Erläuterung 2: Gebäude - Technik Steiermark

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Erläuterung 2: Gebäude - Technik Steiermark
Perspektive 2020/2030
26 Maßnahmenbündel für eine zukunftssichernde Klimapolitik in der Steiermark
Gebäude
Ausgabe 2010
Ausgabe 2010
2
Die Autorinnen und Autoren
Barbara Amon
Institut für Landtechnik, Universität für
Bodenkultur Wien
Landwirtschaft
Gabriel Bachner
Wegener Zentrum für Klima und Globalen
Wandel, Universität Graz
Mobilität
Andrea Damm
Wegener Zentrum für Klima und Globalen
Wandel, Universität Graz
Mobilität
Brigitte Gebetsroither
Wegener Zentrum für Klima und Globalen
Wandel, Universität Graz
Gesamt-Projektmanagement
und Mobilität
Wolf Grossmann
Wegener Zentrum für Klima und Globalen
Wandel, Universität Graz
Systemanalyse
Maximilian Lauer
Institut für Energieforschung, Joanneum
Research
Energiebereitstellung
Lukas Liebmann
Wegener Zentrum für Klima und Globalen
Wandel, Universität Graz
Mobilität
Gottfried Kirchengast
Wegener Zentrum für Klima und Globalen
Wandel, Universität Graz
Wissenschaftlicher Sprecher
Angelika Kufleitner
Wegener Zentrum für Klima und Globalen
Wandel, Universität Graz
Mobilität
Raimund Kurzmann
Institut für Technologie- und Regionalpolitik, Joanneum Research
Ökonomische Wirkungen
Franz Prettenthaler
Institut für Technologie- und Regionalpolitik, Joanneum Research
Ökonomische Wirkungen
Stefan Schleicher
Wegener Zentrum für Klima und Globalen
Wandel, Universität Graz
Wissenschaftliche Leitung
Thomas Schinko
Wegener Zentrum für Klima und Globalen
Wandel, Universität Graz
Emissionsbilanzen und
Landwirtschaft
Hans Schnitzer
Institut für Prozesstechnik, TU Graz
Produktion
Daniel Steiner
Institut für Energieforschung, Joanneum
Research
Energiebereitstellung
Karl Steininger
Wegener Zentrum für Klima und Globalen
Wandel, Universität Graz
Projektleitung
Wolfgang Streicher
Institut für Wärmetechnik, TU Graz
Gebäude
Florian Tatzber
Institut für Wärmetechnik, TU Graz
Gebäude
Michaela Titz
Institut für Prozesstechnik, TU Graz
Produktion
Andreas Türk
Wegener Zentrum für Klima und Globalen
Wandel, Universität Graz und Institut für
Energieforschung, JR
Energiebereitstellung und
Emissionsbilanzen
3
Redaktionelle Verantwortung Erläuterungen zum Klimaschutzplan Steiermark 2010 Teil 2 –
Gebäude
Wolfgang Streicher und Florian Tatzber, Institut für Wärmetechnik, Technische Universität Graz
Zitationshinweis:
Wegener Zentrum, TU Graz, Joanneum Research (2010), Erläuterungen zum Klimaschutzplan Steiermark 2010, Teil 2: Gebäude, Studie im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung, Graz, Mai 2010.
Erläuterung 2: Gebäude
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung
Die Einbettung in das Gesamtprojekt
Die Schritte des Klimaschutzplans
Gliederung der Erläuterungen Teil 2 - Gebäude
8
9
9
Bestandsaufnahme und Ausgangssituation Gebäude
13
1.1.
1.2.
1.3.
2.
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
2.5.
2.6.
3.
Wohngebäudebestand
Nichtwohngebäudebestand
Landesimmobiliengesellschaft (LIG)
Krankenanstaltengesellschaft m.b.H (KAGes)
Bundesimmobiliengesellschaft (BIG)
Zusammenfassung Ergebnisse Nichtwohngebäude
Methodische Vorgangsweise
3.1.
Exogene Rahmenbedingungen
3.1.1. Heizgradtag (HGT) – Klimawandel
3.1.2. Emissionsfaktoren
3.1.3. Energiepreise
3.1.4. Unterstellte Annahmen
Referenzszenario Gebäude
3.2.
4.
Die Handlungsoptionen
4.1.
4.2.
4.3.
4.4.
4.5.
4.6.
4.7.
5.
4
8
Energiesparen als Prämisse
Energetische Sanierung
Heizungsswitch Biomasse
Solarthermie
Neubau
Strombedarfsreduktion
Zusammenfassung Handlungsoptionen
Die Konkretisierung in Maßnahmenbündel und Maßnahmen
14
18
19
19
19
20
22
22
22
22
23
24
24
28
28
29
31
31
33
35
36
40
5.1.
Allgemeine Hemmnisse und Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs41
5.1.1. Eigentümerverhältnisse
41
5.1.2. Informationsdefizite
44
5.1.3. Interessenskonflikte
45
5.1.4. Investitionsbereitschaft
46
5.2.
Umfassende Sanierung des Gebäudebestandes (Sanierung)
48
5.3.
Umstellung auf effiziente und klimaschonende Heizungen (Heizungs-Switch) 50
5.4.
Verstärkte Nutzung von Solaranlagen zur Heizungsunterstützung
52
(Solarthermie)
5.5.
Erhöhung der Gesamteffizienz von Neubauten (Neubau)
54
5.6.
Effizientere Nutzung von Elektrizität in den Haushalten
55
(Stromverbrauchsreduktion)
5.7.
Gesamtübersicht Maßnahmenbündel Bereich Gebäude
56
5.7.1. Einsparungen der Treibhausgasemissionen und des energetischen
Endverbrauchs
56
5.7.2. Makroökonomische Partialeffekte
57
5.7.3. Makroökonomische Gesamt-Effekte
62
6.
Der Umsetzungsplan: Die Handlungsaufforderung
Anpassung der Instrumente des Landes auf dem Weg zum
Null-Energiehaus (Grundvoraussetzung)
6.2.
Spezifische Maßnahmen zur umfassenden Sanierung
des Gebäudebestandes (Sanierung)
6.2.1. Verbesserung der Information und Beratung
6.2.2. Verbesserungen innerhalb der Wohnbauförderung und bei sonstigen
Anreizmechanismen
6.2.3. Maßnahmen bei Öffentlichen Gebäuden
6.2.4. Novellierung der Wohnrechtsmaterien [B]
Spezifische Maßnahmen zur Umstellung auf effiziente und klimaschonende
6.3.
Heizungen (Heizungs-Switch)
6.4.
Spezifische Maßnahmen zur verstärkten Nutzung von Solaranlagen zur
Heizungsunterstützung (Solarthermie)
6.5.
Spezifische Maßnahmen zur Erhöhung der Gesamteffizienz
von Neubauten (Neubau)
6.6.
Spezifische Maßnahmen zur effizienteren Nutzung von Elektrizität in den
Haushalten (Stromverbrauchsreduktion)
64
6.1.
64
65
66
66
67
67
69
70
70
71
Literatur
72
Annex
77
A.1
Methoden zur Berechnung der Szenarien
A.1.1
Erhebungsmethode des Energieverbrauch von Gebäuden
A.1.2
Berechnung des Raumwärmebedarfs
A.1.3
Berechnung des Energiebedarfs für Warmwasser
A.1.4
Berechnung des Endenergiebedarfs
A.1.5
Methodik Sanierung
A.1.6
Methodik Heizungsswitch
A.1.7
Methodik Solarthermie
A.1.8
Methodik Neubau
A.1.9
Methodik Strombedarf
A.2
Methoden der Kostenermittlung der Maßnahmenbündel zur Erreichung der
Zielszenarien
A.2.1
Sanierung
A.2.2
Heizungsswitsch
A.2.3
Solarthermie
A.3
Flächenpotenzial Solarthermie
A.4
Biomassebedarf Gebäude
A.5
Bedeutung für Innovation und Wirtschaft
A.6
Tabellen Energieträgerbedarf - Szenarien
77
77
77
77
78
78
79
81
81
82
83
83
85
88
89
91
93
97
5
Erläuterung 2: Gebäude
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1-1: Aufbau des Klimaschutzplan Steiermark ............................................................................ 9
Abbildung 1-2: THG-Emissionen Einsparpotenziale durch die Maßnahmenbündel................................ 11
Abbildung 2-1: Wirkungsdiagramm der Einflussparameter auf THG-Emissionen im Gebäudebereich . 13
Abbildung 2-2: Nutzungsflächen nach Gebäudetypen und Bauperioden, Steiermark............................ 14
Abbildung 2-3: Anteile der Wohnnutzfläche nach unterschiedlichen Altersklassen von Gebäuden,
ausgewählte Bezirke der Steiermark................................................................................................. 15
Abbildung 2-4: Spezifischer Heizwärmebedarf [kWh/m2a] nach Gebäudetypen und Bauperioden,
Steiermark, Quelle: Jungmeier et al (1997) ...................................................................................... 15
Abbildung 2-5: CO2-Emissionen nach Gebäudetypen und Bauperiode, Steiermark .............................. 16
Abbildung 2-6: Energieträgermix bei Wohngebäuden 2001, Steiermark ................................................. 17
Abbildung 2-7: Endenergiebedarf nach Energieträgern für private Haushalte [TJ], Steiermark ............. 17
Abbildung 2-8: Energieverbrauch nach Sektoren 2006 (Statistik Austria; LIG; KAGES; BEV) ................ 20
Abbildung 2-9: Energieverbrauch von privaten Haushalten sowie von Nichtwohngebäuden im Bereich
öffentliche und private Dienstleistungen ........................................................................................... 21
Abbildung 2-10: Vergleich Energieträgerzusammensetzung von privaten Haushalten und öffentlichen
und privaten Dienstleistungen aus dem Jahr 2006 (Statistik Austria, 2008) ................................... 21
Abbildung 3-1: Energieträger im Referenzszenario Wohngebäude ......................................................... 25
Abbildung 3-2: CO2e-Emissionen aus dem Referenzszenarios für Wohngebäude ................................. 26
Abbildung 3-3: Referenzszenario der Gebäude des Sektors öffentlicher und privater Dienstleistungen26
Abbildung 4-1: Potenzial „Sanierung“ bei Wohngebäuden ...................................................................... 30
Abbildung 4-2: Potenzial „Heizungsswitch“ Biomasse bei Wohngebäuden ............................................ 31
Abbildung 4-3: Potenzial Solarthermie bei Wohngebäuden ..................................................................... 32
Abbildung 4-4: CO2e-Einsparung durch Null-Emissionen im Neubau von Wohngebäuden ................... 35
Abbildung 4-5: Indirekte CO2e-Einsparung durch eine verringerte Stromnachfrage im Sektor der privaten Haushalte ..................................................................................................................................... 36
Abbildung 4-6: Energieträger bei der Nutzung aller Handlungsoptionen bei Wohngebäuden............... 36
Abbildung 4-7: CO2e-Emissionen bei Anwendung aller Handlungsoptionen bei Wohngebäuden ........ 37
Abbildung 4-8: Energiebedarf - Anwendung aller Handlungsoptionen bei Gebäuden des Sektors öffentliche und private Dienstleistungen .................................................................................................... 38
Abbildung 4-9: Emissionen - Anwendung aller Handlungsoptionen bei Gebäuden des Sektors öffentliche und private Dienstleistungen ...................................................................................................... 38
Abbildung 5-1: Eigentumsverhältnisse der steiermärkischen Wohnungen .............................................. 42
Abbildung 5-2: Wärmebedarf je nach Eigentümer von Wohngebäuden .................................................. 42
Abbildung 5-3: THG-Einsparpotenziale im Bereich Gebäude................................................................... 57
Abbildung 5-4: Modellstruktur MULTIREG ................................................................................................. 59
Abbildung 5-5: Verteilung der Wertschöpfungseffekte im Bereich Gebäude im Zeitraum 2010 bis 2030
für die Steiermark ............................................................................................................................... 61
Abbildung 5-6: Verteilung der Beschäftigungseffekte im Bereich Gebäude im Zeitraum 2010 bis 2030
für die Steiermark ............................................................................................................................... 61 6
Tabellenverzeichnis
Tabelle 2-1: Typ und Anzahl der Nichtwohngebäude................................................................................18
Tabelle 3-1: CO2-Emissionsfaktoren bei KleinverbraucherInnen (Land Steiermark – Büro des Landesenergiebeauftragten, 2009; Grazer Energieagentur, 2009) ..............................................................23
Tabelle 3-2 Energieträger und Emissionen im Referenzszenario Wohngebäude ....................................27
Tabelle 3-3 Energiedienstleistung und Emissionen im Referenzszenario Dienstleistungsgebäude ....... 27
Tabelle 4-1: Anforderungen an den Heizwärmebedarf nach OIB-Richtlinie 6 ..........................................34
Tabelle 4-2: Anforderungen an den Heizwärmebedarf nach der steiermärkischen Wohnbauförderung
(Land Steiermark, 2009) .....................................................................................................................34
Tabelle 4-3: Einsparpotenziale der einzelnen Handlungsoptionen bei Wohngebäuden .........................39
Tabelle 5-1 Maßnahmenbündel im Bereich Gebäude ...............................................................................40
Tabelle 5-2 Maßnahmenbündel Sanierung: Nutzen und Kosten ..............................................................50
Tabelle 5-3: Maßnahmenbündel Heizungsswitch: Nutzen und Kosten ....................................................52
Tabelle 5-4 Maßnahmenbündel Solarthermie: Nutzen und Kosten ..........................................................53
Tabelle 5-5: Emissionseinsparungen Maßnahmenbündel Neubau ..........................................................55
Tabelle 5-6: Maßnahmenbündel indirekte Emissionseinsparung Stromverbrauchsreduktion ................56
Tabelle 5-7 Summe der Maßnahmenbündel im Bereich Gebäude ...........................................................57
Tabelle 5-8: Gesamteffekte des Bereichs Gebäude im Zeitraum 2010 bis 2030......................................60
Tabelle 5-9: Makroökonomische Gesamt-Effekte Gebäude ......................................................................63
Tabelle 6-1 Übersicht Maßnahmenbündel Sanierung ...............................................................................65
Tabelle 6-2: Übersicht Maßnahmenbündel Heizungsswitch .....................................................................69
Tabelle 6-3: Übersicht Maßnahmenbündel Solarthermie ..........................................................................70
Tabelle A-4: Verwendete Energieträger nach Mikrozensus (Statistik Austria, 2008) ................................79
Tabelle A-5: Heizungsmix bei Heizsystemwechsel ....................................................................................80
Tabelle A-6: Installierte Kollektorflächen von Solarthermie in m² (Quelle: Land Steiermark, 2009 und
AEE Intec) ...........................................................................................................................................81
Tabelle A-7: Anteil der Beheizungssysteme im Neubau ............................................................................82
Tabelle A-8: Kosten der Sanierung, Basisziel und Innovationsziel............................................................84
Tabelle A-9: Investitionen bei Sanierungen, aus Referenz- und Basisbündel ..........................................85
Tabelle A-10: Investitionen private Wohngebäude bei Sanierung, aus Innovationsbündel .....................85
Tabelle A-11: Zusätzlicher Heizungswechsel bei Gebäuden nach den Berechnungen der Szenarien ..85
Tabelle A-12: Heizungswahl bei Erneuerbaren und geförderten Heizungssanierungen .........................86
Tabelle A-13: Heizungsumstiegskosten in Ein- und Mehrfamilienhäusern ...............................................87
Tabelle A-14: Zusätzliche Investitionen bei Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern ......................87
Tabelle A-15: Investitionen für den zusätzlichen Heizungsswitch .............................................................88
Tabelle A-16: zusätzliche Investitionen im Basis- und Innovationszielszenario ........................................88
Tabelle A-17: Anteile der erneuerbaren Energieträger 2007 (Statistik Austria, 2008) ..............................92
Tabelle A-18: Nutzungsgrade „Erneuerbare“ .............................................................................................92
Tabelle A-19: Energieträgerbedarf im spezifischen Referenzszenario......................................................93
Tabelle A-20: Energieträgerbedarf im Innovationszielszenario .................................................................93 7
Erläuterung 2: Gebäude
1. Einleitung
Die steiermärkischen Wohn- und Dienstleistungsgebäude sind für ein knappes
Drittel des gesamten Energieverbrauchs der Steiermark verantwortlich. Der Energieverbrauch der Wohngebäude ist über die letzten beiden Dekaden konstant
geblieben. Eine Sanierungsrate von etwa 1% und verbesserte energetische Standards im Neubau konnten die kontinuierliche Ausweitung des Wohngebäudebestands durch Neubau, die Verringerung der durchschnittlichen Haushaltsgröße
(Anzahl der Personen pro Haushalt) und einen Anstieg der Nutzfläche pro Person
kompensieren.
EINLEITUNG
Über die Entwicklung des Energiebedarfs von Dienstleistungsgebäuden gibt es
keine hinreichenden Daten. Es deutet jedoch alles darauf hin, dass dieser angestiegen ist und derzeit etwa ein Drittel der Treibhausgasemissionen von Gebäuden
erreicht hat. Daher dürfen die Dienstleistungsgebäude nicht außer Acht gelassen
werden.
Aufgrund der effektiv verfügbaren Technologien und deren Marktfähigkeit weist
der Bereich Gebäude das derzeit größte realisierbare Einsparpotenzial von Energie und Emissionen für die Steiermark auf. Die Reduktion des Energieverbrauchs
in den Gebäuden ist für die Steiermark nicht nur aus Klimaschutzgründen von
Bedeutung. Zusätzlich erhöhen die eingesparten Emissionen den Wohnkomfort
und reduzieren die Belastung durch steigende Energiepreise.
1.1. Die Einbettung in das Gesamtprojekt
8
Die vorliegenden Erläuterungen zum Klimaschutzplan Steiermark 2010 Teil 2 sind
folgendermaßen in das Gesamtprojekt eingebettet. Der Klimaschutzplan Steiermark gibt einen Gesamtüberblick über die Klimaschutzmaßnahmen der Steiermark. Teil 1 der Erläuterungen zum Klimaschutzplan zeigt Hintergründe, Ziele
sowie Gestaltungsmöglichkeiten des Landes im Bereich Klimaschutz insgesamt
auf. Detaildaten, zu Grunde liegende Analysen und Berechnungen sowie detaillierte Hintergrundinformationen in den untersuchten Bereichen sind in den Teilen 2-7
der Erläuterungen zum Klimaschutzplan angeführt. Die Erläuterungen können
jederzeit über die Klimaschutzkoordination FA17A angefordert werden.





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

Klimaschutzplan Steiermark 2010
Erläuterungen Teil 1: Hintergrund, Ziele und Gestaltungsmöglichkeiten des Landes
Erläuterungen Teil 2: Gebäude
Erläuterungen Teil 3: Mobilität
Erläuterungen Teil 4: Land- und Forstwirtschaft, Abfallwirtschaft
Erläuterungen Teil 5: Produktion
Erläuterungen Teil 6: Energiebereitstellung
Erläuterungen Teil 7: Klimastil – Ein Lebensstil für unsere Zukunft
1.2. Die Schritte des Klimaschutzplans
Der Ablauf für die Entwicklung des Klimaschutzplans Steiermark umfasst die in
Abbildung 1-1 dargestellten Schritte. Das im ersten Schritt auf Basis der Zielvorgaben der europäischen und internationalen Klimapolitik dargestellte Basiszielund das Innovationszielszenario beschreiben jene Emissionspfade die bis 2020
und 2030 zu gehen sind. Im zweiten Schritt wurden in den einzelnen Gestaltungsbereichen Emissionsreduktionspotenziale für unterschiedliche Handlungsoptionen
ermittelt. Im Schritt 3 wurden diesen Handlungsoptionen noch Maßnahmen zugeordnet und deren Treibhausgasemissions- und Energieeinsparungen den Kosten
und ökonomischen Effekten gegenübergestellt. Schritt 4 beinhaltet den Umsetzungsplan, in dem die Maßnahmen weiter konkretisiert wurden. Ein projektbegleitendes Monitoring ist nach Beschluss des Klimaschutzplans vorgesehen.
Abbildung 1-1: Aufbau des Klimaschutzplan Steiermark
1.3. Gliederung der Erläuterungen Teil 2 - Gebäude
Der Teil Gebäude ist das Ergebnis des Prozesses des Klimaschutzplans Steiermark für den Bereich Gebäude. Im Wesentlichen werden die im Zuge des Klimaschutzplanes ausgearbeiteten Zwischenberichte in einen Bericht zusammengefasst und aktualisiert. Die Erläuterungen zu den Gebäuden sind in ihrer Struktur
den Erläuterungen des Teils Mobilität ähnlich.
9
Beginnend mit einer Bestandsaufnahme im Abschnitt 2 werden die gebäudespezifischen Parameter und die Ausgangssituation in der Steiermark dargelegt. Darauf
aufbauend konnten unterschiedliche Berechnungen für die Szenarien des Klimaschutzplanes erstellt werden.
Referenzszenario (siehe Abschnitt 3.2): Fortschreibung bisheriger
Entwicklungen und Trends
Zur Veranschaulichung der Ausgangslage wurde ein detailliertes Szenario für den
Energieverbrauch und die THG-Emissionen der Wohngebäude mit einem Zeithorizont bis 2020, 2030 und 2050 erstellt. Dies ist nötig, um die Einsparpotenziale für
Erläuterung 2: Gebäude
den Klimaschutzplan zu ermitteln. Dabei wurden die diversen Entwicklungen rund
um den Gebäudebestand wie Richtlinien, Gesetze, Förderungen und Trends der
jüngsten Vergangenheit bis hin zur Gegenwart berücksichtigt. In dieser Betrachtung werden die Wohn- und Nichtwohngebäude getrennt betrachtet. Ab Abschnitt
5 werden beide Sektoren für die Beschreibung der Maßnahmenbündel und des
Umsetzungsplanes zusammengefasst.
Handlungsoptionen (siehe Abschnitt 4): Berechnung und Darstellung der Auswirkung zusätzlicher Maßnahmen
In den Handlungsoptionen im Abschnitt 4 werden zusätzliche Einsparpotenziale
ermittelt und je nach ihrer Auswirkung dem Basis- und/oder dem Innovationsbündel zugeschrieben. Es wird wie im spezifischen Referenzszenario von Zeithorizonten bis 2020, 2030 und 2050 ausgegangen. Die Einsparungspotenziale werden
zuerst gesondert in den einzelnen „Handlungsoptionen“ dargestellt und anschließend in Abschnitt 4.7 zusammengeführt und nach ihrer Interaktion bewertet.
EINLEITUNG
Maßnahmenbündel (siehe Abschnitt 5): Maßnahmen zur Erreichung
von CO2-Einsparzielen
Für den Gebäudebereich wurden im Zuge des Klimaschutzplanes keine expliziten
Einsparziele vorgeschrieben. Ob und wie weit die Ziele bei der Einsparung von
Treibhausgasen erreicht werden, kann nur im Kontext mit den anderen Bereichen
überprüft werden (siehe Teil 1 der Erläuterungen des Klimaschutzplanes). Da Einsparungen im Gebäudebereich einfacher zu realisieren sind als in den anderen
Sektoren, muss der Beitrag deutlich höher ausfallen, als in den Zielszenarien vorgegeben ist.
Die einzelnen Handlungsoptionen finden Anwendung in zwei Zielszenarien, die
wie folgt definiert sind und in Abschnitt 5 beschrieben werden.
Basisbündel – Beitrag der Gebäude zur Erreichung der 20+20-2020-Ziele der EU.
Mindestziel: Senkung der Emissionen um 16 % bis 2020 gegenüber 2005.
10
Innovationsbündel – Berechnung der zusätzlich möglichen Einsparpotenziale der
Gebäude zur Erreichung der Ziele des G8-Gipfels in L‘Aquila 2009. Mindestziel:
Bis 2050 Senkung der Emissionen um 80 %.
Für die Bündel werden jeweils die notwendigen zusätzlichen Kosten und die Einsparung je Maßnahmenbündel und deren Auswirkung auf die Beschäftigung dargestellt.
Umsetzung und Handlungsaufforderung (siehe Abschnitt 6)
Im letzten Abschnitt werden konkrete Maßnahmen die eine CO2-Reduktion im
Gebäudebestand bewirken vorgeschlagen. In wie weit diese die Einsparziele je
Maßnahmenbündel erreichen, kann nur durch ein zukünftiges Monitoring beantwortet werden.
Im Anhang finden sich die Berechnungsmethoden und Schlussfolgerungen, die
aus den Ausarbeitungen zum Klimaschutzplan gezogen wurden wieder.
Schlussfolgerungen aus den Ausarbeitungen zum Klimaschutzplan
im Bereich Gebäude
Die umfangreichen Arbeiten und Berechnungen im Zuge des Klimaschutzplanes
haben zu einigen wichtigen Erkenntnissen und Schlussfolgerungen geführt, die
hier zusammengefasst werden.

Die berechneten Handlungsoptionen werden einerseits einen gravierenden
Einfluss auf die weitere Entwicklung des Gebäudebestands und andererseits
auf die zukünftigen Treibhausgasemissionen des Gebäudebestands haben.
Es wurde gezeigt, dass eine deutliche Reduktion der Emissionen möglich ist,
wenn umfassende Maßnahmen getroffen werden.

Die Handlungsoptionen und auch das Referenzszenario zeigen, dass der Bedarf an fossilen Energieträgern zurückgehen wird und dass dadurch der Anteil erneuerbarer Energieträger steigen wird. Mit der Steigerung der Sanierungsrate und einer konsequenten Heizungsumstellung insbesondere auf erneuerbare Energieträger kann der Hauptanteil der notwendigen Reduktionen
geleistet werden.
1.600
224
1.200
13
308
32
47
228
32
47
242
1.000
282
64
64
332
Neubau
Heizungsswitch
Solarthermie
800
348
-
2020
verbleibende Emissionen
Gebäude
Innovationsziel
-szenario 2030
Basiszielszenario 2030
477
Referenzszenario 2030
200
Basiszielszenario 2020
400
Innovationszielszenario 2020
Sanierung
600
Referenzszenario 2020
THG-Emissionen Gebäude [1.000 t CO2 e]
13
1.400
11
2030
Abbildung 1-2: THG-Emissionen Einsparpotenziale durch die Maßnahmenbündel

Durch die Umsetzung von der in Abschnitt 5 dargelegten Maßnahmenbündel
sind erhebliche Einsparungen möglich. Mit diesen Maßnahmen lässt sich im
Basisbündel eine Reduktion der Emissionen von knapp 50 % und im Innovationsbündel eine Reduktion von knapp 60 % bis 2020 gegenüber 2005 erreichen (Siehe Abbildung 1-2).

Die zur Erreichung der Einsparpotenziale notwendigen Investitionen werden
in der Steiermark zu positiven Beschäftigungseffekten und verringerten Ener-
Erläuterung 2: Gebäude
EINLEITUNG
gieausgaben führen. Investitionen im Gebäudebereich haben durch ihre hohe
Beschäftigungsintensität deutlich höhere Wertschöpfungseffekte als Investitionen in anderen Bereichen.
12

Konkreten Maßnahmen wurden schon in unterschiedlichen Berichten ausgearbeitet und auch hier im Umsetzungsplan vorgeschlagen. Um obige Emissionseinsparungen zu erreichen, ist ein klarer und kommunizierter öffentlicher
und politischer Wille zur Umsetzung entscheidend.

Auch wenn in Zukunft deutlich mehr Heizsysteme auf Basis von Biomasse
zum Einsatz kommen werden, wird sich der zusätzliche Biomassebedarf in
der Steiermark in Grenzen halten. Voraussetzung ist aber eine prioritäre Forcierung der Sanierung durch Förderungen, obwohl sich kurzfristig durch den
Umstieg auf erneuerbare Energieträger höhere CO2-Einsparpotenziale realisieren lassen.

Die Bedeutung von Solarthermie wird ohne Zweifel in den nächsten Jahrzehnten stark zunehmen. Schon in den letzten Jahren gab es Zuwachsraten
von 5 bis 10 % bei den installierten Kollektorflächen. Kann diese Entwicklung
über die nächsten Jahre und Jahrzehnte fortgesetzt werden, so entwickelt
sich die Solarthermie zum wichtigsten Energieträger für Wohngebäude. Eine
Flächenpotenzialerhebung hat gezeigt, dass dafür ausreichend Flächen auf
Gebäuden vorhanden wären.

Es deutet bis heute nur sehr wenig darauf hin, dass der Stromverbrauch in
Zukunft zurückgehen wird. Einsparungen durch effizientere Geräte werden
sehr oft durch zusätzliche VerbraucherInnen oder durch ein geändertes NutzerInnenverhalten relativiert. Auf der Nachfrageseite wird es daher nur sehr
schwer möglich sein, den Stromverbrauch zu reduzieren. Bleibt der heutige
Strommix in Zukunft unverändert, so werden durch die Stromnachfrage die
deutlich höchsten Emissionen verursacht, obwohl die Emissionen nicht den
Haushalten bzw. Gebäuden zugerechnet werden.
2. Bestandsaufnahme und Ausgangssituation Gebäude
Der erste Schritt in der Erarbeitung des Klimaschutzplans bestand darin, eine detaillierte Analyse über die Ausgangsbasis zu erstellen. Für den Gebäudebereich
wurden wichtige Parameter und deren Datenverfügbarkeit abgeklärt und untersucht. Darauf aufbauend können in den folgenden Abschnitten Handlungsoptionen und einzelne Szenarien berechnet werden.
Einflussparameter für den steirischen Gebäudebestand und den sich daraus ergebenden Energiebedarf sowie die Treibhausgasemissionen sind einerseits die
Entwicklung der Bevölkerung (Wirkung auf die THG-Emissionen des Sektors private Haushalte) und andererseits die Entwicklung der Wirtschaft (Wirkung auf die
THG-Emissionen des Sektors öffentliche und private Dienstleistungen). Die heute
sichtbaren Gebäude sind das Ergebnis vom Wechselspiel von Neubau, Abriss
und Sanierung über Generationen hinweg. Berücksichtigt man das individuelle
Verhalten, das Klima und die energetische Qualität der Gebäude ergibt sich der
jährliche Energiebedarf, der für die gebäude-spezifischen Emissionen verantwortlich ist. Die unterschiedlichen Einflussgrößen sind in Abbildung 2-1 dargestellt.
Bevölkerungsentwicklung
Wirtschaftsentwicklung
Neubau/Abriss
Elektrische Dienstleistungen
Gebäudebestand
Wärmebedarf
Energiepreis
Heiztechnologie
Sanierungsrate
Energieverbrauch
13
Klimawandel
Emissionen
Abbildung 2-1: Wirkungsdiagramm der Einflussparameter auf THG-Emissionen im
Gebäudebereich
Für Berechnungen von Szenarien müssen die einzelnen Parameter möglichst
genau definiert werden und die Wechselwirkungen untereinander weitestgehend
bekannt sein. Das im Zuge der Ausarbeitungen des Klimaschutzplanes entwickelte Berechnungsmodell muss sich laufend weiterentwickeln um die sich ändernde
und verbessernde Datenqualität zu berücksichtigen.
Erläuterung 2: Gebäude
2.1. Wohngebäudebestand
Der Wohngebäudebestand lässt sich quantitativ aus der Grundstücks- und Wohnungszählung der Statistik Austria (2004) eruieren. Darin werden für die energetische Bewertung notwendige Daten nach Gebäudetyp, Nutzflächen und Bauperiode unterschieden (siehe Abbildung 2-2).
12.000
1-2 Wohnungen
3-10 Wohnungen
10.000
Nutzfläche in 1.000 m²
BESTANDSAUFNAHME UND AUSGANGSSITUATION GEBÄUDE
Als wichtige Basis wird der Gebäudebestand in diesem Abschnitt beschrieben.
Die Methode wie einzelne Parameter berücksichtigt werden wird im Anhang erläutert. Mögliche Handlungsoptionen, in Abbildung 2-1 grün gekennzeichnet, werden
in Abschnitt 4 hinsichtlich ihres Einsparpotenzials beschrieben. Die dazu notwendigen Maßnahmen und deren Auswirkungen werden in Abschnitt 5 gezeigt. Abschnitt 6 spezifiziert diese in konkrete Maßnahmen die umgesetzt werden müssen.
>11 Wohnungen
Wohnungen in
Nichtwohngebäude
8.000
6.000
4.000
2.000
0
Vor 1919
1919 bis
1944
1945 bis
1960
1961 bis
1980
1981 bis
1990
1991 bis
2001
Abbildung 2-2: Nutzungsflächen nach Gebäudetypen und Bauperioden, Steiermark
14
Quelle: Statistik Austria (2004)
Deutlich erkennbar sind der überwiegende Anteil der gebauten Nutzfläche in Einoder Zweifamilienhäusern und der Bauboom von Einfamilienhäusern und großen
Wohnhäusern im Zeitraum von 1961 bis 1980. Bei der Betrachtung müssen die
unterschiedlich langen Zeitperioden in dieser Darstellung berücksichtigt werden.
Es lassen sich regionale Unterschiede im Gebäudealter von Wohngebäuden innerhalb der Steiermark feststellen. So haben Bezirke mit einem hohen Bevölkerungszuwachs in den letzten Jahrzehnten (z.B. Graz-Umgebung) auch einen
merkbar neueren Gebäudebestand als Bezirke, die vom Bevölkerungsrückgang
betroffen sind. Abbildung 2-3 zeigt die Anteile der Wohnnutzfläche für unterschiedliche Altersklassen von Gebäuden in ausgewählten steirischen Bezirken.
100%
90%
80%
70%
60%
50%
1991 bis 2001
40%
1981 bis 1990
30%
1961 bis 1980
20%
1945 bis 1960
1919 bis 1944
10%
Radkersburg
Leoben
Hartberg
Graz Umgebung
Liezen
Deutschlandsberg
Graz Stadt
Mürzzuschlag
vor 1919
0%
Abbildung 2-3: Anteile der Wohnnutzfläche nach unterschiedlichen Altersklassen
von Gebäuden, ausgewählte Bezirke der Steiermark
Quelle: Statistik Austria (2004)
Hinsichtlich der energetischen Qualität der Wohngebäude lässt sich aus Durchschnittswerten auf spezifische Heizenergieverbräuche schließen, die je nach Bauperiode und Gebäudetyp unterschiedlich sind. Abbildung 2-4 zeigt den spezifischen Heizwärmebedarf nach Gebäudetypen und Bauperioden.
1-2 Wohnungen
Spezifischer Heizwärmebedarf in
kWh/m²a
250
3-10 Wohnungen
200
>11 Wohnungen
150
15
Wohnungen in
Nichtwohngebäude
100
50
0
vor 1919
1919 - 1945 1945 - 1960 1961 - 1980 1981 - 1990 1991-2000
Abbildung 2-4: Spezifischer Heizwärmebedarf [kWh/m2a] nach Gebäudetypen und
Bauperioden, Steiermark, Quelle: Jungmeier et al (1997)
Erläuterung 2: Gebäude
BESTANDSAUFNAHME UND AUSGANGSSITUATION GEBÄUDE
Erkennbar ist, dass die Baustandards von Gebäuden, die unmittelbar nach dem
zweiten Weltkrieg errichtet wurden, heute einen leicht höheren Heizwärmebedarf
haben als Gebäude, die vor dem zweiten Weltkrieg errichtet wurden. Erst ab den
achtziger Jahren zeigt sich eine stetige Verbesserung der energetischen Qualität
von Wohngebäuden, die sich auch in den Jahren 2001 bis 2010 durch das
Baurecht und durch die Wohnbauförderung fortgesetzt hat. Bezirke mit neuerem
Gebäudebestand, wie etwa Graz-Umgebung, haben tendenziell einen geringeren
Heizenergiebedarf als Bezirke mit einem älteren Gebäudebestand wie etwa Leoben (vgl. Abbildung 2-3).
Der spezifische Heizwärmebedarf kann nur die energetische Qualität der Gebäudehülle verschiedener Gebäude untereinander vergleichbar machen, er gibt aber
keinen Aufschluss über den tatsächlichen Verbrauch. Für den Gesamtenergieverbrauch der privaten Wohnungen werden die Energiebilanzen der Statistik
Austria verwendet. Diese beinhalten im Bereich „Private Haushalte“ den Haushaltsstrombedarf, den Energiebedarf für Warmwasser und den Energiebedarf für
die Wärmebereitstellung.
Aus diesem Energiebedarf, dem ebenfalls in der Statistik ausgewiesenen verwendeten Energieträger je Gebäudetyp und spezifischen Emissionsfaktoren (siehe
Abschnitt 3.1.2) lassen sich die spezifischen Emissionen berechnen. In der folgenden Abbildung 2-5 sind sie gegliedert nach Gebäudetyp und Bauperiode dargestellt.
450
CO2 in kt/a
400
16
350
1-2 Wohnungen
300
3-10 Wohnungen
250
> 10 Wohnungen
200
Wohnungen in
Nichtwohngebäuden
150
100
50
0
vor 1919 1919-1945 1945-1960 1961-1980 1981-1990 1991-2000
Abbildung 2-5: CO2-Emissionen nach Gebäudetypen und Bauperiode, Steiermark
Quelle: Statistik Austria (2004), eigene Berechnungen.
Die Energieträger für die Bereitstellung der Endenergie umfassen erneuerbare
Quellen (Biomasse, Umgebungswärme, Solarthermie), elektrische Energie, Gas,
Fernwärme, Öl und Kohle. Bezogen auf die Wohngebäude (private Haushalte)
ergibt sich für die Steiermark 2001 ein in Abbildung 2-6 dargestellter Energieträgermix.
Kohle
5%
Erneuerbare
Energien
30%
Öl
31%
Fernwärme
8%
Elektrische
Energie
17%
Gas
9%
Abbildung 2-6: Energieträgermix bei Wohngebäuden 2001, Steiermark
Quelle: Statistik Austria (Energiebilanz 2001)
18.000
Erneuerbare Energien
Elektrische Energie
Gas
Öl
Fernwärme
Kohle
16.000
14.000
12.000
10.000
8.000
17
6.000
4.000
2.000
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
1992
1991
1990
1989
0
1988
Endenergiebedarf nach Energieträgern [TJ]
Es ändert sich über die Zeit nicht nur der Gebäudebestand, sondern auch die Art
und Weise wie Wärme in Gebäuden bereitgestellt wird. Die erhobenen Energiebilanzen zeigen die Verschiebung der Zusammensetzung des Energieträgereinsatzes für private Haushalte (siehe Abbildung 2-7).
Abbildung 2-7: Endenergiebedarf nach Energieträgern für private Haushalte [TJ],
Steiermark
Quelle: Statistik Austria (Energiebilanzen 1988-2007)
Erläuterung 2: Gebäude
BESTANDSAUFNAHME UND AUSGANGSSITUATION GEBÄUDE
Die Entwicklung seit 1988 zeigt, dass die Verwendung von Kohle als Energieträger
stark zurückging, wohingegen Gas, Fernwärme, Erneuerbare und der Elektrizitätsbedarf leicht zugenommen haben. Der Gesamtenergiebedarf für Wohngebäude hat sich von 1988 bis 2006 (bereinigt um die jährlichen Differenzen in Heizgradtagen) etwa um 9 % erhöht.
Der Energiebedarf für Heizen und Warmwasser der steirischen Wohngebäude ist
trotz kontinuierlicher Ausweitung des Wohngebäudebestands durch Neubau, einer Verringerung der durchschnittlichen Haushaltsgröße und einem Anstieg der
Nutzfläche pro Person etwa konstant geblieben. Für diese Entwicklung sind sowohl die energetische Sanierung als auch die höheren energetischen Standards
im Neubau hauptverantwortlich.
Da seit den 1990er Jahren nur noch sehr wenige Stromheizungen installiert wurden, ist die Erhöhung von 9 % auf den Strombedarf von Geräten zurückzuführen,
die nicht zur direkten Beheizung mittels Strom von Gebäuden eingesetzt werden.
2.2. Nichtwohngebäudebestand
Unter die Kategorie Nichtwohngebäude fallen all jene Gebäude in denen keine
Wohnungen vorhanden sind. Durch Dienstleistungs- oder Produktionsprozesse
besteht auch bei diesen Gebäuden ein Energiebedarf. Verschiedene Nutzungsarten ergeben eine höhere Variabilität des Energieverbrauchs im Vergleich zu den
Wohngebäuden. So können der Raumwärmebedarf, der Warmwasserbedarf und
vor allem der Strombedarf sich von jenem der Gebäude mit Durchschnittshaushalten stark unterscheiden.
Für die Nichtwohngebäude fehlen für genauere Berechnungen die notwendigen
Daten. Aus der Gebäude- und Wohnungszählung der Statistik Austria ist nur die
Anzahl der Gebäude ersichtlich. Es fehlen die nötigen Angaben zur Nutzfläche
und Bauperiode der einzelnen Gebäudetypen, um Auswertungen durchzuführen.
18
Tabelle 2-1 zeigt die Anzahl der einzelnen Gebäudetypen. Daraus lassen sich
jedoch keine Schlüsse auf den Raumwärmebedarf oder Strombedarf ziehen. Für
den Klimaschutzplan Steiermark muss auf andere Datenquellen Bezug genommen werden, um Maßnahmen im Bereich Nicht-Wohngebäude quantitativ abschätzen zu können.
Art der Nutzung
Anzahl
Bürogebäude
4.824
Gebäude des Groß oder Einzelhandels
5.859
Gebäude des Verkehrs- oder Nachrichtenwesens
Werkstätte, Industrie- oder Lagerhalle
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke bzw. des Bildungs- oder Gesundheitswesens
Sonstige Gebäude
Tabelle 2-1: Typ und Anzahl der Nichtwohngebäude
Quelle: (Statistik Austria, 2004)
635
11.365
2.458
14.492
Um die Nichtwohngebäude auch in den Szenarien des Klimaschutzplans einbauen zu können, werden alternative Verfahren angewandt. Ausgangsbasis dafür
bildet die Energiebilanz der Steiermark, aus der die Zahlen von 2000 bis 2007
(Statistik Austria, 2008) für öffentliche und private Dienstleistungen herangezogen
werden, um Durchschnitte zu ermitteln. Da dieser Sektor in der Erstellung der
Energiebilanzen hauptsächlich dadurch ermittelt wird, dass die Energiemengen
der Industrie, des Verkehrs und der Haushalte verbucht werden und die „Reste“
den öffentlichen und privaten Dienstleistungen zugeschrieben werden, wird er
auch als „Restsektor“ bezeichnet. Dadurch ergibt sich auch eine höhere jährliche
Volatilität innerhalb der Energieträger. Im Frühjahr 2010 soll eine Befragung von
rund 12.000 Dienstleistungsbetrieben abgeschlossen werden, wovon man sich
eine bessere Datenqualität erhofft (Mayer, 2009).
Für eine näherungsweise Bewertung wird daher der folgende Zugang gewählt.
Aus den Energiebilanzen der Statistik Austria werden die Energieverbräuche der
Sektoren zusammengefasst. Für eine vollständigere Betrachtung der Gebäude
werden die Gebäude der öffentlichen und privaten Dienstleistungen miteinbezogen, weil diese eher den Gebäuden und dem Energiebedarf von Haushalten gleichen als Produktionsbetrieben, wo der Raumwärmebedarf nur noch einen kleinen
Teil des Gesamtenergiebedarfs ausmacht. Von Eigentümern stehen derzeit Daten
von der Landesimmobiliengesellschaft (LIG), der Bundesimmobiliengesellschaft
(BIG) und der Krankenanstaltengesellschaft m.b.H (KAGes) zur Verfügung.
2.3. Landesimmobiliengesellschaft (LIG)
Die gesamte Nutzfläche, die von der LIG verwaltet wird, entspricht etwa
433.000 m². Diese Fläche inkludiert nur Gebäude für die auch die Betriebskostenverrechnung abgewickelt wird. Im Vergleich dazu haben alle privaten Haushalte
zusammen etwa eine Nutzfläche von 48.000.000 m². Der Gesamtstromverbrauch
der LIG lag 2008 bei etwa 21,0 GWh/a der Gesamtenergieverbrauch der Beheizung lag bei circa 27,3 GWh/a (Scharl, 2009).
2.4. Krankenanstaltengesellschaft m.b.H (KAGes)
19
Der Energieverbrauch der KAGes setzt sich aus den Landeskrankenhäusern und
den Personalwohnhäusern zusammen. Der Gesamtverbrauch von Strom und
Brennstoffen lag 2004 bei etwa 253 GWh (KAGes, 2004). Die Energieträger bei der
KAGes setzen sich zu 35 % aus Strom, 29 % Fernwärme, 28 % Erdgas und 8 %
Heizöl zusammen. Durch die Technisierung im medizinischen Bereich hat sich der
Stromverbrauch von 43 GWh (1990) auf 89,3 GWh (2004) verdoppelt.
2.5. Bundesimmobiliengesellschaft (BIG)
Aus dem vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) erstellten
Energiebericht 2005 (Lind, 2005) geht für den Gebäudebestand der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) in der Steiermark hervor, dass den Gebäuden unter der
Erläuterung 2: Gebäude
BESTANDSAUFNAHME UND AUSGANGSSITUATION GEBÄUDE
Verwaltung der BIG steiermarkweit etwa ein Gesamtenergieverbrauch von
150 GWh zuzuschreiben ist.
Der Stromverbrauch ist in den letzten Jahrzehnten durch den verstärkten Einsatz
von EDV leicht angestiegen. Dieser Anstieg konnte jedoch in den letzten Jahren
konsolidiert werden. Es wird erwartet, dass der Stromverbrauch in den Bundesgebäuden ab 2010 sogar leicht zurückgehen wird (Lind, 2009). In der Vergangenheit
konnten etwa bei gleichbleibendem Rauminhalt 45 % der CO2-Emissionen von
1985 bis 2005 österreichweit eingespart werden. Einerseits geschah dies durch
energetische Sanierungen und andererseits durch den Austausch von umweltschädlichen zu umweltfreundlicheren und effizienteren Heizungsanlagen. 2005
wurde ein Contractingmodell eingeführt, bei dem eine weitere Energieeinsparung
von 20 % erwartet wurde.
Auch wenn der Energieverbrauch der hier erfassten öffentlichen Gebäude im Vergleich nur etwa 3-4 % der privaten Wohngebäude ausmacht, können neben den
direkten Effekten von energetischen Maßnahmen im öffentlichen Bereich auch
Privatpersonen dazu motiviert, werden ihr eigenes Zuhause zu sanieren (Vorbildwirkung).
2.6. Zusammenfassung Ergebnisse Nichtwohngebäude
LIG BIG
KAGES
0,3% 1%
2%
öffentliche oder
private
Dienstleistungen
22%
Private Haushalte
75%
20
Abbildung 2-8: Energieverbrauch nach Sektoren 2006 (Statistik Austria; LIG; KAGES; BEV)
Quelle: Statistik Austria, 2008
Der Gesamtenergieverbrauch von Gebäuden des Sektors der öffentlichen oder
privaten Dienstleistungen macht etwa ein Viertel der erfassten Gebäude aus (siehe
Abbildung 2-8 und Abbildung 2-9).
60.000
50.000
40.000
in TJ
Dienstleistungen
30.000
Haushalte
20.000
10.000
0
1988
1990
1992
1994
1996
1998
2000
2002
2004
2006
Abbildung 2-9: Energieverbrauch von privaten Haushalten sowie von Nichtwohngebäuden im Bereich öffentliche und private Dienstleistungen
Quelle: Statistik Austria, 2008
Für die Berechnung der CO2-Emissionen sind jedoch die verwendeten Energieträger relevant. Zwischen den beiden Sektoren lassen sich einige Unterschiede in
der Wahl der Energieträger erkennen.
Öffentliche u. Private DL
Private Haushalte
Kohle Erneuerbare
1% Energien
9%
Öl
23%
Kohle
3%
Öl
30%
Erneuerbare
Energien
33%
Elektr. Energie
37%
Fernwärme
11%
Gas
19%
Fernwärme
8%
Gas
8%
Elektr. Energie
18%
21
Abbildung 2-10: Vergleich Energieträgerzusammensetzung von privaten Haushalten und öffentlichen und privaten Dienstleistungen aus dem Jahr 2006 (Statistik
Austria, 2008)
Aus Abbildung 2-10 geht hervor, dass in Gebäuden der öffentlichen und privaten
Dienstleistungen der Anteil des Stromverbrauchs etwa das Doppelte der privaten
Haushalte ausmacht. Der Anteil der Erneuerbaren ist im Vergleich zu 33 % bei den
privaten Haushalten hingegen mit 9 % relativ gering. Aus dem Einsatz der Energieträger ergibt sich, dass die Gebäude der öffentlichen und privaten Dienstleistungen für etwa 31 % der Emissionen verantwortlich sind, obwohl sie, wie schon
oben erwähnt, nur einen Anteil von 25 % des Gesamtenergieverbrauchs der beiden Sektoren repräsentieren.
Erläuterung 2: Gebäude
3. Methodische Vorgangsweise
Im Rahmen der Ausarbeitungen zum Klimaschutzplan mussten für den Gebäudebestand relevante unterschiedliche Entwicklungen berücksichtigt und berechnet
werden. In diesem Abschnitt wird die Vorgangsweise für den Bereich Gebäude
dargestellt. die Methoden zur Berechnung einzelner Faktoren und Parameter finden sich im Anhang A.1.
METHODISCHE VORGANGSWEISE
3.1. Exogene Rahmenbedingungen
Für den Energieverbrauch des Gebäudebestandes und somit auch den Treibhausgasemissionen sind neben gesetzlichen Vorgaben Entwicklungen relevant,
die aus und in der Steiermark nicht beeinflusst werden können.
3.1.1. Heizgradtag (HGT) – Klimawandel
Der Energiebedarf von Gebäuden hängt eng mit den klimatischen Bedingungen
zusammen. So ist der rapide Rückgang des Energieträgerbedarfs aus dem Jahr
2007 zu einem großen Teil auf den überdurchschnittlich warmen Winter zurückzuführen. Für Österreich wird prognostiziert, dass durch den Klimawandel der Heizwärmebedarf des Gebäudebestandes bis 2050 um 20 % zurückgehen wird
(Töglhofer et al., 2008). Der Kühlbedarf (insbesondere im Sommer) wird demnach
geringfügig steigen.
Die Heizgradtag(HGT)-Reduktion durch den Klimawandel wird den Heizwärmebedarf „kostenlos“ reduzieren. Andererseits können die Kosten für die Vermeidung
und Behebung von Schäden durch zunehmende Extremwetterereignisse, die
durch den Klimawandel ebenso hervorgerufen werden, deutlich höher sein als die
dadurch reduzierten Heizkosten.
3.1.2. Emissionsfaktoren
22
Bis heute können die CO2-Emissionsfaktoren der Energieträger Öl, Gas und Kohle
bei Kleinverbrauchern nicht eindeutig erfasst werden. Es finden sich in der Literatur sehr oft gravierende Unterschiede bzgl. der verwendeten Emissionsfaktoren.
Für die Berechnungen sowie für alle weiteren Darstellungen dieser Arbeit hat man
sich im Rahmen des Klimaschutzplanes auf folgende Emissionsfaktoren des Landes Steiermark geeinigt (siehe Tabelle 3-1). Dadurch wird gewährleistet, dass der
Klimaschutzplan mit anderen Ausarbeitungen des Landes kompatibel ist.
Emissionsfaktoren
Fernwärme
0,158
kg/kWh
Erneuerbare
0,000
kg/kWh
Kohle
0,369
kg/kWh
Strom
0,455
kg/kWh
Öl
0,277
kg/kWh
Gas
0,198
kg/kWh
Tabelle 3-1: CO2-Emissionsfaktoren bei KleinverbraucherInnen (Land Steiermark –
Büro des Landesenergiebeauftragten, 2009; Grazer Energieagentur, 2009)
Der Emissionsfaktor von Strom ergibt sich aus dem europäischen Strommix (UCTE), welcher aufgrund des höheren Anteils fossiler Energieträger deutlich höher
als der österreichische Strommix mit dessen hohem Wasserkraftanteil ist. Aufgrund der besseren Vergleichbarkeit wird der europäische Strommix für die weiteren Darstellungen herangezogen
Da die Emissionsfaktoren derzeit noch auf unterschiedlichen Annahmen beruhen
und von Region zu Region unterschiedlich sein können, muss davon ausgegangen werden, dass sich diese Emissionsfaktoren noch weiter anpassen und verändern werden.
Es werden durchwegs CO2-äquivalente Emissionen (CO2e) der Energieträger dargestellt. Vielfach beschränken sich diese de facto auf Emissionen des Treibhausgases CO2, da bei den meisten Technologien keine nennenswerten anderen
treibhauswirksamen Gase in den Haushalten anfallen bzw. erfassbar sind.
Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden über die Jahre hinweg konstante Emissionsfaktoren für alle Szenarien angenommen.
3.1.3. Energiepreise
In den letzten Jahren unterlagen die Rohstoffpreise starken Schwankungen. Für
die NutzerInnen stellen Rohstoffpreise ein wichtiges Kriterium für die Wahl des
Heizungssystems dar.
Je höher die Energiepreise, desto eher wird ein bewussterer Umgang mit Energie
gefördert und desto interessanter werden Energieeinsparmaßnahmen. Der starke
Energiepreisanstieg von 2007, 2008 und auch 2010 verbunden mit den Ängsten
der Wirtschaftskrise, hat merkbar zu einer Steigerung des Energiebewusstseins
geführt. In den privaten Haushalten liegt das größte Einsparpotenzial bei dem
bzw. der NutzerIn selbst, unabhängig von Bauperiode, Gebäudetyp und Ausstattung des Gebäudes. Hohe Energiepreise machen Investitionen in die energetische
Sanierung gleichzeitig aber auch rentabler.
23
Für die Berechnungen des Klimaschutzplanes mussten über die Jahre konstante
Energiepreise angenommen werden, damit die Vergleichbarkeit der Einsparungseffekte innerhalb der einzelnen Maßnahmenbündel und auch mit den anderen
Bereichen gewährleistet werden kann.
Erläuterung 2: Gebäude
3.1.4. Unterstellte Annahmen
METHODISCHE VORGANGSWEISE
Für die Berechnungen müssen eine Reihe von Annahmen und „Regeln“ getroffen
werden, die im Folgenden kurz erläutert werden. Die Berechnungsmethode dazu
findet sich im Anhang A.1.
In die Kategorie „Erneuerbare“ fallen Wärmepumpen, solarthermische Anlagen
und all jene Technologien, die Holz oder aus Holzprodukten bestehende Brennstoffe in Einzelöfen oder seit 2008 in Biomasse-Fernwärmenetzen einsetzen (vor
2008 wurden Biomasse-Fernwärmenetze unter „Fernwärme“ bilanziert. Aufgrund
der genaueren Berechnung der CO2e-Emissionen werden ab 2008 neue Anschlüsse gesondert gerechnet und fallen in die Kategorie „Erneuerbare“). Der
zusätzliche Strombedarf für Wärmepumpen wird in den Berechnungen extra ausgewiesen. Die Solarthermie wird, da sie derzeit hauptsächlich als sekundäres
Heizsystem zum Einsatz kommt, gesondert betrachtet und nicht in die Kategorie
„Erneuerbare“ miteinbezogen.
Obwohl die Emissionen aus dem Stromverbrauch in der österreichischen Bilanzierung nicht in der Kategorie Gebäude zuzurechnen sind, werden sie in den Szenarien dargestellt und mitberechnet. Durch die Stromnachfrage der privaten Haushalte fallen die Emissionen in Kraftwerken in der Steiermark, in Österreich oder
auch im Ausland an. Die THG-Emissionen, die durch die Stromnachfrage entstehen werden, werden anhand des Emissionsfaktors des durchschnittlichen europäischen Strommix berechnet. In den Abbildungen sind die CO2e-Emissionen, die
aus der Stromproduktion resultieren, extra gekennzeichnet.
Gleiches gilt für die Fernwärme. Auch hier fallen die Emissionen nicht beim
Verbraucher/der Verbraucherin an, werden aber der inhaltlichen Vollständigkeit
wegen ebenfalls angegeben. Der CO2-Emissionsfaktor wurde nach GEA (2009)
mit 0,158 kg/kWh angenommen. Dieser berücksichtigt allerdings nur den Raum
Graz/Graz-Umgebung, der an der Fernwärmeversorgung hängt, und nicht die
Biomasse Fernwärmenetze. Diese werden allerdings, wie zuvor bereits erwähnt,
seit 2008 unter „Erneuerbare“ erfasst.
24
Um eine unkomplizierte Darstellung der Handlungsoptionen zu erzielen, werden
die CO2e-Emissionen der Fernwärme (FW) in die Gesamtemissionen integriert.
3.2. Referenzszenario Gebäude
Zur Veranschaulichung, welche zusätzlichen Aktivitäten im Bereich Gebäude zu
setzen sind, wird zunächst identifiziert, welche Maßnahmen bereits gesetzt wurden, wie diese die THG-Emissionen beeinflussen und welche weiteren „exogenen
Rahmenbedingungen“ (d.h. nicht durch politisches Handeln ausgelöst, siehe dazu
Abschnitt 3.1) mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden, die ebenfalls auf die
THG-Emissionen wirken. Es ergibt sich nach dieser Darstellung die Ausgangslage
ohne weitere Maßnahmen („Referenzszenario“) für Energieverbrauch und THGEmissionen der Wohngebäude mit dem Zeithorizont bis 2020, 2030 und 2050 und
darauf aufbauend auch für Dienstleistungsgebäude. Dabei sind die Entwicklungen
im Gebäudebestand wie Richtlinien, Gesetze, Förderungen und auch Trends der
jüngeren Vergangenheit bis zur Gegenwart berücksichtigt.
Für die Prognosen der Dienstleistungsgebäude muss davon ausgegangen werden, dass der Energiebedarf durch Anpassungen bzw. Detaillierungen der Energiebilanz nach 2007 für die öffentlichen und privaten Dienstleistungen keine gravierenden Änderungen mehr erfährt. Für die zukünftige Entwicklung in den Szenarien werden die Zuwächse und Reduktionen der einzelnen Energieträger aus den
Szenarien der Wohngebäude relativ auch auf die Dienstleistungsgebäude angewandt. So wird zum Beispiel ein Rückgang von 10 % Öl im Referenzszenario der
Wohngebäude auch auf die Nichtwohngebäude umgelegt. Die Veränderungen
sind verhältnismäßig in jedem Szenario gleich, nur wird beim Strombedarf ein
Wachstum von 2 % statt 1 % angenommen (siehe Abbildung 3-3).
Zunächst wird das Referenzszenario für Wohngebäude grafisch dargestellt. Anschließend werden die Ergebnisse in Tabellenformat auch für die Dienstleistungsgebäude dargelegt.
16.000
14.000
GWh
12.000
10.000
Solarthermie
Gas
ÖL
8.000
Kohle
Erneuerbare
6.000
4.000
FW
Strom
2.000
0
2002 2005 2008 2011 2014 2017 2020 2023 2026 2029 2032 2035 2038 2041 2044 2047 2050
Abbildung 3-1: Energieträger im Referenzszenario Wohngebäude
Im Referenzszenario, wie in Abbildung 3-1 dargestellt, ist eine Sanierungsrate von
1 %, eine Heizungstauschrate von 2 % (jährlicher Anteil der Wohneinheiten, in
denen eine neue Heizung mit einem neuen oder gleichbleibenden Energieträger
zum Einsatz kommt), ein Wachstum der Kollektorfläche von Solarthermie von 8 %
jährlich bis 2020 und eine Heizgradtagreduktion von 20 % bis 2050 berücksichtigt.
Es lässt sich daraus ein leichter Rückgang des Gesamtenergieverbrauchs feststellen.
25
Die CO2-Emissionen aus den privaten Haushalten werden sich demgemäß leicht
reduzieren (siehe Abbildung 3-2).
Erläuterung 2: Gebäude
3.000.000
Tonnen CO 2 e
2.500.000
2.000.000
1.500.000
1.000.000
Strom
Fernwärme
Erdgas
Öl
Kohle
500.000
0
METHODISCHE VORGANGSWEISE
2002 2005 2008 2011 2014 2017 2020 2023 2026 2029 2032 2035 2038 2041 2044 2047 2050
Abbildung 3-2: CO2e-Emissionen aus dem Referenzszenarios für Wohngebäude
Durch die Berücksichtigung der genannten Faktoren werden die CO2e-Emissonen
(inkl. der mit Fernwärme und Strom verbundenen, sofern durch die Haushaltsnachfrage induziert) in etwa gleich bleiben. Werden nur die gebäudespezifischen
Emissionen für Niedertemperaturbereich betrachtet, so werden diese bis 2020 auf
das Niveau von 2007 und bis 2050 um etwa 20-30 % zurückgehen (Basisjahr
2005). Durch den steigenden Stromverbrauch wird daher der Hauptanteil der
Emissionen durch elektrische Geräte im Haushaltsbereich verursacht.
Das Referenzszenario bei den öffentlichen und privaten Dienstleistungsgebäuden
zeigt im Gegensatz zu den Wohngebäuden einen kontinuierlichen Anstieg des
Energieverbrauchs (siehe Abbildung 3-3).
7.000
in GWh
6.000
Gas
5.000
Kohle
4.000
Öl
Erneuerbare
3.000
Fernwärme
26
2.000
Elektr. Energie
1.000
0
2008 2011 2014 2017 2020 2023 2026 2029 2032 2035 2038 2041 2044 2047 2050
Abbildung 3-3: Referenzszenario der Gebäude des Sektors öffentlicher und privater Dienstleistungen
Für die Berechnung der Emissionen ergibt sich aufgrund der anzunehmenden
weiteren Zunahme des Stromverbrauchs von 2007 eine Verdopplung von
0,96 Mio. Tonnen CO2 bis 2050 auf 2 Mio. Tonnen CO2 für die Dienstleistungsgebäude.
Energiedienstleistung
in TJ
2005
Fernwärme (fossil)
Erneuerbare
2030
2050
2.226
1.648
2.385
2.447
2.212
15.016
16.968
18.867
18.238
dav on Biomasse FW * )
598
684
1.875
2.285
3.396
1.623
1.648
1.657
1.715
1.647
dav on Umgebungswärme* * )
Kohle
Strom
195
195
352
444
599
1.541
1.321
868
598
289
8.113
7.689
9.292
10.264
12.524
14.596
11.020
9.776
7.553
4.932
3.557
3.069
4.843
5.182
3.396
46.602
39.762
44.133
44.911
41.592
97.693
72.328
104.697
107.398
97.093
0
0
0
0
0
157.821
135.259
88.851
61.229
29.619
Gas
Gesamt
2020
16.569
dav on Solarthermie
Öl
2007
Emissionen in Tonnen
Fernwärme (fossil)
Erneuerbare
Kohle
Strom
1.002.830
950.506
1.148.584
1.268.751
1.548.118
Öl
1.123.118
847.909
752.227
581.189
358.599
195.428
168.602
266.099
284.712
270.982
Gesamt
2.576.889
2.174.605
2.360.458
2.303.280
2.304.411
Gebäudeemissionen * * * )
1.476.366
1.151.770
1.107.177
927.131
659.200
-22%
-25%
-37%
-55%
Gas
Veränderung zu 2005
*) Biomasse FW wird in den Energiebilanzen unter Fernwärme verbucht.
**) Strombedarf für WP bei Jahresarbeitszahl 3,5
***) Emissionen von Kohle, Öl und Gas
Tabelle 3-2 Energieträger und Emissionen im Referenzszenario Wohngebäude
Energiedienstleistung
in TJ
2005
2007
2020
2030
2050
Fernwärme
2.290
1.104
1.597
1.639
1.481
Erneuerbare
1.412
1.372
1.445
1.424
1.264
Kohle
97
82
54
37
18
Strom
5.792
5.305
7.215
8.795
13.069
Öl
2.014
1.308
1.160
896
553
Gas
2.759
2.753
4.345
4.649
4.425
14.364
11.924
15.817
17.440
20.810
100.501
48.434
70.109
71.918
65.017
0
0
0
0
0
9.883
8.412
5.526
3.808
1.842
1.615.472
Gesamt
Emissionen in Tonnen
Fernwärme
Erneuerbare
Kohle
Strom
715.979
655.754
891.855
1.087.166
Öl
154.980
100.613
89.259
68.964
42.551
Gas
151.589
151.268
238.741
255.441
243.122
1.132.932
964.481
1.295.490
1.487.297
1.968.005
316.453
260.293
333.526
328.212
287.515
-18%
5%
4%
-9%
Gesamt
Gebäudeemissionen * * * )
Veränderung zu 2005
27
***) Emissionen von Kohle, Öl und Gas
Tabelle 3-3 Energiedienstleistung und Emissionen im Referenzszenario Dienstleistungsgebäude
Erläuterung 2: Gebäude
DIE HANDLUNGSOPTIONEN
4. Die Handlungsoptionen
Die wesentlichen Handlungsoptionen im Bereich Gebäude werden im Folgenden
dargestellt und in Form von Maßnahmenbündel im Hinblick auf ihr THGEmissionsreduktionspotenzial quantifiziert. Zunächst zeigt das in Abschnitt 3.2
entwickelte
Referenzszenario
Wohngebäude,
welche
THG-EmissionsAuswirkungen im Bereich Wohngebäude, die bisher bereits implementierten Maßnahmen bewirken sowie jene Ereignisse mit sich bringen, die nicht aus der Steiermark allein steuerbar sind, aber erwartet werden (wie etwa die Reduktion der
Heizgradtage durch den fortschreitenden Klimawandel). In diesem Abschnitt wird
anhand einzelner weiterer Handlungsoptionen gezeigt, welches zusätzliche Einsparpotenzial in den Zeithorizonten bis 2020, 2030 und 2050 zu erreichen ist. Diese werden zuerst gesondert dargestellt und anschließend in Abschnitt 4.7 zusammengeführt und auch in ihrer Interaktion bewertet. Wie schon im Referenzszenario
angewandt, werden die Ergebnisse aus den Wohngebäuden auch relativ auf jene
der Dienstleistungsgebäude für die einzelnen Energieträger angewandt.
Die nun folgenden Darstellungen der einzelnen Handlungsoptionen gehen jeweils
vom Referenzszenario aus und erweitern dieses um zusätzliche Einsparungspotenziale. Zum Beispiel wird eine aktuell 1%ige Sanierungsrate auf 4 % erhöht. So
stellt die Option „Sanierung“ die Erhöhung der Sanierungsrate um zusätzliche 3 %
dar. Vorweg wird aber der Punkt „Energiesparen“ als grundlegende Prämisse
erläutert.
4.1. Energiesparen als Prämisse
28
Energetische Einsparungen sind durch eine Veränderung des NutzerInnenverhaltens oder durch energetische Sanierungen erzielbar. In den privaten Haushalten
liegt das größte Einsparpotenzial bei dem bzw. der NutzerIn selbst, unabhängig
von Bauperiode, Gebäudetyp und dessen Ausstattung. Verhaltensänderungen,
die eine Verringerung des Energieverbrauchs bewirken bedürfen keiner baulichen
Maßnahmen oder zusätzliche Investitionen und sind in vielen Fällen ohne Komfortverlust zu erreichen. Dazu muss aber ein entsprechendes energetisches Bewusstsein vorhanden sein, dass innerhalb der Bevölkerung aufgebaut werden
muss.
Gerade beim Stromverbrauch kann die Nachfrage ohne weitreichende zusätzliche
Investitionen und ohne eine Verminderungen der Lebensqualität gesenkt werden.
Zudem können bei notwendigen Neuanschaffungen von Haushaltsgeräten energieeffizientere Geräte eingesetzt werden, die bei gleichem Nutzen einen deutlich
niedrigeren Stromverbrauch vorweisen.
Für eine intelligente Bereitstellung der Energiedienstleistung Raumwärme in Gebäuden (als einem der wichtigsten Zielsektoren des Klimaschutzplans der Steiermark) ist die thermische Sanierung als Maßnahme, der erste wichtige Hauptansatzpunkt. Die Verbesserung der Gebäudehülle ist eine der effizientesten Arten
THG-Emissionen zu senken. Gleichzeitig wird das insgesamt für Raumwärme
aufgewendete Budget vermindert. Ob die getroffenen Sanierungsmaßnahmen die
erwartete Energieverbrauchsreduktion bewirken, hängt jedoch wieder in hohem
Maße vom zukünftigen Verhalten der Nutzerin oder des Nutzers ab.
Am Ende der Lebensdauer eines konventionellen Heizkessels können ohne Mehraufwand energieeffizientere Neugeräte oder mit geringem Mehraufwand ein
Wechsel zu erneuerbaren Energieträgern oder, falls vorhanden, Nah-/Fernwärme
durchgeführt werden.
Im Hinblick auf den Neubau werden energetische Bauvorschriften weiter verschärft werden. Null-Emissionen im Neubau (Niedrigenergie- oder Passivhaus)
können dann schon mit geringen Mehrkosten gegenüber Gebäuden nach dem
Standard der Bauordnung realisiert werden.
4.2. Energetische Sanierung
Um den Energiebedarf und somit auch die laufenden Kosten von bestehenden
Gebäuden zu senken, müssen abgesehen von Änderungen im Verhalten der Nutzer bzw. der Nutzerin Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden.
Aufgrund des konstanten Heizenergiebedarfs bei bisheriger Neubaurate muss die
theoretische Sanierungsrate in den letzten Jahren bei etwa 0,8 % bis 1 % der Bestandsgebäude gelegen haben. Für die Analyse der Maßnahmen des Klimaschutzplans errechnet sich dieser Wert, wenn etwa 1 % des Gebäudebestandes
mit einem für die jeweiligen Bauperioden üblichen Heizenergieverbrauch auf den
vom Land Steiermark vorgegebenen Standard einer „Umfassenden Sanierung“
saniert werden. Einzelne Sanierungsmaßnahmen werden in den Berechnungen zu
einem Sanierungsbündel, das der Qualität einer „Umfassenden Sanierung“ entspricht, rechnerisch zusammengefasst.
Tatsächlich wurden etwa 0,2 % aller Wohnungen jährlich über die Förderstellen
des Landes als „Umfassende Sanierung“ abgewickelt (Land Steiermark, 20052008). Eine „Kleine Sanierung“ erhielten rund 0,3 % bis 0,5 % der Wohnungen
jährlich. Von einer „Kleinen Sanierung“ wird dann gesprochen, wenn mindestens
eine energetische Maßnahme durchgeführt wird. Nimmt man an, dass drei „Kleine
Sanierungsmaßnahmen“ eine „Umfassende energetische Sanierung“ ergeben so
wurden vom Land Steiermark etwa 0,3 % bis 0,4 %, aller Wohnung jährlich erfasst
und gefördert. So muss bei 0,4 % bis 0,7 % der Wohnungen angenommen werden, dass die Sanierung nicht über die Schiene der Wohnbauförderung lief.
29
Aus der Gebäude- und Wohnungszählung 2001 der Statistik Austria geht hervor,
dass in der Periode 1991-2001 jährlich bei rund 1 % der Wohnungen die Fenster
erneuert, bei rund 0,6 % der Wohnungen Wärmedämmmaßnahmen durchgeführt
und bei rund 1 % das Heizsystem erneuert wurde. Aussagen über die Qualität und
Umfang der Maßnahmen lassen sich aus dieser Quelle keine treffen.
Die thermische Sanierung von Gebäuden ist die bedeutendste Option für die CO2Einsparung im Wohngebäudebereich. Wie aus Abschnitt 2 hervorgeht, ist der
Erläuterung 2: Gebäude
überwiegende Anteil des heutigen Gebäudebestandes in einem schlechten energetischen Zustand.
DIE HANDLUNGSOPTIONEN
Nur durch die energetische Sanierung von Gebäuden kann eine langfristige Senkung des Energieverbrauchs und eine damit verbundene Senkung der CO2Emissionen und Betriebskosten erzielt werden. Auch wenn sich einzelne Sanierungsmaßnahmen (z.B Einstellung der Regelung, Tausch des Wärmeerzeugers,
Dämmung der obersten Geschossdecke) schon nach wenigen Jahren amortisieren und dadurch auch ein hoher ökonomischer Anreiz gegeben ist, konnte die
Sanierungsrate in der Vergangenheit nicht deutlich angehoben werden. Im Wesentlichen lässt sich dies auf geringe Investitionsbereitschaft, geringes Bewusstsein, hohe Trägheit in der Bevölkerung und auch auf die aktuelle Gesetzeslage
(Wohnrechtsgesetze) zurückführen (siehe dazu auch Abschnitt 5.1).
Erwähnenswert dabei ist die §15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur
Ökologisierung im Wohnbau (Bund, Länder, 2009). Diese sieht Maßnahmen und
Vereinheitlichung in der Wohnbauförderung, des Baurechts und der öffentlichen
Gebäude vor. Zudem gelten neue strengere Kriterien bei der Vergabe der Wohnbauförderung der Länder. Ein Ziel dieser Vereinbarung ist die energetische Sanierung des gesamten nicht oder teilsanierten Gebäudebestand mit der Errichtungsperiode 1945 bis 1980 bis zum Jahr. Die Sanierungsrate soll dazu auf 3 % jährlich
angehoben werden.
Emissionsreduktionspotenzial Sanierung
Die CO2e-Reduktion ermittelt sich aus dem Einsparungspotenzial, das erreicht
wird, wenn die Sanierungsquote (anfangs) auf jährlich 4 % erhöht wird und die
Gebäude, die bis 1990 errichtet wurden, saniert werden. Diese Sanierungsrate
wird bis 2045 auf 0 % reduziert, da bis dahin der komplette Gebäudebestand
rechnerisch auf gute Standards (rund 50 kWh/m².a) saniert sein soll.
3.000.000
2.500.000
Tonnen CO 2 e
30
2.000.000
Potenzial
Sanierung
1.500.000
Restemission
CO2e inkl. FW
1.000.000
Strom
500.000
0
2008 2011 2014 2017 2020 2023 2026 2029 2032 2035 2038 2041 2044 2047 2050
Abbildung 4-1: Potenzial „Sanierung“ bei Wohngebäuden
Jede durch energetische Sanierung eingesparte kWh verringert die absolute Auswirkung der anderen Handlungsoptionen. So muss die „Sanierung“ als aktivste
und wirkungsvollste Option im Gebäudebereich hervorgehoben werden.
4.3. Heizungsswitch Biomasse
Der Bestand der Heizungsanlagen setzt sich aus dem jährlichen Neubau von Gebäuden und dem Austausch bestehender Anlagen mit oder ohne Kombination mit
energetischen Sanierungsmaßnahmen zusammen.
Für Biomasseheizungen ergibt sich in der Steiermark ein durch den Waldreichtum
natürliches Potenzial. Auch bei einem verstärkten Umstieg auf Biomasse wird in
Kombination mit der Handlungsoption „Sanierung“ keine deutliche Erhöhung des
aktuellen Biomassebedarfs erwartet. Schon im Referenzszenario Wohngebäude
zeigt sich, dass bei bestehenden Heizungstauschraten und bei der Senkung des
Wärmebedarfs mit keiner Erhöhung des absoluten Bedarfs an Pellets, Hackschnitzel oder Scheitholz zu rechnen ist.
Emissionsreduktionspotenzial Heizungsswitch
In der Berechnung wird davon ausgegangen, dass sich die jährliche Rate der
Heizsystemwechsel von 2 auf 4 % bis 2020 erhöht und danach bis 2050 auf 1 %
sinkt. Theoretisch wäre eine vollständige Substitution der Energieträger durch
Biomasse möglich – wird aber in diesem Fall nicht berücksichtigt. Heizungssysteme weisen eine Nutzungsdauer von 20 bis 40 Jahren auf. So wird es auch noch
in ferner Zukunft Eigentümer geben, die ihr Zuhause fossil beheizen.
3.000.000
2.500.000
Tonnen CO 2 e
2.000.000
1.500.000
Potenzial
Heizungsswitch
Restemission
CO2e inkl. FW
Strom
1.000.000
31
500.000
0
2008 2011 2014 2017 2020 2023 2026 2029 2032 2035 2038 2041 2044 2047 2050
Abbildung 4-2: Potenzial „Heizungsswitch“ Biomasse bei Wohngebäuden
4.4. Solarthermie
Solarthermie gilt als Hoffnungsträger der Zukunft, um wirtschaftliche und CO2arme Wärme im Niedertemperaturbereich bereitzustellen. Die Entwicklung zeigt,
dass der Markt sowohl in Österreich als auch im Ausland stark wächst. Jede solar-
Erläuterung 2: Gebäude
thermisch erzeugte Kilowattstunde spart nachwachsende bzw. auch nichtnachwachsende Rohstoffe - und somit CO2-Emissionen ein. Des Weiteren haben Solaranlagen auch eine starke wirtschaftliche Bedeutung. In der Steiermark sind
Unternehmen entstanden, die Komponenten für solarthermische Anlagen produzieren und installieren.
DIE HANDLUNGSOPTIONEN
Solaranlagen wurden ursprünglich für die Warmwassererzeugung auf Einfamilienhäusern und in Mehrfamilienhäusern installiert. Zunehmend werden solarthermische Anlagen auch zur Heizungsunterstützung in Gebäuden eingesetzt. In der
Steiermark gibt es schon einige Großanlagen, die Nah- bzw. Fernwärme für Orte
bereitstellen. In südlicheren Ländern mit einer häufigeren und stärkeren Sonneneinstrahlung werden auch zunehmend Systeme interessant, die Meerwasserentsalzungsanlagen oder auch Dampfturbinen für die Stromerzeugung betreiben.
Der im Rahmen des „Klima:aktiv“ Programms von AEE INTEC erstellte und vom
Ministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft beauftragte Bericht über die „Roadmap Solarwärme“ (AEE INTEC, 2008) streicht die gute
Entwicklung dieser Technologie innerhalb Österreichs hervor. So wurden rund
37 % aller in Europa installierten Kollektoren in Österreich erzeugt. Auch eine Vielzahl der Komponenten stammt aus österreichischen Werkshallen.
Emissionsreduktionspotenzial Solarthermie
Wenn die in der „Roadmap Solarwärme“ vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden, erhofft man sich rund 10 % des Niedertemperaturbedarfs Österreichs bis 2020 solarthermisch zu erzeugen. Dazu ist es notwendig den Kollektorbestand von 2007 bis 2020 zu verzehnfachen. Mit 2030 könnte der solare Anteil
bereits 25 % und 2050 über 40 % ausmachen, wenn gleichzeitig umfangreiche
Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden würden. Um einen ersten Wert für
diese Option zu ermitteln (der später allenfalls zu verändern ist) werden diese Ziele für die Berechnung der Handlungsoption auf dieser Stufe des Klimaschutzplans
herangezogen.
3.000.000
32
2.500.000
Tonnen CO 2 e
2.000.000
1.500.000
1.000.000
500.000
0
2008 2011 2014 2017 2020 2023 2026 2029 2032 2035 2038 2041 2044 2047 2050
Abbildung 4-3: Potenzial Solarthermie bei Wohngebäuden
Potenzial Solar
Restemission CO2e
inkl. FW
Strom
Abbildung 4-3 zeigt die Auswirkungen der Solarthermie auf die THG-Emissionen
des Wohngebäudebestands bis 2050, wenn die Vorschläge der Roadmap Solarthermie in der Steiermark umgesetzt werden. Ohne zusätzliche energetische
Maßnahmen würde der Anteil der Solarthermie am Gesamtenergiebedarf 2050 bei
ca. 13 % liegen.
Da in beiden Szenarien die gleichen Zuwachsraten angenommen werden, betragen die Emissionseinsparungen bei beiden bis 2020 rund 50 kt CO2e und bis
2030 70 kt CO2e gegenüber dem Referenzszenario.
4.5. Neubau
Die energetische Qualität des Neubaus hat sich im Laufe der letzten drei Jahrzehnte durch Maßnahmen in der Wohnbauförderung und zuletzt auch durch die
vom österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) entwickelten, bundesweiten
„OIB-Richtlinien“ die im Baurecht umgesetzt sind, deutlich verbessert.
Quantitativ kann davon ausgegangen werden, dass sich die Neubaurate etwas
abschwächt und der Trend zu größeren Wohnungen abnimmt. Der Anteil der
Mietwohnungen wird sich auf Kosten der Eigentumswohnungen erhöhen. Hauptgrund dieser Entwicklung sind die steigenden Wohnkosten, wodurch sich viele
Personen Eigentumswohnungen oder relativ große Wohnungen nicht leisten können
Je geringer der Energieverbrauch sein soll, desto höher ist die Investition im Neubau. Daher werden strengere Baugesetze zu etwas höheren Preisen von
Neubauten führen. Diese werden im Erwerb daher leicht teurer sein als
Bestandsobjekte mit hohem Energieverbrauch. In diesem Zusammenhang werden
Wohnbauförderungen im Neubau die Anreize energiesparender zu bauen und den
Anteil der energetisch guten Gebäude zwar erhöhen, doch werden durch den
Neubau, sofern kein Altbestand ersetzt wird, auch zusätzliche Emissionen
geschaffen.
Wesentlich im Neubau als auch bei der Sanierung werden die verwendeten
Baustoffe sein. Durch die Wahl und Verwendung von Baustoffen können indirekt
CO2-Emissionen in der Produktion vermieden bzw. CO2 langfristig in den
Baustoffen gespeichert werden. Einerseits ist der Energieaufwand für die
Herstellung unterschiedlicher Holzbaustoffe im Vergleich zu konventionellen Beton
oder Ziegeln deutlich geringer und andersrseits speichern Holzbaustoffe über den
Nutzungszeitraum von Gebäuden CO2.
33
Die qualitative energetische Entwicklung des Neubaus ist einerseits durch die
Wohnbauförderung und andererseits durch das Baurecht reglementiert. Im Unterschied zur Wohnbauförderung sind die in den baurechtlichen Gesetzesmaterien
verankerten Grenzwerte der OIB-Richtlinie (des Österreichischen Instituts für Bautechnik) verpflichtend (siehe Tabelle 4-1).
Erläuterung 2: Gebäude
Höchstzulässiger HWB
BGF
nach OIB 6
Bis 31.12.2009
Ab 1.1. 2010
Neubau von Wohngebäuden
78 kWh/(m².a)
66,5 kWh/(m².a)
Neubau von Nichtwohngebäuden
27 kWh/(m³.a)
22,75 kWh/(m³.a)
Umfassende Sanierung Wohngebäude 102 kWh/(m².a)
87,5 kWh/(m².a)
Tabelle 4-1: Anforderungen an den Heizwärmebedarf nach OIB-Richtlinie 6
Des Weiteren legt die OIB 6 Richtlinie wärmetechnische Mindestanforderungen an
die einzelnen Bauteile und an den Heiz- und Kühlenergiebedarf fest.
Wohnbauförderungsanspruch haben nur jene Gebäude, welche die in Tabelle 4-2
dargestellten Mindestanforderungen an den Heizwärmebedarf erfüllen.
2
HWBBGF in kWh/(m .a)
DIE HANDLUNGSOPTIONEN
Gültigkeit
A/V-Verhältnis *) größer 0,8
A/V-Verhältnis kleiner 0,2
Bis Ende 2009
65
35
ab 1.1.2010
45
25
Ab 1.1.2012
36
20
*) A/V-Verhältnis ergibt sich aus dem Quotient von Oberfläche A [m2] und Volumen [m3]. Je geringer
die Oberfläche im Verhältnis zum Volumen ist, desto bessere energetische Eigenschaften
kann das Objekt durch die Geometrie vorweisen. Liegt das A/V-Verhältnis zwischen 0,8 und
0,2 muss linear interpoliert werden.
Tabelle 4-2: Anforderungen an den Heizwärmebedarf nach der steiermärkischen
Wohnbauförderung (Land Steiermark, 2009)
In den nächsten Jahren ist eine weitere Verschärfung der energetischen Grenzwerte vorgesehen. So sollen nach der Novellierung der EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (EPBD) bis 2020 nur noch „FastNullenergiegebäude“ errichtet werden. Bei sehr strengen gesetzlichen Vorschriften muss diskutiert werden, welche Aufgaben und Kriterien die Wohnbauförderung zur Entwicklung des Neubaus in Zukunft haben wird.
34
Wie im einführenden Überblick dargestellt wurde (siehe Abbildung 2-1), hängt der
zusätzliche Wohnungsbedarf bzw. auch der Bedarf an Nutzflächen für Dienstleistungen sehr eng mit den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen
zusammen. Die steiermärkische Bevölkerung wird laut Prognosen kaum mehr
anwachsen. Auch der Zuwachs von Gebäuden in der Steiermark wird nach unterschiedlichen ExpertInnenmeinungen in den nächsten Jahren nicht mehr die Neubauraten vorweisen können wie sie in den letzten Jahrzehnten noch üblich waren.
Schon heute sollen neue Wohnungen schwieriger verkauft werden als noch vor
wenigen Jahren.
Emissionsreduktionspotenzial Neubau
Die Emissionseinsparungen sind aufgrund der schon umgesetzten und geplanten
Standards für den Neubau im Vergleich zu anderen Maßnahmenbündel gering.
Wenn keine zusätzlichen Emissionen durch die Raumwärme- oder Warmwasser-
bereitstellung im Neubau in Zukunft anfallen, ergeben sich gegenüber dem Referenzszenario Einsparungen von 20 kt CO2e bis 2020 und 45 kt CO2e bis 2030 in
beiden Einsparungsszenarien.
3.000.000
2.500.000
Tonnen CO 2 e
2.000.000
Potenzial Neubau
1.500.000
Restemission CO2e
Strom
1.000.000
Fernwärme
500.000
0
2008
2011
2014
2017
2020
2023
2026
2029
2032
2035
2038
2041
2044
2047
2050
Abbildung 4-4: CO2e-Einsparung durch Null-Emissionen im Neubau von Wohngebäuden
4.6. Strombedarfsreduktion
Durch eine Stabilisierung oder Verringerung des Stromverbrauchs werden zwar in
den Haushalten oder Betrieben die Stromkosten gesenkt, die CO2e-Emissionen
erzeugen aber die mit fossilen Energieträgern betriebenen Kraftwerke.
Stromsparen kann schon sehr oft ohne Investitionen und Komfortverlust erfolgen.
Ein bewusster Umgang mit Strom und dessen Energiedienstleistung kann zu großen Einsparungen in den Haushalten führen. Ein mit Investitionen verbundenes
weiteres Potenzial liegt im Austausch alter Haushaltsgeräte oder Geräte im Heizsystem, wie Umwälzpumpen. Dennoch werden oft erreichte Einsparungen im
Haushalt durch die Anschaffung neuer Geräte oder durch das individuelle Verhalten konterkariert (Rebound Effekt).
Für Stromheizungen und direkt elektrisch beheizte Warmwasserspeicher werden
etwa 40 % des Elektrizitätsbedarfs von Gebäuden aufgewendet (IWT, 2010). In
Verbindung mit der Handlungsoption Sanierung wird sich der Stromverbrauch bei
Gebäuden, die direkt mit Strom beheizt werden, reduzieren. Des Weiteren kann
auch die Solarthermie einen Beitrag zur Senkung des Stromverbrauchs für die
Bereitstellung von Warmwasser leisten.
35
In der Handlungsoption wird einem Rückgang des Stromverbrauchs von jährlich
1 % ausgegangen. Derzeit gehen viele Prognosen davon aus, dass der Stromverbrauch vor allem im Haushaltsbereich weiter ansteigen wird. Im Referenzszenario wurde von einem weiteren Stromverbrauchswachstum von 1 % jährlich ausgegangen. Die Differenz der beiden Pfade ergibt das CO2-Einsparungspotenzial.
Würde im Referenzszenario von einem höheren Stromverbrauch ausgegangen
werden, so würde sich auch das Einsparpotenzial dieser Option der Verbrauchsreduktion erhöhen.
Erläuterung 2: Gebäude
3.000.000
2.500.000
Tonnen CO 2 e
2.000.000
Potenzial Strom
Strom
1.500.000
Fernwärme
1.000.000
Restemission
CO2e
500.000
0
Abbildung 4-5: Indirekte CO2e-Einsparung durch eine verringerte Stromnachfrage
im Sektor der privaten Haushalte
4.7. Zusammenfassung Handlungsoptionen
16000
14000
12000
GWh
DIE HANDLUNGSOPTIONEN
2008 2011 2014 2017 2020 2023 2026 2029 2032 2035 2038 2041 2044 2047 2050
10000
8000
6000
4000
Solarthermie
Erneuerbare
Gas
Öl
Kohle
Fernwärme
Strom
2000
0
2002 2005 2008 2011 2014 2017 2020 2023 2026 2029 2032 2035 2038 2041 2044 2047 2050
Abbildung 4-6: Energieträger bei der Nutzung aller Handlungsoptionen bei Wohngebäuden
36
Es zeigt sich in Abbildung 4-6 eine deutliche Reduktion des Energieverbrauchs,
die durch die volle Anwendung der Handlungsoptionen erreicht werden kann. Mit
rund 60 % des Wärmebedarfs hätte die Solarthermie bis 2050 den größten Anteil.
Man erkennt, dass durch die Berechnungsmethodik ab 2020 auch ein großer Teil
der Erneuerbaren durch Solarthermie reduziert wird. Ob der Anteil der Solarthermie oder der anderen Erneuerbaren höher ist, ist jedoch hinsichtlich der CO2Emissionen nicht relevant.
3.000.000
Tonnen CO 2e
2.500.000
2.000.000
Gas
Öl
1.500.000
1.000.000
Kohle
Fernwärme
Strom
500.000
0
2002 2005 2008 2011 2014 2017 2020 2023 2026 2029 2032 2035 2038 2041 2044 2047 2050
Abbildung 4-7: CO2e-Emissionen bei Anwendung aller Handlungsoptionen bei
Wohngebäuden
Es zeigt sich, dass bis 2020 30 % weniger CO2e-Emissionen möglich sind (Basisjahr 2005). Bis 2030 erhöht sich das Einsparpotenzial auf 40 % und bis 2050 auf
über 50 %. Der Stromverbrauch wird mit der Annahme der konstanten Emissionsfaktoren auch weiterhin für den größten Anteil der Emissionen verantwortlich sein.
Bei der Berechnung der Handlungsoptionen bei den Dienstleistungsgebäuden
werden großteils dieselben Annahmen getroffen wie bei den Wohngebäuden.
Ausnahmen bildet die Solarthermie wo angenommen wird, dass es bei Gebäuden
mit öffentlichen oder privaten Dienstleistungen aufgrund des geringeren Niedertemperaturanteils auch zu einem geringeren Einsatz von Solarthermie kommen
wird, und Solarthermie weniger Bedeutung in diesem Sektor hat als bei den privaten Haushalten. In diesem Fall wird kein zusätzliches Wachstum der Solarthermie
wie bei den privaten Haushalten angenommen. Geht man aber sonst von den
gleichen Effekten wie bei den Handlungsoptionen der Wohngebäude aus, ergibt
sich eine Darstellung gemäß Abbildung 4-8.
37
Erläuterung 2: Gebäude
4.000
in GWh
3.500
3.000
Gas
2.500
Kohle
2.000
Öl
1.500
Erneuerbare
Fernwärme
1.000
Elektr. Energie
500
0
DIE HANDLUNGSOPTIONEN
2008 2011 2014 2017 2020 2023 2026 2029 2032 2035 2038 2041 2044 2047 2050
Abbildung 4-8: Energiebedarf - Anwendung aller Handlungsoptionen bei Gebäuden
des Sektors öffentliche und private Dienstleistungen
Ähnlich wie im spezifischen Referenzszenario der Wohngebäude stellt Strom im
Zeitverlauf zunehmend den größten Anteil am Gesamtenergiebedarf dar. Im Unterschied zu den Wohngebäuden ist der Anteil der Erneuerbaren hier relativ gering, wogegen Gas den wichtigsten Energieträger im Niedertemperaturbereich
darstellt.
1.200.000
Tonnen CO 2
1.000.000
Gas
800.000
Kohle
Öl
600.000
Erneuerbare
400.000
Fernwärme
Elektr. Energie
200.000
38
0
2008
2011
2014
2017
2020
2023
2026
2029
2032
2035
2038
2041
2044
2047
2050
Abbildung 4-9: Emissionen - Anwendung aller Handlungsoptionen bei Gebäuden
des Sektors öffentliche und private Dienstleistungen
Auch hier werden die deutlich höchsten Emissionen der Dienstleistungsgebäude
durch ihren Stromverbrauch verursacht werden.
In Tabelle 4-3 werden die zusätzlichen Einsparpotenziale durch die einzelnen
Handlungsoptionen unter Berücksichtigung ihrer Interaktion erfasst. Darin werden
auch Auswirkungen der CO2e-Einsparungen von Strom und Fernwärme mitberücksichtigt.
2005
2020
2030
2050
Gebäudespezifische Emissionen [tCO2 e] (exkl. Strom u. Fernwärme)
Referenzszenario Wohngebäude
Referenzszenario DL Gebäude
1.476.366
1.107.177
927.131
659.200
260.293
333.526
328.212
287.515
Reduktionspotentiale Gebäude (exkl. Emissionen aus Strom u. Fernwärme)
Sanierung
-331.907
-477.356
-494.875
Biomasse Heizungsswitch * )
-309.087
-281.929
-165.600
Solarthermie
-46.513
-63.905
-121.571
0-Emissionen im Neubau
-13.435
-32.349
-69.027
-700.941
-855.539
-851.074
Summe Potenzial Gebäude
Gesamtemission Gebäude [tCO2 e] (inkl. Strom u. Fernwärme)
Referenzszenario Wohngebäude
2.599.424
2.386.269
2.331.792
2.339.200
Referenzszenario DL Gebäude
1.149.022
1.315.532
1.511.728
2.004.307
Reduktionspotentiale Gebäude (inkl. Emissionen aus Strom u. Fernwärme)
Sanierung
-376.357
-553.206
-589.874
Biomasse Heizungsswitch * )
-296.264
-275.282
-174.822
Solarthermie
-51.752
-73.034
-145.966
0-Emissionen im Neubau
-19.269
-46.500
-97.389
-559.033
-1.025.314
-2.100.509
-1.302.675
-1.973.336
-3.108.560
Stromv erbrauchsreduktion
Summe Potenzial Gebäude
*) Das Einsparungspotenzial Heizungsswitch berücksichtigt die gleichzeitige Umsetzung der Option
„Sanierung“ und „Solarthermie“. Werden diese nicht oder nur teilweise umgesetzt, der Biomasse
Heizungsswitch jedoch voll, kann sich dessen CO2-Einsparpotenzial erhöhen.
Tabelle 4-3: Einsparpotenziale der einzelnen Handlungsoptionen bei Wohngebäuden
39
Erläuterung 2: Gebäude
DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN
5. Die Konkretisierung in Maßnahmenbündel und
Maßnahmen
Die THG-Emissionen aus dem steirischen Gebäudebestand können stark reduziert werden, wie im Abschnitt 4 als Potenzial quantitativ dargestellt wurde. Um
diese Einsparpotenziale zu nutzen stehen dem Land Steiermark durch die Wohnbauförderung, durch das Baurecht und durch die Raumordnung wesentliche
Kompetenzen und Instrumente zur Verfügung. Vorweg muss aufgezeigt werden,
dass die EU 2020-Ziele für Treibhausgase, zu denen sich Österreich verpflichtet
hat, mit dem bestehenden rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen nicht zu erreichen sein werden (siehe Referenzszenario im Abschnitt 3.2). Es
sind daher umfangreiche Maßnahmen notwendig, um den Energieverbrauch in
Gebäuden zu senken.
Die Gliederung erfolgt in die fünf Maßnahmenbündel „Sanierung“, „Solarthermie“,
„Heizungsswitch“, „Neubau“ und „Stromverbrauchsreduktion“. Das sechste Maßnahmenbündel definiert die Grundvoraussetzungen die zur Erreichung der Einsparungsziele notwendig ist. Dessen Auswirkungen können nicht den einzelnen
Handlungsoptionen zugeschrieben werden und wird daher erst im Abschnitt 6 mit
den notwendigen Maßnahmen definiert.
Die Maßnahmenbündel selbst wurden in ihrer Stärke und Ausprägung in zwei
unterschiedlichen Ausprägungsstufen definiert. Einerseits zeigt das ambitionierte
Innovationsbündel welche Maßnahmen, welche Kosten und welche Einsparungen
zur Erreichung der im Abschnitt 4 dargestellten Potenziale notwendig sein werden.
Demgegenüber steht das Basisbündel, welches von etwas geringeren Vorgaben
der EU-Ziele für 2020 ausgeht.
Maßnahmenbündel Gebäude
Umfassende Sanierung des Gebäudebestandes (Sanierung)
Umstellung auf effiziente und klimaschonende Heizungen (Heizungs‐Switch)
Verstärkte Nutzung von Solaranlagen zur Heizungsunterstützung (Solarthermie)
40
Erhöhung der Gesamteffizienz von Neubauten (Neubau)
Effizientere Nutzung von Elektrizität in den Haushalten (Stromverbrauchsreduktion)
Tabelle 5-1 Maßnahmenbündel im Bereich Gebäude
Bevor jedoch auf die einzelnen Maßnahmenbündel eingegangen wird, müssen die
grundlegenden Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze zur Erreichung
der Einsparziele beschrieben werden, um die Grundproblematik wiederzugeben.
5.1. Allgemeine Hemmnisse und Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs
Die wesentlichen Hemmnisse zur Senkung des Energieverbrauchs bzw. der CO2Emissionen aus dem Gebäudebereich lassen sich in die Gruppen Interessenskonflikte, Informationsdefizite und Investitionsbereitschaft zusammenfassen.
In diesem Abschnitt werden die grundlegenden Hemmnisse und notwendigen
Maßnahmen quer über die gebäudespezifischen Maßnahmenbündel hinweg dargestellt. Die Beschreibung der einzelnen Maßnahmen findet sich im folgenden
Abschnitt 6.
Unterschiedliche Studien, Interessensvertreterinnen und -vertreter, sowie Expertinnen und Experten haben schon eine Vielzahl von Maßnahmen vorgeschlagen,
um den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken. Die vorliegenden Maßnahmenbündel stützen sich zu einem wesentlichen Teil auf das Forderungsprogramm
der Bau-Sozialpartner an Bund und Länder, zur Reduktion des gebäudespezifischen Energieverbrauchs (Amann, (2008)) und auf die im März 2010 veröffentlichte Energiestrategie Österreich (BMLFUW, BMWFJ 2010). In der Energiestrategie
Österreich ist eine Liste von Maßnahmen und Instrumenten ausgearbeitet worden,
die zur Umsetzung der Bundesregierung, den Ländern, den Gemeinden und den
Unternehmen vorgeschlagen werden. Generell müssen die in diesem Abschnitt
empfohlenen allgemeinen Maßnahmen so bald als möglich auf den unterschiedlichen dafür zuständigen Ebenen in Angriff genommen werden. Nur dann können
auch die ambitionierten Einsparziele aus den Handlungsoptionen des Abschnitts 4
mit den einzelnen Maßnahmenbündel erreicht werden.
5.1.1. Eigentümerverhältnisse
Um geeignete Instrumente zur Sanierung des Gebäudebestandes bestimmen zu
können, müssen zunächst für die Steiermark charakteristische Eigentumsverhältnisse quantifiziert werden, um auf Basis dessen die Relevanz von spezifischen
Maßnahmen bewerten zu können. Der für den Gebäudebereich erhobene Energieverbrauch stammt zu etwa 75 % aus den privaten Haushalten und zu 25 % aus
den öffentlichen und privaten Dienstleistungen. Anders als bei den Dienstleistungsobjekten lassen sich für Wohngebäude die Eigentumsverhältnisse aus den
Daten der Statistik Austria (2004) darstellen.
41
Erläuterung 2: Gebäude
DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN
Sonstige
juristische
Person
4%
Dienst- Naturalsonstige
Wohnungen
10%
Gemeinnützige
Bauvereinigung
8%
Gemeinde
5%
Bund u. Land
Privatperson(en)
14%
Eigenbenützung
durch
Gebäudeeigentümer
46%
Eigenumswohnung
12%
Abbildung 5-1: Eigentumsverhältnisse der steiermärkischen Wohnungen
Quelle: Statistik Austria, 2004
Durch den hohen Gebäudebestand an Ein- und Zweifamilienhäusern ergibt sich
auch ein hoher Anteil von Wohnungen, die von den Gebäudeeigentümern auch
selbst genutzt werden. Um die Eigentumsverhältnisse nach ihrem Energieverbrauch zu beurteilen, wurden die Daten aus Abbildung 5-1 unter Verwendung
der durchschnittlichen Nutzfläche zu einem durchschnittlichen Heizwärmebedarf
je Gebäudekategorie erweitert (siehe Abbildung 5-2).
Sonstige
juristische Person
2%
Gemeinnützige
Gemeinde Bauvereinigung
5%
3%
Dienst- Naturalsonstige
Wohnungen
11%
Bund & Land
0,6%
42
Privatperson(en)
9%
Eigentumswohnung
7%
Eigenbenützung
durch Gebäudeeigentümer
63%
Abbildung 5-2: Wärmebedarf je nach Eigentümer von Wohngebäuden
Quelle: Statistik Austria, 2004
Aus Abbildung 5-2 geht hervor, dass für Gebäude, die sich im Eigentum des Nutzers bzw. der Nutzerin befinden, etwa 2/3 des gesamten Wärmebedarfs von
Wohngebäuden bereitgestellt wird. Der Großteil der eigenbenützten Objekte
(98 %) findet sich im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäusern. Dienst-, Naturaloder sonstige Wohnungen werden zu 85 % den Ein- und Zweifamilienhäusern
zugerechnet (Statistik Austria, 2004). Die deutliche Verschiebung zu Abbildung 5-1
ergibt sich durch den höheren spezifischen Heizwärmebedarf und die größeren
Nutzflächen von Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern.
Die Prioritäten nach Eigentumsstruktur

98 % der Gebäudeeigentümer wohnen in Ein- oder Zweifamilienhäusern. Das
Mietrechtsgesetz (MRG), das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)
oder das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind innerhalb dieses Eigentumsverhältnisses irrelevant. Wichtigstes Kriterium zur Durchführung thermischer Sanierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ist daher
die Information und Motivation der EigentümerInnen mit Hilfe unterschiedlicher Maßnahmen (siehe Abschnitt 5.1.2 und Abschnitt 5.1.4).

Eigentumswohnungen haben mit einem Anteil von 7 % des Wärmebedarfs
der Wohngebäude eine geringere Relevanz. Energetische Sanierungsmaßnahmen können hier nur dann durchgeführt werden, wenn die Mehrheit der
Eigentümer den Maßnahmen zustimmt. Unterlässt jedoch ein/e EigentümerIn
die Stimmabgabe, so kann eine energetische Verbesserung verhindert werden.

Innerhalb von Mietwohnungen wird der relevante rechtliche Rahmen vor allem durch das Mietrechtsgesetz (MRG) geregelt. In diesem werden unter § 3
wärmedämmende Investitionen mietrechtlich als „Erhaltungsarbeiten“ angesehen und fallen in die Kompetenz des Vermieters. Erhaltungsmaßnahmen
müssen aus dem eingenommen Mietzins finanziert werden. Der Mietzins
kann erhöht werden, wenn die Einnahmen der letzten Jahre aus dem Mietzins
nicht ausreichen – wodurch ein Verfahren nach § 18 zur „Erhöhung des Mietzinses“ notwendig wird.

In Gemeindewohnungen leben überwiegend einkommensschwache Bevölkerungsschichten. Ein Großteil der etwa 4.500 Grazer Gemeindewohnungen
steht unter Denkmalschutz. Das Gebäudealter von Gemeindewohnungen
liegt zwischen der Gründerzeit und den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts. Danach wurden überwiegend gemeinnützige Genossenschaften
zum Bau und zur Verwaltung günstiger Wohnungen beauftragt, wofür die
Stadt Graz bei etwa 10.000 Wohnungen das Einweisungsrecht von Mietern
hat (Wiesauer, 2010).

43
Wenn Gebäude unter Denkmalschutz stehen, sind Sanierungsmaßnahmen
generell nur schwer möglich, und thermische Sanierungen, abgesehen von
kleinen Maßnahmen nahezu unmöglich. Seit einigen Jahren werden immer
mehr Gebäude aus dem Denkmalschutz ausgeschieden, wodurch sich thermische energetische Sanierungen vereinfachen. Sofern Gebäude mit Mietwohnungen nicht unter besonderen Schutzbestimmungen stehen und Förde-
Erläuterung 2: Gebäude
DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN
44
rungen durch das Land bewilligt werden, wird es möglich, ein Objekt unter
Zustimmung der MieterInnen umfassend energetisch zu sanieren. In den
meisten Fällen scheitern ambitionierte Sanierungsvorhaben an den gesetzlichen Restriktionen und an den Zuschüssen des Landes und nicht am Widerstand der MieterInnen. Die Mieter lassen sich oft durch Informationen und intensive Gespräche zu Sanierungsmaßnahmen und einer damit verbundenen
Erhöhung der Mieten überreden. Wenn es aber in Ausnahmefällen nicht gelingt, muss ein Verfahren nach § 18 Mietrechtsgesetz zur Erhöhung des
Hauptmietzinses eingeleitet werden (Wiesauer, 2010).

Um die Mehrheitsfindung innerhalb der Eigentümerschaft bzw. Mieterschaft
von Gebäuden zu erleichtern, ist es notwendig, Rücklagen für Sanierungen
schon vorab angemessen zu dotieren. Der österreichische Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) empfiehlt daher einerseits die Umsetzung
des schon im Regierungsprogramm 2007 vorgeschlagenen Punktes innerhalb des Wohnungseigentumsgesetzes (WEGs) zur Dotierung von angemessenen Rücklagen, die auch energetische Maßnahmen berücksichtigen. Zusätzlich soll eine weitere Regelung auch eine unzureichende Rücklagendotierung verhindern (Minderheitsregelung) (Wurm et. al., 2009).

Die Gebäude der Gemeinnützigen Bauvereinigung sind für etwa 6 % des
Wärmeverbrauchs von steiermärkischen Wohngebäuden verantwortlich. Österreichweit werden jährlich etwa 3 % der Wohnungen von Gemeinnützigen
Bauvereinigungen saniert. 40 % der sanierten Wohnungen erreichen einen
Heizwärmebedarf von unter 40 kWh/m².a. Der Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) streicht in diesem Zusammenhang die guten Förderbedingungen in den Bundesländern Wien und Vorarlberg hervor (Wurm et al.,
2009). Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz gibt den wesentlichen gesetzlichen Rahmen für die Gebäude von Gemeinnützigen Bauvereinigungen vor.
Anders als bei privaten Vermietern müssen die erzielten Überschüsse wieder
in die Objekte reinvestiert werden, wodurch mehr Kapital zur Verfügung steht
und thermische Sanierungen natürlich begünstigt werden.
5.1.2. Informationsdefizite
Die Grundproblematik ergibt sich daraus, dass die Mehrheit der GebäudenutzerInnen aus verschiedenen Gründen nicht über Energiereduktionspotenziale, Fördermöglichkeiten, mögliche Maßnahmen und damit verbundene Kostensenkungspotenziale Bescheid wissen. Erst wenn es gelingt, ein bestimmtes Bewusstsein über die möglichen Vorteile zu schaffen, wird die Akzeptanz – und damit die
Grundvoraussetzung für energetische Sanierungen – steigen.
Maßnahmen zur Senkung des Informationsdefizits
Es werden daher fokussierte Informations- und Werbekampagnen innerhalb der
Medien empfohlen, die in der Medienarbeit von Bund, Ländern und Unternehmen
beginnt und vor Ort bei gezielten Einzelgesprächen bzw. Energieberatungen mittels geschulten Personals endet.
Verbesserungen bieten sich innerhalb der Beratungsdienstleistungen an. Bei einer
flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Energieberatung kann die Energieeinsparung von thermischen Sanierungen vergrößert - und das Nutzerverhalten verbessert werden. Des Weiteren sollen Sanierungsprojekte, die mit Mitteln der
Wohnbauförderung gefördert werden, eine verpflichtende Energieberatung erhalten.
Der in den letzten Jahren eingeführte Energieausweis hat das energetische Bewusstsein innerhalb der Bevölkerung merklich erhöht. Dennoch muss für die Eigentümerin und den Eigentümer der Informationsgehalt im Energieausweis erhöht
werden. So muss auf das spezifische Einsparungspotenzial von energetischen
Maßnahmen oder auch auf ein optimales Nutzerverhalten hingewiesen werden
können.
Das Werbepotenzial von Banken und der Bauindustrie muss genutzt, ausgebaut
und fokussiert werden. Durch Kooperationen von Branchen und den öffentlichen
Stellen in der Medienarbeit wird das energetische Bewusstsein innerhalb der Bevölkerung gesteigert.
5.1.3. Interessenskonflikte
Öffentliche Förderungen können nicht in beliebigem Umfang vergeben werden.
Die Höhe der Förderzuschüsse muss verteilungspolitisch vertretbar sein. Dem
Land stehen nur beschränkte Mittel zur Verfügung, die bei einer Umverteilung hin
zu thermischen Sanierungsmaßnahmen Einsparungen, wie zum Beispiel bei der
Förderung von Einfamilienhäusern, bei der Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen oder bei der Gewährung von subjektbezogenen Zuschüssen (Heizkostenzuschüssen, Wohnbeihilfe) verlangen. Durch den in den letzten Jahren sukzessiven Wegfall von Einkommensgrenzen bei der Vergabe von Förderungen, wodurch auch einkommensstärkere Bevölkerungsschichten zusätzliche Anreize zur
Sanierung haben, gingen des Weiteren sozialpolitische Lenkungseffekte verloren
(Amann, 2008).
45
Zwischen MieterInnen und VermieterInnen steht ein grundlegender Interessenskonflikt. MieterInnen streben danach, ihre Wohnkosten zu minimieren (Miet-, Betriebs- und Energiekosten). VermieterInnen haben ein Interesse aus den Mieteinnahmen, sofern sie keiner Gemeinnützigkeit unterliegen, ihren Gewinn bzw. ihr
Einkommen zu maximieren. Werden (energetische) Sanierungen notwendig oder
sind diese zur Senkung des Energieverbrauchs zielführend, so muss der/die VermieterIn für die Finanzierung aufkommen, wobei den größeren Nutzen der/die
MieterIn durch eine behaglichere Wohnung und gegebenenfalls auch durch niedrigere Energiekosten hat. Wenn die Rücklagen aus den Mieteinnahmen nicht ausreichen, müssen die Mietzinsen erhöht werden. Außerordentliche Mieterhöhungen
sind durch den Mieterschutz vielfach rechtlich schwer umzusetzen. Diese Thematik ist neben der noch zusätzlichen geringen Investitionsbereitschaft der Eigentü-
Erläuterung 2: Gebäude
DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN
46
mer ein Hauptgrund für die noch immer geringe energetische Sanierungsrate bei
privaten Mietwohnungen (IWT, 2010).
Das Denkmalschutzgesetz und das Grazer Altstadterhaltungsgesetz machen bei
betroffenen Gebäuden nur geringfügige energetische Sanierungsmaßnahmen
möglich. Zu überlegen wäre daher, ob all jene Gebäude, die unter Schutz stehen,
unbedingt erhaltenswert sind. (Wiesauer, 2010).
Maßnahmen zur Bewältigung von Interessenskonflikten
Verbesserungen, die zur Schaffung von „sanierungsfreundlicheren“ gesetzlichen
Rahmenbedingungen
im
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz,
Wohnungseigentumsgesetz und Mietrechtsgesetz dienen, fallen in die Kompetenz des Bundes. Rechtliche Rahmenbedingungen für energetische Sanierungen müssen innerhalb der betroffenen Gesetze klar verankert sein. Die Steiermärkische Landesregierung hat sich bereits 2008/2009 zur Anpassung der genannten Gesetzesmaterien bei der Bundesregierung eingesetzt (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 2008).
Bei Mietwohnungen können schon geringfügige Änderungen im Mietrechtsgesetz
und dessen Annäherung an das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz energetische
Maßnahmen leichter umsetzbar machen. Eine verpflichtende Bildung von Rücklagen für zukünftige thermische Sanierungen oder auch die Einbindung von Energie-contracting Modellen bei privaten Miethäusern und Eigentumswohnungen
werden einen Beitrag zur Anhebung der Sanierungsrate leisten (Amann, 2008).
Bei Gebäuden, die unter das Denkmalschutz- bzw. das Grazer Altstadterhaltungsgesetz fallen, sind bauliche Veränderungen, die das Aussehen des Gebäudes
verändern, kaum durchführbar. Energieeinsparungen sind auch bei einer zusätzlichen Förderung nicht annähernd in dem Umfang möglich wie in den Gebäuden,
die von diesen Gesetzen nicht betroffen sind. Ein Umstieg auf Fernwärme oder
womöglich auf erneuerbare Energieträger ist dabei zu priorisieren und zu fördern.
Inwieweit eine Änderung und Lockerung der Schutzbestimmungen möglich ist
und welche Energieeinsparungen dadurch ermöglicht werden, ist nicht berechenbar. Es ist zu hinterfragen, ob die pauschalen Schutzbestimmungen auch für jedes einzelne Gebäude und für jede Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes widersprüchlich sind. Eine spezifische Überprüfung ist zu empfehlen (IWT, 2010).
5.1.4. Investitionsbereitschaft
Die Investitionsbereitschaft in der Bevölkerung für energetische Sanierungen ist
derzeit zu gering, um deutliche Energie- bzw. Emissionseinsparungen zu erzielen.
Es hat sich in einzelnen Bundesländern gezeigt, dass es zu keiner deutlichen Erhöhung der Sanierungsrate kommt, selbst wenn die Förderbarwerte auf bis zu
50 % der Investitionen angehoben werden. Neben Förderungen werden daher
auch umfassende Begleitmaßnahmen notwendig, um die Investitionsbereitschaft
zu erhöhen (Amann, 2008).
In der Steiermark werden jährlich etwa 260 Mio. Euro an Förderzusagen innerhalb
der Wohnbauförderung ausgewiesen. Der Anteil der Förderungen für energetische
Sanierungen beträgt etwa 10 % der Fördersumme. Im Gegensatz dazu werden für
Förderung im Neubau etwa 2/3 des Förderbudgets ausgegeben (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 2009). Bei aufgenommenen Darlehen wird laut aktuellen Förderrichtlinien bei umfassenden Sanierungen ein nicht rückzahlbarer
Annuitätenzuschuss von 30 % des Förderbarwerts gewährt (45 % bei Mehrfamilienhäusern) oder mit einem nicht rückzahlbaren Förderbeitrag von 15 % der anerkannten geförderten Gesamtbaukosten gefördert. Einzelmaßnahmen werden mit
einem 15 %igen Annuitätenzuschuss gefördert (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 2009c).
Aus der gesellschaftlichen Struktur lassen sich eine Reihe von Hemmnissen argumentieren. In den energetisch schlechteren Gebäuden lebt auch die eher ältere
Bevölkerungsschicht. So stammen die Gebäude der 50er bis 80er Jahren von der
Generation, die zwischen 1930 und 1960 geboren ist. Tendenziell haben diese
Besitzer auch ein höheres Einkommen und können sich damit höhere Energiekosten leisten. Sie verzichten daher auf hohe Investitionen, die sich erst nach zehn
oder zwanzig Jahren rentieren. Andererseits haben viele PensionistInnen nur ein
geringes Einkommen zur Verfügung, wodurch hohe Investitionen mit langen
Amortisationsdauern für sie nicht finanzierbar sind. Des Weiteren werden durch
Sanierungen Eingriffe in gewohnte Lebensumstände vollzogen.
Abgesehen von der Lage sind alte Gebäude mit energetisch schlechteren Standards meist billiger als neue Objekte und werden von den ärmeren Bevölkerungsschichten eher gekauft bzw. gemietet, wodurch zusätzliche Investitionen schwieriger finanziert werden können.
Maßnahmen zur Steigerung der Investitionsbereitschaft
Die Bereitschaft von EigentümerInnen, energetische Maßnahmen durchzuführen,
steigt mit dem Ausmaß der finanziellen Unterstützung. Die Höhe der Unterstützungen hängt jedoch vom öffentlichen (politischen) Interesse ab. Durch eine entsprechende Erhöhung der Fördermittel innerhalb der Wohnbauförderung in Form von
Annuitäten- oder Direktzuschüssen bei thermischen Sanierungen oder/und durch
die Erhöhung der Bausparprämien durch den Bund können die obigen Hemmnisse verringert werden. Des Weiteren können zusätzliche Anreize aus Änderungen
des Steuermodells geschaffen werden. Diese können zum Beispiel die Umsatzsteuer, die Ertragssteuer oder die Einkommenssteuer betreffen. Bei gleich bleibenden Wohnbauförderquoten werden dadurch zusätzliche finanzielle Anreize zur
energetischen Sanierung ermöglicht.
47
Auch auf dem Finanzmarkt müssen die Regeln verbessert werden. Aktuell werden
von den Banken schon eine Reihe zinsvergünstigter Darlehen medienwirksam
angeboten. Eine Vereinfachung im Regelwerk der Förderungen und der bürokratischen Aufwendungen erhöht natürlich auch die Bereitschaft von Privaten oder
Unternehmen, energetische Maßnahmen umzusetzen.
Erläuterung 2: Gebäude
DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN
48
Im Rahmen des österreichischen Bausparsystems bieten sich unterschiedliche
Möglichkeiten an. So können neben einer Erhöhung der Prämien und der öffentlichen Zuschüsse je nach Höhe der Energie/CO2 –Einsparung die Zinsen bzw. die
Rückzahlungen verringert oder erhöht werden (Schmidinger, 2008).
Die Planbarkeit von öffentlichen Zuschüssen muss für EigentümerInnen über mehrere Jahre hinweg gewährleistet sein. Derzeit werden die Förderbestimmungen
fast jährlich geändert. Für größere Projekte mit längeren Projektlaufzeiten würden
fixe Förderzusagen vorab die Kalkulation und Planung von Bauträgern, Firmen
und EigentümerInnen vereinfachen.
Es ist in diesem Zusammenhang grundlegend zu hinterfragen, ob die derzeit umgesetzten Modelle der Wohnbauförderung auch mit einem höheren Budget den
gewünschten Erfolg in Zukunft erzielen (Amann et al., 2008). Weitere Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten gäbe es zur Genüge, die geeignet sind, Investitionsanreize zu schaffen. Dazu müssen fortlaufend „Best-Practice“ Beispiele gesammelt - und auf ihre Umsetzbarkeit und ihren spezifischen Nutzen überprüft
werden.
5.2. Umfassende Sanierung des Gebäudebestandes (Sanierung)
Die entsprechenden Maßnahmen, die aus den genannten Problemfeldern und
Lösungsansätzen aus dem vorigen Abschnitt hervorgehen, müssen sobald als
möglich getroffen werden. Dabei wird es nicht genügen, sich nur auf die Wohnbauförderung festzulegen, nur einzelne Themengebiete aufzugreifen und darin nur
kosmetische Verbesserungen durchzuführen. Es werden folgende Verbesserungen empfohlen, die sich im Abschnitt 6 detaillieren.

Eine Verbesserung der Information über die bestehenden Möglichkeiten von
Kosteneinsparungspotenzialen energetischer Maßnahmen, von öffentlichen
Förderungen und von Finanzierungsformen.

Eine Verbesserung der finanziellen Anreize innerhalb des österreichischen
Steuersystems, Kapitalmarktes und der Wohnbauförderung.

Eine Verbesserung und Klarstellung rechtlicher Rahmenbedingungen innerhalb des Mietrechts und Wohnungseigentumsgesetzes.

Eine Verbesserung des Zusammenwirkens von Bauwirtschaft, Förderabwicklungsstellen, Banken und EigentümerInnen bzw. MieterInnen.
Nutzen, Kosten und ökonomische Effekte
Für die gesamte Sanierung des sanierungsbedürftigen Wohngebäudebestandes
sind Investitionen von etwa 9 Mrd. € im Basismaßnahmenbündel bzw. 12 Mrd. €
im Innovationsmaßnahmenbündel notwendig. Hinzu kommen zusätzliche Investitionen für die thermische Sanierung der Nichtwohngebäude. Um auch diese in die
Kostenberechnung mit gegebener Datenqualität zu inkludieren, wird aus dem
Verhältnis des Endenergiebedarfs zwischen den Sektoren der privaten Haushalte
und der Dienstleistungen (75% zu 25%) geschlossen, dass die notwendigen Investitionen zur Sanierung des gesamten Gebäudebestandes nochmals um etwa
ein Drittel erhöht werden müssen. Die gegenüber dem Referenzszenario zusätzlich notwendigen Investitionen zur Sanierung des unsanierten und sanierungsfähigen Gebäudebestandes würden daher etwa 11 Mrd. € (Basisbündel) bzw. 15
Mrd. € (Innovationsbündel) betragen (IWT, 2010).
Die Höhe der jährlichen Verteilung dieser Investitionen hängt von den erzielten
zusätzlichen Sanierungen ab. Daher werden zu Beginn höhere private und öffentliche Investitionen notwendig sein, um auch die ambitionierten Sanierungsraten zu
erreichen. Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen muss daher sofort in
Angriff genommen werden.
Gegenüber dem Referenzszenario mit berechneten jährlichen Investitionen für
thermische Sanierungen von 120 Mio. € werden von 2010 bis 2030 zusätzliche
durchschnittliche jährliche Investitionen im Basisbündel von 280 Mio. € bzw. im
Innovationsbündel von 410 Mio. € notwendig. Der Großteil davon wird der heimischen Wirtschaft zugute kommen, da bei Sanierungen zumeist regionale Firmen
und Händler profitieren (IWT, 2010).
Es werden die öffentlichen Zuschüsse für Sanierungen im Wesentlichen für
Wohngebäude von der steiermärkischen Wohnbauförderung und für Nichtwohngebäude durch die Umweltförderung des Bundes über die Kommunalkredit Public
Consulting (KPC) abgewickelt. Wie sich der öffentliche Finanzierungsaufwand
verändern wird, ist stark von der Kombination der getroffenen Maßnahmen abhängig.
49
Erläuterung 2: Gebäude
DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN
Basis-
Innovations-
bündel
bündel
Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] 2020
-240
-330
Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] 2030
-350
-480
-120
-160
280
410
188
277
-167
-233
2.539
3.745
-1.678
-2.357
Umfassende Sanierung des Gebäudebestandes (Sanierung)
Veränderung der THG Emissionen
Veränderung der Kosten
Verringerung der bisherigen Aufwendungen (Betriebs- und
Inv estitionskosten) (Ø2010-2030) [Mio. €/Jahr]
Zusätzliche Inv estitionskosten jährlich (Ø2010-2030) [Mio. €/Jahr] **)
Makroökonomische Partialeffekte***)
Bruttowertschöpfungseffekte der Inv estitions- und Betriebskosten
jährlich (Ø2010-2030) [Mio. €]
Bruttowertschöpfungseffekte der v erringerten Aufwendungen
jährlich (Ø2010-2030) [Mio. €]
Beschäftigungseffekte der Inv estitions- und Betriebskosten
jährlich (Ø2010-2030) (Jahresbeschäftigungsv erhältnisse)
Beschäftigungseffekte der v erringerten Aufwendungen
jährlich (Ø2010-2030) (Jahresbeschäftigungsv erhältnisse)
*) Änderungen der Emissionen aus der Erzeugung der Elektrizität und Fernwärme sind nicht
in diesem Sektor, sondern im Sektor Energiebereitstellung berücksichtigt
**) Das Ausmaß der notwendigen Inv estitionen ist dabei stark v on der tatsächlichen
Entwicklung der fossilen Energiepreise und Steuersätze abhängig.
***) Nicht berücksichtigt sind sekundäre Effekte (wie der Finanzierung resultierender struktureller
Veränderungen oder zusätzlicher Konsum durch eingesparte Aufwendungen)
Tabelle 5-2 Maßnahmenbündel Sanierung: Nutzen und Kosten
Durch das Basisbündel müssen Einsparungen von 240 kt CO2e bis 2020 und 350
kt CO2e bis 2030, im Innovationsbündel 330 kt CO2e bis 2020 und 480 kt CO2e bis
2030 erreicht werden.
50
Das Maßnahmenbündel Sanierung löst durch die Investitionstätigkeit einerseits
zusätzliche Bruttowertschöpfung im Zeitraum von 2010 bis 2030 in Höhe von insgesamt 3,8 Mrd. € aus (Basisbündel), bzw. 5,5 Mrd. € (Innovationsbündel). Zusätzlich sinken die notwendigen Ausgaben für Energie (direkt sowie indirekt über
Folgeausgaben) in der Gesamtwirtschaft um 3,3 Mrd. € (Basisbündel) bzw.
4,7 Mrd. € (Innovationsbündel). Parallel zu den Wertschöpfungseffekten der Investitionen können im Zeitraum 2010 bis 2030 etwa 53.000 zusätzliche Jahresbeschäftigungsverhältnisse neu geschaffen bzw. ausgelastet werden.
5.3. Umstellung auf effiziente und klimaschonende Heizungen (Heizungs-Switch)
Ziel des Maßnahmenbündels ist es, die jährliche Umstiegsrate auf erneuerbare
Energieträger zu erhöhen, um damit den Anteil der fossilen Energieträger zu reduzieren.
Durch geeignete Anreizstrukturen und Fördermechanismen innerhalb der derzeitigen Wohnbauförderung werden CO2-arme, aber meist auch teurere Heizsysteme
gefördert. Eine Erhöhung der Umstiegsrate wird durch weitere öffentliche Förderungen begünstigt. Wesentliche Instrumente sind öffentliche Fördermittel in Form
von Annuitätenzuschüssen auf Fremdfinanzierungen, Direktzuschüsse bei Eigenmittelfinanzierung, über Contracting finanzierte Maßnahmen oder auch steuerliche
Anreize.
Durch eine generelle Verpflichtung, bei umfassenden Sanierungen auf erneuerbare Energieträger umzustellen, wird bei Wohn- und Nichtwohngebäuden der Heizungstausch gesetzlich vorgeschrieben. Es muss berücksichtigt werden, dass
aufgrund der Luftgüte bzw. Feinstaubbelastung in Gebieten mit Fernwärmeanschlusspflicht Holzheizungen nur als Zusatzheizung betrieben werden dürfen.
Einerseits wird dadurch die Luftqualität verbessert, andererseits auch der Ausstoß
von CO2-Emissionen begünstigt.
Zur Erreichung der ambitionierten Zielszenarien ist auch hier eine verstärkte Informations- und Beratungsleistung notwendig. Dazu können Netzwerke und Kooperationen zwischen den relevanten Akteuren genutzt und ausgebaut werden.
Obwohl durch den Umstieg auf erneuerbare Energieträger kurzfristig ein höheres
Einsparpotenzial lukriert werden kann, sollte dies womöglich im Rahmen von
thermischen Sanierungen geschehen, um den Biomassebedarf nicht außerordentlich ansteigen zu lassen. Dadurch kann sich die Nachfrage konstant entwickeln,
wodurch sich Preissprünge mitunter auch vermeiden lassen. Die Berechnungen
zu den einzelnen Maßnahmenbündeln haben aber gezeigt, dass selbst für den
Fall von lediglich zusätzlichen einseitigen Maßnahmen zur Forcierung des Heizungstausches der zusätzliche Biomassebedarf nur um maximal 25 % ansteigen
wird.
Nutzen, Kosten und ökonomische Effekte
Durch die Heizungsumstellung können Einsparungen von 250 kt CO2e bis 2020
und 320 kt CO2e bis 2030 für das Basisbündel, sowie 490 kt CO2e bis 2020 und
630 kt CO2e bis 2030 im Innovationsbündel theoretisch erreicht werden. Das Potenzial lässt sich nur dann erreichen, wenn keine weiteren Maßnahmen im Bereich
der anderen Maßnahmenbündel umgesetzt werden. Jede – gegenüber dem spezifischen Referenzszenario – zusätzliche Emissionseinsparung durch Sanierungen
oder durch den Einsatz von Solarthermie senkt den Biomassebedarf und die
Emissionsersparnis des Maßnahmenbündels „Heizungsswitch“. Im Hinblick auf
die Gesamteinsparung ist jedoch eine Kombination aller Maßnahmen wünschenswert.
51
Erläuterung 2: Gebäude
DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN
52
Basis-
Innovations-
bündel
bündel
Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] 2020
-220
-310
Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] 2030
-230
-280
-12
-60
20
35
11
19
-7
-43
147
254
-68
-430
Umstellung auf effiziente und klimaschonende Heizungen
(Heizungs-Switch)
Veränderung der THG Emissionen
Veränderung der Kosten
Verringerung der bisherigen Aufwendungen (Betriebs- und
Inv estitionskosten) (Ø2010-2030) [Mio. €/Jahr]
Zusätzliche Inv estitionskosten jährlich (Ø2010-2030) [Mio. €/Jahr] **)
Makroökonomische Partialeffekte***)
Bruttowertschöpfungseffekte der Inv estitions- und Betriebskosten
jährlich (Ø2010-2030) [Mio. €]
Bruttowertschöpfungseffekte der v erringerten Aufwendungen
jährlich (Ø2010-2030) [Mio. €]
Beschäftigungseffekte der Inv estitions- und Betriebskosten
jährlich (Ø2010-2030) (Jahresbeschäftigungsv erhältnisse)
Beschäftigungseffekte der v erringerten Aufwendungen
jährlich (Ø2010-2030) (Jahresbeschäftigungsv erhältnisse)
*) Änderungen der Emissionen aus der Erzeugung der Elektrizität und Fernwärme sind nicht
in diesem Sektor, sondern im Sektor Energiebereitstellung berücksichtigt
**) Das Ausmaß der notwendigen Inv estitionen ist dabei stark v on der tatsächlichen
Entwicklung der fossilen Energiepreise und Steuersätze abhängig.
***) Nicht berücksichtigt sind sekundäre Effekte (wie der Finanzierung resultierender struktureller
Veränderungen oder zusätzlicher Konsum durch eingesparte Aufwendungen)
Tabelle 5-3: Maßnahmenbündel Heizungsswitch: Nutzen und Kosten
Durch die zusätzliche Heizungstauschrate und die durchschnittlich auch höheren
Investitionen von ökologischeren Heizsystemen wird es auch zu Mehrinvestitionen
kommen. Bei der Heizungsumstellung müssen für die Erreichung des Basiszielszenarios etwa 400 Mio. € bzw. 700 Mio. € im Innovationszielszenario bis 2030
zusätzlich investiert werden. Wie die Investitionen berechnet werden, wird im Anhang erläutert.
Durch die zusätzlichen Investitionen wird zwischen 2010 und 2030 die Bruttowertschöpfung im Basisbündel um 220 Mio. € und im Innovationsbündel um
380 Mio. € erhöht. Die direkten sowie indirekten Ausgaben für Energie sinken im
Basisbündel um 240 Mio. € und für das Innovationsbündel um 1.200 Mio. €, als
Folge geringerer Rohstoffkosten. Aus den zusätzlichen Investitionen können rund
3.100 bzw. rund 5.300 Jahresbeschäftigungsverhältnisse für das Basis- bzw. Innovationsbündel ausgelastet bzw. neu geschaffen werden.
5.4. Verstärkte Nutzung von Solaranlagen zur Heizungsunterstützung
(Solarthermie)
Solarthermische Anlagen werden durch die Wohnbauförderung und vielfach auch
auf Gemeindeebene gefördert. Die Förderhöhen variieren daher je nach Gemeindestandort stark. In der Steiermark sind die Förderzuschüsse des Landes bei der
Installation von Solaranlagen im Bundesländervergleich am niedrigsten (Jänner
2010).
Ähnlich dem Tausch von Heizungsanlagen sollen auch hier direkte Zuschüsse auf
die Finanzierung über Eigenkapital oder Annuitätenzuschüsse auf Fremdkapital
gewährt bzw. erhöht werden. Erweitert müssen diese zusätzlich durch steuerliche
Anreize seitens des Bundes werden. Zusätzlich können rechtliche Änderungen
und Verpflichtungen innerhalb des Baurechts oder auch des Miet-, und Wohnungseigentumsgesetzes die Installation solarthermischer Anlagen fördern. Auch
hier gilt, je eher Maßnahmen in Angriff genommen werden, desto höher werden
die zukünftigen Einsparungen sein.
Nutzen, Kosten und ökonomische Effekte
Da in beiden Szenarien die gleichen Zuwachsraten angenommen werden, betragen die Emissionseinsparungen bei beiden bis 2020 etwa 47 kt CO2e und bis
2030 64 kt CO2e.
Verstärkte Nutzung von Solaranlagen zur Heizungsunterstützung
Basis-
Innovations-
(Solarthermie)
bündel
bündel
Veränderung der THG Emissionen
Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] 2020
-47
-47
Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] 2030
-64
-64
-20
-20
51
51
27
27
-14
-14
359
359
-146
-146
Veränderung der Kosten
Verringerung der bisherigen Aufwendungen (Betriebs- und
Inv estitionskosten) (Ø2010-2030) [Mio. €/Jahr]
Zusätzliche Inv estitionskosten jährlich (Ø2010-2030) [Mio. €/Jahr] **)
Makroökonomische Partialeffekte***)
Bruttowertschöpfungseffekte der Inv estitions- und Betriebskosten
jährlich (Ø2010-2030) [Mio. €]
Bruttowertschöpfungseffekte der v erringerten Aufwendungen
jährlich (Ø2010-2030) [Mio. €]
Beschäftigungseffekte der Inv estitions- und Betriebskosten
jährlich (Ø2010-2030) (Jahresbeschäftigungsv erhältnisse)
Beschäftigungseffekte der v erringerten Aufwendungen
jährlich (Ø2010-2030) (Jahresbeschäftigungsv erhältnisse)
*) Änderungen der Emissionen aus der Erzeugung der Elektrizität und Fernwärme sind nicht
53
in diesem Sektor, sondern im Sektor Energiebereitstellung berücksichtigt
**) Das Ausmaß der notwendigen Inv estitionen ist dabei stark v on der tatsächlichen
Entwicklung der fossilen Energiepreise und Steuersätze abhängig.
***) Nicht berücksichtigt sind sekundäre Effekte (wie der Finanzierung resultierender struktureller
Veränderungen oder zusätzlicher Konsum durch eingesparte Aufwendungen)
Tabelle 5-4 Maßnahmenbündel Solarthermie: Nutzen und Kosten
Die zusätzlichen Investitionskosten betragen bis 2030 etwa einer Milliarde Euro zur
Erreichung der Einsparpotenziale in den beiden Bündeln (IWT, 2010). Der deutlich
größere Anteil der zusätzlichen Investitionen gegenüber dem spezifischen Referenzszenario wird bis 2020 getroffen. Danach ist aufgrund der schon hohen Solarflächenanteile von nur noch geringen Investitionen und kaum von zusätzlichen
Erläuterung 2: Gebäude
DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN
54
Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekten auszugehen. Da das Maßnahmenbündel Solarthermie in gleicher Ausprägung im Basis- und Innovationsbündel
enthalten ist, beläuft sich der Wertschöpfungseffekt in beiden Bündel auf zusätzliche 540 Mio. € für den Zeitraum 2010 bis 2030. Die direkten und indirekten Ausgaben für Energie sinken um 280 Mio €, zusätzlich können 7.500 Jahresbeschäftigungsverhältnisse entstehen bzw. neu geschaffen werden.
5.5. Erhöhung der Gesamteffizienz von Neubauten (Neubau)
Der zusätzliche Wohnungsbedarf bzw. der Bedarf an Nutzflächen für Dienstleistungen hängt eng mit den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen
zusammen. Die steirische Bevölkerung wird laut Prognosen kaum mehr anwachsen. Auch der Zuwachs von Gebäuden in der Steiermark wird nach unterschiedlichen ExpertInnenmeinungen in den nächsten Jahren nicht mehr die Neubauraten
vorweisen können, wie sie in den letzten Jahrzehnten noch üblich waren. Schon
heute werden neue Wohnungen schwieriger verkauft als noch vor wenigen Jahren.
Die Fördermittel des Landes gehen noch zu zirka 2/3 in den Neubau (Amt der
Steiermärkischen Landesregierung, 2009). Eine Verringerung der Neubaurate
würde bedeuten, dass bei gleichen Förderbestimmungen die notwendigen Fördersummen zurückgehen und gegebenenfalls Mittel für die energetische Sanierung frei werden.
Eine Senkung des Energieverbrauchs bzw. des Ausstoßes von CO2-Emissionen
innerhalb des zukünftigen Neubaus wird durch Maßnahmen im Baurecht und den
Förderbestimmungen erzielt. Höhere Kosten, die durch höhere Standards verursacht werden, können in den Szenarien nicht ermittelt werden, da parallel dazu
die Investitionen durch eine geringere Neubaurate zurückgehen werden.
Es ist davon auszugehen, dass keine zusätzlichen ökonomischen Effekte durch
eine Verschärfung der Mindestanforderungen zu erwarten sind (IWT, 2010). Es
wird aber innerhalb der einzelnen Bausektoren eine Verschiebung der Investitionen stattfinden. Bei den Heiztechnologien werden zunehmend diejenigen wichtig,
die auch bei geringen Heizlasten wirtschaftlich und effizient arbeiten können. Auch
bei der Frage, welche Bauarten den zukünftigen Anforderungen eher gerecht werden, kann es innerhalb des Fertigteilbaus bzw. des Holzbaus und des Massivbaus
zu Verschiebungen kommen.
Einerseits können starke Kostensteigerungen im Neubau von Jungfamilien nur
schwer finanziert werden. Andererseits fördern hohe Förderzuschüsse im Neubau
von Ein- und Zweifamilienhäusern indirekt den weiteren Flächenverbrauch und bei
gegebener Raumordnung die Zersiedelung. Eine Kürzung bzw. Streichung der
Wohnbaufördermittel für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern und eine Umschichtung hin zur Förderung von thermischen Sanierungen ist zu diskutieren.
Die Emissionseinsparungen sind aufgrund der schon umgesetzten und geplanten
Standards für den Neubau im Vergleich zu anderen Maßnahmenbündel gering.
Wenn keine zusätzlichen Emissionen durch die Raumwärme- oder Warmwasserbereitstellung im Neubau in Zukunft anfallen, ergeben sich gegenüber dem Referenzszenario Einsparungen von 13 kt CO2e bis 2020 und 32 kt CO2e bis 2030 in
beiden Einsparungsszenarien.
Erhöhung der Gesamteffizienz von Neubauten (Neubau)
Basis-
Innovations-
bündel
bündel
Veränderung der THG Emissionen
Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] 2020
-13
-32
Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] 2030
*) Änderungen der Emissionen aus der Erzeugung der Elektrizität und Fernwärme sind nicht
-13
-32
in diesem Sektor, sondern im Sektor Energiebereitstellung berücksichtigt
Tabelle 5-5: Emissionseinsparungen Maßnahmenbündel Neubau
5.6. Effizientere Nutzung von Elektrizität in den Haushalten (Stromverbrauchsreduktion)
Schreitet die Entwicklung beim Stromverbrauch fort, so wird wie im Abschnitt 3.2
dargestellt, der Großteil der CO2-Emissionen durch den Stromverbrauch in Gebäuden verursacht. Kann der Stromverbrauch stabilisiert werden, oder, wie im
Innovationszielszenario angestrebt, um 1% jährlich verringert werden, sind bei
gegebenen Emissionsfaktoren erhebliche CO2 Einsparungen möglich.
Die Instrumente zum effizienteren Umgang mit elektrischer Energie setzen einen
bewussteren Umgang mit elektrischen Geräten innerhalb der Gebäude voraus.
Intelligente Stromzähler (Smart Metering) können neben Informationskampagnen,
gezielter Medienarbeit oder auch Energieberatungen, die zweckdienlichen Instrumente zur Bewusstseinsbildung sein. Zusätzlich muss für Geräte mit hoher Energieeffizienz ein Kaufanreiz für KonsumentInnen und Unternehmen geboten werden. Sei es durch die schon bewährte Kennzeichnung durch das „Energiepickerl“
oder durch die Gewährung von Zuschüssen, um die höheren Anschaffungskosten
von effizienteren Geräten zu verringern.
Für Stromheizungen und direkt elektrisch beheizte Warmwasserspeicher werden
etwa 40 % des Elektrizitätsbedarfs von Gebäuden aufgewendet (IWT, 2010). In
Verbindung mit dem Maßnahmenbündel Sanierung wird sich der Stromverbrauch
bei Gebäuden, die direkt mit Strom beheizt werden, reduzieren. Des Weiteren
kann auch die Solarthermie einen Beitrag zur Senkung des Stromverbrauchs für
die Bereitstellung von Warmwasser leisten.
55
So wie bei den anderen Maßnahmenbündeln im Gebäudebereich sollen die Instrumente kombiniert werden, um die Erfolgswahrscheinlichkeit zu vergrößern.
Auch hier gilt: Je eher die Maßnahmen in Angriff genommen werden, desto größer
werden die zukünftigen Einsparungen sein.
Die notwendigen Investitionen die zur Stabilisierung bzw. zu einem Rückgang des
Stromverbrauchs führen, können nicht abgeschätzt werden (IWT, 2010). Der
Verbrauch selbst ist sehr stark vom individuellen Verhalten des Nutzers bzw. der
Erläuterung 2: Gebäude
DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN
Nutzerin, der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung und von den am Markt angebotenen effizienten Geräten abhängig.
Durch die Annahmen innerhalb der Zielszenarien ergeben sich Einsparungen im
Basiszielszenario von 340 kt CO2e bis 2020 und 650 kt CO2e bis 2030, sowie im
Innovationszielszenario 560 kt CO2e bis 2020 und 1.000 kt CO2e bis 2030. Die
Energiekosteneinsparungen auf Basis heutiger Energiepreise betragen im Basiszielszenario 2,7 Mrd. € und im Innovationszielszenario 3,8 Mrd. € bis 2030 gegenüber dem spezifischen Referenzszenario.
Stromverbrauch
Basis-
Innovations-
bündel
bündel
Veränderung der THG Emissionen
Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] 2020
-340
-560
Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] 2030
-650
-1.000
*) Indirekte Emissionseinsparung im Sektor Energiebereitstellung durch eine v erringerte Nachfrage
Tabelle 5-6: Maßnahmenbündel indirekte Emissionseinsparung Stromverbrauchsreduktion
5.7. Gesamtübersicht Maßnahmenbündel Bereich Gebäude
Die Maßnahmenbündel werden in diesem Abschnitt nach ihrem Emissions- und
Kosteneinsparungen und Investitionen zusammengefasst. Dabei werden etwaige
Wechselwirkungen mitberücksichtigt.
5.7.1. Einsparungen der Treibhausgasemissionen und des energetischen Endverbrauchs
56
Aus den Energiebilanzen ist ersichtlich, dass durch Strom-, Warmwasser- und
Raumwärmebedarf der privaten Haushalte sowie der öffentlichen und privaten
Dienstleistungsgebäude etwa 3.700 kt CO2e Emissionen emittiert werden. Aus den
Berechnungen des spezifischen Referenzszenarios wird davon ausgegangen,
dass die Emissionen auf 3.800 kt CO2e ansteigen werden.
In den beiden Szenarien (Basis und Innovation) werden Einsparungen bis zu
1.900 kt CO2e, rund 50 % gegenüber dem Referenzszenario möglich. Diese beinhalten jedoch auch Emissionen, die bei Kraftwerken anfallen (Strom und Fernwärme). Werden diese in den Szenarien nicht berücksichtigt und nur die gebäudespezifischen Emissionen betrachtet, können rund 70 % (860 kt CO2) der Emissionen gegenüber dem Referenzszenario bis 2030 eingespart werden. Abbildung
5-3: THG-Einsparpotenziale im Bereich Gebäude
fasst die gebäudespezifischen Einsparpotenziale und die berechneten Kosten
zusammen. Die CO2-Einsparungen des gesamten Maßnahmenbündels fallen aufgrund der teilweisen Substitution der Emissionseinsparungen gegenüber den
dargestellten einzelnen Maßnahmenbündeln im Aggregat etwas geringer als die
Summe der Einzelmaßnahmen aus.
1.600
224
1.200
13
308
32
47
228
32
47
242
1.000
282
64
64
332
Neubau
Heizungsswitch
Solarthermie
800
348
-
2020
verbleibende Emissionen
Gebäude
Innovationsziel
-szenario 2030
Basiszielszenario 2030
477
Referenzszenario 2030
200
Basiszielszenario 2020
400
Innovationszielszenario 2020
Sanierung
600
Referenzszenario 2020
THG-Emissionen Gebäude [1.000 t CO2e]
13
1.400
2030
Abbildung 5-3: THG-Einsparpotenziale im Bereich Gebäude
Basis-
Innovations-
bündel
bündel
Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] 2020
-530
-700
Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] 2030
-670
-860
Maßnahmenbündel Gebäude
Veränderung der THG Emissionen
Veränderung des Endenergieverbrauchs
Änderung des energetischen Endv erbrauchs [TJ] 2020
-6.000
-10.900
Änderung des energetischen Endv erbrauchs [TJ] 2030
-14.300
-22.200
Tabelle 5-7 Summe der Maßnahmenbündel im Bereich Gebäude
57
5.7.2. Makroökonomische Partialeffekte
Die Ermittlung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmenbündel
erfolgt auf zwei Stufen. Zunächst – und dies ist der Gegenstand des vorliegenden
Abschnitts – wird untersucht, welche Auswirkungen die konkreten neuen Aktivitäten haben, ohne mögliche kompensierende Verhaltensweisen einzubeziehen (es
werden die sogenannten „Partialeffekte“ ermittelt). Wenn also zusätzliche Investitionen getätigt werden, so wird ermittelt, welche direkten Wirkungen diese Investitionen haben (in jenen Sektoren, in denen direkt nachgefragt wird), welche indirekten Effekte diese Investitionen haben (etwa weil jene erstgenannten Sektoren, in
denen die Investitionsnachfrage auftritt ihrerseits aus anderen Sektoren mehr Vorleistungen beziehen). Es wird hingegen nicht untersucht, woraus diese Investitio-
Erläuterung 2: Gebäude
DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN
58
nen finanziert werden, und ob auch daraus Rückwirkungen zu erwarten sind. Für
letzteres sind jeweils mehrerer Varianten denkbar (aus Verschuldung finanziert,
aus der Absenkung anderer Investitionen, aus der Reduktion des Konsums etc.),
mit jeweils anderen Folgewirkungen. Es werden im vorliegenden Abschnitt also
zunächst die „reinen“ Partialeffekte untersucht, ohne Festlegung auf eine spezifische (letztlich aber auftretende) weitere Rückwirkung, etwa aus der Finanzierung
der Investition. Ähnliches gilt durch die Maßnahmenbündel für die ausgelöste Reduktion der Energieausgaben. Auch hier wird in der Ermittlung der Partialeffekte
nicht weiter der Frage nachgegangen, wofür die Konsumenten (oder auch die
Unternehmen) nun stattdessen die zuvor für Energienachfrage verwendeten Mittel
einsetzen.
Für die Berechnung der makroökonomischen Partialeffekte der Maßnahmenbündel aus den Bereichen Gebäude, Mobilität und Produktion wurde das von JOANNEUM RESEARCH und WIFO zwischen 2003 und 2005 entwickelte Modell MULTIREG herangezogen.
Das Modell bildet die wirtschaftlichen Verflechtungen auf der Ebene von 32 Wirtschaftsbranchen bzw. Gütern und den neun österreichischen Bundesländern ab
und erfasst damit die sektoralen Zuliefer- und Konsumbeziehungen innerhalb eines Bundeslandes wie auch jene zwischen den Bundesländern und mit dem Ausland.
MULTIREG besteht aus der Verbindung mehrerer Modelle:

9 regionale Input-Output Tabellen (welche die Lieferströme zwischen den
Branchen eines Bundeslandes enthalten),

eine interregionale Handelsmatrix (welche die Lieferungen verschiedener Güter zwischen den Bundesländern sowie Auslandsexport und -importströme
abbildet) sowie

ökonometrisch geschätzte Zeitreihenmodelle, welche die aus der ökonomischen Theorie abgeleiteten Beziehungen zwischen verschiedenen Variablen
(z.B. privater Konsumnachfrage und Haushaltseinkommen, Produktion und
Beschäftigung etc.) empirisch quantifizieren und den dynamischen Veränderungen eines Wirtschaftssystems Rechnung tragen.
MULTIREG bildet auf Basis dieser Teilmodelle die für einen Wirtschaftsraum typischen Kreislaufzusammenhänge zwischen Nachfrage, Produktion, Beschäftigung
und Einkommen ab (siehe Abbildung 5-4).
Interregionale
Handelsmatrix
Ausland
Regionalexporte
Auslandsexporte
Privater Konsum
Auslandsimporte
Regionalimporte
Regionale Produktion
Öffentlicher Konsum
Produktion
Investitionen
Preis
Endnachfrage
Vorleistungsproduktion
Faktornachfrage
Beschäftigung
Einkommen
Produktion
Abbildung 5-4: Modellstruktur MULTIREG
Quelle: JOANNEUM RESEARCH, WIFO.
Verändert sich durch die Maßnahmenbündel die Nachfrage nach und von heimischen und internationalen (interregionalen) Gütern, so kann nun diese Nachfrage
in der Region selbst, aber auch durch Importe aus anderen Regionen und Importen aus dem Ausland befriedigt werden. Die im Inland nachgefragten Güter werden im Inland produziert, wobei wiederum Vorleistungen nachgefragt werden. Das
daraus resultierende Einkommen erhöht die weitere Nachfrage. Das Modell berücksichtigt auch technologischen Wandel und Änderungen der interregionalen
Handelsbeziehungen. Der Gesamteffekt der Wirkungen der Maßnahmenbündel
der einzelnen Bereiche lässt sich somit aus drei Teileffekten ableiten:

direkte Effekte (aus direkten Aufträgen),

indirekte Effekte (aus Vorlieferverflechtungen) und

induzierte Effekte (hervorgerufen durch zusätzliche Einkommen)
59
Im Folgenden werden die Wertschöpfungseffekte und Beschäftigungseffekte für
den Bereich Gebäude dargestellt. Wobei die Effekte einerseits für die Investitionsund Betriebskosten und andererseits für die Verringerung bisheriger Aufwendungen (z.B. Einsparung der Energieausgaben oder der Mobilitätsausgaben bei
Durchführung eines Maßnahmenbündels) im jährlichen Durchschnitt über den
Zeitraum 2010-2030 den jährlichen Investitions- und Betriebskosten gegenübergestellt sind. Die Bruttowertschöpfung bezeichnet die Summe der während eines
Jahres ausbezahlten Faktoreinkommen (Löhne, Kapitelrenditen, Lohnsteuern,
Einkommenssteuern, …) und ist in Mio. € angegeben. Die Veränderung der Be-
Erläuterung 2: Gebäude
DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN
schäftigung wird in Jahresbeschäftigungsverhältnissen (ausgelastete oder zusätzliche Beschäftigung) ausgewiesen.
Im Bereich Gebäude werden die geplanten Investitionen in den Maßnahmenbündeln Sanierung, Heizung und Solarthermie durchgeführt. Die Investitionen auf der
einen Seite stehen zukünftigen Energieeinsparungspotenzialen gegenüber. In
Tabelle 5-8 sind die wirtschaftlichen Auswirkungen der jeweiligen Maßnahmenbündel dargestellt. Im Zeitraum 2010 bis 2030 sind durch die im Innovationsbündel geplanten Investitionen Wertschöpfungseffekte von € 6,5 Mrd. zu erwarten.
Daraus resultieren rund 88.000 ausgelastete bzw. neu geschaffene Jahresbeschäftigungsverhältnisse.
Gebäude
Basis-
Innovations-
bündel
bündel
-290
-490
350
500
224
324
-186
-290
3.048
4.381
-1.905
-2.952
Veränderung der Kosten
Verringerung der bisherigen Aufwendungen (Betriebs- und
Inv estitionskosten) (Ø2010-2030) [Mio. €/Jahr]
Zusätzliche Inv estitionskosten jährlich (Ø2010-2030) [Mio. €/Jahr] *)
Makroökonomische Partialeffekte**)
Bruttowertschöpfungseffekte der Inv estitions- und Betriebskosten
jährlich (Ø2010-2030) [Mio. €]
Bruttowertschöpfungseffekte der v erringerten Aufwendungen
jährlich (Ø2010-2030) [Mio. €]
Beschäftigungseffekte der Inv estitions- und Betriebskosten jährlich
(Ø2010-2030) (Jahresbeschäftigungsv erhältnisse)
Beschäftigungseffekte der v erringerten Aufwendungen jährlich
(Ø2010-2030) (Jahresbeschäftigungsv erhältnisse)
*) Das Ausmaß der notwendigen Inv estitionen ist dabei stark v on der tatsächlichen
Entwicklung der fossilen Energiepreise und Steuersätze abhängig.
**) Nicht berücksichtigt sind sekundäre Effekte (wie der Finanzierung resultierender struktureller
Veränderungen oder zusätzlicher Konsum durch eingesparte Aufwendungen)
Tabelle 5-8: Gesamteffekte des Bereichs Gebäude im Zeitraum 2010 bis 2030
60
Für den Bereich der Gebäude werden im Rahmen des Innovationsbündels des
Klimaschutzplanes 2020 für den Zeitraum 2010 bis 2030 Gesamtinvestitionen von
rund € 10 Mrd. veranschlagt. Es wird davon ausgegangen, dass davon rund 75 %
bzw. € 7,5 Mrd. direkt in der Steiermark investiert werden.
Abbildung 5-5 und Abbildung 5-6 stellen die Verteilung der Gesamteffekte des
Innovationsbündels bezüglich der generierten Bruttowertschöpfung sowie der
Beschäftigungseffekte nach Wirtschaftsabschnitten bzw. -aggregaten dar.
Die gesamten Bruttowertschöpfungseffekte von € 6,5 Mrd. verteilen sich zu 70 %
auf drei Aggregate. 40 % der Gesamteffekte werden im Bauwesen, 16 % in den
Wirtschaftsdiensten und 13 % im Aggregat Bergbau, Sachgütererzeugung, Energieversorgung erzielt.
Im Rahmen der Beschäftigungseffekte ergibt sich ein etwas anderes Bild. Hier
wird eine Verteilung der Effekte auf die Beschäftigung zu 39 % auf das Bauwesen,
15 % auf den Handel und 13 % auf das Aggregat Bergbau, Sachgütererzeugung,
Energieversorgung entfallen.
Im Rahmen der Beschäftigungseffekte ergibt sich ein etwas anderes Bild. Hier
wird eine Verteilung der Effekte auf die Beschäftigung zu 39 % auf das Bauwesen,
15 % auf den Handel und 13 % auf das Aggregat Bergbau, Sachgütererzeugung,
Energieversorgung entfallen.
Versicherungsw esen
5%
Wirtschaftsdienste
16 %
Verkehr
8%
Öffentlicher
Bereich, sonstige
Dienstleistungen
5%
Tourismus
1%
L+F
1%
Handel
10 %
Bergbau,
Sachgütererzeugung,
Energieversorgung
15 %
Bauw esen
40 %
Abbildung 5-5: Verteilung der Wertschöpfungseffekte im Bereich Gebäude im Zeitraum 2010 bis 2030 für die Steiermark
Verkehr
7%
Tourismus
3%
Kredit- und
Versicherungsw esen
4%
Wirtschaftsdienste
10 %
Öffentlicher
Bereich, sonstige
Dienstleistungen
9%
61
L+F
0%
Handel
15 %
Bauw esen
39 %
Bergbau,
Sachgütererzeugung,
Energieversorgung
13 %
Abbildung 5-6: Verteilung der Beschäftigungseffekte im Bereich Gebäude im Zeitraum 2010 bis 2030 für die Steiermark
Erläuterung 2: Gebäude
DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN
62
5.7.3. Makroökonomische Gesamt-Effekte
In einem zweiten Schritt werden nach den Partialeffekten der Maßnahmenbündel
nun auch die über die Gesamtwirtschaft wirksamen Finanzierungsrückwirkungen
miteinbezogen. Dies bedeutet, dass eine konkrete Annahme getroffen werden
muss, wie die zusätzlichen Investitionen finanziert werden, oder wofür die Mittel,
die durch geringere Energieausgaben frei werden, eingesetzt werden.
Zurückgegriffen wird dabei methodisch auf eine Weiterentwicklung des am Wegener Zentrum entwickelten Angewandten Allgemeinen Gleichgewichtsmodells für
die regionale Wirtschaft. (Steininger et al, 2010). Grundannahme ist dabei, dass
die wirtschaftlichen Aktivitäten in Form eines Gleichgewichtszustandes darstellbar
sind, in dem sich auf den Märkten jene Preise einstellen, die – langfristig – Angebot und Nachfrage in Übereinstimmung bringen. Durch die Einführung einer Politikmaßnahme verändern sich die Nachfrage und Angebotsbeziehungen, sodass
sich ein neuer Preisvektor einstellt, und sich neue Mengen ergeben. In welcher
Richtung und Größenordnung diese Veränderungen auftreten, gibt uns Auskunft,
wie das konkret überprüfte Maßnahmenbündel wirkt.
Betreffend neuer (zusätzlicher) Investitionen sind verschiedene Finanzierungsoptionen denkbar. Im Hinblick auf die makroökonomischen Wirkungen ist jene die
konservativste, die unterstellt, dass in gleichem Umfang andere Investitionen und
der Konsum reduziert werden, sodass sich also die Budgetposition der Akteure
durch das neue Maßnahmenbündel und dessen Investitionen nicht ändert. Die
resultierenden Netto-Effekte hängen von der Struktur der Sektoren ab. Wenn z.B.
Investitionen in den Bau getätigt werden und dieser ist beschäftigungsintensiver
als andere Sektoren, so wird netto damit mehr Arbeitskraft nachgefragt, auch bei
Berücksichtigung der in der Gegenrichtung wirksamen Finanzierungsauswirkungen. Wenn gleichzeitig in der Volkswirtschaft Arbeitslosigkeit herrscht, so wird
durch diese Ausweitung der Arbeitsnachfrage nunmehr durch die PolitikMaßnahme ein zuvor nicht genützter Wirtschaftsfaktor eingesetzt – und die Wertschöpfung steigt (wie auch das Beschäftigungsvolumen). Dies hat wiederum
Rückwirkungen, indem die staatlichen Zuschüsse zum Arbeitsmarktservice dadurch gesenkt werden können, und die Lohnsteuererlöse ansteigen. Beides erhöht die verfügbaren öffentlichen Mittel, und damit eine – im Allgemeinen überdurchschnittlich arbeitsintensive öffentliche Nachfrage. Dies löst eine positiv verstärkende weitere Rückwirkungsrunde aus.
Unser Betrachtungshorizont ist die lange Frist und wir interessieren uns damit für
den Zustand, der eintritt, nachdem alle diese Anpassungsprozesse vollständig
stattgefunden haben.
In den Darstellungen wählen wir die vorher genannte konservative Annahme der
vollständigen simultanen Gegenfinanzierung. Würden die Investitionen etwa aus
erhöhter Verschuldung finanziert (wie es gerade bei öffentlichen Infrastrukturinvestitionen durchaus der Fall ist, oder auch bei privaten Investitionen in die Gebäudesanierung), so wären die Wertschöpfungseffekte größer als die im Folgenden dar-
gestellten. Für diese alternativen Finanzierungsannahmen stellen die ausgewiesenen Wertschöpfungseffekte eine untere Schranke dar.
Wir weisen im Folgenden nur die Netto-Gesamteffekte der zusätzlichen Investitionen aus, weil diese den wesentlichen, relevanten und unter abgesicherten Annahmen ermittelbaren Effekt darstellen. Die Auswirkungen der Umschichtung bei
den laufenden Ausgaben werden hingegen von den konkreten Annahmen, in welche Richtung diese Umschichtung geht, im Ergebnis stark gesteuert.
Für den Bereich Gebäude ergeben sich Netto-Gesamteffekte im Jahr 2020 von
270 bzw. 440 Mio. € an zusätzlichen Investitionen und daraus resultierenden 6.000
bzw. 9000 zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen (siehe Tabelle Tabelle 5-9).
Maßnahmenbündel Gebäude
Basis-
Innovations-
bündel
bündel
-290
-490
350
500
Veränderung der Kosten
Verringerung der bisherigen Aufwendungen (Betriebs- und
Inv estitionskosten) (Ø2010-2030) [Mio. €/Jahr]
Zusätzliche Inv estitionskosten jährlich (Ø2010-2030) [Mio. €/Jahr]
Makroökonomische Netto-Gesamteffekte der Investitionen
BIP regional, Veränderung absolut (Mio. €) (im Jahr 2020)
Beschäftigung, Veränderung absolut (im Jahr 2020)
270
440
6.000
9.000
Tabelle 5-9: Makroökonomische Gesamt-Effekte Gebäude
63
Erläuterung 2: Gebäude
DER UMSETZUNGSPLAN: DIE HANDLUNGSAUFFORDERUNG
6. Der Umsetzungsplan: Die Handlungsaufforderung
Im Bereich Gebäude stützen sich die Maßnahmen zu einem wesentlichen Teil auf
die Ausarbeitungen der „Energiestrategie 2025“ des Landes Steiermark (2009),
auf die „Energiestrategie Österreich“ des Umwelt- und Wirtschaftsministeriums
(2010) und auf die Forderungen der Bausozialpartner (2008). Erweitert wurden
diese aus dem Kreis der Stakeholder und mit Vorschlägen aus einem Stakehholder-Workshop am 16. April 2010 in Graz.
Einige der unter dem Maßnahmenbündel Sanierung dargelegten Maßnahmen
fließen auch in die weiteren Maßnahmenbündel mit ein. Einige Maßnahmen sind
von Land und Bund gemeinsam und aufeinander abgestimmt zu setzen und werden in den folgenden Abschnitten mit [B/L] gekennzeichnet. Maßnahmen, die rein
unter die Kompetenz des Bundes fallen, werden in jedem Fall im Folgenden mit
[B] gekennzeichnet.
6.1. Anpassung der Instrumente des Landes auf dem Weg zum NullEnergiehaus (Grundvoraussetzung)
Vorweg muss gesagt werden, dass die EU 2020-Ziele für Treibhausgase, zu denen sich Österreich verpflichtet hat, mit dem bestehenden Wohnbaufördersystem
selbst bei einer deutlichen Aufstockung der Mittel nicht zu erreichen sein werden.
Daher müssen zusätzliche Finanzierungsquellen erschlossen und innovative, neue
Modelle der Gestaltung und Anreizsetzung entwickelt werden. Folgende Vorschläge werden dargelegt:

Land und Bund müssen gemeinsam klare und quantifizierbare Vorgaben zur
Einhaltung von Emissions- und Energieeinsparzielen für einzelne Sektoren
und darin auch für einzelne Gruppen und Akteure geben.

Es ist fortlaufend die Implementierbarkeit von „Best-Practice“ Beispielen von
anderen Bundesländern bzw. Staaten zu überprüfen.

Die Finanzierungsmöglichkeiten werden durch die Einführung spezieller Sanierungskredite mit fixen und niedrigen Zinsen erweitert, für die das Land Haftungen übernimmt. Damit kann die Bank die Kredite günstiger kalkulieren.
Die Prüfung der Kreditwürdigkeit des/r Kreditnehmers/in nach EU-Recht ist
natürlich nach wie vor durchzuführen.

Die Bausparkassen sind bei Bundesförderungen von energetischen Maßnahmen von Gebäuden mit einzubinden, um Werbepotenzial und den Kundenzugang zu nutzen [B].

Modell: Bei Bauspardarlehen für Sanierungen müssen Zuschüsse an die Höhe der erreichten Energieeinsparung (ausgewiesen durch den Energieausweis) flexibel angepasst werden können [B] - (gemäß Forderungen der Bausozialpartner).
64

Das Land und die zuständigen Landesstellen/Landesgesellschaften müssen
Contractingprogramme (Laufzeit >10 Jahre) forcieren und wenn notwendig
auch selbst anbieten können. Dazu muss ein breites Angebot von unterschiedlichen Contractingmodellen gewährleistet werden. Die Gründung einer
eigenen betriebswirtschaftlich agierenden Landes(contracting)gesellschaft
kann zweckmäßig sein.

Über eine schrittweise Einführung eines energetischen „Sanierungsauftrags“
bei Gebäuden, die definierte Grenzwerte überschreiten, muss diskutiert werden (gemäß Energiestrategie Österreichs).

Wohnbaufördermittel: Umschichtung der Mittel von subjektbezogenen Förderungen, Infrastrukturmaßnahmen (gemäß Energiestrategie Österreich) und
Eigenheimförderungen hin zu hochwertigen energetischen Sanierungen.

Mögliche Bundesförderungen für Wohngebäude müssen mit den länderspezifischen Wohnbauförderungen abgestimmt zum Einsatz kommen [B/L].

Eine Forcierung von CO2-armer Roh- und Baustoffe führt bei einer ganzheitlichen Betrachtung zu Emissionseinsparungen in der Industrie. Des Weiteren
fungieren Holzbaustoffe auch als natürlicher CO2-Speicher.
Spezifische Maßnahmen werden im Folgenden den einzelnen Maßnahmenbündeln zugeordnet.
6.2. Spezifische Maßnahmen zur umfassenden Sanierung des Gebäudebestandes (Sanierung)
Maßnahmenbündel: Sanierung
Senkung des Informationsdefizits
Verbesserte und fokussierte Medienarbeit
Förderung v on Aus- und W eiterbildungsprogrammen
Ausweitung v on Energieberatungsdienstleistungen
Vorschläge zu energetischen Maßnahmen im Energieausweis
Bewältigung von Interessenskonflikten
Nov ellierung der W ohnrechtsmaterien [B]
Mehr Flexibilität im Altstadterhaltungsgesetz [L] und Denkmalschutzgesetz [B]
65
Erhöhung der Investitionsanreize
Erhöhung der Förderbarwerte bei Direkt- und Annuitätzuschüssen
Höhere Förderbarwerte bei Erreichung überdurchschnittlich guter Grenzwerte ("Deltaförderung")
Steuerbegünstigungen [B]
Bereitstellung entsprechender Mittel für Gebäude im Landeseigentum [L] bzw. Bundeseigentum [B]
Verbesserung der Kriterien bei der Mitfinanzierung v on Projekten auf Gemeindeebene
Tabelle 6-1 Übersicht Maßnahmenbündel Sanierung
Erläuterung 2: Gebäude
DER UMSETZUNGSPLAN: DIE HANDLUNGSAUFFORDERUNG
6.2.1. Verbesserung der Information und Beratung
66
Die vorhandenen Informationsdefizite sind nicht nur im Maßnahmenbündel Sanierung zu finden, sondern im gesamten Gebäudebereich vorhanden. Die aufgelisteten Maßnahmen sind vielfach Maßnahmen-übergreifend zu sehen, haben aber
gerade bei der energetischen Sanierung höchste Relevanz.

Die Medienarbeit und die Kommunikation als Begleitmaßnahme zur Ankurbelung der Nachfrage muss ausgeweitet und inhaltlich auf wesentliche Punkte
fokussiert werden [B/L].

Weitreichende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb der Verwaltung, des Bausektors, aber auch für private Energiedienstleister/innen sind
einzuführen, um deren ausreichende Qualifikation zu gewährleisten [B/L].

Medienkampagnen im öffentlichen Rundfunk, die zur Erhöhung der Nachfrage nach Energieeffizienzmaßnahmen und Energieberatungen führen, müssen
initiiert und forciert werden [B/L].

Hochwertige Energieberatungsdienstleistungen müssen verstärkt in Haushalten und Betrieben zur Anwendung kommen. Dabei ist eine Miteinbeziehung
des Bau- und Baunebengewerbes in ein Beratungsnetzwerk unter Federführung und entsprechendem Qualitätsmanagement des Landes zielführend
(Energiestrategie Österreich).

Der Energieausweisaussteller soll verpflichtend energetische Verbesserungsvorschläge in den Energieausweis einbringen. Dies wird in der Steiermark
derzeit ohne verbindliche Methoden bzw. Kriterien praktiziert. In Zukunft müssen verbindliche Kriterien für die Verbesserungsvorschläge festgelegt werden, nach denen auch die erzielbaren Einsparungen von Energie, ggf. mit
durchschnittlichen Kosten von Maßnahmen, bei Einhaltung der relevanten
spezifischen Gesetze, auszuweisen sind. Eine ausreichende Qualifizierung
der Energieausweisaussteller ist jedoch sicherzustellen.
6.2.2. Verbesserungen innerhalb der Wohnbauförderung und bei
sonstigen Anreizmechanismen
Die Förderbarwerte bei Annuitätenzuschüssen und direkten Zuschüssen bei umfassenden energetischen Sanierungen sind zur Erhöhung der Investitionsanreize
zu erhöhen.
Erhöhung der Anreize einer „Deltaförderung“ (höhere Förderbarwerte bei höheren
Energieeinsparungen), die durch höhere Förderbarwerte bei energetischen Sanierungen auf Niedrigstenergie- oder Passivhausstandard die energetische Qualität
von Sanierungen erhöht.

Parallel zur Wohnbauförderung (Land) müssen die Umweltförderungen des
Bundes für Nichtwohngebäude vereinfacht, erhöht und erweitert werden [B]
(gemäß Energiestrategie Österreich).

Die Laufzeiten der Darlehensrückzahlungen müssen verlängert werden
(Energiestrategie Österreich).
Steuerbegünstigungen

Die Einführung eines Investitionsfreibetrag für Sanierungsaufwendungen für
Unternehmer/innen oder auch eines vergünstigten Umsatzsteuersatzes ist zu
diskutieren [B] (Forderungen der Bausozialpartner).

Innerhalb der Einkommensteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagungen
müssen auch die durch Eigenmittel finanzierten Sanierungen auf mehrere
Jahre hinweg vortragbar werden [B] (gemäß Energiestrategie Österreich).
6.2.3. Maßnahmen bei Öffentlichen Gebäuden

Die Mittel zur Umsetzung öffentlich wirksamer und ambitionierter Sanierungen von Immobilien im Landeseigentum müssen erhöht werden.

Als "Zielvorgabe" muss eine klare und gut verständliche Definition der Energieziele des Eigentümers (Land Steiermark) und ein klarer Auftrag an die LIG,
KIG bzw. KAGes gegeben werden

Es muss einen dezidierten Auftrag des Landes zur Umsetzung der Art. 15a BVG Vereinbarung "Gebäudesektor" und einen dezidierten Auftrag des Landes
zur Umsetzung des Vergabegesetz-Grundsatzes gemäß § 19 (5) BVergG
2006 "Umweltgerechtheit der Leistung" geben.

Aufnahme des Kriteriums "Ökologische Nachhaltigkeit" zusätzlich zu Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit in den Prüfmaßstab des Landesrechnungshofes (LRH-VG 2009), Die Prüfung soll durch ein externes Audit
eines/r Umweltgutachters/in erfolgen.

Aufnahme der Art. 15a B-VG Vereinbarung und des VergabegesetzGrundsatzes gemäß § 19 (5) BVergG 2006 "Umweltgerechtheit der Leistung"
in den Prüfumfang des Landesrechnungshofes.

Verbesserung der energetischen Kriterien (sowie Kriterien für Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit) bei der Mitfinanzierung von Bauprojekten auf Gemeindeebene bei Neubau und bei Sanierungen (gemäß den Baupolitischen Leitsätzen der Steiermark).
67
6.2.4. Novellierung der Wohnrechtsmaterien [B]
Änderungen innerhalb der relevanten Gesetzesmaterien im Mietrecht und Wohnungseigentumsgesetz, die energetische Maßnahmen begünstigen, stehen teilweise dem natürlichen Interesse von MieterInnen oder VermieterInnen entgegen.
Zur Erreichung der Klimaziele sind sie jedoch notwendig. Diese Interessenkonflikte können, neben einer verbesserten Informations- und Kommunikationsarbeit,
durch weitere Begleitmaßnahmen wie zusätzliche Finanzierungsanreize (aus Mit-
Erläuterung 2: Gebäude
DER UMSETZUNGSPLAN: DIE HANDLUNGSAUFFORDERUNG
teln der Wohnbauförderung bzw. durch steuerliche Vorteile) verbunden mit spezifischen Finanzierungsmodellen, (zum Beispiel Ausweitung von „Contracting“ bzw.
durch Darlehen mit langen Laufzeiten) verringert werden.

Im Miet- und Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sollen verpflichtend ausreichend hohe Rücklagen für die Finanzierung von energetischen Sanierungen
gebildet werden können (Energiestrategie Österreich).

Bei Mehrheitsentscheidungen (einfache Mehrheit der Miteigentumsanteile)
darf es im WEG nicht mehr möglich sein, durch die Unterlassung der Stimmabgabe, energieverbessernde Maßnahmen zu verhindern (Forderungen der
Bausozialpartner).

Die Finanzierung von energetischen Maßnahmen muss auch über Contracting in privaten Miet- und Eigentumswohnungen funktionieren (Forderungen
der Bausozialpartner).

Lüftungsanlagen sind in den Betriebskostenkatalog laut § 21 MRG und bei
den Aufwendungen für Gemeinschaftseinrichtungen laut § 24 MRG aufzunehmen. „Nachrüsten des Wohnrechts auf Stand der Technik“ (Forderungen
der Bausozialpartner).

Ab einen bestimmten Kennwert (Mindest-HWB) muss es die Möglichkeit geben, die Energiekosten pauschaliert zu verrechnen, um die relativ teuren individuellen Abrechnungen zu ersparen. Änderungen im Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) sind dazu notwendig (Energiestrategie Österreich).

Im ABGB muss das Nachbarschaftsrecht insofern abgeändert werden, dass
Nachbarschaftgrundstücke dauerhaft zur Durchführung von Energiesparmaßnahmen genutzt werden können (z.B. Dämmung der Außenwand,
die über das Nachbargrundstück ragt) (Forderungen der Bausozialpartner).
Energetische Verbesserungen bei schützenswerten Gebäuden

68
Denkmalschutz [B], Altstadterhaltung [L]: Im Bereich des Ensembleschutzes
muss mehr Flexibilität zugelassen werden, so darf z.B.: der Schutz einer Außenfassade die energetische Sanierung des Innenhofes, Daches, Kellers oder
der Heizung nicht behindern.
6.3. Spezifische Maßnahmen zur Umstellung auf effiziente und klimaschonende Heizungen (Heizungs-Switch)
Maßnahmenbündel: Heizungsswitch
Senkung des Informationsdefizits
Verbesserte und fokussierte Medienarbeit
Förderung v on Aus- und W eiterbildungsprogrammen
Ausweitung v on Energieberatungsdienstleistungen
Vorschläge zu energetischen Maßnahmen im Energieausweis
Bewältigung von Interessenskonflikten
Nov ellierung der W ohnrechtsmaterien [B]
Erhöhung der Investitionsanreize
Steuerbegünstigungen [B]
Bereitstellung entsprechender Mittel für Gebäude im Landeseigentum [L] bzw. Bundeseigentum [B]
Verbesserung der Kriterien bei der Mitfinanzierung v on Projekten auf Gemeindeebene
Auftrag zum Heizungstausch
Kopplung mit thermischer Sanierung stärken
Tabelle 6-2: Übersicht Maßnahmenbündel Heizungsswitch
Viele der im Maßnahmenbündel „Sanierung“ beschriebenen Maßnahmen fließen
auch in dieses Bündel mit ein. Die spezifischen Maßnahmen für eine Forcierung
des Heizungsswitches lauten wie folgt:

Wenn die technischen und gesetzlichen Voraussetzungen und die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit gegeben sind, muss ein Heizungstausch (Auftrag zum
Heizungstausch Richtung Erneuerbare Energieträger) auch vorgeschrieben
werden können.

Ein Heizungstausch gekoppelt mit hochwertiger umfassender thermischer
Sanierung muss wesentlich höher gefördert werden als ein reiner Heizungstausch ohne weiterer thermischer Maßnahmen bei Gebäuden, die nicht dem
Stand der Technik entsprechen (d.h. die derzeitige Spreizung ist zu erhöhen).
69
Erläuterung 2: Gebäude
6.4. Spezifische Maßnahmen zur verstärkten Nutzung von Solaranlagen zur Heizungsunterstützung (Solarthermie)
DER UMSETZUNGSPLAN: DIE HANDLUNGSAUFFORDERUNG
Maßnahmenbündel: Solarthermie
Senkung des Informationsdefizits
Verbesserte und fokussierte Medienarbeit
Förderung v on Aus- und W eiterbildungsprogrammen
Ausweitung v on Energieberatungsdienstleistungen
Vorschläge zu energetischen Maßnahmen im Energieausweis
Bewältigung von Interessenskonflikten
Nov ellierung der W ohnrechtsmaterien [B]
Mehr Flexibilität im Altstadterhaltungsgesetz [L] und Denkmalschutzgesetz [B]
Erhöhung der Investitionsanreize
Steuerbegünstigungen [B]
Bereitstellung entsprechender Mittel für Gebäude im Landeseigentum [L] bzw. Bundeseigentum [B]
Verbesserung der Kriterien bei der Mitfinanzierung v on Projekten auf Gemeindeebene
Erhöhung der Förderbarwerte bei Direkt- und Annuitätzuschüssen bei Anlagen mit Heizungsunterstützung
Solarthermie bei umfassenden Sanierungen
Tabelle 6-3: Übersicht Maßnahmenbündel Solarthermie
Für die weitere Forcierung des Einsatzes von Solarthermie müssen folgende konkrete Maßnahmen umgesetzt werden:

Wenn die Raumwärme- bzw. Warmwasserbereitstellung nicht über alternative
Energiesysteme (z.B. Biomasse, Wärmepumpen mit nachgewiesener Jahresarbeitszahl über 4.0, Fernwärme) erfolgt, muss der verpflichtende Einsatz von
Solarthermie in Zukunft auch zur Heizungsunterstützung im Neubau vorgeschrieben werden, sofern dies wirtschaftlich zweckmäßig ist und dem keine
Gründe des Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes entgegenstehen.

Der Förderbarwert bei solarthermischen Anlagen mit Heizungsunterstützung
muss erhöht werden.

Wenn die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit gegeben ist und Gründe des Straßen-, Orts- und Landschaftsbilde nicht entgegenstehen, muss auch ein verpflichtender Einsatz von Solarthermie bei umfassenden Sanierungen diskutiert werden.

Förder- und Informationskampagnen sind auszuweiten.
70
6.5. Spezifische Maßnahmen zur Erhöhung der Gesamteffizienz von
Neubauten (Neubau)
Im Neubau weisen die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Stand
der Technik entsprechende Standards auf. In Zukunft ist eine weitere Verschärfung des Baurechts vorgesehen, wodurch zusätzliche Maßnahmen nur noch geringe gebäudespezifische Emissionseinsparungen erzielen können. Daher werden
die folgenden Maßnahmen vorgeschlagen.

Zur Bereitstellung der entsprechenden Mittel für die energetische Sanierung
muss eine Kürzung oder gar eine Streichung der (Wohnbau)Förderung von
Einfamilienhäusern in Betracht gezogen werden.

Die Berücksichtigung/Integration von „Life-Cycle-Costs“ (Summe der über die
gesamte Nutzungsdauer von Gebäuden anfallenden Kosten z.B. Anschaffungs-, Betriebs- und Entsorgungskosten) bei der Planung und Ausschreibung von Projekten muss in Zukunft verstärkt zur Anwendung kommen. Dazu
müssen aber vorweg geeignete Berechnungsprogramme entwickelt werden.
6.6. Spezifische Maßnahmen zur effizienteren Nutzung von Elektrizität
in den Haushalten (Stromverbrauchsreduktion)
Indirekt wird durch das Maßnahmenbündel „Sanierung“ und „Solarthermie“ der
für die Wärmebereitstellung eingesetzte Strom zurückgehen. Folgende Maßnahmen sind jedoch zusätzlich zur Verringerung des zukünftigen Strombedarfs notwendig:

Ausweitung von Energieberatungen in Haushalten und Betrieben, die auch
auf die Senkung des Strombedarfs fokussieren.

Forcierung von Geräteeffizienzaktionen, wie zum Beispiel die Förderung des
Umstiegs auf neue Heizungsumwälzpumpen (Energiestrategie 2025 Steiermark) oder auf Energiesparlampen verbunden mit Informationskampagnen.

Ausweitung bewährter Geräteeffizienzaktionen fokussiert auf Haushaltsgeräte
[B].

Intelligente Strom-(Energie-)zähler, die geeignet sind, das Nutzerverhalten zu
optimieren, müssen in den nächsten Jahren zunächst in Modellregionen und
dann auch landesweit eingeführt werden (Energiestrategie 2025 Steiermark).
71
Erläuterung 2: Gebäude
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Erläuterung 2: Gebäude
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76
Annex
A.1
Methoden zur Berechnung der Szenarien
A.1.1 Erhebungsmethode des Energieverbrauch von Gebäuden
Der Energieeinsatz in privaten Haushalten wird in der Energiebilanz Steiermark im
Wesentlichen durch Stichproben ermittelt. Österreichweit werden etwa 0,6 % aller
Haushalte seit 2004 alle zwei Jahre befragt. Für 2006 haben beispielsweise knapp
12.000 Personen eine Auskunft an die Statistik Austria erteilt. Zuvor gab es in den
Jahren 2000, 1997, 1993, 1989 und davor ebenfalls alle zwei Jahre eine Erhebung.
Für die Jahre dazwischen wird der Energieverbrauch auf Basis durchschnittlicher
Heizgradtage ermittelt. Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund des gewählten Stichprobenumfangs der Stichprobenfehler bei den meisten Energieträgern
gering gehalten wird. Aus der Energiebilanz ergibt sich, dass die steirischen
Wohngebäude 2007 rund 25 % des gesamten steirischen Energiebedarfs für
Raumwärme, Warmwasser und elektrische Dienstleistungen benötigten (Statistik
Austria, 2008).
Die Nichtwohngebäude aus dem Sektor öffentliche und private Dienstleistungen
waren 2007 für etwa 7 % des steirischen Energieverbrauchs verantwortlich. Für
Nichtwohngebäude im Gewerbe und der Industrie lassen sich keine vergleichbaren Daten aus den Energiebilanzen nennen, da diese auch Produktionsprozesse
inkludieren und der Raumwärmebedarf daraus nicht abgeschätzt werden kann. In
weiterer Folge behandelt der vorliegende Teil der Erläuterungen daher nur die
Wohngebäude (private Haushalte) und die Nichtwohngebäude aus dem Sektor
öffentliche und private Dienstleistungen. Der Energiebedarf der Nichtwohngebäude im Gewerbe und in der Industrie ist im Kapitel „Produktion“ integriert.
A.1.2 Berechnung des Raumwärmebedarfs
Um den Raumwärmebedarf der Wohngebäude zu ermitteln, werden die Nutzflächen je Gebäudetyp und Bauperiode mit den spezifischen Heizlasten multipliziert.
Das Ergebnis wird an durchschnittliche Heizgradtage gekoppelt, wodurch sich der
jährliche Raumwärmebedarf an die schwankenden Heizgradtage anpasst. In den
Jahren zwischen 2002 und 2008 schwankt der Raumwärmebedarf in der Steiermark für die Wohngebäude zwischen 7.800 und 9.100 GWh.
77
A.1.3 Berechnung des Energiebedarfs für Warmwasser
Der Warmwasserbedarf errechnet sich aus einem durchschnittlichen Verbrauch
von 50 l pro Person bei einer Wassertemperatur von 45° C. Der Gesamtverbrauch
ist mit der Bevölkerungsentwicklung der Steiermark gekoppelt. Welcher Energieträger für das Warmwasser eingesetzt wird, muss abgeschätzt werden. So nimmt
man an, dass bei 35 % Fernwärme-, 40 % Erneuerbare-, 40% Kohle-, 70 % Öl- und
Erläuterung 2: Gebäude
70 % Gasheizungen die gleichen Energieträger auch für die Bereitstellung von
Warmwasser eingesetzt werden (Kleindienst, 2009). Die restliche Energiemenge,
die für die Warmwasserbereitstellung notwendig ist, wird dem Stromverbrauch
zugeschrieben.
Der Warmwasserbedarf liegt in der Steiermark bei etwa 900 GWh. Der Anteil am
gesamten Nutzenergiebedarf liegt je nach Heizwärmebedarf zwischen 10 und 15
%.
A.1.4 Berechnung des Endenergiebedarfs
Für die Berechnung des Endenergiebedarfs wird zuerst der errechnete Energiebedarf für Warmwasser (WW), der sonstige Haushaltsstrom und die Beheizung je
Energieträger (HWB) und Jahr addiert und dem Endenergiebedarf der privaten
Haushalte aus den Energiebilanzen gegenübergestellt. Der Faktor, der sich aus
der Gegenüberstellung von Heizwärmebedarf, Warmwasser und Strom ergibt,
bildet die Nutzungsgrade, die bis 2050 fortgeschrieben werden. Zum Beispiel
ergibt sich der Faktor für Öl wie folgt:
ANNEX
NutzungsgradÖl =(∑HWBÖl +∑WWÖl)/EndenergiebedarfÖl
78
Der berechnete zukünftige Endenergiebedarf ermöglicht die Fortschreibung der
Energiebilanzen der Statistik Austria und ermöglicht wiederum die weitere Vergleichbarkeit.
A.1.5 Methodik Sanierung
In den Szenarien des Klimaschutzplans wird bei der Sanierung nur der Gebäudebestand, der bis 1990 errichtet wurde, berücksichtigt. Die jährliche Einsparung
ergibt sich, wenn ein bestimmter Prozentsatz dieser Gebäude ab 2002 auf den
vom Land Steiermark vorgegebenen Standard der „umfassenden energetischen
Sanierung“ saniert wird. Die Mindestanforderung an den Heizwärmebedarf liegt
derzeit bei einem Oberflächen/Volums-Verhältnis größer 0,8 bei 75 kWh/m².a
(Land Steiermark, 2009). In der Berechnung wird der Standard auch in Zukunft bis
2050 angewandt. Die Sanierungsquote beträgt bei all jenen Gebäuden, die vor
1990 gebaut wurden, 1 %.
Realistischerweise entsprechen viele Sanierungen nicht dem Standard einer „umfassenden energetischen Sanierung“, deshalb werden in den Berechnungen einzelne Sanierungsmaßnahmen zu einem Sanierungsbündel zusammengefasst.
Auch wenn in Zukunft schon der überwiegende Anteil der Gebäude saniert wurde,
bezieht sich die Sanierungsrate immer auf alle Gebäude die vor 1990 errichtet
wurden (inkl. der bereits sanierten). Rechnerisch wird daher bei hohen Sanierungsquoten darauf Acht gegeben, dass nicht mehr Gebäude saniert werden, als
es tatsächlich gibt. Daher wird in der bei der Handlungsoption „Bündel Sanierung“
die Sanierungsquote ab 2020 sukzessive reduziert, bis 2040 eine vollständige
Sanierung des Gebäudebestandes erreicht werden kann.
In den jährlichen Sanierungseinsparungen wird der in Zukunft geringere Heizwärmebedarf durch die HGT-Reduktion berücksichtigt. So werden die Einsparungen
in zwanzig Jahren bei gleichen Annahmen geringer ausfallen als heute, da sich
der Heizwärmebedarf durch steigende Temperaturen schon etwas verringert hat.
Sanierungen reduzieren den Einsatz aller Energieträger verhältnismäßig gleich. So
sind die Sanierungseinsparungen bei jenen Energieträgern mit den größeren Anteilen höher (z. B. Öl und Erneuerbare). Im Referenzszenario wird 2002 von einer
Sanierungsrate von 0,8 % ausgegangen. Ab 2008 erhöht sich diese auf 1 % und
wird bis 2050 auf diesem Wert im Referenzszenario fortgeschrieben.
A.1.6 Methodik Heizungsswitch
Der Bestand der Heizungsanlagen ergibt sich aus dem jährlichen Neubau von
Gebäuden und dem Austausch bestehender Anlagen mit oder ohne Kombination
mit energetischen Sanierungsmaßnahmen. Der aktuelle Bestand (2008) ist aus
dem Mikrozensus ersichtlich, welcher die Ausgangsbasis für weitere Berechnungen bildet.
Energieträger
Holz, Hackschnitzel, Pellets
Kohle, Koks, Briketts
Heizöl, Flüssiggas
Wohnungen
128.426
9.984
145.072
Elektr. Strom
40.014
Erdgas
43.707
Solar, Wärmepumpen
6.480
Fernwärme
124.530
Gesamt
498.213
Tabelle A-4: Verwendete Energieträger nach Mikrozensus (Statistik Austria, 2008)
Vergleicht man die Ergebnisse der Mikrozensuserhebungen von 2008 mit den
Erhebungen von 2006 und 2004, wird eine Tendenz hin zu CO2-ärmeren Energieträgern wie Gas, Fernwärme und Erneuerbaren sichtbar.
79
Die Zusammensetzung der Beheizung ergibt sich aus der Erhebung der Statistik
Austria (2004 bis 2008) und aus eigenen Annahmen und betrifft die Periode 2001
bis 2008 im Neubau. Sie errechnet sich aus Durchschnittswerten der Periode 1991
bis 2001, die sich während der Jahre 2002 bis 2008 an die Daten der Wohnbauförderung anpassen.
Jährlich wechselt bei Bestandsgebäuden eine bestimmte Anzahl von Wohnungen
ihre Beheizungsart. Für eine genaue Berechnung würde man vollständige Daten
über die Art des alten und des neuen Heizsystems benötigen. Da diese Daten nur
teilweise verfügbar sind, müssen eine Reihe von Annahmen getroffen werden. So
geht man vorerst von den Daten der Wohnbauförderung aus und erweitert diese
basierend auf Expertenmeinungen, wodurch folgender Heizungsmix beim Hei-
Erläuterung 2: Gebäude
zungsswitch (Umstieg auf eine neue Heizung mit bisherigen oder neuen Energieträger) angenommen wird.
2008
2020
2030
EFH/MFH FW
Energieträger
15%/50%
15%/40%
15%/40%
EFH/MFH Erneuerbare
48%/13%
53%/24%
53%/24%
EFH/MFH Kohle
0%/0%
0%/0%
0%/0%
EFH/MFH Strom
2%/2%
2%/1%
2%/1%
EFH/MFH ÖL
15%/15%
10%/15%
10%/15%
EFH/MFH Gas
20%/20%
20%/320%
20%/20%
Tabelle A-5: Heizungsmix bei Heizsystemwechsel
Tabelle A-5 gibt jene geschätzten Prozentsätze von Heizungen an, die bei einem
Heizungswechsel zum Einsatz kommen.
ANNEX
Weiters muss die Heizungsart ermittelt werden, die durch das neue System ersetzt
wird. In der Berechnung wird daher der Anteil eines Energieträgers am Heizungsbestand zuerst je nach der Höhe der gesamten Wechselrate reduziert und anschließend mit dem Energieträger des Anteils an der Wechselrate addiert. Zum
Beispiel berechnet sich der neue Bestand an Wohnungen mit Ölheizungen wie
folgt:
80
[Bestand Öl Neu = Heizwärmebedarf Gesamt * (Anteil Öl alt – Anteil Öl *
Tauschrate + Anteil Öl Heizungsmix Switch * Tauschrate)]
So werden die Energieträger jährlich zuerst im Verhältnis gleichmäßig reduziert
und dann je nach ihrem Anteil am Heizungsmix wieder erhöht. Daraus ergibt sich,
dass die Energieträger, die hohe Anteile haben, zuerst absolut stärker reduziert
werden und nur bei einem ausreichend hohen Anteil am Heizungsswitch Zuwächse verzeichnen. Energieträger, zu denen nur in geringem Umfang gewechselt
wird, werden daher zurückgehen (Öl, Kohle), und Heizungssysteme mit erneuerbaren Energieträgern oder Fernwärme werden zunehmen.
Bei den Handlungsoptionen werden zusätzlich die Nutzungsgrade, die sich aus
dem Faktor der Berechnungsergebnisse (Nutzenergiebedarf) und den Energiebilanzen (Endenergiebedarf) ergeben, von Erneuerbaren und Ölheizungen bis 2030
um 10 % erhöht.
Die Heizungstauschrate beträgt im Referenzszenario bis 2020 rund 2 %, danach
schwächt sie sich bis 2035 langsam auf 1 % ab. In der Handlungsoption „Bündel
Heizungsswitch“ wird ab 2010 von 4 % Tauschrate ausgegangen, welche sich
auch ab 2035 auf 1 % absenkt.
Für fossile Fernwärme und biogene Nahwärme wird angenommen, dass etwa
50 % des in den Energiebilanzen als Fernwärme deklarierten Endenergiebedarfs
aus biogenen Quellen stammt (Statistik Austria, 2007). Diese werden in den Berechnungen ab 2002 von der eigentlichen Fernwärme anteilsmäßig getrennt und
den „Erneuerbaren“ zugerechnet, um die spezifischen Emissionen genauer ermitteln zu können.
A.1.7 Methodik Solarthermie
Aufgrund des Trends der Jahre 2001 bis 2008 (siehe Tabelle A-6) und den 2008
festgeschriebenen Verordnungen in der Wohnbauförderung ist anzunehmen, dass
die Solarthermie in der Steiermark stark anwachsen wird.
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
278.520
301.020
321.971
339.884
360.905
387.405
414.523
443.540
501.530
Tabelle A-6: Installierte Kollektorflächen von Solarthermie in m² (Quelle: Land
Steiermark, 2009 und AEE Intec)
Bis 2020 wird ein Wachstum von 8 % jährlich berechnet und danach auf 2 % reduziert. Die 8 % ergeben sich aus den aktuellen Wachstumsraten und den Sollinstallationen im Neubau. Die Kollektorfläche wird bis 2020 zu rund 75 % im Neubau
und zu 25 % in der Sanierung installiert sein. Der erwartete Nutzenergieertrag von
300 kWh/m².a erhöht sich bei Anlagen, die ab 2020 installiert werden, auf
320 kWh/m².a, da höhere solare Erträge erwartet werden. Von 2008 bis 2015 reduzieren die Solarerträge den Warmwasserbedarf auf einen Anteil von 80 % und
den Heizwärmebedarf auf einen Anteil von 20 %. Da in Zukunft sicherlich immer
mehr solarthermische Anlagen auch für Raumwärme herangezogen werden, wird
angenommen, dass sich die Anteile sukzessive hin zum Raumwärmebedarf verschieben.
In der Handlungsoption „Solarthermie“ wird im Unterschied zum Referenzszenario
bis 2020 ein Wachstum von 15 %, ab 2020 von 3 % und ab 2040 von 1 % berechnet.
A.1.8 Methodik Neubau
Auf Basis der obigen Entwicklungen werden in den Berechnungen Annahmen für
den Neubau getroffen. Die durchschnittlichen Wohnungsgrößen im Neubau verändern sich in den Szenarien nicht. Es wird davon ausgegangen, dass der Neubau in den nächsten Jahren abnehmen wird. Der durchschnittliche Neubau von
Ein- bzw. Zweifamilienhäusern (EZFH) wird von derzeit 3.050 auf 2.400 Wohnungen im Jahr 2020 bis 2050 sinken, bei kleinen Mehrfamilienhäusern (MFHK) von
derzeit etwa 1.800 auf 1.300 Wohnungen bis 2020 und 2050 und bei großen Mehrfamilienhäusern (MFHG) von durchschnittlich 1.000 auf 800 Wohnungen im Jahr
2020 und fortgeschrieben bis 2050. Der spezifische Heizwärmebedarf der
EZFH/MFHK/MFHG geht ab 2010 auf 50/35/30 kWh/m².a zurück und setzt sich ab
2020 mit 50/30/30 kWh/m²a auch fort.
81
Die Typen der im Neubau installierten Heizungssysteme werden in Tabelle A-7
dargestellt und basieren auf Schätzungen, die sich aus der Wohnbauförderung
und den Erfahrungen der österreichischen Wohnbaugesellschaft ergeben (Kleindienst, Windisch, 2009).
Erläuterung 2: Gebäude
ab 2010
ab 2020
EZFH
MFHK
MFHG
Fernwärme
11%
40%
60%
Erneuerbare
65%
23%
Kohle
0%
Strom
2%
ÖL
Gas
EZFH
MFHK
MFHG
13%
40%
60%
11%
70%
38%
11%
0%
0%
0%
0%
0%
2%
2%
2%
2%
2%
0%
10%
2%
0%
5%
2%
22%
25%
25%
15%
15%
25%
Tabelle A-7: Anteil der Beheizungssysteme im Neubau
Die Werte von 2010 verringern bzw. erhöhen sich kontinuierlich auf die Werte von
2020, welche bis 2050 fortgeschrieben werden.
ANNEX
A.1.9 Methodik Strombedarf
82
Der Strombedarf, der für die Beheizung, für das Warmwasser und den sonstigen
Haushaltsstrom aufgewendet wird, wird in den Berechnungen separat ausgewiesen. Daraus ergeben sich aber keine aufschlussreichen Ergebnisse, weil es zu
einer Reduktion des Strombedarfs durch Sanierung, Temperaturanstieg, Heizungsswitch und Solarthermie kommen sollte. Es kann nur durch eine starke Erhöhung des sonstigen Haushaltsstroms zu einer wie in den Berechnungen angenommenen Wachstumsrate von 1 % kommen.
Zur Vereinfachung wird daher der Strombedarf konstant mit einer 1-%igen jährlichen Steigerung berechnet, ohne die Auswirkungen von Sanierung, Heizungsswitch und Solarthermie zu berücksichtigen. Die Emissionen des Stromverbrauchs
fallen zwar nicht im Haushalt an, werden aber in den Berechnungen nicht unberücksichtigt gelassen. Sie werden gesondert dargestellt.
A.2 Methoden der Kostenermittlung der Maßnahmenbündel zur
Erreichung der Zielszenarien
Um Kosten von einzelnen Maßnahmen für den gesamten Gebäudebestand der
Steiermark ermitteln zu können, bedarf es einer Reihe von Annahmen. Jedes Gebäude ist in Hinblick auf Aussehen, Bausubstanz, Lage, Ausstattung und EigentümerInnenverhältnis spezifisch. Die Kosten der Basis- und Innovationsbündel
werden somit unter Verwendung von Durchschnittskosten aus der Literatur dargestellt.
A.2.1 Sanierung
Für die Berechnung der Sanierungskosten wurden folgenden Grundlagen verwendet:
Im Bericht für ein CO2- freies München (Stadt München, 2009) werden die
energiebezogenen Sanierungskosten pro m2 mit 210 € für eine Halbierung des
Energieverbrauchs ausgewiesen. Diese Zahl hat sich aus Ausarbeitungen des
Wuppertal Instituts ergeben. Wird der Energieverbrauch auf ein Zehntel
(Passivhausstandard) reduziert, so berchnen sich Investitionen von 340 € pro m2.
In Österreich werden rein rechnerisch bei umfassenden energetischen
Sanierungen zumeist höhere Einsparungen erreicht, wodurch sich der
Heizwärmebedarf um mindestens 60 % verbessert. In Wien wird mit
durchschnittlichen thermischen Sanierungskosten von 227 €/m² Wohnnutzfläche
gerechnet (Förster, 2010).
Aus dem steiermärkischen Haus-Sanierungs-Ratgeber (Amt der Steiermärkischen
Landesregierung, 2009b) liegen die Kosten etwas höher. Diese wurden auf Basis
von Erfahrungen der Wohnbauförderung ermittelt. Es gehen für die einzelnen
Maßnahmen folgende mittlere Kosten pro m² hervor: Fenster 400 €, Außenwände
95 €, Kellerdecke 40 €, Dachschräge 50 €. Die mittleren Kosten beziehen sich auf
die Maßnahmen, die erforderlich sind, um den Mindeststandard für die
Wohnbauförderung zu erreichen.
83
Geht man davon aus, dass wie im Referenzszenario angenommen, von 2002 bis
2008 jährlich 1 % des Gebäudebestandes saniert wurde, und bis 2002 12 % der
Gebäude nicht sanierungsbedürftig bzw. sanierungsfähig waren, so werden 2010
rund 80 % der Gebäude nicht den heutigen Standards entsprechen.
Um die Kosten der thermischen Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln, müssen in
einem ersten Schritt die sanierungsbedürftigen Fassaden- und Deckenflächen
ermittelt werden. Diese werden aus dem Berechnungsformat von Baumann (2009)
berechnet. Bei den Fassaden wird angenommen, dass rund 30 % aus verschiedenen Gründen nicht energetisch sanierbar sind (zum Beispiel: Brandschutzwände, Wände zu sonstigen Gebäuden, schon sanierte Wände, Wände die aufgrund
ihrer Lage oder ihres Aussehens nicht saniert werden können (Denkmalschutz)).
Des Weiteren wird ein Anteil von 20 % an Fensterflächen angenommen, welche
Erläuterung 2: Gebäude
die dämmbare Fassadenfläche reduzieren. Die Decken ergeben sich aus den
mittleren Grundflächen mit 110 m² bei Ein- und Zweifamilienhäusern und gemittelten 223 m² bei Mehrfamilienhäusern (Baumann, 2009). Bei der oberen Geschoßdecke muss darauf Acht gegeben werden, dass durch bewohnte Dachräume mit
Dachschrägen die Deckenflächen, die gedämmt werden sollen, erhöhen. Dazu
wurde angenommen, dass sich diese bei Einfamilienhäusern um 5 % und bei
Mehrfamilienhäusern um 8,6 % erhöht (entspricht ¼ des mittleren Zuschlags der
Dachflächen von Schrägdächern)(Baumann, 2009).
Aus der Flächenermittlung ergibt sich das Investitionspotenzial für Fassaden und
Deckenflächen. Multipliziert man diese mit den durchschnittlichen Kosten der
Maßnahmen kommt man auf die Investitionshöhe, die in etwa notwendig wäre, um
den gesamten Wohnbestand auf heutige (Basisbündel) bzw. noch bessere Standards (Innovationsbündel) zu bringen.
Investitionen in €/m²
Fenster
Außenwände
Kellederdecke
Dachschräge
Nutzfläche
EFH‐Basisziel
MFH‐Basisziel
400
440
95
105
40
44
50
55
235
235
EFH‐Innoziel
520
123,5
52
65
MFH‐Innoziel
572
135,85
57,2
71,5
305
305
ANNEX
Tabelle A-8: Kosten der Sanierung, Basisziel und Innovationsziel
84
Quelle: Land Steiermark, 2009 und Stadt München, 2009, eigene Berechnungen.
Im Innovationsbündel wird von Mehrkosten von 30 % gegenüber dem Basisbündel ausgegangen.
Parallel dazu kann zur Kontrolle ein Vergleich mit den Daten vom vorhin genannten Punkt 1 gemacht werden, um die Ergebnisse aus zwei unterschiedlichen Methoden zu eruieren. Dabei wurden durchschnittliche Sanierungskosten pro m²
Nutzfläche herangezogen. Aus Annahmen der Handlungsoptionen kann der gesamten Nutzfläche bis 2002 unterstellt werden, dass von ihr 12 % (entweder unter
Denkmalschutz oder schon entsprechend saniert) nicht sanierungsbedürftig oder
nicht sanierbar sind und nach Punkt 1 88 % Fläche mit den spezifischen Kosten
von leicht erhöhten 235 € multipliziert werden. Man erhält dadurch in etwa dasselbe Ergebnis wie die Methode der einzelnen Flächenermittlungen.
Die realen Investitionskosten pro Quadratmeter bleiben über die Jahre hinweg
gleich. Es werden somit weder inflationsbedingte oder sonstige Preisänderungen
berücksichtigt.
Kosten Sanierung
Unter Zugrundelegung der oben genannten Annahmen ergeben sich für die Sanierung im Basis- und Innovationsbündel die im Folgenden dargestellten Kosten.
Referenzszenario (in €)
2002‐2010
2020
Sanierter Anteil *)
8%
18%
Investitionssumme
915.757.029 2.094.794.203
Investionen/a
114.469.629
117.903.717
Basiszielszenario (in €)
2002‐2010
2020
Sanierter Anteil *)
8%
49%
Investitionssumme
915.757.029 5.643.352.689
Ø Investitionen/a
114.469.629
472.759.566
Zusätzliche jährliche Investitionen
354.855.849
*) des unsanierten Bestandes ab 2002
2030
28%
3.239.490.489
114.469.629
2030
77%
8.791.267.475
314.791.479
200.321.850
2050
48%
5.528.883.060
114.469.629
2050
100%
11.446.962.858
132.784.769
18.315.141
Tabelle A-9: Investitionen bei Sanierungen, aus Referenz- und Basisbündel
Bei der Sanierung wurden auch die notwendigen Investitionen für Dienstleistungsgebäude berechnet. Diese ermitteln sich durch einen 25 % Aufschlag, der
sich aus dem zusätzlichen Raumwärmebedarf aus dem Energiebedarf ergibt.
Innovationsziel (in €)
2002‐2010
2020
Sanierter Anteil *)
8%
49%
Investitionssumme
732.605.623 7.336.358.495
Ø Investitionen/a
91.575.703
660.375.287
Zusätzliche jährliche Investitionen
566.052.313
*) des unsanierten Bestandes ab 2002
2030
2050
77%
100%
11.428.647.717 14.881.051.715
409.228.922
172.620.200
317.653.219
81.044.497
Tabelle A-10: Investitionen private Wohngebäude bei Sanierung, aus Innovationsbündel
A.2.2 Heizungsswitsch
Um Kosten für den Heizungsswitch berechnen zu können, werden aus den Szenarien jene Gebäude ermittelt, die ihr Heizungssystem auf einen neuen Energieträger umstellen.
Daraus ergeben sich die in Tabelle A-11 zusammengefassten zusätzlichen Umstiege gegenüber dem spezifischen Referenzszenario auf Heizsysteme mit erneuerbare Energieträgern oder Fernwärme.
Zusätzlicher Umstieg
2010‐2020
2020‐2030
auf Erneuerbare Basisziel
20.421
11.759
auf Fernwärme Basisziel
4.836
1.176
auf Erneuerbare Innovationsziel
41.631
20.431
auf Fernwärme Innovationsziel
4.945
1.734
85
Tabelle A-11: Zusätzlicher Heizungswechsel bei Gebäuden nach den Berechnungen der Szenarien
Aus der Energiestrategie 2025 gehen aus dem Bioenergieausbauprogramm der
Steiermark folgende Ziele hervor: „21.000 Pellets-, Hackschnitzel- und Stückholzheizungen für Einzelgebäude oder Gebäudegruppen, 300 Mikroheizwerke bis zu
250 kW, 50 Biomasseheizwerke bis zu 850 kW und 6 Großheizwerke“. Im Vergleich zu den Berechnungen des Basis- und Innovationszielszenarios zeigt sich,
dass die Ziele des Landes zwischen den beiden Szenarien liegen.
Die weitere Aufteilung der Erneuerbaren erfolgt auf Basis der Statistik der steiermärkischen Wohnbauförderung (siehe Tabelle A-12).
Erläuterung 2: Gebäude
Anteile Erneuerbare Heizsysteme
Pellets
26%
Biomasse Fernwärme
24%
Hackgut+Stückholz
34%
Umgebungswärme
16%
Tabelle A-12: Heizungswahl bei Erneuerbaren und geförderten Heizungssanierungen
Quelle: Land Steiermark, 2009.
ANNEX
Einerseits entstehen jährliche Mehrkosten durch die höhere Switchrate und andererseits durch die durchschnittlich höheren Investitionssummen von CO2-ärmeren
Heizungssystemen. Beide müssen in der Kostenberechnung berücksichtigt werden. Die Kosten eines Heizungstausches können unter den Gebäuden stark variieren. Daher müssen Durchschnittskosten für den gesamten Gebäudebestand
angewandt werden.
86
Zusätzlich wird bei Fernwärmeheizungen auf Basis geltender Bestimmungen der
Bauordnung angenommen, dass es zu keinem Wechsel zu anderen Heizsystemen kommt. Bei bestehenden Fernwärmeheizungen entstehen daher auch keine
Wechselkosten. Für Stromheizungen wird ein Zuschlag von 5 000 Euro bei Einfamilienhäusern und 10.000 Euro bei Mehrfamilienhäusern für den Mehraufwand für
Installationsarbeiten berechnet.
Heizungssysteme müssen aufgrund ihrer Lebensdauer von 20 – 40 Jahren ausgetauscht werden. So kann einerseits eine Ökologisierung innerhalb der normalen
Wechselrate stattfinden, bei der nur die Mehrkosten eines z.B. erneuerbaren Systems gegenüber eines Kesseltauschs des bestehenden Energieträgers zum Tragen kommen. Wird schon vor dem Nutzungsdauerende gewechselt, so wird der
Restwert (berücksichtigt durch eine 50 % Abschreibung) des Heizkessels abgezogen.
Für die gegenüber dem Referenzszenario zusätzlichen Investitionen und volkswirtschaftlichen Effekte, die aus dem Heizungsswitch hervorgehen, wird mit den
zusätzlichen Investitionen der Ökologisierung der Heizungen und Erhöhung der
Tauschrate aus Tabelle A-6 und Tabelle A-7 gerechnet.
Tabelle A-13 zeigt die spezifischen Kosten, die bei einem zusätzlichen Heizungstausch gegenüber dem spezifischen Referenzszenario je Gebäudetyp und Heizungskategorie entstehen. Da diese Wechsel außerordentlich und nicht im Rahmen der gewöhnlichen Heizungstauschintervalls stattfinden, wird das bestehende
Heizsystem zur Hälfte abgeschrieben, wodurch sich die Investitionen für ein neues
Heizsystem im Gegensatz zu Tabelle A-13 nur geringfügig verringern. Würde keine Abschreibung berücksichtigt werden, erhöhen sich die jährlichen Investitionen
um etwa 2 Mio. Euro.
zusätzliche Kosten *) auf
EFH FW
Öl
Ga s
Fernwä rme
Pel l ets
‐
‐
‐
‐
EFH Hol z+s ons
0
0
5.005
5.195
3.585
EFH Strom
13.720
13.910
‐
3.180
EFH ÖL
EFH Ga s
MFH FW
‐
‐
0
EFH Kohl e
Na hwä rme Ha ck‐ Stückgut **) Umgebungs wä rme
‐
0
‐
0
0
0
11.903
3.585
9.190
10.600
20.618
10.600
16.205
22.000
3.585
11.903
3.585
9.190
14.985
‐
3.490
11.808
3.490
9.095
14.890
‐
‐
MFH Hol z+s on
‐
‐
‐
14.985
‐
4.775
15.198
7.500
20.802
65.037
72.275
MFH Kohl e
11.125
14.215
4.775
12.473
7.500
28.040
MFH Strom
26.250
29.340
17.500
28.803
17.500
43.165
85.000
14.215
4.775
12.473
7.500
28.040
72.275
4.505
12.203
7.500
27.770
72.005
MFH ÖL
MFH GAS
*) Kosten die zusätzlich entstehen wenn nicht auf den bestehenden Energieträger gewechselt wird.
**) Stückholz bei Einfamilienhäuser, Hackgut bei Mehrfamilienhäuser
Tabelle A-13: Heizungsumstiegskosten in Ein- und Mehrfamilienhäusern
(Quelle: Streicher, 2009; eigene Berechnungen und Annahmen)
In Tabelle A-14 werden nur die zusätzlichen Investitionen ermittelt, die bei einem
Heizungstausch entstehen würden, wenn anstatt auf den bisher verwendeten
Energieträger auf einen Erneuerbaren oder CO2-ärmeren Energieträger gewechselt wird. Wechsel von Erneuerbaren auf fossile Energieträger werden in den Berechnungen des Basis- und Innovationszielszenarios nicht berücksichtigt.
zusätzliche Kosten *) auf
EFH FW
Öl
Ga s
‐
‐
EFH Hol z+s ons
Fernwä rme
Pel l ets
‐
Na hwä rme Ha ck‐ Stückgut **) Umgebungs wä rme
‐
‐
‐
0
0
0
0
0
0
0
EFH Kohl e
2.170
2.360
750
9.068
750
6.385
12.180
EFH Strom
13.720
13.910
10.600
20.618
10.600
11.385
22.000
‐
2.360
750
9.098
750
6.385
12.150
‐
750
8.878
750
6.355
11.960
EFH ÖL
EFH Ga s
MFH FW
‐
MFH Hol z+s on
‐
‐
‐
‐
‐
‐
0
0
0
0
0
0
0
MFH Kohl e
7.500
9.750
1.150
10.053
1.150
24.415
70.150
MFH Strom
23.850
26.660
17.500
26.403
17.500
40.765
85.000
500
1.150
10.053
1.150
24.415
70.150
310
9.213
310
23.575
69.960
MFH ÖL
MFH GAS
‐
‐
87
*) Kosten die zusätzlich entstehen wenn nicht auf den bestehenden Energieträger gewechselt wird.
**) Stückholz bei Einfamilienhäuser, Hackgut bei Mehrfamilienhäuser
Tabelle A-14: Zusätzliche Investitionen bei Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern
(Quelle: Streicher, 2009; eigene Berechnungen und Annahmen)
Kosten des Heizungsswitchs
Die notwendigen Gesamtinvestitionen für EigentümerInnen ist in folgender Tabelle
ersichtlich. Bei Fern- und Nahwärme werden nur die durchschnittlichen Anschlusskosten berücksichtigt.
Erläuterung 2: Gebäude
Euro
Ergebnisse Basisziel
Ø Investitionen/a
Ergebnisse Innovationsziel
Ø Investitionen/a
2010‐2020
2020‐2030
280.564.396 128.459.571
28.056.440
12.845.957
483.135.816 222.286.440
48.313.582
22.228.644
Tabelle A-15: Investitionen für den zusätzlichen Heizungsswitch
Im Vergleich dazu kalkuliert das Land Steiermark im Bioenergieausbauprogramm
mit Investitionen von 390 Mio. Euro für Mikroheizwerke, Biomasseheizwerke und
Pellets-, Hackschnitzel- und Stückholzheizungen.
A.2.3 Solarthermie
Für die Berechnung der Kosten für die - gegenüber dem spezifischen Referenzszenario- zusätzliche Installationen von solarthermischen Anlagen wurden folgende Basisdaten verwendet:
ANNEX
Aus Streicher et al. (2009) wird von zirka 600 € – 500 €/m² (dachintegriert) installierter Kollektorfläche (Gesamtsystemkosten) ausgegangen. Unberücksichtigt
bleiben notwendige Umbauarbeiten im Bestand und höhere Kosten bei höheren
Zuwachsraten. Daher können 10 bis 20 % höhere Investitionen angenommen
werden.
Das Land Steiermark geht bei Solaranlagen von Förderdaten aus leicht höheren
Investitionen von mindestens etwa 700 €/m² aus. Obwohl dies ein eher niedriger
Wert sein soll, werden die 700 €/m² bei größeren durchschnittlichen Anlagenflächen auch im Mittel erreicht (siehe Energiestrategie 2025). Neben den
Förderungen des Landes können die Kosten bei der Umsetzung, durch die
Einsparung von Dachziegel oder durch Gemeindeförderungen um 10-40 %
(abhängig von der Höhe der spezifischen Gemeindeförderungen) reduziert
werden.
In der Berechnung werden die zusätzlich notwendigen Investitionen mit 700 €/m²
Kollektorfläche in beiden Szenarien berechnet.
88
Kosten Solarthermie
Die Berechnungen der zusätzlichen Kosten für Solarthermie werden in Tabelle
A-16 dargestellt.
Referenzszenario (in €)
2008‐2020
Investitionssumme
462.156.894
Investitionen/a
46.215.689
Basis‐ und Innovationszielszenario (in €)
Investitionssumme
1.353.919.254
Investitionen/a
112.826.604
Zusätzliche Invest.
891.762.360
Ø Zusätzliche Invest/a
74.313.530
2030
636.799.058
17.464.216
2050
1.109.195.949
23.619.845
1.942.349.497
58.843.024
1.305.550.439
41.378.808
3.795.921.012
92.678.576
2.686.725.063
69.058.731
Tabelle A-16: zusätzliche Investitionen im Basis- und Innovationszielszenario
Es zeigt sich, dass die Investitionen sich verdoppeln bzw. verdreifachen müssen,
um den Anforderungen der Szenarien gerecht zu werden.
A.3
Flächenpotenzial Solarthermie
Aufgrund der stark zunehmenden Kollektorflächen muss parallel dazu geprüft
werden, ob die Dachflächen bis 2020 oder 2050 auch bei einer Vervielfachung der
Kollektorflächen noch verfügbar sein werden. Daher werden im folgenden Kapitel
die zur Verfügung stehenden Flächen auf Dächern und Fassaden ermittelt.
Es gibt einige Möglichkeiten, die geeigneten Dachflächen durch Einsatz von Geoinformatiksystemen zu ermitteln. Bis Ende 2009 wurde vom Umwelt- und Stadtvermessungsamt für Graz mittels Laserscan ein „Solardachkataster“, der die geeigneten Flächen grafisch darstellen und auch bemessen kann, entwickelt.
Bis ein solcher Kataster für die gesamte Steiermark verfügbar ist, müssen vereinfachte Verfahren angewandt werden. Bei der Erhebung der Dachflächenpotenziale
wurde das Berechnungssheet von Dorit Baumann (2009) verwendet. Dieses wurde ursprünglich für Österreich entwickelt, aufgrund der gleichen Ausgangsbasis
kann es für die Steiermark angewendet werden.
Dachflächenerhebung
Bei der Erhebung der freien Dachflächen auf Wohngebäuden wird von der Gebäude- und Wohnungszählung (2004) ausgegangen. Dabei werden die Gebäude
nach der üblichen Trennung in Gebäude mit ein oder zwei Wohnungen, in Gebäude mit drei bis zehn Wohnungen, in Gebäude mit mehr als elf Wohnungen, in
Wohnungen für Gemeinschaften und in Nichtwohngebäude eingeteilt (die Reihenfolge der Gebäudetypen ist bei spezifischen Kriterien gleich). Vorhanden sind
auch die absoluten Nutzflächen je Gebäudetyp.
Wohnungen in Nichtwohngebäuden wurden aufgrund des Sachverhalts, dass sich
die Nutzfläche des gesamten Gebäudes nicht ermitteln lässt, nicht in die Berechnung der Wohngebäude miteinbezogen.
Um die Grundfläche des Gebäudes zu ermitteln, wird zuerst die durchschnittliche
Geschosszahl angenommen. Bei Gebäuden mit ein bis zwei Wohnungen sind es
1,5 Geschosse, bei Gebäuden mit drei bis zehn Wohnungen bzw. bei Gebäuden
mit Gemeinschaften sind es 2,4 Geschosse und bei Gebäuden mit elf oder mehr
Wohnungen sind es fünf Geschosse. Zusätzlich wird ein Zuschlag von
30/25/25/25 % für Wandungen und Treppenhäuser addiert. Daraus ergibt sich die
mittlere Gebäudegrundfläche.
89
Um von den Gebäudegrundflächen auf Dachflächen schließen zu können, wird
zwischen Flach- und Schrägdächern unterschieden. Der Anteil der Schrägdächer
wird mit 5/8/25/8 % angenommen. Für den mittleren Dachüberstand wurden
10/7,5/6,75/8,6 % errechnet. Daraus ergibt sich eine gesamte Gebäudedachfläche
von 2.388.509 m². Die Dachflächen von Schrägdächern lassen sich durch den
Erläuterung 2: Gebäude
restlichen Anteil von 95/92/75/92 % ermitteln. Die errechneten Zuschläge für
Schrägdächer (aufgrund der Neigung) betragen 22/34,6/34,6/34,6 % und für
Dachüberstände 8,9/6,2/5,5/7,3 %. Die Gebäudedachfläche von Schrägdächern
beträgt demnach 42.763.286 m². Addiert man dazu die Flachdächer, so erhält
man eine gesamte Dachfläche von rund 45 Mio. m².
Im nächsten Schritt müssen Restriktionen bestimmt werden. Bei Flachdächern
werden Abzüge von 67 % durch die gegenseitige Abschattung der Moduloberflächen berechnet. Dabei werden 25 % durch belegte Anteile wie Kamine und Fenster sowie weitere Abschattungseffekte mit 10 % abgezogen. Das sich daraus ergebende Potenzial entspricht nunmehr rund einem Drittel und liegt bei etwa
530.000 m².
ANNEX
Bei den Schrägdächern wird die gesamte Gebäudedachfläche aufgrund der Dachflächen, die keine Südausrichtung vorweisen, um 75 % reduziert. Davon werden
weitere 20 % wegen baulicher Restriktionen, wie Kaminen und Dacherkern, abgezogen. Es folgen zusätzliche 20 % aufgrund von Abschattungseffekten und weitere 5 % aufgrund von Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen. Daraus ergibt
sich eine installierbare Kollektorfläche von 7,3 km². Addiert man diese zu den
Flachdächern, ergibt sich bei Wohngebäuden ein Potenzial von rund 7,8 km²
(Berechnungen laut Baumann, 2009).
90
Für die Ermittlung des Potenzials von Nichtwohngebäuden wurden Daten des
Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen (BEV, 2009) herangezogen. Dieses
verwaltet die Grundstücksdatenbanken und kann über Gebäudegrundflächen und
Bebauungsgrad Auskunft geben. Für die Potenzialerhebung ist dabei jene Fläche
relevant, die im Kataster als „Grundfläche Gebäude“ definiert ist: „Das sind dauerhaft errichtete Gebäude, deren Darstellung in der Katastralmappe bislang grundsätzlich dem aufstrebenden Mauerwerk entspricht. Für die Darstellung von Bauwerken und Bauabständen in Plänen ist die lotrechte Projektion der oberirdischen
Gebäudefronten unter Einbeziehung konstruktiv bedingter Außenwandvorsprünge
ausschlaggebend. Bei Gebäuden, die aus einer Luftbildauswertung stammen, ist
die Dachtraufe als Gebäudebegrenzung ersichtlich gemacht. Bei einem Gebäude
ohne Dachtraufe entspricht demzufolge die Darstellung dieses Gebäudes der
lotrechten Projektion der oberirdischen Gebäudefronten unter Einbeziehung konstruktiv bedingter Außenwandvorsprünge.“ (BEV, 2009)
Laut BEV (2009) soll diese Fläche in der Steiermark rund 102 km² ausmachen.
Zieht man davon die errechnete Grundfläche von Wohngebäuden mit 34 km² ab,
so müssen die Nichtwohngebäude etwa 78 km² ausmachen. Aus dieser
Datenbasis ergibt sich das Verhältnis 1:3, welches kritisch hinterfragt werden
muss. Eine Überprüfung dieser Flächen ist zu diesem Zeitpunkt aber nicht
möglich.
Geht man von diesen 78 km² aus und nimmt man an, dass der Anteil von
Flachdächern 80 % und von Schrägdächern 20 % beträgt, ergibt sich mit denselben Restriktionen wie bei Wohngebäuden ein zusätzliches nutzbares Dachflächenpotenzial von rund 16 km².
Fassadenflächenerhebung
Neben den Dächern kann man auch die Fassade für Solar- bzw.
Photovoltaikkollektoren heranziehen. Bei der Berechnung wird von den gleichen
Grundbedingungen wie bei den Dachflächen ausgegangen und es werden in
einem ersten Schritt dieselben Grundflächen angenommen. Ausgehend von einer
durchschnittlichen Geschosszahl und einer durchschnittlichen Höhe des
Geschoßes von 2,8 m ergibt sich die durschnittliche Höhe der Gebäudewand je
Gebäudetyp. Zusätzlich müssen die durschnittlichen Seitenlängen festgelegt
werden. Dabei wird eine Seite bei Einfamilienhäusern auf 10,5 m und bei den
sonstigen Gebäuden auf 10 m festgelegt sowie die zweite Seite aus dem Quotienten zur Grundfläche gebildet.
Ähnlich wie bei den Restriktionen der Dachschrägen werden auch hier nur 25 %
der gesamten Flächen als südausgerichtet angenommen. Des Weiteren müssen
auch Fenster, Türen, Brandwände und Ähnliches berücksichtigt werden, welche
mit 60 % von den nach Süden ausgerichteten Fassaden abgezogen werden.
Davon zieht man aufgrund von Abschattungseffekten weitere 30 % und aufgrund
der von den Dachüberständen verursachten Verschattung 7 % ab.
Ergebnisse der Flächenpotenzialerhebung
Bei Fassaden von Wohngebäuden ergibt sich ein Flächenpotenzial von
4.260.000 m². Insgesamt errechnet sich ein Potenzial an Wohngebäuden von
12 km². Dieses Flächenpotenzial ergibt sich aus dem Wohnungsbestand von
2001. Das Potenzial wird sich in Zukunft durch den Neubau weiter vergrößern.
Zusätzlich kann auf den Dachflächen der Nichtwohngebäude ein Potenzial von
16 km² für solarthermische oder Photovoltaikanlagen generiert werden.
Im Vergleich dazu werden aus dem spezifischen Referenzszenario rund
1,1 Mio. m² bis 2020, 1,4 Mio. m² bis 2030 und rund 2,1 Mio. m² bis 2050 erwartet.
Es kann davon ausgegangen werden, dass bei einer durchschnittlich installierten
Fläche von 12 m² auf Einfamilienhäusern und einer Fläche von 3,5 m² pro Wohnung in Mehrfamilienhäusern die Hälfte der gesamten Kollektorflächen im Neubau
(ab 2008) installiert wird.
A.4
91
Biomassebedarf Gebäude
Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit der steiermärkischen Biomasse muss für
die Szenarien der zukünftige Biomassebedarf abgeschätzt werden.
Ausgangsbasis für die Berechnung des Biomassebedarfs ist ein absoluter Wert
von allen eingesetzten Erneuerbaren als Nutzenergie für Heizung und Warmwasser. In einem weiteren Schritt wird der jährliche gesamte Heizwärmebedarf des
Neubaus gegliedert nach Energieträger (Pellets, Biogene Fernwärme, Hackgut/Stückholz und Umgebungswärme) ermittelt.
Erläuterung 2: Gebäude
Zusätzlich wird der Zuwachs durch den Heizungsswitch für die einzelnen Erneuerbaren berücksichtigt. Dabei werden Anteile aus den Zahlen der Wohnbauförderung gemittelt und anteilsmäßig den erneuerbaren Energieträgern zugeschrieben.
Bei diesem Switch sind keine internen Wechsel berechnet. Das heißt, ein Wechsel
von einem erneuerbaren Energieträger auf einen anderen „Erneuerbaren“ bleibt
unberücksichtigt. Kompensieren lässt sich dieser Effekt, indem eine höhere
„Switchrate“ gewählt wird.
Danach werden die Anteile errechnet, die für die Reduktionseffekte notwendig
sind. Dafür werden die Anteile der Erneuerbaren von 2007 aus der Energiebilanz
der Kategorien „Brennholz“, biogene Brenn- und Treibstoffe, Umgebungswärme
(inkl. Solarthermie) ermittelt. Die Biomasse, die in Mikronetzen bzw. Fernwärmenetzen eingesetzt wird, wurde aus gesonderten Daten zur Fernwärmebereitstellung in der Steiermark von der Statistik Austria (2007) berechnet und hinzugezählt.
Anteil Erneuerbare aus Energiebilanz 2007
Brennholz
Biogene Brenn u. Treibstoffe
ANNEX
Umgebungswärme
11.137
74%
1.507
10%
244
2%
Solarthermie
479
3%
Biomasse FW
1.650
11%
15.018
100%
Summe
Tabelle A-17: Anteile der erneuerbaren Energieträger 2007 (Statistik Austria, 2008)
Die Reduktion des Energiebedarfs durch die Sanierung ergibt sich, wenn die einzelnen erneuerbaren Energieträger anteilsmäßig der gesamten Sanierungseinsparung reduziert werden. Genauso wird die Reduktion durch die Verringerung der
Heizgradtage und durch den Einsatz von Solarthermie ermittelt.
Die Berechnung bezieht sich auf Nutzenergie und nicht auf Endenergie. Daher
wird in einem letzten Schritt der Endenergiebedarf der erneuerbaren Energieträger
(bei Wärmepumpen der Strombedarf) durch die in Tabelle A-18 angenommenen
Nutzungsgrade ermittelt (Streicher, 2009).
92
Nutzungsgrade Pellets
Biomasse Fernwärme
Hackgut+Stückholz
Umgebungswärme
0,7
0,65
0,7
3,5
Tabelle A-18: Nutzungsgrade „Erneuerbare“
Auf Basis der Energiebilanzen ergeben sich in Tabelle A-19 die folgenden Werte
für den Energiebedarf je Energieträger im spezifischen Referenzszenario.
spezifisches Referenzszenario
Wohngebäude
2005
2007
2020
2030
2050
Energieträger in TJ
Fernwärme (fossil)
Erneuerbare
dav on Solarthermie
dav on Biomasse FW * )
dav on Umgebungswärme* * )
Kohle
Strom
Öl
Gas
Gesamt
2.226
1.648
2.385
2.447
2.212
16.569
15.016
16.968
18.867
18.238
598
684
1.875
2.285
3.396
1.623
1.648
1.657
1.715
1.647
195
195
352
444
599
1.541
1.321
868
598
289
8.113
7.689
9.292
10.264
12.524
14.596
11.020
9.776
7.553
4.932
3.557
3.069
4.843
5.182
3.396
46.602
39.762
44.133
44.911
41.592
*) Biomasse FW wird in den Energiebilanzen unter Fernwärme verbucht
**) Strombedarf für WP bei Jahresarbeitszahl 3,5
Tabelle A-19: Energieträgerbedarf im spezifischen Referenzszenario
Es zeigt sich, dass mit den Annahmen des Referenzszenarios keine Zunahme der
Biomasse zu erwarten ist. Der in der Tabelle ausgewiesene Zuwachs an Erneuerbaren wird zur Gänze über die Solarthermie ausgeglichen. Der Biomassebedarf in
den Handlungsoptionen ist in beiden Maßnahmenbündel rückläufig, eine Potenzialerhebung ist daher für die gebäudespezifische Nutzung nicht notwendig.
Innovationszielszenario Wohngebäude
Energieträger in TJ
Fernwärme (fossil)
Erneuerbare
dav on Solarthermie
2.226
1.648
1.762
1.180
101
16.569
15.016
17.822
14.920
11.973
9.764
598
684
4.023
5.406
Kohle
1.541
1.321
485
229
48
Strom
8.113
7.689
7.164
6.479
5.300
14.596
11.020
4.893
2.412
543
3.557
3.069
2.550
1.604
419
47.200
40.447
38.700
32.231
28.147
Öl
Gas
Gesamt
Tabelle A-20: Energieträgerbedarf im Innovationszielszenario
A.5
Bedeutung für Innovation und Wirtschaft
Die aus den Szenarien berechneten Entwicklungen werden nicht nur auf den
Energieverbrauch Einfluss haben, sondern sie werden auch Veränderungen und
Innovationen für die Wirtschaft bringen.
93
Strenge Baugesetze, Energieeinsparung und mehr Effizienz bieten der Wirtschaft
das Potenzial, neue und energetisch bessere Produkte auf den Markt zu bringen.
Im Neubau wird es einen Trend hin zu Passiv- und Nullenergiehäusern geben,
wofür neue Baustandards und Technologien notwendig sein werden. Bei Bestandsgebäuden wird es notwendig sein, alte Technologien durch neue umweltschonendere zu ersetzen und die Gebäudehüllen energetisch zu verbessern. Will
sich die Wirtschaft durch die Entwicklungen im Gebäudesektor profilieren, so
muss sie sich auf folgende Themen einstellen:

Im Neubau wird die Holzbauweise zunehmend wichtiger, da in der Steiermark eine gut entwickelte Industrie vorhanden ist.
Erläuterung 2: Gebäude
Durch den Waldreichtum der Steiermark hat sich eine solide und moderne
Holzindustrie entwickelt, die auch im Wohnbausektor eine Rolle spielen kann.
Der in den letzten 20 Jahren eingesetzte Trend zur Leichtbauweise und zu
Fertighäusern wird sich auch in Zukunft fortsetzen, wodurch sich die steirische Holzindustrie am heimischen wie auch auf anderen Märkten profilieren
kann. Durch die Verwendung von Holz als ökologischen Baustoff, entstehen
einerseits Vorteile durch einen geringen Energiebedarf bei der Herstellung
und andererseits kann CO2 langfristig gespeichert werden.

Aufgrund der Baugesetze und der Wohnbauförderung für Neubauten und
Sanierung sowie der dadurch bedingten Weiterentwicklung von Dämm- und
Bauteilsystemen werden hohe energetische Baustandards zur Normalität.
Es ist damit zu rechnen, dass die Bauvorschriften in Zukunft noch strenger
werden, wodurch neue Materialien und Bauverfahren eingesetzt werden
müssen. Ohne eine starke Weiterentwicklung der eingesetzten Technologien,
die zu einer Kostensenkung im Wohnbau führen können, werden die Wohnkosten im Neubau weiter steigen.
ANNEX

94
Für die Beheizung werden Systeme notwendig, die Energieträger effizient
nutzen und die auch bei geringen Heizlasten noch effizient arbeiten können.
Die Entwicklung von Wärmeerzeugung mit nur sehr kleinen Leistungen wird
daher zunehmend wichtiger.
Wenn die Heizlast eines Gebäudes nicht mit der Wärmeleistung des Heizsystems abgestimmt ist, treten Ineffizienzen auf, die den Energieverbrauch in
Abhängigkeit des Energieträgers erhöhen. Daher muss bei thermischen Sanierungen darauf Acht gegeben werden, dass das Heizsystem auch bei neuen energetischen Anforderungen optimal arbeiten kann.

Im Neubau werden durch die niedrigen Heizlasten nur noch sehr kleine Heizanlagen benötigt, die oft im Vergleich zu größeren Produkten niedrigere Wirkungsgrade vorweisen. Dieser ergibt sich bei zu groß dimensionierten Kesseln durch oftmalige Brennerstarts und Unterbrechungen. Die kurzen Laufzeiten führen zu einer Lebensdauerverkürzung von Heizkesseln.

Der Anteil der Biomasse für die Raumheizung und Trinkwassererwärmung
wird sich durch die zukünftige Verfügbarkeit von kleinen automatischen Kesseln und der sich erweiternden Verfügbarkeit von Pellets- und Hackschnitzeln
erhöhen.
Hauptfaktoren dieser Entwicklung sind die Baugesetze und die Wohnbauförderungen, wodurch die fossilen Energieträger an Anteil verlieren werden. Die
steiermärkischen Biomassenressourcen sind nur begrenzt verfügbar und
müssen möglichst effizient zum Einsatz kommen. Effizienzsteigerung ist daher auch bei den CO2-neutralen Energieträgern notwendig, um nicht auf ausländische Ressourcen zurückgreifen zu müssen.

Es wird zum verstärkten Einsatz von Solarthermie für Warmwasser und Beheizung von Gebäuden kommen, die ohne Emissionen für deutlich mehr
Energieunabhängigkeit sorgen kann.
Durch die Anforderungen in der Wohnbauförderung und der gezielten Förderung von Anlagen auf Bestandsobjekten werden die jährlich installierten Leistungen von Kollektorflächen weiterhin steigen. Für die darin gut entwickelte
österreichische Wirtschaft besteht ein stabiler heimischer Absatzmarkt, wodurch sich auch Vorteile im internationalen Wettbewerb ergeben. Es wird
noch zu weiteren Entwicklungen im solarthermischen Markt kommen. Neben
der Warmwasseraufbereitung wird der Solarthermie eine zunehmende Rolle
bei der Heizungsunterstützung in den Übergangszeiten der Heizperiode zukommen. Einerseits werden sich dadurch die durchschnittlich installierten
Kollektorflächen erhöhen und andererseits werden auch Optimierungen im
Haustechniksystem und bei Speichertechniken notwendig.

Es werden Be- und Entlüftungssysteme notwendig, die die Lüftungswärmeverluste reduzieren.
Lüftungssysteme mit integriertem Wärmetauscher können bei gegebener
Luftdichtheit den Wärmebedarf senken. Lüftungsanlagen erhöhen den Wohnkomfort, da es zu einer kontrollierten Be- und Entlüftung des Wohnraums
kommt. Zumeist kann nur dadurch die Passivhausqualität von Gebäuden erreicht werden, obwohl ein zusätzlicher Strombedarf durch den Betrieb der
Ventilatoren zu verzeichnen ist. Auch bei Bestandsobjekten werden kontrollierte Wohnraumlüftungen zunehmend zum Einsatz kommen, da es oft durch
nicht vollständig durchdachte Sanierungsmaßnahmen zu Bauschäden kommen kann. Zum Beispiel wenn alte undichte Fenster durch neue Fenster ausgetauscht werden, wodurch die Luftdichtheit erhöht wird und die Feuchtigkeit
nicht mehr aus dem Wohnraum auf natürlichem Wege entweichen kann.

Es werden ganzheitliche Sanierungskonzepte entwickelt werden, die es ermöglichen, den Energiebedarf von bestehenden Gebäuden massiv und kostengünstig zu reduzieren.
Oft werden bei Sanierungen nur kleine Maßnahmen in Angriff genommen, die
zwar zu einer Senkung des Energiebedarfs führen, wobei aber oft auch weiteres Einsparpotenzial für längere Zeit ungenutzt bleibt. Durch Beratung und Information können die Eigentümer auch verstärkt umfassendere Maßnahmen
ergreifen, die zu erheblichen Energieeinsparungen führen. Dazu gehören
Produkte und Verfahren, die eine hochwertige und auch kostengünstigere
Sanierung ermöglichen und die Bestandsobjekte auf die energetische Qualität des Neubaus bringen können.

95
Durch den erwarteten Auftragsrückgang im Neubau muss sich innerhalb der
Bauwirtschaft am österreichischen Markt eine Neuorientierung vollziehen, die
eine stärkere Fokussierung auf die Professionalisierung von Sanierungen von
Bestandsobjekten haben muss.
Erläuterung 2: Gebäude

Für den Einsatz in den Haushalten müssen Geräte entwickelt und forciert
werden, die bei gleichem Nutzen weniger Strom benötigen, damit das Stromverbrauchswachstum der letzten Jahrzehnte reduziert werden kann.
Geht man von einem weiteren Stromverbrauchswachstum von 1 % jährlich
bei den privaten Haushalten und von 2 % bei den öffentlichen und privaten
Dienstleistungen aus, so werden durch die Bereitstellung der elektrischen
Energie die Emissionen deutlich anwachsen, sofern sich der Strommix nicht
zu deutlich weniger CO2-intensiven Energieträgern entwickelt. Derzeit kann
nicht von einer Verbesserung ausgegangen werden, wenn neue Gas- und
Kohlekraftwerke geplant sind, und die Erneuerbaren keinen relativen Zuwachs verzeichnen können. Daher kann derzeit nur der effizientere Umgang
mit elektrischer Energie zu Emissionseinsparungen führen. Daher müssen die
alten elektrischen Geräte, die eine deutlich schlechtere Effizienz als neue Geräte aufweisen, ersetzt werden, um bei gleicher Leistung weniger Strom zu
verbrauchen. Dazu müssen zusätzlich breitenwirksame Informationskampagnen durchgeführt werden, um einen effizienteren Umgang mit Strom in den
Haushalten und Betrieben zu erzielen.

Zur Realisierung von CO2-Einsparungspotenzialen ist das Vorhandensein einer funktionierenden und qualifizierten Bauwirtschaft ein wesentliches Kriterium. Zwar soll es in Österreich eine gut ausgebildete Kern-Facharbeiterschaft
geben, doch können in der Bauwirtschaft nur rund 10 % der Arbeiter und Angestellten einen höheren Schulabschluss vorweisen (Deutsch, 2004). So
können neue technologische Entwicklungen, die zu einer Erhöhung der
Energieeffizienz beitragen, vielfach nicht aufgrund von fehlendem Know-how
zum Einsatz kommen oder sind mit deutlich höheren Kosten verbunden. Daher ist eine Verbesserung der Aus- und Weiterbildung im Baugewerbe unumgänglich, um gegebene Ressourcen und Technologien mit hoher ökologischer und ökonomischer Effizienz zum Einsatz zu bringen.
ANNEX
96
Es muss qualifiziertes Personal vorhanden sein, um die Qualität und die Effizienz von Maßnahmen zu gewährleisten.

Die energetische Qualität von Gebäuden muss sich im Erst- bzw. Wiederverkaufswert widerspiegeln.
Der dafür geschaffene Energieausweis ist seit 2008 bei jeder Immobilientransaktion gesetzlich verpflichtend auszustellen. Dadurch erhofft man sich,
dass die energetische Qualität von Gebäuden vergleichbarer wird und dass
sich dies im Miet- bzw. Kaufpreis niederschlägt. Dadurch drängt sich das
Thema Energieeffizienz in den Immobilienmarkt, wodurch eine breite Öffentlichkeit erreicht werden kann. Es wird daher ein für EigentümerInnen und
VermieterInnen zusätzlicher Anreiz geschaffen, ihre Wohnungen energetisch
zu optimieren. Durch den Energieausweis ist es des Weiteren möglich, die
energetisch sinnvollsten Verbesserungsmaßnahmen zu berechnen und zu visualisieren.
A.6
Tabellen Energieträgerbedarf - Szenarien
spezifisches Referenzszenario
Wohngebäude
2005
2007
2020
2030
2050
Energieträger in TJ
Fernwärme (fossil)
Erneuerbare
dav on Solarthermie
dav on Biomasse FW * )
dav on Umgebungswärme* * )
Kohle
Strom
Öl
Gas
Gesamt
2.226
1.648
2.385
2.447
2.212
16.569
15.016
16.968
18.867
18.238
598
684
1.875
2.285
3.396
1.623
1.648
1.657
1.715
1.647
195
195
352
444
599
1.541
1.321
868
598
289
8.113
7.689
9.292
10.264
12.524
14.596
11.020
9.776
7.553
4.932
3.557
3.069
4.843
5.182
3.396
46.602
39.762
44.133
44.911
41.592
97.693
72.328
104.697
107.398
97.093
0
0
0
0
0
157.821
135.259
88.851
61.229
29.619
Emissionen in Tonnen
Fernwärme (fossil)
Erneuerbare
Kohle
Strom
1.002.830
950.506
1.148.584
1.268.751
1.548.118
Öl
1.123.118
847.909
752.227
581.189
358.599
195.428
168.602
266.099
284.712
270.982
Gesamt
2.576.889
2.174.605
2.360.458
2.303.280
2.304.411
Gebäudeemissionen * * * )
1.476.366
1.151.770
1.107.177
927.131
659.200
-22%
-25%
-37%
-55%
Gas
Veränderung zu 2005
Basiszielszenario Wohngebäude
Energieträger in TJ
Fernwärme (fossil)
Erneuerbare
dav on Solarthermie
2.226
1.648
1.956
1.490
485
16.569
15.016
17.483
15.690
14.231
9.764
598
684
4.023
5.406
Kohle
1.541
1.321
512
254
83
Strom
8.113
7.689
8.164
8.164
8.164
14.596
11.020
5.336
2.862
1.017
3.557
3.069
4.369
3.376
1.542
47.200
40.447
41.843
37.241
35.285
97.693
72.328
85.857
65.375
21.286
0
0
0
0
0
157.821
135.259
52.467
25.963
8.458
Öl
Gas
Gesamt
Basiszielszenario Wohngebäude (Emissionen in Tonnen)
Fernwärme (fossil)
Erneuerbare
Kohle
Strom
1.002.830
950.506
1.009.218
1.009.218
1.009.218
Öl
1.123.118
847.909
410.572
220.209
78.229
195.428
168.602
240.048
185.494
84.713
Gesamt
2.576.889
2.174.605
1.798.162
1.506.259
1.201.904
Gebäudeemissionen * * * )
1.476.366
1.151.770
703.087
431.667
171.400
-22%
-52%
-71%
-88%
Gas
Veränderung zu 2005
97
Erläuterung 2: Gebäude
spezifisches Referenzszenario
Dienstleistungs Gebäude
2005
2007
2020
2030
2050
Energieträger in TJ
Fernwärme
2.290
1.104
1.597
1.639
1.481
Erneuerbare
1.264
1.412
1.372
1.445
1.424
Kohle
97
82
54
37
18
Strom
5.792
5.305
7.215
8.795
13.069
Öl
2.014
1.308
1.160
896
553
Gas
2.759
2.753
4.345
4.649
4.425
14.364
11.924
15.817
17.440
20.810
100.501
48.434
70.109
71.918
65.017
Gesamt
Emissionen in Tonnen
Fernwärme
Erneuerbare
0
0
0
0
0
9.883
8.412
5.526
3.808
1.842
Strom
715.979
655.754
891.855
1.087.166
1.615.472
Öl
154.980
100.613
89.259
68.964
42.551
Gas
151.589
151.268
238.741
255.441
243.122
1.132.932
964.481
1.295.490
1.487.297
1.968.005
316.453
260.293
333.526
328.212
287.515
-18%
5%
4%
-9%
Kohle
Gesamt
Gebäudeemissionen * * * )
Veränderung zu 2005
Wedgeszenario Dienstleistungs
ANNEX
Gebäude Energieträger in TJ
Fernwärme
2.290
1.104
1.462
1.315
1.014
Erneuerbare
1.412
1.372
1.493
1.226
770
Kohle
97
82
33
17
8
Strom
5.792
5.305
5.633
5.633
5.633
Öl
2.014
1.308
667
379
195
Gas
2.759
2.753
2.845
2.199
1.412
Gesamt
14.364
Basiszielszenario Emissionen in Tonnen
Fernwärme
100.501
Erneuerbare
12.132
2020
48.434
10.769
2030
64.149
9.031
2050
57.723
44.484
0
0
0
0
0
9.883
8.412
3.371
1.753
827
Strom
715.979
655.754
696.259
696.259
696.259
Öl
154.980
100.613
51.346
29.173
14.998
Gas
151.589
151.268
156.297
120.808
77.585
1.132.932
964.481
971.423
905.716
834.153
316.453
260.293
211.015
151.734
93.410
-18%
-33%
-52%
-70%
Kohle
Gesamt
Gebäudeemissionen * * * )
Veränderung zu 2005
98
11.924
2007
*) Biomasse FW wird in den Energiebilanzen unter Fernwärme verbucht.
**) Strombedarf für WP bei Jahresarbeitszahl 3,5
***) Emissionen von Kohle, Öl und Gas
Innovationszielszenario Wohngebäude
Energieträger in TJ
Fernwärme (fossil)
Erneuerbare
dav on Solarthermie
2.226
1.648
1.762
1.180
101
16.569
15.016
17.822
14.920
11.973
9.764
598
684
4.023
5.406
Kohle
1.541
1.321
485
229
48
Strom
8.113
7.689
7.164
6.479
5.300
14.596
11.020
4.893
2.412
543
3.557
3.069
2.550
1.604
419
47.200
40.447
38.700
32.231
28.147
97.693
72.328
77.347
51.791
4.431
0
0
0
0
0
157.821
135.259
49.652
23.503
4.946
669.807
Öl
Gas
Gesamt
Innovationszielszenario (Emissionen in Tonnen)
Fernwärme (fossil)
Erneuerbare
Kohle
Strom
1.025.365
971.866
905.511
818.928
Öl
1.123.118
847.909
376.512
185.570
41.789
195.428
168.602
140.119
88.157
23.002
Gesamt
2.599.424
2.195.965
1.549.142
1.167.949
743.976
Gebäudeemissionen * * * )
1.476.366
1.151.770
566.284
297.230
69.738
-22%
-62%
-80%
-95%
Gas
Veränderung zu 2005
Innovationszielszanrio Dienstleistungs Gebäude
Energieträger in TJ
Fernwärme
2.290
1.104
1.180
790
68
Erneuerbare
1.412
1.372
1.321
911
212
Kohle
97
82
30
14
3
Strom
5.792
5.305
4.943
4.470
3.656
Öl
2.014
1.308
581
286
64
Gas
2.759
2.753
2.288
1.440
376
14.364
11.924
10.343
7.911
4.378
100.501
48.434
51.794
34.681
2.967
0
0
0
0
0
9.883
8.412
3.088
1.462
308
462.100
Gesamt
Innovationszielszenario Emissionen in Tonnen
Fernwärme
Erneuerbare
Kohle
Strom
732.068
670.490
624.712
564.978
Öl
154.980
100.613
44.677
22.020
4.959
Gas
151.589
151.268
125.713
79.093
20.638
1.149.022
979.217
849.985
702.234
490.971
316.453
260.293
173.478
102.574
25.904
-18%
-45%
-68%
-92%
Gesamt
Gebäudeemissionen * * * )
Veränderung zu 2005
*) Biomasse FW wird in den Energiebilanzen unter Fernwärme verbucht.
99
**) Strombedarf für WP bei Jahresarbeitszahl 3,5
***) Emissionen von Kohle, Öl und Gas
Erläuterung 2: Gebäude
100
ANNEX
IMPRESSUM
Herausgeber:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung,
Fachabteilung 17A,
Energiewirtschaft und allgemeine technische Angelegenheiten
Landhausgasse 7/5
8010 Graz
Telefon: 0316/877-4124
Fax: 0316/877-4569
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ganz herzlich bei:
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Andritz AG
Landwirtschaftskammer Steiermark
FA17A – DI Wolfgang Jilek
FA19D
fotolia
Graz, Juni 2010