ARBEITS LOSENGELD II im Überblick
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ARBEITS LOSENGELD II im Überblick
WEGWEISER – ARBEITSLOSENGELD II im Überblick jobcenter.kiel jobcenter.kiel Adolf-Westphal-Str. 2 · 24143 Kiel Telefon: 0431/709-1525* *Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min www.jobcenter-kiel.de ARBEITSLOSENGELD II im Überblick WEGWEISER Arbeitslosengeld II im Überblick Inhalt Hilfe! Wir brauchen Hilfe7 Was ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende? 8 Der Weg zum Jobcenter Kiel10 Standorte in Kiel 12 Der erste Besuch im Jobcenter Kiel20 Die einzelnen Stationen im Jobcenter 22 Fragen über Fragen …25 Und eine Menge Antworten! Betreuungsangebote in Kiel Den Antrag abgeben Ihr Recht – unsere Leistung Diese Fördermöglichkeiten gibt es auch noch … 26 29 30 32 34 Der Bescheid kommt36 Herausgeber: Jobcenter Kiel verantwortlich für den Inhalt: Michael Stremlau (Geschäftsführer) Adolf-Westphal-Str. 2 · 24143 Kiel Telefon: 0431 / 7 09-1525 www.jobcenter-kiel.de Idee & Storykonzept: Christian Scherney (Jobcenter Dortmund) Redaktionelle Überarbeitung: Birgit Hannemann-Röttgers (Jobcenter Kiel) Konzept und Umsetzung: KO2B – Agentur für Kommunikation www.ko2b.com Redaktion: Katrin Osbelt Layout: Annette Liese Illustrationen: Mik Schulz So sieht ein Bescheid aus Die Bewerbung Tipps für Ihre Bewerbungen 38 43 44 Der Umzug50 Wer bezahlt Ihre Miete? Hilfe für Wohnungssuchende 52 55 Auf Klassenfahrt57 Leistungen fürs Kind Das Bildungspaket 58 59 Der Autoverkauf 60 Was ist Vermögen? Wir müssen sparen – aber wie? So funktioniert ein Haushaltsplan Ihr persönlicher Haushaltsplan Zehn heiße Tipps zum Sparen 62 65 66 68 70 Druck: Scholz-Druck und Medienservice GmbH & Co. KG Kiel hilft72 Stand: 1. Auflage, Januar 2013 Das glückliche Ende82 Liebe Leserin, lieber Leser, mit diesem Ratgeber möchten wir Ihnen helfen, die Regelungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) besser zu verstehen. Denn wir möchten, dass Sie so schnell wie möglich das Geld bekommen, das Sie zum Leben brauchen. Wir möchten aber auch, dass Sie bald wieder eine Arbeit finden, mit der Sie Ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können. Immer mehr Menschen sind auf die finanzielle Unterstützung durch den Staat angewiesen. Wir wissen, dass die meisten ohne eigene Schuld in diese Situation geraten sind. Viele haben ihre Arbeit verloren. Einige arbeiten, aber das Einkommen reicht trotzdem nicht, um die Familie zu ernähren. Sie müssen „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ beantragen. Grundsicherung für Arbeitsuchende? Was ist das? Das Sozialgesetzbuch II regelt die Leistungen für das sogenannte Arbeitslosengeld II, das im Gesetz und auf den meisten offiziellen Schriftstücken die Bezeichnung „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ trägt. „Das hört sich aber kompliziert an!“, denken Sie jetzt bestimmt. Sie haben völlig Recht. Nicht immer sind die komplizierten Regelungen zu durchschauen. Weil das so ist, sind beim Jobcenter Kiel viele Menschen tätig, um Sie zu unterstützen und zu beraten. Sie verwalten nicht nur die Hilfeleistungen. Sie erklären Ihnen auch Anträge und Bescheide und geben Ihnen Tipps, wo es in Kiel weitere Hilfen für Sie gibt. Außerdem haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters noch eine weitere wichtige Aufgabe. Sie wollen Ihnen wieder eine Arbeitsstelle vermitteln. Denn für jeden Menschen ist es am schönsten, wenn er für sich selbst sorgen kann. Damit die komplizierten Zusammenhänge des Sozialgesetzbuches II verständlicher werden, besteht dieser Ratgeber aus zwei Bereichen. Zum einen erzählen wir Ihnen die Geschichte einer Familie, die Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen muss. Stefan (40), Rebecca (35) und ihre beiden Kinder Marvin (9) und Celine (2) werden vom Jobcenter Kiel betreut. Zum anderen erklärt unser Ratgeber aber auch viele Begriffe und Details aus dem Gesetz und enthält wichtige Adressen in Kiel. Falls Sie etwas nicht verstehen, sprechen Sie uns direkt darauf an! Ihr Team vom Jobcenter Kiel 5 Hilfe! Wir brauchen Hilfe Marvin feuert seinen Tornister in die Ecke. „Was gibt’s denn heute zu essen?“ Der Neunjährige steckt seine Nase durch die Küchentür. Doch seine Mutter steht nicht wie sonst am Herd, um dem hungrigen Sprössling etwas zuzubereiten. Sie sitzt mit Vater Stefan im Wohnzimmer und hat die zweijährige Celine auf dem Schoß. „Komm bitte mal her“, fordert sie ihren Sohn auf. „Wir müssen alle gemeinsam etwas Wichtiges besprechen.“ Vor den Eltern auf dem Wohnzimmertisch liegt eine Reihe von Formularen und Informationsbroschüren. „Du weißt ja, dass der Papa zurzeit keine Arbeit hat, weil die Firma, bei der Papa gearbeitet hat, letztes Jahr pleite gegangen ist“, erklärt Mutter Rebecca vorsichtig. Marvin verdreht die Augen. Jetzt kommt das wieder: „Wir müssen sparen. Du bekommst keinen neuen Gameboy. Andere Kinder ziehen auch Omas selbst gestrickte Pullis an …“ Sein Vater wuschelt ihm durchs Haar, als hätte er gerade seine Gedanken gelesen. „Genau! Wir müssen sparen. Und in Zukunft noch mehr als bisher. Denn nun bekomme ich kein ‚normales‘ Arbeitslosengeld mehr. Solange ich keine neue Arbeit habe, müssen wir von ALG II leben.“ Marvin fragt ängstlich: „Aber du bekommst doch bald eine neue Arbeit, oder? Du hast doch schon so viele Bewerbungen geschrieben!“ In diesem Augenblick fällt Celine ihr Kuschelteddy aus der Hand und die Kleine setzt zu einem ohrenbetäubenden Kreischen an. „Sie hat bestimmt auch Hunger“, unterbricht Rebecca den Familienrat. „Ich mache uns jetzt erst einmal etwas zu essen.“ 6 7 Was ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende? Der Begriff Arbeitslosengeld II für die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ führt häufig zu Verwechslungen mit dem Arbeitslosengeld I. Auch wenn die Bezeichnungen ähnlich klingen, sind dies im Grunde zwei völlig verschiedene Leistungen. Doch was genau ist der Unterschied? • Arbeitslosengeld I – eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) Das Arbeitslosengeld oder auch ALG I ist eine Versicherungsleistung in Form einer Lohnersatzleistung. Das Geld kommt aus der Arbeitslosenversicherung, für die alle Angestellten und viele Selbstständige während ihrer Erwerbstätigkeit Beiträge bezahlen. Sie steht allen Arbeitslosen zu, die über eine bestimmte Zeit in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und sich innerhalb der vorgeschriebenen Frist bei einem Jobverlust arbeitslos melden. Alle Formalitäten laufen über die Agentur für Arbeit. Die Höhe der gezahlten Leistung ist abhängig vom bisherigen Verdienst der Arbeitslosen. Sie liegt dabei zwischen 60 und 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgeltes, je nach Familienstand. • Arbeitslosengeld II – eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) Das Arbeitslosengeld II (ALG II) soll die Existenz von Arbeitsuchenden sichern, die keine oder nur wenige Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung erhalten. Das sind häufig Menschen, deren Arbeitslosengeld I ausgelaufen ist oder die vor ihrer Arbeitslosigkeit selbstständig waren und nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Aber auch Erwerbstätige, die nicht genug verdienen, um ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können, können ihr Gehalt durch ALG II aufstocken. Das ALG II ist eine Sozialleistung. Das heißt, dass das Geld für das ALG II aus Steuergeldern zur Verfügung gestellt wird. 8 ALG II – Was bekomme ich? Das Jobcenter bietet folgende Leistungen an: • Dienstleistungen Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Kiel unterstützen Sie bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Wir versorgen Sie mit Informationen zu Jobangeboten, vermitteln Praktikumsplätze oder Qualifizierungsmaßnahmen und unterstützen Sie bei Ihren Bewerbungen. Gemeinsam mit den Unternehmen in der Region und unserer Arbeitgeberbetreuung entwickeln wir auch Programme, um neue Arbeitsplätze zu schaffen. • Geldleistungen Die Leistungsabteilung des Jobcenters Kiel sorgt dafür, dass Arbeitsuchende genug Geld haben, um ihre Existenz und den Unterhalt ihrer Familie zu sichern. Hier zahlen wir das Arbeitslosengeld II aus. Auch sogenannte Mehrbedarfe – beispielsweise für werdende Mütter, für Alleinerziehende oder für behinderte Menschen – werden hier geregelt. Ebenso wird die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in der Leistungsabteilung abgewickelt. Wir übernehmen auch die Kosten für Unterkunft und Heizung, das Schulbedarfspaket sowie die Erstausstattung für Bekleidung und Wohnung, wenn dies möglich und erforderlich ist. Gemeinsam mit den Beratungsstellen der Landeshauptstadt Kiel unterstützen wir Sie bei der Kinderbetreuung, der Schuldner- und Suchtberatung sowie der psychosozialen Betreuung. 9 Der Weg zum JobCenter Am nächsten Morgen sind Stefan und Rebecca früh auf den Beinen. Marvin ist in der Schule. Auf Celine passt die Oma auf. In wenigen Stunden gibt es eine Menge zu erledigen. Es geht zum Jobcenter. Doch in Kiel gibt es an vielen verschiedenen Standorten Büros des Jobcenters. „Wo müssen wir denn hin?“ Stefan schaut ratlos in den Informationsflyer, den er vom letzten Besuch der Agentur für Arbeit mitgebracht hat. „Ist doch ganz einfach“, erwidert seine Frau resolut. „Da du eindeutig älter als 25 bist, müssen wir schauen, in welchem Postleitzahlengebiet wir wohnen, oder wir rufen einfach im Service Center unter dieser Telefonnummer – 0431/709-1525 – an und fragen nach dem richtigen Jobcenter.“ Da die Familie in Elmschenhagen mit der Postleitzahl 24146 wohnt, ist das Jobcenter Süd zuständig. So schwingen Rebecca und Stefan sich in ihren alten Kombi und machen sich über die B 76 auf in Richtung Saarbrückenstraße. „Findest du wirklich, dass ich älter als 25 aussehe?“, fragt Stefan noch im Hinausgehen. 10 11 Standorte in Kiel Das Jobcenter Kiel hat sieben Standorte. An welchem Standort Sie sich melden müssen, hängt davon ab, wo Sie wohnen (Postleitzahl) und ob Sie zu einer besonderen Gruppe gehören. Wir unterscheiden bestimmte Gruppen, weil die Anliegen und Probleme der Arbeitsuchenden sehr unterschiedlich sind. Einige unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen sich zum Beispiel besonders gut mit jungen Erwachsenen aus, andere wissen, was Menschen mit Behinderung im besonderen Maße benötigen. • Beim Jobcenter Kiel werden nach abgeschlossener Antragstellung folgende Gruppen besonders betreut: – Schwerbehinderte (ab 50 Prozent des Grads der Behinderung und Gleichgestellte) Unsere Öffnungszeiten • Montag, Dienstag und Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr • Mittwoch nach Vereinbarung • Donnerstag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Donnerstagnachmittag hauptsächlich für Berufstätige. Alle anderen Besucherinnen und Besucher bitten wir, in der Vormittagszeit vorzusprechen, damit der Donnerstagnachmittag für die Berufstätigen frei bleiben kann.) – Rehabilitanden ➞ Jobcenter Süd Saarbrückenstraße 149 24113 Kiel – über 50-jährige Arbeitsuchende ➞ Projekt 50plusKERNig der Jobcenter Kiel, Rendsburg-Eckernförde und Neumünster Sophienblatt 74–78 24114 Kiel – junge Erwachsene unter 25 Jahren ➞ Jobcenter für Jugendliche Gaardener Ring 3 24143 Kiel 12 Beim ersten Besuch Wenn Sie das Jobcenter zum ersten Mal besuchen, um Arbeitslosengeld II zu beantragen, bringen Sie bitte mindestens folgende Unterlagen mit: • Personalausweis oder Pass • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden) • Nachweis über den Aufenthaltsstatus (gilt nur für Ausländerinnen und Ausländer) • Mietvertrag, Nachweis über Betriebs- und Heizkosten • Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse • Einkommensnachweise (Lohnbescheinigungen oder Ähnliches) Diese Aufzählung ist nicht abschließend, weil je nach Ihrer persönlichen Situation noch zusätzliche Unterlagen benötigt werden. Welche das sind, erfahren Sie im Beratungsgespräch. 13 Hohenra de H s Feld Boningstr. Weg r. r. Kro nsh a gen e tsst r. itzstr. Chemn nstr. llin gst tr. Bellman Mö St s der för ern Eck r H e damm . -H tr. an h ep Stif Wilhelmplatz ldieks Hasse perh ofst r. fern stieg er S förd W H Jung ners t r. ern Eck st rg bu en ss Buslinien: 32, 42, 11, 502 (Elendsredder oder Mercatorstraße) z at pl elm ilh . str rth Jobcenter Kiel im Sozialzentrum Nord Mercatorstraße 40 24106 Kiel Dam nstr. H i We Flächenmäßig ist dieses Jobcenter das zweitgrößte Kiels: Düsternbrook, Blücherplatz, Wik, Steenbek / Projensdorf, Schilksee, Suchsdorf / Klausbrook, Düsternbrook, Friedrichsort, Pries, Holtenau, Blücherplatz Wö 2414621147 Elmschenhagen 24145 Poppenbrügge, Meimersdorf, Moorsee, Rönne, Wellsee 24148 Ellerbek, Wellingdorf 24149 Neumühlen-Dietrichsdorf 24159 Friedrichsort, Holtenau, Pries, Schilksee Buslinien: 22, 31, 34, 71, 91 (Wilhelmplatz oder Arndtplatz) Ster nstr. Homan 24118 Ravensberg 24143 Gaarden Nord H Kör tr. Jobcenter Kiel im Sozialzentrum Mitte Stephan-Heinzel-Str. 2 24116 Kiel -Str. thstr. kwer 24146 24147 24145 14 Danc Süd Im Herzen von Kiel liegt das Jobcenter Mitte im Sozialzentrum am Wilhelmplatz. H H 24143 24113 24103 Altstadt, Damperhof, Exerzierplatz, Vorstadt 24105 Blücherplatz, Brunswik, Düsternbrook, 24106 Wik 24107 Suchsdorf 24109 Hasseldieksdamm, Mettenhof 24111 Russee 24113 Hassee 24114 Südfriedhof 24116 Schreventeich rkamp Achte 24148 Gaarden 24111 H rs Mercato H Mitte Str. 24103 24114 urener Ost elb Wechs 24116 Mitte eg mer W Husu Mettenhof tr. H 24149 Feldstr. Holtenauer Str. Weg 24118 24116 24109 r. rst Wike Büsumer 24107 H Knorrstr. H 24106 24118 r. Lügum Standorte in Kiel Nord Weimarer St kloste rstr. 24159 Adalbertstr. Ihre Ansprechpartner rW eg H 15 wstr. Zastro de fra Ar H g e nw Mü r. iusst Lantz eus dor- H Theo Jobcenter Kiel im Sozialzentrum Gaarden Bahnhofstr. 38 a 24143 Kiel H Buslinien: 71 / 72 (Diedrichstraße) 52 (Schwedendamm) Werftst r. nstr. H Zum ng ndin a Ska Str. Ber gen r ing Berg enri de s loe Heintz e str. tr. Heis chst r. Ratzeburger Str. H eg ind gre nW eg H H Malmö w Ast ridL Tonberg Buslinien: 31, 34, 52 (KVG Verwaltung) rS Diedri chstr. vien dam m weg lius Sibe Hofstr. tr. ss mu As r. Ol fst ho r Lauenburge er ied hn Ba Buslinien: 51 (Stadtrade) 81 (Lantziusstraße) k Broo w hr Ke H Sörensenstr. Sc Jobcenter Kiel Süd Saarbrückenstr. 149 24113 Kiel astr . Beschäftigungsoffensive Gaarden Zum Brook 4 24143 Kiel Werftba h tr. f-W .-S amm end d e hw Ad ol H Vaa s Mit der „Beschäftigungsoffensive Gaarden“ will das Jobcenter gemeinsam mit allen Akteuren im Stadtteil die Lebenssituation von Langzeitarbeitslosen verbessern und festgefahrene Lebenskreisläufe durchbrechen. Die Einrichtung sinnstiftender Beschäftigungsmöglichkeiten, stärkere Eigenverantwortung der Einzelnen und spezielle Förderungen sind Arbeitsschwerpunkte des im „Zum Brook 4“ angesiedelten Projektteams. ing s -R kistr. Das Jobcenter im Sozialzentrum Gaarden ist das flächenmäßig kleinste der Kieler Jobcenter, allerdings mit den meisten Langzeitarbeitslosen. Flächenmäßig zählt das Jobcenter im Sozialzentrum Süd mit seinen Stadtteilen Elmschenhagen, Hassee, Wellsee, Russee/Hammer, Moorsee, Rönne, Kronsburg / Gaarden-Süd und (Neu-)Meimersdorf zu einem der größten der sechs Kieler Jobcenter. H Stockholmstr. H rüc arb Sa . str ken Gaarden H Süd Buslinien: 61, 100, 101 (Bergenring) Hels in . str ach ttl Me Jobcenter Kiel im Sozialzentrum Mettenhof Bergenring 36 24109 Kiel tr. ers il e dw Du . rstr eile w Ott e ad dtr Sta Mettenhof ist der Stadtteil der kurzen Wege. Deshalb liegt das Sozialzentrum, in dem das Jobcenter integriert ist, gut erreichbar am Bergenring 36. Der Wirkungsbereich erstreckt sich auf Mettenhof und Hasseldieksdamm. mm -Da lme mm -Pa hlenda f Olo hle Mü Mettenhof H The 17 odo r-H eus s-R ing Takl e r Kiel er S Form er tr. Joha n ness t r. Stem Direkt am Kieler Seefischmarkt liegt das Jobcenter im Sozialzentrum Ost. Hier werden Arbeitslosengeld II-Beziehende aus den Stadtteilen Wellingdorf, Ellerbek und Neumühlen-Dietrichsdorf betreut. H mm nda Regionales Berufsbildungszentrum H H Mar t hast r. Moorteichwiese Johann-Meyer Str . de hwe Sc Jobcenter Kiel im Sozialzentrum Ost Seefischmarkt Wischhofstr. 1-3, Gebäude 12 24148 Kiel Jugendliche tr. H Kais nst r. Ost H Bahnhofstr. tr. sweg ens cke str. Schröpfe ries <– Hop Sac hau fen <– str. str. Hum mel wie se Sop hie nbl att kam p r. hle ahns Werf tb Mü Gablenzstr. H 50plus KERNig Buslinien: 9, 72, 100 (Seefischmarkt) 2 (Wischhofstraße) r. St Gew Seef erbege isch biet mar kt e rb stb er g e Wi r. kt eg rey w Se Sch Am H st of hh sc Kuchelstr. H r. r. St olz t kes Tim Buslinien: 11, 22, 41/42, 61/62, 100, 101, 501, 901 (Hummelwiese) ne Schö Wi H H er Str. berg ef La ng en tr. ke ns tr. isc hm ar hs ts pw So hh of st eg üc Jobcenter für Jugendliche Gaardener Ring 3 24143 Kiel Beschäftigungsinitiative für ältere Arbeitsuchende Sophienblatt 74 – 76 24103 Kiel sc Br ka m Ell eg r ke Gewerbegebiet 50plus KERNig ist ein ZusammenStormannstr. schluss der Jobcenter Neumünster, Kreis Rendsburg-Eckernförde und Kiel zu einem Beschäftigungspakt für ältere Arbeitsuchende. ew Am Gaardener Ring 3 gibt es für alle jungen Erwachsenen unter 25 Jahren eine zentrale Beratungsstelle. Unter einem Dach befinden sich im „Haus der Jugendlichen“ die Berufsberatung und das Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Kiel und das Jobcenter für Jugendliche. Buslinien: 11, 22, 31, 34, 100, 101 (Betriebshof Werftstraße) 18 mst Wilhelm str. Werftst r. Str. hels H lla Buslinien: 11, 22, 31, 32, 34, 100, 101 (Gablenzstraße) 52 (Arbeitsamt) Mic Ba Jobstart Adolf-Westphal-Str.2 24143 Kiel Har Karlstr. Str. H Adolf -West phal- Optimale Unterstützung und Beratung bei der Stellensuche bietet das Team von Jobstart Langzeitarbeitslosen in Kiel. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen dabei das Profil der Arbeitssuchenden, ihre ganz persönlichen Stärken und Fähigkeiten in den Mittelpunkt und ermitteln daraufhin einen passenden Arbeitsplatz. Bewerbungstraining, Outfit-Beratung, Begleitung bei Vorstellungsgesprächen und die weitergehende Beratung nach der Arbeitsaufnahme ergänzen das Rundum-Angebot. Bahnhofstr. Jobstart H tr. Gaar dene r Har König Kais tr. An d er H alle 400 Gaar Gaar dene dene r Str. r Rin g Kess elsc hmi ed Werftst r. att pper Pam pen Anti ien bl Sop h H Schuls tr. mer D er zig an . Str Al tr. chs tei ten 19 H Der Erste Besuch IM Jobcenter Kiel Im Jobcenter angekommen melden Rebecca und Stefan sich am Empfang. „Was kann ich für Sie tun?“, fragt die Mitarbeiterin dort freundlich lächelnd. Rebecca sprudelt sofort los: Ihr Mann sei schon länger arbeitslos. Nun laufe das Arbeitslosengeld aus. Und zurzeit 20 habe er auch gar keine Aussicht auf eine neue Arbeit. Die Mitarbeiterin vom Empfang hört geduldig zu: „Sie möchten also einen Antrag auf Grundsicherung für Arbeitsuchende stellen?“ Stefan lächelt unsicher und nickt: „Ja, wir bekommen jetzt wohl ALG II!“ „Da leite ich Sie gleich an einen Mitarbeiter aus der Geschäftsstelle weiter“, erläutert die Mitarbeiterin. Da die Kieler Bürgerinnen und Bürger in der Geschäftsstelle des Jobcenters auch ohne Termin ihre Anliegen vorbringen können, ist dort heute die richtige Anlaufstelle für Rebecca und Stefan. In der Geschäftsstelle klärt ein Mitarbeiter des Jobcenters zunächst, ob grundsätzlich ein Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II besteht. Der JobcenterMitarbeiter dort weiß genau, welche Formulare das Ehepaar benötigt. Er überreicht den beiden die Unterlagen. „Das können Sie in Ruhe zu Hause ausfüllen. Wenn Sie etwas nicht verstehen, können Sie auch unser Service Center anrufen“, erläutert der junge Mann hinterm Schreibtisch. „Außerdem mache ich jetzt einen Termin zur Antragsabgabe für Sie“, ergänzt er. „Und Sie erhalten einen Beratungstermin bei Ihrer Integrationsfachkraft.“ Mit der Terminnotiz und vielen Formularen und Infobroschüren in der Tasche machen sich Rebecca und Stefan auf den Weg zur Oma. Rebecca ist schon etwas in Sorge: „Hoffentlich hat die Kleine die Oma nicht zu sehr angestrengt!“ 21 Die einzelnen Stationen im Jobcenter • Geschäftsstelle An allen Standorten des Jobcenters gibt es eine Geschäftsstelle. Bitte melden Sie sich zuerst dort. Viele Angelegenheiten können unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt dort klären. Auch Unterlagen nehmen wir dort entgegen und leiten diese weiter, wenn es nötig ist. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle klären umfangreichere leistungsrechtliche Sachverhalte. Sie vereinbaren für Sie auch Termine mit unseren Kolleginnen und Kollegen in der Arbeitsvermittlung oder im Fallmanagement. • Arbeitsvermittlung Die Arbeitsvermittlung kümmert sich darum, dass Sie einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz, eine Möglichkeit zum Nebenverdienst oder eine Weiterbildungsmaßnahme erhalten. Grundsätzlich erwarten wir von Ihnen, dass Sie sich auch selbst um Arbeit bemühen. Dazu gehört, dass Sie sich parallel zu unseren Empfehlungen auf Stellen angebote melden, selbst wenn diese nicht Ihrem erlernten Beruf oder der zuletzt ausgeübten Tätigkeit entsprechen oder die zukünftige Firma weiter entfernt als bisher sein sollte. • Leistungssachbearbeitung Die Leistungssachbearbeitung kümmert sich um alles, was mit der Sicherung Ihres Lebensunterhalts und den Kosten der Unterkunft zu tun hat. Dort wird die Leistung, die Sie erhalten, berechnet. • Fallmanagement Die Gründe für längere Arbeitslosigkeit sind vielfältig. Viele Arbeitsuchende befinden sich in einer besonders schwierigen Lebenslage, die es kaum möglich macht, eine Arbeit anzunehmen. Sie sind zum Beispiel krank, haben Suchtprobleme oder Schulden. Wir lassen Sie mit solchen Problemen nicht allein. Besonders geschulte Fallmanagerinnen und Fallmanager beraten, unterstützen und begleiten Sie auf Ihrem Weg zur beruflichen Integration – auch wenn Ihre persönliche Lage schwer ist. Dabei steht uns ein umfangreiches soziales Netzwerk von Hilfsangeboten zur Verfügung. Das Fallmanagement koordiniert für Sie dann alle erforderlichen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten. Wir arbeiten eng zusammen mit: – der Berufsberatung – der Rehabilitationsberatung – Jugendämtern und Jugendhilfeeinrichtungen – Migrationsberatungsstellen – Trägern der Sprachförderung – Kinderbetreuungseinrichtungen – Schuldnerberatungsstellen – Sucht- und Drogenberatungsstellen Unsere Hotline Wer sich telefonisch mit dem Jobcenter in Verbindung setzen möchte, nutzt am besten die Hotline unseres Service Centers. Service-Zeiten Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Telefon: 0431 / 709-1525* Nutzen Sie für Ihre Kontaktaufnahme immer zuerst das Service Center, um Wege und Zeit zu sparen. Wenn Ihnen das Service Center nicht sofort weiterhelfen kann, wird Ihre Frage weitergeleitet und Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden einen Rückruf. * 3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen 22 • Kommunale soziale Begleitmaßnahmen In den Angeboten der kommunalen sozialen Begleitmaßnahmen werden Sie im Auftrag von Arbeitsvermittlung oder Fallmanagement betreut. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen sozialen Begleitmaßnahmen haben einen festgelegten Aufgabenkreis: Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung, Hilfe bei Problemen mit der Wohnsituation, Unterstützung bei Kinderbetreuung und Hilfe bei ärztlichen Gutachten. 23 Fragen über Fragen … „Marvin, mach doch bitte die Musik etwas leiser! Der Papa muss sich konzentrieren!“ Rebecca und Stefan sitzen vor einem vierseitigen Antragsvordruck. „Da soll einer durchsteigen“, stöhnt Stefan. Doch dann fällt ihm ein, dass der Jobcenter-Mitarbeiter aus der Geschäftsstelle ihn auf eine elektronische Ausfüllanleitung zum Antrag auf ALG II im Internet aufmerksam gemacht hat. „Komm, wirf mal den Computer an!“ Und tatsächlich: Mithilfe des Internets kämpfen sich Rebecca und Stefan durch den vierseitigen Hauptantrag. Außerdem müssen sie noch einige weitere Formulare ausfüllen: die Anlage KI (für die beiden Kinder), die Anlage WEP (für Rebecca), die Anlage EK (zur Klärung der Einkommensverhältnisse) und die Anlage KDU (Kosten der Unterkunft und Heizung). Immer wieder stolpern sie über Begriffe, die sie nicht sofort verstehen. „Was ist der Unterschied zwischen einer Bedarfsgemeinschaft und einer Haushaltsgemeinschaft?“ „Was ist Mehrbedarf?“ Auch dazu gibt’s auf der Website der Bundesagentur für Arbeit viele Erklärungen. „Puh, endlich fertig! Aber mit dem Leitfaden im Internet war es doch einfacher, als ich erst dachte“, meint Stefan. Trotzdem sind noch einige Fragen offen. Die wollen Rebecca und Stefan bei ihrem Beratungsgespräch im Jobcenter klären. Rebecca ist mal wieder pragmatisch: „Am besten schreiben wir alle Fragen auf, damit wir beim Termin nichts vergessen.“ Die Liste sieht dann schließlich so aus: • Müssen wir unser altes Auto verkaufen? (Wert: zirka 4.000 Euro) • Muss sich Rebecca jetzt auch um einen Job bemühen? • Bekommen wir Hilfe zur Kinderbetreuung, wenn wir beide arbeiten? • Dürfen wir noch in Urlaub fahren (wenn wir uns das überhaupt leisten können) oder muss Stefan immer zur Verfügung stehen, falls ein Jobangebot kommt? 24 25 Und eine Menge Antworten! •Was ist der Unterschied zwischen einer Bedarfsgemeinschaft und einer Haushaltsgemeinschaft? Die Bedarfsgemeinschaft kann in der Regel mit der Familie gleichgesetzt werden. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören neben der Antragstellerin oder dem Antragsteller die im Haushalt lebenden Partnerinnen oder Partner (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Lebenspartnerschaft) und alle unverheirateten Kinder unter 25 Jahren. Die Kinder – auch minderjährige Kinder – gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern, wenn sie ihren Bedarf durch eigenes Einkommen decken können oder wenn sie selbst ein Kind haben. In diesen Fällen bilden sie zusammen mit ihrem Kind eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Eine Haushaltsgemeinschaft besteht dann, wenn man mit Verwandten oder Verschwägerten zusammenlebt und gemeinsam wirtschaftet. Das Jobcenter geht dann davon aus, dass man sich gegenseitig finanziell unterstützt, soweit es nach Einkommen und Vermögen der einzelnen Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft erwartet werden kann. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören in unserer Geschichte also die Eltern Rebecca und Stefan und ihre beiden minderjährigen Kinder Marvin und Celine. • Was ist Mehrbedarf? Der Begriff „Mehrbedarf“ steht für zusätzliche Kosten, die nicht durch die sogenannte Regelleistung abgedeckt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt das Jobcenter zusätzlich Pauschalen für Menschen, die aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation mehr Geld als gewöhnlich benötigen. Dazu gehören zum Beispiel werdende Mütter (ab der 13. Schwangerschaftswoche), Alleinerziehende (abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder), behinderte Menschen, die an Maßnahmen des Jobcenters teilnehmen, oder Menschen, die eine spezielle teure Ernährung benötigen. Fragen Sie am besten konkret vor Ort im Jobcenter nach, ob für Sie ein Mehrbedarf bewilligt werden kann. Unsere Familie kann keinen Mehrbedarf geltend machen. 26 • Müssen Stefan und Rebecca ihr Auto verkaufen? Wer Arbeitslosengeld II beantragt, muss Angaben zu seinem Vermögen machen. Bei der Ermittlung des Vermögens bleibt ein „angemessenes“ Kraftfahrzeug aber unberücksichtigt. „Angemessen“ heißt: Ein Auto ist aktuell nicht mehr als zirka 7.500 Euro wert. Es gibt aber auch Ausnahmen, die im Einzelfall entschieden werden. Wenn zum Beispiel aufgrund von körperlichen Einschränkungen eine Sonderanfertigung notwendig war oder wenn eine Großfamilie einen PKW mit vielen Sitzplätzen benötigt, dann kann der Wert des Fahrzeugs auch höher sein. Rebecca und Stefan müssen ihren alten Kombi nicht verkaufen, da er nur noch 4.000 Euro wert ist. • Muss sich Rebecca jetzt auch um einen Job bemühen? Sind beide Elternteile in einer Familie arbeitslos, geht das Jobcenter zunächst davon aus, dass beide Partner in der Lage sind, eine Arbeit aufzunehmen. Lebt in der Familie ein Kind, das noch keine drei Jahre alt ist, kann sich einer der Partner allerdings ausschließlich der Erziehung des Kindes widmen. Dabei ist es egal, ob der Vater oder die Mutter die Erziehungsaufgabe übernimmt. Ab dem dritten Lebensjahr wird vorausgesetzt, dass ein Kind auch in einer Tageseinrichtung untergebracht werden kann. Rebecca muss sich jetzt also noch nicht um eine Arbeit bemühen, weil Celine erst zwei Jahre alt ist. Sobald Celine drei Jahre alt ist, wird auch Rebecca Bewerbungen schreiben müssen. Minijob oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung? Wer nur in Teilzeit arbeiten kann, überlegt häufig, einen Minijob anzunehmen. Doch diese Beschäftigungsverhältnisse bieten nur kurzfristig Vorteile. Vorzuziehen sind sozialversicherungspflichtige Anstellungen: So bauen Sie wieder eine eigene soziale Absicherung auf. Zum Thema berät das Team Jobstart (Telefon: 0431/709-1515, -1516, -1455 oder jobcenter-kiel.jobstart@jobcenter-ge.de). 27 Und eine Menge Antworten! • Habe ich im Bezug von Arbeitslosengeld II Anspruch auf Urlaub? Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub haben Leistungsbeziehende von Arbeitslosengeld II nicht. Sie können sich aber für maximal drei Wochen mit vorheriger Zustimmung Ihrer Integrationsfachkraft im Jobcenter außerhalb Ihres Wohnortes aufhalten. Die Zahlung von Arbeitslosengeld II wird dadurch nicht unterbrochen. Sie erhalten diese Zustimmung nur, wenn absehbar ist, dass innerhalb der Abwesenheitszeit keine Vermittlungsmöglichkeit besteht. Nach Beendigung der Abwesenheitszeit melden Sie sich bitte selbst bei Ihrer Integrationsfachkraft zurück. Unsere Familie darf also Urlaub machen. Allerdings muss Stefans Integrationsfachkraft damit einverstanden sein. Urlaubsgeld gibt es dafür allerdings nicht. • Bekommen wir Hilfe bei der Kinderbetreuung? Das Jobcenter unterstützt Arbeitsuchende bei der Suche nach einem Betreuungsplatz, damit sie eine Chance haben, eine Arbeit aufzunehmen oder an einer Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen. In Kiel gibt es eine Reihe von Stellen, bei denen man sich über Betreuungsangebote informieren kann. Die Kostenübernahme für die Kinderbetreuung wird in der Regel über das Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen geregelt. Wenden Sie sich an Ihre Integrationsfachkraft, sie wird Ihnen die richtigen Anlaufstellen nennen. Wenn Rebecca eine Arbeit aufnehmen oder sich durch eine Qualifizierungsmaßnahme fit für den Arbeitsmarkt machen möchte, kann sie mit ihrer Integrationsfachkraft besprechen, wer in ihrer Abwesenheit die Betreuung der Kinder übernimmt und für die Kosten der Kinderbetreuung aufkommt. 28 Betreuungsangebote in der Landeshauptstadt Kiel Die Unterstützung der Familien ist der Stadt Kiel wichtig. Deshalb bietet sie auf ihrer Internetseite eine Suchfunktion für die richtige Kinderbetreuung an. Auf www.kiel.de finden Sie eine Online-Datenbank mit allen Einrichtungen in Kiel, die eine 5-Tage-Betreuung anbieten. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen und Angebote zu Tagespflegeplätzen, Kinderstuben und zur Schulkindbetreuung. Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen Neues Rathaus, Andreas-Gayk-Straße 31 Gebäude B / 3. OG, 24103 Kiel Tel.: 0431 / 901-3329 jugendamt@kiel.de Ortscaritasverband Kiel Muhliusstr. 67 24103 Kiel Tel.: 0431 / 38 01 59-0 DRK – Kreisverband Kiel e.V. Klaus-Groth-Platz 1, 24105 Kiel Tel.: 0431 / 5 90 08-0 E-Mail: info@drk-kiel.de Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Muhliusstr. 67 24103 Kiel Tel.: 0431 / 55 47 66 oder 55 17 25 beratungsstelle@skfkiel.de www.skf-kiel.de AWO – Kreisverband Kiel e.V. Preetzer Straße 35, 24143 Kiel Tel.: 0431 / 7 75 70-0 info@awo-kiel.de Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein Eggerstedtstr. 13 24103 Kiel Tel.: 0431 / 24 02-400 Pädiko e.V. Beratungs- Vermittlungsstelle Kindertagespflege Ziegelteich 23/25, 24103 Kiel Beratung: 0431 / 979 969 16 vermittlung@paediko.de Der Dachverband der Eltern-Kind-Gruppen Kiel e.V. Kirchhofallee 40 24114 Kiel Tel.: 0431 / 56 87 11 buero@dachverband-kiel.de 29 Den Antrag abgeben Mit den ausgefüllten Anträgen und der Fragenliste im Gepäck machen sich Stefan und Rebecca zwei Tage später wieder auf ins Jobcenter. Um elf Uhr haben sie einen Termin bei ihrer Sachbearbeiterin. Der Jobcenter-Mitarbeiter aus der Geschäftsstelle hat für Stefan den Termin gemacht. Die Sachbearbeiterin schaut sich zunächst die daheim ausgefüllten Anträge an. Rebecca rutscht ungeduldig auf ihrem Stuhl hin und her. „Sicher haben wir wieder was falsch gemacht“, denkt sie verunsichert. Aber die Sachbearbeiterin lächelt ihre neuen Kunden an: „Das haben Sie ja sorgfältig vorbereitet. Nur hier – in der Anlage EK 30 haben Sie ein Blatt übersehen. Aber das können wir ja schnell gemeinsam ausfüllen …“ Der nächste Termin findet bei der Integrationsfachkraft statt. Stefan hat vor seiner Arbeitslosigkeit als Lagerarbeiter gearbeitet. Gern würde Stefan wieder in diesen Beruf einsteigen. Mit dem Gabelstapler fahren und kräftig zupacken – das ist genau sein Ding. Die JobcenterMitarbeiterin will eine Menge Dinge wissen! Stefans Integrationsfachkraft erklärt ihm aber genau, warum sie so viele Fragen stellt: „Ich erstelle jetzt ein Profil von Ihnen. Das kann ich dann jederzeit mit neuen Stellenangeboten abgleichen. Außerdem kann ich schauen, ob es sinnvolle Weiterbildungsmöglichkeiten für Sie gibt, damit Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.“ Das leuchtet Rebecca und Stefan ein. „Und ich habe schon gedacht: ‚Mensch, ist die neugierig!‘“, entfährt es Stefan. Rebecca knufft ihn in die Seite. Zum Schluss unterschreibt Stefan noch die Eingliederungsverein barung, in der festgehalten wird, welche Beratungs- und Förderleistungen Stefan erhält und welche Pflichten er selbst bei der Jobsuche hat. Danach übergibt ihm die Integrationsfachkraft einige Stellenangebote, die im Jobcenter Vermittlungsvorschläge heißen. 31 IHR RECHT – UNSERE LEISTUNG • Was ist eine Eingliederungsvereinbarung? In der Eingliederungsvereinbarung werden alle Schritte, die notwendig sind, damit Sie wieder Arbeit finden, festgelegt. Sie hält fest, was das Jobcenter unternehmen wird, damit sich Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Sie fixiert aber auch Ihre persönlichen Aufgaben und Pflichten. Das Gesetz schreibt die Eingliederungsvereinbarung vor. Sie wird in der Regel für die Dauer von sechs Monaten abgeschlossen. Die vereinbarten Maßnahmen und Eigenleistungen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. In Stefans Eingliederungsvereinbarung steht unter anderem: „… Herr Stefan Z. verpflichtet sich, alle Möglichkeiten zu nutzen, um seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken. Das Jobcenter Kiel verpflichtet sich, Stefan Z. bei seinen Möglichkeiten aktiv und sinnvoll zu unterstützen.“ Es werden folgende Aktivitäten zur beruflichen Eingliederung vereinbart: „Unterstützung der Bewerbungsbemühungen auf sozialversicherungspflichtige Stellen durch finanzielle Leistungen (jährlich 260 Euro gegen Nachweise) und Reisekosten zum Vorstellungsgespräch nach vorheriger Absprache mit der Integrationsfachkraft …“ • Was ist ein Profiling oder Kundenprofil? Ihre Integrationsfachkraft erstellt während der Erstberatung von Ihnen ein Kundenprofil. Das ist eine Beschreibung, die nicht nur alle Daten zu Ihrer Person enthält, sondern auch Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse abbildet. Diese Daten werden in einer Datenbank des Jobcenters hinterlegt. So kann Ihre Integrationsfachkraft Ihnen immer aktuell mitteilen, ob es offene Stellen oder sinnvolle Weiterbildungsmöglichkeiten für Sie gibt. • Wie weisen Sie Ihre Eigenbemühungen nach? Das Jobcenter erwartet von Ihnen, dass Sie sich selbst um Arbeit bemühen. Diese Bemühungen müssen Sie bei den regelmäßigen Gesprächen mit Ihrer Integrationsfachkraft auch nachweisen können. Es genügt nicht, nur zu erzählen, was Sie alles unternommen haben, um wieder eine Arbeitsstelle zu bekommen. Sie müssen schriftlich dokumentieren, dass Sie aktiv waren. Stefan fasst jetzt regelmäßig in einer Liste zusammen, welche Aktivitäten er unternommen hat. Außerdem legt er im nächsten Beratungsgespräch seiner Integrationsfachkraft auch Bewerbungsanschreiben, Bestätigungsschreiben, Absagen 32 von Betrieben, Zeitungsausschnitte und Computerausdrucke mit Stellenangeboten und eine Liste seiner Telefonanrufe vor. • Was müssen Sie selbst alles leisten? Was von den Arbeitsuchenden erwartet wird, ist individuell unterschiedlich. Wenn Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft Ihre Eingliederungsvereinbarung erstellen, legen Sie genau fest, was Sie in Eigeninitiative leisten müssen. Diese Leistungen müssen Sie dann auch in den kommenden Monaten erbringen. Seien Sie im Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft deshalb möglichst realistisch und ehrlich: Äußern Sie Wünsche (zum Beispiel nach einer Qualifizierung)! Haben Sie aber auch den Mut, Probleme anzusprechen, zum Beispiel Schulden oder Suchtprobleme (Alkohol, Drogen). Das Jobcenter kann Ihnen Hilfe vermitteln. Übrigens: Jede nachgewiesene Aktivität zur Erlangung eines Arbeitsplatzes ist ein positives Beispiel für Ihren Willen, die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Von uns erhalten Sie laufend Vermittlungsvorschläge. Stefan hat sich nach seinem Gespräch mit seiner Integrationsfachkraft fest vorgenommen, nun jeden Tag einmal im Internet nach Stellenangeboten zu schauen. Er könnte sich aber auch vorstellen, etwas Neues zu lernen. „Gibt es denn vielleicht eine Qualifizierungsmaßnahme für mich?“, fragt er. Die Integrationsfachkraft verspricht, sich bis zum nächsten Treffen darum zu kümmern und erklärt ihm, was ein Bildungsgutschein ist. Was ist ein Bildungsgutschein? Bildungsgutscheine erlauben es Ihnen, an einer Weiterbildung teilzunehmen, die Sie sich selbst ausgesucht haben. Ihre Integrationsfachkraft beim Jobcenter stellt Ihnen Bildungsgutscheine aus. Nach dem Ausstellungsdatum sind sie drei Monate lang gültig, danach verfallen sie. Sie können mit einem Bildungsgutschein zu einer Weiterbildungseinrichtung gehen, diesen dort ausfüllen lassen und ihn dann bei Ihrer Integrationsfachkraft im Jobcenter vorlegen. Wenn Ihre Integrationsfachkraft die Fortbildung für sinnvoll hält, erstattet das Jobcenter Ihnen die Lehrgangskosten. Bitte halten Sie immer Rücksprache mit Ihrer Integrationsfachkraft, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden. Wenn Sie ohne Bildungsgutschein oder vorherige Rücksprache mit dem Jobcenter an einer Förderung der beruflichen Weiterbildung teilnehmen, kann das Jobcenter keine Kosten übernehmen, und Sie müssen die Weiterbildung selbst bezahlen! 33 Diese Fördermöglichkeiten gibt es auch noch … Ihre Integrationsfachkraft kennt noch eine ganze Reihe weiterer Fördermöglichkeiten. Es kommt aber immer darauf an, welche dieser vielfältigen Unterstützungen genau für Sie passt. Wir haben einmal ein paar Beispiele aufgeschrieben, um zu zeigen, was möglich sein kann: • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Hört sich kompliziert an, ist es aber nicht. Sie können zum Beispiel an Kursen teilnehmen, wenn diese Ihre Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Dies kann auch in einem Betrieb erfolgen und in der Regel sechs bis zwölf Wochen dauern. In dieser Zeit kann das Jobcenter weiter Arbeitslosengeld II zahlen und auch Lehrgangsund Fahrtkosten übernehmen. Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie eine private Arbeitsvermittlung beauftragen, für Sie eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle zu finden. Gelingt dies, erhält die Vermittlung Geld vom Jobcenter. Ob Sie einen Vermittlungsgutschein erhalten können, müssen Sie mir Ihrer Integrationsfachkraft klären. • Vermittlungsbudget Im Kapitel „Bewerbungen“ haben wir schon einiges zusammengefasst, was für Ihre Bewerbungen wichtig ist und wie diese finanziell vom Jobcenter unterstützt werden können. Grundsätzlich gilt: Sie erhalten fünf Euro für jede schriftliche Bewerbung, wenn dies vorher mit Ihrer Integrationsfachkraft in der Eingliederungsvereinbarung aufgeschrieben worden ist. Dazu gehören auch Reisekosten für Fahrten zu Bewerbungsgesprächen sowie Übernachtungskosten, wenn Sie zum Beispiel ganz früh morgens in München oder Stuttgart zum Vorstellungsgespräch erscheinen müssen. Haben Sie einen Job aufgenommen, können auch Fahrtkostenbeihilfen zum ersten Antritt der Beschäftigung gezahlt werden. Auch Zuschüsse für die Kosten täglicher Pendelfahrten sind möglich. Es gibt für viele Gruppen spezielle Angebote, zum Beispiel für Alleinerziehende, Jüngere (U 25), Ältere (50 plus) oder Migranten. Ob diese Angebote oder die oben erwähnten Leistungen für Sie in Frage kommen, bespricht Ihre Integrationsfachkraft mit Ihnen. 34 Die Jobbörse der Agentur für Arbeit im Internet Rund 600.000 Stellen, mehr als drei Millionen Bewerberprofile – bei der Suche nach einer Arbeitsstelle hilft die JOBBÖRSE der Agentur für Arbeit im Internet. In Deutschlands größtem Online-Jobportal finden Sie schnell und einfach passende Stellenangebote. Sie können dort selbst kostenfrei Ihr Profil veröffentlichen und nach Stellenausschreibungen suchen. Schauen Sie mal vorbei: www.jobboerse.arbeitsagentur.de Arbeitslosengeld II und Sozialgeld: Die aktuellen Regelsätze (Stand 2013) Alleinstehende oder Alleinerziehende Volljährige mit minderjährigen Partnern = 382 Euro Kinder von 0 bis 5 Jahren = 224 Euro Kinder von 6 bis 13 Jahren = 255 Euro Kinder von 14 bis 17 Jahren = 289 Euro Junge Erwachsene von 18 bis 24 Jahren = 306 Euro erwerbsfähige Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft unter 25 Jahren oder Personen unter 25 Jahren, die ohne Zustimmung des Jobcenters umgezogen sind Partner ab dem 19. Lebensjahr = 345 Euro 35 Der Bescheid kommt „Ich habe die Post auch gleich mitgebracht.“ Stefan kommt vom Brötchenholen. Zwischen Reklamesendungen und einer Postkarte von Tante Martha aus dem Schwarzwald liegt ein dicker Brief mit grauem Umschlag. Der Absender? Das Jobcenter. Rebecca und die Kinder sitzen bereits am Frühstückstisch. Marvin schaukelt auf seinem Stuhl hin und her. „Ach, lass doch die Post! Gib uns lieber die Brötchen!“, ruft er seinem Vater zu. Der reicht seinem Sohn die Brötchentüte und reißt selbst den Umschlag auf: „Das ist der Bescheid vom Jobcenter. Den schauen wir uns nach dem Frühstück in Ruhe an!“ – „Oh, je: Fünf Seiten!“, ruft Rebecca aus, als sie später mit ihrem Mann am Esstisch den Bescheid studiert. „Na, ja. Das Wichtigste steht aber auf der ersten Seite“, meint Stefan. Damit meint er nicht die Nummer der Bedarfsgemeinschaft, die oben rechts steht und bei jedem Brief oder Anruf beim Jobcenter angegeben werden muss. Nein, dort steht als Erstes, wie viel Geld die Familie zur Sicherung ihres Lebensunterhalts jeden Monat bekommen wird. Auf der zweiten Seite wird erklärt, auf welches Konto das Geld überwiesen wird und wie die Zahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft geregelt sind. Die vielen weiteren Seiten sind Berechnungsbögen. „Ach, da steht jetzt ganz genau, wie viel Geld welches Familienmitglied bekommt!“, nickt Stefan. Zum Beispiel beträgt die Grundsicherung für Stefan 345 Euro, für Rebecca 345 Euro, für Marvin 255 Euro und für Celine 224 Euro. Die Kosten für Unterkunft und Heizung wiederum werden zu gleichen Teilen auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt. „Aber dann müssten wir doch eigentlich mehr bekommen?“ Stefan starrt ratlos auf den Taschenrechner. „Nein, du hast vergessen, dass wir für die Kinder Kindergeld bekommen. Das gilt als Einkommen und wird 36 deshalb angerechnet“, erklärt Rebecca mit einem leicht überlegenen Lächeln. „Pah, ich geh lieber zur Geschäftsstelle im Jobcenter und lass mir dort den Bescheid erklären, statt von meiner plötzlich zur Sozialrechtlerin gewordenen Gattin!“, kontert Stefan. 37 So sieht ein Bescheid aus Hier steht die Empfängerin oder der Empfänger des Bescheids. In der Regel wird nur der Antragstellerin oder dem Antragsteller der Bescheid zugestellt. Sie ist Ansprechpartnerin oder er ist Ansprechpartner für das Jobcenter. Nummer der Bedarfsgemeinschaft: Unter dieser Nummer sind alle Vorgänge zu Stefans Familie beim Jobcenter abgelegt. Diese Nummer muss Stefan immer angeben, wenn er Briefe oder E-Mails an das Jobcenter schreibt oder beim Jobcenter anruft. In der Regel werden Arbeitslosengeld IIBeziehende in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Eine Familienversicherung hat dabei Vorrang vor einer Pflichtversicherung. Für diesen Zeitraum erhalten Stefan und seine Familie Leistungen. In diesem Fall sind es sechs Monate. Der Bewilligungszeitraum kann aber kürzer oder länger sein. Ein Widerspruch muss immer begründet werden. Falls Stefan Widerspruch einlegen will muss er genau sagen, weshalb der Bescheid aus seiner Sicht fehlerhaft ist. Die Leistungen stehen im Regelfall am ersten Werktag des Monats zur Verfügung. 38 39 So sieht ein Bescheid aus Hier erfolgt die Berechnung im Einzelnen. Hier sind die Grundansprüche, die für alle gelten, aufgeführt. Kindergeld zählt als Einkommen des jeweiligen Kindes. 40 Das Jobcenter übernimmt nur angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung. Was angemessen ist, legt die Stadt Kiel für das Jobcenter fest. Die bewilligten Kosten können sich deshalb von den tatsächlichen Aufwendungen unterscheiden. Das ist die Bankverbindung, die Stefan bei der Antragstellung angeben hat. 41 Die Bewerbung „Da hast du ja noch voll die Manta-Matte“, Marvin schüttet sich schier aus vor Lachen, als er die zehn Jahre alten Fotos seines Vaters sieht. „Deine Mutter fand’s damals toll“, bemerkt Stefan pikiert. „Außerdem war der Manta ein tolles Auto!“ „War auch damals schon out“, wirft Rebecca ein. „Außerdem willst du dich nicht bei mir, sondern bei ‚Logistik Walter‘ bewerben.“ Stefan hat im Internet eine Stelle gefunden, die ihn interessiert. Seit seinem Besuch beim Jobcenter durchforstet er täglich alle Jobbörsen. Die Worte der Integrationsfachkraft klingen ihm noch in den Ohren: „Wir wollen gemeinsam mit Ihnen alles tun, um Ihre Hilfebedürftigkeit schnellstmöglichst zu beenden. Dies bedeutet aber auch, dass Sie selbst alle Möglichkeiten nutzen, um dieses Ziel zu erreichen.“ Jetzt gibt es einen konkreten Anlass, die Bewerbungsunterlagen auf Vordermann zu bringen. Aber mit diesen Fotos – da haben seine Lieben Recht – kann er sich höchstens lächerlich machen. „Weißt du, was das wieder kostet?“, stöhnt Stefan. „Eine neue Tonerkassette für den Computer brauchen wir auch.“ „Aber wir haben doch mit der Integrationsfachkraft vom Jobcenter diese Eingliederungsvereinbarung getroffen. Da steht drin, dass das Jobcenter Kosten für Bewerbungsunterlagen übernimmt“, erinnert sich Rebecca. Und richtig, im Aktenordner mit der Aufschrift „Jobcenter“ findet Stefan sogar noch den Antragsvordruck. Schon ist er im Schlafzimmer verschwunden: „Die rote Krawatte und das blaue Hemd, oder die gestreifte und das weiße?“, ruft er seiner Frau zu. „Die rote Krawatte und das weiße Hemd“, entscheidet Rebecca. „Außerdem gehst du vorher noch zum Friseur, bevor du die Fotos machen lässt.“ Beim Wort „Friseur“ verschwindet Marvin schnell im Kinderzimmer. „Nicht, dass die noch auf die Idee kommen, ich müsste auch …“ 42 43 Tipps für Ihre Bewerbungen • Vollständige Bewerbungsunterlagen umfassen – Anschreiben (mit Unterschrift und aktuellem Datum) – Lebenslauf (mit Unterschrift und aktuellem Datum) mit aktuellem Lichtbild, wobei man heute, wenn man eine berufliche Biografie hat, meist den amerikani schen Lebenslauf verwendet, also mit der letzten Beschäftigung anfängt und dann chronologisch nach hinten geht. Ausbildungsplatzsuchenden wird meist empfohlen, die umgekehrte Form zu nehmen, weil sie noch keine Berufserfahrung haben. – Zeugnisse/Beurteilungen/Belobigungen • Das Anschreiben Das Anschreiben ist der wichtigste Teil der schriftlichen Bewerbungsunterlagen. Nicht nur, weil es in der Reihenfolge der Unterlagen ganz oben liegt und mit ihm Interesse an den weiteren Unterlagen geweckt werden soll. Mit dem Anschreiben zeigen Sie, dass Sie Formalien einhalten können und mit viel Engagement an die Erstellung der Unterlagen gegangen sind. Es ist die Möglichkeit, sich selbst, seine Fähigkeiten und Charaktereigenschaften in möglichst positivem Licht darzustellen. Die formalen Ansprüche an das Anschreiben sind sehr hoch. In Deutschland haben sich viele – ungeschriebene – Regeln etabliert. Wenn Sie diese Regeln nicht einhalten, führt das schnell schon bei der ersten oberflächlichen Sichtung zum Ausscheiden aus dem Bewerbungsverfahren. Der Absender steht oben links, zirka vier Leerzeilen vom Blattrand. Ihre Telefonnummer gehört auch zu Ihrer Anschrift. Schreiben Sie ruhig, ab welcher Uhrzeit man Sie erreichen kann oder ob Sie einen Anrufbeantworter haben (AB). Die E-Mail-Adresse gehört ebenfalls dazu. Die Anschrift Der Abstand zwischen Absender und Adressat beträgt zirka drei Leerzeilen. Hier sollte Ihnen kein Rechtschreibfehler unterlaufen! Betreff und Bezug Formulieren Sie kurz und knapp, worum es in Ihrem Anschreiben geht, zum Beispiel „Bewerbung als Fachkraft für … “. Der Betreff steht immer im Fettdruck, die Wörter „Betreff“ oder „Betr.“ tauchen nicht (!) auf. Wenn Sie möchten, können Sie unter den Betreff eine Bezugszeile hinzufügen, zum Beispiel „Ihre Anzeige in jobscout24 vom …“ Der Abstand zwischen Datum und Betreff beträgt etwa drei Leerzeilen. Ort und Datum stehen rechtsbündig. Sie können sowohl „23. Dezember 2012“ als auch „23.12.2012“ schrei ben, ob Sie auf das Beiwort „den“ verzichten, ist Geschmackssache. Übernimmt das Jobcenter Bewerbungskosten? Ja. Natürlich übernimmt das Jobcenter auch Bewerbungskosten. Voraussetzung ist, dass Sie diesen Punkt in Ihrer Eingliederungsvereinbarung festgehalten haben. Mit der Eingliederungsvereinbarung händigt Ihnen Ihre Integrationsfachkraft die Antragsvordrucke aus. Ab dem Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben, erhalten Sie für jede schriftliche Bewerbung fünf Euro. Insgesamt erstattet das Jobcenter maximal 260 Euro pro Jahr. Es muss sich aber immer um Bewerbungen auf sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten handeln. Für Bewerbungen auf 400-Euro-Jobs werden die Bewerbungskosten leider nicht erstattet. 44 Zur Unterschrift gehören Vor- und Zuname. Schreiben Sie am besten mit blauer Tinte und einem Füllfederhalter, das sieht nicht nur schöner aus, sondern ist auch Usus. Auch wenn Sie schon eine typische Arzthandschrift haben, die kein Mensch mehr lesen kann: eine leserliche Unterschrift macht einen besseren Eindruck! 45 Tipps für Ihre Bewerbungen • Der Lebenslauf Eine klare Struktur und eine ansprechende Darstellung sind beim Lebenslauf besonders wichtig. Folgende Rubriken sind heute Standard für einen Lebenslauf: – Persönliche Daten: Sie stellen sich vor. Führen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift, Geburtsdatum und -ort sowie Ihren Familienstand an. Ergänzen Sie die Angaben durch ein professionelles Bewerbungsfoto. – Berufliche Praxis: Nennen Sie alle bisherigen Tätigkeiten mit kurzer Positionsbeschreibung. Auch Dienstzeiten bei der Bundeswehr oder als Zivildienstleistender, län gere Auslandsaufenthalte und Phasen ohne Arbeitsstelle gehören in den Lebenslauf. – Ausbildung: Als Berufseinsteiger beginnen Sie diese Rubrik in Ihrem Lebenslauf mit der Grundschulzeit. Bei älteren Arbeitsuchenden ist aber nur der höchste Schulabschluss im Lebenslauf interessant. – Weiterbildung: Führen Sie nur Seminare und Weiterbildungsmaßnahmen an, die für die entsprechende Position wichtig sind. – Kenntnisse und Fähigkeiten: Geben Sie Computerkenntnisse, Fremdsprachen, Umgang mit Werkstoffen und andere Zusatzqualifikationen an. Wichtig: Schummeln Sie nicht – im Zweifelsfall müssen Sie beispielsweise Ihre Englischkenntnisse im späteren Vorstellungsgespräch unter Beweis stellen. – Mitgliedschaften und Hobbys: Natürlich möchte Ihr Gegenüber Sie persönlich kennenlernen. Trotzdem: Sprechen Sie im Lebenslauf nur über Hobbys, wenn diese entweder einen direkten Bezug zur angestrebten Position haben, oder Verantwortungsbewusstsein oder Teamgeist signalisieren. – Nicht vergessen! Orts- und Datumsangabe sowie Ihre Unterschrift am Ende des Lebenslaufs. Wer bezahlt ein aktuelles Gesundheitszeugnis? Wenn Sie sich auf eine sozialversicherungspflichtige Stelle bewerben, für die der Betrieb ein aktuelles Gesundheitszeugnis verlangt, kann das Jobcenter die Kosten für das Gesundheitszeugnis übernehmen. Wichtig: Setzen Sie sich vorher mit Ihrer Integrationsfachkraft in Verbindung und klären Sie mit ihr die Notwendigkeit der Erstattung ab. Die dafür erforderlichen Antragsunterlagen hält Ihre Integrationsfachkraft für Sie bereit. 46 47 Tipps für Ihre Bewerbungen • Allgemeine Hinweise für Ihre Bewerbung – Vermeiden Sie Rechtschreibfehler! Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie Ihre Bewerbungen noch einmal Korrektur lesen. – Stimmen Sie jedes Anschreiben auf das Unternehmen ab, bei dem Sie sich gerade bewerben. Verwenden Sie nicht immer den gleichen Text. – Geben Sie im Betreff die Position an, um die Sie sich bewerben und nennen Sie dort die Quelle oder den Fundort der Stellenanzeige! – Richten Sie Ihr Anschreiben an einen konkreten Empfänger. Ist in der Ausschreibung keine Ansprechperson genannt, rufen Sie vorher das Unternehmen an und fragen Sie nach, wer die Bewerbung erhalten soll. – Gehen Sie konkret auf die Stellenanforderung ein! – Schreiben Sie möglichst in einem Satz, warum gerade Sie für die ausgeschriebene Stelle geeignet sind. – Nennen Sie Qualifikationen, die in der Stellenanzeige nicht aufgeführt sind, aber nützlich sein könnten. • Das Bewerbungsfoto – Das Lichtbild ist ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Bewerbungsunterlagen. Seien Sie deshalb besonders sorgfältig bei der Erstellung und Auswahl Ihres Bewerbungsfotos. Wählen Sie ein Foto, mit dem Sie sich identifizieren können. – Verwenden Sie keine Automatenfotos, Urlaubsbilder, Polaroids oder eingescannten Fotos, sondern investieren Sie in einen professionellen Fotografen oder gehen Sie in ein Porträtstudio. – Das Bewerbungsfoto sollte maximal ein Jahr alt sein. – Zeigen Sie sich souverän und lächeln Sie natürlich. Das signalisiert Offenheit und Freundlichkeit. – Das Lichtbild sollte etwas größer sein als ein Passbild (zirka 4,5 x 6,3 cm). – In der Regel ist ein farbiges Foto besser als ein Schwarzweiß-Foto. – Achten Sie auf eine gepflegte Erscheinung. 48 • Tipps für das Bewerbungsgespräch Wenn Sie zu einem Gespräch eingeladen werden, bereiten Sie sich in Ruhe darauf vor. Natürlich ist es aufregend, sich bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber zu präsentieren. Haben Sie aber keine Angst. Ein Vorstellungsgespräch ist kein Verhör. Man möchte Sie schließlich kennenlernen. Freuen Sie sich auf das Gespräch! – Überprüfen Sie vor dem Gespräch noch einmal Ihren Lebenslauf und Ihre Zeugnisse. Wo gibt es erklärungsbedürftige Phasen oder Schwachstellen? Dazu kommen mit Sicherheit Fragen. Beantworten Sie sich diese Fragen in einem Probedurchgang zu Hause einmal selbst. Achten Sie auf Ehrlichkeit! – Machen Sie sich als nächstes Gedanken über die möglichen Anforderungen an die Stelle. Schreiben Sie sich auf, was Ihnen noch unklar ist. Stellen Sie diese Fragen im Vorstellungsgespräch. Haben Sie keine Hemmungen, Fragen zu stellen. Fragen zeigen, dass Sie sich wirklich für die Stelle interessieren. – Verhalten Sie sich normal und seien Sie ganz Sie selbst. Achten Sie auf eine angenehme Gesamterscheinung. Dazu gehören: – saubere, ordentliche Kleidung – nicht zu viel Schmuck (Sie müssen nicht alles zeigen, was Sie haben!) – dezentes Make-up – geputzte, seriöse Schuhe (Turnschuhe oder Cowboystiefel bleiben im Schrank!) – Verzicht auf aufdringliche Parfüms und Deos – gepflegte Haare und eine frische Rasur (kein Drei-Tage-Bart) Übrigens: Viele offene Stellen werden nicht ausgeschrieben! Es lohnt sich, bei Betrie ben nachzufragen, ob dort Personal gesucht wird, auch wenn aktuell keine Stellen anzeige des Unternehmens vorliegt. Wer übernimmt die Fahrtkosten? Die Kosten für die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch können Ihnen nur dann erstattet werden, wenn sich die Bewerbung auf eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle bezieht. Außerdem wird geprüft, ob es zumutbar ist, dass Sie die Kosten selbst tragen. Je nach Fahrtstrecke und genutztem Verkehrsmittel zahlt das Jobcenter maximal 200 Euro für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch. Da die Kostenübernahme von Fall zu Fall individuell entschieden wird, nehmen Sie bitte direkt nach Bekanntgabe des Vorstellungstermins Kontakt zu Ihrer Integrationsfachkraft auf, um mit ihr die konkrete Antragstellung, die Höhe Ihres Anspruchs und die Erstattung zu klären. 49 Der Umzug Dicke Tränen kullern über Rebeccas Gesicht. Die kleine Celine hängt verstört an Mamas Rockzipfel. Auch Marvin ahnt: Wenn Mama weint, muss schon was Schlimmes passiert sein. „Dann ziehen wir eben um“, schnauft Stefan wütend. Der Vermieter hat der Familie die Wohnung gekündigt. Die Begründung: Eigenbedarf. In drei Monaten müssen sich die Vier eine neue Bleibe gesucht haben. Rebecca schnieft: „Als hätten wir nicht schon genug Sorgen!“ Was ihr dabei mehr Unbehagen als die viele Arbeit, die ein Umzug macht, bereitet, sind die Kosten, die auf sie zukommen werden. „Bestimmt finden wir so schnell nicht wieder eine so gut geschnittene, günstige Wohnung.“ Nachdem der erste Schock verarbeitet ist, entschließt sich Stefan, zunächst mit seiner Integrationsfachkraft vom Jobcenter zu sprechen. „Wenn wir für einen Umzug Geld vom Jobcenter beantragen wollen, müssen wir bestimmt einiges beachten“, ahnt er. „Vielleicht haben die ja auch noch weitere Tipps, wie wir schnell und günstig an eine neue Wohnung kommen.“ Der Plan beruhigt Rebecca. 50 51 Wer bezahlt Ihre Miete? Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten, bezahlt das Jobcenter Ihre Miete. Die ganze Miete? Das hängt letztlich von der Höhe Ihres Bedarfes ab. Neben dem Lebensunterhalt können tatsächlich alle Kosten der Unterkunft übernommen werden – auch Vorauszahlungen und Nachzahlungen für Heiz- und Betriebskosten. Das Jobcenter ist aber berechtigt, die Höhe der Miete auf Angemessenheit zu prüfen. Ist Ihre Wohnung zu teuer, werden Sie aufgefordert, Ihre sogenannten „Kosten der Unterkunft“ zu senken. Bewohnen mehrere Personen eine Wohnung, werden die Mietkosten natürlich nach der Personenzahl aufgeteilt. Die gesetzliche Grundlage ist § 22 des Sozialgesetzbuches II. Steht da auch drin, wie teuer eine Wohnung in Kiel sein darf? Nein, das legt jede Stadt und jeder Landkreis selbst fest, denn Wohnen ist in Deutschland je nach Region unterschiedlich teuer. Die Stadt Kiel hat dazu die „Richtlinien für die Angemessenheit von Unterkunft und Heizung“ herausgebracht, die man zum Beispiel auf der Homepage des Jobcenters – www.jobcenter-kiel.de – einsehen kann. Bezahlt das Jobcenter einen Umzug? Wenn Sie umziehen wollen oder umziehen müssen, klären Sie das am besten erst einmal mit Ihrer Integrationsfachkraft. Grundsätzlich geht es immer um die Frage, ob der Umzug einerseits notwendig ist und ob andererseits die Kosten im Rahmen der erlaubten Werte bleiben (siehe Infokasten auf S. 52). Das Mietangebot der neuen Wohnung müssen Sie Ihrer Integrationsfachkraft vorlegen. Dort erhalten Sie die Zustimmung zum Umzug und zur Anmietung der neuen Wohnung. Achtung: Bitte schließen Sie vor der Zustimmung des Jobcenters keinen Mietvertrag ab! Erst wenn klar ist, dass das Jobcenter notwendige Kosten übernimmt, sollten Sie den Mietvertrag unterschreiben. Bitte kündigen Sie rechtzeitig den alten Mietvertrag. Doppelte Mieten werden in der Regel nicht übernommen, sondern immer nur Kosten für die aktuell von Ihnen bewohnte Wohnung. Wie groß und wie teuer darf Ihre Wohnung sein? Die Mietobergrenzen wurden von der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel zum Januar 2013 an den Mietspiegel 2012 angepasst. Personen im Haushalt 1-Personenhaushalt 2-Personenhaushalt 3-Personenhaushalt 4-Personenhaushalt 5-Personenhaushalt 6-Personenhaushalt 7-Personenhaushalt Mehrbetrag für jedes weitere Familienmitglied 52 m²Obergrenze ab 2013 bis 50 50 bis 60 60 bis 75 75 bis 85 85 bis 95 95 bis 105 105 bis 115 316,00 379,20 457,50 531,25 593,75 656,25 718,75 10 62,50 • Wie berechnet man das eigentlich und was umfasst der Betrag? Die Tabelle der Mietobergrenzen steckt den Rahmen ab, in dem Mieten (Nettokaltmiete inklusive Betriebs- und Nebenkosten) als angemessen in der Landeshauptstadt Kiel zu betrachten sind. In diesen Beträgen ist bereits ein Betriebskostenanteil ohne Heizkosten berücksichtigt. Die Werte werden auf der Grundlage des jeweils gültigen qualifizierten Kieler Mietspiegels, den Grundsätzen der Produkttheorie sowie bestehender landesgesetzlicher Regelungen ermittelt und im Einzelfall geprüft. • Nachzahlungen von Betriebs- und Heizkosten Guthaben oder Nachzahlungen müssen Sie sofort dem Jobcenter mitteilen. Bei Guthaben ist dies wichtig, damit Ihre Leistung korrekt berechnet wird. Bei Nachzahlungen besteht die Möglichkeit, dass diese vom Jobcenter übernommen werden können. Dies hängt von vielen Faktoren ab und muss im Einzelfall geprüft werden, auch um Sie vor unberechtigten Forderungen Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters zu schützen. Kommt die Abrechnung, gehen Sie damit bitte sofort zum Jobcenter! 53 Hilfe bei der Wohnungssuche bieten zum Beispiel: Landeshauptstadt Kiel – Amt für Wohnen und Grundsicherung Soziale Wohnraumversorgung Neues Rathaus Andreas-Gayk-Straße 31, 1. OG 24103 Kiel Tel.: 0431 / 9 01-3888 Deutsche Annington Sophienblatt 100, 24114 Kiel Tel.: 0431 / 5 46 80 www.deutsche-annington.com GAGFAH Immobilien Management GmbH Dithmarscher Straße 14 Tel.: 0431 / 55 60 61 00 www.gagfah.de Haus und Grund Sophienblatt 9, 24103 Kiel Tel.: 0431 / 22 03 30 33 www.hv-kiel.de Hausverwaltung Wolf-Dieter Klinck Zum Brook 26, 24143 Kiel Tel: 0431 / 5 57 90 63 www.hvklinck.de Kersig GmbH & Co. KG Annenstraße 7, 24105 Kiel Tel.: 0431 / 5 79 31-0 www.kersig-immo.de Es gibt außerdem viele andere private Vermietungen und Gesellschaften. Auch beim Amt für Wohnen und Grundsicherung gibt es immer aktuelle Mietangebote. 54 Kieler Immobilienverwaltung GmbH Greifstraße 7, 24143 Kiel Tel.: 0431 / 7 09 63-6 www.kivkiel.de Kieler Wohnungsbaugesellschaft Bergenring 2, 24109 Kiel Tel.: 0431 / 5 30 40 www.kwg.de Otto Stöben GmbH Schülperbaum 31, 24103 Kiel Tel. 0431 / 66 40 30 www.stoeben.de Prelios Immobilien Management GmbH Fabrikstraße 7, 24103 Kiel Tel.: 0431 / 97 96-921 www.prelios-wohnen.de Spiering GmbH & Co. KG Lorentzendamm 46, 24103 Kiel Tel.: 0431 / 5 15 15 www.spiering.info Schütt Kleiner Kuhberg 2, 24103 Kiel Tel.: 0431 / 90 69 60 www.schuett.de WOGE Wohnungs-Genossenschaft Kiel eG Gerhardstraße 27a 24105 Kiel Tel.: 0431 / 5 70 67-0 www.woge-kiel.de Wohnungsbau-Genossenschaft Kiel-Ost Poppenrade 5, 24148 Kiel Tel.: 0431 / 7 24 00 www.wbg-kiel.de 55 Auf Klassenfahrt „Wir fahren auf ein Schloss. Da haben früher echte Prinzen und Ritter gewohnt. So mit Schwertern und Rüstungen.“ Marvin ist ganz aus dem Häuschen. Zum Abschluss der vierten Klasse plant seine Lehrerin einen tollen Ausflug zum Schloss Glücksburg. Marvin drückt seiner Mutter den Informationszettel der Schule in die Hand. „Das hört sich aber interessant an“, meint Rebecca. Nur der letzte Absatz dämpft ihre Euphorie. „Und ist auch ganz schön teuer.“ Marvin schaut seine Mutter trotzig an. „Alle dürfen mit. Ich will auch!“, brüllt er und stampft mit dem Fuß auf. „Darfst du ja auch, du Ritter der zornigen Gestalt“, verspricht Rebecca schnell. Nur übrig sind die 40 Euro für Busfahrt, Museumseintritt und Imbiss vor Ort eigentlich nicht. Abends, als die Kinder im Bett sind, bespricht sie die Lage mit ihrem Mann. „Gehört so was nicht zum Bildungspaket?“, murmelt der schläfrig. Stimmt! Rebecca erinnert sich an die Debatten im Fernsehen. Da ging es um Schulessen, Musikunterricht und Nachhilfe. Auch für Schulausflüge gibt es extra Geld. Das hat Ministerin von der Leyen doch immer betont. Nur, wo und wie muss man das noch einmal beantragen? 56 57 Leistungen fürs Kind Für Kinder, die ALG II-Leistungen beziehen, gibt es besondere Hilfen. Leistungen für Stifte, Hefte und Ähnliches bekommen Sie vom Jobcenter. Sie erhalten 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines jeden Jahres. Schülerinnen und Schülern ab dem sechsten Lebensjahr bis zum Alter von 14 Jahren wird die Leistung automatisch zu diesen Terminen ausgezahlt. Schülerinnen und Schüler im Alter von 15 bis 24 Jahren erhalten die Leistungen nach Vorlage einer Schulbescheinigung für das jeweilige Schuljahr. Die Schulbescheinigung händigt Ihnen das Sekretariat der Schule aus. Auch diese Leistung gehört zum Bildungs- und Teilhabepaket. Die Kosten für Schullandheimaufenthalte sowie ein- oder mehrtägige Klassenfahrten werden ebenfalls zusätzlich zur Regelleistung übernommen. Diese Leistung des Bildungs- und Teilhabepaketes müssen Sie in Ihrem Jobcenter vor Ort beantragen. Dort werden die Anspruchsvoraussetzungen geprüft. Das Bildungspaket Für folgende weitere Leistungen des Bildungspakets beantragen Sie in der Geschäftsstelle Ihres Jobcenters einen Gutschein: • Mittagessen in Kita, Schule und Hort Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Schule oder Kita ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil des Kindes liegt bei einem Euro pro Tag. • Lernförderung Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. • Kultur, Sport, Mitmachen Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres monatlich ein Budget in Höhe von zehn Euro bereitgestellt, das zum Beispiel für eine Mitgliedschaft im Sportverein oder für die Musikschule eingesetzt werden kann. • Schülerbeförderung Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Die Übernahme der Beförderungskosten ist unter anderem abhängig von der Entfernung und wird in jedem Einzelfall geprüft. • Mehrtägige Klassenfahrten oder eintägige Ausflüge Bitten Sie die Lehrerinnen und Lehrer, Sie frühzeitig über die nächsten Schulausflüge zu informieren. Fragen Sie auch Ihr Kind regelmäßig, ob ein Wandertag ansteht. Wenn ein Tagesausflug oder eine Klassenfahrt geplant ist, melden Sie ihn beim Jobcenter an. Auf Antrag werden die Kosten erstattet. Mehrtägige Klassenfahrten werden in tatsächlicher Höhe bezahlt. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende Schule besuchen und jünger als 25 sind. 58 59 Der Autoverkauf „Du Schatz, wir müssen mal über was Wichtiges reden“, sagt Stefan und Rebecca ahnt, worum es geht. „Wir haben doch noch unser Auto, da stehen bald ein paar Reparaturen an, es ist ja auch schon älter. Und so richtig spritsparend ist es auch nicht. Deshalb habe ich mir überlegt, es wäre vielleicht nicht schlecht, wenn wir den Wagen verkaufen und erst mal auf ein Auto verzichten, bis es uns wirtschaftlich wieder besser geht“, erklärt Stefan. „So lange Du keine Midlife-Crisis hast und das Auto weg muss, weil Du Dir ’ne Harley-Davidson kaufen willst, kein Problem. Wir wohnen hier ganz nah an allem dran und die öffentlichen Verkehrsmittel laufen ja ganz gut. Sobald Du wieder einen Job hast, können wir uns ja wieder eine alte Möhre zulegen, außerdem tut Dir etwas Bewegung auch mal ganz gut“, grinst Rebecca. Gesagt getan, also wird das Auto per Internet verkauft und erzielt sogar mehr, als die beiden anfangs gedacht hatten. 4.500 Euro zahlen sie bar auf ihr Konto ein. Zwei Tage später wacht Stefan ziemlich nervös auf. Hätte er den Verkauf nicht dem Jobcenter mitteilen müssen? Er zieht die Unterlagen des Jobcenters hervor, und tatsächlich, im Bescheid steht: Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse soll man sofort anzeigen. Beim Frühstück bespricht er die Sache mit Rebecca, die ihm rät, mit 60 dem aktuellen Kontoauszug zur Geschäftsstelle zu gehen. Mit flauem Gefühl im Magen begibt sich Stefan mit dem Bus zum Jobcenter Süd. In der Geschäftsstelle wird die Sache schnell geklärt. „Also: Sie haben es richtig gemacht, mit dem Kontoauszug sofort vorbeizukommen“, lobt ihn die Mitarbeiterin der Geschäftsstelle. „Und ich habe mit Ihrem Sachbearbeiter telefoniert, Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, das Geld wird nicht angerechnet, weil es kein Einkommen ist. Sie haben quasi nur geschütztes Vermögen in Form eines Autos in ungeschütztes Vermögen umgewandelt, aber da gibt’s ja Ihre Freibeträge und Ihre Familie hat deutlich höhere Freibeträge als die 4.500 Euro, die Sie mit dem Verkauf des Autos erzielt haben. Ich rechne Ihnen das mal vor: Sie sind 40, also errechnet sich Ihr Vermögensfreibeitrag so: 40 x 150 Euro pro Lebensjahr, macht 6.000 Euro. Dazu nochmal 35 x 150 Euro für Ihre Frau, ergibt zusätzliche 5.250 Euro und jeweils pro Kind den Grundfreibetrag von 3.100 Euro. Dazu kommen für notwendige Anschaffungen pro Person in der Bedarfsgemeinschaft 750 Euro, also insgesamt 3.000 Euro zusätzlich.“ Wow, damit hätte Stefan nicht gerechnet. So viel Geld hätte er auch mal gern. Er ist beruhigt, bedankt sich für die gute Beratung und geht bei der Rückfahrt beim Bäcker vorbei, um zur Feier des Tages eine Runde der geliebten Schoko-Donuts auszugeben. 61 Was ist Vermögen? Vermögen ist die Gesamtheit der Güter, die zu Geld gemacht werden können. Dazu gehören Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Bausparguthaben, Aktien, Fondsanteile, Häuser, Eigentumswohnungen, Grundstücke, Autos, Schmuck und wertvolle Möbel, Kunstwerke oder wertvolle Tiere. Auch verliehenes Geld oder verliehene wertvolle Gegenstände gehören zum Vermögen. Ebenso geht es bei der Leistungsberechnung nicht nur um Vermögen, das im Inland vorhanden ist. Auch Vermögen, das im Ausland besteht, wird berücksichtigt, wenn es darum geht, eine Bedürftigkeit festzustellen. • Nicht verwertbares Vermögen Aber: Nicht jedes Vermögen ist verwertbar, das heißt kann auch kurzfristig zu Geld gemacht werden. Schmuckstücke, die zum Beispiel beim Pfandleiher liegen, befinden sich zwar noch im Eigentum der Person, die sie dort hingebracht hat, verkaufen kann man sie aber natürlich nicht. Auch ein baufälliges Haus, das sicherlich niemand kaufen möchte, wird nicht zum Vermögen gerechnet, aber die letzte Entscheidung trifft das Jobcenter nach einer eingehenden rechtlichen Prüfung. • Wird die Lebensversicherung angerechnet? Lebens- oder Rentenversicherungen werden abzüglich der Freibeträge zum Vermögen gerechnet. Maßgeblich für die Anrechnungshöhe ist der Rückkaufswert. Sie müssen also die betroffenen Verträge kündigen und den Rückkaufswert für Ihren Lebensunterhalt verbrauchen. Eingeschränkt wird diese Verpflichtung dadurch, dass Ihnen vom Gesetzgeber keine unwirtschaftliche Verwertung auferlegt werden kann. Diese ist gegeben, wenn der Rückkaufswert mehr als zehn Prozent unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegt. Als Rückkaufswert wird der Betrag bezeichnet, der bei einer Kündigung an Sie zurückgezahlt wird. Nähere Informationen zum Rückkaufswert und zu seiner Höhe finden Sie im Anhang zum Versicherungsschein. Bestimmte Produkte aus dem Bereich Lebensversicherungen werden grundsätzlich nicht angerechnet, da sie ausschließlich der Alterssicherung dienen. Dazu gehören Anwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung, Ansprüche aus der „Riester-Rente“, wenn diese im Rahmen der Förderung liegen. • Häuser und Eigentumswohnungen Nicht in das Vermögen eingerechnet wird selbst genutztes Wohneigentum (Haus oder Eigentumswohnung). Natürlich gilt auch hier der Begriff der Angemessenheit. Das Ehepaar im 300-Quadratmeter-Luxusloft muss über einen Verkauf nachdenken, die vier62 köpfige Familie im 120-Quadratmeter-Reihenhaus möglicherweise nicht. Wie bereits beschrieben, diese Entscheidung trifft das Jobcenter und hier kann man keine pauschalen Aussagen treffen, es kommt auf den Einzelfall an. • Angemessener Hausrat Ebenso wie beim Auto wird auch beim Hausrat – dazu zählen Möbel, Unterhaltungselektronik, Teppiche und Kunstwerke – beurteilt, ob diese „angemessen“ sind oder nicht. Die Angemessenheit wird im Einzelfall entschieden und richtet sich nach den Lebensumständen der oder des Hilfebedürftigen. Eine Designer-Stereo-Anlage könnte zum Beispiel als „unangemessen“ eingestuft werden, soweit ihr Verkauf nicht als völlig unwirtschaftlich eingeschätzt wird. Freibeträge Bei der Bewertung des Vermögens räumt der Gesetzgeber verschiedene Frei beträge ein. Das heißt, nur die den Freibetrag übersteigende Summe wird auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Es gibt folgende Freibeträge: • Grundfreibetrag 750 Euro für notwendige Anschaffungen 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person (mindestens aber 3.100 Euro, höchstens 10.050 Euro bei Älteren – siehe auch unten) Beispiel:18- bis 20-Jährige = 3.100 Euro 21-Jährige = 3.150 Euro 50-jähriger Ehemann = 150 Euro x 50 = 7.500 Euro 45-jährige Ehefrau = 150 Euro x 45 = 6.750 Euro • Für Kinder gibt es einen Vermögensfreibetrag von 3.100 Euro pro Kind. • Sonderregelung für Ältere Für Personen, die vor dem 1.1.1948 geboren sind, gelten andere Grenzen. Sie können einen Freibetrag von 520 Euro pro vollendetem Lebensjahr in Anspruch nehmen. Die Höchstgrenze liegt hier bei 33.800 Euro. • Altersvorsorge Für ausschließlich zur Altersvorsorge dienende Versicherungen gelten deutlich höhere Freibeträge (750 Euro pro Lebensjahr). 63 Wir müssen sparen – aber wie? Beim Blick auf den Kalender wird Rebecca etwas mulmig. „Schon wieder so viel Monat am Ende des Geldes über …“, stöhnt sie. Es ist erst der 22. und das Familienkonto ist schon fast leer. „Dabei habe ich doch nur das Nötigste gekauft“, erzählt sie ihrer Freundin Marion, die auf eine Tasse Kaffee vorbei gekommen ist. Marion beobachtet kritisch, wie Rebecca die Einkäufe vom Morgen im Kühlschrank und in der Vorratskammer verstaut. Tiefkühlpizza, Waschpulver und Weichspüler, das Haarshampoo, das so toll glänzende Haare machen soll … „Na, das hättest du aber auch fast alles billiger haben können“, bemerkt Marion. „Für den Preis der Tiefkühl-Pizza mache ich dir aus einem Kilo Mehl und ein bisschen Hefe locker so viel Teig, dass der für ’ne Fußballmannschaft reicht – kann man dann super einfrieren. Den Weichspüler kannst du einfach weglassen – ist auch besser für die Umwelt. Und das No-Name-Haarshampoo vom Discounter ist sogar besser getestet worden, als das, was du gekauft hast.“ Das sitzt. Rebecca schluckt die Kritik nur widerwillig. Marion lässt aber nicht locker: „Seitdem ich ein Haushaltsbuch führe, gebe ich viel weniger Geld aus als früher. Versuch’s doch auch mal!“ Dann erklärt sie Rebecca, wie das so funktioniert mit dem Haushaltsbuch. Ein Haushaltsbuch besteht aus verschiedenen Spalten. Rebecca muss ihre Einnahmen und Ausgaben zusammenstellen, die monatlichen Ausgaben notieren und diese Ergebnisse in einer Jahresrechnung zusammenfassen. „Das klingt kompliziert und ganz schön anstrengend“, beschwert sie sich. Doch ihre Freundin wehrt ab: „Wenn du jeden Tag einträgst, was du ausgegeben hast, wird das schnell zur Routine. Am besten gewöhnst du dir an, direkt nach dem Ausräumen der Einkäufe die Ausgaben aufzuschreiben.“ Da stürmt Marvin herein und sieht das Heft voller Tabellen und Zahlen. „Muss die Mama auch ‚Schullas‘ machen?“, fragt er erfreut. Rebecca vergisst den Groll auf die strenge Freundin und grinst: „Ja, ich mache jetzt auch jeden Tag meine Hausaufgaben!“ 64 65 So funktioniert ein Haushaltsplan Wenn Sie Ihre Ausgaben mit einem Haushaltsbuch kontrollieren, sehen Sie, woher Ihr Geld kommt und wohin es fließt. Sie versetzen sich in die Lage, mit gezielten Maßnahmen Ihre Einnahmen und Ausgaben optimal aufeinander abzustimmen und Ihre Finanzen vorausschauend zu planen. • Die Einnahmen Diese Spalten in Ihrem Haushaltsbuch werden Sie rasch füllen können. Wie viel Geld bekommen Sie monatlich vom Jobcenter? Überlegen Sie aber auch, welche Beträge das Jahr über eventuell hinzukommen: Zuwendungen von den Großeltern zum Beispiel, oder ein zusätzlicher Verdienst, weil Sie einmal im Monat Zeitungen austragen. • Feste Ausgaben Haben Sie alle Ihre festen Ausgaben parat? Wahrscheinlich nicht. Denn zu diesem Pos ten zählen nicht nur die Kosten für Miete, Garage, Gas/Strom und Telefon. Viele Beträge werden viertel-, halbjährlich oder jährlich gezahlt: Versicherungen, Vereine, KfzVersicherung und Steuer, Taschengeld für die Kinder … Durchforsten Sie einmal alle Kontoauszüge des letzten Jahres. So kommen Sie allen Ausgaben auf die Spur. Dann teilen Sie die Kosten des ganzen Jahres durch zwölf, um zu sehen, wie viel Geld Sie durchschnittlich pro Monat ausgeben. Diesen Betrag sollten Sie monatlich zurücklegen. Das ist wichtig, damit Sie später nicht von Rechnungen unangenehm überrascht werden. • Ihr Budget Die Differenz zwischen den Einnahmen und den Kosten für feste Ausgaben ist Ihr Monatsbudget. Hiervon können Sie Essen, Kleidung und alles für den täglichen Bedarf kaufen. Kommen Sie mit Ihrem Geld nicht aus, sind Sie im Begriff, sich zu verschulden. Dann ist es höchste Zeit, zu schauen, wie Sie noch mehr sparen können. 66 • Veränderliche Ausgaben Um zu schauen, wie Sie mit Ihrem monatlichen Budget umgehen, müssen Sie im Haushaltsbuch – am besten nach jedem Einkauf – eintragen, was Sie wofür ausgegeben haben. Das wird einfacher und übersichtlicher, wenn Sie verschiedene Spalten anlegen. Hier ein Vorschlag: Lebensmittel, Genussmittel, Kleidung, Körperpflege, Geschenke, Unterhaltung/Bildung, Fahrtkosten, Auto, Anschaffungen, Sonstiges. Passen Sie diese Spalten Ihren Bedürfnissen an. Wenn Sie Tiere halten, geben Sie ja zum Beispiel regel mäßig Geld für Futter und Streu aus. Die veränderlichen Ausgaben notieren Sie nun tagtäglich in den vorgesehenen Spalten. Addieren Sie die Beträge regelmäßig. Dann haben Sie jederzeit den Überblick, wie viel Geld Ihnen noch für den restlichen Monat zur Verfügung steht. • Jahresübersicht Jeden Monat werden von den Einnahmen die festen und veränderlichen Ausgaben abgezogen. Wenn sich ein Überschuss ergibt, können Sie im nächsten Monat etwas mehr ausgeben. Es ist aber auch sinnvoll, sich Rücklagen für schlechte Zeiten anzusparen. Geht der Abschluss jedoch ins Minus, ist es wichtig, sich die größten Ausgabenposten genauer anzusehen. Nur wenn Sie wissen, wofür Sie viel Geld ausgeben, können Sie sich auch Alternativen überlegen, wie Sie die Kosten in Zukunft reduzieren können. 67 Ihr persönlicher Haushaltsplan Einnahmen Variable Ausgaben Lebensmittel = € Haushaltsmittel = € Kleidung = € Körperpflege = € Genussmittel = € Geschenke = € Unterhaltung (Bücher, Kino, CDs) = € Gehalt/Lohn = € Wohnen = € Miete/Hypothek Nebenkosten (Wasser/Heizung) = € Leistungen ALG II Stromkosten = € Unterstützung von Freunden/Verwandten = € Nebenjobs = € Unterhalt = € Rente = € Mieteinkünfte = € Einkünfte aus Kapital = € Kindergeld = € Summe = € Summe Einnahmen 68 Feste Ausgaben = € Versicherungen Hausrat = € Haftpflicht = € Krankenversicherung Sonstige (Leben, Unfall u.ä.) = € = € Mobilität KFZ-Steuer = € KFZ-Versicherung = € Monatsfahrkarte = € Auto (Benzin, Reparaturen) = € Kinderbetreuung = € Haustiere (Futter) = € Vereine/Kurse = € Taschengeld = € Gesundheitskosten = € Kreditverpflichtungen = € Freizeit = € Summe Summe = € Bildung/Kinder minus = € Summe Feste Ausgaben = Budget für variable Ausgaben 69 Zehn heiSSe Tipps zum Sparen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 70 Stecken Sie sich pro Woche nur so viel Geld ins Portemonnaie, wie Ihr Budget zulässt. Wenn Sie das Limit überschreiten, werden Sie automatisch beim nächsten Einkauf versuchen, den Fehlbetrag einzusparen. Sparen Sie monatlich Beträge an, die nur einmal pro Jahr, halb- oder vierteljährlich abgerechnet werden. Kaufen Sie nur Dinge, die auf Ihrem Einkaufszettel stehen. Vergleichen Sie vor dem Einkauf Sonderangebote, und richten Sie den Speise zettel nach den Angeboten aus. So zahlen Sie keine Rundfunkgebühren mehr: Als Empfängerin oder Empfänger von Arbeitslosengeld II können Sie sich von den Rundfunkgebühren (GEZ) befreien lassen. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen. Eine Bescheinigung für die GEZ liegt dem Bewilligungsbescheid bei. Mit dem Kiel-Pass Kultur und Freizeit erleben Wer viele Lebensmittel wegwirft, sollte in Zukunft kleinere Mengen einkaufen. Lieber selbst kochen, als Fertigprodukte einkaufen! Kielerinnen und Kieler, die Sozialleistungen erhalten, können mit dem Kiel-Pass zahlreiche vergünstigte Angebote für Kultur- und Freizeitveranstaltungen nutzen. Die verantwortlichen Stellen (Amt für Familie und Soziales, Amt für Wohnen und Grundsicherung, Jobcenter Kiel) stellen Ihnen eine Bescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung oder einem gültigen Bewilligungsbescheid erhalten sie den Kiel-Pass im Neuen Rathaus im Kiel-Pass-Büro, Andreas-Gayk-Straße 31, Eingang Ecke Fabrikstraße in der ehemaligen Pförtnerloge. Kaufen Sie nur dann Großpackungen, wenn diese wirklich billiger als kleinere Mengen sind und Sie die Lebensmittel gut lagern oder einfrieren können. Sport und Kultur für die ganze Familie Greifen Sie nicht immer zu Marken-Produkten, auch die preisgünstigen in den billigen Verpackungen sind häufig gut. Stöbern Sie öfter im Secondhand-Laden oder im Sozialkaufhaus, auch da gibt es schöne Sachen zum Anziehen – häufig sogar Markenkleidung – zu günstigen Preisen. Besorgen Sie sich den Kiel-Pass (siehe Seite 71)! Lassen Sie sich von der GEZ befreien! Der Familienpass umfasst zahlreiche Rabatte oder Sonderaktionen aus den Bereichen Kultur, Sport, Wissen, Natur und Abenteuer. In vielen Museen, Schwimmbädern, Tierparks, Theatern, Veranstaltungszentren und anderen Einrichtungen in Kiel und weit darüber hinaus gibt es diese Ermäßigungen für Familien, wenn der Pass an der Kasse vorgelegt wird. Sie erhalten den Familienpass gegen eine Schutzgebühr von 2,50 Euro in vielen Einrichtungen der Stadt Kiel (z. B. Schwimmbädern, Büchereien), der Tourist-Information, den ObolusFilialen und verschiedenen Verkaufsstellen. 71 Kiel hilft Kiel ist eine soziale und familienfreundliche Stadt – zahlreiche Beratungsangebote, Projekte und Aktionen machen das Leben in Kiel auch für Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, lebenswert. Ob Familien, Senioren oder Jugendliche – die Stadt bietet Aktivitäten und Entwicklungsmöglichkeiten für alle. Scheuen Sie sich nicht, Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Wir haben für Sie wichtige Anlaufpunkte und Adressen in Kiel aufgeführt. Möbelbörse Hasseer Straße 49 · 24113 Kiel · Tel.: 0431 / 2 60 44 5 70 E-Mail: moebel@stadtmission-kiel.de Öffnungszeiten: Mo–Fr 7–18 Uhr, jeden 1. Samstag im Monat 8–13 Uhr • Beim Einkauf sparen RotKreuzMarkt Kurt Schumacher Platz 15 · 24109 Kiel Friedrichsorter Straße 13 · 2459 Kiel Dreiecksplatz 4 · 24105 Kiel Öffnungszeiten: Mo–Fr 10–18 Uhr · Sa 10–13 Uhr Viele Dinge, die wir brauchen, müssen nicht unbedingt teuer sein. Insbesondere bei Kleidung, Spielsachen oder Haushaltsgegenständen lohnt es sich, Secondhand-Ware anzuschaffen. Mit dem Projekt OBOLUS des Jobcenters wurden in Kiel drei Sozialkaufhäuser eingerichtet, in denen ALG II-Beziehende für einen Obolus von maximal fünf Euro pro Artikel einkaufen können. Ortscaritasverband Kiel Kleiderkammer · Muhliusstraße 67 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 3 80 15 90 • Lebensmittelausgabe Hier finden Sie Obolus: Lerchenstraße 19a 24103 Kiel Tel.: 0431 / 71 03 40 20 Öffnungszeiten: Mo–Fr 9–18 Uhr • Weitere günstige Einkaufsmöglichkeiten Kirchenweg 22 24143 Kiel Tel.: 0431 / 2 39 38 28 Öffnungszeiten: Mo–Fr 9–16 Uhr Hertzstraße 75 24149 Kiel Tel.: 0431 / 2 00 72 12 Öffnungszeiten: Mo–Fr 9–16 Uhr Kieler Tafel e.V. Elmschenhagen · Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Dorfstraße 26 · Ausgabe: Mi 11.30–12.30 Uhr Friedrichsort · Evangelische Kirchengemeinde Pries-Friedrichsort Friedrichsorter Str. 22 · Ausgabe: Mo 11–12 Uhr Gaarden · Evangelische St.-Matthäus- Gemeinde Stoschstr. 56 · Ausgabe: Di, Mi, Fr 10–13 Uhr, Do 12–15 Uhr Mettenhof · Birgitta-Thomas-Gemeinde Skandinaviendamm 350 · Ausgabe: Mo 10–12 Uhr Wellingdorf · Andreas-Gemeinde Altenteichstr. 13 · Ausgabe: Fr 9–11.30 Uhr Flex Cafe Johannesstraße 55 · 24143 Kiel · Tel. 0431 / 5 30 11 33 Öffnungszeiten: Mo–Fr Frühstück ab 9 Uhr · Mittagessen 12.30–13.30 Uhr 72 73 Kiel hilft Heilsarmee Schauenburger Straße 30 · 24105 Kiel · Tel.: 0431/562813 Öffnungszeiten: Sa und So, Abendessen ab 18 Uhr St. Heinrich Gemeinde Feldstraße 172 · 24105 Kiel · Tel.: 0431/30668 Öffnungszeiten: Mo–So ab 9 Uhr, Mittagessen ab 12.30 Uhr, Abendessen ab 18 Uhr St. Markus Gemeinde Oldenburger Straße 19-25 · 24143 Kiel · Tel.: 0431 / 67 89 82 Öffnungszeiten: Mo–Fr, Mittagessen 12–13 Uhr St. Nikolaus Rathausstraße 5 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 9 10 16 oder 3 80 15 91 Öffnungszeiten: Mo–Fr, Mittagsessen 12.30–14 Uhr Tagestreff und Kontaktladen Schaßstraße 4 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 26044630 Öffnungszeiten: Mo–Fr, außer Mittwoch 8.30–16 Uhr, Mi 8.30–14 Uhr • Wohnungslose Amt für Wohnen und Grundsicherung, Wohnungs- und Unterkunftsicherung Neues Rathaus · Andreas-Gayk-Straße 31 · 24103 Kiel · Gebäudeteil B, 2. Etage Öffnungszeiten: Mo und Do 9–12 Uhr sowie nach Vereinbarung Frauenberatungsstelle & Tagestreff Damperhofstraße 12 (Hinterhof) · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 26 04 46 40 E-Mail: fbs@stadtmission-kiel.de, Sprechzeiten: Mo–Fr, außer Mi 8.30–13 Uhr Zentrale Beratungsstelle für alleinstehende wohnungslose Männer (ZBS) Fleethörn 61 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 26 04 46 11 · E-Mail: zbs@stadtmission-kiel.de Sprechzeiten: Mo, Di, Do 8.30–11.30 Uhr, Fr 8.30–11 Uhr, Mi geschlossen 74 Bodelschwingh-Haus – Übernachtung für Männer Johann-Meyer-Straße 13 · 24114 Kiel · Tel.: 0431 / 26 04 46 74 Van-der-Carmer-Haus – stationäre Hilfe für Frauen Hasseer Straße 22 · 24113 Kiel · Tel.: 0431 / 26 04 44 60 HEMPELS e.V. Schaßstraße 4 · 24103 Kiel · Clubcafe „Zum Sofa“ · Tel.: 0431 / 6 61 41 76 www.hempels-sh.de · Öffnungszeiten: Mo–So 16–22 Uhr Tagestreff & Kontaktladen Kiel Schaßstraße 4 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 26 04 46 30 • Hilfe für Frauen Amt für Gesundheit der Landeshauptstadt Kiel Beratungsstelle sexuelle Gesundheit, Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung, Mutter-Kind-Stiftung Fleethörn 18-24 · 24103 Kiel (Haus der Gesundheit) · Tel.: 0431 / 901-6666 E-Mail: sex-aber-sicher@kiel.de Telefonische Sprechstunde: Di, Mi, Fr 9–11 Uhr Offene Sprechstunde: Mo 9.30–13.30 Uhr · Do 13–16 Uhr und nach Vereinbarung Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e. V. Bildungs- und Beratungszentrum für Frauen Walkerdamm 1 · 24103 Kiel Tel.: 0431 / 67 88 30 · E-Mail: kontakt@frauennetzwerk-sh.de Frauenhaus Kiel Beratungsstelle Lerche Holstenstraße 88-90 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 67 54 78 Soforthilfe „Tag und Nacht“ unter Tel.: 0431 / 68 18 25 75 Kiel hilft Frauenberatungs- und Fachstelle bei sexueller Gewalt – Frauennotruf Kiel e.V. Dänische Straße 3-5 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 9 11 44 Mo 13–17 Uhr, Di–Fr 10–13 Uhr KIK Kiel – Netzwerk bei häuslicher Gewalt Tel.: 0431 / 67 54 78 · KoordinationKiel@aol.com · Helpline: 0700 / 999 11 444 Frauenberatungsstelle „Eß o. Eß“ Kurt-Schmuacher-Platz 5 · 24109 Kiel · Tel.: 0431 / 52 42 41 Frauen SUCHT Gesundheit e.V. Holtenauer Straße 127 · 24118 Kiel · Tel.: 0431 / 6 15 49 Ihriss – Treffpunkt und Beratung für Frauen mit und ohne Psychatrieerfahrung Jeßstraße 3 · 24114 Kiel · Tel.: 0431 / 6 36 97 TIO – Treff- und Informationsort für Migrantinnen (Mädchen und Frauen) e.V. Andreas-Gayk-Staße 8 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 67 17 78 Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Kiel Muhliusstr. 67 · 24103 Kiel Tel.: 0431 / 55 47 66 · beratungsstelle@skfkiel.de · www.skf-kiel.de Haus der Familie – Familienbildungsstätte Kiel e. V. Lornsenstr. 12/14 · 24105 Kiel · Tel.: 0431 / 2 48 90 44 · info@hdf-kiel.de pro familia Bergstraße 5 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 8 62 30 · kiel@profamilia.de donum vitae Königsweg 9 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 6 61 32 35 · kiel@donumvitae.de 76 • Selbsthilfe für Arbeitslose Arbeitsloseninitiative Kiel e.V. – Arbeitslosenzentrum Iltisstraße 34 · 24143 Kiel · Tel.: 0431 / 73 26 35 · info@aloini-kiel.de Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr 10–13 Uhr, Di 10–13 Uhr und 15–18 Uhr, Do 15–18 Uhr Infoladen / Sozialberatung Hansastraße 48 · 24118 Kiel · Tel.: 0431 / 5 30 38 85 Beratung: Di 10–13 Uhr, Do 15–18 Uhr Arbeitslosentreff 54°N 10°O – Katholische Propsteigemeinde St. Nikolaus Rathausstr. 5 · 24103 Kiel · Tel. 0431 / 9 10 16 • Migrantinnen und Migranten Amt für Familie und Soziales – Referat für Migration Stephan-Heinzel-Straße 2 · 24116 Kiel Tel.: 0431 / 9 01-24 30 · referat-migration@kiel.de Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 8.30–12.30 Uhr und Do 14–17 Uhr Forum für Migrantinnen und Migranten – AWO Kreisverband Preetzer Straße 35 · 24143 Kiel · Tel.: 0431 / 7 75 70-57 · ozlem.unsal@awo-kiel.de Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten in Schleswig-Holstein Sophienblatt 64a · 24114 Kiel · Tel.: 0431 / 2 00 11 50 · info@zbbs-sh.de • Suchtberatung Beratungsstelle für Alkoholkranke Körnerstraße 7 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 9 47 41 · Notruf-Telefon: 0431 / 9 82 85 55 Anonyme Alkoholiker Tel.: 0431 / 1 92 95 77 Kiel hilft Die Frauensuchtberatung Schleswig-Holstein Knooper Weg 49 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 6 15 49 Blaues Kreuz Suchtberatung Wall 38 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 9 31 33 Claro Kontaktladen für Drogenabhängige Boninstraße 47 · 24114 Kiel · Tel.: 0431 / 1 37 92 Drogenhilfe und Beratung Kiel-Ost im Ev. Jugendgemeinschaftswerk Neumünster Johannesstraße 48 · 24143 Kiel · Tel.: 0431 / 73 57 30 oder 7 39 87 45 Schuldner- und Insolvenzberatungszentrum Kiel Alter Markt 7 · 24103 Kiel · Tel.: 0431/2401212 oder 2401227 Sprechzeiten: Mo–Fr 8.30–12.30 Uhr, Mo 13.30–15.30 Uhr, Do 13.30–17 Uhr Schuldner- und Insolvenzberatungszentrum Kiel „Strom und Schulden“ in Gaarden Preetzer Str. 52 · 24143 Kiel · Tel.: 0431 / 2 20 70 40 Offene Sprechstunde: Mo u. Do 9.30–12.30 Uhr, Beratungstermine nach Vereinbarung Guttempler-Jugendzentrum Kiel – Drogenberatungsstelle für Jugendliche Damperhostraße 26 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 9 66 26 Schuldner- und Insolvenzberatungszentrum Kiel „Strom und Schulden“ in Mettenhof Kurt-Schumacher-Platz 7 im st@rtbüro 24109 Kiel · Tel.: 0431 / 2 20 92 97 Offene Sprechstunde: Mo 8.30–12 Uhr, Do 14–16.30 Uhr Beratungstermine nach Vereinbarung Schuldner- und Insolvenzberatung nur für Mettenhofer Bürgerinnen und Bürger Offene Sprechstunde: Mi 11–13 Uhr Kieler Institut für Suchtprävention KIS Königsweg 9 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 66 52 50 Schuldner- und Insolvenzberatungszentrum Kiel – „Strom und Schulden“ in Mitte Stephan-Heinzel-Str. 2 · 24116 Kiel Landesstelle gegen die Suchtgefahr für Schleswig-Holstein e.V. Schauenburgerstraße 36 · 24105 Kiel · Tel.: 0431 / 56 47 70 Sozialdienst katholischer Frauen e.V. – Schuldnerberatung Muhliusstraße 67 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 5 57 91 30 Sprechzeiten: Mo 9–12 Uhr, 14–16 Uhr · Di, Do, Fr 9–12 Uhr Ev. Jugendgemeinschaftswerk – NMS Drogenhilfe und Beratung Kiel Sophienblatt 73a · 24114 Kiel · Tel.: 0431 / 66 17 33 Psychiatrische Institutsambulanz Klinik der Fachklinik Heiligenhafen Tiroler Ring 621-623 · 24147 Kiel · Tel.: 0431 / 17 40 55 78 • Schuldnerberatung Suchtberatungs- und Therapiezentrum Kiel Auguste-Viktoria-Straße 10-12 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 5 79 59 00 DRK Kreisverband Kiel e.V. – Schuldner- und Insolvenzberatung Klaus-Groth-Platz 1 · 24105 Kiel · Tel.: 0431 / 59 00 89 40 oder 59 00 89 47 Sprechzeiten: Mo–Do 8.30–15.30 Uhr · Di 8.30–17 Uhr · Fr 8.30–13 Uhr Termine nach Vereinbarung ZIP - Zentrum für integrative Psychiatrie gGmbH Niemannsweg 147 · 24105 Kiel · Tel.: 0431 / 99 00-2667 · info@zip-kiel.de DRK Schuldnerberatungsstelle Blocksberg 23 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 5 90 08 40 79 Kiel hilft Dezentrale Schuldnerberatung Kiel e.V.- Regenbogen Zastrowstraße 2 · 24114 Kiel · Tel.: 0431 / 67 82 92 Koordinierungsstelle Schuldnerberatung Tel.: 0431 / 59 31 80 Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendinteressen Andreas-Gayk-Straße 31 (Eingang A, C + D) · 24103 Kiel · jugendamt@kiel.de Deutscher Kinderschutzbund – OV Kiel e.V. – Kinderschutz-Zentrum Kiel Zastrowstr. 12 · 24114 Kiel · Tel.: 0431 / 1 22 18-0 · kinderschutz-zentrum-kiel.de • Menschen mit Behinderung Amt für Familie und Soziales – Leitstelle für Menschen mit Behinderung Stephan-Heinzel-Straße 2 · 24116 Kiel · Tel.: 0431 / 9 01-3345 Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr 8.30–12.30 Uhr, Do 8.30–12.30 Uhr und 14–17 Uhr Selbsthilfekontaktstelle KIBIS Königsweg 9 (Innenhof) · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 67 27 27 Sprechzeiten: Di 10–13.00 Uhr · Mi 10–12 Uhr · Do 14–17 Uhr Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V. Bezirksgruppe Kiel · Melanchthonstr. 31 · 24114 Kiel · Tel.: 0431 / 67 68 11 Beratungssprechstunden: jeden 1. und 3. Mo im Monat von 10–12 Uhr Kieler Gehörlosen Verein v. 1883 Hasseer Str. 47 · 24113 Kiel · kgv1883@gmx.de Behindertenparkplätze in Kiel Stephan-Heinzel-Straße 2 · 24116 Kiel · Tel.: 0431 / 9 01-3345 /-3678 /-3277 Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 8.3 –12.30 Uhr, Do 14–17 Uhr und nach telefonischer Absprache • Jugendhilfe Amt für Familie und Soziales – Kinder- und Jugendhilfedienste Stephan-Heinzel-Straße 2 · 24116 Kiel · 2familie.soziales@kiel.de 80 I.N.S.E.L. Jugendhilfe Kiel Kladowweg 19 · 24111 Kiel · Tel.: 0431 / 69 69-734 Rückenwind – Kinder- und Jugendhilfe Rendsburger Landstr. 222 · 24113 Kiel · Tel. 0431 / 64 21 58 oder 70 53 27 16 info@jugendhilfe-rueckenwind.de freiStil Beratungsstelle Kiel Lützowstraße 6 · 24105 Kiel · Tel.: 0431 / 8 88 61 69 kjhv Kinder- und Jugendhilfe-Verbund gGmbH – Flexible Hilfen Klopstockstrasse 17 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 70 99 90 · info@flex-kiel.de Mobile Jugendhilfe Hamburger Chaussee 92 · 24113 Kiel · Tel.: 0431 / 6902331 · mobile-jugendhilfe@ online.de • Alleinerziehende Referat für Gleichstellung – Forum für Alleinerziehende Neues Rathaus (Eingang A) · Andreas-Gayk-Straße 31 · 24103 Kiel Tel.: 0431 / 20 56 · referat.gleichstellung@kiel.de Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. Landesverband Schleswig Holstein Muhliusstr. 67 · 24103 Kiel · Tel.: 0431 / 5 57 91 50 · vamv-sh@gmx.de 81 Das glückliche Ende Schon lange haben wir nichts mehr von Rebecca, Stefan und Celine gehört. Das hat einen Grund. Einen guten Grund. Stefan hat wieder einen Job. Sogar einen, der viel besser bezahlt ist, als der, den er zuletzt vor seiner Arbeitslosigkeit hatte. Denn Stefan hat sich während seiner Arbeitslosig keit weiter qualifiziert. Er ist jetzt nicht mehr nur Helfer, sondern „Fachkraft für Lager und Logistik“. Stefan kennt sich jetzt mit Materialwirtschaft und Lagerwesen, Kommissionieren und Versand bestens aus. „Ich habe sogar Aussicht, Schichtleiter zu werden“, erzählt er Rebecca abends stolz. Marvin runzelt die Stirn. „Wenn ich da arbeiten müsste, würde ich den ganzen Tag nur Gabelstapler fahren“, ist er sich sicher. Seine Mutter schüttelt den Kopf. „Wie du dir das alles so vorstellst. Hast du eigentlich deine Mathe-Hausaufgaben schon fertig?“ 82 83 Register A H S Alleinerziehende 28 ff., 81 Antrag 21, 30 ff. Arbeitslosengeld I 8 Arbeitslosengeld II 8 Arbeitsvermittlung 22 Haus- und Wohneigentum 62 Haushaltsbuch 65 Haushaltsgemeinschaft 26 Haushaltsplan 66 ff. Hotline 22 Schul- und KiTa-Essen 59 Schulausflüge 57, 59 Schulden 79 Schülerbeförderung 59 Schwerbehinderte 12, 13, 80 Selbsthilfe 77 Selbstständige 8 Sozialkaufhäuser 72, 73 Sozialticket 9, 23 Suchtberatung 77, 78 B Bedarfsgemeinschaft 26 Bescheid 36 ff. Bewerbung 43 ff. Bewerbungsfoto 48 Bildungsgutschein 33 Bildungspaket 59 D Kiel-Pass 70, 71 E Eingliederung 31,32 Eingliederungsvereinbarung 31,32 F Fahrtkosten 49 Fallmanagement 23 Frauenhilfe 75 Freibeträge 61,63 G Geschäftsstelle 22, 25, 30 Gesundheitszeugnis 47 GEZ-Befreiung 70, 71 Grundsicherung für Arbeitsuchende 8, 21 J Jobbörse 35 Jugendhilfe 80 Kinderbetreuung 28 ff. K U Kundenprofil 32 Umzug 50 ff. Urlaub 25, 28 L V Lebenslauf 44, 46 Lebensmittelausgabe 73 Lebensversicherung 62 Leistungssachbearbeitung 22 Lernförderung 59 Vermittlungsbudget 34 Vermittlungsgutschein 30 Vermögen 26, 61 ff. M Mehrbedarf 25, 26 Miete 52, 53 Migranten/Migrantinnen 77 R Regelsätze 35 Rehabilitanden 12 W Wohnung 52 ff. Wohnungslose 74 Wohnungssuche 55