Sitzung der Stadtverordneten- versammlung

Transcription

Sitzung der Stadtverordneten- versammlung
AMTSBLATT
für die Stadt Hennigsdorf
Herausgeber: Stadt Hennigsdorf,
16. Jahrgang · Nr. 3 - Hennigsdorf, 09. 06. 2007
vertreten durch den Bürgermeister Andreas Schulz
Inhalt
Amtliche Mitteilungen
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
vom 09.05.2007
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung
2
Öffentliche Bekanntmachungen
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 44
„Altwalzwerk“
2-3
Bekanntmachungsanordnung – Wirtschaftsplan
2007 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt
Hennigsdorf
4
Öffentliche Bekanntmachung des Amtes
für Forstwirtschaft Alt Ruppin
– Untere Forstbehörde –
4
Mitteilungen der Stadtverwaltung
Veräußerung von Baugrundstücken in Nieder
Neuendorf
5
Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung
vom 09. Mai 2007
Verkauf EFH-Baugrundstück in Hennigsdorf,
Brandenburgische Straße 56a
5
Nichtamtliche Mitteilungen
Sonstige Mitteilungen
Aufruf zur Wettbewerbsinitiative zum „Klimaschutz durch Öko-Effizienz“ –
Lenkungsgruppe der Agenda 21 im Landkreis
Oberhavel
5
Erhebungsbeauftragte für den Mikrozensus
gesucht
Anzeigenteil
5
6-8
2
Amtliche Mitteilungen.
Öffentliche Sitzung
Öffentliche Bekanntmachung
■ Beschlussvorlage
Einreicher:
BV0049/2007
Fraktion SPD
Betreff: Beschluss über die Änderung der Ausschussbesetzung
der Stadtverordnetenversammlung Hennigsdorf Antrag der Fraktion SPD
Beschluss:
Die SVV beschließt:
die auf die Fraktion SPD entfallenden Mandate in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung werden wie folgt besetzt:
Inkrafttreten
des Bebauungsplanes Nr. 44 „Altwalzwerk“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hennigsdorf hat am 28.03.2007 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 44 „Altwalzwerk“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 „Altwalzwerk“ liegt zwischen der August- Conrad- Straße, der Fabrikstraße, der Wolfgang- Küntscher Straße,
dem Stahlwerkseingang, der Verlängerung der nördlichen Straßenbegrenzungslinie der
Wolfgang- Küntscher- Straße, der östlichen Grundstücksgrenze am Altwalzwerk sowie
einer Teilfläche des Flurstückes 634.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 wird aus nebenstehendem Kartenausschnitt ersichtlich.
Schul-, Kultur- und Sozialausschuss:
Mitglied:
Vertreter:
Kiesow, Thomas
keine Veränderung
Petitionsausschuss:
Mitglied:
Kiesow, Thomas
16. Jahrgang · Nr. 3 · 09. 06. 2007
Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 44 durch die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Hennigsdorf wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. der Hauptsatzung der Stadt Hennigsdorf bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 44 „Altwalzwerk“ tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Vertreter:
keine Veränderung
Der Bebauungsplan Nr. 44 kann gemäß §10 Abs.3 BauGB einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Fachdienst Stadtplanung der Stadtverwaltung Hennigsdorf, Rathausplatz 1, 16761 Hennigsdorf, Raum 1.56, während
der Sprechzeiten der Stadtverwaltung und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer
Anmeldung (03302/877-134) von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird
Auskunft über den Inhalt des Bebauungsplanes erteilt.
Werksausschuss für den EB Abwasser:
Mitglied:
Vertreter:
keine Veränderung
Kiesow, Thomas
Begründung:
Die Mandatsniederlegung von Frau Dennise Schadewald zum 30.04.2007 und die
Neuberufung der Ersatzperson, Herrn Thomas Kiesow, machen die im Beschlussvorschlag genannten Veränderungen notwendig.
Abstimmung:
30 Dafürstimmen / 0 Gegenstimmen / 0 Enthaltungen
einstimmig beschlossen
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger
Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen
zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, der in
§ 214 Abs. 2 BauGB genannten Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes
und des Flächennutzungsplanes sowie beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn
sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber
der Stadt Hennigsdorf unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts
geltend gemacht worden sind.
Nichtöffentliche Sitzung
Bekanntmachungsanordnung:
■ Beschlussvorlage
Einreicher:
BV0043/2007
Stadtverwaltung
Betreff: Beschluss zur Auftragsvergabe für die Reinigung kommunaler Einrichtungen
Abstimmung:
28 Dafürstimmen / 0 Gegenstimmen / 2 Enthaltungen
mit Änderungsantrag AN/BV0043/2007/01 mehrheitlich beschlossen
Hiermit ordne ich die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des am
28.03.2007 von der Stadtverordnetenversammlung Hennigsdorf beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 44 „Altwalzwerk“ an.
Die Ausfertigung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Altwalzwerk“ ist am 12.04.2007 durch
den Bürgermeister der Stadt Hennigsdorf erfolgt.
Hennigsdorf, den 13.04.2007
gez. Schulz
Bürgermeister
■ Beschlussvorlage
Einreicher:
BV0044/2007
Stadtverwaltung
Betreff: Beschluss zur Auftragsvergabe von Planungsleistungen
für die Gebäudeabbrüche der Gewerbegebiete Nord 2b und
Nord 5
Abstimmung:
22 Dafürstimmen / 2 Gegenstimmen / 6 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen
Amtliche Mitteilungen.
16. Jahrgang · Nr. 3 · 09. 06. 2007
3
4
Amtliche Mitteilungen.
16. Jahrgang · Nr. 3 · 09. 06. 2007
Öffentliche Bekanntmachung
des Amtes für Forstwirtschaft Alt Ruppin
- Untere Forstbehörde -
Bekanntmachungsanordnung
über das
Wirtschaftsplan 2007
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
der Stadt Hennigsdorf
Der von der Stadtverordnetenversammlung am 25.10.2006 (BV 0103/2006) beschlossene und mit Datum vom 22.01.2007 (AZ 30.1 cz 07/01) durch die Kommunalaufsicht genehmigte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser-beseitigung der
Stadt Hennigsdorf wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung,
Büro Beteiligungsverwaltung/Controlling, Zimmer: 2.42 / 2.43 aus.
Hennigsdorf, 02. Februar 2007
gez. Schulz
Bürgermeister
Siegel
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Hennigsdorf
Zusammenstellung nach § 15 Abs. 1 EigV
für das Wirtschaftsjahr 2007
Auslegungsverfahren zur Ausweisung von forstwirtschaftlichen Wegen die dem
vorbeugenden Waldbrandschutz und der -bekämpfung dienen sowie der Anlage
und Unterhaltung von Löschwasserentnahmestellen, Waldbrandwundstreifen und
den dazugehörigen Waldbrandschutzstreifen
I.
Das Amt für Forstwirtschaft Alt Ruppin beabsichtigt, auf Grund des § 20 (vorbeugender Waldbrandschutz) des Waldgesetzes des Landes Brandenburg vom 20. April
2004 (LWaldG) für die o.g. Maßnahmen eine Förderkarte festzusetzen, in der alle förderfähigen Maßnahmen des vorbeugenden Waldbrandschutzes dargestellt sind.
II.
Die geplante „Förderkarte“ wird mit dem Tag der Veröffentlichung über das jeweilige
Amtsblatt des Landkreises und der Städte, einen Monat zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten an nachfolgende Stellen öffentlich ausgelegt.
Amt für Forstwirtschaft Alt Ruppin
Friedrich-Engels-Str. 33 a
16827 Alt Ruppin
Aufgrund des § 7 Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 95 Abs. 3
der Gemeindeordnung hat die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss vom
25.10.2006 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2007 festgestellt:
Oberförsterei Finkenkrug
Forstweg 55
14656 Brieselang
Landkreis Havelland
1.
Oberförsterei Borgsdorf
Bahnhofstraße 17
16565 Borgsdorf
Landkreis Oberhavel
Es betragen
1.1 im Erfolgsplan
die Erträge:
die Aufwendungen:
der Jahresgewinn:
der Jahresverlust:
3.588.324 Euro
3.119.101 Euro
469.223 Euro
0 Euro
Oberförsterei Liebenwalde
Bahnhofstraße 17
16565 Borgsdorf
Landkreis Oberhavel
1.2 Im Vermögensplan
die Einnahmen:
die Ausgaben:
Oberförsterei Neuendorf
Bahnhofstraße 17
16565 Borgsdorf
Landkreis Oberhavel
2.009.734 Euro
2.009.734 Euro
Oberförsterei Alt Ruppin
Friedrich-Engels-Str. 33a
16827 Alt Ruppin
Landkreis Ostprignitz Ruppin
Oberförsterei Neuglienicke
Dorfstraße 4
16818 Neuglienicke
Landkreis Ostprignitz Ruppin
2.
Es werden festgesetzt
2.1 der Gesamtbetrag der
genehmigungspflichtigen Kredite auf
2.2 der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf
2.3 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
Hennigsdorf, 02. Februar 2007
gez. Schulz
Bürgermeister
164.336 Euro
0 Euro
550.000 Euro
Während der Auslegungsfrist können Erweiterungen, Verringerungen sowie Bedenken
und Anregungen zur geplanten Förderkarte schriftlich bei den zuvor genannten Behörden und Institutionen vorgebracht werden. Die vorgebrachten Äußerungen müssen den Namen, den Vornamen und die genaue Anschrift der Person oder Institution
enthalten.
Verspätet erhoben Bedenken, Einwände und Anregungen können nicht berücksichtigt
werden. Entscheidend ist das Datum des Posteinganges.
Amt für Forstwirtschaft Alt Ruppin
Im Auftrag
C. Sander
Fachteamleiter III
Amtliche Mitteilungen.
Mitteilungen der Stadtverwaltung
16. Jahrgang · Nr. 3 · 09. 06. 20077
5
nichtamtliche / sonstige Mitteilungen
Veräußerung eines Baugrundstücks in Nieder Neuendorf zwischen Dorfstraße und Uferweg
Ausgelobte Wettbewerbsinitiative zum „Klimaschutz durch ÖkoEffizienz“
Die Stadt Hennigsdorf verkauft im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.5 „Seeufer Mitte“ ein Baugrundstück für den individuellen Wohngebäudebau. Das Grundstück liegt zwischen der Dorfstraße und dem Uferweg entlang des Nieder Neuendorfer
Sees.
Der Wettbewerb richtet sich nicht nur an die Bürgerinnen und Bürger sowie die örtlichen Betriebe, sondern soll vor allem zu vielfältigen Initiativen an den Schulen und
Jugendeinrichtungen aufrufen.
Gesamtgrundstücksgröße:
Verkaufspreis:
2.031 qm
195.000,- EUR
Das Grundstück ist gemäß den Zielen und Zwecken und den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 „Seeufer Mitte“, 3. Änderung mit zwei Wohngebäuden zu bebauen. Die Erschließung des Gesamtgrundstücks erfolgt von der Dorfstraße, somit ist
der uferseitige Grundstücksteil über den straßenseitigen Grundstücksteil zu erschließen (Hinterliegergrundstück).
Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten weitergehende Informationen und das
Antragsformular in der Stadtverwaltung Hennigsdorf, Raum 1.45, Rathausplatz 1 in
16761 Hennigsdorf, Tel.: 03302/877-247, Fax: 03302/877-294.
gez. Reiner Tietz
Lenkungsgruppe
Agenda 21 im Landkreis Oberhavel
Erhebungsbeauftragte für den Mikrozensus gesucht
Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Cottbus, sucht für das Jahr 2008
und später für die jährlich stattfindende Mikrozensus-Erhebung im Land Brandenburg ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte für die Stadt Hennigsdorf und Umgebung.
Hennigsdorf, 09.05.2007
gez. Schulz
Bürgermeister
Veräußerung von Baugrundstücken in Nieder Neuendorf - Baugebiet zwischen Bahnhofstraße und Triftweg - 3. und 4. Bauabschnitt
Die Stadt Hennigsdorf verkauft im Neubaugebiet zwischen Bahnhofstraße und Triftweg Baugrundstücke für den individuellen Einfamilienhausbau.
Grundstücksgrößen:
Kaufpreise:
Der Wettbewerbsaufruf ist abzurufen unter der Internetadresse des Landkreises Oberhavel www.oberhavel.de bei „Politik“ > „Agenda 21“.
496 qm bis 619 qm
69.400,- EUR bis 77.500,- EUR
Die Veräußerung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie der Stadt Hennigsdorf über
die Vergabe von Baugrundstücken für Einzel- und Doppelhäuser im städtebaulichen
Entwicklungsbereich Nieder Neuendorf (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 2/2001).
Für den Erwerb dieser Grundstücke bestehen keine besonderen persönlichen Eignungsvoraussetzungen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten weitergehende Informationen und
das Antragsformular für die noch zur Verfügung stehenden Grundstücke in der
Stadtverwaltung Hennigsdorf, Raum 1.45, Rathausplatz 1 in 16761 Hennigsdorf, Tel. 03302/877-247, Fax 03302/877-294.
Diese Tätigkeit ist nebenberuflich bei freier Zeiteinteilung durchzuführen. Die Erhebungsbeauftragten erhalten eine Entschädigung, die als Aufwandsentschädigung im
Sinne des § 3 Nr. 12 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes gilt. Selbstverständlich werden die Nebenkosten, wie Fahr- und Portokosten, ebenfalls erstattet. Gesucht werden
flexible, kontaktfreudige und verantwortungsbewusste Personen, die für mehrere
Jahre bereit und in der Lage sind, besonders in den Nachmittagsstunden tätig zu sein.
Die Mikrozensus-Erhebung wird auf der Grundlage des Gesetzes zur Durchführung
einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die
Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz) als 1%ige Bevölkerungsstichprobe
durchführt. Diese seit 1957 im Bundesgebiet jährlich als amtliche Repräsentativstatistik durchgeführte Erhebung liefert grundlegende Ergebnisse über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung und der Familien, den
Arbeitsmarkt und die Wohnverhältnisse.
Die Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch schriftlich an. Diese Ankündigungen enthalten zugleich Kurzinformationen über die gesetzlichen Grundlagen des
Mikrozensus. Die einbezogenen Haushalte sind bei den meisten Fragen zur Auskunft
verpflichtet. Freiwillig zu beantwortende Angaben werden gesondert befragt.
Wer Interesse an der Interviewtätigkeit für den Mikrozensus hat, wendet sich bitte
schriftlich oder telefonisch beim:
Adresse:
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Standort Cottbus
Referat 11, Mikrozensus
Tranitzer Str. 16
03048 Cottbus
Telefon:
0355/4868321
Herr Kuchta
0355/4868325
Herr Brehmer
peter.kuchta@statistik-bbb.de
Hennigsdorf, 10.05.2007
gez. Schulz
Bürgermeister
Die Stadt Hennigsdorf verkauft provisionsfrei:
EFH-Baugrundstück unbebaut in 16761 Hennigsdorf, Brandenburgische Str. 56a,
ruhige Wohnlage mit hohem Grünanteil, zentrumsnah, S- und Regionalbahnanschluss, ca. 20 km vom westl. Berliner Stadtzentrum
Grundstücksgröße: 618 m2
Mindestgebot:
77.250,00 EUR (Verkauf nach Höchstgebot)
Submission:
19.09.2007, 10.00 Uhr
Ort:
GKI Hennigsdorf GmbH, Wolfgang-Küntscher-Straße 14,
16761 Hennigsdorf
Angebot bitte schriftlich bis zum 19.09.2007, 10.00 Uh,r abgeben mit dem Vermerk: „Grundstückssubmission, Brandenb. Str. 56a, Hennigsdorf“ an:
GKI Hennigsdorf GmbH, Wolfgang-Küntscher-Straße 14, 16761 Hennigsdorf
Unterlagen können hier angefordert werden oder telefonisch unter
(03302) 2057-16. Besichtigung nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
E-Mail:
Sie erhalten bei diesen Mitarbeitern auch weitere Auskünfte.
6
Anzeigen.
16. Jahrgang · Nr. 3 · 09. 06. 2007
UMZÜGE
PERING BEHNKE
WEIGELT GIESE
Rechtsanwälte
Resträumung & Wohnungsauflösung
Jakobsen - Umzüge
Hennigsdorf • Velten
A&V - Geschäfte in
• Havelufer 4 - 16761 Stolpe-Süd
• Poststr. 1 (Krause Markt) - 16727 Velten
Öffnungszeiten: Mittwoch/Samstag
Telefon:
03302/20 89 38
oder
0162/87 57 926
Bei uns betreuen Sie:
Rechtsanwältin Simone Behnke
in den Bereichen Arbeitsrecht, Nachbarschaftsrecht,
Versicherungsrecht, Baurecht und Verwaltungsrecht,
Rechtsanwältin Jana Lange
Fachanwältin für Familienrecht
in den Bereichen Erb- und Familienrecht, Verkehrsrecht,
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Grundstücks- und
Immobilienrecht,
Rechtsanwältin Astrid Gerisch
in den Bereichen Vertragsrecht, Miet- und Pachtrecht,
Reiserecht, Sozialrecht und Strafrecht.
Büro Hennigsdorf, Am Yachthafen 7,
16761 Hennigsdorf / Nieder-Neuendorf
Telefon:
0 33 02 / 50 52 – 0
Telefax:
0 33 02 / 50 52 – 10
Bitte beachten Sie unsere Geschäftszeiten:
Mo. - Do. 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Fr. 9.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Fit in der Schule:
Selbstbewusst im Leben!
■ Motivierte und erfahrene Nachhilfelehrer/-innen
■ Individuelles Eingehen auf die Bedürfnisse
der Kinder und Jugendlichen
Beratung vor Ort: Mo.– Fr. 14.00 bis 17.30 Uhr
16761 Hennigsdorf • Havelplatz 3
Telefon 03302/800 657
www.schuelerhilfe.de/hennigsdorf
schober.hdf@freenet.de
SIMPLY CLEVER
Erwarte viel bekomme mehr!
Skoda Roomster
ab 12.680 €
Fragen Sie nach unseren Sonderfinanzierungsmöglichkeiten!
Ihr freundlicher Skoda-Partner
Superb
Octavia II Limo
Octavia II Combi
Octavia RS
Octavia I Limo
Fabia Limo
Fabia combi
€
14.490,- €
ab 15.990,- €
ab 24.980,- €
ab 11.990,- €
ab 9.750,- €
ab 10.880,- €
ab 19.900,ab
• Coburger Str. 8
☎ 03322/35 35
• Päwesiner Weg 20 ☎ 030/3 33 20 64
Anzeigen.
16. Jahrgang · Nr. 3 · 09. 06. 2007
KÜSEL
Häusliche Krankenund Seniorenbetreuung
Pflege mit Herz 2
Hans-Werner Küsel
Häusliche Krankenpflege durch
gut ausgebildete Mitarbeiter
• Grundpflege
• hauswirtschaftliche Verrichtung
• medizinische Behandlungspflege
• Beratung
• Erstellung von Pflegeplänen
• Notdienst
Berliner Straße 40
16761 Hennigsdorf
Tel. (0 33 02) 22 17 50
Fax (0 33 02) 49 33 31
kuesel@aol.com
www.pflegemitherz2.de
www.trauring-direkt.de
Ich kauf meine
Trauringe
bei
Radensleben
❧ Ihr Trauringspezialist im Norden Berlins
❧ ständig über 1000 Ringe zur Auswahl
❧ eigener Gravur- und Werkstattservice
❧ kompetente und freundliche Beratung
Goldschmiede & Juwelier
Inh.Antje Radensleben
Postplatz 4-4c
EKZ „Das Ziel“
16761 Hennigsdorf
Tel./Fax: 03302/80 29 26
OSWA
Sonnenschutzsysteme
16761 Hennigsdorf
Trappenallee 62
Tel. 0 33 02 / 49 48 63
Auch im Jahr 2007 wieder mit den beliebten TrauringHausmessen mit Sonderverkaufspreisen und noch mehr
Ringen und Kombinationsmöglichkeiten als im letzten Jahr.
Termine: 29. bis 31. März 2007
9.00 bis 20.00 Uhr in unseren
Sa. 9.00 bis 16.00 Uhr Geschäftsräumen
Lassen Sie sich von Trau(m)ringen verzaubern!
Ihr Anzeigenberater vor Ort
Wir beraten Sie rund um Ihre Werbeaktivitäten.
Anzeigen · Gestaltung · Beilagenverteilung
Anzeigenannahme auch für
Nordbahnnachrichten · Amtsblatt Hennigsdorf
Berliner Zeitung · Berliner Kurier
✆
Vorwahl
0 33 01
Frau Witte 59 63-17
Frau Schieck 59 63-19
Herr Schulz 59 63-21
Fax
ORANIENBURGER GENERALANZEIGER
Lehnitzstraße 13 · 16515 Oranienburg
59 63-33
Markisen Aller Art
Jalousien Für Innen und Außen
Rollos Für Innen und Außen
Faltstores
Sonnenschutz für
Wohndachfenster
Rolläden und Garagentore
Klappläden aus Holz und
Aluminium
Fenster und Türen
Elektrische Steuerungen
Vordächer
www.sonnenschutzoswa.de
7
8
Anzeigen.
16. Jahrgang · Nr. 3 · 09. 06. 2007
Mitglied der Bestatter-Innung von Berlin/Brandenburg e.V.
Immer dienstbereit - Tag und Nacht
Telefon 03302/20 39 10
Fasanenweg 16 • 16761 Stolpe-Süd
Lohnsteuerhilfeverein Quadriga e.V.
Wir erstellen Ihre Einkommenssteuererklärung bei Einkünften
ausschließlich aus nicht selbstständiger Tätigkeit, Renten und
Pensionen im Rahmen einer Mitgliedschaft.
Beratungsstelle 16761 Hennigsdorf, Postplatz 3
Telefon: 0 33 02 - 8 19 50, Fax: 0 33 02 - 8 19 52
E-Mail: Beratungsstelle8@quadriga-ev.de
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do:08.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr
Mi:
08.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Impressum
Das Amtsblatt der Stadt Hennigsdorf erscheint regelmäßig nach den jeweiligen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung.
Herausgeber: Stadt Hennigsdorf, vertreten durch den Bürgermeister Andreas Schulz.
Anschrift des Herausgebers: Stadtverwaltung Hennigsdorf, Rathausplatz 1, 16761 Hennigsdorf,
Telefon 0 33 02 / 877-0, Fax 0 3302 /877 297.
Ansprechpartner: Büro der Stadtverordnetenversammlung, Frau Mogel, Telefon 0 33 02 / 877 - 206
Druck: Druckhaus Oberhavel GmbH, Gewerbegebiet Nord, An den Dünen 12, 16515 Oranienburg
Anzeigenleitung: Dr. Hartmut König
Erscheint im Märkischen Zeitungsverlag,
Zweigniederlassung der Westfälische Anzeiger Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Lehnitzstraße 13, 16515 Oranienburg
Telefon 0 33 01 / 59 63- 0, Telefax 0 33 01 / 59 63 33
Vertrieb: Das Amtsblatt der Stadt Hennigsdorf erscheint als Beilage in der Verbraucherzeitung
Märker-Kreisbote Oberhavel in der Stadt Hennigsdorf und wird kostenlos an die Haushalte verteilt.
Das Amtsblatt der Stadt Hennigsdorf ist zu beziehen unter Telefon 0 33 01 / 59 63 - 0 gegen eine Zustellgebühr in Höhe von 1,53 €