- Selbsthilfegruppe Alzheimer Klagenfurt und Villach
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JUNI 2015 Inhalt: KRAFTFAHRZEUGE – FÜHRERSCHEIN – DEMENZ BRUSTKREBSFRÜHERKENNUNGSPROGRAMM PFLEGEHEIME – AUFNAHME PATIENTENANLIEGEN LKH VILLACH DEMENZBERICHT 2014 URINGERUCH DEMENZSPRECHSTUNDEN SPITTAL/DRAU WICHTIGE KONTAKTE – PATIENTENANWÄLTIN, ARBEITERKAMMER, DEMENZBETREUERINNEN, PSYCHIATRISCHER NOTDIENST NEUE VERTRAGSÄRZTE NEUE PFLEGESTAMMTISCHE WEISSENSTEIN UND GOTTESTAL PFLEGE- UND GESUNDHEITSSERVICE VILLACH – NEUE ADRESSE KRAFTFAHRZEUGE – FÜHRERSCHEIN – DEMENZ (Vortrag Dr. Ulrich Lex - Leitlinien für die gesundheitliche Eignung von Kraftfahrzeuglenkern) Behandelt wird hier ausschließlich die Führerscheingruppe 1 (A, A1, A2, AM, B, BE). ALLGEMEINES Ist der Führerscheinwerber lt. ärztlicher Untersuchung gesundheitlich geeignet und hat eine unbefristete Lenkberechtigung bekommen, wird er sich in den meisten Fällen als Kraftfahrer in seinem weiteren Leben keiner ärztlichen Überprüfung unterziehen müssen; es sei denn, er fällt besonders auf, sodass die Behörde Bedenken hinsichtlich seiner Fahrtauglichkeit bekommt. Den Führerscheinbesitzer selbst trifft grundsätzlich über eine ihm bekannte gesundheitliche Einschränkung, die seine Fahrtüchtigkeit schmälert, keine Meldepflicht gegenüber der Führerscheinbehörde. Die Entziehung (aber auch die Einschränkung und die Befristung) der Lenkberechtigung kommt nur dann in Betracht, wenn sich seit ihrer Erteilung die geistige oder körperliche Eignung entscheidend geändert hat. Ist die Behörde darüber im Zweifel, ob die Voraussetzungen der gesundheitlichen Eignung noch gegeben sind, muss sie ein von einem Amtsarzt erstelltes Gutachten darüber einholen und – sofern die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind – die Lenkberechtigung einschränken oder entziehen. Anlass für Zweifel der Behörde kann sein z.B. - Neuausstellung des Führerscheins nach Ablauf der 15-jährigen Gültigkeit - Fotoaustausch, Verlust - Schwerwiegender Verkehrsunfall oder –verstoß. Zuständig ist die Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich der Besitzer der Lenkberechtigung seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Bei der Entziehung der Lenkberechtigung handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern um eine Schutzmaßnahme im primären Interesse anderer Personen. Für die Erlassung einer Aufforderung der Behörde sich ärztlich untersuchen zu lassen, Seite 1 von 5 (Newsletter 6/2015) genügen begründete Bedenken gegen die gesundheitliche Eignung der betreffenden Person zum Lenken von Kfz. VERFAHRENSABLAUF Die Einleitung eines Entziehungsverfahrens von Seiten der Behörde kann entweder - anlässlich der Entziehung aus einem sonstigen Grund (z.B. Verkehrsunzuverlässigkeit, mangelnde fachliche Befähigung) oder - wenn ein entsprechender Verdacht gegeben ist - bei aufrechter, nicht entzogener Lenkberechtigung erfolgen. Kommt der Besitzer der Lenkberechtigung der Aufforderung, sich ärztlich untersuchen zu lassen oder die erforderlichen Befunde zu erbringen, nicht nach, wird ihm die Lenkberechtigung entzogen, bis er der entsprechenden Aufforderung nachgekommen ist. Wenn der Führerscheinbesitzer durch die Führerscheinbehörde zu einer Untersuchung beim Amtsarzt bestellt wird, ist er verpflichtet wahrheitsgemäß über seinen Gesundheitszustand Auskunft zu geben. Nachdem das amtsärztliche Gutachten erstellt wurde, entscheidet die Behörde über die Entziehung oder Einschränkung der Lenkberechtigung aufgrund mangelnder gesundheitlicher Eignung. BESCHRÄNKUNGEN Das Führerscheingesetz (FSG) sieht zahlreiche gesetzliche Beschränkungen – wenn notwendig - der Lenkberechtigung vor und gibt der Behörde die Möglichkeit, zeitliche, örtliche oder sachliche Beschränkungen auf bescheidmäßiger Ebene zu erlassen, z.B. - „keine Nachtfahrten“ - „keine Autobahnfahrten“ - „nur im Umkreis von xx km vom Wohnort“ - „ohne Beifahrer“. DEMENZEN UND ORGANISCHE PERSÖNLICHKEITSVERÄNDERUNGEN Personen bei denen - eine angeborene oder infolge von Krankheiten, Verletzungen oder neurochirurgischen Eingriffen erworbene schwere psychische Störung, - eine erhebliche geistige Behinderung, - ein schwerwiegender pathologischer Alterungsprozess oder - eine schwere persönlichkeitsbedingte Störung des Urteilsvermögens, des Verhaltens und der Anpassung besteht, darf eine Lenkberechtigung nur dann erteilt oder belassen werden, wenn das ärztliche Gutachten auf Grund einer psychiatrischen fachärztlichen Stellungnahme, in der die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit mitbeurteilt wird, die Eignung bestätigt. Mindestbefunde Screening bei Verdacht – Mini-Mental State Examination (MMSE), Uhrentest Befürwortende fachärztliche Stellungnahme eines Facharztes für Psychiatrie und Testung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit Verkehrspsychologische Untersuchung (VPU) In Zweifelsfällen Beobachtungsfahrt Aufgrund des Voranschreitens von Demenzerkrankungen: Ärztliche Kontrolluntersuchung in Abständen von max. 2 Jahren Befristung Seite 2 von 5 (Newsletter 6/2015) BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNGSPROGRAMM (Brustkrebsfrüherkennungsprogramm) Um einen Angehörigen pflegen zu können, ist die eigene Gesundheit eine der wichtigsten Grundlagen. Da die meisten Pflegepersonen weiblich sind, sollten diese nicht auf sich vergessen. Dazu gehört auch die Brustkrebsvorsorge – hier einige wichtige Informationen. Frauen im Alter zwischen 45 und 69 Jahren können alle zwei Jahre mit ihrer e-card zur Mammographie gehen. Eine ärztliche Überweisung ist nicht notwendig. Die Frauen erhalten zur Erinnerung alle zwei Jahre ein Einladungsschreiben per Post – dieses ist zur Untersuchung mitzubringen. Frauen zwischen 40 und 44 Jahren sowie ab 70 Jahren können sich online auf www.frueh-erkennen.at unter „Anmeldung“ oder bei der Telefon-Serviceline 0800 500 181 zum Programm anmelden. Diese Frauen erhalten dann alle zwei Jahre ein Einladungsschreiben per Post und können damit (und mit der E-Card) zur Untersuchung gehen. Auch sie benötigen keine ärztliche Überweisung. Wichtig! Frauen zwischen 45 und 69 Jahren werden automatisch angeschrieben, Frauen zwischen 40 und 44 sowie über 70 Jahren erhalten erst nach ihrer Anmeldung das Einladungsschreiben. PFLEGEHEIME AUFNAHME (Dr. Michaela Miklautz, Kärntner Landesregierung) Ab März 2015 hat sich das Aufnahmekriterium Pflegestufe wieder geändert. Der Eintritt ins Pflegeheim ist erst ab PFSt. 4 möglich. Bei niedrigeren Pflegestufen erfolgt die Handhabung wie bisher: wenn das Case Management (CM) des Landes die Zustimmung zur Aufnahme gibt, weil eine alternative Betreuung oder eine Betreuung zuhause nicht möglich ist, dann kann auch mit PFSt 1 bis 3 ein Heimeintritt erfolgen. In den Abteilungen für Chronisch Kranke ist eine Aufnahme auch mit niederen PFStn ohne CM möglich. Selbstzahler – die gesamten Heimkosten werden vom Bewohner selbst aufgebracht - sind von dieser Regelung natürlich ausgenommen. STELLE FÜR PATIENTENANLIEGEN LKH VILLACH (www.lkh-vil.or.at/service-fuer-patienten/aufenthalt/patientenanliegen-wuensche-beschwerden) Die Stelle für Patientenanliegen (Fürsprache, Mediation, Patientensicherheit) steht als Anlaufstelle für Probleme zwischen Patienten, deren Vertrauenspersonen und dem gesamten medizinischen Personal nach telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Problemstellungen in erster Linie an der jeweiligen Abteilung über die zuständigen Abteilungsleitungen (Primarärzte und Oberschwestern) vor Ort behandelt werden sollen. Das Büro für Patientenanliegen versteht sich darüber hinaus als integrative Institution, die auch in der Lage sein soll, juridische Beratungen durchzuführen. Dieses Angebot ist nicht mit der Patientenanwaltschaft des Amtes der Kärntner Landesregierung zu verwechseln. Kontakt: Tel. 04242 208-63288 OA Dr. Helga Dorner (Leitung, OSr. Irene Ausserlechner DEMENZBERICHT 2014 (Maria Hoppe) Zum Demenzbericht 2014 kommen Sie über unsere Homepage www.alzheimer-jimdo.com. Im Österreichischen Demenzbericht ist unter Punkt 6.3.8 die „Validation nach Naomi Feil – Kommunikation im Bereich Pflege und Betreuung – Petra Fercher und Maria Hoppe“ verankert. Seite 3 von 5 (Newsletter 6/2015) URINGERUCH BESEITIGEN – URIN FREI (Erfahrung einer pflegenden Angehörigen) Der Geruchs- und Fleckenentferner „Urin-frei“ bricht und entfernt Harnsäurekristalle und somit die Ursache von Flecken und Gerüchen – selbst alte Flecken; wirkt rein biologisch auf jeder Oberfläche (Kacheln, Fliesen, Beton, Teppich, Matratzen, Rollstühlen usw.) Nähere Informationen www.medictools.at DEMENZSPRECHSTUNDEN SPITTAL/DRAU Das Haus Marienheim bietet gegen Voranmeldung – kostenlos - persönliche Beratungen an, diese werden durch die geschulten und zertifizierten Demenzexperten vom Haus durchgeführt. Demenzsprechstunden: Montag bis Freitag 7.00 – 14.00 Uhr Termin nach tel. Vereinbarung, Tel. 04762 2371 500 Weitere Infos: www.shv-spittal.at/wohnen/haus-marienheim.html WICHTIGE KONTAKTE für pflegende Angehörige PATIENTENANWALTSCHAFT – zur Wahrung Ihrer Interessen als Patient Dr. Angelika Schiwek, Patientenanwältin, Tel. 0463 57230 ARBEITERKAMMER – Berufung Pflegegeldbescheid Arbeiterkammer Kärnten, Abt. Arbeits- und Sozialrecht, Terminvereinbarung: Tel. 050 477 2232 DEMENZBETREUERINNEN beraten pflegende Angehörige zu Hause oder in Sprechstunden in ihren Einrichtungen. Sabine Dietrich, Caritas, Tel. 0664 806488 173 (kärntenweit) Birgit Marolt, Hilfswerk, Tel. 0676 8990 1012 (kärntenweit) Regine Schäfer, ehrenamtliche Beratungsstelle St. Veit, Tel. 0676 9134790 PATIENTENSERVICESTELLE KLINIKUM KLAGENFURT Ing. Mag. Wolfgang Thullmann, Tel. 0463 538 33053 PSYCHIATRISCHER NOT- UND KRISENDIENST (Kleine Zeitung) Unterkärnten: Tel. 0664 300 7007 Oberkärnten: Tel. 0664 300 90 03 NEUE VERTRAGSÄRZTE DER GKK (www.kgkk.at) Dr. Verena Heschl (nach Dr. Georg Weeber), Allgemeinmedizin Kirchbach 194, 9632 Kirchbach, Tel. 04284 20429 Dr. Gerhild Steiner (nach Dr. Wolfang Tragatschnig), Augenheilkunde und Optometrie Dr.-Kaltenegger-Weg 455, 9710 Feistritz/Drau, Tel. 04245 2219 Dr. Christian Roll (nach Dr. Hubert Gatternig), Allgemeinmedizin Bahnhofstr. 65, 9710 Feistritz/Drau, Tel. 04245 2360 Dr. Peter Wellik, Allgemeinmedizin Rangersdorf 59 a, 9833 Rangersdorf, Tel. Nr. noch nicht bekannt Dr. Barbara Pek (nach Dr. Verena Heschl), Allgemeinmedizin Kötschach-Mauthen 390, 9640 Kötschach-Mauthen, Tel. 04715 71870 Seite 4 von 5 (Newsletter 6/2015) NEUE PFLEGESTAMMTISCHE AUSTAUSCH UND INFO FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE WEISSENSTEIN „Kleine Runde“ – Caritasteam des Pfarrverbandes Kontakt: Angela Steiner, Tel. 0650 5655381 Treffen: jeden dritten Montag im Monat, 19 Uhr, Pfarrhof Weißenstein GOTTESTAL „Gottestaler Spätlese“ – Pfarre in Kooperation mit der Caritas Kontakt: Veronika Partoloth, Tel. 0680 4068291 Treffen: jeden dritten Donnerstag im Monat, 14 Uhr, Pfarrhof Gottestal PFLEGE- UND GESUNDHEITSSERVICE VILLACH – NEUE ADRESSE Pflege- und Gesundheitsservice Bezirkshauptmannschaft Villach-Land Bereich 6 – Soziales und Gesundheit Meister Friedrich Str. 4 – EG/Seiteneingang, Villach Informationen: Angelique Lora Puschmann, Tel. 050 536 61 331 E-Mail: angelique.lora-puschmann@ktn.gv.at EIGENE ERKLÄRUNG Die Inhalte zu diesem Newsletter erhalten wir von Experten, die uns unterstützen, aus Erfahrungen unserer Besucher oder wir verwenden Informationen aus den Medien. Wir recherchieren zwar ganz genau, es kann jedoch vorkommen, dass eine Auskunft für Sie nicht zufriedenstellend ist. Deshalb ist es wichtig, dass wir in solchen Fällen mit den betreffenden Stellen Kontakt aufnehmen, um eventuelle Ungereimtheiten zu klären. Der Einfachheit halber wir in diesem Schriftstück nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen. Hannelore Pacher 15. Juni 2015 Weitere Informationen und Neuigkeiten: www.alzheimer-demenz.jimdo.com Seite 5 von 5 (Newsletter 6/2015)