Taxigenossenschaften kontra Uber

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Taxigenossenschaften kontra Uber
6 | Aus den Genossenschaften
Taxigenossenschaften
kontra Uber
Neues Urteil
stärkt Verbraucherschutz
Share Economy nennen es die einen,
Missachtung der Beförderungsregeln
die anderen: Eine neue Fahrdienstvermittlung konkurriert mit Taxiunternehmen und Taxigenossenschaften. Doch
nicht alle Mittel sind erlaubt, wie auch
das jüngste Urteil des Frankfurter Landgerichts zeigt.
„Diese Geschäftsgebaren verstoßen gegen grundlegende Regeln des Verbraucherschutzes und die Sicherheit bei der
Personenbeförderung“, sagt Thomas
Grätz, Geschäftsführer des Deutschen
Taxi- und Mietwagenverbands (BZP).
Anlass der Kritik: das kalifornische Unternehmen Uber. „Es ist schon bemerkenswert, wie unbeeindruckt man
sich über die Gesetze in Deutschland
hinwegsetzt“, erklärt der Rechtsanwalt.
Generalangriff auf
Taxigenossenschaften
Stein des Anstoßes: Uber vermittelt
per Smartphone-App private Fahrer mit
ihrem eigenen PKW an beförderungswillige Kunden. Ein Personenbeförderungsschein wird von dem Anbieter
nicht eingefordert. Angeboten wird die
Dienstleistung unter dem Namen UberPop. Das Unternehmen übernimmt die
Zahlung zwischen Gast und Fahrer und
kassiert schließlich eine Gebühr von 20
Prozent des Fahrpreises. Der Nutzer
zahlt etwa 25 Prozent weniger als bei
einem herkömmlichen Taxi.
Gegründet wurde das kalifornische
Unternehmen in 2009. Finanzkräftige
Investoren wie Goldman Sachs oder
Google Ventures stehen hinter dem
Startup. Massiv wird der Markteintritt
in andere Länder vorfinanziert. Nach
eigenen Angaben ist das Unternehmen
weltweit in 250 Städten aktiv. Auch in
Deutschland hat man Fuß gefasst – in
Berlin, Hamburg, München, Düsseldorf
und Frankfurt am Main.
Das Uber-Geschäftsmodell ist ein Generalangriff auf die Taxigenossenschaften und Funkzentralen, denn es werden
viele Kosten eines herkömmlichen Betriebs vermieden: von der technischen
Infrastruktur wie etwa einer Funkanlage, über den personellen Aufwand in
der Zentrale bis hin zu höheren Versicherungsbeiträgen für die gewerbliche
KFZ-Nutzung. Im Kern umgeht man
aber die Auflagen des Personenbeförderungsgesetzes und die Vorgaben an
einen Gewerbebetrieb.
Begründung der Kalifornier: Es handele
sich bei UberPop lediglich um eine vermittelte private Mitfahrgelegenheit. „Das
ist aber eindeutig keine Mitfahrgelegenheit. Die Fahrer halten in den Städten
gezielt Ausschau nach Kunden und sie
wollen mit der Beförderung Geld verdienen“, sagt Grätz. Bei einer Mitfahrgelegenheit hingegen bestimme der Fahrer,
wohin die Reise geht. Außerdem sei der
Fahrpreis an den Selbstkosten des mitnehmenden Autofahrers orientiert.
Für die Kunden ist die Uber-Beförderung
zudem nicht ohne Sicherheitsrisiko. So
wird von den Fahrern beispielweise
keine Überprüfung der gesundheitlichen
Eignung wie etwa ein Sehtest eingefordert. Dieser fällt bei einer gewerblichen
Fahrgastbeförderung alle fünf Jahre an.
Auch die Fahrer gehen Risiken ein, vor
allem bei der Versicherung. Denn auch
bei der KFZ-Haftpflichtversicherung segelt man unter der falschen Flagge
„private“ oder „überwiegend private“
Nutzung. Es drohen Nachzahlungen und
im Schadensfall sogar bis zu 5.000 Euro
an Rückforderungen durch die Versicherung. Fehlende Gewerbeanmeldung
und Genehmigung für die gewerbliche
Personenbeförderung kommen noch
hinzu.
Taxigenossenschaft klagt
In Hamburg und Berlin haben bereits
mehrere Behörden und Gerichte gegen
die Uber-Geschäftspraktiken beschieden. Um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, wurde kurzerhand
der Fahrpreis auf den Selbstkostensatz
von 35 Cent je Kilometer gesenkt. Damit
würde man nun nicht mehr unter die
gewerblichen Regelungen der Personenbeförderung fallen. Grätz dazu: „Es
wird nicht kostendeckend gearbeitet
und schlichtweg versucht, mit massivem
Geldeinsatz einen Kundenstamm aufzubauen. Eine nachhaltige Strategie sieht
anders aus.“
Das nun von der Taxibranche mit Spannung erwartete Urteil des Frankfurter Landgerichts stellt klar: UberPop
verstößt gegen das Personenbeförderungsgesetz. Die Klägerin ist eine
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bundesweit tätige Taxigenossenschaft.
Insoweit wirkt sich das Urteil auf ganz
Deutschland aus. Doch Ubers Expansionsstrategie wird das vorerst nicht
bremsen. Gewiss wird man in Revision
gehen.
Auch bei den anderen Geschäftsbereichen wie UberBlack arbeitet die USFirma an der Grenze des Erlaubten:
Fahrgäste werden wiederum per Smartphone-App an Mietwagen mit Fahrer
weitergeleitet. Man ist wieder der Meinung, dass es sich nicht um ein herkömmliches Taxigeschäft handele. Der
Haken: Die Mietwagen müssen eigentlich nach jeder Fahrt an den Betriebssitz
zurückkehren.
Sonderwünsche in Gefahr
Bei all den Auseinandersetzungen geht
es der Branche aber nicht um die Vermeidung von Wettbewerb. „Vielmehr
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wehren wir uns gegen unlautere Mittel,
mit denen das einfache Geschäft mit der
Laufkundschaft in Innenstädten bedient
wird. Das würde schließlich auch negative Auswirkungen auf die Taxikunden
mit besonderen Anforderungen haben“,
prognostiziert Grätz.
Es besteht die Gefahr, dass der
24-Stunden-Rundumdienst einer Taxigenossenschaft für Privat- und Geschäftskunden nicht mehr wirtschaftlich
betrieben werden kann. Die Aufgabe
der Rufzentrale ist nicht nur die Suche
nach dem nächstgelegenen Taxi, um
die Wartezeit zu verkürzen: „Die persönliche Betreuung ist vor allem für die
Vielzahl von Sonderwünschen wichtig“,
so Grätz. Das Angebot für Senioren,
Behinderte oder Personen mit gesundheitlichen Problemen, die Kurierdienste oder der Kombi für den nächsten
Kühlschrankkauf, all diese Leistungen
stünden auf dem Spiel.
Das klassische Taxigeschäft wird durch
neue Entwicklungen wie SmartphoneApps nicht infrage gestellt. Im Gegenteil. Das ist keine unredliche Konkurrenz, sondern eine positive Entwicklung,
die viele Taxizentralen heute auch schon
nutzen. Taxiortung, bargeldloses Bezahlen oder die persönliche Fahrerbewertung sind im Tagesgeschäft angekommen.
Für die Zukunft sieht Grätz kaum Platz
für ein reguläres Taxigeschäft durch
Uber. Es werde gewiss noch einige Zeit
mit viel Geld versucht werden, die Branche unter Druck zu setzen. Doch wenn
die Gesetze eingehalten werden, brauche man die Konkurrenz nicht fürchten.
Ein Beitrag der
-Redaktion