November/Dezember 2012
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November/Dezember 2012
K 10669 F Aktuelles 19. Jahrgang • Nr. 6 • November/Dezember 2012 seit 1880 Das informative und überparteiliche Magazin für den Haus-,Wohnungs- und Grundeigentümer In diesem Heft: Neuer Mietspiegel schon bei uns im Heft Internet: www.mielkeservice.de MODERNE BAD- UND HEIZUNGSTECHNIK WARTUNGS- UND ENTSTÖRUNGSDIENST Herner Str. 88 - 44791 Bochum - Ruf (02 34) 51 13 Hilfe bei V+V: Service umgestellt Neues Gymnasium schon mit Leben gefüllt Kommunalaufsicht bestätigt Musikzentrum 3/2011 Grundregeln für sicheres Onlinebanking medienbüro franken presse werbung internet 44892 Bochum . Hauptstr. 146 tel +49.234.92002.0 Fax & Sprachnachrichten per Mail fax +49.234.92002.19 cell +49.172.2869490 + www.medienm8.de ef@medienm8.de 1 n für e f p ö h c s r Wi en h c i l t n e f f Sie alle ö aus. l e t t i m r e Förd Wie viel Sparpotenzial steckt in Ihrem Eigenheim? Jetzt modernisieren. Mit der Sparkassen-Baufinanzierung. 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Wenn’s um Geld geht – Sparkasse. 3 Inhalt Vorwort Nachrichten aus Bochum Schornsteinfegerarbeiten müssen nachgewiesen werden 4 WG-Preise in Bochum liegen im Mittelfeld einer Analyse 5 Haus+Grundeigentümer stellt Service 8 zur Steuererklärung VuV neu auf Aktuelle Informationen Tipps zum richtigen Heizen Gartenumzug gelingt am besten im Winter Risiken beim Hausbau: Klippen gekonnt umschiffen Der neue Mietspiegel Ordentliche Kündigung bei Zahlungsverzug ist rechtens Urteile Präventionstipps gegen Einbrüche 10 12 Verehrte Mitglieder und Freunde von Haus+Grundeigentümer Bochum, 15 16 20 26 30 Impressum Herausgeber: Haus+Grundeigentümer Bochum GmbH Viktoriastr. 63 • 44789 Bochum Ruf: (0234) 96127-0 • Fax: (0234) 9612744 www.hausundbochum.de • eMail info@hausundbochum.de Chefredakteur: Rechtsanwalt Erwin Köhler Verlag: Medienbüro Franken • Hauptstr. 146 • 44892 Bochum Ruf: (0234) 920020 • Fax 9200219 • eMail ef@medienm8.de CvD, Gestaltung & Anzeigen: Eberhard Franken (beim Verlag) Druck: Zimmermann Druck + Verlag GmbH Widukindplatz 2 • 58802 Balve ZUHAUSE ist das informative Magazin für Haus-, Wohnungsund Grundeigentümer. Das Magazin erscheint im 19. Jahrgang und wird zweimonatlich herausgegeben. Der Verkaufspreis beträgt 4 Euro. Der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag der angeschlossenen Vereine enthalten. Ein Jahresabonnement inkl. Porto kostet 27 Euro. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen weder Herausgeber noch Verlag eine Haftung. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Nachdruck – auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages. die Euro-Krise wird uns noch viele Euros kosten. Sie hat im Augenblick für Hauseigentümer aber auch eine unerwartet positive Wirkung: Einmal gibt es in unserer Region erstmals seit Jahren wieder leicht anziehende Grundstückspreise, weil die Fremdfinanzierung durch Bankinstitute noch niemals so günstig war. Zum Anderen kommt die Entwicklung des Geldmarktes jenen zugute, die ihr Eigentum fremdfinanziert haben und noch auf Jahre ihr Darlehen verzinsen und tilgen müssen. Darlehenszinsen mit 2,8 Prozent jährlich bei einer Festschreibung auf 10 Jahre sind seit Monaten zu vereinbaren - vor allem bei einer Beleihung des Restdarlehens unter 80 Prozent des Verkehrswertes eines Hausgrundstücks. Dies sollten nicht nur mögliche Käufer in ihre Kalkulation beim Ankauf einbeziehen, sondern auch jene, für deren bestehendes Darlehen in den allernächsten Jahren die Zinsbindung ausläuft und danach eine Verlängerung ansteht. Dabei hilft ein Forward-Darlehen, mit dem der günstige Zins für später gesichert werden kann - bei einem bis zum Abruf etwas erhöhten Zins. Zu denken ist auch an eine Verhandlung mit dem Bankinstitut, ob es bereit ist, worauf grundsätzlich nur im Rahmen eines Verkaufs und der damit verbundenen Darlehensrückzahlung ein Anspruch besteht, das Darlehen gegen Zahlung eines Vorfälligkeits-Ausgleichs auf 10 Jahre zu dem jetzt günstigen Zins umzufinanzieren. Sprechen Sie mit Ihrer Bank. Dr. Jürgen Ehrhardt Titelfoto: St. Vinzentius • Eberhard Franken Farnstraße 59 · 44789 Bochum Telefon (02 34) 3 70 90 · Fax (02 34) 30 99 90 info@wappen-immobilien.com www.wappen-immobilien.com Bochum 4 Hausbesitzer müssen 2013 Kehrarbeiten nachweisen Das Schornsteinfegerhandwerk sieht turbulenten Zeiten entgegen, seit das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz tritt an die Stelle des bisherigen Schornsteinfegergesetzes und regelt die zukünftigen Aufgaben und Tätigkeiten des Schornsteinfegers. Statt bisher alle fünf Jahre führt der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister ab 2013 zweimal in sieben Jahren eine Feuerstättenschau durch. Sie dient dem vorbeugenden Brandschutz, und der anschließende Feuerstättenbescheid enthält präzise Angaben und Fristen für die an den Feuerungsanlagen durchzuführenden Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten. Nach dem neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz wird nun den Eigentümern die Verantwortung dafür übertragen, dass alle auf dem Feuerstättenbescheid vermerkten - und damit geforderten - Tätigkeiten durchgeführt werden. Die Ausführung kann frei an dafür zugelassene Schornsteinfeger übertragen werden, welche die ordnungsgemäße Durchführung nach Abschluss der Arbeiten bestätigen müssen. Die ausgefüllten Formulare wiederum müssen dann an den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister bzw. den bevollmächtigen Bezirksschorn steinfeger weitergeleitet werden. In dessen Händen liegt die Überwachung der vorgeschriebenen Arbeiten und die Einhaltung der Fristen. Bochum hat 27 Kehrbezirke, wie Helmut Müller vom Bochumer Bauordnungsamt weiß und auf die Bezirksschornsteinfeger kommt nun mehr Arbeit zu. Viele Eigentümer werden bei ihren "Stamm"Schornsteinfegern bleiben. Wer Fristen versäumt muss mit Ersatzmaßnahmen - und Kosten - rechnen. ef Kommunalaufsicht bestätigt Musikzentrum Zurückgewiesen hat die Bezirksregierung Arnsberg die Eingabe der Linken zur Beanstandung der Ratsbeschlüsse zur Realisierung des Musikzentrums. Nach ausführlicher Prüfung stellt sie als Kommunalaufsicht fest, „dass ein Verstoß gegen geltendes Recht nicht besteht“. Die Beschlüsse sind sowohl formal als auch inhaltlich korrekt. Es liegt kein Verstoß gegen die Geschäftsordnung vor. Außerdem hat der Rat ausführlich erörtert, „dass die Finanzierungsanteile aus EU-, Bundesund Landesförderung über insgesamt 16.528.000 Euro für das Projekt rechtssicher zur Verfügung stehen, SpendenMittel der „Stiftung Bochumer Symphonie“ und ergänzende Mittel der Sparkasse Bochum durch eine Finanzierungszusage gedeckt sind und die Verfügbarkeit der gebäudebezogenen Betriebskosten sichergestellt ist“, so die Bezirksregierung. pabo 6/2012 Bochum 5 Neues Gymnasium Bochum in den Unterricht gestartet In Bochum ist die Kreidezeit vorbei: Am Neuen Gymnasium Bochum können die 130 Lehrerinnen und Lehrer in jedem Klassenraum des 33 Millionen Euro teuren Neubaus digital unterrichten und dazu Beamer und White Board einsetzen. Wer dennoch die weiße Tafel beschreiben möchte, kann dafür abwaschbare Stifte nutzen. „Wir sind damit eine der ganz wenigen, wenn nicht die einzige Schule in NRW“, freut sich Schulleiter Oliver Bauer über sein medial bestens bestücktes neues Haus. Was sich hinter der futuristischen Fassade des Neuen Gymnasiums Bochum (NGB) verbirgt, hatte nach den Herbstferien schon weit vor dem Klingeln zur ersten Stunde Lehrer wie Schüler zur Querenburger Straße gelockt. „Wir haben uns die Nasen an den Scheiben platt gedrückt“, sagt Schülersprecherin Paula Hammer. „Wir waren so gespannt, was uns erwartet.“ Schulverwaltungsamtleiter Ulrich Wicking, dem Umzug und Schulstart des NGB schlaflose Nächte bereitet hatten, fühlte sich erleichtert und fast weihnachtlich gestimmt: „ Es war als würde man die Kinder in das Zimmer mit dem brennenden Christbaum lassen.“ Die Begeisterung für das lichtdurchflutete und durch und durch modern ausgestattete Haus war auf allen Gängen spürbar. In den Klassenräumen können Lehrerinnen und Lehrer an mobilen, höhenverstellbaren Pulten unterrichten und quadratische, beidseitig beschriftbare Tafeln für Gruppenarbeit einern n an! rd re Fo unse rater e Sie enb nd Ku setzen. Es gibt Selbstlern- und Gesprächsinseln, die mit futuristischem Möbiliar aufwarten. „So schick“, findet Schülersprecherin Paula Hammer. Wie ihre knapp 1.400 Mitschülerinnen und -schüler freut sie sich, in einer so einladenden Schule unterrichtet zu werden. „Wir verbringen hier täglich so viel Zeit“, sagt sie. Entsprechend fiel das Lob von allen Seiten aus. „Dass es nur Lob gibt – und auch noch unaufgefordert, das habe ich in meinen 18 Jahren im Schulverwaltungsamt nicht erlebt“, strahlt Ulrich Wicking. Dieses Lob gibt der Leiter des Amtes gerne an die Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum weiter. Sie hat das NGB in nur 18 Monaten errichtet. Die Architektur lockt auch nach der Fertigstellung viele Neugierige an: Das zweistöckige NGB gleicht einer liegenden Acht. Dabei stehen die beiden Kreise symbolisch für das Gymnasium am Ostring und das Albert-Einstein-Gymnasium, aus denen die neue Schule entstanden ist. Es verfügt über eine geschwungene Eingangs- und Pausenhalle, in der unter einem gläsernen Dach einem Donut ähnliche Luftkissenringe zum Verweilen einladen, und über einen Innenhof, der von einem treppenartigen Wasserspiel nahezu ausgefüllt wird. Letzterer ist nicht nur ein schöner Anblick: Die großzügige Wasserfläche „kühlt“ an sommerlichen Tagen das energetisch hochmoderne Haus, das ein grünes Label trägt, weil es einen extrem niedrigen Energieverbrauch hat. pabo Schulstart am Neuen Gymnasium. Foto: Presseamt Bochum WG-Zimmer-Preise an Unistandorten: Bochum liegt im Mittelfeld Pünktlich zum Semesterstart analysierte noknok, das WGPortal von ImmobilienScout24, die Mietpreise für ein typisches WG-Zimmer in den größten und beliebtesten deutschen Studentenstädten. Die Mietpreis-Analyse zeigt, dass die Preise für WG-Zimmer deutlich variieren. Während Studenten in vielen ostdeutschen Städten für rund 200 Euro ein Zimmer finden, müssen sie in München oder Stuttgart zum Teil das Doppelte berappen. Der doppelte Abiturjahrgang bescherte den Unis dieses Jahr einen Rekord bei den Bewerberzahlen – und erschwert damit auch die Suche nach freien WG-Zimmern. Viele Studentenwohnheime können die große Nachfrage nach günstigen Zimmern nicht mehr befriedigen. Eine eigene Bleibe in einer WG zu suchen, kann teuer sein, wenn man in einer der beliebten Großstädte studieren möchte. Absoluter Spitzenreiter ist München mit durchschnittlich über 470 Euro für ein Zimmer in der Muster-WG. Auf den weiteren Plätzen folgen Stuttgart mit 383 Euro, Heidelberg mit 382 Euro und Frankfurt am Main mit 381 Euro. Auch die beliebten Studentenstädte Hamburg (353 Euro), Köln (332 Euro) und Münster (294 Euro) gehören zu den teureren Städten. Das derzeit unter Studenten sehr angesagte Berlin liegt mit 279 Euro im Mittelfeld, gefolgt von Bochum (248 Euro) und Bremen mit 244 Euro. Als Grundlage für die Berechnung diente die durchschnittliche Warmmiete (Verhältnis Miete zu Betriebkosten: 66 % zu 34 %) der jeweiligen Stadt für eine 3er-WG mit 80 m². NEU! „energeto®-Fenster“ und Steuerbonus machen Fenstertausch jetzt noch lohnender! sparen mit Iso-Scheiben der neusten Generation! Beckmann-Fenster-Typ „energeto®“ amtlich geprüft, für Hochhäuser zugelassen. Kunststoff-Fenster ohne Stahlaussteifung, Heizkosten-Spar-Weltmeister ihrer Klasse, für Jahrzehnte 10 % bessere Wärmedämmung bei gleicher Profilstärke 70 mm S - mehr Lichteinfall - zur Zeit extra Belohnung vom Finanzamt Steuerrückerstattung bis E 1.200,- für Montagekosten pro Jahr. Fragen Sie Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt. PRODUCT SERVICE Produktion überwacht Bauart geprüft energeto®, RAL-zertifiziert - das beste Fenster seiner Klasse! Kunststoff-Fenster-Fabrik seit über 40 Jahren 40 Jahren 6/2012 Beckmann Umfangreiche Ausstellung Mausegatt 36 – 38 44866 Bochum-Wattenscheid Tel.: 0 23 27 / 88 00 1 Fax: 0 23 27 / 86 86 6 Bochum 6 Schlemmerreise Gutscheinbuch: Unsere Leser profitieren Die Firma Wertidee war wieder so freundlich, unseren Lesern ein besonderes Angebot für die begehrten Schlemmergutschein-Bücher zu unterbreiten. Das attraktive Taschenbuch bietet meist nach dem „2für1“-Prinzip vielfältige Hauptgerichte, Mehrgänge-Menüs, Frühstück, Kaffee/Kuchen, tolle Brunches oder Freizeitleistungen gratis. • Alle Ausgaben wieder im praktischen Pocket-Format mit vielen neuen, attraktiven Anbietern! • Gleichbleibende Qualität in den Bereichen Gastronomie – Freizeit – Wellness! • Günstigerer Verkaufspreis Sämtliche Anbieter in den Büchern mit Gutscheinleistung finden Sie unter www. Wertidee.de Statt der im Handel zu zahlenden 17,95 Euro zahlen Sie für 1-2 Exemplare: 15,50 Euro pro Buch ab 3 Exemplare: 15,00 Euro pro Buch. Versandkostenfreie Lieferung und Gratis-Geschenkverpackung (auf Wunsch). Bei Ihrer Bestellung geben Sie bitte das Kennwort: GSB 2013 an. Sie erreichen die Firma Wertidee unter 02034499410. Der günstigere Verkaufspreis gilt nicht im Buchhandel! Geschenke mit dem Wappen "Echt Bochumer" Präsente erkennt man am Stadtwappen. Das sagen zumindest all jene, die in den Bürgerbüros Devotionalien aus unserer Stadt nachfragen. Das Presseamt hat deshalb ein paar neue "give aways" mit dem Buch-Logo aufgelegt: Stockschirm (Preis 9 Euro), Schlüsselanhänger (3,-), Einkaufsbeutel (1,50), Pfefferminzdose (2,50) und T-Shirts (7,-). Neu aufgelegt wurde auch ein Kalender: "Nimm dir Zeit" (DIN A3) wurde im Rathaus von Grafiker Bernd Zamel entwickelt und zeigt neue Fotos von Andre Grabowski und Lutz Leitmann, die historischen Bildern gegenüber gestellt wurden. Er kostet sechs Euro und wird eine Zierde sein für jede Wand. ef Zwei Bochumer Ökonomen provozieren In der aktuellen Diskussion um Studiengebühren legten die Bochumer Ökonomen Alexander Pfitzner und Stefan Winter jetzt ein provokantes Buch vor: „Die Studiengebührenlüge – Wie die Republik Bildung vernichtet und die Armen abzockt“. Im Buch, das an Deutlichkeit nichts vermissen lässt, plädieren die Autoren für so genannte nachgelagerte Studiengebühren nach australischem Modell – die Bezahlung des Studiums erst nach erfolgreichem Berufsstart. Dass Professor Winter nicht nur polemisiert, sondern konsequent zu dem Modell steht, zeigt sich daran, dass er seit Jahren freiwillig der Universität Hannover, an der er studiert hat, monatlich 100 Euro überweist. „Wenn ich in Pension gehe“, so Winter, „werde ich die Kosten meines Studium komplett zuzüglich 2,5% Zinsen p.a. zurückgezahlt haben. Angesichts meines Nettoeinkommens von 5.000 Euro pro Monat halte ich das für mehr als zumutbar, auch für andere Akademiker mit meinem Einkommen.“ Auch das Buch ist bezahlbar: Es kostet nur 9,90 Euro. 6/2012 Bochum -Tipps h c u B ts h c a n ih Unsere We Der Auftakt einer international gefeierten Thriller-Trilogie! Während ganz Rom 1982 das WM-Endspiel Italien gegen Deutschland verfolgt, wird eine junge Angestellte des Vatikan ermordet. Der draufgängerische Commissario Balistreri nimmt den Fall auf die leichte Schulter. Ein Mörder wird nie gefunden. Über zwanzig Jahre später gibt es erschreckend aktuelle Gründe, um den Fall wieder aufzunehmen. Doch dem Opfer nach so langer Zeit Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, kostet Balistreri einen weit höheren Preis als angenommen … Ein grandios konstruierter, beunruhigender Thriller mit einem Ermittler, der erfrischend Zeige mir was du liest und ich sage dir, wer du bist. Die Autorin besuchte 20 Persönlichkeiten, u.a. Prominente und erfuhr in Gesprächen, was für eine Rolle Bücher in ihrem Leben spielen. Es entstanden intime Portraits, detailliert beschrieben und mit vielen Zitaten angereichert, die tief ins Innere der Personen blicken lassen. 192 Seiten, 250 Farbfotos für 29,95 Euro. Beide: Callwey-Verlag Zoff auf Straßen, hohe Arbeitslosigkeit, Überfremdungsängste bei der einheimischen Bevölkerung – das "Mein Wohnbuch" gibt Anregungen, welche Farben, Möbel und Dekorationen am besten zueinander passen, wie anders ist: zynisch, respektlos liebgewonnene alte Stücke und absolut unbestechlich im perfekt mit neuen Möbeln kombiniert werden. Eine perKampf gegen das Böse. Aus dem Bertelsmann-Verlag, fekte Mischung aus inspirierenden Fotos und praktischen 19,99 Euro. Hilfestellungen, um eine schlichte Wohnung in ein gemütliches und persönliches ist die Realität in Berlins Pro- Zuhause zu verwandeln. blembezirk Nr. 1. Doch Neu- 288 Seiten mit ca. 300 Farbfokölln ist überall. tos für 29,95 Euro. Buschkowsky sagt, was sich in Deutschland dringend ändern muss. Er ist in BerlinNeukölln geboren, stammt aus einfachen Verhältnissen und lebt seitdem dort. Dank öffentlicher Schulen und staatlicher Unterstützung hat er es zu etwas gebracht. Dies hat ihn geprägt. Armut soll kein Schicksal sein, allenfalls eine schwere Ausgangslage, so seine Devise. Er glaubt, Menschen lassen sich durch Bildung verändern und ist überzeugt: Wer gefördert werden will, muss sich an Regeln halten. Erschienen im Ullstein-Verlag - 19,99 €. Seit Jahren widmen sich BILD-Bücher und Ausstellun- gen historischen Ereignissen, die Deutschland und die Welt bewegt haben. Mit dem neusten Bildband „Das Gesicht der Diktatur“ wird mit wiederentdeckten und größtenteils unbekannten 3D-Fotografien ein besonderer Aspekt der nationalsozialistischen Propaganda dokumentiert. Die 88 Stereoskopie-Fotos von Heinrich Hoffmann (persönlicher Fotograf Hitlers), veranschaulichen wie der Diktator und sein Regime gesehen werden wollten. 208 Seiten, gebundener Halbleinen-Bildband mit 3D-Brille kostet 14,99 Euro. 6/2012 7 Der vierte Fall für das Sonderdezernat Q Eine Reihe vermisster Personen aus dem Jahr 1987, die durch eine Person und deren entsetzliches Schicksal verbunden sind: Nete Hermansen. Eine junge Frau ohne jede Chance auf ein selbstbestimmtes Leben, von Menschen grausam misshandelt, wird zwangssterilisiert durch einen fanatischen Arzt und verbannt nach Sprogø, der Insel für ausgestoßene Frauen. Sie nimmt grausam Rache ... dtv-premium, 19,90 Euro. Doch ein einziger Moment verändert das Leben einer jungen Journalistin schlagartig: An einem nebelverhangenen Tag ist sie mit der Fähre auf dem kanadischen Lake Champlain unterwegs. Sie beobachtet, wie von einer entgegenkommenden Fähre ein kleiner Junge in den See stürzt. Außer ihr scheint niemand den Vorfall bemerkt zu haben. Troy trifft in Sekundenbruchteilen eine gefährliche Entscheidung: Sie springt dem Jungen ins eiskalte Wasser hinterher ... Thriller für 14,90 Euro, dtvpremium. Aktuelles 8 Steuererklärung VuV: Haus+Grundeigentümer stellt Service neu auf Wie die meisten von unseren Mitgliedern schon wissen, besteht eine der Dienstleistungen unseres Vereins darin, dass wir Ihnen bei der Anfertigung der Steuererklärung VuV (Vermietung und Verpachtung) behilflich sind. Diesen Service haben wir nun neu aufgestellt: Ab dem 1. Januar 2013 wird unsere Mitarbeiterin Frau Buderus Steuererklärungen VuV für unsere Mitglieder fertigen. Als Diplom-Betriebswirtin (FH) ist sie nach unserer Einschätzung hierfür auch bestens qualifiziert. Jeden Dienstag und Donnerstag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr ist Frau Buderus in Sachen Steuererklärung VuV für unsere Mitglieder erreichbar. Wir haben dazu extra eine neue Rufnummer eingerichtet: Sie erreichen Frau Buderus unter : 0234 / 96127-18. Gerne können Sie auch einen Termin mit Frau Buderus in dieser Zeit vereinbaren, zum Beispiel, um die Unterlagen für Ihre Steuererklärung VuV abzugeben und direkt Details mit Frau Buderus durchzusprechen. Viele von Ihnen kennen Frau Buderus vielleicht schon von den Nebenkostenabrechnungen. Dies ist nämlich der Bereich, den Frau Buderus zusammen mit Herrn Glanz bei uns seit Jahren zuverlässig und sorgfältig erledigt. Dieser Service bleibt selbstverständlich bestehen und wird nun durch das Angebot der Steuererklärung VuV erweitert. Meisterqualität aus Bochum Sieben Grundregeln für sicheres Online-Banking Meldungen über betrügerische Phishing-Mails, mit denen Kriminelle an Passwörter von Bankkunden gelangen wollen, haben so manchen Bankkunden verunsichert. Doch das Führen des Girokontos über das Internet ist so sicher wie das klassische Bankgeschäft, wenn der Verbraucher ein paar einfache Sicherheitsregeln befolgt: § Keine Geheimzahlen am Telefon oder per Mail preisgeben: Betrüger geben sich zuweilen am Telefon oder per E-Mail als Kundenbetreuer aus und verlangen – oft zur Freischaltung des Kontos nach angeblich technischen Problemen – die Passwörter. Keine Bank würde außerhalb der regulären Online-Transaktion bei ihren Kunden eine Geheimzahl (PIN) oder Transaktionsnummer (TAN) abfragen. § Keine Links aus E-Mails aufrufen: Betrügerische E-Mails enthalten oft einen Link, mit dem der arglose Empfänger auf eine gefälschte Internetseite geleitet wird. Solche Seiten sehen oft der Original-Internetseite der Bank ähnlich, aber es werden keine Transaktionen ausgeführt, sondern nur Geheimzahlen abgefischt. Die Internetseite fürs Online-Banking sollte daher stets direkt durch das Eintippen der Banken-Internetadresse in der Browserzeile aufgerufen werden. § Starke Passwörter verwenden: Den Zugang zur Banking- Software auf dem Rechner sollte mit einem Passwort gesichert werden, das nur schwer zu knacken ist. Besonders gute Passwörter enthalten sowohl Zahlen wie auch Buchstaben und meiden Wiederholungen, Zahlenreihen oder bekannte Namen. § Keine Passwörter auf dem PC speichern: Passwörter gehören weder auf die Festplatte noch ins Adressbuch oder Telefonverzeichnis. Am sichersten ist ein Passwort oder eine Geheimzahl im Gedächtnis des Eigentümers gespeichert. § Browser und System regelmäßig aktualisieren: Sowohl das Betriebssystem wie auch der Internetbrowser sollten stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Das minimiert die Gefahr von Sicherheitslücken. Generell ist auch der Einsatz von regelmäßig aktualisierter Antiviren-Software empfehlenswert. § Nur verlässliche Software verwenden: Wer aus zweifelhaften Internetquellen Programme herunterlädt, geht nicht nur in Bezug auf das Online-Banking hohe Risiken ein. Nicht selten ist hinterher der Computer mit Viren oder anderen Schadprogrammen infiziert. § Keine Transaktionen in Internet-Cafés: Bei öffentlichen Computern lässt sich der Sicherheitsstand oft nicht verlässlich ermitteln. Vom Online-Banking im Internet-Café ist daher abzuraten. ingdiba Meisterqualität aus Bochum Meisterqualität aus Bochum 6/2012 Aktuelles 9 Schon beim Hausbau altersgerecht planen: Barrierefrei bauen vom Bad bis hin zur Küche Wohnen in vertrauter Umgebung – und das möglichst bis ins hohe Alter. Hiervon geht man als Bauherr grundsätzlich aus. Schließlich ist das Haus meist zum Rentenbeginn abbezahlt und macht das Wohnen konkurrenzlos billig. Die eigene Immobilie kann im Alter aber auch schnell zur Belastung werden, wenn sie zu wenig Wohnkomfort oder Sicherheit für ältere Bewohner bietet und aufwendig saniert werden muss. Experten vom Ratgeberportal www.aktionpro-eigenheim.de empfehlen Bauherren von heute, ihr Haus von Anfang an altersgerecht ohne Barrieren zu planen. Treppenstufen am Hauseingang, schmale Türen, zu enge Badezimmer – mit zunehmendem Alter ein schnell unüberwindbares Problem. Wer sein Haus von Beginn an barrierefrei plant, sorgt auch im Alter für Mobilität im eigenen Haus. Dabei muss es nicht immer der klassische Bungalow mit einer Wohnebene sein. Auch mehrere Etagen können heute dank Treppenliften, moderner Haustechnik und praktischer Raumaufteilung den Bedürfnissen im Alter entgegenkommen. Und nicht nur denen: Denn Wohnen ohne Barrieren ist z.B. auch für Familien mit Kindern ein Vorteil: Barrierefreie Häuser passen sich zum einen allen Lebensphasen an, zum anderen haben sie auch einen hohen Wiederverkaufs- der Planungsphase Vorkehrungen für spätere alters- oder behindertengerechte Umbauten treffen – und das ohne die Baukosten merklich zu erhöhen. Altersgerechtes Bauen muss nicht immer teurer sein. Gerade wer früh bestimmte wert. Und die Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum wächst: Statistisch gesehen steigt der Anteil der über 60-Jährigen in Deutschland von 20 Prozent zu Beginn des Jahrtausends auf 36 Prozent im Jahr 2030 an. Bauherren können bereits in Maßnahmen beim Hausbau trifft, spart später hohe Umbaukosten. Laut Institut für Bauforschung in Hannover betragen die Mehrkosten für eine barrierefreie Wohnungsausstattung für eine Wohnfläche von 70 Quadratmetern nur 3,2 Prozent der Bausumme. Bei einem Haus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche und einer Bausumme von 250.000 Euro wären dies umgerechnet lediglich 16.000 Euro zusätzlich. Eine lohnende Investition, da nachträgliche Umbauten schnell mit wesentlich höheren Kosten zu Buche schlagen. So sorgen z.B. ein offener Grundriss des Wohnbereichs und leichte Trennwände statt massiver Mauern später für Flexibilität und können den individuellen Bedürfnissen angepasst werden. Wer barrierefrei baut, sollte grundsätzlich auch auf versetzte Ebenen verzichten und schwellenfrei planen. Treppenstufen, die im Wohnbereich gerne zur Überbrückung leichter Niveauunterschiede integriert werden, können Bauherren durch Rampen ersetzen – ebenso Stufen zum Hauseingang und versetzte Übergänge zwischen Terrasse Öffnungszeiten zwischen den Jahren Verehrte Mitglieder, unsere Geschäftsstelle bleibt auch in diesem Jahr in der Zeit "zwischen den Jahren" vom 24. Dezember 2012 bis 1. Januar 2013 geschlossen. Am 2. Januar 2013 sind wir wie gewohnt wieder für Sie da. Wir wünschen Ihnen eine friedliche und harmonische Advents- und Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins Jahr 2013. 6/2012 und Wohnzimmer. Die DIN 18025 bietet eine Planungsgrundlage für Bauherren, die auch im Alter oder im Fall einer Behinderung selbstständig in den eigenen vier Wänden leben wollen. Demnach planen vorausschauende Bauherren vor und hinter jeder Tür eine großzügige Fläche von 1,50 mal 1,50 Metern ein, die genügend Bewegungsfläche für Rollstuhl, aber auch Kinderwagen bietet. Wichtig: Türbreiten von 90 Zentimetern Durchgangsmaß und Flure von mindestens 120 Zentimetern Breite garantieren ausreichend Mobilität. Größe und Grundriss der Küche sollten großzügig geplant werden. Grundlage ist auch hier der Wendekreis eines Rollstuhls. Entsprechend ist vor den Küchenmöbeln eine Bewegungsfläche von minimal 1,50 mal 1,50 Metern nötig. Auf die gleiche Bewegungsfreiheit ist auch im Bad zu achten. Hier sollten zudem Montageplatten für Haltegriffe an Waschtisch, WC und Wanne oder für Duschsitze vorgesehen sowie eine bodengleiche Dusche, ein unterfahrbares Waschbecken mit Wandabläufen und genügend Abstand zwischen den Sanitärobjekten eingeplant werden. Darüber hinaus bieten elektrische Rollladenkästen und Türöffner Bedienkomfort und eine wichtige Alltagshilfe für ältere Menschen. Speziell für Rollstuhlfahrer müssen Griffe und Schalter passend montiert werden: In einer Höhe von 85 Zentimetern und mit einem seitlichen Wandabstand von mindestens 50 Zentimetern können Rollstuhlfahrer Handläufe, Türdrücker, Lichtschalter, Sanitärarmaturen und Heizkörperventile auch problemlos aus einer sitzenden Position heraus nutzen. Ausführliche Informationen zu den Themen Hausbau, barrierefreies Bauen und Förderung sowie eine kostenlose Checkliste zum barrierefreien Bauen finden Interessierte auf dem Ratgeberportal www.aktion-pro-eigenheim.de. Aktuelles 10 Richtig Heizen und Lüften Der Herbst die da, der Winter naht und die Heizsaison ist längst eröffnet. Für den, der Energie sparen will, hier wertvolle Tipps des Energiemanagers Techem: 1. Schon eine geringe Rußablagerung und ein nicht optimal eingestellter Brenner verursachen Mehrkosten. Die Heizanlage sollte daher regelmäßig gewartet werden jetzt ist hierfür der richtige Zeitpunkt. 2. Gluckert die Heizung, so enthält das Wasser, das den Heizkörper erwärmt, Luftblasen. Heizkörper entlüften. 3. Der Ölpreis steigt und steigt. Daher gilt für alle Besitzer: Verhandlungen mit dem Gasund Ölanbieter können zu niedrigeren Einkaufspreisen führen. Auch lohnt sich ein Zusammenschluss mit Nachbarn bei der Ölbestellung, da Preise durch größere Abnahmemengen besser verhandelt werden können. Wer antizyklisch handelt, frühzeitig an den Ölstand denkt, spart. 4. Gasanbieter vergleichen. Wer wechselt, kann leicht mehrere hundert Euro sparen. 5. Rollläden verstärken die isolierende Funktion der Fenster und sollten bei Dunkelheit geschlossen werden. 6. Spalten und Fugen bei Türen und Fenstern müssen gut abgedichtet sein. Der KerzenTest: Wenn sich die Flamme nicht mehr bewegt, bleibt die kalte Luft draußen. 7. Heizkörper sollten möglichst frei stehen, sonst wird mehr Energie verbraucht. 8. Regelmäßiges, kurzes Lüften erleichtert die Frischlufterwärmung. Beim Stoßlüften entweicht nur die Wärme der verbrauchten Luft – in Möbeln und Wänden bleibt sie erhalten. Vor und während des Lüftens sollten die Heizkörperthermostate geschlossen werden. 9. Türen zu weniger oft benutzten Räumen stets geschlossen halten, damit wärmere Luft aus geheizten Räumen nicht in sie eindringen und unnötig mitheizen kann. Rauchmelder jetzt auch in modernem Design Rauchmelder arbeiten zunächst mal nutzenorientiert. Soll heißen: Sie erfüllen den wichtigen Zweck, bei Rauchentwicklung zu warnen und Bewohner so vor der Gefahr durch Feuer zu bewahren. Angesichts von mehreren Hundert Menschen, die pro Jahr in Deutschland an Rauchvergiftung sterben, eine sinnvolle Idee. Am Nutzen der Geräte zweifelt mittlerweile wohl niemand mehr, allerdings hatte so mancher beim eher funktionalen Design der Produkte ästhetische Probleme: Schön sind sie nun wirklich nicht – und meist hängen sie ein wenig deplaziert an der Decke herum. Jetzt gibt es eine ganz neue Generation von DesignRauchmeldern. Z.B. eine Rauchmelder-Serie, die sich nach dem so genannten „Comouflage“-Prinzip in die Umgebung einfügt. In dem man die Gerätedecken ab- nehmbar und frei dekorierbar konstruiert hat. Beim Rauchmelder „PX-1“ von PX Technologies stand ein anderer Punkt im Mittelpunkt – die meist störende Prüftaste mit Leuchtdiode wurde abgeschafft. Die Prüf-Taste des Melders besteht nun aus der gesamten unteren Gehäuseabdeckung – die Sensortechnik „fühlt“, wenn die Fläche berührt wird und löst damit den Prüfalarm aus. Auch diese Fläche kann nach Lust und Laune übertapeziert oder überstrichen werden. Es gibt auch einen Rauchmelder, der wie ein kleiner Singvogel aussieht. Eine Idee, die der Natur nachempfunden ist. Denn auch in natürlicher Umgebung warnen Vögel durch laute Rufe vor Gefahr. Erhältlich ist der tierische Melder mit weißem, weiß-schwarzem, blauem oder rosafarbenem „Gefieder“. Grundvers. Fair Play Wärme Ihre Heizungsspezialisten Modernisierung Ihrer Heizungsanlage Einbau von neuesten Technologien in der Heizungstechnik Sanierung und Modernisierung Ihres Badezimmers sowie Ihrer gesamten Haustechnik nachtszeit ih e W e m a s "Eine geruh Jahr 2013 s te u g in e und Ihnen wünschen y Partner“ Ihre Fair Pla Die Bochumer Meisterbetriebe des Sanitär- und Heizungshandwerks stehen Ihnen mit geballter Leistungsfähigkeit und all ihrer Kompetenz als Partner zur Verfügung. Aldo GmbH Castroper Str. 192 Tel. 0234 507590 Günter Beller Hermannshöhe 29 Tel. 0234 301364 Philipps GmbH & Co KG Rombacher Hütte 2 Tel. 0234 943770 Kurt Berkowitz GmbH Prinz-Regent-Str. 80 Tel. 0234 946940 S&H Ruhe Haustechnik GmbH Hermannshöhe 44 Tel. 0234 9304030 www.fair-play-waerme-bochum.de Martin Demmelhuber Markstr. 265 Tel. 0234 33385551 Gerhard Schiwon GmbH Liebfrauenstr. 14 Tel. 0234 351059 HSK Eikelbeck GmbH & Co KG Prinz-Regent-Str. 76a Tel. 0234 946710 Albert Treitz GmbH Friederikastr. 145 Tel. 0234 313231 Klaus Hoeft GmbH Rottstr. 37 Tel. 0234 681194 Michael Wedding Riemker Str. 20 Tel. 0234 53663 6/2012 Aktuelles 11 Unwetterschäden: Ausreichende Versicherung schützt vor teuren Folgen Es passiert in jedem Moment an 1600 Stellen der Erde gleichzeitig: Ein Gewitter zieht auf, jene luftelektrischen Entladungen in Form von Blitz und Donner, die sich auf und über dem Boden entladen. Der Auslöser: Die Sonne erwärmt feuchte Luft, diese wird leichter und steigt auf. Während dieses Aufstiegs kühlt die Luft wieder ab, und es entsteht Wasserdampf, was zur Wolkenbildung und Entstehung von hoher Spannung führt. Diese Spannung entlädt sich in Form von Blitzen. Das Naturphänomen kann in und an Immobilien zu beträchtlichen Schäden führen – zum Beispiel zu Überspan- nungsschäden an Elektrogeräten durch einen Blitzeinschlag. In diesem Fall käme eine Hausratversicherung bis zur jeweils vereinbarten Versicherungssumme für entstandene Schäden auf. Sturmschäden am Gebäude ab Windstärke 8 reguliert die Wohngebäudeversicherung, wenn entsprechender Schutz vereinbart wurde. Dazu gehören im Übrigen auch all diejenigen Schäden, die durch herabfallende Äste oder entwurzelte Bäume am Gebäude beziehungsweise an mitversicherten Grundstücksbestandteilen entstanden sind. Auch Bauherren sind vor Wetterfolgen geschützt, wenn sie eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen haben – sie kommt für Sturmschäden im Rohbau-Stadium auf. Viele Unsicherheiten, gegen die man sich versichern kann. Sicher ist allerdings, dass sich das Klima wandelt. Insofern macht es für Hauseigentümer Sinn, eine Elementarversicherung abzuschließen, die auch als Zusatzschutz zur Hausratversicherung vereinbart werden kann. Sie schützt vor den Folgen von Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck und Lawinen. Grundvers. Geldvermögen Über ein Geldvermögen von insgesamt 4,7156 Billionen Euro verfügten die privaten Haushalte in Deutschland im vergangenen Jahr. Sie sparten rund 149 Milliarden Euro, mussten allerdings auch Verluste hinnehmen durch Kurseinbrüche am Aktienmarkt. Immerhin waren das rd. 92 Milliarden Euro, so dass sich das Nettogeldvermögen nur um 57 Milliarden Euro erhöhte. Den größen Anteil hatten Bar- und Sichteinlagen mit 953,3 Milliarden Euro. Das Aktienvermögen lag bei 221,5 Milliarden, deutlich weniger als 2010 - da waren es noch 243,5 Milliarden Euro. gw Die drei häufigsten Fehler beim Immobilienkauf Das Überschätzen der eigenen finanziellen Ressourcen ist nach Meinung der deutschen Makler der häufigste Fehler beim Immobilienkauf. Auf Rang zwei folgt die Fehleinschätzung des Sanierungsaufwands. Platz drei belegt die unrealistische Einschätzung der Möglichkeit, durch Eigenleistung Geld zu sparen. Große Träume, herbe Enttäuschung: Nach Ansicht von 28 Prozent der deutschen Immobilienmakler besteht der häufigste Fehler von potenziellen Immobilienkäufern in der Überschätzung ihrer finanziellen Möglichkeiten. Das zeigt die repräsentative 507083Anz_HausMarkt_130x90.qxd Studie Marktmonitor Immobilien 2012 von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale, und Prof. Dr. Stephan Kippes von der Hoch- Sanierungsbedarf wird unterschätzt schule Nürtingen-Geislingen. Wer sich über sein Budget nicht im Klaren ist, zieht leicht auch Objekte in Erwägung, die über den eigenen finanziellen Verhältnissen liegen. Beim Eintritt in ernsthafte Kaufverhandlungen ist der Frust vorprogrammiert, weil die Bank bei der Finanzierung Nein sagt. Damit die Kosten auch nach 08.02.2007 9:24 Uhr Seite 1 Länger Freude am Haus Hier erhalten Sie Lösungen für dichte Balkone & Flachdächer und trockene Keller! Abdichtungen freiwillig überwacht durch TÜV-Rheinland Dipl.-Ing. M. Jung GmbH + Co. KG Raffaelstraße 10 · 42719 Solingen Telefon: (02 12) 31 73 39 · Fax: 31 58 22 info@jung-bauflaechentechnik.de www.jung-bauflaechentechnik.de 6/2012 dem Erwerb einer Immobilie nicht aus dem Ruder laufen, sollten vor der Kaufentscheidung eventuell anfallende Sanierungs- oder Renovierungskosten nüchtern kalkuliert werden. 24 Prozent der Makler glauben, dass ihre Kunden häufig nicht wahrhaben wollen, mit welchen zusätzlichen Summen Renovierungsarbeiten zu Buche schlagen. Wer sich einmal in ein Objekt verliebt hat, verschließt gern die Augen vor Eigenleistungen werden überschätzt Fakten, die seine Wahl ins Wanken bringen könnten. Verputzen, Streichen, neue Bodenbeläge einsetzen – um bei den Renovierungskosten zu sparen, möchten viele Käufer einen Teil der Arbeiten selbst erledigen. Doch nicht immer reichen die verfügbare Freizeit und die handwerklichen Fähigkeiten wirklich zur effektiven Durchführung der Renovierung aus: Jeder fünfte Makler glaubt, dass seine Kunden ihre Möglichkeiten zur Eigenleistung überschätzen. Wer also nicht dauerhaft auf einer Baustelle leben möchte, sollte deshalb auch diese Pläne vor dem Kauf noch einmal einem objektiven Realitätscheck unterziehen. immowelt.de Aktuelles 12 Gartenumzug am besten im Herbst oder Winter Hobby-Gärtner verbringen viele Stunden in ihrem Reich, hegen und pflegen jedes Gewächs. Schnell ist dann bei einem anstehenden Umzug klar: Die Pflanzen müssen mit. Sollen bei einem bevorstehenden Wohnungswechsel auch Gartensträucher und Bäume mit umziehen, müssen diese rechtzeitig vorbereitet werden. Bei einem Umzug der Gartenpflanzen ist frühzeitige Planung entscheidend: Im Herbst oder Winter lassen sich Pflanzen relativ problemlos umsetzen, ohne dabei größere Schäden zu nehmen. Wer erst im Sommer umzieht, dies aber bereits im Frühjahr weiß, kann seine Pflanzen auch in Kübel umpflanzen und in diesen dann später transportieren. Alternativ kann mit dem neuen Mieter oder Eigentümer vereinbart werden, dass man die Pflanzen später zu einem günstigen Zeitpunkt abholt. Kleinere Bäume und Sträucher sollten vor dem Austreiben be- ziehungsweise nach dem Schnitt ausgegraben werden. So müssen die Wurzeln weniger arbeiten und können am neuen Standort besser anwachsen. Außerdem lassen sich die Pflanzen besser transportieren. Immergrüne Bäume und Sträucher wie Buchs oder Lorbeer werden mit dem ganzen Ballen inklusive Erde ausgestochen. Der Ballen sollte in ein Netz aus Jute, Sisal oder Leinen gewickelt werden. Einen wurzelnackten Transport, also ohne Erde, bevorzugen Gewächse wie Lavendel oder Kirschbaum, der im Herbst sein Laub verliert. Die freiliegenden Wurzeln sollten dick mit Noppenfolie gepolstert werden. So schmerzhaft es für manchen Hobby-Gärtner auch sein mag, manchmal lohnt sich der Pflanzenumzug einfach nicht. Alte und sehr große Bäume lässt man besser zurück, da sie den Umzug oft schlecht vertragen. Zudem lassen sie sich mit ihrem schweren Ballen nur mit professioneller Hilfe verpflanzen und transportieren. Wird ein Umzugsunternehmen beauftragt, empfiehlt es sich, die Pflanzenmitnahme genau abzusprechen. Meist wird dafür ein Aufpreis verlangt. Im Sommer sollte das Umzugsunternehmen berücksichtigen, dass sich durch das vor dem Transport notwendige Gießen das Gewicht der Kübel deut- lich erhöht. Im Winter hingegen ist eine Heizung im Wagen ratsam, um empfindliche Wurzelballen vor Kälte zu schützen. Um Beschädigungen zu vermeiden, müssen die Pflanzen im Transporter gut gesichert werden. Im neuen Garten angekommen, sollten sie schnell wieder eingepflanzt und gewässert werden. Im Winter sollten dafür die ersten frostfreien Tage abgewartet werden und die Pflanzen notfalls so lange im Kübel bleiben. Wer seine Gartenpflanzen bei einem Umzug mitnehmen will, sollte dies bereits im Miet- oder Kaufvertrag vereinbaren. Rein rechtlich gehört laut BGB alles, was mit dem Grundstück fest verbunden ist, dem Eigentümer – unabhängig davon, wer die Pflanze gekauft und angepflanzt hat. Fehlt eine vertragliche Regelung, müssen die Pflanzen bleiben. Bestenfalls ist eine Entschädigung möglich. Immowelt.de Gastherme darf nicht zu gering dimensioniert sein In einer Mietwohnung war zur Warmwasserbereitung für Bad und Küche eine Gaswasserheizung installiert. Der Vermieter baute nach Defekt der Anlage darauf hin ein neues Warmwasserbereitungsgerät ein. Kurze Zeit danach bemängelte der Mieter, dass die neue Warmwassertherme völlig unzureichend sei. Es dauere sehr lange, bis sich die Badewanne fülle. Zudem werde dasWasser nicht ausreichend warm. Eine Wassertemperatur von rund 37 Grad sei genug, entgegnete der Vermieter. Bei höheren Wassertemperaturen würden Herz und Kreislauf überlastet und die Haut trockene aus.Außerdem sei die Therme für den Gebrauch des Mieters ausreichend. Dieser erhob Klage. Das AG München verurteilte den Vermieter dazu, die in der Wohnung installierte Warmwassertherme durch eine andere mit ausreichender Dimensionierung zu ersetzen. Der Vermieter habe die Miet- sache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Dazu gehöre auch die Bereitstellung einer ausreichend dimensionierten Gastherme. Die in der Wohnung installierte Therme benötige aber nach dem Gutachten des beauftragten Gerichtssachverständigen für die Befüllung der Badewanne mit 45 Grad warmen Wasser circa 42 Minuten. Damit dauere dieser Vorgang zu lange. Es sei dem Mieter nichtzumutbar, 42 Minuten zu warten, zumal das Badewasser während des Befüllvorgangs schon wieder abkühle. Der Meinung des Vermieters, eine niedrigere Badetemperatur sei empfohlen und ausreichend, folge das Gericht nicht. Dieses sehe aus eigener Erfahrung eine Temperatur von mindestens 41 Grad für ein angenehmes Baden als erforderlich an. Das Urteil ist rechtskräftig. Urteil des AG München vom 26.10.11 AZ 463 C 4744/11 Immobilien gut verkaufen. Marktgerechte Bewertung Präsentation, die begeistert Vermarktung auf höchstem Niveau Die richtigen Kontakte Erzielung des optimalen Kaufpreises Diskret und zuverlässig -Immobiliendienst der Sparkasse Bochum GmbH 0234/611-4810 Dr.-Ruer-Platz 5 44787 Bochum Tel.: 0234/611-4810 Fax: 0234/611-4890 E-Mail: info@s-immobilien-bochum.de www.s-immobilien-bochum.de 6/2012 S-immo_1_4_Anzeige_88x138mm.indd 1 28.09.2009 12:59:34 Uhr Aktuelles 13 Garten und Balkon im Winter: Gießverhalten vor dem Frost und Vögel füttern Die heißen Tage sind längst vorbei und die Sonne zeigt sich immer seltener im Herbstgrau – dennoch sollten Gartenbesitzer jetzt ihre immergrünen Pflanzen ausgiebig gießen. Darauf weist der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW hin. Fehlende Niederschläge werden zu einem Problem für immergrüne Pflanzen wie Azalee, Rhododendron, Kirschlorbeer, Mahonie und alle kleinen Nadelgehölze. Die Pflanzen stehen unter Stress, wenn ihnen das Wasser fehlt. Kommt im Dezember dann der erwartete Frost hinzu, wird so manches Gewächs absterben. Pflanzen erfrieren aber nicht, sondern sie vertrocknen. Ob Sommer oder Winter, die immergrünen Gewächse verdunsten ständig Wasser über ihre Blätter oder Nadeln. Beim Rhododendron ist seinen Worten zufolge besonders leicht zu erkennen, wenn bei ihm der Stress zunimmt. Dann rollt er seine Blätter ein, um weniger Wasser zu verdunsten – zum Beispiel bei Frost. Um in diesem Winter dem Pflanzentod durch Vertrocknen zu verhindern, empfehlen die Landschaftsgärtner, die immergrünen Pflanzen jetzt schnellstmöglich zu wässern. Einmal mit der Gießkanne den Boden anzufeuchten, reicht aber nicht. Am besten legt man einen Schlauch an der Pflanze auf den Boden und lässt das Wasser mehrere Minuten langsam laufen. Und wenn ein Gartenbesitzer vorgesorgt hat, kann er dafür kostengünstig Regenwasser nutzen. Denn bei einer entsprechenden Gestal- stellen lassen sich die Tiere aus nächster Nähe beobachten. So vermittelt das Füttern Naturerlebnis und Artenkenntnis zugleich. Das gilt besonders für Kinder und Jugendliche, die immer weniger Gelegenheit zu eigenen Beobachtungen und Erleb- tung des Gartens durch einen qualifizierten Landschaftsgärtner lässt sich das kostbare Nass sammeln und speichern – z.B. in einer Zisterne. Das Füttern von Vögeln zur Winterzeit hat nicht nur in Deutschland eine lange Tradition. Es ist bei vielen Vogelfreunden beliebt. An Futter- nissen in der Natur haben. Der Naturschutzbund (NABU) gibt Tipps, worauf zu achten ist, um den Nutzen für die Vögel zu sichern und Freude an der Vogelfütterung zu haben. 1. Füttern Sie Wildvögel erst bei Frost oder Schnee, dann aber regelmäßig. Die Vögel Die Idee... ... alle Gewerke aus einer Hand Bauen Terminieren Renovieren Koordinieren Sanieren Organisieren TEAMWERK GmbH Ihre Handwerkerkooperation in Bochum Josef-Baumann-Str. 31 44805 Bochum Tel. 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Platzieren Sie Futterspender mit genügend Abstand zur nächsten Glasscheibe (mindestens zwei Meter) und an einer übersichtlichen Stelle, so dass sich auch keine Katzen anschleichen können. 5. Reinigen Sie herkömmliche Futterhäuschen regelmäßig mit heißem Wasser und legen Sie täglich nur wenig Futter nach. Aus hygienischen Gründen sollten Sie beim Reinigen Handschuhe tragen. 6. Für Körnerfresser wie Finken, Sperlinge und Ammern eignen sich Sonnenblumenkerne und Freiland-Futtermischungen. Für Weichfutterfresser wie Rotkehlchen, Heckenbraunelle, Meisen, Amseln, Zaunkönig: Rosinen, Obst, Haferflocken, Kleie, Meisenknödel. Keinesfalls sollte man salzige Nahrung wie Speck oder Salzkartoffeln anbieten. Auch Brot ist nicht zu empfehlen, da es im Magen der Vögel aufquillt. Wer mehr über die Winterfütterung erfahren möchte, welches Futter sich eignet usw., sollte sich auf der Internetseite des Naturschutzbundes kundig machen: www.nabu.de Aktuelles 14 Jeder Zweite rechnet mit Immobilienerbschaft Preisindex für die Lebenshaltung im Oktober 2012 Gesamtindex der Abteilungen Jahr/Monat Index: Gewich- Veränderung Veränderung 2005= tung gegenüber gegenüber 100 in % VorjahresVormonat zeitraum in % in % Gesamtindex im Oktober 2012 113,3 1000 2,0 Nahrungsmittel u. alkoholfreie Getränke 119,1 103,55 3,0 0,3 Wohnung, Wasser, Strom, Gas usw. 116,8 308,0 2,2 0,2 Einrichtungsgegen stände, Haushaltsgeräte 106,4 55,87 1,0 - 0,1 Andere Waren und Dienstleistungen 110,4 74,47 0,3 0,5 Oktober 2011 111,1 2,5 0,0 0,0 Hausbesitzer werden Mitglied beim Haus+Grundeigentümer Bochum e.V. - Natürlich! Liebe Mitglieder und Abonnenten, bitte beachten Sie, dass die Post Zeitungen grundsätzlich vom Service der Nachsendung ausnimmt. Haben Sie bitte auch Verständnis dafür, dass wir Ihnen nachträglich kein Exemplar zuschicken können. Darüber hinaus entstehen uns für nicht zustellbare Sendungen zusätzliche Kosten, die sich ohne großen Aufwand vermeiden lassen. Teilen Sie uns daher eine Adressenänderung möglichst frühzeitig mit – z.B. auf untenstehendem Vordruck. Adressenänderung ab dem Jahr 2013 Meine/unsere neue Adresse lautet wie folgt Vorname Name Fast die Hälfte der unter 30-jährigen Bundesbürger geht davon aus, Wohneigentum zu erben. Das zeigt eine Umfrage von TNS Infratest unter anderem für die LBS. Aber Vermögen wird in Deutschland aufgrund der steigenden Lebenserwartung immer später übertragen. Wer frühzeitig im Eigenheim leben will, muss selbst vorsorgen. Deutsche Privathaushalte besitzen circa 10 Billionen Euro. Immobilien und Bauland machen mit rund 5,5 Billionen Euro mehr als die Hälfte davon aus. Jedes Jahr werden in etwa 400.000 Erbfällen Häuser oder Wohnungen übertragen. Der Vermögensübergang verschiebt sich dabei immer weiter nach hinten: Ein heute 65-jähriger hat eine durchschnittliche Lebenserwartung von 82,3 Jahren, eine 65-jährige wird 85,6 Jahre alt. In jedem zweiten Fall sind die Erben selbst schon über 50 Jahre alt. Laut TNS Infratest geht jeder vierte Bundesbürger davon aus, später Wohneigentum zu erben. Bei den 14- bis 29-jährigen ist der Anteil mit 49 % doppelt so hoch. Der Immobilienwunsch ist bei jungen Erwachsenen zudem besonders ausgeprägt: Mehr als jeder Dritte (35 %) unter 30 Jahren plant in den nächsten zehn Jahren einen Erwerb. Wer seine Pläne vom Eigenheim schon früh, etwa in der Phase der Familiengründung, verwirklichen will, sollte nicht aufs Erbe warten, sondern selbst rechtzeitig die finanzielle Grundlage schaffen. Aktuell niedrige Zinsen können sich Bauherren und Immobilienkäufer mit dem Bausparvertrag sichern. Das schafft Planungssicherheit, denn die Konditionen sind vertraglich garantiert und bilden eine ideale Vorsorge. Wer sofort eine Immobilie erwerben möchte, kombiniert den Bausparvertrag mit dem Vorfinanzierungskredit. Dazu werden ein Bausparvertrag in Höhe des Finanzierungsbedarfs und ein Immobilienkredit in gleicher Höhe abgeschlossen. Zu Beginn zahlt der Bauherr nur die Zinsen für den Kredit und spart parallel den Bausparvertrag an. Wird dieser zugeteilt, tilgt er mit der Bausparsumme den Vorfinanzierungskredit und begleicht anschließend die Raten für das Bauspardarlehen. Mitgliedsantrag JA Ich interessiere mich für eine Mitgliedschaft beim Haus+Grundeigentümer Bochum e.V. Bitte senden Sie mir unverbindliche Informationen. Vorname Name Straße Mitgliedsnummer Rufnummer PLZ/Ort Straße PLZ - Ort Haus+Grundeigentümer Bochum e.V. • Viktoriastr. 63, 44789 Bochum Bitte an den Haus+Grundeigentümer Bochum e.V., Viktoriastr. 63, 44789 Bochum schicken, persönlich abgeben oder an die Geschäftsstelle faxen: 0234 - 9612744 6/2012 Aktuelles 15 Aktion "pro Eigenheim" nennt Risiken beim Hausbau und gibt Tipps, wie man Klippen gekonnt umschifft Das historisch niedrige Zinsniveau in Deutschland macht es möglich: Der Sprung ins eigene Heim ist heute extrem günstig. Trotzdem zögern viele Bauherren, die es sich eigentlich leisten könnten. Sie sehen Risiken, die für sie auf den ersten Blick nicht beherrschbar erscheinen. Welche Risiken dies sind und wie Bauherren sie gekonnt aus dem Weg räumen, erläutert Jürgen Dawo, Präsident der Aktion pro Eigenheim: "Deutsche Bauherren sind sehr sicherheitsbewusst und das ist auch gut so. Lieber zu vorsichtig als zu forsch, das könne er jedem Bauinteressenten nur empfehlen. Aber einige Fallen, die für ein böses Erwachen sorgen könnten, lassen sich mit etwas Umsicht schon im Vorfeld aus dem Weg räumen. Wenn künftige Hausbesitzer schon vor Vertragsabschluss auf Qualitätssicherung, Finanzierungssicherheit und ausreichenden Versicherungsschutz achten, dann schützen sie sich aktiv vor späteren Streitigkeiten und dem Traum vom Eigenheim steht nichts mehr im Wege. Welche Themen potenzielle Bauherren als Risiko und somit als Bauverhinderer einschätzen, hat das Marktforschungsinstitut aproxima, Weimar, bei mehr als 1.000 Befragungen genau analysiert. Baufirma geht pleite Das Risiko einer Insolvenz der beauftragten Baufirma lässt sich nicht ganz eliminieren, aber stark eindämmen. Man kann einen Firmencheck bei einer Wirtschaftsauskunft einholen, um schwarze Schafe vorweg aussortieren zu können. Zahlen Sie streng nach tatsächlichem Baufortschritt. So kann kein Geld für nicht erbrachte Leistungen am Haus einfach verschwinden. Schließen Sie auf keinen Fall einen Bauvertrag ohne eine Fertigstellungsbürgschaft ab. Achten Sie auch genau auf die Höhe der angebotenen Bürgschaft. Fünf Prozent Fertigstellungsbürgschaft reichen nicht aus. Wir empfehlen 20 Prozent der Bausumme. Hinter jeder Bürgschaft muss ein unabhängiger Versicherer oder eine Bank stehen." Gewährleistungsanspruch wird nicht erfüllt Schalten Sie von Anfang an eine baubegleitende, unabhängige Qualitätsüberwachung ein. Vorbeugen ist immer besser als hinterher reklamieren müssen. Und die Kosten halten sich hierfür sehr in Grenzen, sie variieren je nach Anbieter. Setzen Sie nicht nur auf die großen, bekannten Prüfungsgesellschaften. Kleinere Anbieter wie beispielsweise der Verein für Qualitätskontrolle e.V. sind auf keinen Fall schlechter, aber oft ein ganzes Stück preiswerter. Bestehen Sie auf einer Planung, bei der auch Baudetails klar hinterlegt sind. Mit einem 1:100 Plan klappt das nicht. Planen Sie auf alle Fälle auch eine Luftdichtheitsprüfung, einen sogenannten BlowerDoor-Test vor der Übergabe fest ein. Das neue Zuhause sollte in punkto Heizenergieverbrauch keine von Anfang an eingebauten Schwachstellen aufweisen. Hier zeigt sich, ob sorgfältig gearbeitet wurde. Es gibt viele Fälle, bei denen das Thema Baugrund massive Kostensteigerungen verursacht hat. Erst ein Baugrundgutachten gibt hier größtmögliche Sicherheit. Garantierter Festpreis wird überschritten Ist der Baugrund tragfähig, können Sie auch ärgerliche Setzrisse nahezu ausschließen. Eine aufwändige Mehrgründung kann mit einigen zehntausend Euro teuer zu Buche schlagen. Achten Sie auch strikt auf das Thema Baunebenkosten. Hier fallen garantiert zwischen 30.000 bis 40.000 Euro an. Spricht der Verkäufer von beispielsweise zehn Prozent des Kaufpreises, ist das unseriös. Die absoluten Kosten inklusive aller örtlichen Besonderheiten können genau berechnet und angegeben werden, das weiß jede Baufirma. Lassen Sie am besten Ihre Baufinanzierung vor der Vertragsunterschrift auf Herz und Nieren von einem unabhängigen Institut prüfen, ob auch alle Bauarbeiten und -kosten im Bauvertrag korrekt aufgeführt und kostendeckend beinhaltet sind. Die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V., München, leistet hier seit einigen Jahren Pionierarbeit. Unbezahlbare Folgekosten Wer über ein Baugrundgutachten verfügt, eine baubegleitende Qualitätssicherung inklusive Blower-Door-Test beauftragt und seine Baufinanzierung im Vorfeld auf Finanzierungssicherheit geprüft hat, der ist – gut ausgestattet mit einer mindestens 20-prozentigen Baufertigstellungsgarantie – auf der sicheren Seite. Sprechen Sie Ihre Baufirma auf diese Punkte an und geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden, dann wird Ihr Hausbau nicht zum Abenteuer. Eine Baugewährleistungsbürgschaft in Höhe von 50.000 bis 75.000 Euro federt alle Restrisiken sicher ab. Suchen Sie bewusst nach Anbietern, die all diese Punkte in Ihrem Angebot fest beinhaltet haben. Eigene wirtschaftliche Lage verschlechtert sich Heute unterscheidet sich die monatliche Belastung für ein kleines Häuschen kaum noch von der einer Mietwohnung. Beim Thema Nebenkosten lässt sich im Neubau eher kräftig einsparen. Es ist sehr wichtig, die monatliche Belastung auf möglichst lange festzuschreiben. Die Empfehlung sind 20 Jahre. Dann reißt ein Zinsanstieg von zwei Prozent oder mehr, was ja im langfristigen Zinsverlauf eher Normalniveau wäre, kein Loch in die monatliche Haushaltskasse. Und da nach zehn Jahren, laut Paragraf 489 BGB, ohnehin ein Sonderkündigungsrecht besteht, können auch alle Bauinteressierten ruhig bleiben, die von einem weiteren Zinsrutsch ausgehen. Für diejenigen, die das Thema Arbeitslosigkeit absichern wollen, gibt es spezielle Versicherungen, die bei einigen Versicherern auch das Thema Kurzarbeit umfassen. Bauherren können durchaus beruhigt schlafen, wenn sie alle genannten Vorsichtsmaßnahmen ergreifen und ihre Baufirma nach den genannten Kriterien auswählen." Aktion pro Eigenheim Dachrinnenreinigung.com www. € 2,32 pro Meter inkl. An- und Abfahrt zzgl. MwSt. Bochum Essen 0234 - 7 54 26 0201 - 5 92 28 64 6/2012 Oberhausen 0208 - 6 07 07 07 Aktuelles 16 Sehr geehrte Mitglieder, wie nachfolgend berichtet, haben wir in Bochum endlich einen neuen Mietspiegel. Damit ist für die Laufzeit dieses Mietspiegels Rechtssicherheit gegeben, sowohl für Vermieter als auch für Mieter. Der Mietspiegel ist auf diesen Seiten abgedruckt, wird aber auch auf unserer Homepage www.hausundbochum.de veröffentlicht. Wir denken im Sinne unserer Mitglieder aber schon weiter: Falls die nächsten Mietspiegel-Verhandlungen wiederum so lange dauern, wollen wir bereits jetzt ein Miet-Kataster aufbauen, um in der Übergangszeit die Möglichkeit zu haben, mit Hilfe von Vergleichswohnungen Mietanpassungen für unsere Mitglieder durchführen zu können. Dadurch sind wir als Verein und Sie als Vermieter dann unabhängig von dem Hin und Her von Verhandlungen. Ein Miet-Kataster enthält Daten von Neuvermietungen aus den letzten vier Jahren, also von Vergleichswohnungen. Die Angabe von Vergleichswohnungen ist ein gesetzlich vorgesehenes Begründungsmittel für Mieterhöhungen (§ 558 Abs. 2 Ziff. 4 BGB, vgl. hierzu auch die auf Seite 23 dieser Zeitschrift dargestellte Entscheidung des Bundesgerichtshofs) und wird vor allem dann benötigt, wenn kein qualifizierter Mietspiegel vorliegt. Wir werden daher in der nächsten Ausgabe unserer Vereinszeitschrift einen Erfassungsbogen für unser Mietkataster abdrucken und Sie bitten, diesen auszufüllen und uns wieder zurückzuschicken. Dann können wir mit Hilfe Ihrer Daten ein Mietkataster erstellen und wirksame Mieterhöhungen für unsere Mitglieder auch ohne Mietspiegel durchführen. Bochumer Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum triebs- und Nebenkosten, die in der Miete enthalten sind, umgerechnet auf den Quadratmeter Wohnfläche. Ausstattung zugrunde zu legen. Die Einstufung in eine jüngere Baualtersklasse darf nicht vorgenommen werden. gültig vom 1. 12. 2012 bis zum 31. 12. 2013 3. Betriebs- und Nebenkosten 5. Wohnlagen Als Betriebs- und Nebenkosten gelten die in § 2 der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV) aufgeführten Kostenarten. Das sind zur Zeit: Grundsteuer, Kosten für Frisch- und Abwasser, Oberflächenentwässerung, Heizung und deren Wartung, Abgasmessungen, die zentrale Warmwasserversorgungsanlage und deren Wartung, Aufzug und dessen Wartung, Straßenreinigung und Müllbeseitigung, Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Haushaftpflicht- und Gebäudeversicherung, Hauswart, Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantenne oder des Kabeloder Satellitenanschlusses, Kosten der Einrichtung für die Wäschepflege sowie sonstige Betriebskosten. Anders als bei früheren Mietspiegeln hat die Erhebung für den Mietspiegel 2010 keine Daten erbracht, die eine grundsätzliche Unterscheidung nach verschiedenen Wohnlagen rechtfertigen. Es gibt jedoch einzelne Lagekriterien, die einen Einfluss auf den Mietpreis haben, und zwar: 1. Allgemeines Der Mietspiegel basiert auf Daten, die 2009 bei Bochumer Mietern und Vermietern erhoben und 2012 fortgeschrieben worden sind. Er ist vom Arbeitskreis Mietspiegel (siehe erste Seite) gemäß § 558 c des Bürgerlichen Gesetzbuches anerkannt worden. Der Mietspiegel gibt ausschließlich das Preisbild der ortsüblichen Vergleichsmiete typischer nicht preisgebundener Mietwohnungen (Geschosswohnungsbau) im Stadtgebiet Bochum wieder. Daten über vermietete Ein- oder Zweifamilienhäuser wurden nicht erhoben und finden sich deshalb auch nicht in den Tabellenwerten wieder. Der Mietspiegel soll eine eigenverantwortliche Mietpreisbildung erleichtern, Streit- und Gerichtsverfahren zwischen den Mietvertragsparteien verhindern und zur Versachlichung von Auseinandersetzungen um den Mietpreis beitragen. 4. Baujahr des Hauses Es empfiehlt sich im Zweifelsfall, mit dem eigenen Mietvertrag bei einer der auf der letzten Seite genannten Interessenvertretungen Rücksprache zu nehmen. Das Alter des Hauses beeinflusst in der Regel den Mietwert. Zur Einordnung in die Baualtersklassen der Tabelle ist das Jahr der Bezugsfertigkeit maßgebend. Die Tabellenwerte stellen durchschnittliche Mieten (Mittelwerte) für typische Wohnungen der jeweiligen Baualtersklasse dar. 2. Ortsübliche Vergleichsmiete Ausbau und Erweiterung: Die ortsübliche Vergleichsmiete ist das Entgelt für die Überlassung leeren Wohnraums ohne alle Betriebs- und Nebenkosten (Nettokaltmiete) je Quadratmeter im Monat. Bei nachträglich neugeschaffenen Wohnungen in einem bestehenden Haus ist ein Mittelwert aus den Tabellenwerten der Baualtersklasse, in welcher der Ausbau erfolgte und der davor liegenden Altersklasse zu bilden. Sollte eine Brutto- oder Teilinklusivmiete vereinbart worden sein, in der alle oder einige Betriebs- und Nebenkosten enthalten sind, so erhöhen sich die Werte der Mietpreistabelle um die Höhe der Be- Modernisierungen: Bei modernisierten Wohnungen ist eine dem Modernisierungsgrad entsprechende • • • • • Lage der konkreten Wohnung im Haus Anzahl der Wohnungen im Haus öffentliche Infrastruktur (z. B. Schulen, Kindergärten, Museen, Bäder, Bibliotheken) in der Nähe des Hauses (bis 500 m Luftlinie) Gesundheitsinfrastruktur (z. B. Ärzte, Apotheken) in der Nähe des Hauses (bis 500 m Luftlinie) Nähe zur Innenstadt (bis 500 m Luftlinie von Nord-, West-, Süd-, Ostring bzw. Wattenscheid-Marktplatz) Diese Kriterien sind in den Zu- und Abschlagslisten unter der Mietpreistabelle berücksichtigt. 6. Ausstattung Die in der Tabelle ausgewiesenen Mietwerte setzen einen durchschnittlichen Erhaltungszustand des Wohnraumes voraus. Der Tabellenmiete liegt eine Standardwohnung zugrunde, die über folgende Mindestausstattungen verfügt, die ausschließlich der Vermieter geschaffen oder bezahlt hat: • Wohnungsabschluss zum Treppenhaus • alle Räume können direkt vom Flur oder von der Diele betreten werden (keine Durchgangszimmer oder gefangene Räume, ab Dreiraumwohnung) 6/2012 Aktuelles • • • • • • • Fußboden nackter Estrich, unbehandelte Holzdielen oder Bodenverlegeplatten Bad und WC das Bad enthält eine Einbauwanne oder Dusche und Handwaschbecken (alles mit Warmwasserversorgung) und ist verfliest Warmwasserversorgung in der Küche Zentralheizung mindestens 2/3 isolierverglaste Fenster Elektroinstallation ausreichend für den Betrieb aller modernen Geräte Zu- und Abschläge: Bei Abweichungen von der Mindestausstattung sind Zu- und Abschläge vorzunehmen, sofern sie vom Vermieter geschaffen oder bezahlt worden sind. Die Zuund Abschläge gliedern sich in zwei Gruppen: • Zu- und Abschläge auf die Tabellenmiete pro Quadratmeter (€/qm/Monat) • Zu- und Abschläge pro Wohnung (€/Monat) Zunächst ist die qm-Miete anhand der Tabellenwerte und der Liste der Zu- und Abschläge pro Quadratmeter (€/qm/Monat) zu ermitteln und mit der Wohnfläche zu multiplizieren. Dieser Betrag ist dann um die Zubzw. Abschläge pro Wohnung (€/Monat) zu verändern. Zu- bzw. Abschläge auf die Tabellenmiete (€/qm/ Monat) sind vorzunehmen bei • überwiegend einfach verglasten Fenstern • unzureichender Elektroinstallation • Rollläden • Wärmedämmung • Teppichboden oder PVC-Belag • Laminat- oder Fliesenboden • Naturstein- oder Parkettboden • keine Heizung • Etagenheizung • Brennwert-Technik Zu- bzw. Abschläge pro Wohnung (Euro/Monat) sind vorzunehmen bei • • • • • • • gefangene Räume bzw. Durchgangszimmer (ab Drei-Raum-Wohnung) kein warmes Wasser in der Küche kein Bad barrierearmes Bad (z. B. bodengleiche Dusche) Gäste WC barrierearmer Zugang zur Wohnung (stufenlos erreichbar vom öffentlichen Verkehrsraum) Balkon Besonderheiten: • • • bei Sonderausstattungen können angemessene Zuschläge gemacht werden bei Unterschreitung der Mindeststandards können zusätzliche Abschläge gebildet werden. Appartement: Unter einem Appartement ist eine Einzimmerwohnung zu verstehen, die über eine eingerichtete Kochnische nebst separatem Bad mit Dusche/ Einbauwanne und WC verfügt. Hier ist ein Zuschlag vorzunehmen, der dem Wert der Möblierung Rechnung trägt. 6/2012 17 7. Die Mietpreistabelle Ermitteln Sie zunächst die Basis-Miete anhand folgender Tabelle: Baujahr Größe qm-Miete bis 40 qm über 40 bis 60 über 60 qm bis 40 qm 1930 - 1969 über 40 bis 60 über 60 qm bis 40 qm 1970 - 1989 über 40 bis 60 über 60 qm bis 40 qm ab 1990 über 40 bis 60 über 60 qm bis 1929 qm qm qm qm 5,08 4,90 4,69 5,50 5,31 5,11 5,71 5,52 5,32 6,88 6,69 6,49 € € € € € € € € € € € € Spanne von - bis 5,03 - 5,14 4,85 - 4,94 4,65 - 4,74 5,46 - 5,56 5,28 - 5,35 5,07 - 5,16 5,66 - 5,77 5,47 - 5,58 5,27 - 5,37 6,77 - 6,99 6,58 - 6,80 6,38 - 6,59 € / qm Basis-Miete: Korrigieren Sie sodann die Basis-Miete um folgende Werte: Zu- und Abschläge pro qm und Monat in €: überwiegend einfach verglaste Fenster überwiegend Fenster mit Rollläden unzureichende Elektroinstallation Wärmedämmung Teppichboden oder PVC-Belag Laminat- oder Fliesenboden Naturstein- oder Parkettboden keine Heizung Etagenheizung Brennwert-Technik – + – + + + + – – + 0,17 0,08 0,18 0,25 0,11 0,45 0,76 0,47 0,29 0,23 € € € € € € € € € € / / / / / / / / / / qm qm qm qm qm qm qm qm qm qm qm-Miete: € / qm Multiplizieren Sie als nächstes die so gefundene qm-Miete mit der Fläche der Wohnung in qm. qm € / qm € Wohnfläche X qm-Miete = Gesamtmiete Korrigieren Sie diese Gesamtmiete um folgende Werte: Zu- und Abschläge auf die Gesamtmiete pro Monat in €: weniger als drei Wohnungen im Haus + 9,00 € Lage der Wohnung im Erdgeschoss – 4,00 € unzureichende öffentliche Infrastruktur – 3,00 € unzureichende Gesundheitsinfrastruktur – 6,00 € Nähe zur Innenstadt + 10,00 € gefangene Räume bzw. Durchgangszimmer – 8,00 € kein warmes Wasser in der Küche – 12,00 € kein Bad – 10,00 € barrierearmes Bad + 49,00 € Gäste WC + 12,00 € barrierearmer Zugang zur Wohnung + 17,00 € Balkon + 5,00 € Das Ergebnis ist die ortsübliche Vergleichsmiete: € Aktuelles 18 Parkettreparatur: Schönheitsfehler können ganz einfach in Eigenarbeit beseitigt werden Ein Fußboden aus Echtholz stellt nicht nur die erste Liga unter den Bodenbelägen dar, sondern ist auch noch ein äußerst widerstandsfähiges und langlebiges Produkt. Und selbst wenn das Parkett im Laufe der Zeit Abnutzungserscheinungen aufweist, so ist gerade dies ein charakteristisches Merkmal für einen natürlichen Bodenbelag. Dennoch sind manche störenden Kratzer im ansonsten makellosen Holzfußboden ärgerlich. Parkett ist der einzige Bodenbelag, der mehrmals renoviert und wieder in einen neuwertigen Zustand versetzt werden kann. Kleinere Beschädigungen können bereits mit wenig Aufwand ausgebessert werden, auch ohne einen Fachmann um Hilfe bitten zu müssen, so der Verband der Deutschen Parkettindustrie (vdp). Je nachdem wie umfangreich der Schönheitsfehler ausfällt, kann zwischen einer Renovierung oder einer Reparatur des geliebten Holzfußbodens abgewogen werden. Vor allem wenn es sich um lackiertes Parkett und eine großflächige Beschädigung handelt, ist eine Renovierung die sinnvollste Variante. Dabei wird das Parkett abgeschliffen und vollflächig neu versiegelt. Bei geöltem Parkett reicht oft eine partielle Erneuerung aus. In beiden Fällen ist in der Regel die Hilfe eines Fachmanns heranzuziehen. Kleinere Beschädigungen hingegen, wie sie etwa beim Herunterfallen von Gegenständen schnell entstehen können, lassen sich mit etwas Geschick wiegendere Folgeschäden entstehen können. Parkett reparieren – so schnell und gut wie Profis Die professionelle Lösung, kleinere Schäden am Parkett selbst zu beheben, sind Repa- Schmelzgerät für die Wachsmischung bilden ein perfektes Rundum-sorglos-Paket. Bei kleinen Schäden ist es besonders wichtig, die reparierte Stelle wieder zu versiegeln, damit kein Wasser eindringen kann. In den meisten Reparatur-Sets sind dafür Versiegelungs-Stifte schon enthalten. Obendrein können damit nicht nur Holzfußböden, sondern auch andere Holzoberflächen bei Möbeln, Treppen oder Türen repariert werden. Schritt für Schritt: Anleitung zur Reparatur: und den richtigen Hilfsmitteln selbst reparieren. Tiefere Kratzer sollten nicht nur aus optischen Gründen, sondern vor allem vorsorgend schnell beseitigt werden. Ist nämlich die Oberfläche beschädigt, können Flüssigkeiten wie Getränke oder Wasser vom Blumengießen eindringen, woraufhin das Holz an dieser Stelle zu quellen beginnt und schwer- ratursets, die speziell für den Endverbraucher zusammengestellt wurden, empfehlen die Parkettexperten. Diese Sets sind mit allen nötigen Hilfsmitteln ausgestattet, die auch Fachmänner anwenden: Schleif- und Poliertücher, ein kleiner Hobel, ein Klarlackstift und natürlich eine passende Auswahl an farbigen Wachsen sowie ein elektrisches Zu Beginn der Reparaturmaßnahmen müssen alle losen Teile rund um die Schadensstelle entfernt und die Fläche gereinigt werden. Dann wird der Kratzer mit farblich passendem und erwärmten Wachs aufgefüllt. Das geschmolzene Wachs wird solange gemischt, bis der richtige Farbton entsteht und das überstehende Wachsgemisch wird mit einem kleinen Hobel bündig abgetragen. Im Anschluss wird die ausgebesserte Stelle mit einem Vlies entfettet und mit einem Klarlackstift wieder versiegelt. Wenn die Versiegelung nach zirka fünf Minuten trocken ist, kann abschließend mit einem Schleif- und Poliertuch der Glanz der ausgebesserten Stelle angepasst werden. Energieverluste eindämmen Check-Hilfe für die eigenen vier Wände Wer Energiekosten sparen will und deshalb über die Modernisierung seines Hauses nachdenkt, stößt auf jede Menge Einsparpotenzial: Wände, Fenster, Türen, Dach, Heizungs- und Warmwassertechnik können auf den neusten Stand gebracht und damit der Verbrauch von Öl, Gas oder Strom eingedämmt werden. Doch welche Maßnahmen sind wirklich sinnvoll und in welcher Reihenfolge sollten sie angegangen werden? Was wird die Generalüberholung des Hauses kosten? Antworten auf diese Fragen bietet der Ratgeber "Gebäude modernisieren – Energie sparen" der Verbraucherzentrale NRW. Mit Hilfe des Buches können Hausbesitzer ihr Gebäude einem gründlichen EnergieCheck unterziehen und sich einen Überblick über die Möglichkeiten, die Kosten sowie die richtige Planung einer Modernisierung verschaffen. Anhand der beiliegenden CDROM lassen sich zunächst die Problemstellen eines Hauses aufspüren. Die Informationen im Buch zu verschiedenen Isoliertechniken und Baumaterialen verschaffen Sicherheit bei der Auswahl von Dämmstoffen, Fenstern, Türen und der Heizungsanlage. Zahlreiche geldwerte Tipps zur Planung, Ausschreibung, Handwerkersuche sowie zur Abnahme und Gewährleistung runden das Service-Paket (Buch und CD) rund um die Gebäudesanierung ab. Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. www.vz-ratgeber.de 6/2012 Recht 19 Unwirtschaftliche Heizung Bolzplatz ist zumutbar stellt nicht generell einen Auf einer Wiese hatte sich ein gehen, dass das Grundstück in privater Bolzplatz entwickelt, einem allgemeinen Wohngedie Nachbarn nicht hin- biet lag. Mietminderungsgrund dar den nehmen wollten. Ein Abwehrrecht der NachDas Kammergericht hat sich im Urteil vom 21.5.2012 – 8 U 217/11 – mit der Frage befasst, ob wegen der in den Mieträumen vorhandenen Heizungsund Belüftungsanlage ein Mangel vorliegt. Ein Mangel ist eine für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustandes der Mietsache vom vertraglich vorausgesetzten Zustand. Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob ein Mangel vorliegt, sind die Vereinbarungen der Parteien und nicht in erster Linie die Einhaltung bestimmter technischer Normen. Fehlen solche, ist jedenfalls die Einhaltung der maßgeblichen technischen Normen geschuldet. In dem fraglichen Fall hatte der Mieter die Unwirtschaftlichkeit der Heizung beanstandet, ohne daraus ausdrücklich herzuleiten, dass diese im Vergleich zu anderen veraltet wäre oder nicht dem Stand der Technik entspreche, sondern daraus, dass diese nicht individuell zu bedienen bzw. einzustellen sei. Die Lüftungsanlage lasse sich nur zentral bedienen und einstellen, so dass eine bedarfsgerechte Einstellung nicht möglich sei. Zudem sei eine Einstellung der Lüftungsanlage lediglich durch einen Techniker möglich und könne daher nicht vom Personal vorgenommen werden. Diese Darstellung war widersprüchlich. Wenn eine nur zentral durch einen Techniker zu bedienende Anlage dem Stand der Technik entspricht, also die maßgeblichen technischen Normen eingehalten werden, kann diese nicht zugleich von dem abweichen, was im Mindestmaß als allgemeiner Standard vorausgesetzt wird bzw. nach Treu und Glauben von einer Heizungsanlage erwartet werden kann. Ein Mietmangel lag auch nicht etwa deshalb vor, weil wie der Mieter behauptete, er die Kosten für die Heizung trage und der Energieverlust erheblich sei. Eine verlustreich arbeiten6/2012 de Heizung stellt nicht generell einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel der Mietsache dar. Der Kostenpunkt ist für den Begriff des Sachmangels unbedeutend. Selbst außergewöhnlich hohe Heizkosten stellen als solche keinen Fehler der Mietsache dar. Nur wenn diese hohen Heizkosten auf einem Fehler der Heizungsanlage beruhen, kann ein Mangel der Mietsache vorliegen. Ob ein Fehler der Heizungsanlage vorliegt, ist aber nach dem Stand der Technik zur Zeit des Einbaus der Heizungsanlage zu beurteilen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter eine wirtschaftlich arbeitende Heizungsanlage bereitzustellen. Der Mieter hat grundsätzlich einen Anspruch auf eine Heizung, die den vertraglichen Vereinbarungen entspricht oder aber, falls eine ausdrückliche Vereinbarung fehlt, jedenfalls dem Stand der Technik entspricht. Der Mieter kann nach der allgemeinen Verkehrsanschauung erwarten, dass die von ihm angemieteten Räume einen Standard aufweisen, welcher der üblichen Ausstattung vergleichbarer Räume entspricht. Hierbei sind insbesondere das Alter, die Ausstattung und die Art des Gebäudes zu berücksichtigen. Bei einem Altbau kann ein Mieter nicht erwarten, dass die Wärmedämmung des Hauses den bei Vertragsschluß geltenden Maßstäben für Neubauten entspricht. RA tt. Sie verlangten von der Baubehörde diese Grundstücksnutzung zu untersagen. Der Anspruch über ein Vorgehen gegen eine rechtswidrige Grundstücksnutzung kommt jedoch nur dann in Frage, wenn diese Nutzung gegen drittschützende Vorschriften des öffentlichen Rechts verstößt und der hiervon betroffene Nachbar nicht gehindert ist, eine hieraus resultierende Verletzung seiner Rechte geltend zu machen. Es kam auf die bauplanungsrechtlichen Vorschriften an. Insoweit war davon auszugehen, dass Bolzplätze auch und vor allem der spielerischen und sportlichen Betätigung Jungendlicher und junger Erwachsener dienen und aus diesem Grunde und wegen der von ihnen ausgehenden stärkeren Einwirkungen auf ihre Umgebung unterscheiden sie sich von Kinderspielplätzen und erfordert deshalb eine andere baurechtliche Beurteilung. Gegen die Annahme eines Bolzplatzes sprach, dass jugendliche Spieler kaum festgestellt werden konnten. Vielmehr hatten Kinder zwei Fußballtore aufgestellt, um dann Ball zu spielen. Es handelte sich also nicht um einen Bolzplatz, wie die Nachbarn behaupteten. Deshalb kam keine Untersagung in Frage. Im übrigen war davon auszu- barn wäre nur in Frage gekommen, wenn es sich um gebietsunverträgliche Nutzungen gehandelt hätte. Nach der Baunutzungsverordnung sind aber Bolzplätze zulässig, wenn von der Anlage keine Belästigungen ausgehen, die nach der Eigenart des Baugebiets selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind. Von einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots konnte aber keine Rede sein. Es soll nur gewährleisten, dass Nutzungen, die geeignet sind, Spannungen und Störungen hervorzurufen, einander so zuzuordnen sind, dass ein Interessenausgleich möglich ist, der beiden Seiten gerecht wird. In dem konkreten Fall bestanden aber keine Zweifel an der Zumutbarkeit des Bolzspielens auf der gemähten Wiese, da dort lediglich Kinder tätig waren, so dass nicht mit starken Immissionen zu rechnen war. Es gab keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass es zu einer Überschreitung der Lärmgrenzwerte kam. Es spielten dort maximal fünf Kinder. Wenn die Nachbarn überschießende Tendenzen glaubten feststellen zu können, waren sie darauf angewiesen, polizeiliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. So das Verwaltungsgericht Saarlouis mit Urteil vom 18.1.2012 – 5 K 499/11 -. RA tt. Lothringer Str. 42 • 44805 Bochum Tel: 0234 - 234616 • Fax: 0234 - 236687 25 Jahre Erfahrung! Komplettbäder + barrierefreies Wohnen + alternative Energien + Kernbohrtechnik + Wasseraufbereitung Zuverlässige Ausführung ++ kostenlose Vor-Ort-Beratung Komplette Leistungsübersicht im Internet: www.mietenkorte-gmbh.de Recht 20 Auch wenn die für die fristlose Kündigung erforderlichen Mietrückstände nicht erreicht sind: Ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug rechtens Der Bundesgerichtshof musste urteilen, wann ein vom Mieter verschuldeter Zahlungsrückstand die ordentliche Kündigung rechtfertigen kann und ob eine Vorschrift, die in bestimmten Fällen eine fristlose Kündigung nicht vor Ablauf einer sogenannten Sperrfrist erlaubt, auch auf eine ordentliche Kündigung anwendbar ist. Der Beklagte ist seit 1972 Mieter einer Wohnung in Berlin. Die Klägerin ist durch Eigentumserwerb im Jahr 2003 in die Vermieterstellung eingetreten. Nach dem Anschluss der Wohnung an die Fernwärme verlangte die Klägerin ab März 2008 neben der Grundmiete von 252,81 € Heizkostenvorschüsse in Höhe von monatlich 70 €. Dem Beklagten waren zu diesem Zeitpunkt vom Jobcenter Leistungen für Heizung und Unterkunft bewilligt, wobei das Jobcenter monatlich 252,81 € direkt an die Klägerin und 50 € auf ein vom Beklagten benanntes Konto überwies. Der Beklagte zahlte die Heizkostenvorschüsse zunächst nicht. Für Mai und Juni 2009 zahlte er am 1.7.2009 100 € und danach monatlich 50 €. Mit Anwaltsschreiben vom 5.10.2009 kündigte die Klägerin das Mietverhältnis fristgemäß zum 31.07.2010, weil der Beklagte die Heizkostenvorauszahlungen für die Monate März 2008 bis April 2009 nicht gezahlt hatte. Der Beklagte wurde in einem Zahlungsprozess am 12.11.2009 zur Begleichung dieses Rückstands verurteilt. Er erbrachte die ausstehenden Zahlungen am 30.07.2010. Das Zahlungsurteil wurde am 15.11.2010 rechtskräftig. Mit Schreiben vom 12.11.2010 kündigte die Klägerin erneut fristgemäß, weil der Beklagte zu diesem Zeitpunkt die Miete für den laufenden Monat – die gemäß Mietvertrag monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag zu entrichten ist – noch nicht gezahlt hatte. Das Amtsgericht hat der Räumungsklage stattgegeben. Das Landgericht hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen. Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision des Beklagten blieb ohne Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine ordent- liche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen Zahlungsverzugs des Mieters erfolgen darf, ohne dass die für eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB erforderlichen Mietrückstände erreicht sein müssen. Da die ordentliche Kündigung im Gegensatz zur fristlosen Kündigung dem Vermieter die Lösung vom Vertrag nur unter Beachtung der gesetzlichen oder der vereinbarten Kündigungsfrist erlaubt, besteht kein Grund, die für die fristlose Kündigung festgesetzten Grenzen auf die ordentliche Kündigung zu übertragen. Eine zur ordentlichen Kündigung berechtigende nicht unerhebliche Verletzung der Zahlungspflicht liegt jedoch noch nicht vor, wenn der Rückstand eine Monatsmiete nicht übersteigt und die Verzugsdauer weniger als einen Monat beträgt. Die Kündigung der Klägerin vom 12.11.2010 war daher entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts unwirksam. Das Urteil des Berufungsgerichts erweist sich jedoch aus anderen Gründen als richtig, weil die Kündigung vom 5.10.2009 das Mietverhältnis wirksam beendet hat. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die für fristlose Kündigungen geltende Vorschrift des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB, die im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung des Mieters zur Zahlung einer erhöhten Miete eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach rechtskräftiger Verurteilung erlaubt, nicht auf ordentliche Kündigungen angewendet werden kann. Der Zweck der Vorschrift besteht darin, in bestimmten Fällen eine Obdachlosigkeit des Mieters infolge einer fristlosen Kündigung zu vermeiden. Wegen der bei einer ordentlichen Kündigung einzuhaltenden Kündigungsfrist besteht diese Gefahr jedenfalls nicht in gleichem Maße. Zudem hat der Gesetzgeber im Mietrechtsreformgesetz vom 19. Juni 2001 keine anderweitige Regelung getroffen, obwohl ihm die Problematik bekannt sein musste. Urteil vom 10.10.12, AZ:VIII ZR 107/12 Einzugsermächtigung Hiermit ermächtige ich Haus+Grundeigentümer Bochum e.V. widerruflich ab die Beiträge von nachstehendem Konto abzubuchen: Konto-Nr. BLZ Name des Kreditinstituts PLZ ÖFFNUNGSZEITEN Bürozeit 8.00-13.00 • 14.00-16.00 Uhr freitags 8.00-12.30 Uhr Sprechstunden nur nach Vereinbarung Ort des Kreditinstituts Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht ausweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Einen eventuell bestehenden Dauerauftrag zur Überweisung der Beiträge habe ich löschen lassen. __________________________________________ __________________________ Name des Mitglieds Mitglieds-Nr. ______________________________________________________________________ Anschrift __________________________________________ _________________________ Ort/Datum Unterschrift Mo - Di - Do 11-12 Uhr • 14-16 Uhr Mi 14-16 Uhr • Fr 11-12 Uhr Telefonische Auskünfte 9-11 Uhr• Mi 9-10 Uhr Telefonische Auskünfte & Aufträge sind unverbindlich Mail: info@hausundbochum.de Tel: 0234-96 127-0 6/2012 Recht 21 Schadensersatz nach Überspannungsschaden Das Amtsgericht Bochum hat im Verfahren 63 C 482/10 einem Mieter 3.745,61 € Schadensersatz zugesprochen. Folgender Sachverhalt war vorausgegangen: In dem Haushalt des Mieters hatte ein Überspannungsschaden über 20 Elektrogeräte wie Fernseher, PC, Stereoanlage und so weiter zerstört. Infolge einer Materialermüdung, hatte sich vor dem Stromzähler die Klemme des Neutralleiters gelöst hatte. Das Gericht musste entscheiden, ob es sich um einen sogenannten Anfangsmangel handelt. In diesem Fall haftet der Vermieter nämlich auch dann, wenn ihn kein direktes Verschulden trifft. Die natürlich eintretende Verschlechterung eines baulichen Zustandes eines Gebäudes im Laufe der Jahre gilt nicht als Anfangsmangel. Im hier entschiedenen Fall war der Mieter allerdings erst vier Monate zuvor eingezogen. Das Gericht hielt es für völlig ausgeschlossen, dass ein solcher Schaden in diesen vier Monaten entstanden sein soll und die Stromversorgung bei Vertragsabschluss noch einwandfrei gewesen war. Der Schadenseintritt müsse, so das Gericht, zwangsläufig und nur noch eine Frage der Zeit gewesen sein. AG Bochum, 63 C 482/10 Katzengitter dürfen nicht ohne Weiteres verboten werden Katzengitter sind nicht immer schön anzusehen, sind aber sinnvoll für Katzenhalter und ihre Vierbeiner. Vermieter dürfen Katzengitter an Fenstern oder Türen nicht ohne weiteres verbieten. Stellt das Katzengitter weder eine optische Beeinträchtigung noch einen Eingriff in die bauliche Substanz dar, ist ein solcher Schutz durchaus zulässig. So entschieden vom Amtsgerichts Schorndorf (Aktenzeichen: 6 C 1166/11). Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter in seiner Erdgeschosswohnung ein grünes und damit von außen gut sichtbares Katzengitter angebracht. Der Vermieter sah darin eine optische Beeinträchtigung und verlangte die Entfernung des Katzengitters. Doch das Gericht sah den Fall anders: Das Katzengitter sei nur vom Parkplatz für die Bewohner und Besucher hinter dem Haus und von wenigen umliegenden Fenstern aus zu sehen. Eine Beeinträchtigung der vorderen Hausfassade läge damit nicht vor. Da das Katzengitter nicht fest anmontiert werden musste und jederzeit entfernt werden konnte, lag auch kein Eingriff in die Bausubstanz vor. Der Mieter durfte das Katzengitter so angebracht behalten. pr 6/2012 Wohngebäudeversicherung: Keine Leistung bei grober Fahrlässigkeit Eine Leistungsreduzierung der Wohngebäudeversicherung auf Null ist bei grober Fahrlässigkeit zulässig. Ein Hauseigentümer stritt im dargelegten Fall mit seinem Versicherer darum, ob ihm ein Anspruch auf Leistungen der Wohngebäudeversicherung aufgrund eines Leitungswasserschadens zusteht. Im März 2008 kaufte der Mann das Grundstück und begann mit Renovierungsarbeiten, die er im Winter 2008/2009 einstellte und die Heizung stilllegte. Die wasserführenden Leitungen im Haus entleerte er nicht. Am 2.1.2009 kam es aufgrund von Temperaturen unter -10°C zu Frostaufbrüchen an der zur Wasserleitung für die Waschanlage gehörenden Wasseruhr und im Bereich des Heizkessels und an mehreren Heizkörpern. Nach Ansicht des OLG Hamm steht dem Kläger kein Anspruch gegen die beklagte Versicherung zu, weil er den Versicherungsfall selbst grob fahrlässig herbeigeführt hat und sein Verschulden so schwer wiegt, dass ihm jeglicher Anspruch gegen die Versicherung zu versagen ist. Das Gericht ging davon aus, dass der Kläger vor dem Schaden weder die Wasserleitungen abgesperrt oder entleert noch für eine Beheizung des betreffenden Kellers zur Vermeidung von Frostschäden gesorgt hatte. Der Grad grober Fahrlässigkeit wurde daher als außergewöhnlich hoch und einem Vorsatz praktisch gleichstehend bewertet, erläutern ARAG Experten (OLG Hamm, AZ I-20 U 144/11). Kein Versicherungsschutz für Hausschwamm Nachdem der Eigentümer eines Hauses den vorhandenen Hausschwamm hatte beseitigen lassen, beanspruchte er eine Erstattung der Kosten von seiner Hausversicherung. Wie er annahm, bestand Versicherungsschutz für Schäden durch Schwamm, was jedoch abgelehnt wurde. In der Umgangssprache werden mit dem Begriff „Schwamm“ im Zusammenhang mit Gebäuden pflanzliche Holzzerstörer bezeichnet, bei denen es sich vorwiegend um Pilze – sogenannte Bauholzoder Hausfäulepilze – handelt. Die bekanntesten Arten sind der Echte Hausschwamm, der Braune Kellerschwamm, der Porenschwamm und verschiedene Plattlinge. Daneben gibt es zahlreiche weitere Arten. In der Rechtssprache findet sich keine Definition des Begriffs „Schwamm“. Der Klauselwortlaut im Versicherungsvertrag „Schäden durch Schwamm“ findet damit keinen Anhalt für eine Be- schränkung auf einzelne oder wenige besonders gefährliche Arten von Hausfäulepilzen. So ist anzunehmen, dass mit „Schwamm“ alle holzzerstörenden Pilze bezeichnet werden. Es handelt sich um eine Risikoausschlussklausel, die auszulegen ist. Solche Klauseln sind grundsätzlich eng und nicht weiter auszulegen, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert. So vertritt der Bundesgerichtshof im Urteil vom 27.6.2012 – IV ZR 212/10 – die Auffassung, die Schwammschadenklausel wäre weder unklar noch undurchsichtig. Gerade in ihrer Kürze bezeichnet sie alle Arten von Hausfäulepilzen, die durch den allgemeinen Sprachgebrauch als „Schwamm“ bezeichnet werden. RA tt. Recht 22 Eigenbedarf liegt auch dann vor, wenn die Wohnung für berufliche Zwecke genutzt werden soll Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob die Absicht des Vermieters, die Mietwohnung zu rein beruflichen Zwecken zu nutzen, ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses darstellen kann. Die Beklagten sind Mieter einer Wohnung des Klägers in Berlin. Mit Schreiben vom 2. November 2009 kündigte der Kläger das Mietverhältnis zum 30. April 2010 und begründete dies damit, dass seine Ehefrau beabsichtige, ihre Anwaltskanzlei nach Berlin in die von den Beklagten ge- mietete Wohnung zu verlegen. Die Beklagten widersprachen der Kündigung und machten Härtegründe geltend. Das Amtsgericht hat die Räumungsklage des Klägers abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers hat das Landgericht zurückgewiesen. Die vom Bundesgerichtshof zugelassene Revision des Klägers hatte Erfolg. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass auch dann, wenn der Vermieter die vermietete Wohnung ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit oder die eines Familienangehörigen nutzen will, ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses gemäß § 573 Abs. 1 BGB vorliegen kann. Dieses ist aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit nicht geringer zu bewerten als der in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB gesetzlich geregelte Eigenbedarf des Vermieters zu Wohnzwecken. Das gilt umso mehr, wenn sich – wie hier nach dem Vortrag des Klägers revisionsrechtlich zu unterstellen ist - die selbst genutzte Wohnung des Ver- mieters und die vermietete Wohnung in demselben Haus befinden. Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen, da dieses zu den für die Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung maßgeblichen Umständen keine Feststellungen getroffen und nicht geprüft hat, ob Härtegründe nach § 574 BGB vorliegen. Urteil vom 26.9.2012 - VIII ZR 330/11 AG Charlottenburg - Urteil vom 8.12.2010 - 212 C 72/10 LG Berlin - Urteil vom 8. 11.2011 - 65 S 475/10 Dauerfrost: Schäden an Heizungsanlagen vermeiden Bevor der Winter kommt, sollten Hauseigentümer spätestens ihre Heizungsanlagen kontrollieren, damit Leitungswasserrohre nicht einfrieren und hohe Schäden am Gebäude entstehen. Dies gilt besonders, wenn das Eigenheim über die Wintermonate unbewohnt bleibt. Eigentlich sollte sich jeder Hauseigentümer vor Gebäudeschäden durch Leitungswasser und Schäden an den Leitungen selbst durch Abschluss einer Wohngebäude- und Hausrat- versicherung schützen. Dabei sind bestimmte vertragliche Obliegenheiten zu beachten. So ist es zum Beispiel Voraussetzung für eine Versicherungsleistung, dass Sicherheitsvorschriften beachtet werden. Dies bedeutet unter anderem dass Heizungssysteme regelmäßig geprüft und gewartet werden sollten, damit Mängel rechtzeitig entdeckt und beseitigt werden können. Dazu gehören das Entlüften der Heizkörper und die Kontrolle der Alles Fachleute. Alles funktioniert. www.philipps-bochum.de Tel. 0234/9 43 77-0 Heizungsanlage. Wasserführende Rohrleitungen, die sich in frostgefährdeten Bereichen befinden, sind dabei im Winter außerdem unter besondere Beobachtung zu stellen. Wer bei einer längeren Abwesenheit die Heizungsthermostate auf den Modus ‚Frostwächter’ stellt, kommt seiner Sorgfaltspflicht unter Umständen nicht genügend nach, so ein Hinweis der Grundeigentümer-Versicherung. Der Modus sorgt zwar dafür, dass die Heizung bei einem Temperatureinbruch in der Nähe des Heizkörpers anspringt, nicht jedoch dafür, dass zum Beispiel in Abseiten verlegte Rohrleitungen vor Frost geschützt werden. Daher empfiehlt es sich, im Winter eine generelle Raumtemperatur von ca. 19 Grad zu halten. Auch ist es möglich, dass die komplette Heizungsanlage ausfällt, beispielsweise bei einem Stromausfall. Damit eine ausreichende Beheizung des Gebäudes auch bei einem Ausfall der Anlage sicher gestellt wird, haben Eigentümer und Mieter dafür zu sorgen, dass Vertrauenspersonen Kontrollgänge durchführen. Darauf wies das Landgericht Bonn hin, (Urteil vom 21.11.2006; Az.: 10 O 203/06). In der Begründung hieß es, dass bei einer längeren Frostperiode und einer sehr niedrigen Temperatureinstellung die Heizung gegebenenfalls auch täglich überwacht werden müsse, damit auf einen Ausfall der Anlage noch rechtzeitig reagiert werden kann. Der Eigentümer hatte in diesem Fall keinen Anspruch auf Leistungen aus der Gebäudeversicherung. Eine Kontrolle leer stehender Gebäude empfiehlt sich nicht nur während der Frostzeit, sondern auch besonders unmittelbar nach deren Ende. So kann zumindest ein möglicher Schaden nach dem Auftauen möglichst gering gehalten werden. Kommt es trotz aller Vorbeugungsmaßnahmen zu einer eingefrorenen Wasserleitung, sollten kleinere Auftauarbeiten nie mit einer offenen Flamme erfolgen. Besser ist es, in diesem Fall vorsichtig einen Föhn zu nutzen, der von der Entnahmestelle zur vereisten Stelle einzusetzen ist. Wurde vorher versucht, Ventile zu öffnen, sind diese wieder zu schließen, damit es nicht auf diesem Weg zu einem Wasserschaden kommt. Besser ist es, frühzeitig Fachfirmen heranzuziehen und die Versicherung schnell zu informieren. grundvers. 6/2012 Recht 23 K(l)eine Überschwemmung? Versicherung musste bei geflutetem Lichtschacht nicht zahlen Nicht alles, was manch ein Laie vielleicht als Überschwemmung bezeichnen würde, ist auch versicherungsrechtlich so zu bewerten. Diese Erfahrung musste nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern ein Hausbesitzer machen, der seiner Versicherung einen Wasserschaden meldete und damit vor dem Kadi eine klare Niederlage erlitt. Er musste für das Missgeschick komplett aus eigener Tasche aufkommen. (Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 12 U 92/11) Der Fall: Nach einem Gewitter mit Starkregen erlebte ein Immobilieneigentümer eine böse Überraschung. In einem Lichtschacht vor einem Fenster hatte sich Regenwasser angesammelt und war in den Keller des Gebäudes eingedrungen. Der Boden war überflutet worden und Wasser war über die Randfugen des Estrichs in die darunter liegende Dämmschicht gesickert. abgedeckten Überschwemmungsschaden. Doch die Versicherung verweigerte jegliche Zahlung mit dem Hinweis, die Herkunft des Wassers sei nicht zweifelsfrei nachzuweisen und außerdem müsse für eine Überschwemmung im juristischen Erheblicher Teil des Grundstücks muss unter Wasser stehen Die Beseitigung der Schäden erforderte Investitionen in Höhe von 6.600 Euro. Der Betroffene forderte das Geld von seiner Wohngebäudeversicherung, denn es handelte sich seiner Meinung nach um einen vom Vertrag Sinne ein erheblicher Teil des Grundstücks geflutet sein. Das Urteil: Die Richter befassten sich intensiv mit dem Versicherungsvertrag und kamen zu dem Ergebnis, dass hier keine Leistungspflicht bestehe. Man müsse sich ein- mal vor Augen halten, was ein durchschnittlich Versicherter unter einem Überschwemmungsschaden verstehe. Davon könne man reden, "wenn Wasser in erheblichem Umfang meist mit schädlichen Wirkungen nicht auf normalem Wege abfließt, sondern auf sonst nicht in Anspruch genommenem Gelände in Erscheinung tritt und dieses überflutet". Es sei nötig, dass sich "erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln". Genau das sei im konkreten Fall aber nicht geschehen - und damit handle es sich auch nicht um eine Angelegenheit für die Elementarversicherung. Mieterhöhungsverlangen: Drei Vergleichswohnungen mit entsprechenden Entgelten reichen aus Als es um den Mieterhöhungsanspruch für eine Wohnung ging, benannte der Vermieter die Höhe der Miete in sieben vergleichbaren Wohnungen. Dafür war § 558a BGB maßgeblich. Danach hat der Vermieter, der sein Erhöhungsverlangen unter Bezugnahme auf Vergleichswohnungen begründet, drei vergleichbare Wohnungen mit „entsprechenden Entgelten“ zu benennen. Eine Erhöhung der Miete auf die verlangte Miete ist nur ord- peter bedachungen Meisterbetrieb – Bedachungen – Fassadenbau – Bauklempnerei – Solar-Photovoltaikanlagen – Blitzschutz – Dachwohnraumfenster Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Tel. (02 34) 5 79 52 24 Brombeerweg 4 44879 Bochum 6/2012 nungsgemäß begründet, wenn der Vermieter mindestens drei Vergleichswohnungen angibt, deren Miete mindestens so hoch ist wie die verlangte Miete. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn der Vermieter nicht nur drei, sondern sechs Vergleichswohnungen benennt, bei denen die Miete höher ist als die verlangte Miete. Der Umstand, dass der Vermieter eine weitere – siebente – Wohnung benannt hatte, bei der die Miete nicht der verlangten Miete entsprach, sondern zwischen der bisherigen und der erhöhten Miete lag, rechtfertigte keine andere Beurteilung und machte das Erhöhungsverlangen weder insgesamt noch teilweise unwirksam. So der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28.3.2012 – VIII ZR 79/11 – . Erfolgt die Begründung also anhand von konkret bezeichneten Vergleichswohnungen, so ist dem Begründungserfordernis Genüge getan, wenn die Mieten von drei Vergleichswohnungen der verlangten Miete entsprechen. Das für ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters bestehende Begründungserfordernis soll dem Mieter konkrete Hinweise auf die sachliche Berechtigung des Erhöhungsverlangens geben, damit er während der Überlegungsfrist die Berechtigung der Mieterhöhung überprüfen und sich darüber schlüssig werden kann, ob er dem Erhöhungsverlangen zustimmt oder nicht. Erfolgt die Begründung anhand von Vergleichswohnungen, so soll der Mieter durch die Benennung von einzelnen Wohnungen die Möglichkeit haben, sich über die Vergleichswohnungen zu infor- mieren und die behauptete Vergleichbarkeit nachzuprüfen. Die Vergleichswohnungen müssen deshalb so genau bezeichnet werden, dass der Mieter sie ohne nennenswerte Schwierigkeiten auffinden kann. Im konkreten Fall konnte sich der Mieter aufgrund der Angaben im Erhöhungsverlangen ein Bild davon machen, wie sich das gegenwärtige Mietniveau für vergleichbare Wohnungen nach den Angaben des Vermieters darstellte, und konnte diese Angaben überprüfen. Damit hatte der Mieter eine hinreichende Grundlage für die Entscheidung, ob er das Erhöhungsverlangen für gerechtfertigt hielt. Es war deshalb unschädlich, dass die Miete einer der von dem Vermieter benannten sieben Wohnungen unterhalb der geforderten Miete lag. RA. tt. Wenn auch Sie mit Ihrer Anzeige oder einer Beilage vertreten sein und unsere Leser erreichen möchten - wir helfen Ihnen sehr gerne weiter: Medienbüro Franken 0234 - 920020 Anzeigenschluss für die nächste Ausgabe: 10. Januar 2013 Recht 24 Vom Partner zum Gegner: Wenn Mieter und Eigentümer die Hausverwaltung verklagen Im Prinzip ist eine Hausverwaltung dazu da, den Eigentümern bzw. Bewohnern einer Immobilie den Alltag zu erleichtern. Das geschieht zum Beispiel dadurch, dass Handwerker beauftragt und beaufsichtigt werden, die Abrechnungen korrekt umgelegt werden und für die Einhaltung gewisser Grundregeln innerhalb der Hausgemeinschaft gesorgt wird. In einem Großteil aller Fälle gibt es deswegen gar keinen Streit oder nur ab und zu mal eine unbedeutende Reiberei. Doch manchmal steckt auch mehr dahinter. Wenn sich die Parteien erst einmal vor Gericht treffen, dann ist das Vertrauensverhältnis in der Regel schwer gestört. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat ein paar Beispiele zusammengestellt. Es geht hier um Abrechnungsfragen, das arglistige Verschweigen von Baumängeln und die Bestellung eines Notverwalters. Es war höchstwahrscheinlich gut gemeint. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte mehrheitlich entschieden, für die dringend notwendige Reparatur der Fahrstühle und die Sanierung des Nordgiebels einen Kredit in Höhe von maximal 135.000 Euro aufzunehmen. Der Verwalter hätte das umsetzen müssen. Doch dazu kam es nicht, denn ein Betroffener ließ den Beschluss vor dem Landgericht Bielefeld (Aktenzeichen: 23 T 442/10) für ungültig erklären. Das Gesetz sieht vor, dass zur Kostendeckung von Reparaturen am Gemeinschaftseigentum zeitnah Eigenmittel Manche Teilungserklärungen von Eigentümergemeinschaften sehen vor, dass der Verwalter seine Zustimmung für die Veräußerung eines Objekts geben muss. Das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen: 1 W 57/11) sah es so. Das Grundbuchamt habe Recht gehabt, als es für die Eintragung auf einer Zustimmung des Verwalters bestand. Denn auch bei der Eigentumsübertragung unter Ex-Ehepartnern könne es zu Veränderungen kommen, die sich auf die Gemeinschaft auswirkten. Wenn der Bauträger eine Anlage in Wohnungen aufteilt und diese einzeln verkauft, dann entsteht per Teilungserklärung die erste Eigentümergemeinschaft. Und die benötigt einen Verwalter, um handlungsfähig zu sein. Dazu kann es ausreichen, wenn alle Eigentümer innerhalb ihres Kaufvertrages eine Passage über ihre Zustimmung zur Verwalterbestellung unterzeichnen. So urteilte das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen: 1 W 477/11). In dem Fall war zur Debatte gestanden, ob bei der Verwalterbestellung nicht auch noch zusätzlich eine gesonderte Erklärung für das Grundbuchamt nötig sei. Das verneinten die Richter, weil alle Beteiligten via Kaufvertrag ohnehin ausnahmslos zugestimmt hätten. der Wohnungseigentümer angesammelt werden müssen. Das heißt: Notfalls muss jeder einzelne für sich einen Kredit aufnehmen, die Gemeinschaft darf das nicht. Damit soll die Aufnahme persönlich oder finanziell unzuverlässiger Mitglieder in die Gemeinschaft verhindert werden. Doch was ist, wenn ein Ehepaar - lange Zeit gemeinsam Eigentümer einer Wohnung - nach der Scheidung die Eigentumsanteile untereinander übertragen will? Wenn sich ein Verwalter als unzuverlässig erweist, dann muss er schnellstmöglich abgelöst werden, ehe er einen noch größeren Schaden anrichtet. In dringenden Fällen kann das zuständige Gericht auf Antrag der Eigentümer einen so genannten "Notverwalter" bestellen, entschied der Bun- 6/2012 Recht desgerichtshof (Aktenzeichen: V ZR 146/10). Es bedarf eben genau eines solchen Antrages eines Betroffenen. Ein Gericht kann nicht - wie in früheren Zeiten - eigenmächtig vorgehen. Die Rechte des Verwalters sind eingeschränkt, denn er soll ja – wie der Name sagt – verwalten und nicht grundlegend über die Geschicke einer Eigentümergemeinschaft entscheiden. Die Grenzen zwischen beidem sind natürlich fließend. Das hat der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: V ZR 197/10) am Beispiel eines konkreten Falles dargelegt. Ein Verwalter hatte ohne einen Beschluss der Eigentümer die komplette Sanierung (mit Wärmedämmung) in Höhe von 18.000 Euro in Auftrag gegeben. Und das, obwohl die Gemeinschaft bei ihrer entsprechenden Versammlung von lediglich 4.000 Euro ausgegangen war. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Eigentümer für diese Eigenmächtigkeit nicht finanziell gerade stehen müssten. Transparenz ist in 25 der Beziehung von Eigentümern und Hausverwaltung ein ganz wichtiges Gebot. Dagegen hatte ein Verwalter verstoßen, als er diverse Sonderhonorare, die er neben seiner Vergütung erhielt, nicht in der Jahresabrechnung aufführte. Diese Posten waren lediglich in einem internen Prüfblatt aufgeführt. Das schien einem Eigentümer sehr obskur. Es ging gar nicht um die Frage, ob der Verwalter grundsätzlich ein Sonderhonorar erhalten dürfe, sondern nur um die Heimlichtuerei. Das Landgericht Karlsruhe (Aktenzeichen: 11 S 70/09) konnte diese Argumente nachvollziehen. Es sei den Eigentümern nicht zuzumuten, erst mühsam nach diesen ExtraAusgaben suchen zu müssen. Noch schlimmer ist es, wenn ein Verwalter ganz wesentliche Dinge verschweigt, die der Eigentümergemeinschaft eigentlich dringend bekannt gemacht werden müssten. In Bayern hatte ein Betroffener ein Objekt zunächst als Bauleiter betreut und dann anschließend dessen Verwaltung übernommen. Aus Funktion eins waren ihm diverse Mängel bekannt, die er aber in der Funktion zwei nicht in das offizielle Abnahmeprotokoll aufnehmen ließ. Das schien den Richtern des Amtsgerichts Augsburg (Aktenzeichen: 30 C 2739/08) völlig untragbar. Wegen dieser Pflichtverletzung sei eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt gewesen. Wenn ein Eigentümer mit seinen Wohngeldzahlungen erheblich in Verzug ist, dann kann die Gemeinschaft den Verwalter beauftragen, die Stromzufuhr zu dieser Wohnung zu sperren. Das ist sogar dann möglich, wenn der Eigentümer seine Rechnungen direkt beim Energieversorger begleicht und bei diesem nicht im Minus steht. Das Landgericht München I (Aktenzeichen: 1 S 10608/10) lieferte eine Begründung für dieses Vorgehen: Die Gemeinschaft sei Eigentümer der hauseigenen Stromleitung und insoweit auch berechtigt, diese nicht mehr zur Verfügung zu stellen. LBS Grenzstein muss erkennbar sein Wird ein Grenzstein überbaut und ist nicht mehr leicht erkennbar und zugänglich, kann die Wiederherstellung des Grenzsteins und Beseitigung der Überbauung verlangt werden. Ein Grundstückseigentümer errichtete einen Neubau und baute eine Betonmauer auf die Grenze zum Nachbarn. Die Mauer schloss auch den auf der Grenze befindlichen Grenzstein ein. Der Nachbar verlangte Wiederherstellung des alten Zustandes durch das Vermessungsamt, da der Grenzstein nicht mehr erkennbar war. Der Bauherr wendete dagegen ein, in der Mauer befänden sich zwei Löcher, durch die man den Grenzstein sehen könne. Das Gericht entschied, dass die Löcher in der Mauer nicht ausreichend sind. Um seinen Sinn zu erfüllen, müsse der Grenzstein leicht und ohne weiteres erkennbar sowie gut zugänglich sein. (AG München, 244 C 31256/09). ARAG Es gibt Häuser und Grundstücke, die kann man nicht verkaufen und nicht verwalten... ...aber für den Rest gibt es uns: • Sachkundige und zuverlässigeVerwaltung von Häusern und Grundstücken • Umfassende Verwaltung von Wohnungs- eigentum nach den Grundsätzen des Wohnungseigentumsrechts • An- und Verkauf von Häusern, Wohnungen und Grundstücken • Vertrauensvolle Beratung und Abwicklung von Haus-, Wohnungs- und Grundstücksverkäufen Hausverwaltung/Immobilien: 96127-23 (Frau Wiese) 96127-26 (Frau Hiller) Wohnungseigentumsverwaltung: 96127-21 (Frau Schneider) 96127-25 (Frau Kleinert) 6/2012 Haus+Grundeigentümer Bochum GmbH ...ein starker Partner an Ihrer Seite Recht 26 Eigenbedarf Der Vermieter ist trotz rechtskräftiger Abweisung einer Räumungsklage in einem Vorprozess wegen einer vorangegangenen Eigenbedarfskündigung nicht gehindert, mit einer erneuten Räumungsklage wegen Eigenbedarfs geltend zu machen, das Mietverhältnis sei durch die jetzige Kündigung nunmehr beendet. BGH, Beschluss vom 17.1.2012 – VIII ZR 171/11 GbR als Eigentümer 1. Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses und Vermieterin der Wohnungen dieses Anwesens ist, unter Bildung von Wohnungseigentum und Eintragung der einzelnen Gesellschafter als Eigentümer der jeweils zugewiesenen Wohnungen auseinandergesetzt, tritt der neue Eigentümer in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. 2. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann sich auf einen in der Person eines Gesellschafters bestehenden Eigenbedarfs auch dann berufen, wenn dieser der Gesellschaft bei Abschluss des Mietvertrages oder bei Eintritt der Gesellschaft in einen bestehenden Mietvertrag noch nicht angehörte (Aufgabe Senatsurteil vom 27.6.2007 – VIII ZR 271/06 -, Rdnr. 17 = ZMR 2007, 772). BGH, Urteil vom 23.11.2011 – VIII ZR 74/11 Schneefanggitter In Wuppertal besteht eine Pflicht des Vermieters, zum Schutz der auf vermieteten Stellplätzen stehenden Pkw durch Anbringung eines Schneefanggitters Vorsorge gegen Dachlawinen zu treffen, unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.2.2012 – I – 24 U 217/11 BetriebskostenAbrechnung Die vom Vermieter im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung geschuldete Zusammenstellung der Gesamtkosten hat sich in der Regel an den im Mietvertrag genannten und auf den Mieter abgewälzten Nebenkostenpositionen zu orientieren. Denn regelmäßig kann der Mieter nur unter Einhaltung dieser im Mietvertrag strukturell vorgegebenen Aufgliederung in der Abrechnung selbstständig und in der gebotenen einfachen Weise erkennen, ob auch nur solche Kosten in der Abrechnung berücksichtigt worden sind, die er nach dem Mietvertrag schuldet und ob und in welcher Höhe Kosten im Bereich der jeweils auf ihn abgewälzten Kostenarten im Abrechnungszeitraum angefallen sind. KG, Urteil vom 16.2.2012 – 8 U 124/11 Ermessensfragen a) Ob Wohnungseigentümer für die Sanierung eines Altbaus einen mehrjährigen Sanierungsplan erstellen oder sich darauf beschränken, die unmittelbar erforderlichen Einzelmaßnahmen zu beschließen, steht grundsätzlich in ihrem Ermessen. b) Eine Verpflichtung der einzelnen Wohnungseigentümer, die Räum- und Streupflicht im Wechsel zu erfüllen, kann nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern durch Vereinbarung begründet werden. c) BGH, Urteil vom 9.3.2012 – V ZR 161/11 Zustimmung a) Stimmt ein Wohnungseigentümer einer baulichen Maßnahme gem. § 22 Abs. 1 WEG nicht zu, ist er gem. § 16 Abs. 6 Satz Halbsatz 2 WEG von den damit verbundenen Kosten befreit; es kommt nicht darauf an, ob seine Zustimmung gem. § 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG erforderlich war oder nicht. b) Er kann die Kostenfreistellung auch nach Bestandskraft des Beschlusses über die Durchführung der baulichen Maßnahme verlangen, sofern der Beschluss die Kostenverteilung nicht abschließend regelt. BGH, Urteil vom 11.1.2011 – V ZR 65/11 Beeinträchtigung von Mietwohnungen Zur Darlegung wiederkehrender Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs genügt eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Be- einträchtigungen (Partygeräusche, Musik, Lärm durch Putzkolonnen auf dem Flur o.ä.) es geht, zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten; der Vorlage eines „Protokolls“ bedarf es nicht. BGH, Urteil vom 29.02.2012 – VIII ZR 155/11 Schallschutz in WEG a) Der DIN 4109 kommt ein erhebliches Gewicht zu, soweit es sich um die Bestimmung dessen geht, was die Wohnungseigentümer an Beeinträchtigungen durch Luftund Trittschall zu dulden haben. b) Der zu gewährende Schallschutz richtet sich grundsätzlich nach den im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Schutzwerten. c) Der Umstand, dass ein vorhandener Bodenbelag durch einen anderen ersetzt wird, rechtfertigt nicht die Heranziehung der zur Zeit der Durchführung der Maßnahme geltenden Ausgabe der DIN 4109. d) Es gibt keinen allgemeinen Anspruch auf Beibehaltung eines vorhandenen, die Mindestanforderungen überschreitenden Trittschallschutzes. BGH, Urteil vom 1.6.12 – V ZR 195/11 Instandsetzung Fenster Weist die Gemeinschaftsordnung die Pflicht zur Instand- haltung und Instandsetzung der Fenster nebst Rahmen in dem räumlichen Bereich des Sondereigentums den einzelnen Wohnungseigentümern zu und nimmt dabei den Außenanstrich aus, ist eine vollständige Erneuerung der Fenster im Zweifel Sache der Gemeinschaft. BGH; Urteil vom 2.03.2012 – V ZR 174/11 WEG – Einsicht in Unterlagen Der einzelne Wohnungseigentümer kann auch mehr Einsicht in Verwalterunterlagen begehren. Nach fast zwei Jahren entsteht ein Anspruch obendrein neu; d.h. der Verwaltung kann nicht Erfüllung einwenden. Der klagende Eigentümer kann auch die Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse zusammen mit einem Dritten als Unterstützung sowie mit weiteren Eigentümern verlangen. LG Hamburg, Urteil vom 05.10.2011 – 318 S 7/11 Vorschuss bei Betriebskosten Hat der Mieter mietvertraglich einen Betriebskostenvorschuss in bestimmter Höhe zu zahlen, ohne dass die Nebenkosten näher konkretisiert werden und wird über die Vorschüsse jahrelang nicht abgerechnet, handelt es sich um eine Bruttomiete. BGH, Urteil vom 2.5.2012 – Nasse Wände? Feuchte Keller? Schimmelbefall? Warum länger warten? Dipl.-Ing. Ludger Böhmer 60.000 erfolgreiche Sanierungen in der ISOTEC-Gruppe. Wir gehen systematisch vor - von der Analyse bis zur Sanierung. Damit lösen wir Ihr Problem dauerhaft und garantiert! Gesundes Wohnklima und Wohnwertsteigerung Ihres Hauses eingeschlossen. Kostenfreie Vor-Ort-Ursachenanalyse für Hausbesitzer! Rufen Sie uns an, wir helfen, garantiert! 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Die INGDiBa sieht in der mangelnden Altersversorgung „eine weitere tickende Zeitbombe in Europa, die sich unter der Staatsschuldenkrise versteckt hält.“ Die Bevölkerung in Südeuropa macht sich die größten Sorgen, über die finanzielle Situation im Alter. In Spanien und Italien fürchten auch die meisten Menschen wegen Geldmangels nicht in den Ruhestand gehen zu können. In Deutschland machen sich 42 Prozent der heute Berufstätigen Sorgen über die nötigen finanziellen Rücklagen für den Ruhestand. 26 Prozent hingegen sind unbesorgt. Lediglich in den Niederlanden und Österreich überwiegt die Zahl der Menschen, die sich keine Sorgen machen. Die Mehrheit der erwerbstätigen Deutschen befürchtet, im Alter schlechter als heutige Rentner dazustehen. 55 Prozent der erwerbstätigen Deutschen gehen davon aus, dass ihre Finanzsituation im Rentenalter schlechter sein wird, als bei heutigen Rentnern. Auch 58 Prozent der Rentner gehen davon aus, dass es den nachfolgenden Generationen finanziell nicht so gut wie ihnen gehen wird. Die ausreichende Altersvorsorge wird als die „größte sozial-ökonomische Herausforderung der kommenden Jahre in Europa aber auch in Deutschland angesehen. Die Gefahr ist groß, dass die Schere zwischen Arm und Reich, weiter auseinander gehen wird. Die aktuelle Diskussion zur Altersarmut kommt daher zum richtigen Zeitpunkt.“ Die Studie wurde nach folgenden Kriterien ausgeführt: Methode: Online-Untersuchung von TNS im Juli 2012 in zwölf europäischen Ländern, in denen ING vertreten ist: Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Spanien und Türkei. Befragte: Finanzielle Entscheider ab 18 Jahren. Alle Länder repräsentativ nach Geschlecht und Alter. Pro Land mindestens 1.000 Befragte, in Belgien 997. Insgesamt n = 12.073 Die Studie steht zum kostenlosen Download bereit unter: www.ing-diba.de/studien Sammelwut: Jeder Zehnte vermüllt seine Wohnung Sammeln, bis es eng wird: Jeder zehnte Deutsche opfert ein Drittel bis die Hälfte seiner Wohnung für allen möglichen Krimskrams, von dem er sich nicht trennen kann. In einer Studie von immowelt.de bekennen sieben Prozent der Befragten, zwischen 31 und 40 % des Wohnraums für ihr persönliches Kleinkram-Sammelsurium unbedingt zu brauchen. Bei drei Prozent überzieht das Krimskrams-Labyrinth sogar bis zu 50 % der Wohnung. Egal ob Einraumwohnung oder großzügiger Loft – die anteilige Fläche, die sie für ihren Krimskrams vergeuden, bleibt stabil. Bei 41 % der Befragten ist das bis zu einem Zehntel der gesamten Wohnfläche. Doch es geht auch anders: Jeder Fünfte greift kon- sequent ein, sobald sich zuhause der Plunder türmt und mehr als 5 % der Wohnung in Anspruch nimmt. Am meisten hängt das Herz der Deutschen an Schallplatten und Kassetten (47 %), Reisesouvenirs (46 %) und alten Schulunterlagen (37 %). Doch nicht nur Nostalgiker heben gerne Dinge auf. Beliebt ist auch Kram, von dem man glaubt, ihn irgendwann einmal wieder gebrauchen zu können: Reparaturund Ersatzteile (26 %), zu eng gewordene Kleidungsstücke (23 %) und sogar halb funktionierende Elektrogeräte (11 %). Für die repräsentative Studie „Wohnen und Leben 2012“ wurden im Auftrag von immowelt.de 1.012 Personen durch das Marktforschungsinstitut immowelt.de Innofact befragt. Hausverkauf immer öfter Folge von Scheidungen Die neuesten Zahlen des statistischen Bundesamtes bestätigen den vorherrschenden Trend: gut jede zweite Ehe wird in Deutschland geschieden. So kam es in 2011 zu 187.640 Ehescheidungen gegenüber 377.831 Eheschließungen. Und: die Zahl der Scheidungen nahm im Vergleich zum Vorjahr zu (+0,3%), während die Zahl der Eheschließungen abnahm (-1,1%). Mit der Scheidung steht immer öfter auch das Eigenheim zur Disposition. So gab bei einer aktuellen Umfrage von immoverkauf24.de fast jeder Dritte (30%) der 250 telefonisch befragten Eigentümer an, die Scheidung oder Trennung vom Lebenspartner sei der Anlass für den Verkauf der Immobilie. Dabei können zwischen Trennung und tatsächlichem Verkauf der Immobilie manchmal Jahre vergehen – je nachdem wie konstruktiv die Gespräche über den Vermögensausgleich verlaufen. Problematisch erweist sich vor allem die mangelnde bzw. durch Misstrauen geprägte Kommunikation unter den Partnern. Ein Partner lässt den Wert der Immobilie ermitteln, ohne dass der andere einbezogen wird. Dabei ist die gemeinsame Beauftragung eines Gutachters extrem wichtig, weil sonst das Bewertungsergebnis als parteiisch eingestuft werden könnte und am Ende ein vom Gericht bestellter Gutachter erneut tätig werden muss. Eine Übernahme der Immobilie durch den Partner – 35% der Paare streben dies gemäß der Umfrage an – sollte nur erfolgen, wenn dies finanziell verkraftbar ist und die Immobilie dann noch die ideale Lösung für die neuen Lebensverhältnisse darstellt. Beilagenhinweis In dieser Ausgabe finden Sie eine Beilage der Firma Hydro-Chemie aus Oer-Erkenschwick und des Teppichhauses Sahir aus Witten 6/2012 Tapeten · Farbe · Sonnenschutz · Gardinen · Stoffe · Teppichböden · Bodenbeläge im Objekt Hattinger Straße 365 44795 Bochum Fon 02 34 / 57 98 98-0 Steuern 28 Den Fiskus „enterben“ - Freibetrag alle zehn Jahre nutzen Die Deutschen sind wohlhabend wie nie zuvor. Auf etwa zehn Billionen Euro beläuft sich das Geld- und Immobilienvermögen der privaten Haushalte in Deutschland. Die Generation der Erben kann demnach mit beträchtlichen Vermögensübertragungen rechnen. Doch auch der Fiskus hält die Hand auf. Allerdings erst, wenn Freibeträge bei Schenkung oder Erbschaft überschritten werden, die je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch sind. So gelten nach § 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteu- ergesetz grundsätzlich unter anderem folgende Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften: Für Ehegatten oder Lebenspartner 500.000 Euro Für jedes Kind 400.000 Euro Für jedes Enkelkind 200.000 Euro Für Geschwister, Nichten und Neffen 20.000 Euro. Erst darüber hinaus gehende Vermögensbeträge sind grundsätzlich steuerpflichtig. Je nach Verwandtschaftsgrad wird dann auch ein unterschiedlich hoher Steuersatz angesetzt. Wichtig zu wissen: Die genannten Freibeträge können nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden. Bei größeren Familienvermögen kann es also ratsam sein, Schenkungen zu Lebzeiten rechtzeitig zu planen. Dabei ist zu beachten, dass Vermögensübertragungen zu Lebzeiten innerhalb der Familie vom Finanzamt nur anerkannt werden, wenn sie formalen rechtlichen Vorschriften entsprechen. Im Zweifel kann es sich auszahlen, einen Notar, Steuerberater oder Steuerjuristen zu Rate zu ziehen. bankenverband Übertragung des Familienheims: Steuerfreie Gestaltungsmöglichkeiten Das Familienheim kann auf den Ehegatten, die Kinder und gegebenenfalls auch an die Enkelkinder steuerfrei übertragen werden. Dabei gibt es jedoch einige Fallstricke, die es zu beachten gilt. Es gibt aber auch Spielräume, die genutzt werden können. Wird das Familienheim, also die Immobilie, die die Familie tatsächlich selbst und auch überwiegend nutzt, an den Ehegatten übertragen, ist dies erbschaft- bzw. schenkungssteuerfrei möglich. Zu beachten ist jedoch, dass, wenn die Immobilie im Erbfall übergeht, der überlebende Ehegatte das Familienheim für mindestens zehn Jahre weiterhin selbst bewohnen muss. Ansonsten wird die Steuerbefreiung rückwirkend versagt. Von dem Erfordernis des Selbstbewohnens wird nur eine Ausnahme gemacht, wenn es dem überlebenden Ehegatten nicht möglich ist, die Immobilie selbst zu bewohnen, weil er beispielsweise ein Pflegefall wird oder verstirbt. Wird die Immobilie hingegen zu Lebzeiten übertragen, gibt es diese 10-Jahres-Frist nicht. In dem Fall können der oder die Ehegatten auch nach kurzer Zeit ausziehen und die Immobilie verkaufen oder vermieten. Daher ist es ratsam, das Familienheim – sofern möglich – noch zu Lebzeiten zu übertragen, um Gestaltungsspielraum zu gewinnen. Das Familienheim kann aber auch Kinder bzw. Enkelkinder steuerfrei übertragen werden. Eine steuerfreie Übertragung an die Enkel kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn das eigene Kind, also ein Elternteil des Enkels, schon verstorben ist. Zu beachten ist außerdem, dass die Steuerbefreiung auf eine Wohnfläche von 200 qm begrenzt ist und nur für den Erbfall und nicht für die Schenkung gilt. Für die Übertragung des Familienheims an Kinder oder Enkel gilt jedoch wiederum die 10-Jahres-Frist, in der die Immobilie selbst bewohnt werden muss. Leben die Kinder oder Enkel nicht mehr im geerbten Haus, müssen sie die Selbstnutzung unverzüglich vornehmen. Das heißt, in der Immobilie muss sich dann der Mittelpunkt des familiären Lebens befinden. Eine bloße Ummeldung oder eine Nutzung als Ferien- oder Wochenendwohnung reicht nicht. Jedoch wird von dem Erfordernis der Selbstnutzung eine Ausnahme gemacht, wenn zwingende Gründe dagegenstehen. Das kann wiederum Pflegebedürftigkeit oder der eigene Tod sein. Aber auch minderjährige Kinder als Erben können das Familienheim in der Regel noch nicht selbstständig nutzen, so dass das Kriterium in diesem Fall nicht gilt. Eine Selbstnutzung muss auch dann nicht sofort vorgenommen werden, wenn das neue Familienheim zunächst renoviert wird. Auch bei sehr umfangreichen Renovierungsarbeiten liegt eine unverzügliche Selbstnutzung vor, wenn das Familienheim im Anschluss an die Arbeiten sofort bezogen wird. Die Zeit der Renovierung kann dann auch genutzt werden, um alle anderen Umstände zu regeln, die mit einem Umzug verbunden wären. Gegebenenfalls liegt das neue Heim nämlich etwas weiter vom alten Wohnsitz entfernt und es muss erst ein neuer Arbeitsplatz für die Eltern und ein neuer Kindergartenplatz für den Nachwuchs gefunden werden. Wichtig zu wissen ist nämlich, dass ein weit entfernter Arbeitsplatz als zwingend entgegenstehender Grund der unverzüglichen Selbstnutzung steuerlich nicht anerkannt wird. Unter diesem Aspekt kann die Renovierung doppelt sinnvoll sein. BStZ Kosten für den Schornsteinfeger sind haushaltsnahe Dienstleistungen Auch die Kosten für die Arbeiten des Schornsteinfegers können steuerlich geltend gemacht werden. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks empfiehlt Hausbesitzern und Mietern, die gezahlten Beträge in ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben. Bei entsprechenden Nachweisen gewährt das Finanzamt einen Steuerbonus von bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt. Das entspricht 20 Prozent von jährlich maximal 6.000 Euro, die für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten ausgegeben werden. Auch die Arbeiten des Schornsteinfegers zählen dazu. Haus- und Wohnungsbesitzer können damit die Rechnung des Schornsteinfegers jährlich von der Steuer absetzen. Gleiches gilt übrigens auch für Mieter. Als Nachweis für das Finanzamt reicht in der Regel die Jahresabrechnung aus. Es kann aber auch eine Bescheinigung des Vermieters erforderlich sein. Grundsätzlich werden bis auf Materialkosten alle Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Mehrwertsteuer anerkannt. Beim Schornsteinfeger zählen dazu Messungen, Reinigungs-, Kehrund Überprüfungsarbeiten. Leistungen im Rahmen von Neubaumaßnahmen, z.B. die Bauabnahme eines Schornsteins an einem Neubau, sind nicht begünstigt. Die Arbeiten müssen außerdem vor Ort in einem Privathaushalt durchgeführt werden, Betriebs- und Bürogebäude sind von der Regelung ausgenommen. Wichtig: Verbraucher sollten darauf achten, dass Lohn- und Materialkosten in der Rechnung getrennt aufgeführt sind. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung kann die Rechnung als Anlage mit Bankbeleg beim Finanzamt eingereicht werden. Barzahlungen werden nicht anerkannt. 6/2012 Aktuelles 29 SCHUFA-Unternehmensauskunft Auch Bauherren profitieren Mit der neuen überarbeiteten Version der SCHUFA-Unternehmensauskunft erhalten Nutzer einen noch besseren Einblick in Unternehmen. Von den erweiterten Funktionen und detaillierten Inhalten profitieren unter anderem Bauherren, die sich schon im Vorfeld einer Beauftragung über eine Baufirma informieren wollen. Mit Hilfe der Unternehmensauskunft können sich auch Bewerber ein besseres Bild von ihrem künftigen Arbeitgeber machen und haben mehr Sicherheit beim Jobwechsel. Jetzt wurde das Produkt mit neuen Leistungsmerkmalen ausgestattet und unterstützt damit Verbraucher in ihrem Wunsch nach differenzierten Informationen. Die neue zehnstufige Bonitätsskala erlaubt eine differenzierte Einstufung der Bonität des angefragten Unternehmens. Darüber hinaus enthält die neue Auskunft Bilanz- und Insolvenzinformationen, Handelsregister- und Brancheninformationen sowie Angaben zu Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter oder auch dem Stammkapital. Wichtige Ereignisse innerhalb des Unternehmens, zum Beispiel ein Wechsel in der Geschäftsführung, können rückwirkend bis zu 24 Monate verfolgt werden. Für mehr Transparenz hält die Auskunft zudem Informationen über die Funktionsträger und deren Verflechtungen zu anderen Unternehmen bereit. Gerade die neue Transparenz wird auch am Beispiel Hausbau deutlich. Bauherren gehen mit dem Bau eines Eigenheims oft das größte finanzielle Wagnis in ihrem Leben ein. Mit der Unterneh- mensauskunft können sie nun sicherer sein, die zuverlässigste Baufirma ausgewählt zu haben. Verzögerungen am Bau oder gar die finanziellen Belastungen eines Baustopps durch die Insolvenz eines Baupartners können mit Hilfe der Unternehmensauskunft zwar nicht ausgeschlossen, aber nahezu vermieden werden. Die Unternehmensauskunft ist ein Service für registrierte Nutzer des Internetortals www.meineSCHUFA.de. Eine Registrierung kostet einmalig 18,50 Euro. Auskunftssuchende können sich dann in ihren persönlichen Bereich einloggen und dort das Unternehmen auswählen, für welches eine Unternehmensauskunft erstellt werden soll. Die Auskunft kann anschließend bequem als PDF-Datei heruntergeladen werden. Pro Auskunft kostet dieser Service 28,50 Euro. Doch nicht jeder irgendwelche Auskünfte von Unternehmen verlangen. Voraussetzung für eine Unternehmensauskunft ist der Nachweis, dass ein berechtigtes Interesse von dem Auskunftssuchenden an den Bonitätsinformationen des jeweiligen Unternehmens gegeben ist. schufa Im Verlag "Die Werkstatt" erschienen zwei wunderbare Bü- cher über den Dinosaurier der Bundesliga. Geschichte und Mythos für Freunde der Bundesliga Während die Vereinschronik des VfL Bochum schon über 150 Jahre geschrieben wird, haben sie beim großen Hamburger Sportverein erst 125 Jahre an der "zeitlichen Messlatte". Für die Rothosen aus dem Norden läuft es aktuell auch nicht so toll, aber gemessen an den Titeln könnten sie sich beim drittgrößten Sportverein der 6/2012 Republik entspannt zurücklehnen: Zwei Europapokale, sechs Meisterschaften und drei Pokalsiege stehen auf der Habenseite. Die Hamburger waren Gründungsmitglied der Bundesliga, stiegen als einziger Verein niemals ab und feiern nicht nur dies: Sie spielen seit 1919 ununterbrochen in der jeweils höchsten Spielklasse. Aktuelles 30 Wohnungseinbruch: Polizei gibt Präventionstipps Ein Wohnungseinbruch ist für die Meisten ein Schock: Opfer empfinden das Eindringen in die eigenen „vier Wände“ als besonders belastend. Neben dem reinen Sachschaden und dem Verlust von unersetzbaren Erinnerungsstücken fühlen sich viele von ihnen in der eigenen Wohnung nicht mehr wohl. Man kann sich schützen, so die Erfahrung der Polizei: Fast 40 % der Taten bleiben im Versuch stecken - nicht zuletzt wegen technischer Sicherungen an Fenstern oder Türen. Auch aufmerksame Nachbarn können helfen, Einbrüche zu verhindern. Einbrecher kommen oft tagsüber, wenn üblicherweise niemand zu Hause ist – zur Schul-, Arbeits- und Einkaufszeit, am frühen Abend, bei einsetzender Dämmerung, an Wochenenden. Die Sorglosigkeit mancher Bewohner erleichtert vielfach die Tat: Da wird die Eingangstür nur ins Schloss gezogen - nicht abgeschlossen, da kommt der Schlüssel in sein vertrautes „Versteck“ unter der Matte, im Blumenkasten oder auf dem Türrahmen, da bleiben gut erreichbare Fenster, Balkon- oder Terrassentüren in Kippstellung offen. Sicherheitsbewusstes Verhalten und solide mechanische Sicherungstechnik (z.B. Zusatzschlösser und Schutzbeschläge) stehen beim Einbruchschutz an erster Stelle und bieten Widerstand. Alarmanlagen (sog. Einbruchmeldeanlagen) verhindern keinen Einbruch, sondern melden ihn nur. Sie können mechanische Sicherungen nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Sie erhöhen das Entdeckungsrisiko für Einbrecher und bieten so zusätzlichen Schutz. • Sichern Sie mögliche Schwachstellen Ihres Zuhauses (z. B. Haus- und Wohnungseingangstüren, Balkonoder Terrassentüren, Fenster, Kellerzugänge) durch den Einbau von geprüfter Sicherungstechnik. Gut gesicherte Türen und Fenster aufzuhebeln, kostet den Täter Zeit und verursacht Lärm. • Schließen Sie immer (!) die Haus-/Wohnungstür so oft wie möglich ab. Eine nur ins Schloss gezogene Tür öffnet der Täter in Sekundenschnelle. • Hauseingangstür in Mehrfamilienhäusern auch tagsüber geschlossen halten. Prüfen Sie vor dem Drücken des Türöffners, wer ins Haus will (z. B. durch Blick aus dem Fenster). Nur Personen einlassen die zu Ihnen wollen oder die „ins Haus gehören“. • Lassen Sie bei Eingangstüren mit Glasfüllung niemals innen den Schlüssel stecken. • Keine Schlüssel draußen verstecken, um sich z. B. bei einem unfreiwilligen Aussperren helfen zu können: Einbrecher kennen jedes Versteck. • Sollten Sie Ihren Schlüssel verloren haben, wechseln Sie sofort den Schließzylinder aus. • Verschließen Sie Fenster, Balkon und Terrassentüren, auch wenn Sie nur kurz weggehen – denn gekippte Fenster sind offene Fenster. • Sichern Sie Fenster und Balkontüren in oberen Stockwerken: Einbrecher sind häufig wahre Kletterkünstler. Leitern, Gartenmöbel, Mülltonnen, u.a. sind Kletterhilfen. • Lassen Sie Rollläden nur nachts herunter, sonst entsteht tagsüber der Eindruck, die Bewohner seien nicht da. • Verschließen Sie stets Türen von Kellern und Dachböden. • Kellerlichtschächte und Kellerfenster sollten Sie z. B. mit massiven, gut verankerten Gittern oder Gitterrosten sichern lassen. • Lassen Sie Wohnung oder Haus bei längerer Abwesenheit durch Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder ggf. „Haushüter“ bewohnen oder bewohnt erscheinen: Briefkasten leeren, Rollläden, Vorhänge, Beleuchtung, Radio und Fernseher unregelmäßig betätigen. • Keine Mitteilung über die Abwesenheit auf dem Anrufbeantworter. • Informieren Sie Ihre Nachbarn über den Einsatz von Zeitschaltuhren für Rollläden, Beleuchtung, Radio etc. • Lassen Sie Wertsachen nicht offen zu Hause herumliegen. Haus+Grundeigentümer Bochum e.V. Hausanschrift Viktoriastr. 63, 44787 Bochum Postanschrift Postfach 101104, 44711 Bochum Zentrale/Information/Anmeldung 0234 / 96127-10 Telefonvermittlung 0234 / 96127-0 Fax0234 / 96127-44 e-mailinfo@hausundbochum.de Internetwww.hausundbochum.de Haus+Grundeigentümer Mitgliederservice Neue Mitgliedschaften / Änderung von Mitgliedsdaten / Beitragsangelegenheiten Frau Suhsek96127-10 Frau Spillmann96127-10 Rechts- u. Steuerberatung Terminvereinbarung96127-10 Betriebskostenabrechnungen / Kostenmietberechnungen Herr Glanz96127-33 Frau Buderus96127-14 Haus+Grundeigentümer Bochum GmbH Hausanschrift Viktoriastr. 63, 44787 Bochum Postanschrift Postfach 101104, 44711 Bochum Telefonvermittlung96127-0 Fax96127-44 Hausverwaltung Rechnungswesen / Mietenbuchhaltung / Betriebskostenabrechnungen Frau Wiese96127-23 Frau Hiller96127-26 Vermietungen Herr Melamuds96127-22 Technik / Instandhaltung / Reparaturannahme Herr Kriegel96127-24 oder per eMail: hv@hausundbochum.de Immobilienvermittlung div. Sachbearbeiter96127-10 Wohnungseigentumsverwaltung Wirtschaftspläne / Abrechnungen / Kontoführung / Korrespondenz / Instandsetzung Frau Schneider96127-21 Frau Kleinert96127-25 oder per eMail: weg@hausundbochum.de Grundeigentümer (GET) Service GmbH Der Versicherungs- und Finanzmakler für Grundeigentümer Herr Peter G. Kappen Beratung: Bitte Terminvereinbarung unter: Telefon : 0211 - 171 29970 / Fax : 0211 - 171 29969 E-Mail: kappen@get-service.de 6/2012 HIER HILFT MAN SICH. Wir verlegen Ihr Laminat, Parkett oder montieren Türelemente und Garagentore. Fragen Sie nach unseren günstigen Montagepreisen. Oberhausen Mülheimer Straße 25 Tel. 02 08/43 77-0 Image_Anzeige_Ziesak.indd 1 Am Wasserturm Nähe Centro Bochum Wallbaumweg 53 - 75 Tel. 02 34/92 66-0 Nähe Opel Werk 2 + 3 07.07.10 14:04 Gut fürs Klima, gut für mich: Ökostrom aus Wasserkraft für nur 1 € mehr im Monat. Engagieren Sie sich aktiv für den Klima- und Umweltschutz! 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