiwillige
Versicherung
bei
den
öffentlichen
Versorgungskassen auch in Finanztest
als eine sehr gute Altersvorsorge für die
Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
dar.
Die Zeitschrift Finanztest hat in ihrem
aktuellen Spezialheft zur Altersvorsorge
(November 2008) die Entgeltumwandlung
und Riester-Rente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
und
einer
Zusatzversorgungskasse
(Bayerische Versorgungskammer / BVK –
deren Angebote im Wesentlichen denen
der ZVK Sachsen-Anhalt entsprechen)
getestet und ist hierbei zu einem sehr
positiven Testergebnis gelangt.
VBL und BVK bieten den Beschäftigten
des öffentlichen Dienstes die Möglichkeit,
zusätzlich zur Betriebsrente freiwillig
vorzusorgen. Die Tester empfehlen bei
Versicherungsvergleichen,
stets
das
Hauptaugenmerk auf die garantierte
Rentenleistung zu legen. Die garantierten
Renten der öffentlichen Versorgungskassen sind hoch, wie die Stichprobe von
Finanztest zeigt. Neben den niedrigen
Verwaltungskosten trägt die höhere
2.2 Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung bei Versorgungsbetrieben
Wie bereits in unserem Rundschreiben
Nr. 5 berichtet, wurden bei Versorgungsbetrieben, die den TV-V anwenden, die
vermögenswirksamen Leistungen (VL)
zum Zwecke der Entgeltumwandlung auf
26 € erhöht. Über die Details möchten wir
sie nachfolgend informieren:
haben die Beschäftigten, die bei einem
Arbeitgeber im Sinne des § 1 Abs. 1 TV-V
beschäftigt
sind
(originäre
TV-V
Anwender). Bei Arbeitgebern nach § 1
Abs. 2 TV –V steht es im Ermessen des
Arbeitgebers, ob die erhöhten VL gewährt
werden. Grundsätzlich erhält man die VL
nur für eine Anlageform; also entweder für
die Entgeltumwandlung oder für eine
Anlage nach dem Vermögensbildungsgesetz (Bauspar-/Fondsvertrag etc.).
Neuregelung:
Zum 1. Oktober 2008 wurde § 17 Abs. 2
TV-V dahingehend geändert, dass sich
der Anspruch der Beschäftigten auf VL
von 6,65 € auf 26 € erhöht, wenn
mindestens dieser Betrag gem. § 4 S. 2
Bst. c TVEUmw / VKA für eine Entgeltumwandlung aufgewendet wird. In Teilzeit
Beschäftigte erhalten die VL anteilig.
Ausnahmeregelung
für
bestehende
VL-Verträge:
Eine Übergangsregelung nach der
Protokollerklärung zu § 17 Absatz 2 TV-V
ermöglicht die VL zwischen zwei
verschiedenen Anlageformen aufzuteilen.
Hintergrund für diese Ausnahmeregelung
Anspruchsberechtigte:
Einen Anspruch auf die erhöhten VL
7
Rundschreiben 6/2008
ist, dass viele Beschäftigte bereits einen
„klassischen“
VL-Vertrag
(Bauspar-/
Fondsvertrag) zur Anlage der 6,65 €
abgeschlossen haben und nicht von den
26 € für die Entgeltumwandlung
profitieren könnten, ohne Ihre bisherigen
VL-Vertrag ruhend zu stellen. In diesen
Fällen besteht nun die Möglichkeit, die
bisherigen Verträge mit einem VL-Anteil
von 6,65 € für den Rest der
Vertragslaufzeit weiterlaufen zu lassen
und nebenbei den Differenzbetrag von
19,35 € (26 € - 6,65 € = 19,35 €) in eine
Entgeltumwandlung einzubringen. Um
den in § 17 Abs. 2 TV-V vorgesehenen
Mindestbeitrag von insgesamt 26 € zu
erreichen, müssten die Beschäftigten in
diesen Fällen noch einen Eigenbeitrag
von 6,65 € aus eigenen Mitteln
aufbringen. Für Beschäftigte, die erst
nach dem 31.12.2008 einen „klassischen“
VL Vertrag (Bauspar-/Fondsvertrag) neu
abschließen, gilt diese Ausnahmeregelung zur Aufteilung der VL nicht.
zusätzliche Arbeitgeberleistung sichern.
Dieser Anspruch sollte von möglichst
allen Berechtigten auch genutzt
werden!
Bei bereits bestehenden Verträgen zur
Entgeltumwandlung können die VL in
Höhe von 26 € bzw. 19,35 € zusätzlich
eingebracht werden. Es besteht auch die
Möglichkeit bisher erbrachte eigene
Beiträge zur Entgeltumwandlung durch
die VL zu ersetzen. Es muss lediglich der
Mindestbeitrag von 26 € erreicht werden.
Dieser Beitrag kann auch allein aus den
VL
bestehen.
Hierfür
muss
der
Beschäftigte keine (bzw. nur 6,65 € bei
bestehenden „klassischen“ VL- Vertrag)
eigenen Mittel aufbringen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, für alle
Beschäftigten kostenlos Informationsmaterial zur Entgeltumwandlung bei der
ZVK anzufordern. Die Flyer können
sowohl in Papierform als auch in
elektronischer Form als Datei übermittelt
werden, die per E-Mail an alle
Beschäftigten weitergeleitet werden kann.
Eine
Entgeltumwandlung
bei
der
Zusatzversorgungskasse
bietet
den
Beschäftigten u. a. folgende Vorteile:
1. Es fallen keine Vermittlerprovisionen
oder Abschlussgebühren an.
2. Der Garantiezins beträgt überdurchschnittliche 3,25 %.
3. Der Einschluss einer Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente
ist ohne Gesundheitsprüfung möglich.
Informationen für Beschäftigte:
Um Ihre Beschäftigten auf diese lukrative
Möglichkeit hinzuweisen, haben wir dem
Rundschreiben ein Hinweisblatt als
Anlage 1 beigefügt.
Wenn Sie Ihre Beschäftigten persönlich
z. B. im Rahmen einer Personalversammlung über die erhöhten VL
informieren möchten, unterstützt Sie die
ZVK gern durch eine Präsentation oder
einen Beratungstag bei Ihnen vor Ort. Zur
Terminabsprache oder Bestellung von
Informationsmaterial können Sie sich an
unseren Mitarbeiter Herrn Pfohl wenden
(Tel.: 0391 62570-775).
Vorteile:
Die Beschäftigten können durch die VL ihr
Einkommen um 26 € bzw. 19,35 €
monatlich erhöhen. Durch den Abschluss
eines Vertrags zur Entgeltumwandlung
können sich alle Beschäftigten diese
2.3 Überprüfung der Beiträge bei Auszubildenden mit Entgeltumwandlung
Schon in mehreren Rundschreiben hatten
wir über den Zusammenhang von
Auszubildenden
/
Kindergeld
und
Entgeltumwandlung
berichtet.
Zum
Jahresende wird dieses Thema nochmals
besonders aktuell. Bei volljährigen
8
Rundschreiben 6/2008
Entgeltumwandlung, da Ihnen das
Kindergeld erhalten bleibt. Zahlreiche
Auszubildende
haben
von
dieser
Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht
und
eine
Entgeltumwandlung
abgeschlossen.
Auszubildenden
hängt
die
Bezugsberechtigung der Eltern für das
Kindergeld von monatlich 154 € von den
Einkünften des Auszubildenden ab. Für
den weiteren Bezug des Kindesgeldes ist
es unerlässlich, dass die Grenze von
7.680 € nicht überschritten wird. Zum
anrechenbaren Einkommen zählt nicht
nur
die
Ausbildungsvergütung,
sondern alle Einkünfte und Bezüge, die
zur Bestreitung des Unterhalts oder
der Berufsausbildung bestimmt oder
geeignet
sind.
Dies
können
insbesondere Bezüge aus Krankengeld, Arbeitslosengeld, Waisenrente
oder sonstige Sachbezüge bzw.
Kapitaleinnahmen (z. B. Zinsen) sein.
Um sicherzustellen, dass die umgewandelten Beträge ausreichen, um
unter 7.680 € zu kommen, empfehlen
wir spätestens im Dezember diesbezüglich
bei
der
zuständigen
Personalstelle nachzufragen. Bitte
weisen Sie Ihre Auszubildenden, die
bereits
eine
Entgeltumwandlung
abgeschlossen haben, darauf hin!
Sollte der bisher geleistete Beitrag der
Entgeltumwandlung nicht ausreichen,
können die Auszubildenden mit einer
zusätzlichen Einmalzahlung aus dem
Dezemberentgelt dies noch für das Jahr
2008 korrigieren.
Mit einer Entgeltumwandlung können die
Auszubildenden Ihr Einkommen unter die
Grenze von 7.680 € absenken und so
gleichzeitig für das Alter vorsorgen. Auch
die Eltern profitieren von solch einer
2.4 Die Förderung vom Staat nicht verschenken!
können außerdem einen einmaligen
Berufseinsteigerbonus
von
200
€
erhalten.
Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen.
Noch ist es aber nicht zu spät, um sich
die volle Riester-Förderung vom Staat
zu sichern. Bundesweit nutzen schon
fast 12 Millionen Versicherte die RiesterFörderung.
Wie schöpft man die Förderung voll aus?
Um die vollen Zulagen und den vollen
Berufseinsteigerbonus zu erhalten ist es
erforderlich einen Mindesteigenbetrag
einzuzahlen. Dieser beträgt 4 % des
sozialversicherungspflichtigen
Einkommens des Vorjahres, wobei die
Zulagen und ein geleisteter Arbeitnehmeranteil
zur
Pflichtversicherung
mitzählen. Werden weniger als diese 4 %
eingezahlt, bekommt man die Zulagen
und den Berufseinsteigerbonus nur
anteilig. Der Arbeitnehmeranteil zur
Betriebsrente belief sich im Jahr 2008 auf
2 %. Bliebe es allein bei dieser Zahlung,
erhielten die Versicherten die Zulagen
und ggf. den Berufseinsteigerbonus nur
ca. zur Hälfte. Sie würden also etwa die
Hälfte der möglichen Zulagen und des
Berufseinsteigerbonusses verschenken.
Was kann man vom Staat erhalten?
Im Jahr 2008 kann eine Grundzulage von
jährlich 154 € und eine Kinderzulage von
jährlich 185 € bzw. 300 € für ab dem
01.01.2008 geborene Kinder erlangt
werden. Die Kinderzulage erhält, wer im
Jahr 2008 für das Kind Kindergeld
bezogen hat.
Beim Finanzamt können bis zu 2.100 €
Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend
gemacht werden.
Versicherte die am 01.01.2008 noch nicht
das 25. Lebensjahr vollendet hatten,
9
Rundschreiben 6/2008
Beschäftigte mit höherem Einkommen ist
die
Riester-Rente
aufgrund
der
Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs
bei der Steuererklärung sehr lukrativ.
Unser Angebot:
Die Zusatzversorgungskasse bietet den
Beschäftigten der Mitglieder die günstige
Möglichkeit
mit
einer
freiwilligen
Einzahlung in eine Riester-Rente die volle
Förderung für 2008 zu erlangen. Mit der
Riester-Rente werden punktgenau die
bereits
geleisteten
Beiträge
des
Arbeitnehmeranteils zur Betriebsrente auf
4 % aufgestockt, so dass die vollen
Zulagen ausgeschöpft werden können.
Jeder Versicherte kann sich die Höhe des
individuellen Beitrags und die daraus
resultierende Rentenhöhe mit einer
kostenlosen
und
unverbindlichen
Modellberechnung der ZVK ausrechnen
lassen
und
dazu
auch
weiteres
Informationsmaterial anfordern.
Ganz besonders lohnt sich die RiesterRente, wenn
kindergeldberechtigte
Kinder vorhanden sind, da für jedes Kind
eine separate Kinderzulage vom Staat
gewährt wird. Für Eltern ist die RiesterRente meist die beste Wahl bei der
Altersvorsorge. Aber auch für „kinderlose“
Um
Ihre
Beschäftigten
darauf
hinzuweisen, dass der Monat Dezember
die letzte Chance bietet, die volle RiesterFörderung für das Jahr 2008 zu erhalten,
haben wir dem Rundschreiben einen
Hinweiszettel als Anlage 2 beigefügt.
2.5 Beitragszahlungen für 2008
Beiträge zur freiwilligen Versicherung für
das Jahr 2008 sollten möglichst bis zum
31.12.2008 bei der Zusatzversorgungskasse eingezahlt werden. Zahlungen, die
bis zum 10.01.2009 eingehen, können
noch dem Jahr 2008 zugerechnet
werden. Später eingehende Zahlungen
können für das Jahr 2008 nicht mehr
berücksichtigt werden. Beachten Sie
hierbei, dass der letzte Arbeitstag der
3.
Zusatzversorgungskasse
der
23.12. 2008 ist. Wer Beiträge in eine
freiwillige Versicherung entrichten
möchte, sollte sich rechtzeitig mit der
ZVK in Verbindung setzen, da er für die
Einzahlung einen individuellen, von
der ZVK vorgegebenen Buchungsschlüssel und die Angaben zur Bankverbindung benötigt.
Beratungs- und Schulungsangebote der ZVK
3.1 Personalsachbearbeiterschulungen im Januar und Februar
Neueinsteiger statt. Ein Anmeldeformular
liegt dem Rundschreiben als Anlage 3
bei. Nach Eingang Ihrer Anmeldung
erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit
Wegbeschreibung von uns zugesandt.
Für Ihre Fragen steht Ihnen unsere
Mitarbeiterin Frau Paternoga gern zur
Verfügung (Tel.: 0391 62570-722).
Anmeldungen zur Personalsachbearbeiterschulung in unserem Hause zur
Vorbereitung
der
Erstellung
der
Jahresmeldungen 2008 sind nur noch
beschränkt für den 19. und 21. Januar
möglich.
Am 23. Februar und 25. Februar findet ein
Einführungskurs zur Zusatzversorgung für
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Rundschreiben 6/2008
3.2 Infostand für die Personalversammlung
Bei vielen unserer Mitglieder findet am
Jahresanfang eine Personalversammlung
statt. Wenn Sie diese Gelegenheit dazu
nutzen möchten, Ihre Beschäftigten über
Themen der Zusatzversorgung zu
informieren, unterstützt die Zusatzversorgungskasse Sie hierbei gern. Es
kann ein mobiler Informationsstand
aufgebaut werden, an dem ausführliches
Informationsmaterial
zur
Zusatzversorgung für Ihre Beschäftigten bereit
liegt.
Außerdem
stehen
unsere
Mitarbeiter/-innen Ihren Beschäftigten für
Fragen zur Verfügung. Auf Wunsch kann
auch ein Redebeitrag oder eine
Präsentation erfolgen. Ein Anmeldeformular für einen Infostand zur
Personalversammlung
liegt
dem
Rundschreiben als Anlage 4 bei.
Selbstverständlich können Sie auch mit
unserem
Mitarbeiter
Herrn
Pfohl
telefonisch einen Termin abstimmen
(Tel.: 0391 62570-775).
Dr. Bärecke
Geschäftsführer
Flögel
Abteilungsleiterin
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Rundschreiben 6/2008
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2009
Weihnachten
Markt und Straßen stehen verlassen
still erleuchtet jedes Haus
sinnend geh ich durch die Gassen
alles sieht so festlich aus.
An den Fenstern haben Frauen
buntes Spielzeug fromm geschmückt
tausend Kindlein stehen und schauen
sind so wunderstill beglückt.
Und ich wandre aus den Mauern
bis hinaus ins freie Feld
hehres Glänzen, heiliges Schauen
wie so weit und still die Welt!
Sterne hoch die Kreise schlingen
aus des Schnees Einsamkeit
steigt's wie wunderbares Singen
Oh du gnadenreiche Zeit!
Joseph von Eichendorff (1788-1857)
Für die gute Zusammenarbeit und die Anregungen im zurückliegenden Jahr bedanken wir
uns bei allen Lesern unseres Rundschreibens.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen eine besinnliche und harmonische
Weihnachtszeit und einen guten Start ins Jahr 2009.
12
Rundschreiben 6/2008
Bei Fragen zur Zusatzversorgung geben Ihnen die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter für die
entsprechenden Aufgabenbereiche gern Auskunft:
Tel.Nr.
Name
E-Mail
0391 62570Meldewesen / Abrechnungsverfahren:
774
Frau Leschhorn, TL
729
Frau Kutzer, SB
732
Frau Hamann, SB
j.leschhorn@kvsa.komsanet.de
n.kutzer@kvsa.komsanet.de
k.hamann@kvsa.komsanet.de
Rentenangelegenheiten:
733
Frau Hackfurth, TL
724
Frau Mertin, SB
735
Frau Kabon, SB
742
Frau Dietrich, SB
725
Frau Fabian, SB
757
Frau Stegitz, SB
791
Frau Reinecke,SB
m.hackfurth@kvsa.komsanet.de
a.mertin@kvsa.komsanet.de
s.kabon@kvsa.komsanet.de
l.dietrich@kvsa.komsanet.de
d.fabian@kvsa.komsanet.de
h.stegitz@kvsa.komsanet.de
m.reinecke@kvsa.komsanet.de
Freiwillige Versicherung:
775
Herr Pfohl, SB
702
Frau Lorenz, SB
769
Frau Breßler, SB
703
Frau Schübel, SB
723
Frau Keune, SB
728
Frau Kohl, SB
j.pfohl@kvsa.komsanet.de
a.lorenz@kvsa.komsanet.de
s.bressler@kvsa.komsanet.de
s.schuebel@kvsa.komsanet.de
k.keune@kvsa.komsanet.de
d.kohl@kvsa.komsanet.de
Eigenbeteiligung/Fragen zu Zulageanträgen:
731
Herr Liebold, SB
m.liebold@kvsa.komsanet.de
773
Herr Maake, SB
d.maake@kvsa.komsanet.de
726
Herr Richter, SB
h.richter@kvsa.komsanet.de
705
Frau Zschiesche, SB
m.zschiesche@kvsa.komsanet.de
734
Frau Meier, SB
k.meier@kvsa.komsanet.de
Überleitungen/Eheversorgungsausgleich
718
Frau Dannenberg, SGL
703
Frau Schübel, SB
707
Frau Pampuch, SB
768
Frau Pfetzing, SB
a.dannenberg@kvsa.komsanet.de
s.schuebel@kvsa.komsanet.de
m.pampuch@kvsa.komsanet.de
a.pfetzing@kvsa.komsanet.de
Mitgliederprüfung:
771
Frau Lindau, SB
776
Frau Ullenboom, SB
k.lindau@kvsa.komsanet.de
i.ullenboom@kvsa.komsanet.de
Schulung/Information/Beratung:
722
Frau Paternoga, SB
775
Herr Pfohl, SB
n.paternoga@kvsa.komsanet.de
j.pfohl@kvsa.komsanet.de
Mitgliedschaftsverhältnisse der Arbeitgeber:
721
Frau Liesenhoff, SB
a.liesenhoff@kvsa.komsanet.de
DATÜV:
720
Herr Uhlitsch, SB
FAX: 0391 62570-799
Internetadresse:
i.uhlitsch@kvsa.komsanet.de
http://kvsa.komsanet.de
13
.
Anlage 1
Neu ab dem
01.10.2008
Ihre Chance auf mehr
vermögenswirksame Leistungen!
Seit dem 01.10.2008 können sich die Beschäftigten von
Versorgungsbetrieben nach § 17 Absatz 2 TV-V
VL
26 € VL monatlich
vom Arbeitgeber sichern.
VL
Beim Abschluss eines Vertrages über eine
Entgeltumwandlung erhält man vom Arbeitgeber
vermögenswirksame Leistungen von
bis zu 26 € monatlich.
Nutzen Sie Ihre Chance
und sorgen mit Unterstützung Ihres
Arbeitgebers für das Alter vor.
Fordern Sie kostenlos
und unverbindlich eine individuelle
Modellberechnung und / oder weiteres
Informationsmaterial an.
Ihre
Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt
Telefon 0391 62570-555
Anlage 2
Fristablauf zum 31.12.2008
2008
Verschenken Sie nichts !!!
2008
Sichern Sie sich die volle staatliche Riester-Förderung für 2008
SONDERAUSGABENABZUG:
ZULAGEN:
Bis zu 2.100 € bei der
Steuererklärung geltend machen
154 € Grundzulage
185 € Kinderzulage
300 € Kinderzulage für ab dem
…….. 01.01.2008 geborene
Kinder
BERUFSEINSTEIGERBONUS:
Versicherte unter 25 Jahren
erhalten einmalig bis zu 200 €
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Ihre Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt
Telefon: 0391 62570-555
Antwort
Anlage 3
Kommunaler Versorgungsverband
Sachsen-Anhalt
Zusatzversorgungskasse
Carl-Miller-Str. 7
39112 Magdeburg
Ansprechpartner:
Frau Paternoga
Tel.: 0391 62570-722
Fax: 0391 62570-799
Schulung für Personalsachbearbeiter 2009
Veranstaltungsort: Magdeburg, Kommunaler Versorgungsverband
Aktuelle Änderungen ZVK / Jahresmeldungen 2008 / Freiwillige Versicherung
Beginn: 9 Uhr
Ende: ca. 15 Uhr
Termine in Magdeburg
Mo.
Name, Vorname der Teilnehmer (Angaben in Druckschrift)
19.01.2009
Mittw. 21.01.2009
Einführungskurs in die Zusatzversorgung
Beginn: 9 Uhr
Ende: ca. 14 Uhr
Termine in Magdeburg
Mo.
Name, Vorname der Teilnehmer (Angaben in Druckschrift)
23.02.2009
Mittw. 25.02.2009
Mitgliedsnummer
Stempel, Unterschrift
Telefonnummer
Anlage 4
Mitglieds-Nr.
(Arbeitgeber-Nr.)
(Bitte vollständige Anschrift mit Ansprechpartner)
Telefonnummer:___________________________
E-Mail-Adresse:___________________________
Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt
Zusatzversorgungskasse
Carl-Miller-Str. 7
39112 Magdeburg
Anfrage:
Ansprechpartner:
Herr Pfohl
Tel.: 0391 62570-775
Fax: 0391 62570-799
Frau Paternoga
Tel.: 0391 62570-722
Informationsveranstaltungen und Beratungstag für Mitglieder der
Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt
□ Informationsveranstaltung
□ zur Pflichtversicherung (Betriebsrente) und bezüglich Arbeitnehmeranteil
(Altersvorsorgezulagenantrag)
□ zur freiwilligen Versicherung mit Entgeltumwandlung
□ zur freiwilligen Versicherung mit Riesterförderung
□ speziell für Auszubildende
□ Infostand für die Personalversammlung
Terminwunsch/Uhrzeit:
______________________________________________________
□ Beratungstag durch Mitarbeiter der ZVK
(Organisation des Beratungstages in Absprache mit dem Mitglied/Arbeitgeber)