Amtsblatt Mai 2016
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Amtsblatt Mai 2016
AMTSBLATT LANDKREIS LEIPZIG 2827 Samstag, den 28. Mai 2016 | Nummer 5/2016 www.landkreisleipzig.de Neue Rettungswache in Zwenkau Am 11.05.2016 wurde der erste Spatenstich zum Neubau der Zwenkauer Rettungswache gesetzt. Direkt neben dem Feuerwehrgerätehaus entsteht ein Zweckbau, der die jetzige Rettungswache in den Kellerräumen des DRK-Kreisverbandes ersetzt. Der Terminplan hierzu ist ehrgeizig: Am 23.12.2016 sollen die Baumaßnahmen abgeschlossen sein, so dass die neue Rettungswache zum 01.01.2017 in Betrieb gehen kann. Nach mehrjähriger Vorplanung erhielt der Rettungszweckverband als Träger des Rettungsdienstes im Mai vergangenen Jahres die Zustimmung der Kostenträger zur Errichtung eines Neubaus. Der rund eine Mio. Euro teure Funktionalbau soll künftig 14 Rettungsdienstmitarbeitern, die einen Rettungswagen, einen Krankentransportwagen und ein Notarzteinsatzfahrzeug besetzen, ein modernes Arbeitsumfeld bieten. Der Zwenkauer Bürgermeister Holger Schulz, Landrat Henry Graichen und der Vorstand des DRK-Kreisverbandes Leipzig-Land Jens Bruske zum Baustart. Informationen aus dem Landkreis Informationen der Ämter Ausschreibungen -> -> -> -> Tag der Stellenangebote Lesen Sie weiter auf Seite 7 -> Freie Plätze am Berufsschulzentrum Grimma Lesen Sie weiter auf Seite 8 ->Tausch der Papierbehälter Region Wurzen Lesen Sie weiter auf Seite 8 ->Stellenausschreibungen Lesen Sie weiter auf Seite 9 Einladung zur 2. Demokratiekonferenz Lesen Sie weiter auf Seite 3 Fahrzeugübergabe Katastrophenschutz Lesen Sie weiter auf Seite 3 Verleihung des 2. Sächsischen Inklusionspreises 2016 Lesen Sie weiter auf Seite 6 Öffentliche Bekanntmachungen -> Tagesordnung Kreistag am 22.06.2016 Lesen Sie weiter auf Seite 10 2 28. Mai 2016 Inhalt »Informationen aus dem Landkreis Seite 3 »Informationen der Ämter Seite 7 »Öffentliche Bekanntmachungen Seite 10 Notrufnummern Polizei »110 Rettungsdienst/ Feuerwehr »112 Rettungsleitstelle und Krankentransport » 03437 19222 Nächste Ausgabe 18. Juni 2016 Redaktionsschluss 8. Juni 2016 Telefonnummern des Landratsamtes Landrat und Beigeordnete/ Büro Landrat 03433 241-1001 1. Beigeordneter 03433 241-1003 2. Beigeordneter 03433 241-1005 Pressestelle 03433 241-1010 Stabsstelle des Landrates/ Wirtschaftsförderung 03433 241-1051 Büro Kreistag 03433 241-1014 Gleichstellungsbeauftragte 03433 241-4100 Rechnungsprüfungsamt 03433 241-1071 Amt für Rechts-, Kommunal-, und Ordnungsangelegenheiten 03433 241-3701 SG Recht 03433 241-3701 SG Kommunalrecht 03433 241-3720 SG Allg. Ordnungsaufgaben 03433 241-3740 SG Allg. Sicherheitsaufgaben 03437 241-3780 Amt für Kreisentwicklung 03433 241-1051 SG Ländliche Entwicklung 03437 984-1501 Haupt- und Personalamt 03433 241-1101 Finanzverwaltung 03433 241-1201 Amt für Straßen- und Hochbau und Liegenschaftsverwaltung 03433 241-1301 Straßenverkehrsamt (Sekretariat) 03433 241-2001 SG Führerscheinstelle - Borna 03433 241-2050 - Grimma 03437 984-2051 SG Kfz-Zulassung - Borna 03433 241-2005 - Grimma 03437 984-2016 Bauaufsichtsamt 03437 984-1601 Umweltamt 03437 984-1901 Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst 03437 933-100 Vermessungsamt (Sekretariat) 03433 777-1401 SG Landw./Bildungsberatung 03433 777-1486 GS Gutachterausschuss 03433 777-1480 SG Ländliche Neuordnung 03433 777-1502 Abfallwirtschaftsamt 03437 984-3601 Sozialamt (Sekretariat) 03433 241-2101 SG Sozialhilfe 03433 241-2103 SG Soziale Leistungen 03437 984-2148 SG Wohngeld 03433 241-2118 SG Schwerbehindertenausweise 03433 241-2127 Jugendamt (Sekretariat) 03433 241-2301 SG Wirtschaftliche Jugendhilfe 03437 984-2210 SG Unterhaltsangelegenheiten 03433 241-2250 SG Allgemeiner Sozialer Dienst 03433 241-2310 SG Besondere Soziale Dienste 03437 984-2330 Ausländeramt 03437 984-1701 SG Statusangelegenheiten Ausländer 03437 984-1710 SG Asylbewerberleistungen 03437 984-1730 Gesundheitsamt (Sekretariat) 03437 984-2401 Schwangerenberatung Grimma 03437 984-2415 Tumorberatung - Grimma 03437 984-2413 - Borna 03433 241-2466 Suchtberatungs- und Behandlungsstelle - Grimma 03437 984-2452; 2457 - Borna 03433 241-2473 Sozialpsychiatrischer Dienst - Grimma 03437 984-2456 - Borna 03433 241-2472 Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (Sekretariat) 03433 241-2501 Kultusamt (Sekretariat) 03433 241-3501 Kulturraum Leipziger Raum 03433 241-3516 Öffnungszeiten des Landratsamtes Impressum Herausgeber: Landkreis Leipzig, vertreten durch den Landrat Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna www.landkreisleipzig.de verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landkreis Leipzig Redaktion: Brigitte Laux Tel.: 0 34 33/2 41 -10 10 Fax: 0 34 33/2 41 -10 29 brigitte.laux@lk-l.de Titelfoto: Brigitte Laux Auflage: 140.184 Exemplare in die Haushalte des Landkreises Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster) Tel.: (0 35 35) 4 89 -0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. TagSprechzeit Anmerkung Montag 08:30 Uhr - 12:00 UhrFür Zulassungs-, Führerscheinstelle, Kasse, Kultursekretariat, übrige Ämter nach Vereinbarung Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr ———————Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 UhrFür Zulassungs-, Führerscheinstelle, Kasse, Kultursekretariat, übrige Ämter nach Vereinbarung Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr ————————Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Ausnahme: Sozialamt Die zentrale Einwahlnummer lautet: 03433 241-0 bzw. 0 3437 984-0 Achtung: Für den Bereich Waffenrecht/Jagd wird jeweils am ersten Dienstag des Monats ein Sprechtag in Grimma angeboten. Der Sprechtag in Borna fällt somit aus. Sprechzeiten sind von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr. Sprechzeiten des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig Dienstag Donnerstag Freitag Montag und Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr zusätzliche Servicezeiten der Empfänge Auskunft erhalten Sie beim Empfang und Servicebereich an den jeweiligen Standorten des KJC. Borna Standort des KJC Telefonnummer Wurzen 03437 98410 Groitzsch Grimma 03437 98420 Markkleeberg Geithain 03437 98430 Markranstädt Zusätzliche Sevicezeiten der Empfänge an den jeweiligen Standorten, Mo., 9:00 Groitzsch (geschlossen), Mi., 9:00 - 12:00 Uhr - außer in Markranstädt (geschlossen) 03437 98440 03437 98450 03437 98460 03437 98480 12:00 Uhr - außer in Aktuelles auf der Homepage www.landkreisleipzig.de Information aus dem Landkreis Einladung zur zweiten Demokratiekonferenz Bei der zweiten Demokratiekonferenz im großen Lindensaal Markkleeberg (Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg) wollen die Partner der „Lokalen Partnerschaft für Demokratie (LPD)“ und Gäste am 7. Juni von 13 bis 18 Uhr darüber ins Gespräch kommen, wie Demokratie vor Ort gelebt werden kann. Die von einigen gefühlte Kluft zwischen Bürger_innen und Politik wird in einem wissenschaftlichen Referat von Dr. Markus Linden vom Forschungszentrum Europa an der Universität Trier anhand von Indizien und Reformmöglichkeiten ab 13.30 Uhr erörtert. Welchen Beitrag jeder Mensch selbst in den unterschiedlichen Rollen (privat, beruflich, ehrenamtlich etc.) zum demokratischen Zusammenleben beitragen kann, soll Thema der ab 15.15 Uhr beginnenden Workshops sein. Im Vordergrund stehen dabei vier der vielen Akteure (Vereine, Kirchen, Schulen, Verwaltung), und deren demokratische Ausgestaltung (Blick nach innen) bzw. deren mögliche Rolle bei der Demokratiearbeit im Gemeinwesen (Blick nach außen). 28. Mai 2016 3 NotenSchlüssel zur Integration Unter dem Motto „NotenSchlüssel zur Integration“ fand am 14. Mai 2016 in der Klosterkirche und dem Gymnasium St. Augustin zu Grimma eine musikpädagogische Willkommensfeier für etwa 300 Asylsuchende und Flüchtlinge im Landkreis Leipzig statt. In Kooperation mit der Sächsischen Bläserphilharmonie und ihrem Chefdirigenten Prof. Thomas Clamor, dem Landkreis Leipzig und der Stadt Grimma entstand die Projektidee, hier ankommende Flüchtlinge und insbesondere die Kinder aus asylsuchenden Familien mit Willkommenskonzerten und musikalisch-künstlerischen Integrationsmöglichkeiten zu erreichen und eine nachhaltige Willkommenskultur im Landkreis Leipzig zu leben. Unter Anleitung der Mitglieder der Sächsischen Bläserphilharmonie konnten sie die Instrumente ausprobieren und mit anderen Instrumentalisten der Region zusammen zu treffen. Grimmas Oberbürgermeister Mathias Berger eröffnet den Integrationstag. Den Abschluss des Tages bildete ein gemeinsames Konzert aller Beteiligten in der Klosterkirche mit Grußworten von Sachsens Integrationsministerin Petra Köpping, dem Ausländerbeauftragten des Freistaates Geert Mackenroth sowie Landrat Henry Graichen, der sich bei allen herzlich bedankte, die dieses Projekt unterstützten. Die Demokratiekonferenz richtet sich an zivilgesellschaftliche Akteure, sowie Verwaltungsmitarbeiter_innen, lokale Politiker_innen, Vertreter_innen von Bildungseinrichtungen, Kirchen, Vereinen und alle Bürger_innen, die miteinander Demokratie vor Ort gestalten möchten. Der Landrat und Vorsitzende des Begleitausschusses Henry Graichen heißt Sie im Namen der LPD herzlich willkommen. Aus organisatorischen Gründen wird um eine Anmeldung gebeten! Weitere Informationen zu den einzelnen Programmpunkten finden Sie auf dem Infoflyer, der in zahlreichen öffentlichen Einrichtungen ausliegt, bzw. im Internet auf der Programmhomepage unter www.demokratie-leben-lkl.de. Kontakt/Anmeldung Netzwerk für Demokratische Kultur e. V. Servicestelle Fachberatung der LPD Domplatz 5 04808 Wurzen fachberatung-lkl@ndk-wurzen.de Tel.: 03425 852710, Fax: 03425 852709 Die Veranstaltung findet im Rahmen der Lokalen Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Leipzig statt und wird durch das Netzwerk für Demokratische Kultur e. V. und dem Bildungs- und Sozialwerk Muldental e. V. in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt des Landkreises Leipzig und der Stadt Markkleeberg durchgeführt. Prof. Thomas Clamor, Chefdirigent und Ideengeber für dieses Projekt und seine musikalischen Mitstreiter beim Konzert in der Klosterkirche. Foto: Sebastian Bacharn Fahrzeugübergabe Katastrophenschutz Am 29.04.2016 wurden in Dresden durch Staatsminister des Innern Markus Ulbig die ersten 11 von insgesamt 21 Einsatzleitwagen (ELW 1) für die Führungsgruppen Brandschutz und Sanität der Landkreise übergeben. Im Landkreis Leipzig wird das durch die Firma GIMAEX GmbH gefertigte Fahrzeug der Führungsgruppe Brandschutz in Markkleeberg stationiert. Wir wünschen allzeit gute und unfallfreie Fahrt. Die Einsatzleitwagen für die Führungsgruppen Sanität folgen zeitnah. Muldentaltriathlon am 3. Juli in Grimma Am 3. Juli lockt der 13. Muldental-Triathlon wieder Sportler aus ganz Deutschland nach Grimma. Als fester Wettkampftermin für deutsche wie auch internationale Triathleten und als Ausrichter Deutscher Meisterschaften hat sich der Muldental-Triathlon über die vergangenen Jahre, dank der tatkräftigen Unterstützung aus der Wirtschaft, in der Triathlonszene etablieren können. Nähere Informationen zur Veranstaltung und zum Ablauf finden Sie hier: www.muldental-triathlon.de Die Kameraden Frank Zieger und René Leuckert von der Freiwilligen Feuerwehr Markkleeberg-West nahmen im Beisein von Kreisbrandmeister Nils Adam das Fahrzeug in Empfang. 4 28. Mai 2016 Katastrophenschutzübung “Colditzer Forst“ Information aus dem Landkreis Durch Helfer des Technischen Hilfswerks wurde der Zugang zu einem schwer erreichbaren Einsatzgebiet durch den Bau eines 30 Meter langen Steges aus Baumstämmen gesichert. Am 23.04.2016 führte das Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst gemeinsam mit dem Staatsbetrieb Sachsenforst/Forstbezirk Leipzig eine Katastrophenschutzübung im Colditzer Forst durch. Neben den Einsatzkräften des Katastrophenschutzes (Löschzug Wasserversorgung Nord, DRK Einsatzzug Mitte, THW Ortsverbände Grimma und Borna, Funktrupp Nord) waren die örtlich zuständigen Freiwilligen Feuerwehren Colditz und Bad Lausick (jeweils mit den zugehörigen Ortsfeuerwehren) sowie die Rettungshundestaffel Landkreis Leipzig eingebunden. Ebenfalls waren die Mitarbeiter des Staatsbetriebes Sachsenforst/Forstbezirk Leipzig in die Übung involviert. Als Übungsszenario wurde ein Brand im Bereich einer Jagdhütte im Colditzer Forst angenommen. Beim Eintreffen der ersten Kräfte stand die Hütte bereits in Brand. Durch die Kameraden der örtlichen Freiwilligen Feuerwehren erfolgte zunächst die Brandbekämpfung. Eine Wassergasse sowie eine stabile Löschwasserversorgung musste aufgebaut werden. Die Sicherstellung von zusätzlichem Löschwasser zur Brandbekämpfung konnte durch eine lange Wegstrecke von einer in zwei Kilometer entfernten Löschwasserentnahmestelle erreicht werden. Ausbildung am Baumbiegesimulator Foto: Mike Köhler/Kreisfeuerwehrverband Landkreis Leipzig Weiter wurden im Übungsverlauf einzelne zum Teil verletzte Waldarbeiter vermisst. Durch den Einsatz einer Rettungshundestaffel konnten alle vermissten Waldarbeiter gefunden werden. Die Rettung der verletzten Waldarbeiter erfolgte durch Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren, welche jeweils gemeinsam mit der Rettungshundestaffel zum Einsatz kamen. Nach erfolgter Menschenrettung wurde die Erstversorgung der Verletzten durchgeführt. Die Einsatzleitung erfolgte durch eine gemeinsame Führungsgruppe der Freiwilligen Feuerwehren Colditz und Bad Lausick. Brandbekämpfung an der Jagdhütte Foto: Mike Köhler/Kreisfeuerwehrverband Landkreis Leipzig Zur Prüfung von weiteren Möglichkeiten der Bereitstellung von Löschwasser wurden einzelne Bachläufe im Colditzer Forst angestaut. In einem weiteren Abschnitt wurde zur Unterstützung der Brandbekämpfung eine Feuerschneise geschlagen. Für Ausbildungszwecke der Kameraden kam zusätzlich ein Baumbiegesimulator des Staatsbetriebes Sachsenforst zum Einsatz. Vorbereitung des Einsatzes der Rettungshundestaffel Foto: Brigitte Laux Zum Abschluss der Übung dankte der Einsatzleiter, Robert Zillmann (Stadtwehrleiter Stadt Colditz) den Einsatzkräften für das gezeigte Engagement sowie die Einsatzbereitschaft. Der erste Beigeordnete Gerald Lehne, Kreisbrandmeister Nils Adam und der Leiter des Forstbezirkes Leipzig, Andreas Padberg, schlossen sich dem Dank an. Das Übungsziel wurde voll umfänglich erreicht. Insgesamt nahmen 250 Einsatzkräfte an der Katastrophenschutzübung teil. Der Landkreis Leipzig bedankt sich bei allen Helfern und Teilnehmern, die zum positiven Verlauf der Katastrophenschutzübung beigetragen haben. Lars Steinbach Sachbearbeiter Katastrophenschutz Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerks beim Bau des Steges Foto: Mike Köhler/Kreisfeuerwehrverband Landkreis Leipzig 28. Mai 2016 Rundum gesund - fit für den Job Gesundheitstag Die Agentur für Arbeit Oschatz und der Landkreis Leipzig organisieren auch in diesem Jahr wieder mit regionalen Partnern Gesundheitstage. Im Mittelpunkt steht die Gesundheitsorientierung von arbeitslosen Menschen zur Förderung ihrer Beschäftigungsfähigkeit. „Gesundheitliche Einschränkungen sind häufig Ursache längerer Arbeitslosigkeit. Für den Einzelnen ist das oft eine Belastung und erschwert die berufliche Entwicklung“, erklärt Agenturchefin Cordula Hartrampf-Hirschberg. Der Gesundheitstag im Landkreis Leipzig findet am 1. Juni 2016 in Grimma, Seume-Haus des Gymnasiums St. Augustin, Colditzer Straße 34 statt. Von 14:30 bis 18:30 Uhr erwartet Interessierte ein umfangreiches Angebot mit Vorträgen, Aktionen und Infoständen rund um das Thema Gesundheitsvorsorge und -erhaltung: Tipps zu gesunder Ernährung, Bewegung, Entspannung und Stressbewältigung, Blutdruck- und Cholesterinmessung, Impfberatung und noch vieles mehr. 5 5. Volleyballturnier um den Pokal des Landrates Unterstützung des DJK Colditz e. V. erneut ein Erfolg Im diesjährigen Frühjahrsturnier traten 14 Volleyballteams aus Unternehmen des Landkreises Leipzig in Colditz gegeneinander an, um einerseits den Wanderpokal zu gewinnen und andererseits einen Beitrag zur Unterstützung der Nachwuchsarbeit des DJK Colditz e. V. zu leisten. Teilnehmende Unternehmen: · Balanx-Consulting AG aus Grimma · Medisalus-Muldentaler Pflegehaus aus Schönbach (Colditz) · INTARO Werbung aus Groitzsch · debeka Grimma · GaLa Service Wurzen GmbH · Vattenfall Europe Genration AG - Kraftwerk Lippendorf · Friseursalon Kinne aus Köhra · Isoliertechnik Oelsner aus Naunhof · Landhandel Bufe aus Gornewitz (Grimma) · Produktmanagement/TL Marketing anona-nährmittel C.L. Schlobach GmbH · Fahrschule Fleischer aus Hausdorf (Colditz) und · Ingenieurbüro Schlender & Heiser aus Colditz Das Angebot beschränkt sich nicht nur auf die Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit Oschatz und des kommunalen Jobcenters des Landkreises Leipzig, sondern kann auch von anderen Interessierten wahrgenommen werden. Der Eintritt ist kostenfrei. Ein weiterer Gesundheitstag im Landkreis Leipzig ist am 10. August 2016 in Frohburg vorgesehen. Foto: Veit Ciesielsky RegioBrunch auf Schloss Trebsen Einen Sonntag in gemütlich entspannter Frühlingsatmosphäre am Ufer der Mulde verspricht der RegioBrunch im Muldenland am Sonntag, 05.06.2016. Ab 11 Uhr lädt das Schloss Trebsen in Kooperation mit dem Regionalmanagement Leipziger Muldenland zum frühlingshaften Brunchen ein. Auf dem reichhaltig gedeckten Buffet finden Sie z. B. Brot und Marmelade aus eigener Herstellung, eine Auswahl an Weichund Hartkäse, Spargel- und Süßkartoffelsalat, Schweinekeulenbraten, Forellenfilet, Blumenkohl-Brokkoli-Gratin und Erdbeermousse mit frischer Minze. Die regionale Vielfalt präsentieren die Obstspezialitäten aus dem schlosseigenen Garten, Produkte aus der Bio-Landwirtschaft von Andreas Kühne in Sachsendorf, Kaffeespezialitäten der Kaffeerösterei Sven Genilcke in Grimma, Erzeugnisse der Thallwitzer Agrargenossenschaft eG, Fischspezialitätender Wermsdorfer Fisch GmbH sowie die Biere aus dem Hause Nerchauer. Der RegioBrunch® bezeichnet eine Veranstaltungsreihe, die regionale Produkte in Kochtopf und Pfanne der örtlichen Gastronomen bringt. Den Gast erwartet ein außergewöhnliches Geschmackserlebnis, das Frische und Genuss garantiert. Reservierungen können telefonisch unter Tel.034382 40574 erfolgen. Wie wichtig dem Bürgermeister der Stadt Colditz, Matthias Schmiedel, die Vereins- und Nachwuchsarbeit ist, spiegelt sich nicht zuletzt in seinen Eröffnungsworten zum Turnier als auch in der zur Verfügung gestellten Sporthalle wider. Abschließend erlebten wir im hartumkämpften Finale und schließlich in der Reihenfolge der ersten drei Plätze eine Wiederholung des Herbstturniers: das Team der „Lippendorfer Stromer“ von Vattenfall verteidigte den Wanderpokal mit dem 1. Platz. Den 2. Platz belegte die Mannschaft der GaLa Service Wurzen GmbH und den 3. Platz das Team der debeka. Neu war diesmal, dass die Spielerin sowie der Spieler der Herzen von den teilnehmenden Teams nominiert wurden. Spielerin der Herzen wurde Luise Bufe von der Mannschaft Landhandel Bufe und Spieler der Herzen wurde ein Mitarbeiter des Landratsamtes, Olaf Fernys. Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle von Organisatorin Ria Albrecht an den Turnierleiter Jens Mietz und alle diejenigen, die mit ihrem ganz persönlichen Beitrag eine Menge Motivation und zugleich Anerkennung spendeten und damit das Anliegen dieses Turniers - die Unterstützung der Nachwuchsarbeit in Sportvereinen des Landkreises Leipzig - mit dem Wunsch auf Fortsetzung stärken. Im Herbst wird das 6. Turnier um den Pokal des Landrates am 21.10.2016 voraussichtlich in Markkleeberg stattfinden. 6 28. Mai 2016 Information aus dem Landkreis Sächsischer Inklusionspreis 2016 Die Regelungen im BGG sollen nur für Bundesbehörden und für Landesbehörden, wenn sie Bundesrecht umsetzen, gelten.“ Der Kanupark Markkleeberg wurde mit dem Sächsischen Inklusionspreis 2016 in der Kategorie „Barrierefreiheit“ ausgezeichnet und steht damit beispielhaft für die Integration behinderter Menschen in Sachsen. Der Kanupark Markkleeberg, der zu den modernsten Wildwasseranlagen der Welt gehört, bietet auch Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, die Wildwasserangebote zu nutzen. So gibt es unter anderem für Gehörlose Videos mit Einweisungen in die Gebärdensprache. Aber auch auf Menschen, die sehbehindert, blind oder körperlich gehandicapt sind, ist der Kanupark eingestellt. Viele Menschen mit Behinderungen haben wie auch Jens Merkel, es einfach satt, sich von der Politik einlullen zu lassen. Angekettete Behindertenaktivisten am Reichstagsufer in Berlin ©privat Der zweite Sächsische Inklusionspreis des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, wurde im Beisein des 2. Vizepräsidenten des Sächsischen Landtages, Horst Wehner und der Staatssekretärin des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, Andrea Fischer, an fünf sächsische Institutionen verliehen. Schirmherr ist Dr. Matthias Rößler, Präsident des Sächsischen Landtages. Über 60 Vereine und Verbände, kommunale und staatliche Einrichtungen sowie Wirtschaftsunternehmen hatten sich um den begehrten Preis beworben. Die Jury, die sich aus Experten der Bundesagentur für Arbeit, dem Landessportbund Sachsen, dem Kommunalen Sozialverband, der Verbände und mehrerer selbst von Behinderung betroffener Menschen zusammensetzte, hatte die Qual der Wahl. Am Ende wählte sie fünf Institutionen aus, die heute mit dem Preis ausgezeichnet wurden. Der Preis ist in allen Kategorien mit jeweils 1.000 Euro dotiert. Behindertenbeauftragter kämpft in Berlin auch für Barrierefreiheit im Landkreis Kurz nach seiner Rückkehr aus Berlin, wo sich der Behindertenbeauftragte des Landkreises Leipzig Jens Merkel solidarisch mit etwa weiteren 40 Rollstuhlfahrern und vielen anderen Behindertenaktivisten am Reichstagsufer etwa 15 Stunden angekettet hat, gab er der Presse folgende Stellungnahme: „Am heutigen 12.05.2016 wurde im Bundestag die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes verabschiedet. Mit dieser Novellierung hat es die Bundesregierung verpasst, ein modernes und vermutlich verfassungskonformes Gesetz zu verabschieden. Auch wenn einige Regelungen positiv zu bewerten sind, hat die Bundesregierung den Knackpunkt eben nicht im Gesetz verankert. Die private Wirtschaft wird wieder nicht verpflichtet, Barrierefreiheit zu schaffen. Damit können nicht nur Rollstuhlfahrer, sondern auch Rollatorennutzer oder Mütter oder Väter mit Kinderwagen sich eben nicht darauf verlassen können, in Kinos, Gaststätten oder Geschäfte zu kommen oder behinderte Menschen online einkaufen zu können, weil die Internetseiten nicht barrierefrei gestaltet sind. Darum haben sich all diese Menschen, um deren Rechte es geht, sich am Berliner Reichstagsufer gegenüber den Grundgesetztafeln angekettet, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Ein weiterer Punkt, wogegen sich die Aktion richtete, war die Vorlage des Referentenentwurfes der Bundesregierung für ein Bundesteilhabegesetz. Wenn dieses Gesetz so wie geschrieben vermutlich im Herbst verabschiedet werden sollte, drohen massive Verschlechterungen zur jetzt gültigen Gesetzeslage. U. a. droht vielen Behinderten mit Assistenzbedarf die Abschiebung in ein Heim und weiterhin die Verarmung. Jens Merkel, der auch auf Assistenz angewiesen ist, betont, dass es hoffentlich mit dieser Aktion gelungen ist, dass der Heilige Geist in die Köpfe der Politikerinnen und Politiker geschossen ist und sie endlich begreifen, dass es um nicht mehr und nicht weniger als um Menschenrechte geht. Alle Aktionen in dieser Zeit stehen in den Zeiten der neuen Medien unter dem Motto: #NichtmeinGesetz. Jens Merkel Behindertenbeauftragter Wussten Sie schon dass, … … sich rund 70 % unserer Bürger bei der Neuzulassung ihres Fahrzeuges für das Kennzeichen L entscheiden? Etwa 12 % sind dem MTL zugetan. Rund 7 % bekennen sich zu ihrer Heimatstadt Grimma, jeweils rund 5 % tragen stolz BNA und WUR im Schilde. Zudem wurden 533 Fahrzeuge, also etwa 2 %, auf GHA (Geithain) zugelassen. Seit November 2012 sind die alten Heimatkennzeichen wieder freigegeben. Insgesamt sind im Landkreis Leipzig über 126.000 Fahrzeuge zugelassen. Wir erhielten die traurige Nachricht, dass unsere Mitarbeiterin und Kollegin Ulrike Chmieleski im Alter von 68 Jahren nach kurzer schwerer Krankheit verstorben ist. In tiefer Betroffenheit und Anteilnahme nehmen wir Abschied von einer geschätzten Mitarbeiterin. Unser Mitgefühl gilt der Familie und den Angehörigen. Henry Graichen Landrat Marita Karstädt Vorsitzende des Personalrates Die Mitarbeiter und Kollegen des Landratsamtes Informationen der Ämter 28. Mai 2016 7 Gesundheitsamt Beratungsstelle für Schwangerschaft, Schwangerenkonflikt, Mutterschaft und Familie Tag der Stellenangebote am Donnerstag, 23.06.2016 in der Zeit von 9 bis 11 Uhr im Kommunalen Jobcenter, 04552 Borna, Deutzener Str. 24, Foyer • Holen Sie sich Ihr Stellenangebot ab. • Für jede Branche sind Angebote vorhanden. • Auch Arbeitgeber sind vor Ort. • Eine Anmeldung, feste Zeit oder Absprache mit dem Fallmanager ist nicht notwendig. • Reisekostenanträge auch vor Ort erhältlich. Arbeitsmarktbericht April 2016 Im April 2016 waren 6.252 Personen arbeitslos gemeldet. Dies bedeutet einen Rückgang von 306 arbeitslos gemeldeten Leistungsberechtigten zum Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat (04/2015 - 6.713) konnte erneut ein Rückgang von 461 Personen verzeichnet werden. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Gebiet des Kommunalen Jobcenters Leipzig stieg im Vergleich zum Vormonat um 7 auf insgesamt 12.042. Es erhielten 19.706 Personen Leistungen nach SGB II, dies sind 683 Personen weniger als im März 2016. Durch den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente im Berichtsmonat nahmen 1.580 erwerbsfähige Leistungsberechtigte an unterschiedlichen Fördermaßnahmen des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig teil. Unsere Angebote • Beratung bei Schwangerschaft in finanziellen und sozialen Notsituationen • Beratung - Entscheidungshilfe im Schwangerschaftskonflikt • Information zur Familienplanung und Verhütung Schwangere in Not Die Stiftung des Freistaates Sachsen bietet die Möglichkeit für Schwangere in Not, eine einmalige finanzielle Hilfe zu gewähren. Diese finanzielle Unterstützung dient der Erstausstattung für das Kind, z. B. erforderliches Mobiliar und Kleidung. Die erste Konsultation bei der Antragstellung auf eine finanzielle Beihilfe muss telefonisch oder persönlich bis zur 20. Schwangerschaftswoche in der Beratungsstelle erfolgen. Familien in Not Familien, die sich unverschuldet in einer Notlage befinden und alle gesetzlichen Leistungen zur Behebung der Notsituation ausgeschöpft haben, können in der Beratungsstelle Unterstützung erhalten. Die kommunale Beratungsstelle arbeitet nach dem Bestellsystem. Bitte rufen Sie an unter: Schwangerenberatungsstelle Karl-Marx-Str. 17 in Grimma Tel.: 03437 984-24 15 (Ansprechpartnerin: Frau Böhme) Die Schwangeren-Beratungsstelle des DRK Leipzig-Land e. V. in Borna, Roßmarktsche Straße 4 ist unter der Telefonnummer 03433 919073 zu erreichen. Eine weitere Schwangerenberatungsstelle des DRK Leipzig-Land e. V. ist in Zwenkau, Schulstraße 15 unter der Telefonnummer 034203 49240 zu erreichen. Die Beratungsstelle der Diakonie Leipziger Land kann in Pegau, Kirchplatz 9 unter der Telefonnummer 034296 944971 kontaktiert werden. Außerdem steht Ihnen die Schwangerschaftsberatungsstelle von pro familia in Wurzen, Friedrich-Ebert-Straße 2, 04808 Wurzen unter der Telefonnummer 03425 984-308 als Ansprechpartner zur Verfügung. Anonyme Beratung - zu jeder Zeit und bei allen Fragen Um dieses Ziel zu erreichen, müssen noch mehr Frauen von den Angeboten erfahren: Denn wer Schwangerschaftsberatung hört, denkt vor allem an die Konfliktberatung im Fall eines Abbruchs. Was viele nicht wissen: Sie haben einen gesetzlichen Anspruch, sich zu allen Fragen rund um eine Schwangerschaft beraten zu lassen - kostenfrei und auf Wunsch anonym. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Konflikt sich eine Frau befindet oder aus welchem Grund sie anonym bleiben möchte. Alle anvertrauten Informationen sind durch die gesetzliche Schweigepflicht der Beraterin besonderes geschützt. Die Mitarbeiterin Frau Böhme vom Landratsamt Landkreis Leipzig ist kompetent und besonders geschult. Gemeinsam wird nach guten Lösungen für die individuelle Lebenslage gesucht. Vertrauliche Geburt - in großer Not zum Schutz von Mutter und Kind Auch auf besondere psychosoziale Konflikte ist die Beraterin Frau Böhme vom Landratsamt Landkreis Leipzig vorbereitet: Frauen, die ihre Schwangerschaft verheimlichen oder verdrängen, finden persönliche Beratung und Begleitung. Diese Frauen konnten bisher nur schwer erreicht werden. Nun haben sie nicht nur die Möglichkeit sich anonym beraten zu lassen, sondern können entbinden, ohne ihre Identität zu offenbaren. Riskante heimliche Geburten und Fälle, in denen Neugeborene ausgesetzt oder getötet werden, sollen dadurch verhindert werden. 8 28. Mai 2016 Gleichzeitig hat das Kind später die Chance, seine Herkunft zu erfahren - ein Grundbedürfnis jedes Menschen. Um möglichst alle Frauen in verzweifelten Situationen zu erreichen, gibt es Rat und Hilfe auch unter der vom Bundesfamilienministerium eingerichteten bundesweiten Notrufnummer 0800 4040020 und im Internet unter www.geburtvertraulich.de - anonym, kostenlos und rund um die Uhr. Dipl. med. Silke Schäpling Amtsleiterin Gesundheitsamt Kultusamt Noch freie Plätze am Beruflichen Schulzentrum Grimma in verschiedenen Schularten Am Beruflichen Gymnasium des BSZ Grimma besteht - aufgrund von Kapazitätserweiterungen - noch in einzelnen Fachrichtungen die Möglichkeit der Bewerbung für eine dreijährige Ausbildung mit dem Ziel der Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. Auf telefonische Anfrage im Sekretariat kann die Verfügbarkeit der freien Kapazitäten in den einzelnen Fachrichtungen aktuell nachgefragt werden. Die Schulleitung weist darauf hin, dass eine Bewerbung erst nach der Verfügbarkeitsabfrage eingereicht werden kann. Des Weiteren bestehen am BSZ Grimma momentan noch freie Ausbildungsplätze in der dreijährigen Fachschule für Sozialwesen/Fachrichtung Sozialpädagogik (Erzieherausbildung) und in der zweijährigen Berufsfachschule für Sozialwesen. Ihre Bewerbung oder Anfragen richten Sie bitte an: Berufliches Schulzentrum Grimma Karl-Marx-Straße 22 04668 Grimma Telefon: 03437 942586 Telefax: 03437 942368 E-Mail: BSZ_Grimma@t-online.de (Bitte keine Online-Bewerbung einreichen). Torsten Alf Öffentlichkeitsarbeit, BSZ Grimma Informationen der Ämter Amt für Abfallwirtschaft Tausch der Papierbehälter Region Wurzen Der Tausch der Papierbehälter wird fortgesetzt. Nachdem bereits der Tausch von ca. 35.000 Papierbehältern im Gebiet des ehemaligen Landkreises Leipziger Land und der Tausch in der Region Grimma mit knapp 20.000 Behälter erfolgreich abgeschlossen wurde, ist nun der Austausch von ca. 25.000 Papierbehältern im Raum Wurzen vorgesehen. Der Tausch wird in den Stadt- und Gemeindegebieten Bennewitz, Borsdorf, Brandis, Machern, Thallwitz, Lossatal und Wurzen erfolgen. Dieser soll in der 21. Kalenderwoche beginnen und bis zur 25. Kalenderwoche abgeschlossen sein. Der Wechsel macht sich erforderlich, da in diesen Gebieten eine beachtliche Anzahl von Abfallbehältern ihre nominelle Nutzungsdauer erreicht und zum Teil auch schon überschritten haben. Außerdem werden alle neuen Abfallbehälter mit einem Transponder ausgestattet. Dies dient der ordnungsgemäßen Zuordnung der Behälter zu den Grundstücken und einer lückenlosen Inventarisierung des Behälterbestandes im Landkreis. Der Austausch der Papierbehälter erfolgt Zug um Zug, dabei werden die neuen Behälter an der Stelle ausgestellt, wo die Behälter auch am Entleerungstag bereitgestellt werden. Die Behälter sind mit einem Handzettel versehen, auf dem alle weiteren Informationen enthalten sind. Unmittelbar nach der nächsten turnusmäßigen Entleerung werden dann die alten Papierbehälter eingesammelt. Aus diesem Grund wird darum gebeten, die alten Behälter an der Stelle, wo die Entleerung erfolgt, stehen zu lassen und kein Papier mehr einzuwerfen. Die neuen Papierbehälter können bereits ab Auslieferung benutzt werden. Die neuen Behälter werden dann wieder wie gewohnt nach Tourenplan abgefahren. Sollte der Tausch der Papierbehälter zu Problemen führen, wenden Sie sich bitte an das Servicebüro der KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH. Das Servicebüro der KELL GmbH ist wie folgt zu erreichen: Telefon: 034299 7005-10 034299 7005-20 034299 7005-29 Fax: 034299 7005-21 E-Mail: service@kell-gmbh.de Ausschreibungen Der Landkreis Leipzig besetzt demnächst eine Stelle als Sachbearbeiter (m/w) Infektionsschutz/ Umwelthygiene im Sachgebiet Hygiene des Gesundheitsamtes. Wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte sind der Infektionsschutz mit Maßnahmen zur Verhütung und Eingrenzung von übertragbaren Krankheiten bei einzelnen Bevölkerungsgruppen und in Gemeinschaftseinrichtungen sowie der umweltbezogene Gesundheitsschutz. Die Arbeitsleistung muss zu einem nicht unerheblichen Anteil im Außendienst erbracht werden. Es wird die Fachsoftware Octoware verwendet. 28. Mai 2016 9 PC-Kenntnisse im Office-Paket und der Besitz eines PKW-Führerscheins sind ebenfalls erforderlich. Bei Bedarf muss der Privat-PKW für dienstliche Zwecke nach Maßgabe des Sächsischen Reisekostenrechts genutzt werden können. Die Stelle ist in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Teilzeit ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange möglich. Es gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der/Die Stelleninhaber/-in erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe 8. Der Dienstort ist zur Zeit Grimma. Schwerbehinderte Menschen werden ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind willkommen. Bewerber/-innen für diese Tätigkeit müssen einen Abschluss als Fachkraft für Hygieneüberwachung bzw. einen vergleichbaren fachspezifischen Abschluss nachweisen (Von Bewerbungen, die nicht die geforderten Qualifikationen nachweisen, bitten wir abzusehen). Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter Zufügung entsprechender Nachweise richten Sie bitte an das Landratsamt Leipzig, Haupt- und Personalamt, 04550 Borna. Als persönliche Eigenschaften erwarten wir von den Bewerber/-innen für diese Stelle Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfähigkeit, Belastbarkeit und Stresstoleranz, Planungs- und Organisationsstärke sowie Kooperations- und Teamfähigkeit. Bereits erworbene berufliche Erfahrungen in gleichartigen Tätigkeiten sind von Vorteil. Die Bewerber/-innen müssen über die gesundheitliche Eignung entsprechend G 25 und G 42 verfügen. Aktuelle anwendungsbereite Hinweise: Wir versenden keine Eingangsbestätigungen für eingegangene Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Menge unter 03433 2411112. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet. Der Landkreis Leipzig besetzt ab 01.10.2016 eine Stelle als rerschein und die Nutzung des Privat-PKW für dienstliche Zwecke nach Maßgabe des Sächsischen Reisekostenrechts sind ebenfalls erforderlich. Von Vorteil ist der Nachweis der Atemschutztauglichkeitsuntersuchung (G 26). Sachbearbeiter (m/w) im Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst. Hauptschwerpunkte der Tätigkeit sind die Durchführung von Brandverhütungsschauen und gemeinsamen Begehungen zur wiederkehrenden bauaufsichtlichen Prüfung von Sonderbauten sowie die Bearbeitung von baurechtlichen und bauplanungsrechtlichen Stellungnahmen sowie Stellungnahmen zu Anzeige- und Genehmigungsverfahren. Der/Die Stelleninhaber/-in wirkt im Katastrophenschutz und als stellvertretende/r Leiter/-in der Technischen Einsatzleitung (TEL) mit und vertritt den hauptamtlichen Kreisbrandmeister bei dessen Abwesenheit. Für die Ausübung der Tätigkeit ist ein Abschluss für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (Ausbildung Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene) erforderlich. (Von Bewerbungen, die nicht die geforderten Zugangsvoraussetzungen erfüllen, bitten wir abzusehen.) Neben den fachlichen Voraussetzungen erwarten wir von den Bewerber/-innen für diese Stelle insbesondere Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfähigkeit, hohe Belastbarkeit/Stresstoleranz, Planungs- und Organisationsstärke sowie Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit. Bewerber/-innen müssen die körperliche und gesundheitliche Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst nachweisen. Sichere PC-Kenntnisse im Office-Paket, ein PKW-Füh- Die Stelle ist in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Teilzeit ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange möglich. Es gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der/Die Stelleninhaber/-in erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe 9. Dienstort ist zur Zeit Grimma. Schwerbehinderte Menschen werden ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind willkommen. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter Zufügung entsprechender Nachweise und Angabe des möglichen Eintrittstermins richten Sie bitte bis zum 31.05.2016 an das Landratsamt Leipzig, Haupt- und Personalamt, 04550 Borna. Hinweise: Wir versenden keine Eingangsbestätigungen für eingegangene Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Menge unter 03433 2411112. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet. 10 28. Mai 2016 Bekanntgabe über die 12. Sitzung des Kreistages am Mittwoch, dem 22.06.2016 um 17:00 Uhr Stadtkulturhaus Borna, Sachsenallee 48, 04552 Borna Tagesordnung: TOPBetreff 1. Beginn der Sitzung (Formelle Eröffnung) 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit mit Bekanntgabe vorliegender Entschuldigungen und der Beschlussfähigkeit 1.2 Bestätigung der Tagesordnung 1.3 Festlegung der Kreisräte, die die Niederschrift mit unterzeichnen 2. Öffentliche Beratung 2.1 Feststellung des Ausscheidens eines Kreisrates aus dem Kreistag 2.2 Verpflichtung eines Kreisrates 2.3Einwohnerfragestunde 2.4 Niederschrift über die 10. Sitzung des Kreistages vom 11.05.2016 2.5 Mitteilungen des Landrates 2.6 Projekt „Handlungsoperationen für Kleinstdörfer mit Handlungsdruck“ entsprechend der Informationsvorlage Inf2016/017 als freiwillige Aufgabe 2.7 Fortschreibung der Organisationsstrukturen der Abfallwirtschaft im Landkreis Leipzig - Geschäftsbesorgungsvertrag 2.8 Satzung zur ersten Änderung der Satzung des Landkreises Leipzig über die Vermeidung, Verminderung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (1. Änd. Abfallwirtschaftssatzung) 2.9 Vertrag über die Einsammlung, den Transport und die Verwertung/ Beseitigung von Abfällen aus dem Gebiet des Landkreises Leipzig (Dienstleistungsvertrag) 2.10 Satzung zur ersten Änderung der Satzung des Landkreises Leipzig über die Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung (1. Änd. Abfallgebührensatzung) 2.11 Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung im Landkreis Leipzig 2.12 Konzept über die Unterbringung der Verwaltung des Landkreises Leipzig 2.13 Nächste Sitzung des Kreistages des Landkreises Leipzig 2.14 Anfragen der Kreisräte 3. Ende der Sitzung Vorgenannte Beratung ist öffentlich! gez. Henry Graichen Landrat Bekanntmachung von Beschlüssen des Kreistages des Landkreises Leipzig und seiner beschließenden Ausschüsse Allgemeiner Hinweis: Alle mit (*) versehenen Dokumente sind nicht Bestandteil der Bekanntmachung! Ausschuss für Soziale Infrastruktur - Sitzung vom 13.04.2016 Beschluss 2016/040 Bewilligung von Fördermitteln für das Jahr 2016 zur Unterstützung von Angeboten in der Alten- und Behindertenhilfe, zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten sowie der Beratung und Begleitung von Schwerstkranken, Sterbenden und ihren Angehörigen Der Ausschuss für Soziale Infrastruktur beschließt, im Rahmen des Doppelhaushaltes 2015/2016 des Landkreises Leipzig, die als Anlage (*) beigefügte Fördermittelliste in Höhe von 45.040,00 EUR für das Jahr 2016 zur Unterstützung von Angeboten in der Alten- und Behindertenhilfe, zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten sowie der Beratung und Begleitung von Schwerstkranken, Sterbenden und ihren Angehörigen. Öffentliche Bekanntmachungen Beschluss 2016/045 Förderung kultureller Aktivitäten durch den Landkreis Leipzig im Haushaltsjahr 2016 Der Ausschuss für Soziale Infrastruktur beschließt: 1. Im Rahmen des Doppelhaushaltes 2015/2016 des Landkreises Leipzig und auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung kultureller Aktivitäten im Landkreis Leipzig“ (Beschluss 2008/092-1 des Kreistages vom 10.12.2008), sind im Haushaltsjahr 2016 Zuwendungen entsprechend der als Anlage (*) beigefügten Vorschlagliste auszureichen. 2. Es wird ein Fonds zur kurzfristigen Vergabe von Fördermitteln gemäß Punkt 6.2 der „Richtlinie zur Förderung kultureller Aktivitäten im Landkreis Leipzig“ im Haushaltsjahr 2016 gebildet. Beschluss 2016/046 Förderung kultureller Aktivitäten durch den Landkreis Leipzig im Haushaltsjahr 2016 Der Ausschuss für Soziale Infrastruktur beschließt: 1. Im Rahmen des Doppelhaushaltes 2015/2016 des Landkreises Leipzig und auf Grundlage des Beschlusses zur „Übernahme einer freiwilligen Aufgabe zur Ausreichung von Fördermitteln anlässlich der Lutherdekade“ (Beschluss 2013/114) und der „Richtlinie zur Förderung kultureller Aktivitäten im Landkreis Leipzig“ (Beschluss 2008/092-1 des Kreistages vom 10.12.2008), sind im Haushaltsjahr 2016 Zuwendungen entsprechend der als Anlage (*) beigefügten Vorschlagliste auszureichen. 2. Es wird ein Fonds zur kurzfristigen Vergabe von Fördermitteln gemäß Punkt 6.2 der „Richtlinie zur Förderung kultureller Aktivitäten im Landkreis Leipzig“ im Haushaltsjahr 2016 gebildet. Beschluss 2016/048 Sportförderung des Landkreises Leipzig 2016 Der Ausschuss für Soziale Infrastruktur beschließt: 1. Im Rahmen des Haushaltes 2016 des Landkreises Leipzig und auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung des Sports im Landkreis Leipzig“ (Beschluss 2008/091-1 des Kreistages vom 10.12.2008), Zuwendungen entsprechend den beigefügten Anlagen (*) auszureichen. 2. Der Fonds zur kurzfristigen Vergabe von Fördermitteln gemäß Richtlinie Punkt 6.2 soll die verbleibenden 638,00 EUR sowie Restmittel aus Vorjahren in Höhe von 2.702,50 EUR enthalten. Bau- und Vergabeausschuss - Sitzung vom 14.04.2016 Beschluss 2016/052 Vergabe einer Leistung in Umsetzung des Kreisentwicklungskonzeptes Landkreis Leipzig; Projekt: „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“ Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Vergabe der Leistung zum Projekt „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“, vorbehaltlich der Bestätigung der freiwilligen Aufgabe in Umsetzung des Kreisentwicklungskonzeptes durch den Kreistag, an das Leibniz-Institut für Länderkunde, Schongauer Straße 9 in 04328 Leipzig. Der Auftragswert beträgt inklusive Mehrwertsteuer 183.000 EUR. Das Projekt „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“ wird durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zu 100% gefördert. Der Gesamtumfang des Projektes beträgt maximal 350.000 EUR, inklusive investiver Mittel in Höhe von 100.000 EUR. Ausschuss für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Umweltschutz - Sitzung vom 18.04.2016 Beschluss 2016/053 Strategie zu den Kommunikationsinstrumenten des Landkreises Leipzig ab 2017 Der Ausschuss für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Umweltschutz beschließt: Der Landrat wird beauftragt, die folgenden Schritte zur Neuausrich- Öffentliche Bekanntmachungen tung der Kommunikationsinstrumente des Landkreises Leipzig entsprechend der beigefügten Anlage (*) umzusetzen: 1. Bis Ende Juni 2016 eine Änderung der Bekanntmachungssatzung des Landkreises Leipzig dahingehend vorzubereiten, dass Öffentliche Bekanntmachungen ab 2017 nur noch über das Internet erfolgen werden. 2. Bis Ende April 2016 eine Information bezüglich der Neuausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises an bisherige Drittnutzer zu veranlassen. 3. Bis Ende September 2016, in Abstimmung mit der AG Marketing, die Konzeptionelle Neuausrichtung des Landkreis Leipzig Journals und dessen Erstauflage im Jahr 2017 für eine Beschlussfassung im Kreistag des Landkreises Leipzig abschließend vorzubereiten. 4. Das Konzept für ein elektronisches Medium für öffentliche Bekanntmachungen (elektronisches Amtsblatt) ab dem Jahr 2017 zu erarbeiten. 5. Bis Ende Juni 2016 die Verträge über das Amtsblatt mit Wirkung zum 31.12.2016 zu kündigen. Kreisausschuss - Sitzung vom 20.04.2016 Beschluss 2016/033 Unbefristete Niederschlagung von Forderungen infolge Aufhebung des Insolvenzverfahrens 5 IN 200/99 Der Kreisausschuss beschließt, die Forderung in Höhe von 151.841,52 EUR gegenüber der Bau-Idee GmbH, Böblinger Str. 52 in 71101 Schöneich, unbefristet niederzuschlagen. Beschluss 2016/035 Unbefristete Niederschlagung von Forderungen infolge Abschluss des Insolvenzverfahrens Der Kreisausschuss beschließt, die Forderung in Höhe von 20.765,87 EUR gegenüber Frau S., wohnhaft in 06682 Teuchern unbefristet niederzuschlagen. Beschluss 2016/047 Annahme von Spenden Der Kreisausschuss beschließt, die Annahme der in der beiliegenden Anlage (*) benannten Spendenerträge, welche für das Jahr 2016 erwartet werden. Kreistag - Sitzung vom 11.05.2016 Beschluss 2016/008 Widerruf und Neuwahl eines Mitgliedes des Landkreises Leipzig in die Verbandsversammlung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen - hier: Änderung des Beschlusses II-B-2014/012 Der Kreistag beschließt: 1. Die Wahl von Herrn Kreisrat Josef Eisenmann - CDU - als Mitglied des Landkreises Leipzig in der Verbandsversammlung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (Beschluss II-B-2014/012) wird widerrufen. 2. Für die Dauer der verbleibenden Wahlperiode wird Herr Landrat Henry Graichen als Mitglied des Landkreises Leipzig in der Verbandsversammlung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen gewählt. Beschluss 2016/038 Abberufung und Berufung der Mitglieder des Beirates für die Umweltstiftung des Landkreises Leipzig hier: Änderung Beschluss 11-2014/026 Der Kreistag beschließt: 1. Die Abberufung von 1. Herrn Wolfgang Klinger, 1. Beigeordneter 2. Herrn Gerald Lehne, Kreisrat Fraktion CDU aus dem Beirat der Umweltstiftung des Landkreises Leipzig - Beschluss II-2014/026 vom 01.10.2014. 2. Gemäß der Satzung der Umweltstiftung Landkreis Leipzig für die Dauer der laufenden Wahlperiode des Kreistages nachfolgende Mitglieder in den Beirat der Umweltstiftung des Landkreises Leipzig zu berufen: 1. Herrn Gerald Lehne, 1. Beigeordneter 2. Herrn Gerold Meyer, Kreisrat Fraktion CDU 28. Mai 2016 11 Beschluss 2016/043 Nächste Sitzung des Kreistages des Landkreises Leipzig Der Kreistag beschließt, die nächste Sitzung des Kreistages des Landkreises Leipzig am 22. Juni 2016 ab 17.00 Uhr in der Großen Kreisstadt Borna durchzuführen Beschluss 2016/049 Beschluss über den Erhalt des Leipziger Symphonieorchesters und der Sächsischen Bläserphilharmonie 1. Der Kreistag des Landkreises Leipzig spricht sich für den Erhalt des Leipziger Symphonieorchesters und der Sächsischen Bläserphilharmonie aus und ermächtigt den Landrat im Konvent, der in der Anlage (*) aufgeführten Beschlussvorlage 2016/03/01 zuzustimmen. 2. Der Kreistag Leipzig verpflichtet sich im Rahmen der Beschlussfassung dazu, in den künftigen Haushaltsplänen für die Jahre 2017 ff. a. die bislang durch den Kulturraum Leipziger Raum bereitgestellten Zuwendungen für die Musikschule Landkreis Leipzig und b. den durch die Städte Bad Lausick und Böhlen nicht abzudeckenden Sitzgemeindeanteil für die Orchester durch Eigenmittel des Landkreises zu ersetzen. 3. Der Landrat wird beauftragt, die freiwilligen Leistungen im Landkreis zu prüfen um festzustellen, welche freiwilligen Maßnahmen verschoben bzw. ausgesetzt werden können, um die Mehrkosten, die durch die Zurücknahme der Musikschule in den Haushalt 2017 entstehen, zu kompensieren. Gleichzeitig soll eine anteilige Finanzierung der Sitzgemeinde für die beiden Kulturraumorchester mit erfolgen. Ziel ist es, eine Erhöhung der Kreisumlage zu umgehen. Beschluss 2016/050 Zustimmung zur außerplanmäßigen Mittelbereitstellung für den grundhaften Ausbau der K 7933 in Tautenhain Der Kreistag beschließt: 1. Den grundhaften Ausbau der K 7933 in der Ortslage Tautenhain. 2. Die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln im Finanzhaushalt 2016, in Höhe von insgesamt 1.027.687,00 EUR. Die Deckung erfolgt aus: Zuwendungen über HW 2013 377.156,00 EUR Zuwendungen über RLKStB: 473.858,00 EUR Eigenmittel Kommune: 39.822,00 EUR Eigenmittel Landkreis: 136.851,00 EUR. Beschluss 2016/051 Bestätigung einer freiwilligen Aufgabe in Umsetzung des Kreisentwicklungskonzeptes Landkreis Leipzig; Projekt: „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen Der Kreistag beschließt, in Umsetzung des Kreisentwicklungskonzeptes Landkreis Leipzig, das Projekt „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“ gemäß der Information Info-2015/050 als freiwillige Aufgabe. Beschluss 2016/054 Bestätigung einer freiwilligen Aufgabe des Landkreises Leipzig: „Beratungsleistung Breitbandausbau Landkreis Leipzig“ Der Kreistag beschließt: 1. Vorbehaltlich der Förderung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie ggf. durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA), die „Beratungsleistung Breitbandausbau Landkreis Leipzig“ zu beauftragen. 2. Die Vermittlung der durch die Beratungsleistung gewonnenen Expertise an die Kommunen im Landkreis Leipzig. Kommunen, die für sich selbst bzw. im interkommunalen Verbund Anträge auf eine entsprechende Beratungsleistungen gestellt haben, sind in diesem Fall nicht Bestandteil der vorgenannten Beratungsleistung. 12 28. Mai 2016 Beschluss 2016/055 Grundsatzbeschluss zur Fortschreibung der Organisationsstrukturen der Abfallwirtschaft im Landkreis Leipzig und Überleitung der Aufgaben des Amtes für Abfallwirtschaft in die KELL GmbH zum 01.10.2016 Der Kreistag beschließt: 1. In Umsetzung der Empfehlungen des Gutachtens zur „Fortschreibung der Organisationsstrukturen der Abfallwirtschaft im Landkreis Leipzig“ (Econum Unternehmensberatung GmbH 2016), die Zusammenführung der mit der Abfallentsorgung verbundenen Verwaltungsaufgaben in die KELL GmbH, soweit diese nicht dem Landkreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger vorbehalten sind. 2. Die Überleitung der Aufgaben des Amtes für Abfallwirtschaft in die KELL GmbH erfolgt zum 01.10.2016. 3. Die Zuweisung weiterer Aufgaben (kassenmäßiger Vollzug des Gebührenhaushaltes; Mahnung) zur KELL GmbH ist für einen späteren Zeitpunkt - voraussichtlich zum 01.01.2018 -vorgesehen. 4. Zur Absicherung der Arbeitsfähigkeit in der KELL GmbH ist - soweit erforderlich - eine befristete Zuweisung der Mitarbeiter des Amtes für Abfallwirtschaft zur KELL GmbH vorgesehen. 5. Der Landrat wird ermächtigt, alle zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen, soweit diese nicht ausschließlich dem Kreistag vorbehalten sind. 6. Die Verwaltung wird mit der Erstellung der erforderlichen Verträge und Satzungsregelungen zur Umsetzung dieses Beschlusses beauftragt. Beschluss 2016/056 Maßnahmeplan* des Landkreises Leipzig für Maßnahmen nach Sächsischem Investitionsstärkungsgesetz Der Kreistag beschließt in Umsetzung des Sächsischen Investitionsstärkungsgesetzes den Maßnahmeplan des Landkreises. Beschluss 2016/057 Inanspruchnahme Bundesbudget Investitionskraftstärkungsgesetz durch den Landkreis Leipzig Der Kreistag beschließt: Den zur Förderung der Anschaffung von 4 Feuerwehrfahrzeugen mit Drehleitern erforderlichen Budgetanteil in Höhe von ca. 2,2 Mio. EUR als überörtliche Aufgabe an das Budget der Städte/Gemeinden abzutreten. Bekanntgabe der öffentlichen Auslegung des Beteiligungsberichtes für 2014 des Landkreises Leipzig Entsprechend § 99 Abs. 4 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) gibt das Landratsamt Landkreis Leipzig die öffentliche Auslegung des Beteiligungsberichtes für das Geschäftsjahr 2014 bekannt. Die öffentliche Auslegung erfolgt im LANDRATSAMT LANDKREIS LEIPZIG Sekretariat Landrat Stauffenbergstraße 4 I 04552 Borna I Haus 2 I Zimmer 2.2.20. Während der Öffnungszeiten liegt der Beteiligungsbericht 2014 des Landkreises Leipzig zur Einsicht aus. Außerdem können die Beteiligungsberichte des Landratsamtes Landkreis Leipzig im Internet www.landkreisleipzig.de unter Bürgerservice | Behördenwegweiser | Lebenslagen Buchstabe B unter Dokumente eingesehen werden. Klaus-Thomas Kirstenpfad Amtsleiter Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung des Landratsamtes Leipzig nach § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das Vorhaben „4. Änderung des Plans nach § 41 FlurbG“ der Teilnehmergemeinschaft Falkenhain Die Teilnehmergemeinschaft Falkenhain beim Landratsamt Leipzig, 04550 Borna ändert gemäß § 41 Absatz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geändert worden ist, den Wegeund Gewässerplan mit landschaftspflegerischen Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) für das Flurbereinigungsverfahren Falkenhain. Die Zuständigkeit der Teilnehmergemeinschaft ergibt sich aus § 18 Absatz 2 FlurbG in Ver-bindung mit § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1429), das zuletzt durch Artikel 72 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138) geändert worden ist. Die obere Flurbereinigungsbehörde beim Landratsamt Leipzig ist gemäß § 41 Absatz 3 und 4 FlurbG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 AGFlurbG die für die Feststellung und Genehmigung des Plans nach § 41 FlurbG zuständige Behörde. Der Bau von gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen im Sinne des Flurbereinigungsgesetzes ist ein Vorhaben nach Anlage 1 Nummer 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist. Die von der Teilnehmergemeinschaft vorgelegten, entscheidungserheblichen Unterlagen wurden gemäß § 3 c UVPG einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls unterzogen. Diese ergab, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und es daher keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf. Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Borna, den 11. Mai 2016 gez. Obere Flurbereinigungsbehörde beim Landratsamt Leipzig (Grobe/Sachgebietsleiter Ländliche Neuordnung) Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung Mit Bescheid vom 26.04.2016; AZ 2015-2058 wurde für die Nutzungsänderung einer Schule zu einem Mehrfamilienwohnhaus (8 Wohnungen) auf dem Grundstück Fl. Nr. 74/61 (Ernst-Thälmann-Straße 2) der Gemarkung Böhlen eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gemäß § 63 SächsBO mit Nebenbestimmungen erteilt. Die Baugenehmigung wird hiermit nach § 70 Abs. 3 und 4 der Sächsischen Bauordnung durch öffentliche Bekanntmachung den betroffenen Nachbarn (nach § 70 Abs. 4 SächsBO) auf den Grundstücken Fl. Nr. 74/109,74/4, 74/5, 343, 342/2 und 342/3 der Gemarkung Böhlen zugestellt: Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich- rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind, nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt; insbesondere werden keine Befreiungen oder Abweichungen erteilt, die nachbarrechtlich von Bedeutung sind. Für diese Zustellung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich (04550 Borna) oder zur Niederschrift (Grimma, Karl-Marx-Str. 22, Haus 3) beim Landratsamt Landkreis Leipzig, einzulegen. 28. Mai 2016 Hinweise: Die Zustellung gilt mit dem Tag der Herausgabe des Amtsblattes als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen. Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörenden Pläne können im Landratsamt Landkreis Leipzig, Dienstgebäude Grimma, KarlMarx-Straße 22, Haus 3 innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten im Zimmer Nr. 128 möglich: Dienstag Donnerstag Freitag 13 von 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr von 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr von 08:30 - 12:00 Uhr Sofern eine Einsichtnahme beabsichtigt wird, so empfehlen wir eine Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 03437 9841612. Karin Wagner Amtsleiterin Bauaufsichtsamt Versorgungsverband Grimma-Geithain 1. Die Verbandsversammlung des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain hat in ihren öffentlichen Sitzungen am 16.12.2015 und 20.04.2016 nachfolgenden Beschluss gefasst, der mit heutigem Datum öffentlich bekannt gemacht wird: Beschluss über die Haushaltssatzung 2016 des Versorgungsverbandes Grimma- Geithain für Trink- und Abwasser im Wirtschaftsjahr 2016: Aufgrund des § 58 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19. August 1993 (GVBl. S. 815, 1103), zuletzt geändert am 3. März 2014 (SächsGVBl. Nr. 5 vom 29.03.2014, S.196) i.V.m. §§ 74 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (GVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Art. 18 Haushaltsbegleitgesetz 2015/2016 vom 29. 04. 2015 (SächsGVBl. S. 349); i.V.m. § 16 Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) vom 15. Februar 2010 (Sächs. GVBl. S. 57), zuletzt geändert am 16. Dezember 2013 (GVBl Nr. 17 vom 30.12.2013 S. 941) erlässt der Versorgungsverband GrimmaGeithain (im folgenden -Versorgungsverband -) aufgrund des Beschlusses Nr. III/16/12/2015 der Verbandsversammlung vom 16. Dezember 2015 sowie des Beschlusses Nr. I/20/04/2016 der Verbandsversammlung vom 20. April 2016 folgende: Haushaltssatzung für Jahr 2016 Es betragen §1 a) im Erfolgsplan die Erträge die Aufwendungen der Jahresgewinn der Jahresverlust Entnahme aus der Rücklage b) im Liquiditätsplan Mittelzu-/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit Mittelzu-/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit Mittelzu-/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit Finanzmittelbestand am Ende der Periode §2 Gesamtbetrag der Kredite davon für Investitionen der KWW davon für Zwecke der Umschuldung der KWW Umschuldungen des VVGG (TW: 0 EUR) Umschuldungen des VVGG (AW: 2.723.163 EUR) §3 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächt. Gesamt §4 Umlagen von Mitgliedsgemeinden Umlage für Betriebs- und Unterhaltungsk. für STEA gemäß § 16 Verbandssatzung Umlage für Investitionskosten für STEA gemäß § 15 Verbandssatzung Trinkwasser in EUR Abwasser in EUR Gesamt in EUR 9.542.277 9.372.236 170.041 0 10.209.128 9.609.837 599.292 0 19.751.405 18.982.073 769.333 0 0 0 0 31.203 -5.400 46.814 5.597.502 585.653 -4.600 203.828 11.299.667 616.856 -10.000 250.642 16.897.169 5.647.595 5.052.451 595.144 5.344.78310.992.378 4.948.021 10.000.472 396.762 991.906 0 00 0 0 665.427 665.427 0 398.000 398.000 Investitionskostenerstattung Betriebskostenerstattung für für STEA gem. § 15 STEA gem. § 16 Verbandssatzung in EUR Verbandssatzung in EUR Gesamt 398.000,00 665.427,05 davon entfällt auf: Bad Lausick -48.000,00 84.008,03 Colditz 51.000,00 69.973,84 Frohburg 0,00 570,21 Geithain 149.000,00 93.403,14 Grimma 224.000,00343.227,49 Trebsen 22.000,00 74.244,34 SBA/LRA §5 Höchstbetrag der Kassenkredite Gesamt. 1.750.000 1.900.000 3.650.000 14 Öffentliche Bekanntmachungen 28. Mai 2016 §6 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2016 in Kraft. §7 Die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung wurde am 02.03.2016 unter dem Aktenzeichen 10112-092.12-VVGG/He erteilt. Colditz, den 29.04.2016 Matthias Schmiedel Verbandsvorsitzender 2. Nach der Veröffentlichung dieser Satzung wird der Wirtschaftsplan des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain für das Wirtschaftsjahr 2016 für die Dauer von einer Woche, vom 30.05.2016 bis 03.06.2016, während folgender Sprechzeiten: Montag bis Freitag: Dienstag zusätzlich: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 16.00 Uhr in der Geschäftsstelle der Verbandsverwaltung, Südstraße 80, Gebäude 62 in 04668 Grimma niedergelegt. Colditz, den 29.04.2016 Matthias Schmiedel Verbandsvorsitzender Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4 SächsGemO Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sein, gilt sie ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Verband unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach vorstehenden Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Colditz, den 29.04.2016 Matthias Schmiedel Verbandsvorsitzender Gemeinsamer Ausschuss der Zweckvereinbarung Integrierte Regionalleitstelle zwischen dem Landkreis Nordsachsen, dem Landkreis Leipzig und der Stadt Leipzig findet am 24.06.2016, 10:00 Uhr, im Neuen Rathaus der Stadt Leipzig im R. 259, statt. Tagesordnung der 10. Sitzung: - Fortschreibung Projektstatusbericht und Auswertung des Wirkbetriebs der IRLS Leipzig - Änderung der Geschäftsordnung - nichtöffentliche Beratungsinhalte