Sitzung der Stadtverordneten- versammlung
Transcription
Sitzung der Stadtverordneten- versammlung
AMTSBLATT für die Stadt Hennigsdorf Herausgeber: Stadt Hennigsdorf, 16. Jahrgang · Nr. 3 - Hennigsdorf, 09. 06. 2007 vertreten durch den Bürgermeister Andreas Schulz Inhalt Amtliche Mitteilungen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.05.2007 Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung 2 Öffentliche Bekanntmachungen Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 44 „Altwalzwerk“ 2-3 Bekanntmachungsanordnung – Wirtschaftsplan 2007 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Hennigsdorf 4 Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Forstwirtschaft Alt Ruppin – Untere Forstbehörde – 4 Mitteilungen der Stadtverwaltung Veräußerung von Baugrundstücken in Nieder Neuendorf 5 Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09. Mai 2007 Verkauf EFH-Baugrundstück in Hennigsdorf, Brandenburgische Straße 56a 5 Nichtamtliche Mitteilungen Sonstige Mitteilungen Aufruf zur Wettbewerbsinitiative zum „Klimaschutz durch Öko-Effizienz“ – Lenkungsgruppe der Agenda 21 im Landkreis Oberhavel 5 Erhebungsbeauftragte für den Mikrozensus gesucht Anzeigenteil 5 6-8 2 Amtliche Mitteilungen. Öffentliche Sitzung Öffentliche Bekanntmachung ■ Beschlussvorlage Einreicher: BV0049/2007 Fraktion SPD Betreff: Beschluss über die Änderung der Ausschussbesetzung der Stadtverordnetenversammlung Hennigsdorf Antrag der Fraktion SPD Beschluss: Die SVV beschließt: die auf die Fraktion SPD entfallenden Mandate in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung werden wie folgt besetzt: Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 44 „Altwalzwerk“ Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hennigsdorf hat am 28.03.2007 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 44 „Altwalzwerk“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 „Altwalzwerk“ liegt zwischen der August- Conrad- Straße, der Fabrikstraße, der Wolfgang- Küntscher Straße, dem Stahlwerkseingang, der Verlängerung der nördlichen Straßenbegrenzungslinie der Wolfgang- Küntscher- Straße, der östlichen Grundstücksgrenze am Altwalzwerk sowie einer Teilfläche des Flurstückes 634. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 wird aus nebenstehendem Kartenausschnitt ersichtlich. Schul-, Kultur- und Sozialausschuss: Mitglied: Vertreter: Kiesow, Thomas keine Veränderung Petitionsausschuss: Mitglied: Kiesow, Thomas 16. Jahrgang · Nr. 3 · 09. 06. 2007 Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 44 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hennigsdorf wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. der Hauptsatzung der Stadt Hennigsdorf bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 44 „Altwalzwerk“ tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Vertreter: keine Veränderung Der Bebauungsplan Nr. 44 kann gemäß §10 Abs.3 BauGB einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Fachdienst Stadtplanung der Stadtverwaltung Hennigsdorf, Rathausplatz 1, 16761 Hennigsdorf, Raum 1.56, während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung (03302/877-134) von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft über den Inhalt des Bebauungsplanes erteilt. Werksausschuss für den EB Abwasser: Mitglied: Vertreter: keine Veränderung Kiesow, Thomas Begründung: Die Mandatsniederlegung von Frau Dennise Schadewald zum 30.04.2007 und die Neuberufung der Ersatzperson, Herrn Thomas Kiesow, machen die im Beschlussvorschlag genannten Veränderungen notwendig. Abstimmung: 30 Dafürstimmen / 0 Gegenstimmen / 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, der in § 214 Abs. 2 BauGB genannten Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hennigsdorf unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Nichtöffentliche Sitzung Bekanntmachungsanordnung: ■ Beschlussvorlage Einreicher: BV0043/2007 Stadtverwaltung Betreff: Beschluss zur Auftragsvergabe für die Reinigung kommunaler Einrichtungen Abstimmung: 28 Dafürstimmen / 0 Gegenstimmen / 2 Enthaltungen mit Änderungsantrag AN/BV0043/2007/01 mehrheitlich beschlossen Hiermit ordne ich die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des am 28.03.2007 von der Stadtverordnetenversammlung Hennigsdorf beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 44 „Altwalzwerk“ an. Die Ausfertigung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Altwalzwerk“ ist am 12.04.2007 durch den Bürgermeister der Stadt Hennigsdorf erfolgt. Hennigsdorf, den 13.04.2007 gez. Schulz Bürgermeister ■ Beschlussvorlage Einreicher: BV0044/2007 Stadtverwaltung Betreff: Beschluss zur Auftragsvergabe von Planungsleistungen für die Gebäudeabbrüche der Gewerbegebiete Nord 2b und Nord 5 Abstimmung: 22 Dafürstimmen / 2 Gegenstimmen / 6 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen Amtliche Mitteilungen. 16. Jahrgang · Nr. 3 · 09. 06. 2007 3 4 Amtliche Mitteilungen. 16. Jahrgang · Nr. 3 · 09. 06. 2007 Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Forstwirtschaft Alt Ruppin - Untere Forstbehörde - Bekanntmachungsanordnung über das Wirtschaftsplan 2007 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Hennigsdorf Der von der Stadtverordnetenversammlung am 25.10.2006 (BV 0103/2006) beschlossene und mit Datum vom 22.01.2007 (AZ 30.1 cz 07/01) durch die Kommunalaufsicht genehmigte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser-beseitigung der Stadt Hennigsdorf wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung, Büro Beteiligungsverwaltung/Controlling, Zimmer: 2.42 / 2.43 aus. Hennigsdorf, 02. Februar 2007 gez. Schulz Bürgermeister Siegel Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Hennigsdorf Zusammenstellung nach § 15 Abs. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2007 Auslegungsverfahren zur Ausweisung von forstwirtschaftlichen Wegen die dem vorbeugenden Waldbrandschutz und der -bekämpfung dienen sowie der Anlage und Unterhaltung von Löschwasserentnahmestellen, Waldbrandwundstreifen und den dazugehörigen Waldbrandschutzstreifen I. Das Amt für Forstwirtschaft Alt Ruppin beabsichtigt, auf Grund des § 20 (vorbeugender Waldbrandschutz) des Waldgesetzes des Landes Brandenburg vom 20. April 2004 (LWaldG) für die o.g. Maßnahmen eine Förderkarte festzusetzen, in der alle förderfähigen Maßnahmen des vorbeugenden Waldbrandschutzes dargestellt sind. II. Die geplante „Förderkarte“ wird mit dem Tag der Veröffentlichung über das jeweilige Amtsblatt des Landkreises und der Städte, einen Monat zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten an nachfolgende Stellen öffentlich ausgelegt. Amt für Forstwirtschaft Alt Ruppin Friedrich-Engels-Str. 33 a 16827 Alt Ruppin Aufgrund des § 7 Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung hat die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss vom 25.10.2006 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2007 festgestellt: Oberförsterei Finkenkrug Forstweg 55 14656 Brieselang Landkreis Havelland 1. Oberförsterei Borgsdorf Bahnhofstraße 17 16565 Borgsdorf Landkreis Oberhavel Es betragen 1.1 im Erfolgsplan die Erträge: die Aufwendungen: der Jahresgewinn: der Jahresverlust: 3.588.324 Euro 3.119.101 Euro 469.223 Euro 0 Euro Oberförsterei Liebenwalde Bahnhofstraße 17 16565 Borgsdorf Landkreis Oberhavel 1.2 Im Vermögensplan die Einnahmen: die Ausgaben: Oberförsterei Neuendorf Bahnhofstraße 17 16565 Borgsdorf Landkreis Oberhavel 2.009.734 Euro 2.009.734 Euro Oberförsterei Alt Ruppin Friedrich-Engels-Str. 33a 16827 Alt Ruppin Landkreis Ostprignitz Ruppin Oberförsterei Neuglienicke Dorfstraße 4 16818 Neuglienicke Landkreis Ostprignitz Ruppin 2. Es werden festgesetzt 2.1 der Gesamtbetrag der genehmigungspflichtigen Kredite auf 2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 2.3 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf Hennigsdorf, 02. Februar 2007 gez. Schulz Bürgermeister 164.336 Euro 0 Euro 550.000 Euro Während der Auslegungsfrist können Erweiterungen, Verringerungen sowie Bedenken und Anregungen zur geplanten Förderkarte schriftlich bei den zuvor genannten Behörden und Institutionen vorgebracht werden. Die vorgebrachten Äußerungen müssen den Namen, den Vornamen und die genaue Anschrift der Person oder Institution enthalten. Verspätet erhoben Bedenken, Einwände und Anregungen können nicht berücksichtigt werden. Entscheidend ist das Datum des Posteinganges. Amt für Forstwirtschaft Alt Ruppin Im Auftrag C. Sander Fachteamleiter III Amtliche Mitteilungen. Mitteilungen der Stadtverwaltung 16. Jahrgang · Nr. 3 · 09. 06. 20077 5 nichtamtliche / sonstige Mitteilungen Veräußerung eines Baugrundstücks in Nieder Neuendorf zwischen Dorfstraße und Uferweg Ausgelobte Wettbewerbsinitiative zum „Klimaschutz durch ÖkoEffizienz“ Die Stadt Hennigsdorf verkauft im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.5 „Seeufer Mitte“ ein Baugrundstück für den individuellen Wohngebäudebau. Das Grundstück liegt zwischen der Dorfstraße und dem Uferweg entlang des Nieder Neuendorfer Sees. Der Wettbewerb richtet sich nicht nur an die Bürgerinnen und Bürger sowie die örtlichen Betriebe, sondern soll vor allem zu vielfältigen Initiativen an den Schulen und Jugendeinrichtungen aufrufen. Gesamtgrundstücksgröße: Verkaufspreis: 2.031 qm 195.000,- EUR Das Grundstück ist gemäß den Zielen und Zwecken und den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 „Seeufer Mitte“, 3. Änderung mit zwei Wohngebäuden zu bebauen. Die Erschließung des Gesamtgrundstücks erfolgt von der Dorfstraße, somit ist der uferseitige Grundstücksteil über den straßenseitigen Grundstücksteil zu erschließen (Hinterliegergrundstück). Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten weitergehende Informationen und das Antragsformular in der Stadtverwaltung Hennigsdorf, Raum 1.45, Rathausplatz 1 in 16761 Hennigsdorf, Tel.: 03302/877-247, Fax: 03302/877-294. gez. Reiner Tietz Lenkungsgruppe Agenda 21 im Landkreis Oberhavel Erhebungsbeauftragte für den Mikrozensus gesucht Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Cottbus, sucht für das Jahr 2008 und später für die jährlich stattfindende Mikrozensus-Erhebung im Land Brandenburg ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte für die Stadt Hennigsdorf und Umgebung. Hennigsdorf, 09.05.2007 gez. Schulz Bürgermeister Veräußerung von Baugrundstücken in Nieder Neuendorf - Baugebiet zwischen Bahnhofstraße und Triftweg - 3. und 4. Bauabschnitt Die Stadt Hennigsdorf verkauft im Neubaugebiet zwischen Bahnhofstraße und Triftweg Baugrundstücke für den individuellen Einfamilienhausbau. Grundstücksgrößen: Kaufpreise: Der Wettbewerbsaufruf ist abzurufen unter der Internetadresse des Landkreises Oberhavel www.oberhavel.de bei „Politik“ > „Agenda 21“. 496 qm bis 619 qm 69.400,- EUR bis 77.500,- EUR Die Veräußerung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie der Stadt Hennigsdorf über die Vergabe von Baugrundstücken für Einzel- und Doppelhäuser im städtebaulichen Entwicklungsbereich Nieder Neuendorf (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 2/2001). Für den Erwerb dieser Grundstücke bestehen keine besonderen persönlichen Eignungsvoraussetzungen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten weitergehende Informationen und das Antragsformular für die noch zur Verfügung stehenden Grundstücke in der Stadtverwaltung Hennigsdorf, Raum 1.45, Rathausplatz 1 in 16761 Hennigsdorf, Tel. 03302/877-247, Fax 03302/877-294. Diese Tätigkeit ist nebenberuflich bei freier Zeiteinteilung durchzuführen. Die Erhebungsbeauftragten erhalten eine Entschädigung, die als Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 12 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes gilt. Selbstverständlich werden die Nebenkosten, wie Fahr- und Portokosten, ebenfalls erstattet. Gesucht werden flexible, kontaktfreudige und verantwortungsbewusste Personen, die für mehrere Jahre bereit und in der Lage sind, besonders in den Nachmittagsstunden tätig zu sein. Die Mikrozensus-Erhebung wird auf der Grundlage des Gesetzes zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz) als 1%ige Bevölkerungsstichprobe durchführt. Diese seit 1957 im Bundesgebiet jährlich als amtliche Repräsentativstatistik durchgeführte Erhebung liefert grundlegende Ergebnisse über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung und der Familien, den Arbeitsmarkt und die Wohnverhältnisse. Die Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch schriftlich an. Diese Ankündigungen enthalten zugleich Kurzinformationen über die gesetzlichen Grundlagen des Mikrozensus. Die einbezogenen Haushalte sind bei den meisten Fragen zur Auskunft verpflichtet. Freiwillig zu beantwortende Angaben werden gesondert befragt. Wer Interesse an der Interviewtätigkeit für den Mikrozensus hat, wendet sich bitte schriftlich oder telefonisch beim: Adresse: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Standort Cottbus Referat 11, Mikrozensus Tranitzer Str. 16 03048 Cottbus Telefon: 0355/4868321 Herr Kuchta 0355/4868325 Herr Brehmer peter.kuchta@statistik-bbb.de Hennigsdorf, 10.05.2007 gez. Schulz Bürgermeister Die Stadt Hennigsdorf verkauft provisionsfrei: EFH-Baugrundstück unbebaut in 16761 Hennigsdorf, Brandenburgische Str. 56a, ruhige Wohnlage mit hohem Grünanteil, zentrumsnah, S- und Regionalbahnanschluss, ca. 20 km vom westl. Berliner Stadtzentrum Grundstücksgröße: 618 m2 Mindestgebot: 77.250,00 EUR (Verkauf nach Höchstgebot) Submission: 19.09.2007, 10.00 Uhr Ort: GKI Hennigsdorf GmbH, Wolfgang-Küntscher-Straße 14, 16761 Hennigsdorf Angebot bitte schriftlich bis zum 19.09.2007, 10.00 Uh,r abgeben mit dem Vermerk: „Grundstückssubmission, Brandenb. Str. 56a, Hennigsdorf“ an: GKI Hennigsdorf GmbH, Wolfgang-Küntscher-Straße 14, 16761 Hennigsdorf Unterlagen können hier angefordert werden oder telefonisch unter (03302) 2057-16. Besichtigung nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. E-Mail: Sie erhalten bei diesen Mitarbeitern auch weitere Auskünfte. 6 Anzeigen. 16. Jahrgang · Nr. 3 · 09. 06. 2007 UMZÜGE PERING BEHNKE WEIGELT GIESE Rechtsanwälte Resträumung & Wohnungsauflösung Jakobsen - Umzüge Hennigsdorf • Velten A&V - Geschäfte in • Havelufer 4 - 16761 Stolpe-Süd • Poststr. 1 (Krause Markt) - 16727 Velten Öffnungszeiten: Mittwoch/Samstag Telefon: 03302/20 89 38 oder 0162/87 57 926 Bei uns betreuen Sie: Rechtsanwältin Simone Behnke in den Bereichen Arbeitsrecht, Nachbarschaftsrecht, Versicherungsrecht, Baurecht und Verwaltungsrecht, Rechtsanwältin Jana Lange Fachanwältin für Familienrecht in den Bereichen Erb- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht, Rechtsanwältin Astrid Gerisch in den Bereichen Vertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Reiserecht, Sozialrecht und Strafrecht. Büro Hennigsdorf, Am Yachthafen 7, 16761 Hennigsdorf / Nieder-Neuendorf Telefon: 0 33 02 / 50 52 – 0 Telefax: 0 33 02 / 50 52 – 10 Bitte beachten Sie unsere Geschäftszeiten: Mo. - Do. 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr Fr. 9.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung Fit in der Schule: Selbstbewusst im Leben! ■ Motivierte und erfahrene Nachhilfelehrer/-innen ■ Individuelles Eingehen auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen Beratung vor Ort: Mo.– Fr. 14.00 bis 17.30 Uhr 16761 Hennigsdorf • Havelplatz 3 Telefon 03302/800 657 www.schuelerhilfe.de/hennigsdorf schober.hdf@freenet.de SIMPLY CLEVER Erwarte viel bekomme mehr! Skoda Roomster ab 12.680 € Fragen Sie nach unseren Sonderfinanzierungsmöglichkeiten! Ihr freundlicher Skoda-Partner Superb Octavia II Limo Octavia II Combi Octavia RS Octavia I Limo Fabia Limo Fabia combi € 14.490,- € ab 15.990,- € ab 24.980,- € ab 11.990,- € ab 9.750,- € ab 10.880,- € ab 19.900,ab • Coburger Str. 8 ☎ 03322/35 35 • Päwesiner Weg 20 ☎ 030/3 33 20 64 Anzeigen. 16. Jahrgang · Nr. 3 · 09. 06. 2007 KÜSEL Häusliche Krankenund Seniorenbetreuung Pflege mit Herz 2 Hans-Werner Küsel Häusliche Krankenpflege durch gut ausgebildete Mitarbeiter • Grundpflege • hauswirtschaftliche Verrichtung • medizinische Behandlungspflege • Beratung • Erstellung von Pflegeplänen • Notdienst Berliner Straße 40 16761 Hennigsdorf Tel. (0 33 02) 22 17 50 Fax (0 33 02) 49 33 31 kuesel@aol.com www.pflegemitherz2.de www.trauring-direkt.de Ich kauf meine Trauringe bei Radensleben ❧ Ihr Trauringspezialist im Norden Berlins ❧ ständig über 1000 Ringe zur Auswahl ❧ eigener Gravur- und Werkstattservice ❧ kompetente und freundliche Beratung Goldschmiede & Juwelier Inh.Antje Radensleben Postplatz 4-4c EKZ „Das Ziel“ 16761 Hennigsdorf Tel./Fax: 03302/80 29 26 OSWA Sonnenschutzsysteme 16761 Hennigsdorf Trappenallee 62 Tel. 0 33 02 / 49 48 63 Auch im Jahr 2007 wieder mit den beliebten TrauringHausmessen mit Sonderverkaufspreisen und noch mehr Ringen und Kombinationsmöglichkeiten als im letzten Jahr. Termine: 29. bis 31. März 2007 9.00 bis 20.00 Uhr in unseren Sa. 9.00 bis 16.00 Uhr Geschäftsräumen Lassen Sie sich von Trau(m)ringen verzaubern! Ihr Anzeigenberater vor Ort Wir beraten Sie rund um Ihre Werbeaktivitäten. Anzeigen · Gestaltung · Beilagenverteilung Anzeigenannahme auch für Nordbahnnachrichten · Amtsblatt Hennigsdorf Berliner Zeitung · Berliner Kurier ✆ Vorwahl 0 33 01 Frau Witte 59 63-17 Frau Schieck 59 63-19 Herr Schulz 59 63-21 Fax ORANIENBURGER GENERALANZEIGER Lehnitzstraße 13 · 16515 Oranienburg 59 63-33 Markisen Aller Art Jalousien Für Innen und Außen Rollos Für Innen und Außen Faltstores Sonnenschutz für Wohndachfenster Rolläden und Garagentore Klappläden aus Holz und Aluminium Fenster und Türen Elektrische Steuerungen Vordächer www.sonnenschutzoswa.de 7 8 Anzeigen. 16. Jahrgang · Nr. 3 · 09. 06. 2007 Mitglied der Bestatter-Innung von Berlin/Brandenburg e.V. Immer dienstbereit - Tag und Nacht Telefon 03302/20 39 10 Fasanenweg 16 • 16761 Stolpe-Süd Lohnsteuerhilfeverein Quadriga e.V. Wir erstellen Ihre Einkommenssteuererklärung bei Einkünften ausschließlich aus nicht selbstständiger Tätigkeit, Renten und Pensionen im Rahmen einer Mitgliedschaft. Beratungsstelle 16761 Hennigsdorf, Postplatz 3 Telefon: 0 33 02 - 8 19 50, Fax: 0 33 02 - 8 19 52 E-Mail: Beratungsstelle8@quadriga-ev.de Öffnungszeiten: Mo, Di, Do:08.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr Mi: 08.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr und nach Vereinbarung Impressum Das Amtsblatt der Stadt Hennigsdorf erscheint regelmäßig nach den jeweiligen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung. Herausgeber: Stadt Hennigsdorf, vertreten durch den Bürgermeister Andreas Schulz. Anschrift des Herausgebers: Stadtverwaltung Hennigsdorf, Rathausplatz 1, 16761 Hennigsdorf, Telefon 0 33 02 / 877-0, Fax 0 3302 /877 297. Ansprechpartner: Büro der Stadtverordnetenversammlung, Frau Mogel, Telefon 0 33 02 / 877 - 206 Druck: Druckhaus Oberhavel GmbH, Gewerbegebiet Nord, An den Dünen 12, 16515 Oranienburg Anzeigenleitung: Dr. Hartmut König Erscheint im Märkischen Zeitungsverlag, Zweigniederlassung der Westfälische Anzeiger Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Lehnitzstraße 13, 16515 Oranienburg Telefon 0 33 01 / 59 63- 0, Telefax 0 33 01 / 59 63 33 Vertrieb: Das Amtsblatt der Stadt Hennigsdorf erscheint als Beilage in der Verbraucherzeitung Märker-Kreisbote Oberhavel in der Stadt Hennigsdorf und wird kostenlos an die Haushalte verteilt. Das Amtsblatt der Stadt Hennigsdorf ist zu beziehen unter Telefon 0 33 01 / 59 63 - 0 gegen eine Zustellgebühr in Höhe von 1,53 €