10-2015 für Niedersachsen
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10-2015 für Niedersachsen
H 6185 SCHUL VERWALTUNGS BLATT für Niedersachsen 10-2015 Amtsblatt des Niedersächsischen Kultusministeriums für Schule und Schulverwaltung Aus dem Inhalt: ❙ Willkommen in Niedersachsen – Flüchtlingskinder an unseren Schulen ❙ Kerncurricula, Rahmenrichtlinien und Curriculare Vorgaben für das allgemein bildende Schulwesen ❙ Sprachbildung für alle Thema des Monats Die Sprechprüfung im Fremdsprachenunterricht 1. Oktober 2015 · Heft 10 · 481 - 536 · 67. Jahrgang Verlag Hahnsche Buchhandlung Marktstraße 12 · 31224 Peine Interactive Classroom Erleben Sie unsere Modelllösung für das digitale Lernen und Lehren der Zukunft. Besuchen Sie den Interactive Classroom von Ricoh in Hannover. Ovitistia quibusant aut hari inis quo eum ex est accullore nonsequae lab ius alitatium, in por sae. Nam, optatis dolupta dendic tecate volut pra saesci re vel in re explicae con re re por re consequiae. Ga. Ita quiamenisqui que quia dolo quo voluptia ditat. Natium estis doluptae nis explacc ulparchicium facepudi derum ad quiat. Anmeldungen und weitere Informationen per E-Mail an icr@service.ricoh.de www.ricoh.de/icr SVBl 10/2015 VORWORT 481 VORWORT Sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schulen und in der Schulverwaltung, die Flucht vieler Hunderttausender nach Europa, nach Deutschland ist auch für uns in Niedersachsen eine gewaltige Herausforderung. Die Landesregierung, viele Ehrenamtliche und auch unsere Schulen haben ein klares Zeichen gesetzt: Wir helfen denjenigen, die von Bürgerkrieg, Terror und Vertreibung bedroht sind. Dazu gehört auch, dass wir die Kinder und Jugendlichen unter den Flüchtlingen in unser Bildungssystem aufnehmen. Den Schulen kommt in der derzeitigen Situation eine noch wichtigere Rolle zu als sonst. Sie leisten als Schulleitungen, Lehrkräfte, Sozialpädagogen und weitere an den Schulen Tätige Herausragendes. Dafür möchte ich Ihnen meinen ausdrücklichen Dank und meine aufrichtige Hochachtung aussprechen. Ich bin dankbar, dass Sie alle sich so stark engagieren und die Notwendigkeit der wichtigen Integrationsaufgabe deutlich machen. Die Vermittlung der deutschen Sprache ist dabei eine zentrale Aufgabe. Denn sie ist der Schlüssel zu Bildungsteilhabe, zum Schulabschluss, zur Ausbildung und zum Beruf. Daher gilt für die Landesregierung: Sprachförderung als Voraussetzung für Integration durch Bildung hat oberste Priorität! In Niedersachsen verfügen wir für die Sprachförderung über einen großen Instrumentenkasten. Unsere „20 Bausteine zur Sprachförderung und Unterstützung von Flüchtlingskindern“ finden Sie in dieser Ausgabe zusammengefasst. Wir sind also vorbereitet. Und ich möchte sie dabei weiter unterstützen: Das Niedersächsische Kultusministerium will im laufenden und im kommenden Haushaltsjahr insgesamt rund 700 zusätzliche Stellen zur Verfügung stellen. Dafür werden wir rund 10 Millionen Euro für den angekündigten Nachtragshaushalt 2015 und rund 40 Millionen Euro für den Haushalt 2016 anmelden. Damit wollen wir Sprachfördermaßnahmen an öffentlichen allgemeinen und berufsbildenden Schulen erweitern und stärken. Zur Unterstützung der Lehrkräfte ist außerdem vorgesehen, mehr sozialpädagogische Fachkräfte für die schulische Sozialarbeit einzusetzen. Auch soll die Anzahl der Sprachlernklassen weiter erhöht werden auf zirka 550. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt sind die berufsbildenden Schulen: Neben dem bereits bestehenden Berufsvorbereitungsjahr in der Sonderform als Sprachförderklasse sollen sie auch die Möglichkeit erhalten, für Sprachanfängerinnen und -anfänger Integrationskurse (Sprach- und Integrationsprojekt „SPRINT“) einzurichten. Damit können die BBS niedrigschwellig und unbürokratisch Sprachförderangebote machen und junge Flüchtlinge mit der Arbeits- und Lebenswelt in Deutschland vertraut machen. Auf diese Weise kann jungen Flüchtlingen unabhängig von der Schulpflicht eine Teilnahme ermöglicht werden. Mir ist klar, dass trotz aller zusätzlichen Ressourcen die Aufgabe für Sie gewaltig ist. Wenn Sie Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, sich an die Servicestelle der Niedersächsischen Landesschulbehörde zu wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort stehen Ihnen gerne zur Seite. Nutzen Sie auch die Informationen auf unserer Website www.mk.niedersachsen.de. Frauke Heiligenstadt Niedersächsische Kultusministerin INHALTSVERZEICHNIS SVBl 10/2015 INHALT VORWORT Aufnahme der Flüchtlingskinder in unsere Schulen............................................................................... 481 Frauke Heiligenstadt MITTEILUNGEN AUS DEM MK Willkommen in Niedersachsen – Flüchtlingskinder an unseren Schulen Seite 484 Willkommen in Niedersachsen – Flüchtlingskinder an unseren Schulen............................... 484 20 Bausteine zur Sprachförderung und Unterstützung Tag der Medienkompetenz am 5.11.2015 in Hannover ............................................................... 484 Aktuelle Themen: Apps, Computerspiele, Medieneinsatz für Inklusion und Deutsch als Zweitsprache DaZNet als Wegbereiter der Sprachbildungszentren.................................................................... 485 Ministerin Heiligenstadt würdigt Arbeit von 145 Schulen im Pilotprojekt zu Deutsch als Zweit- und Bildungssprache AMTLICHER TEIL Kerncurricula, Rahmenrichtlinien und Curriculare Vorgaben für das allgemein bildende Schulwesen....................................................................................... 486 „Die in der beigefügten Übersicht genannten Lehrpläne […] sind für den Unterricht in den Fächern […] verbindlich.“ Berichtigung (Die Arbeit in der Grundschule) ................................................................................ 493 Berichtigung der Anlage 1 zum Änderungserlass vom 1.9.2015 Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule (IGS) ............ 496 Änderung einer Anlage des RdErl. v. 1.8.2014 Volkstrauertag 2015................................................................................................................................ 496 „Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. stellt auf Anforderung Unterrichtsmaterial […] und Informationen zu seinen Schulprojektfahrten und Jugendbegegnungsstätten zur Verfügung.“ Tag der Medienkompetenz am 5.11.2015 in Hannover Seite 484 Verleihung des Schülerfriedenspreises für 2015; Verlängerung der Bewerbungsfrist........ 496 Verlängerung bis zum 15.11.2015 Neue Kurse im Programm des NLQ Weiterbildungsmaßnahme „Englisch an berufsbildenden Schulen“ ........................................ 496 „Die Weiterbildungsmaßnahme wendet sich an Lehrkräfte aller Berufsfelder. Sie qualifiziert, künftig Englischunterricht in der Berufsschule und der Berufsfachschule erteilen zu können.“ STELLENAUSSCHREIBUNGEN Allgemein ................................................................................................................................................... 498 Öffentliche Schulen ............................................................................................................................... 505 Schulen in freier Trägerschaft ........................................................................................................... 516 Volkstrauertag 2015 Seite 496 SVBl 10/2015 483 I NICHTAMTLICHER TEIL Aufsatz Sprachbildung für alle ........................................................................................................................... 517 Thema des Monats: Die Sprechprüfung im Fremdsprachenunterricht........................................................................... 519 Die Sprechprüfung bietet die Möglichkeit, die mündliche Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu ermitteln. Zugleich liefert die Prüfung einen wichtigen Impuls für den Fremdsprachenunterricht insgesamt. Denn wer bei der Prüfung gut abschneiden will, braucht Übung in Interview, Monolog und Dialog, um seine Fremdsprachenkenntnisse situativ angemessen anzuwenden. Die Sprechprüfung ermuntert die Lehrkräfte, diese Formate im Unterrichtsalltag verstärkt einzusetzen und dadurch alle zum Sprechen zu bringen, wie Beispiele aus den Fächern Englisch, Französisch und Spanisch verdeutlichen. Die Sprechprüfung im Fremdsprachenunterricht Seite 519 Wettbewerbe für Lehrkräfte und Schulen Bundeswettbewerb Mathematik 2016 ............................................................................................. 63. Europäischer Wettbewerb 2016.................................................................................................. Auswahlwettbewerb zur Internationalen JuniorScienceOlympiade (IJSO) 2016................. JuniorenPressePreis 2015: Niedersachsens beste Schülerzeitungen gesucht!..................... Schülerzeitung: Deine Story 2015 ..................................................................................................... Bundes-Schülerfirmen-Contest 2015 ............................................................................................... Übersetzungswettbewerb „Juvenes Translatores“ 2015.............................................................. 525 525 525 526 526 527 527 Termine ....................................................................................................................................................... 527-529 Hinweise JuniorenPressePreis 2015 Seite 526 Hospitation „Schülerinnen und Schüler begleiten Abgeordnete“ des Niedersächsischen Landtages.................................................................................................. 531 JOBMEDI..................................................................................................................................................... 531 EU-Projekttag an Schulen am 2.5.2016........................................................................................... 531 Szenische Lesung „Ein Morgen vor Lampedusa“ nun auch Projekt an Schulen ................. 531 „Aktion Schulstunde“: Heimat fühlen – vermissen – finden .................................................... 532 Kostenfreies Leseförderungsprojekt „Zeitschriften in die Schulen“ gestartet...................... 532 Inhouse-Seminar zum Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement (AuG) für Schulen und Studienseminare / Selbstmanagement – Positiver Umgang mit Stress ........................................................................................................... 532 CARE – Beratungsstelle in Hannover neu besetzt / Selbsteinschätzungstest ..................... 533 Damals Das Schulverwaltungsblatt vor 60 Jahren ...................................................................................... 534 Impressum Impressum ................................................................................................................................................. 535 Hospitation „Schülerinnen und Schüler begleiten Abgeordnete“ des Niedersächsischen Landtages Seite 531 484 MITTEILUNGEN AUS DEM MK SVBl 10/2015 MITTEILUNGEN AUS DEM MK Willkommen in Niedersachsen – Flüchtlingskinder an unseren Schulen 20 Bausteine zur Sprachförderung und Unterstützung Tausende Familien flüchten vor Bürgerkrieg, Gewalt und Vertreibung aus ihrer Heimat. Niedersachsen hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Menschen hier willkommen zu heißen und ihnen eine Perspektive zu geben. Den allgemein bildenden und berufsbildenden öffentlichen Schulen kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu. Die größte Herausforderung bei der Beschulung von Flüchtlingskindern ist die Überwindung der Sprachbarrieren, die durch fehlende oder geringe Deutschkenntnisse entstehen. Es ist das Ziel der Landesregierung, Sprachbarrieren von Kindern so zügig wie möglich abzubauen, damit diese schnellstmöglich am Regelunterricht teilnehmen können. Darüber hinaus ist es für eine gelingende Integration in Schule von herausragender Bedeutung, die interkulturelle Öffnung der Schulen weiter zu befördern und vorhandene Strukturen noch besser zu nutzen. Das Niedersächsische Kultusministerium stellt 20 Bausteine zur Förderung von Flüchtlingskindern und Unterstützung der Schulen und Lehrkräfte zur Verfügung. Maßnahmen der Sprachförderung 1. Mehr Sprachlernklassen an öffentlichen allgemein bildenden Schulen 2. Förderkurse Deutsch als Zweitsprache 3. Förderunterricht 4. Förderstunden nach Sprachförderkonzept 5. Integrative Sprachfördermaßnahmen 6. Sprachförderung im Elementarbereich und vorschulische Sprachförderung 7. Berufsvorbereitungsjahr in der Sonderform als Sprachförderklasse sowie Sprach- und Integrationsprojekt SPRINT für jugendliche Flüchtlinge 8. Aufbau von 15 Sprachbildungszentren 9. Einsatz pensionierter Lehrkräfte Mehr Fortbildungen, Qualifizierungen und Praxismaterial 10. Aufstockung der Fortbildungsangebote 11. Herbstakademie – Fortbildung „Deutsch als Zweitsprache“ für 135 Lehrkräfte in Sprachlernklassen und Förderkursen 12. Curriculum Sprachlernklassen und Materialsammlung für die Arbeit in Sprachlernklassen Alle neuen Lehrkräfte lernen Grundlagen für Deutsch als Zweit- und Bildungssprache Unterstützungsstrukturen 15. Schulpsychologische Unterstützung 16. Beratung der Schulen durch Fachberaterinnen und Fachberater für Interkulturelle Bildung 17. Deutsches Sprachdiplom 18. Modellprojekt „Mehrsprachig erfolgreich sein“ 19. Netzwerk niedersächsischer Lehrkräfte mit Migrationsgeschichte | Orientierungstage 2015: „Vielfalt im Klassenzimmer = Vielfalt im Lehrerzimmer? Mach mit!“ 20. ESF – Programm „Inklusion durch Enkulturation“ Weitere Informationen zum Thema findet man auf der Website des Niedersächsischen Kultusministeriums www.mk.niedersachsen.de unter „Aktuelles“ („Förderung von Flüchtlingskindern“). Tag der Medienkompetenz am 5.11.2015 in Hannover Unter dem Motto „Lernen und Leben mit digitalen Medien“ laden das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) und die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) herzlich zum vierten „Tag der Medienkompetenz“ ein. Er findet am Donnerstag, 5. 11.2015, 10.00-16.00 Uhr, im Kongresszentrum Wienecke XI, Hildesheimer Straße 380, 30519 Hannover, statt (Anmeldung und Netzwerken ab 9.00 Uhr). Die Fachtagung richtet sich an die im Bereich der Medienbildung tätigen pädagogischen Fachkräfte, insbesondere auch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, sowie an Entscheider und Akteure beim Einsatz digitaler Medien in Schule und Unterricht. Die Veranstaltung bietet ein Forum zum Austausch von beruflichen Erfahrungen und Best-Practice-Beispielen aus Niedersachsen. Lassen Sie sich beraten oder informieren und tauschen Sie sich aus über aktuelle Themen wie Apps, Computerspiele oder den Medieneinsatz zum Zwecke der Inklusion und bei Deutsch als Zweitsprache. Weitere interessante Themen und Informationen finden Sie unter: www.tag-der-medienkompetenz.nibis.de. Das Landeskonzept „Medienkompetenz in Niedersachsen – Meilensteine zum Ziel“ rückt auch in diesem Jahr wieder in den Mittelpunkt. In zahlreichen Fachforen und auf den unterschiedlichen Themeninseln soll u. a. der Frage nachgegangen werden, wie das Konzept weiterentwickelt und verstetigt werden kann. Die Teilnahme an der Fachtagung ist kostenfrei. Unterstützt wird die Fachtagung von der Niedersächsischen Landesregierung und ihren Partnern im Netzwerk „Medienkompetenz in Niedersachsen“ wie der Initiative n-21. 13. Reform der Lehramtsausbildung Eine Anmeldung ist bis zum 16.10.2015 über die VeDaB möglich: 14. Sprachenförderung und -bildung in alle Fächer integrieren https://vedab.nibis.de/veran.php?vid=73677. SVBl 10/2015 MITTEILUNGEN AUS DEM MK DaZNet als Wegbereiter der Sprachbildungszentren Ministerin Heiligenstadt würdigt Arbeit von 145 Schulen im Pilotprojekt zu Deutsch als Zweit- und Bildungssprache Von 2010 bis 2015 haben 145 niedersächsische Schulen verschiedener Schulformen in 15 über das ganze Land verteilten DaZNet-Zentren Erfahrungen mit Methoden der Sprachbildung und Sprachförderung gesammelt, die jetzt auch den Flüchtlingskindern zugutekommen. Das Projekt hieß „DaZNet– Netzwerk für Deutsch als Zweit- und Bildungssprache, Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Kompetenz in Niedersachsen“ und stand unter dem Motto „Durchgängige Sprachbildung für alle“. In jeder der beteiligten Schulen hatte eine Lehrkraft als Sprachlernkoordinatorin bzw. Sprachlernkoordinator mit Unterstützung der Schulleitung die Aufgabe, das Kollegium insgesamt für sprachförderlichen Unterricht zu mobilisieren und die dafür nötigen fachlichen Kenntnisse zu vermitteln. In den regionalen Zentren wurden die Sprachlernkoordinatorinnen und Sprachlernkoordinatoren von Moderatorinnen und Moderatoren für diese Tätigkeit fortgebildet und anschließend weiter begleitet. Anlässlich der Abschlusstagung des Projekts DaZNet am 10.9.2015 dankte die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt den Schulen für ihre Pionierarbeit. „Sie haben mit Ihrem Engagement den Weg bereitet für die Sprachbildungszentren, die wir jetzt überall im Land einrichten“, sagte sie. 485 Heiligenstadt betonte, dass alle Schulformen an dem Projekt beteiligt gewesen seien, so wie auch künftig Sprachbildung alle angehe. „Natürlich brauchen wir besondere Fördermaßnahmen für Flüchtlinge und Kinder mit Migrationsgeschichte, die über keine oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Aber auch viele andere Kinder und Jugendliche benötigen Unterstützung, um die deutsche Bildungssprache in ihrer jeweiligen fachlichen Ausprägung sicher zu beherrschen.“ Dass die DaZNet-Arbeit in den Lehrerkollegien angekommen ist, zeigt die Begleitstudie von Prof. Dr. Katja Koch (Technische Universität Braunschweig). Das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Veränderungen im alltäglichen Unterricht sei in den DaZNet-Schulen und bei deren Lehrkräften spürbar gestiegen – so das Ergebnis der Befragungen zu Anfang, im Verlauf und am Ende des Projekts. Das Projekt DaZNet ist zum 31.7.2015 beendet worden. Seit dem 1.9.2015 wird durch die Niedersächsische Landesschulbehörde eine flächendeckende Unterstützungsstruktur zur Sprachbildung aufgebaut und vom Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung konzeptionell unterstützt. Dabei kann in vielen Fällen auf DaZNet-erfahrene Lehrkräfte zurückgegriffen werden. Die 15 regionalen Sprachbildungszentren werden personell mit Sprachbildungskoordinatorinnen und -koordinatoren sowie mit Sprachbildungsmoderatorinnen und -moderatoren ausgestattet, die als Ansprechpersonen zum Thema Sprachbildung und Sprachförderung für die Schulen und die verschiedenen außerschulischen Partner zur Verfügung stehen. 486 AMTLICHER TEIL SVBl 10/2015 AMTLICHER TEIL Kerncurricula, Rahmenrichtlinien und Curriculare Vorgaben für das allgemein bildende Schulwesen Angaben zu der Übersicht: RdErl. d. MK v. 1.10.2015 - 32-82150/7 – VORIS 22410 – Spalte 2 „Erlass, Verordnung“ enthält Bezug: a) RdErl. d. MK v. 1.10.2014 (SVBl. S. 525) – VORIS 22410 – b) RdErl. d. MK v. 13.7.2015 (SVBl. S. 365) – VORIS 22410 – c) RdErl. d. MK v. 20.7.2015 (SVBl. S. 365) – VORIS 22410 – d) RdErl. d. MK v. 20.7.2015 (SVBl. S. 365) – VORIS 22410 – e) RdErl. d. MK v. 20.7.2015 (SVBl. S. 365) – VORIS 22410 – f) RdErl. d. MK v. 20.7.2015 (SVBl. S. 366) – VORIS 22410 – Der Unterricht in allgemein bildenden Schulen wird auf der Grundlage von Lehrplänen (Kerncurricula, Rahmenrichtlinien, Curriculare Vorgaben) erteilt. Soweit für einzelne Fächer noch keine Kerncurricula vorliegen, erfolgt der Unterricht auf der Grundlage der vorhandenen Rahmenrichtlinien und der Curricularen Vorgaben. Die in der beigefügten Übersicht genannten Lehrpläne (Kerncurricula, Curriculare Vorgaben, Rahmenrichtlinien und Bildungsstandards) sind für den Unterricht in den Fächern gemäß den Grundsatzerlassen zur Arbeit in den Schulformen des allgemein bildenden Schulwesens und der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe verbindlich. Die Lehrpläne für die Unterrichtsfächer der beruflichen Gymnasien sind dem Bereich der beruflichen Bildung zugeordnet und in der Datenbank unter der Internet-Adresse http://www. nibis.phtml?menid=303 erfasst. – das Jahr, in dem der Grundsatzerlass in Kraft getreten ist – einen Kleinbuchstaben, der die Fundstelle bezeichnet (siehe hierzu „Erläuterungen“ am Ende dieses Erlasses) Spalte 4 „in Kraft seit (Bezugsquelle)“ enthält – das Jahr, in dem der Lehrplan in Kraft bzw. zur Erprobung in Kraft getreten ist – die Bezugsquelle (Ziffer in Klammer, siehe hierzu „Erläuterungen“ am Ende dieses Erlasses) Spalte 5 – „in Bearbeitung“ kennzeichnet Lehrpläne, die sich in Vorbereitung bzw. Bearbeitung befinden – „PDF” kennzeichnet Kerncurricula, Rahmenrichtlinien, Curriculare Vorgaben und Bildungsstandards, die als „PDFDatei” vom Niedersächsischen Bildungsserver, Adresse: www.cuvo.nibis.de, abzurufen sind. Dieser RdErl. tritt am 1.10.2015 in Kraft und mit Ablauf des 30.9.2016 außer Kraft. Die Bezugserlasse treten mit Ablauf des 30.9.2015 außer Kraft. Schulform Erlass, Verordnung Fachbereich / Unterrichtsfach In Kraft seit Bearbeitungs- und (Bezugsquelle) Verfügbarkeitshinweis 1 2 3 4 2012 (a) Empfehlungen 5 GRUNDSCHULE Empfehlungen für die Arbeit im Schulkindergarten 1990 (5) Sprachförderung als Teil der Sprachbildung im Jahr 2012 (6, 8) vor der Einschulung durch Grundschullehrkräfte Didaktisch-methodische Empfehlungen für das Fremdsprachenlernen in der Grundschule Teil C (Französisch) Teil D (Niederländisch) (Extraheft) Schuljahrgänge 1 - 4 PDF 1995 (2, 6) 1995 (2) PDF Deutsch Mathematik Sachunterricht Englisch Evangelische Religion Katholische Religion Sport 2006 2006 2006 2006 2006 2006 2006 (6, (6, (6, (6, (6, (6, (6, 8) 8) 8) 8) 8) 8) 8) PDF / in Bearbeitung PDF / in Bearbeitung PDF / in Bearbeitung PDF PDF PDF PDF Musisch-kulturelle Bildung Musik Kunst Gestaltendes Werken Textiles Gestalten 2006 2006 2006 2006 (6, (6, (6, (6, 8) 8) 8) 8) PDF PDF PDF PDF Kerncurricula SVBl 10/2015 AMTLICHER TEIL 487 Schulform Erlass, Verordnung Fachbereich / Unterrichtsfach In Kraft seit Bearbeitungs- und (Bezugsquelle) Verfügbarkeitshinweis 1 2 3 4 5 Herkunftssprachlicher Unterricht Islamischer Religionsunterricht 2008 (6, 8) 2010 (6) PDF PDF 2005 (6, 7) 2005 (6, 7) PDF PDF Fachbereich Sprachen Deutsch Englisch 2014 (6, 8) 2015 (6, 8) PDF PDF Fachbereich Mathematik – Naturwissenschaften Mathematik Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie) Informatik 2014 (6, 8) 2015 (6, 8) 2014 (6, 8) PDF PDF PDF Fachbereich geschichtlich-soziale Weltkunde Geschichte Erdkunde Politik 2014 (6, 8) 2014 (6, 8) 2015 (6, 8) PDF PDF PDF Fachbereich Arbeit / Wirtschaft – Technik Wirtschaft Technik Hauswirtschaft 2009 (6, 8) 2010 (6, 8) 2010 (6, 8) PDF PDF PDF Fachbereich musisch-kulturelle Bildung Musik Kunst Gestaltendes Werken Textiles Gestalten 2012 2012 2012 2012 8) 8) 8) 8) PDF PDF PDF PDF Evangelische Religion Katholische Religion Werte und Normen Islamische Religion 2009 (6, 8) 2009 (6, 8) 2009 (6, 8) 2014 (6, 8) PDF PDF PDF PDF Sport 2007 (6, 8) PDF Bildungsstandards Primarbereich Jahrgangsstufe 4 Deutsch Mathematik HAUPTSCHULE Schuljahrgänge 5 - 10 Schuljahrgänge 7 - 10 2010 (b, f) Kerncurricula (6, (6, (6, (6, Rahmenrichtlinien / Empfehlungen Fachbereich Sprachen Empfehlungen für den Niederländischunterricht 1994 (2) Bildungsstandards Hauptschulabschluss Jahrgangsstufe 9 Deutsch Erste Fremdsprache Mathematik 2005 (6, 7) 2005 (6, 7) 2005 (6, 7) PDF PDF PDF 2004 2004 2005 2005 2005 2005 PDF PDF PDF PDF PDF PDF Mittlerer Schulabschluss Deutsch Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch) Mathematik Physik Chemie Biologie (6, (6, (6, (6, (6, (6, 7) 7) 7) 7) 7) 7) 488 AMTLICHER TEIL SVBl 10/2015 Schulform Erlass, Verordnung Fachbereich / Unterrichtsfach In Kraft seit Bearbeitungs- und (Bezugsquelle) Verfügbarkeitshinweis 1 2 3 4 5 2010 (c, f) Kerncurricula Fachbereich Sprachen Deutsch Englisch Niederländisch Französisch 2014 (6, 8) 2015 (6, 8) 2011 (6, 8) 2013 (6, 8) PDF PDF PDF PDF Fachbereich Mathematik – Naturwissenschaften Mathematik Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie) Informatik 2014 (6, 8) 2015 (6, 8) 2014 (6, 8) PDF PDF PDF Fachbereich geschichtlich-soziale Weltkunde Geschichte Erdkunde Politik 2014 (6, 8) 2014 (6, 8) 2015 (6, 8) PDF PDF PDF Fachbereich Arbeit / Wirtschaft – Technik Wirtschaft Technik Hauswirtschaft 2009 (6, 8) 2010 (6, 8) 2010 (6, 8) PDF PDF PDF Fachbereich musisch-kulturelle Bildung Musik Kunst Gestaltendes Werken Textiles Gestalten 2012 2012 2012 2012 8) 8) 8) 8) PDF PDF PDF PDF Evangelische Religion Katholische Religion Werte und Normen Islamische Religion 2009 (6, 8) 2009 (6, 8) 2009 (6, 8) 2014 (6, 8) PDF PDF PDF PDF Sport 2007 (6, 8) PDF 2011 (6, 8) 2011 (6, 8) 2011 (6, 8) PDF PDF PDF 2004 2004 2005 2005 2005 2005 7) 7) 7) 7) 7) 7) PDF PDF PDF PDF PDF PDF 2013 (6, 8) 2013 (6, 8) 2013 (6, 8) PDF PDF PDF REALSCHULE Schuljahrgänge 5 - 10 Schuljahrgänge 9/10 (6, (6, (6, (6, Curriculare Vorgaben Profil Gesundheit und Soziales Profil Technik Profil Wirtschaft Bildungsstandards Mittlerer Schulabschluss Deutsch Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch) Mathematik Physik Chemie Biologie (6, (6, (6, (6, (6, (6, OBERSCHULE Schuljahrgänge 5 - 10 2011 (d) Kerncurricula Fachbereich Sprachen Deutsch Englisch Französisch SVBl 10/2015 AMTLICHER TEIL 489 Schulform Erlass, Verordnung Fachbereich / Unterrichtsfach In Kraft seit Bearbeitungs- und (Bezugsquelle) Verfügbarkeitshinweis 1 2 3 4 5 Niederländisch Spanisch Latein 2012 (6, 8) 2012 (6, 8) 2012 (6, 8) PDF PDF PDF Fachbereich Mathematik – Naturwissenschaften Mathematik Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie) Informatik 2013 (6, 8) 2013 (6, 8) 2014 (6, 8) PDF PDF PDF Fachbereich geschichtlich-soziale Weltkunde Geschichte Erdkunde Politik 2013 (6, 8) 2013 (6, 8) 2013 (6, 8) PDF PDF PDF Fachbereich Arbeit / Wirtschaft – Technik Wirtschaft Technik Hauswirtschaft 2013 (6, 8) 2012 (6, 8) 2012 (6, 8) PDF PDF PDF Fachbereich musisch-kulturelle Bildung Musik Kunst Gestaltendes Werken Textiles Gestalten 2012 2012 2012 2012 (6, (6, (6, (6, 8) 8) 8) 8) PDF PDF PDF PDF Evangelische Religion Katholische Religion Werte und Normen Islamische Religion 2013 2013 2013 2014 (6, (6, (6, (6, 8) 8) 8) 8) PDF PDF PDF PDF Sport 2007 (6, 8) PDF 2005 (6, 7) 2005 (6, 7) 2005 (6, 7) PDF PDF PDF 2004 2004 2005 2005 2005 2005 7) 7) 7) 7) 7) 7) PDF PDF PDF PDF PDF PDF 2008 (6, 8) PDF Bildungsstandards Hauptschulabschluss Jahrgangsstufe 9 Deutsch Erste Fremdsprache Mathematik Mittlerer Schulabschluss Deutsch Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch) Mathematik Physik Chemie Biologie (6, (6, (6, (6, (6, (6, FÖRDERSCHULE / Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Förderschwerpunkt Lernen Schuljahrgänge 1 - 9 Kerncurricula Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen gelten die Kerncurricula der Grundschule und der Hauptschule unter Berücksichtigung der spezifischen individuellen Lernvoraussetzungen. Materialien Materialien für einen kompetenzorientierten Unterricht „Förderschwerpunkt Lernen” 490 AMTLICHER TEIL SVBl 10/2015 Schulform Erlass, Verordnung Fachbereich / Unterrichtsfach In Kraft seit Bearbeitungs- und (Bezugsquelle) Verfügbarkeitshinweis 1 2 3 4 Förderschwerpunkt Sehen/Hören 5 Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sehen oder Hören gelten die Kerncurricula der Grund-, Haupt- oder Realschule unter Berücksichtigung der spezifischen individuellen Lernvoraussetzungen. Schuljahrgänge 1 - 9 Rahmenrichtlinien Empfehlungen für den Unterricht in der Schule für Taubblinde 1986 (4) Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Kerncurriculum Schuljahrgänge 1 - 9 Fachbereiche: Kommunikation/Deutsch, Mathematik, Sachunter- 2007 (6, 8) richt, Bewegung und Sport, Musik, Hauswirtschaft, Gestalten PDF Rahmenrichtlinien Evangelische Religion Katholische Religion Abschlussstufe 1988 (5) 1988 (5) 1994 (5) in Bearbeitung Kerncurricula Deutsch Englisch Französisch Niederländisch Spanisch Latein 2006 (6, 8) 2015 (6, 8) 2009 (6, 8) 2011 (6, 8) 2009 (6, 8) 2011 (6, 8) PDF PDF PDF PDF PDF PDF Mathematik 2012 (6, 8) PDF Evangelische Religion Katholische Religion Werte und Normen Islamische Religion 2009 (6, 8) 2009 (6, 8) 2009 (6, 8) 2014 (6, 8) PDF PDF PDF PDF Sport 2007 (6, 8) PDF Gesellschaftslehre (Geschichte, Politik, Erdkunde) 2015 (6, 8) PDF Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) 2012 (6, 8) PDF Informatik 2014 (6, 8) PDF Musisch-kulturelle Bildung Musik Kunst 2012 (6, 8) 2012 (6, 8) PDF PDF Arbeit – Wirtschaft – Technik 2010 (6, 8) PDF 2011 2011 2011 2011 2011 PDF PDF PDF PDF PDF INTEGRIERTE GESAMTSCHULE Schuljahrgänge 5 - 10 Schuljahrgänge 5 - 10 2010 (e) Ergänzende Curriculare Vorgaben Deutsch Englisch Französisch Spanisch Latein (6) (6) (6) (6) (6) SVBl 10/2015 AMTLICHER TEIL 491 Schulform Erlass, Verordnung Fachbereich / Unterrichtsfach In Kraft seit Bearbeitungs- und (Bezugsquelle) Verfügbarkeitshinweis 1 2 3 4 5 Evangelische Religion Katholische Religion Werte und Normen 2011 (6) 2011 (6) 2011 (6) PDF PDF PDF Gesellschaftslehre und Arbeit – Wirtschaft – Technik 2011 (6) PDF Bildungsstandards Mittlerer Schulabschluss Deutsch Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch) Mathematik Physik Chemie Biologie 2004 2004 2004 2005 2005 2005 (6, (6, (6, (6, (6, (6, 7) 7) 7) 7) 7) 7) PDF PDF PDF PDF PDF PDF GYMNASIUM Schuljahrgänge 5 - 10 Schuljahrgänge 7 - 10 2012 (f, g) Kerncurricula Aufgabenfeld A Deutsch Englisch Französisch Niederländisch Spanisch Latein Griechisch 2015 (6, 8) 2015 (6, 8) 2009 (6, 8) 2011 (6, 8) 2009 (6, 8) 2008 (6, 8) 2008 (6, 8) PDF PDF PDF / in Bearbeitung PDF PDF / in Bearbeitung PDF PDF Musik Kunst 2012 (6, 8) 2012 (6, 8) PDF / in Bearbeitung PDF / in Bearbeitung Aufgabenfeld B Geschichte Erdkunde Politik-Wirtschaft 2015 (6, 8) 2015 (6, 8) 2015 (6, 8) PDF PDF PDF Evangelische Religion Katholische Religion Werte und Normen Islamische Religion 2009 (6, 8) 2009 (6, 8) 2009 (6, 8) 2014 (6, 8) PDF / in Bearbeitung PDF / in Bearbeitung PDF PDF Aufgabenfeld C Mathematik Physik Chemie Biologie 2015 2015 2015 2015 8) 8) 8) 8) PDF PDF PDF PDF Informatik 2014 (6, 8) PDF Sport 2007 (6, 8) PDF / in Bearbeitung 1983 (3) 2000 (2, 6) PDF (6, (6, (6, (6, Rahmenrichtlinien Russisch Besonderes Unterrichtsangebot im Fach Musik 492 AMTLICHER TEIL SVBl 10/2015 Schulform Erlass, Verordnung Fachbereich / Unterrichtsfach In Kraft seit Bearbeitungs- und (Bezugsquelle) Verfügbarkeitshinweis 1 2 3 4 5 Bildungsstandards Mittlerer Schulabschluss Deutsch Erste Fremdsprache (Englisch, Französisch) Mathematik Physik Chemie Biologie GYMNASIALE OBERSTUFE - 2004 2004 2004 2005 2005 2005 (6, (6, (6, (6, (6, (6, 7) 7) 7) 7) 7) 7) PDF PDF PDF PDF PDF PDF 2012 (h, i, j, k) Kerncurricula des Gymnasiums der Gesamtschule des Abendgymnasiums des Kollegs Deutsch Englisch Französisch Niederländisch Spanisch Latein Griechisch 2010 (6, 8) 2010 (6, 8) 2012 (6, 8) 2012 (6, 8) 2012 (6, 8) 2011 (6, 8) 2011 (6, 8) PDF / in Bearbeitung PDF / in Bearbeitung PDF / in Bearbeitung PDF PDF PDF PDF Musik – zum 1.8.2015 verbindlich für die Einfüh- 2015 (6, 8) rungsphase an Integrierter Gesamtschule, Abendgymnasium und Kolleg; ab dem 1.8.2016 für das erste Jahr der Qualifikationsphase, ab dem 1.8.2017 für das zweite Jahr der Qualifikationsphase Kunst – zum 1.8.2015 verbindlich für die Einfüh- 2015 (6, 8) rungsphase an Integrierter Gesamtschule, Abendgymnasium und Kolleg; ab dem 1.8.2016 für das erste Jahr der Qualifikationsphase, ab dem 1.8.2017 für das zweite Jahr der Qualifikationsphase PDF Geschichte Erdkunde Politik-Wirtschaft 2011 (6, 8) 2011 (6, 8) 2009 (6, 8) PDF PDF PDF / in Bearbeitung Evangelische Religion Katholische Religion Werte und Normen 2012 (6, 8) 2012 (6, 8) 2012 (6, 8) PDF PDF PDF Mathematik Physik Chemie Biologie 2010 2010 2010 2010 PDF / in Bearbeitung PDF PDF PDF Sport 2011 (6, 8) (6, (6, (6, (6, 8) 8) 8) 8) PDF PDF Rahmenrichtlinien SCHULFORMÜBERGREIFEND 2005 (l) 2011 (m) Russisch 1983 (3) Kunst Musik 1993 (2, 6) 1985 (6) Rechtskunde Wirtschaftslehre Pädagogik Philosophie 1983 1984 1985 1985 Informatik 1993 (2) in Bearbeitung Materialien / Rahmenrichtlinien Deutsch als Zweitsprache Rahmenrichtlinien Sportförderunterricht Bestimmungen für den Schulsport 2002 (1, 6) 2003 (3, 6) 2011 (6) PDF PDF PDF PDF PDF (3) (3) (3) (3) SVBl 10/2015 Erläuterungen Bezugsquellen für Kerncurricula und Rahmenrichtlinien (1) Verlag J. Maiß GmbH, Postfach 26 01 52, 80058 München, Tel.: 089 2420970, Fax: 089 2285809, E-Mail: Info@maiss.de (2) Schroedel Schulbuchverlag, Bildungshaus Schulbuchverlage Westermann Schroedel Diesterweg Schöningh Winklers GmbH, Braunschweig, Georg-Westermann-Allee 66, 38104 Braunschweig, Tel.: 0531 7080, E-Mail: sco@schroedel.de (3) Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), Keßlerstraße 52, 31134 Hildesheim, Tel.: 05121 1695220, E-Mail: versand@nlq.nibis.de (4) Bildungszentrum für Taubblinde, Albert-Schweitzer-Hof 27, 30559 Hannover, Tel.: 0511 51 00 80 (5) Niedersächsisches Kultusministerium, Ref. 32, Postfach 161, 30001 Hannover, Tel.: 0511 1207265, E-Mail: poststelle @mk.niedersachsen.de (6) Niedersächsischer Bildungsserver: www.nibis.de; Datenbank: www.cuvo.nibis.de (7) Firma Wolters Kluwer Deutschland, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln, Tel.: 0221 943737345, Fax: 02631 80112240, E-Mail: info@wolterskluwer.de (8) unidruck, Weidendamm 19, 30167 Hannover, Bestellung bitte nur per Fax: 0511 7011854 Lern- und Lehrmittel – „Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln“ Rd.Erl. des MK. v. 1.1.2013 (SVBl. S. 30), Homepage des MK: www.mk.niedersachsen.de => Schule => Schulorganisation => Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln – „Das Niedersächsische Schulbuchverzeichnis“ abzurufen unter: www.nibis.de => Service => Materialien => NLQ-Publikationen => Schulbuchverzeichnis, Tel.: 05121 1695249 AMTLICHER TEIL 493 (g) „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5-10 des Gymnasiums” - RdErl. d. MK vom 23.6.2015 (SVBl S. 301), VORIS 22410 (h) „Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO)” vom 17.2.2005 (Nds. GVBl. S. 51, SVBl. S. 171), zuletzt geändert durch Verordnung d. MK vom 16.12.2011 (Nds. GVBl. S. 505, Berichtigung 2012 S. 27, SVBl. 2012 S. 72, Berichtigung S. 224), VORIS 22410 „Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (EB-VO-GO)” – RdErl. d. MK vom 17.2. 2005 (SVBl. S. 177), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK v. 4.2.2014 (SVBl. S. 116), VORIS 22410 (i) „Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg (VO-AK)” vom 2.5.2005 (Nds. GVBl. S. 130, SVBl. S. 277); zuletzt geändert durch Verordnung d. MK vom 5.10.2011 (Nds. GVBl S. 336, SVBl S. 419), VORIS 22410 „Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg (EB-VO-AK)” - RdErl. d. MK vom 2.5.2005 (SVBl. S. 285), geändert durch RdErl. d. MK vom 7.6.2011 (SVBl S. 223), VORIS 22410 (j) „Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (AVOWA-Ni)“ vom 2.5.2005 (Nds. GVBl. S. 139, SVBl. S. 299); zuletzt geändert durch Verordnung vom 15.11.2012 (Nds. GVBl S. 457; SVBl S. 600), VORIS 22410 (k) „Ergänzende Bestimmung zur VO über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (EB-AVO-WaNi)“ – RdErl. d. MK vom 15.11. 2012 (SVBl. 2013, S. 5), Berichtigung (SVBl. 2013, S. 177), VORIS 22410 (l) „KMK-Empfehlungen zum Sportförderunterricht“, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.2.1982 i. d. F. vom 17.9.1999 (SVBl. 2000, S. 244) (m) „Bestimmungen für den Schulsport“ – RdErl. d. MK vom 1.10.2011, (SVBl. S. 359), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK vom 9.4.2013 (SVBl. S. 223), VORIS 22410 Fundstellen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften (a) „Die Arbeit in der Grundschule” – RdErl. d. MK vom 1.8.2012 (SVBl. S. 404), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK vom 1.9.2015 (SVBl S. 399), VORIS 22410 Berichtigung (b) „Die Arbeit in der Hauptschule“ – RdErl. d. MK vom 27.4.2010 (SVBl. S. 173, Berichtigung S. 257), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK vom 9.4.2013 (SVBl S. 220), VORIS 22410 Der Änderungserlass d. MK v. 1.9.2015 - 22.2-81020 (SVBl. S. 399) – VORIS 22410 – zum RdErl. „Die Arbeit in der Grundschule“ und die Nicht amtliche Lesefassung Die Arbeit in der Grundschule (SVBl. S. 404) werden wie folgt berichtigt: (c) „Die Arbeit in der Realschule” – RdErl. d. MK vom 27.4. 2010 (SVBl. S. 182), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK vom 9.4.2013 (SVBl S. 221), VORIS 22410 In Nummer 18 (Nummer 12 der Lesefassung) erhält die Nummer 12.2 folgende Fassung: Die Nummern 2.1.1 und 2.1.2 des Bezugserlasses zu q) treten mit Ablauf des 31.8.2015 außer Kraft. (d) „Die Arbeit in der Oberschule“ – RdErl. d. MK vom 7.7. 2011 (SVBl. S. 221), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK vom 23.6.2015 (SVBl. S. 310), VORIS 22410 (e) „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5-10 der Integrierten Gesamtschule (IGS)” – RdErl. d. MK vom 1.8.2014 (SVBl. S. 442), VORIS 22410 (f) „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5-10 der Kooperativen Gesamtschule (KGS)“ – RdErl. d. MK vom 3.8.2015 (SVBl. S. 410), VORIS 22410 Die in Nummer 19 (Nummer 13 der Lesefassung) genannte Anlage 1 des Anhangs erhält die folgende Fassung: 494 AMTLICHER TEIL SVBl 10/2015 Anlage 1 Protokoll zur Beratung anlässlich des Übergangs von Klasse 4 nach 5 Name der Schülerin / des Schülers Klassenlehrer/in: Teilnehmende Personen: Kompetenzbereiche im Fach Besprochen Bitte ? setzen! Schule: Klasse: 1. Gespräch am O nicht wahrgenommen 2. Gespräch am O nicht wahrgenommen Vertieft besprochen (kurze Erläuterung und Verweis auf die ILE) Arbeitsverhalten Leistungsbereitschaft u. Mitarbeit Ziel- u. Ergebnisorientierung Kooperationsfähigkeit Selbstständigkeit Sorgfalt und Ausdauer Verlässlichkeit Sonstiges Sozialverhalten Reflexionsfähigkeit Konfliktfähigkeit Vereinbaren und Einhalten von Regeln; Fairness Hilfsbereitschaft und Achtung anderer Übernahme von Verantwortung Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens Sonstiges Festgestellter Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Schwerpunkt Deutsch Lesen Schreiben Sprechen / Zuhören Sonstiges SVBl 10/2015 AMTLICHER TEIL 495 Mathematik Zahlen und Operationen Größen und Messen Raum und Form Muster und Strukturen Daten und Zufall Sonstiges Sachunterricht Zeit und Geschichte Gesellschaft und Politik Raum Natur Technik Sonstiges Englisch Hör- / Hör-Seh-Verstehen Sprechen Leseverstehen Methodenkompetenz / Sonstiges Anmerkungen zu weiteren Fächern, z. B. Musik, Kunst, Sport, Werken Weitere Gesprächsinhalte (z. B. Stärken, Lernschwierigkeiten, Förder- / Fordermaßnahmen, Förder- / Forderpläne, Nachteilsausgleich, abweichende Leistungsbewertung, Wiederholen / Überspringen eines Jahrgangs (s. u.), Beteiligung (außer)schulischer Fachkräfte) Erläuterungen zu den vertiefenden Gesprächsthemen sind der ILE zu entnehmen und Grundlage des Gesprächs. Die Dokumentation der ILE wurde erläutert und vorgelegt. Unterschrift beratende Lehrkraft Unterschrift der Schülerin / des Schülers (falls anwesend) Unterschrift Erziehungsberechtigte Weitere Informationen: O Förderung Deutsch als Bildungssprache O Wiederholen / Überspringen des Jgs. ______ Folgende Unterlagen liegen dem 2. Protokoll zur Übergabe an die jeweilige weiterführende Schule bei: O Dokumentation der individuellen Lernentwicklung O Lernstandserhebungen / Diagnostikergebnisse O Förder- und Forderpläne O sonstige Anhänge 496 AMTLICHER TEIL Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule (IGS) RdErl. d. MK v. 17.9.2015 – 34-81071 – VORIS 22410 – Bezug: RdErl. v. 1.8.2014(SVBl. S. 442) – VORIS 22410 – Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 1.8.2015 wie folgt geändert: Die Fußnote 2) der Anlage 1 zu Nummer 3.1 (Stundentafel) erhält folgende Fassung: „Wird die zweite Fremdsprache als Wahlpflichtfremdsprache ab Schuljahrgang 6 angeboten, entscheidet die Schule für diesen Schuljahrgang über eine Kürzung im Umfang von insgesamt vier Pflichtstunden in den Fachbereichen Gesellschaftslehre, Naturwissenschaften, Musisch-kulturelle Bildung oder Arbeit-Wirtschaft-Technik. Für alle Schülerinnen und Schüler, die keine zweite Fremdsprache wählen, richtet die Schule Wahlpflichtunterricht im Umfang der vorgenommenen Kürzungen ein. Dabei sind die Fachbereiche, in denen Kürzungen erfolgen, zu berücksichtigen. Zur Minderung von Stundenkürzungen kann eine Stunde aus dem der Schule gem. Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“ zur schuleigenen Schwerpunktsetzung zugewiesenen Stundenkontingent verwendet werden.“ Volkstrauertag 2015 SVBl 10/2015 Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. beabsichtigt, in der Zeit vom 1.10. bis zum 31.12.2015 eine Haus- und Straßensammlung durchzuführen. In diesem Zusammenhang wird auf den Erlass „Wirtschaftliche Betätigung, Werbung, Information, Bekanntmachungen und Sammlungen in Schulen sowie Zuwendungen für Schulen“ vom 1.12.2012 (SVBl. S. 598) verwiesen. Verleihung des Schülerfriedenspreises für 2015; Verlängerung der Bewerbungsfrist Bek. d. MK v. 1.9.2015 – 23 – 83012/1 (2015) Bezug: a) Bek. d. MK. v. 12.3.2015 – 23-83012/1 (2015) b) RdErl. d. MK v. 7.7.2011 (SVBl. S. 276) – VORIS 22410 – Bewerbungen von Schulen für den Schülerfriedenspreis 2015 können noch bis spätestens 15.11.2015 beim Referat 23 des Niedersächsischen Kultusministeriums, Postfach 161, 30001 Hannover, eingereicht werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bezugserlasses. Neue Kurse im Programm des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) Bek. d. MK v. 1.9.2015 - 23.3-82 104/1.2 Bezug: a) RdErl. d. MK v. 30.9.2004 (SVBl. S. 502) b) RdErl. d. MK v. 1.12.2012 (SVBl. S. 598) – VORIS 22410 – Weiterbildungsmaßnahme „Englisch an berufsbildenden Schulen“ Die Schulen werden gebeten, auch in diesem Jahr die Schülerinnen und Schüler im Sinne des Bezugserlasses zu a) auf den Volkstrauertag vorzubereiten. Inhalte Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. stellt auf Anforderung Unterrichtsmaterial (Broschüren, Filme, Videos) und Informationen zu seinen Schulprojektfahrten und Jugendbegegnungsstätten zur Verfügung. Anfragen können an folgende Anschriften gerichtet werden: Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., Landesverband Niedersachsen, Wedekindstraße 32, 30161 Hannover, Tel.: 0511 321282, Fax: 0511 306531, E-Mail: niedersachsen@ volksbund.de, Internet: www.volksbund-niedersachsen.de Bezirksverband Braunschweig: Tel.: 0531 49930, Fax: 0531 126301, E-Mail: bv-braunschweig@volksbund.de Bezirksverband Hannover: Tel.: 0511 327363, Fax: 0511 3632845, E-Mail: bv-hannover@volksbund.de Bezirksverband Lüneburg / Stade: Tel.: 04131 36695 Fax: 04131 36605, E-Mail: bv-lueneburg@volksbund.de Bezirksverband Weser-Ems: Tel.: 0441 13684, Fax: 0441 13811, E-Mail: bv-weser-ems@volksbund.de Das Fach Englisch hat an den berufsbildenden Schulen durch seinen Pflicht- bzw. Wahlpflichtcharakter an Bedeutung gewonnen. Eine ausreichende Zahl von Lehrkräften mit einer Lehrbefähigung für Englisch steht jedoch nicht zur Verfügung. Diese Maßnahme soll die Förderung der berufsfeldbezogenen Sprachkenntnisse sowie die Entwicklung didaktisch-methodischer Unterrichtskompetenz unter besonderer Berücksichtigung eines handlungsorientierten Unterrichtsansatzes unterstützen. Die Weiterbildungsmaßnahme wendet sich an Lehrkräfte aller Berufsfelder. Sie qualifiziert, künftig Englischunterricht in der Berufsschule und der Berufsfachschule erteilen zu können. Voraussetzungen sind gute Kenntnisse der englischen Sprache sowie die Bereitschaft, diese Sprachkenntnisse im Verlauf der Weiterbildungsmaßnahme zu erweitern und zu festigen. Die Weiterbildungsmaßnahme besteht aus drei einwöchigen Kursen in Niedersachsen und einem zweiwöchigen Kurs in England. Die erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme wird durch ein Zertifikat bescheinigt. Teilnehmerkreis Lehrkräfte (keine Referendarinnen / Referendare, keine Lehrkräfte für Fachpraxis) an berufsbildenden Schulen, die über fundierte Englisch-Grundkenntnisse verfügen SVBl 10/2015 Veranstaltungskosten Die Kosten der gesamten Maßnahme werden, ohne die Eigenbeteiligung und die Reisekosten zu den Kursen, vorbehaltlich der Zusage der Haushaltsmittel, vom NLQ übernommen. Für Kurs IV in England wird ein Eigenanteil von 400 Euro erhoben. AMTLICHER TEIL 497 Kurs IV – Nummer: 16.24.03 Sprach- und landeskundliches Seminar in England Tagungsort: Inlingua College in Cheltenham, England Zeitraum: 18.6. bis 2.7.2016 (Sommerferien) Unterbringung in Gastfamilien, inkl. Verpflegung, CollegeGebühren (ca. 20 Std. Sprachunterricht pro Woche), teilweise Exkursionen, inkl. Flugkosten Die Fahrtkosten zum / vom Flughafen werden nicht vom NLQ übernommen. Anmeldung / Hinweise / Kontakt Ablauf Die Anmeldung zu der gesamten Weiterbildungsmaßnahme ist nur für Kurs I, Nummer: 15.48.25, erforderlich und verpflichtet zur Teilnahme an der gesamten Maßnahme. Kurs I – Nummer: 15.48.25 Einführung in einen handlungsorientierten Sprachunterricht Tagungsort: Osnabrück Zeitraum: 23. bis 27.11.2015 Kurs II – Nummer: 16.06.14 Berufsfeldspezifischer Fremdsprachenunterricht Tagungsort: Osnabrück Zeitraum: 8. bis 12.2.2016 Kurs III – Nummer: 16.17.04 Mediengestützter Englischunterricht Tagungsort: Osnabrück Zeitraum: 25. bis 29.4.2016 Online-Anmeldung: https://vedab.nibis.de/veran.php?vid=80588 Anmeldeschluss: 31.10.2015 Ansprechpartnerin im NLQ: Christiane Frommholz, Tel.: 05121 1695 254, E-Mail: christiane.frommholz@nlq.niedersachsen. de 498 STELLENAUSSCHREIBUNGEN SVBl 10/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN1) Allgemein 1. Niedersächsisches Kultusministerium Im Niedersächsischen Kultusministerium ist zum 1.2.2016 der Dienstposten einer Bearbeiterin / eines Bearbeiters im Referat 25 (Individuelle Förderung, Interkulturelle Bildung und Sprachbildung, Kulturelle Bildung, Schulpsychologie und Prävention) zu besetzen. Der Dienstposten soll im Wege der Abordnung für die Dauer von drei Jahren besetzt werden. Die Besoldung während der Abordnung richtet sich nach dem derzeitigen Amt der Bewerberin bzw. des Bewerbers. Bewerben können sich Lehrkräfte aus dem niedersächsischen Schuldienst, die die Befähigung für ein Lehramt an allgemein bildenden Schulen nachweisen. Die Dienstposteninhaberin bzw. der Dienstposteninhaber ist zuständig für das Sachgebiet „Kulturelle und musikalische Bildung“. Hierzu gehören neben der Zuständigkeit für die Grundsatzangelegenheiten sowie die Begabungs- und Talentförderung im Bereich der kulturellen und musikalischen Bildung folgende Tätigkeitsfelder: – Initiierung und Weiterentwicklung von Kooperationsprojekten mit außerschulischen Partnern, der Zusammenarbeit mit Hochschulen und Universitäten sowie mit musik- und kulturpolitisch relevanten Verbänden erwünscht. Erfahrungen in einer Verwaltungsbehörde sind von Vorteil. Der Dienstposten ist bedingt teilzeitgeeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Das Niedersächsische Kultusministerium ist im Rahmen des audit berufundfamilie® als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Bewerbungen sind mit einem aussagekräftigen Lebenslauf sowie einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von drei Wochen nach Erscheinen der Stellenausschreibung auf dem Dienstweg an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 13, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, zu richten. Für fachliche Rückfragen steht Frau Wenzel, Tel.: 0511 1207201, zur Verfügung. 2. Niedersächsisches Kultusministerium Im Niedersächsischen Kultusministerium ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten einer Bearbeiterin / eines Bearbeiters im Referat 32 (Oberschulen, Hauptschulen, Realschulen) zu besetzen. – Zusammenarbeit mit der „Musikland gGmbH Niedersachsen“, mit dem Landesmusikrat Niedersachsen und seinen angeschlossenen Verbänden, den Hochschulen und Kulturinstitutionen, Der Dienstposten soll im Wege der Abordnung für die Dauer von drei Jahren besetzt werden. – Begleitung und Weiterentwicklung von Kooperationen von Schulen mit Verbänden, Hochschulen und Institutionen der bildenden Künste, Theaterpädagogik und des Darstellenden Spiels, Die Dienstposteninhaberin oder der Dienstposteninhaber soll als Bearbeiterin oder als Bearbeiter schulfachliche Aufgaben in den Arbeitszusammenhängen des Referats sowie unterstützende Aufgaben im Bereich der Entwicklung der zentralen Abschlussarbeiten im Sekundarbereich I sowie der Entwicklung von Kerncurricula für die Hauptschule, die Realschule und die Oberschule wahrnehmen. – Förderung von Projekten der Breiten- und Spitzenförderung im Rahmen des Aktionsprogramms „HAUPTSACHE: MUSIK“ mit Schulen und außerschulischen Partnern, – Begleitung und Entwicklung innovativer Schulentwicklungs- und Vermittlungsprogramme sowie Kooperationsprojekte von Kultureinrichtungen mit allgemein bildenden Schulen, insbesondere in den Projekten „Musikalische Grundschule“ und „SCHULE:KULTUR!“. Gesucht wird eine verantwortungsbewusste und entscheidungsfreudige Persönlichkeit mit der Lehrbefähigung für das Fach Musik, entsprechenden schulpraktischen Erfahrungen und umfassenden Kenntnissen über aktuelle Entwicklungen in der kulturellen und musikalischen Bildung. Die Position erfordert in besonderem Maße Kreativität und die Fähigkeit zu konzeptionellem Denken, zur Kommunikation, zur Kooperation und zur Teamarbeit sowie Verhandlungskompetenz, Flexibilität, Reformoffenheit und Innovationsbereitschaft. Darüber hinaus sind Kenntnisse und Erfahrungen in Die Besoldung während der Abordnung richtet sich nach dem derzeitigen Amt der Bewerberin bzw. des Bewerbers. Gesucht wird eine verantwortungsbewusste und entscheidungsfreudige Persönlichkeit aus dem niedersächsischen Schuldienst mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen oder an Grund-, Haupt- und Realschulen. Die Ausschreibung richtet sich hierbei an Bewerberinnen und Bewerber, die sich im Eingangsamt befinden oder ein schulisches Funktionsamt – unterhalb der Schulleitungsebene – bekleiden. Die Unterrichtsbefähigung für die Unterrichtsfächer Deutsch und / oder Mathematik und eine mehrjährige Unterrichtserfahrung im Sekundarbereich I sind erwünscht. Von Bewerberinnen und Bewerber wird zudem Anwendungswissen im Umgang mit Textverarbeitungsprogrammen erwartet. Der Dienstposten ist bedingt teilzeitgeeignet. 1) nachzulesen auch im Internet unter http://www.mk.niedersachsen.de (-> Service -> Schulverwaltungsblatt – Stellenausschreibungen) SVBl 10/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 499 Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. – Bearbeitung weiterer übergreifender Aufgaben im Dezernat berufliche Bildung. Das Niedersächsische Kultusministerium ist im Rahmen des audit berufundfamilie® als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Die Tätigkeiten sollen einerseits im Kontext mit der Initiierung, Begleitung und Evaluation von Prozessen des Qualitätsmanagements (Qualitätssicherung, -entwicklung und -kontrolle) an berufsbildenden Schulen ausgeübt werden und sind andererseits den veränderten Anforderungen schulischer Eigenverantwortlichkeit anzupassen. Bewerbungen sind mit einem aussagekräftigen Lebenslauf sowie einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von drei Wochen nach Erscheinen der Stellenausschreibung auf dem Dienstweg an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 13, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, zu richten. Für fachliche Rückfragen steht Herr Henke, Tel.: 0511 1207282, zur Verfügung. 3. Niedersächsische Landesschulbehörde Bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten einer Dezernentin / eines Dezernenten im Dezernat 4 (Berufliche Bildung) in der Regionalabteilung Osnabrück zu besetzen. Der Dienstposten (Leitende Regierungsschuldirektorin / Leitender Regierungsschuldirektor) ist nach Besoldungsgruppe A 16 BBes0 bewertet. Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in der beruflichen Fachrichtung Bautechnik, Holztechnik oder Farbtechnik und Raumgestaltung. Darüber hinaus müssen Bewerberinnen und Bewerber über mehrjährige Berufserfahrung im Schuldienst verfügen sowie mehrjährig eine herausgehobene Funktion mit Leitungsaufgaben im Schuldienst, in der Schulverwaltung oder vergleichbaren Einrichtungen erfolgreich wahrgenommen haben, davon mehrjährig in einem Amt der Besoldungsgruppe A 15 oder A 16 in einer Schule oder in einem Studienseminar oder in herausgehobener Position in der Schulverwaltung oder vergleichbaren Einrichtungen. Die Dienstposteninhaberin bzw. der -inhaber soll als Dezernentin bzw. als Dezernent an der Koordinierung und Steuerung schulfachlicher Aufgaben auf regionaler und landesweiter Ebene planend und gestaltend mitwirken, die Schulen, die Studienseminare und die Schulträger beraten sowie Kontakte mit der ausbildenden Wirtschaft, den Kammern und Verbänden der Wirtschaft sowie den Universitäten pflegen. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Tätigkeitsfelder: – Steuerung und Koordinierung schulfachlicher Angelegenheiten der Berufsbereiche Bautechnik, Holztechnik sowie Farbtechnik und Raumgestaltung, – schulische Ergebnissteuerung im Rahmen eines Kontrakt managements, – Innovationsmanagement und Schul- und Unterrichtsentwicklung, – Personalmanagement, – Konfliktmanagement einschließlich Beschwerden, – schulfachliche Angelegenheiten, bezogen auf Schulen in freier Trägerschaft, Die Bewerberin / der Bewerber soll mit der schul- und bildungspolitischen Entwicklung vertraut sein und über Kenntnisse von Strukturen und Bildungsgängen der berufsbildenden Schulen verfügen. Erwartet werden praktische Erfahrungen in der Personalführung, in der Einführung und Etablierung eines Qualitätsmanagements und Kompetenzen in der Gestaltung zukunftsorientierter Lehr- und Lernprozesse. Weiterhin sind Erfahrungen im Bereich der neuen Medien, im Umgang mit Informationstechnologien, in der Organisationsentwicklung und im Projektmanagement erforderlich. Innovationskraft, Gestaltungsfreude, Verhandlungsgeschick, Kooperationsbereitschaft, aber auch die Bereitschaft und Fähigkeit, sich schnell in neue Aufgaben einzuarbeiten, sowie Erfahrungen im Umgang mit Verbänden und Institutionen haben bei der Wahrnehmung der Aufgaben einen hohen Stellenwert. Die Bewerbung soll Hinweise auf Erfahrungen und konzeptionelle Vorstellungen für das o. g. Aufgabenspektrum enthalten. Es können sich auch entsprechend qualifizierte Tarifbeschäftigte bewerben. Das Auswahlverfahren erfolgt auf der Grundlage des RdErl. des MK vom 4.8.2010, SVBl.9/2010, S. 320 ff. („Verfahren zur Übertragung von Ämtern im Schulaufsichtsdienst“), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK vom 4.10.2011, SVBl. 12/2011, S. 480, der entsprechend auch auf tarifbeschäftigte Bewerberinnen und Bewerber anzuwenden ist. Wird eine Tarifbeschäftigte oder ein Tarifbeschäftigter ausgewählt, so erhält sie bzw. er nach erfolgreicher Erprobungszeit und danach erfolgter Übertragung des Arbeitsplatzes ein Entgelt nach den zum Zeitpunkt der Übertragung geltenden tarifrechtlichen Bestimmungen für höherwertige Arbeitsplätze. Der Dienstposten ist bedingt teilzeitgeeignet. Die Niedersächsische Landesschulbehörde strebt an, Unterrepräsentanzen i. S. des Niedersächsischen Gleichstellungsgesetzes in allen Bereichen und Positionen abzubauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen sind unter Beifügung eines tabellarischen Lebenslaufs sowie einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der Stellenausschreibung im Schulverwaltungsblatt auf dem Dienstweg an das Niedersächsische Kultusministerium, Abteilung 4, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, zu richten. Mit Blick auf ggf. erforderliche kurzfristige Terminabstimmungen wäre die Angabe von Handy-Nummer und privater E-Mail-Adresse hilfreich. Für Rückfragen steht im Nds. Kultusministerium Frau Hartwig, Tel.: 0511 1207374; E-Mail: cornelia.hartwig@mk.niedersachsen.de, zur Verfügung. 500 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 4. Niedersächsische Landesschulbehörde Bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde sind – vorbehaltlich der Freigabe des Ausschusses für Haushalt und Finanzen – zum 1.9.2016 zwei nach Besoldungsgruppe A 15 BBesO bewertete Dienstposten einer Dezernentin / eines Dezernenten im Dezernat 2 (Grund-, Ober-, Haupt-, Real- und Förderschulen) zu besetzen. Der Einsatz ist in der Regionalabteilung Hannover der Niedersächsischen Landesschulbehörde am Standort Syke vorgesehen. Die Dienstposteninhaberin oder der Dienstposteninhaber soll als Dezernentin oder als Dezernent schulfachliche Aufgaben für alle Schulen der Schulformen Grund-, Ober-, Haupt-, Realund Förderschulen innerhalb des übertragenen Geschäftsbereiches wahrnehmen. Neben der Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht soll sie oder er daran mitwirken, die Qualitätsentwicklung und die Zusammenarbeit der Schulen zu fördern. Die Bewerberin oder der Bewerber muss über die Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder für Sonderpädagogik verfügen. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die Bewerberin oder der Bewerber über mehrjährige Berufserfahrung im Schuldienst verfügt und mehrjährig eine herausgehobene Funktion mit Leitungsaufgaben im Schuldienst, in der Schulverwaltung oder vergleichbaren Einrichtungen erfolgreich wahrgenommen hat. Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden insbesondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zu folgenden Bereichen erwartet: – Beratung von Personen und Gremien, – Zusammenarbeit mit schulischen Gremien, mit anderen Schulen und außerschulischen Einrichtungen, – Personalentwicklung, – Schulprogrammentwicklung, Unterrichtsentwicklung, schulische Arbeitsprogramme, – Entwicklung der Schulqualität, Vergleichsarbeiten, Standards und Abschlussprüfungen, – Instrumente schulinterner Evaluation, – Förderkonzepte, – Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Ferner wird auf die Fähigkeit, sich in neue Sachgebiete einzuarbeiten, sowie auf Schlüsselqualifikationen wie Kooperations- und Teamfähigkeit, kommunikative Kompetenz und Verhandlungsgeschick besonderer Wert gelegt. SVBl 10/2015 folgter Übertragung des Arbeitsplatzes ein Entgelt nach den zum Zeitpunkt der Übertragung geltenden tarifrechtlichen Bestimmungen für höherwertige Arbeitsplätze. Die Dienstposten sind grundsätzlich teilzeitgeeignet. Die Niedersächsische Landesschulbehörde strebt an, Unterrepräsentanzen i. S. des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes in allen Bereichen und Positionen abzubauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Befähigung und Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen sind unter Beifügung eines tabellarischen Lebenslaufes und einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der Stellenausschreibung auf dem Dienstweg an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 11, Postfach 161, 30001 Hannover, zu richten. Mit Blick auf ggf. erforderliche kurzfristige Terminabstimmungen wäre die Angabe von Handy-Rufnummer und privater E-Mail-Adresse hilfreich. Nähere Auskünfte erteilt Herr Mensching, Niedersächsische Landesschulbehörde, Tel.: 0511 1062446. 5. Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Quali tätsentwicklung Beim Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) in Hildesheim sind – vorbehaltlich der Freigabe durch den Ausschuss für Haushalt und Finanzen – zum 1.8.2016 sechs nach Besoldungsgruppe A 15 BBesO bewertete Dienstposten einer Regierungsschuldirektorin / eines Regierungsschuldirektors in der Abteilung 2 – Evaluation und Schulinspektion – zu besetzen. Wegen der Besonderheit der Tätigkeit in der Schulinspektion ist die Arbeit grundsätzlich im Rahmen der mobilen Telearbeit auszuüben. Vorausgesetzt wird daher das Einverständnis zur Einrichtung eines Telearbeitsplatzes in der häuslichen Wohnung. Es wird die Bereitschaft erwartet, in erheblichem Umfang mehrtägige Dienstreisen (mit Übernachtungen) mit privatem PKW (gemäß den geltenden reisekostenrechtlichen Bestimmungen) durchzuführen. Die Schwerpunktaufgabe der Dienstposteninhaberinnen oder -inhaber besteht in der Durchführung von Inspektionen an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen des Landes Niedersachsen. Diese Aufgabe umfasst u. a. die: Es können sich auch entsprechend qualifizierte Tarifbeschäftigte bewerben. – Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Inspektionen, Das Auswahlverfahren erfolgt auf der Grundlage des Runderlasses des MK vom 4.8.2010, SVBl. 9/2010, S. 320 ff. („Verfahren zur Übertragung von Ämtern im Schulaufsichtsdienst“), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK vom 4.10.2011, SVBl. 12/ 2011, S. 480, der entsprechend auch auf tarifbeschäftigte Bewerberinnen und Bewerber anzuwenden ist. Wird eine Tarifbeschäftigte oder ein Tarifbeschäftigter ausgewählt, so erhält sie bzw. er nach erfolgreicher Erprobungszeit und danach er- – Mitarbeit in der Evaluation und Weiterentwicklung des Inspektionsverfahrens sowie seiner Methoden und Instrumente (z. B.: Videotrainings, Unterrichtsbeobachtungen, Arbeit in Arbeitsgruppen), – Mitarbeit in Projekten und Vorhaben bei Inspektionen mit besonderen Fragestellungen, – Leitung von Inspektionsteams. SVBl 10/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN Bewerberinnen und Bewerber müssen über die Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen oder an Realschulen verfügen. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die Bewerberinnen oder Bewerber über mehrjährige Berufserfahrung im Schuldienst verfügen und mehrjährig eine herausgehobene Funktion mit Leitungsaufgaben in einem Amt der BesGr. A 14 oder A 15 im Schuldienst, in der Schulverwaltung oder vergleichbaren Einrichtungen erfolgreich wahrgenommen haben. Ferner wird auf die Fähigkeit, sich in neue Sachgebiete einzuarbeiten, sowie auf Schlüsselqualifikationen wie Kooperations- und Teamfähigkeit, kommunikative Kompetenz und Verhandlungsgeschick besonderer Wert gelegt. 501 Veröffentlichung der Stellenausschreibung im Schulverwaltungsblatt auf dem Dienstweg an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 11, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, zu richten. Mit Blick auf ggf. erforderliche kurzfristige Terminabstimmungen wäre die Angabe von Handy-Rufnummer und privater E-Mail-Adresse hilfreich. Nähere Auskünfte erteilt Herr Till, NLQ, Tel.: 05121 1695316, E-Mail: uwe.till@nlq.niedersachsen.de. 6. Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wahrnehmung des Dienstpostens sind weiterhin Beim Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) in Hildesheim sind zum 1.8.2016 sechs nach Besoldungsgruppe A 14 BBesO bewertete Dienstposten – fundierte Kenntnisse von Strukturen und Bildungsgängen im niedersächsischen Schulsystem, einer Regierungsschulrätin / eines Regierungsschulrates in der Abteilung 2 – Evaluation und Schulinspektion – – Kenntnisse über schulisches Qualitätsmanagement, zu besetzen. – Kompetenzen in der Nutzung interner und externer Evaluationsinstrumente sowie in der Nutzung elektronischer Medien, Wegen der Besonderheit der Tätigkeit in der Schulinspektion ist die Arbeit grundsätzlich im Rahmen der mobilen Telearbeit auszuüben. Vorausgesetzt wird daher das Einverständnis zur Einrichtung eines Telearbeitsplatzes in der häuslichen Wohnung. – Kenntnisse über Grundsätze des Projektmanagements. Erwartet werden – Methodenkompetenzen hinsichtlich der Umsetzung komplexer Arbeitsabläufe, insbesondere bezüglich Zeit- und Prozessmanagement, – hohe Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft und Flexibilität, – Beherrschung von Techniken der Gesprächsführung. Wünschenswert sind Kenntnisse in der englischen Sprache für den fachlichen Austausch mit ausländischen Fachkolleginnen und -kollegen. Es wird die Bereitschaft erwartet, in erheblichem Umfang mehrtägige Dienstreisen (mit Übernachtungen) mit privatem PKW (gemäß den geltenden reisekostenrechtlichen Bestimmungen) durchzuführen. Die Schwerpunktaufgabe der Dienstposteninhaberinnen oder -inhaber besteht in der Durchführung von Inspektionen an berufsbildenden und allgemein bildenden Schulen des Landes Niedersachsen. Diese Aufgabe umfasst u. a. die: Es können sich auch entsprechend qualifizierte Tarifbeschäftigte bewerben. – Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Inspektionen, Das Auswahlverfahren erfolgt auf der Grundlage des Runderlasses des MK vom 4.8.2010, SVBl. 9/2010, S. 320 ff. („Verfahren zur Übertragung von Ämtern im Schulaufsichtsdienst“), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK vom 4.10.2011, SVBl. 12/ 2011, S. 480, der entsprechend auch auf tarifbeschäftigte Bewerberinnen und Bewerber anzuwenden ist. Wird eine Tarifbeschäftigte oder ein Tarifbeschäftigter ausgewählt, so erhält sie bzw. er nach erfolgreicher Erprobungszeit und danach erfolgter Übertragung des Arbeitsplatzes ein Entgelt nach den zum Zeitpunkt der Übertragung geltenden tarifrechtlichen Bestimmungen für höherwertige Arbeitsplätze. – Mitarbeit in der Evaluation und Weiterentwicklung des Inspektionsverfahrens sowie seiner Methoden und Instrumente (z. B. Videotrainings, Unterrichtsbeobachtungen, Arbeit in Arbeitsgruppen) Die Dienstposten sind durch die Notwendigkeit, die jeweilige Inspektion in einem vollständigen Zeitumfang durchzuführen, nur bedingt teilzeitgeeignet. Das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung strebt an, Unterrepräsentanzen i. S. des Nds. Gleichberechtigungsgesetzes in allen Bereichen und Positionen abzubauen. Bewerbungen von Männern werden daher besonders begrüßt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen sind unter Beifügung eines tabellarischen Lebenslaufes sowie einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von vier Wochen nach – Leitung von Inspektionsteams in überwiegend kleinen Schulen. Bewerberinnen und Bewerber müssen über die Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Grund-, Haupt- und Realschulen verfügen. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die Bewerberinnen und Bewerber über mehrjährige Berufserfahrung im Schuldienst, insbesondere in der Grundschule, verfügen und mehrjährig eine herausgehobene Funktion mit Leitungsaufgaben im Schuldienst, in der Schulverwaltung oder vergleichbaren Einrichtungen erfolgreich wahrgenommen haben. Ferner wird auf die Fähigkeit, sich in neue Sachgebiete einzuarbeiten, sowie auf Schlüsselqualifikationen wie Kooperations- und Teamfähigkeit, kommunikative Kompetenz und Verhandlungsgeschick besonderer Wert gelegt. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wahrnehmung des Dienstpostens sind weiterhin – fundierte Kenntnisse von Strukturen und Bildungsgängen im niedersächsischen Schulsystem, 502 STELLENAUSSCHREIBUNGEN – Kompetenzen in der Nutzung interner und externer Evaluationsinstrumente sowie in der Nutzung elektronischer Medien. Erwartet werden – Methodenkompetenzen hinsichtlich der Umsetzung komplexer Arbeitsabläufe, insbesondere bezüglich Zeit- und Prozessmanagement, – hohe Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft und Flexibilität, – Beherrschung von Techniken der Gesprächsführung. Wünschenswert sind Kenntnisse in der englischen Sprache für den fachlichen Austausch mit ausländischen Fachkolleginnen und -kollegen. SVBl 10/2015 Sekundarabschluss des Landes Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB) Klassenstufen: 1-12 Schülerzahl: 874 Lehrbefähigung für die Sekundarbereiche I und / oder II BesGr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L Spanischkenntnisse, die Lehrbefähigung für Deutsch oder eine moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache (DAF) und / oder die Lehrbefähigung in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erwünscht. Es können sich auch entsprechend qualifizierte Tarifbeschäftigte bewerben. Deutsche Schule Erbil, Irak, Region Kurdistan (frei zum 1.8.2016; Bewerbungsschluss 30.10.2015) Das Auswahlverfahren erfolgt auf der Grundlage des Runderlasses des MK vom 4.8.2010, SVBl. 9/2010, S. 320 ff. („Verfahren zur Übertragung von Ämtern im Schulaufsichtsdienst“), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK vom 4.10.2011, SVBl. 12/ 2011, S. 480, der entsprechend auch auf tarifbeschäftigte Bewerberinnen und Bewerber anzuwenden ist. Wird eine Tarifbeschäftigte oder ein Tarifbeschäftigter ausgewählt, so erhält sie bzw. er nach erfolgreicher Erprobungszeit und danach erfolgter Übertragung des Arbeitsplatzes ein Entgelt nach den zum Zeitpunkt der Übertragung geltenden tarifrechtlichen Bestimmungen für höherwertige Arbeitsplätze. Deutschsprachige Schule Klassenstufen:1-10 Schülerzahl: 170 Abschlüsse des Sekundarbereichs I im Aufbau Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB) im Aufbau Die Dienstposten sind durch die Notwendigkeit, die jeweilige Inspektion in einem vollständigen Zeitumfang durchzuführen, nur bedingt teilzeitgeeignet. Gute Englischkenntnisse sind erforderlich. Das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung strebt an, Unterrepräsentanzen i. S. des Nds. Gleichberechtigungsgesetzes in allen Bereichen und Positionen abzubauen. Bewerbungen von Männern werden daher besonders begrüßt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen sind unter Beifügung eines tabellarischen Lebenslaufes sowie einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der Stellenausschreibung im Schulverwaltungsblatt auf dem Dienstweg an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 11, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, zu richten. Mit Blick auf ggf. erforderliche kurzfristige Terminabstimmungen wäre die Angabe von Handy-Rufnummer und privater E-Mail-Adresse hilfreich. Nähere Auskünfte erteilt Herr Till, NLQ, Tel.: 05121 1695316, E-Mail: uwe.till@nlq.niedersachsen.de. 7. Deutsche Auslandsschulen Das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – schreibt folgende Schulleiterstellen an deutschen Auslandsschulen aus: Lehrbefähigung für die Sekundarbereiche I und II bzw. des Sekundarbereichs I mit gymnasialer Erfahrung BesGr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L Die Lehrbefähigung für Deutsch oder eine moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache (DAF) und / oder die Lehrbefähigung in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erwünscht. Eine Mitreise von Familienangehörigen ist nicht möglich. Deutsche Schule Barranquilla, Kolumbien (frei zum 1.8.2016; Bewerbungsschluss 30.10.2015) Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht Klassenstufen: 1-12 Schülerzahl: 902 Deutsches Sprachdiplom der KMK Sekundarabschluss des Landes Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GiB) Lehrbefähigung für die Sekundarbereiche I und / oder II BesGr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L Spanischkenntnisse, die Lehrbefähigung für Deutsch oder eine moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache (DAF) und / oder die Lehrbefähigung in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erwünscht. Drittbewerbungen sind zulässig. Deutsche Schule Concepciòn, Chile (frei zum 1.8.2016; Bewerbungsschluss 30.10.2015) Colegio Peruano-Alemán „Beata Imelda“, Lima/Peru (frei zum 1.8.2016; Bewerbungsschluss 30.10.2015) Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht Deutsches Sprachdiplom der KMK Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht Klassenstufen: 1-12 SVBl 10/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN Schülerzahl: 534 Deutsches Sprachdiplom der KMK Sekundarabschluss des Landes Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB) 503 Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich. Erfahrungen mit bilingualen Schulkonzeptionen sind erwünscht. Lehrbefähigung für die Sekundarbereiche I und / oder II BesGr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L Allgemeine Hinweise zum Bewerbungsverfahren Gefordert ist die Lehrbefähigung in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie). Spanischkenntnisse, die Lehrbefähigung für Deutsch oder eine moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache (DaF) sind erwünscht. Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter www. auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Eine positive Einstellung dem katholischen Glauben gegenüber ist wünschenswert. Deutsche Schule Stockholm, Schweden (frei zum 1.8.2016; Bewerbungsschluss 30.10.2015) Integrierte Begegnungsschule mit bikulturellem Schulziel Klassenstufen: 1-12 Schülerzahl: 575 (zukünftig über 600) Abiturprüfung Abschlüsse des Sekundarbereichs I Deutsches Sprachdiplom der KMK (Stufe I) Sekundarabschluss des Landes Deutsches Internationales Abitur Lehrbefähigung für die Sekundarbereiche I und II BesGr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L Gute Englischkenntnisse sind erforderlich. Ungarndeutsches Bildungszentrum Baja, Ungarn (frei zum 24.8.2016; Bewerbungsschluss 30.10.2015) Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm Klassenstufen: 1-12 Schülerzahl: 786 Hochschulreifeprüfung Sekundarabschluss des Landes Deutsches Sprachdiplom der KMK Lehrbefähigung für die Sekundarbereiche I und II BesGr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L Drittbewerbungen sind zulässig. German International School of Silicon Valley, USA (frei zum 1.8.2016; Bewerbungsschluss 30.10.2015) Begegnungsschule Klassenstufen: 1-12 Schülerzahl: 403 Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I Deutsches Sprachdiplom I und II Deutsches Internationales Abitur Sekundarabschluss des Landes (California High School Diploma) Lehrbefähigung für die Sekundarbereiche I und II BesGr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen –, Barbarastraße 1, 50728 Köln, zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 33, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, zu senden. Außerdem werden die Bewerberinnen und Bewerber gebeten, sich unmittelbar mit der im Niedersächsischen Kultusministerium zuständigen Referentin für das Auslandsschulwesen, Frau Busse, in Verbindung zu setzen (Tel.: 0511 1207237; EMail: eva.busse@mk.niedersachsen.de). Um direkte Übersendung einer Ausfertigung des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines tabellarischen Lebenslaufs an die Zentralstelle (als Vorabinformation) wird gebeten. Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebenen Besoldungs- / Vergütungsgruppen innehaben. Bewerberinnen und Bewerber dürfen zum ausgeschriebenen Zeitpunkt des Amtsantritts das 61. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Drittbewerbungen sind bei Zweit- bzw. Drittausschreibungen zulässig, ansonsten werden sie nicht berücksichtigt. 8. Auslandsschulen Das Bundesverwaltungsamt sucht am Dienstort Budapest eine Lehrkraft als Prozessbegleiterin / Prozessbegleiter. Als Prozessbegleiterin / Prozessbegleiter haben Sie die ebenso spannende wie herausfordernde Aufgabe, Schulen mit deutschsprachigen Bildungsangeboten in sechs Ländern in Mittel- und Osteuropa bei ihren Schulentwicklungsprozessen zu begleiten und zu unterstützen. Sie gehören damit als Mitarbeiterin / Mitarbeiter der Zentralstelle einem Team von 16 Prozessbegleiterinnen / Prozessbegleitern an, die weltweit die Deutschen Schulen im Ausland betreuen und die sich im Rahmen von Tagungen sowie auf digitalem Wege über ihre Arbeit austauschen und sich gegenseitig unterstützen. Sie nehmen als Prozessbegleiterin / Prozessbegleiter folgende Aufgaben wahr: – Unterstützung von sieben staatlichen Schulen mit deutschsprachigem Unterrichtsangebot und deutscher Hochschulzugangsberechtigung in Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Tschechien, Estland und der Slowakei beim Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems, – Analyse der Qualitätsmanagementprozesse der Einzelschule (Stand der Schulentwicklung unter Berücksichti- 504 STELLENAUSSCHREIBUNGEN gung von schulinternen Ablauf-, Beteiligungs-, Kommunikations- und Evaluationsprozessen und verankerten Qualitätsroutinen), SVBl 10/2015 Die Prozessbegleiterin / der Prozessbegleiter soll über eine hohe personale und soziale Kompetenz verfügen, insbesondere über – Beratung und Unterstützung der Leitungen des deutschsprachigen Unterrichts, Austausch mit den einheimischen Schulleitungen, Beratung und Prozessbegleitung für Fachteams, Abteilungsteams und Steuergruppen im Hinblick auf das Qualitätsmanagement der Einzelschule und die Vernetzung in der Region, – Kommunikationskompetenz und Kooperationsfähigkeit, – als regionale Fortbildungskoordinatorin bzw. regionaler Fortbildungskoordinator Entwicklung eines regionalen Fortbildungstableaus gemeinsam mit den Leitern des deutschsprachigen Unterrichts auf der Basis der von den fördernden Stellen definierten Schwerpunkten der Fortbildung: Beratung mit den Schulen über die schulinternen und regionalen Fortbildungsnotwendigkeiten sowie über die Sicherung der Nachhaltigkeit von Fortbildungen, Impulsgebung für die zukünftige Schwerpunktsetzung der Fortbildungsangebote der fördernden Stellen sowie regionales Fortbildungsmanagement im Auftrag der ZfA (Organisation, Umsetzung, Abrechnung über Projektmittel, Rechenschaftslegung der zentral gesteuerten und verantworteten Maßnahmen und deren Evaluation), – Managementkompetenzen und Durchsetzungsfähigkeit, – Mitwirkung als Autorin bzw. Autor und Anwenderin bzw. Anwender beim Aufbau und der Pflege von Lernplattformen und Blended-Learning-Angeboten, Informationen zur Stelle: sandra.luthe@bva.bund.de, Tel.: 0228 993588729, – Wahrnehmung ausgewählter Fortbildungsaufträge (z. B. Peer-Schulungen, Ausbildung von Tutoren für die Nutzung von Blended-Learning-Angeboten, Leitung von Vorbereitungs- und Fortbildungslehrgängen der Zentralstelle in Deutschland), – Mitarbeit bei der Entwicklung von Evaluationsinstrumenten auf der Grundlage eines bereits entwickelten Qualitätsrahmens. Als wichtige Voraussetzungen für den Einsatz als Prozessbegleiterin / Prozessbegleiter gelten: – In Deutschland erworbenes Erstes und Zweites Staatsexamen für ein Lehramt oder vergleichbare Qualifikationen, – Erfahrungen im Auslandsschuldienst, – Leitungserfahrung, vorzugsweise in der (erweiterten) Schulleitung, – langjährige Unterrichtserfahrung, – ausgewiesene Erfahrung im Bereich Qualitätsmanagement von schulischen Systemen, z. B. als Schulentwicklungsberaterin / Schulentwicklungsberater bzw. Prozessbegleiterin / Prozessbegleiter oder im Rahmen der Schulinspektion, – Erfahrungen im Projekt- und Prozessmanagement, – Beamtin / Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst bis zur BesGr. A 14 / A 15 bzw. unbefristet tarifbeschäftigte Lehrkraft mit entsprechenden Entgeltgruppen, – interkulturelle Kompetenz, – Teamfähigkeit, – Selbstreflexionsfähigkeit, – hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit, – hohe Flexibilität bei der Arbeitszeit sowie Bereitschaft zu häufigen und regelmäßigen Dienstreisen, – Kompetenz im Umgang mit elektronischen Medien, und – eine von Wertschätzung und Respekt geprägte Haltung einnehmen. Besondere Hinweise: Der Grundvertrag beträgt drei Jahre. Das Bewerbungsprofil soll grundsätzlich eine Regeleinsatzzeit von sechs Jahren ermöglichen. wilhelm.kruesemann@bva.bund.de, Tel.: 0228 993588728. Bei Interesse setzen Sie sich bitte vor Abgabe einer Bewerbung zunächst unmittelbar mit der im Niedersächsischen Kultusministerium zuständigen Referentin für das Auslandsschulwesen, Frau Busse, Tel.: 0511 1207237, E-Mail: eva.busse@ mk.niedersachsen.de, in Verbindung. Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Prozessbegleiterin / Prozessbegleiter der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit, und zwar spätestens bis zum Ende der Bewerbungsfrist. Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung auf dem Dienstweg gleichfalls spätestens bis zum Ende der Bewerbungsfrist an das Bundesverwaltungsamt, Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, ZfA 3, 50728 Köln. Eine Kopie Ihrer Bewerbung schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle. Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen. Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de). – gute Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und / oder einer anderen weltweiten Verkehrssprache. Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Erwünscht sind Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Fortbildungen. Drittbewerbungen sind bei Zweit- bzw. Drittausschreibungen zulässig, ansonsten werden sie nicht berücksichtigt. SVBl 10/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 505 Öffentliche Schulen und Studienseminare Nachstehend werden gemäß § 45 Abs. 1 und § 52 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) freie oder frei werdende Planstellen an öffentlichen Schulen und an Studienseminaren ausgeschrieben: 1. Muster der Ausschreibung: a) Name der Schule und Schulform, Name des Studienseminars; b) Schulträger; c) Art der Stelle, Termin des Freiwerdens oder der voraussichtlichen Einrichtung (sofern kein Termin angegeben wird, ist die Stelle sofort zu besetzen); d) soweit erforderlich, zusätzliche Angaben über die Schule oder das Studienseminar, die Stelle, die gewünschte fachliche oder persönliche Eignung, die Religionszugehörigkeit; e) bei Besetzung auf Zeit: Dauer, für die die Stelle zu besetzen ist (außerdem ist unter der Ausschreibung ohne Kennbuchstabe eine Angabe über Wohnungsbeschaffung zulässig); f) Name und Tel.-Nr. der zuständigen Dezernentin / des zuständigen Dezernenten oder g) Name und Tel.-Nr. der Schulleiterin / des Schulleiters der für die Ausschreibung zuständigen Schule, Anschrift der Schule. Angabe bei erneuter Ausschreibung: „(erneute Ausschreibung)“ oder bei erneuter Ausschreibung nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG): „(erneute Ausschreibung gemäß § 11 Abs. 2 NGG)“. 2. Die Stellenausschreibungen richten sich sowohl an weibliche als auch an männliche Interessenten. Ziel ist es, Frauen und Männern eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen. Bewerbungen von Angehörigen des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts werden daher besonders begrüßt. 3. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. 4. Die zu besetzenden Stellen sind grundsätzlich teilzeitgeeignet. Bei Funktionsstellen kann durch Teilzeitbeschäftigung nur die Unterrichtsverpflichtung, nicht die Funktionstätigkeit ermäßigt werden. 5. Bewerbungen um Stellen innerhalb des eigenen Bezirks sind grundsätzlich auf dem Dienstwege an die zuständigen Regionalabteilungen der Landesschulbehörde zu richten. Andernfalls sind sie unmittelbar bei der Regionalabteilung der Landesschulbehörde, die die Stelle ausgeschrieben hat, einzureichen und gleichzeitig der für die Bewerberin / den Bewerber zuständigen Regionalabteilung der Landesschulbehörde auf dem Dienstwege anzuzeigen. 6. Abweichend von Nr. 5 gilt: Bei der Ausschreibung von Stellen an Schulen im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit sind Bewerbungen unmittelbar an die unter Nr. 1 Buchst. g) genannte Person zu richten. Gleichzeitig ist die Bewerbung der für die Bewerberin / den Bewerber zuständigen Regionalabteilung der Landesschulbehörde anzuzeigen. 7. Für Ausschreibungen von Funktionsstellen, die keine Angaben zur Lehrbefähigung enthalten, gilt Folgendes: Bei den nachstehend genannten Lehrbefähigungen handelt es sich um Lehrbefähigungen im Sinne der NLVO-Bildung. Ihnen stehen Ergänzungsqualifikationen nach Maßgabe des sogenannten Qualifizierungserlasses gleich. Die Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen muss auf einem in der NLVO-Bildung genannten Weg erworben worden sein (vgl. § 14 NLVO-Bildung). Bei Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen muss der jeweilige Ausbildungsschwerpunkt (Grundschule bzw. Hauptschule und Realschule) mit der Schulform der ausgeschriebenen Stelle übereinstimmen oder es muss eine mindestens zweijährige überwiegende Unterrichtstätigkeit an dieser Schulform nachgewiesen werden; die zweite Alternative gilt beim Ausbildungsschwerpunkt Grundschule nicht für Realschulfunktionsstellen. Um ausgeschriebene Stellen an Grundschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an Hauptschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an Realschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an Oberschulen ohne gymnasiales Angebot können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt und Realschulen bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an Oberschulen mit gymnasialem Angebot können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Grund-, Haupt und Realschulen oder für das Lehramt an Gymnasien bewerben. 506 STELLENAUSSCHREIBUNGEN SVBl 10/2015 Um ausgeschriebene Stellen an Förderschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an Gymnasien können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an zusammengefassten Schulen können sich Lehrkräfte bewerben, die jeweils für die einzelnen vorhandenen Schulformen der zusammengefassten Schule bewerbungsfähig wären. Um ausgeschriebene Stellen an Integrierten und an Kooperativen Gesamtschulen im Sekundarbereich I sowie um Stellen einer Didaktischen Leiterin / eines Didaktischen Leiters, einer Ständigen Vertreterin / eines Ständigen Vertreters der Schulleiterin / des Schulleiters und um Stellen einer Schulleiterin / eines Schulleiters an diesen Schulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen oder für das Lehramt an Gymnasien bewerben. Um ausgeschriebene Schulzweigleiterstellen an Kooperativen Gesamtschulen können sich Lehrkräfte bewerben, die die Lehrbefähigung für die dem jeweiligen Schulzweig entsprechende Schulform besitzen. Um ausgeschriebene Stellen an Integrierten und an Kooperativen Gesamtschulen im Sekundarbereich II können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an berufsbildenden Schulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einem an der Schule geführten Berufsbereich bewerben. 8. Die Bewerbungsschreiben mit tabellarischem Lebenslauf sind dreifach einzureichen. Der tabellarische Lebenslauf muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name, Geburtsdatum, Lehrbefähigung einschließlich der Fächer und der Ergebnisse der ersten und zweiten Staatsprüfung, derzeitige Schule, Amtsbezeichnung und gegebenenfalls derzeitige Funktion. Bei Bewerbungen für eine Stelle an Grundschulen und Hauptschulen muss auch die Religionszugehörigkeit in der Übersicht angegeben werden (§ 52 Abs. 5 NSchG). 9. Die Bewerberinnen / Bewerber werden darauf hingewiesen, dass diese Angaben auch an die Schule, an der die Stelle besetzt werden soll, und an den entsprechenden Schulträger im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach dem Niedersächsischen Schulgesetz weitergegeben werden. 10. Bewerbungen müssen spätestens vier Wochen nach dem Tage der Ausschreibung bei der Landesschulbehörde / bei der Schule, die die Stelle ausgeschrieben hat, eingehen. Als Tag der Ausschreibung gilt das auf dem Titelblatt des Heftes des Schulverwaltungsblatts vermerkte Ausgabedatum. 11. Grundsätzlich werden alle Stellen zur Besetzung auf Lebenszeit ausgeschrieben. Die Stellen können aber auch auf Zeit übertragen werden (§ 44 Absätze 1 und 5 NSchG). 12. Die Übernahme der Leitung einer Schule verpflichtet gemäß Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 16.4.2004 (I/2-84201) zur Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme für neu ernannte Schulleiterinnen und -leiter. 13. Die Stellenausschreibungen von Leiterinnen und Leitern eines fachdidaktischen oder pädagogischen Seminars an den Studienseminaren für Lehrämter erfolgen durch dreiwöchigen Aushang in den Schulen der entsprechenden Schulform im Zuständigkeitsbereich der Regionalabteilung der NLSchB sowie im Extranet (Schulinfo Niedersachsen) der NLSchB. Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Haupt- und Realschulen 1. Hohenhameln a) Grundschule Hohenhameln / Clauen b) Gemeinde Hohenhameln c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Frau Lenius, Tel.: 0531 4843231 (erneute Ausschreibung) 2. Ilsede a) Johann-Peter-Hundeiker-Schule, Grundschule Groß Lafferde b) Gemeinde Ilsede c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z), voraussichtlich frei zum 1.2.2016 f) Frau Lenius, Tel.: 0531 4843231 (erneute Ausschreibung) 3. Peine a) Wallschule, Grundschule b) Stadt Peine c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Frau Lenius, Tel.: 0531 4843231 4. Osterode am Harz a) Hauptschule Neustädter Tor b) Landkreis Osterode am Harz c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Herr Ballhausen, Tel.: 0551 3910415 5. Peine a) Grundschule in der Südstadt b) Stadt Peine c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z), frei zum 1.2.2016 SVBl 10/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN f) Frau Lenius, Tel.: 0531 4843231 6. Wolfsburg a) Bunte Grundschule b) Stadt Wolfsburg c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z), frei zum 1.2.2016 f) Frau Niebaum, Tel.: 0531 4843245 Gymnasien (einschl. Abendgymnasien und Kollegs) 1. Salzgitter a) Gymnasium am Fredenberg b) Stadt Salzgitter c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei zum 1.8.2016 d) Koordinierung des Sekundarbereichs I, Koordinierung und Weiterentwicklung des Ganztagsbereichs, Betreuung des Schulbudgets einschließlich der Vertragsgestaltung im Ganztagsbereich, Mitarbeit bei der Qualitätsentwicklung und -sicherung. EDVKenntnisse sind erforderlich. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Herr Dziomba, Tel.: 0531 4843223 2. Wolfenbüttel a) Theodor-Heuss-Gymnasium Wolfenbüttel b) Stadt Wolfenbüttel c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin / Schulleiter (A 16), frei zum 1.8.2016 f) Herr Hoffmeister, Tel.: 0531 4843400 Gesamtschulen 1. Bad Lauterberg a) Kooperative Gesamtschule Bad Lauterberg b) Landkreis Osterode am Harz c) Gesamtschuldirektorin / Gesamtschuldirektor als Leiterin / Leiter einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von 541 bis 1000 (A 15 + Z) d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- 507 und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. f) Frau Markert, Tel.: 0531 4843047 2. Bad Lauterberg a) Kooperative Gesamtschule Bad Lauterberg b) Landkreis Osterode am Harz c) Studiendirektorin / Studiendirektor oder Gesamtschulrektorin / Gesamtschulrektor als didaktische Leiterin / didaktischer Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I von mehr als 540 (A 15) d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. f) Frau Markert, Tel.: 0531 4843047 3. Bad Lauterberg a) Kooperative Gesamtschule Bad Lauterberg b) Landkreis Osterode am Harz c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15) d) Koordination der gymnasialen Oberstufe. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien bewerben. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. f) Frau Markert, Tel.: 0531 4843047 4. Bad Lauterberg a) Kooperative Gesamtschule Bad Lauterberg b) Landkreis Osterode am Harz c) Realschulrektorin / Realschulrektor als Leiterin / Leiter des Realschulzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule (A 14 + Z) d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Realschulen bewerben. Der Stelleninhaberin / dem Stelleninhaber obliegt auch die Leitung des Hauptschulzweigs. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. f) Frau Markert, Tel.: 0531 4843047 5. Braunschweig a) Integrierte Gesamtschule Braunschweig Querum b) Stadt Braunschweig c) Studiendirektorin / Studiendirektor oder Gesamtschulrektorin / Gesamtschulrektor als didaktische Leiterin / didaktischer Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I von mehr als 540 (A 15) d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. f) Frau Markert, Tel.: 0531 4843047 6. Braunschweig a) Integrierte Gesamtschule Braunschweig Querum b) Stadt Braunschweig c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Leiterin / Leiter des Sekundarbereiches II an einer Integrierten Gesamtschule (A 15) d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. f) Frau Markert, Tel.: 0531 4843047 7. Einbeck a) Integrierte Gesamtschule Einbeck i. E. b) Landkreis Northeim c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13) e) Fachbereichsleitung Mathematik / Sport. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen oder an Realschulen bewerben. g) Frau Meusel, Tel.: 05561 3139330 Integrierte Gesamtschule Einbeck, Hubeweg 39, 37574 Einbeck 8. Göttingen a) Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe b) Stadt Göttingen c) Gesamtschuldirektorin / Gesamtschuldirektor als Leiterin / Leiter einer Gesamtschule mit Oberstufe (A 16) 508 STELLENAUSSCHREIBUNGEN d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. f) Frau Markert, Tel.: 0531 4843047 9. Göttingen a) Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe b) Stadt Göttingen c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Leiterin / Leiter des Gymnasialzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule mit Oberschule (A 15 + Z) d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. f) Frau Markert, Tel.: 0531 4843047 10.Göttingen a) Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe b) Stadt Göttingen c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15) d) Koordination der gymnasialen Oberstufe. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien bewerben. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. f) Frau Markert, Tel.: 0531 4843047 11. Göttingen a) Integrierte Gesamtschule Georg Christoph Lichtenberg b) Stadt Göttingen c) Direktorstellvertreterin / Direktorstellvertreter als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der Leiterin / des Leiters einer Gesamtschule mit Oberstufe (A 15 + Z) d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. SVBl 10/2015 e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. f) Frau Markert, Tel.: 0531 4843047 12.Göttingen a) Integrierte Gesamtschule Georg Christoph Lichtenberg b) Stadt Göttingen c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Leiterin / Leiter des Sekundarbereichs II an einer Integrierten Gesamtschule (A 15) d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. f) Frau Markert, Tel.: 0531 4843047 13.Göttingen a) Neue Integrierte Gesamtschule Göttingen i. E. b) Stadt Göttingen c) Gesamtschuldirektorin / Gesamtschuldirektor als Leiterin / Leiter einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl bis 540 (A 15). Eine freie Planstelle steht noch nicht zur Verfügung. d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. Die Schule ist zum 1.8.2015 neu errichtet worden (aufsteigend, beginnend mit dem Schuljahrgang 5). e) Die Stelle wird ggf. auf Zeit (zwei Jahre) besetzt. f) Frau Markert, Tel.: 0531 4843047 14.Göttingen a) Neue Integrierte Gesamtschule Göttingen i. E. b) Stadt Göttingen c) Gesamtschulrektorin / Gesamtschulrektor oder Oberstudienrätin / Oberstudienrat als didaktische Leiterin / didaktischer Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I bis 540 (A 14). Eine freie Planstelle steht noch nicht zur Verfügung. d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. Die Schule ist zum 1.8.2015 neu errichtet worden (aufsteigend, beginnend mit dem Schuljahrgang 5). e) Die Stelle wird ggf. auf Zeit (zwei Jahre) besetzt. f) Frau Markert, Tel.: 0531 4843047 15.Helmstedt a) Integrierte Gesamtschule Giordano Bruno b) Landkreis Helmstedt c) Gesamtschuldirektorin / Gesamtschuldirektor als Leiterin / Leiter einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von 541 bis 1000 (A 15 + Z) d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. f) Frau Pavlidis, Tel.: 0531 4843511 16.Helmstedt a) Integrierte Gesamtschule Giordano Bruno b) Landkreis Helmstedt c) Studiendirektorin / Studiendirektor oder Gesamtschulrektorin / Gesamtschulrektor als didaktische Leiterin / didaktischer Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I von mehr als 540 (A 15) d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. f) Frau Pavlidis, Tel.: 0531 4843511 17.Wittingen a) Integrierte Gesamtschule Wittingen i. E. b Landkreis Gifhorn c) Gesamtschuldirektorin / Gesamtschuldirektor als Leiterin / Leiter einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl bis 540 (A 15). Eine freie Planstelle steht noch nicht zur Verfügung. d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. Die Schule ist zum 1.8.2015 neu SVBl 10/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN errichtet worden (aufsteigend, beginnend mit dem Schuljahrgang 5). e) Die Stelle wird ggf. auf Zeit (zwei Jahre) besetzt. f) Frau Markert, Tel.: 0531 4843047 18.Wittingen a) Integrierte Gesamtschule Wittingen i. E. b) Landkreis Gifhorn c) Gesamtschulrektorin / Gesamtschulrektor oder Oberstudienrätin / Oberstudienrat als didaktische Leiterin / didaktischer Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I bis 540 (A 14). Eine freie Planstelle steht noch nicht zur Verfügung. d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. Die Schule ist zum 1.8.2015 neu errichtet worden (aufsteigend, beginnend mit dem Schuljahrgang 5). e) Die Stelle wird ggf. auf Zeit (zwei Jahre) besetzt. f) Frau Markert, Tel.: 0531 4843047 19.Wolfsburg a) Integrierte Gesamtschule Heinrich Nordhoff, Integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe b) Stadt Wolfsburg c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Leiterin / Leiter des Sekundarbereichs II an einer Integrierten Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe (A 15) d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. f) Frau Markert, Tel.: 0531 4843047 Berufsbildende Schulen 1. Bad Harzburg a) Berufsbildende Schulen Bad Harzburg b) Landkreis Goslar c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin / Schulleiter (A 16) 509 d) Voraussetzung für die Bewerbung ist die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einer der beruflichen Fachrichtungen Lebensmittelwissenschaften, Ökotrophologie (Hauswirtschaft), Kosmetologie, Pflegewissenschaften oder Sozialpädagogik. Ausführliche Informationen finden Sie unter www. bbs-bad-harzburg.eu. f) Frau Due, Tel.: 0531 4843241 (erneute Ausschreibung) 2. Gifhorn a) Berufsbildende Schulen 1 des Landkreises Gifhorn b) Landkreis Gifhorn c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum 1.2.2016 d) Zu den Schwerpunkten des Stellenprofils gehört die Koordinierung der schulfachlichen und schulorganisatorischen Aufgaben aller dualen und vollzeitschulischen Schulformen der Fachbereiche Ernährung (Gastronomie und Backgewerbe), Hauswirtschaft und Körperpflege. Die Organisation von Wettbewerben und die Pflege der Kontakte zu Betrieben und Kammern hat eine besondere Bedeutung. Zusätzlich gehört zu den Aufgaben die Betreuung der gesamtschulischen Teams „Schüleraustausch / Schulpartnerschaften“ und „Öffentlichkeitsarbeit“. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einer der beruflichen Fachrichtungen Lebensmittelwissenschaften, Ökotrophologie (Hauswirtschaft) oder Kosmetologie. Erwartet werden langjähriger Unterrichtseinsatz in der Berufsschule und Berufsfachschule, fundierte EDVKenntnisse (u. a. BbS-Planung, gp-untis) sowie Kompetenzen in der Schulentwicklung und im Qualitätsmanagement auf Grundlage des Kernaufgabenmodells (KAM-BBS). Das Aufgabenprofil unterliegt einer ständigen Anpassung entsprechend den Erfordernissen der Schulentwicklung. Weitere Informationen finden Sie unter www.bbs1-gifhorn.de. f) Frau Due, Tel.: 0531 4843241 Studienseminare 1. Göttingen a) Studienseminar Göttingen für das Lehramt an Gymnasien c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der Leiterin / des Leiters des Studienseminars (A 15 + Z) d) Erfahrungen in der Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst sind erforderlich. Voraussetzung für eine Bewerbung ist das Lehramt an Gymnasien. f) Herr Hoffmeister, Tel.: 0531 4843400 Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Haupt- und Realschulen 1. Bockenem a) Grundschule Bockenem b) Stadt Bockenem c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z) f) Herr Börker, Tel.: 055531 936922 2. Burgdorf a) Gudrun-Pausewang-Grundschule b) Stadt Burgdorf c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Herr Möring, Tel.: 0511 106 7038 (erneute Ausschreibung) 3. Emmerthal a) Grundschule Amelgatzen b) Gemeinde Emmerthal c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) f) Herr Langeheine, Tel.: 05531 936912 (erneute Ausschreibung) 4. Emmerthal a) Johann-Comenius-Schule, Haupt- und Realschule b) Landkreis Hameln-Pyrmont c) Realschulrektorin / Realschulrektor (A 14 + Z) oder Rektorin / Rektor (A 13 + Z) f) Frau Viertel, Tel.: 05531 936942 510 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 5. Garbsen a) Grundschule Havelse b) Stadt Garbsen c) Rektorin / Rektor (A 13) f) Frau Mau, Tel.: 0511 1062433 (erneute Ausschreibung) 6. Hannover a) Hoffmann-von-FallerslebenSchule, Grundschule b) Landeshauptstadt Hannover c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z ) f) Herr Lübker, Tel.: 0511 106 2460 (erneute Ausschreibung) 7. Hannover a) Kardinal-Galen-Schule, Grundschule b) Landeshauptstadt Hannover c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) d) Die Kardinal-Galen-Schule ist eine katholische bekenntnisorientierte Grundschule. Bewerberinnen und Bewerber sollen über eine katholische Religionszugehörigkeit verfügen. f) Herr Lübker, Tel.: 0511 1062460 (erneute Ausschreibung) 8. Hannover a) Grundschule Mühlenweg b) Landeshauptstadt Hannover c) Konrektorin / Konrektor (A 13) f) Herr Lübker, Tel.: 0511 1062460 (erneute Ausschreibung) 9. Hessisch Oldendorf a) Grundschule am Rosenbusch b) Stadt Hessisch Oldendorf c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Herr Langeheine, Tel.: 05531 936912 (erneute Ausschreibung) 10.Isernhagen a) Grundschule Auf dem Windmühlenberge b) Gemeinde Isernhagen c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z), voraussichtlich frei zum 1.2.2016 f) Herr Möring, Tel.: 0511 1067038 11. Laatzen a) Grundschule Pestalozzistraße b) Stadt Laatzen c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) SVBl 10/2015 f) Herr Brandt, Tel.: 0511 1062448 (erneute Ausschreibung) 12.Syke a) Ganztagsschule Syke, Hauptund Realschule b) Stadt Syke c) Realschulrektorin / Realschulrektor (A 14 + Z) oder Rektorin / Rektor (A 14) f) Herr Hippenstiel, Tel.: 04242 16962124 Förderschulen 1. Garbsen a) ILMASI-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung b) Stadt Garbsen c) Förderschulrektorin / Förderschulrektor (A 14 + Z), voraussichtlich frei zum 1.3.2016 f) Herr Bittner, Tel.: 0511 1062433 Gymnasien (einschl. Abendgymnasien und Kollegs) 1. Bruchhausen-Vilsen a) Gymnasium Bruchhausen-Vilsen b) Landkreis Diepholz c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15) d) Koordinierung des Aufgabenfeldes A, Koordination der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfungen, Mitarbeit am Stunden- und Vertretungsplan, Koordinierung der Lernmittelverwaltung f) Frau Kretschmer, Tel.: 0511 1062451 c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum 1.8.2016 d) Koordinierung des Aufgabenfeldes B, Fortschreibung und Umsetzung des Medienkonzeptes, Organisation und Betreuung der IT-Anwendungen und -Infrastrukturen, Organisation der Abiturprüfungen sowie Mitwirkung bei deren Evaluation, Erstellung der Vertretungspläne so wie Mitarbeit bei der Erstellung der Stundenpläne. Lehrbefähigung im Fach Geschichte ist erwünscht. Fundierte EDV–Kenntnisse sind erforderlich (u.a. Untis, Sibank Plus, Indiware). Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Herr Blasche-Hesse, Tel.: 0511 1062318 4. Hameln a) Schiller-Gymnasium b) Stadt Hameln c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum 1.8.2016 d) Koordinierung des Aufgabenfeldes C, Koordinierung der Einführungsphase, Mitwirkung bei der Umsetzung des Fortbildungskonzepts und des Projekts Unterrichtsentwicklung, Erstellung von Stundenplänen. Lehrbefähigung im Fach Mathematik ist erwünscht. Fundierte EDV-Kenntnisse sind erforderlich. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Herr Blasche-Hesse, Tel.: 0511 1062318 2. Burgwedel a) Gymnasium Großburgwedel b) Stadt Burgwedel c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters (A 15 + Z), frei zum 1.8.2016 f) Herr Blasche-Hesse, Tel.: 0511 1062318 5. Hannover a) Hannover-Kolleg b) Region Hannover c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15) d) Koordinierung der Einführungsphase, Verwaltung der Arbeitszeitkonten, Verwaltung des Schulbudgets. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Herr Dr. Stock, Tel.: 0511 1062313 3. Burgwedel a) Gymnasium Großburgwedel b) Stadt Burgwedel 6. Uetze a) Gymnasium Unter den Eichen b) Gemeinde Uetze SVBl 10/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin / Schulleiter (A 16), frei zum 1.8.2016 f) Herr Bahr, Tel.: 0511 1062312 Gesamtschulen 1. Hameln a) Integrierte Gesamtschule Hameln i. E. b) Stadt Hameln c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule (A 13) d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen sowie an Realschulen bewerben. g) Frau Kruppe, Tel.: 05151 2021391 Integrierte Gesamtschule i. E. Hameln, Basbergstraße 112, 31787 Hameln (erneute Ausschreibung) 2. Hannover a) Integrierte Gesamtschule Linden b) Landeshauptstadt Hannover c) Gesamtschulrektorin / Gesamtschulrektor oder Studiendirektorin / Studiendirektor als didaktische Leiterin / didaktischer Leiter (A 15), voraussichtlich frei zum 1.2.2016. d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen sowie an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. f) Herr Andresen, Tel.: 0511 1062454 (erneute Ausschreibung) 3. Langenhagen (Berichtigung) Die im Schulverwaltungsblatt 9/2015 auf Seite 446/447 unter Nr. 8 bei der Schulform Gesamtschulen abgedruckte Stellenausschreibung der Integrierten Gesamtschule Langenhagen SÜD wird bezüglich der Buchstaben c) und d) wie folgt berichtigt: c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13) d) Fachbereich Deutsch. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an 511 Grund-, Haupt- und Realschulen oder an Realschulen bewerben. Eine spätere Änderung der Fachbereichsleitung bleibt vorbehalten. 4. Neustadt am Rübenberge a) Kooperative Gesamtschule Neustadt b) Stadt Neustadt a. Rbge. c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14) d) Fachbereich Naturwissenschaften. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. g) Herr Hunfeld, Tel.: 05032 95220, Kooperative Gesamtschule Neustadt, Leinstraße 85, 31535 Neustadt a. Rbge. 5. Neustadt am Rübenberge a) Kooperative Gesamtschule Neustadt b) Stadt Neustadt a. Rbge. c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13) d) Fachbereich musisch-kulturelle Bildung. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen oder an Realschulen bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. g) Herr Hunfeld, Tel.: 05032 95220, Kooperative Gesamtschule Neustadt, Leinstraße 85, 31535 Neustadt a. Rbge. Schulen in der beruflichen Fachrichtung vorzugsweise Pflegewissenschaften alternativ Gesundheitswissenschaften ist zwingend erforderlich. Wesentliche Aufgabenschwerpunkte liegen in der Betreuung der Berufsbereiche Pflege und Gesundheit. Erwartet werden mehrjährige unterrichtliche Erfahrungen im Berufsbereich Pflege. Wünschenswert sind zudem Erfahrungen und Kenntnisse im Berufsbereich Gesundheit. Ferner werden umfangreiche Kenntnisse über die Implementierung der Curricula in den Schulformen und Bildungsgängen der beruflichen Fachrichtung sowie Kompetenzen im Bereich der Unterrichtsentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements auf Basis des Kernaufgabenmodells-BBS (KAM-BBS) erwartet. Das Stellenprofil umfasst Fachberatungsaufgaben landesweit. Der Wirkungskreis liegt vorrangig in der Regionalabteilung Osnabrück. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Frau Bickmann, Tel.: 0511 1062330 2. Hildesheim a) Herman-Nohl-Schule, Berufsbildende Schulen Hildesheim b) Landkreis Hildesheim c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin / Schulleiter (A 16), voraussichtlich frei zum 1.8.2016 d) Voraussetzung für die Bewerbung ist die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einer an der Schule geführten beruflichen Fachrichtung. Ausführliche Informationen finden Sie unter www. herman-nohl-schule.de. f) Frau Bickmann, Tel.: 0511 1062330 Berufsbildende Schulen 1. Hannover a) Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Fachberaterin / Fachberater in der Schulaufsicht, frei zum 1.2.2016 d) Die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Studienseminare 1. Hildesheim a) Studienseminar Hildesheim für das Lehramt an berufsbildenden Schulen c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Leiterin / Leiter des Studienseminars (A 16) 512 STELLENAUSSCHREIBUNGEN d) Voraussetzung für die Bewerbung ist die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen mit der Ersten Staatsprüfung, dem Hochschulabschluss Master of Education oder Diplom-Handelslehrerin / Diplom-Handelslehrer. Erwartet werden langjährige Erfahrungen in der Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren an Studienseminaren sowie Kompetenzen in der systematischen Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an Studienseminaren. Weitere Informationen finden Sie unter: www.studienseminar-hildesheim-lbs.de. f) Frau Bickmann, Tel.: 0511 1062330 (erneute Ausschreibung nach § 11 Abs 2 NGG) Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Lüneburg Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Haupt- und Realschulen 1. Bad Fallingbostel a) Hermann-Löns-Schule, Grundschule b) Stadt Bad Fallingbostel c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Herr Kochan-Rönisch, Tel.: 05141 924741 (erneute Ausschreibung) 2. Gusborn a) Grundschule Gusborn b) Samtgemeinde Elbtalaue c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) f) Herr Kamp, Tel.: 04131 152153 3. Hollern-Twielenfleth a) Grundschule Hollern-Twielenfleth b) Samtgemeinde Lühe c) Rektorin / Rektor (A 13) d) Neben Bewerberinnen und Bewerbern mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Grund-, Haupt- und Realschulen können sich auch Lehrkräfte mit mindestens zweijähriger Unterrichtserfahrung an einer Grundschule bewerben. SVBl 10/2015 f) Herr Keusemann, Tel.: 04141 935130 bzw. 04721 662499 (erneute Ausschreibung) 4. Lachendorf a) Grundschule Lachendorf b) Samtgemeinde Lachendorf c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Herr Reinert, Tel.: 05141 924744 5. Neu Wulmstorf a) Grundschule An der Heide b) Gemeinde Neu Wulmstorf c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Frau Oppermann, Tel.: 04131 152113 6. Sottrum a) Grundschule am Eichkamp b) Samtgemeinde Sottrum c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Frau Dorweiler, Tel.: 04261 840627 7. Uelzen a) Grundschule Veerßen b) Stadt Uelzen c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) f) Frau von Grabe, Tel.: 04131 152127 (erneute Ausschreibung) Gymnasien (einschl. Abendgymnasien und Kollegs) 1. Ottersberg a) Gymnasium Ottersberg b) Flecken Ottersberg c) Studiendirektorin / Studiendirektor als stellvertretende Schulleiterin / stellvertretender Schulleiter (A 15) d) Erwünscht sind Erfahrungen in der Wahrnehmung schulfachlicher Aufgaben, gute EDV-Kenntnisse und die Lehrbefähigung in einer Fremdsprache. f) Herr Mischke, Tel.: 04131 152007 Gesamtschulen 1. Drochtersen a) Elbmarschen-Schule Drochtersen, Kooperative Gesamtschule b) Gemeinde Drochtersen c) Gesamtschuldirektorin / Gesamtschuldirektor als Leiterin / Leiter einer Kooperativen Gesamtschule mit Oberstufe (A 16), frei zum 1.8.2016 e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. f) Frau Assenheimer, Tel.: 04131 152168 Oberschulen 1. Marschacht a) Ernst-Reinstorf-Schule, Oberschule Marschacht b) Landkreis Harburg c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor als didaktische Leiterin / didaktischer Leiter (A 14), frei zum 1.2.2016 d) Steuerung der Unterrichtsentwicklung und der Fachkonferenzarbeit, Koordinierung der Wahlpflichtkurse, Leitung der Schülerfirma f) Frau Kuhlmann, Tel.: 04131 152524 2. Ottersberg a) Oberschule Ottersberg (Wümmeschule) b) Flecken Ottersberg c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor als didaktische Leiterin / didaktischer Leiter (A 14) f) Herr Rokitta, Tel.: 04261 840623 Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Haupt- und Realschulen 1. Belm a) Grundschule Belm b) Gemeinde Belm c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) d) Ganztagsschule f) Herr Andreas, Tel.: 0541 314406 (erneute Ausschreibung) 2. Bockhorst a) Grundschule Bockhorst b) Samtgemeinde Nordhümmling c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) f) Frau Mull, Tel.: 05931 933718 (erneute Ausschreibung) SVBl 10/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 3. Dinklage a) Katholische Grundschule Kardinal von Galen b) Stadt Dinklage c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) d) Ganztagsschule, Schule für Schülerinnen und Schüler katholischen Bekenntnisses f) Frau Helmerichs, Tel.: 0441 9499846 (erneute Ausschreibung) 4. Friesoythe a) Evangelische Grundschule b) Stadt Friesoythe c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) f) Herr Barth, Tel.: 0441 9499843 (erneute Ausschreibung) 5. Friesoythe a) Katholische Grundschule Hohefeld b) Stadt Friesoythe c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) d) Schule für Schülerinnen und Schüler katholischen Bekenntnisses f) Herr Barth, Tel.: 0441 9499843 (erneute Ausschreibung) 6. Haselünne a) Grundschule Flechum-Westerloh b) Stadt Haselünne c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) d) Ganztagsschule. Es können sich auch Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (Schwerpunkt: Hauptschule und Realschule) bewerben. f) Frau Westerkamp, Tel.: 05931 933716 (erneute Ausschreibung) 7. Lähden a) Grund- und Hauptschule Lähden-Holte b) Samtgemeinde Herzlake c) Rektorin / Rektor (A 13) d) Ganztagsschule. Der Hauptschulzweig läuft aufsteigend aus. f) Frau Westerkamp, Tel.: 05931 933716 (erneute Ausschreibung) 8. Leer a) Hoheellernschule, Grundschule b) Stadt Leer c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) 513 d) Ganztagsschule f) Frau de Vries, Tel.: 04941 131018 (erneute Ausschreibung) 9. Nordhorn (Berichtigung) Die im Schulverwaltungsblatt 9/2015 auf Seite 452 unter Nr. 36 bei der Schulform Grundschulen abgedruckte Stellenausschreibung der Grundschule Stadtflur in Nordhorn wird bezüglich Buchstabe c) wie folgt berichtigt: c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) 10.Rhauderfehn a) Grundschule Langholt b) Gemeinde Rhauderfehn c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) d) Ganztagsschule f) Herr Radomski, Tel.: 04941 131000 (erneute Ausschreibung) 11. Südbrookmerland a) Grundschule Victorbur b) Gemeinde Südbrookmerland c) Rektorin / Rektor (A 13) d) Ganztagsschule f) Herr Krömer, Tel.: 04941 131009 (erneute Ausschreibung) 12.Vechta a) Christophorusschule, Grundschule b) Stadt Vechta c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) d) Ganztagsschule f) Frau Mörking, Tel.: 0441 9499883 (erneute Ausschreibung) Förderschulen 1. Oldenburg a) Förderschule Borchersweg, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung b) Stadt Oldenburg c) Zweite Förderschulkonrektorin / Zweiter Förderschulkonrektor (A 14) d) Halbttagsschule f) Frau Büürma, Tel.: 0441 9499815 Oberschulen 1. Delmenhorst (Berichtigung) Die im Schulverwaltungsblatt 9/2015 auf Seite 453 unter Nr. 3 bei der Schulform Oberschulen abgedruckte Stellenausschreibung der Oberschule Süd in Delmenhorst wird bezüglich Buchstabe c) wie folgt berichtigt: c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor (A 15), frei zum 1.8.2016 2. Esterwegen a) Oberschule Esterwegen, Oberschule mit gymnasialem Zweig b) Samtgemeinde Nordhümmling c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor (A 15), frei zum 1.8.2016 d) Ganztagsschule f) Frau Mull, Tel.: 05931 933718 3. Großenkneten a) Graf-von-Zeppelin-Oberschule b) Gemeinde Großenkneten c) Oberschulkonrektorin / Oberschulkonrektor (A 14 + Z), frei zum 1.8.2016 d) Ganztagsschule f) Herr Schwarberg, Tel.: 0441 9499871 4. Großenkneten a) Graf-von-Zeppelin-Oberschule b) Gemeinde Großenkneten c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor (A 15), frei zum 1.8.2016 d) Ganztagsschule f) Herr Schwarberg, Tel.: 0441 9499871 5. Hatten a) Oberschule Waldschule Hatten b) Gemeinde Hatten c) Direktorstellvertreterin / Direktorstellvertreter (A 15) d) Ganztagsschule f) Herr Schwarberg, Tel.: 0441 9499871 6. Westerholt a) Oberschule David Fabricius b) Landkreis Wittmund c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor (A 14 + Z) d) Ganztagsschule f) Frau Kaminski, Tel.: 04941 131007 (erneute Ausschreibung) 7. Wiefelstede a) Oberschule Wiefelstede, Oberschule mit gymnasialem Zweig b) Gemeinde Wiefelstede 514 STELLENAUSSCHREIBUNGEN c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor als didaktische Leiterin / didaktischer Leiter (A 14 + Z) d) Ganztagsschule f) Herr Janßen, Tel.: 0441 9499811 Realschulen 1. Bad Iburg a) Realschule Bad Iburg b) Stadt Bad Iburg c) Realschulkonrektorin / Realschulkonrektor (A 14 + Z) d) Ganztagsschule f) Herr Gillmann, Tel.: 0541 314325 2. Delmenhorst a) Realschule im Schulzentrum Delmenhorst-West b) Stadt Delmenhorst c) Zweite Realschulkonrektorin / Zweiter Realschulkonrektor (A 14) d) Ganztagsschule f) Herr Book, Tel.: 0441 9499848 Gymnasien (einschl. Abendgymnasien und Kollegs) 1. Ganderkesee b) Gymnasium Ganderkesee b) Landkreis Oldenburg c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei zum 1.3.2016 d) Koordinierung der Fächer des Aufgabenfeldes C, Erstellung von Statistiken, Mitwirkung am Vertretungsplan, Koordinierung der Zusammenarbeit mit dem Schulträger im Hinblick auf das Schulgebäude. Fundierte EDVKenntnisse sind wünschenswert. f) Herr Märkl, Tel.: 0541 314399 2. Meppen a) Windthorstgymnasium Meppen b) Landkreis Emsland c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin / Schulleiter (A 16), voraussichtlich frei zum 1.2.2016 f) Herr Eilert, Tel.: 0541 314243 (erneute Ausschreibung) SVBl 10/2015 3. Oldenburg a) Altes Gymnasium Oldenburg b) Stadt Oldenburg c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15) d) Erstellen von Stunden- und Vertretungsplänen, Mitwirkung bei der Unterrichtsverteilung, Organisation von Abschlussprüfungen, Einsatz von Schulverwaltungsprogrammen, Mitarbeit bei der Statistik, der Gebäude- und EDV-Instandhaltung f) Herr Märkl, Tel.: 0541 314399 4. Osnabrück a) Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Fachberaterin / Fachberater in der Schulaufsicht für das Fach Latein (A 15), voraussichtlich frei zum 1.8.2016 d) Voraussetzung für eine Bewerbung ist das Lehramt an Gymnasien. f) Herr Heinrich, Tel.: 0541 314296 5. Osnabrück a) Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium Osnabrück b) Stadt Osnabrück c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15) d) Koordinierung der gymnasialen Oberstufe und Organisation der Abiturprüfung, Koordinierung der Maßnahmen zur Studien- und Berufswahl, Koordinierung der Zusammenarbeit mit der Universität und den Hochschulen, Erstellen der Statistiken für die Schulbehörden und den Schulträger, Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit f) Herr Neumann, Tel.: 0541 314280 6. Quakenbrück a) Artland-Gymnasium Quakenbrück b) Landkreis Osnabrück c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin / Schulleiter (A 16), voraussichtlich frei zum 1.8.2016 f) Frau Pünt-Kohoff, Tel.: 0541 314409 7. Wilhelmshaven a) Neues Gymnasium Wilhelmshaven b) Landkreis Wilhelmshaven c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei zum 1.8.2016 d) Koordinierung des Aufgabenfeldes C, Mitarbeit bei der Erstellung des Vertretungs- und Stundenplanes, Mitarbeit bei der Bearbeitung der Schulstatistik, Gebäudemanagement sowie Koordinierung der Finanzen, Begleitung der schulischen Qualitätsentwicklung. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Herr Heinrich, Tel.: 0541 314296 Gesamtschulen 1. Barßel a) Integrierte Gesamtschule Barßel i. E. b) Gemeinde Barßel c) Gesamtschuldirektorin / Gesamtschuldirektor als Leiterin / Leiter einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl bis 540 (A 15) d) Die Schule ist zum 1.8.2015 neu errichtet worden (aufsteigend beginnend mit dem Schuljahrgang 5). Eine freie Planstelle steht zurzeit nicht zur Verfügung. f) Herr Schüring, Tel.: 0541 314410 2. Barßel a) Integrierte Gesamtschule Barßel i. E. b) Gemeinde Barßel c) Gesamtschulrektorin / Gesamtschulrektor oder Oberstudienrätin / Oberstudienrat als didaktische Leiterin / didaktischer Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I bis 540 (A 14) d) Die Schule ist zum 1.8.2015 neu errichtet worden (aufsteigend beginnend mit dem Schuljahrgang 5). Eine freie Planstelle steht zurzeit nicht zur Verfügung. f) Herr Schüring, Tel.: 0541 314410 3. Brake a) Integrierte Gesamtschule Brake i. E. b) Landkreis Wesermarsch c) Direktorstellvertreterin / Direktorstellvertreter als ständige SVBl 10/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN Vertreterin / ständiger Vertreter der Leiterin / des Leiters einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl bis 540 (A 14) d) Die Schule ist zum 1.8.2014 neu errichtet worden (aufsteigend beginnend mit dem Schuljahrgang 5). Eine freie Planstelle steht zurzeit nicht zur Verfügung. f) Herr Heinrich, Tel.: 0541 314296 4. Bramsche a) Integrierte Gesamtschule Bramsche i. E. b) Landkreis Osnabrück c) Gesamtschuldirektorin / Gesamtschuldirektor als Leiterin / Leiter einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl bis 540 (A 15) d) Die Schule ist zum 1.8.2015 neu errichtet worden (aufsteigend beginnend mit dem Schuljahrgang 5). Eine freie Planstelle steht zurzeit nicht zur Verfügung. f) Frau Pünt-Kohoff, Tel.: 0541 314409 5. Bramsche a) Integrierte Gesamtschule Bramsche i. E. b) Landkreis Osnabrück c) Gesamtschulrektorin / Gesamtschulrektor oder Oberstudienrätin / Oberstudienrat als didaktische Leiterin / didaktischer Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I bis 540 (A 14) d) Die Schule ist zum 1.8.2015 neu errichtet worden (aufsteigend beginnend mit dem Schuljahrgang 5). Eine freie Planstelle steht zurzeit nicht zur Verfügung. f) Frau Pünt-Kohoff, Tel.: 0541 314409 6. Emden a) Integrierte Gesamtschule Emden b) Stadt Emden c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13 / A 14), voraussichtlich frei zum 20.1.2016 d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. g) Herr Kottkamp, Tel.: 04821 875100 Integrierte Gesamtschule Emden, Hermann-Löns-Straße 23, 26725 Emden 7. Fürstenau a) Integrierte Gesamtschule Fürstenau b) Samtgemeinde Fürstenau c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei zum 1.8.2016 d) Es können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien bewerben. f) Frau Pünt-Kohoff, Tel.: 0541 314409 8. Großefehn a) Kooperative Gesamtschule Großefehn b) Gemeinde Großefehn c) Gesamtschuldirektorin / Gesamtschuldirektor als Leiterin / Leiter einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von 541 bis 1.000 (A 15 + Z), voraussichtlich frei zum 1.8.2016 f) Herr Neumann, Tel.: 0541 314280 9. Oldenburg a) Integrierte Gesamtschule Flötenteich b) Stadt Oldenburg c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Leiterin / Leiter des Sekundarbereichs II an einer Integrierten Gesamtschule (A 15), voraussichtlich frei zum 20.10.2016 d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. f) Herr Märkl, Tel.: 0541 314399 10.Zetel a) Integrierte Gesamtschule Friesland Süd i. E. b) Landkreis Friesland c) Direktorstellvertreterin / Direktorstellvertreter als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der Leiterin / des Leiters einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl bis 540 (A 14) d) Die Schule ist zum 1.8.2014 neu errichtet worden (aufsteigend beginnend mit dem Schuljahrgang 5). Eine freie Planstelle steht zurzeit nicht zur Verfügung. f) Herr Heinrich, Tel.: 0541 314296 515 Berufsbildende Schulen 1. Aurich a) Berufsbildende Schulen 1 Aurich b) Landkreis Aurich c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15) d) Koordinierung der schulfachlichen Aufgaben für die beruflichen Fachrichtungen Pflegewissenschaften und Agrarwirtschaft. Erwartet werden neben den administrativen Koordinierungsaufgaben für die genannten Berufsbereiche auch Erfahrungen und Engagement in der Schulentwicklung und im Qualitätsmanagement auf der Basis des Kernaufgabenmodells für Berufsbildende Schulen in Niedersachsen. Das Aufgabenprofil der Stelle unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung entsprechend den Erfordernissen der Berufsbildenden Schulen 1 Aurich. f) Herr Pietsch, Tel.: 0541 314388 2. Oldenburg a) Berufsbildende Schulen Wechloy b) Stadt Oldenburg c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum 1.8.2016 d) Schulfachliche und schulorganisatorische Koordinierung der in der Schule geführten Fachgruppen, Erstellung des schulischen Stundenplans sowie die Erstellung des Vertretungsplans für die gesamte Schule auf Basis des Programms Untis; Betreuung und Organisation der Zeugniserstellung, Erhebung statistischer Daten und Mitwirkung bei Befragungen im Rahmen des Qualitätsentwicklungsprozesses. Erwartet werden umfassende Erfahrungen und Kompetenzen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung und im Qualitätsmanagement auf der Basis des Kernaufgabenmodells. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung. Das Aufgabenprofil unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung entsprechend den Erfordernissen der Schulentwicklung. 516 STELLENAUSSCHREIBUNGEN SVBl 10/2015 f) Frau Homann, Tel.: 0541 314447 3. Osnabrück a) Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Fachberaterin / Fachberater in der Schulaufsicht (A 15) d) Die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in der beruflichen Fachrichtung Fahrzeugtechnik oder Metalltechnik mit vertieften Kenntnissen in der Fahrzeugtechnik ist zwingend erforderlich. Erwartet werden mehrjährige unterrichtliche Erfahrungen in dieser beruflichen Fachrichtung. Ferner werden umfangreiche Kenntnisse über die Implementierung neuer Curricula in den Bildungsgängen der beruflichen Fachrichtung sowie Kompetenzen im Bereich der Unterrichtsentwicklung, der Rahmenrichtlinienarbeit und des schulischen Qualitätsmanagements auf Basis des Kernaufgabenmodells-BBS (KAM-BBS) und die Bereitschaft, in der QM-Prozessbegleitung mitzuarbeiten, erwartet. Das Stellenprofil umfasst Fachberateraufgaben landesweit. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Herr Pietsch, Tel.: 0541 314388 4. Osnabrück a) Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Fachberaterin / Fachberater in der Schulaufsicht (A 15) d) Die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik, Metalltechnik oder Angewandte Informatik ist zwingend erforderlich. Wesentliche Aufgabenschwerpunkte liegen in der Betreuung des Profilfachs Informationsverarbeitung des beruflichen Gymnasiums Technik. Erwartet werden mehrjährige unterrichtliche Erfahrungen in dieser Schulform und in diesem Fach. Ferner werden umfangreiche Kenntnisse über die Implementierung neuer Curricula in den Bildungsgängen der technischen beruflichen Fachrichtungen sowie Kompetenzen im Bereich der Unterrichtsentwicklung, der Rahmenrichtlinienarbeit und des schuli- Schulen in freier Trägerschaft 1. Osnabrück An der Angelaschule Osnabrück ist zum 1.8.2016 die Stelle einer Oberstudiendirektorin / eines Oberstudiendirektors (BesGr. A 16 BBesO) zu besetzen, weil der derzeitige Schulleiter in den Ruhestand treten wird. Die Angelaschule ist ein vierzügiges Gymnasium in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück und arbeitet mit der benachbarten Thomas-Morus-Oberschule des gleichen Trägers zusammen. schen Qualitätsmanagements auf Basis des Kernaufgabenmodells-BBS (KAM-BBS) und die Bereitschaft, in der QM-Prozessbegleitung mitzuarbeiten, erwartet. Das Stellenprofil umfasst Fachberateraufgaben landesweit. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Herr Pietsch, Tel.: 0541 314388 Studienseminare 1. Leer a) Studienseminar Leer für das Lehramt an Gymnasien c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Fachleiterin / Fachleiter für das Fach Sport (A 15), voraussichtlich frei zum 1.8.2016 d) Mitarbeit in der Seminarentwicklung ist erforderlich. Erfahrungen in der Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst sind wünschenswert. Voraussetzung für eine Bewerbung ist das Lehramt an Gymnasien. f) Herr Eilert, Tel.: 0541 314243 Wenn Sie über besondere pädagogische, kommunikative und organisatorische Kompetenzen verfügen, motiviert sind, diese Schule als Schule in freier Trägerschaft im Sinne des Leitbildes der Schulstiftung als Schulleiterin oder Schulleiter zu gestalten, und katholisch sind, freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Falls Sie Beamtin oder Beamter des Landes Niedersachsen sind, besteht die Möglichkeit der Beurlaubung für den Dienst an dieser Schule in freier Trägerschaft gemäß § 155 NSchG. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Herr Dr. Verburg, Tel.: 0541 318350, E-Mail: w.verburg@bistum-os.de. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 20.11.2015 an die Schulstiftung im Bistum Osnabrück, z. Hd. Herrn Schomaker, Domhof 2, 49074 Osnabrück. SVBl 10/2015 NICHTAMTLICHER TEIL 517 NICHTAMTLICHER TEIL Aufsatz Die neuen Sprachbildungszentren sollen nicht nur Flüchtlingskinder dauerhaft unterstützen der Bildungssprache zu befähigen. Das soll zum einen durch Beratung und zum anderen durch Fortbildung geschehen. Deshalb sind die Sprachbildungszentren bei der für Beratung zuständigen Niedersächsischen Landesschulbehörde angesiedelt; deshalb werden sie durch Qualifizierungsangebote des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung und der Kompetenzzentren für Lehrerfortbildung unterstützt. Beatrix Albrecht, Andreas Müller, Birgit Wenzel Sprachbildung in allen Schulformen und in allen Fächern Sprachbildung für alle Beim Eintritt in die Schule ist der Sprachstand der Kinder sehr unterschiedlich. Manche haben in ihrem Umfeld viel Anregung und Förderung erfahren, verstehen schon viel „Erwachsenensprache“ und drücken sich sehr differenziert aus. Andere verfügen über einen kleinen Wortschatz und ein geringes grammatisches Repertoire. Der Grundschulunterricht muss darauf abzielen, diese Defizite zumindest teilweise zu beheben und allen einen sprachlichen Mindeststandard zu vermitteln, ohne die sprachlich besonders weit entwickelten Kinder auszubremsen. Wenn zwei Ereignisse zeitlich zusammenfallen, gibt es eine Neigung, zwischen ihnen eine Beziehung herzustellen. Das gilt auch für den erhöhten Zustrom von Flüchtlingen nach Niedersachsen und die Gründung von Sprachbildungszentren im Land. In der Tat sollen die Sprachbildungszentren, deren Einrichtung die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt Anfang Juni 2015 bekanntgegeben hat, auch eine Antwort auf die Frage geben, wie man den Flüchtlingskindern helfen kann, die sprachliche Hürde in die deutsche Schule zu nehmen. Aber die Sprachbildungszentren sind in ihrem Wesen keine Notmaßnahme in einer Krisensituation, sondern verfolgen ein grundlegendes Konzept, das allen Schülerinnen und Schülern zugutekommen soll. Bildungserfolg hängt von vielen Faktoren ab. Ein besonders wichtiger Faktor ist die Beherrschung der Sprache, die in der Schule gehört und gelesen, gesprochen und vor allem geschrieben wird. Diese Sprache ist nicht einfach „Deutsch“, sondern eine relativ anspruchsvolle Variante des Deutschen, die im Fachjargon „Bildungssprache“ genannt wird. Damit ist eine Sprache gemeint, die Wert legt auf eine reiche und zunehmend fachlich geprägte Wortwahl, auf grammatisch vollständige Sätze und zunehmend komplexe Satzkonstruktionen, auf Abstraktion. Man begegnet ihr als Leserin und Leser von Lehrbuchtexten und anspruchsvollen Zeitungen. Ihre aktive Beherrschung wird zum Beispiel beim Halten von Referaten und beim Verfassen von Aufsätzen verlangt. Wer in der Schule Erfolg hat, der verdankt dies nicht zuletzt seiner Beherrschung der Bildungssprache. Das Fachwissen wird überwiegend sprachlich vermittelt, im Unterrichtsgespräch und durch Lehrbuchtexte. Und es wird über das Verständnis von Texten und Aufgaben abgeprüft, in Klassenarbeiten und Klausuren. Seit dem Pisa-Schock wissen wir, dass viele unserer Neuntklässler ihr Textverständnis noch deutlich verbessern könnten. Die Sprachbildungszentren, die jetzt in Niedersachsen eingerichtet werden, sollen den Schulen und den Lehrkräften helfen, die Sprachkompetenz und die Lesekompetenz ihrer Schülerinnen und Schüler zu verbessern und sie zur Beherrschung Aber auch in den weiterführenden Schulen darf die sprachliche Schere nicht wieder auseinandergehen, schon deshalb, weil alle Schülerinnen und Schüler zu lebenswelt- und berufsqualifizierenden Schulabschlüssen geführt werden sollen, unabhängig davon, welche Schulform sie besuchen. Das ist zunehmend eine Herausforderung für alle Schulformen, auch für die Gymnasien, die immer öfter eine in der Sprachkompetenz heterogene Schülerschaft aufnehmen. Eine weitere sprachliche Herausforderung ergibt sich aus der zunehmenden fachlichen Differenzierung des Unterrichts: Die Fachsprachen von Mathematik, Naturwissenschaften, Gesellschaftswissenschaften, aber auch der Fremdsprachen und sogar des Fachs Deutsch (Grammatik, Literatur usw.) wollen mit ihren grundlegenden Begriffen und Kategorien gelernt und beherrscht werden. Schließlich soll man als lebenstüchtiger Erwachsener wissen, was eine chemische Lösung von einer mathematischen und was eine Vogelperspektive von einer Erzählperspektive unterscheidet. Sprachbildung für bestimmte Zielgruppen: Migranten- und Flüchtlingskinder Eine besondere Herausforderung für die Sprachbildung in der Schule stellen die Kinder dar, die im schulpflichtigen Alter ohne Deutschkenntnisse oder mit geringen Deutschkenntnissen nach Deutschland kommen, sei es, weil die Eltern hier Arbeit suchen, sei es, weil die Familien aus Angst um Leib und Leben aus Kriegs- und Krisengebieten geflohen sind. Diese Kinder müssen in kurzer Zeit befähigt werden, am normalen Unterricht für ihre Altersgruppe teilzunehmen. Dafür stellt das Land Niedersachsen zusätzliche Lehrerstunden zur Verfügung, deren Verwendung durch den Erlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ (Teilhabeerlass) geregelt ist. Die bekannteste Maßnahme zur Förderung dieser Kinder und Jugendlichen sind die Sprachlernklassen bzw. – in berufsbildenden Schulen – Sprachförderklassen. In diesen Klassen werden die „Seiteneinsteiger“ einer Schule klassenübergreifend zusammengefasst und vorrangig mit der deutschen Sprache 518 NICHTAMTLICHER TEIL vertraut gemacht, vorzugsweise an Inhalten, die parallel im regulären Unterricht der Altersgruppe auf dem Lehrplan stehen. Ziel ist es, möglichst viele der Schülerinnen und Schüler der Sprachlernklassen zeitnah, spätestens nach einem Jahr, in eine reguläre Klasse der jeweiligen Schule einzugliedern. Aber die Sprachlernklassen sind nicht das Allheilmittel für die schnelle sprachliche und kulturelle Integration der Seiteneinsteiger. Die sofortige Aufnahme in eine reguläre Klasse kann mitunter die bessere Lösung sein, denn sie hat den Vorteil, dass die Betroffenen von Anfang an sehr intensiv und ungefiltert mit der deutschen Sprache konfrontiert werden und persönliche Unterstützung von ihren deutschsprachigen Mitschülerinnen und Mitschülern erhalten können. Der Teilhabeerlass sieht in diesem Fall zusätzliche Sprachförderung durch Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“ oder Förderunterricht nach Bedarf vor; die dafür nötigen Lehrerstunden werden ebenfalls vom Land zur Verfügung gestellt. Zwar haben die Seiteneinsteiger einen besonderen sprachlichen Förderbedarf. Aber sie bringen auch eine besondere Stärke mit, die Beherrschung ihrer Herkunftssprache. Durch herkunftssprachlichen Unterricht kann diese Sprachkompetenz gesichert und ausgebaut werden. Das ist gut für das Selbstbewusstsein der Kinder und Jugendlichen und ihre Aufnahmebereitschaft für die neue Sprache und Kultur, der sie bei uns begegnen. Die Sprachbildungszentren der Niedersächsischen Landesschulbehörde als Unterstützungsstruktur Zum 1.9.2015 hat die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) mit der Einrichtung von regionalen Sprachbildungszentren begonnen. Sie sollen die Schulen bei der Planung und Umsetzung von Sprachbildungsmaßnahmen unterstützen, durch Beratung, Unterstützung im Schulentwicklungsprozess und Vermittlung von Fortbildung. Sie arbeiten dabei mit den bereits in diesem Bereich tätigen Fachberaterinnen und Fachberatern für interkulturelle Bildung zusammen. Es sind – in Anlehnung an das Vorgängerprojekt DaZNet – zunächst 15 Sprachbildungszentren vorgesehen, die sich wie folgt auf die Regionalabteilungen der NLSchB verteilen: Regionalabteilung Braunschweig: Braunschweig, Göttingen, Salzgitter, Wolfsburg Regionalabteilung Hannover: Hannover, Hannover Region, Hildesheim Regionalabteilung Lüneburg: Celle, Lüneburg, Stade Regionalabteilung Osnabrück: Delmenhorst, Meppen, Oldenburg, Oldenburg Landkreis, Osnabrück Die Sprachbildungszentren sind personell mit Sprachbildungskoordinatorinnen und -koordinatoren ausgestattet, die ihren Arbeitsplatz „vor Ort“ haben und per E-Mail und Telefon für Anfragen und Beratungswünsche erreichbar sind. Die Sprachbildungskoordinatorinnen und -koordinatoren werden in der Arbeit durch mindestens zwei Sprachbildungsmoderatorinnen bzw. -moderatoren unterstützt, die Erfahrung im Bereich Sprachbildung mitbringen. Die in den Sprachbildungszentren tätigen Lehrkräfte sind für diese Tätigkeit qualifiziert worden, zumeist im Rahmen des Projekts „DaZNet – Netzwerk für Deutsch als Zweit- und Bildungssprache, Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Kompetenz“, das in den Jahren 2010 bis 2015 durchgeführt und zum 31.7.2015 abgeschlossen wurde. SVBl 10/2015 Das Qualifizierungsangebot zur Sprachbildung des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) und der Kompetenzzentren für Lehrerfortbildung Viele Lehrkräfte fühlen sich durch ihre Lehrerausbildung nicht ausreichend auf die Aufgabe vorbereitet, Sprachbildung in ihren Unterricht zu integrieren oder in besonderen Fördermaßnahmen wie Sprachlernklassen tätig zu sein. Deshalb entwickelt das NLQ zurzeit ein Gesamtkonzept zur Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften im Handlungsfeld „Sprachbildung“ sowie ein Curriculum für die Arbeit in Sprachlernklassen. Parallel sind erste Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt worden. Im Oktober 2015 findet eine einwöchige Basisqualifizierung für Lehrkräfte aller Schulformen statt, der gezielte Angebote für bestimmte Schulformen folgen werden. Die Kompetenzzentren für Lehrerfortbildung machen ebenfalls einschlägige Angebote. Die neuen Sprachbildungszentren werden durch ihre Beratungstätigkeit an den Schulen einen Überblick über den Fortbildungsbedarf in den Regionen gewinnen, der es erleichtern wird, das Fortbildungsangebot entsprechend anzupassen und weiterzuentwickeln. Im Zuge der laufenden Novellierung der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) wird die Basisqualifikation der zukünftigen Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Zweit- und Bildungssprache gestärkt werden, indem der Themenbereich verpflichtender Bestandteil in den Studiengängen aller Lehrämter wird. Damit werden die Lehrkräfte dafür sensibilisiert und qualifiziert, die unterschiedlichen Sprachvoraussetzungen ihrer Schülerinnen und Schüler wahrzunehmen, sie in ihrem Unterricht zu berücksichtigen und das Sprachvermögen der Schülerinnen und Schüler zu steigern. Sprachbildung als Daueraufgabe Im Augenblick richtet sich das öffentliche Interesse auf die Frage, wie es gelingen kann, in kurzer Zeit eine ständig wachsende Zahl von Seiteneinsteigern ausländischer Herkunft in das deutsche Schulsystem aufzunehmen und ihren Bildungserfolg zu ermöglichen. Aber das Einstiegsproblem stellt sich viel grundsätzlicher, und darin liegt die dauerhafte Herausforderung für unser Bildungssystem. Wie schaffen wir es, dieses System wahrhaft inklusiv zu gestalten: für Flüchtlingskinder, für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien? Lange interessierten sich Bildungspolitik und Öffentlichkeit vor allem für Abschlüsse, möglichst hochwertige, vorzugsweise das Abitur. Aber um gute Abschlüsse zu erreichen, muss man zunächst den Einstieg schaffen: Ohne Einstieg keine Hoffnung auf irgendeinen Abschluss. Wer die Sprache beherrscht, dem gelingt der Einstieg und dem steht der Weg zu vielen Abschlüssen offen. Die Schulen nehmen die Aufgabe der Sprachbildung zunehmend in den Blick; sie haben mit den Sprachbildungszentren künftig verlässliche Partner an ihrer Seite. Die Inanspruchnahme der Beratungs- und Unterstützungsangebote erfolgt über das Onlineportel B&U der NLSchB: https://www.landesschulbehoerdeniedersachsen.de/bu/schulen/schulentwicklung/sprachbildungszentren/ SVBl 10/2015 NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS 519 Thema des Monats Die Sprechprüfung im Fremdsprachenunterricht Die neue Mündlichkeit Fremdsprachen nehmen einen erheblichen Raum im schulischen Unterricht ein. Ziele dieses Unterrichts sind Kommunikationsfähigkeit und mehrsprachige Handlungskompetenz. Diese Kompetenzen müssen sich auch mündlich zeigen, denn 80 bis 90 Prozent der Sprache wird mündlich kommuniziert. Die Sprechprüfung bietet die Möglichkeit, die mündliche Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu ermitteln. Zugleich liefert die Prüfung einen wichtigen Impuls für den Fremdsprachenunterricht insgesamt. Denn wer bei der Prüfung gut abschneiden will, braucht Übung in Interview, Monolog und Dialog, um seine Fremdsprachenkenntnisse situativ angemessen anzuwenden. Doch was ist das Neue an der Sprechprüfung? Auch bislang war das Mündliche im Fremdsprachenunterricht wichtig, und auch bislang gab es mündliche Prüfungen. Aber im Unterricht ist der durchschnittliche Redeanteil Einzelner oft sehr gering; und wer eher zurückhaltend ist, ergreift womöglich wochenlang gar nicht selbst das Wort. Die Sprechprüfung ermuntert die Lehrkräfte, die Formate Interview, Monolog und Dialog im Unterrichtsalltag verstärkt einzusetzen und dadurch alle zum Sprechen zu bringen. Damit kann man tatsächlich den Redeanteil der Schülerinnen und Schüler im Unterricht sehr spürbar erhöhen, denn die Prüfungsformate werden alle im Tandem oder in der Dreiergruppe durchgeführt. Bei dem entsprechenden unterrichtlichen Übungsarrangement können deshalb ebenfalls mehrere Personen gleichzeitig sprechen. Besonderheiten des mündlichen Ausdrucks Die Einführung mündlicher Kommunikationsformate in der Prüfung und im vorbereitenden Unterricht bietet die Möglichkeit, den Blick auf die Besonderheiten des mündlichen Diskurses zu lenken. Gesprochene Sprache funktioniert anders als geschriebene Sprache. Man spricht weniger aufwändig, man plant seine Äußerungen kurzfristig, man achtet weniger auf grammatische Korrektheit. Das Ergebnis sind oft unvollstän dige Sätze, Brüche in der Konstruktion, Wortwiederholungen oder ein begrenzter Wortschatz. Was in der Schriftsprache als Fehler oder Mangel gilt, wird im mündlichen Diskurs auch des Muttersprachlers problemlos akzeptiert. Aber neben der relativen Freiheit in der formalen Ausführung gibt es andererseits besondere Mittel des mündlichen Diskurses, die kompetente Sprecherin- nen und Sprecher der Zielsprache einsetzen und die deshalb Teil ihrer Sprachkompetenz sind. Im Gespräch zum Beispiel wird man im Englischen durch Ausdrücke wie „Okay“ und „Anyway“ signalisieren, dass man das Wort ergreifen möchte, und die Äußerung dann mit „you see“ oder „right“ abschließen, um den Gesprächspartner zur Übernahme der Sprecherrolle zu animieren. Beim Zuhören signalisiert man Anteilnahme am Gehörten durch Einwürfe wie „gosh“ oder „really“. Solche Sprachbausteine sollte man beim Fremdsprachenlernen kennen und einsetzen lernen. Dazu bietet die Sprechprüfung die ideale Gelegenheit. Die Rolle der Lehrkraft Bei der Sprechprüfung selbst hält sich die Lehrkraft sehr stark zurück, stärker als bei einer traditionellen mündlichen Prüfung. Das gilt nicht nur für die Protokollantin / den Protokollanten, sondern auch für die Prüferin / den Prüfer. Die Schülerinnen und Schüler sprechen – beim Dialog sogar miteinander. Die Lehrkraft kann sich darauf konzentrieren, die kommunikative Leistung der Prüflinge zu erfassen und zu dokumentieren. Im prüfungsvorbereitenden Unterricht ist die Lehrkraft jedoch für die meisten Kinder und Jugendlichen das wichtigste sprachliche Vorbild in der Zielsprache. Sie sollte deshalb Merkmale des mündlichen Diskurses in die eigenen Äußerungen aufnehmen und sie zur Nachahmung empfehlen. Der Einsatz von Audioaufnahmen von muttersprachlichen mündlichen Äußerungen ist eine hilfreiche Ergänzung. Im Folgenden berichten Lehrkräfte über eigene Erfahrungen mit der Sprechprüfung in den drei Fremdsprachen Englisch, Französisch und Spanisch. An den Beispielen wird deutlich, dass die Sprechprüfung für die Lehrkräfte praktikabel und für die Schülerinnen und Schüler motivierend ist. Die Bedeutung der schriftlichen Kommunikationsfähigkeit und der systematische Erwerb schriftsprachlicher Kompetenz sollen weder relativiert noch unterschätzt werden. Schüleraktivierender Unterricht, der die schriftliche Kommunikationsfähigkeit in den modernen Fremdsprachen stärkt, wird zu einem späteren Zeitpunkt Thema des Schulverwaltungsblatts sein. 520 NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS SVBl 10/2015 Mehr sprechen und genauer zuhören Sprechprüfung und Sprechförderung im Englischunterricht Eigentlich lernen in Niedersachsen alle Englisch – eigentlich. Aber können die Schülerinnen und Schüler nach dem Schulabschluss wirklich Alltagssituationen im englischsprachigen Ausland auf Englisch bewältigen? Das ist alles andere als sicher. „Damit das klappen kann, brauchen wir einen Paradigmenwechsel hin zu den kommunikativen Kompetenzen, vor allem zum Sprechen“, sagt Susanne Quandt, Englischlehrerin an der KGS Hambergen und Fachmoderatorin Englisch an Gesamtschulen. Mündliche Abschlussprüfung in Klasse 10 Dieser Paradigmenwechsel hat inzwischen an einer wichtigen Stelle im niedersächsischen Schulsystem seinen Niederschlag gefunden: beim mündlichen Teil der Englisch-Abschlussprüfung im Sekundarbereich I. Seit 2014 wird diese Prüfung in allen zum Sekundarabschluss I führenden Schulformen in Form einer Sprechprüfung durchgeführt. Dabei richtet sich das Anforderungsniveau nach dem schulischen Bildungsgang der Kandidatinnen und Kandidaten. Wer aus der Hauptschule kommt, bekommt zum Beispiel eine Aufgabe der Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR), für den E-Kurs (= erhöhte Anforderungen) IGS und Realschule ist die Aufgabe der Niveaustufe B1 relevant. In allen Fällen aber soll spontan Englisch gesprochen werden. Die Jugendlichen, die paarweise zugelost werden, müssen zunächst über sich selbst sprechen (Speak about yourself), mit einer spezifischen Vorgabe, die erst in der Prüfung selbst verraten wird (aus den Bereichen „family and home“, „free-time activities“ oder „school“). Anschließend geht es in zwei Runden in einen Dialog zwischen den beiden Prüflingen, der als „information gap activity“ (Informationsergänzung) angelegt ist. In der ersten Runde erhält einer der Prüflinge eine „info card” (z. B. eine Broschüre über eine Sehenswürdigkeit), der andere stellt mithilfe einer „prompt card” dazu Fragen, die der erste Prüfling beantwortet. Dann werden die Rollen getauscht, mit einem neuen Thema, versteht sich. Bei Niveaustufe A2+ kommt eine dritte Aufgabe hinzu: ein Kurzvortrag aufgrund eines Bildimpulses. Bei Niveaustufe B1 schließlich entfällt der gelenkte Dialog mit „prompt cards” und „info cards”. Stattdessen ist das dritte Element nach Selbstvorstellung und Kurzvortrag zu einem Bild eine „paired discussion“, zum Beispiel „Talk to each other about what free afternoon courses the school should organize“, in der die Schülerinnen bzw. Schüler eine Situation abwägen und gemeinsam zu einer begründeten Entscheidung kommen sollen. Zwei Lehrkräfte sind als Prüfungsteam im Einsatz, als Prüfer/in (interlocutor) und als Protokollant/in (assessor). In der ersten Rolle darf man mit Fragen lediglich eingreifen, wenn der Redefluss des Prüflings verebbt; in der zweiten konzentriert man sich auf das Zuhören, um mithilfe eines Beobachtungsbogens zu einer begründeten Bewertung zu kommen. Vorbereitung der Sprechprüfung durch Fortbildung Dieses neue Prüfungsformat wurde den Schulen in einer Veröffentlichung des Niedersächsischen Kultusministeriums bekannt gemacht (Materialien für den mündlichen Teil der Abschlussprüfung im Sekundarbereich I: Englisch, Hannover 2012). Dann gingen die beiden Fachmoderatorinnen Englisch auf die Reise durch die Gesamtschulen in Niedersachsen und bereiteten die Fachkollegien Englisch in jeweils sechsstündigen Fortbildungen auf das Format vor. „Dazu gehörte auch immer die Prüfungssimulation, einschließlich Schülerrolle“, erzählt Frau Quandt. Um sich auf das tatsächliche Schülerniveau einzustellen, zogen die Fortbildungsteilnehmenden nach dem Zufallsprinzip eine Schüler-Rollenkarte und mussten sich nach der dort verzeichneten Vorgabe richten: „You are very shy, and never say more than a few words“ (Sie sind sehr schüchtern und sagen nie mehr als ein paar Worte) oder „you are over-talkative and do not stick to the subject“ (Sie sind übertrieben gesprächig und halten sich nicht an das Thema). Das Ergebnis der Fortbildung: Die Fachkollegien waren positiv eingestimmt, weil sie wussten, wie’s geht. SVBl 10/2015 NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS Lerngewinn auf Schülerseite Die Wirkung der Sprechprüfung und anderer sprechfördernder Maßnahmen (z.B. Sprachendorf) ist nach Susanne Quandts Eindruck beachtlich und vielfältig: „Die Schülerinnen und Schüler sprechen mehr, hören aber auch genauer zu. Auf Lehrerseite werden mehr kooperative Unterrichtsformen eingesetzt, und der Umgang mit Fehlern ist flexibler geworden.“ Zu dem Lerngewinn auf Schülerseite gehört die Erkenntnis, dass man nicht alle Vokabeln kennen muss, um sich auf Englisch verständlich zu machen. Manchmal tun es eine Umschreibung und eine Geste. Wie eine ihrer Schülerinnen des Hauptschulzweigs der KGS Hambergen einmal bei einem Irland-Aufenthalt zu Frau Quandt sagte: „Ich konnte was sagen, obwohl ich das Wort nicht wusste.“ Daran merkt man, dass vermehrtes Sprechen im Unterricht und die Sprechprüfungen kommunikative Kompetenz fördern. Beispiele für Sprechprüfungen Englisch im Unterricht des Gymnasiums Themen in verschiedenen Klassenstufen Die Frage nach der Verwendung eines Smartphones zu Beginn eines Interviews zum Thema „Moderne Kommunikationsmittel“ ist schon im Jahrgang 7 oder 8 geeignet. Ähnlich ist es 521 auch in einem Monolog, wenn man den Prüflingen zwei Fotos zum Thema „Beruf / Arbeitswelt“ vorlegt und sie lediglich beschreiben lässt. Im 10. Jahrgang ist eine spontane Auseinandersetzung mit sehr unterschiedlichen Themen möglich, und die Erfahrung in verschiedenen Klassen zeigt, dass sich Schülerinnen und Schüler nach anfänglicher Nervosität dieser Herausforderung gern stellen. Die Themenauswahl richtet sich nach dem Themenstern des Kerncurriculums für die gymnasiale Oberstufe und kann durch die Inhalte der Lehrwerke für Klasse 10 und die Qualifikationsphase unterstützt werden. In jedem Fall sind Themen zu empfehlen, die die persönliche Lebenswelt der Jugendlichen unmittelbar betreffen und mit denen sie häufig konfrontiert werden. Aber auch bei diesen Themen werden Äußerungen mit sinnvoller Erläuterung durchaus dem Oberstufenanspruch des Niveaus B2 oder C1 des GeR gerecht. Beginnen kann man mit: „Do you spend a lot of time using your computer or smartphone? (Why / Why not?)“. Spätestens wenn sich die folgenden Fragen anschlie ßen, zeigt sich, ob Prüflinge über eine „selbstständige“ (B1, B2) bzw. „kompetente Sprachverwendung“ (C1, C2) verfügen: „Some teachers think that it is not wise to put private information or photos on the internet. What do you think?” „Some people think that certain websites should be blocked. What do you think?” Die Prüflinge müssen unterschiedliche sprachliche Mittel zur Begründung und Erläuterung anwenden, aber auch in der Lage sein zu spekulieren. Aufgabenbeispiele Aufgabe 1: Monolog Why do people enjoy these activities? How can they be good for relationships? Aufgabe 2: Dialog There is a popular youth centre where you live. They are going to close it to save money and you are organising a campaign against the closure. Here are several different ways of telling the general public about your protest. Discuss their advantages and disadvantages. Try to agree on the most effective ones for your campaign. Youth Centre To Close! How do we tell the general public? – local radio – a demonstration in the town centre – local TV – the local newspaper Erläuterungen und Beispiele von David Roberts, Gymnasium Salzgitter-Bad – posting leaflets to local residents – the internet 522 NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS SVBl 10/2015 Redemittel-Zettel und Gleichzeitig-Sprechen als Trainingsbausteine An der Ricarda-Huch-Schule in Braunschweig steht die Sprechprüfung Französisch in Klasse 7 auf dem Programm Viel geredet, nichts dazugelernt. Diese Gefahr besteht beim klassischen Unterrichtsgespräch im Fach Französisch, findet Ana Lena Hillmer, Französischlehrerin an der Ricarda-HuchSchule Braunschweig und Fachleiterin Französisch am dortigen Studienseminar. Schülerinnen und Schüler wie Lehrkraft achten auf den Inhalt und bemühen sich um verständlichen Ausdruck. Aber bei den Redemitteln und beim Wortschatz ist der Trainingseffekt der mündlichen Mitarbeit für die Lernenden gering. Man schmort im eigenen Saft weniger Worte und Wendungen. Schlimmer noch: Es besteht die Gefahr, sich das fehlerhafte Französisch der anderen anzugewöhnen. sprachlich variantenreicher ausfällt, etwa bei einer Frage wie „Qu’est-ce que tu as fait pendant les vacances?“ (Was hast du in den Ferien gemacht?) „Die Sprechprüfung erlaubt uns, den Erwerb der angemessenen Redemittel für die Kompetenz Sprechen in den Blick aller Beteiligten zu rücken“, sagt Frau Hillmer. Jeder ist in der Prüfung gefordert, keiner kann sich in der Lerngruppe verstecken. Mit der Prüfung als Perspektive wird auch der vorangehende Unterricht kommunikativer, und der Fokus auf die sprachliche Form kann früher gesetzt werden. Und je eher man mit der Sprechprüfung beginnt, desto früher wird dieser alltägliche Nutzeffekt wirksam. An der Ricarda-Huch-Schule Braunschweig führt man die Sprechprüfung in diesem Jahr zum dritten Mal bereits im siebten Jahrgang durch, also im zweiten Lernjahr Französisch. Das geht ganz praktisch in aufeinander folgenden Doppelstunden des regulären Französischunterrichts der jeweiligen Klasse: drei Prüfungen à zwei Kandidaten pro Doppelstunde. Dadurch wird kein Unterricht anderer Fächer in Mitleidenschaft gezogen. Im Vorfeld feilen die Schülerinnen und Schüler an ihrer Ausdrucksfähigkeit. Dazu stellt ihnen die Lehrerin Listen mit Redemitteln zur Verfügung, deren Verwendung systematisch trainiert wird. „Die einzelnen Redemittel stehen auf kleinen Zetteln in der Mitte eines Vierertisches. Die Kinder formulieren im Rahmen eines thematischen Gesprächs einen Satz unter Verwendung eines Ausdrucks auf einem dieser Zettel und nehmen diesen an sich: eine Wortschatz-Aneignung im doppelten Sinne.“ Dadurch prägen sich die verschiedenen Ausdrucksmöglichkeiten ein und stehen bei einer späteren Übung auch ohne „Schummelzettel“ zur Verfügung. Übung macht auch beim Sprechen den Meister. Wenn alle der Reihe nach drankommen, ist die individuelle Übungszeit pro Stunde gering. Deshalb hat sich im Französischunterricht bei Frau Hillmer die „expression simultanée“ besonders bewährt. Das heißt: Alle reden gleichzeitig. Aber anders als beim rituellen Chorsprechen am Unterrichtsbeginn (Bonjour, les enfants! – Bonjour, Madame / Monsieur!) sagen nicht alle dasselbe, sondern jede/r gibt eine persönliche Antwort. Das beginnt mit so schlichten Äußerungen wie der Antwort auf die Frage „Tu t’appelles comment?“ (Wie heißt du?): „Je m’appelle X.“ (Ich heiße X.) Es wird natürlich ertragreicher, wenn die Antwort Das gleichzeitige Sprechen sei zwar gewöhnungsbedürftig, habe aber manche Vorzüge. Dazu gehört, dass die anderen einen nicht hören, da sie mit ihrer eigenen Äußerung beschäftigt sind. Das motiviert die Schüchternen zum Sprechen, die beim Unterrichtsgespräch schweigen, um sich nicht vor den anderen zu blamieren. „Interessant ist noch ein anderer Effekt. Wer auf eine offene Frage nur kurz antwortet, stellt fest, dass andere noch weiterreden. Das motiviert dazu, künftig selbst länger zu sprechen“, hat Frau Hillmer festgestellt. Manche Lehrkräfte finden die Sprechprüfung reizvoll, zögern aber noch aus Angst vor der vielen Arbeit beim Entwickeln geeigneter Aufgaben. Da gibt Ana Lena Hillmer gern Entwarnung. Sie verweist auf die Aufgabenbeispiele im Materialienband des Niedersächsischen Kultusministeriums zum Thema „Sprechprüfung“ (nähere Angaben auf Seite 524). Neben den Beispielen für die eigene Fremdsprache seien auch die der beiden anderen Sprachen nach Übersetzung benutzbar. Und die Struktur sei so klar beschrieben, dass auch das Selbermachen von Aufgaben keinen großen Aufwand darstelle. SVBl 10/2015 NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS 523 Heute spielen wir mal Talkshow Die Sprechprüfung belebt auch den „normalen“ Spanischunterricht Spanisch ist im Kommen in der Schule. Diese Entwicklung hat Kerstin Reichart de Flores selbst verfolgen können in den elf Jahren, die sie am Gymnasium Langenhagen Spanisch unterrichtet. Dort hat sich das Fach von der 3. zur 2. Fremdsprache hochgearbeitet. All diese Schülerinnen und Schüler wollen Spanisch nicht nur lesen und schreiben können, sie wollen es sprechen. „Sie wollen bei der Spanischreise nicht nur die Zeitung lesen, sondern sich auch mit den Einheimischen unterhalten können.“ Da macht es Sinn, die Sprechkompetenz durch eine besondere Prüfungsform aufzuwerten, findet die Spanisch- und Deutschlehrerin. Wie das konkret geht, hat sie selbst im vergangenen Herbst erstmals ausprobiert. Sie ersetzte die erste Klausur in einem Spanischkurs des elften Jahrgangs durch eine Sprechprüfung aus Interview, Monolog und Dialog. Die wichtigste Neuerung ist nach ihrer Ansicht der Dialog. „Da kann man sich als Lehrkraft ganz zurücklehnen und die Prüflinge machen lassen“, erklärt sie. „Und das muss man auch, das ist eine wichtige Anweisung an die Prüferin bzw. den Prüfer.“ Sie habe die Beobachtung gemacht, dass die Prüflinge die Prüfungssituation schnell vergessen und sich auf den Gegenstand, die Dialogpartnerin / den Dialogpartner und die Klärung der Frage konzentrieren. Am schwierigsten ist ihrem Eindruck zufolge der Monolog auf Grundlage eines Bildes. Der eine oder die andere habe doch etwas Hemmung, ohne Vorbereitung loszureden. Da oft Bilder miteinander zu vergleichen seien, böte dies allerdings schon einen guten Ansatzpunkt. Sind hier nicht Schüchterne und Zurückhaltende im Nachteil gegenüber der klassischen Plau- dertasche? „Ja. Aber das ist vor allem ein Argument dafür, die Sprechprüfung so oft zu üben, dass auch eher Einsilbige sich hineinfinden“, meint Reichart de Flores. Die Sprechprüfung ist ohnehin nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck, und der Zweck ist die Sprechkompetenz. Deshalb ist es nach Meinung von Frau Reichart de Flores vor allem wichtig, den Unterricht zu verändern und für das Sprechen mehr Raum zu schaffen. Die Schülerinnen und Schüler seien an das Unterrichtsgespräch in der Fremdsprache gewöhnt. Insofern gebe es eine Grundlage. „Aber wir als Lehrkräfte können viele weitere, besonders motivierende, interaktive Formate nutzen, zum Beispiel die Talkshow.“ Alle wissen aus dem Fernsehen, wie sie abläuft, und können sich entsprechend leicht in die verschiedenen Rollen hineinversetzen – und haben ihren Spaß dabei. Das wirke sich auch auf die Bereitschaft aus, die Sprechprüfung anstelle einer Klausur abzulegen. „Als ich das meinem Kurs vorgeschlagen habe, waren die gleich Feuer und Flamme.“ Begeisterung für die Kommunikation ist der Schlüssel für erfolgreichen Unterricht im Bereich „Sprechen“. Im Dialog muss man allerdings auch zuhören können, um auf den anderen einzugehen. Und man muss Wege finden, den Sprecherwechsel zielsprachengerecht und doch höflich hinzubekommen. Im Deutschen (und Englischen) wartet der andere in der Regel eine Sprechpause ab, um selbst das Wort zu ergreifen. Im Spanischen (und Französischen) ist es dagegen üblich, der Sprecherin / dem Sprecher temperamentvoll ins Wort zu fallen. „In der Prüfung ist es mir lieber, wenn sich die Prüflinge an die deutschen Höflichkeitsregeln halten“, sagt Kerstin Reichart de Flores. Dialog-Aufgabe aus den Materialien zur Sprechprüfung (S. 45) Dialog: S. 45: Recuperando la memoria Thema: Vergangenheitsbewältigung Aufgabe: Ihr bereitet eine Power-Point-Präsentation zum Thema Vergangenheitsbewältigung vor. Für den Einstieg sucht ihr Bilder, die dieses Thema veranschaulichen. Sprecht über die verschiedenen Bilder und versucht euch auf zwei zu einigen, die ihr für am besten geeignet haltet. 524 NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS SVBl 10/2015 Praktische Hinweise zur Sprechprüfung Informationen zur Erlasslage In Niedersachsen ist die Überprüfung der Kompetenz „Sprechen“ im Fach Englisch als verpflichtender Bestandteil der Abschlussprüfung im Sekundarbereich I bereits seit dem Jahr 2014 etabliert (Nds.GVBl. Nr. 9/2012 S. 120 – VORIS 22410 01 41). Seit dem 1.8.2015 regelt der neue Erlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums“ (RdErl. d. MK v. 23.6.2015 - 33-81011 – VORIS 22410), dass die Überprüfung der Kompetenz „Sprechen“ in den Schuljahrgängen 5 bis 10 eine schriftliche Lernkontrolle je Doppelschuljahrgang in den modernen Fremdsprachen ersetzt. Damit erhält die Überprüfung dieser wichtigen Kompetenz im schulischen Sprachenlernprozess von Beginn an ihren festen Platz und sollte auch in der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden. Sprachendorf im Schulflur Informationen zu den Materialien Ansprechpartner Folgende Materialien geben hilfreiche Informationen zur Durchführung und Bewertung von Sprechprüfungen sowie zahlreiche Aufgabenbeispiele. Sie können kostenlos unter den jeweiligen Fremdsprachen vom NiBiS heruntergeladen oder kostenpflichtig bei Unidruck bestellt werden (http://www. unidruck.de/shop). Bei Fragen zur Organisation und Umsetzung der Sprechprüfung an Ihrer Schule wenden Sie sich an die für Sie zuständigen Fachberaterinnen und Fachberater sowie die Fachmoderatorinnen / Fachmoderatoren, die auch Fortbildungen anbeiten. – Materialien für den mündlichen Teil der Abschlussprüfung im Sekundarbereich I – Englisch, Niedersächsisches Kultusministerium (2012) http://www.nibis.de/nibis.php?menid=4470 – Materialien für kompetenzorientierten Unterricht in der gymnasialen Oberstufe – Sprechprüfung (Englisch, Französisch, Spanisch), Niedersächsisches Kultusministerium (2014) http://www.nibis.de/nibis.php?menid=4312 Sprachendorf im Schulflur Sprachendorf Parallel zur neuen mündlichen Prüfung ist ein weiteres Werkzeug zur Förderung des Sprechens entwickelt worden: das Sprachendorf. Damit ist die Umgestaltung eines Schulflurs in eine fremdsprachige Parallelwelt gemeint. Der Flur wird zur Straße, die angrenzenden Klassenräume zu Geschäften und Büros, von der Bäckerei über den Souvenirladen bis zur Post. In dieser Welt wird nur die Fremdsprache gesprochen: Die Schülerinnen und Schüler erledigen ihre Alltagsgeschäfte in dieser Sprache. Das Sprachendorf wird vorzugsweise in der achten Klasse angeboten und bereitet den Weg zu den Sprechprüfungen in Klasse 10. Es verlangt für seine Umsetzung die Unterstützung der Schulleitung, denn es muss dafür ein besonderer Projekttag angesetzt werden. Auch die anderen unterrichteten Fremdsprachen können (und sollten) an diesem Tag in das Sprachendorf einbezogen werden. Die Idee hat viele Anhänger gefunden: Über 30 Schulen in Niedersachsen haben schon mindestens ein Sprachendorf durchgeführt. Für die Motivation der Lernenden ist das Sprachendorf ideal, denn es zeigt die Nützlichkeit der erworbenen Sprechkompetenzen in fast realen Alltagssituationen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, aus der schulischen Spielsituation Daten für eine gerechte Beurteilung der individuellen Sprechkompetenz in der mündlichen Note zu ermitteln. Dazu kann ein Bewertungsbogen herangezogen werden, wie er ähnlich schon für den mündlichen Teil der Abschlussprüfung entwickelt wurde (Bestandteil des Materialienbandes zur Abschlussprüfung). SVBl 10/2015 NICHTAMTLICHER TEIL 525 Wettbewerbe Anerkannte Wettbewerbe des Bundes und des Landes 63. Europäischer Wettbewerb 2016 Bundeswettbewerb Mathematik 2016 Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 ist allen Schulen und Lehrkräften die Ausschreibung mit den Themen und Aufgaben des Europäischen Wettbewerbs 2016 zugegangen. Das diesjährige Rahmenthema zum Europäischen Jahr lautet „Gemeinsam in Frieden leben!“. Der Bundeswettbewerb Mathematik möchte bei Schülerinnen und Schülern Interesse an der Mathematik wecken und wachhalten. Mit interessanten und anspruchsvollen Aufgaben will er sie anregen, sich eine Zeit lang intensiv mit Mathematik zu beschäftigen. Mathematisch Interessierten soll so die Möglichkeit gegeben werden, ihre Fähigkeiten zu erproben und weiter zu entwickeln. Neben dem mathematischen Schulwissen muss man zur Teilnahme vor allem auch Ausdauer mitbringen. Träger des Bundeswettbewerbs Mathematik ist Bildung & Begabung gemeinnützige GmbH, gefördert wird er vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft. Die Kultusministerien und Schulbehörden der Länder unterstützen den Wettbewerb und befürworten die Teilnahme. Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen an Schulen in Deutschland, die zur Hochschulreife führen. Der Wettbewerb richtet sich in seinen Anforderungen aber schwerpunktmäßig an die Klassen 9 bis 12/13. Ein Wettbewerbslauf besteht aus drei Runden. In den ersten beiden Runden werden je vier Aufgaben aus unterschiedlichen Bereichen der Elementarmathematik gestellt. Sie müssen in Hausarbeit selbstständig gelöst und schriftlich ausgearbeitet werden. Die Aufgaben sind nicht direkt an den Schulstoff gebunden. In der ersten Runde sind auch Gruppenarbeiten zugelassen. In der dritten Runde werden die Berechtigten zu einem Kolloquium mit Mathematikerinnen und Mathematikern aus Universität und Schule eingeladen. In dieser Runde werden anhand von fachlichen Einzelgesprächen die Bundessiegerinnen und -sieger ermittelt. Die erste Runde des Wettbewerbs 2016 beginnt Anfang Dezember 2015; dann werden die Ausschreibungsunterlagen an die Schulleitungen versandt. Das Aufgabenblatt steht zusätzlich auf der Webseite des Bundeswettbewerbs Mathematik zum Herunterladen zur Verfügung. Einsendeschluss für die erste Runde ist der 1.3.2016. Die Preisträgerinnen und Preisträger der ersten und zweiten Runde erhalten Urkunden, in der zweiten Runde zusätzlich Geldpreise. Auf Grund der Beteiligung der Studienstiftung des deutschen Volkes am Kolloquium werden die Bundessiegerinnen und -sieger im Falle eines Studiums an einer wissenschaftlichen oder technischen Hochschule in die Förderung der Studienstiftung gemäß deren Regelungen aufgenommen. Weitere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Wettbewerbs, wo auch zusätzliche Ausschreibungsunterlagen angefordert werden können. Kontakt: Bundeswettbewerb Mathematik, Kortrijker Str. 1, 53177 Bonn, Tel.: 0228 9591520, Fax: 0228 9591529, E-Mail: info@bundeswettbewerb-mathematik.de, www.bundeswettbewerb-mathematik.de Eu Europäischer uropäischer p Wetttbewerb Wettbewerb b b Zu allen Themen sind Einzel- und Gruppenarbeiten zugelassen. Die Themen können in eigener Gestaltung (schriftlich, bildnerisch, multimedial) bearbeitet werden. Die Arbeiten sollten einen deutlich erkennbaren Europabezug aufweisen. Insbesondere Europaschulen sind zur Teilnahme eingeladen. Nähere Informationen zum Europäischen Wettbewerb sind im Internet unter www.europaeischer-wettbewerb.de verfügbar. Hinweise zur Bearbeitung von Themen über eTwinning sind abrufbar unter www.etwinning.de/ew2015 und www.ew2015. de/etwinning. Die Wettbewerbsarbeiten zu den Themen der Altersgruppe 4 können zu einem umfassenden Beitrag ausgebaut werden und sind in der gymnasialen Oberstufe geeignet, die Bedingungen einer besonderen Lernleistung zu erfüllen, die in das Abitur mit eingebracht werden kann. Die Arbeiten sind zusammen mit den Formblättern bis zum 13.2.2016 an folgende Anschrift zu senden: Europäischer Wettbewerb, Schiller-Gymnasium, Gröninger Straße 15, 31785 Hameln. Auswahlwettbewerb zur Internationalen JuniorScienceOlympiade (IJSO) 2016 Wissenschaftliche Nachwuchsförderung ohne hohe Einstiegshürden in der Sekundarstufe I bietet die von BMBF und KMK geförderte Internationale JuniorScienceOlympiade. Jedes Jahr am 1. November startet die erste Runde mit Aufgaben und einfachen Experimenten, die Naturwissenschaften im Alltag erlebbar machen. Zu Hause oder in der Schule, allein oder in Kleingruppen können die Wettbewerbsaufgaben bearbeitet werden. Das Motto der IJSO 2016 lautet „Milch – echt kuhl“. Die IJSO ist einer der sechs ScienceOlympiaden am IPN Kiel und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft bundesweiter Schülerwettbewerbe. Die IJSO zielt ab auf „Allrounder” in den Naturwissenschaften, also Jugendliche, die sich fächerübergreifend für Fragestellungen aus Biologie, Chemie und Physik interessieren. Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler allgemein bildender und berufsbildender Schulen, die im Wettbewerbsjahr 15 Jahre alt oder jünger sind. Die IJSO ist ein bundesweit ausgeschriebener Schülerwettbewerb in vier Runden. In der ersten Runde lösen die Schülerinnen und Schüler zu Hause einfache experimentelle und theoretische Aufgaben aus dem Bereich der Biologie, Chemie und Physik. Die Aufgaben sind interdisziplinär angesiedelt und machen Naturwissenschaft im Alltag erlebbar. Die Wettbewerbsaufgaben werden zum 1. November an die weiterführenden Schulen verteilt und sind auch auf der Internetseite 526 NICHTAMTLICHER TEIL der IJSO abrufbar. Das Anmeldeportal zur IJSO ist vom 1.11.2015 bis 20.1.2016 geöffnet. Wer die richtigen Antworten findet, kann im März sein Wissen beim IJSOquiz testen. Nach Pfingsten finden die JuniorForscherTage in Mainz statt, zu denen eine Auswahl von 9bis 12-jährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die sich für die Klausurrunde qualifiziert haben, eingeladen wird. Neben den Qualifizierten aus der Aufgabenrunde und dem IJSOquiz werden im Mai ausgewählte Preisträgerinnen und Preisträger aus Länderwettbewerben im naturwissenschaftlichen Bereich oder aus Juniorakademien zum direkten Einstieg in die Klausurrunde der IJSO eingeladen. Die Klausur dauert 90 Minuten und wird an der eigenen Schule geschrieben. Übungsmaterial gibt es im Aufgabenarchiv auf der IJSO-Webseite. Wer diese Hürde nimmt, fährt im Oktober zum Bundesfinale, einem einwöchigen Auswahlseminar, das in der Regel in einem Schülerlabor oder an einer Hochschule stattfindet. Am Ende der Seminarwoche werden die Preisträgerinnen und Preisträger bei einer feierlichen Preisverleihung geehrt und die besten sechs Teilnehmenden für das Nationalteam nominiert. Im November wird das Nationalteam bei einem Trainingsseminar am IPN an der Universität Kiel auf den olympischen Wettbewerb im Ausland vorbereitet. Im Dezember treffen sich jedes Jahr etwa 300 Jugendliche aus 50 IJSO-Nationen weltweit und kämpfen in der Disziplin Naturwissenschaften jeweils um Gold-, Silber- oder Bronzemedaillen. Am Ende des Auswahlseminars findet eine öffentliche Preisverleihung statt. Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden Medaillen, Urkunden, Buch- und Sachpreise vergeben. Auch das Engagement der betreuenden Lehrkräfte wird mit Urkunden und Anerkennungspreisen gewürdigt. Erfolgreiche Wettbewerbsteilnehmende werden zu Seminaren der Deutschen Schülerakademie, zum Auswahlseminar der EUSO oder zum Tag der Talente nach Berlin eingeladen. Kontakt: Internationale JuniorScienceOlympiade, Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN) an der Universität Kiel, Olshausenstraße 62, 24118 Kiel. Wettbewerbsleitung: PD Dr. Heide Peters, Tel.: 0431 8803133, EMail: gf@ijso.info Sekretariat: Severine Nöhren, Sprechzeiten: Montag-Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr, Tel.: 0431 8804539, Fax: 0431 8805352, E-Mail: sekretariat@ijso.info, www.ijso.info JuniorenPressePreis 2015: Niedersachsens beste Schülerzeitungen gesucht! Bis zum 31.12.2015 sucht der Verband der Niedersächsischen Jugendredakteure e. V. (VNJ) in Kooperation mit dem Niedersächsischen Kultusministerium nach den besten NachwuchsPublikationen. Schülerinnen und Schüler aus Niedersachsen bekommen damit wieder die Möglichkeit, ihr journalistisches Können unter Beweis zu stellen. Der JuniorenPressePreis steht unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Stephan Weil und blickt auf eine 25-jährige Tradition zurück. Der Landeswettbewerb ist gleichzeitig der SVBl 10/2015 Vorausscheid zum bundesweiten Schülerzeitungswettbewerb der Länder, zu dem die drei besten Schülerzeitungen aus jeder Kategorie weitergeleitet werden. Einsendungen sind in sieben Kategorien möglich: Grundschule, Förderschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Berufsbildende Schule sowie Online-Publikationen. Gesamtschulen ohne Sek. II sowie Oberschulen nehmen in der Kategorie Realschule, Gesamtschulen mit Sek. II in der Kategorie Gymnasien teil. Es wird darum gebeten, jeweils fünf Exemplare der zu bewertenden Schülerzeitung einzureichen. Bitte melden Sie sich mit Ihrer Schülerzeitung unter www.pressepreis.de an. Eine aus Medienvertretern, Vertretern der Politik, Wissenschaftlern und VNJ-Vorstandsmitgliedern zusammengesetzte Jury bewertet die Einsendungen nach inhaltlicher und journalistischer Qualität sowie nach Layout und optischer Gestaltung. Zu gewinnen gibt es verschiedene Sachpreise für die jeweils besten Einsendungen. Einsendeschluss: 31.12. 2015 Kontakt- und Einsendeadresse: Verband der Niedersächsischen Jugendredakteure e. V. (VNJ), Postfach 61 43, 30061 Hannover Für Pakete: Vahrenwalder Straße 205, 30165 Hannover Projekthotline: Tel.: 0511 13880 und 0151 59214424, E-Mail: lennart.behmer@vnj.de Schülerzeitung: Deine Story 2015 Sonderpreis des Niedersächsischen Kultusministeriums für gelungene Schülerzeitungsartikel im Rahmen des JuniorenPressePreises Das Niedersächsische Kultusministerium lobt erneut den Preis „Schülerzeitung: Deine Story“ für Berichte und Reportagen aus dem Schulleben aus. Es sollen Artikel eingereicht werden, die im Kalenderjahr 2015 in einer niedersächsischen Schülerzeitung – gedruckt oder online – veröffentlicht worden sind und sich inhaltlich mit dem Schulleben oder einem schulnahen Thema befassen. Der Preis wird im Rahmen der Veranstaltung zum JuniorenPressePreis übergeben. Für Platz 1 gibt es – neben einer Urkunde – ein Zeitschriftenabonnement eigener Wahl, für Platz 2 und 3 jeweils Buchpreise. Die Artikel können bis zum 31.12.2015 eingereicht werden, bei gedruckten Artikeln zusammen mit dem Heft, in dem sie erschienen sind, bei Online-Beiträgen als Ausdruck mit Angabe von URL, Rubrik und Veröffentlichungsdatum. Zusendeanschrift: Verband der Niedersächsischen Jugendredakteure e. V. (VNJ), Vahrenwalder Straße 205, 30165 Hannover; Tel.: 0511 13880; Stichwort: „Schülerzeitung: Deine Story“ Es wird darum gebeten, den Text parallel als Datei (pdf oder jpg) an das Niedersächsische Kultusministerium zu schicken, zusammen mit den Kontaktdaten der Autorin bzw. des Autors in der Begleit-Mail: E-Mail: gisela.wahner-meyer@mk.niedersachsen.de. SVBl 10/2015 NICHTAMTLICHER TEIL 527 Andere Wettbewerbe Bundes-Schülerfirmen-Contest 2015 Ziel des Bundes-Schülerfirmen-Contest ist es, junge Menschen zu motivieren, sich schon während der Schulzeit unternehmerisches Denken und Handeln anzueignen. Beim diesjährigen Wettbewerb haben es zwei nachhaltige Schülerfirmen aus Niedersachsen unter die besten 10 geschafft: – Schülerfirma „Bienen in der Wüste“, Gymnasium „In der Wüste“, Osnabrück – Macadamiafans Göttingen, Hainberg-Gymnasium, Göttingen Viele alltagsnahe Versuche ermöglichen den Schülerinnen und Schülern das selbstentdeckende Lernen und zeigen ihnen, wie unsere Welt funktioniert. Es werden die Themenbereiche Magnetismus, Elektrizitätslehre, Optik und Astronomie behandelt, die laut Niedersächsischem Curriculum Themen der 5. und 6. Klassenstufe sind. Zeit: 12.10.2015, 14.30 Uhr, bis 14.10.2015, 13.30 Uhr Ort: Ludwig-Windthorst-Haus, Gerhard-Kues-Straße 16, 49808 Lingen Informationen: www.lwh.de Kontakt: witt@lwh.de Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KLIN. 15-10-12.011) 13.10.2015 Hannover Übersetzungswettbewerb „Juvenes Translatores“ 2015 Ganztagsschule gestalten – Welche Möglichkeiten bietet der neue Ganztagserlass? Die Generaldirektion Übersetzung (DGT) der Europäischen Kommission organisiert auch in diesem Jahr wieder einen Übersetzungswettbewerb, um die Mehrsprachigkeit zu fördern und bei jungen Leuten Interesse für das Übersetzen zu wecken. Der Wettbewerb findet am 26.11.2015 in allen EUMitgliedsstaaten statt. (Veranstaltung für die Sek I) Teilnahmeberechtigt sind 17-jährige Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen. Die Schulen können sich im Zeitraum vom 1.9. bis zum 20.10.2015 direkt auf der Website http://www.ec.europa.eu/translatores/ anmelden. Danach werden die Schulen, die am Wettbewerb teilnehmen, nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Der zu übersetzende Text wird den Schulen auf elektronischem Weg von der DGT übermittelt und soll dann von den Schülerinnen und Schülern unter Lehreraufsicht aus einer der 24 EU-Amtssprachen ihrer Wahl in eine andere beliebige EUAmtssprache übersetzt werden. Die besten Übersetzerinnen und Übersetzer werden zu einer dreitägigen Reise einschl. Preisverleihung nach Brüssel eingeladen. Nähere Informationen zum Wettbewerb sind unter www.ec. europa.eu/translatores zu finden. Weitere Auskünfte sind erhältlich über das Juvenes-Translatores-Team (E-Mail: dgttranslatores@ec.europa.eu) oder auf Facebook und Twitter. Um die Umsetzung der Möglichkeiten zur Gestaltung und Weiterentwicklung von Ganztagsschulen, die der neue Ganztagserlass eröffnet, in den Schulen zu unterstützen, werden landesweit Fachtagungen durchgeführt, deren Ablauf und Inhalte gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Nds. Kultusministeriums, der Regionalabteilungen der Nds. Landesschulbehörde, des Nds. Landesinstitutes für schulische Qualitätsentwicklung, Schulleitungen sowie Lehrkräften von Ganztagsschulen geplant wurden. Aus diesem Kreis rekrutieren sich die Referentinnen und Referenten, die für die Arbeitsphasen im Rahmen der Fachtagung grundlegende Präsentationen entwickelt haben und die Arbeit in den Gruppen moderieren werden. Zeit: 13.10.2015 Ort: Integrierte Gesamtschule Roderbruch, Hannover Veranstalter: Uniplus, Kompetenzzentrum Universität Hannover – Lehrerfortbildung (KH) Informationen: Madeleine Klose, Tel.: 0511 7625197 Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KH.542. GT2) 16.-17.10.2015 Treffpunkt Schule: Da schwingt was mit: Musikalische Formen von Religion in der Schule Termine 12.-14.10.2015 Rehburg-Loccum für Lehrkräfte aller Schulformen Lingen Physik fachfremd unterrichten – Tipps und Tricks für einen gelungenen Physikunterricht für Lehrkräfte mit Interesse am Unterrichtsfach Physik Um Schülerinnen und Schülern die Faszination physikalischer Phänomene zu vermitteln, braucht man nicht nur theoretisches Fachwissen, sondern auch experimentelle Grundlagen. Wie wäre der Mensch ohne Hören, Singen, Klatschen, Swingen? „Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum“, so lautet die Antwort (Nietzsche). Schule lebt von Klang und Rhythmus. Religion hat eine eigene musikalische Kultur. In alter wie neuer Musik finden sich religiöse Elemente. Kirche hat traditionelle Formen, aber auch neue Lieder entwickelt. Christliche Religion lernt sich auch musikalisch-ästhetisch. Wir laden dazu ein, die Rolle von Musik und Rhythmus im Religionsunterricht sowie als Elemente religiöser Schulkultur in unterschiedlicher Weise praktisch zu erleben und zu reflektieren. 528 NICHTAMTLICHER TEIL SVBl 10/2015 Zeit: 16.10.2015, 15.30 Uhr, bis 17.10.2015, 13.00 Uhr Ort: Rehburg-Loccum Leitung: Dr. Silke Leonhard Veranstalter: Religionspädagogisches Institut Loccum, Uhlhornweg 10-12, 31547 Rehburg-Loccum gener Programme werden Möglichkeiten zur Umsetzung im Unterricht erarbeitet, z. B. mit Lego „WeDo“. Zum Ende der Veranstaltung erstellen die Teilnehmenden selbst Übungsaufgaben, die dem Niveau ihrer Schülerinnen und Schüler angepasst sind. Somit entsteht ein großer Pool an Unterrichtsideen, die leicht in den eigenen Unterricht integriert werden können. Zeit: 2.11.2015, 10.00 Uhr, bis 3.11.2015, 15.00 Uhr Kosten: 15 Euro Informationen: www.rpi-loccum.de Ort: Ludwig-Windthorst-Haus, Gerhard-Kues-Straße 16, 49808 Lingen Anmeldung: rpi.loccum@evlka.de Informationen: www.lwh.de Kontakt: witt@lwh.de 29.10.2015 Göttingen Schulverpflegung als kommunaler Wertschöpfungsprozess – „Nachhaltige Schulver pflegung - kommunal erfolgreich & wirtschaftlich managen” 9. Deutscher Kongress Schulverpflegung (DKS) Im dialogischen Vortrag von Frau A. Köchermann (Stadt Göttingen) und dem Forschungsteam um Herrn Prof. Dr. G. Koscielny von der Fachhochschule Fulda stellen Kommunalverwaltung und Wissenschaft gemeinsam erprobte und zukunftsfähige Praxismodelle für die Schulverpflegung vor. Sie gehen dabei u. a. ein auf: – Die wichtigsten Erfolgsfaktoren einer guten Schulverpflegung – Wie macht man ein qualitativ hochwertiges und von Schülerinnen und Schülern akzeptiertes Mensaangebot, das sich wirtschaftlich für die Kommune rechnet? Weiterhin wird Frau Prof. Dr. E. Leicht-Eckhardt, Hochschule Osnabrück, zum Thema „Religionsadäquate Schulverpflegung im Spannungsfeld von Schulpolitik“ referieren. Zeit: 29.10.2015, 9.30 bis 17.00 Uhr Ort: IGS Georg-Christoph-Lichtenberg-Gesamtschule, Schulweg 22, 37083 Göttingen Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KLIN. 15-11-02.005) 5.-6.11.2015 Lingen Das Smartboard® im Chemieunterricht für Lehrkräfte der Klassen 5-7, die kaum Erfahrung im Umgang mit dem Smartboard haben Neue Medien spielen in den letzten Jahren eine immer größere Rolle in unserem Alltag. Wie selbstverständlich gehen wir heutzutage mit Computer, Tablet und Smartphone um. Diese Entwicklung macht auch vor der Schule nicht Halt, sodass immer mehr Schulen die Kreidetafeln durch Smartboards ersetzen. Untersuchungen haben gezeigt, dass dies signifikant positive Auswirkungen auf die Motivation der Schülerinnen und Schüler und auch auf die Lehrkraft hat. Das Smartboard kann dabei helfen, die Schule näher an die Realität der Schülerinnen und Schüler zu bringen. An Beispielen sollen der Einsatz des Smartboard im Chemieunterricht demonstriert und die Teilnehmenden in die Lage versetzt werden, eigene Ideen mit Hilfe der Smartboard Software Notebook umzusetzen. Zeit: 5.11.2015, 10.00 Uhr, bis 6.11.2015, 15.00 Uhr Ort: Ludwig-Windthorst-Haus, Gerhard-Kues-Straße 16, 49808 Lingen Informationen: www.lwh.de Veranstalter: Deutsches Netzwerk Schulverpflegung (DNSV) Kontakt: witt@lwh.de Kosten: 50 Euro (Studierende 25 Euro), inkl. Kongressversorgung und Tagungsunterlagen Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KLIN.1511-05.008) Informationen: Herr Dr. Michael Polster, Vorsitzender Deutsches Netzwerk Schulverpflegung (DNSV), Tel.: 0171 4514615, E-Mail: vorsitzender@schulverpflegungev.net; www.dnsv.eu 9.-13.11.2015 Das gesamte Tagungsprogramm kann unter http://kongress. dnsv.eu im PDF-Format heruntergeladen werden. Anmeldung: vorsitzender@schulverpflegungev.net 2.-3.11.2015 Lingen Programmieren mit Scratch im Informatikunterricht für Lehrkräfte, die Informatik unterrichten Diese Fortbildung bietet eine ausführliche Einführung in die Umsetzung des Kerncurriculums anhand der Programmierumgebung Scratch. Neben der Bedienung und der Erstellung ei- Cuxhaven-Duhnen 71. Pädagogische Woche 2015: Menschenrechte wahren! – Gegen Ausgrenzung und Rassismus Minderjährige Asylbewerber haben Anspruch auf eine Schulbildung. In der Praxis ist dieser Anspruch schwer einzulösen. Es bedarf verstärkter Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen, mehr Geld und Fachpersonal für die Ausbildung geflüchteter Kinder und Jugendlicher bereitzustellen. Wir fragen in dieser PäWo: Wie entsteht rechtsradikale Stimmungsmache? Welche politischen Voraussetzungen für ein menschliches Miteinander müssen geschaffen werden? Welche Bedingungen und Haltungen sind nötig, damit eine interkulturelle demokratische Bildung möglich ist, die einerseits der Entstehung von Fremdenfeindlichkeit entgegenwirken SVBl 10/2015 NICHTAMTLICHER TEIL 529 kann und andererseits dazu beiträgt, dass „migrantische“ Jugendliche sich nicht aufgrund von Ausgrenzungserfahrungen den Ideologien des radikalen Islamismus zuwenden? Kurz: Was können wir zu einer aufgeklärten Gesellschaft beitragen, in der alle Menschen als frei und gleich gelten? Zeit: 9. bis 13.11.2015 Die Fachtagung geht aus unterschiedlichen Perspektiven der Frage nach, wo sich Gewaltwirkungsrisiken ausmachen lassen, die den Entwicklungszielen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entgegenstehen, und welche Möglichkeiten es gibt, diesen Bilderfluten präventiv entgegenzuwirken. Zeit: 10.11.2015 Ort: „Hotel Seelust“ in Cuxhaven-Duhnen, Cuxhavener Str. 66 Ort: Hannover Veranstalter: Bezirksverband Lüneburg der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Leitung: Eva Hanel Informationen: www.hotel-seelust-duhnen.de Veranstalter: Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen Das Tagungsprogramm ist auf der Homepage des GEW-Bezirksverbandes Lüneburg als Download veröffentlicht: www. gew-bvlueneburg.de. Kosten: 60 Euro (inkl. vegetarischer Verpflegung) Kontakt und Anmeldung: E-Mail: info@hotel-seelust-duhnen.de, Tel.: 04721 4020, Fax: 04721 402555, Anmeldeschluss: 23.10.2015 9.11.2015 Aurich Informationen: www.jugendschutz-niedersachsen.de Anmeldung: info@jugendschutz-niedersachsen.de 17.11.2015 Ganztagsschule gestalten - Welche Möglichkeiten bietet der neue Ganztagserlass? (Veranstaltung für die Grundschule) Fachtag: Hol di munter! „Gesunde Lehrkräfte – Gesunde Schule“ für Lehrkräfte aller Schulformen Welche Wege gibt es, für sich persönlich und für das Kollegium die Gesundheit trotz hoher Anforderungen und Stress zu erhalten und zu fördern? Was motiviert und erhält die Freude an der Arbeit? Wie kann der Arbeitsplatz Schule sicher und gesund gestaltet werden? Den Eingangsvortrag „LehrerInnen-Gesundheit – eine Herausforderung...?!“ hält Frau Angelika Maasberg, Landesvereinigung für Gesundheit, Hannover. Anschließend finden acht Workshops statt. Zeit: 9.11.2015, 9.00 bis 15.30 Uhr, Um die Umsetzung der Möglichkeiten zur Gestaltung und Weiterentwicklung von Ganztagsschulen, die der neue Ganztagserlass eröffnet, in den Schulen zu unterstützen, werden landesweit Fachtagungen durchgeführt, deren Ablauf und Inhalte gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Nds. Kultusministeriums, der Regionalabteilungen der Nds. Landesschulbehörde, des Nds. Landesinstitutes für schulische Qualitätsentwicklung, Schulleitungen sowie Lehrkräften von Ganztagsschulen geplant wurden. Aus diesem Kreis rekrutieren sich die Referentinnen und Referenten, die für die Arbeitsphasen im Rahmen der Fachtagung grundlegende Präsentationen entwickelt haben und die Arbeit in den Gruppen moderieren werden. Zeit: 17.11.2015 Ort: RPZ Aurich, Georgswall 1-5, 26603 Aurich Veranstalter: Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung im RPZ Aurich Kosten: 50 Euro inklusive Tagungsgetränke und Mittagsimbiss Informationen: Gabriele Kleen, Tel.: 04941 179987, E-Mail: kleen@ostfriesischelandschaft.de Anmeldung: www.vedab.de, Veranstaltungsnummer: KAUR. 546.073 Ort: Integrierte Gesamtschule Roderbruch, Hannover Veranstalter: Uniplus, Kompetenzzentrum Universität Hannover – Lehrerfortbildung (KH) Informationen: Madeleine Klose, Tel.: 0511 7625197 Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KH.547. GT3) 19.11.2015 10.11.2015 Hannover Hannover Mediale Darstellung von Gewalt, Krieg und Tod: Wirkungsvermutungen auf Kinder und Jugendliche Schaltet man heute den Fernseher ein, surft durchs Internet oder begutachtet die Cover von Computerspielen, bekommt man den Eindruck, dass wir in einer sehr brutalen Welt leben. Im Jugendmedienschutz stehen die möglichen Zusammenhänge zwischen realer und medial inszenierter Gewalt im Fokus. Das Alter der Mädchen und Jungen, das Genre, die Art der Gewaltdarstellung und der jeweilige Gesamtkontext spielen eine erhebliche Rolle bei der Verarbeitung dieser Bilder. Aurich „Konzentriere Dich endlich!“ Förderung der Konzentration aus psychologischer Sicht für Lehrkräfte aller Schulformen In diesem methodisch abwechslungsreichen Seminar erfahren Sie, warum es Schülerinnen und Schülern so schwer fällt, sich zu konzentrieren, und wie Sie dies beeinflussen können. In einer kurzweiligen Mischung aus aktuellen psychologischen Forschungsergebnissen, Einzel- und Gruppenarbeitsphasen sowie Übungseinheiten beschäftigen Sie sich mit folgenden Fragen: 530 NICHTAMTLICHER TEIL SVBl 10/2015 – Wie kann man die Konzentrationsfähigkeit stören und steigern? Veranstalter: Religionspädagogisches Institut Loccum, Uhlhornweg 10-12, 31547 Rehburg-Loccum – Warum ist sich konzentrieren (lernen) so unangenehm? Kosten: 15 Euro – Was sind Ursachen und Formen von Konzentrationsstörungen? Informationen: www.rpi-loccum.de Anmeldung: rpi.loccum@evlka.de – Was sind einfache Techniken zur Intervention bei Störungen? Locker und allgemeinverständlich präsentiert, erhalten Sie in diesem Seminar psychologisches Hintergrundwissen und einsetzbare Werkzeuge rund um die Konzentration für sich und Ihren Unterricht. Zeit: 19.11.2015, 9.00 bis 17.00 Uhr, Ort: RPZ Aurich, Fischteichweg 16, 26603 Aurich Leitung: Marc Ubben, Dipl.-Psychologe, selbständiger Coach und Berater, Esens Veranstalter: Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung im RPZ Aurich Kosten: 100 Euro Informationen: Gabriele Kleen, Tel.: 04941 179987, E-Mail: kleen@ostfriesischelandschaft.de Anmeldung: www.vedab.de, Veranstaltungsnummer: KAUR. 547.078 25.-27.11.2015 Rehburg-Loccum Differenz als Chance – Zum Umgang mit Heterogenität im Religionsunterricht für Fachkonferenzleiterinnen und -leiter der Fachgruppe Religion an Haupt-, Real- oder Oberschulen Die Religionsdidaktik muss sich durch die Einrichtung neuer Schulformen wie der Oberschule, aber auch infolge gesellschaftlicher Wandlungen immer neuen Herausforderungen stellen: Vielerorts findet ein zunehmend längeres gemeinsames Lernen statt, und die bereits existierende Heterogenität innerhalb der Klassen nimmt zu. Der Umgang mit einer größeren Vielfalt in den Lerngruppen stellt (Religions-) Lehrkräfte an Haupt-, Real- und Oberschulen vor besondere Herausforderungen. Loccumer Konferenz für Direktorinnen und Direktoren an niedersächsischen berufsbildenden Schulen Stress, Burnout und Frühpension?!? Lehrergesundheit fördern Vor diesem Hintergrund geht die Tagung der Fachkonferenzleiterinnen und Fachkonferenzleiter folgenden Fragen nach: Wie kann der Religionsunterricht didaktisch-methodisch sinnvoll gestaltet werden, um Lernenden unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlichen Geschlechts, unterschiedlicher religiöser Hintergründe, besonderer Interessen und Voraussetzungen und ungleicher kognitiver, entwicklungs- und verhaltensbezogener Stärken und Schwächen gerecht zu werden? Wie können die Lehrkräfte den neuen Herausforderungen begegnen, ohne sich selbst zu überfordern? Wie können Religionslehrkräfte mit Differenz so umgehen, dass sie diese im eigenen Unterricht als bereichernd erleben? für Schulleiterinnen und Schulleiter an berufsbildenden Schulen Ein Konferenzteil zu aktuellen Fragen des Religionsunterrichts schließt die Tagung ab. Der Beruf von Lehrerinnen und Lehrern ist durch ein besonderes Beanspruchungspotential geprägt. In kaum einem anderen Beruf finden sich ähnlich komplexe und intensive soziale Interaktionen über viele Stunden hinweg – vielfach verschärft und noch erschwert durch zwischenmenschliche, organisatorische oder materielle Arbeitsbedingungen an der einzelnen Schule. Schulische Qualitätsentwicklung aber ist nur mit einer nachhaltigen Förderung aller Leistungsvoraussetzungen von Lehrerinnen und Lehrern zu erreichen. Die Erhaltung und Förderung der Gesundheit, der Arbeitszufriedenheit und der Leis tungsfähigkeit der Lehrkräfte ist deshalb ein wesentlicher Baustein des Schulentwicklungsprozesses und des Qualitäts managements. Zeit: 25.11.2015, 15.30 Uhr, bis 27.11.2015, 13.00 Uhr Anregungen für einen guten – oder besseren – Umgang mit Anforderungen in diesem Spektrum sind das Ziel dieses Tagungsteils. Die Tagung schließt mit den Konferenzteilen, die von den Vertretern des Niedersächsischen Kultusministeriums, der Konföderation evangelischer Kirchen sowie einem der Bistumsvertreter gestaltet werden. 26.11.2015 19.-20.11.2015 Rehburg-Loccum Zeit: 19.11.2015, 10.00 Uhr, bis 20.11.2015, 13.00 Uhr Ort: Rehburg-Loccum Leitung: Bettina Wittmann-Stasch, Ulrich Kawalle Ort: Rehburg-Loccum Leitung: Dietmar Peter Veranstalter: Religionspädagogisches Institut Loccum, Uhlhornweg 10-12, 31547 Rehburg-Loccum Kosten: 30 Euro Informationen: www.rpi-loccum.de Anmeldung: rpi.loccum@evlka.de Hannover Leibniz Junior Lab: Kann man Flüssigkeiten stapeln und können Tomaten schwimmen lernen? – Experimente zur Dichte von Flüssigkeiten für Grundschullehrkräfte Diese Versuchsreihe aus der physikalischen Chemie lässt sich ausgezeichnet mit den mathematischen Themen Messen und Wiegen verbinden, da Mengen und Gewicht von Flüssigkeiten SVBl 10/2015 NICHTAMTLICHER TEIL und löslichen Stoffen in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle spielen. Neben dem Stapeln von Flüssigkeiten werden wir auch ein Instrument zur Dichtebestimmung kennenlernen und selbst bauen – das Aerometer. Zeit: 26.11.2015, 9.00 bis 16.30 Uhr Ort: Leibniz Universität Hannover, Welfengarten 1, 30167 Hannover (Seminarraum C 109, Hauptgebäude) Informationen und Anmeldung: www.unikik.uni-hannover. de/juniorlab_workshop, Leibniz Universität Hannover, uniKIK & Zentrale Studienberatung 531 Berufsperspektiven. Die Messe richtet sich unter anderem an Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen. Sie werden über die Vorteile und die Bedeutung einer medizinischen, pflegerischen oder sozialen Ausbildung informiert, und es besteht Gelegenheit zum Gespräch mit Personalentscheidern. Der Eintritt sowie die Teilnahme an den Vorträgen sind an beiden Tagen für alle Messebesucher frei. Weitere Informationen zur JOBMEDI findet man im Internet unter: www.jobmedi.de. EU-Projekttag an Schulen am 2.5.2016 Hinweise Hospitation „Schülerinnen und Schüler begleiten Abgeordnete“ des Niedersächsischen Landtages Seit 1998 haben Schülerinnen und Schüler niedersächsischer Schulen Gelegenheit, an der Hospitation „Schülerinnen und Schüler begleiten Abgeordnete“ des Niedersächsischen Landtages teilzunehmen. Dieses Projekt bietet Jugendlichen die Möglichkeit, Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages während eines maximal einwöchigen Zeitraums zu begleiten und dabei deren Aktivitäten und Aufgaben in ihrer ganzen Bandbreite näher kennenzulernen – im Leineschloss bzw. dem Georg-von-Cölln-Haus, dem Sitz des Niedersächsischen Landtages, und ebenso in den Wahlkreisen. Auch im Schuljahr 2015/2016 wird diese Hospitation, die viel Wissenswertes über die Arbeit der Abgeordneten und des Landesparlaments vermittelt und an der bisher annähernd 1500 Schülerinnen und Schüler teilgenommen haben, erneut angeboten. Interessierte Schülerinnen und Schüler wenden sich bitte an ihre örtlichen Landtagsabgeordneten, um ihre Teilnahme und auch den Hospitationszeitraum zu vereinbaren. Die Schulleitungen werden gebeten, die Schülerinnen und Schüler ihrer Schulen auf dieses besondere Projekt der Öffentlichkeitsarbeit des Niedersächsischen Landtages aufmerksam zu machen und deren Beteiligung daran wohlwollend zu unterstützen. Die Länder haben sich darauf verständigt, im Jahr 2016 erneut einen EU-Projekttag an Schulen durchzuführen. Dieser zehnte bundesweite EU-Projekttag soll auch in Niedersachsen am Montag, den 2.5.2016, stattfinden. Mit dem EU-Projekttag soll durch Diskussionen mit Politikerinnen und Politikern und Vertreterinnen und Vertretern europäischer Institutionen das Interesse der Schülerinnen und Schüler an der Europäischen Union (EU) geweckt und das Verständnis für die EU gestärkt werden. Soweit es aus schulorganisatorischen oder terminlichen Gründen erforderlich ist, können sich die Schulen auch im zeitlichen Umfeld des 2. Mai am EU-Projekttag beteiligen. In Niedersachsen wird das Europäische Informations-Zentrum (EIZ) Niedersachsen wieder unter der Internet-Adresse www. eu-projekttag.eu rechtzeitig Informationen für Schulen und Lehrkräfte rund um den EU-Projekttag anbieten. Szenische Lesung „Ein Morgen vor Lampedusa“ nun auch Projekt an Schulen Die szenische Lesung „Ein Morgen vor Lampedusa“ erzählt, was am 3.10.2013 geschah, als vor der italienischen Insel 366 Flüchtlinge ertranken. Sie besteht vorwiegend aus Zeugenaussagen von Überlebenden und Rettern und wurde bis September 2015 über neunzigmal aufgeführt. Die Lesung erreichte bisher 7.000 Menschen, mit deren Spenden 65 Flüchtlingsorganisationen und -projekte finanziell unterstützt werden konnten. Berufsinformationsmesse für Gesundheit und Soziales am 6. und 7.11.2015 Bis November 2016 kann die szenische Lesung auch an Schulen mit wenig Aufwand von einer Klasse (ab Jahrgang 9), einem Kurs oder einer fächerübergreifenden AG vorbereitet und präsentiert werden. Die ehrenamtliche Arbeitsgruppe „Unser Herz schlägt auf Lampedusa“ aus Hannover berät und begleitet die Partnerschulen und liefert kostenlos alle nötigen Materialien: Skripte, Handbuch, PowerPoint-Präsentation, die CD mit Musik von Francesco Impastato und das speziell für die Schulen erstellte 56-seitige Materialheft „Notausgänge“, das umfassende Informationen zum Thema Flucht und Asyl bietet und in Klassensatzstärke geliefert werden kann. Auf der JOBMEDI, der Berufsinformationsmesse für Gesundheit und Soziales, sind alle willkommen, die im Gesundheitsund Sozialwesen tätig sind oder es noch werden möchten. Rund 50 Aussteller informieren auf der dritten JOBMEDI am 6. und 7.11.2015 im Hannover Congress Centrum über ihre Die Lesung sollte zunächst der Schulgemeinschaft (ab Jahrgang 8) und dann auch in Form einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt werden, bei der das Publikum gebeten wird, für ein lokales Flüchtlingsprojekt zu spenden. Nach jeder Lesung ist ein offenes Gespräch mit dem Publikum vorgesehen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frank Surborg, Landtag Niedersachsen, Tel.: 0511 30302045; E-Mail: frank.surborg @lt.niedersachsen.de. JOBMEDI 532 NICHTAMTLICHER TEIL Die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt hat die Schirmherrschaft für das Projekt übernommen. Es wird vom Niedersächsischen Kultusministerium, vom Sozialministerium und von der Lotto-Sport-Stiftung unterstützt. Mehr Infos: www.lampedusa-hannover.de Interessierte Schulen werden gebeten, sich direkt mit dem Autor der Lesung und Koordinator der AG, Antonio Umberto Riccò, in Verbindung zu setzen: Tel.: 0511 524220 oder Tel.: 0174 6436062, E-Mail: info@lampedusa-hannover.de. „Aktion Schulstunde“: Heimat fühlen – vermissen – finden Was ist Heimat? Für die einen ist es eine Kindheitserinnerung, für andere der Geruch von Apfelstrudel oder der Lieblingsplatz im Garten. Mal ist Heimat ein ganzes Land, ein Dorf, mal ein geliebter Mensch. „Hauptsache, es fühlt sich nach Geborgenheit an“, meint der für die „Aktion Schulstunde“ entwickelte kleine Philosoph Knietzsche, der sich so seine ganz eigenen Gedanken macht über Heimat, Heimweh und das Zuhause. Und auch über die vielen Menschen, die von ihren Wurzeln getrennt wurden und eine neue Heimat finden müssen. Die „Aktion Schulstunde“ bietet begleitend zur ARD-Themenwoche „Heimat“ (4.-10.10.2015) auch in ihrer 4. Ausgabe wieder zahlreiche Filme, Audios, Unterrichtsmaterialien und Projektideen für interessante wie kreative Schulstunden oder Projektwochen: zum Schlauwerden, Nachdenken und Mitmachen. Die große MitMach-AKTION „HEIMAT SCHENKEN!“ Immer wieder kommen Menschen in die Situation, sich eine neue Heimat suchen zu müssen: durch Umzug, aber auch durch Flucht, Vertreibung, Krieg. Wie kann man diesen Menschen dabei helfen, sich schneller heimisch zu fühlen? Wie kann man Zeichen setzen und sie willkommen heißen: in der Klasse, in der Stadt, in unserem Land? Mit der großen MitMach-Aktion „Heimat schenken“ sind Schulklassen eingeladen, eine Idee zu entwickeln, umzusetzen und in der OnlineGalerie der Aktion Schulstunde vorzustellen. Das Angebot der „Aktion Schulstunde“ vom rbb richtet sich schwerpunktmäßig an die Klassen 3 bis 6. Es ist fächerübergreifend und für den inklusiven Unterricht konzipiert. Das Angebot wird bis zur ARD-Themenwoche weiter wachsen und darüber hinaus online bleiben. Das Angebot der „Aktion Schulstunde“ und alle Infos unter: www.rbb-online.de/schulstunde SVBl 10/2015 bis 8 für die neue Projektrunde im Schuljahr 2015/2016 anmelden. Die zur Auswahl stehenden Titel reichen inhaltlich von Wissensmagazinen über Comics bis zu Tierzeitschriften. Das Medium Zeitschrift eignet sich besonders gut für die Leseförderung, denn durch die kurzen Texte und bildorientierte Gestaltung ist die Hemmschwelle, die viele Kinder und Jugendliche vom Lesen abhält, deutlich niedriger. Zudem wirken Zeitschriften nachhaltig dem sogenannten „Leseknick“ in der Pubertät entgegen: Eine Evaluationsstudie der Stiftung Lesen hat ergeben, dass der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die sehr gerne oder gerne lesen, nach dem 7. Schuljahr drastisch zurückgeht – zwischen Klasse 6 und 8 um insgesamt 45 Prozent. Unter den Schülerinnen und Schülern, die an „Zeitschriften in die Schulen“ teilnehmen, geht der Anteil zum Lesen Motivierter nur um rund elf Prozentpunkte zurück. Eine Anmeldung ist möglich auf www.stiftunglesen.de/zeitschriften. Nach Ostern 2016 erhalten die teilnehmenden Klassen dann ihr kostenloses Zeitschriftenpaket, ergänzt durch methodisch-didaktische Anregungen für den Schulunterricht. Inhouse-Seminar zum Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement (AuG) für Schulen und Studienseminare Ab sofort sind verschiedene Themen, die die Gesundheit der Beschäftigten in Schulen und Studienseminaren betreffen, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (vor oder als ermittelter Bedarf) als Inhouse-Seminare abrufbar. Die zur Verfügung stehenden Themen werden sukzessive in den nächsten Ausgaben des SVBl vorgestellt. Selbstmanagement – Positiver Umgang mit Stress Die tägliche Arbeit in Schulen oder Studienseminaren enthält für die Beschäftigten ein Beanspruchungspotential, das zu einem intensiven Stressempfinden führen kann. Gerade die ständige emotionale Präsenz vor der Klasse stellt eine hohe Beanspruchung dar, und das Gefühl, mit der eigenen Arbeit nie fertig zu sein, kann erdrückend werden. Hinzu kommen neue und unbekannte Herausforderungen, die zu Stress führen können. Wenn die Balance zwischen den schulischen Anforderungen und den eigenen Bewältigungsmöglichkeiten gestört ist, leiden Lehrkräfte und ebenso die Qualität des eigenen Unterrichts. In der Freizeit findet ungenügende Entspannung und Regeneration statt, vielmehr wird sie zunehmend zur Erledigung aufgeschobener Arbeiten missbraucht. Kontakt für Rückfragen: info@schulstunde-ard-themenwoche.de Ziel dieser Veranstaltung ist es, Beschäftigte darin zu unterstützen, eigene Ressourcen zur Stressbewältigung zu entdecken und zu festigen, indem ihnen verschiedene Strategien der Stressbewältigung und des Zeitmanagements vorgestellt werden. Kostenfreies Leseförderungsprojekt „Zeitschriften in die Schulen“ gestartet Dauer: Halb- oder Ganztagsveranstaltung Mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche für das Lesen zu begeis tern, ist zum 13. Mal das bundesweite Leseförderprojekt „Zeitschriften in die Schulen“ gestartet. Seit dem 15. September können sich interessierte Lehrkräfte der Klassenstufen 3 Veranstaltungsform: Inhouse-Seminar Referentinnen: Arbeitspsychologinnen und -psychologen der jeweiligen Regionalabteilung der NLSchB Anmeldung über: VeDaB oder das Onlineportal Beratung und Unterstützung der NLSchB SVBl 10/2015 NICHTAMTLICHER TEIL ARBEITSSCHUTZ UND GESUNDHEITS MANAGEMENT IN SCHULEN UND STUDIENSEMINAREN 533 Frau Woerpel ist erreichbar unter Tel.: 0511 106 7182, E-Mail: luisa.woerpel@nlschb.niedersachsen.de. Alle weiteren Ansprechpersonen der CARE-Beratungsstellen in Hannover und Braunschweig sowie weitere Informationen zu CARE finden Sie unter www.Lehrergesundheit.de -> CARE CARE – Beratungsstelle in Hannover neu besetzt Die CARE-Beratungsstelle in der Regionalabteilung Hannover der Niedersächsischen Landesschulbehörde wird ab sofort von der Psychologischen Psychotherapeutin Frau Dipl. Psych. Luisa Wörpel geleitet. Sie ist zuständig für die Regionalabteilungen Hannover und Osnabrück. CARE (Chancen Auf Rückkehr Erhöhen) bietet Beschäftigten in Schulen Beratung und Unterstützung, die sich in einer gesundheitsbelastenden Situation befinden oder von einer längerfristigen Erkrankung bedroht oder betroffen sind. CARE nutzt Kooperationen mit Kliniken, ambulanten Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Rehabilitationseinrichtungen, um möglichst schnell die passende Maßnahme vermitteln zu können. Durch ein zeitnahes Angebot sollen eine Chronifizierung psychischer Erkrankungen verhindert und eine raschere Wiedereingliederung in den Berufsalltag gewährleistet werden. CARE vermittelt auch individuelle fachbezogene Beratungsangebote sowie präventive Maßnahmen zur Gesunderhaltung. Selbsteinschätzungstest zum persönlichen Anforderungserleben Im Rahmen von CARE steht für alle Beschäftigten in Schulen und Studienseminaren ein Selbsteinschätzungstest zur Überprüfung des persönlichen Anforderungserlebens bereit. Der Selbst-Check liefert Anhaltspunkte, wie Sie in den letzten 714 Tagen mit Ihren individuellen Anforderungen umgegangen sind. Direkt im Anschluss an die Beantwortung der Fragen erhalten Sie die Auswertung Ihrer Ergebnisse. Zusätzlich erfahren Sie, welche Beratungs- und Unterstützungsangebote Sie bei Bedarf in Anspruch nehmen können. Die Auswertung ist anonym, die Ergebnisse stehen nur Ihnen zur Verfügung. Ihre Teilnahme am Test kann nicht zurückverfolgt werden. Den Test finden Sie auf www.Lehrergesundheit.de -> CARE 10:18 534 NICHTAMTLICHER TEIL SVBl 10/2015 DAMALS DAS SCHULVERWALTUNGSBLATT VOR 60 JAHREN OKTOBER 1955 – 7. JAHRGANG, HEFT 10 Der Lehrernachwuchs für das Lehramt an höheren Schulen Vom niederdeutschen Mensch Von Walter Köster von Dietrich Vogt Zum niederdeutschen Volkstum im Allgemeinen rech- Die Klagen über den Lehrermangel an den höheren net man die Bevölkerung der Landschaften Westfalen, Schulen sind darauf zurückzuführen, dass Eltern und Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg und Lehrer unmittelbar die zurzeit mangelhafte Versorgung Pommern. […] Durch die Völkerwanderung nach die- mit Lehrkräften erfahren. […] Nur ein Vergleich mit der sem Kriege sind auch die reinsten Teile Norddeutsch- Lage im gesamten Gebiet der Bundesrepublik kann lands durch fremde Landsmannschaften unterwandert unsere eigene in Niedersachsen beleuchten. Im Bun- worden. Das inzwischen schon oft totgesagte nieder- desdurchschnitt stehen für die Jahre 1955 und 1956 deutsche Volkstum erweist sich jedoch als so lebens- auf je 100 hauptamtlich tätige Lehrkräfte an den höhe- stark, dass es im Wege der Assimilation über die ren Schulen 6,2 Nachwuchskräfte pro Jahr zur Ver - Jugend diese Gefahr überwindet. […] fügung. […] Bedeutsam ist, dass Niedersachsen mit Wir begegnen im niederdeutschen Menschen einem einer Nachwuchsquote von 4,6 Prozent die niedrigste Typ, den schwere Arbeit in einem wenig liebenswürdi- des ganzen Bundesgebietes aufweist […] gen Lebensraum mit allerlei Ecken und Kanten, lie- Über die Ursache der geringen Nachwuchszahl für benswerten und schrulligen Eigenheiten ausstattete. unseren Beruf kann man nur Vermutungen anstellen. Holzschnittartig klar und einfach sind sein Denken, Es wird notwendig sein, dass unsere Philologen mehr seine Sprache, sein Weltbild, sein gesamtes Wesen und werbende Kraft für ihren eigenen Beruf aufbringen! […] doch auch voll von geheimen Widersprüchen und Auch wenn die geburtenschwachen Jahrgänge kom- Besonderheiten. Man braucht als Fremder oder Zu- men: Wir haben einen großen Nachholbedarf, die neue gewanderter viel Geduld und Verständnis, um liebend Wehrmacht wird auch Lehrkräfte abziehen, und den Wert des Volkstums zu begreifen. (S. 260 f.) schließlich hoffen wir auf die Wiedervereinigung des geteilten Deutschlands. (S. 258 f.) SVBl 10/2015 NICHTAMTLICHER TEIL 535 Schul-Organisation Elterngespräche besser dokumentiert entweder klassenweise im Heft oder im Einzelprotokoll mit Durchschrift. Bei uns erhältlich! www.schulorganisation.com Damit lernen Migranten Deutsch! »Dinos DaZ-Programm®« praxiserprobtes Konzept für Sprachlernprozesse Unterrichts-Bausteine zum Sprachlernen mit Musik und Bewegung Privatklinik Eberl BAD TÖLZ Alle Zulassungen für Sanatoriumsund stationäre Maßnahmen: Psychosomatik / Burn-Out Orthopädie Innere Medizin • modernste Diagnostik und Therapie • großer Fitnessraum, Sauna, Dampfbad • Thermal-Schwimmbad (31-32°C) Kostenträger: Beihilfe und private Krankenkassen Bei Angabe des Buchungscodes „Schulverwaltungsblatt Niedersachsen“ erwartet Sie ein kleines Willkommensgeschenk für Ihre Gesundheit. musikalische Bausteine zum Erlernen grammatikalischer Strukturen für ausländische Kinder, Migranten, Asylbewerber und spezielle Sprachfördergruppen Myrtel Verlag DŽ www.myrtel.de Redaktionsschluss ist der 5. des Vormonats. Titelfoto: Sprechprüfung Privatklinik Eberl Telefon: 08041.78 72-0 Buchener Straße 17 Fax: 08041.78 72-78 D – 83646 Bad Tölz info@privatklinik-eberl.de www.privatklinik-eberl.de Bitte beachten Sie die Beilage des Landeskirchenamtes der Evangelischlutherischen Landeskirche Hannover in dieser Ausgabe. (Foto: Jens Bolhöfer) Herausgeber: Niedersächsisches Kultusministerium Schiffgraben 12, 30159 Hannover Kontakt: Anita Lichy, Tel.: 0511 1207253 Redaktion: Dr. Andreas Müller (verantwortlich für den Inhalt), Dr. Ulrike Behrens, Petra Crysmann, Cornelia Hartwig, Jutta Köster, Kerstin Prinzhorn Weitere Mitarbeit: Heidrun Höfer, Anna Iaccheo-Nestola, Christina Jagemann, Gisela Wahner-Meyer E-Mail: andreas.mueller@mk.niedersachsen.de Weitere Bildquellen: Enno Lenze – CC BY 2.0 – via Wikimedia Commons (S. 482), Eichenwallschule Leer (S. 482), Jøra – CC BY 3.0 – via Wikimedia Commons (S. 482), Oberschule 1 Nordenham (S. 483), Olaf Kosinsky – CC BY-SA 3.0 – via Wikimedia Commons (S. 483), David Roberts (S. 519), Andreas Müller (S. 520), Günter Seggebäing – CC BY-SA 3.0 – via Wikimedia Commons (S. 521), Film Crew hired by Wikimania 2012 coordinators – CC BY-SA 3.0 – via Wikimedia Commons (S. 521), Pictofigo – CC BY-SA 3.0 – via Wikimedia Commons (S. 522), Niedersächsisches Kultusministerium (S. 523), Susanne Quandt (S. 524) Anzeigenschluss für die November-Ausgabe ist am 16.10.2015 Anzeigen: A.V.I. Allgemeine Verlags- und Informationsgesellschaft mbH Am Ortfelde 100, 30916 Isernhagen Tel.: 0511 7795380 E-Mail: info@avi-fachmedienservice.de Bestellungen / Verlag: Hahnsche Buchhandlung Marktstraße 12, 31224 Peine Tel.: 05171 5405737 E-Mail: verlag@hahnsche-buchhandlung.de Gesamtherstellung: Liskow Druck GmbH Oldenburger Allee 23, 30659 Hannover Erscheinungsweise: monatlich Kündigungsfrist: zwei Monate Preise: Jahresabonnement: 39,95 Euro einschl. MwSt. und Versandkosten Einzelheft: 3,95 Euro einschl. MwSt. zuzüglich Versandkosten. 536 NICHTAMTLICHER TEIL SVBl 10/2015 Sport & Action in Oberhof DAS ERLEBNISPAKET FÜR GRUPPEN UND KLASSEN - u.a. 21.02. gültig vom 16 20 4 x Übernachtung/Vollpension 2. bis 23.1 einen halben Tag im Woodjump Hochseilgarten Oberhof halbtägige Erlebnistour mit Fotosafari Preis pro Psn: € 157,00 Paketpreis für Gruppen Biathlontag: ihr erfahrt alles über die Wintersportart ab 15 Psn. Freiplatz für jede 11. Psn. 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