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STADTANZEIGER Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar • 07/05 • 14. Jahrgang • 23.04.2005 Flugzeugbau in Wismar Die norddeutschen Dornierwerke Am Freitag, dem 29. April 2005, um 19.30 Uhr wird im Stadtgeschichtlichen Museum „Schabbellhaus“ eine neue Ausstellung unter dem Titel „Flugzeugbau in Wismar – Die norddeutschen Dornierwerke“ eröffnet. Wer die Begriffe „Dornier“ und „Flugzeugbau“ hört, denkt vermutlich nicht zuerst an Wismar, sondern viel eher an legendäre Flugboote wie den Do-Wal oder die Do X sowie an den genialen Flugzeugkonstrukteur Claude Dornier und sein Flugzeugwerk in Friedrichshafen. Tatsächlich gründete Claude Dornier 1933 die Dornier Werke Wismar GmbH, die 1938 zusammen mit Werken in Berlin und Lübeck den Dornier-Nordkonzern bildeten. Die Zentrale dieser Norddeutschen Dornierwerke, bei denen zeitweise fast 9000 Menschen beschäftigt waren, befand sich bis 1945 in Wismar. Doch bis heute fehlt eine Übersicht über die Geschichte dieser Flugzeugwerke. Warum gründete Dornier ein Zweigwerk in Norddeutschland und warum gerade in Wismar? Wo befanden sich die verschiedenen Werke des Dornier-Nordkonzerns? Was wurde dort produziert? Wer hat dort gearbeitet und was wurde aus den Werksanlagen nach dem 2. Weltkrieg? Diesen Fragen geht die neue Ausstellung im Schabbellhaus nach, die am 29. April 2005 eröffnet und bis zum 31. Oktober präsentiert wird. Viele Akten, die die Wismarer Dornierwerke betrafen, gingen in den letzten Tagen des 2. Weltkrieges und den ersten Nachkriegsjahren verloren. Auf dem Firmengelände bestand aus Geheimhaltungsgründen ein Fotografierverbot, das für offizielle Aufnahmen oder bei besonderen Anlässen gelockert wurde. Um die Geschichte der Norddeutschen Dornierwerke heute zu erzählen, stehen daher heute vor allem die Berichte der ehe- maligen Dornier-Mitarbeiter zur Verfügung. Für die Ausstellung haben Zeitzeugen ihre Erinnerungen aufgeschrieben und erzählt. Die Besucher der Ausstellung können diese in Hörstationen erleben. Historische Filme führen die Flugzeuge vor Augen. Leihgaben aus den Nachlässen wichtiger Dornier-Mitarbeiter in Wismar wie dem Leiter der Norddeutschen Dornierwerke Schulte-Frohlinde und dem Chefeinflieger Robert Förster sowie von ehemaligen Lehrlingen, Bordtechnikern oder Bürokräften geben einen einmaligen Einblick in das Innenleben der Norddeutschen Flugzeugwerke. Das Historische Unternehmensarchiv der Dornier GmbH hat die Ausstellung ebenso mit Leihgaben unterstützt wie die Familie Silvius Dornier. Nach den Ausstellungen zum Waggonbau und zum Schiffbau in den vergangenen Jahren vervollständigt das Stadtgeschichtliche Museum mit der aktuellen Präsentation zum Flugzeugbau in Wismar die Überlieferung zur städtischen Industriegeschichte, die weit über die Stadtgrenzen hinausstrahlte. Die Ausstellung ist vom 30. April bis 31. Oktober 2005 dienstags bis sonntags von 10.00 bis 20.00 Uhr geöffnet. Kostenfreie Führungen und Veranstaltungen für Gruppen jeden Alters nach telefonischer Terminvereinbarung (0 38 41 / 28 23 50). In dieser Ausgabe lesen Sie: ❒ Bürgerschaft (Seite 2) ❒ Theaternachrichten / Volkshochschule (Seite 4) ❒ Sprechtag der Bürgerbeauftragten von M-V / Ausschreibung / Forum-Kino (Seite 5) ❒ Ladenschlussgesetz / Pfingstmarkt 2005 (Seite 6) ❒ ❒ ❒ ❒ ❒ Wildschadenausgleichskasse (Seite 10) Bundespreis für Handwerk – Denkmalpflege (Seite 11) Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar (Seite 12) Unesco-Brief – Ausgabe 2/2005 (Seite 13, 14) Bauleitplanungen der Hansestadt Wismar (Seite 15) STADTANZEIGER / 23. JUNI 2001 Nachgehakt Neugestaltung Spielplatz Neustadt Nun ist es soweit, der Spielplatz in der Baulücke Neustadt 14 – 20 wurde fertig gestellt. Die Kinder verschiedener Altersgruppen können sich über den Neuzugang an Geräten freuen. Ein separater Sandspielbereich für Kleinkinder mit Rutsche, Schaukel, Tischtennisplatte und zwei Drehkreiseln komplettieren den Bereich um das vorhandene Kletterhaus. Im vergangenen Herbst pflanzten die Anwohner bereits aus dem eigenen Garten bereitgestellte Sträucher und Stauden, und das Bauamt sorgte für die Einzäunung und Abgrenzung zur Straße an der Neustadt. Eine weitere Aufstellung von Spielgeräten erfolgte vor Ostern an der Marienkirche. Dort sind die von den Kindern beliebten und umlagerten Drehkreisel aufgestellt worden. Diese sind schon seit einiger Zeit Anziehungspunkt in der Fußgängerzone und erfreuen nicht nur die Kleinen. Apropos … ... Nach der langen Winterzeit ist die Technikschau im Bürgerpark seit Anfang April wieder dienstags bis sonntags von 10.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. STADTANZEIGER Die nächste Ausgabe erscheint am 7. Mai 2005. 1 BÜRGERSCHAFT 10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar (Wahlperiode 2004–2009) am Donnerstag, dem 28. April 2005, um 17.00 Uhr, Rathaus, Bürgerschaftssaal TAGESORDNUNG: 1. Begrüßung durch den Präsidenten der Bürgerschaft 2. Bürgerfragestunde 3. Eröffnung/Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Personelle Veränderungen in den Ausschüssen 5. Genehmigung des Protokolls 6. Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft 7. Mitteilungen der Bürgermeisterin 8. Zwischenbericht des Ehrengremiums der Bürgerschaft 9. Anträge der Bürgermeisterin 9.1 Drucksache 0111-10/05 Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hansestadt Wismar Drucksache 0112-10/05 Individueller Behindertenfahrdienst für behinderte Bürger der Hansestadt Wismar im Stadtgebiet der Hansestadt Wismar (Bürgerschaftsbeschluss vom 16.12.1993, Nr. 1338/44) Drucksache 0113-10/05 Bildung einer gemeinsamen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in der Hansestadt Wismar und dem Landkreis Nordwestmecklenburg 9.2 9.3 10. Anträge der Fraktionen 10.1 Drucksache 0120-10/05 – Fraktionen CDU, PDS, Liberale Liste-FDP, Die Neuen GBJ Effektiver Einsatz der Kräfte und Mittel der Feuerwehren der Hansestadt Wismar Drucksache 0121-10/05 – Liberale Liste – FDP-Fraktion Gemeinsamer Stellplatz für Stadtrundfahrten 10.2 11. Anfragen 12. Nicht öffentliche Sitzung 12.1 Bericht der Bürgermeisterin zum Städtischen Krankenhaus 12.1.1 Drucksache 0119-10/05 Städtisches Krankenhaus 12.2 Anfragen und Anträge in nicht öffentlicher Sitzung 12.2.1 Drucksache 0115-10/05 Vergabe der Bauleistung „Sanierung des Abwasserpumpwerkes An der Koggenoor, Los 3 – Wasserhaltung/Tiefbauleistungen“ 12.2.2 Drucksache 0116-10/05 Modernisierung/Instandsetzung Badstaven 7a und 7b 12.2.3 Drucksache 0117-10/05 Modernisierung/Instandsetzung Mecklenburger Str. 36 c 2-f 12.2.4 Drucksache 0118-10/05 Berufung eines Ärztlichen Direktors des Städtischen Krankenhauses Wismar 13. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Termine der planmäßigen Sitzungen der Ausschüsse und der Bürgerschaft im Monat Mai 2005 Ausschuss für Kultur, Sport und Bildung 2. Mai, 16.30 Uhr, Volkshochschule, Badstaven 20 Verwaltungsausschuss 2. Mai, 18.00 Uhr, Rathaus, Raum 28 Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe 3. Mai, 17.00 Uhr, Rathaus, Raum 28 Betriebsausschuss für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb 3. Mai, 18.00 Uhr, Rathaus, Raum 28 Bauausschuss 9. Mai, 17.00 Uhr, Rathaus, Raum 28 Ausschuss für Gesundheit und Soziales 9. Mai, 19.00 Uhr, Städtisches Krankenhaus Friedenshof, Sitzungsraum Finanz- und Liegenschaftsausschuss 11. Mai, 18.15 Uhr, Rathaus, Raum 28 Sanierungsausschuss 12. Mai, 18.00 Uhr, BauGrund, Beratungsraum, Hinter dem Chor 9 Rechnungsprüfungsausschuss (nicht öffentlich) 19. Mai, 17.00 Uhr, Schulungsraum 301, Hinter dem Rathaus 6 Kinder- und Jugendhilfeausschuss 23. Mai, 19.00 Uhr, Rathaus, Raum 28 11. Sitzung der Bürgerschaft 26. Mai, 17.00 Uhr, Rathaus, Bürgerschaftssaal Notwendige Änderungen entnehmen Sie bitte der Tagespresse. Die Tagesordnungen der Ausschüsse finden Sie im Internet auf den Seiten der Hansestadt Wismar/Bürgerschaft. Sprechzeiten der Fraktionen der Bürgerschaft SPD-Fraktion Rathaus Raum 306 – Telefon: 251-1240 Sprechzeiten: Dienstag, 11.00 – 17.00 Uhr CDU-Fraktion Rathaus Raum 309 – Telefon: 251-1241 Sprechzeiten: Dienstag, 14.00 – 18.00 Uhr PDS-Fraktion Rathaus Raum 311 – Telefon: 251-1242 Sprechzeiten: Dienstag, 13.00 – 15.00 Uhr Fraktion Liberale Liste – F.D.P. Rathaus Raum 308 – Telefon: 251-1243 Sprechzeiten: Dienstag, 19.00 – 20.00 Uhr Fraktion Die Neuen GBJ, Rathaus, Raum 310 – Telefon: 251-1244 Sprechzeiten: Dienstag, 16.00 – 18.00 Uhr Dr. Gerd Zielenkiewitz, Präsident der Bürgerschaft 2 STADTANZEIGER / 23. APRIL 2005 ANZEIGEN 100 100 JAHRE 100 Schütz & Kruse – Juwelier– Komplette Trau(m)-Ring-Kollektionen aus Pforzheim (ca. 200 Paar) 10 % Jubiläumsrabatt BRUNCH in den MAI am Sonntag 1. Mai • 10.30 – 14.30 Uhr TRAURING VERKAUFSMESSE 2. – 7. MAI • ausschlafen und genießen • Wismar · Altwismarstraße 20 · Tel.: 03841 283764 – reichhaltiges Frühstück und Mittagessen – (inkl. 1 Glas Sekt, außerdem Kaffee, Orangensaft, Apfelsaft, Milch, Mineralwasser bis 14.30 Uhr satt) Erwachsene: 14,90 € Kinder von 6 bis 12 Jahren: 7,50 € Familienfest mit LIVE-MUSIK im Biergarten 1. Mai ab 10.00 Uhr • Tombola, Kinderspiele, Leckeres vom Grill • Heimund Nebenverdienst Ausbildung zur Nageldesignerin mit Zertifikat • 1-Tages-Kurs: 179,00 € am 12. Juni 2005 in Wismar Info-Tel.: 02103 244577 • E-Mail: www.cremernails.de Einzelnachhilfe – zu Hause – G A S T H A U S qualifizierte Nachhilfelehrer für alle Fächer z. B. Mathe, Deutsch, Englisch usw. 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Die drei Schauspieler aus Berlin nehmen sich in Sketchen, Parodien und Songs alle vor – von Biolek bis Bohlen, von Schröder bis Stoiber und von der Steuerreform bis zur DDR-(N)ostalgie. Samstag, 23. April, 19.30 Uhr Fremdsprachen Englisch Business Die englische Sprache im Kontext des beruflichen Geschäftslebens. Für Tätigkeiten im Sekretariat, in der Assistenz, Sachbearbeitung und Kundenbetreuung. Voraussetzung: Solide Sprachkenntnisse und Kommunikationsfähigkeit A 2 B 2 B 1a Termin: „Die Nachtigall“ von Hans Christian Andersen Verlauf: Puppentheater mit Beatrice Ehrler Sonntag, 24. April, 16.00 Uhr und Montag, 9. Mai, 9.30 Uhr „Zuviel Sex ist gar nicht gesund...“ Lehrwerk: Leitung: Inhalt: „Scheibe“ und die „Lonely-Heart-Combo“ Musik-Comedy der Spitzenklasse – wenn Singles oder solche, die es einmal waren, einen witzigen, niveauvollen Abend erleben wollen, findet man diesen in Jan-Christof Scheibes musikalischer Kontaktanzeige. In seiner Bühnen-Show singt, popt, stand upt und gagt Scheibe mit der Lonely-Heart-Combo über seine Erlebnisse mit Angebeteten und Verflossenen. Samstag, 30. April, 19.30 Uhr Berufsbezogende Bildung A 1506 „Umgangsformen im Alltag“ Termin: Verlauf: 20. / 21. Mai 2005 1 Wochenendveranstaltung à 12 UE Freitag, 18.00 bis 21.15 Uhr, Samstag, 10.00 bis 17.15 Uhr Ingeborg Mayfarth – Einführung unter dem Thema „Benimm ja – Drill nein“ – Allgemeine Grundregeln: Das Vorstellen und Bekanntmachen – Die private Einladung – Das Restaurant – Das berufliche Miteinander – Die Kleidung Leitung: Inhalt: „Vorsicht Bommel“ – Edno Bommels Radio-Show Das Knallbonbon aus Sachsen – Comedy-Show Bekannt geworden ist Edno Bommel durch seine irrwitzigen Spaßanrufe für Radiostationen. Mit unglaublicher „Charmanz“ zieht der „Tiger aus Glauchau“ das Publikum auf seine Seite, wenn er etwa das Hamsterfutter mit dem Müsli verwechselt hat und jetzt die Frau am Info-Telefon zur Rechenschaft heranzieht... Subversiver Nonsens mit hohem Unterhaltungswert – und spätestens vor dem Finale, wenn Bommel sich per Telefon von seinem festgefahrenen Nasenhaarschneider befreien lässt, möchte man ihn einfach nur streicheln... Sonntag, 1. Mai, 19.30 Uhr Bildungsreisen A 2106 Das hauptstädtische Berlin „Spezialangebot“ Termin: Treffpunkt: Leitung: Verlauf: Leistungen: 8. Juni 2005 Wismar, ZOB Klaus Herrmann Tagesfahrt – Fahrt im modernen Reisebus – Historisches Berlin zu Fuß (ca. 1 bis 2 Stunden) – Schiffstour, Spreefahrt nach Charlottenburg Die Wiege Berlins zu Fuß: Alexanderplatz – Nikolaiviertel – Moltkemark – Fischerinsel – Märkische Ufer Fahrt auf der Spree: Märkische Ufer – Schleuse Mühlendamm – Regierungsviertel – Moabiter Spreebogen – Hansaviertel – Spreekreuz – Schloss Charlottenburg Anschließend Freizeit am Kurfürstendamm – Tauentzien Inhalt: „Dia-Vortrag“ SOS-Reportage eines Wiederanfanges mit Axel Brümmer Mittwoch, 4. Mai, 19.30 Uhr Karten für diese Veranstaltungen erhalten Sie im Theater, PhilippMüller-Straße, im Bürger-Büro im Rathaus sowie in der Tourist-Information am Markt. 4 13. / 14. Mai 2005 20. / 21. Mai 2005 2 Wochenendveranstaltungen à 15 UE Freitag: 10.00 bis 17.00 Uhr, Samstag: 10.00 bis 17.00 Uhr Materialsammlung Natalia Zhelesnyak – Grundfertigkeiten für Begrüßungsund Vorstellungsgespräche – Empfang von Kunden – Darstellung von Situationen im Geschäftsleben – Telefonieren – Umgang mit Kunden – Verfassen und Beantworten von E-Mails, Faxen, Memos – Geschäftsbriefe Anmelden können Sie sich in der Volkshochschule Badstaven 20, 23966 Wismar Tel.: (03841) 32 67 0 Fax: (03841) 32 67 16 E-Mail: VHS-Wismar@t-online.de Web: www.vhs-wismar.de und im Bürger-Büro – Rathaus, Am Markt 1 Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr, Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr STADTANZEIGER / 23. APRIL 2005 BEKANNTMACHUNGEN / AUSSCHREIBUNG / DIT & DAT Sprechtag der Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Wismar Die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern kommt nach Wismar. Jeder Bürger kann ihr am Dienstag, dem 10. Mai 2005, seine Anliegen mündlich vortragen. Der Sprechtag findet im Rathaus Wismar, Am Markt, statt. Die Bürger werden um telefonische Anmeldung an das Büro der Bürgerbeauftragten, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin, Telefon (0385) 5 25 27 09, gebeten. Die Bürgerbeauftragte unterstützt die Bürger in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber der Landesregierung und den sonstigen Behörden und Ämtern im Land. Zu ihren Aufgaben gehören auch die Beratung in sozialen Fragen und die Wahrnehmung der Belange der Behinderten, Ausländer und Aussiedler. Die Bürgerbeauftragte kann dem Landtag, der Landesregierung sowie den Kommungen Vorschläge der Bürger unterbreiten. Nicht eingreifen darf sie in Gerichtsverfahren und in privatrechtliche Streitigkeiten. Jedermann hat das Recht, die Bürgerbeauftragte in Anspruch zu nehmen. Ausschreibung Verkauf eines Einfamilienhauses St.-Georgen-Kirchhof 8 in der Altstadt, ca. 500 m vom Marktplatz entfernt, allgemeines Wohngebiet, leer stehend und sanierungsbedürftig Wohnungsfläche: ca. 100 m2 Grundstücksgröße: ca. 81 m2 Gemarkung Wismar, Flur 1, Flurstück 535/1 Kaufpreis: 24.130,00 € In dem Kaufpreis sind die Ingenieurleistungen Phase 1 bis 3 und die Baugenehmigung, aber nicht die Anschlussbeiträge zur Abwasserbeseitigung enthalten. Weitere Auskünfte und Vereinbarung eines Besichtigungstermins über: Sanierungsgesellschaft Hansestadt Wismar St.-Georgen-Kirchhof 5 • 23966 Wismar Frau Kaphingst • Telefon: (03841) 28 20 29 Öffentliche Versteigerung von Fundsachen Am Sonnabend, dem 28. Mai 2005, 10.00 Uhr, findet auf dem Gelände des Ordnungsamtes der Hansestadt Wismar, Dr.-Leber-Straße 2, eine öffentliche Versteigerung von Fundsachen (div. Fahrräder und Kleinartikel) statt. Empfangsberechtigte haben die Möglichkeit, ihre Rechte innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erscheinen der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Hansestadt Wismar – Der Bürgermeister – Ordnungsamt – Forum-Kino Landesfilmzentrum, Bürgermeister-Haupt-Straße 51 – 53 „Wenn der Richtige kommt“ Schweiz/Deutschland 2003 „Paula ist Putze in Mannheim und führt, nun ja, ein ganz normales Leben mit Feudel und Kanari. Mit dem türkischen Wachmann Mustafa kommt Schwung in ihren versponnen Alltag. „Das ist der Mann meines Herzens!“, denkt sie – und verwechselt Höflichkeit mit Liebe. Als dann Mustafa eines Tages nicht mehr zur Arbeit kommt, geht sie ihn suchen – und stürzt in das größte Abenteuer ihres Lebens. Vom Glauben an eine Wunde beseelt, folgt sie Mustafa in die türkische Millionenstadt Adana“. Wenn die Richtigen vor der Kamera stehen und der Richtige filmt, dann kann auch ein Film ohne Drehbuch zur großen Überraschung werden. Den Regisseuren Oliver Paulus und Stefan Hellebrand jedenfalls ist eine solche mit ihrer Improvisationskomödie und etwas anderen schönen Lovestroy gelungen. Montag bis Mittwoch, 25. bis 27. April 2005, 19.30 Uhr „Die Frau auf der Brücke“ Frankreich 1999 „Adéle ist das Leben leid und will sich von einer Brücke stürzen. Da taucht ein Mann auf, der sie von ihrem unsinnigen Unternehmen abbringen kann. Tatsächlich überredet Messerwerfer Gabor sie sogar dazu, mit ihm zusammenzuarbeiten, denn niemand eignet sich als Zielscheibe besser, als eine Frau, die mit dem Leben abgeschlossen hat. So bilden die beiden bald ein perfektes Team. Da Privates aber außen vor bleibt, trifft Adéle bald eine Fehlentscheidung“. Regisseur Patrice Leconte erzählt die Geschichte wie ein Märchen, das seiner eigenen Logik folgt. Und obwohl „Die Frau auf der Brücke“ in schwarz-weiß gedreht ist, spiegelt der Film die unterschiedlichsten Gefühlsschattierungen zweier Verliebter wider. Ein Leckerbissen für Cineasten. Montag und Dienstag, 2. und 3. Mai. 19.30 Uhr Ausstellung im Baumhaus Noch bis zum 22. Mai kann die Ausstellung von Lauenburgern Künstlern im Baumhaus am Alten Hafen besichtigt werden. Anliegen der Ausstellungsgemeinschaft ist die Durchführung von Gemeinschafts-Gruppen-Ausstellungen, um somit ein Angebot verschiedener Kunstauffassungen und Techniken zu präsentieren. Die 10 Mitglieder aus Ratzeburg, Geesthacht, Lübeck, Bad Oldesloe, Progeez und Escheburg zeigen verschiedene Kunstrichtungen wie Malerei, Collagen, Grafiken, Objekte, Bleiverglasungen bis hin zu Fotografien. Die Ausstellung ist dienstags bis sonntags von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei. Blutspenden rettet Leben Spenden Sie wenigstens einmal im Jahr Blut. Besser noch – werden Sie Dauerblutspender. Ihr kleines Opfer kann für einen anderen Menschen das Leben bedeuten! 15 € Aufwandsentschädigung – bitt Ausweis mitbringen) Städtisches Krankenhaus Wismar Standort: „Am Dahlberg“ Montag 14.00 – 17.00 Uhr Mittwoch 15.00 – 19.00 Uhr Donnerstag 07.30 – 13.00 Uhr Ich bin der Blutspen Terminänderungen werden Ihnen rechtzeitig im „Stadtanzeiger“ mitgeteilt. STADTANZEIGER / 23. APRIL 2005 5 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG / DIT & DAT Amtliche Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern Ladenschlussgesetz Blumenverkauf am 8. Mai 2005 (Muttertag) Aufgrund des § 23 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 ( BGBl. I S. 745) erteile ich für den 8. Mai 2005 (Muttertag) eine Ausnahmebewilligung von den Vorschriften des § 3 des Gesetzes über den Ladenschluss. Danach dürfen Verkaufsstellen, in denen in überwiegendem Umfang Blumen feilgehalten werden, von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffnen. Darin eingeschlossen sind die Öffnungszeiten, die gemäß der Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 21. Dezember 1957 (BGBl. I S. 1881), zuletzt geändert am 30. Juli 1996 (BGBl. I S. 1186), möglich sind. Auflagen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen analog § 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss nur während der zugelassenen Öffnungszeiten beschäftigt werden. Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten sind in diese Zeit einzubeziehen bzw. dürfen insgesamt weitere 30 Minuten nicht übersteigen. 2. Arbeitnehmern, die aufgrund dieser Ausnahmebewilligung am 8. Mai 2005 über die Dauer von zwei Stunden hinaus beschäftigt werden, ist innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen ein Ersatzruhetag zu gewähren (§ 11 Abs. 3 ArbZG). 3. Die Vorschriften der §§ 3 bis 5 des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170), zuletzt geändert durch Artikel 4 b des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3002) über die Dauer der werktäglichen Arbeitszeit, der Ruhepausen und Ruhezeiten sowie weitergehenden Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in anderen Gesetzen sind zu beachten und einzuhalten. 4. Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden (§ 17 JArbSchG). 5. Werdende und stillende Mütter dürfen nach § 8 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes i. d. F. der Bekanntmachung vom 20. Juni 2002 (BGBl. I S. 2318) nicht beschäftigt werden. 6. Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Aufzeichnung der über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 des Arbeitszeitgesetzes hinausgehenden Arbeitszeit (§ 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz) und zur Führung eines Verzeichnisses über Namen, Tag, Beschäftigungsart und -dauer der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und über die diesen als Ersatz für die Beschäftigung gewährte Freizeit (analog § 21 des Gesetzes über den Ladenschluss) bleiben unberührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Für Klagen aus den Hansestädten Greifswald und Stralsund, der kreisfreien Stadt Neubrandenburg sowie aus den Landkreisen Demmin, MecklenburgStrelitz, Müritz, Nordvorpommern, Ostvorpommern, Rügen und UeckerRandow ist das Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald, örtlich zuständig. Im Übrigen ist das Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Straße 323, 19055 Schwerin, örtlich zuständig. Schwerin, 11. April 2005 Im Auftrag gez. Walber Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern 6 Mercedes-Benz-Sternfahrt 2005 70 Oldtimer am 28. April auf dem Wismarer Marktplatz Vom 27. April bis zum 1. Mai werden die Straßen Deutschlands wieder zur „Rallyestrecke“ für Oldtimer-Fans. Die Mercedes-Benz-Sternfahrt wird mit 225 Liebhaberstücken drei Routen im Osten Deutschlands befahren. Von Rostock, Leipzig und Dresden geht es für die Fahrer in mehreren Tagen nach Magdeburg. Start der ersten Tour ist am 27. April die Hansestadt Rostock. Von Rostock geht es über Wismar und Schwerin nach Waren an der Müritz. Zwischenstopp ist am 28. April in der Hansestadt Wismar. 70 prachtvolle Oldtimer und zeitlose Klassiker aller Marken werden in der Zeit von 11.30 bis ca. 13.00 Uhr auf dem Wismarer Marktplatz zu bestaunen sein. Bereits zum dritten Mal findet die von Daimler-Chrysler initiierte Veranstaltung statt. Bei den „Kulturstopps“, einer ist die Hansestadt Wismar, haben die Teilnehmer die Möglichkeit, die Sehenswürdigkeiten der Städte und besonders reizvolle touristische Attraktionen kennen zu lernen. Pfingstmarkt am Bürgerpark vom 5. bis 8. Mai 2005 Der Wismarer Pfingstmarkt öffnet am Donnerstag, dem 5. Mai, um 14.00 Uhr seine Pforten und lädt auf dem Festplatz am Bürgerpark zum Besuch ein. 28 Schausteller werden mit einer Vielzahl von Los-, Ballwerf- und Schießbuden, mit Kinderkarussell, Kettenkarussell, Elektro-Autos, Autoscooter, Trampoline, Ausschankgeschäften sowie kulinarischen Spezialitäten für gute Stimmung sorgen. Sicher wird für jeden etwas dabei sein. Am Freitag, dem 6. Mai, ist Familiennachmittag mit ermäßigten Preisen für alle Besucher. Der Pfingstmarkt ist täglich von 14.00 bis 22.00 Uhr geöffnet. Fußballturnier Im Rahmen der 1. Woche der Gemeindepsychiatrie in der Hansestadt Wismar vom 23. Mai bis 17. Juni 2005 wird durch den Verein „Das Boot“ Wismar e.V. ein offenes Fußballturnier durchgeführt. Das Turnier findet am 3. Juni 2005 von 10.00 bis 16.00 Uhr auf dem Kunstrasenplatz am Kurt-Bürger-Stadion statt. Mitmachen können Vereine, Firmen, Schülermannschaften aus der Region. Jede Mannschaft stellt bei Anmeldung fünf Spieler und einen Torwart. Ansprechpartner für Anfragen und Anmeldungen (Teilnahme nach Bestätigung) ist Herr Koch – Mitarbeiter im Psychosozialen Wohn- und Übergangsheim – unter Telefon: 60 21 49 Fax.: 60 21 63 Anmeldeschluss für dieses Turnier ist der 2. Mai 2005. Eine Startgebühr von 1 € je Spieler wird am Turniertag erhoben. Für die Mannschaften liegen ein selbst gestalteter Pokal, Medaillen und Urkunden bereit. Geboten wird u. a. ein buntes Rahmenprogramm mit Verkaufs- und Infoständen, Musik und Imbiss. STADTANZEIGER / 23. APRIL 2005 ANZEIGEN Aker Ostsee stark im Containerschiffbau Von den Aker Ostsee Werften wurde vor wenigen Tagen das zweite Containerschiff des Typs Baltic CS 2500 an die Hamburger Reederei Thomas Schulte GmbH & Co. KG abgeliefert. Zuvor wurde das über 207 m lange Schiff mit einer Tragfähigkeit von 33900 Tonnen und einer Containerstellplatzkapazität von 2478 TEU auf den Namen „Julia Schulte“ getauft. Auf den Weltmeeren verkehrt es jedoch unter dem Charternamen „P & O Nedlloyd Savannah“. Dieses neue Schiff ist ebenso wie zwölf Vorgängerschiffe der Typen Baltic CS 2500 sowie MTW 2500 und 2700 in geteilter Fertigung zwischen beiden Standorten von Aker Ostsee entstanden. Während die vorausgerüsteten Vorschiffe in Warnemünde gefertigt werden, entstehen die Achterschiffe in Wismar. Ebenfalls erfolgt die Montage der beiden Schiffshälften zum kompletten Schiff sowie die Endausrüstung, Inbetriebnahme und Erprobung in unserer Wismarer Werft. Das vorausgerüstete Vorschiff wird im Baudock in Warnemünde aufgeschwommen und nach dem Ausdocken mit Schleppern nach Wismar verholt. Bereits vor dem Ausdocken wird für diesen Vorgang mittels Ballastwasser ein größerer Tiefgang erzeugt, um die Stabilität des Schiffsteils zu gewährleisten. (Fortsetzung nächste Seite) Täglich ACHTUNG! Fabrikverkauf direkt frisch aus der Produktion: Fischmarinaden und Feinkosterzeugnisse Mo. bis Fr. 8.30 – 11.00 Uhr und 12.00 – 15.00 Uhr Samstag 9.00 – 12.00 Uhr Wismar Fisch-Feinkost GmbH Alter Holzhafen 33 · 23966 Wismar Tel. 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(0 38 41) 28 20 07 Fax (0 38 41) 25 02 67 www.thiede-dach.de E-Mail: thiede-dach@t-online.de Klewe Bau GmbH · Zum Dock 7 · 23966 Wismar Tel.: 0 38 41 / 78 37 80-0 · Fax: 0 38 41 / 78 37 80-20 Schiffbauerdamm 15 Gewerbegebiet West · 23966 Wismar Bauelemente GmbH die sichere Markise Alu-Fassaden · Fenster · Türen · Sonnenschutz · Tore Brandschutzkonstruktionen · Roll- und Sectionaltore Die Firma Ascona-Bauelemente GmbH fertigt, repariert und montiert Bauelemente und Sonnenschutzanlagen. Spezialgebiete sind z. B. alles rund um Fenster und Türen, Fassaden, Wintergärten, Balkone, Geländer, Rollläden, Tore aus Aluminium, Stahl und anderen Materialien sowie Markisen und Sonnenschutz jeglicher Art. Fertigung · Boden gut machen. Hacken, Häufeln oder Pflügen ist Schwerstarbeit – es sei denn, man hat Motorhacken von agria. Die Vorteile: • robuste Bauweise • geringes Gewicht • vorteilhafter Preis agria: Markengeräte vom Fachhändler, wo Service und Beratung einfach stimmen. 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HEINRICH RÖNNER GmbH Korrosions- und Bautenschutz GmbH Stahlbau – Umwelttechnik Stahl- und Leichtmetall-Konstruktion • Malerarbeiten • Beschriftungen, Folien und Schilder • Beizen • Korrosionsschutzarbeiten info@mdw-wismar.de www.mdw-wismar.de Gewerbegebiet West · Am Westhafen · 23966 Wismar ... Ihr Fachhandel für • Werkzeuge • Werkzeugmaschinen WERKZEUGHANDEL WEBER WISMAR GmbH • Arbeitsschutz • Schweißbedarf • Normteile Gewerbepark West • Zum Magazin 1 • 23966 Wismar • Tel. 03841 7116-0 • Fax 326063 E-Mail: info@werkzeug-weber.de • Internet: www.werkzeug-weber.de A lt n Ha fe Am Sa lzhaff hi f Sc enda mm Schwerin Rostock A20 l ße tr a -S ül le r M e id s en m Zeu g ha u sstr . Zen trum Lüb sch e St r a ße t Neustad 11 12 JesupStr. s- Claus-Jesup-Str. 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Klewe Bau GmbH IRS – Industriereinigungsservice GmbH TRAFAS – Transport- und Fahrzeugservice GmbH Schmidt-Recycling GmbH Heinrich Rönner GmbH WWW – Werkzeughandel Weber Wismar GmbH Thiede Bedachungs-GmbH WWG – Fenster- und Türenbau GmbH Autoglas Thomas Wicke Ascona – Bauelemente GmbH Diethert Fahrzeug-Service GmbH Wismar Fisch-Feinkost GmbH 2-Raum-Wohnung im Speicher / Neubau ricbi.de GmbH – Infocenter Am 1 • sowie Verleih von Werkzeugen & hydraulischen Hebern Am ☎ 03841 7102-0 U Werftstraße 4 23966 Wismar Telefon: 03841 7560 Telefax: 03841 756102 Holz da mm Drahtseile Tauwerk Taklerei Yachtausrüstung Ketten Hebetechnik Anschlagmittel ANZEIGEN Wenn unter dem Kiel des Vorschiffes noch ca. 5 bis 10 cm Wasser vorhanden sind, werden beide Schiffshälften unmittelbar zusammengeführt. Danach werden beide Schiffshälften zum kompletten Schiff verschweißt, das etwa 19 bis 23 Arbeitstage später das Dock in Richtung Ausrüstungskai verlässt. Wismar Alter Holzhafen direkt an der Promenade mit Panoramablick 2-Raum-Wohnung, ca. 67 m2 Kaufpreis: 129.215,34 € Ehemaliger Getreidespeicher mit herrlicher Innenholzkonstruktion. 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Dabei geht es nicht nur um die Aufbereitung für Großkunden, wie z. B. regionale Autohäuser, sondern man will auch die privaten PKW-Nutzer ansprechen. Seit 1997 wird die optische Fahrzeugaufbereitung fachgerecht und professionell durch Klaus Nigriny und Martina Lorenz sowie weitere Mitarbeiter, je nach Auftragslage, durchgeführt. Diese langjährige Erfahrung wird in das Serviceprogramm integriert und es werden laufend innovative Ideen für den Kunden mitverarbeitet. Die zu bearbeitende Fahrzeugpalette reicht vom LKW bis zum Kleinwagen und das Team um Klaus Nigriny steht den Kunden täglich zwischen 6.00 und 15.00 Uhr im Gewerbegebiet Wismar West zur Verfügung. Die äußerst gute Verkehrsinfrastruktur in Verbindung mit dem großzügigen Firmengelände lässt für den Kunden kaum Wünsche im Bereich der optischen Fahrzeugaufbereitung offen. Er bekommt eine fachgerechte Beratung und vor Auftragserteilung erhält er sofort das finanzielle Angebot. Dafür kann der Kunde einen umfassenden Service erwarten, der von der Innen- und Außenreinigung bis zur Lackpflege und Motorwäsche reicht, um nur die häufigsten Auftragswünsche zu nennen. Ergänzende Leistungen sind die Beseitigung von Brandlöchern und von unangenehmen Gerüchen durch eine Ozonbehandlung. Die sauberen Wasch- und Reinigungsräume sind ideal dafür, das Fahrzeug optisch wie neu erscheinen zu lassen. Natürlich kann der Kunde kleine Servicearbeiten wie Reifendruck oder Ölkontrolle erwarten, wenn er es wünscht. Ebenso nach Wunsch wird der PKW abgeholt und wieder zum Kunden gebracht. Klaus Nigriny bei der Abnahme eines PKW So erweist sich die Trafas GmbH neben ihren speziellen Aufgaben als Transportunternehmen mit diesem Service auch für den Einzelkunden als guter Dienstleister. Schmidt-Recycling GmbH Dienstleistungen: IRS Industriereinigungsservice GmbH Transport- und Fahrzeugservice GmbH Sicherheits- und Brandschutzservice GmbH • Glas- und Gebäudereinigung • Hausmeisterdienste • Industriereinigung • Containerdienst • Optische Fahrzeugaufbereitung • Transporte • Wachdienst • Alarmaufschaltung • Arbeitsschutzberatung Telefon: 03841 7272 - 0 Telefax: 03841 703179 E-Mail: info@irs-wismar.de Internet: www.irs-wismar.de Telefon: 03841 727260 Telefax: 03841 727263 E-Mail: info@trafas.de Internet: www.trafas.de Telefon: 03841 764646 Telefax: 03841 327747 E-Mail: info@sibas-wismar.de Internet: www.sibas-wismar.de SR ❒ Entsorgung ❒ Recycling ❒ Externer Abfall- und Gefahrgutbeauftragter 23966 Wismar Gewerbepark / Zum Dock 6 Tel.: 03841 727257 Fax: 03841 727255 BEKANNTMACHUNGEN Information zum Landesprogramm Wohnraumförderung 2005 durch die Vorprüfstelle der Hansestadt Wismar – Amt für Jugend und Soziales Am 17. März 2005 wurde das diesjährige Landesprogramm zur Wohnraumförderung durch das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung erlassen. Schwerpunkt der Förderung ist die Modernisierung und Instandsetzung des Wohnungsbestandes unter verstärkter Berücksichtigung städtebaulicher und strukturpolitischer Komponenten zur Gewährleistung stabiler Wohnungsmärkte und intakter Stadtstrukturen. Voraussetzungen für die Förderung sind jedoch jeweils Vorlagerechte, die bis zum 30. April 2005 bei der Bewilligungsstelle, dem Landesförderinstitut, beantragt werden müssen. Dort wird dann über die Aufnahme in das diesjährige Programm im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel entschieden. Die Vordrucke für die Förderanmeldungen und entsprechende Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten sind in der für die Hansestadt Wismar zuständigen Vorprüfstelle, Amt für Jugend und Soziales, Scheuerstraße 2, zu den üblichen Sprechzeiten erhältlich. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Formulare über das Internet vom Landesförderinstitut unter www.lfi-mv.de (Wohnungsbauförderung) herunterzuladen. Für folgende Maßnahmen sind Förderanmeldungen bis zum 30. April erforderlich: 1. Förderung der Schaffung von altengerechten Miet- und Genossenschaftswohnungen mit Betreuungsangebot im Bestand. Hierbei ist eine Bestätigung durch die Belegenheitsgemeinde (Hansestadt Wismar) erforderlich. 2. Förderung der Instandsetzung und Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen. Hier werden vorrangig diejenigen Wohnungseigentümer berücksichtigt, die sich aktiv am Stadtumbau durch Rückbau von Wohnungen beteiligen. 3. Förderung der Instandsetzung und Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen in innerstädtischen Altbauquartieren zur Revitalisierung der städtebaulich wertvollen Innenstädte. Hierbei ist eine Bestätigung durch die Belegenheitsgemeinde (Hansestadt Wismar) erforderlich. Mitgliederversammlung der Wildschadenausgleichskasse Nordwestmecklenburg Auf der Grundlage des § 27 des Landesjagdgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LJagdG M-V) vom 22. März 2004 (GVOBl. M-V S. 126) in Verbindung mit dem § 7 der Hauptsatzung der Wildschadenausgleichskasse Nordwestmecklenburg vom 26. Oktober 2000, zuletzt geändert am 10. April 2002, wird die Mitgliederversammlung der Wildschadenausgleichskasse NWM einberufen. Mitglieder der Kasse sind die jeweils im Kassengebiet befindlichen • Jagdgenossenschaften, • Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes, • die Pächter eines Jagdbezirkes • und die Landwirte, die eine Nutzfläche von mindestens 75 Hektar bewirtschaften. Die Mitgliederversammlung findet am 18. Mai 2005 um 19.00 Uhr, im „Jägerhof Ostsee“ in Holm bei Dassow statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Rechenschaftsbericht des Vorstandes 4. Bericht der Rechnungsprüfer 5. Beschluss über die Entlastung des Vorstandes 6. Wahl der Rechnungsprüfer 7. Verabschiedung des Haushaltsplanes 8. Sonstiges 9. Schlusswort Der Kassenvorstand 10 3. Änderung der Hauptsatzung der Wildschadenausgleichskasse Nordwestmecklenburg Auf der Mitgliederversammlung der Wildschadenausgleichskasse Nordwestmecklenburg am 17. Mai 2004 wurden folgende Satzungsänderungen mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen: Änderung des § 1 Abs. 2 der Hauptsatzung Die Kasse hat ihren Sitz in 23936 Grevesmühlen, Vielbeck 4 und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Änderung § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung Die Mitgliederversammlung wird mit Monatsfrist unter Angabe der Tagesordnung durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt des Landkreises Nordwestmecklenburg und im „Stadtanzeiger“ Wismar einberufen. 1. Änderung der Beitragssatzung der Wildschadenausgleichskasse Nordwestmecklenburg Änderung des § 3 der Beitragssatzung § 3 wird Folgendes hinzugefügt: f) Mähen von Schneisen bei größeren Maisschlägen g) Ausbringen von Vergrämungsmittel Der Vorstand der Wildschadenausgleichskasse kann Ersatzleistungen ganz oder teilweise ablehnen, wenn Sachleistungen nach diesem Paragrafen nicht oder unzureichend erbracht worden sind. § 4 Absatz 4 wird der Satz: Für Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirke, die im Folgejahr einen Schaden zulassen, verdoppelt sich der Schadensbeitragssatz, im weiteren Folgejahr verdoppelt sich der Schadensbeitragssatz noch einmal. In: Für Jagdgenossenschaften bzw. Pächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes und Eigenjagdbezirke, die im Folgejahr einen Schaden zulassen, verdoppelt sich der Schadensbeitrag. Im weiteren Folgejahr erhöht sich der Schadensbeitrag um 5 Prozent und im darauf folgenden Jahr erhöht er sich nochmals um 5 Prozent. Bleiben Jagdgenossenschaften bzw. Pächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes und Eigenjagdbezirke ein Kassenjahr schadensfrei, wird im Folgejahr kein Schadensbeitrag erhoben. Hansestadt Wismar – Der Bürgermeister – Ordnungsamt – Impressum Herausgeber: Hansestadt Wismar · Die Bürgermeisterin · Pressestelle Redaktion: Frank Junge, Petra Steffan Rathaus, Am Markt, PF 1245 · 23952 Wismar Tel.: 251-9032 · Fax: 251-9037 · E-Mail: PSteffan@wismar.de Erscheinungsweise: 2 x monatlich Auflage: 27.000 Verlag und Anzeigenverwaltung: AnzeigerVerlag Wismar Mecklenburger Straße 28a · 23966 Wismar Tel.: 0 38 41 / 28 76 00 · Fax: 0 38 41 / 28 76 01 Anzeigenverkauf und Verlagsvertretung: Brunhild Fillbrandt Tel.: 0 38 41 / 63 86 23 · Fax: 0 38 41 / 63 86 24 Satz: Verlag „Koch & Raum“ Wismar OHG Druck: Hanse-Druck Wismar GmbH Verteilung: Verteileragentur Ralf Dunker Schweriner Straße 65 · 19205 Gadebusch Tel./Fax: 0 38 86 / 71 57 42 Der STADTANZEIGER wird innerhalb der Stadt Wismar an alle erreichbaren Haushalte und Firmen kostenlos verteilt. Er kann auch per Abonnement über den AnzeigerVerlag bezogen werden. Die aktuelle Ausgabe liegt im Bürger-Büro im Rathaus und in der Tourist-Information aus. STADTANZEIGER / 23. APRIL 2005 BEKANNTMACHUNG Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz Allgemeine Vergaberichtlinien 1. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die Deusche Stiftung Denkmalschutz (DSD) verleihen einen Denkmalpflegepreis für beispielhafte Leistungen in der Baudenkmalpflege in den einzelnen Bundesländern. Dabei handelt es sich sowohl um Geldpreise als auch um ideelle Preise. Mit Auslobung und Verleihung des Denkmalpflegepreises soll die breite Öffentlichkeit auf das Anliegen und die kulturelle Notwendigkeit der Denkmalpflege aufmerksam gemacht werden, die Originalsubstanz unwiederbringlicher Baudenkmäler als Zeugnisse einer abgeschlossenen Kulturepoche so zu erhalten, dass sie in einem bestmöglichen Erhaltungszustand an die nächstfolgende Generation weitergegeben werden können. Private Denkmaleigentümer sollen auf die Qualität und Leistungsfähigkeit handwerklicher Betriebe in der Denkmalpflege hingewiesen und in die Lage versetzt werden, diese Qualität einzufordern. Handwerker sollen auf das vielfältige und in jeder Weise lohnende Aufgabengebiet der Denkmalpflege aufmerksam gemacht und motiviert werden, sich an den eigens dafür eingerichteten handwerklichen Fortbildungszentren für denkmalpflegerische Aufgaben zu qualifizieren. 1.1 Geldpreise werden als Zuschuss zur Förderung von prämierten Restaurierungsmaßnahmen ausschließlich an private Bauherren verliehen. Voraussetzung ist, dass an einem denkmalwürdigen Objekt in den vergangenen fünf Jahren beispielhafte Sanierungsarbeiten abgeschlossen wurden, zu deren Ausführung Handwerksbetriebe beauftragt worden sind. 1.2 Ideelle Preise – Urkunden, im Regelfall vom Ministerpräsidenten des Landes, dem ZDH-Präsidenten und dem Vorsitzenden der DSD unterzeichnet, können getrennt nach Sparten an Handwerksbetriebe der jeweiligen Bundesländer für hervorragende Leistungen in der Baudenkmalpflege in Form eines Bundespreises verliehen werden. 2. Der Denkmalpflegepreis wird jährlich für jeweils zwei Bundesländer ausgelobt, sodass alle Bundesländer in gleichmäßigen Abständen berücksichtigt werden. Die Reihenfolge wird von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks einvernehmlich festgelegt. 3. Vorschlagsberechtigt sind Handwerksbetriebe, Architekten, Restauratoren und die amtliche Denkmalpflege aus dem jeweiligen Bundesland. Private Bauherren können sich mit Objekten in dem jeweiligen Bundesland bewerben. 4. Vorschläge und Bewerbungen sind, an den Zentralverband des Deutschen Handwerks zu richten. Bei mehr als zehn Vorschlägen kann dieser eine Vorauswahl treffen. 5. Ausstattung des Denkmalpflegepreises 5.1 Je Bundesland sollen nach Möglichkeit jeweils erste, zweite und dritte Geldpreise sowie ideelle Preise verliehen werden. 5.2 Geldpreise werden mit maximal 15.000 Euro je Bundesland ausgestattet. Die Verteilung der Geldpreise an private Denkmaleigentümer wird im Regelfall wie folgt vorgenommen: ein erster Preis 7.500 Euro ein zweiter Preis 5.000 Euro ein dritter Preis 2.500 Euro Kann sich die Preisjury auf die Vergabe entsprechender Preisplatzierungen nicht einigen, so ist die Vergabe von beispielsweise • zwei ersten Preisen und keinem zweiten und dritten Preis oder • keinem ersten Preis, dafür zwei zweite Preise und einem dritten Preis oder • einem ersten Preis und drei dritten Preisen etc. möglich. Die Preisausstattung obliegt der Jury, wobei die Preissumme von insgesamt 15.000 Euro nicht überschritten werden kann. 6. Jury 6.1 Die Preisträger werden von der Jury ermittelt. Die Jury setzt sich nach Möglichkeit zusammen aus Vertretern • des Landesamtes für Denkmalpflege, zu benennen durch den Landeskonservator, • der Architektenkammer, zu benennen durch den Präsidenten der jeweiligen Landesarchitektenkammer, • der Handwerkskammern, zu benennen durch den Präsidenten der jeweiligen Landesvereinigung der Handwerkskammern bzw. im Einver nehmen der jeweiligen Handwerkskammern, • der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, zu benennen durch den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, • des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, zu benennen durch den Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks. 6.2 Die Jury bereist gemeinsam die einzelnen Objekte und stimmt mit einfacher Mehrheit über die Preiswürdigkeit ab. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. 7. Die Preisverleihung wird nach Möglichkeit durch den Ministerpräsidenten des jeweiligen Bundeslandes, den ZDH-Präsidenten und den Vorsitzenden der Deutschen Stiftung Denkmalschutz vorgenommen, wobei der Öffentlichkeitsbeteiligung größter Wert beigemessen wird. Die Preisträger werden einzeln der Presse vorgestellt. 8. Organisation und Vorbereitung des Denkmalpflegepreises werden von den Preisstiftern gemeinsam durchgeführt. Die Geschäftsführung obliegt dem Zentralverband des Deutschen Handwerks, die finanzielle Ausstattung übernimmt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Berlin, 15. Januar 2003 Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege 2005 Zentralverband des Deutschen Handwerks • Referat Kultur Mohrenstraße 20–21 • 10117 Berlin ANMELDUNG Anmeldeschluss für Mecklenburg-Vorpommern: 10. Juni 2005 Anmeldeschluss für Schleswig-Holstein: 17. Juni 2005 1.Vorgeschlagenes Objekt: Bezeichnung (wie Wohnhaus, Scheune etc.) ................................................. Entstehungszeit: Baujahr.......................... oder Epoche ................................ Straße:............................................. PLZ: ........... Ort: .................................. Stadtteil:.................................................... ........ Mecklenburg-Vorpommern* ........ Schleswig-Holstein* 2. Eigentümer/Bauherr Name: ......................................................... Telefon: ..................................... Straße: ..........................................................Ort: ........................................... 3. Es handelt sich um eine bis zum 1. Juni 2005 abgeschlossene* .......... Gesamtsanierung* .......... Teilsanierung* saniert wurde(n): (z. B. Anbau, Turm, Erker etc.).......................................... 4. Zeitraum der Sanierungsarbeiten Beginn: Datum ........................................... Beendigung: Datum ........................................... 5. Beigefügte Unterlagen:* .......... Kurze Beschreibung über Art und Umfang der durchgeführten Sanierungsarbeiten auf einem gesonderten Blatt .......... Liste der mit Sanierungsarbeiten beauftragten Handwerksbetriebe .......... Dokumentationen (Kopie) Anzahl ...................................... .......... Planunterlagen (Kopie) Anzahl ...................................... .......... Farbfotos Anzahl ...................................... .......... Farbdias Anzahl ...................................... .......... Sonstiges ................................................................................. 6. Es ist mir/uns bekannt, dass • Anmeldungen, die nach dem 10./17. Juni 2005 (Poststempel) beim Zentralverband des Deutschen Handwerks eintreffen, nicht mehr berücksichtigt werden können, • das Urteil der Preisjury über die Verteilung der Preise entscheidet, • der Rechtsweg ausgeschlossen ist, • der Auslober sich vorbehält, die eingereichten Unterlagen u. U. einzubehalten und zu veröffentlichen, • nur Objekte, die sich in privatem Besitz befinden, berücksichtigt werden können. 7. Der Anmelder ist* .......... Eigentümer .......... Architekt .......... Nutzer .......... Denkmalpfleger .......... Handwerker ......... .......................... 9. Die Allgemeinen Vergaberichtlinien sind mir/uns bekannt und werden mit der geleisteten Unterschrift anerkannt. Ort, Datum Unterschrift (Stempel) * Zutreffendes bitte ankreuzen STADTANZEIGER / 23. APRIL 2005 11 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2005 Auf Grund des § 47 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 27. Januar 2005 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: 4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme in der Ausgabe auf 76.806.300,00 € auf 91.896.000,00 € 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme in der Ausgabe auf 42.507.200,00 € auf 42.507.200,00 € festgesetzt. §2 Es werden durch die Bürgerschaft festgesetzt: Veränderungen im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Genehmigung vom 31. März 2005 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 8.317.000,00 € davon für Zwecke der Umschuldung 6.302.000,00 € 8.102.000,00 € ·/· 215.000,00 € 6.302.000,00 € 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 2.160.000,00 € – ·/· 2.160.000,00 € – 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 21.000.000,00 € 17.000.000,00 € ·/· 4.000.000,00 € Durch die vorstehend genannten Veränderungen im Zuge der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde wird sich das Haushaltsvolumen des Vermögenshaushaltes vermindern. §3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v. H. auf 390 v. H. 2. Gewerbesteuer Für den Wirtschaftsplan des Städtischen Krankenhauses werden festgesetzt: 1. im Erfolgsplan die Erträge die Aufwendungen der Jahresgewinn der Jahresverlust 57.975.000,00 € 57.973.500,00 € 1.500,00 € – 2. im Vermögensplan die Einnahmen die Ausgaben 6.734.600,00 € 6.734.600,00 € 3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 1.800.000,00 € 11.500.000,00 € 9.900.000,00 € 8.600.000,00 € §5 Für den Wirtschaftsplan des Städtischen Alten- und Pflegeheimes werden festgesetzt: 1. im Erfolgsplan die Erträge die Aufwendungen der Jahresgewinn der Jahresverlust 7.058.000,00 € 7.058.000,00 € – – 2. im Vermögensplan die Einnahmen die Ausgaben 1.630.000,00 € 1.630.000,00 € 3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen – 4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen – 5. der Höchstbetrag der Kassenkredite 383.469,00 € §6 Für den Wirtschaftsplan des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes werden festgesetzt: 1. im Erfolgsplan die Erträge die Aufwendungen der Jahresgewinn der Jahresverlust 16.913.000,00 € 16.822.400,00 € 90.600,00 € – 2. im Vermögensplan die Einnahmen die Ausgaben 14.960.800,00 € 14.960.800,00 € 3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 380 v. H. §4 12 4.000.000,00 € 5. der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde befristet bis zum 30. Juni 2005 in Höhe von und ab dem 1. Juli 2005 bis zum 30. September 2005 in Höhe von und ab dem 1. Oktober 2005 in Höhe von genehmigt. 4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 5. der Höchstbetrag der Kassenkredite 4.985.300,00 € – 1.680.000,00 € Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 31. März 2005 erteilt. Wismar, den 8. April 2005 Dr. Rosemarie Wilcken Bürgermeisterin Die Haushaltssatzung für das Jahr 2005 kann im Amt für Finanzen und Wirtschaft der Hansestadt Wismar, Abteilung Stadtkämmerei, Mecklenburger Straße 10, Speicher Schatterau, in der Zeit vom 25. April bis zum 5. Mai 2005 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. STADTANZEIGER / 23. APRIL 2005 INFORMATIONSBRIEF DER HANSESTÄDTE STRALSUND UND WISMAR AUSGABE 02/2005 (April – Juni) Die nächste Ausgabe erscheint Mitte September. Natürlich gehen wir weiterhin den Welterbeschätzen in Kirchen, Klöstern und Museen auf den Grund, stellen einen berühmten Stralsunder Bürger vor, geben Ihnen interessante Literaturtipps, empfehlen Ihnen ein besonderes Restaurant. Wir stellen Ihnen eine weitere deutsche Welterbestätte vor, schauen Denkmalpflegern bei ihrer Arbeit über die Schulter, öffnen Ihnen Türen historischer Stralsunder Häuser und berichten von den Projektaktivitäten der Deutschen Stiftung Welterbe. LIEBE LESER, Stralsund und Wismar – die beiden Hansestädte im Norden Mecklenburg-Vorpommerns bestechen durch maritimes Flair und ihre mittelalterlichen Stadtanlagen. Farbenfrohe Giebelhäuser sowie imposante Kirchen, Klöster und Rathausbauten spiegeln ein geschichtsträchtiges Bild der Hanse- und Schwedenzeit wider. Grund genug, diese Besonderheiten der Welterbestädte vorzustellen. Die Hansestadt Stralsund hat deshalb im März dieses Jahres ein neues Magazin mit dem Titel „Welt-Kultur-Erbe“ herausgegeben. Zweimal jährlich lädt die Publikation zu einem Streifzug durch das historische, architektonische, kulturelle, künstlerische, maritime und kulinarische Stralsund ein und wirft dabei natürlich ebenfalls einen Blick auf die Welterbe-Schwester Wismar. Erhältlich ist das Magazin unter anderem in den Tourismuszentralen beider Städte. Cover des neuen Magazins RÜCKBLICK WELTERBE UND SCHULE: DIE OWHC-PROJEKTGRUPPE DES HANSA-GYMNASIUMS ZU GAST IM RATHAUS Das Jugendprojekt „Youth on the Trail of World Heritage“ der Organization of Worid Heritage Cities (OWHC) ist in die zweite Phase eingetreten. Nachdem sich die teilnehmende Schülergruppe des Hansa-Gymnasiums mit dem eigenen Familienerbe und dessen Bedeutung auseinander gesetzt hat, geht es in der nächsten Phase darum, die eigene Welterbestätte kennen zu lernen. Am 23. Februar 2005 hatten die Schüler Gelegenheit, eines der bedeutendsten Denkmäler der Stadt – das Stralsunder Rathaus – zu besichtigen. Wissenswertes über Geschichte und Sanierung erfuhren die Jugendlichen in der einstündigen Führung mit Denkmalpfleger Gunnar Möller. Anschließend führte UNESCO-Managerin Steffi Behrendt in einem Vortrag in das Welterbe Stralsunds und Wismars ein. Die Ergebnisse der ersten OWHC-Projektphase sind übrigens unter der Rubrik „Lebendiges Erbe – Jugendprojekte“ auf der Welterbe-Internetseite www.stralsund-wismar.de zu finden. WELTERBE-BEIRAT MIT SCHULVERTRETERN AM 2. MÄRZ 2005 IM GESPRÄCH „UNESCO-Welterbe in den Schulen“: Mit diesem Thema setzte sich der Welterbe-Beirat der Hansestadt Stralsund in seiner Sitzung am 2. März 2005 auseinander. Vertreter aus 15 Schulen waren eingeladen, um sich über die Erfahrungen in der Vermittlung des WelterbeThemas auszutauschen. Erfreut konnte zur Kenntnis genommen werden, dass das Thema bereits auf vielfältige Weise Einzug in die Unterrichtsräume gefunden hat. Dennoch bleibt es auch für die Zukunft eine wichtige Aufgabe, junge Stralsunder über ihre Heimatstadt und deren wertvolles Erbe aufzuklären. Stralsund-Stand auf der ITB UNESCO-Welterbestätten Deutschland e.V. WELTERBE UND TOURISMUS: ITB IN BERLIN VOM 11. BIS 15. MÄRZ 2005 Stralsunder Rathaus Auch in diesem Jahr war die Hansestadt Stralsund auf der weltweit größten Tourismusmesse in Berlin mit einem eigenen Messestand der Werbegemeischaft vertreten. Die ITB wurde außerdem genutzt, um das neue Magazin „Welt-Kultur-Erbe“ auf der Pressekonferenz der Tourismuszentrale Rügen vorzustellen. Darüber hinaus war Stralsund am Stand des UNESCO-Welterbestätten Deutschland e.V. vertreten und warb gemeinsam mit den anderen deutschen Welterbestätten um kulturinteressierte Gäste aus aller Welt. STADTANZEIGER / 23. APRIL 2005 13 AKTUELLES WAS TUT SICH BEI DER DEUTSCHEN STIFTUNG WELTERBE? LANDESAUSSTELLUNG „ARCHÄOLOGIE UNTER DEM STRASSENPFLASTER“ IN DER ST.-GEORGEN-KIRCHE IN WISMAR VOM 24. MÄRZ BIS 31. OKTOBER 2005 Die Deutsche Stiftung Welterbe kann dieses Jahr bereits auf einige erfreuliche Erfolge zurückblicken: Ausstellung auf dem 1. Stiftungstag Mecklenburg-Vorpommern in Rostock, Mitgliedschaft in der Deutschen UNESCO-Kommission, internationale Anerkennung im Newsletter des Welterbezentrums, Einladung zur Präsentation der Stiftung als Modell für eine Welterbestiftung in Südafrika – und vor allem natürlich die laufenden Projekte sowie einige neue Projektpartnerschaften, z. B. in der russischen Welterbestätte „Komi Forest“ und den „Grotten von Dimba und Ngovo“ in der Demokratischen Republik Kongo. Und auch in Rumänien ist ein Projekt angelaufen, das wir hier kurz vorstellen möchten: Durch den Bauboom der vergangenen fünfzehn Jahre wurden in zahlreichen Städten Mecklenburg-Vorpommerns Ausgrabungen ausgelöst. Die dabei entdeckten Reste aus den Schichten „unter dem Straßenpflaster“ haben unser Wissen über das städtische Leben während der vergangenen Jahrhunderte erheblich erweitert. Eine Vielzahl von Informationen zur Geschichte der Städte wurde bei den Ausgrabungen ans Licht gebracht. Diese „Neuigkeiten aus der Vergangenheit“ stehen vom 24. März bis 31. Oktober 2005 im Mittelpunkt der Landesschau in der Wismarer St.-Georgen-Kirche. Auf mehr als 1.400 m2 Fläche wird die Ausstellung eine große Anzahl interessanter und außergewöhnlicher archäologischer wie historischer Gegenstände zeigen, darunter viele Prunkstücke. Historische Raritäten ersten Ranges wie etwa venezianische Glasbecher der Zeit um 1300 nach Christi setzten in einer Atmosphäre von kulturhistorischer Authentizität Glanzlichter. Außer der Darstellung der mittelalterlichen Geschichte zeigt die Ausstellung ebenso die Entwicklung des städtischen Gemeinwesens und das alltägliche Leben in der Form, wie sie die Archäologie anhand von Bodenfunden nachzeichnen kann. Neben den Küstenstädten Wismar, Rostock, Stralsund und Greifswald wurden wichtige Erkenntnisse in den kleinen Städten im Binnenland gewonnen. Neubrandenburg, Pasewalk, Ribnitz, Anklam, Ueckermünde – sie und zahlreiche weitere werden im Jahre 2005 mit ihren reichen Ergebnissen in der Landesausstellung vertreten sein. Insgesamt sind acht Themen als Lebens- und Aktivitätsbereiche innerhalb der Stadt in Szene gesetzt, die in einem funktionalen Zusammenhang stehen, womit für den Besucher das damalige Stadtgefüge erlebbar sein wird. Dorf-Hauptstraße in Viscri Kirchenburg (befestigte Kirche) von Viscri Ausstellungsort St. Georgen in Wismar In Siebenbürgen stehen „sieben Dörfer mit befestigten Kirchen“ auf der Welterbeliste der UNESCO, darunter auch das Dorf Viscri, das im Mittelalter von deutschen Einwanderern, den so genannten „Siebenbürger Sachsen“, gegründet wurde. Die Deutsche Stiftung Welterbe fördert in Viscri ein Projekt zur Wiederherstellung der traditionellen Struktur der Dorf-Hauptstraße. Noch sind die Böden gefroren, aber im Frühjahr werden die ursprüngliche Befestigung (Kopfsteinpflaster) und die Gräben an den Straßenseiten sowie die Brücken von den Häusern über die Gräben erneuert bzw. ausgebessert. Dadurch kann verhindert werden, dass die Gebäude zu beiden Seiten weiter durch Verschlammung und Feuchtigkeit Schaden nehmen. Um außerdem die Funktion der Straße als Dorftreffpunkt neu zu beleben, ist auch geplant, die hier so typischen Obstbäume wieder anzupflanzen und einige Bänke aufzustellen, die derzeit in lokalen Tischlereien gefertigt werden. Das Projekt in Viscri ist ein Pilotprojekt, das letztes Jahr auf einer großen Konferenz in Rumänien zusammen mit den Partnern vor Ort präsentiert wurde und von dem wir hoffen, dass es in vielen der etwa 230 Dörfer in Siebenbürgen Nachahmer finden wird. AUSBLICK WUSSTEN SIE EIGENTLICH… MITGLIEDERVERSAMMLUNG DES UNESCO-WELTERBESTÄTTEN DEUTSCHLAND E.V. ...dass die Flut in Südostasien auch Stätten des Welterbes getroffen hat? Angesichts der unermesslichen Zahl an Toten und Verletzten ist dies zwar nur eine kleine Randnotiz, das Welterbezentrum in Paris berichtete jedoch über unschätzbare Schäden an Kultur- und Naturdenkmälern in der Krisenregion. Beschädigt wurden unter anderem die alte Festungsstadt von Galle in Sri Lanka, der Sonnentempel von Konarak, die Tropenwälder an den Küsten Sumatras oder der Nationalpark Ujing Kulong in Indonesien. Erfreulicherweise ergaben genaue Untersuchungen der Stätten durch Fachleute der UNESCO in den letzten Wochen geringere Schadensausmaße, als zunächst befürchtet. Vom 14. bis 15. April 2005 findet die alljährliche Mitgliederversammlung des UNESCO-Welterbestätten Deutschland e.V. in Dessau statt. Vertreter aus Stralsund und Wismar sind dabei, wenn über die weiteren Aktivitäten des Vereins und Schwerpunkte der Arbeit diskutiert wird. AUSSTELLUNGSERÖFFNUNG: BALTISCHES ORGEL CENTRUM E.V. UND WELTERBE IM ERDGESCHOSS DES STRALSUNDER RATHAUSES IM JUNI 2005 Im Juni öffnet sie ihre Türen, die Ausstellung des Baltischen OrgelCentrums e.V., die derzeit im Erdgeschoss des Rathauses eingerichtet wird. Eingebettet in das Thema UNESCO-Welterbe Stralsund, das anhand von Schautafeln und Exponaten einführend dargestellt wird, liegt der Schwerpunkt jedoch auf den bedeutenden drei Orgeln. Neben zum Teil noch bespielbaren Orgelinstrumenten, einzelnen Orgelteilen und typischen Orgelbauwerkzeugen wird über die Geschichte, die Bedeutung und den Sanierungsfortschritt der drei großen Orgeln Stralsunds informiert. Nach der Eröffnung ist die Ausstellung täglich ab 10.00 Uhr zu besichtigen. 14 STADTANZEIGER / 23. APRIL 2005 BEKANNTMACHUNGEN Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Betrifft: Bebauungsplan Nr. 37/94 „Erschließung Gewerbegebiet Wismar West“ 1. Änderung Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37/94 wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch den Schiffbauerdamm (Planstraße A) im Osten: durch den Holzdamm (Planstraße C sowie Fuß- und Radweg) im Süden: durch die Lübsche Straße im Westen: durch die westliche Begrenzung Planstraße B Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen. Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar vom 30. März 2005 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37/94 „Erschließung Gewerbegebiet Wismar West“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gegeben. Wismar, den 23. April 2005 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Betrifft: 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar – Umwandlung von Gewerbefläche in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich des Geländes Zuckerfabrik Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Plangebiet wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch die Straße – Zum Siedehaus – im Osten: durch das GE(e) 2 und bis zu 160 m östlich der Straße – Zum Siedehaus – im Süden: durch die Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG im Westen: durch die Straße – Zum Kandisplatz – Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen. Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar vom 31. März 2005 zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar – Umwandlung von Gewerbefläche in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich des Geländes Zuckerfabrik – wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gegeben. Der gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmte Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 27. April 2005 bis einschließlich 4. Mai 2005 im Bauamt, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, 1. OG, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Wismar, den 23. April 2005 Hansestadt Wismar – Der Bürgermeister – Bauamt, Abt. Planung – Hansestadt Wismar – Der Bürgermeister – Bauamt, Abt. Planung – Bürger-Büro ist die erste Adresse in der Stadtverwaltung • Sie finden uns im Rathaus, Am Markt 1, Zimmer 007 • Sie erreichen uns unter den Telefonnummern: 03841/251-9033, 251-9034, 251-9035, 251-9038 • Unsere Sprechzeiten sind: Mo. bis Fr. 8.00 bis 17.00 Uhr, Sa. 9.00 bis 13.00 Uhr • Sie können Ihre Zeugnisse und Unterschriften im Bürger-Büro amtlich beglaubigen lassen. • Ob Sie von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden, erfahren Sie bei uns. • Eine Dienstleistung des Bürger-Büros für Sie: – Verkauf von Busfahrkarten und -plänen, – Verkauf von Veranstaltungskarten • Sie möchten sich bei einem Kurs der Volkshochschule anmelden? Kein Problem – das erledigen wir für Sie. • Bei Fragen zur Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende können Sie sich jederzeit gern an das Bürger-Büro wenden. • Sie können bei uns Ihren Hund an- bzw. abmelden. STADTANZEIGER / 23. APRIL 2005 15 Einblicke in die Integrative Kindertagesstätte „Plappersnut“ Vor wenigen Tagen wurde die völlig neu gestaltete Integrative Kindertagesstätte „Plappersnut“ den jüngsten Hanseaten übergeben, siehe Stadtanzeiger 6/05, Seite 4. Auf diesen Seiten in der neusten Ausgabe erhalten Sie nun erste Bildimpressionen von der „Plappersnut“. Des Weiteren möchten sich die am Bau beteiligten Unternehmen mit ihren Leistungsangeboten empfehlen. Die Integrative Kindertagesstätte „Plappersnut“, die seit ihrer Wiedereröffnung im völlig neuen Outfit auch 12 Plätze für Krippenkinder anbietet, hat sich auf die Arbeitszeiten der Eltern ihrer Kinder eingestellt und ist von Montag bis Freitag von 6.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Erzieherin Angelika Teubert heizt mit den Kindern den Backofen im Außenbereich der Kindertagesstätte an. Das selbst gebackene frische Brot schmeckt den Kindern einfach super. TISCHLEREI Hendrik Satow e.K. Telefon: 03841 40455 Telefax: 03841 40456 E-Mail: tischlereisatow@t-online.de Internet: www.tischlereisatow.de Dipl.-Ing. PETER SCHENK Ing.-Büro für Baustatik Wendorfer Weg 16 23966 Wismar Tel.: 03841 200013 Fax: 03841 200016 www.ipschenk.de SCHENK Gewerbegebiet Hoher Damm Am Damm 7 23970 Wismar PETER Treppen Fenster Türen Parkett Rollläden Markisen Wintergärten • Baustatik • Baukonstruktion • Bauberatung Die Fachleute für Heizung und Bad! ITÄR N A & S SOLAR G N IZU einhard iedenschnur HE GmbH & Co. KG Dorfstraße 14 • 23968 Stofferstorf Tel.: 03841 / 643645 Die am Bau beteiligten Firmen danken für die gute Zusammenarbeit und gratulieren dem Bauherrn zur Neueröffnung. DACHDECKEREI Holger Benzien Sohn GmbH Zimmerei · Dachdeckerei · Bauklempnerei · Gerüstbau Steegener Chaussee 4a · 19230 Hagenow Tel.: 03883 724050 · Fax: 03883 729050 Internet: www.benzien.de · E-Mail: benzien@t-online.de KOMPETENZ IN SACHEN JOLITZ UND SÖHNE Garten- u. 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Trauringmesse zum Jubiläum Im Außenbereich der Kindertagesstätte gibt es acht Spielecken, hier beschäftigt die Erzieherin Angelika Teubert Vorschulkinder der Einrichtung. Das Juweliergeschäft Schütz & Kruse begeht zwar erst am 5. Oktober 2005 sein 100-jähriges Jubiläum, bietet jedoch seinen Kunden schon jetzt verschiedene Angebot-Aktionswochen. Brautpaare, aber auch lang Vermählte, die gemeinsam ein einmaliges Zeichen ihrer Liebe und Treue suchen, können vom 2. bis zum 7. Mai bei der großen 2. Trauring-Messe in diesem Jahr mit über 200 Ringpaaren im Hause „Schütz & Kruse“ sicherlich etwas Passendes finden. Weiterhin folgen Wochen der Schweizer Uhren, des Diamantschmucks sowie der Perlen. Speziell für die jüngere Generation wird es eine Mode- und Trendschmuck-Aktion geben. So ein besonderes Jubiläum lädt natürlich ein zur Rückschau. Vor 100 Jahren kauften die Großeltern des jetzigen Firmenchefs Jürgen-Bernhard Kruse das Haus in der Altwismarstraße 20 und eröffneten dort den „Paul und Berta Schütz Juwelier“. Ihre Tochter Paula, die 1924 ihren Karl Kruse heiratete, führte seitdem mit ihm gemeinsam das Geschäft weiter. So führte der jetzige Geschäftsinhaber das Unternehmen bis zum Tode seines Vaters im Jahre 1980 mit ihm gemeinsam und danach in dritter Generation allein. Der Erfolg von „Schütz & Kruse“ ist eng verbunden mit Weitsichtigkeit und Flexibilität. In diesem Familienbetrieb wurde über 100 Jahre der Beruf des Goldschmiedes erlernt. Und auch Jürgen-Bernhard Kruse hat in diesem Sinne vorausgeplant. STARK VOR ORT! RWE Umwelt MecklenburgVorpommern GmbH Betriebsstätte 23970 Wismar Tonnenhofstraße 12 Tel. 03841 704671 Fax 03841 704672 Hände Waschen nicht vergessen vor dem leckeren Kindergartenessen!! Alles rund um’s Dach Tel. 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(InRa) ANZEIGEN Unsere Leistungsfähigkeit – Ihr Vorteil Gägelow: Baugrundstücke vor den Toren der Hansestadt Wismar! ab 44,– € / m2, voll erschlossen, bauträgerfrei STADTBAU GmbH, Treuhänderischer Erschließungsträger der Gemeinde Gägelow, Telefon: (03 84 27) 45 27 BAU-UNION WISMAR Hoch-, Tief- und Ingenieurbau Reihenmittelhaus in Stoffersdorf (bei Gägelow), ca. 120 m2, zu vermieten Poeler Straße 115 23970 Wismar Tel.: 0 38 41 / 450-0 Fax: 0 38 41 / 28 39 60 bestehend aus: 4 Zi., Kü. (ohne EBK), Diele, Bad m. Wa. u. Du., 1 Gäste-WC, Terrasse, 1 Carport für 2 PKW, 1 Stellplatz, 1 Garage Grundmiete: ★ Kirchenbau ★ Sanierung von Altbauten ★ Wohnungs-, Industrie- und Gewerbebau ★ Straßen- und Tiefbau ★ Ingenieur- und Brückenbau ★ Schlüsselfertiges Bauen Wismar 03841 284050 Schwerin 0385 555571 500,00 € zzgl. 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