- Selbsthilfegruppe Alzheimer-Klagenfurt/Villach

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- Selbsthilfegruppe Alzheimer-Klagenfurt/Villach
JUNI 2015
Inhalt:
 KRAFTFAHRZEUGE – FÜHRERSCHEIN – DEMENZ
 BRUSTKREBSFRÜHERKENNUNGSPROGRAMM
 PFLEGEHEIME – AUFNAHME
 PATIENTENSERVICESTELLE KABEG
 DEMENZBERICHT 2014
 URINGERUCH
 SINNESGARTEN UND DEMENZSTATION PFLEGEHEIM EBENTHAL
 CARITAS – BRAUCH ICH WIRKLICH EINEN NOTIZZETTEL?
 WICHTIGE KONTAKTE – PATIENTENANWÄLTIN, ARBEITERKAMMER,
DEMENZBETREUERINNEN, PSYCHIATRISCHER NOTDIENST
 NEUE VERTRAGSÄRZTE
KRAFTFAHRZEUGE – FÜHRERSCHEIN – DEMENZ
(Vortrag Dr. Ulrich Lex - Leitlinien für die gesundheitliche Eignung von Kraftfahrzeuglenkern)
Behandelt wird hier ausschließlich die Führerscheingruppe 1 (A, A1, A2, AM, B, BE).
ALLGEMEINES
Ist der Führerscheinwerber lt. ärztlicher Untersuchung gesundheitlich geeignet und hat eine
unbefristete Lenkberechtigung bekommen, wird er sich in den meisten Fällen als Kraftfahrer
in seinem weiteren Leben keiner ärztlichen Überprüfung unterziehen müssen; es sei denn, er
fällt besonders auf, sodass die Behörde Bedenken hinsichtlich seiner Fahrtauglichkeit
bekommt.
Den Führerscheinbesitzer selbst trifft grundsätzlich über eine ihm bekannte gesundheitliche
Einschränkung, die seine Fahrtüchtigkeit schmälert, keine Meldepflicht gegenüber der
Führerscheinbehörde.
Die Entziehung (aber auch die Einschränkung und die Befristung) der Lenkberechtigung
kommt nur dann in Betracht, wenn sich seit ihrer Erteilung die geistige oder körperliche
Eignung entscheidend geändert hat.
Ist die Behörde darüber im Zweifel, ob die Voraussetzungen der gesundheitlichen Eignung
noch gegeben sind, muss sie ein von einem Amtsarzt erstelltes Gutachten darüber
einholen und – sofern die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind – die Lenkberechtigung
einschränken oder entziehen.
Anlass für Zweifel der Behörde kann sein z.B.
- Neuausstellung des Führerscheins nach Ablauf der 15-jährigen Gültigkeit
- Fotoaustausch, Verlust
- Schwerwiegender Verkehrsunfall oder –verstoß.
Zuständig ist die Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich der Besitzer der
Lenkberechtigung seinen ordentlichen Wohnsitz hat.
Bei der Entziehung der Lenkberechtigung handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern um
eine Schutzmaßnahme im primären Interesse anderer Personen.
Für die Erlassung einer Aufforderung der Behörde sich ärztlich untersuchen zu lassen,
genügen begründete Bedenken gegen die gesundheitliche Eignung der betreffenden
Person zum Lenken von Kfz.
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VERFAHRENSABLAUF
Die Einleitung eines Entziehungsverfahrens von Seiten der Behörde kann entweder
- anlässlich der Entziehung aus einem sonstigen Grund (z.B.
Verkehrsunzuverlässigkeit, mangelnde fachliche Befähigung) oder
- wenn ein entsprechender Verdacht gegeben ist - bei aufrechter, nicht entzogener
Lenkberechtigung
erfolgen.
Kommt der Besitzer der Lenkberechtigung der Aufforderung, sich ärztlich untersuchen zu
lassen oder die erforderlichen Befunde zu erbringen, nicht nach, wird ihm die
Lenkberechtigung entzogen, bis er der entsprechenden Aufforderung nachgekommen ist.
Wenn der Führerscheinbesitzer durch die Führerscheinbehörde zu einer Untersuchung beim
Amtsarzt bestellt wird, ist er verpflichtet wahrheitsgemäß über seinen Gesundheitszustand
Auskunft zu geben.
Nachdem das amtsärztliche Gutachten erstellt wurde, entscheidet die Behörde über die
Entziehung oder Einschränkung der Lenkberechtigung aufgrund mangelnder gesundheitlicher
Eignung.
BESCHRÄNKUNGEN
Das Führerscheingesetz (FSG) sieht zahlreiche gesetzliche Beschränkungen – wenn
notwendig - der Lenkberechtigung vor und gibt der Behörde die Möglichkeit, zeitliche, örtliche
oder sachliche Beschränkungen auf bescheidmäßiger Ebene zu erlassen, z.B.
- „keine Nachtfahrten“
- „keine Autobahnfahrten“
- „nur im Umkreis von xx km vom Wohnort“
- „ohne Beifahrer“.
DEMENZEN UND ORGANISCHE PERSÖNLICHKEITSVERÄNDERUNGEN
Personen bei denen
- eine angeborene oder infolge von Krankheiten, Verletzungen oder neurochirurgischen
Eingriffen erworbene schwere psychische Störung,
- eine erhebliche geistige Behinderung,
- ein schwerwiegender pathologischer Alterungsprozess oder
- eine schwere persönlichkeitsbedingte Störung des Urteilsvermögens, des Verhaltens
und der Anpassung besteht,
darf eine Lenkberechtigung nur dann erteilt oder belassen werden, wenn das ärztliche
Gutachten auf Grund einer psychiatrischen fachärztlichen Stellungnahme, in der die
kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit mitbeurteilt wird, die Eignung bestätigt.
Mindestbefunde
Screening bei Verdacht – Mini-Mental State Examination (MMSE), Uhrentest
 Befürwortende fachärztliche Stellungnahme eines Facharztes für Psychiatrie und
Testung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit
 Verkehrspsychologische Untersuchung (VPU)
 In Zweifelsfällen Beobachtungsfahrt
Aufgrund des Voranschreitens von Demenzerkrankungen:
 Ärztliche Kontrolluntersuchung in Abständen von max. 2 Jahren
 Befristung
,
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BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNGSPROGRAMM
(Brustkrebsfrüherkennungsprogramm)
Um einen Angehörigen pflegen zu können, ist die eigene Gesundheit eine der wichtigsten
Grundlagen. Da die meisten Pflegepersonen weiblich sind, sollten diese nicht auf sich
vergessen. Dazu gehört auch die Brustkrebsvorsorge – hier einige wichtige Informationen.
 Frauen im Alter zwischen 45 und 69 Jahren können alle zwei Jahre mit ihrer e-card zur
Mammographie gehen. Eine ärztliche Überweisung ist nicht notwendig. Die Frauen
erhalten zur Erinnerung alle zwei Jahre ein Einladungsschreiben per Post – dieses ist
zur Untersuchung mitzubringen.
 Frauen zwischen 40 und 44 Jahren sowie ab 70 Jahren können sich online auf
www.frueh-erkennen.at unter „Anmeldung“ oder bei der Telefon-Serviceline 0800 500
181 zum Programm anmelden. Diese Frauen erhalten dann alle zwei Jahre ein
Einladungsschreiben per Post und können damit (und mit der E-Card) zur
Untersuchung gehen. Auch sie benötigen keine ärztliche Überweisung.
Wichtig!
 Frauen zwischen 45 und 69 Jahren werden automatisch angeschrieben,
 Frauen zwischen 40 und 44 sowie über 70 Jahren erhalten erst nach ihrer
Anmeldung das Einladungsschreiben.
PFLEGEHEIME AUFNAHME
(Dr. Michaela Miklautz, Kärntner Landesregierung)
Ab März 2015 hat sich das Aufnahmekriterium Pflegestufe wieder geändert. Der Eintritt ins
Pflegeheim ist erst ab PFSt. 4 möglich.
Bei niedrigeren Pflegestufen erfolgt die Handhabung wie bisher: wenn das Case
Management (CM) des Landes die Zustimmung zur Aufnahme gibt, weil eine alternative
Betreuung oder eine Betreuung zuhause nicht möglich ist, dann kann auch mit PFSt 1 bis 3
ein Heimeintritt erfolgen. In den Abteilungen für Chronisch Kranke ist eine Aufnahme auch mit
niederen PFStn ohne CM möglich.
Selbstzahler – die gesamten Heimkosten werden vom Bewohner selbst aufgebracht - sind
von dieser Regelung natürlich ausgenommen.
PATIENTENSERVICESTELLE KLINIKUM KLAGENFURT
(www.klinikum-klagenfurt.at, Erfahrung einer Angehörigen)
Das Patientenservice bietet allen Patienten und deren Angehörigen die Möglichkeit, über ihre
Erfahrungen im Krankenhaus zu berichten. In einem ruhigen und konstruktiven Gespräch
wird versucht, zwischen dem Krankenhaus und den Patienten zu vermitteln.
Beschwerdemanagement dient der nachhaltigen Qualitätssicherung. Durch Beschwerden
können Schwachstellen aufgezeigt und analysiert werden. Daraus ergeben sich wertvolle
Beiträge zur Qualitätssteigerung. Nur die Patienten können der Servicestelle mitteilen wo die
Leistungen im Krankenhaus verbessert werden können.
Deshalb ist es wichtig bei negativen Erfahrungen im Krankenhaus den Kontakt zur
Servicestelle aufzunehmen. Der Patient und sein Angehöriger können mithelfen, Defizite und
Negativpunkte im Krankenhaus aufzuzeigen
Kontakt: Ing. Mag.(FH) Wolfgang Thullmann
Tel. 0463 538 33053, E-Mail: wolfgang.thullmann@kabeg.at oder help@lkh-klu.at
Montag – Donnerstag 9.30 -16.00 Uhr, Freitag 9.30 – 12.00 Uhr
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DEMENZBERICHT 2014
(Maria Hoppe)
Zum Demenzbericht 2014 kommen Sie über unsere Homepage www.alzheimer-jimdo.com.
Im Österreichischen Demenzbericht ist unter Punkt 6.3.8 die „Validation nach Naomi Feil –
Kommunikation im Bereich Pflege und Betreuung – Petra Fercher und Maria Hoppe“
verankert.
URINGERUCH BESEITIGEN – URIN FREI
(Erfahrung einer pflegenden Angehörigen)
Der Geruchs- und Fleckenentferner „Urin-frei“ bricht und entfernt Harnsäurekristalle und somit
die Ursache von Flecken und Gerüchen – selbst alte Flecken; wirkt rein biologisch auf jeder
Oberfläche (Kacheln, Fliesen, Beton, Teppich, Matratzen, Rollstühlen usw.)
Nähere Informationen www.medictools.at
SINNESGARTEN & DEMENZ-STATION SENIORENWOHNHEIM EBENTHAL
(E-Mail M. Pink)
 Das Seniorenwohnheim Ebenthal, Schwarz 15 (Radsberg) Ebenthal, spezialisiert sich
auf Demenz.
 Das Pflegepersonal ist speziell geschult, die Wohnräume sind für die Bedürfnisse
demenzkranker Personen gestaltet und ein großflächiger Sinnesgarten wurde für das
Wohlergehen der Bewohner geschaffen.
 Eröffnung des Sinnesgarten und der Demenz-Station:
Freitag, 19. Juni 2015, ab 10.00 Uhr
CARITAS – FACHSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE
„….brauch ich wirklich einen Notizzettel?“
Warum kann ich mir gewisse Dinge einfach nicht merken?
Referentin: Sabine Dietrich
Ort: Pfarrhof Annabichl
Termin: Dienstag, 16. Juni 2015, 17.00 Uhr
Info: Sabine Dietrich, Caritas Kärnten, Tel. 0664 806488 173
WICHTIGE KONTAKTE für pflegende Angehörige
PATIENTENANWALTSCHAFT – zur Wahrung Ihrer Interessen als Patient
Dr. Angelika Schiwek, Patientenanwältin, Tel. 0463 57230
ARBEITERKAMMER – Berufung Pflegegeldbescheid
Arbeiterkammer Kärnten, Abt. Arbeits- und Sozialrecht,
Terminvereinbarung: Tel. 050 477 2232
DEMENZBETREUERINNEN
beraten pflegende Angehörige zu Hause oder in Sprechstunden in ihren Einrichtungen.
 Sabine Dietrich, Caritas, Tel. 0664 806488 173 (kärntenweit)
 Birgit Marolt, Hilfswerk, Tel. 0676 8990 1012 (kärntenweit)
 Regine Schäfer, ehrenamtliche Beratungsstelle St. Veit, Tel. 0676 9134790
PATIENTENSERVICESTELLE KLINIKUM KLAGENFURT
Ing. Mag. Wolfgang Thullmann, Tel. 0463 538 33053
PSYCHIATRISCHER NOT- UND KRISENDIENST
(Kleine Zeitung)
Unterkärnten: Tel. 0664 300 7007
Oberkärnten: Tel. 0664 300 90 03
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NEUE VERTRAGSÄRZTE DER GKK
(www.kgkk.at)
Dr: Joseph Jaklitsch (nach Dr. V. Petscharnig), Augenheilkunde und Optometrie
August-Jaksch-Str. 64, Klagenfurt, Tel.Nr. noch nicht bekannt
Dr. Peter Sternig (nach Dr. F. Ibounig),Urologie
Salmstr. 3, Klagenfurt, Tel. 0463 55040
Dr. Gisela Schautzer (nach Dr. P. Ring), Allgemeinmedizin
Hauptplatz 16, 9100 Völkermarkt, Tel.Nr. noch nicht bekannt
Dr. Irmgard Köfler-Proßnigg (nach Dr. B. Smoliner), Allgemeinmedizin
Hauptschulstr. 14, 9344 Weitensfeld, Tel. 04265 202
Dr. Clemens Wieser (nach Dr. A. Gaugg), Innere Medizin
Kölnhofallee 5, St. Veit/Glan, Tel. 04212 2011
EIGENE ERKLÄRUNG
Die Inhalte zu diesem Newsletter erhalten wir von Experten, die uns unterstützen, aus
Erfahrungen unserer Besucher oder wir verwenden Informationen aus den Medien. Wir
recherchieren zwar ganz genau, es kann jedoch vorkommen, dass eine Auskunft für Sie nicht
zufriedenstellend ist. Deshalb ist es wichtig, dass wir in solchen Fällen mit den betreffenden
Stellen Kontakt aufnehmen, um eventuelle Ungereimtheiten zu klären.
Der Einfachheit halber wird in diesem Schriftstück nur die männliche Form verwendet. Die
weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.
Hannelore Pacher
10. Juni 2015
Weitere Informationen und Neuigkeiten: www.alzheimer-demenz.jimdo.com
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