Sep - Amt Preetz Land
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An sämtliche Haushalte! 14. Jahrgang | 29. September 2010 | Amtliche Bekanntmachungen ab Seite 3 September 2010 Zwischen Lagerfeuern und Laternen Die Septemberausgabe des „Amtsschimmels“ enthält wie in jedem Jahr neben einigen Rückblicken auf die Sommerferien (hier ein Lagerfeuer von JF und Kurzen Funken Lehmkuhlen, Seite 8) auch eine ganze Reihe von Ausblicken auf den Herbst. Traditionell gehört dazu in vielen Gemeinden das Laternelaufen, so in Lehmkuhlen (07.10.), Warnau (26.10.), Großbarkau und Kühren (jeweils am 29.10.). Zu einer Nachtwanderung mit anschließendem Lagerfeuer laden der Bürgerverein Barkauer Land u.a. ebenfalls am 29. Oktober auf den Lehrpfad „Kulturlandschaft Bothkamp-Hof Siek“ ein (Seite 16). - Foto: Dirk Jurczyk, JF Lehmkuhlen. Rohrreinigung 24 Stunden Notdienst EN Rohrverstopfungen RAL (Bad / WC / Küche) Kanalinspektion KANALB I; R; D Dichtheitsprüfung Ihrer Grundstücksentwässerung GÜ Containerdienst ZEICH TE U Anzeige: Firma Absolut Kanalreinigung + Containerdienst x 388 88 Tel.: 042 43 mm 07 / 82 Lise-Meitner-Straße 13 24223 Schwentinental / Raisdorf Container bis 30 m³ für: Lieferung von: Erdaushub Bauschutt Bauabfälle Gartenabfälle Kies, Kiesel Mutterboden, u.a. Seite 2 Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010 14. Jahrgang Mitteilungen der Verwaltung / Aus Amt und Gemeinden Team für Bürgerdienste Sprech- und Öffnungszeiten der Amtsverwaltung Der neue Personalausweis Montag Er kommt am 01. November 2010, er hat das praktische Format einer Scheckkarte, und er bietet neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt, beispielsweise bei der Online-Registrierung, das Ausweisen an Automaten, bei Altersbestätigungen und Zutrittskontrollen oder beim automatischen Ausfüllen von Formularen (Unterschriftsleistung). 08.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen! Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 17.30 Uhr Ab 01. November 2010 werden nur noch neue Personalausweise ausgegeben. Alle alten Personalausweise behalten allerdings ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Freitag Der neue Ausweis kostet für jeden Erwachsenen ab dem 24. Lebensjahr 28,80 Euro (bisher 8,00 Euro). Personen unter 24 Jahre müssen 22,80 Euro bezahlen. Zusätzliche Öffnungszeiten Zusatzkosten werden für die eine oder andere Variation bei der Online-Nutzung fällig, z.B. - nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion Ändern der PIN (im Team für Bürgerdienste möglich) Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6,00 Euro 6,00 Euro 6,00 Euro Bitte denken Sie darüber nach, ob Sie die neuen Online-Ausweisfunktionen tatsächlich nutzen möchten. Eine vorzeitige Beantragung des alten Personalausweises ist noch bis zum 29.10.2010 möglich. Das Lichtbild für den neuen Ausweis muss biometrietauglich sein. Es ist möglich, zwei Fingerabdrücke als freiwilliges Merkmal aufzunehmen. Das Erfassen der Daten für den Personalausweis dauert bisher knapp fünf Minuten. Tests haben ergeben, dass die Prozedur für den neuen Ausweis rund 20 bis 30 Minuten in Anspruch nehmen wird. Bringen Sie also genug Zeit mit und haben Sie bitte auch Verständnis, wenn es vor Ihnen etwas länger dauert. 08.00 – 12.00 Uhr (Team für Bürgerdienste) Dienstag 07.00 – 08.00 Uhr Donnerstag 17.30 – 19.00 Uhr ℡ 04342 – 8866 – 6 Jagdgenossenschaft Wilhelminenhof Bekanntmachung Wenn Sie bereits jetzt mehr über den neuen Ausweis mit seinen neuen Möglichkeiten erfahren möchten, können Sie sich im Internet auf den Seiten des Personalausweisportals (herausgegeben vom Bundesinnenministerium, auch über den Link auf der Startseite des Amtes zu erreichen) umfassend informieren: www.personalausweisportal.de Die Jagdgenossenschaft Wilhelminenhof hat in der Genossenschaftsversammlung am 8.07.2010 nach §8 Landesjagdgesetz eine neue Satzung beschlossen. Außerdem hat das Bundesinnenministerium einen telefonischen Bürgerservice eingerichtet, der unter der Nummer 0180-1-33 33 33 (3,9 ct/Min dt. Festnetz, max. 42 ct/Min. Mobilnetz) von Montag bis Freitag zwischen 07.00 und 20.00 Uhr erreichbar ist. Mit der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt „Der Amtsschimmel“ sowie durch den Aushang im Bekanntmachungskasten Kührsdorf tritt die Satzung zum 1.10.2010 in Kraft. Ein Appell an alle Bürger: Bitte stürzen Sie sich nicht gleich am 01. November 2010 auf die neuen Dokumente! Lassen Sie uns bitte etwas Zeit zur Einarbeitung mit dem noch unbekannten und komplizierteren Verfahren. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Ihr Team für Bürgerdienste Im Auftrage: gez. Hartz Telefon 04342 / 8866—01 Die amtsangehörige Gemeinde Postfeld sucht zum 01.01.2011 für ihren eingruppigen Kindergarten „Krümelbande“ in Postfeld eine/n Erzieher/in für die Gruppenarbeit mit den 2 bis 6-jährigen Kindern. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 25,5 Stunden (incl. Vorbereitungszeit) bei einem Entgelt nach Entgeltgruppe 5 TVöD. Das Beschäftigungsverhältnis ist vorerst auf zwei Jahre befristet. Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, flexible und aufgeschlossene Person mit Einfühlungsvermögen, Teamgeist und der Bereitschaft, sich aktiv weiterzubilden. Ein regionaler Bezug der Bewerber/innen zu Postfeld wäre wünschenswert. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung und Qualifikation im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Tätigkeitsnachweise, Lichtbild) richten sie bitte bis zum 11.10.2010 an den Amtsvorsteher des Amtes Preetz-Land, Am Berg 2, 24211 Schellhorn. Amt Preetz-Land - Der Amtsvorsteher - für die Gemeinde Postfeld Beteiligte Jagdgenossen können die Satzung beim Jagdvorsteher Claus Timmermann, Preetzer Str. 30, 24211 Kührsdorf nach Terminabsprache einsehen. gez. Claus Timmermann, Jagdvorsteher Sprechzeiten der Amtsverwaltung - Team für Bürgerdienste im MarktTreff Kirchbarkau montags 15.00 – 17.00 Uhr 14. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010 Amtliche Bekanntmachungen Seite 3 Aktuelles Ortsrecht Satzungen des Amtes und der Gemeinden Gemeinde Boksee Flächennutzungsplan der Gemeinde Boksee; 2. Änderung für das Gebiet „ ADAC-Fahrsicherheitsanlage“ jederzeit unter: www.amtpreetzland.de hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der von der Gemeindevertretung Boksee in der Sitzung am 30.08.2010 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Boksee für das Gebiet „ADAC-Fahrsicherheitsanlage“ und die Begründung liegen vom 07.10.2010 bis 08.11.2010 in der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer 27, während der Besuchszeiten öffentlich aus. Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: Umweltbericht mit Schallgutachten Baugrundgutachten Entwässerungsvorkonzept und Grünordnerischer Fachbeitrag. Diese Unterlagen liegen ebenfalls aus. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Schellhorn, den 09.09.2010 Amt Preetz-Land Der Amtsvorsteher Im Auftrage: gez. Stürck Gemeinde Boksee Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. VE 1 für das Gebiet „ADAC-Fahrsicherheitsanlage“ der Gemeinde Boksee; hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der von der Gemeindevertretung Boksee in der Sitzung am 30.08.2010 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 1 der Gemeinde Boksee für das Gebiet „ADAC-Fahrsicherheitsanlage“ und die Begründung liegen vom 07.10.2010 bis 08.11.2010 in der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer 27, während der Besuchszeiten öffentlich aus. Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: Umweltbericht mit Schallgutachten Baugrundgutachten Entwässerungsvorkonzept und Grünordnerischer Fachbeitrag. Diese Unterlagen liegen ebenfalls aus. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. „Der Amtsschimmel“ ist das Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil des Amtes Preetz-Land und seiner amtsangehörigen Gemeinden Barmissen, Boksee, Bothkamp, Großbarkau, Honigsee, Kirchbarkau, Klein Barkau, Kühren, Lehmkuhlen, Löptin, Nettelsee, Pohnsdorf, Postfeld, Rastorf, Schellhorn, Wahlstorf und Warnau. Er erscheint regelmäßig einmal im Monat (jeweils am letzten Mittwoch des Monats) und wird per Post an sämtliche Haushalte im Amtsgebiet zugestellt. Er liegt darüber hinaus im Dienstgebäude des Amtes in Schellhorn aus. Er wird zusätzlich auf der Internetseite www.amtpreetzland.de als PDF-Datei publiziert und dort archiviert. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig. Schellhorn, den 09.09.2010 Amt Preetz-Land Der Amtsvorsteher Im Auftrage: gez. Stürck Herausgeber: Amt Preetz-Land - Der Amtsvorsteher, Am Berg 2, 24211 Schellhorn Verantwortlicher Redakteur: Ralf-Uwe Jann, Tel. 04342/8866–21, Fax 04342/8866 -09. E-Mail: amtsschimmel@amtpreetzland.de Verantwortlich für den Inhalt der redaktionellen Beiträge sind die genannten Autoren. Druck und Anzeigen: Gisbert Sprunk, SKALA-DRUCK Steffen GmbH & Co. KG, Moorweg 66, 24582 Bordesholm, Tel. 04322/3103, Fax - 4615. E-Mail : drucksachen@skala-druck.de. Die Druckauflage beträgt ca. 4.500 Stck. Seite 4 Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010 Gemeinde Boksee Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau und Umbau und die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Boksee d) die Park- und Abstellflächen, e) die Radwege, d) die kombinierten Geh- und Radwege, e) die unbefestigten Rand- und Grünstreifen, das Straßenbegleitgrün in Form von Bäumen, Sträuchern, Rasen- und anderen Grünflächen sowie die Herrichtung der Ausgleichs- und Ersatzflächen, die der Maßnahme zuzuordnen sind, (Ausbaubeitragssatzung) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57) und der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005 S. 27) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 30.08.2010 folgende Satzung erlassen: § 1 Allgemeines von vorhandenen Ortsstraßen im Sinne des § 242 Baugesetzbuch (BauGB) b) von nach den §§ 127 ff BauGB erstmalig hergestellten Straßen, Wegen und Plätzen sowie c) von nicht zum Anbau bestimmten Straßen, Wegen und Plätzen als öffentliche Einrichtung erhebt die Gemeinde Beiträge von den Grundstückseigentümern oder an deren Stelle von den zur Nutzung an diesen Grundstücken dinglich Berechtigten, denen die Herstellung, der Ausbau, der Umbau und die Erneuerung Vorteile bringt. § 2 Beitragsfähiger Aufwand (1) Zum Aufwand, der durch Beiträge gedeckt wird, gehören nach Maßgabe des Bauprogramms die tatsächlichen Kosten insbesondere für 1. den Erwerb der erforderlichen Grundflächen einschließlich der der beitragsfähigen Maßnahme zuzuordnenden Ausgleichs- und Ersatzflächen; hierzu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen eingebrachten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung einschließlich der Kosten der Bereitstellung; 2. die Freilegung der Flächen; 3. den Straßen-, Wege- und Platzkörper einschließlich Unterbau, Oberfläche, notwendige Erhöhungen oder Vertiefungen, die Anschlüsse an andere Straßen, Wege und Plätze, insbesondere a) die Fahrbahn, b) die Gehwege, c) die Rinnen- und Randsteine, auch wenn sie höhengleich zu den umgebenden Flächen ausgebildet sind, die Böschungen, Stützmauern, Schutz- i) die Bushaltebuchten; und 4. die Beleuchtungseinrichtungen; 5. die Entwässerungseinrichtungen; 6. die Mischflächen, Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereiche einschließlich Unterbau, Oberfläche sowie notwendige Erhöhungen und Vertiefungen sowie Anschlüsse an andere Straßen-, Wege- oder Platzeinrichtungen; Zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung sowie den Ausbau, Umbau und die Erneuerung a) f) 7. 14. Jahrgang (7) Für Immissionsschutzanlagen, selbstständige Park- und Abstellflächen sowie selbstständige Grünflächen werden aufgrund einer besonderen Satzung Beiträge erhoben. § 3 Beitragspflichtige, Beitragspflichtiger Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks oder zur Nutzung am Grundstück dinglich Berechtigte oder Berechtigter ist. Mehrere Beitragspflichtige sind Gesamtschuldnerinnen oder Gesamtschuldner. Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die Wohnungs- und Teileigentümerinnen oder Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. § 4 Vorteilsregelung, Gemeindeanteil (1) Von dem beitragsfähigen Aufwand nach § 2 werden folgende Anteile auf die Beitragspflichtigen umgelegt 1. für die Herstellung, den Ausbau, den Umbau und die Erneuerung der Fahrbahn (§ 2 Abs. 1 Ziffer 3 a), Radwege (§ 2 Abs. 1 Ziffer 3 e) sowie Böschungen, Schutz-, Stützmauern und Bushaltebuchten (§ 2 Abs. 1 Ziffer 3 h und i) an Straßen, Wegen und Plätzen, die Möblierung einschließlich Blumenkübel, Sitzbänke, Brunnenanlagen, Absperreinrichtungen, Zierleuchten, Anpflanzungen und Spielgeräte, soweit eine feste Verbindung mit dem Grund und Boden besteht. a) (2) Das Bauprogramm für die beitragsfähige Maßnahme kann bis zur Entstehung des Beitragsanspruchs geändert werden. die im wesentlichen dem Anliegerverkehr dienen (Anliegerstraßen), bis zu einer Fahrbahnbreite von 7,00 m, 75 v.H. b) die im wesentlichen dem innerörtlichen Verkehr dienen (Haupterschließungsstraßen), bis zu einer Fahrbahnbreite von 10,00 m 40 v.H. c) die im wesentlichen dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr oder überörtlichen Durchgangsverkehr dienen (Hauptverkehrsstraßen) bis zu einer Fahrbahnbreite von 20,00 m 20 v.H. (3) Zuwendungen aus öffentlichen Kassen sind nicht vom beitragsfähigen Aufwand abzusetzen, sondern dienen der Finanzierung des Gemeindeanteils. Soweit die Zuwendungen über den Gemeindeanteil hinausgehen, mindern sie den Beitragsanteil, sofern sie nicht dem Zuwendungsgeber zu erstatten sind. Andere Bestimmungen können sich aus dem Bewilligungsbescheid oder aus gesetzlich festgelegten Bedingungen für die Bewilligung von Zuwendungen ergeben. (4) Aufwand für die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist nur beitragsfähig, soweit die Gemeinde Baulastträger ist. (5) Die Kosten für die laufende Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze sowie die allgemeinen Verwaltungskosten gehören nicht zum Aufwand, für den Beiträge erhoben werden. (6) Mehrkosten für zusätzlich oder stärker auszubauende Grundstückszufahrten im öffentlichen Verkehrsraum sind keine beitragsfähigen Aufwendungen, sondern von der jeweiligen Grundstückseigentümerin oder dem jeweiligen Grundstückseigentümer zu erstatten. 2. für die Herstellung, den Ausbau, den Umbau und die Erneuerung der übrigen Straßeneinrichtungen (§ 2 Abs. 1 Ziffer 3 b, c, d und g sowie Ziffer 4 und 5) an Straßen, Wegen und Plätzen, a) die im wesentlichen dem Anliegerverkehr dienen (Anliegerstraßen) 75 v.H. b) die im wesentlichen dem innerörtlichen Verkehr dienen (Haupterschließungsstraßen) 60 v.H. c) die im wesentlichen dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr dienen (Hauptverkehrsstraßen) 55 v.H. 3. für die Herstellung, den Ausbau, den Umbau und die Erneuerung von kombinierten Geh- und Rad- 14. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010 (Fortsetzung von Seite 4) Ausbaubeitragssatzung Boksee a) die im wesentlichen dem Anliegerverkehr dienen (Anliegerstraßen) 75 v.H. b) die im wesentlichen dem innerörtlichen Verkehr dienen (Haupterschließungsstraßen) 50 v.H. c) die im wesentlichen dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr dienen (Hauptverkehrsstraßen) 40 v.H. 4. für den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen zu Mischflächen und den Ausbau und die Erneuerung von vorhandenen Mischflächen (§ 2 Abs. 1 Ziffer 6) a) die im wesentlichen dem Anliegerverkehr dienen (Anliegerstraßen) 75 v.H. d) die im wesentlichen dem innerörtlichen Verkehr dienen (Haupterschließungsstraßen) 45 v.H. b) die im wesentlichen dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr dienen (Hauptverkehrsstraßen) 30 v.H. Grunderwerb, Freilegung und Möblierung (§ 2 Abs. 1 Ziffer 1, 2 und 7) werden den beitragsfähigen Teilanlagen bzw. Anlagen (§ 2 Abs. 1 Ziffer 3 bis 6) entsprechend zugeordnet. (3) Endet eine Straße oder ein Weg mit einem Wendeplatz oder sind Abbiegespuren angelegt, so vergrößern sich dafür die in Absatz 1 Ziffer 1 angegebenen Maße um die Hälfte, im Bereich eines Wendeplatzes auf mindestens 18 m. Die Maße gelten nicht für Aufweitungen im Bereich von Einmündungen. (4) Die Anteile am beitragsfähigen Aufwand, die nicht nach Absatz 1 umgelegt werden, werden als Abgeltung des öffentlichen Interesses von der Gemeinde getragen (Gemeindeanteil). (5) Die Gemeinde weist in dem als Anlage beigefügten Verzeichnis die Straßen, Wege und Plätze aus, die unter Absatz 1 fallen. Das Verzeichnis hat nur deklaratorische Bedeutung und gibt nur die Verkehrsbedeutung zum Zeitpunkt des Erlasses der Satzung wieder. § 5 Abrechnungsgebiet 5. für den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen zu Fußgängerzonen und den Ausbau und die Erneuerung vorhandener Fußgängerzonen (§ 2 Abs. 1 Ziffer 6) 50 v.H. (1) Das Abrechnungsgebiet bilden die gesamten Grundstücke, denen von der Straße, dem Weg oder Platz als öffentlicher Einrichtung nach § 1 Zugangs- oder Anfahrmöglichkeit verschafft wird. 6. für den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen zu verkehrsberuhigten Bereichen und den Ausbau und die Erneuerung von vorhandenen verkehrsberuhigten Bereichen (§ 2 Abs. 1 Ziffer 7) 75 v.H. (2) Wird ein Abschnitt gebildet, so besteht das Abrechnungsgebiet aus den durch den Abschnitt erschlossenen Grundstücken. (2) Straßen und Wege, die nicht zum Anbau bestimmt sind (Außenbereichsstraßen), a) b) c) die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen und keine Gemeindeverbindungsfunktion haben (Wirtschaftswege im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 4 a StrWG) werden den Anliegerstraßen gleichgestellt (Abs. 1 Ziffer 1 a, 2 a, 3 a, 4 a), die überwiegend der Verbindung von Ortsteilen und anderen Verkehrswegen innerhalb des Gemeindegebiets dienen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3b 2. Halbsatz StrWG), werden den Haupterschließungsstraßen gleichgestellt (Abs. 1 Ziffer 1 b, 2 b, 3 b, 4 b) , die überwiegend dem Verkehr zu und von Nachbargemeinden dienen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 b 1. Halbsatz Grundstücke, die danach nicht baulich, gewerblich, industriell oder in vergleichbarer Weise nutzbar sind, gilt ein Vervielfältiger von 0,05; Absatz 2 Ziffer 3 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. StrWG), werden den Hauptverkehrsstraßen gleichgestellt (Abs. 1 Ziffer 1 c, 2 c, 3 c, 4 c). wegen (§ 2 Abs. 1 Ziffer 3 f) an Straßen, Wegen und Plätzen, 2. Liegt ein Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, aber im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Geltungsbereich einer Satzung nach § 35 Absatz 6 Bau GB (Außenbereichssatzung), wird die Grundstücksfläche, die baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt wird oder genutzt werden kann, in vollem Umfang (Vervielfältiger 1,0) berücksichtigt. Als Fläche in diesem Sinne gilt die Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m (Tiefenbegrenzungsregelung). Ist das Grundstück über die Tiefenbegrenzungsregelung hinaus baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt, wird die Fläche bis zum Ende dieser Nutzung zugrunde gelegt. Als Bebauung in diesem Sinne gelten nicht untergeordnete Baulichkeiten wie z.B. Gartenhäuser, Schuppen, Ställe für die Geflügelhaltung für den Eigenverbrauch und dergleichen, wohl aber Garagen. Bei Grundstücken, auf denen eine Hinterbebauung (zweite Baureihe) zulässig ist, wird die Fläche bis zu einer Tiefe von 100 m zugrunde gelegt. Für die vorstehenden Regelungen dient zur Abgrenzung der baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzten Grundstücksfläche eine Linie in gleichmäßigen Abstand von der Straße, dem Weg oder dem Platz. Der Abstand wird a) bei Grundstücken, die an die Straße, den Weg oder Platz angrenzen, von der Straße ausgemessen, b) bei Grundstücken, die mit der Straße, dem Weg oder dem Platz nur durch eine Zuwegung verbunden sind, vom Ende der Zuwegung an gemessen, c) bei Grundstücken, die so an einem Platz, einem Wendehammer oder in einer Lage zur Straße oder zum Weg liegen, dass eine Linie nach Buchstabe a) oder b) nicht ermittelt werden kann, als Kreisbogen um den Mittelpunkt des Platzes gebildet, d) bei Grundstücken, die nicht an die Straße, den Weg oder Platz angrenzen, von der nächsten zugewandten Grundstücksseite aus gemessen § 6 Beitragsmaßstab (1) Der Beitragsanteil wird nach der gewichteten Grundstücksfläche auf die das Abrechnungsgebiet bildenden Grundstücke verteilt. (2) Für die Ermittlung der Grundstücksfläche gilt: 1. Soweit Grundstücke im Bereich eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) oder in einem Gebiet, für das die Gemeinde beschlossen hat, einen Bebauungsplan aufzustellen (§ 33 BauGB), liegen, wird die Fläche, auf die der Bebauungsplan oder der Bebauungsplanentwurf die bauliche, gewerbliche, industrielle oder vergleichbare Nutzungsfestsetzung bezieht, in vollem Umfang (Vervielfältiger 1,0) berücksichtigt. Für Teile der Grundstücksfläche, auf die der Bebauungsplan die bauliche gewerbliche, industrielle oder vergleichbare Nutzungsfestsetzung nicht bezieht oder Seite 5 Die über die nach den vorstehenden Tiefenbegrenzungsregelungen hinaus (Fortsetzung auf Seite 6) Seite 6 Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010 (Fortsetzung von Seite 5) Ausbaubeitragssatzung Boksee gehenden Flächen des Grundstücks, die nicht baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt werden oder genutzt werden können, werden mit dem Vervielfältiger 0,05 angesetzt 3. Für bebaute Grundstücke im Außenbereich (§ 35 BauGB) wird als Grundstücksfläche für den bebauten Teil die mit Gebäuden überbaute Fläche vervielfältigt mit 5, der übrige Teil der Grundstücksfläche wird mit dem Vervielfältiger 0,05 berücksichtigt; höchstens wird die tatsächliche Grundstücksfläche berücksichtigt. Der unbebaute gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Teil von Grundstücken im Außenbereich wird mit dem Vervielfältiger 1,0, der übrige Teil der Grundstücksfläche wird mit dem Vervielfältiger 0,05 berücksichtigt. 2. Anstelle der in Ziffer 1 bis 3 geregelten Vervielfältiger wird die bebaute und unbebaute Grundstücksfläche bei nachfolgenden Funktionen in den Fällen der Ziffer 1 aufgrund der zulässigen, in den Fällen der Ziffern 2 und 3 aufgrund der tatsächlichen Nutzungen nach nachstehender Tabelle angesetzt: a) Friedhöfe 0,3 b) Sportplätze 0,3 c) Kinderspielplätze 0,3 d) Kleingärten 0,5 e) Freibäder 0,5 f) Campingplätze 0,7 g) Flächen für den Naturschutz und die Landespflege 0,02 h) Teichanlagen, die zur Fischzucht dienen 0,05 i) Gartenbaubetriebe im Außenbereich 0,4 (3) Für die Ermittlung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung wird die nach Absatz 2 ermittelte Grundstücksfläche, ohne die mit dem Faktor 0,05 berücksichtigten Flächen, 1. vervielfacht mit: 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss b) 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen c) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit drei Vollgeschossen d) 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit vier oder fünf Vollgeschossen e) 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit sechs oder mehr Vollgeschossen Für Grundstücke, die von einem Bebauungsplan oder einem Bebauungsplan entwurf erfasst sind, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse wie folgt: a) Als Nutzung in ähnlicher Weise im Sinne von Satz 2 gelten insbesondere Schulhöfe, genutzte Flächen von Kompostieranlagen, Abfallbeseitigungsanlagen, Stellplätze und Kiesgruben. Für alle anderen unbebauten Grundstücke im Außenbereich, insbesondere land- oder forstwirtschaftlich genutzte, wird die Grundstücksfläche mit dem Vervielfältiger 0,05 angesetzt. 3. a) Ist die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse. b) Sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5, wobei Bruchzahlen auf volle Zahlen auf- oder abgerundet werden. c) Ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse die höchstzulässige Höhe geteilt durch 3,5 m, wobei Bruchzahlen auf volle Zahlen auf- oder abgerundet werden. Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse zugelassen oder vorhanden, ist diese zugrunde zu legen; das gilt entsprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl oder die höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten werden. 3. Für Grundstücke oder Grundstücksteile, soweit sie von einem Bebauungsplan nicht erfasst sind oder für Grundstücke oder Grundstücksteile, für die ein Bebauungsplan die Zahl der Vollgeschosse, die Baumassenzahl oder die Gebäudehöhe nicht festsetzt, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse a) bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse. Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheit des Bauwerkes nicht feststellbar, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Höhe des Bauwerks geteilt durch 3,5 m, wobei Bruchzahlen auf volle Zahlen aufoder abgerundet werden.; b) bei unbebauten aber bebaubaren Grundstücken aus der Zahl der auf den Grundstücken zulässigen Vollgeschosse; c) bei Kirchengrundstücken sowie Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist, die aber gewerblich oder industriell genutzt 14. Jahrgang werden können, wird ein Vollgeschoss zugrunde gelegt; d) bei Grundstücken, auf denen Garagen oder Stellplätze zulässig oder vorhanden sind, wird die tatsächlich vorhandene Zahl der Geschosse, mindestens ein Vollgeschoss, zugrunde gelegt. Vollgeschosse nach dieser Satzung sind nur Vollgeschosse im Sinne der Landesbauordnung. Soweit in einem Gebäude, das dem dauernden Aufenthalt von Menschen dient, die vorhandenen Geschosse alle nicht die Voraussetzungen der Landesbauordnung erfüllen, wird ein Vollgeschoss angesetzt. (4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe-, Industrie- oder sonstigen Sondergebieten nach § 11 der BauNVO sowie Grundstücke in anderen Gebieten und im Außenbereich, die überwiegend gewerblich oder industriell genutzt werden, werden die nach Absatz 3 ermittelten Flächen um 30 v.H. erhöht. Ob ein Grundstück, das sowohl Wohnzwecken als auch gewerblichen Zwecken dient, überwiegend im Sinne des Satzes 1 genutzt wird, bestimmt sich nach dem Verhältnis, in dem die Nutzung der Geschossflächen zueinander steht. Hat die gewerbliche Nutzung des Gebäudes nur untergeordnete Bedeutung und bezieht sich die Nutzung überwiegend auf die Grundstücksfläche (z.B. Fuhrunternehmen, Betrieb mit großen Lagerflächen), so ist für die Beurteilung der überwiegenden Nutzung anstelle der Geschossfläche von der Grundstücksfläche auszugehen. (5) Grundstücke, die durch mehrere Straßen, Wege und Plätze erschlossen werden (Eckgrundstücke) sind für alle Straßen, Wege und Plätze beitragspflichtig, der sich nach den Absätzen 2 bis 4 ergebende Beitrag wird nur zu zwei Dritteln erhoben. Den übrigen Teil trägt die Gemeinde. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, wenn die Gemeinde für die zweite Straße keine Baulast an der Fahrbahn hat, sowie ebenfalls nicht für Grundstücke in Kern-, Gewerbe-, Industrie- oder sonstigen Sondergebieten nach § 11 der BauNVO sowie für Grundstücke in anderen Gebieten und im Außenbereich, die überwiegend gewerblich oder industriell genutzt werden; Absatz 4 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. (6) Liegt ein Grundstück zwischen zwei Straßen, Wegen oder Plätzen, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. (Fortsetzung auf Seite 7) 14. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010 (Fortsetzung von Seite 6) Ausbaubeitragssatzung Boksee § 7 Entstehung der Beitragspflicht Die Beitragspflicht entsteht mit dem Abschluss der beitragsfähigen Maßnahme entsprechend dem Bauprogramm. Bei einer Kostenspaltung entsteht der Teilanspruch mit dem Abschluss der Teilmaßnahme und dem Anspruch der Kostenspaltung. § 8 Kostenspaltung Die Gemeinde kann die Erhebung von Beiträgen ohne Bindung an eine bestimmte Reihenfolge getrennt für jede Teileinrichtung oder zusammen für mehrere Teileinrichtungen selbstständig anordnen. Teileinrichtungen sind: 1. die Fahrbahn einschließlich der Parkund Abstellflächen, der Rinnen- und Randsteine sowie der Bushaltebuchten, 2. die Radwege, 3. die Gehwege, 4. die Beleuchtungseinrichtungen, 5. die Straßenentwässerung, 6. die Möblierung von Straßen-, Wege– und Platzkörpern, 7. die kombinierten Geh- und Radwege und 8. die Mischflächen. Aufwendungen für den Grunderwerb, die Freilegung und das Straßenbegleitgrün werden den Teilanlagen entsprechend zugeordnet. Unbefestigte Rand- und Grünstreifen sowie Böschungen, Schutz- und Stützmauern gehören jeweils zu den unmittelbar angrenzenden Teilanlagen. § 13 Datenverarbeitung Zur Ermittlung der Beitragspflichtigen und zur Festsetzung der Beiträge im Rahmen der Veranlagung nach dieser Satzung ist die Erhebung und Verwendung der erforderlichen personenbezogenen Daten gemäß § 10 Absatz i.V.m. § 9 Absatz 2 Nr. 1 Landesdatenschutzgesetz aus Datenbeständen, die der Gemeinde aus der Prüfung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach den §§ 24 bis 28 BauGB und § 3 des Gesetzes zur Erleichterung des Wohnungsbaus im Planungs- und Baurecht sowie zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (WoBauErlG) bekannt worden sind und aus dem beim Katasteramt geführten Liegenschaftskataster, aus den beim Grundbuchamt geführten Grundbüchern, aus den beim Amt Preetz-Land geführten Personenkonten sowie Meldedateien und bei der unteren Bauaufsichtsbehörde geführten Bauakten zulässig. Die Gemeinde darf sich diese Daten von den genannten Ämtern und Behörden übermitteln lassen und nur zum Zwecke der Beitragserhebung nach dieser Satzung weiterverarbeiten. § 14 § 10 Vorauszahlungen Sobald mit der Ausführung der Maßnahme begonnen wird, können angemessene Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrages erhoben werden. Vorauszahlungen können auch für die in § 8 aufgeführten Teilmaßnahmen erhoben werden. § 11 Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheides fällig. § 12 Ablösung Vor Entstehung der Beitragspflicht kann der Beitragsanspruch im Ganzen durch Vertrag zwischen Beitragspflichtiger oder Beitragspflichtigem und Gemeinde in Höhe des voraussichtlich entstehenden Anspruchs abgelöst werden. Für die Berechnung des Ablösebetrages gelten die Bestimmungen dieser Satzung. Anlage 1 Verzeichnis der Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Boksee 1. Donnerhorster Weg Im See Kastanienallee Kurzer Weg Mühlenweg Schmiedeweg Haupterschließungsstraßen Dorfstraße Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Zum Ketelsberg Schönhorster Weg 3. Boksee, den 13.09.2010 Anliegerstraßen Am Alten Gutshof 2. Inkrafttreten Hauptverkehrsstraßen - (DS) gez. Meß, Bürgermeister Gemeinde Warnau § 9 Beitragsbescheid Nachdem die Beitragspflicht gemäß § 7 entstanden ist, werden die Beiträge durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Seite 7 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Warnau a) hier: Aufstellungsbeschluss b) hier: Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB a) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warnau hat mit Beschluss vom 14.04.2008 entschieden, für das Gemeindegebiet der Gemeinde Warnau eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes einzuleiten. Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht. b) Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll auf Dauer eines Monats bei der Amtsverwaltung Preetz-Land erfolgen. Es wird hiermit bekanntgemacht, das für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ab sofort die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung in der Amtsverwaltung Preetz-Land, Am Berg 2, 24211 Schellhorn, während der Öffnungszeiten für die Dauer eines Monats gegeben ist. Schellhorn, den 17.08.2010 Amt Preetz-Land Der Amtsvorsteher Im Auftrage: gez. Stürck Seite 8 Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010 14. Jahrgang Gemeinde Honigsee Gemeinde Großbarkau Flächennutzungsplan der Gemeinden Großbarkau, Honigsee, Kirchbarkau und Klein Barkau; 11. Änderung für das Gebiet „Biomasseverwertungsanlage Honigsee“ Großbarkauer Termine hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der von der Gemeindevertretung Honigsee in der Sitzung am 31.08.2010 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinden Großbarkau, Honigsee, Kirchbarkau und Klein Barkau für das Gebiet „Biomasseverwertungsanlage Honigsee“ und die Begründung liegen vom 07.10.2010 bis 08.11.2010 in der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer 27, während der Besuchszeiten öffentlich aus. Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: Umweltbericht mit Grünordnerischem Fachbeitrag Verkehrstechnischer Stellungnahme Schalltechnischer Untersuchung und Immissionsprognose Staub-Geruch. Diese Unterlagen liegen ebenfalls aus. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Schellhorn, den 13.09.2010 Amt Preetz-Land Der Amtsvorsteher Im Auftrage: gez. Stürck Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. VE 1 für das Gebiet „Biomasseverwertungsanlage“ der Gemeinde Honigsee hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der von der Gemeindevertretung Honigsee in der Sitzung am 31.08.2010 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 1 der Gemeinde Honigsee für das Gebiet „Biomasseverwertungsanlage“ und die Begründung liegen vom 07.10.2010 bis 08.11.2010 in der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer 27, während der Besuchszeiten öffentlich aus. Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: Umweltbericht mit Grünordnerischem Fachbeitrag Verkehrstechnischer Stellungnahme Schalltechnischer Untersuchung und Immissionsprognose Staub-Geruch. Diese Unterlagen liegen ebenfalls aus. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig. Schellhorn, den 13.09.2010 Amt Preetz-Land Der Amtsvorsteher Im Auftrage: gez. Stürck Ende der amtlichen Bekanntmachungen 04.10.2010 19:30 Uhr Gemeindevertretersitzung in Großbarkau, Katenhof 6 (Bürogebäude) 29.10.2010 18:00 Uhr Laternelauf - Start im Wiesenhof (Hof Gätje am Dorfteich) 24.11.2010 19.30 Uhr Strategieausschuss* 04.12.2010 15:00 Uhr Weihnachtskaffee im DGH Honigsee 08.12.2010 19:30 Uhr Gemeindevertretersitzung* gez. P. Steiner, Bürgermeister * Ort: siehe Bekanntmachungskasten. Gemeinde Lehmkuhlen Lehmkuhlener Veranstaltungen im Oktober 06.10. -08.10. TSV Lepahn Schießen für jedermann 07.10. 18.30 Uhr Gemeinde Laternelaufen mit dem Kindergarten Trent und der Feuerwehr Lepahn 09.10. 15.00 Uhr Herbstsingen des Singkreises Lehmkuhlen mit Gastchor im Sportheim Lepahn (siehe Seite 10) 12.10. 09.00-15.00 Uhr Klettern im Hochseilgarten (Kinder– und Jugendpass; Seite 19) 30.10. 20.00 Uhr TSV Lepahn Fest für jedermann Jens Podbielski, Projektbetreuer Kinderstube Warnau Basar am 07.11.2010 in der Kinderstube Warnau Wir haben noch Plätze für Aussteller frei! Bei Interesse bitte melden unter 04302 / 93 97. Caroline Blunk 14. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010 AktivRegion SHS e.V. JF Lehmkuhlen Die AktivRegion SchwentineHolsteinische Schweiz hat Verstärkung bekommen. Jugendfeuerwehr und „Kurze Funken“ Lehmkuhlen gemeinsam im Zeltlager Die Geschäftsstelle der AktivRegion wird künftig häufiger besetzt und vor allem auch telefonisch erreichbar sein, als das in der Vergangenheit möglich war. Regionalmanager Günter Möller teilt dazu in einer Pressemitteilung mit: Zum Kennenlernen und Beschnuppern besuchte die Jugendfeuerwehr Lehmkuhlen gemeinsam mit den Kurzen Funken Lehmkuhlen Ende August für drei Nächte das Jugendzeltlager Selker Noor. Viele Unternehmungen und kalte Nächte erwarteten die jungen Feuerwehranwärter. „Birgit Boller unterstützt ab sofort das Regionalmanagement. Sie wird überwiegend von Montag bis Donnerstag jeweils nachmittags an ihrem Schreibtisch in der Geschäftsstelle sitzen. Frau Boller übernimmt viele Verwaltungstätigkeiten wie die Vereinsverwaltung, die Protokollführung und die Finanzen. Mit dem Wetter hatten wir Glück, so dass wir die Freizeitangebote des Zeltlagers gut nutzen konnten. Die campeigene Badestelle mit Wasserrutsche wurde viel genutzt und auch der Beachvolleyballplatz war selten leer. Neben Volleyball, Völkerball und Fußball stand auch ein Kickerturnier auf dem Plan, welches Jugendgruppenleiterin Annika zusammen mit dem Kurzen Funken Florian gewann (Foto unten). Der Hochseilgarten wurde zwar nur von wenigen genutzt, dafür war das Kistenstapeln der Renner, wobei der Kurze Funke Colja die „Großen“ hinter sich ließ und mit 23 Kisten unter sich am höchsten hinaus kam. Da wir uns ja bekannter Maßen gerne über das Wasser bewegen, fuhren wir dann noch mit zwei Kanus zum Wikingermuseum Haitabu und besuchten auch das Wikingerdorf. Ich freue mich sehr darüber, dass wir jetzt zu zweit sind. Ich kann mich dann doch mehr um das eigentliche Regionalmanagement kümmern. Auch wird die Erreichbarkeit der Geschäftsstelle deutlich verbessert. Und dass man sich mal kurz über wichtige Fragen im Team besprechen kann, ist mir auch ganz wichtig. Frau Boller hat langjährige Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung, da sie mit einer halben Stelle weiterhin bei der Gemeinde Malente angestellt ist. Diese direkte Anbindung an eine Kommune wird auch der AktivRegion zu gute kommen. Schauen Sie mal rein in unser Büro in Malente im Haus des Kurgastes. Mit freundlichen Grüßen Günter Möller LAG AktivRegion SchwentineHolsteinische Schweiz e.V. c/o Haus des Kurgastes Bahnhofstraße 4a 23714 Bad Malente-Gremsmühlen Tel.: 04523/ 883 72 67 Mail: moeller@aktivregion-shs.de www.aktivregion-shs.de Seite 9 Die abendlichen Lagerfeuer durften natürlich ebenfalls nicht fehlen; an einem Abend holte unser stellvertretender Jugendfeuerwart Robert die Gitarre raus, und am nächsten machten wir uns dann Stockbrot. Ein gemeinsamer Grillabend am Samstag und hinterher ab in die Zeltlagerdisco, sowie der Besuch des Zwergendorfes am Sonntag Vormittag rundeten das Programm noch ab, bevor wir dann nach dem Mittagessen die Heimreise antraten. Jugendfeuerwehrfrau Laureen brachte die Meinung aller auf den Punkt: „Dieses Zeltlager war zwar kurz, aber wieder einmal ein tolles Erlebnis!!!“ Dirk Jurczyk, Jugendfeuerwart Kleiner Hinweis: Weitere Fotos von dem Zeltlager stehen auf der Internetseite www. gemeinde-lehmkuhlen.de Seite 10 Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010 Gemeinde Schellhorn Singkreis Lehmkuhlen e.V. von 1987 Wer Dag för Dag sien Arbeit deiht – 14. Jahrgang … so beginnt der Kanon, den wir oft gesungen haben … - de dörf sick ok mol örenlich amüseern … so endet er, und nach diesem Motto wollen wir Ihnen Freude bringen. Am 09. Oktober 2010 singen wir platt- und hochdeutsche Lieder und hoffen, dass Sie Spaß am Zuhören finden. Unter der Leitung unseres gemeinsamen Chorleiters, Herrn Bernd Ruhberg, singen für Sie der Gesangverein Pries-Friedrichsort v. 1881 e.V. und der Singkreis Lehmkuhlen. Silvia Erdmann, Akkordeon, wird zum Gelingen beitragen. Es werden Kaffee und Kuchen angeboten, die Pause wird durch Akkordeonmusik aufgelockert. Also, auf ins Sportheim Lepahn, dort beginnt um 15.00 Uhr unser Auftritt! Bürgerkonferenz zur Vorstellung des Leitbildes am 21. September 2010 Mitzubringen: Kein Eintrittsgeld, nur gute Laune! Vielleicht den Gedanken, bei den Übungsabenden hereinzuschauen, jeweils alle 14 Tage mittwochs um 19.30 Uhr im Lepahner Sportheim. Wir würden uns freuen! Zum merken: Sonnabend, 9. Oktober 2010, ab 15:00 Uhr im Sportheim Lepahn. Für den Singkreis Lehmkuhlen: Gretel Ruser, 1. Vorsitzende (Jann) Wie in der Augustausgabe des „Amtsschimmels“ angekündigt, fand am Dienstag, dem 21. September 2010 (einen Tag nach Redaktionsschluss!) im Schellhorner Gildehus eine Bürgerkonferenz zur Vorstellung des gemeindlichen Leitbildes „Schellhorn 2020“ statt. Dabei wurden die Ergebnisse einer fast einjährigen Arbeit von drei Gruppen von engagierten Bürgerinnen und Bürgern aus der Gemeinde präsentiert. Fachlich begleitet und moderiert wurde der Prozess von dem Berliner Planungsbüro „die raumplaner“, das die Arbeitsergebnisse auch in einem Entwurf von Leitbildern und Leitlinien zusammengestellt hat. 12.10.2010 14.00 - 14.30 Uhr 29.10.2010 12.00 - 13.00 Uhr 29.10.2010 14.00 - 15.00 Uhr Lehmkuhlen Nettelsee Kirchbarkau Ruheforst 70 mm x 2 Sportplatz Lepahn Feuerwehrgerätehaus Parkplatz Seestraße Den insgesamt 10 Leitlinien für die künftige Entwicklung der Gemeinde sind die folgenden fünf Leitbilder vorangestellt: DIE GEMEINDE SCHELLHORN KOMMUNALPOLITISCHES MITEINANDER UNTER WAHRUNG DER EIGENSTÄNDIGKEIT EINE AKTIVE BÜRGERGEMEINSCHAFT IM EINKLANG MIT POLITIK UND VERWALTUNG MIT LEBENSQUALITÄT IN VIELFÄLTIGER FORM EIN MITEINANDER DER GENERATIONEN DER BILDUNG VERPFLICHTET. Was es mit jedem dieser Leitbilder auf sich hat, und welche Schlussfolgerungen und Projekte sich daraus für die Gemeinde ergeben, darüber wurde in der Bürgerkonferenz berichtet. Im Vorwort zu dem Leitbildentwurf heißt es übrigens: „Der Leitbildprozess Schellhorn 2020 muss zu einem dauerhaften Instrument der Bürgerbeteiligung fortentwickelt werden.“ Was das bedeutet sowie über den Verlauf der 1. Schellhorner Bürgerkonferenz wird in der nächsten Ausgabe berichtet. 14. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010 www.glaeserkoppel.de Schellhorner Gilde - Segelsparte Das „Segeln für Jedermann“ war ein voller Erfolg Trotz eines Vandalismusvorfalls am Bootshafen und der Badestelle am 10./11. Juli (15 leere Schnapsflaschen, Rettungsring beschädigt, Tische und Gegenstände besprüht und bemalt) lud die Segelabteilung der Schellhorner Gilde am Sonntag, dem 25. Juli 2010, zu einem Schnuppertag einschließlich Mitsegelgelegenheiten, Rudern und Kajakfahren ein. veranstaltung sorgten auch zwei Mitglieder der DLRG samt Motor-Rettungsboot. Fast vier Wochen später trafen sich erneut die Segler zur jährlichen Traditionsveranstaltung des Pokalsegelns. Das Revier vor dem Segelhafen am Lanker See lag unter böigen Winden an dem sonst sonnigen und schönen Sonnabend (21.08.2010). Insgesamt sechs Boote gingen an den Start der Sportveranstaltung, die wieder- 11.00 Uhr • Eröffnung mit Kesselpauken- und Fanfarenzug • Geführtes Reiten für Groß und Klein • Die Mini-Voltis stellen sich vor • Ponymannschaft des RV Preetz 12.00 Uhr um von den Mitgliedern der DLRG betreut und abgesichert wurde. Der schnellste Segler und Gewinner des diesjährigen Wanderpokals wurde Wolfgang Alexis. Ebenfalls traditionsgemäß schließt sich diesem segelsportlichen Ereignis immer ein Kuchenbuffet am Segelhafen und ein anschließendes Grillvergnügen an. Mehr als dreißig Segler und Freunde kamen dann natürlich auch wegen des legendären Lagerfeuers, das jedesmal wieder eine besondere Atmosphäre auf dieser Gesamtveranstaltung verströmt. Voll zufrieden mit der Gesamtveranstaltung, die durch die rege Unterstützung vieler Segelmitglieder als voll gelungen bezeichnet werden kann, zeigte sich Spartenleiter Jürgen Bracker. Neben dem Segelvergnügen gab es Grillwürste und Fleisch (günstig für die Spartenkasse) sowie Kaffee und Kuchen, den die Mitglieder spendeten. Grillmeister war Kai Lauerwald, der zu jeder Zeit eine heiße Bratwurst und kalte Getränke bereithielt. Das Wetter war gut und die Gesamtaktion verlief ohne Zwischenfälle. Für die Sicherheit der Gesamt- Tag der offenen Tür auf dem Reiterhof Gläserkoppel am 3. Oktober 2010 Das Programm: Fünf Segelboote der Mitglieder stachen in See, um den zumeist Kindern und Jugendlichen diese Sportart näherzubringen. “Der Wind für diese Veranstaltung ist hervorragend”, ließ “Hafenmeister” Horst Porgozelski verlauten. Neben einigen Dutzend Segeleinzelinteressenten kamen auch die Kanuten aus Postfeld (Barkauer Land) mit ihren eigenen Booten, um die Veranstaltung zu bereichern. Dieses Angebot fand ebenfalls regen Zuspruch. Seite 11 Spartenleiter Jürgen Bracker umrahmte wie immer das gesellige Beisammensein musikalisch mit seinem Schifferklavier. Jürgen Bracker • Stafettenspringen • Dressuraufgabe zu zweit • Holsteiner Stuten mit Fohlen bei Fuß • Was Pferde auch noch können… 13.00 Uhr • • • • Auch die Großen spielen gerne Fußball Aus der Basisarbeit unserer jungen Reiter Nico „XXL-Haffi“ – Volti für die ganze Familie Pas-de-Deux mit Frauke und Siri - Pause - 15.00 Uhr • • • • • Einführung in das Nachmittagsprogramm durch den Kesselpaukenund Fanfarenzug Quadrille mit 192 Beinen Die Mounties kommen Impressionen Holsteiner Hengste aus Elmshorn Mit Kosaken durch Feuer und Wasser … und das bietet die Gläserkoppel über den ganzen Tag: • • • • • • • • Geführtes Pony- und Pferdereiten Bastelecke z.B. Hufeisen anmalen Hufeisenwerfen Preis-Quiz über Gläserkoppel Filme Nonstop Infostand Imbiss Hofrundgang Susanne Först, Reiterhof Gläserkoppel Gläserkoppel 2, 24211 Wahlstorf Telefon 04342 – 8 10 30 Seite 12 Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010 14. Jahrgang Gemeinde Kirchbarkau Gemeinde Wahlstorf Aufregende Geburtstagfeier in Kirchbarkau Gründung der „Dorfgemeinschaft Wahlstorf“ Eigentlich sollte hier stehen: Else-Marie Kowalewski - älteste aktive Sportlerin im SV Kirchbarkau – wird 80. Der 80. Geburtstag kam, und die Feier fand am 22.8.2010 in Kowalewskis Garten am See im Zelt statt. Am Anfang des Jahres hatte sich in der Gemeindevertretung Wahlstorf eine neue Fraktion, die DGW, gebildet. Unstimmigkeiten in der CDU Wahlstorf hatten dazu geführt, dass die drei Gemeindevertreter Tilo von Donner, Sönke Först und Susanne Hartke aus der Partei ausgetreten und mit dem parteilosen Bürgermeister Dittmar Stöckl als neue Fraktion aufgetreten waren. Das Wetter war durchwachsen, wir hatten gut gegessen, und die meisten der 45 Gäste vertraten sich bei völliger Windstille die Beine. Plötzlich kam ein Wind auf und wir sahen den Regen in sekundenschnelle über den Bothkamper See kommen. Schnell liefen wir alle in das Zelt, denn es wurde stürmischer. Einige Gäste hängten sich an die inneren Stangen, um das Zelt festzuhalten. Doch die hintere Seite riss sich los. Die ersten Tische fielen, das Zelt war nicht mehr zu halten und wir sahen es über uns hinweg brausen. Es nahm Geschenke, Gläser und sonstige Teile mit, bis es 100 m weiter an Kowalewskis Haus hängen blieb (Foto). Wir standen erst wie erstarrt da, hinter uns kamen die Äste einer herab gebrochenen Auf Einladung dieser Fraktion erfolgte dann am 26.08.2010 mit 22 Bürgern aus der Gemeinde die Gründung der Dorfgemeinschaft Wahlstorf (kurz DGW). Weide auf uns zu. Alle nahmen ihre Beine in die Hände und fingen an zu laufen. Es war ein fürchterlich chaotischer Anblick und wir konnten im ersten Moment gar nicht begreifen was mit uns geschah. Dem Vorstand gehören an: Vorsitzender Sönke Först, Stellv. Vorsitzender Volker Gillerke, Kassenwart Wilhelm Brinkmann, Schriftführerin Susanne Hartke. Später kamen die Feuerwehrleute, die inzwischen zu einem Einsatz auf der B 404 gerufen worden waren und holten das völlig zerstörte Zelt vom Dach. Nach diesem Schreck wurde die Feier samt Feuerwehr mit Kaffee und Kuchen und viel Geschnatter im Haus beendet. Gott sei Dank, ist keiner ernsthaft verletzt worden. Von diesem Geburtstag wird wohl in den nächsten Jahren noch öfters die Rede sein. Text: Bilder: Irmgard Schwarten Julian Marxen Foto (von links): W. Brinkmann, V. Gillerke, S. Först, S. Hartke Die DGW freut sich auf weitere Interessenten, die sich gerne jederzeit beim o. g. Vorstand melden können. gez. Sönke Först, Vorsitzender Gemeinde Kühren Waldfriedhof Bothkamp an der Eiderquelle Forstverwaltung Bothkamp Besuchen Sie unsere Führungen mmUhr x2 Samstag, 2. Oktober 2010,50 um 11.00 Samstag, 16. Oktober 2010, um 11.00 Uhr Treffpunkt: Parkplatz (Schautafel) www.ruheforst-eiderquelle.de Telefon 0 45 51- 95 98 65 Laternelaufen in der Gemeinde Kühren Am 29. Oktober 2010 findet unser diesjähriger Laternenumzug statt. Wir starten um 18:30 Uhr vom Sportplatz in Kleinkühren in Begleitung des Musikzuges Plön. Anschließend gibt es wieder Stockbrot und eine kleine Überraschung für die lütten Laterneläufer. Wir hoffen auf viele Teilnehmer. Petra Hantke Gemeindevertreterin 14. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010 Seite 13 Gemeinde Nettelsee Das Nettelseer Dorffest 2010 - ein Dorffest, das sich gewaschen hatte! Pünktlich um 14.00 Uhr am Samstag, den 21. August 2010 war der Startschuss zum diesjährigen Dorffest. Bei sehr guten und warmen Wettern ging es los mit einer 15 Kilometer langen Fahrradrallye, die von sechs Gruppen, mit insgesamt über 40 Teilnehmern gemeistert wurde. Die Tour führte uns von Nettelsee Richtung Nettelau über Löhndorf und Schönhagen nach Steinhorst und wieder nach Nettelsee zurück. Auf dem Weg wurden verschiedene Stationen angefahren, bei denen Allgemeinwissen, Geschicklichkeit und ein gutes Auge gefragt waren. Auch für das leibliche Wohl wurde an zwei Stationen gesorgt. An dieser Stelle möchten wir uns noch einmal bei den fleißigen Kuchenbäckern bedanken. Die Gewinnergruppe (Familie Dibbern, Familie Wittmoser und Familie Kobbert) konnte sich tolle Preise zum Thema “Fahrrad” aussuchen, alle anderen Radler bekamen Trostpreise. Das Abendprogramm startete mit toller Musik von DJ Maaserati und dem Vogelschießen. Unter mehr als 40 Schützen wurden die Königspaare ermittelt: Christa Dibbern und Peter Haselau bei den Erwachsenen und Lena Otto und Sebastian Mank bei den Jugendlichen. Nach dem Königstanz wurde kräftig auf die Paare angestoßen. Der Sonntag begann mit strahlendem Sonnenschein. Die Spiele für die Kinder und das Highlight, der “Pull Riding-Bulle”, wurden aufgebaut; pünktlich um 14 Uhr sollten die Spiele beginnen. Mit der Begrüßungsansprache kam sie, die dicke schwarze Wolke … Während des ersten Regenschauers mit 20 Litern je qm gab es Vertragskundendienst aller Geräte Immer besser Verkauf und Reparatur aller Haushaltsgeräte Elektro-Schlüter 70 mm x 2 Elektro-, Sanitär-, Landtechnik Inh. Jürgen Bock · Elektromeister 24250 Nettelsee · Dorfplatz 4 Tel. 0 43 02 / 3 42 · Fax 7 46 plötzlich neue Disziplinen: Zelte festhalten, Spiele umräumen, Schirme und andere provisorische Überdachungen organisieren, usw. Zeitgleich ging die Sirene und unsere “starken Männer” mussten zum Feuerwehreinsatz. Die zusätzlichen Aufgaben wurden von allen helfenden Händen mit Bravour bestanden und nur so konnten die Spiele in spontan abgewandelter Form stattfinden. Nachdem alle Spiel- und Sportgeräte (inkl. des inzwischen zum “Wasserbüffel” mutierten PullRiding-Bullen) trockengelegt wurden, haben die Kinder tolle und erfolgreiche Spiele, wie z.B. Bogenschießen, Hindernislauf, Dosenwerfen, etc. absolviert. Auch während der ständigen Regenschauer kamen die Kinder nicht zu kurz. Sie konnten sich von Wolfgang Koll und Elisabeth Rech wunderschön schminken lassen, mit Lena Otto das Nettelseer Wappen „mal anders“ malen oder kleine Spiele spielen. Ebenso war durchgehend für gute Verpflegung durch den Landgasthof Beeksberg gesorgt. Wieder bei strömenden Regen konnten die Königspaare der Kids gekürt werden und anschließend bekamen alle Teilnehmer tolle Preise. Königspaare des diesjährigen Dorffestes sind: im Alter von 3 bis 5 Jahre Alina Bay und Thore Ehlers, im Alter von 6 bis 8 Jahre Martha Knickrehm und Nico Witthinrich, im Alter 9 bis 11 Jahre Fionna Brockmann und Falk Doormann und im Alter von 11 bis 13 Jahre Saskia Erhardt und Till Hilbert. Herzlichen Glückwunsch noch einmal an alle Könige und Königinnen! An dieser Stelle auch noch einmal herzlichen Dank an alle Helferinnen und Helfer, die geplant oder auch spontan mit Tat und Ausstattung geholfen haben; denn ohne Euch wäre dieses unvergessliche Dorffest im wahrsten Sinne des Wortes ins Wasser gefallen. Danke! Für den Festausschuss: Birgit Ehlers und Steffi Witthinrich Seite 14 Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010 14. Jahrgang Bürgernetz SBL Gemeinde Warnau Gemeinde Kirchbarkau Nasser Anfang, nasses Ende Laternenlaufen in Warnau Neue Sehenswürdigkeit in Kirchbarkau Alle Jahre wieder ist in Preetz Regionalmarkt, so auch am 19.09.2010. Alle Jahre wieder gibt‘s auch Sturm und Regen. Alle Jahre wieder: Neuer Markt, neues Glück(!?) Die Gemeinde Warnau veranstaltet zusammen mit der Kinderstube Warnau e.V. am Dienstag, den 26. Oktober 2010, das Laternenlaufen für alle Kinder. Um 8.00 Uhr traf sich das hoch motivierte Aufbau-Team des Bürgernetzes Schwentinetal-Barkauer Land e.V. Das stabile Zelt hatten wir fast aufgebaut, da fing es an zu „schütten“! Egal, das wird schon wieder … von wegen! Unsere Standnachbarn bauten ab mit den Worten: "Wie kann man bei solch einem Wetter noch so gute Laune haben?!“ Wir treffen uns um 18:00 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus Warnau und werden etwa eine Stunde durchs Dorf laufen. An zwei Stellwänden konnten sich die Bürger bei uns über unsere laufenden Projekte informieren oder bei "Gärtnern mit Kindern" selbstgebundene Naturkränze, gefilzte Steine, selbstgemachte Marmelade und ähnliches erwerben. Mit einem Tastspiel für die Kinder beteiligten wir uns an der Spielmeile. Für uns "Bürgernetzler" war es trotz allem ein erfolgreicher Tag mit anregenden Gesprächen mit interessierten Bürgern und fröhlichen Kindern. Unser Fazit: "Durchhalten lohnt sich!" Susanne Wilhelm Internet: www.buergernetz-sbl.de Kindergarten Nettelsee Anschließend findet ein gemütliches Beisammensein im DGH statt. Seit kurzem gibt es in Kirchbarkau eine neue Sehenswürdigkeit zu bewundern. Auf dem Eckgrundstück am Mühlenberg neben der Sparkasse erinnert ein ca. drei Tonnen schwerer Findling an die Mühlen, die nacheinander von 1822 bis 1999 dort standen. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Die Kinderstube freut sich über Spenden. Karl Oberem, Bürgermeister Sternenkinder-Stiftung Nach 6 Jahren erste Vorstandswahlen bei der Sternenkinder-Stiftung Nach 6 Jahren war es soweit: Die Sternenkinder-Stiftung führte erstmalig seit ihrer Gründung Vorstandwahlen durch. Die Sternenkinder-Stiftung, eine in ganz Schleswig-Holstein tätige Einrichtung mit Sitz in Postfeld, fördert sprachbehinderte Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren, wenn die Eltern auf staatliche Unterstützung wie Hartz IV, Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt etc. angewiesen sind. Der Findling stammt aus dem Baugebiet "Bauerland" und wurde vom Besitzer Nemitz zur Verfügung gestellt. Gestaltet wurde er vom Kirchbarkauer Bildhauer Ingo Warnke, der das Bild einer Galerie-Holländermühle aus dem Granit herausarbeitete. Die Kosten für den Transport und die Bearbeitung des Steines übernahm die Förde Sparkasse. Herzlichen Dank dafür! Eine Bank, die zum Verweilen einlädt und die Pflanzung einer Buchenhecke werden den Platz bald noch vervollständigen. Sabine Helmke Förderverein GS Trent Tolle Kinderaktion Liebe Nettelseer Eltern und Kinder! Der Weihnachtsbaum am Dorfplatz soll in diesem Jahr mit Eurem Selbstgebastelten geschmückt werden. Dazu benötigen wir Eure Hilfe! Wir laden Euch am Samstag, den 2. Oktober 2010, um 14.00 Uhr herzlich in die Alte Schule (Kindergarten) ein. Wir werden unter anderem gemeinsam Weihnachtskugeln aus Pappmaché herstellen. Also kommt bitte in „Arbeitskleidung“ und bringt Eure Eltern mit. Neben dem Stifter-Ehepaar Ilona Bruhn (rechts) und Jürgen Zielke-Bruhn aus Postfeld gehört jetzt auch Helga Schelski aus Rendsburg (auf dem Foto links) dem dreiköpfigen Stiftungsvorstand an. Nach den Formalien der Wahl war die erste Amtshandlung von Frau Schelski, der 1. Stellvertretenden Vorsitzenden, die Durchsicht der 2.022 Spiele und Materialien, denn das neue und inzwischen 6. Inventarverzeichnis ist ab sofort auf der Internetseite der Sternenkinder-Stiftung kostenlos abrufbar: Großer Flohmarkt an der Grundschule Trent Die Eltern und die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Trent veranstalten zum Saisonabschluss 2010 einen großen Flohmarkt am Freitag, den 06. Oktober 2010 von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr an der Grundschule Trent, Schulstraße 21, und laden hiermit alle großen und kleinen „Schnäppchenjäger“ zum Stöbern und Feilschen ein. Wir freuen uns sehr auf Euch! www.sternenkinder-stiftung.de Für das leibliche Wohl ist gesorgt. In der Cafeteria, die zu Gunsten des Fördervereins der Grundschule Trent stattfindet, gibt es selbstgebackenen Kuchen und Getränke. Bei Rückfragen wendet Euch bitte an Steffi Witthinrich (04302/964341) oder Birgit Ehlers (04302/969511). Postanschrift / Tel. Kontakt: Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher. Sternenkinder-Stiftung, Rotenbeek 3, 24211 Postfeld, Telefon 04342-86101. Sabine Streufert Förderverein GS Trent 14. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010 Schusteracht-Spektakel 2010 Seite 15 Die beiden letzten Spiele waren dann auch für „Nicht-Feuerwehrmänner“ geeignet. Im Gegensatz zum vierten Spiel, dem „Tauziehen“, bei dem die ganze Mannschaft mit Kraft, Teamgeist und Ausdauer gefordert war, gaben beim letzten Spiel, dem „Mini-Tennis“ viel Gefühl, ein gutes Augenmaß und die richtige Technik den Ausschlag für den Sieg. Die mitgereisten „Fangruppen“ feuerten ihre Mannschaften unermüdlich an und trugen so dazu bei, ein wenig „OlympiaAtmosphäre “ auf dem Sportplatz an Klinkenberg zu zaubern. Spiel, Spaß ... und tolle Stimmung! Einzug der Teilnehmer auf den Sportplatz (Foto oben). Am Samstag, den 11. September 2010, fand auf dem Sportplatz am Klinkenberg in Schwentinental das Schusterachtspektakel 2010 statt. Nach der Ansprache der Bürgermeisterin, Frau Susanne Leyk, begann für die neun Mannschaften ein vierstündige Wettkampf mit spannenden, lustigen und manchmal auch Kräfte zehrenden Spielen. Wie schon im letzten Jahr traten auch diesmal wieder die neun Teams aus Rastorf, Preetz, Schwentinental, Kühren, Pohnsdorf, Lehmkuhlen, Wahlstorf, Schellhorn und der Schusteracht e.V. in einer Art „Spiel ohne Grenzen“ gegeneinander an, um den begehrten SchusterjungenWanderpokal mit nach Hause zu nehmen. Die Organisatoren hatten sich auch in diesem Jahr wieder große Mühe gegeben, das „Schusterachtspektakel“ neben den Wettkämpfen Familien- und Besucherfreundlich mit einem großen Rahmenprogramm auszustatten: Ein Streichelzoo, ein kostenloses Kinderkarussell, diverse Kinderspiele, zwei Glücksräder, Ponyreiten, ein Grill- und Getränkestand und ein Kuchenbuffet warteten auf zahlreiche große und kleine Gäste. Um 13.00 Uhr startete das Spektakel bei optimalen Wetterbedingungen – aber leider nur wenigen Zuschauern - mit dem Beim „Schlauch zusammenpuzzeln“, „Kegeln mit dem Feuerwehrschlauch“, oder dem „Ziellöschen mit der Kübelspritze“ waren die Mannschaften mit aktiven Feuerwehrleuten ein wenig im Vorteil. Besonders viel Beifall und Anfeuerungsrufe gab es dann auch beim dritten Spiel, dem „Ziellöschen“. Hier musste zunächst die Schutzkleidung richtig angezogen werden, bevor mit der Kübelspritze gelöscht werden konnte. Aber erst wenn die Schutzkleidung wieder ordnungsgemäß ausgezogen und auf den Tisch gelegt wurde, galt das Spiel als beendet. Gegen 17.00 Uhr stand dann die Siegermannschaft fest: Der Wanderpokal ging in diesem Jahr zum zweiten Mal an die Mannschaft aus Wahlstorf der es damit erstmals in der 8jährigen Geschichte des Schusterachtspektakels gelungen war, ihren Titel aus dem Vorjahr zu verteidigen (Foto unten). Zweiter wurde das Team aus Pohnsdorf, dicht gefolgt von der Mannschaft aus Schwentinental. Neben dem Pokal erhielt die Gewinnermannschaft auch noch eine vom Schusteracht e.V. gestiftete Siegprämie in Höhe von 200 Euro, die nun der Jugendfeuerwehr Wahlstorf zu Gute kommen wird. Alles in allem war das Schusterachtspektakel auch in diesem Jahr wieder ein gelungenes Fest. Alle Beteiligten, Organisatoren, Mannschaften und Besucher waren mit großem Eifer und Begeisterung bei der Sache und erlebten auf dem Sportplatz am Klinkenberg einen kurzweiligen und unterhaltsamen Nachmittag. Bleibt zu hoffen, dass dieses schöne Event auch im nächsten Jahr eine Fortsetzung finden wird, damit auch die Leute, die bisher noch nicht mitbekommen haben, wie toll diese Veranstaltung ist, die Gelegenheit bekommen, sich persönlich davon zu überzeugen. Text: Sabine Streufert, Wielen Seite 16 Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010 Bürgerverein Barkauer Land e.V. 14. Jahrgang + TERMINE + TERMINE + TERMINE + Wieder eine Nachtwanderung auf dem Lehrpfad „Kulturlandschaft“ Bothkamp-Hof Siek Die Arbeitsgruppe Natur im Bürgerverein Barkauer Land, die Pfadfinder der Kirchengemeinde Kirchbarkau, die Freiwillige Feuerwehr Bothkamp sowie die Mitglieder der Jugendfeuerwehr laden für Freitag, 29. Oktober 2010, ab 18.30 Uhr, zu einer Nachtwanderung auf dem Lehrpfad und rund um den Viehteich ein. Arbeitskreis Siedlungsentwicklung - jeden letzten Donnerstag am Donnerstag, 30.09.2010 Ziel ist wieder, wie bereits in den vergangenen beiden Jahren, das Lagerfeuer in der alten Kiesgrube. Überraschungen sind eingeplant. Bratwurst und Getränke lassen die Wanderstrapazen vergessen. Arbeitskreis Senioren Foto: Anne Gothsch (KN), 2008 am Montag, 11. Oktober - jeweils um 19.30 Uhr - Motto: „Abend- und Nachtstimmung auf eiszeitlichem Grund und Boden.“ Denkt bitte an Laternen, Taschenlampen und eine wetterfeste Kleidung! Treffpunkt: Freitag, 29. Oktober 2010 um 18.30 Uhr am Info-Punkt auf Hof Siek in Bothkamp Für das Lehrpfadteam Bothkamp – Hof Siek: Günter Wachholz in der Alten Schmiede in Barmissen Arbeitskreis Senioren Der Arbeitskreis Senioren lädt Sie, liebe Senioren mit Partner, ganz herzlich ein zur Erntedankfeier am 16. Oktober 2010 Wir würden uns freuen, wenn Sie wieder mit Kuchen backen. Pro Kuchen werden 5,- € erstattet. Kosten pro Person 5,00 €. Auch jüngere Gäste sind herzlich willkommen. nach Kirchbarkau ins Jacob-Selmer-Haus um 15.00 Uhr. Nach dem Kaffeetrinken hält Herr Dr. Klaus Nernheim einen Dia-Vortrag mit dem Thema „Auf Flusskreuzfahrt quer durch Mitteleuropa - von Kiel aus durch den Nordostseekanal über die Elbe und Moldau aufwärts bis nach Prag.“ Anmeldungen bitte bis 11. Oktober 2010 bei Dorle Hinrichsen 04347/3164 oder Christa Klupp 04302/9115 oder Gudrun Bicker 04342/7899963. Zur Erinnerung: Die Fahrt mit dem Bus nach Halstenbek/ Adler zu „Sing mit Gotthilf Fischer“ am 02. Oktober 2010 nicht vergessen. Außerdem bitte diesen Termin nicht vergessen: „Winterzauber an der Ostsee“ in Grömitz am Sonntag, 10.12.2010 Herzliche Grüße Ihre Dachdeckerei Dachdeckerei Kirsch Kirsch GbR 30 mm 1 Wielen Am See 23 · x 24211 Tel.: 0 43 42 - 85 86 69 Fax 0 43 42 - 85 85 86 Mobil: 0173 - 6 16 3754 Dibbern Immobilien 80 mm x 1 Gudrun Bicker DIBBERN IMMOFINANZ Schlüter Sanitäre Rolf Installation · Bauklempnerei Zentralheizungsbau 50 mm ·x Lüftungsbau 2 Hans-Gloede-Weg 2 24223 Raisdorf rolf.schlueter-shk-raisdorf@t-online.de Tel.: 0 43 07/ 83 9760 Fax: 0 43 07/ 83 9761 Privat: 0 4342/ 716 53 Bei uns finden Sie Ihr Zuhause! Telefon 0 43 02 - 399 Telefax 0 43 02 - 93 42 14. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010 Seite 17 Sport– und Spielkreis Pohnsdorf Tolle Ferienaktion in Pohnsdorf beendet! (M. Lüth) Mit dem Ende der Sommerferien ist auch die diesjährige Ferienaktion des Sport- und Spielkreises zu Ende gegangen. Insgesamt konnten sich die Kinder und Jugendlichen bei 17 Aktionen anmelden, die wieder einmal von zahlreichen Personen organisiert wurden. Mit über 160 Teilnehmern wurden die Angebote gut besucht. Allerdings waren zwei Aktionen überhaupt nicht angesagt. Für das Erlernen von Techniken beim Boule oder der Discofox für Anfänger fanden sich leider keine Anhänger. Bei allen anderen Aktionen zeigten die Kinder und Jugendlichen lebhaftes Interesse zur Teilnahme. Gleich zu Beginn der Ferien wurden die noch nicht schulpflichtigen Kinder eingeladen, ein Indianerdorf zu bauen. (Siehe dazu den Bericht und Fotos auf Seite 20). Zum Klassiker entwickelt sich der Wasserskiparcour in Süsel. Nachdem in den ersten Jahren noch die Skepsis überwog, ob man auf den Wasserskiern wirklich stehen kann, zeigt sich jetzt bei den Teilnehmern mit mehr Erfahrung bereits das eine oder andere Talent. Dies wurde auch bei den Skat Spielern deutlich. Die Teilnehmer bestanden insbesondere aus den Teilnehmern des letzten Jahres, so dass in diesem Jahr am Feinschliff des Skatspiels gearbeitet werden konnte. Zum jährlichen Anlaufpunkt wird auch der Hochseilgarten in Friedrichsort. Auf über 70 Elementen mit 4 Schwierigkeitsgraden in bis zu 25 Meter Höhe kann man in den Bäumen das einzigartige Gefühl der Höhe erleben und man wird mit einem einzigartigen Blick über die Kieler Förde belohnt! Auf der Ebene „Null“ bewegt man sich dagegen während der Kanufahrt auf der Schwentine von Plön nach Wahlstorf. Bei den dort eingelegten Badepausen begaben sich zahlreiche Teilnehmer auch auf das Niveau unterhalb der Nulllinie. Erstma- lig wurde eine Fahrt in den HansaPark nach Sierksdorf angeboten. Nicht für jeden ist die Fahrt in der A c h t e r b a hn „Fluch von Novgorod“ etwas. Mit einer Beschleunigung von 1,4 Sekunden auf knapp 100 km/h, einem 90° Aufzug im Dunkeln und 97° Absturz im Dunkeln fährt sie durch einen Nachbau der historischen Zitadelle von Novgorod. Beschaulicher ging es dann bei einem Besuch der Theresienhofer Waffenschmiede zu. Jan-Peter „Isward“ Naujoks zeigte einen Überblick über seine Möglichkeiten. Bei ihm kann man handgefertigte Waffen des germanischen Raums von der römischen Kaiserzeit bis zum Ende der Wikingerära erhalten. Für die Teilnehmer zeigte er, wie ein Messer geschickt verlängert werden kann. Körper und Geist kennen lernen, stand im Vordergrund bei dem Thema „Bodyfit – Fitness und Entspannung“. Entspannung wurde während der Motorradtour durch Schleswig-Holstein auch gesucht – und gefunden. Nach der Fahrt durch unsere schöne Landschaft, wurde in der Nähe von Kappeln gegrillt. Um 9.30 ging es bei sonnigem Wetter los. Über Neumünster ging es weiter in Richtung Itzehoe – Harnerau-Hademarschen – Heide – Schleswig – Tolk nach Klappholz. Um 13.00 Uhr traf die Gruppe dort ein, um zu grillen. Eigentlich war es bei den Motorradtouren immer so, das Würstchen gegrillt und sie dann im Brötchen verzehrt wurden. Diesmal war alles anders. Das Ziel Klappholz war von Jens Bauer ausgesucht worden. Sein Kollege Holger wohnt dort mit dem Koch Matthias zusammen und dementsprechend war auch das Grillfest. Verschiedene Fleischund Wurstsorten, vier verschieden Salate und Getränke ohne Ende. Über Missunde, wo die Schlei mit der Fähre überquert wurde, ging es dann über Eckernförde und Kiel nach Pohnsdorf zurück. Am DGH wieder angekommen, waren ca. 280 km mit dem Motorrad zurückgelegt worden. Dass der schleswig-holsteinische Sommer nicht nur von Sonne geprägt wird, zeigte sich bei der Schnitzeljagd durch den Naturlehrpfad in Bothkamp. Zwischen wenig und viel Regen schwankte das Wetter an dem Tag. Dennoch ging es auf den spannenden Rundgang durch den Lehrpfad. Eröffnet wurde der Lehrpfad Kulturlandschaft von der Arbeitsgemeinschaft „Lehrpfad“ des Bürgervereins Barkauer Land e. V. im Mai 2004. Die Arbeitsgemeinschaft pflegt und betreut den Lehrpfad ehrenamtlich. Die Lehrpfad-Tafeln säumen einen ca. drei Kilometer langen Wanderweg durch Feld und Wald, entlang einer alten Kiesgrube und eines zehn Hektar großen Viehteichs. Nach dem Rundgang wurde sich an einem kleinen Buffet gestärkt. Karl May´s „Halbblut“ wurde in diesem Jahr bei den Festspielen in Bad Segeberg aufgeführt. Eine aufregende Reise in den Wilden Westen mit zahlreichen Abenteuern für Winnetou konnten von uns bestaunt werden. Für das nächste Jahr hat sich der „Ölprinz“ angemeldet. Mit Sicherheit wird es auch dann auch wieder eine Pohnsdorfer Beteiligung geben. Beim Bowling im Cap in Kiel und bei dem Wettbewerb um den Pohnsdorfer WiiMeister im Dorfgemeinschaftshaus wurden jeweils die besten Pohnsdorfer ermittelt. Jeweils mit viel Einsatz und Engagement gingen hier die Kinder und Jugendlichen ans Werk. Ebenfalls im Dorfgemeinschaftshaus fand abermals der „Große Kinoabend“ (Fortsetzung auf Seite 18) Seite 18 Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010 (Fortsetzung von Seite 17) mit dem Film „Madagaskar 2“ statt. Zu einem Höhepunkt wurde das Abschlussfest am Dorfgemeinschaftshaus. Nach einem offiziellen Teil mit der Einweihung des neuen Pavillons und einem ausgiebigen Gruselbuffet, betrat um 21.00 Uhr Graf Dracula die Bühne. Der Himmel verfinsterte sich und es gab aus dem nichts heraus prasselnden Regen und ein unheimliches Gewitter. Dracula erklärte allen Teilnehmern, dass sie an diesem Abend noch zu Opfern der Vampire werden sollten. Nur wer wirklich mutig sei, sollte die Wanderung auf dem Rundweg durch Pohnsdorf antreten. Während der Wanderung sollten einige Fragen beantwortet und einige Aufgaben bewältigt werden. Bereits zu Beginn des Weges zeigte sich, dass Draculas Worte Wirkung gezeigt hatten. Die erste Gruppe mit vier 10-jährigen Teilnehmern konnte sich nicht darauf einigen, wer die Gruppe anführen und wer das Schlussglied sein sollte. Man einigte sich darauf, dass jeweils zwei Personen vorne und zwei Personen hinten gehen sollten. Das hielt Dracula mit seinen drei Gehilfen aber auch nicht davon ab, diese Gruppe gehörig in der Dunkelheit zu erschrecken. Letztendlich haben aber alle Gruppen das Gemeinschaftshaus wieder sicher erreicht und niemand verblieb in Graf Draculas Reich. Eine tolle Ferienaktion ist damit zu Ende gegangen und der Pohnsdorfer Sportund Spielkreis bedankt sich bei allen, die uns unterstützt haben. Besonders nennen möchten wir die Gemeinde Pohnsdorf für ihre finanzielle Beteiligung an der Aktion und die Druckerei Peters, die die Programminformationen erneut kostenlos für uns druckte. Den Organisatoren, die sich mit der Vorbereitung und der Durchführung viel Zeit und Mühe haben kosten lassen, sagen wir ebenfalls herzlich Danke. In diesem Jahr haben folgende Personen die Aktionen organisiert: 14. Jahrgang Barkauer Land Alina Meister aus Löptin und Hill Dream holen Doppelgold Bei der Europameisterschaft der Junioren-Vielseitigkeitsreiter gewann sie sowohl im Einzel, als auch mit dem deutschen Team die Goldmedaille. Vom 19. bis 22. August trafen sich in der Pferdestadt Bad Segeberg die besten Junioren aus ganz Europa. 74 Reiterinnen und Reiter aus 16 Ländern gingen auf dem Landesturnierplatz an den Start, und es wurde ein totaler Triumph für Deutschland. Die deutsche Equipe, bestehend aus Ben Leuwer, Alina Meister, Josephine Wilms und Dustin Albrecht, gewann souverän Gold vor den Teams aus Frankreich und Italien. Alina Meister, mit ihrem AngloAraber Hill Dream, krönte das Ganze mit Einzelgold. Nach der Dressur noch Zweite, übernahm die 18-jährige nach einer makellosen Runde im Gelände die Führung in der Gesamtwertung. Damit musste sie als letzte Starterin ins abschließende Springen und wusste, wenn sie fehlerfrei bliebe, hätte sie die Goldmedaille gewonnen. Alina und ihr 15-jähriger „Hilli“ behielten die Nerven und erfüllten sich den Traum von Doppel-Gold. Silber gewann Einzelreiterin Celina Nothofer aus dem Rheinland vor dem Briten Tim Rogers. Zweitbeste Schleswig-Holsteinerin wurde Nele Spiering auf ihrer Trakehnerstute Mayenne mit Rang 28. Am Tag nach ihrem Erfolg gab es bereits viele liebe Glückwünsche und Blumensträuße von den Nachbarn und Freunden aus Löptin. Dafür möchten Alina und ihre Familie sich ganz herzlich bedanken. Ein besonders großes Dankeschön geht an Familie Schütt aus Löptin, die für die Woche in Bad Segeberg ihren Wohnwagen zur Verfügung stellte und ihn auch noch höchst persönlich dorthin brachte und wieder abholte. DANKE ! Rüdiger Eggers Kieler Straße 26 24582 Bordesholm Telefon 0 43 22 - 42 29 M. Först 2 Erd-, Feuer-, Seebestattungen 63 mm x Beratung · Vorsorge · Grabdenkmale 24220 Flintbek Telefon 0 43 47 -904 38 49 24589 Nortorf Telefon 0 43 92 - 408 92 09 Frank Adomeit, Hans-Hinnerk Barfod, Christel Bock, Dracula, Petra Griese, Thomas Kähler, Claudia & Marco Lüth, Horst Lüth sen., Horst Lüth jun., Thorsten Matz, Bärbel Meyke, Sonja Nitz und Jens Thomsen. Daneben haben ebenfalls zahlreiche Helfer die Organisatoren bei der Durchführung der Aktionen unterstützt. Auch hierfür bedanken wir uns herzlich. Auch wenn es noch lange hin ist, … aber wir beginnen jetzt bereits wieder mit der Organisation der Ferienaktion 2011. Wer uns dabei unterstützen und eine Aktion anbieten möchte, kann sich ab sofort bei Marco Lüth melden. Kuttenkeuler 40 mm x 2 14. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010 Gemeinde Lehmkuhlen Kinder– und Jugendpass der Gemeinde Lehmkuhlen in den Herbstferien Dienstag, den 12.10.10, 9.00-15.00 Uhr Klettern im NaturHochseilgarten Altenhof Kosten: 8 € ab 10 Jahren Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten erforderlich! Hier kann jeder sein eigenes, ganz besonderes Abenteuer in 15 m Höhe erleben. Die Parcours haben mehrere Schwierigkeitsstufen und sind mit mehreren Ein- und Ausstiegen versehen. So kann jeder sein eigenes Tempo finden und Nervenkitzel erleben. Denkt an wetterangepasste Kleidung und feste Schuhe. Ausreichend Essen und Trinken mitnehmen! Für das Jugendpass-Team: gez. Julia Gleser Reitabzeichen Lehrgang Seligmann Durolan FN geprüft 80 mm14.-23.10.2010 x1 Pferdehof Voß, Nettelsee vom Hufeisen-Basispass bis DRA 2 Anmeldungen bis 5.10.10 unter Tel. 0173 - 900 19 90 Senken Sie Ihre Heizkosten! • Bis zu 35 % Energiekostenersparnis • Bauaufsichtlich zugelassen! • Schlagartige Verbesserung des Wohnklimas • Eindämmung der Gefahr von Schimmelbildung und Stockflecken • Schnelle und saubere Ausführung • Kurzfristige Amortisierung Kerndämmung der Luftschicht im zweischaligen Mauerwerk … die Wärmedämmung für ein behagliches Zuhause … die Wärmedämmung für Zw ischendecken Pferdehof Zellulose … die Wärmedämmung für Voß Dachschrägen 35 mm x 1 SELIGMANN • Isolier- und Dämmtechnik • 24793 Bargstedt • Telefon 0 43 92 / 14 98 24220 Boksee • Telefon 0 43 02 / 91 95 Seite 19 TSV Rastorfer Passau B-Jugend des TSV Rastorfer Passau in Wyk auf Föhr. Ende August hieß es für die B-Jugend des TSV Rastorfer Passau: Koffer packen und ab ins Trainingslager. Bei Regenwetter gestartet und von der Sonne in Wyk auf Föhr empfangen - was will man mehr ... Nach dem Frühstück treffen an unseren zwei Bussen und ab auf das Trainingsgelände des Wyker SV. Durch die täglichen Trainingszeiten von 9.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, konnte ich konzentriert mit der Mannschaft arbeiten. Die angesetzten Einheiten wurden verstanden und gut umgesetzt. Nach Ankunft in der Jugendherberge gab es nicht viel Zeit, sich zu erholen. Schnell die Zimmer und die Betten bezogen, etwas Abendessen und ab aufs Spielfeld. Wir wurden auch schon von den Frankfurter Spielern erwartet, um das im Vorfeld abgemachte Freundschaftsspiel beginnen zu lassen, welches mit 9:7 zugunsten des TSV Rastorfer Passau endete. Nach dem Spiel ging man in die Konversation und auf die Hasenjagd, und die endete, als es schon richtig dunkel war. Mein Dank nochmals an den 1. Vorsitzenden vom Wyker SV, Herrn Köster, der es uns ermöglicht hat, deren Sportgelände zu benutzen und an meine Frau, die mir doch einiges abnehmen konnte. Da wir kein ‚Wellness’ gebucht hatten, hat mich nichts davon abhalten können, die Mannschaft am nächsten Morgen pünktlich um 7.00 Uhr zu wecken. Welch ein erquickendes Gefühl, die hellwachen Gesichter seiner Jungs in der Früh am Frühstückstisch begrüßen zu dürfen. Alleine deshalb hat sich die Reise schon gelohnt. Ein dickes Kompliment geht auch an meine Mannschaft: Nicht eine aufgestellte Verhaltensregel wurde verletzt. Wir haben uns besser kennen gelernt, nicht nur über Fußball philosophiert, sondern konnten uns auch über tiefgreifende Themen unterhalten. Und der Spaß, so denke ich, kam auch nicht zu kurz. Wir werden uns, sobald ich die ganzen Fotos bearbeitet habe, mit den Eltern einen gemütlichen und evtl. lustigen Abend im Sportheim machen und unsere Zeit die wir gemeinsam verbringen durften, noch einmal für einen kurzen Moment zurückholen und denen, die verletzungsbedingt zu Hause bleiben mussten, einen kleinen Einblick verschaffen, wie er denn war, unser Ausflug. Also, Jungs noch etwas Geduld ...“. Klaus Edier, 1. Vorsitzender und Trainer Heizung Sanitär Biennias Rohrreinigung 35 mm x 2 Solartechnik Wischhof 18 · 24250 Löptin · Telefon (0 43 02) 493 Seite 20 Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010 14. Jahrgang SuS Pohnsdorf Schellhorner Gilde Indianer in Sieversdorf Rückblick auf das Ferienprogramm der Gemeinde Schellhorn 2010 Am 14.07.2010 stand die Ferienaktion des Pohnsdorfer Sport– und Spielkreises unter dem Motto „Wir bauen ein Indianerdorf“. Am 25.07.2010 wurde ein Schnupperkurs im Segeln und Kajakfahren am Schellhorner Segelhafen angeboten. Groß und Klein konnten sich unter fachlicher Aufsicht einen Eindruck über diese Sportarten machen. Viele meiner Pohnsdorfer Spielstubenkinder kamen. Zuerst gab es bunte Indianerstirnbänder. Jedes Kind durfte sich eine Feder aussuchen, die ans Stirnband gesteckt wurde. Wir haben die Zeltstangen ausgepackt und mit Pferdedecken drei echte Tipis gebaut. Seekranke und Wasserscheue blieben am Land und bedienten sich bei schönstem Wetter am Kuchenbuffet oder aßen etwas vom Grill. Die Fahrt zu den Karl-May Festspielen am 06.08.2010 war wie immer ausgebucht, bei trockenem Wetter und einer spannenden Wild-Westshow mit anschließendem Feuerwerk kehrten wir verlustfrei nach Schellhorn zurück. Highlight war die Fahrt zum Heidepark am 15.08.2010. Morgens um 07.00 Uhr ging die Reise in Richtung Soltau los. Dort angekommen holten sich große und kleine Leute den letzten Kick, bei den Fahrten im Tower oder bei einer der zahllosen Achterbahnen. Andere bevorzugten lieber eine ruhige Floß- oder Bahnfahrt. Um 18.00 Uhr traten wir erschöpft die Heimreise in Richtung Schellhorn an. Am Freitag, den 20.08.2010, ließen wir das Ferienprogramm am Gildehus mit einem Grillabend ausklingen. Kai Lauerwald, Jugendwart Danach durften wir endlich die Ponies putzen und nach Indianerart anmalen: nämlich einen Kreis ums Auge, damit das Pony gut sehen kann und einen Blitz auf die Schulter – dann läuft es blitzschnell! Der Handabdruck der Reiter musste natürlich noch aufs Fell. Ganz ohne Streit haben wir uns dann beim Reiten und Führen abgewechselt. Es musste Feuerholz gesammelt werden, und wir haben Kartoffelernte gespielt. Sogar zu zweit auf einem Pony sind wir geritten! Und Jaki wollte sich mit mir drauf im warmen Sand wälzen, es ist aber nix passiert! Viel zu schnell war die Zeit herum und alle Indianerkinder wurden von ihren Muttis abgeholt. Vielen Dank an: Karin Lössner für den Reitplatz, Tine Paustian für die Ponies, Sonja Nitz für die Ponies, Sarah und Bianca für das Helfen … … und je eine große Möhre für Clärchen, Jaki, Hrimnir und Sverre Brause (fast vier Jahre alt). Sonja Nitz, Sieversdorf Bagger- und Laderarbeiten Schneeräumdienst Rath Bagger und Kleinabbrüche 25 mm x 2 0172 - 546 93 02 Hans Rath HR Tel.: 04342 - 1712 Viehweger Rechtsanwälte Rechtsanwalt Klaus Viehweger Fachanwalt für Familienrecht RA Viehweger Schwerpunkt Arbeitsrecht 55 mm x 2 Alter Markt 10 · 24103 Kiel Tel. 0431/888 17 67 od. in Kirchbarkau 0 43 02 / 96 59 27 anwalt@ra-viehweger.de 14. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010 Liebe Mitglieder und dem DRK Verbundene ! + + + Achtung: Termin und Ort aus unserer Jahresübersicht wurden geändert! + + Unsere Benefizveranstaltung steht dieses Mal im Vordergrund, und zu dieser möchten wir ganz herzlich einladen: Benefizveranstaltung am Samstag, 9. Oktober 2010 um 14:30 Uhr im Dorfhaus Kirchbarkau Erstmalig richten wir eine Veranstaltung gemeinsam mit dem Markttreff Harms aus. Wir freuen uns auf einen kulinarischen und fröhlichen Tag miteinander (s. Plakat)! Anmeldungen für die Veranstaltung nehmen ab sofort entgegen: Annegrete Schildberg (Tel. 04302/1058) und Moni Borgert (Tel. 04302/402). Weitere Termine und Veranstaltungen: Das Montagsfrühstück findet immer am ersten Montag im Monat statt: 4. Oktober von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr im Dorfhaus Kirchbarkau In einer netten Frühstücksrunde kann der Tag nur gut beginnen. Alle sind herzlich willkommen. Unsere drei Frauen aus dem Vorstand sind für den Service zuständig und freuen sich auf Sie/Euch. Kostenbeitrag 3,- €. Anmeldungen und Fragen bei Moni Borgert (Tel. 402), Jutta Rieper (Tel. 1311) und Barbara Heuck (Tel. 1291). Blutspende Unser Dienst - Ihr Vorteil: Untersuchungsbefunde per Post: Auch in 2010 gibt es beim DRK-Blutspendedienst (BSD) Nord für regelmäßige Blutspender den schon bewährten Service: Alle Blutspenderinnen und Blutspender erhalten nach der dritten Blutspende im Kalenderjahr ihre persönlichen Untersuchungsbefunde mit dem zusätzlich bestimmten Cholesterinwert sowie einer Blutbildanalyse mit den notwendigen Erklärungen per Post. LED-Taschenlampe und Kalender 2011 Als kleines Dankeschön erhält jeder Teilnehmer an unserer Blutspendeaktion eine LED-Taschenlampe und den schon zur Tradition gewordenen Streifenkalender für 2011. USB-Stick für alle Zweitspender Wer bislang erst einmal beim DRK Blut gespendet hat, sollte sich schnell einen zweiten Termin aussuchen, denn allen Zweitspendern wird derzeit ein nützlicher USB-Stick (2 GB) auf allen Terminen überreicht. Helfen Sie mit, damit geholfen wird! * * * Dienstag 5. Oktober 2010, Dorfhaus Kirchbarkau 16:00 bis 19:30 Uhr Donnerstag, 14. Oktober: Besichtigung der Feuerwehrzentrale Kiel Ab 18:00 Uhr ca. 2 Stunden, Abfahrt ab Kirchbarkau 17:30 Uhr, Anmeldungen und Fragen bei Moni Borgert (Tel. 402 und Annegrete Schildberg Tel. 1058. * * * Seite 21 Freitag, 22. Oktober: MiteinanderMittagessen in "Appels Gasthof" in Dersau Abfahrt Kirchbarkau 11:30Uhr, Anmeldungen bei Gunda Voß, Tel.: 9252 Wollen Sie bauen oder renovieren??? Peter Elgert Dorfstraße 37 24211 Lehmkuhlen Ortsteil Rethwisch Elgert Tel. 0 4342 - 83976 • Fax - 30 92 843 P EL G E R T 65 mm x 2 T - Fenster & Türen aus Kunststoff, Holz und Alu E - Vordächer - Rolläden - Markisen - Garagentore R Lieferung & Montage - Reparaturen - Samstag, 30. Oktober 19:00 Uhr: "Wir machen Musik" im Kieler Schloss Klassik und Unterhaltung, Evergreens und Schlager mit 10 Musikgruppen aus der Kieler Umgebung. Beginn 19:00 Uhr, Karten 9,- € Anmeldung bis 23.Oktober bei Annegrete Schildberg (Tel. 04302/1058) und Moni Borgert (Tel. 04302/402). * * * Vorankündigungen: Dienstag, 9.November: Herbstversammlung im JacobSelmer-Haus um 15:00 Uhr. Weihnachten im Schuhkarton Nach dem guten Erfolg im letzten Jahr wollen wir uns auch in diesem Jahr Anfang November wieder an dieser Aktion beteiligen. Herzliche Grüße Ihr DRK-Vorstand Andrea Jedicke, Öffentlichkeitsarbeit Brügger Brandversicherung 35 mm x 1 Seite 22 Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010 KulturZentrum Alte Meierei am See, Postfeld Musik auf dem Heuboden I VERANSTALTUNGSKALENDER Herbst/Frühwinter 2010 14. Jahrgang Chopin-Zyklus Brache Di 12.10. 20.30 Uhr Das gesamte Klavierwerk mit Eugéne Mursky - Klavier + + + Auftakt des 4. HerbstZeitBluesFestivals + + The Legend of Jazz / Rock & Rhythm'n Blues: BRIAN AUGER & The Oblivion Express Programm (4. Teil): Mit Brian Auger - Hammond-Orgel B3, Savannah Auger Gesang, Andreas Geck - Bass, Karma Auger - Schlagzeug. Kaum zu glauben: Mit BRIAN AUGER kommt zum Auftakt des 4. Internationalen HerbstZeitBluesFestivals eine absolute Legende der BluesRock-Geschichte mit seiner Band The Oblivion Express zu einem einmaligen Gastspiel nach Postfeld - und das EXKLUSIV für Schleswig-Holstein! Samstag, 2. Oktober, 19:00 Uhr Douze Études (1833/7), op. 25 Variationen (div., 1824-1837) Sonntag. 3. Oktober, 19:00 Uhr Sonate Nr. 2 b-Moll (1839), op. 35 Sonate Nr. 3 h-moll (1844), op. 58 So 17.10. 19.00 Uhr BluesFestival part II KRIS POHLMANN BAND: Eigenständiger BluesRock mit Elementen aus Funk, Pop und Soul. Die KRIS POHLMANN BAND, ein klassisches Blues/Rock-Power-Trio - international - rauh - einmalig - unverwechselbar, 2facher Deutscher Rock & Pop Preisträger, wurde im Sommer 2005 vom gebürtigen Engländer Kris Pohlmann (Gesang, Gitarre, Text und Komposition) gegründet. Weitere Bandmitglieder sind der Amerikaner Warren Richardson (Bass und Background-Gesang) und Elmar Stolley aus Deutschland (Schlagzeug, Perkussion und Background-Gesang). Fr 22.10. 20.30 Uhr Bereits zum zweiten Mal werden die Gäste des 4. Internationalen HerbstZeitBluesFestivals eine ganz besondere Begegnung haben: Denn unser Gast aus Kanada lacht gern! Und oft! Cara Lufts Lachen (und ihr Lächeln) gehören zu den ersten Dingen, die auffallen, wenn man sie trifft. An ihr ist nichts aufgesetzt, hier ist alles echt. Und diese Ehrlichkeit, Integrität, Persönlichkeit, Spontaneität klingt sowohl durch ihre CDs als auch durch ihre Livekonzerte immerhin würden es nicht allzu viele Folk-Musiker wagen, Buddy Holly, die Prog-Rocker von YES und die Hardrock-Legenden Led Zeppelin als gleichberechtigte Einflüsse anzugeben … Sa 30.10. 20.30 Uhr 4tes Internationales HerbstZeitBluesFestival part IV HANS THEESSINK & TERRY EVANS: "A Transatlantic Blues Summit" Der holländische Gitarrist und Sänger, Texter und Komponist HANS THEESSINK und der US-Blues- u. Soulsänger TERRY EVANS erzeugen eine betörende Magie und elektrisieren das Publikum vom ersten Akkord an. ‚Delta Blues' in zeitgemäßer Verpackung mit Slide Gitarre und Harp, kompositorisch wie technisch von bestechender Güte. Mo 08.11. 20.30 Uhr Unkostenbeitrag: Erwachsene €18,- / Schüler/Studenten €10,- ermäßigt: 2 Konzerte: € 30,- anschließend “Brache-Buffet“ ———————-————————— Info/Kontakt: Brigitte und Hans Weiß Hof Brache, 24211 Wahlstorf-Wielen Telefon 04342 / 81 0 90 www.brache.info NB Preetz 4tes Internationales HerbstZeitBluesFestival part III CARA LUFT (CAN) - Folk-/Roots- & Traditional-Blues Kleinere Stücke 4tes Internationales HerbstZeitBluesFestival part V CHARLY BEUTIN & die (Schreckschuss) Band: „Mit wildem Herzen und klarer Kante“. Deutscher Bluesrock mit kritischen Texten. Infos / Karten: Tel. 04342 – 84477 / Fax – 82868 oder www.alte-meierei-am-see.de Termine der Niederdeutschen Bühne Preetz im Oktober 2010 01.10.2010 20 Uhr "Lütte witte Siedenschoh" Ahrensburg/Alfred-Rust-Saal 29.10.2010 20 Uhr "Mallorca let gröten" - Premiere Preetz/Friedrich-Schiller-Gymnasium 30.10.2010 20 Uhr "Mallorca let gröten" Preetz/Friedrich-Schiller-Gymnasium Natascha Bünzen, Geschäftsführerin Rosenfelder Scheune Rosenfelder Deko für Haus und Garten Scheune Nur am Samstag geöffnet – sonst nach 35 mm xVereinbarung 1 telefonischer Dorfstraße 46 • Rosenfeld Telefon 0 43 07 . 54 75 auf fast alles 30% 14. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010 Seite 23 Musik auf dem Heuboden II | Hof Brache FFW und TSV Rastorfer Passau Am Sonntag, 31. Oktober 2010, um 11.00 Uhr werden zehn Musiker unterschiedlichster Nationalitäten - zum großen Teil Mitglieder des Philharmonischen Orchesters Kiel als ensemble Xtour zu einer Matinée mit einem sehr spannenden Programm auf Hof Brache zu Gast sein: Mit Lampions, Laternen und Fackeln treffen wir uns zum • Antonin Dvorak (1841 - 1904): Streichquintett G-Dur, Op. 77 • György Ligeti (1923 - 2006): Sechs Bagatellen für Bläserquintett (1953) • Jean Francaix (1912 - 97): Dixtuor für Bläserquintett und Streichquintett Die Mitglieder des ensemble Xtuor treffen sich seit vielen Jahren in unterschiedlichen Besetzungen und bei zahlreichen Konzertprojekten. Trotz der internationalen Besetzung des Ensembles (neben Deutschland kommen die Mitwirkenden aus Japan, Russland, Frankreich und Ägypten), wurde Kiel zum Treff- und Arbeitsmittelpunkt. Der Name des ensemble Xtuor leitet sich einerseits von der mathematischen Variablen X als Synonym für die große Bandbreite des Ensembles in Bezug auf Besetzungsgröße und -art ab. Er steht andererseits aber auch für die Maximalbesetzung des Ensembles: aus dem Französischen übersetzt bedeutet Xtuor Zehntett. Info/Kontakt: Brigitte und Hans Weiß, Telefon 04342 / 81 0 90 am Freitag, den 05. November 2010, 19.00 Uhr ab Hof Bornhöft in Wildenhorst Die Bürger der Gemeinde Rastorf, Groß und Klein, aus allen Ortsteilen, sind herzlich eingeladen mit dabei zu sein. Musikalisch wird in diesem Jahr ordentlich “getrommelt” wir freuen uns darauf. Am Sportplatz gibt es wieder Punsch “mit und ohne”, Grillwurst und Waffeln. Nach dem Lauf bietet die Feuerwehr die Rückfahrt zu den Autos an. Gem. Schellhorn | Schellhorner Gilde 5. Pohnsdorfer Oktoberfest am 30. Oktober 2010 um 20:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Mit Musi und Stimmung durch die Pohnsdorfer Kraniche gibt‘s a zünftige Gaudi bei Weißwurscht, Leberkäs‘, Schweinskrustenbraten und natürlich ... Eintritt: 15,00 Euronen pro Pers. inkl. Essen und Begrüßungstrunk Um Voranmeldung wird gebeten bei: Hans-Jürgen Meyke Marco Lüth Werner Albers Tel. 04342 - 889888 Tel. 04342 - 729320 Tel. 04302 - 1239 H-J.Meyke@t-online.de MC-Lueth@web.de Kartenvorverkauf im Gildehus und im „Salon König“. RABSTEINE DaGPaoli Hochwertige Qualität für alle Friedhöfe Grabplatte 50 x 40 x 12 cm inkl. MwSt. € 66,Jeder vertiefte Buchstabe inkl. MwSt. € 3,60 Nachschriften, inkl. MwSt. € ab 180,- 30 mm x 1 Grabeinfassungen Friedhofsanträge, Mo.-Fr. 10.00-17.00 oder n. tel. Terminvereinb. DE PAOLI 0 4 3 1 Kiel, Westring 485 66 86 494 33 Bestattungshaus Kramer 33 mm x 2 Fachgeprüfter Bestatter aller Konfessionen Mühlenredder 16 · 24582 Bordesholm Sammelruf: Bordesholm · Flintbek · Kiel alle auerh ne Tr äume e ig ...e ieds-R h Absc rFeue ,d Er ee- en S d n u ttung Besta (0 43 22) 69 15 69 Der Amtsschimmel Seite 24 29. September 2010 Schweißen". Anmeldung mit Gestaltungswünschen bis 04.10.2010 bei Lore Böhe. Der Oktober beginnt bei den Landfrauen mit dem Schmücken der Kirche. Wer helfen möchte oder Sachspenden beisteuern will, kommt bitte am Freitag, dem 01.10.2010 um 15.00 Uhr zur St.Katharinen-Kirche nach Kirchbarkau. Nähere Informationen gibt es bei Lore Böhe, Tel. 04302 / 1258. Am Sonntag, 03.10. um 10.00 Uhr findet der "Erntedank-Gottesdienst" mit der Einführung des neuen Pastors Gernot Tams und der Übergabe der Erntekrone durch die Landfrauen statt. "Der Duft von Lavendel" (mit Daniel Brühl) lädt am 05.10.2010 um 20.30 Uhr ins "Kino für Frauen" nach Preetz ein. Bei Vorlage der Landfrauenvereinmitgliedskarte erhalten Sie eine Ermäßigung). Frau Helga Rohwer leitet ab 07.10.2010 um 14.00 Uhr wieder an fünf Nachmittagen in Boksee beim Porzellanmalen an. Infos und Anmeldung bei Hannelore Rieken, Tel. 04302/9322. Wer es etwas rustikaler liebt, kann am 09.10.2010 um 9.00 Uhr zur Berufsschule Gellertstraße in Kiel. Herr Joachim MöllerJasmer gibt Anleitung beim "Kreativen Für den Monat Oktober 2010 gratuliert Wer hat Lust in geselliger Runde "plattdütsch to schnacken" oder es zu lernen? Für Könner und Anfänger findet am 13.10. um 20.00 Uhr in Leckerhölken, Bothkamp, ein "Stammtisch Plattdeutsch" statt. Infos und Anmeldungen bis 12.10.2010 bei Dorothea Storm, Tel. 04302 / 443. „Der Amtsschimmel“ zum 90. Geburtstag: Frau Elisabeth Schramm aus Klein Barkau Am 27.10.2010 um 14.45 Uhr geht es vom Hauptbahnhof Kiel nach Rendsburg. Es folgt eine besondere Stadtführung auf den Spuren von Rendsburger Frauen mit dem Thema: "Hexen, Huren und Hausmädchen". Nach einem gemütlichen Abschluss (in einem Lokal) geht es mit der Bahn wieder zurück nach Kiel. Anmeldungen bis 25.10.2010 bei Marita BrauerBock, Tel. 04302 / 572 zum 85. Geburtstag: Herrn Heinrich Rix aus Löptin Frau Wittulsky aus Schellhorn zum 80. Geburtstag: Herrn Helmut Kretschmann aus Barmissen Ende Oktober, am Freitag, 29.10.2010 um 18.30 Uhr, findet wieder vom Hof Siek in Bothkamp aus eine Nachtwanderung auf dem Lehrpfad statt. Ein Stimmungsvoller Abend auf dem Kulturlehrpfad mit Grillen in der Kiesgrube zum Ausklang. Keine Anmeldung erforderlich. Amtsschimmel September Aktuelle Infos unter www.LFV-Kirchbarkau.de Schwarz-Weiß Gudrun Plaug Bülck 45 mm x 2 sowie zur goldenen Hochzeit: 2010 Wir freuen uns auf den bunten Oktober. Darstellung Mit freundlichen Grüßenin Frau Ilse Möllenbrok aus Kühren dem Ehepaar Karin und Dieter Denzin aus Schellhorn dem Ehepaar Rosemarie und Hans-Werner Giese aus Kirchbarkau Forstverwaltung Lehmkuhlen 55 mm x 1 Informieren Sie sich bei einer kostenlosen Führung durch den Ruhepark am 10. & 24.10. I NFOS&ANMELDUNG 04342 / 766188 www.ruhepark.net BUlck Iransporte u.Rathje Containerdienst Tischlerei Güternah- und Fernverkehr 60 mm x• 2Schwertransporte Entsorgung von: Bauschutt • Erdaushub • Gartenabfällen Anlieferung von:Kies • Mutterboden Tel. 0 43 42 / 85 18 18 • Fax 0 43 42 / 85 18 19 Handy 0171 / 30 49 607 Der nächste Amtsschimmel erscheint am Mittwoch, 27. Oktober 2010 Redaktionsschluss: Montag, 18. Oktober 2010 12:00 Uhr