Nicht immer saugut!

Transcription

Nicht immer saugut!
9
komba magazin
Gewerkschaft für den Kommunal- und Landesdienst
September 2013 – 15. Jahrgang
Postvertriebsstück • Deutsche Post AG „Entgelt bezahlt“
Minijobs:
Nicht immer
saugut!
dbb Seiten
9 bis 48
Seite 4 <
Seite 8 <
Geringfügig
entlohnte
Beschäftigung:
Altes und Neues
beim Minijob
Seit Juli 2013:
Ergänzende
Vorschriften
für Entgeltbescheinigungen
Die Bank im dbb vorsorgewerk
Seit ihrer Gründung als Selbsthilfeeinrichtung für den öffentlichen Dienst im Jahre 1921
betreut die BBBank erfolgreich Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Sektor.
Dank dieser langjährigen Erfahrung und Historie als Beamtenbank in Verbindung mit
einem besonderen Produkt- und Dienstleistungsangebot sind wir bis heute bevorzugter
Partner der Beschäftigten des öffentlichen Sektors.
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komba
eine Ertragsbeteiligung im öffentlichen Dienst – ist so etwas vorstellbar? Für die meisten
unserer Mitglieder sicher nicht, auch wenn diese zum Teil in der Privatwirtschaft ganz normal ist. Dennoch hat es zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) jetzt einen
Tarifabschluss über eine Ertragsbeteiligung gegeben. Wenn auch beschränkt auf den Flughafenbereich. Damit wurde aus der letzten kommunalen Tarifrunde eine Baustelle für Beschäftigte an Flughäfen endlich erfolgreich behoben. Vereinbarung dabei: eine jährliche
Zahlung zwischen 100 und 700 Euro, die von dem testierten Jahresergebnis des jeweiligen
Flughafens in den Vorjahren abhängig ist.
Man kann derartigen Tarifabschlüssen durchaus etwas abgewinnen – denn der Erfolg eines Betriebes hängt maßgeblich von den Leistungen der Beschäftigten ab. Warum sollte
man sie dann nicht auch an dem Erfolg beteiligen, zumal sich diese Beteiligung motivierend auswirken dürfte: je erfolgreicher meine Arbeit, umso höher mein Einkommen. Doch
im öffentlichen Dienst müssen und werden derartige Modelle die Ausnahme bleiben. Das
ist insbesondere dem Umstand geschuldet, dass bei gemeinwohlorientierter Aufgabenerfüllung in der Regel keine Gewinne erwirtschaftet werden dürfen.
Es gibt lediglich einige artverwandte Regelungen: Zum Beispiel die Sparkassensonderzahlung, die – wie der Name schon sagt – auf die Sparkassen beschränkt ist. Zudem gibt es
die Erfolgsprämie als ergänzendes Element der leistungsorientierten Bezahlung bei einem
wirtschaftlichen Erfolg, die aber in der Praxis kaum eine Rolle spielt. Zuweilen gibt es auch
betriebsbezogene Vereinbarungen, die die Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) in
Abhängigkeit zum Jahresergebnis stellen. Dies bedeutet allerdings meist kein zusätzliches
Entgelt, sondern eher das Vorenthalten eigentlich bestehender Ansprüche im Falle roter
Zahlen, weshalb derartige Regelungen eher in Sanierungstarifverträgen auftauchen.
Neben dieser eher schwierigen Ausgangslage für erfolgsorientierte Einkommensbestandteile müssen wir aber auch erkennen, dass wir uns im öffentlichen Dienst meistens recht
schwer damit tun, einen Erfolg festzustellen und anzuerkennen. Das wurde und wird nicht
nur bei der Umsetzung der leistungsorientierten Bezahlung deutlich. Das wird auch daran
deutlich, dass die „Mannschaften“ des öffentlichen Dienstes viel zu selten die Gelegenheit
erhalten und wahrnehmen, wirklich stolz auf ihre Arbeit zu sein. Obwohl es dafür überzeugende Anlässe gäbe: Die Leistungen für die Infrastruktur, für soziale Gerechtigkeit, für
Rechtsstaatlichkeit und für insgesamt funktionierende Verwaltungen sind gerade auch im
internationalen Vergleich beeindruckend.
Doch leider steht im Vordergrund der Wahrnehmung häufig die aufgezwungene Darstellung, dass alles eigentlich noch zu teuer sei, insbesondere im Hinblick auf die herannahende Schuldenbremse. Die Folgen sind bekannt: Personalabbau mit der Brechstange! Die
Dienststellen und vor allem die Beschäftigten müssen nur noch „funktionieren“, es gibt
häufig kaum Spielraum für Reflexion, gelebte Kollegialität oder die Entwicklung innovativer Ideen. All dies macht es zusätzlich schwierig, sich mit erfolgreicher Arbeit zu identifizieren.
Wenn es hier ein Umdenken gäbe, dann wäre viel erreicht – jedoch dafür müssten alle an
einem Strang ziehen. Der öffentliche Dienst darf ruhig glänzen, solange er nicht blendet.
Ihre komba Bundesleitung
<< Impressum
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10117 Berlin, ☎ 030.4081687-0, Fax 030.4081687-9, E-MAIL: bund@komba.de, INTERNET: http://www.komba.de. Redaktion:
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vom 1. 10. 2012. ­Druckauflage dbb magazin: 603 397 (IVW 2/2013). ANZEIGENSCHLUSS: 6 Wochen vor Erscheinen. BEITRÄGE UND
LESERBRIEFE: Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Keine Haftung für
unverlangte Einsendungen. Gedruckt auf Papier aus elementar-chlorfrei gebleichtem Zellstoff.
<< komba
<<
Geringfügig entlohnte Beschäftigung:
Altes und Neues beim Minijob
<<
Hoffentlich zum letzten Mal:
„Entschädigungszahlung“ für fehlende
Entgeltordnung – teilweise nur auf
Antrag6
<<
Seit Juli 2013:
Ergänzende Vorschriften für
Entgeltbescheinigungen8
4
<< dbb
<
Altersgeldgesetz des Bundes
10
<
Beamtenpension:
Der Staat kann sich nicht verstecken
11
<
Wasser und Schifffahrtsverwaltung
12
<
Mindeststandards für
Arbeiterunterkünfte12
<<
Anhebung der Gerichtsgebühren
13
<
Rechtsanspruch auf Kita-Platz
13
<
Amtliche Geflügelfleisch untersuchung bei Wiesenhof
14
<
Tarifverhandlungen für die
Rettungsdienste18
<
Fleischuntersuchung:
Tariferhöhung durchgesetzt
19
Beamte:
Vorsicht, Nordrhein-Westfalen!
20
<
Tarifrecht aktuell
22
<
dbb Bürgerbefragung 2013
24
<
Besteuerung von Alterseinkünften
26
<
Fall des Monats
27
<<
dbb Rechtsschutz-Kombi-Paket
28
<<
Wählen ist Pflicht
29
<
Eltern-Ratgeber30
<<
CESI-Fachtagung in Lyon32
<<
EU-Zollbericht33
<
Mobilität im Alter
<
Aus Gespäht37
<
Zertifikatskurs Gewerkschaftsmanagement, Modul 3
38
Datensicherheit:
‚Drum prüfe‘ wer Dich online findet ...
40
<
Verkehrslage der Bahn in Mainz
42
<
Grundsatzfrage an die Partein
zur Bundestagswahl
44
<
<
<
34
Doppelinterview zur Bundestagswahl 46
> komba magazin | September 2013
3
Gewerkschaft für den Kommunal- und Landesdienst
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
komba
Geringfügig entlohnte Beschäftigung:
Altes und Neues beim Minijob
Die Zahl der geringfügig Beschäftigten steigt. Jeder elfte Arbeitnehmer hat
im Bundesdurchschnitt einen zusätzlichen Arbeitsvertrag in der Tasche –
mit sogenannten Minijobs überwiegend in der Dienstleistungsbranche wie
Kassierer, Servicekraft oder Zeitungsausträger.
Ob das als Alarmsignal aus der
Arbeitswelt oder als Ausdruck
neuer Freiheiten zu werten ist
– da scheiden sich die Geister.
Gewerkschaft für den Kommunal- und Landesdienst
4
Dabei kommt es natürlich auf
den Einzelfall an: Wenn ein Minijob als Zweitjob angenommen wird, weil das Einkommen aus dem Hauptjob nicht
zum Leben reicht, dann ist das
nicht akzeptabel. Weil es solche Fälle gibt, wird der Ruf
nach weitreichenden Mindestlöhnen lauter. Es gibt aber
auch Fälle, in denen ein Teil der
Freizeit ganz bewusst für ein
kleines, ergänzendes Beschäftigungsverhältnis genutzt
wird, um mit dem zusätzlichen
Einkommen den Lebensstandard etwas zu erhöhen – zum
Beispiel für den Urlaub oder
beim Autokauf.
Auch im öffentlichen Dienst
sind Minijobs ein wichtiges
Thema. Zum einen haben viele
dort Beschäftigte eine solche
zusätzliche Tätigkeit und zum
anderen gibt es durchaus Beschäftigungsverhältnisse innerhalb des öffentlichen
Dienstes, die als Minijob ausgestaltet sind. Deshalb möchten wir einige grundsätzliche
Informationen über Minijobs
geben, zumal sich kürzlich Änderungen ergeben haben, die
insbesondere die Einkommensgrenze und die Versicherungspflicht betreffen.
<<
Welche Verdienst- und Arbeitszeitgrenzen gibt es?
Das Einkommen aus einer
geringfügigen Beschäftigung
> komba magazin | September 2013
darf bei der Betrachtung eines
Jahres durchschnittlich 450
Euro im Monat nicht übersteigen. Die Grenze wurde zum
1. Januar 2013 von zuvor 400
Euro um 50 Euro angehoben.
Die wöchentliche Arbeitszeit
ist bei der Frage, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt, unerheblich. Allerdings
gibt es neben der geringfügig
entlohnten Beschäftigung
noch die sogenannte kurzfristige Beschäftigung. Dies sind Beschäftigungsverhältnisse, die
auf längstens zwei Monate
oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt sind, auf deren Besonderheiten hier nicht
näher eingegangen wird.
<<
Entstehen Ansprüche
bei der Rentenversicherung?
Geringfügig Beschäftigte sind
versicherungspflichtig in der
gesetzlichen Rentenversicherung. Sie können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht aber befreien
lassen. Bis Ende 2012 war es
umgekehrt: Es bestand grundsätzlich Versicherungsfreiheit,
auf die aber verzichtet werden
konnte.
Der Antrag auf Befreiung von
der Versicherungspflicht wird
dem Arbeitgeber übergeben.
Dieser leitet ihn an die Minijobzentrale weiter. Der Antrag
kann bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen nur einheitlich gestellt werden und ist
für die Dauer der Beschäftigungen bindend. Die Befreiung
kann also nicht rückgängig
gemacht werden.
Es bestehen allerdings Übergangs- und Bestandsschutzregelungen: Wer nach dem alten
Recht – also vor 2013 – bereits
eine Versicherungsfreiheit hatte, behält diese, solange darauf
nicht verzichtet wird und das
Arbeitsentgelt 400 Euro im Monat nicht übersteigt. Und wer
auf die Versicherungsfreiheit
verzichtet hatte, bleibt versicherungspflichtig. Zudem bleiben Gleitzonenregelungen bei
einer vor 2013 aufgenommen
Beschäftigung mit Einkommen
zwischen 400,01 Euro und 450
Euro erhalten, längstens bis
Ende 2014.
Bei der Frage, ob eine Versicherungsfreiheit oder eine Versicherungspflicht angestrebt
wird, sollte man sich informieren beziehungsweise sich über
die Auswirkungen im Klaren
sein. Bei der Rentenversicherungspflicht ist das Arbeitsentgelt, mindestens jedoch 175
Euro beitragspflichtig. Der Arbeitgeberanteil beläuft sich auf
15 Prozent, der Arbeitnehmeranteil auf die Differenz zum
vollen Beitrag, derzeit also
3,9 Prozent. Bei Rentenversicherungsfreiheit greift lediglich
der Arbeitgeberanteil auf das
gegebenenfalls beitragspflichtige Entgelt.
Der damit einhergehende Versicherungsschutz umfasst auch
die Absicherung bei Erwerbsminderung sowie die medizinische oder berufliche Rehabilitation. Zudem wird die Möglichkeit vorgezogener Altersrenten und Förderung von Riester-Verträgen erreicht.
Eine Besonderheit besteht für
Rentner, die eine Altersvollrente beziehen: Sie sind versicherungsfrei in der Rentenversicherung.
<<
Eine geringfügige Beschäftigung führt nicht zu Ansprüchen bei der Krankenversicherung. Zwar zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag von 13 Prozent, aber nur,
wenn die Beschäftigten bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert
und somit voll anspruchsberechtigt sind. Der Beitrag
dient also „nur“ der solidarischen Finanzierung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
In der Arbeitslosen- und
Pflegeversicherung besteht
keine Versicherungspflicht,
Beiträge und Ansprüche sind
kein Thema. Anders in der
Unfallversicherung: Hier
sind alle abhängig Beschäftigten gesetzlich versichert,
die Beiträge zahlt allein der
Arbeitgeber.
<<
Mit einem Eigenbeitrag stocken die Beschäftigten also den
pauschalen Arbeitgeberbeitrag
auf den vollen Beitrag auf. Wer
450 Euro verdient, zahlt somit
17,55 Euro aus eigener Tasche.
Bestehen Ansprüche
bei den übrigen Zweigen
der Sozialversicherung?
Wie wird das
Einkommen versteuert?
Das Einkommen ist steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat
die Lohnsteuer abzuführen.
Dabei wirkt sich die Möglich-
Wenn alles so ist, wie Sie es gern haben, sorgen
wir dafür, dass alles so bleibt, wie es ist.
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komba
keit der pauschalen Besteuerung vereinfachend aus. Die
Pauschalsteuer beträgt zwei
Prozent und deckt auch den
Solidaritätszuschlag und die
Kirchensteuer ab. Die Pauschale erhöht sich auf 20 Prozent,
wenn der Arbeitgeber den Beitrag zur Rentenversicherung
nicht zu entrichten hat. In diesem Fall kommen der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer hinzu.
<<
Gewerkschaft für den Kommunal- und Landesdienst
6
Wie sieht die arbeitsrechtliche Stellung aus?
Geringfügig Beschäftigte sind
ihren vollzeitbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen grundsätzlich gleichgestellt. Das gilt
zum Beispiel auch für den Erholungsurlaub, die Entgeltfortzahlung oder den Kündigungsschutz. Leider gibt es in der
Praxis viele Fälle, in denen diese Ansprüche nicht bekannt
sind und deswegen eingefordert werden müssen. Hierauf
ist zu achten!
<<
Was muss ich als Beschäftigter im öffentlichen Dienst tun, wenn
ich bei einem anderen
Arbeitgeber eine geringfügige Beschäftigung
anstrebe?
Eine geringfügige Beschäftigung gegen Entgelt ist laut
TVöD eine Nebentätigkeit, die
anzeigepflichtig ist. Eine Genehmigung von Nebentätigkeiten ist nicht mehr vorgesehen.
Allerdings kann der Arbeitgeber aufgrund der Anzeige die
Nebentätigkeit untersagen
oder mit Auflagen versehen.
Das kann er dann machen,
wenn die Gefahr besteht, dass
durch die Nebentätigkeit die
Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten des Beschäftigten oder die berechtigten Interessen des Arbeitgebers
beeinträchtigt werden. Für Beamtinnen und Beamte der
Kommunen und Länder finden
die landesrechtlichen Vorschriften Anwendung, die entsprechende Regelungen beinhalten.
<<
Gilt für geringfügige
Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen
Dienst der TVöD?
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) differenziert zwischen kurzzeitig
Beschäftigten und geringfügig entlohnten Beschäftigten.
Während kurzzeitig Beschäftigte aus dem Geltungsbereich des TVöD herausgenommen wurden, findet er
uneingeschränkt Anwendung
auf geringfügig entlohnte Beschäftigte. Diese sind wie alle
übrigen Teilzeitbeschäftigten
zu behandeln. Damit bestehen neben dem Monatsent-
<< Bundestagswahl 2013:
Gut bei Stimme?
Ist die Stimme für die Kimme? Und die Wahl eher eine Qual? Nein.
Wir meinen: Informieren statt resignieren. Denn wer wählt, der
zählt.
Am 22. September 2013 ist Wahltag: Fast 62 Millionen Bundesbürgerinnen und -bürger sind aufgerufen, ihre Abgeordneten für den
Deutschen Bundestag zu wählen.
Leider hat sich in den letzten Jahren ein Trend der Wahlmüdigkeit
breit gemacht. Doch eine Wahlteilnahme lohnt sich allein schon
deshalb, um ein Zeichen pro Demokratie zu setzen. Denn Desinteresse an Wahlen gefährdet letztendlich eine funktionsfähige Demokratie. Berichte aus diversen anderen Ländern, zum Beispiel im
arabischen Raum, sollten uns bewusst machen, dass eine etablierte Demokratie ausgesprochen wertvoll ist.
Doch es geht auch um konkrete Themen, bei denen es uns – zugegebenermaßen – die Parteien nicht einfach machen: dünne Suppe
oder Einheitsbrei sind nicht sonderlich schmackhaft. Deshalb wollen wir versuchen, etwas nachzuwürzen: Anhand konkreter Themen, die für den öffentlichen Dienst von Interesse sind, haben wir
uns über unseren Spitzenverband dbb die Parteiprogramme zur
Bundestagswahl angeschaut und diese gegenübergestellt. Eine
Auflistung der Ergebnisse, die federführend vom Redaktionsteam
der tacheles stammen, veröffentlichen wir vom 16. bis 20. September 2013 täglich auf unserer Website www.komba.de. Dort finden
Sie auch weitere interessante Informationen zur Wahl, einschließlich des „Wahl-O-Mat“ der Bundeszentrale für politische Bildung.
Eine darüber hinausgehende Wahlempfehlung gibt es allerdings
von uns nicht. Denn wir machen keine Parteipolitik, sondern Politik für den öffentlichen Dienst – und zwar gegenüber jeder Regierung und jeder Opposition. (kt)
gelt weitere tarifliche Ansprüche, zum Beispiel auf
Zeitzuschläge oder auf die
Jahressonderzahlung. Achtung: Die daraus resultierenden Entgeltansprüche sind bei
der Entgeltgrenze von 450
Euro zu berücksichtigen. Wird
sie im Jahresdurchschnitt
überschritten, tritt grundsätzlich automatisch die Sozialversicherungspflicht ein. (kt)
Hoffentlich zum letzten Mal:
„Entschädigungszahlung“ für fehlende Entgeltordnung –
teilweise nur auf Antrag
An der dringend erwarteten
Entgeltordnung – die Eingruppierungsregelungen – für Beschäftigte der Kommunen wird
mit Hochdruck gearbeitet. Da
sie aber noch nicht in Kraft ist,
gibt es für Beschäftigte, denen
dadurch Nachteile entstehen
> komba magazin | September 2013
können, auch für 2013 eine
„Entschädigungszahlung“. Diese wird teilweise aber nur auf
Antrag gewährt.
Damit den Anspruchsberechtigten die Zahlung nicht „durch
die Lappen geht“, haben wir
auch für die Pauschalzahlung
2013 die notwendigen Informationen zusammengestellt.
Wie bereits in den drei vergangenen Jahren wurde den Arbeitgebern eine Pauschalzahlung für Beschäftigte
abgerungen, die durch die stockenden Eingruppierungsverhandlungen Nachteilen ausgesetzt sind. Denn das aktuelle
Tarifrecht sieht keine Bewährungsaufstiege mehr vor. Wer
entsprechende Tätigkeitsmerkmale erfüllt, verbleibt mangels
t
z
t
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j
aktualisierter Zuordnung in der
Ausgangsentgeltgruppe.
Der Anspruch auf die Pauschalzahlung entsteht im Oktober.
Sie beträgt für Vollzeitbeschäftigte 300 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten sie anteilig entsprechend dem Umfang ihrer
Arbeitszeit. Die Regelungen
dazu wurden bereits in einem
speziellen Tarifvertrag im Zuge
der kommunalen Tarifrunde
2012 vereinbart.
Um die Pauschalzahlung automatisch zu erhalten, müssen
folgende Voraussetzungen erfüllt werden. Es handelt sich
um Beschäftigte,
>>die als Angestellte tätig sind,
>>für die der TVöD gilt,
>>deren Arbeitsverhältnis zwischen dem 1. Oktober 2005
(also nach dem Inkrafttreten
des TVöD) und dem 31. Dezember 2012 begonnen hat
und im Oktober 2013 noch
fortbesteht,
>>die am 31. Dezember 2012 in
den Entgeltgruppen zwei bis
acht eingruppiert waren
(spätere Höhergruppierungen sind unschädlich) und
>>die im Jahr 2013 bis zum
31. Oktober für mindestens
einen Tag Anspruch auf Entgelt (einschließlich Krankenund Mutterschaftsgeld)
haben.
In weiteren Fallkonstellationen
wird die Pauschalzahlung aber
nur auf Antrag gewährt:
>> Beschäftigte, die vom BAT in
den TVöD übergeleitet wurden und die aufgrund eines
Tätigkeitswechsels zwischen
dem 1. Oktober 2005 und
dem 1. Juli 2013 in eine der
Entgeltgruppen 2 bis 8 eingruppiert waren. Wenn der
Tätigkeitswechsel erst in 2013
erfolgte, muss zusätzlich ein
Tätigkeitsmerkmal erfüllt
werden, das einen Aufstieg
nach einer Dauer von längstens einem Jahr vorsieht.
>>Beschäftigte, die unter den
TVöD fallen, deren Arbeitsverhältnis in der Zeit vom
1. Januar bis 1. Juli 2013 begonnen hat und im Oktober
fortbesteht, die in eine der
Entgeltgruppen 2 bis 8 eingruppiert sind und die dabei
die Voraussetzungen eines
Tätigkeitsmerkmales erfüllen, das einen Aufstieg nach
einer Dauer von längstens
einem Jahr vorsieht.
Aber es gibt Ausnahmen, denn
für bestimmte (Berufs-)Gruppen greift die Pauschalzahlung
nicht: Nämlich für Beschäftigte, die
>>als Arbeiter tätig sind (es sei
denn, ihnen sind zu den maßgebenden Zeitpunkten Tätigkeiten übertragen worden,
die Tätigkeitsmerkmale der
Anlage 1a BAT erfüllen),
>>im Sozial- und Erziehungsdienst tätig sind und in die
speziellen S-Entgeltgruppen
eingruppiert sind,
>>als Pflegekräfte tätig sind
oder
>>in die Entgeltgruppen 1 oder
9 bis 15 eingruppiert sind.
Diese Gruppen sind nicht in der
Weise von den Nachteilen ausbleibender Bewährungsaufstiege betroffen. Das ist auf
günstigerer Überleitungs- beziehungsweise Zuordnungsvorschriften zu den Entgeltgruppen (Arbeiter sowie Beschäftigte in den Entgeltgruppen
9 bis 15), auf angepasste Eingruppierungsregelungen
(Sozial- und Erziehungsdienst)
beziehungsweise auf spezielle
Anwendungstabellen (Pflegedienst) zurückzuführen.
> komba magazin | September 2013
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komba
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Das ist zu tun
Um Ansprüche geltend machen zu können, haben wir im
Internet Hinweise zu den Anspruchsvoraussetzungen sowie
Musteranträge bereitgestellt.
Diese können Sie unter anderem
über den QR-Code erhalten –
einfach einscannen und downloaden.
Außerdem sollte im Auge behalten werden, ob automatisch
vorgesehene Zahlungen tatsächlich erfolgen. Zu beachten
ist jeweils die sogenannte Ausschlussfrist. Danach verfallen
Ansprüche, die nicht innerhalb
von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. komba-Mitglieder, die sich unsicher sind, ob
sie einen Anspruch haben, sollten sich an ihre Ansprechpartner vor Ort oder die jeweilige
Landesgeschäftsstelle der
komba gewerkschaft wenden.
Die Kontaktdaten zu den
Landesgewerkschaften finden
Sie auf unserer Website www.
komba.de unter der Navigation
Landesgewerkschaften oder
direkt über die Landkarte.
Wir beraten und helfen gern,
doch unser Hauptziel bleibt,
ein neues Eingruppierungsrecht zu verhandeln, das die
Bewährungsaufstiege vollständig materiell berücksichtigt. Deshalb hoffen wir, dass
die Entschädigungszahlung
letztmalig fällig wird und im
nächsten Jahr Rechtssicherheit bei der Eingruppierung
entsteht.
<<
Neue Entgelttabellen für
alle kommunalen
Tarifbeschäftigten
Ebenfalls aus der letzten kommunalen Tarifrunde resultiert die
ab August 2013 wirksame lineare
Anpassung der Entgelttabellen.
Die Entgelte steigen um weitere
1,4 Prozent, sodass die insgesamt vereinbarte Steigerung
von 6,3 Prozent komplettiert
wird. Die neuen Entgelttabellen
stehen ebenfalls auf unserer
Website www.komba.de unter
„Aktuelles“ zur Verfügung. Zusätzlich werden von den Landesgewerkschaften gedruckte Tabellen ausgegeben.
(kt)
Seit Juli 2013:
Gewerkschaft für den Kommunal- und Landesdienst
8
Ergänzende Vorschriften für Entgeltbescheinigungen
Gehaltsabrechnungen sind für
viele Kolleginnen und Kollegen
schwer zu durchschauen. Insbesondere dann, wenn nicht
nur ein einheitliches Monatsgehalt ausgewiesen, sondern
weitere Dinge wie zum Beispiel
Zulagen oder auch Phasen
ohne Entgeltanspruch berücksichtigt werden müssen.
Jeder Arbeitgeber muss sich an
verbindliche Vorgaben für Entgeltbescheinigungen halten.
Diese ergeben sich – auch für
Arbeitgeber des öffentlichen
Dienstes – aus der Gewerbeordnung. Auf dieser Grundlage
wurde ergänzend eine Entgeltbescheinigungsverordnung erlassen, die am 1. Juli 2013 in
Kraft getreten ist.
<<
Danach bestehen unter
anderem folgende Inhaltsvorgaben für die in
Textform zu erteilenden
Bescheinigungen:
>>Abrechnungszeitraum,
>>Steuerklasse, Zahl der
> komba magazin | September 2013
Kinderfreibeträge sowie gegebenenfalls Steuerfreibeträge oder Steuerhinzurechnungsbeträge,
>>Kirchensteuermerkmal (kann
von den Beschäftigten geschwärzt werden),
>>Steuerpflichtiger Arbeitslohn
und Sozialversicherungsbruttoentgelt (jeweils getrennt
nach laufenden und sonstigen Bezügen) sowie das Gesamtbruttoentgelt,
>>gesetzliche Abzüge (Steuern,
Solidaritätszuschlag und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung), getrennt
nach laufendem und einmaligem Bruttoentgelt,
>>Nettoentgelt (Differenz zwischen dem Gesamtbruttoentgelt und den gesetzlichen
Abzügen),
>>weitere Bezüge und Abzüge
sowie Verrechnungen und
Einbehalte, die sich nicht auf
das Bruttoentgelt auswirken
beziehungsweise nicht ausgezahlt werden,
>>Auszahlungsbetrag.
(kt)
Positionen zur Umsetzung des
Anspruchs auf Kinderbetreuung
Über die Rechtslage haben wir bereits informiert. Bei dem Anspruch auf Betreuung für unter Dreijährige sind jedoch die Auswirkungen auf die Beschäftigten und natürlich auf die Kinder
von besonderer Bedeutung. Der komba Bundesfachbereich Sozial- und Erziehungsdienst begleitet dieses Thema von Anfang an
sehr kritisch. Unter Federführung der Vorsitzenden Sandra van
Heemskerk wurde ein Positionspapier erarbeitet. Darin wird
dargestellt, auf welche Voraussetzungen es aus komba-Sicht
für einen Erfolg ankommt, unter anderem:
>>Provisiorien dürfen keine Dauerlösung sein
>>Weiterbildung
>>Keine Ausdehnung der Öffnungszeiten
ohne ausreichendes Personal
>>Attraktivität des
Erzieherberufes steigern
>>Inklusion aussetzen
Das Positionspapier steht auf
der Website der komba
gewerkschaft (www.komba.de)
unter „Über uns“ als
Download zur Verfügung.
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dbb
Altersgeldgesetz des Bundes:
dbb Forderung erfüllt
Das Altersgeldgesetz des Bundes hat am 5. Juli
2013 den Bundesrat passiert und damit die letzte
parlamentarische Hürde genommen. Das Gesetz
regelt, dass künftig freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten die Möglichkeit haben, anstelle der bislang
obligatorischen Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber dem vorherigen Dienstherrn im Bundesbereich einen
Anspruch auf die Gewährung von Altersgeld
geltend zu machen.
strafe des Beamtenrechts erhalten: Das Beamtenverhältnis
endet, dem Beamten werden
sämtliche Versorgungsansprüche gestrichen, und er wird nur
in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das
führte zu einem substanziell geminderten Alterseinkommen.“
Die Höhe des Anspruchs laut
Altersgeldgesetz richtet sich
Verstärkte Abwanderungstendenzen von Beamten aus dem
Bundesdienst – etwa in die
Wirtschaft – aufgrund der
Neuregelung erwartet Dauderstädt nicht: „Es geht in erster
Linie darum, eine ungerechtfertigte Benachteiligung aus
der Welt zu schaffen und damit
den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber attraktiv zu halten.
Nur wer seinen Leistungsträgern neben guten Einkommens- und Arbeitsbedingungen auch sichere Perspektiven
in Sachen Mobilität bietet,
wird im Kampf um die besten
Köpfe bestehen können.“
Der Vermittlungsausschuss
von Bundestag und Bundesrat
hatte sich am 26. Juni 2013 auf
einen Kompromiss zu dem Gesetzentwurf geeinigt, den der
Bundestag einen Tag später
einstimmig annahm.
Landesgewerkschaftstag in Hessen:
Foto: Friedhelm Windmüller
aktuell
10
„Damit ist eine vom dbb seit
Langem erhobene Forderung
erfüllt“, sagte der dbb Chef
Klaus Dauderstädt. „Wir haben
stets auf eine Alternative zur
Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gedrängt, denn bislang wurde ein
freiwilliger oder aus strukturellen Gründen ‚notgedrungener‘
Aussteiger so behandelt, als
hätte er die höchste Disziplinar-
nach den zuletzt erhaltenen
Bezügen und der abgeleisteten, altersgeldfähigen Dienstzeit. Eine Auszahlung der Altersgeldansprüche erfolgt
jedoch grundsätzlich erst mit
dem Erreichen der gesetzlichen
Regelaltersgrenze. Das Altersgeld ist keine Versorgung im
Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes. Mit der Entlassung entsteht vielmehr ein eigenständiger Anspruch auf
einen finanziellen Ausgleich
der bis dahin erworbenen Anwartschaften auf Altersversorgung. Der dbb habe zudem erreichen können, dass die Höhe
des Altersgeldanspruchs entsprechend den Beamtenbezügen dynamisiert wird.
Föderalismusreform schadet
den Arbeitsbedingungen
Das hat dbb Chef Klaus Dauderstädt am
21. August 2013 auf dem Landesgewerkschaftstag des dbb Hessen in Fulda erneut festgestellt
und die Forderung des Dachverbandes bekräftigt, die Verlagerung der Zuständigkeiten durch
die Föderalismusreform von 2006 wieder rückgängig zu machen.
Gerade im Zuge der diesjährigen Einkommensrunde sei eine
große Bandbreite von Abweichungen vom Tarifergebnis mit
der Tarifgemeinschaft deut-
scher Länder (TdL) zu verzeichnen. Die Spreizung im Gehalt
zwischen dem Bund und etwa
dem Land Berlin betrage bei
einigen Besoldungsgruppen
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
inzwischen über 20 Prozent.
Föderale Kräfte seien nicht
nur im Beamtenrecht, sondern
auch am Tariftisch spürbar.
Der dbb Chef appellierte an
Hessen, in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder zurückzukehren und damit zugleich
die Chancen zu erhöhen, dass
alle Arbeitgeber der öffentlichen Hand wieder zusammen
verhandeln.
Dauderstädt beglückwünschte
Ute Wiegand-Fleischhacker, die
> dbb Chef Klaus Dauderstädt
und die neue Vorsitzende des
dbb Hessen, Ute WiegandFleischhacker.
in das Amt der Landesvorsitzenden des dbb Hessen
gewählt worden war. Die
Gewerkschafterin tritt die
Nachfolge von Walter Spieß
an, der aus Altersgründen
nicht mehr kandidierte.
dbb
Beamtenpensionen:
Der Staat kann sich
nicht verstecken
Zu der vom baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann angestoßenen Diskussion über
die Beamtenpensionen hat
der dbb Bundesvorsitzende
Klaus Dauderstädt klargestellt, dass sich der Staat als
Dienstherr nicht vor den berechtigten Ansprüchen seiner
Beamtinnen und Beamten
verstecken könne.
dbb Chef fest und verwies
darauf, dass die von Kretschmann benutzte Formulierung,
bei den Pensionen handele
es sich um „versteckte Pensionslasten“, völlig unverständlich sei.
„Ministerpräsident Kretschmann sieht die Stabilität der
Staatsfinanzen seines Landes
durch Ausgaben für künftige
Beamtenpensionen gefährdet
und hat deshalb seine Kolleginnen und Kollegen aufgefordert, nach der Sommerpause
gemeinsam über die Beamtenversorgung nachzudenken.
Das kann für jetzige wie künftige Versorgungsempfänger
nur eine Reform mit Minuszeichen erwarten lassen“, sagte
Dauderstädt in Berlin.
hersehbar, stellte Dauderstädt
klar: „Versetzungen in den
Ruhestand sind keine Überraschungen für den Fiskus. Jeder ordentliche Haushaltsvorstand pflegt seine Verbindlichkeiten einzuplanen und bei
seinem Ausgabeverhalten zu
beachten. Das gilt auch und
erst recht für Vater Staat – er
kann sich nicht verstecken.“
„Vernünftigerweise haben die
Staatsregierungen in Wiesbaden und München schnell reagiert und signalisieren, keinen solchen Bedarf zu sehen
oder sich an solchen Runden
nicht zu beteiligen“, stellte der
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Im Übrigen erinnerte Dauderstädt daran, dass zwar mit der
Föderalismusreform 2006 Zuständigkeiten auch zu versorgungsrechtlichen Fragen auf
die Länder übergingen, der
Kern der Beamtenversorgung
aber nach wie vor bundeseinheitlich in Artikel 33 des
Grundgesetzes geschützt und
daher nicht disponibel sei.
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
Bild: Jana Denzler
Der öffentliche Dienst und seine Kosten seien durch die Personalhoheit der öffentlichen
Hand langfristig präzise vor-
Sven Schmitte,
dbb-Mitglied
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dbb
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung:
Stellenabbau ignoriert Aufgabenzuwachs
Der vom Bundesverkehrsministerium in die Wege geleitete Umbau der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) stößt beim dbb weiter auf
Kritik. Nachdem seit den 1990er-Jahren bereits 5 000 Stellen abgebaut
wurden, strebt das Ministerium nun eine „Zentrale Ressourcensteuerung“
an, die sich vor allem auf viel befahrene Wasserstraßen konzentriert.
Dazu sagte die stellvertretende
dbb Bundesvorsitzende Kirsten
Lühmann der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Ausgabe
vom 15. Juli 2013): „Wir sind
nicht grundsätzlich gegen eine
Reform, aber diese Reform
ist nicht geeignet.“ So werde
bei dem geplanten weiteren
Stellenabbau ignoriert, dass
der WSV in den vergangenen
Jahren laufend neue Aufgaben und Zuständigkeiten im
aktuell
12
Umweltschutz übertragen
worden sind.
Die Reform, so Lühmann, sei
zum einen ohne Mitwirkung
der Beschäftigten vorbereitet
worden. Zum anderen werde
die geplante Zentralisierung
von Aufgaben anstelle von
mehr Effizienz vor allem neue
„Schnittstellenprobleme“
schaffen. Bisher verantworten
die regionalen Wasser- und
Schifffahrtsämter Betrieb, Unterhaltung und Neubau von
Wasserstraßen in einer Hand.
Künftig sollen diese Aufgaben
von unterschiedlichen Standorten aus jeweils zentral gesteuert werden.
Mindeststandards für Arbeiterunterkünfte:
Politik in der Pflicht
Nach dem Brandunglück, bei dem zwei rumänische Werftarbeiter in ihrer Unterkunft im niedersächsischen Papenburg Mitte Juli 2013 ums Leben
gekommen waren, hat der dbb das Fehlen durchsetzbarer Mindeststandards für die Qualität von
Arbeiterunterkünften kritisiert und die Politik dazu
aufgefordert, für klarere Regelungen zu sorgen.
Ulrich Silberbach, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender
und Chef der komba gewerkschaft für Beschäftigte im Kommunal- und Landesdienst, sagte
der „Frankfurter Allgemeinen
Zeitung“ (Ausgabe vom 23. Juli
2013), eine wirksame Durchsetzung von Mindeststandards für
Arbeiterunterkünfte sei in der
Praxis sehr schwierig. „Gerade
bei der Wohnraumthematik
bewegen sich die Behörden
leider allzu oft in einer Grau-
zone“, so Silberbach. Kaum ein
Gesetz schreibe vor, wie viel
Platz einem Menschen zur Verfügung stehen muss. Konkrete
Regelungen – wie beispielsweise im Berliner Wohnungsaufsichtsgesetz – seien die
Ausnahme, nicht die Regel.
Silberbach mahnte klarere
Bestimmungen an. „Anstatt
die Behörden im juristischen
Niemandsland allein zu lassen,
sollte die Politik in dieser Angelegenheit Verantwortung über-
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
nehmen und ihren Gestaltungsauftrag erfüllen.“
Laut Arbeitsstättenverordnung
müssen Arbeitsräume wie
auch Unterkünfte eine „ausreichende Grundfläche und
Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen“.
Unterkünfte müssen zudem
„entsprechend ihrer Belegungszahl“ mit Wohn- und
Schlafbereich, Essbereich und
Sanitäreinrichtungen ausgestattet sein. Gewisse Anhaltspunkte finden sich in einem
Katalog von Anweisungen, den
die Bundesagentur für Arbeit
(BA) bei grenzüberschreitender
Arbeitsvermittlung etwa von
Saisonkräften für die Landwirtschaft zugrunde legt. Dort sind
als Sollwerte unter anderem
eine Fläche von mindestens
sechs Quadratmeter, Schlafraum je Person und eine
Höchstzahl von sechs Personen
je Schlafzimmer genannt.
Für rumänische Entsendearbeitnehmer, wie im aktuellen
Fall, sind diese Richtlinien aber
nicht unmittelbar verbindlich.
Experten hätten der FAZ bestätigt, so schreibt das Blatt,
dass in der Praxis eine Durchsetzung von Standards – soweit überhaupt vorhanden –
überdies an die Zuständigkeitsgrenzen der Gewerbeaufsicht stößt: Diese hat zwar die
Aufgabe, die Einhaltung der
Arbeitsstättenverordnung in
allen Einrichtungen auf dem
Betriebsgelände zu kontrollieren, jenseits des Betriebsgeländes wird dies jedoch
schwierig.
dbb
Anhebung der Gerichtsgebühren:
Gewerkschaftlicher Rechtsschutz
noch wichtiger
In Berlin erklärte Dauderstädt
dazu: „Natürlich müssen auch
die Gerichtsgebühren an die
allgemeine Kostenentwicklung
angepasst werden. Es droht
aber zunehmend die Gefahr,
dass Bürgerinnen und Bürger
immer öfter aus rein finanziel-
len Gründen davor zurückschrecken, ihre berechtigten
Interessen notfalls auch vor
Gericht durchzusetzen. Das
kann nicht im Sinne des
Rechtsstaates sein.“
Umso wichtiger, so der dbb
Chef weiter, sei der gewerkschaftliche Rechtsschutz: „Für
seine Mitglieder stellt der dbb
im Rahmen seiner Rechtsschutzordnung den ungehin-
derten Zugang zu den deutschen Gerichten sicher. Hier
darf Geld keine Rolle spielen.
Das ist eine Frage der gewerkschaftlichen Solidarität.“
Das finanzielle Risiko eines
Gerichtsprozesses steigt zudem dadurch, dass neben den
Gebühren für die Gerichte
auch die Gebührenordnungen
für Anwälte und Notare zum
1. August um zwölf respektive
15 Prozent erhöht werden.
Rechtsanspruch auf Kita-Platz:
Betreuungsqualität gewährleisten
Bei der Umsetzung des ab 1. August 2013 geltenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige muss es ein „Zusammenspiel von Masse und Klasse geben“. Auch bei
gestiegener Quantität dürfe die Qualität nicht
leiden. Das hat die stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Astrid Hollmann gefordert. „Es ist
eine große Leistung, dass Länder und Gemeinden eine Vielzahl neuer Betreuungsplätze zum
1. August anbieten können. Mir macht allerdings
Sorge, dass wir beim Personal weder mengennoch qualitätsmäßig mithalten können“, sagte
Hollmann am 31. Juli 2013 (siehe auch Beitrag
auf den Seiten 30 bis 31).
Schon heute könne kaum ein
Bundesland den empfohlenen
Betreuungsschlüssel von 1 zu
3 bei Kindern unter drei Jahren
gewährleisten. „Wenn dieser
Schlüssel auch nur annähernd
erreicht werden soll, müssten
auf einmal Tausende neu ausgebildete Erzieherinnen und
fordert der dbb nicht nur größere Anstrengungen bei der
Gewinnung zusätzlichen Personals. Auch die Aus- und Fortbildung der Erzieherinnen und
Erzieher muss so gestaltet
werden, dass unabhängig vom
Lernort Kompetenzen auf Bachelorniveau erworben und
Möglichkeiten der Höherqualifizierung in verschiedenen
Bereichen der Pädagogik geboten werden. Eine solche
Professionalisierung des Berufszweiges wird ohne eine
verbesserte Bezahlung nicht
zu haben sein“, mahnte Hollmann die Kita-Träger.
Erzieher vom Himmel fallen –
damit ist leider eher nicht zu
rechnen“, so die dbb Vize.
Die Qualität der frühkindlichen Bildung und Erziehung
sei aber wegweisend für die
weitere schulische Entwicklung der Kinder. „Deswegen
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
13
aktuell
dbb Chef Klaus Dauderstädt hat die Anhebung der Gerichtsgebühren in Deutschland
um bis zu 18 Prozent zum 1. August 2013
zum Anlass genommen, auf die weiter wachsende Bedeutung des gewerkschaftlichen
Rechtsschutzes hinzuweisen.
dbb
Amtliche Geflügelfleischuntersuchung bei Wiesenhof:
fokus
14
Schwarz – Weiß – Schwarz –
oder Hygiene ist (fast) alles …
… so lässt sich ein lange geplanter Besuch des
dbb magazins in der Geflügelschlachtanlage von
Wiesenhof in Niederlehme vor den Toren Berlins
zusammenfassen. Zwei amtliche Tierärzte und
neun amtliche Fachassistentinnen des Veterinäramtes des Landkreises Dahme-Spreewald sind
dort im Wechsel ständig vor Ort und überwachen
im Rahmen der Lebensmittelkontrolle von Amts
wegen Schlachtung und Produktion. Ohne deren
kritische Blicke läuft nichts – weder vom Band
noch auf die Lkw, die schließlich mit den fertigen
Fleischprodukten zu den Großkunden und
zu den Supermärkten fahren.
In der Märkischen Geflügelhof
Spezialitäten GmbH – so heißt
die Wiesenhof-Schlachtanlage
im Gewerbegebiet von Niederlehme korrekt – werden täglich
80 000 bis 100 000 Hähnchen
angeliefert, geschlachtet, ver-
arbeitet, verpackt, auf Paletten kommissioniert, verladen
und per Kühl-lkw ausgeliefert.
110 Tonnen Geflügelprodukte
vom Brustfilet über Geschnetzeltes bis zur gewürzten Hähnchenkeule oder dem ganzen
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
„Broiler“ zum Grillen werden von morgens vier Uhr
bis zum späten Nachmittag
in der Anlage hergestellt, die
bereits seit 1967 existiert und
im Lauf der Zeit vielfach umgebaut und modernisiert
worden ist.
Jeder Produktionsschritt wird
von amtlichen Tierärzten und
Fachassistentinnen des Veterinäramtes des Landkreises Dahme-Spreewald begleitet. Dass
zurzeit dem Team kein Mann
angehört, sei übrigens reiner
Zufall. Die Kontrollen reichen
von der Ausstallung der etwa
30 Tage alten Tiere durch amtliche Tierärzte in den Mastbetrieben über die Schlachtung
bis zum Verladen der Lkw mit
den Frischprodukten auf dem
Schlachthof. Und auch die
anschließende Reinigung der
Anlage wird unter Hygieneaspekten überprüft.
„Wir arbeiten vertrauensvoll
zusammen“, erklärt Geschäftsführer Gerhard Heil, während
einer kurzen Einführung in
seinem Büro. „Und wenn ein
Missstand auftritt, wird er
abgestellt. Dabei handelt die
Behörde vollkommen autark.“
Genau das möchten wir sehen
und beschreiben, doch so
schnell, wie wir uns das vorgestellt haben, geht es nicht. Wer
in den Bauch des Betriebes
möchte, muss seine individuelle
Kluft gegen Einheitsweiß eintauschen. Hygienevorschrift.
Wir werden also zunächst von
Kopf bis Fuß neu eingekleidet:
weiße Hose, weiße Wärmejacke, weiße Schuhe, Kittel in
Weiß und Grün, Mundschutz
und Haube. Auf Ohrstöpsel ver-
dbb
> Die Transportdokumente werden vor dem Abladen
der Schlachttiere genau überprüft.
zichten wir tapfer, um beim
Rundgang die notwendigen Erläuterungen nicht zu verpassen.
<
Durch die
Hygieneschleuse
Optisch unterscheiden wir uns
nur noch durch das Fehlen der
weißen Gummischürzen, die
dafür sorgen, dass die Arbeitskleidung vor dem austretenden Fleischsaft geschützt wird,
von den Wiesenhof-Arbeitern
oder den Mitarbeiterinnen des
Veterinäramtes. Die Betriebsbegehung unter Führung von
Geschäftsführer Gerhard Heil
und der Diplom-Veterinärmedizinerin (DVM) Regina Matzdorf als amtliche Tierärztin
kann beginnen.
Wir gelangen durch eine Hygieneschleuse in die Produktion,
bewegen uns längst nicht so
geschickt wie unsere beiden
Führer über ein bürstenbestücktes Band, das unsere Schuhsohlen desinfiziert. Vorab haben
wir die Hände gewaschen, luftgetrocknet und in eine sensorgesteuerte Desinfizier-Box gesteckt; ohne diese Prozedur an
der Hygieneschleuse würde sich
die Einlass-Schranke gar nicht
bewegen und – wem auch immer – den Zugang verweigern.
Wir schenken den kopfüber in
vorübergleitenden Kettenbändern hängenden geschlachteten und gerupften Hähnchen
vorerst allerdings keine größere Beachtung, sondern werden
wieder in eine kleine Schleuse
geführt. Die weißen Kittel und
Jacken werden dort deponiert,
die grünen Kittel übergestreift.
Wir gehen nach draußen in
den sogenannten (unhygienischen) Schwarzbereich. Ein
Lkw wird gerade entladen. Dabei ist stets eine der heute neben der Tierärztin anwesenden
vier Assistentinnen des Veterinäramtes im Einsatz. Sabrina
Kügler kontrolliert die Transportdokumente, die der Fahrer
zwingend dabeihaben muss:
die Gesundheitsbescheinigung,
ausgestellt durch den im Herkunftsbereich zuständigen
amtlichen Tierarzt (sie darf
nicht älter als drei Tage sein),
die Standarderklärung des
Landwirts über Fütterung und
eventuelle Medikamentenzugabe sowie den Aufzuchtbericht des Herkunftsbetriebes.
Nachdem die Transportkisten,
die je nach Gewicht mit 20 bis
28 Hähnchen bestückt werden,
vom Lkw abgeladen und auf
einem Fließband platziert worden sind, beginnt mit dem manuellen Einhängen der Tiere in
das Kettenband die Schlachtung. Mit blauem Licht werden
die Tiere beruhigt. Im Sommer
sorgt eine Klimaanlage für artgerechte Temperaturen in der
Geflügelannahme, im Winter
wird auf ausreichende Wärme
geachtet. „Es wird viel dafür
getan, dass die Tiere möglichst
ruhig und stressfrei in den
Schlachtungsprozess gelangen“,
unterstreicht Regina Matzdorf.
„Wiesenhof legt zum Beispiel
auch großen Wert auf kurze
Fahrzeiten, die vier Stunden
statt der erlaubten acht nicht
überschreiten sollen.“
Die Tierärztin kontrolliert diesen wie alle anderen Bereiche
des Schlachthofes auf ihren
Rundgängen mehrmals täglich. Betäubung und Schlachtung zu Beginn der Produktion
müssen beispielsweise den
deutschen Tierschutzbestimmungen entsprechen. Die
als sogenannte „Hänger“ eingesetzten Arbeiter werden
entsprechend geschult und
müssen ihre Sachkunde nachweisen können.
Nach dem Einhängen erfolgt
die weitere Verarbeitung zunächst ausschließlich maschinell: Die Hähnchen werden in
einem Wasserbad elektrisch
betäubt, anschließend geköpft, bei 56 °C gebrüht und
gerupft. Auch diese Arbeitsschritte werden von Regina
Matzdorf oder ihrem Amtskollegen Daniel Spiro mehrmals
täglich überprüft. Nach wenigen Minuten laufen die Kettenbänder mit den Schlachttieren ohne Federn und Füße
durch eine kleine Wandöffnung vom Schwarzbereich in
den hygienisch einwandfreien
„Weißbereich“.
> Der Weg in den Weißbereich, in dem zerlegt und verpackt wird,
führt durch eine Hygieneschleuse.
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
15
fokus
Die Angaben aus diesen Dokumenten und alle anderen im
Zusammenhang mit dem
Schlacht- und Verarbeitungsvorgang erhobenen Daten
werden später jeweils von den
Fachassistentinnen und den
Tierärzten in entsprechende
Datenbanken eingetragen.
dbb
<
fokus
16
tinnen und begutachten eine
Zeit lang die vorübergleitenden
Tierkörper mit. Übersehen zum
Beispiel die Assistentinnen Gesundheitsbeeinträchtigungen,
werden sie von den Tierärzten
entsprechend beraten und auf
die Symptome hingewiesen,
die ein „Verwerfen“ erforderlich machen.
Kontrollen im Wechsel
Durch den Brühvorgang ist die
Luft in dieser Halle schwülwarm. Beim Weitergehen zur
ersten Kontrollstation spüren
wir Tropfen auf unseren Köpfen, im Nacken und auf den
Kitteln, die rötlich-gelbe Flecken hinterlassen. Wir schwitzen; das Kameraobjektiv trübt
ein, unsere Brillen beschlagen.
Das Transportband rotiert und
lärmt kurz über unseren Köpfen, groß gewachsene Menschen müssen sich ducken.
Wir machen Halt an der ersten
der drei Prüfstationen, an denen pro Schicht insgesamt vier
amtliche Fachassistentinnen
tätig sind. Sie rotieren alle
40 Minuten von der ersten
über die zweite zur dritten
Station. Nach zwei Stunden
intensiver Prüf tätigkeit schließen sich jeweils 30 Minuten
PC-Arbeit im Veterinärbüro an
und auch eine dringend notwendige Augenpause wird eingelegt, denn das Band läuft
schnell – und doch darf nichts
übersehen werden.
Zuerst erfolgt die Beschau der
Hähnchen am geschlossenen
Tierkörper. „Sind Erkrankungen,
zum Beispiel eine tiefe Dermatitis erkennbar, wird das Tier
‚verworfen‘, das heißt aus dem
Transportband ausgehakt und
aus der Produktionskette entfernt. Die ausgesonderten
Schlachtkörper werden in Ab-
> Wiesenhof-Geschäftsführer Gerhard Heil erläutert bei einem Rundgang
die Arbeitsabläufe in den einzelnen Arbeitsbereichen.
fallbehältern gesammelt und
später entsorgt“, erklärt Regina
Matzdorf. Das hört sich leichter
an als es ist, denn für ihre Entscheidung hat Blaga Templin
pro Tier nur einen kurzen „Augenblick“ Zeit. Mehrere Hähnchen landen im Abfallbehälter,
die sich für uns in nichts von
den anderen unterscheiden.
„Was ist denn damit?“, fragen
wir erstaunt. Statt einer Antwort öffnet die Veterinärin
einen der aussortierten Tierkörper. Gallertartige Bauchhöhlenflüssigkeit ist ausgetreten,
die auf einen Entzündungsprozess schließen lässt. Das Tier ist
für den menschlichen Verzehr
ungeeignet …
Es geht nahtlos weiter. Die
Innereien werden maschinell
entnommen, sie laufen dann
auf kleinen Tabletts vor den
dazugehörenden Hähnchenkörpern auf einem Fließband
mit und werden von Maria
> 1. Kontrollstation: Beschau der Hähnchen am geschlossenen Tierkörper.
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
Henschler an der zweiten
Kontrollstation „auf Herz und
Nieren“ geprüft. Weitere Verwerfungen finden statt. Nur
einwandfreie Innereien und
Schlachtkörper dürfen weiterverarbeitet werden.
Am dritten Kontrollplatz treffen wir Blaga Templin wieder.
Sie führt nun 40 Minuten lang
die Beschau von oben in die
leeren Tierkörper hinein durch.
Der Wechsel der Arbeitsplätze
hat während unseres weiteren
Rundgangs stattgefunden. Eine
Verschnaufpause während der
Schlachtung gibt es nicht, weder für die Bandarbeiter noch
für die Mitarbeiterinnen des
Veterinäramts, die insgesamt
1,5 Sekunden Zeit pro Hähnchen zur Beschau haben: Eine
halbe Sekunde pro Kontrollpunkt muss optimal genutzt
werden. Die amtlichen Tierärzte sehen dabei regelmäßig über
die Schultern der Fachassisten-
Blaga Templin hat ihre Kollegin
Beate Korczakowski abgelöst,
die inzwischen nach drei mal
vierzig Minuten Beschau im
Büro ihre Notizen in den PC
eingibt. Akribisch werden die
Ergebnisse der amtlichen Geflügelfleischuntersuchung festgehalten, festgestellte Krankheiten bei den verworfenen
Tieren verzeichnet. Waren Tierkörper verfärbt, unterentwickelt, verunreinigt oder unterkühlt? Lagen Schlachtschäden
vor? Fanden sich Tierkörper
ohne Organe? Auch solche
Befunde werden vermerkt.
<
Kühlkette nicht
unterbrechen
Aus der Schlachthalle laufen
die Hähnchen und die Innereien durch eine kleine Wandöffnung in die Kühlung, bevor sie
nach etwa zwei Stunden im
Griller- und Filettierbereich
ankommen und verarbeitet
werden. Die Schlachtkörper
sind dafür auf circa 1 °C abgekühlt worden. Für uns ist es in
diesem Hallenbereich zunächst
> 2. Kontrollstation: Überprüfung der Innereien.
dbb
Zunächst werden die Tiere ausgesondert, die als ganze Hähnchen (Griller) verpackt werden.
Die übrigen werden teils maschinell, teils per Hand zerlegt
und laufen zur Weiterverarbeitung auf Fließbändern zu verschiedenen Stationen. Brustfilets werden durch Gewürztrommeln geleitet, Keulen oder
Geschnetzeltes abgepackt, bevor die aus den Supermärkten
bekannten Verpackungsschalen mit den verschiedenen
Frisch-Produkten befüllt werden. Am Ende der Produktion
wird unterschiedlich etikettiert, aber die Fleischqualität
ist bei allen Abnehmern gleich.
Nach dem Einschweißen der
Verpackungseinheiten laufen
die Produkte aus dem Weißbereich in die Kommissionierung,
dem zweiten, abschließenden
Schwarzbereich der Produktion. Hier kann, was die Hygiene
betrifft, der empfindlichen,
luftdicht verpackten Frischware nicht mehr wirklich etwas
passieren. Die Halle ist ebenfalls gut gekühlt, ein zu bela-
> Auch PC-Arbeit gehört dazu: Die amtliche Tierärztin Regina Matzdorf
muss eine Fülle deutscher und europäischer Vorschriften beachten.
dender Lkw steht an einer Kälteschleuse. Die einzuhaltende
Temperatur wird von der amtlichen Tierärztin ebenfalls
mehrfach täglich überprüft.
Die niedrige Verladetemperatur ist notwendig, damit die
Kühlkette nicht unterbrochen
wird. „Wer, wie wir, ein MHD
(Mindesthaltbarkeitsdatum)
von acht Tagen garantieren
will, muss dafür etwas tun.
Auch dafür sind die ständigen
Kontrollen durch das Amt
ganz wesentlich“, erläutert
Geschäftsführer Gerhard Heil.
<
Umfangreiche Büroarbeit
Wir verlassen die Produktion
und gehen in die Büroräume
der Veterinäre, wo die Tierärztin und die Fachassistentinnen
alle Einzelheiten der heutigen
Kontrollen festhalten. „Ich arbeite halb im Betrieb, halb im
Büro“, erklärt Regina Matzdorf,
„und achte nicht nur auf die
> 3. Kontrollstation: Beschau von oben in den Tierkörper hinein.
Einhaltung der Hygienevorschriften und des Tierschutzgesetzes, sondern wir müssen
auch eine Fülle sonstiger deutscher und europäischer Vorschriften beachten.“ Zu den
Aufgaben der Veterinäre gehören auch die Erstellung der Arbeits- und Urlaubspläne sowie
der Stundenabrechnungen für
die Fachassistentinnen sowie
die regelmäßigen Schlachtgeflügeluntersuchungen mit
Dokumentenprüfung in den
Mastbetrieben in Zernsdorf.
Nach den Bestimmungen des
Nationalen Rückstandskontrollplans werden darüber
hinaus regelmäßig Proben
entnommen und zur Analyse
eingeschickt, um auszuschließen, dass unzulässige Stoffe,
zum Beispiel verbotene Antibiotika, im Fleisch enthalten
sind. Die Ergebnisse können
Anregungen für die Verbesserung der Produktionsabläufe
liefern, und auch die Mastbetriebe erhalten gegebenenfalls
Hinweise zur Reduzierung der
von ihnen zu verantwortenden
Verwerfungen, die ihnen nicht
vergütet werden.
An diesem heißen Sommertag
im August 2013 endet die
Schlachtung in Niederlehme
gegen 14 Uhr, während die
Verarbeitung noch weiterläuft.
Doch Feierabend gibt es bei
Wiesenhof eigentlich nie, denn
ab jetzt schlägt die Stunde der
Reinigungskräfte, die bis zum
Schlachtbeginn am nächsten
Morgen die Zeit nutzen müssen, alle Maschinen, Förderbänder, Behältnisse, Böden,
Wände und sonstige Hilfsmittel so akribisch zu säubern,
dass die Veterinäre ihr O.K. zur
nächsten Nutzung der Schlachtanlage geben können. „Bei
festgestellten Problemen“, berichtet Regina Matzdorf, „wird
mit der Geschäftsführung diskutiert und zeitnah nachgebessert. Das läuft gut.“ Und die
Kontrollliste, die früh morgens
von einer Amtsassistentin in
der Schlachtung und einige
Zeit später von den amtlichen
Tierärzten im Zerlegebereich
und der Kommissionierung abgearbeitet wird, damit keine
Verschmutzung vom Vortag
übersehen wird, ist lang. Und
Hygiene ist in einem Schlachtbetrieb (fast) alles …
„Wer zahlt die Kontrollen und
den Personaleinsatz eigentlich?“, wollen wir abschließend
wissen. Offenbar nicht der
Steuerzahler: „Für die amtlichen Geflügelfleischuntersuchungen“, erläutert Gerhard
Heil, „zahlen wir entsprechende Gebühren an den Landkreis.
Wir gehen davon aus, dass sie
kostendeckend kalkuliert sind.“
Wir haben bei Dr. Clemens
Mueller, dem Leiter des Amtes
für Verbraucherschutz und
Landwirtschaft des Landkreises Dahme-Spreewald, nachgefragt und folgende Auskunft
erhalten: „Die Gebühren für
die Schlachttier- und Geflügelfleischuntersuchung werden
von uns jährlich überprüft und
entsprechend kostendeckend
kalkuliert. Es fließen nur die
direkten Kosten für Personal
und Material in die Berechnung ein. Damit ist sichergestellt, dass für den Landkreis
kein Verlust entsteht und der
Betrieb transparent über die
Kosten informiert wird.“
Text: Dr. Walter Schmitz
Fotos: Jan Brenner
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
17
fokus
nach der feuchten Hitze angenehm kühl, doch nach
einigen Minuten wissen wir
die Wärmejacken unter den
Kitteln zu schätzen. Wir empfinden die Hallentemperatur
nicht mehr als kühl, sondern
als lausig kalt. Die Beschäftigten sind entsprechend warm
eingekleidet.
dbb
Tarifverhandlungen für die Rettungsdienste:
Annäherung und Durchbruch
fokus
18
Der dbb hat am 24. Juli
2013 einen Haustarifvertrag für den Rettungsdienst MärkischOderland abgeschlossen. Die Kernforderungen wurden durchgesetzt, in anderen
Punkten war Kompromissbereitschaft gefragt. Für die Beschäftigten in Ostprignitz/
Ruppin verhandelt der
dbb weiter.
Der Haustarifvertrag sieht die
dynamische Anbindung an den
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vor, sodass
künftig dessen Gehaltstabellen
und Zuschläge gelten, und
zwar sofort in voller Höhe
ohne schrittweise Heranführung. An jeder Erhöhung, die
künftig für Bund und Kommunen verhandelt wird, nehmen
die Beschäftigten eins zu eins
teil. Gleichzeitig werden Besonderheiten des Rettungsdienstes berücksichtigt. Die
bestehenden Schichtmodelle
sind auch unter dem neuen
Tarifvertrag möglich.
Für die Wartezeit bis zum Inkrafttreten zum 1. September
2013 wurde eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro für
alle Beschäftigten, die heute
schon oberhalb der TVöD-Tabellen liegen, und eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro
für alle anderen Kolleginnen
und Kollegen ausgehandelt.
Die Funktionszulagen werden
auch künftig gezahlt. Sie treten
an die Stelle der im TVöD vorgesehenen leistungsorientierten Bezahlung. Neu sind unter
anderem die Zulagen in Höhe
von 40 Euro pro Monat für den
Organisatorischen Leiter/die
Organisatorische Leiterin Rettungsdienst. Lehrrettungsassistenten und Lehrrettungsassistentinnen bekommen
nach dem neuen Tarifvertrag
75 Euro monatlich. Ihre Zahl
soll bis auf 20 Beschäftigte erhöht werden. Beschäftigten,
die im Jahr 2012 bereits ein höheres Entgelt hatten, wird die
Differenz zwischen altem und
neuem Gehalt als Besitzstand
weiter gezahlt. Beschäftigte
mit bereits höherem Entgelt
nehmen zur Hälfte an künftigen Tariferhöhungen teil.
Für die Beschäftigten der Ostprignitz-Ruppiner Rettungsdienste GmbH hat der dbb
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
die Verhandlungen am 29. Juli
2013 fortgesetzt und faire
Arbeits- und Entgeltbedingungen gefordert. Auf der Tagesordnung standen die Mantelregelungen, bei denen sich die
Parteien angenähert haben.
In einzelnen, aber wichtigen
Fragen wurde allerdings noch
kein Konsens erzielt: „Die
Verhandlungen wurden sehr
kontrovers geführt. Am Ende
überwog aber das Interesse
beider Seiten an einer Lösung“,
sagte dbb Verhandlungsführer
Sebastian Wiegandt.
Mehr Informationen:
www.dbb.de/themen/
arbeitnehmer
< Neuorganisation der BA:
„Beschäftigte alleingelassen“
In der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird kräftig umorganisiert.
Nicht nur die Umstellung auf die „E-Akte“, auch die aktuellen Fachkonzepte sehen viele Änderungen vor. Größtes Projekt ist die Umorganisation der Arbeitsagenturen unter der Überschrift „NEO“.
Das Ziel der BA: Performancegewinne und mehr Flexibilität. Nun
haben die dbb Gewerkschaften GdS und vbba Teilhabe an diesen
„Performancegewinnen“ gefordert. Unter der Überschrift „Wo
bleibt unser Anteil?“ heißt es in der Mitglieder-Info vom 24. Juli
2013: „Die Kolleginnen und Kollegen der BA, die jetzt schon gut arbeiten, sollen künftig noch bessere Leistung erbringen bei geringeren Kosten. Die Umorganisationen erfolgen immer schneller. Oft
sind die vorangegangenen Änderungen noch nicht einmal richtig
umgesetzt.“ Siglinde Hasse, stellvertretende Vorsitzende der Bundestarifkommission des dbb, erklärte dazu: „Ohne eine ausreichende Erprobung wird einfach so getan, als sei alles in Ordnung. Viele
Beschäftigte verstehen die dauernden Änderungen nicht mehr und
fühlen sich alleinegelassen.“ Die nächste Verhandlungsrunde sei
erst im Oktober. Es bleibe noch viel Zeit für die Arbeitgeberseite,
sich mit den Fragen der Gewerkschaften auseinanderzusetzen.
dbb
Beamtendarlehen ab
0,99%
Fleischuntersuchung:
Tariferhöhung
durchgesetzt
Nach dem Abschluss der diesjährigen Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
(TdL) im März 2013 haben sich die Gewerkschaften
mit der TdL nun auch im Bereich der Fleischuntersuchung (Länder) auf Entgelterhöhungen und
weitere Verbesserungen geeinigt.
Betroffen sind die Beschäftigten im Bereich Fleischuntersuchung in den Ländern Bremen,
Hamburg und Saarland, für die
der TV-FleischuntersuchungLänder gilt.
Bei der Erhöhung von Stundenvergütung, Stückvergütung
und Zuschlägen werden die
Entgelte in zwei Schritten um
2,65 Prozent rückwirkend zum
1. Mai 2013 und um weitere
2,95 Prozent ab dem 1. Mai
2014 erhöht.
In Großbetrieben außerhalb
öffentlicher Schlachthöfe
nach § 26 Abs. 1 TV-Fleischuntersuchung-Länder erfolgt
für die Fleischuntersuchung
von Schweinen zu den oben
genannten Terminen eine
jeweils hälftige prozentuale
Erhöhung der Stückvergütung.
gibts bei uns nicht!
Dafür aber TopKonditionen
für Beamte und
Arbeitnehmer im
öffentlichen Dienst!
Alles spricht für ein Beamtendarlehen über das dbb vorsorgewerk:
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Die Unterscheidung nach dem
Lebensalter in der Regelung
zum Erholungsurlaub wird
beseitigt. Künftig haben alle
betroffenen Beschäftigten
einen Anspruch auf 33 Werktage Erholungsurlaub.
Die Entgeltregelungen haben
eine Mindestlaufzeit bis zum
30. April 2015.
< Einkommensrunde 2012:
Letzter Erhöhungsschritt
Die Einkommensrunde 2012 mit Bund und Kommunen hatte ein
Ergebnis gebracht, das sich sehen lassen kann. Nach dem ersten
Erhöhungsschritt von 3,5 Prozent im März 2012 und dem zweiten
Anfang dieses Jahres in Höhe von 1,4 Prozent steigen die Entgelte
jetzt zum August 2013 nochmals um 1,4 Prozent. Unter Einrechnung von Zinseffekten ist das insgesamt eine Erhöhung um 6,42
Prozent. Die neuen Entgelttabellen für den Bund sowie VKA, TV-V,
KR, SuE und TV-BA stehen ab sofort unter www.dbb.de/themen/
Arbeitnehmer zur Verfügung.
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
Freier Verwendungszweck: z. B. für die Umschuldung
bisheriger Kredite, Ausgleichen von Rechnungen oder
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dbb
Beamte:
Vorsicht, Nordrhein-Westfalen!
Die Regierung von Nordrhein-Westfalen hat es geschafft, vor sich selbst zu warnen. Das rot-grüne
Gesetz zur Beamtenbesoldung ist nämlich genau dies: eine Warnung an Akademiker, in die Dienste
dieses Bundeslandes einzutreten.
fokus
20
< Info
> Sinnvolle Sparprojekte gäbe es viele. Die rot-grüne Mehrheit im Landtag von NRW hat sich wieder einmal die
Beamten und die Pensionäre ausgesucht und ein nach Meinung aller Experten verfassungswidriges Besoldungsanpassungsgesetz beschlossen. Es sieht zwei Nullrunden ab der Besoldungsgruppe A 13 sowie eine „Erhöhung“
der Besoldung von zweimal nur 1,0 Prozent für Beamte der Besoldungsgruppen A 11 und A 12 vor.
NRW wird vielen Beamten des
gehobenen und allen Beamten
des höheren Dienstes bis Ende
2014 jede Gehaltserhöhung vorenthalten. Die Angestellten bekommen bis dahin 5,6 Prozent
mehr Geld, so ist es mit den Gewerkschaften vereinbart. Eine
Regierung aber, die sich weigert,
dies zumindest teilweise auf
alle Beamten zu übertragen,
kann sich auch gleich die nächste Nachwuchskampagne für
den Staatsdienst sparen.
Natürlich kann man für das Vorgehen eine Begründung finden
– die Personalkosten sind so
hoch, es muss gespart werden,
starke Schultern können das
verkraften, et cetera. Aber warum mutet die Regierung ausgerechnet den Beamten Dinge
zu, die sie bei Angestellten nicht
einmal erwägen würde? Aus exakt einem Grund: weil Beamte
nicht streiken, sich also kaum
wehren dürfen. Mit denen kann
man so was machen.
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
Die Staatskanzlei argumentiert, dass doch alle Länder
beim Personal sparen; NRW
sei da keine Ausnahme. Interessante Auskunft, man kann
sie auch so übersetzen: Hannelore Kraft, Lichtgestalt, Retterin der Sozialdemokratie,
Kanzlerin in spe, ist wohl auch
nur eine Ministerpräsidentin
wie jede und jeder andere
auch.
Detlef Esslinger
Der Autor, Jahrgang 1964, ist
in Bitburg aufgewachsen.
Nach dem Abitur studierte er
Volkswirtschaftslehre in Trier
und Köln und schloss sein
Studium 1989 als DiplomVolkswirt sozw. R. ab. Danach
besuchte Esslinger die HenriNannen-Journalistenschule
und ist seit 1991 Redakteur
der Süddeutschen Zeitung.
Wie es dort üblich ist, wurde
er alle paar Jahre mit einer
neuen Aufgabe betraut: Esslinger war unter anderem Leiter des Medienressorts und
der Seite Drei sowie Korrespondent in Frankfurt/Main.
Zurzeit ist er stellvertretender
Ressortleiter Innenpolitik.
Sein nebenstehender Kommentar ist in der Süddeutschen Zeitung (Ausgabe vom
12. Juli 2013) erschienen.
dbb
Dateiname: _3EVTE_AZ_Sparda_2013_Baufi_oCoup_DBB_4c_X1.pdf; Seite: 1; Nettoformat: (90.00 x 270.00 mm); Datum: 06. Aug 2013 08:07:46; PDF-CMYK (WF), L.N. Schaffrath DruckMedien
< dbb Mitgliederwerbeaktion 2012:
Foto: Dr. Walter Schmitz
Superpreis geht an GDL-Kollegen
Christian Löbe ist U-Bahn-Fahrer in Berlin, begeisterter Hobbyfotograf und GDL-Mitglied. Für seine Gewerkschaft hat er zahlreiche
neue Mitglieder geworben und sich an der dbb Mitgliederwerbeaktion beteiligt – und gewonnen. Der Superpreis 2012, eine Digitalkamera Panasonic DMC-G5W mit Wechselobjektiven (14 bis 42 mm
und 45 bis 150 mm), passendem Blitzgerät und zusätzlicher Speicherkarte, komme kurz vor den Urlaub genau richtig, freute sich
Löbe. Der von der DBV Deutsche Beamtenversicherung gesponserte Superpreis wurde durch den Direktionsbevollmächtigten für den
öffentlichen Dienst, Stefan Walther (rechts), und seiner Kollegin
Dr. Sabine Kösling am 11. Juli 2013 in der Geschäftsstelle des GDLBezirks Berlin-Sachsen-Brandenburg überreicht. Im Bild links neben
dem Gewinner GDL-Bezirksvorsitzender Frank Nachtigall.
< Nachruf
Hermann-Joseph Fredersdorf
Hermann Fredersdorf ist am
8. August 2013 nach langer
schwerer Krankheit im 90. Lebensjahr verstorben. Fredersdorf blickte auf eine lange Gewerkschaftskarriere zurück.
Bereits Ende 1946 war er Gründungsmitglied der „Deutschen
Beamtengewerkschaft Gelsenkirchen-Buer-Wattenscheid“, die
nach der Gründung des DBB als
Kreisverband in den Deutschen
Beamtenbund – heute dbb beamtenbund und tarifunion – integriert wurde. Von 1957 bis 1979
amtierte Fredersdorf als Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) und bestimmte die Geschicke des dbb von
1969 bis 1979 als stellvertretender dbb Bundesvorsitzender entscheidend mit. Für seine Verdienste wurde er vom Gewerkschaftstag zum dbb Ehrenmitglied gewählt. Auch auf europäischer Ebene
war Fredersdorf engagiert: 1969 gründetet er die Union des Finanzpersonals Europas (UFE), als deren Präsident er bis 1980 wirkte. Von 1970 bis 1982 war er darüber hinaus Mitglied im Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Gemeinschaft.
Der dbb wird Hermann Fredersdorf ein ehrendes Andenken
bewahren.
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
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dbb
Tarifrecht aktuell:
Neue Wege in der Bildungsarbeit
Das Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes zeichnet sich
seit Jahren durch eine besondere Dynamik aus. Positiv formuliert
ist es eine anspruchsvolle (und lohnende) Herausforderung, hier
den Überblick zu behalten. In neuen Veranstaltungsformaten
bietet die dbb akademie hierzu einiges zum Thema an.
fokus
22
Fast alle Entwicklungen (von
der nachwirkenden Überleitungsproblematik über das Eingruppierungsrecht bis zur leistungsorientierten Bezahlung,
von aktuellen Fragen des Urlaubsrechts über die Leiharbeit
und Personalgestellung bis hin
zu Aspekten von Stress und
Krankheit im Job, um nur einige Punkte zu nennen) sind auf
der Basis solider Grundkenntnisse nachzuvollziehen und zu
verstehen. Allerdings ergeben
sich besondere Anforderungen
an die Bildungsarbeit. Diese
muss unter anderem:
> Grundlagen intensiv
behandeln,
> zeitnahe Angebote zu
aktuellen Themen machen,
> den Aufwand gering halten
und persönliche Belange der
Teilnehmer berücksichtigen,
> das Selbstlernen und „networken“ fördern.
Diese Anforderungen hat die
dbb akademie aufgegriffen und
neue Angebote entwickelt:
<
Webinare –
Seminare im Netz
Sie sehen und hören Ihren
Dozenten, können ihm Fragen
stellen, die Inhalte werden für
Sie in einer Power-Point-Präsentation dargestellt. Nur für
Kaffee und Kuchen müssen
Sie selber sorgen …
Wenn keine Möglichkeit besteht, an einem Präsenzseminar
teilzunehmen, können Seminare im Internet eine sinnvolle Al-
ternative sein. Die dbb akademie bietet diese Möglichkeit in
einem ersten Schritt im Bereich
des Tarifrechts an. Zielgruppe
sind Mitarbeiter im Personalbereich und Personalräte. Gerade
für letztere führt das BMI in
seinem Rundschreiben vom
28. April 2008 zur Teilnahme an
Schulungs- und Bildungsveranstaltungen bereits aus:
aus. Wir arbeiten mit Cisco
WebEx. Zu den (überschaubaren) technischen Voraussetzungen gehören zunächst ein
Internetanschluss und die
Installation des Adobe Flash
Players, der kostenlos im Netz
verfügbar ist. Damit man den
Dozenten nicht nur sehen, sondern auch hören kann, muss
der PC mit Lautsprechern ausgestattet sein. Zudem sollten
die Teilnehmer über eine Webcam mit Mikrofon verfügen
(Kosten circa 30 Euro), um selber aktiv ins Seminargeschehen eingreifen zu können.
Webinar-Grundschulung im
TVöD, TV-L, TV-H
> 2013 Q293 EB am 5., 6., 12.
und 13. November 2013
(jeweils 9 bis 10.30 Uhr)
> 2013 Q294 EB
vom 26. bis 29. November
2013 (jeweils 9 bis 10.30 Uhr)
> 2014 Q057 EB
am 6., 10., 14. und 18. März
2014 (jeweils 9 bis 10.30 Uhr)
Webinar-Eingruppierungsrecht
Bund
> 2014 Q061 EB
am 6., 7. und 9. Mai 2014
(jeweils 9 bis 10.30 Uhr)
Teilnehmerpreis pro Webinar:
280 Euro
<
> „Study buddies“ – Lern- und Umsetzungspartnerschaft
„Die genannten Bildungsformen (Anm.: unter anderem
Onlineseminare und E-LearningAngebote) haben den Vorteil,
dass Übernachtungs- und Reisekosten entfallen. Aber auch
Wegezeiten werden reduziert
und dadurch zusätzliche Abwesenheitszeiten eingespart. Hinzu kommt, dass insbesondere
für Personalratsmitglieder mit
Familienpflichten die Anwesenheit am Dienstort die Vereinbarkeit von Fortbildungsmaßnahmen mit den privaten
Verpflichtungen erleichtert.“
Die Teilnahme setzt keine besondere Computeraffinität vor-
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
Nach der Anmeldung bekommen die Teilnehmer eine Anmeldebestätigung und rechtzeitig vor dem Webinar eine
Einladung per E-Mail mit einem
Link. Dieser leitet auf das Portal
unseres Webex-Meetings/Webinars – und schon geht es los.
Alle Teilnehmer haben die
Möglichkeit, vor dem Seminar
an einem Systemcheck teilzunehmen, um vorab ihr Equipment zu testen und sich einen
ersten Eindruck von der Webinar-Umgebung zu verschaffen.
Die nächsten Termine stehen
schon fest (Anmeldung unter
www.dbbakademie.de)
„study buddies“ im
TVöD/TV-L
Nicht nur Beschäftigte, die neu
im Personalbereich oder der Personalvertretung sind, sondern
manchmal auch „erfahrene Hasen“ haben Bedarf an gelegentlichem fachlichen Austausch auf
dem „kurzen Dienstweg“. In unseren „study buddies“ im TVöD/
TV-L-Programm organisieren wir
eine Lern- und Umsetzungspartnerschaft in vier Schritten.
1. Schritt: Im Rahmen eines
TVöD/TV-L-Fachseminars lernen
die Teilnehmer ihren „study
buddy“ kennen. Wir vermitteln
den passenden Lernpartner aus
den angemeldeten Teilnehmern.
2. Schritt: Nach dem Seminar
halten die Teilnehmer telefonisch und per E-Mail gelegentlichen Kontakt zu ihrem jeweiligen Lernpartner, nach
dem Motto:
„Ich habe da gerade folgendes
Problem auf dem Schreibtisch …“
„Kannst Du mir bei dieser Frage
einen Rat geben?“
„Wie würdest Du das machen?“
dbb
3. Schritt: Die „study buddies“
nehmen (mit der gesamtem
Programmgruppe) an einem
2- bis 3-stündigen Webinar mit
aktuellen TVöD/TV-L-Themen
teil (zu den technischen Voraussetzungen, siehe oben).
Auch dabei tauschen sich die
„study buddies“ untereinander und mit anderen LernTandems aus.
immer, an wen sie sich auf die
Schnelle wegen eines Rats
wenden können …
Nächster „study buddy“-Kurs:
> 2014 Q071 EB
24. bis 26. März 2014
Präsenzseminar in Königswinter
April bis Juni 2014
Austausch
12. Juni 2014
Webinar mit allen
Teilnehmern
23. bis 24. Oktober 2014
Präsenzseminar in Berlin
Teilnehmerpreis: 970 Euro
Schon im vierten Jahr werden
die beiden Veranstaltungen
„Tarifrecht total“ und „Entgelt
und Eingruppierung total“ jeweils im Sommer und Winter
und jeweils in Königswinter
und im Thüringer Wald angeboten. Eine Woche – genug
Zeit, um Grundlagen zu besprechen, auf spezielle Fallgestaltungen einzugehen, Fragen
zu beantworten und viel zu
üben. Für die notwendige Erholung wird nach anstrengenden Seminartagen aber auch
gesorgt. Bei gemeinsamen
Freizeitaktivitäten können sich
die Teilnehmer entspannen,
spielen, Sport treiben, Natur
genießen und networken.
4. Schritt: Die organisierte
Lern- und Umsetzungsphase
<
Sommer- und Winterendet mit einem zweitägigen
akademien – Tarifrecht
Präsenzseminar in Berlin. Die
bis zum Abwinken
> 2014 Q007 EB
Inhalte werden wir nach aktuWinterakademie –
ellen Entwicklungen und auf
Eine Woche systematisches
Tarifrecht total
der Basis der Erfahrungen des
Training: chronologisch, inten20. bis 24. Januar 2014
Programms konkretisieren.
siv, praxisnah – danach sind die
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Teilnehmer
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23
fokus
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Datum/Unterschrift
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
dbb
dbb Bürgerbefragung 2013:
Beamte verbessern ihr Image
Foto: Marco Urban
Der öffentliche Dienst in Deutschland hat im Ansehen der Bürgerinnen und Bürger weiter
zugelegt. Das ist ein Ergebnis der „Bürgerbefragung 2013“, die der dbb gemeinsam mit forsa,
Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analyse, veröffentlicht hat.
während sechs Prozent sie als
schlecht und 16 Prozent als
überflüssig bezeichnen. „Im
Vergleich zu unserer ersten
Umfrage aus dem Jahr 2007
freut uns besonders, dass alle
positiven Eigenschaften heute
deutlich häufiger, alle negativen immer seltener genannt
werden“, hob Dauderstädt
hervor.
24
fokus
> Prof. Dr. Manfred Güllner, dbb
Chef Klaus Dauderstädt und
dbb Sprecher Dr. Frank Zitka
(von links) stellten der Presse
die Ergebnisse der dbb Bürgerbefragung 2013 vor.
„Das ist eine erfreuliche Entwicklung, die ausgebaut werden muss und auch künftig
nicht aufs Spiel gesetzt werden darf“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt bei der Vorstellung der
Studie am 27. August 2013 in
Berlin.
Die große Mehrheit der Behördenbesucher sei den Ergebnis-
sen der Studie zur Folge mit
den Leistungen der Kolleginnen und Kollegen zufrieden,
konstatierte Dauderstädt. So
geben 87 Prozent der Befragten an, dass sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
in Ämtern und Behörden
freundlich behandelt wurden.
69 Prozent sagen, ihre Angelegenheit sei sofort bearbeitet
worden. „Zudem hält mit
< So kommt die Studie zustande
Die Erhebungen für diese siebte „Bürgerbefragung öffentlicher
Dienst“ fanden 2013 im Mai und Juni statt. Befragt wurden insgesamt 3 003 Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe computergestützter
Telefoninterviews. 2 001 der insgesamt Befragten waren Angehörige des öffentlichen Dienstes (803 Beamte; 1 198 Tarifbeschäftigte).
Die Auswahl der Befragten erfolgte wie in den Vorjahren nach einem systematischen Zufallsverfahren, das sicherstellt, dass die
befragten Bürgerinnen und Bürger sowie die befragten Beamten
und Tarifbeschäftigten ein Spiegelbild der Gesamtbevölkerung (ab
14 Jahre alt) sowie der im öffentlichen Dienst Beschäftigten darstellen. Die Befunde der Untersuchung sind somit lediglich mit
den bei allen Stichprobenerhebungen möglichen Fehlertoleranzen
auf die Gesamtheit der Bevölkerung beziehungsweise der im öffentlichen Dienst Beschäftigten übertragbar.
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
81 Prozent der Befragten die
übergroße Mehrheit eine starke öffentliche Verwaltung für
unerlässlich“, hob Dauderstädt
hervor. In puncto Privatisierung seien sich die Bürger
gleichfalls einig: „76 Prozent
meinen, nur ein starker Staat
kann vor den Auswirkungen
einer ausufernden Globalisierung schützen, und der Anteil
derer, die für weitere Privatisierungen öffentlicher Dienstleistungen sind, ist gegenüber den
Vorjahren auf einen neuen
Tiefpunkt von zwölf Prozent
gesunken.“
<
Beruferanking: Staatsdiener fest im Sattel
Auch in der Kategorie „Beamtenprofil“ nehmen die positiven Bewertungen stetig zu
und die negativen weiter ab:
79 Prozent der Befragten finden die Beamten pflichtbewusst, 72 Prozent zuverlässig
und 68 Prozent kompetent,
Wie bei den vergangenen Erhebungen wurde auch nach den
Berufsgruppen mit dem höchsten Ansehen gefragt. Unangefochten steht der Feuerwehrmann im Berufe-Ranking auf
Platz eins, gefolgt von Kranken- beziehungsweise Altenpfleger, Arzt, Erzieher und Polizist. Zu den „Gewinnern“ seit
2007 zählen „klassische Staatsdiener“ wie Müllmänner, Briefträger und Lehrer, aber auch
„Beamte“ allgemein. Verschlechtert hat sich dagegen
das Ansehen unter anderem
von Bankangestellten, Steuerberatern und Managern.
<
Zufriedenheit
und berechtigte Kritik
Was die Arbeitsbedingungen der
Beschäftigten betrifft, ist die
Mehrheit der Beschäftigten im
öffentlichen Dienst (71 Prozent)
mit ihren allgemeinen Arbeitsbedingungen zufrieden. Gleichzeitig attestiert eine wachsende
dbb
Vor allem bei der Entwicklung
der Entgelte und bei den Aufstiegs- und Karrierechancen sehen sie ein Missverhältnis zur
Privatwirtschaft. Konsequenterweise sieht den öffentlichen
Dienst mit 55 Prozent eine
Mehrheit der Beschäftigten
beim Werben um Berufseinsteiger und Fachkräfte gegenüber
der Privatwirtschaft inzwischen
im Nachteil. „Das bedeutet konkreten Handlungsbedarf für
Politik und Dienstherrn“, stellte
Dauderstädt fest. „Um den öffentlichen Dienst zukunftsfest
zu machen, sind insbesondere
mehr junge qualifizierte Nachwuchskräfte notwendig.“ Die
kämen aber nur, wenn sie
konkurrenzfähige Einkommensbedingungen und gute Karrierechancen vorfinden: „Personalabbau und Arbeitsverdichtung
haben die öffentliche Hand in
den vergangenen 20 Jahren in
einigen Bereichen an den Rand
ihrer Leistungsfähigkeit gebracht. Demografische Faktoren werden in den kommenden
Jahren weitere Fakten schaffen.
Wir sind gut beraten, mehr für
den Nachwuchs zu tun, um
nicht die besten Köpfe an die
Wirtschaft zu verlieren.“
<
Beamte sind
erstaunlich grün
Im Rahmen der Bürgerbefragung wurde im Jahr 2013 auch
die „Sonntagsfrage“ zur Bundestagswahl gestellt. Wäre
bereits jetzt Bundestagswahl,
würde die CDU/CSU bei den
öffentlich Bediensteten demnach mit 36 Prozent die meisten Stimmen bekommen.
Zweitstärkste Partei würde
aber – nicht wie bei den Wahlbürgern insgesamt die SPD –
sondern die Grünen: Sie erhielten 24 Prozent der Stimmen
der Beamten und Tarifbeschäftigten, die SPD 22 Prozent.
Zudem gäben 32 Prozent der
im öffentlichen Dienst Beschäftigten einer rot-grünen
Koalition den Vorzug vor
Schwarz-Gelb (15 Prozent).
„Die Wahlabsichten der Kolleginnen und Kollegen dürften
manchen überraschen“, stellte
der dbb Chef Klaus Dauderstädt fest. „Wer hätte gedacht,
dass Beamte so grün sind?“
Aber die Politik insgesamt
müsse sich von den Menschen
im öffentlichen Dienst harte
Kritik gefallen lassen. So seien
sie mehrheitlich der Meinung,
dass sich keine Partei ausreichend für eine weiterhin positive Entwicklung des öffentlichen Dienstes einsetzt – das
meinten bei den Beamten 48,
25
im Tarifbereich sogar 52 Prozent der Befragten. Schlechte Noten verteilten die Befragten auch beim Einsatz für
eine gute und gerechte Bezahlung im öffentlichen Dienst.
50 Prozent der Beamten und
56 Prozent der Tarifbeschäftigten glauben dies von keiner
Partei.
Auch beim Einsatz der Parteien
für mehr Anerkennung der Arbeit des öffentlichen Dienstes
sähen die Befragten Defizite:
„Über die Hälfte, nämlich
54 Prozent der Beamten und
55 Prozent der Tarifbeschäftigten meinen, keine Partei sorge
am besten dafür. Statt den öffentlichen Dienst als Sündenbock für eigene Untätigkeit
vorzuschieben, sollte die Politik
endlich handeln: Wer trotz demografischen Wandels, Nachwuchs- und Fachkräftemangels
auch in Zukunft einen verlässlichen öffentlichen Dienst will,
muss für verbesserte Rahmenbedingungen sorgen. Sonst
haben die Bürgerinnen und
Bürger, also wir alle, das
Nachsehen.“
cok/br
Die dbb Bürgerbefragung 2013
– Einschätzungen, Erfahrungen
und Erwartungen kann kostenlos als PDF-Version über
www.dbb.de heruntergeladen
werden.
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
fokus
Zahl der Beschäftigten (44 Prozent) aber, dass sich ihre Arbeitsbedingungen in den letzten Jahren verschlechtert haben.
dbb
Besteuerung von Alterseinkünften:
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil
vom 7. Februar 2013 (Az.: VI R 83/10) entschieden,
dass gegen die derzeit geltende Besteuerung
beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge keine
verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
fokus
26
Durch das Alterseinkünftegesetz vom 5. Juli 2004 war die
Besteuerung der Alterseinkünfte zum 1. Januar 2005 neu
geregelt worden. Dem vorausgegangen war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die die nur anteilige
Besteuerung der Sozialversicherungsrenten gegenüber der
vollen Besteuerung der Beamtenpensionen für verfassungswidrig erklärt hatte.
Mit dem Alterseinkünftegesetz
sollen nach einem Übergangszeitraum sowohl Sozialversicherungsrenten als auch Beamtenpensionen vollständig
nachgelagert besteuert werden. Hierzu ist es notwendig,
dass der steuerpflichtige Anteil
der Sozialversicherungsrenten
kontinuierlich erhöht wird. Zum
endgültigen Zeitpunkt im Jahr
2040 werden dann Sozialversicherungsrenten und Beamtenpensionen gleichermaßen der
vollen Besteuerung unterliegen.
Im genannten Verfahren war
es nun strittig, ob der allgemeine Gleichheitssatz gebietet,
dass Ruhegehälter, die nach
beamtenrechtlichen Vorschriften gewährt werden, wie Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung lediglich mit
einem Besteuerungsanteil zu
erfassen seien. Geklagt hatte
ein Wahlbeamter, der für sich
die Regelung in Anspruch nehmen wollte, die Sozialversicherungsrentnern in der Übergangszeit zur Verfügung steht.
Das zuständige Finanzamt hatte die Versorgungsbezüge in
den Streitjahren 2005 und 2006
als Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit erfasst und
hiervon den Versorgungsfreibetrag in Höhe von 3 000 Euro,
den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in Höhe von 900 Euro
und einen WerbungskostenPauschbetrag von 102 Euro abgezogen. Einsprüche hiergegen
waren abgewiesen worden.
Die daraufhin erhobene Klage
vor dem zuständigen Finanzgericht (FG) wurde ebenfalls abgewiesen. Das FG Köln ließ
jedoch wegen grundsätzlicher
Bedeutung eine Revision zu.
<
Weitgefasster
Übergangsspielraum
Inzwischen ist die Ansicht der
Finanzrichter jedoch auch vom
Bundesfinanzhof bestätigt
worden, der feststellte, dass
die bezogenen Ruhegelder
nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
EStG zweifelsfrei zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören. Davon
konnten die genannten Abzüge
(Versorgungsfreibetrag, Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag und Werbungskosten)
geltend gemacht werden.
Nach Ansicht des BFH verlangt
der allgemeine Gleichheitssatz,
dass wesentlich Gleiches gleich
und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Dies
gilt sowohl für ungleiche Belastungen als auch für ungleiche
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
Foto: Oliver Raupach
Keine Verfassungsbedenken
> Der Bundesfinanzhof in München.
Begünstigungen. Allerdings sei
bei der Bindung des Gesetzgebers zu berücksichtigen, dass
das Bundesverfassungsgericht
dem Gesetzgeber bei der Umgestaltung der Besteuerung
der Alterseinkünfte einen besonders weiten Spielraum bei
der Ausgestaltung der Übergangsvorschriften einräumt.
Insbesondere weil die Alterseinkünfte bis zur Neuregelung
völlig unterschiedlich besteuert wurden, seien zur Verwirklichung einer einkommensteuerlichen Gleichbehandlung
unterschiedliche Zwischenschritte nötig gewesen. Nach
Auffassung der obersten Finanzrichter sei man den Versorgungsempfängern aus
Gründen der Wahrung des Vertrauensschutzes insoweit entgegengekommen, als man den
Versorgungsfreibetrag während der Übergangsphase unverändert beibehalte. Ebenso
sei der Wegfall des ursprünglich gewährten Arbeitnehmer-
Pauschbetrages von 1 044 Euro
durch den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag nahezu
kompensiert worden. Auf der
anderen Seite war nach Meinung des BFH der Gesetzgeber
auch gehalten, den Sozialversicherungsrentnern Vertrauensschutz dergestalt zu gewähren, dass der Besteuerungsanteil der Renten nur schrittweise ansteigt. So hätten
rentennahe Jahrgänge sich
schließlich nicht mehr auf die
Neuregelung einstellen können. Des Weiteren muss beachtet werden, dass Rentner über
unterschiedliche Erwerbsbiografien verfügen und ein höherer Besteuerungsanteil oder ein
sich während des Rentenbezuges erhöhender Besteuerungsanteil bei vielen Rentnern dem
Verbot der Doppelbesteuerung
entgegengestanden hätte. Insofern hat der Bundesfinanzhof
die Revision als unbegründet
angesehen und sie daher zurückgewiesen.
rh
dbb
Fall des Monats
GPS-Ortung von Einsatzfahrzeugen:
Zulässig sogar in
der Pause
Der Kläger – ein Mitarbeiter der Autobahnmeisterei
mit dem Aufgabenfeld, Einsatzfahrzeuge im Winterstreudienst zu führen – wendete sich gegen die umgesetzten Pläne seines Arbeitgebers, sämtliche Einsatzfahrzeuge mit einem GPS-System auszustatten.
Mithilfe dieses Systems kann
der Arbeitgeber jederzeit
nachvollziehen, wo genau sich
das mit diesem System ausgestattete Fahrzeug befindet.
Darüber hinaus werden die so
festgestellten und erhobenen
Daten zwölf Monate lang gespeichert. Der Kläger hielt diese Praxis für rechtswidrig. Die
Verarbeitung seiner Daten widerspreche der Rechtslage. Die
jederzeitige Ortung seines
Standortes durch GPS sei unverhältnismäßig, weil sämtliche Einsatzfahrzeuge Funkkontakt zur Einsatzzentrale
hätten, was für die Ortung
ausreichend sei. Die Speicherung der Daten über zwölf
Monate hinweg sei unverhältnismäßig, weil unnötig.
Namentlich während der Pause bestünde ein Anspruch des
klagenden Arbeitnehmers darauf, von der Ortung mittels
GPS frei zu bleiben, denn
Pausenzeit sei Freizeit.
Dem folgte das Arbeitsgericht
Hamburg in seiner Entscheidung vom 13. April 2011, Az.
24 Ca 229/10, nicht. Die Einführung und die durchgeführ-
te Anwendung der GPS-Technik in den Einsatzfahrzeugen
der Beklagten finden sich in
der hierzu erlassenen Dienstvereinbarung. Diese Dienstvereinbarung korrespondiere mit
dem Landesdatenschutzgesetz. Die jederzeitige Ortung
der Einsatzfahrzeuge mittels
GPS sei zulässig und verhältnismäßig. Die Notwendigkeit
der Disposition über die Einsatzfahrzeuge durch den Arbeitgeber rechtfertige dies.
Die Ortung – auch während
der Pausenzeiten – sei auch
nicht unverhältnismäßig. Dem
Kläger seien die Fahrzeuge
auch während der Pausenzeit
anvertraut. Dies sei Teil seiner
arbeitsvertraglichen Pflicht.
Deshalb sei die Ortung mittels
GPS auch während der Pausenzeit sachlich gerechtfertigt.
Auch während dieser Zeit müsse der Arbeitgeber in Ansehung der Dispositionsmöglichkeit über die Fahrzeuge den
Standort ermitteln können.
Die hiergegen eingelegte Berufung wurde zwischenzeitlich
zurückgenommen, sodass das
Urteil rechtskräftig ist.
ak
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Der dbb gewährt den Einzelmitgliedern seiner Mitgliedsgewerkschaften berufsbezogenen Rechtsschutz. Zuständig dafür sind die
Juristen in den dbb Dienstleistungszentren in Berlin, Bonn, Hamburg, Nürnberg und Mannheim. Das dbb magazin dokumentiert
den „Fall des Monats“.
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> komba magazin | dbb seiten | September 2013
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Wählen ist Pflicht
Am 22. September 2013 finden
die Wahlen zum 18. Deutschen
Bundestag statt. 34 zugelassene
Parteien kämpfen seit Wochen
in einem wenig konturenreichen
Wahlkampf um Sitz und Stimme
im Parlament mit sehr unterschiedlichen Vorstellungen und
Programmen, auch und gerade
was die Wählergruppe der Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes und deren Familienangehörige betrifft. Das dbb magazin hat diesmal auf die Formulierung von Wahlprüfsteinen
verzichtet und stattdessen mit
Ursula von der Leyen (CDU) und
Peer Steinbrück (SPD) ein Doppelinterview geführt. Darüber
hinaus haben wir die bereits im
Deutschen Bundestag vertretenen Parteien gefragt, warum die
Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes sie wählen sollen, und
im Zeitalter von Facebook,
Twitter und Co um eine Antwort in 200 Zeichen gebeten.
Die Ergebnisse lesen Sie als griffige Wahlhilfe auf den folgenden Seiten.
Bei der letzten Bundestagswahl
erreichte die Wahlbeteiligung
mit knapp über 70 Prozent einen
historischen Tiefstand. Viele –
besonders jüngere – Bürgerinnen und Bürger haben 2009 von
ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch gemacht und aus Politikverdrossenheit oder Unzufriedenheit mit den politischen
Entscheidungen der letzten
Wahlperiode auf die Möglichkeit
verzichtet, die Zusammensetzung des Parlaments nach ihren
politischen Vorstellungen mitzubestimmen. Da jedoch die Mandate auf der Grundlage der ab-
gegebenen gültigen Stimmen
verteilt werden, stärken die
Nichtwähler ungewollt die verschiedenen Randgruppen, deren relativer (Prozent)-Anteil
am Wahlergebnis umso mehr
steigt, desto weniger Stimmen
abgegeben werden. Auch die
Legitimation der gewählten
Abgeordneten, in der kommenden Legislaturperiode Entschei-
dungen für alle Bürgerinnen
und Bürger zu treffen, wird
umso fragwürdiger, je geringer
die Wahlbeteiligung ausfällt.
Der dbb appelliert deshalb an
alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, am Wahltag
Vorbildfunktion zu übernehmen: Wählen ist nicht nur Bürgerrecht, sondern Bürgerpflicht.
sm
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
29
spezial
Beamtenkredite für Beamte auf Lebenszeit, Beamte auf Probe und Tarifbeschäftigte im Öffentlichen Dienst
dbb
Eltern-Ratgeber:
Recht auf Kita-Betreuung
spezial
30
Ab 1. August 2013 steht Kindern ab einem Jahr
laut Gesetz ein Platz in einer Kindertagesstätte
oder Betreuung in Kindertagespflege zu. Doch
auch zum Stichtag bleibt unklar, ob die Betreuungsgarantie für Kleinkinder tatsächlich flächendeckend umgesetzt werden kann. Viele Kommunen, die das Ausbauziel nicht erreichen, befürchten eine Klagewelle: Anwälte und Elterninitiativen
stehen bereits in den Startlöchern, und erste
rechtliche Handreichungen sind veröffentlicht.
Die dbb bundesfrauenvertretung klärt über die
aktuelle Rechtslage auf und beantwortet die
wichtigsten Fragen.
<
Wer hat Anspruch auf
einen Betreuungsplatz
für Ein- und Zweijährige?
Anspruchsberechtigt sind Eltern, wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen
oder arbeitssuchend gemeldet
sind, sich in einer beruflichen
Bildungsmaßnahme, Schuloder Hochschulausbildung
befinden oder Leistungen zur
Eingliederung in Arbeit im
Sinne des SGB II erhalten.
Aber auch bei Kindern mit unbedingtem Rechtsanspruch,
die älter als ein Jahr sind, spielen diese Kriterien eine Rolle.
Vor allem dann, wenn es um
Kita-Plätze geht, die Eltern in
der Regel der privaten Tagespflege für ihre Kinder vorziehen. Zusätzliche Faktoren,
die auf die Vermittlung eines
Betreuungsplatzes Einfluss
haben, sind daneben auch das
Alter des Kindes, ob ein Geschwisterbonus vorhanden ist,
ob Eltern alleinerziehend sind
oder ob weitere Betreuungspersonen unterstützen können. Auch ist darauf zu achten,
dass der zeitliche Umfang –
also Länge der Betreuungszeit
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
sowie die zeitliche Lage der Betreuung – jeweils vom individuellen Bedarf des Kindes und
der Familie abhängt. Ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung
sieht das Gesetz danach nur
bedingt vor. Wörtlich heißt es
in § 24 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII:
„Der Umfang der täglichen
Förderung richtet sich nach
dem individuellen Bedarf.“
<
Wer ist für die KitaPlatzvergabe zuständig?
Der Anspruch besteht gegenüber den jeweiligen Trägern
der öffentlichen Jugendhilfe.
Das sind in der Regel die kreisfreien Städte und Landkreise
– selbst dann, wenn diese Aufgaben durch kreisangehörige
Gemeinden wahrgenommen
werden.
Die dbb bundesfrauenvertretung empfiehlt Eltern, parallel
zum offiziellen Antrag auf
Kleinkindbetreuung, auch direkten Kontakt mit geeigneten
Betreuungsanbietern aufzunehmen. Kommunen haben
schließlich einen gewissen
Spielraum, nachdem sie Plätze
in Betreuungseinrichtungen
vergeben können, etwa wenn
es um die Entfernung zum
Arbeitsplatz geht. So sind im
Gesetz „angemessene Wege“
zulässig. Doch was heißt das
konkret? „Unsere Erfahrungswerte hierzu stammen aus
Rheinland-Pfalz, einem Bundesland, das bereits seit 2010
Rechtsanspruch auf Betreuung
für Kinder ab zwei Jahren gewährt. Ein Betreuungsplatz in
einem anderen Stadtteil ist
dort für Eltern durchaus zumutbar. Anders sieht das das
Kölner Verwaltungsgericht in
einem aktuellen Urteil. Danach
darf der Weg zur Einrichtung
nicht weiter als fünf Kilometer
von der Wohnung entfernt
sein“, erläutert Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb
bundesfrauenvertretung, die
aktuelle Rechtslage (Az.: 19 L
877/13)
<
Wann muss ich meinen
Anspruch geltend
machen?
Je früher Eltern einen Antrag
auf Betreuung stellen, desto
größer ist die Chance, einen
Platz für den Spross in der
Wunsch-Kita zu bekommen.
Helene Wildfeuer rät daher allen Eltern, die auf einen Kita-
dbb
<
Was kann ich tun, wenn
ich bisher noch keine
feste Zusage für einen
Betreuungsplatz für
mein Kind erhalten
habe?
Eltern, die zum Stichtag noch
keinen Platz erhalten haben
oder noch immer auf eine feste
Zusage warten, empfiehlt die
dbb bundesfrauenvertretung,
das Gespräch mit der zuständigen Anlaufstelle zu suchen.
„Machen Sie ruhig Dampf,
wenn Sie auf einen Betreuungsplatz angewiesen sind.
Legen Sie Ihre Situation dar.
Verlangen Sie ruhig ein alternatives Angebot zur Kita-Betreuung und trauen Sie sich,
eigene Vorschläge anzubringen“, lautet Helene Wildfeuers
Tipp.
Gleichzeitig wirbt sie um Verständnis für die Situation der
Zuständigen vor Ort. „Wir haben es zum Stichtag mit einer
Ausnahmesituation zu tun.
Dieser Tage wird in den Kommunen unter Hochdruck daran
gearbeitet, Eltern eine passende Betreuung für ihre Kleinkinder zu organisieren. Hinzu
kommt, dass vielerorts nicht
genug Personal zur Verfügung
steht, um alle Anträge fristgerecht zu bearbeiten“, gibt Helene Wildfeuer Betroffenen mit
auf den Weg.
Aber nicht jede Verzögerung
seitens der Behörden sei durch
< Rechtshinweis
Die vorliegenden Urteile des Verwaltungsgerichts Mainz und des
Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zum Rechtsanspruch
auf Betreuung in einer öffentlichen Kindertagespflegeeinrichtung
können nur als Orientierung dienen.
Eine abschließende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
zum Mainzer Fall stand zum Redaktionsschluss noch aus. Die Urteilsverkündung (Aktenzeichen: 5 C 35/12) ist vom Bundesverwaltungsgericht für den 17. September 2013 angekündigt. Jedoch
werden sich Betroffene auch danach noch gedulden müssen, bis
das Gericht eine ausführliche Urteilsbegründung vorgelegt hat.
Bundesweit stünden nach Angaben des Städtetags RheinlandPfalz Kommunen ab dem 1. August 2013 vor denselben Rechtsfragen, was eine etwaige Kostenerstattungspflicht angehe. Deshalb
bestehe über die Landesgrenzen hinaus ein hohes Interesse an
einer höchstgerichtlichen Klärung der offenen Fragen im Kindergartenrecht.
VG Mainz, Urteil vom 10. Mai 2012 – 1 K 981/11
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 2012 – 7 A 10671/12
Sie haben Fragen zum Thema, wollen sich frauenpolitisch im dbb
engagieren oder frauen im dbb abonnieren, dann schreiben Sie
uns: frauen@dbb.de
Personalengpässe zu entschuldigen. Blieben persönliche
Gespräche ohne Erfolg und
zeigten sich die handelnden
Personen objektiv nicht kooperationsbereit, böte sich Betroffenen die Möglichkeit, ihrem
Anliegen über eine Dienstaufsichtsbeschwerde Nachdruck
zu verleihen. „Dabei handelt
es sich um eine formlose Beschwerde, in der die Untätigkeit des jeweiligen Amtsträgers beschrieben wird. Adressat ist die öffentlich-rechtliche
Fachaufsichtsbehörde. Dort
kann sie direkt eingereicht
werden, oder aber zuerst an
den Vorgesetzten des entscheidenden Amtsträgers gegeben werden“, erklärt Helene
Wildfeuer. Zudem sei dieser
Weg weder mit Kosten verbunden noch an Fristen geknüpft.
Doch selbst wenn eine Dienstaufsichtsbeschwerde erfolg-
reich sei, folge daraufhin nicht
automatisch der begehrte
Betreuungsplatz, räumt die
Vorsitzende ein.
Wird der Antrag auf einen Betreuungsplatz nicht erfüllt, abgelehnt oder nicht fristgerecht
bearbeitet, können Anspruchsberechtigte die Gemeinde als
Träger des zuständigen Jugendamtes vor dem Verwaltungsgericht verklagen. Steht
zum beantragten Zeitpunkt
keine Kinderbetreuung zur Verfügung, können Eltern Ersatzoder Schadenersatzansprüche
geltend machen.
Die dbb bundesfrauenvertretung warnt aber vor voreiligen
rechtlichen Schritten: „Eine
Klage vor dem Verwaltungsgericht kann sich über einen Zeitraum von über einem Jahr hinziehen. Und nicht in jedem Fall
führt eine Klage gegen einen
ablehnenden Bescheid zum
gewünschten Erfolg – heißt,
zu einer fristgerechten Unterbringung der Kinder in einer
Betreuungseinrichtung. Eine
Rechtsschutzgewährung der
dbb Mitgliedsgewerkschaften
für betroffene Mitglieder wird
im Einzelfall zu prüfen sein.
Richtungsweisende Gerichtsurteile zum Rechtsanspruch auf
Kleinkindbetreuung sind bisher
noch rar. Derzeit gibt es ein erfolgreiches Beispiel aus Rheinland-Pfalz: Eine Mutter, die
keinen Betreuungsplatz für ihr
Zweijähriges finden konnte,
hatte ihr Kind in einer privaten
Einrichtung betreuen lassen
und die Stadt Mainz auf Schadenersatz verklagt. Bisher hatte sie vom Verwaltungsgericht
Mainz sowie vom Oberverwaltungsgericht Koblenz Recht bekommen. „Hierzu muss man
allerdings wissen, dass die öffentliche Kindertagespflege in
Rheinland-Pfalz seit 1. August
2010 für Kinder ab zwei Jahren
kostenfrei angeboten wird“,
erklärt die Vorsitzende. Besser
beraten seien Eltern damit,
alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel und Wege zur
Wunschbetreuung genau zu
prüfen, bevor sie rechtliche
Schritte einleiteten.
bau
< Info
§ Der Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen
für Kinder ist in § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII geregelt. Danach galt bisher ein
Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für Kinder
ab drei Jahren. Basierend
auf dem im Jahr 2008 verabschiedeten Kinderförderungsgesetz (KiföG) tritt
zum 1. August 2013 eine
neue Regelung in Kraft. Danach gilt der Rechtsanspruch auf Betreuung auch
für Ein- und Zweijährige.
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
31
spezial
Platz angewiesen sind, sich
frühzeitig zu kümmern: „Gerade in städtischen Ballungszentren, in denen vor allem Ganztagsangebote heiß begehrt
sind, kann es ratsam sein, sich
bereits während einer Schwangerschaft um eine passende
Betreuung fürs Kind zu bemühen. Spätestens aber wenige
Wochen vor dem ersten Geburtstag sollten Eltern einen
entsprechenden Antrag stellen.“
dbb
CESI-Fachtagung in Lyon:
Europäische
Innenpolitik
Am 27. und 28. Juni 2013 kamen über 120 Gewerkschafter und Experten aus Europa in Lyon
zusammen, um die Zukunft der europäischen
Sicherheitsstrategie zu diskutieren. Gastgeber
waren neben der CESI-Akademie die beiden
französischen CESI-Mitgliedsgewerkschaften
Fonctions Publiques CFE-CGC und die Fédération
Générale Autonome des Fonctionnaires.
Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Volker Stich bekräftigte die CESI-Forderung,
die Beachtung von Arbeitnehmerrechten in der künftigen
Sicherheitsstrategie explizit zu
verankern. „Die Herausforderungen zur Gewährleistung
von Sicherheit und Recht sind
in den vergangenen Jahren
vielfältiger und teilweise auch
unberechenbarer geworden.“
So stellten zum Beispiel CyberKriminalität, neue Technologien und wachsende gesellschaftliche Spannungen in
vielen Teilen Europas den öffentlichen Dienst vor neue Aufgaben. „Gleichzeitig werden
aber die Mittel für diese Dienste in vielen Staaten zusammengestrichen, der einzelne
Bedienstete muss deutlich
mehr leisten.“ Der Staat stelle
sich nicht immer seiner Verantwortung und lasse die Arbeitnehmer allein, wenn er nicht
für eine angemessene Mittelausstattung sorge.
Dieses Vertrauen müsse aber
auch zwischen Arbeitnehmern
und Dienstherren gewährleistet werden. „Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des
Rechts muss zugleich beinhalten, dass auch die Rechte derjenigen gewahrt sind, die im öffentlichen Dienst diesen Raum
überhaupt möglich machen“,
erklärte der stellvertretende
Vorsitzende des CESI-Berufsrats Sicherheit und Erster
stellvertretender Bundesvorsitzende der Deutschen PoliFotos: Johann Tromat/CESI
spezial
32
Europa will zu einem einheitlichen Raum der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts zusammenwachsen. Ab 2014
wird eine neue Strategie benötigt. Wie diese ausgestaltet
werden sollte, skizzierte der
Präsident der CESI-Akademie
Emilio Fatovic beim Auftakt
der CESI-Fachtagung „Aufbau
eines Europas der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts“:
„Die Belange der Beschäftigten, die mit der konkreten
Umsetzung der Sicherheit zugunsten der Bürgerinnen und
Bürger betraut sind, müssen
stärker beachtet werden“,
stellte Fatovic klar.
Grenzverkehr lösen. „Solche Kooperationen sorgen dafür, dass
gegenseitiges Vertrauen geschaffen wird. Das ist für die europäische Arbeit unerlässlich.“
> Emilio Fatovic (links), Präsident der Akademie Europa, und CESI-Generalsekretär Klaus Heeger.
Gleichzeitig lobte Stich aber
auch die Fortschritte, die in der
bilateralen Zusammenarbeit
gemacht werden konnten. „Da,
wo auch grenzübergreifend
neue Wege gegangen und die
individuellen Fähigkeiten der
Einzelnen genutzt werden, gibt
es erfolgreiche Kooperationen.“
Ein gutes Beispiel für diese Entwicklung seien die gemeinsamen Zentren für Polizei- und
Zollzusammenarbeit, die etwa
an der deutsch-französischen
Grenze alltägliche Probleme im
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
zeigewerkschaft (DPolG) Hermann Benker. „Die Polizeiarbeit
ist mittlerweile in vielen Fällen
grenzüberschreitend. Dabei
werden auch für die Rechte der
Arbeitnehmer ganz neue Fragen aufgeworfen, die noch
nicht zufriedenstellend beantwortet wurden.“ Die künftige
Strategie der Europäischen
Union müsse deshalb auch diesem Anspruch gerecht werden.
Zudem sei es wichtig, den
Polizeibeamten Orientierungs-
hilfen für die Arbeit in und mit
Europa zu geben, so Benker.
„Die Aus- und Fortbildung
muss so gestaltet werden, dass
der einzelne Polizist auf die europäischen Herausforderungen
vorbereitet ist. Dazu gehören
zum Beispiel Sprachkurse in
Grenzgebieten.“ Auch sei es
wichtig, polizeiliche Befugnisse
transparenter zu machen, damit die Rechtssicherheit in kritischen Situationen gewährleistet werden könne. „Die
jetzigen Polizeistrukturen sind
nicht immer miteinander kompatibel, da können schnell Unsicherheiten entstehen. Eine
europäische Angleichung einiger Komponenten darf deshalb
kein Tabuthema mehr sein“,
forderte Benker.
Ausdrücklich lobte CESI-Generalsekretär Klaus Heeger die
direkte und kompetente Beteiligung der europäischen Institutionen an der Fachtagung.
„Ich freue mich, dass die Kommission und der Rat bei dieser
wichtigen Thematik zum Dialog mit den Gewerkschaften
bereit sind.“ Die CESI werde die
Ergebnisse der Fachtagung in
einer internen Arbeitsgruppe
auswerten und den zuständigen europäischen Institutionen
Vorschläge für gewerkschaftliche Komponenten der europäischen Innenpolitik unterbreiten. „Unabhängig davon, ob es
ein weiteres Mehrjahresprogramm geben wird oder einen
alternativen Ansatz, die Rechte
der Arbeitnehmer müssen fester Bestandteil werden. Das
fehlt bislang.“ Eines sei bereits
bei den Diskussionen der Teilnehmer der Fachtagung sehr
deutlich geworden, betonte
dbb
> Hermann Benker, Vizepräsident des
CESI-Berufsrats Sicherheit und Erster stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), CESI-Präsident
Romain Wolff und der stellvertretende DPolG-Bundesvorsitzende
Werner Kasel (von links nach rechts).
Heeger: „Ohne einen ständigen und verlässlichen Austausch zwischen den europäischen Partnern auf allen
Ebenen kann die Zusammenarbeit nicht gelingen. Dafür müssen die richtigen Plattformen
geschaffen werden.“ Dies sei
angesichts der prinzipiellen
einzelstaatlichen Hoheit über
die eigene Sicherheits- und
Rechtspolitik ein sensibles
Thema, könne aber zu einem
fundamentalen Vertrauenszuwachs für die Europäische
Union führen. „Indem die Arbeitnehmer im öffentlichen
Dienst dafür sorgen, dass die
Rechte und die Sicherheit der
Bürgerinnen und Bürger in einem europäischen Raum der
Freiheit garantiert sind, leisten
sie einen großartigen Beitrag
zur europäischen Integration.“
be
EU-Zollbericht:
Höhere Erfolgsquote möglich
Foto: Christine Bonath
> Der Kampf gegen Produktpiraterie – die Herstellung und den Verkauf gefälschter Markenartikel – stellte die Beschäftigten beim Zoll der EU-Länder auch 2012 vor große Herausforderungen. Das dokumentiert der im August
veröffentlichte EU-Jahresbericht über Zollmaßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums.
Der Bundesvorsitzende der
Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ, Klaus H. Leprich, wertete den Rückgang der
Produktpiraterie – 2011 belief
sich der Wert der vom Zoll
abgefangenen Waren auf fast
1,3 Milliarde Euro – als „Mahnung an die EU-Mitgliedstaaten. Wenn diese Zahl niedriger
wird, heißt das nicht, dass es
weniger Produktfälschungen in
Europa gibt“, sagte Leprich, der
auch Vizepräsident der Union
des Finanzpersonals in Europa
(UFE) und Vorsitzender des
UFE-Zollausschusses ist, am
7. August 2013 in Berlin. Der
Bericht unterstreiche vielmehr
zweierlei: die hohe Bedeutung
des Zolls für den Schutz des
geistigen Eigentums und die
Sicherheit der Verbraucher sowie die Folgen eines fortgesetzten Personalabbaus in den
europäischen Zollverwaltungen.
Der BDZ fordere seit Jahren
einen Stopp des Personalabbaus und die Realisierung einer einheitlichen und wirksamen Risikoanalyse in allen
EU-Mitgliedstaaten, erklärte
Leprich. Der EU-Zollbericht zeige, wie notwendig Reformen
zugunsten attraktiver Zollverwaltungen seien. „Der Zoll
kann nur dann den Produktfälschern einen Strich durch
die Rechnung machen, wenn
er über ausreichende personelle und materielle Ressourcen verfügt.“ Die Motivation
der Mitarbeiter sei dabei nicht
weniger wichtig als die Güte
der technischen Ausrüstung.
In einigen EU-Mitgliedstaaten
bestünden bei Personalausstattung, Bezahlung und Arbeitsplatzsicherheit große
Defizite. Der Zoll in Europa
sei weit davon entfernt, auf
der Basis des Zollkodex wie
eine einzige Zollverwaltung in
Europa zu handeln.
Darüber hinaus bestätige der
Zollbericht, wie wichtig vor
allem der Kampf gegen den
Zigarettenschmuggel sei: „Ich
begrüße es, dass die Bundesregierung am 17. Juli der Unterzeichnung des Tabakschmuggelprotokolls zugestimmt hat“,
sagte der Zollgewerkschafter.
Nach wie vor stünden Zigaretten bei Produktfälschungen
mit weitem Abstand an erster
Stelle. „Wir können die Produktpiraterie nur erfolgreich
zurückdrängen, wenn wir dem
Zoll in Europa und seinen Bediensteten die materiellen
und immateriellen Möglichkeiten dazu geben.“ Leprich
mahnte zugleich, die Europäische Kommission müsse die
richtigen Schlussfolgerungen
aus dieser Erkenntnis ziehen.
„Wer leistungsfähige öffentliche Dienste will, darf mit seinen politischen Maßnahmen
und Empfehlungen nicht dazu
beitragen, dass die Staaten ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können.“ Letztlich liege die Verantwortung für die
Umsetzung der EU-Vorgaben
bei den europäischen Mitgliedstaaten. „Und da besteht Optimierungspotenzial – auch in
Deutschland!“
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
33
spezial
2012 wurden europaweit Produktfälschungen im Wert von einer Milliarde
Euro beschlagnahmt. Das geht aus dem Jahresbericht über Zollmaßnahmen
zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums hervor, den die Europäische Kommission am 5. August 2013 veröffentlicht hat.
dbb
Mobilität im Alter:
Führerscheinprüfungen für
ältere Verkehrsteilnehmer?
Ein (Diskussions-)Beitrag von Kirsten Lühmann
(MdB), stellvertretende dbb Bundesvorsitzende
und Mitglied im Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
spezial
34
Sehen, Gehör, Reaktion, Wahrnehmung – diese Fähigkeiten
nehmen im Alter ab. Bei uns
allen. So viel steht fest. Unklar
ist, ab welchem Zeitpunkt diese altersbedingten körperlichen Entwicklungen die Fähigkeit, ein Auto zu führen, in dem
Maße beeinträchtigen, dass sie
die eigene Sicherheit im Verkehr und die der anderen Verkehrsteilnehmenden gefährdet. Der Prozess ist schleichend: Das Straßenschild, das
vor ein paar Monaten noch klar
erkennbar war, lässt sich nur
noch mit Mühe entziffern.
Auch die Geräusche werden
leiser; die Geräuschkulisse ist
nicht mehr klar zuzuordnen:
Zug, Auto, Motorrad – von vorne, hinten, rechts oder links? Insgesamt handelt es sich also
bei der Frage der Fahrtüchtigkeit im Alter um eine schwierige Diskussion, zumal es „die
Senioren“ nicht gibt. So individuell unsere Persönlichkeit ist,
so individuell ist auch die Abnahme unserer Wahrnehmungsfähigkeit.
Auf der Hand liegt, dass es sich
um eine schwierige Situation
für die älteren Autofahrenden
und ihre Angehörigen handelt,
die mögliche Beeinträchtigungen an der Fahrweise ihrer Ehepartner, Eltern oder Großeltern
bemerken. Denn für viele ältere Menschen ist der Entzug der
Fahrerlaubnis ein schwerer
Schlag. Bedeutet es doch das
endgültige Aus der Selbstbestimmung über die Mobilität.
Jeder Einkauf, jeder Arztbesuch
oder Ausflug wird zu einer logistischen Meisterleistung und
die Inanspruchnahme von Hilfe
durch Verwandte und Freunde
wird als Fremdbestimmung
wahrgenommen. Dies gilt insbesondere in ländlichen Regionen, in denen das Angebot des
öffentlichen Personennahverkehrs zunehmend ausgedünnt
wird.
Nichtsdestotrotz müssen wir
uns mit dieser Problematik
auseinandersetzen – auch weil
der Anteil der älteren Menschen, die einen Führerschein
und ein Auto besitzen, gestiegen ist. Doch werfen wir einen
Blick auf die Fakten, die helfen,
Klarheit in die Diskussion zu
bringen.
Zur Unfallstatistik: Lange war
die Beteiligung der Gruppe der
Fahrenden ab 65 Jahren am
allgemeinen Unfallgeschehen
unauffällig. Dies hat sich jedoch in den letzten Jahren geändert. In 2010 haben 66,4
Prozent dieser Altersgruppe,
die an einem Verkehrsunfall
beteiligt waren, diesen auch
verursacht. Nur bei der Risikogruppe der Fahranfangenden
zwischen 18 und 21 Jahren
war diese Quote mit 71,2 Pro-
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
zent höher. Diese Entwicklung
ist besorgniserregend und
zeigt den bestehenden Handlungsbedarf auf.
In den vergangenen Jahren hat
die Politik bei der Hauptrisikogruppe, nämlich den Fahranfangenden, Maßnahmen ergriffen, um die Unfallzahlen zu
senken. Gute Ergebnisse konnten unter anderem mit dem
Begleiteten Fahren ab 17 und
dem strikten Alkoholverbot für
Führerscheinneulinge erzielt
werden.
Doch was können wir bei der
Gruppe der älteren Verkehrsteilnehmenden tun? Eine verpflichtende Gesundheitsuntersuchung, wie sie alle fünf Jahre
für Lkw-Fahrende ab 50 Jahren
vorgesehen ist, geht meiner
Meinung nach zu weit.
und indem er auf weitere bestehende Hilfen hinweist.
Hier gibt es bereits eine breite
Palette: Der ADAC und viele
Fahrschulen bieten besondere
Fahrstunden für Senioren an.
DEKRA und TÜV haben sogenannte Mobilitätschecks im
Programm, bei denen sich ältere Menschen auf ihre körperliche und geistige Leistungsfähigkeit überprüfen lassen
können. Die Ergebnisse werden vertraulich behandelt. Die
Deutsche Verkehrswacht bietet ebenfalls Kurse speziell für
ältere Menschen an. Seniorenberater stehen für Einzelgespräche bereit oder organisieren Vorträge beispielsweise zu
neuen Verkehrsregeln, Technik
im Auto oder gesundheitlichen
Fragen.
Aber da die steigenden
Unfallrisiken in der Altersgruppe ab 65 Jahren mit den Gesundheitsbeeinträchtigungen
im Alter einhergehen, sollte
auch an dieser Stelle eingehakt
werden: beim (Haus-)Arzt. Oft
besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen
den Patienten und ihrem Hausarzt. Sein Rat wird eher ernst
genommen als die Ermahnungen von Familie oder der Polizei.
Die Bereitschaft zu regelmäßigen Gesundheitschecks könnte
durch zusätzliche Anreize zum
Beispiel der Versicherungswirtschaft erhöht werden – ähnlich
wie das Bonusheft, das zur regelmäßigen Zahnkontrolle motiviert: Zum Beispiel erhält,
wer regelmäßig ein Beratungsangebot in Sachen Fahrtüchtigkeit nutzt, besondere Prämien. Hier ist die Phantasie der
Versicherungswirtschaft gefragt; das ist nicht die Aufgabe
der Politik.
Denkbar sind Beratungsgespräche, bei denen der Arzt
auf Beeinträchtigungen der
Fahrtüchtigkeit hinweist, den
Patienten anhält, sich für die
Zeit ohne Führerschein jetzt
schon Gedanken zu machen
Fazit: Eine regelmäßige Führerscheinprüfung für ältere Verkehrsteilnehmende kann nur
Ultima Ratio sein. Zunächst
sollten wir daher die Wirksamkeit „weicherer“ Instrumente
überprüfen.
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Wenn weiland Winnetou einen
Späher aussandte, gab er dem
Krieger einen exakten Auftrag,
den es von den Feinden unbemerkt zu erfüllen galt. Das
klappte meistens prima – damals. Heute ist das anders. Gespäht wird nicht mehr gezielt,
sondern global, irgendetwas
Brauchbares wird dank WWW
schon hängen bleiben in den
riesigen Netzen. Das hat Russland auf eine geniale Idee gebracht. Nichts schützt heutzu-
tage besser vor Spionage als
ein gut geführtes Papierarchiv.
Deshalb hat der Föderale
Schutzdienst (FSO), der unter
anderem den Präsidenten bewacht, 180 Schreibmaschinen
bei Olympia in Hattingen vom
Typ Triumph-Adler Twen plus
Farbbänder bestellt, die in
China produziert werden, und
setzt künftig wieder auf Papier
statt auf elektronische Datenträger. Die entsprechende
FSO-Ausschreibung kann
übrigens im Internet (!) nachgelesen werden.
Das wird die Späher zu ihren
Wurzeln zurückführen und die
klassische Spionagekamera der
50er-Jahre, die Minox A, zu einem neuen Boom verhelfen.
Natürlich mit Kleinbildfilm im
Format 8 x 11 Millimeter, denn
die digitale Variante hätte wegen der Web-Lecks keine Chance. Auch der gute alte Kurier
müsste wieder aktiviert wer-
den, entsprechende Stellenausschreibungen sind in Kürze zu
erwarten. Einen Haken hat die
Sache und sollte vom FSO genauestens geprüft werden: Es
dürfte für die findigen Schreibmaschinenbauer in China kein
Problem sein, die TriumphAdler Twen mit geschickt
getarntem WLAN- und USBAnschluss auszurüsten. Soll
später niemand aus der PolitikElite sagen, er habe davon
nichts gewusst.
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> komba magazin | dbb seiten | September 2013
dbb
Zertifikatskurs Gewerkschaftsmanagement, Modul 3:
Gewerkschaft? Kann ich!
In der März- und in der Mai-Ausgabe des dbb magazins informierte der
stellvertretende Vorsitzende der dbb jugend, Marco Karbach, in seinem
„Kurs-Tagebuch“ über seine Weiterbildung zum zertifizierten Gewerkschaftsmanager. Im dritten und letzten Teil seiner Aufzeichnungen berichtet er über Modul 3 „Gewerkschaftliche Positionen überzeugend
vertreten“ – und das Abschlusskolloquium, das sich nahtlos anschloss.
Auch die Abstimmung mit den
Kollegen ist wichtig und hilft,
das Gelernte Revue passieren
zu lassen. Die Anspannung
steigt, Panik oder totale Prüfungsangst herrschen aber
nicht. Gut so.
<
dbb forum siebengebirge, 28. Juni bis 1. Juli 2013
spezial
38
Tag 1:
Heute Mittag startet das letzte Modul auf dem Weg zum
Gewerkschaftsmanager. Da
am Montag das Abschlusskolloquium ansteht, ist die Anspannung natürlich etwas zu
spüren. Aber zunächst gibt
uns Seminarleiter Dr. KarlHeinz Richter erst einmal
wichtige Tipps für Personalund Betriebsratswahlkämpfe.
Wichtig für einen Gewerkschafter, denn die Interessenvertretung gegenüber Dienstherrn und Arbeitgebern ist
Kerngeschäft! Am Abend besprechen wir noch den Ablauf
der Prüfung am Montag. Wie
läuft das Kolloquium ab? Worauf muss ich mich vorbereiten? Ich bin guter Dinge, dass
ich das schaffe.
<
Tag 2:
Wie wirke ich vor der Fernsehkamera? Bin ich bereit für ein
kurzes Statement im ZDF? Einem Gewerkschaftsmanager
kann es immer mal passieren,
dass Forderungen kurz und
klar vor einer Kamera präsentiert werden müssen. Um da
eine Sicherheit zu erlangen
und erste Erfahrungen zu
sammeln, trainiert Dozent
Manfred Mauren, Experte der
dbb akademie auf dem Gebiet
der Öffentlichkeitsarbeit, den
ganzen Tag lang mit uns.
Foto: Manfred Mauren
<
> Geschafft! Willi Russ, der Präsident der dbb akademie, freute sich mit
Marco Karbach über die bestandene Abschlussprüfung.
Spannend, mal zu sehen, wie
man so vor der Kamera wirkt.
Am Abend lassen wir den Tag
bei einem guten Essen und einem Glas Wein ausklingen.
<
Tag 3:
Vormittags steht weiter „Training vor der Kamera“ auf dem
Programm. Insbesondere lernen wir heute, wie man sich
richtig in einem Interview oder
in einer Talkshow verhält. Gar
nicht so einfach, aber wir üben
ja noch. Am Nachmittag hat
jeder Zeit zur freien Verfügung.
Natürlich schaut man sich jetzt
nochmal alle Unterlagen an.
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
Tag 4:
Abschlusskolloquium! Ich starte
bereits sehr früh. Um 8.30 Uhr
ist für mich Prüfungsbeginn. In
der Prüfungskommission sitzen
neben dem Zweiten Vorsitzenden des dbb, Willi Russ, Seminarleiter Dr. Karl-Heinz Richter
sowie die beiden Geschäftsführer der dbb akademie, Anke Weigend und Dr. Thomas Kröker.
Um 13.30 Uhr dann die tolle
Nachricht: Nicht nur ich, sondern alle haben es geschafft.
Ich bin happy! Es folgt die Übergabe der Zertifikate, und wir
stoßen mit einem Glas Sekt auf
die tollen Ergebnisse und die
gute Zeit an. Ich freue mich
schon auf ein Wiedersehen mit
den Teilnehmern und Prüfern in
der Alumni-Organisation des
Zertifikatskurses, der nahezu
alle Teilnehmer beitreten.
< Internationaler Tag der Jugend:
Keine Jugendpolitik nach Kassenlage
Vor einer Kinder- und Jugendpolitik nach Kassenlage warnte die
dbb jugend anlässlich des Internationalen Tags der Jugend am
12. August 2013. „Tag für Tag machen die Kinder- und Jugendverbände insbesondere auf kommunaler Ebene, also in ihrem Wirkungskreis vor Ort, die Erfahrung, dass ihre Arbeit politisch immer
stärker infrage gestellt wird und die prekäre Situation der öffentlichen Haushalte zu einer Kinder- und Jugendpolitik nach Kassenlage führt“, kritisierte die dbb jugend Vorsitzende Sandra Kothe.
„Das ist eine fatale Entwicklung, denn gerade aktuell steht die Kinder- und Jugendförderung vor großen Herausforderungen“, warnte sie. So gehe aus dem jüngsten Kinder- und Jugendbericht der
Bundesregierung hervor, dass die soziale Herkunft nach wie vor in
besonderem Maße die Lebenschancen eines jungen Menschen bestimme. „Um hier endlich eine Trendwende einzuleiten, muss noch
mehr für und mit dem Nachwuchs gearbeitet werden, nicht weniger“, forderte die dbb jugend Chefin.
dbb
„Ihr habt ‚Die Wahl‘!“, schreibt
dbb jugend Chefin Sandra
Kothe im Editorial des aktuellen dbb jugend magazins:
„Am 22. September 2013
wählt Deutschland einen neuen Bundestag, in Bayern und
Hessen werden auch die Besetzungen der Landesparlamente
neu ermittelt. t@cker widmet
sich in einem ausführlichen
Special diesem Thema: Neben
einem Doppel-Interview mit
Bundesarbeits- und -sozialministerin Ursula von der Leyen
(CDU) und SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück findet Ihr
dort Statements aller großen
Parteien zum öffentlichen
Dienst und viele weitere Interessante Infos. Mein Appell:
Geht wählen!“
wichtige Arbeit im Bereich der
Lebensmittelüberwachung:
Besuch bei zwei amtlichen
Tierärzten und neun amtlichen
Fachassistentinnen in der Geflügelschlachtanlage von Wiesenhof in Niederlehme vor den
Toren Berlins.
Die t@cker-tipps machen aufmerksam auf ein Seminar der
dbb akademie und eine eindrucksvolle Wanderausstellung
zum Thema Rechtsextremismus – Motto: „Rechts? Links
liegen lassen!“. Nachrichten
aus der dbb jugend und dbb
Jugendverbänden gibt’s selbstverständlich auch wieder,
ebenso wie die tollen Gewinnspiele (Achtung: neue Runde
t@ckerMega-Aktion!), Musikund Filmtipp im t@ckerchecker. Einfach reinsurfen:
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Die spannende t@cker-story
berichtet diesmal über die
39
M e h r
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B e S t e L L e n
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> komba magazin | dbb seiten | September 2013
dbb
Datensicherheit:
’Drum prüfe, wer Dich online findet …
finale
40
Privatsphäre wird in Deutschland großgeschrieben. Sie ist deshalb sogar im Grundgesetz verankert. Umso höher schlagen die politischen Wellen
im Fall der Internetüberwachung durch die Geheimdienste. Auf der anderen Seite steigen die
Fallzahlen von Internetkriminalität kontinuierlich
an. Es gibt kein E-Mail-Konto, in dem nicht schon
einmal eine Mail mit betrügerischen Absichten
gelandet wäre. Die Verbraucher sind zunehmend
verunsichert. Ein Leben ohne Internet, PC und
Mobiltelefon ist trotzdem nur für die Wenigsten
denkbar. Aktiver Selbstschutz ist gefragt.
Nicht nur große Konzerne wollen alles über unsere Konsumgewohnheiten wissen und
spionieren uns online systematisch aus. Auch die Zusammenarbeit zwischen deutschen
und amerikanischen Nachrichtendiensten soll, was die Internetüberwachung betrifft, in
den vergangenen Jahren stark
ausgebaut worden sein. Der
Bundesnachrichtendienst
(BND) soll laut einem Bericht
des Nachrichtenmagazins
„Der Spiegel“ über eine USSoftware verfügen, die Ver-
bindungsdaten umfassend
analysieren und so zum Beispiel nachvollziehen kann,
welche Suchbegriffe Nutzer in
Suchmaschinen eingegeben
haben. Der Schutz vor Terrorismus steht dabei an vorderster
Stelle. Trotzdem sind nicht alle
der Meinung, dass der Zweck
jedes Mittel heiligt. Die politische Diskussion dürfte der
Bundesrepublik noch eine Weile erhalten bleiben. Zeit, die
man nutzen kann, um private
Computer und Smartphones
sicherer zu machen.
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
<
Aktuell bleiben und
Passwörter verwenden
Wer einige Grundregeln beachtet, ist im Digitalzeitalter
bereits etwas sicherer unterwegs. Dazu gehört, die Software-Updates der großen Anbieter wie Microsoft, Apple
und Co. sowie FirmwareUpdates der Gerätehersteller
regelmäßig zu installieren –
auch auf Mobilgeräten und bei
Apps. Oft werden dadurch Sicherheitslücken geschlossen,
die Hackern Einlass gewähren.
Kein Router, kein Smartphone,
kein Rechner ist wirklich sicher.
Daher sollten überall dort, wo
Passwörter möglich sind, auch
welche gesetzt werden. Diese
wiederum sollten keine Rückschlüsse auf die Person des Besitzers oder die verwendete
Gerätemarke zulassen, lang genug und mit Kombinationen
aus Zahlen und Zeichen versehen sein. Auch gilt es als unsicher, überall dasselbe Passwort
zu verwenden. Wer den Überblick über die Passwortflut verliert, kann einen Software-Safe
kaufen, der alle Passwörter
verschlüsselt und komfortabel
verwaltet. Um den Safe zu öffnen, genügt dann ein MasterPasswort. Eine andere Möglichkeit sind Passwortgeneratoren,
die leicht zu merkende, aber
dennoch sichere Passwörter
generieren.
Standardmäßig sollte auch die
Firewall des Rechners eingeschaltet und so konfiguriert
sein, dass sie Alarm schlägt,
wenn sich fremde Dienste oder
Prozesse mit dem Rechner verbinden wollen. Sowohl unter
Windows als auch auf dem
Mac ist die Firewall Bestandteil
des Betriebssystems und lässt
sich leicht verwalten.
Besonderen Schutzes bedarf
das WLAN-Netzwerk. Es sollte
mit der relativ sicheren Methode „WPA2-PSK“ verschlüsselt
werden. Darüber hinaus ist es
sicherer, den MAC-Filter eines
Routers zu nutzen. Das erfordert zwar etwas Konfigurationsarbeit, bewirkt aber, dass
nur Geräte Zugang zum Heim-
dbb
<
Malware, Spyware
und Co
Nicht schlecht staunte ein
Rentner aus Iserlohn, als er seinen E-Bay-Account überprüfte:
Über 800 Artikel im Wert von
400 000 Euro soll der Mann
über Nacht gekauft haben, von
der Hautcreme bis zum Motorboot. Wie Hacker an seine
E-Bay-Zugangsdaten gekommen waren, ist unklar. Sicher
aber ist, dass sie es nicht auf
Geld und Waren, sondern auf
die Daten der Verkäufer abgesehen hatten, um damit weiteres Schindluder zu treiben. Nur
ein Fall von vielen, der zeigt,
wie gewieft Trickbetrüger im
Internet vorgehen. Neben zu
einfachen Passwörtern sind sogenannte Phishing Mails ein
beliebter Trick, um an Nutzerdaten zu kommen. Zum Beispiel werden Bankkunden in
gefälschten Mails getäuscht,
die vermeintlich von ihrer Bank
stammen. Sie sollen ihre Nutzerdaten verifizieren um eine
Transaktionsnummer einzugeben. Folgt der Kunde dem Link,
landet er auf einer täuschend
echt nachgebauten Bankseite.
Gibt er dort die geforderten
Daten ein, ist sein Konto geknackt und wird abgeräumt.
Ein kurzer Anruf bei der Bank,
ob die zweifelhafte Mail wirklich echt ist, kann das verhindern. Als Grundregel gilt: auf
keinen Fall Anhänge von dubiosen Mails öffnen, denn bereits
dieser eine Klick genügt, um
Schadsoftware auf den Rechner zu laden. Meist unbemerkt
übernehmen diese Mini-Programme, auch Trojaner genannt, die heimliche Kontrolle
über den Rechner, spähen Daten aus und missbrauchen ihn
im schlimmsten Fall für kriminelle Aktivitäten. Ein aktueller
Virenscanner gehört daher
ebenso zur Standardausrüstung.
Um sich beim Onlinebanking
vor Angriffen zu schützen,
sollten auch die Sicherheitsangebote der Banken genutzt
werden. Sicherer als die Verwendung herkömmlicher
Transak tionsnummern vom
Block sind ans Smartphone
gekoppelte mobile TAN-Verfahren oder HBCI, bei dem der
Nutzer ein Kartenlesegerät erhält, über das er sich zu Hause
am Rechner als Bankkunde
identifiziert.
<
Privatsphäre wahren
Wer nicht möchte, dass Firmen
und Staaten jeden Schritt im
Internet verfolgen, kann sich
schützen. Freunde gepflegter
Privatsphäre verschlüsseln ihre
E-Mail-Korrespondenz mit Programmen wie PGP (Pretty goot
privacy – ziemlich gute Privatspähre). Der Verschlüsselung
liegt ein digitales Schlüsselpaar
zugrunde, das zum Ver- und
Entschlüsseln der Nachrichten
dient. Der Aufwand ist allerdings für Sender und Empfänger relativ hoch, da jeweils ein
Schlüssel an alle Empfänger
verteilt werden muss und
andererseits natürlich die
Schlüssel der Kommunikationspartner eingesammelt und
verwaltet werden müssen.
Wer sich um sensible Daten
sorgt, sollte diese keinesfalls
Cloud-Diensten anvertrauen.
Letztlich weiß niemand, wer
genau auf die so gesicherten
Daten zugreifen kann. Bei
Apples „iCloud“-Dienst geht
zum Beispiel aus den AGB hervor, dass Daten, die Nutzer
hochladen, zwar verschlüsselt
abgelegt werden; Apple selbst
aber kann auf alle Daten zugreifen und behält sich das
Recht vor, diese unter bestimmten Umständen auch
herauszugeben, etwa an Behörden. So gut wie alle anderen Anbieter von Cloud-Diensten haben ihre AGB ähnlich
ausgestaltet. Kommt man dennoch nicht um die Cloud herum, sollten sensible Daten jenseits der Urlaubsfotos vor dem
Upload mit eigenen Mitteln
verschlüsselt werden. In Mac
OSX sind Verschlüsselungsoptionen enthalten, WindowsNutzer greifen auf entsprechende Programme zurück.
<
Tarnkappe für Surfer
Selbst das normale Surfen im
Internet genügt bereits, um
jede Menge digitaler Spuren zu
hinterlassen, die zur eigenen IPAdresse zurückverfolgbar sind:
Internetprovider und andere
können sehen, welche Seiten
wie lange besucht wurden und
wohin die digitale Reise danach
ging. Daraus lassen sich Nutzerprofile erstellen, die Unternehmen zum Beispiel verwenden,
um maßgeschneiderte Werbebotschaften unters Volk zu bringen. Inwieweit internationale
Geheimdienste auf diese Daten
zugreifen, bleibt naturgemäß
unklar. Dass sie zugreifen, hat
die NSA-Affäre gelehrt. Dafür
gibt es zwar keine Abhilfe, aber
zumindest Linderung: Alternative Startseiten wie www.startpage.com verhindern zum Beispiel, dass Anfragen an die
sammelwütige Suchmaschine
Google protokolliert werden
und damit auswertbar sind.
Dennoch bleibt hier wie bei
anderen Anbietern von Sicherheit und Anonymität im Netz
generell eine Unwägbarkeit: Irgendjemand bekommt immer
Daten … und wenn es der Anonymisierungsdienst ist. Wem
Nutzer also ihr Vertrauen schenken und wem nicht, müssen sie
selbst entscheiden.
br
< dbb Web-Tipps:
Bas Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik informiert umfassend über Computerund Internetsicherheit:
www.bsi-fuer-buerger.de
Internetsicherheit für
Kinder:
http://www.blinde-kuh.de/
sicherheit/
René Hornigs Passwortgenerator:
www.passwort-generator.
com
Anonyme Google-Suche:
www.startpage.com
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
41
finale
netz finden, die der Nutzer
selbst dafür freigebeben hat –
Eindringlinge bleiben draußen.
Links zu technischen Anleitungen finden Sie in unserem
Web-Tipp.
dbb
Verkehrslage der Bahn in Mainz:
Schlechtes Personalmanagement
Als ein „Musterbeispiel für schlechtes
Personalmanagement“ hat dbb Chef Klaus
Dauderstädt die Verkehrssituation am
Mainzer Hauptbahnhof bezeichnet und
klargemacht, dies gelte „nicht nur in Mainz,
sondern im Unternehmen Bahn generell“.
Der „Saarbrücker Zeitung“ (Ausgabe vom
14. August 2013) sagte Dauderstädt:
„Hier hat es an Nachwuchsgewinnung,
an Zukunftsorientierung gefehlt.“ Eine
ähnliche Situation könne jederzeit auch
an anderen Bahnhöfen eintreten, „weil
die Personaldecke überall zu dünn ist“.
aktuell
42
Schon jetzt sei der Schaden für
das Unternehmen enorm. Innerhalb weniger Tage sei das
Image, das die Bahn sich mit
teurer Werbung aufzubauen
versuche, wieder zunichte gemacht. „Man hätte besser in
mehr Personal investiert, statt
in Plakate“, sagte Dauderstädt.
Strikt wandte sich der dbb Chef
gegen den Vorschlag von FDPSpitzenkandidat Rainer Brüder-
le, die Bahn an die Börse zu
bringen. „Genau der gegenteilige Schluss ist richtig. Der Fall
Mainz zeigt, dass man die öffentliche Infrastruktur nicht
wie einen profitorientierten
Großkonzern führen kann.“
Das Problem sei nicht auf die
Bahn beschränkt. „Ob Schleusenwärter, Flughafenfeuerwehr,
Autobahnmeistereien, die Infor-
< Forum Dienstrecht
Die Beamten dürfen nicht diejenigen sein, die allein die Folgen der
schlechten Haushaltslage einiger Länder ausbaden müssen. Darüber waren sich mehrere Vertreter der dbb Spitze einig, die am diesjährigen „Forum Dienstrecht“ der Arbeitsgemeinschaft höherer
Dienst (AhD) in Berlin teilgenommen haben. Wie die „Frankfurter
Allgemeine Zeitung“ (Ausgabe vom 15. Juli 2013) berichtet, wies
der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Vorsitzende des
Beamtenbundes Baden-Württemberg, Volker Stich, in dem Streitgespräch darauf hin, es werde nicht funktionieren, dass die Haushaltslage als Grund für Einschnitte nur bei den Beamten herangezogen werde. Thomas Eigenthaler, stellvertretender dbb
Bundesvorsitzender und Chef der DSTG, wird von der FAZ mit
den Worten zitiert: „Wir haben zurzeit nicht nur die höchsten
Steuereinnahmen, sondern wir leisten es uns auch, 50 Milliarden
Euro hinterzogene Steuern zu ignorieren.“ Die Föderalismusreform
sei längst zu einem „Teile und herrsche“ verkommen. Auch dbb
Vize und Fachvorstand Beamtenpolitik, Hans-Ulrich Benra, wertete es als unfair, die Beamten die negativen Folgen der Föderalismusreform ausbaden zu lassen.
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
mationstechniker in einer Finanzverwaltung – es gibt überall im öffentlichen Dienst solche
Schlüsselfunktionen. Und fast
überall fehlt es an Personal, was
schnell zu ähnlich existenziellen
Engpässen führen kann. Zum
Beispiel führen die Lebensmittelkontrolleure derzeit praktisch
nur noch Stichproben durch.
Da muss man sich dann über
Fleischskandale nicht wundern.“
Als wichtigste Erwartung an
die Parteien im Wahlkampf
bezeichnete Dauderstädt eine
attraktive Bezahlung der Beschäftigten anstelle von Nullrunden. „Der öffentliche Dienst
muss wieder gestärkt werden
und seine Rolle so ausüben können, wie es ein funktionierendes Gemeinwesen braucht.
Die Politik der Sparrunden
muss beendet werden.“
< Versorgungsempfängerstatistik
2012 hat die Anzahl der Ruhegehaltsempfänger des öffentlichen
Dienstes gegenüber dem Jahr 2011 um circa 2,4 Prozent zugenommen. Zugleich sind ein konstant niedriger Umfang der Pensionierungen aufgrund von Dienstunfähigkeit und ein hoher Stand des
Erreichens der Antrags- und Regelaltersgrenzen zu verzeichnen.
Das Statistische Bundesamt hat mitgeteilt, dass nach dem vorläufigen Ergebnis der Versorgungsempfängerstatistik 2012 bei den Gebietskörperschaften rund 55 700 Pensionierungen (2011: 42 000)
angefallen sind. Im Einzelnen ist die Gesamtzahl der Ruhegehaltsempfänger von Bund, Ländern und Gemeinden zum 1. Januar 2013
auf circa 813 000 (2011: 772 000) Personen angewachsen. Dies bedeutet insgesamt eine stetige Zunahme der Zahl der Ruhegehaltsempfänger der Gebietskörperschaften. Dagegen blieb die Zahl der
Ruhegehaltsempfänger der ehemaligen Deutschen Bundespost mit
circa 214 000 nahezu unverändert, während beim Bundeseisenbahnvermögen ein Rückgang um 3,6 Prozent auf circa 104 000
Pensionäre zu verzeichnen ist. Zusammen ergibt sich zum Stichtag
1. Januar 2013 eine Anzahl von circa 1 132 000 Ruhegehaltsempfängern. Die Gesamtzahl der Empfänger von Hinterbliebenenversorgung (Witwen, Witwer und Waisen) war mit etwa 383 000
gegenüber dem Vorjahr in geringem Umfang rückläufig.
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Lesenswertes vom dbb verlag empfohlen
Witz mit Niveau
Anzahl:
Skurrile
Familiengeschichte
Dieter Nuhr
Das Geheimnis des perfekten Tages
Wenn Dieter Nuhr einen ganzen Tag lang seinen Gedanken
freien Lauf lässt, kann der Leser gewiss sein, mit einer kuriosen
und äußerst kurzweiligen Mischung von Absurditäten,
ungewöhnlichen Beobachtungen, Belanglosigkeiten, aber auch
Tiefgründigem konfrontiert zu werden. Vor allem aber darf
gelacht werden. Denn Nuhr philosophiert auf seine bekannte
charmante und niveauvolle Art unter anderem über den Sound,
den ein 165 Millionen Jahre altes Grillenfossil abgegeben haben
mag, den Verwandtschaftsgrad jedes Mitteleuropäers zu Karl
dem Großen und stellt die entscheidende Frage, ob sich der Tod
auch noch im 21. Jahrhundert einer Sense bedient. Kurz: Es geht
um Gott und die Welt, um den Paketboten ebenso wie um das
Frühstücksbrötchen, um Teilchenphysik und Laktoseintoleranz.
Die neuen besten
Fundstücke
Anzahl:
Moritz Rinke
Chronik einer
jüdischen
Bankiersfamilie
Im Künstlerdorf Worpswede droht das Haus Paul Kücks, der posthum
zum Künstler des Jahres gewählt worden ist, im Teufelsmoor zu
versinken. Enkel Paul, ein erfolgloser Galerist, wird von seiner
exaltierten Mutter in die Künstlerkolonie geschickt, um das Erbe des
Meisters und seine künstlerischen Hinterlassenschaften zu retten.
Bei dieser Rettungsaktion spuckt das Moor unvermutet Zeugnisse
aus, die der Großvater vor vielen Jahrzehnten aus gutem Grund verschwinden ließ. Mit umwerfender Tragikkomik und Ironie beschwört
der Dramatiker Rinke in seinem ersten Roman Eitelkeiten, Konflikte
und Abgründe der handelnden Personen herauf, wobei er – selbst in
Worpswede gebürtig – Neurosen und Geltungssucht der Bewohner
des berühmten norddeutschen Künstlerdorfs besonders witzig zu
karikieren weiß.
Deutsche Sprache – schwere Sprache. Das stellt „Der
Spiegel“ seit Jahren in seiner Rubrik „Hohlspiegel“
unter Beweis, in der die komischsten Sprachverirrungen aus Zeitschriften und Zeitungen aufgespießt
werden. Auch in der neuen Sammlung, die jetzt als
Buch erschienen ist, ist wieder höchst Erstaunliches zu
lesen: Da „hämmern tiefste Klaviertasten wie Fäuste
auf den Boden“, sorgen „neue Schultoiletten für
entspanntes Lernen“, wird gewarnt, „den ersten Schritt
vor dem zweiten zu tun“ und schließlich beklagt, dass
„die Korruption in den Kommunalverwaltungen und
an den Grenzen zu langsam vorankommt“.
160 Seiten, brosch.,
Heyne Verlag, 7,99 €
307 Seiten, geb.,
Bastei Lübbe, 14,99 €
Der Mann, der durch das Jahrhundert fiel
Hohlspiegel
Edmund de Waal
Der Hase mit den Bernsteinaugen
De Waal verbindet die Geschichte seiner Familie, der der Aufbau
eines der reichsten, den Rothschilds ebenbürtigen Finanzimperiums in Europa gelang und die ihr gesamtes Vermögen in der
Nazizeit verlor, mit dem Schicksal von 264 japanischen MiniaturSchnitzereien aus dem Familienbesitz. Diese Sammlung von sogenannten Netsuke hat überraschend den Krieg überstanden. Zu
verdanken ist das der Wiener Zofe der Urgroßmutter des Autors,
die die Figürchen klammheimlich in ihrer Schürzentasche nach
und nach in ihr Zimmer schleuste und während der Kriegsjahre
auf den Kostbarkeiten schlief. Als die Netsuke schließlich in den
Besitz des Autors gelangen, entschließt er sich, den weiten Weg
der zierlichen Elfenbeinfigürchen aus Japan, die so eng mit den
Erinnerungen an seine Familie verknüpft sind, nachzuverfolgen.
Anzahl:
484 Seiten, brosch.,
Kiepenheuer & Witsch, 9,99 €
Anzahl:
350 Seiten, brosch.,
dtv, 9,90 €
Zehn „WagnerLektionen“ für
Anfänger und
Fortgeschrittene
Enrik Lauer und Regine Müller
Was man
von Heiligen,
Anwälten und
Serienmördern
lernen kann
Kevin Dutton
Anzahl:
Der kleine Wagnerianer
Richard Wagner ist aus Anlass seines 200. Geburtstages in
aller Munde. Ein guter Zeitpunkt für alle, die bislang einen
großen Bogen um das Werk des Meisters gemacht haben,
Person und Musik des Komponisten kennen und verstehen
zu lernen. „Der kleine Wagnerianer“ bietet dazu die perfekte
Hilfestellung: Denn seinen Autoren gelingt es, verständlich
und unterhaltsam das Wichtigste über seinen Lebensweg,
seine ständigen Geldnöte, seine politischen Ansichten, seine
Frauen, aber natürlich vor allem auch seine kompositorischen Besonderheiten und seine Opernthemen zu erzählen.
Auch Wagner-Fans oder -Kritiker kommen bei der Lektüre,
die immer wieder überraschende Fakten und Skurrilitäten
bereithält, durchaus auf ihre Kosten.
261 Seiten, geb.,
Beck Verlag, 17,95 €
Anzahl:
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Psychopathen
Unter einem Psychopathen verstehen wir in der Regel einen
gewalttätigen, furcht- und mitleidlosen Egomanen, den soziale Konventionen völlig kalt lassen. In dieses Klischee passen
Serienmörder, Kindesentführer und Vergewaltiger. Allerdings
gibt es, wie Professor Kevin Dutton, Forschungspsychologe
an der Universität Oxford, darlegt, auch eine Kehrseite der
Medaille, und die ist von Eigenschaften wie Furchtlosigkeit,
Durchsetzungsstärke, schnelles Auffassungsvermögen,
außerordentliche Konzentrationsfähigkeit, Charme und
Charisma geprägt. Längst nicht alle Psychopathen sind
gewaltbereit, sondern viele tun als wertvolle Mitglieder der
Gesellschaft Dienst z. B. als Chirurg, als Feuerwehrmann oder
Anwalt. Genauere Untersuchungen des Phänomens, dessen
Ausmaß üblicherweise an einer sogenannten „Psychopathy
Checklist“ festgemacht wird, stellt Dutton ausführlich in
seinem Buch vor – mit erstaunlichen Ergebnissen.
318 Seiten, brosch.,
dtv, 14,90 €
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dbb
Grundsatzfrage an die Parteien
zur Bundestagswahl
aktuell
44
?
Warum sollen die Beschäftigten
des öffentlichen Dienstes sich für
Ihre Partei entscheiden?
In Zeiten von Facebook, Twitter und Co. hat das dbb magazin darauf verzichtet, ausführliche Fragen an
die Parteien zu richten, die vielfach mit Zitaten aus den vorgelegten Wahlprogrammen beantwortet werden, sondern um Kurzstatements mit maximal 200 Zeichen gebeten. Hier die Antworten der Parteien.
<
CDU/CSU
Der öffentliche Dienst ist maßgeblicher Standortfaktor für
unser Land. CDU/CSU treten
weiterhin für eine gute Stellenausstattung, beste Entwicklungsmöglichkeiten sowie eine
sichere Altersvorsorge ein.
<
SPD
Die SPD will einen leistungsfähigen Staat, ob Sicherheit, Bildung, Infrastruktur, Daseinsvorsorge. Wir finanzieren den
öffentlichen Dienst solide. Die
Arbeit für das Gemeinwohl soll
gut bezahlt werden.
<
FDP
Die FDP setzt sich für eine Verbesserung bei der Mitnahme
erworbener Versorgungsansprüche, für eine Flexibilisierung des Ruhestandseintritts
und für eine Stärkung des Leistungsgedankens ein.
<
Die Linke
Wir fordern eine Ausbildungsund Einstellungsoffensive, um
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
die extreme Aufgabenverdichtung anzugehen. Weiterhin
muss der öffentliche Dienst ein
Vorreiter für familienfreundliche Regelungen und flexible
Lebensarbeitszeitlösungen sein.
<
Bündnis 90/
Die Grünen
Bei dieser Wahl können die
Wähler entscheiden zwischen
Ideen für morgen und Antworten von gestern.
Hinterlassen wir unseren Kindern eine saubere, sichere und
bezahlbare Energieversorgung
oder nur Treibhausgas und
Atommüll? Investieren wir in
Schulen und Kitas oder verschwenden Milliarden für das
Betreuungsgeld?
Fördern wir Massentierhaltung oder endlich eine nachhaltige Landwirtschaft? Wir
Grüne machen in diesem
Wahlkampf ein Angebot an
alle, die ein modernes, gerechteres und nachhaltigeres Land
wollen. Wer will, dass sich
nichts ändert, wählt Angela
Merkel.
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März
April
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Juli/August
September
Oktober
November
Dezember
Rabatte
3x 3%
5x 5%
10 x 10 %
dbb
Doppelinterview zur Bundestagswahl 2013
mit Ursula von der Leyen (CDU) und Peer Steinbrück (SPD):
Das werden wir ändern
dbb magazin
Der öffentliche Dienst muss
aufgabengerecht und zukunftsorientiert ausgestattet
sein, damit er seine Aufgaben
für Staat und Gesellschaft erfüllen kann. Welche Maßnahmen werden Sie in der kommenden Legislaturperiode
auf den Weg bringen, um
die Theorie der Praxis anzugleichen?
<
aktuell
46
<
dbb magazin
Die Einkommensbedingungen
im öffentlichen Dienst entwickeln sich in Folge der Föderalismusreform in Bund, Ländern
und Kommunen immer weiter
auseinander. Wie werden Sie
diesem für Bürger und Beschäftigte gleichermaßen
unbefriedigenden Effekt entgegenwirken?
Ursula von der Leyen
Es war Wunsch der Länder,
eigenverantwortlich über die
Besoldung und Versorgung
ihrer Landesbeamten entscheiden zu können. Da, wo
es möglich ist, setzt sich die
CDU auch aktuell für eine
gleichmäßige Vergütung
von Bundes- und Landesbeamten ein, etwa bei gemeinsa-
Ursula von der Leyen
Der hervorragende öffentliche
Dienst ist ein Markenzeichen
Deutschlands und eine tragende Säule des Wohlstandes in
unserem Land. Ebenso unverzichtbar ist das Berufsbeamtentum, das insbesondere in
Zeiten zunehmender Fachkräfteengpässe für Kompetenz
und Verlässlichkeit der Verwaltung steht. Der öffentliche
Dienst muss attraktiv bleiben,
wenn er auch morgen noch
mit der Wirtschaft um die besten Köpfe konkurrieren soll.
Das Fachkräftegewinnungsgesetz wie auch die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes
waren starke Signale in diese
Richtung.
<
<
Peer Steinbrück
Ich hatte schon 2009 als
Finanzminister vorgeschlagen, die jährliche pauschale
Stelleneinsparung von
1,5 Prozent im Bundeshaushalt zu beenden. Die damalige Bundesregierung hat
das dann so beschlossen,
aber Schwarz-Gelb hat es
nach der Wahl gekippt und
drei Jahre aufgeschoben.
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
men Auslandseinsätzen von
Polizisten. Wenn sich die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse verbessern, sollen
auch Beamte und Soldaten
entsprechend teilhaben. Das
ist für die Union nicht nur
Gesetzesauftrag, sondern ein
Gebot der Fairness. So wichtig
angemessene Bezahlung und
krisenfeste Arbeitsplätze für
die Beamtinnen und Beamten
sind, attraktive Arbeitsstellen
zeichnen sich durch mehr aus:
Der öffentliche Dienst kann
und muss noch viel familienfreundlicher werden. Ohne Infrastruktur, Arbeits- und Teilzeitmodelle, die das Kümmern
um Kinder und ältere Angehörige ermöglichen, kommt keine öffentliche Verwaltung
mehr aus. Das will die Union
stärken.
<
Foto: BMAS
<
Peer Steinbrück
Schon vor der Föderalismusreform war das Beamtenrecht
nicht völlig einheitlich und die
Länder werden ihre wiedergewonnenen Zuständigkeiten
kaum kurzfristig aufgeben. Sie
sollten aber im eigenen Interesse beieinander bleiben. Die
Besorgnis der Beschäftigten
verstehe ich. Aber alle, die
nicht im öffentlichen Dienst
arbeiten, wissen, dass Tarifverträge und damit die Einkommen regional unterschiedlich
sein können. Zudem kennen
sie auch die unterschiedliche
Situation in Betrieben etwa
durch übertarifliche Leistungen, zum Beispiel auch bei den
Betriebsrenten! Bei Mercedes
und BMW ist man vermutlich
zurzeit besser dran als bei Opel
und Ford.
dbb
Wie wollen Sie der besonderen
demografischen Krise des öffentlichen Dienstes in Deutschland, gekennzeichnet durch das
hohe Durchschnittsalter der Beschäftigten durch Stellenabbau
und Nachwuchsmangel, begegnen?
<
Ursula von der Leyen
Die zahlreichen Reformen und
Modernisierungen in den Verwaltungen und im Dienstrecht
waren notwendig. Es bleibt
aber Daueraufgabe, dem öffentlichen Dienst eine solide
Ausgangslage für den demografischen Wandel zu sichern.
Notwendig ist insbesondere
ein Rahmen, der es den Beamtinnen und Beamten ermöglicht, individuell und flexibel
die Beschäftigung an ihr
Lebensalter, aber auch an ihre
Lebensentwürfe anzupassen.
Daran werden wir mit allen
Beteiligten, insbesondere
dem DBB, weiter arbeiten.
<
tern eingeführt und dann noch
verbessert wurde. Die Mitnahmefähigkeit auf Bundesebene
hat Schwarz-Gelb halbherzig
ausgestaltet. Das werden wir
ändern.
<
dbb magazin
Immer wieder wird die Frage
gestellt: Wie sicher ist die Rente? Wir stellen sie anders: Wie
sicher sind die Pensionen?
<
Ursula von der Leyen
Die Beamtenversorgung des
Bundes ist fit für die Zukunft.
Die CDU-geführte Bundesregierung hat gerade im aktuellen
Versorgungsbericht untermauert, dass die Beamtenversor-
gung des Bundes durch eine
stabile Entwicklung des Anteils
der Versorgungsausgaben am
Bruttoinlandsprodukt und an
den Steuereinnahmen des Bundes nachhaltig finanziert ist.
<
Peer Steinbrück
Die Pensionen sind so sicher
wie die Renten. Die Rentenversicherung beruht auf einem
Umlagesystem, die Beamtenpensionen werden aus dem
Steueraufkommen finanziert.
Beides setzt eine solide wirtschaftliche Entwicklung voraus.
Sie sichert ein hohes Beschäftigungsniveau und damit
ausreichende Beiträge zur
Rentenversicherung wie auch
Steuereinnahmen. Auch Ver-
Peer Steinbrück
Die fast banale Feststellung,
dass unsere Gesellschaft älter
wird, geht am öffentlichen
Dienst nicht spurlos vorbei. Das
Durchschnittsalter der Beschäftigten steigt aber auch deshalb,
weil erfreulicherweise weniger
Menschen vorzeitig aus dem
Arbeitsprozess ausscheiden.
Attraktiv bleibt der öffentliche
Dienst, wenn er unter anderem
familiengerechte Arbeitsbedingungen bietet und aus gutem
Grund müssen wir hier über einen Mindestlohn nicht reden.
Die Entscheidung für die Beamtenlaufbahn wird auch erleichtert, wenn sie nicht mehr
zwangsläufig für das ganze
Leben getroffen werden muss.
Richtig ist deshalb die Mitnahmefähigkeit der Versorgung; sie
entspricht der Regelung, dass
Betriebsrenten nicht verfallen
– was unter SPD-Arbeitsminis-
sorgungsfonds und ergänzende
kapitalgedeckte Versorgungen
sind nicht unabhängig davon.
<
dbb magazin
Wie stehen Sie zu folgender
Aussage? „Gender Budgeting ist
– auch im öffentlichen Dienst
– nur mit mehr Frauen in Führungspositionen durchzusetzen; deswegen brauchen wir
möglichst zeitnah feste Frauenquoten.“
<
Ursula von der Leyen
Wir brauchen definitiv mehr
Frauen in Führungspositionen
in der Wirtschaft wie auch in
der Bundesverwaltung! Ich bin
sehr froh, dass die Union in ihrem Regierungsprogramm für
eine gesetzliche Quote von
30 Prozent für Aufsichtsräte der
großen börsennotierten Unternehmen ab dem Jahr 2020 eintritt. Vorher gilt die Flexi-Quote.
Sie ist für die Wirtschaft der
Startschuss, nach den besten
Frauen für den Job zu suchen.
Bund, Länder und Kommunen
dürfen da nicht nachstehen,
zum Beispiel in öffentlichen
Betrieben, der Verwaltung oder
bei der Besetzung von Aufsichts- und Verwaltungsräten.
<
Peer Steinbrück
Gender Budgeting und eine
Quote für Frauen in Führungspositionen kann man nicht in
einen Topf werfen. Für die
Quote habe ich mich klar positioniert. Hier muss der öffentliche Sektor doch mit gutem
Beispiel vorangehen!
Das Instrument einer geschlechtergerechten Haushaltsführung sehe ich hingegen eher skeptisch. Ich weiß,
das wird zum Beispiel in Bremen und Berlin gemacht. Das
muss man sich noch mal genauer anschauen, vor allem,
was davon auf den Bund übertragen werden kann.
> komba magazin | dbb seiten | September 2013
47
aktuell
dbb magazin
Foto: Susie Knoll
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