Exportbericht Venezuela - Außenwirtschaftsportal Bayern

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Exportbericht Venezuela - Außenwirtschaftsportal Bayern
Exportbericht Venezuela
November 2016
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Außenhandel
Geschäftsabwicklung
Markterschließung
Zoll
Recht
Geschäftsreisen
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ....................................................................................................... 3
WIRTSCHAFT IM ÜBERBLICK ........................................................................................................... 8
AUSSENHANDEL.............................................................................................................................. 12
GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG .............................................................. 12
Normen .............................................................................................................................................. 13
Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen ................................................................................... 13
Bonitätsauskünfte .............................................................................................................................. 14
Bank- und Finanzwesen .................................................................................................................... 15
Verkehr, Transport, Logistik ............................................................................................................... 16
STEUERN UND ZOLL ....................................................................................................................... 17
Steuern und Abgaben ........................................................................................................................ 17
Zoll und Außenhandelsregime ........................................................................................................... 18
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ......................................................................................... 21
Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen .................................................................................. 22
Patent-, Marken- & Musterrecht ......................................................................................................... 25
Eigentum und Forderungen ............................................................................................................... 27
Vertretungsvergabe ........................................................................................................................... 28
Arbeits- & Sozialrecht ........................................................................................................................ 29
Schiedsgerichtsbarkeit ....................................................................................................................... 32
INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN ................................................................................. 34
ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE............................................................................................................ 38
WICHTIGE ADRESSEN .................................................................................................................... 38
LINKS ................................................................................................................................................ 43
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Key facts
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Staatsform
Präsidiale Republik mit 23 Bundesstaaten, einem Bundesdistrikt mit der Hauptstadt Caracas und "Dependencias Federales" (72 kleinere Inseln)
Fläche
916.445 km² (inkl. 72 Inseln im Karibischen Meer) – im
Norden grenzt es an das Karibische Meer (2.813 km
Küstenlinie), im Süden an Brasilien, im Osten an den
Atlantischen Ozean und Guyana, im Westen an Kolumbien.
Bevölkerung
Ca 31,4 Einwohner (201), jährliches Bevölkerungswachstum ca. 1,4% !
Städte
Caracas (Hauptstadt) ca. 6,55 Mio. Ew. (inkl. Einzugsgebiete), Maracaibo 1,6 Mio. Ew., Valencia 1,2 Mio. Ew.,
Barquisimeto 970.000 Ew., Doppelstadt Ciudad Guayana
- Puerto Ordaz (inkl. San Felix) 635.000 Ew., Maracay
550.000 Ew., Ciudad Bolivar 327.000 Ew., San Cristobal
285.000 Ew.
Klima
Tropisch; zwischen April und November häufig Regenfälle, sonst vorwiegend trocken. Durchschnittstemperaturen
um 30 Grad C, Caracas durch Höhenlage (900 m) etwas
kühler.
Währung
Am 1. Januar 2008 löste der Bolívar Fuerte (Bs.F. VEF) den „alten“ venezolanischen Bolívar (Bs. - VEB) ab;
seit Anfang 2003 gibt es eine strenge
Devisenbewirtschaftung und der freie Devisenverkehr
wurde ausgesetzt.
1 EUR = 11.144,5 VEB
1 VEB = 0,00009 EUR
(Stand: 16.08.2016)
Historischer Überblick
Venezuela war mehr als drei Jahrhunderte lang spanische Kolonie, bevor es 1821 die Unabhängigkeit erlangte. Die politische Situation des jungen Staates war über lange Phasen von diktatorischen Regierungen geprägt, die erst 1958 mit der Absetzung des Diktators Pérez Jiménez ein
Ende fanden. Die einflussreichsten politischen Parteien waren seither die Acción Democrática
(AD) und die COPEI. Seit Februar 1999 war Hugo Chávez Frías Präsident des Landes; er verstarb
nach langem Kampf gegen eine Krebskrankheit am 5. März 2013. Am 14. April 2013 wurde Nicolas Maduro mit einer hauchdünnen Mehrheit zum neuen Staatspräsidenten des Landes gewählt.
Laut Verfassung ist Venezuela eine Präsidialrepublik, wobei die Wahlen für das höchste Amt alle
sechs Jahre stattfinden. Nach der Änderung der Verfassung vom 30.12.1999 gibt es nur noch ein
Abgeordnetenhaus.
Die jüngere Wirtschaftsgeschichte ist stark durch den „Chavismus“ geprägt. Im April 2002 kam es
zu einem Generalstreik, welcher mit einem gescheiterten Umsturzversuch einherging. Danach
kam Venezuela politisch nicht mehr zur Ruhe. Im Dezember 2002 gipfelte die Konfrontation in
einem weiteren, zweimonatigen Generalstreik, der die Vernichtung von rund einem Fünftel des
BIP in den Jahren 2002/2003 verursachte. Aus dem am 15. August 2004 stattgefundenen Abberufungsreferendum ging Präsident Chávez mit 59 % zu 41 % als Sieger hervor. Bei den von der Opposition boykottierten Parlamentswahlen am 4. Dezember 2005 übernahm die Regierung Chávez
alle 167 Sitze im Parlament. Die Wahlbeteiligung am 4. Dezember 2005 lag nur bei rund 20 %.
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Hugo Chávez gewann auch die Wahlen vom 3. Dezember 2006 mit fast 63 % der Stimmen. In
diese Epoche fiel die Verstaatlichung des Telekommunikations- und Energiesektors.
Bei den Regionalwahlen im November 2008 gingen 5 Gouverneursposten an die Opposition, darunter waren Teilstaaten wie Carabobo, Zulia, Táchira und Miranda sowie der Zentraldistrikt, wo
der Oberbürgermeister der Stadt Caracas Sr. LEDEZMA ebenfalls der Opposition zuzurechnen
war.
2010 haben nationale und internationale Entwicklungen die tiefe politische Spaltung des Landes
sichtlich verschärft. Die Parlamentswahlen im Herbst 2010 führten zum Wiedereinzug der Opposition ins Parlament und zum Verlust der absoluten Macht der Regierungspartei.
Die Präsidentschaftswahlen vom Oktober 2012 konnte der vom Krebs gezeichnete Hugo Chávez
erneut sehr deutlich für sich entscheiden, wobei er das Präsidentenamt am 10. Januar 2013
krankheitsbedingt nicht mehr antreten konnte und nominierte den damaligen Außenminister und
Vizepräsidenten Nicolás Maduro zu seinem Nachfolger; am 5. März 2013 verstarb Präsident
Chávez und beim neuerlichen Urnengang im Mai 2013 wurde Nicolás Maduro knapp vor seinem
Herausforderer Henrique Capriles Radonsky zum Staatspräsidenten gewählt. Zu Beginn der
Amtsperiode der Regierung Maduro kam es zu landesweiten Studentenprotesten und es wurden
Polizei sowie Spezialeinheiten der Miliz bzw. Armee eingesetzt; nach 41 Toten kam es unter Einbindung von Vertretern der Opposition und unter der Vermittlerrolle von Nachbarstaaten und des
Vatikans zu mehreren Gesprächsrunden; die Pattstellung dauert weiter an und der Verfall der Ölpreise, der im Spätsommer 2014 begann, bewirkte gravierende Engpässe bei der Devisenversorgung, die in weiterer Folge Versorgungslücken bei Medikamenten, Lebensmitteln und Industrievormaterialien auslösten. Die heiß ersehnten Parlamentswahlen vom 6. Dezember 2015 konnten
die extrem angespannte politische Situation nicht lockern und die Gesellschaft ist tief gespalten.
Die Regierungspartei PSUV verlor zwar die absolute Mehrheit an die Oppositionsgruppierung
MUD, aber seitdem existiert eine politische Pattstellung – Regierung und Parlament blockieren
sich gegenseitig, wobei letztlich das Höchstgericht entscheidet.
Bevölkerung
Ethnische Gruppen u.a.: Spanier, Italiener, Portugiesen, Araber, Deutsche, Afrikaner und indigene
Völker
Römisch-katholisch 96 %, Protestantisch 2 %, andere 2 %
Landes- und Geschäftssprachen
Die Landessprache ist Spanisch, im geschäftlichen Bereich wird, sehr eingeschränkt, auch
Englisch gesprochen.
Politisches System
Die Präsidialdemokratie weist starke direktdemokratische Elemente, eine komplizierte Gewaltenteilung zwischen fünf Gewalten (Legislative, Exekutive, Judikatur, Bürgergewalt, Wahlgewalt) sowie zahlreiche Wahlen und Bürgerentscheide auf verschiedenen Ebenen auf.
Abkommen mit Deutschland

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Investitionsförderungsvertrag
Doppelbesteuerungsabkommen
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen
ALADI, ALBA, CARICOM (Beobachterstatus), ECLAC, CDB, FAO, G-15, G-24, G-77, IADB, IAEA,
IBRD, ICAO, ICC, ICCT, ICFTU, ICRM, IFAD, IFC, IFRCS, IHO, ILO, IMF, IMO, Interpol, IOC,
IOM, ISO, ITU, LAES, LAIA, Mercosur, MIGA, MINUGUA, NAM, OAS, OPANAL, OPCW, OPEC,
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PCA, PETROCARIBE, RG, UN, UNASUR, UNCTAD, UNESCO, UNHCR, UNIO, UNWTO, UPU,
WCL, WCO, WFTU, WHO, WIPO, WMO, WTO
Mitgliedschaften mit besonderer wirtschaftlicher Bedeutung
ALADI
Die Lateinamerikanische Integrationsvereinigung (ALADI) wurde am 12.08.1980 in Montevideo
von den Ländern Argentinien, Bolivien, Brasilien, Kolumbien, Chile, Ecuador, Mexiko, Paraguay,
Peru, Uruguay und Venezuela gegründet. Ziel ist die wirtschaftliche Zusammenarbeit, die
arbeitsteilige Produktion und der Binnenzollabbau. Auf langfristige Sicht wird ein gemeinsamer
Markt angestrebt.
Die CARICOM-Mitgliedstaaten (Caribbean Community) erfahren von Venezuela importseitig
Präferenzbehandlungen.
Andengemeinschaft
Die Andengemeinschaft (Comunidad Andina), deren Hauptziel es ist einen gemeinsamen Markt
durch einen gegenseitigen Zollabbau zu gründen, besteht heute aus Bolivien, Ecuador, Kolumbien
und Peru. Seit Februar 2005 gibt es einen gemeinsamen Außenzoll. Der venezolanische Präsident
Chávez gab im April 2006 Venezuelas Austritt aus der Andengemeinschaft bekannt. Die Motive für
den Austritt aus der CAN sind allerdings politischer Natur. Präsident Chávez wollte damit ein
Zeichen gegen die Verhandlungen der übrigen Mitgliedstaaten über ein Freihandelsabkommen mit
den USA setzen. Außerdem ist eine Doppelmitgliedschaft im Mercosur und in der CAN mit den
Statuten der CAN nicht vereinbar. Kurzfristig hatte der Austritt wenige Auswirkungen auf den
Außenhandel, weil Venezuela weiterhin von Importen – auch aus der Andenregion – abhängig
war. Trotz des Austrittes verlor Venezuela für weitere fünf Jahre seine Rechte und Pflichten unter
diesem Freihandelsabkommen nicht und behielt den gemeinsamen Außenzoll bei. Im August
2012 trat Venezuela jedoch dem Mercosur bei und führte zum 5. April 2013 das neue Zollregime
des Mercosurs mit deren Zollsätzen ein.
G3
Am 22. Mai 2006 gab Venezuela den beiden Vertragspartnern des G-3-Abkommens (Mexiko und
Kolumbien) sowie der ALADI (Zentrale für die Verwaltung der Abkommen in Lateinamerika) den
offiziellen Austritt bekannt. Das Abkommen war am 01. Januar 1995 in Kraft getreten und
umfasste einen Markt von 173 Mio. Konsumenten. Seit dem 01. Juli 2004 erfolgte der Handel
zwischen den G-3 Staaten grundsätzlich zollfrei. Das betroffene Handelsvolumen belief sich
damals auf rund USD 5 Mrd. jährlich. Als Grund für die Kündigung des Abkommens nennt das
venezolanische Außenministerium die Abweichung des bestehenden Abkommens von dem im
Gründungsdokument festgelegten Ziel. Das G-3 Abkommen sei heute ein Freihandelsabkommen,
hätte ursprünglich jedoch ein wirtschaftliches Komplementärabkommen sein sollen. Für die beiden
Staaten Mexiko und Kolumbien behalten die Regelungen aber weiterhin ihre Gültigkeit.
Mercosur
Während einer außerordentlichen Sitzung des Mercosur-Rates (CMC) im Juni 2006 in Buenos
Aires, Argentinien, wurde das Protokoll für die Vollmitgliedschaft Venezuelas im Mercosur fertig
gestellt. Am 4. Juli 2006 wurde dieses Dokument von den Präsidenten der Mitgliedsländer (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) in einem außerordentlichen Gipfeltreffen in Caracas unterzeichnet. Dieses Protokoll regelt den progressiven Beitritt bis 2012. Venezuela wurde allerdings
erst nach der Ratifizierung durch die Legislative aller Mitgliedsstaaten im August 2012 zum Vollmitglied, nachdem Paraguay, das den Vollbeitritt Venezuelas viele Jahre verzögert hatte, neutralisiert wurde.
Ab Inkrafttreten des Beitrittsprotokolls wurde eine Kommission zusammengestellt, die einen Plan
für Zollsenkungen erstellen und so genannte sensible Waren definieren soll. Für eben diese sensiblen Waren ist bis 2016 ein Schutzzoll bzw. Sonderregelungen vorgesehen.
Um den unterschiedlichen Entwicklungsfortschritten der anderen Mitgliedstaaten Rechnung zu
tragen, wurde im Beitrittsprotokoll vereinbart, dass Brasilien und Argentinien ihre Zollbarrieren
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2010 abschaffen und der Importzoll für venezolanische Waren nach Paraguay und Uruguay erst
2013 aufgehoben wird. Am 5. April 2013 übernahm Venezuela auch offiziell die neuen zolltechnischen Richtlinien, die aus dem Mercosur-Beitritt resultieren.
ALBA
Nachdem die Verhandlungen zu einer von den USA dominierten gesamtamerikanischen Freihandelszone (span.: Área de Libre Comercio de las Américas - ALCA, engl.: Free Trade Area of the
Americas - FTAA) nach dem Amerikagipfel in Argentinien 2001 gescheitert waren und bis heute
auf Eis liegen, starteten die Staatschefs von Venezuela und Kuba 2005 eine Gegeninitiative mit
dem Namen Alternativa Bolivariana para los Pueblos de Nuestra América (ALBA,dt.: Bolivarianische Alternative für die Völker unseres Amerikas). ALBA stellt eine Kooperation zum Aufbau einer
Wirtschaftsgemeinschaft dar, welche sowohl soziale Ziele verfolgt, wie die Bekämpfung von Armut, als auch eine größere wirtschaftliche Unabhängigkeit von Europa und den USA ermöglichen
soll.
Im Jahr 2006 trat Bolivien mit Unterzeichnung des Handelsvertrags der Völker (Tratado del
Comercio de los Pueblos – TLC) dem Abkommen bei, 2007 folgte auch das zentralamerikanische
Nicaragua. Nachdem die Premierminister der Karibikstaaten Antigua und Barbuda, St. Vincent und
die Grenadinen sowie Dominica 2007 bereits eine politische Erklärung zur Unterstützung der Bolivarianischen Alternative unterschrieben hatten, trat Dominica beim VI. Gipfeltreffen der ALBA im
Januar 2008 der Gemeinschaft bei. Die Regierung von Ecuador entschied sich zwar im Juni 2008
gegen einen Beitritt zur ALBA, hat sich ein Jahr später aber der Allianz dann doch angeschlossen.
Ende August 2008 ist auch Honduras der ALBA beigetreten, hat diese Mitgliedschaft jedoch Anfang 2010 wieder beendet.
Außerdem wurde in diesem Jahr die Gründung einer eigenen Entwicklungsbank, nämlich jene der
Banco del ALBA, mit Hauptsitz in Caracas, vollzogen. Als politisches Instrument soll die Banco del
ALBA, unabhängig von multilateralen Institutionen, wie beispielsweise der Weltbank und dem Internationalen Währungsfond, finanzielle Unterstützung und die Möglichkeit zu sozialer und wirtschaftlicher Entwicklung in der Gemeinschaft bieten. Zwei Tage vor dem Amerikagipfel in Trinidad
Tobago (17.-19. April 2009) trafen sich die Mitgliedsstaaten von ALBA, um eine gemeinsame Position zur Blockade der USA gegen Kuba zu erarbeiten; die USA machten Kuba jedoch schon vorher erhebliche Zugeständnisse.
PETROCARIBE
Petrocaribe ist ein seit 2005 bestehendes Abkommen, welches zahlreichen Karibikstaaten erlaubt,
von Venezuela Erdöl zu besonders günstigen Konditionen zu beziehen. Liegt der Rohölpreis über
USD 100 pro Barrel, muss beispielsweise für die Erdöllieferungen nur 50 % innerhalb von 90 Tagen beglichen werden, wobei für den Rest ein Zahlungsziel von 25 Jahren mit einer Verzinsung
von 1 % eingeräumt wird. Am V. Petrocaribe-Gipfel im Juli 2008 vereinbarten die Vertreter der
begünstigten Länder mit Venezuela eine weitere Flexibilisierung der Zahlungsbedingungen. Bei
einem Preis von über USD 140 pro Barrel weitet sich die Möglichkeit zur Kreditzahlung nunmehr
auf 60 % aus, bei einem Preis von über USD 200 pro Barrel sogar auf 70 %. Außerdem besteht
die Möglichkeit, für die Lieferungen mit Waren oder Dienstleistungen im Tauschgeschäft zu bezahlen.
Hinter diesem Abkommen stand die Absicht des damaligen venezolanischen Staatspräsidenten
Chávez, Venezuelas politischen Einfluss in der gesamten Region zu erhöhen und eine gewisse
Abhängigkeit und damit auch Loyalität der belieferten Staaten zu bewirken. Die festgeschriebenen
Ziele von Petrocaribe bestehen im Ausbau der Infrastruktur zur Erschließung, Förderung und Verwertung von Erdöl und Erdgas in der Region. Die begünstigten Länder sind Kuba, die Dominikanische Republik, Belize, Jamaika, Surinam, Guyana, Grenada, Bahamas, Dominica, St. Vincent und
die Grenadinen, Santa Lucia, St. Kitts und Nevis, Antigua und Barbuda, Nicaragua, Honduras,
Haiti und seit Juli 2008 auch Guatemala.
Abkommen
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Seit 1999 ist das Abkommen von Den Haag betreffend der Legalisierung von Dokumenten in Venezuela gültig.
WIRTSCHAFT IM ÜBERBLICK
Venezuela verfügt in erster Linie aufgrund seines Erdölreichtums – 17.6 % der weltweit nachgewiesenen Reserven - , aber auch wegen seiner zahlreichen Bodenschätze (Eisenerz, Bauxit, Kohle, Edelmetalle, seltene Erden) sowie großer landwirtschaftlicher Nutzflächen über sehr bedeutende natürliche Ressourcen. Die extrem einseitige Ausrichtung auf die jedoch viele hat viele andere
Wirtschaftsbereiche vernachlässigt und dadurch importabhängig gemacht.
Das traditionelle Rückgrat der venezolanischen Wirtschaft ist die Gewinnung und Verarbeitung
von Erdöl, welche ca. 96% der Exporte ausmacht und mehr als die Hälfte der Staatseinnahmen
generiert. Zunehmend werden auch die großen Erdgasvorkommen, v.a. mit Hilfe ausländischen
Kapitals und Know-how, nutzbar gemacht. Venezuela gehört zu den Ländern mit den weltweit
größten Erdgasreserven (an neunter Stelle). Bei Gas ist das Land jedoch noch Nettoimporteur und
es wird wohl bis 2019 dauern, bis Gasverflüssigungsanlagen auch für den Export produzieren.
Weitere wichtige Industriezweige sind die Petrochemie, Eisen-, Stahl- und Aluindustrie, Zement,
Baustoffe, Kraftfahrzeuge sowie Nahrungsmittel.
Wirtschaftliche Zentren des Landes sind neben dem Großraum Caracas vor allem der Ölstaat
Zulia (Maracaibo), die Industriegebiete Valencia und Maracay in der Zentralregion, sowie das
Schwerindustriegebiet am Orinoco (Ciudad Guyana, Puerto Ordaz). Die Bundesstaaten Anzoátegui und Monagas haben durch die neuen Erdölfelder stark an Stellenwert gewonnen
Wirtschaftslage und Perspektiven
Venezuela befindet sich derzeit in der schwersten Wirtschaftskrise der letzten Jahrzehnte und
mittelfristig ist kein Ausweg in Sicht; erst ab 2018 könnte wieder ein leichtes Wachstum eintreten;
dies setzt allerdings ein höheres Ölpreis-Niveau voraus.
Die derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schrecken nicht nur Investoren ab, sondern
haben zu einer massiven Kapitalflucht geführt. Das Wirtschaftsumfeld ist geprägt von Angebotsknappheit von Gütern und Devisen. Eine enge Devisenbewirtschaftung schränkt den Zugang von
Privatunternehmen extrem ein. Stark gesunkene sowie verzögerte Güterimporte und eine geringere Inlands-Produktion – zum Teil bedingt durch die Verknappung von Industrievormaterialien lassen den Schwarz- und Schmuggelmarkt blühen. Es wird auch immer schwieriger, dringend
notwendige Ersatzteile zu bekommen. Die Wirtschaftsentwicklung Venezuelas hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: dem internationalen Ölpreis und der Wirtschaftspolitik.
Und obwohl die Versorgungslage immer schwieriger wird besteht derzeit wenig politischer Raum
für Wirtschaftsreformen. So hat Präsident Maduro nach den Parlamentswahlen ein Wirtschaftsnotprogramm für 60 Tage dekretiert, welches der Regierung mehr Befugnisse mehr Befugnisse
einräumt, vom Parlament aber abgelehnt wurde. Erst Mitte Februar wurde das Dekret vom
Höchstgericht bestätigt.
Bedeutende Wirtschaftssektoren
Erdöl
Im Januar 2010 schätzten Experten der „US-Amerikanischen Gesellschaft für Geologie“ die mit
heutiger Technologie schon förderbaren Ressourcen im Orinocobecken auf 541 Mrd. Fass; damit
liegt Venezuela mit seinen förderbaren Gesamtreserven im Ranking noch vor Saudi Arabien; mit
der weiteren Erschließung des Orinocobeckens und der Offshore-Vorkommen dürften die
Reserven jedoch rasch weiter anwachsen. Die nationale Erdölgesellschaft PDVSA wurde 1975
verstaatlicht und in einer Holding zusammengefasst, die dem Energieministerium unterstellt ist
(PDVSA Petróleos de Venezuela S.A. – staatliche Holding). Ein zweimonatiger Generalstreik Ende
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2002 legte die Industrie vorübergehend still und führte zu Versorgungsengpässen. Daraufhin
entließ die Regierung etwa 40 % der Beschäftigten (18.000 Personen) von PDVSA, da sich diese
am Streik beteiligt hatten. Das Unternehmen öffnete sich zwar im Laufe der Jahre für ausländische Investitionen, doch eine Privatisierung dieses Sektors kommt nicht in Frage. PDVSA
unterhält jedoch strategische Allianzen mit internationalen Unternehmen zur Förderung von Rohöl
im Orinocobecken und alte Produktionsfelder wurden mit Hilfe operativer Abkommen reaktiviert
(z.B. Eni, Total, Shell, etc.). Diese operativen Abkommen wurden in Joint Ventures mit
mehrheitlicher Beteiligung von PDVSA umgewandelt. PDVSA ist jedoch sehr am
Technologietransfer und an neuem Förder-Know-How interessiert, um die Fördermengen rascher
steigern zu können.
Dazu kommen jedoch noch die unerschlossenen Gas- und Ölvorkommen, die sich entlang der
3.000 km langen Küste Venezuelas erstrecken. Die spanische Erdölgesellschaft Repsol konnte
einen riesigen Gasfund vor der venezolanischen Küste vermelden (Mariscal Sucre).
An ausländischen Ölgesellschaften operieren derzeit im Land: Chevron Corp., Total, Repsol, Eni
und staatliche Gesellschaften aus China, Russland und dem Iran. Für die ausgeschriebenen
Felder des Blocks Carabobo erhielt die PDVSA bisher von mehreren Konsortien
Kooperationsangebote: das eine setzt sich aus Chevron, Suelopetrol und den japanischen Firmen
Mitsubishi, Jogmec und Inpex zusammen; das zweite Konsortium rekrutiert sich aus der
spanischen Ölgesellschaft Repsol, der indischen ONGC und der malayischen Petronas.
Die italienische Ölgesellschaft Eni wird 7 Mrd. USD in die Erschließung eines Joint Venture
Projektes mit der venezolanischen Ölgesellschaft PDVSA investieren.
Gute Chancen rechnen sich auch China Petroleum, Gazprom und die brasilianische Petrobras
aus, bei der Erschließung der wohl größten Erdölvorräte der Welt mit an Bord zu sein. In diesem
Zusammenhang sollen jedoch auch mindestens zwei Raffineriekomplexe gebaut werden, die das
schwere venezolanische Öl vom Schwefel befreien und dünnflüssiger und somit erst
transportfähig machen werden. Die dafür veranschlagten Kosten belaufen sich auf EUR 16 Mrd.
Erdgas
Venezuela ist das Land mit den neuntgrößten Erdgasreserven der Welt. Im Juni 2001 begann die
Liberalisierung dieses Sektors. Große Hoffnungen setzt die Regierung in die Erschließung dieser
reichen Erdgasfelder. Multinationale Gesellschaften, wie BP, Shell, Statoil, Repsol, Total und
Petrobras, verhandeln über Schürfrechte bzw. haben diese bereits zugeteilt bekommen und sind
teilweise auch schon fündig geworden (In Yucal Placer, Plataforma Deltana, Mariscal Sucre, Golf
von Venezuela).
Im Juli 2006 erfolgte der Baubeginn für die 225 km lange und 230 Mio. USD teure Pipeline zwischen Maracaibo im Westen Venezuelas und der kolumbianischen Halbinsel Guajira (Punta Ballena). Diese von der staatlichen Erdölgesellschaft PDVSA finanzierte Pipeline wurde Ende 2007 in
Betrieb genommen und liefert Gas aus Kolumbien in den defizitären Westen Venezuelas. In den
nächsten Jahren soll diese Pipeline bis zur Pazifikküste Panamas verlängert werden.
Außerdem wird neben einem Pipelinenetz für den Öltransport zur Küste auch ein Gasnetz gebaut
werden, das helfen wird, die riesigen Gasvorkommen – on- und offshore – zu erschließen.
So hat erst Anfang Oktober 2009 ein Konsortium aus der spanischen Repsol, der italienischen Eni
und der venezolanischen PDVSA ein riesiges Gasfeld offshore entdeckt, das auf 1 bis 1,4 Mrd.
Barrel Erdöläquivalent geschätzt wird. Dank dieser Ressourcen wird es gelingen, die venezolanischen Haushalte und einen Teil der Fahrzeugflotte auf Gaskonsum umzurüsten. Vor 2017 ist wohl
kaum mit venezolanischen Flüssiggasexporten zu rechnen.
Petrochemie
Auf Basis der reichlichen Erdöl- und Erdgasvorkommen entstand in Venezuela eine bedeutende
petrochemische Industrie (Urea, Propylen, Äthylen, PVC, Ammonium, Chlorid, Schwefelsäure,
etc.). Um die Wertschöpfung zu steigern, ist eine rasche Industrialisierung in diesem Sektor erwünscht.
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Aluminium
Venezuela war der größte Aluminiumproduzent in Südamerika und stand weltweit an 8. Stelle. Die
Produktion liegt in den Händen der staatlichen CVG (Corporación Venezolana de Guayana) und
deren Subfirmen. Die Aluminium- und Stahlpreise am Weltmarkt haben sich nach der Krise zwar
erholt, die venezolanischen Produzenten Alcasa und Venalum wurden jedoch von der Stromkrise
2010 arg gebeutelt und auch Anfang 2015 macht die gesamte Schwerindustrie –einschließlich der
Aluindustrie - einen traurigen Eindruck; jahrelanges Negieren von dringend erforderlichen Investionen
ließen
die
Produktion
sinken;
Arbeitskonflikte
mit
den
Gewerkschaften, die seit Monaten überfällige Gehälter urgieren und hohe Schulden bei traditionellen Lieferanten, die mittlerweile auf Vorauszahlungen bestehen, setzen dem Produktionsprozess
weiter zu. So werden milliardenschwere Investitionen erforderlich sein, um diesen wichtigen Bereich der venezolanischen Industrielandschaft wiederum auf Vordermann zu bringen.
Eisen und Stahl
In die Nähe von Lagerstätten und riesigen Kraftwerkskomplexen siedelte man entlang des Orinoco-Flusses, der ein wichtiger alternativer Transportweg ist, eine umfangreiche Schwerindustrie
an. Der venezolanische Stahlmarkt ist von wenigen großen Unternehmen geprägt. Der Bereich
Eisen und Stahl der staatlichen CVG besteht aus den Unternehmen Ferrominera (Eisenerz) und
Fesilven (Ferrosilizium), seit SIDOR (Siderúrgica del Orinoco C.A.) 1998 privatisiert wurde; im Juli
2008 erfolgte jedoch erneut eine Verstaatlichung. Daneben gab es eine mächtige und weit diversifizierte private Holding namens SIVENSA (Siderúrgica Venezolana S.A.), deren Tochterunternehmen IBA sich auf die Fertigung von Eisenpellets und Briquettes und Sidetur auf Stahl und Baustahl konzentrierte; auch diese wurde im November 2010 verstaatlicht: So ist Venezuela heute
vom Stahlexporteur zum Importeur geworden.
Energie
Venezuela verfügt über ein großes Stromerzeugungspotential. Derzeit beträgt die Kapazität etwa
25.000 MW (73 % Wasserkraft, 15 % Gas, 7 % Schweröl, 5 % Diesel). Die größten
Energieerzeuger und -versorger sind EDELCA, CADAFE, Electricidad de Caracas (EDC) und
ENELVEN. Weitere Unternehmen sind: ELEVAL, SENECA und ENELBAR, deren
Energieproduktion in kalorischen Kraftwerken erfolgt. Seit 2005 ist der Stromverbrauch jährlich um
rd. 7% gewachsen, sodass weitere Ressourcen erschlossen werden müssen. So sind
Investitionen dringendst notwendig, da mit der aktuellen Produktionskapazität der Bedarf nicht
mehr gestillt werden kann. Dazu kommt, dass Venezuela 2009/2010 ein Jahr der Dürre erlebte
und der Wasserpegel in den drei Staustufen des größten Wasserkraftwerkes des Landes Guri
bedenklich sank; Stromrationierungen waren die Folge, die jedoch zu Produktionsausfällen in der
Schwerindustrie führten. Da ein Großteil der Stromversorgung aus Wasserkraft bestritten wird und
kalorische Kraftwerke noch nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind bzw. die angrenzenden
Nachbarländer wie Kolumbien nicht exportfähig waren, wurde vor allem die Schwerindustrie mit
Einsparungen konfrontiert.
Durch die Schaffung der Corporación Electrica Nacional wurden jene Stromproduzenten quasi
unter eine staatliche Holdinggesellschaft gestellt; nunmehr soll auch im Andengebiet die Stromversorgung durch Wasserkraftwerke ausgebaut sowie Gas- und Kohlekraftwerke errichtet werden.
Mit Russland wurde auch ein „letter of intent“ zum Bau eines Atomkraftwerkes unterschrieben;
man wird jedoch sehen, ob im Lichte der japanischen Katastrophe, Venezuela tatsächlich in diese
Energieform investieren wird, wo doch andere Ressourcen in ausreichendem Maße vorhanden
sind und auch genügend Potential für Windkraft, Solarpower und Biomasse gegeben ist.
Telekommunikation
Im Jahr 2000 wurde der Telekommunikationsbereich liberalisiert. Die damals staatliche
Gesellschaft CANTV hat dabei ihre Marktführerschaft als Festnetzanbieter beibehalten. Im
Mobilfunkbereich agieren zurzeit drei verschiedene Anbieter: Movilnet der CANTV, Movistar
(früher Telcel) von Telefonica, die in Venezuela marktführend ist, und Digitel-TIM.
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Die Regierung hat jedoch bereits im Mai 2007 den bislang privaten Anbieter CANTV verstaatlicht
und den Großteil der Aktien vom US Konzern Verizon übernommen. Der Staat kontrolliert über
90 % der Anteile. Der Rest der Aktien verteilt sich auf die spanische Telefonica, CANTVMitarbeiter sowie auf Aktien im Streubesitz; es ist einer der wenigen staatlichen Konzerne, der
auch regelmäßig Dividenden abführt, denn der Großteil der sonstigen staatlichen Betriebe ist ein
Fass ohne Boden, das ständig Subventionen aus der Staatskasse benötigt.
Lebensmittel und Wohnbau
Der Aufbau einer unabhängigen Lebensmittelproduktion sowie der Wohnbau haben seit Jahren
laut den Propagandamaschinen der venezolanischen Regierung Priorität. Die bolivarische Revolution hat es immerhin geschafft, in der Zeit ihres Wirkens an die 700.000 Wohneinheiten zu errichten; derzeit gibt es zu geringe Produktionskapazitäten für lokal gefertigte Baumaterialien, Zement
und Baustahl.
Um die Lebensmittelproduktion zu steigern, wurden mittlerweile an die 4 Mio. ha Land enteignet,
ohne die damaligen Besitzer zu entschädigen; die Regierung hat sowohl die staatlichen als auch
die privaten Banken angewiesen, die Kreditvergabepolitik gegenüber landwirtschaftlichen Betrieben zu liberalisieren; doch mit dem Produktionsaufschwung will es nicht so recht klappen! Es fehlt
an Erfahrung mit komplizierten Agrarmaschinen umzugehen, an Know-How und Management in
den neuen Agrarkooperativen. So wird Venezuela weiterhin große Mengen an Lebensmitteln importieren müssen; weiter erhalten regierungsnahe Importfirmen Devisen zum Vorzugswechselkurs
für den Import und konkurrieren dadurch mit den lokalen Produzenten.
Verstaatlichungen halten weiterhin an
Die Regierung Chávez hat nicht nur mehr als 4 Mio. ha Acker- und Weideland, sondern auch hunderte von Produktionsbetrieben und Dienstleistern verstaatlicht. Unternehmen aus allen Sektoren,
die von der Regierung als überlebenswichtig für die venezolanische Wirtschaft und für das Projekt
des Sozialismus des 21. Jahrhundert eingestuft werden, können Ziel von Verstaatlichungen sein.
Der Umbau der venezolanischen Wirtschaft in Richtung mehr Staat und weniger Privatwirtschaft
schreitet rasch voran.
Im Bereich der Industrie wurde der US-amerikanische Flaschenproduzent Owen Illinois übernommen und die auf Agrarbedarf, Düngemittel und Saatgut spezialisierte Firma Agro-Islena wurde
verstaatlicht; auch die Großhandelskette Exito die in kolumbianisch-französischer Hand war, kam
unter staatlichen Einfluss; die Verhandlungen bzgl. des Übernahmepreises ziehen sich erfahrungsgemäß in die Länge.
Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.)
Die venezolanische Regierung verfolgt ein ambitioniertes Programm im Bereich der Verkehrsinfrastruktur; derzeit sind 1.200 km Schienenwege im Bau; das venezolanische Eisenbahnnetz soll im
Endausbau über 13.000 km betragen. Die staatlichen Metrogesellschaften von Caracas, Valencia
und Maracaibo verlängern ihr U-Bahnnetz, wobei topographiebedingt auch deutsche Metrotrenund Metrokabelnetze in die Ausbaupläne einfließen. Derzeit wird an zwei großen Brücken über
den Orinoco gebaut und die Flug- und Seehäfen sollen ausgebaut und modernisiert werden; die
Modernisierung von Raffinerien und der Bau von Öl- und Gaspipelines sowie von 2 „Mejoradoras“,
die das Schweröl aus dem Orinoco-Becken aufbereiten, sind geplant. Dazu kommt ein ambitioniertes soziales Wohnbauprogramm, Investitionen in die Schwerindustrie und den Energiepark
des Landes; Fortschritte gibt es auch im Straßenbau sowie beim Umweltschutz.
Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.)
Eine rasch wachsende Bevölkerung zwingt zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, die derzeit jedoch
primär im staatlichen Sektor, in der Verwaltung, der Armee und im Gesundheitsbereich entstehen.
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Die Privatindustrie baut weiter Personal ab; die Arbeitslosigkeit könnte von 6,8% im Vorjahr auf
17,5% für das laufende Jahr 2016 steigen. Die Hälfte der erwerbstätigen Bevölkerung arbeitet im
Informellen Sektor.
Arbeitskosten, Lohnniveau
Der gesetzliche Mindestlohn wird jährlich üblicherweise zweimal (Mai und September) angepasst;
auf Grund der hohen Inflation kommt es laufend zu zusätzlichen Anpassungen; der aktuelle Mindestlohn liegt daher derzeit bei VEF 11.577 (April 2016). Berechnet zum Parallelkurs zählen die
Löhne und Gehälter Venezuelas zu den niedrigsten der Welt.
Diese Anpassungen liegen häufig jedoch unter den tatsächlichen und nicht öffentlich publizierten
Inflationsraten und der aktuelle Mindestlohn reicht nicht, um den üblichen Verbrauch einer Familie
abzudecken.
AUSSENHANDEL
Alles über den Außenhandel in Venezuela gibt es unter GTAI: Wirtschaftsdaten kompakt - Venezuela.
GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG
Wirtschaftspolitik
Die aktuelle Wirtschaftspolitik zielt auf die Vergesellschaftung der Produktionsmittel ab. Sie will
den Privatsektor zugunsten kommunaler und genossenschaftlicher Produktionseinheiten zurückdrängen, sodass zukünftig die Generierung des BIP zu mehr als einem Drittel vom Staat, einem
Drittel von sozialistischen Kommunen und der Rest auf die Privatwirtschaft entfällt; besonderer
Wert wird auch auf die Kooperation mit anderen ALBA-Ländern aber auch mit den Ländern des
Mercosur gelegt, dem Venezuela im August 2012 beitrat.
China, das in einen bilateralen Fonds mittlerweile an die USD 42 Mrd. investiert hat, ist der venezolanischen Regierung auch ein willkommener Partner. „Special Relations“ gibt es ferner zu Russland, dem Iran, Weißrussland und zu den OPECC-Ländern Libyen und Ecuador. Petrocaribe, die
Initiative von billigem Öl für Loyalität und Freundschaft, bindet Kuba und zahlreiche mittelamerikanische und karibische Staaten an Venezuela.
Empfohlene Vertriebswege
Da die Kaufkraft in den wenigen großen Städten konzentriert ist, ist die Marktbearbeitung von
diesen Zentren aus (vornehmlich Caracas bzw. je nach Produkt auch Maracaibo (Erdölindustrie),
Valencia und Maracay (Fahrzeugbau,…), Barquisimento (Elektrizitätserzeugung, Holzproduktion))
empfehlenswert.) empfehlenswert. Zur Einschaltung eines Fachvertreters ist auf alle Fälle zu
raten. Von Seiten der venezolanischen Geschäftspartner ist man gewohnt, bereits beim Auftreten
kleinerer Schwierigkeiten, eine Person vor Ort kontaktieren zu können. Ausländische Anbieter, die
über keinen lokalen Kontaktmann verfügen, haben es in der Regel schwer, ins Geschäft zu
kommen.
Werbung
Sehr intensiv, nach amerikanischem Muster, insbesondere durch Zeitung, Radio und Fernsehen.
Auch kleinere Betriebe und Handelsfirmen betreiben Werbung. Der venezolanische Käufer ist auf
Abwechslung im Angebot (Aufmachung der Ware etc.) eingestellt. Die bedeutendsten
Werbeagenturen vor Ort sind: JMC/Y&R, ARS Publicidad, Grupo Ghersy und R. Eliaschev
Publicidad. Werbematerial ist bei der Einfuhr als Ware normal zu verzollen
E-Business
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Der Telekommunikationssektor ist ein sehr dynamischer Bereich, der auch 2012 weiter gewachsen ist; leistungsfähige Internetverbindungen existieren in den Großstädten und auf den wichtigsten Verkehrsverbindungen funktionierten Handys und sind auch online Abfragen möglich; der Zahlungsverkehr funktioniert bei den Banken problemlos mit Internet; der E-Government-Bereich ist
jedoch weiter ausbaufähig; die Devisenbewirtschaftung der Regierung mittels Cadivi erfolgt jedoch
via Internet, d. h. einschlägige Anträge und auch die Kommunikation mit dieser Behörde erfolgt
über das Netz; so will die Regierung vermeiden, dass es zu Korruptionsvorwürfen kommt.
Wichtigste Zeitungen
El Universal - www.eluniversal.com - spanisch,
El Nacional - http://www.el-nacional.com/ - spanisch,
El Mundo - http://www.elmundo.com.ve/ -spanisch;
The Daily Journal - http://www.thedailyjournal.com/ – englisch
Auf der Insel Margarita wird die Tageszeitung „El Sol de Margarita“ gerne gelesen, deren Webseite wie folgt lautet: http://www.elsoldemargarita.com.ve/
Wichtigste Messen
Venezuela ist kein Messeplatz, der auch überregional von Bedeutung wäre, wie das beispielsweise in Kolumbien der Fall ist; es gibt in Caracas jedoch eine Reihe von kleineren Messeveranstaltungen, die landesweit Aufmerksamkeit erregen.
Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International
www.bayern-international.de. Einen Überblick über alle Messen gibt es bei AUMA: www.auma.de.
Normen
Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit.
Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die
zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine
Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den
Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung
und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin,
Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: postmaster@din.de, Internet: www.din.de
Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen
Im Geschäft mit Venezuela gelten die üblichen Bedingungen, wobei bei Akkreditiven der venezolanische Kunde jedoch wegen der hohen Kosten oft zögert, diese zu akzeptieren, denn seine
Hausbank erwartet von ihm, dass die erforderlichen Bolivares-Beträge bereits bei Akkreditiveröffnung auf dem Konto liegen.
Die im Exportgeschäft üblichen Inco-Termklauseln sind auch im Venezuelageschäft üblich, wobei
berücksichtigt werden muss, dass wegen der Überlastung der wichtigsten Seehäfen, Verzögerungen beim Löschen der Ware auftreten können, was dazu führen kann, dass Lieferfristen nicht
zeitgerecht eingehalten werden können; durch einschlägige Vertragsformulierung kann diesbezüglich vorgebeugt werden.
Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben
abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender
die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und
Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und
Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des RisikoüberganEin Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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ges, sohin welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen Verlustes, der
zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen hat.
Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines Geschäftes ab.
Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen als Verkäufer von FOB ab, wenn hinter dem
Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT gibt dem
Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für
den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden
kann.
Zahlungskonditionen
Sicherungsinstrumente wie Vorauszahlung, in seltenen Fällen auch ein Wechsel sowie Dokumentenakkreditive, Eigentumsvorbehalt und vor allem Absicherungsmöglichkeiten durch die deutsche
Kontrollbank, sind die Basis eines erfolgreichen Geschäftes mit Abnehmern in Venezuela.
Es bestehen folgende Abwicklungsmöglichkeiten:

Ware an Kunden/Dokumente an Bank
Die Dokumente werden an eine venezolanische Bank mit der Instruktion gesandt, diese nicht
vor Bezahlung bzw. Annahme des Wechsels auszufolgen.
In den Anweisungen an die Bank und in den Rechnungen sollte der Vermerk "Im Zweifelsfalle
ist unsere Vertretung, die Firma (mit Adresse), zu verständigen" angebracht und die
Zusendung einer Korrespondenzkopie an den Vertreter sollte veranlasst werden. Bei
Sichttratten kann die Bank eventuell autorisiert werden, das Akzept kurzfristig zu verlängern.

Ware und Dokumente an Zollagenten (Spediteur)
Die Ware wird unmittelbar an den im Auftrag genannten Spediteur (consignatario) abgefertigt,
der gleichzeitig als Zollagent tätig ist. Der Zollagent ist vorher entsprechend zu unterrichten
(Luftpost, eingeschrieben), die Dokumente werden direkt an ihn konsigniert, der die Lieferung
betreffende Wechsel wird an eine venezolanische Bank zum Inkasso gesandt. Der Zollagent
wird beauftragt, die Ware erst nach Bezahlung bzw. Akzept des Wechsels auszuliefern.

Ware an Zollagenten (Spediteur)/Dokumente an Bank
Die Ware wird an den im Auftrag genannten Zollagenten abgefertigt, die Dokumente werden
an die Bank mit der Instruktion, diese nicht vor Bezahlung bzw. Annahme des Wechsels
auszufolgen, übermittelt.

Ware an Kunden (Käufer)/Dokumente an Vertreter oder
Ware und Dokumente an Kunden (Käufer) je nach Lage des Falles
- Die Dokumente werden dem Vertreter, falls mit diesem gute Erfahrungen gemacht wurden,
mit der Weisung ausgehändigt, diese dem Konsignatar nur dann auszuliefern, wenn gegen
den Käufer keine Bedenken bestehen und der an eine venezolanische Inkassobank
übermittelte Wechsel bezahlt bzw. akzeptiert wurde.
- Bei großen, gut bekannten Firmen werden die Dokumente direkt an die Empfängerfirma
übermittelt. Die Inkassobank ist jedoch unbedingt anzuweisen, bei Nichtbezahlung oder
Akzeptverweigerung Protest zu erheben und den Exporteur sofort zu verständigen.
- Häufig kommt es bei der Zollabfertigung aufgrund schleppender Abwicklung zu Verzögerungen.
Bonitätsauskünfte
Bonitätsauskünfte können gegen Kostenersatz über die Deutsch-Venezolanische Handelskammer
in Caracas eingeholt werden (http://venezuela.ahk.de/).
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Forderungseintreibung
Bei gerichtlicher Forderungseintreibung muss bei Klagseinbringung Gerichtsgebühr abgeführt
werden (kann beim Schuldner geltend gemacht werden). Verfahren sind jedoch zumeist sehr
langwierig und die Aussichten auf positive Exekution nicht immer gegeben.
Preiserstellung
CIF z.B. La Guaira bzw. Puerto Cabello(Seehäfen) bzw. Maiquetía (Flughafen von Caracas).
Bank- und Finanzwesen
Das venezolanische Bankwesen hat in den letzten Jahren einen gewissen Wandel erfahren, da
auch hier der Slogan „Mehr Staat und weniger Privat“ umgesetzt wurde; die weltweite Finanzkrise
führte Ende des Jahres 2009 auch in Venezuela zu einer gewissen Marktbereinigung, wo gleich
11 Banken in die Krise schlitterten und vom Staat übernommen und in der Banco Bicentenario,
C.A. aufgefangen wurden. Derzeit existieren an die 40 unterschiedliche Bankgruppen, wobei rund
20 davon als Universalbanken tätig sind. Der Rest sind Handelsbanken, Hypothekarbanken bzw.
Banken, die einem speziellen Regime unterworfen sind.
Geschäftsbanken
Das öffentliche Universal-Bankensystem Venezuelas setzt sich aus folgenden Banken zusammen:
Banco de Venezuela, Banco del Tesoro, Banco Bicentenario, C.A., Banco Agrícola de Venezuela,
Banco Exterior, Banco Internacional de Desarrollo, C.A., Banco Nacional de Crédito, C.A., Banco
Occidental de Descuento, C.A., Banco Provincial, S.A., Banesco, C.A., Corp Banca, C.A. Banco
del Sur, Mercantil, C.A. Banco Venezolano de Credito, Totalbank, C.A, etc.
Einige der Banken unterliegen einer speziellen Gesetzgebung und so auch einer speziellen
Kontrolle der Bankenaufsichtsbehörde (Superintendencia de Bancos). Diese sind die Banco de
Comercio Exterior (Bancoex), die Banco Industrial de Venezuela, C.A., die Banco Nacional de
Vivienda y Hábitat sowie das Instituto Municipal de Crédito Popular.
Als Entwicklungsbanken, die auch soziale Ansprüche zu erfüllen haben fungieren:
Bancamiga, Banco de Desarrollo Económico y Social de Venezuela, die Banco de la Gente
Emprendedora, die Bancrecer, S.A. und Mi Banco.
Die größten Privatbanken sind Banco Provincial (BBVA-Gruppe), Banco Mercantil, Banesco,
CorpBanca, Banco Venezolano de Crédito, wobei in einigen dieser Banken auch ausländisches
Kapital steckt.
Internationale Banken: Citibank (einzige Universalbank) und die Royal Bank of Scotland, N.V.
Geschäftslizenzen erwarben ABN AMRO Bank, Standard Chartered Plc, ING Bank, Banco
Tequendama (Kolumbien), Infisa (Chile), Chase Manhattan Bank, BankAmerica und Banco de
Crédito de Colombia. Die deutsche Repräsentanz der Commerzbank beschränkt sich auf
Handelsfinanzierungen.
Commerzbank AG
Torre La Castellana
Piso 9, Avda.
Principal La Castellana Caracas
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Tel.: +58 212 264 73 80
Fax: +58 212 264 64 74
E-Mail: fi.caracas@commerzbank.com
Web: https://www.commerzbank.com/
Verkehr, Transport, Logistik
Lieferkonditionen - Incoterms 2000
Die Incoterms 2000 regeln in ihren Hauptpunkten, wer die Organisation, die Bezahlung und das
Risiko des Transportes trägt. Es sollte stets ein Ort vereinbart sein, um zu wissen, bis wohin diese
Verpflichtungen reichen und auf die geltende Fassung der Incoterms – derzeit Incoterms 2000 –
Bezug genommen werden (zB „FCA Vienna, Austria, Incoterms 2000“). Ab 2011 gelten die neuen
Incoterms 2010.
CPT oder CIP …. (benannter Ort) z.B. Speditionslager des Verkäufers/Käufers oder Zielhafen
oder Werk des Käufers. Verkäufer organisiert und bezahlt den Transport bis zum vereinbarten Ort,
Käufer trägt jedoch das gesamte Transportrisiko, das bei CIP zusätzlich vom Verkäufer für den
Käufer mindestversichert werden muss.
DDU …. (benannter Ort). Verkäufer organisiert, bezahlt und trägt das Transportrisiko bis zum
vereinbarten Ort. Einfuhrformalitäten und –abgaben (wie Zölle, Einfuhrumsatzsteuer etc.) sind
Sache das Käufers.
Nur für Schiffstransport
FOB …. (Verschiffungshafen). ACHTUNG: für Containerverschiffung ungeeignet - besser FCA
… (Verschiffungshafen).
Verkäufer organisiert, bezahlt und trägt das Risiko bis über die Reeling des Käuferschiffes im Verschiffungshafen. Ab dort gehen alle Kosten und Risiken auf den Käufer über.
CFR oder CIF ….. (Bestimmungshafen). ACHTUNG: für Containerverschiffung ungeeignet besser CPT oder CIP … (Bestimmungshafen).
Verkäufer organisiert und bezahlt den Transport bis zum Bestimmungshafen, Käufer trägt jedoch
das Seetransportrisiko, das bei CIF zusätzlich vom Verkäufer für den Käufer mindestversichert
werden muss.
KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL
Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann
strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft.
 Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EUBestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie
im Ausland begangen wurde.
 Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer
Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.
 Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen.
 Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.
Deshalb sollten Sie folgendes beachten:
 Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und
ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.
 Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik.
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 Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten
sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet
werden.
 Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten.
STEUERN UND ZOLL
Steuern und Abgaben
In Lateinamerika belasten die Steuersysteme nach einem neuen Bericht der regionalen UN Wirtschaftskammer Kommission die Armen unverhältnismäßig stark. Der Grund ist der hohe Anteil
indirekter Abgaben wie beispielsweise die Mehrwertsteuer. Sie machten zwei Drittel aller Steuereinnahmen aus.
Obwohl Venezuela aus der Erdölförderung und dem Export erhebliche Einnahmen zufließen, wurde im Jahre 2009 die MWST von 9% auf 12% angehoben; die Regierung sah kein anderes Mittel
um die Einnahmen rasch zu steigern, nachdem in der zweiten Jahreshälfte von 2008 die Erdölpreise in den Keller rasselten.
Experten gehen von weiteren MWST-Anhebungen aus, da der
Staatshaushalt immer höhere Defizite aufweist und eine beliebige
Steigerung der Verschuldung kaum möglich ist, da internationale
Geldgeber vorsichtiger werden, was auch die hohen Zinsen für venezolanische Staatsanleihen erklärt.
Unternehmensbesteuerung
„Wussten Sie...“
dass die venezolanische
Regierung
im
Januar
2011 die MwSt. um weitere 2% Punkte anheben
wollte? Wegen der hohen
Inflationsrate und des
steigenden Erdölpreises
kam man davon jedoch
wiederum ab; man kann
jedoch davon ausgehen,
dass die Verbrauchssteuern weiter steigen werden.
In Venezuela tätige Unternehmen unterliegen nur in wenigen Fällen je nach Art der Geschäftstätigkeit und Geschäftsform - unterschiedlichen Besteuerungssituationen. Die üblichsten Unternehmensformen
sind C.A. oder S.A., S.R.L oder nicht gewerblich ausgeübte Berufe. Eine spezielle Besteuerung
wird z.B. Unternehmen im Bereich der Erdölförderung zuteil, ebenso wie im Bergbau (soweit Lizenzgebühren oder ähnliche Abgaben betroffen sind). Zusammenschlüsse von Partnern werden
nicht als Unternehmen besteuert, sondern die jeweiligen Partner unterliegen der Einkommenssteuerpflicht (Anwälte, Architekten, Wirtschaftsprüfer, etc.). Ausgenommen von der Besteuerung
sind Non-Profit-Organisationen, soziale Institutionen, sowie Pensions- und Sparfonds. Je nach
Unternehmenstyp liegt der Körperschaftssteuersatz zwischen 20% und 36 %.
Umsatzsteuer
Die IVA wurde Schrittweise von 14 % auf 9 % gesenkt, um der Inflation entgegenzuwirken. Budgetäre Erfordernisse machten es jedoch im März 2009 erforderlich, den Ust.-Satz wiederum auf 12
% zu erhöhen. Die Umsatzsteuer wird mit Ausnahme von Basisprodukten auf alle Waren und
Dienstleistungen erhoben.
Folgende Gebiete sind von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen:
Isla de Margarita, Edo. Nueva Esparta – Freihandelszone (keine Produktion),
Halbinsel Paraguaná , Estado Falcón – Handelsfreizone und industrielle Freizone,
Santa Elena de Uairén – Freihandelszone (keine Produktion)
Mérida – Kulturelle- wissenschaftliche- und technologische Freizone
San Antonio de Táchira – sehr kleine gemischte Freizone.
Verbrauchssteuern
gibt es auf Zigaretten, Likör und Alkohol; auch Importautos gewisser Kategorie unterliegen einer
Zusatzbelastung, welche man auch als Verbrauchssteuer ansehen kann.
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Vorsteuerabzug
ist auch in Venezuela möglich, da das MwSt.-System ähnlich wie in Deutschland aufgebaut ist.
Vorsteuererstattung / Rechnungslegung
Jede Rechnung hat die von der venezolanischen Steuerbehörde zugeteilte Steuernummer zu enthalten, die nicht nur Unternehmen bekommen, sondern auch Privatpersonen; die Rechnung hat
an sich die MWST separat auszuweisen; falls es sich um Waren (bestimmte Grundnahrungsmittel) bzw. Dienstleistungen handelt, die MWST-befreit sind, so ist auch dieser Sachverhalt spezifisch anzugeben!
Unternehmen haben die einbehaltene Vorsteuer gegen die geschuldete MWST aufzurechnen und
die Zahllast an den Fiskus abzuführen.
Einkommensteuer
Das Einkommensteuergesetz besagt, dass alle natürlichen und juristischen Personen, die ihren
gewöhnlichen Wohnsitz in Venezuela haben, Steuern auf alle in Venezuela und im Ausland erzielten Einnahmen entrichten müssen. Natürliche und juristische Personen, die keinen gewöhnlichen
Wohnsitz in Venezuela haben, müssen Steuern auf jene Einnahmen entrichten, welche in Venezuela erwachsen sind, auch wenn sie über keine permanente Niederlassung oder fixe Basis im
Lande verfügen. Ausgenommen von dieser Regelung sind natürliche und juristische Personen
jener Länder, mit denen Venezuela ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Alle
natürlichen und juristischen Personen, welche wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, müssen innerhalb von 25 Tagen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit beim Finanzregister vorstellig werden und eine
Steuernummer (RIF) beantragen.
Zoll und Außenhandelsregime
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der venezolanische Zolltarif auf dem harmonisiertem System
beruht, das heißt, dass die Zolltarifnummer 8- bis 10-stellig ist, falls es sich um eine Sub-Rubrik
handelt. Venezuela hat seine Mitgliedschaft im Mercosur beantragt und per 5. April 2013 werden
auch die lt. Mercosurvertrag ausverhandelten Zollsätze zur Anwendung gebracht. Da auch die
Europäische Union mit dem Mercosur über ein Freihandelsabkommen verhandelt, ist zu hoffen,
dass mittelfristig auch europäische Waren im Venezuelageschäft profitieren werden.
Importbestimmungen
Importlizenzen für Lebensmittel (Milch, Käse, Mais, Soja, Speiseöle, Zucker u.a.) müssen vor dem
Warenversand ausgestellt werden.
Für fast alle Lebensmittel, Tiere und Pflanzen sind Gesundheitszeugnisse oder Zertifikate erforderlich. Für die Einfuhr und den Handel von Konsumgütern wie Lebensmittel, Kosmetika, Zahnputzmittel und ähnliche Produkte ist eine Registrierung bei der hiesigen Gesundheitsbehörde erforderlich (Permiso Sanitario). Dauer einer solchen Registrierung: ca. vier bis zwölf Monate, der
Registrierungsprozess ist sehr langwierig (abhängig vom Produkt), insbesondere für Liköre und
Lebensmittel. Vor Ort wird normalerweise ein Spezialist zur Registrierung herangezogen.
Zollbestimmungen
Der Beitritt zum Mercosur, der im August 2012 erfolgte, ließ per 5. April 2013 neue Zolltarife in
Kraft treten; damit wurden auch die Warenbezeichnungen und die Zolltarife der bisherigen Mitglieder des Mercosur prinzipiell übernommen.
Bis 2016 wird es jedoch für rund 700 Zolltarifpositionen gewisse Schutzzölle geben, die im Zuge
der Beitrittsverhandlungen ausverhandelt wurden; vor allem mit Brasilien wurde eine Liste sensibEin Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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ler Produkte festgelegt, die aus den Bereichen der Stahlindustrie, der Metallbearbeitung, der Textil- und Lederindustrie, sowie der Kunststoff- und Lebensmittelindustrie kommen
Mit Brasilien und Argentinien wurden ferner sensible Bereiche der Agroproduktion
(Rind- und Schweinefleisch, Shrimps, Frischgemüse wie Tomaten, Zwiebeln, Knoblauch, Kaffee,
Reis, Milch und Milchprodukte, Mais- und Weizenmehl, Spezialöle und raffinierte Speiseöle, Kakao, Schokolade, Wurstwaren, Fisch, Orangensaftkonzentrat etc.) festgelegt, die für einige Zeit
noch Schutzzölle sehen werden.
Mit Kolumbien wird ein neues Freihandelsabkommen verhandelt und die Länder des Albaraumes
genießen wiederum spezielle Zollvorteile im bilateralen Handel mit Venezuela bzw. dem Mercosur.
Für eine Reihe von Waren bestehen Referenzpreise, die das Minimum für eine Zollrechnung darstellen.
Ein Reexport ist (mit Ausnahme der temporären Einfuhr, welche sofort nach Ankunft in ein versiegeltes Lager überstellt wurden) bei bereits erfolgter Stellung der Ware bei der Zollbehörde erst
nach deren Verzollung und Erteilung einer Exportgenehmigung möglich. Es besteht die Möglichkeit eines Zollvormerkverkehrs für Basismaterialien zur Produktion von Exportgütern.
Zollstrafen: Zollstrafen werden auf den CIF-Wert, Zollsatz und/oder speziellen Steuereinheiten (UT
– Unidades Tributarias) berechnet.
Achtung: Unseriöse Firmen lösen bestellte Waren bisweilen absichtlich nicht rechtzeitig vom Zoll
aus und ersteigern die Ware dann durch Strohmänner zu einem Bruchteil des Preises!
Zollagenten: Folgende europäische Zollagenten sind in Venezuela u.a. präsent: Kühne & Nagel,
Schenker-Entra, Danzas, Panalpina. Es ist empfehlenswert sich eines versierten Zollagenten zu
bedienen, da die Zollabfertigung im Regelfall langwierig ist und dabei sehr hohe Lager-gebühren
verrechnet werden; je besser die Kontakte des lokalen Agenten zur Zollbehörde sind, umso rascher kann die Ware in den freien Verkehr gebracht werden und umso geringer sind die „sonstigen Gebühren“, die neben dem jeweiligen Zollsatz und der Einfuhrumsatzsteuer noch anfallen.
Vorübergehende Einfuhr
Kann zum Beispiel für Baumaschinen oder Vorführgeräte in Betracht kommen. Hierfür ist ein
„Permiso de Importación Temporal“ einzuholen (zweckmäßigerweise über einen hiesigen Zollagenten). Die Bewilligung gilt normalerweise für sechs oder zwölf Monate und kann unter Umständen um ein weiteres Jahr verlängert werden. Es ist sehr wichtig, dass eine genaue Aufstellung
der temporär eingeführten Teile mit Angabe der jeweiligen Zolltarifnummern erstellt wird. In Höhe
des Zollbetrages ist ein Depot zu hinterlegen (Zweckmäßigerweise Bürgschaft einer venezolanischen Bank, die Korrespondenzbank einer deutschen Bank ist). Das Depot wird bei Wiederausfuhr zurückgegeben. Unabhängig von der Dauer der temporären Einfuhr ist eine „Tasa de Servicio“ in der Höhe von 1 % des CIF-Wertes der Ware zu entrichten.
Carnet ATA
Venezuela ist dem Zollabkommen des Brüsseler Zollrates zur vorübergehenden Wareneinfuhr
nicht beigetreten.
Muster
Möglichst mit Kurier versenden. Warenmuster unterliegen in der Regel der normalen Verzollung.
Eine zollfreie Einfuhr bei Wiederausfuhr ist möglich (außer bei Mustern von Gold-, Silber- oder
Platinschmuck sowie von Edelsteinen), wenn eine Kaution, meist in der Höhe der Zollbelastung,
hinterlegt wird. Die Rückerstattung der Kaution erfolgt bei Wiederausfuhr.
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Für Warenmuster ohne kommerziellen Wert ist keine Handelsrechnung erforderlich. Sollte es sich
um größere Muster (Geräte, etc.) handeln, ist die „vorübergehende Einfuhr“ die geeignete Methode, um diese Muster einzuführen.
Geschenke
Unterliegen normaler Verzollung. Bei importlizenzpflichtigen Waren ist auch die vorherige Ausstellung einer Einfuhrlizenz erforderlich.
Vorschriften für Versand per Post
Keine besonderen Vorschriften; die venezolanische Post ist generell sehr unzuverlässig.
Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Wie international üblich, keine besonderen Vorschriften. Für Holzverpackungen sind in Venezuela
am 1. April 2006 die Holzverpackungsvorschriften gemäß ISPM 15 in Kraft getreten.
Begleitpapiere
Handelsrechnung
Original Handelsrechnungen auf Spanisch auf Firmenpapier, original gestempelt und unterschrieben, sind vorgeschrieben. Die folgenden Angaben sind notwendig: Firmenname und Anschrift des
Verkäufers und des Käufers (Postfach genügt nicht), Warenmenge, ausgedrückt in handelsüblichen Einheiten, ausführliche Beschreibung der Ware und handelsübliche Benennung, Verkaufspreis pro Einheit, Gesamtverkaufspreis, Lieferbedingungen und Lieferort, Art der Bezahlung und
Kondition, Zolltarifnummer. Ursprungsangabe erforderlich.
Ursprungszeugnis
Zweifach; generell dann verlangt, wenn der Staat durch bilaterale Abkommen eine präferentielle
Behandlung zuteilwerden lässt (Mercosur, ALBA-Raum, etc.). Für Alkoholika notwendig. Hier
kommen zusätzliche Bestimmungen zur Anwendung (Importlizenzen, Registro Sanitario etc.)
Seefracht
Konnossement, voller Satz; Orderkonnossement ist nicht zulässig, auch wenn eine Notify-Adresse
angegeben ist. Ebenso wird ein „Express“-B/L von den lokalen Behörden NICHT akzeptiert. Das
Konnossement, in dem ebenfalls die Frachtkosten anzuführen sind, kann mehrere Handelsrechnungen, aber nur einen Empfänger umfassen. Die Ausfertigung des Konnossements ist von der
Reederei oder dem Spediteur bzw. dessen gesetzlichem Vertreter handschriftlich zu unterschreiben. Nach geltendem venezolanischem Zollrecht gilt derjenige als Eigentümer der Ware, an den
das Konnossement (bzw. der Luftfrachtbrief oder der Posteinlieferungsschein) konsigniert wurde.
Soll eine direkte Adressierung an den Empfänger vermieden werden, so ist für eine rasche und
zuverlässige Abfertigung der Waren die Konsignierung an einen dortigen Zollagenten (Customs
Broker) für die Erledigung der Zollformalitäten zu empfehlen.
Luftfracht
Airway Bill (AWB) sechsfach in spanischer Sprache.
Postversand
Bis 20 kg Internationale Paketkarte, Zollinhaltserklärung (spanisch), Handelsrechnung zweifach.
Restriktionen
Der Import von Waffen, Munition bzw. Kriegsgerät ist nur im Auftrag der venezolanischen Regierung bzw. durch spezielle -von dieser- autorisierte Firmen bzw. durch die Armee selbst möglich;
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Jagdgewehre und Gewehre mit Kaliber 22 bzw. 5, die mit Bleimunition funktionieren, können unter
Vorbehalt importiert werden.
Verboten ist ferner der Import von Drogen, der rigoros bestraft wird und mit mehrjährigen Haftstrafen in venezolanischer Gefängnissen endet, die für wahr ein Alptraum sind; strenge Kontrollen
mit Spürsonden und Drogenhunden vereiteln im Regelfall den Drogenimport. Restriktionen gibt es
auch bzgl. der Menge an Spirituosen, die Touristen ins Land bringen können.
Artenschutz
Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder
Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in
die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre
Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck
und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc.
Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste – zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung
einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr –, vom Kauf solcher
Souvenirs abzusehen.
Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler, dass das
angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die vom
Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen.
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Kurze Charakteristik
Die Rechtsordnung ist ähnlich dem System kontinental-europäischer Länder, insbesondere dem
der romanischen Länder. Die Rechtspflege ist mangelhaft, was die prozessrechtliche
Durchsetzung von Ansprüchen schwierig macht.
Durch eine im Jahre 2008 von Präsident Hugo Chávez erlassene Verfügung zum Schutz aller
Personen hinsichtlich des Zuganges zu Gütern und Dienstleistungen,
ergeben sich für ausländische Handelspartner insofern Implikationen, dass Kraft dieser Verfügung
der Staat bevollmächtigt ist, dem Unternehmer seinen Besitz, seine Waren, etc. zu entziehen.
Dasselbe gilt auch im Hinblick auf Dienstleistungen.
Noch kurz bevor das neu gewählte venezolanische Parlament am 5. Januar 2011 seine Arbeit
aufnehmen konnte, wurde am 21. Dezember 2010 das neue Gesetz über das öffentliche Wirtschaftsgesetz beschlossen. Dieses sieht die Schaffung von Firmen im direkten bzw. indirekten
öffentlich-sozialen Eigentum vor, die sich jedoch auch als familiäre, produktive Einheiten etablieren können oder als Gruppen, die auf solidarischen Austausch von Gütern und Dienstleistungen
spezialisiert sind. Diese Organisationen sind nach dem Gesetz juristische Personen, in dessen
Firmenwortlaut „Empresa de Propiedad Social“ bzw. dessen Abkürzung EPS vorkommt.
Die EPSes haben Anspruch auf staatliche „Schulung“, erhalten finanzielle Hilfen in Form von Krediten bzw. nicht rückzahlbare Fördermittel, sind von Registergebühren ausgenommen und haben
keinerlei öffentliche Abgaben zu leisten.
Gemeinde- und Magistratsverwaltungen auf Landesebene haben bei zukünftigen öffentlichen Auftragsvergaben Kriterien in den Ausschreibungsbedingungen zu etablieren, welche EPSes von
vornherein begünstigen.
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Devisenrecht
Laut den Devisenbewirtschaftungsdekreten (vom 05. Februar 2003) der Nr. 2302 und dem
„Convenio Cambiario No. 1“ sowie dem Gründungsdekret der Kommission der Devisenbewirtschaftung CADIVI (Comisión de Administración de Divisas) muss sich jeder Importeur, jeder
Exporteur und auch Privatpersonen, die Devisen benötigen (z.B. Überweisung von Devisen an
Studenten, die im Ausland leben, Krankenbehandlungen, Teilnahme an kulturellen und sportlichen
Veranstaltungen) in das Register der Benutzer des Devisenbewirtschaftungssystems RUSAD
(Registro de Usuarios del Sistema de Administración de Divisas) einschreiben.
Am 14.10.2005 erließ die Regierung unter Präsident Chávez ein verschärftes Devisengesetz, das
den Schwarzmarkt unterbinden sollte. Bei Verletzungen des Devisengesetzes ab USD 10.000 sind
Geldstrafen angesagt; bei Vergehen über USD 20.000 wird sogar mit Haftstrafen gedroht. Der
offizielle Wechselkurs Dollar-Bolívar Fuerte (VEF-Landeswährung) wurde am 8. Februar 2013 im
offiziellen Amtsblatt der Nr. 40.108 mit VEF 6,30 zum USD festgelegt; dies entsprach einer Abwertung von 46,50% zum bisher gültigen Wechselkurs von VEF 4,30 ! Einfuhren von Lebensmitteln,
Arzneien, medizinische Geräte, spezielle Maschinen und Anlagen, die im Lande nicht erzeugt
werden, profitieren von diesem Kurs.
Gleichzeitig wurde mit SICAD ein Devisenversteigerungssystem geschaffen, das Importeuren den
Ankauf von USD zu einem wesentlich höheren Kurs ermöglicht; die erste Versteigerungsrunde
ergab ein Kursband von Vef 13 – 17 für den USD.
Darüber hinaus existiert ein Schwarzmarktkurs zum USD; Transaktionen über diesen sind untersagt und strafbar und es ist verboten, diesen Kurs öffentlich zu kommunizieren. Vorsicht wenn Sie
am Flughafen von Händlern angesprochen werden; darunter sind viele „Agent Provocateurs“, die
Sie sofort den Behörden ausliefern. Mit erheblichen Strafen ist zu rechnen!!!
Per 22. März 2013 erschien im öffentlichen Amtsblatt der Nr. 40.134 eine Ergänzung zum Erlass
der venezolanischen Zentralbank, der am 1. Februar 2013 erging, in dem erwachsenen, natürlichen Personen und auch Firmen die Möglichkeit eingeräumt wird, Devisenkonten bei lokalen Geschäftsbanken in Venezuela einrichten zu lassen, um so auch im Lande selbst über ausländische
Devisendepots verfügen zu können. So können auf derartigen Konten auch 40% von Exporterlösen, Einkünfte für im Ausland erbrachte Serviceleistungen, Zinserträge von ausländischen Wertpapieren, aus dem Ausland zufließende Pensionszahlungen, etc. zwischengeparkt werden. Die
Devisendepots können jedoch nur zum jeweils gültigen offiziellen Wechselkurs in lokale Währung
getauscht werden bzw. man kann diese Devisenbestände auch zum Ankauf von Wertpapieren,
wie beispielsweise von Dollarbonds nützen, die die venezolanische Zentralbank begibt. Ferner
können diese Devisen zur Begleichung von Schulden herangezogen werden, die durch „Direct
Debit Cards“ im Ausland entstanden sind.
Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen
Handelsvertreterrecht
Kein spezielles Vertreterrecht; die gesetzliche Grundlage bilden das Bürgerliche Gesetzbuch
(Auftragsvergabe) und das Handelsgesetzbuch (Kommissionsvertrag). Es gibt keinen amtlichen
Mustervertrag, die Verträge werden mit Hilfe von Anwälten selbst ausgearbeitet.
Provisionsanspruch besteht bereits bei Abschluss. Bei Geschäften mit der öffentlichen Hand wird
eine von der venezolanischen Botschaft in Berlin oder mit der Apostille beglaubigte Bestätigung
der Vertretungszusage zur Registrierung beim venezolanischen Rechnungshof (Contraloría
General de la República) verlangt.
Es sei angemerkt, dass Fälle in Venezuela bekannt wurden, bei denen Handelsvertreter bei
Vertragsbeendigungen an hiesige Gerichte herantraten, um handelsrechtliche Vergehen (ilícitos
mercantiles) einzuklagen. Hiesige Gerichte haben zuweilen die Zuständigkeit akzeptiert, auch in
solchen Fällen, bei denen ausdrücklich eine ausländische Gerichtsbarkeit angezeigt war.
Ausländischen Exporteuren sei deshalb angeraten, diesbezügliche Konsultationen im Voraus
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einzuholen. Gleichfalls sei darauf hingewiesen, dass die Erteilung einer Abschlussvollmacht an
einen hiesigen Vertreter, das ausländische, hier nicht registrierte, Unternehmen verpflichten kann,
sich bei der Steuerbehörde SENIAT anzumelden.
Gesellschaftsrecht
Die üblichsten Unternehmensformen in Venezuela sind Sociedad Anónima und Compañia Anónima, die im Wesentlichen einer Aktiengesellschaft entsprechen. Bei diesen Unternehmensformen
gibt es keine Vorschriften über Mindestkapitaleinsatz oder Mindestanzahl der Gesellschafter. In
einem neuen Gesetz über das öffentliche Wirtschaftssystem, publiziert in der „Gaceta Oficial de la
República Bolivariana de Venezuela“ der Nr. 6.011, erlassen am 21. Dezember 2010 und publiziert am 9. März 2011 wurden neue Unternehmensformen, sogenannte „Empresas Publicas
Sociales“ geschaffen, die als juristische Personen gelten und sich als Firmen mit direktem bzw.
indirektem öffentlich-sozialem Eigentum etablieren, die sich jedoch auch als familiäre, produktive
Einheiten gründen können oder als Gruppen, die auf solidarischen Austausch von Gütern und
Dienstleistungen spezialisiert sind. Sie profitieren bei der Auftragsvergabe öffentlicher Kommunen,
Magistrate und des Staates, zahlen geringe bis keine Abgaben und Steuern und dienen sich und
dem Gemeinwohl!
Gewerblicher Rechtsschutz
Ein gültiges Marken- und Patentgesetz (Ley de Propiedad Industrial) aus dem Jahre 1955 ist die
Rechtsbasis dazu in Venezuela.
Venezuela gehört seit dem April 2006 nicht mehr dem Verbund der Andenpaktstaaten (Kolumbien,
Ecuador, Peru und Bolivien) an, trotzdem haben noch immer die für alle Paktstaaten erlassenen
Bestimmungen, namentlich die Bestimmungen 486 über das geistige Eigentum sowie über das
Urheberrecht 345 in Venezuela Gültigkeit. Dies wurde auch im Amtsblatt veröffentlicht. Eine ausdrückliche Annahme durch das hiesige Abgeordnetenhaus (Asamblea Nacional) ist immer noch
nicht erfolgt. Eine Klage wegen fehlender Legitimation dieser beiden Paktbestimmungen ist beim
Obersten Gerichtshof noch anhängig. Das hiesige Marken- und Patentamt SAPI ist der Auffassung, sämtliche Erfordernisse zur Erlangung der Gültigkeit dieser Best„Wussten Sie...“
immungen 486 und 345 seien erfüllt, und baut darauf, dass die zu erdass in jüngst erlassewartende Gerichtsentscheidung diese Auffassung in allen Punkten benen
Gesetzen
neue
stätigt. Wie bereits erwähnt, haben die Behörden im Verwaltungsweg
Gesellschaftsformen,
die Auslegung geprägt, dass die Andenpakt-Bestimmungen in Venesogenannte „Empresas
zuela, trotz Austritts, weiterhin Gültigkeit haben.
de Propiedad Social“
Gewerberecht
Ein Gewerberecht, vergleichbar mit dem deutschen, existiert nicht; die
Ausübung von Berufen bzw. die Etablierung eines Gewerbebetriebes
ist weder von einer Gewerbebehörde noch von der Absolvierung diverser Prüfungen abhängig; über Erfolg oder Misserfolg entscheidet der
Konsument, der durch diverse Vorschriften des Konsumentenschutzes
geschützt ist.
(EPS) etabliert wurden,
die eine Reihe von Abgabenbefreiungen genießen und auch bei der
Vergabe
öffentlicher
Aufträge
begünstigt
sind?
Rechtsschutz und Rechtsmittel
Auf dem Verwaltungswege bei der Behörde SAPI kommt es häufig zu Einsprüchen bei der Registrierung von Marken und Handelszeichen. Es geht in der Regel um das Recht des Anmelders, der
zuerst eine Registrierung betreibt. Im Bereich der Patente und Gebrauchsmuster erfolgt die Beanstandung meist nicht wegen der Erstanmeldung, sondern wegen des Gebots der Neuheit. Gegen
die Entscheidung der Behörde SAPI kann Einspruch beim Wirtschaftsministerium eingelegt werden. Bei ablehnender Entscheidung des Ministeriums ist dann noch die Verwaltungsgerichtsbarkeit möglich, die mit einem Beschwerde beim obersten Gerichtshof endet.
Der oberste Gerichtshof ist an keine Fristen gebunden, Entscheidungen auf dieser Ebene können
bis zu zehn Jahre in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für die Behörde SIEX (Superintendencia de
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Inversiones Extranjeras). Einspruch ist gleichfalls beim Ministerium für Leichtindustrie und Handel
(Ministerio de Industrias Liegeras y Comcercio) möglich.
Nach erteilter Registrierung durch die Behörde SAPI lässt das Gesetz aus dem Jahre 1955 noch
eine Frist von zwei Jahren für eine Nichtigkeitsklage – die beim Zivilrichter einzubringen ist – zu.
Das hiesige Urheberrecht, Ley del Derecho de Autor, nennt dann noch eine besondere Art des
Verfassungsschutzes, Ley de Amparo, die in Europa unbekannt ist. Diese Form des Rechtsschutzes ermöglicht manchmal einstweilige Verfügungen, wie z.B. Beschlagnahme der zu Unrecht erstellten Waren bzw. Nachahmungen.
Die Bestimmung 486 des Andenpaktes sieht im Wesentlichen die Gründe für eine Nichtigkeitsklage vor, verweist dann, wie im obigen Punkt erwähnt, auf die hiesige Gesetzeslage und, wegen
fehlender Vorschriften in Venezuela, auf das immer noch gültige und umstrittene Gesetz von
1955.
Firmengründung
Investitionen und Joint Ventures
Der venezolanische Präsident Maduro hat am 17.11.2014 ein neues Auslandsinvestitionsgesetz
(Ley de Inversiones Extranjeras, Dekret Nr. 1.438) erlassen, welches viele Neuerungen mit sich
bringt. Das reformierte Gesetz soll zur Erhöhung der Investitionssicherheit führen und produktives
Kapital anziehen.
Die bisher für Auslandsinvestitionen als Aufsichtsbehörde zuständige Superintendencia de Inversiones Extranjeras (SIEX) wird nunmehr von dem Nationalen Zentrum für Außenhandel (Centro
Nacional de Comercio Exterior – CENCOEX) und dem Ministerium für Handel (Ministerio del Poder Popular para el Comercio) als zuständige Stellen abgelöst. Des Weiteren bekommt das Ministerium für Erdöl und Bergbau (Ministerio de Petróleo y Minería) und die oberste Aufsichtsbehörde
für Finanzdienstleistungen (Superintendencia Nacional de Valores) die Kompetenz für die Verwaltung ausländischer Investitionen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich übertragen (Art. 7-10 Auslandsinvestitionsgesetz).
Ausländische Investitionen müssen ein Mindestvolumen von USD 1 Million aufweisen, um als Investitionen im Sinne des Gesetzes registriert werden zu können. Allerdings kann das CENCOEX
das Mindestvolumen herabsetzen, um Investitionen in bestimmten Sektoren zu fördern (Art. 24
Auslandsinvestitionsgesetz). Die Investitionen sollen zu mindestens 75% aus Ausrüstungsmaterial, Rohstoffen und anderen Sachanlagen bestehen, die für die Aufnahme einer Produktionstätigkeit erforderlich sind und zudem für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren ab Zeitpunkt der
Registrierung in Venezuela verbleiben (Art. 23, 29 Auslandsinvestitionsgesetz).
Ausländische Investoren können am Ende des Geschäftsjahres bis zu 80% der Dividenden im
Ausland ausschütten, sofern nachgewiesen wurde, dass diese aus der registrierten Investition
stammen. Im Fall einer nur teilweisen Ausschüttung, d.h. bei Nichtausschöpfung des erlaubten
Ausschüttungsvolumens, kann die Differenz für das darauffolgende Geschäftsjahr übernommen
und dann in Anspruch genommen werden (Art. 33 Auslandsinvestitionsgesetz).
Das neue Auslandsinvestitionsgesetz wurde am 18.11.2014 im venezolanischen Amtsblatt
„Gaceta Oficial“ veröffentlicht und ist mit seiner Veröffentlichung in Kraft getreten.
Die bisherige Erfahrung mit diesem neuen Gesetz zeigt jedoch, dass durch die strenge Devisenbewirtschaftung Dividendentransfers bisher kaum möglich waren und auch dieses neue Gesetz
keinen Investitionsboom Richtung Venezuela auslöste, da es aufgrund der bisherigen Verstaatlichungspolitik an Grundvertrauen der internationalen Investorengemeinschaft mangelt!
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Patent-, Marken- & Musterrecht
Patent- und Markenrecht
Die Schutzdauer bei Patenten beträgt 20 Jahre, bei Marken 10 Jahre, jeweils mit Verlängerungsmöglichkeit. In Bezug auf das Marken- und Patent-Gesetz des Andenpaktes ist zu erwähnen, dass
dieses vom hiesigen Marken- und Patentamt SAPI (Servicio Autónomo de la Propiedad Intelectual) auch noch zum heutigen Tag zur Anwendung gebracht wird, obwohl Venezuela der Gemeinschaft der Andenländer nicht mehr angehört.
Venezuela gehört seit über zehn Jahren dem Abkommen von Paris an; etwaige fehlende Bearbeitung von geistigem Eigentum könnte unter dem Vorwand des Vertragsbruches durch Venezuela
eventuell beanstandet werden.
Markenrecht
Die Marke muss innerhalb von drei Jahren nach Registrierung verwertet werden. Jede
ausländische Marke kann bei Nicht-Registrierung von venezolanischen Firmen benutzt werden.
Sollte eine Marke ohne Konsens des Eigentümers auf einen anderen Namen registriert worden
sein, ist oft eine Annullierung der Registrierung unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes möglich.
Trademark-Piracy, d.h. Registrierung von Handelszeichen durch Unbefugte ist nicht ungeläufig in
Venezuela. Ausländische Unternehmen, die wertvolle Schutzrechte weltweit besitzen, sollten
rechtzeitig eine Anmeldung beantragen.
Die zuständige Behörde für Marken- und Patentschutz:
SAPI
Servicio Autónomo Registro de la Propiedad Intelectual (Patentes y Marcas)
Centro Simón Bolívar, Edificio Norte, Piso 4, El Silencio
Ministerio de la Producción y el Comercio
Caracas 1010
T +58 212 481 64 78, F +58 212 483 13 91
Urheberrecht
Das Amt SAPI ist in den letzten Jahren bemüht, jegliche Form des geistigen Eigentums zu schützen. Die Gesetzeslage ist widersprüchlich. Bei Rechten des gewerblichen Rechtsschutzes gelten
paradoxerweise die Vorschriften des Gesetzes aus dem Jahre 1955, welches die Behörde als
überholt ansieht. Die Bestimmungen des Andenpaktes verweisen auf die Gesetzgebung jedes
Vertragsstaates, um für geeignete Schutzmaßnahmen zu sorgen. Zu diesem Bereich gehört auch
der Prozessweg. Ein am 1. Oktober 1993 novelliertes Gesetz zum Schutze des geistigen Eigentums (Ley de Derecho de Autor) sieht vor, dass alleinig die Tatsache der Erfindung bzw. Schaffung genügt, damit ein etwaiger Missbrauch geahndet werden kann. Eine Registrierung bzw. Hinterlegung, wie bei Marken, Patenten, Gebrauchsmustern, u.a. ist nicht unbedingt erforderlich, um
einen Schutz bei der Behörde SAPI oder auf dem Rechtswege zu beanspruchen. Der Inhaber
müsste – streng genommen – nur sein Recht auf erstmäßige Erfindung nachweisen können.
Um bei einer verwaltungsrechtlichen bzw. gerichtlichen Auseinandersetzung die bessere Beweisposition einzunehmen, empfiehlt es sich, die Hinterlegung des geistigen Eigentums bei dem Amt
SAPI zu betreiben.
Die hiesige Kriminalpolizei hat ein Büro zur Ahndung von Verletzungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums geschaffen. Die Wirksamkeit ist zweifelhaft. Auf allen Straßen von Caracas sind
Kopien von Schallplatten, Videos, Zeitschriften, u.a. zu Spottpreisen erhältlich. Hingegen hat es
bei Nachahmungen von Sportschuhen und anderer sehr bekannter Sportbekleidung belehrende,
gerichtliche Maßnahmen geben.
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Lizenzvergabe
In Venezuela gibt es keinerlei Beschränkungen für Inhalt und Gültigkeitsdauer von Technologieund Lizenzvergabeverträgen, ebenso wenig für die Höhe der vereinbarten Gebühren. Sie bedarf
auch keiner Genehmigung durch SIEX oder anderer Behörden. Verträge müssen bis spätestens
60 Tage nach Abschluss bei der jeweiligen Behörde registriert werden.
Rechtliche Aspekte
Für die Registrierung von Lizenzverträgen sind je nach Bereich unterschiedliche Behörden zuständig. Für die Aufsetzung von solchen Verträgen und für die Vorlage bei der Behörde empfiehlt
sich die Einschaltung einer Anwaltskanzlei. Die notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich, aber
dennoch empfehlenswert. Gleichfalls ist die “Apostille” einzuholen. Die Legalisierung beim Konsulat entfällt jedoch. Bei einer Lizenz von Marken und Patenten sind die Registrierungsurkunden in
Originalkopie beizufügen. Übersetzungen sind grundsätzlich erforderlich, weil die Behörde keine
Unterlagen, beispielsweise in englischer Sprache, entgegennimmt.
Die Behörde SIEX kann die Registrierung zurückweisen mit der Begründung, der Vertrag verletze
die Bestimmungen des Andenpaktes Nummer 291 und die hiesigen Bestimmungen des Dekretes
2095. Trotz des Austritts aus dem Andenpakt, werden zugehörige Gesetze weiterhin anerkannt
und angewendet, unter der Voraussetzung, dass sie nicht gegen bestehendes venezolanisches
Gesetz verstoßen. Die Vertragsparteien sind angehalten, den Vertrag auf die Erfordernisse der
Behörde SIEX abzustimmen, oder vom selbigen zurückzutreten. Aus dieser Gesetzeslage heraus
empfiehlt es sich, den Vertrag im Voraus und nicht im Nachhinein der jeweiligen Behörde zur Genehmigung zuzuleiten.
Steuerliche Aspekte
Venezuela ist erst vor kurzem vom veralteten Steuerprinzip der „Territorialität“ abgekommen. Es
hat die Maßstäbe der Weltbesteuerung im Wesentlichen angenommen; aber mit eigenen –
international nicht üblichen – Vorstellungen, die das Verständnis der Besteuerung erschweren.
Dazu gehört die hier oft zur Anwendung kommende Quellenbesteuerung, die den Lizenznehmer
verpflichtet, unterschiedliche Steuersätze – insbesondere bei Lizenzgebühren – einzubehalten;
auch dann, wenn der ausländische Lizenzgeber aus internationaler Sicht von einer Besteuerung
freigestellt sein müsste. Ausgenommen von den lokalen Vorschriften über die Quellenbesteuerung
sollten eigentlich Unternehmen aus Ländern sein, mit denen Venezuela ein DBA abgeschlossen
hat, doch die Erfahrung zeigt, dass auch hier häufig die Quellbesteuerung greift. Die erschwerende Darstellung erfolgt deshalb, weil Venezuela bei Lizenzgebühren unterschiedliche – fiktive –
Gewinnsätze vorschreibt. Die Möglichkeit, den vermeintlich fiktiven Gewinnsatz mit Argumenten
oder Beweisen zu widerlegen, räumt das hiesige Steuergesetz nicht ein.
Es ist empfehlenswert, sich vor Abschluss eines Lizenzvertrages über die jeweils gültigen Bestimmungen im Voraus zu informieren, um nachträgliche Missverständnisse zu vermeiden. Eine
oft vorgeschlagene „Abwälzungs-Klausel”, nach der der Lizenznehmer alle Steuer im Vertragsstaat zu übernehmen habe.
Gestaltung von Lizenzverträgen
Das Gedankengut der Rechtsprechung in Venezuela richtet sich in vielen Punkten nach der Form,
oft mehr als nach dem Inhalt (im amerikanischen Sprachgebrauch „over substance“). Die Bestimmung 291 des Andenpaktes, die auch in Venezuela Gültigkeit hat, sowie die hiesige Verfügung
2095 sind mit dem Ziel geschrieben worden, der Behörde SIEX weitgehende Kontrollfunktionen
einzuräumen, mit dem Zweck, diesem jahrhundertealten Gedankengut entgegenzutreten. Die Behörde SIEX fordert deshalb eine Art von „Aufschlüsselung“ der übertragenen Technologie, in einem Ausmaß, wie es in Europa unbekannt ist. Es besteht vielerorts der Glaube, dem heimischen
Unternehmen müsse eine hilfestellende Unterstützung durch die staatlichen Stellen geboten werden.
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Eigentum und Forderungen
Aufgrund der Devisenbewirtschaftung des Landes, häufigen Zahlungsverzögerungen staatlicher
aber auch privatrechtlicher Natur, Firmenkonkursen und der Schließung von Firmen, wo sich die
Eigentümer ins Ausland absetzen und der mit deutschen Standards nicht zu vergleichenden Zahlungsmoral der Venezolaner andererseits, ist es dringend zu empfehlen, sich diverser Sicherungsinstrumente zu bedienen; an erster Stelle sind vor allem Absicherungsmöglichkeiten durch die
deutsche Kontrollbank zu nennen. Man sollte auf Absicherungen auch (und vor allem dann) nicht
verzichten, wenn aus irgendwelchen Gründen eine möglichst rasche Abwicklung des Geschäftes
geboten erscheint. Sobald ein Schadensfall eintritt, sind die Optionen, die dem Exporteur offen
stehen, sehr eingeschränkt. Das Einklagen einer Forderung ist extrem langwierig, kann mehrere
Jahre in Anspruch nehmen, ist sehr kostspielig und in der Regel wenig erfolgreich.
Geschäfts- und Bonitätsauskunft
Bei Erstkontakten bzw. Wiederaufnahme von Geschäftsverbindungen, die einige Zeit unterbrochen waren, empfiehlt sich unbedingt, eine nähere Auskunft über den in Frage stehenden venezolanischen Geschäftspartner einzuholen.
Ein Auszug enthält normalerweise Informationen über Geschäftsführer, Aktionäre, Eigentümer,
Stammkapital, verschiedene Ratios, Vergleichszahlen mit Mitbewerbern und manchmal auch Bilanzzahlen. Die Auskünfte werden in spanischer und englischer Sprache erstellt, enthalten allerdings keine spezifische Stellungnahme bezüglich Kreditwürdigkeit und Höchstkreditrahmen (Deutsche Kontrollbank ist darüber informiert). Leider hat die Qualität der Auskünfte in Venezuela während des letzten Jahres stark nachgelassen.
Eigentumsvorbehalt
Muss im Lande von einem Notar beglaubigt bzw. registriert werden. Gleichzeitig ist die
ausdrückliche Zustimmung des Schuldners erforderlich (Aufnahme eines Passus in die Rechnung
genügt nicht). Keine Möglichkeit besteht für eine Registrierung eines verlängerten
Eigentumsvorbehaltes. Eigentumsvorbehalt kann nur an beweglichen Sachen erstellt werden,
nicht jedoch an Waren oder an Gegenständen, die zum Wiederverkauf bestimmt sind. Das
Instrument des Eigentumsvorbehaltes ist den venezolanischen Unternehmen bekannt und wird in
der Regel auch akzeptiert.
Forderungseintreibung
Die Praxis bei der Eintreibung von Forderungen in Venezuela ist sehr schuldnerfreundlich. Bereits
bei Abschluss eines Exportgeschäftes sollte man daher versuchen, das Risiko der nicht rechtzeitigen Bezahlung zu minimieren. Eine Lieferung gegen offene Rechnung ist nur dann, und selbst da
nur eingeschränkt, zu vertreten, wenn bereits eine längere und zufriedenstellende Geschäftsverbindung mit dem Abnehmer besteht und dessen finanzieller Hintergrund genau bekannt ist.
Vorauszahlungen über ausländische Konten sind durchaus üblich, sodass der Fertigungsprozess
aufgenommen werden kann. Vor der Auslieferung bzw. Verschiffung der Ware wird meist eine
weitere Anzahlung vertraglich vereinbart, sodass der Warenproduktionswert zumindest abgedeckt
ist; erst wenn diese weitere Zahlung eingeht, wird die Ware versandt; der Rest des fakturierten
Warenwertes entfällt auf Gewinnmarge, Provisionen für den venezolanischen Vertriebspartner,
Versicherungskosten und sonstige Aufwände! Wenn es dennoch zu Zahlungsverzögerungen oder
–ausfällen kommt, hilft Ihnen die deutsch-venezolanische Handelskammer in Caracas bei der weiteren Vorgehensweise gerne weiter.
Wechsel- und Scheckrecht
In der venezolanischen Rechtsprechung wird eine Wechselforderung nur dann vom
Kausalgeschäft abstrahiert, wenn der Wechsel Dritten übertragen wird. Sind Schuldner und
Gläubiger sowohl im Wechsel- als auch im Kausalgeschäft gleich, sind Einreden zulässig.
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Protest kann mangels Akzept und mangels Zahlung erhoben werden. Protest mangels Akzept ist
in der Praxis unüblich; gegebenenfalls muss er innerhalb von 6 Monaten ab Ausstellungsdatum
erhoben werden.
Protest mangels Zahlung ist am Verfallstag oder innerhalb der zwei darauf folgenden Werktage zu
erheben. Die Protestierung ist jedoch nicht erforderlich, wenn der Wechsel den Zusatz "Sin Aviso
y sin Protesto"i enthält. Die Wechselklage kann dann auch ohne Protest innerhalb der
gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren angestrengt werden. Der Wechsel sollte unbedingt
in spanischer Sprache ausgestellt sein.
Weisungen für die Protestierung von Wechseln werden in der Regel von den Banken nicht
entgegengenommen. Es ist empfehlenswert, dass der Wechselbürge bei Unterzeichnung den
Begünstigten des Avals vermerkt, da dieses ansonsten zugunsten des Wechselausstellers gilt.
Das Pagaré führt in Venezuela eine Art Eigenleben aufgrund der Nichtübernahme der Regelungen
für den Sola-Wechsel aus dem Jahre 1912. Die Annahme des Pagarés wird im Bankverkehr
häufig gebraucht, vor allem, weil als zusätzliche Sicherheit die Unterschrift des Schuldners
notariell beglaubigt werden kann und eine Eintragung des Pagaré-Textes in den Büchern des
Notars verbleibt.
ANMERKUNG: Letztlich ist aber über das Wechselrecht zu sagen, dass dieses in Venezuela
kaum noch Bedeutung hat und von daher fast gar nicht mehr genutzt wird.
Insolvenzrecht
In Bezug auf Konkurs und Ausgleich lehnt sich das venezolanische Recht an das italienische
Recht an. Es besteht Anwaltszwang. Der Schwerpunkt des Verfahrens liegt eher auf dem schriftlichen Teil.
Vertretungsvergabe
Um in Venezuela tätig zu werden, empfiehlt sich allein schon aus sprachlichen Gründen sowie
Mentalitätsunterschieden prinzipiell die Bearbeitung über einen Vertreter. Dieser Vertreter sollte in
Venezuela ansässig und mit den lokalen Sitten und Gebräuchen vertraut sein, da sich die Mitbetreuung Venezuelas von einem anderen Land aus generell eher schwierig gestaltet. Der persönliche Kontakt gewährt einen besseren Einblick und erleichtert den Informationsaustausch. Insbesondere der bürokratische Aufwand bei Behördengängen kann zu Hindernissen führen, die vor Ort
wesentlich leichter zu bewältigen sind.
Arten von Vertretern
Wenn man im venezolanischen Markt tätig werden will, ist es natürlich immer vorteilhaft, sich als
Handelsvertreter ein bereits registriertes Unternehmen zu suchen. Allerdings muss man beachten,
dass in Venezuela sehr viel Wert auf Exklusivität gelegt wird. Die Vertretung einer deutschen Firma durch mehrere Vertreter wird sowohl von den Vertretern als auch von den Käufern prinzipiell
abgelehnt. Allerdings kann man diese Handhabung auch umgehen, indem man temporäre Abkommen abschließt, die dem Vertreter nur eine bestimmte Zeitdauer zur Vermarktung bzw. zum
Verkauf des Produktes zugestehen. Eine andere mögliche Alternative ist auch eine Gebietsaufteilung oder auch eine Aufteilung nach Bereichen. Hierfür ist es aber notwendig, dass eine
ausreichende Marktdynamik im jeweiligen Gebiet vorhanden ist.
i Es gab zwei wechselrechtliche Konferenzen: 1912 und 1930. Die meisten europäischen Länder, die Vereinigten Staaten und auch einige südamerikanische Staaten haben die Empfehlungen beider wechselrechtlichen Konferenzen in ihre
Gesetze aufgenommen. Daher sind die Gesetze dieser Länder fast ident. Venezuela hat jedoch nur jene Empfehlungen
aus dem Jahre 1912 übernommen, daher ist u.a. diese Formulierung „Sin Aviso & Sin Protesto“ möglich.
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Vertretungsvertrag
In Venezuela existiert kein eigenes Gesetz für Handelsvertreter. Auf den Handelsvertreter finden
die Vorschriften über den Kommissionsvertrag sowie die Bestimmungen über den Auftrag Anwendung. Dabei werden entweder die Vorschriften des Código Civil oder jene des Código de Comercio herangezogen.
Grundsätzlich gilt für den Vertretungsvertrag völlige Formfreiheit. Es empfiehlt sich jedoch, eine
schriftliche Abfassung sowie eine konsularische Beglaubigung des gesamten Vertrages anzufertigen. Des Weiteren wäre zu beachten, dass einzelne Vertragsvertreter, die im fremden Namen und
auf fremde Rechnung arbeiten, im venezolanischen Arbeitsrecht nicht-selbstständigen Arbeitnehmern gleichgestellt werden können.
Für Verträge, die die Vermarktung von markenrechtlich geschützten Produkten in Venezuela vorsehen, empfiehlt sich eine Zusatzvereinbarung. Diese muss gleichfalls bei der für ausländische Investitionen zuständigen Behörde SIEX (Superintendencia de Inversiones Extranjeras) zur Registrierung
vorgelegt werden und sollte auch dem nationalen Marken- und Patentamt vorgelegt werden.
Inhalt des Vertretungsvertrages
In der Folge soll ein kurzer Überblick über diejenigen allgemeinen Bestimmungen, die üblicherweise in einem mit einem venezolanischen Vertragshändler (Vertreter) geschlossenen Vertretungsvertrag enthalten sind, gegeben werden:






Vertragsgegenstand
Rechte und Pflichten des Vertragshändlers (u.a. Recht der Untervertretung, Wettbewerbsklausel, Verschwiegenheitsplicht, Exklusivität etc.)
Rechte und Pflichten des Unternehmens (Informationspflicht, eventuelle Exklusivität etc.)
Provisionsregelung
Vertragsdauer, Kündigungsbestimmungen (unter Vereinbarung des dem Vertrag zugrunde
liegenden Rechtes)
Gerichtsstandsvereinbarung
Selbstverständlich bleibt es den vertragsschließenden Parteien vorbehalten, eventuelle Sonderregelungen, wie beispielsweise die Errichtung von Servicestellen, eine besondere Art der Lagerhaltung, das Einsatzrecht des Vertragshändlers (Vertreters), Untervollmachten etc. in den Vertrag
aufzunehmen.
Obwohl für den Abschluss von Vertretungsverträgen in Venezuela keine Formerfordernisse bestehen, empfiehlt es sich dringend, derartige Verträge schriftlich abzufassen und auch Nachträge
bzw. Vertragsabänderungen schriftlich zu fixieren und konsularisch beglaubigen zu lassen.
Auflösung des Vertretungsvertrages
Wegen der fehlenden ausdrücklichen gesetzlichen Regelung des Vertragshändlerrechts finden die
einschlägigen Bestimmungen über Vertragsauflösung des Código Civil Anwendung.
Arbeits- & Sozialrecht
Die arbeitsrechtlichen Regelungen Venezuelas sind ziemlich komplex. So basiert ein Teil auf dem
im Jahre 1987 erlassenen Arbeitsgesetz, welches 1991 und 1997 revidiert wurde. Art. 665 deckt
eine weite Anzahl von arbeitsrechtlichen Grundlagen ab, wie z.B. Verpflichtungen und Ansprüche
der Arbeitgeber und –nehmer während eines Arbeitsverhältnisses und bei dessen Beendigung.
Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist z.B. im Gesetz über Sicherheitsleistungen (LOPCYMAT) geregelt. Darüber hinaus existieren Gesetze betreffend Sozialversicherung, Kindertagesheimen, mentale und physische Gesundheit der Arbeitnehmer. Im Mai 2012 trat ein neues Arbeitsgesetz in
Kraft, das zahlreiche Besserstellungen für den Arbeitnehmer vorsieht. Im Vergleich dürfen diese
kurz zusammengefasst näher dargestellt werden:
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Neues Arbeitsgesetz in Venezuela – wichtigste Änderungen
Inhalt – §
Kündigungsschutz
§ 37
13. Monatsgehalt §131
Urlaubsbonus
§ 192
Kalkulation der
AbfertigungsRücklage
§ 142
Arbeitszeit
§ 173
Feiertage
§ 184
Ernährungsbonus
§ 105 y § 190
LOTTT
und
Reform des
Ernährungsgesetzes
für Arbeiter (ab
Mai 2011)
Arbeitsrecht von 1997
Arbeiter hatten Kündigungsschutz ab dem 3. Dienstmonat
Arbeitsrecht von 2012
Alle Mitarbeiter außer Leitungsbefugte, haben Kündigungsschutz ab dem 1. Arbeitstag,
Minimal 15 Tage
Minimal 30 Tage, d. h. mindestens ein weiteres Monatsgehalt
15 Lohntage + 1 zusätzlicher Tag pro Dienstjahr bis
maximal 30 Lohntage.
7 Lohntage + 1 zusätzlicher
Tag pro Dienstjahr bis maximal
30 Lohntage.
Nach dem 3. Dienstmonat
bekommt der Mitarbeiter eine
Abfertigungsrücklage von 5
Lohntagen pro Monat.
Die Arbeitszeit darf nicht höher
als 6 Tage pro Woche sein.
Der Mitarbeiter hat ein Anrecht
auf einen arbeitsfreien Tag pro
Arbeitswoche.
1. Januar, Gründonnerstag u.
Karfreitag, 1. Mai und 25. Dezember
Ernährungsbonus wurde nicht
während der Ferien bzw. Urlaubstage bezahlt.
Nach dem 1. Arbeitstag bekommt der Mitarbeiter eine
Abfertigungsrücklage von 15 Lohntagen pro Vierteljahr (Basis = letzter Lohnbetrag des Mitarbeiters inkl.
von Zusatzleistungen).
Die Abfertigungsrücklagen können an eine staatliche
Stelle, an eine finanzielle Institution, die als Treuhänder
agiert oder in der Buchhaltung des Arbeitsgebers verbleiben. Die Mitarbeiter müssen sich für eine dieser
3 Varianten aussprechen. In den ersten zwei Fällen
wird die Abfertigungssumme mit einem von der jeweiligen Institution festgelegten Zinssatz verzinst; verbleibt
die Abfertigungsrücklage beim Arbeitsgeber, wird der
Zinssatz von der venezolanischen Zentralbank festgelegt.
Zinsen werden pro Monat kalkuliert.
Wenn die Arbeitsbeziehung endet, muss der Arbeitgeber die Abfertigungsrücklage mit Basis von 30 Lohntagen pro Dienstjahr mit dem aktuellen Tagesgehalt,
errechnen.
Der auszuzahlende Betrag für die angesparte Abfertigungsrücklage ist jeweils der größere Betrag, der
sich ergibt, wenn man den jährlich deponierten Abfertigungsbetrag mit der…am Ende der Arbeitsbeziehung
vergleicht.
Die Arbeitszeit darf nicht länger als 5 Tage pro Woche
sein. Der Mitarbeiter hat ein Anrecht auf zwei aufeinanderfolgende, freie Tage pro Dienstwoche.
1. Januar, Faschingsmontag u.-dienstag, Gründonnerstag u. Karfreitag, 1. Mai, 24., 25. und 31. Dezember
sowie die staatlichen Feiertage (19. April, 24. Juni, 5.
Juli, 24. Juli, 12. Oktober)
Alle Mitarbeiter, die weniger als 3 Minimalgehälter verdienen, müssen einen Essenzuschlag bekommen.
Die Mitarbeiter bekommen diesen Bonus auch während
ihrer Ferien bzw. Urlaubstage.
Dieser Betrag kann auch bar ausbezahlt werden. Mindestbetrag = ¼ der Steuereinheit, Maximalbetrag = ½
der Steuereinheit. (Steuereinheit 2013 = VEF 107,00 –
gültig per 6. Feb. 2013)
Jeder Mitarbeiter bekommt VEF 26,75 pro Tag, d.s., za.
VEF 490,00 pro Mitarbeiter pro Monat.
Ernährungsbonusaufwand erhöht nicht die Bemessungsbasis der Abfertigungsrücklage!
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Überstunden
§ 104
--
Überstunden müssen in der Kalkulation des Gesamtgehaltes ihren Niederschlag finden, d.h., sie erhöhen
die Bemessungsbasis für die Abfertigungsrücklage.
Weitere wichtige Neuigkeiten
Vor- und nachgeburtliche Schonfrist: 6 Wochen vor der Geburt des Kindes und 20 Wochen nach
der Geburt; die alte Regelung sah nach der Geburt eines Kindes lediglich 12 Wochen Mutterschutz vor); auch Vätern steht nach der Geburt eines Kindes ein 14tägiger Vaterschaftsurlaub zu!
Schwangere und Väter des Kindes genießen 2-jährigen Kündigungsschutz.
Müttern wird eine Stillpause von 3 Stunden pro Tag eingeräumt!
Aufenthaltserlaubnis
Für einen Aufenthalt in Venezuela bis zu 90 Tagen brauchen deutsche Staatsbürger kein Visum;
es genügt ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass sowie eine Einreisekarte (Tarjeta de Ingreso). Diese werden von den Fluglinien ausgegeben und entsprechend ausgefüllt, bei
der Passkontrolle verlangt. Eine Kopie bleibt beim Passinhaber und muss während des Aufenthaltes im Land im Reisepass mitgeführt werden. Die Einreisekarte berechtigt zur einmaligen Einreise
und kann nicht verlängert werden.
Beantragt man ein Touristenvisum, sind innerhalb von 90 Tagen mehrere Einreisen möglich. Das
Visum kann verlängert werden. Touristenvisa erlauben keinerlei geschäftliches Tätigwerden. Für
die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber in Venezuela mit einer genauen Beschreibung des Aufgabenkreises des zukünftigen Arbeitnehmers bei der ONIDEX vorstellig werden.
Arbeitserlaubnis
Ausländer, die in Venezuela arbeiten möchten, benötigen ein Arbeitsvisum (Visa de Transeúnte
Laboral). Dieses wird für ein Jahr ausgestellt und kann jeweils für ein weiteres Jahr verlängert
werden. Die Verlängerung desselben muss vom venezolanischen Innenministerium beantragt
werden.
Ausländische Investoren, die gleichzeitig das Unternehmen vor Ort leiten wollen, benötigen ein
Visum. Dieses wird in der Regel für zwei Jahre ausgestellt (Visa de Transeúnte Inversionista). Die
Antragstellung bzw. Verlängerungen können nur vom Wohnsitz aus erfolgen bzw. beantragt werden. Das Visum berechtigt zur mehrmaligen Einreise, wobei sich der Halter des Visums maximal
vier Monate am Stück in Venezuela aufhalten darf.
Die oben genannten Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr. Da sich die Visabestimmungen häufig und unerwartet ändern, ist es unumgänglich, vor einem gewünschten Reiseantritt mit
der venezolanischen Botschaft in Deutschland in Kontakt zu treten. Verbindliche Auskünfte diesbezüglich können nur von der Botschaft direkt erteilt werden.
Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen
Arbeitgeber müssen sich und ihre Arbeitnehmer innerhalb von drei Werktagen nach Unternehmensgründung bzw. Aufnahme eines neuen Arbeitnehmers registrieren lassen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Die Beträge hängen
von der Aktivität des Unternehmens bzw. vom Gefahrengrad der Betätigung des Arbeitnehmers –
welcher durch das Gesetz bestimmt wird – ab. Als maximale Berechnungsbasis gelten fünf Mindestmonatsgehälter.
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Bestimmungen für Montagearbeiten
Für ausländische Personen muss bei der ONI-DEX (Oficina Nacional de Identificación y Extranjería) ein Einreisevisum beantragt werden. Hierfür muss der hiesige Partner einen Antrag stellen,
in welchem er die Notwendigkeit der ausländischen Arbeitskraft dokumentiert und nachweist, in
der Form, dass eine solche Kraft im Inland nicht zu beschaffen war. Gemeinsam mit diesem Antrag muss ein Arbeitsvertrag eingereicht werden. Der Antrag für das erwähnte Visum (Visa de
Transeúnte Laboral) kann gleichzeitig bei der venezolanischen Botschaft in Berlin gestellt werden.
Prozessrecht
Anlehnung an italienisches Recht, Anwaltszwang. Schwerpunkt des Verfahrens liegt eher auf dem
schriftlichen Teil.
Schiedsgerichtsbarkeit
Venezuela hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer
Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken. Es ist daher möglich, einen in- oder ausländischen Gerichtsstand zu
vereinbaren.
Seit Jahresbeginn 2006 sind jedoch staatliche Dienststellen sowie Körperschaften der öffentlichen
Hand auf dem Wege einer internen, nicht publizierten, Verordnung angewiesen worden, die
Schiedsgerichtsbarkeit in Verträgen auszuschließen, um im Gegenzug alleinig die Gerichtsbarkeit
der hiesigen Gerichte vorzusehen. Diese Haltung in Bezug auf Schiedsgerichtsbarkeit verstößt
gegen das Gebot der bolivarianischen Verfassung aus dem Jahre 1999. Vertragsnehmern ist angeraten, viel Geduld bei den Verhandlungen aufzubringen, um zu versuchen, dass für wesentliche
Fragen, beispielsweise bei vorzeitigen Vertragsauflösungen durch den venezolanischen Staat,
alleinig eine Instanz im Ausland die Folgen und gegebenenfalls die Entschädigungen in Fremdwährung feststellt.
Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris.
Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet:
"All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled
under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules."
Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar.
Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel:
 die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei);
 es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law)
 die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist......................................
Detaillierte Auskünfte:
 ICC Deutschland, Internationale Handelskammer
 Wilhelmstraße 43 G, 10117 Berlin, Tel: +49(0) 30 – 200 73 63 00, Fax: +49(0) 30 – 200 73
63 69, E-Mail: icc@icc-deutschland.de, Web: www.iccgermany.de
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Bayerisches Außenwirtschaftsangebot
Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der
Wirtschaft – insbesondere den Kammern und Verbänden - und Bayern International, die in Bayern
ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem Mittelstand, dem Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu
erschließen, Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln:

Messebeteiligungen

Delegationsreisen
Tipp!

Unternehmerreisen

Auslandsrepräsentanzen

Kooperations- und Markterschließungsprojekte
Das Förderprojekt „Fit für Auslandsmärkte – Go International“ unterstützt mittelständische bayerische Unternehmen beim
Auslandsgeschäft mit seinem Drei-StufenKonzept:

Exportinitiative des Bundes

Einstieg in den Export

Veranstaltungen

Go International

Bayern - Fit for Partnership

Delegationsbesuche

Finanzierungshilfen
1. Untersuchung der Internationalisierungsfähigkeit des Unternehmens
2. Erstellung eines individuellen Internationalisierungsplans
3. Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung des Plans.
Weitere Infos unter
www.go-international.de
Alle Informationen über aktuelle und länderund branchenspezifische
Förderprojekte finden Sie unter
www.auwi-bayern.de/foerderung
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INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN
Sowohl bei der Vorbereitung Ihrer Reise als auch während Ihres Aufenthaltes in Venezuela steht
Ihnen die Deutsch-Venezolanische Handelskammer mit ihrem Service zur Verfügung.
Deutsch-Venezolanische Handelskammer
Av. San Felipe
Edif. Centro Coinasa Piso4
Urb. La Castellana. 1060-A
Caracas, Venezuela
Tel.
+58 212 277 3811
Fax. +58 212 277 3812
E-Mail: ahkvenezuela(at)cavenal.org
Web: http://venezuela.ahk.de/
Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Die Regierung Venezuelas hat am 13. Mai 2016 den Ausnahmezustand über das gesamte Land
verhängt. Bei politischen Protesten kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Angesichts
dieser aktuellen Lageentwicklung und dem fortbestehenden wirtschaftlichen und Versorgungsnotstand im Land wird von nicht dringenden Reisen nach Venezuela abgeraten.
(Quelle: Auswärtiges Amt, 18.11.2016)
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Deutsch-venezolanische Doppelstaater müssen mit einem venezolanischen Pass ein- und ausreisen. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig.
Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Bei der Ausreise aus Venezuela werden auch von ausländischen Reisenden regelmäßig die Geburtsurkunden der mitreisenden Kinder verlangt. Familien mit Kindern sollten daher (internationale) Geburtsurkunden aller Kinder mit sich führen. Will ein Elternteil allein mit einem oder mehreren
Kindern aus Venezuela ausreisen, ist eine beglaubigte Einverständniserklärung des anderen mitsorgeberechtigten Elternteils – in spanischer Sprache – vorzulegen. Lebt der nicht mitreisende
Elternteil im Ausland, ist die Beglaubigung der Urkunde durch die zuständige venezolanische Auslandsvertretung erforderlich.
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Visum
Bei Einreise auf dem Luftweg wird jedem Touristen eine Touristenkarte im Flugzeug ausgehändigt, die zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen berechtigt. Falls Ihnen bei der Einreise auch ein
Doppel der Touristenkarte ausgehändigt wurde, sollten Sie dieses gut aufbewahren – für den eher
seltenen Fall, dass Sie bei der Ausreise oder bei anderen Kontrollen danach gefragt werden. In
Venezuela müssen sich auch Ausländer jederzeit ausweisen und ihren legalen Aufenthaltsstatus
nachweisen können. Im Fall eines illegalen Aufenthalts droht die Abschiebung nach z.T. längerer
Abschiebehaft.
Die visumfreie Einreise gilt grundsätzlich auch auf anderen Einreisewegen, vorausgesetzt, dass
Sie nicht mit einem privaten Transportmittel einreisen und bei der Einreisekontrolle die Touristenkarte erhalten. Dies dürfte bei Einreise auf dem Land/Seeweg besonders schwierig sein.
Visumpflicht für die Einreise nach Venezuela besteht nur noch für Anreisen mit einem Segelschiff,
Einreisekategorie „Embarcaciones Deportivas“.
Ausreisesteuer
Bei der Ausreise per Flugzeug ist die Ausreisesteuer bereits im Flugticketpreis enthalten. Es
kommt aber vor, dass im Zuge von Preiserhöhungen zwischen Ticketkauf und Reisedatum beim
Abflug Nachzahlungen geleistet werden müssen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass
das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder
über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur
direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Quelle: Auswärtiges Amt, Stand 18.11.2016
Touristenvisum
Bei der zuständigen venezolanischen Botschaft erhältlich. Bei mehrmaliger Einreise pro Jahr mit
Touristenstatus kann es bei der Einreise zu Problemen kommen, da die Einreisebehörde in diesen
Fällen den Geschäftscharakter des Besuches vermutet.
NUR BEDINGT RATSAM ist eine Einreise mit einem "Visa de Transeunte de Negocios" (= Geschäftsreisevisum). Obwohl offiziell die Notwendigkeit der Vorlage einer Steuererklärung bei der
Ausreise abgeschafft wurde, kommt es bisweilen zu Schwierigkeiten mit den Zollorganen, die
trotzdem einen Steuereinzahlungsbeleg verlangen. Zu beachten ist allerdings, dass Verträge, die
anlässlich des Aufenthaltes mit einem Touristenvisum unterschrieben werden, theoretisch angefochten werden können.
Dos & Don’ts





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Sicherheit ist in Venezuela ein großes Thema; Caracas zählt zu den unsichersten Städten
der Welt und extreme Vorsicht wird dringend angeraten.
Es wird von Geschäftsleuten erwartet, dass sie konventionell gut gekleidet sind.
Es wird dringend davon abgeraten, Taxis auf der Straße anzuhalten. Taxis sollten per
Telefon bestellt werden oder Hoteltaxis benutzt werden, wodurch ein höherer
Sicherheitsfaktor gewährleistet ist.
Zur eigenen Sicherheit ist es immer ratsam, einen Satz Kopien von Dokumenten (Pass,
Kreditkarten, etc.) dabei zu haben und diese separat von den Originalen aufzubewahren.
Nach Ankunft ist es ratsam, sich nach den „unsicheren Gegenden“ zu erkundigen, um
nicht versehentlich in unangenehme Situationen zu geraten.
Es ist empfehlenswert, der interessierten Firma ein kleines Werbegeschenk zu machen.
Dafür sind die Leute dankbar und es wird sehr geschätzt. Kleine Geschenke verstoßen
auch nicht gegen die Compliance-Regeln!
Fahrten bei Dunkelheit sollten aus Sicherheitsgründen vermieden werden. Besonders auf
der Autobahn zwischen dem Flughafen und Caracas ist es während der Dunkelheit mehr-
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
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


fach zu Überfällen gekommen. Reisenden wird deshalb generell davon abgeraten, nachts
diese Strecke zu nutzen..
Bei Ausflügen ohne einheimische Reiseleiter sollten Reisende sich genauestens erkundigen, welche Orte unbedingt zu meiden sind (z.B. Armenviertel, die sogenannten „barrios“).
Bei der Ankunft auf dem Flughafen Caracas kam es in der Vergangenheit zu Überfällen
unter Beteiligung von Uniformträgern und Taxifahrern. Reisende sollten in der Ankunftshalle des Flughafens deshalb insbesondere nicht auf Transportangebote von vorgeblichen
Taxifahrern oder autorisiert wirkenden Personen eingehen, sondern ausschließlich die offiziellen Flughafen-Taxis benutzen, die unmittelbar vor der Ankunftshalle warten.
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem bewaffneten Überfall kommen, wird
empfohlen, auf keinen Fall Widerstand zu leisten.
Geld sollte nur an den dafür ausgewiesenen Schaltern getauscht werden.
Wertvolle Gegenstände oder größere Geldbeträge sollten nicht mitgeführt werden; dies gilt
auch bei der Abreise für die Fahrt zum und den Aufenthalt am Flughafen.
Beim Einsatz von Kreditkarten/Bankkarten ist erhöhte Vorsicht angebracht, da es immer
wieder Fälle von betrügerischen Abbuchungen gibt.
Geschäftszeiten
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Banken: 8:30 - 15:30 Uhr (Montag bis Freitag)
Detailgeschäfte und Supermärkte abends bis 19:00 bzw. 21:00 Uhr; Supermärkte und
Einkaufszentren samstags ganztägig und an Sonntagen teilweise geöffnet.
Feiertage (einschließlich regionale Feiertage)
1. Januar, Rosenmontag, Faschingsdienstag, Gründonnerstag, Karfreitag, 19. April, 1. Mai, 24.
Juni, 5. Juli, 24. Juli, 12. Oktober, 24., 25.+31. Dezember
Notrufe
Für Notfälle wenden Sie sich bitte an die deutsche Botschaft in Caracas. Kontaktdaten finden Sie
im Kapitel „Wichtige Adressen“.
Maße und Gewichte
Metrisches System, es werden auch andere Maßeinheiten toleriert, sofern die Äquivalenz im
metrischen System angegeben ist.
Strom
Haushalt: 110 V/120 V Wechselstrom, 60 Hz, meist amerikanische Flachstecker
Industrie: gebräuchlichste Spannung: 120 V/208 V 3-phasig; bzw. 440 V, 60 Hz
Trinkgeld
Hotels und Restaurants: ca. 5 %, zusätzlich zu den üblicherweise in der Rechnung inkludierten 10
%.
Post- und Telefongebühren
Telefon: Lokale Telefonate können über die verschiedenen Festnetzanbieter zu unterschiedlichen,
relativ günstigen Tarifen, geführt werden. Für Überseetelefonate sind die hierzu vorhandenen Telefonwertkarten empfehlenswert, zurzeit bietet "Multiphone" die günstigsten Tarife. Die Karten sind
ab einem Wert von VEF 20 erhältlich.
Mobiltelefon: Derzeit haben A1, Telering und T-Mobile einen Roaming-Vertrag mit Digitel.
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Postlaufzeit von und nach Deutschland: Kann bis zu vier Wochen dauern, auch der Verlust der
Sendung ist möglich, daher empfiehlt sich DHL- bzw. Fedex-Versand.
Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag
ca. USD 130 bis 180 (ohne Hotel), Hotel ca. USD 250 bis USD 420
Zeitverschiebung
MEZ minus 5,5 Stunden (12 Uhr MEZ = 6.30 Uhr morgens)
MESZ minus 6,5 Stunden (12 Uhr MESZ = 5.30 Uhr morgens)
Achtung: auf Grund der Energiekrise wurde per 1. Mai 2016 die Uhrzeit in Venezuela um ½ Stunde vorverlegt
Lokale Verkehrsmittel
Taxi für Stadtverkehr (Preis vor Fahrtantritt aushandeln); Flughafentransfer per Taxi (derzeit ca.
VEF 1.250 bis 1.700 ). Der Flughafen befindet sich ca. 30 km von Caracas entfernt. Es wird dringend geraten, nur die offiziellen Taxis (schwarze Ford Explorer mit Logo an den Seiten) am Ausgang des Flughafengebäudes zu benutzen. Die Fahrt vom Flughafen in die Stadt dauert je nach
Verkehrsaufkommen eine halbe bis zu eineinhalb Stunden.
Kfz-Bestimmungen
Prinzipiell genügt der deutsche Führerschein, jedoch wird die Mitnahme des internationalen
Führerscheines empfohlen (erhältlich beim ÖAMTC). Mietwagen sind nur mit internationaler
Kreditkarte erhältlich, das Preisniveau für Mietwagen ist ziemlich hoch. Mietwagenbüros sind auch
in Großhotels vorhanden.
Devisenvorschriften
Wegen der anhaltenden Devisenbewirtschaftung können Devisen nur bei den hierfür autorisierten
Banken oder Wechselstuben umgetauscht werden. Es empfiehlt sich die Mitnahme von US Dollar
in bar sowie Kredit- und Bankomatkarten. Zu beachten ist die bestehende Devisen-EinfuhrBeschränkung von USD 10.000 bzw. Ausfuhr-Beschränkung von USD 5.000. Darüber
hinausgehende Beträge müssen deklariert werden. Vermeiden Sie die Dienste von
Schwarzwechslern am Flughafen; darunter sind auch zahlreiche verdeckte Regierungsbeamte; in
den Wechselstuben kann zum offiziellen Simadi/DICOM-Kurses umgetauscht werden.
Zollvorschriften (Reisegepäck, Musterkollektion)
Gepäck: Neben persönlichen Effekten können je ein gebrauchter Laptop, Foto- oder Filmapparate
bzw. Videokamera zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Blumen, Pflanzen, Früchten,
Fleischprodukten und Gemüse ist verboten.
Muster: Wenn Musterkollektionen als Handgepäck mitgeführt werden, ist der Zoll meist großzügig. Gegebenenfalls Zollvermerk mit Depothinterlegung (Beleg in Spanisch mitführen). Zollvermerk vor Reiseantritt über internationale Spedition beantragen. Erledigung dauert bis zu fünf Wochen.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet mit Gelbfieber, Ebola oder Vogelgrippe! Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für
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alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), für Individualtouristen und
bei längeren Aufenthalten empfiehlt sich jedoch eine vorbeugende Impfung gegen Cholera und
Tollwut. Malariaprophylaxe für die ländlichen Gebiete, den Süden und das Orinocogebiet wird angeraten. Ferner ist festzuhalten, dass in Venezuela die durch Stechmücken übertragenen Krankheiten wie Dengue und Chikingue immer häufiger auftreten und auch in den Städten mittlerweile
Gefahr droht, von infizierten Mücken gestochen zu werden! Mückenspray, Moskitonetze und langärmelige Kleidung bieten einen gewissen Schutz!
Bitte verifizieren Sie die Notwendigkeit der hier angeführten Impfungen vor Ihrer Abreise bei Ihrem
Arzt!
Sonstiges Wissenswertes
Caracas zählt zu den unsichersten Städten der Welt; es ist daher empfehlenswert, in der Zeit zwischen 21.00 Uhr und 6.30 Uhr früh im Hotel zu verweilen, da in dieser Zeitspanne 80 % aller begangenen Delikte passieren.
Bei einem Überfall ist keine Gegenwehr angebracht, da Täter oft alkoholisiert bzw. unter Drogeneinfluss sind und ohne Skrupel von der Schusswaffe Gebrauch machen. Wird man Opfer einer
Entführung, muss man abwägen, ob dies eine sogenannte „Express-Entführung“ ist, wobei dem
Opfer innerhalb kurzer Zeit so viel Geld wie möglich abgeknöpft werden soll – (wiederholter Einsatz von Bankomat- und Kreditkarten meist vor und nach Mitternacht) oder ob man gezielt Opfer
einer Entführung geworden ist, wo die Entführer meist den eigenen, persönlichen Hintergrund
kennen und die Lösegeldzahlungen erheblich höher sein können; da nur jeder 10. Entführungsfall
angezeigt wird, ist die Dunkelziffer natürlich sehr hoch.
ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE
Zu Venezuela sind im Außenwirtschaftsportal Bayern www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“
abrufbar.
WICHTIGE ADRESSEN
Deutsch-Venezolanische Handelskammer
Av. San Felipe
Edif. Centro Coinasa Piso4
Urb. La Castellana. 1060-A
Caracas, Venezuela
Tel.
+58 212 277 3811
Fax.
+58 212 277 3812
E-Mail:
ahkvenezuela(at)cavenal.org
Web:
http://venezuela.ahk.de/
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Torre La Castellana, piso 10
Av. Eugenio Mendoza (Principal de la Castellana y Av. José Principal Lamas)
La Castellana
Caracas 1010 A, Venezuela
Tel.:
+58 212 219 25 00
Fax:
+58 212 261 06 41
E-Mail:
info@caracas.diplo.de
Web:
www.caracas.diplo.de
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Venezolanische Botschaft
Schillerstraße 9-10
10785 Berlin, Deutschland
Tel.:
+49 (030) 83 22 40 0
Fax:
+49 (030) 83 22 40 20
E-Mail:
embavenez.berlin@botschaft-venezuela.de
Web:
http://www.botschaft-venezuela.de/
Österreichische Botschaft
Avenida Orinoco (entre Mucuchíes y Perijá), Las Mercedes
Torre D & D - Piso PT – Oficina PT-N,
1060 Caracas
Tel.:
+58 212 999 12 11
Fax:
+58 212 993 27 53
+58 212 993 22 75
E-Mail:
caracas-ob@bmeia.gv.at
Web:
www.aussenministerium.at/botschaft/caracas.html
Schweizerischer Botschaft
Centro Letonia, Torre Ing-Bank, piso 15
Av. Eugenio Mendoza y San Felipe, La Castellana
Caracas 1060, Venezuela
Tel.:
+58 212 267 95 85
Fax:
+58 212 267 77 45
E-Mail:
car.vertretung@eda.admin.ch
Web:
www.eda.admin.ch/caracas
Banken
Banesco
Edif. Ciudad Banesco
Av. Principal de Colinas de Bello Monte
entre calle Lincoln y Sorbona, Caracas
Tel.:
+58 212 501 11 11
E-mail.
atclient@banesco.com
Web :
www.banesco.com
Banco de Venezuela
Torre Banco de Venezuela
Av. Universidad, Esq. de Sociedad, Caracas
Tel.:
+58 212 501 25 56
+58 212 501 25 21
Web:
www.bancodevenezuela.com
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40
Banco Mercantil
Edif. Mercantil
Av. Andres Bello N°1, San Bernardino, Caracas
Tel.:
+58 212 503 11 11
Web:
www.mercantilbanco.com
BBVA Banco Provincial
Centro Financiero Provincial
Av. Este “O”, San Bernardino, Caracas
Tel.:
+58 212 504 45 11
+58 212 574 85 22
Web:
www.provincial.com
Lokale Reisebüros
Viajes Humboldt
Global Travel Lufthansa City Center
Avda. La Estancia, Edf. Torre Las Mercedes, Piso 2 Ofc. 205
68030 Caracas
Venezuela
Mr. Mauro Isonni
Tel:
+58 212 / 9910110
Fax:
+58 212 / 9937325
E-Mail:
Caracas1@lcc-mail.com
Web:
www.lcc-humboldt.com
Pegaso
Edf. Rex, 1a Avda. Los Palos Grandes
Entre 1ª y 2ª Transversal
Caracas, Venezuela
Tel.:
+58 212 284 13 11
+58 212 284 15 66
Fax:
+58 212 285 79 53
E-Mail:
dorispegaso@gmail.com
Fluglinien
Flugverbindungen: Mit Europa, Nord- und Südamerika sowie Karibik, Departure Tax (wird von
den Fluggesellschaften nun direkt dem Flugticketpreis zugeschlagen und direkt an die
venezolanischen Steuerbehörden abgeführt);
Lufthansa
Tel.:
+49 69 86 799 799
Web:
www.lufthansa.com
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41
Iberia
Tel.:
Web:
069 50073874
www.iberia.com
Dolmetschdienste
Luilla Evelyn Molina
Los Palos Grandes
Tel.:
+58 212 280 27 02
Fax:
+58 212 286 59 91
E-Mail:
luillamolina@sptraductores.com
mevoytraducciones@yahoo.com
Flor María Cramer de Bolle
La Urbina
Tel.:
+58 212 241 93 55
Mobil:
+58 412 239 74 70
E-Mail:
bollecramer@cantv.net
Hotels
In Caracas (Luxusklasse): Tamanaco Intercontinental, Marriott, Caracas ALBA, Radisson
Eurobuilding, Gran Melia Caracas; 4*-Hotels: Paseo Las Mercedes, Best Western (CCCT),
Embassy Suites Hotel; ferner 3*-Hotels: Continental Altamira, Hotel Avila, Cumberland
Hotels in anderen großen Städten des Landes (Luxusklasse): Valencia: Intercontinental;
Maracaibo: Hotel del Lago Intercontinental, Hotel Maruma; Mérida: Belensate, La Pedregosa,
Park Hotel; Barquisimeto: Hotel Hilton, Principe; Puerto La Cruz: Mare Mares, Punta Palma,
Hesperia Pto. La Cruz; Puerto Ordaz: Intercontinental Guayana
Tamanco Intercontinental Caracas
Av. Principal de las Mercedes
Caracas, 1060
Tel.:
+58 212 909 71 11
Web:
http://www.intercontinental.com
JW Marriott Hotel Caracas
Av. Venezuela con Calle Mohedano, El Rosal
Caracas, 1060
Tel.:
+58 212 957 22 22
Web:
http://www.marriott.com
Renaissance Caracas La Castellana Hotel
Av. Eugenio Mendoza con Calle Urdaneta, La Castellana
Caracas, 1060
Tel.:
+58 212 908 42 22
Fax:
+58 212 908 32 22
Web:
http://www.marriott.com
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Eurobuilding Hotel & Suites Caracas
Calle La Guairita, Hotel Eurobuilding Mezzanina, Chuao
Caracas
Tel.:
+58 212 902 11 11
Fax:
+58 212 902 21 89
Web:
http://www.eurobuilding.com.ve
Ärzte
Zahnarzt
Dr. Edward de Veer
CCCT 1 Etapa, Piso 1, Oficina 126-A
Chuao, Caracas
Tel.:
+58 212 959 2206, 959 0871
Tel.:
+ 58 414 333 8337/Mobil (in Notfällen)
Multicentro Empresarial del Este
prakt. Arzt, Notfallsmedizin
Dr. Gisela Kolbe
Torre Miranda,Nucleo B-Piso 9, oficina 91B
Chacao, Caracas
Tel.:
+58 212 266 32 56
+58 212 261 05 39
Mobil :
+58 414 307 51 67/Mobil
+58 412 266 32 56/Mobil
+58 416 824 29 05 (in Notfällen)
Privatkliniken
Clínica El Avila
Av. San Juan Bosco con 6ta. Transversal
Altamira, Caracas
Tel.:
+58 212 276 11 11/ 1052
Fax:
+58 212 276 10 35
E-Mail:
mailto:comprasclinicaelavila@hotmail.com
Web:
http://www.clinicaelavila.com
Instituto de Clinícas y Urología Tamanaco
Calle Chivacoa
San Román, Caracas
Tel.:
+58 212 999 01 11
E-Mail:
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