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Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 1 Stadt Witten Die Bürgermeisterin BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN FORTSCHREIBUNG 2011 GEM. § 22 FSHG Stand 17.10.2011 Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 2 INHALT 1. Allgemeiner Teil.......................................................................................... 3 2. Darstellung der Risikoanalyse............................................................ 5 3. Schutzzielfestlegung.................................................................................. 9 4. Bilanz des Fortschreibungszeitraumes 2001 – 2011........................ 20 4.1 4.2 4.3 Entwicklung des Einsatzgeschehens 1989 – 2011.......................................... 21 Überprüfung der Erreichungsgrade der Schutzzieldefinition............................ 26 Überprüfung des Maßnahmenkataloges des Brandschutzbedarfsplans 2001 und der Fortschreibung 2007........................................................................... 36 5. Feuerwehr Witten im interkommunalen Vergleich............................ 38 6. SOLL-Struktur gemäß Fortschreibung................................................... 44 6.1 6.2 6.3 Personelle Ausstattung.................................................................................... 44 Technische Ausstattung.................................................................................. 61 Bauliche Ausstattung....................................................................................... 64 7. IST-Struktur.................................................................................................. 66 7.1 7.2 7.3 7.4 Organisation der Feuerwehr............................................................................ Personelle Ausstattung.................................................................................... Technische Ausstattung.................................................................................. Bauliche Ausstattung....................................................................................... 8. Vergleich der Strukturen........................................................................... 79 8.1 8.2 Berufsfeuerwehr.............................................................................................. 79 Freiwillige Feuerwehr....................................................................................... 83 9. Maßnahmen.................................................................................................. 87 9.1 9.2 Maßnahmenkatalog - kurzfristig -.................................................................... 88 Maßnahmenkatalog - mittel- und langfristig -.................................................. 88 10. Fortschreibung............................................................................................ 89 11. Glossar.......................................................................................................... 90 12. Anhänge................................................................................................ 92 66 67 75 77 Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 1. Seite 3 ALLGEMEINER TEIL Mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 sind die Gemeinden zur Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen verpflichtet. Zu diesem Gesetz erfolgten seitens der Landesregierung keinerlei weiterführende Verwaltungsvorschriften oder sonstigen Erlasse, in welcher Form die jeweiligen Brandschutzbedarfspläne zu erstellen sind. Eine ad-hoc-Arbeitsgruppe des Landesfeuerwehrverbandes NRW e.V., der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren NRW und der Bezirksregierungen erarbeitete einen Leitfaden „Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen“, dessen Inhalte bei der Erstellung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Witten weitestgehend berücksichtigt werden konnten. Der Bedarfsplan Rettungsdienst wurde mit Beteiligung der rettungsdienstlichen Aufgabenträger (kreisangehörige Gemeinden) durch den Träger des Rettungsdienstes, dem Ennepe-Ruhr-Kreis, erstellt und vom Kreisausschuss am 27.01.2003 beschlossen. Eine Fortschreibung erfolgt kontinuierlich. Dieser Bedarfsplan steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Brandschutzbedarfsplan, da die Feuerwehr Witten auch im Rettungsdienst mitwirkt. Der Brandschutzbedarfsplan einer Gemeinde (und damit auch seine Aufstellung und Fortschreibung) im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 FSHG • enthält Gegenstände, die für die Aufgabenerledigung der Gemeinde (hier: FSHG ) grundlegende Bedeutung haben, • bildet die grundlegende Entscheidung der Gemeinde sowohl über die zu erreichenden Ziele des Feuerschutzes und der Hilfeleistung im Sinne des § 1 Abs. 1 FSHG als auch über die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Ressourcen, • stellt eine wichtige (Planungs-) Grundlage dar für die Sicherheit der gesamten Bevölkerung in der Gemeinde, • soll den Anspruch der Bevölkerung Öffentlichkeit an die Gemeinde erfüllen helfen, eine leistungsfähige Feuerwehr zur Abwehr der im § 1 Abs. 1 FSHG bezeichneten Gefahrenpotentiale zu unterhalten (entfaltet insoweit zumindest auch mittelbare Außenwirkung), • ist daher insgesamt eine Angelegenheit im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben a) und f) GO, die der Rat nicht übertragen kann, • erfordert daher die Zustimmung des Rates der Gemeinde (Ratsbeschluss notwendig). Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 4 Sinn, Ziel und Konsequenzen des Brandschutzbedarfsplans: Der Brandschutzbedarfsplan beschreibt die Qualität der Aufgabenerledigung der Daseinsvorsorge der Gemeinde für die Bürgerinnen und Bürger im Bereich des Brandschutzes, der technischen Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen. Er definiert die Schutzziele und beschreibt den notwendigen Umfang an Technik, Organisation und Personal, um diese Schutzziele zu erfüllen. Dies führt zur Transparenz der dafür notwendigen finanziellen Ausstattung. Der Brandschutzbedarfsplan wird mittels eines Ratsbeschlusses eingeführt, demzufolge übernimmt der Rat der Gemeinde die Verantwortung für die Inhalte. Der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Witten wurde vom Rat in seiner Sitzung am 2. Juli 2001 beschlossen, die Fortschreibung am 11. Juni 2007. Darin ist u.a. die Verpflichtung zur Fortschreibung verankert. Die Fortschreibung soll nach fünf Jahren erfolgen oder wenn wesentliche Änderungen dies erforderlich machen. In dieser Fortschreibung erfolgt eine Bilanzierung der festgelegten Ziele mit den tatsächlich erreichten Ergebnissen. Es werden nur die Inhalte präsentiert, die sich seit der Beschlussfassung aus dem Jahr 2001 bzw. seit der Fortschreibung 2007 geändert haben. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 2. Seite 5 DARSTELLUNG DER RISIKOANALYSE 1 In diesem Kapitel erfolgt eine Kurzdarstellung der Brandrisiken der Stadt Witten . In der Sicherheitswissenschaft wird das Risiko wie folgt beschrieben: Risiko = Schadensschwere x Schadenshäufigkeit Ziel der angewandten Sicherheitswissenschaft ist es, zum Schutz von Personen das Risiko zu minimieren. Dies gelingt, indem wenigstens einer der beiden Faktoren gegen ‘Null’ geht. Mit Hilfe der Flächennutzungskartierung konnte eine Gefahrenbeschreibung ermittelt werden. Aussagen über die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadensereignisses werden auf der folgenden Grafik (Bild 1) vermittelt. Dazu erfolgte im Vorfeld eine statistische Auswertung von 1.319 Einsätzen der Jahre 1996 2000 der Feuerwehr Witten (Berufs- und Freiwillige Feuerwehr). Die Grafik zeigt die Verteilung dieser Einsätze, hochgerechnet und gemittelt auf ein Jahr, auf das Stadtgebiet. So kann näherungsweise eine Aussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadensfalles erhoben werden. Das Gesamtergebnis des Brandrisikos der Stadt Witten ist eine Zusammenfassung der Interpretation der Teilaspekte bauliche Nutzung Freiraum- und Erholungsnutzung technische Infrastruktur Löschwasserangebot Verteilung der Brandeinsätze und im Folgenden zusammenfassend grafisch dargestellt. Bereiche mit sehr hohem Brandrisiko finden sich im Wesentlichen im Innenstadtbereich und in den Gewerbegebieten Annen/Rüdinghausen. Diese Objekte besonderer Art und Nutzung unterliegen der gesetzlichen Brandschau und sind entsprechend mit einem Feuerwehreinsatzplan beschrieben. Sie stellen Individualrisiken dar, auf die entsprechend im Rahmen der Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes reagiert werden muss. Zwei Industrieobjekte (Deutsche Edelstahlwerke GmbH/Evonik Degussa GmbH) verfügen zur individuellen Schadensabwehr über eine gemeinsame Werkfeuerwehr. Diese Betriebe sind nicht Gegenstand der Risikoanalyse. 1 Die ausführliche Risikoanalyse ist im Brandschutzbedarfsplan 2001 dargestellt. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 6 Die Bereiche mit hohem Brandrisiko sind im gesamten Innenstadtbereich vorhanden (Bild 2), des Weiteren ebenfalls in den vorgenannten Gewerbegebieten, im Zentrum Herbede und im Hammertal. Der abwehrende Brandschutz ist entsprechend der Schutzzieldefinition auszurichten und sicher zu stellen. Flächendeckend im Stadtgebiet mit Ausnahme der peripheren Bereiche besteht gemäß der Realnutzung ein erhöhtes Brandrisiko. Dieses Risiko findet seinen Niederschlag in der Schutzzieldefinition für den kritischen Wohnungsbrand in einem Obergeschoss mit Menschenleben in Gefahr. Dies ist überall dort der Fall, wo mehrgeschossige Wohngebäude errichtet sind. Risiko erhöhend ist in jedem Fall der Aspekt einer unzureichenden Löschwasserversorgung in den entsprechend dargestellten Straßenzügen. In solchen Gebieten ist u.U. mit Totalverlusten der Gebäude zu rechnen. Die Substitution einer Sammelwasserversorgung durch Tanklöschfahrzeuge der Feuerwehr führt nicht zur Lösung dieser Problematik. Anmerkung: Die Begriffe sehr geringes, geringes, erhöhtes, hohes und sehr hohes Brandrisiko beschreiben an dieser Stelle relative Größen im Rahmen der Wahrscheinlichkeitsbetrachtung und stehen in einem Wirkungsgefüge zueinander. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Bild 1: Verteilung der Brandeinsätze über das Stadtgebiet (Risikoanalyse 2001) Seite 7 Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Bild 2: Brandrisiko gemäß Realnutzung (Risikoanalyse 2001) Seite 8 Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 3. Seite 9 SCHUTZZIELFESTLEGUNG Schutzziele in der Gefahrenabwehr beschreiben, wie bestimmten Gefahrensituationen begegnet werden soll. Dabei sind festzulegen: • die Zeit, in der Einheiten zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle eintreffen oder tätig werden (Hilfsfrist), • in welcher Stärke diese Einheiten benötigt werden (Mindesteinsatzstärke) und • in welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden soll (Erreichungsgrad). Bei einer Schutzzielfestlegung sind grundsätzlich die Ziele des Brandschutzwesens zu berücksichtigen. Gemäß ihrer Priorität sind dies: 1. Menschen retten, 2. Tiere, Sachwerte und Umwelt schützen und 3. die Ausbreitung des Schadens verhindern. Die zeitkritischste Aufgabe ist dabei die Rettung von Menschen. Bei der Bemessung der Mindesteinsatzstärke ist deshalb zu beachten, dass mit den zuerst eintreffenden Kräften in jedem Fall die Menschenrettung ermöglicht werden muss. Zur Erreichung der weiteren Ziele bzw. zur Beherrschung des Schadenereignisses wird gegebenenfalls zusätzliches Personal benötigt. Alle zu formulierenden Schutzziele müssen daher die Erreichung der o.a. Ziele des Brandschutzwesens ermöglichen. Ausgangspunkt eines oder mehrerer Schutzziele können nur bemessungsrelevante Schadenereignisse sein. Bemessungsrelevant sind insbesondere Schutzziele, die die Aufgabenerfüllung nach § 1 FSHG gewährleisten. Sie sind nicht gleichbedeutend mit den häufigsten Schadenereignissen. Zeiten müssen sich an wissenschaftlich abgesicherten oder durch hinlängliche praktische Erfahrungen gesicherten Grenzen orientieren. In diesem Zusammenhang ist besonders auf Untersuchungen zum Brandverlauf und zu medizinischen Grenzwerten hinzuweisen, beispielsweise die so genannte "ORBITStudie". Nach dem Örtlichkeitsprinzip ist die Erfüllung der Schutzziele primär durch die einzelne kommunale Feuerwehr zu gewährleisten. Die Schutzziele müssen im Einklang mit allen feuerwehrrelevanten gesetzlichen Grundlagen aufgebaut sein und feuerwehrtaktischen Grundsätzen genügen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Unfallverhütungsvorschriften zu richten. Inwieweit die Feuerwehr das Sicherheitsrisiko abdecken kann, ist insbesondere durch die Würdigung der gegensätzlichen Faktoren "Bedürfnis an Sicherheit" und "Wirtschaftlichkeit" bestimmt. Eine hundertprozentige Sicherheit ist nicht erreichbar. Für die Hilfsfrist gelten u.a. folgende Grundsätze: Zur Definition der Hilfsfrist werden nur solche Zeitabschnitte herangezogen, die von der Feuerwehr beeinflussbar und dokumentierbar sind. In Ermangelung genauer statistischer Daten wird z.B. angenommen, dass die Zeit zwischen Schadenentstehung und Notruf im Mittel 3,5 Minuten beträgt. Für den Bereich der Brandbekämpfung gelten zwei Überlegungen: Die für die Menschenrettung zur Verfügung stehende Zeit wird von der Dauer der Rauchgasexposition bestimmt. In der Mitte der siebziger Jahre veröffentlichten ORBIT-Studie ermittelte man für Kohlenmonoxid eine Erträglichkeitsgrenze von 13 Minuten und eine Reanimationsgrenze von 17 Minuten. Dies besagt: nach 13 Minuten verliert die Person das Bewusstsein (und kann sich damit den Rettern nicht mehr bemerkbar machen), nach 17 Minuten bleibt eine Reanimation erfolglos. Die Feuerwehr muss daher spätes- Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 10 tens 13 Minuten nach begonnener Rauchgasintoxikation vor Ort sein und hat dann noch 4 Minuten Zeit, die Person zu finden, zu retten und zu reanimieren. 2 Weiterhin haben Einsatzanalysen ergeben, dass die Feuerwehr bei Brandflächen über 400 m nur noch bei günstigen Einsatzbedingungen zum Löscherfolg kommt. Je nach Brandlast liegen die Brandausbreitungsgeschwindigkeiten zwischen einer und drei Meter pro Minute, so dass die Flächengrenze bei mittlerer Brandlast bereits bei 10 Minuten liegt. Unter den Aspekt des reinen Sachwertschutzes müssen die Hilfsfristen also ebenfalls in der genannten Größenordnung liegen. Für den Bereich der technischen Hilfeleistungen können in Ermangelung anderer Daten Anforderungen des Rettungsdienstes übernommen werden, da bei allen betrachteten Szenarien von lebensbedrohlichen Verletzungen der zu rettenden Person ausgegangen wird. Diverse Untersuchungen zeigen eine sehr starke Abhängigkeit des Reanimationserfolgs und des Verbleibens dauerhafter Schädigungen von der Zeit zwischen Notfalleintritt und Einsetzen erster Maßnahmen (so genanntes „Therapiefreies Intervall"). Nach Untersuchungen der Gesundheitsbehörde Hamburg sinken die primären Erfolgschancen einer Reanimation von 75% bei Eintreffzeiten bis zu drei Minuten auf etwa 5% bei Eintreffzeiten von zehn Minuten. Die für den Bereich Technische Hilfeleistung zugrunde gelegten Verletzungsmuster gehen von einer Polytraumatisierung der betroffenen Person aus, die nicht notwendigerweise sofort mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand einhergehen, aber ohne notfallmedizinische Maßnahmen zu einem solchen führen. Eine Gleichsetzung mit der Hilfsfrist für den Brandschutz scheint aufgrund der empirischen Erkenntnisse aus einer Vielzahl von Einsätzen vertretbar. Genauere Untersuchungen dieser Zusammenhänge stehen noch aus. Für die Mindesteinsatzstärke gelten u.a. folgende Grundsätze: Es ist immer mindestens truppweise vorzugehen. Ein Trupp besteht dabei mindestens aus zwei Einsatzkräften. Besondere rechtliche Vorgaben (z.B. im Strahlenschutzeinsatz) sind zu beachten. Im Atemschutzeinsatz ist nach den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und der FwDV 7 mindestens ein Rettungstrupp zu stellen. An unübersichtlichen Einsatzstellen (z.B. in unterirdischen Verkehrsanlagen, Tiefgaragen) ist für jeden eingesetzten Trupp ein Rettungstrupp zu stellen. Für den Erreichungsgrad gelten u.a. folgende Grundsätze: Ein globales Sicherheitsniveau von 100 % an jeder Stelle des Stadtgebiets ist unbestritten unrealistisch. Es wird daher immer Zeiten und Bereiche geben, in denen ein geringeres Sicherheitsniveau hingenommen wird. Dennoch ist notwendig, zumindest die planerische Erreichbarkeit bestimmter Gebiete innerhalb bestimmter Hilfsfristen zu gewährleisten. Diese Planung muss als Soll-Vorgabe immer von einer hundertprozentigen Erreichbarkeit ausgehen, da es sonst unmöglich ist, die akzeptierten Abweichungen („Erreichungsgrad") einzuhalten. Unbeeinflussbare bzw. zufällige Ereignisse (z.B. Schneefälle, Sturm, Verkehrsstaus, parallele Einsätze, etc.) verhindern immer eine vollständige Erreichung des Schutzziels, der Erreichungsgrad sinkt unter 100 %. Da diese Hinderungsgründe jedoch immer auftreten, liegt der reale Erreichungsgrad immer um diesen (mathematisch nicht exakt bezifferbaren) Ausfallanteil unter dem geplanten Sicherheitsniveau. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Sicherstellungsverpflichtung ist das in einer Gemeinde gewünschte Sicherheitsniveau eine politische Entscheidung. Die Willensbildung und der Beschluss dieses Sicherheitsniveaus erfolgt durch die gewählten Mandatsträger im Rat und führen zu einer Selbstbindung der Gemeinde. Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung dieser Verpflichtung der Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden (u.a. § 33 FSHG, § 11 sowie §§ 116 bis 120 GO). Eine fachgerechte Entscheidung ist nur bei ausreichender Information der Entscheidungsträger durch die Feuerwehr möglich. Bis zu einer diesbezüglichen politischen Aussage gehen die Planungen von einem Sicherheitsniveau von 100 % aus. In Anlehnung an die „Schutzzieldefinition" der AGBF Bund wurde in allen Fällen ein Erreichungsgrad von 95% als Toleranzschwelle für kompensierende Maßnahmen angesetzt. Eine Differenzierung der Erreichungsgrade zwischen den einzelnen Schutzzielen erscheint nicht sachgerecht. Bei der Formulierung der Schutzziele ist allerdings zu beachten, dass im Falle einer rechtlichen Prüfung der Organisation des Brandschutzes einer Gemeinde mangels gesetzlicher Standards auf "Regeln der Technik" zurückgegriffen werden kann. Das Rechtsamt der Stadt Düsseldorf hat in einem Gutachten festgestellt, dass die "Schutzzieldefinition" der AGBF Nordrhein-Westfalen (und Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 11 in der Fortsetzung auch der AGBF Bund) als eine solche Regel der Technik gesehen werden kann. Sie ist insoweit Orientierungsgröße für die kommunale Schutzzielfestlegung. Schutzzieldefinition der AGBF-Bund2: Vorbemerkung Bundesweit wird in den Kommunen das „Neue Steuerungsmodell (NSM)“ eingeführt. Hauptziel des NSM ist die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung, also die Zusammenführung von Aufgaben, Verantwortung und Kompetenz. Für definierte Produkte werden Budgets zur Verfügung gestellt; die Produkte sind durch Art, Menge und Qualität definiert. Von der KGSt wurde ein “Produktkatalog Feuerwehr“ erstellt. Darauf basierend hat die AGBF für die Produkte „Brandbekämpfung“ und „Technische Hilfeleistung“ die wesentlichen Qualitätskriterien erarbeitet. Diese sind „Hilfsfrist“, „Funktionsstärke“ und „Erreichungsgrad“ für ein standardisiertes Schadensereignis. Qualitätskriterien: Hilfsfrist Funktionsstärke Erreichungsgrad Diese Empfehlungen erfordern taktische Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten sowie an das festgelegte Sicherheitsniveau im Feuerwehrbereich der jeweiligen Stadt. Standardisiertes Schadensereignis Im In- und Ausland gilt als „kritisches“ Schadensereignis der Brand, der regelmäßig die größten Personenschäden fordert. In deutschen Städten ist dies der Wohnungsbrand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten Rettungswegen. Da die Qualitätskriterien für das Produkt „Brandbekämpfung“ bekanntlich auch für das Produkt „Technische Hilfeleistung“ hinreichend sind, können sich diese Betrachtung auf den „Kritischen Wohnungsbrand“ beschränken. Spezielle Risikoanalyse Außer den Überlegungen zum Standardereignis ist die Risikoanalyse des Stadtgebietes eine unabdingbare Voraussetzung für die richtige Bedarfsplanung der Feuerwehr. Hilfsfrist Die zeitkritische Aufgabe bei einem Brand ist die Menschenrettung. Nach der Bundesstatistik ist die häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation (CO-Vergiftung). Nach wissenschaftlichen Untersuchungen der Orbit-Studie in den siebziger Jahren liegt die Reanimationsgrenze für Rauchgasvergiftungen bei ca. 17 Minuten nach Brandausbruch (siehe Abb.). 2 Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der BRD im Deutschen Städtetag Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 12 Bild 3: ORBIT-Studie: CO-Konzentration Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen Brandausbreitung 3 muss der Löscheinsatz vor dem „flash-over “ liegen, der bei einem Wohnungsbrand nach etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch gegebenenfalls auftritt. Folglich gelten für die Festlegung der Hilfsfrist folgende Grenzwerte: • Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten • Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten • Zeit vom Brandausbruch bis zum flash-over: 18 bis 20 Minuten 3 Rauchgasexplosion Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 13 Die Zeitdauer vom Brandausbruch bis zum Wirksamwerden der Feuerwehrmaßnahmen setzt sich generell wie folgt zusammen: Zeitpunkt 1 Brandausbruch 2 Brandentdeckung 3 Betätigung einer Meldeeinrichtung (Telefon, Notrufmelder usw.) 4 Beginn der Notrufabfrage in der zuständigen Notrufabfragestelle 5 Alarmierung der Einsatzkräfte 6 Ausrücken der Einsatzkräfte 7 Eintreffen an der Einsatzstelle 8 Erteilung des Einsatzauftrages 9 Wirksamwerden der Einsatzmaßnahmen Zeitabschnitt_________________ >Entdeckungszeit >Meldezeit >Aufschaltzeit >Gesprächs- und Dispositionszeit >Ausrückezeit >Anfahrtzeit >Erkundungszeit >Entwicklungszeit Zur Definition der Hilfsfrist eignen sich nur solche Zeitabschnitte, die von der Feuerwehr beeinflussbar und dokumentierbar sind. Hierunter fallen • die Gesprächs- und Dispositionszeit, • die Ausrückezeit sowie • die Anfahrtszeit. Deshalb wird die Hilfsfrist folgendermaßen definiert: Die Hilfsfrist ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage - möglichst ab der ersten Signalisierung des ankommenden Notrufes - in der Notrufabfragestelle und dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle. In Ermangelung genauer statistischer Daten wird angenommen, dass beim kritischen Wohnungsbrand die Entdeckungs-, die Melde- und die Aufschaltzeit in Städten ca. drei Minuten sowie die Erkundungs- und Entwicklungszeit ca. vier Minuten betragen. Eine wissenschaftliche Untersuchung hierzu ist notwendig. Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus folgenden Zeitabschnitten: • 1,5 Minuten für die Gesprächs- und Dispositionszeit sowie • acht Minuten für die Ausrücke- und Anfahrzeit. Derartige Fristen werden auch international für den Brandschutz, die technische Hilfeleistung und die Notfallrettung angewendet. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 14 Funktionsstärke Der Feuerwehreinsatz ist nach wie vor personalintensiv. So müssen zur Menschenrettung und zur Brandbekämpfung beim „Kritischen Wohnungsbrand“ mindestens 16 Einsatzfunktionen zur Verfügung stehen. Diese 16 Einsatzfunktionen können als eine Einheit oder durch Addition mehrerer Einheiten dargestellt werden. Die Kombination von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr ist möglich. Sofern die Einheiten nicht gleichzeitig eintreffen, kann mit zumindest zehn Funktionen in der Regel nur die Menschenrettung unter vorübergehender Vernachlässigung der Eigensicherung eingeleitet werden. Um die Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können, sind beim „Kritischen Wohnungsbrand“ die ersten zehn Funktionen innerhalb von acht Minuten nach Alarmierung erforderlich. Nach weiteren fünf Minuten (das sind also 13 Minuten nach Alarmierung), müssen vor einem möglichen „flash-over“ mindestens 16 Funktionen vor Ort sein. Diese weiteren sechs Funktionen sind zur Unterstützung bei der Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur Entrauchung sowie zur Eigensicherung der Einsatzkräfte erforderlich. Die Aufgaben der Funktionen richten sich nach den örtlichen Festlegungen. Nach örtlichen Gegebenheiten und der Risikobetrachtungen sind gegebenenfalls die Funktionszahlen zu erhöhen und die Zeitwerte zu reduzieren. Die Funktionsstruktur für den Einsatzfall „Kritischer Wohnungsbrand“ lässt sich wie folgt beschreiben: Erste Phase mit zehn Funktionen: 1 Funktion Einsatzleiter 1 Funktion Maschinist 2 Funktionen Angriffstrupp: Rettung und Angriff über ersten Rettungsweg (Treppenraum) 2 Funktionen Rettungstrupp 2 Funktionen Drehleiter: Rettung über zweiten Rettungsweg 2 Funktionen Sicherstellung der Löschwasserversorgung/Überdruckbelüftung/2. Angriffstrupp Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 15 Dies sieht grafisch wie folgt aus: Ergänzung durch Freiwillige Feuerwehr Ma StF ATr WTr (Rettungstrupp) GF 1. ATr WTr (Rettungstrupp) Ma Ma 2. ATr LW-Versorgung/ Überdruckbelüftung Bild 4: Schutzziel kritischer Wohnungsbrand Die darüber hinaus notwendigen Ergänzungskräfte werden durch die Freiwillige Feuerwehr sichergestellt. Die Reihenfolge der ersteintreffenden Kräfte in den peripheren Stadtteilen kann sich umkehren, da auch die Freiwillige Feuerwehr zuerst an der Einsatzstelle eintreffen kann. Dann wechseln entsprechend die Funktionen und deren Aufgaben. Einheiten des Rettungsdienstes kommen zusätzlich zum Einsatz (additiv!). Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 16 Zweite Phase mit sechs Funktionen: Die Ergänzungskomponente hat die Aufgabe Menschenrettung, Brandbekämpfung, Entrauchung sowie Eigensicherung der Einsatzkräfte. Erst durch sie kann ein umfassender Löschangriff gewährleistet werden. Die Kräfte des Rettungsdienstes kommen darüber hinaus zum Einsatz. Der zeitliche Ablauf stellt sich wie folgt dar: 10 Funktionen 8 min 1,5 min 0 min 3,5 min BrandBeginn ausbruch Notrufabfrage + 5 min Alarmierung 6 Funktionen 5 5 min 13 min Eintreffen 10 Funktionen 18 min Zeit 16 Funktionen verfügbar Bild 5: Zeitlicher Ablauf der Hilfsfrist Die Funktionsstruktur für den Einsatzfall „Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person“ lässt sich wie folgt beschreiben: Erste Phase mit zehn Funktionen: 2 Funktionen: 1. Angriffstrupp: Zugang schaffen, lebensrettende Sofortmaßnahmen 2 Funktionen: 2. Angriffstrupp: Rettung mit hydraulischen Rettungsgeräten 2 Funktionen: 1. Sicherungstrupp: Bereitstellung Löschangriff 2 Funktionen 2. Sicherungstrupp: Absichern der Unfallstelle/Aufnahme Betriebsstoffe 1 Funktion: Maschinist 1 Funktion: Einsatzleiter Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 17 Dies sieht grafisch wie folgt aus: Berufsfeuerwehr und/oder bei deren Nichtverfügbarkeit Freiwillige Feuerwehr 2. ATr (Rettungsgerät) 1. ATr (Zugang schaffen) 1. SiTr (Löschangriff) GF 2. SiTr (Absichern) Ma Bild 6: Schutzziel Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person Die notwendigen Kräfte werden durch die Berufsfeuerwehr aus dem Brandschutz sichergestellt, ergänzt durch Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr. In Fällen der Nichtverfügbarkeit der Berufsfeuerwehr erfolgt die Aufgabenerledigung ausschließlich durch die Freiwillige Feuerwehr. Ein Paralleleinsatz durch Kräfte der Berufsfeuerwehr ist nicht möglich! Die Reihenfolge der ersteintreffenden Kräfte in den peripheren Stadtteilen kann sich umkehren, da auch die Freiwillige Feuerwehr zuerst an der Einsatzstelle eintreffen kann. Dann wechseln entsprechend die Funktionen und deren Aufgaben. Einheiten des Rettungsdienstes kommen zusätzlich zum Einsatz (additiv!). Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 18 Erreichungsgrad Unter „Erreichungsgrad“ wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem die Zielgrößen „Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden. Ein Erreichungsgrad von z.B. 80 % bedeutet, dass für 4/5 aller Einsätze die Zielgrößen eingehalten werden, bei 1/5 der Einsätze jedoch nicht. Der Erreichungsgrad ist u.a. abhängig von • • • • der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwache teilweise oder ganz binden, der strukturellen Betrachtung des Stadtgebietes, der Optimierung des Personaleinsatzes, den Verkehrs- und Witterungseinflüssen. Während sich die Hilfsfristen aus wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen und sich die Funktionsstärke aus einsatzorganisatorischen Erfordernissen ableiten, ist der Erreichungsgrad Gegenstand einer Zielvereinbarung zwischen dem Leiter der Feuerwehr und seinem Dienstvorgesetzten. Die Personalkosten stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erreichungsgrad. Um für eine Stadt den Erreichungsgrad festzulegen und zu bewerten, sind auch interkommunale Vergleiche erforderlich. Diese müssen auf gesicherten, vergleichbaren statistischen Daten beruhen. Aus fachlicher Sicht wird derzeit sowohl für die Bearbeitung des Notrufes in der Leitstelle als auch für die Alarmierungs- und Anfahrtzeit ein Erreichungsgrad von jeweils 95 % als Zielsetzung für richtig angesehen. In anderen Bereichen der Feuerwehr und des Notfallrettungsdienstes existieren international ebenfalls Zielerreichungsgrade bis zu 95 %. Besondere Erlasslage in Nordrhein-Westfalen: • In einem Erlass des Innenministeriums (V D 1 - 031 vom 07.04.2000) wird eindeutig festgelegt, dass Gebäude, bei denen der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr sicher gestellt wird, binnen acht Minuten erreicht werden müssen. Diese Hilfsfrist muss planerisch zu 100 % erreicht werden. • In einem weiteren Erlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport (II A 5 29.08.2000) wird ausgeführt, dass im Umkehrschluss nachträglich ein zweiter baulicher Rettungsweg (auf Kosten der Gemeinde!) für Gebäude gefordert werden muss, wenn die Feuerwehr nicht in der Lage ist, in angemessener Weise eine Menschenrettung durchzuführen. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 19 Schutzzielfestlegungen für die Stadt Witten Schutzziel 1: Zur Menschenrettung und Bekämpfung eines kritischen Wohnungsbrandes in einem Obergeschoss mit Menschenleben in Gefahr müssen nach einer Dispositionszeit von 1,5 Minuten zehn Einsatzkräfte in acht Minuten in 95 % aller Fälle am Einsatzort sein und zur Verstärkung weitere sechs Einsatzkräfte nach weiteren fünf Minuten in 95 % aller Fälle am Einsatzort sein. Ergänzung: Alle Gebäude, bei denen zur Rettung von Menschen Rettungsgeräte der Feuerwehr Verwendung finden (Kraftfahrdrehleiter), müssen binnen acht Minuten erreicht werden können, dies mit einem planerischen Erreichungsgrad von 100 %. Schutzziel 2: Zur Menschenrettung und technischen Hilfeleistung bei einem Verkehrsunfall mit einer eingeklemmten Person müssen nach einer Dispositionszeit von 1,5 Minuten zehn Einsatzkräfte in acht Minuten in 95 % aller Fälle am Einsatzort sein. Anmerkung: Bei den Einsatzkräften des Brandschutzes in der Schutzzieldefinition 2 handelt es sich um Kräfte gem. Schutzzieldefinition 1, also ergänzend zu den Kräften der Hilfeleistungskomponente oder um Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr. Ein Paralleleinsatz der Kräfte der Berufsfeuerwehr ist nicht möglich. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 20 4. BILANZ DES FORTSCHREIBUNGSZEITRAUMES 2001 - 2011 Der Brandschutzbedarfsplan von 2001 legte neben technischen, organisatorischen und personellen Vorgaben die Ziele für eine Qualitätsoptimierung des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung der Feuerwehr der Stadt Witten fest. Diese Maßnahmen wurden bemessen auf einer Risikoanalyse und einer Festlegung von Schutzzielen für den kritischen Wohnungsbrand einerseits und für einen KfzVerkehrsunfall mit einer eingeklemmten Person andererseits. So lauteten die Maßnahmen allgemein: Die Prioritäten der Vorgehensweisen werden dabei auf die folgenden Aspekte gelegt: Erhöhung der IST-Werte des Erreichungsgrades der Schutzzieldefinition Qualitätsverbesserungen Verstärkung der präventiven Maßnahmen (Vorbeugender Brandschutz, Brandschutzaufklärung und Brandschutzerziehung) Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 21 4.1 ENTWICKLUNG DES EINSATZGESCHEHENS 1989 - 2011 getötete Personen gerettete Personen Einsätze gesamt First Response Notfallseelsorge Rettungsdienst gesamt Einsätze BS/THL gesamt blinde/böswillige Alarme Technische Hilfe gesamt Brände gesamt 6 Kleinbrände Großbrände Mittelbrände 4 5 Anhand der jährlichen Statistik erfolgt eine Darstellung der Entwicklung der Einsatzzahlen. 1989 n.e. n.e. n.e. 216 776 n.e. 992 6.182 n.v. n.e. 7.174 n.e. n.e. 1990 n.e. n.e. n.e. 214 1.156 n.e. 1.370 6.668 n.v. n.e. 8.038 n.e. n.e. 1991 12 22 201 235 747 170 1.152 7.311 n.v. n.e. 8.463 98 4 1992 5 13 203 221 925 170 1.316 7.788 n.v. n.e. 9.104 86 14 1993 8 18 216 242 947 172 1.361 7.228 n.e. n.e. 8.589 67 16 1994 3 9 227 239 956 151 1.346 7.091 n.e. n.e. 8.437 66 14 1995 6 13 206 225 981 174 1.380 7.869 74 n.e. 9.323 75 18 1996 9 30 264 303 803 127 1.233 7.850 34 12 9.117 40 8 1997 2 48 210 260 1.150 272 1.682 7.261 60 5 9.003 111 10 1998 2 16 222 240 1.187 216 1.643 8.618 54 12 10.315 150 12 1999 12 27 237 276 956 253 1.485 8.175 77 8 9.737 133 14 2000 6 22 223 251 838 245 1.334 8.268 66 13 9.668 226 16 2001 3 13 172 188 846 231 1.265 8.578 63 19 9.906 167 9 2002 4 10 205 219 931 199 1.349 8.918 76 23 10.343 156 15 2003 1 19 176 196 929 247 1.372 8.969 56 53 10.397 99 16 2004 0 64 147 211 830 239 1.280 8.004 52 24 9.336 202 10 2005 0 66 135 201 849 159 1.209 8.438 64 48 9.711 220 13 2006 3 45 107 155 865 140 1.160 8.699 67 55 9.926 95 10 2007 2 27 191 220 1.330 197 1.951 8.951 72 40 10.974 30 2 2008 1 22 163 186 782 152 1.306 9.884 43 110 11.233 44 4 2009 3 17 218 238 1.002 175 1.578 9.982 61 113 11.621 49 4 2010 7 15 178 200 1.022 122 1.498 10.270 65 94 11.833 27 5 n.e.: nicht erfasst n.v.: nicht vorhanden Anmerkung: Bei dem Begriff „First Response“ (engl. erste Antwort) handelt es sich um eine organisatorische Maßnahme, um das therapiefreie Intervall bei Notfallpatienten im Falle einer Nichtverfügbarkeit von Rettungsmitteln (Rettungswagen, Krankentransportwagen) zu überbrücken. Dazu wird zunächst der nächstgelegene Rettungswagen einer Nachbargemeinde (Herdecke, Hattingen, Bochum, Dortmund) über die Kreisleitstelle alarmiert. Zusätzlich wird ein Hilfeleistungslöschfahrzeug 4 Gemäß Definition werden mehr als 3 C-Rohre oder/und Sonderrohre wie B-Rohre, Monitore oder Schaumstrahlrohr eingesetzt. Gemäß offizieller deutscher Definition werden nicht mehr als 3 C-Rohre und keine Sonderrohre eingesetzt. 6 Einsatz von einem Kleinlöschgerät oder Einsatz von nicht mehr als einem C-Rohr. 5 Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 22 (HLF) der Berufsfeuerwehr Witten zur Einsatzstelle alarmiert. Die HLF sind in gleicher Weise mit Notfallkoffern und Beatmungsgeräten wie die Rettungswagen ausgestattet. Das Feuerwehrpersonal verfügt über die Qualifikation von Rettungsassistenten. So kann eine qualifizierte Erste Hilfe (lebensrettende Sofortmaßnahmen) unmittelbar am Patienten bis zum Eintreffen des Regelrettungsdienstes durchgeführt werden. Brände 1989 - 2010 350 300 250 200 150 100 50 2009 2010 2007 2008 2005 2006 2003 2004 2001 2002 1999 2000 1997 1998 1995 1996 1993 1994 1991 1992 1989 1990 0 Bild 7: Brände 1989 - 2010 Technische Hilfeleistungen 1989 - 2010 1400 1200 1000 800 600 400 200 Bild 8: Technische Hilfeleistungen 1989 - 2010 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2000 2001 2002 2003 2004 1994 1995 1996 1997 1998 1999 1989 1990 1991 1992 1993 0 Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 23 Blinde/böswillige Alarme 1991 - 2010 300 250 200 150 100 50 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 1993 1992 1991 0 Bild 9: Blinde und böswillige Alarmierungen (Brandschutz und Technische Hilfeleistung) 1991 - 2010 Einsätze BMA 1989 - 2010 250 200 150 100 50 Bild 10: Einsätze durch Brandmeldeanlagen 1990 - 2010 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 1993 1992 1991 1990 0 Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Rettungsdienst 1989 - 2010 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 0 Bild 11: Rettungsdienst (Krankentransport und Notfallrettung) 1989 - 2010 Gesamteinsätze 1989 - 2010 14.000 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 0 Bild 12: Gesamteinsätze 1989 - 2010 Seite 24 Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 25 Verteilung der Einsätze Brände 2% Hilfeleistungen 10% Rettungsdienst 88% Bild 13: Verteilung der Einsatzarten In die grafischen Darstellungen der Einsatzentwicklung auf den vorhergehenden Seiten wurden Trendlinien eingefügt. Mit dieser Methode ist die prognostische Entwicklung der Datenreihen visualisierbar. Bei der Anzahl der Brände ist ein marginaler Rückgang erkennbar, die Anzahl der Einsätze der Technischen Hilfeleistung legt zu. Spitzen in den Datenreihen sind erklärbar durch das Auftreten klimatischer Ereignisse (Stürme, Starkregenereignisse, Hochwasser etc.). Erfreulich ist die stetige Abnahme der böswilligen und blinden Alarme. Einsätze durch Brandmeldeanlagen sinken seit dem Jahr 2007, dies hängt offensichtlich mit einer konsequenten Ausschöpfung der Gebührentatbestände zusammen. Im Bereich des Rettungsdienstes ist trotz des Einbruches im Jahr 2004 weiterhin eine erhebliche Zunahme der Einsatzzahlen zu verzeichnen. Dies führt letztendlich zu einer Steigerung der Gesamteinsatzzahlen. Die hochgerechneten Zahlen des Jahres 2011 bestätigen diese Trends. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 26 4.2 ÜBERPRÜFUNG DER ERREICHUNGSGRADE DER SCHUTZZIELDEFINITION BETRACHTUNG ÜBER 15 JAHRE (GEMITTELT) Jeder Einsatz der Feuerwehr Witten ab einer bestimmten Größenordnung („Zugalarm“) wird seit 1996 einer detaillierten statistischen Auswertung unterzogen. So entstand im Laufe der Jahre ein Datenbestand von mittlerweile mehr als 4.300 Einsätzen. Mit Stand vom 30.09.2011 stellt sich der Erreichungsgrad der Schutzzieldefinition 1 der Stadt Witten für den kritischen Wohnungsbrand wie folgt dar: Erreichungsgrad für das ersteintreffende Löschfahrzeug 7 (unterbesetzt ) in acht Minuten: 91,4 % Erreichungsgrad für zehn Funktionen in acht Minuten: 74,1 % Erreichungsgrad für 16 Funktionen in 13 Minuten: 77,8 % Grafisch lässt sich der Erreichungsgrad für das gesamte Stadtgebiet über die Zeitachse verdeutlichen: Erreichungsgrade Schutzziel "Kritischer Wohnungsbrand" 100 91,4 90 Erreichungsgrad (%) 80 77,8 74,1 70 60 50 Eintreffen erste Kräfte 40 Eintreffen 10 Kräfte Eintreffen 16 Kräfte 30 20 10 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 >=18 Eintreffzeit (min) Bild 14: Erreichungsgrade der Schutzzieldefinition für den kritischen Wohnungsbrand über das Stadtgebiet (gemittelte Werte 1996-2010) 7 Unterbesetzt bedeutet, dass der Löschzug der Berufsfeuerwehr mit weniger als zehn Kräften ausrückt oder die Freiwillige Feuerwehr im ersten Zugriff mit weniger als zehn Kräften die Einsatzstelle binnen 8 Minuten erreicht. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 27 Hierbei handelt es sich um eine recht allgemeine Aussage, die statistisch als Kennzahl für die Gesamtqualität des Brandschutzes herangezogen werden kann. An der Grafik ist jedoch leicht der Unterschied zwischen Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr erkennbar. Während durch das unmittelbare Ausrücken der hauptamtlichen Kräfte die Kurven „erste Kräfte“ und „10 Kräfte“ schnell ansteigen, kommt er bei der dritten Kurve „16 Kräfte“ zu einer Verzögerung des Anstiegs. Dies hat die Ursache darin, dass die alarmierten Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr zuerst das jeweilige Gerätehaus von ihrem individuellen Aufenthaltsort erreichen müssen, bevor sie dann zum Einsatz ausrücken. In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der Erreichungsgrade über den Zeitraum 1996-2010 dargestellt: 100,0 90,0 80,0 Erreichungsgrad (%) 70,0 60,0 50,0 40,0 Eintreffen erste Kräfte in 8 Minuten 30,0 10 Kräfte in 8 Minuten 20,0 16 Kräfte in 13 Minuten 10,0 0,0 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Jahr (gem ittelt) Bild 15: Entwicklung des Erreichungsgrades 1996 – 2010 (gemittelt) Um konkretere Aussagen über eine Lokalisierung der Qualität des Brandschutzes der Stadt Witten treffen zu können, ist es erforderlich, für jeden einzelnen statistischen Bezirk den Erreichungsrad der Schutzzieldefinition 1 für den kritischen Wohnungsbrand zu ermitteln. Bei den vorliegenden Werten ist zu berücksichtigen, dass die Aussagen zum Erreichungsgrad der Schutzzieldefinition nur verlässlich sind, wenn eine ausreichende Anzahl von Werten (Einsätze) der Berechnung zugrunde liegen! Dies ist z.Zt. noch nicht in allen statistischen Bezirken der Fall. Die statistische Erfassung des Einsatzgeschehens wird nach wie vor fortgesetzt. Die über 15 Jahre gemittelten Werte zeigen nahezu eine Konstanz. Die nachfolgende Tabelle erhält eine Übersicht über die Erreichungsgrade in den Stadtteilen. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Stadtteil Seite 28 Erreichungsgrad (%) Tendenz Bezeichnung Nr. Löschzug unterbesetzt Löschzug "10" Ergänzung "16" Fallzahlen Witten-Mitte 1 97,9 83,6 91,0 2.061 + Stockum/Düren 2/3 75,0 47,8 26,1 102 0 Annen 4 97,2 76,1 68,7 827 - Rüdinghausen 5 92,0 65,1 84,2 488 - Bommern 6 94,5 81,3 82,9 174 + Heven 7 74,9 60,7 78,8 296 + Herbede 8 33,7 18,5 69,0 400 0 91,4 74,1 77,8 4.348 0 Witten Erreichungsgrade in den Stadteilen: 80 - 100 % 50 - 79 % 0 - 49 % Um eine visualisierte Darstellung dieser Zahlenwerte zu erhalten, wurden alle Tabellenwerte entsprechend farblich hervorgehoben in eine vereinfachte Stadtkarte (Statistische Bezirke) übertragen. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 29 Erreichungsgrad Schutzzieldefinition kritischer Wohnungsbrand erstes Löschfahrzeug in 8 Minuten Erreichungsgrad > 91 % Bild 16: Erreichungsgrad Schutzzieldefinition in statistischen Bezirken: erstes Löschfahrzeug in 8 Minuten Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 30 Erreichungsgrad Schutzzieldefinition kritischer Wohnungsbrand 10 Kräfte in 8 Minuten Erreichungsgrad > 74 % Bild 17: Erreichungsgrad Schutzzieldefinition in statistischen Bezirken: 10 Kräfte in 8 Minuten Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 31 Erreichungsgrad Schutzzieldefinition kritischer Wohnungsbrand 16 Kräfte in 13 Minuten Erreichungsgrad > 78 % Bild 18: Erreichungsgrad Schutzzieldefinition in statistischen Bezirken: 16 Kräfte in 13 Minuten Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 32 Auswertung der Ergebnisse Aufgrund der Ergebnisse der umfangreichen statistischen Auswertungen des Einsatzgeschehens der letzten elf Jahre (4.348 Einsätze) lässt sich feststellen: • Bei der Ermittlung des Eintreffens der Hilfskräfte ist es unerheblich, ob es sich um Kräfte der Berufsbzw. der Freiwilligen Feuerwehr handelt. Immer das zuerst eintreffende Löschfahrzeug gelangt zur Auswertung. Dabei ist es nahe liegend, dass in den peripheren Stadtgebieten bei gleichzeitiger Alarmierung zuerst die Freiwillige Feuerwehr am Einsatzort eintrifft. Im Stadtkern ist dies genau umgekehrt. • Da der Löschzug der Berufsfeuerwehr im Mittel mit zehn Einsatzkräften (Funktionen) besetzt ist, kann die Ergänzungskomponente (sechs Funktionen) aus der Schutzzieldefinition sich nur aus Kräften der Freiwilligen Feuerwehr zusammensetzen. • Bei der Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr ist zu berücksichtigen, dass sich die Kräfte erst von ihrem Aufenthaltsort (Arbeitsplatz, Zuhause etc.) zum Gerätehaus begeben müssen. Des Weiteren ist die Arbeitsplatzproblematik entsprechend zu würdigen, insbesondere der Trend zur Mobilität. Somit sind nachstehende Aussagen für die Zukunft wahrscheinlich: Beim kritischen Wohnungsbrand trifft binnen acht Minuten in 91 % aller Fälle ein Löschfahrzeug (BF oder FF, unterbesetzt) am Einsatzort ein, um erste Maßnahmen (i.d.R. Menschenrettung, Erkundung) durchzuführen. Löschmaßnahmen können zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchgeführt werden. Selbst eine Menschenrettung ist nur mit sehr hohem Risiko für die Einsatzkräfte möglich, da gfs. kein Rettungstrupp gestellt werden kann. Um erste gezielte Maßnahmen der Menschenrettung bei einem kritischen Wohnungsbrand durchführen zu können, bedarf es einer Mindeststärke von zehn Funktionen in acht Minuten. Dies wird in Witten für die Bürger durch ihre Feuerwehr in 74 % aller Fälle erreicht. Da über die Dauer der Datenerhebung die durchschnittliche Personalstärke des Löschzuges der Berufsfeuerwehr 9,2 Kräfte betrug, konnte der Erreichungsrad hier nur unter Hinzuziehung der Freiwilligen Feuerwehr ermittelt werden. Die zehnte Einsatzkraft wird so von der FF gestellt (Additionsprinzip). Dies führt in der Konsequenz zu einer Reduzierung des Ergebnisses für den Erreichungsgrad. Um den kritischen Wohnungsbrand umfassend bekämpfen zu können, bedarf es mindestens einer Ergänzungskomponente von sechs Kräften binnen weiteren fünf Minuten, dann stehen nach insgesamt 13 Minuten 16 Kräfte zur Verfügung. Dies gelingt in Witten in 78 % aller Fälle. Erst mit dieser Personalstärke gelingt es, neben der Menschenrettung auch eine Brandbekämpfung einzuleiten. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 33 Interpretation der Ergebnisse der detaillierten Betrachtung der (gemittelten) Erreichungsgrade: Die vorangehenden Grafiken (Bilder 16-18) machen deutlich, dass die „grünen Bereiche“ mit einem entsprechenden Erreichungsrad sich auf den Innenstadtbereich, konzentrisch um den Standort der Feuerund Rettungswache an der Dortmunder Straße erstrecken. Die ersteintreffenden Kräfte werden hier in der Regel von der Berufsfeuerwehr gestellt. Vergleicht man dies mit der nächsten Grafik (Bild 17: zehn Kräfte) fällt der Wert des Erreichungsgrades an der Peripherie der Innenstadt sofort. Daraus ist zu schließen, dass hier kein Entfernungs- sondern ein Personalproblem vorliegt. Die durchschnittliche Stärke des Löschzuges der Berufsfeuerwehr beträgt 9,2 Einsatzkräfte. Die Ausrückestärke des Löschzuges ist generell mit zehn Funktionen vorgeschrieben. Zu einer Unterbesetzung kommt es aus nachfolgenden Gründen: • unvorhersehbarer Ausfall (Krankheit, Dienstunfall) • Einsatz von Springerbesatzungen zur brandschutzfremden Aufgabenerledigung: − Besetzung von Reserve-Rettungswagen − Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf Verkehrsflächen Anmerkung: Die Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf Verkehrsflächen obliegt dem Träger der Straßenbaulast. Siehe dazu Urteil OVG Münster vom 16.02.2007: Zuständigkeit der Feuerwehr). Während der allg. Arbeitszeiten übernimmt diese Aufgabe das Tiefbauamt (StA. 66), außerhalb dieser Zeiten wird dies von der Berufsfeuerwehr durchgeführt. Dieses Personal steht im Einsatzfall dann nicht für originäre Aufgaben zur Verfügung. Die Qualität der Aufgabenerledigung der Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren entspricht in 8 keinster Weise den Regeln der Technik . Es mangelt insbesondere an geeigneten Fahrzeugen und Gerät (Ist nicht Gegenstand der SOLL-Struktur!). • Parallelität von Ereignissen: − Einzelfahrzeug-Alarme − Rüstzug-Alarme • sonstige Gründe: − Versorgungsfahrten − Werkstattfahrten − Sicherheitswachen − Übungen 8 Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.: Merkblatt DWA-M715 „Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen“, Juni 2007 Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 34 In den südöstlichen Stadtgebieten sinkt der Erreichungsgrad der Schutzzieldefinition für zehn Kräfte in acht Minuten deutlich. Die Berufsfeuerwehr ist aufgrund der Entfernung nicht in der Lage, binnen der Hilfsfrist am Einsatzort einzutreffen. Die Freiwillige Feuerwehr ist aufgrund ihrer längeren Alarm- und Ausrückezeiten dazu ebenfalls nicht in der Lage (Arbeitsplätze!). Ursachen liegen in der mangelhaften Tagesalarmsicherheit infolge der Entfernung Arbeitsplatz - Gerätehaus und der immer stärker zu verzeichnenden mangelnden Bereitschaft der Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter für Belange der Freiwilligen Feuerwehr freizustellen. Allerdings steigt der Wert des Erreichungsgrades 16 Kräfte in 13 Minuten in einigen Stadtteilen gegenüber dem Wert zehn Kräfte in acht Minuten. Dies liegt an der Struktur einer Freiwilligen Feuerwehr. Nach der erfolgten Alarmierung bedarf es der Zeit für die Zurücklegung des Weges zum Gerätehaus. Einige wenige statistische Bezirke (Bommern, Heven, Herbede) erreichen Werte rund um das jeweilige Gerätehaus von > 75 %. BETRACHTUNG ÜBER 15 JAHRE (EINZELWERTE) Interessante Ergebnisse kommen Zustande, wenn man die Werte der einzelnen Jahre detailliert betrachtet. Hier erfolgt keine Mittelwertbildung über den Betrachtungszeitraum von 15 Jahren, sondern eine Darstellung der Jahreswerte: 100,0 90,0 80,0 Erreichungsgrad (%) 70,0 60,0 50,0 40,0 Eintreffen erste Kräfte in 8 Minuten 30,0 10 Kräfte in 8 Minuten 20,0 16 Kräfte in 13 Minuten 10,0 0,0 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Jahr (einzeln) Bild 19: Entwicklung des Erreichungsgrades 1996 – 2010 (Jahreswerte) Diese Darstellung lässt wesentliche Sprünge der Werte des (jährlichen) Erreichungsgrades erkennen (siehe dazu Vergleich Bild 15). Gründe dafür liegen in der innerbetrieblichen Organisation der Feuerwehr. So ist der Abfall des Wertes „10 Kräfte in 8 Minuten“ im Jahr 2003 durch den Umstand zu erklären, dass in diesem Jahr erhebliche Personalprobleme bei der Berufsfeuerwehr herrschten. Die Durchführung eines Grundausbildungslehrgangs bindet erfahrungsgemäß zusätzliches Personal. Diese Probleme konnten in den Folgejahren kompensiert werden. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 35 Während in der Vergangenheit dieser Wert stetig verbessert werden konnte, zeichnet sich ab dem Jahr 2009 ein erkennbarer Abfall des Wertes „16 Kräfte in 13 Minuten“ ab. Dies ist ein Zeichen für eine beginnende Problematik bei der Verfügbarkeit der Freiwilligen Feuerwehr. 16 Kräfte können nur unter Hinzuziehung der Freiwilligen Feuerwehr dargestellt werden. Da der Wert „10 Kräfte in 8 Minuten“ in der Regel durch die Berufsfeuerwehr sichergestellt wird, kommt der verringerten Verfügbarkeit der Freiwilligen Feuerwehr hier eine besondere Betrachtung zu. Die Gründe liegen offensichtlich in einer nachvollziehbaren Änderung der Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes und der geforderten Mobilität in unserer Gesellschaft. Die Entfernungen zum Arbeitsplatz nehmen zu. Probleme der demografischen Entwicklung sind hieraus noch nicht unmittelbar abzuleiten, da die Stärke der Freiwilligen Feuerwehr (noch) keinen Anlass zur Sorge gibt. Betrachtet man weiterhin die Erreichungsgrade nur für das laufende Jahr 2011 (Stand 30.09.2011), so wird unmittelbar deutlich, dass eine Verschlechterung des Wertes „16 Kräfte in 13 Minuten“ erkennbar ist. Während die Werte „unterbesetzt“ und „10 Kräfte in 10 Minuten“ konstante Werte zum 15-Jahresmittel ausweisen, flachen die Werte der blauen Kurve ab, es kommt zu einer Parallelverschiebung nach rechts. Da für das Jahr 2011 (Stand 30.09.) nur 190 Einsätze ausgewertet werden konnten, ist dies lediglich ein Näherungswert und als Trend zu interpretieren. Erreichungsgrade Schutzziel "Kritischer Wohnungsbrand" 100 91,1 90 80 Erreichungsgrad (%) 75,3 72,9 70 60 50 Eintreffen erste Kräfte 40 Eintreffen 10 Kräfte Eintreffen 16 Kräfte 30 20 10 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 >=18 Eintreffzeit (min) Bild 20: Erreichungsgrade der Schutzzieldefinition für den kritischen Wohnungsbrand über das Stadtgebiet (Jahreswerte 2011, Stand 30.09.2011) Die Verfügbarkeit der Freiwilligen Feuerwehr sinkt! Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 36 4.3 ÜBERPRÜFUNG DES MAßNAHMENKATALOGES DES BRANDSCHUTZBEDARFSPLANS 2001 UND DER FORTSCHREIBUNG 2007 Im Einzelnen wurde der Maßnahmenkatalog im Fortschreibungszeitraum wie folgt umgesetzt: Maßnahmenkatalog – kurzfristig – Erstellung eines Personalwirtschaftskonzeptes für die Berufsfeuerwehr einschließlich einer Bewertung aller Stellen erfolgt für 2012 Bau eines Gerätehauses für die Löscheinheit 7 (Bommerholz, Durchholz, Vormholz) nicht erfolgt, Genehmigungsreife Planung liegt vor Optimierung der Kommunikationsmittel (Fortsetzung) teilweise erfolgt, laufender Prozess Fortführung der Fahrzeug- und Gerätebeschaffung entsprechend der SOLL-Struktur (Fortsetzung) teilweise erfolgt, laufender Prozess Erhöhung der Mitgliederzahlen der Freiwilligen Feuerwehr entsprechend der SOLL-Struktur (notwendige Erhöhung der Investitions- und Folgekosten) Erhöhung Mitgliederzahlen nicht erfolgt, laufender Prozess Maßnahmen zur Erhöhung der Stärke der Jugendfeuerwehr teilweise erfolgt, laufender Prozess Optimierung der Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr für die technische Hilfeleistung teilweise erfolgt, laufender Prozess Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit für die Verwendung von Heimrauchmeldern laufender Prozess Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 37 Maßnahmenkatalog – mittelfristig – Umsetzung des SOLL-Konzeptes für die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr laufender Prozess Fortführung der Fahrzeug- und Gerätebeschaffung entsprechend der SOLL-Struktur laufender Prozess Maßnahmen zur Erhöhung der Stärke der Jugendfeuerwehr laufender Prozess Gründe für Defizite in der Umsetzung der Maßnahmen Eine leichte Steigerung der Erreichungsrade der Schutzzieldefinition konnte durch organisatorische Maßnahmen (Ausbildung, Optimierung der Alarmierung der FF) erreicht werden. Allerdings verhinderte ein strikter Einstellungsstopp die Anpassung des notwendigen Personals bei den hauptamtlichen Kräften der Berufsfeuerwehr. Hier zeichnet sich eine Entspannung durch den im Jahr 2011 begonnenen Grundausbildungslehrgang ab. Zusätzliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr konnten nur bedingt gewonnen werden (Fluktuationsausgleich). Das Aussetzen der Wehrpflicht birgt weitere Risiken. Hauptsächlich rekrutiert die FF ihren Nachwuchs aus der Jugendfeuerwehr. Im Fall des Neubaus des Gerätehauses für die Löscheinheiten Bommerholz, Durchholz und Vormholz führte nach Abschluss eines Planungsauftrages eine Deckelung der Nettokreditaufnahme durch die Aufsichtsbehörde zu einer Abkehr von der Absicht, das gemeinsame Gerätehaus noch im Jahr 2007 zu errichten. Die Realisierung scheint für das Jahr 2012 absehbar. Damit liegen die Gründe für eine nicht in notwendigem Umfang durchgeführte Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen allein in einer mangelnden Finanzierbarkeit. Aufgrund der dramatischen Entwicklung des kommunalen Haushaltes musste eine restriktive Haushaltsführung auf Weisung der obersten Aufsichtsbehörde eingehalten werden. Dies hatte auch unmittelbare Auswirkungen auf die finanzielle Ausstattung der Feuerwehr. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 5. Seite 38 FEUERWEHR WITTEN IM INTERKOMMUNALEN VERGLEICH9 Am 24.10.2002 fand in Köln die Auftaktveranstaltung zum Vergleichsring Berufsfeuerwehren für Städte in der Größenordnung von 100.000 bis 250.000 Einwohner statt, an der sich 19 Städte beteiligten. In der 8. Projektphase 2010/2011 haben sich neben der Stadt Witten weitere sieben Städte entschlossen, die konkrete Arbeit im Vergleichsring fortzusetzen. Im Vergleichszeitraum 2010 arbeitete der Vergleichsring vorrangig mit den Kennzahlen zur Messung der Ergebnisqualität in den Bereichen Brandschutz, technischer Hilfeleistung und Rettungsdienst, sowie der Personalwirtschaft, der Finanzwirtschaft und der Leitstelle. Weiteren Bereiche sind ebenfalls untersucht worden. Der Vergleichsring arbeitete zielorientiert und konnte im September 2011 umfangreiche kennzahlenbasierte Vergleichswerte für das Jahr 2010 vorlegen. Im Nachgang zur Abschlusssitzung sind noch einige Wertekorrekturen im Portal des IKO-Netzes eingegangen, die in diesem Bericht Berücksichtigung finden. Auszugsweise werden hier einige Zahlenwerte grafisch dargestellt und interpretiert. Witten Median Bild 21: Anzahl der Brandeinsätze je 100.000 Einwohner Die Anzahl der Brandeinsätze ist „unauffällig“ und liegt nahe am Mittelwert der Vergleichstädte. 9 Vergleichsring Berufsfeuerwehr Städte Größenordnung 100.000 – 260.000 Einwohner bundesweit, 8. Projektphase, KGSt, IKONetz, Köln 30.09.2011 Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 39 Witten Median Bild 22: Ist Erreichungsgrad Schutzzieldefinition (10 Kräfte in 8 Minuten) Bei der Schutzzieldefinition fällt auf, dass der IST-Erreichungsgrad unter dem Mittelwert der Vergleichsstädte liegt. Dies bestätigen auch die Trends der vergangenen Jahre. Es ist bisher nicht gelungen seit der Beschlussfassung des Brandschutzbedarfsplans im Jahr 2001 diese Werte zu erhöhen (SOLL = 95%). Witten Median Bild 23: Anteil der FF-Beteiligung an Brandalarmierungen Diese Grafik verdeutlicht anschaulich, welchen Stellenwert die Freiwillige Feuerwehr bei der Brandbekämpfung in Witten hat. Mit 95% Beteiligung an allen Brandeinsätzen ist dies, neben einer weiteren Kommune, der Spitzenwert im Vergleichsfeld. Ohne Freiwillige Feuerwehr ist Brandschutz in Witten nicht darstellbar. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 40 Witten Median Bild 24: Anzahl der Einsätze der Technischen Hilfeleistung je 100.000 Einwohner Einsätze der Technischen Hilfeleistung liegen in Witten weit über dem Mittelwert der Vergleichsstädte und nehmen mittlerweile mehr als 10% des Gesamteinsatzaufkommens an. Witten Median Bild 25: Anteil FF an Einsätzen der technischen Hilfeleistung Auch hier wird deutlich, wie wichtig die Freiwillige Feuerwehr bei der Technischen Hilfeleistung ist. Der Anteil nimmt im Vergleichsfeld einen Spitzenwert ein. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 41 Witten Median Bild 26: Gefahrenabwehrfunktionen je 100.000 Einwohner Mit 10 Funktionen für die Schutzzieldefinition der Stufe 1 (10 Kräfte in 8 Minuten) liegt die (Berufs-) Feuerwehr Witten unterhalb des Durchschnitts der Vergleichsstädte (normierter Wert). Es gibt nur noch eine Stadt, die einen geringeren Wert hat. Witten Median Bild 27: Normierter IST-Personalfaktor Der Personalfaktor (siehe Kap. 6) wurde hier normiert auf einen Vergleichswert, da die beteiligten Städte unterschiedliche Schichtdienstmodelle mit unterschiedlichen, durchschnittlichen Wochenarbeitszeiten leisten. Abweichungen sind nur sehr gering. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 42 Witten Median Bild 28: Mehrarbeitsstunden je Schichtdienstleistenden Hier ist eine eklatante Abweichung vom Mittelwert feststellbar. Gründe hierfür werden detailliert in Kap. 6 erläutert. Einer der Umstände ist die bisher nicht erfolgte Umsetzung der Maßnahmen aus der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans 2007 (Wegfall Funktionsstelle Einsatzzentrale). Witten Median Bild 29: Erfüllungsgrad Brandschauen (Einhaltung Prüfzyklus) Brandschauen müssen entsprechend gesetzlich vorgegebener Prüffristen in längstens fünfjährigem Abstand wiederholt werden. Dies gelingt in Witten nur in ca. 55% aller Fälle. Dies ist zwar gemessen am Medianwert weit darüber, aber dennoch nicht zufrieden stellend. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 43 Witten Median Bild 30: Schutzzielrelevante Feuerwachen je qkm Hier zeigt sich deutlich, dass die Anzahl der Feuerwachen über dem Vergleichswert liegt. Dies wurde bereits im Brandschutzbedarfsplan 2001 erkannt und die Anzahl der Gerätehäuser von 12 auf 6 reduziert. Dies konnte bis heute nicht umgesetzt werden. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 6. Seite 44 SOLL-STRUKTUR GEMÄSS FORTSCHREIBUNG Die Feuerwehr der Stadt Witten dient der Gefahrenabwehr im Sinne des Bevölkerungsschutzes: Rettung von Menschenleben, Bekämpfung von Bränden, Maßnahmen zur Technischen Hilfeleistung, Schutz von Sachwerten, Schutz kritischer Infrastruktur und Umweltschutz. Sie ist aufgestellt, um den Anforderungen aus dem Einsatzgeschehen gerecht zu werden. Sie wird jedoch niemals in der Lage sein, alle möglichen und denkbaren Anforderungen zu beherrschen. In solchen Fällen greifen Instrumente der überörtlichen und nachbarlichen Hilfe (Interkommunale Zusammenarbeit). 6.1 PERSONELLE AUSSTATTUNG Berufsfeuerwehr - SOLL-Personalstärke Die Personalstärke der Idealplanung entspricht der Vorgabe der Schutzzieldefinition, wobei eine Unterstützung durch die Freiwillige Feuerwehr, insbesondere für die Ergänzungskomponente, vorgesehen ist. Anmerkung zum Personalfaktor: Als wichtige Bemessungsrundlage in der Personalwirtschaft für Schichtdienstmodelle zählt der Personalfaktor. Mit diesem Wert wird eine Funktionsstelle multipliziert, um zu gewährleisten, dass diese Funktionsstelle rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr besetzt ist. Der Personalfaktor ist eine statistisch ermittelte Größe, die durch nachstehende Ausfallgründe beeinflusst wird: • • • • Lehrgang Freizeit Urlaub krank Das Ergebnis dieser Multiplikation ist die tatsächliche Anzahl der benötigten Stellen. Der Personalfaktor entwickelte sich in den vergangenen Jahren wie folgt, angegeben ist der tatsächliche, tagesscharf ermittelte Wert für das jeweilige Bezugsjahr: Personalfaktor (Brandschutz und Rettungsdienst) 4,60 4,50 4,40 4,30 4,20 4,10 4,00 3,90 3,80 19 90 19 91 19 92 19 93 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 3,70 Bild 31: Personalfaktor Einsatzpersonal 1990-2011 (30.09.2011) Personalfaktor Brandschutz und Rettungsdienst Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 45 Jahr Personalfaktor Brandschutz und Rettungsdienst 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 10 2011 Mittelwert: 4,13 4,41 4,21 4,21 4,23 4,31 4,30 4,14 4,26 4,13 4,15 4,15 4,01 4,19 4,32 4,17 4,19 4,11 4,50 4,50 4,33 4,30 4,24 Die grafische Darstellung, unter Einfügung einer Trendlinie, verdeutlicht den stetigen Anstieg des Personalfaktors bei den Einsatzkräften. Gründe hierfür liegen in den Parametern „Lehrgang, Freizeit, Urlaub, krank“. Während „Lehrgang“ und „Urlaub“ über die Jahre weitestgehend konstante Größen sind, kommt es zu Änderungen bei den Parametern „Freizeit“ und „krank“. Aufgrund der restriktiven Personalplanungen und der Erfüllung der Pflichtaufgaben, diese stehen in einem Missverhältnis, besteht derzeit ein Überstundenüberhang in Höhe von ca. 18.000 Stunden. Durch stetige Versuche, diese Überstunden abzubauen (Arbeitschutz), kommt es anderer Stelle wiederum zu einer Anhäufung von Überstunden, da Funktionsstellen generell zu besetzen sind. Der für das Jahr 2011 hochgerechnete Personalfaktor liegt bei 4,30. Rechnet man die systematischen Überstunden, d.h. die Überstunden, die in jedem Jahr immer wieder anfallen, hinzu, so steigt der Wert auf 4,53. 10 Der Personalfaktor liegt bei Berücksichtigung aller Überstunden hochgerechnet für das Jahr 2011 bei 4,53. Stand 30.09.2011 Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 46 Altersstruktur Aufgrund der Altersstruktur der Feuerwehr ist eine Verjüngung in den nächsten Jahren zwingend erforderlich. Der Altersdurchschnitt beträgt derzeit 43,7 Jahre. Dies hat unmittelbare Folgen für die dienstliche Verwendbarkeit der Mitarbeiter. Die Belastungen des Einsatzdienstes führen zwangsläufig zu einer Erhöhung des Krankenstandes mit zunehmendem Lebensalter. Dies ist auch ableitbar aus den Zahlen des Krankenstandes, welche durch StA. 10 erhoben werden. Mit zunehmendem Alter ist die Ableistung des Dienstes in Feuerwehr und Rettungsdienst erfahrungsgemäß immer schwieriger, der multifunktionale Einsatz wird zusehends eingeschränkt werden müssen. In der folgenden Abbildung ist erkennbar, dass die Fluktuation in den kommenden Jahren ein erhebliches Maß erreichen wird. Diesem Umstand ist durch vorsorgliche Planung der Personalentwicklung zu begegnen. Idealerweise erfolgt zu einem frühen Zeitpunkt bereits eine vorausschauende Einstellung von Nachwuchskräften. Altersstruktur Berufsfeuerw ehr 0 59 2 58 3 57 1 56 0 55 1 54 3 53 0 52 2 51 3 50 1 49 48 5 47 5 14 46 45 5 44 5 43 5 8 Alter 42 5 41 3 40 2 39 38 1 37 2 36 1 35 1 2 34 1 33 1 32 0 31 1 30 0 29 2 28 27 0 26 0 1 25 24 0 23 0 2 22 0 2 4 6 8 10 A n z a hl B e a m t e ( 8 8 ) Bild 32: Altersstruktur Berufsfeuerwehr 12 14 16 Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 47 Angesichts der im SOLL-Konzept festgesetzten Zahl der Funktionsstellen ist eine zusätzliche Personalreserve nach wie vor erforderlich, um die IST-Stärke nicht über Gebühr absinken zu lassen. Dies ist erreichbar durch die Anwendung eines höheren Personalfaktors. Der Personalfaktor wird für Brandschutz, Hilfeleistung und Rettungsdienst im Fortschreibungszeitraum weiterhin festgeschrieben auf 4,5. Dies gilt nur für den 54 Stunden-Dienst11! Europäische Arbeitsschutzrichtlinie, AZVOFeu NRW, Situation in Witten Die „RICHTLINIE 2003/88/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung“ wurde mit Wirkung vom 01.01.2007 in die „Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (Arbeitszeitverordnung Feuerwehr – AZVOFeu)“ überführt. Dabei ist von einer wöchentlichen, durchschnittlichen Arbeitszeit von 48 Stunden auszugehen. Ausnahmen sind über das sog. „Opting-out“ möglich. Danach kann die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 54 Stunden betragen, wenn sich die Beamten dazu bereit erklären und Aspekte des Arbeitsschutzes berücksichtigt werden. Eine Kündigung ist darin geregelt. Die Beamten erhalten auf der Grundlage der Rechtsvorschrift „Gesetz über die Gewährung von Einmalzahlungen an Beamte und die Gewährung einer Zulage für freiwillige Mehrarbeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen vom 19. Juni 2007“ eine Zulage in Höhe von 20 EUR für jede geleistete 12 Schicht. Das Gesetz tritt am 31.12.2013 außer Kraft . Bei der Feuerwehr Witten haben, bis auf einen Beamten, alle anderen Beamten eine Vereinbarung zur Mehrarbeit unterzeichnet. Alle erhalten eine dementsprechende Zulage. Der Dienstplan wurde nicht umgestellt, es wird weiter in 24-Stunden-Schichten Dienst geleistet, diese Ausnahme ist gem. AZVOFeu möglich. Die Kosten für dieses „Opting-out“ belasten das Budget mit jährlich ca. 110.000 EUR. Weiterhin muss bedacht werden, dass die Dienststelle vom „Wohlwollen“ der Mitarbeiter abhängig ist, da diesen eine Kündigungsmöglichkeit dieser Vereinbarung jederzeit zum Jahresende zusteht. Derzeit stellt das Modell der „Opt-out-Vereinbarung“ die wirtschaftlichste Lösung dar und wird von der Kommunalaufsicht geduldet. Eine Nichtzahlung führt in der Konsequenz zur Kündigung der Vereinbarung durch die Mitarbeiter und somit zur Verpflichtung, unmittelbar einen 48-Stunden-Dienst einzuführen. Dies kann nur erreicht werden durch: • Reduzierung von Funktionsstellen • unmittelbare Zuführung von Personal Alternativ kann eine Anordnung von Mehrarbeit die derzeitige Situation – befristet – aufrechterhalten. Die Kosten für die Anordnung von Mehrarbeit betragen überschlägliche 200.000 EUR im Jahr. Auf der Ebene der Europäischen Union streiten Mitgliedsstaaten und Interessenverbände über die Zukunft der Arbeitszeitgestaltung. Einige Staaten sehen die 48 Stunden als Obergrenze, wieder andere wol11 12 Sollte ein Wechsel in den 48 Stunden-Dienst erfolgen, ist ein neuer Personalfaktor festzulegen. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen vom 21. Dezember 2010 Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 48 len eine Öffnung durch das dauerhafte Zulassen von Ausnahmen. Im Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Kommission im Frühjahr 2009 konnte im Ergebnis keine Einigung erzielt werden, d.h. „Opting-out“ ist ohne Fristbindung nun unbegrenzt gültig. Die Europäische Union kann nun eine völlig neue Richtlinie entwerfen und beschließen. Abzuwarten bleibt die Entwicklung der EU-Arbeitszeitrichtlinie aus Sicht des Ministers für Inneres und Kommunales. Dazu werden zurzeit auf EU-Ebene Überlegungen angestellt, von dem Grundsatz der vollen Anrechnung der Bereitschaftszeit als Arbeitszeit Ausnahmeregelungen für solche Branchen vorzusehen, in denen die Kontinuität des Dienstes sichergestellt werden muss. Die endgültige Umstellung auf den 48-Stunden-Dienst muss in NRW spätestens zum 01.01.2012 erfolgen, da die AZVOFeu (nationales Recht) ihre Gültigkeit am 31.12. 2011 verliert, aber: Die Landesregierung hat jedoch am 01.03.2011 eine Kabinettsvorlage des Ministers für Inneres und Kommunales gebilligt, 13 wonach die AZVOFeu bis Ende 2015 verlängert wurde . Es ist jedoch schon früher mit einer Umstellung zu rechnen wegen der Einstellung der Zahlungen für „Opting-out“ zum 31.12.2013 (s.o.) Die Umstellung auf den 48-Stunden-Dienst eröffnet des Weiteren die Diskussion über die Gestaltung des Dienstplanmodells. Der derzeitige 24-Stunden-Schichtdienst kann hierbei durchaus in Frage gestellt werden. Dieses Thema birgt in der Regel ein erhebliches Konfliktpotenzial unter den Kollegen. Der Personalfaktor steigt bei der Einführung des 48-Stunden-Dienstes rechnerisch auf 5,5. Folgende Funktionsstellen sind zu besetzen: SOLLFunktionsstellen Personalfaktor Anzahl Stellen Hilfeleistungslöschfahrzeug 1 Drehleiter Hilfeleistungslöschfahrzeug 2 Einsatzleitkomponente 5 2 3 4,5 4,5 4,5 22,5 9,0 13,5 Einsatzleitwagen (Melder) Einsatzzentrale 1 4,5 4,5 Disponent 2 4,5 9,0 Summe (SOLL gesamt) 13 4,5 59 Brandschutzkomponente FRW 13 Schreiben des Ministers für Inneres und Kommunales an den Präsidenten des Landtags vom 11.07.2011 Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 49 Gründe für die Änderung des Funktionsstellenplans „Zusammenarbeit Kreisleitstelle Ennepe-Ruhr und Feuerwehr Witten14 Ausgangslage: Die Gesetzeslage in NRW sieht zwei konkurrierende Aussagen zur Abfrage des Notrufes 112 vor. Im Gesetz über den Rettungsdienst (RettG) darf der Notruf ausschließlich auf die Leitstellen der Kreise oder der kreisfreien Städte aufgeschaltet sein. Das Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz (FSHG) sieht jedoch auch eine Notrufaufschaltung auf große kreisangehörige Gemeinden vor, wenn diese Aufgaben im Rettungsdienst wahrnehmen (trifft für Witten zu). Mit der anstehenden Novelle des FSHG wird dieser Umstand jedoch zugunsten der Regelung im RettG angepasst werden. Da mehr als 90% der eingehenden Notrufe den Bereich des Rettungsdienstes betreffen entschied sich der Ennepe-Ruhr-Kreis sehr frühzeitig, den Notruf auf eine Abfragestelle zu konzentrieren. Mit Unterstützung einer externen gutachterlichen Begleitung, beginnend ab 1998, beschloss der Ennepe-Ruhr-Kreis, diese Leitstelle im Kreishaus vollkommen neu zu konzipieren. Räume, Technik und Infrastruktur wurden dem Stand der Technik angepasst. Die personelle Ausstattung wurde erhöht. Mit Datum des 01.04.2009 erfolgte vereinbarungsgemäß die Aufschaltung des Notrufes 112 der Stadt Witten. Die Aufschaltung der anderen Städte des Ennepe-RuhrKreises wurde im Jahr 2006 abgeschlossen. Für die Stadt Witten war letztlich die Finanzsituation entscheidend. Mit der Vorhaltung einer eigenen Einsatzzentrale entstanden offensichtlich vermeidbare finanzielle Doppelbelastungen. Zum einen berechnete der Kreis in den letzen Jahren regelmäßig für die „Inanspruchnahme der Kreisleitstelle für rettungsdienstliche Leistungen“ einen Betrag von ca. 250.000 EUR/Jahr. Diese Kosten konnten nicht in der Gebührenbedarfskalkulation der Stadt Witten für den Rettungsdienst berücksichtigt werden, da dort bereits die Personalkosten der eigenen Einsatzzentrale enthalten waren. Die Krankenkassen erhoben hier zu Recht einen Einspruch. So fiel die Entscheidung, abgebildet in der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Witten 2007 (Ratsbeschluss), die Einsatzzentrale künftig nur noch mit einer Funktionsstelle (4,5 Stellen) auszustatten. Diese Kosten können natürlich nicht dem Rettungsdienst zugeordnet werden. Da derzeit noch ein rechnerischer Personalüberhang von fünf Stellen besteht, kann die Einsatzzentrale noch mit zwei bis drei Kräften täglich besetzt werden. Tatsächlich resultieren schon heute aus dem heutigen Einsatz-, Arbeits- und Ausbildungsgeschehen erhebliche Überstunden. Spätestens infolge von Pensionsabgängen bei der Berufsfeuerwehr ist diese entsprechende Besetzung nicht mehr leistbar. Neu ist auch die seit Mitte 2005 organisatorische und wirtschaftliche Einheit des Rettungsdienstes im Ennepe-Ruhr-Kreis. Sämtliche den Trägern der Rettungswachen entstehenden Kosten werden in einem abgestimmten Betriebsabrechnungsbogen zusammengefasst und erstattet. Die Disposition sämtlicher Rettungsmittel im Kreis erfolgte durch die Kreisleitstelle. Alle rettungsdienstlichen Notrufe mussten bis zur endgültigen Aufschaltung zur Weiterbearbeitung der Kreisleitstelle übermittelt werden (Weisungsbefugnis des Trägers des Rettungsdienstes). So erfolgte in der Konsequenz die Entscheidung zur Notrufaufschaltung ab dem 01.04.2009. Gemäß Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz ist Brandschutz Aufgabe der Gemeinde. Auch bei einer Aufschaltung des Notrufs auf eine Kreisleitstelle bleiben die Stadt Witten, ihr Rat sowie der Leiter der Feuerwehr und der Brandschutzbeigeordnete in ihrer Verantwortung. Die Kreisleitstelle ist im Brandschutz somit Dienstleister für die Gemeinde. Die Verwaltungen des Kreises und der Stadt haben ein hohes Interesse, die gemeinsame Leitstelle für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz auf den gewohnten Standard zu bringen. Die öffentliche zum Teil verwirrende Berichterstattung über die vermeintlich mangelnde Leistungsfähigkeit löst kein einziges, der durchaus vorhandenen und von allen Verantwortlichen erkannten Probleme. Bis heute hat es im Ergebnis keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheitslage der Wittener Bevölkerung oder gar vermeidbare Schäden für Personen oder Sachen gegeben. Das Zusammenführen von technisch, organi14 Zitiert aus einer Antwort der Bürgermeisterin auf eine Anfrage der Ratsfraktion der CDU vom 02.10.2010 Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 50 satorisch und personell doch recht unterschiedlichen Systemen ist nicht von heute auf morgen reibungslos leistbar. Es ist aber grundsätzlich leistbar. In diesem Sinne sind alle nachstehenden Ausführungen als Momentaufnahme zu verstehen. Es gibt aber seit Anfang an einen grundlegenden Auffassungsunterschied über die Aufgaben der Leitstelle mit Bezug auf den Brandschutz und außergewöhnliche Ereignisse unterhalb der Schwelle des Großschadensereignisses. Genauso wie unbestritten der Landrat für seine Lenkungsfunktionen bei Großschadenslagen die Leitstelle zur Führungsunterstützung benötigt, so unverzichtbar ist die Leitstelle nach hiesiger Auffassung für die politisch verantwortliche (Bürgermeisterin, Brandschutzdezernent) wie für die operative Führung durch die Leitung der Feuerwehr für den Brandschutz und im Falle außergewöhnlicher Ereignisse. Dies beeinträchtigt nicht die zwingend zu erfüllenden Funktionen der Leitstelle. Es bleibt aber eine Lücke zur örtlichen Aufgabenwahrnehmung, die entweder über die Leitstelle oder durch örtliche Maßnahmen zu kompensieren ist. Hieraus ergeben sich zwangsläufig unterschiedliche Auffassungen z.B. zur Frage von Art und Umfang der Führungsunterstützung. Konkrete Qualitätsprobleme in der Zusammenarbeit mit der Kreisleitstelle Technische Aspekte: Der Kreis beschaffte im Rahmen der Neukonzeption der Kreisleitstelle ein Einsatzleitsystem der Fa. Siemens (System PFEIL-web), wie es auch bei vielen anderen Leitstellen Verwendung findet. Es ist jedoch m.W. kein derartiges System bei einer Kreisleitstelle im Einsatz, bei Leitstellen in kreisfreien Städten ist dies anders. Die Fa. Siemens hat sich bis dato noch nicht mit einer „Mandantenfähigkeit“ beschäftigt. Dies bedeutet, dass kreisangehörige Feuerwehren im Rahmen ihrer Einsatzsachbearbeitung interaktiv in das Leitsystem des Kreises eingebunden sind. In kreisfreien Städten ist dies nicht erforderlich, da es dort eben nur eine Feuerwehr gibt. Die Mandantenfähigkeit war eine der Hauptforderungen der Feuerwehr Witten bei der Neukonzeption der Kreisleitstelle. Die Fa. Siemens hatte offensichtlich große Probleme mit der Gestaltung dieser Eigenschaft. Die Stadt Witten musste erhebliche Finanzmittel aufwenden, um diese Möglichkeit der interaktiven Einbindung zu erhalten. Die Lösung sieht heute so aus, dass die Einsatzzentrale Witten über zwei abgesetzte Arbeitsplätze des Leitrechners verfügt, die eine „Nur-gucken-Version“ des Leitsystems darstellen. Eine Freischaltung der Arbeitsplätze für die eigenständige Bearbeitung von Einsätzen ist durch den Kreis möglich und besteht in Ausnahmefällen, dies wurde in einer gegenseitigen Vereinbarung erklärt. Bis zum heutigen Tage wurde keine selbständige Einsatzbearbeitung mittels Einsatzleitrechner durch die Feuerwehr Witten durchgeführt. Daher kann zurzeit nicht beurteilt werden, ob diese Funktion stabil nutzbar ist. Das System war anfangs geprägt durch unzählige Systemabstürze und Leitungsunterbrechungen. Die Systemverfügbarkeit entsprach in keiner Weise dem Stand der Technik. Mittlerweile ist auf Drängen der Verantwortlichen durch Nachbesserungen ein befriedigender Zustand erreicht. Einsatzleitsystem: Das verwendete Einsatzleitsystem Siemens PFEIL-Web funktioniert in seiner Kernkomponente sehr gut. Es findet auch bei einer Vielzahl anderer Leitstellen (kreisfreier Städte) Verwendung. Dabei muss natürlich berücksichtigt werden, dass das System nur solche Einsatzsituationen berücksichtigen kann, die zuvor planerisch im Datenbestand versorgt sind. Dies ist ein dynamischer Prozess und muss ständig durch Nachbesserungen in einen optimalen Zustand überführt werden. Änderungen im Datenbestand werden ausschließlich durch Mitarbeiter in der Kreisleitstelle durchgeführt. Einen interaktiven Einblick in den Bestand der Datenversorgung für Witten hat die Stadt Witten nur eingeschränkt. Die Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Witten musste auf das einheitliche System des Ennepe-Ruhr-Kreises zugeschnitten werden, dies erfolgte in enger Abstimmung mit der Berufsfeuerwehr Witten. Die Vereinheitlichung ist im Rahmen einer Vereinfachung auch nachvollziehbar. Durch diese Anpassung haben sich für die Feuerwehr Witten aber Nachteile ergeben, die systembedingt sind, aber keine Schlechtleistung der Leitstelle darstellen. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 51 Insbesondere ist es dem Leitsystem nicht möglich, einen RTW zeitgleich mit einem Löschzug zu alarmieren, welches tägliche Einsatzpraxis ist. Aufgrund der Systemspezifikation des Leitsystems erfolgt die Disposition grundsätzlich nacheinander. Dies ist begründet in der Tatsache, dass der den Löschzug zum Eigenschutz der Einsatzkräfte begleitende Rettungswagen im Sinne einer Hilfsfristoptimierung nicht mehr grundsätzlich von der Hauptfeuer- und Rettungswache ausrückt, sondern von dem der Einsatzstelle nächstgelegenen Standort. Somit ist eine automatische gemeinsame Alarmierung nicht mehr gegeben. In diesen Fällen sind Verzögerungen die Folge. Mit dem derzeit noch vorhandenen Einsatzleitsystem der Feuerwehr Witten stellte dies kein Problem dar. Allerdings bestand der Nachteil, dass das Einsatzleitsystem lediglich die eigenen Wittener Rettungswagen zuordnen konnte. Bei Nichtverfügbarkeit der eigenen RTW musste über Telefon bei der Kreisleitstelle ein überörtliches Rettungsmittel angefordert werden. In diesen Fällen, die allerdings zahlenmäßig erheblich geringer waren, waren ebenfalls Verzögerungen die Folge. Berichtswesen: Im Nachgang zu einem jeden Einsatz im Brandschutz und in der Technischen Hilfeleistung muss neben der Auflistung aller einsatzrelevanten Daten (Zeiten, Einsatzmittel, Personal, Material) auch eine gerichtsverwertbare Schilderung des Einsatzes angefertigt werden. Gerade im Falle von gebührenrelevanten Auseinandersetzungen legen die Verwaltungsgerichte erfahrungsgemäß großen Wert auf diese Einsatzberichte. Auch die Staatsanwaltschaft fordert regelmäßig Einsatzberichte bei Ermittlungsverfahren an. Das neue System des Kreises enthielt zwar in der Beauftragung das Modul für das Berichtswesen, aber die Fa. Siemens hat dies nur äußerst schleppend umgesetzt. Bis vor kurzem gab es keinerlei Möglichkeit, aus einer Verknüpfung der Einsatzdaten einen Einsatzbericht zu generieren zu. Erst seit Anfang März 2010 steht der Feuerwehr Witten erstmals das Berichtswesen zu Verfügung. Diese Software wurde mit positivem Ergebnis auf Verwendbarkeit geprüft. Die Schulung der Mitarbeiter (auch von Mitarbeitern anderer Städte im Kreis) ist angelaufen und verläuft Erfolg versprechend. Bis zum heutigen Tag verwendet die Feuerwehr Witten ihr im Jahr 1999 beschafftes Einsatzleitsystem CKS-112. Die daraus resultierenden Schnittstellenprobleme werden in absehbarer Zeit gelöst werden können. Krankentransportabrechnung: Die Stadt Witten übt im Auftrag des Ennepe-Ruhr-Kreises auf der Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Krankentransport- und Rettungsdienstabrechnung für den gesamten Kreis aus. Dazu bedient sich die Stadt Witten eines Abrechnungsprogramms, welches zunächst auf dem in Witten vorhandenen Einsatzleitrechner (System CKS) vorhanden war. Durch die städt. EDV (StA. 15) konnte dieses Programm zunächst für den erweiterten Einsatz ertüchtigt werden. Dies sollte jedoch nur für eine kurze Übergangszeit Anwendung finden, da die Fa. Siemens mit dem neuen System im Kreishaus auch eine entsprechende Software für die Abrechnung zu Verfügung stellen sollte. Bis zum heutigen Tag liegt diese Softwarekomponente nicht vor. In einem umständlichen Verfahren wird die Schnittstelle zwischen Einsatzleitrechner (Siemens PFEIL-web) und Abrechnungsprogramm (REFEU-light) durch personalintensive Maßnahmen gewährleistet. Eine Plausibilitätsprüfung ist nicht möglich, eine statistische Auswertung gelingt ebenfalls nur händisch. Alarmierung und Einsatzdisposition: Die Notrufdispositionszeit, d.h. die Zeit von der Annahme des Notrufs bis zur Alarmierung der örtlich und sächlich zuständigen Einheiten soll gemäß Schutzzieldefinition der AGBF-Bund 90 Sekunden nicht überschreiten. Diese Zeit ist Bestandteil des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Witten und konnte bis zum 31.03.2009 von den Mitarbeitern der Einsatzzentrale der Feuerwehr Witten in 95% der Fälle eingehalten werden. Dies ist durch die Kreisverwaltung auch für die Kreisleitstelle bestätigt. Die Alarmierung der Kräfte der Berufsfeuerwehr geschieht in der Regel über die Rundspruchanlage in der Wache mittels Alarmgong und einer spezifizierten Durchsage sowie einen Alarmdrucker. So erfahren die Kräfte die Art des Einsatzes, den Ort und die Auswahl der entsprechenden Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 52 Einsatzmittel (Fahrzeuge). Die Alarmierung durch die Kreisleitstelle ist durch technische Probleme leider nach wie vor fehlerbehaftet. Hinzu kam anfangs die überproportionale Anhäufung von Systemausfällen. Die grundsätzlich weiter hohe Motivation der Einsatzleiter und der Kräfte der Berufsfeuerwehr drohte dadurch deutlich beeinträchtigt zu werden. Daher wird die Alarmierung in stetem Austausch mit der Kreisleistelle laufend optimiert. Die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr geschieht wie bisher über analoge Funkmeldeempfänger durch die Kreisleitstelle. Meldungen über falsche oder keine Alarmierungen aus dem Bereich der Freiwilligen Feuerwehr wurden von der Kreisleitstelle überprüft und konnten ausgeräumt werden. Durch die festen Einsatzbereiche wird es nicht auszuschließen sein, dass beispielsweise bei ungenauen Ortsangaben eine örtlich nicht zuständige Löscheinheit alarmiert wird. Es ist aber sicher gestellt, dass jedenfalls eine Löscheinheit alarmiert wird. Eine Führungsunterstützung durch Disponenten in der Kreisleitstelle findet nicht in dem für Witten gewohnten und erforderlichen Maße statt. In diesem Zusammenhang darf ich auf den letzten Absatz der einleitenden Ausführungen verweisen. Es gibt unterschiedliche Auffassungen zu Art und Umfang der Führungsunterstützung. Damit sind und werden vor Ort entsprechend organisatorische und personelle Vorkehrungen zu treffen sein. Neben den üblichen Einsätzen stellen insbesondere Großschadensereignisse und Flächenlagen (Sturm, Hochwasser etc.) die Feuerwehren und auch die Leitstellen vor große Herausforderungen. Die Lage „Kyrill“ im Jahr 2007 konnte durch die Feuerwehr Witten gut abgearbeitet werden. Nahezu 500 Einsätze wurden in einer Nacht abgearbeitet. Die Notrufannahme in Witten erfolgte durch eine personell stark besetzte Einsatzzentrale. Allerdings sind auch nur die Notrufe aus dem Festnetz des Wittener Vorwahlbereiches in der Einsatzzentrale der Feuerwehr Witten aufgelaufen. Infolge des unmittelbaren Kontakts zum Anrufer konnte jedem Einsatz durch den Lagedienstführer eine Priorität zugeordnet werden, da nicht auf jeden Einsatz zeitgleich reagiert werden konnte. Unwichtiges musste länger warten, auf zeitkritische Einsätze wurde sofort reagiert. Ende Februar 2010 ereilte den Ennepe-Ruhr-Kreis das Sturmtief „Xynthia“ mit heftigem Sturm und ausgiebigen Schneefällen. Die Feuerwehr Witten leistete ca. 50 Einsätze in einer Nacht. Diese Einsätze wurden vollkommen unkoordiniert abgewickelt: Zu den Einsätzen erfolgte keinerlei Alarmierung durch die Kreisleitstelle, die Einsätze erschienen lediglich im Display des Leitrechners in einer unsortierten Reihenfolge. Alarmfaxe wurden nur noch vereinzelt übermittelt. Die Einsätze waren mit keiner Priorisierung durch die Kreisleitstelle versehen, so dass der Lagedienstführer in der Einsatzzentrale Witten keine Möglichkeit hatte, situationsgerecht auf die Hilfeersuchen zu reagieren. Es mussten zunächst umfangreiche Erkundungsfahrten vor Ort durchgeführt werden, was zu einem erheblichen Zeitverlust führte. Die Kreisverwaltung verweist hier auf die Praxis mit den anderen Städten, dass die Priorisierung dort ebenfalls nicht erfolge und nur von der örtlichen Feuerwehr geleistet werden könne. Auch hier spiegeln sich die unterschiedlichen Verfahrensweisen und Erwartungen bzw. Möglichkeiten wieder, ohne dass damit ein Urteil über die Arbeitsleistung der Kreisleitstelle verbunden ist. Zu berücksichtigen ist, dass alle Notrufe aus dem Mobilfunknetz, also der überwiegende Teil, seit Beginn der Mobiltelefonie in der Kreisleitstelle auflaufen. Ein funktionierendes Zusammenspiel mit der Kreisleitstelle ist schon daher ausgesprochen wichtig. Der Rettungsdienst liegt kraft Gesetzes in alleiniger Zuständigkeit des Kreises. Demzufolge obliegt dem Kreis auch die alleinzuständige Disposition aller Rettungsmittel im Kreisgebiet. Diese Aufgabe nimmt der Kreis seit Mitte 2005 wahr. Einzelheiten zur Qualität, Erreichungsgrad usw., die zum Teil öffentlich diskutiert worden sind, kann daher nur der Ennepe-Ruhr-Kreis beantworten. Auswirkungen ergeben sich für die Feuerwehr Witten durch die kreisweite Disposition aller Rettungsmittel. So kommt es zu längeren Einsatzzeiten. Alarmfahrzeiten werden länger. Außerdem werden First-Responder-Einsätze häufiger. Wurden Mitarbeiter in der Vergangenheit fast ausschließlich im Stadtgebiet Witten eingesetzt, so erfolgen heute die Einsätze kreisweit. Die Zunahme des Stresses infolge der Alarmfahrten ist unbestritten. Aus Gründen des Arbeitsschutzes erfolgte kürzlich die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für RTW und NEF, da die Kollegen im 24hDienst eingesetzt werden, um die berechtigten Belange des Rettungsdienstes und des Arbeitsschutzes dauerhaft vereinbaren zu können. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 53 Auffallend ist, dass die vorgezeigten Mängel ausschließlich von der Feuerwehr Witten vorgebracht werden. In keiner anderen Feuerwehr werden ähnliche Situationen beschrieben. Der Grund kann einerseits darin liegen, dass die Feuerwehr Witten und, nach Angaben des Kreises, die Feuerwehr Ennepetal einen abgesetzten Arbeitsplatz des Einsatzleitrechners vorhalten und somit etwas umfangreichere Informationen erhalten. Andererseits hat die gesamte Feuerwehr Witten über Jahrzehnte ein Verständnis von ihrer Aufgabe entwickelt, das auf den örtlichen Anforderungen und Entscheidungen, insbesondere der politischen und verwaltungsseitigen Führung basiert. Diese bilden sich im beschlossenen Brandschutzbedarfsplan ab und sind unabhängig von der technischen Lösung für die Leitstelle formuliert. Im Ergebnis spiegeln sich auch hier die unterschiedlichen Erwartungen und Möglichkeiten an die Funktionalitäten der Kreisleitstelle und die damit verbundenen örtlichen Reaktionen wieder, um die vorgegebenen Ziele des Brandschutzbedarfsplans umzusetzen. Damit wird weder die Arbeit der Kreisleitstelle und noch weniger die anderer Feuerwehren beurteilt, die ihre Arbeit ebenfalls an den örtlichen Gegebenheiten ausrichten. Bis heute hat es im Ergebnis keine negativen Auswirkungen auf eine Sicherheitslage der Wittener Bevölkerung oder gar vermeidbare Schäden für Personen oder Sachen gegeben. Auswirkungen auf den Personalbestand der Berufsfeuerwehr Die Einsatzzentrale soll gemäß Brandschutzbedarfsplan der Stadt Witten nur noch mit einer Funktionsstelle ausgestattet sein, d.h. für diese Aufgabe stehen rechnerisch 4,5 Stellen zur Verfügung. Die Umsetzung dieser beschlossenen Maßnahme ist derzeit nicht möglich. Täglich werden zwei bis drei Beamte in der Einsatzzentrale eingesetzt. Dies ist jedoch nur noch kurze Zeit möglich (pensionsbedingte Reduzierung des Stellenüberhangs). Die Feuerwehr Witten hat bereits seit längerer Zeit einen Dienst aus der Freizeit für einen Lagedienstführer (Beamter gehobener feuerwehrtechnischer Dienst) organisiert. Dieses System hat sich hervorragend bewährt, führt aber zu stetig wachsenden Überstundenkonten. Um vor Ort an der Einsatzstelle den Verlust der rückwärtigen Führung noch weiter zu kompensieren, wird seit einiger Zeit der „Zweite Führungsassistent“ auf dem Einsatzleitwagen eingesetzt. Dieser zweite Assistent wird aus der dritten Stelle in der Einsatzzentrale besetzt und hat sich ebenfalls sehr bewährt. Allerdings kann dieses Modell aus den oben genannten Gründen nur von kurzer Dauer sein, zumal auch hier nicht abbaubare Überstunden die Folge sind mit entsprechenden zusätzlichen finanziellen Lasten. Lösungsansätze Um ihrer Verantwortung für die Qualität der gemeinsamen Leitstelle gerecht zu werden, wurde ein Mitarbeiter des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes der Feuerwehr Witten für die Dauer eines Jahres von seinen Aufgaben entbunden, um in Projektform gemeinsam mit dem EnnepeRuhr-Kreis die nachstehenden Aufgaben zu erledigen: • • • • • • Ertüchtigung der Systemverfügbarkeit des ELR Einführung des Berichtswesens (nutzbar auch für andere Städte im Kreis) Einführung der Krankentransport- und Rettungsdienstgebührenabrechnung (im Auftrag des Kreises) Optimierung der Datenversorgungslage und Sicherstellung der Datenpflege im ELR Optimierung der Zusammenarbeit Kreisleitstelle – FW Witten (Vorbereitung zur Umsetzung der Ziele des Brandschutzbedarfsplans) Schulung der Mitarbeiter in der EZ, regelmäßige gegenseitige Hospitationen, Sicherstellung der Ergebnisqualität bei Flächenlagen“ Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 54 Das Projekt wurde im August 2011 abgeschlossen. Die Ziele konnten weitestgehend nicht erreicht werden. Eine Fortsetzung erscheint notwendig. Es ist erkennbar, dass die endgültige zufrieden stellende Umsetzung voraussichtlich länger dauert als ursprünglich angenommen. Deshalb sind daher für den Brandschutzbedarfsplan und die Personalausstattung der Feuerwehr Witten Konsequenzen zu ziehen. Die Einsatzzentrale der Feuerwehr Witten wird künftig mit zwei Funktionsstellen ausgestattet. Die Berufsfeuerwehr wirkt (kostendeckend!) im Rettungsdienst mit und besetzt die nachfolgenden Rettungsmittel: SOLLFunktionsstellen Personalfaktor Anzahl Stellen Notarzteinsatzfahrzeug Rettungswagen FRW 1 2 4,5 4,5 4,5 9,0 Summe (SOLL gesamt) 3 4,5 14 Rettungsdienst Dauerhaft sind das Notarzteinsatzfahrzeug und einer der drei Rettungswagen von der Berufsfeuerwehr zu besetzen. Darüber hinaus sind gemäß Rettungsdienstbedarfsplan des Ennepe-Ruhr-Kreises zwei weitere Rettungswagen vorzuhalten. Davon wird einer vom Deutschen Roten Kreuz und ein weiterer vom Arbeiter-Samariter-Bund besetzt. Eine vollkommen neue Konstellation kann sich ab dem 01.01.2013 ergeben, da der Kreis voraussichtlich sämtliche (nicht kommunalen) Rettungsdienstleistungen in 2012 neu ausschreiben wird. Weiterhin müssen im Einzelnen die Stellen des feuerwehrtechnischen Tagesdienstes aufgeführt werden. Die Stelleninhaber sind sowohl Sachbearbeiter als auch wechselweise Einsatzleiter bei größeren und schwierigen Einsätzen im Brandschutz, bei der technischen Hilfeleistung und im Rettungsdienst (Beamter vom Alarmdienst, Lagedienst in Rufbereitschaft). Die Sachbearbeiterstellen im Einzelnen: • Leiter der Berufsfeuerwehr • Abteilungsleiter „Einsatz und Organisation“, stellvertretender Leiter der Berufsfeuerwehr − SB Einsatzvorbereitung und Personalplanung Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 55 − SB Aus- und Fortbildung BF und FF, Fahrschule, Krankentransport und Rettungsdienst − SB Geschäftsstelle Freiwillige Feuerwehr • Abteilungsleiter „Vorbeugender Gefahrenschutz“ − SB Vorbeugender Gefahrenschutz − 2 x SB Brandschau, Brandsicherheitswachen • Abteilungsleiter „Technischer Dienst“ − SB Fahrzeuge und Geräte, Informations- und Kommunikationstechnik − SB Atem-, Chemie- und Strahlenschutz, Taucherwesen − SB Informations- und Kommunikationstechnik (Administrator) (Refinanzierung ERK) Hinzu kommt die Stelle des Leiters der städtischen Fahrschule im Beschäftigtenverhältnis. Die Verwaltung des StA. 37 wird wie folgt wahrgenommen: • Abteilungsleiter „Verwaltung und Allgemeine Gefahrenabwehr“ − 1 x SB Verwaltung, Haushaltsangelegenheiten − 1 x SB Gefahrenabwehr, Desinfektion, Kampfmittel (Refinanzierung ERK) − 4 x SB Gebührenabrechnung Rettungsdienst (Refinanzierung ERK) − 0,5 x SB Haushaltsangelegenheiten Im Rahmen der Produktorientierung erfolgt eine anteilige Refinanzierung einzelner Stellen über den Rettungsdienst. Es wird eine Stelle des Tagesdienstes (gehobener feuerwehrtechnischer Dienst) für Administrationszwecke (Informations- und Kommunikationstechnik) eingerichtet. Eine Refinanzierung ist sicher zu stellen. Zusammenfassung Personalstärke (SOLL): SOLLFunktionsstellen Personalfaktor Anzahl Stellen Brandschutz/Technische Hilfe 12 4,5 59 Rettungsdienst 3 4,5 14 Fwt. Tagesdienst 13 Fahrschule 1 Allgemeine Verwaltung 7,5 Summe 94,5 Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 56 Freiwillige Feuerwehr - SOLL-Personalstärke Die Personalstärke der Idealplanung entspricht bei der FF ebenfalls der Vorgabe der Schutzzieldefinition und der Risikoanalyse, wobei im Unterschied zur Bemessung für die Berufsfeuerwehr der Personalfaktor nur geschätzt werden kann, da derzeit keine empirischen Daten infolge einer Verfügbarkeitsanalyse der einzelnen Funktionsstellen vorliegen. Empfohlen 15 wird die folgende Verfahrensweise: „Sollte die Ermittlung dieser Faktoren nicht möglich sein, so wird an dieser Stelle empfohlen, entgegen älteren Planungen (Faktor 3) von einem Faktor von 4 (nachts/Wochenende) bzw. 6 (tagsüber) auszugehen.“ Hintergrund dieser Empfehlungen ist die Erfahrung, wonach nachts viele Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung stehen (Wohnung im Löschbereich), aber tagsüber entweder nicht vom Arbeitsplatz wegkommen (Arbeitgeberproblematik) oder aber weit weg vom Gerätehaus arbeiten. 15 Infolge der Bildung von Schwerpunkteinheiten wird für die Bemessung der Stärke der Freiwilligen Feuerwehr Witten ein Personalfaktor von 4,0 festgelegt, dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Existenz der Berufsfeuerwehr. Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, Landesfeuerwehrverband NRW e.V., Stand 01/2001, S. 64 Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 57 Die Gesamtstärke der jeweiligen Löscheinheiten ergibt sich aus der Multiplikation der Funktionsstellen der Einsatzmittel mit dem Ausfallfaktor: SOLLFunktionsstellen Personalfaktor Personalstärke Hilfeleistungslöschfahrzeug Hilfeleistungslöschfahrzeug 9 9 4,0 4,0 36 36 Summe 18 4,0 72 Hilfeleistungslöschfahrzeug Hilfeleistungslöschfahrzeug Tanklöschfahrzeug 9 9 3 4,0 4,0 4,0 36 36 12 Summe 21 4,0 84 Hilfeleistungslöschfahrzeug Hilfeleistungslöschfahrzeug Tanklöschfahrzeug 9 9 3 4,0 4,0 4,0 36 36 12 Summe 18 4,0 84 Hilfeleistungslöschfahrzeug Drehleiter 9 3 4,0 4,0 36 12 Summe 12 4,0 48 Hilfeleistungslöschfahrzeug Löschfahrzeug Tanklöschfahrzeug 9 9 3 4,0 4,0 4,0 36 36 12 Summe 18 4,0 84 Hilfeleistungslöschfahrzeug Tanklöschfahrzeug Drehleiter 9 3 3 4,0 4,0 4,0 36 12 12 Summe 21 4,0 60 Gesamtstärke 105 4,0 432 Löscheinheit 3 Heven, Altstadt Löscheinheit 4 Annen, Schnee Löscheinheit 5 Rüdinghausen, Stockum Löscheinheit 6 Bommern Löscheinheit 7 Bommerholz, Durchholz, Vormholz Löscheinheit 8 Buchholz, Herbede Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 58 Qualität der Freiwilligen Feuerwehr (Stellenplan) Anzahl der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatzdienst, gestaffelt nach Dienstgraden SOLL 432 100,00% Feuerwehrfrauanwärterin/-mannanwärter Feuerwehrfrau/-mann Oberfeuerwehrfrau/-mann Hauptfeuerwehrfrau/-mann 117 26,50% Unterbrandmeister/in 207 47,80% Brandmeister/in Oberbrandmeister/in Hauptbrandmeister/in 76 17,50% Brandinspektor/in 18 4,20% Brandinspektor/in mit Verbandsführerqualifikation (Lehrgang F/B V-I) 7 1,60% Brandoberinspektor/in 6 1,40% Gemeinde-/Stadtbrandinspektor/in (Sprecher) 1 1,00% Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 59 Weitere Aspekte der SOLL-Planung (Berufs- und Freiwillige Feuerwehr) Jugendfeuerwehr Die Jugendfeuerwehr ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr. Aus ihr rekrutieren sich im Wesentlichen die Nachwuchskräfte für die Freiwillige Feuerwehr. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung gebührt dieser Einrichtung ein sehr hoher Stellenwert. Um künftig der Konkurrenzsituation mit anderen Hilfsorganisationen oder Vereinen gewidmet zu sein, bedarf es einer besonderen Aufmerksamkeit, nicht zuletzt auch in Bezug auf die finanzielle Ausstattung. Jede Löscheinheit der Freiwilligen Feuerwehr soll über eine Jugendgruppe verfügen. Einsatzzentrale Auch nach Aufschaltung des Notrufes auf die Kreisleitstelle nach Schwelm wird für Großschadensereignisse bzw. eine Vielzahl von Ereignissen (Sturm/Hochwasser) sowie als Ausfallreserve die technische Funktionalität der Einsatzzentrale der Feuerwehr Witten erhalten. Die Feuerwehr Witten verfügt darüber hinaus unter Ausnutzung ihrer multifunktionalen Eigenschaften über die nachstehenden Möglichkeiten zur Bearbeitung besonderer Einsatzlagen: Einsatzführungsdienst (Beamter vom Alarmdienst, Lagedienst) Den Einsatzführungsdienst nehmen die feuerwehrtechnischen Beamten des gehobenen und höheren Dienstes (Tagesdienst) wahr. Der Beamte vom Alarmdienst versieht seinen Dienst auf der Feuer- und Rettungswache, der Beamte vom Lagedienst in Rufbereitschaft. Stab außergewöhnliche Ereignisse (SAE) Zur Bewältigung größerer Schadensereignisse (Einzellage, Flächenlage) unterhält die Stadt Witten einen Stab außergewöhnliche Ereignisse. Der SAE, organisatorisch durch StA. 37 gewährleistet, kam in der Vergangenheit insbesondere bei Starkregen-, Sturm- und Schneeereignissen zum Einsatz. Eine permanente Aus- und Fortbildung ist sicherzustellen. Sondereinsatzgruppe Taucher (SEG-T) Zur Rettung von Menschen an, in und auf Gewässern verfügt die Feuerwehr Witten über eine Tauchereinheit (Feuerwehrtaucher gem. FwDV) innerhalb der Berufsfeuerwehr in einer Stärke von fünf Tauchern auf jeder Wachabteilung (Multifunktional, Springer). Dazu verfügt sie auch über eine entsprechende Anzahl an Bootsführen. Sondereinsatzgruppe Umweltschutz (SEG-U) Da insbesondere Einsätze mit gefährlichen Stoffen sehr personal- und zeitintensiv sind, kann im ersten Zugriff mit den Kräften der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr nur ein Grundschutz sichergestellt werden. Mit der Unterhaltung der SEG-U kann bei derartigen Einsätzen ein über das Maß des Grundschutzes hinaus gehende Erledigung dieser Aufgaben sichergestellt werden. Die Mitglieder der SEG-U sind intensiv geschult und mit Funkmeldeempfängern ausgestattet. Eine Kooperation mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis ist zu gewährleisten. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 60 Sondereinsatzgruppe Informations- und Kommunikationstechnik (SEG-IuK) Um bei Großschadensereignissen die kommunikative Unterstützung der Technischen Einsatzleitung zu gewährleisten, unterhält die Feuerwehr Witten eine Gruppe besonders ausgebildeter Feuerwehrkräfte (BF/FF), die im Bedarfsfall mit den technischen Komponenten (AB-Einsatzleitung) eingesetzt werden können, auch auf Anforderung in anderen Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises (s.u.). Die Mitglieder sind über Funkmeldeempfänger / digitale Funkmeldeempfänger alarmierbar. Eine Kooperation mit dem EnnepeRuhr-Kreis ist zu gewährleisten. Versorgungsgruppe Insbesondere lang andauernde Einsätze machen eine Versorgung der Einsatzkräfte an der Einsatzstelle notwendig. Dazu unterhält die Feuerwehr eine Gruppe aus Mitgliedern der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr, die die notwendigen Geräte unterhalten und die Vorbereitungen treffen. Überörtliche Schadensabwehr Die Feuerwehr Witten wirkt mit in überörtlichen Konzepten zur Schadensabwehr: Vorgeplante überörtliche Hilfe größeren Umfangs (Landeskonzept) Hier sind Kontingente der Feuerwehr (Einsatzkräfte, Fahrzeuge und Geräte) fest eingebunden in die Strukturen des Bereitschaftsverbundes „Dortmund – Ennepe-Ruhr-Kreis“ innerhalb der Abteilung Arnsberg. Mobile Führungsunterstützung Arnsberg (MoFüSt) Mitarbeiter des Führungsdienstes sind besonders aus- und fortgebildet, um im Bedarfsfall eine überörtliche Führungsunterstützung gewährleisten zu können. In gleicher Weise erfolgt eine Unterstützung für die Luftbeobachtung auf Bezirksebene. Dekontamination von Verletzten, Personen und Geräten Die Feuerwehr Witten ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Landeskonzeptes für den gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis. Sie ist vom Kreis (Land) zusätzlich ausgestattet mit Fahrzeugen, Abrollbehälter und Geräten. Diese Aufgabe ist der SEG-U zugewiesen. Information- und Kommunikation Die Feuerwehr Witten ist in gleicher Weise verantwortlich für die Unterstützung von Informationsund Kommunikationsbedarf an Einsatzstellen im gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis. Hierfür erfolgte eine Ausstattung mit einem Abrollbehälter des Kreises (Land. Diese Aufgabe übernimmt die SEG-IuK. Notfallseelsorge Notfallseelsorge ist integrativer Bestandteil der Gefahrenabwehr im Brandschutz und im Rettungsdienst. Sie wird gewährleistet durch Seelsorger (ökumenisch), die sich ehrenamtlich im Bedarfsfall um Unfallopfer, Angehörige und sonstige Beteiligte kümmern. Des Weiteren stehen sie als Hilfe für die Helfer zur Verfügung. Organisiert wird die Notfallseelsorge durch einen leitenden Notfallseelsorger bzw. leitende Notfallseelsorgerin. Warnung der Bevölkerung Zur Warnung der Bevölkerung bei besonderen Schadenslagen (Hochwasser, gefährliche Stoffe und Güter etc.) ist ein leistungsfähiges System, beispielsweise Sirenen, erforderlich. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 61 6.2 TECHNISCHE AUSSTATTUNG Berufsfeuerwehr - SOLL-Fahrzeugausstattung Anzahl Typ Bemerkung Brandschutzkomponente Hilfeleistungslöschfahrzeug 3 HLF Tanklöschfahrzeug Drehleiter 1 2 TLF DL(A)K Hilfeleistungskomponente Rüstwagen Gerätewagen Gerätewagen-Wasserrettung Boot 1 1 1 1 RW GW GW-W RTB 2 Abrollbehältersystem Wechselladerfahrzeug AB-Einsatzleitung AB-Atemschutz AB-Gefährliche Stoffe AB-Großbrand/Schlauch AB-Einsatzmittel Hilfeleistung AB-Sonderlöschmittel AB-Ölsperre AB-Ladeboden AB-Mulde AB-Versorgung AB-Aufenthalt/Besprechung 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 WLF AB-EL AB-AS AB-G AB-Schlauch AB-Rüst AB-Schaum AB-Öl AB-L AB-M AB-V AB-AB große Kabine, Kran am Fahrgestell Ausstattung EZ-/LtSt--redundant PKW/sonstige Einsatzleitwagen 3,5 to Einsatzleitfahrzeug Dienstfahrzeug allgemein Mannschaftransportwagen Multifunktionsanhänger 1 2 3 2 1 ELW 1 ELW 1 PKW MTW Kastenwagen, Hochdach PKW Kombi, Reserve NEF, KdoW gesamtes Stadtgebiet einschl. BAB, 2.000l Wasser, 200l Schaummittel (CAFS), erweiterte THL-Ausstattung Pulverlöschanlage Niedrigbauweise, Zusatzlenkung, Krankentragenlagerung Ölspuren, kleine Hilfeleistungen Wasserrettung, Taucherfahrzeug Motorboot auf Trailer Zusatzmodul zu AB-EL Logistik Fahrzeuge des Bundes aus dem Katastrophenschutz und des Ennepe-Ruhr-Kreises finden hierbei keine Berücksichtigung. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 62 Besondere Auswirkungen der Erreichbarkeit mit Kraftfahrdrehleitern Aus dem Baurecht erfolgte im Dezember 1999 eine Abfrage der kreisangehörigen Gemeinden durch den Ennepe-Ruhr-Kreis im Auftrag der Bezirksregierung Arnsberg vor dem Hintergrund der Erreichbarkeit von Gebäuden, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr (tragbare Leitern, Kraftfahrdrehleitern) sicher gestellt werden muss (Erlasslage). Dabei stellte sich für Witten sehr schnell heraus, dass im Bereich Herbede erhebliche Defizite bestehen. Dies konnte bereits im Brandschutzbedarfsplan 2001 gewürdigt werden. Die Reserveleiter der Berufsfeuerwehr wurde kurzfristig zur Löscheinheit Herbede umgesetzt. Die Beschaffung einer weiteren Drehleiter erfolgte im Rahmen der SOLL-Planung des Brandschutzbedarfsplans. Die auf der Feuer- und Rettungswache Dortmunder Straße stationierte zweite Drehleiter dient dem zweiten Abmarsch für das gesamte Stadtgebiet und wird in der Regel durch die Freiwillige Feuerwehr oder Beamte aus der Freischicht besetzt. Dazu sind zwei Löscheinheiten (Altstadt, Annen) an diesem besonderen Hubrettungsgerät ausgebildet. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 63 Freiwillige Feuerwehr - SOLL-Fahrzeugausstattung Anzahl Typ Bemerkung Löscheinheit 3 Heven, Altstadt Hilfeleistungslöschfahrzeug Mannschaftstransportwagen Sonderfahrzeug 2 2 1 HLF MTW GW Hilfeleistungssatz, Sprungretter, Überdrucklüfter 2 1 2 HLF TLF MTW Hilfeleistungssatz, Sprungretter, Überdrucklüfter Tragkraftspritze 2 1 2 HLF TLF MTW Hilfeleistungssatz, Sprungretter, Überdrucklüfter 1 1 1 HLF DLK MTW Hilfeleistungssatz, Sprungretter, Überdrucklüfter 1 1 1 2 HLF TLF LF MTW Hilfeleistungssatz, Sprungretter, Überdrucklüfter 1 1 1 2 HLF TLF DLK MTW Hilfeleistungssatz, Sprungretter, Überdrucklüfter Tragkraftspritze 1 1 LF MTW Poolfahrzeug für JF 2 1 HLF GW-V Reservefahrzeuge für FF, Ausbildungsfahrzeug Versorgung an Einsatzstellen Löscheinheit 4 Annen, Schnee Hilfeleistungslöschfahrzeug Tanklöschfahrzeug Mannschaftstransport Löscheinheit 5 Rüdinghausen, Stockum Hilfeleistungslöschfahrzeug Tanklöschfahrzeug Mannschaftstransport Löscheinheit 6 Bommern Hilfeleistungslöschfahrzeug Drehleiter Mannschaftstransport Löscheinheit 7 Bommerholz, Durchholz, Vormholz Hilfeleistungslöschfahrzeug Tanklöschfahrzeug Löschfahrzeug Mannschaftstransport Löscheinheit 8 Buchholz, Herbede Hilfeleistungslöschfahrzeug Tanklöschfahrzeug Drehleiter Mannschaftstransport Jugendfeuerwehr Löschfahrzeug Mannschaftstransport Gemeinsamer Bedarf (Pool) Hilfeleistungslöschfahrzeug Sonderfahrzeug Fahrzeuge des Bundes aus dem Katastrophenschutz und des Ennepe-Ruhr-Kreises finden hierbei keine Berücksichtigung. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 64 6.3 BAULICHE AUSSTATTUNG Freiwillige Feuerwehr - SOLL-Standorte der Gerätehäuser Auch die Idealplanung der Anzahl und Standorte der Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr unterliegt den Vorgaben der gemeindlichen Schutzzieldefinition und der Risikoanalyse. Folgende Voraussetzungen liegen darüber hinaus der Analyse zugrunde: 1. Gemäß Schutzzieldefinition wird eine Anmarschzeit von acht Minuten festgelegt. 2. Es wird unterstellt, dass die Zeit von der Alarmierung bis zum Eintreffen am jeweiligen Gerätehaus vier Minuten beträgt (starke Näherung!). 3. Es verbleibt eine Fahrzeit von vier Minuten mit einer durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit von 40 km/h. 4. Der Einsatzradius beträgt somit 2,6 km rund um das jeweilige Gerätehaus. 5. Eine detaillierte Untersuchung der Wohnorte und der Orte der Arbeitsplätze der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr konnte noch nicht berücksichtigt werden. Näherungsweise erfolgt in der Grafik eine Abdeckung des Stadtgebietes mit Kreisen mit einem Durchmesser von 5,2 km. Dabei sollen möglichst wenige Überschneidungen stattfinden und möglichst wenige Flächen außerhalb des Stadtgebietes liegen. Es handelt sich bei diesem Verfahren ausschließlich um ein grafisches Verfahren (sehr starke Näherung), eine Isochronendarstellung aufgrund der tatsächlichen Verkehrsinfrastruktur führt zu genaueren Ergebnissen. Die grafische Näherung zur Ermittlung der Anzahl und der Standorte der Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr ergibt eine Anzahl von sechs Standorten. Ein Überschneiden der Kreise erfolgt in günstiger Konstellation gerade in den Gebieten mit hohem und sehr hohem Brandrisiko. Die Idealplanung sieht somit folgende Standorte der Löscheinheiten der FF Witten vor: Löscheinheit 3: Heven, Altstadt Löscheinheit 4: Annen, Schnee Löscheinheit 5: Rüdinghausen, Stockum Löscheinheit 6: Bommern Löscheinheit 7: Bommerholz, Durchholz, Vormholz Löscheinheit 8: Buchholz, Herbede Diese Standorte sind bis auf das Gerätehaus der Löscheinheit Bommern nicht identisch mit den tatsächlichen Standorten der Gerätehäuser! Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Bild 33: SOLL-Planung Standorte Gerätehäuser Freiwillige Feuerwehr (aus Risikoanalyse 2001) Seite 65 Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 66 7. IST-STRUKTUR 7.1 ORGANISATION DER FEUERWEHR Die Feuerwehr der Stadt Witten besteht aus einer Berufsfeuerwehr und aus einer Freiwilligen Feuerwehr mit angegliederter Jugendfeuerwehr. Gemeinsam bilden sie die Feuerwehr der Gemeinde. Die Feuerwehr ist im Amt 37 „Feuerwehr und Rettungsdienst“ in die Organisationshoheit der Stadt Witten eingebunden. Geführt wird die Berufs- und die Freiwillige Feuerwehr vom Leiter der Berufsfeuerwehr. Die Berufsfeuerwehr, die sich ausschließlich aus hauptamtlichen Kräften zusammensetzt, wurde aufgrund einer Organisationsverfügung der Bezirksregierung Arnsberg im Jahr 1976 gegründet. Sie ist seit dem Jahr 1983 in der Feuer- und Rettungswache an der Dortmunder Straße stationiert. Die Berufsfeuerwehr nimmt Aufgaben des Brandschutzes, der technischen Hilfeleistung und des Rettungsdienstes wahr (Details siehe Kap. 3). Im Jahre 1993 wurde die Rettungswache Herbede an der Zeche-Holland-Straße in Betrieb genommen. Die Freiwillige Feuerwehr, in der ausschließlich ehrenamtliche Angehörige ihren Dienst versehen und deren Gründerzeit auf das Jahr 1863 zurück geht, ist in zwölf Löscheinheiten gegliedert. Die Gerätehäuser sind über das Stadtgebiet wie folgt verteilt: • Löscheinheit Altstadt: Hauptstraße 60 • Löscheinheit Annen: In der Mark 120 • Löscheinheit Bommerholz: Bommerholzer Straße 59 • Löscheinheit Bommern: Bommerfelder Ring 110 • Löscheinheit Buchholz: Buchholzer Straße 35 • Löscheinheit Durchholz: Hohe Egge 7 • Löscheinheit Herbede: Meesmannstraße 100a • Löscheinheit Heven: Wannen 143 • Löscheinheit Rüdinghausen: Kreisstraße 85b • Löscheinheit Schnee: Hackertsbergweg 9 • Löscheinheit Stockum: Heuweg 6a • Löscheinheit Vormholz: Berghauser Straße 14 Die Freiwillige Feuerwehr nimmt Aufgaben im Brandschutz und in der technischen Hilfeleistung wahr, Notfallhelfer-Systeme sind bereits angelaufen und werden fortgesetzt. Viele Mitglieder wirken darüber hinaus in der Jugendarbeit (Jugendfeuerwehr) mit und engagieren sich in den Sondereinsatzgruppen „Umweltschutz“, „Informations- und Kommunikationstechnik“ und im „Versorgungszug“. Die Löscheinheiten versehen zusätzlich und eigenverantwortlich Aufgaben in der Brandschutzerziehung. Dazu ist die Freiwillige Feuerwehr eingebunden in die Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Witten. Sie wird nach einsatzstrategischen Gesichtspunkten grundsätzlich zu jedem Ereignis zu jeder Tagesund Nachtzeit gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr alarmiert. Die Mitglieder sind ausgestattet mit Funkmeldeempfängern. Eine Alarmierung erfolgt über das vom Ennepe-Ruhr-Kreis betriebene Funknetz (4mBand) durch die Leitstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises in Schwelm. Eine Umstellung auf Digitale Alarmierung (DME) ist für das Jahr 2011 vorgesehen. Die Grundausbildung aller Feuerwehrkräfte erfolgt in eigener Regie. Weiterführende Lehrgänge und Sonderlehrgänge finden sowohl auf Stadt- wie als auch auf Kreisebene statt. Der Bedarf kann annähernd gedeckt werden. Weiterführende Lehrgänge werden am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen in Münster absolviert. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 67 7.2 PERSONELLE AUSSTATTUNG Berufsfeuerwehr Aufgrund der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans aus dem Jahr 2007 ist die Stärke der Berufsfeuerwehr auf 80 Beamte festgelegt worden. Im Einzelnen setzt sich diese Zahl aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Einsatzdienstes (operativer Dienst in 24h-Schichten gem. AZVOFeu) und solchen des Tagesdienstes (AZVO) zusammen. Hinzu kommen noch weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verwaltungsdienst (Beamte und Beschäftigte). Die Gesamtzahl der feuerwehrtechnischen Beamten beträgt derzeit 88, davon 5 Anwärterstellen. Stärke Berufsfeuerwehr 120 100 80 60 40 20 20 10 20 08 20 06 20 04 20 02 20 00 19 98 19 96 19 94 19 92 19 90 19 88 0 Bild 34: Stärke der Berufsfeuerwehr 1988 – 2010 (Einsatzdienst und Tagesdienst) Im Einzelnen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in folgenden Tätigkeitsfeldern eingesetzt: • • • • • • Rettungsdienst: Brandschutz/Hilfeleistung: Einsatzzentrale: feuerwehrtechnischer Tagesdienst: Anwärter Verwaltung Beamte und Beschäftigte: 14 48 9 12 5 8,5 Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 68 Funktionsstellenplan der Berufsfeuerwehr (operativer Dienst) Der Rettungsdienst wird mit betrachtet, da aufgrund der Multifunktionalität synergistische Effekte bestehen! Rettungsdienst Einsatzmittel Anzahl Funktionen Personalfaktor RTW 1 NEF 2 1 4,5 4,5 Summe (gerundet): 3 erforderliches Personal 9,0 4,5 14 Zwei weitere Rettungswagen werden 24-stündig jeweils durch die Hilfsorganisationen Arbeiter-SamariterBund und Deutsches Rotes Kreuz besetzt. Brandschutz-/ Hilfeleistungsdienst Einsatzmittel Anzahl Funktionen Personalfaktor HLF 1 DLK HLF 2 ELW Einsatzzentrale 5 2 3 1 2 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 Summe: 13 erforderliches Personal 22,5 9,0 13,5 4,5 9,0 erforderlich: 59 Vorgabe: 54 Diese Differenz (erforderliches Personal 59, Vorgabe 54) resultiert aus der zusätzlichen Besetzung von Funktionsstellen, da die Umsetzung der 2007 beschlossenen Fortschreibung des Brandschutzbedarfplans einvernehmlich ausgesetzt wurde bis die Frage der Änderung der Arbeitszeit der feuerwehrtechnischen Beamten geklärt ist (EU-Recht, nationales Recht). Darüber hinaus wird die Einsatzzentrale nach wie vor mit 2 Funktionsstellen besetzt (siehe Kap. 6). Paralleleinsätze im Bereich der Berufsfeuerwehr Basierend auf den statistischen Einsatzdaten der Feuerwehr aus den Jahren 1996 – 2006 kann für den Paralleleinsatz folgende Wahrscheinlichkeit vorausgesagt werden: Einsatzzahlen: 3.073 Gründe für Paralleleinsätze: Reserve-RTW, Löschzug, Einzelfahrzeuge, Rüstzug durchschnittliche Personalstärke im Paralleleinsatz bei Schutzziel 10 Fm(SB): 7 Anzahl Paralleleinsätze: 263 Prozentuale Häufigkeit: 9% Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 69 Werkstättendienst, Gefährdungsbeurteilung Rettungsdienst Aufgrund der europäischen und nationalen (NRW) Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Gestaltung der Arbeitszeit (AZVOFeu) ist eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes anzufertigen, wenn Ausnahmen von Vorschriften in Anspruch genommen werden. Hierbei ist zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen auf der Grundlage der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande NordrheinWestfalen (AZVOFeu) ein 24-Stunden-Dienst möglich ist. Nach Auffassung des Arbeitsschutzes sind folgende Rahmenbedingungen einzuhalten: • • • • Der Anteil der aktiven Arbeitszeit darf innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraumes 12 Stunden nicht überschreiten, 24-Stunden-Schichten sind nur nach umfänglicher Analyse der Arbeitsabläufe und Belastungen über einen Zeitraum von mindestens drei bis sechs Monaten möglich, Liegt in einem mehrstündigen Zeitraum der Anteil der aktiven Arbeitszeit regelmäßig über 50 %, dürfen einzelne Stunden innerhalb dieses Zeitraumes nicht als inaktive Arbeitszeit gewertet werden, Ein Ausgleich über wenig beanspruchte Tage (z. B. Sonntag) ist möglich. Basis dieser Gefährdungsbeurteilung ist eine auf der Grundlage des 24-Stunden-Dienstes erstellte Muster-Arbeitszeitbetrachtung für den Bereich Rettungsdienst. Diese Gefährdungsbeurteilung wurde 2010 für den Rettungsdienst (RTW und NEF) durchgeführt. Im Ergebnis, auf Grund der untersuchten Fallzahlen und der Belastungen, dürfen die im Rettungsdienst eingesetzten Mitarbeiter nicht noch zusätzlich für Arbeiten herangezogen werden. Nicht zuletzt aufgrund hygienischer Bedingungen werden Mitarbeiter im Rettungsdienst nicht im allgemeinen Werkstättendienst eingesetzt. Der Arbeitsdienst konzentriert sich ausschließlich auf die Pflege/Desinfektion der Rettungsmittel und -geräte sowie den Ausbildungsdienst. Dies hat zur Folge, dass täglich drei Mitarbeiter für den Werkstättendienst nicht mehr zur Verfügung stehen. Eine Kompensation ist nur durch Fremdvergabe von Reparaturen möglich. Dies belastet das Budget zusätzlich. Die zweite Funktionsstelle in der Einsatzzentrale wird nach wie vor besetzt. Eine Umsetzung der Fortschreibung 2007 konnte bisher nicht erfolgen. Infolge der zusätzlichen Dienstleistung zur Besetzung der Einsatzzentrale kommt es zwangsläufig zu einer Anhäufung von Überstunden. Die erforderliche Mindeststärke des Löschzuges von zehn Kräften wurde im Jahr 2006 in insgesamt 161 von 294 Einsätzen erreicht, dies entspricht 55% aller Einsätze! Bei ca. 280 Einsätzen im Jahresmittel kommt es in 25 Fällen zu einem Paralleleinsatz, der in der Konsequenz mit einer Personalstärke von durchschnittlich 7 Fm(SB) vom erklärten Schutzziel abweicht. Ein Beamter versieht 48-Stunden-Dienst. Dessen zusätzlich zu gewährende Freischichten müssen durch Mehrarbeit aufgefangen werden. Der Werkstättendienst kann nicht mehr in bisherigem Umfang durchgeführt werden. Fremdvergaben bedürfen einer zusätzlichen Finanzierung. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Stellenplan feuerwehrtechnischer Dienst (Tagesdienst) 37 Leiter der Feuerwehr 37.2 37.21 37.22 37.23 Abteilungsleiter Einsatz und Organisation/stv. Amtsleiter Einsatzvorbereitung und Personalplanung Aus- und Fortbildung, Krankentransport- und Rettungsdienst Geschäftsstelle Freiwillige Feuerwehr 37.3 37.31 37.32 37.33 Abteilungsleiter Vorbeugender Brandschutz Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Brandschau Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Brandschau Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Brandschau 37.4 37.41 37.42 Abteilungsleiter Technischer Dienst Fahrzeuge und Geräte Atem-, Chemie-, Strahlenschutz, Taucherwesen Summe: 12 Stellenplan Verwaltung: Beamte, Beschäftigte (Tagesdienst) 37.1 37.11 37.121-125 37.13 37.14 Abteilungsleiter Verwaltung und Allgemeine Gefahrenabwehr Verwaltung, Haushaltsangelegenheiten Gebührenabrechnung Rettungsdienst Haushaltsangelegenheiten Gefahrenabwehr, Desinfektion, Kampfmittel 37.22-F Städt. Fahrschule Summe: 8,5 Seite 70 Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Organigramm der Stellen des Tagesdienstes: Bild 35: Organigramm Tagesdienst StA. 37 (IST-Struktur) Seite 71 Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 72 Freiwillige Feuerwehr Die Freiwillige Feuerwehr Witten gliedert sich operativ in zwölf Löscheinheiten, die wiederum aus einsatzstrategischer Sicht in fünf Löschbereiche zusammengefasst sind: Anzahl der aktiven Mitglieder 16 Löschbereich 3 : Altstadt Heven 29 23 Löschbereich 4: Annen Stockum 31 32 Löschbereich 5: Rüdinghausen Schnee 36 33 Löschbereich 6: Bommern Bommerholz Durchholz 41 31 26 Löschbereich 7: Herbede Buchholz Vormholz 34 22 19 Summe der aktiven Mitglieder: 357 16 Die Löschbereiche 1 und 2 sind der Berufsfeuerwehr zugeordnet. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 73 Der nicht-operative Bereich der Freiwilligen Feuerwehr setzt sich wie folgt zusammen: Anzahl der Mitglieder Jugendfeuerwehr Bommern: 21 Jugendfeuerwehr Buchholz: 17 Jugendfeuerwehr Herbede: 15 Jugendfeuerwehr Heven: 18 Jugendfeuerwehr Nord: 26 Jugendfeuerwehr Auf dem Schnee: 15 Ehrenabteilung: 91 Die Entwicklung der Mitgliederzahlen bleibt auf einem konstanten Niveau. Trotz erheblicher Anstrengungen, so unterhält die Freiwillige Feuerwehr Witten derzeit sechs Gruppen der Jugendfeuerwehr, ist dieser Verlauf nicht abzuwenden. Es gelingt nicht, die Stärke der Freiwilligen Feuerwehr zu erhöhen. Inwieweit Aspekte des demografischen Wandels in den nächsten Jahren diese Zahl beeinflussen, muss beobachtet werden. Stärke Freiwillige Feuerwehr 400 350 300 250 200 150 100 50 20 10 20 08 20 06 20 04 20 02 20 00 19 98 19 96 19 94 19 92 19 90 19 88 0 Bild 36: Stärke der Freiwilligen Feuerwehr Witten 1988 – 2010 Es gelingt nicht, die Mitgliederzahl der Freiwilligen Feuerwehr zu erhöhen. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 74 Qualifikation der Freiwilligen Feuerwehr (Stellenplan) Anzahl der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatzdienst, gestaffelt nach Dienstgraden IST 357 Feuerwehrfrauanwärterin/-mannanwärter Feuerwehrfrau/-mann Oberfeuerwehrfrau/-mann Hauptfeuerwehrfrau/-mann 171 Unterbrandmeister/in 124 Brandmeister/in Oberbrandmeister/in Hauptbrandmeister/in 45 Brandinspektor/in 15 Brandinspektor/in mit Verbandsführerqualifikation (Lehrgang F/B V-I) 1 Brandoberinspektor/in 2 Gemeinde-/Stadtbrandinspektor/in (Sprecher) 0 Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 75 7.3 TECHNISCHE AUSSTATTUNG Berufsfeuerwehr Fahrzeugtyp Einsatzleitwagen Einsatzleitwagen (PKW) Kommandowagen PKW PKW Mannschaftstransportwagen Mannschaftstransportwagen Löschgruppenfahrzeug Löschgruppenfahrzeug Löschgruppenfahrzeug Tanklöschfahrzeug Drehleiter Drehleiter Rüstwagen Gerätewagen Wasserrettung Rettungsboot mit Trailer Gerätewagen Gerätewagen Versorgung Wechselladerfahrzeug Wechselladerfahrzeug Abrollbehälter Ladeboden Abrollbehälter Atemschutz Abrollbehälter Gefährliche Stoffe Abrollbehälter Mulde Abrollbehälter Einsatzleitung Abrollbehälter Schlauch Abrollbehälter Ölsperre Multifunktionsanhänger Kurzbezeichnung ELW 1 ELW 1 KdoW MTW MTW HLF 20/16 LF 16/12 HLF 20/16 TLF 24/50 DLK 23-12 DLK 23-12 RW GW-W RTB 2 GW GW-V WLF WLF AB-L AB-AS AB-GSG AB-Mulde AB-EL AB-S AB-Öl Baujahr 2009 2005 2010 2004 2009 2007 2010 2010 2003 2011 2003 1998 2002 2007 1998 1998 1999 1988 2007 2010 2006 1991 1992 1992 1993 1995 1999 2007 Fahrzeuge des Ennepe-Ruhr-Kreises: Notarzteinsatzfahrzeug Rettungswagen Rettungswagen Rettungswagen Krankentransportwagen Krankentransportwagen Abrollbehälter Einsatzleitung Abrollbehälter Dekontamination Verletzte NEF RTW RTW RTW KTW KTW AB-EL AB-V-Dekon 2007 2009 2008 2006 2008 2006 2006 2011 GW Dekon-P 2000 Fahrzeuge des Bundes: LKW Dekon-P Die Stadt Witten verfügt nicht über ein Sirenensystem zur Warnung der Bevölkerung bei besonderen Schadenslagen. Die Warnung geschieht derzeit bei Bedarf mit Mannschaftstransportfahrzeugen und Lautsprecherdurchsagen. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 76 Freiwillige Feuerwehr Löscheinheit/Fahrzeugtyp Löscheinheit Altstadt Löschgruppenfahrzeug Löschgruppenfahrzeug Mannschaftstransportwagen Löscheinheit Heven Löschgruppenfahrzeug Mannschaftstransportwagen Löscheinheit Annen Löschgruppenfahrzeug Löschgruppenfahrzeug Mannschaftstransportwagen Löscheinheit Stockum Löschgruppenfahrzeug Mannschaftstransportwagen Löscheinheit Rüdinghausen Löschgruppenfahrzeug Löschgruppenfahrzeug Mannschaftstransportwagen Löscheinheit Schnee Löschgruppenfahrzeug Mannschaftstransportwagen Löscheinheit Bommern Löschgruppenfahrzeug Löschgruppenfahrzeug Drehleiter Löscheinheit Bommerholz Löschgruppenfahrzeug Mannschaftstransportwagen Löscheinheit Durchholz Tanklöschfahrzeug Mannschaftstransportwagen Löscheinheit Herbede Löschgruppenfahrzeug Löschgruppenfahrzeug Drehleiter Mannschaftstransportwagen Löscheinheit Buchholz Löschgruppenfahrzeug Mannschaftstransportwagen Löscheinheit Vormholz Löschgruppenfahrzeug Mannschaftstransportwagen Jugendfeuerwehr Löschgruppenfahrzeug Kurzbezeichnung Baujahr HLF 8/12 LF 16 MTW 1994 1998 2007 HLF 8/6 MTW 1995 2010 HLF 20/16 HLF 8/6 (Reserve) MTW 2010 1996 2000 HLF 8/6 MTW 2000 1999 HLF 20/16 HLF 8/6 (Reserve) MTW 2010 1995 2002 HLF 20/16 MTW 2009 2009 HLF 20/16 LF 16-TS (Bund) DLK 23-12 2009 1988 1986 HLF 8/12 MTW 1994 1999 TLF 8/18 MTW 1988 2001 HLF 20/16 LF 16 DLK 23-12 MTW 2008 1988 1995 1999 HLF 8/12 MTW 2008 2002 LF 10/6 MTW 2008 2002 LF 8 1989 Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 77 7.4 BAULICHE AUSSTATTUNG Berufsfeuerwehr Die im Jahr 1983 bezogene Feuer- und Rettungswache der Berufsfeuerwehr liegt verkehrstechnisch günstig gelegen an der Dortmunder Straße. Eine Reduzierung der ursprünglichen Entwurfsplanung aufgrund des Kostendruckes führte in der Bauausführung zu erheblichen Einschränkungen in der Funktionalität. Die räumlichen Kapazitätsgrenzen sind weit überschritten, nicht alle Fahrzeuge können in den Hallen abgestellt werden. Abrollbehälter und Anhänger stehen im Freien und sind der Witterung ungeschützt ausgesetzt. Die Ruhe- und Sozialräume sind nicht in ausreichendem Maß vorhanden, die Qualität entspricht nicht mehr den Erfordernissen. Sportmöglichkeiten existieren nicht. Es fehlt an geeigneter Bürofläche für den Verwaltungsbereich bzw. den Tagesdienst. Setzungsrisse im Gebäudekörper zwingen zu ständigen Ausbesserungen. Die Arbeit des „Stab außergewöhnliche Einsätze (SAE)“ gelingt nur mit Kompromissen, die Erneuerung der Technik (Informations- und Kommunikationstechnik) ist für das Jahr 2012 vorgesehen. Freiwillige Feuerwehr Löscheinheit Baujahr Gerätehaus Anzahl Stellplätze Norm bzw. Größe der Stellplätze Sozialräume 1928/55 8 Norm ausreichend Heven 1952 3 3,70m x 10,50m nicht ausreichend Annen 1972 3 Norm ausreichend Stockum 1959 2 Norm ausreichend Rüdinghausen 1963 2 Norm ausreichend Schnee 1994 2 Norm ausreichend 1962/77 3 Norm ausreichend Bommerholz 1970 1 Norm nicht ausreichend Durchholz 1967 1 6,97m x 10,19m nicht ausreichend Herbede 1960 4 3,90m x 11,00m nicht ausreichend Buchholz 1971 1 Norm nicht ausreichend Vormholz 1925 1 3,60m x 7,20m nicht ausreichend Altstadt Bommern Die Normgröße der Stellplätze ist der DIN 14.092 Teil 1 „Feuerwehrhäuser, Planungsgrundsätze“ zu entnehmen. Die Mindestbreite beträgt je Stellplatz 4,50 m. Die Stellplatzlänge bemisst sich in Abhängigkeit vom einzustellenden Fahrzeugtyp: Größe 1 Größe 2 Größe 3 Größe 4 Fahrzeugtyp TSF, ELW LF 8, TLF 8/18, RW 1 LF 16, TLF 16/25, SW 2000 DLK 23/12 Mindestlänge 8,00 m 10,00 m 12,50 m 12,50 m + besondere Höhe 4,00 m Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 78 Mit Ausnahme des Gerätehauses Auf dem Schnee (Baujahr 1994), und das auch nur in Teilen, entspricht keines der Gerätehäuser dem heutigen Stand der Technik. Insbesondere sind eklatante Mängel im Bereich der Sozialräume (tw. keine vorhanden bzw. im Fahrzeughallenbereich angeordnet) zu verzeichnen. Defizite ergeben sich auch im Bereich der Unfallverhütungsvorschriften und der Hygiene. Sanitärräume sind nicht in der erforderlichen Qualität und Quantität (Frauen in der Feuerwehr!) vorhanden. Duschen existieren nur vereinzelt. Eine konsequente Schwarz-/Weiß-Trennung ist nirgendwo vorhanden, AbgasAbsauganlagen (TRGS 554) bestehen baulicherseits nicht, dies wird über Umwege mit Druckhaltekompressoren in den Fahrzeugen erreicht. Sanierungsstau Im Rahmen der Planungen für das Konjunkturprogramm II der Bundesregierung erfolgte im Jahr 2009 eine Bestandsaufnahme des Sanierungsstaus in den Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr durch die 17 Siedlungsgesellschaft Witten m.b.H. (SGW) . Nicht berücksichtigt wurden die Gerätehäuser Bommern, Bommerholz, Durchholz und Vormholz (s.u.). Im Ergebnis ergab die baugutachterliche Stellungnahme einen Sanierungsbedarf in Höhe von 532.823 EUR. Das dargestellte Investitionsvolumen umfasst rd. 530.000 EUR, gut ein Drittel davon machen Wärmedämmmaßnahmen (Fassade, Kellerdeckendämmung, Dachdeckendämmung), in der Summe rd. 146.000 EUR. Größere Defizite sind auch im Bereich der Sanitäranlagen aufzufinden, in einigen Löscheinheiten fehlen sie komplett, hier besteht die Möglichkeit einer Nachrüstung im Kellerbereich, anderen Einheiten ist eine Benutzung unzumutbar. Es müssen in den Löscheinheiten getrennte Duschen und WC für Männer und Frauen nachgerüstet werden. Die Kosten belaufen sich hierfür auf rd. 60.000 EUR. Hallentore und Hallenböden benötigen rd. 70.000 EUR. Fenster und Türen rd. 32.000 EUR, Heizungsanlagen rd. 14.000 EUR. Teuerste Löscheinheit ist die Altstadtwache. Mit einem Investitionsvolumen von rd. 89.000 EUR ist die Nutzungsmöglichkeit jedoch eingeschränkt und die laufende Instandhaltung nach wie vor hoch, dies ist bedingt durch das Baujahr 1928 und den Schlauchturm. Diese Maßnahmen konnten jedoch nicht im Rahmen des Konjunkturprogramms II berücksichtigt werden. Es zeigt aber deutlich, in welchem Zustand sich die Gerätehäuser befinden und ein erheblicher Sanierungsbedarf nach wie vor besteht. Nutzungserweiterung In Gerätehäusern, in denen Wohnungen vorhanden sind, wird in Einzelfällen die Möglichkeit der Übernahme einzelner Wohnungen durch die Löscheinheit geprüft. So soll der Bedarf an Unterrichtsräumen, Sozialräumen und Räumen für die Jugendfeuerwehr gedeckt werden. Bauvorhaben Gerätehäuser Im Rahmen einer Änderung des Bebauungsplanes Bommern und eines (privaten) Investitionsvorhabens soll das Gerätehaus Bommern an anderer Stelle neu errichtet werden. Im Rahmen der Vertragsgestaltung erhält der Investor das Grundstück der Liegenschaft Bommerfelder Ring und muss dafür im Gegenzug ein neues Gerätehaus an der Wengernstraße Ecke Goltenbusch errichten. Mit dem Baubeginn ist noch in 2011 zu rechnen. Die Finanzierung für den Bau des gemeinsamen Gerätehauses der Löscheinheiten Bommerholz, Durchholz und Vormholz ist im Entwurf des Haushaltsplans 2012 ff. eingestellt. Zustimmung des Rates der Stadt vorausgesetzt, ist mit einem Baubeginn in 2012 zu rechnen. 17 Die Gebäudeunterhaltung der Gerätehäuser ist vertraglich der SGW übertragen. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 8. VERGLEICH DER STRUKTUREN 8.1 BERUFSFEUERWEHR Bauliche Ausstattung BF Hier herrscht eine Differenz zwischen SOLL und IST. Im Einzelnen mangelt es an: • Fahrzeugstellplätze in der Halle • Qualität, Größe und Anzahl der Ruhe- und der Sozialräume der Wachmannschaften • Geeignete Ruhe- und Sanitärräume für Frauen im Einsatzdienst • Sportmöglichkeiten • Bürofläche für Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen im Tagesdienst • Größe und Qualität des feuerwehrspezifischen Werkstattbereiches • Toilettenanlagen im Werkstattbereich • Überdachte Abstellplätze für Abrollbehälter/Anhänger im Außenbereich • Stabsraum für den Stab außergewöhnliche Einsätze (SAE) • Schwarz-/Weiß-Trennung im Bereich der Wäscherei Seite 79 Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 80 Personalstärke BF (einschließlich Verwaltung) IST SOLL 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 3 1 1 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 4 0,5 1 1 4 0,5 1 20,5 21,5 DIFFERENZ (SOLL - IST) 1. Amtsorganisation 37 Leiter der Berufsfeuerwehr Abteilungsleiter 37.2 „Einsatz und Organisation“/Stv. AL SB Einsatzvorbereitung und Personalplanung SB Aus- und Fortbildung, Rettungsdienst SB Geschäftsstelle Freiwillige Feuerwehr Abteilungsleiter 37.3 „Vorbeugender Brandschutz“ SB Vorbeugender Brandschutz, Brandschau Abteilungsleiter 37.4 „Technischer Dienst“ SB Fahrzeuge und Geräte SB Informations- und Kommunikationstechnik SB Atem-, Chemie- und Strahlenschutz, Taucherwesen SB Fahrschule 1 18 2. Allgemeine Verwaltung Abteilungsleiter 37.1 „Verwaltung und Allgemeine Gefahrenabwehr“ SB Verwaltung, Haushaltsangelegenheiten SB Gebührenabrechnung Rettungsdienst SB Haushaltsangelegenheiten SB Gefahrenabwehr, Desinfektion, Kampfmittel Summe 1. und 2.: 3. Einsatzdienst Brandschutz/ Hilfeleistung Fu-St PF Stellen Fu-St PF Stellen Hilfeleistungslöschfahrzeug 1 Drehleiter Hilfeleistungslöschfahrzeug 2 5 2 3 5 2 3 4,5 4,5 4,5 22,5 9,0 14,0 Einsatzleitwagen 1 1 4,5 4,5 Einsatzzentrale 1 2 4,5 9,0 59 Summe BS/THL (gerundet): 54 5 4. Rettungsdienst Notarzteinsatzfahrzeug Rettungswagen 1 Summe RD (gerundet): 1 2 Summe: 18 Vorbehaltlich einer Refinanzierung über den Rettungsdienst 1 2 4,5 4,5 14 4,5 9,0 14 88,5 94,5 6 Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 81 Zusammenfassung Personalstärke (SOLL): Brandschutz/Technische Hilfeleistung/Rettungsdienst SOLLFunktionsstellen Personalfaktor Anzahl Stellen 16 4,5 73 (gerundet) Fwt. Tagesdienst 13 Fahrschule 1 Allgemeine Verwaltung 7,5 Summe 94,5 . Durch Inkrafttreten der Arbeitszeitverordnung für die Beamten und Beamtinnen des feuerwehrtechnischen Dienstes in Nordrhein-Westfalen (AZVOFeu) zum 01.01.2007 ist nach einer Übergangszeit (Opting-Out) mit einer Reduzierung auf eine durchschnittlich wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden zu rechnen. Eine neue Personalbedarfsberechnung ist dann vorzunehmen. Die endgültige Umsetzung dieser Maßnahmen ist in einem jährlich fortzuschreibenden (Teil-)Personalwirtschaftkonzept abzubilden. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 82 Fahrzeugausstattung BF IST SOLL DIFFERENZ Einsatzleitwagen ELW 1 (3,5 to) ELW 1 (KdoW) 1 1 1 2 1 Löschfahrzeuge HLF TLF 3 1 3 1 Hubrettungsfahrzeuge DLK 23-12 / DL(A)K 2 2 Rüst- und Gerätewagen RW GW-W GW-V GW 1 1 1 1 1 1 1 1 Feuerwehranhänger Multifunktionsanhänger RTB / Trailer 1 1 1 1 Sonstige Fahrzeuge WLF AB-Ladeboden AB-AS AB-G AB-M AB-EL AB-S AB-Öl AB-Rüst AB-Schaum AB-AB AB-V MTW PKW 2 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 2 3 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 3 1 1 1 1 1 Bei der Beschaffung von Fahrzeugen für die Berufsfeuerwehr handelt es sich im Wesentlichen um eine Migration der Fahrzeugtypen im Hinblick auf die Risikoanalyse. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 83 8.2 FREIWILLIGE FEUERWEHR Standorte der Gerätehäuser FF Die Ermittlung der Standorte der Gerätehäuser in der Idealplanung entstammt aus einem grafischen Verfahren und entbehrt einer Genauigkeit, um exakte Standorte zu nennen. Hierzu sind weitreichendere Untersuchungen (z.B. Wohnorte und Arbeitsplätze) notwendig. Es können lediglich Näherungen herangezogen werden. Einzig das Gerätehaus Bommern entspricht in Lage und Größe dem SOLL-Konzept. Die restlichen der vorhandenen Gerätehäuser entsprechen jedoch nicht den genäherten Standortvorschlägen und sind darüber hinaus nicht in der Lage, jeweils eine der im SOLL-Konzept entwickelten Löscheinheiten der Freiwilligen Feuerwehr aufzunehmen. Der erhebliche Sanierungsstau bei den Gerätehäusern muss abgebaut werden. Eine Realisierung des SOLL-Konzeptes kann nur langfristig erfolgen. Erste Priorität hat weiterhin das neue Gerätehaus der Löscheinheiten Bommerholz, Durchholz und Vormholz. Die Maßnahme ist in den Entwurf des Haushaltsplans 2012 ff. eingestellt. Das Gerätehaus Bommern wird voraussichtlich im Jahr 2012 durch einen Investor im Rahmen eines Grundstückstauschs in geringer Entfernung vom derzeitigen Standort neu errichtet. Personalstärke FF IST Löscheinheit Altstadt Löscheinheit Heven Löscheinheit 3 29 23 Löscheinheit Annen Löscheinheit Schnee Löscheinheit 4 31 33 Löscheinheit Rüdinghausen Löscheinheit Stockum Löscheinheit 5 36 32 Löscheinheit Bommern Löscheinheit 6 41 Löscheinheit Bommerholz Löscheinheit Durchholz Löscheinheit Vormholz Löscheinheit 7 31 26 19 Löscheinheit Buchholz Löscheinheit Herbede Löscheinheit 8 22 34 Summe 357 SOLL DIFFERENZ 72 20 84 20 84 16 48 7 84 8 60 4 432 75 Die resultierende Erhöhung der Stärke der Freiwilligen Feuerwehr um 75 Einsatzkräfte zieht Folgekosten nach sich. Dies ist bei der Bemessung des Haushalts zu berücksichtigen. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 84 Qualität der Freiwilligen Feuerwehr (Stellenplan) Zum Stichtag 30.06.2011 verfügte die FF Witten über nachstehende (Führungs-)Qualifikationen: Anzahl der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatzdienst, gestaffelt nach Dienstgraden IST SOLL Bedarf 357 432 100,00% 75 Feuerwehrfrauanwärterin/-mannanwärter Feuerwehrfrau/-mann Oberfeuerwehrfrau/-mann Hauptfeuerwehrfrau/-mann 171 117 26,50% - 54 Unterbrandmeister/in 124 207 47,80% 83 Brandmeister/in Oberbrandmeister/in Hauptbrandmeister/in 45 76 17,50% 31 Brandinspektor/in 15 18 4,20% 3 Brandinspektor/in mit Verbandsführerqualifikation (Lehrgang F/B V-I) 1 7 1,60% 6 Brandoberinspektor/in 2 6 1,40% 4 Gemeinde-/Stadtbrandinspektor/in (Sprecher) 0 1 1,00% 1 Hier sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die Bedarfe zu decken. Einerseits ist die Anzahl der Lehrgangsplätze am Institut der Feuerwehr zu gering und andererseits wird es immer schwieriger, geeignete Führungskräfte für diese Aufgaben zu motivieren. Familie und Beruf haben i.d.R. einen höheren Stellenwert und dienen in erster Linie der Sicherung der Daseinsvorsorge. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 85 Eine Betrachtung des Bedarfs an Führungskräften, bezogen auf die aktuelle Stärke der Freiwilligen Feuerwehr liefert die nachstehende Übersicht: Anzahl der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatzdienst, gestaffelt nach Dienstgraden IST SOLL Bedarf 357 357 100,00% 0 Feuerwehrfrauanwärterin/-mannanwärter Feuerwehrfrau/-mann Oberfeuerwehrfrau/-mann Hauptfeuerwehrfrau/-mann 171 96 26,50% - 75 Unterbrandmeister/in 124 171 47,80% 47 Brandmeister/in Oberbrandmeister/in Hauptbrandmeister/in 45 63 17,50% 18 Brandinspektor/in 15 15 4,20% 0 Brandinspektor/in mit Verbandsführerqualifikation (Lehrgang F/B V-I) 1 6 1,60% 5 Brandoberinspektor/in 2 5 1,40% 3 Gemeinde-/Stadtbrandinspektor/in (Sprecher) 0 1 1,00% 1 Selbst bei Festlegung des Status quo (SOLL = IST in der Gesamtstärke) verbleiben noch erhebliche Qualifikationsbedarfe, die zwingend zu befriedigen sind. Die Freiwillige Feuerwehr verfügt nicht über eine ausreichende Anzahl an Führungskräften. Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 86 Fahrzeugausstattung FF IST SOLL DIFFERENZ Löschfahrzeuge HLF LF TLF LF (JF und Reserve) 10 2 1 3 9 1 4 3 -1 -1 3 Rüst- und Gerätewagen Sonderfahrzeug 1 2 1 Hubrettungsfahrzeuge DLK 23-12 / DL(A)K 2 2 Sonstige Fahrzeuge MTW 11 13 2 Bei der Beschaffung von Fahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr handelt es sich im Wesentlichen um eine Migration der Fahrzeugtypen im Hinblick auf die Risikoanalyse. Persönliche Schutzausrüstung 19 Es ist kurzfristig erforderlich, die Helme und die HuPF-Bekleidung der Feuerwehr zu ersetzen, da diese nunmehr seit über zehn Jahren verwendet werden. Hierzu müssen rd. 250.000 EUR aufgewendet werden. Der Ersatz soll ab dem Jahr 2012 erfolgen. 19 Schutzbekleidung für die Brandbekämpfung Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 9. Seite 87 MASSNAHMEN Die Prioritäten der Vorgehensweisen werden dabei auf die folgenden Aspekte gelegt: Erhöhung der IST-Werte des Erreichungsgrades der Schutzzieldefinition Qualitätsverbesserungen Verstärkung der präventiven Maßnahmen (Vorbeugender Brandschutz, Brandschutzaufklärung und Brandschutzerziehung) Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 88 9.1 MASSNAHMENKATALOG - KURZFRISTIG - Bau des Gerätehauses für die Löscheinheit 7 (Bommerholz, Durchholz, Vormholz) Abbau des Sanierungsstaus bei den Gerätehäusern Optimierung der Kommunikationsmittel (Fortsetzung) Fortführung der Fahrzeug- und Gerätebeschaffung entsprechend der SOLL-Struktur (Fortsetzung) Ersatz der Helme und der HuPF-Bekleidung Erhöhung der Mitgliederzahlen der Freiwilligen Feuerwehr entsprechend der SOLLStruktur (notwendige Erhöhung der Investitions- und Folgekosten) Maßnahmen zur Erhöhung der Anzahl der Führungskräfte bei der Freiwilligen Feuerwehr durch eine Qualifizierungsoffensive Maßnahmen zur Erhöhung der Stärke der Jugendfeuerwehr (notwendige Erhöhung der Investitions- und Folgekosten) Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit für die Verwendung von Heimrauchmeldern 9.2 MASSNAHMENKATALOG – MITTEL- UND LANGFRISTIG - Fortführung der Fahrzeug- und Gerätebeschaffung entsprechend der SOLL-Struktur Maßnahmen zur Erhöhung der Stärke Freiwilligen Feuerwehr und der Jugendfeuerwehr Umsetzung des SOLL-Konzeptes für die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 89 10. FORTSCHREIBUNG Regelmäßige Fortschreibung Die Grundlagen zur Erstellung des Brandschutzbedarfsplans verhalten sich dynamisch. Aus diesem Grund ist es notwendig, den Brandschutzbedarfsplan zu gegebener Zeit fortzuschreiben. Dafür ist ein festgelegter Zeitrahmen zu definieren. Hierbei ist u. a. zu berücksichtigen, dass bestimmte Maßnahmen bis zu ihrem Wirksamwerden einen gewissen Vorlauf benötigen (z. B. kw-Stellen, Ausbildungsmaßnahmen). In Anbetracht der verwaltungstechnischen Abläufe sollte eine Fortschreibung immer azyklisch zur Haushaltsplanung erfolgen. Eine fünfjährige Fortschreibung wird festgelegt, da beispielsweise Ausbildungsmaßnahmen (Z. B. Ausbildung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes) in dieser Zeit i.d.R. abgeschlossen sind und ihre Wirkung beobachtet werden kann. Besondere Abweichungen, die während der regulären Laufzeit eines Brandschutzbedarfsplans auftreten, werden mit den Kontrollen des Berichtswesens erkannt. Ggf. ist dann eine außerordentliche Fortschreibung durchzuführen (s.u.). Wesentliche Änderungen Der Begriff „Wesentliche Änderungen“ sollte hier in Form einer Geringfügigkeitsschwelle, ab der eine außerordentliche Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes durchzuführen ist, definiert werden. Sollten durch unvorhergesehene Ereignisse (Mittelkürzungen oder -zuweisungen, Personalausfall, Schäden an Fahrzeugen oder Gebäuden, Änderungen in der Infrastruktur des betrachteten Gebietes o. ä.) die Ziele des Brandschutzbedarfsplanes wesentlich verfehlt werden, ist eine Fortschreibung durchzuführen. Wesentliche Änderungen sind u. a.: • Wesentliche Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsgrades • Wesentliche Nichteinhaltung der personal- und/oder materialbezogenen Mindesteinsatzstärke • Fehlende Möglichkeiten, vereinbarte Produkte zu leisten Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 11. GLOSSAR AB ABC AG AGBF AL ASB ASU Atr AZVOFeu BF BIO BSU CAFS CO CSA CTIF D1 ... D4 DGK DIN DLK DMF DRK DVGW ELW ERK ETW EZ FF FRW FSHG FW FwDV gD GF GH GIS GO GSG GW HF HLF HU HuPF KatS KGSt KTW KVR kw LE LF Abrollbehälter atomar, biologisch, chemisch Arbeitsgruppe Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (auf Landes- und auf Bundesebene organisiert) Amtsleiter Arbeiter-Samariter-Bund Abgas-Sonderuntersuchung Angriffstrupp Arbeitszeitverordnung Feuerwehr Berufsfeuerwehr Biologische Gefahren Brems-Sonderuntersuchung Compressed Air Foam System Kohlenmonoxyd Chemikalien-Schutzanzug International Technical Committee for the Prevention and Extinction of Fire Meldeschema für Rundfunkdurchsagen Deutsche Grundkarte Deutsches Institut für Normung Kraftfahrdrehleiter mit Rettungskorb Dekontaminations-Mehrzweckfahrzeug Deutsches Rotes Kreuz Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. Einsatzleitwagen Ennepe-Ruhr-Kreis Einsatz-Toleranzwert Einsatzzentrale Freiwillige Feuerwehr kombinierte Feuer- und Rettungswache Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung Feuerwehr Feuerwehr-Dienstvorschrift gehobener feuerwehrtechnischer Dienst Gruppenführer Gerätehaus Grafische Informationssysteme Gemeindeordnung Gefährliche Stoffe und Güter Gerätewagen Hilfsfrist Hilfeleistungslöschfahrzeug Hauptuntersuchung Hersteller- und Prüfungsbeschreibung für Feuerschutzbekleidung Katastrophenschutz Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung Krankentransportwagen Kommunalverband Ruhr künftig wegfallend Löscheinheit Löschfahrzeug Seite 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 LNA LuK LZ Ma MAK MANV mD MoFüSt MTW NEF NN NSM ORBIT OrgL ÖWSF PF PsychKG RettAss RettG RettSan RTB RTW RW RZ SAE SB SEG-IuK SEG-T SEG-U StA./StÄ. SW THW THW TLF TRGS TRK TSF TZ VO WF WIBERA WLF WTr ZSG Seite 91 Leitender Notarzt Lenkungs- und Koordinierungsgruppe bei Großschadensereignissen Löschzug Maschinist Maximale Arbeitsplatzkonzentration Massenanfall von Verletzten mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Mobile Führungsunterstützung Mannschaftstransportwagen Notarzt-Einsatzfahrzeug Normal-Null Neues Steuerungsmodell Optimierte Rettung und Brandbekämpfung mit integrierter technischer Hilfeleistung (Studie, Porsche AG, 1981) Organisatorischer Leiter Rettungsdienst Ölspur-Wasch- und Saugfahrzeug Personalfaktor Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten Rettungsassistent Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer Rettungssanitäter Rettungsboot Rettungswagen Rüstwagen oder Rettungswache Rüstzug Stab außergewöhnliche Einsaätze Sachbearbeiter Sondereinsatzgruppe Informations- und Kommunikationstechnik Sondereinsatzgruppe Taucher Sondereinsatzgruppe Umweltschutz Stadtamt/Stadtämter Schlauchwagen Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Technische Hilfeleistung Tanklöschfahrzeug Technische Regeln für gefährliche Stoffe Technische Richtkonzentration Tragkraftspritzenfahrzeug Technische(r) Zeichner(in) Verordnung Werkfeuerwehr Wirtschaftsberatungs AG Wechselladerfahrzeug Wassertrupp Zivilschutzgesetz Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011 Seite 92 12. ANHÄNGE Statistische Auswertungen Die Auswertebögen der 4.348 Löschzugalarme der Jahre 1996 - 2011 sind Bestandteil des Brandschutzbedarfsplans und werden entsprechend archiviert.