November/Dezember 2012

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November/Dezember 2012
K 10669 F
Aktuelles
19. Jahrgang • Nr. 6 • November/Dezember 2012
seit 1880
Das informative und überparteiliche Magazin für den Haus-,Wohnungs- und Grundeigentümer
In diesem Heft:
Neuer Mietspiegel schon bei uns im Heft
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Herner Str. 88 - 44791 Bochum - Ruf (02 34) 51 13
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Service umgestellt
Neues Gymnasium schon mit Leben gefüllt
Kommunalaufsicht
bestätigt Musikzentrum
3/2011
Grundregeln für
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Inhalt
Vorwort
Nachrichten aus Bochum
Schornsteinfegerarbeiten müssen
nachgewiesen werden
4
WG-Preise in Bochum liegen
im Mittelfeld einer Analyse
5
Haus+Grundeigentümer stellt Service
8
zur Steuererklärung VuV neu auf
Aktuelle Informationen
Tipps zum richtigen Heizen
Gartenumzug gelingt am besten
im Winter
Risiken beim Hausbau:
Klippen gekonnt umschiffen
Der neue Mietspiegel
Ordentliche Kündigung bei
Zahlungsverzug ist rechtens
Urteile
Präventionstipps gegen Einbrüche
10
12
Verehrte Mitglieder
und Freunde von
Haus+Grundeigentümer
Bochum,
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20
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Impressum
Herausgeber:
Haus+Grundeigentümer Bochum GmbH
Viktoriastr. 63 • 44789 Bochum
Ruf: (0234) 96127-0 • Fax: (0234) 9612744
www.hausundbochum.de • eMail info@hausundbochum.de
Chefredakteur: Rechtsanwalt Erwin Köhler
Verlag: Medienbüro Franken • Hauptstr. 146 • 44892 Bochum
Ruf: (0234) 920020 • Fax 9200219 • eMail ef@medienm8.de
CvD, Gestaltung & Anzeigen: Eberhard Franken (beim Verlag)
Druck: Zimmermann Druck + Verlag GmbH
Widukindplatz 2 • 58802 Balve
ZUHAUSE ist das informative Magazin für Haus-, Wohnungsund Grundeigentümer. Das Magazin erscheint im 19. Jahrgang
und wird zweimonatlich herausgegeben. Der Verkaufspreis beträgt 4 Euro. Der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag der angeschlossenen Vereine enthalten. Ein Jahresabonnement inkl. Porto
kostet 27 Euro. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen weder Herausgeber noch Verlag eine Haftung. Namentlich gekennzeichnete
Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
Nachdruck – auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages.
die Euro-Krise wird uns noch viele Euros
kosten. Sie hat im Augenblick für Hauseigentümer aber auch eine unerwartet positive Wirkung:
Einmal gibt es in unserer Region erstmals seit Jahren wieder leicht anziehende
Grundstückspreise, weil die Fremdfinanzierung durch Bankinstitute noch niemals
so günstig war. Zum Anderen kommt die
Entwicklung des Geldmarktes jenen zugute, die ihr Eigentum fremdfinanziert
haben und noch auf Jahre ihr Darlehen
verzinsen und tilgen müssen.
Darlehenszinsen mit 2,8 Prozent jährlich
bei einer Festschreibung auf 10 Jahre sind
seit Monaten zu vereinbaren - vor allem
bei einer Beleihung des Restdarlehens unter 80 Prozent des Verkehrswertes eines
Hausgrundstücks.
Dies sollten nicht nur mögliche Käufer in
ihre Kalkulation beim Ankauf einbeziehen, sondern auch jene, für deren bestehendes Darlehen in den allernächsten Jahren die Zinsbindung ausläuft und danach
eine Verlängerung ansteht.
Dabei hilft ein Forward-Darlehen, mit
dem der günstige Zins für später gesichert
werden kann - bei einem bis zum Abruf
etwas erhöhten Zins.
Zu denken ist auch an eine Verhandlung
mit dem Bankinstitut, ob es bereit ist,
worauf grundsätzlich nur im Rahmen eines Verkaufs und der damit verbundenen
Darlehensrückzahlung ein Anspruch besteht, das Darlehen gegen Zahlung eines
Vorfälligkeits-Ausgleichs auf 10 Jahre zu
dem jetzt günstigen Zins umzufinanzieren. Sprechen Sie mit Ihrer Bank.
Dr. Jürgen Ehrhardt
Titelfoto: St. Vinzentius • Eberhard Franken
Farnstraße 59 · 44789 Bochum
Telefon (02 34) 3 70 90 · Fax (02 34) 30 99 90
info@wappen-immobilien.com
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Bochum
4
Hausbesitzer müssen 2013
Kehrarbeiten nachweisen
Das
Schornsteinfegerhandwerk sieht turbulenten Zeiten
entgegen, seit das neue
Schornsteinfegerhand­werksgesetz in Kraft getreten ist.
Dieses Gesetz tritt an die Stelle des bisherigen Schornsteinfegergesetzes und regelt die
zukünftigen Aufgaben und
Tätigkeiten des Schornsteinfegers.
Statt bisher alle fünf Jahre
führt der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister
ab
2013 zweimal in sieben Jahren eine Feuerstättenschau
durch. Sie dient dem vorbeugenden Brandschutz, und der
anschließende Feuerstättenbescheid enthält präzise Angaben und Fristen für die an den
Feuerungsanlagen durchzuführenden Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten.
Nach dem neuen Schornsteinfeger­-Handwerksgesetz wird
nun den Eigentümern die Verantwortung dafür übertragen,
dass alle auf dem Feuerstättenbescheid ver­merkten - und
damit geforderten - Tätigkeiten durchgeführt werden. Die
Ausführung kann frei an dafür
zugelassene Schornsteinfeger
übertragen werden, welche
die ordnungsgemäße Durchführung nach Abschluss der
Arbeiten bestätigen müssen.
Die ausgefüllten Formulare
wiederum müssen dann an den
zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister bzw. den bevollmächtigen Bezirksschorn­
steinfeger
weitergeleitet
werden.
In dessen Händen liegt die
Überwachung der vorgeschriebenen Arbeiten und die
Einhaltung der Fristen. Bochum hat 27 Kehrbezirke, wie
Helmut Müller vom Bochumer Bauordnungsamt weiß
und auf die Bezirksschornsteinfeger kommt nun mehr
Arbeit zu. Viele Eigentümer
werden bei ihren "Stamm"Schornsteinfegern
bleiben.
Wer Fristen versäumt muss
mit Ersatzmaßnahmen - und
Kosten - rechnen.
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Kommunalaufsicht
bestätigt Musikzentrum
Zurückgewiesen hat die Bezirksregierung Arnsberg die
Eingabe der Linken zur Beanstandung der Ratsbeschlüsse
zur Realisierung des Musikzentrums. Nach ausführlicher
Prüfung stellt sie als Kommunalaufsicht fest, „dass ein Verstoß gegen geltendes Recht
nicht besteht“. Die Beschlüsse
sind sowohl formal als auch
inhaltlich korrekt.
Es liegt kein Verstoß gegen die
Geschäftsordnung vor. Außerdem hat der Rat ausführlich
erörtert, „dass die Finanzierungsanteile aus EU-, Bundesund Landesförderung über
insgesamt 16.528.000 Euro für
das Projekt rechtssicher zur
Verfügung stehen, SpendenMittel der „Stiftung Bochumer
Symphonie“ und ergänzende
Mittel der Sparkasse Bochum
durch eine Finanzierungszusage gedeckt sind und die Verfügbarkeit der gebäudebezogenen Betriebskosten sichergestellt ist“, so die Bezirksregierung. pabo
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6/2012
Bochum
5
Neues Gymnasium Bochum
in den Unterricht gestartet
In Bochum ist die Kreidezeit
vorbei: Am Neuen Gymnasium Bochum können die 130
Lehrerinnen und Lehrer in jedem Klassenraum des 33 Millionen Euro teuren Neubaus
digital unterrichten und dazu
Beamer und White Board einsetzen. Wer dennoch die weiße
Tafel beschreiben möchte,
kann dafür abwaschbare Stifte
nutzen. „Wir sind damit eine
der ganz wenigen, wenn nicht
die einzige Schule in NRW“,
freut sich Schulleiter Oliver
Bauer über sein medial bestens
bestücktes neues Haus.
Was sich hinter der futuristischen Fassade des Neuen
Gymnasiums Bochum (NGB)
verbirgt, hatte nach den Herbstferien schon weit vor dem
Klingeln zur ersten Stunde
Lehrer wie Schüler zur Querenburger Straße gelockt. „Wir
haben uns die Nasen an den
Scheiben platt gedrückt“, sagt
Schülersprecherin Paula Hammer. „Wir waren so gespannt,
was uns erwartet.“
Schulverwaltungsamtleiter Ulrich Wicking, dem Umzug und
Schulstart des NGB schlaflose
Nächte bereitet hatten, fühlte
sich erleichtert und fast weihnachtlich gestimmt: „ Es war
als würde man die Kinder in
das Zimmer mit dem brennenden Christbaum lassen.“
Die Begeisterung für das lichtdurchflutete und durch und
durch modern ausgestattete
Haus war auf allen Gängen
spürbar.
In den Klassenräumen können
Lehrerinnen und Lehrer an mobilen, höhenverstellbaren Pulten unterrichten und quadratische, beidseitig beschriftbare
Tafeln für Gruppenarbeit einern n an!
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setzen. Es gibt Selbstlern- und
Gesprächsinseln, die mit futuristischem Möbiliar aufwarten.
„So schick“, findet Schülersprecherin Paula Hammer. Wie
ihre knapp 1.400 Mitschülerinnen und -schüler freut sie sich,
in einer so einladenden Schule
unterrichtet zu werden. „Wir
verbringen hier täglich so viel
Zeit“, sagt sie.
Entsprechend fiel das Lob von
allen Seiten aus. „Dass es nur
Lob gibt – und auch noch unaufgefordert, das habe ich in
meinen 18 Jahren im Schulverwaltungsamt nicht erlebt“,
strahlt Ulrich Wicking. Dieses
Lob gibt der Leiter des Amtes
gerne an die Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum weiter. Sie hat das NGB in nur 18
Monaten errichtet.
Die Architektur lockt auch
nach der Fertigstellung viele
Neugierige an: Das zweistöckige NGB gleicht einer liegenden Acht. Dabei stehen die
beiden Kreise symbolisch für
das Gymnasium am Ostring
und das Albert-Einstein-Gymnasium, aus denen die neue
Schule entstanden ist. Es verfügt über eine geschwungene
Eingangs- und Pausenhalle, in
der unter einem gläsernen
Dach einem Donut ähnliche
Luftkissenringe zum Verweilen einladen, und über einen
Innenhof, der von einem treppenartigen Wasserspiel nahezu
ausgefüllt wird. Letzterer ist
nicht nur ein schöner Anblick:
Die großzügige Wasserfläche
„kühlt“ an sommerlichen Tagen das energetisch hochmoderne Haus, das ein grünes
Label trägt, weil es einen extrem niedrigen Energieverbrauch hat. pabo
Schulstart am Neuen Gymnasium.
Foto: Presseamt Bochum
WG-Zimmer-Preise an Unistandorten:
Bochum liegt im Mittelfeld
Pünktlich zum Semesterstart
analysierte noknok, das WGPortal
von
ImmobilienScout24, die Mietpreise für ein
typisches WG-Zimmer in den
größten und beliebtesten deutschen Studentenstädten.
Die Mietpreis-Analyse zeigt,
dass die Preise für WG-Zimmer deutlich variieren. Während Studenten in vielen ostdeutschen Städten für rund
200 Euro ein Zimmer finden,
müssen sie in München oder
Stuttgart zum Teil das Doppelte berappen.
Der doppelte Abiturjahrgang
bescherte den Unis dieses Jahr
einen Rekord bei den Bewerberzahlen – und erschwert damit auch die Suche nach freien
WG-Zimmern.
Viele Studentenwohnheime
können die große Nachfrage
nach günstigen Zimmern nicht
mehr befriedigen.
Eine eigene Bleibe in einer
WG zu suchen, kann teuer
sein, wenn man in einer der
beliebten Großstädte studieren
möchte.
Absoluter Spitzenreiter ist
München mit durchschnittlich
über 470 Euro für ein Zimmer
in der Muster-WG.
Auf den weiteren Plätzen folgen Stuttgart mit 383 Euro,
Heidelberg mit 382 Euro und
Frankfurt am Main mit 381
Euro. Auch die beliebten Studentenstädte Hamburg (353
Euro), Köln (332 Euro) und
Münster (294 Euro) gehören
zu den teureren Städten.
Das derzeit unter Studenten
sehr angesagte Berlin liegt mit
279 Euro im Mittelfeld, gefolgt von Bochum (248 Euro)
und Bremen mit 244 Euro.
Als Grundlage für die Berechnung diente die durchschnittliche Warmmiete (Verhältnis
Miete zu Betriebkosten: 66 %
zu 34 %) der jeweiligen Stadt
für eine 3er-WG mit 80 m².
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Geschenke mit
dem Wappen
"Echt Bochumer" Präsente erkennt man am Stadtwappen. Das
sagen zumindest all jene, die in den Bürgerbüros Devotionalien aus unserer Stadt nachfragen. Das Presseamt hat deshalb ein
paar neue "give aways" mit dem Buch-Logo aufgelegt: Stockschirm (Preis 9 Euro), Schlüsselanhänger (3,-), Einkaufsbeutel
(1,50), Pfefferminzdose (2,50) und T-Shirts (7,-).
Neu aufgelegt wurde auch ein Kalender: "Nimm dir Zeit" (DIN
A3) wurde im Rathaus von Grafiker Bernd Zamel entwickelt
und zeigt neue Fotos von Andre Grabowski und Lutz Leitmann,
die historischen Bildern gegenüber gestellt wurden. Er kostet
sechs Euro und wird eine Zierde sein für jede Wand.
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Zwei Bochumer Ökonomen provozieren
In der aktuellen Diskussion
um Studiengebühren legten
die Bochumer Ökonomen
Alexander Pfitzner und Stefan
Winter jetzt ein provokantes
Buch vor: „Die Studiengebührenlüge – Wie die Republik
Bildung vernichtet und die Armen abzockt“. Im Buch, das an
Deutlichkeit nichts vermissen
lässt, plädieren die Autoren für
so genannte nachgelagerte
Studiengebühren nach australischem Modell – die Bezahlung des Studiums erst nach
erfolgreichem Berufsstart.
Dass Professor Winter nicht
nur polemisiert, sondern konsequent zu dem Modell steht,
zeigt sich daran, dass er seit
Jahren freiwillig der Universität Hannover, an der er studiert
hat, monatlich 100 Euro überweist. „Wenn ich in Pension
gehe“, so Winter, „werde ich
die Kosten meines Studium
komplett zuzüglich 2,5% Zinsen p.a. zurückgezahlt haben.
Angesichts meines Nettoeinkommens von 5.000 Euro pro
Monat halte ich das für mehr
als zumutbar, auch für andere
Akademiker mit meinem Einkommen.“
Auch das Buch ist bezahlbar:
Es kostet nur 9,90 Euro.
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Bochum
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Unsere We
Der Auftakt einer international
gefeierten Thriller-Trilogie!
Während ganz Rom 1982 das
WM-Endspiel Italien gegen
Deutschland verfolgt, wird
eine junge Angestellte des Vatikan ermordet.
Der draufgängerische Commissario Balistreri nimmt den
Fall auf die leichte Schulter.
Ein Mörder wird nie gefunden.
Über zwanzig Jahre später gibt
es erschreckend aktuelle Gründe, um den Fall wieder aufzunehmen.
Doch dem Opfer nach so langer Zeit Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, kostet Balistreri einen weit höheren Preis
als angenommen …
Ein grandios konstruierter, beunruhigender Thriller mit einem Ermittler, der erfrischend
Zeige mir was du liest und ich
sage dir, wer du bist. Die Autorin besuchte 20 Persönlichkeiten, u.a. Prominente und
erfuhr in Gesprächen, was für
eine Rolle Bücher in ihrem
Leben spielen. Es entstanden
intime Portraits, detailliert beschrieben und mit vielen Zitaten angereichert, die tief ins
Innere der Personen blicken
lassen. 192 Seiten, 250 Farbfotos für 29,95 Euro.
Beide: Callwey-Verlag
Zoff auf Straßen, hohe Arbeitslosigkeit,
Überfremdungsängste bei der einheimischen Bevölkerung – das
"Mein Wohnbuch" gibt Anregungen, welche Farben, Möbel und Dekorationen am besten zueinander passen, wie
anders ist: zynisch, respektlos liebgewonnene alte Stücke
und absolut unbestechlich im perfekt mit neuen Möbeln
kombiniert werden. Eine perKampf gegen das Böse.
Aus dem Bertelsmann-Verlag, fekte Mischung aus inspirierenden Fotos und praktischen
19,99 Euro.
Hilfestellungen, um eine
schlichte Wohnung in ein gemütliches und persönliches
ist die Realität in Berlins Pro- Zuhause zu verwandeln.
blembezirk Nr. 1. Doch Neu- 288 Seiten mit ca. 300 Farbfokölln ist überall.
tos für 29,95 Euro.
Buschkowsky sagt, was sich
in Deutschland dringend ändern muss. Er ist in BerlinNeukölln geboren, stammt aus
einfachen Verhältnissen und
lebt seitdem dort.
Dank öffentlicher Schulen und
staatlicher Unterstützung hat
er es zu etwas gebracht. Dies
hat ihn geprägt.
Armut soll kein Schicksal
sein, allenfalls eine schwere
Ausgangslage, so seine Devise. Er glaubt, Menschen lassen
sich durch Bildung verändern
und ist überzeugt: Wer gefördert werden will, muss sich an
Regeln halten. Erschienen im
Ullstein-Verlag - 19,99 €.
Seit Jahren widmen sich
BILD-Bücher und Ausstellun-
gen historischen Ereignissen,
die Deutschland und die Welt
bewegt haben.
Mit dem neusten Bildband
„Das Gesicht der Diktatur“
wird mit wiederentdeckten
und größtenteils unbekannten
3D-Fotografien ein besonderer Aspekt der nationalsozialistischen Propaganda dokumentiert.
Die 88 Stereoskopie-Fotos
von Heinrich Hoffmann (persönlicher Fotograf Hitlers),
veranschaulichen wie der Diktator und sein Regime gesehen
werden wollten. 208 Seiten,
gebundener Halbleinen-Bildband mit 3D-Brille kostet
14,99 Euro.
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Der vierte Fall für das Sonderdezernat Q
Eine Reihe vermisster Personen aus dem Jahr 1987, die
durch eine Person und deren
entsetzliches Schicksal verbunden sind: Nete Hermansen.
Eine junge Frau ohne jede
Chance auf ein selbstbestimmtes Leben, von Menschen
grausam misshandelt, wird
zwangssterilisiert durch einen
fanatischen Arzt und verbannt
nach Sprogø, der Insel für ausgestoßene Frauen. Sie nimmt
grausam Rache ...
dtv-premium, 19,90 Euro.
Doch ein einziger Moment
verändert das Leben einer jungen Journalistin schlagartig:
An einem nebelverhangenen
Tag ist sie mit der Fähre auf
dem kanadischen Lake Champlain unterwegs. Sie beobachtet, wie von einer entgegenkommenden Fähre ein kleiner
Junge in den See stürzt. Außer
ihr scheint niemand den Vorfall bemerkt zu haben. Troy
trifft in Sekundenbruchteilen
eine gefährliche Entscheidung: Sie springt dem Jungen
ins eiskalte Wasser hinterher
... Thriller für 14,90 Euro, dtvpremium.
Aktuelles
8
Steuererklärung VuV:
Haus+Grundeigentümer
stellt Service neu auf
Wie die meisten von unseren
Mitgliedern schon wissen, besteht eine der Dienstleistungen
unseres Vereins darin, dass wir
Ihnen bei der Anfertigung der
Steuererklärung VuV (Vermietung und Verpachtung) behilflich sind.
Diesen Service haben wir nun
neu aufgestellt:
Ab dem 1. Januar 2013 wird
unsere Mitarbeiterin Frau Buderus Steuererklärungen VuV
für unsere Mitglieder fertigen.
Als
Diplom-Betriebswirtin
(FH) ist sie nach unserer Einschätzung hierfür auch bestens
qualifiziert.
Jeden
Dienstag und Donnerstag
von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
ist Frau Buderus in Sachen
Steuererklärung VuV für unsere Mitglieder erreichbar.
Wir haben dazu extra eine neue
Rufnummer eingerichtet: Sie
erreichen Frau Buderus unter :
0234 / 96127-18.
Gerne können Sie auch einen
Termin mit Frau Buderus in
dieser Zeit vereinbaren, zum
Beispiel, um die Unterlagen
für Ihre Steuererklärung VuV
abzugeben und direkt Details
mit Frau Buderus durchzusprechen.
Viele von Ihnen kennen Frau
Buderus vielleicht schon von
den Nebenkostenabrechnungen. Dies ist nämlich der Bereich, den Frau Buderus zusammen mit Herrn Glanz bei
uns seit Jahren zuverlässig und
sorgfältig erledigt. Dieser Service bleibt selbstverständlich
bestehen und wird nun durch
das Angebot der Steuererklärung VuV erweitert.
Meisterqualität aus Bochum
Sieben Grundregeln für
sicheres Online-Banking
Meldungen über betrügerische
Phishing-Mails, mit denen Kriminelle an Passwörter von
Bankkunden gelangen wollen,
haben so manchen Bankkunden verunsichert. Doch das
Führen des Girokontos über
das Internet ist so sicher wie
das klassische Bankgeschäft,
wenn der Verbraucher ein paar
einfache Sicherheitsregeln befolgt:
§ Keine Geheimzahlen am Telefon oder per Mail preisgeben: Betrüger geben sich zuweilen am Telefon oder per
E-Mail als Kundenbetreuer aus
und verlangen – oft zur Freischaltung des Kontos nach angeblich technischen Problemen – die Passwörter. Keine
Bank würde außerhalb der regulären Online-Transaktion
bei ihren Kunden eine Geheimzahl (PIN) oder Transaktionsnummer (TAN) abfragen.
§ Keine Links aus E-Mails aufrufen: Betrügerische E-Mails
enthalten oft einen Link, mit
dem der arglose Empfänger
auf eine gefälschte Internetseite geleitet wird. Solche Seiten sehen oft der Original-Internetseite der Bank ähnlich,
aber es werden keine Transaktionen ausgeführt, sondern nur
Geheimzahlen abgefischt. Die
Internetseite fürs Online-Banking sollte daher stets direkt
durch das Eintippen der Banken-Internetadresse in der
Browserzeile aufgerufen werden.
§ Starke Passwörter verwenden: Den Zugang zur Banking-
Software auf dem Rechner
sollte mit einem Passwort gesichert werden, das nur schwer
zu knacken ist. Besonders gute
Passwörter enthalten sowohl
Zahlen wie auch Buchstaben
und meiden Wiederholungen,
Zahlenreihen oder bekannte
Namen.
§ Keine Passwörter auf dem
PC speichern: Passwörter gehören weder auf die Festplatte
noch ins Adressbuch oder Telefonverzeichnis. Am sichersten ist ein Passwort oder eine
Geheimzahl im Gedächtnis des
Eigentümers gespeichert.
§ Browser und System regelmäßig aktualisieren: Sowohl
das Betriebssystem wie auch
der Internetbrowser sollten
stets auf dem neuesten Stand
gehalten werden. Das minimiert die Gefahr von Sicherheitslücken. Generell ist auch
der Einsatz von regelmäßig
aktualisierter Antiviren-Software empfehlenswert.
§ Nur verlässliche Software
verwenden: Wer aus zweifelhaften Internetquellen Programme herunterlädt, geht
nicht nur in Bezug auf das
Online-Banking hohe Risiken
ein. Nicht selten ist hinterher
der Computer mit Viren oder
anderen Schadprogrammen infiziert.
§ Keine Transaktionen in Internet-Cafés:
Bei öffentlichen Computern
lässt sich der Sicherheitsstand
oft nicht verlässlich ermitteln.
Vom Online-Banking im Internet-Café ist daher abzuraten.
ingdiba
Meisterqualität aus Bochum
Meisterqualität aus Bochum
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Aktuelles
9
Schon beim Hausbau altersgerecht planen:
Barrierefrei bauen vom Bad bis hin zur Küche
Wohnen in vertrauter Umgebung – und das möglichst bis
ins hohe Alter. Hiervon geht
man als Bauherr grundsätzlich
aus. Schließlich ist das Haus
meist zum Rentenbeginn abbezahlt und macht das Wohnen
konkurrenzlos billig.
Die eigene Immobilie kann im
Alter aber auch schnell zur Belastung werden, wenn sie zu
wenig Wohnkomfort oder Sicherheit für ältere Bewohner
bietet und aufwendig saniert
werden muss. Experten vom
Ratgeberportal www.aktionpro-eigenheim.de empfehlen
Bauherren von heute, ihr Haus
von Anfang an altersgerecht
ohne Barrieren zu planen.
Treppenstufen am Hauseingang, schmale Türen, zu enge
Badezimmer – mit zunehmendem Alter ein schnell unüberwindbares Problem. Wer sein
Haus von Beginn an barrierefrei plant, sorgt auch im Alter
für Mobilität im eigenen Haus.
Dabei muss es nicht immer der
klassische Bungalow mit einer
Wohnebene sein. Auch mehrere Etagen können heute dank
Treppenliften, moderner Haustechnik und praktischer Raumaufteilung den Bedürfnissen
im Alter entgegenkommen.
Und nicht nur denen:
Denn Wohnen ohne Barrieren
ist z.B. auch für Familien mit
Kindern ein Vorteil: Barrierefreie Häuser passen sich zum
einen allen Lebensphasen an,
zum anderen haben sie auch
einen hohen Wiederverkaufs-
der Planungsphase Vorkehrungen für spätere alters- oder
behindertengerechte Umbauten treffen – und das ohne die
Baukosten merklich zu erhöhen. Altersgerechtes Bauen
muss nicht immer teurer sein.
Gerade wer früh bestimmte
wert. Und die Nachfrage nach
barrierefreiem
Wohnraum
wächst: Statistisch gesehen
steigt der Anteil der über
60-Jährigen in Deutschland
von 20 Prozent zu Beginn des
Jahrtausends auf 36 Prozent im
Jahr 2030 an.
Bauherren können bereits in
Maßnahmen beim Hausbau
trifft, spart später hohe Umbaukosten.
Laut Institut für Bauforschung
in Hannover betragen die
Mehrkosten für eine barrierefreie Wohnungsausstattung für
eine Wohnfläche von 70 Quadratmetern nur 3,2 Prozent der
Bausumme.
Bei einem Haus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche und
einer Bausumme von 250.000
Euro wären dies umgerechnet
lediglich 16.000 Euro zusätzlich. Eine lohnende Investition, da nachträgliche Umbauten schnell mit wesentlich höheren Kosten zu Buche schlagen.
So sorgen z.B. ein offener
Grundriss des Wohnbereichs
und leichte Trennwände statt
massiver Mauern später für
Flexibilität und können den
individuellen Bedürfnissen angepasst werden. Wer barrierefrei baut, sollte grundsätzlich
auch auf versetzte Ebenen verzichten und schwellenfrei planen.
Treppenstufen, die im Wohnbereich gerne zur Überbrückung leichter Niveauunterschiede integriert werden, können Bauherren durch Rampen
ersetzen – ebenso Stufen zum
Hauseingang und versetzte
Übergänge zwischen Terrasse
Öffnungszeiten
zwischen den Jahren
Verehrte Mitglieder,
unsere Geschäftsstelle bleibt
auch in diesem Jahr in der Zeit
"zwischen den Jahren"
vom 24. Dezember 2012 bis
1. Januar 2013 geschlossen.
Am 2. Januar 2013 sind wir
wie gewohnt wieder für Sie da.
Wir wünschen Ihnen eine
friedliche und harmonische
Advents- und Weihnachtszeit und
einen guten Rutsch ins Jahr 2013.
6/2012
und Wohnzimmer. Die DIN
18025 bietet eine Planungsgrundlage für Bauherren, die
auch im Alter oder im Fall einer Behinderung selbstständig
in den eigenen vier Wänden
leben wollen.
Demnach planen vorausschauende Bauherren vor und hinter
jeder Tür eine großzügige Fläche von 1,50 mal 1,50 Metern
ein, die genügend Bewegungsfläche für Rollstuhl, aber auch
Kinderwagen bietet. Wichtig:
Türbreiten von 90 Zentimetern
Durchgangsmaß und Flure von
mindestens 120 Zentimetern
Breite garantieren ausreichend
Mobilität.
Größe und Grundriss der Küche sollten großzügig geplant
werden. Grundlage ist auch
hier der Wendekreis eines
Rollstuhls. Entsprechend ist
vor den Küchenmöbeln eine
Bewegungsfläche von minimal 1,50 mal 1,50 Metern nötig. Auf die gleiche Bewegungsfreiheit ist auch im Bad
zu achten.
Hier sollten zudem Montageplatten für Haltegriffe an
Waschtisch, WC und Wanne
oder für Duschsitze vorgesehen sowie eine bodengleiche
Dusche, ein unterfahrbares
Waschbecken mit Wandabläufen und genügend Abstand
zwischen den Sanitärobjekten
eingeplant werden.
Darüber hinaus bieten elektrische Rollladenkästen und Türöffner Bedienkomfort und eine
wichtige Alltagshilfe für ältere
Menschen. Speziell für Rollstuhlfahrer müssen Griffe und
Schalter passend montiert werden: In einer Höhe von 85 Zentimetern und mit einem seitlichen Wandabstand von mindestens 50 Zentimetern können Rollstuhlfahrer Handläufe,
Türdrücker, Lichtschalter, Sanitärarmaturen und Heizkörperventile auch problemlos
aus einer sitzenden Position
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Aktuelles
10
Richtig Heizen und Lüften
Der Herbst die da, der Winter
naht und die Heizsaison ist
längst eröffnet.
Für den, der Energie sparen
will, hier wertvolle Tipps des
Energiemanagers Techem:
1. Schon eine geringe Rußablagerung und ein nicht optimal
eingestellter Brenner verursachen Mehrkosten. Die Heizanlage sollte daher regelmäßig
gewartet werden jetzt ist hierfür der richtige Zeitpunkt.
2. Gluckert die Heizung, so
enthält das Wasser, das den
Heizkörper erwärmt, Luftblasen. Heizkörper entlüften.
3. Der Ölpreis steigt und steigt.
Daher gilt für alle Besitzer:
Verhandlungen mit dem Gasund Ölanbieter können zu
niedrigeren Einkaufspreisen
führen. Auch lohnt sich ein
Zusammenschluss mit Nachbarn bei der Ölbestellung, da
Preise durch größere Abnahmemengen besser verhandelt
werden können. Wer antizyklisch handelt, frühzeitig an den
Ölstand denkt, spart.
4. Gasanbieter vergleichen.
Wer wechselt, kann leicht
mehrere hundert Euro sparen.
5. Rollläden verstärken die
isolierende Funktion der Fenster und sollten bei Dunkelheit
geschlossen werden.
6. Spalten und Fugen bei Türen und Fenstern müssen gut
abgedichtet sein. Der KerzenTest: Wenn sich die Flamme
nicht mehr bewegt, bleibt die
kalte Luft draußen.
7. Heizkörper sollten möglichst frei stehen, sonst wird
mehr Energie verbraucht.
8. Regelmäßiges, kurzes Lüften erleichtert die Frischlufterwärmung. Beim Stoßlüften
entweicht nur die Wärme der
verbrauchten Luft – in Möbeln
und Wänden bleibt sie erhalten. Vor und während des Lüftens sollten die Heizkörperthermostate geschlossen werden.
9. Türen zu weniger oft benutzten Räumen stets geschlossen halten, damit wärmere Luft aus geheizten Räumen nicht in sie eindringen
und unnötig mitheizen kann.
Rauchmelder jetzt auch
in modernem Design
Rauchmelder arbeiten zunächst mal nutzenorientiert.
Soll heißen: Sie erfüllen den
wichtigen Zweck, bei Rauchentwicklung zu warnen und
Bewohner so vor der Gefahr
durch Feuer zu bewahren. Angesichts von mehreren Hundert Menschen, die pro Jahr in
Deutschland an Rauchvergiftung sterben, eine sinnvolle
Idee.
Am Nutzen der Geräte zweifelt
mittlerweile wohl niemand
mehr, allerdings hatte so mancher beim eher funktionalen
Design der Produkte ästhetische Probleme: Schön sind sie
nun wirklich nicht – und meist
hängen sie ein wenig deplaziert an der Decke herum.
Jetzt gibt es eine ganz neue
Generation
von
DesignRauchmeldern. Z.B. eine
Rauchmelder-Serie, die sich
nach dem so genannten
„Comouflage“-Prinzip in die
Umgebung einfügt. In dem
man die Gerätedecken ab-
nehmbar und frei dekorierbar
konstruiert hat. Beim Rauchmelder „PX-1“ von PX Technologies stand ein anderer
Punkt im Mittelpunkt – die
meist störende Prüftaste mit
Leuchtdiode wurde abgeschafft.
Die Prüf-Taste des Melders
besteht nun aus der gesamten
unteren Gehäuseabdeckung –
die Sensortechnik „fühlt“,
wenn die Fläche berührt wird
und löst damit den Prüfalarm
aus. Auch diese Fläche kann
nach Lust und Laune übertapeziert oder überstrichen werden.
Es gibt auch einen Rauchmelder, der wie ein kleiner Singvogel aussieht. Eine Idee, die
der Natur nachempfunden ist.
Denn auch in natürlicher Umgebung warnen Vögel durch
laute Rufe vor Gefahr. Erhältlich ist der tierische Melder mit
weißem,
weiß-schwarzem,
blauem oder rosafarbenem
„Gefieder“.
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6/2012
Aktuelles
11
Unwetterschäden: Ausreichende
Versicherung schützt vor teuren Folgen
Es passiert in jedem Moment
an 1600 Stellen der Erde
gleichzeitig: Ein Gewitter
zieht auf, jene luftelektrischen
Entladungen in Form von Blitz
und Donner, die sich auf und
über dem Boden entladen.
Der Auslöser: Die Sonne erwärmt feuchte Luft, diese wird
leichter und steigt auf. Während dieses Aufstiegs kühlt die
Luft wieder ab, und es entsteht
Wasserdampf, was zur Wolkenbildung und Entstehung
von hoher Spannung führt.
Diese Spannung entlädt sich in
Form von Blitzen.
Das Naturphänomen kann in
und an Immobilien zu beträchtlichen Schäden führen –
zum Beispiel zu Überspan-
nungsschäden an Elektrogeräten durch einen Blitzeinschlag.
In diesem Fall käme eine
Hausratversicherung bis zur
jeweils vereinbarten Versicherungssumme für entstandene
Schäden auf.
Sturmschäden am Gebäude ab
Windstärke 8 reguliert die
Wohngebäudeversicherung,
wenn entsprechender Schutz
vereinbart wurde.
Dazu gehören im Übrigen
auch all diejenigen Schäden,
die durch herabfallende Äste
oder entwurzelte Bäume am
Gebäude beziehungsweise an
mitversicherten Grundstücksbestandteilen entstanden sind.
Auch Bauherren sind vor Wetterfolgen geschützt, wenn sie
eine Bauleistungsversicherung
abgeschlossen haben – sie
kommt für Sturmschäden im
Rohbau-Stadium auf.
Viele Unsicherheiten, gegen
die man sich versichern kann.
Sicher ist allerdings, dass sich
das Klima wandelt. Insofern
macht es für Hauseigentümer
Sinn, eine Elementarversicherung abzuschließen, die auch
als Zusatzschutz zur Hausratversicherung vereinbart werden kann.
Sie schützt vor den Folgen von
Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck und
Lawinen.
Grundvers.
Geldvermögen
Über ein Geldvermögen von
insgesamt 4,7156 Billionen
Euro verfügten die privaten
Haushalte in Deutschland
im vergangenen Jahr. Sie
sparten rund 149 Milliarden
Euro, mussten allerdings
auch Verluste hinnehmen
durch Kurseinbrüche am
Aktienmarkt.
Immerhin
waren das rd. 92 Milliarden
Euro, so dass sich das Nettogeldvermögen nur um 57
Milliarden Euro erhöhte.
Den größen Anteil hatten
Bar- und Sichteinlagen mit
953,3 Milliarden Euro.
Das Aktienvermögen lag
bei 221,5 Milliarden, deutlich weniger als 2010 - da
waren es noch 243,5 Milliarden Euro. gw
Die drei häufigsten Fehler beim Immobilienkauf
Das Überschätzen der eigenen
finanziellen Ressourcen ist
nach Meinung der deutschen
Makler der häufigste Fehler
beim Immobilienkauf.
Auf Rang zwei folgt die Fehleinschätzung des Sanierungsaufwands.
Platz drei belegt die unrealistische Einschätzung der Möglichkeit, durch Eigenleistung
Geld zu sparen.
Große Träume, herbe Enttäuschung: Nach Ansicht von 28
Prozent der deutschen Immobilienmakler besteht der häufigste Fehler von potenziellen
Immobilienkäufern in der
Überschätzung ihrer finanziellen Möglichkeiten.
Das zeigt die repräsentative
507083Anz_HausMarkt_130x90.qxd
Studie Marktmonitor Immobilien 2012 von immowelt.de,
eines der führenden Immobilienportale, und Prof. Dr. Stephan Kippes von der Hoch-
Sanierungsbedarf
wird unterschätzt
schule Nürtingen-Geislingen.
Wer sich über sein Budget
nicht im Klaren ist, zieht leicht
auch Objekte in Erwägung, die
über den eigenen finanziellen
Verhältnissen liegen. Beim
Eintritt in ernsthafte Kaufverhandlungen ist der Frust vorprogrammiert, weil die Bank
bei der Finanzierung Nein
sagt.
Damit die Kosten auch nach
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6/2012
dem Erwerb einer Immobilie
nicht aus dem Ruder laufen,
sollten vor der Kaufentscheidung eventuell anfallende Sanierungs- oder Renovierungskosten nüchtern kalkuliert
werden.
24 Prozent der Makler glauben, dass ihre Kunden häufig
nicht wahrhaben wollen, mit
welchen zusätzlichen Summen
Renovierungsarbeiten zu Buche schlagen. Wer sich einmal
in ein Objekt verliebt hat, verschließt gern die Augen vor
Eigenleistungen
werden überschätzt
Fakten, die seine Wahl ins
Wanken bringen könnten.
Verputzen, Streichen, neue
Bodenbeläge einsetzen – um
bei den Renovierungskosten
zu sparen, möchten viele Käufer einen Teil der Arbeiten
selbst erledigen.
Doch nicht immer reichen die
verfügbare Freizeit und die
handwerklichen Fähigkeiten
wirklich zur effektiven Durchführung der Renovierung aus:
Jeder fünfte Makler glaubt,
dass seine Kunden ihre Möglichkeiten zur Eigenleistung
überschätzen.
Wer also nicht dauerhaft auf
einer Baustelle leben möchte,
sollte deshalb auch diese Pläne
vor dem Kauf noch einmal einem objektiven Realitätscheck
unterziehen.
immowelt.de
Aktuelles
12
Gartenumzug am besten im Herbst oder Winter
Hobby-Gärtner
verbringen
viele Stunden in ihrem Reich,
hegen und pflegen jedes Gewächs. Schnell ist dann bei
einem anstehenden Umzug
klar: Die Pflanzen müssen mit.
Sollen bei einem bevorstehenden Wohnungswechsel auch
Gartensträucher und Bäume
mit umziehen, müssen diese
rechtzeitig vorbereitet werden.
Bei einem Umzug der Gartenpflanzen ist frühzeitige Planung entscheidend:
Im Herbst oder Winter lassen
sich Pflanzen relativ problemlos umsetzen, ohne dabei größere Schäden zu nehmen. Wer
erst im Sommer umzieht, dies
aber bereits im Frühjahr weiß,
kann seine Pflanzen auch in
Kübel umpflanzen und in diesen dann später transportieren.
Alternativ kann mit dem neuen
Mieter oder Eigentümer vereinbart werden, dass man die
Pflanzen später zu einem günstigen Zeitpunkt abholt.
Kleinere Bäume und Sträucher
sollten vor dem Austreiben be-
ziehungsweise nach dem
Schnitt ausgegraben werden.
So müssen die Wurzeln weniger arbeiten und können am
neuen Standort besser anwachsen.
Außerdem lassen sich die
Pflanzen besser transportieren.
Immergrüne Bäume und Sträucher wie Buchs oder Lorbeer
werden mit dem ganzen Ballen
inklusive Erde ausgestochen.
Der Ballen sollte in ein Netz
aus Jute, Sisal oder Leinen gewickelt werden.
Einen wurzelnackten Transport, also ohne Erde, bevorzugen Gewächse wie Lavendel
oder Kirschbaum, der im
Herbst sein Laub verliert. Die
freiliegenden Wurzeln sollten
dick mit Noppenfolie gepolstert werden.
So schmerzhaft es für manchen Hobby-Gärtner auch sein
mag, manchmal lohnt sich der
Pflanzenumzug einfach nicht.
Alte und sehr große Bäume
lässt man besser zurück, da sie
den Umzug oft schlecht vertragen. Zudem lassen sie sich mit
ihrem schweren Ballen nur mit
professioneller Hilfe verpflanzen und transportieren.
Wird ein Umzugsunternehmen
beauftragt, empfiehlt es sich,
die Pflanzenmitnahme genau
abzusprechen. Meist wird dafür ein Aufpreis verlangt. Im
Sommer sollte das Umzugsunternehmen berücksichtigen,
dass sich durch das vor dem
Transport notwendige Gießen
das Gewicht der Kübel deut-
lich erhöht. Im Winter hingegen ist eine Heizung im Wagen
ratsam, um empfindliche Wurzelballen vor Kälte zu schützen. Um Beschädigungen zu
vermeiden, müssen die Pflanzen im Transporter gut gesichert werden. Im neuen Garten
angekommen, sollten sie
schnell wieder eingepflanzt
und gewässert werden. Im
Winter sollten dafür die ersten
frostfreien Tage abgewartet
werden und die Pflanzen notfalls so lange im Kübel bleiben.
Wer seine Gartenpflanzen bei
einem Umzug mitnehmen
will, sollte dies bereits im
Miet- oder Kaufvertrag vereinbaren. Rein rechtlich gehört
laut BGB alles, was mit dem
Grundstück fest verbunden ist,
dem Eigentümer – unabhängig
davon, wer die Pflanze gekauft
und angepflanzt hat. Fehlt eine
vertragliche Regelung, müssen die Pflanzen bleiben. Bestenfalls ist eine Entschädigung
möglich.
Immowelt.de
Gastherme darf nicht zu
gering dimensioniert sein
In einer Mietwohnung war zur
Warmwasserbereitung für Bad
und Küche eine Gaswasserheizung installiert. Der Vermieter
baute nach Defekt der Anlage
darauf hin ein neues Warmwasserbereitungsgerät
ein.
Kurze Zeit danach bemängelte
der Mieter, dass die neue
Warmwassertherme völlig unzureichend sei. Es dauere sehr
lange, bis sich die Badewanne
fülle. Zudem werde dasWasser
nicht ausreichend warm.
Eine Wassertemperatur von
rund 37 Grad sei genug, entgegnete der Vermieter. Bei
höheren Wassertemperaturen
würden Herz und Kreislauf
überlastet und die Haut trockene aus.Außerdem sei die Therme für den Gebrauch des Mieters ausreichend.
Dieser erhob Klage. Das AG
München verurteilte den Vermieter dazu, die in der Wohnung installierte Warmwassertherme durch eine andere mit
ausreichender Dimensionierung zu ersetzen.
Der Vermieter habe die Miet-
sache dem Mieter in einem
zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu
überlassen. Dazu gehöre auch
die Bereitstellung einer ausreichend dimensionierten Gastherme. Die in der Wohnung
installierte Therme benötige
aber nach dem Gutachten des
beauftragten Gerichtssachverständigen für die Befüllung
der Badewanne mit 45 Grad
warmen Wasser circa 42 Minuten. Damit dauere dieser
Vorgang zu lange. Es sei dem
Mieter nichtzumutbar, 42 Minuten zu warten, zumal das
Badewasser während des Befüllvorgangs schon wieder abkühle. Der Meinung des Vermieters, eine niedrigere Badetemperatur sei empfohlen und
ausreichend, folge das Gericht
nicht. Dieses sehe aus eigener
Erfahrung eine Temperatur
von mindestens 41 Grad für
ein angenehmes Baden als erforderlich an.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Urteil des AG München vom
26.10.11 AZ 463 C 4744/11
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Aktuelles
13
Garten und Balkon im Winter:
Gießverhalten vor dem Frost und Vögel füttern
Die heißen Tage sind längst
vorbei und die Sonne zeigt sich
immer seltener im Herbstgrau
– dennoch sollten Gartenbesitzer jetzt ihre immergrünen
Pflanzen ausgiebig gießen.
Darauf weist der Verband
Garten-, Landschafts- und
Sportplatzbau NRW hin.
Fehlende Niederschläge werden zu einem Problem für immergrüne Pflanzen wie Azalee, Rhododendron, Kirschlorbeer, Mahonie und alle kleinen
Nadelgehölze. Die Pflanzen
stehen unter Stress, wenn ihnen das Wasser fehlt.
Kommt im Dezember dann der
erwartete Frost hinzu, wird so
manches Gewächs absterben.
Pflanzen erfrieren aber nicht,
sondern sie vertrocknen. Ob
Sommer oder Winter, die immergrünen Gewächse verdunsten ständig Wasser über ihre
Blätter oder Nadeln. Beim
Rhododendron ist seinen Worten zufolge besonders leicht zu
erkennen, wenn bei ihm der
Stress zunimmt. Dann rollt er
seine Blätter ein, um weniger
Wasser zu verdunsten – zum
Beispiel bei Frost.
Um in diesem Winter dem
Pflanzentod durch Vertrocknen zu verhindern, empfehlen
die Landschaftsgärtner, die
immergrünen Pflanzen jetzt
schnellstmöglich zu wässern.
Einmal mit der Gießkanne den
Boden anzufeuchten, reicht
aber nicht. Am besten legt man
einen Schlauch an der Pflanze
auf den Boden und lässt das
Wasser mehrere Minuten langsam laufen. Und wenn ein Gartenbesitzer vorgesorgt hat,
kann er dafür kostengünstig
Regenwasser nutzen. Denn bei
einer entsprechenden Gestal-
stellen lassen sich die Tiere aus
nächster Nähe beobachten. So
vermittelt das Füttern Naturerlebnis und Artenkenntnis zugleich.
Das gilt besonders für Kinder
und Jugendliche, die immer
weniger Gelegenheit zu eigenen Beobachtungen und Erleb-
tung des Gartens durch einen
qualifizierten
Landschaftsgärtner lässt sich das kostbare
Nass sammeln und speichern
– z.B. in einer Zisterne.
Das Füttern von Vögeln zur
Winterzeit hat nicht nur in
Deutschland eine lange Tradition. Es ist bei vielen Vogelfreunden beliebt. An Futter-
nissen in der Natur haben.
Der Naturschutzbund (NABU)
gibt Tipps, worauf zu achten
ist, um den Nutzen für die Vögel zu sichern und Freude an
der Vogelfütterung zu haben.
1. Füttern Sie Wildvögel erst
bei Frost oder Schnee, dann
aber regelmäßig. Die Vögel
Die Idee...
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6/2012
finden nun kaum Futter und
verbrauchen trotzdem viel Energie, um ihre Körpertemperatur von rund vierzig Grad gegen die Kälte der Umgebung
aufrecht zu erhalten.
Labormessungen haben ergeben, dass z.B. Meisen in einer
einzigen Kältenacht bis zu
zehn Prozent an Gewicht verlieren.
2. Wählen Sie Futterspender,
bei denen die Tiere nicht im
Futter herumlaufen und es mit
Kot verschmutzen können.
Auf diese Weise minimieren
Sie die Übertragung und Ausbreitung von Krankheiten.
3. Am besten verwendet man
Futtersilos, da hier das Futter
nicht verdirbt und sich keine
Nahrungsreste sammeln können. Futterspender müssen so
gebaut und angebracht werden, dass das Futter auch bei
starkem Wind, Schnee und
Regen nicht durchnässt werden kann, da es sonst verdirbt
oder vereist.
4. Platzieren Sie Futterspender
mit genügend Abstand zur
nächsten Glasscheibe (mindestens zwei Meter) und an einer
übersichtlichen Stelle, so dass
sich auch keine Katzen anschleichen können.
5. Reinigen Sie herkömmliche
Futterhäuschen
regelmäßig
mit heißem Wasser und legen
Sie täglich nur wenig Futter
nach. Aus hygienischen Gründen sollten Sie beim Reinigen
Handschuhe tragen.
6. Für Körnerfresser wie Finken, Sperlinge und Ammern
eignen sich Sonnenblumenkerne und Freiland-Futtermischungen.
Für Weichfutterfresser wie
Rotkehlchen, Heckenbraunelle, Meisen, Amseln, Zaunkönig: Rosinen, Obst, Haferflocken, Kleie, Meisenknödel.
Keinesfalls sollte man salzige
Nahrung wie Speck oder Salzkartoffeln anbieten. Auch Brot
ist nicht zu empfehlen, da es
im Magen der Vögel aufquillt.
Wer mehr über die Winterfütterung erfahren möchte, welches Futter sich eignet usw.,
sollte sich auf der Internetseite
des Naturschutzbundes kundig
machen:
www.nabu.de
Aktuelles
14
Jeder Zweite rechnet
mit Immobilienerbschaft
Preisindex für
die Lebenshaltung
im Oktober 2012
Gesamtindex
der
Abteilungen
Jahr/Monat
Index: Gewich- Veränderung Veränderung
2005=
tung
gegenüber gegenüber
100
in %
VorjahresVormonat
zeitraum in %
in %
Gesamtindex
im Oktober 2012
113,3
1000
2,0
Nahrungsmittel u.
alkoholfreie Ge­tränke
119,1 103,55
3,0
0,3
Wohnung, Wasser,
Strom, Gas usw.
116,8 308,0
2,2
0,2
Einrichtungsgegen­­
stän­­­­de, Haushalts­g­e­rä­­­te
106,4 55,87
1,0
- 0,1
Andere Waren und
Dienst­leistungen
110,4 74,47
0,3
0,5
Oktober 2011
111,1
2,5
0,0
0,0
Hausbesitzer werden Mitglied beim
Haus+Grundeigentümer­
Bochum e.V. - Natürlich!
Liebe Mitglieder und Abonnenten,
bitte beachten Sie, dass die Post Zeitungen grundsätzlich
vom Service der Nachsendung ausnimmt. Ha­ben Sie bitte
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Darüber hinaus entstehen uns für nicht zustellbare Sendungen zusätzliche Kosten, die sich ohne großen Aufwand
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Teilen Sie uns daher eine Adressenänderung möglichst
frühzeitig mit – z.B. auf untenstehendem Vordruck.
Adressenänderung ab dem Jahr 2013
Meine/unsere neue Adresse lautet wie folgt
Vorname
Name
Fast die Hälfte der unter
30-jährigen
Bundesbürger
geht davon aus, Wohneigentum zu erben.
Das zeigt eine Umfrage von
TNS Infratest unter anderem
für die LBS. Aber Vermögen
wird in Deutschland aufgrund
der steigenden Lebenserwartung immer später übertragen.
Wer frühzeitig im Eigenheim
leben will, muss selbst vorsorgen.
Deutsche Privathaushalte besitzen circa 10 Billionen Euro.
Immobilien und Bauland machen mit rund 5,5 Billionen
Euro mehr als die Hälfte davon
aus.
Jedes Jahr werden in etwa
400.000 Erbfällen Häuser
oder Wohnungen übertragen.
Der Vermögensübergang verschiebt sich dabei immer weiter nach hinten: Ein heute
65-jähriger hat eine durchschnittliche Lebenserwartung
von 82,3 Jahren, eine 65-jährige wird 85,6 Jahre alt. In jedem zweiten Fall sind die Erben selbst schon über 50 Jahre
alt.
Laut TNS Infratest geht jeder
vierte Bundesbürger davon
aus, später Wohneigentum zu
erben. Bei den 14- bis 29-jährigen ist der Anteil mit 49 %
doppelt so hoch.
Der Immobilienwunsch ist bei
jungen Erwachsenen zudem
besonders ausgeprägt: Mehr
als jeder Dritte (35 %) unter 30
Jahren plant in den nächsten
zehn Jahren einen Erwerb.
Wer seine Pläne vom Eigenheim schon früh, etwa in der
Phase der Familiengründung,
verwirklichen will, sollte nicht
aufs Erbe warten, sondern
selbst rechtzeitig die finanzielle Grundlage schaffen.
Aktuell niedrige Zinsen können sich Bauherren und Immobilienkäufer mit dem Bausparvertrag sichern. Das schafft
Planungssicherheit, denn die
Konditionen sind vertraglich
garantiert und bilden eine ideale Vorsorge.
Wer sofort eine Immobilie erwerben möchte, kombiniert
den Bausparvertrag mit dem
Vorfinanzierungskredit. Dazu
werden ein Bausparvertrag in
Höhe des Finanzierungsbedarfs und ein Immobilienkredit in gleicher Höhe abgeschlossen. Zu Beginn zahlt der
Bauherr nur die Zinsen für den
Kredit und spart parallel den
Bausparvertrag an. Wird dieser zugeteilt, tilgt er mit der
Bausparsumme den Vorfinanzierungskredit und begleicht
anschließend die Raten für das
Bauspardarlehen.
Mitgliedsantrag
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6/2012
Aktuelles
15
Aktion "pro Eigenheim" nennt Risiken beim Hausbau
und gibt Tipps, wie man Klippen gekonnt umschifft
Das historisch niedrige Zinsniveau in Deutschland macht es
möglich: Der Sprung ins eigene Heim ist heute extrem günstig. Trotzdem zögern viele
Bauherren, die es sich eigentlich leisten könnten.
Sie sehen Risiken, die für sie
auf den ersten Blick nicht beherrschbar erscheinen. Welche
Risiken dies sind und wie Bauherren sie gekonnt aus dem
Weg räumen, erläutert Jürgen
Dawo, Präsident der Aktion
pro Eigenheim:
"Deutsche Bauherren sind sehr
sicherheitsbewusst und das ist
auch gut so. Lieber zu vorsichtig als zu forsch, das könne er
jedem Bauinteressenten nur
empfehlen.
Aber einige Fallen, die für ein
böses Erwachen sorgen könnten, lassen sich mit etwas Umsicht schon im Vorfeld aus
dem Weg räumen.
Wenn künftige Hausbesitzer
schon vor Vertragsabschluss
auf Qualitätssicherung, Finanzierungssicherheit und ausreichenden Versicherungsschutz
achten, dann schützen sie sich
aktiv vor späteren Streitigkeiten und dem Traum vom Eigenheim steht nichts mehr im
Wege.
Welche Themen potenzielle
Bauherren als Risiko und somit als Bauverhinderer einschätzen, hat das Marktforschungsinstitut
aproxima,
Weimar, bei mehr als 1.000
Befragungen genau analysiert.
Baufirma geht pleite
Das Risiko einer Insolvenz der
beauftragten Baufirma lässt
sich nicht ganz eliminieren,
aber stark eindämmen. Man
kann einen Firmencheck bei
einer Wirtschaftsauskunft einholen, um schwarze Schafe
vorweg aussortieren zu können.
Zahlen Sie streng nach tatsächlichem Baufortschritt. So kann
kein Geld für nicht erbrachte
Leistungen am Haus einfach
verschwinden.
Schließen Sie auf keinen Fall
einen Bauvertrag ohne eine
Fertigstellungsbürgschaft ab.
Achten Sie auch genau auf die
Höhe der angebotenen Bürgschaft. Fünf Prozent Fertigstellungsbürgschaft reichen nicht
aus. Wir empfehlen 20 Prozent
der Bausumme.
Hinter jeder Bürgschaft muss
ein unabhängiger Versicherer
oder eine Bank stehen."
Gewährleistungsanspruch
wird nicht erfüllt
Schalten Sie von Anfang an
eine baubegleitende, unabhängige Qualitätsüberwachung
ein.
Vorbeugen ist immer besser
als hinterher reklamieren müssen. Und die Kosten halten
sich hierfür sehr in Grenzen,
sie variieren je nach Anbieter.
Setzen Sie nicht nur auf die
großen, bekannten Prüfungsgesellschaften. Kleinere Anbieter wie beispielsweise der
Verein für Qualitätskontrolle
e.V. sind auf keinen Fall
schlechter, aber oft ein ganzes
Stück preiswerter.
Bestehen Sie auf einer Planung, bei der auch Baudetails
klar hinterlegt sind. Mit einem
1:100 Plan klappt das nicht.
Planen Sie auf alle Fälle auch
eine Luftdichtheitsprüfung, einen sogenannten BlowerDoor-Test vor der Übergabe
fest ein.
Das neue Zuhause sollte in
punkto Heizenergieverbrauch
keine von Anfang an eingebauten Schwachstellen aufweisen. Hier zeigt sich, ob
sorgfältig gearbeitet wurde.
Es gibt viele Fälle, bei denen
das Thema Baugrund massive
Kostensteigerungen
verursacht hat. Erst ein Baugrundgutachten gibt hier größtmögliche Sicherheit.
Garantierter Festpreis
wird überschritten
Ist der Baugrund tragfähig,
können Sie auch ärgerliche
Setzrisse nahezu ausschließen.
Eine aufwändige Mehrgründung kann mit einigen zehntausend Euro teuer zu Buche
schlagen.
Achten Sie auch strikt auf das
Thema Baunebenkosten. Hier
fallen garantiert zwischen
30.000 bis 40.000 Euro an.
Spricht der Verkäufer von beispielsweise zehn Prozent des
Kaufpreises, ist das unseriös.
Die absoluten Kosten inklusive aller örtlichen Besonderheiten können genau berechnet
und angegeben werden, das
weiß jede Baufirma. Lassen
Sie am besten Ihre Baufinanzierung vor der Vertragsunterschrift auf Herz und Nieren
von einem unabhängigen Institut prüfen, ob auch alle Bauarbeiten und -kosten im Bauvertrag korrekt aufgeführt und
kostendeckend beinhaltet sind.
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Unbezahlbare
Folgekosten
Wer über ein Baugrundgutachten verfügt, eine baubegleitende Qualitätssicherung inklusive Blower-Door-Test beauftragt und seine Baufinanzierung im Vorfeld auf Finanzierungssicherheit geprüft hat,
der ist – gut ausgestattet mit
einer mindestens 20-prozentigen Baufertigstellungsgarantie
– auf der sicheren Seite.
Sprechen Sie Ihre Baufirma
auf diese Punkte an und geben
Sie sich nicht mit weniger zufrieden, dann wird Ihr Hausbau
nicht zum Abenteuer.
Eine
Baugewährleistungsbürgschaft in Höhe von 50.000
bis 75.000 Euro federt alle
Restrisiken sicher ab.
Suchen Sie bewusst nach Anbietern, die all diese Punkte in
Ihrem Angebot fest beinhaltet
haben.
Eigene wirtschaftliche
Lage verschlechtert sich
Heute unterscheidet sich die
monatliche Belastung für ein
kleines Häuschen kaum noch
von der einer Mietwohnung.
Beim Thema Nebenkosten
lässt sich im Neubau eher kräftig einsparen. Es ist sehr wichtig, die monatliche Belastung
auf möglichst lange festzuschreiben. Die Empfehlung
sind 20 Jahre.
Dann reißt ein Zinsanstieg von
zwei Prozent oder mehr, was
ja im langfristigen Zinsverlauf
eher Normalniveau wäre, kein
Loch in die monatliche Haushaltskasse. Und da nach zehn
Jahren, laut Paragraf 489 BGB,
ohnehin ein Sonderkündigungsrecht besteht, können
auch alle Bauinteressierten ruhig bleiben, die von einem
weiteren Zinsrutsch ausgehen.
Für diejenigen, die das Thema
Arbeitslosigkeit
absichern
wollen, gibt es spezielle Versicherungen, die bei einigen
Versicherern auch das Thema
Kurzarbeit umfassen.
Bauherren können durchaus
beruhigt schlafen, wenn sie
alle genannten Vorsichtsmaßnahmen ergreifen und ihre
Baufirma nach den genannten
Kriterien auswählen."
Aktion pro Eigenheim
Dachrinnenreinigung.com
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Bochum Essen 0234 - 7 54 26 0201 - 5 92 28 64
6/2012
Oberhausen
0208 - 6 07 07 07
Aktuelles
16
Sehr geehrte Mitglieder,
wie nachfolgend berichtet, haben wir in
Bochum endlich einen neuen Mietspiegel. Damit ist für die Laufzeit dieses
Mietspiegels Rechtssicherheit gegeben,
sowohl für Vermieter als auch für Mieter.
Der Mietspiegel ist auf diesen Seiten abgedruckt, wird aber auch auf unserer Homepage www.hausundbochum.de veröffentlicht.
Wir denken im Sinne unserer Mitglieder
aber schon weiter: Falls die nächsten
Mietspiegel-Verhandlungen wiederum
so lange dauern, wollen wir bereits jetzt
ein Miet-Kataster aufbauen, um in der
Übergangszeit die Möglichkeit zu haben,
mit Hilfe von Vergleichswohnungen
Mietanpassungen für unsere Mitglieder
durchführen zu können. Dadurch sind wir
als Verein und Sie als Vermieter dann
unabhängig von dem Hin und Her von
Verhandlungen.
Ein Miet-Kataster enthält Daten von Neuvermietungen aus den letzten vier Jahren,
also von Vergleichswohnungen. Die Angabe von Vergleichswohnungen ist ein
gesetzlich vorgesehenes Begründungsmittel für Mieterhöhungen (§ 558 Abs. 2
Ziff. 4 BGB, vgl. hierzu auch die auf
Seite 23 dieser Zeitschrift dargestellte
Entscheidung des Bundesgerichtshofs)
und wird vor allem dann benötigt, wenn
kein qualifizierter Mietspiegel vorliegt.
Wir werden daher in der nächsten Ausgabe unserer Vereinszeitschrift einen Erfassungsbogen für unser Mietkataster
abdrucken und Sie bitten, diesen auszufüllen und uns wieder zurückzuschicken.
Dann können wir mit Hilfe Ihrer Daten
ein Mietkataster erstellen und wirksame
Mieterhöhungen für unsere Mitglieder
auch ohne Mietspiegel durchführen.
Bochumer Mietspiegel
für nicht preisgebundenen
Wohnraum
triebs- und Nebenkosten, die in der Miete enthalten sind, umgerechnet auf den
Quadratmeter Wohnfläche.
Ausstattung zugrunde zu legen. Die Einstufung in eine jüngere Baualtersklasse
darf nicht vorgenommen werden.
gültig vom 1. 12. 2012
bis zum 31. 12. 2013
3. Betriebs- und Nebenkosten
5. Wohnlagen
Als Betriebs- und Nebenkosten gelten die
in § 2 der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV) aufgeführten Kostenarten. Das sind zur Zeit:
Grundsteuer, Kosten für Frisch- und Abwasser, Oberflächenentwässerung, Heizung und deren Wartung, Abgasmessungen, die zentrale Warmwasserversorgungsanlage und deren Wartung, Aufzug
und dessen Wartung, Straßenreinigung
und Müllbeseitigung, Gebäudereinigung
und Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung,
Haushaftpflicht- und Gebäudeversicherung, Hauswart, Kosten des Betriebs der
Gemeinschaftsantenne oder des Kabeloder Satellitenanschlusses, Kosten der
Einrichtung für die Wäschepflege sowie
sonstige Betriebskosten.
Anders als bei früheren Mietspiegeln hat
die Erhebung für den Mietspiegel 2010
keine Daten erbracht, die eine grundsätzliche Unterscheidung nach verschiedenen
Wohnlagen rechtfertigen. Es gibt jedoch
einzelne Lagekriterien, die einen Einfluss
auf den Mietpreis haben, und zwar:
1. Allgemeines
Der Mietspiegel basiert auf Daten, die
2009 bei Bochumer Mietern und Vermietern erhoben und 2012 fortgeschrieben
worden sind. Er ist vom Arbeitskreis
Mietspiegel (siehe erste Seite) gemäß §
558 c des Bürgerlichen Gesetzbuches
anerkannt worden.
Der Mietspiegel gibt ausschließlich das
Preisbild der ortsüblichen Vergleichsmiete
typischer nicht preisgebundener Mietwohnungen (Geschosswohnungsbau) im
Stadtgebiet Bochum wieder. Daten über
vermietete Ein- oder Zweifamilienhäuser
wurden nicht erhoben und finden sich
deshalb auch nicht in den Tabellenwerten
wieder.
Der Mietspiegel soll eine eigenverantwortliche Mietpreisbildung erleichtern,
Streit- und Gerichtsverfahren zwischen
den Mietvertragsparteien verhindern und
zur Versachlichung von Auseinandersetzungen um den Mietpreis beitragen.
4. Baujahr des Hauses
Es empfiehlt sich im Zweifelsfall, mit dem
eigenen Mietvertrag bei einer der auf der
letzten Seite genannten Interessenvertretungen Rücksprache zu nehmen.
Das Alter des Hauses beeinflusst in der
Regel den Mietwert. Zur Einordnung in
die Baualtersklassen der Tabelle ist das
Jahr der Bezugsfertigkeit maßgebend.
Die Tabellenwerte stellen durchschnittliche Mieten (Mittelwerte) für typische
Wohnungen der jeweiligen Baualtersklasse dar.
2. Ortsübliche Vergleichsmiete
Ausbau und Erweiterung:
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist das
Entgelt für die Überlassung leeren Wohnraums ohne alle Betriebs- und Nebenkosten (Nettokaltmiete) je Quadratmeter im
Monat.
Bei nachträglich neugeschaffenen Wohnungen in einem bestehenden Haus ist ein
Mittelwert aus den Tabellenwerten der
Baualtersklasse, in welcher der Ausbau
erfolgte und der davor liegenden Altersklasse zu bilden.
Sollte eine Brutto- oder Teilinklusivmiete vereinbart worden sein, in der alle oder
einige Betriebs- und Nebenkosten enthalten sind, so erhöhen sich die Werte der
Mietpreistabelle um die Höhe der Be-
Modernisierungen:
Bei modernisierten Wohnungen ist eine
dem Modernisierungsgrad entsprechende
•
•
•
•
•
Lage der konkreten Wohnung im
Haus
Anzahl der Wohnungen im Haus
öffentliche Infrastruktur (z. B.
Schulen, Kindergärten, Museen,
Bäder, Bibliotheken) in der Nähe
des Hauses (bis 500 m Luftlinie)
Gesundheitsinfrastruktur (z. B.
Ärzte, Apotheken) in der Nähe des
Hauses (bis 500 m Luftlinie)
Nähe zur Innenstadt (bis 500 m
Luftlinie von Nord-, West-, Süd-,
Ostring bzw. Wattenscheid-Marktplatz)
Diese Kriterien sind in den Zu- und Abschlagslisten unter der Mietpreistabelle
berücksichtigt.
6. Ausstattung
Die in der Tabelle ausgewiesenen Mietwerte setzen einen durchschnittlichen
Erhaltungszustand des Wohnraumes voraus.
Der Tabellenmiete liegt eine Standardwohnung zugrunde, die über folgende
Mindestausstattungen verfügt, die ausschließlich der Vermieter geschaffen oder
bezahlt hat:
•
Wohnungsabschluss zum Treppenhaus
•
alle Räume können direkt vom
Flur oder von der Diele betreten
werden (keine Durchgangszimmer oder gefangene Räume, ab
Dreiraumwohnung)
6/2012
Aktuelles
•
•
•
•
•
•
•
Fußboden nackter Estrich, unbehandelte Holzdielen oder Bodenverlegeplatten
Bad und WC
das Bad enthält eine Einbauwanne oder Dusche und Handwaschbecken (alles mit Warmwasserversorgung) und ist verfliest
Warmwasserversorgung in der Küche
Zentralheizung
mindestens 2/3 isolierverglaste Fenster
Elektroinstallation ausreichend für den Betrieb
aller modernen Geräte
Zu- und Abschläge:
Bei Abweichungen von der Mindestausstattung sind
Zu- und Abschläge vorzunehmen, sofern sie vom Vermieter geschaffen oder bezahlt worden sind. Die Zuund Abschläge gliedern sich in zwei Gruppen:
•
Zu- und Abschläge auf die Tabellenmiete pro
Quadratmeter (€/qm/Monat)
•
Zu- und Abschläge pro Wohnung (€/Monat)
Zunächst ist die qm-Miete anhand der Tabellenwerte
und der Liste der Zu- und Abschläge pro Quadratmeter (€/qm/Monat) zu ermitteln und mit der Wohnfläche
zu multiplizieren. Dieser Betrag ist dann um die Zubzw. Abschläge pro Wohnung (€/Monat) zu verändern.
Zu- bzw. Abschläge auf die Tabellenmiete (€/qm/
Monat) sind vorzunehmen bei
•
überwiegend einfach verglasten Fenstern
•
unzureichender Elektroinstallation
•
Rollläden
•
Wärmedämmung
•
Teppichboden oder PVC-Belag
•
Laminat- oder Fliesenboden
•
Naturstein- oder Parkettboden
•
keine Heizung
•
Etagenheizung
•
Brennwert-Technik
Zu- bzw. Abschläge pro Wohnung
(Euro/Monat) sind vorzunehmen bei
•
•
•
•
•
•
•
gefangene Räume bzw. Durchgangszimmer
(ab Drei-Raum-Wohnung)
kein warmes Wasser in der Küche
kein Bad
barrierearmes Bad (z. B. bodengleiche Dusche)
Gäste WC
barrierearmer Zugang zur Wohnung (stufenlos
erreichbar vom öffentlichen Verkehrsraum)
Balkon
Besonderheiten:
•
•
•
bei Sonderausstattungen können angemessene
Zuschläge gemacht werden
bei Unterschreitung der Mindeststandards können zusätzliche Abschläge gebildet werden.
Appartement:
Unter einem Appartement ist eine Einzimmerwohnung zu verstehen, die über eine eingerichtete Kochnische nebst separatem Bad mit Dusche/
Einbauwanne und WC verfügt. Hier ist ein Zuschlag vorzunehmen, der dem Wert der Möblierung Rechnung trägt.
6/2012
17
7. Die Mietpreistabelle
Ermitteln Sie zunächst die Basis-Miete anhand folgender Tabelle:
Baujahr
Größe
qm-Miete
bis 40 qm
über 40 bis 60
über 60 qm
bis 40 qm
1930 - 1969 über 40 bis 60
über 60 qm
bis 40 qm
1970 - 1989 über 40 bis 60
über 60 qm
bis 40 qm
ab 1990
über 40 bis 60
über 60 qm
bis 1929
qm
qm
qm
qm
5,08
4,90
4,69
5,50
5,31
5,11
5,71
5,52
5,32
6,88
6,69
6,49
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
Spanne
von - bis
5,03 - 5,14
4,85 - 4,94
4,65 - 4,74
5,46 - 5,56
5,28 - 5,35
5,07 - 5,16
5,66 - 5,77
5,47 - 5,58
5,27 - 5,37
6,77 - 6,99
6,58 - 6,80
6,38 - 6,59
€ / qm
Basis-Miete: Korrigieren Sie sodann die Basis-Miete um folgende Werte:
Zu- und Abschläge pro qm und Monat in €:
überwiegend einfach verglaste Fenster
überwiegend Fenster mit Rollläden
unzureichende Elektroinstallation
Wärmedämmung
Teppichboden oder PVC-Belag
Laminat- oder Fliesenboden
Naturstein- oder Parkettboden
keine Heizung
Etagenheizung
Brennwert-Technik
–
+
–
+
+
+
+
–
–
+
0,17
0,08
0,18
0,25
0,11
0,45
0,76
0,47
0,29
0,23
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
/
/
/
/
/
/
/
/
/
/
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm-Miete: € / qm
Multiplizieren Sie als nächstes die so gefundene qm-Miete mit der Fläche
der Wohnung in qm.
qm
€ / qm
€
Wohnfläche
X
qm-Miete
=
Gesamtmiete
Korrigieren Sie diese Gesamtmiete um folgende Werte:
Zu- und Abschläge auf die Gesamtmiete pro Monat in €:
weniger als drei Wohnungen im Haus + 9,00 €
Lage der Wohnung im Erdgeschoss
– 4,00 €
unzureichende öffentliche Infrastruktur
– 3,00 €
unzureichende Gesundheitsinfrastruktur
– 6,00 €
Nähe zur Innenstadt
+ 10,00 €
gefangene Räume bzw. Durchgangszimmer
– 8,00 €
kein warmes Wasser in der Küche
– 12,00 €
kein Bad
– 10,00 €
barrierearmes Bad
+ 49,00 €
Gäste WC
+ 12,00 €
barrierearmer Zugang zur Wohnung
+ 17,00 €
Balkon
+ 5,00 €
Das Ergebnis ist die ortsübliche Vergleichsmiete:
€
Aktuelles
18
Parkettreparatur: Schönheitsfehler können
ganz einfach in Eigenarbeit beseitigt werden
Ein Fußboden aus Echtholz
stellt nicht nur die erste Liga
unter den Bodenbelägen dar,
sondern ist auch noch ein äußerst widerstandsfähiges und
langlebiges Produkt. Und
selbst wenn das Parkett im
Laufe der Zeit Abnutzungserscheinungen aufweist, so ist
gerade dies ein charakteristisches Merkmal für einen natürlichen Bodenbelag.
Dennoch sind manche störenden Kratzer im ansonsten makellosen Holzfußboden ärgerlich. Parkett ist der einzige
Bodenbelag, der mehrmals
renoviert und wieder in einen
neuwertigen Zustand versetzt
werden kann. Kleinere Beschädigungen können bereits
mit wenig Aufwand ausgebessert werden, auch ohne einen
Fachmann um Hilfe bitten zu
müssen, so der Verband der
Deutschen
Parkettindustrie
(vdp).
Je nachdem wie umfangreich
der Schönheitsfehler ausfällt,
kann zwischen einer Renovierung oder einer Reparatur des
geliebten Holzfußbodens abgewogen werden. Vor allem
wenn es sich um lackiertes
Parkett und eine großflächige
Beschädigung handelt, ist eine
Renovierung die sinnvollste
Variante.
Dabei wird das Parkett abgeschliffen und vollflächig neu
versiegelt. Bei geöltem Parkett
reicht oft eine partielle Erneuerung aus. In beiden Fällen ist
in der Regel die Hilfe eines
Fachmanns
heranzuziehen.
Kleinere Beschädigungen hingegen, wie sie etwa beim Herunterfallen von Gegenständen
schnell entstehen können, lassen sich mit etwas Geschick
wiegendere Folgeschäden entstehen können.
Parkett reparieren – so
schnell und gut wie Profis
Die professionelle Lösung,
kleinere Schäden am Parkett
selbst zu beheben, sind Repa-
Schmelzgerät für die Wachsmischung bilden ein perfektes
Rundum-sorglos-Paket. Bei
kleinen Schäden ist es besonders wichtig, die reparierte
Stelle wieder zu versiegeln,
damit kein Wasser eindringen
kann. In den meisten Reparatur-Sets sind dafür Versiegelungs-Stifte schon enthalten.
Obendrein können damit nicht
nur Holzfußböden, sondern
auch andere Holzoberflächen
bei Möbeln, Treppen oder Türen repariert werden.
Schritt für Schritt:
Anleitung zur Reparatur:
und den richtigen Hilfsmitteln
selbst reparieren. Tiefere Kratzer sollten nicht nur aus optischen Gründen, sondern vor
allem vorsorgend schnell beseitigt werden. Ist nämlich die
Oberfläche beschädigt, können Flüssigkeiten wie Getränke oder Wasser vom Blumengießen eindringen, woraufhin
das Holz an dieser Stelle zu
quellen beginnt und schwer-
ratursets, die speziell für den
Endverbraucher zusammengestellt wurden, empfehlen die
Parkettexperten. Diese Sets
sind mit allen nötigen Hilfsmitteln ausgestattet, die auch
Fachmänner
anwenden:
Schleif- und Poliertücher, ein
kleiner Hobel, ein Klarlackstift
und natürlich eine passende
Auswahl an farbigen Wachsen
sowie
ein
elektrisches
Zu Beginn der Reparaturmaßnahmen müssen alle losen Teile rund um die Schadensstelle
entfernt und die Fläche gereinigt werden. Dann wird der
Kratzer mit farblich passendem und erwärmten Wachs
aufgefüllt. Das geschmolzene
Wachs wird solange gemischt,
bis der richtige Farbton entsteht und das überstehende
Wachsgemisch wird mit einem
kleinen Hobel bündig abgetragen. Im Anschluss wird die
ausgebesserte Stelle mit einem
Vlies entfettet und mit einem
Klarlackstift wieder versiegelt.
Wenn die Versiegelung nach
zirka fünf Minuten trocken ist,
kann abschließend mit einem
Schleif- und Poliertuch der
Glanz der ausgebesserten Stelle angepasst werden.
Energieverluste eindämmen
Check-Hilfe für die eigenen vier Wände
Wer Energiekosten sparen will
und deshalb über die Modernisierung seines Hauses nachdenkt, stößt auf jede Menge
Einsparpotenzial:
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Fenster, Türen, Dach, Heizungs- und Warmwassertechnik können auf den neusten
Stand gebracht und damit der
Verbrauch von Öl, Gas oder
Strom eingedämmt werden.
Doch welche Maßnahmen sind
wirklich sinnvoll und in welcher Reihenfolge sollten sie
angegangen werden? Was
wird die Generalüberholung
des Hauses kosten?
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6/2012
Recht
19
Unwirtschaftliche Heizung Bolzplatz ist zumutbar
stellt nicht generell einen Auf einer Wiese hatte sich ein gehen, dass das Grundstück in
privater Bolzplatz entwickelt, einem allgemeinen Wohngedie Nachbarn nicht hin- biet lag.
Mietminderungsgrund dar den
nehmen wollten.
Ein Abwehrrecht der NachDas Kammergericht hat sich
im Urteil vom 21.5.2012 – 8 U
217/11 – mit der Frage befasst,
ob wegen der in den Mieträumen vorhandenen Heizungsund Belüftungsanlage ein
Mangel vorliegt.
Ein Mangel ist eine für den
Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustandes der Mietsache vom
vertraglich vorausgesetzten
Zustand. Maßgeblich für die
Beurteilung der Frage, ob
ein Mangel vorliegt, sind die
Vereinbarungen der Parteien
und nicht in erster Linie die
Einhaltung bestimmter technischer Normen. Fehlen solche,
ist jedenfalls die Einhaltung
der maßgeblichen technischen
Normen geschuldet.
In dem fraglichen Fall hatte
der Mieter die Unwirtschaftlichkeit der Heizung beanstandet, ohne daraus ausdrücklich
herzuleiten, dass diese im
Vergleich zu anderen veraltet
wäre oder nicht dem Stand der
Technik entspreche, sondern
daraus, dass diese nicht individuell zu bedienen bzw. einzustellen sei.
Die Lüftungsanlage lasse sich
nur zentral bedienen und einstellen, so dass eine bedarfsgerechte Einstellung nicht
möglich sei. Zudem sei eine
Einstellung der Lüftungsanlage lediglich durch einen
Techniker möglich und könne daher nicht vom Personal
vorgenommen werden. Diese
Darstellung war widersprüchlich. Wenn eine nur zentral
durch einen Techniker zu bedienende Anlage dem Stand
der Technik entspricht, also
die maßgeblichen technischen
Normen eingehalten werden,
kann diese nicht zugleich von
dem abweichen, was im Mindestmaß als allgemeiner Standard vorausgesetzt wird bzw.
nach Treu und Glauben von
einer Heizungsanlage erwartet
werden kann.
Ein Mietmangel lag auch nicht
etwa deshalb vor, weil wie der
Mieter behauptete, er die Kosten für die Heizung trage und
der Energieverlust erheblich
sei. Eine verlustreich arbeiten6/2012
de Heizung stellt nicht generell einen zur Mietminderung
berechtigenden Mangel der
Mietsache dar. Der Kostenpunkt ist für den Begriff des
Sachmangels
unbedeutend.
Selbst außergewöhnlich hohe
Heizkosten stellen als solche
keinen Fehler der Mietsache
dar. Nur wenn diese hohen
Heizkosten auf einem Fehler
der Heizungsanlage beruhen,
kann ein Mangel der Mietsache vorliegen. Ob ein Fehler
der Heizungsanlage vorliegt,
ist aber nach dem Stand der
Technik zur Zeit des Einbaus
der Heizungsanlage zu beurteilen.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter eine
wirtschaftlich arbeitende Heizungsanlage bereitzustellen.
Der Mieter hat grundsätzlich
einen Anspruch auf eine Heizung, die den vertraglichen
Vereinbarungen
entspricht
oder aber, falls eine ausdrückliche Vereinbarung fehlt, jedenfalls dem Stand der Technik entspricht.
Der Mieter kann nach der allgemeinen Verkehrsanschauung erwarten, dass die von ihm
angemieteten Räume einen
Standard aufweisen, welcher
der üblichen Ausstattung vergleichbarer Räume entspricht.
Hierbei sind insbesondere das
Alter, die Ausstattung und die
Art des Gebäudes zu berücksichtigen. Bei einem Altbau
kann ein Mieter nicht erwarten, dass die Wärmedämmung
des Hauses den bei Vertragsschluß geltenden Maßstäben
für Neubauten entspricht.
RA tt.
Sie verlangten von der Baubehörde diese Grundstücksnutzung zu untersagen. Der
Anspruch über ein Vorgehen gegen eine rechtswidrige
Grundstücksnutzung kommt
jedoch nur dann in Frage,
wenn diese Nutzung gegen
drittschützende Vorschriften
des öffentlichen Rechts verstößt und der hiervon betroffene Nachbar nicht gehindert ist,
eine hieraus resultierende Verletzung seiner Rechte geltend
zu machen.
Es kam auf die bauplanungsrechtlichen Vorschriften an.
Insoweit war davon auszugehen, dass Bolzplätze auch und
vor allem der spielerischen
und sportlichen Betätigung
Jungendlicher und junger Erwachsener dienen und aus
diesem Grunde und wegen
der von ihnen ausgehenden
stärkeren Einwirkungen auf
ihre Umgebung unterscheiden
sie sich von Kinderspielplätzen und erfordert deshalb eine
andere baurechtliche Beurteilung.
Gegen die Annahme eines
Bolzplatzes sprach, dass jugendliche Spieler kaum festgestellt werden konnten.
Vielmehr hatten Kinder zwei
Fußballtore aufgestellt, um
dann Ball zu spielen. Es handelte sich also nicht um einen
Bolzplatz, wie die Nachbarn
behaupteten. Deshalb kam
keine Untersagung in Frage.
Im übrigen war davon auszu-
barn wäre nur in Frage gekommen, wenn es sich um gebietsunverträgliche
Nutzungen
gehandelt hätte. Nach der Baunutzungsverordnung sind aber
Bolzplätze zulässig, wenn von
der Anlage keine Belästigungen ausgehen, die nach der
Eigenart des Baugebiets selbst
oder in dessen Umgebung
unzumutbar sind. Von einer
Verletzung des Rücksichtnahmegebots konnte aber keine
Rede sein. Es soll nur gewährleisten, dass Nutzungen, die
geeignet sind, Spannungen
und Störungen hervorzurufen,
einander so zuzuordnen sind,
dass ein Interessenausgleich
möglich ist, der beiden Seiten
gerecht wird.
In dem konkreten Fall bestanden aber keine Zweifel an der
Zumutbarkeit des Bolzspielens auf der gemähten Wiese,
da dort lediglich Kinder tätig
waren, so dass nicht mit starken Immissionen zu rechnen
war. Es gab keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass
es zu einer Überschreitung
der Lärmgrenzwerte kam. Es
spielten dort maximal fünf
Kinder. Wenn die Nachbarn
überschießende
Tendenzen
glaubten feststellen zu können,
waren sie darauf angewiesen,
polizeiliche Hilfe in Anspruch
zu nehmen.
So das Verwaltungsgericht
Saarlouis mit Urteil vom
18.1.2012 – 5 K 499/11 -.
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Recht
20
Auch wenn die für die fristlose Kündigung erforderlichen Mietrückstände nicht erreicht sind:
Ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug rechtens
Der Bundesgerichtshof musste
urteilen, wann ein vom Mieter
verschuldeter Zahlungsrückstand die ordentliche Kündigung rechtfertigen kann und
ob eine Vorschrift, die in bestimmten Fällen eine fristlose
Kündigung nicht vor Ablauf
einer sogenannten Sperrfrist
erlaubt, auch auf eine ordentliche Kündigung anwendbar ist.
Der Beklagte ist seit 1972
Mieter einer Wohnung in Berlin. Die Klägerin ist durch Eigentumserwerb im Jahr 2003
in die Vermieterstellung eingetreten. Nach dem Anschluss
der Wohnung an die Fernwärme verlangte die Klägerin ab
März 2008 neben der Grundmiete von 252,81 € Heizkostenvorschüsse in Höhe von
monatlich 70 €.
Dem Beklagten waren zu diesem Zeitpunkt vom Jobcenter
Leistungen für Heizung und
Unterkunft bewilligt, wobei das Jobcenter monatlich
252,81 € direkt an die Klägerin und 50 € auf ein vom
Beklagten benanntes Konto
überwies.
Der Beklagte zahlte die Heizkostenvorschüsse
zunächst
nicht. Für Mai und Juni 2009
zahlte er am 1.7.2009 100 €
und danach monatlich 50 €.
Mit Anwaltsschreiben vom
5.10.2009 kündigte die Klägerin das Mietverhältnis fristgemäß zum 31.07.2010, weil
der Beklagte die Heizkostenvorauszahlungen für die
Monate März 2008 bis April
2009 nicht gezahlt hatte. Der
Beklagte wurde in einem Zahlungsprozess am 12.11.2009
zur Begleichung dieses Rückstands verurteilt.
Er erbrachte die ausstehenden
Zahlungen am 30.07.2010.
Das Zahlungsurteil wurde am
15.11.2010 rechtskräftig.
Mit Schreiben vom 12.11.2010
kündigte die Klägerin erneut
fristgemäß, weil der Beklagte
zu diesem Zeitpunkt die Miete
für den laufenden Monat – die
gemäß Mietvertrag monatlich
im Voraus, spätestens am dritten Werktag zu entrichten ist –
noch nicht gezahlt hatte.
Das Amtsgericht hat der Räumungsklage stattgegeben. Das
Landgericht hat die Berufung
des Beklagten zurückgewiesen.
Die vom Berufungsgericht
zugelassene Revision des Beklagten blieb ohne Erfolg.
Der Bundesgerichtshof hat
entschieden, dass eine ordent-
liche Kündigung nach § 573
Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen Zahlungsverzugs des Mieters erfolgen darf, ohne dass die für
eine fristlose Kündigung nach
§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB
erforderlichen Mietrückstände
erreicht sein müssen.
Da die ordentliche Kündigung
im Gegensatz zur fristlosen
Kündigung dem Vermieter die
Lösung vom Vertrag nur unter
Beachtung der gesetzlichen
oder der vereinbarten Kündigungsfrist erlaubt, besteht
kein Grund, die für die fristlose Kündigung festgesetzten
Grenzen auf die ordentliche
Kündigung zu übertragen.
Eine zur ordentlichen Kündigung berechtigende nicht
unerhebliche Verletzung der
Zahlungspflicht liegt jedoch
noch nicht vor, wenn der
Rückstand eine Monatsmiete
nicht übersteigt und die Verzugsdauer weniger als einen
Monat beträgt.
Die Kündigung der Klägerin
vom 12.11.2010 war daher
entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts unwirksam.
Das Urteil des Berufungsgerichts erweist sich jedoch aus
anderen Gründen als richtig, weil die Kündigung vom
5.10.2009 das Mietverhältnis
wirksam beendet hat.
Der Bundesgerichtshof hat
entschieden, dass die für fristlose Kündigungen geltende
Vorschrift des § 569 Abs. 3
Nr. 3 BGB, die im Falle einer
rechtskräftigen Verurteilung
des Mieters zur Zahlung einer
erhöhten Miete eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs
nicht vor Ablauf von zwei
Monaten nach rechtskräftiger
Verurteilung erlaubt, nicht auf
ordentliche Kündigungen angewendet werden kann.
Der Zweck der Vorschrift besteht darin, in bestimmten Fällen eine Obdachlosigkeit des
Mieters infolge einer fristlosen Kündigung zu vermeiden.
Wegen der bei einer ordentlichen Kündigung einzuhaltenden Kündigungsfrist besteht
diese Gefahr jedenfalls nicht
in gleichem Maße. Zudem
hat der Gesetzgeber im Mietrechtsreformgesetz vom 19.
Juni 2001 keine anderweitige
Regelung getroffen, obwohl
ihm die Problematik bekannt
sein musste.
Urteil vom 10.10.12, AZ:VIII
ZR 107/12
Einzugsermächtigung
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8.00-13.00 • 14.00-16.00 Uhr
freitags 8.00-12.30 Uhr
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nur nach Vereinbarung
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Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht ausweist, besteht seitens des
kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Einen eventuell
bestehenden Dauerauftrag zur Überweisung der Beiträge habe ich löschen lassen.
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6/2012
Recht
21
Schadensersatz nach
Überspannungsschaden
Das Amtsgericht Bochum hat
im Verfahren 63 C 482/10 einem Mieter 3.745,61 € Schadensersatz
zugesprochen.
Folgender Sachverhalt war
vorausgegangen:
In dem Haushalt des Mieters
hatte ein Überspannungsschaden über 20 Elektrogeräte wie
Fernseher, PC, Stereoanlage
und so weiter zerstört. Infolge
einer Materialermüdung, hatte
sich vor dem Stromzähler die
Klemme des Neutralleiters gelöst hatte. Das Gericht musste entscheiden, ob es sich um
einen sogenannten Anfangsmangel handelt. In diesem Fall
haftet der Vermieter nämlich
auch dann, wenn ihn kein direktes Verschulden trifft. Die
natürlich eintretende Verschlechterung eines baulichen
Zustandes eines Gebäudes im
Laufe der Jahre gilt nicht als
Anfangsmangel.
Im hier entschiedenen Fall
war der Mieter allerdings erst
vier Monate zuvor eingezogen. Das Gericht hielt es für
völlig ausgeschlossen, dass
ein solcher Schaden in diesen
vier Monaten entstanden sein
soll und die Stromversorgung
bei Vertragsabschluss noch
einwandfrei gewesen war. Der
Schadenseintritt müsse, so das
Gericht, zwangsläufig und nur
noch eine Frage der Zeit gewesen sein.
AG Bochum, 63 C 482/10
Katzengitter dürfen nicht
ohne Weiteres verboten werden
Katzengitter sind nicht immer schön anzusehen, sind aber
sinnvoll für Katzenhalter und ihre Vierbeiner. Vermieter dürfen Katzengitter an Fenstern oder Türen nicht ohne weiteres
verbieten. Stellt das Katzengitter weder eine optische Beeinträchtigung noch einen Eingriff in die bauliche Substanz dar,
ist ein solcher Schutz durchaus zulässig. So entschieden vom
Amtsgerichts Schorndorf (Aktenzeichen: 6 C 1166/11).
Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter in seiner Erdgeschosswohnung ein grünes und damit von außen gut sichtbares Katzengitter angebracht. Der Vermieter sah darin eine optische
Beeinträchtigung und verlangte die Entfernung des Katzengitters. Doch das Gericht sah den Fall anders:
Das Katzengitter sei nur vom Parkplatz für die Bewohner und
Besucher hinter dem Haus und von wenigen umliegenden
Fenstern aus zu sehen. Eine Beeinträchtigung der vorderen
Hausfassade läge damit nicht vor. Da das Katzengitter nicht
fest anmontiert werden musste und jederzeit entfernt werden
konnte, lag auch kein Eingriff in die Bausubstanz vor. Der Mieter durfte das Katzengitter so angebracht behalten.
pr
6/2012
Wohngebäudeversicherung:
Keine Leistung bei
grober Fahrlässigkeit
Eine Leistungsreduzierung der
Wohngebäudeversicherung
auf Null ist bei grober Fahrlässigkeit zulässig.
Ein Hauseigentümer stritt im
dargelegten Fall mit seinem
Versicherer darum, ob ihm ein
Anspruch auf Leistungen der
Wohngebäudeversicherung
aufgrund eines Leitungswasserschadens zusteht.
Im März 2008 kaufte der Mann
das Grundstück und begann
mit Renovierungsarbeiten, die
er im Winter 2008/2009 einstellte und die Heizung stilllegte. Die wasserführenden
Leitungen im Haus entleerte
er nicht. Am 2.1.2009 kam es
aufgrund von Temperaturen
unter -10°C zu Frostaufbrüchen an der zur Wasserleitung
für die Waschanlage gehörenden Wasseruhr und im Bereich
des Heizkessels und an mehreren Heizkörpern.
Nach Ansicht des OLG
Hamm steht dem Kläger kein
Anspruch gegen die beklagte Versicherung zu, weil er
den Versicherungsfall selbst
grob fahrlässig herbeigeführt
hat und sein Verschulden so
schwer wiegt, dass ihm jeglicher Anspruch gegen die Versicherung zu versagen ist.
Das Gericht ging davon aus,
dass der Kläger vor dem Schaden weder die Wasserleitungen abgesperrt oder entleert
noch für eine Beheizung des
betreffenden Kellers zur Vermeidung von Frostschäden gesorgt hatte.
Der Grad grober Fahrlässigkeit
wurde daher als außergewöhnlich hoch und einem Vorsatz
praktisch gleichstehend bewertet, erläutern ARAG Experten (OLG Hamm, AZ I-20
U 144/11).
Kein Versicherungsschutz
für Hausschwamm
Nachdem der Eigentümer eines Hauses den vorhandenen
Hausschwamm hatte beseitigen lassen, beanspruchte er
eine Erstattung der Kosten
von seiner Hausversicherung.
Wie er annahm, bestand Versicherungsschutz für Schäden
durch Schwamm, was jedoch
abgelehnt wurde.
In
der
Umgangssprache
werden mit dem Begriff
„Schwamm“ im Zusammenhang mit Gebäuden pflanzliche
Holzzerstörer bezeichnet, bei
denen es sich vorwiegend um
Pilze – sogenannte Bauholzoder Hausfäulepilze – handelt.
Die bekanntesten Arten sind
der Echte Hausschwamm, der
Braune Kellerschwamm, der
Porenschwamm und verschiedene Plattlinge. Daneben gibt
es zahlreiche weitere Arten.
In der Rechtssprache findet
sich keine Definition des Begriffs „Schwamm“.
Der Klauselwortlaut im Versicherungsvertrag „Schäden
durch Schwamm“ findet damit
keinen Anhalt für eine Be-
schränkung auf einzelne oder
wenige besonders gefährliche
Arten von Hausfäulepilzen.
So ist anzunehmen, dass mit
„Schwamm“ alle holzzerstörenden Pilze bezeichnet werden.
Es handelt sich um eine Risikoausschlussklausel, die auszulegen ist.
Solche Klauseln sind grundsätzlich eng und nicht weiter
auszulegen, als es ihr Sinn
unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der
gewählten
Ausdrucksweise
erfordert.
So vertritt der Bundesgerichtshof im Urteil vom 27.6.2012
– IV ZR 212/10 – die Auffassung, die Schwammschadenklausel wäre weder unklar
noch undurchsichtig. Gerade
in ihrer Kürze bezeichnet sie
alle Arten von Hausfäulepilzen, die durch den allgemeinen Sprachgebrauch als
„Schwamm“ bezeichnet werden.
RA tt.
Recht
22
Eigenbedarf liegt auch dann vor, wenn die
Wohnung für berufliche Zwecke genutzt werden soll
Der Bundesgerichtshof hat
sich in einer Entscheidung
mit der Frage befasst, ob die
Absicht des Vermieters, die
Mietwohnung zu rein beruflichen Zwecken zu nutzen, ein
berechtigtes Interesse an der
Beendigung des Mietverhältnisses darstellen kann.
Die Beklagten sind Mieter
einer Wohnung des Klägers
in Berlin. Mit Schreiben vom
2. November 2009 kündigte
der Kläger das Mietverhältnis
zum 30. April 2010 und begründete dies damit, dass seine Ehefrau beabsichtige, ihre
Anwaltskanzlei nach Berlin
in die von den Beklagten ge-
mietete Wohnung zu verlegen.
Die Beklagten widersprachen
der Kündigung und machten
Härtegründe geltend.
Das Amtsgericht hat die Räumungsklage des Klägers abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers hat
das Landgericht zurückgewiesen.
Die vom Bundesgerichtshof
zugelassene Revision des Klägers hatte Erfolg. Der unter
anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass
auch dann, wenn der Vermieter die vermietete Wohnung
ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit oder die eines
Familienangehörigen nutzen
will, ein berechtigtes Interesse
an der Beendigung des Mietverhältnisses gemäß § 573
Abs. 1 BGB vorliegen kann.
Dieses ist aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten
Berufsfreiheit nicht geringer
zu bewerten als der in § 573
Abs. 2 Nr. 2 BGB gesetzlich
geregelte Eigenbedarf des
Vermieters zu Wohnzwecken.
Das gilt umso mehr, wenn sich
– wie hier nach dem Vortrag
des Klägers revisionsrechtlich
zu unterstellen ist - die selbst
genutzte Wohnung des Ver-
mieters und die vermietete
Wohnung in demselben Haus
befinden.
Der Bundesgerichtshof hat die
Sache an das Berufungsgericht
zurückverwiesen, da dieses zu
den für die Beurteilung der
Wirksamkeit der Kündigung
maßgeblichen
Umständen
keine Feststellungen getroffen und nicht geprüft hat, ob
Härtegründe nach § 574 BGB
vorliegen.
Urteil vom 26.9.2012 - VIII
ZR 330/11
AG Charlottenburg - Urteil
vom 8.12.2010 - 212 C 72/10
LG Berlin - Urteil vom 8.
11.2011 - 65 S 475/10
Dauerfrost: Schäden an Heizungsanlagen vermeiden
Bevor der Winter kommt,
sollten Hauseigentümer spätestens ihre Heizungsanlagen
kontrollieren, damit Leitungswasserrohre nicht einfrieren
und hohe Schäden am Gebäude entstehen. Dies gilt besonders, wenn das Eigenheim
über die Wintermonate unbewohnt bleibt.
Eigentlich sollte sich jeder
Hauseigentümer vor Gebäudeschäden durch Leitungswasser
und Schäden an den Leitungen
selbst durch Abschluss einer
Wohngebäude- und Hausrat-
versicherung schützen. Dabei
sind bestimmte vertragliche
Obliegenheiten zu beachten.
So ist es zum Beispiel Voraussetzung für eine Versicherungsleistung, dass Sicherheitsvorschriften
beachtet
werden.
Dies bedeutet unter anderem
dass Heizungssysteme regelmäßig geprüft und gewartet
werden sollten, damit Mängel
rechtzeitig entdeckt und beseitigt werden können. Dazu gehören das Entlüften der Heizkörper und die Kontrolle der
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Heizungsanlage. Wasserführende Rohrleitungen, die sich
in frostgefährdeten Bereichen
befinden, sind dabei im Winter außerdem unter besondere
Beobachtung zu stellen.
Wer bei einer längeren Abwesenheit die Heizungsthermostate auf den Modus ‚Frostwächter’ stellt, kommt seiner
Sorgfaltspflicht unter Umständen nicht genügend nach, so
ein Hinweis der Grundeigentümer-Versicherung.
Der Modus sorgt zwar dafür,
dass die Heizung bei einem
Temperatureinbruch in der
Nähe des Heizkörpers anspringt, nicht jedoch dafür,
dass zum Beispiel in Abseiten
verlegte Rohrleitungen vor
Frost geschützt werden.
Daher empfiehlt es sich, im
Winter eine generelle Raumtemperatur von ca. 19 Grad zu
halten. Auch ist es möglich,
dass die komplette Heizungsanlage ausfällt, beispielsweise
bei einem Stromausfall.
Damit eine ausreichende Beheizung des Gebäudes auch
bei einem Ausfall der Anlage sicher gestellt wird, haben
Eigentümer und Mieter dafür zu sorgen, dass Vertrauenspersonen Kontrollgänge
durchführen. Darauf wies das
Landgericht Bonn hin, (Urteil
vom 21.11.2006; Az.: 10 O
203/06).
In der Begründung hieß es,
dass bei einer längeren Frostperiode und einer sehr niedrigen Temperatureinstellung die
Heizung gegebenenfalls auch
täglich überwacht werden
müsse, damit auf einen Ausfall der Anlage noch rechtzeitig reagiert werden kann.
Der Eigentümer hatte in diesem Fall keinen Anspruch auf
Leistungen aus der Gebäudeversicherung.
Eine Kontrolle leer stehender
Gebäude empfiehlt sich nicht
nur während der Frostzeit,
sondern auch besonders unmittelbar nach deren Ende. So
kann zumindest ein möglicher
Schaden nach dem Auftauen möglichst gering gehalten
werden.
Kommt es trotz aller Vorbeugungsmaßnahmen zu einer
eingefrorenen Wasserleitung,
sollten kleinere Auftauarbeiten nie mit einer offenen
Flamme erfolgen.
Besser ist es, in diesem Fall
vorsichtig einen Föhn zu
nutzen, der von der Entnahmestelle zur vereisten Stelle
einzusetzen ist. Wurde vorher
versucht, Ventile zu öffnen,
sind diese wieder zu schließen, damit es nicht auf diesem
Weg zu einem Wasserschaden
kommt. Besser ist es, frühzeitig Fachfirmen heranzuziehen
und die Versicherung schnell
zu informieren.
grundvers.
6/2012
Recht
23
K(l)eine Überschwemmung?
Versicherung musste bei geflutetem Lichtschacht nicht zahlen
Nicht alles, was manch ein
Laie vielleicht als Überschwemmung
bezeichnen
würde, ist auch versicherungsrechtlich so zu bewerten.
Diese Erfahrung musste nach
Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern ein
Hausbesitzer machen, der
seiner Versicherung einen
Wasserschaden meldete und
damit vor dem Kadi eine klare Niederlage erlitt. Er musste
für das Missgeschick komplett
aus eigener Tasche aufkommen.
(Oberlandesgericht Karlsruhe,
Aktenzeichen 12 U 92/11)
Der Fall:
Nach einem Gewitter mit Starkregen erlebte
ein
Immobilieneigentümer
eine böse Überraschung. In
einem Lichtschacht vor einem
Fenster hatte sich Regenwasser angesammelt und war in
den Keller des Gebäudes eingedrungen. Der Boden war
überflutet worden und Wasser
war über die Randfugen des
Estrichs in die darunter liegende Dämmschicht gesickert.
abgedeckten
Überschwemmungsschaden.
Doch die Versicherung verweigerte jegliche Zahlung mit
dem Hinweis, die Herkunft
des Wassers sei nicht zweifelsfrei nachzuweisen und außerdem müsse für eine Überschwemmung im juristischen
Erheblicher Teil des Grundstücks
muss unter Wasser stehen
Die Beseitigung der Schäden
erforderte Investitionen in
Höhe von 6.600 Euro.
Der Betroffene forderte das
Geld von seiner Wohngebäudeversicherung, denn es
handelte sich seiner Meinung
nach um einen vom Vertrag
Sinne ein erheblicher Teil des
Grundstücks geflutet sein.
Das Urteil: Die Richter befassten sich intensiv mit dem
Versicherungsvertrag und kamen zu dem Ergebnis, dass
hier keine Leistungspflicht
bestehe. Man müsse sich ein-
mal vor Augen halten, was ein
durchschnittlich Versicherter
unter einem Überschwemmungsschaden verstehe. Davon könne man reden, "wenn
Wasser in erheblichem Umfang meist mit schädlichen
Wirkungen nicht auf normalem Wege abfließt, sondern
auf sonst nicht in Anspruch
genommenem Gelände in
Erscheinung tritt und dieses
überflutet".
Es sei nötig, dass sich "erhebliche Wassermengen auf der
Geländeoberfläche
ansammeln". Genau das sei im konkreten Fall aber nicht geschehen - und damit handle es sich
auch nicht um eine Angelegenheit für die Elementarversicherung.
Mieterhöhungsverlangen: Drei Vergleichswohnungen
mit entsprechenden Entgelten reichen aus
Als es um den Mieterhöhungsanspruch für eine Wohnung
ging, benannte der Vermieter
die Höhe der Miete in sieben
vergleichbaren Wohnungen.
Dafür war § 558a BGB maßgeblich.
Danach hat der Vermieter,
der sein Erhöhungsverlangen
unter Bezugnahme auf Vergleichswohnungen begründet,
drei vergleichbare Wohnungen mit „entsprechenden Entgelten“ zu benennen.
Eine Erhöhung der Miete auf
die verlangte Miete ist nur ord-
peter
bedachungen
Meisterbetrieb
– Bedachungen
– Fassadenbau
– Bauklempnerei
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44879 Bochum
6/2012
nungsgemäß begründet, wenn
der Vermieter mindestens drei
Vergleichswohnungen
angibt, deren Miete mindestens
so hoch ist wie die verlangte
Miete.
Diese Voraussetzungen sind
erfüllt, wenn der Vermieter
nicht nur drei, sondern sechs
Vergleichswohnungen
benennt, bei denen die Miete höher ist als die verlangte Miete.
Der Umstand, dass der Vermieter eine weitere – siebente – Wohnung benannt hatte,
bei der die Miete nicht der
verlangten Miete entsprach,
sondern zwischen der bisherigen und der erhöhten Miete
lag, rechtfertigte keine andere
Beurteilung und machte das
Erhöhungsverlangen
weder
insgesamt noch teilweise unwirksam.
So der Bundesgerichtshof mit
Urteil vom 28.3.2012 – VIII
ZR 79/11 – .
Erfolgt die Begründung also
anhand von konkret bezeichneten Vergleichswohnungen,
so ist dem Begründungserfordernis Genüge getan, wenn die
Mieten von drei Vergleichswohnungen der verlangten
Miete entsprechen.
Das für ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters
bestehende Begründungserfordernis soll dem Mieter
konkrete Hinweise auf die
sachliche Berechtigung des
Erhöhungsverlangens geben,
damit er während der Überlegungsfrist die Berechtigung
der Mieterhöhung überprüfen
und sich darüber schlüssig
werden kann, ob er dem Erhöhungsverlangen zustimmt oder
nicht.
Erfolgt die Begründung anhand von Vergleichswohnungen, so soll der Mieter durch
die Benennung von einzelnen
Wohnungen die Möglichkeit
haben, sich über die Vergleichswohnungen zu infor-
mieren und die behauptete
Vergleichbarkeit nachzuprüfen. Die Vergleichswohnungen müssen deshalb so genau
bezeichnet werden, dass der
Mieter sie ohne nennenswerte Schwierigkeiten auffinden
kann.
Im konkreten Fall konnte sich
der Mieter aufgrund der Angaben im Erhöhungsverlangen
ein Bild davon machen, wie
sich das gegenwärtige Mietniveau für vergleichbare Wohnungen nach den Angaben
des Vermieters darstellte, und
konnte diese Angaben überprüfen.
Damit hatte der Mieter eine
hinreichende Grundlage für
die Entscheidung, ob er das Erhöhungsverlangen für gerechtfertigt hielt. Es war deshalb
unschädlich, dass die Miete
einer der von dem Vermieter
benannten sieben Wohnungen
unterhalb der geforderten Miete lag.
RA. tt.
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Recht
24
Vom Partner zum Gegner: Wenn Mieter
und Eigentümer die Hausverwaltung verklagen
Im Prinzip ist eine Hausverwaltung dazu da, den Eigentümern bzw. Bewohnern
einer Immobilie den Alltag
zu erleichtern. Das geschieht
zum Beispiel dadurch, dass
Handwerker beauftragt und
beaufsichtigt werden, die Abrechnungen korrekt umgelegt
werden und für die Einhaltung
gewisser Grundregeln innerhalb der Hausgemeinschaft
gesorgt wird.
In einem Großteil aller Fälle
gibt es deswegen gar keinen
Streit oder nur ab und zu mal
eine unbedeutende Reiberei.
Doch manchmal steckt auch
mehr dahinter.
Wenn sich die Parteien erst
einmal vor Gericht treffen,
dann ist das Vertrauensverhältnis in der Regel schwer
gestört. Der Infodienst Recht
und Steuern der LBS hat ein
paar Beispiele zusammengestellt. Es geht hier um Abrechnungsfragen, das arglistige
Verschweigen von Baumängeln und die Bestellung eines
Notverwalters.
Es war höchstwahrscheinlich
gut gemeint. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte mehrheitlich entschieden,
für die dringend notwendige
Reparatur der Fahrstühle und
die Sanierung des Nordgiebels
einen Kredit in Höhe von maximal 135.000 Euro aufzunehmen. Der Verwalter hätte das
umsetzen müssen.
Doch dazu kam es nicht, denn
ein Betroffener ließ den Beschluss vor dem Landgericht
Bielefeld (Aktenzeichen: 23 T
442/10) für ungültig erklären.
Das Gesetz sieht vor, dass zur
Kostendeckung von Reparaturen am Gemeinschaftseigentum zeitnah Eigenmittel
Manche Teilungserklärungen
von Eigentümergemeinschaften sehen vor, dass der Verwalter seine Zustimmung für
die Veräußerung eines Objekts geben muss.
Das Kammergericht Berlin
(Aktenzeichen: 1 W 57/11)
sah es so. Das Grundbuchamt habe Recht gehabt, als es
für die Eintragung auf einer
Zustimmung des Verwalters
bestand. Denn auch bei der
Eigentumsübertragung unter
Ex-Ehepartnern könne es zu
Veränderungen kommen, die
sich auf die Gemeinschaft auswirkten.
Wenn der Bauträger eine Anlage in Wohnungen aufteilt
und diese einzeln verkauft,
dann entsteht per Teilungserklärung die erste Eigentümergemeinschaft.
Und die benötigt einen Verwalter, um handlungsfähig zu
sein.
Dazu kann es ausreichen,
wenn alle Eigentümer innerhalb ihres Kaufvertrages eine
Passage über ihre Zustimmung zur Verwalterbestellung
unterzeichnen. So urteilte das
Kammergericht Berlin (Aktenzeichen: 1 W 477/11). In
dem Fall war zur Debatte gestanden, ob bei der Verwalterbestellung nicht auch noch
zusätzlich eine gesonderte Erklärung für das Grundbuchamt
nötig sei. Das verneinten die
Richter, weil alle Beteiligten
via Kaufvertrag ohnehin ausnahmslos zugestimmt hätten.
der Wohnungseigentümer angesammelt werden müssen.
Das heißt: Notfalls muss jeder
einzelne für sich einen Kredit
aufnehmen, die Gemeinschaft
darf das nicht.
Damit soll die Aufnahme persönlich oder finanziell unzuverlässiger Mitglieder in die
Gemeinschaft verhindert werden.
Doch was ist, wenn ein Ehepaar - lange Zeit gemeinsam
Eigentümer einer Wohnung
- nach der Scheidung die Eigentumsanteile untereinander
übertragen will?
Wenn sich ein Verwalter als
unzuverlässig erweist, dann
muss er schnellstmöglich abgelöst werden, ehe er einen
noch größeren Schaden anrichtet.
In dringenden Fällen kann
das zuständige Gericht auf
Antrag der Eigentümer einen
so genannten "Notverwalter"
bestellen, entschied der Bun-
6/2012
Recht
desgerichtshof (Aktenzeichen:
V ZR 146/10). Es bedarf eben
genau eines solchen Antrages
eines Betroffenen. Ein Gericht
kann nicht - wie in früheren
Zeiten - eigenmächtig vorgehen.
Die Rechte des Verwalters
sind eingeschränkt, denn er
soll ja – wie der Name sagt –
verwalten und nicht grundlegend über die Geschicke einer
Eigentümergemeinschaft entscheiden. Die Grenzen zwischen beidem sind natürlich
fließend.
Das hat der Bundesgerichtshof
(Aktenzeichen: V ZR 197/10)
am Beispiel eines konkreten
Falles dargelegt. Ein Verwalter hatte ohne einen Beschluss
der Eigentümer die komplette
Sanierung (mit Wärmedämmung) in Höhe von 18.000
Euro in Auftrag gegeben.
Und das, obwohl die Gemeinschaft bei ihrer entsprechenden Versammlung von lediglich 4.000 Euro ausgegangen
war.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Eigentümer
für diese Eigenmächtigkeit
nicht finanziell gerade stehen
müssten. Transparenz ist in
25
der Beziehung von Eigentümern und Hausverwaltung ein
ganz wichtiges Gebot.
Dagegen hatte ein Verwalter verstoßen, als er diverse
Sonderhonorare, die er neben
seiner Vergütung erhielt, nicht
in der Jahresabrechnung aufführte.
Diese Posten waren lediglich
in einem internen Prüfblatt
aufgeführt. Das schien einem
Eigentümer sehr obskur. Es
ging gar nicht um die Frage,
ob der Verwalter grundsätzlich ein Sonderhonorar erhalten dürfe, sondern nur um die
Heimlichtuerei.
Das Landgericht Karlsruhe
(Aktenzeichen: 11 S 70/09)
konnte diese Argumente nachvollziehen. Es sei den Eigentümern nicht zuzumuten, erst
mühsam nach diesen ExtraAusgaben suchen zu müssen.
Noch schlimmer ist es, wenn
ein Verwalter ganz wesentliche Dinge verschweigt, die
der Eigentümergemeinschaft
eigentlich dringend bekannt
gemacht werden müssten.
In Bayern hatte ein Betroffener ein Objekt zunächst als
Bauleiter betreut und dann anschließend dessen Verwaltung
übernommen. Aus Funktion
eins waren ihm diverse Mängel bekannt, die er aber in der
Funktion zwei nicht in das
offizielle Abnahmeprotokoll
aufnehmen ließ.
Das schien den Richtern des
Amtsgerichts Augsburg (Aktenzeichen: 30 C 2739/08)
völlig untragbar. Wegen dieser Pflichtverletzung sei eine
außerordentliche Kündigung
gerechtfertigt gewesen.
Wenn ein Eigentümer mit
seinen Wohngeldzahlungen
erheblich in Verzug ist, dann
kann die Gemeinschaft den
Verwalter beauftragen, die
Stromzufuhr zu dieser Wohnung zu sperren.
Das ist sogar dann möglich,
wenn der Eigentümer seine
Rechnungen direkt beim Energieversorger begleicht und bei
diesem nicht im Minus steht.
Das Landgericht München I
(Aktenzeichen: 1 S 10608/10)
lieferte eine Begründung für
dieses Vorgehen:
Die Gemeinschaft sei Eigentümer der hauseigenen Stromleitung und insoweit auch berechtigt, diese nicht mehr zur
Verfügung zu stellen.
LBS
Grenzstein muss
erkennbar sein
Wird ein Grenzstein überbaut und ist nicht mehr leicht
erkennbar und zugänglich,
kann die Wiederherstellung
des Grenzsteins und Beseitigung der Überbauung verlangt werden.
Ein Grundstückseigentümer
errichtete einen Neubau und
baute eine Betonmauer auf
die Grenze zum Nachbarn.
Die Mauer schloss auch den
auf der Grenze befindlichen
Grenzstein ein. Der Nachbar
verlangte Wiederherstellung
des alten Zustandes durch
das Vermessungsamt, da
der Grenzstein nicht mehr
erkennbar war. Der Bauherr
wendete dagegen ein, in der
Mauer befänden sich zwei
Löcher, durch die man den
Grenzstein sehen könne. Das
Gericht entschied, dass die
Löcher in der Mauer nicht
ausreichend sind. Um seinen
Sinn zu erfüllen, müsse der
Grenzstein leicht und ohne
weiteres erkennbar sowie gut
zugänglich sein. (AG München, 244 C 31256/09).
ARAG
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man nicht verkaufen und nicht verwalten...
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6/2012
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Recht
26
Eigenbedarf
Der Vermieter ist trotz rechtskräftiger Abweisung einer
Räumungsklage in einem Vorprozess wegen einer vorangegangenen Eigenbedarfskündigung nicht gehindert, mit einer
erneuten Räumungsklage wegen Eigenbedarfs geltend zu
machen, das Mietverhältnis
sei durch die jetzige Kündigung nunmehr beendet.
BGH,
Beschluss
vom
17.1.2012 – VIII ZR 171/11
GbR als Eigentümer
1. Wird eine Gesellschaft
bürgerlichen Rechts, die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses und Vermieterin
der Wohnungen dieses Anwesens ist, unter Bildung von
Wohnungseigentum und Eintragung der einzelnen Gesellschafter als Eigentümer der
jeweils zugewiesenen Wohnungen auseinandergesetzt,
tritt der neue Eigentümer in
die sich während der Dauer
seines Eigentums aus dem
Mietverhältnis
ergebenden
Rechte und Pflichten ein.
2. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann sich auf
einen in der Person eines Gesellschafters bestehenden Eigenbedarfs auch dann berufen,
wenn dieser der Gesellschaft
bei Abschluss des Mietvertrages oder bei Eintritt der
Gesellschaft in einen bestehenden Mietvertrag noch nicht
angehörte (Aufgabe Senatsurteil vom 27.6.2007 – VIII
ZR 271/06 -, Rdnr. 17 = ZMR
2007, 772). BGH, Urteil vom
23.11.2011 – VIII ZR 74/11
Schneefanggitter
In Wuppertal besteht eine
Pflicht des Vermieters, zum
Schutz der auf vermieteten
Stellplätzen stehenden Pkw
durch
Anbringung
eines
Schneefanggitters Vorsorge
gegen Dachlawinen zu treffen,
unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt. OLG Düsseldorf,
Beschluss vom 17.2.2012 – I
– 24 U 217/11
BetriebskostenAbrechnung
Die vom Vermieter im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung
geschuldete
Zusammenstellung der Gesamtkosten hat sich in der
Regel an den im Mietvertrag
genannten und auf den Mieter
abgewälzten Nebenkostenpositionen zu orientieren. Denn
regelmäßig kann der Mieter
nur unter Einhaltung dieser im
Mietvertrag strukturell vorgegebenen Aufgliederung in der
Abrechnung selbstständig und
in der gebotenen einfachen
Weise erkennen, ob auch nur
solche Kosten in der Abrechnung berücksichtigt worden
sind, die er nach dem Mietvertrag schuldet und ob und
in welcher Höhe Kosten im
Bereich der jeweils auf ihn
abgewälzten Kostenarten im
Abrechnungszeitraum angefallen sind. KG, Urteil vom
16.2.2012 – 8 U 124/11
Ermessensfragen
a) Ob Wohnungseigentümer
für die Sanierung eines Altbaus einen mehrjährigen Sanierungsplan erstellen oder
sich darauf beschränken, die
unmittelbar
erforderlichen
Einzelmaßnahmen zu beschließen, steht grundsätzlich
in ihrem Ermessen.
b) Eine Verpflichtung der einzelnen Wohnungseigentümer,
die Räum- und Streupflicht
im Wechsel zu erfüllen, kann
nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern durch Vereinbarung begründet werden.
c) BGH, Urteil vom 9.3.2012
– V ZR 161/11
Zustimmung
a) Stimmt ein Wohnungseigentümer einer baulichen
Maßnahme gem. § 22 Abs. 1
WEG nicht zu, ist er gem. § 16
Abs. 6 Satz Halbsatz 2 WEG
von den damit verbundenen
Kosten befreit; es kommt nicht
darauf an, ob seine Zustimmung gem. § 22 Abs. 1 i.V.m.
§ 14 Nr. 1 WEG erforderlich
war oder nicht.
b) Er kann die Kostenfreistellung auch nach Bestandskraft des Beschlusses über die
Durchführung der baulichen
Maßnahme verlangen, sofern
der Beschluss die Kostenverteilung nicht abschließend regelt.
BGH, Urteil vom 11.1.2011 –
V ZR 65/11
Beeinträchtigung
von Mietwohnungen
Zur Darlegung wiederkehrender Beeinträchtigungen des
Mietgebrauchs genügt eine
Beschreibung, aus der sich
ergibt, um welche Art von Be-
einträchtigungen (Partygeräusche, Musik, Lärm durch Putzkolonnen auf dem Flur o.ä.) es
geht, zu welchen Tageszeiten,
über welche Zeitdauer und in
welcher Frequenz diese ungefähr auftreten; der Vorlage
eines „Protokolls“ bedarf es
nicht.
BGH, Urteil vom 29.02.2012
– VIII ZR 155/11
Schallschutz in WEG
a) Der DIN 4109 kommt ein
erhebliches Gewicht zu, soweit es sich um die Bestimmung dessen geht, was die
Wohnungseigentümer an Beeinträchtigungen durch Luftund Trittschall zu dulden haben.
b) Der zu gewährende Schallschutz richtet sich grundsätzlich nach den im Zeitpunkt der
Errichtung des Gebäudes geltenden Schutzwerten.
c) Der Umstand, dass ein vorhandener Bodenbelag durch
einen anderen ersetzt wird,
rechtfertigt nicht die Heranziehung der zur Zeit der
Durchführung der Maßnahme
geltenden Ausgabe der DIN
4109.
d) Es gibt keinen allgemeinen
Anspruch auf Beibehaltung
eines vorhandenen, die Mindestanforderungen überschreitenden Trittschallschutzes.
BGH, Urteil vom 1.6.12 – V
ZR 195/11
Instandsetzung Fenster
Weist die Gemeinschaftsordnung die Pflicht zur Instand-
haltung und Instandsetzung
der Fenster nebst Rahmen in
dem räumlichen Bereich des
Sondereigentums den einzelnen Wohnungseigentümern zu
und nimmt dabei den Außenanstrich aus, ist eine vollständige Erneuerung der Fenster
im Zweifel Sache der Gemeinschaft.
BGH; Urteil vom 2.03.2012 –
V ZR 174/11
WEG – Einsicht
in Unterlagen
Der einzelne Wohnungseigentümer kann auch mehr
Einsicht in Verwalterunterlagen begehren. Nach fast zwei
Jahren entsteht ein Anspruch
obendrein neu; d.h. der Verwaltung kann nicht Erfüllung
einwenden.
Der klagende Eigentümer
kann auch die Einsichtnahme
bei berechtigtem Interesse zusammen mit einem Dritten als
Unterstützung sowie mit weiteren Eigentümern verlangen.
LG Hamburg, Urteil vom
05.10.2011 – 318 S 7/11
Vorschuss bei
Betriebskosten
Hat der Mieter mietvertraglich einen Betriebskostenvorschuss in bestimmter Höhe
zu zahlen, ohne dass die Nebenkosten näher konkretisiert
werden und wird über die
Vorschüsse jahrelang nicht abgerechnet, handelt es sich um
eine Bruttomiete.
BGH, Urteil vom 2.5.2012 –
Nasse Wände?
Feuchte Keller?
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6/2012
Recht
27
STATISTIK
STATISTIK
STATISTIK
Fehlende Altersvorsorge
in Europa bereitet Sorgen
Deutschland belegt bei der
privaten Vorsorge Platz 2 in
einer europäischer Vergleichsstudie!
Eine Spitzenposition in der
privaten Vorsorge bescheinigt
den Deutschen eine Umfrage
des Marktforschungsunternehmens TNS zur Altersvorsorge
von über 12.000 Menschen in
zwölf europäischen Ländern.
59 Prozent der Deutschen
sorgen demnach mit einer betrieblichen oder privaten Altersvorsorge zusätzlich für das
Rentenalter vor.
Nur in den Niederlanden liegt
der Anteil mit 67 Prozent höher.
In Spanien und Italien hingegen sorgen nur halb so viele
Menschen (jeweils 29 Prozent)
wie in Deutschland zusätzlich
zum staatlichen Rentensystem
für das Alter vor. Die INGDiBa sieht in der mangelnden
Altersversorgung „eine weitere tickende Zeitbombe in Europa, die sich unter der Staatsschuldenkrise versteckt hält.“
Die Bevölkerung in Südeuropa macht sich die größten Sorgen, über die finanzielle Situation im Alter.
In Spanien und Italien fürchten auch die meisten Menschen wegen Geldmangels
nicht in den Ruhestand gehen
zu können.
In Deutschland machen sich
42 Prozent der heute Berufstätigen Sorgen über die nötigen
finanziellen Rücklagen für den
Ruhestand. 26 Prozent hingegen sind unbesorgt. Lediglich
in den Niederlanden und Österreich überwiegt die Zahl
der Menschen, die sich keine
Sorgen machen.
Die Mehrheit der erwerbstätigen Deutschen befürchtet, im
Alter schlechter als heutige
Rentner dazustehen.
55 Prozent der erwerbstätigen
Deutschen gehen davon aus,
dass ihre Finanzsituation im
Rentenalter schlechter sein
wird, als bei heutigen Rentnern.
Auch 58 Prozent der Rentner
gehen davon aus, dass es den
nachfolgenden Generationen
finanziell nicht so gut wie ihnen gehen wird. Die ausreichende Altersvorsorge wird
als die „größte sozial-ökonomische Herausforderung der
kommenden Jahre in Europa
aber auch in Deutschland angesehen. Die Gefahr ist groß,
dass die Schere zwischen Arm
und Reich, weiter auseinander gehen wird. Die aktuelle
Diskussion zur Altersarmut
kommt daher zum richtigen
Zeitpunkt.“
Die Studie wurde nach folgenden Kriterien ausgeführt:
 Methode: Online-Untersuchung von TNS im Juli 2012
in zwölf europäischen Ländern, in denen ING vertreten
ist: Belgien, Deutschland,
Frankreich, Großbritannien,
Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Spanien und Türkei.
 Befragte: Finanzielle Entscheider ab 18 Jahren. Alle
Länder repräsentativ nach Geschlecht und Alter. Pro Land
mindestens 1.000 Befragte, in
Belgien 997. Insgesamt n =
12.073
 Die Studie steht zum kostenlosen Download bereit unter: www.ing-diba.de/studien
Sammelwut: Jeder Zehnte
vermüllt seine Wohnung
Sammeln, bis es eng wird: Jeder zehnte Deutsche opfert ein
Drittel bis die Hälfte seiner
Wohnung für allen möglichen
Krimskrams, von dem er sich
nicht trennen kann. In einer
Studie von immowelt.de bekennen sieben Prozent der Befragten, zwischen 31 und 40 %
des Wohnraums für ihr persönliches Kleinkram-Sammelsurium unbedingt zu brauchen.
Bei drei Prozent überzieht das
Krimskrams-Labyrinth sogar
bis zu 50 % der Wohnung.
Egal ob Einraumwohnung
oder großzügiger Loft – die
anteilige Fläche, die sie für
ihren Krimskrams vergeuden,
bleibt stabil. Bei 41 % der Befragten ist das bis zu einem
Zehntel der gesamten Wohnfläche. Doch es geht auch anders: Jeder Fünfte greift kon-
sequent ein, sobald sich zuhause der Plunder türmt und mehr
als 5 % der Wohnung in Anspruch nimmt. Am meisten
hängt das Herz der Deutschen
an Schallplatten und Kassetten
(47 %), Reisesouvenirs (46 %)
und alten Schulunterlagen (37
%). Doch nicht nur Nostalgiker heben gerne Dinge auf.
Beliebt ist auch Kram, von
dem man glaubt, ihn irgendwann einmal wieder gebrauchen zu können: Reparaturund Ersatzteile (26 %), zu eng
gewordene Kleidungsstücke
(23 %) und sogar halb funktionierende Elektrogeräte (11
%). Für die repräsentative Studie „Wohnen und Leben 2012“
wurden im Auftrag von immowelt.de 1.012 Personen durch
das Marktforschungsinstitut
immowelt.de
Innofact befragt.
Hausverkauf immer öfter
Folge von Scheidungen
Die neuesten Zahlen des statistischen Bundesamtes bestätigen den vorherrschenden Trend: gut jede zweite
Ehe wird in Deutschland
geschieden. So kam es in
2011 zu 187.640 Ehescheidungen gegenüber 377.831
Eheschließungen. Und: die
Zahl der Scheidungen nahm
im Vergleich zum Vorjahr zu
(+0,3%), während die Zahl
der Eheschließungen abnahm
(-1,1%).
Mit der Scheidung steht immer öfter auch das Eigenheim
zur Disposition. So gab bei
einer aktuellen Umfrage von
immoverkauf24.de fast jeder
Dritte (30%) der 250 telefonisch befragten Eigentümer
an, die Scheidung oder Trennung vom Lebenspartner sei
der Anlass für den Verkauf der
Immobilie. Dabei können zwischen Trennung und tatsächlichem Verkauf der Immobilie
manchmal Jahre vergehen – je
nachdem wie konstruktiv die
Gespräche über den Vermögensausgleich verlaufen.
Problematisch erweist sich
vor allem die mangelnde bzw.
durch Misstrauen geprägte
Kommunikation unter den
Partnern. Ein Partner lässt den
Wert der Immobilie ermitteln,
ohne dass der andere einbezogen wird. Dabei ist die gemeinsame Beauftragung eines
Gutachters extrem wichtig,
weil sonst das Bewertungsergebnis als parteiisch eingestuft
werden könnte und am Ende
ein vom Gericht bestellter
Gutachter erneut tätig werden
muss.
Eine Übernahme der Immobilie durch den Partner – 35%
der Paare streben dies gemäß
der Umfrage an – sollte nur
erfolgen, wenn dies finanziell
verkraftbar ist und die Immobilie dann noch die ideale Lösung für die neuen Lebensverhältnisse darstellt.
Beilagenhinweis
In dieser Ausgabe finden Sie eine Beilage der
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Steuern
28
Den Fiskus „enterben“
- Freibetrag alle zehn Jahre nutzen
Die Deutschen sind wohlhabend wie nie zuvor. Auf etwa
zehn Billionen Euro beläuft
sich das Geld- und Immobilienvermögen der privaten
Haushalte in Deutschland.
Die Generation der Erben
kann demnach mit beträchtlichen Vermögensübertragungen rechnen.
Doch auch der Fiskus hält
die Hand auf. Allerdings erst,
wenn Freibeträge bei Schenkung oder Erbschaft überschritten werden, die je nach
Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch sind.
So gelten nach § 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteu-
ergesetz grundsätzlich unter
anderem folgende Freibeträge
für Schenkungen und Erbschaften:
 Für Ehegatten oder Lebenspartner 500.000 Euro
 Für jedes Kind 400.000 Euro
 Für jedes Enkelkind 200.000
Euro
 Für Geschwister, Nichten
und Neffen 20.000 Euro.
Erst darüber hinaus gehende Vermögensbeträge sind
grundsätzlich steuerpflichtig.
Je nach Verwandtschaftsgrad
wird dann auch ein unterschiedlich hoher Steuersatz
angesetzt. Wichtig zu wissen:
Die genannten Freibeträge
können nach Ablauf von zehn
Jahren erneut in Anspruch genommen werden. Bei größeren
Familienvermögen kann es
also ratsam sein, Schenkungen
zu Lebzeiten rechtzeitig zu
planen.
Dabei ist zu beachten, dass
Vermögensübertragungen zu
Lebzeiten innerhalb der Familie vom Finanzamt nur anerkannt werden, wenn sie formalen rechtlichen Vorschriften
entsprechen. Im Zweifel kann
es sich auszahlen, einen Notar, Steuerberater oder Steuerjuristen zu Rate zu ziehen.
bankenverband
Übertragung des Familienheims:
Steuerfreie Gestaltungsmöglichkeiten
Das Familienheim kann auf
den Ehegatten, die Kinder und
gegebenenfalls auch an die
Enkelkinder steuerfrei übertragen werden. Dabei gibt es jedoch einige Fallstricke, die es
zu beachten gilt. Es gibt aber
auch Spielräume, die genutzt
werden können.
Wird das Familienheim, also
die Immobilie, die die Familie tatsächlich selbst und auch
überwiegend nutzt, an den
Ehegatten übertragen, ist dies
erbschaft- bzw. schenkungssteuerfrei möglich.
Zu beachten ist jedoch, dass,
wenn die Immobilie im Erbfall übergeht, der überlebende
Ehegatte das Familienheim für
mindestens zehn Jahre weiterhin selbst bewohnen muss.
Ansonsten wird die Steuerbefreiung rückwirkend versagt.
Von dem Erfordernis des
Selbstbewohnens wird nur eine
Ausnahme gemacht, wenn es
dem überlebenden Ehegatten
nicht möglich ist, die Immobilie selbst zu bewohnen, weil er
beispielsweise ein Pflegefall
wird oder verstirbt. Wird die
Immobilie hingegen zu Lebzeiten übertragen, gibt es diese
10-Jahres-Frist nicht. In dem
Fall können der oder die Ehegatten auch nach kurzer Zeit
ausziehen und die Immobilie
verkaufen oder vermieten. Daher ist es ratsam, das Familienheim – sofern möglich – noch
zu Lebzeiten zu übertragen,
um Gestaltungsspielraum zu
gewinnen.
Das Familienheim kann aber
auch Kinder bzw. Enkelkinder
steuerfrei übertragen werden.
Eine steuerfreie Übertragung
an die Enkel kommt jedoch
nur dann in Betracht, wenn das
eigene Kind, also ein Elternteil
des Enkels, schon verstorben
ist. Zu beachten ist außerdem,
dass die Steuerbefreiung auf
eine Wohnfläche von 200
qm begrenzt ist und nur für
den Erbfall und nicht für die
Schenkung gilt.
Für die Übertragung des Familienheims an Kinder oder
Enkel gilt jedoch wiederum
die 10-Jahres-Frist, in der die
Immobilie selbst bewohnt
werden muss. Leben die Kinder oder Enkel nicht mehr im
geerbten Haus, müssen sie
die Selbstnutzung unverzüglich vornehmen. Das heißt, in
der Immobilie muss sich dann
der Mittelpunkt des familiären Lebens befinden. Eine
bloße Ummeldung oder eine
Nutzung als Ferien- oder Wochenendwohnung reicht nicht.
Jedoch wird von dem Erfordernis der Selbstnutzung eine
Ausnahme gemacht, wenn
zwingende Gründe dagegenstehen. Das kann wiederum
Pflegebedürftigkeit oder der
eigene Tod sein. Aber auch
minderjährige Kinder als Erben können das Familienheim
in der Regel noch nicht selbstständig nutzen, so dass das
Kriterium in diesem Fall nicht
gilt. Eine Selbstnutzung muss
auch dann nicht sofort vorgenommen werden, wenn das
neue Familienheim zunächst
renoviert wird.
Auch bei sehr umfangreichen
Renovierungsarbeiten
liegt
eine unverzügliche Selbstnutzung vor, wenn das Familienheim im Anschluss an die
Arbeiten sofort bezogen wird.
Die Zeit der Renovierung kann
dann auch genutzt werden, um
alle anderen Umstände zu regeln, die mit einem Umzug
verbunden wären.
Gegebenenfalls liegt das neue
Heim nämlich etwas weiter
vom alten Wohnsitz entfernt
und es muss erst ein neuer Arbeitsplatz für die Eltern und
ein neuer Kindergartenplatz
für den Nachwuchs gefunden
werden.
Wichtig zu wissen ist nämlich, dass ein weit entfernter
Arbeitsplatz als zwingend
entgegenstehender Grund der
unverzüglichen Selbstnutzung
steuerlich nicht anerkannt
wird. Unter diesem Aspekt
kann die Renovierung doppelt
sinnvoll sein.
BStZ
Kosten für den
Schornsteinfeger
sind haushaltsnahe
Dienstleistungen
Auch die Kosten für die Arbeiten des Schornsteinfegers
können steuerlich geltend
gemacht werden. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks empfiehlt
Hausbesitzern und Mietern,
die gezahlten Beträge in ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben.
Bei entsprechenden Nachweisen gewährt das Finanzamt einen Steuerbonus
von bis zu 1.200 Euro pro
Jahr und Haushalt. Das entspricht 20 Prozent von jährlich maximal 6.000 Euro,
die für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten ausgegeben
werden. Auch die Arbeiten
des Schornsteinfegers zählen
dazu. Haus- und Wohnungsbesitzer können damit die
Rechnung des Schornsteinfegers jährlich von der Steuer absetzen. Gleiches gilt übrigens auch für Mieter.
Als Nachweis für das Finanzamt reicht in der Regel
die Jahresabrechnung aus.
Es kann aber auch eine Bescheinigung des Vermieters
erforderlich sein. Grundsätzlich werden bis auf Materialkosten alle Arbeits-,
Maschinen- und Fahrtkosten
inklusive
Mehrwertsteuer
anerkannt. Beim Schornsteinfeger zählen dazu Messungen, Reinigungs-, Kehrund Überprüfungsarbeiten.
Leistungen im Rahmen von
Neubaumaßnahmen, z.B. die
Bauabnahme eines Schornsteins an einem Neubau,
sind nicht begünstigt. Die
Arbeiten müssen außerdem
vor Ort in einem Privathaushalt durchgeführt werden,
Betriebs- und Bürogebäude
sind von der Regelung ausgenommen.
Wichtig: Verbraucher sollten darauf achten, dass
Lohn- und Materialkosten in
der Rechnung getrennt aufgeführt sind. Im Rahmen der
Einkommensteuererklärung
kann die Rechnung als Anlage mit Bankbeleg beim Finanzamt eingereicht werden.
Barzahlungen werden nicht
anerkannt.
6/2012
Aktuelles
29
SCHUFA-Unternehmensauskunft
Auch Bauherren profitieren
Mit der neuen überarbeiteten
Version der SCHUFA-Unternehmensauskunft
erhalten
Nutzer einen noch besseren
Einblick in Unternehmen.
Von den erweiterten Funktionen und detaillierten Inhalten
profitieren unter anderem Bauherren, die sich schon im Vorfeld einer Beauftragung über
eine Baufirma informieren
wollen.
Mit Hilfe der Unternehmensauskunft können sich auch Bewerber ein besseres Bild von
ihrem künftigen Arbeitgeber
machen und haben mehr Sicherheit beim Jobwechsel.
Jetzt wurde das Produkt mit
neuen Leistungsmerkmalen
ausgestattet und unterstützt damit Verbraucher in ihrem
Wunsch nach differenzierten
Informationen.
Die neue zehnstufige Bonitätsskala erlaubt eine differenzierte Einstufung der Bonität des
angefragten Unternehmens.
Darüber hinaus enthält die
neue Auskunft Bilanz- und Insolvenzinformationen, Handelsregister- und Brancheninformationen sowie Angaben
zu Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter oder auch dem Stammkapital.
Wichtige Ereignisse innerhalb
des Unternehmens, zum Beispiel ein Wechsel in der Geschäftsführung, können rückwirkend bis zu 24 Monate
verfolgt werden.
Für mehr Transparenz hält die
Auskunft zudem Informationen über die Funktionsträger
und deren Verflechtungen zu
anderen Unternehmen bereit.
Gerade die neue Transparenz
wird auch am Beispiel Hausbau deutlich.
Bauherren gehen mit dem Bau
eines Eigenheims oft das größte finanzielle Wagnis in ihrem
Leben ein. Mit der Unterneh-
mensauskunft können sie nun
sicherer sein, die zuverlässigste Baufirma ausgewählt zu haben.
Verzögerungen am Bau oder
gar die finanziellen Belastungen eines Baustopps durch die
Insolvenz eines Baupartners
können mit Hilfe der Unternehmensauskunft zwar nicht
ausgeschlossen, aber nahezu
vermieden werden.
Die Unternehmensauskunft ist
ein Service für registrierte
Nutzer des Internetortals
www.meineSCHUFA.de.
Eine Registrierung kostet einmalig 18,50 Euro.
Auskunftssuchende können
sich dann in ihren persönlichen
Bereich einloggen und dort das
Unternehmen auswählen, für
welches eine Unternehmensauskunft erstellt werden soll.
Die Auskunft kann anschließend bequem als PDF-Datei
heruntergeladen werden. Pro
Auskunft kostet dieser Service
28,50 Euro.
Doch nicht jeder irgendwelche
Auskünfte von Unternehmen
verlangen. Voraussetzung für
eine Unternehmensauskunft
ist der Nachweis, dass ein berechtigtes Interesse von dem
Auskunftssuchenden an den
Bonitätsinformationen des jeweiligen Unternehmens gegeben ist.
schufa
Im Verlag "Die Werkstatt" erschienen zwei wunderbare Bü-
cher über den Dinosaurier der
Bundesliga.
Geschichte und Mythos
für Freunde der Bundesliga
Während die Vereinschronik
des VfL Bochum schon über
150 Jahre geschrieben wird,
haben sie beim großen Hamburger Sportverein erst 125
Jahre an der "zeitlichen Messlatte".
Für die Rothosen aus dem Norden läuft es aktuell auch nicht
so toll, aber gemessen an den
Titeln könnten sie sich beim
drittgrößten Sportverein der
6/2012
Republik entspannt zurücklehnen: Zwei Europapokale, sechs
Meisterschaften und drei Pokalsiege stehen auf der Habenseite.
Die Hamburger waren Gründungsmitglied der Bundesliga, stiegen als einziger Verein
niemals ab und feiern nicht
nur dies: Sie spielen seit 1919
ununterbrochen in der jeweils
höchsten Spielklasse.
Aktuelles
30
Wohnungseinbruch:
Polizei gibt Präventionstipps
Ein Wohnungseinbruch ist für
die Meisten ein Schock: Opfer
empfinden das Eindringen in
die eigenen „vier Wände“ als
besonders belastend. Neben
dem reinen Sachschaden und
dem Verlust von unersetzbaren Erinnerungsstücken fühlen
sich viele von ihnen in der eigenen Wohnung nicht mehr
wohl.
Man kann sich schützen, so die
Erfahrung der Polizei: Fast 40
% der Taten bleiben im Versuch stecken - nicht zuletzt
wegen technischer Sicherungen an Fenstern oder Türen.
Auch aufmerksame Nachbarn
können helfen, Einbrüche zu
verhindern.
Einbrecher kommen oft tagsüber, wenn üblicherweise niemand zu Hause ist – zur Schul-,
Arbeits- und Einkaufszeit, am
frühen Abend, bei einsetzender Dämmerung, an Wochenenden. Die Sorglosigkeit mancher Bewohner erleichtert
vielfach die Tat: Da wird die
Eingangstür nur ins Schloss
gezogen - nicht abgeschlossen,
da kommt der Schlüssel in sein
vertrautes „Versteck“ unter
der Matte, im Blumenkasten
oder auf dem Türrahmen, da
bleiben gut erreichbare Fenster, Balkon- oder Terrassentüren in Kippstellung offen.
Sicherheitsbewusstes Verhalten und solide mechanische
Sicherungstechnik (z.B. Zusatzschlösser und Schutzbeschläge) stehen beim Einbruchschutz an erster Stelle
und bieten Widerstand. Alarmanlagen (sog. Einbruchmeldeanlagen) verhindern keinen
Einbruch, sondern melden ihn
nur. Sie können mechanische
Sicherungen nicht ersetzen,
sondern nur ergänzen. Sie erhöhen das Entdeckungsrisiko
für Einbrecher und bieten so
zusätzlichen Schutz.
• Sichern Sie mögliche
Schwachstellen Ihres Zuhauses (z. B. Haus- und Wohnungseingangstüren, Balkonoder Terrassentüren, Fenster,
Kellerzugänge) durch den Einbau von geprüfter Sicherungstechnik. Gut gesicherte Türen
und Fenster aufzuhebeln, kostet den Täter Zeit und verursacht Lärm.
• Schließen Sie immer (!) die
Haus-/Wohnungstür so oft wie
möglich ab. Eine nur ins
Schloss gezogene Tür öffnet
der Täter in Sekundenschnelle.
• Hauseingangstür in Mehrfamilienhäusern auch tagsüber
geschlossen halten. Prüfen Sie
vor dem Drücken des Türöffners, wer ins Haus will (z. B.
durch Blick aus dem Fenster).
Nur Personen einlassen die zu
Ihnen wollen oder die „ins
Haus gehören“.
• Lassen Sie bei Eingangstüren
mit Glasfüllung niemals innen
den Schlüssel stecken.
• Keine Schlüssel draußen verstecken, um sich z. B. bei einem unfreiwilligen Aussperren helfen zu können: Einbrecher kennen jedes Versteck.
• Sollten Sie Ihren Schlüssel
verloren haben, wechseln Sie
sofort den Schließzylinder aus.
• Verschließen Sie Fenster,
Balkon und Terrassentüren,
auch wenn Sie nur kurz weggehen – denn gekippte Fenster
sind offene Fenster.
• Sichern Sie Fenster und Balkontüren in oberen Stockwerken: Einbrecher sind häufig
wahre Kletterkünstler. Leitern,
Gartenmöbel,
Mülltonnen,
u.a. sind Kletterhilfen.
• Lassen Sie Rollläden nur
nachts herunter, sonst entsteht
tagsüber der Eindruck, die Bewohner seien nicht da.
• Verschließen Sie stets Türen
von Kellern und Dachböden.
• Kellerlichtschächte und Kellerfenster sollten Sie z. B. mit
massiven, gut verankerten Gittern oder Gitterrosten sichern
lassen.
• Lassen Sie Wohnung oder
Haus bei längerer Abwesenheit durch Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder ggf.
„Haushüter“ bewohnen oder
bewohnt erscheinen: Briefkasten leeren, Rollläden, Vorhänge, Beleuchtung, Radio
und Fernseher unregelmäßig
betätigen.
• Keine Mitteilung über die
Abwesenheit auf dem Anrufbeantworter.
• Informieren Sie Ihre Nachbarn über den Einsatz von
Zeitschaltuhren für Rollläden,
Beleuchtung, Radio etc.
• Lassen Sie Wertsachen nicht
offen zu Hause herumliegen.
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Telefonvermittlung
0234 / 96127-0
Fax0234 / 96127-44
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Internetwww.hausundbochum.de
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Mitgliedsdaten / Beitragsangelegenheiten
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Telefonvermittlung96127-0
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