Nicht immer saugut!
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Nicht immer saugut!
9 komba magazin Gewerkschaft für den Kommunal- und Landesdienst September 2013 – 15. Jahrgang Postvertriebsstück • Deutsche Post AG „Entgelt bezahlt“ Minijobs: Nicht immer saugut! dbb Seiten 9 bis 48 Seite 4 < Seite 8 < Geringfügig entlohnte Beschäftigung: Altes und Neues beim Minijob Seit Juli 2013: Ergänzende Vorschriften für Entgeltbescheinigungen Die Bank im dbb vorsorgewerk Seit ihrer Gründung als Selbsthilfeeinrichtung für den öffentlichen Dienst im Jahre 1921 betreut die BBBank erfolgreich Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Sektor. Dank dieser langjährigen Erfahrung und Historie als Beamtenbank in Verbindung mit einem besonderen Produkt- und Dienstleistungsangebot sind wir bis heute bevorzugter Partner der Beschäftigten des öffentlichen Sektors. Jetzt informieren: www.bezuegekonto.de oder www.dbb-vorsorgewerk.de komba eine Ertragsbeteiligung im öffentlichen Dienst – ist so etwas vorstellbar? Für die meisten unserer Mitglieder sicher nicht, auch wenn diese zum Teil in der Privatwirtschaft ganz normal ist. Dennoch hat es zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) jetzt einen Tarifabschluss über eine Ertragsbeteiligung gegeben. Wenn auch beschränkt auf den Flughafenbereich. Damit wurde aus der letzten kommunalen Tarifrunde eine Baustelle für Beschäftigte an Flughäfen endlich erfolgreich behoben. Vereinbarung dabei: eine jährliche Zahlung zwischen 100 und 700 Euro, die von dem testierten Jahresergebnis des jeweiligen Flughafens in den Vorjahren abhängig ist. Man kann derartigen Tarifabschlüssen durchaus etwas abgewinnen – denn der Erfolg eines Betriebes hängt maßgeblich von den Leistungen der Beschäftigten ab. Warum sollte man sie dann nicht auch an dem Erfolg beteiligen, zumal sich diese Beteiligung motivierend auswirken dürfte: je erfolgreicher meine Arbeit, umso höher mein Einkommen. Doch im öffentlichen Dienst müssen und werden derartige Modelle die Ausnahme bleiben. Das ist insbesondere dem Umstand geschuldet, dass bei gemeinwohlorientierter Aufgabenerfüllung in der Regel keine Gewinne erwirtschaftet werden dürfen. Es gibt lediglich einige artverwandte Regelungen: Zum Beispiel die Sparkassensonderzahlung, die – wie der Name schon sagt – auf die Sparkassen beschränkt ist. Zudem gibt es die Erfolgsprämie als ergänzendes Element der leistungsorientierten Bezahlung bei einem wirtschaftlichen Erfolg, die aber in der Praxis kaum eine Rolle spielt. Zuweilen gibt es auch betriebsbezogene Vereinbarungen, die die Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) in Abhängigkeit zum Jahresergebnis stellen. Dies bedeutet allerdings meist kein zusätzliches Entgelt, sondern eher das Vorenthalten eigentlich bestehender Ansprüche im Falle roter Zahlen, weshalb derartige Regelungen eher in Sanierungstarifverträgen auftauchen. Neben dieser eher schwierigen Ausgangslage für erfolgsorientierte Einkommensbestandteile müssen wir aber auch erkennen, dass wir uns im öffentlichen Dienst meistens recht schwer damit tun, einen Erfolg festzustellen und anzuerkennen. Das wurde und wird nicht nur bei der Umsetzung der leistungsorientierten Bezahlung deutlich. Das wird auch daran deutlich, dass die „Mannschaften“ des öffentlichen Dienstes viel zu selten die Gelegenheit erhalten und wahrnehmen, wirklich stolz auf ihre Arbeit zu sein. Obwohl es dafür überzeugende Anlässe gäbe: Die Leistungen für die Infrastruktur, für soziale Gerechtigkeit, für Rechtsstaatlichkeit und für insgesamt funktionierende Verwaltungen sind gerade auch im internationalen Vergleich beeindruckend. Doch leider steht im Vordergrund der Wahrnehmung häufig die aufgezwungene Darstellung, dass alles eigentlich noch zu teuer sei, insbesondere im Hinblick auf die herannahende Schuldenbremse. Die Folgen sind bekannt: Personalabbau mit der Brechstange! Die Dienststellen und vor allem die Beschäftigten müssen nur noch „funktionieren“, es gibt häufig kaum Spielraum für Reflexion, gelebte Kollegialität oder die Entwicklung innovativer Ideen. All dies macht es zusätzlich schwierig, sich mit erfolgreicher Arbeit zu identifizieren. Wenn es hier ein Umdenken gäbe, dann wäre viel erreicht – jedoch dafür müssten alle an einem Strang ziehen. Der öffentliche Dienst darf ruhig glänzen, solange er nicht blendet. Ihre komba Bundesleitung << Impressum HERAUSGEBER: Bundesleitung der komba gewerkschaft für den Kommunal- und Landesdienst, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin, ☎ 030.4081687-0, Fax 030.4081687-9, E-MAIL: bund@komba.de, INTERNET: http://www.komba.de. Redaktion: Kai Tellkamp (kt), Antje Kümmel (ak); Fotos: Kaarsten (fotolia.com), Petra Bork (pixelio.de), Gerd Altmann (pixelio.de), Creativstudio (MEV); LAYOUT: FDS Geldern. ANZEIGEN komba magazin: bildungs- und service GmbH, Steinfelder Gasse 9, 50670 Köln, ☎ 0221.135801. BEZUGSBEDINGUNGEN: Für Mitglieder ist der Verkaufspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Für Nichtmitglieder beträgt der Abonnementpreis 16 Euro zzgl. Versandkosten. HERAUSGEBER der dbb Seiten: Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion – Bund der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privaten Dienstleistungssektors –, Friedrichstr. 169/170, 10117 Berlin, ☎ 030.4081-40, Fax 030.4081-5598. INTERNET: www.dbb.de. E-MAIL: magazin@dbb.de. CHEFREDAKTION: Dr. Walter Schmitz. REDAKTION: Christine Bonath, Jan Brenner. GESTALTUNG: Benjamin Pohlmann. FOTOS: dbb, MEV, Project Photos, fotolia. VERLAG: dbb verlag gmbh. VERLAGSORT UND BESTELL ANSCHRIFT: Friedrichstraße 165, 10117 Berlin, ☎ 030.7261917-0, Sparkasse Köln/Bonn, Konto 21006903. Commerzbank Berlin, Konto 0733998. HERSTELLUNG: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42–50, 47608 Geldern. LAYOUT: Dominik Allartz. 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Gedruckt auf Papier aus elementar-chlorfrei gebleichtem Zellstoff. << komba << Geringfügig entlohnte Beschäftigung: Altes und Neues beim Minijob << Hoffentlich zum letzten Mal: „Entschädigungszahlung“ für fehlende Entgeltordnung – teilweise nur auf Antrag6 << Seit Juli 2013: Ergänzende Vorschriften für Entgeltbescheinigungen8 4 << dbb < Altersgeldgesetz des Bundes 10 < Beamtenpension: Der Staat kann sich nicht verstecken 11 < Wasser und Schifffahrtsverwaltung 12 < Mindeststandards für Arbeiterunterkünfte12 << Anhebung der Gerichtsgebühren 13 < Rechtsanspruch auf Kita-Platz 13 < Amtliche Geflügelfleisch untersuchung bei Wiesenhof 14 < Tarifverhandlungen für die Rettungsdienste18 < Fleischuntersuchung: Tariferhöhung durchgesetzt 19 Beamte: Vorsicht, Nordrhein-Westfalen! 20 < Tarifrecht aktuell 22 < dbb Bürgerbefragung 2013 24 < Besteuerung von Alterseinkünften 26 < Fall des Monats 27 << dbb Rechtsschutz-Kombi-Paket 28 << Wählen ist Pflicht 29 < Eltern-Ratgeber30 << CESI-Fachtagung in Lyon32 << EU-Zollbericht33 < Mobilität im Alter < Aus Gespäht37 < Zertifikatskurs Gewerkschaftsmanagement, Modul 3 38 Datensicherheit: ‚Drum prüfe‘ wer Dich online findet ... 40 < Verkehrslage der Bahn in Mainz 42 < Grundsatzfrage an die Partein zur Bundestagswahl 44 < < < 34 Doppelinterview zur Bundestagswahl 46 > komba magazin | September 2013 3 Gewerkschaft für den Kommunal- und Landesdienst Liebe Kolleginnen und Kollegen, komba Geringfügig entlohnte Beschäftigung: Altes und Neues beim Minijob Die Zahl der geringfügig Beschäftigten steigt. Jeder elfte Arbeitnehmer hat im Bundesdurchschnitt einen zusätzlichen Arbeitsvertrag in der Tasche – mit sogenannten Minijobs überwiegend in der Dienstleistungsbranche wie Kassierer, Servicekraft oder Zeitungsausträger. Ob das als Alarmsignal aus der Arbeitswelt oder als Ausdruck neuer Freiheiten zu werten ist – da scheiden sich die Geister. Gewerkschaft für den Kommunal- und Landesdienst 4 Dabei kommt es natürlich auf den Einzelfall an: Wenn ein Minijob als Zweitjob angenommen wird, weil das Einkommen aus dem Hauptjob nicht zum Leben reicht, dann ist das nicht akzeptabel. Weil es solche Fälle gibt, wird der Ruf nach weitreichenden Mindestlöhnen lauter. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein Teil der Freizeit ganz bewusst für ein kleines, ergänzendes Beschäftigungsverhältnis genutzt wird, um mit dem zusätzlichen Einkommen den Lebensstandard etwas zu erhöhen – zum Beispiel für den Urlaub oder beim Autokauf. Auch im öffentlichen Dienst sind Minijobs ein wichtiges Thema. Zum einen haben viele dort Beschäftigte eine solche zusätzliche Tätigkeit und zum anderen gibt es durchaus Beschäftigungsverhältnisse innerhalb des öffentlichen Dienstes, die als Minijob ausgestaltet sind. Deshalb möchten wir einige grundsätzliche Informationen über Minijobs geben, zumal sich kürzlich Änderungen ergeben haben, die insbesondere die Einkommensgrenze und die Versicherungspflicht betreffen. << Welche Verdienst- und Arbeitszeitgrenzen gibt es? Das Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung > komba magazin | September 2013 darf bei der Betrachtung eines Jahres durchschnittlich 450 Euro im Monat nicht übersteigen. Die Grenze wurde zum 1. Januar 2013 von zuvor 400 Euro um 50 Euro angehoben. Die wöchentliche Arbeitszeit ist bei der Frage, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt, unerheblich. Allerdings gibt es neben der geringfügig entlohnten Beschäftigung noch die sogenannte kurzfristige Beschäftigung. Dies sind Beschäftigungsverhältnisse, die auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt sind, auf deren Besonderheiten hier nicht näher eingegangen wird. << Entstehen Ansprüche bei der Rentenversicherung? Geringfügig Beschäftigte sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht aber befreien lassen. Bis Ende 2012 war es umgekehrt: Es bestand grundsätzlich Versicherungsfreiheit, auf die aber verzichtet werden konnte. Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht wird dem Arbeitgeber übergeben. Dieser leitet ihn an die Minijobzentrale weiter. Der Antrag kann bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen nur einheitlich gestellt werden und ist für die Dauer der Beschäftigungen bindend. Die Befreiung kann also nicht rückgängig gemacht werden. Es bestehen allerdings Übergangs- und Bestandsschutzregelungen: Wer nach dem alten Recht – also vor 2013 – bereits eine Versicherungsfreiheit hatte, behält diese, solange darauf nicht verzichtet wird und das Arbeitsentgelt 400 Euro im Monat nicht übersteigt. Und wer auf die Versicherungsfreiheit verzichtet hatte, bleibt versicherungspflichtig. Zudem bleiben Gleitzonenregelungen bei einer vor 2013 aufgenommen Beschäftigung mit Einkommen zwischen 400,01 Euro und 450 Euro erhalten, längstens bis Ende 2014. Bei der Frage, ob eine Versicherungsfreiheit oder eine Versicherungspflicht angestrebt wird, sollte man sich informieren beziehungsweise sich über die Auswirkungen im Klaren sein. Bei der Rentenversicherungspflicht ist das Arbeitsentgelt, mindestens jedoch 175 Euro beitragspflichtig. Der Arbeitgeberanteil beläuft sich auf 15 Prozent, der Arbeitnehmeranteil auf die Differenz zum vollen Beitrag, derzeit also 3,9 Prozent. Bei Rentenversicherungsfreiheit greift lediglich der Arbeitgeberanteil auf das gegebenenfalls beitragspflichtige Entgelt. Der damit einhergehende Versicherungsschutz umfasst auch die Absicherung bei Erwerbsminderung sowie die medizinische oder berufliche Rehabilitation. Zudem wird die Möglichkeit vorgezogener Altersrenten und Förderung von Riester-Verträgen erreicht. Eine Besonderheit besteht für Rentner, die eine Altersvollrente beziehen: Sie sind versicherungsfrei in der Rentenversicherung. << Eine geringfügige Beschäftigung führt nicht zu Ansprüchen bei der Krankenversicherung. Zwar zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag von 13 Prozent, aber nur, wenn die Beschäftigten bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und somit voll anspruchsberechtigt sind. Der Beitrag dient also „nur“ der solidarischen Finanzierung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. In der Arbeitslosen- und Pflegeversicherung besteht keine Versicherungspflicht, Beiträge und Ansprüche sind kein Thema. Anders in der Unfallversicherung: Hier sind alle abhängig Beschäftigten gesetzlich versichert, die Beiträge zahlt allein der Arbeitgeber. << Mit einem Eigenbeitrag stocken die Beschäftigten also den pauschalen Arbeitgeberbeitrag auf den vollen Beitrag auf. Wer 450 Euro verdient, zahlt somit 17,55 Euro aus eigener Tasche. Bestehen Ansprüche bei den übrigen Zweigen der Sozialversicherung? Wie wird das Einkommen versteuert? Das Einkommen ist steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer abzuführen. Dabei wirkt sich die Möglich- Wenn alles so ist, wie Sie es gern haben, sorgen wir dafür, dass alles so bleibt, wie es ist. Sie haben schon viel erreicht. Dafür haben Sie hart gearbeitet. Aber haben Sie auch alles getan, um das Erreichte zu schützen? Damit Sie Ihren Lebensstandard ganz entspannt genießen können, brauchen Sie jetzt Sicherheit. Die Sicherheit, dass Ihr Leben und das Ihrer Lieben auch dann lebenswert bleibt, wenn tatsächlich mal etwas Unvorhergesehenes passieren sollte. Lassen Sie uns darüber reden, damit wirklich alles so bleibt, wie es ist. SIGNAL IDUNA Gruppe Unternehmensverbindungen Öffentlicher Dienst Joseph-Scherer-Straße 3, 44139 Dortmund Telefon (0231) 1 35-25 51 oed-service@signal-iduna.de komba keit der pauschalen Besteuerung vereinfachend aus. Die Pauschalsteuer beträgt zwei Prozent und deckt auch den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer ab. Die Pauschale erhöht sich auf 20 Prozent, wenn der Arbeitgeber den Beitrag zur Rentenversicherung nicht zu entrichten hat. In diesem Fall kommen der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer hinzu. << Gewerkschaft für den Kommunal- und Landesdienst 6 Wie sieht die arbeitsrechtliche Stellung aus? Geringfügig Beschäftigte sind ihren vollzeitbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen grundsätzlich gleichgestellt. Das gilt zum Beispiel auch für den Erholungsurlaub, die Entgeltfortzahlung oder den Kündigungsschutz. Leider gibt es in der Praxis viele Fälle, in denen diese Ansprüche nicht bekannt sind und deswegen eingefordert werden müssen. Hierauf ist zu achten! << Was muss ich als Beschäftigter im öffentlichen Dienst tun, wenn ich bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügige Beschäftigung anstrebe? Eine geringfügige Beschäftigung gegen Entgelt ist laut TVöD eine Nebentätigkeit, die anzeigepflichtig ist. Eine Genehmigung von Nebentätigkeiten ist nicht mehr vorgesehen. Allerdings kann der Arbeitgeber aufgrund der Anzeige die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen. Das kann er dann machen, wenn die Gefahr besteht, dass durch die Nebentätigkeit die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten des Beschäftigten oder die berechtigten Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden. Für Beamtinnen und Beamte der Kommunen und Länder finden die landesrechtlichen Vorschriften Anwendung, die entsprechende Regelungen beinhalten. << Gilt für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst der TVöD? Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) differenziert zwischen kurzzeitig Beschäftigten und geringfügig entlohnten Beschäftigten. Während kurzzeitig Beschäftigte aus dem Geltungsbereich des TVöD herausgenommen wurden, findet er uneingeschränkt Anwendung auf geringfügig entlohnte Beschäftigte. Diese sind wie alle übrigen Teilzeitbeschäftigten zu behandeln. Damit bestehen neben dem Monatsent- << Bundestagswahl 2013: Gut bei Stimme? Ist die Stimme für die Kimme? Und die Wahl eher eine Qual? Nein. Wir meinen: Informieren statt resignieren. Denn wer wählt, der zählt. Am 22. September 2013 ist Wahltag: Fast 62 Millionen Bundesbürgerinnen und -bürger sind aufgerufen, ihre Abgeordneten für den Deutschen Bundestag zu wählen. Leider hat sich in den letzten Jahren ein Trend der Wahlmüdigkeit breit gemacht. Doch eine Wahlteilnahme lohnt sich allein schon deshalb, um ein Zeichen pro Demokratie zu setzen. Denn Desinteresse an Wahlen gefährdet letztendlich eine funktionsfähige Demokratie. Berichte aus diversen anderen Ländern, zum Beispiel im arabischen Raum, sollten uns bewusst machen, dass eine etablierte Demokratie ausgesprochen wertvoll ist. Doch es geht auch um konkrete Themen, bei denen es uns – zugegebenermaßen – die Parteien nicht einfach machen: dünne Suppe oder Einheitsbrei sind nicht sonderlich schmackhaft. Deshalb wollen wir versuchen, etwas nachzuwürzen: Anhand konkreter Themen, die für den öffentlichen Dienst von Interesse sind, haben wir uns über unseren Spitzenverband dbb die Parteiprogramme zur Bundestagswahl angeschaut und diese gegenübergestellt. Eine Auflistung der Ergebnisse, die federführend vom Redaktionsteam der tacheles stammen, veröffentlichen wir vom 16. bis 20. September 2013 täglich auf unserer Website www.komba.de. Dort finden Sie auch weitere interessante Informationen zur Wahl, einschließlich des „Wahl-O-Mat“ der Bundeszentrale für politische Bildung. Eine darüber hinausgehende Wahlempfehlung gibt es allerdings von uns nicht. Denn wir machen keine Parteipolitik, sondern Politik für den öffentlichen Dienst – und zwar gegenüber jeder Regierung und jeder Opposition. (kt) gelt weitere tarifliche Ansprüche, zum Beispiel auf Zeitzuschläge oder auf die Jahressonderzahlung. Achtung: Die daraus resultierenden Entgeltansprüche sind bei der Entgeltgrenze von 450 Euro zu berücksichtigen. Wird sie im Jahresdurchschnitt überschritten, tritt grundsätzlich automatisch die Sozialversicherungspflicht ein. (kt) Hoffentlich zum letzten Mal: „Entschädigungszahlung“ für fehlende Entgeltordnung – teilweise nur auf Antrag An der dringend erwarteten Entgeltordnung – die Eingruppierungsregelungen – für Beschäftigte der Kommunen wird mit Hochdruck gearbeitet. Da sie aber noch nicht in Kraft ist, gibt es für Beschäftigte, denen dadurch Nachteile entstehen > komba magazin | September 2013 können, auch für 2013 eine „Entschädigungszahlung“. Diese wird teilweise aber nur auf Antrag gewährt. Damit den Anspruchsberechtigten die Zahlung nicht „durch die Lappen geht“, haben wir auch für die Pauschalzahlung 2013 die notwendigen Informationen zusammengestellt. Wie bereits in den drei vergangenen Jahren wurde den Arbeitgebern eine Pauschalzahlung für Beschäftigte abgerungen, die durch die stockenden Eingruppierungsverhandlungen Nachteilen ausgesetzt sind. Denn das aktuelle Tarifrecht sieht keine Bewährungsaufstiege mehr vor. Wer entsprechende Tätigkeitsmerkmale erfüllt, verbleibt mangels t z t e j aktualisierter Zuordnung in der Ausgangsentgeltgruppe. Der Anspruch auf die Pauschalzahlung entsteht im Oktober. Sie beträgt für Vollzeitbeschäftigte 300 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten sie anteilig entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeit. Die Regelungen dazu wurden bereits in einem speziellen Tarifvertrag im Zuge der kommunalen Tarifrunde 2012 vereinbart. Um die Pauschalzahlung automatisch zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden. Es handelt sich um Beschäftigte, >>die als Angestellte tätig sind, >>für die der TVöD gilt, >>deren Arbeitsverhältnis zwischen dem 1. Oktober 2005 (also nach dem Inkrafttreten des TVöD) und dem 31. Dezember 2012 begonnen hat und im Oktober 2013 noch fortbesteht, >>die am 31. Dezember 2012 in den Entgeltgruppen zwei bis acht eingruppiert waren (spätere Höhergruppierungen sind unschädlich) und >>die im Jahr 2013 bis zum 31. Oktober für mindestens einen Tag Anspruch auf Entgelt (einschließlich Krankenund Mutterschaftsgeld) haben. In weiteren Fallkonstellationen wird die Pauschalzahlung aber nur auf Antrag gewährt: >> Beschäftigte, die vom BAT in den TVöD übergeleitet wurden und die aufgrund eines Tätigkeitswechsels zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 1. Juli 2013 in eine der Entgeltgruppen 2 bis 8 eingruppiert waren. Wenn der Tätigkeitswechsel erst in 2013 erfolgte, muss zusätzlich ein Tätigkeitsmerkmal erfüllt werden, das einen Aufstieg nach einer Dauer von längstens einem Jahr vorsieht. >>Beschäftigte, die unter den TVöD fallen, deren Arbeitsverhältnis in der Zeit vom 1. Januar bis 1. Juli 2013 begonnen hat und im Oktober fortbesteht, die in eine der Entgeltgruppen 2 bis 8 eingruppiert sind und die dabei die Voraussetzungen eines Tätigkeitsmerkmales erfüllen, das einen Aufstieg nach einer Dauer von längstens einem Jahr vorsieht. Aber es gibt Ausnahmen, denn für bestimmte (Berufs-)Gruppen greift die Pauschalzahlung nicht: Nämlich für Beschäftigte, die >>als Arbeiter tätig sind (es sei denn, ihnen sind zu den maßgebenden Zeitpunkten Tätigkeiten übertragen worden, die Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1a BAT erfüllen), >>im Sozial- und Erziehungsdienst tätig sind und in die speziellen S-Entgeltgruppen eingruppiert sind, >>als Pflegekräfte tätig sind oder >>in die Entgeltgruppen 1 oder 9 bis 15 eingruppiert sind. Diese Gruppen sind nicht in der Weise von den Nachteilen ausbleibender Bewährungsaufstiege betroffen. Das ist auf günstigerer Überleitungs- beziehungsweise Zuordnungsvorschriften zu den Entgeltgruppen (Arbeiter sowie Beschäftigte in den Entgeltgruppen 9 bis 15), auf angepasste Eingruppierungsregelungen (Sozial- und Erziehungsdienst) beziehungsweise auf spezielle Anwendungstabellen (Pflegedienst) zurückzuführen. > komba magazin | September 2013 n e s n i ! Z n e r a p s Jetzt Zinstief nutzen! 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Die Kontaktdaten zu den Landesgewerkschaften finden Sie auf unserer Website www. komba.de unter der Navigation Landesgewerkschaften oder direkt über die Landkarte. Wir beraten und helfen gern, doch unser Hauptziel bleibt, ein neues Eingruppierungsrecht zu verhandeln, das die Bewährungsaufstiege vollständig materiell berücksichtigt. Deshalb hoffen wir, dass die Entschädigungszahlung letztmalig fällig wird und im nächsten Jahr Rechtssicherheit bei der Eingruppierung entsteht. << Neue Entgelttabellen für alle kommunalen Tarifbeschäftigten Ebenfalls aus der letzten kommunalen Tarifrunde resultiert die ab August 2013 wirksame lineare Anpassung der Entgelttabellen. Die Entgelte steigen um weitere 1,4 Prozent, sodass die insgesamt vereinbarte Steigerung von 6,3 Prozent komplettiert wird. Die neuen Entgelttabellen stehen ebenfalls auf unserer Website www.komba.de unter „Aktuelles“ zur Verfügung. Zusätzlich werden von den Landesgewerkschaften gedruckte Tabellen ausgegeben. (kt) Seit Juli 2013: Gewerkschaft für den Kommunal- und Landesdienst 8 Ergänzende Vorschriften für Entgeltbescheinigungen Gehaltsabrechnungen sind für viele Kolleginnen und Kollegen schwer zu durchschauen. Insbesondere dann, wenn nicht nur ein einheitliches Monatsgehalt ausgewiesen, sondern weitere Dinge wie zum Beispiel Zulagen oder auch Phasen ohne Entgeltanspruch berücksichtigt werden müssen. Jeder Arbeitgeber muss sich an verbindliche Vorgaben für Entgeltbescheinigungen halten. Diese ergeben sich – auch für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes – aus der Gewerbeordnung. Auf dieser Grundlage wurde ergänzend eine Entgeltbescheinigungsverordnung erlassen, die am 1. Juli 2013 in Kraft getreten ist. << Danach bestehen unter anderem folgende Inhaltsvorgaben für die in Textform zu erteilenden Bescheinigungen: >>Abrechnungszeitraum, >>Steuerklasse, Zahl der > komba magazin | September 2013 Kinderfreibeträge sowie gegebenenfalls Steuerfreibeträge oder Steuerhinzurechnungsbeträge, >>Kirchensteuermerkmal (kann von den Beschäftigten geschwärzt werden), >>Steuerpflichtiger Arbeitslohn und Sozialversicherungsbruttoentgelt (jeweils getrennt nach laufenden und sonstigen Bezügen) sowie das Gesamtbruttoentgelt, >>gesetzliche Abzüge (Steuern, Solidaritätszuschlag und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung), getrennt nach laufendem und einmaligem Bruttoentgelt, >>Nettoentgelt (Differenz zwischen dem Gesamtbruttoentgelt und den gesetzlichen Abzügen), >>weitere Bezüge und Abzüge sowie Verrechnungen und Einbehalte, die sich nicht auf das Bruttoentgelt auswirken beziehungsweise nicht ausgezahlt werden, >>Auszahlungsbetrag. (kt) Positionen zur Umsetzung des Anspruchs auf Kinderbetreuung Über die Rechtslage haben wir bereits informiert. Bei dem Anspruch auf Betreuung für unter Dreijährige sind jedoch die Auswirkungen auf die Beschäftigten und natürlich auf die Kinder von besonderer Bedeutung. Der komba Bundesfachbereich Sozial- und Erziehungsdienst begleitet dieses Thema von Anfang an sehr kritisch. Unter Federführung der Vorsitzenden Sandra van Heemskerk wurde ein Positionspapier erarbeitet. Darin wird dargestellt, auf welche Voraussetzungen es aus komba-Sicht für einen Erfolg ankommt, unter anderem: >>Provisiorien dürfen keine Dauerlösung sein >>Weiterbildung >>Keine Ausdehnung der Öffnungszeiten ohne ausreichendes Personal >>Attraktivität des Erzieherberufes steigern >>Inklusion aussetzen Das Positionspapier steht auf der Website der komba gewerkschaft (www.komba.de) unter „Über uns“ als Download zur Verfügung. Schneller: QR-Code einscannen. ✂ Mit dbb-Extrabonus in der Kfz-Versicherung Kündigungsstichtag 30.11. in e h c s t u 2e5gen V€or-lagGe dieselisedGeurts, cdhieeinmsit ihrer G g dbb-Mit unde zur erhalten herung als Neuk malig 25 €. ic in Autovers RG wechseln, e U B O HUK-C Mit der HUK-COBURG fahren dbb-Mitglieder gut und günstig: Niedrige Beiträge Im Tarif Kasko SELECT sparen Sie gegenüber der normalen Kasko 20 % Beitrag ein. Top Schadenservice Wir lassen Ihr Auto abholen, wenn es nicht mehr fahrbereit ist. Ihr Fahrzeug wird in hoher Qualität repariert und innen und außen gereinigt zurückgebracht. Wir geben auf die Arbeit unserer Partnerwerkstätten 5 Jahre Garantie. Die Hersteller-Garantie bleibt erhalten. Wechseln Sie jetzt zur HUK-COBURG! Holen Sie sich gleich Ihr Angebot ab. 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Das Gesetz regelt, dass künftig freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten die Möglichkeit haben, anstelle der bislang obligatorischen Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber dem vorherigen Dienstherrn im Bundesbereich einen Anspruch auf die Gewährung von Altersgeld geltend zu machen. strafe des Beamtenrechts erhalten: Das Beamtenverhältnis endet, dem Beamten werden sämtliche Versorgungsansprüche gestrichen, und er wird nur in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das führte zu einem substanziell geminderten Alterseinkommen.“ Die Höhe des Anspruchs laut Altersgeldgesetz richtet sich Verstärkte Abwanderungstendenzen von Beamten aus dem Bundesdienst – etwa in die Wirtschaft – aufgrund der Neuregelung erwartet Dauderstädt nicht: „Es geht in erster Linie darum, eine ungerechtfertigte Benachteiligung aus der Welt zu schaffen und damit den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber attraktiv zu halten. Nur wer seinen Leistungsträgern neben guten Einkommens- und Arbeitsbedingungen auch sichere Perspektiven in Sachen Mobilität bietet, wird im Kampf um die besten Köpfe bestehen können.“ Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte sich am 26. Juni 2013 auf einen Kompromiss zu dem Gesetzentwurf geeinigt, den der Bundestag einen Tag später einstimmig annahm. Landesgewerkschaftstag in Hessen: Foto: Friedhelm Windmüller aktuell 10 „Damit ist eine vom dbb seit Langem erhobene Forderung erfüllt“, sagte der dbb Chef Klaus Dauderstädt. „Wir haben stets auf eine Alternative zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gedrängt, denn bislang wurde ein freiwilliger oder aus strukturellen Gründen ‚notgedrungener‘ Aussteiger so behandelt, als hätte er die höchste Disziplinar- nach den zuletzt erhaltenen Bezügen und der abgeleisteten, altersgeldfähigen Dienstzeit. Eine Auszahlung der Altersgeldansprüche erfolgt jedoch grundsätzlich erst mit dem Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze. Das Altersgeld ist keine Versorgung im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes. Mit der Entlassung entsteht vielmehr ein eigenständiger Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich der bis dahin erworbenen Anwartschaften auf Altersversorgung. Der dbb habe zudem erreichen können, dass die Höhe des Altersgeldanspruchs entsprechend den Beamtenbezügen dynamisiert wird. Föderalismusreform schadet den Arbeitsbedingungen Das hat dbb Chef Klaus Dauderstädt am 21. August 2013 auf dem Landesgewerkschaftstag des dbb Hessen in Fulda erneut festgestellt und die Forderung des Dachverbandes bekräftigt, die Verlagerung der Zuständigkeiten durch die Föderalismusreform von 2006 wieder rückgängig zu machen. Gerade im Zuge der diesjährigen Einkommensrunde sei eine große Bandbreite von Abweichungen vom Tarifergebnis mit der Tarifgemeinschaft deut- scher Länder (TdL) zu verzeichnen. Die Spreizung im Gehalt zwischen dem Bund und etwa dem Land Berlin betrage bei einigen Besoldungsgruppen > komba magazin | dbb seiten | September 2013 inzwischen über 20 Prozent. Föderale Kräfte seien nicht nur im Beamtenrecht, sondern auch am Tariftisch spürbar. Der dbb Chef appellierte an Hessen, in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder zurückzukehren und damit zugleich die Chancen zu erhöhen, dass alle Arbeitgeber der öffentlichen Hand wieder zusammen verhandeln. Dauderstädt beglückwünschte Ute Wiegand-Fleischhacker, die > dbb Chef Klaus Dauderstädt und die neue Vorsitzende des dbb Hessen, Ute WiegandFleischhacker. in das Amt der Landesvorsitzenden des dbb Hessen gewählt worden war. Die Gewerkschafterin tritt die Nachfolge von Walter Spieß an, der aus Altersgründen nicht mehr kandidierte. dbb Beamtenpensionen: Der Staat kann sich nicht verstecken Zu der vom baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann angestoßenen Diskussion über die Beamtenpensionen hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt klargestellt, dass sich der Staat als Dienstherr nicht vor den berechtigten Ansprüchen seiner Beamtinnen und Beamten verstecken könne. dbb Chef fest und verwies darauf, dass die von Kretschmann benutzte Formulierung, bei den Pensionen handele es sich um „versteckte Pensionslasten“, völlig unverständlich sei. „Ministerpräsident Kretschmann sieht die Stabilität der Staatsfinanzen seines Landes durch Ausgaben für künftige Beamtenpensionen gefährdet und hat deshalb seine Kolleginnen und Kollegen aufgefordert, nach der Sommerpause gemeinsam über die Beamtenversorgung nachzudenken. Das kann für jetzige wie künftige Versorgungsempfänger nur eine Reform mit Minuszeichen erwarten lassen“, sagte Dauderstädt in Berlin. hersehbar, stellte Dauderstädt klar: „Versetzungen in den Ruhestand sind keine Überraschungen für den Fiskus. Jeder ordentliche Haushaltsvorstand pflegt seine Verbindlichkeiten einzuplanen und bei seinem Ausgabeverhalten zu beachten. Das gilt auch und erst recht für Vater Staat – er kann sich nicht verstecken.“ „Vernünftigerweise haben die Staatsregierungen in Wiesbaden und München schnell reagiert und signalisieren, keinen solchen Bedarf zu sehen oder sich an solchen Runden nicht zu beteiligen“, stellte der Leistungsstarker Rechtsschutz – bereits ab 9,52 € im Monat* Im Übrigen erinnerte Dauderstädt daran, dass zwar mit der Föderalismusreform 2006 Zuständigkeiten auch zu versorgungsrechtlichen Fragen auf die Länder übergingen, der Kern der Beamtenversorgung aber nach wie vor bundeseinheitlich in Artikel 33 des Grundgesetzes geschützt und daher nicht disponibel sei. > komba magazin | dbb seiten | September 2013 Bild: Jana Denzler Der öffentliche Dienst und seine Kosten seien durch die Personalhoheit der öffentlichen Hand langfristig präzise vor- Sven Schmitte, dbb-Mitglied erkehrsV d n u fs ru e B t, Priva günstiger rs e d n so e B : tz u h Rechtssc b-Mitglieder b d r fü f ri a lt ia z e Sp * Jahresbeitrag auf Monatsbasis für Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie ergänzend zu den Leistungen des dbb im beruflichen Bereich, SB 250 € Versicherungsträger: Jurpartner Rechtsschutz-Versicherung AG Jetzt informieren und Geld sparen: www.dbb-vorsorgewerk.de/rechtsschutz dbb Wasser- und Schifffahrtsverwaltung: Stellenabbau ignoriert Aufgabenzuwachs Der vom Bundesverkehrsministerium in die Wege geleitete Umbau der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) stößt beim dbb weiter auf Kritik. Nachdem seit den 1990er-Jahren bereits 5 000 Stellen abgebaut wurden, strebt das Ministerium nun eine „Zentrale Ressourcensteuerung“ an, die sich vor allem auf viel befahrene Wasserstraßen konzentriert. Dazu sagte die stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Kirsten Lühmann der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Ausgabe vom 15. Juli 2013): „Wir sind nicht grundsätzlich gegen eine Reform, aber diese Reform ist nicht geeignet.“ So werde bei dem geplanten weiteren Stellenabbau ignoriert, dass der WSV in den vergangenen Jahren laufend neue Aufgaben und Zuständigkeiten im aktuell 12 Umweltschutz übertragen worden sind. Die Reform, so Lühmann, sei zum einen ohne Mitwirkung der Beschäftigten vorbereitet worden. Zum anderen werde die geplante Zentralisierung von Aufgaben anstelle von mehr Effizienz vor allem neue „Schnittstellenprobleme“ schaffen. Bisher verantworten die regionalen Wasser- und Schifffahrtsämter Betrieb, Unterhaltung und Neubau von Wasserstraßen in einer Hand. Künftig sollen diese Aufgaben von unterschiedlichen Standorten aus jeweils zentral gesteuert werden. Mindeststandards für Arbeiterunterkünfte: Politik in der Pflicht Nach dem Brandunglück, bei dem zwei rumänische Werftarbeiter in ihrer Unterkunft im niedersächsischen Papenburg Mitte Juli 2013 ums Leben gekommen waren, hat der dbb das Fehlen durchsetzbarer Mindeststandards für die Qualität von Arbeiterunterkünften kritisiert und die Politik dazu aufgefordert, für klarere Regelungen zu sorgen. Ulrich Silberbach, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Chef der komba gewerkschaft für Beschäftigte im Kommunal- und Landesdienst, sagte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Ausgabe vom 23. Juli 2013), eine wirksame Durchsetzung von Mindeststandards für Arbeiterunterkünfte sei in der Praxis sehr schwierig. „Gerade bei der Wohnraumthematik bewegen sich die Behörden leider allzu oft in einer Grau- zone“, so Silberbach. Kaum ein Gesetz schreibe vor, wie viel Platz einem Menschen zur Verfügung stehen muss. Konkrete Regelungen – wie beispielsweise im Berliner Wohnungsaufsichtsgesetz – seien die Ausnahme, nicht die Regel. Silberbach mahnte klarere Bestimmungen an. „Anstatt die Behörden im juristischen Niemandsland allein zu lassen, sollte die Politik in dieser Angelegenheit Verantwortung über- > komba magazin | dbb seiten | September 2013 nehmen und ihren Gestaltungsauftrag erfüllen.“ Laut Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitsräume wie auch Unterkünfte eine „ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen“. Unterkünfte müssen zudem „entsprechend ihrer Belegungszahl“ mit Wohn- und Schlafbereich, Essbereich und Sanitäreinrichtungen ausgestattet sein. Gewisse Anhaltspunkte finden sich in einem Katalog von Anweisungen, den die Bundesagentur für Arbeit (BA) bei grenzüberschreitender Arbeitsvermittlung etwa von Saisonkräften für die Landwirtschaft zugrunde legt. Dort sind als Sollwerte unter anderem eine Fläche von mindestens sechs Quadratmeter, Schlafraum je Person und eine Höchstzahl von sechs Personen je Schlafzimmer genannt. Für rumänische Entsendearbeitnehmer, wie im aktuellen Fall, sind diese Richtlinien aber nicht unmittelbar verbindlich. Experten hätten der FAZ bestätigt, so schreibt das Blatt, dass in der Praxis eine Durchsetzung von Standards – soweit überhaupt vorhanden – überdies an die Zuständigkeitsgrenzen der Gewerbeaufsicht stößt: Diese hat zwar die Aufgabe, die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung in allen Einrichtungen auf dem Betriebsgelände zu kontrollieren, jenseits des Betriebsgeländes wird dies jedoch schwierig. dbb Anhebung der Gerichtsgebühren: Gewerkschaftlicher Rechtsschutz noch wichtiger In Berlin erklärte Dauderstädt dazu: „Natürlich müssen auch die Gerichtsgebühren an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst werden. Es droht aber zunehmend die Gefahr, dass Bürgerinnen und Bürger immer öfter aus rein finanziel- len Gründen davor zurückschrecken, ihre berechtigten Interessen notfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Das kann nicht im Sinne des Rechtsstaates sein.“ Umso wichtiger, so der dbb Chef weiter, sei der gewerkschaftliche Rechtsschutz: „Für seine Mitglieder stellt der dbb im Rahmen seiner Rechtsschutzordnung den ungehin- derten Zugang zu den deutschen Gerichten sicher. Hier darf Geld keine Rolle spielen. Das ist eine Frage der gewerkschaftlichen Solidarität.“ Das finanzielle Risiko eines Gerichtsprozesses steigt zudem dadurch, dass neben den Gebühren für die Gerichte auch die Gebührenordnungen für Anwälte und Notare zum 1. August um zwölf respektive 15 Prozent erhöht werden. Rechtsanspruch auf Kita-Platz: Betreuungsqualität gewährleisten Bei der Umsetzung des ab 1. August 2013 geltenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige muss es ein „Zusammenspiel von Masse und Klasse geben“. Auch bei gestiegener Quantität dürfe die Qualität nicht leiden. Das hat die stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Astrid Hollmann gefordert. „Es ist eine große Leistung, dass Länder und Gemeinden eine Vielzahl neuer Betreuungsplätze zum 1. August anbieten können. Mir macht allerdings Sorge, dass wir beim Personal weder mengennoch qualitätsmäßig mithalten können“, sagte Hollmann am 31. Juli 2013 (siehe auch Beitrag auf den Seiten 30 bis 31). Schon heute könne kaum ein Bundesland den empfohlenen Betreuungsschlüssel von 1 zu 3 bei Kindern unter drei Jahren gewährleisten. „Wenn dieser Schlüssel auch nur annähernd erreicht werden soll, müssten auf einmal Tausende neu ausgebildete Erzieherinnen und fordert der dbb nicht nur größere Anstrengungen bei der Gewinnung zusätzlichen Personals. Auch die Aus- und Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher muss so gestaltet werden, dass unabhängig vom Lernort Kompetenzen auf Bachelorniveau erworben und Möglichkeiten der Höherqualifizierung in verschiedenen Bereichen der Pädagogik geboten werden. Eine solche Professionalisierung des Berufszweiges wird ohne eine verbesserte Bezahlung nicht zu haben sein“, mahnte Hollmann die Kita-Träger. Erzieher vom Himmel fallen – damit ist leider eher nicht zu rechnen“, so die dbb Vize. Die Qualität der frühkindlichen Bildung und Erziehung sei aber wegweisend für die weitere schulische Entwicklung der Kinder. „Deswegen > komba magazin | dbb seiten | September 2013 13 aktuell dbb Chef Klaus Dauderstädt hat die Anhebung der Gerichtsgebühren in Deutschland um bis zu 18 Prozent zum 1. August 2013 zum Anlass genommen, auf die weiter wachsende Bedeutung des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes hinzuweisen. dbb Amtliche Geflügelfleischuntersuchung bei Wiesenhof: fokus 14 Schwarz – Weiß – Schwarz – oder Hygiene ist (fast) alles … … so lässt sich ein lange geplanter Besuch des dbb magazins in der Geflügelschlachtanlage von Wiesenhof in Niederlehme vor den Toren Berlins zusammenfassen. Zwei amtliche Tierärzte und neun amtliche Fachassistentinnen des Veterinäramtes des Landkreises Dahme-Spreewald sind dort im Wechsel ständig vor Ort und überwachen im Rahmen der Lebensmittelkontrolle von Amts wegen Schlachtung und Produktion. Ohne deren kritische Blicke läuft nichts – weder vom Band noch auf die Lkw, die schließlich mit den fertigen Fleischprodukten zu den Großkunden und zu den Supermärkten fahren. In der Märkischen Geflügelhof Spezialitäten GmbH – so heißt die Wiesenhof-Schlachtanlage im Gewerbegebiet von Niederlehme korrekt – werden täglich 80 000 bis 100 000 Hähnchen angeliefert, geschlachtet, ver- arbeitet, verpackt, auf Paletten kommissioniert, verladen und per Kühl-lkw ausgeliefert. 110 Tonnen Geflügelprodukte vom Brustfilet über Geschnetzeltes bis zur gewürzten Hähnchenkeule oder dem ganzen > komba magazin | dbb seiten | September 2013 „Broiler“ zum Grillen werden von morgens vier Uhr bis zum späten Nachmittag in der Anlage hergestellt, die bereits seit 1967 existiert und im Lauf der Zeit vielfach umgebaut und modernisiert worden ist. Jeder Produktionsschritt wird von amtlichen Tierärzten und Fachassistentinnen des Veterinäramtes des Landkreises Dahme-Spreewald begleitet. Dass zurzeit dem Team kein Mann angehört, sei übrigens reiner Zufall. Die Kontrollen reichen von der Ausstallung der etwa 30 Tage alten Tiere durch amtliche Tierärzte in den Mastbetrieben über die Schlachtung bis zum Verladen der Lkw mit den Frischprodukten auf dem Schlachthof. Und auch die anschließende Reinigung der Anlage wird unter Hygieneaspekten überprüft. „Wir arbeiten vertrauensvoll zusammen“, erklärt Geschäftsführer Gerhard Heil, während einer kurzen Einführung in seinem Büro. „Und wenn ein Missstand auftritt, wird er abgestellt. Dabei handelt die Behörde vollkommen autark.“ Genau das möchten wir sehen und beschreiben, doch so schnell, wie wir uns das vorgestellt haben, geht es nicht. Wer in den Bauch des Betriebes möchte, muss seine individuelle Kluft gegen Einheitsweiß eintauschen. Hygienevorschrift. Wir werden also zunächst von Kopf bis Fuß neu eingekleidet: weiße Hose, weiße Wärmejacke, weiße Schuhe, Kittel in Weiß und Grün, Mundschutz und Haube. Auf Ohrstöpsel ver- dbb > Die Transportdokumente werden vor dem Abladen der Schlachttiere genau überprüft. zichten wir tapfer, um beim Rundgang die notwendigen Erläuterungen nicht zu verpassen. < Durch die Hygieneschleuse Optisch unterscheiden wir uns nur noch durch das Fehlen der weißen Gummischürzen, die dafür sorgen, dass die Arbeitskleidung vor dem austretenden Fleischsaft geschützt wird, von den Wiesenhof-Arbeitern oder den Mitarbeiterinnen des Veterinäramtes. Die Betriebsbegehung unter Führung von Geschäftsführer Gerhard Heil und der Diplom-Veterinärmedizinerin (DVM) Regina Matzdorf als amtliche Tierärztin kann beginnen. Wir gelangen durch eine Hygieneschleuse in die Produktion, bewegen uns längst nicht so geschickt wie unsere beiden Führer über ein bürstenbestücktes Band, das unsere Schuhsohlen desinfiziert. Vorab haben wir die Hände gewaschen, luftgetrocknet und in eine sensorgesteuerte Desinfizier-Box gesteckt; ohne diese Prozedur an der Hygieneschleuse würde sich die Einlass-Schranke gar nicht bewegen und – wem auch immer – den Zugang verweigern. Wir schenken den kopfüber in vorübergleitenden Kettenbändern hängenden geschlachteten und gerupften Hähnchen vorerst allerdings keine größere Beachtung, sondern werden wieder in eine kleine Schleuse geführt. Die weißen Kittel und Jacken werden dort deponiert, die grünen Kittel übergestreift. Wir gehen nach draußen in den sogenannten (unhygienischen) Schwarzbereich. Ein Lkw wird gerade entladen. Dabei ist stets eine der heute neben der Tierärztin anwesenden vier Assistentinnen des Veterinäramtes im Einsatz. Sabrina Kügler kontrolliert die Transportdokumente, die der Fahrer zwingend dabeihaben muss: die Gesundheitsbescheinigung, ausgestellt durch den im Herkunftsbereich zuständigen amtlichen Tierarzt (sie darf nicht älter als drei Tage sein), die Standarderklärung des Landwirts über Fütterung und eventuelle Medikamentenzugabe sowie den Aufzuchtbericht des Herkunftsbetriebes. Nachdem die Transportkisten, die je nach Gewicht mit 20 bis 28 Hähnchen bestückt werden, vom Lkw abgeladen und auf einem Fließband platziert worden sind, beginnt mit dem manuellen Einhängen der Tiere in das Kettenband die Schlachtung. Mit blauem Licht werden die Tiere beruhigt. Im Sommer sorgt eine Klimaanlage für artgerechte Temperaturen in der Geflügelannahme, im Winter wird auf ausreichende Wärme geachtet. „Es wird viel dafür getan, dass die Tiere möglichst ruhig und stressfrei in den Schlachtungsprozess gelangen“, unterstreicht Regina Matzdorf. „Wiesenhof legt zum Beispiel auch großen Wert auf kurze Fahrzeiten, die vier Stunden statt der erlaubten acht nicht überschreiten sollen.“ Die Tierärztin kontrolliert diesen wie alle anderen Bereiche des Schlachthofes auf ihren Rundgängen mehrmals täglich. Betäubung und Schlachtung zu Beginn der Produktion müssen beispielsweise den deutschen Tierschutzbestimmungen entsprechen. Die als sogenannte „Hänger“ eingesetzten Arbeiter werden entsprechend geschult und müssen ihre Sachkunde nachweisen können. Nach dem Einhängen erfolgt die weitere Verarbeitung zunächst ausschließlich maschinell: Die Hähnchen werden in einem Wasserbad elektrisch betäubt, anschließend geköpft, bei 56 °C gebrüht und gerupft. Auch diese Arbeitsschritte werden von Regina Matzdorf oder ihrem Amtskollegen Daniel Spiro mehrmals täglich überprüft. Nach wenigen Minuten laufen die Kettenbänder mit den Schlachttieren ohne Federn und Füße durch eine kleine Wandöffnung vom Schwarzbereich in den hygienisch einwandfreien „Weißbereich“. > Der Weg in den Weißbereich, in dem zerlegt und verpackt wird, führt durch eine Hygieneschleuse. > komba magazin | dbb seiten | September 2013 15 fokus Die Angaben aus diesen Dokumenten und alle anderen im Zusammenhang mit dem Schlacht- und Verarbeitungsvorgang erhobenen Daten werden später jeweils von den Fachassistentinnen und den Tierärzten in entsprechende Datenbanken eingetragen. dbb < fokus 16 tinnen und begutachten eine Zeit lang die vorübergleitenden Tierkörper mit. Übersehen zum Beispiel die Assistentinnen Gesundheitsbeeinträchtigungen, werden sie von den Tierärzten entsprechend beraten und auf die Symptome hingewiesen, die ein „Verwerfen“ erforderlich machen. Kontrollen im Wechsel Durch den Brühvorgang ist die Luft in dieser Halle schwülwarm. Beim Weitergehen zur ersten Kontrollstation spüren wir Tropfen auf unseren Köpfen, im Nacken und auf den Kitteln, die rötlich-gelbe Flecken hinterlassen. Wir schwitzen; das Kameraobjektiv trübt ein, unsere Brillen beschlagen. Das Transportband rotiert und lärmt kurz über unseren Köpfen, groß gewachsene Menschen müssen sich ducken. Wir machen Halt an der ersten der drei Prüfstationen, an denen pro Schicht insgesamt vier amtliche Fachassistentinnen tätig sind. Sie rotieren alle 40 Minuten von der ersten über die zweite zur dritten Station. Nach zwei Stunden intensiver Prüf tätigkeit schließen sich jeweils 30 Minuten PC-Arbeit im Veterinärbüro an und auch eine dringend notwendige Augenpause wird eingelegt, denn das Band läuft schnell – und doch darf nichts übersehen werden. Zuerst erfolgt die Beschau der Hähnchen am geschlossenen Tierkörper. „Sind Erkrankungen, zum Beispiel eine tiefe Dermatitis erkennbar, wird das Tier ‚verworfen‘, das heißt aus dem Transportband ausgehakt und aus der Produktionskette entfernt. Die ausgesonderten Schlachtkörper werden in Ab- > Wiesenhof-Geschäftsführer Gerhard Heil erläutert bei einem Rundgang die Arbeitsabläufe in den einzelnen Arbeitsbereichen. fallbehältern gesammelt und später entsorgt“, erklärt Regina Matzdorf. Das hört sich leichter an als es ist, denn für ihre Entscheidung hat Blaga Templin pro Tier nur einen kurzen „Augenblick“ Zeit. Mehrere Hähnchen landen im Abfallbehälter, die sich für uns in nichts von den anderen unterscheiden. „Was ist denn damit?“, fragen wir erstaunt. Statt einer Antwort öffnet die Veterinärin einen der aussortierten Tierkörper. Gallertartige Bauchhöhlenflüssigkeit ist ausgetreten, die auf einen Entzündungsprozess schließen lässt. Das Tier ist für den menschlichen Verzehr ungeeignet … Es geht nahtlos weiter. Die Innereien werden maschinell entnommen, sie laufen dann auf kleinen Tabletts vor den dazugehörenden Hähnchenkörpern auf einem Fließband mit und werden von Maria > 1. Kontrollstation: Beschau der Hähnchen am geschlossenen Tierkörper. > komba magazin | dbb seiten | September 2013 Henschler an der zweiten Kontrollstation „auf Herz und Nieren“ geprüft. Weitere Verwerfungen finden statt. Nur einwandfreie Innereien und Schlachtkörper dürfen weiterverarbeitet werden. Am dritten Kontrollplatz treffen wir Blaga Templin wieder. Sie führt nun 40 Minuten lang die Beschau von oben in die leeren Tierkörper hinein durch. Der Wechsel der Arbeitsplätze hat während unseres weiteren Rundgangs stattgefunden. Eine Verschnaufpause während der Schlachtung gibt es nicht, weder für die Bandarbeiter noch für die Mitarbeiterinnen des Veterinäramts, die insgesamt 1,5 Sekunden Zeit pro Hähnchen zur Beschau haben: Eine halbe Sekunde pro Kontrollpunkt muss optimal genutzt werden. Die amtlichen Tierärzte sehen dabei regelmäßig über die Schultern der Fachassisten- Blaga Templin hat ihre Kollegin Beate Korczakowski abgelöst, die inzwischen nach drei mal vierzig Minuten Beschau im Büro ihre Notizen in den PC eingibt. Akribisch werden die Ergebnisse der amtlichen Geflügelfleischuntersuchung festgehalten, festgestellte Krankheiten bei den verworfenen Tieren verzeichnet. Waren Tierkörper verfärbt, unterentwickelt, verunreinigt oder unterkühlt? Lagen Schlachtschäden vor? Fanden sich Tierkörper ohne Organe? Auch solche Befunde werden vermerkt. < Kühlkette nicht unterbrechen Aus der Schlachthalle laufen die Hähnchen und die Innereien durch eine kleine Wandöffnung in die Kühlung, bevor sie nach etwa zwei Stunden im Griller- und Filettierbereich ankommen und verarbeitet werden. Die Schlachtkörper sind dafür auf circa 1 °C abgekühlt worden. Für uns ist es in diesem Hallenbereich zunächst > 2. Kontrollstation: Überprüfung der Innereien. dbb Zunächst werden die Tiere ausgesondert, die als ganze Hähnchen (Griller) verpackt werden. Die übrigen werden teils maschinell, teils per Hand zerlegt und laufen zur Weiterverarbeitung auf Fließbändern zu verschiedenen Stationen. Brustfilets werden durch Gewürztrommeln geleitet, Keulen oder Geschnetzeltes abgepackt, bevor die aus den Supermärkten bekannten Verpackungsschalen mit den verschiedenen Frisch-Produkten befüllt werden. Am Ende der Produktion wird unterschiedlich etikettiert, aber die Fleischqualität ist bei allen Abnehmern gleich. Nach dem Einschweißen der Verpackungseinheiten laufen die Produkte aus dem Weißbereich in die Kommissionierung, dem zweiten, abschließenden Schwarzbereich der Produktion. Hier kann, was die Hygiene betrifft, der empfindlichen, luftdicht verpackten Frischware nicht mehr wirklich etwas passieren. Die Halle ist ebenfalls gut gekühlt, ein zu bela- > Auch PC-Arbeit gehört dazu: Die amtliche Tierärztin Regina Matzdorf muss eine Fülle deutscher und europäischer Vorschriften beachten. dender Lkw steht an einer Kälteschleuse. Die einzuhaltende Temperatur wird von der amtlichen Tierärztin ebenfalls mehrfach täglich überprüft. Die niedrige Verladetemperatur ist notwendig, damit die Kühlkette nicht unterbrochen wird. „Wer, wie wir, ein MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) von acht Tagen garantieren will, muss dafür etwas tun. Auch dafür sind die ständigen Kontrollen durch das Amt ganz wesentlich“, erläutert Geschäftsführer Gerhard Heil. < Umfangreiche Büroarbeit Wir verlassen die Produktion und gehen in die Büroräume der Veterinäre, wo die Tierärztin und die Fachassistentinnen alle Einzelheiten der heutigen Kontrollen festhalten. „Ich arbeite halb im Betrieb, halb im Büro“, erklärt Regina Matzdorf, „und achte nicht nur auf die > 3. Kontrollstation: Beschau von oben in den Tierkörper hinein. Einhaltung der Hygienevorschriften und des Tierschutzgesetzes, sondern wir müssen auch eine Fülle sonstiger deutscher und europäischer Vorschriften beachten.“ Zu den Aufgaben der Veterinäre gehören auch die Erstellung der Arbeits- und Urlaubspläne sowie der Stundenabrechnungen für die Fachassistentinnen sowie die regelmäßigen Schlachtgeflügeluntersuchungen mit Dokumentenprüfung in den Mastbetrieben in Zernsdorf. Nach den Bestimmungen des Nationalen Rückstandskontrollplans werden darüber hinaus regelmäßig Proben entnommen und zur Analyse eingeschickt, um auszuschließen, dass unzulässige Stoffe, zum Beispiel verbotene Antibiotika, im Fleisch enthalten sind. Die Ergebnisse können Anregungen für die Verbesserung der Produktionsabläufe liefern, und auch die Mastbetriebe erhalten gegebenenfalls Hinweise zur Reduzierung der von ihnen zu verantwortenden Verwerfungen, die ihnen nicht vergütet werden. An diesem heißen Sommertag im August 2013 endet die Schlachtung in Niederlehme gegen 14 Uhr, während die Verarbeitung noch weiterläuft. Doch Feierabend gibt es bei Wiesenhof eigentlich nie, denn ab jetzt schlägt die Stunde der Reinigungskräfte, die bis zum Schlachtbeginn am nächsten Morgen die Zeit nutzen müssen, alle Maschinen, Förderbänder, Behältnisse, Böden, Wände und sonstige Hilfsmittel so akribisch zu säubern, dass die Veterinäre ihr O.K. zur nächsten Nutzung der Schlachtanlage geben können. „Bei festgestellten Problemen“, berichtet Regina Matzdorf, „wird mit der Geschäftsführung diskutiert und zeitnah nachgebessert. Das läuft gut.“ Und die Kontrollliste, die früh morgens von einer Amtsassistentin in der Schlachtung und einige Zeit später von den amtlichen Tierärzten im Zerlegebereich und der Kommissionierung abgearbeitet wird, damit keine Verschmutzung vom Vortag übersehen wird, ist lang. Und Hygiene ist in einem Schlachtbetrieb (fast) alles … „Wer zahlt die Kontrollen und den Personaleinsatz eigentlich?“, wollen wir abschließend wissen. Offenbar nicht der Steuerzahler: „Für die amtlichen Geflügelfleischuntersuchungen“, erläutert Gerhard Heil, „zahlen wir entsprechende Gebühren an den Landkreis. Wir gehen davon aus, dass sie kostendeckend kalkuliert sind.“ Wir haben bei Dr. Clemens Mueller, dem Leiter des Amtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Dahme-Spreewald, nachgefragt und folgende Auskunft erhalten: „Die Gebühren für die Schlachttier- und Geflügelfleischuntersuchung werden von uns jährlich überprüft und entsprechend kostendeckend kalkuliert. Es fließen nur die direkten Kosten für Personal und Material in die Berechnung ein. Damit ist sichergestellt, dass für den Landkreis kein Verlust entsteht und der Betrieb transparent über die Kosten informiert wird.“ Text: Dr. Walter Schmitz Fotos: Jan Brenner > komba magazin | dbb seiten | September 2013 17 fokus nach der feuchten Hitze angenehm kühl, doch nach einigen Minuten wissen wir die Wärmejacken unter den Kitteln zu schätzen. Wir empfinden die Hallentemperatur nicht mehr als kühl, sondern als lausig kalt. Die Beschäftigten sind entsprechend warm eingekleidet. dbb Tarifverhandlungen für die Rettungsdienste: Annäherung und Durchbruch fokus 18 Der dbb hat am 24. Juli 2013 einen Haustarifvertrag für den Rettungsdienst MärkischOderland abgeschlossen. Die Kernforderungen wurden durchgesetzt, in anderen Punkten war Kompromissbereitschaft gefragt. Für die Beschäftigten in Ostprignitz/ Ruppin verhandelt der dbb weiter. Der Haustarifvertrag sieht die dynamische Anbindung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vor, sodass künftig dessen Gehaltstabellen und Zuschläge gelten, und zwar sofort in voller Höhe ohne schrittweise Heranführung. An jeder Erhöhung, die künftig für Bund und Kommunen verhandelt wird, nehmen die Beschäftigten eins zu eins teil. Gleichzeitig werden Besonderheiten des Rettungsdienstes berücksichtigt. Die bestehenden Schichtmodelle sind auch unter dem neuen Tarifvertrag möglich. Für die Wartezeit bis zum Inkrafttreten zum 1. September 2013 wurde eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro für alle Beschäftigten, die heute schon oberhalb der TVöD-Tabellen liegen, und eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für alle anderen Kolleginnen und Kollegen ausgehandelt. Die Funktionszulagen werden auch künftig gezahlt. Sie treten an die Stelle der im TVöD vorgesehenen leistungsorientierten Bezahlung. Neu sind unter anderem die Zulagen in Höhe von 40 Euro pro Monat für den Organisatorischen Leiter/die Organisatorische Leiterin Rettungsdienst. Lehrrettungsassistenten und Lehrrettungsassistentinnen bekommen nach dem neuen Tarifvertrag 75 Euro monatlich. Ihre Zahl soll bis auf 20 Beschäftigte erhöht werden. Beschäftigten, die im Jahr 2012 bereits ein höheres Entgelt hatten, wird die Differenz zwischen altem und neuem Gehalt als Besitzstand weiter gezahlt. Beschäftigte mit bereits höherem Entgelt nehmen zur Hälfte an künftigen Tariferhöhungen teil. Für die Beschäftigten der Ostprignitz-Ruppiner Rettungsdienste GmbH hat der dbb > komba magazin | dbb seiten | September 2013 die Verhandlungen am 29. Juli 2013 fortgesetzt und faire Arbeits- und Entgeltbedingungen gefordert. Auf der Tagesordnung standen die Mantelregelungen, bei denen sich die Parteien angenähert haben. In einzelnen, aber wichtigen Fragen wurde allerdings noch kein Konsens erzielt: „Die Verhandlungen wurden sehr kontrovers geführt. Am Ende überwog aber das Interesse beider Seiten an einer Lösung“, sagte dbb Verhandlungsführer Sebastian Wiegandt. Mehr Informationen: www.dbb.de/themen/ arbeitnehmer < Neuorganisation der BA: „Beschäftigte alleingelassen“ In der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird kräftig umorganisiert. Nicht nur die Umstellung auf die „E-Akte“, auch die aktuellen Fachkonzepte sehen viele Änderungen vor. Größtes Projekt ist die Umorganisation der Arbeitsagenturen unter der Überschrift „NEO“. Das Ziel der BA: Performancegewinne und mehr Flexibilität. Nun haben die dbb Gewerkschaften GdS und vbba Teilhabe an diesen „Performancegewinnen“ gefordert. Unter der Überschrift „Wo bleibt unser Anteil?“ heißt es in der Mitglieder-Info vom 24. Juli 2013: „Die Kolleginnen und Kollegen der BA, die jetzt schon gut arbeiten, sollen künftig noch bessere Leistung erbringen bei geringeren Kosten. Die Umorganisationen erfolgen immer schneller. Oft sind die vorangegangenen Änderungen noch nicht einmal richtig umgesetzt.“ Siglinde Hasse, stellvertretende Vorsitzende der Bundestarifkommission des dbb, erklärte dazu: „Ohne eine ausreichende Erprobung wird einfach so getan, als sei alles in Ordnung. Viele Beschäftigte verstehen die dauernden Änderungen nicht mehr und fühlen sich alleinegelassen.“ Die nächste Verhandlungsrunde sei erst im Oktober. Es bleibe noch viel Zeit für die Arbeitgeberseite, sich mit den Fragen der Gewerkschaften auseinanderzusetzen. dbb Beamtendarlehen ab 0,99% Fleischuntersuchung: Tariferhöhung durchgesetzt Nach dem Abschluss der diesjährigen Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) im März 2013 haben sich die Gewerkschaften mit der TdL nun auch im Bereich der Fleischuntersuchung (Länder) auf Entgelterhöhungen und weitere Verbesserungen geeinigt. Betroffen sind die Beschäftigten im Bereich Fleischuntersuchung in den Ländern Bremen, Hamburg und Saarland, für die der TV-FleischuntersuchungLänder gilt. Bei der Erhöhung von Stundenvergütung, Stückvergütung und Zuschlägen werden die Entgelte in zwei Schritten um 2,65 Prozent rückwirkend zum 1. Mai 2013 und um weitere 2,95 Prozent ab dem 1. Mai 2014 erhöht. In Großbetrieben außerhalb öffentlicher Schlachthöfe nach § 26 Abs. 1 TV-Fleischuntersuchung-Länder erfolgt für die Fleischuntersuchung von Schweinen zu den oben genannten Terminen eine jeweils hälftige prozentuale Erhöhung der Stückvergütung. gibts bei uns nicht! Dafür aber TopKonditionen für Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst! Alles spricht für ein Beamtendarlehen über das dbb vorsorgewerk: » Die Unterscheidung nach dem Lebensalter in der Regelung zum Erholungsurlaub wird beseitigt. Künftig haben alle betroffenen Beschäftigten einen Anspruch auf 33 Werktage Erholungsurlaub. Die Entgeltregelungen haben eine Mindestlaufzeit bis zum 30. April 2015. < Einkommensrunde 2012: Letzter Erhöhungsschritt Die Einkommensrunde 2012 mit Bund und Kommunen hatte ein Ergebnis gebracht, das sich sehen lassen kann. Nach dem ersten Erhöhungsschritt von 3,5 Prozent im März 2012 und dem zweiten Anfang dieses Jahres in Höhe von 1,4 Prozent steigen die Entgelte jetzt zum August 2013 nochmals um 1,4 Prozent. Unter Einrechnung von Zinseffekten ist das insgesamt eine Erhöhung um 6,42 Prozent. Die neuen Entgelttabellen für den Bund sowie VKA, TV-V, KR, SuE und TV-BA stehen ab sofort unter www.dbb.de/themen/ Arbeitnehmer zur Verfügung. > komba magazin | dbb seiten | September 2013 Freier Verwendungszweck: z. B. für die Umschuldung bisheriger Kredite, Ausgleichen von Rechnungen oder Investitionskredit für größere Anschaffungen » Darlehen von 10.000 € bis 60.000 € Flexible Laufzeiten: 12, 15 oder 20 Jahre » Festzinsgarantie Höchsteintrittsalter 58 Jahre » 100 % anonym (keine Datenweitergabe an Unberechtigte) » 100 % Vertrauensgarantie » Bestkonditionen* für Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst * Erhalten Sie bei einem anderen Anbieter eine nachweislich günstigere monatliche Rate für ein Beamtendarlehen – bei gleicher Laufzeit inklusive Überschuss – als bei uns, schenken wir Ihnen einen 100 € Tankgutschein! Jetzt anrufen: 030/4081 6425 und unverbindliches Angebot abfordern! dbb vorsorgewerk GmbH Friedrichstraße 165 10117 Berlin Tel.: 030 /4081 6425 Fax: 030 /4081 6499 beamtendarlehen@dbb.de www.dbb-vorsorgewerk.de dbb Beamte: Vorsicht, Nordrhein-Westfalen! Die Regierung von Nordrhein-Westfalen hat es geschafft, vor sich selbst zu warnen. Das rot-grüne Gesetz zur Beamtenbesoldung ist nämlich genau dies: eine Warnung an Akademiker, in die Dienste dieses Bundeslandes einzutreten. fokus 20 < Info > Sinnvolle Sparprojekte gäbe es viele. Die rot-grüne Mehrheit im Landtag von NRW hat sich wieder einmal die Beamten und die Pensionäre ausgesucht und ein nach Meinung aller Experten verfassungswidriges Besoldungsanpassungsgesetz beschlossen. Es sieht zwei Nullrunden ab der Besoldungsgruppe A 13 sowie eine „Erhöhung“ der Besoldung von zweimal nur 1,0 Prozent für Beamte der Besoldungsgruppen A 11 und A 12 vor. NRW wird vielen Beamten des gehobenen und allen Beamten des höheren Dienstes bis Ende 2014 jede Gehaltserhöhung vorenthalten. Die Angestellten bekommen bis dahin 5,6 Prozent mehr Geld, so ist es mit den Gewerkschaften vereinbart. Eine Regierung aber, die sich weigert, dies zumindest teilweise auf alle Beamten zu übertragen, kann sich auch gleich die nächste Nachwuchskampagne für den Staatsdienst sparen. Natürlich kann man für das Vorgehen eine Begründung finden – die Personalkosten sind so hoch, es muss gespart werden, starke Schultern können das verkraften, et cetera. Aber warum mutet die Regierung ausgerechnet den Beamten Dinge zu, die sie bei Angestellten nicht einmal erwägen würde? Aus exakt einem Grund: weil Beamte nicht streiken, sich also kaum wehren dürfen. Mit denen kann man so was machen. > komba magazin | dbb seiten | September 2013 Die Staatskanzlei argumentiert, dass doch alle Länder beim Personal sparen; NRW sei da keine Ausnahme. Interessante Auskunft, man kann sie auch so übersetzen: Hannelore Kraft, Lichtgestalt, Retterin der Sozialdemokratie, Kanzlerin in spe, ist wohl auch nur eine Ministerpräsidentin wie jede und jeder andere auch. Detlef Esslinger Der Autor, Jahrgang 1964, ist in Bitburg aufgewachsen. Nach dem Abitur studierte er Volkswirtschaftslehre in Trier und Köln und schloss sein Studium 1989 als DiplomVolkswirt sozw. R. ab. Danach besuchte Esslinger die HenriNannen-Journalistenschule und ist seit 1991 Redakteur der Süddeutschen Zeitung. Wie es dort üblich ist, wurde er alle paar Jahre mit einer neuen Aufgabe betraut: Esslinger war unter anderem Leiter des Medienressorts und der Seite Drei sowie Korrespondent in Frankfurt/Main. Zurzeit ist er stellvertretender Ressortleiter Innenpolitik. Sein nebenstehender Kommentar ist in der Süddeutschen Zeitung (Ausgabe vom 12. Juli 2013) erschienen. dbb Dateiname: _3EVTE_AZ_Sparda_2013_Baufi_oCoup_DBB_4c_X1.pdf; Seite: 1; Nettoformat: (90.00 x 270.00 mm); Datum: 06. Aug 2013 08:07:46; PDF-CMYK (WF), L.N. Schaffrath DruckMedien < dbb Mitgliederwerbeaktion 2012: Foto: Dr. Walter Schmitz Superpreis geht an GDL-Kollegen Christian Löbe ist U-Bahn-Fahrer in Berlin, begeisterter Hobbyfotograf und GDL-Mitglied. Für seine Gewerkschaft hat er zahlreiche neue Mitglieder geworben und sich an der dbb Mitgliederwerbeaktion beteiligt – und gewonnen. Der Superpreis 2012, eine Digitalkamera Panasonic DMC-G5W mit Wechselobjektiven (14 bis 42 mm und 45 bis 150 mm), passendem Blitzgerät und zusätzlicher Speicherkarte, komme kurz vor den Urlaub genau richtig, freute sich Löbe. Der von der DBV Deutsche Beamtenversicherung gesponserte Superpreis wurde durch den Direktionsbevollmächtigten für den öffentlichen Dienst, Stefan Walther (rechts), und seiner Kollegin Dr. Sabine Kösling am 11. Juli 2013 in der Geschäftsstelle des GDLBezirks Berlin-Sachsen-Brandenburg überreicht. Im Bild links neben dem Gewinner GDL-Bezirksvorsitzender Frank Nachtigall. < Nachruf Hermann-Joseph Fredersdorf Hermann Fredersdorf ist am 8. August 2013 nach langer schwerer Krankheit im 90. Lebensjahr verstorben. Fredersdorf blickte auf eine lange Gewerkschaftskarriere zurück. Bereits Ende 1946 war er Gründungsmitglied der „Deutschen Beamtengewerkschaft Gelsenkirchen-Buer-Wattenscheid“, die nach der Gründung des DBB als Kreisverband in den Deutschen Beamtenbund – heute dbb beamtenbund und tarifunion – integriert wurde. Von 1957 bis 1979 amtierte Fredersdorf als Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) und bestimmte die Geschicke des dbb von 1969 bis 1979 als stellvertretender dbb Bundesvorsitzender entscheidend mit. Für seine Verdienste wurde er vom Gewerkschaftstag zum dbb Ehrenmitglied gewählt. Auch auf europäischer Ebene war Fredersdorf engagiert: 1969 gründetet er die Union des Finanzpersonals Europas (UFE), als deren Präsident er bis 1980 wirkte. Von 1970 bis 1982 war er darüber hinaus Mitglied im Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Gemeinschaft. Der dbb wird Hermann Fredersdorf ein ehrendes Andenken bewahren. > komba magazin | dbb seiten | September 2013 Meine Empfehlung: Jetzt fair finanzieren und einfach einziehen. Baufi-Wochen bei der Sparda-Bank: Nutzen Sie das aktuelle Zinstief und die günstigen Konditionen des fairsten Baufinanzierers Deutschlands. Einfache Abwicklung und umfassende Beratung inklusive: www.sparda.de dbb Tarifrecht aktuell: Neue Wege in der Bildungsarbeit Das Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes zeichnet sich seit Jahren durch eine besondere Dynamik aus. Positiv formuliert ist es eine anspruchsvolle (und lohnende) Herausforderung, hier den Überblick zu behalten. In neuen Veranstaltungsformaten bietet die dbb akademie hierzu einiges zum Thema an. fokus 22 Fast alle Entwicklungen (von der nachwirkenden Überleitungsproblematik über das Eingruppierungsrecht bis zur leistungsorientierten Bezahlung, von aktuellen Fragen des Urlaubsrechts über die Leiharbeit und Personalgestellung bis hin zu Aspekten von Stress und Krankheit im Job, um nur einige Punkte zu nennen) sind auf der Basis solider Grundkenntnisse nachzuvollziehen und zu verstehen. Allerdings ergeben sich besondere Anforderungen an die Bildungsarbeit. Diese muss unter anderem: > Grundlagen intensiv behandeln, > zeitnahe Angebote zu aktuellen Themen machen, > den Aufwand gering halten und persönliche Belange der Teilnehmer berücksichtigen, > das Selbstlernen und „networken“ fördern. Diese Anforderungen hat die dbb akademie aufgegriffen und neue Angebote entwickelt: < Webinare – Seminare im Netz Sie sehen und hören Ihren Dozenten, können ihm Fragen stellen, die Inhalte werden für Sie in einer Power-Point-Präsentation dargestellt. Nur für Kaffee und Kuchen müssen Sie selber sorgen … Wenn keine Möglichkeit besteht, an einem Präsenzseminar teilzunehmen, können Seminare im Internet eine sinnvolle Al- ternative sein. Die dbb akademie bietet diese Möglichkeit in einem ersten Schritt im Bereich des Tarifrechts an. Zielgruppe sind Mitarbeiter im Personalbereich und Personalräte. Gerade für letztere führt das BMI in seinem Rundschreiben vom 28. April 2008 zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen bereits aus: aus. Wir arbeiten mit Cisco WebEx. Zu den (überschaubaren) technischen Voraussetzungen gehören zunächst ein Internetanschluss und die Installation des Adobe Flash Players, der kostenlos im Netz verfügbar ist. Damit man den Dozenten nicht nur sehen, sondern auch hören kann, muss der PC mit Lautsprechern ausgestattet sein. Zudem sollten die Teilnehmer über eine Webcam mit Mikrofon verfügen (Kosten circa 30 Euro), um selber aktiv ins Seminargeschehen eingreifen zu können. Webinar-Grundschulung im TVöD, TV-L, TV-H > 2013 Q293 EB am 5., 6., 12. und 13. November 2013 (jeweils 9 bis 10.30 Uhr) > 2013 Q294 EB vom 26. bis 29. November 2013 (jeweils 9 bis 10.30 Uhr) > 2014 Q057 EB am 6., 10., 14. und 18. März 2014 (jeweils 9 bis 10.30 Uhr) Webinar-Eingruppierungsrecht Bund > 2014 Q061 EB am 6., 7. und 9. Mai 2014 (jeweils 9 bis 10.30 Uhr) Teilnehmerpreis pro Webinar: 280 Euro < > „Study buddies“ – Lern- und Umsetzungspartnerschaft „Die genannten Bildungsformen (Anm.: unter anderem Onlineseminare und E-LearningAngebote) haben den Vorteil, dass Übernachtungs- und Reisekosten entfallen. Aber auch Wegezeiten werden reduziert und dadurch zusätzliche Abwesenheitszeiten eingespart. Hinzu kommt, dass insbesondere für Personalratsmitglieder mit Familienpflichten die Anwesenheit am Dienstort die Vereinbarkeit von Fortbildungsmaßnahmen mit den privaten Verpflichtungen erleichtert.“ Die Teilnahme setzt keine besondere Computeraffinität vor- > komba magazin | dbb seiten | September 2013 Nach der Anmeldung bekommen die Teilnehmer eine Anmeldebestätigung und rechtzeitig vor dem Webinar eine Einladung per E-Mail mit einem Link. Dieser leitet auf das Portal unseres Webex-Meetings/Webinars – und schon geht es los. Alle Teilnehmer haben die Möglichkeit, vor dem Seminar an einem Systemcheck teilzunehmen, um vorab ihr Equipment zu testen und sich einen ersten Eindruck von der Webinar-Umgebung zu verschaffen. Die nächsten Termine stehen schon fest (Anmeldung unter www.dbbakademie.de) „study buddies“ im TVöD/TV-L Nicht nur Beschäftigte, die neu im Personalbereich oder der Personalvertretung sind, sondern manchmal auch „erfahrene Hasen“ haben Bedarf an gelegentlichem fachlichen Austausch auf dem „kurzen Dienstweg“. In unseren „study buddies“ im TVöD/ TV-L-Programm organisieren wir eine Lern- und Umsetzungspartnerschaft in vier Schritten. 1. Schritt: Im Rahmen eines TVöD/TV-L-Fachseminars lernen die Teilnehmer ihren „study buddy“ kennen. Wir vermitteln den passenden Lernpartner aus den angemeldeten Teilnehmern. 2. Schritt: Nach dem Seminar halten die Teilnehmer telefonisch und per E-Mail gelegentlichen Kontakt zu ihrem jeweiligen Lernpartner, nach dem Motto: „Ich habe da gerade folgendes Problem auf dem Schreibtisch …“ „Kannst Du mir bei dieser Frage einen Rat geben?“ „Wie würdest Du das machen?“ dbb 3. Schritt: Die „study buddies“ nehmen (mit der gesamtem Programmgruppe) an einem 2- bis 3-stündigen Webinar mit aktuellen TVöD/TV-L-Themen teil (zu den technischen Voraussetzungen, siehe oben). Auch dabei tauschen sich die „study buddies“ untereinander und mit anderen LernTandems aus. immer, an wen sie sich auf die Schnelle wegen eines Rats wenden können … Nächster „study buddy“-Kurs: > 2014 Q071 EB 24. bis 26. März 2014 Präsenzseminar in Königswinter April bis Juni 2014 Austausch 12. Juni 2014 Webinar mit allen Teilnehmern 23. bis 24. Oktober 2014 Präsenzseminar in Berlin Teilnehmerpreis: 970 Euro Schon im vierten Jahr werden die beiden Veranstaltungen „Tarifrecht total“ und „Entgelt und Eingruppierung total“ jeweils im Sommer und Winter und jeweils in Königswinter und im Thüringer Wald angeboten. Eine Woche – genug Zeit, um Grundlagen zu besprechen, auf spezielle Fallgestaltungen einzugehen, Fragen zu beantworten und viel zu üben. Für die notwendige Erholung wird nach anstrengenden Seminartagen aber auch gesorgt. Bei gemeinsamen Freizeitaktivitäten können sich die Teilnehmer entspannen, spielen, Sport treiben, Natur genießen und networken. 4. Schritt: Die organisierte Lern- und Umsetzungsphase < Sommer- und Winterendet mit einem zweitägigen akademien – Tarifrecht Präsenzseminar in Berlin. Die bis zum Abwinken > 2014 Q007 EB Inhalte werden wir nach aktuWinterakademie – ellen Entwicklungen und auf Eine Woche systematisches Tarifrecht total der Basis der Erfahrungen des Training: chronologisch, inten20. bis 24. Januar 2014 Programms konkretisieren. siv, praxisnah – danach sind die Königswinter-Thomasberg Künftig wissen die Teilnehmer Teilnehmer fit! Dateiname: _3AF06_EAZ_dbb_magazin_S23.pdf; Seite: 1; Nettoformat: (185.00 x 135.00 mm); Datum: 29. Jul 2013 09:13:36; PDF-CMYK (WF), L.N. Schaffrath DruckMedien M e h r W I S S e n a l S a n D e r e . B e S t e l l e n S I e Was Sie davon haben: Sinkende Ruhegehaltssätze machen es auch für Beamte zunehmend erforderlich, rechtzeitig über Versorgungslücken und zusätzliche Altersvorsorge nachzudenken. Der Ratgeber unterstützt in kompakter Form sowohl jüngere als auch pensionsnahe Beamte bei der Berechnung des individuell zu erwartenden Ruhegehalts und bei der Planung ergänzender privater Vorsorge: praxisnah und mit zahlreichen Beispielen. So bestellen Sie ganz einfach: Sie können mit nebenstehendem Bestellcoupon per Post oder Fax bestellen. Oder Sie teilen uns Ihren Wunsch per E-Mail oder über Internet mit. 205 Seiten 9,90* < Ad-hoc-Veranstaltung: > 2013 Q303 EB Befristete Arbeitsverhältnisse – Grundlagen und aktuelle Entwicklungen 5. Dezember 2013, Köln Teilnehmerpreis: 185 Euro (ohne Ü/VP) Ihre Ansprechpartner sind: Dr. Thomas Wurm (Inhalte), Tel.: 0228.81 93 145, t.wurm@dbbakademie.de Elke Bamberg (Organisation), Tel.: 02244.882 201, e.bamberg@dbbakademie.de j e t z t. Finanziell sicher in Pension: Viele Informationen für wenig Geld Der Inhalt im Überblick: • Individuelle Ruhegehaltsberechnung • Muster einer Pensionsauskunft • Zusätzliche private Altersvorsorge • Steuerliche Förderung • Checklisten und Beispiele • Erläuterung versorgungsrechtlicher Fachbegriffe > 2014 Q008 EB Winterakademie – Entgelt und Eingruppierung total 10. bis 14. Februar 2014 Luisental/Nähe Oberhof Teilnehmerpreis: 1 250 Euro (inklusive Ü/VP) INFormAtIoNEN Für BEAmtE UND ArBEItNEhmEr dbb verlag gmbh Friedrichstraße 165 10117 Berlin telefon: 0 30/ 7 26 19 17-0 telefax: 0 30/ 7 26 19 17-40 E-mail: Kontakt@dbbverlag.de Internet: http://www.dbbverlag.de jetzt für E 9,90 erhältlich! Bestellcoupon Zuschicken oder faxen __ Exemplar/e „Finanziell sicher in Pension” Verlagsprogramm Name Anschrift ISBN: 978-3-87863-151-4 * zuzügl. Porto und Verpackung 23 fokus „Wie geht Ihr in Eurer Dienststelle mit diesem Problem um?“ „Wo kann ich was zu diesem Problem finden?“ Datum/Unterschrift > komba magazin | dbb seiten | September 2013 dbb dbb Bürgerbefragung 2013: Beamte verbessern ihr Image Foto: Marco Urban Der öffentliche Dienst in Deutschland hat im Ansehen der Bürgerinnen und Bürger weiter zugelegt. Das ist ein Ergebnis der „Bürgerbefragung 2013“, die der dbb gemeinsam mit forsa, Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analyse, veröffentlicht hat. während sechs Prozent sie als schlecht und 16 Prozent als überflüssig bezeichnen. „Im Vergleich zu unserer ersten Umfrage aus dem Jahr 2007 freut uns besonders, dass alle positiven Eigenschaften heute deutlich häufiger, alle negativen immer seltener genannt werden“, hob Dauderstädt hervor. 24 fokus > Prof. Dr. Manfred Güllner, dbb Chef Klaus Dauderstädt und dbb Sprecher Dr. Frank Zitka (von links) stellten der Presse die Ergebnisse der dbb Bürgerbefragung 2013 vor. „Das ist eine erfreuliche Entwicklung, die ausgebaut werden muss und auch künftig nicht aufs Spiel gesetzt werden darf“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt bei der Vorstellung der Studie am 27. August 2013 in Berlin. Die große Mehrheit der Behördenbesucher sei den Ergebnis- sen der Studie zur Folge mit den Leistungen der Kolleginnen und Kollegen zufrieden, konstatierte Dauderstädt. So geben 87 Prozent der Befragten an, dass sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Ämtern und Behörden freundlich behandelt wurden. 69 Prozent sagen, ihre Angelegenheit sei sofort bearbeitet worden. „Zudem hält mit < So kommt die Studie zustande Die Erhebungen für diese siebte „Bürgerbefragung öffentlicher Dienst“ fanden 2013 im Mai und Juni statt. Befragt wurden insgesamt 3 003 Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe computergestützter Telefoninterviews. 2 001 der insgesamt Befragten waren Angehörige des öffentlichen Dienstes (803 Beamte; 1 198 Tarifbeschäftigte). Die Auswahl der Befragten erfolgte wie in den Vorjahren nach einem systematischen Zufallsverfahren, das sicherstellt, dass die befragten Bürgerinnen und Bürger sowie die befragten Beamten und Tarifbeschäftigten ein Spiegelbild der Gesamtbevölkerung (ab 14 Jahre alt) sowie der im öffentlichen Dienst Beschäftigten darstellen. Die Befunde der Untersuchung sind somit lediglich mit den bei allen Stichprobenerhebungen möglichen Fehlertoleranzen auf die Gesamtheit der Bevölkerung beziehungsweise der im öffentlichen Dienst Beschäftigten übertragbar. > komba magazin | dbb seiten | September 2013 81 Prozent der Befragten die übergroße Mehrheit eine starke öffentliche Verwaltung für unerlässlich“, hob Dauderstädt hervor. In puncto Privatisierung seien sich die Bürger gleichfalls einig: „76 Prozent meinen, nur ein starker Staat kann vor den Auswirkungen einer ausufernden Globalisierung schützen, und der Anteil derer, die für weitere Privatisierungen öffentlicher Dienstleistungen sind, ist gegenüber den Vorjahren auf einen neuen Tiefpunkt von zwölf Prozent gesunken.“ < Beruferanking: Staatsdiener fest im Sattel Auch in der Kategorie „Beamtenprofil“ nehmen die positiven Bewertungen stetig zu und die negativen weiter ab: 79 Prozent der Befragten finden die Beamten pflichtbewusst, 72 Prozent zuverlässig und 68 Prozent kompetent, Wie bei den vergangenen Erhebungen wurde auch nach den Berufsgruppen mit dem höchsten Ansehen gefragt. Unangefochten steht der Feuerwehrmann im Berufe-Ranking auf Platz eins, gefolgt von Kranken- beziehungsweise Altenpfleger, Arzt, Erzieher und Polizist. Zu den „Gewinnern“ seit 2007 zählen „klassische Staatsdiener“ wie Müllmänner, Briefträger und Lehrer, aber auch „Beamte“ allgemein. Verschlechtert hat sich dagegen das Ansehen unter anderem von Bankangestellten, Steuerberatern und Managern. < Zufriedenheit und berechtigte Kritik Was die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten betrifft, ist die Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst (71 Prozent) mit ihren allgemeinen Arbeitsbedingungen zufrieden. Gleichzeitig attestiert eine wachsende dbb Vor allem bei der Entwicklung der Entgelte und bei den Aufstiegs- und Karrierechancen sehen sie ein Missverhältnis zur Privatwirtschaft. Konsequenterweise sieht den öffentlichen Dienst mit 55 Prozent eine Mehrheit der Beschäftigten beim Werben um Berufseinsteiger und Fachkräfte gegenüber der Privatwirtschaft inzwischen im Nachteil. „Das bedeutet konkreten Handlungsbedarf für Politik und Dienstherrn“, stellte Dauderstädt fest. „Um den öffentlichen Dienst zukunftsfest zu machen, sind insbesondere mehr junge qualifizierte Nachwuchskräfte notwendig.“ Die kämen aber nur, wenn sie konkurrenzfähige Einkommensbedingungen und gute Karrierechancen vorfinden: „Personalabbau und Arbeitsverdichtung haben die öffentliche Hand in den vergangenen 20 Jahren in einigen Bereichen an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit gebracht. Demografische Faktoren werden in den kommenden Jahren weitere Fakten schaffen. Wir sind gut beraten, mehr für den Nachwuchs zu tun, um nicht die besten Köpfe an die Wirtschaft zu verlieren.“ < Beamte sind erstaunlich grün Im Rahmen der Bürgerbefragung wurde im Jahr 2013 auch die „Sonntagsfrage“ zur Bundestagswahl gestellt. Wäre bereits jetzt Bundestagswahl, würde die CDU/CSU bei den öffentlich Bediensteten demnach mit 36 Prozent die meisten Stimmen bekommen. Zweitstärkste Partei würde aber – nicht wie bei den Wahlbürgern insgesamt die SPD – sondern die Grünen: Sie erhielten 24 Prozent der Stimmen der Beamten und Tarifbeschäftigten, die SPD 22 Prozent. Zudem gäben 32 Prozent der im öffentlichen Dienst Beschäftigten einer rot-grünen Koalition den Vorzug vor Schwarz-Gelb (15 Prozent). „Die Wahlabsichten der Kolleginnen und Kollegen dürften manchen überraschen“, stellte der dbb Chef Klaus Dauderstädt fest. „Wer hätte gedacht, dass Beamte so grün sind?“ Aber die Politik insgesamt müsse sich von den Menschen im öffentlichen Dienst harte Kritik gefallen lassen. So seien sie mehrheitlich der Meinung, dass sich keine Partei ausreichend für eine weiterhin positive Entwicklung des öffentlichen Dienstes einsetzt – das meinten bei den Beamten 48, 25 im Tarifbereich sogar 52 Prozent der Befragten. Schlechte Noten verteilten die Befragten auch beim Einsatz für eine gute und gerechte Bezahlung im öffentlichen Dienst. 50 Prozent der Beamten und 56 Prozent der Tarifbeschäftigten glauben dies von keiner Partei. Auch beim Einsatz der Parteien für mehr Anerkennung der Arbeit des öffentlichen Dienstes sähen die Befragten Defizite: „Über die Hälfte, nämlich 54 Prozent der Beamten und 55 Prozent der Tarifbeschäftigten meinen, keine Partei sorge am besten dafür. Statt den öffentlichen Dienst als Sündenbock für eigene Untätigkeit vorzuschieben, sollte die Politik endlich handeln: Wer trotz demografischen Wandels, Nachwuchs- und Fachkräftemangels auch in Zukunft einen verlässlichen öffentlichen Dienst will, muss für verbesserte Rahmenbedingungen sorgen. Sonst haben die Bürgerinnen und Bürger, also wir alle, das Nachsehen.“ cok/br Die dbb Bürgerbefragung 2013 – Einschätzungen, Erfahrungen und Erwartungen kann kostenlos als PDF-Version über www.dbb.de heruntergeladen werden. > komba magazin | dbb seiten | September 2013 fokus Zahl der Beschäftigten (44 Prozent) aber, dass sich ihre Arbeitsbedingungen in den letzten Jahren verschlechtert haben. dbb Besteuerung von Alterseinkünften: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 7. Februar 2013 (Az.: VI R 83/10) entschieden, dass gegen die derzeit geltende Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. fokus 26 Durch das Alterseinkünftegesetz vom 5. Juli 2004 war die Besteuerung der Alterseinkünfte zum 1. Januar 2005 neu geregelt worden. Dem vorausgegangen war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die die nur anteilige Besteuerung der Sozialversicherungsrenten gegenüber der vollen Besteuerung der Beamtenpensionen für verfassungswidrig erklärt hatte. Mit dem Alterseinkünftegesetz sollen nach einem Übergangszeitraum sowohl Sozialversicherungsrenten als auch Beamtenpensionen vollständig nachgelagert besteuert werden. Hierzu ist es notwendig, dass der steuerpflichtige Anteil der Sozialversicherungsrenten kontinuierlich erhöht wird. Zum endgültigen Zeitpunkt im Jahr 2040 werden dann Sozialversicherungsrenten und Beamtenpensionen gleichermaßen der vollen Besteuerung unterliegen. Im genannten Verfahren war es nun strittig, ob der allgemeine Gleichheitssatz gebietet, dass Ruhegehälter, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften gewährt werden, wie Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung lediglich mit einem Besteuerungsanteil zu erfassen seien. Geklagt hatte ein Wahlbeamter, der für sich die Regelung in Anspruch nehmen wollte, die Sozialversicherungsrentnern in der Übergangszeit zur Verfügung steht. Das zuständige Finanzamt hatte die Versorgungsbezüge in den Streitjahren 2005 und 2006 als Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit erfasst und hiervon den Versorgungsfreibetrag in Höhe von 3 000 Euro, den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in Höhe von 900 Euro und einen WerbungskostenPauschbetrag von 102 Euro abgezogen. Einsprüche hiergegen waren abgewiesen worden. Die daraufhin erhobene Klage vor dem zuständigen Finanzgericht (FG) wurde ebenfalls abgewiesen. Das FG Köln ließ jedoch wegen grundsätzlicher Bedeutung eine Revision zu. < Weitgefasster Übergangsspielraum Inzwischen ist die Ansicht der Finanzrichter jedoch auch vom Bundesfinanzhof bestätigt worden, der feststellte, dass die bezogenen Ruhegelder nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zweifelsfrei zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören. Davon konnten die genannten Abzüge (Versorgungsfreibetrag, Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag und Werbungskosten) geltend gemacht werden. Nach Ansicht des BFH verlangt der allgemeine Gleichheitssatz, dass wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Dies gilt sowohl für ungleiche Belastungen als auch für ungleiche > komba magazin | dbb seiten | September 2013 Foto: Oliver Raupach Keine Verfassungsbedenken > Der Bundesfinanzhof in München. Begünstigungen. Allerdings sei bei der Bindung des Gesetzgebers zu berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber bei der Umgestaltung der Besteuerung der Alterseinkünfte einen besonders weiten Spielraum bei der Ausgestaltung der Übergangsvorschriften einräumt. Insbesondere weil die Alterseinkünfte bis zur Neuregelung völlig unterschiedlich besteuert wurden, seien zur Verwirklichung einer einkommensteuerlichen Gleichbehandlung unterschiedliche Zwischenschritte nötig gewesen. Nach Auffassung der obersten Finanzrichter sei man den Versorgungsempfängern aus Gründen der Wahrung des Vertrauensschutzes insoweit entgegengekommen, als man den Versorgungsfreibetrag während der Übergangsphase unverändert beibehalte. Ebenso sei der Wegfall des ursprünglich gewährten Arbeitnehmer- Pauschbetrages von 1 044 Euro durch den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag nahezu kompensiert worden. Auf der anderen Seite war nach Meinung des BFH der Gesetzgeber auch gehalten, den Sozialversicherungsrentnern Vertrauensschutz dergestalt zu gewähren, dass der Besteuerungsanteil der Renten nur schrittweise ansteigt. So hätten rentennahe Jahrgänge sich schließlich nicht mehr auf die Neuregelung einstellen können. Des Weiteren muss beachtet werden, dass Rentner über unterschiedliche Erwerbsbiografien verfügen und ein höherer Besteuerungsanteil oder ein sich während des Rentenbezuges erhöhender Besteuerungsanteil bei vielen Rentnern dem Verbot der Doppelbesteuerung entgegengestanden hätte. Insofern hat der Bundesfinanzhof die Revision als unbegründet angesehen und sie daher zurückgewiesen. rh dbb Fall des Monats GPS-Ortung von Einsatzfahrzeugen: Zulässig sogar in der Pause Der Kläger – ein Mitarbeiter der Autobahnmeisterei mit dem Aufgabenfeld, Einsatzfahrzeuge im Winterstreudienst zu führen – wendete sich gegen die umgesetzten Pläne seines Arbeitgebers, sämtliche Einsatzfahrzeuge mit einem GPS-System auszustatten. Mithilfe dieses Systems kann der Arbeitgeber jederzeit nachvollziehen, wo genau sich das mit diesem System ausgestattete Fahrzeug befindet. Darüber hinaus werden die so festgestellten und erhobenen Daten zwölf Monate lang gespeichert. Der Kläger hielt diese Praxis für rechtswidrig. Die Verarbeitung seiner Daten widerspreche der Rechtslage. Die jederzeitige Ortung seines Standortes durch GPS sei unverhältnismäßig, weil sämtliche Einsatzfahrzeuge Funkkontakt zur Einsatzzentrale hätten, was für die Ortung ausreichend sei. Die Speicherung der Daten über zwölf Monate hinweg sei unverhältnismäßig, weil unnötig. Namentlich während der Pause bestünde ein Anspruch des klagenden Arbeitnehmers darauf, von der Ortung mittels GPS frei zu bleiben, denn Pausenzeit sei Freizeit. Dem folgte das Arbeitsgericht Hamburg in seiner Entscheidung vom 13. April 2011, Az. 24 Ca 229/10, nicht. Die Einführung und die durchgeführ- te Anwendung der GPS-Technik in den Einsatzfahrzeugen der Beklagten finden sich in der hierzu erlassenen Dienstvereinbarung. Diese Dienstvereinbarung korrespondiere mit dem Landesdatenschutzgesetz. Die jederzeitige Ortung der Einsatzfahrzeuge mittels GPS sei zulässig und verhältnismäßig. Die Notwendigkeit der Disposition über die Einsatzfahrzeuge durch den Arbeitgeber rechtfertige dies. Die Ortung – auch während der Pausenzeiten – sei auch nicht unverhältnismäßig. Dem Kläger seien die Fahrzeuge auch während der Pausenzeit anvertraut. Dies sei Teil seiner arbeitsvertraglichen Pflicht. Deshalb sei die Ortung mittels GPS auch während der Pausenzeit sachlich gerechtfertigt. Auch während dieser Zeit müsse der Arbeitgeber in Ansehung der Dispositionsmöglichkeit über die Fahrzeuge den Standort ermitteln können. Die hiergegen eingelegte Berufung wurde zwischenzeitlich zurückgenommen, sodass das Urteil rechtskräftig ist. ak < Info Der dbb gewährt den Einzelmitgliedern seiner Mitgliedsgewerkschaften berufsbezogenen Rechtsschutz. Zuständig dafür sind die Juristen in den dbb Dienstleistungszentren in Berlin, Bonn, Hamburg, Nürnberg und Mannheim. Das dbb magazin dokumentiert den „Fall des Monats“. Dateiname: _3EYC7_210x109_4c_Anschn_HV_Unser Verein.pdf; Seite: 1; Nettoformat: (210.00 x 109.00 mm); Datum: 06. Aug 2013 11:12:15; PDF-CMYK (WF), L.N. Schaffrath DruckMedien Krankenversicherungsverein a. G. Unser Verein auf Gegenseitigkeit – besser als jede Bürgerversicherung Größte Selbsthilfeeinrichtung des öffentlichen Dienstes auf dem Gebiet der Krankenversicherung Wir sind solidarisch, leistungsstark und bieten auch im Alter bezahlbare Beiträge. Debeka Lebensversicherungsverein a. G. (03/2013) Debeka Krankenversicherungsverein a. G. (03/2013) Debeka Allgemeine Versicherung AG (03/2013) Debeka-Hauptverwaltung Ferdinand-Sauerbruch-Str. 18 56058 Koblenz Telefon (02 61) 4 98 - 0 www.debeka.de Kundenmonitor® Deutschland 2012 TESTSIEGER Kundenzufriedenheit Branchen: • Private Krankenversicherungen • Bausparkassen Details unter www.debeka.de/kundenmonitor anders als andere dbb dbb Rechtsschutz-Kombi-Paket: Rechtsschutz-Spezialtarif gegen steigende Gebühren Bereits ab 9,52 Euro im Monat* spezial 28 Ein schlechtes Hotel, ein mangelhaft repariertes Auto oder ein unverschuldeter Unfall mit langen Krankheitsfolgen: Schneller als man denkt, benötigt man rechtlichen Rat oder muss sein Recht vor Gericht durchsetzen oder verteidigen. Nicht nur die psychische, sondern auch die finanzielle Belastung eines Rechtsstreits ist nicht zu unterschätzen. Gut, wenn man sich abgesichert hat: In Kooperation mit dem dbb vorsorgewerk bietet Jurpartner, Konzerntochter der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, ein maßgeschneidertes und preisgünstiges Rechtsschutz-Kombi-Paket exklusiv für dbb Mitglieder. Mitglieder in den Fachgewerkschaften des dbb sind auf Grundlage der Rahmenrechtsschutzordnung gegen arbeitsrechtliche Streitigkeiten abgesichert. Um dieses Risiko nicht doppelt zu versichern und so unnötige Kosten zu vermeiden, ergänzt das RechtsschutzKombi-Paket den berufsbezogenen Rechtsschutz durch den dbb. Für Familienangehörige kann der Arbeits-Rechtsschutz selbstverständlich gegen einen geringen Zusatzbeitrag abgedeckt werden. Aufgrund des zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes sind die Gerichtsgebühren seit 1. August 2013 um bis zu 18 Prozent gestiegen. Auch die zeitgleiche Anhebung der Gebühren für Anwälte um zwölf Prozent und Notare um 15 Prozent erhöhen das finanzielle Risiko eines Prozesses. Die gestiegenen Kosten machen das RechtsschutzKombi-Paket über das dbb vorsorgewerk noch wertvoller. < Unser Tipp: Sichern Sie sich noch heute eine Beitragsgarantie für die nächsten zwölf Monate! Damit profitieren Sie von stabilen Beiträgen im ersten Versicherungsjahr. < Exklusiver Spezialtarif zum günstigen Beitrag Jurpartner Rechtsschutz übernimmt bis zu 500 000 Euro je Rechtsschutzfall – bei einer geringen Selbstbeteiligung. Zudem wird Ihnen auf Wunsch ein qualifizierter Anwalt in Ihrer Nähe empfohlen. Eine telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich (einmal pro Jahr) rundet den Service ab. So kann der Streit häufig schon im Vorhinein vermieden werden. günstigen Spezialtarif. Dieses Angebot ist einzigartig und liegt im Beitrag weit unter den marktüblichen Tarifen für Rechtsschutz-Kombi-Pakete. < Robert K. stürzt beim Skifahren und verdreht sich dabei das Knie, weil die Bindung nicht öffnet. Diagnose: Meniskusabriss. Die volle Funktionsfähigkeit des Knies kann nicht wiederhergestellt werden, und so verlangt Robert K. von dem Sportgeschäft, das die Skibindung falsch eingestellt hat, Schadenersatz. Das Geschäft weist jedoch jede Schuld von sich und es kommt zur Klage. In einem Vergleich werden Robert K. statt der beantragten 109 000 Euro nur 6 000 Euro zugestanden. Er muss mehr als 90 Prozent der eigenen und der gegnerischen Gerichtskosten tragen. Seine RechtsschutzVersicherung übernimmt die rund 24 000 Euro komplett. Ohne Rechtsschutz-Versicherung hätte Robert K. die hohen Auslagen für seinen Rechtsstreit nicht aufbringen können. Und wie das Beispiel zeigt, bleibt es häufig nicht bei den Kosten für Anwalt und Gericht. Es können auch noch Sachverständigenkosten und die Kosten der Gegenseite hinzukommen. < Mit einem monatlichen Beitrag ab 9,52 Euro* profitieren dbb Mitglieder und ihre Angehörigen von einem besonders > komba magazin | dbb seiten | September 2013 Beispiel: Skiunfall Individueller Schutz Dank der Kooperation mit Jurpartner Rechtsschutz erhalten dbb Mitglieder eine individuel- le Absicherung, die genau an ihre Bedürfnisse angepasst ist. Mit dem Rechtsschutz-KombiPaket aus Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz profitieren dbb Mitglieder außerdem von einem günstigen Beitrag, einer hohen Versicherungssumme und einer geringen Selbstbeteiligung. nl < Info Fragen rund um das Thema Rechtsschutz beantworten Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des dbb vorsorgewerk gerne. Diese sind für Sie montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr unter 030.4081 6444 erreichbar. Weitere Informationen finden Sie auch online unter: http://www.dbb-vorsorgewerk.de/rechtsschutz/ * Jahresbeitrag auf Monatsbasis für Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie ergänzend zu den Leistungen des dbb im beruflichen Bereich, SB 250 Euro Kredite ����� ��������������� ������� ����������� ��� ���� ���������� ����������� ����� ������� ��� ������������ ������� ��� ������� ���� � ���� ��� ������������ ����� ��� ��� ������ ���� ���� ���� ���� �� ������� noch HEUTE Tel. (02 01) 22 13 48 ! Seit 1980 vermittelt PECUNIA GmbH Kredite von 1.000 – 100.000 ¤. • jetzt Laufzeit bis 240 Monate • ohne Auskunft bis 10.000 ¤ 45127 Essen · Gänsemarkt 21 www.pecunia-essen.de Nürnberger Lebensversicherung Hypotheken, Beamtenu. Angestelltendarlehen Forwarddarlehen, Ratenkredite Lösen Sie teure Kredite ab und senken Sie die monatlichen Kosten. 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Darüber hinaus haben wir die bereits im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien gefragt, warum die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sie wählen sollen, und im Zeitalter von Facebook, Twitter und Co um eine Antwort in 200 Zeichen gebeten. Die Ergebnisse lesen Sie als griffige Wahlhilfe auf den folgenden Seiten. Bei der letzten Bundestagswahl erreichte die Wahlbeteiligung mit knapp über 70 Prozent einen historischen Tiefstand. Viele – besonders jüngere – Bürgerinnen und Bürger haben 2009 von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch gemacht und aus Politikverdrossenheit oder Unzufriedenheit mit den politischen Entscheidungen der letzten Wahlperiode auf die Möglichkeit verzichtet, die Zusammensetzung des Parlaments nach ihren politischen Vorstellungen mitzubestimmen. Da jedoch die Mandate auf der Grundlage der ab- gegebenen gültigen Stimmen verteilt werden, stärken die Nichtwähler ungewollt die verschiedenen Randgruppen, deren relativer (Prozent)-Anteil am Wahlergebnis umso mehr steigt, desto weniger Stimmen abgegeben werden. Auch die Legitimation der gewählten Abgeordneten, in der kommenden Legislaturperiode Entschei- dungen für alle Bürgerinnen und Bürger zu treffen, wird umso fragwürdiger, je geringer die Wahlbeteiligung ausfällt. Der dbb appelliert deshalb an alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, am Wahltag Vorbildfunktion zu übernehmen: Wählen ist nicht nur Bürgerrecht, sondern Bürgerpflicht. sm > komba magazin | dbb seiten | September 2013 29 spezial Beamtenkredite für Beamte auf Lebenszeit, Beamte auf Probe und Tarifbeschäftigte im Öffentlichen Dienst dbb Eltern-Ratgeber: Recht auf Kita-Betreuung spezial 30 Ab 1. August 2013 steht Kindern ab einem Jahr laut Gesetz ein Platz in einer Kindertagesstätte oder Betreuung in Kindertagespflege zu. Doch auch zum Stichtag bleibt unklar, ob die Betreuungsgarantie für Kleinkinder tatsächlich flächendeckend umgesetzt werden kann. Viele Kommunen, die das Ausbauziel nicht erreichen, befürchten eine Klagewelle: Anwälte und Elterninitiativen stehen bereits in den Startlöchern, und erste rechtliche Handreichungen sind veröffentlicht. Die dbb bundesfrauenvertretung klärt über die aktuelle Rechtslage auf und beantwortet die wichtigsten Fragen. < Wer hat Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Ein- und Zweijährige? Anspruchsberechtigt sind Eltern, wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder arbeitssuchend gemeldet sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, Schuloder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten. Aber auch bei Kindern mit unbedingtem Rechtsanspruch, die älter als ein Jahr sind, spielen diese Kriterien eine Rolle. Vor allem dann, wenn es um Kita-Plätze geht, die Eltern in der Regel der privaten Tagespflege für ihre Kinder vorziehen. Zusätzliche Faktoren, die auf die Vermittlung eines Betreuungsplatzes Einfluss haben, sind daneben auch das Alter des Kindes, ob ein Geschwisterbonus vorhanden ist, ob Eltern alleinerziehend sind oder ob weitere Betreuungspersonen unterstützen können. Auch ist darauf zu achten, dass der zeitliche Umfang – also Länge der Betreuungszeit > komba magazin | dbb seiten | September 2013 sowie die zeitliche Lage der Betreuung – jeweils vom individuellen Bedarf des Kindes und der Familie abhängt. Ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung sieht das Gesetz danach nur bedingt vor. Wörtlich heißt es in § 24 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII: „Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.“ < Wer ist für die KitaPlatzvergabe zuständig? Der Anspruch besteht gegenüber den jeweiligen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Das sind in der Regel die kreisfreien Städte und Landkreise – selbst dann, wenn diese Aufgaben durch kreisangehörige Gemeinden wahrgenommen werden. Die dbb bundesfrauenvertretung empfiehlt Eltern, parallel zum offiziellen Antrag auf Kleinkindbetreuung, auch direkten Kontakt mit geeigneten Betreuungsanbietern aufzunehmen. Kommunen haben schließlich einen gewissen Spielraum, nachdem sie Plätze in Betreuungseinrichtungen vergeben können, etwa wenn es um die Entfernung zum Arbeitsplatz geht. So sind im Gesetz „angemessene Wege“ zulässig. Doch was heißt das konkret? „Unsere Erfahrungswerte hierzu stammen aus Rheinland-Pfalz, einem Bundesland, das bereits seit 2010 Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab zwei Jahren gewährt. Ein Betreuungsplatz in einem anderen Stadtteil ist dort für Eltern durchaus zumutbar. Anders sieht das das Kölner Verwaltungsgericht in einem aktuellen Urteil. Danach darf der Weg zur Einrichtung nicht weiter als fünf Kilometer von der Wohnung entfernt sein“, erläutert Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, die aktuelle Rechtslage (Az.: 19 L 877/13) < Wann muss ich meinen Anspruch geltend machen? Je früher Eltern einen Antrag auf Betreuung stellen, desto größer ist die Chance, einen Platz für den Spross in der Wunsch-Kita zu bekommen. Helene Wildfeuer rät daher allen Eltern, die auf einen Kita- dbb < Was kann ich tun, wenn ich bisher noch keine feste Zusage für einen Betreuungsplatz für mein Kind erhalten habe? Eltern, die zum Stichtag noch keinen Platz erhalten haben oder noch immer auf eine feste Zusage warten, empfiehlt die dbb bundesfrauenvertretung, das Gespräch mit der zuständigen Anlaufstelle zu suchen. „Machen Sie ruhig Dampf, wenn Sie auf einen Betreuungsplatz angewiesen sind. Legen Sie Ihre Situation dar. Verlangen Sie ruhig ein alternatives Angebot zur Kita-Betreuung und trauen Sie sich, eigene Vorschläge anzubringen“, lautet Helene Wildfeuers Tipp. Gleichzeitig wirbt sie um Verständnis für die Situation der Zuständigen vor Ort. „Wir haben es zum Stichtag mit einer Ausnahmesituation zu tun. Dieser Tage wird in den Kommunen unter Hochdruck daran gearbeitet, Eltern eine passende Betreuung für ihre Kleinkinder zu organisieren. Hinzu kommt, dass vielerorts nicht genug Personal zur Verfügung steht, um alle Anträge fristgerecht zu bearbeiten“, gibt Helene Wildfeuer Betroffenen mit auf den Weg. Aber nicht jede Verzögerung seitens der Behörden sei durch < Rechtshinweis Die vorliegenden Urteile des Verwaltungsgerichts Mainz und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zum Rechtsanspruch auf Betreuung in einer öffentlichen Kindertagespflegeeinrichtung können nur als Orientierung dienen. Eine abschließende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Mainzer Fall stand zum Redaktionsschluss noch aus. Die Urteilsverkündung (Aktenzeichen: 5 C 35/12) ist vom Bundesverwaltungsgericht für den 17. September 2013 angekündigt. Jedoch werden sich Betroffene auch danach noch gedulden müssen, bis das Gericht eine ausführliche Urteilsbegründung vorgelegt hat. Bundesweit stünden nach Angaben des Städtetags RheinlandPfalz Kommunen ab dem 1. August 2013 vor denselben Rechtsfragen, was eine etwaige Kostenerstattungspflicht angehe. Deshalb bestehe über die Landesgrenzen hinaus ein hohes Interesse an einer höchstgerichtlichen Klärung der offenen Fragen im Kindergartenrecht. VG Mainz, Urteil vom 10. Mai 2012 – 1 K 981/11 OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 2012 – 7 A 10671/12 Sie haben Fragen zum Thema, wollen sich frauenpolitisch im dbb engagieren oder frauen im dbb abonnieren, dann schreiben Sie uns: frauen@dbb.de Personalengpässe zu entschuldigen. Blieben persönliche Gespräche ohne Erfolg und zeigten sich die handelnden Personen objektiv nicht kooperationsbereit, böte sich Betroffenen die Möglichkeit, ihrem Anliegen über eine Dienstaufsichtsbeschwerde Nachdruck zu verleihen. „Dabei handelt es sich um eine formlose Beschwerde, in der die Untätigkeit des jeweiligen Amtsträgers beschrieben wird. Adressat ist die öffentlich-rechtliche Fachaufsichtsbehörde. Dort kann sie direkt eingereicht werden, oder aber zuerst an den Vorgesetzten des entscheidenden Amtsträgers gegeben werden“, erklärt Helene Wildfeuer. Zudem sei dieser Weg weder mit Kosten verbunden noch an Fristen geknüpft. Doch selbst wenn eine Dienstaufsichtsbeschwerde erfolg- reich sei, folge daraufhin nicht automatisch der begehrte Betreuungsplatz, räumt die Vorsitzende ein. Wird der Antrag auf einen Betreuungsplatz nicht erfüllt, abgelehnt oder nicht fristgerecht bearbeitet, können Anspruchsberechtigte die Gemeinde als Träger des zuständigen Jugendamtes vor dem Verwaltungsgericht verklagen. Steht zum beantragten Zeitpunkt keine Kinderbetreuung zur Verfügung, können Eltern Ersatzoder Schadenersatzansprüche geltend machen. Die dbb bundesfrauenvertretung warnt aber vor voreiligen rechtlichen Schritten: „Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht kann sich über einen Zeitraum von über einem Jahr hinziehen. Und nicht in jedem Fall führt eine Klage gegen einen ablehnenden Bescheid zum gewünschten Erfolg – heißt, zu einer fristgerechten Unterbringung der Kinder in einer Betreuungseinrichtung. Eine Rechtsschutzgewährung der dbb Mitgliedsgewerkschaften für betroffene Mitglieder wird im Einzelfall zu prüfen sein. Richtungsweisende Gerichtsurteile zum Rechtsanspruch auf Kleinkindbetreuung sind bisher noch rar. Derzeit gibt es ein erfolgreiches Beispiel aus Rheinland-Pfalz: Eine Mutter, die keinen Betreuungsplatz für ihr Zweijähriges finden konnte, hatte ihr Kind in einer privaten Einrichtung betreuen lassen und die Stadt Mainz auf Schadenersatz verklagt. Bisher hatte sie vom Verwaltungsgericht Mainz sowie vom Oberverwaltungsgericht Koblenz Recht bekommen. „Hierzu muss man allerdings wissen, dass die öffentliche Kindertagespflege in Rheinland-Pfalz seit 1. August 2010 für Kinder ab zwei Jahren kostenfrei angeboten wird“, erklärt die Vorsitzende. Besser beraten seien Eltern damit, alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel und Wege zur Wunschbetreuung genau zu prüfen, bevor sie rechtliche Schritte einleiteten. bau < Info § Der Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder ist in § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII geregelt. Danach galt bisher ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab drei Jahren. Basierend auf dem im Jahr 2008 verabschiedeten Kinderförderungsgesetz (KiföG) tritt zum 1. August 2013 eine neue Regelung in Kraft. Danach gilt der Rechtsanspruch auf Betreuung auch für Ein- und Zweijährige. > komba magazin | dbb seiten | September 2013 31 spezial Platz angewiesen sind, sich frühzeitig zu kümmern: „Gerade in städtischen Ballungszentren, in denen vor allem Ganztagsangebote heiß begehrt sind, kann es ratsam sein, sich bereits während einer Schwangerschaft um eine passende Betreuung fürs Kind zu bemühen. Spätestens aber wenige Wochen vor dem ersten Geburtstag sollten Eltern einen entsprechenden Antrag stellen.“ dbb CESI-Fachtagung in Lyon: Europäische Innenpolitik Am 27. und 28. Juni 2013 kamen über 120 Gewerkschafter und Experten aus Europa in Lyon zusammen, um die Zukunft der europäischen Sicherheitsstrategie zu diskutieren. Gastgeber waren neben der CESI-Akademie die beiden französischen CESI-Mitgliedsgewerkschaften Fonctions Publiques CFE-CGC und die Fédération Générale Autonome des Fonctionnaires. Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Volker Stich bekräftigte die CESI-Forderung, die Beachtung von Arbeitnehmerrechten in der künftigen Sicherheitsstrategie explizit zu verankern. „Die Herausforderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Recht sind in den vergangenen Jahren vielfältiger und teilweise auch unberechenbarer geworden.“ So stellten zum Beispiel CyberKriminalität, neue Technologien und wachsende gesellschaftliche Spannungen in vielen Teilen Europas den öffentlichen Dienst vor neue Aufgaben. „Gleichzeitig werden aber die Mittel für diese Dienste in vielen Staaten zusammengestrichen, der einzelne Bedienstete muss deutlich mehr leisten.“ Der Staat stelle sich nicht immer seiner Verantwortung und lasse die Arbeitnehmer allein, wenn er nicht für eine angemessene Mittelausstattung sorge. Dieses Vertrauen müsse aber auch zwischen Arbeitnehmern und Dienstherren gewährleistet werden. „Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts muss zugleich beinhalten, dass auch die Rechte derjenigen gewahrt sind, die im öffentlichen Dienst diesen Raum überhaupt möglich machen“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende des CESI-Berufsrats Sicherheit und Erster stellvertretender Bundesvorsitzende der Deutschen PoliFotos: Johann Tromat/CESI spezial 32 Europa will zu einem einheitlichen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zusammenwachsen. Ab 2014 wird eine neue Strategie benötigt. Wie diese ausgestaltet werden sollte, skizzierte der Präsident der CESI-Akademie Emilio Fatovic beim Auftakt der CESI-Fachtagung „Aufbau eines Europas der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“: „Die Belange der Beschäftigten, die mit der konkreten Umsetzung der Sicherheit zugunsten der Bürgerinnen und Bürger betraut sind, müssen stärker beachtet werden“, stellte Fatovic klar. Grenzverkehr lösen. „Solche Kooperationen sorgen dafür, dass gegenseitiges Vertrauen geschaffen wird. Das ist für die europäische Arbeit unerlässlich.“ > Emilio Fatovic (links), Präsident der Akademie Europa, und CESI-Generalsekretär Klaus Heeger. Gleichzeitig lobte Stich aber auch die Fortschritte, die in der bilateralen Zusammenarbeit gemacht werden konnten. „Da, wo auch grenzübergreifend neue Wege gegangen und die individuellen Fähigkeiten der Einzelnen genutzt werden, gibt es erfolgreiche Kooperationen.“ Ein gutes Beispiel für diese Entwicklung seien die gemeinsamen Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit, die etwa an der deutsch-französischen Grenze alltägliche Probleme im > komba magazin | dbb seiten | September 2013 zeigewerkschaft (DPolG) Hermann Benker. „Die Polizeiarbeit ist mittlerweile in vielen Fällen grenzüberschreitend. Dabei werden auch für die Rechte der Arbeitnehmer ganz neue Fragen aufgeworfen, die noch nicht zufriedenstellend beantwortet wurden.“ Die künftige Strategie der Europäischen Union müsse deshalb auch diesem Anspruch gerecht werden. Zudem sei es wichtig, den Polizeibeamten Orientierungs- hilfen für die Arbeit in und mit Europa zu geben, so Benker. „Die Aus- und Fortbildung muss so gestaltet werden, dass der einzelne Polizist auf die europäischen Herausforderungen vorbereitet ist. Dazu gehören zum Beispiel Sprachkurse in Grenzgebieten.“ Auch sei es wichtig, polizeiliche Befugnisse transparenter zu machen, damit die Rechtssicherheit in kritischen Situationen gewährleistet werden könne. „Die jetzigen Polizeistrukturen sind nicht immer miteinander kompatibel, da können schnell Unsicherheiten entstehen. Eine europäische Angleichung einiger Komponenten darf deshalb kein Tabuthema mehr sein“, forderte Benker. Ausdrücklich lobte CESI-Generalsekretär Klaus Heeger die direkte und kompetente Beteiligung der europäischen Institutionen an der Fachtagung. „Ich freue mich, dass die Kommission und der Rat bei dieser wichtigen Thematik zum Dialog mit den Gewerkschaften bereit sind.“ Die CESI werde die Ergebnisse der Fachtagung in einer internen Arbeitsgruppe auswerten und den zuständigen europäischen Institutionen Vorschläge für gewerkschaftliche Komponenten der europäischen Innenpolitik unterbreiten. „Unabhängig davon, ob es ein weiteres Mehrjahresprogramm geben wird oder einen alternativen Ansatz, die Rechte der Arbeitnehmer müssen fester Bestandteil werden. Das fehlt bislang.“ Eines sei bereits bei den Diskussionen der Teilnehmer der Fachtagung sehr deutlich geworden, betonte dbb > Hermann Benker, Vizepräsident des CESI-Berufsrats Sicherheit und Erster stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), CESI-Präsident Romain Wolff und der stellvertretende DPolG-Bundesvorsitzende Werner Kasel (von links nach rechts). Heeger: „Ohne einen ständigen und verlässlichen Austausch zwischen den europäischen Partnern auf allen Ebenen kann die Zusammenarbeit nicht gelingen. Dafür müssen die richtigen Plattformen geschaffen werden.“ Dies sei angesichts der prinzipiellen einzelstaatlichen Hoheit über die eigene Sicherheits- und Rechtspolitik ein sensibles Thema, könne aber zu einem fundamentalen Vertrauenszuwachs für die Europäische Union führen. „Indem die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst dafür sorgen, dass die Rechte und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in einem europäischen Raum der Freiheit garantiert sind, leisten sie einen großartigen Beitrag zur europäischen Integration.“ be EU-Zollbericht: Höhere Erfolgsquote möglich Foto: Christine Bonath > Der Kampf gegen Produktpiraterie – die Herstellung und den Verkauf gefälschter Markenartikel – stellte die Beschäftigten beim Zoll der EU-Länder auch 2012 vor große Herausforderungen. Das dokumentiert der im August veröffentlichte EU-Jahresbericht über Zollmaßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ, Klaus H. Leprich, wertete den Rückgang der Produktpiraterie – 2011 belief sich der Wert der vom Zoll abgefangenen Waren auf fast 1,3 Milliarde Euro – als „Mahnung an die EU-Mitgliedstaaten. Wenn diese Zahl niedriger wird, heißt das nicht, dass es weniger Produktfälschungen in Europa gibt“, sagte Leprich, der auch Vizepräsident der Union des Finanzpersonals in Europa (UFE) und Vorsitzender des UFE-Zollausschusses ist, am 7. August 2013 in Berlin. Der Bericht unterstreiche vielmehr zweierlei: die hohe Bedeutung des Zolls für den Schutz des geistigen Eigentums und die Sicherheit der Verbraucher sowie die Folgen eines fortgesetzten Personalabbaus in den europäischen Zollverwaltungen. Der BDZ fordere seit Jahren einen Stopp des Personalabbaus und die Realisierung einer einheitlichen und wirksamen Risikoanalyse in allen EU-Mitgliedstaaten, erklärte Leprich. Der EU-Zollbericht zeige, wie notwendig Reformen zugunsten attraktiver Zollverwaltungen seien. „Der Zoll kann nur dann den Produktfälschern einen Strich durch die Rechnung machen, wenn er über ausreichende personelle und materielle Ressourcen verfügt.“ Die Motivation der Mitarbeiter sei dabei nicht weniger wichtig als die Güte der technischen Ausrüstung. In einigen EU-Mitgliedstaaten bestünden bei Personalausstattung, Bezahlung und Arbeitsplatzsicherheit große Defizite. Der Zoll in Europa sei weit davon entfernt, auf der Basis des Zollkodex wie eine einzige Zollverwaltung in Europa zu handeln. Darüber hinaus bestätige der Zollbericht, wie wichtig vor allem der Kampf gegen den Zigarettenschmuggel sei: „Ich begrüße es, dass die Bundesregierung am 17. Juli der Unterzeichnung des Tabakschmuggelprotokolls zugestimmt hat“, sagte der Zollgewerkschafter. Nach wie vor stünden Zigaretten bei Produktfälschungen mit weitem Abstand an erster Stelle. „Wir können die Produktpiraterie nur erfolgreich zurückdrängen, wenn wir dem Zoll in Europa und seinen Bediensteten die materiellen und immateriellen Möglichkeiten dazu geben.“ Leprich mahnte zugleich, die Europäische Kommission müsse die richtigen Schlussfolgerungen aus dieser Erkenntnis ziehen. „Wer leistungsfähige öffentliche Dienste will, darf mit seinen politischen Maßnahmen und Empfehlungen nicht dazu beitragen, dass die Staaten ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können.“ Letztlich liege die Verantwortung für die Umsetzung der EU-Vorgaben bei den europäischen Mitgliedstaaten. „Und da besteht Optimierungspotenzial – auch in Deutschland!“ > komba magazin | dbb seiten | September 2013 33 spezial 2012 wurden europaweit Produktfälschungen im Wert von einer Milliarde Euro beschlagnahmt. Das geht aus dem Jahresbericht über Zollmaßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums hervor, den die Europäische Kommission am 5. August 2013 veröffentlicht hat. dbb Mobilität im Alter: Führerscheinprüfungen für ältere Verkehrsteilnehmer? Ein (Diskussions-)Beitrag von Kirsten Lühmann (MdB), stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Mitglied im Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. spezial 34 Sehen, Gehör, Reaktion, Wahrnehmung – diese Fähigkeiten nehmen im Alter ab. Bei uns allen. So viel steht fest. Unklar ist, ab welchem Zeitpunkt diese altersbedingten körperlichen Entwicklungen die Fähigkeit, ein Auto zu führen, in dem Maße beeinträchtigen, dass sie die eigene Sicherheit im Verkehr und die der anderen Verkehrsteilnehmenden gefährdet. Der Prozess ist schleichend: Das Straßenschild, das vor ein paar Monaten noch klar erkennbar war, lässt sich nur noch mit Mühe entziffern. Auch die Geräusche werden leiser; die Geräuschkulisse ist nicht mehr klar zuzuordnen: Zug, Auto, Motorrad – von vorne, hinten, rechts oder links? Insgesamt handelt es sich also bei der Frage der Fahrtüchtigkeit im Alter um eine schwierige Diskussion, zumal es „die Senioren“ nicht gibt. So individuell unsere Persönlichkeit ist, so individuell ist auch die Abnahme unserer Wahrnehmungsfähigkeit. Auf der Hand liegt, dass es sich um eine schwierige Situation für die älteren Autofahrenden und ihre Angehörigen handelt, die mögliche Beeinträchtigungen an der Fahrweise ihrer Ehepartner, Eltern oder Großeltern bemerken. Denn für viele ältere Menschen ist der Entzug der Fahrerlaubnis ein schwerer Schlag. Bedeutet es doch das endgültige Aus der Selbstbestimmung über die Mobilität. Jeder Einkauf, jeder Arztbesuch oder Ausflug wird zu einer logistischen Meisterleistung und die Inanspruchnahme von Hilfe durch Verwandte und Freunde wird als Fremdbestimmung wahrgenommen. Dies gilt insbesondere in ländlichen Regionen, in denen das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs zunehmend ausgedünnt wird. Nichtsdestotrotz müssen wir uns mit dieser Problematik auseinandersetzen – auch weil der Anteil der älteren Menschen, die einen Führerschein und ein Auto besitzen, gestiegen ist. Doch werfen wir einen Blick auf die Fakten, die helfen, Klarheit in die Diskussion zu bringen. Zur Unfallstatistik: Lange war die Beteiligung der Gruppe der Fahrenden ab 65 Jahren am allgemeinen Unfallgeschehen unauffällig. Dies hat sich jedoch in den letzten Jahren geändert. In 2010 haben 66,4 Prozent dieser Altersgruppe, die an einem Verkehrsunfall beteiligt waren, diesen auch verursacht. Nur bei der Risikogruppe der Fahranfangenden zwischen 18 und 21 Jahren war diese Quote mit 71,2 Pro- > komba magazin | dbb seiten | September 2013 zent höher. Diese Entwicklung ist besorgniserregend und zeigt den bestehenden Handlungsbedarf auf. In den vergangenen Jahren hat die Politik bei der Hauptrisikogruppe, nämlich den Fahranfangenden, Maßnahmen ergriffen, um die Unfallzahlen zu senken. Gute Ergebnisse konnten unter anderem mit dem Begleiteten Fahren ab 17 und dem strikten Alkoholverbot für Führerscheinneulinge erzielt werden. Doch was können wir bei der Gruppe der älteren Verkehrsteilnehmenden tun? Eine verpflichtende Gesundheitsuntersuchung, wie sie alle fünf Jahre für Lkw-Fahrende ab 50 Jahren vorgesehen ist, geht meiner Meinung nach zu weit. und indem er auf weitere bestehende Hilfen hinweist. Hier gibt es bereits eine breite Palette: Der ADAC und viele Fahrschulen bieten besondere Fahrstunden für Senioren an. DEKRA und TÜV haben sogenannte Mobilitätschecks im Programm, bei denen sich ältere Menschen auf ihre körperliche und geistige Leistungsfähigkeit überprüfen lassen können. Die Ergebnisse werden vertraulich behandelt. Die Deutsche Verkehrswacht bietet ebenfalls Kurse speziell für ältere Menschen an. Seniorenberater stehen für Einzelgespräche bereit oder organisieren Vorträge beispielsweise zu neuen Verkehrsregeln, Technik im Auto oder gesundheitlichen Fragen. Aber da die steigenden Unfallrisiken in der Altersgruppe ab 65 Jahren mit den Gesundheitsbeeinträchtigungen im Alter einhergehen, sollte auch an dieser Stelle eingehakt werden: beim (Haus-)Arzt. Oft besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Patienten und ihrem Hausarzt. Sein Rat wird eher ernst genommen als die Ermahnungen von Familie oder der Polizei. Die Bereitschaft zu regelmäßigen Gesundheitschecks könnte durch zusätzliche Anreize zum Beispiel der Versicherungswirtschaft erhöht werden – ähnlich wie das Bonusheft, das zur regelmäßigen Zahnkontrolle motiviert: Zum Beispiel erhält, wer regelmäßig ein Beratungsangebot in Sachen Fahrtüchtigkeit nutzt, besondere Prämien. Hier ist die Phantasie der Versicherungswirtschaft gefragt; das ist nicht die Aufgabe der Politik. Denkbar sind Beratungsgespräche, bei denen der Arzt auf Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit hinweist, den Patienten anhält, sich für die Zeit ohne Führerschein jetzt schon Gedanken zu machen Fazit: Eine regelmäßige Führerscheinprüfung für ältere Verkehrsteilnehmende kann nur Ultima Ratio sein. Zunächst sollten wir daher die Wirksamkeit „weicherer“ Instrumente überprüfen. Kliniken und Sanatorien Hilfe bei Psoriasis und Neurodermitis ...wie am Toten Meer Ihre private Fachklinik bei · Depressionen · Angst- und Zwangserkrankungen · Konflikt- und Trauerreaktionen · Burn-out Ärztl. Direktor: Prof. Dr. med. Fritz Reimer Chefarzt: H.-J. Köhler Belegung durch alle Krankenkassen und Rentenversicherungen sowie beihilfefähig Attraktive Angebote für Selbstzahler FAMESA Fachklinik GmbH 36364 Bad Salzschlirf Sanima Klinik am Mayenberg GmbH Alte Dobler Str. 8 · 76332 Bad Herrenalb Telefon 07083 748-0 · Telefax 07083 748-444 info@sanima-klinik.de · www.sanima-klinik.de Freecall 0800 748 4444 Tel. 06648 / 55-0 www.gfschlottmann.de Privates Krankenhaus nach § 30 GewO · Alle privaten Krankenversicherungen, beihilfefähig Unser Anzeigenteam erreichen Sie unter: Innere Medizin, Orthopädie, phys. und Rehab.Medizin, Naturheilverfahren, Erkrankungen der Haltungs- und Bewegungsorgane, Herz-Kreislauferkrankungen, Stoffwechselstörungen, Biologische Krebsnachsorge, Migräne, Erschöpfungszustände, chron. Schmerzzustände, Stressfolgen, Burnout-Prävention. 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Die entsprechende FSO-Ausschreibung kann übrigens im Internet (!) nachgelesen werden. Das wird die Späher zu ihren Wurzeln zurückführen und die klassische Spionagekamera der 50er-Jahre, die Minox A, zu einem neuen Boom verhelfen. Natürlich mit Kleinbildfilm im Format 8 x 11 Millimeter, denn die digitale Variante hätte wegen der Web-Lecks keine Chance. Auch der gute alte Kurier müsste wieder aktiviert wer- den, entsprechende Stellenausschreibungen sind in Kürze zu erwarten. Einen Haken hat die Sache und sollte vom FSO genauestens geprüft werden: Es dürfte für die findigen Schreibmaschinenbauer in China kein Problem sein, die TriumphAdler Twen mit geschickt getarntem WLAN- und USBAnschluss auszurüsten. Soll später niemand aus der PolitikElite sagen, er habe davon nichts gewusst. sm spezial 37 Fachzentrum für Innere Medizin/Stoffwechsel, Psychosomatik und Orthopädie Prof.-Paul-Köhler-Str. 3 | 08645 Bad Elster Hotline: 0800/751 11 11 info@dekimed.de | www.dekimed.de Ein Unternehmen der Celenus-Gruppe Wir behandeln mit einem ganzheitlichen Konzept (Anerkennung nach § 107 (2) SGB V, §§ 6 und 7 BhVO, § 4 (5) MB/KK) > komba magazin | dbb seiten | September 2013 dbb Zertifikatskurs Gewerkschaftsmanagement, Modul 3: Gewerkschaft? Kann ich! In der März- und in der Mai-Ausgabe des dbb magazins informierte der stellvertretende Vorsitzende der dbb jugend, Marco Karbach, in seinem „Kurs-Tagebuch“ über seine Weiterbildung zum zertifizierten Gewerkschaftsmanager. Im dritten und letzten Teil seiner Aufzeichnungen berichtet er über Modul 3 „Gewerkschaftliche Positionen überzeugend vertreten“ – und das Abschlusskolloquium, das sich nahtlos anschloss. Auch die Abstimmung mit den Kollegen ist wichtig und hilft, das Gelernte Revue passieren zu lassen. Die Anspannung steigt, Panik oder totale Prüfungsangst herrschen aber nicht. Gut so. < dbb forum siebengebirge, 28. Juni bis 1. Juli 2013 spezial 38 Tag 1: Heute Mittag startet das letzte Modul auf dem Weg zum Gewerkschaftsmanager. Da am Montag das Abschlusskolloquium ansteht, ist die Anspannung natürlich etwas zu spüren. Aber zunächst gibt uns Seminarleiter Dr. KarlHeinz Richter erst einmal wichtige Tipps für Personalund Betriebsratswahlkämpfe. Wichtig für einen Gewerkschafter, denn die Interessenvertretung gegenüber Dienstherrn und Arbeitgebern ist Kerngeschäft! Am Abend besprechen wir noch den Ablauf der Prüfung am Montag. Wie läuft das Kolloquium ab? Worauf muss ich mich vorbereiten? Ich bin guter Dinge, dass ich das schaffe. < Tag 2: Wie wirke ich vor der Fernsehkamera? Bin ich bereit für ein kurzes Statement im ZDF? Einem Gewerkschaftsmanager kann es immer mal passieren, dass Forderungen kurz und klar vor einer Kamera präsentiert werden müssen. Um da eine Sicherheit zu erlangen und erste Erfahrungen zu sammeln, trainiert Dozent Manfred Mauren, Experte der dbb akademie auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit, den ganzen Tag lang mit uns. Foto: Manfred Mauren < > Geschafft! Willi Russ, der Präsident der dbb akademie, freute sich mit Marco Karbach über die bestandene Abschlussprüfung. Spannend, mal zu sehen, wie man so vor der Kamera wirkt. Am Abend lassen wir den Tag bei einem guten Essen und einem Glas Wein ausklingen. < Tag 3: Vormittags steht weiter „Training vor der Kamera“ auf dem Programm. Insbesondere lernen wir heute, wie man sich richtig in einem Interview oder in einer Talkshow verhält. Gar nicht so einfach, aber wir üben ja noch. Am Nachmittag hat jeder Zeit zur freien Verfügung. Natürlich schaut man sich jetzt nochmal alle Unterlagen an. > komba magazin | dbb seiten | September 2013 Tag 4: Abschlusskolloquium! Ich starte bereits sehr früh. Um 8.30 Uhr ist für mich Prüfungsbeginn. In der Prüfungskommission sitzen neben dem Zweiten Vorsitzenden des dbb, Willi Russ, Seminarleiter Dr. Karl-Heinz Richter sowie die beiden Geschäftsführer der dbb akademie, Anke Weigend und Dr. Thomas Kröker. Um 13.30 Uhr dann die tolle Nachricht: Nicht nur ich, sondern alle haben es geschafft. Ich bin happy! Es folgt die Übergabe der Zertifikate, und wir stoßen mit einem Glas Sekt auf die tollen Ergebnisse und die gute Zeit an. Ich freue mich schon auf ein Wiedersehen mit den Teilnehmern und Prüfern in der Alumni-Organisation des Zertifikatskurses, der nahezu alle Teilnehmer beitreten. < Internationaler Tag der Jugend: Keine Jugendpolitik nach Kassenlage Vor einer Kinder- und Jugendpolitik nach Kassenlage warnte die dbb jugend anlässlich des Internationalen Tags der Jugend am 12. August 2013. „Tag für Tag machen die Kinder- und Jugendverbände insbesondere auf kommunaler Ebene, also in ihrem Wirkungskreis vor Ort, die Erfahrung, dass ihre Arbeit politisch immer stärker infrage gestellt wird und die prekäre Situation der öffentlichen Haushalte zu einer Kinder- und Jugendpolitik nach Kassenlage führt“, kritisierte die dbb jugend Vorsitzende Sandra Kothe. „Das ist eine fatale Entwicklung, denn gerade aktuell steht die Kinder- und Jugendförderung vor großen Herausforderungen“, warnte sie. So gehe aus dem jüngsten Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung hervor, dass die soziale Herkunft nach wie vor in besonderem Maße die Lebenschancen eines jungen Menschen bestimme. „Um hier endlich eine Trendwende einzuleiten, muss noch mehr für und mit dem Nachwuchs gearbeitet werden, nicht weniger“, forderte die dbb jugend Chefin. dbb „Ihr habt ‚Die Wahl‘!“, schreibt dbb jugend Chefin Sandra Kothe im Editorial des aktuellen dbb jugend magazins: „Am 22. September 2013 wählt Deutschland einen neuen Bundestag, in Bayern und Hessen werden auch die Besetzungen der Landesparlamente neu ermittelt. t@cker widmet sich in einem ausführlichen Special diesem Thema: Neben einem Doppel-Interview mit Bundesarbeits- und -sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) und SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück findet Ihr dort Statements aller großen Parteien zum öffentlichen Dienst und viele weitere Interessante Infos. Mein Appell: Geht wählen!“ wichtige Arbeit im Bereich der Lebensmittelüberwachung: Besuch bei zwei amtlichen Tierärzten und neun amtlichen Fachassistentinnen in der Geflügelschlachtanlage von Wiesenhof in Niederlehme vor den Toren Berlins. Die t@cker-tipps machen aufmerksam auf ein Seminar der dbb akademie und eine eindrucksvolle Wanderausstellung zum Thema Rechtsextremismus – Motto: „Rechts? Links liegen lassen!“. Nachrichten aus der dbb jugend und dbb Jugendverbänden gibt’s selbstverständlich auch wieder, ebenso wie die tollen Gewinnspiele (Achtung: neue Runde t@ckerMega-Aktion!), Musikund Filmtipp im t@ckerchecker. Einfach reinsurfen: www.tacker-online.de! Die spannende t@cker-story berichtet diesmal über die 39 M e h r W I S S e n a L S a n D e r e . B e S t e L L e n S I e j e t z t. Laufbahnrecht in der Praxis Der Inhalt im Überblick: • Bundes- und Landesrecht • Gesetzliche Regelungen und Laufbahnverordnungen • Gesetzesbegründungen, Verwaltungsvorschriften, Anmerkungen, Rechtsprechungsnachweise INformAtIoNEN für BEAmtE UND ArBEItNEhmEr dbb verlag gmbh friedrichstraße 165 10117 Berlin Was Sie davon haben: Zusammenfassung des in der Bundesrepublik geltenden Laufbahnrechts, das sich aufgrund der Föderalismusreform I zunehmend auseinanderentwickelt. Praxisorientierte Kommentierung. Das Buch ermöglicht erstmals den unmittelbaren Vergleich der verschiedenen landes- und bundesrechtlichen Laufbahnbestimmungen. Geeignet für Behörden, Kanzleien und Gerichte. So bestellen Sie ganz einfach: Sie können mit nebenstehendem Bestellcoupon per Post oder Fax bestellen. Oder Sie teilen uns Ihren Wunsch per E-Mail oder über Internet mit. spezial Dateiname: _3AF0B_EAZ_dbb_magazin_S39.pdf; Seite: 1; Nettoformat: (185.00 x 135.00 mm); Datum: 29. Jul 2013 09:13:49; PDF-CMYK (WF), L.N. Schaffrath DruckMedien telefon: 0 30/ 7 26 19 17-0 telefax: 0 30/ 7 26 19 17-40 E-mail: Kontakt@dbbverlag.de Internet: http://www.dbbverlag.de Bestellcoupon Zuschicken oder faxen –– Exemplar/e „Laufbahnrecht in Bund und Ländern“ Verlagsprogramm Name 1.112 Seiten 44,90* Anschrift ISBN 978-3-87863-173-6 * zuzügl. Porto und Verpackung Datum/Unterschrift > komba magazin | dbb seiten | September 2013 dbb Datensicherheit: ’Drum prüfe, wer Dich online findet … finale 40 Privatsphäre wird in Deutschland großgeschrieben. Sie ist deshalb sogar im Grundgesetz verankert. Umso höher schlagen die politischen Wellen im Fall der Internetüberwachung durch die Geheimdienste. Auf der anderen Seite steigen die Fallzahlen von Internetkriminalität kontinuierlich an. Es gibt kein E-Mail-Konto, in dem nicht schon einmal eine Mail mit betrügerischen Absichten gelandet wäre. Die Verbraucher sind zunehmend verunsichert. Ein Leben ohne Internet, PC und Mobiltelefon ist trotzdem nur für die Wenigsten denkbar. Aktiver Selbstschutz ist gefragt. Nicht nur große Konzerne wollen alles über unsere Konsumgewohnheiten wissen und spionieren uns online systematisch aus. Auch die Zusammenarbeit zwischen deutschen und amerikanischen Nachrichtendiensten soll, was die Internetüberwachung betrifft, in den vergangenen Jahren stark ausgebaut worden sein. Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ über eine USSoftware verfügen, die Ver- bindungsdaten umfassend analysieren und so zum Beispiel nachvollziehen kann, welche Suchbegriffe Nutzer in Suchmaschinen eingegeben haben. Der Schutz vor Terrorismus steht dabei an vorderster Stelle. Trotzdem sind nicht alle der Meinung, dass der Zweck jedes Mittel heiligt. Die politische Diskussion dürfte der Bundesrepublik noch eine Weile erhalten bleiben. Zeit, die man nutzen kann, um private Computer und Smartphones sicherer zu machen. > komba magazin | dbb seiten | September 2013 < Aktuell bleiben und Passwörter verwenden Wer einige Grundregeln beachtet, ist im Digitalzeitalter bereits etwas sicherer unterwegs. Dazu gehört, die Software-Updates der großen Anbieter wie Microsoft, Apple und Co. sowie FirmwareUpdates der Gerätehersteller regelmäßig zu installieren – auch auf Mobilgeräten und bei Apps. Oft werden dadurch Sicherheitslücken geschlossen, die Hackern Einlass gewähren. Kein Router, kein Smartphone, kein Rechner ist wirklich sicher. Daher sollten überall dort, wo Passwörter möglich sind, auch welche gesetzt werden. Diese wiederum sollten keine Rückschlüsse auf die Person des Besitzers oder die verwendete Gerätemarke zulassen, lang genug und mit Kombinationen aus Zahlen und Zeichen versehen sein. Auch gilt es als unsicher, überall dasselbe Passwort zu verwenden. Wer den Überblick über die Passwortflut verliert, kann einen Software-Safe kaufen, der alle Passwörter verschlüsselt und komfortabel verwaltet. Um den Safe zu öffnen, genügt dann ein MasterPasswort. Eine andere Möglichkeit sind Passwortgeneratoren, die leicht zu merkende, aber dennoch sichere Passwörter generieren. Standardmäßig sollte auch die Firewall des Rechners eingeschaltet und so konfiguriert sein, dass sie Alarm schlägt, wenn sich fremde Dienste oder Prozesse mit dem Rechner verbinden wollen. Sowohl unter Windows als auch auf dem Mac ist die Firewall Bestandteil des Betriebssystems und lässt sich leicht verwalten. Besonderen Schutzes bedarf das WLAN-Netzwerk. Es sollte mit der relativ sicheren Methode „WPA2-PSK“ verschlüsselt werden. Darüber hinaus ist es sicherer, den MAC-Filter eines Routers zu nutzen. Das erfordert zwar etwas Konfigurationsarbeit, bewirkt aber, dass nur Geräte Zugang zum Heim- dbb < Malware, Spyware und Co Nicht schlecht staunte ein Rentner aus Iserlohn, als er seinen E-Bay-Account überprüfte: Über 800 Artikel im Wert von 400 000 Euro soll der Mann über Nacht gekauft haben, von der Hautcreme bis zum Motorboot. Wie Hacker an seine E-Bay-Zugangsdaten gekommen waren, ist unklar. Sicher aber ist, dass sie es nicht auf Geld und Waren, sondern auf die Daten der Verkäufer abgesehen hatten, um damit weiteres Schindluder zu treiben. Nur ein Fall von vielen, der zeigt, wie gewieft Trickbetrüger im Internet vorgehen. Neben zu einfachen Passwörtern sind sogenannte Phishing Mails ein beliebter Trick, um an Nutzerdaten zu kommen. Zum Beispiel werden Bankkunden in gefälschten Mails getäuscht, die vermeintlich von ihrer Bank stammen. Sie sollen ihre Nutzerdaten verifizieren um eine Transaktionsnummer einzugeben. Folgt der Kunde dem Link, landet er auf einer täuschend echt nachgebauten Bankseite. Gibt er dort die geforderten Daten ein, ist sein Konto geknackt und wird abgeräumt. Ein kurzer Anruf bei der Bank, ob die zweifelhafte Mail wirklich echt ist, kann das verhindern. Als Grundregel gilt: auf keinen Fall Anhänge von dubiosen Mails öffnen, denn bereits dieser eine Klick genügt, um Schadsoftware auf den Rechner zu laden. Meist unbemerkt übernehmen diese Mini-Programme, auch Trojaner genannt, die heimliche Kontrolle über den Rechner, spähen Daten aus und missbrauchen ihn im schlimmsten Fall für kriminelle Aktivitäten. Ein aktueller Virenscanner gehört daher ebenso zur Standardausrüstung. Um sich beim Onlinebanking vor Angriffen zu schützen, sollten auch die Sicherheitsangebote der Banken genutzt werden. Sicherer als die Verwendung herkömmlicher Transak tionsnummern vom Block sind ans Smartphone gekoppelte mobile TAN-Verfahren oder HBCI, bei dem der Nutzer ein Kartenlesegerät erhält, über das er sich zu Hause am Rechner als Bankkunde identifiziert. < Privatsphäre wahren Wer nicht möchte, dass Firmen und Staaten jeden Schritt im Internet verfolgen, kann sich schützen. Freunde gepflegter Privatsphäre verschlüsseln ihre E-Mail-Korrespondenz mit Programmen wie PGP (Pretty goot privacy – ziemlich gute Privatspähre). Der Verschlüsselung liegt ein digitales Schlüsselpaar zugrunde, das zum Ver- und Entschlüsseln der Nachrichten dient. Der Aufwand ist allerdings für Sender und Empfänger relativ hoch, da jeweils ein Schlüssel an alle Empfänger verteilt werden muss und andererseits natürlich die Schlüssel der Kommunikationspartner eingesammelt und verwaltet werden müssen. Wer sich um sensible Daten sorgt, sollte diese keinesfalls Cloud-Diensten anvertrauen. Letztlich weiß niemand, wer genau auf die so gesicherten Daten zugreifen kann. Bei Apples „iCloud“-Dienst geht zum Beispiel aus den AGB hervor, dass Daten, die Nutzer hochladen, zwar verschlüsselt abgelegt werden; Apple selbst aber kann auf alle Daten zugreifen und behält sich das Recht vor, diese unter bestimmten Umständen auch herauszugeben, etwa an Behörden. So gut wie alle anderen Anbieter von Cloud-Diensten haben ihre AGB ähnlich ausgestaltet. Kommt man dennoch nicht um die Cloud herum, sollten sensible Daten jenseits der Urlaubsfotos vor dem Upload mit eigenen Mitteln verschlüsselt werden. In Mac OSX sind Verschlüsselungsoptionen enthalten, WindowsNutzer greifen auf entsprechende Programme zurück. < Tarnkappe für Surfer Selbst das normale Surfen im Internet genügt bereits, um jede Menge digitaler Spuren zu hinterlassen, die zur eigenen IPAdresse zurückverfolgbar sind: Internetprovider und andere können sehen, welche Seiten wie lange besucht wurden und wohin die digitale Reise danach ging. Daraus lassen sich Nutzerprofile erstellen, die Unternehmen zum Beispiel verwenden, um maßgeschneiderte Werbebotschaften unters Volk zu bringen. Inwieweit internationale Geheimdienste auf diese Daten zugreifen, bleibt naturgemäß unklar. Dass sie zugreifen, hat die NSA-Affäre gelehrt. Dafür gibt es zwar keine Abhilfe, aber zumindest Linderung: Alternative Startseiten wie www.startpage.com verhindern zum Beispiel, dass Anfragen an die sammelwütige Suchmaschine Google protokolliert werden und damit auswertbar sind. Dennoch bleibt hier wie bei anderen Anbietern von Sicherheit und Anonymität im Netz generell eine Unwägbarkeit: Irgendjemand bekommt immer Daten … und wenn es der Anonymisierungsdienst ist. Wem Nutzer also ihr Vertrauen schenken und wem nicht, müssen sie selbst entscheiden. br < dbb Web-Tipps: Bas Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik informiert umfassend über Computerund Internetsicherheit: www.bsi-fuer-buerger.de Internetsicherheit für Kinder: http://www.blinde-kuh.de/ sicherheit/ René Hornigs Passwortgenerator: www.passwort-generator. com Anonyme Google-Suche: www.startpage.com > komba magazin | dbb seiten | September 2013 41 finale netz finden, die der Nutzer selbst dafür freigebeben hat – Eindringlinge bleiben draußen. Links zu technischen Anleitungen finden Sie in unserem Web-Tipp. dbb Verkehrslage der Bahn in Mainz: Schlechtes Personalmanagement Als ein „Musterbeispiel für schlechtes Personalmanagement“ hat dbb Chef Klaus Dauderstädt die Verkehrssituation am Mainzer Hauptbahnhof bezeichnet und klargemacht, dies gelte „nicht nur in Mainz, sondern im Unternehmen Bahn generell“. Der „Saarbrücker Zeitung“ (Ausgabe vom 14. August 2013) sagte Dauderstädt: „Hier hat es an Nachwuchsgewinnung, an Zukunftsorientierung gefehlt.“ Eine ähnliche Situation könne jederzeit auch an anderen Bahnhöfen eintreten, „weil die Personaldecke überall zu dünn ist“. aktuell 42 Schon jetzt sei der Schaden für das Unternehmen enorm. Innerhalb weniger Tage sei das Image, das die Bahn sich mit teurer Werbung aufzubauen versuche, wieder zunichte gemacht. „Man hätte besser in mehr Personal investiert, statt in Plakate“, sagte Dauderstädt. Strikt wandte sich der dbb Chef gegen den Vorschlag von FDPSpitzenkandidat Rainer Brüder- le, die Bahn an die Börse zu bringen. „Genau der gegenteilige Schluss ist richtig. Der Fall Mainz zeigt, dass man die öffentliche Infrastruktur nicht wie einen profitorientierten Großkonzern führen kann.“ Das Problem sei nicht auf die Bahn beschränkt. „Ob Schleusenwärter, Flughafenfeuerwehr, Autobahnmeistereien, die Infor- < Forum Dienstrecht Die Beamten dürfen nicht diejenigen sein, die allein die Folgen der schlechten Haushaltslage einiger Länder ausbaden müssen. Darüber waren sich mehrere Vertreter der dbb Spitze einig, die am diesjährigen „Forum Dienstrecht“ der Arbeitsgemeinschaft höherer Dienst (AhD) in Berlin teilgenommen haben. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Ausgabe vom 15. Juli 2013) berichtet, wies der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Vorsitzende des Beamtenbundes Baden-Württemberg, Volker Stich, in dem Streitgespräch darauf hin, es werde nicht funktionieren, dass die Haushaltslage als Grund für Einschnitte nur bei den Beamten herangezogen werde. Thomas Eigenthaler, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Chef der DSTG, wird von der FAZ mit den Worten zitiert: „Wir haben zurzeit nicht nur die höchsten Steuereinnahmen, sondern wir leisten es uns auch, 50 Milliarden Euro hinterzogene Steuern zu ignorieren.“ Die Föderalismusreform sei längst zu einem „Teile und herrsche“ verkommen. Auch dbb Vize und Fachvorstand Beamtenpolitik, Hans-Ulrich Benra, wertete es als unfair, die Beamten die negativen Folgen der Föderalismusreform ausbaden zu lassen. > komba magazin | dbb seiten | September 2013 mationstechniker in einer Finanzverwaltung – es gibt überall im öffentlichen Dienst solche Schlüsselfunktionen. Und fast überall fehlt es an Personal, was schnell zu ähnlich existenziellen Engpässen führen kann. Zum Beispiel führen die Lebensmittelkontrolleure derzeit praktisch nur noch Stichproben durch. Da muss man sich dann über Fleischskandale nicht wundern.“ Als wichtigste Erwartung an die Parteien im Wahlkampf bezeichnete Dauderstädt eine attraktive Bezahlung der Beschäftigten anstelle von Nullrunden. „Der öffentliche Dienst muss wieder gestärkt werden und seine Rolle so ausüben können, wie es ein funktionierendes Gemeinwesen braucht. Die Politik der Sparrunden muss beendet werden.“ < Versorgungsempfängerstatistik 2012 hat die Anzahl der Ruhegehaltsempfänger des öffentlichen Dienstes gegenüber dem Jahr 2011 um circa 2,4 Prozent zugenommen. Zugleich sind ein konstant niedriger Umfang der Pensionierungen aufgrund von Dienstunfähigkeit und ein hoher Stand des Erreichens der Antrags- und Regelaltersgrenzen zu verzeichnen. Das Statistische Bundesamt hat mitgeteilt, dass nach dem vorläufigen Ergebnis der Versorgungsempfängerstatistik 2012 bei den Gebietskörperschaften rund 55 700 Pensionierungen (2011: 42 000) angefallen sind. Im Einzelnen ist die Gesamtzahl der Ruhegehaltsempfänger von Bund, Ländern und Gemeinden zum 1. Januar 2013 auf circa 813 000 (2011: 772 000) Personen angewachsen. Dies bedeutet insgesamt eine stetige Zunahme der Zahl der Ruhegehaltsempfänger der Gebietskörperschaften. Dagegen blieb die Zahl der Ruhegehaltsempfänger der ehemaligen Deutschen Bundespost mit circa 214 000 nahezu unverändert, während beim Bundeseisenbahnvermögen ein Rückgang um 3,6 Prozent auf circa 104 000 Pensionäre zu verzeichnen ist. Zusammen ergibt sich zum Stichtag 1. Januar 2013 eine Anzahl von circa 1 132 000 Ruhegehaltsempfängern. Die Gesamtzahl der Empfänger von Hinterbliebenenversorgung (Witwen, Witwer und Waisen) war mit etwa 383 000 gegenüber dem Vorjahr in geringem Umfang rückläufig. Anzeige Lesenswertes vom dbb verlag empfohlen Witz mit Niveau Anzahl: Skurrile Familiengeschichte Dieter Nuhr Das Geheimnis des perfekten Tages Wenn Dieter Nuhr einen ganzen Tag lang seinen Gedanken freien Lauf lässt, kann der Leser gewiss sein, mit einer kuriosen und äußerst kurzweiligen Mischung von Absurditäten, ungewöhnlichen Beobachtungen, Belanglosigkeiten, aber auch Tiefgründigem konfrontiert zu werden. Vor allem aber darf gelacht werden. Denn Nuhr philosophiert auf seine bekannte charmante und niveauvolle Art unter anderem über den Sound, den ein 165 Millionen Jahre altes Grillenfossil abgegeben haben mag, den Verwandtschaftsgrad jedes Mitteleuropäers zu Karl dem Großen und stellt die entscheidende Frage, ob sich der Tod auch noch im 21. Jahrhundert einer Sense bedient. Kurz: Es geht um Gott und die Welt, um den Paketboten ebenso wie um das Frühstücksbrötchen, um Teilchenphysik und Laktoseintoleranz. Die neuen besten Fundstücke Anzahl: Moritz Rinke Chronik einer jüdischen Bankiersfamilie Im Künstlerdorf Worpswede droht das Haus Paul Kücks, der posthum zum Künstler des Jahres gewählt worden ist, im Teufelsmoor zu versinken. Enkel Paul, ein erfolgloser Galerist, wird von seiner exaltierten Mutter in die Künstlerkolonie geschickt, um das Erbe des Meisters und seine künstlerischen Hinterlassenschaften zu retten. Bei dieser Rettungsaktion spuckt das Moor unvermutet Zeugnisse aus, die der Großvater vor vielen Jahrzehnten aus gutem Grund verschwinden ließ. Mit umwerfender Tragikkomik und Ironie beschwört der Dramatiker Rinke in seinem ersten Roman Eitelkeiten, Konflikte und Abgründe der handelnden Personen herauf, wobei er – selbst in Worpswede gebürtig – Neurosen und Geltungssucht der Bewohner des berühmten norddeutschen Künstlerdorfs besonders witzig zu karikieren weiß. Deutsche Sprache – schwere Sprache. Das stellt „Der Spiegel“ seit Jahren in seiner Rubrik „Hohlspiegel“ unter Beweis, in der die komischsten Sprachverirrungen aus Zeitschriften und Zeitungen aufgespießt werden. Auch in der neuen Sammlung, die jetzt als Buch erschienen ist, ist wieder höchst Erstaunliches zu lesen: Da „hämmern tiefste Klaviertasten wie Fäuste auf den Boden“, sorgen „neue Schultoiletten für entspanntes Lernen“, wird gewarnt, „den ersten Schritt vor dem zweiten zu tun“ und schließlich beklagt, dass „die Korruption in den Kommunalverwaltungen und an den Grenzen zu langsam vorankommt“. 160 Seiten, brosch., Heyne Verlag, 7,99 € 307 Seiten, geb., Bastei Lübbe, 14,99 € Der Mann, der durch das Jahrhundert fiel Hohlspiegel Edmund de Waal Der Hase mit den Bernsteinaugen De Waal verbindet die Geschichte seiner Familie, der der Aufbau eines der reichsten, den Rothschilds ebenbürtigen Finanzimperiums in Europa gelang und die ihr gesamtes Vermögen in der Nazizeit verlor, mit dem Schicksal von 264 japanischen MiniaturSchnitzereien aus dem Familienbesitz. Diese Sammlung von sogenannten Netsuke hat überraschend den Krieg überstanden. Zu verdanken ist das der Wiener Zofe der Urgroßmutter des Autors, die die Figürchen klammheimlich in ihrer Schürzentasche nach und nach in ihr Zimmer schleuste und während der Kriegsjahre auf den Kostbarkeiten schlief. Als die Netsuke schließlich in den Besitz des Autors gelangen, entschließt er sich, den weiten Weg der zierlichen Elfenbeinfigürchen aus Japan, die so eng mit den Erinnerungen an seine Familie verknüpft sind, nachzuverfolgen. Anzahl: 484 Seiten, brosch., Kiepenheuer & Witsch, 9,99 € Anzahl: 350 Seiten, brosch., dtv, 9,90 € Zehn „WagnerLektionen“ für Anfänger und Fortgeschrittene Enrik Lauer und Regine Müller Was man von Heiligen, Anwälten und Serienmördern lernen kann Kevin Dutton Anzahl: Der kleine Wagnerianer Richard Wagner ist aus Anlass seines 200. Geburtstages in aller Munde. Ein guter Zeitpunkt für alle, die bislang einen großen Bogen um das Werk des Meisters gemacht haben, Person und Musik des Komponisten kennen und verstehen zu lernen. „Der kleine Wagnerianer“ bietet dazu die perfekte Hilfestellung: Denn seinen Autoren gelingt es, verständlich und unterhaltsam das Wichtigste über seinen Lebensweg, seine ständigen Geldnöte, seine politischen Ansichten, seine Frauen, aber natürlich vor allem auch seine kompositorischen Besonderheiten und seine Opernthemen zu erzählen. Auch Wagner-Fans oder -Kritiker kommen bei der Lektüre, die immer wieder überraschende Fakten und Skurrilitäten bereithält, durchaus auf ihre Kosten. 261 Seiten, geb., Beck Verlag, 17,95 € Anzahl: Für unsere Leser versandkostenfrei! Psychopathen Unter einem Psychopathen verstehen wir in der Regel einen gewalttätigen, furcht- und mitleidlosen Egomanen, den soziale Konventionen völlig kalt lassen. In dieses Klischee passen Serienmörder, Kindesentführer und Vergewaltiger. Allerdings gibt es, wie Professor Kevin Dutton, Forschungspsychologe an der Universität Oxford, darlegt, auch eine Kehrseite der Medaille, und die ist von Eigenschaften wie Furchtlosigkeit, Durchsetzungsstärke, schnelles Auffassungsvermögen, außerordentliche Konzentrationsfähigkeit, Charme und Charisma geprägt. Längst nicht alle Psychopathen sind gewaltbereit, sondern viele tun als wertvolle Mitglieder der Gesellschaft Dienst z. B. als Chirurg, als Feuerwehrmann oder Anwalt. Genauere Untersuchungen des Phänomens, dessen Ausmaß üblicherweise an einer sogenannten „Psychopathy Checklist“ festgemacht wird, stellt Dutton ausführlich in seinem Buch vor – mit erstaunlichen Ergebnissen. 318 Seiten, brosch., dtv, 14,90 € Einfach diesen Bestellcoupon ausfüllen, die gewünschte Anzahl eintragen und per Post oder Fax unter 030 7261917-40 abschicken. Widerrufsrecht: Diese Bestellung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung schriftlich widerrufen werden. Die Frist beginnt mit der Absendung dieser Bestellung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels) des Widerrufs an: dbb verlag, Friedrichstraße 165, 10117 Berlin. Name/Vorname Straße PLZ/Ort Datum/Unterschrift Friedrichstraße 165 • 10117 Berlin Telefon 030 7261917-0 • Telefax 030 7261917-40 E-Mail: kontakt@dbbverlag.de • www.dbbverlag.de dbb Grundsatzfrage an die Parteien zur Bundestagswahl aktuell 44 ? Warum sollen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sich für Ihre Partei entscheiden? In Zeiten von Facebook, Twitter und Co. hat das dbb magazin darauf verzichtet, ausführliche Fragen an die Parteien zu richten, die vielfach mit Zitaten aus den vorgelegten Wahlprogrammen beantwortet werden, sondern um Kurzstatements mit maximal 200 Zeichen gebeten. Hier die Antworten der Parteien. < CDU/CSU Der öffentliche Dienst ist maßgeblicher Standortfaktor für unser Land. CDU/CSU treten weiterhin für eine gute Stellenausstattung, beste Entwicklungsmöglichkeiten sowie eine sichere Altersvorsorge ein. < SPD Die SPD will einen leistungsfähigen Staat, ob Sicherheit, Bildung, Infrastruktur, Daseinsvorsorge. Wir finanzieren den öffentlichen Dienst solide. Die Arbeit für das Gemeinwohl soll gut bezahlt werden. < FDP Die FDP setzt sich für eine Verbesserung bei der Mitnahme erworbener Versorgungsansprüche, für eine Flexibilisierung des Ruhestandseintritts und für eine Stärkung des Leistungsgedankens ein. < Die Linke Wir fordern eine Ausbildungsund Einstellungsoffensive, um > komba magazin | dbb seiten | September 2013 die extreme Aufgabenverdichtung anzugehen. Weiterhin muss der öffentliche Dienst ein Vorreiter für familienfreundliche Regelungen und flexible Lebensarbeitszeitlösungen sein. < Bündnis 90/ Die Grünen Bei dieser Wahl können die Wähler entscheiden zwischen Ideen für morgen und Antworten von gestern. Hinterlassen wir unseren Kindern eine saubere, sichere und bezahlbare Energieversorgung oder nur Treibhausgas und Atommüll? Investieren wir in Schulen und Kitas oder verschwenden Milliarden für das Betreuungsgeld? Fördern wir Massentierhaltung oder endlich eine nachhaltige Landwirtschaft? Wir Grüne machen in diesem Wahlkampf ein Angebot an alle, die ein modernes, gerechteres und nachhaltigeres Land wollen. Wer will, dass sich nichts ändert, wählt Angela Merkel. Reise und Erholung DEUTSCHLAND Lüneburger Heide Thüringen–Hohenwartestausee, Fewo ab 40,– EUR, Wohnzi., 2 Schlafzi., Küche, Du/WC, bis 4 Pers. Doris Pahlisch, 07338 Hohenwarte, Tel. 036733/30241 ÖSTERREICH ...da, wo sie am schönsten ist. Komfort. Fewos: Tel. 05827/970690 www.landhaus-am-tannhof.de BERLIN: 2 preisg. City-Luxus-Fewos für 2 bzw. 4 Pers. ab 50 ¤/Tag/Whg. 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Welche Maßnahmen werden Sie in der kommenden Legislaturperiode auf den Weg bringen, um die Theorie der Praxis anzugleichen? < aktuell 46 < dbb magazin Die Einkommensbedingungen im öffentlichen Dienst entwickeln sich in Folge der Föderalismusreform in Bund, Ländern und Kommunen immer weiter auseinander. Wie werden Sie diesem für Bürger und Beschäftigte gleichermaßen unbefriedigenden Effekt entgegenwirken? Ursula von der Leyen Es war Wunsch der Länder, eigenverantwortlich über die Besoldung und Versorgung ihrer Landesbeamten entscheiden zu können. Da, wo es möglich ist, setzt sich die CDU auch aktuell für eine gleichmäßige Vergütung von Bundes- und Landesbeamten ein, etwa bei gemeinsa- Ursula von der Leyen Der hervorragende öffentliche Dienst ist ein Markenzeichen Deutschlands und eine tragende Säule des Wohlstandes in unserem Land. Ebenso unverzichtbar ist das Berufsbeamtentum, das insbesondere in Zeiten zunehmender Fachkräfteengpässe für Kompetenz und Verlässlichkeit der Verwaltung steht. Der öffentliche Dienst muss attraktiv bleiben, wenn er auch morgen noch mit der Wirtschaft um die besten Köpfe konkurrieren soll. Das Fachkräftegewinnungsgesetz wie auch die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes waren starke Signale in diese Richtung. < < Peer Steinbrück Ich hatte schon 2009 als Finanzminister vorgeschlagen, die jährliche pauschale Stelleneinsparung von 1,5 Prozent im Bundeshaushalt zu beenden. Die damalige Bundesregierung hat das dann so beschlossen, aber Schwarz-Gelb hat es nach der Wahl gekippt und drei Jahre aufgeschoben. > komba magazin | dbb seiten | September 2013 men Auslandseinsätzen von Polizisten. Wenn sich die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse verbessern, sollen auch Beamte und Soldaten entsprechend teilhaben. Das ist für die Union nicht nur Gesetzesauftrag, sondern ein Gebot der Fairness. So wichtig angemessene Bezahlung und krisenfeste Arbeitsplätze für die Beamtinnen und Beamten sind, attraktive Arbeitsstellen zeichnen sich durch mehr aus: Der öffentliche Dienst kann und muss noch viel familienfreundlicher werden. Ohne Infrastruktur, Arbeits- und Teilzeitmodelle, die das Kümmern um Kinder und ältere Angehörige ermöglichen, kommt keine öffentliche Verwaltung mehr aus. Das will die Union stärken. < Foto: BMAS < Peer Steinbrück Schon vor der Föderalismusreform war das Beamtenrecht nicht völlig einheitlich und die Länder werden ihre wiedergewonnenen Zuständigkeiten kaum kurzfristig aufgeben. Sie sollten aber im eigenen Interesse beieinander bleiben. Die Besorgnis der Beschäftigten verstehe ich. Aber alle, die nicht im öffentlichen Dienst arbeiten, wissen, dass Tarifverträge und damit die Einkommen regional unterschiedlich sein können. Zudem kennen sie auch die unterschiedliche Situation in Betrieben etwa durch übertarifliche Leistungen, zum Beispiel auch bei den Betriebsrenten! Bei Mercedes und BMW ist man vermutlich zurzeit besser dran als bei Opel und Ford. dbb Wie wollen Sie der besonderen demografischen Krise des öffentlichen Dienstes in Deutschland, gekennzeichnet durch das hohe Durchschnittsalter der Beschäftigten durch Stellenabbau und Nachwuchsmangel, begegnen? < Ursula von der Leyen Die zahlreichen Reformen und Modernisierungen in den Verwaltungen und im Dienstrecht waren notwendig. Es bleibt aber Daueraufgabe, dem öffentlichen Dienst eine solide Ausgangslage für den demografischen Wandel zu sichern. Notwendig ist insbesondere ein Rahmen, der es den Beamtinnen und Beamten ermöglicht, individuell und flexibel die Beschäftigung an ihr Lebensalter, aber auch an ihre Lebensentwürfe anzupassen. Daran werden wir mit allen Beteiligten, insbesondere dem DBB, weiter arbeiten. < tern eingeführt und dann noch verbessert wurde. Die Mitnahmefähigkeit auf Bundesebene hat Schwarz-Gelb halbherzig ausgestaltet. Das werden wir ändern. < dbb magazin Immer wieder wird die Frage gestellt: Wie sicher ist die Rente? Wir stellen sie anders: Wie sicher sind die Pensionen? < Ursula von der Leyen Die Beamtenversorgung des Bundes ist fit für die Zukunft. Die CDU-geführte Bundesregierung hat gerade im aktuellen Versorgungsbericht untermauert, dass die Beamtenversor- gung des Bundes durch eine stabile Entwicklung des Anteils der Versorgungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt und an den Steuereinnahmen des Bundes nachhaltig finanziert ist. < Peer Steinbrück Die Pensionen sind so sicher wie die Renten. Die Rentenversicherung beruht auf einem Umlagesystem, die Beamtenpensionen werden aus dem Steueraufkommen finanziert. Beides setzt eine solide wirtschaftliche Entwicklung voraus. Sie sichert ein hohes Beschäftigungsniveau und damit ausreichende Beiträge zur Rentenversicherung wie auch Steuereinnahmen. Auch Ver- Peer Steinbrück Die fast banale Feststellung, dass unsere Gesellschaft älter wird, geht am öffentlichen Dienst nicht spurlos vorbei. Das Durchschnittsalter der Beschäftigten steigt aber auch deshalb, weil erfreulicherweise weniger Menschen vorzeitig aus dem Arbeitsprozess ausscheiden. Attraktiv bleibt der öffentliche Dienst, wenn er unter anderem familiengerechte Arbeitsbedingungen bietet und aus gutem Grund müssen wir hier über einen Mindestlohn nicht reden. Die Entscheidung für die Beamtenlaufbahn wird auch erleichtert, wenn sie nicht mehr zwangsläufig für das ganze Leben getroffen werden muss. Richtig ist deshalb die Mitnahmefähigkeit der Versorgung; sie entspricht der Regelung, dass Betriebsrenten nicht verfallen – was unter SPD-Arbeitsminis- sorgungsfonds und ergänzende kapitalgedeckte Versorgungen sind nicht unabhängig davon. < dbb magazin Wie stehen Sie zu folgender Aussage? „Gender Budgeting ist – auch im öffentlichen Dienst – nur mit mehr Frauen in Führungspositionen durchzusetzen; deswegen brauchen wir möglichst zeitnah feste Frauenquoten.“ < Ursula von der Leyen Wir brauchen definitiv mehr Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft wie auch in der Bundesverwaltung! Ich bin sehr froh, dass die Union in ihrem Regierungsprogramm für eine gesetzliche Quote von 30 Prozent für Aufsichtsräte der großen börsennotierten Unternehmen ab dem Jahr 2020 eintritt. Vorher gilt die Flexi-Quote. Sie ist für die Wirtschaft der Startschuss, nach den besten Frauen für den Job zu suchen. Bund, Länder und Kommunen dürfen da nicht nachstehen, zum Beispiel in öffentlichen Betrieben, der Verwaltung oder bei der Besetzung von Aufsichts- und Verwaltungsräten. < Peer Steinbrück Gender Budgeting und eine Quote für Frauen in Führungspositionen kann man nicht in einen Topf werfen. Für die Quote habe ich mich klar positioniert. Hier muss der öffentliche Sektor doch mit gutem Beispiel vorangehen! Das Instrument einer geschlechtergerechten Haushaltsführung sehe ich hingegen eher skeptisch. Ich weiß, das wird zum Beispiel in Bremen und Berlin gemacht. Das muss man sich noch mal genauer anschauen, vor allem, was davon auf den Bund übertragen werden kann. > komba magazin | dbb seiten | September 2013 47 aktuell dbb magazin Foto: Susie Knoll < Sp 4 7 aren Sie %! 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