- Selbsthilfegruppe Alzheimer-Klagenfurt/Villach
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JUNI 2015 Inhalt: KRAFTFAHRZEUGE – FÜHRERSCHEIN – DEMENZ BRUSTKREBSFRÜHERKENNUNGSPROGRAMM PFLEGEHEIME – AUFNAHME PATIENTENSERVICESTELLE KABEG DEMENZBERICHT 2014 URINGERUCH SINNESGARTEN UND DEMENZSTATION PFLEGEHEIM EBENTHAL CARITAS – BRAUCH ICH WIRKLICH EINEN NOTIZZETTEL? WICHTIGE KONTAKTE – PATIENTENANWÄLTIN, ARBEITERKAMMER, DEMENZBETREUERINNEN, PSYCHIATRISCHER NOTDIENST NEUE VERTRAGSÄRZTE KRAFTFAHRZEUGE – FÜHRERSCHEIN – DEMENZ (Vortrag Dr. Ulrich Lex - Leitlinien für die gesundheitliche Eignung von Kraftfahrzeuglenkern) Behandelt wird hier ausschließlich die Führerscheingruppe 1 (A, A1, A2, AM, B, BE). ALLGEMEINES Ist der Führerscheinwerber lt. ärztlicher Untersuchung gesundheitlich geeignet und hat eine unbefristete Lenkberechtigung bekommen, wird er sich in den meisten Fällen als Kraftfahrer in seinem weiteren Leben keiner ärztlichen Überprüfung unterziehen müssen; es sei denn, er fällt besonders auf, sodass die Behörde Bedenken hinsichtlich seiner Fahrtauglichkeit bekommt. Den Führerscheinbesitzer selbst trifft grundsätzlich über eine ihm bekannte gesundheitliche Einschränkung, die seine Fahrtüchtigkeit schmälert, keine Meldepflicht gegenüber der Führerscheinbehörde. Die Entziehung (aber auch die Einschränkung und die Befristung) der Lenkberechtigung kommt nur dann in Betracht, wenn sich seit ihrer Erteilung die geistige oder körperliche Eignung entscheidend geändert hat. Ist die Behörde darüber im Zweifel, ob die Voraussetzungen der gesundheitlichen Eignung noch gegeben sind, muss sie ein von einem Amtsarzt erstelltes Gutachten darüber einholen und – sofern die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind – die Lenkberechtigung einschränken oder entziehen. Anlass für Zweifel der Behörde kann sein z.B. - Neuausstellung des Führerscheins nach Ablauf der 15-jährigen Gültigkeit - Fotoaustausch, Verlust - Schwerwiegender Verkehrsunfall oder –verstoß. Zuständig ist die Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich der Besitzer der Lenkberechtigung seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Bei der Entziehung der Lenkberechtigung handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern um eine Schutzmaßnahme im primären Interesse anderer Personen. Für die Erlassung einer Aufforderung der Behörde sich ärztlich untersuchen zu lassen, genügen begründete Bedenken gegen die gesundheitliche Eignung der betreffenden Person zum Lenken von Kfz. Seite 1 von 5 ( Newsletter 6/2015) VERFAHRENSABLAUF Die Einleitung eines Entziehungsverfahrens von Seiten der Behörde kann entweder - anlässlich der Entziehung aus einem sonstigen Grund (z.B. Verkehrsunzuverlässigkeit, mangelnde fachliche Befähigung) oder - wenn ein entsprechender Verdacht gegeben ist - bei aufrechter, nicht entzogener Lenkberechtigung erfolgen. Kommt der Besitzer der Lenkberechtigung der Aufforderung, sich ärztlich untersuchen zu lassen oder die erforderlichen Befunde zu erbringen, nicht nach, wird ihm die Lenkberechtigung entzogen, bis er der entsprechenden Aufforderung nachgekommen ist. Wenn der Führerscheinbesitzer durch die Führerscheinbehörde zu einer Untersuchung beim Amtsarzt bestellt wird, ist er verpflichtet wahrheitsgemäß über seinen Gesundheitszustand Auskunft zu geben. Nachdem das amtsärztliche Gutachten erstellt wurde, entscheidet die Behörde über die Entziehung oder Einschränkung der Lenkberechtigung aufgrund mangelnder gesundheitlicher Eignung. BESCHRÄNKUNGEN Das Führerscheingesetz (FSG) sieht zahlreiche gesetzliche Beschränkungen – wenn notwendig - der Lenkberechtigung vor und gibt der Behörde die Möglichkeit, zeitliche, örtliche oder sachliche Beschränkungen auf bescheidmäßiger Ebene zu erlassen, z.B. - „keine Nachtfahrten“ - „keine Autobahnfahrten“ - „nur im Umkreis von xx km vom Wohnort“ - „ohne Beifahrer“. DEMENZEN UND ORGANISCHE PERSÖNLICHKEITSVERÄNDERUNGEN Personen bei denen - eine angeborene oder infolge von Krankheiten, Verletzungen oder neurochirurgischen Eingriffen erworbene schwere psychische Störung, - eine erhebliche geistige Behinderung, - ein schwerwiegender pathologischer Alterungsprozess oder - eine schwere persönlichkeitsbedingte Störung des Urteilsvermögens, des Verhaltens und der Anpassung besteht, darf eine Lenkberechtigung nur dann erteilt oder belassen werden, wenn das ärztliche Gutachten auf Grund einer psychiatrischen fachärztlichen Stellungnahme, in der die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit mitbeurteilt wird, die Eignung bestätigt. Mindestbefunde Screening bei Verdacht – Mini-Mental State Examination (MMSE), Uhrentest Befürwortende fachärztliche Stellungnahme eines Facharztes für Psychiatrie und Testung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit Verkehrspsychologische Untersuchung (VPU) In Zweifelsfällen Beobachtungsfahrt Aufgrund des Voranschreitens von Demenzerkrankungen: Ärztliche Kontrolluntersuchung in Abständen von max. 2 Jahren Befristung , Seite 2 von 5 ( Newsletter 6/2015) BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNGSPROGRAMM (Brustkrebsfrüherkennungsprogramm) Um einen Angehörigen pflegen zu können, ist die eigene Gesundheit eine der wichtigsten Grundlagen. Da die meisten Pflegepersonen weiblich sind, sollten diese nicht auf sich vergessen. Dazu gehört auch die Brustkrebsvorsorge – hier einige wichtige Informationen. Frauen im Alter zwischen 45 und 69 Jahren können alle zwei Jahre mit ihrer e-card zur Mammographie gehen. Eine ärztliche Überweisung ist nicht notwendig. Die Frauen erhalten zur Erinnerung alle zwei Jahre ein Einladungsschreiben per Post – dieses ist zur Untersuchung mitzubringen. Frauen zwischen 40 und 44 Jahren sowie ab 70 Jahren können sich online auf www.frueh-erkennen.at unter „Anmeldung“ oder bei der Telefon-Serviceline 0800 500 181 zum Programm anmelden. Diese Frauen erhalten dann alle zwei Jahre ein Einladungsschreiben per Post und können damit (und mit der E-Card) zur Untersuchung gehen. Auch sie benötigen keine ärztliche Überweisung. Wichtig! Frauen zwischen 45 und 69 Jahren werden automatisch angeschrieben, Frauen zwischen 40 und 44 sowie über 70 Jahren erhalten erst nach ihrer Anmeldung das Einladungsschreiben. PFLEGEHEIME AUFNAHME (Dr. Michaela Miklautz, Kärntner Landesregierung) Ab März 2015 hat sich das Aufnahmekriterium Pflegestufe wieder geändert. Der Eintritt ins Pflegeheim ist erst ab PFSt. 4 möglich. Bei niedrigeren Pflegestufen erfolgt die Handhabung wie bisher: wenn das Case Management (CM) des Landes die Zustimmung zur Aufnahme gibt, weil eine alternative Betreuung oder eine Betreuung zuhause nicht möglich ist, dann kann auch mit PFSt 1 bis 3 ein Heimeintritt erfolgen. In den Abteilungen für Chronisch Kranke ist eine Aufnahme auch mit niederen PFStn ohne CM möglich. Selbstzahler – die gesamten Heimkosten werden vom Bewohner selbst aufgebracht - sind von dieser Regelung natürlich ausgenommen. PATIENTENSERVICESTELLE KLINIKUM KLAGENFURT (www.klinikum-klagenfurt.at, Erfahrung einer Angehörigen) Das Patientenservice bietet allen Patienten und deren Angehörigen die Möglichkeit, über ihre Erfahrungen im Krankenhaus zu berichten. In einem ruhigen und konstruktiven Gespräch wird versucht, zwischen dem Krankenhaus und den Patienten zu vermitteln. Beschwerdemanagement dient der nachhaltigen Qualitätssicherung. Durch Beschwerden können Schwachstellen aufgezeigt und analysiert werden. Daraus ergeben sich wertvolle Beiträge zur Qualitätssteigerung. Nur die Patienten können der Servicestelle mitteilen wo die Leistungen im Krankenhaus verbessert werden können. Deshalb ist es wichtig bei negativen Erfahrungen im Krankenhaus den Kontakt zur Servicestelle aufzunehmen. Der Patient und sein Angehöriger können mithelfen, Defizite und Negativpunkte im Krankenhaus aufzuzeigen Kontakt: Ing. Mag.(FH) Wolfgang Thullmann Tel. 0463 538 33053, E-Mail: wolfgang.thullmann@kabeg.at oder help@lkh-klu.at Montag – Donnerstag 9.30 -16.00 Uhr, Freitag 9.30 – 12.00 Uhr Seite 3 von 5 ( Newsletter 6/2015) DEMENZBERICHT 2014 (Maria Hoppe) Zum Demenzbericht 2014 kommen Sie über unsere Homepage www.alzheimer-jimdo.com. Im Österreichischen Demenzbericht ist unter Punkt 6.3.8 die „Validation nach Naomi Feil – Kommunikation im Bereich Pflege und Betreuung – Petra Fercher und Maria Hoppe“ verankert. URINGERUCH BESEITIGEN – URIN FREI (Erfahrung einer pflegenden Angehörigen) Der Geruchs- und Fleckenentferner „Urin-frei“ bricht und entfernt Harnsäurekristalle und somit die Ursache von Flecken und Gerüchen – selbst alte Flecken; wirkt rein biologisch auf jeder Oberfläche (Kacheln, Fliesen, Beton, Teppich, Matratzen, Rollstühlen usw.) Nähere Informationen www.medictools.at SINNESGARTEN & DEMENZ-STATION SENIORENWOHNHEIM EBENTHAL (E-Mail M. Pink) Das Seniorenwohnheim Ebenthal, Schwarz 15 (Radsberg) Ebenthal, spezialisiert sich auf Demenz. Das Pflegepersonal ist speziell geschult, die Wohnräume sind für die Bedürfnisse demenzkranker Personen gestaltet und ein großflächiger Sinnesgarten wurde für das Wohlergehen der Bewohner geschaffen. Eröffnung des Sinnesgarten und der Demenz-Station: Freitag, 19. Juni 2015, ab 10.00 Uhr CARITAS – FACHSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE „….brauch ich wirklich einen Notizzettel?“ Warum kann ich mir gewisse Dinge einfach nicht merken? Referentin: Sabine Dietrich Ort: Pfarrhof Annabichl Termin: Dienstag, 16. Juni 2015, 17.00 Uhr Info: Sabine Dietrich, Caritas Kärnten, Tel. 0664 806488 173 WICHTIGE KONTAKTE für pflegende Angehörige PATIENTENANWALTSCHAFT – zur Wahrung Ihrer Interessen als Patient Dr. Angelika Schiwek, Patientenanwältin, Tel. 0463 57230 ARBEITERKAMMER – Berufung Pflegegeldbescheid Arbeiterkammer Kärnten, Abt. Arbeits- und Sozialrecht, Terminvereinbarung: Tel. 050 477 2232 DEMENZBETREUERINNEN beraten pflegende Angehörige zu Hause oder in Sprechstunden in ihren Einrichtungen. Sabine Dietrich, Caritas, Tel. 0664 806488 173 (kärntenweit) Birgit Marolt, Hilfswerk, Tel. 0676 8990 1012 (kärntenweit) Regine Schäfer, ehrenamtliche Beratungsstelle St. Veit, Tel. 0676 9134790 PATIENTENSERVICESTELLE KLINIKUM KLAGENFURT Ing. Mag. Wolfgang Thullmann, Tel. 0463 538 33053 PSYCHIATRISCHER NOT- UND KRISENDIENST (Kleine Zeitung) Unterkärnten: Tel. 0664 300 7007 Oberkärnten: Tel. 0664 300 90 03 Seite 4 von 5 ( Newsletter 6/2015) NEUE VERTRAGSÄRZTE DER GKK (www.kgkk.at) Dr: Joseph Jaklitsch (nach Dr. V. Petscharnig), Augenheilkunde und Optometrie August-Jaksch-Str. 64, Klagenfurt, Tel.Nr. noch nicht bekannt Dr. Peter Sternig (nach Dr. F. Ibounig),Urologie Salmstr. 3, Klagenfurt, Tel. 0463 55040 Dr. Gisela Schautzer (nach Dr. P. Ring), Allgemeinmedizin Hauptplatz 16, 9100 Völkermarkt, Tel.Nr. noch nicht bekannt Dr. Irmgard Köfler-Proßnigg (nach Dr. B. Smoliner), Allgemeinmedizin Hauptschulstr. 14, 9344 Weitensfeld, Tel. 04265 202 Dr. Clemens Wieser (nach Dr. A. Gaugg), Innere Medizin Kölnhofallee 5, St. Veit/Glan, Tel. 04212 2011 EIGENE ERKLÄRUNG Die Inhalte zu diesem Newsletter erhalten wir von Experten, die uns unterstützen, aus Erfahrungen unserer Besucher oder wir verwenden Informationen aus den Medien. Wir recherchieren zwar ganz genau, es kann jedoch vorkommen, dass eine Auskunft für Sie nicht zufriedenstellend ist. Deshalb ist es wichtig, dass wir in solchen Fällen mit den betreffenden Stellen Kontakt aufnehmen, um eventuelle Ungereimtheiten zu klären. Der Einfachheit halber wird in diesem Schriftstück nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen. Hannelore Pacher 10. Juni 2015 Weitere Informationen und Neuigkeiten: www.alzheimer-demenz.jimdo.com Seite 5 von 5 ( Newsletter 6/2015)