Exportbericht Luxemburg - Außenwirtschaftsportal Bayern

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Exportbericht Luxemburg - Außenwirtschaftsportal Bayern
EXPORTBERICHT
Luxemburg
Wirtschaft / Außenhandel
Geschäftsabwicklung
Markterschließung
Zollregime / Recht
Geschäftsreisen
Stand: März 2014
Grundlage dieser Broschüre ist der Länderreport Luxemburg, der freundlicherweise von
AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA zur Verfügung gestellt wurde. AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
ist die Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer Österreich.
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Weitere Exportberichte sind im AUSSENWIRTSCHAFTSPORTAL BAYERN unter
www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN .................................................................................................. 4
Außenhandel ................................................................................................................................ 10
AUSSENHANDEL......................................................................................................................... 11
AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND ...................................................................................... 12
AUSSENHANDEL MIT BAYERN .................................................................................................. 12
INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG .................. 13
Normen ......................................................................................................................................... 14
Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen .............................................................................. 14
Bank- und Finanzwesen................................................................................................................ 15
Zoll und Außenhandelsregime ...................................................................................................... 18
Patent-, Marken- & Musterrecht .................................................................................................... 23
Eigentum und Forderungen .......................................................................................................... 24
Schiedsgerichtsbarkeit .................................................................................................................. 28
INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN ............................................................................ 29
Wichtige Adressen ........................................................................................................................ 32
Links ............................................................................................................................................. 36
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Key facts
Staatsform
Konstitutionelle parlamentarisch-demokratische
Monarchie (Großherzogtum);
Staatsoberhaupt Großherzog Henri von Nassau
(seit 28. Sept. 2000)
Fläche
2.586 km²
Bevölkerung
537.039 Einwohner (2013), davon 44,5 % Ausländer
Bevölkerungsdichte: 207 Einwohner/km²
Städte
Luxemburg (Hauptstadt) 103.641 Einwohner;
Esch-sur-Alzette (31.898); Differdange (22.769);
Dudelange (19.292)
Klima
gemäßigtes Klima mit relativ häufigen Niederschlägen
und geringen Temperaturschwankungen
Währung
Euro
Historischer Überblick
Nachdem bereits der Durchzug der Kelten und die Gegenwart der Römer Spuren hinterlassen
haben, reicht die Geschichte des heutigen Großherzogtums auf das Jahr 963 zurück. Der
Stammvater des Hauses Luxemburg, der Ardennengraf Siegfried, ließ ein Schloss errichten, das
später zur berühmten und wegen ihrer strategischen Lage begehrten Festung Luxemburg
ausgebaut wurde.
Aus dem Haus Luxemburg gingen gegen Ende des Mittelalters vier deutsche Kaiser sowie vier
böhmische und ein ungarischer König hervor. Namen wie Heinrich VII, Johann der Blinde, Karl IV,
Wenzel und Sigismund erinnern an diese Zeit, die gegen Ende des 15. Jahrhunderts ihr Ende
fand.
Im
Anschluss
an
sie
begann
für
Luxemburg
bis
ins
19. Jahrhundert hinein eine lange Periode der Fremdherrschaft durch Burgunder,
Spanier, Franzosen, Österreicher und Preußen.
Erst 1815 begann für Luxemburg eine Zeit der nationalen Unabhängigkeit, das Großherzogtum
wurde dem König der Niederlande als persönlicher Besitz zugesprochen. Mit dem Londoner
Vertrag von 1839 wurde Luxemburg die politische Selbstständigkeit und die immerwährende
Neutralität (die 1948 aufgegeben wurde) garantiert. Die Personalunion mit dem König der
Niederlande Wilhelm II., dauerte allerdings bis zu dessen Tod 1890 fort. Da dieser keine
männlichen Nachkommen hatte, ging die Krone des Großherzogtums auf das Haus Nassau über.
Seit September 2000, nach der Abdankung von Großherzog Jean, wird Luxemburg von
Großherzog Henri regiert.
Bevölkerung
2013 zählte Luxemburg 537.000 Einwohner. Aufgrund des Wirtschaftswachstums der letzten
Jahrzehnte konnte eine stetige Bevölkerungszunahme verzeichnet werden. Der extrem hohe
Ausländeranteil von 44,5 % hat zur gesetzlichen Verankerung der doppelten Staatsbürgerschaft in
Luxemburg geführt und setzt sich wie folgt zusammen: 37,4 % der Gesamtbevölkerung stammen
aus anderen EU-Staaten, während nur 5,6 % nicht EU-Staatsbürger sind. 82.360 Portugiesen
leben im Großherzogtum und bilden den größten Ausländeranteil mit 16,1 % an der
Gesamtbevölkerung vor den Franzosen (6,2 %) und Italienern (3,5 %). In Luxemburg arbeiten ca.
156.000 Grenzgänger, welche zu 50 % aus Frankreich und zu 26 % aus Belgien und zu 24 % aus
Deutschland kommen.
Die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt in Luxemburg 77,9 Jahre bei Männern und 83,5
Jahren bei Frauen.
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Rund 90 % der luxemburgischen Bevölkerung sind Katholiken. Des Weiteren gibt es noch
Protestanten, Juden und Muslime.
Landes- & Geschäftssprachen
Landessprachen
Seit 1984 ist Letzebuergesch, eine alte moselfränkische Mundart, die mit französischen und
deutschen Sprachelementen durchsetzt ist, offizielle Nationalsprache. Sie ist eines der
Hauptelemente der Luxemburger Identität.
Verwaltungssprachen
Französisch und Deutsch. Gesetze etc. werden allerdings nur auf Französisch veröffentlicht.
Geschäftssprachen
Luxemburg ist eines der wenigen Länder der Welt, wo die Bevölkerung praktisch durchgehend
mehrsprachig ist. In mehr als der Hälfte der befragten 265 Unternehmen werden täglich vier
verschiedene Sprachen gesprochen. Französisch (55,8 %) ist die meist gesprochene Sprache im
Berufsalltag, gefolgt von Luxemburgisch (20,0 %), English (17,7 %) und Deutsch (4,9 %).
Sogar die bedeutendste Tageszeitung "Luxemburger Wort" erscheint mit Artikeln in drei Sprachen.
Die Kommunikation mit den Luxemburgern stellt daher kein Problem dar.
Politisches System
Drei Parteien dominieren die politische Landschaft: Die Christlich-Soziale Volkspartei (CSV), die
Luxemburger Sozialistische Arbeiterpartei (LSAP) und die Demokratische Partei (DP). Seit der
letzten Wahl im Juni 2009 wird das Land von einer Koalition aus der Christlich-Sozialen
Volkspartei und der LSAP unter Ministerpräsident Jean-Claude Junker (CSV) regiert, der im Juli
2013 zurückgetreten ist. Am 20. Oktober 2013 finden Neuwahlen statt. Als Vorreiter einer aktiven
Politik der internationalen Zusammenarbeit wurde 1921 mit Belgien eine Wirtschaftsunion
eingegangen. Luxemburg war 1945 Mitbegründer des Benelux und einige Jahre später
Gründungsmitglied der EWG. 1981-1984 waren die Luxemburger Gaston Thorn bzw. 1995 – 1999
Jacques Santer Präsidenten der EU-Kommission.
Abkommen mit Deutschland

Doppelbesteuerungsabkommen.
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen
UNO, WTO, OECD, WEU, Europarat, NATO, OSZE, UNESCO, IMF, IBRD, FAO, WHO, IAEA,
ILO, IFC, IDA, EBWE etc.
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WIRTSCHAFT IM ÜBERBLICK
Kurze Charakteristik
Für einen Zeitraum von rund 100 Jahren, ab der Mitte des 19. Jahrhunderts, war die Eisen- und
Stahlindustrie der Motor der luxemburgischen Industrialisierung und wirtschaftlichen Entwicklung.
Um die Abhängigkeit von diesem Sektor zu verringern und den Krisenerscheinungen
entgegenzuwirken, wurden mit einer gezielten Investitions- und Förderungspolitik Anreize für
diversifizierte Investitionen u.a. in den Bereichen Finanzen, Medien sowie Transport und Logistik
geschaffen.
Wirtschaftslage und Perspektiven
Das Großherzogtum Luxemburg zählt laut dem „IMD World
Competitiveness Yearbook 2013“ zu den wettbewerbsfähigsten Ländern
der Welt. Luxemburg befindet sich auf Platz 13 im internationalen
Ranking. Somit gehört Luxemburg wie im vergangen Jahr immer noch
zur Weltspitze vor den Niederlanden (Platz 14) und England (Platz 18).
Das „IMD World Competitivess Yearbook“
analysiert
die
Wettbewerbsfähigkeit von 60 Ländern unter Berücksichtigung von 300
Kriterien, diese werden eingeteilt in wirtschaftliche Leistungsfähigkeit,
Effektivität der Regierung, Rahmenbedingungen für Unternehmen und
die Infrastruktur des jeweiligen Landes.
„Wussten Sie, ….
dass Luxemburg eine der
kulturell-vielfältigsten
Gesellschaften mit 170
verschiedenen
Nationalitäten bildet? Allein
in Luxemburg-Stadt liegt
der Ausländeranteil bei
64,88 %.
Daher
ist
es
nicht
überraschend, dass das
Großherzogtum mit seiner
Sprachenvielfalt
als
attraktives
Wirtschaftszentrum
gilt.
Englisch wird sowohl im
Berufsleben als auch im
Alltag fließend gesprochen.
Die erfolgreiche Positionierung Luxemburgs ist vor allem auf das stabile
politische Umfeld und auf die attraktiven wirtschaftlichen und rechtlichen
Rahmenbedingungen, insbesondere die Steuerpolitik und das
Finanzwesen, zurückzuführen.
Auch der hohe Bildungsstandard sowie die starke Fokussierung auf
Forschung und Entwicklung machen Luxemburg für ausländische
Direktinvestitionen interessant. Luxemburg befindet sich auf Rang drei nach Hong Kong und
Singapur laut dem Foreign Direct Investment (FDI) Attraction Index 2013 von UNCTAD. Rund 30
% des BIPs fließen aus ausländischen Direktinvestitionen.
Mehrere globale industrielle Unternehmen haben sich in Luxemburg niedergelassen und in das
Land investiert unter anderem ArcelorMittal, Goodyear, Guardian, Dupont, ExxonMobil und
Ferrero.
Der Informations- und Kommunikationssektor ist sehr gut entwickelt, RTL Group, SES, Microsoft,
Siemens, Skype, iTunes (Apple) und Champ Cargosystems sind die bekanntesten Unternehmen in
diesem Bereich.
Eine ganz besondere Bedeutung kommt dem Dienstleistungssektor zu. Dieser beläuft sich bereits
auf rund 80 % des BIP (Handel, Finanzdienstleistung, öffentliche Verwaltung sowie öffentliche
Dienstleistung, Bildung).
Dank der atypischen Wirtschaftsstruktur sowie dem modernen Regulierungs-und Rechtsrahmen
hat sich Luxemburg neben den USA zu einem der bedeutendsten Finanzzentren Europas
entwickelt. Das verwaltete Vermögen aus Investmentfonds hat im Mai 2013 eine Rekordhöhe von
EUR 2.584 Mrd. erreicht. Ende 2012 verzeichnete das Luxemburger Fondsvermögen laut der
Luxemburger Investment Fondsindustrie (ALFI) EUR 2.383 Mrd. und bleibt damit wichtigstes
europäisches Fondszentrum vor Frankreich und Deutschland.
Im Zuge der Zerschlagung der Dexia-Gruppe Anfang Oktober 2011 übernahm Luxemburg
Garantien in Höhe von 3 % der Gesamtgarantie von EUR 90 Mrd.. Diese EUR 2,7 Mrd.
entsprechen rund 6,5 % des BIP von Luxemburg. Negative Auswirkungen auf die Bewertung der
Bonität des Großherzogtums haben sich daraus nicht ergeben.
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Allerdings sind die überdurchschnittlich hohen Wachstumsraten Luxemburgs innerhalb der
Eurozone mit durchschnittlich 5 % vor dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 vorbei. 2012 wies
Luxemburg ein Wirtschaftswachstum von 0,3 % auf. Jüngste Prognosen für das Jahr 2013
ergeben ein Wachstum zwischen 0,5% und 1,1 %. Rund 45 % des Luxemburger BIP wird im
Finanzsektor erwirtschaftet, der sich auch 2012 und 2013 wieder positiv entwickelt hat.
Wirtschaftsdaten
Makroökonomische Daten
Einheit
Euro
Mrd. Euro
%
%
%
BIP pro Kopf
BIP
Wachstumsrate BIP, real
Inflationsrate
Arbeitslosenquote
2010
80.200
40,3
2,7
2,8
4,6
2011
83.500
42,8
1,6
3,7
4,9
2012p
84.100
44,2
0,0
3,0
5,3
2013p
84.800
45,5
1,0
2,0
5,9
Quelle: Bayerische Landesbank, p=Prognose
4,50% 4,10%
4,00%
3,50%
3,00%
2,50%
2,00%
1,50%
1,00%
0,50%
0,00%
6,00%
3,70%
4,90%
5,10%
4,60%
5,00%
2,80%
4,90%
5,10%
5,50%
2,70%
4,00%
1,9%
3,00%
2,00%
1,00%
0,04%
2008
2009
2010
2011
2012
0,00%
2013*
2008
2009
2010
2011
2012
2013*
Inflationsrate
Arbeitslosenrate
Quelle: Datenbank: Länder und Märkte/Eurostat
15,00
9,90
6,60
10,00
5,00
10,00
5,00
5,00
8,50
11,80
9,00
-3,80
1,90
-8,20
-10,30
0,00
0,00
-5,00
-5,00
-10,00
-10,00
-15,00
-15,00
-20,00
2008
2009
2010
2011
2012
Einfuhren von Waren (reale Veränderung in %)
Ausfuhren von Waren (reale Veränderung in %)
Bedeutende Wirtschaftssektoren
Finanzzentrum Luxemburg
Ausgehend von einem internationalen Abrechnungszentrum (Clearstream International) und einer
gezielten Förderung dieses Wirtschaftszweiges durch äußerst günstige steuerliche
Rahmenbedingungen sowie durch seine zentrale Lage, gute Infrastruktur, politische und soziale
Stabilität, die Mehrsprachigkeit der Bevölkerung und die liberalen Investitionsbestimmungen hat
sich Luxemburg zu einem der bedeutendsten Banken- und Finanzzentren der Welt entwickelt und
befindet sich heute unter den Top 10 der Weltfinanzmärkte. 142 Banken) sind in Luxemburg
vertreten. Sie erwirtschaften gemeinsam mit den 95 Versicherungen, 244 Rückversicherungen und
den restlichen Unternehmen des Finanzsektors rund 45 % des BIPs Luxemburgs. Rund die Hälfte
der Steuereinnahmen Luxemburgs entstammt diesem Bereich.
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Der Finanzplatz Luxemburg ist nach den USA das weltweit zweitgrößte Kompetenzzentrum für
Investmentfonds, Europas führender Standort für Captive-Rückver-sicherungen und das größte
Private Banking-Zentrum der Eurozone.
Das Fondsvermögen in Luxemburg ist von 2012 bis 2013 um 0,73 % gestiegen, wobei sich die
Fonds d’investissements international (FIS), dank ihrer Transparenz und Flexibilität großer
Beliebtheit erfreuen. 13.525 Fonds mit einem Bestand von EUR 2.584 Mrd. wurden Ende Juli 2013
verwaltet. Damit wird bestätigt, dass Luxemburg nach wie vor für Investoren interessant ist.
Der luxemburgische Versicherungsmarkt ist sehr hoch entwickelt. Alle großen multinationalen
Unternehmen sind in Luxemburg präsent und zahlreiche Gesellschaften sind auf dem nationalen
und internationalen Lebensversicherungsmarkt aktiv. Die Hauptaktivität ist und bleibt jedoch das
grenzüberschreitende Lebensversicherungsgeschäft mit rund 91 % des gesamten
Prämienaufkommens
der
Versicherungsgesellschaften.
Einige
internationale
Versicherungsunternehmen haben für den Vertrieb ihrer Lebensversicherungsprodukte Joint
Ventures mit Banken gegründet. Die luxemburgischen Versicherer haben sich auf
fondsgebundene Lebensversicherungsprodukte spezialisiert, die es ihren Kunden erlauben,
Versicherungsschutz und Renditepotenzial zu verbinden.
Das Nicht-Lebensversicherungsgeschäft hat in der jüngsten Vergangenheit besonders im Ausland
stark expandiert. Die im Ausland erwirtschafteten Versicherungsprämien stellen mittlerweile 70 %
der in diesem Bereich insgesamt von den luxemburgischen Versicherungsgesellschaften
vereinnahmten Prämien dar.
Logistik
Der Logistikbereich entwickelte sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Standbein der
luxemburgischen Wirtschaft. Der Luxemburger Flughafen ist der fünftgrößte Fracht-Flughafen
Europas mit einer Jahreskapazität von einer Mio. Tonnen Beförderungsgütern. Größter Kunde ist
Cargolux, die gleichzeitig auch die größte Europäische Fluglinie für alle Frachtgüter ist. Durch die
Eröffnung des neuen Terminals von Luxair wurde die jährliche Kapazität des Flughafens auf drei
Mio. Passagiere vergrößert. Im Jahr 2012 nahm die Anzahl der Passagiere (804.198 Personen)
gegenüber dem Vorjahr ab, Luxair schrieb einen Verlust von EUR 10,5 Mio. Im Jahr 2015 wird
voraussichtlich die Freihandelszone „Luxembourg Freeport“ ihre Pforten öffnen. Es wird ein
20.000 m2 großer Lager- und Ausstellungsraum direkt am Flughafen für die Unterbringung
wertvoller Güter wie Wein, Edelmetalle, Antiquitäten, Oldtimer und dergleichen errichtet.
Ende 2012 erfolgte der Spartenstich des multimodalen Logistikparks „Eurohub Luxembourg Sud“.
Mit der Durchführung des Projekts in Bettembourg Dudelange werden nicht nur zwischen 3.000 bis
5.000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen, sondern auch ein strategisches, innovatives Konzept
verfolgt.
Laut dem EU-Kommissar für Transport soll der Hafenverkehr bis 2030 um 50 % ansteigen. Bereits
75 % des interkontinentalen Warenverkehrs wird über den Seeweg abgewickelt. Dies stellt einen
großen Vorteil für das gut positionierte Luxemburg dar. Mit Zugang zu drei bedeutenden
internationalen Häfen im Umkreis von 300 km - wie dem Seezugang zur Nordsee über die
Korridore Schweiz, Italien, Frankreich und der spanischen Mittelmeerküste sowie über
Deutschland Richtung Skandinavien und Österreich - ist Luxemburg eine ideale Drehscheibe für
Aktivitäten aus dem Logistikbereich.
Medien
Luxemburg ist eine der europäischen Hochburgen der audiovisuellen Medienlandschaften. Das
Großherzogtum erfreut sich einer langen Tradition im privaten, grenzüberschreitenden Rundfunk
und in den letzten Jahren auch des Fernsehens. Die RTL Group – vormals Compagnie
Luxembourgeoise de Télédiffusion (CLT) - ist Eigentümer verschiedenster europäischer privater
Fernseh- und Radiosender und Begründer des deutschsprachigen Radio Luxemburg und des
deutschen privaten Fernsehsenders RTL. Die RTL Group beschäftigt weltweit rund 13.400
Mitarbeiter und zählt 46 Fernseh- und 29 Radiostationen in neun Ländern Europas.
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Die Verbreitung der Programme erfolgt über terrestrische Sender, Kabel und Satelliten.
Das in Luxemburg ansässige Unternehmen konnte 2012 wieder erste solide Resultate seit der
Krise verzeichnen. Im ersten Quartal 2013 sind die Umsätze um 0,5 % auf EUR 1,3 Mrd. im
Vergleich zur Vorjahresperiode gestiegen. Der Medienkonzern wird zukünftig seine Aktivitäten
auch im Onlinebereich weiter ausweiten. Das Hauptaugenmerk wird dabei auf Replay-Kanäle und
Onlineplattformen gelegt. Die RTL Group prognostiziert, dass sich der TV-Konsum von täglich 231
Minuten (2012) auf 248 Minuten (2015) erhöhen wird.
Im Satellitenbereich hat sich die Luxemburger Firma "Société Européenne des Satellites (SES)",
Betreiber der ASTRA-Satelliten seit ihrer Gründung 1985 zu einem marktbeherrschenden
Unternehmen entwickelt, das über 51 Satelliten weltweit verfügt und den gesamten Globus
abdeckt. SES beschäftigt weltweit mehr als 1.600 Mitarbeiter und überträgt derzeit über 2.600
Fernseh- und Radioprogramme sowie Multimedia- und Internet-Dienste an mehr als 135 Mio.
Haushalte in Europa und Afrika. Der Konzern erzielte im ersten Halbjahr 2013 einen Umsatz von
EUR 910,5 Mio. (+2,1 % im Vergleich zum Vorjahr).
Luxemburg gelingt es zunehmend, durch gezielte steuerliche Förderungsmaßnahmen neue
Unternehmen im Bereich der audiovisuellen Produktion anzusiedeln.
Laut einer PWC-Studie über die durchschnittliche Steuerschuld und die erforderliche Zeit für die
Steuererklärung nimmt Luxemburg weltweit den 14. Platz und europaweit den 1. Platz, gleichauf
mit Finnland, ein. Luxemburg verfügt über Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 60
Ländern und bietet Anreize wie eine geringe oder keine Quellensteuer auf
Dividendenausschüttungen, die Anwendung der Steuerbefreiung von Dividendenerträgen aus
Beteiligungen beziehungsweise Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von Beteiligungen sowie
weitere steuerliche Anreize im Bereich des geistigen Eigentums.
Eisen und Stahl
Die Eisen- und Stahlindustrie bildet die Grundlage der luxemburgischen Industrie. Der weltgrößte
Stahlkonzern Arcelor Mittal (ca. 10 % der Weltstahlproduktion) hat seinen Hauptsitz in Luxembourg
und
beschäftigt
weltweit
320.000
Arbeitnehmer
in
über
60 Ländern. Die weltweite Stahlproduktion hat sich wieder erholt und ist 2012 um
3,5 % gestiegen. Innerhalb Europas wird die Stahlproduktion voraussichtlich 2013 um
1 % sinken. Aus einer Prognose der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC geht
hervor, dass bis 2020 die jährliche weltweite Stahlerzeugung auf 2,3 Mrd. Tonnen zulegen wird.
35.000,00
8.117,00
6.561,50
6.838,80
6.949,70
8.742,00
2.067,80
2.025,70
18.303,00
17.840,70
18.012,50
2010
2011
2012
30.000,00
25.000,00
7.149,10
20.000,00
3.055,20
15.000,00
10.000,00
5.000,00
0,00
Finanzsektor, Dienste an Unternehmen
Verarbeitendes Gewerbe
Handel, Transport, Kommunikation
Andere
Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.)
Gegen die Wirtschaftskrise ging Luxemburg mit hohen Investitionen der öffentlichen Hand vor, um
die Beschäftigung zu erhalten. Seit 2011 sind diese Ausgaben zum Großteil sozialer Natur: die
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Hilfsmaßnahmen für Unternehmen sind um EUR 11,7 Mio. erhöht worden; 2012 wurde das Budget
der Universität um EUR 10,7 Mio. (+10,2 %) dotiert und die Ausgaben für die Eisenbahn- und
Straßenfonds
um
EUR
19,7
Mio.
(+6,3 %). Kinder- und Familienbeihilfen wurden um EUR 5,7 Mio. (+9,8 %) sowie Investitionen in
Kinderbetreuungsstätten um EUR 59,5 Mio. auf rund EUR 2,2 Mrd. erhöht. Ausgaben i.S. des
Kyoto Protokolls beliefen sich auf EUR 110 Mio.
Im Frühjahr 2012 investierte P&T Luxembourg EUR 87 Mio. in das neue Rechenzentrum
„Resilience Centre East“. Der Satellitenbetreiber SES erweiterte das Unternehmen um EUR 34
Mio.
Für 2013 sind hingegen wieder einige Ausgabenkürzungen und Steuererhöhungen geplant,
welche den Staatshaushalt um EUR 952 Mio. entlasten sollen.
Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.)
Die Arbeitslosigkeit erreichte 2012 im Gegensatz zu den Erwartungen 2011 (4,9 %) etwa 5,1 %.
Besonders betroffen ist die luxemburgische Bevölkerung der unter 30 Jährigen, bei der ein Anstieg
der Arbeitslosigkeit von 16,4 % im Jahr 2011 auf 18,6 % im Jahr 2012 verzeichnet werden musste.
Arbeitskosten, Lohnniveau
Die Mindestlöhne wie auch alle anderen Löhne und Gehälter werden automatisch an den Lohnindex,
der sich an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten orientiert, angepasst. Die Indexkommission
(Commission de l’indice) setzt diesen fest, indem sie die Preisentwicklung eines festgesetzten
Warenkorbes ermittelt.
Die Lohnkosten liegen in Luxemburg über jenen von Belgien, Frankreich und Deutschland.
So wurden auch am 1.1.2013 die Mindestlöhne angepasst und es gelten somit folgende
Mindestlöhne:
für
mindestens
18-jährige
ungelernte
Arbeitnehmer
beträgt
er
EUR 1.874,19 und für gelernte Arbeitnehmer EUR 2.249,03.
Außenhandel
Der Außenhandel spielt für Luxemburg eine äußerst wichtige Rolle. 83 % der Exporte und 94 %
der Importe werden mit den anderen EU-Staaten abgewickelt, wobei die drei Nachbarländer
Deutschland, Frankreich und Belgien mit Abstand dominieren. Die Gesamtexporte beliefen sich
2012 auf EUR 10,9 Mrd. (2011: EUR 12,1 Mrd.) und die Importe auf respektive EUR 18,8 Mrd.
(2011: EUR 18,6 Mrd.). Obwohl die Handelsbilanz Luxemburgs seit Mitte der siebziger Jahre
passiv ist, ist das traditionelle Leistungsbilanzaktivum speziell aufgrund der Finanzdienstleistungen
kontinuierlich gestiegen. Herausragend an der Exportbilanz von Luxemburg ist, dass der tertiäre
Sektor überdurchschnittlich dominiert. Der Anteil der Luxemburger Dienstleistungen im gesamten
Exportvolumen stellt 80 % dar, Waren nur 20 %. Global gesehen ist es praktisch umgekehrt. Die
Krise in der Stahlindustrie und das Aufkommen des Bankensektors, insbesondere des wichtigsten
Exportzweigs Luxemburgs - die Fondsindustrie, haben die Produktionsstruktur Luxemburgs stark
beeinflusst. Deutschland, Frankreich und Belgien blieben exportseitig die wichtigsten Kunden für
Luxemburg und nahmen 55 % aller Exporte auf. Zudem waren auch diese drei Länder die größten
Lieferländer für Luxemburg. Drei Viertel aller luxemburgischen Importe stammten aus diesen drei
Ländern.
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AUSSENHANDEL
Luxemburg
(in Mrd. Euro)
Export
Import
Saldo
2010
2011
2012p
2013p
12,6
16,7
-4,1
13,8
19,1
-5,3
14,3
19,5
-5,2
15,3
19,9
-4,5
Quelle: Bayerische Landesbank, p=Prognose
Wichtigste Einfuhrwaren
Die bedeutendsten Einfuhrwaren nach Luxemburg sind Transportmittel, Brennstoffe und
Maschinen.
Wichtigste Ausfuhrwaren
Zu den wichtigsten Ausfuhrgütern zählen Metallwaren, Maschinen und die dazu-gehörigen
Ausrüstungen, sowie Transportmittel.
Wichtigste Handelspartner
2012
Importländer
(in Mrd. EUR)
Belgien
6,66
Deutschland
5,16
Frankreich
2,15
USA
1,72
VR China
1,51
Anteil
(in %)
31
24
10
8
7
Exportländer
Deutschland
Frankreich
Belgien
Italien
Schweiz
2012
(in Mrd. EUR)
3,32
2,42
2,27
0,91
0,76
Anteil
(in %)
22
16
15
6
5
Quelle: Der Fischer Weltalmanach 2014
Die fünf wichtigste Im- und Exportgüter
Import
Fahrzeuge
Brennstoffe
Maschinen und
Ausrüstung
2012
(in Mrd. EUR)
4,09
3,23
2,71
Anteil
Export
(in %)
2012
(in Mrd. EUR)
Anteil
(in %)
19
Metallwaren
4,08
27
15
Maschinen und
Ausrüstung
2,57
17
13
Nahrungs- und Genussmittel, lebende
Tiere
1,36
9
Nahrungs- und Genussmittel, lebende
Tiere
2,15
10
Chemische Erzeugnisse
1,21
8
Chemische Erzeugnisse
1,94
9
Fahrzeuge
1,21
8
Quelle: Der Fischer Weltalmanach 2014
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
12
AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND
Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Luxemburg und Deutschland sind intensiv:
Deutschland ist für Luxemburg der größte Abnehmer luxemburgischer Exportwaren und zugleich
einer der wichtigsten Lieferanten des Großherzogtums für Importgüter: circa 24 Prozent der
Einfuhren kommen aus Deutschland. Von den 166 Luxemburger Banken sind 44 Niederlassungen
deutscher Kreditinstitute. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit in der Großregion Saar-Lor-Lux
nimmt stetig zu. (Quelle: Auswärtiges Amt).
Welche Standortvorteile Luxemburg bietet, erfahren Sie bei Luxembourg for Business:
www.luxembourgforbusiness.lu
Deutschland - Luxemburg
(in Mrd. Euro)
Deutsche Einfuhr
Deutsche Ausfuhr
Saldo aus deutscher Sicht
2009
2010
2011
2012
2.849
4.653
1.804
2.978
5.759
2.781
2.974
6.257
3.283
2.842
5.720
2.878
Quelle: Bayerische Landesbank
Die fünf wichtigsten Im- und Exportprodukte Deutschlands von bzw. nach Luxemburg
2012
Anteil
2012
Anteil
Import
Export
(in Tsd. Euro) (in %)
(in Tsd. Euro) (in %)
Metalle
591.145
20,80 Sonstige Waren
1.123.555
19,64
Gummi- und
Kraftwagen und
367.457
12,93
626.074
10,95
Kunststoffwaren
Kraftwagenteile
Nahrungsmittel und
274.587
9,66 Metalle
472.374
8,26
Futtermittel
Chemische
Chemische
197.759
6,96
431.833
7,55
Erzeugnisse
Erzeugnisse
Kokereierzeugnisse
Metallerzeugnisse
155.978
5,49 und
352.879
6,17
Mineralölerzeugnisse
Quelle: Statistisches Bundesamt
AUSSENHANDEL MIT BAYERN
Bayern - Luxemburg
(in Tsd. Euro)
Export
2009
2010
2011
2012
436.978
489.594
514.362
463.577
Import
196.356
230.077
235.069
231.664
Saldo
240.622
259.517
279.293
231.913
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik
Die fünf wichtigsten Im- und Exportprodukte Bayerns von bzw. nach Luxemburg
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
13
Import
Glas und -waren,
Keramik, Steine und
Erden
Metalle
Gummi- und
Kunststoffwaren
Chemische
Erzeugnisse
Kraftwagen und
Kraftwagenteile
2012
(in Tsd. Euro)
Anteil
Export
(in %)
2012 (in Tsd.
Euro)
Anteil
(in %)
80.126
17,28
Sonstige Waren
Chemische
Erzeugnisse
79.806
16,99
70.197
15,14
Kraftwagen und
Kraftwagenteile
41.000
17,70
39.021
16,84
33.581
14,50
20.751
8,96
Maschinen
37.827
8,16
15.474
6,68
Elektrische
Ausrüstungen
31.319
6,76
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG
Wirtschaftspolitik
Die Wirtschaft Luxemburgs, die zu einem hohen Grad vom Finanzsektor abhängig ist, hat 2011
einen leichten Aufschwung von rund 1,6 %, der sich 2012 mit 0,3 % fortsetzte, erlebt. Auch wenn
dies im Vergleich zu den hohen Wachstumsraten Luxemburgs der vergangenen Jahre wenig ist,
ist es doch ein guter Neustart nach der quasi-Stagnation im Jahr 2008 und der Rezession im Jahr
2009. Rund 45 % des Luxemburger BIP werden im Finanzsektor erwirtschaftet. Der Finanzplatz
Luxemburg muss mit verstärkter europäischer Konkurrenz bei erhöhter Markttransparenz rechnen.
Sichtbar wurden die Auswirkungen der internationalen Finanzkrise in Luxemburg an der
aggregierten Bilanzsumme der Banken, die zwischen Juni 2008 und Juni 2009 um rund EUR 100
Mrd. bzw. 11 % abgenommen hat und sich seit damals nicht mehr erholt. In den ersten sieben
Monaten 2013 war ein weiterer Rückgang der provisorischen Bilanzsumme der Banken von 6,7 %
auf EUR 740,5 Mrd. zu verzeichnen.
Empfohlene Vertriebswege
In vielen Branchen ist mangels Generalimporteur eine Betreuung durch Vertreter oder Importeure
in Belgien, Frankreich oder Deutschland anzuraten. Der Warenversand sollte jedoch nach
Möglichkeit direkt an den Luxemburger Kunden erfolgen.
Werbung
RTL-Luxemburg (www.rtl.com, www.rtlgroup.com) ist eine privatwirtschaftliche Gesellschaft, die
ihre Betriebskosten durch die Einnahmen aus Werbesendungen deckt. Die Werbeeinschaltungen,
sowohl über Radio als auch Fernsehen, werden in den umliegenden Ländern ebenfalls stark
beachtet. Zeitungswerbung ist in Einzelfällen zur Unterstützung des Absatzmittlers nützlich.
E-Business
Viele europäische Unternehmen setzen vor allem in den Bereichen Beschaffung, Logistik,
Finanzen und Produktentwicklung auf E-Business-Technologien. Luxemburg erkannte früh diesen
Trend und zählt somit heute zu den bedeutendsten Ländern bezüglich elektronischen
Geschäftsverkehr und der dazugehörigen Infrastruktur. Des Weiteren verlagerten viele bedeutende
Technologieunternehmen wie AOL, Microsoft, Amazon und Apple ihre Niederlassungen nach
Luxemburg.
73 % der Haushalte innerhalb der EU verfügten 2012 über einen Internetzugang. 58 % dieser
Internetnutzer kauften bzw. verkauften online für den Privatgebrauch.
Besonders aufgrund der Wirtschaftskrise wird ein Trend zu E-Business beobachtet. Laut einer
Studie der Europäischen Kommission geben 66 % der Onlineshopper geringere Preise als
Hauptgrund für ihren Kauf online an. Daher bietet E-Business in Zukunft weiterhin großes
Potenzial. Besonders Luxemburg ist aufgrund der Vielsprachigkeit des Landes attraktiv für den
elektronischen Geschäftsverkehr.
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14
Wichtigste Zeitungen
Luxemburger Wort www.wort.lu
Tageblatt
news.tageblatt.lu
Le Quotidien
www.epaper.lequotidien.lu
Lëtzebuerger Journal www.journal.lu
Wichtigste Messen
Einmal jährlich findet die Internationale Messe Luxemburg (www.luxexpo.lu) statt: Frühjahrsmesse
(Konsumgüter), Herbstmesse (Investitionsgüter). Für das Großherzogtum handelt es sich dabei
um ein wichtiges Ereignis, die internationale Ausstrahlung ist aber gering. Luxemburger Kaufleute
informieren sich in erster Linie auf den deutschen, französischen und belgischen Messen.
Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International
www.bayern-international.de. Einen Überblick über alle Messen gibt es bei AUMA: www.auma.de.
Normen
metrisch - starke Anlehnung an die belgischen Bestimmungen
Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken
Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit.
Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die
deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die
zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine
Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den
Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und
Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel:
+49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: postmaster@din.de, Internet: www.din.de.
Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen
Der strikten Einhaltung von Lieferbedingungen, insbesondere Lieferfristen, wird in Luxemburg
größte Bedeutung beigemessen.
Zahlungskonditionen
Kassa mit Skonto (innerhalb von 8-10 Tagen 2 %), nach Vereinbarung 30 bis 60 Tage Ziel
(allgemein hohe Geschäftsmoral).
Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern
der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und das
staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private
Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist,
können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden.
Bonitätsauskünfte
Diese können über Ihre Hausbank oder das AC in Brüssel eingeholt werden. Das Einholen von
Bonitätsauskünften ist vor dem Abschluss von Geschäften unbedingt zu empfehlen. Bitte
kontaktieren Sie die Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer:
www.debelux.ahk.de. Unter www.legilux.public.lu kann das luxemburgische Amtsblatt kostenlos
konsultiert werden, das Informationen wie Statuten, Zeichnungsberechtigte u.ä. liefert.
Forderungseintreibung
Es ist empfehlenswert, zunächst über die Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer
die Schuldnerfirma zu mahnen und bei Nichtbegleichung den Fall einem Inkassobüro oder Anwalt
zu übergeben.
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15
Preiserstellung
Aufgrund der Teilnahme Luxemburgs an der Wirtschafts- und Währungsunion erfolgt die
Preiserstellung in EUR.
Bank- und Finanzwesen
Der Schwerpunkt der luxemburgischen Volkswirtschaft bildet der Banken- und Finanzsektor. 2012
waren 142 Banken in Luxemburg registriert (Tochtergesellschaften, Niederlassungen von
ausländischen Großbanken). Ein wichtiger Bereich des Bankensektors sind Investmentfonds. Des
Weiteren
ist
Luxemburg
der
führende
Standort
in
Europa
bezüglich
Rückversicherungsgesellschaften. Der Bankensektor ist mit ca. 47.700 Mitarbeitern einer der
bedeutendsten Arbeitgeber in Luxemburg.
Geschäftsbanken
In Luxemburg gibt es 141 Banken (Juli 2013). Fast alle großen ausländischen Banken sind
vertreten, doch befassen sich diese in erster Linie mit internationalen Finanzoperationen und
Vermögensverwaltung.
Verkehr, Transport, Logistik
Der luxemburgische Flughafen verzeichnete im Geschäftsjahr 2012 ein Passagiervolumenrekord
von 1,92 Mio.. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr 2011 von ca. 7 %. Im
Frachtgeschäft sank 2012 das Frachtvolumen um 6,36 % zum Vorjahr auf 614.905 Tonnen. Durch
den Einsatz einer neuen Cargolux Boeing 747-800 und Modernisierungsarbeiten im Zuge der
großangelegten Neu- und Umbauarbeiten des Flughafen lux-Airport bis 2016 wird eine positive
Entwicklung dieses Sektors erwartet.
KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL
Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann
strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit
deutlich verschärft.
 Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EUBestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn
sie im Ausland begangen wurde.
 Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer
Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine
Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.
 Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen.
 Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.
Deshalb sollten Sie folgendes beachten:
 Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und
ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.
 Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik.
 Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten
sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet
werden.
 Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Merkblatt „Korruption im
Auslandsgeschäft“ im Außenwirtschaftsportal Bayern unter: www.auwi-bayern.de (>
Exportgeschäfte > Geschäftsabwicklung > Zölle, Steuern und Kontrollen).
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STEUERN UND ZOLL
Steuern und Abgaben
Es kommt- wie in allen anderen EU-Mitgliedstaaten- der Gemeinsame Zolltarif (GZT) der EU zur
Anwendung.
Im bilateralen Warenverkehr zwischen Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es
daher keine Zollschranken mehr. Es gilt der Gemeinsame Zolltarif - GZT der EU (TARIC integrierter Tarif der EU). Die ersten sechs Stellen beruhen auf dem "Harmonisierten System". Nur
die letzte der zwölf Stellen ist als Code für nationale Maßnahmen vorgesehen, die anderen Stellen
stimmen in allen EU-Ländern überein.
Für den Versand solcher Waren in einen anderen EU-Mitgliedsstaat oder für deren Erwerb aus
einem anderen EU-Mitgliedsstaat gelten die Bestimmungen über den innergemeinschaftlichen
Warenverkehr. Warenumsätze zwischen Unternehmen, die diesbezüglich zum Vorsteuerabzug
berechtigt sind und sich mit Umsatzsteueridentifikationsnummer ausweisen, erfolgen hinsichtlich
des Versandes steuerfrei, der Erwerb unterliegt der Erwerbssteuer des Mitgliedsstaates zum
jeweils geltenden MwSt.-Satz.
Unternehmensbesteuerung
Unternehmen, die in Luxemburg tätig werden, müssen ihre Gewinne in Luxemburg versteuern,
wenn sie eine Betriebsstätte unterhalten.
Erst ab diesem Zeitpunkt erfolgt daher eine Besteuerung in Luxemburg, und zwar werden dabei
jene Gewinne besteuert, die die Betriebsstätte erzielt hätte, wenn sie als unabhängiges
Unternehmen die Tätigkeit ausgeübt hätte.
Umsatzsteuer / UID-Nummer
Prinzipiell ist für jede MwSt.-pflichtige Tätigkeit (jede Tätigkeit, bei der der Unternehmer einen
Umsatz macht bzw. machen lässt und aus dem Ausland fakturiert, ganz gleich ob als Haupt- oder
Subunternehmer, ob für einen luxemburgischen oder ausländischen Auftraggeber) in Luxemburg
auch eine Mehrwertsteuernummer zu beantragen.
Ein entsprechender Antrag muss innerhalb von 15 Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit bei der
Administration de l'Enregistrement et des Domaines, 7 rue de Plébiscite BP 31, L-2010
Luxemburg, mit einem Begleitbrief, der Tätigkeit und geplanten Umsatz spezifiziert, gestellt
werden.
Dem Antragsformular (www.saturn.etat.lu), klicken auf „deutsche Fassung – MwSt.-Formulare –
Kategorie: Erklärungen zur Aufnahme einer Tätigkeit - Bezeichnung des Formulars:
Betriebsanmeldung zur MwSt. (JP) – Sprache des Formulars: Deutsch – Formular finden Sie auch
als Anhang III) sind
 2 Fotokopien des Personalausweises (bei natürlichen Personen) oder
 1 Fotokopie des Gesellschaftsvertrages (bei juristischen Personen) beizufügen.
Es erfolgt eine Eintragung in die "Nummernliste" der Mehrwertsteuer. Gleichzeitig wird dem
Antragsteller die MwSt.-Identifikationsnummer (LU-Nummer), die aus dem Landeskennzeichen
„LU“ und 8 Ziffern besteht, bekannt gegeben. Aufgrund einer Umsatzvorhersage sind 7,5 % des
Umsatzes als Kaution (Bankgarantie oder bei der zentralen MwSt.-Stelle hinterlegt) zu leisten.
Für die Erteilung einer MwSt.-Nummer ist mit ungefähr vier bis sechs Wochen ab Antragsdatum zu
rechnen.
In Luxemburg gelten aktuell folgende MwSt.-Sätze:
2 reduzierte Sätze:
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17
 3 % für Nahrungsmittel und Getränke (außer alkoholische Getränke), Pharmazeutika,
Invalidenbedarf, Periodika, Kinderbekleidung und Kinderschuhe, Gastronomie, Hotellerie,
Personentransport, Theater, elektronische Bücher, etc.
 6 % für Erdgas, Strom und handgefertigte Kunstwerke
Ein Zwischensteuersatz von 12% für Wein, Tabakwaren, Brennstoffe, Waschmittel bzw.
Dienstleistungen: freie Berufe, Reisebüros, Werbung, Schneiderei, Verwahrung und Verwaltung
von Wertpapieren und Kreditmittler.
Der Normalsatz von 15% für alle anderen Waren und Dienstleistungen.
Reverse Charge System
Das Reverse-Charge-System findet im Zusammenhang mit Bau- und Montagearbeiten in
Luxemburg keine Anwendung. Wenn das Prinzip nicht greift, müssen sich Unternehmen in
Luxemburg zur Mehrwertsteuer anmelden.
Verbrauchssteuer
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen fallen neben der MwSt. für bestimmte Waren (z. B.:
Alkohol, Tabakwaren und Mineralölderivate) noch zusätzlich Verbrauchssteuern („Akzisen”) an, die
gleichzeitig mit der MwSt. (TVA) eingehoben werden.
Vorsteuerabzug
Ein Vorsteuerabzug ist prinzipiell für Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die für
Zwecke des Unternehmens verwendet werden, möglich. u.a. gilt dies für:
 die MwSt., die für die von anderen Steuerpflichtigen getätigten oder zu tätigenden Lieferungen
von Gegenständen und Dienstleistungen in Rechnung gestellt wird,
 die MwSt., die für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen entrichtet wurde.
Nicht abziehbar ist seit 1.1.1995 die MwSt. auf Pauschalzahlungen für Spesen und Reisekosten.
Die MwSt. ist nur absetzbar aufgrund von spezifischen Rechnungen.
Vergütungsverfahren
Deutsche Unternehmen haben im Zuge des Vergütungsverfahrens beim Bundeszentralamt für
Steuern http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Vorsteuerverguetung/Vorsteuerverguetung_node.html
die Möglichkeit, sich die bezahlte Umsatzsteuer in Luxemburg rückerstatten zu lassen. Dies trifft
hauptsächlich im Ausland beanspruchte Dienstleistungen sowie Konsumaktionen. Die volle
Mehrwertsteuer-Rückvergütung
erfolgt
in
den
nachfolgenden
Bereichen:
Hotel,
Restaurant/Mahlzeiten,
Repräsentationen/Bewirtung,
Konferenzen,
Schulungen,
Personentransporte,
Gütertransporte,
Benzin,
Diesel,
Messen
und
Ausstellungen,
Marketingaktivitäten, Berater, Telekommunikation, Mietwagen und Anwaltskosten.
Vorsteuererstattung / Rechnungslegung
In Luxemburg wird die elektronische Übermittlung der Rechnungskopien ab den Schwellenwerten
gemäß nachfolgendem Artikel 10 der Richtlinie 2008/9/EG nicht automatisch verlangt:
Unbeschadet der Informationsersuchen gemäß Artikel 20 kann der Mitgliedstaat der Erstattung
verlangen, dass der Antragsteller zusammen mit dem Erstattungsantrag auf elektronischem Wege
eine Kopie der Rechnung oder des Einfuhrdokuments einreicht, falls sich die
Steuerbemessungsgrundlage auf einer Rechnung oder einem Einfuhrdokument auf mindestens
EUR 1.000 oder den Gegenwert in der jeweiligen Landeswährung beläuft. Betrifft die Rechnung
Kraftstoff, so ist dieser Schwellenwert EUR 250 oder der Gegenwert in der jeweiligen
Landeswährung.
Einkommensteuer
In Luxemburg findet bei der Einkommensteuer für physische Personen ein progressiver Steuertarif
mit 18 Einkommensstufen mit einem Satz von 0 % bis 39 % zur Anwendung. Aktuell gelten
folgende Sätze:
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
18
Versteuerbares
Einkommen in EUR
11.265
13.173
15.081
16.989
18.897
20.805
22.713
24.621
26.529
28.437
30.345
32.253
34.161
36.069
37.977
39.885
41.793
über 41.793
Durchschnittssatz in %
0
8
10
12
14
16
18
20
22
24
26
28
30
32
34
36
38
39
Zoll und Außenhandelsregime
Für Waren aus Deutschland gibt es keine Zölle mehr. Es gilt der Gemeinsame Zolltarif - GZT der
EU (TARIC - integrierter Tarif der EU). Die ersten sechs Stellen beruhen auf dem "Harmonisierten
System". Nur die letzte der zwölf Stellen ist als Code für nationale Maßnahmen vorgesehen, die
anderen Stellen stimmen in allen EU-Ländern überein.
Importbestimmungen
Im Allgemeinen gibt es auch bei Importen aus Drittländern weder eine Lizenzierung noch
Kontingente. Lizenzpflicht besteht nur noch nach den einschlägigen Regeln der EU für gewisse
Agrarerzeugnisse, Kohle, Erdölderivate und militärische Güter. Neben der MwSt. fallen für
bestimmte Waren (Alkohol, Zucker enthaltende Produkte, Tabakwaren, Mineralölderivate)
zusätzlich Verbrauchssteuern an („Akzisen“), die gleichzeitig mit der MwSt. eingehoben werden.
Werden von Ländern außerhalb der Europäischen Union Fleisch- oder Milcherzeugnisse
importiert, so müssen diese Produkte angemeldet werden.
Zollbestimmungen
Für Waren, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, gibt es bei der Einreise aus einem
EU-Land keine Beschränkungen mehr. Für folgende Produkte gibt es allerdings Richtwerte, die im
Normalfall nicht überschritten werden dürfen: 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren
oder 1 kg Tabak, 10 l hochprozentiger Alkohol (> 22 %) oder 20 l Spirituosen (Alkoholgehalt < 22
%), 90 l Wein (davon 60 l Schaumwein), 110 l Bier.
Bei der Einfuhr aus einem Drittland gelten folgende Beschränkungen: 200 Zigaretten oder 100
Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak, 1 l hochprozentiger Alkohol
(> 22 %) oder 2 l Spirituosen (Alkoholgehalt < 22 %), 2 l Wein, 50 ml Parfum, 250 ml Eau de
Toilette, andere Artikel bis zu einem Maximalwert von EUR 175 aus Drittländern bzw. aus DutyFree-Läden. Ab diesem Betrag ist Mehrwertsteuer und evtl. Verbrauchssteuer bzw. aus
Drittländern auch Zoll zu bezahlen (siehe Abschnitt Zollregime).
Muster
Laut Brüsseler Abkommen von 1962 können Marken (auch Dienstleistungsmarken) und Muster mit
Schutzwirkung
in
Belgien,
Niederlande
und
Luxemburg
beim
zentralen
BENELUX-Markenamt in Den Haag eingetragen werden.
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
19
Geschenke
Der Postversand und die persönliche Einfuhr von Geschenken aus einem EU-Land unterliegen
keinen Einfuhrabgaben, sofern bestehende Beschränkungen eingehalten werden.
Vorschriften für Versand per Post
Destinationen
Inland
Europaweit
Weltweit
bis 50g
€ 0,60
€ 0,85
€ 1,10
bis 100g
€ 1,20
€ 1,70
€ 2,20
bis 250g
€ 1,40
€ 2,70
€ 4,70
bis 500 g
€ 1,60
€ 4,20
€ 7,00
bis 1kg
bis 2kg
€ 2,20
€ 8,00
€ 12,00
€ 3,00
€ 12,00
€ 18,00
Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Es gelten die allgemeinen EU-Vorschriften.
Informationen über die abfallrechtlichen Vorschriften sowie zur Entsorgung von Verpackungen in
Luxemburg: www.valorlux.lu
Begleitpapiere
Im Zuge Im Zuge der Aufhebung von Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft
sind die zollmäßige Abfertigung und die Einhebung der Einfuhrumsatzsteuer an der Grenze
entfallen. Für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen ist für eine
steuerfreie Lieferung die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten und des
Käufers auf der Rechnung erforderlich.
Restriktionen
In Luxemburg ist die Einfuhr von Vögeln, Eiern und anderen tierischen Produkten vom Geflügel
sowie Federn oder unbehandelten Jagdtrophäen aus Ländern, in denen die Geflügelpest
aufgetreten ist, verboten. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im
Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (Ausnahme: Färöer, Grönland, Island,
Liechtenstein und Schweiz).
Artenschutz
Luxemburg ist seit 1984 Mitglied des Washingtoner Artenschutzübereinkommens.
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
20
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Kurze Charakteristik
Das Luxemburger Rechtssystem lehnt sich stark an belgisches und französisches Recht (code
Napoléon) an, doch beruhen Teile des Handelsrechts, z.B. die Steuergesetze, auf deutschem
Recht.
Devisenrecht
Importwaren können in allen konvertiblen Währungen bezahlt werden. Bei Einfuhr von lizenzfreien
Waren im Wert von weniger als EUR 12.500 erfolgt die Zahlung ohne jede Formalität. Bei
Überweisungen von mehr als EUR 12.500 ist der Bank lediglich der Zahlungsgrund - zwecks
statistischer Erfassung – anzugeben, welche der luxemburgischen Nationalbank (www.bcl.lu) eine
Meldung macht.
Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen
Handelsvertreterrecht
Im Allgemeinen gibt es kein besonderes Handelsvertreterrecht in Luxemburg. Sofern das UNKaufrecht nicht zur Anwendung kommt, so gilt das luxemburgische Kaufrecht mit den Regeln des
Code Civil. Demzufolge gibt es für den Handelskauf keine besonderen Normen, jedoch diverse
von der Rechtsprechung entwickelte Prinzipien. Die Schriftform gilt in Luxemburg als besonderes
Beweismittel und ist deshalb vorzuziehen.
Gesellschaftsrecht
In Luxemburg gibt es sechs existierende Handelsgesellschaftsformen, welche im Folgenden kurz
erläutert werden:
 Société en nom collectif (S.E.N.C.):
Diese Rechtsform entspricht der deutschen offenen Handelsgesellschaft (OG), welche mittels
einer notariellen oder privatschriftlichen Urkunde gegründet wird. Die Mindestanzahl der
Gesellschafter beträgt zwei, welche unbeschränkt mit ihrem Vermögen haften.
 Société en commandite simple (S.E.C.S.):
Im deutschen Recht ist diese Gesellschaftsform als Kommanditgesellschaft (KG) anzusehen.
Diese wird ebenfalls entweder mittel notariellen oder privatschriftlicher Urkunde gegründet und
die Gesellschafteranzahl beträgt wiederum zwei. Die Haftung unterteilt sich einerseits in eine
unbeschränkte Haftung des Komplementärs und der beschränkten Haftung des
Kommanditisten.
 Société anonyme (S.A.):
Diese Rechtsform entspricht der deutschen Aktiengesellschaft (AG), bei welcher der
Gründungsakt notariell beglaubigt erfolgt. Die Gesellschafteranzahl beläuft sich auf zwei,
welche gemeinsam ein Startkapital von EUR 31.000 aufbringen müssen. Die Haftung
beschränkt sich auf das Vermögen.
 Société en commandite par actions (S.E.C.A.):
Diese Gesellschaft ist ebenfalls eine Aktiengesellschaft, welche sich jedoch Aktien beschränkt.
Wie bei der S.A. müssen zwei Gesellschafter ein Vermögen von EUR 31.000 aufbringen. Die
Haftung kann beschränkt oder unbeschränkt sein.
 Société à rsponsabilité limitée (S.A.R.L.):
Diese Rechtsform entspricht der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Demzufolge muss die Gründung notariell beglaubigt sein und mindestens zwei Gesellschafter
haben (in Ausnahmefällen reicht ein Gesellschafter). Das aufzubringende Geschäftsvermögen
beläuft sich auf EUR 12.500.
 Société coopèrative (S.C.):
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
21
Diese Gesellschaftsform wird im deutschen Gesellschaftsrecht als Genossenschaft betrachtet.
Der Gründungsakt erfolgt entweder mittels einer notariellen oder privatschriftlichen Urkunde und
es müssen mindestens sieben Gesellschafter beteiligt sein.
Gewerblicher Rechtsschutz
Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz entnehmen Sie bitte dem Kapitel 7.3 „Patent- und
Markenrecht“, „Urheberrecht“.
Gewerberecht
Obwohl die Luxemburger Verfassung von 1868 die Freiheit von Industrie und Handel sowie die
Niederlassungsfreiheit den luxemburgischen Staatsbürgern garantiert und dieses Recht auch den
EU- bzw. EWR-Staatsbürgern zugestanden wird, ist laut Gesetz vom 28. Dezember 1988 für die
Ausübung einer industriellen, handwerklichen und kaufmännischen Tätigkeit sowie für gewisse
freiberufliche Aktivitäten (Architekten, unabhängige Ingenieure, Buchprüfer, Berater auf dem Gebiet
des
gewerblichen
Eigentums)
eine
vorherige
schriftliche
Genehmigung
(„Niederlassungsermächtigung“ – „autorisation d´ etablissement“) des Mittelstandsministeriums
(„Ministere des Classes Moyennes“) verpflichtet. Das Ministerium überprüft, ob der Anzeigende für die
Erbringung der Leistungen in seinem Heimatland ordnungsgemäß zugelassen ist. Der entsprechende
Nachweis wird durch eine so genannte EU- oder EWR- Bescheinigung erbracht. Der Antrag beim
Mittelstandsministerium kann formlos gestellt werden.
Ebenfalls genehmigungspflichtig ist jede Änderung des Geschäftsbereiches bzw. eine Änderung der
mit der Geschäftsführung betrauten Personen (Eine Liste mit genehmigungspflichtigen Tätigkeiten
von handwerklichen Hauptberufen und handwerksähnlichen Berufen, für die auch ein
Befähigungsnachweis zu erbringen ist, befindet sich im Anhang I).
Rechtsschutz und Rechtsmittel
 Zuständigkeit:
Die internationale Zuständigkeit bestimmt die Gerichte eines Staates, welche über eine
Rechtssache zu entscheiden haben. Seit dem Jahr 2002 kommt in Zivil- oder Handelssachen, bei
denen die beklagte Partei ihren Wohnsitz bzw. Sitz in einem Mitgliedstaat der EU hat, die EGVerordnung Nr. 44/2001 (Verordnung des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen; kurz EuGVVO,
EuGVO oder Brüssel-I-Verordnung) zur Anwendung. Grundsätzlich gilt, dass eine Klage bei dem
für den Beklagten örtlich zuständigen Gericht eingebracht werden muss (allgemeiner
Gerichtsstand). Bei natürlichen Personen ist dies der Wohnsitz, bei juristischen Personen der
Satzungssitz oder der Sitz der Hauptverwaltung bzw. Hauptniederlassung.
Dies wird allerdings insofern eingeschränkt, als dass in Streitigkeiten, die Versicherungs-,
Verbraucher- oder Arbeitsverträge betreffen, die allgemeine Zuständigkeitsregelung nicht zur
Anwendung kommt und es in diesen Fällen spezielle Regelungen zur Zuständigkeit gibt. Des
Weiteren kennt die EuGVVO besondere Gerichtsstände, ausschließliche Zuständigkeiten sowie
Gerichtsstandvereinbarungen, welche allesamt zu Abweichungen vom allgemeinen Gerichtsstand
führen können.
 Aufbau des Gerichtssystems:
Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Zivil- und Handelssachen ist in Luxemburg wie folgt aufgebaut: Die
unterste Ebene bilden die drei Friedensgerichte in Luxemburg, Esch an der Alzette (Gerichtsbezirk
Luxemburg) und Diekirch (Gerichtsbezirk Diekirch). Grundsätzlich sind die Friedensgerichte bis zu
einem Streitwert von EUR 10.000 zuständig. Bei einem Streitwert von bis zu EUR 750 entscheidet der
Friedensrichter als letzte Instanz.
Die nächste Ebene bilden die beiden Bezirksgerichte in Luxemburg und Diekirch. Sofern die
Rechtssache auf Grund der Art der Klage nicht in die Zuständigkeit eines anderen Gerichts fällt,
entscheidet das Bezirksgericht bei Klagen mit einem Streitwert von über EUR 10.000. Desweiteren
sind die Bezirksgerichte für Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile der Friedensgerichte zuständig,
die ihren Sitz in seinem Gerichtsbezirk haben.
Den obersten Platz in der Hierarchie der ordentlichen Gerichtsbarkeit nimmt der Oberste Gerichtshof
ein, welcher sich aus einem Appellationsgerichtshof und einem Kassationsgerichtshof
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zusammensetzt. Der Appellationsgerichtshof befindet über Urteile der beiden Bezirksgerichte, der
Kassationsgerichtshof über die Aufhebung oder Kassation von Entscheidungen des
Appellationsgerichtshofes sowie von letztinstanzlichen Urteilen.
 Anerkennung und Vollstreckung:
Die bereits erwähnte EuGVVO regelt neben der internationalen und teilweise auch der örtlichen
Zuständigkeit ebenso die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen (Urteil, Beschluss,
Zahlungsbefehl, etc) in den EU-Mitgliedsstaaten. Eine Entscheidung wird im jeweils anderen Land
ohne besonderes Verfahren anerkannt.
Die Partei, die die Anerkennung der Entscheidung erreichen möchte, hat nur eine beweiskräftige
Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung vorzulegen. Die Gerichtsentscheidung darf jedoch im
Anerkennungsstaat nicht mehr in der Sache selbst nachgeprüft werden (Verbot der révision au fond).
Nur wenige schwerwiegende Versagungsgründe, wie etwa ein der öffentlichen Ordnung (ordre public)
widersprechendes Urteil, können die Anerkennung einer Gerichtsentscheidung noch hindern.
Voraussetzung für die Vollstreckung von anerkannten Gerichtsentscheidungen ist dabei, dass sie im
Staat der Gerichtsentscheidung vollstreckbar sind und dass im Vollstreckungsstaat einem Antrag auf
Vollstreckbarerklärung stattgegeben wurde.
Ein derartiges Vollstreckbarerklärungsverfahren (Exequaturverfahren) ist für unbestrittene
Forderungen (beispielsweise Anerkenntnisurteile, gerichtliche Vergleiche, Zahlungsbefehl im
Mahnverfahren, gegen den kein Einspruch erhoben wurde) nicht mehr notwendig. Nach der EUVerordnung Nr. 805/2004 (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April
2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen; kurz
EuVTVO) kann direkt beim Gericht, welches die Entscheidung gefällt hat, die Bestätigung als
Europäischer Vollstreckungstitel beantragt werden. Es kann somit in dem jeweils anderen Land
ohne den Zwischenschritt der Vollstreckbarerklärung vollstreckt werden.
Eine Erleichterung hat in diesem Zusammenhang auch die am 12.12.2008 in Kraft getretene EGVerordnung Nr. 1896/2006 (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.
Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens) gebracht, welche ein dem
österreichischen Vorbild nachempfundenes, formulargestütztes europaweites Mahnverfahren für
Geldforderungen eingeführt hat, das zu einem so genannten Europäischen Zahlungsbefehl – einem
unmittelbar europaweit vollstreckbaren Titel - führt.
In diesem Zusammenhang ist auch die die EG-Verordnung Nr. 861/2007 (Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Verfahrens für
geringfügige Forderungen vom 11. Juli 2007; kurz EuGFVO oder EuBagatellVO) zu nennen, welche
ein vereinfachtes Erkenntnisverfahren für geringfügige Geldforderungen (bis 2.000 €) eingeführt hat.
Hinweis:
Das Europäische Mahnverfahren ist eine zusätzliche Möglichkeit, seine Forderungen gegen
Schuldner in einem anderen EU-Mitgliedstaat durchzusetzen. Daneben bleibt das gewohnte nationale
grenzüberschreitende Mahnverfahren möglich. Der Gläubiger kann frei wählen, welchen Antrag er
stellt!
 Gerichts- und Rechtsanwaltskosten:
Gerichtskosten sind normalerweise nach dem Verfahren zu bezahlen, möglich ist jedoch bereits in
einem früheren Verfahrensstadium die Anordnung einer Kaution oder eines Kostenvorschusses. In
Luxemburg existiert keine Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Honorarvereinbarungen sind
grundsätzlich möglich, wobei die Vereinbarung reiner Erfolgshonorare nicht erlaubt ist.
Firmengründung
Das Mindestkapital für eine Ges.m.b.H. (SARL) beträgt EUR 12.500 für eine Aktiengesellschaft
(SA) EUR 31.000. Die Registrierung erfolgt durch die Gesellschafter bzw. einen Notar beim
Handelsgericht (Handelsregister) und wird mit der Publikation der Statuten im "Mémorial"
(Amtsblatt - Abschnitt C: 'Recueil spécial des sociétés et associations') Dritten gegenüber wirksam.
Gegen die Wirtschaftskrise ging Luxemburg mit hohen Investitionen der öffentlichen Hand vor, um
die Beschäftigung zu erhalten.
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Nach einem geschwächten Finanzsektor der vergangenen Jahre aufgrund der Wirtschaftskrise
werden wieder positive Aussichten prognostiziert, sodass Luxemburg seine exzellente Reputation
als Niederlassungsort für Kreditinstitute beibehält.
Mit Juli 2012 beläuft sich die Bilanzsumme der Finanzinstitutionen auf EUR 1.048.270 Mio., ein
Zuwachs von 0,8 % gegenüber der Vorjahresperiode.
Im Jahr 2012 stellte Jean Claude Juncker ein Sparprogramm für Luxemburg vor, um die
Staatsverschuldung bis 2014 auf 0 % zu reduzieren. Dies ist der Grund warum die Luxemburger
Wirtschaft in Zukunft nicht so stark wachsen wird wie 2011 angenommen.
Steuerbestimmungen
Grundsätzlich müssen die Löhne und Gehälter von in Luxemburg ausgeübten Tätigkeiten auch in
Luxemburg versteuert werden. Bleiben die entsandten Arbeitnehmer allerdings weniger als 183
Tage während eines Kalenderjahres in Luxemburg, müssen ihre Löhne und Gehälter laut
luxemburgisch-deutschem Doppelbesteuerungsabkommen nicht in Luxemburg besteuert werden.
Unternehmen müssen ihre Gewinne in Luxemburg versteuern, wenn sie eine Betriebsstätte
unterhalten. Laut Doppelbesteuerungsabkommen wird eine Baustelle steuerrechtlich erst nach
zwölf Monaten zu einer Betriebsstätte.
Patent-, Marken- & Musterrecht
Luxemburg ist Unterzeichnerstaat folgender internationaler Abkommen: Pariser Konvention von
1883 über den Schutz geistigen Eigentums, Washingtoner Vertrag von 1970 über die
Zusammenarbeit in Patentangelegenheiten, Münchner Konvention von 1973 über die Erteilung
Europäischer Patente (Europäisches Patentamt München).
Patent- und Markenrecht
Die Rechtsgrundlage für das Patenrecht in Luxemburg bildet das im Jahr 1992 neuverfasste
Patentgesetzt. Patenfähig sind Erfindungen, welche mittels einer erfinderischen Tätigkeit
geschaffen wurden und gewerblich anwendbar sind. Um ein Patent zu bekommen muss man
einen Antrag bei dem nationalen Amt für geistiges Eigentum einbringen. Dieser muss eine genaue
Angabe bezüglich der Identität des Antragstellers, die Patentansprüche, sowie die Beschreibung
der Erfindung und grundlegende Konzeptionen oder Zeichnung, die das schutzwürdige
Geschaffene beschreiben. Die Dauer des Patents beträgt 20 Jahre ab der Anmeldung.
Als Marken werden alle Bezeichnungen (auch der Familienname), Zeichen (auch dreidimensional),
Buchstaben, Zahlen, Stempel, Produkt- oder Verpackungsformen oder andere Zeichen anerkannt,
die zur Unterscheidung der Produkte eines Unternehmens von jenen anderer Unternehmen
dienen, sowie Dienstleistungen. Das Gesetz steht auch dem Schutz von akustischen Zeichen nicht
entgegen.
Die Registrierung erfolgt für zehn Jahre und kann stets um diesen Zeitraum auf Antrag weiter
verlängert werden.
Der Antrag kann im Benelux-Markenbüro in Den Haag eingereicht werden (L’Office Benelux de la
Propriété Intelectuelle“- OBPI). Eine internationale Hinterlegung erfolgt im „Internationalen Büro
zum Schutz Industriellen Eigentums“ in Genf.
Europäisches Patent
Europäisches Patentamt: Luxemburg haben das europäische Patentübereinkommen
unterzeichnet. U.a. können europäische Patentanmeldungen in München, dem Sitz des
Europäischen Patentamtes, eingereicht werden.
Urheberrecht
Das europäisch harmonisierte Urheberrechtsgesetz gewährt umfassenden Schutz von
literarischen, musikalischen und bildnerischen Werken, Filmen, TV-Sendungen und Werken,
welche über Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Geschützt sind nicht nur die
zugrunde liegenden kreativen Werke sondern auch die Medien, in welchen die Werke arrangiert
und veröffentlicht werden, wie z.B. Bücher und Musikhefte.
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Der Urheberschutz, Gesetz vom 18.04.2001, erstreckt sich auf 70 Jahre nach dem Tod des
Autors. Bei Fotographien, Filmen und Werken der angewandten Kunst erlischt der Schutz bereits
50 Jahre nach der Erschaffung.
Als Rechtsgrundlage für Marken, Muster und Modelle gilt das im Jahr 2006 geschaffene BeneluxÜbereinkommen über geistiges Eigentum (www.boip.int). Anmeldungen diesbezüglich sind bei
dem Beneluxamt für geistiges Eigentum oder bei der jeweiligen nationalen Verwaltungsstelle zu
beantragen. Die Laufzeit beläuft sich bei Marken auf zehn Jahre und bei Muster oder Modellen
hingegen nur fünf Jahre.
Eigentum und Forderungen
Geschäfts- und Bonitätsauskünfte
Unter www.legilux.public.lu kann das luxemburgische Amtsblatt kostenlos konsultiert werden. Das
Einholen von Bonitätsauskünften ist vor dem Abschluss von Geschäften unbedingt zu empfehlen.
Eigentumssicherung
Im luxemburgischen Recht wird zwischen Personal- und Realsicherheiten unterschieden. Seit dem
Jahr 2000 ist das Recht des Eigentumsvorbehalts reformiert worden. Demzufolge wurde mittels
der Einführung des Art. 567-1 Code de Commerce die Insolvenzfestigkeit des einfachen
Eigentumsvorbehalts geschaffen. Die Insolvenz belastet somit nicht den auf das Eigentum
gegründete Herausgabeanspruch auf Sachen, die sich im Besitz des Schuldners befinden. Die
schriftliche Form der Vorbehaltsklausel und der Bestand der Sache ist dafür Voraussetzung.
Achtung: Nach luxemburgischem Recht geht das Eigentum an einer Sache bereits mit Abschluss
des Kaufvertrages über, so dass nach dem Vertragsabschluss der Erwerb des Eigentums nicht
mehr unter eine aufschiebende Bedingung gestellt werden kann.
Eigentumsvorbehalt
Aufgrund des Gesetzes vom 21. April 2000 (Mémorial A 2000 n° 32) hat der Eigentumsvorbehalt in
Luxemburg eine grundlegende Änderung erfahren. Der Eigentumsvorbehalt ist auch im Falle eines
Konkurses des Schuldners anwendbar. Der Artikel 567-1 des Code de Commerce sieht folgende
Regelung vor:
Der Verkäufer eines beweglichen, vertretbaren Gutes, der sich einen Eigentumsvorbehalt im
Konkursfall bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ausbedungen hat, kann dieses Gut
während einer Frist von bis zu drei Monaten nach Veröffentlichung des Konkurses rückfordern.
Der Eigentumsvorbehalt muss schriftlich fixiert sein und spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung
(bzw. bei mehreren Lieferungen zum Zeitpunkt der ersten Lieferung) Vertragsbestandteil sein.
Forderungseintreibung
Bitte wenden Sie sich an die Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer.
Wechsel- und Scheckrecht
Um Schwierigkeiten in länderübergreifenden Handelsbeziehungen zu vermeiden, ist im Jahr 1959
ein einheitliches Scheckrecht in Kraft getreten.
Insolvenzrecht
In Luxemburg gibt es mehrere Insolvenz- und Unternehmensrestrukturierungsverfahren. Das
bedeutendste ist jedoch das „Planinsolvenzverfahren“, da dieses auch von ausländischen
Gläubigern eingeleitet werden kann. Für die Feststellung, ob ein luxemburgisches Unternehmen
insolvent ist, muss man das zuständige Bezirksgericht (Tribunal d’arrondissement in Luxemburg
oder Diekirch) kontaktierten, da es kein allgemeines Insolvenzregister gibt. Hinsichtlich
Handelsgesellschaften kann auch im online Handels- und Firmenregister recherchiert werden. Des
Weiteren gibt es Listen, welche die für insolvent erklärten Unternehmen in bestimmten Monaten
aufzeigen. (Homepage des öffentlichen luxemburgischen Unternehmensportals „de Guichet“) Die
Grundlage des Planisolvenzverfahrens bildet der Artikel 437ff. des 3. Buches des
Handelsgesetzbuches Luxemburgs. Demzufolge ist ein luxemburgisches Unternehmen insolvent,
wenn es keine Zahlungen mehr tätigen kann und die Kreditwürdigkeit eingeschränkt ist. Mittels
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Insolvenzeröffnungsbeschlusses wird eine bestimmte Frist festgesetzt, in welchen Gläubiger ihre
Forderungen dem Gericht melden müssen (max. 20 Tage nach dem Verkündungsdatum).
Vertretungsvergabe
Derzeit ist die Zahl der selbständigen Importeure, die von Luxemburg aus ein größeres Gebiet
bearbeiten, noch sehr gering. Viele Importeure und besonders Grossisten wirken derzeit noch als
Subvertreter (meist von belgischen Vertretern, Importeuren oder Vertragshändlern) bzw.
beschränken sich auf die Bearbeitung des luxemburgischen Marktes.
Arten von Vertretern
Mit dem Gesetz vom 3.6.1994 (Veröffentlichung am 6.7.1994 im Staatsblatt/Mémorial) über die
selbstständigen Handelsvertreter (Loi portant organisation des rélations entre les agents
commerciaux indépendants et leurs commettants et portant transposition de la directive du Conseil
86/653/CEE du 18 décembre 1986) wurde in Luxemburg die EG-Richtlinie 86/653/EWG vom 18.
Dezember 1986 umgesetzt. Das Gesetz gilt auch rückwirkend für alte bestehende
Handelsvertreterverträge,
die
noch
am
1. Januar 1994 weiterlaufen. Das Luxemburger Gesetz hält sich ganz eng an die europäische
Richtlinie. Im Großen und Ganzen sind die Bestimmungen mit jenen in Belgien vergleichbar.
Die Kategorie des Vertragshändlers oder Konzessionärs, der nach belgischem Recht besonderen
Schutz genießt, gibt es in Luxemburg nicht. Absatzmittler können im Angestelltenverhältnis
stehende
 Handelsreisende (représentants),
 Handelsagenten (agents) und
 Eigenhändler (selbständige Kaufleute), die auf eigene Rechnung und im eigenen Namen
einkaufen, sein.
Vertretungsvertrag
Der Vertretungsvertrag entspricht den Bestimmungen des Gesetztes aus dem Jahr 1994, welches
die Beziehungen zwischen den selbstständigen Handelsvertretern und ihren Unternehmern regelt,
sowie die Umsetzung der EG Richtlinie 86/653/EWG vom Jahr 1986.
Der Vertretungsvertrag kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist mit
Einschreiben gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt (mindestens) einen Monat im ersten
Vertragsjahr. Nach dem ersten Jahr beträgt die Kündigungsfrist einen weiteren Monat für jedes
zusätzliche angefangene Jahr, ohne dass sie sechs Monate überschreiten darf.
Der Handelsvertreter hat die Pflicht die Interessen des Unternehmers zu erfüllen. Im Zuge dessen
muss er sich um die Vermittlung und den Abschluss der anvertrauten Geschäfte kümmern, dem
Unternehmer Informationen bereitstellen, sowie sich nach den Weisungen des Unternehmers zu
richten.
Arbeits- & Sozialrecht
Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einer Tätigkeit mit Auslandsberührung
das auf das jeweilige Beschäftigungsverhältnis anzuwendende Arbeitsrecht frei wählen. Dies
kommt allerdings dann nicht in Frage, wenn alle Sachverhaltselemente der Beschäftigung in ein
und demselben Land liegen. In diesem Fall kann keinesfalls von den in diesem Staat gültigen
Bestimmungen abgewichen werden. Daher ist bei einer Arbeitsdurchführung in Luxemburg
normalerweise luxemburgisches Arbeitsrecht anzuwenden.
Wird hingegen ein Arbeitnehmer in mehreren Staaten tätig, stellt sich die Frage, welches
Arbeitsrecht auf dieses Beschäftigungsverhältnis zur Anwendung kommt. Dabei sind vor allem das
internationale Übereinkommen von Rom vom 19. Juni 1980 über das auf vertragliche
Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Europäisches Vertragsrechtsübereinkommen; kurz:
EVÜ) sowie die EG-Verordnung Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
17.06. 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (kurz: Rom I) zu
beachten. Bei Entsendungen aus und nach Deutschland ist zudem die EU-Entsenderichtlinie
(Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von
Dienstleistungen des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996) relevant.
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Für Arbeitsverträge, welche vor dem 17.12.2009 geschlossen wurden, ist das EVÜ anzuwenden,
für Arbeitsverträge, welche danach abgeschlossen wurden, hingegen die Rom-I-Verordnung. Das
EVÜ und die Rom-I-Verordnung sind in ihren Kernbereichen grundsätzlich identisch: Wie bereits
ausgeführt, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer das auf ihr Beschäftigungsverhältnis
anzuwendende Arbeitsrecht grundsätzlich frei wählen. Allerdings darf diese freie Rechtswahl nicht
dazu führen, dass dem Arbeitnehmer jener arbeitsrechtliche Schutz entzogen wird, den er ohne
Rechtswahl gehabt hätte. Daher darf auch bei freier Rechtswahl der durch zwingende
Bestimmungen normierte arbeitsrechtliche Standard nicht unterschritten werden, über den der
Arbeitnehmer an seinem gewöhnlichen Arbeitsort oder der ihn einstellenden Niederlassung
verfügt. Somit ist stets ein Günstigkeitsvergleich anzustellen.
Haben die Parteien keine Rechtswahl getroffen, unterliegt der Arbeitsvertrag daher dem Recht des
Staates, in dem der Arbeitnehmer „gewöhnlich seine Arbeit verrichtet“ oder, wenn er seine Arbeit
gewöhnlich nicht in ein und demselben Staat verrichtet, dem Recht des Staates, in dem sich die
Niederlassung des Arbeitgebers befindet. Ergibt sich aus der Gesamtheit der Umstände, dass der
Arbeitsvertrag oder das Arbeitsverhältnis engere Verbindungen zu einem anderen Staat
aufweisen, dann ist das Recht dieses anderen Staates anzuwenden.
Da normalerweise luxemburgisches Arbeitsrecht anzuwenden ist, sind in weiterer Folge dessen
Bestimmungen angeführt.
Aufenthaltserlaubnis
EU- bzw. EWR-Staatsangehörige (Aufenthalt über drei Monate):
Es muss eine Eintragung in das Ausländerregister bei der entsprechenden Gemeindebehörde
beantragt werden. Es wird eine so genannte Aufenthaltskarte, die vorerst fünf Jahre Gültigkeit hat,
ausgestellt. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Verlängerung.
Hierfür sind folgende Dokumente notwendig:





Personalausweis oder Reisepass,
Gesundheitszeugnis,
Beschäftigungsnachweis - Arbeitsvertrag für Angestellte bzw. Auftragsbestätigung
oder Sozialversicherungsnachweis für Selbstständige.
Unterlagen über den zivilen Status
3 Passfotos
Nicht-EU oder EWR-Staatsangehörige:
Sollen im Rahmen der Tätigkeit in Luxemburg auch Arbeitskräfte aus Nicht-EWR-Ländern
beschäftigt werden, müssen diese über eine Arbeitsgenehmigung verfügen und auch bei einem
Aufenthalt von weniger als drei Monaten bei der jeweiligen Gemeinde eine "Anmeldeerklärung"
abgeben. Bei einer vorübergehenden Tätigkeit bis zu einem Jahr ist allerdings die Beantragung
eines Fremdenausweises nicht notwendig.
ACHTUNG
An dieser Stelle sei erwähnt, dass in einer Grundsatzentscheidung des EuGH (Europäischen
Gerichtshofes) klargestellt wurde, dass auch Arbeitskräfte aus Drittstaaten bei der
grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen eingesetzt werden dürfen, wenn diese
bereits im Mitgliedsstaat des Dienstleistungserbringers ordnungsgemäß gemeldet und angestellt
sind.
Arbeitserlaubnis
EU- bzw. EWR-Staatsangehörige:
Selbstständige, die in Luxemburg eine Dienstleistung erbringen bzw. einen Auftrag ausführen
wollen, benötigen eine Arbeitsgenehmigung, die beim Mittelstandsministerium zu beantragen ist.
Für Arbeitnehmer ist keine Arbeitserlaubnis mehr erforderlich, es besteht jedoch für Entsendungen
eine Meldepflicht.
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Nicht EU- oder EWR-Staatsbürger:
Sollen im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung in Luxemburg auch Nicht-EWRStaatsbürger eingesetzt werden, benötigen diese eine Arbeitserlaubnis.
Der Antrag hat folgende Angaben zu erhalten:






Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand,
Staatsangehörigkeit, Beruf der Arbeitnehmer,
Wohnsitz der Arbeitnehmer in ihrem Ursprungsland,
die Arbeitsstellen in Luxemburg sowie die Art und die voraussichtliche Dauer der
Arbeiten,
die Sozialversicherungsanstalt, bei der die Arbeitnehmer im Heimatstaat
angemeldet sind,
Kopie der Arbeitserlaubnis des Arbeitgebers
Der Antrag ist in doppelter Ausfertigung an das Arbeitsamt zu richten. Eine entsprechende
Erlaubnis wird im Rahmen einer Frist von ca. sechs bis acht Wochen auf unbefristete Zeit erteilt
und unterliegt einer Stempelsteuer von EUR 25.
Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen
Arbeitnehmer aus einem EU- bzw. EWR-Staat sind von der luxemburgischen
Sozialversicherungspflicht befreit, wenn sie von einem Unternehmen aus einem anderen EU- bzw.
EWR-Staat beschäftigt werden, dem sie gewöhnlich angehören und von diesem zur Ausführung
von Arbeiten auf dessen Rechnung nach Luxemburg entsandt werden. Voraussetzung ist jedoch,
dass die voraussichtliche Dauer dieser Arbeiten zwölf Monate nicht überschreitet.
Der Arbeitgeber muss für den Arbeitnehmer eine Entsendungsbescheinigung "E 101" und E-111
ausfüllen und von der zuständigen deutschen Krankenkasse (das Formular ist auch bei dieser
erhältlich) bestätigen lassen. Mit dieser Bescheinigung erhalten die entsandten Arbeitnehmer im
Bedarfsfall Leistungen der Luxemburger Versicherungsträger.
Auch Selbstständige aus einem EWR-Land, die in Luxemburg keinen Wohn- und Betriebssitz
haben, unterliegen dann nicht den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen Luxemburgs,
wenn die Auftragsausführung die Dauer von zwölf Monaten nicht überschreitet.
Bestimmungen für Montagearbeiten
Für Montagearbeiten in Luxemburg muss eine schriftliche Handelsermächtigung beim
Mittelstandsministerium (www.mcm.public.lu) beantragt werden. Diese stellt darauf eine
sogenannte „Ad-hoc-Zertifizierung“ für die jeweilige Baustelle aus. Die dazu benötigten Unterlagen
sind wie folgt:
 Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit
 polizeiliches Führungszeugnis
 Bescheinigung der beruflichen Qualifikation, Beglaubigung des Diploms oder Zeugnisse
 EG-Bescheinigungen über ausgeübte Tätigkeiten
 Nichtkonkursbestätigung (certificat de non faillite)
 im Falle von Gesellschaften: Gesellschaftsstatute oder optional Entwurf
 „Ehrenwörtliche Erklärung“ über selbstständige Tätigkeit
 Gebührenmarke in der Höhe von EUR 24.
Die Dauer des Zulassungsverfahrens kann zwei bis drei Monate dauern. Die Handelsermächtigung
ist unbegrenzt gültig. (ACHTUNG: In Luxemburg gilt nicht das „Reserve-Charge-Verfahren“.
Demzufolge muss eine Umsatzsteuernummer bei der „Administration de l’Enregistrement et des
Domaines“ beantragt werden).
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Prozessrecht
Die Anwaltskosten sind von jeder Partei selbst zu tragen. Auch die Kosten für ein Inkassobüro
können im Prinzip nicht dem Schuldner angelastet werden. Was die Gerichtskosten sowie die
Kosten einer Zwangsexekution betrifft, so können diese dem verurteilten Schuldner in Rechnung
gestellt werden. Des Weiteren sieht Artikel 240 der neuen Zivilprozessregelung die Möglichkeit der
Geltendmachung einer Prozessentschädigung vor, womit ein Teil der Anwaltskosten gedeckt
werden kann.
Schiedsgerichtsbarkeit
Im Gegensatz zu den Urteilen staatlicher Gerichte sind Schiedssprüche praktisch weltweit
vollstreckbar. Damit ein Streitfall durch ein Schiedsgericht entschieden werden kann, muss seine
Zuständigkeit vorher schriftlich vereinbart werden. Es empfiehlt sich daher, in den Vertrag mit
Ihrem ausländischen Geschäftspartner eine Schiedsklausel aufzunehmen.
Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus
historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris.
Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet:
"
All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled
under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more
arbitrators appointed in accordance with the said Rules."
Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar.
Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel:

die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei);

es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law)

die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist......................................
Detaillierte Auskünfte:

ICC Deutschland, Internationale Handelskammer
Wilhelmstr. 43G, 10117 Berlin, Tel. +49 30 200 7363 00, Fax: +49 30 200 7363 69,
E-Mail: icc@icc-deutschland.de, Website: www.icc-deutschland.de.
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INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN
Sowohl während der Vorbereitungen für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes im
Ausland steht Ihnen die Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer mit ihrem Service
zur Verfügung.
Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer
Chambre de Commerce Belgo-Luxembourgeoise-Allemande
Anschrift:
Manhattan Office Tower
Bolwerklaan 21 / Avenue du Boulevard
1210 BRÜSSEL
BELGIEN
Tel.:
+32 2 203 50 40
Fax:
+32 2 203 22 71
Mail:
ahk@debelux.org
Internet:
http://debelux.ahk.de
Einreisebestimmungen
Reisepass (ohne Visum). Bei Aufenthalt von nicht mehr als drei Monaten genügt ein deutscher
Personalausweis oder ein nicht länger als fünf Jahre abgelaufener Pass.
Dos & Don’ts
Die Luxemburger sind auf ihre Selbständigkeit, ihre Leistungen und ihre eigenständige Sprache
sehr stolz. Dies sollte man in Gesprächen und persönlichen Kontakten nie vergessen.
Als Gesprächsthemen bietet sich das Interesse für Luxemburg und das Letzeburgische an, aber
auch die europäische Integration: Luxemburg ist Gründungsmitglied der EU, hat einen
Kommissionspräsidenten gestellt und ist unter anderem auch Sitz des Sekretariates des
Europäischen Parlaments.
Bei Einladungen sind großzügige Geschenke durchaus angebracht. Zudem legen die mehrheitlich
katholischen Luxemburger großen Wert auf Pünktlichkeit, gute, modische Kleidung, Geselligkeit
und gute Küche. Wein, namentlich Luxemburger Moselwein, erfreut sich großer Beliebtheit.
Bei Geschäftsverhandlungen hat man mit einer direkten, bestimmten Verhandlungsführung am
meisten Erfolg. Es sollten überlegte, klare und systematische Argumente verwendet werden. Auch
der Faktor Zeit spielt bei Verhandlungen eine wichtige, jedoch keinesfalls übergeordnete, Rolle.
Der typische Luxemburger ist markenbewusst und bereit, für ein qualitativ hochwertiges Produkt
mehr zu zahlen. Aufmachung und Design haben einen wichtigen Stellenwert.
Anreise
Luxemburg verfügt über ein sehr gutes Infrastrukturnetz. Der Verkehrsflughafen Findel wird von 16
Linien angeflogen und ist an das umliegende Autobahnnetz angeknüpft. Darüber hinaus gibt es in
Luxemburg ein sehr dichtes Netz von Nationalstraßen (Route Nationale, RN) mit einer Länge von
ca. 2.875 km. Seit 2009 frequentieren des Weiteren 6 TGV-Züge täglich Luxemburg.
Geschäftszeiten
Montag - Donnerstag von 9.00 bis 17.30 Uhr und Freitag von 9.00 bis 16.30 Uhr. Viele Ämter
schließen zwischen 12.00 und 14.00 Uhr. Viele Geschäfte sind Montagvormittag geschlossen.
Feiertage (einschließlich regionale Feiertage)
1. Januar, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, 23. Juni (Nationalfeiertag), 15.
August, 1. November, 25. und 26 Dezember. Am Rosenmontag (Februar/März) und
Schobermontag (Ende August/Anfang September) bleiben die meisten Büros geschlossen.
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30
Notrufe
112 - Europäischer Notruf, 113 – Polizei, Reiseapotheke nicht vergessen!
Maße und Gewichte
metrisch - starke Anlehnung an die belgischen Bestimmungen
Strom
220 Volt, 50 Herz, Stecker von Type C & F, Drehstrom vorhanden.
Trinkgeld
Nicht so verbreitet wie in Deutschland. 15 % Bedienungsgeld ist in den Hotel-, Restaurant- und
Gasthausrechnungen enthalten. Taxifahrer hingegen erwarten 15 % des Fahrpreises.
Post- und Telefongebühren
Standardbriefe: EUR 0,60 innerhalb von Luxemburg und EUR 0,85 europaweit.
Einschreiben: EUR 4
Telefongebühren: je nach Anbieter verschieden.
Postlaufzeit von und nach Deutschland
Luxemburg-Deutschland bzw. Deutschland-Luxemburg ca. zwei-drei Tage. Diese Postlaufzeiten
gelten für Sendungen, die mit dem Aufkleber „Prioritaire“ versehen sind und auch dieser
Gebührenklasse unterliegen. Bei normalen Sendungen ist mit bedeutend längeren Laufzeiten zu
rechnen.
Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag
Die durchschnittlichen Aufenthaltskosten pro Tag belaufen sich auf EUR 125 bis 250.
Zeitverschiebung
Keine, Sommerzeit wie in Deutschland.
Lokale Verkehrsmittel
Taxi EUR 2,3/km (Benelux Taxi - T 0800 2 51 51, Colux Taxis - T 0800 2 60 40)
Öffentliche Beförderungsmittel (Straßenbahn, Autobus, Bahn) Einzelfahrt EUR 2 - Karte für 10
Fahrten EUR 16, Tageskarte EUR 4.
Kfz-Bestimmungen
Zulassungsschein, deutscher Führerschein, gültige Haftpflichtversicherung.
Maximaler Alkoholgehalt im Blut: 0,5 ‰.
Devisenvorschriften
Banknoten können ohne Beschränkung ein- und ausgeführt werden. Es gilt der Euro.
Zollvorschriften (Reisegepäck, Musterkollektion)
Für Waren, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, gibt es bei der Einreise aus einem
EU-Land keine Beschränkungen mehr. Für folgende Produkte gibt es allerdings Richtwerte, die im
Normalfall nicht überschritten werden dürfen: 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren
oder 1 kg Tabak, 10 l hochprozentiger Alkohol (> 22 %) oder 20 l Spirituosen (Alkoholgehalt < 22
%), 90 l Wein (davon 60 l Schaumwein), 110 l Bier.
Bei der Einfuhr aus einem Drittland gelten folgende Beschränkungen: 200 Zigaretten oder 100
Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak, 1 l hochprozentiger Alkohol
(> 22 %) oder 2 l Spirituosen (Alkoholgehalt < 22 %), 2 l Wein, 50 ml Parfum, 250 ml Eau de
Toilette, andere Artikel bis zu einem Maximalwert von EUR 175 aus Drittländern bzw. aus DutyFree-Läden. Ab diesem Betrag ist Mehrwertsteuer und evtl. Verbrauchssteuer bzw. aus
Drittländern auch Zoll zu bezahlen (siehe Abschnitt Zollregime).
Impfungen
Für den Aufenthalt in Luxemburg sind keine zusätzlichen Impfungen erforderlich.
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Sonstiges Wissenswertes
In Luxemburg gibt es im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern keine nennenswerten
Sitten oder Bräuche. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in Luxemburg die Ausübung von
religiösen Ansichten keine besondere Bedeutung hat.
Luxemburger sind besonders stolz auf ihr Land und zeigen dies auch im Alltag gegenüber
Fremden.
Internetlinks
Informationsseite der Stadt Luxemburg:
Telefonbuch:
Internetseite der luxemburgischen Eisenbahn:
www.vdl.lu
www.editus.lu
www.cfl.lu
Bayerisches Außenwirtschaftsangebot
Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der
Wirtschaft - insbesondere den Kammern und Verbänden - und Bayern International, die in Bayern
ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem
Mittelstand, dem Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine
Bedürfnisse zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu
erschließen, Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln:

Messebeteiligungen

Delegationsreisen

Unternehmerreisen

Auslandsrepräsentanzen

Kooperations- und Markterschließungsprojekte

Exportinitiative des Bundes

Einstieg in den Export

Veranstaltungen

Go International

Bayern - Fit for Partnership

Delegationsbesuche

Finanzierungshilfen
Tipp!
Das Förderprojekt „Fit für
Auslandsmärkte – Go
International“ unterstützt
mittelständische bayerische
Unternehmen beim
Auslandsgeschäft mit seinem DreiStufen-Konzept:
1. Untersuchung der
Internationalisierungsfähigkeit des
Unternehmens
2. Erstellung eine individuellen
Internationalisierungsplans
3. Finanzielle Unterstützung bei der
Umsetzung des Plans.
Weitere Infos unter
www.go-international.de
Alle Informationen über aktuelle und länderund branchenspezifische
Förderprojekte finden Sie unter
www.auwi-bayern.de/foerderung
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Wichtige Adressen
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
AMBASSADE D’ALLEMAGNE
20-22, Avenue Emile Reuter, L-2420 Luxembourg
Tel.:
+352 45 34 451
Fax:
+352 45 56 04
E-Mail:
deutschebotschaft@luxe.auswaertige-amt.de
Web:
www.luxemburg.diplo.de
Österreichische Botschaft und Konsulate
ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT IN LUXEMBURG
3, Rue des Bains, L-1212 Luxembourg
Tel.:
+352 47 11 88
Fax:
+352 46 39 74
E-Mail:
luxembourg-ob@bmeia.gv.at
Web:
www.bmeia.gv.at
Schweizerische Botschaft
AMBASSADE DE SUISSE
Forum Royal 25A, L-2449 Luxembourg
Tel.:
+352 22 74 741
Fax:
+352 22 74 7420
E-Mail:
vertretung@lux.rep.admin.ch
Botschaft des Großherzogtums Luxemburg
Klingelhöferstraße 7,10785 Berlin
Tel.:
030-2 63 95 70
Fax:
030-26 39 57 27
Mail:
berlin.amb@mae.etat.lu
Web:
www.berlin.mae.lu
Luxemburgisches Wirtschaftsministerium
MINISTÈRE DE ‘ECONOMIE
6, Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg
Tel.:
+352 478-1
Fax:
+352 460 448
Web:
www.etat.lu/ECO/
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Handelskammer Luxemburg
CHAMBRE DE COMMERCE
7, Rue Alcide Gasperi, L-1615 Luxembourg
Tel.:
+352 42 39 39-1
Fax:
+352 43 83 26
E-Mail:
chamcom@cc.lu
Web:
www.cc.lu
Industriellenvereinigung
FÉDÈRATION DES INDUSTRIELS LUXEMBOURGEOIS
7, Rue Alcide Gasperi, L-1615 Luxembourg
Tel.:
+352 43 53 66
Fax:
+352 43 23 28
E-Mail:
fedil@fedil.lu
Web:
www.fedil.lu
Enterprise Europe Network (EEN) in Luxemburg
Das Beratungsnetzwerk EEN der Europäischen Kommission unterstützt kleine und mittlere Firmen
bei der Markterschließung und hilft beim Umgang mit EU-Fördermitteln. Die Kontaktdaten der
EEN-Stelle finden Sie unter diesem Link: www.een.ec.europa.eu
Banken
BGL – BNP Paribas SA
50, Avenue J.F. Kennedy, L-2951 Luxembourg
Tel.:
+352 4242-1
Fax:
+352 4242-2579
Web:
http://www.bgl.lu
BCEE – Banque & Caisse d’Epargne de l’Etat Luxembourg
1 Place de Metz, L-2954 Luxembourg
Tel.:
+352 4015-1
Fax:
+352 4015-2099
Lokale Reisebüros
SALES LENTZ
BP 39 ZI Bommelscheuer, 4901 Bascharage
Tel.:
+352 23 62 63 45
Fax:
+352 23 62 63 88
VOYAGES EMIILE WEBER
15, Rue D’Oetrange, 5411 Canach
Tel.:
+352 35 65 75 279
Fax:
+352 35 65 76 225
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PANORAMA
17, Boulevard Royal, L-1212 Luxembourg
Tel.:
+352 22 58 01
Fax:
+352 47 56 63
Web:
www.panorama.lu
Fluglinien
LUXAIR
Tel.:
Web:
+352 24 56 4242
www.luxair.lu
Mietwagen
AVIS
Place de la Gare 17, L-1616 Luxembourg
Tel.:
+352 48 95 95
Fax:
+352 40 40 12
E-Mail:
lux.gare@avis.lu
Web:
www.avis.com
BUDGET RENT A CAR
300, Route de Longwy, L-1940 Luxembourg
Tel. :
+352 44 19 38-1
Fax:
+352 44 33 43
Web:
www.budget.lu
HERTZ
Flughafen Findel, L-1110 Luxemburg
Tel.:
+352 43 46 45
Fax:
+352 42 03 51
E-Mail:
npeeters@hertz.com
Web:
www.hertz.be
Dolmetschdienste
In Luxemburg kann in der Regel in deutscher Sprache kommuniziert werden. Weltweite
Dolmetscherdatenbank: www.aiic.net/database/
Hotels
HOTEL SOFITEL
Plateau de Kirchberg, 6, rue du Fort Niedergruenwald, L-2015 Luxembourg
Tel.:
+352 43 77 61
Fax:
+352 43 9195
Web:
www.sofitel.com
HOTEL IBIS
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Route de Trèves, L-2632 Luxembourg
Tel. :
+352 43 88 01
Fax:
+352 43 88 02
Web:
www.ibishotel.com
HOTEL SHERATON AEROGOLF
Route de Trèves, L-1019 Luxemburg
Tel. :
+352 34 05 71
Fax :
+352 34 02 17
Web :
www.sheraton.lu
HOTEL «LE CHÂTELET»
2, Bd de la Pétrusse, L-2320 Luxembourg
Tel.:
+352 40 21 01
Fax:
+352 40 36 66
Web:
www.chatelet.lu
HOTEL WALSHEIM
28, Place de la Gare, L-1616 Luxembourg
Tel. :
+352 48 47 98,
Fax :
+352 29 01 56
HOTEL ROYAL
12, Bd Royal, L-2449 Luxembourg
Tel. :
+352 241 6161
Fax :
+352 22 59 48,
Web :
www.hotelroyal.lu
HOTEL RIX
20, Bd Royal, L-2449 Luxembourg
Tel. :
+352 47 16 66
Fax:
+352 22 75 35
HOTEL MARCO POLO
27, Rue du Fort Neipperg, L-2230 Luxembourg
Tel. :
+352 40 64 141
Fax :
+352 40 48 84
Web :
www.marco-polo.lu
HOTEL FRANÇAIS SA
14, Place d’Armes, L-1136 Luxembourg
Tel.:
+352 47 45 34
Fax:
+352 46 42 74
Web:
www.hotelfrancais.lu
Arzt
Dr. Ingrid ROLLINGER-HOLZINGER
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36
41, Allée Rue de l‘Avenir
L-1147 Luxembourg
Tel.:
+352 46 44 66
LINKS
Thema
Informationsseite der Stadt
Luxemburg
Link
www.vdl.lu
Internetseite der luxemburgischen
Eisenbahn
www.cfl.lu
Informationsseite der
luxemburgischen Regierung, in
Französisch
www.etat.lu
allgemeine Publikationen der
Luxemburger Regierung
www.gouvernement.lu/publications/index.html
Luxemburgische Legislatur in
Französisch
www.legilux.public.lu
Informationen und Gesetzestexte zu
Steuern, in Französisch
www.impotsdirects.public.lu
Mehrwertsteuerformulare, in
Deutsch
saturn.etat.lu/etva/formsServe.do
Internetseite der luxemburgischen
Nationalbank, in Französisch
www.bcl.lu
Statistiken für Luxemburg, in
Deutsch, Englisch und Französisch
www.statec.lu
Luxemburgische
Wirtschaftskammer, in Deutsch,
Englisch und Französisch
www.cc.lu
Arbeitsinspektorat
www.itm.public.lu
ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE
zu Luxemburg sind im Außenwirtschaftsportal Bayern unter www.auwi-bayern.de → Rubrik
„Länder“ abrufbar
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