bfai - Bundesagentur für Außenwirtschaft

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Datenbankdetails
Datenbank:
Länder und Märkte
Titel:
Zahlungsverkehr und Exportfinanzierung - Venezuela
Datum:
09.05.2008
Land:
Venezuela
Produktkategorie:
Broschüren
Ihr Ansprechpartner in der bfai: Frau Kusche, Ruf: 0221/2057-419
Zahlungsverkehr und Exportfinanzierung - Venezuela
Caracas (bfai) - In Venezuela werden seit 2003 Preiskontrollen durchgeführt und Devisen offiziell zugeteilt.
Zahlungen im Außenhandel erfolgen in Fremdwährung - in der Regel in US-Dollar oder Euro. Sicherheiten wie
Eigentumsvorbehalt, Bankgarantien und Akkreditive sind üblich, wobei aufgrund der hohen Risiken im
Venezuelageschäft hauptsächlich auf Akkreditive zurückgegriffen wird. Leasing wird kaum genutzt.
(Kontaktanschriften) Weitere Informationen unter www.bfai.de Datenbank Länder und Märkte.
Verfasser: Peter Buerstedde, Caracas, Dr. Dankwart Mallmann, Köln (März 2008)
Zahlungsverkehr/-bedingungen
Zahlungsfristen/-ziele
In Venezuela herrscht ein striktes Devisenkontrollregime. Die einheimische Währung, der Bolívar, ist nicht frei
konvertierbar. Für Außenhandelsgeschäfte können entweder US-Dollar zum offiziell festgesetzten Kurs beantragt
werden oder aber die Zahlung wird direkt über US-Dollar-Bestände des Importeurs im Ausland abgewickelt. Erfolgt
eine Devisenzuteilung durch die staatliche Kontrollinstanz Cadivi (Comisión de Administración de Divisas) wird das
Geld nach Anweisung von Cadivi von der Hausbank des venezolanischen Abnehmers direkt an den Lieferanten
gezahlt.
Inzwischen sind bei der Devisenzuteilung durch Cadivi lange Verzögerungen üblich. Dies hat die Einschätzung des
Venezuelageschäfts als riskant noch verschärft. Daher sind Vorkasse oder zumindest teilweise Vorauszahlungen
über Auslandskonten gängiger geworden. Dies hängt aber von dem Kräfteverhältnis zwischen Importeur und
Lieferanten ab sowie vom Vertrauensverhältnis und der Dauer der Geschäftsbeziehung. Wenn dann die Zahlung auf
Anweisung von Cadivi über die Hausbank des Importeurs an den Lieferanten erfolgt, zahlt der Lieferant die Summe
an den Importeur zurück. Sicherheiten wie Eigentumsvorbehalt, Bankgarantien und Akkreditive sind gängig.
Besonders stark genutzt werden trotz der vergleichsweise hohen Kosten Akkreditive, da die Risiken in Venezuela als
sehr hoch eingeschätzt werden. Vor allem ist die Forderungseintreibung in Venezuela äußerst schwierig, sodass
Unternehmen sich vor allem bei neuen Geschäftsbeziehungen gut absichern müssen.
Die Akkreditive gelten in der Regel für 90 Tage und können um weitere 90 Tage ausgedehnt werden. Es werden
üblicherweise Zahlungsziele von 90 bis 180 Tagen vereinbart. Wobei der Durchschnitt nach Angaben von
Bankenvertretern etwa bei 150 Tagen liegt.
Zahlungsmoral
Die Zahlungsmoral ist in Venezuela laxer als in Westeuropa. So werden Zahlungsausfälle mitunter als
Kavaliersdelikt angesehen. Bei Akkreditivgeschäften sind venezolanische Hausbanken aber inzwischen verpflichtet,
vom Importeur vor Ausstellung eines Akkreditivs eine Gegenbardeckung in Beschlag zu nehmen. Damit ist eine
recht große Sicherheit gewährleistet. Seit Ende 2007 ist die staatliche Kontrollinstanz für Devisen Cadivi mit der
Anweisung von Devisen für Importe stark in Verzug geraten. Durch die hohe Importnachfrage ist die Behörde mit der
Antragsflut überfordert. Der deutsche Lieferant erhält bei Handelsgeschäften, die mit Akkreditiven abgesichert sind,
bei Fristende sein Geld - egal ob Cadivi die Devisen freigegeben hat oder nicht. Der venezolanische Importeur muss
dann die Wartezeit mit einer Zwischenfinanzierung überbrücken.
Bonitätsprüfung von Geschäftspartnern
In Venezuela gibt es keine Institution, die etwa nach dem Vorbild der Schufa in Deutschland Kreditinformationen
systematisch bündelt und zur Verfügung stellt. Allerdings können Auskunfteien und Banken Informationen zu
Unternehmen erteilen. Die Deutsch-Venezolanische Industrie- und Handelskammer (Cavenal, www.cavenal.org) in
Caracas bietet Bonitätsauskünfte zu lokalen Unternehmen als Dienstleistung an. Weitere Informationen erteilt Frau
Ana Soto (E-Mail: ana.soto@cavenal.org, Tel.: 0057/212 277 38 50).
Unter den wenigen Anbietern von Kreditauskünften sind inzwischen auch einige internationale Auskunfteien aktiv.
Die Firma Vesercom (www.vesercom.com.ve) vertritt unter anderem die Gruppe Global Credit Solutions sowie die
US-amerikanische Auskunftei Dun & Bradstreet (D&B). Präsent auf dem venezolanischen Markt ist außerdem das
Unternehmen Coface (www.coface.com.ve).
Forderungsausfall, Inkassoverfahren
Die Forderungseintreibung gilt in Venezuela als hochproblematisch. Daher sollten Unternehmen sich im Zweifelsfall
und vor allem bei neuen Geschäftsbeziehungen gut absichern. Gerichtsverfahren gelten als langwierig, kostspielig
und oftmals erfolglos und sind als allerletztes Mittel anzusehen. Zunächst kann das säumige Unternehmen in
Venezuela gestellt und wiederholt angemahnt werden. Die Deutsch-Venezolanische Industrie- und Handelskammer
(CAVENAL) in Caracas bietet eine derartige Dienstleistung an. Nähere Auskünfte kann Frau Ana Soto (E-Mail:
ana.soto@cavenal.org, Tel.: 0057/212 277 38 50) erteilen. Fruchten Mahnungen nicht, kann ein Anwalt oder eine
Inkassofirma eingeschaltet werden.
Als Inkassofirmen kommen unter anderem die oben genannten Auskunfteien in Frage. Sehr aktiv sind neben
Coface und Vesercom die Firmen Fidelitas (www.fidelitascredit.com) und Corfin (www.corfinmp.com). International
bekannt wurde 1998 zudem die Anwaltskanzlei Dr. Diablo's y Asociados (Tel.: 0058/212 576-1133, -1111), welche
einen als Teufel verkleideten Vertreter zu säumigen Kunden schickt und versucht diesen durch den Schmäheffekt
zur Zahlung zu veranlassen.
Anschriften deutscher und anderer Banken vor Ort
In Venezuela ist von deutscher Seite nur noch die Commerzbank vertreten, nachdem die Dresdner Bank und die
Deutsche Bank ihre Vertretungen vor einigen Jahren aufgelöst hatten.
Commerzbank AG
Ansprechpartner: Thomas Roch, Senior Representative
Tel.: 00582/122 64 73 80
E-Mail: cbrep@telcel.net.ve
Torre La Castellana, Piso 9
Avda. Principal La Castellana
Caracas
Der venezolanische Bankensektor wird von vier Universalbanken dominiert. Zwei der großen Vier sind von
spanischen Bankengruppen aufgekauft worden. Daneben existieren neben der Commerzbank weitere
Vertretungsbüros ausländischer Banken, die vor allem in der Finanzierung von Handelsgeschäften aktiv sind.
Banesco - www.banesco.com
Banco de Venezuela (Grupo Santander) - www.bancodevenezuela.com
Mercantil - www.bancomercantil.com
Provincial (BBVA) - www.provincial.com
Citibank - www.citibank.com.ve
Bancaribe - www.bancaribe.com.ve
Banco Exterior - www.bancoexterior.com
Venezolano de Credito - www.venezolano.com
Corp Banca - www.corpbanca.com.ve
Banco Occidental de Descuento - www.bodinternet.com
Exportfinanzierung
Geschäftsbanken und spezielle Finanzierungsinstitute bieten verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für
Auslandsgeschäfte an. Die wichtigsten deutschen Kreditgeber im Exportgeschäft sind die Ausfuhrkredit-Gesellschaft
(AKA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
AKA-Besteller- und Lieferantenkredite
Die AKA-Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, ein konsortialer Zusammenschluss verschiedener
Banken, gewährt liefergebundene Bestellerkredite (Kreditnehmer ist der ausländische Besteller oder dessen Bank)
und Lieferantenkredite (Kreditnehmer ist der deutsche Exporteur).
Generell gilt, dass die AKA-Kredite durch eine Bürgschaft oder Garantie des Bundes (Hermes-Deckung) gegen
politische wie wirtschaftliche Risiken abgesichert werden können.
Plafond A finanziert Lieferantenkredite in Euro für deutsche Exporte. Er beinhaltet Mittel, die von den
Konsortialbanken ohne staatliche Hilfe bereitgestellt werden. Anträge können auch über die dem AKA-Konsortium
angehörenden Banken gestellt werden. Allerdings kann aus dem Plafond A keine 100%-Deckung des Kaufbetrags
erfolgen. Der Exporteur hat zwischen 10 und 15% selbst zu finanzieren. Befürwortet die Hausbank den Kredit, dann
entfällt der Selbstfinanzierungsanteil. Kredite aus dem Plafond A sollten eine Mindestlaufzeit von einem Jahr haben,
maximal jedoch fünf Jahre.
Über Plafond C, D, und E werden Bestellerkredite in Euro oder fremden Währungen gewährt. Über die Plafonds C,
D und E werden ausschließlich Bestellerkredite und Bank-zu-Bank-Kredite vergeben. Diese Kredite werden im
Auftrag des ausländischen Kunden an den Exporteur als Ausgleich für die Warenlieferung ausgezahlt. Allerdings
werden mit diesen Krediten nicht 100% des Kaufpreises abgedeckt, sondern maximal 85%. Die verbleibenden 15%
müssen in Form von Anzahlungen oder Zwischenzahlungen geleistet werden.
Die AKA hat weltweit mit zahlreichen ausländischen Banken über Bestellerkredite Rahmenabkommen
abgeschlossen. Eine aktuelle Liste der Abkommen sowie weitere Informationen über das Angebot der AKA können
im Internet unter www.akabank.de abgerufen werden.
Kontaktanschrift:
AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH
Büroanschrift: Große Gallusstr. 1-7, 60311 Frankfurt am Main
Postanschrift: Postfach 100163, 60001 Frankfurt am Main
Tel.: 069/29 89-12 00, -11 50, Fax: -11 50
E-Mail: info@akabank.de, Internet: www.akabank.de
Kredite der KfW-IPEX-Bank
Die KfW-IPEX-Bank finanziert beispielsweise, wie eine Reihe anderer deutscher Banken, deutsche und europäische
Investitionsgüter-Exporte und damit zusammenhängende Dienstleistungen mit mittel- und langfristigen Darlehen.
Sie finanziert darüber hinaus auch Direktinvestitionen deutscher und europäischer Unternehmen im Ausland. Ihre
Hauptgeschäftsfelder sind die Bereiche Grundstoffindustrie, Verarbeitendes Gewerbe, Handel und Gesundheit,
Energie und Umwelt, Schifffahrt, Luftfahrt, Schienen- und Straßenverkehr, Flug- und Seehäfen sowie Bauwirtschaft.
Die Kredite werden im Regelfall an die ausländischen Besteller gewährt. Lieferantenkredite kommen so gut wie nicht
mehr vor. Es sind bankübliche Besicherungen erforderlich. Ergänzend zu mittel- und langfristigen Exportkrediten
bietet die Bank auch kurzfristige Handelsfinanzierungen an.
Für Exporte in Entwicklungsländer können öffentlich unterstützte Exportkredite vergeben werden (KfW/ERPExportfinanzierungs-Programm). Exportkredite aus diesem Programm unterliegen in ihren Konditionen den Regeln
des so genannten OECD-Konsensus. Diese Kredite stehen für Entwicklungsländer gemäß der jeweils gültigen Liste
des Ausschusses für Entwicklungsländer (DAC) der OECD zur Verfügung. Die Kreditgewährung erfolgt in Form
liefergebundener Finanzkredite, die an die jeweiligen Besteller direkt oder an eine Bank im Bestellerland ausgereicht
werden (Bank-zu-Bank-Kredite). Eine Voraussetzung ist die Gewährung einer Hermesdeckung für die gesamte
Kreditlaufzeit.
Der weitaus größere Teile der von der KfW jährlich gewährten Kredite unterliegt kommerziellen Konditionen.
Kontaktanschrift:
KfW-IPEX-Bank
Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main
KfW-Infozentrum Tel.: 01801/33 55 77
E-Mail: info@kfw-ipex-bank.de, Internet: www.kfw-ipex-bank.de
Exportkreditgarantien des Bundes
Das Auslandsgeschäft birgt neben wirtschaftlichen Risiken, die letztlich in der Kreditwürdigkeit des
Geschäftspartners begründet sind, auch politische Risiken. Selbst ausländische Töchter großer deutscher Konzerne
wurden schon zu Problemfällen, wenn sich die politischen Rahmenbedingungen änderten. Konvertierungs- und
Transferprobleme sind die häufigsten Fälle von Beeinträchtigung im zwischenstaatlichen Zahlungsverkehr. In
solchen Fällen kommt der ausländische Schuldner zwar seinen Zahlungsverpflichtungen nach und begleicht den
Rechnungsbetrag bei der Bank in Landeswährung, wegen Devisenmangels wird das Geld aber erst mit Verzögerung
oder gar nicht transferiert.
Die Bundesregierung hat die Bearbeitung der Exportkreditgarantien einem Mandatarkonsortium, das aus der Euler
Hermes Kreditversicherungs-AG und der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC AG) besteht, übertragen. Die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG ist in
diesem Konsortium der Federführer, woraus sich der in der Außenwirtschaft geläufige Begriff "Hermesdeckungen"
erklärt. Der Anteil der hermesgedeckten Exporte am deutschen Gesamtexport liegt bei 3%, dabei werden etwa 20%
aller Exporte in Entwicklungsländer durch Hermesdeckungen abgesichert.
Die Bundesregierung sichert politische und wirtschaftliche Risiken:
1. Politische Risiken
- Forderungsausfälle durch gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen, kriegerische Ereignisse, Aufruhr oder
Revolution im Ausland (so genannter allgemeiner politischer Schadenfall)
- Schadenfälle aus nicht durchführbarer Konvertierung und Transferierung der vom Schuldner in Landeswährung
eingezahlten Beträge durch Beschränkungen des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs (in der Vergangenheit der
häufigste Schadenfall)
- Verluste von Ansprüchen aus nicht möglicher Vertragserfüllung aus politischen Gründen
- Verluste von Waren vor Gefahrübergang infolge politischer Umstände (Ware ist beim Käufer zum Beispiel wegen
Beschlagnahmung, Zerstörung etc. nicht eingetroffen).
2. Wirtschaftliche Risiken
- Forderungsausfälle im Nichtzahlungsfall (protracted default)
- Forderungsausfälle durch Konkurs, amtlichen oder außeramtlichen Vergleich, erfolgloser Zwangsvollstreckung und
Zahlungseinstellung. Abgedeckt ist auch eine plötzliche wirtschaftliche Verschlechterung des Empfängers. Gleiches
gilt, wenn der Kunde sich mit der Begleichung der Rechnung überaus lange Zeit lässt - nach sechs Monaten
Zahlungsverzug springt in der Regel die staatliche Exportversicherung ein.
Für jedes Exportgeschäft gibt es passende Absicherungsm_glichkeiten. Unternehmen sollten sich daher vor
Antragstellung informieren, welche Absicherungsmöglichkeit für ihre Lieferung beziehungsweise auch Leistung am
besten geeignet ist und welche Risiken abgedeckt werden.
Kontaktanschriften:
Euler Hermes Kreditversicherungs-AG / Bereich Exportkreditgarantien
Friedensallee 254, 22763 Hamburg
Postanschrift: 22746 Hamburg
Tel.: 040/88 34-91 92, Fax: -91 75
E-Mail: info@exportkreditgarantien.de, Internet: www.eulerhermes.de
Kleine und mittelständische Unternehmen können sich speziell unter folgender Telefonnummer beraten lassen:
040/88 34-90 08
Weitere Anschriften in Ihrer Nähe finden Sie unter www.agaportal.de
Zur Kontaktaufnahme bei länderspezifischen Fragen zu Venezuela stehen Ihnen die Berater von Euler Hermes in
der Hauptverwaltung in Hamburg zur Verfügung.
Länderreferent für Einzeldeckung:
Frau Twele, Tel.: 040/8834-9084
Länderreferent für Sammeldeckung:
Herr Holst, Tel.: 040/8834-9054
Volkswirtschaftliche Analysen:
Corinna Dietsche, Tel.: 040/8834-9216
PriceWaterhouseCoopers AG
New-York-Ring 13, 22297 Hamburg
Ansprechpartner für Exportkreditgarantien:
Manfred Bruer, Tel.: 040/88 34-95 02
Hans-Joachim Pflocksch, Tel.: 040/8834-91 15
Thomas Wohlwill, Tel.: 040/88 34-95 12
Fax: 040/88 34-95 90
Internet: www.pwc.de
Es stehen folgende Formen von Exportkreditgarantien zur Verfügung:
Ausfuhrgarantien: Der ausländische Vertragspartner des deutschen Exporteurs ist eine insolvenzfähige
privatrechtlich organisierte Firma.
Ausfuhrbürgschaften: Der ausländische Vertragspartner des deutschen Exporteurs oder ein für das
Forderungsrisiko vollhaftender Garant ist ein Staat, eine Gebietskörperschaft oder eine vergleichbare Institution.
Entsprechend dem zeitlichen Ablauf eines Ausfuhrgeschäfts, wird eine Unterscheidung getroffen zwischen
Fabrikationsrisiken (Risiken vor Versand) und Ausfuhrrisiken (Risiken nach Versand). Exportkreditgarantien können
als Einzeldeckung für die Forderung aus einem Ausfuhrvertrag mit dem ausländischen Besteller gewährt werden.
Wird wiederholt derselbe ausländische Besteller zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen beliefert, kann auch eine
revolvierende Ausfuhrdeckung beantragt werden. Werden verschiedene Kunden in unterschiedlichen Ländern zu
kurzfristigen Zahlungsbedingungen beliefert, steht ein vereinfachtes Verfahren mit günstigen Entgeltsätzen als
Ausfuhrpauschalgewährleistung (APG) zur Verfügung.
Kosten der Absicherung
Für die Bearbeitung von Anträgen auf Übernahme von Exportkreditgarantien werden Entgelte in Form einer
Antragsgebühr und einer Ausfertigungsgebühr und gegebenenfalls einer Verlängerungsgebühr berechnet. Für
übernommene Ausfuhrdeckungen werden Entgelte erhoben, deren Höhe vom Länderrisiko abhängt. Die
Abnehmerländer werden in acht Kategorien von 0 (sehr geringes Risiko; in erster Linie OECD-Länder) bis 7 (sehr
hohes Risiko, höchstes Entgelt) unterteilt. Das Land Venezuela wird gegenwärtig mit 6 bewertet (Stand: 7.2.08). Der
aktuelle Stand lässt sich auf der Internetseite www.agaportal.de unter dem Stichwort Exportkreditgarantien;
Länderklassifizierung entnehmen. Im Übrigen hängt die Höhe des Entgelts von der Deckungsform, der Höhe der
gedeckten Forderung und von den Zahlungsbedingungen ab. Im Schadensfall ist der Deckungsnehmer mit einer
bestimmten Quote am Ausfall beteiligt (im Allgemeinen 5% für politische und 15% für wirtschaftliche Risiken).
Der Exporteur oder die das Ausfuhrgeschäft finanzierende Bank beantragt bei der Euler Hermes AG eine
Ausfuhrgewährleistung. Antragsformulare und weiterführende Beratung sind bei Euler Hermes erhältlich. Anträge
sollten möglichst frühzeitig gestellt werden, spätestens jedoch vor Risikobeginn. Bei Investitionsg_tergesch_ften
empfiehlt sich eine Antragstellung bereits während der Vertragsverhandlungen. Damit erhält der Exporteur in einer
frühen Verhandlungsphase mehr Klarheit darüber, inwieweit sein Geschäft deckungsfähig ist.
Eine von der Bundesregierung abgegebene "grundsätzliche Stellungnahme" ist verbindlich: Erfüllt das Geschäft alle
hierin festgestellten Kriterien, wird - bei unveränderter Sach- und Rechtslage - eine Deckungsübernahme für den Fall
der Unterzeichnung des Ausfuhrvertrags und gegebenenfalls des Finanzkreditvertrags zugesichert. Bei
Ausschreibungen erhält der Exporteur durch die grundsätzliche Stellungnahme Verhandlungssicherheit.
Nach Abschluss des Exportvertrags und des Finanzkreditvertrags wird über die endgültige Übernahme einer
Deckung entschieden. Bei einem positiven Bescheid schließt die Bundesregierung mit dem Deckungsnehmer einen
Gewährleistungsvertrag in Form einer Deckungsurkunde, in der alle für die Deckung entscheidenden Faktoren, wie
Art und Höhe der abgesicherten Risiken und Beschreibung des Geschäfts, aufgeführt sind.
Bei Zahlungsverzögerungen nimmt der Exporteur frühzeitig Kontakt mit Euler Hermes auf, um gemeinsam zu
beraten, wie in der konkreten Situation verfahren werden kann. Aufgabe des Deckungsnehmers ist es, erforderliche
Maßnahmen für den Forderungseinzug zu treffen. Wird die Auslandsforderung nicht vertragsgemäß beglichen, reicht
der Exporteur oder die Bank einen Entschädigungsantrag bei der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG ein. Im
Entschädigungsverfahren überprüfen die Mandatare, ob die Abwicklung des Exportgeschäfts bedingungsgemäß
erfolgte. Innerhalb eines Monats nach der Schadenberechnung erhält der Deckungsnehmer die Entschädigung.
Damit geht die Forderung in Höhe der Entschädigung auf die Bundesrepublik über. In Höhe der Selbstbeteiligung
verbleibt sie beim Exporteur beziehungsweise der Bank.
Bei drohenden Schäden gelingt es im Zusammenspiel von Bundesregierung, Exporteur, finanzierender Bank und
der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG häufig, wirtschaftlich instabil gewordene Projekte zu stabilisieren und
Entschädigungen - zumindest teilweise - zu vermeiden. Hierbei werden Restrukturierungen meistens in Form von
Prolongationen vorgenommen.
Die Bundesregierung beteiligt sich an den Kosten, zum Beispiel bei Gerichtsverfahren oder Einschaltung eines
Rechtsanwalts. Bei politischen Schäden versucht die Bundesregierung in der Regel im Zuge einer Umschuldung,
eine Rückzahlung der entschädigten Forderungen zu erlangen.
Private Exportkreditversicherer
Private Exportkreditversicherer bieten - anders als die staatlichen Programme - nur Schutz vor wirtschaftlichen
Risiken. Versichert sind demnach:
- Konkurse
- Gerichtliche und außergerichtliche Verfahren
- Fruchtlose Zwangsvollstreckung
- Nachgewiesene Uneinbringlichkeit der Forderung.
Anders als bei der staatlichen Variante ist eine private Ausfuhrversicherung nur über einen Mantelvertrag möglich.
Mit diesem Vertrag sind alle Ausfuhrgeschäfte des Exporteurs in eine Region zusammengefasst. Für jeden Kunden
wird eine Kreditobergrenze festgelegt, bis zu der der Exporteur dem Kunden Lieferantenkredite einräumt. Die
Laufzeit dieser Kredite liegt zwischen einem und sechs Monaten.
So genannte marktfähige Risiken (Forderungen aus kurzfristigen Kreditgeschäften mit Schuldnern in den
Kern-OECD-Ländern inklusive der EU-15-Länder) können nur über private Exportkreditversicherungen abgedeckt
werden.
Anschriften privater Exportkreditversicherer:
Allgemeine Kreditversicherung Coface Aktiengesellschaft (Zentrale)
Isaac-Fulda-Allee 1, 55124 Mainz
Postanschrift: Postfach 1209, 55002 Mainz
Tel.: 06161/32 30, Fax: -37 27 66
Internet: www.ak-coface.de
Atradius Kreditversicherung (Zentrale)
Hohenzollernring 72, 50585 Köln
Tel.: 0221/20 44-0, Fax: -44 22
Internet: www.atradius.com
Euler Hermes Kreditversicherungs-AG
Friedensallee 254, 22763 Hamburg
Tel.: 040/88 34-0, Fax: -77 44
Internet: www.eulerhermes.de
PriceWaterhouseCoopers AG
New-York-Ring 13, 22297 Hamburg
Ansprechpartner für Exportkreditgarantien:
Manfred Bruer, Tel.: 040/88 34-95 02
Hans-Joachim Pflocksch, Tel.: 040/88 34-91 15
Thomas Wohlwill, Tel.: 040/88 34-95 12
Fax: 040/88 34-95 90
Internet: www.pwc.de
Leasing
Der Leasingsektor in Venezuela war in den 90er Jahren in Folge finanzieller Turbulenzen zusammengebrochen und
hat sich seitdem nicht wieder erholt. Heute existiert nur ein einziges spezialisiertes Leasingunternehmen Afinco
(www.anfico.gob.ve), das sich seit 2001 in staatlicher Hand befindet. Internationale Leasingunternehmen, die in
anderen Ländern die Entwicklung von Leasing vorangetrieben haben, scheuen vor der als instabil empfundenen
politischen und wirtschaftlichen Lage in Venezuela zurück. Leasing wird allerdings von den im Land aktiven
Universalbanken angeboten, wird aber nicht in großem Umfang genutzt, unter anderem da es in Venezuela
steuerlich nachteilig behandelt wird. Außerdem weisen die Banken Leasing-Finanzierungen nicht gesondert aus daher ist das derzeitige Volumen des Leasingmarktes schwer zu quantifizieren.
Devisenrecht
Einkünfte in ausländischen Devisen sind bei der Zentralbank anzugeben. Zudem besteht eine
Überwachungsbehörde für entsprechende Geschäfte (Comisión de Administración de Divisas). Wer zur Bezahlung
von Einfuhren bei seiner Bank Devisen beantragt, muss dieser den Grund seines Antrages nachweisen. Darüber
hinaus muss eine Proforma-Rechnung in zweifacher Ausfertigung vorgelegt werden, welche die Frachtkosten, die
Versicherungsprämien und die vereinbarten Vertragsbedingungen benennt. Zur Bezahlung von Importen besteht
eine Liste, nach der der Erwerb bestimmter Güter bevorzugt bedient wird. Begünstigt werden unter anderem Waren,
die einer staatlichen Preisüberwachung unterliegen. Zur Zahlungsabwicklung empfiehlt es sich, auf ein Akkreditiv
zurückzugreifen. In diesem Zusammenhang sei ergänzend vermerkt, dass Vertragsstrafen in Venezuela üblich sind,
um die Gegenseite zur Vertragstreue anzuhalten.
© 2008 Bundesagentur für Außenwirtschaft