Amtsblatt Mai 2016

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Amtsblatt Mai 2016
AMTSBLATT
LANDKREIS LEIPZIG
2827
Samstag, den 28. Mai 2016 | Nummer 5/2016
www.landkreisleipzig.de
Neue Rettungswache in Zwenkau
Am 11.05.2016 wurde der erste Spatenstich zum Neubau der Zwenkauer Rettungswache gesetzt. Direkt neben dem Feuerwehrgerätehaus entsteht
ein Zweckbau, der die jetzige Rettungswache in den Kellerräumen des DRK-Kreisverbandes ersetzt. Der Terminplan hierzu ist ehrgeizig: Am
23.12.2016 sollen die Baumaßnahmen abgeschlossen sein, so dass die neue Rettungswache zum 01.01.2017 in Betrieb gehen kann.
Nach mehrjähriger Vorplanung erhielt der Rettungszweckverband als Träger des Rettungsdienstes im Mai vergangenen Jahres die Zustimmung der
Kostenträger zur Errichtung eines Neubaus. Der rund eine Mio. Euro teure Funktionalbau soll künftig 14 Rettungsdienstmitarbeitern, die einen
Rettungswagen, einen Krankentransportwagen und ein Notarzteinsatzfahrzeug besetzen, ein modernes Arbeitsumfeld bieten.
Der Zwenkauer Bürgermeister Holger Schulz, Landrat Henry Graichen und der Vorstand des DRK-Kreisverbandes Leipzig-Land Jens Bruske zum
Baustart.
Informationen aus dem Landkreis
Informationen der Ämter
Ausschreibungen
->
->
->
-> Tag der Stellenangebote
Lesen Sie weiter auf Seite 7
-> Freie Plätze am Berufsschulzentrum
Grimma
Lesen Sie weiter auf Seite 8
->Tausch der Papierbehälter Region
Wurzen
Lesen Sie weiter auf Seite 8
->Stellenausschreibungen
Lesen Sie weiter auf Seite 9
Einladung zur 2. Demokratiekonferenz
Lesen Sie weiter auf Seite 3
Fahrzeugübergabe Katastrophenschutz
Lesen Sie weiter auf Seite 3
Verleihung des 2. Sächsischen Inklusionspreises 2016
Lesen Sie weiter auf Seite 6
Öffentliche Bekanntmachungen
-> Tagesordnung Kreistag am 22.06.2016
Lesen Sie weiter auf Seite 10
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28. Mai 2016
Inhalt
»Informationen
aus dem Landkreis
Seite 3
»Informationen
der Ämter
Seite 7
»Öffentliche
Bekanntmachungen
Seite 10
Notrufnummern
Polizei
»110
Rettungsdienst/
Feuerwehr
»112
Rettungsleitstelle und
Krankentransport
» 03437 19222
Nächste Ausgabe
18. Juni 2016
Redaktionsschluss
8. Juni 2016
Telefonnummern des Landratsamtes
Landrat und Beigeordnete/
Büro Landrat
03433 241-1001
1. Beigeordneter
03433 241-1003
2. Beigeordneter
03433 241-1005
Pressestelle
03433 241-1010
Stabsstelle des Landrates/
Wirtschaftsförderung
03433 241-1051
Büro Kreistag
03433 241-1014
Gleichstellungsbeauftragte
03433 241-4100
Rechnungsprüfungsamt
03433 241-1071
Amt für Rechts-, Kommunal-,
und Ordnungsangelegenheiten 03433 241-3701
SG Recht
03433 241-3701
SG Kommunalrecht
03433 241-3720
SG Allg. Ordnungsaufgaben 03433 241-3740
SG Allg. Sicherheitsaufgaben 03437 241-3780
Amt für Kreisentwicklung
03433 241-1051
SG Ländliche Entwicklung
03437 984-1501
Haupt- und Personalamt
03433 241-1101
Finanzverwaltung
03433 241-1201
Amt für Straßen- und Hochbau und
Liegenschaftsverwaltung
03433 241-1301
Straßenverkehrsamt
(Sekretariat)
03433 241-2001
SG Führerscheinstelle
- Borna
03433 241-2050
- Grimma
03437 984-2051
SG Kfz-Zulassung
- Borna
03433 241-2005
- Grimma
03437 984-2016
Bauaufsichtsamt
03437 984-1601
Umweltamt
03437 984-1901
Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz,
Rettungsdienst
03437 933-100
Vermessungsamt (Sekretariat) 03433 777-1401
SG Landw./Bildungsberatung 03433 777-1486
GS Gutachterausschuss
03433 777-1480
SG Ländliche Neuordnung
03433 777-1502
Abfallwirtschaftsamt
03437 984-3601
Sozialamt (Sekretariat)
03433 241-2101
SG Sozialhilfe
03433 241-2103
SG Soziale Leistungen
03437 984-2148
SG Wohngeld
03433 241-2118
SG Schwerbehindertenausweise 03433 241-2127
Jugendamt (Sekretariat)
03433 241-2301
SG Wirtschaftliche Jugendhilfe 03437 984-2210
SG Unterhaltsangelegenheiten
03433 241-2250
SG Allgemeiner Sozialer Dienst 03433 241-2310
SG Besondere Soziale Dienste
03437 984-2330
Ausländeramt
03437 984-1701
SG Statusangelegenheiten Ausländer
03437
984-1710
SG Asylbewerberleistungen
03437 984-1730
Gesundheitsamt (Sekretariat)
03437 984-2401
Schwangerenberatung Grimma 03437 984-2415
Tumorberatung
- Grimma
03437 984-2413
- Borna
03433 241-2466
Suchtberatungs- und Behandlungsstelle
- Grimma
03437 984-2452; 2457
- Borna
03433 241-2473
Sozialpsychiatrischer Dienst
- Grimma
03437 984-2456
- Borna
03433 241-2472
Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinäramt (Sekretariat)
03433 241-2501
Kultusamt (Sekretariat)
03433 241-3501
Kulturraum Leipziger Raum 03433 241-3516
Öffnungszeiten des Landratsamtes
Impressum
Herausgeber:
Landkreis Leipzig,
vertreten durch den Landrat
Stauffenbergstraße 4,
04552 Borna
www.landkreisleipzig.de
verantwortlich für den amtlichen
und nichtamtlichen Teil:
Landkreis Leipzig
Redaktion: Brigitte Laux
Tel.: 0 34 33/2 41 -10 10
Fax: 0 34 33/2 41 -10 29
brigitte.laux@lk-l.de
Titelfoto: Brigitte Laux
Auflage: 140.184 Exemplare in
die Haushalte des Landkreises
Verlag und Druck: Verlag +
Druck Linus Wittich KG, vertreten durch den Geschäftsführer
ppa. Andreas Barschtipan,
www.wittich.de/agb/herzberg
An den Steinenden 10,
04916 Herzberg (Elster)
Tel.: (0 35 35) 4 89 -0
Für Textveröffentlichungen
gelten unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
TagSprechzeit
Anmerkung
Montag
08:30 Uhr - 12:00 UhrFür Zulassungs-, Führerscheinstelle, Kasse, Kultursekretariat, übrige Ämter nach Vereinbarung
Dienstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 18:00 Uhr ———————Mittwoch
08:30 Uhr - 12:00 UhrFür Zulassungs-, Führerscheinstelle, Kasse, Kultursekretariat, übrige Ämter nach Vereinbarung
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 16:00 Uhr
————————Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Ausnahme: Sozialamt
Die zentrale Einwahlnummer lautet: 03433 241-0 bzw. 0 3437 984-0
Achtung: Für den Bereich Waffenrecht/Jagd wird jeweils am ersten Dienstag des Monats ein Sprechtag in
Grimma angeboten. Der Sprechtag in Borna fällt somit aus.
Sprechzeiten sind von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr.
Sprechzeiten des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig
Dienstag Donnerstag
Freitag
Montag und Mittwoch
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr zusätzliche Servicezeiten der Empfänge
Auskunft erhalten Sie beim Empfang und Servicebereich an den jeweiligen Standorten des KJC.
Borna
Standort des KJC Telefonnummer
Wurzen 03437 98410
Groitzsch
Grimma
03437 98420
Markkleeberg
Geithain
03437 98430
Markranstädt
Zusätzliche Sevicezeiten der Empfänge an den jeweiligen Standorten, Mo., 9:00 Groitzsch (geschlossen), Mi., 9:00 - 12:00 Uhr - außer in Markranstädt (geschlossen)
03437 98440
03437 98450
03437 98460
03437 98480
12:00 Uhr - außer in
Aktuelles auf der Homepage www.landkreisleipzig.de
Information aus dem Landkreis
Einladung zur
zweiten Demokratiekonferenz
Bei der zweiten Demokratiekonferenz im großen Lindensaal Markkleeberg (Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg) wollen die Partner der
„Lokalen Partnerschaft für Demokratie (LPD)“ und Gäste am 7. Juni
von 13 bis 18 Uhr darüber ins Gespräch kommen, wie Demokratie vor
Ort gelebt werden kann.
Die von einigen gefühlte Kluft zwischen Bürger_innen und Politik wird
in einem wissenschaftlichen Referat von Dr. Markus Linden vom Forschungszentrum Europa an der Universität Trier anhand von Indizien
und Reformmöglichkeiten ab 13.30 Uhr erörtert.
Welchen Beitrag jeder Mensch selbst in den unterschiedlichen Rollen
(privat, beruflich, ehrenamtlich etc.) zum demokratischen Zusammenleben beitragen kann, soll Thema der ab 15.15 Uhr beginnenden Workshops sein.
Im Vordergrund stehen dabei vier der vielen Akteure (Vereine, Kirchen,
Schulen, Verwaltung), und deren demokratische Ausgestaltung (Blick
nach innen) bzw. deren mögliche Rolle bei der Demokratiearbeit im
Gemeinwesen (Blick nach außen).
28. Mai 2016
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NotenSchlüssel zur Integration
Unter dem Motto „NotenSchlüssel zur Integration“ fand am 14. Mai
2016 in der Klosterkirche und dem Gymnasium St. Augustin zu Grimma eine musikpädagogische Willkommensfeier für etwa 300 Asylsuchende und Flüchtlinge im Landkreis Leipzig statt. In Kooperation mit
der Sächsischen Bläserphilharmonie und ihrem Chefdirigenten Prof.
Thomas Clamor, dem Landkreis Leipzig und der Stadt Grimma entstand die Projektidee, hier ankommende Flüchtlinge und insbesondere
die Kinder aus asylsuchenden Familien mit Willkommenskonzerten
und musikalisch-künstlerischen Integrationsmöglichkeiten zu erreichen und eine nachhaltige Willkommenskultur im Landkreis Leipzig
zu leben. Unter Anleitung der Mitglieder der Sächsischen Bläserphilharmonie konnten sie die Instrumente ausprobieren und mit anderen
Instrumentalisten der Region zusammen zu treffen.
Grimmas Oberbürgermeister Mathias Berger eröffnet den Integrationstag. Den Abschluss des Tages bildete ein gemeinsames Konzert aller
Beteiligten in der Klosterkirche mit Grußworten von Sachsens Integrationsministerin Petra Köpping, dem Ausländerbeauftragten des Freistaates Geert Mackenroth sowie Landrat Henry Graichen, der sich bei
allen herzlich bedankte, die dieses Projekt unterstützten.
Die Demokratiekonferenz richtet sich an zivilgesellschaftliche Akteure, sowie Verwaltungsmitarbeiter_innen, lokale Politiker_innen, Vertreter_innen von Bildungseinrichtungen, Kirchen, Vereinen und alle Bürger_innen, die miteinander Demokratie vor Ort gestalten möchten. Der
Landrat und Vorsitzende des Begleitausschusses Henry Graichen heißt
Sie im Namen der LPD herzlich willkommen. Aus organisatorischen
Gründen wird um eine Anmeldung gebeten!
Weitere Informationen zu den einzelnen Programmpunkten finden Sie
auf dem Infoflyer, der in zahlreichen öffentlichen Einrichtungen ausliegt, bzw. im Internet auf der Programmhomepage unter
www.demokratie-leben-lkl.de.
Kontakt/Anmeldung
Netzwerk für Demokratische Kultur e. V.
Servicestelle Fachberatung der LPD
Domplatz 5
04808 Wurzen
fachberatung-lkl@ndk-wurzen.de
Tel.: 03425 852710, Fax: 03425 852709
Die Veranstaltung findet im Rahmen der Lokalen Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Leipzig statt und wird durch das Netzwerk für
Demokratische Kultur e. V. und dem Bildungs- und Sozialwerk Muldental e. V. in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt des Landkreises
Leipzig und der Stadt Markkleeberg durchgeführt.
Prof. Thomas Clamor, Chefdirigent und Ideengeber für dieses Projekt
und seine musikalischen Mitstreiter beim Konzert in der Klosterkirche.
Foto: Sebastian Bacharn
Fahrzeugübergabe Katastrophenschutz
Am 29.04.2016 wurden in Dresden durch Staatsminister des Innern Markus Ulbig die ersten 11 von insgesamt 21 Einsatzleitwagen (ELW 1) für
die Führungsgruppen Brandschutz und Sanität der Landkreise übergeben. Im Landkreis Leipzig wird das durch die Firma GIMAEX GmbH
gefertigte Fahrzeug der Führungsgruppe Brandschutz in Markkleeberg
stationiert.
Wir wünschen allzeit gute und unfallfreie Fahrt. Die Einsatzleitwagen
für die Führungsgruppen Sanität folgen zeitnah.
Muldentaltriathlon
am 3. Juli in Grimma
Am 3. Juli lockt der 13. Muldental-Triathlon wieder Sportler
aus ganz Deutschland nach Grimma.
Als fester Wettkampftermin für deutsche wie auch internationale Triathleten und als Ausrichter Deutscher Meisterschaften
hat sich der Muldental-Triathlon über die vergangenen Jahre,
dank der tatkräftigen Unterstützung aus der Wirtschaft, in der
Triathlonszene etablieren können.
Nähere Informationen zur Veranstaltung und zum Ablauf finden Sie hier: www.muldental-triathlon.de
Die Kameraden Frank Zieger und René Leuckert von der Freiwilligen
Feuerwehr Markkleeberg-West nahmen im Beisein von Kreisbrandmeister Nils Adam das Fahrzeug in Empfang.
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28. Mai 2016
Katastrophenschutzübung
“Colditzer Forst“
Information aus dem Landkreis
Durch Helfer des Technischen Hilfswerks wurde der Zugang zu einem
schwer erreichbaren Einsatzgebiet durch den Bau eines 30 Meter langen Steges aus Baumstämmen gesichert.
Am 23.04.2016 führte das Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz,
Rettungsdienst gemeinsam mit dem Staatsbetrieb Sachsenforst/Forstbezirk Leipzig eine Katastrophenschutzübung im Colditzer Forst durch.
Neben den Einsatzkräften des Katastrophenschutzes (Löschzug Wasserversorgung Nord, DRK Einsatzzug Mitte, THW Ortsverbände Grimma und Borna, Funktrupp Nord) waren die örtlich zuständigen Freiwilligen Feuerwehren Colditz und Bad Lausick (jeweils mit den zugehörigen
Ortsfeuerwehren) sowie die Rettungshundestaffel Landkreis Leipzig
eingebunden. Ebenfalls waren die Mitarbeiter des Staatsbetriebes Sachsenforst/Forstbezirk Leipzig in die Übung involviert.
Als Übungsszenario wurde ein Brand im Bereich einer Jagdhütte im
Colditzer Forst angenommen. Beim Eintreffen der ersten Kräfte stand
die Hütte bereits in Brand. Durch die Kameraden der örtlichen Freiwilligen Feuerwehren erfolgte zunächst die Brandbekämpfung. Eine Wassergasse sowie eine stabile Löschwasserversorgung musste aufgebaut
werden. Die Sicherstellung von zusätzlichem Löschwasser zur Brandbekämpfung konnte durch eine lange Wegstrecke von einer in zwei Kilometer entfernten Löschwasserentnahmestelle erreicht werden.
Ausbildung am Baumbiegesimulator
Foto: Mike Köhler/Kreisfeuerwehrverband Landkreis Leipzig
Weiter wurden im Übungsverlauf einzelne zum Teil verletzte Waldarbeiter vermisst. Durch den Einsatz einer Rettungshundestaffel konnten alle vermissten Waldarbeiter gefunden werden. Die Rettung der
verletzten Waldarbeiter erfolgte durch Einsatzkräfte der Freiwilligen
Feuerwehren, welche jeweils gemeinsam mit der Rettungshundestaffel
zum Einsatz kamen. Nach erfolgter Menschenrettung wurde die Erstversorgung der Verletzten durchgeführt. Die Einsatzleitung erfolgte
durch eine gemeinsame Führungsgruppe der Freiwilligen Feuerwehren
Colditz und Bad Lausick.
Brandbekämpfung an der Jagdhütte
Foto: Mike Köhler/Kreisfeuerwehrverband Landkreis Leipzig
Zur Prüfung von weiteren Möglichkeiten der Bereitstellung von Löschwasser wurden einzelne Bachläufe im Colditzer Forst angestaut.
In einem weiteren Abschnitt wurde zur Unterstützung der Brandbekämpfung eine Feuerschneise geschlagen. Für Ausbildungszwecke der
Kameraden kam zusätzlich ein Baumbiegesimulator des Staatsbetriebes Sachsenforst zum Einsatz.
Vorbereitung des Einsatzes der
Rettungshundestaffel
Foto: Brigitte Laux
Zum Abschluss der Übung dankte der Einsatzleiter, Robert Zillmann
(Stadtwehrleiter Stadt Colditz) den Einsatzkräften für das gezeigte Engagement sowie die Einsatzbereitschaft.
Der erste Beigeordnete Gerald Lehne, Kreisbrandmeister Nils Adam
und der Leiter des Forstbezirkes Leipzig, Andreas Padberg, schlossen
sich dem Dank an.
Das Übungsziel wurde voll umfänglich erreicht. Insgesamt nahmen
250 Einsatzkräfte an der Katastrophenschutzübung teil. Der Landkreis
Leipzig bedankt sich bei allen Helfern und Teilnehmern, die zum positiven Verlauf der Katastrophenschutzübung beigetragen haben.
Lars Steinbach
Sachbearbeiter Katastrophenschutz
Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerks beim Bau des Steges
Foto: Mike Köhler/Kreisfeuerwehrverband Landkreis Leipzig
28. Mai 2016
Rundum gesund - fit für den Job Gesundheitstag
Die Agentur für Arbeit Oschatz und der Landkreis Leipzig organisieren
auch in diesem Jahr wieder mit regionalen Partnern Gesundheitstage.
Im Mittelpunkt steht die Gesundheitsorientierung von arbeitslosen
Menschen zur Förderung ihrer Beschäftigungsfähigkeit. „Gesundheitliche Einschränkungen sind häufig Ursache längerer Arbeitslosigkeit.
Für den Einzelnen ist das oft eine Belastung und erschwert die berufliche Entwicklung“, erklärt Agenturchefin Cordula Hartrampf-Hirschberg.
Der Gesundheitstag im Landkreis
Leipzig findet am 1. Juni 2016 in
Grimma, Seume-Haus des Gymnasiums St. Augustin, Colditzer
Straße 34 statt. Von 14:30 bis
18:30 Uhr erwartet Interessierte ein
umfangreiches Angebot mit Vorträgen, Aktionen und Infoständen
rund um das Thema Gesundheitsvorsorge und -erhaltung: Tipps zu
gesunder Ernährung, Bewegung,
Entspannung und Stressbewältigung, Blutdruck- und Cholesterinmessung, Impfberatung und noch
vieles mehr.
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5. Volleyballturnier um den Pokal
des Landrates
Unterstützung des DJK Colditz e. V.
erneut ein Erfolg
Im diesjährigen Frühjahrsturnier traten 14 Volleyballteams aus Unternehmen des Landkreises Leipzig in Colditz gegeneinander an, um einerseits
den Wanderpokal zu gewinnen und andererseits einen Beitrag zur Unterstützung der Nachwuchsarbeit des DJK Colditz e. V. zu leisten.
Teilnehmende Unternehmen:
· Balanx-Consulting AG aus Grimma
· Medisalus-Muldentaler Pflegehaus aus Schönbach (Colditz)
· INTARO Werbung aus Groitzsch
· debeka Grimma
· GaLa Service Wurzen GmbH
· Vattenfall Europe Genration AG - Kraftwerk Lippendorf
· Friseursalon Kinne aus Köhra
· Isoliertechnik Oelsner aus Naunhof
· Landhandel Bufe aus Gornewitz (Grimma)
· Produktmanagement/TL Marketing anona-nährmittel C.L. Schlobach GmbH
· Fahrschule Fleischer aus Hausdorf (Colditz) und
· Ingenieurbüro Schlender & Heiser aus Colditz
Das Angebot beschränkt sich nicht nur auf die Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit Oschatz und des kommunalen Jobcenters
des Landkreises Leipzig, sondern kann auch von anderen Interessierten
wahrgenommen werden.
Der Eintritt ist kostenfrei. Ein weiterer Gesundheitstag im Landkreis
Leipzig ist am 10. August 2016 in Frohburg vorgesehen.
Foto: Veit Ciesielsky
RegioBrunch auf Schloss Trebsen
Einen Sonntag in gemütlich entspannter Frühlingsatmosphäre
am Ufer der Mulde verspricht der RegioBrunch im Muldenland
am Sonntag, 05.06.2016. Ab 11 Uhr lädt das Schloss Trebsen
in Kooperation mit dem Regionalmanagement Leipziger Muldenland zum frühlingshaften Brunchen ein.
Auf dem reichhaltig gedeckten Buffet finden Sie z. B. Brot und
Marmelade aus eigener Herstellung, eine Auswahl an Weichund Hartkäse, Spargel- und Süßkartoffelsalat, Schweinekeulenbraten, Forellenfilet, Blumenkohl-Brokkoli-Gratin und Erdbeermousse mit frischer Minze.
Die regionale Vielfalt präsentieren die Obstspezialitäten aus
dem schlosseigenen Garten, Produkte aus der Bio-Landwirtschaft von Andreas Kühne in Sachsendorf, Kaffeespezialitäten
der Kaffeerösterei Sven Genilcke in Grimma, Erzeugnisse der
Thallwitzer Agrargenossenschaft eG, Fischspezialitätender
Wermsdorfer Fisch GmbH sowie die Biere aus dem Hause Nerchauer.
Der RegioBrunch® bezeichnet eine Veranstaltungsreihe, die regionale Produkte in Kochtopf und Pfanne der örtlichen Gastronomen bringt.
Den Gast erwartet ein außergewöhnliches Geschmackserlebnis,
das Frische und Genuss garantiert. Reservierungen können telefonisch unter Tel.034382 40574 erfolgen.
Wie wichtig dem Bürgermeister der Stadt Colditz, Matthias Schmiedel, die Vereins- und Nachwuchsarbeit ist, spiegelt sich nicht zuletzt
in seinen Eröffnungsworten zum Turnier als auch in der zur Verfügung
gestellten Sporthalle wider.
Abschließend erlebten wir im hartumkämpften Finale und schließlich
in der Reihenfolge der ersten drei Plätze eine Wiederholung des Herbstturniers: das Team der „Lippendorfer Stromer“ von Vattenfall verteidigte den Wanderpokal mit dem 1. Platz.
Den 2. Platz belegte die Mannschaft der GaLa Service Wurzen GmbH
und den 3. Platz das Team der debeka.
Neu war diesmal, dass die Spielerin sowie der Spieler der Herzen von
den teilnehmenden Teams nominiert wurden. Spielerin der Herzen wurde Luise Bufe von der Mannschaft Landhandel Bufe und Spieler der
Herzen wurde ein Mitarbeiter des Landratsamtes, Olaf Fernys.
Ein herzliches Dankeschön an
dieser Stelle von Organisatorin
Ria Albrecht an den Turnierleiter
Jens Mietz und alle diejenigen,
die mit ihrem ganz persönlichen
Beitrag eine Menge Motivation
und zugleich Anerkennung spendeten und damit das Anliegen dieses Turniers - die Unterstützung
der Nachwuchsarbeit in Sportvereinen des Landkreises Leipzig
- mit dem Wunsch auf Fortsetzung stärken.
Im Herbst wird das 6. Turnier um den Pokal des Landrates am
21.10.2016 voraussichtlich in Markkleeberg stattfinden.
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28. Mai 2016
Information aus dem Landkreis
Sächsischer Inklusionspreis 2016
Die Regelungen im
BGG sollen nur für
Bundesbehörden und
für Landesbehörden,
wenn sie Bundesrecht
umsetzen, gelten.“
Der Kanupark Markkleeberg wurde mit dem Sächsischen Inklusionspreis 2016 in der Kategorie „Barrierefreiheit“ ausgezeichnet und steht
damit beispielhaft für die Integration behinderter Menschen in Sachsen. Der Kanupark Markkleeberg, der zu den modernsten Wildwasseranlagen der Welt gehört, bietet auch Menschen mit Behinderungen
die Möglichkeit, die Wildwasserangebote zu nutzen. So gibt es unter
anderem für Gehörlose Videos mit Einweisungen in die Gebärdensprache. Aber auch auf Menschen, die sehbehindert, blind oder körperlich
gehandicapt sind, ist der Kanupark eingestellt.
Viele Menschen mit
Behinderungen haben
wie auch Jens Merkel,
es einfach satt, sich
von der Politik einlullen zu lassen.
Angekettete
Behindertenaktivisten am
Reichstagsufer
in
Berlin ©privat
Der zweite Sächsische Inklusionspreis des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, wurde im Beisein des 2. Vizepräsidenten des
Sächsischen Landtages, Horst Wehner und der Staatssekretärin des
Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz,
Andrea Fischer, an fünf sächsische Institutionen verliehen. Schirmherr
ist Dr. Matthias Rößler, Präsident des Sächsischen Landtages.
Über 60 Vereine und Verbände, kommunale und staatliche Einrichtungen sowie Wirtschaftsunternehmen hatten sich um den begehrten Preis
beworben. Die Jury, die sich aus Experten der Bundesagentur für Arbeit, dem Landessportbund Sachsen, dem Kommunalen Sozialverband,
der Verbände und mehrerer selbst von Behinderung betroffener Menschen zusammensetzte, hatte die Qual der Wahl. Am Ende wählte sie
fünf Institutionen aus, die heute mit dem Preis ausgezeichnet wurden.
Der Preis ist in allen Kategorien mit jeweils 1.000 Euro dotiert.
Behindertenbeauftragter kämpft
in Berlin auch für Barrierefreiheit
im Landkreis
Kurz nach seiner Rückkehr aus Berlin, wo sich der Behindertenbeauftragte des Landkreises Leipzig Jens Merkel solidarisch mit etwa weiteren 40 Rollstuhlfahrern und vielen anderen Behindertenaktivisten am
Reichstagsufer etwa 15 Stunden angekettet hat, gab er der Presse folgende Stellungnahme:
„Am heutigen 12.05.2016 wurde im Bundestag die Novellierung des
Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes verabschiedet. Mit
dieser Novellierung hat es die Bundesregierung verpasst, ein modernes
und vermutlich verfassungskonformes Gesetz zu verabschieden. Auch
wenn einige Regelungen positiv zu bewerten sind, hat die Bundesregierung den Knackpunkt eben nicht im Gesetz verankert. Die private
Wirtschaft wird wieder nicht verpflichtet, Barrierefreiheit zu schaffen.
Damit können nicht nur Rollstuhlfahrer, sondern auch Rollatorennutzer
oder Mütter oder Väter mit Kinderwagen sich eben nicht darauf verlassen können, in Kinos, Gaststätten oder Geschäfte zu kommen oder behinderte Menschen online einkaufen zu können, weil die Internetseiten
nicht barrierefrei gestaltet sind.
Darum haben sich all diese Menschen, um deren Rechte es geht, sich
am Berliner Reichstagsufer gegenüber den Grundgesetztafeln angekettet, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Ein weiterer Punkt,
wogegen sich die Aktion richtete, war die Vorlage des Referentenentwurfes der Bundesregierung für ein Bundesteilhabegesetz. Wenn dieses
Gesetz so wie geschrieben vermutlich im Herbst verabschiedet werden
sollte, drohen massive Verschlechterungen zur jetzt gültigen Gesetzeslage. U. a. droht vielen Behinderten mit Assistenzbedarf die Abschiebung in ein Heim und weiterhin die Verarmung. Jens Merkel, der auch
auf Assistenz angewiesen ist, betont, dass es hoffentlich mit dieser Aktion gelungen ist, dass der Heilige Geist in die Köpfe der Politikerinnen
und Politiker geschossen ist und sie endlich begreifen, dass es um nicht
mehr und nicht weniger als um Menschenrechte geht.
Alle Aktionen in dieser Zeit stehen in den Zeiten der neuen Medien
unter dem Motto: #NichtmeinGesetz.
Jens Merkel
Behindertenbeauftragter
Wussten Sie schon dass, …
… sich rund 70 % unserer Bürger bei der Neuzulassung ihres
Fahrzeuges für das Kennzeichen L entscheiden? Etwa 12 % sind
dem MTL zugetan. Rund 7 % bekennen sich zu ihrer Heimatstadt
Grimma, jeweils rund 5 % tragen stolz BNA und WUR im Schilde.
Zudem wurden 533 Fahrzeuge, also etwa 2 %, auf GHA (Geithain)
zugelassen.
Seit November 2012 sind die alten Heimatkennzeichen wieder
freigegeben. Insgesamt sind im Landkreis Leipzig über 126.000
Fahrzeuge zugelassen.
Wir erhielten die traurige Nachricht, dass unsere Mitarbeiterin und
Kollegin
Ulrike Chmieleski
im Alter von 68 Jahren nach kurzer schwerer Krankheit verstorben
ist.
In tiefer Betroffenheit und Anteilnahme nehmen wir Abschied von
einer geschätzten Mitarbeiterin. Unser Mitgefühl gilt der Familie
und den Angehörigen.
Henry Graichen
Landrat
Marita Karstädt
Vorsitzende des
Personalrates
Die Mitarbeiter und
Kollegen
des Landratsamtes
Informationen der Ämter
28. Mai 2016
7
Gesundheitsamt
Beratungsstelle für Schwangerschaft,
Schwangerenkonflikt, Mutterschaft
und Familie
Tag der Stellenangebote
am Donnerstag, 23.06.2016
in der Zeit von 9 bis 11 Uhr
im Kommunalen Jobcenter, 04552 Borna, Deutzener Str. 24,
Foyer
• Holen Sie sich Ihr Stellenangebot ab.
• Für jede Branche sind Angebote vorhanden.
• Auch Arbeitgeber sind vor Ort.
• Eine Anmeldung, feste Zeit oder Absprache mit dem Fallmanager ist nicht notwendig.
• Reisekostenanträge auch vor Ort erhältlich.
Arbeitsmarktbericht April 2016
Im April 2016 waren 6.252 Personen arbeitslos gemeldet. Dies
bedeutet einen Rückgang von 306 arbeitslos gemeldeten Leistungsberechtigten zum Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat (04/2015 - 6.713) konnte erneut ein Rückgang von 461
Personen verzeichnet werden. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Gebiet des Kommunalen Jobcenters Leipzig stieg im
Vergleich zum Vormonat um 7 auf insgesamt 12.042. Es erhielten
19.706 Personen Leistungen nach SGB II, dies sind 683 Personen
weniger als im März 2016.
Durch den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente im Berichtsmonat nahmen 1.580 erwerbsfähige Leistungsberechtigte an
unterschiedlichen Fördermaßnahmen des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig teil.
Unsere Angebote
• Beratung bei Schwangerschaft in finanziellen und sozialen Notsituationen
• Beratung - Entscheidungshilfe im Schwangerschaftskonflikt
• Information zur Familienplanung und Verhütung
Schwangere in Not
Die Stiftung des Freistaates Sachsen bietet die Möglichkeit für Schwangere in Not, eine einmalige finanzielle Hilfe zu gewähren. Diese finanzielle Unterstützung dient der Erstausstattung für das Kind, z. B.
erforderliches Mobiliar und Kleidung. Die erste Konsultation bei der
Antragstellung auf eine finanzielle Beihilfe muss telefonisch oder persönlich bis zur 20. Schwangerschaftswoche in der Beratungsstelle erfolgen.
Familien in Not
Familien, die sich unverschuldet in einer Notlage befinden und alle
gesetzlichen Leistungen zur Behebung der Notsituation ausgeschöpft
haben, können in der Beratungsstelle Unterstützung erhalten.
Die kommunale Beratungsstelle arbeitet nach dem Bestellsystem. Bitte
rufen Sie an unter: Schwangerenberatungsstelle
Karl-Marx-Str. 17 in Grimma
Tel.: 03437 984-24 15 (Ansprechpartnerin: Frau Böhme)
Die Schwangeren-Beratungsstelle des DRK Leipzig-Land e. V. in
Borna, Roßmarktsche Straße 4 ist unter der Telefonnummer 03433
919073 zu erreichen. Eine weitere Schwangerenberatungsstelle des
DRK Leipzig-Land e. V. ist in Zwenkau, Schulstraße 15 unter der
Telefonnummer 034203 49240 zu erreichen.
Die Beratungsstelle der Diakonie Leipziger Land kann in Pegau,
Kirchplatz 9 unter der Telefonnummer 034296 944971 kontaktiert
werden.
Außerdem steht Ihnen die Schwangerschaftsberatungsstelle von pro
familia in Wurzen, Friedrich-Ebert-Straße 2, 04808 Wurzen unter der
Telefonnummer 03425 984-308 als Ansprechpartner zur Verfügung.
Anonyme Beratung - zu jeder Zeit und bei allen Fragen
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen noch mehr Frauen von den Angeboten erfahren: Denn wer Schwangerschaftsberatung hört, denkt vor
allem an die Konfliktberatung im Fall eines Abbruchs. Was viele nicht
wissen: Sie haben einen gesetzlichen Anspruch, sich zu allen Fragen
rund um eine Schwangerschaft beraten zu lassen - kostenfrei und auf
Wunsch anonym. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Konflikt
sich eine Frau befindet oder aus welchem Grund sie anonym bleiben
möchte. Alle anvertrauten Informationen sind durch die gesetzliche
Schweigepflicht der Beraterin besonderes geschützt. Die Mitarbeiterin
Frau Böhme vom Landratsamt Landkreis Leipzig ist kompetent und
besonders geschult. Gemeinsam wird nach guten Lösungen für die individuelle Lebenslage gesucht.
Vertrauliche Geburt - in großer Not zum Schutz von Mutter und
Kind
Auch auf besondere psychosoziale Konflikte ist die Beraterin Frau
Böhme vom Landratsamt Landkreis Leipzig vorbereitet: Frauen, die
ihre Schwangerschaft verheimlichen oder verdrängen, finden persönliche Beratung und Begleitung.
Diese Frauen konnten bisher nur schwer erreicht werden. Nun haben
sie nicht nur die Möglichkeit sich anonym beraten zu lassen, sondern
können entbinden, ohne ihre Identität zu offenbaren. Riskante heimliche Geburten und Fälle, in denen Neugeborene ausgesetzt oder getötet
werden, sollen dadurch verhindert werden.
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28. Mai 2016
Gleichzeitig hat das Kind später die Chance, seine Herkunft zu erfahren - ein Grundbedürfnis jedes Menschen. Um möglichst alle Frauen
in verzweifelten Situationen zu erreichen, gibt es Rat und Hilfe auch
unter der vom Bundesfamilienministerium eingerichteten bundesweiten Notrufnummer 0800 4040020 und im Internet unter www.geburtvertraulich.de - anonym, kostenlos und rund um die Uhr.
Dipl. med. Silke Schäpling
Amtsleiterin Gesundheitsamt
Kultusamt
Noch freie Plätze
am Beruflichen
Schulzentrum Grimma
in verschiedenen Schularten
Am Beruflichen Gymnasium des BSZ Grimma besteht - aufgrund
von Kapazitätserweiterungen - noch in einzelnen Fachrichtungen die
Möglichkeit der Bewerbung für eine dreijährige Ausbildung mit dem
Ziel der Erlangung der allgemeinen Hochschulreife.
Auf telefonische Anfrage im Sekretariat kann die Verfügbarkeit der
freien Kapazitäten in den einzelnen Fachrichtungen aktuell nachgefragt werden. Die Schulleitung weist darauf hin, dass eine Bewerbung erst nach der Verfügbarkeitsabfrage eingereicht werden kann.
Des Weiteren bestehen am BSZ Grimma momentan noch freie Ausbildungsplätze in der dreijährigen Fachschule für Sozialwesen/Fachrichtung Sozialpädagogik (Erzieherausbildung) und in der zweijährigen Berufsfachschule für Sozialwesen.
Ihre Bewerbung oder Anfragen richten Sie bitte an:
Berufliches Schulzentrum Grimma
Karl-Marx-Straße 22
04668 Grimma
Telefon: 03437 942586
Telefax: 03437 942368
E-Mail: BSZ_Grimma@t-online.de
(Bitte keine Online-Bewerbung einreichen).
Torsten Alf
Öffentlichkeitsarbeit, BSZ Grimma
Informationen der Ämter
Amt für Abfallwirtschaft
Tausch der Papierbehälter
Region Wurzen
Der Tausch der Papierbehälter wird fortgesetzt. Nachdem bereits der
Tausch von ca. 35.000 Papierbehältern im Gebiet des ehemaligen
Landkreises Leipziger Land und der Tausch in der Region Grimma mit
knapp 20.000 Behälter erfolgreich abgeschlossen wurde, ist nun der
Austausch von ca. 25.000 Papierbehältern im Raum Wurzen vorgesehen.
Der Tausch wird in den Stadt- und Gemeindegebieten Bennewitz, Borsdorf, Brandis, Machern, Thallwitz, Lossatal und Wurzen erfolgen. Dieser soll in der 21. Kalenderwoche beginnen und bis zur 25. Kalenderwoche abgeschlossen sein.
Der Wechsel macht sich erforderlich, da in diesen Gebieten eine beachtliche Anzahl von Abfallbehältern ihre nominelle Nutzungsdauer
erreicht und zum Teil auch schon überschritten haben. Außerdem werden alle neuen Abfallbehälter mit einem Transponder ausgestattet. Dies
dient der ordnungsgemäßen Zuordnung der Behälter zu den Grundstücken und einer lückenlosen Inventarisierung des Behälterbestandes im
Landkreis.
Der Austausch der Papierbehälter erfolgt Zug um Zug, dabei werden
die neuen Behälter an der Stelle ausgestellt, wo die Behälter auch am
Entleerungstag bereitgestellt werden. Die Behälter sind mit einem
Handzettel versehen, auf dem alle weiteren Informationen enthalten
sind. Unmittelbar nach der nächsten turnusmäßigen Entleerung werden dann die alten Papierbehälter eingesammelt. Aus diesem Grund
wird darum gebeten, die alten Behälter an der Stelle, wo die Entleerung erfolgt, stehen zu lassen und kein Papier mehr einzuwerfen. Die
neuen Papierbehälter können bereits ab Auslieferung benutzt werden.
Die neuen Behälter werden dann wieder wie gewohnt nach Tourenplan
abgefahren.
Sollte der Tausch der Papierbehälter zu Problemen führen, wenden Sie
sich bitte an das Servicebüro der KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH.
Das Servicebüro der KELL GmbH ist wie folgt zu erreichen:
Telefon:
034299 7005-10
034299 7005-20
034299 7005-29
Fax:
034299 7005-21
E-Mail:
service@kell-gmbh.de
Ausschreibungen
Der Landkreis Leipzig besetzt demnächst eine Stelle als
Sachbearbeiter (m/w) Infektionsschutz/
Umwelthygiene
im Sachgebiet Hygiene des Gesundheitsamtes.
Wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte sind der Infektionsschutz mit
Maßnahmen zur Verhütung und Eingrenzung von übertragbaren
Krankheiten bei einzelnen Bevölkerungsgruppen und in Gemeinschaftseinrichtungen sowie der umweltbezogene Gesundheitsschutz.
Die Arbeitsleistung muss zu einem nicht unerheblichen Anteil im
Außendienst erbracht werden. Es wird die Fachsoftware Octoware
verwendet.
28. Mai 2016
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PC-Kenntnisse im Office-Paket und der Besitz eines PKW-Führerscheins sind ebenfalls erforderlich. Bei Bedarf muss der Privat-PKW
für dienstliche Zwecke nach Maßgabe des Sächsischen Reisekostenrechts genutzt werden können.
Die Stelle ist in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Teilzeit ist unter
Berücksichtigung dienstlicher Belange möglich. Es gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der/Die Stelleninhaber/-in
erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe 8. Der Dienstort ist zur Zeit
Grimma.
Schwerbehinderte Menschen werden ausdrücklich aufgefordert sich
zu bewerben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind willkommen.
Bewerber/-innen für diese Tätigkeit müssen einen Abschluss als
Fachkraft für Hygieneüberwachung bzw. einen vergleichbaren fachspezifischen Abschluss nachweisen (Von Bewerbungen, die nicht die
geforderten Qualifikationen nachweisen, bitten wir abzusehen).
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter Zufügung entsprechender Nachweise richten Sie bitte an das Landratsamt Leipzig,
Haupt- und Personalamt, 04550 Borna.
Als persönliche Eigenschaften erwarten wir von den Bewerber/-innen
für diese Stelle Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfähigkeit, Belastbarkeit und Stresstoleranz, Planungs- und Organisationsstärke sowie Kooperations- und Teamfähigkeit. Bereits erworbene
berufliche Erfahrungen in gleichartigen Tätigkeiten sind von Vorteil.
Die Bewerber/-innen müssen über die gesundheitliche Eignung entsprechend G 25 und G 42 verfügen. Aktuelle anwendungsbereite
Hinweise: Wir versenden keine Eingangsbestätigungen für eingegangene Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Menge unter 03433 2411112.
Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach
Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet.
Der Landkreis Leipzig besetzt ab 01.10.2016 eine Stelle als
rerschein und die Nutzung des Privat-PKW für dienstliche Zwecke
nach Maßgabe des Sächsischen Reisekostenrechts sind ebenfalls
erforderlich. Von Vorteil ist der Nachweis der Atemschutztauglichkeitsuntersuchung (G 26).
Sachbearbeiter (m/w)
im Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst.
Hauptschwerpunkte der Tätigkeit sind die Durchführung von
Brandverhütungsschauen und gemeinsamen Begehungen zur wiederkehrenden bauaufsichtlichen Prüfung von Sonderbauten sowie
die Bearbeitung von baurechtlichen und bauplanungsrechtlichen
Stellungnahmen sowie Stellungnahmen zu Anzeige- und Genehmigungsverfahren. Der/Die Stelleninhaber/-in wirkt im Katastrophenschutz und als stellvertretende/r Leiter/-in der Technischen Einsatzleitung (TEL) mit und vertritt den hauptamtlichen Kreisbrandmeister
bei dessen Abwesenheit.
Für die Ausübung der Tätigkeit ist ein Abschluss für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (Ausbildung Laufbahngruppe 2, 1.
Einstiegsebene) erforderlich. (Von Bewerbungen, die nicht die geforderten Zugangsvoraussetzungen erfüllen, bitten wir abzusehen.)
Neben den fachlichen Voraussetzungen erwarten wir von den
Bewerber/-innen für diese Stelle insbesondere Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfähigkeit, hohe Belastbarkeit/Stresstoleranz, Planungs- und Organisationsstärke sowie Kontakt- und
Kommunikationsfähigkeit. Bewerber/-innen müssen die körperliche
und gesundheitliche Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst
nachweisen. Sichere PC-Kenntnisse im Office-Paket, ein PKW-Füh-
Die Stelle ist in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Teilzeit ist unter
Berücksichtigung dienstlicher Belange möglich. Es gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der/Die Stelleninhaber/-in
erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe 9. Dienstort ist zur Zeit Grimma.
Schwerbehinderte Menschen werden ausdrücklich aufgefordert sich
zu bewerben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind willkommen.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter Zufügung entsprechender Nachweise und Angabe des möglichen Eintrittstermins
richten Sie bitte bis zum 31.05.2016 an das Landratsamt Leipzig,
Haupt- und Personalamt, 04550 Borna.
Hinweise: Wir versenden keine Eingangsbestätigungen für eingegangene Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern
telefonisch. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Menge unter 03433
2411112. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend
frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die
Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet.
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28. Mai 2016
Bekanntgabe
über die 12. Sitzung des Kreistages
am Mittwoch, dem 22.06.2016 um 17:00 Uhr
Stadtkulturhaus Borna, Sachsenallee 48, 04552 Borna
Tagesordnung:
TOPBetreff
1.
Beginn der Sitzung (Formelle Eröffnung)
1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit
mit Bekanntgabe vorliegender Entschuldigungen und der Beschlussfähigkeit
1.2
Bestätigung der Tagesordnung
1.3
Festlegung der Kreisräte, die die Niederschrift mit unterzeichnen
2.
Öffentliche Beratung
2.1
Feststellung des Ausscheidens eines Kreisrates aus dem Kreistag
2.2
Verpflichtung eines Kreisrates
2.3Einwohnerfragestunde
2.4 Niederschrift über die 10. Sitzung des Kreistages vom
11.05.2016
2.5
Mitteilungen des Landrates
2.6 Projekt „Handlungsoperationen für Kleinstdörfer mit Handlungsdruck“ entsprechend der Informationsvorlage Inf2016/017 als freiwillige Aufgabe
2.7 Fortschreibung der Organisationsstrukturen der Abfallwirtschaft im Landkreis Leipzig - Geschäftsbesorgungsvertrag
2.8 Satzung zur ersten Änderung der Satzung des Landkreises
Leipzig über die Vermeidung, Verminderung, Verwertung und
Beseitigung von Abfällen (1. Änd. Abfallwirtschaftssatzung)
2.9
Vertrag über die Einsammlung, den Transport und die Verwertung/ Beseitigung von Abfällen aus dem Gebiet des Landkreises Leipzig (Dienstleistungsvertrag)
2.10 Satzung zur ersten Änderung der Satzung des Landkreises
Leipzig über die Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung
(1. Änd. Abfallgebührensatzung)
2.11 Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung im
Landkreis Leipzig
2.12 Konzept über die Unterbringung der Verwaltung des Landkreises Leipzig
2.13 Nächste Sitzung des Kreistages des Landkreises Leipzig
2.14 Anfragen der Kreisräte
3.
Ende der Sitzung
Vorgenannte Beratung ist öffentlich!
gez. Henry Graichen
Landrat
Bekanntmachung von Beschlüssen des
Kreistages des Landkreises Leipzig und seiner beschließenden Ausschüsse
Allgemeiner Hinweis: Alle mit (*) versehenen Dokumente sind nicht
Bestandteil der Bekanntmachung!
Ausschuss für Soziale Infrastruktur - Sitzung vom
13.04.2016
Beschluss 2016/040
Bewilligung von Fördermitteln für das Jahr 2016 zur Unterstützung von Angeboten in der Alten- und Behindertenhilfe, zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten sowie der Beratung und Begleitung von Schwerstkranken, Sterbenden und ihren Angehörigen
Der Ausschuss für Soziale Infrastruktur beschließt, im Rahmen des
Doppelhaushaltes 2015/2016 des Landkreises Leipzig, die als Anlage
(*) beigefügte Fördermittelliste in Höhe von 45.040,00 EUR für das
Jahr 2016 zur Unterstützung von Angeboten in der Alten- und Behindertenhilfe, zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten sowie der Beratung und Begleitung von Schwerstkranken, Sterbenden und ihren
Angehörigen.
Öffentliche Bekanntmachungen
Beschluss 2016/045
Förderung kultureller Aktivitäten durch den Landkreis Leipzig im
Haushaltsjahr 2016
Der Ausschuss für Soziale Infrastruktur beschließt:
1. Im Rahmen des Doppelhaushaltes 2015/2016 des Landkreises
Leipzig und auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung kultureller Aktivitäten im Landkreis Leipzig“ (Beschluss 2008/092-1 des
Kreistages vom 10.12.2008), sind im Haushaltsjahr 2016 Zuwendungen entsprechend der als Anlage (*) beigefügten Vorschlagliste
auszureichen.
2. Es wird ein Fonds zur kurzfristigen Vergabe von Fördermitteln gemäß Punkt 6.2 der „Richtlinie zur Förderung kultureller Aktivitäten
im Landkreis Leipzig“ im Haushaltsjahr 2016 gebildet.
Beschluss 2016/046
Förderung kultureller Aktivitäten durch den Landkreis Leipzig im
Haushaltsjahr 2016
Der Ausschuss für Soziale Infrastruktur beschließt:
1. Im Rahmen des Doppelhaushaltes 2015/2016 des Landkreises
Leipzig und auf Grundlage des Beschlusses zur „Übernahme einer
freiwilligen Aufgabe zur Ausreichung von Fördermitteln anlässlich
der Lutherdekade“ (Beschluss 2013/114) und der „Richtlinie zur
Förderung kultureller Aktivitäten im Landkreis Leipzig“ (Beschluss
2008/092-1 des Kreistages vom 10.12.2008), sind im Haushaltsjahr
2016 Zuwendungen entsprechend der als Anlage (*) beigefügten
Vorschlagliste auszureichen.
2. Es wird ein Fonds zur kurzfristigen Vergabe von Fördermitteln gemäß Punkt 6.2 der „Richtlinie zur Förderung kultureller Aktivitäten
im Landkreis Leipzig“ im Haushaltsjahr 2016 gebildet.
Beschluss 2016/048
Sportförderung des Landkreises Leipzig 2016
Der Ausschuss für Soziale Infrastruktur beschließt:
1. Im Rahmen des Haushaltes 2016 des Landkreises Leipzig und
auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung des Sports im
Landkreis Leipzig“ (Beschluss 2008/091-1 des Kreistages vom
10.12.2008), Zuwendungen entsprechend den beigefügten Anlagen
(*) auszureichen.
2. Der Fonds zur kurzfristigen Vergabe von Fördermitteln gemäß
Richtlinie Punkt 6.2 soll die verbleibenden 638,00 EUR sowie
Restmittel aus Vorjahren in Höhe von 2.702,50 EUR enthalten.
Bau- und Vergabeausschuss - Sitzung vom 14.04.2016
Beschluss 2016/052
Vergabe einer Leistung in Umsetzung des Kreisentwicklungskonzeptes Landkreis Leipzig;
Projekt: „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in
ländlichen Räumen“
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Vergabe der Leistung
zum Projekt „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität
in ländlichen Räumen“, vorbehaltlich der Bestätigung der freiwilligen
Aufgabe in Umsetzung des Kreisentwicklungskonzeptes durch den
Kreistag, an das Leibniz-Institut für Länderkunde, Schongauer Straße
9 in 04328 Leipzig.
Der Auftragswert beträgt inklusive Mehrwertsteuer 183.000 EUR.
Das Projekt „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in
ländlichen Räumen“ wird durch das Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur zu 100% gefördert. Der Gesamtumfang des
Projektes beträgt maximal 350.000 EUR, inklusive investiver Mittel in
Höhe von 100.000 EUR.
Ausschuss für Wirtschaft, Kreisentwicklung und
Umweltschutz - Sitzung vom 18.04.2016
Beschluss 2016/053
Strategie zu den Kommunikationsinstrumenten des Landkreises
Leipzig ab 2017
Der Ausschuss für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Umweltschutz
beschließt:
Der Landrat wird beauftragt, die folgenden Schritte zur Neuausrich-
Öffentliche Bekanntmachungen
tung der Kommunikationsinstrumente des Landkreises Leipzig entsprechend der beigefügten Anlage (*) umzusetzen:
1. Bis Ende Juni 2016 eine Änderung der Bekanntmachungssatzung
des Landkreises Leipzig dahingehend vorzubereiten, dass Öffentliche Bekanntmachungen ab 2017 nur noch über das Internet erfolgen werden.
2. Bis Ende April 2016 eine Information bezüglich der Neuausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises an bisherige Drittnutzer zu veranlassen.
3. Bis Ende September 2016, in Abstimmung mit der AG Marketing,
die Konzeptionelle Neuausrichtung des Landkreis Leipzig Journals
und dessen Erstauflage im Jahr 2017 für eine Beschlussfassung im
Kreistag des Landkreises Leipzig abschließend vorzubereiten.
4. Das Konzept für ein elektronisches Medium für öffentliche Bekanntmachungen (elektronisches Amtsblatt) ab dem Jahr 2017 zu
erarbeiten.
5. Bis Ende Juni 2016 die Verträge über das Amtsblatt mit Wirkung
zum 31.12.2016 zu kündigen.
Kreisausschuss - Sitzung vom 20.04.2016
Beschluss 2016/033
Unbefristete Niederschlagung von Forderungen infolge Aufhebung
des Insolvenzverfahrens
5 IN 200/99
Der Kreisausschuss beschließt, die Forderung in Höhe von 151.841,52
EUR gegenüber der Bau-Idee GmbH, Böblinger Str. 52 in 71101 Schöneich, unbefristet niederzuschlagen.
Beschluss 2016/035
Unbefristete Niederschlagung von Forderungen infolge Abschluss
des Insolvenzverfahrens
Der Kreisausschuss beschließt, die Forderung in Höhe von 20.765,87
EUR gegenüber Frau S., wohnhaft in 06682 Teuchern unbefristet niederzuschlagen.
Beschluss 2016/047
Annahme von Spenden
Der Kreisausschuss beschließt, die Annahme der in der beiliegenden
Anlage (*) benannten Spendenerträge, welche für das Jahr 2016 erwartet werden.
Kreistag - Sitzung vom 11.05.2016
Beschluss 2016/008
Widerruf und Neuwahl eines Mitgliedes des Landkreises Leipzig
in die Verbandsversammlung des Kommunalen Sozialverbandes
Sachsen - hier: Änderung des Beschlusses II-B-2014/012
Der Kreistag beschließt:
1. Die Wahl von Herrn Kreisrat Josef Eisenmann - CDU - als Mitglied
des Landkreises Leipzig in der Verbandsversammlung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (Beschluss II-B-2014/012) wird
widerrufen.
2. Für die Dauer der verbleibenden Wahlperiode wird Herr Landrat Henry Graichen als Mitglied des Landkreises Leipzig in der Verbandsversammlung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen gewählt.
Beschluss 2016/038
Abberufung und Berufung der Mitglieder des Beirates für die Umweltstiftung des Landkreises Leipzig
hier: Änderung Beschluss 11-2014/026
Der Kreistag beschließt:
1. Die Abberufung von 1. Herrn Wolfgang Klinger, 1. Beigeordneter
2. Herrn Gerald Lehne, Kreisrat Fraktion CDU
aus dem Beirat der Umweltstiftung des Landkreises Leipzig - Beschluss II-2014/026 vom 01.10.2014.
2. Gemäß der Satzung der Umweltstiftung Landkreis Leipzig für die
Dauer der laufenden Wahlperiode des Kreistages nachfolgende
Mitglieder in den Beirat der Umweltstiftung des Landkreises Leipzig zu berufen: 1. Herrn Gerald Lehne, 1. Beigeordneter
2. Herrn Gerold Meyer, Kreisrat Fraktion CDU
28. Mai 2016
11
Beschluss 2016/043
Nächste Sitzung des Kreistages des Landkreises Leipzig
Der Kreistag beschließt, die nächste Sitzung des Kreistages des Landkreises Leipzig am 22. Juni 2016 ab 17.00 Uhr in der Großen Kreisstadt
Borna durchzuführen
Beschluss 2016/049
Beschluss über den Erhalt des Leipziger Symphonieorchesters und
der Sächsischen Bläserphilharmonie
1. Der Kreistag des Landkreises Leipzig spricht sich für den Erhalt
des Leipziger Symphonieorchesters und der Sächsischen Bläserphilharmonie aus und ermächtigt den Landrat im Konvent, der in
der Anlage (*) aufgeführten Beschlussvorlage 2016/03/01 zuzustimmen.
2. Der Kreistag Leipzig verpflichtet sich im Rahmen der Beschlussfassung dazu, in den künftigen Haushaltsplänen für die Jahre 2017 ff.
a. die bislang durch den Kulturraum Leipziger Raum bereitgestellten Zuwendungen für die Musikschule Landkreis Leipzig und
b. den durch die Städte Bad Lausick und Böhlen nicht abzudeckenden Sitzgemeindeanteil für die Orchester
durch Eigenmittel des Landkreises zu ersetzen.
3. Der Landrat wird beauftragt, die freiwilligen Leistungen im Landkreis
zu prüfen um festzustellen, welche freiwilligen Maßnahmen verschoben bzw. ausgesetzt werden können, um die Mehrkosten, die durch
die Zurücknahme der Musikschule in den Haushalt 2017 entstehen, zu
kompensieren. Gleichzeitig soll eine anteilige Finanzierung der Sitzgemeinde für die beiden Kulturraumorchester mit erfolgen.
Ziel ist es, eine Erhöhung der Kreisumlage zu umgehen.
Beschluss 2016/050
Zustimmung zur außerplanmäßigen Mittelbereitstellung für den
grundhaften Ausbau der K 7933 in Tautenhain
Der Kreistag beschließt:
1. Den grundhaften Ausbau der K 7933 in der Ortslage Tautenhain.
2. Die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln im Finanzhaushalt 2016, in Höhe von insgesamt 1.027.687,00 EUR. Die Deckung
erfolgt aus:
Zuwendungen über HW 2013
377.156,00 EUR
Zuwendungen über RLKStB:
473.858,00 EUR
Eigenmittel Kommune:
39.822,00 EUR
Eigenmittel Landkreis: 136.851,00 EUR.
Beschluss 2016/051
Bestätigung einer freiwilligen Aufgabe in Umsetzung des Kreisentwicklungskonzeptes Landkreis Leipzig; Projekt: „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen
Der Kreistag beschließt, in Umsetzung des Kreisentwicklungskonzeptes Landkreis Leipzig, das Projekt „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“ gemäß der Information
Info-2015/050 als freiwillige Aufgabe.
Beschluss 2016/054
Bestätigung einer freiwilligen Aufgabe des Landkreises Leipzig:
„Beratungsleistung Breitbandausbau Landkreis Leipzig“
Der Kreistag beschließt:
1. Vorbehaltlich der Förderung durch das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie ggf. durch das
Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
(SMWA), die „Beratungsleistung Breitbandausbau Landkreis Leipzig“ zu beauftragen.
2. Die Vermittlung der durch die Beratungsleistung gewonnenen Expertise an die Kommunen im Landkreis Leipzig. Kommunen, die
für sich selbst bzw. im interkommunalen Verbund Anträge auf eine
entsprechende Beratungsleistungen gestellt haben, sind in diesem
Fall nicht Bestandteil der vorgenannten Beratungsleistung.
12
28. Mai 2016
Beschluss 2016/055
Grundsatzbeschluss zur Fortschreibung der Organisationsstrukturen der Abfallwirtschaft im Landkreis Leipzig und Überleitung
der Aufgaben des Amtes für Abfallwirtschaft in die KELL GmbH
zum 01.10.2016
Der Kreistag beschließt:
1. In Umsetzung der Empfehlungen des Gutachtens zur „Fortschreibung der Organisationsstrukturen der Abfallwirtschaft im Landkreis Leipzig“ (Econum Unternehmensberatung GmbH 2016),
die Zusammenführung der mit der Abfallentsorgung verbundenen
Verwaltungsaufgaben in die KELL GmbH, soweit diese nicht dem
Landkreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger vorbehalten
sind.
2. Die Überleitung der Aufgaben des Amtes für Abfallwirtschaft in die
KELL GmbH erfolgt zum 01.10.2016.
3. Die Zuweisung weiterer Aufgaben (kassenmäßiger Vollzug des Gebührenhaushaltes; Mahnung) zur KELL GmbH ist für einen späteren Zeitpunkt - voraussichtlich zum 01.01.2018 -vorgesehen.
4. Zur Absicherung der Arbeitsfähigkeit in der KELL GmbH ist - soweit erforderlich - eine befristete Zuweisung der Mitarbeiter des
Amtes für Abfallwirtschaft zur KELL GmbH vorgesehen.
5. Der Landrat wird ermächtigt, alle zur Umsetzung des Beschlusses
erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen, soweit diese nicht
ausschließlich dem Kreistag vorbehalten sind.
6. Die Verwaltung wird mit der Erstellung der erforderlichen Verträge
und Satzungsregelungen zur Umsetzung dieses Beschlusses beauftragt.
Beschluss 2016/056
Maßnahmeplan* des Landkreises Leipzig für Maßnahmen nach
Sächsischem Investitionsstärkungsgesetz
Der Kreistag beschließt in Umsetzung des Sächsischen Investitionsstärkungsgesetzes den Maßnahmeplan des Landkreises.
Beschluss 2016/057
Inanspruchnahme Bundesbudget Investitionskraftstärkungsgesetz
durch den Landkreis Leipzig
Der Kreistag beschließt:
Den zur Förderung der Anschaffung von 4 Feuerwehrfahrzeugen mit
Drehleitern erforderlichen Budgetanteil in Höhe von ca. 2,2 Mio. EUR
als überörtliche Aufgabe an das Budget der Städte/Gemeinden abzutreten.
Bekanntgabe der öffentlichen
Auslegung des Beteiligungsberichtes für
2014 des Landkreises Leipzig
Entsprechend § 99 Abs. 4 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) gibt das Landratsamt Landkreis Leipzig die öffentliche
Auslegung des Beteiligungsberichtes für das Geschäftsjahr 2014 bekannt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt im
LANDRATSAMT LANDKREIS LEIPZIG
Sekretariat Landrat
Stauffenbergstraße 4 I 04552 Borna I Haus 2 I Zimmer 2.2.20.
Während der Öffnungszeiten liegt der Beteiligungsbericht 2014 des
Landkreises Leipzig zur Einsicht aus.
Außerdem können die Beteiligungsberichte des Landratsamtes Landkreis Leipzig im Internet www.landkreisleipzig.de unter Bürgerservice
| Behördenwegweiser | Lebenslagen Buchstabe B unter Dokumente eingesehen werden.
Klaus-Thomas Kirstenpfad
Amtsleiter Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten
Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung des Landratsamtes
Leipzig nach § 3 a des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
für das Vorhaben „4. Änderung des Plans
nach § 41 FlurbG“ der
Teilnehmergemeinschaft Falkenhain
Die Teilnehmergemeinschaft Falkenhain beim Landratsamt Leipzig, 04550
Borna ändert gemäß § 41 Absatz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom
16. März 1976 (BGBl. I S. 546), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes
vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geändert worden ist, den Wegeund Gewässerplan mit landschaftspflegerischen Begleitplan (Plan nach
§ 41 FlurbG) für das Flurbereinigungsverfahren Falkenhain.
Die Zuständigkeit der Teilnehmergemeinschaft ergibt sich aus § 18 Absatz 2 FlurbG in Ver-bindung mit § 2 des Gesetzes zur Ausführung des
Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten
nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli
1994 (SächsGVBl. S. 1429), das zuletzt durch Artikel 72 des Gesetzes
vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138) geändert worden ist.
Die obere Flurbereinigungsbehörde beim Landratsamt Leipzig ist gemäß § 41 Absatz 3 und 4 FlurbG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 AGFlurbG die für die Feststellung und Genehmigung des Plans nach § 41
FlurbG zuständige Behörde.
Der Bau von gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen im Sinne
des Flurbereinigungsgesetzes ist ein Vorhaben nach Anlage 1 Nummer 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I
S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Januar 2013
(BGBl. I S. 95) geändert worden ist.
Die von der Teilnehmergemeinschaft vorgelegten, entscheidungserheblichen Unterlagen wurden gemäß § 3 c UVPG einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls unterzogen. Diese ergab, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten
sind und es daher keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf. Diese
Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Borna, den 11. Mai 2016
gez.
Obere Flurbereinigungsbehörde beim Landratsamt Leipzig
(Grobe/Sachgebietsleiter Ländliche Neuordnung)
Öffentliche Bekanntmachung
einer Baugenehmigung
Mit Bescheid vom 26.04.2016; AZ 2015-2058 wurde für die Nutzungsänderung einer Schule zu einem Mehrfamilienwohnhaus (8 Wohnungen) auf dem Grundstück Fl. Nr. 74/61 (Ernst-Thälmann-Straße 2) der
Gemarkung Böhlen eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
gemäß § 63 SächsBO mit Nebenbestimmungen erteilt.
Die Baugenehmigung wird hiermit nach § 70 Abs. 3 und 4 der Sächsischen Bauordnung durch
öffentliche Bekanntmachung
den betroffenen Nachbarn (nach § 70 Abs. 4 SächsBO) auf den Grundstücken Fl. Nr. 74/109,74/4, 74/5, 343, 342/2 und 342/3 der Gemarkung
Böhlen zugestellt:
Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich- rechtlichen Vorschriften,
die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind, nachbarrechtlich
geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt; insbesondere werden
keine Befreiungen oder Abweichungen erteilt, die nachbarrechtlich von
Bedeutung sind.
Für diese Zustellung gilt folgende
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich (04550
Borna) oder zur Niederschrift (Grimma, Karl-Marx-Str. 22, Haus 3)
beim Landratsamt Landkreis Leipzig, einzulegen.
28. Mai 2016
Hinweise:
Die Zustellung gilt mit dem Tag der Herausgabe des Amtsblattes als
bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.
Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörenden Pläne können im Landratsamt Landkreis Leipzig, Dienstgebäude Grimma, KarlMarx-Straße 22, Haus 3 innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu folgenden
Zeiten im Zimmer Nr. 128 möglich:
Dienstag Donnerstag Freitag 13
von 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
von 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
von 08:30 - 12:00 Uhr
Sofern eine Einsichtnahme beabsichtigt wird, so empfehlen wir eine
Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 03437 9841612.
Karin Wagner
Amtsleiterin Bauaufsichtsamt
Versorgungsverband Grimma-Geithain
1. Die Verbandsversammlung des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain hat in ihren öffentlichen Sitzungen am 16.12.2015 und 20.04.2016
nachfolgenden Beschluss gefasst, der mit heutigem Datum öffentlich bekannt gemacht wird:
Beschluss über die Haushaltssatzung 2016 des Versorgungsverbandes Grimma- Geithain für Trink- und Abwasser im Wirtschaftsjahr 2016:
Aufgrund des § 58 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19. August 1993 (GVBl. S. 815, 1103),
zuletzt geändert am 3. März 2014 (SächsGVBl. Nr. 5 vom 29.03.2014, S.196) i.V.m. §§ 74 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (GVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Art. 18 Haushaltsbegleitgesetz
2015/2016 vom 29. 04. 2015 (SächsGVBl. S. 349); i.V.m. § 16 Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) vom 15. Februar 2010
(Sächs. GVBl. S. 57), zuletzt geändert am 16. Dezember 2013 (GVBl Nr. 17 vom 30.12.2013 S. 941) erlässt der Versorgungsverband GrimmaGeithain (im folgenden -Versorgungsverband -) aufgrund des Beschlusses Nr. III/16/12/2015 der Verbandsversammlung vom 16. Dezember 2015
sowie des Beschlusses Nr. I/20/04/2016 der Verbandsversammlung vom 20. April 2016 folgende:
Haushaltssatzung für Jahr 2016
Es betragen
§1
a)
im Erfolgsplan
die Erträge
die Aufwendungen
der Jahresgewinn
der Jahresverlust
Entnahme aus der Rücklage
b)
im Liquiditätsplan
Mittelzu-/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit
Mittelzu-/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit
Mittelzu-/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit
Finanzmittelbestand am Ende der Periode
§2
Gesamtbetrag der Kredite
davon für Investitionen der KWW
davon für Zwecke der Umschuldung der KWW
Umschuldungen des VVGG (TW: 0 EUR)
Umschuldungen des VVGG (AW: 2.723.163 EUR)
§3
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächt.
Gesamt
§4
Umlagen von Mitgliedsgemeinden
Umlage für Betriebs- und Unterhaltungsk.
für STEA gemäß § 16 Verbandssatzung
Umlage für Investitionskosten
für STEA gemäß § 15 Verbandssatzung
Trinkwasser in EUR
Abwasser in EUR
Gesamt in EUR
9.542.277
9.372.236
170.041
0
10.209.128
9.609.837
599.292
0
19.751.405
18.982.073
769.333
0
0
0
0
31.203
-5.400
46.814
5.597.502
585.653
-4.600
203.828
11.299.667
616.856
-10.000
250.642
16.897.169
5.647.595
5.052.451
595.144
5.344.78310.992.378
4.948.021
10.000.472
396.762
991.906
0
00
0
0
665.427
665.427
0
398.000
398.000
Investitionskostenerstattung
Betriebskostenerstattung für
für STEA gem. § 15
STEA gem. § 16
Verbandssatzung in EUR
Verbandssatzung in EUR
Gesamt
398.000,00
665.427,05
davon entfällt auf:
Bad Lausick
-48.000,00
84.008,03
Colditz
51.000,00
69.973,84
Frohburg
0,00
570,21
Geithain
149.000,00
93.403,14
Grimma
224.000,00343.227,49
Trebsen
22.000,00
74.244,34
SBA/LRA
§5
Höchstbetrag der Kassenkredite
Gesamt.
1.750.000
1.900.000
3.650.000
14
Öffentliche Bekanntmachungen
28. Mai 2016
§6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2016 in Kraft.
§7
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung wurde am
02.03.2016 unter dem Aktenzeichen 10112-092.12-VVGG/He erteilt.
Colditz, den 29.04.2016
Matthias Schmiedel
Verbandsvorsitzender
2. Nach der Veröffentlichung dieser Satzung wird der Wirtschaftsplan
des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain für das Wirtschaftsjahr
2016 für die Dauer von einer Woche, vom 30.05.2016 bis 03.06.2016,
während folgender Sprechzeiten:
Montag bis Freitag:
Dienstag zusätzlich:
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr - 16.00 Uhr
in der Geschäftsstelle der Verbandsverwaltung, Südstraße 80, Gebäude
62 in 04668 Grimma niedergelegt.
Colditz, den 29.04.2016
Matthias Schmiedel
Verbandsvorsitzender
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4 SächsGemO
Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sein, gilt sie ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Absatz 2
SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber
dem Verband unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach vorstehenden Nr. 3 oder 4 geltend gemacht
worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Colditz, den 29.04.2016
Matthias Schmiedel
Verbandsvorsitzender
Gemeinsamer Ausschuss der Zweckvereinbarung Integrierte
Regionalleitstelle zwischen dem Landkreis Nordsachsen, dem
Landkreis Leipzig und der Stadt Leipzig findet am 24.06.2016,
10:00 Uhr, im Neuen Rathaus der Stadt Leipzig im R. 259, statt.
Tagesordnung der 10. Sitzung:
- Fortschreibung Projektstatusbericht und Auswertung des Wirkbetriebs der IRLS Leipzig
- Änderung der Geschäftsordnung
- nichtöffentliche Beratungsinhalte