OTCDialog - DeutschesApothekenPortal

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OTCDialog - DeutschesApothekenPortal
Umfrage
Patientenschulung zu
Inhalationsgeräten
Aktuelles
Pille danach: Erstattung auf
Kassenrezept möglich?
Service
Preisbildung in der Apotheke:
Verschreibungspflichtige Präparate
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Das Magazi
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plus OTC Dialog
azin des
Das OTC-Mag
Schwerpunktthema:
Retax-Falle
Medizinprodukte
s
thekenPortal
DeutschenApo
26
2015
1
I N DI E S E R AUS G A BE
L
INHALT
Retax-Falle Medizinprodukte
3
Fragen & Antworten zur Arzneimittelabgabe
12
Mehrfachverordnungen:
Stückelung erlaubt oder Retax-Falle?
18
Impressum
19
Umfrage: Patientenschulung zu Inhalationsgeräten 21
Pille danach: Erstattung auf Kassenrezept möglich? 27
Preisbildung in der Apotheke –
1. Teil: Verschreibungspflichtige Präparate
28
Verbandstoffe: Auch ohne Listung in Anlage V
verordnungsfähig
31
Beratungsleitfaden Intimgesundheit
36
Abgabeprobleme bei OTC-Präparaten
40
Rezepturen mit Kosmetika:
Herstellung und Erstattungsfähigkeit
44
Wissensfragen zum Heft
47
Arbeitshilfe
48
iebe Leserin, lieber Leser,
Schwierigkeiten bei der
Abgabe von Arzneimitteln
gibt es zahlreiche, doch sind
es nicht sie allein, die das
Apothekenteam beschäftigen: Auch und besonders
Medizinprodukte können
sich als echte Abgaberätsel
erweisen. Um hier für etwas
mehr Klarheit zu sorgen, haben wir die Abgabe von
Medizinprodukten zum Schwerpunktthema des
vorliegenden Dialogs gemacht. Lesen Sie selbst ab
Seite 3.
Was in Deutschland lange nicht denkbar war, ist
inzwischen Wirklichkeit geworden: Die Pille
danach ist aus der Verschreibungspflicht entlassen
worden und somit nun frei verkäuflich in der Apotheke erhältlich. Das bedeutet für das Apothekenteam einerseits eine starke Bedeutungszunahme
der Kundinnenberatung, andererseits stellen sich
auch ganz neue Fragen – etwa in Bezug auf die
Erstattungsfähigkeit des Notfallkontrazeptivums
(Seite 27). Passend zum Thema finden Sie das Übersichtsposter „Orale Kontrazeptiva“ zur Beratungsunterstützung in der Apotheke diesem Heft beigelegt.
Besonders hat es uns übrigens gefreut, viele unserer
Leserinnen und Leser auf der Interpharm in Hamburg zu treffen, wo das DAP mit einem Stand sowie
einer eigenen Vortragsreihe, dem „Retax-Forum“,
vertreten war! Unseren Bericht finden Sie ab
Seite 22. Ganz in diesem Sinne:
Bleiben Sie mit uns im Dialog.
Ihr Günter C. Beisel
Unsere Online-Medien:
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Bleiben Sie mit uns im Dialog!
DAP Foren von Apothekern für Apotheker
2
2
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SERV ICE
Retax-Falle Medizinprodukte
B
ei der Abgabe eines Medizinproduktes
auf ein GKV-Rezept muss die Apotheke in
jedem Fall prüfen, ob die Abrechnung zulasten der GKV möglich ist. Dabei gelten für
Medizinprodukte jedoch andere Abgaberegelungen als für Arzneimittel. Die wichtigsten Retax-Fallen stellt dieser Beitrag
vor.
Neben Arzneimitteln versorgen Apotheken ihre
Patienten auch häufig mit Medizinprodukten.
Dabei werden Medizinprodukte klar von Arzneimitteln abgegrenzt, obwohl die Anwendung in vielen Fällen der eines Arzneimittels ähnelt. Im
Gegensatz zu Arzneimitteln, die pharmakologisch,
immunologisch oder metabolisch wirken, wirken
Medizinprodukte z. B. auf physikalischem Weg.
Definition „Medizinprodukt“ gemäß
Medizinproduktegesetz (MPG) § 3 (1):
„Medizinprodukte sind alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten Instrumente,
Apparate, Vorrichtungen, Software, Stoffe und
Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände […], die vom Hersteller zur Anwendung für
Menschen mittels ihrer Funktionen zum Zwecke
a) der Erkennung, Verhütung, Überwachung,
Behandlung oder Linderung von Krankheiten,
b) der Erkennung, Überwachung, Behandlung,
Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen,
c) der Untersuchung, der Ersetzung oder der
Veränderung des anatomischen Aufbaus oder
eines physiologischen Vorgangs oder
d) der Empfängnisregelung
zu dienen bestimmt sind und deren bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen
Körper weder durch pharmakologisch oder
immunologisch wirkende Mittel noch durch
Metabolismus erreicht wird, deren Wirkungsweise aber durch solche Mittel unterstützt werden
kann.“
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Beispiele für Medizinprodukte:
- Implantate
- Herzschrittmacher
- Sehhilfen
- Kondome
- Teststreifen
- Verbandstoffe
- Medizinprodukte mit „Arzneimittelcharakter“, wie z. B. NaClNasensprays
- Medizinprodukte, die als Hilfsmittel anzusehen sind,
wie z. B. Pari Boy
Medizinprodukte in der Apotheke
Typische in Apotheken vorkommende Medizinprodukte sind:
• Medizinprodukte mit „Arzneimittelcharakter“
• Teststreifen
• Verbandstoffe
• Hilfsmittel
In den meisten EDV-Systemen lässt sich im Artikelstamm erkennen, welcher Produktklasse das jeweilige Präparat zuzuordnen ist. Nachfolgend einige
Beispiele aus der Lauer-Taxe online:
Präparat/PZN
Produktgruppe (VDB-Gruppe)
Movicol Beutel Pulver
PZN 07722044
Medizinprodukte ¬ mit
Arzneimittelcharakter, nicht
apothekenpflichtig
Gluco test Plus
PZN 07702165
Teststreifen, Tests zur Anwendung am
Menschen ¬ Blutzuckerteststreifen
ES-Kompressen steril 5 x 5 cm Verbandstoffe und Pflaster
PZN 01407057
¬ Kompressen ¬ Mullkompressen
(aus Verbandmull) DIN 61630
PARI BOY SX
PZN 01084424
Hilfsmittel ¬ Inhalations- und
Atemtherapiegeräte (14) ¬ AerosolInhalationsgeräte für tiefe Atemwege
(14.24.01) ¬ Vernebler für untere Atemwege
(14.24.01.0)
Gesetzliche und vertragliche Vorgaben
Wenn es um Abrechnungsfragen geht, ist ein Überblick darüber wichtig, in welchen Gesetzen und
vertraglichen Vereinbarungen die maßgeblichen
Details geregelt sind.
Die Grundlagen rund um den allgemeinen
Umgang mit Medizinprodukten werden vom Medi-
3
S E RV IC E
zinproduktegesetz (MPG) festgelegt, bezüglich der
Verordnung und Abgabe von Medizinprodukten
sind die Vorgaben der Medizinprodukteabgabeverordnung (MPAV) maßgeblich.
Ob und in welchem Umfang Versicherte einen
Anspruch auf die Versorgung mit Medizinprodukten haben, ist im Sozialgesetzbuch V geregelt.
Auszug aus dem SGB V § 31:
„Arznei- und Verbandmittel
(1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch
Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ausgeschlossen sind, und auf
Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen. Der
Gemeinsame Bundesausschuss hat in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1
Satz 2 Nr. 6 festzulegen, in welchen medizinisch notwendigen Fällen
Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die als Medizinprodukte nach § 3
Nr. 1 oder Nr. 2 des Medizinproduktegesetzes zur Anwendung am oder
im menschlichen Körper bestimmt sind, ausnahmsweise in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden […].“
Schließlich sind bei Verordnung und Abgabe von
Medizinprodukten zulasten der GKV die Vorgaben
der Arzneimittel-Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses (AM-RL des G-BA) sowie die entsprechende Anlage V (verordnungsfähige Medizinprodukte) zu beachten.
In Anlage V zur AM-RL sind namentlich alle Medizinprodukte aufgelistet, die zulasten einer GKV
verordnet werden dürfen. Zusätzlich ist definiert,
in welchen Fällen eine Verordnung erfolgen darf.
Zwar trifft die Apotheke keine Prüfpflicht, ob die
angegebene Indikation bei dem jeweiligen Patienten vorliegt. Gibt der Arzt allerdings eine Diagnose
auf dem Rezept an, so besteht für den Apotheker
eine erweiterte Prüfpflicht. Die auf dem Rezept
angegebene Diagnose sollte mit der gemäß Anlage
V erforderlichen abgeglichen werden. Passen diese
nicht zusammen, sollte Rücksprache mit dem Arzt
gehalten werden.
Die Anlage V gilt unabhängig vom Alter des Patienten, d. h. die dort gelisteten Produkte sind sowohl
für Kinder als auch für Erwachsene bei Vorliegen
der jeweils angegebenen Indikation verordnungsund erstattungsfähig (Ausnahme: es gibt eine
Alterseinschränkung für das Medizinprodukt).
Ebenso unterteilt die Anlage V nicht nach verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Medizinprodukten – alle genannten
Präparate dürfen zulasten einer GKV verordnet
bzw. abgerechnet werden.
DAP-Service:
Verbandstoffe, Teststreifen, Hilfsmittel
Zu beachten ist darüber hinaus, dass beispielsweise
für die Abgabe von Verbandstoffen und Teststreifen
unabhängig von Medizinprodukten mit Arzneimittelcharakter eigene Liefervereinbarungen (z. B.
Preisbildung, Quotenregelung) gelten, die sich in
den Arzneimittellieferverträgen finden.
Für Medizinprodukte, die als Hilfsmittel klassifiziert sind, gelten eigene Hilfsmittellieferverträge.
Eine Belieferung von Hilfsmitteln ist oft nur dann
möglich, wenn die Apotheke dem entsprechenden
Hilfsmittelliefervertrag beigetreten ist.
Welcher Artikelgruppe ein Medizinprodukt
angehört, lässt sich aus den Angaben in der Apotheken-EDV erkennen (s. Tabelle). Hilfsmittel sind
außerdem durch eine eindeutige Hilfsmittelnummer gekennzeichnet, die in der Regel auch bei der
Abrechnung auf dem Rezept angegeben werden
muss.
Medizinprodukte mit
Arzneimittelcharakter
Im SGB V ist festgelegt, dass der G-BA die Entscheidung darüber trifft, welche Medizinprodukte mit
Arzneimittelcharakter in welchen Fällen zulasten
einer GKV verordnet werden können.
4
In der Datenbank „Verordnungsfähige
Medizinprodukte“ im DeutschenApothekenPortal lässt sich recherchieren, welche
Medizinprodukte in welchen Fällen verordnungs- bzw. erstattungsfähig sind.
Hier gelangen Sie direkt zur
Datenbank:
www.DAPdialog.de/2611
Typische Retax-Fallen
1. Abgabe nur, wenn in Anlage V gelistet
Wird ein Medizinprodukt, welches nicht in der
G-BA-Anlage aufgeführt ist, zulasten einer GKV
abgerechnet, so ist eine Retaxation zu erwarten.
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SERV ICE
Entsprechende Informationen finden sich oft in der
Apotheken-EDV, beispielsweise der Hinweis
„Anlage V, AM-RL, G-BA“ o. ä.
Verordnungsbeispiel:
Rezept für ein 8-jähriges Kind:
Etopril Lösung 100 ml
Beim Läusemittel Etopril finden sich in der LauerTaxe folgende Hinweise bezüglich der Erstattungsfähigkeit:
Befristung allerdings abgelaufen ist, so droht auch
hier eine Retaxation.
3. Stückelung und Wirtschaftlichkeit
Die Stückelungsregelungen und die zugrundeliegenden Definitionen der Packungsgrößenverordnung gelten nur für Arzneimittel. Auf Medizinprodukte sind sie daher nicht übertragbar, diese tragen
auch keine N-Kennzeichen. Demnach können
Mehrfachverordnungen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit in der Regel beliefert werden, auch
ohne dass der Arzt einen Sondervermerk zur Bestätigung der Menge auf dem Rezept aufbringt.
Verordnungsbeispiel:
Hylo-Gel Augentropfen
4 x 10 ml URSA
Die oben genannte Verordnung kann demnach
zulasten der GKV abgerechnet werden, da das Präparat in Anlage V der AM-RL des G-BA gelistet ist.
Bei der Beurteilung der Erstattungsfähigkeit
sollte auch auf den genauen Namen des Präparates
geachtet werden. Nur die namentlich gelisteten
Präparate werden erstattet, bei ähnlich lautenden
Präparate-Namen kann eine Retaxation drohen.
Verordnungsbeispiel:
Rezept für ein 8-jähriges Kind:
Da Hylo-Gel-Augentropfen in Anlage V gelistet
sind, ist eine Abgabe auf GKV-Rezept möglich. Auch
die Abgabe von insgesamt 40 ml ist ohne weitere
Angaben auf dem Rezept erlaubt – allerdings sollte
auf eine wirtschaftliche Belieferung geachtet werden: zwei Doppelpackungen sind sowohl für die
Krankenkasse als auch für den Patienten, der die
Zuzahlung pro Packung leisten muss, günstiger als
4 Einzelpackungen zu 10 ml.
4. Arzneimittel vs. Medizinprodukt
Nyda L 50 ml
Das Präparat Nyda L ist nicht in Anlage V aufgeführt und kann daher nicht zulasten einer GKV
abgegeben werden. Dagegen ist das Läusemittel
Nyda in der Anlage V zu finden und damit ein verordnungs- und erstattungsfähiges Medizinprodukt. Die Verordnung sollte dementsprechend vom
Arzt auf das erstattungsfähige Präparat geändert
werden.
Es gibt keine vertragliche Vereinbarung, die einen
Austausch zwischen Arzneimittel und Medizinprodukt legitimiert. So kann die Apotheke keinen Austausch eines verordneten Medizinproduktes auf ein
Arzneimittel vornehmen.
Auch die Regelungen zur vorrangigen Abgabe von
rabattierten Präparaten beziehen sich lediglich auf
Arzneimittel. Aufgrund der nicht gegebenen Austauschbarkeit zwischen Medizinprodukt und Arzneimittel ist ein Austausch eines verordneten Medizinproduktes auf ein rabattiertes Arzneimittel
nicht möglich.
Verordnungsbeispiel:
Kostenträger DAK, IK 40670996:
2. Abgabe nur innerhalb Befristung
Zusätzlich muss die Apotheke eine mögliche Befristung der Verordnungsfähigkeit beachten. Falls ein
Medizinprodukt auf GKV-Rezept beliefert wird, das
zwar in Anlage V der AM-RL gelistet ist, dessen
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Movicol Beutel Plv 50 St.
Norgine
Zwar hat die vorliegende Krankenkasse für einige
Macrogol-Arzneimittel Rabattverträge abgeschlossen, da aber eindeutig eine Verordnung über
ein Medizinprodukt vorliegt, ist ein Austausch auf
5
S E RV IC E
ein Rabattarzneimittel nicht zulässig und wird
auch von der EDV nicht angezeigt.
Falls aus einer Verordnung nicht eindeutig hervorgeht, ob der Arzt ein Medizinprodukt oder ein
Arzneimittel meint, so sollte die Apotheke dies
unbedingt vor der Abgabe mit der Praxis klären
und sich eine eindeutige Verordnung inkl. Herstellernamen und/oder PZN ausstellen lassen. Nur
dann können die maßgeblichen Abgaberegelungen
ausgehend von der Verordnung korrekt umgesetzt
werden.
Mehr zum Thema „Arzneimittel vs. Medizinprodukt“ am Beispiel von MOVICOL® erfahren Sie auf
Seite 10 des vorliegenden Dialoges.
5. Preisbildung
Bei der Abrechnung erstattungsfähiger Medizinprodukte zulasten der GKV gelten nicht die durch
die Arzneimittelpreisverordnung vorgegebenen
Preise, sondern Vertragspreise, die jeweils mit den
Krankenkassen vereinbart wurden und die auch in
der Regel in der Apotheken-EDV abgerufen werden
können. Achtung: Bei den Vertragspreisen kann es
durchaus Abweichungen von Region zu Region und
von Krankenkasse zu Krankenkasse geben. Diese
sind aber jeweils in der EDV hinterlegt.
DAP-Arbeitshilfe „Medizinprodukte“
Die neue DAP-Arbeitshilfe „Medizinprodukte“ listet die wichtigsten Merkmale zu verschiedenen
Produktgruppen (Hilfsmittel, Verbandmittel, Teststreifen, Medizinprodukte mit Arzneicharakter)
auf, die als Medizinprodukte eingeordnet werden,
um die Apotheken bei der Retax-Vermeidung unterstützen.
DeutschesApothekenPortal
ARBEITSHILFE
40
Medizinprodukte auf GKV-Rezept
Bei der Abgabe von Medizinprodukten zulasten der GKV stellt sich die Frage nach der Erstattungsfähigkeit.
Die Prüfung auf Erstattungsfähigkeit ist durch die Apotheke vorzunehmen. Mit der folgenden Übersicht werden Sie
bei der korrekten Rezeptbelieferung unterstützt.
Erstattungsfähig …
Medizinprodukte können sein:
Nicht erstattungsfähig …
… wenn sie in der AM-RL Anlage V gelistet
sind. Dies gilt sowohl für nicht verschreibungspflichtige als auch für verschreibungspflichtige Medizinprodukte.
Medizinprodukte
mit Arzneicharakter
…wenn sie nicht in der AM-RL Anlage V
gelistet sind oder die dort angegebene
Befristung abgelaufen ist.
… laut SGB V § 33. Ausnahme: Verordnung
über Hilfsmittel von geringem therap. Nutzen
oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen
Krankenversicherung.
Hilfsmittel
(z. B.: Blutzuckermessgeräte)
…wenn keine Lieferberechtigung vorliegt
(z. B. Hilfsmittelliefervertrag nicht
beigetreten).
… laut SGB V § 31 Abs. 1.
Verbandmittel
(z. B.: Verbandstoffe und Pflaster)
… laut SGB V § 31 Abs. 1.
Teststreifen
(z. B.: Accu Chek)
Die Abrechnung der Medizinprodukte
erfolgt zu dem von der jeweiligen Krankenkasse
festgelegten Vertragspreis.
…wenn kein Vertragspreis (Abrechnungspreis) mit der Krankenkasse vereinbart
wurde.
RETAXGEFAHR: Es darf keine Abgabe
zulasten der GKV erfolgen.
Die neue Arbeitshilfe finden Sie auf
der Rückseite des vorliegenden
DAP Dialoges oder unter:
Sonstiges: Keine Packungsgrößenverordnung, kein Austausch Arzneimittel gegen Medizinprodukt, kein Rahmenvertrag, keine Rabattverträge
© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: April 2015
www.DAPdialog.de/2699
FAZIT
Handelt es sich bei einem zulasten einer GKV verordneten Präparat um ein Medizinprodukt, so sollten Apotheken
folgende Punkte prüfen, um nicht in eine Retax-Falle zu tappen:
Handelt es sich um Verbandstoffe / Pflaster / Teststreifen / Hilfsmittel?
Regelungen der Arzneimittellieferverträge bzw. der Hilfsmittellieferverträge beachten!
Handelt es sich um ein Medizinprodukt mit „Arzneimittelcharakter“?
Anlage V der AM-RL des G-BA beachten!
Ist das Medizinprodukt in Anlage V der AM-RL gelistet, die Befristung nicht abgelaufen, stimmt die Indikation
(sofern eine Diagnose auf dem Rezept angegeben ist) und ist ein Preis mit dem Kostenträger vereinbart?
Abgabe zulasten einer GKV erlaubt!
Liegt eine Mehrfachverordnung eines Medizinproduktes vor?
Abgabe auch ohne Sondervermerk unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes möglich.
Handelt es sich um eine eindeutige Verordnung eines Medizinproduktes, die eine Verwechslung mit potenziell
ähnlich benannten Arzneimitteln ausschließt (Stichworte Stückelung / PackungsV / Rabattverträge bei
Arzneimitteln)?
Belieferung des Medizinproduktes bei eindeutiger Verordnung mit Berücksichtigung der maßgeblichen
Abgabekriterien möglich.
Gibt es gegebenenfalls regionale Ausnahmeregelungen bezüglich Preisbildung / Genehmigung?
Diese Punkte sollte jede Apotheke im für sie geltenden Liefervertrag prüfen!
6
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AUS DE R I N DUS T R I E
Sicherung der Inhalationstherapie
Verordnetes Formotop® kann meist abgegeben werden
B
ei inhalativen Arzneimitteln ist die richtige Anwendung des Inhalationsgeräts von
entscheidender Bedeutung für den Therapieerfolg. Umstellungen durch eine Arzneimittelsubstitution in der Apotheke sollten
daher vermieden werden. Wie der Patient
retaxsicher mit seinem Arzneimittel versorgt werden kann, wollen wir am Beispiel
von Formotop® zeigen.
Die Anwendung des Asthma- und COPD-Medikaments Formotop® erfolgt mit Hilfe des Novolizer®
Pulverinhalators, dessen Anwendung der Patient
zu Beginn der Therapie erlernen muss.
Der Wirkstoff Formoterol ist auch in anderen
inhalativ anzuwendenden Arzneimitteln enthalten. Bei der Vergleichsrecherche in der Apothekensoftware werden verschiedene Präparate angezeigt, die als austauschbar mit Formotop® gelten
(siehe Abb.).
Austauschkriterien für Inhalativa
Wie bei anderen Arzneimitteln zählt auch bei Inhalativa die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform zu den Kriterien, die bei der Aut-idemSuche in der Apothekensoftware berücksichtigt
werden. Nun gilt aber nicht jedes Gerät als „eigene“
Darreichungsform, sondern es wird anhand der
gemeldeten Darreichungsformen wie Inhalationspulver, Inhalationskapseln und Dosieraerosol eine
Aut-idem-Suche durchgeführt.
Aus diesem Grund gibt es Präparate, die als austauschbar gelten, obwohl sie mit unterschiedlichen
Geräten angewendet werden. Außerdem wird mit-
unter auch ein möglicher Austausch von Packungen
mit Refill-Patronen und Packungen mit Inhalator
angezeigt (siehe Abb.).
Um den Patienten mit dem richtigen Arzneimittelmittel zu versorgen, ist daher besondere Sorgfalt
bei der Rezeptbelieferung gefragt.
Retaxsichere Abgabe von Formotop®
Die retaxsichere Vorgehensweise ist von der jeweiligen Rabattvertragssituation abhängig.
1. Ist die verordnete Formotop®-Packung bei der betreffenden
Krankenkasse rabattiert, kann sie in jedem Fall abgegeben werden
– unabhängig davon, ob weitere rabattbegünstigte Präparate zur
Verfügung stehen.
Beispiel:
Bei einer Verordnung
über „Formotop 12 µg
3 x 60 ED Refill 3 St. N3
Astellas“ zulasten der TK werden mehrere Rabattartikel angezeigt
– darunter auch die verordnete Packung, die somit abgegeben
werden kann (siehe Abb.).
Formotop 12 µg 3 x 60 ED
Refill 3 St. N3 Astellas
2. Besteht mit der Krankenkasse weder ein Rabattvertrag zu
Formotop® noch zu einem anderen Präparat, kann die verordnete
Packung ebenfalls beliefert werden. Denn in diesem Fall kann
entweder das verordnete oder eines der drei preisgünstigsten
Arzneimittel abgegeben werden.
3. Vorsicht ist geboten, wenn Formotop® selbst nicht rabattiert ist,
dafür aber andere Rabattartikel angezeigt werden. Dann ist
sorgfältig zu prüfen, ob dem vorzunehmenden Austausch Pharmazeutische Bedenken entgegen stehen. Werden Pharmazeutische
Bedenken angemeldet, ist die vollständige Dokumentation auf
dem Rezept wichtig, damit es nicht zur Retaxierung kommt.
Neue Abgabehilfe zum Download
Eine Übersicht, in welchen
Fällen die Abgabe von
Formotop® ohne RetaxGefahr möglich ist, gibt eine
neue Arbeitshilfe. Zudem
finden Sie einen Vordruck
zur Anforderung eines
neuen Rezeptes beim Arzt.
Abgabehilfe zur Sicherung der inhalativen Therapie:
Rezepte über Formotop® richtig beliefern
• Formotop® (Wirkstoff Formoterol) ist ein Asthma- und COPD-Arzneimittel zur inhalativen Anwendung
• Das Inhalationsgerät Novolizer® ist nach entsprechender Schulung des Patienten einfach und sicher anzuwenden
• Eine Substitution z. B. im Rahmen von Rabattverträgen muss bei Inhalativa immer sorgfältig abgewogen werden:
Abweichendes Inhalationsgerät?
Compliance/Therapiesicherheit gewährleistet?
Sonstige Bedenken?
• Gegebenenfalls sollte ein Austausch durch den Arzt (Aut-idem-Kreuz) oder Apotheker (Pharmazeutische Bedenken) verhindert werden.
Rezept über Formotop® (ohne Aut-idem-Kreuz)
Ja
Rabattvertrag
nur über
Formotop®
Rabattvertrag über
Formotop® und
andere Präparate
Liegen Rabattverträge vor?
Substitution des verordneten Formotop® problematisch?
Ja
Lösbar durch Apotheke
• Pharmazeutische Bedenken
• dringender Fall
• Nichtverfügbarkeit des
Rabattarzneimittels
• Dokumentation
(Sonder-PZN + ggf. Begründung/Datum/Handzeichen)
Abgabe
des verordneten
Formotop®
Abgabe
des verordneten
Formotop® (oder
eines anderen
Rabattarzneimittels*)
Nein
Rabattvertrag über andere Präparate, nicht über Formotop®
Abgabe
des verordneten
Formotop®
Nein
Lösbar durch Arzt
• z. B. medizinischtherapeutische Gründe
• Arzt-Rücksprache,
ärztl. Rezeptänderung
(Aut-idem-Kreuz + Datum/
Handzeichen)
Abgabe
des verordneten
Formotop®
Abgabe
des Rabattarzneimittels*
Abgabe
des verordneten
Formotop® (oder
eines der drei preisgünstigsten AM*)
*Eine Substitution muss bei Inhalativa immer sorgfältig abgewogen werden (s. o.)
Zum Download der Abgabehilfe:
Abb. Aut-idem-Suche bei Formotop (Lauer-Taxe online,
Stand 30.03.2015).
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7
S E RV IC E
Neue Arzneimittel:
Abgabeprobleme durch Packungsgrößen
ohne Normkennzeichen
N
eu zugelassene Arzneimittel (Originale) sind nicht immer in normierten
Packungsgrößen erhältlich. Wenn zusätzlich
nur Packungsgrößen mit geringer Menge
oder wenige Packungsgrößen im Handel
sind, können Mehrfachverordnungen Probleme bei der Rezeptbelieferung zulasten
einer GKV verursachen.
Jedes in Deutschland zugelassene Arzneimittel
wird in die Anlage 1 der Packungsgrößenverordnung (PackungsV), entweder durch Zuordnung zu
einer Arzneimittelgruppe (z. B. Analgetika) oder
als Wirkstoff mit eigenen Messzahlen (z. B. Ibuprofen), eingeteilt.
DIMDI legt Messzahlen fest
Verantwortlich für die Aktualisierung der Anlagen
der PackungsV und Festlegung neuer Messzahlen
bzw. Definition neuer Normbereiche ist das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und
Information (DIMDI) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Es vergibt
dreimal pro Jahr neue Messzahlen (März, Juli, September), Änderungen bestehender Messzahlen
werden einmal jährlich verabschiedet. Ist ein neues
Arzneimittel hinsichtlich Wirkstoff und Reichdauer nicht sinnvoll in die bestehende PackungsV
einzuordnen, kann der Pharmazeutische Unternehmer neue Messzahlen oder die Änderung bestehender Messzahlen beim DIMDI beantragen.
Beispiele: Abgabeprobleme bei Arzneimitteln ohne N-Kennzeichen
Tivicay ® 50 mg FTA, ViiV Healthcare
Das Arzneimittel Tivicay ® enthält den Wirkstoff
Dolutegravir und wird in Kombination mit anderen
Arzneimitteln zur Behandlung von HIV-Infektionen eingesetzt. Dolutegravir hemmt die HIV-Integrase und damit den für den Replikationszyklus des
HI-Virus essenziellen Strangtransfer.
Es befinden sich eine N2-Packung (30 Stück) und
eine Packung ohne N-Kennzeichen (90 Stück) im
Handel:
Lauer-Taxe, Stand: 15.04.2015
Bei Packungen ohne Normgrößen sind oft Mehrfachverordnungen das größte Problem. Es liegt beispielsweise folgende Verordnung vor:
2x Tivicay 50 mg FTA 90 St. !
Dolutegravir gehört zur Gruppe der Integrasehemmer, hat aber wirkstoffeigene Messzahlen, wie
in folgender Abbildung dargestellt:
Gründe für Packungen ohne
N-Kennzeichen
Nicht normierte Packungsgrößen neuer Arzneimittel können verschiedene Ursachen haben. Zum
einen kann es sein, dass ein gestellter Änderungsantrag beim DIMDI eine längere Bearbeitungszeit
in Anspruch nimmt. Zum anderen kann die Einsortierung in eine bestehende Arzneimittelgruppe
zwar sinnvoll sein, aber die in Verkehr gebrachte
Packungsgröße stimmt nicht mit den festgelegten
Normbereichen der Gruppe überein.
8
Die Verordnung von insgesamt 2 x 90 = 180 Stück
liegt oberhalb der größten festgelegten Messzahl
Nmax von 100 Stück und ist kein Vielfaches dieser.
Gemäß § 6 Absatz 3 des Rahmenvertrages ist die
Abgabe der verordneten Gesamtmenge von 180
Stück auf eine Stückzahlverordnung auch mit Sondervermerk unzulässig (s. u.). Retaxsicher ist in
diesem Fall die Ausstellung von getrennten Rezepten mit unterschiedlichen Ausstellungsdaten.
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SERV ICE
Rahmenvertrag § 6 Abs. 3:
„Überschreitet die nach Stückzahl verordnete
Menge die größte für das Fertigarzneimittel
festgelegte Messzahl, ist nur die nach der
geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund
der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein
Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als
die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches
der größten Packung darf nur abgegeben werden,
soweit der Ver tragsarzt durch einen besonderen
Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge
hingewiesen hat.“
Anoro® 55 µg/22 µg 30 ED Pulver zur Inhalation, GlaxoSmithKline
Anoro® enthält die Wirkstoffkombination Umeclidinium (Muscarinrezeptor-Antagonist) und Vilanterol (langwirksamer selektiver β2-RezeptorAgonist), die zu einer langanhaltenden Bronchodilatation führt. Anwendungsgebiet ist die bronchienerweiternde Erhaltungstherapie zur Symptomlinderung bei erwachsenen Patienten mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD).
Im Handel sind eine N2-Packung (1 Stück bzw. 30
Einzeldosen) sowie eine Packung ohne Normgröße
(3 Stück bzw. 90 Einzeldosen).
Gruppe der Sympathomimetika und Parasympatholytika eingeteilt, die Messzahlen sind in Einzeldosen (ED) angegeben (s. Abb.).
Die in drei Inhalatoren enthaltene Menge von
90 Einzeldosen liegt zwischen dem N2- und dem
N3-Bereich und somit unterhalb von Nmax
(= 200 ED). Es handelt sich folglich nicht um eine
Jumbopackung, sondern um eine erstattungsfähige
Packungsgröße, die gemäß § 6 Absatz 2 des Rahmenvertrages auf eine Stückzahlverordnung zulasten der GKV abgegeben werden darf.
Rahmenvertrag § 6 Abs. 2:
„Entspricht die nach Stückzahl verordnete
Menge, die keinem N-Bereich nach der geltenden
Packungsgrößenverordnung zugeordnet werden
kann, keiner im Handel befindlichen Packungsgröße, so sind, nach wirtschaftlicher Auswahl aus
den zulässigen Packungsgrößen, verschreibungspflichtige Arzneimittel bis zur verordneten Menge
abzugeben.“
FAZIT
Kommen neue Arzneimittel in Packungsgrößen ohne Normkennzeichen auf
den Markt, können sich daraus in Apotheken folgende Abgabeprobleme ergeben:
- Keine eindeutige Einsortierung in die PackungsV Ist das Arzneimittel
erstattungsfähig oder handelt es sich um eine Jumbopackung?
Lauer-Taxe, Stand: 15.04.2015
Es stellt sich die Frage, ob es sich bei der nicht normierten Packungsgröße (3 Stück bzw. 90 Einzeldosen) um eine nicht erstattungsfähige Jumbopackung handelt.
Die Wirkstoffkombination Umeclidinium und
Vilanterol wird als Pulverinhalationssystem in die
- Mehrfachverordnungen: Verordnete Menge oberhalb Nmax
alternative
reine Normgrößenverordnung aufgrund fehlender Normierung nicht möglich
- Mehrfachverordnungen: Verordnete Menge fällt in einen bestehenden
N-Bereich alternative reine Normgrößenverordnung aufgrund fehlender
Normierung nicht möglich
Um diese Fragen zu beantworten und Abgabeprobleme zu lösen, ist ein Blick
in die PackungsV unumgänglich. Unterstützung bietet der PZN-Checkplus des
DeutschenApothekenPortals, der bei der Überprüfung von Mehrfachverordnungen hilft.
Hier gelangen Sie direkt zum
PZN-Checkplus:
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9
AUS DE R I N DUS T R I E
MOVICOL®:
Medizinprodukte und Arzneimittel
Wichtige Aspekte für die Rezeptbelieferung
ie MOVICOL®-Produktpalette des Herstellers Norgine umfasst sowohl Medizinprodukte als auch Arzneimittel. Alle Produkte
können zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) abgegeben werden.
Retaxationen sind nicht zu erwarten, wenn
Sie die nachfolgenden Tipps beachten.
MOVICOL Medizinprodukte
®
Unter den MOVICOL®-Medizinprodukten gibt es
sowohl nicht verschreibungspflichtige als auch ein
verschreibungspflichtiges Präparat.
Nicht verschreibungspflichtig:
• MOVICOL® flüssig Orange
• MOVICOL® Beutel Pulver
• MOVICOL® Junior Schoko
Verschreibungspflichtig:
• MOVICOL® Junior aromafrei
Arzneimittel und Rezeptbelieferung:
erstattungsfähig zulasten der GKV (auch
für Erwachsene)2
Relevanz der PackungsV:
- N-Größen
- Einteilung in die Gruppe Laxantien (Nmax =
50 St.)
bei Abgabe einer vielfachen Menge von
Nmax: Sondervermerk erforderlich
Beispiel: ! 2 x MOVICOL® Schoko 50 St. N3
 Fehlender Sondervermerk: Nachtrag
durch den Arzt (Unterschrift und
Datum) erforderlich
Servicematerialen zur retaxsicheren
Abgabe von MOVICOL®
Die Abgabehilfe zu MOVICOL® gibt Sicherheit bei
der Abgabe aller Präparate.
–ABGABEHILFE ZU MOVICOL® –
Seite 1
MOVICOL® Medizinprodukte
Medizinprodukte und Rezeptbelieferung:
erstattungsfähig zulasten der GKV 1
keine Relevanz der PackungsV:
- keine N-Größen
- kein Sondervermerk erforderlich
alle Packungsgrößen können abgegeben werden / auch als
Mehrfachverordnung (Wirtschaftlichkeitsgebot § 12 SGB V
beachten)
Beispiel: 2 x MOVICOL® Beutel 50 St  Abgabe 1 x 100 Stück
Wichtige Voraussetzung für die Abgabe:
Eindeutige Verordnung des Medizinproduktes
(Angabe des Herstellers Norgine und/oder PZN)
MOVICOL® Arzneimittel
Die MOVICOL®-Arzneimittel umfassen ebenfalls
nicht verschreibungspflichtige und ein verschreibungspflichtiges Präparat.
Nicht verschreibungspflichtig:
• MOVICOL® Schoko
• MOVICOL® aromafrei
Verschreibungspflichtig:
• MOVICOL® V
10
> MOVICOL® flüssig Orange
> MOVICOL® Beutel Pulver
> MOVICOL® Junior Schoko
> MOVICOL® Junior aromafrei
MOVICOL® Arzneimittel
finden Sie auf Seite 2
Alle MOVICOL®-Medizinprodukte können zulasten der GKV verordnet und abgegeben werden, da sie in der
„Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte“ (Anlage V der AM-RL) des G-BA aufgeführt werden.
Eine Zuordnung zu N-Bereichen laut Packungsgrößenverordnung kann für Medizinprodukte nicht erfolgen,
da die PackungsV nur für Arzneimittel gilt.
Eine Verordnung der MOVICOL®-Medizinprodukte ist auf GKV-Rezept möglich.
Neue Packung mit 90 Beuteln
Verordnung
Problem
Fragestellung
Lösung
MOVICOL® 50 St.
Norgine
Es gibt rabattierte
Macrogol-Arzneimittel
Muss auf rabattierte
Macrogol-Arzneimittel
ausgetauscht werden?
Nein, da Regelungen des Rahmenvertrages sich nur auf Arzneimittel
beziehen.
MOVICOL® 50 St.
Norgine
Es gibt einen
50er-Movicol®-Import
Darf die Verordnung gegen
einen Movicol ®-Import mit
50 Stück ausgetauscht werden?
Nein, die Importquote gilt nur bei der Abgabe von importfähigen
Arzneimitteln. Außerdem ist ein Austausch eines Medizinproduktes
auf ein Arzneimittel nicht zulässig.
MOVICOL® 50 St.
Produktneutrale
Verordnung
Muss vom Original
(Medizinprodukt) oder vom
Import ausgegangen werden?
Retax-Gefahr! Zur Absicherung dieser unklaren Verordnung eine PZN
oder Firma (Norgine) nachtragen lassen, damit das Medizinprodukt
abgegeben werden kann.
MOVICOL® Beutel N3
Normgrößen-Verordnung
Kann darauf das
Medizinprodukt abgegeben
werden?
Der Arzt sollte darüber informiert werden, dass MOVICOL® als verordnungsfähiges Medizinprodukt im Handel ist, mit dem Hinweis,
dass er die 100er-Packung MOVICOL® Norgine als wirtschaftliche
Großpackung verordnen kann. „N3“ könnte von Prüfstellen als
Hinweis auf ein Arzneimittel gedeutet werden. Zur retaxsicheren
Abgabe vom Medizinprodukt MOVICOL® sollte diese Verordnung auf
das Original von Norgine ohne N-Bezeichnung geändert werden.
MOVICOL® Beutel 100 St.
Norgine
Früher als Jumbopackung
im Handel
Darf diese Menge beliefert
werden?
Da es sich um ein Medizinprodukt handelt, kann die Stückzahl wie
verordnet beliefert werden. Die Regelungen zu Jumbopackungen
beziehen sich nur auf Arzneimittel.
Zum Download der MOVICOL®
Abgabehilfe:
© DAP, ohne Gewähr, Stand November 2013
D
Fach- und Gebrauchsinformationen zu den MOVICOL®-Produkten finden Sie unter www.MOVICOL.de
www.DAPdialog.de/2625
Zur Vermeidung von
unklaren Verordnungen von MOVICOL®Präparaten nutzen
Sie die Arztinfo zur
Weitergabe an den
Arzt.
Wichtige Arzt-Information
Seite 1 von 2
Abgabehinweise bei MOVICOL®-Verordnungen
Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen treten bei MOVICOL®-Verordnungen in Apotheken
häufig Abgabeprobleme auf, sodass der Patient unter Umständen nicht das verordnete MOVICOL®Präparat erhält.
Eine Movicol®-Verordnung, die von der Apotheke retaxsicher beliefert werden kann, sollte
wie folgt aussehen:
Genaue Angabe von Produktnamen inkl. Hersteller bzw. PZN, z. B. „MOVICOL
› Beutel
Pulver Norgine“
Angabe der Stückzahl, da das Medizinprodukt keine
› Genaue
N-Kennzeichnung mehr trägt, z. B. „MOVICOL
®
®
Beutel Pulver Norgine 100 St.“
Nachfolgend eine Übersicht über die häufigsten Probleme, die in Apotheken auftreten, sowie
konkrete Lösungsvorschläge zur Absicherung einer Verordnung über MOVICOL® Beutel Pulver.
Verordnung
Problem
Lösungsvorschlag
MOVICOL® 50 St.
„Produktneutrale Verordnung“. Manche
Krankenkassen gehen hier von einer Verordnung über das günstigste Präparat aus.
➡ Der Patient erhält nicht das Original,
sondern einen Import.
Die Verordnung durch Firmennamen oder PZN absichern:
„MOVICOL® Beutel Pulver
50 St. Norgine“.
MOVICOL® Beutel N3
N3 deutet auf Verordnung eines Arzneimittels hin, MOVICOL® ist jedoch ein Medizinprodukt und trägt keine N-Bezeichnung.
➡ Der Patient erhält nicht das Original,
sondern einen Import oder ein generisches
Macrogol-Arzneimittel mit N3-Kennzeichnung.
Die Verordnung durch Firmennamen oder PZN absichern und
die genaue Stückzahl nennen:
„MOVICOL® Beutel Pulver
50 St. Norgine“.
MOVICOL® Beutel N3 x 2 Bis Herbst 2012 war MOVICOL® als
Arzneimittel im Handel. Eine Menge von
100 Stück konnte nur beliefert werden,
wenn „2 x 50 St.!“ (oder 2 x N3) verordnet
wurden. Nun ist MOVICOL® ein Medizinprodukt, „N3“ deutet aber wie in Fall 2
beschrieben auf ein Arzneimittel (Import
oder generisches Macrogol-Arzneimittel)
hin.
Da MOVICOL® mittlerweile als
Medizinprodukt im Handel ist,
kann auch die wirtschaftliche
Großpackung mit 100 Stück verordnet werden. Zur Absicherung
der Verordnung Firmennamen
oder PZN und die genaue Stückzahl nennen:
„MOVICOL® Beutel Pulver
100 St. Norgine“.
Fach- und Gebrauchsinformationen zu den MOVICOL®-Produkten finden Sie unter www.MOVICOL.de
Zum Download der MOVICOL®
Arztinfo:
Norgine GmbH, Im Schwarzenborn 4, 35041 Marburg
Internet: www.norgine.de
www.DAPdialog.de/2626
MOVICOL® ist eine eingetragene Marke der Norgine-Unternehmensgruppe
1 lt. Anlage V der AM-RL des G-BA
2 lt. Anlage I (OTC-Übersicht) der AM-RL des G-BA
www.DeutschesApothekenPortal.de
S E RV IC E
Posterbeilage: Orale Kontrazeptiva –
Übersicht & Services
rale Kontrazeptiva sind die beliebtesten Verhütungsmittel – rund 30 Prozent der
Frauen im gebärfähigen Alter verhüten auf
diese Weise. Eine Vielzahl an Produkten
steht dabei zur Verordnung und damit auch
zur Abgabe in der Apotheke zur Verfügung.
Einen geeigneten Überblick über das „Pillensortiment“ nebst Notfallkontrazeptiva
verschafft das Poster „Orale Kontrazeptiva“, das dieser Ausgabe beiliegt.
Mikropillen
Die am häufigsten verordneten „Pillen“ gehören zur
Gruppe der kombinierten oralen Kontrazeptiva
(KOK). Diese enthalten sowohl Östrogen als auch
Gestagen. Meist handelt es sich um „Mikropillen“,
deren Östrogenmenge max. 50 µg beträgt. Durch
den Einsatz bestimmter Gestagene, wie z. B.
Dienogest oder Cyproteronacetat, sind einige Präparate zusätzlich zur Behandlung von Akne und/
oder Hirsutismus zugelassen. Meist wird 21 Tage
lang täglich eine Pille eingenommen, gefolgt von
einer 7-tägigen Pause. Eine verpasste Einnahme
kann innerhalb von 12 Stunden nachgeholt werden,
ohne dass der Empfängnisschutz beeinträchtigt ist.
Minipillen
Minipillen enthalten ausschließlich ein Gestagen
(Desogestrel oder Levonorgestrel) und sind eine
gute Alternative für Frauen, die unter östrogenbedingten Nebenwirkungen leiden oder bei denen
KOK kontraindiziert sind. Minipillen werden ohne
Einnahmepause eingenommen. Zu beachten ist,
dass die Einnahme von levonorgestrelhaltigen Präparaten immer zur selben Uhrzeit (Toleranz 3
Stunden) erfolgen muss. Bei desogestrelhaltigen
Präparaten kann eine verpasste Einnahme innerhalb von 12 Stunden nachgeholt werden.
• Ulipristalacetat bis zu 5 Tage (120 Stunden) nach
ungeschütztem Geschlechtsverkehr
• Levonorgestrel bis zu 3 Tage (72 Stunden) nach
ungeschütztem Geschlechtsverkehr
Da Notfallkontrazeptiva inzwischen ohne Rezept in
der Apotheke abgegeben werden dürfen, ist eine
sorgfältige und persönliche Patientenberatung
erforderlich. Eine Abgabe an minderjährige Patientinnen wird nicht empfohlen; sie sollen stattdessen
an einen Gynäkologen verwiesen werden. Der
Handlungsempfehlung der Bundesapothekerkammer ist genau zu entnehmen, wie die Apotheke bei
der Beratung und Abgabe vorgehen sollte.
Zum Download der Handlungsempfehlung der Apothekerkammer:
www.DAPdialog.de/2617
Übrigens kann die „Pille danach“ auch weiterhin
zulasten einer GKV verordnet und abgegeben werden, nämlich dann, wenn der Arzt sie für eine Frau
unter 20 Jahre verordnet (lt. SGB V, § 24 a).
DAP Poster „Orale Kontrazeptiva“
Dieser Ausgabe des Dialoges liegt das Poster „Orale
Kontrazeptiva“ bei. Es gibt einen schnellen Überblick über die Produktpalette der Kontrazeptiva.
Apothekenteams finden hier zudem Informationen
zu weiteren Services wie Patientenmaterialien und
Websites bzw. Hotlines der Anbieter. Die „Abgabet i p p s “
Orale Kontrazeptiva – Übersicht & Services
i n for m ie ren zusätzlich rund
um
das
T h e m a
Rezeptbel iefer u ng
und Erstattung.
Wirkstoff(e)/
Wirkstärke (mg)
Jenapharm
Aristo
Hexal
HRA
Gedeon Richter
DR. KADE/
BESINS Pharma GmbH
Mibe/
Dermapharm
ratiopharm
Exeltis
(ehem. Velvian)
Rottapharm | Madaus
MIKROPILLEN
Aida®1
Yasminelle®1
Yara
HEXAL® 201
Maitalon® 201
Maitalon® 20
21+72
Drospifem®
201
LaYaisa®
Veya-ratiopharm®
201
Petibelle®1
Yasmin®1
Yara
HEXAL® 301
Maitalon® 301
Maitalon® 30
21+72
Drospifem®
301
LaYanina®
Veya-ratiopharm®
301
Drosfemine
24+42
3/0,02
Drospirenon/
Ethinylestradiol
3/0,03
Yaz 24+4
P1: 3/0,02
P2: wirkstofffrei
Maxim®1
Dienogest/
Ethinylestradiol
Eliza HEXAL
24+42
Daylette
24+42
Aristelle®1
Starletta®
HEXAL®1
sibilla®1
Cedia® 201
LAMUNA® 201
2
®
AKNE
®
Valette®1
AKNE
2/0,03
VELMARI®
Langzyklus1
LZ
®
Finic®1
®
Veyanneratiopharm®
24+42
Desofemine®
20 nova1
Faminaratiopharm®
201
Dienovel®1
AKNE
Velvetratiopharm®1
Mayra®1
VELAFEE®1
AKNE
AKNE
AKNE
AKNE
Desmin® 201
0,15/0,02
Desogestrel/
Ethinylestradiol
Cedia® 301
LAMUNA® 301
Desmin® 301
Lilia®1
Mona HEXAL®1
Belara®1
Belara® 21+72
Miranova®
Swingo® 201
Leona HEXAL®1
MonoStep®1
Swingo® 30
mite1
Lotta® HEXAL®1
Desofemine®
301
Faminaratiopharm®
301
Minette®1
Madinette®
301
Veranaratiopharm®1
Bellissima®1
Femikadin® 201
Levomin®
201
Lianaratiopharm®1
Evaluna® 201
0,15/0,03
Enriqa®1
Chlormadinonacetat/
Ethinylestradiol
2/0,03
Bellissima®
21+72
Chariva®1
Chariva® 21+72
Minisiston® 20
1
0,1/0,02 fem
Minisiston®1
0,125/0,03
ASUMATE® 201
Kleodina1
Gravistat® 125
1
0,125/0,05 fem
Levonorgestrel/
Ethinylestradiol
Microgynon®1
Swingo® 301
Luisa HEXAL®1
Femikadin® 301
0,15/0,03
NovaStep®1
Levomin®
301
Femigyneratiopharm® N1
Evaluna® 301
Diane® 351
2/0,035
AKNE
Hi
Jennifer® 351
AKNE
Hi
Bella® HEXAL® 351
AKNE
Cyproderm®1
Hi
AKNE
Hi
Attempta-ratiopharm® 351
AKNE
Hi
Alessia®
HEXAL®
24+42
P1: 0,06/0,015
P2: wirkstofffrei
Femovan®1
0,075/0,03
Norgestimat/
Ethinylestradiol
Ethinylestradiol/
Norethisteron
Amicette®1
0,25/0,035
Eve 201
0,02/0,05
MINIPILLEN
Desogestrel
0,075
Levonorgestrel
0,03
Desogestrel
Aristo®2
Chalant®
HEXAL®2
Solgest®2
Evakadin®2
Desofemono®
752
Yvetteratiopharm®2
Damara®2
DESIRETT®2
28 Mini2
N O T FA L L K O N T R A Z E P T I VA
unofem
HEXAL®
®
Notfallkontrazeptiva sollen so früh wie möglich
nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Der späteste Einnahmezeitpunkt
richtet sich nach dem Wirkstoff:
www.DeutschesApothekenPortal.de
Levonorgestrel
1,5
Ulipristalacetat
30
PiDaNa
®
• Wechselwirkungs-Hotline:
0 36 41/64 88 88
werktags 8–18 Uhr
• App „Pillen-Alarm“
Postinor
Ab dem 20. Geburtstag
Die „Pille“ ist verordnungs- und erstattungsfähig
zulasten der GKV für Ausnahmeindikationen (z. B. zur
Behandlung der Akne). Cave: Das Präparat muss eine
entsprechende Zulassung besitzen!
Die „Pille“ ist verordnungs- und erstattungsfähig im
Rahmen einer medizinisch indizierten Kontrazeption
(z. B. bei der gleichzeitigen Einnahme fruchtschädigender
Wirkstoffe).
Diagnose auf dem Rezept:
Keine Verpflichtung zur Angabe einer Diagnose im
Rahmen der Arzneimittelverordnung. Bei Angabe einer
Diagnose auf dem Rezept erweiterte Prüfpflicht hinsichtlich der Erstattung seitens der Apotheke: Ist eine
Erstattung bei der angegebenen Diagnose möglich? Ja =
Abgabe auf Kassenrezept, Nein = Rücksprache mit dem
Arzt, ggf. muss das Arzneimittel privat bezahlt werden.
www.jenapharm.de
Hotline: 0 36 41/64 88 88
frauengesundheit@jenapharm.de
AKNE
HI
LZ
Behandlung der mäßig schweren bis schweren
Akne, wenn zuvor eine topische Therapie oder
systemische Antibiotikatherapie versagt hat
Behandlung des Hirsutismus bei Frauen im
gebärfähigen Alter
Einnahme im Langzyklus, maximales EinnahmeIntervall: 120 Tage
Erstattungsfähigkeit zulasten der GKV:
• Verordnung auf Kassenrezept bis zum
vollendeten 20. Lebensjahr möglich
(Gesetzesgrundlage: § 24a SGB V)
1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV),
Beschluss vom 06.03.2015
2 uGV = ungeschützter Geschlechtsverkehr
3 Handlungsempfehlung der Bundesapothekerkammer
ANBIETERINFORMATIONEN
Einteilung lt. PackungsV
Normbereiche nach Stückzahl
Arzneimittelgruppe:
Orale Kontrazeptiva (Angabe in Stück)
N1: 17–25 | N2: 57–69 | N3: 120–126
Sex hat sich
nicht verändert.
Die Pille Danach schon.
Rezeptbeispiel:
X
Maxim 0,030 mg/2 mg 126 St. N3
Die wirksamste Pille Danach
Wirkt auch dann, wenn andere nicht mehr wirken1
Gut verträglich – in Studien belegt2
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Normbereiche nach Zyklen
Arzneimittelgruppe:
Orale Kontrazeptiva (Angabe in Zyklen)
N1: 1 | N2: 3 | N3: 6
www.ellaone.de
1 Brache, V. et al. Ulipristal acetate prevents ovulation more effectively than levonorgestrel: analysis of pooled
data from three randomized trials of emergency contraception regimens. Contraception 2013, 88, 611-618.
2 Levy, D. P. et al. Ulipristal acetate for emergency contraception: post-marketing experience after use by
more than1 million women. Contraception 2014, 89, 431-433.
Rezeptbeispiel:
P I L L E N-
2 x Desogestrel Aristo 75 µg
6 x 28 St. N3 !
Sondervermerk „!“ auf dem Rezept
Erforderlich, wenn die größte Messzahl (Nmax / hier =
126 St. bzw. 6 Zyklen) um ein Vielfaches überschritten
wird (einige regionale Lieferverträge verzichten auf den
Sondervermerk)
Ein fehlender Sondervermerk muss vom Arzt unter erneuter Unterschrift und Datumsangabe ergänzt werden.
A L A R M
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kostenloser
Service von
Jenapharm
Der Pillen-Alarm wider das Vergessen
der Pille bietet viele Funktionen rund
um das Thema Verhütung und Informationen zu Zyklus, Pille und Frauenarzt.
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Deutsch und Türkisch
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Tel. 0 80 24/908-0
Einnahmehinweise:
• so früh wie möglich (innerhalb von
12 Stunden) nach uGV2
• spätester Einnahmezeitpunkt:
Ulipristalacetat
bis zu 5 Tage
(120 Stunden) nach uGV
Levonorgestrel
bis zu 3 Tage
(72 Stunden) nach uGV
Vorgehen in der Apotheke3:
• vor Abgabe: persönliche Beratung
der Frau erforderlich
• Abgabe an Minderjährige wird nicht
empfohlen Verweis an den Arzt/
die Ärztin
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(iOS/ Android)
• Patientenratgeber Empfängnisverhütung & östrogenfrei verhüten
• Blisterschutz für alle Pillen
Das Poster steht auch zum
Download zur Verfügung:
Kontakt
Rechtliche Informationen1:
Notfallkontrazeptiva mit den Wirkstoffen
Ulipristalacetat (bis 30 mg) und Levonorgestrel (bis 1,5 mg) sind nicht mehr verschreibungspflichtig: ellaOne®, PiDaNa®,
Postinor® und unofem® HEXAL®.
Zuzahlung:
< 18 Jahre keine Zuzahlung
≥ 18 Jahre mit Zuzahlung
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Notfallkontrazeption – praxisrelevante Informationen
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Die „Pille“ ist voll erstattungsfähig durch die GKV (§ 24a
SGB V).
Triquilar®1
Qlaira®2
Estradiolvalerat/ P1: 3/–; P2: 2/2;
P3: 2/3; P4: 1/–;
Dienogest P5: wirkstofffrei
Cyproteronacetat/
Ethinylestradiol*
ABGABETIPPS
Erstattungsfähigkeit von Kontrazeptiva
zulasten der GKV
ASUMATE® 301
P1: 0,05/0,03
P2: 0,075/0,04 Trisiston®1
P3: 0,125/0,03
Gestoden/
Ethinylestradiol
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Stand 04/2015
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Tel. 0800/800 50 22
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24 Tabletten
(Tag 1–24)
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96 Tabletten
(Tag 25–120)
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nach Versagen von geeigneten lokalen Behandlungen.
Weitere Infos
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* Diese Wirkstoffkombination hat keine Zulassung ausschließlich zur Kontrazeption 1 Einteilung des entsprechenden Präparates in der Packungsgrößenverordnung nach Stückzahl (s. Abgabetipps) 2 Einteilung des entsprechenden Präparates in der Packungsgrößenverordnung nach Zyklen (s. Abgabetipps) P1 = Phase 1, P2 = Phase 2, P3 = Phase 3, P4 = Phase 4, P5 = Phase 5 Die aktuellen Fachinformationen entnehmen Sie bitte www.fachinfo.de oder den jeweiligen Internetpräsenzen
der Hersteller.
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A B G A B E - S E RV IC E
Fragen & Antworten
zur Arzneimittelabgabe
J
eder Tag bringt neue Herausforderungen
in puncto gesetzeskonforme Rezeptbelieferung mit sich. Daher erreichen das DAP täglich viele Fragen und interessante Fälle, von
denen wir Ihnen nachfolgend einige zusammengestellt haben.
Haben Sie auch ein Abgabeproblem in der
Apotheke? Dann schicken Sie Ihren Fall an:
abgabeprobleme@deutschesapothekenportal.de.
Fall 1
Novalgin Nachfolgeartikel mit abweichender
Darreichungsform
www.DAPdialog.de/2631
Fall 2
Angaben im Notdienst
Frage:
Frage:
Wir haben ein Rezept über „Novalgin AMP 4 x 5 ml,
N1“ erhalten. Diese „AMP“ sind außer Handel. Der
Nachfolger ist „Novalgin 2,5 g ILO 6 x 5 ml“. Darf
man trotz abweichender Stückzahl und Darreichungsform ohne Rezeptänderung den Nachfolger
abgeben?
Wir hatten im letzten Notdienst mehrere handschriftlich ausgestellte Rezepte, bei denen nur der
Kostenträger, der Patientenname mit Adresse sowie
das Geburtsdatum eingetragen waren. Alle weiteren
Angaben, also Kassennummer, Versichertennummer, Arztnummer, haben gefehlt. Drohen uns hier
eventuell Retaxationen? Oder sind wir generell in
der Pflicht, diese Angaben zu ergänzen?
Antwort:
Die Packung mit 6 Ampullen ist in der Lauer-Taxe als
offizieller Nachfolgeartikel gelistet (Ausschnitt aus
der Lauer-Taxe, Stand 15.03.2015):
Die abweichende Stückzahl spielt bei einem Austausch keine Rolle, da beide Artikel dem gleichen
Normbereich zuzuordnen sind und ein identisches
Normkennzeichen tragen.
Die Darreichungsformen Injektionslösung und
Ampullen sind jedoch vom G-BA für den Wirkstoff
Metamizol noch nicht als austauschbar gelistet.
Deshalb empfehlen wir, nach Rücksprache mit dem
Arzt die Verordnung in den Nachfolgeartikel ändern
zu lassen.
12
Hier finden Sie alle austauschbaren
Darreichungsformen:
Antwort:
Beim Ersatzverfahren (Notdienst oder Hausbesuch)
reicht es aus, wenn der Arzt auf dem Rezept Namen,
Vornamen und Geburtsdatum des Patienten einträgt – hier ergänzt man den Vermerk „Ersatzverfahren“. Um eine Retaxation sicher zu vermeiden,
empfiehlt es sich jedoch, die fehlenden Daten nachzutragen.
Die lebenslange Arztnummer LANR darf auf Notdienst-, BtM-, Praxisbedarfs-, Klinik-, und Zahnarztrezepten fehlen.
Die IK-Nummer ist zur eindeutigen Feststellung des
Kostenträgers notwendig, vor allem da manche
Krankenkassen mehrere IK-Nummern haben. Somit
ist diese sinnvollerweise ebenfalls nachzutragen.
Sie finden diesen und weitere interessante Fälle im DAP Retax-Forum:
www.DAPdialog.de/2632
www.DeutschesApothekenPortal.de
A B G A BE - S E RV IC E
Fall 3
Stückeln bei Lieferschwierigkeiten
Frage:
Wir haben ein Rezept über Clexane 80 mg 20 Fertigspritzen. Da zurzeit nur 10 Stück lieferbar sind, haben wir
2-mal 10 Stück abgegeben. Ist das möglich?
Antwort:
Stückeln dürfen Sie nach Rahmenvertrag § 6 Abs. 2 nur,
wenn die verordnete Menge keinem Normbereich zuzuordnen ist und auch keine Packung dieser Menge im
Handel ist.
Rahmenvertrag § 6 Abs. 2
„Entspricht die nach Stückzahl verordnete Menge, die
keinem N-Bereich nach der geltenden Packungsgrößenverordnung zugeordnet werden kann, keiner im Handel
befindlichen Packungsgröße, so sind, nach wirtschaftlicher Auswahl aus den zulässigen Packungsgrößen, verschreibungspflichtige Arzneimittel bis zur verordneten
Menge abzugeben.“
Antwort:
Nachträgliche Änderungen muss der Arzt mit Datum
und Unterschrift abzeichnen, ein Arztstempel allein
reicht nicht aus, daher sollten Sie dies noch nachtragen
lassen. Je nachdem, um welche Kasse es sich handelt,
sollte evtl. noch ein zusätzlicher Vermerk angegeben
werden, der die vielfache Menge der Nmax bestätigt
(einige regionale Kassen verzichten auf diesen Vermerk). Im Kommentar des DAV zum Rahmenvertrag sind
einige Beispiele genannt, wie ein besonderer Vermerk
aussehen sollte:
„Als besonderer Vermerk des Arztes ist beispielsweise ein
Ausrufezeichen, der Hinweis „exakte Menge“, die Wiederholung der Zahl der Menge als ausgeschriebenes Wort
oder Ähnliches zu werten.“
Auch die verordnete Menge Trimineurin kann nicht
retaxsicher auf dieses Rezept abgegeben werden, denn
es handelt sich nicht um eine vielfache Menge der Nmax:
Da die 20er-Packung Clexane aber im Handel ist (zurzeit
nicht lieferbar), ist ein Stückeln nach Rahmenvertrag
nicht erlaubt. Lassen Sie sich, um einer Retaxation vorzubeugen, zwei Rezepte mit unterschiedlichen Ausstellungsdaten über jeweils 10 Stück ausstellen.
Unterstützung zum Thema Stückeln
bietet die Arbeitshilfe 14a:
www.DAPdialog.de/2633
Fall 4
Mehrfachverordnung Rebif und Trimineurin
Frage:
Es liegt eine Verordnung vor über „Rebif 44 Mikrogramm
Patrone, ILO, 12 St. N3 x 3“ und über „3 x Trimineurin
40 mg/ml, LSG, 50 ML N2“. Das Rezept wurde bezüglich
Rebif handschriftlich geändert und so „x 3“ eingefügt.
Diese Änderung wurde mit einem Arztstempel bestätigt.
Reicht dies aus oder muss sonst noch etwas beachtet
werden?
www.DeutschesApothekenPortal.de
Gemäß Rahmenvertrag § 6 (3) ist die Abgabe dieser
Menge auf eine Stückzahlverordnung nicht zulässig.
Liegt der Apotheke eine reine Normgrößenverordnung
vor ohne Nennung einer Stückzahl, kann die verordnete
Menge abgegeben werden, da Normgrößenverordnungen im Rahmenvertrag nicht erwähnt werden.
Beispiel:
3 x N2 TRIMINEURIN 40 mg/ml Lösung
Hier geht’s zur Arbeitshilfe 14d:
www.DAPdialog.de/2634
13
A B G A BE - S E RV IC E
FALL 5
Unterstützung bietet der
PZN-Checkplus:
Ibu 600 N1 oder Ibu 600 10 Stück?
www.DAPdialog.de/2623
Frage:
Wir haben öfter folgendes Problem: Ein Zahnarzt
verordnet mal „Ibu 600 N1“, mal „Ibu 600 10 St.“. Bei
der N1-Verordnung geben wir Rabattvertragsmedikamente mit 20 St. ab. Bei der Verordnung über 10
Stück gibt es meistens keine Rabattvertragsartikel,
sodass wir 10 St. abgeben. Müsste man auch in diesem Fall besser die 20 St. (N1) abgeben, auch wenn
nur 10 St. OHNE N-Bezeichnung auf dem Rezept stehen? Riskiert man in jedem Fall eine Retaxation?
Antwort:
Ibuprofen-Präparate werden meist den Antiphlogistika zugeordnet und den folgenden Normbereichen
zugeteilt:
FALL 6
Sildenafil: Lifestyle oder Kassenleistung?
Frage:
Wir haben ein Kassen-Rezept (AOK Bayern) erhalten, mit einer Verordnung über „Sildehexal 25 mg
TAB 24 Stück“ mit der Diagnose „pulmonale Hypertonie“. Ist dieses über die Kassen erstattungs- und
demnach abrechnungsfähig? Wir sind uns im Team
unsicher.
Antwort:
Dieses generische Sildenafil-Präparat besitzt nur
die Zulassung zur Behandlung der erektilen Dysfunktion und ist als Lifestyle-Medikament eingestuft. Damit fällt es unter die Verordnungsausschlüsse gemäß Arzneimittel-Richtlinie II des G-BA
und darf nicht zulasten einer GKV abgegeben werden.
Eine Packung von 10 St. trägt kein Normkennzeichen, da die Menge unterhalb des N1-Bereichs liegt.
Packungen ohne Normkennzeichen dürfen zulasten
einer GKV abgegeben werden, wenn ihre Stückzahl
verordnet ist. Sie dürfen im Falle einer Verordnung
über 10 St. nicht gegen 20 St. N1 tauschen, auch
wenn nur die N1-Packung rabattiert ist!
Eine Substitution aufgrund von Rabattverträgen ist
nur innerhalb identischer Normbereiche erlaubt: So
dürften Sie z. B. eine verordnete Menge von 16 St. N1
gegen eine rabattierte Packung von 24 St. N1 tauschen.
Zur Behandlung der pulmonalen Hypertonie ist das
FAM Revatio zugelassen, dieses ist verordnungsund erstattungsfähig. Vielleicht können Sie mit
dem Arzt Rücksprache halten, ob er anstelle von
Sildehexal Revatio (Achtung: teurer, andere Stärke!)
verordnet. Im Zweifel sollten Sie das Präparat vom
Patienten bezahlen lassen.
Zum Archiv der Abgabeprobleme:
www.DAPdialog.de/2635
Sind also 10 St. Ibu 600 verordnet, dürfen Sie nur
10 St. abgeben, auch wenn über diese Menge keine
Rabattverträge abgeschlossen wurden.
Bei einer Verordnung über 20 St. bzw. über N1 müssen Sie dagegen einen Rabattartikel aus dem
N1-Bereich abgeben.
14
www.DeutschesApothekenPortal.de
I N E IGE N E R SAC H E
Zertifizierte Fortbildungen
im DeutschenApothekenPortal
D
ie persönliche Beratung in der Apotheke wird von Kunden geschätzt und ist ihr
Aushängeschild. Deshalb sollte das Wissen
zur Arzneimitteltherapie, sei es zum Thema
Selbstmedikation oder in Bezug auf die
Abgabe verschreibungspflichtiger Präparate, regelmäßig aufgefrischt werden.
Zu diesem
Zweck können Apotheker/innen
und
PTA
derzeit an
drei
versch iedenen
Fortbildungen des DeutschenApothekenPortals
teilnehmen und nebenbei Fortbildungspunkte
sammeln. Die Fortbildungen sind von der Bundesapothekerkammer zertifiziert und vermitteln
Grundlagen, Therapieoptionen und Beratungskompetenz zum jeweiligen Thema.
Fortbildung Hautschutz
bei Krebstherapien – 1 Punkt
Schädigungen der Haut und Schleimhäute gehören
zu den häufigsten Nebenwirkungen einer Strahlenoder Chemotherapie. Diese beeinträchtigen nicht
nur die Lebensqualität der Patienten, sondern können auch die Compliance gefährden. Daher ist eine
umfassende Aufklärung der
Patienten zu Prophylaxe und
für Apotheker/PTAs
Behandlungsmöglichkeiten von
Von der
entscheidender Bedeutung.
1 Punkt
Apothekerkammer
zertifiziert
Fortbildung Arthrose – 1 Punkt
Arthrose ist eine entzündliche Gelenkerkrankung,
die zu Krankheitsbeginn oft unbemerkt bleibt. Treten im Frühstadium schmerzhafte Gelenkbeschwerden auf, ist meist die Apotheke die erste
Anlaufstelle. Eine fachkundige Beratung kann helfen, Warnsymptome zu erkennen und die Therapie
der Arthrose mit Empfehlungen zu unterstützen.
Mit der zertifizierten Fortbildung zum
Thema Arthrose
bringen Sie sich wieder auf den neuesten
Stand zur Entstehung von Arthrose
und zu verschiedenen Therapieoptionen.
Hier gelangen Sie zur Fortbildung
„Arthrose“:
www.DAPdialog.de/2628
Fortbildung Notfallverhütung – 1 Punkt
Seit Entlassung der „Pille danach“ aus der Verschreibungspflicht kommt der Beratungskompetenz der Apotheke zum Thema Notfallverhütung
noch größere Bedeutung zu. Eine fachgerechte Beratung
und Aufklärung in
der Apotheke ist
unerlässlich.
Mit der aktuellen Fortbildung „Notfallverhütung“ können Sie Ihr Wissen auffrischen und erhalten zusätzlich wertvolle Tipps für das Beratungsgespräch.
Hier gelangen Sie zur Fortbildung
„Notfallverhütung“:
www.DAPdialog.de/2629
Die zertifizierte Fortbildung unterstützt Sie in
der Beratung zum Thema Hautschutz bei Krebstherapien.
Hier finden Sie die Fortbildung
„Hautschutz bei Krebstherapien“:
www.DAPdialog.de/2627
www.DeutschesApothekenPortal.de
15
AUS DER INDUSTRIE
Rabattvertrag schlägt Aut-idem-Kreuz
Beispiel Duloxetin
W
elche Vorgehensweise ist hinsichtlich
eines Original/Import-Austausches vertragskonform, wenn ein Aut-idem-Kreuz gesetzt und zudem ein Rabattvertrag zu erfüllen ist? Im Folgenden ein Praxisbeispiel.
Das Originalpräparat Cymbalta® (Wirkstoff Duloxetin) ist bei zahlreichen Krankenkassen rabattiert
und muss nach Vorgabe des Rahmenvertrages
(§ 4 (2)) vorrangig abgegeben werden.
Gilt diese Vorgabe auch in Bezug auf Original und
Import bei einer Verordnung mit Aut-idem-Kreuz?
Richtige Abgabe:
• Belieferung des rabattierten Cymbalta®Originals (trotz Aut-idem-Kreuz)
• Grund: Rabattvertrag schlägt Aut-idemKreuz (gilt für Original/Import-Austausch)1
Service: Abgabehilfe zu Cymbalta®
Bei weiteren Fragen zur Rezeptbelieferung nutzen
Sie die Abgabehilfe mit praxisrelevanten Informationen zu Cymbalta® und zum herstellereigenen
„Cymbalta® Identikum“ Duloxetin Lilly.
Zum kostenlosen Download der
Abgabehilfe:
Rezeptbeispiel
Kostenträger TK, IK 0177504
www.DAPdialog.de/2639
1 § 4 (12) vdek-AVV-Änderungsvereinbarung zum 1. Januar 2015 (bundeseinheitDEDLG00001b
lich); bei Primärkassen siehe regionale Liefervereinbarungen
Mit freundlicher Unterstützung der Lilly Deutschland GmbH
Neue Rabattverträge: Frühzeitige Lageranpassung mit dem Rabattvertragsposter
nnerhalb der nächsten Monate treten
bundesweit neue Rabattverträge der AOK
und der DAK Gesundheit in Kraft. Zur
erleichterten Anpassung des Apothekenlagers liegt dieser Ausgabe ein Rabattvertragsposter mit einer Zusammenfassung
der Rabattarzneimittel bei.
Verträge angepasst werden kann. Die jeweiligen
Pharmazentralnummern (PZN) der Arzneimittel
sind online unter dem DAP Service „Kassen-Ausschreibungen zu Rabattverträgen“ zu finden.
Service-Plattform für Apotheken
Historisches Archiv aller rabattierten PZN unter:
September
Oktober
November
Dezember
2015
Januar
Februar
März
April
Rabattverträge & Zuschläge
Gültig ab 1. Juni 2015.
Die AOK-Gemeinschaft hat mit 103 Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen in acht Gebietslosen die 14. Tranche ihrer
Arzneimittelrabattverträge gestartet.
Die neuen Verträge bedienen ca. 24 Mio. Versicherte und sollen bis zum 31. Mai 2017 laufen.
Los 2
Los 1
Los 1
Los 2
Daten ohne Gewähr / Auf Basis der Meldungen des ABDATA Pharma-Daten-Service und Kassenmeldungen / Stand 01.05.2015
Captopril
Captopril +
Hydrochlorothiazid
Carbimazol
Carvedilol
Cefaclor
Ceftriaxon
Cefuroxim
Ciprofloxacin
Citalopram
Clarithromycin
Clomipramin
Colestyramin
Cyproteron +
Ethinylestradiol
Diclofenac
Dienogest + Ethinylestradiol
Doxazosin
Doxepin
Efavirenz
Enalapril
Enalapril +
Hydrochlorothiazid
Escitalopram
Estriol
Felodipin
Fexofenadin
Finasterid
Furosemid
Gabapentin
Glimepirid
Hydrochlorothiazid
Ibandronsäure
Ibuprofen
Indapamid
Irbesartan
Isosorbiddinitrat
Isosorbidmononitrat
Isotretinoin
Lamivudin + Zidovudin
Lamotrigin
Lercanidipin
Levodopa + Benserazid
Levodopa + Carbidopa
Levodopa + Carbidopa + Entacapon
Lisinopril
Lisinopril +
Hydrochlorothiazid
Lormetazepam
Losartan
Losartan +
Hydrochlorothiazid
Meloxicam
Melperon
Methyldopa
Metoclopramid
Metoprolol +
Hydrochlorothiazid
Metronidazol
Mirtazapin
Moclobemid
Modafinil
Molsidomin
Moxonidin
Naltrexon
Nifedipin
Nitrendipin
Norfloxacin
Mylan dura
BG Zentiva/Sanofi
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
neuraxpharm
Los 3
Mylan dura
BG Zentiva/Sanofi
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
neuraxpharm
BG Zentiva/Sanofi
HEUMANN
HEUMANN
AAA-Pharma
AAA-Pharma
AAA-Pharma
Mylan dura/Dexcel/BG Zentiva/ Mylan dura/Dexcel/BG Zentiva/ Mylan dura/Dexcel/BG Zentiva/
Amlodipin
Sanofi
Sanofi
Sanofi
Atenolol + Chlortalidon ALIUD
ALIUD
ALIUD
Azathioprin
HEUNET
HEUNET
HEUNET
Benazepril +
ALIUD
ALIUD
ALIUD
Hydrochlorothiazid
Bisoprolol
Dexcel
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
Bisoprolol +
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
Hydrochlorothiazid
Bromazepam
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
Budesonid +
AstraZeneca
AstraZeneca
AstraZeneca
Formoterol
Zum 01. Juni 2015 treten bundesweit neue Rabattverträge der AOK in Kraft. Nach der 14. Ausschreibungsrunde wurden Verträge zu 103 Wirkstoffen
mit einer Laufzeit von 2 Jahren ausgehandelt. Auch
die DAK Gesundheit hat neue Rabattverträge abgeschlossen, die im Mai, Juni und Juli starten.
Mylan dura
BG Zentiva/Sanofi
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
neuraxpharm
Los 4
Mylan dura
BG Zentiva/Sanofi
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
neuraxpharm
Los 5
Mylan dura
BG Zentiva/Sanofi
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
neuraxpharm
BG Zentiva/Sanofi
HEUMANN
AAA-Pharma
AAA-Pharma
Mylan dura/Dexcel/BG Zentiva/ Mylan dura/Dexcel/BG Zentiva/
Sanofi
Sanofi
ALIUD
ALIUD
HEUNET
HEUNET
Los 6
Mylan dura
BG Zentiva/Sanofi
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
neuraxpharm
BG Zentiva/Sanofi
AAA-Pharma
Mylan dura/Dexcel/BG Zentiva/
Sanofi
ALIUD
HEUNET
Los 7
Mylan dura
BG Zentiva/Sanofi
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
neuraxpharm
BG Zentiva/Sanofi
AAA-Pharma
Mylan dura/Dexcel/BG Zentiva/
Sanofi
ALIUD
HEUNET
Los 8
Mylan dura
BG Zentiva/Sanofi
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
HEXAL
BG Zentiva/Sanofi
AAA-Pharma
Mylan dura/Dexcel/BG Zentiva/
Sanofi
ALIUD
HEUNET
ALIUD
ALIUD
ALIUD
ALIUD
ALIUD
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
AstraZeneca
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
AstraZeneca
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
AstraZeneca
AstraZeneca
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
AstraZeneca
Wirkstoff
Zuschläge
ab 01. Mai 2015
Alfuzosin
Alprazolam
Amantadin
Atenolol
AbZ · betapharm · ratiopharm · Zentiva
ALIUD · ratiopharm
AbZ · ALIUD · neuraxpharm · ratiopharm
Atenolol + Chlortalidon
HEUMANN · AbZ · ALIUD · ratiopharm
HEUMANN · ALIUD · HEXAL
Bisoprolol
Candesartan
HEUMANN · TAD · Zentiva
Candesartan +
Hydrochlorothiazid
Capecitabin
Carvedilol
Chlormadinon +
Ethinylestradiol
Citalopram
Clozapin
Desloratadin
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
Galantamin
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
Irbesartan
Aristo
TAD
HEXAL/ALIUD/Basics
BG TEVA ratiopharm
HEUMANN/Basics/Aristo
Aristo/Basics/axcount
Mylan dura
HEXAL/Basics/Aristo
neuraxpharm
BG TEVA ratiopharm
Aristo
TAD
HEXAL/ALIUD/Basics
BG TEVA ratiopharm
HEUMANN/Basics/Aristo
Aristo/Basics/axcount
Mylan dura
HEXAL/Basics/Aristo
Dolorgiet
BG TEVA ratiopharm
Aristo
TAD
HEXAL/ALIUD/Basics
BG TEVA ratiopharm
HEUMANN/Basics/Aristo
Aristo/Basics/axcount
Mylan dura
HEXAL/Basics/Aristo
neuraxpharm
BG TEVA ratiopharm
Aristo
TAD
HEXAL/ALIUD/Basics
BG TEVA ratiopharm
HEUMANN/Basics/Aristo
Aristo/Basics/axcount
Mylan dura
HEXAL/Basics/Aristo
Dolorgiet
BG TEVA ratiopharm
Aristo
TAD
HEXAL/ALIUD/Basics
BG TEVA ratiopharm
HEUMANN/Basics/Aristo
Aristo/Basics/axcount
Mylan dura
HEXAL/Basics/Aristo
Dolorgiet
BG TEVA ratiopharm
Aristo
TAD
HEXAL/ALIUD/Basics
BG TEVA ratiopharm
HEUMANN/Basics/Aristo
Aristo/Basics/axcount
Mylan dura
HEXAL/Basics/Aristo
Dolorgiet
BG TEVA ratiopharm
Aristo
TAD
HEXAL/ALIUD/Basics
BG TEVA ratiopharm
HEUMANN/Basics/Aristo
Basics/axcount/HEXAL
Mylan dura
HEXAL/Basics/Aristo
Dolorgiet
BG TEVA ratiopharm
Aristo
TAD
HEXAL/ALIUD/Basics
BG TEVA ratiopharm
HEUMANN/Basics/Aristo
Aristo/Basics/axcount
Mylan dura
HEXAL/Basics/Aristo
Dolorgiet
BG TEVA ratiopharm
Levocetirizin
HEXAL
Rivastigmin (oral)
HEXAL
HEXAL
HEXAL
HEXAL
HEXAL
HEXAL
HEXAL
Metoprololtartrat
Mirtazapin
Moxifloxacin
Opipramol
Risperidon
BG TEVA ratiopharm
Sotalol
mibe
mibe
mibe
mibe
mibe
mibe
mibe
mibe
Telmisartan
Wörwag
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
Wörwag
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
Wörwag
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
Wörwag
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
Wörwag
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
Wörwag
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
Wörwag
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
TAD
ALIUD
TAD
TAD
TAD
TAD
ALIUD
TAD
Telmisartan +
Hydrochlorothiazid
Trimipramin
ab 01. Juni 2015
Alendronsäure
Allopurinol
HEUMANN
HEUMANN
BG TEVA ratiopharm
HEUMANN
BG TEVA ratiopharm
HEUMANN
BG TEVA ratiopharm
HEUMANN
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
HEUMANN
HEUMANN
HEUMANN
DR. KADE/BESINS
BG TEVA ratiopharm
BG Zentiva/Sanofi
DR. KADE/BESINS
BG TEVA ratiopharm
BG Zentiva/Sanofi
DR. KADE/BESINS
BG TEVA ratiopharm
BG Zentiva/Sanofi
DR. KADE/BESINS
BG TEVA ratiopharm
BG Zentiva/Sanofi
DR. KADE/BESINS
BG TEVA ratiopharm
BG Zentiva/Sanofi
DR. KADE/BESINS
BG TEVA ratiopharm
BG Zentiva/Sanofi
DR. KADE/BESINS
BG TEVA ratiopharm
BG Zentiva/Sanofi
DR. KADE/BESINS
BG TEVA ratiopharm
BG Zentiva/Sanofi
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG Zentiva/Sanofi
Dexcel
ALIUD
BG Zentiva/Sanofi
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG Zentiva/Sanofi
Dexcel
ALIUD
BG Zentiva/Sanofi
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG Zentiva/Sanofi
Dexcel
ALIUD
BG Zentiva/Sanofi
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG Zentiva/Sanofi
Dexcel
ALIUD
BG Zentiva/Sanofi
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG Zentiva/Sanofi
Dexcel
ALIUD
BG Zentiva/Sanofi
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG Zentiva/Sanofi
Dexcel
ALIUD
BG Zentiva/Sanofi
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG Zentiva/Sanofi
Dexcel
ALIUD
BG Zentiva/Sanofi
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG Zentiva/Sanofi
Dexcel
ALIUD
BG Zentiva/Sanofi
UCB
BG TEVA ratiopharm
GALENpharma
Aurobindo
Mylan dura
Recordati
neuraxpharm
BG TEVA ratiopharm
Aurobindo
UCB
BG TEVA ratiopharm
GALENpharma
Aurobindo
Mylan dura
Recordati
neuraxpharm
BG TEVA ratiopharm
Aurobindo
UCB
BG TEVA ratiopharm
GALENpharma
Aurobindo
Mylan dura
Recordati
neuraxpharm
BG TEVA ratiopharm
Aurobindo
UCB
BG TEVA ratiopharm
GALENpharma
Aurobindo
Mylan dura
Recordati
neuraxpharm
BG TEVA ratiopharm
Aurobindo
UCB
BG TEVA ratiopharm
GALENpharma
Aurobindo
Mylan dura
Recordati
neuraxpharm
BG TEVA ratiopharm
Aurobindo
UCB
BG TEVA ratiopharm
GALENpharma
Aurobindo
Mylan dura
Recordati
neuraxpharm
BG TEVA ratiopharm
Aurobindo
UCB
BG TEVA ratiopharm
GALENpharma
Aurobindo
Mylan dura
Recordati
neuraxpharm
BG TEVA ratiopharm
Aurobindo
UCB
BG TEVA ratiopharm
GALENpharma
Aurobindo
Mylan dura
Recordati
neuraxpharm
BG TEVA ratiopharm
HEUMANN
HEUMANN
HEUMANN
HEUMANN
HEUMANN
HEUMANN
HEUMANN
HEUMANN
HEUMANN
HEUMANN
HEUMANN
HEUMANN
HEUMANN
HEUMANN
HEUMANN
HEUMANN
HEUMANN
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG Zentiva/Sanofi
Dexcel/BG TEVA ratiopharm/
BG Zentiva/Sanofi
ALIUD
TAD/Dexcel/axcount
BG Zentiva/Sanofi
Dexcel/BG TEVA ratiopharm/
BG Zentiva/Sanofi
ALIUD
TAD/Dexcel/axcount
BG Zentiva/Sanofi
Dexcel/BG TEVA ratiopharm/
BG Zentiva/Sanofi
ALIUD
TAD/Dexcel/axcount
BG Zentiva/Sanofi
Dexcel/BG TEVA ratiopharm/
BG Zentiva/Sanofi
ALIUD
TAD/Dexcel/axcount
BG Zentiva/Sanofi
Dexcel/BG TEVA ratiopharm/
BG Zentiva/Sanofi
ALIUD
TAD/Dexcel/axcount
BG Zentiva/Sanofi
Dexcel/BG TEVA ratiopharm/
BG Zentiva/Sanofi
ALIUD
TAD/Dexcel/axcount
BG Zentiva/Sanofi
Dexcel/BG TEVA ratiopharm/
BG Zentiva/Sanofi
ALIUD
TAD/Dexcel/axcount
BG Zentiva/Sanofi
Dexcel/BG TEVA ratiopharm/
BG Zentiva/Sanofi
ALIUD
TAD/Dexcel/axcount
HEUMANN/Aurobindo/Dexcel HEUMANN/Aurobindo/Dexcel HEUMANN/Aurobindo/Dexcel HEUMANN/Aurobindo/Dexcel HEUMANN/Aurobindo/Dexcel HEUMANN/Aurobindo/Dexcel HEUMANN/Aurobindo/Dexcel HEUMANN/Aurobindo/Dexcel
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
ALIUD
ALIUD
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
ALIUD
ALIUD
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
ALIUD
ALIUD
BG TEVA ratiopharm
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ALIUD
ALIUD
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neuraxpharm
ALIUD
ALIUD
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BG TEVA ratiopharm
ALIUD
ALIUD
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
ALIUD
ALIUD
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
ALIUD
ALIUD
HEXAL
HEXAL
HEXAL
HEXAL
HEXAL
HEXAL
HEXAL
HEXAL
Aristo
Aristo
Aristo
Aristo
Aristo
Aristo
Aristo
Aristo
HEUNET/Mylan dura/Aurobindo HEUNET/Mylan dura/Aurobindo HEUNET/Mylan dura/Aurobindo HEUNET/Mylan dura/Aurobindo HEUNET/Mylan dura/Aurobindo HEUNET/Mylan dura/Aurobindo HEUNET/Mylan dura/Aurobindo HEUNET/Mylan dura/Aurobindo
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
Aurobindo
Aurobindo
neuraxpharm
Aurobindo
Aurobindo
Aurobindo
neuraxpharm
Aurobindo
BG Zentiva/Sanofi
BG Zentiva/Sanofi
BG Zentiva/Sanofi
BG Zentiva/Sanofi
BG Zentiva/Sanofi
BG Zentiva/Sanofi
BG Zentiva/Sanofi
BG Zentiva/Sanofi
AAA-Pharma
HEUMANN
HEUMANN
HEUMANN
HEUMANN
HEUMANN
HEUMANN
HEUMANN
Desitin
Desitin
Desitin
Desitin
Desitin
Desitin
Desitin
Desitin
ALIUD
ALIUD
ALIUD
ALIUD
ALIUD
ALIUD
ALIUD
ALIUD
ALIUD
ALIUD
ALIUD
ALIUD
ALIUD
ALIUD
ALIUD
ALIUD
HEXAL/ALIUD/TAD
HEXAL/ALIUD/TAD
HEXAL/ALIUD/TAD
HEXAL/ALIUD/TAD
HEXAL/ALIUD/TAD
HEXAL/ALIUD/TAD
HEXAL/ALIUD/TAD
HEXAL/ALIUD/TAD
HEUNET/Mylan dura/
HEUNET/Mylan dura/
HEUNET/Mylan dura/
HEUNET/Mylan dura/
HEUNET/Mylan dura/
HEUNET/Mylan dura/
HEUNET/Mylan dura/
HEUNET/Mylan dura/
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
Mylan dura
Mylan dura
Mylan dura
Mylan dura
Mylan dura
Mylan dura
Mylan dura
neuraxpharm
ALIUD
ALIUD
ALIUD
ALIUD
ALIUD
ALIUD
ALIUD
ALIUD
AbZ · ratiopharm · TAD · Zentiva
cell pharm · medac · ribosepharm
AbZ · axcount Generika · HEXAL · ratiopharm
Gedeon Richter · Hormosan · Rottapharm | Madaus
ALIUD · Aristo · neuraxpharm
AbZ · neuraxpharm · TAD
HEUMANN · ratiopharm · TAD
1 A Pharma · AbZ · Hormosan
HEUMANN · Bluefish · Glenmark Arzneimittel
Losartan
AbZ · axcount Generika · Dexcel · ratiopharm
Losartan + Hydrochlorothiazid HEUMANN · AbZ · TAD
Wörwag
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
AbZ · Dexcel · Wörwag
HEUMANN · Glenmark Arzneimittel · Hormosan
Desogestrel + Ethinylestradiol ALIUD · HEXAL · Mibe Arzneimittel
Furosemid + Spironolacton
HEUMANN · ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
Amlodipin
Aripiprazol
Betahistin
Bicalutamid
Bisoprolol +
Hydrochlorothiazid
Cabergolin
Clopidogrel
AbZ · ALIUD · axcount Generika · ratiopharm
AbZ · Hormosan · ratiopharm · TAD
1 A Pharma · Aurobindo · TAD
HEUMANN · Krewel Meuselbach · neuraxpharm
1 A Pharma · AbZ · Dexcel · ratiopharm
1 A Pharma · HEUMANN · Aurobindo
1 A Pharma · AbZ · ALIUD · ratiopharm
HEUMANN · AbZ · Glenmark Arzneimittel
HEUMANN · AbZ · Zentiva
ALIUD · HEXAL · neuraxpharm
Aristo · Basics · Bluefish
HEUMANN · AbZ-Pharma · betapharm
1 A Pharma · Dexcel · Zentiva
betapharm · Glenmark Arzneimittel · ratiopharm
Abbott · ALIUD · Hennig Arzneimittel · ratiopharm
HEUMANN · Bluefish · Zentiva
AbZ-Pharma · ALIUD · betapharm · ratiopharm
1 A Pharma
HEUNET · Glenmark Arzneimittel · Zentiva
Desmopressin
Medice
Enalapril
AbZ · ALIUD · ratiopharm · TAD
Enalapril + Hydrochlorothiazid AAA · AbZ · ALIUD · ratiopharm
Finasterid
AbZ · Aurobindo · ratiopharm · Zentiva
Flecainid
1 A Pharma · AAA · Actavis
Furosemid
Glimepirid
Lansoprazol
Levonorgestrel +
Ethinylestradiol
Levothyroxin-Natrium
Levothyroxin-Natrium +
Kaliumiodid
Lisinopril
AbZ · betapharm · HEXAL · ratiopharm
Aristo · ratiopharm · Zentiva
Actavis · Pensa · TAD
Dr. KADE/BESINS · Jenapharm · Velvian Germany
ALIUD · Aristo
Aristo
1 A Pharma · AbZ · ratiopharm · Zentiva
Lisinopril + Hydrochlorothiazid AbZ-Pharma · Actavis · Zentiva
Metoclopramid
Abbott · ALIUD · ratiopharm
Molsidomin
HEUMANN · Sanofi-Aventis Deutschland
Moxonidin
HEUMANN · AAA · AbZ · ratiopharm
Nitrendipin
Omeprazol
Ondansetron
Oxcarbazepin
ALIUD · Aristo · ratiopharm
HEUNET · Pensa · ratiopharm
AbZ · Bluefish · HEXAL · ratiopharm
Pravastatin
1 A Pharma · Mylan dura · neuraxpharm
HEUMANN · Pensa · ratiopharm
1 A Pharma · betapharm · neuraxpharm
1 A Pharma · AbZ · ratiopharm · Zentiva
Propranolol
ALIUD · mibe · ratiopharm
Pantoprazol
Paroxetin
Zu den aktuellen Kassen-Ausschreibungen zu Rabattverträgen:
Omeprazol
Paroxetin
Propiverin
Quinapril +
Hydrochlorothiazid
Ramipril
Ramipril +
Hydrochlorothiazid
Ranitidin
Risperidon
Roxithromycin
Sertralin
Simvastatin
Spironolacton
Sumatriptan
Tamsulosin
Telmisartan +
Hydrochlorothiazid
Terazosin
Tolterodin
Topiramat
Torasemid
Trazodon
Trimipramin
Valaciclovir
Valproinsäure
Vancomycin
Verapamil
Zolmitriptan
Aurobindo
BG Zentiva/Sanofi
Aurobindo
BG Zentiva/Sanofi
Aurobindo
Aurobindo
BG Zentiva/Sanofi
BG Zentiva/Sanofi
Aurobindo
BG Zentiva/Sanofi
Aurobindo
Aurobindo
BG Zentiva/Sanofi
BG Zentiva/Sanofi
2
x 02530618 Überprüfen
Anzahl
Handlungsempfehlungen zu
Mehrfachverordnungen/Stückelung
Handlungsempfehlungen zu
Packungen ohne N-Bezeichnung
Identifizierung von Jumbopackungen
Der PZN-Checkplus gibt Hilfestellung bei
unterschiedlichen Abgabeproblemen und ermöglicht
eine schnelle Prüfung unklarer Verordnungen.
www.PZN-Check.de
Die für ca. 6,2 Mio. Versicherte relevanten neuen Rabattverträge betreffen 148 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen. Die Verträge laufen längstens bis zum 31. Juli 2018, mindestens aber bis zum 31. Mai 2017.
Los 7
Los 6
Los 4
Los 5
Los 3
Acarbose
Alfuzosin
Allopurinol
Alprazolam
Amantadin
Amiodaron
Amisulprid
Eingabe
Gültig ab 1. Mai 2015/1. Juni 2015/1. Juli 2015.
Los 4
5
Los 8
16
Der neue Service bietet neben
der Packungsgrößensuche jetzt auch:
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Mai
Juni
Juli
August
www.aok-rabattvertraege.de
Auf dem DAP Rabattvertragsposter sind alle relevanten Wirkstoffe mit zugehörigem Hersteller
erfasst, sodass das Lager entsprechend der neuen
Neuer DAP Online-Service
PZN-Checkplus
www.deutschesapothekenportal.de
Retaxierungs-Service
2014
Wirkstoff
Aktuelles Rabattvertragsposter
05
Konzepte, Maßnahmen
und Medien
für den veränderten
Arzneimittelmarkt
2015
I
Aurobindo
BG Zentiva/Sanofi
BG Zentiva/Sanofi
BG Zentiva/Sanofi
BG Zentiva/Sanofi
BG Zentiva/Sanofi
BG Zentiva/Sanofi
BG Zentiva/Sanofi
BG Zentiva/Sanofi
BG Zentiva/Sanofi
Mylan dura
ALIUD/Dexcel/
BG TEVA ratiopharm
Aristo/BG TEVA ratiopharm/
BG Zentiva/Sanofi
Mylan dura
Mylan dura/Basics/
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
Mylan dura
Ranbaxy
Mylan dura
ALIUD/Dexcel/
BG TEVA ratiopharm
Aristo/BG TEVA ratiopharm/
BG Zentiva/Sanofi
Mylan dura
Mylan dura/Basics/
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
Mylan dura
Ranbaxy
Mylan dura
ALIUD/Dexcel/
BG TEVA ratiopharm
Aristo/BG TEVA ratiopharm/
BG Zentiva/Sanofi
Mylan dura
Mylan dura/Basics/
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
Mylan dura
Ranbaxy
Mylan dura
ALIUD/Dexcel/
BG TEVA ratiopharm
Aristo/BG TEVA ratiopharm/
BG Zentiva/Sanofi
Mylan dura
Mylan dura/Basics/
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
Mylan dura
Ranbaxy
Mylan dura
ALIUD/Dexcel/
BG TEVA ratiopharm
Aristo/BG TEVA ratiopharm/
BG Zentiva/Sanofi
Mylan dura
Mylan dura/Basics/
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
Mylan dura
Ranbaxy
Mylan dura
ALIUD/Dexcel/
BG TEVA ratiopharm
Aristo/BG TEVA ratiopharm/
BG Zentiva/Sanofi
Mylan dura
Mylan dura/Basics/
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
Mylan dura
Ranbaxy
Mylan dura
HEUMANN/Dexcel/
BG TEVA ratiopharm
Aristo/BG TEVA ratiopharm/
BG Zentiva/Sanofi
Mylan dura
Mylan dura/Basics/
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
Mylan dura
Ranbaxy
Mylan dura
HEUMANN/Dexcel/
BG TEVA ratiopharm
Aristo/BG TEVA ratiopharm/
BG Zentiva/Sanofi
Mylan dura
Mylan dura/ Basics/
BG TEVA ratiopharm
BG TEVA ratiopharm
Mylan dura
Aliud
Glenmark
Glenmark
Glenmark
Glenmark
Glenmark
Glenmark
Glenmark
Glenmark
Dr. R. Pfleger
Pfizer
Glenmark
Aliud
neuraxpharm
neuraxpharm
Aurobindo
BG Zentiva/Sanofi
Dr. Friedrich Eberth
BG Zentiva/Sanofi
Glenmark
Dr. R. Pfleger
Pfizer
Glenmark
Aliud
neuraxpharm
Aliud
Aurobindo
BG Zentiva/Sanofi
Dr. Friedrich Eberth
BG Zentiva/Sanofi
Glenmark
Dr. R. Pfleger
Pfizer
Glenmark
Aliud
neuraxpharm
neuraxpharm
Aurobindo
BG Zentiva/Sanofi
Dr. Friedrich Eberth
BG Zentiva/Sanofi
Glenmark
Dr. R. Pfleger
Pfizer
Glenmark
Aliud
neuraxpharm
neuraxpharm
Aurobindo
BG Zentiva/Sanofi
Dr. Friedrich Eberth
BG Zentiva/Sanofi
Glenmark
Dr. R. Pfleger
Pfizer
Glenmark
Aliud
neuraxpharm
neuraxpharm
Aurobindo
BG Zentiva/Sanofi
Dr. Friedrich Eberth
BG Zentiva/Sanofi
BG TEVA ratiopharm
Dr. R. Pfleger
Pfizer
Glenmark
Aliud
neuraxpharm
neuraxpharm
Aurobindo
BG Zentiva/Sanofi
Dr. Friedrich Eberth
BG Zentiva/Sanofi
Glenmark
Aristo
Pfizer
Glenmark
Aliud
neuraxpharm
Aliud
Aurobindo
BG Zentiva/Sanofi
Dr. Friedrich Eberth
BG Zentiva/Sanofi
Glenmark
Dr. R. Pfleger
Pfizer
Glenmark
HEXAL
neuraxpharm
Aliud
Aurobindo
BG Zentiva/Sanofi
Dr. Friedrich Eberth
BG Zentiva/Sanofi
Glenmark
Ramipril
1 A Pharma · Actavis · Zentiva
Ramipril + Hydrochlorothiazid AbZ · Actavis · ratiopharm · Zentiva
Ranitidin
betapharm · Mylan dura · ratiopharm
Simvastatin
1 A Pharma · Basics · ratiopharm
Spironolacton
Aristo · HEXAL · ratiopharm
Tamsulosin
HEUMANN · AbZ · Basics · ratiopharm
Tilidin + Naloxon
1 A Pharma · ALIUD · ratiopharm
Timolol
1 A Pharma · Dr. Winzer
AbZ · ALIUD · HEXAL · ratiopharm
AbZ · Krewel Meuselbach · Libra-Pharm · ratiopharm
Torasemid
Tramadol
Wirkstoff
Zuschläge
Triamteren +
Hydrochlorothiazid
Verapamil
ALIUD · ratiopharm · Wörwag
Zolpidem
1 A Pharma · Mylan dura · Zentiva
ALIUD · Aristo · axcount Generika
Zopiclon
ab 01. Juli 2015
Aciclovir
Acitretin
Amitriptylin
Amitriptylin oxid
Amoxicillin
Atorvastatin
Azathioprin
Azithromycin
Beclometason (Nasenspray)
Benazepril +
Hydrochlorothiazid
Budesonid
Cabergolin
Captopril
Carbimazol
Cefaclor
Ceftriaxon
Cefuroxim
Cetirizin
Chlorprothixen
Ciclopirox
Ciprofloxacin
Clarithromycin
Clomipramin
Dexamethason + Gentamicin
Doxycyclin
Efavirenz
Estriol
Fluconazol
Flupirtin
Fluvastatin
Folsäure
Formoterol + Budesonid
Gentamicin
Ginkgo-Biloba-BlätterTrockenextrakt
Glibenclamid
Hydroxycarbamid
Indometacin
Ipratropiumbromid
Itraconazol
Levomepromazin
Lovastatin
Meloxicam
Melperon
Methotrexat
Minocyclin
Moclobemid
Mometason
Morphin
Norethisteron + Estradiol
Norfloxacin
Octreotid
Ofloxacin
1 A Pharma · ratiopharm · Zentiva
1 A Pharma · Aristo · Basics
Dermapharm
neuraxpharm
neuraxpharm
1 A Pharma · AbZ · ALIUD · ratiopharm
AbZ · Aristo · Basics · ratiopharm
HEUNET · ALIUD · medac
1 A Pharma · Aristo · HEC Pharm
ratiopharm
1 A Pharma
HEXAL
1 A Pharma · Mylan dura
AbZ
Sanofi-Aventis Deutschland
Aristo · Basics · Dr. Friedrich Eberth Arzneimittel
Dr. Friedrich Eberth Arzneimittel
HEUMANN · Aristo · Basics
AbZ · Dexcel · Fair-Med Healthcare
neuraxpharm
Sanofi-Aventis Deutschland · Zentiva
Aristo · axcount Generika · Basics
1 A Pharma · Aristo · Basics
Dolorgiet
Dr. Robert Winzer
1 A Pharma · ALIUD · ratiopharm
HEXAL
Dr. KADE/BESINS
Actavis · Aristo · Basics
Zentiva
ratiopharm
AbZ
AstraZeneca
Dr. Robert Winzer
neuraxpharm
ALIUD
HEXAL
ratiopharm
Teva
Aristo · Mylan dura · ratiopharm
neuraxpharm
betapharm
ALIUD
Aristo · neuraxpharm · ratiopharm
Pfizer
Zentiva
ALIUD · neuraxpharm · ratiopharm
Cipla Europe NV
ALIUD · Hexal · ratiopharm · Teva
Dr. KADE/BESINS
ALIUD · Hexal · TAD
Hexal
1 A Pharma · Basics · Dr. Robert Winzer · ratiopharm
Perazin
Phenoxymethylpenicillin
neuraxpharm
Sertralin
HEUNET · Aurobindo · Zentiva
Sulfasalazin - A07EC01
Sulfasalazin - M01CX02
Sultamicillin
Sumatriptan
Tacrolimus
Terazosin
Terbinafin
HEUNET · AbZ · Actavis
1 A Pharma · ALIUD · ratiopharm
Progesteron
Velvian Germany
Propafenon
Abbott Arzneimittel
Quinapril + Hydrochlorothiazid ALIUD
Roxithromycin
HEUMANN · Aristo · Zentiva
Sanofi-Aventis Deutschland
Hexal
Pfizer
AbZ · Aurobindo · betapharm
ALIUD · cell pharm · Panacea Biotec Germany
Aristo · Mibe Arzneimittel · TAD
Thiamazol
Tobramycin
Trimethoprim +
Sulfamethoxazol
Valaciclovir
Vancomycin
Hexal
Novartis
ALIUD
Venlafaxin
BG HEUMANN/HEUNET · AAA · neuraxpharm
Aurobindo · Bluefish · Hexal
cell pharm · Dr. Friedrich Eberth Arzneimittel ·
ratiopharm
www.DAPdialog.de/2640
BG TEVA ratiopharm = AbZ-Pharma/CT-Arzneimittel/ratiopharm/TEVA GmbH
www.DeutschesApothekenPortal.de
AKTUELLES
Kava-Kava:
Wiedereinführung unter strengen Auflagen
I
n der Vergangenheit waren Kava-Kavahaltige Arzneimittel in Deutschland als apothekenpflichtige Arzneimittel im Handel –
bis das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) erstmals 2002 die
Zulassung Kava-Kava- und Kavain-haltiger
Arzneimittel widerrief.
scheids rechtskräftig. Kava-Kava- und Kavapyronhaltige Arzneimittel können unter Erfüllung strenger Auflagen wieder auf den deutschen Markt
gebracht werden, sind aber der Verschreibungspflicht unterstellt.
Arzneilich verwendet werden die Wirkstoffe aus
dem Wurzelstock der Pflanze Kava-Kava (Piper
methysticum), die auf Inseln des Südpazifiks
wächst. Kava-Kava-haltige Arzneimittel werden
zur Behandlung von nervösen Angst-, Spannungsund Unruhezuständen eingesetzt. Im deutschen
Handel waren Kapseln, Tabletten und Tropfen
erhältlich.
Im Rahmen eines Stufenplanverfahrens des BfArM
sind von den Herstellern in Bezug auf die Kava-Kavahaltigen Arzneimittel folgende Auflagen zu erfüllen:
Leberschäden durch
Kava-Kava-Einnahme
Der erstmalige Widerruf der Zulassung durch das
BfArM fand im Jahre 2002 statt. Drei Jahre später
wandelte das BfArM den Widerruf der Zulassung in
ein Ruhen der Zulassung und gab den Herstellern
zwei Jahre Zeit, die Unbedenklichkeit ihrer Arzneimittel nachzuweisen. Da dies nicht geschah, widerrief das BfArM 2007 endgültig die Zulassung. Hintergrund war der begründete Verdacht einer Hepatotoxizität Kava-Kava-haltiger Arzneimittel und
ein aufgrund dessen unvertretbares Nutzen-RisikoVerhältnis.
Widerruf der Zulassung unzulässig
Die Richter des OVG Nordrhein-Westfalen sahen in
zweiter Instanz die Voraussetzungen für einen
Widerruf der Zulassung Kava-Kava-haltiger Arzneimittel nicht gegeben. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis sei zwar ungünstig, doch vor dem Widerruf
der Zulassung hätten zunächst risikominimierende
Maßnahmen, wie die Unterstellung unter die Verschreibungspflicht, stehen müssen.
Freie Bahn für Kava-Kava
Da das BfArM nicht weiter gegen das Urteil vorgehen möchte, ist die Aufhebung des Widerrufsbe-
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Wiedereinführung unter strengen
Auflagen
• maximale Tagesdosis: 120 mg Kavapyrone
• Packungseinheiten mit maximal 30 Einzeldosen
• Behandlungsdauer: ein Monat
(maximal zwei Monate)
• Bestimmung der Leberwerte GPT und γ-GT:
– vor Beginn der Behandlung
– einmal wöchentlich während der
Behandlung
– am Ende der Behandlung
• bei Anzeichen von Leberschädigung:
Sofortiger Therapieabbruch
• Kontraindikation bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre
• Hinweise auf Wechselwirkungen in der
Produktinformation:
CYP2D6-Interaktionen, keine gleichzeitige
Einnahme von potentiell hepatotoxischen
Medikamenten (z. B. Betablocker, Antidepressiva)
• kein gleichzeitiger Alkoholkonsum
Außerdem stellte das BfArM den Entwurf einer
Patienteninformation vor.
Die Hersteller konnten bis Ende April zu den
geforderten Auflagen Stellung nehmen und dem
BfArM mitteilen, ob und wann sie Kava-Kava-Arzneimittel wieder auf den Markt bringen.
17
SERV ICE
Mehrfachverordnungen:
Stückelung erlaubt oder Retax-Falle?
M
ehrfachverordnungen führen nach wie
vor häufig zu Abgabeproblemen in Apotheken. Schnelle Hilfe bietet dann der DAP
PZN-Checkplus, mit dem Mehrfachverordnungen anhand der verordneten Menge und
PZN auf ihre Abgabefähigkeit geprüft und
mögliche Retax-Fallen aufgedeckt werden
können.
Anhand der von Apotheken in den DAP PZN-Checkplus eingegebenen PZN lässt sich erkennen, wie die
häufigsten Mehrfachverordnungen klassifiziert
werden können:
• Mehrfachverordnung von N3-Packungsgrößen
• (Mehrfach-)Verordnungen nicht normierter
Packungsgrößen
• (Mehrfach-)Verordnungen teurer Präparate
• Verordnungen von Arzneimitteln, zu denen
laut Lauer-Taxe keine N3-Packung im Handel
ist
Konkret werden folgende PZN am häufigsten in den
PZN-Checkplus eingegeben (Stand März 2015):
Novaminsulfon Lichtenstein
500 mg 50 St.; PZN 1798000
3461 Anfragen
Pradaxa 110 mg 180 St.
PZN 6561900
2216 Anfragen
Tecfidera 240 mg 28 Tage 56 St.
PZN 4870548
1989 Anfragen
Brilique 90 mg 168 St.
PZN 7564065
1617 Anfragen
Pradaxa 150 mg 180 St.
PZN 6561969
1515 Anfragen
Copaxone 20 mg/ml 90 St.
PZN 5026470
1334 Anfragen
Fampyra 10 mg 56 St.
PZN 7774058
1311 Anfragen
Voltaren dispers 46,5 mg 30 St.
PZN 8458431
1302 Anfragen
Brilique 90 mg 100 St.
PZN 7560038
1140 Anfragen
Katadolon S Long 14 St.
PZN 0174295
1132 Anfragen
Beispiel 1: Verordnung einer
nicht normierten Packungsgröße
Die Übersicht zeigt, dass Verordnungen über
Pradaxa 110 mg zu 180 St. häufig in den PZNCheckplus eingegeben werden. Die Einordnung in
die PackungsV ergibt folgendes Bild:
18
Da ein N3-Bereich definiert ist (obwohl es keine
N3-Packung im Handel gibt) und die 180er-Packung
die Nmax von 200 St. nicht überschreitet, handelt es
sich bei der nicht normierten 180er-Packung nicht
um eine Jumbopackung, sondern um eine abrechnungsfähige Packungsgröße. Eine Mehrfachverordnung über z. B. 2 x 180 Stück stellt dagegen eine
Retax-Falle dar: Diese darf gemäß Rahmenvertrag
§ 6 (3) nicht beliefert werden, da die Menge oberhalb der Nmax liegt und es sich dabei nicht um ein
Vielfaches der Nmax handelt.
Rahmenvertrag § 6 (3):
„Überschreitet die nach Stückzahl verordnete
Menge die größte für das Fertigarzneimittel
festgelegte Messzahl, ist nur die nach der
geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund
der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein
Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als
die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches
der größten Packung darf nur abgegeben werden,
soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen
Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge
hingewiesen hat.“
Beispiel 2: Mehrfachverordnung eines
hochpreisigen Präparates
Erhält eine Apotheke ein Rezept über Tecfidera
240 mg 3 x 56 St., so gebietet schon der in der LauerTaxe angezeigte VK-Preis eine genaue Überprüfung
der Verordnung auf mögliche Retax-Fallen, um eine
Retaxation bei dieser empfindlich hohen Abrechungssumme zu vermeiden. Außerdem könnte
anhand der Darstellung in der Taxe die Frage aufkommen, ob die nicht normierte 168er-Packung
möglicherweise eine Jumbopackung ist, da keine
N3-Packung gelistet ist.
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S E RV IC E
TIPP
Bei Mehrfachverordnungen müssen folgende Punkte geprüft
werden, damit die Apotheke nicht in eine Retax-Falle tappt:
Lauer-Taxe: Stand 15.04.2015
Nach Eingabe der PZN in den PZN-Checkplus ergibt
sich folgendes Bild zur Einordnung in die PackungsV:
- Lage der verordneten Gesamtmenge bzgl. der Normbereiche
(fällt sie in einen N-Bereich hinein oder liegt sie außerhalb der
N-Bereiche)?
- Lage der verordneten Gesamtmenge bzgl. der Nmax
(größer oder kleiner Nmax, Vielfaches der Nmax)?
- Einzelpackung zur verordneten Gesamtmenge im Handel?
- Bei nicht normierten Packungsgrößen: Jumbopackung oder
nicht?
Trotz fehlender N3-Packungsgröße ist ein
N3-Bereich definiert. Die Gesamtmenge von 168
Stück liegt zwischen dem N2- und N3-Bereich. Da
es aber eine Packungsgröße mit 168 St. gibt, darf
nicht mit drei Packungen zu je 56 Stück gestückelt
werden. Die 168er-Packung ist trotz fehlender Normierung abrechnungsfähig, da die Menge die Nmax
nicht überschreitet und es sich somit nicht um eine
Jumbopackung handelt.
Für eine schnelle Überprüfung bietet der DAP PZNCheckplus Unterstützung: Anhand der Eingabe von
verordneter Menge und PZN wird die Einteilung
laut PackungsV dargestellt und eine Handlungsempfehlung angezeigt.
Hier gelangen Sie direkt zum
DAP PZN-Checkplus:
www.DAPdialog.de/2623
IMPRESSUM
DAP DIALOG
Das Magazin des DeutschenApothekenPortals
Ausgabe 26/2015
Verlag: DAP GmbH DeutschesApothekenPortal
Geschäftsführer: Günter C. Beisel
Agrippinawerft 22, 50678 Köln
Tel. +49 (0)221 222 83 0
Fax: +49 (0)221 222 8 33 22
E-Mail: info@deutschesapothekenportal.de
ISSN: 2193-0449
Chefredaktion: Günter C. Beisel (verantwortlich)
Agrippinawerft 22, 50678 Köln
Leitung Retax-Redaktion: Dieter Drinhaus
Leitung med.-wiss. Redaktion: Dr. Dagmar Engels
Redaktion: Juliane Brüggen, Christina Dunkel,
Marina Herpertz, Johanna Krull, Nina Strathmann
Anzeigenleitung: Gabriele H. Steinhauer
www.DeutschesApothekenPortal.de
Gestaltung und Lektorat: FAI GmbH
Druck: BC Direct Group GmbH, Rigistr. 9, 12277 Berlin
Vertrieb: Bauer Vertriebs KG
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Der Verlag DAP ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft LA-MED.
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Gebrauchsnamen
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen und dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt
nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es
sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind.
19
S E RV IC E
Inhalationsdevices:
Beratung ist entscheidend
I
n Deutschland leben etwa 3–5 Millionen
Menschen mit COPD (chronic obstructive
pulmonary disease). Chronisch bedeutet
dabei, dass es sich um einen lebenslange
Erkrankung handelt, die lediglich in ihrem
Verlauf beeinflusst, aber nicht geheilt werden kann. Diese Patienten gehören, ebenso
wie Asthmatiker, zu den immer wiederkehrenden Stammkunden der Apotheken, die
eine gute und ausführliche Beratung schätzen und gerne annehmen.
tungstipps und hilfreiche Antworten auf möglicherweise auftretende Patientenfragen. Dazu gehören beispielsweise:
Die richtige Inhalationstechnik ist für den Erfolg
der Therapie von entscheidender Bedeutung. Nicht
nur bei einer Ersteinstellung sollte in der Apotheke
die korrekte Inhalationstechnik erklärt und anhand
eines Trainingssets vorgeführt werden, sondern
auch bei Daueranwendung sollte die Inhalationstechnik des Patienten von Zeit zu Zeit kontrolliert
werden.
„Der Inhalator macht schwirrende Geräusche,
ist das normal?“
„Wann dreht sich das Zählwerk weiter, nach
jeder Inhalation oder erst nach jeder fünften?“
„Zeigt es dabei die verbleibenden Inhalationen an oder die schon freigesetzten?“
„Muss ich den Inhalator vor Gebrauch
schütteln? Oder darf man es möglicherweise
nicht?“
„Woran erkennt man, dass die Dosis freigesetzt wurde: am Geschmack im Mund oder an
einem Geräusch während der Inhalation?“
„Wie lange ist der Inhalator nach dem Öffnen
haltbar?“
u. v. m.
Neues DAP-Poster für Ihre
Beratung
Das diesem Dialog beiliegende Poster „Inhalationssysteme und zugehörige Produkte“ soll Sie in
Ihrer Beratungsfunktion unterstützen: So finden
Sie dort neben einer kurzen bebilderten Zusammenfassung der verschiedenen Inhalationsdevices
sowie Anleitungen zu Patronenwechsel und Reinigung des Inhalationssystems auch weitere BeraARBEITSHILFE
Stand 04/2015
S e r v i ce - P a r t n e r f ü r A p o t h e k e n
Inhalationssysteme & zugehörige Produkte
(Auswahl)
Autohaler®
Breezhaler®
Diskus®
Dosieraerosol
Astellas Pharma
Novartis Pharma
GlaxoSmithKline
Mundipharma
Inhalationssystem
1. Nehmen Sie die Schutzkappe ab, indem Sie den
kleinen Vorsprung an der Rückseite
der Schutzkappe nach
unten drücken.
Anwendung
2. Drücken Sie den grauen
Hebel hoch bis er
einrastet. Halten Sie den
Autohaler ® dabei aufrecht.
3. Atmen Sie zunächst aus.
Nehmen Sie dann das
Mundstück in den Mund,
atmen tief ein und halten
den Atem einige Sekunden
an.
4. Drücken Sie danach den
grauen Hebel wieder
herunter und setzen Sie
die Schutzkappe wieder
auf.
Reinigung/
Patronenwechsel
Eine wöchentliche Reinigung mit einem trockenen Tuch ist ausreichend.
Bitte beachten Sie!
Stecken Sie das zum Reinigen verwendete
Tuch oder andere Gegenstande nicht in den
Autohaler®, es könnte zu Beschädigungen des
Autohalers® führen. Bitte den Autohaler® nicht
auseinandernehmen oder mit Wasser spülen!
1. Öffnen: Durch Wegschieben des Daumengriffes,
bis das Mundstück und
der Hebel erscheinen und
ein Klicken zu hören ist.
2. Spannen: Hebel von
sich wegschieben, bis
ein Klicken zu hören ist.
Damit ist eine Dosis zur
Inhalation freigegeben. Ein
kleines Loch im Mundstück hat sich geöffnet.
3. Inhalieren: Tief
ausatmen (nicht in den
Diskus hinein). Dann das
Mundstück mit den Lippen
umschließen und rasch,
gleichmäßig und tief durch
den Diskus einatmen.
Atem so lange wie möglich
anhalten (5–10 Sek.) und
dann langsam durch die
Nase wieder ausatmen.
4. Schließen: Daumengriff
bis zum Einrasten zurückschieben.
Schutzkappe abziehen. Zum Öffnen
Basisteil festhalten und Mundstück
zurückklappen. Kapsel mit trockenen
Händen aus der Blisterpackung
entnehmen (nicht durch die Folie
drücken).
Kapsel in das Kapselfach legen und
den Inhalator schließen, bis Sie ein
Klicken hören.
Beide Tasten gleichzeitig fest
drücken um die Kapsel zu durchstechen, bis ein Klicken zu hören ist,
dann wieder loslassen. Atmen Sie
vollständig aus, bevor Sie das
Mundstück in den Mund nehmen.
Halten Sie den Inhalator wie im Bild
gezeigt. Die Tasten sollen nach links
und rechts zeigen. Drücken Sie nicht
auf die Tasten. Nehmen Sie das
Mundstück in den Mund und
schließen Sie die Lippen um das
Mundstück. Atmen Sie rasch und
gleichmäßig so tief wie möglich ein.
Drücken Sie nicht auf die Tasten.
Halten Sie Ihren Atem mind. 5 bis 10
Sek. an oder solange, wie dies
bequem möglich ist, während Sie
den Inhalator aus dem Mund
nehmen. Atmen Sie anschließend
aus.
Spülen Sie den Inhalator nie mit Wasser. Um den
Inhalator zu reinigen, wischen Sie das Mundstück innen und außen mit einem sauberen, trockenen und fusselfreien Tuch ab, um alle Pulverrückstände zu entfernen. Halten Sie den Inhalator
trocken.
Für die Reinigung wischen Sie das Mundstück
des Diskus mit einem trockenen Tuch ab.
Dosieraerosol
Easyhaler®
Ellipta®
Chiesi
ORION Pharma
GlaxoSmithKline
Ziehen Sie die Schutzkappe
vom Mundstück ab.
1. Schutzkappe vom Mundstück
des Dosieraerosols abnehmen
und Dosieraerosol kräftig
schütteln.
2. Aufrecht hinsetzen oder
hinstellen. Langsam und tief,
jedoch nicht in das Dosieraerosol, ausatmen.
3. Dosieraerosol senkrecht mit
dem Behälterboden nach oben
vor den Mund halten. Kopf leicht
nach hinten beugen und das
Mundstück mit den Lippen fest
umschließen.
4. Langsam (ca. 5 Sek.) und tief
durch den Mund einatmen und
dabei zu Beginn der Einatmung
den Wirkstoffbehälter nach
unten drücken (Sprühstoß wird
ausgelöst).
5. Atem so lange anhalten, wie es
angenehm ist (ca. 10 Sek.).
Dosieraerosol aus dem Mund
nehmen, langsam ausatmen.
6. Vor einer zweiten Inhalation
30 Sek. warten und das Dosieraerosol nochmals schütteln,
dann den Inhalationsvorgang
wiederholen.
7. Schutzkappe wieder aufsetzen.
Das Dosieraerosol einmal pro Woche reinigen:
• Den Inhalator einschließlich der Innen- und
Außenseite des Mundstücks mit einem sauberen, trockenen Tuch abwischen.
Atmen Sie langsam und tief aus
– atmen Sie nicht in den
Inhalator hinein.
Den Inhalator zwischen
Daumen und Zeige oder
Mittelfinger halten. Umschließen Sie das Mundstück mit
Ihren Lippen und neigen Sie
Ihren Kopf leicht zurück.
Drücken Sie den Metallbehälter
nach unten um den Sprühstoß
auszulösen, während Sie
gleichzeitig tief und langsam
durch den Mund einatmen.
Atem so lange wie möglich
anhalten (ca. 5–10 Sek.) und
langsam ausatmen.
Atmen Sie langsam durch die
Nase oder die fast geschlossenen Lippen (Lippenbremse)
aus.
Wischen Sie die Außen- und Innenseite des
Mundstücks 1x wöchentlich mit einem trockenen Tuch ab. Verwenden Sie kein Wasser oder
andere Flüssigkeiten!
2. Schütteln.
Den Easyhaler® 3- bis 5-mal
kräftig schütteln.
Für die Reinigung wischen Sie das Mundstück
des Easyhalers® mit einem trockenen Tuch ab.
Chiesi
Astellas Pharma
Das Mundstück bei Bedarf von außen mit einem
sauberen, trockenen Tuch abwischen. Kein Wasser!
• Der Inhalator darf zum Reinigen oder für andere Zwecke nicht zerlegt werden!
Wischen Sie den Inhalator bei Bedarf nur mit
einem trockenen Tuch/Kosmetiktuch ab.
Verwenden Sie kein Wasser oder andere Flüssigkeiten!
Respimat®
Inhalator
Boehringer Ingelheim
Die tägliche Anwendung des Respimat® in 3 einfachen Schritten
1. Aktivieren
Drehen Sie das Gehäuseunterteil
bis zum Klick – der Respimat® ist bereit
Lufteinlass
nicht verdecken
2. Aufklappen
Öffnen Sie die Schutzkappe bis zum Anschlag.
Der Auslöseknopf wird freigegeben.
Klick
3. Auslösen
Umschließen Sie das Mundstück
mit den Lippen.
Drücken Sie den Auslöseknopf und
atmen Sie ganz normal tief ein.
Umweltfreundliches Refillsystem
Wichtig:
Der Novolizer® sollte nicht länger als 1 Jahr im
Gebrauch sein.
Genuair®
TEVA
AstraZeneca
AstraZeneca
1. Öffnen: Halten Sie den
Spiromax® mit der Mundstückkappe nach unten. Öffnen Sie die
Mundstückkappe, indem Sie sie
soweit wie möglich nach unten
klappen.
3. Schließen: Atmen Sie sanft aus
und schließen Sie die Mundstückkappe.
Lufteinlass
nicht verdecken
Um einen weiteren Sprühstoß
auszulösen, muss der Vorgang
vollständig wiederholt werden.
Klick
Der Novolizer®-Inhalator muss in regelmäßigen
Abständen gereinigt werden, zumindest aber bei
jedem Wechsel der Patrone. Dazu schraubt man
das Mundstück durch Drehen gegen den Uhrzeigersinn ab, stellt den Inhalator auf den Kopf und
zieht die locker sitzende Dispergierkammer
nach vorne und oben vom Inhalator ab. Die Einzelteile werden durch leichtes Beklopfen mit
einem weichen trockenen Tuch gereinigt. Kein
Wasser!
Turbohaler®
2. Inhalieren: Nehmen Sie das
Mundstück zwischen die Zähne
(nicht beißen) und schließen Sie
die Lippen um das Mundstück.
Atmen Sie dann tief und kräftig
durch das Mundstück ein. Nehmen
Sie den Spiromax® aus dem Mund
und halten Sie den Atem für 5 bis
10 Sekunden an.
Lufteinlass
nicht verdecken
3. Mundstück mit den
Lippen umschließen,
kräftig und tief einatmen, Klickgeräusch
hören, Atem 5–10
Sek. anhalten, ausatmen. Fertig!
Spiromax®
Dank des einfach anzuwendenden Prinzips
„Öffnen – Inhalieren – Schließen“ ist der Spiromax®
in einem Schritt einsatzbereit.
Klick
2. Farbige Dosiertaste
drücken. Das Kontrollfenster wird grün.
Wichtig: Taste loslassen!
3. Schließen Sie die Abdeckung nun
vollständig und prüfen Sie, ob das
Zählwerk eine Dosis weniger
anzeigt. Sollte dies nicht der Fall
sein, wenden Sie sich zur
Beurteilung der Inhalationstechnik
an Ihren Arzt oder Apotheker.
• Nadeln oder andere spitze Gegenstände dürfen
niemals in das Mundstück oder in andere Geräteteile gesteckt werden, da dies den Inhalator beschädigen kann!
• Den Druckgasbehälter im Inhalator lassen.
Legen Sie das Dosieraerosol nicht ins Wasser.
1. Die Schutzkappe
vom Novolizer®
abziehen.
Das Kontrollfenster
ist noch rot.
1. Prüfen Sie anhand des Zählwerks,
dass noch Dosen (1–120) im
NEXThaler ® vorhanden sind.
Halten Sie Ihren NEXThaler ® fest
in senkrechter Position. Öffnen
Sie die bis dahin geschlossene
Abdeckung nun vollständig. Atmen
Sie so tief wie möglich aus, jedoch
nicht in den Inhalator.
2. Das Mundstück fest mit den
Lippen umschließen, dabei nicht
den Lufteinlass abdecken.
Mit einem schnellen und tiefen
Atemzug inhalieren, bis ein
klickendes Geräusch zu hören ist.
Lassen Sie sich davon nicht
irritieren und atmen Sie weiter tief
ein.
Nach der Inhalation den Atem so
lange anhalten, wie es angenehm
ist (ca. 10 Sek.), danach langsam
ausatmen, jedoch nicht in den
Inhalator.
2. Spannen
Klappen Sie den weißen Hebel
seitlich bis zum Anschlag um, bis
ein Klicken zu hören ist und
klappen Sie ihn wieder in die
Ausgangsposition zurück, bis
dieser hörbar einrastet.
3. Inhalieren
Atmen Sie langsam und entspannt
aus (nicht in den Inhalator).
Umschließen Sie das Mundstück
fest mit den Lippen. Atmen Sie
gleichmäßig und tief durch den
Inhalator ein – nicht durch die
Nase. Nehmen Sie den Inhalator
vom Mund und halten Sie Ihren
Atem etwa 5–10 Sek. lang an.
Atmen Sie danach langsam aus,
jedoch nicht in den Inhalator.
Schließen Sie die Schutzkappe.
Schließen
Schieben Sie die Schutzkappe
vollständig nach oben, um das
Mundstück abzudecken. Nach
der Anwendung mit RELVAR®
ELLIPTA®: Spülen Sie Ihren Mund
mit Wasser aus, nachdem Sie den
Inhalator angewendet haben.
Wenn Sie das Mundstück reinigen möchten,
verwenden Sie dazu ein trockenes Tuch, bevor
Sie die Schutzkappe schließen.
Novolizer®
1. Öffnen
Öffnen Sie die Schutzkappe durch
Umklappen nach unten.
57
Inhalieren
Halten Sie den Inhalator zuerst
von Ihrem Mund entfernt und
atmen Sie so weit wie möglich
aus. Atmen Sie dabei nicht in
den Inhalator hinein.
Setzen Sie das Mundstück zwischen Ihre Lippen und
umschließen Sie es fest mit Ihren Lippen. Blockieren
Sie nicht den Lüftungsschlitz mit den Fingern.
Atmen Sie in einem langen, gleichmäßigen und tiefen
Atemzug ein. Halten Sie den Atem so lange wie
möglich an (etwa 3–4 Sek.).
Nehmen Sie den Inhalator von Ihrem Mund. Atmen
Sie ruhig und langsam aus. Atmen Sie dabei nicht in
den Inhalator hinein.
• Kein Wasser oder andere Flüssigkeiten benutzen!
NEXThaler®
HEXAL
Öffnen
Schieben Sie die Schutzkappe
herunter, bis Sie ein „Klicken“
hören. Ihr Arzneimittel ist jetzt
zum Inhalieren bereit. Zur
Bestätigung zählt das Zählwerk
um 1 herunter.
1. Schutzkappe vom Mundstück
abziehen.
3. Klicken.
• Gerät senkrecht halten.
• Zwischen Daumen und Zeigefinger einmal kräftig zusammendrücken, bis ein Klickgeräusch zu
hören ist.
• Danach in die Ausgangsposition
zurückgleiten lassen.
4. Inhalieren.
• Normal ausatmen (aber NICHT in
den Easyhaler ®).
• Den Easyhaler® mit den Lippen
fest umschließen.
• Stark und tief durch den
Easyhaler® einatmen.
• Gerät entfernen und 5 Sekunden
den Atem anhalten.
• Schutzkappe auf das Mundstück
stecken.
Forspiro®
Nur 1 x im Monat kurz vorbereiten
1. Sicherheitsknopf drücken und Gehäuseunterteil
abziehen
Für die Reinigung können Sie das Mundstück
des Spiromax® mit einem trockenen Tuch
abwischen.
1. Schutzkappe abschrauben und
abnehmen. Beim Abschrauben ist
ein ratterndes Geräusch hörbar.
1. Schutzkappe durch
Zusammenziehen der
Pfeile abziehen.
2. Halten Sie den Inhalator aufrecht.
Das rote Dosierrad zeigt nach
unten. Halten Sie das Mundstück
nicht fest, wenn Sie Ihren
Symbicort® Turbohaler®-Inhalator
mit einer Dosis beladen. Zur
Beladung drehen Sie das rote
Dosierrad zunächst bis zum
Anschlag in eine Richtung, dann
bis zum Anschlag in die andere
Richtung (in welche Richtung
zuerst gedreht wird, ist nicht
entscheidend). Sie sollten ein
Klickgeräusch hören. Ihr
Symbicort® Turbohaler®-Inhalator
hält jetzt eine Dosis für die
Anwendung bereit.
3. Atmen Sie sanft aus. Atmen Sie
nicht durch den Turbohaler®Inhalator aus. Platzieren Sie das
Mundstück vorsichtig zwischen
den Zähnen und umschließen Sie
es mit den Lippen. Atmen Sie
dann so tief und kräftig Sie
können durch den Mund ein.
Setzen Sie den Inhalator vom
Mund ab. Atmen Sie sanft aus.
2. Taste ganz herunterdrücken und wieder
loslassen.
Das Mundstück sollte einmal in der Woche
äußerlich mit einem trockenen Tuch gereinigt
werden. Kein Wasser oder andere Flüssigkeiten verwenden.
3. Prüfen, ob das Kontrollfenster Grün anzeigt,
dann ist der Inhalator
bereit. Bevor Sie den
Inhalator an den Mund
führen, atmen Sie
vollständig aus und nicht
in den Inhalator.
4. Kräftig und tief einatmen,
bis ein Klicken zu hören
ist und weiteratmen.
Nach der Inhalation halten
Sie den Atem an solange
es angenehm ist.
3. Gehäuseunterteil wieder aufstecken.
Sicherheitsknopf rastet hörbar ein – „Klick”!
Während Sie durch den Inhalator einatmen, dreht
sich die Kapsel in der Kammer und Sie sollten
ein schwirrendes Geräusch hören. Sie werden
einen süßen Geschmack empfinden, während
das Arzneimittel in die Lungen gelangt.
Am Diskus befindet sich ein Zählwerk, das
Ihnen zeigt, wie viele Einzeldosen noch übrig
sind. Es zählt bis 0 zurück. Die Zahlen 5 bis 0
erscheinen in ROT, um Sie darauf hinzuweisen, dass nur noch wenige Einzeldosen übrig
sind. Wenn das Zählwerk eine 0 anzeigt, ist
Ihr Inhalationsgerät leer (d. h. das Pulver ist
aufgebraucht).
Bei der Erstbenutzung von flutiform® oder nach längerer
Nichtbenutzung zunächst zwei bis vier Sprühstöße in die
Luft sprühen. Nach jeder Inhalation den Mund gründlich
ausspülen, um wunden Stellen im Mund und Rachen sowie Heiserkeit vorzubeugen.
Hinweis zum Dosiszähler flutiform®: Verbleibende Hübe
werden rückwärts heruntergezählt, farblich verändert, im
Dosiszähler angezeigt: 120–40 Hub grün, 40–15 Hub
gelb, ab 15 Hüben rot
Beratungstipps: Nicht über 25 °C lagern. Nicht im Kühlschrank lagern oder einfrieren. Bei Bedarf Spacer AeroChamberPlus® nutzen.
Auf der Verpackung von FOSTER® befindet sich
ein Klebeetikett, auf dem Ihr Apotheker das Abgabedatum vermerkt hat. Ab diesem Datum ist
das Medikament bei normaler Zimmertemperatur noch 5 Monate haltbar. Lagern Sie FOSTER®
nicht über 25 °C und setzen Sie es nicht der
Sonne oder Frost aus.
Bronchospray®
Junik®
Seebri® Breezhaler®
Ultibro® Breezhaler®
Viani®
flutiform®
FOSTER® Dosieraerosol
Indacaterol maleat
142,53 µg entspricht
Indacaterol
(Abgabe Mundstück:
85 µg) 110 µg,
Glycopyrronium
bromid 62,55 µg
entspricht Glycopyrronium-Kation (Abgabe Mundstück: 43
µg) 50 µg
Viani® 50/250 Diskus®:
Salmeterol 50 µg, Fluticasonpropionat
250 µg
Viani® forte 50/500 Diskus®:
Salmeterol 50 µg, Fluticasonpropionat
500 µg
Nach der Inhalation können Sie anhand der
transparenten – und nun leeren – Kapsel kontrollieren, ob Sie erfolgreich den ganzen Inhalt der
Kapsel inhaliert haben.
flutiform® 50/5:
Formoterol-fumarat-Dihydrat 4,5 µg,
Fluticason 17-propionat 46 µg
Nach jeder Inhalation sollte der Mund gründlich
mit Wasser ausgespült werden.
Beclometasondipropionat (BDP) 100 µg,
Formoterol-fumarat-Dihydrat 6 µg
Wirkstoff
Salbutamol
0,1 mg
Beclometasondipropionat 0,1 mg
Glycopyrronium
bromid 62,55 µg
entspricht
Glycopyrronium
(Abgabe Mundstück:
44 µg) 50 µg
Viani® mite 50/100 Diskus®:
Salmeterol 50 µg, Fluticasonpropionat 100 µg
flutiform® 125/5:
Formoterol-fumarat-Dihydrat 4,5 µg,
Fluticason 17-propionat 115 µg
ED Normgröße/Nmax
200 ED N1
400 ED N2
100 ED N1
200 ED N2
400 ED N3
30 ED N2
3 x 30 ED ohne N-Größe
60 ED N1
3 x 60 ED N3
120 ED ohne N-Größe
360 ED N2
120 ED N2
2 x 120 ED N3
Größte Messzahl Nmax=100 ED
Größte Messzahl Nmax=180 ED
Größte Messzahl Nmax=600 ED
Größte Messzahl Nmax=240 ED
atmadisc® Diskus®
Aarane® N, Allergospasmin® N, Alvesco®, Atrovent® N Dosier-Aerosol, Beclometason-ratiopharm®,
Berodual® N Dosier-Aerosol, Berotec® N Dosier-Aerosol, Bronchocort® novo, Bronchospray® novo,
Budiair®, Flutide® Dosier-Aerosol, Foradil® Spray FCKW-frei, Forair®, Intal® N Aerosol, INUVAIR®, Junik,
Salbulair® N Dosieraerosol, Salbutamol-ratiopharm® Dosieraerosol, Sanasthmax®, Serevent® DosierAerosol, Sultanol® Dosier-Aerosol, Ventolair® Dosieraerosol, Viani® Dosier-Aerosol FCKW-frei
Weitere
Produkte
für dieses
System
Größte Messzahl
Nmax=600 ED
Größte Messzahl
Nmax=400 ED
Aerobec®
3 x 30 Einzeldosen sind ohne
N-Kennzeichen erstattungsfähig.
Onbrez® Breezhaler®
FOSTER® gibt ein Wirkstoffaerosol mit extrafeinem Teilchenspektrum ab. Die Relation von extrafeinem BDP zu nicht extrafeinen Formulierungen beträgt 1:2–2,5. 100 µg extrafeines BDP
entsprechen also 250 µg nicht extrafeinem BDP.
(Quelle: NVL Asthma, 2. Aufl., Vers. 5, Tab. 10)
flutiform® 250/10:
Formoterol-fumarat-Dihydrat 9 µg,
Fluticason 17-propionat 230 µg
120 Einzeldosen sind ohne N-Kennzeichen
erstattungsfähig.
Salbulair®
Flutide® Diskus®
Ventolair®
Serevent® Diskus®
Der Easyhaler® verfügt über ein Zählwerk, das
anzeigt, wie viele Einzeldosen noch übrig sind.
• Nach jeder 5. Anwendung bewegt sich das
Zählwerk weiter
• Rote Markierung signalisiert: nur noch
20 Einzeldosen enthalten
• Wenn Zähler auf 0 steht, muss der
Easyhaler® ersetzt werden
Um das Risiko einer Pilzinfektion zu verringern,
spülen Sie Mund und Rachen mit Wasser aus
OHNE es hinunterzuschlucken.
Nach der Anwendung mit RELVAR® ELLIPTA®
Mund mit Wasser ausspülen. Dadurch wird die
Gefahr verringert, dass als Nebenwirkung ein
wunder Mund oder Rachen auftritt.
Budesonid Easyhaler®
ANORO® ELLIPTA®
Budesonid Easyhaler® 0,1 mg/Dosis:
Budesonid 0,1 mg
Budesonid Easyhaler® 0,2 mg/Dosis:
Budesonid 0,2 mg
Budesonid Easyhaler® 0,4 mg/Dosis:
Budesonid 0,4 mg
Budesonid Easyhaler® 0,1 mg:
200 ED N2, 600 ED N3
Budesonid Easyhaler® 0,2 mg:
120 ED N1, 200 ED N2, 400 ED ohne N-Größe,
600 ED N3
Budesonid Easyhaler® 0,4 mg: 100 ED N1,
200 ED N2
Größte Messzahl Nmax=600 ED
Salbu Easyhaler®
Beclomet Easyhaler®
Dauer der Haltbarkeit: 2 Jahre.
Haltbarkeit nach Öffnen: 6 Wochen.
Nicht über 25 °C lagern.
Für weitere Informationen dazu siehe bitte
Fachinformation/Gebrauchsinformation.
RELVAR® ELLIPTA®
Beim Aktivieren: Den Respimat® Inhalator mit geschlossener Schutzkappe
(verhindert vorzeitiges Auslösen) senkrecht halten.
3-Fach-Feedback bei voller Dosisfreisetzung:
Hören (Klick während Inhalation), Schmecken
(Lactose), Sehen (Zählwerk).
Der innovative Dosisschutz gewährleistet, dass nur
bei erfolgreichem Inhalationsmanöver die Dosis
aus der Dosierkammer freigegeben wird und das
Zählwerk einen Schritt rückwärts zählt. Anderenfalls wird keine Dosis freigesetzt und das Zählwerk
zählt nicht weiter.
Nach der Inhalation den Mund mit Wasser ausspülen.
• Gerät nicht mehr schütteln, wenn Anzeige auf
grün gewechselt hat!
Zusätzl. Tagesdosiskontrolle:
Der Patient kann erkennen, wie viele Dosen am Tag
inhaliert wurden. Verbrauchte Blisterstreifen
erscheinen nach fünf inhalierten Dosen im transparenten Seitenfach. Tägliches Abtrennen der
verbrauchten Blisterstreifen ermöglicht eine Kontrolle
über die Anzahl der inhalierten Dosen.
• Dosierfach kann nur einmal aktiviert werden,
deshalb keine Überdosierungsgefahr!
Spätestens 3 Monate nach Anbruch sollte der
Respimat® Inhalator nicht mehr verwendet werden, selbst wenn das
Arzneimittel noch nicht aufgebraucht ist.
Airflusal® Forspiro®
FOSTER® NEXThaler®
Formotop® Novolizer®
Spiriva® Respimat®
Striverdi® Respimat®
Berodual® Respimat
Klickgeräusche beim Spannen des Hebels weisen auf
korrekte Bereitstellung der Dosis hin.
Dosiszähler zeigt die verbleibenden Inhalationen an.
Das Fenster wird rot, sobald nur noch 10 Einzeldosen
übrig sind.
• Nicht mit Wasser reinigen!
• Patrone passt nur in richtiger Position, sodass
ein falsches Einlegen ausgeschlossen ist.
Wenn der Restdosis-Anzeiger den roten Bereich der Skala erreicht, sind noch
etwa 14 Hübe (Dosis für 7 Tage) vorhanden.
Das Klicken beim Öffnen der Mundstückklappe gibt
Auskunft über die erfolgreiche Bereitstellung der
immer gleichbleibenden Dosis.
Durch das Einatmen wird der Sprühstoß automatisch ausgelöst.
Nach erfolgreicher Inhalation spürt der Patient einen
Lactosegeschmack im Mund.
Anhand des hubgenauen Zählwerks erkennt der Patient, wie viele Dosen der Spiromax® noch enthält.
Nach dem Inhalieren sollte der Mund mit Wasser
ausgespült werden.
Die Dosisanzeige zeigt an, wie viele Inhalationen noch
im Inhalator vorhanden sind.
Die Dosisanzeige ist in Abständen von je 10 Dosen
gekennzeichnet. Sie zeigt daher nicht jede Dosis an.
Beim Erscheinen einer roten Markierung am Rand der
Dosisanzeige sind noch ca. 20 Dosen übrig. Wenn die
„0“ die Mitte des Anzeigefensters erreicht hat, müssen Sie mit der Anwendung eines neuen Turbohaler®Inhalators beginnen.
Das Dosierrad lässt sich noch immer drehen und
klickt, auch wenn Ihr Symbicort® Turbohaler®Inhalator leer ist.
Der Genuair®-Inhalator ist mit einem Dosisanzeiger ausgestattet, der anzeigt, wie viele Dosen
der Inhalator noch enthält. Der Dosisanzeiger bewegt sich nach unten und zeigt 10er-Schritte
DuoResp® Spiromax®
Symbicort® Turbohaler®
Eklira® Genuair®
Duaklir® Genuair®
Symbicort® Turbohaler® 80/4,5:
Budesonid 80 µg
Formoterolhemifumarat 4,5 µg
Aclidinium-bromid
343 µg (entspricht
Abgabe Mundstück:
322 µg)
Aclidinium-bromid
343 µg (entspricht
Abgabe Mundstück:
340 µg)
Formoterol hemifumarat-1-Wasser 12 µg
Anoro® 55/22:
Abgabe Umeclidiniumbromid 55 µg, Abgabe
Vilanterol (als Trifenatat) 22 µg
Relvar® Ellipta®
92/22: Abgabe Fluticasonfuroat 92 µg,
Abgabe Vilanterol (als
Trifenatat) 22 µg
Relvar® Ellipta®
184/22: Abgabe Fluticasonfuroat 184 µg,
Abgabe Vilanterol (als
Trifenatat) 22 µg
Jede Einzeldosis enthält:
Beclometasondipropionat (BDP) 100 µg,
50 Mikrogramm Salmeterol (als Salmeterolxinafoat) Formoterol-fumarat-Dihydrat 6 µg
500 Mikrogramm Fluticason-17-propionat
FOSTER® NEXThaler® enthält extrafeine Wirkstoffteilchen. Die Relation von extrafeinem BDP zu nicht
extrafeinen Formulierungen beträgt 1:2–2,5. 100
µg extrafeines BDP entsprechen also 250 µg nicht
extrafeinem BDP.
(Quelle: NVL Asthma, 2. Aufl., Vers. 5, Tab. 10)
Formoterol
6 µg
oder
12 µg
TiotropiumbromidMonohydrat 3,12 µg
entspricht
Tiotropium 2,5 µg
Olodaterolhydrochlorid
2,74 µg
entspricht
Olodaterol 2,5 µg
Ipratropiumbromid
0,02 mg,*
Fenoterolhydrobromid
0,05 mg**
1 x 30 ED N1
3 x 30 ED ohne N-Gr.
Größte Messzahl
Nmax=100 ED
3 x 30 ED ohne
N-Kennzeichen
erstattungsfähig
1 x 30 ED ohne N-Gr.
3 x 30 ED ohne N-Gr.
Größte Messzahl
Nmax=600 ED
1 x 30 ED u. 3 x 30 ED
ohne N-Kennzeichen
erstattungsfähig
60 ED N1
2 x 60 ED N2
3 x 60 ED N3
60 ED N1
100 ED N2
120 ED N2
180 ED N3
4 ml, 60 ED N1
2 x 4 ml, 120 ED N2
3 x 4 ml, 180 ED N3
4 ml 60 Hübe N2
3 x 4 ml, 3 x 60 ED
ohne Normkennzeichen
4,5 ml, 120 ED
ohne N-Größe
160/4,5 Dosis 1 x 120 ED Inh.-P.
160/4,5 Dosis 3 x 120 ED Inh.-P., N3
2 x 4,5 ml, 240 ED N1
320/9 Dosis 1 x 60 ED Inh.-Plv., N1
320/9 Dosis 3 x 60 ED Inh.-Plv., N2
DuoResp® Spiromax® 160/4,5:
Budesonid 160 µg, Formotorol 4,5 µg
DuoResp® Spiromax® 320/9:
Budesonid 320 µg, Formotorol 9 µg
* entspricht
Ipratroiumbromid 0,019 mg
entspricht
Ipratropiumkation 0,015 mg
Größte Messzahl Nmax=180 ED
Größte Messzahl Nmax=240 ED
Größte Messzahl Nmax=180 ED
Größte Messzahl
Nmax=180 ED
Größte Messzahl
Nmax=600 ED
Symbicort® Turbohaler® 160/4,5:
Budesonid 160 µg
Formoterolhemifumarat 4,5 µg
Nach Öffnen des Beutels nicht länger als 60 Tage
verwenden.
Symbicort® Turbohaler® 320/9:
Budesonid 320 µg
Formoterolhemifumarat 9 µg
**entspricht Fenoterol 0,039 mg
120 ED N2
2 x 120 ED N3
Wenn im Dosisanzeiger ein rotgestreifter Strich
erscheint, bedeutet das, dass Sie sich der letzten
Dosis nähern und Sie sich einen neuen Genuair®Inhalator besorgen sollten
Formatris® Novolizer®
Symbicort® Turbohaler® 80/4,5 µg:
120 ED ohne N-Größe, 360 ED N3
Symbicort® Turbohaler® 160/4,5 µg:
60 ED N1, 120 ED ohne N-Größe, 180 ED N2,
360 ED N3
Symbicort® Turbohaler® 320/9 µg:
60 ED N1, 180 ED N2
Größte Messzahl Nmax=360 ED
60 ED N2
180 ED ohne N-Größe
Pulmicort® Turbohaler®
Bretaris® Genuair®
Brimica® Genuair®
Novopulmon® Novolizer®
Aerodur® Turbohaler®
Ventilastin® Novolizer®
Oxis® Turbohaler®
Größte Messzahl Nmax=200 ED
Die genannten Dosieraerosole sind Produkte mit vergleichbarem Inhalationssystem. Die Wirkstoffkartuschen der verschiedenen Hersteller sind nicht gegeneinander austauschbar.
AnwendungsVideo
ULTIBRO BREEZHALER
®
®
Einfach stark für Ihre symptomatischen
COPD-Patienten.
1–3
Asthmatherapie
E
Variante
Jetzt umstellen
umstellen!
Das flutiform®
ektivaerosol
1,2
1. Bateman ED et al. European Respiratory Journal. 2013; 42: 1484–1494
2. Wedzicha JA et al. The Lancet Respiratory Medicine. 2013; 1: 199–209
3. Vogelmeier CF et al. The Lancet Respiratory Medicine. 2013; 1: 51–60
Ult-14-049_AZ_DAP_Poster_136x40_100914_RZ.indd 1
20
10.09.14 14:35
6MUFLS14048_Anzeige Poster Inhalationssysteme_RZ.indd 1
Entwicklung und Gestaltung: FAI GmbH
Präparate
• Mit dem Einatmen lösen Sie den Autohaler®
automatisch aus.
• Die Freisetzung des Wirkstoffes erfolgt immer
zu Beginn der Einatmung.
• Der Autohaler® setzt immer eine konstante
Wirkstoffdosis frei.
• Nach dem Einatmen ertönt ein leises „Klack“;
ein hörbares Signal für eine erfolgreiche Inhalation.
Für Abrechnungsfragen ist es ebenfalls gut zu wissen, in welche Gruppe der Packungsgrößenverordnung das Präparat eingeordnet wird, welche Normbereiche gültig sind und wo die größte Messzahl
liegt.
So können Sie die Erstattungsfähigkeit von Mehrfachverordnungen eines Rezeptes auf einen Blick
beurteilen.
www.DAPdialog.de/2645
Aktivierung des Respimat®, Aufklappen der Schutzkappe
(s. Anwendung), Respimat® Richtung Boden halten und
Auslöserknopf drücken
Den Vorgang bitte weitere dreimal wiederholen!
Beratungstipps
Überblick zu Abrechnungsfragen
Sie können das Poster auch
downloaden:
5. Nach richtigem Inhalieren
ist das Kontrollfenster rot.
Es ist nicht notwendig, den Genuair®-Inhalator zu
reinigen. Falls Sie ihn dennoch reinigen möchten,
wischen Sie mit einem trockenen Tuch oder Papiertuch über die Außenseite des Mundstücks.
Verwenden Sie NIEMALS Wasser zur Reinigung
des Genuair®-Inhalators, da dies dem Arzneimittel Schaden zufügen könnte.
2. Wirkstoffpatrone mit dem schmalen Ende voraus
fest in den Respimat® schieben
Hinter einem QR-Code auf dem Poster verbirgt sich
zu jedem Device ein Anwendungsvideo, das der
Patient gemeinsam mit Ihnen in der Apotheke oder
später zur Erinnerung zuhause ansehen kann.
Folgende Unternehmen haben durch ihre Unterstützung diese Arbeitshilfe ermöglicht:
AstraZeneca GmbH
Astellas Pharma GmbH
Boehringer Ingelheim Pharma
GmbH & Co. KG
Chiesi GmbH
GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG
HEXAL
Mundipharma GmbH
Novartis Pharma GmbH
ORION Pharma
Teva GmbH
15.09.14 13:25
www.DeutschesApothekenPortal.de
U M F R AGE E RGE BN I S
Patientenschulung zu Inhalationsgeräten
findet nach Meinung der Apotheker zu
62 % in der Apotheke statt
D
ie richtige Anwendung von Inhalationsgeräten stellt für viele Patienten eine Herausforderung dar. Dabei ist sie von entscheidender Bedeutung für den Therapieerfolg.
Hier kommt der Apotheke eine wichtige
Rolle zu, da sie als direkter Ansprechpartner
der Patienten die notwendige Schulung oftmals übernimmt.
Für eine effektive und sichere Arzneimitteltherapie
von Atemwegserkrankungen ist neben der Auswahl
des Wirkstoffs und der Festlegung der Dosierung
die richtige Anwendung der überwiegend inhalativ
applizierten Präparate von entscheidender Bedeutung. Nur wenn der Patient die Inhalationstechnik
sicher beherrscht, kann der erwünschte Therapieerfolg eintreten. Auf dem Markt existiert eine große
Vielfalt an Wirkstoffen und Inhalationssystemen,
wobei sich die Handhabung der einzelnen Geräte
erheblich unterscheiden kann.
Apotheke ist wichtiger Schulungsort
Eigentlich sollten die Patienten zum Umgang mit
ihrem Inhalationsgerät bereits in der Arztpraxis
sorgfältig geschult werden. Eine aktuelle DAPUmfrage zeigt allerdings, dass diese Schulung dennoch hauptsächlich in den Apotheken stattfindet.
Dieser Ansicht sind 62 % der über 1.000 Umfrageteilnehmer.
Schulung der Patienten zur Inhalationstechnik.
Auch wenn in der Arztpraxis eine erste Schulung
erfolgt, kann eine Wiederholung in der Apotheke
nur förderlich sein. Gerade bei Ersteinstellungen
müssen die Patienten intensiv geschult werden.
Anschließend sollte die Inhalationstechnik in
regelmäßigen Abständen überprüft und trainiert
werden, weil Anwendungsfehler sich im Alltag sehr
schnell einschleichen können.
Apotheken haben 10 unterschiedliche Devices vorrätig
Laut einer DAP-Umfrage haben 53 % der Apotheken
bis zu zehn verschiedene Inhalationssysteme
(z. B. Novolizer, Dosieraerosol, Pulverinhalator) auf
Lager. 25 % der Befragten verfügen über bis zu fünf
verschiedene Inhalationsdevices in ihrem Warenlager und sogar 22 % haben über zehn unterschiedliche Systeme vorrätig.
Frage: Wie viele unterschiedliche Inhalationsgeräte haben
Sie in Ihrer Apotheke vorrätig?
1–5
25 %
53 %
5-10
>10
DAP-Umfrage: Wo findet Ihrer Meinung nach die Haupt-
22 %
schulung der Patienten zu Inhalationsgeräten statt?
(N = 1289)
62 %
In Apotheken
In Arztpraxen
38 %
Die Rolle des Apothekenteams ist dabei auch nicht
verfehlt – sowohl Apotheker als auch PTA verfügen
Inhalationstechnik regelmäßig
überprüfen
FAZIT
Das Apothekenteam leistet einen wesentlichen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit in der Therapie mit
inhalativen Arzneiformen: Sowohl die Schulung bei
einer Ersteinstellung als auch das anschließende
regelmäßige Training der Inhalationstechnik ist
unverzichtbar für einen nachhaltigen Therapieerfolg.
über Fachwissen zu pharmazeutischer Technologie
und Pharmakologie und sind prädestiniert für die
www.DeutschesApothekenPortal.de
21
I N E IGE N E R SAC H E
Das DeutscheApothekenPortal auf der
Interpharm
A
uf der Interpharm 2015 in Hamburg
stand das DeutscheApothekenPortal den
Apothekenteams Rede und Antwort.
Mit wissenschaftlichen Vorträgen und Seminaren,
der pharmazeutischen Ausstellung, dem PTAheuteKongress und dem DAP Retax-Forum bot die Interpharm vom 6. bis zum 7. März 2015 interessante
Fortbildungsmöglichkeiten für das ganze Apothekenteam.
Retax-Forum als Vortragsreihe auf der
Interpharm
Zum ersten Mal
war
da s
DeutscheApothekenPortal auf der
Interpharm
sowohl
mit
einem Stand,
als auch mit
einer ganzen
Vortragsreihe,
dem
RetaxForum, vertreten.
Nina Strathmann jederzeit unterbrechen und Fragen stellen.
Für alle Fragen rund um die Themen Retax-Vermeidung und Abgabeprobleme, die aus Zeitgründen
während der Seminare nicht beantwortet wurden,
standen fünf Apothekerinnen des DAP-Teams zwei
Tage am Stand des DeutschenApothekenPortals
bereit.
DAP gibt Hilfe zur Selbsthilfe
Dort wurden nicht nur Fragen aus dem Apothekenalltag beantwortet, sondern auch Hilfe zur Selbsthilfe vermittelt, denn dank des Portals, der Datenbanken und Arbeitshilfen konnten schließlich viele
Probleme von den Apothekenmitarbeitern selbständig gelöst werden.
Partner bei allen
Abgabefragen und
Retaxproblemen
Freifläche Adressaufdruck Bauer
88x68 mm
Im OTC Dialog werden unter anderem Abgabeprobleme bei erstattungsfähigen OTC-Arzneimitteln und Medizinprodukten aufgegriffen
Aktuelles
Austausch Original/Import ohne
„aut idem“
OTC Dialog
Referentinnen des
DAP RetaxForums:
Nina Strathmann
(links), Marina
Herpertz (rechts)
Die Vorträge zu den Grundlagen der Retax-Vermeidung, sowie zu Retax-Gefahren bei mehreren
Packungen auf einem Rezept oder das stets beliebte
Thema „Original vs. Import“ wurden mit großem
Interesse verfolgt. Dabei konnten die Apothekenteams unsere Referentinnen Marina Herpertz und
22
Ladenhüterminimierung –
Eine Maßnahme mit Potenzial
Die OTC-Rubrik
Aktuelles
Parallelhandel mit Arzneimitteln in Europa
Dialog
des DeutschenAp
Das Magazin
othekenPorta
ls
plus OTC Dialog
Das OTC-Magazin
Schwerpunktthema:
Substitutionsausschlussliste
des DeutschenApothekenPortals
25
2015
DAP Dialog – das Magazin
12
16
Zemplar 5 µg/ml 5 x 1 ml N2 ILO
PZN: 04363745
Zemplar 5 µg/ml 5 x 1 ml N2 ILO
PZN: 10748260
im DAP Dialog
Rabattverträge für
Blutzucker-Teststreifen?
B
ereits in unserem OTC-Dialog Nr. 24 hatten wir über neue Probleme bei der Abrechnung von Blutzucker-Teststreifen (BZT)
berichtet. Im vorliegenden Dialog geht es um
das Thema Rabattverträge über BZT.
Im letzten DAP Dialog berichteten wir darüber,
dass Apotheken bei Abgabe von Importprodukten
teils erheblich retaxiert wurden, da die Krankenkasse deutlich niedrigere Erstattungspreise nur für
namentlich definierte Erstanbieter vereinbart hat.
Diese Niedrigpreise wurden für Importprodukte in
der Apotheken-EDV aber nicht angezeigt.
Dies ist jedoch nur eines von mehreren, mittlerweile vermehrt auch bei Teststreifen auftretenden
Problemen. Vorreiter der neuen Abgabevarianten
waren die vdek-Kassen, die zwei Preisklassen für
Blutzuckerteststreifen (BZT), verbunden mit einer
zu erfüllenden Austauschquote von zunächst 10 %,
vereinbarten, die mittlerweile auf 40 % gestiegen
ist.
ches sie für eine Einheitspauschale von 19,95 €
abrechnen dürfen.
Da BZT zu den Blutzucker-Testgeräten des Patienten kompatibel sein müssen, sorgen generische
Verordnungen bei Patienten, deren Geräte nicht in
einer Kundenkartei erfasst sind, häufig für Probleme in der Apotheke:
Hierzu schreibt die betroffene Apotheke an das
DAP:
Problem: Generische Verordnung von
Blutzuckerteststreifen
Die Einteilung in Preisgruppen wurde in Folge auch
von Regionalkassen übernommen, wobei hier
jedoch unterschiedliche Modelle existieren, die den
Krankenkassen eine möglichst preisgünstige Versorgung ihrer Versicherten sichern sollen.
Es gibt Kassenvorgaben, die bei der Patientenversorgung die Apotheken direkt einbeziehen, bspw. in
Mecklenburg-Vorpommern, wo die Ärzte angehalten sind, nur noch generisch zu verordnen und die
Apotheken ein geeignetes Produkt auswählen, wel-
Es gibt in der Tat Vereinbarungen mit den ÄrzteKVen der jeweiligen Bundesländer und mittlerweile auch Rabattverträge über Blutzucker-Teststreifen.
Fragen und Antworten zu den
„Open-House“-Rabattverträgen
Eine häufige Vertragsvariante der AOKen bezieht
sich beispielsweise auf die nicht exklusiven „Open-
29
www.DeutschesApothekenPortal.de
OTC Dialog – das Magazin
E-Mail-Newsletter
–ABGABEHILFE ZU MOVICOL® –
MOVICOL® Medizinprodukte
> MOVICOL® flüssig Orange
> MOVICOL® Beutel Pulver
> MOVICOL® Junior Schoko
Verschreibungspflichtig:
> MOVICOL® Junior aromafrei
Seite 1
MOVICOL® Arzneimittel
finden Sie auf Seite 2
Alle MOVICOL®-Medizinprodukte können zulasten der GKV verordnet und abgegeben werden, da sie
in der „Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte“ (Anlage V der AM-RL) aufgeführt werden.
Eine Zuordnung zu N-Bereichen laut Packungsgrößenverordnung (PackungsV) kann für
Medizinprodukte nicht erfolgen, da diese nur für Arzneimittel gilt.
Daher können bei Medizinprodukten die wirtschaftlichen Großpackungen abgegeben werden.
Die Abgabe aller MOVICOL®-Medizinprodukte ist auf GKV-Rezept möglich.
Verordnung
Problem
Fragestellung
Lösung
MOVICOL® 50 St.
Norgine
Es gibt rabattierte
Macrogol-Arzneimittel
Muss auf rabattierte
Macrogol-Arzneimittel
ausgetauscht werden?
Nein, da Regelungen des Rahmenvertrages sich nur auf Arzneimittel
beziehen.
MOVICOL® 50 St.
Norgine
Es gibt einen
50er-Movicol®-Import
Darf die Verordnung gegen
einen Movicol ®-Import mit
50 Stück ausgetauscht werden?
Nein, die Importquote gilt nur bei der Abgabe von importfähigen
Arzneimitteln. Außerdem ist ein Austausch eines Medizinproduktes auf
ein Arzneimittel nicht zulässig.
MOVICOL® 50 St.
Produktneutrale
Verordnung
Muss vom Original
(Medizinprodukt) oder vom
Import ausgegangen werden?
Retax-Gefahr! Zur Absicherung dieser unklaren Verordnung eine PZN
oder Firma (Norgine) nachtragen lassen, damit das Medizinprodukt
abgegeben werden kann.
MOVICOL® Beutel N3
Normgrößen-Verordnung
Kann darauf das
Medizinprodukt abgegeben
werden?
Der Arzt sollte darüber informiert werden, dass MOVICOL® als verordnungsfähiges Medizinprodukt im Handel ist, mit dem Hinweis, dass er
die 100er-Packung MOVICOL® Norgine als wirtschaftliche Großpackung
verordnen kann. „N3“ könnte von Prüfstellen als Hinweis auf ein Arzneimittel gedeutet werden. Zur retaxsicheren Abgabe des Medizinprodukts
MOVICOL® sollte diese Verordnung auf das Original von Norgine ohne
N-Bezeichnung und unter Nennung der Stückzahl geändert werden.
MOVICOL® Beutel 100 St.
Norgine
Früher als Jumbopackung
im Handel
Darf diese Menge beliefert
werden?
Da es sich um ein Medizinprodukt handelt, kann die Stückzahl wie
verordnet beliefert werden. Die Regelungen zu Jumbopackungen
beziehen sich nur auf Arzneimittel.
© DAP, ohne Gewähr, Stand April 2014
Service
Patentschutz und Patentablauf –
Hintergrundwissen für die Apotheke
Service
Fach- und Gebrauchsinformationen zu den MOVICOL®-Produkten finden Sie unter www.MOVICOL.de
www.DeutschesApothekenPortal.de
Abgabehilfe
www.DeutschesApothekenPortal.de
I N E IGE N E R SAC H E
Auch ein Abgabe-Quiz durfte natürlich nicht fehlen: Hinter einem QR-Code verbarg sich täglich eine
praxisnahe Frage, die von über 80 % der Teilnehmer richtig beantwortet werden konnte.
Unter allen
Teilnehmern
wurden täglich 5 Bücher
„Reta x fa llen“ von DAP
ForumsModerator
Dieter Drinhaus verlost.
Die Gewinner wurden
Unter den richtigen Antworten
verlosen wir täglich
bereits be5 x das Buch „Retaxfallen“
nachrichtigt.
Abgabe-Quiz
von Dieter Drinhaus
Newsletter und die Arbeitshilfen, die von den meisten Apotheken täglich genutzt werden.
Diejenigen, die den Newsletter bisher noch nicht
erhielten, konnten sich direkt am Stand anmelden.
Falls auch Sie noch keinen täglich aktuellen praxisrelevanten, kostenlosen DAP-Newsletter erhalten, können Sie sich hier anmelden:
Zur Newsletter-Anmeldung:
www.DAPdialog.de/2602
Das DAP und seine Services sind bei
den Apothekern bekannt und beliebt
Wir bedanken uns bei Ihnen für das Lob und
freuen uns, Ihnen auch in Zukunft mit Rat und
Tat zur Seite zu stehen zu dürfen.
Bildnachweis: DAZ / C.Hartlmaier
Das DAP Team freute sich über den hohen Bekanntheitsgrad des Portals und des DAP Dialogs unter
den Apothekenmitarbeitern. Viel Lob erhielt das
DAP Team für die Poster, die dem Dialog regelmäßig
beiliegen, sowie für die täglichen praxisnahen
Das DAP-Team (von links): Heike Warmers, Maréen Gößner, Nina Strathmann,
Juliane Brüggen, Marina Herpertz
www.DeutschesApothekenPortal.de
23
S E RV IC E
DAP Retax-Services richtig anwenden
und Retaxationen vorbeugen
D
as DeutscheApothekenPortal bietet
viele verschiedene Retax-Services für Apotheken an. Wie Sie diese richtig anwenden
und für Ihre Retaxationsbearbeitung nutzen
können, möchten wir im Folgenden erläutern.
2
1
2. Rabattvertrags-Check:
Von dem Retaxierungs-Service klar abzugrenzen
ist der Rabattvertrags-Check. Mit Eingabe der PZN
findet man hier heraus, ob und bei welchen Krankenkassen ein Arzneimittel aktuell rabattiert ist.
Da die meisten Retaxationen aufgrund von Nichtbeachtung der Rabattverträge entstehen, bietet dieser
Service eine wertvolle Hilfestellung bei der Prüfung der Rezepte, bevor sie an das Rechenzentrum
verschickt werden.
3
5
4
6
Retax-Services im Überblick
1. Retaxierungs-Service:
Da Retaxationen rückwirkend ausgesprochen werden und viele EDV-Systeme nicht die zurückliegenden
Rabattverträge anzeigen, können
Kürzungen der Krankenkassen aufgrund nicht beachteter Rabattverträge oft nur schwer nachvollzogen
werden. Eine Prüfmöglichkeit bietet
dann der DAP-Retaxierungs-Service.
Hier können Sie prüfen, ob das von
Ihnen abgegebene Arzneimittel in
dem Monat der Rezeptbelieferung
rabattiert war. Dieses historische
Archiv enthält alle rabattierten PZN
von 2007 bis heute. Achtung: Es
wird nur die Rabattvertragssituation
der eingegebenen PZN angezeigt,
aber nicht, welcher Artikel ggf. vorrangig abzugeben war.
24
3. PZN-Checkplus:
Um bei Rezepten mit mehreren verordneten
Packungen oder Packungen ohne Normkennzeichen eine retaxsichere Abgabeentscheidung treffen
zu können, ist die Verwendung dieses Services zu
empfehlen: Bei Eingabe der PZN sowie der verordneten Packungsanzahl erscheinen die Normbereiche des Arzneimittels mit einem Tipp für die
Abgabe.
4. Verordnungsfähige Medizinprodukte:
Hier können Sie schnell und einfach prüfen, welche
Medizinprodukte laut G-BA verordnungs- bzw.
erstattungsfähig durch die gesetzlichen Krankenkassen sind.
www.DeutschesApothekenPortal.de
S E RV IC E
6. DAP Arbeitshilfen:
DAP-Arbeitshilfe_14a_Schema_020813 15.11.13 14:28 Seite 1
5. Pharmazeutische Bedenken:
Diese Rubrik gibt einen Überblick, wann und wie
Pharmazeutische Bedenken geltend gemacht werden können. Beispiele für Arzneimittelgruppen,
Darreichungsformen und Patientengruppen, bei
denen ein Austausch als kritisch angesehen wird,
werden in einer tabellarischen Übersicht angezeigt.
Hier finden Sie
verschiedene
Arbeitshilfen zu
Themen wie z. B.
Stückelung, Mehrfachverordnungen
oder den Umgang
mit Importen. In
einfachen Fließschemata werden
komplexe Abgabesituationen leicht
nachvollziehbar
dargestellt.
DeutschesApothekenPortal
ARBEITSHILFE
14 a
Stückelung nach § 6 Absatz 2 und 3 des Rahmenvertrages
„Abgabe wirtschaftlicher Einzelmengen“
Verordnung Rx-Arzneimittel
Verordnung Non-Rx-Arzneimittel
 Menge unterhalb der Nmax
(größte Messzahl)
 Stückzahl-/Mengenverordnung
 Menge nicht im aktuellen N-Bereich
 Packungsgröße nicht im Handel
Alle Voraussetzungen erfüllt?
ja
nein
Stückelung
möglich
Stückelung
nicht möglich
Verordnung
 Menge unterhalb der Nmax
(größte Messzahl)
 Stückzahl-/Mengenverordnung
 Menge nicht im aktuellen N-Bereich
 Packungsgröße nicht im Handel
Übergangs-Jumbo
zu verordneter Menge im Handel?
Keine Stückelung!
Stückelung unter
wirtschaftlichen
Gesichtspunkten
vornehmen,
z. B. 30 + 60 St.,
falls wirtschaftlicher
als 2 x 45 St.
Abgabe
der nächstliegenden
Packungsgröße
Rx-Arzneimittel/
Non-Rx-Arzneimittel
 Menge oberhalb der Nmax
(größte Messzahl)
 Stückzahl-/Mengenverordnung
 Menge nicht im aktuellen N-Bereich
ja
nein
Stückelung nicht möglich!
Abgabe der ÜbergangsJumbo (Übergangsfrist
für Inverkehrbringen mit
alter Kennzeichnung:
18 Monate ab Verlust
der bisherigen NmaxBezeichnung)
Ausdrücklicher
ärztlicher Vermerk,
z. B. (!)
oder
„exakte Menge“
vorhanden?
ja
Stückeln,
aber nur mit
Vielfachem der
Nmax-Packung
!
nein
Abgabe von nur
1 x Nmax
(Ausnahme: abweichende Regelung im
Regionalliefervertrag)
Die Stückelungsregeln gem. § 6 (2,3) Rahmenvertrag sind nur bei Arzneimitteln anzuwenden, nicht bei Hilfsmitteln, Verbandstoffen etc.
© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: August 2013
DeutschesApothekenPortal
ARBEITSHILFE
39b
Umsetzung von Rabattverträgen
Rezepte mit Aut-idem-Kreuz
Verordnung von Generikum mit Aut-idem-Kreuz
Verordnetes
Generikum
rabattiert
Verordnetes
Generikum
nicht rabattiert
Verordnung von Original oder Import mit Aut-idem-Kreuz
Verordnetes
Arzneimittel
(Original/Import)
rabattiert
Verordnetes Arzneimittel (Original/Import)
nicht rabattiert, aber andere
Rabattarzneimittel gelistet
Rabattarzneimittel
= Original bzw. Import
Abgabe des
verordneten
Rabattarzneimittels
Abgabe des
verordneten Arzneimittels; Austausch auf
andere (Rabatt-)
Arzneimittel durch
Aut-idem-Kreuz
untersagt
Abgabe des
verordneten
Rabattarzneimittels
(Original/Import)
Versch. aktuelle RVOVerträge/vdek-Vertrag:
keine Wirkung eines
Aut-idem-Kreuzes bei
Original/Import Rabattarzneimittel vorrangig
abgeben
”Alt“-Originale,
bei denen nach Patentablauf rabattierte
Generika existieren
Abgabe des verordneten Originals/Imports,
da Aut-idem-Kreuz
Austausch auf
Generikum untersagt
• Wichtig: Richtige, auf dem Rezept vermerkte Krankenkassen-IK in die EDV eingeben (nicht aus Patientenkartei übernehmen!)
• Wichtig: Richtiges, auf dem Rezept verordnetes Arzneimittel in die EDV eingeben
• Aufhebung eines gesetzten Aut-idem-Kreuzes nur durch den Arzt
• Aut-idem-Kreuz verhindert Substitution auf wirkstoffgleiches Arzneimittel (Generikum)
• Achtung: Aktuelle Regelungen zum Thema „Aut-idem-Kreuz bei Original/Import“ beachten! Verschiedene RVO-Verträge und der aktuelle vdek-Vertrag sehen einen Austausch
zwischen Original/Import auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz vor, wenn ein Vergleichs-Original/Import rabattiert ist. Damit widersprechen diese Regelungen dem sog. „Aut-idemUrteil“*. Wünscht ein Arzt keinen Austausch, so muss er zusätzlich zum Kreuz einen entsprechenden Vermerk aufbringen (lt. vdek-Vertrag § 4 (12)).
*„Aut-idem-Urteil“ des SG Koblenz vom 07.01.2014 Az. S13 KR 379/13
© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Februar 2015
FAZIT
TIPP
Zur Vermeidung und Prüfung von Retaxationen bietet
das DeutscheApothekenPortal viele praktische
Online-Services an.
Zudem finden Sie im DeutschenApothekenPortal auch das DAP Retax-Forum,
in dem Sie mit anderen Apotheken über Retaxationen u. a. praxisrelevante
Themen diskutieren können.
Hier geht es zum
DeutschenApothekenPortal:
Zur Anmeldung beim
DAP-Retax-Forum:
www.DAPdialog.de/2601
www.DAPdialog.de/2632
www.DeutschesApothekenPortal.de
25
Verhütungspanne
Von Lars Peter Frohn.
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die Zeit. Statt der Odyssee zum nächsten Arzt folgt heute der Gang
in die Apotheke nebenan. Zu Ihnen! Hier kommt Ihr Einsatz.
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Sie erreichbar: Tel. 0711 2582-341 | Fax: 0711 2582-390
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erfolgt versandkostenfrei innerhalb Deutschlands. Lieferung ins Ausland
zuzüglich Versandkostenpauschale von € 8,90 pro Versandstück. E-Books
sind als PDF online zum Download erhältlich unter www.buchoffizin.de.
Aktualisierungslieferungen werden automatisch vorgemerkt und nach
Erscheinen berechnet und geliefert. Diese Fortsetzungen können jederzeit
abbestellt werden.
Als Verbraucher steht Ihnen das Recht zu, diesen Vertrag ohne Angabe von
Gründen binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware zu widerrufen. Die Kosten der
Rücksendung trägt der Verlag. Ein Widerrufsrecht für elektronische Datenträger besteht nicht, wenn die Versiegelung der Verpackung entfernt wurde.
Sämtliche Informationen zu Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht, zu unseren
AGBs und den Pflichtinformationen finden Sie auf www.deutscher-apothekerverlag.de. Gerne senden wir Ihnen diese Informationen auf Ihren Wunsch
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Bestellung
AKTUELLES
Pille danach:
Erstattung auf Kassenrezept möglich?
D
ass Notfallkontrazeptiva mit den Wirkstoffen Ulipristalacetat (bis 30 mg) und
Levonorgestrel (bis 1,5 mg) aus der Verschreibungspflicht entlassen wurden, dürfte
inzwischen allgemein bekannt sein. Die
Abgabe der ehemals rezeptpflichtigen Präparate ist nun also ohne Rezept möglich.
Fraglich ist aber, ob im Zuge dessen auch die
Erstattungsfähigkeit durch die GKV endet.
Zu den Notfallkontrazeptiva, die aus der Rezeptpflicht entlassen wurden, zählen folgende Präparate:
• ellaOne®
• PiDaNa®
• Postinor®
• Unofem Hexal®
Diese sind folglich als apothekenpflichtige Arzneimittel im Handel (Bsp. Postinor®):
Erstattungsfähigkeit von
Notfallkontrazeptiva
Würde man sich ausschließlich auf den § 34 des
SGB V berufen, so dürfte die Abgabe der nun apothekenpflichtigen Arzneimittel ab dem 18. Geburtstag nicht mehr zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse erfolgen. Doch der Gesetzgeber hat eine
Möglichkeit geschaffen, mit der die Abgabe auf Kassenrezept trotz Non-Rx-Status weiterhin erfolgen
darf.
GKV-Leistung bis zum 20. Geburtstag
Die Legitimation zur Abgabe auf Kassenrezept bis
zum 20. Geburtstag findet sich im § 24 a des SGB V:
„Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr
haben Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit sie ärztlich verordnet
werden; § 31 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.
Satz 1 gilt entsprechend für nicht verschreibungspflichtige, soweit sie ärztlich verordnet werden.“
Rezeptbelieferung in der Apotheke
Doch wie sieht es mit der Erstattungsfähigkeit
zulasten der GKV aus? Ist diese nach dem erfolgten
Statuswechsel des Medikaments weiterhin gegeben?
Praxisbeispiel
Sie erhalten in der Apotheke das Rezept einer
19-jährigen Patientin:
Postinor 1 St. N1
Es stellt sich die Frage, ob das Arzneimittel auf Kassenrezept abgegeben werden darf. Denn nicht verschreibungs- bzw. apothekenpflichtige Arzneimittel sind in der Regel nur bis maximal zur Vollendung
des 18. Lebensjahres durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig lt. § 34 SGB V:
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind
von der Versorgung nach § 31 ausgeschlossen. […]
Satz 1 gilt nicht für:
FAZIT
Der Wechsel des Status der Notfallkontrazeptiva von
Rx auf Non-Rx hat keinen nachteiligen Effekt auf die
Erstattungsfähigkeit durch die GKV. Für die Abgabe
in der Apotheke heißt das konkret:
Patientin < 20 Jahre
Abgabe apothekenpflichtiger Notfallkontrazeptiva auf Kassenrezept erlaubt
Patientin ≥ 20 Jahre
keine Abgabe apothekenpflichtiger Notfallkontrazeptiva auf Kassenrezept
Das vorliegende Kassenrezept der 19-jährigen
Patientin darf demnach beliefert werden.
1. versicherte Kinder bis zum vollendeten
12. Lebensjahr,
2. versicherte Jugendliche bis zum vollendeten
18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen.
www.DeutschesApothekenPortal.de
27
S E RV IC E
Preisbildung in der Apotheke
1. Teil: Verschreibungspflichtige Präparate
U
m den Preisüberblick für in Apotheken
abzugebende Präparate zu behalten, ist die
Apothekensoftware unverzichtbar. In ihr
sind sämtliche Preise hinterlegt: z. B. Einkaufs-, Verkaufs- und Vertragspreise zur
Abrechnung mit den Krankenkassen.
Doch wie setzt sich der vollständige Preis zur
Abrechnung mit der Krankenkasse eigentlich
zusammen und in welchen Fällen darf von vorgegebenen Preisen abgewichen werden? Im Rahmen der
kommenden Ausgaben werden wir diese Fragen
beantworten und starten im vorliegenden ersten
Teil mit „verschreibungspflichtigen Präparaten“ in
der Apotheke.
Rx-Präparate dürfen nur nach Vorlage einer Verschreibung bzw. eines Rezeptes abgegeben werden.
Beispiele verschreibungspflichtiger
Präparate:
• Arzneimittel (inkl. Einzelimporte
nach § 73 AMG)
• Rezepturen/Abfüllungen
• Medizinprodukte
Arzneimittelpreisverordnung
Die Grundlage für die Preisberechnung verschreibungspflichtiger Präparate bildet § 3 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Diese schreibt
insbesondere die Preise (oder genauer die Preisbildung) für Fertigarzneimittel bei der Abgabe durch
öffentliche Apotheken an den Endverbraucher vor.
Weiterhin legt sie die Preise für in der Apotheke
hergestellte Arzneimittel wie z. B. Rezepturen fest.
Wichtig: Die sich nach der AMPreisV
errechnenden Preise dürfen von den
Apotheken weder unter- noch überschritten werden.
Preisbildung im Detail
Rx-Arzneimittel
(inkl. Einzelimporte nach § 73 AMG)
Die Vergütung der Apotheke bei der Abgabe eines
Rx-Präparates erfolgte vor dem Jahr 2004 nach
einem Stufensystem bestehend aus prozentualen
Aufschlägen, zwischen denen Preisstufen mit Fixaufschlag lagen. Damals sicherten sich Apotheken
mit einem hohen Anteil an hochpreisigen Arzneimitteln einen höheren absoluten Ertrag als diejenigen,
die Arzneimittel im Niedrigpreissegment abgaben.
Im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes
wurde dies geändert und eine einheitliche Pauschale
bestehend aus prozentualem Fixaufschlag und einheitlichem Honorar eingeführt (s. Abb.).
Die Formel zur Preisberechnung gilt übrigens
auch für Einzelimporte nach § 73 AMG. Die Vorgabe
dazu liefert der Rahmenvertrag § 8:
„Für nach § 73 Absatz 3 AMG importierte
Arzneimittel ist zur Angabe des Apothekenabgabepreises die Arzneimittelpreisverordnung
zugrunde zu legen.“
Rezepturen
Zur Preisberechnung von Rezepturen ist § 5 der
AMPreisV heranzuziehen und ein Aufschlag von 90 %
auf die Einkaufspreise der verwendeten Stoffe und
Verpackungen (ohne MwSt.) zu berücksichtigen.
Preisberechnung
für Rx-Arzneimittel
Vorratshaltung +
Vorfinanzierung
Sicherstellung
des Notdienstes
EK + 3 % + 8,35 5 + 0,16 5 + 19 % = AVP
TaxeEK
28
Pharmazeutische
Dienstleistung
(abzgl. 1,77 3 bei
GKV-Rezepten)
Mehrwertsteuer
www.DeutschesApothekenPortal.de
S E RV IC E
Berechnung:
Summe der mengenanteiligen EKs + EK(s) der
Verpackung(en) + 90 % + Rezepturzuschlag
(Herstellungspreis) + 19 % (MWSt.) = AVP
Abfüllungen
Bei Abgabe eines Stoffes, der unverändert abgegeben wird, ist § 4 der AMPreisV heranzuziehen, hier
wird ein Aufschlag von 100 % auf den mengenanteiligen Einkaufspreis des Stoffes und der Verpackung
(ebenfalls ohne Mehrwertsteuer) erhoben.
Berechnung:
mengenanteiliger EK + EK der Verpackung +
100 % + 19 % (MwSt.) = AVP
Hilfstaxe
Haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und
der GKV-Spitzenverband sich über Einkaufspreise
für die Berechnung von Rezepturen bzw. Abfüllungen geeinigt, so sind diese für die Berechnung bindend. In allen anderen Fällen gelten die tatsächlichen Einkaufspreise der Apotheke.
Berechnung von Rezepturen/Abfüllungen
Ist ein Einkaufspreis in der Hilfstaxe festgelegt?
Ja = Preisberechnung über Hilfstaxen-EK
Nein = Preisberechnung über effektiven
Einkaufspreis (EEK)
Medizinprodukte
Auch Medizinprodukte können verschrieben und
zulasten einer GKV auf Rezept beliefert werden.
Der abzurechnende Preis wird von den Krankenkassen bestimmt und nennt sich Vertragspreis. So
werden beispielsweise bei der Abrechnung eines
Medizinproduktes unterschiedliche Preise je nach
Kostenträger durch die Software ausgewiesen.
Praxisbeispiel
Für die Abrechnung des Medizinproduktes Allevyn
Ag Adhesive (PZN 05868915) werden unterschiedliche Vertragspreise je nach Krankenkasse herangezogen:
www.DeutschesApothekenPortal.de
1. Berechnung für Ersatzkassen
(bundeseinheitlich):
2. Berechnung beispielsweise für die
AOK Rheinland/Hamburg:
Sonderfälle:
Notdienst, BtM und Beschaffung
Für die Rezeptbelieferung im Notdienst und während der allgemeinen Ladenschlusszeiten können
Apotheken einen zusätzlichen Betrag von 2,50 €
(inkl. MwSt.) pro Rezept abrechnen. Der Arzt muss
dazu „noctu“ auf dem Rezept vermerkt haben. Bei
der Abgabe eines Betäubungsmittels darf pro Arzneimittel eine zusätzlicher Betrag von 0,26 € (inkl.
Zustimmung des Kostenträgers
erforderlich
MwSt.) abgerechnet werden. Auch unvermeidbare
Kosten (z. B. Porti, Zölle) für die Beschaffung von
Arzneimitteln, die der Großhandel nicht vorrätig
hält, dürfen nach § 8 der AMPreisV nach Zustimmung des Kostenträgers abgerechnet werden. Im
Arzneimittelliefervertrag der Ersatzkassen ist beispielsweise ein Betrag von bis zu 9 € (inkl. MwSt.)
ohne Zustimmung abrechnungsfähig, höhere
Beträge sind nur mit der jeweiligen Zustimmung
der Krankenkasse abzurechnen.
Sonderkosten im Überblick
Notdienstgebühr = 2,50 € (inkl. MwSt.) pro
Rezept
BtM-Gebühr = 0,26 € (inkl. MwSt.) pro BtM
Beschaffungskosten = Porti, Zölle und andere
Kosten der Beschaffung; abrechenbar nach
Zustimmung des Kostenträgers
29
AKTUELLES
Substitutionsausschlussliste:
Richtung bezüglich Original- und Importaustausch festgelegt
S
eit Einführung der Substitutionsausschlussliste stellt sich die Frage, wie hinsichtlich eines Original/Import-Austausches
in der Apotheke vorzugehen ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun Stellung zu diesem Thema bezogen und schlägt
damit eine Richtung vor, der die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) im
Rahmen der Lieferverträge in Zukunft folgen könnten.
Bei Eingabe eines Arzneimittels der Substitutionsausschlussliste in das Kassensystem einer Apothekensoftware werden keine Rabattverträge angezeigt, Original- und Importarzneimittel stehen
dennoch zur Auswahl. Dies wirft die Frage auf, ob
der Austausch zwischen Original und Import weiterhin zulässig ist.
Trotz Aut-idem-Kreuz: Vorrang für
Rabattarzneimittel
Allgemein gilt, dass ein Austausch zwischen Original- und Importarzneimittel nicht als Ersetzung zu
sehen ist, sondern als eine Abgabe des „Gleichen“1.
Somit sind Original und Import grundsätzlich, also
auch bei Verordnung mit Aut-idem-Kreuz, austauschbar. Das Vorgehen bei Original- oder Import-
Ein Austausch von Original und
Import ist keine Substitution
verordnung mit Aut-idem-Kreuz ist bereits vertraglich durch den Arzneiversorgungsvertrag der
Ersatzkassen und einige Regionallieferverträge der
Primärkassen geregelt. So ist z. B. in den meisten
Fällen bei Vorliegen eines Rabattvertrages über
Original oder Import vorrangig das rabattbegünstigte Arzneimittel abzugeben.
30
Substitutionsausschluss und Original
vs. Import
Wie ist jedoch mit Original- und Importverordnungen von Arzneimitteln der Substitutionsausschlussliste vorzugehen? Die Verordnung eines
Arzneimittels der Substitutionsausschlussliste ist
im Allgemeinen einer Verordnung mit Aut-idemKreuz gleichzusetzen. Der G-BA stellte jetzt klar,
dass der Ausschluss der Ersetzung wirkstoffgleicher Arzneimittel (Substitutionsausschlussliste)
Sind Arzneimittel von der
Substitutionsausschlussliste
durch Importe austauschbar?
und die Verpflichtung zur Abgabe preisgünstiger
Importe auf unterschiedliche gesetzliche Regelungen (Sozialgesetzbuch V) zurückgehen und somit
voneinander unberührt blieben. Das würde bedeuten, dass der Austausch eines Originalarzneimittels durch Re-und Parallelimporte weiterhin zulässig ist.
FAZIT
Die Klarstellung des G-BA ist nicht verbindlich, zeigt
jedoch, dass die zukünftigen vertraglichen Regelungen den Vorgaben zu Original- und Importverordnung mit Aut-idem-Kreuz ähneln könnten. Die offizielle Regelung in Rahmenvertrag oder Lieferverträgen bleibt abzuwarten, um Handlungssicherheit zu
gewährleisten. Bis dahin sollte weiterhin auf das
Vorliegen einer eindeutigen Verordnung geachtet
werden (Handelsname und Hersteller und/oder
PZN).
1 § 5 Abgabe importierter Arzneimittel; Kommentar des DAV zum Rahmenvertrag
nach § 129 SGB V i. d. F. vom 01.02.2011
www.DeutschesApothekenPortal.de
Im OTC Dialog werden unter anderem Abgabeprobleme bei erstattungsfähigen OTC-Arzneimitteln und Medizinprodukten aufgegriffen
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OTC
im DAP
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Die
Dialog
Verbandstoffe: Auch ohne Listung in
Anlage V verordnungsfähig
V
erbandstoffe zählen zu den Medizinprodukten. Daher stellt sich in Apotheken oft die
Frage, wie die Erstattungsfähigkeit von Verbandstoffen zu beurteilen ist, da diese nicht
in der Anlage V der AM-RL des G-BA (verordnungsfähige Medizinprodukte) gelistet sind.
Verbandstoffe zählen zwar auch zu den Medizinprodukten, sie benötigen jedoch keine Listung in
der Anlage V AM-RL des G-BA, da sie per Gesetz
(SGB V § 31 Abs. 1) als erstattungsfähig bestimmt
wurden. Dazu ein Ausschnitt aus dem Sozialgesetzbuch V, § 31 (1):
Abgabe:
Da das „Seasorb®“-Präparat außer Handel ist, hatte
die Apotheke das Nachfolgeprodukt „Biatain Alginate Kompr. 5 × 5 cm 30 St.“ abgegeben, was von der
Retax-Stelle auch nicht beanstandet wurde.
Die Rezeptprüfstelle hatte diese Verordnung
gemäß den Vorschriften des SGB V und den
zugrunde liegenden Arzneimittellieferverträgen
auf ordnungsgemäße Abrechnung geprüft. Dabei
ist sie dennoch zu dem (falschen) Schluss gekommen, dass die oben genannte Verbandstoffversorgung nicht erstattet werden muss:
§ 31 Arznei- und Verbandmittel
Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit
apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit die
Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien
nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ausgeschlossen sind,
und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und
Blutteststreifen.
Dennoch gibt es in diesem Bereich Retaxationen,
aufgrund der Annahme, dass Verbandstoffe nur
dann erstattet werden, wenn sie in der Anlage V
AM-RL des G-BA der verordnungsfähigen Medizinprodukte gelistet sind. Nachfolgend ein Beispiel aus
der Apothekenpraxis:
Verordnet:
Seasorb Soft Alginat 5 × 5 cm
Kompressen 30 St.
www.DeutschesApothekenPortal.de
Als Begründung wird angeführt, dass keine Genehmigung für das Medizinprodukt vorliegt:
Doch eine Genehmigung ist in diesem Fall weder
nach den gesetzlichen Vorschriften des SGB V noch
nach den Arzneimittellieferverträgen erforderlich.
Obwohl die Apotheke in ihrem Einspruch ausdrücklich auf die nicht erforderliche Genehmigung
31
A B G A B E - S E RV IC E
hingewiesen hatte, ging die Rezeptprüfstelle gar
nicht auf diese Argumentation ein, sondern hielt an
ihrer ablehnenden Begründung fest.
Einspruch der Apotheke:
Daraus folgt:
Die Anlage V der GBA-Richtlinie nach § 92 (1) SGB V
(Verordnungsfähige Medizinprodukte) ist für Verbandstoffe nicht anzuwenden!
Eine fehlende Listung in der Anlage V ist
bei Verbandstoffen somit kein Ausschlusskriterium für die Erstattung!
Dies hat auch das Bundesministerium für Gesundheit auf eine Anfrage des BVMed (Bundesverband
Medizintechnologie) ausdrücklich bestätigt:
Antwort der Prüfstelle:
Erstattungsfähigkeit von als Verbandstoff deklarierten Medizinprodukten:
Die Anlage V der AM-RL für verordnungsfähige
Medizinprodukte bezieht sich nur auf einen kleinen
Teil der Medizinprodukte, wie der G-BA (Gemeinsame Bundesausschuss) mitteilt:
„Die Regelungskompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
für Medizinprodukte im Bereich der Arzneimittelversorgung nach § 31
Abs. 1 SGB V bezieht sich lediglich auf einen sehr kleinen Teil der im Medizinproduktegesetz genannten Medizinprodukte, nämlich auf Stoffe und
Zubereitungen aus Stoffen, die als Medizinprodukte nach § 3 Nr. 1 oder 2
des MPG zur Anwendung am oder im menschlichen Körper bestimmt sind.“
(Quelle G-BA)
Verbandstoffe zählen zwar auch zu den Medizinprodukten, sie benötigen jedoch keine Listung in
der Anlage V AM-RL des G-BA, da Versicherte aller
GKV-Kassen bundesweit Anspruch auf die Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 (1) SGB V haben.
Verbandstoffe fallen auch nicht unter das Erstattungsverbot nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach § 34 (1) SGB V.
„Die von Ihnen genannten Produkte sind keine Arzneimittel und auch keine arzneimittelähnlichen
apothekenpflichtigen Medizinprodukte, sondern
Medizinprodukte, die als Verbandmittel eingesetzt
werden. Verbandmittel sind nach dem oben
genannten § 31 verordnungsfähig und unterliegen
nicht der Ausschlussregelung nach § 34. Verbandmittel sind nach dem sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag zuzahlungspflichtig.“
WICHTIG FÜR DIE PRAXIS
Folgende Produktgruppen benötigen keine Listung in
der Anlage V für die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit:
• Verbandstoffe
• Pflaster
• Blut- und Harnteststreifen
• Nahtmaterial
• Medizinprodukte, die als Hilfsmittel anzusehen sind
(z. B. PariBoy)
Medizinprodukte mit
Arzneimittelcharakter
Von diesen zu unterscheiden sind die Medizinprodukte mit Arzneimittelcharakter, die in Anlage V
der AM-RL des G-BA gelistet sind.
Zu den verordnungsfähigen
Medizinprodukten der Anlage V:
www.OTCdialog.de/1651
32
www.DeutschesApothekenPortal.de
A B G A BE - S E RV IC E
EDV gibt Produktgruppe an
Hilfe bei Zweifeln bezüglich der Zuordnung zur Produktgruppe gibt in der Regel die Apotheken-EDV
oder die „Lauer-Taxe online“.
Hier das Beispiel Biatain Alginate:
DAP-Arbeitshilfe
Den rot gekennzeichneten Bereichen ist zu entnehmen, dass es sich bei Biatain Alginate um ein als
Verbandstoff deklariertes Medizinprodukt handelt.
Da die Anlage V der AM-RL des G-BA für Verbandstoffe nicht anzuwenden ist und zudem die Erstattungsfähigkeit durch § 31 des SGB V gewährleistet
ist, kann die Apotheke das Präparat ohne weitere
Prüfung auf Rezept abgeben.
Veröffentlichte Retax-Newsletter
Weitere Retax-Beispiele zu diesem Thema finden
Sie in zwei Retax-Newslettern, die Sie über die folgenden Links abrufen können:
Eine aktuelle DAP-Arbeitshilfe fasst zusammen,
wie sich die Erstattungsfähigkeit von Medizinprodukten, Verbandstoffen und Hilfsmitteln darstellt.
DeutschesApothekenPortal
40
Bei der Abgabe von Medizinprodukten zulasten der GKV stellt sich die Frage nach der Erstattungsfähigkeit.
Die Prüfung auf Erstattungsfähigkeit ist durch die Apotheke vorzunehmen. Mit der folgenden Übersicht werden Sie
bei der korrekten Rezeptbelieferung unterstützt.
Erstattungsfähig …
Medizinprodukte können sein:
Nicht erstattungsfähig …
… wenn sie in der AM-RL Anlage V gelistet
sind. Dies gilt sowohl für nicht verschreibungspflichtige als auch für verschreibungspflichtige Medizinprodukte.
Medizinprodukte
mit Arzneicharakter
…wenn sie nicht in der AM-RL Anlage V
gelistet sind oder die dort angegebene
Befristung abgelaufen ist.
… laut SGB V § 33. Ausnahme: Verordnung
über Hilfsmittel von geringem therap. Nutzen
oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen
Krankenversicherung.
Hilfsmittel
(z. B.: Blutzuckermessgeräte)
…wenn keine Lieferberechtigung vorliegt
(z. B. Hilfsmittelliefervertrag nicht
beigetreten).
… laut SGB V § 31 Abs. 1.
Verbandmittel
(z. B.: Verbandstoffe und Pflaster)
… laut SGB V § 31 Abs. 1.
Teststreifen
(z. B.: Accu Chek)
Retax über Medihoney
www.OTCdialog.de/1652
ARBEITSHILFE
Medizinprodukte auf GKV-Rezept
Die Abrechnung der Medizinprodukte
erfolgt zu dem von der jeweiligen Krankenkasse
festgelegten Vertragspreis.
…wenn kein Vertragspreis (Abrechnungspreis) mit der Krankenkasse vereinbart
wurde.
RETAXGEFAHR: Es darf keine Abgabe
zulasten der GKV erfolgen.
Diese finden Sie auf der Rückseite
des vorliegenden DAP Dialogs und
unter:
Sonstiges: Keine Packungsgrößenverordnung, kein Austausch Arzneimittel gegen Medizinprodukt, kein Rahmenvertrag, keine Rabattverträge
Retax über Prontosan Wound Gel:
www.OTCdialog.de/1653
www.DeutschesApothekenPortal.de
© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: April 2015
www.OTCdialog.de/1699
33
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OTC
ILFE
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Produktempfehlung Vaginalg
V
Scheidenpilz kommt Schätzungen zufolge bei 75 %
der Frauen mindestens einmal im Leben vor, viele
haben deutlich häufiger damit zu tun. Ausfluss,
Rötungen, Schwellungen, Brennen und Juckreiz können die Folge sein – Symptome, die auch auf eine bakterielle Vaginose hindeuten können. Ein Präparat, das
gegen beide Beschwerdetypen hilft, ist Fenizolan
Kombi® aus dem Hause Exeltis: Die langanhaltende
Wirkstoffkonzentration entfaltet sich dabei über mindestens fünf Tage.
Pilzinfektion
aginalgesundheit ist ein präsentes Thema
in der Apotheke, mit dem verschiedene
Beschwerden zusammenhängen. Glücklicherweise bietet das OTC-Sortiment für viele dieser
Probleme empfehlenswerte Lösungen an.
Die Tabelle zum Download und
Ausdrucken unter:
Vaginale Trockenheit
Pflege
Auch ohne Infektionen oder Entzündungen kann es
zu Beschwerden kommen, etwa wenn der natürliche
pH-Wert in der Scheide gestört wird – das kann beispielsweise die Folge einer Antibiotikakur sein oder
durch eine falsche Intimpflege verursacht werden. So
sind Duschgels meist viel zu basisch für die saure
Scheidenflora, die im Falle einer gesunden Vagina
einen pH-Wert zwischen 3,8 und 4,5 hat. Deutlich
besser als herkömmliche Duschgels oder Waschlotionen eignet sich SAGELLA® hydramed zur Pflege und
Reinigung. Die Intimwaschlotion mindert das Risiko
für bakterielle Infektionen oder Scheidenpilz und
wirkt mit Gewürznelke, Thymian und Milchsäure.
Um die Vaginalflora wieder ins Gleichgewicht zu bringen, hilft z. B. Gelifend® mit den Wirkstoffen Milchsäure, Glycogen und Natrium-DL-lactat.
Milchsäure hilft einerseits, den natürlichen pHWert der Vaginalflora wiederherzustellen, zum anderen auch, um gegen vaginale Trockenheit vorzugehen. Vaginaltrockenheit kann durch hormonelle Disbalancen verursacht werden und für Betroffene
unangenehme Folgen haben wie Brennen, Jucken
oder Schmerzen beim Geschlechtsverkehr. Entsprechende Feuchtcremes können Abhilfe schaffen.
Wiederherstellung
Eine gesunde Scheidenflora ist wichtig
Arzneimittel/Hersteller
Packungsgrößen/PZN1
Wirkstoff1
Dr. Kade Pharmaz. Fabrik GmbH
KadeFungin® 3 Kombi
Kombi-Packung
mit 20 g Creme und
3 Vaginalsuppositorien
PZN 03766139
1 g Creme
enthält 20 mg
Clotrimazol
1 Supp. enthält
200 mg
Clotrimazol
Exeltis Germany GmbH
Fenizolan® Kombi
Kombi-Packung
mit 15 g Creme und
1 Vaginalovulum
PZN 10032461
1 g Creme
enthält 20 mg
Fenticonazol
1 Vaginalovulum enthält
600 mg
Fenticonazol
Abbott Arzneimittel GmbH
Gynophilus®
7 Stück
PZN 10302618
14 Stück
PZN 08455467
Lcr Regenerans® (enthält
Lactobacillus
casei rhamnosus Lcr 35 ®)
Exeltis Germany GmbH
Gelifend®
7 x 5 ml
PZN 07610492
Milchsäure,
Glycogen,
NatriumDL-lactat
Dr. August Wolff GmbH & Co. KG
Arzneimittel
Vagisan® FeuchtCreme
25 g
PZN 9739474
50 g
(mit Applikator)
PZN 6786786
Ö/W-Creme,
mit Milchsäure
auf pH 4,5
(physiologischer pH-Wert
der Vagina)
abgestimmt
MEDA Pharma GmbH & Co. KG
SAGELLA®
hydramed
100 ml
PZN 10123637
250 ml
PZN 10123643
Gewürznelke
und Thymian,
unterstützend
mit Milchsäure
www.OTCdialog.de/1658
1 Angaben laut Lauer-Taxe
34
www.DeutschesApothekenPortal.de
AUS DE R I N DUS T R I E
gesundheit
Anwendungsgebiet1
Dosierung1
Besonderheiten/
Beratungstipps
Weitere Informationen
Infektion der Scheide und des
äußeren Genitalbereichs durch
Hefepilze (meist Candida
albicans)
Die Creme wird 3 x täglich
aufgetragen und an drei
aufeinander folgenden
Abenden je 1 Supp. mit Hilfe
des Applikators tief in die
Scheide eingeführt.
Die Anwendung von Mitteln zu Intimwww.kadefungin.de
hygiene während der Behandlung kann zu Services:
einer Minderung der Wirksamkeit führen.
Selbsttest, Broschürendownload, Anwendungstipps
Zur Behandlung der Vulvovaginalkandidose bei Jugendlichen
und Erwachsenen
Die Creme wird 1–2 x tgl.
aufgetragen bis zur vollständigen Heilung.
Das Vaginalovulum 1 x abends
vor dem Schlafengehen tief in
die Scheide einführen.
Tagestherapie mit Depot-Wirkung: durch
die lang anhaltende Wirkstoffkonzentration entfaltet Fenticonazol seine
Wirkung über mindestens fünf Tage.
www.vaginale-gesundheit.de
Services:
Info-Broschüren, Ratgeber,
Selbsttest, hilfreiche Links
Service-Telefon:
0 89/4 52 05 29-0
Zur Wiederherstellung der
natürlichen Scheidenflora
Folgebehandlung einer antibiotischen oder antimykotischen
Therapie
Prophylaxe bei erhöhtem Risiko/
Neigung zu Vaginalinfektionen
Wiederherstellung/Folgebehandlung: 2 x 1 Kapsel pro
Tag über 7 Tage
Prophylaxe: 1 x 1 Kapsel pro
Tag über 14 Tage
Kapseln mit Wasser anfeuchten und tief in die Scheide
einführen.
Keine Kühlschranklagerung erforderlich
Auch in der Schwangerschaft anwendbar
www.gesunde-scheide.de
Patientenbroschüre zum
Download
Telefon-Hotline:
05 11/67 50-24 00
Wiederherstellung und Erhaltung des natürlichen pH-Wertes
der Vagina
Linderung von leichten vaginalen
Schmerzen, unangenehmem
Geruch und anormalem Ausfluss
Behandlung und Vorbeugung
von bakterieller Vaginose
Bakt. Vaginose: 7 Tage 1 Tube
tgl.; Erhaltung pH: 3–6 Monate
1–2 Tuben/Woche; nach
Immunschwäche/Pilzinfektion/Antibiotika-Therapie:
5–7 Tage 1 Tube tgl.; wiederkehrende Symptome nach
Geschlechtsverkehr/Periode:
1–2 Tage 1 Tube tgl.
Gelifend kann während der Menstruation
und der Schwangerschaft angewendet
werden und hat einen dualen Wirkansatz.
Wasserklares Gel
www.vaginale-gesundheit.de
Services:
Info-Broschüren, Ratgeber,
Selbsttest, hilfreiche Links
Service-Telefon:
0 89/4 52 05 29-0
Zur Linderung der Beschwerden
bei Scheidentrockenheit:
Trockenheitsgefühl, Brennen,
Juckreiz, Schmerzen beim
Geschlechtsverkehr, z. B. bei
Hormonmangel (Wechseljahre),
Hormonschwankungen (Stillzeit,
„Pille“), unter Chemotherapie
Anwendung in der Scheide:
einmal täglich; nach Besserung der Beschwerden kann
die Anwendungshäufigkeit
nach Bedarf herabgesetzt
werden; Anwendung im
äußeren Intimbereich: nach
Bedarf
Lipidhaltige Creme – kein Gel
Weitere Darreichungsformen:
Vagisan FeuchtCreme Kombi
(10 g Creme + 8 Vaginalzäpfchen,
Vagisan FeuchtCreme Cremolum
(16 Vaginalzäpfchen)
www.vagisan.de
Service-Telefon:
05 21/88 08-320
Intimpflege; stark befeuchtende
Eigenschaften; auch für die
allgemeine Körperpflege
geeignet, insbesondere bei
einem erhöhten Risiko für
bakterielle oder Pilzinfektionen
Die Intimwaschlotion kann wie
ein Duschgel unter der
Dusche, in der Badewanne
oder dem Bidet für die
tägliche Intimpflege verwendet werden.
Spezialpflege für Frauen mit erhöhtem
Infektionsrisiko
Synergistisch
Antimikrobiell wirkende Kräuterauszüge
Frei von künstlichen Duftstoffen
Ergänzend zur spezifischen Therapie
www.sagella.de
www.W-wie-weiblich.de
Alle Daten ohne Gewähr.
Die Pflichttexte entnehmen Sie bitte den jeweiligen Herstellerseiten.
www.DeutschesApothekenPortal.de
35
S E RV IC E
Beratungsleitfaden Intimgesundheit
D
ie richtige tägliche Intimpflege spielt
eine nicht zu unterschätzende Rolle für die
Gesundheit und das allgemeine Wohlbefinden – wird sie vernachlässigt oder im Gegenteil zu gründlich betrieben, kann es zu Infektionen mit Pilzen oder Entzündungen kommen. Auch andere Einflüsse, wie z. B. der
individuelle Hormonhaushalt oder etwa eine
Antibiotikatherapie, können sich negativ auf
die Intimgesundheit auswirken.
Warum kommen die Patienten in die
Apotheke?
Zu den häufigsten Beschwerden im Intimbereich
gehören Pilzinfektionen. Meistens wird die Vulvovaginalcandidose durch den Hefepilz Candida albicans verursacht, der zur natürlichen Besiedlung
der Vaginalflora gehört und sich dort im Normalfall
im Gleichgewicht mit den anderen Mikroorganismen befindet. Gerät die Scheidenflora aber durcheinander, kann es zur Pilzinfektion kommen, die
sich durch Brennen, Juckreiz und weißlich bröckeligen Ausfluss bemerkbar macht – übrigens können
Pilzinfektionen auch bei Männern auftreten und
Entzündungen von Eichel und Vorhaut verursachen. Doch nicht nur Pilze können der Grund für
vaginale Beschwerden sein: Auch Bakterien und
Viren können zu Entzündungen mit den genannten
Symptomen führen. Entscheidend ist immer eine
intakte Vaginalflora, für die auch ein saurer pHWert zwischen 3,8 und 4,5 gegeben sein muss.
Eine gestörte Scheidenflora führt zu
Problemen
Die Scheidenflora kann durch vieles gestört werden: Durch hormonelle Mängel oder Schwankungen (bedingt durch z. B. hormonelle Kontrazeptiva,
die Menopause oder eine Chemotherapie), durch
eine zu intensive Intimpflege mit herkömmlichen
Duschgels, deren deutlich zu hoher pH-Wert den
Säureschutzmantel der Schleimhaut angreifen
kann, oder durch eine Antibiose, die den Bakterienhaushalt im Körper durcheinander bringt. Als Folge
dieser Gegebenheiten kann es auch zu vaginaler
Trockenheit kommen – dies kann zu Schmerzen
36
beim Geschlechtsverkehr und somit sogar zu partnerschaftlichen Problemen für die betroffenen
Frauen führen.
Wer vorausschauend berät, hilft,
Beschwerden zu vermeiden
Manche Beschwerden lassen sich folgerichtig durch
etwas Voraussicht verhindern: Löst eine Patientin
etwa ein Rezept für ein Antibiotikum ein, ist es
sinnvoll, sie auf die möglichen Nebenwirkungen
hinzuweisen und ein Präparat zur Wiederherstellung der Vaginalflora im Anschluss an die Einnahme zu empfehlen – so lässt sich eine Pilzinfektion oft vermeiden. Haben Patientinnen wiederholt
mit Entzündungen zu tun, kann eine Waschlotion
oder ein Duschgel mit vaginal gut verträglichem
pH-Wert eine wertvolle Empfehlung sein: Viele Produkte sind dauerhaft und keineswegs ausschließlich als Intimwaschlotion einsetzbar, sondern für
die vollständige Körperpflege geeignet.
Intimpflege im Alter
Bei manchen Menschen ist im Alter eine Vernachlässigung der Intimpflege zu beobachten – Gründe
können etwa verminderte Beweglichkeit, stark
erhöhtes Körpergewicht oder einfach zunehmende
Vergesslichkeit sein. Kommt dann noch Inkontinenz hinzu, erhöht sich durch Feuchtigkeit und die
erhöhte Keimkonzentration die Infektionsgefahr
deutlich. Ein zusätzliches Problem ist, dass es
durch die ständige Feuchtigkeit leicht zu Hautreizungen und wunden Stellen kommen kann. Hilfreich können spezielle Inkontinenz-Pflegeprodukte
sein.
FAZIT
Die richtige Intimpflege und ein gesundes Vaginalklima
sind entscheidende Faktoren für eine gute Intimgesundheit. Vorsorge ist das A und O, denn viele Beschwerden lassen sich durch einfache Pflegetipps oder Wiederherstellungspräparate leicht vermeiden. Die besten
Produktempfehlungen zum Thema Vaginalgesundheit
finden Sie auf den Seiten 34/35.
www.DeutschesApothekenPortal.de
AUS DE R I N DUS T R I E
Pilzinfektionen, Entzündungen, Trockenheit oder
ein Ungleichgewicht der Vaginalflora sind häufige
Probleme von Patientinnen. Das OTC-Sortiment
der Apotheke bietet jedoch verschiedene Präparate,
um diesen Beschwerden wirkungsvoll zu begegnen,
wie etwa Fenizolan® Kombi bei Pilzinfektionen,
Dr. Kade Pharmaz.
Fabrik GmbH
KadeFungin® 3
Kombi
Exeltis Germany
GmbH
Fenizolan®
Kombi
Gelifend® zur Wiederherstellung der Scheidenflora
oder Vagisan® Feuchtcreme gegen vaginale Trockenheit. Zur täglichen Intimpflege eignet sich
SAGELLA® hydramed. Eine Übersicht empfehlenswerter Präparate finden Sie auf Seite 34.
Abbott Arzneimittel
GmbH
Gynophilus®
Exeltis Germany
GmbH
Gelifend®
Dr. August Wolff
GmbH & Co. KG
Arzneimittel
Vagisan®
FeuchtCreme
MEDA Pharma
GmbH & Co. KG
SAGELLA®
hydramed
Beratungstipps
Beratungstipps
in Kürze in
Beratungstipps in
Zertifizierte Fortbildung:
Notfallverhütung mit der Pille Danach
Für eine maxim
SCHNELL!
so schnell
wie
SCHNELL!
Für eine
maximale Wirksamkeit
sollte ella
so schnell wie möglich nacheingenommen
der
Für Verhütun
eine ma
eingenommen werden.
so schnell w
SCHNELL!
eingenomm
Die Einnahme
BIS 5 TAGE
zu jeder
Zeit
Die Einnahme kann bis 5 Tage
nach
de
DANACH!
jedoch so sch
Beratungstipps
in Kürze
Kürze
Beratungstipps
in Kürze
Beratungstipps
in
BIS 5 TAGE
DANACH!
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zu jeder Zeit innerhalb des Zyklus
erfolg
Die Einnahm
5 TAGE
jedochBIS
so schnell
wie möglich.
zu jeder Ze
DANACH!
jedoch so s
Die Monatsblu
Z e r t i f i z i e r t e Fo r t b i l d u n g
Not fa llve r h ü t u ng
Beratungstipps
in Kürze
Ein Erbrechen
Die Einnahme kann
5 Tage nach
der von
Verhütungspann
der
Einnahme
ERBRECHEN?
Ein bis
Erbrechen
innerhalb
3 Stunden
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Die Einnahme kann bis 5
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BIS 5 TAGE
®Einnahme
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Zeit kann
innerhalb
Zyklus
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5des
Tage
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der Verhütungspanne
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Von der
Apothekerkammer
Hinzu kommt, dass die Pille Danach aus der Verschreibungspflicht entlassen wurde,
sodass die Apotheke hier ab sofort vermutlich die erste Anlaufstelle sein wird. Für eine
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Die Fortbildung gliedert sich in folgende Kapitel:
www.OTCdialog.de/1661
KAPITEL 1:
Anatomie und Physiologie der inneren weiblichen Geschlechtsorgane
In Kapitel 1 wird die Funktionsweise des weiblichen Zyklus dargestellt.
KAPITEL 2:
Methoden der Notfallverhütung
www.DeutschesApothekenPortal.de
In Kapitel 2 werden verschiedene Methoden der Notfallverhütung und deren
Anwendung und Wirkungsweise näher erläutert.
KAPITEL 3:
www.OTCdialog.de/1662
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Sicherheitshalber
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Blähungen,
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Sodbrennen,
Blähungen,
Mundtrockenheit,
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Unruhe,
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Schläfrigkeit,
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Krankheitsfühligkeit.
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allgemeine
körperliche
Unruhe,
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ungewöhnlich
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Geschmackssinns,
Nesselausschlag,
Durstgefühl.
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Nur Kondome
schützen
vor 01/2015.
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Schüttelfrost,
Krankheitsfühligkeit.trocken
Ohnmachtsanfälle, ungewöhnliches
Gefühl Juckreiz,
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Nur schlag,
Kondome
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01/2015. einer
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STI?
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innerhalb von
5 Tagen
nach ungeschütztem
Geschlechtsverkehr
bzw
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Natrium,
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von im
5 Tagen
nach ungeschütztem
der Kontrazeption.
So bald
wie möglich
nach 30
dem
einnehmen.
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alle Frauen
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innerhalb
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wie möglich
nach
dem5
Geschlechtsverkehr
einnehmen.
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im in
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Jugendliche.
Nicht für dieder
regelmäßige
Empfängnisverhütung.
Nicht
wirksam
bei
einer nach
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bestehenden
Schwangerschaft.
Nicht
1-2
der Kontrazeption. So bald wie möglich nach dem Geschlechtsverkehr einnehmen. Für alle Frauen im gebärfähigen Alter geeignet,
®
®
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Jugendliche.
Nicht für die regelmäßige
Empfängnisverhütung.
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wirksam. Verschiebt den Eisprung.
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gegen den Wirkstoff
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Jugendliche.
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für die regelmäßige
Empfängnisverhütung.
Nicht wirksam
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einer bereits
bestehenden
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Gegenanzeige:
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den
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Häufig: Übelkeit,
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Gegenanzeige:
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sonstigen
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Häufig:
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(Bauch-)Schmerzen
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der
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Kopfschmerzen,
Schwindelgefühl,
Stimmungsschwankungen,
Rückenschmerzen,
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Häufig:
Übelkeit,
abdominale
(Bauch-)Schmerzen
oder
Unwohlsein
in
der
Bauchgegend,
Erbrechen,
Menstruationsschmerzen,
Beckensch
Spannungsgefühl
in der Brust,
Kopfschmerzen,
Schwindelgefühl,
Stimmungsschwankungen,
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Diarrhö, Sodbrennen, Blähungen,
Mundtrockenheit,
abnorme
oder unregelmäßige
Vaginalblutungen,
starke/verlängerteMuskel-,
Perioden,
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Spannungsgefühl
in der Brust,
Kopfschmerzen,
Stimmungsschwankungen,
Rückenschmerzen,
Müdigkeit.
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Diarrhö,
Sodbrennen,
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Syndrom, Vaginalentzündung
oder
Ausfluss, Schwindelgefühl,
abgeschwächte
oder
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Libido, Hitzewallungen,
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Hungergefühl,
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Diarrhö,
Sodbrennen,
Blähungen,
Mundtrockenheit,
abnorme
oder
unregelmäßige
Vaginalblutungen,
starke/verlängerte
Perioden,
Syndrom,
Vaginalentzündung
oder
Ausfluss,
abgeschwächte
oderMigräne,
verstärkte
Libido, Hitzewallungen,
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schwankungen,
Angst,
allgemeine
körperliche Unruhe,
Schlafstörungen,
Schläfrigkeit,
Sehstörungen,
Influenza,prämen
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oder Ausfluss,Angst,
abgeschwächte
verstärkte
Libido, Schlafstörungen,
Hitzewallungen,
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körperliche
Schläfrigkeit,
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Juckreiz, Fieber,
Schüttelfrost,
Krankheitsfühligkeit.
Selten: Unruhe,
Schmerzen
oder Juckreiz
im Genitalbereich,
schwankungen,
Angst, allgemeine
körperliche
Unruhe,
Schlafstörungen,
Schläfrigkeit,
Migräne,
Influenza,
Akne,
schlag,einer
Juckreiz,
Fieber,
Schüttelfrost,
Krankheitsfühligkeit.
Selten:Sehstörungen,
Schmerzen
oder
Juckreiz
imVHG
Geschlechtsverkehr,
Ablösen
Ovarzyste,
ungewöhnlich
leichte
Periode, Konzentrationsverlust,
Schwindel,
Zittern,
schlag,
Juckreiz, Fieber,
Schüttelfrost,Gefühl
Krankheitsfühligkeit.
Selten:
Schmerzen
oder leichte
JuckreizPeriode,
im
Genitalbereich,
Schmerze
Geschlechtsverkehr,
Ablösen
einer Ovarzyste,
ungewöhnlich
Konzentrationsverlust
Ohnmachtsanfälle,
ungewöhnliches
in
den Augen,
rotes Auge,
Lichtempfindlichkeit,
trockener
Hals, Beeinträchti
el-Nr.: HRA-1501-003
In Deutschland haben rund 2,4 Millionen Frauen pro Jahr eine Verhütungspanne, etwa
200.000 Schwangerschaften jedes Jahr sind ungewollt. Dass Frauen im Falle einer
Verhütungspanne nicht häufiger zur Notfallverhütung greifen, liegt laut einer aktuellen
Umfrage hauptsächlich an zwei Faktoren: Der Unterschätzung des Konzeptionsrisikos
sowie der Unkenntnis des Wirkmechanismus.1 Dies zeigt, wie wichtig eine kompetente
Beratung und Aufklärung zur Notfallverhütung in der Apotheke ist.
Diese stehen auch hier zum
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Nr.: HRA-1501-003
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ellaOne
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werden.
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Ein Schwangerschaftstest kann
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SCHNELL!
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eingenommen werden.
eingenommen werden. BLUTUNG?
Ein Schwan
37
AUS DE R I N DUS T R I E
NEU: Almotriptan Heumann bei Migräne
12,5 mg Filmtabletten
Migräne schnellstmöglich bekämpfen
G
egen Migräne helfen Almotriptan Heumann bei Migräne 12,5 mg Filmtabletten in
Bestzeit – in der Regel tritt bereits nach ca.
30 Minuten eine Schmerzlinderung ein.
Gleichzeitig werden Begleiterscheinungen,
die häufig in Zusammenhang mit Migräne
auftreten, wie z. B. Übelkeit, Erbrechen sowie
Licht- und Lärmempfindlichkeit, gelindert.
Migräne 12,5 mg Filmtabletten durch eine gute
Verträglichkeit aus. Gleichzeitig ist die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Wiederkehrkopfschmerzen gering.
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steht.
Almotriptan Heumann bei Migräne 12,5 mg Filmtabletten werden zur Behandlung von Migräne mit
und ohne Aura eingesetzt. Im Falle einer Migräneattacke ist schnelle Hilfe gefragt, daher sollte das
Arzneimittel so früh wie möglich nach Einsetzen
des Kopfschmerzes mit etwas Flüssigkeit eingenommen werden.
Gute Verträglichkeit
g
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27
SK AR
BE RATU NG
TE
Almotriptan HEUMANN bei Migräne
Wirkstoff:
12,5 mg Almotriptan
Anwendungsgebiete:
Zur akuten Behandlung der Kopfschmerzphase von Migräneanfällen
mit oder ohne Aura
Feste Essens- und Schlafenszeiten
Täglich mindestens 30 Minuten Sport treiben
Bewusste Entspannung, z. B. mit Entspannungstechniken
Einnahme:
Nach dem Einsetzen des Migränekopfschmerzes so früh wie
möglich mit etwas Flüssigkeit
Packungsgröße:
GUT ZU WISSEN:
u Wirkt unmittelbar am Schmerzort
2 FTA N1
u Wirkeintritt nach ca. 30 Minuten
Häufige Auslöser einer Migräneattacke
Änderungen des Tagesablaufes sowie des gewohnten
Schlaf-Wach-Rhythmus
Seelische Belastung
Nahrungsmittel, wie z. B. Koffein, aber auch Koffeinentzug,
Konservierungsstoffe, Alkohol oder Käse
Körperliche Erschöpfung
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von Migräneanfällen
u Geringe Wahrscheinlichkeit des Auftretens von
Wiederkehrkopfschmerzen
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u Bekämpft Begleiterscheinungen wie Übelkeit, Erbrechen sowie
Licht- und Lärmempfindlichkeit
u Lactosefrei
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Stilblüten:
Buchstabierwettbewerb in der Apotheke
“
Wie man als Apotheker ordentlich auf die Nase
fliegen kann:
Ein Kunde (Automechniker und Baumaschinenführer, mir durchaus bekannt durch diverse Ferienjobs) wollte „das Zeug mit der afrikanischen Wurzel“.
Auf meinen Vorschlag, Umckaloabo umsonst zu
erhalten, wenn er es richtig buchstabieren würde,
ging er ein – und buchstabierte es fehlerfrei.
Anmerkung: Es stand zum fraglichen Zeitpunkt nicht in der Sichtwahl.
“
„
Ein Kunde neulich in der Apotheke:
„3-mal täglich, hat der Doktor gesagt – aber soll ich
die Augentropfen nun vor oder nach dem Essen nehmen?“
www.DeutschesApothekenPortal.de
“
„
Ein junger Kunde benötigte Medikamente für
seine Freundin – eine große Packung sollte es
sein, irgendein „Mikrofon“ wurde gewünscht ...
Nach guten 5 Minuten erfolglosen Nachhakens
kam dann schließlich ein zerknülltes Privatrezept
zum Vorschein: „Hilft Ihnen das was?“
Es handelte sich um eine Verordnung über eine
6er-Packung Microgynon.
„
Haben Sie auch eine lustige Begebenheit aus dem Apothekenalltag?
Hier gehts zum Forum:
www.OTCdialog.de/1664
39
A B G A B E - S E RV IC E
Abgabeprobleme bei OTC-Präparaten
A
uch bei OTC-Präparaten kann es zu
Abgabeproblemen kommen, wenn sie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung
verordnet werden. Denn vielfach sind nicht
verschreibungspflichtige Präparate nur
unter bestimmten Voraussetzungen und
unter Einhaltung gesetzlicher Regelungen
erstattungsfähig. Zudem hat die Apotheke
hier eine Prüfpflicht. Folgende Fragen zum
Thema zeigen, dass noch zahlreiche Unklarheiten und Fragen existieren.
FALL 1
FALL 2
Emser Inhalationslösung verordnet für ein Kind
Frage:
Verordnet ist für ein Kind (Kostenträger AOK plus,
IK 107299005):
„Emser Inhalationslösung 60 Stück“
Als größte Messzahl (Nmax) haben wir 20 Stück definiert. Können wir jetzt 3 Packungen zu je 20 Stück
abgeben?
Antwort:
Bei der verordneten Emser Inhalationslösung handelt es sich um ein Medizinprodukt:
Ambrohexal – Stückelung oder nächste
Packungsgröße?
Frage:
Uns liegt folgendes Rezept für ein 5-jähriges Kind
vor: „Ambrohexal Hustensaft für Kinder 100 ml 2
Flaschen“. Was dürfen wir abgeben: 2 x 100 ml oder
1 x 250 ml?
Antwort:
Da es sich bei Ambrohexal Saft um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel handelt, gilt Folgendes aus
dem Rahmenvertrag (§ 6 Abs. 2):
„Entspricht die nach Stückzahl verordnete Menge,
die keinem N-Bereich nach der geltenden Packungsgrößenverordnung zugeordnet werden kann, keiner im Handel befindlichen Packungsgröße, so sind,
nach wirtschaftlicher Auswahl aus den zulässigen
Packungsgrößen, verschreibungspflichtige Arzneimittel bis zur verordneten Menge abzugeben. Bei
nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist
die der verordneten Menge nächstliegende
Packungsgröße abzugeben.“
Sie dürfen also bei einer verordneten Gesamtmenge
von 200 ml Ambroxol Hustensaft für Kinder die
Packungsgröße mit 250 ml abgeben, da diese die
nächstliegende Packungsgröße ist. Ein Stückeln
unterhalb der größten Messzahl ist für apothekenpflichtige Arzneimittel nicht vorgesehen.1
Zum Archiv der Abgabeprobleme:
Für Medizinprodukte gilt die Packungsgrößenverordnung nicht, daher wird auch keine größte Messzahl definiert.
Wenn man wissen möchte, ob ein verordnetes Medizinprodukt verordnungs- und erstattungsfähig ist,
muss man in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie nachschauen. In dieser sind alle Medizinprodukte namentlich gelistet, die zulasten einer GKV
abgegeben werden können.
Das DeutscheApothekenPortal stellt zur vereinfachten Suche eine Datenbank zur Verfügung. Da
die namentlich verordnete Emser Inhalationslösung dort nicht gelistet ist, darf sie nicht auf
Kassenrezept abgegeben werden:
Wurde allerdings das Emser Sole Inhalat verordnet,
handelt es sich um ein Arzneimittel. Da für Arzneimittel die Packungsgrößenverordnung gilt, wird
für dieses auch die größte Messzahl von 20 definiert:
www.OTCdialog.de/1671
1 Falls keine abweichende Regelung im jeweiigen Regionalvertrag getroffen wurde
40
www.DeutschesApothekenPortal.de
A B G A BE - S E RV IC E
Antwort:
Bei ZPD NRW handelt es sich um die Polizei Nordrhein-Westfalen. Auf der Internetseite www.recht.
nrw.de finden Sie auch Informationen zur Erstattung von Leistungen im Gesundheitswesen.
Für die Verordnung und Erstattung von Arzneimitteln ist die Polizei-Heilfürsorgeverordnung – FHVOPol zuständig.
Eine vielfache Menge der größten Messzahl, also
beispielsweise 60 Stück, kann nach Rahmenvertrag
§ 6 Abs. 3 abgegeben werden, wenn der Arzt einen
besonderen Vermerk, z. B. ein „!“ gesetzt hat.
Nur einige wenige regionale Kassen verzichten auf
diesen Vermerk.
Um den Patienten mit einem erstattungsfähigen
Arzneimittel zu versorgen, empfiehlt es sich, die
Verordnung beispielsweise auf das Emser Sole Inhalat 60 Stück ändern zu lassen. Der Arzt sollte zudem
das „!“ auf das Rezept aufbringen, damit 3 x 20
Stück abgegeben werden können.
Aber Achtung: Erstattet wird Emser Sole nur für
Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Für
Erwachsene ist es nicht erstattungsfähig.
Zur Übersicht verordnungsfähiger
Medizinprodukte:
www.OTCdialog.de/1672
In dieser heißt es zu Leistungen bezüglich Arzneiund Verbandmitteln (§ 8):
§ 8 FHVOPol – Arznei- und Verbandmittel
„Der Polizeivollzugsbeamte hat Anspruch auf Versorgung mit Arzneimitteln, soweit diese in der vertragsärztlichen Versorgung verordnungsfähig sind,
und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und
Blutteststreifen.
Darüber hinaus besteht der Anspruch auf folgende
verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Verordnung in den genannten Anwendungsgebieten:
1. Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten einschließlich der bei diesen Krankheiten anzuwendenden
Schnupfenmittel, Schmerzmittel, hustendämpfenden und hustenlösenden Mittel,
2. Mund- und Rachentherapeutika,
3. Abführmittel,
4. Arzneimittel gegen Reisekrankheit.“
Bei Wobenzym Plus handelt es sich um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel, das nicht verordnungsfähig ist:
FALL 3
ZPD NRW: Wobenzym Plus auf Rezept?
Frage:
Wir haben ein Rezept von der ZPD NRW über
Wobenzym Plus. Dürfen wir das Präparat auf Rezept
abgeben oder muss es der Versicherte selbst bezahlen?
www.DeutschesApothekenPortal.de
Daher wird dieses auch nicht für Polizeibeamte des
Landes NRW erstattet. Der Patient muss das Arzneimittel daher selbst bezahlen.
Zur Tabelle GKV-unabhängiger
Kostenträger:
www.OTCdialog.de/1666
41
I N E IGE N E R SAC H E
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PTA online Schritt für
Schritt durch jeweils 10
Multiple-Choice-Fragen
zu einem bestimmten
Themengebiet klicken.
Nach erfolgreicher Beantwortung des jeweiligen Wissens-Checks
erhalten Sie ein persönliches Teilnahmezertifikat. In regelmäßigen
Abständen werden auf
dem DeutschenApothekenPortal weitere Wissens-Checks erscheinen.
Abb.: Teilnahmezertifikat Selbstmedikation bei Blasenentzündung
Mit zwei aktuellen Themen
Ihr Wissen checken
Die ersten beiden Wissens-Checks auf www.DeutschesApothekenPortal.de behandeln zwei beratungsintensive Indikationen: „Blasenentzündung“ und „Nagelpilz bei Diabetikern“. Beide
Themen erfordern ein umfangreiches Beratungswissen, das Sie mit diesen Wissens-Checks schnell
und einfach testen und vertiefen können.
42
Wissens-Check Blasenentzündung
Schätzungen zufolge leidet jede zweite Frau mindestens einmal im Leben an einer Blasenentzündung. Betroffene wünschen sich dann schnell Hilfe
aus der Apotheke.
Hier gelangen Sie zum WissensCheck „Blasenentzündung“:
www.OTCdialog.de/1675
Wissens-Check Nagelpilz
Auch das Thema Nagelpilz spielt in der Apotheke
eine wichtige Rolle. Mit den richtigen Tipps kann
eine Pilzinfektion frühzeitig erkannt und therapiert werden.
Hier gelangen Sie zum WissensCheck „Nagelpilz bei Diabetikern“:
www.OTCdialog.de/1676
Weitere Wissens-Checks, mit denen Sie Ihr Wissen
vertiefen können, finden Sie in Kürze auf unserem
Portal.
Thema
Online ab
Selbstmedikation bei
Blasenentzündung
Nagelpilz bei Diabetikern
01.04.2015
Arthrose
vorauss. 01.05.2015
Vitamin D
vorauss. 01.05.2015
01.04.2015
www.DeutschesApothekenPortal.de
AUS DE R I N DUS T R I E
Senföle – eine natürliche und effektive Hilfe
bei Harnwegsinfekten
B
ei unkomplizierten Harnwegsinfekten
bieten pflanzliche Präparate wie ANGOCIN®
Anti-Infekt N eine gute Behandlungsoption. Sie
sind gut verträglich und auch zur Behandlung
häufig wiederkehrender Beschwerden geeignet.
Jede dritte Frau leidet mindestens 1 x im Jahr an
einem Harnwegsinfekt – bei bis zu 20 % der Betroffenen tritt dieser wiederholt auf. Bei Symptomen
wie Harndrang und Brennen beim Wasserlassen ist
daher eine schnelle und effektive Hilfe gefragt –
auch, um mögliche Komplikationen zu verhindern.
Wird schnell gehandelt, kann eine Antibiotikatherapie meist vermieden werden. Arzneimittel
zur Behandlung unkomplizierter Harnwegsinfekte
gehören somit in jede Hausapotheke.
Probleme der Antibiotikatherapie
Zur Behandlung von Harnwegsinfekten werden
häufig Antibiotika eingesetzt. Diese sind in der
Regel sehr wirksam, allerdings ist ihr (wiederholter) Einsatz nicht unproblematisch:
• Da sie auch die nützlichen Darmbakterien
abtöten, kommt es oft zu Verdauungsbeschwerden und Durchfall.
• Auch die Scheidenflora wird beeinträchtigt,
wodurch die Gefahr für Vaginalmykosen
steigt.
• Bei häufigem Einsatz besteht die Gefahr der
Resistenzbildung. Vor allem bei wiederkehrenden Harnwegsinfekten kann die Auswahl
eines geeigneten Antibiotikums daher
schwierig werden.
Sanfte Therapie mit pflanzlichen
Arzneimitteln, z. B. ANGOCIN®
Bei unkomplizierten Atemwegs- und Harnwegsinfekten bieten pflanzliche Präparate wie ANGOCIN®
Anti-Infekt N einen wirksamen und schonenden
Ansatz. Dieses enthält aus Kapuzinerkresse und
Meerrettich gewonnene Senföle (Isothiocyanate) in
hoch dosierter Form.
Senföle hemmen die Vermehrung von Bakterien
und Viren, wirken entzündungshemmend und
www.DeutschesApothekenPortal.de
aktivieren das Immunsystem. Damit ist ANGOCIN®
Anti-Infekt N auch zur Behandlung von wiederkehrenden Beschwerden geeignet. Da die Wirkstoffe
bereits im Dünndarm aufgenommen werden,
beeinträchtigen sie nicht die Darmflora. Resistenzbildungen sind trotz einer jahrhundertelangen
Anwendungsgeschichte nicht bekannt.
Umfrageergebnis: ANGOCIN® Anti-Infekt N ist eine gute
Behandlungsoption!
In einer Umfrage des DeutschenApothekenPortals gab etwa die Hälfte der
über 900 Teilnehmer an, ANGOCIN® Anti-Infekt N regelmäßig zur Behandlung von Harnwegsinfekten zu empfehlen. Allerdings wusste rund ein Drittel
vor der Umfrage nicht, dass ANGOCIN® Anti-Infekt N auch bei rezidivierenden Harnwegsinfekten empfohlen werden kann.
Bei der Beurteilung von ANGOCIN® Anti-Infekt N zur Anwendung bei Harnwegsinfekten zeigten sich alle aufgeführten Eigenschaften als relevant.
Besonders wichtig fanden die Teilnehmer, dass es gegen Bakterien und Viren
wirkt, also direkt die Ursachen von Infekten der Harn- und Atemwege
bekämpft.
72
Es wirkt gegen Bakterien und Viren
Es sind keine Resistenzen bekannt
32
Es ist ein rein pflanzliches Arzneimittel
42
Es kann bei rezividierenden Harnwegsinfektionen auch längerfristig angewendet werden
Es beeinträchtigt nicht die Darmflora
Die Wirkung ist durch Studien gut belegt
39
35
31
Es ist gut verträglich
42
Abb. Umfrage: Welche Eigenschaften von ANGOCIN® Anti-Infekt N finden Sie im
Zusammenhang mit der Behandlung von Harnwegsinfekten besonders wichtig?
(N = 917 Teilnehmer)
Bei unkomplizierten und wiederkehrenden Harnwegsinfekten ist ANGOCIN® Anti-Infekt N damit
eine gute Empfehlung, mit der eine Antibiotikatherapie oftmals vermieden werden kann. Bei Verschlimmerung der Beschwerden, Fieber über mehrere Tage oder keiner Verbesserung innerhalb einer
Woche sollte aber ein Arzt aufgesucht werden, um
Komplikationen auszuschließen.
Zur Unterstützung Ihrer Beratung steht ein
Leitfaden zu ANGOCIN® Anti-Infekt N
zum Download bereit.
www.OTCdialog.de/1679
43
S E RV IC E
Rezepturen mit Kosmetika:
Herstellung und Erstattungsfähigkeit
I
mmer wieder kommt es vor, dass Ärzte
Rezepturen verordnen, in die Kosmetika eingearbeitet werden sollen. Doch vor der Herstellung stellen sich Fragen: Welche qualitativen Voraussetzungen muss das Kosmetikum erfüllen und wie kann dies geprüft werden? Und sind entsprechende Rezepturen
überhaupt abrechnungsfähig?
führt werden. Die Methoden zur Prüfung auf Identität, Reinheit und Gehalt finden sich im Arzneibuch oder lassen sich beim Hersteller erfragen.
Möglicherweise kann die Qualität des Kosmetikums nicht eindeutig sichergestellt werden, so dass
die Rezeptur nicht nach den Vorgaben der ApBetrO
hergestellt werden kann. In solchen Fällen ist die
Grundlage nach Rücksprache mit dem Arzt auszutauschen.
Die Apothekenbetriebsordnung als
Gesetzesgrundlage
Erstattungsfähigkeit
Die Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung
(ApBetrO) legen fest, wie u. a. die ordnungsgemäße
Versorgung der Bevölkerung mit Rezepturen
sicherzustellen ist. Auch das genaue Vorgehen und
die Voraussetzungen zur Herstellung von Rezepturen sind daher der ApBetrO zu entnehmen.
Vor der Herstellung:
Prüfung auf Plausibilität
Um eine Rezeptur in der Apotheke herstellen zu
dürfen, benötigt man zunächst eine schriftliche
Herstellungsanweisung, die u. a. Angaben zur Plausibilitätsprüfung enthalten muss.
Bei der Prüfung auf Plausibilität wird auch die
Qualität der Ausgangsstoffe beurteilt. Doch wie
kann man die Qualität eines Kosmetikums ausreichend beurteilen, wenn kein Prüfzertifikat mitgeliefert wird? Ein fehlendes Prüfzertifikat kann in
vielen Fällen beim Hersteller angefordert oder auf
der Homepage heruntergeladen werden.
Eine Liste ausgewählter Hersteller
und Präparate finden Sie hier:
www.OTCdialog.de/1668
Mit dem Prüfzertifikat vom Hersteller ist in der
Apotheke nur noch die Identität festzustellen (lt.
§ 11 ApBetrO):
„(2) Werden Ausgangsstoffe bezogen, deren Qualität durch ein Prüfzertifikat nach § 6 Abs. 3 nachgewiesen ist, ist in der Apotheke mindestens die
Identität festzustellen.“
Fehlendes Prüfzertifikat und Prüfung
Sollte kein Prüfzertifikat verfügbar sein, muss eine
komplette Prüfung des Ausgangstoffes durchge-
44
Konnte die Qualität festgestellt werden, stellt sich
noch die Frage nach der Erstattungsfähigkeit. Eine
auf Kassenrezept verordnete Rezeptur, die mindestens einen verschreibungspflichtigen Stoff beinhaltet, ist eine Kassenleistung. Fraglich ist hingegen
die Erstattungsfähigkeit von Non-Rx-Rezepturen.
Non-Rx-Rezepturen
Non-Rx-Rezepturen sind in folgenden Fällen durch
die GKV erstattungsfähig:
• Für Kinder bis 12 Jahre
• Für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, beim Vorliegen einer Entwicklungsstörung
(keine Prüfpflicht der Apotheke)
Für Erwachsene sind nicht verschreibungspflichtige Rezepturen grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Hier gibt es aber ein Schlupfloch: die Anlage I
der AM-RL des G-BA (OTC-Ausnahmeliste) sieht
ein paar Ausnahmen vor. So können Non-Rx-Rezepturen mit festgelegten Inhaltsstoffen bei bestimmten Diagnosen für Erwachsene weiterhin zulasten
der GKV verordnet werden.
Urea Pura 10%
Asche Basiscreme ad 100,0 g
Urea pura ist beispielsweise auf der OTC-Ausnahmeliste genannt und wird ab einer 5-%-Konzentration von der Krankenkasse erstattet.
„Harnstoffhaltige Dermatika mit einem Harnstoffgehalt von mind. 5 % nur bei gesicherter Diagnose
bei Ichthyosen, wenn keine therapeutischen Alternativen für den jeweiligen Patienten indiziert sind.“
www.DeutschesApothekenPortal.de
S E RV IC E
Weitere retaxvermeidende Tipps zu Rezepturverord nu ngen
DeutschesApothekenPortal
15
erhalten Sie
Retax-Vermeidung bei
Rezepturverordnungen
z u sa m men
gefasst auf

der Arbeitshilfe 15 des
D eut s c he n
Apot hekenPortals.
ARBEITSHILFE
Rezepturen ohne Rx-Bestandteile
Sie sind für Erwachsene ab dem 18. Geburtstag grundsätzlich nicht mehr verordnungsfähig.
Die Verordnung dieser Arzneimittel ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Arzneimittel bei
der „Behandlung schwerwiegender Erkrankungen“ als „Therapiestandard“ gelten
 Siehe „OTC-Ausnahmeliste“ (Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie) des G-BA
Bei Rezepturverordnungen sieht die „OTC-Ausnahmeliste“ folgende Ausnahmen
vom Verordnungsverbot für Erwachsene vor:
-
Topische Anästhetika und/oder Antiseptika
Antihistaminika
Harnstoffhaltige Dermatika (mind. 5 %)
Iod-Verbindungen
- Nystatin
- Salicylsäurehaltige Zubereitungen
(mind. 2 %)
- Synthetischer Speichel
Für die Abgabe durch die Apotheke ist es ausreichend, dass die Arzneimittel in der EDV als
„bedingt erstattungsfähig“ gekennzeichnet sind. Ob die vorgegebenen Indikationen für die
vorliegende Verordnung erfüllt sind, muss und kann die Apotheke nicht überprüfen.
Prüfung auf nicht verschreibungspflichtige Rezepturverordnungen
Vdek-Kassen: Für Rezepturanfertigungen keine Prüfpflicht vereinbart.
RVO-Kassen: Abklären, ob nach dem Regionalvertrag Ihres Bundeslandes eine Prüfpflicht
besteht. Die Prüfung der Verordnungsfähigkeit liegt im Grundsatz beim Arzt, aber es gibt
Versorgungsverträge, die diese Prüfpflicht der Apotheke auferlegen (z. B. AOK Plus vom
01.02.11 für Sachsen und Thüringen).

Prüfung auf bedenkliche Rezepturarzneimittel
§ 5 Abs. 1 AMG verbietet, „bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder
bei einem anderen Menschen anzuwenden“.
Eine Liste „bedenklicher Rezepturarzneimittel“ finden Sie hier:
http://www.deutschesapothekenportal.de/fileadmin/bedenkliche-rezepturen.pdf

Prüfung auf Einnahme-/Anwendungsanweisung
Laut AMVV § 2 muss die Verschreibung eine „Gebrauchsanweisung bei Arzneimitteln, die in der
Apotheke hergestellt werden sollen“ enthalten.

Angabe der Einzelbestandteile, aus denen sich der Abgabepreis zusammensetzt
Laut AMPreisV § 9 müssen die Einzelbeträge des Apothekenabgabepreises auf der Verordnung
angegeben werden.

Vermeidung von „Verwurfs“-Retaxationen bei teuren Substanzanbrüchen
• Substanzanbrüche nicht grundsätzlich sofort verwerfen, sondern entsprechend der Haltbarkeit
für eine eventuelle künftige Verordnung aufbewahren. Um eine versehentliche routinemäßige Entsorgung zu vermeiden, empfiehlt es sich, entsprechende Hinweise auf dem Gefäß zu vermerken.
• Verwurfsmenge möglichst klein halten und von der kleinsten benötigten Packung ausgehen. Der
spätere Verwurf größerer Mengen würde zu Diskussionen mit der Rezeptprüfstelle führen.
• Rezeptkopie der Erst- und Folgeverordnungen aufbewahren
• Anbruchdatum dokumentieren
• Unterlagen zur Haltbarkeit aufbewahren
Hier geht’s zur Arbeitshilfe 15:
www.OTCdialog.de/1669
© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: November 2013
FAZIT
Rezepturen mit Kosmetika sind grundsätzlich nicht
zurückzuweisen. Die Prüfung und Abwägung des Apothekers, ob die Rezeptur hergestellt werden darf,
obliegt einer strengen Beurteilung. Solange die Apotheke die Qualität eines Kosmetikums sichern und die
Identität bestätigen kann, dürfen Rezepturen mit Kosmetika hergestellt werden. Bei der Beurteilung der
Erstattungsfähigkeit durch die GKV ist der Status entscheidend: Rx-Rezepturen können grundsätzlich abgerechnet werden; bei nicht verschreibungspflichtigen
Rezepturen hingegen ist besonders bei einer Verordnung für Erwachsene zu prüfen, ob diese die Vorgaben
der OTC-Ausnahmeliste erfüllt.
Social Media Trends
Digitale Gesundheitswelt
Hohe Korrelation von Wikipedia-Nutzung
und Arzneimittelabgabe
Nutzung von Wikipedia und Arzneimittelabgabe zeigen hohe
Korellation
Selbstverständlich kann man nicht sämtliche Angaben rund um das Thema Gesundheit auf Wikipedia studieren.
Apothekerinnen und Apotheker müssen aber zunehmend damit rechnen, dass der „aufgeklärte“ Patient – aber
auch der halbgebildete Patient – exakt dort seinen Informationsbedarf stillt.
Wie stark inzwischen der Einfluss von Wikipedia auf die Abgabe von Arzneimitteln ist – zeigt eine Analyse von
IMS Health:
R2 = .97
ATC-3* Abgabe „Brustsalben und Inhalatoren“
und Besuche der Wikipedia-Seite „Erkältung“
in den USA
N
eben den Statistiken zum Absatzmarkt
behandelt der OTC-Quartalsbericht auch
andere interessante Themen: Die aktuelle
Ausgabe gibt z. B. Einblicke, wie Patienten
die digitale Gesundheitswelt nutzen. So gibt
es offenbar einen Zusammenhang zwischen
Wikipedia-Nutzung durch die Kunden und
der Arzneimittelabgabe in der Apotheke.
Eine neue Studie von IMS Health lässt u. a. den
Schluss zu, dass der onlineaffine Patient einem
„digitalen Trampelpfad“ folgt. Der Einstieg erfolgt
meist über „Dr. Google“, im Anschluss „landen“
etwa 63 % der im Internet suchenden Patienten erst
einmal bei Wikipedia. Erst danach werden weitere
Internetseiten zu Rate gezogen.
Die Nutzung von Wikipedia spiegelt sich schließlich in der Abgabe von Arzneimitteln in der Apotheke wieder, wie das Beispiel „Erkältung“ zeigt:
www.DeutschesApothekenPortal.de
Arzneimittel-Abgabe
Der Besuch der
Wikipedia-Seite
„Erkältung“ zeigt eine
hohe Korrelation mit
der Arzneimittelabgabe
von „Brustsalben und
Inhalatoren“ (ATC-3
Niveau) in den USA.
Basis: Abgabe einzelner
Zähleinheiten
Besuche der Wikipedia-Seite „Erkältung“ in den USA
* Anatomical Therapeutic Chemical (ATC) Classification System, ATC-3 = Third level (3. Niveau).
Korrelation zwischen „chest rubs and inhalants“ und der Wikipedia Seite „common cold“ in den USA
Quelle: Social Media trends, Thomas Altmann (IMS Health Senior Manager - Social Media), Vortrag 16. Januar 2015 in Heidelberg
© 2015, IMS Health
37
Alle Altersgruppen nutzen Wikipedia
Die Analyse zeigt auch, dass alle Altersgruppen
Wikipedia nutzen – jüngere Menschen informieren
sich vor dem Arzt- oder Apothekenbesuch, ältere
Menschen nutzen das Internet erst danach, um Diagnosen oder Therapiealternativen zu prüfen. Diese
Erkenntnisse kann sich die Apotheke zunutze
machen, um die verschiedenen Patientengruppen
gezielt ihren Vorkenntnissen und Bedürfnissen
entsprechend zu beraten, denn über den „digitalen
Trampelpfad“ wird der Patient nur selektiv mit
Informationen versorgt.
45
S E RV IC E
OTC-Quartalsbericht nutzen –
Apotheken-Ausrichtung optimieren
D
ie von IMS Health im OTC-Quartalsbericht veröffentlichten Statistiken über den
Absatzmarkt in Deutschlands Apotheken bieten wichtige Informationen, anhand derer
sich das Apothekensortiment optimal am
Markt ausrichten lässt.
Der aktuelle OTC-Quartalsbericht zeigt ein Ranking der meistverkauften Erkältungsmittel des Jahres 2014. Mithilfe dieser Auflistung kann z. B. die
Bevorratung mit den absatzstärksten Produkten
optimiert und der Absatz erhöht werden.
Platz, 2014 rutschten diese jedoch auf Platz Nummer drei. Das Produkt mit dem zweitgrößten Absatz
in der Kategorie Husten- und Erkältungsmittel ist
2014 das AL Nasenspray.
FAZIT
Nasenspray-ratio für Erwachsene war 2014 wie auch im
Jahr zuvor das absatzstärkste Produkt in der Gruppe der
Husten- und Erkältungsmittel.
Husten- und Erkältungsmittel
Husten- und Erkältungsmittel: Den größten absoluten Preisunterschied zwischen dem niedrigsten und dem
höchsten Preis zeigt ASPIRIN COMPLEX GRAN BTL 20 ST (1/2) *
Ranking Absatz auf Basis 12 Monatswert – Dezember 2014 - Versandhandels- und Offizin-Apotheken
Top 30 Preisbarometer
Meistverkaufte Erkältungsmittel
Die TOP 30 OTC Husten- und Erkältungsmittel in der Offizin- und in der Versandhandels-Apotheke
AVP
(Listenpreis))
%
%
Apotheken Apotheken
unter
über
Min. Preis
NASENSPRAY-RATIO. NAS.SPR.O.K. .09MG 10ML
In der Gruppe der Husten- und Erkältungsmittel
war das absatzstärkste Produkt im Jahr 2014, genau
wie im Vorjahr, das Nasenspray-ratio für Erwachsene ohne Konservierungsmittel. Veränderungen
gab es allerdings auf den Plätzen zwei und drei:
2013 belegten Grippostad C Kapseln den zweiten
Ø Preis
77,43
3,46 €
2,30 €
11,00
89,00
5,59 €
12,58 €
9,24 €
28,14
71,86
NASIC NASEN SPRAY 10ML
6,50 €
3,48 €
7,49 €
5,75 €
15,97
84,03
NASENSPRAY-RATIO. NAS.SPR.O.K. .045MG 10ML
2,40 €
1,36 €
3,35 €
2,30 €
18,06
81,94
NASENSPRAY-RATIO. NAS.SPR.O.K. .09MG 15ML
4,97 €
2,68 €
6,50 €
4,54 €
16,20
83,80
GELOMYRTOL KAPS MAG.RES 300MG 20
9,25 €
5,36 €
10,82 €
8,60 €
19,60
80,40
PROSPAN HUSTENSAFT 35MG /5ML 100 ML
6,65 €
3,80 €
7,76 €
6,40 €
17,23
82,77
SINUPRET UEBERZ.TABL. FT 20
9,90 €
5,49 €
11,43 €
9,12 €
18,89
81,11
BEPANTHEN SALB AUG/NAS 5% 5G
3,70 €
2,12 €
4,90 €
3,51 €
14,15
85,85
ACC TABL BR.AKUT 600MG 10
6,96 €
3,92 €
8,36 €
6,52 €
22,46
77,54
ASPIRIN COMPLEX GRAN BTL 10
8,93 €
5,00 €
9,98 €
8,46 €
22,83
77,17
BEPANTHEN SALB AUG/NAS 5% 10G
6,19 €
3,25 €
7,40 €
5,27 €
8,83
91,17
13,60 €
7,95 €
15,28 €
13,00 €
20,30
79,70
1,80 €
1,06 €
2,40 €
1,75 €
16,08
83,92
OTRIVEN (NVR) NASENTROPFEN .025% 10ML
Trends von heute – die Realität von morgen
Quelle: ca. 4.000 IMS Panel-Apotheken, Preise: Monat Dezember
© 2015, IMS Health
3,53 €
Ø Preis
22,57
1,33 €
SINUPRET UEB.T.EXTRAK 20
4,95 €
Ø Preis
2,38 €
GRIPPOSTAD C HARTKAPSELN 24
2,07 €
Max. Preis
10,98 €
NASENSPRAY AL NASEN SPRAY 1MG /ML 10ML
3,89 €
* rezeptfreie Arzneimittel / keine Verordnungen
Einblicke –
Apothekenmarkt
KOMPAKT
6
IMS Health Supplier Relationship Management
Februar 2015
Zum Abonnement des
OTC-Quartalsberichtes:
© 2015, IMS Health
www.OTCdialog.de/1681
Werden Sie Panel-Partner von IMS Health!
Rund 4.000 Apotheken liefern monatlich anonymisierte Abverkaufsinformationen aus ihrem
Warenwirtschaftssystem an IMS. Diese werden aufbereitet und in moderne Analysetools
integriert, um zahlreiche Fragestellungen aus dem Gesundheitsmarkt zu beantworten.
Werden auch Sie mit Ihrer Apotheke Panelpartner von IMS Health!
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Benchmarking, verfolgen die Entwicklung der Apothekenpreise und schöpfen Ihre Potenziale
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Wenn Sie Interesse an der Mitarbeit im Rahmen unserer Markt- und Versorgungsforschung
haben, finden Sie weitere Informationen auf unserer Website (www.imshealth.com/apotheken).
Dort können Sie sich auch direkt als Panelapotheke bewerben. Oder rufen Sie uns an:
Telefon: 069 – 6604 4618
IMS HEALTH | DARMSTÄDTER LANDSTRASSE 108, 60598 FRANKFURT
© 2014 IMS Health Incorporated or its affilates. All rights reserved.
✁
?
Wissensfragen
zum
Heftinhalt
H
aben Sie diese Ausgabe des DAP Dialoges aufmerksam durchgelesen?
10x
Beantworten Sie die folgenden Fragen und gewinnen Sie
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Viel Glück wünscht Ihnen das DAP-Team!
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250 Euro zu gewinnen!
Mitmachen und gewinnen!
Bitte nur jeweils eine Antwort ankreuzen!
1
Welches der folgenden Beispiele ist ein Medizinprodukt? (Mehrfachnennungen möglich)
 Implantate
 Sehhilfen
 Verbandstoffe
2
Mit welchem Device wird das Medikament Formotop® von Astellas inhaliert?
 Genuair
 Novolizer
 Diskus
3
Welchen Wirkstoff enthält Cymbalta?
 Paroxetin
 Fluoxetin
4
 Duloxetin
Zu welchem Zeitpunkt endet das 20. Lebensjahr?
 mit dem 20. Geburtstag  einen Tag vor dem 20. Geburtstag
 mit dem 21. Geburtstag
5
In welcher Dosierung sind Almotriptan bei Migräne Filmtabletten von Heumann im Handel?
 10,5 mg
 11,5 mg
 12,5 mg
6
Mit welchem neuen DAP-Service kann Wissen gesammelt werden?
 DAP Wissens-Check
 Apo-Quiz
 PZN-Checkplus
Faxen Sie die Lösung an
0221/222 8 33 22
Damit Sie an der Verlosung teilnehmen können,
benötigen wir folgende Daten:
Nachname, Vorname
Apotheke
Straße
ARBEITSHILFE
Medizinprodukte
Diese Arbeitshilfe zeigt, welche
Medizinprodukte zulasten der GKV
abgerechnet werden können.
Die Arbeitshilfe „Medizinprodukte“
finden Sie auf der Rückseite und
unter:
www.DAPdialog.de/2699
zum Ausschneiden
und Sammeln
PLZ/Ort
E-Mail-Adresse
Es gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
47
✁
DeutschesApothekenPortal
ARBEITSHILFE
Medizinprodukte auf GKV-Rezept
40
Bei der Abgabe von Medizinprodukten zulasten der GKV stellt sich die Frage nach der Erstattungsfähigkeit.
Die Prüfung auf Erstattungsfähigkeit ist durch die Apotheke vorzunehmen. Mit der folgenden Übersicht werden Sie
bei der korrekten Rezeptbelieferung unterstützt.
Medizinprodukte
mit Arzneicharakter
…wenn keine Lieferberechtigung vorliegt
(z. B. Hilfsmittelliefervertrag nicht
beigetreten).
…wenn sie nicht in der AM-RL Anlage V
gelistet sind oder die dort angegebene
Befristung abgelaufen ist.
Nicht erstattungsfähig …
… wenn sie in der AM-RL Anlage V gelistet
sind. Dies gilt sowohl für nicht verschreibungspflichtige als auch für verschreibungspflichtige Medizinprodukte.
Hilfsmittel
(z. B.: Blutzuckermessgeräte)
Medizinprodukte können sein:
… laut SGB V § 33. Ausnahme: Verordnung
über Hilfsmittel von geringem therap. Nutzen
oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen
Krankenversicherung.
Verbandmittel
(z. B.: Verbandstoffe und Pflaster)
Erstattungsfähig …
… laut SGB V § 31 Abs. 1.
Teststreifen
(z. B.: Accu Chek)
RETAXGEFAHR: Es darf keine Abgabe
zulasten der GKV erfolgen.
…wenn kein Vertragspreis (Abrechnungspreis) mit der Krankenkasse vereinbart
wurde.
… laut SGB V § 31 Abs. 1.
Die Abrechnung der Medizinprodukte
erfolgt zu dem von der jeweiligen Krankenkasse
festgelegten Vertragspreis.
Sonstiges: Keine Packungsgrößenverordnung, kein Austausch Arzneimittel gegen Medizinprodukt, kein Rahmenvertrag, keine Rabattverträge
© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: April 2015