Südhessen ist
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Regierungspräsidium Darmstadt Lärmaktionsplan Hessen Teilplan Straßenverkehr (2. Stufe) Regierungsbezirk Darmstadt Entwurf Juli 2015 Inhaltsverzeichnis 3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis........................................................................................................................... 3 Abbildungsverzeichnis .................................................................................................................. 9 Tabellenverzeichnis ..................................................................................................................... 12 Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................... 16 1 Einleitung ....................................................................................................................... 18 1.1 Physikalische Grundlagen ............................................................................................ 18 1.2 Menschliche Wahrnehmung und Auswirkungen auf die Gesundheit .................... 19 1.3 Maßnahmen zur Lärmminderung ............................................................................... 21 1.3.1 Lärmmindernde Fahrbahnbeläge ..................................................................... 23 1.3.2 Geschwindigkeitsbeschränkungen ................................................................... 26 1.3.3 Lärmschutzwände/Lärmschutzwälle .................................................................. 28 2 Grundlagen der Lärmaktionsplanung ....................................................................... 30 2.1 Aufgabenstellung.......................................................................................................... 30 2.2 Rechtlicher Hintergrund ............................................................................................... 31 2.2.1 Rechtsgrundlagen der Lärmminderungsplanung ........................................... 31 2.2.2 Rechtsgrundlagen zur Berechnung von Lärm .................................................. 33 2.2.3 Rechtsgrundlagen für den Lärmschutz an Straßen.......................................... 34 2.2.3.1 Straßenbauliche Lärmvorsorge ..................................................................... 35 2.2.3.2 Straßenbauliche Lärmsanierung ................................................................... 36 2.2.3.3 Straßenverkehrliche Maßnahmen................................................................. 37 2.2.3.4 Orientierungs-, Grenz-, Auslöse- und Richtwerte zum Schutz vor Verkehrslärm ................................................................................................... 41 2.3 Lärmkartierung Hessen ................................................................................................ 42 2.4 Übergeordnete Fachplanungen (vorbeugender Lärmschutz) ................................ 45 2.5 Maßnahmenplanung bei Lärmkonflikten ................................................................... 49 2.6 Ausweisung ruhiger Gebiete ....................................................................................... 53 2.7 Finanzierung von Lärmminderungsmaßnahmen ...................................................... 56 3 Der Regierungsbezirk Darmstadt (ohne Ballungsräume)....................................... 57 3.1 Die Lärmkartierung für den Regierungsbezirk Darmstadt ....................................... 57 3.2 Die Betroffenheitsanalyse für den Regierungsbezirk Darmstadt ............................ 58 Vorgehensweise .................................................................................................. 58 3.2.1 3.2.2 Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse............................................................... 59 3.3 Die Mitwirkung der betroffenen Kommunen und der Öffentlichkeit ..................... 60 3.4 Die Maßnahmenplanung im Regierungsbezirk Darmstadt ..................................... 61 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Inhaltsverzeichnis 4 3.4.1 Kreis Bergstraße................................................................................................... 62 3.4.1.1 Bensheim ......................................................................................................... 64 3.4.1.2 Birkenau ........................................................................................................... 68 3.4.1.3 Bürstadt ............................................................................................................ 68 3.4.1.4 Fürth ................................................................................................................. 69 3.4.1.5 Heppenheim ................................................................................................... 71 3.4.1.6 Lampertheim ................................................................................................... 74 3.4.1.7 Lautertal ........................................................................................................... 77 3.4.1.8 Mörlenbach ..................................................................................................... 78 3.4.1.9 Neckarsteinach................................................................................................ 78 3.4.1.10 Rimbach ........................................................................................................... 79 3.4.1.11 Viernheim......................................................................................................... 81 3.4.1.12 Waldmichelbach ............................................................................................. 82 3.4.1.13 Zwingenberg ................................................................................................... 83 3.4.2 Landkreis Darmstadt-Dieburg............................................................................ 85 3.4.2.1 Lösung des Verkehrsproblems Ostumgehung Darmstadt: ...................... 87 3.4.2.2 Alsbach-Hähnlein............................................................................................ 87 3.4.2.3 Babenhausen................................................................................................... 88 3.4.2.4 Bickenbach ...................................................................................................... 90 3.4.2.5 Dieburg ............................................................................................................ 91 3.4.2.6 Griesheim ........................................................................................................ 92 3.4.2.7 Groß-Bieberau ................................................................................................ 93 3.4.2.8 Groß-Zimmern................................................................................................. 94 3.4.2.9 Mühltal ............................................................................................................. 94 3.4.2.10 Ober-Ramstadt................................................................................................ 94 3.4.2.11 Pfungstadt........................................................................................................ 95 3.4.2.12 Reinheim .......................................................................................................... 97 3.4.2.13 Roßdorf ............................................................................................................ 97 3.4.2.14 Weiterstadt .................................................................................................... 100 3.4.3 Kreis Groß-Gerau ............................................................................................... 102 3.4.3.1 Bischofsheim ................................................................................................. 104 3.4.3.2 Büttelborn ...................................................................................................... 105 3.4.3.3 Gernsheim ..................................................................................................... 106 3.4.3.4 Ginsheim-Gustavsburg ................................................................................ 108 3.4.3.5 Groß-Gerau ................................................................................................... 109 3.4.3.6 Kelsterbach .................................................................................................... 110 3.4.3.7 Mörfelden-Walldorf ...................................................................................... 111 3.4.3.8 Nauheim ........................................................................................................ 115 3.4.3.9 Rüsselsheim ................................................................................................... 116 3.4.4 Hochtaunuskreis ................................................................................................ 120 3.4.4.1 Bad Homburg................................................................................................ 122 3.4.4.2 Königstein ...................................................................................................... 124 3.4.4.3 Kronberg........................................................................................................ 125 3.4.4.4 Neu-Anspach ................................................................................................. 126 3.4.4.5 Oberursel ....................................................................................................... 126 3.4.4.6 Steinbach ....................................................................................................... 129 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Inhaltsverzeichnis 5 3.4.4.7 Usingen .......................................................................................................... 129 3.4.5 Main-Kinzig-Kreis ............................................................................................... 132 3.4.5.1 Die BAB 66 im Main-Kinzig-Kreis ................................................................ 135 3.4.5.2 Bad Orb ......................................................................................................... 135 3.4.5.3 Bad Soden-Salmünster................................................................................. 136 3.4.5.4 Biebergemünd .............................................................................................. 137 3.4.5.5 Brachttal ......................................................................................................... 137 3.4.5.6 Freigericht ..................................................................................................... 138 3.4.5.7 Gelnhausen ................................................................................................... 138 3.4.5.8 Großkrotzenburg .......................................................................................... 140 3.4.5.9 Hanau ............................................................................................................. 141 3.4.5.10 Hasselroth ...................................................................................................... 153 3.4.5.11 Langenselbold .............................................................................................. 155 3.4.5.12 Maintal............................................................................................................ 155 3.4.5.13 Nidderau ........................................................................................................ 156 3.4.5.14 Niederdorfelden ........................................................................................... 156 3.4.5.15 Schlüchtern .................................................................................................... 157 3.4.5.16 Schöneck........................................................................................................ 158 3.4.5.17 Wächtersbach ............................................................................................... 159 3.4.6 Main-Taunus-Kreis ............................................................................................. 161 3.4.6.1 Bad Soden a. T. ............................................................................................. 163 3.4.6.2 Eppstein ......................................................................................................... 164 3.4.6.3 Eschborn ........................................................................................................ 164 3.4.6.4 Flörsheim ....................................................................................................... 165 3.4.6.5 Hattersheim ................................................................................................... 166 3.4.6.6 Hochheim ...................................................................................................... 167 3.4.6.7 Hofheim ......................................................................................................... 167 3.4.6.8 Kelkheim ........................................................................................................ 171 3.4.6.9 Kriftel .............................................................................................................. 173 3.4.6.10 Schwalbach a. T............................................................................................. 174 3.4.6.11 Sulzbach ......................................................................................................... 175 3.4.7 Odenwaldkreis ................................................................................................... 176 3.4.7.1 Bad König ...................................................................................................... 177 3.4.7.2 Erbach ............................................................................................................ 178 3.4.7.3 Höchst i. Odw. ............................................................................................... 179 3.4.7.4 Reichelsheim ................................................................................................. 180 3.4.8 Kreis Offenbach ................................................................................................. 181 3.4.8.1 Dietzenbach .................................................................................................. 183 3.4.8.2 Dreieich .......................................................................................................... 184 3.4.8.3 Egelsbach ...................................................................................................... 186 3.4.8.4 Hainburg ........................................................................................................ 186 3.4.8.5 Heusenstamm ............................................................................................... 187 3.4.8.6 Langen ........................................................................................................... 188 3.4.8.7 Mühlheim ....................................................................................................... 189 3.4.8.8 Neu-Isenburg ................................................................................................ 191 3.4.8.9 Obertshausen................................................................................................ 194 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Inhaltsverzeichnis 6 3.4.8.10 Rodgau........................................................................................................... 194 3.4.8.11 Rödermark ..................................................................................................... 196 3.4.8.12 Seligenstadt ................................................................................................... 196 3.4.9 Rheingau-Taunus-Kreis ..................................................................................... 200 3.4.9.1 Bad Schwalbach ............................................................................................ 201 3.4.9.2 Eltville ............................................................................................................. 202 3.4.9.3 Geisenheim ................................................................................................... 202 3.4.9.4 Idstein ............................................................................................................. 203 3.4.9.5 Kiedrich .......................................................................................................... 205 3.4.9.6 Niedernhausen.............................................................................................. 205 3.4.9.7 Oestrich-Winkel ............................................................................................ 206 3.4.9.8 Rüdesheim ..................................................................................................... 206 3.4.9.9 Schlangenbad ............................................................................................... 207 3.4.9.10 Taunusstein.................................................................................................... 207 3.4.10 Wetteraukreis ..................................................................................................... 209 3.4.10.1 Altenstadt....................................................................................................... 211 3.4.10.2 Büdingen ....................................................................................................... 211 3.4.10.3 Butzbach ........................................................................................................ 212 3.4.10.4 Florstadt ......................................................................................................... 215 3.4.10.5 Friedberg ....................................................................................................... 218 3.4.10.6 Karben ............................................................................................................ 221 3.4.10.7 Limeshain ....................................................................................................... 222 3.4.10.8 Nidda.............................................................................................................. 223 3.4.10.9 Niddatal ......................................................................................................... 224 3.4.10.10 Ober-Mörlen ................................................................................................. 225 3.4.10.11 Ortenberg ...................................................................................................... 227 3.4.10.12 Ranstadt ......................................................................................................... 228 3.4.10.13 Rosbach ......................................................................................................... 229 3.4.10.14 Wöllstadt ........................................................................................................ 230 3.4.10.15 Wölfersheim .................................................................................................. 231 4 Der Ballungsraum Darmstadt .................................................................................. 233 4.1 Die Lärmkartierung für den Ballungsraum Darmstadt ........................................... 233 4.2 Die Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Darmstadt................................. 236 4.2.1 Vorgehensweise ................................................................................................ 236 4.2.2 Die Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Darmstadt .. ............................................................................................................................. 237 4.3 Die Mitwirkung der Stadt Darmstadt und der Öffentlichkeit ................................. 240 4.4 Die Maßnahmenplanung für den Ballungsraum Darmstadt.................................. 241 5 Der Ballungsraum Frankfurt am Main..................................................................... 246 5.1 Die Lärmkartierung für den Ballungsraum Frankfurt am Main .............................. 246 5.2 Die Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Frankfurt am Main ................... 249 5.2.1 Vorgehensweise ................................................................................................ 249 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Inhaltsverzeichnis 5.2.2 5.3 7 Die Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Frankfurt am Main .............................................................................................................. 250 Die Mitwirkung der Stadt Frankfurt am Main und der Öffentlichkeit ................... 254 5.4 Die Maßnahmenplanung für den Ballungsraum Frankfurt am Main .................... 255 5.4.1 Durchführung eines Verkehrsversuches „Tempolimit 30 km/h nachts auf ausgewählten Haupverkehrsstraßen“ ............................................................. 255 5.4.2 Fortführung des Projektes „Einbau von lärmoptimierten Asphalt ............... 261 5.4.3 Fortschreibung der Radverkehrskonzeption.................................................. 263 5.4.4 Ortsbezogene Einzelfallmaßnahmen und Weiterentwicklung von gesamtstädtischen Maßnahmen...................................................................... 264 6 Der Ballungsraum Offenbach .................................................................................. 275 6.1 Die Lärmkartierung für den Ballungsraum Offenbach ........................................... 275 6.2 Die Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Offenbach ................................ 278 6.2.1 Vorgehensweise ................................................................................................ 278 6.2.2 Die Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Offenbach .. ............................................................................................................................. 279 6.3 Die Mitwirkung der Stadt Offenbach und der Öffentlichkeit................................. 281 6.4 Die Maßnahmenplanung für den Ballungsraum Offenbach ................................. 282 7 Der Ballungsraum Wiesbaden ................................................................................. 288 7.1 Die Lärmkartierung für den Ballungsraum Wiesbaden .......................................... 288 7.2 Die Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Wiesbaden ............................... 291 7.2.1 Vorgehensweise ................................................................................................ 291 7.2.2 Die Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Wiesbaden ............................................................................................................................. 291 7.3 Die Mitwirkung der Stadt Wiesbaden und der Öffentlichkeit ............................... 297 7.4 Die Maßnahmenplanung für den Ballungsraum Wiesbaden ................................ 297 7.4.1 Ausweitung des Tempolimits nachts auf Grundlage der Ergebnisse der beiden Pilotprojekte der 1. Stufe des Lärmaktionsplans, Teilplan Straßenverkehr ................................................................................................... 298 7.4.2 Fortführung des Projektes „Einbau von lärmoptimiertem Asphalt“ ............ 299 7.4.3 Einführung eines innerstädtischen Lkw-Durchfahrverbotes......................... 301 7.4.4 Weiterentwicklung von gesamtstädtischen Maßnahmen............................. 304 7.4.5 Vorbereitende Maßnahmen zur Ausweisung von ruhigen Gebieten ......... 306 Glossar………. ........................................................................................................................... 307 Quellenverzeichnis ................................................................................................................... 313 Rechtsgrundlagenverzeichnis ................................................................................................. 316 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Inhaltsverzeichnis 8 Anhang A: „Zuständigkeiten für straßenbauliche und straßenverkehrliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm“.................................................................. 318 Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen des Regierungsbezirkes Darmstadt“............................................................................................. 319 Anhang C: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Darmstadt“.. 340 Anhang D: Main“ „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Frankfurt am ............................................................................................................................ 350 Anhang E: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Offenbach“.. 359 Anhang F: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Wiesbaden“ 361 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Abbildungsverzeichnis 9 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Abbildung 2 Abbildung 3 Abbildung 4: Abbildung 5: Abbildung 6: Abbildung 7: Abbildung 8: Abbildung 9: Abbildung 10: Abbildung 11: Abbildung 12: Abbildung 13: Abbildung 14: Abbildung 15: Abbildung 16: Abbildung 17: Abbildung 18: Abbildung 19: Abbildung 20: Abbildung 21: Abbildung 22: Abbildung 23: Abbildung 24: Abbildung 25: Abbildung 26: Zusammenhang zwischen Emission und Immission sowie beeinflussenden Faktoren [Amt für Luft und Lärm Bozen 2001, ergänzt durch den Zusatz „Emission“ und „Immission“] ............................................................................ 18 „Lärmometer“ (verschiedene Schallereignisse und deren Schalldruckpegel) [Amt für Luft und Lärm Bozen 2001]............................... 19 Zusammenhang zwischen Verkehrsmenge, Mittelungspegel und menschlicher Wahrnehmung [Amt für Luft und Lärm Bozen 2001] ............ 20 Schematische Darstellung einer konkaven und einer konvexen Fahrbahnoberfläche ......................................................................................... 24 Beispiel einer gekrümmten und einer abgewinkelten Lärmschutzwand ... 29 Wechselseitige Integration lärmrelevanter Planungen [UBA 2008] ........... 31 Lärmschutz im Bereich von Straßen im Rahmen der Lärmvorsorge und der Lärmsanierung ................................................................................................... 35 Hauptverkehrsstraßen in Hessen, Vergleich Stufe 1 (2007, Straßen >6 Mio. Kfz/a) und Stufe 2 (2012, Straßen >3 Mio. Kfz/a) ........................................... 42 Lärmkartierung Hessen 2012, Übersichtskarte Hessen ................................ 44 Bildung von Lärmkonfliktpunkten in der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung ............................................................................................................................. 50 Prüfung von Lärmschutzmaßnahmen in der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung Hessen............................................................................ 52 Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Regierungsbezirk Darmstadt (ohne Großstädte Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden) ....... 57 Lärmkartierung Hessen (Bsp. für den Bereich Landkreis Offenbach) ......... 58 Anzahl der betroffenen Einwohner mit LDEN > 65 dB (A) je Landkreis ........ 60 Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Kreis Bergstraße ................. 62 Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Landkreis DarmstadtDieburg .............................................................................................................. 85 Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Kreis Groß-Gerau ............. 102 Verlauf der geplanten Ortsumgehung Klein-Rohrheim [Hessen Mobil 2015] ................................................................................................................. 107 Verlauf der geplanten Ortsumgehung Mörfelden-Waldorf [Hessen Mobil 2015] ................................................................................................................. 112 Beschilderungskonzept des Lkw-Durchfahrverbotes in Rüsselsheim [HMUKLV 2015] ............................................................................................... 117 Ruhiges Gebiet/innerstädtische Erholungsfläche Rüsselsheim (© GeoBasis-DE / BKG 2015) .............................................................................. 118 Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Hochtaunus-Kreis ............. 120 Verlauf der geplanten Ortsumgehung Usingen [Hessen Mobil 2015] ..... 130 Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Main-Kinzig-Kreis ............. 132 Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a in Hanau (© GeoBasis-DE / BKG 2015) ................................................................................................................. 142 Geplante ruhige Gebiete/innerstädtische Erholungsflächen in Hanau (© GeoBasis-DE / BKG 2015) .............................................................................. 148 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Abbildungsverzeichnis 10 Abbildung 27: Gebiet 1: Wildpark Alte Fasanerie inklusive Dauerkleingartenanlage (© GeoBasis-DE / BKG 2015) .............................................................................. 149 Abbildung 28: Gebiet 2: Schlossanlage und Schlosspark Philippsruhe (© GeoBasis-DE / BKG 2015) ........................................................................................................ 151 Abbildung 29: Gebiet 3: Hauptfriedhof (© GeoBasis-DE / BKG 2015) .............................. 152 Abbildung 30: Gebiet 4: Schlossgarten Innenstadt (© GeoBasis-DE / BKG 2015) ........... 153 Abbildung 31: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Main-Taunus-Kreis ........... 161 Abbildung 32: Verlauf der geplanten Ortsumgehung Hofheim [Hessen Mobil 2015] .... 169 Abbildung 33: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Odenwaldkreis ................. 176 Abbildung 34: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Kreis Offenbach ................ 181 Abbildung 35: Ortsumgehung Seligenstadt [Hessen Mobil 2015]..................................... 198 Abbildung 36: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Rheingau-Taunus-Kreis ... 200 Abbildung 37: Ortsumgehung B 275 Ortsteil Eschenhahn [Hessen Mobil 2015] ............ 204 Abbildung 38: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Wetteraukreis ................... 209 Abbildung 39: Ortsumgehung der L 3351 in Friedberg [Hessen Mobil 2015] ................. 220 Abbildung 40 Geplante Ortsumgehung der B 3 in Wöllstadt [Hessen Mobil] ................. 231 Abbildung 41: Kartiertes Hauptverkehrsstraßennetz im Ballungsraum Darmstadt (© GeoBasis-DE / BKG 2015) .............................................................................. 234 Abbildung 42: Lärmkartierung Hessen 2012, Ballungsraum Darmstadt Gesamttagespegel (24 h) LDEN ......................................................................................................... 235 Abbildung 43: Darstellung Lärmkennziffer gesamter Tag (LKZ LDEN) je Straßenabschnitt für den gesamten Ballungsraum Darmstadt (© GeoBasis-DE / BKG 2015) ... 239 Abbildung 44: Darstellung Lärmkennziffer Nacht (LKZ LNight) je Straßenabschnitt für den gesamten Ballungsraum Darmstadt (© GeoBasis-DE / BKG 2015)........... 239 Abbildung 45: Lkw-Durchfahrtsverbotszone im Ballungsraum Darmstadt [Stadt Darmstadt 2015] ................................................................................................................. 244 Abbildung 46: Kartiertes Hauptverkehrsstraßennetz im Ballungsraum Frankfurt am Main (© GeoBasis-DE / BKG 2015) ......................................................................... 247 Abbildung 47: Lärmkartierung Hessen 2012, Ballungsraum Frankfurt am Main Gesamttagespegel (24 h) LDEN ....................................................................... 248 Abbildung 48: Darstellung Lärmkennziffer gesamter Tag (LKZ LDEN) je Straßenabschnitt für den gesamten Ballungsraum Frankfurt am Main (© GeoBasis-DE / BKG 2015) ................................................................................................................. 251 Abbildung 49: Darstellung Lärmkennziffer gesamter Tag (LKZ LDEN) je Straßenabschnitt für den Kernstadtbereich des Ballungsraums Frankfurt am Main (© GeoBasisDE / BKG 2015)................................................................................................ 252 Abbildung 50: Darstellung Lärmkennziffer Nacht (LKZ LNight) je Straßenabschnitt für den gesamten Ballungsraum Frankfurt am Main (© GeoBasis-DE / BKG 2015) ........................................................................................................................... 253 Abbildung 51: Darstellung Lärmkennziffer Nacht (LKZ LNight) je Straßenabschnitt für den Kernstadtbereich des Ballungsraum Frankfurt am Main (© GeoBasis-DE / BKG 2015) ........................................................................................................ 254 Abbildung 52: Gemessene mittlere Geschwindigkeiten in der Höhenstraße von 22 bis 6 Uhr [Stadt Frankfurt am Main 2013] .............................................................. 256 Abbildung 53: Gemessene mittlere Lärmpegel der Höhenstraße in verschiedenen Nachtzeitintervallen [Stadt Frankfurt am Main 2013] .................................. 257 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Abbildungsverzeichnis 11 Abbildung 54: Lage der Untersuchungsabschnitte 2015 [Stadt Frankfurt am Main 2015] ........................................................................................................................... 259 Abbildung 55: Radverkehrskonzeption Frankfurt am Main 2014; Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes (kurz- und mittelfristiger Zeithorizont) [Stadt Frankfurt am Main 2014] ................................................................................................. 264 Abbildung 56: Straßenabschnitte mit ortsbezogener Maßnahmenplanung (grün) für den gesamten Ballungsraum Frankfurt am Main (© GeoBasis-DE / BKG 2015) ........................................................................................................................... 265 Abbildung 57: Straßenabschnitte mit ortsbezogener Maßnahmenplanung (grün) für den Kernstadtbereich des Ballungsraumes Frankfurt am Main (© GeoBasis-DE / BKG 2015) ........................................................................................................ 266 Abbildung 58: Kartiertes Hauptverkehrsstraßennetz im Ballungsraum Offenbach (© GeoBasis-DE / BKG 2015) .............................................................................. 276 Abbildung 59: Lärmkartierung Hessen 2012, Ballungsraum Offenbach Gesamttagespegel (24 h) LDEN ......................................................................................................... 277 Abbildung 60: Darstellung Lärmkennziffer gesamter Tag (LKZ LDEN) je Straßenabschnitt für den Ballungsraum Offenbach (© GeoBasis-DE / BKG 2015) ..................... 280 Abbildung 61: Darstellung Lärmkennziffer Nacht (LKZ LNight) je Straßenabschnitt für den Ballungsraum Offenbach (© GeoBasis-DE / BKG 2015)............................. 281 Abbildung 62: Kartiertes Hauptverkehrsstraßennetz im Ballungsraum Wiesbaden (© GeoBasis-DE / BKG 2015) .............................................................................. 289 Abbildung 63: Lärmkartierung Hessen 2012, Ballungsraum Wiesbaden Gesamttagespegel (24 h) LDEN ....................................................................... 290 Abbildung 64: Darstellung Lärmkennziffer gesamter Tag (LKZ LDEN) je Straßenabschnitt für den gesamten Ballungsraum Wiesbaden (© GeoBasis-DE / BKG 2015) 293 Abbildung 65: Darstellung Lärmkennziffer gesamter Tag (LKZ LDEN) je Straßenabschnitt für den Kernstadtbereich des Ballungsraums Wiesbaden (© GeoBasis-DE / BKG 2015) ........................................................................................................ 294 Abbildung 66: Darstellung Lärmkennziffer Nacht (LKZ LNight) je Straßenabschnitt für den gesamten Ballungsraum Wiesbaden (© GeoBasis-DE / BKG 2015) ......... 295 Abbildung 67: Darstellung Lärmkennziffer Nacht (LKZ LNight) je Straßenabschnitt für den Kernstadtbereich des Ballungsraum Wiesbaden (© GeoBasis-DE / BKG 2015) ................................................................................................................. 296 Abbildung 68: Durchgangsschwerverkehr in absoluten Zahlen pro Tag (Modellrechnung) [Stadt Wiesbaden 2014] ................................................................................. 302 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Tabellenverzeichnis 12 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6: Tabelle 7: Tabelle 8: Tabelle 9: Tabelle 10: Tabelle 11: Tabelle 12: Tabelle 13: Tabelle 14: Tabelle 15: Tabelle 16: Tabelle 17: Tabelle 18: Tabelle 19: Tabelle 20: Tabelle 21: Tabelle 22: Tabelle 23: Tabelle 24: Tabelle 25: Tabelle 26: Tabelle 27: Tabelle 28: Tabelle 29: Tabelle 30: Tabelle 31: Tabelle 32: Tabelle 33: Tabelle 34: Maßnahmen und deren Auswirkungen auf den Lärm und den Verkehr [HMUELV 2010] ................................................................................................. 21 Bezugszeiträume und -dauer verschiedenen definierter Lärmpegel nach RLS-90 und VBUS .............................................................................................. 34 Geltende Orientierungs-, Grenz-, Auslöse- und Richtwerte verschiedener Rechtsgrundlagen ............................................................................................. 41 Empfohlene Immissionswerte für die Vermeidung und Minderung von lärmbedingten Gesundheitsgefährdungen und erheblichen Belästigungen [UBA 2007] ......................................................................................................... 49 Anzahl der betroffenen Bürger/-innen über LDEN und LNight im Regierungsbezirk Darmstadt (ohne Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach und Wiesbaden)............................................................ 59 Anzahl der identifizierten Lärmkonfliktpunkte je Landkreis ......................... 60 Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im Kreis Bergstraße (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) ................................. 62 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bensheim ............................. 64 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Birkenau ............................... 68 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bürstadt................................ 68 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Fürth ..................................... 69 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Heppenheim ....................... 71 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Lampertheim ....................... 74 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Lautertal ............................... 77 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Mörlenbach ......................... 78 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Neckarsteinach ................... 78 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Rimbach ............................... 79 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Viernheim ............................ 81 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Waldmichelbach ................. 82 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Zwingenberg ....................... 83 Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im Landkreis Darmstadt-Dieburg (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) .......... 85 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Alsbach-Hähnlein ............... 87 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Babenhausen ...................... 88 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bickenbach .......................... 90 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Dieburg ................................ 91 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Griesheim ............................ 92 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Groß-Bieberau .................... 93 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Groß-Zimmern .................... 94 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Mühltal ................................. 94 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Ober-Ramstadt ................... 95 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Pfungstadt ........................... 95 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Reinheim .............................. 97 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Roßdorf ................................ 98 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Weiterstadt ........................ 100 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Tabellenverzeichnis Tabelle 35: Tabelle 36: Tabelle 37: Tabelle 38: Tabelle 39: Tabelle 40: Tabelle 41: Tabelle 42: Tabelle 43: Tabelle 44: Tabelle 45: Tabelle 46: Tabelle 47: Tabelle 48: Tabelle 49: Tabelle 50: Tabelle 51: Tabelle 52: Tabelle 53: Tabelle 54: Tabelle 55: Tabelle 56: Tabelle 57: Tabelle 58: Tabelle 59: Tabelle 60: Tabelle 61: Tabelle 62: Tabelle 63: Tabelle 64: Tabelle 65: Tabelle 66: Tabelle 67: Tabelle 68: Tabelle 69: Tabelle 70: Tabelle 71: Tabelle 72: Tabelle 73: Tabelle 74: Tabelle 75: Tabelle 76: 13 Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im Kreis Groß-Gerau (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) ............................. 103 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bischofsheim ..................... 104 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Büttelborn.......................... 105 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Gernsheim ......................... 106 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Ginsheim-Gustavsburg .... 108 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Groß-Gerau ....................... 109 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Alsbach-Hähnlein ............. 110 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Mörfelden-Walldorf .......... 111 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Nauheim ............................ 115 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Rüsselsheim....................... 116 Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im Hochtaunuskreis (gem. Lärmkartierung Hessen 2012)............................... 120 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bad Homburg ................... 122 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Königstein.......................... 124 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Kronberg ........................... 125 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Neu-Anspach .................... 126 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Oberursel .......................... 127 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Steinbach ........................... 129 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Usingen .............................. 129 Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im Main-Kinzig-Kreis (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) ............................. 132 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bad Orb ............................. 135 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bad Soden-Salmünster .... 136 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Biebergemünd .................. 137 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Brachttal ............................. 137 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Freigericht ......................... 138 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Gelnhausen ....................... 139 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Großkrotzenburg .............. 140 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Hanau ................................. 143 Ortsbezogene Maßnahmenplanung der Stadt Hanau ............................... 145 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Hasselroth .......................... 153 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Langenselbold .................. 155 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Maintal ............................... 155 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Nidderau............................ 156 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Niederdorfelden ............... 156 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Schlüchtern........................ 157 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Altenstadt .......................... 158 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Wächtersbach ................... 159 Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im Main-Taunus-Kreis (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) ........................... 162 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bad Soden a. T. ................. 163 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Eppstein ............................. 164 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Eschborn............................ 164 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Flörsheim ........................... 165 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Hattersheim ....................... 166 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Tabellenverzeichnis Tabelle 77: Tabelle 78: Tabelle 79: Tabelle 80: Tabelle 81: Tabelle 82: Tabelle 83: Tabelle 84: Tabelle 85: Tabelle 86: Tabelle 87: Tabelle 88: Tabelle 89: Tabelle 90: Tabelle 91: Tabelle 92: Tabelle 93: Tabelle 94: Tabelle 95: Tabelle 96: Tabelle 97: Tabelle 98: Tabelle 99: Tabelle 100: Tabelle 101: Tabelle 102: Tabelle 103: Tabelle 104: Tabelle 105: Tabelle 106: Tabelle 107: Tabelle 108: Tabelle 109: Tabelle 110: Tabelle 111: Tabelle 112: Tabelle 113: Tabelle 114: Tabelle 115: Tabelle 116: Tabelle 117: Tabelle 118: 14 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Hochheim .......................... 167 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Hofheim ............................. 168 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Kelkheim ............................ 171 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Kriftel .................................. 173 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Schwalbach a. T. ............... 174 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Sulzbach............................. 175 Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im Odenwaldkreis (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) ................................. 176 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bad König .......................... 177 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Erbach ................................ 178 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Höchst i. Odw. ................... 179 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Reichelsheim ..................... 180 Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im Kreis Offenbach (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) ............................... 181 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Dietzenbach ...................... 183 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Dreieich ............................. 184 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Egelsbach .......................... 186 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Hainburg ............................ 186 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Heusenstamm ................... 187 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Langen ............................... 188 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Mühlheim........................... 189 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Neu-Isenburg .................... 191 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Dietzenbach ...................... 194 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Dietzenbach ...................... 195 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Rödermark ......................... 196 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Seligenstadt ...................... 196 Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im Rheingau-Taunus-Kreis (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) ................... 200 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bad Schwalbach................ 201 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Eltville ................................. 202 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Geisenheim ....................... 202 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Idstein ................................ 203 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Kiedrich .............................. 205 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Niedernhausen ................. 206 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Oestrich-Winkel ................ 206 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Rüdesheim......................... 207 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Schlangenbad ................... 207 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Taunusstein ....................... 208 Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im Wetteraukreis (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) ................................... 209 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Altenstadt .......................... 211 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Büdingen ........................... 212 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Butzbach ............................ 212 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Florstadt ............................. 215 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Friedberg........................... 218 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Karben................................ 221 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Tabellenverzeichnis Tabelle 119: Tabelle 120: Tabelle 121: Tabelle 122: Tabelle 123: Tabelle 124: Tabelle 125: Tabelle 126: Tabelle 127: Tabelle 128: Tabelle 129: Tabelle 130: Tabelle 131: Tabelle 132: Tabelle 133: Tabelle 134: Tabelle 135: Tabelle 136: Tabelle 137: Tabelle 138: Tabelle 139: Tabelle 140: Tabelle 141: Tabelle 142: Tabelle 143: 15 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Limeshain........................... 222 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Nidda ................................. 223 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Niddatal ............................. 224 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Ober-Mörlen ..................... 225 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Ortenberg ......................... 227 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Ranstadt ............................. 228 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Rosbach ............................. 229 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Wöllstadt............................ 230 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Wölfersheim ...................... 231 Anzahl der betroffenen Bürger/-innen über LDEN und LNight im Ballungsraum Darmstadt......................................................................................................... 237 Lärmkennziffer und Anzahl der Straßenabschnitte im Ballungsraum Darmstadt......................................................................................................... 237 Anzahl der betroffenen Bürger/-innen über LDEN und LNight im Ballungsraum Frankfurt am Main ........................................................................................... 250 Lärmkennziffer und Anzahl der Straßenabschnitte im Ballungsraum Frankfurt am Main ........................................................................................... 250 Ortsbezogene Einzelfallmaßnahmen und Weiterentwicklung von gesamtstädtischen Maßnahmen für den Ballungsraum Frankfurt/Main .. 267 Anzahl der betroffenen Bürger/-innen über LDEN und LNight im Ballungsraum Offenbach ........................................................................................................ 279 Lärmkennziffer und Anzahl der Straßenabschnitte in Offenbach ............. 279 Umsetzungsstand der lärmrelevanten Maßnahmen des Luftreinhalte-/ Lärmminderungskonzeptes der Stadt Offenbach [Stadt Offenbach 2015] ........................................................................................................................... 283 Anzahl der betroffenen Bürger/-innen über LDEN und LNight im Ballungsraum Wiesbaden ....................................................................................................... 292 Lärmkennziffer und Anzahl der Straßenabschnitte im Ballungsraum Wiesbaden ....................................................................................................... 292 Durchgangsschwerverkehr in absoluten Zahlen pro Tag und dessen Anteil am täglichen Gesamtschwerverkehr inkl. Quell- und Zielverkehr (Modellrechnung)............................................................................................ 302 Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen ............ 319 Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Darmstadt ...... 340 Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Frankfurt am Main ........................................................................................................................... 350 Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Offenbach...... 359 Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Wiesbaden .... 361 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Abkürzungsverzeichnis 16 Abkürzungsverzeichnis /a A B BAB BImSchG BImSchV BMUB BMVI B&R /d dB (A) DTV EBA EDV EG GE GI /h HLUG HMUKLV HMWEVL K KFZ kHz km/h L LDEN LNight Lärmschutz-RL-StV LAI LAP LKW LKZ LMP LOA 5D MD MI MIV pro Jahr Autobahn Bundesstraße Bundesautobahn Bundes-Immissionsschutzgesetz Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Bike and Ride pro Tag Dezibel; der Zusatz „A“ gibt an, dass es sich um eine auf das menschliche Hörempfinden abgestimmte Bewertung handelt. durchschnittlicher täglicher Verkehr Eisenbahnbundesamt Elektronische Datenverarbeitung Erdgeschoss Gewerbegebiet (§ 8 Baunutzungsverordnung) Industriegebiet (§ 9 Baunutzungsverordnung) pro Stunde Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Hessisches Ministerium für Umwelt, Klima, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Kreisstraße Kraftfahrzeug Kilohertz Kilometer pro Stunde Landesstraße Lärm-Tagesmittelwert (24 Stundenwert, L Day, Evening, Night) Lärm-Nachtwert (22 bis 6 Uhr) Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung vor Lärm Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz Lärmaktionsplan /-planung Lastkraftwagen Lärmkennziffer Lärmminderungsplanung Lärmoptimierter Asphalt, so genannter Düsseldorfer „Flüsterasphalt“ Dorfgebiet (§ 5 Baunutzungsverordnung) Mischgebiet (§ 6 Baunutzungsverordnung) Motorisierter Individualverkehr – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Abkürzungsverzeichnis o. g. OD OG OPA ÖPNV Pa PKW P&R RLS-90 RP t UBA u. U. VBUS VGF VLärmSchR 97 WA WR z. T. 17 oben genannt Ortsdurchfahrt Obergeschoss offenporiger Asphalt, mögliche Ausführung eines „Flüsterasphaltes“ Öffentlicher Personennahverkehr Pascal Personenkraftwagen Park and Ride Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Regierungspräsidium Tonne Umweltbundesamt unter Umständen Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes Allgemeines Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung) Reines Wohngebiet (§ 3 Baunutzungsverordnung) zum Teil – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Einleitung 1 18 Einleitung 1.1 Physikalische Grundlagen Als Lärm werden generell Schallereignisse bezeichnet, die durch ihre Lautstärke und Struktur für den Menschen gesundheitsschädigend oder störend bzw. belastend wirken. Lärm ist eine Umwelteinwirkung, bei der die Unterscheidung zwischen Emission und Immission sehr wichtig ist. Die Emission bezeichnet den von einer Lärmquelle ausgehenden Lärm, die Immission den Lärm, der den Empfänger (Menschen) erreicht. Dabei weicht die Immission auch bei einzelnen Schallereignissen aufgrund von Absorptionsvorgängen in der Luft und durch Abschirmungs-/Reflexionseffekte etc. von der Emission ab. Emission Abbildung 1: Immission Zusammenhang zwischen Emission und Immission sowie beeinflussenden Faktoren [Amt für Luft und Lärm Bozen 2001, ergänzt durch den Zusatz „Emission“ und „Immission“] Auf der Emissionsseite existiert im motorisierten Straßenverkehr eine Vielzahl von verschiedenen Schallquellen, die je nach Geschwindigkeitsniveau mehr oder weniger starken Einfluss auf das Gesamtgeräusch haben: • Die Antriebsgeräusche umfassen z.B. Motor- und Getriebegeräusche und sind vor allem im Stadtverkehr im unteren Geschwindigkeitsbereich dominierend. • Die Reifen-Fahrbahngeräusche, hervorgerufen vom Abrollen des Reifens auf der Fahrbahn, tragen bei Pkw ab etwa 30 bis 40 km/h maßgeblich zum Gesamtfahrzeuggeräusch bei. • Aerodynamische Geräusche, die aufgrund von Verwirbelungen abreißender Luftströmungen entstehen (z.B. an Fahrzeugaußenspiegeln), stellen die dominierende Schallquelle bei Fahrzeuggeschwindigkeiten über ca. 100 km/h dar. • Daneben wird häufig verhaltensbedingter Lärm, wie z.B. der so genannte Kavalierstart beim Motorrad oder auch lautes Türknallen als besonders störend von Betroffenen empfunden. Auf der Immissionsseite hängt die Wahrnehmung von Lärm und dessen Wirkung auf den Menschen neben subjektiven Effekten auch von objektiven, physikalisch messbaren Größen ab; diese sind: • der Schalldruck, • die Tonhöhe (hohe Töne werden in der Regel unangenehmer als tiefe empfunden), – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Einleitung 19 • die Tonhaltigkeit: einzelne tonale Komponenten im Geräusch erhöhen die wahrgenommene Lautstärke und • die Impulshaltigkeit: Geräusche mit starken Schwankungen (z.B. Hämmern) werden unangenehmer empfunden als Geräusche mit konstanter oder gleichmäßiger Lautstärke. Die lineare Zunahme der menschlichen Hörempfindung entspricht am besten dem logarithmischen Anstieg des Schalldrucks. Aus diesem Grund wird in der Akustik häufig ein logarithmisches Relativmaß, der so genannte Schalldruckpegel, benutzt. Seine Einheit ist gewöhnlich das Dezibel (dB (A)) 1. Dieses Maß gibt an, wievielmal größer die Schallintensität eines Geräusches im Vergleich zur menschlichen Hörschwelle ist 2. Abbildung 2 „Lärmometer“ (verschiedene Schallereignisse und deren Schalldruckpegel) [Amt für Luft und Lärm Bozen 2001] 1.2 Menschliche Wahrnehmung und Auswirkungen auf die Gesundheit Lärm wird vom Menschen zum einen bewusst als störend oder belästigend empfunden und kann so zu Kommunikationsproblemen, Konzentrationsschwächen und einem Gefühl der Verärgerung führen. Folgende Faktoren sind maßgebend, wenn es um die Stärke und die Bewertung der subjektiv empfundenen Lärmbelästigung geht: • die Tätigkeit (während der Schlafenszeit wirkt Lärm extrem störend, gleiches gilt bei Tätigkeiten, die hohe Konzentration erfordern), • die persönliche Bewertung (hierbei spielt eine Rolle, ob der Betroffene auch zu der Lärmbelastung beiträgt oder gar von der Lärm verursachenden Tätigkeit profitiert), Dezibel; der Zusatz „(A)“ sagt aus, dass es sich um eine dem menschlichen Hörempfinden angepasste Bewertung handelt. 2 Hörschwelle: Schalldruck von 2*10-5 Pa bei einer Frequenz von 1 kHz, entspricht 0 dB (A). Schmerzgrenze: beginnt ab einem Schalldruck von 20 Pa, entspricht 100 dB (A). 1 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Einleitung 20 • die persönliche Befindlichkeit (der allgemeine gesundheitliche Zustand eines Menschen kann sich auf die Lärmempfindlichkeit auswirken, bestimmte chronische oder akute Erkrankungen wie z.B. Depressionen oder Meningitis gehen mit einer erhöhten Lärmempfindlichkeit einher). Generell ist eine Pegelsteigerung bzw. -minderung von 3 dB (A) vom Menschen zwar deutlich wahrnehmbar, eine subjektiv wahrgenommene Verdopplung bzw. Halbierung des Lärms wird jedoch erst ab einer Pegeldifferenz von 10 dB (A) (entspricht einer Verzehnfachung bzw. Reduktion auf ein Zehntel der ursprünglichen Verkehrsmenge) erzielt. Abbildung 3 Zusammenhang zwischen Verkehrsmenge, Mittelungspegel und menschlicher Wahrnehmung [Amt für Luft und Lärm Bozen 2001] Lärm wirkt ab einem bestimmten Schalldruckpegel auch immer unbewusst auf den menschlichen Organismus ein. Das vegetative Nervensystem reagiert auf Lärm auch im Schlaf und nach Jahren der Belastung gleich, eine häufig subjektiv empfundene Gewöhnung findet nicht statt: Es treten stets die gleichen Stresssymptome wie z.B. der Anstieg des Blutdruckes, die Erhöhung der Herz- und Atemfrequenz sowie die Ausschüttung bestimmter (Stress)-Hormone auf. Dieser im Laufe der Evolution entwickelte Schutzmechanismus vor drohenden Gefahrensituationen kann bei langfristiger Exposition allerdings u.a. zu Herz-Kreislauferkrankungen, chronischem Bluthochdruck, Allergien, Schlafstörungen sowie weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. [UBA 2015] Das Risiko, verkehrslärmbedingt einen Herzinfarkt zu erleiden, liegt so z.B. mehrfach über dem Risiko, aufgrund von verkehrsbedingten Luftverunreinigungen an Krebs zu erkranken. Insgesamt kann jeder 50. Herzinfarkt auf ständigen Verkehrslärm zurückgeführt werden. [Babisch, Ising 1997; HMUELV 2010] Gesundheitliche Gefahren konnten wissenschaftlich im Rahmen verschiedener Studien für Lärmpegel ab 65 dB (A) während des Tages und 55 dB (A) während der Nacht, sofern Menschen ihnen längerfristig ausgesetzt sind, nachgewiesen werden. [HMUELV 2010] Um Auswirkungen von Lärm auf die menschliche Gesundheit weitergehend zu untersuchen, wird derzeit die sogenannte Norah-Studie (Noise-Related Annoyance, Cognition and Health, deutsch etwa „Zusammenhang zwischen Lärm, Belästigung, Denkprozessen – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Einleitung 21 und Gesundheit“) durchgeführt. Der Fokus der Studie liegt dabei auf dem Fluglärm, andere Einflüsse wie z.B. Straßen- oder Schienenlärm und individuelle gesundheitliche Vorbelastungen werden jedoch ebenfalls erfasst und ausgewertet. Dadurch sollen exaktere Aussagen über Verkehrslärmarten und mögliche Wechsel- bzw. Kombinationswirkungen auf die menschliche Gesundheit möglich werden. Um dieser gesamtheitlichen Forschung der Wirkung von Verkehrslärm nachzugehen, haben sich mehrere Forschungs- und Fachinstitutionen der Medizin, Psychologie, Sozialwissenschaft Akustik und Physik zu einem Forschungskonsortium zusammengeschlossen. Die Untersuchungen werden vornehmlich im Rhein-Main-Gebiet sowie teilweise auch in den Regionen um die Flughäfen BerlinBrandenburg, Köln/Bonn und Stuttgart durchgeführt. 1.3 Maßnahmen zur Lärmminderung Bei der Lärmminderung unterscheidet man zwischen aktiven und passiven Maßnahmen. Am effektivsten und am günstigsten sind aktive lärmmindernde Maßnahmen, die an der Quelle ansetzen und dessen Entstehung im besten Fall verhindern oder aber mindern (Bsp. lärmreduzierte Motoren). Desweiteren können aktive Maßnahmen auf dem Übertragungsweg durchgeführt werden. Hier erfolgt die Lärmminderung in der Regel durch bauliche Maßnahmen zwischen Quelle und Immissionsort (z.B. Lärmschutzwände/-wälle). Passive Maßnahmen setzen am Immissionsort an, um die Auswirkungen des Lärms zu mindern (Bsp. Schallschutzfenster). Prinzipiell, jedoch unter Berücksichtigung der Umsetzbarkeit, sollte dem aktiven Schallschutz (Maßnahmen an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg) der Vorrang gegenüber passiven Schallschutzmaßnahmen (Maßnahmen auf der Empfängerseite) eingeräumt werden. Eine wirksame Lärmminderung in von Straßenverkehrslärm betroffenen Bereichen lässt sich erfolgversprechend durch die Umsetzung eines Maßnahmenbündels erzielen. Hierbei sind planerische, verkehrliche, organisatorische, technische, bauliche und gestalterische Maßnahmen bei der Entwicklung des Maßnahmenbündels in die Betrachtung mit einzubeziehen. Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen zur Lärmminderung. Tabelle 1: Maßnahmen und deren Auswirkungen auf den Lärm und den Verkehr [HMUELV 2010] Maßnahme an der Quelle geräuscharme Fahrzeuge geräuscharme Reifen straßenbauliche Maßnahmen Lärmschurzwände/-wälle Untertunnelung/Einhausung von Straßenabschnitten Auswirkung Lärm Verkehr geringfügige Reduziekeine Auswirkungen rung Reduzierung ab 2,5 keine Auswirkungen dB (A) Reduzierung bis 20 keine Auswirkungen dB (A) möglich fast vollständige Redu- keine Auswirkungen zierung der Lärmbelastung – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Einleitung 22 Maßnahme Tieferlegung von Straßenabschnitten Einbau lärmarmer Fahrbahnbeläge innerorts und außerhalb geschlossener Ortschaften Verkehrsbeschränkungen Reparatur schadhafter Fahrbahnbeläge Geschwindigkeitsbeschränkungen (ganztags oder nachts); z.B. Tempo 30 Fahrverbote; z.B. Lkw-Fahrverbot nachts Verstetigung des Verkehrs Ampelschaltungen (Grüne Welle bei Tempo 50) Anzeige der empfohlenen Geschwindigkeit Dauerrot für Fußgänger mit Anforderungskontakt Kreisverkehre Straßenraumgestaltung Verkehrslenkung/verlagerung Radfahr- und Parkstreifen Verringerung der Anzahl der Fahrbahnen veränderte Verkehrsführung für den Durchgangsverkehr Bündelung von Verkehr auf weniger konfliktträchtige Straßenabschnitte Umleitung von Verkehr um städtische Kernzonen Ortsumgehungen Verkehrslenkende Maßnahmen zur besseren Zielführung (z. B. LkwFührungskonzepte), Verkehrslenkende Maßnahmen zur Vermeidung von Schleichwegverkehr Auswirkung Lärm Verkehr Reduzierung ausfühkeine Auswirkungen rungsabhängig Reduzierung bis 8 bei Einbau von dB (A) möglich OPA/ZWOPA Senkung der Gefahr von Aquaplaning Reduzierung um 1 bis besserer Verkehrsfluss 2 dB (A) Reduzierung um 2 bis Unfallhäufigkeit und 3 dB (A), bei Pflaster Unfallschwere wird um bis zu 5 dB (A) reduziert Reduzierung hängt Verbesserung des von Lkw-Anteil am Verkehrsflusses Gesamtverkehrsaufkommen ab Reduzierung um ca. 1 Verstetigung des VerdB (A) bei Tempo30; kehrs um bis zu 4 dB (A) bei Tempo 70 geringfügige ReduzieVerstetigung des Verrung kehrs geringfügige ReduzieVerstetigung des Verrung kehrs geringfügige ReduzieVerstetigung des Verrung kehrs Reduzierung bis zu 1,5 Erhöhung der SicherdB (A) möglich heit für Radfahrer Reduzierung bis zu 1,5 Reduzierung der VerdB (A) möglich kehrsmenge Verbesserung der Entlastung der InnenLärmsituation; Angastadtbereiche ben zur Pegelminderung nicht möglich Verbesserung der Entlastung der Innenstadtbereiche und Lärmsituation; Angaben zur PegelmindeErhöhung des Verrung nicht möglich kehrsaufkommens auf den Durchgangsstraßen Verbesserung der Entlastung der InnenLärmsituation; Angastadtbereiche ben zur Pegelminderung nicht möglich deutliche Entlastung Entlastung der Innender Lärmsituation instadtbereiche nerorts bei starkem Durchgangsverkehr Verbesserung der Entlastung der InnenLärmsituation; Angastadtbereiche ben zur Pegelminderung nicht möglich – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Einleitung 23 Maßnahme Veränderung des ModalSplit Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs Verbesserung des Radwegenetzes Parkraumbewirtschaftung Einrichtung von Park & Ride- sowie Park & Bike-Plätzen passiver Lärmschutz Einbau von Lärmschutzfenstern incl. Lüftungseinrichtungen planerischer Lärmschutz räumliche Trennung durch einen genügenden Abstand zwischen Wohnnutzung und Verkehr Abschirmung der Wohnnutzung durch die räumliche Anordnung von Gebäuden oder die Orientierung der Räumlichkeiten in den Gebäuden Auswirkung Lärm Verkehr Verbesserung der Entlastung der InnenLärmsituation durch stadtbereiche vermehrte Nutzung; Angaben zur Pegelminderung nicht möglich Verbesserung der Entlastung der InnenLärmsituation durch stadtbereiche Umstieg aufs Fahrrad; Angaben zur Pegelminderung nicht möglich Verbesserung der Entlastung der InnenLärmsituation; Angastadtbereiche ben zur Pegelminderung nicht möglich Verbesserung der Entlastung der InnenLärmsituation; Angastadtbereiche ben zur Pegelminderung nicht möglich Reduzierung bis zu 42 keine Auswirkungen dB (A) bei geschlossenen Fenstern deutliche Reduzierunkeine Auswirkungen gen in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten deutliche Reduzierunkeine Auswirkungen gen in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten Im Folgenden werden der Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Lärmschutzwände/-wälle als die am häufigsten genannten Maßnahmenvorschlägen aus der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des vorliegenden Planentwurfes (vgl. Kapitel 3.3, 4.3, 5.3, 6.3, 7.3), näher erläutert. 1.3.1 Lärmmindernde Fahrbahnbeläge Lärmemissionen des Straßenverkehrs setzen sich aus drei Hauptquellen zusammen, dem Antriebsgeräusch, dem Reifen-Fahrbahn-Geräusch sowie aerodynamisch bedingten Geräuschen. Ab Geschwindigkeiten von ca. 30 bis 40 km/h bei Pkw und ca. 55 km/h bei Lkw dominiert das Reifen-Fahrbahngeräusch den Gesamtpegel [UBA 2009]. Die Quelle des Reifen-Fahrbahngeräusches ist das Abrollen des Reifens auf der Fahrbahn. Neben dem Einsatz lärmarmer Reifen lässt sich eine Reduzierung des Rollgeräusches über die Auswahl des Fahrbahnbelages erreichen. Die akustischen Eigenschaften eines Fahrbahnbelages werden durch seine Oberflächengestalt, den Hohlraumgehalt, die Textur (Rauigkeit) und die Nachgiebigkeit bestimmt. Als besonders günstig für das Entstehen geringer Rollgeräusche haben sich eine Oberflächenstruktur aus Plateaus mit Schluchten (konkave Oberfläche) bzw. ein im Verhältnis großer Hohlraumgehalt erwiesen. Konvexe – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Einleitung 24 Oberflächen hingegen führen zu Druckspitzen im Reifen, was eine erhöhte Schallanregung zur Folge hat. Konkave Oberfläche Abbildung 4: Konvexe Oberfläche Schematische Darstellung einer konkaven und einer konvexen Fahrbahnoberfläche Zwischenzeitlich gibt es eine Vielzahl von Weiterentwicklungen auf dem Gebiet der lärmarmen Fahrbahnbeläge. Bei den lärmarmen Fahrbahnbelägen unterscheidet man zwischen: • dichten und semi-porösen Deckschichten (z.B. SMA-LA 3, LOA 5D 4) und • offenporigen Deckschichten (z.B OPA 5, ZWOPA5). Nicht jeder Fahrbahnbelag ist für den Einsatz auf allen Straßen geeignet. Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften weisen eine höhere Geschwindigkeit bei meist fließendem Verkehr auf. Da in der Regel eine seitliche Bebauung fehlt, gibt es hier keine Einschränkungen hinsichtlich der Entwässerung. Allerdings sind diese höheren Beanspruchungen durch Verkehr und Witterung ausgesetzt, so dass hier stärker auf die Tragfähigkeit zu achten ist. Innerhalb geschlossener Ortschaften kommen Anfahr-, Brems- und Abbiegevorgänge häufiger vor. Hierdurch wirken höhere Schwerkräfte auf die Fahrbahn ein, speziell bei einem größeren Lkw-Anteil am Fahrzeugaufkommen. Innerorts sind auch Besonderheiten der Kanalisation und der Entwässerung zu beachten. Außerdem werden immer wieder Arbeiten an Versorgungsleitungen erforderlich, was sich negativ auf die Wiederherstellung des Fahrbahnoberbaus und daher auf die Pegelminderung auswirkt. So ist z.B. offenporiger Asphalt (OPA/ZWOPA) nur für den Einsatz bei anbaufreien Strecken, auf denen eine Geschwindigkeit von 60 km/h gefahren werden darf, geeignet. LOA 5D und SMA-LA hingegen haben ihr Einsatzgebiet auch innerhalb geschlossener Ortschaften. Bei Neubau/Änderung einer bestehenden Straße oder bei einer anstehenden Fahrbahnsanierung sollte die Auswahl eines geeigneten Fahrbahnbelages anhand der vorhandenen Randbedingungen erfolgen. Im Folgenden sind einige hierfür hilfreiche Prüfkriterien aufgeführt: • Verkehrsbelastung, • Lkw-Anteil (evtl. unterteilt in leichte und schwere Lkw), • Straßentyp (z.B. überörtliche Straßen, ortsnahe Umgehungsstraßen, Ortsdurchfahrten, innerstädtische Vorrangstraßen), • Straßenverlauf (Anfahr-, Brems- und Abbiegevorgänge, Ampelschaltungen), 3 4 5 lärmarmer Splittmastixasphalt lärmoptimierte Asphaltdeckschicht OPA: offenporiger Asphalt; ZWOPA: zweischichtiger offenporiger Asphalt – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Einleitung • • • • • • 25 Straßennutzung (wegen Verschmutzungsgefahr), Angebaute/anbaufreie Straßenabschnitte, Geschwindigkeitsniveau, Erforderlichkeit von Aufgrabungen für Versorgungsleitungen in absehbarer Zeit, angestrebte Pegelminderung, Vergleich mit Kosten für Lärmschutz mit anderen „herkömmlichen“ Methoden, z.B. Lärmschutzwand. Mit Ausnahme des OPA sind sämtliche genannten Fahrbahnbeläge derzeit keine Standardbauweisen, was ihren Einbau nur im Rahmen von Pilotprojekten o.ä. ermöglicht. Lärmarmer Splittmastixasphalt Herkömmlicher Splittmastixasphalt besteht aus einem Gesteinsgemisch mit einem hohen Anteil an Edelsplitt und polymermodifiziertem Bitumen. Lärmarmer Splittmastixasphalt hat im Vergleich zu herkömmlichem Splittmastixasphalt einen höheren Hohlraumgehalt, hervorgerufen durch einen geringeren Anteil an feinem Mischgut. Hinzu kommt die Verwendung eines Bindemittels mit hoher Klebekraft. Hiermit lässt sich eine anfängliche Pegelminderung von bis zu 4 dB (A) erzielen. Aufgrund des höheren Hohlraumgehaltes eignet sich der SMA-LA besonders für Straßen mit hohem Lkw-Anteil. Zurzeit liegen noch wenige Erfahrungen zur Pegelminderung nach längerer Liegezeit vor. Die Kosten für lärmarmen Splittmastixasphalt liegen bei ca. 15 €/m2 und damit abhängig von der Wettbewerbssituation und der Menge der ausgeschriebenen Leistung in etwa gleichauf mit herkömmlichem Splittmastixasphalt. 6 LOA 5D – lärmoptimierter Düsseldorfer Asphalt Beim LOA 5D handelt es sich um eine dichte Deckschicht mit einer Einbaudicke von 2-2,5 cm, die auf eine Entwicklung der Ruhr-Universität Bochum in Zusammenarbeit mit der Stadt Düsseldorf zurückgeht. Eine Pegelminderung von 4 dB (A) bei Pkw und 1 dB (A) bei Lkw lässt sich erreichen. Die lärmmindernde Wirkung wird durch eine optimierte Korngrößenverteilung und die konkave Oberflächenstruktur (vgl. Abbildung 4) erreicht. Da hier keine besonderen Anforderungen an Entwässerung und Reinigung zu stellen sind, ist der LOA 5D für die innerstädtische Verwendung auch bei Geschwindigkeiten bis 50 km/h geeignet. Er ist noch nicht als Standardbauweise anerkannt, wird aber in der Stadt Düsseldorf flächendeckend bei Fahrbahnerneuerungen eingesetzt. Mit 18 €/m2 liegen die Kosten nur geringfügig über denen für herkömmlichen Splittmastixasphalt. 7 Im Rahmen des Pilotprojektes Heinrichstraße (1. Stufe der Lärmaktionsplanung) wurde in Darmstadt auf einem ca. 400 m langen Teilabschnitt die lärmoptimierte Asphaltdeckschicht LOA 5D zu Testzwecken eingebaut (siehe hierzu auch Kapitel 4.4). DSH V – Dünne Asphaltdeckschichten in Heißbauweise Dünne Asphaltdeckschichten können auf bestehenden Fahrbahnoberflächen zu deren 6 7 Quelle: Hessen Mobil Quelle: Vortrag des Amtes für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf auf dem 12. Chemnitzer Fachseminar Schall-Immissionsschutz – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Einleitung 26 Sanierung eingesetzt werden. Das Mischgut besteht aus einer spezifischen Körnungsmischung und einem polymermodifizierten Bitumen als Bindemittel. Die Einbaudicke liegt bei 1,5 – 2 cm. Außerorts können damit Pegelminderungen um 4 dB (A), innerorts von ca. 3 dB (A) erzielt werden. Offenporige Asphalte – OPA/ZWOPA Einlagiger offenporiger Asphalt (OPA) und zweischichtiger Offenporiger Asphalt (ZWOPA) zeigen für den außerörtlichen Einsatz die effektivste Lärmminderung mit einer Pegelreduzierung von bis zu 9 dB (A). Die Pegelminderung wird dadurch erreicht, dass durch die offenporige Struktur ein Teil der Schallemissionen absorbiert wird. Nachteilig wirkt sich diese offenporige Struktur dahingehend aus, dass sich diese stärker mit Schmutz zusetzt und dadurch ihre Lärmminderung über die Zeit verringert wird. Auf Straßen mit hohen Geschwindigkeiten (> 60 km/h) werden diese Verstopfungen durch die Sogwirkung beim Überfahren z.T. wieder herausgetragen. Diese benötigte Sogwirkung ist einer der Gründe, dass offenporiger Asphalt nur außerorts eingesetzt wird. Weitere Gründe sind die besonderen Anforderungen an die Entwässerung. Das Regenwasser wird nicht oberflächig abgeleitet, sondern sickert in die Deckschicht ein und muss über die abgedichtete Binderschicht abgeleitet werden. Dies geschieht mittels spezieller Ablauf- und Rinnenkonstruktionen, was zu einer Verteuerung des Einbaus führt. Außerdem ist die offenporige Struktur anfällig für Scherkräfte (wie sie z.B. beim Abbiegen von Lkw entstehen), was zu Ausbrüchen der Kornstruktur führen und sich negativ auf die Haltbarkeit auswirken kann. Während einlagiger offenporiger Asphalt (OPA) mittlerweile zu den Standardbauweisen zählt, ist zweilagig offenporiger Asphalt (ZWOPA) zurzeit noch eine Sonderbauweise. Auf der A 67 wurde 2008 im Bereich Einhausen/Lorsch mit dem Einbau ein offenporiger Asphaltbelag (OPA) begonnen. Grundlage hierfür waren Planfeststellungsbeschlüsse aus den Jahren 1999, 2002 und 2006. Dies wurde erforderlich, da mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden allein die Vorsorgewerte der 16. BImSchV nicht eingehalten werden konnten. PMA – Porous Mastix Asphalt – Gussasphalt mit offenporiger Oberfläche Hierbei handelt es sich um eine Weiterentwicklung des klassischen Gussasphalts. Während des Einbauvorgangs setzt sich der bindemittelreiche Mörtel in den Hohlräumen des Splittgerüsts nach unten ab, mit dem Ergebnis, dass der untere Bereich dicht und der obere Bereich offenporig (bis zu 20 Vol.-%) strukturiert ist. Eine Entwässerung ist aufgrund der unteren abdichtenden Schicht nicht nötig. Es wird eine Pegelminderung von bis zu 4 dB (A) bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Diese Fahrbahnoberfläche ist sehr standfest und belastbar. Sie wird seit 2008, fast nur in Nordrhein-Westfalen, eingebaut. 1.3.2 Geschwindigkeitsbeschränkungen Geschwindigkeitsreduzierungen stellen unter der Bedingung, dass sie überwacht undeingehalten werden, effektive und kostengünstige Maßnahmen zur Verkehrslärmreduzierung dar. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Einleitung 27 Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung lärmbedingter Geschwindigkeitsbeschränkungen werden in Kapitel 2.2.3.3 eingehend dargestellt. Auf Autobahnen gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h für Pkw und eine Höchstgeschwindigkeit für Lkw von 80 km/h. Geschwindigkeitsreduzierungen von 130 km/h auf 100 km/h erbringen in der Regel nur eine Reduzierung des Mittelungspegels von ca. 1 dB (A), wobei die Pegelabnahme abhängig ist vom Lkw-Anteil. Je niedriger der Lkw-Anteil, desto höher ist die zu erzielende Pegelminderung, da ab einem Lkw-Anteil > 10 % der Mittelungspegel zunehmend von den Lkw bestimmt wird. Somit wird in der Regel eine Pegelminderung von über 2 dB (A) nur mit einer gleichzeitigen Senkung der zulässigen Geschwindigkeit für die Lkw auf 70 km/h bzw. 60 km/h erreicht. Auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen könnte in besonders lärmsensiblen Bereichen grundsätzlich ein flexibles Tempolimit in Abhängigkeit von der Lärmsituation eingerichtet werden (lärmabhängige Verkehrssteuerung). Die Steuerung erfolgt flexibel angepasst an die jeweilige Lärmsituation durch Ermittlung der Lärmbelastung. Ein Pilotprojekt wird in Österreich an der dortigen A 2 in Gleisdorf (Steiermark) umgesetzt. Hierbei wird über ein schallgekoppeltes Verkehrsbeeinflussungs-System eine geringere Fahrgeschwindigkeit (130-100-80 km/h für Pkw und/oder 80-60 km/h für Lkw) über multimediale Schilderbrücken angezeigt. Zusammen mit den vorhandenen Lärmschutzwänden lässt sich eine Pegelminderung von 9-11 dB (A) erreichen. Auf Bundes- und Landesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h für Pkw (Ausnahme von autobahnähnlich ausgebauten Straßen). Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 km/h führt bei einem Lkw-Anteil von 9 % zu einer Reduzierung des Mittelungspegels von ca. 1,2 dB (A). Wie bei Autobahnen hat auch hier der Lkw-Anteil einen maßgeblichen Einfluss auf die erreichbare Pegelminderung. Die Einführung von Tempo 30 km/h auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen, auf denen zuvor Tempo 50 km/h zulässig war, führt bei einem Lkw-Anteil von 10 % zu einer Reduzierung des Mittelungspegels um ca. 2,6 dB (A). Die dabei von den Anwohnern empfundene Lärmminderung kann noch erhöht werden, wenn es hierdurch zu einer Verstetigung des Verkehrsflusses (weniger Beschleunigungs- und Bremsvorgänge) kommt. Pegelspitzen, die speziell in der Nachtzeit störend auf den Schlaf wirken, können hierdurch sogar um 5-9 dB (A) verringert werden. Im Rahmen der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung wurde in Darmstadt, Frankfurt am Main und Wiesbaden pilotweise Tempo 30 km/h auf ausgewählten, innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen während der Nachtzeit (22-6 Uhr) erprobt. Durch wissenschaftliche Begleitungen dieser Pilotprojekte konnte die praktische Wirksamkeit der Maßnahme gezeigt werden (siehe hierzu u.a. auch Kapitel 4.4 und 5.4.1). Für das innerörtliche Nebenstraßennetz stellen Tempo-30 km/h-Zonen eine etablierte Lärmminderungsmaßnahme dar, die gerade in größeren Kommunen zu einer Minderung der Lärmbeeinträchtigung in überwiegend dem Wohnen dienenden Gebieten führt. Im Folgenden sind zur Abgrenzung von Tempolimits auf Hauptverkehrsstraßen die Voraus– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Einleitung 28 setzungen für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen zwischen den Straßen des Vorbehaltsnetzes stichpunktartig aufgeführt: • in Wohngebieten, • nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs, • nicht auf Vorfahrtsstraßen (grundsätzliche Regelung „rechts vor links“), • nur auf Straßen ohne Lichtsignalanlagen (Ausnahme = zum Schutz von Fußgängern), • die Linienführung des ÖPNV ist kein grundsätzlicher Ausschlussgrund. Ein Begleiteffekt der Geschwindigkeitsbegrenzung ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit. Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen Verkehrssicherheit und Fahrgeschwindigkeit. Die Schwere der Verletzungen von Unfallopfern nimmt proportional zur Aufprallgeschwindigkeit zu. Untersuchungen haben ergeben, dass in Städten und Stadtvierteln mit Tempo-30-Regelungen die Häufigkeit und die Schwere von Unfällen deutlich abnehmen. [UBA 2007] 1.3.3 Lärmschutzwände/Lärmschutzwälle Lärmschutzwände bzw. Lärmschutzwälle schirmen den von der Emissionsquelle (Straßenverkehr) ausgehenden Lärm auf dem Ausbreitungsweg zum Immissionsort ab. Sie wirken als bauliche Lärmschutzmaßnahme lokal (vgl. Kapitel 1.1). Die Wirksamkeit von Lärmschutzwänden/-wällen hängt im Wesentlichen von der baulichen Ausführung (Höhe, Länge, Neigung, verwendetes Material) und dem Abstand zu Schallquelle und Immissionsort ab. Die Lärmminderungswirkung ist bei gleicher Bauhöhe umso größer, je näher Wand/Wall an der Lärmquelle/ Straße platziert ist. Um die lärmmindernde Wirkung nicht zu verringern, sollten keine Lücken infolge von Durchgängen, Einfahrten, Über- oder Unterführungen vorhanden sein. Der Einsatz von Lärmschutzwänden/-wällen kann zu einer Pegelminderung von 5-15 dB (A), in besonderen Einzelfällen bis zu 20 dB (A), führen. Die Kosten für Lärmschutzwände liegen bei ca. 200 bis 500 €/m2, für Lärmschutzwälle bei 50-60 €/m2. Lärmschutzwälle sind somit im Verhältnis kostengünstiger. Ihr Nachteil liegt aber im vergleichsweise sehr viel größeren Flächenverbrauch. Kombinationen aus Lärmschutzwall mit aufgesetzter Lärmschutzwand sind möglich. Bei der Gestaltung von Lärmschutzwänden kommen verschiedene Materialien und Konstruktionen zum Einsatz. Diese können aus Beton, Holz und Kunststoff sein. Häufig kommen auch Drahtkörbe mit einer Gesteinsfüllung, sogenannte Gabionen, zum Einsatz. Wichtig für die Lärmminderung ist die Dimensionierung einer Lärmschutzwand in Bezug auf ihre Höhe und Länge. Die für eine Lärmminderung erforderliche Höhe der Wände wird begrenzt durch die Statik bzw. die örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. die Topographie, ansteigendes Gelände oder die Höhe angrenzender Wohnhäuser. Bei Neubau/Änderung von Straßen ist das limitierende Element häufig der Nutzen-/Kostenvergleich zwischen der erzielbaren Pegelminderung durch eine erhöhte Lärmschutzwand und den hierfür entstehenden Kosten. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Einleitung 29 Die Standardbauweise bei Lärmschutzwänden ist eine gerade Wand. Ab einer bestimmten Höhe kommt es zur optisch trennenden Wirkung bzw. zur Verschattung hinter der Lärmschutzwand. Dies ist dann besonders nachteilig, wenn stadtgestalterische Aspekte entgegenstehen oder die Sicht auf touristisch interessante Bauwerke dadurch verhindert wird. Als Lösungsmöglichkeit bietet sich hier die Verwendung von durchsichtigen Materialien, spezielle im oberen Bereich, an. Bei Wohnbebauung in Hanglage reicht die erreichbare Höhe einer konventionellen Lärmschutzwand zur Erreichung der erforderlichen Lärmminderungswirkung oft nicht aus. Dann können sogenannte Sonderbauformen zum Einsatz kommen. Mittelwände Sie werden auf dem Mittelstreifen zwischen gegenläufigen Fahrbahnen auf Autobahnen oder autobahnähnlich ausgebauten Straßen als Ergänzung zu Lärmschutzwänden am Fahrbahnrand errichtet .Hierdurch erfolgt eine separate zusätzliche Abschirmung des zweiten Fahrstreifens. Hiermit sind zusätzliche Pegelminderungen von bis zu 3 dB (A) erzielbar. Gekrümmte Wände/Abgewinkelte Wände Mit dem Einsatz gekrümmter Wände lassen sich Lärmminderungswirkungen erzielen, die sonst nur mit weit höheren klassischen Lärmschutzwänden zu erzielen wären. Sie stellen eine Übergangsform zur Einhausung dar, ohne dass deren Nachteile, wie z.B. Einbau von Entlüftungseinrichtungen und Beleuchtung sowie weitergehende Sicherheitseinrichtungen erforderlich werden. Abbildung 5: Beispiel einer gekrümmten und einer abgewinkelten Lärmschutzwand Bei nur auf einer Fahrbahnseite angebrachten Lärmschutzwänden kommt es durch den reflektierten Schall zu einer Erhöhung um bis zu 3 dB (A) auf der anderen Straßenseite. Eine absorbierende Ausführung vermindert solche Reflexionen. Es kann jedoch auch hier noch zu einer Zunahme der Belastung auf der anderen Straßenseite um ca. 1 dB (A) kommen. Um eine Erhöhung des Schallpegels auf der anderen Straßenseite zu verhindern sollten daher hochabsorbierende Wände eingesetzt werden. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Grundlagen der Lärmaktionsplanung 2 30 Grundlagen der Lärmaktionsplanung 2.1 Aufgabenstellung Grundlage für die Lärmminderungsplanung bildet die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie). Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist es, schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Nach der Begriffsbestimmung der Umgebungslärmrichtlinie sind unter Umgebungslärm unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht, zu verstehen. Er umfasst aber nicht den Lärm, der von der davon betroffenen Person selbst oder durch Tätigkeiten innerhalb von Wohnungen verursacht wird, Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln oder Lärm, der auf militärische Tätigkeiten in militärischen Gebieten zurückzuführen ist (Artikel 3 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 der Umgebungslärmrichtlinie). Zur Durchführung der Lärmminderungsplanung stehen zwei Instrumente zur Verfügung: • Zum einen die Ermittlung der Lärmbelastung durch strategische Lärmkarten und darauf aufbauend, • die Aufstellung von Lärmaktionsplänen mit einem Maßnahmenkatalog zur Vermeidung bzw. Verminderung von Lärmbelastungen. In der ersten Stufe der Lärmminderungsplanung waren gemäß § 47c Abs. 1 Satz 1 bzw. § 47d Abs. 1 Satz 1 BImSchG Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Mio. Kfz/Jahr (entspricht ca. 16.000 Kfz/Tag) zu erstellen. Auf der Grundlage der Lärmkartierung der ersten Stufe wurden im November 2010 die Lärmaktionspläne der drei Regierungspräsidien in Hessen veröffentlicht. In der zweiten Stufe der Lärmminderungsplanung sind gemäß § 47c Abs. 1 Satz 2 bzw. § 47d Abs. 1 Satz 2 BImSchG Lärmkarten und darauf aufbauen Lärmaktionspläne für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz/a (entspricht ca. 8.000 Kfz/Tag) zu erstellen. Weitere Informationen zur aktuellen Lärmkartierung finden sich in Kapitel 2.3. Wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist die Bewertung der Lärmsituation und die Formulierung von Maßnahmen, Konzepten und Strategien, die zur Lärmreduzierung beitragen und Lärmbelastungen entgegen wirken. Die Mindestanforderungen für Lärmaktionspläne sind in Anhang V zur Umgebungslärmrichtlinie festgelegt. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Grundlagen der Lärmaktionsplanung 31 Kernstück des Lärmaktionsplanes ist neben der Beschreibung der Lärmbelastungssituation die Benennung von Maßnahmen zur Lärmminderung. Hierbei wird unterschieden in: • Maßnahmen, die aufgrund anderer (Fach)-Planungen unter Einbeziehung von Maßnahmen der Verkehrsbehörden und der kommunalen Bauleitplanung bereits erfolgt oder geplant sind (z. B. Ortsumgehungen, die ursächlich nicht aus Lärmschutzgründen gebaut wurden, aber lärmmindernd wirken) und • Maßnahmen, die darüber hinaus im Rahmen der Lärmaktionsplanung geprüft und festgelegt werden sollen. Die Lärmaktionsplanung ist als Querschnittsaufgabe zu verstehen, die dazu beiträgt, verschiedene (Fach)-Planungen der Verwaltung und Träger öffentlicher Belange unter dem Gesichtspunkt des Lärmschutzes aufeinander abzustimmen. Abbildung 6: Wechselseitige Integration lärmrelevanter Planungen [UBA 2008] Die Lärmaktionsplanung wird als fortdauernde Aufgabe jeweils in einem Rhythmus von fünf Jahren fortgeführt. So sind bis 2017 vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie die Hauptverkehrsstraßen erneut zu kartieren und die Lärmaktionspläne von den Regierungspräsidien bis 2018 zu aktualisieren. 2.2 Rechtlicher Hintergrund 2.2.1 Rechtsgrundlagen der Lärmminderungsplanung Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in nationales Recht erfolgte durch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§§ 47 a-f BImSchG) vom 24.06.2005 und den Erlass der 34. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 06.03.2006. Die Vorgaben für die Durchführung der Lärmkartierung ergeben sich aus § 47c BImSchG und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Für die Ausarbeitung der Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen und Ballungsräume und den Großflughafen Frank– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Grundlagen der Lärmaktionsplanung 32 furt/Main ist in Hessen gemäß § 3 Ziffer 1. f der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung vom 26.11.2014 (GVBL. I S.331) das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) zuständig. Einschlägige Norm für die Durchführung und Ausarbeitung von Lärmaktionsplänen ist § 47 d BImSchG, der für die Mindestanforderungen an die Lärmaktionspläne auf den Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie verweist. Von der Ermächtigung des § 47 f BImSchG zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Festlegung von Regelungen zur Lärmaktionsplanung hat der Gesetzgeber im Gegensatz zur Lärmkartierung keinen Gebrauch gemacht. Bei der Durchführung der Lärmaktionsplanung wie auch bei der Beurteilung von Minderungsmaßnahmen kann ergänzend auf die Hinweise der Bund/LänderArbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) zur Lärmaktionsplanung vom 18.06.2012 [LAI 2012] zurückgegriffen werden. Zentrales Element der Lärmaktionsplanung ist die zweifache Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Aufstellung der Lärmaktionspläne. § 47 d Abs. 3 BImSchG regelt die Öffentlichkeitsbeteiligung, konkretisiert sie aber nicht weiter. Im Rahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Öffentlichkeit dazu aufgefordert von Verkehrslärm betroffene Bereiche zu benennen und Maßnahmenvorschläge zu formulieren. Die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt nach Erstellung des Lärmaktionsplanentwurfs und bietet der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu den Inhalten des Planentwurfs Stellung zu nehmen. Grundsätzlich erhält die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung werden berücksichtigt. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Auch sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Beteiligung vorzusehen. Ausführungen zu der erfolgten 1. Öffentlichkeitsbeteiligung können den Kapiteln 3.3, 4.3, 5.3, 6.3 und 7.3 entnommen werden. Die Umgebungslärmrichtlinie wie auch die §§ 47 a-f BImSchG enthalten keine Grenzwerte und auch keine unmittelbare Rechtsgrundlage für die Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplanes. Für die Wirkung verweist § 47 d Abs. 6 BImSchG auf die entsprechenden Regelungen zu den Luftreinhalteplänen in § 47 Abs. 6 BImSchG, wonach die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen auf der Grundlage des jeweiligen Fachrechts durch die jeweils zuständigen Behörden zu erfolgen hat. Die Behörden sind an den Lärmaktionsplan gebunden; eine Ausnahme bilden planerische Festlegungen, diese haben die Planungsträger bei ihren Planungen lediglich zu berücksichtigen (§ 47 Abs. 6 Satz 2 BImSchG). Zuständige Behörden für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind nach § 47e BImSchG die Gemeinden oder die nach Landesrecht bestimmten Behörden. Für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung vom 26.11.2014 das örtlich zuständige Regierungspräsidium, in Südhessen das Regierungspräsidium Darmstadt, verantwortlich. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Grundlagen der Lärmaktionsplanung 33 Im Bereich der Lärmaktionsplanung für den Straßenverkehr sind vor allem die bestehenden Vorschriften des Straßenrechts heranzuziehen und die hierfür rechtlich zuständigen Fachbehörden zu beteiligen. Zu den zu beteiligenden Behörden gehören auch die Gemeinden. Eine frühzeitige Beteiligung der Kommunen ist sinnvoll, da diese aufgrund der Ortsnähe und als kommunale Planungsbehörden die Lärmproblematik vor Ort am besten kennen und einschätzen können. Die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen obliegt den nach jeweiligem Fachrecht zuständigen Behörden. Die einzelnen straßenbaulichen und straßenverkehrlichen Zuständigkeiten liegen je nach Straßenkategorie bei den Kommunen, den Landkreisen, dem Land Hessen bzw. dem Bund und sind im Einzelnen dem Anhang A zu entnehmen. 2.2.2 Rechtsgrundlagen zur Berechnung von Lärm Straßenverkehrslärm wird in Deutschland rechtsverbindlich nicht gemessen, sondern EDVgestützt mit Schallausbreitungsprogrammen modelliert und berechnet. Für die Erstellung der Lärmkarten ist die Berechnung der Lärmpegel gemäß 34. BImSchV nach der vorläufigen Berechnungsmethode VBUS vorgeschrieben. Bei der Lärmkartierung wird die durchschnittliche Geräuschbelastung eines Jahres dargestellt. Lärmmessungen stellen im Gegensatz zu Berechnungen immer nur eine Momentaufnahme der Geräuschsituation an einem bestimmten Messort dar, die nicht repräsentativ für den Jahresverlauf ist. Als wissenschaftlich anerkannt gilt, dass die einschlägigen Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Lärmbelastung aus dem Straßenbereich die Lärmimmissionen generell zu Gunsten der Betroffenen überschätzen und diesen damit einen höheren Schutzanspruch einräumen. In die Berechnungsmodelle gehen als zentrale Eingangsgrößen die Verkehrsstärke (DTV = Durchschnittlicher Täglicher Verkehr), der Lkw-Anteil und ggfs. vorhandene Lärmschutzwälle und –wände auf dem jeweiligen Straßenabschnitt ein. Zusätzlich zu den genannten Größen wird ein Geländemodell (Höhen- und Gebäudemodell) bei der Berechnung der Schallimmissionen verwendet, um auftretende Reflexionen und Dämpfungen zu berücksichtigen. In Deutschland gibt es zwei parallel anzuwendende Berechnungsvorschriften: • die Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) und • die vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS). Die RLS-90 ist ein nationales Berechnungsverfahren zur Überprüfung lokaler Ansprüche auf Lärmvorsorge bzw. -sanierung (vgl. Kapitel 2.2.3.1 und 2.2.3.2). Mit Hilfe der RLS-90 kann die Erforderlichkeit von Lärmschutzmaßnahmen ermittelt bzw. deren Wirkungen berechnet und optimiert werden. Lokale Begebenheiten wie die Qualität des Fahrbahnbelages aber auch Ampeln finden über verschiedene Zu- und Abschläge Eingang in die Berechnung. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Grundlagen der Lärmaktionsplanung 34 Die VBUS geht auf die Umgebungslärm-Richtlinie zurück. Die dort festgelegten Anforderungen für ein europaweit harmonisiertes Berechnungsverfahren sollen strategische Lärmkarten und einen Vergleich der Lärmbelastungen über verschiedene Mitgliedsstaaten hinweg ermöglichen. Berechnungen nach RLS-90 und VBUS können für dieselben Verkehrssituationen sowohl sehr ähnliche als auch voneinander abweichende Ergebnisse liefern. Verursacht wird dies sowohl durch die z.T. unterschiedliche Definition der Lärmindizes und der Bezugszeiträume, als auch durch Unterschiede in den Eingangsdaten und den Berechnungsalgorithmen der Lärmmodelle. Tabelle 2: Bezugszeiträume und -dauer verschiedenen definierter Lärmpegel nach RLS-90 und VBUS Berechnungsvorschrift RLS-90 Index den Tag-Index (LD) den Nacht-Index (LN) Bezugszeitraum 06:00 - 22:00 Uhr 22:00 - 06:00 Uhr Bezugsdauer 16 h 8h den Tag-Index (LDay) 06:00 - 18:00 Uhr 12 h den Abend-Index (LEvening) 18:00 - 22:00 Uhr 4h VBUS den Nacht-Index (LNight) 22:00 - 06:00 Uhr 8h den Tag-Abend-Nacht-Index (LDEN)* 00:00 - 24:00 Uhr 24 h * Der Tag-Abend-Nacht-Index LDEN geht aus den Mittlungspegeln LDay, LEvening und LNight hervor. Zur Bewertung der Lästigkeit der Geräusche werden bei der Bildung des LDEN Zuschläge von 5 dB (A) auf den LEvening bzw. 10 dB (A) auf den LNight vorgenommen. Weitere Unterschiede in den Berechnungsverfahren finden sich in: • den verwendeten Eingangsdaten (Abweichungen durch unterschiedliche Ermittlungen der Verkehrsmengen und der maßgebenden Lkw-Anteile), • der Modellierung der Schallausbreitung (Boden und Meteorologiedämpfung, Abschirmung etc.), • der unterschiedlichen Berücksichtigung lokaler Begebenheiten (Kreuzungszuschlag, Einfluss des Straßenbelages etc.) und • der Berechnung der Betroffenheiten (VBUS: Ermittlung von betroffenen Personen, RLS90: Ermittlung von betroffenen Wohneinheiten). 2.2.3 Rechtsgrundlagen für den Lärmschutz an Straßen Für den Lärmschutz an Straßen wurde in Deutschland in der Vergangenheit ein weit verzweigtes Regelungswerk geschaffen, das den Lärmschutz nach unterschiedlichen Kriterien festlegt. Beim Lärmschutz an Straßen wird grundsätzlich nach Lärmvorsorge und Lärmsanierung bzw. nach straßenbaulichen und straßenverkehrlichen Maßnahmen unterschieden. Die Abbildung 7 verdeutlicht die Unterscheidungen, die vor allem für die Umsetzbarkeit von Maßnahmen und zur Festlegung von Ansprüchen auf Lärmschutz entscheidend sind. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Lärmschutz Grundlagen der Lärmaktionsplanung Ausweisung neuer Baugebiete an bestehenden Straßen Lärmvorsorge bei Neubau oder wesentlicher Änderung Lärmvorsorge an bestehenden Straßen Lärmsanierung an bestehenden Straßen Lärmsanierung Straßenbauliche Maßnahme Straßenverkehrliche Maßnahme Abbildung 7: 35 Lärmschutz im Bereich von Straßen im Rahmen der Lärmvorsorge und der Lärmsanierung Die Ausweisung neuer Baugebiete wird in Kapitel 2.4 näher erläutert. Straßenbauliche Maßnahmen können z.B. sein: Errichtung einer Lärmschutzwand/eines Lärmschutzwalles, Bau einer Einhausung etc. (vgl. Kapitel 1.3). Straßenverkehrliche Maßnahmen können z.B. sein: Verkehrslenkung, Lichtzeichenregelung, Geschwindigkeitsbeschränkungen und Verkehrsverbote (vgl. Kapitel 1.3). 2.2.3.1 Straßenbauliche Lärmvorsorge Die Lärmvorsorge dient dem Zweck, dem Entstehen gesundheitlicher Gefährdungen sowie erheblicher Belästigungen bei Straßenneubauvorhaben bzw. wesentlichen Änderungen (z.B. Fahrstreifenerweiterung) bestehender Straßen vorzubeugen und diese zu vermeiden. Bei Neubauvorhaben bzw. wesentlichen Änderungen an bestehenden Straßen erfolgt der Lärmschutz im Rahmen der Lärmvorsorge nach den Vorgaben der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Hier besteht für die Wohnbevölkerung ein Vorsorgeanspruch, der in der Praxis zu einem deutlich höheren Schutzanspruch führt, als es bei der Lärmsanierung nach den hierfür geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen in der Regel der Fall ist. Die Immissionsgrenzwerte liegen im Fall der Lärmvorsorge deutlich unter denen der Lärmsanierung und mit Ausnahme der Gewerbegebiete auch unterhalb der Lärmwerte, ab denen im Rahmen der Lärmaktionsplanung in Hessen von einem Lärmkonfliktpunkt gesprochen wird (vgl. Kapitel 2.5). – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Grundlagen der Lärmaktionsplanung 36 Die Lärmvorsorge hat überwiegend über aktive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzwände/-wälle, lärmmindernde Fahrbahnoberflächen, Einhausungen) 8 zu erfolgen. Dies gilt nicht, wenn Anlagen zum Lärmschutz mit dem Vorhaben unvereinbar sind oder soweit die Kosten der Schutzmaßnahme außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen würden (§ 41 Abs. 2 BImSchG). Als Ergänzung zur Verkehrslärmschutzverordnung ist für den Bereich des passiven Lärmschutzes die Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV) eingeführt worden. Sie definiert die zu ergreifenden passiven Lärmschutzmaßnahmen, benennt die schutzbedürftigen Räume und regelt den Umfang der Schutzmaßnahmen. Die Verkehrslärmschutzverordnung verweist als Berechnungsverfahren auf die RLS-90. Dieses unterscheidet sich von dem für die Lärmaktionsplanung relevanten Berechnungsverfahren (VBUS) und liefert zum Teil abweichende Ergebnisse (vgl. Kapitel 2.2.2). Aus diesem Grund kann die Lärmkartierung gemäß 34. BImSchV nur als Indiz für die Überschreitung der Immissionsgrenzwerte nach der Verkehrslärmschutzverordnung herangezogen werden. Die hier beschriebenen Lärmschutz-Vorsorgemaßnahmen im Rahmen von Neubauvorhaben werden vom Baulastträger umgesetzt. Die Straßenbaulast für Bundesfernstraßen liegt bei der Bundesrepublik Deutschland, die die Auftragsverwaltung jedoch an die einzelnen Bundesländer abgibt. Dies gilt für Autobahnen und für Bundesstraßen in der Ortsdurchfahrt von Kommunen mit weniger als 80.000 Einwohnern. Für Landesstraßen in der Ortsdurchfahrt von Kommunen mit weniger als 30.000 Einwohnern, ist das Land Hessen Baulastträger. Die restlichen Vorsorge-Maßnahmen an Straßen in der Baulast der Kommunen müssen innerhalb des Gemeindegebietes von den Gemeinden selber umgesetzt werden. 2.2.3.2 Straßenbauliche Lärmsanierung Die Lärmsanierung dient dem Zweck, die Lärmbelastung an bestehenden Straßen zu mindern. Für straßenbauliche Maßnahmen an bestehenden Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes bilden die Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesverkehrsstraßen in der Baulast des Bundes – VLärmSchR 97 – (VkBl. 1997 S. 434) die fachrechtliche Grundlage. Lärmschutz im Rahmen der Lärmsanierung wird hierbei als freiwillige Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen gewährt und kann nur im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel durchgeführt werden. Lärmsanierungsmaßnahmen werden nur bei Überschreitung der dort genannten Auslösewerte durchgeführt, das Schutzniveau ist gegenüber den Grenzwerten der Lärmvorsorge geringer (vgl. Tabelle 3). 8 Aktive Lärmschutzmaßnahmen haben den Vorteil, dass über den Schutz der betroffenen Wohnungen hinaus auch der Außenwohnbereich sowie die umgebende Bebauung in den Genuss der Lärmminderung gelangen. (BMVBS ARS Nr. 20/2006) – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Grundlagen der Lärmaktionsplanung 37 Bei gewerblicher Nutzung der baulichen Anlagen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Lärmsanierung. Im Detail sind die Ansprüche auf Lärmsanierung bei Gewerbe und Dienstleisung gemäß VLärmSchV97, Teil D, Kapitel XIV, Absatz 37.2 wie folgt geregelt: • Räume zum Wohnen, Unterrichten, zur Krankenpflege, Altenpflege und Kureinrichtungen sind z.B. schutzbedürftig. • Büro-, Praxis-, Laborräume bzw. Aufenthalts- und Schlafräume in Übernachtungsbetrieben sind z.B. nicht schutzbedürftig. Gemäß Nr. 46 der VLärmSchR 97 ist die Lärmsanierung regelmäßig auf bauliche Anlagen begrenzt, deren Beeinträchtigung durch Straßenverkehrslärm nicht auf ein dem Verhalten des Eigentümers einschließlich seiner Rechtsnachfolger zurechenbares Verhalten zurückzuführen ist. Ein solches zurechenbares Verhalten kann u.a. darin bestehen, dass nach Inkrafttreten des BImSchG (01.04.1974) Grundstücke entlang von Straßen zu Siedlungszwecken ausgewiesen oder auf ihnen bauliche Anlagen errichtet wurden. Dann liegt der Lärmschutz im Verantwortungsbereich von Kommunen und Bauherren und ist von ihnen im Rahmen der Planung und des Baus von Wohngebieten umzusetzen. Die in der Vergangenheit erfolgte Aufstockung der für Lärmsanierungsmaßnahmen an Straßen des Bundes zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erlaubt es seit 2006, auch bei der Lärmsanierung dem aktiven Lärmschutz Vorrang vor passiven Lärmschutzmaßnahmen einzuräumen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist (Schreiben des BMVBS vom 04.08.2006, ARS Nr. 20/2006). Der Vorrang des aktiven Lärmschutzes vor dem passiven Lärmschutzes wurde dementsprechend in der Änderung der VLärmSchR 97 (Nr. 36 Grundsatz) festgelegt. Die Bundesregierung hat mit Schreiben vom 25.06.2010 die VLärmSchR 97 geändert. Die Auslösewerte für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes wurden dabei um 3 dB (A) herabgesetzt. In Hessen erfolgte eine entsprechende Angleichung für Landesstraßen auf der Grundlage des Landeshaushalts 2012; in Dorf-/Kern/Mischgebieten sogar darüber hinaus (vgl. Tabelle 3). 2.2.3.3 Straßenverkehrliche Maßnahmen Die Straßenverkehrsordnung ermöglicht in § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm Verkehrsbeschränkungen anzuordnen. Meistens handelt es sich um Geschwindigkeitsbeschränkungen oder um Lkw-Durchfahrtsverbote. Zuständig für diese Anordnung ist grundsätzlich die jeweilige untere Straßenverkehrsbehörde der Landräte als Kreisordnungsbehörde. Ausnahmen bilden Bundesstraßen/Landesstraßen innerhalb von Kommunen mit einer Einwohnerzahl von über 50.000/7.500 sowie Kreis- und Kommunalstraßen, für die die Kommune innerhalb der eigenen Grenzen selber zuständig ist. Für die Entscheidungen der unteren Straßenverkehrsbehörden ist jeweils die Zustimmung der oberen Verkehrsbehörde beim Regierungspräsidium einzuholen. Für die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Bundesautobahnen ist Hessen Mobil zuständig, das mit Zustimmung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Energie und Landesentwicklung entsprechende Anordnungen treffen kann. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Grundlagen der Lärmaktionsplanung 38 Die zu § 45 StVO ergangene Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV- (VkBl. 2007 Seite 767)) ist von den Straßenverkehrsbehörden als Orientierungshilfe bei der Entscheidung über straßenverkehrliche Maßnahmen heranzuziehen. Als wesentliche Voraussetzungen für eine Anordnung nach § 45 StVO sind dort aufgeführt: • eine Überschreitung des gebietsbezogenen Richtwertes am Immissionsort (s. Tabelle 3), • eine Pegelminderung durch die straßenverkehrliche Maßnahme von mindestens 3 dB (A) (aufgerundet ab 2,1 dB (A)), • die besondere Verkehrsfunktion der Straße steht in der Regel einer Geschwindigkeitsbeschränkung entgegen. Hier sind insbesondere die Straßen des überörtlichen Verkehrs genannt (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen). Die o.g. Voraussetzungen sind nicht als starre Anordnungsvoraussetzungen zu werten, wie das Bundesverwaltungsgericht in den nachfolgend genannten Urteilen festgestellt hat. Zu den o.g. Voraussetzungen im Einzelnen: Richtwerte Die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV sind in Tabelle 3 aufgeführt. Nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 19. Februar 2014 – 2 A 1465/13 – sind aufgrund einer Lärmbelastung oberhalb der Richtwerte nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Ermessensausübung erfüllt, sondern sogar ein Tätigwerden der Straßenverkehrsbehörde geboten. Die in der Verkehrslärmschutzverordnung, 16. BImSchV, festgelegten Werte des § 2 Abs. 1 haben dabei als Orientierungshilfe eine prägende Indizwirkung bei der Feststellung, ob eine unzumutbare Belastung durch Lärm für den Anwohner gegeben ist. Das VG Oldenburg hat in seinem Urteil vom 13. Juni 2014 (Az. 7 A 7110/13) eine dreiteilige Prüfung vorgenommen: Unterhalb der Werte der 16. BImSchV sei davon auszugehen, dass keinerlei Anspruch auf Tätigwerden der Straßenverkehrsbehörde bestehe; werden die Werte jedoch überschritten, bestände zumindest ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung; seien darüber hinaus die Werte der Lärmschutz-Richtlinien-StV überschritten, so wandele sich der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung zu einem gebundenen Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde – das Ermessen sei dann auf null reduziert. Das Gericht betont jedoch ebenfalls, dass die Heranziehung der Werte letzten Endes eine Orientierungshilfe darstelle und kein Automatismus bei Überschreiten eines gewissen Richtwerts einsetzt. So lässt z.B. der Bayrische VGH in seinem Urteil vom 21.03.2012 (Az.11 B 10.1657) auch eine Überschreitung der in der 16. BImSchV für den Erlass einer Anordnung gem. § 45 StVO genügen. Erforderliche Pegelminderung Im Anhang Pkt. 9 der Lärmschutz-Richtlinien-StV wird darauf hingewiesen, dass Pegelminderungen von 3 dB (A) sich i.A. durch Maßnahmenkombinationen erreichen lassen. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung ist das mildeste Mittel zu wählen. D.h. es wird die verkehrliche Maßnahme ausgewählt, die gerade eine Pegelreduzierung von 3 dB (A) – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Grundlagen der Lärmaktionsplanung 39 erreicht (Beispiel: Geschwindigkeitsreduzierung Tempo 30 nur für Lkw). Ob die Orientierungswerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV durch diese Maßnahme unterschritten werden, spielt dabei in der Regel keine Rolle. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in verschiedenen Verfahren mit der Frage der erforderlichen Pegelminderung befasst. Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerwG vom 13. März 2008 – 3 C 18.07 –) kann bei einer Lärmbelästigung jenseits einer für den Gesundheitsschutz kritischen Schwelle von 60 dB (A) in der Nacht auch eine geringfügigere Senkung des Beurteilungspegels als 3 dB (A) eine tragfähige Erwägung für eine Verkehrsbeschränkung darstellen. Zitat aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 15.12.2011 - 3 C 40.10 - (25): „Nachdem nach den Gesetzen der Lärm-Physik erst eine Verdoppelung des Verkehrsaufkommens zu einer Steigerung des Beurteilungspegels um 3 dB (A) führt und umgekehrt eine Senkung um 3 dB (A) eine Halbierung der Verkehrsaufkommens voraussetzt, kann nicht erst bei einer Verringerung um 3 dB (A) ein im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung relevanter Entlastungseffekt angenommen werden.“ Besondere Verkehrsfunktion Verkehrliche Beschränkungen sind auch auf Straßen des überörtlichen Verkehrs und Vorfahrtsstraßen möglich. Das Verbot für derartige Straßen bezieht sich auf Tempo 30-Zonen (§ 45 1(c) StVO). Nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 19. Februar 2014 – 2 A 1465/13 – kann eine Anordnung von Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkung bei Lärmbelastungen über den Sanierungswerten auch bei einer Bundesstraße gerechtfertigt sein, die dem weiträumigen Verkehr dient. Straßenverkehrliche Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung vor Lärm müssen insgesamt immer auch angemessen sein. Die erzielbare Lärmentlastungswirkung für die betroffenen Anwohner auf der einen Seite sowie die Beschränkungen für die Verkehrsteilnehmer auf der anderen Seite müssen gegeneinander abgewogen werden. Über die oben aufgeführten Kriterien erweist sich eine geeignete straßenverkehrliche Lärmminderungsmaßnahme dann als angemessen und verhältnismäßig, wenn unter Berücksichtigung und Gewichtung aller relevanten Faktoren die Belange des Lärmschutzes überwiegen. Von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden ist zu prüfen, ob die Maßnahme nicht zu unverhältnismäßigen Beschränkungen für andere Verkehrsteilnehmer führt. Für Anordnungen einer Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Lkw-Durchfahrverbotes muss deshalb im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung immer auch geprüft werden, ob es zu unverhältnismäßigen Einschränkungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs kommen wird. Für die rechtliche Anordnung eines Lkw-Durchfahrverbotes muss beispielsweise eine zumutbare Umleitungsstrecke zur Verfügung stehen, die nicht zu unverhältnismäßig langen Verzögerungen führt. Der Quell- und Zielverkehr von Lkws (z.B. innerstädtischer Anlieferungsverkehr) kann aufgrund der grundgesetzlich geschützten freien Ausübung des Berufes nicht vollständig eingeschränkt werden. Fahrverbote für Lkw-Durchgangsverkehre set– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Grundlagen der Lärmaktionsplanung 40 zen aber nicht nur eine für den betroffenen Lkw-Verkehr zumutbare Ausweichstrecke voraus, sondern dürfen darüber hinaus auch nicht zu einer unzumutbaren Mehrbelastung für die dortige Wohnbevölkerung führen. Aus diesem Grund kann solchen Fahrverboten nur unter der Voraussetzung zugestimmt werden, dass dem betroffenen Verkehr nachweislich Ausweichrouten zur Verfügung stehen, auf denen eine ggf. vorhandene Wohnbevölkerung keinen unverhältnismäßigen Mehrbelastungen ausgesetzt ist. Weiterhin sind im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen insbesondere folgende Zielkonflikte zu beachten: • Ausweicheffekte auf andere Straßen, • Beeinträchtigung Grüner Wellen, • Erfordernisse der Luftreinhaltung. Um großflächige Entlastungen der Wohnbevölkerung erreichen zu können ist die Bündelung des Verkehrs auf Hauptverkehrsstraßen sinnvoll. Die Bündelungsfunktion der Hauptverkehrsstraßen wird u.a. dadurch erreicht, dass diese gegenüber den übrigen Straßen für den Kfz-Verkehr deutlich attraktiver sind, z.B. durch Vorfahrtregelungen, Grüne Wellen und auch durch generell höhere zulässige Geschwindigkeiten. Die Ausweisung von flächenhaften Tempo-30-Zonen im nachgeordneten Straßennetz abseits der Hauptverkehrsstraßen kann dabei die gewollte Hierarchisierung des Straßennetzes noch zusätzlich unterstützen. Straßenverkehrliche Maßnahmen entlang von Hauptverkehrsstraßen dürfen deshalb nicht dazu führen, dass Verkehr auf Nebenstraßen ausweicht und die Bündelungsfunktion des übergeordneten Straßennetzes verloren geht. Grüne Wellen leisten einen wichtigen Beitrag zur Verstetigung der Verkehrsströme. Neben einer Lärmreduktion bewirken sie damit auch eine Reduktion des Schadstoffausstoßes und des Kraftstoffverbrauchs. Geplante straßenverkehrliche Maßnahmen dürfen der Realisierung Grüner Wellen deshalb grundsätzlich nicht entgegenstehen. Aufgrund verkehrstechnischer Gesetzmäßigkeiten können Grüne Wellen in beide Fahrtrichtungen immer nur für bestimmte Geschwindigkeiten (Progressionsgeschwindigkeit 9) eingerichtet werden, die unter anderem vom räumlichen Abstand der signalisierten Knotenpunkte abhängen. Geschwindigkeitsreduktionen können u.U. deshalb dazu führen, dass heute bestehende Grüne Wellen nicht mehr funktionieren. Dann ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Umstellung auf eine niedrigere Progressionsgeschwindigkeit möglich ist. 10 Der Wegfall 9 10 Unter der Progressionsgeschwindigkeit versteht man die tatsächlich zu fahrende Geschwindigkeit, mit der die Lichtsignalanlagen im Zuge der Grünen Welle ohne Halt passiert werden können. Gründe für die Wahl einer Progressionsgeschwindigkeit von 30 km/h können sein: • Erhöhung der Stadtverträglichkeit eines Streckenzuges (Verminderung der Lärm- und Abgasemissionen für das Wohnumfeld, bessere Berücksichtigung der Randnutzungen des Straßenumfeldes durch Verbesserung von Aufenthaltsqualität). • Die Wahl einer Progressionsgeschwindigkeit im Bereich von 30 km/h kann sich – insbesondere bei kleinen Knotenpunktabständen von 200 bis 300 m – als ideal für eine Koordinierung in beiden Fahrtrichtungen erweisen. [Bosserhoff et al. 2008] – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Grundlagen der Lärmaktionsplanung 41 einer Grünen Welle hätte zur Folge, dass zum einen die örtliche Lärmimmission durch häufigere Anhalte- und Anfahrvorgänge erhöht und zum anderen Ausweicheffekte verstärkt werden würden, weil die Attraktivität der betroffenen Straße gegenüber Alternativrouten sinkt. In Gebieten, in denen aus anderen Gründen wie beispielsweise durch eine Vorrangschaltung für den ÖPNV die Wirkung einer Grünen Welle ohnehin schon reduziert ist, ist eine Beeinträchtigung der Grünen Welle durch ein Tempolimit entsprechend geringer zu gewichten. Straßenverkehrliche Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes dürfen ebenfalls keine negativen Auswirkungen auf die Luftqualität haben. Die Verlagerung von Verkehr darf beispielsweise zu keiner Erhöhung der Schadstoffkonzentrationen an anderen Orten führen. Konkrete straßenverkehrliche Maßnahmen sind daher immer auch auf die Erfordernisse der lokalen Luftreinhaltung abzuprüfen. 2.2.3.4 Orientierungs-, Grenz-, Auslöse- und Richtwerte zum Schutz vor Verkehrslärm Sowohl die Umgebungslärmrichtlinie als auch das BImSchG geben weder für die verpflichtende Aufstellung von Lärmaktionsplänen noch für die zwingende Umsetzung von Maßnahmen eigene Grenzwerte oder Zielwerte vor. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Land Hessen unabhängig von der Einführung der Lärmaktionsplanung geltenden Grenz-, Richt- und Orientierungswerte für den Lärmschutz an Straßen. Tabelle 3: Geltende Orientierungs-, Grenz-, Auslöse- und Richtwerte verschiedener Rechtsgrundlagen Orientierungs-, Grenz-, Auslöse- und Richtwerte in dB (A) Tag-/Nachtstunden Geltungsbereich § 50 BImSchG i.V. mit DIN 18005-1 16. BImSchV / VLärmSchR97 VLärmSchR97 LärmschutzRL-StV Lärmvorsorge für Bauleitplanung Lärmvorsorge für Straßenbau Lärmsanierung Lärmsanierung Berechnungsgrundlage DIN 18005 RLS-90 RLS-90 RLS-90 Straßenkategorie alle Straßen Bundesstraßen Bundes-/ Landesstraßen Bundesstraßen Vorsorge/Sanierung Gebietsausweisung Reines Wohngebiet 50/40 59/49 67/57 70/60 Allgemeines Wohngebiet 55/45 59/49 67/57 70/60 Dorf-/Kern/Mischgebiet 60/50 64/54 B-Str. 69/59 L-Str. 67/57 72/62 Gewerbegebiet 65/55 69/59 72/62 75/65 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Grundlagen der Lärmaktionsplanung 42 2.3 Lärmkartierung Hessen Die strategische Lärmkartierung 2012 des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie bildet die Grundlage für die Erstellung der Lärmaktionspläne Straßenverkehr der hessischen Regierungspräsidien. Kartiert wurden alle Straßenabschnitte mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz/a (entspricht ca. 8.000 Kfz/Tag). Dies stellt eine Erweiterung der Kartierung für das Bundesland Hessen auf Hauptverkehrsstraßen mit dem gegenüber der Lärmkartierung der ersten Stufe halbierten Verkehrsaufkommens dar. Abbildung 8: Hauptverkehrsstraßen in Hessen, Vergleich Stufe 1 (2007, Straßen >6 Mio. Kfz/a) und Stufe 2 (2012, Straßen >3 Mio. Kfz/a) Für die Beschreibung und Bewertung von Verkehrslärm können seit der Einführung der Umgebungslärmrichtlinie europaweit einheitlich die Lärmindizes LDEN und LNight verwendet werden. Der Lärmindex LDEN spiegelt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24 Stunden) wider. Er berücksichtigt die Lärmbelastung am Tag (day, 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr), am Abend (evening, 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und in der Nacht (night, 22.00 Uhr bis 06.00 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Grundlagen der Lärmaktionsplanung 43 Uhr), wobei für den Abend ein Zuschlag von 5 dB (A) und für die Nacht ein Zuschlag von 10 dB (A) erteilt wird, um die höhere Störwirkung in diesen Zeitabschnitten zu berücksichtigen. Der Lärmindex LNight spiegelt die Lärmbelastung für die Nacht wider. Er liegt bei Straßen in der Regel unter dem Wert des LDEN. Die Lärmindizes werden in der Lärmkartierung nach Umgebungslärmrichtlinie ausschließlich in einer Höhe von 4 m über Grund bestimmt. Die Lärmbelastung wird vor allem durch folgende Einflussgrößen beeinflusst: • Verkehrsstärke (z.B. durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV)), • Lkw-Anteil, • Straßenoberflächenbeschaffenheit, • Geschwindigkeit der Pkw und Lkw, • Steigungen und Gefälle und • ggf. vorhandene Lärmschutzwälle und –wände. Der DTV-Wert und der Lkw-Anteil auf Straßen in der Baulast des Bundes bzw. des Landes Hessen wurden durch Zählung der Fahrzeuge (automatisiert oder manuell) im Rahmen der bundesweiten Verkehrszählungen in 2010 ermittelt. Bei Ortsdurchfahrten in der Baulast der Kommunen erfolgte die Ermittlung des DTV-Wertes und der Lkw-Anteile durch die jeweilige Kommune. Zusätzlich zu den genannten Größen wird ein Geländemodell (Höhen- und Gebäudemodell) bei der Berechnung der Schallimmissionen verwendet, um auftretende Reflexionen und Dämpfungen zu berücksichtigen. Abschirmende Hindernisse (Lärmschutzbauwerke und Gebäude) gehen ebenfalls in die Ausbreitungsberechnung ein. Unberücksichtigt bleibt bei den Lärmberechnungen hingegen u.U. vorhandener passiver Lärmschutz in Form von Lärmschutzfenstern und entsprechenden Lüftungseinrichtungen, da flächendeckende Lärmmodelle immer nur die Lärmpegel an den Fassadenaußenseiten von Häusern berechnen können. Für die in Abbildung 8 dargestellten Straßenabschnitte wurden Lärmberechnungen gemäß 34. BImSchV durchgeführt. Die Ergebnisdarstellung erfolgt in Form strategischer Lärmkarten mittels 5 dB (A)-Isophonenbändern. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Grundlagen der Lärmaktionsplanung Abbildung 9: 44 Lärmkartierung Hessen 2012, Übersichtskarte Hessen Die entsprechenden Lärmkarten können auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (http://laerm.hessen.de) eingesehen werden. Weitere Hintergrundinformationen zur Lärmkartierung Hessen 2012 können dem ebenfalls dort veröffentlichten Abschlussbericht [Stapelfeldt, M.O.S.S., IVU 2013] entnommen werden. Gegenüber der ursprünglich veröffentlichten Lärmkartierung wurden auf Wunsch von einzelnen Kommunen verschiedene Nachkartierungen vorgenommen, deren Ergebnisse ebenfalls auf der Internetseite des HLUG und im aktualisierten Lärmviewer dargestellt sind. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Grundlagen der Lärmaktionsplanung 45 In Ballungsräumen werden neben dem Straßenverkehrslärm auch das Straßenbahnverkehrsnetz und der Lärm ausgehend von Industriegeländen (sog. IVU-Anlagen) kartiert. § 4 Abs. 2 der 34. BImSchV gibt vor, dass die Ausarbeitung der Lärmkarten getrennt für jede Lärmart (Straßenlärm, Schienenlärm, etc.) zu erfolgen hat. Eine Überlagerung und gemeinsame Betrachtung von Lärmquellen verschiedener Verkehrsträger erfolgt daher derzeit nicht. Weiterhin ist aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsverfahren für den Straßen- und Schienenverkehr (VBUS und VBUSch) eine Darstellung der Überlagerung der Einzelkartierungen fachlich nicht ohne weiteres möglich. Darüber hinaus ist bei der Prüfung von Maßnahmen auf deren rechtliche Zulässigkeit immer nur auf den Beitrag des einzelnen Verkehrsträgers abzustellen. Ein Vorteil der getrennten Betrachtungsweise besteht somit darin, dass der Verursacher eindeutig identifizierbar ist. Gemäß § 47 d Abs. 1 Nr. 2 BImSchG ist auf Orte, die durch mehrere Lärmquellen belastet sind, bei Überschreitung relevanter Grenzwerte oder aufgrund anderer Kriterien im Rahmen der Prioritätensetzung bei Lärmschutzmaßnahmen einzugehen. Aufgrund der bei den Lärmkartierungen Hessen 2007 und 2012 zugrunde gelegten variierenden Modelldaten, die jeweils nach den Vorgaben die EU-Umgebungslärm-Richtlinie zulässig waren, ist ein direkter Vergleich der Ergebnisse aus beiden Lärmkartierungen im Sinne einer Vorher/Nachher-Betrachtung nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. 2.4 Übergeordnete Fachplanungen (vorbeugender Lärmschutz) Der Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne der jeweiligen Regierungsbezirke dienen der Koordinierung raumbedeutsamer öffentlicher Planungen und formulieren hierbei Grundsätze und Ziele. Die Pläne selbst stellen ein überörtliches, fachübergreifendes und abgestimmtes Entwicklungskonzept für das Land Hessen und die Regionen dar. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Entwicklung der verkehrlichen Infrastruktur. Hier können bereits Ansätze zur Lärmvorsorge und Lärmminderung geschaffen werden. Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsplan Hessen 2000: „Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auch auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Dabei ist die Lärmbelastung – einschließlich der bestehenden Belastung – durch verschiedenartige Lärmquellen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Planung neuer sowie den Ausbau bestehender Verkehrswege und die Ausweisung von Siedlungs-, Industrie- und Gewerbeflächen. Dabei ist eine entsprechend der Kapazität mögliche volle Auslastung der Verkehrswege zu berücksichtigen. Insbesondere in den zunehmend lärmbelasteten großräumigen Verkehrsachsen sollen Lärmvorsorge und Lärmsanierung durch geeignete planerische Maßnahmen unterstützt werden. Unabhängig von diesen Vorgaben ist zu prüfen, ob schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm in Siedlungsgebieten oder sonstigen – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Grundlagen der Lärmaktionsplanung 46 schutzbedürftigen Gebieten zu erwarten sind. Einer Zunahme des Lärms ist entgegenzuwirken.“ (Landesentwicklungsplan Hessen 2000) Die Zielsetzungen des Landesentwicklungsplanes 2000 sind im Regionalplan Südhessen 2010 für den Regierungsbezirk Darmstadt konkretisiert. Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 Gemäß Kapitel 4.9 des Regionalplans Südhessen 2010 sollen bei der Planung von raumbedeutsamen Vorhaben die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zugeordnet werden, dass die schalltechnischen Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, zumindest aber die jeweiligen Richt- oder Grenzwerte der einschlägigen Bundesimmissionsschutzverordnungen bzw. die Immissionsrichtwerte der TA Lärm, eingehalten werden. Können diese z.B. durch ausreichende Abstandsbemessungen nicht eingehalten werden, sollen Möglichkeiten des aktiven Schallschutzes berücksichtigt werden. Umgebungslärm soll, soweit erforderlich, verhindert bzw. vermieden und schon unterhalb der Schwelle der „schädlichen Umwelteinwirkungen" durch Maßnahmen der Lärmvorsorge und Lärmsanierung bekämpft werden. Durch die Berücksichtigung von Anforderungen des Lärmschutzes bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen kann effektiv vorbeugender Lärmschutz realisiert werden. Zur Vermeidung von Lärmkonflikten ist es bei der Planung raumbedeutsamer Maßnahmen deshalb sinnvoll, nicht nur die rechtlich verankerten Immissionsgrenz-und -richtwerte, sondern nach Möglichkeit auch die schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 Teil 1 zu berücksichtigen. Dies gilt beispielsweise bei der Standortzuordnung von ruhebedürftigen Nutzungen wie Wohngebieten und kulturellen oder sozialen Einrichtungen und der Planung von Verkehrswegen. Bei raumbedeutsamen Maßnahmen können ausreichende Abstandbemessungen ein geeignetes Mittel sein, dem Entstehen neuer Lärmkonflikte vorbeugend entgegenzuwirken. Ergibt die Prüfung, dass durch Abstandbemessungen einem Lärmkonflikt nicht entgegengewirkt werden kann, sollen weitere technische Maßnahmen bei den Planungen Berücksichtigung finden. In Kapitel 5.2 (Z5.2-7) sind die Aus- und Neubauvorhaben aufgeführt, die verbindliche, abschließend abgewogene Ziele zur Ergänzung des Straßennetzes darstellen. Bei Straßenplanungen hat die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des bestehenden Netzes Vorrang vor dem Ausbau von Straßen und deren Ausbau Vorrang vor Neutrassierungen. Ortsumgehungen sind dann vorzusehen, wenn eine deutliche Verbesserung der Lebensverhältnisse in den betroffenen Ortslagen erforderlich ist und nur auf diesem Weg erreicht werden kann. Neben den verkehrlichen Erfordernissen sollen bei der Planung berücksichtigt werden: • Aspekte des Lärmschutzes, • Wechselwirkungen mit der Siedlungsstruktur, – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Grundlagen der Lärmaktionsplanung 47 • Vermeidung von Zerschneidungseffekten und Verringerung der Flächeninanspruchnahme z. B. durch ortsnahe Trassierungen. Zur Verminderung von Lärmimmissionen verkehrsreicher Bundes-, Landes- und sonstiger Straßen sind, insbesondere entlang von Wohngebieten, Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. Bei Straßenneubau ist die Rekultivierung oder der Rückbau entlasteter Straßenabschnitte anzustreben. Nach Kapitel 5.3-3 sollen zur Minderung der innerstädtischen Verkehrsbelastung in den Oberzentren City-Logistik-Konzepte (Einrichtung von Warenverteilzentren) eingerichtet werden. Grundsätze für den Fahrradverkehr werden in Kapitel 5.4 dargelegt. Zur Reduzierung des durch den motorisierten Individualverkehr verursachten Energieverbrauchs und der damit verbundenen Umweltbelastungen soll ein funktionsfähiges, sicheres Wanderwege- und Fahrradroutennetz in Südhessen eingerichtet werden. Maßnahmen zur Förderung des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs stellen einen wesentlichen Beitrag zu mehr Lebensqualität in den Städten und Gemeinden dar. Kurze Wege werden mit dem Fahrrad oder zu Fuß am effizientesten zurückgelegt. Durch den Ausbau dieser Netze können günstige Rahmenbedingungen für den nicht motorisierten Verkehr geschaffen werden. Funktionsfähige und sichere Wander- und Radwegenetze, verkehrsberuhigte Bereiche und Fußgängerzonen sind hierbei unverzichtbar. Die Bauleitplanung Bei Planungen für im Wesentlichen unbebaute Flächen (Neuplanungen) und für überwiegend bebaute Flächen ohne besondere Immissionskonflikte (Beplanungen) ist entsprechend § 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch eine vorbeugende Bauleitplanung sicherzustellen, dass schädliche Umwelteinwirkungen soweit wie möglich vermieden werden (Vorsorgegrundsatz). Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind gemäß § 1 Abs. 6 BauGB unter anderem die Belange des Umweltschutzes und somit auch der Immissionsschutz zu berücksichtigen. Nach § 50 BImSchG sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete, insbesondere öffentlich genutzte Gebiete, Freizeitgebiete und unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle oder besonders empfindliche Gebiete und öffentlich genutzte Gebäude, so weit wie möglich vermieden werden. Durch die Instrumente der Bauleitplanung sollen bei Planungsvorhaben durch einen angemessenen Abstand von Lärmquellen (hier: Hauptverkehrsstraße) zu Wohngebieten, zu öffentlich genutzten Gebäuden und zu Freizeitgebieten die Folgen begrenzt werden (vgl. auch § 50 BImSchG). Als anzustrebende Immissionswerte werden die Orientierungswerte des Beiblattes 1, der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ zugrunde gelegt. Diese Orientierungswerte sollen in erster Linie über Mindestabstände im Rahmen der Bauleit– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Grundlagen der Lärmaktionsplanung 48 planung durch die Kommunen sichergestellt werden. Können die Orientierungswerte aufgrund der örtlichen Begebenheiten nicht über Mindestabstände eingehalten werden, ist im Einzelfall durch eine Lärmimmissionsprognose zu untersuchen, mit welchen anderen Maßnahmen (z. B. Lärmschutzwände oder passiver Lärmschutz in Form von Schallschutzfenstern und schallgedämmten Lüftungseinrichtungen) ein ausreichender Immissionsschutz vor Verkehrslärm zu gewährleisten ist. Die Einhaltung von Schutzabständen zwischen unverträglichen Nutzungen (z. B. Wohngebieten und Hauptverkehrsstraßen) kommt in erster Linie bei Neuplanungen in Betracht. Die Belange des Lärmschutzes unterliegen dem Erfordernis der Abwägung im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB. Für eine rechtlich nicht zu beanstandende Bauleitplanung sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Begründung zum Flächennutzungsplan bzw. zum Bebauungsplan muss die Abwägung deutlich erkennen lassen. Im Flächennutzungsplan können gemäß § 5 Abs. 2 BauGB insbesondere die Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge (Nr. 3) sowie die Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG (Nr. 6) dargestellt werden. Im Bebauungsplan können gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB die von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen und ihre Nutzung, die Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im Sinne des BImSchG sowie die zum Schutz vor solchen Einwirkungen oder zur Vermeidung oder Verminderung solcher Einwirkungen zu treffenden baulichen und sonstigen technischen Vorkehrungen festgesetzt werden. Für den Begriff der schädlichen Umwelteinwirkungen ist § 3 Abs. 1 BImSchG maßgebend. Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind im Bebauungsplan auch zulässig, wenn im Flächennutzungsplan Darstellungen nach § 5 Abs. 2 Nr. 6 BauGB nicht enthalten sind. Die Kommunen sind im Rahmen ihrer Planungshoheit zur Flächennutzungs-und Bauleitplanung gefordert, den Möglichkeiten des vorbeugenden Lärmschutzes im oben genannten Sinn Rechnung zu tragen. So wie der Verkehrsträger für ausreichenden Lärmschutz verantwortlich ist, wenn bei Neuund Ausbauvorhaben Straßen an vorhandene Wohnbebauung heranrücken, so hat der Planungsträger (Kommune) für erforderliche Lärmschutzmaßnahmen zu sorgen, wenn Wohn- und Mischgebiete im Einflussbereich von vorhandenen Straßen ausgewiesen werden sollen. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Grundlagen der Lärmaktionsplanung 49 2.5 Maßnahmenplanung bei Lärmkonflikten Auf der Grundlage der strategischen Lärmkarten sind gemäß § 47 d Abs. 1 BImSchG Lärmaktionspläne für Orte in der Nähe der kartierten Hauptlärmquellen zu erstellen. Es erfolgt zunächst eine Analyse der Lärmsituation der kartierten Bereiche, um die vorhandene Lärmbelastung zu ermitteln. Unter Zugrundelegung der ermittelten Lärmbelastung und der Anzahl der Betroffenen werden Lärmkonfliktpunkte ermittelt und Prioritäten für den vordringlichen Handlungsbedarf festgesetzt. In der Umgebungslärmrichtlinie wie auch in den §§ 47 a-f BImSchG werden keine Auslösekriterien für die Notwendigkeit einer Lärmaktionsplanung festgelegt. Zur Festlegung der Erforderlichkeit kann für den Rechtsbegriff Umgebungslärm nur auf die Begriffsbestimmungen in § 47 b BImSchG zurückgegriffen werden. Umgebungslärm ist demnach definiert als „belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien“. Als Anhaltspunkt für das Vorliegen von Gesundheitsschäden / -gefährdungen bzw. erheblichen Belästigungen nennt das Umweltbundesamt die in folgender Tabelle dargestellten Immissionswerte. Tabelle 4: Empfohlene Immissionswerte für die Vermeidung und Minderung von lärmbedingten Gesundheitsgefährdungen und erheblichen Belästigungen [UBA 2007] Umwelthandlungsziel Zeitraum LDEN in dB (A) LNight in dB (A) Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen kurzfristig 65 55 Minderung der erheblichen Belästigungen mittelfristig 60 50 Vermeidung von erheblichen Belästigungen langfristig 55 45 Die Grenzwerte der in Kapitel 2.2.3 beschriebenen Rechtsgrundlagen für den Lärmschutz an Straßen liegen in der Regel über den vom Umweltbundesamt empfohlenen Immissionswerten der Tabelle 4. Im Rahmen der langfristigen Fortführung der Lärmaktionsplanung ist daher eine Vereinheitlichung und Angleichung der Grenzwerte aus der Tabelle 3 an die vom Umweltbundesamt empfohlenen Immissionswerte wünschenswert. Für die 2. Stufe der Lärmaktionsplanung werden die Auslösewerte für den Einstieg in die Lärmaktionsplanung auf LDEN ≥ 65 dB (A) und LNight ≥ 55 dB (A) abgesenkt, als erste Annäherung an die oben genannten Empfehlungen des Umweltbundesamtes. Bereiche, in denen die Wohnbevölkerung einer Lärmbelastung von LDEN/LNight ≥ 65/55 dB (A) ausgesetzt ist, werden daher in der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung einheitlich als Lärmkonfliktpunkte bezeichnet. Gewerbe- und Industriegebiete sowie Gebiete, die bauplanungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet sind, bleiben aufgrund ihrer nur sehr begrenzten Zulässigkeit für Wohnzwecke unberücksichtigt. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Grundlagen der Lärmaktionsplanung 50 Hauptverkehrsstraße > 3 Mio. KFZ/a Lärmkartierung 2012 Mehr als 10 Personen > 55/65 dB (A) nachts/ganztags in Ortsteil/Straßenzug? Lärmkonfliktpunkt Abbildung 10: Bildung von Lärmkonfliktpunkten in der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung Für sämtliche identifizierten Lärmkonfliktpunkte werden im vorliegenden Teilplan Straßenverkehr lärmmindernde Maßnahmen aufgrund anderer (Fach)-Planungen außerhalb der Lärmaktionsplanung dargestellt. Diese können sich gemäß Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie sowohl auf • bereits umgesetzte Maßnahmen als auch • derzeit geplante oder beabsichtigte Maßnahmen sowie • langfristige Strategien zur Lärmminderung beziehen. Im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Kommunen mit kartierten Hauptverkehrsstraßen sowie die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, Maßnahmen zur Lärm– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Grundlagen der Lärmaktionsplanung 51 minderung zu den einzelnen Lärmkonfliktpunkten vorzuschlagen. Darüber hinaus wurden in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen z.T. Maßnahmenvorschläge zur lokalen Lärmminderung erarbeitet. Die Maßnahmenauswahl orientiert sich dabei an der Anzahl der Lärmbetroffenen und der Höhe der tatsächlichen Lärmpegel in Verbindung mit den sich aus straßen- und baurechtlichen Vorschriften ergebenden Mindestvoraussetzungen für Lärmminderungsmaßnahmen. Die Bewertung der Wirksamkeit verschiedener Maßnahmenvorschläge erfolgt anhand von Lärmberechnungen. Dabei sind die errechneten Pegelminderungen und die Abnahme der Anzahl der betroffenen Personen in den einzelnen Pegelklassen die maßgeblichen Kriterien zur Beurteilung der Lärmentlastung. Die Berechnungsergebnisse gemäß 34. BImSchV (Lärmkartierung) werden zunächst als Indiz für eine Grenz-/ Richtwertüberschreitung verwendet und dann im Rahmen der Prüfung der für die Umsetzung der Maßnahmenvorschläge zuständigen Behörde unter Verwendung der RLS-90 verifiziert. Die Maßnahmenvorschläge werden anschließend in Zusammenarbeit mit den für die Umsetzung zuständigen Behörden auf rechtliche und technische Durchführbarkeit und Verhältnismäßigkeit, sowie auf Finanzierbarkeit geprüft. In der überwiegenden Mehrzahl handelt es sich bei der Lärmaktionsplanung um die Prüfung und Umsetzung straßenbaulicher und straßenverkehrlicher Lärmminderungsmaßnahmen. Speziell in größeren Städten können aber auch Maßnahmen der Stadt- und Verkehrsentwicklungsplanung in die Lärmaktionsplanung einfließen. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung können straßenbauliche wie auch straßenverkehrliche Maßnahmen nur umgesetzt werden, die den Vorgaben des jeweiligen Fachrechtes entsprechen (vgl. Kapitel 2.2.3). – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Grundlagen der Lärmaktionsplanung 52 Lärmkonfliktpunkt? Priorisierung gem. LKZ* Maßnahmenvorschläge von Kommune oder Bevölkerung? Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung bei Bedarf Bauliche Sanierungswerte oder verkehrliche Richtwerte überschritten? Ausreichende Lärmminderungswirkung? Ablehnung der Lärmschutzmaßnahme Abstimmung mit zuständigen Behörden? Aufnahme der Lärmschutzmaßnahme in Lärmaktionsplan LKZ: Lärmkennziffer siehe Kapitel 3.2.1 Abbildung 11: Prüfung von Lärmschutzmaßnahmen in der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung Hessen * – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Grundlagen der Lärmaktionsplanung 53 2.6 Ausweisung ruhiger Gebiete Nach § 47d Abs. 2 BImSchG soll es auch Ziel der Lärmaktionspläne sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Es handelt sich dabei um eine allgemeine Bestimmung in Form einer Sollvorschrift, so dass von einer Zielvorgabe auszugehen ist. Wie sich aus der Begriffsdefinition des Artikels 3 der Umgebungslärmrichtlinie ergibt, setzt das Vorhandensein ruhiger Gebiete im rechtlichen Sinne voraus, dass sie festgesetzt worden sind. Sofern die Voraussetzungen für ein ruhiges Gebiet vorliegen, sind Auswahl und Festlegung der ruhigen Gebiete, die vor einer Zunahme des Lärms zu schützen sind, in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt. Aufgrund des Vorsorgecharakters von ruhigen Gebieten und der kommunalen Planungshoheit erfolgt die Aufnahme von ruhigen Gebieten in den Lärmaktionsplan ausschließlich auf Vorschlag und im Einverständnis mit den Kommunen. Rechtliche Vorgaben für die Abgrenzung ruhiger Gebiete im BImSchG gibt es nicht. Die Umgebungslärm-Richtlinie unterscheidet lediglich zwischen ruhigen Gebieten in Ballungsräumen und auf dem Land (Artikel 3 Buchstaben l und m der Umgebungslärmrichtlinie). Die Voraussetzungen zur Abgrenzung der Gebiete sind auf dem Land und innerhalb von Ballungsräumen naturgemäß unterschiedlich; für die Abgrenzung ruhiger Gebiete auf dem Land und in Ballungsräumen können folgende Kriterien der Bund/LänderArbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) herangezogen werden. Ruhige Gebiete auf dem Land Als ruhige Gebiete auf dem Land kommen großflächige Gebiete, die keinen anthropogenen Geräuschen (z. B. Verkehrs-, Industrie- und Gewerbelärm) ausgesetzt sind, in Frage. Dies gilt nicht für Geräusche durch die forst- und landwirtschaftliche Nutzung der Gebiete. Ein Anhaltspunkt für eine Festlegung ruhiger Gebiete ist zumindest dann gegeben, wenn Pegelwerte von LDEN=40 dB (A) nicht überschritten werden. [LAI 2012] Lärmkartierungen gemäß § 4 Abs. 4 der 34. BImSchV eignen sich grundsätzlich nicht, um Bereiche zu identifizieren, deren Lärmwerte LDEN 40 dB (A) nicht überschreiten. Zum einen erfassen solche Kartierungen im Hinblick auf diesen Pegelwert nicht alle lärmrelevanten Straßen, sondern nur solche Straßen, deren Verkehrsaufkommen mindestens 3 Mio. Kfz/a beträgt. Zum anderen berücksichtigen Kartierungen nach der 34. BImSchV nur Bereiche oberhalb von LDEN = 55 dB (A) und diese darüber hinaus getrennt nach den verschiedenen Lärmquellen (Straßen-, Schienen- und Flugverkehr). Aus diesem Grund wird die Ausweisung großflächiger ruhiger Gebiete auf dem Land derzeit nicht verfolgt. Ruhige Gebiete in Ballungsräumen Als ruhige Gebiete in Ballungsräumen kommen ruhige Landschaftsräume, d.h. großflächige Gebiete, die einen weitgehend Natur belassenen oder land- und forstwirtschaftlich genutzten, durchgängig erlebbaren Naturraum bilden, in Frage. Anhaltspunkt dafür ist, dass die Gebiete eine Größe von über 4 km2 und auf dem überwiegenden Teil der Flächen eine Lärmbelastung LDEN ≤ 50 dB (A) aufweisen. Davon ist in der Regel auszugehen, wenn in den Randbereichen ein Pegel von LDEN = 55 dB (A) nicht überschritten wird und keine erheblichen Lärmquellen in der Fläche vorhanden sind. [LAI 2012] – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Grundlagen der Lärmaktionsplanung 54 Innerstädtische Erholungsflächen Im innerstädtischen Bereich können die o.g. Immissionswerte sowohl für ruhige Gebiete auf dem Land als auch für Ballungsräume oftmals nicht eingehalten werden. Dennoch können auch kleinräumigere innerstädtische Flächen eine ruhebedingte Erholungsfunktion haben. Hierbei kann es sich beispielsweise um Kurgebiete, Krankenhausgebiete, reine und allgemeine Wohngebiete sowie Naturflächen, Grünanlagen, Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Flächen, die dem Aufenthalt zur Erholung oder zur sozialen Kontaktpflege dienen, handeln. Innerhalb und außerhalb von Ballungsräumen können daher auch innerstädtische Erholungsflächen vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden, sofern sie von der Bevölkerung als ruhig empfunden werden. [LAI 2012] Solche Flächen werden in der Regel im Vergleich als ruhig empfunden, wenn sie in ihrem Kernbereich eine Pegeldifferenz von 6 dB (A) zur Umgebung aufweisen. Innerstädtische Erholungsflächen gewinnen mit zunehmender Größe der Städte an Bedeutung, da anderweitige ruhige (Naherholungs)-Gebiete fehlen oder aufgrund ihrer Entfernung nicht regelmäßig aufgesucht werden können. Die Aufenthaltsqualität von innerstädtischen Erholungsflächen hängt dabei nicht nur von der örtlichen Lärmsituation, sondern von einer ganzen Reihe von Faktoren ab: Die optische Gestaltung, die Möglichkeit zu Freizeitaktivitäten und zum Niederlassen bis hin zu gastronomischen Angeboten können Einfluss haben, ob Erholungsflächen von der Bevölkerung tatsächlich genutzt werden. Im Verlauf des Aufstellungsverfahrens des vorliegenden Planentwurfes wurden sämtliche Ballungsräume und darüber hinaus Oberzentren und Mittelzentren mit Oberzentrumsfunktion 11 um Vorschläge zur Ausweisung von ruhigen Gebieten in Ballungsräumen und innerstädtischen Erholungsflächen aufgefordert. Ruhige Gebiete und Fluglärm Bei der Festlegung der zu schützenden ruhigen Gebieten durch die zuständige Behörde handelt es sich um planungsrechtliche Festlegungen, die von den zuständigen Planungsträgern bei ihren Planungen als Abwägungsbelang zu berücksichtigen sind (§ 47d Abs. 6 BImSchG i.V.m. § 47 Abs. 6 Satz 2 BImSchG). Festgelegte ruhige Gebiete binden Kommunen und sonstige Planungsträger demnach in der Weise, dass bauliche, infrastrukturelle und sonstige lärmrelevante Vorhaben innerhalb oder am Rande eines ausgewiesenen ruhigen Gebietes erschwert werden. Ein striktes Verbot von lärmerhöhenden Maßnahmen bedeutet dies jedoch nicht. Im Hinblick auf flugbedingten Lärm heißt das, dass ruhige Gebiete bei der lärmfachlichen Bewertung der Flugrouten für Verkehrsflughäfen in der Abwägung berücksichtigt werden. Das OVG Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil vom 14. Juni 2013 – 11 A 20.13 – auf den Seiten 19 f. die Abwägungskriterien näher dargelegt und konkretisiert. Zunächst wies es darauf hin, dass bei der Abwägung aus Gründen des Gesundheitsschutzes grundsätz11 Definition und Auswahl gemäß Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010; dies Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach, Wiesbaden und Hanau, Rüsselsheim sowie Friedberg/Bad Nauheim – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Grundlagen der Lärmaktionsplanung 55 lich ein Gewichtungsvorrang des Lärmschutzes für Siedlungsgebiete vor dem Lärmschutz für Erholungsgebiete und ruhige Gebiete bestehe. Weiterhin hat es ausdrücklich klargestellt, dass für ruhige Gebiete ein strikt zu beachtendes Verschlechterungsverbot nicht bestehe und daher diese Gebiete nicht absolut gegen eine Lärmzunahme geschützt seien. Ruhige Gebiete seien zwar in die Abwägung einzustellen, aber gerade nicht unüberwindbar. Es bestehe kein dahingehendes Optimierungsgebot, dass im Rahmen der Lärmverteilung und der Flugroutenfestsetzung dem der Lärmaktionsplanung zu Grunde liegenden Ziel, eine Zunahme des Lärms in den ruhigen Gebieten zu verhindern, bestmöglich Rechnung zu tragen sei. Das BVerwG hat durch sein Urteil vom 12.11.2014 – 4 C 34.13 – die Rechtsauffassung des OVG Berlin- Brandenburg bestätigt. Die Flugroutenfestlegung führt im Ergebnis zur Entscheidung für eine konkrete Flugroute. Die zuständige Behörde hat hierbei zumeist die Auswahl zwischen alternativen Flugrouten. Ihre Aufgabe besteht darin, die Vor- und Nachteile der einzelnen Flugrouten zu bewerten und gegeneinander abzuwägen. Der Schutz ruhiger Gebiete findet in der Abwägung zwischen alternativen Flugrouten Berücksichtigung. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass bei der Kollision mit gewichtigen Lärmschutzinteressen den sicherheitsrelevanten Erwägungen der Vorrang zukommt. Der Schutz vor selbst unzumutbaren Fluglärm ist zwar von hoher Bedeutung, darf aber nach der Wertung des Gesetzgebers nicht auf Kosten der Luftsicherheit gehen (Hessischer VGH v. 1.10.2013 – 9 C 574/12.T – Rnr. 39 ff.; BVerwG v. 24.06.2004 – 4 C 11/03 -). Das bedeutet, dass die Entscheidung für eine Flugroute, die zu einer Lärmzunahme des ruhigen Gebietes führt, abwägungsfehlerfrei ergangen ist, wenn sicherheitsbezogene Gründe die Auswahl dieser konkreten Flugroute begründet haben. Neben Aspekten der Flugsicherheit sind bei der Ausweisung ruhiger Gebiete auch lärmverteilende Minderungsmaßnahmen im Flugverkehr näher zu berücksichtigen. Lärmverteilende Minderungsmaßnahmen gegen Fluglärm (z.B. neuartige GPS-gestützte gekurvte An- und Abflugflugverfahren oder die Änderung der Rückenwindkomponente) bewirken in aller Regel an einem Ort eine begrenzte Lärmzunahme und dafür an anderen Orten eine Lärmentlastung. Daher werden lärmverteilende Maßnahmen im Flugverkehr immer im Hinblick auf das Saldo der zusätzlich Be- und Entlasteten für die gesamte Region bewertet. Eine lokal begrenzte Erhöhung der Betroffenheiten soll immer zu einer möglichst großen Entlastung an anderer Stelle führen. Über die Ausweisung lediglich lokal wirksamer ruhiger Gebiete könnten auch aus lärmfachlicher Sicht sinnvolle Maßnahmen u.U. verhindert oder erschwert werden, die zwar eine lokal begrenzte Zunahme des Fluglärms zulassen, die jedoch über den Ansatz einer regionalen Gesamtlärmreduzierung sich insgesamt positiv auswirken. Da es bzgl. der oben genannten Thematik derzeit noch in fachlicher wie rechtlicher Hinsicht offene Fragestellungen gibt, werden im vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplanes ruhige Gebiete unter dem Vorbehalt einer weiteren – ergebnisoffenen – fachlichen und rechtlichen Prüfung aufgenommen. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Grundlagen der Lärmaktionsplanung 56 2.7 Finanzierung von Lärmminderungsmaßnahmen Die Zuständigkeit des Landes Hessen beschränkt sich auf die Aufstellung des Lärmaktionsplanes. Für die Umsetzung der Maßnahmen sind grundsätzlich die nach dem Fachrecht zuständigen Behörden verantwortlich. Aus der Zuständigkeit des Landes Hessen für die Aufstellung des Planes folgt daher keine besondere Bereitstellung von Finanzmitteln für Maßnahmen des Lärmaktionsplans. Diese Maßnahmen sind auch in Zukunft über die hierfür vorgesehenen Finanzierungsmöglichkeiten umzusetzen und zu finanzieren. Im Rahmen der freiwilligen Lärmsanierung des Bundes (vgl. Kapitel 2.2.3.2) stellt der Bund jährlich 55 Mio. € zur Verfügung. Hiermit können sowohl aktive als auch passive Lärmminderungsmaßnahmen an Straßen in Baulast des Bundes gefördert werden. Am 21. Mai 2015 hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG) angenommen. Das KInvFG ist am 30.06.2015 in Kraft getreten (BGBl I Nr. 24, S. 974). Damit werden 3,5 Mrd. € bereitgestellt, aus dem Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 mit einem Fördersatz von bis zu 90 % unterstützt werden sollen. Dabei entfällt für Kommunen des Landes Hessen ca. 9 %, also ca. 317 Mio. €. Die Finanzhilfen werden gemäß § 2 KInvFG für Maßnahmen in folgenden Bereichen gewährt: 1. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur, 2. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur, 3. Investitionen mit dem Schwerpunkt Klimaschutz. Im Bereich Infrastruktur sind Straßen beschränkt auf Lärmbekämpfung aufgeführt. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wird eine Unterrichtung der betreffenden Kommunen über die finanziellen Fördermöglichkeiten von Lärmschutzmaßnahmen an Straßen erfolgen. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Regierungsbezirk Darmstadt (ohne Ballungsräume) 3 57 Der Regierungsbezirk Darmstadt (ohne Ballungsräume) 3.1 Die Lärmkartierung für den Regierungsbezirk Darmstadt Die Ermittlung der vom Straßenverkehr ausgehenden Lärmimmissionen erfolgt in Deutschland generell durch Berechnung anhand von EDV-gestützten Modellen. Als wissenschaftlich anerkannt gilt, dass mit der Berechnung der Lärmpegel die Immissionen tendenziell überschätzt werden; Lärmmessungen führen in aller Regel zu niedrigeren Immissionswerten. Weitere grundsätzliche Informationen zur Berechnung von Lärm kann dem Kapitel 2.2.2 entnommen werden. Die strategische Lärmkartierung Hessen 2012 [HLUG 2012] bildet die Grundlage für die Lärmaktionsplanung für den Regierungsbezirk Darmstadt. Weitere Informationen zur Lärmkartierung Hessen 2012 kann dem Kapitel 2.3 entnommen werden. Abbildung 12: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Regierungsbezirk Darmstadt (ohne Großstädte Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden) Für den Regierungsbezirk Darmstadt beinhaltet das kartierte Straßennetz sämtliche Straßen ab einer Verkehrsstärke von 3 Mio. Kfz/a (entspricht einem Durchschnittlichen Tägli– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Regierungsbezirk Darmstadt (ohne Ballungsräume) 58 chen Verkehr (DTV) von ca. 8.000 Kfz/24 h). Das gesamte erfasste Netz erstreckt sich ohne die Großstädte über insgesamt ca. 1.600 Straßenkilometer (vgl. Abbildung 12). Entlang der kartierten Straßen wurden Lärmberechnungen durchgeführt. Das Ergebnis der Berechnungen stellen Lärmkarten dar, in denen die örtliche Belastungssituation grafisch dargestellt wird. Geofachdaten: © 2007-2014 HLUG; Geobasisdaten: © Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation Abbildung 13: Lärmkartierung Hessen (Bsp. für den Bereich Landkreis Offenbach) Weitere Einzelergebnisse der Lärmkartierung mit den entsprechenden (elektronisch vergrößerbaren) Lärmkarten können auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (http://laerm.hessen.de) eingesehen werden. 3.2 Die Betroffenheitsanalyse für den Regierungsbezirk Darmstadt 3.2.1 Vorgehensweise Für das Erfordernis zur Prüfung geeigneter Lärmminderungsmaßnahmen sind durch die Umgebungslärmrichtlinie und das Bundes-Immissionsschutzgesetz keine Grenzwerte vorgegeben. Die Beurteilung der Betroffenheit erfolgt anhand gesundheitsrelevanter Schwellenwerte, die aus der Lärmwirkungsforschung (u. a. des Umweltbundesamtes) resultieren. Gemäß der Lärmwirkungsforschung steigt ab einer Dauerbelastung von 55 dB (A) nachts und 65 dB (A) tags das Risiko von Herz-Kreislauferkrankungen durch chronischen Lärmstress. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Regierungsbezirk Darmstadt (ohne Ballungsräume) 59 Zur Identifizierung von Lärmkonfliktpunkten werden hessenweit daher die Pegel LDEN = 65 dB (A) und LNight = 55 dB (A) herangezogen. Ausnahme bilden Industrie- und Gewerbegebiete, in denen eine Wohnnutzung regelmäßig unzulässig ist (Ausnahme z.B. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal), und sonstige Bereiche, bei denen diese Pegel nur ganz vereinzelnd erreicht oder überschritten werden. Zur (vergleichenden) Beurteilung und Priorisierung von Lärmkonflikten werden die Anzahl der Betroffenen und ergänzend hierzu eine wie folgt gebildete Lärmkennziffer (LKZ) berücksichtigt: LKZTag/Nacht = Summe [Betroffenei*(Fassadenpegeli-SchwellenwertTag/Nacht)]. Als Schwellenwerte Tag/Nacht werden die gesundheitlich relevanten Werte mit LDEN=65 dB (A) bzw. LNight=55 dB (A) herangezogen. Die Lärmkennziffer führt die Lärmbelastung an dem jeweiligen Ort und die Anzahl der dort betroffenen Anwohner zusammen; je mehr Menschen von hohen Immissionspegeln betroffen sind, desto größer ist ihr Wert und desto gravierender ist der Lärmkonflikt einzustufen. 3.2.2 Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse Im Regierungsbezirk Darmstadt ist ohne die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach und Wiesbaden die in Tabelle 5 angegebene Anzahl an Menschen von Straßenverkehrslärm betroffen. Abbildung 14 zeigt die Verteilung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die Pegel oberhalb von LDEN = 65 dB (A) ausgesetzt sind, auf die zehn Landkreise. Tabelle 5: Anzahl der betroffenen Bürger/-innen über LDEN und LNight im Regierungsbezirk Darmstadt (ohne Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach und Wiesbaden) dB (A) über 50 55 60 65 70 75 Summe bis 55 60 65 70 75 Belastete Menschen (nach VBEB) – Straßenlärm* LDEN LNight 69.500 111.400 31.800 49.000 10.100 26.200 900 6.900 100 700 194.200 42.900 * auf 100 Personen gerundet – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Regierungsbezirk Darmstadt (ohne Ballungsräume) 60 Abbildung 14: Anzahl der betroffenen Einwohner mit LDEN > 65 dB (A) je Landkreis Die Auswertung der Lärmkartierung Hessen 2012 ergibt für den Regierungsbezirk Darmstadt ohne die separat untersuchten Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach und Wiesbaden eine Anzahl von 323 Lärmkonfliktpunkten. Tabelle 6 zeigt deren Verteilung auf die zehn Landkreise. Tabelle 6: Anzahl der identifizierten Lärmkonfliktpunkte je Landkreis Landkreis Bergstraße Darmstadt-Dieburg Groß-Gerau Hochtaunuskreis Main-Kinzig-Kreis (inkl. Hanau) Main-Taunus-Kreis Odenwaldkreis Offenbach Rheingau-Taunus-Kreis Wetteraukreis Anzahl Lärmkonflikte 41 27 33 35 38 40 9 47 21 32 Genauere Beschreibungen zur Lage, Ausprägung der jeweiligen Lärmkonflikte, Anzahl der Betroffenen und der Höhe der Lärmkennziffer sind den Kapiteln 3.4.1 bis 3.4.10 zu entnehmen. 3.3 Die Mitwirkung der betroffenen Kommunen und der Öffentlichkeit § 47 d Abs. 3 BImSchG fordert eine Öffentlichkeitsbeteiligung, welche in ihrer Ausgestaltung rechtlich nicht näher festgelegt ist. In Anlehnung an Art. 8 Abs. 7 der EU-Richtlinie ist – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Regierungsbezirk Darmstadt (ohne Ballungsräume) 61 eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gefordert, die sich auch auf die Ausarbeitungsphase von Lärmaktionsplänen bezieht und nicht lediglich einer Offenlegung des fertigen Entwurfs eines Plans gleichkommt. Des Weiteren ist die Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Daraus folgt das Erfordernis von zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen. In der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten die Bürgerinnen und Bürger nach der Veröffentlichung der Lärmkartierung und zum Beginn der Lärmaktionsplanung die Gelegenheit, durch schriftliche Vorschläge und Anregungen für Lärmminderungsmaßnahmen an der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Bekanntmachung über die erste Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 01.04.2013 im Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz. 14/2013 S. 478) und auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt. In sämtlichen Bekanntmachungen wurde auf die auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) veröffentlichte Lärmkartierung sowie auf die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen im Bereich Straße für den Regierungsbezirk Darmstadt einzureichen, hingewiesen. Die Behandlung der Stellungnahmen kann anonymisiert und zusammengefasst in Kapitel 3.4 sowie ergänzend hierzu in tabellarischer im Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen des Regierungsbezirkes Darmstadt“ nachverfolgt werden. 3.4 Die Maßnahmenplanung im Regierungsbezirk Darmstadt Im Folgenden werden für die gemäß Kapitel 3.2.1 identifizierten Lärmkonflikte • bereits umgesetzte Maßnahmen der letzten Jahre, • derzeit geplante oder beabsichtigte Maßnahmen sowie • langfristige Strategien zur örtlichen Lärmminderung dargestellt. Lärmmindernde Maßnahmen werden häufig auch aufgrund anderer Fachplanungen, bei denen die Belange des Lärmschutzes mitberücksichtigt werden, geplant und realisiert. Zum Beispiel werden auf der Ebene der Bauleit- oder Verkehrsplanung immer auch die Belange des vorsorgenden Lärmschutzes berücksichtigt, indem bei den Planungen z.B. ausreichende Abstände zwischen Verkehrsträgern und Wohnbebauungen eingehalten werden. Sofern lärmmindernde Maßnahmen außerhalb der Lärmaktionsplanung geplant und umgesetzt wurden oder sich in Planung befinden, werden diese im vorliegenden Entwurf für Lärmkonfliktpunkte dokumentiert. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Bergstraße 62 3.4.1 Kreis Bergstraße Die im Kreis Bergstraße verlaufenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a sind in Abbildung 15 dargestellt. Abbildung 15: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Kreis Bergstraße Entlang der in Abbildung 15 dargestellten Straßen ergeben sich gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 folgende in Tabelle 7 aufgelistete Lärmkonflikte. Tabelle 7: Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im Kreis Bergstraße (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) Ort Bensheim Bensheim Bensheim Bensheim Bensheim Bensheim 12 Örtlichkeit B3 (volle Länge der Gemarkung) B47 Nibelungenstraße (östlich der B3) B47 Wormser Straße (westlich der B3) L3345 Schwanheimer Straße A5 L3345 Schwanheimer Straße (westlich der A5) LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 LNight in dB (A) >75 >55-60 >60-65 LKZ >65 12 LDEN LNight 0 1577 2240 509 65 0 527 149 231 32 0 222 86 2 868 1157 88 12 0 102 28 0 268 414 98 49 0 105 65 5 522 808 47 7 0 123 15 0 118 338 79 0 0 83 15 0 191 355 Lärmkennziffer (zur Erläuterung der Lärmkennziffer siehe Kapitel 3.2.1) – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Bergstraße Ort Bensheim Bensheim Bensheim Birkenau 63 Örtlichkeit L3345 Rohrheimer Straße, OT Schwanheim Berliner Ring (nördlich B47) K58 Gronauer Straße LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 LNight in dB (A) >75 >55-60 >60-65 LKZ 12 >65 LDEN LNight 46 3 0 58 6 0 109 148 58 0 0 88 0 0 82 174 197 89 0 196 152 0 1092 1597 136 14 0 141 30 0 419 542 23 4 0 22 9 0 94 116 34 0 0 31 20 0 101 162 Bürstadt L3804 (B38 alt) Odenwaldstr./Hauptstr. OT Birkenau L3408 (B38 alt) OT Reisen Hauptstraße B44 Bürstadt B47 62 0 0 100 4 0 97 237 Einhausen A67 10 0 0 84 0 0 6 113 Fürth B 460 (Krumbach) 12 2 0 13 3 1 43 58 Fürth B 38 (OT Lörzenbach) 46 22 0 47 28 1 266 346 Fürth B 38, L3099 (Fürth) 105 124 0 105 116 30 1159 1467 Heppenheim B3 Darmstädter Straße 251 21 1 244 69 1 728 999 Heppenheim B460 Lorscher Straße (westlich B3) B460 Lehrstraße, Siegfriedstraße (östlich B3 bis Kirschhausen) B460 Siegfriedstraße OT Wald-Erlenbach Tiergartenstraße 37 28 0 53 31 0 248 336 276 130 1 272 200 6 1610 2099 25 7 0 25 12 0 103 140 39 0 0 38 0 0 89 76 21 8 5 16 1 5 164 128 160 53 0 178 76 0 715 988 44 0 0 50 0 0 62 98 170 0 0 190 5 0 426 585 46 8 0 49 19 3 163 280 149 13 0 159 36 0 442 629 77 3 0 83 15 0 207 305 79 61 0 88 77 0 631 818 Neckarsteinach B45/B37 103 56 0 108 65 1 673 716 Rimbach B38 151 85 0 173 94 13 945 1251 Rimbach 41 17 0 40 23 3 216 281 Viernheim B460 Siegfriedstraße OT OT Mitlechtern A67/A6 48 5 2 224 7 2 111 430 Viernheim K4 Mannheimer Straße 17 0 0 31 0 0 40 69 Viernheim Weinheimer Straße (zwischen Robert-Koch-Str. und Wasserstraße) Weinheimer Straße 15 0 0 17 0 0 27 45 0 0 0 8 0 0 0 5 Birkenau Heppenheim Heppenheim Heppenheim Heppenheim Lampertheim Lampertheim Lampertheim Lampertheim Lautertal Bürgermeister-KunzStraße B44 L3110 OT Neuschloß, Forsthausstraße L3110 Römerstraße, Neuschloßstraße (östlich der B44) B47 Lautertal B 47 OT Elmshausen, OT Reichenbach B47 OT Gadernheim Mörlenbach B 38 Viernheim – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Bergstraße Ort 64 Örtlichkeit LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 LNight in dB (A) >75 >55-60 >60-65 LKZ 12 >65 LDEN LNight (westl August-Bebel-Str.) Viernheim Heidelberger Straße 39 1 0 43 22 0 106 222 Viernheim Wormser Straße, Nibelungenstraße, FriedrichEbert-Straße L3120 58 0 0 72 0 0 119 156 105 17 0 112 31 0 378 481 B3 150 38 0 165 60 0 592 816 WaldMichelbach Zwingenberg Im Folgenden wird auf alle Lärmkonflikte näher eingegangen, deren Lärmkennziffer während des gesamten Tages und/oder in der Nacht mehr als 200 beträgt. Darüber hinaus wurden im Einzelfall auch Lärmkonflikte mit geringerer Lärmkennziffer durch die Lärmaktionsplanung näher betrachtet, die ebenfalls hier dargestellt werden. Alle weiteren Lärmkonflikte und im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannte Orte werden tabellarisch in Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen des Regierungsbezirkes Darmstadt“ behandelt. Die folgenden Maßnahmenbeschreibungen orientieren sich an den im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannten Vorschlägen und den in Abhängigkeit der Höhe und des Ausmaßes der Lärmkonflikte durch die Lärmaktionsplanung verfolgten Maßnahmen. 3.4.1.1 Bensheim In Bensheim stellen die B 3, B 47, L 3345, A 5 Berliner Ring und K 58 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 8: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bensheim Ort Bensheim Bensheim Bensheim Bensheim Bensheim Bensheim Bensheim Bensheim Ortsteil LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 B3 509 65 0 527 149 0 B 47 Nibelungenstr. 231 32 0 222 86 2 B 47 Wormser Str. 88 12 0 102 28 0 L 3345 Schwanh. Str. 98 49 0 105 65 5 A5 47 7 0 123 15 0 Berliner Ring 58 0 0 88 0 0 K 58 Gronauer Str. 197 89 0 196 152 0 L 3345 Schwanh. Str. 79 0 0 83 15 0 (westlich der A 5) Straße B3 Passiver Schallschutz: An der B 3 in Bensheim wurden gemäß Mitteilung von Hessen Mobil bereits vor vielen Jahren passive Lärmschutzmaßnahmen an Wohngebäuden durchgeführt. Vor ca. 20 Jahren seien im Zuge der Umgestaltung der Rodensteinstraße von Norden kommend passiver Lärmschutz im Rahmen der Lärmvorsorge realisiert worden. Vor etwas über 10 Jahren – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Bergstraße 65 sei zudem der Bereich B 3 Rodensteinstraße bis Schwarzwaldstraße (Sportplatz) im Zuge der Lärmvorsorge durch passive Schallschutzeinrichtungen geschützt worden. Im weiteren Bereich der Schwarzwaldstraße sei bis zur Absenkung der Lärmsanierungsgrenzwerte nur in vereinzelten Fällen ein Anspruch auf Lärmsanierung in der Nacht gegeben. Hier wurden seither nur 3 Gebäude abgewickelt. Durch die Neufassung der VLärmSchR97 treten nun an weiteren Gebäuden Grenzwertüberschreitungen auf. Durch die zwischenzeitliche Geschwindigkeitsreduzierung von 70 auf 50 km/h sind jedoch auch weiterhin keine Überschreitungen am Tag und nur in geringem Umfang in der Nacht zu erwarten. Eine komplette Berechnung und Abwicklung in diesem Bereich gemäß der Lärmsanierung sei vorerst nicht geplant. Betroffene Eigentümer können aber bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung stellen. Für den Bereich der B 3 Darmstädter Straße in Bensheim und Auerbach wird derzeit eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Erste Berechnungsergebnisse zeigen, dass in den Ortskernen der beiden Abschnitte Lärmpegel von bis zu 72 dB (A) am Tag und 65 dB (A) in der Nacht erreicht werden. An den Stellen mit Signalanlagen liegen die Pegel durch die Störzuschläge noch darüber. Die Gebäude in den Bereichen werden jedoch zum überwiegenden Teil gewerblich genutzt. Nur vereinzelt, bzw. in den obersten Etagen befinden sich hier Wohnungen. In den Gebieten, in denen die Wohnnutzung überwiegt, liegen die Gebäude soweit zurück, dass meist nur die Nachtwerte der Lärmsanierung überschritten werden. Hessen Mobil stellt abschließend fest, dass für Anfang/Mitte 2015 in einem ersten Schritt geplant ist, alle Gebäudeeigentümer im Bereich Bensheim anzuschreiben, bei denen die Lärmsanierungsgrenzwerte überschritten würden. Ende 2015 / Anfang 2016 solle dann mit der Abwicklung von Auerbach begonnen werden. B 47 Nibelungenstraße (östlich der B 3) Tempolimit 30 km/h: 2011 wurde die Lärmsituation durch Hessen Mobil vom Ritterplatz bis zur Platanenallee (teilweise sehr hohe Schallreflektionen durch Stützmauern und Störzuschläge für die Signalanlagen Ritterplatz und Platanenallee) betrachtet. In einer weiteren Untersuchung (Bereich 2) die Bebauung an der Nibelungenstraße 35 / Platanenallee. Abschließende Bewertung durch Hessen Mobil von 2011: Rechnerisch ergibt sich durch eine mögliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h auf 30 km/h eine Pegelreduzierung von bis zu 2,5 dB (A). Bei Übertragung der berechneten Beurteilungspegel auf den gesamten vom RP Darmstadt geforderten Bereich vom Ritterplatz bis hinter die erste Kurve hinter der Parkstraße ist festzustellen, dass am Tag an ca. 7 bis 9 Wohngebäuden in einzelnen Etagen die Richtwerte überschritten werden. Mit Ausnahme von einem Gebäude befinden sich jedoch alle an Stellen mit besonderen Störfaktoren wie z.B. Signalanlagen. Durch die Streckenführung der ersten 300 Meter mit 2 Signalanlagen und 2 scharfen Kurven ist eine derzeitige Geschwindigkeitsannahme von 50 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Bergstraße 66 km/h vom Ritterplatz bis ca. Nibelungenstraße 30 auch nur rechnerisch möglich, da die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit eher darunter liegen dürfte. In der Nacht sind die Richtwerte an ca. 25 Gebäuden überschritten. An den Gebäuden mit besonderen Störfaktoren und der Nibelungenstraße 35 werden die Richtwerte bis zu 5,7 dB (A) überschritten und an den übrigen Gebäuden nur in einzelnen Etagen bis zu 2 dB (A). Auch hier ergibt sich durch eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h eine Pegelreduzierung von bis zu 2,5 dB (A). Der Untersuchung von 2011 liegen noch die Verkehrszahlen von 2005 zugrunde, die noch zusätzlich mit einer Verkehrssteigerung auf das Jahr 2011 (DTV=13.550) hochgerechnet wurden. Eine Überprüfung der 2010er Zahlen hat aber ergeben, dass die Verkehrszahl von 12.862 auf 12.309 bei gleichbleibenden Lkw-Anteil zurückgegangen ist. Eine Aktualisierung der Berechnung müsste somit mit rund 10 % niedrigeren Verkehrszahlen vorgenommen werden. Nach Auffassung von Hessen Mobil reduzieren sich die ohnehin schon meist geringfügigen Überschreitungen dadurch. Daher erübrigte sich eine Neuberechnung, da hierdurch weniger Überschreitungen und noch niedrigere Lärmpegel herauskommen. Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits fest und hat deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße um die Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen Möglichkeiten für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die B 47 Nibelungenstraße in Bensheim in der Nacht werden derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße geprüft. B 47 Wormser Straße (westlich der B 3) Passiver Schallschutz: Bereits 2005/2006 wurde dieser Bereich gemäß Mitteilung von Hessen Mobil im Rahmen der Lärmsanierung abgewickelt. Von den 21 angeschriebenen Wohnungs- und Gebäudeeigentümern wurden 10 Gebäude saniert. Durch die Neufassung der VLärmSchR97 treten nun jedoch auch vermehrt Grenzwertüberschreitungen am Tag auf, bzw. werden nun an zahlreichen weiteren Gebäuden, die etwas zurück liegen, die Immissionsgrenzwerte in der Nacht überschritten. Es ist von Hessen Mobil geplant, diesen Bereich neu zu untersuchen und die betroffenen Eigentümer anzuschreiben. Mit der Abwicklung dieses Bereichs kann frühestens ab 2016 gerechnet werden. Betroffene Eigentümer können bereits vorab bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung stellen. A5 Passiver Schallschutz: Derzeit liegen Hessen Mobil keine aktuellen Lärmberechnungen nach RLS-90 für die Wohnbebauung an der A 5 in Bensheim vor. Die aktiven Lärmschutzmaßnahmen wurden größtenteils im Zuge der Ausweisung von Baugebieten durch die Stadt Bensheim herge– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Bergstraße 67 stellt. Aus diesem Grund liegen auch keine genauen Unterlagen (Vermessung) usw. vor, um kurzfristig punktuell eine Berechnung nach RLS-90 durchführen zu können. Da sich das Untersuchungsgebiet über mehrere km erstreckt und durch sehr unterschiedliche Randbedingungen geprägt ist (verschiedene Abstände Straße – Gebäude, z.B. an der Anschlussstelle Bensheim / unterschiedliche Höhe der Gebäude von 2 bis 9 Stockwerken / bereits vorhandene Lärmschutzwände und Wälle an den naheliegenden Baugebieten BW 4 und BW 7) kann nicht mit einer groben Berechnung an einem Punkt gesagt werden, ob und in welchem Umfang die Werte der Lärmsanierung überschritten werden. Im Zuge der Ausweisung der Baugebiete wurde von der Straßenbauverwaltung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Forderungen auf Lärmschutzeinrichtungen gegen die Straßenbauverwaltung ausgeschlossen sind (Stellungnahmen vom 22.06.1975 Bebauungsplan BW 7 und am 12.12.1979 zum Bebauungsplan BW 4). Außerdem liegt in den meisten Fällen gem. Punkt 46 der VLärmSchR97 der Fall des Ausschlusses bzw. Minderung vor, da die zu der A5 naheliegenden Gebäude erst nach dem 1.4.1974 errichtet wurden. Da auf der A 5 bereits zu diesem Zeitpunkt starker Verkehr herrschte, ist in diesen Fällen eine Vorhersehbarkeit des Verkehrslärms abzuleiten und somit eine Lärmsanierung an den entsprechenden Gebäuden gem. VLärmSchR97 ausgeschlossen. Wegen der fehlenden Notwendigkeit der Untersuchung dieses Bereichs und des Ausschlusses der Lärmsanierung an so gut wie allen naheliegenden Gebäuden zur A 5 wurde von Hessen Mobil von einer vertiefenden Untersuchung Abstand genommen. L 3345 Schwanheimer Straße, Berliner Ring (nördl. der B 47) und K 58 Gronauer Straße Die Stadt Bensheim wird sich mit dem Thema der Verringerung der Lärmbelastung durch den motorisierten Verkehr im Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Bensheim, der dieses Jahr in Auftrag gegeben wird, befassen. Bezüglich der nachfolgenden, sich in der Straßenbaulast der Stadt Bensheim befindlichen Straßenzüge wird die Stadt zunächst eine detaillierte Aufstellung der vorhandenen und festgesetzten Gebietstypen (Art der baulichen Nutzung gemäß BauNVO) als Grundlage für Festlegung des erforderlichen Umfangs des Lärmschutzes vornehmen. Im Einzelnen sind folgende Lärmminderungsmaßnahmen Gegenstand der Prüfungen: • L 3345 Schwanheimer Straße Verbesserung ÖPNV zwischen Bensheim und Ortsteil Schwanheim • Berliner Ring (nördl. der B 47) Passiver Schallschutz: Den Bereich des Berliner Rings wird die Stadt Bensheim hinsichtlich der im Jahr 2014 eröffneten Westtangente, welche zur Entlastung des Berliner Rings führen soll, überprüfen. • K 58 Gronauer Straße Tempolimit 30 km/h: Die Gronauer Straße weist in weiten Teilen schon eine Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h auf, so dass geprüft werden muss, ob durch eine Ausweitung der Maßnahme noch eine Verbesserung der Lärmsituation zu erreichen ist. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Bergstraße 68 3.4.1.2 Birkenau In Birkenau stellt die L 3408 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 9: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Birkenau Ort Birkenau Birkenau Ortsteil Birkenau Reisen Straße L 3408 L 3408 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 136 14 0 141 30 0 23 4 0 22 9 0 L 3804 (B 38 alt) Odenwaldstraße/Hauptstraße Flüsterasphalt: Offenporige Asphalte (OPA) eignen sich gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil nicht für den Innerortsbereich. Bei anderen Flüsterasphalten (z.B. LOA 5D) handelt es sich derzeit nicht um Standardbauweisen. Derzeit werden die Standhaftigkeit und andere Eigenschaften durch Pilotprojekte überprüft. Solange diese noch nicht abgeschlossen sind, muss von einem Einbau abgesehen werden. Gabionenmauern: Eine Lärmschutzwand in Form einer Gabionenmauer wäre nur in Bereichen möglich, in denen die Bebauung von der Straße zurückliegt. In diesen Bereichen liegen hier aber keine oder nur so wenige Überschreitungen der Lärmsanierungswerte vor, dass die Kosten einer Lärmschutzwand nicht zu rechtfertigen wären. 3.4.1.3 Bürstadt In Bürstadt stellt die B 47 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 10: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bürstadt Ort Bürstadt Bürstadt Ortsteil Straße B 44 B 47 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 34 0 0 31 20 0 62 0 0 100 4 0 B 44 Passiver Schallschutz: Gemäß Mitteilung von Hessen Mobil grenzt direkt an die B 44 das Baugebiet "In den acht Morgen". Im Zuge der Festsetzung der 2. Änderung wurden sowohl aktive als auch passive Lärmschutzmaßnahmen für das Baugebiet ausgeschlossen. Das bedeutet, dass die drei naheliegenden Gebäude für die Abwägung zu aktiven oder passiven Lärmschutzmaßnahmen seitens des Straßenbaulastträgers nicht berücksichtigt werden können. Die schalltechnische Berechnung hat für das der B 44 am nächsten liegende Gebäude Lärmpegel von 67,1dB (A) am Tag und 59,9 dB (A) in der Nacht ergeben. Im Bereich der alten Bebauung wurden an dem Gebäude, das der B 44 am nächsten liegt, Lärmpegel von 61,9 am Tag und 54,8 dB (A) in der Nacht errechnet. Somit werden die Auslösewerte der Lärmsanierung von 67 dB (A) am Tag und 57 dB (A) in der Nacht für All- – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Bergstraße 69 gemeine Wohngebiete nicht erreicht. Somit kann kein passiver oder aktiver Schallschutz auf Kosten des Straßenbaulastträgers gewährt werden. B 47 Passiver Schallschutz: Gemäß Mitteilung von Hessen Mobil befinden sich entlang der B 47 umfangreiche aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von verschiedenen Lärmschutzwänden in unterschiedlicher Höhe und eines Lärmschutzwalles. Die Auslösewerte der Lärmsanierung am Tag werden überall eingehalten, während die der Nacht an rund 15 Gebäuden im Bereich des Baugebietes „südlich der Kettelerstraße" trotz des Walls bzw. der Wand in den obersten Etagen überschritten werden. Die Werte der Lärmsanierung werden in den unteren Etagen auch in der Nacht sowie in allen anderen Baugebieten sowohl am Tag als auch in der Nacht eingehalten. Für den Bereich von Bürstadt existiert Baurecht (aus dem Jahr 1971) für den 4-streifigen Ausbau. Wegen fehlender Angaben zum Lärmschutz würde für diesen Bereich eine Ergänzung aus schalltechnischer Sicht vorgenommen. In dieser Ergänzung ist unter anderem auch geplant die Lärmschutzeinrichtungen im Bereich „südlich der Kettelerstr." zu erneuern. Die aktiven Maßnahmen in diesem Bereich sehen eine höhere Wand vor, sowie eine Verlängerung über die Bahnüberführung. Im Bereich des Lärmschutzwalles, wo die meisten Überschreitungen der Lärmsanierungsgrenzwerte auftreten, soll eine neue Wand vor den zu niedrigen Wall vorgesetzt werden. Der Neubau der Lärmschutzwand liegt dem BMVBS zur Einholung des Sichtvermerks vor. Anschließend soll ein eigenes Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Durch diese Maßnahmen werden die Lärmsanierungsgrenzwerte an allen Wohngebäuden entlang der B 47 Bürstadt eingehalten. Passive Abwicklungen der derzeit überschrittenen Gebäude gem. der Lärmsanierung werden aufgrund der geplanten aktiven Lärmschutzmaßnahmen nicht mehr durchgeführt. 3.4.1.4 Fürth In Fürth stellt die B 38 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 11: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Fürth Ort Fürth Fürth Ortsteil Fürth Lörzenbach Straße B 38 B 38 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 105 124 0 105 116 30 46 22 0 47 28 1 B 38 Der Bau einer B 38 Ortsumfahrung für Fürth und den Ortsteil Lörzenbach ist in der aktuellen Vorschlagsliste des HMWVL für den BVWP 2015 enthalten und wird auch von der Lärmaktionsplanung befürwortet. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Bergstraße 70 Tempolimit 70 km/h: - beidseitig der B 38 zwischen Krumbach und Fürth in Höhe der Rettungswache Die Berechnung durch Hessen Mobil hat ergeben, dass die Richtwerte in der Nacht nur an 2 Gebäuden geringfügig überschritten werden. Durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung von derzeit 100 auf 70 km/h reduzieren sich die Lärmpegel aber nur um 1,8 dB (A). Die Kriterien gemäß der Lärmschutz-Richtlinien-StV für eine Geschwindigkeitsbeschränkung sind somit nicht erfüllt. - zwischen Fürth und Lörzenbach. In dem beschriebenen Abschnitt befindet sich keine Wohnbebauung. Lediglich Gewerbebetriebe (Getränkemarkt, Autohäuser) befinden sich außerhalb der Ortsschilder. Eine Berechnung erübrigt sich dadurch. Tempolimit 30 km/h - in der Ortsmitte zwischen 22 Uhr und 6 Uhr: Die Berechnung durch Hessen Mobil ergibt Lärmpegel von 65 bis max. 67 dB (A) für die direkt an der B 38 stehenden Gebäude in der Nacht. Grundsätzlich sind somit die Kriterien gemäß der Lärmschutz-Richtlinien-StV für eine lärmbedingte Geschwindigkeitsbeschränkung erfüllt. Hessen Mobil stellt weiterhin fest, dass vor ca. 10 Jahren für die Ortsdurchfahrt Fürth ein umfangreiches Lärmsanierungsprogramm durchgeführt worden sei. Insbesondere nachts könnten lärmbedingte Belastungen der Wohnbevölkerung durch passive Lärmschutzmaßnahmen reduziert werden. Durch das bereits durchgeführte Lärmsanierungsprogramm würden die Lärmpegel in den Gebäuden bereits deutlich reduziert. Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits fest und hat deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße um die Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen Möglichkeiten für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die B 38 in Fürth in der Nacht werden derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße geprüft. Die Meinungsbildung in den kommunalen Gremien der Gemeinde Fürth über ein nächtliches Tempolimit ist gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Nachtfahrverbot für Lkw: Nach Hessen Mobil ist wegen fehlender Alternativrouten ein Nachtfahrverbot nicht möglich. Durch ein Verbot müsste der Verkehr auf die B 47 ausweichen, die bereits heute stark belastet ist. Hierdurch würde der Verkehr nur verlagert, was zu Lasten der Anwohner auf der B 47 gehen würde. Ein solches Vorgehen ist gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV unter Punkt 3.4 ausgeschlossen. Auszug: Es darf kein Straßenverkehrslärm durch Verkehrsverbote in andere Schutzgebiete verlagert werden. Bau eines Kreisels an der „Aldi-Kreuzung“ in Fürth. Der Bau eines Kreisels ist nach Mitteilung der Gemeinde Fürth derzeit in Planung. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Bergstraße 71 Regelmäßige Polizeikontrollen insbes. von Motorrädern. Motorradkontrollen sollen nach Mitteilung der Gemeinde Fürth durchgeführt werden. Blitzanlage beidseitig wirkend dauerhaft installieren zwischen Krumbach und Fürth in Höhe der Rettungswache und auch in der Ortsmitte von Fürth. Eine Aufstellung der vorgeschlagenen Blitzanlagen wird nach Mitteilung der Gemeinde Fürth abgelehnt. 3.4.1.5 Heppenheim In Heppenheim stellen die B 3 und B 460 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 12: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Heppenheim Ort Heppenheim Heppenheim Heppenheim Ortsteil Straße B 3 Darmstädter Str B 460 Lorscher Str. B 460 Lehrstraße, Siegfriedstraße LDEN in dB (A) >65>70>75 70 75 251 21 1 37 28 0 276 130 1 LNight in dB (A) >55>60>65 60 65 244 69 1 53 31 0 272 200 6 B 3 Darmstädter Straße Umbau des Knotenpunkts B 3/L 3120/L 3398 von Ampelregelung auf Kreisverkehrsplatz: Gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil treten bei dem Knotenpunkt wegen der zurückliegenden Bebauung in diesem Bereich nur an einem Gebäude minimale Überschreitungen der Lärmsanierungsgrenzwerte für Mischgebiete auf. An einem Gebäude in der Ludwigstraße werden Lärmpegel von bis zu 69,6 dB (A) am Tag (incl. 3 dB (A) Störzuschlag) und 59,5 dB (A) in der Nacht erreicht. Durch einen Umbau einer Ampel in einen Kreisverkehrsplatz ließen sich nach Hessen Mobil keine nennenswerten Lärmpegelverbesserungen erreichen. Die einzige Verbesserung sei der Wegfall des Störfaktors von 1 bis 3 dB (A) am Tag (je nach Abstand des Gebäudes zur Ampel). Eine spürbare Verbesserung wäre durch diese Maßnahme wenn überhaupt nur an einzelnen Gebäuden gegeben. Hessen Mobil kommt zu dem Ergebnis, dass ein Umbau einer Signalanlage zum Kreisverkehrsplatz mit der Begründung des Lärmschutzes nicht erfolgen kann. Die niedrige Pegelverbesserung stünde in keiner Weise im Verhältnis zu den anstehenden Kosten. B 460 Lorscher Straße (westlich B 3) und Lehrstraße, Siegfriedstraße (östlich B 3 bis Kirschhausen) Ortsumfahrung im Zuge der B 460: Ein Antrag auf Aufnahme einer möglichen Ortsumfahrung Heppenheim im Zuge der B 460 in den Bundesverkehrswegeplan wurde bereits von der Stadt gestellt. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Bergstraße 72 Sanierung der Straßen mit Flüsterasphalt: Nach Aussage von Hessen Mobil eignen sich offenporige Asphalte (OPA) nicht für den Innerortsbereich. Bei anderen Flüsterasphalten (z.B. LOA 5D) handele es sich nicht um Standardbauweisen. Derzeit werden die Standhaftigkeit und andere Eigenschaften durch Pilotprojekte überprüft. Solang diese noch nicht abgeschlossen sind, müsse von einem flächendeckenden Einbau abgesehen werden. B 460 Lorscher Straße (westlich B 3) Umbau des Knotenpunkts B 460, Uhlandstraße, Weiherhausstraße von Ampelregelung auf Kreisverkehrsplatz: Die von Hessen Mobil errechneten Lärmpegel im Bereich der Signalanlage B 460 / Uhland-, Weiherhausstraße liegen an der naheliegenden Uhlandstraße mit 66,4 dB (A) am Tag und 56,4 dB (A) in der Nacht unter den Lärmsanierungswerten. Somit bestünden die Voraussetzungen für die Lärmsanierung nicht. Unabhängig davon würden durch einen Umbau einer Ampel in einen Kreisverkehrsplatz keine nennenswerten Lärmpegelverbesserungen erreicht. Die einzige Verbesserung sei der Wegfall des Störfaktors 1 bis 3 dB (A) am Tag (je nach Abstand des Gebäudes zur Ampel). Eine spürbare Verbesserung wäre durch diese Maßnahme wenn überhaupt nur an einzelnen Gebäuden gegeben. Ein Umbau einer Signalanlage zum Kreisverkehrsplatz mit der Begründung des Lärmschutzes könne daher nicht erfolgen. Die niedrige Pegelverbesserung stünde in keiner Weise im Verhältnis zu den anstehenden Kosten. Tempolimit 30 km/h innerorts: Bereits im Zuge des Lärmaktionsplanes - 1. Stufe wurde Tempo 30 an der Lorscher Straße gefordert. Auch in den nachfolgenden Jahren wurde immer wieder die Forderung (auch von Seiten der Stadt Heppenheim), an der Lorscher Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 zu reduzieren, erhoben. Bei den zurückliegenden Berechnungen von Hessen Mobil wurde die Straßenverkehrszählung von 2005 mit einem DTV von 16.163 Kfz/24 h zugrundegelegt. Diese wurde noch auf das Jahr 2010 hochgerechnet. Den Berechnungen lag somit ein DTV von 17.000 Kfz mit einem Lkw-Anteil über 2,8 t von 5% zugrunde. Die Straßenverkehrszählung von 2010 geht nur noch von einem DTV von 12.460 Kfz/24h mit einem Lkw Anteil über 2,8t. von 6% am Tag und 7% in der Nacht aus. Die Lärmpegel haben sich somit nicht weiter erhöht. Trotzdem wurde die schalltechnische Berechnung erneuert, mit dem Ergebnis, dass noch Lärmpegel von max. knapp über 73 dB (A) am Tag und 66 dB (A) in der Nacht erreicht werden. Die Pegel sind rund 1 dB (A) niedriger gegenüber den Betrachtungen aus dem LAP - 1. Stufe. Die Richtwerte werden somit am Tag mit einigen Ausnahmen eingehalten, und in der Nacht überschritten. Hessen Mobil stellt ferner fest, dass an der Lorscher Straße bereits umfangreich Lärmsanierung durchgeführt worden seien. Mit Ausnahme von 5 Gebäudeeigentümern (die bereits mehrfach angeschrieben wurden) hätten alle Gebäudeeigentümer am Lärmsanierungsprogramm teilgenommen. Auch durch die Absenkung der Lärmsanierungsgrenz– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Bergstraße 73 werte kämen keine neuen betroffenen Gebäudeeigentümer hinzu, da die Immissionsgrenzwerte an der 1. Reihe bisher überschritten waren und die 2. Gebäudereihe zu weit zurückläge. Insbesondere nachts könnten lärmbedingte Belastungen der Wohnbevölkerung sehr wirksam durch passive Lärmschutzmaßnahmen reduziert werden. Zwar werde durch die Lärmsanierung an Außenwohnbereichen keine Reduktion des Beurteilungspegels erreicht, doch würden an der Lorscher Straße so geringe Überschreitungen am Tag auftreten, dass an den zurückliegenden Außenwohnbereichen die Richtwerte für Mischgebiete nicht überschritten würden. Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits fest und hat deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße um die Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen Möglichkeiten für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die B 460 in Heppenheim in der Nacht werden derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße geprüft. B 460 Lehrstraße, Siegfriedstraße (östlich B 3 bis Kirschhausen) Tempolimit 30 km/h innerorts: Bereits im Zuge des Lärmaktionsplanes - 1. Stufe wurde Tempo 30 an der Siegfriedstraße gefordert. Auch in den nachfolgenden Jahren wurde immer wieder die Forderung (auch von Seiten der Stadt Heppenheim), an der Siegfriedstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 zu reduzieren, erhoben. Bei den zurückliegenden Berechnungen von Hessen Mobil wurde die SVZ von 2005 mit einem DTV von 14.840 Kfz/24 h zugrundegelegt. Diese wurde noch auf das Jahr 2010 hochgerechnet. Die SVZ von 2010 geht nur noch von einem DTV von 12.095 Kfz/24h mit einem Lkw Anteil über 2,8 t. von 7 % am Tag und 8 % in der Nacht aus. Die Lärmpegel haben sich am Tag etwas reduziert, während sie in der Nacht ungefähr gleich geblieben sind. Hessen Mobil stellt ferner fest, dass an der Siegfriedstraße bereits umfangreich Lärmsanierung durchgeführt worden sei. Alle Gebäudeeigentümer, bei denen die alten Lärmsanierungsgrenzwerte überschritten waren, seien bereits mehrfach angeschrieben worden. Über 80 % der Gebäudeeigentümer hätten bereits am Lärmsanierungsprogramm teilgenommen. Durch die Absenkung der Lärmsanierungsgrenzwerte sei es zu einigen wenigen neuen Überschreitungen gekommen, bzw. hätte sich der Anspruch auf den Tag Bereich erhöht. Insbesondere nachts können lärmbedingte Belastungen der Wohnbevölkerung sehr wirksam durch passive Lärmschutzmaßnahmen reduziert werden. Zwar werde durch die Lärmsanierung an Außenwohnbereichen keine Reduktion des Beurteilungspegels erreicht, doch würden an der Siegfriedstraße so geringe Überschreitungen am Tag auftreten, dass an den zurückliegenden Außenwohnbereichen die Richtwerte für Mischgebiete nicht überschritten würden. Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits fest und hat deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße um die Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hin– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Bergstraße 74 blick auf die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen Möglichkeiten für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die B 460 in Heppenheim in der Nacht werden derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße geprüft. 3.4.1.6 Lampertheim In Lampertheim stellen die B 44, L 3110, und B 47 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 13: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Lampertheim Ort Lampertheim Lampertheim Lampertheim Lampertheim LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 B 44 160 53 0 178 76 0 L 3110 Forst 44 0 0 50 0 0 Neuschloß hausstraße L3110 170 0 0 190 5 0 Römerstr. Rosengarten B 47 46 8 0 49 19 3 Ortsteil Straße B 44: Ortsumgehung: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat die Maßnahme „Ortsumgehung“ B 44 in die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) beschlossen. Der Antrag wurde an Hessen Mobil weitergeleitet und wird im Entwurf des BVWP als zu untersuchendes Vorhaben aufgeführt. Ganztägiges Lkw-Durchfahrtsverbot: Hessen Mobil stellt in seiner Stellungnahme zu einem ganztägigen Lkw-Durchfahrverbot fest, dass die B 44 in Lampertheim nach der Straßenverkehrszählung (SVZ) in drei Gültigkeitsbereiche aufgeteilt sei. Der einzige Bereich, der innerhalb der Ortsdurchfahrt gezählt worden sei, sei zwischen den Abzweigen der L 3110 in Richtung Rosengarten bzw. Neuschloss. In diesem Bereich läge der DTV bei 17.044 Kfz/24 h, der Lkw-Anteil über 3,5 t liegt bei 916 Fahrzeugen und der Lkw-Anteil zwischen 2,8 t und 3,5 t (Lieferwagen) bei 573 Fahrzeugen. Der Anteil des gesamten Verkehrs läge bei 8,7 % und der Anteil am Schwerverkehr (über 3,5 t) bei 5,5 % am Tag. Die Berechnung ergäbe derzeit eine Belastung von über 73 dB (A) am Tag. Durch die Störzuschläge der zahlreichen Signalanlagen treten aber auch an vielen Gebäuden höhere Pegel auf (über 76 dB (A)). Die Richtwerte seien somit grundsätzlich überschritten. Gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV handele es sich nur dann um geeignete Maßnahmen, wenn hierdurch mindestens eine Pegelverbesserung von 2,1 dB (A) erreicht wird. Durch den Anliegerverkehr kann auch bei einem Lkw-Fahrverbot über 3,5 t gerade am Tag keine komplette Entlastung erreicht werden. Ein Lkw-Fahrverbot würde somit nur zu einer Verlagerung eines Teils des Lkw-Verkehrs über 3,5 t (Durchgangsverkehr) auf benachbarte Strecken führen. Wie hoch dieser Anteil sei, ließe sich nur schwer abschätzen. In einer ersten Berechnung läge ein unveränderter Lkw-Anteil der Fahrzeuge unter 3,5 t vor. Der SV– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Bergstraße 75 Anteil reduziere sich dagegen um 80 %. Die Lärmpegel würden sich hier um 1,6 dB (A) reduzieren. Nur durch eine theoretische komplette Verlagerung des Lkw-Verkehrs über 3,5 t würden sich die Lärmpegel um 2,2 dB (A) reduzieren. Die Kriterien der LärmschutzRichtlinien-StV für ein Lkw-Fahrverbot seien somit formal nicht erfüllt. Die Forderung nach einem generellen Durchfahrtsverbot für Lkw (ganztägig) bleibt seitens der Stadt Lampertheim nach wie vor bestehen. Auch die Lärmaktionsplanung hält an dem Ziel der Einrichtung eines ganztägiges Lkw-Fahrverbotes fest und hat deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße um die Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen Möglichkeiten für die Anordnung eines ganztägigen Lkw-Durchfahrverbotes für die B 44 in Lampertheim werden derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße geprüft. L 3110 Ortsteil Neuschloss, Forsthausstraße Bei der L 3110 Ortsteil Neuschloss handelt es sich nicht um eine Ortsdurchfahrt im straßenrechtlichen Sinne. Straßenbaulastträger ist demnach Hessen Mobil. Die Anregungen/Stellungnahmen der Öffentlichkeit können seitens der Stadt Lampertheim wie folgt bewertet werden: Nachbesserung der Lärmschutzwand: Hier erfolgt schon seit mehreren Jahren eine Sanierung in einzelnen Abschnitten. Hessen Mobil hat an verschiedenen Punkten Lärmberechnungen durchgeführt. Es werden im Bereich Akazienweg Lärmpegel von 57,9 bis 64,7 dB (A) am Tag und 49,7 bis 56,5 dB (A) in der Nacht erreicht. Die unterschiedlichen Werte kommen durch die Etagen und die Geschwindigkeit zustande. Da an keinem Punkt die Auslösewerte der Lärmsanierung erreicht werden, ist laut Hessen Mobil eine Nachbesserung an der Lärmschutzwand auf Kosten des Straßenbaulastträgers ausgeschlossen. Verlegung des Ortsausgangsschildes: Diese Maßnahme wurde bereits durch Hessen Mobil und die untere Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße unter Hinweis auf die Verwaltungsvorschrift zur StVO negativ beurteilt. Gemäß § 42 StVO Richtzeichen ist unter den Punkten zu Zeichen 310 und 311 Ortstafel klar geregelt, dass die Zeichen ohne Rücksicht auf Gemeindegrenzen und die Straßenbaulast dort anzubringen sind, wo für den ortseinwärts fahrenden Verkehr die geschlossene Bebauung erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt nur vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden. Die Bebauung des Akazienweges ist durch eine Lärmschutzwand von der L 3110 getrennt. Folglich liegt hier keine geschlossene Randbebauung gemäß STVO vor. Die Ortstafel liegt bereits heute weit vor der geschlossenen Bebauung, weshalb aus Sicht von Hessen Mobil kein Grund für eine Verlegung besteht. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Bergstraße 76 Geschwindigkeitsmessungen: In der Ortsdurchfahrt Neuschloss sind jeweils für die Fahrtrichtungen stationäre Radaranlagen installiert. Eventuell könne nach Auffassung der Stadt Lampertheim die Positionierung der Anlagen überprüft werden (Beteiligung der Polizeiakademie –Abt. Verkehrstechnik- erforderlich). Tempolimit 30 km/h Ein Tempolimit wurde nach Auswertung der Lärmkartierung aufgrund der geringen Anzahl an Belasteten (0/0 Personen >70/60 dB (A)) und einer von der Lärmaktionsplanung vorgenommenen Priorisierung nicht weiter verfolgt. Schwarzer Weg ab Kreisel als Ortsumgehung L 3110 für Neuschloss erschließen: Neubaumaßnahmen in diesem Umfang erscheinen weder ökologisch noch politisch umsetzbar. Flüsterasphalt: Aufgrund der fehlenden Überschreitung der Auslösewerte der Lärmsanierung besteht nach Feststellung von Hessen Mobil kein Bedarf hier Flüsterasphalt einzubauen. Passive Schallschutzmaßnahmen: Es werden nur an einem Gebäude in der Forsthausstraße die Auslösewerte der Lärmsanierung in der Nacht überschritten. Eigentümer können bei Hessen Mobil das betreffende Haus erfragen und ggf. einen Antrag zur Bezuschussung von passiven Lärmschutzmaßnahmen in Schlafräumen stellen. Römerstraße, Neuschlossstraße (östlich der B 44) Durch den Aus- und Umbau der Römerstraße erfolgte weitestgehend eine Beruhigung der Römerstraße. Teilweise wird der Verkehr aus östlicher Richtung durch die Ostumgehung in Richtung Norden aufgenommen. Unbestritten sei nach Auffassung der Stadt Lampertheim jedoch nach wie vor der Schwerverkehrsanteil von der Römerstraße über die B 44 in Richtung Süden. Ein Durchfahrtsverbot für Lkw auf der B 44 würde hier ebenfalls eine Entlastung bringen. Wormser Straße (westlich der B44) Die Wormser Straße ist nicht kartiert (DTV von 6.432 Kfz./Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Es bleibt der Stadt Lampertheim unbenommen, ein eigenes Lärmgutachten durch die städtische Verkehrsbehörde bzw. die Kommune als Straßenbaulastträger in Auftrag zu geben, um die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h rechtlich begründen zu können. Ein Durchfahrtsverbot für Lkw auf der B 44 und der L 3110 würde hier ebenfalls eine Entlastung bringen. B 47 Ortsteil Rosengarten Lösung durch geplante 4-streifige Ortsumgehung Neubaumaßnahme durch Hessen Mobil – der Planfeststellungsbeschluss wird noch in 2015 erwartet. Mit der Realsierung der Ortsumgehung wäre der Lärmkonflikt beseitigt. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Bergstraße 77 3.4.1.7 Lautertal In Lautertal stellt die B 47 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 14: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Lautertal Ort Lautertal Lautertal Ortsteil Elmshausen Reichenbach Gadernheim Straße B 47 B 47 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 149 77 13 3 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 0 0 159 83 36 15 0 0 B 47 Ortsteil Elmshausen, Ortsteil Reichenbach Tempolimit: Ein Tempolimit wurde nach Auswertung der Lärmkartierung aufgrund der geringen Anzahl an Belasteten (2/4 Personen >72/62 dB (A)) und einer von der Lärmaktionsplanung vorgenommenen Priorisierung nicht weiter verfolgt. Flüsterasphalt: Offenporige Asphalte (OPA) eignen sich nach Aussage von Hessen Mobil nicht für den Innerortsbereich. Bei anderen Flüsterasphalten (z.B. LOA 5D) handelt es sich derzeit nicht um Standardbauweisen. Derzeit würden die Standhaftigkeit und andere Eigenschaften durch Pilotprojekte überprüft. Solang diese noch nicht abgeschlossen seien, müsse nach Hessen Mobil von einem Einbau abgesehen werden. Passiver Schallschutz: Ortsteil Elmshausen: Hessen Mobil stellt in seiner Stellungnahme fest, dass in den Jahren 1995 bis 1998 die gesamte Ortsdurchfahrt untersucht wurde. Die Eigentümer wurden entsprechend informiert. Auch in den Jahren danach kam es noch zu vereinzelten Abwicklungen. Bis heute wurden von den im Jahr 1995 ermittelten 70 Gebäuden bereits 43 abgewickelt. Die übrigen 27 Gebäudeeigentümer hatten zum damaligen Zeitpunkt kein Interesse und haben sich seither nicht mehr gemeldet. Durch die Absenkung der Lärmsanierungsgrenzwerte wird es bei ungefähr ähnlicher Verkehrszusammensetzung noch an bis zu 10 weiteren betroffenen Gebäuden zu Überschreitungen der Auslösewerte der Lärmsanierung kommen. Betroffene Gebäudeeigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung stellen. Ortsteil Reichenbach: Hessen Mobil stellt in seiner Stellungnahme fest, dass in den Jahren 1995 bis 1998 die gesamte Ortsdurchfahrt untersucht wurde. Die Eigentümer wurden entsprechend informiert. Auch in den Jahren danach kam es noch zu vereinzelten Abwicklungen. Bis heute wurden von den 1995 ermittelten 88 Gebäuden bereits 55 abgewickelt. Die übrigen 33 Gebäudeeigentümer hatten zum damaligen Zeitpunkt kein Interesse und haben sich seither nicht mehr gemeldet. Durch die Absenkung der Lärmsanierungsgrenzwerte wird es – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Bergstraße 78 bei ungefähr ähnlicher Verkehrszusammensetzung noch bei 10 bis 20 weiteren betroffenen Gebäuden zu Überschreitungen der Auslösewerte der Lärmsanierung kommen. Betroffene Gebäudeeigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung stellen. Ortsteil Gadernheim In Lautern und Gadernheim wurde seither noch keine flächendeckende Lärmsanierung durchgeführt. Anders als in Elmshausen und Reichenbach ist die Bebauung hier nicht so dicht, weshalb meist nur die Lärmsanierungsgrenzwerte in der Nacht überschritten worden sind. Durch die Absenkung der Auslösewerte werden nun auch hier an zahlreichen Gebäuden die Werte überschritten. Seither wurden in Gadernheim bereits 11 Gebäude saniert. An wie vielen der rund 100 Gebäude an der B 47 die Auslösewerte überschritten sind, müsste erst untersucht werden. Betroffene Gebäudeeigentümer können aber bereits vorab bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung stellen. 3.4.1.8 Mörlenbach In Mörlenbach stellt die B 38 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 15: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Mörlenbach Ort Ortsteil Mörlenbach Straße B 38 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 79 61 0 88 77 0 B 38 Mit der Planfeststellung und dem zu erwartenden Bau der Umgehungsstraße B 38a von Mörlenbach wird der Lärmkonflikt voraussichtlich gelöst, so dass eine Weiterverfolgung der anderen Vorschläge zur Lärmminderung nicht mehr erforderlich sein wird. 3.4.1.9 Neckarsteinach In Neckarsteinach stellt die B 45/B 37 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 16: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Neckarsteinach Ort Ortsteil Neckarsteinach LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 B 45/37 103 56 0 108 65 1 Straße B 45/B 37 Der Bau einer B 37 Ortsumfahrung für Neckarsteinach ist in der aktuellen Vorschlagsliste des HMWVL für den BVWP 2015 enthalten und wird auch von der Lärmaktionsplanung befürwortet. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Bergstraße 79 Tempolimit 30 km/h: Eine schalltechnische Überprüfung von Hessen Mobil zeigt, das bei der durchschnittlichen Bebauung, die direkt an der Bundesstraße liegt, Lärmpegel von bis zu 71,5 dB (A) am Tag und 64,5 dB (A) in der Nacht erreicht werden. Durch spezielle Störzuschläge wie durch Signalanlagen oder extrem dichte Bebauung (noch höhere Mehrfachreflektion) können an einzelnen Gebäuden auch noch höhere Lärmpegel erreicht werden. Anfang der 90er Jahre wurde nach Aussage von Hessen Mobil für die Ortsdurchfahrt Neckarsteinach ein umfangreiches Lärmsanierungsprogramm durchgeführt. Insbesondere nachts könnten lärmbedingte Belastungen der Wohnbevölkerung sehr wirksam durch passive Lärmschutzmaßnahmen reduziert werden. Zwar wird durch die Lärmsanierung an Außenwohnbereichen keine Reduktion des Beurteilungspegels erreicht, doch treten in der Ortsdurchfahrt Neckarsteinach so geringe Überschreitungen am Tag (Richtwert Wohngebiet) auf, dass an den zurückliegenden Außenwohnbereichen die Richtwerte für Wohngebiete nicht überschritten werden dürften. Die Richtwerte für Mischgebiete werden mit Ausnahme eventueller Gebäude mit speziellen zusätzlichen Störzuschlägen am Tag eingehalten. Nach Auffassung von Hessen Mobil scheidet eine flächendeckende Geschwindigkeitsbeschränkung am Tag aus Lärmschutzgründen aufgrund fehlender Überschreitung der Richtwerte aus. Sollte eine punktuelle Geschwindigkeitsbeschränkung in Betracht gezogen werden, müsste hierzu erst eine aufwendige komplette Untersuchung der Ortsdurchfahrt vorgenommen werden. Durch das bereits durchgeführte Lärmsanierungsprogramm würden die Lärmpegel in den Gebäuden jedoch bereits deutlich reduziert. Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits fest und hat deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße um die Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen Möglichkeiten für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die B 45/B 37 in Neckarsteinach in der Nacht werden derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße geprüft. 3.4.1.10 Rimbach In Rimbach stellen die B 38 und die B 460 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 17: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Rimbach Ort Rimbach Rimbach Ortsteil Rimbach Mitlechtern Straße B 38 B 460 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 151 85 0 173 94 13 41 17 0 40 23 3 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Bergstraße 80 B 38 Ortsumfahrung: Die Lärmaktionsplanung setzt sich für eine Umgehungsstraße B 38a für Rimbach ein. Diese ist im Bundesverkehrswegeplan im weiteren Bedarf und in der aktuellen Vorschlagsliste des HMWVL für den BVWP 2015 genannt. Tempolimit 30 km/h: Im Zuge des 1. Lärmaktionsplanes wurden durch Hessen Mobil an der B 38 in Rimbach Lärmberechnungen durchgeführt. Die Verkehrszahlen der Straßenverkehrszählung von 2005 und 2010 weichen nur geringfügig ab. Im Abschnitt 1 erhöht sich der DTV um rund 10 %, während sich der Güterverkehr von 1090 auf 882 Lkw reduziert. Durch die unterschiedliche Aufteilung über Tag und Nacht bedeutet dies, dass sich die Lärmpegel am Tag um 0,4 dB (A) auf bis zu 72,2 dB (A) reduzieren. In der Nacht bleiben die Lärmpegel mit bis zu 65,2 dB (A) gleich. Im Abschnitt 2 und Abschnitt 3 verringert sich dagegen der DTV geringfügig, während der Lkw-Anteil zunimmt. Hier werden jetzt Pegel von bis zu 74,1 dB (A) am Tag und 67,3 dB (A) in der Nacht erreicht. Nach der Stellungnahme von Hessen Mobil wurde an der Bebauung zur Bundesstraße in Rimbach bereits umfangreich Lärmsanierung durchgeführt. Insbesondere nachts könnten lärmbedingte Belastungen der Wohnbevölkerung sehr wirksam durch passive Lärmschutzmaßnahmen reduziert werden. Zwar wird durch die Lärmsanierung an Außenwohnbereichen keine Reduktion des Beurteilungspegels erreicht, doch würden an der Schlossstraße bzw. Staatsstraße so geringe Überschreitungen am Tag auftreten, dass an den zurückliegenden Außenwohnbereichen die Richtwerte nicht überschritten seien. Mit Ausnahme von 9 Gebäudeeigentümern hätten die Gebäudeeigentümer am Lärmsanierungsprogramm teilgenommen. Die Absenkung der Lärmsanierungsgrenzwerte wurde durch die Neubetrachtung in 2011 bereits berücksichtigt. Lediglich durch die geringfügige Lärmzunahme von 0,8 dB (A) in der Nacht könnte es eventuell noch zu bisher nicht betrachteten Überschreitung der Auslösewerte der Lärmsanierung in Abschnitt 1 und 2 kommen. Durch die Teilnahme von 85 bis 90 % der Gebäudeeigentümer am Lärmsanierungsprogramm liegt aus Sicht von Hessen Mobil kein Grund vor, das Thema Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 zu behandeln. Die Gemeinde Rimbach lehnt ein Tempolimit 30 km/h auf der B 38 Ortsdurchfahrt Rimbach ab. Zur Begründung teilt die Gemeinde Rimbach mit, dass die Ortsdurchfahrt sich durch eine gleichmäßige, absolut ebene Straßenführung auszeichnet bei ausreichender Straßenbreite und einer Durchfahrtslänge von mindestens 2 km von Ortstafel zu Ortstafel. Bei nächtlich reduziertem Verkehr besteht für die Kfz, insbesondere für Lkw, die gute Chance, in einem großen Gang und damit im unteren Drehzahlbereich vergleichsweise geräuscharm durch Rimbach zu fahren. Insoweit ist aus Sicht der Gemeinde Rimbach davon auszugehen, dass die berechnete Lärmminderung auf die speziellen Rimbacher Verhältnisse nicht anzuwenden ist. Dies erkläre sich vor allem dadurch, dass insbesondere der Lkw-Verkehr zwangsläufig kleinere Getriebegänge und damit höhere Drehzahlen wählt und es insgesamt zu mehr Schaltvorgängen kommen wird. Abgesehen von technischen Überlegungen stellt sich für die Gemeinde Rimbach die Frage nach der Kontrollierbarkeit – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Bergstraße 81 der geplanten Maßnahme. Die bestehenden stationären Geschwindigkeitsmessanlagen an den beiden Ortseingängen würden nicht ausreichen. Aufgrund der Stellungnahmen von Hessen Mobil und der Gemeinde Rimbach wird von Seiten der Lärmaktionsplanung ein Tempolimit 30 km/h nachts nicht weiter verfolgt. Die Einrichtung und insbesondere die Durchsetzung eines Tempolimits 30 km/h nachts erscheint unter den oben genannten Bedingungen gegen den Willen der Kommune nicht zweckmäßig. B 460 Siegfriedstraße, Ortsteil Mitlechtern Passiver Schallschutz: Bereits in den Jahren 2005/2006 wurde hier von Hessen Mobil eine Untersuchung der Ortsdurchfahrt vorgenommen. Diese kam zum Ergebnis, dass an 26 Gebäuden die Lärmsanierungsgrenzwerte überschritten waren. Die Überschreitungen beschränkten sich zum damaligen Zeitpunkt meist nur auf den Nachtbereich. Insgesamt haben 14 Gebäudeeigentümer am Lärmsanierungsprogramm teilgenommen, wobei bei einigen Gebäuden nur Schlafräume bezuschusst wurden. Die restlichen 12 verzichteten auf eine Antragstellung, bzw. stellten diese zurück. Durch die Absenkung der Lärmsanierungsgrenzwerte und einen geringfügigen Anstieg des Verkehrsaufkommens seit 2005 ist im Bereich der Ortsdurchfahrt Mitlechtern mit weiteren Gebäudeüberschreitungen zu rechnen. Bei einigen Gebäuden hat sich auch der Umfang der Ansprüche auf zusätzliche Etagen bzw. auch auf den Tag erweitert. Hessen Mobil stellt in seiner Stellungnahme fest, dass derzeit eine komplette Überprüfung und Abwicklung der Ortsdurchfahrt nicht vorgenommen werden könne. Betroffene Eigentümer könnten aber vorab bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung ihrer Anspruchsvoraussetzung stellen. 3.4.1.11 Viernheim In Viernheim stellen die A 67/A 6, K 4 Mannheimer Straße, Heidelberger Straße, Wormser Straße, Nibelungenstraße, Friedrich-Ebert-Straße Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 18: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Viernheim Ort Viernheim Viernheim Viernheim Viernheim Ortsteil Straße A67/A6 K 4 Mannh. Str. Heidelberger Str. Wormser Straße, Nibelungenstraße, Friedrich-Ebert-Str LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 48 5 2 224 7 2 17 0 0 31 0 0 39 1 0 43 22 0 58 0 0 72 0 0 A 67/A 6 Lärmschutzwand: Im Bereich der A 6/A 67 befinden sich bereits aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Wall / Wandkombinationen, bzw. Lärmschutzwänden. Eine schalltechnische Berechnung – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Bergstraße 82 von Hessen Mobil hat gezeigt, dass Lärmwerte von max. 62 dB (A) am Tag und 56 dB (A) in der Nacht in einzelnen Etagen erreicht werden. Der Untersuchungsbereich ist recht lang, weshalb nicht auszuschließen ist, dass punktuell auch in einzelnen Etagen die Auslösewerte der Lärmsanierung in der Nacht überschritten werden. Eine mögliche Überschreitung würde sich aber auf so wenige Gebäude beschränken, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bauliche kostenintensive aktive Maßnahmen auszuschließen seien. K 4 Mannheimer Straße Zwischen der Mönchhofstraße und der Robert-Schuman-Straße war bis Ende 2003 in beiden Fahrtrichtungen 50 km/h angeordnet. Aufgrund einer größeren Anzahl von Verkehrsunfällen in diesem Abschnitt in Fahrtrichtung Rhein-Neckar-Zentrum wurde hier nur in dieser Fahrtrichtung 30 km/h angeordnet. Es handelte sich ausschließlich um Unfälle zwischen Fahrzeugen, da vom Parken auf dem breiten Gehweg über den hohen Bordstein langsam auf die Fahrbahn einfuhren. Seit dieser Zeit wurden nur noch wenige Unfälle registriert. Eine Herabsetzung der zul. Höchstgeschwindigkeit aus Gründen des Lärmschutzes erscheint aufgrund der geringen Belasteten (0/0 Personen >70/60 dB (A)) als nicht umsetzbar. Heidelberger Straße Eine ca. 2,0 m hohe Lärmschutzwand auf dem vorhandenen Lärmschutzwall ist von Seiten der Stadt Viernheim angedacht. Aufgrund enormer Kosten ist für die Stadt Viernheim zur Zeit eine Herstellung nicht absehbar. Wormser Straße, Nibelungenstraße, Friedrich-Ebert-Straße Die Asphaltdecke der Nibelungen- / Wormser Straße ist erst 2006 erneuert worden. Daher schließen die Stadt Viernheim einen zeitnahen Deckenaustausch aus. 3.4.1.12 Waldmichelbach In Waldmichelbach stellt die L 3120 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 19: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Waldmichelbach Ort Ortsteil Waldmichelbach Straße L 3120 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 105 17 0 112 31 0 L 3120 Passiver Schallschutz: Die schalltechnische Untersuchung von Hessen Mobil hat gezeigt, das im Bereich, in der die Bebauung beidseitig direkt an der Bundesstraße liegt, und dieser zudem noch dicht bebaut ist, durch Mehrfachreflektionen Lärmpegel von bis zu 70,7 dB (A) am Tag und 62,4 dB (A) in der Nacht erreicht werden. An den nicht so dicht bebauten Gebieten werden rund 2 dB (A) niedrigere Werte an den Gebäuden, die direkt an der Landesstraße liegen, erreicht. In den Bereichen ohne direkte Reflektion gegenüber, bzw. bei leicht zurückliegender Bebauung liegen die Lärmpegel nochmals tiefer. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Bergstraße 83 Nach der Stellungnahme von Hessen Mobil dürften die Auslösewerte der Lärmsanierung bei nahezu allen Gebäuden, die direkt an der Landesstraße liegen, zumindest in der Nacht überschritten sein. Gebäudeeigentümer können einen entsprechenden Antrag auf Lärmsanierung bei Hessen Mobil stellen. 3.4.1.13 Zwingenberg In Zwingenberg stellt die B 3 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 20: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Zwingenberg Ort Zwingenberg Ortsteil Straße B3 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 150 38 0 165 60 0 B3 Tempolimit 30 km/h: Die B 3 in Zwingenberg weist recht unterschiedliche Randbebauungen auf. Richtung Ortsausgang liegt die Bebauung einige Meter zurück. Im Ortszentrum dagegen befindet sich die Bebauung sowohl direkt hinter dem Gehweg als auch einige Meter davon entfernt. Um die Lärmsituation grob beurteilen zu können, wurde für die B 3 in Zwingenberg für den Ortskern an zwei ungünstig gelegenen Gebäuden eine schalltechnische Berechnung durch Hessen Mobil erstellt. In den übrigen Bereichen sind durch die fehlenden Reflektionen (Mehrfachreflektion) und größeren Abstände die Lärmpegel entsprechend niedriger. Die Berechnung für das erste Gebäude zeigt den Fall mit normalen Schallreflektionen und Gebäude direkt hinter dem Gehweg. Die Berechnung für das 2. Gebäude zeigt den Fall mit hohen Schallreflektionen und direkt hinter dem etwas schmaleren Gehweg. Die Berechnung kommt zu dem Ergebnis, dass beim ersten Gebäude Lärmpegel von rund 71,5 dB (A) am Tag erreicht werden. In der Nacht werden Lärmpegel von 64,5 dB (A) erreicht. Beim 2. Gebäude liegen die Lärmpegel rund 1 dB (A) höher. Hier kommt es zu Werten von knapp 72,5 dB (A) am Tag und knapp 65,5 dB (A) in der Nacht. Hierbei handelt es sich aber um ungünstige Annahmen, die nur vereinzelt vorkämen. Die Lärmpegel beziehen sich auf Berechnungsergebnisse im EG. Im 1. OG liegen die Pegel bereits 0,8 dB (A) niedriger. Am Tag sei die Überschreitungen im EG nur punktuell, zumal werde die unterste Etage oftmals gewerblich genutzt. Die Richtwerte in der Nacht werden dagegen an mehreren Gebäuden überschritten. An der B 3 (Darmstädter Straße - Heidelberger Straße) wurde in der Vergangenheit bereits Lärmsanierung nach den alten Lärmsanierungsgrenzwerten durchgeführt. Wegen der nur geringen punktuellen Überschreitung für die Nachtstunden und der üblicherweise fehlenden Überschreitung am Tag wurde jedoch keine flächendeckende Lärmsanierung durchgeführt. Aufgrund der Absenkung der Lärmsanierungswerte treten nun flächendeckende Überschreitungen der Grenzwerte auf, weshalb angedacht ist, nun für den Bereich der B 3 in Zwingenberg eine flächendeckende Lärmsanierung durchzuführen. Insbesondere nachts können lärmbedingte Belastungen der Wohnbevölkerung sehr wirksam durch passive Lärmschutzmaßnahmen reduziert werden. Zwar wird durch die Lärm– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Bergstraße 84 sanierung an Außenwohnbereichen keine Reduktion des Beurteilungspegels erreicht, doch treten die Überschreitungen am Tag in so geringem Maße auf, dass auszuschließen ist, dass an zurückliegenden Außenwohnbereichen die Richtwerte überschritten werden. Sollte eine Geschwindigkeitsbeschränkung wirklich weiterverfolgt werden, müsste nach Hessen Mobil wegen der unterschiedlichen Randbebauung und der nur geringen Überschreitung noch überprüft werden, in welchen Bereichen und in welchem Umfang eine Überschreitung der Richtwerte auftritt. Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits fest und hat deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße um die Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen Möglichkeiten für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die B 3 in Zwingenberg in der Nacht werden derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße geprüft. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Landkreis Darmstadt-Dieburg 85 3.4.2 Landkreis Darmstadt-Dieburg Die im Landkreis Darmstadt-Dieburg verlaufenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a sind in Abbildung 16 dargestellt. Abbildung 16: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Landkreis DarmstadtDieburg Entlang der in Abbildung 16 dargestellten Straßen ergeben sich gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 folgende in Tabelle 21 aufgelistete Lärmkonflikte. Tabelle 21: Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im Landkreis Darmstadt-Dieburg (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) Ort AlsbachHähnlein AlsbachHähnlein AlsbachHähnlein 13 Örtlichkeit LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 LNight in dB (A) >75 >55-60 >60-65 LKZ 13 >65 LDEN LNight B3 45 7 0 46 11 0 132 153 L3100 OT Alsbach, Alte Bergstraße 43 0 0 62 1 0 48 89 L3112 Sandwiese 25 0 0 33 3 0 54 82 Lärmkennziffer (zur Erläuterung der Lärmkennziffer siehe Kapitel 3.2.1) – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Landkreis Darmstadt-Dieburg Ort Örtlichkeit 86 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 LNight in dB (A) >75 >55-60 >60-65 13 >65 LDEN LNight 5 0 81 120 38 30 8 297 404 0 55 11 0 122 162 15 0 27 18 0 136 175 29 0 0 32 1 0 58 80 23 2 0 21 2 0 51 48 418 60 0 467 118 0 1161 1694 AlsbachHähnlein L3112 OT Hähnlein, Alsbacher Straße 33 4 0 42 Babenhausen B26 39 18 7 Babenhausen L3065/L3116Bouxviller Straße/ Hindenburgstr. 33 10 Dieburg L3094 Frankfurter Straße 20 Eppertshausen L3095 Ober-Röder Str. LKZ Erzhausen K176 WilhelmLeuschner-Straße Griesheim B26 Griesheim A5/A67 61 8 0 98 28 0 180 359 Groß-Bieberau B38 87 48 0 92 61 0 477 608 Groß-Zimmern L3114 113 55 0 115 73 0 616 753 27 1 0 30 3 0 52 77 27 0 0 24 0 0 41 37 26 20 0 30 20 5 203 260 0 0 0 60 0 0 1 58 196 47 0 218 70 0 729 922 40 17 8 108 24 10 279 481 135 114 0 137 108 31 1180 1460 Mühltal Mühltal B449 OT Trautheim, Odenwaldstraße L3098 OT NiederBeerbach, Mühlstraße Ober-Ramstadt B426 OT Hahn Pfungstadt Pfungstadt Pfungstadt A5 (westlich) L3303 Mainstraße, Bergstraße A67 (westlich) OT Hahn, Eschollbrücken Reinheim B38, B426 Roßdorf B26 OT Bessunger Forst 11 2 0 8 6 0 39 54 Roßdorf L3104 Darmstädter Str. L3115 Dieburger Straße 99 23 0 96 31 0 408 470 Weiterstadt B42 131 16 0 152 27 0 391 554 Weiterstadt A5 8 0 0 35 0 0 11 51 Weiterstadt L3113 OT Gräfenhausen 26 0 0 50 0 0 35 74 120 0 0 161 2 0 272 360 37 0 0 134 0 0 27 233 Weiterstadt Weiterstadt OT Gräfenhausen Hauptstraße A5 westlich, OT Gräfenhausen Im Folgenden wird auf alle Lärmkonflikte näher eingegangen, deren Lärmkennziffer während des gesamten Tages und/oder in der Nacht mehr als 200 beträgt. Darüber hinaus wurden im Einzelfall auch Lärmkonflikte mit geringerer Lärmkennziffer durch die Lärmaktionsplanung näher betrachtet, die ebenfalls hier dargestellt werden. Alle weiteren Lärmkonflikte und im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannte Orte werden tabellarisch in Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen des Regierungsbezirkes Darmstadt“ behandelt. Die folgenden Maßnahmenbeschreibungen orientieren sich an den im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannten Vorschlägen und den in Abhängigkeit der Höhe und des Ausmaßes der Lärmkonflikte durch die Lärmaktionsplanung verfolgten Maßnahmen. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Landkreis Darmstadt-Dieburg 87 3.4.2.1 Lösung des Verkehrsproblems Ostumgehung Darmstadt: Aufgrund der Pendlerströme und des Wirtschaftsverkehres aus und in Richtung des Ostteiles des Landkreises Darmstadt-Dieburg und des gesamten Odenwaldkreises ergeben sich eine Reihe von Verkehrs- und Lärmproblemen. U.a. wegen der zentralen Insellage der Stadt Darmstadt, die nahezu vollständig vom Gebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg umschlossen wird, ergeben sich dabei gegenseitige Wechselwirkungen, die eine ortsübergreifende Betrachtung erfordern. Die ursprünglich geplante Nordostumgehung wird von der Stadt Darmstadt nicht mehr umgesetzt. Dagegen wurde die Nordostumgehung vom Landkreis Darmstadt-Dieburg als Maßnahme hoher Priorität (Verkehrsentwicklungsplan des Landkreises Darmstadt-Dieburg vom Mai 2011) befürwortet wegen der Staus im Berufsverkehr und wegen der Zunahme des Lkw-Verkehrs im Landkreis aufgrund des Lkw-Nachtfahrverbots in der Stadt. Diese Situation wird sich mit der geplanten Einführung eines Lkw-Durchfahrtsverbotes in Darmstadt auch tagsüber für die Be- und Entlader aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und dem Odenwaldkreis noch verschärfen. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg sucht nach einer Entlastungsstraße als Alternativlösung für die Verkehrsprobleme. Ein Beispiel für eine mögliche Entlastungsstraße könnte die Nordumfahrung Darmstadt durch Verlängerung der B 38 ab Roßdorf Richtung Norden durch den Wald östlich von Darmstadt vorbei an Messel zum Anfang der A 661 bei Egelsbach sein. In der Machbarkeitsstudie im Auftrag von Hessen Mobil vom 26.11.2013 wird die Verbesserung der Anbindung der Region Landkreis Darmstadt-Dieburg und Odenwaldkreis an das Autobahnnetz durch eine nördliche Umfahrung von Darmstadt untersucht mit dem Ergebnis, dass die vorgenannte Variante die Kriterien am besten erfülle. (Hessen Mobil, Machbarkeitsstudie (Internetquelle Stand 26.01.2015): http://www.echoonline.de/storage/med/home/nachrichten/268158_NOU_Machbarkeitsstudie.pdf Aufgrund der Verkehrsprobleme im Ostteil des Kreises ergeben sich an zahlreichen Stellen Lärmprobleme, die mit lokalen Maßnahmen nur schwer zu entschärfen sind. Der Straßenneubau kann an einer Stelle zu einer begrenzten Lärmzunahme und dafür an anderen Orten zu einer deutlichen Lärmentlastung führen. Für die gesamte Region kann es im Hinblick auf das Saldo der zusätzlich Be- und Entlasteten insgesamt zu einer Lärmreduktion kommen. 3.4.2.2 Alsbach-Hähnlein In Alsbach-Hähnlein stellt die B 3 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 22: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Alsbach-Hähnlein Ort Ortsteil Alsbach-Hähnlein Straße B3 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 45 7 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 46 11 0 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Landkreis Darmstadt-Dieburg 88 B3 Tempolimit 50 km/h im Bereich "In der Pfarrtanne": In Alsbach-Hähnlein wurde ein Tempolimit von 50 km/h (evtl. auch nur nachts) vorgeschlagen. Grundlage für eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist der Erlass der "Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm" (Lärmschutz-Richtlinien-StV) veröffentlicht durch das Bundesverkehrsministerium am 23.11.2007. Der Untersuchungsbereich ist als Mischgebiet ausgewiesen. In Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten und Gewerbegebieten liegen die Richtwerte bei: 72 dB (A) zwischen 06 Uhr und 22 Uhr tags 62 dB (A) zwischen 22 Uhr und 06 Uhr nachts Diese Richtwerte werden nach Überprüfung durch Hessen Mobil nicht überschritten. 3.4.2.3 Babenhausen In Babenhausen stellen die B 26 und die L 3065/L 3116 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 23: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Babenhausen Ort Babenhausen Babenhausen Ortsteil Straße B 26 L 3065 L 3116 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 39 18 7 33 10 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 38 30 8 55 11 0 B 26 Verlagerung des Verkehrs durch B 26-Südumgehung: In den vergangenen Jahren sei keine Verbesserung der Lärmentwicklung im betreffenden Streckenabschnitt der B 26 (Darmstädter Straße zwischen Einmündung Hindenburgstraße und Schaafheimer Straße) eingetreten. Trotz intensiver Bemühungen seitens der Stadt Babenhausen und des Landrates des Landkreises Darmstadt-Dieburg erfolgte bislang keine Fortführung der Planung und Umsetzung der B 26-Südumgehung. Das Land Hessen habe keine finanziellen Mittel zur Fortführung der Planung zur Verfügung gestellt, da das Vorhaben von Seiten des Bundes im Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 keine Finanzierungsperspektive besessen habe. Gemäß Verkehrsentwicklungsplan des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist die B 26Südumgehung Babenhausen eine Maßnahme mit hoher Priorität. Außerdem ist sie in der aktuellen Vorschlagsliste des HMWEVL für den BVWP 2015 aufgeführt. Lkw-Nachtfahrverbot und Tempolimit 30 km/h Gemäß der „Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm" ist für die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes eine Überschreitung der Richtwerte von 72 dB (A) am Tag und 62 dB (A) in der Nacht (Kern, Dorf, Mischgebiet) bzw. 70 dB (A) am Tag und 60 dB (A) in der Nacht (in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur und Altenheimen) erforderlich. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Landkreis Darmstadt-Dieburg 89 Hessen Mobil hat die erforderlichen Berechnungen durchgeführt. Bei der Berechnung der Lärmpegel wurden die bezüglich Lärmbelastung am ungünstigsten gelegenen Gebäude berechnet. Berechnung Tempo 50 km/h: Die Richtwerte Tag von 72 dB (A) sind nicht überschritten. Die Richtwerte für die Nacht von 62 dB (A) sind je nach Abstand zur Straße (B 26) an allen berechneten Gebäuden überschritten. Hier sind die höheren Richtwert-Überschreitungen im Zusammenhang mit dem Störzuschlag an Signalanlagen zu sehen. Nach den Berechnungen von Hessen Mobil sind bei der aktuell geltenden Höchstgeschwindigkeit an den meisten Wohngebäuden die Grenzwerte für eine Förderung im Zuge der Lärmsanierung an Bundesstraßen (Tag 69 dB (A) / Nacht 59 dB (A))überschritten. Daher kann von den betroffenen Gebäudeeigentümern bei Hessen Mobil Lärmsanierung beantragt werden. Berechnung Tempo 50 km/h und Lkw-Nachtfahrverbot: Mit der Anordnung eines Lkw-Nachtfahrverbotes würden die Richtwerte von 62 dB (A) an allen Gebäuden nachts unterschritten. Die Lärmsanierungsgrenzwerte von 59 dB (A) würden an einigen Gebäuden überschritten. Der Lärmpegel würde um 3 dB (A) (ab 2,1 dB (A) wird aufgerundet) verringert. Berechnung Tempo 30 km/h: Ein Tempolimit von 30 km/h in der Nacht würde eine Verringerung des Lärmpegels von 3 dB (A) erbringen. Bei der Mehrzahl der Gebäude wären die Richtwerte gar nicht mehr oder nur ganz leicht überschritten. Die B 26 hat in der Ortsdurchfahrt in Babenhausen eine Länge von ca. 1,5 km. In einer Länge von ca. 600 m verläuft an der Nordseite der B 26 die Bahnlinie DarmstadtAschaffenburg. Ansonsten sind viele gewerblich genutzte Gebäude entlang der B 26 angesiedelt. Es sind nur ca. 20 Wohngebäude und 6 z. Zt. leer stehende Häuser auf dem ehemaligen US-Kasernengelände vorhanden. Aufgrund der überregionalen Bedeutung der B 26, der geringen Überschreitungen der Richtwerte an den meisten Gebäuden sowie der relativ wenigen Wohngebäude (bezogen auf die Länge der B 26 in der Ortsdurchfahrt Babenhausen) kommt Hessen Mobil zu dem Ergebnis, dass von einem Tempolimit und auch von einem Lkw-Nachtfahrverbot abzusehen ist. Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits fest und hat deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises DarmstadtDieburg um die Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen Möglichkeiten für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die B 26 in – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Landkreis Darmstadt-Dieburg 90 Babenhausen in der Nacht werden derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg geprüft. L 3065/L 3116 Bouxviller Straße/ Hindenburgstraße Umbau der Lichtzeichenanlage-geregelten Knotenpunkte zu Kreisverkehrsplätzen: Ein Kreisverkehrsplatz wurde bereits 2007 realisiert, bereits im Entwurf geplant ist ein Kreisverkehrsplatz am Bismarckplatz. Ortsumgehung: Gemäß Verkehrsentwicklungsplan des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist die L 3116Westumgehung Babenhausen eine Maßnahme mit mittlerer Priorität. Nach Mitteilung von Hessen Mobil wurde die Westumgehung vom Land in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Die Stadt habe die Planung seinerzeit per Stadtverordnetenbeschluss abgelehnt. Dieser Beschluss habe nach wie vor Bestand. Eine Machbarkeitsstudie zu Varianten einer nord-süd-geführten Ortsumgehung wurde in den städtischen Gremien behandelt. Verkehrsinsel am Übergang Potsdamer Straße/Hainweg: Der vorgeschlagene Umbau lässt sich nach Auffassung von Hessen Mobil als lärmschutzmindernde Maßnahmen nicht begründen. 3.4.2.4 Bickenbach In Bickenbach stellt die B 3 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 24: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bickenbach Ort Bickenbach Ortsteil Straße B3 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 45 7 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 46 11 0 B3 Tempolimit: In Bickenbach wurde ein Tempolimit von 50 km/h oder zumindest das Versetzen des Ortsschildes vorgeschlagen. Grundlage für eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist der Erlass der "Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm" (LärmschutzRichtlinien-StV) veröffentlicht durch das Bundesverkehrsministerium am 23.11.2007. Der Untersuchungsbereich ist als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. In reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kurund Altenheimen liegen die Richtwerte bei: 70 dB (A) zwischen 06 Uhr und 22 Uhr tags 60 dB (A) zwischen 22 Uhr und 06 Uhr nachts Diese Richtwerte werden nach Überprüfung durch Hessen Mobil nicht überschritten, so dass ein Tempolimit an dieser Stelle von der Lärmaktionsplanung im Rahmen der vorgenommenen Priorisierung nicht weiter verfolgt wird. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Landkreis Darmstadt-Dieburg 91 Flüsterasphalt: Offenporige Asphalte (OPA) eignen sich nicht für den Innerortsbereich. Bei anderen Flüsterasphalten (z.B. LOA 5D) handelt es sich nicht um Standardbauweisen. Derzeit werden die Standhaftigkeit und andere Eigenschaften durch Pilotprojekte überprüft. Solang diese noch nicht abgeschlossen sind, muss von einem Einbau abgesehen werden. 3.4.2.5 Dieburg In Dieburg stellen die B 26 und die L 3094 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 25: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Dieburg Ort Dieburg Dieburg Ortsteil Straße B 26 L 3094 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 0 0 0 20 15 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 0 0 0 27 18 0 B 26 Tempolimit: Die Lärmaktionsplanung setzt sich für die Wiedereinführung des aufgehobenen Tempolimits auf der B 26 ein. Zwar ergibt sich für Dieburg durch die B 26 kein Lärmkonflikt (keine Lärmbelastungen >65/55 dB (A)). Dies ist aber eine Folge des Berechnungsverfahrens, da die nun gefahrenen sehr hohen Geschwindigkeiten mit entsprechendem sehr hohem Lärm in den Berechnungen nicht berücksichtigt werden können. Hessen Mobil teilt hierzu mit, dass Berechnungen in diesem Jahr bereits durchgeführt wurden. Gemäß der "Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm" ist für die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes eine Überschreitung der Richtwerte von 72 dB (A) am Tag und 62 dB (A) in der Nacht (Kern-, Dorf-, Mischgebiet) bzw. 70 dB (A) am Tag und 60 dB (A) in der Nacht (in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen) erforderlich. Das Ergebnis der Berechnung hat ergeben, dass die Richtwerte der LärmschutzRichtlinien-StV weit unterschritten sind. Zu der Forderung einer "realistischen Berechnung" ist anzumerken: Die Lärmschutz-Richtlinien–StV nennt als Berechnungsgrundlage in Punkt 2.1 und 2.2 ausdrücklich die "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) herausgegeben vom Bundesminister für Verkehr als Berechnungsgrundlage. Hier wird ausdrücklich unter Punkt 4.4.1.1.2 darauf hingewiesen, dass für Pkw grundsätzlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit jedoch höchstens 130 km/h und für Lkw höchstens 80 km/h Berücksichtigung finden. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Landkreis Darmstadt-Dieburg 92 L 3094 Frankfurter Straße: Passiver Lärmschutz: Passiver Lärmschutz wurde wie folgt schon durchgeführt: 12 Berechtigte, 10 abgewickelt von 2000 bis dato, 2 offen. Betroffene Immobilieneigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Lärmsanierung stellen. 3.4.2.6 Griesheim In Griesheim stellen die B 26 und die A 5/A 67 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 26: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Griesheim Ort Griesheim Griesheim Ortsteil Straße B 26 A 5/A 67 LDENin dB (A) >65-70 >70-75 >75 418 60 0 61 8 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 467 118 0 98 28 0 B 26 Reduktion der Verkehrsmenge durch Verlagerung des Verkehrs auf die Flughafenstraße bzw. Nordring und Anschluss an Süd- bzw. Westring: Die Ampeln an den Ortseingängen von Griesheim (B 26) wurden so von Hessen Mobil geschaltet, dass der Verkehr über den Nordring bevorzugt wird. Tempolimit: Gemäß der „Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm“ ist für die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes eine Überschreitung der Richtwerte von 72 dB (A) am Tag und 62 dB (A) in der Nacht (Kern, Dorf, Mischgebiet) bzw. 70 dB (A) am Tag und 60 dB (A) in der Nacht (in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen) erforderlich. Die lärmtechnische Berechnung durch Hessen Mobil hat ergeben, dass zwischen dem westlichen Ortseingang (von Riedstadt kommend) und der Lindenstraße die Nachtwerte an einigen Gebäuden leicht überschritten sind. Nur an den Stellen mit Signalanlagen liegen die Pegel durch die Störzuschläge (1-3 dB (A)) noch darüber. In dem hier angesprochenen Bereich befinden sich häufig Geschäftsräume im EG. An der B 26 (Wilhelm-Leuschner–Straße und Hintergasse) wurden in der Vergangenheit bereits Lärmsanierungsmaßnahmen durchgeführt. Ab der Lindenstraße bis zur Kreuzung Wilhelm-Leuschner-Straße / Flughafenstraße sind keine Richtwertüberschreitungen mehr vorhanden. In Griesheim (Ortsdurchfahrt B 26) treten nur vereinzelt geringe Überschreitungen der Richtwerte in der Nacht auf (nur im ersten Drittel der Ortsdurchfahrt – westlicher Ortseingang), weshalb nach Auffassung von Hessen Mobil auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung verzichtet werden sollte. Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits fest und hat deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises DarmstadtDieburg um die Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Landkreis Darmstadt-Dieburg 93 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen Möglichkeiten für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die B 26 Griesheim in der Nacht werden derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg geprüft. A 5/A 67 Tempolimit generell oder zumindest von 22 bis 6 Uhr: Die lärmtechnischen Berechnungen von Hessen Mobil haben für den nordöstlichen Bereich (Nordring) von Griesheim entlang der A 67 ergeben, dass die Richtwerte zur Durchführung einer straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme (Tempolimit) tags und nachts weit unterschritten sind. Im Bereich des Dreiecks A 67 / B 26 (Wilhelm-Leuschner-Straße) / A 5 hat die lärmtechnische Berechnung ergeben, dass an einigen Gebäuden die Richtwerte zur Durchführung einer straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme (Tempolimit) nachts überschritten sind. Allerdings wäre das Tempolimit nur auf eine Strecke von ca. 200 m auf der A 67 zu beziehen. Außerdem würde mit einem Tempolimit auf 100 km/h für Pkw nur eine Lärmminderung von bis zu 1,5 dB (A) am Tag und von bis zu 0,8 dB (A) in der Nacht erzielt. Somit sind die rechnerisch-rechtlichen Voraussetzungen für ein Tempolimit auf der A 67 in diesem Bereich nicht gegeben. Lärmschutzwände: Die Lärmberechnungen von Hessen Mobil haben im Bereich des Nordrings – entlang der A 67 – ergeben, dass die Lärmsanierungsgrenzwerte weder im allgemeinen Wohngebiet (67/57 dB (A)) noch im Mischgebiet (69/59 dB (A)) überschritten sind. Im Bereich des Dreiecks A 67/B 26/A 5 werden an 9 Gebäuden (3 Tag / 9 Nacht) die Lärmsanierungsgrenzwerte von 69/59 dB (A) überschritten. Da aber diese Gebäude nach Auskunft der Stadt Griesheim alle nach 1974 errichtet wurden, kann keine Förderung im Zuge der Lärmsanierung (aktiv und passiv) an BAB, B- und L-Straßen in Aussicht gestellt werden. 3.4.2.7 Groß-Bieberau In Groß-Bieberau stellt die B 38 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 27: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Groß-Bieberau Ort Groß-Bieberau Ortsteil Straße B 38 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 87 48 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 92 61 0 B 38 Ortsumfahrung: Der Bau einer B 38 Ortsumfahrung für Groß-Bieberau ist in der aktuellen Vorschlagsliste des HMWEVL für den BVWP 2015 enthalten und wird auch von der Lärmaktionsplanung befürwortet. Die Ortsumfahrung Groß-Bieberau befindet sich nach Mitteilung von Hessen Mobil derzeit im weiteren Bedarf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP). Damit besteht – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Landkreis Darmstadt-Dieburg 94 seitens des Bundes kein Planungsauftrag für das Land für die Ortsumfahrung GroßBieberau. Bei der Fortschreibung des BVWP hat Hessen die Ortsumfahrung GroßBieberau für den vordringlichen Bedarf angemeldet. Ergebnisse liegen voraussichtlich 2016 vor. 3.4.2.8 Groß-Zimmern In Groß-Zimmern stellt die L 3114 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 28: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Groß-Zimmern Ort Ortsteil Groß-Zimmern Straße L 3114 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 113 55 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 115 73 0 L 3114 Passiver Schallschutz: Nach Mitteilung von Hessen Mobil wurde passiver Schallschutz wie folgt schon durchgeführt: ca. 170 Berechtigte, ca. 50 abgewickelt von 1983 bis dato. Bei den noch nicht bezuschussten Wohngebäuden bleibt erst einmal zu prüfen, in welchem Baujahr die Gebäude entstanden sind (vor dem 01.04.1974?) und ob sie gewerblich genutzt werden (vgl. Kapitel 2.2.3.2). Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl sich dadurch noch reduzieren wird. Betroffene Immobilieneigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Lärmsanierung stellen. 3.4.2.9 Mühltal In Mühltal stellt die B 449 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 29: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Mühltal Ort Mühltal Ortsteil Trautheim Straße B 449 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 27 1 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 30 3 0 B 449 Odenwaldstraße Ortsteil Trautheim Passiver Schalschutz: Eine Untersuchung von Hessen Mobil über die Lärmbelastung in der Ortsdurchfahrt Trautheim im Zuge der B 449 hat ergeben, dass an 24 Gebäuden die maßgebenden Immissionsgrenzwerte überschritten sind. Es wurde die Gebietsart "Allgemeines Wohngebiet" mit den Grenzwerten 67 dB (A) am Tag und 57 dB (A) in der Nacht angesetzt. Es ist davon auszugehen, dass mehrere der betroffenen Gebäude nach 1974 erbaut wurden. Betroffene Eigentümer können einen Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für notwendige Maßnahmen des passiven Schallschutzes stellen. Danach erfolgt die jeweilige Einzelfallüberprüfung durch Hessen Mobil. 3.4.2.10 Ober-Ramstadt In Ober-Ramstadt stellt die B 426 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Landkreis Darmstadt-Dieburg 95 Tabelle 30: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Ober-Ramstadt Ort Ober-Ramstadt Ortsteil Hahn Straße B 426 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 26 20 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 30 20 5 B 426 Ortsteil Hahn Gemäß Bundesverkehrszählung 2010 beträgt der Gesamtverkehr 11.845 Kfz/Tag und der Schwerverkehrsanteil 683 Lkw/Tag. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund des nächtlichen Lkw-Durchfahrtsverbots der Stadt Darmstadt in Verbindung mit der neuen B 38Ortsumfahrung Reinheim der Lkw-Anteil zugenommen hat. Die Lärmaktionsplanung befürwortet daher Pläne für eine B 426-Ortsumfahrung des Ortsteils Hahn. Bis zur Fertigstellung einer Ortsumfahrung kommen die folgenden Lärmminderungsmaßnahmen in Betracht: Tempolimit 30 km/h oder passiver Lärmschutz: Die Grenzwerte für die Durchführung der Lärmsanierung sind überschritten. Auf Antrag der Wohnhauseigentümer entlang der Ortsdurchfahrt wird von Hessen Mobil im Einzelfall geprüft, ob die Voraussetzungen für die Förderung im Zuge der Lärmsanierung an Bundesstraßen gegeben sind. Die Berechnung der Beurteilungspegel durch Hessen Mobil hat ergeben, dass am Tag die Richtwerte für ein Tempolimit (aus Lärmschutzgründen) nicht erreicht und in der Nacht leicht überschritten werden. Allerdings gilt in der Ortsdurchfahrt für Lkw bereits ein Tempolimit von 30 km/h. Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits fest und hat deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises DarmstadtDieburg um die Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen Möglichkeiten für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die B 426 in Ober-Ramstadt Hahn in der Nacht werden derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg geprüft. 3.4.2.11 Pfungstadt In Pfungstadt stellen die L 3303 und die A 67 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 31: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Pfungstadt Ort Pfungstadt Pfungstadt Ortsteil Pfungstadt Hahn, Eschollbrücken Straße L 3303 A 67 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 196 47 0 40 17 8 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 218 70 0 108 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – 24 10 Landkreis Darmstadt-Dieburg 96 L 3303 Mainstraße, Bergstraße Tempolimit von 30 km/h: Hessen Mobil hat zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen eine schalltechnische Berechnung durchgeführt. Als Referenzpunkte wurden einzelne Gebäude in der Bergstraße sowie in der Mainstraße ausgewählt. Durch die schalltechnische Berechnung soll geklärt werden, ob die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien–StV an den Gebäuden überschritten werden und wie hoch diese Überschreitungen sind. In reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur und Altenheimen liegen die Richtwerte bei: 70 dB (A) zwischen 06 Uhr und 22 Uhr tags, 60 dB (A) zwischen 22 Uhr und 06 Uhr nachts. In Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten und Gewerbegebieten liegen die Richtwerte bei: 72 dB (A) zwischen 06 Uhr und 22 Uhr tags, 62 dB (A) zwischen 22 Uhr und 06 Uhr nachts. Als weiteres Kriterium muss durch eine straßenverkehrsrechtliche Maßnahme mindestens eine Absenkung des Lärmpegels um mindestens aufgerundet 3 dB (A) erreicht werden. Die Lärmschutz-Richtlinien–StV nennt als Berechnungsgrundlage in Punkt 2.1 und 2.2 ausdrücklich die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), herausgegeben vom Bundesminister für Verkehr, als Berechnungsgrundlage. Grundlagen zur schalltechnischen Berechnung sind: • die maßgebenden Verkehrsstärken für den Tag und die Nacht, ermittelt aus der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) • die Lkw-Anteile für Tag und Nacht • die Geschwindigkeit (50 bzw. 30 km/h) • die Anteile der Reflexion und der Mehrfachreflexionen • die baulichen und topographischen Gegebenheiten Die schalltechnische Berechnung kommt zu dem Ergebnis, dass die Richtwerte hauptsächlich in der Nacht überschritten werden. Bei einer Geschwindigkeitsreduzierung von derzeit 50 auf 30 km/h wird eine Pegelreduzierung von 2,1 dB (A) erreicht. Durch den bereits durchgeführten passiven Lärmschutz und die geringe Grenzwertüberschreitung ist ein Tempolimit von 30 km/h auszuschließen. Insbesondere nachts sind die lärmbedingten Belastungen der Wohnbevölkerung durch die o.g. passiven Lärmschutzmaßnahmen bereits reduziert worden. Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits fest und hat deshalb die Stadt Pfungstadt um die Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Seitens der Stadt Pfungstadt bestehen grundsätzlich keinerlei Bedenken gegen – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Landkreis Darmstadt-Dieburg 97 die Herabsetzung auf 30 km/h nachts; das Tempolimit sollte die gesamte Strecke der Ortsdurchfahrt erfassen. Die fachrechtlichen Möglichkeiten für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die L 3303 in Pfungstadt in der Nacht werden derzeit von der Stadt Pfungstadt geprüft. Vor Umsetzung der Maßnahme ist die Zustimmung der oberen Straßenverkehrsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt erforderlich. A 67 Ortsteil Hahn, Eschollbrücken Passiver Schallschutz: Der Untersuchungsbereich in Eschollbrücken ist als Mischgebiet ausgewiesen. Hier liegen die Richtwerte bei 69 dB (A) zwischen 06 Uhr und 22 Uhr tags bzw. 59 dB (A) zwischen 22 Uhr und 06 Uhr nachts. Untersucht wurde der "Tannenweg". Die Berechnung von Hessen Mobil hat ergeben, dass in diesem Bereich keine Grenzwertüberschreitung vorliegt. Für das Gebiet in Hahn hat Hessen Mobil den Untersuchungsbereich "Gernsheimer Straße", "Am Heiligenhaus" und "Am Falltor" berechnet, der als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist. Hier liegen die Richtwerte bei 67 dB (A) zwischen 06 Uhr und 22 Uhr tags bzw. 57 dB (A) zwischen 22 Uhr und 06 Uhr nachts. Grenzwertüberschreitungen in der Nacht gibt es an den Gebäuden Am Falltor. Ebenso wird der Bereich Gernsheimer Straße und Am Heiligenhaus in der Nacht überschritten. Es handelt sich um ca. 25 Gebäude, die jedoch nach Antragstellung einer genaueren Berechnung unterzogen werden müssen. Maßgebend z.B. ist das Baujahr oder ob schon eine Bezuschussung erfolgte. Betroffene Immobilieneigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Lärmsanierung stellen. 3.4.2.12 Reinheim In Reinheim stellt die B 38 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 32: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Reinheim Ort Ortsteil Reinheim Straße B 38 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 135 114 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 137 108 31 B 38 Die B 38-Ortsumfahrung Reinheim und Spachbrücken wurde im November 2013 neu eröffnet. Die auf Basis der Bundesverkehrwegezählung 2010 errechneten Belastetenzahlen der Lärmkartierung sind somit veraltet. Der Lärmkonflikt scheint mit der Entlastung durch die Ortsumfahrung maßgeblich reduziert. 3.4.2.13 Roßdorf In Roßdorf stellen die B 26 und die L 3104/L 3115 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Landkreis Darmstadt-Dieburg 98 Tabelle 33: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Roßdorf Ort Roßdorf Roßdorf Ortsteil Bess. Forst Straße B 26 L 3104 L 3115 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 11 2 0 99 23 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 8 6 0 96 31 0 B 26 Ortsteil Bessunger Forst Wiedereinführung des Tempolimits von 130 km/h: Gemäß Koalitionsvertrag sind sich die Koalitionspartner einig, dass der Lärmschutz an Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen, die sich in der Nähe einer Wohnbebauung befinden, insgesamt verbessert werden muss. Die B 26 ist zwischen Darmstadt und Dieburg eine vierspurige Schnellstraße, die sich im Bereich des Roßdorfer Ortsteils Bessunger Forst in der Nähe einer Wohnbebauung befindet. Die Lärmaktionsplanung setzt sich für die Wiedereinführung des aufgehobenen Tempolimits auf der B 26 ein. Zwar ergibt sich für Roßdorf durch die B 26 so gut wie keine Hochbelasteten >72/62 dB (A). Dies ist aber eine Folge des Berechnungsverfahrens, da die nun gefahrenen sehr hohen Geschwindigkeiten nach Aufhebung des Tempolimits mit entsprechendem sehr hohem Lärm in den Berechnungen nicht berücksichtigt werden können. Die Aufhebung des Tempolimits sollte rückgängig gemacht werden, da dies auf der gesamten 4-spurigen Strecke von Darmstadt-Ost bis Dieburg bei der umwohnenden Bevölkerung als unnötige zusätzliche Verlärmung wahrgenommen wird. Hessen Mobil teilt hierzu mit, dass die Berechnungen bereits durchgeführt wurden. Gemäß der "Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm" ist für die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes eine Überschreitung der Richtwerte von 72 dB (A) am Tag und 62 dB (A) in der Nacht (Kern, Dorf, Mischgebiet) bzw. 70 dB (A) am Tag und 60 dB (A) in der Nacht (in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen) erforderlich. Das Ergebnis der Berechnung hat ergeben, dass die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV unterschritten sind. Zu der Forderung einer "realistischen Berechnung" ist anzumerken: Die LärmschutzRichtlinien–StV nennt als Berechnungsgrundlage in Punkt 2.1 und 2.2 ausdrücklich die "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) herausgegeben vom Bundesminister für Verkehr als Berechnungsgrundlage. Hier wird ausdrücklich unter Punkt 4.4.1.1.2 darauf hingewiesen, dass für Pkw grundsätzlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit jedoch höchstens 130 km/h und für Lkw höchstens 80 km/h Berücksichtigung finden. L 3104 Darmstädter Straße Tempolimit 30 km/h: Hessen Mobil hat durch eine schalltechnische Berechnung geklärt, ob die Richtwerte der Lärmschutz Richtlinien–StV an den Gebäuden überschritten werden und wie hoch diese Überschreitungen sind. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Landkreis Darmstadt-Dieburg 99 In Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten und Gewerbegebieten liegen die Richtwerte bei 72 dB (A) zwischen 06 Uhr und 22 Uhr tags und 62 dB (A) zwischen 22 Uhr und 06 Uhr nachts. Als weiteres Kriterium muss durch eine straßenverkehrsrechtliche Maßnahme mindestens eine Absenkung des Lärmpegels um 3 dB (A) erreicht werden. Die Lärmschutz-Richtlinien–StV nennt als Berechnungsgrundlage in Punkt 2.1 und 2.2 ausdrücklich die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), herausgegeben vom Bundesminister für Verkehr, als Berechnungsgrundlage. Grundlagen zur schalltechnischen Berechnungen sind: • die maßgebenden Verkehrsstärken für den Tag und die Nacht, ermittelt aus der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) • die Lkw-Anteile für Tag und Nacht • die Geschwindigkeit (50 bzw. 30 km/h) • die Anteile der Reflexion und der Mehrfachreflexionen • die baulichen und topographischen Gegebenheiten Die maßgebende Verkehrsstärke an der Darmstädter Straße wurde mit einem DTV von 9.100 Kfz/24 h und einem Güterverkehrsanteil von 7,5 % am Tag und 9,4 % in der Nacht angenommen. Grundlage bildet die Straßenverkehrszählung von 2010. Dem DTV wurde ein Binnenverkehr von 15 % hinzugerechnet. Die schalltechnische Berechnung an der Darmstädter Straße kommt zum Ergebnis, dass die Richtwerte lediglich im Knotenpunktbereich durch den Zuschlag für Signalanlagen geringfügig überschritten werden. Bei einer Geschwindigkeitsreduzierung von derzeit 50 auf 30 km/h wird eine Pegelreduzierung von 2,5 dB (A) erreicht. Abschließende Bewertung von Hessen Mobil: Gemäß der Lärmschutz Richtlinien–StV ist für die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes eine Überschreitung der Richtwerte von 72 dB (A) am Tag und 62 dB (A) in der Nacht für ein Kern-, Dorf- oder Mischgebiet erforderlich. Da die Berechnungsergebnisse unter den Richtwerten liegen, besteht nach Punkt 2.1 der Vorschrift keine Möglichkeit, aus Lärmschutzgründen straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen anzuordnen. Passiver Lärmschutz: Passive Lärmschutzmaßnahmen wurde durch Hessen Mobil bereits durchgeführt: ca. 50 Berechtigte, 28 abgewickelt von 1988 bis dato, maximal 25 offen. Betroffene Immobilieneigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Lärmsanierung stellen. L 3115 Dieburger Straße In der Dieburger Straße ist ein Tempolimit 30 km/h überwiegend bereits vorhanden. Passiver Lärmschutz: Passiver Lärmschutz wurde durch Hessen Mobil wie folgt schon durchgeführt: 48 Berechtigte, 32 abgewickelt von 1988 bis dato,16 offen. Betroffene Immobilieneigentümer können bei Hessen Mobil einen auf Lärmsanierung stellen. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Landkreis Darmstadt-Dieburg 3.4.2.14 100 Weiterstadt In Weiterstadt stellen die B 42, A 5 und Hauptstraße Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 34: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Weiterstadt Ort Weiterstadt Weiterstadt Weiterstadt Ortsteil Weiterstadt Gräfenhausen Gräfenhausen Straße B 42 A5 Hauptstr LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 131 16 0 37 0 0 120 0 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 152 27 0 134 0 0 161 2 0 B 42 Lärmschutzwand: Die Stadt Weiterstadt fordert die Weiterführung der schon zum geringen Teil vorhandenen Lärmschutzwand im Bereich zwischen Darmstädter Straße und L 3094. Der Untersuchungsbereich ist als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Hier liegen die Grenzwerte bei 67 dB (A) zwischen 06 Uhr und 22 Uhr tags und 57 dB (A) zwischen 22 Uhr und 06 Uhr nachts. Hessen Mobil hat den Bereich zwischen der Darmstädter Straße und der L 3094 untersucht. Die Berechnungen von Hessen Mobil haben ergeben, dass in diesem Bereich eine Überschreitung der Lärmsanierungswerte an mehreren Gebäuden vorliegt, die jedoch nach Antragstellung einer genaueren Berechnung unterzogen werden müssen. Maßgebend ist hier das Baujahr des Gebäudes oder ob es schon einmal bezuschusst wurde (vgl. Kapitel 2.2.3.2). Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit werde von Hessen Mobil eine bauliche kostenintensive aktive Maßnahme ausgeschlossen. A 5 Ortsteil Gräfenhausen Lärmschutzwall: Der Einbau des Flüsterasphalts auf der A 5 hat zwar zu spürbaren Verbesserungen geführt, reicht aber nicht aus, die Lärmbelastung auf ein erträgliches Niveau zu senken. Die Stadt Weiterstadt sieht daher die Notwendigkeit einer freiwilligen Lärmsanierung entlang der Autobahn als gegeben an und stellt daher einen Bebauungsplan „Lärmschutz an der BAB A 5“ zur Errichtung eines Lärmschutzwalls auf, die den im Westen der Autobahn liegenden Siedlungsbereich des Stadtteils Gräfenhausen vor Verkehrslärm abschirmen soll. Hessen Mobil stellt hierzu fest, dass der Einbau des lärmarmen Splittmastixasphaltes als Versuchsstrecke angelegt wurde und daher keine Maßnahme der Lärmsanierung darstellt. Die Grenzwerte der Lärmsanierung sind weder am Tag noch in der Nacht überschritten (siehe schalltechnische Untersuchung des Büro Fritz von 2013 zum o.g. B -Plan). Eine finanzielle Beteiligung des Bundes oder des Landes Hessen bei der Umsetzung des Bebauungsplans „Lärmschutz an der BAB A 5“ ist somit nicht möglich. Hauptstraße Ortsteil Gräfenhausen Die Hauptstraße / Wixhäuser Straße im Stadtteil Gräfenhausen wird im Zusammenhang einer längerfristig geplanten Kanalsanierungsmaßnahme im nächsten Jahr grundhaft er– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Landkreis Darmstadt-Dieburg 101 neuert. Die Stadt Weiterstadt prüft nach eigener Aussage, ob im Zuge dieser Maßnahme die Einführung einer Einbahnstraßenregelung und, bei einer dann möglichen entsprechenden Gestaltung des Straßenraumes, die Einrichtung einer Tempo 30-Regelung umsetzbar ist. Die sich daraus ergebende Lärmminderung mache den vorgeschlagenen Einbau von lärmminderndem Asphalt LOA 5D obsolet. Sowohl die Reduzierung des Verkehrsaufkommens bei einem Einrichtungsverkehr als auch die geringere Geschwindigkeit in einer Tempo-30-Straße führen zu erheblicher Lärmreduzierung bereits an der Quelle. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Groß-Gerau 102 3.4.3 Kreis Groß-Gerau Die im Kreis Groß-Gerau verlaufenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a sind in Abbildung 17 dargestellt. Abbildung 17: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Kreis Groß-Gerau Entlang der in Abbildung 17 dargestellten Straßen ergeben sich gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 folgende in Tabelle 35 aufgelistete Lärmkonflikte. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Groß-Gerau 103 Tabelle 35: Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im Kreis Groß-Gerau (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) Ort Örtlichkeit LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 LNight in dB (A) >75 >55-60 >60-65 LKZ 14 >65 LDEN LNight Bischofsheim B43 71 4 0 67 14 0 178 266 Bischofsheim L3482 Darmstädter Str. 59 0 0 57 8 0 150 194 Büttelborn A67 19 0 0 53 0 0 17 92 Büttelborn A67 OT Klein-Gerau 13 1 0 40 3 0 20 77 Büttelborn B42/B44 17 1 0 30 3 0 35 67 Gernsheim B44 OT Klein-Rohrheim 38 7 0 43 11 0 102 174 Gernsheim K203 Wormser Straße 23 0 0 30 0 0 38 59 L3040 OT Ginsheim 53 7 0 65 20 0 149 223 229 13 0 190 79 0 704 997 50 41 9 45 54 12 523 701 7 7 0 31 10 0 60 121 45 6 0 85 13 4 123 287 139 57 0 145 88 0 758 1012 18 0 0 16 0 0 15 5 264 80 0 265 157 0 1202 1794 158 177 101 157 199 120 2965 3413 89 18 0 122 31 0 315 503 123 16 0 158 55 0 387 676 2 0 0 5 0 0 2 4 15 0 0 34 0 0 5 18 B486 Gärtnerweg 72 46 0 70 31 0 479 348 Nauheim A67 17 2 0 24 4 0 38 91 Nauheim L3482 Mainzer Landstr. 15 2 0 17 2 0 34 52 Nauheim L3040 12 0 0 24 0 0 4 16 Rüsselsheim B519 Darmstädter Str. 11 0 0 25 0 0 19 42 Rüsselsheim B43 Rugbyring 144 0 0 184 11 0 310 500 Rüsselsheim L3040 Adam-Opel-Str. 116 14 0 132 29 0 360 475 Rüsselsheim L3040 Adam-Opel-Str. 65 0 0 76 0 0 73 116 GinsheimGustavsburg GinsheimGustavsburg GinsheimGustavsburg GinsheimGustavsburg B43 OT Gustavsburg L3040 Erzbergerstraße, L3042 Dr.-HerrmannStraße, OT Gustavsburg A60 OT Ginsheim und OT Ginsheimer Sand (Bischofsheim) Groß-Gerau A67 Groß-Gerau B44 OT Berkach und Dornheim Groß-Gerau L3094 Kelsterbach MörfeldenWalldorf MörfeldenWalldorf MörfeldenWalldorf MörfeldenWalldorf MörfeldenWalldorf MörfeldenWalldorf 14 Rüsselsheimer Straße, Frankfurter Straße B486 Langener Str, Westendstraße, Rüsselsheimer Straße B44 Gerauer Straße OT Mörfelden B44 Frankfurter Landstr. OT Walldorf Aschaffenburger Straße OT Walldorf Vitrollesring / Okrifteler Straße Lärmkennziffer (zur Erläuterung der Lärmkennziffer siehe Kapitel 3.2.1) – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Groß-Gerau Ort 104 LDEN in dB (A) Örtlichkeit >65-70 >70-75 LNight in dB (A) >75 >55-60 >60-65 LKZ 14 >65 LDEN LNight OT Königstädten Rüsselsheim B486 Haßlocher Straße 59 0 0 66 0 0 141 200 Rüsselsheim B486 Varkausstraße 31 0 0 42 0 0 47 82 Rüsselsheim A67 11 0 0 64 0 0 15 91 Rüsselsheim A67 OT Königstädten 21 0 0 42 0 0 32 102 Trebur L3012 Rüsselsheimer Str 18 3 0 19 5 0 52 66 Im Folgenden wird auf alle Lärmkonflikte näher eingegangen, deren Lärmkennziffer während des gesamten Tages und/oder in der Nacht mehr als 200 beträgt. Darüber hinaus wurden im Einzelfall auch Lärmkonflikte mit geringerer Lärmkennziffer durch die Lärmaktionsplanung näher betrachtet, die ebenfalls hier dargestellt werden. Alle weiteren Lärmkonflikte und im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannte Orte werden tabellarisch in Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen des Regierungsbezirkes Darmstadt“ behandelt. Die folgenden Maßnahmenbeschreibungen orientieren sich an den im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannten Vorschlägen und den in Abhängigkeit der Höhe und des Ausmaßes der Lärmkonflikte durch die Lärmaktionsplanung verfolgten Maßnahmen. 3.4.3.1 Bischofsheim In Bischofsheim stellen die B 43 und die L 3482 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 36: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bischofsheim Ort Bischofsheim Bischofsheim Ortsteil Straße B 43 L 3482 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 71 4 0 59 0 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 67 14 0 57 8 0 B 43 Bereich „Zur Pappelallee“ nördlich der B 43. Keine Beschneidung/Fällung der Bäume zum Erhalt des natürlichen Lärmschutzes: Von der Gemeinde Bischofsheim werden lediglich Maßnahmen zur Verkehrssicherung und nachhaltigen Bestandsentwicklung durchgeführt. Darüber hinaus stellen einzelne Baumreihen keinen effektiven Lärmschutz dar, da deren zusätzliche Lärmminderung nur sehr gering ausfällt. Fest installierte Radaranlagen zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit: Die Gemeinde Bischofsheim nimmt hier temporäre Messungen vor, für die Einrichtung fester Messpunkte ist hier die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Groß-Gerau zuständig. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Groß-Gerau 105 L 3482 (Darmstädter Straße) Passiver Schallschutz: Bereits in den Jahren 1993 bis 1996 wurden gemäß Hessen Mobil in der Ortsdurchfahrt Bischofsheim (L 3482) passive Lärmschutzmaßnahmen an ca. 20 Wohngebäuden im Zuge der Lärmsanierung an Landesstraßen durchgeführt. An den bereits geförderten Wohngebäuden kann keine erneute Lärmsanierung durchgeführt werden. Sehr viele Wohnhauseigentümer haben damals aber auf diese Förderung verzichtet oder ihre Immobilien wiesen keine Lärmwerte oberhalb der Grenzwerten der Lärmsanierung auf. Da diese Grenzwerte aber 2011 um 3 dB (A) abgesenkt wurden, ergibt sich nun folgender Sachstand: Von der Darmstädter Straße bis ca. Hausnummer 50 stehen die Gebäude (beidseits) direkt am Bürgersteig. In diesem Bereich liegen einige Gebäude über dem Grenzwert (Tag) und viele Gebäude über dem Grenzwert (Nacht) der Lärmsanierung. Ab der Darmstädter Straße über ca. Hausnummer 50 bis zum Ortsausgang (beidseits) liegen nur noch einige Gebäude über den Nachtgrenzwerten. Die Wohnhauseigentümer entlang der Darmstädter Straße können einen Antrag auf finanzieller Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen (für Wohn- und Schlafräume, die zur L 3482 hin liegen) bei Hessen Mobil stellen. Nach Eingang des Antrages folgt die Einzelfallprüfung durch Hessen Mobil. 3.4.3.2 Büttelborn In Büttelborn stellt die A 67einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 37: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Büttelborn Ort Büttelborn Büttelborn Büttelborn Ortsteil Straße A 67 Klein-Gerau A 67 B 42/B 44 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 19 0 0 13 1 0 17 1 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 53 0 0 40 3 0 30 3 0 A 67 Hessen Mobil hat mit der Gemeinde Büttelborn vereinbart, dass die neue Verkehrszählung 2015 abgewartet wird und bei Vorliegen der neuen Verkehrszahlen bezüglich einer eventuellen A 67-Verbreiterung zum aktuellen Planungsstand ein Sachstandsbericht erstellt wird. Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass eine eventuell errichtete Lärmschutzwand nach kurzer Zeit bei einem etwaigen Ausbau der A 67 wieder entfernt werden müsste. Die Lärmberechnung (mit dem jetzt bereits vorhandenen Lärmschutzwall) hat ergeben, dass bei einigen Wohngebäuden in der Nacht die Lärmsanierungsgrenzwerte überschritten werden und somit passive Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt werden können. Dazu müssen allerdings die Voraussetzungen vorliegen – dies wird von Hessen Mobil im Einzelfall überprüft. In Klein-Gerau sind an vier Wohngebäuden in der Heinrich-Engel-Straße die Lärmsanierungsgrenzwerte (Nacht) durch die A 67 überschritten. Liegen Schlaf- bzw. Kinderzimmer an der der A 67 zugewandten Gebäudeseite, so können hier passive Lärmschutzmaßnah– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Groß-Gerau 106 men durchgeführt werden. Dazu müssen allerdings die Voraussetzungen vorliegen – dies wird von Hessen Mobil im Einzelfall überprüft. Durch die geringe Anzahl der betroffenen Gebäude scheiden aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand auf Kosten des Straßenbaulastträgers aus. Tempolimit nachts: Gemäß der Lärmschutz-Richtlinien-StV ist für die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes eine Überschreitung der Richtwerte von 72 dB (A) am Tag und 62 dB (A) in der Nacht (Kern, Dorf, Mischgebiet) bzw. 70 dB (A) am Tag und 60 dB (A) in der Nacht (in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur und Altenheimen) erforderlich. Das Ergebnis der Berechnung von Hessen Mobil hat ergeben, dass die Richtwerte der LärmschutzRichtlinien-StV unterschritten sind. B 42/B 44 Die Lärmaktionsplanung schlägt aufgrund der geringen Belastetenzahlen >69/59 dB (A) passive Schallschutzmaßnahmen vor. Hessen Mobil stellt hierzu fest, dass in dem als Mischgebiet ausgewiesenen Untersuchungsbereich in Büttelborn die Grenzwerte bei 69 dB (A) tags und 59 dB (A) nachts liegen. Untersucht wurden Teile der Donaustraße. Die Berechnung von Hessen Mobil hat ergeben, dass in diesem Bereich die Auslösewerte der Lärmsanierung nicht erreicht werden. 3.4.3.3 Gernsheim In Gernsheim stellen die B 44 und K 203 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 38: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Gernsheim Ort Gernsheim Gernsheim Ortsteil Klein-Rohrheim Straße B 44 K 203 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 38 7 0 23 0 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 43 11 0 30 0 0 B 44 Ortsteil Klein-Rohrheim Geplant ist der Neubau der zweistreifigen B 44 als östliche Ortsumgehung von KleinRohrheim auf einer Gesamtlänge von 2,37 km. Gegenwärtig wird die Ausführungsplanung erstellt. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Groß-Gerau 107 Abbildung 18: Verlauf der geplanten Ortsumgehung Klein-Rohrheim [Hessen Mobil 2015] Die Lärmproblematik innerhalb Klein-Rohrheims dürfte damit in Zukunft gelöst sein. Für den Bau der Ortsumgehung gelten die Grenzwerte der Lärmvorsorge (vgl. Kapitel 2.2.3.4), wodurch sichergestellt ist, dass durch den Neubau kein zusätzlicher Lärmkonflikt geschaffen wird. K 203 Wormser Straße Der Kreis Groß-Gerau hat in seinem auf einen Zeitraum von 4 Jahren angelegten Bauprogramm keine Maßnahmen vorgesehen. Der Kreis Groß-Gerau ergreift bauliche Maßnahmen in der Regel nur, wenn dies aufgrund des schlechten baulichen Zustandes notwendig ist, da ansonsten auch keine Förderung nach GVFG möglich ist. Zudem wird dieser Abschnitt nach dem Bau der Ortsumfahrung Klein-Rohrheim (B 44) zu einer Stadtstraße abgestuft, womit sich die Rahmenbedingungen hier eventuell auch ändern. Aufgrund der geringen Anzahl an Belasteten ist dieser Bereich kein prioritär zu untersuchender Bereich der Lärmaktionsplanung. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Groß-Gerau 108 3.4.3.4 Ginsheim-Gustavsburg In Ginsheim-Gustavsburg stellen die B 43 und L 3040 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 39: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Ginsheim-Gustavsburg Ort GinsheimGustavsburg GinsheimGustavsburg GinsheimGustavsburg Ortsteil Straße Ginsheim L 3040 Gustavsburg B 43 Gustavsburg L 3040 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 53 7 0 65 20 0 229 13 0 190 79 0 50 41 9 45 54 12 L 3040 Ortsteil Ginsheim Passiver Schallschutz: Die lärmtechnische Berechnung durch Hessen Mobil hat ergeben, dass an den Wohngebäuden entlang der L 3040 (beidseits) zwischen der Einmündung der K 201 und der KarlLiebknecht-Straße die Grenzwerte der Lärmsanierung (tags) an einigen Gebäuden und (nachts) an fast allen Gebäuden überschritten sind. Die Wohnhauseigentümer in diesem Bereich der L 3040 können einen Antrag auf Durchführung von passiven Lärmschutzmaßnahmen bei Hessen Mobil stellen. Nach Eingang des Antrages folgt die Einzelfallprüfung durch Hessen Mobil. B 43 Ortsteil Gustavsburg Tempolimit 30 km/h nachts: Gemäß der "Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm" ist für die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes eine Überschreitung der Richtwerte erforderlich. Dies ist nach einer schalltechnischen Untersuchung durch Hessen Mobil hier im allgemeinen Wohngebiet in der Darmstädter Landstraße in der Nacht der Fall. Da auch die Pegelreduzierung von 3 dB (A) durch die Geschwindigkeitsreduzierung erreicht wird (2,5 dB (A) wird auf 3 dB (A) aufgerundet), liegen die rechnerisch-rechtlichen Voraussetzungen für eine Reduzierung von 50 auf 30 km/h in der Nacht im o.g. Bereich vor. Allerdings betrifft dies eine Strecke von nur ca. 300 m (einseitig) bei einer Gesamtstrecke von ca. 1,2 km der Ortsdurchfahrt Gustavsburg (B 43). Zurzeit werden passive Schallschutzmaßnahmen (im Zuge der Lärmsanierung an Bundes – und Landesstraßen) an den Wohngebäuden entlang dieser Ortsdurchfahrt B 43 Darmstädter Landstraße durchgeführt. Somit besteht auch für die Eigentümer der über den Nachtrichtwerten liegenden Wohngebäuden die Möglichkeit, in Schlafräumen entsprechende Lärmschutzfenster bzw. Schalldämmlüfter einbauen zu lassen (Förderung von bis zu 75 % durch die Bundesstraßenverwaltung). Aufgrund der wenigen Gebäude (auf die gesamte Ortsdurchfahrt bezogen), der geringen Überschreitung der Richtwerte, der kurzen betroffenen Strecke der Ortsdurchfahrt (und nur eine Straßenseite betreffend) sowie der Möglichkeit in der z. Zt. laufenden Lärmsanie– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Groß-Gerau 109 rung passive Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden durchzuführen, sollte von einer Geschwindigkeitsreduzierung nach Auffassung von Hessen Mobil in der Ortsdurchfahrt in Gustavsburg abgesehen werden. Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits fest und hat deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Kreises Groß-Gerau um die Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen Möglichkeiten für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die B 43 im Ortsteil Gustavsburg in der Nacht werden derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Kreises Groß-Gerau geprüft. L 3040 Ortsteil Gustavsburg Nach durchgeführter Straßenbaumaßnahme „Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge 3 und 3a im Zuge der L 3040 (Bahnunterführung)“ wird die Pestalozzistraße zur L 3040 aufgestuft und die Erzbergerstraße bzw. Dr.-Herrmann-Straße zur Gemeindestraße abgestuft. Danach soll nach Vorschlag von Hessen Mobil anhand der neuesten Verkehrszahlen eine schalltechnische Berechnung durchgeführt werden. 3.4.3.5 Groß-Gerau In Groß-Gerau stellen die A 67 und B 44 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 40: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Groß-Gerau Ort Ortsteil Groß-Gerau Groß-Gerau Dornheim Straße A 67 B 44 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 45 6 0 139 57 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 85 13 4 145 88 0 A 67 Lärmschutzwand, passiver Schallschutz: Für beide Forderungen gelten die Grenzwerte der Lärmsanierung. Gebiet nördlich der B 44: WA – Gebiet: Die Wohnhäuser seien nach Feststellung von Hessen Mobil nach 1974 errichtet. Es handelt es sich in diesem Bereich somit um an die A 67 herangerückte Wohnbebauung. Es sei darüber hinaus ein Lärmschutzwall vorhanden. Aufgrund dieses Umstandes sei Lärmsanierung auf Kosten des Straßenbaulastträgers in diesem Bereich nicht möglich. Gebiet südlich der B 44: MI-Gebiet: Die Auslösewerte der Lärmsanierung werden nach schalltechnischer Überprüfung von Hessen Mobil in diesem Bereich nicht überschritten. Eine Lärmsanierung auf Kosten des Straßenbaulastträgers sei in diesem Bereich daher nicht möglich. Tempolimit 100 km/h: Gemäß der „Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm“ ist für die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes eine Überschreitung der Richtwerte von 72 dB (A) am Tag und – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Groß-Gerau 110 62 dB (A) in der Nacht (Kern-, Dorf-, Mischgebiet) bzw. 70 dB (A) am Tag und 60 dB (A) in der Nacht (in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen) erforderlich. Die schalltechnische Berechnung durch Hessen Mobil hat ergeben, dass in diesem Abschnitt der A 67 die Richtwerte für eine straßenverkehrsrechtliche Maßnahme an einigen Wohngebäuden überschritten werden. Allerdings würde die Lärmreduzierung bei einem Tempolimit von 100 km/h für Pkw nur knapp 1 dB (A) betragen. Somit sei ein Tempolimit aus Lärmschutzgründen nicht möglich. B 44 Ortsteil Dornheim Ortsumgehung: Die Planfeststellung für den Neubau der B 44 Ortsumgehung Groß-Gerau/Dornheim wurde am 27.09.2013 eingeleitet. Die Ortsumgehung Dornheim wird auf einer Länge von rund 5 km westlich der Ortslage verlaufen. In der Prognose wird von einer Verkehrsbelastung von bis zu 14.400 Kfz/Tag ausgegangen. Dornheim wird dabei um bis zu 70 % vom Verkehr entlastet. Die Kosten werden auf rund 16,4 Mio. Euro veranschlagt. Aus Gründen des Lärmschutzes ist die Umgehungsstraße B 44 für Dornheim sinnvoll. Diese ist im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf und in der aktuellen Vorschlagsliste des HMWEVL für den BVWP 2015 genannt. Eine schnelle Realisierung wird auch seitens Hessen Mobil befürwortet. 3.4.3.6 Kelsterbach In Kelsterbach stellen die Rüsselsheimer Straße und Frankfurter Straße (ehem. B 43) einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 41: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Alsbach-Hähnlein Ort Kelsterbach Ortsteil Straße Rüsselsheimer Str. Frankfurter Straße LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 264 80 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 0 265 157 0 Rüsselsheimer Straße, Frankfurter Straße (ehem. B 43) Tempolimit von 30 km/h: Dieser seit ca. 2010 zur Stadtstraße abgestufte Streckenabschnitt fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich von Hessen Mobil, sondern der Stadt Kelsterbach. Die Stadt Kelsterbach hat hierzu mitgeteilt, dass seit dem Jahr 2014 die Rüsselsheimer Straße (ehemalige B 43) innerorts durch eine neue Hauptverkehrsstraße entlang der Bahntrasse vom Verkehr entlastet wird. Dadurch hat sich der Verkehr verlagert, so dass größtenteils die Rüsselsheimer Straße nur noch von Anliegern benutzt wird. Zusätzlich wurde die Geschwindigkeit der Rüsselsheimer Straße auf Tempo 30 km/h herabgesetzt. In diesem Jahr soll durch Einbauten von zusätzlichen Parkflächen und Verkehrsinseln die noch bestehende Wirkung als Durchfahrtstraße noch weiter reduziert werden. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Groß-Gerau 111 Die Frankfurter Straße wurde schon im Jahre 2013 durch Einbau von Minikreisel und Verkehrsinseln so beruhigt, dass die Lärmbelastung erheblich zurückgegangen ist. Verstärkt wurde dies zusätzlich durch die Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h. Die Lärmbelastung in der Rüsselsheimer Straße und Frankfurter Straße bewegt sich heute innerhalb den laut Lärmschutz-Richtlinien-StV vorgegebenen Grenzen. Die in der Tabelle genannten Belastetenzahlen, die auf Grundlage der Bundesverkehrszählung 2010 errechnet wurden, entsprechen daher nicht mehr der aktuellen Situation. 3.4.3.7 Mörfelden-Walldorf In Mörfelden-Walldorf stellen die B 486, B 44 und Vitrollesring Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 42: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Mörfelden-Walldorf Ort Ortsteil Mörfelden-Walldorf Mörf. Mörfelden-Walldorf Mörf. Mörfelden-Walldorf Walld. Mörfelden-Walldorf Mörfelden-Walldorf Mörf. Straße B 486 B 44 Gerauer Str. B 44 Frankfurter Str. Vitrollesring, Okriftel. Str. B 486 Gärtnerweg LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 158 177 101 157 199 120 89 18 0 122 31 0 123 16 0 158 55 0 15 0 0 34 0 0 72 46 0 70 31 0 B 486 Langener Straße, Westendstraße, Rüsselsheimer Straße Umgehungsstraße: Die Lärmaktionsplanung befürwortet aus Gründen des Lärmschutzes den Bau der Umgehungsstraße B 486 für Mörfelden. Diese ist im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf und in der aktuellen Vorschlagsliste des HMWVL für den BVWP 2015 genannt. Das Vorhaben befindet sich in der Planfeststellung. Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen muss die Planung allerdings angepasst werden. Derzeit wird die Verkehrsuntersuchung aktualisiert. Anschließend muss die Entwurfsplanung überarbeitet werden. Die B 486 Ortsumgehung umfährt die Ortslage von Mörfelden im Süden und schließt westlich und östlich an die bestehende B 486 an. Mit der Umgehungsstraße wird eine direkte, anbaufreie Verbindung zwischen der B 44 südlich und der B 486 westlich von Mörfelden hergestellt. Die Maßnahme bewirkt eine erhebliche Verkehrsentlastung in der Ortslage von Mörfelden. Das Verkehrsaufkommen im Verlauf der Ortsdurchfahrt der B 486 reduziert sich um ca. 50 %, was einer Entlastung von ca. 6.000 Kfz/24 h entspricht. Auch auf der B 44 ist eine deutliche Entlastung festzustellen; sie beträgt 30 % bzw. ca. 2.750 Kfz/24 h. [Hessen Mobil 2015] – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Groß-Gerau 112 Abbildung 19: Verlauf der geplanten Ortsumgehung Mörfelden-Waldorf [Hessen Mobil 2015] Tempolimit 30 km/h und ganztägiges Lkw-Durchfahrtsverbot: Die Stadt Mörfelden-Walldorf hatte mit Schreiben vom 22.04.2013 ein ganztägiges Durchfahrtsverbot auf der B 486 für den Schwerlastverkehr im Bereich des Gärtnerwegs und der Rüsselsheimer Straße sowie ein Tempolimit 30 km/h auf der B 486/B 44 Langener Straße, Westendstraße, Rüsselsheimer Straße, Gerauer Straße und Gärtnerweg bei Hessen Mobil beantragt. Der Stadt Mörfelden-Walldorf liegt eine schalltechnische Untersuchung von Hessen Mobil von Mai 2014 vor. Die schalltechnische Berechnung von Hessen Mobil an einem Wohngebäude in der Langener Straße kommt zum Ergebnis, dass bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h nur ein Mittelungspegel von bis zu 68,8 dB (A) am Tag und bis zu 62,0 dB (A) in der Nacht erreicht wird. Der erforderliche Richtwert von 72 dB (A) am Tag wird somit nicht erreicht; der Richtwert von 62 dB (A) in der Nacht werde knapp erreicht jedoch nicht überschritten. Bei einer Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf 30 km/h werde eine Pegelreduzierung von 2,5 dB (A) erreicht. Die schalltechnische Berechnung an zwei Wohngebäuden in der Westendstraße kommt zum Ergebnis, dass bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h nur Mittelungspegel von bis zu 69,0 bzw. 68,2 dB (A) am Tag und bis zu 60,4 bzw. 59,6 dB (A) in der Nacht erreicht werden. Die erforderlichen Richtwerte von 72 bzw. 70 dB (A) am Tag und 62 dB bzw. 60 dB (A) in der Nacht werden somit nicht erreicht. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Groß-Gerau 113 Die schalltechnische Berechnung an einem Wohngebäude in der Rüsselsheimer Straße kommt zum Ergebnis, dass bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h nur ein Mittelungspegel von bis zu 69,6 dB (A) am Tag und bis zu 62,8 dB (A) in der Nacht erreicht wird. Der erforderliche Richtwert von 70 dB (A) am Tag wird somit nicht erreicht; der Richtwert von 60 dB (A) in der Nacht wird überschritten. Sofern in den o.g. Straßenzügen die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV nicht überschritten werden, besteht nach Auffassung von Hessen Mobil keine Möglichkeit für ein lärmbedingtes Tempolimit. In Bereichen, in denen die Richtwerte zwar überschritten seien, wäre aufgrund der geringen Anzahl an Richtwertüberschreitungen eine Anordnung dennoch unverhältnismäßig. Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits (zumindest bis zur Realisierung der geplanten Ortsumfahrung) fest und wird deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Kreises Groß-Gerau um die Prüfung auf die verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung bitten. B 44 Gerauer Straße, Ortsteil Mörfelden Diese Straße würde – wie oben dargelegt – durch eine B 486 Ortsumgehung durch eine Entlastung um ca. 2.750 Kfz/24 h auch profitieren. Tempolimit 30 km/h Die schalltechnische Berechnung habe gemäß Mitteilung von Hessen Mobil gezeigt, dass in der Gerauer Straße (B 44) nur im Bereich zwischen der Karlstraße und der Bachgasse die Richtwerte minimal überschritten werden. Ansonsten sind die Richtwerte am Tag in der Gerauer Straße nicht überschritten. In der Nacht sind die Richtwerte zwischen der Karlstraße und der Bachgasse um bis zu 4 dB (A) überschritten – die Pegelreduzierung durch ein Tempolimit auf 30 km/h würde ca. 2,6 dB (A) betragen. Der Bereich des allgemeinen Wohngebietes bezieht sich auf eine Durchfahrtsstrecke von ca. 350 m und betrifft ca. 30 Wohngebäude. Nach Auffassung von Hessen Mobil sollte von einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in der Nacht aufgrund der relativ wenigen Gebäude, die betroffen sind, sowie der kurzen Strecke abgesehen werden. Allerdings besteht auch hier für die Wohngebäudeeigentümer die Möglichkeit, passive Lärmsanierungsmaßnahmen zu beantragen. Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits fest und hat deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Groß-Gerau um die Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen Möglichkeiten für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die Gerauer Str. in Mörfelden-Walldorf in der Nacht werden derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Kreises Groß-Gerau geprüft. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Groß-Gerau 114 B 44 Frankfurter Landstraße, Ortsteil Walldorf (in Höhe Kornblumen-/Dahlien- und Veilchenweg) Tempolimit 50 km/h: Gemäß der Lärmschutz-Richtlinien-StV ist für die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes eine Überschreitung der Richtwerte von 72 dB (A) am Tag und 62 dB (A) in der Nacht (Kern-, Dorf-, Mischgebiet) bzw. 70 dB (A) am Tag und 60 dB (A) in der Nacht (in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur und Altenheimen) erforderlich. Das Ergebnis der Berechnung von Hessen Mobil hat ergeben, dass die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV nicht überschritten werden. Lärmschutzwand: Die lärmtechnische Berechnung von Hessen Mobil hat ergeben, dass der Auslösewert (Tag) für die Lärmsanierung an den Wohngebäuden unterschritten ist. Der Auslösewert (Nacht = 57 dB (A)) für die Lärmsanierung wird an den der B 44 zugewandten Gebäudeseite leicht überschritten. Die Errichtung einer Lärmschutzwand ist allerdings aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Kosten/Nutzen-Abwägung) aus Sicht von Hessen Mobil nicht möglich. Allerdings stünde den Wohnhauseigentümern entlang der 70 km/h-Zone der B 44 zu, einen Antrag auf Durchführung von passiven Lärmschutzmaßnahmen (allerdings nur in Schlaf- und Kinderzimmern, die zur B 44 hin liegen) bei Hessen Mobil zu stellen. Nach Eingang des Antrages folgt die Einzelfallprüfung durch Hessen Mobil. Vitrollesring / Okrifteler Straße Zu den Forderungen „Tempolimits 30/50 und Fahrverbot für Lkw“ sind gutachterliche Prüfungen notwendig. Die Stadt Mörfelden-Walldorf hat nach eigener Aussage bisher dazu noch keine Aufträge vergeben können. Zu den Forderungen „Untertunnelung, Lärmschutzwand, Schallschutz am südlichen und nördlichen Ende des bewohnten Teiles des Mörfeldener Vitrollesringes, keine Umführung der B 486 auf den Vitrollesring“ ist nach Mitteilung der Stadt Mörfelden-Walldorf das laufende Planfeststellungsverfahren der Südumgehung abzuwarten. Je nach Ausgang werden die Führung der Bundesstraßen und Straßenverkehre neu zu beurteilen sein. Zur Forderung „Permanente Geschwindigkeitskontrollen am Fußgängerüberweg Schlichter“ teilt die Stadt Mörfelden-Walldorf mit, dass diese vorhanden seien und spontane Messungen durchgeführt würden. B 486 Gärtnerweg Ein nächtliches Lkw-Durchfahrtsverbot ist vorhanden. Ebenso bezieht sich der Antrag der Stadt Mörfelden-Walldorf auf ein ganztägiges Lkw-Durchfahrtsverbot und ein Tempolimit 30 km/h auch auf diese Straße. Tempolimit 30 km/h und ganztätiges Lkw-Durchfahrtsverbot: Die schalltechnische Berechnung von Hessen Mobil an einem Wohngebäude im Gärtnerweg kommt zum Ergebnis, dass bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h ein Mittelungspegel von bis zu 66,8 dB (A) am Tag und bis zu 60,0 dB (A) in der Nacht erreicht wird. Der erforderliche Richtwert von 70 dB (A) am Tag wird somit nicht erreicht; der Richtwert von – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Groß-Gerau 115 60 dB (A) in der Nacht wird erreicht, jedoch nicht überschritten. Bei einer Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf 30 km/h wird eine Pegelreduzierung von 2,5 dB (A) erreicht. Die Lärmaktionsplanung verfolgt das Ziel einer Einrichtung eines Tempolimits (zumindest bis zur Realisierung der geplanten Ortsumfahrung) und wird deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Kreises Groß-Gerau um die Prüfung auf die verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung bitten. 3.4.3.8 Nauheim In Nauheim stellt die L 3482 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 43: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Nauheim Ort Nauheim Ortsteil Straße L 3482 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 15 2 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 17 2 0 L 3482 Mainzer Landstraße Zwischen den Einmündungen Dresdener Straße und Schillerstraße wird die Errichtung einer Lärmschutzwand oder der Einbau eines lärmmindernden Straßenbelags vorgeschlagen. Lärmschutzwand: Gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil ist im Bereich zwischen Bahnhofstraße und Schillerstraße auf der Nordseite der L 3482 nur ein Gebäude von Lärm oberhalb der Lärmsanierungswerte (nachts) betroffen, das allerdings nach dem 01.04.1974 errichtet wurde. Für Wohngebäude zwischen Dresdener Straße und Bahnhofstraße werden die Lärmsanierungswerte (nachts) überschritten. Die beiden ersten Gebäude an der Bahnhofstraße sind allerdings gewerblich genutzt. Somit wären nur noch fünf Wohngebäude durch die Lärmschutzwand zu schützen. Eine Errichtung sei aus Gründen der Wirtschaftlichkeit (Kosten/Nutzen) nicht möglich. Die Wohnhauseigentümer entlang der L 3482 zwischen Dresdener Straße und Bahnhofstraße können allerdings einen Antrag auf Durchführung von passiven Lärmschutzmaßnahmen bei Hessen Mobil stellen. Nach Eingang des Antrages erfolgt eine Einzelfallprüfung durch Hessen Mobil. Einbau eines lärmmindernden Straßenbelags: Bei der nächsten Deckenerneuerung werden von Hessen Mobil die Anspruchsvoraussetzungen (IGW-Überschreitung, Kosten, Wirtschaftlichkeit) überprüft. Sind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, wird ein lärmoptimierter Deckenbelag eingebaut. Dabei sollten folgende Randbedingungen eingehalten werden: • der lärmarme Fahrbahnbelag muss immer über den gesamten Querschnitt eingebaut werden, – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Groß-Gerau 116 • die Länge der Baumaßnahme mit dem lärmarmen Fahrbahnbelag sollte sowohl aus bautechnischen als auch aus Gründen der Lärmreduzierung mindestens 500 m betragen. 3.4.3.9 Rüsselsheim In Rüsselsheim stellen die B 519, B 43, L 3040 und die B 486 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 44: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Rüsselsheim Ort Rüsselsheim Rüsselsheim Rüsselsheim Rüsselsheim Rüsselsheim Ortsteil Straße B 519 B 43 L 3040 B 4861 B 4862 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 11 0 0 144 0 0 116 14 0 59 0 0 31 0 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 25 0 0 184 11 0 132 29 0 66 0 0 42 0 0 : Haßlocher Straße; 2: Varkausstraße 1 Fahrbahndeckenerneuerungen: Seit 2010 wurden in Rüsselsheim in folgenden Straßen Fahrbahndeckenerneuerungen durchgeführt: • Walter-Flex-Straße zwischen Richard-Wagner-Straße und Friedhofstraße (grundhafte Sanierung), • Bonner Straße/Waldweg bis zur Platanenstraße, • Wilhelm-Sturmfels-Straße, • Grabenstraße zwischen Königstädter Straße und Alte Poststraße, • Konrad-Adenauer-Ring zwischen Geschwister-Scholl-Str. und Am Meßrutengraben, • Am Weinfaß (Erneuerung der Kreuzungen), • Hasslocher Straße zwischen Rugbyring und Friedensstraße, • Varkausstraße ab Hessenring in Richtung Mörfelden (Durchführung: Hessen Mobil), • Darmstädter Straße von Süden kommend bis Rugbyring (Durchführung: Hessen Mobil). Lärmschutzwand und lärmmindernder Asphalt entlang der B 519 Darmstädter Straße: Das von der Stadt Rüsselsheim in Auftrag gegebene Gutachten (vgl. Lärmaktionsplan Teilplan Straßenverkehr der 1. Stufe „Machbarkeitsstudie“) zu Schallschutzwänden in der Darmstädter Straße hat ergeben, dass Kosten in Höhe von 1,5 Mio. € für wirksame Maßnahmen entstehen würden, welche die Stadt Rüsselsheim nicht tragen kann. Lkw-Durchfahrverbot: Verkehrszählungen haben gezeigt, dass der Anteil von Lkw und Lastzügen am Verkehrsaufkommen in Rüsselsheim mit teilweise über 10 % auffällig hoch ist. Ein Teil dieses LkwVerkehrs ist jedoch nicht zur Versorgung der Stadt bzw. ihrer Gewerbe- und Industriebetriebe erforderlich, sondern auf Ausweichverkehr von den Autobahnen A 67 und A 60 zurückzuführen. Aufgrund der häufigen Stauungen am Rüsselsheimer Dreieck, wird die Fahrt durch Rüsselsheim in Kauf genommen, um dem Stau auszuweichen. Der Anteil dieses Ausweichverkehrs wird auf 20 bis 25 % geschätzt. [HMUKLV 2015a] – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Groß-Gerau 117 Im Rahmen der Luftreinhalteplanung soll ab dem 1. September 2015 eine Beschränkung der Lkw-Fahrten in Rüsselsheim auf die Lkw erfolgen, die Ziel oder Quelle in der Stadt Rüsselsheim haben. Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Rüsselsheim, liegt momentan als Entwurf vor. Der abschließende Entschluss über die Maßnahme steht noch aus. Abbildung 20: Beschilderungskonzept des Lkw-Durchfahrverbotes in Rüsselsheim [HMUKLV 2015] Entsprechend dem in Abbildung 20 gezeigten Beschilderungskonzept sollen Lkw, die nicht Ziel oder Quelle in der Stadt Rüsselsheims haben, dazu gezwungen werden, die umgebenden Autobahnen als Umfahrung für die Stadt Rüsselsheim zu nutzen. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der Luftreinhalteplanung, wirkt sich jedoch auch positiv auf die Lärmsituation in den betroffenen Straßen aus. Je nach Anteil des Lkw-Verkehrs in den verschiedenen Straßenzügen fällt die erzielbare Minderung der Lärmbelastung unterschiedlich hoch aus. Geschwindigkeitskontrollen: Es ist von der Stadt Rüsselsheim geplant, über die mobile Radaranlage vermehrt Geschwindigkeitsmessungen entlang der B 43 Rugbyring und der L 3040 Adam-Opel-Straße durchzuführen. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Groß-Gerau 118 Ruhiges Gebiet/innerstädtische Erholungsfläche Ostpark: Die Aufnahme von ruhigen Gebieten/innerstädtischen Erholungsflächen in den vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplanes erfolgt unter der Maßgabe der in Kapitel 2.6 dargelegten Kriterien, Vorgehensweisen und Rechtsfolgen. Sie erfolgt insbesondere im Hinblick auf fluglärmbedingte Fragestellungen unter dem Vorbehalt noch zu erfolgender fachlicher wie rechtlicher Prüfungen. Bei dem Gebiet Ostpark handelt es sich um eine Park- bzw. Grünanlage, die vor allem während der Sommermonate für verschiedene Freizeitaktivitäten und zum Aufenthalt genutzt wird. Abbildung 21: Ruhiges Gebiet/innerstädtische Erholungsfläche Rüsselsheim (© GeoBasis-DE / BKG 2015) Gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 wird das Gebiet Ostpark in der Mitte in WestOstrichtung durch die B 486 Varkausstraße durchschnitten und dort von Pegeln LDEN in Höhe von 55-60 dB (A) und im unmittelbaren Straßennahbereich von Pegeln LDEN in Höhe von 60-65 dB (A) betroffen. Allerdings beschränken sich gemäß Lärmkartierung die Lärmauswirkungen der B 486 auf einen Bereich von ca. 80 m nördlich und südlich der Straße. Obwohl die B 486 das geplante ruhige Gebiet in der Mitte durchschneidet, ist deren – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Groß-Gerau 119 Lärmauswirkung im Hinblick auf das gesamte Gebiet nicht von übermäßiger Bedeutung (vgl. Lärmkartierung Hessen 2012). Die Lärmkartierung für den Schienenverkehr weist nur für das nördliche Randgebiet Pegel LDEN in Höhe von 55-60 dB (A) aus. Der weitaus größte Teil des gesamten Gebietes wird nicht von schienenverkehrsbedingten Lärmpegeln über LDEN = 55 dB (A) betroffen. Gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 liegen die fluglärmbedingten Pegel LDEN unterhalb der nach 34. BImSchV maßgeblichen Kartierungsschwelle von LDEN 55 dB (A). Auch im Hinblick auf eine zukünftige Lärmentwicklung (Prognose 2020 für den Verkehrsflughafen Frankfurt/Main: 701.000 Flugbewegungen) kann gemäß des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Frankfurt/Main für das gesamte Gebiet von einem Unterschreiten des Pegels LAeq Tag = 55 dB (A) ausgegangen werden. Damit ist der Ostpark als geplantes ruhiges Gebiet nicht frei von Lärmeinwirkungen, vor dem Hintergrund der gesamtstädtischen Lärmsituation in Rüsselsheim kann der Ostpark aber als ein schnell erreichbares und im Verhältnis als ruhiger empfundenes Erholungsgebiet von der Bevölkerung betrachtet werden. Die Aufnahme des ruhigen Gebietes in den Entwurf des Lärmaktionsplanes erfolgt daher vor dem Hintergrund, dass im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung Erkenntnisse gesammelt werden sollen, ob und inwieweit dieses Gebiet von der Bevölkerung als vergleichsweise ruhig erachtet und tatsächlich als kurzfristig zu erreichender Erholungsraum genutzt wird. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Hochtaunuskreis 120 3.4.4 Hochtaunuskreis Die im Hochtaunuskreis verlaufenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a sind in Abbildung 22 dargestellt. Abbildung 22: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Hochtaunus-Kreis Entlang der in Abbildung 22 dargestellten Straßen ergeben sich gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 folgende in Tabelle 45 aufgelistete Lärmkonflikte. Tabelle 45: Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im Hochtaunuskreis (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) Ort Bad Homburg 15 Örtlichkeit Hindenburgring, LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 43 0 LNight in dB (A) >75 0 >55-60 >60-65 57 LKZ 15 >65 LDEN LNight 0 69 117 0 Lärmkennziffer (zur Erläuterung der Lärmkennziffer siehe Kapitel 3.2.1) – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Hochtaunuskreis Ort 121 Örtlichkeit LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 LNight in dB (A) >75 >55-60 >60-65 LKZ 15 >65 LDEN LNight Dietigheimer Straße Bad Homburg Hessenring 106 0 0 125 0 0 119 232 Bad Homburg Heuchelheimer Straße 57 0 0 85 0 0 57 122 Bad Homburg B456 Hohemarkstraße 29 1 1 38 3 1 84 121 Bad Homburg 6 6 2 5 8 2 70 82 Bad Homburg B456 Sportzentrum Nordwest Saarstraße 6 0 0 9 2 0 19 27 Bad Homburg Höhestraße 48 25 0 30 47 0 295 362 Bad Homburg Friedberger Straße 56 4 0 63 10 0 145 206 Bad Homburg Urseler Straße 50 0 0 62 0 0 48 102 Bad Homburg 130 19 0 161 38 0 373 541 Königstein Frankfurter Landstraße, Ober-Eschbacher Straße B8 nördlich Kreisel 80 13 0 90 24 0 279 375 Königstein B8 südlich Kreisel 33 2 0 47 3 0 76 118 Königstein B455 97 8 0 101 28 2 297 433 Kronberg B455 13 0 0 24 0 0 27 47 Kronberg L3005 Frankfurter Straße Hainstraße L3015 Schwalbacher Str. Am Schanzenfeld L3015 OT Oberhöchstadt 123 0 0 149 0 0 230 319 11 0 0 16 0 0 16 24 14 0 0 13 2 0 33 44 Neu-Anspach L3270 158 5 0 172 16 0 398 519 Oberursel K772 40 1 0 42 4 0 116 127 Oberursel 81 0 0 57 1 0 174 107 54 1 0 60 7 0 140 185 37 2 0 59 6 0 96 154 Oberursel L3004 Frankfurter Landstraße L3006 Homburger Landstr. südlich Nassauer Str. L3006 Homburger Landstr. nördlich Nassauer Str Oberhöchstadter Straße 187 36 0 171 45 0 726 687 Oberursel K772 Füllerstraße 11 0 0 1 0 0 6 0 Oberursel 145 0 0 159 0 0 218 333 Oberursel Feldbergstraße, L3004 Hohemarkstraße Hohemarkstraße westlich 32 0 0 13 0 0 46 9 Oberursel L3004 Lahnstraße 5 0 0 14 0 0 5 12 Oberursel B455 2 1 0 1 2 0 13 16 Oberursel L3006 Kurmainzr Straße OT Weißkirchen L3004 Frankfurter Landstraße Rosa-LuxemburgStraße OT Weißkirchen L3003 Niederstedter Straße OT Oberstedten L3025 155 28 0 165 47 0 583 735 20 0 0 36 0 0 39 81 5 0 0 0 0 0 6 0 36 0 0 38 3 0 80 105 L3006 Bahnstraße / Eschborner Straße B275 Neutorstraße 144 49 0 133 74 0 675 819 67 39 0 71 20 30 507 629 Kronberg Kronberg Oberursel Oberursel Oberursel Oberursel Schmitten Steinbach Usingen – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Hochtaunuskreis Ort 122 LDEN in dB (A) Örtlichkeit >65-70 >70-75 LNight in dB (A) >75 >55-60 >60-65 LKZ 15 >65 LDEN LNight 3 131 153 Kreuzgasse Usingen B456 Frankfurter Straße 12 10 2 10 12 Im Folgenden wird auf alle Lärmkonflikte näher eingegangen, deren Lärmkennziffer während des gesamten Tages und/oder in der Nacht mehr als 200 beträgt. Darüber hinaus wurden im Einzelfall auch Lärmkonflikte mit geringerer Lärmkennziffer durch die Lärmaktionsplanung näher betrachtet, die ebenfalls hier dargestellt werden. Alle weiteren Lärmkonflikte und im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannte Orte werden tabellarisch in Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen des Regierungsbezirkes Darmstadt“ behandelt. Die folgenden Maßnahmenbeschreibungen orientieren sich an den im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannten Vorschlägen und den in Abhängigkeit der Höhe und des Ausmaßes der Lärmkonflikte durch die Lärmaktionsplanung verfolgten Maßnahmen. 3.4.4.1 Bad Homburg In Bad Homburg stellen die B 456 Hohemarkstraße, Höhestraße, Friedberger Straße, Frankfurter Landstraße und Ober-Eschbacher Straße Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 46: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bad Homburg Ort Bad Homburg Bad Homburg Bad Homburg Bad Homburg Bad Homburg Ortsteil Straße B 456 Höhestraße Friedberger Str. Frankfurter Landstr O.-Eschbacher Str. Hessenring LDEN in dB (A) >65>70>75 70 75 29 1 1 48 25 0 56 4 0 130 106 19 0 0 0 LNight in dB (A) >55>60>65 60 65 38 3 1 30 47 0 63 10 0 161 125 38 0 0 0 Die Stadt Bad Homburg ist seit vielen Jahren bemüht, die Lärmemissionen des Straßenverkehrs zu mindern, unter anderem durch verkehrslenkende und verkehrsberuhigende Maßnahmen, die Ausweisung von Tempo-30-Zonen, der Plan zur Verlängerung der U 2 bis zum Bahnhof steht kurz vor der Genehmigung und es gibt seit langem auch eine finanzielle Förderung für Schallschutzfenster. Neben der Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus dem Verkehrsentwicklungsplan ergeben, werden an verschiedenen Straßen, u. a. auch im Bereich der Frankfurter Landstr./ Ober-Eschbacher Str. in diesem Jahr Verkehrsuntersuchungen durchgeführt, außerdem wird z. Z. auch ein flächendeckender Schallimmissionsplan als Grundlage von weiteren Schallschutzmaßnahmen erarbeitet, der im Juni 2015 vorliegen soll. Folgende Maßnahmen zur Erhöhung des Lärmschutzes werden von Seiten der Stadt Bad Homburg umgesetzt: • Der Verkehrsentwicklungsplan wird weiterhin fortgeschrieben und aktualisiert, was in Einzelbereichen ebenfalls zur Lärmminderung beitragen kann. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Hochtaunuskreis 123 • Der flächendeckende Schallimmissionsplan aus dem Jahr 2007 soll in diesem Jahr eine Aktualisierung erfahren und zusätzlich soll ein kommunaler Lärmminderungsplan erstellt werden. • Das städtische Förderprogramm für Lärmschutzfenster soll mit deutlich höheren Haushaltsmitteln ausgestattet werden und auch die Umsetzung von entsprechenden Austauschmaßnahmen deutlich ausgeweitet werden. Grundlage hierfür wird ebenfalls der o. g. Schallimmissionsplan sein. • Im Kurbereich ist möglicherweise ein mehrwöchiger Verkehrsversuch geplant, der u. a. Straßensperrungen vorsieht und ebenfalls zur Lärmminderung aber auch zur Luftreinigung beitragen könnte. • Weiterhin sind Entlastungen des Straßenverkehrs durch den Ausbau des ÖPNV geplant, insbesondere durch die Verlängerung der U2 bis zum Bahnhof sowie mittelfristig durch den Bau der Regionaltangente West sowie durch den Ausbau des Radwegenetzes. • Zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV sind die Einrichtung einer Mobilitätszentrale im demnächst sanierten Bahnhof sowie die Modernisierung des Fuhrparks. • Weitere kleinere und flankierende Maßnahmen sind z. B. die im Sommer geplante Einrichtung eines Pedelecverleihs durch die Stadtwerke in Kooperation mit der Kur- und Kongress GmbH sowie die Beantragung von Förderungen zur Unterstützung der EMobility beim Land Hessen und Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wie z.B. Aktionen mit Schulen zur Woche der Mobilität. Nach Vorlage des detaillierten Schallimmissionsplans im Juni 2015 werden nach Aussage der Stadt Bad Homburg für die Höhestraße und die Friedberger Straße die Möglichkeiten verkehrsberuhigender bzw. lenkender Maßnahmen geprüft. Im Jahr 2015 werden durch die Stadt detaillierte Verkehrszählungen und ggfs. Schallberechnungen veranlasst, aufgrund derer dann eine fachtechnische Prüfung der Möglichkeiten zur Verkehrs- und Lärmreduktion sowie deren Umsetzungsmöglichkeiten erfolgt. Die Umwandlung der Ober-Eschbacher Straße in eine Tempo 30-Zone wurde 2008 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt abgelehnt. B 456 Passiver Lärmschutz: Nach Mitteilung von Hessen Mobil sind die überwiegenden Bereiche entlang der B 455 in Bad Homburg in den vergangenen Jahrzehnten schon im Rahmen einer Lärmsanierung behandelt worden. Es können an einzelnen Gebäuden, an denen bisher keine Lärmsanierung vorgenommen wurde, noch Ansprüche bestehen. Hierzu ist eine Prüfung im Einzelfall notwendig. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Hochtaunuskreis 124 3.4.4.2 Königstein In Königstein stellen die B 8 und die B 455 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 47: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Königstein Ort Königstein Königstein Königstein Ortsteil LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 B 8 nördlich Kreisel 80 13 0 90 24 0 B 8 südlich Kreisel 33 2 0 47 3 0 B 455 97 8 0 101 28 2 Straße B 8 nördlich Kreisel - Limburger Straße An den Wohngebäuden (WA- bzw. WR-Qualität) werden beidseitig Lärmpegel >65/55 dB (A) erreicht. Hessen Mobil hat bereits passiven Schallschutz (Schallschutzfenster) zugesagt. Gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil ist in der Planfeststellung zum Ausbau der nördlichen B 8 eine Geschwindigkeit von 50 km/h zugrunde gelegt worden. Weitere Ansprüche auf Geschwindigkeitsreduzierung entstünden nicht. Eine Koordinierte Ampelschaltung (Grünphase) ab Neubau Edeka-Gelände (Sommer 2013) gegenüber Königsteiner Friedhof bis in den Kreisel sei bereits umgesetzt. - Le Cannet-Rocheville-Straße An den Wohngebäuden (MI-Gebiet) werden Lärmpegel >70/60 dB (A) erreicht. Hessen Mobil hat bereits passiven Schallschutz (Schallschutzfenster) zugesagt. Gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil sind in der Planfeststellung zum Ausbau der nördlichen B 8 eine Geschwindigkeit von 50 km/h zugrunde gelegt worden sowie die Ansprüche auf aktiven und passiven Lärmschutz. Weitere Ansprüche (z.B. eine ca. 220 m transparente Lärmschutzwand zwischen Limburger Straße und Georg-Pinger-Straße (einschl. Altenwohnanlage oder weitergehendes Tempolimit)) entstünden nicht. - in Kreiselnähe An den Wohngebäuden werden Lärmpegel >65 dB (A) erreicht. Hessen Mobil hat bereits eine Lärmschutzwand 4 m hoch entlang der Hochhäuser und passiven Schallschutz (Schallschutzfenster) zugesagt. Gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil läuft für diesen Bereich ein Normenkontrollverfahren, in dem u. a. der Lärmschutz beklagt wird. Erst nach diesem Verfahren und den ggf. erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen können hier weitere Maßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen überprüft werden. B 8 südlich Kreisel - in Kreiselnähe An den Wohngebäuden und Altenwohnanlagen werden Lärmpegel >65/55 dB (A) erreicht. Gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil läuft für diesen Bereich ein Normenkontrollverfahren, in dem u. a. der Lärmschutz beklagt wird. Erst nach diesem Verfahren und den ggf. erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen können hier weitere Maßnahmen wie z.B. passiver Schallschutz oder Geschwindigkeitsbeschränkungen überprüft werden. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Hochtaunuskreis 125 - Waldsiedlung – Am Johanniswald entlang der B 8 in Richtung Kelkheim (2 erste Häuserreihen des Amselweg/Kuckucksweg) Hier besteht gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil ein Lärmkonflikt, aus dem Ansprüche auf Lärmsanierung entstehen könnten. Hessen Mobil überprüft derzeit, in welchem Umfang hier Maßnahmen erforderlich werden und ob der Bau einer Lärmschutzwand erforderlich wird. B 455 - Am Kaltenborn II An der B 455 östlich des Kreisels ist gemäß Lärmkartierung kein Lärmkonflikt (>65/55 dB (A)) festgestellt worden. - Wiesbadener Straße ab Bischof-Kaller-Straße bis Abzweigung Altenhainer Straße Tempolimit: Die Grenzwerte für eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen werden gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil nicht erreicht. An einzelnen Gebäuden könnte ein Anspruch auf passiven Lärmschutz entstehen. Teile der Straße wurden in der Vergangenheit im Zuge einer Lärmsanierungsmaßnahme abgearbeitet. Zu den weitergehenden Forderungen wie z.B. einer Verengung des Straßenraums oder einer bedarfsgerechten Ampelsteuerung liegen derzeit keine Planungen von Hessen Mobil vor. - Stadtteil Schneidhain: Tempolimit, Passiver Lärmschutz, Nächtliches Lkw-Durchfahrtverbot, Flüsterasphalt: Die B 455 ist in Schneidhain nicht kartiert (DTV 5.665 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. 3.4.4.3 Kronberg In Kronberg stellen die B 455 und die L 3005 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 48: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Kronberg Ort Kronberg Kronberg Ortsteil Straße B 455 L 3005 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 13 0 0 24 0 0 123 0 0 149 0 0 B 455 Lärmschutzwand und passiver Schallschutz zwischen Viktoriastraße und „Im Haak“, Tempolimit: Aufgrund der geringen Belastetenzahlen >67/57 dB (A) tags 6 und nachts 10 Personen kommen in erster Linie passive Schallschutzmaßnahmen in Betracht. Gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil werden die Richtwerte für eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen nicht erreicht. An einzelnen Gebäuden könnten Ansprüche auf passiven Schallschutz (Lärmsanierung) entstehen. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förde- – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Hochtaunuskreis 126 rung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. L 3005 Frankfurter Straße, Hainstraße Verkehrsberuhigende Maßnahmen: Gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil für verkehrsberuhigende Maßnahmen (Geschwindigkeitsreduzierung) liegen nicht im gesamten Streckenabschnitt die notwendigen Richtwertüberschreitungen vor. In Teilbereichen wird der nächtliche Grenzwert für Wohngebiete an einzelnen Gebäuden erreicht. Der Grenzwert für Mischgebiete wird nicht erreicht. Andere Verkehrsberuhigende Maßnahmen (Einengung des Verkehrs o. ä.) sind nicht in Planung. 3.4.4.4 Neu-Anspach In Neu-Anspach stellt die L 3270 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 49: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Neu-Anspach Ort Ortsteil Neu-Anspach Straße L 3270 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 158 5 0 172 16 0 L 3270 Bahnhofstraße, Breitestraße, Taunusstraße: Die Stadt Neu-Anspach erwartet für diesen Bereich Verbesserungen durch Verkehrsverlagerungen nach Fertigstellung des letzten Bauabschnitts der Heisterbachstraße. Offenporige Asphalte (OPA) eignen sich gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil nicht für den Innerortsbereich. Bei anderen Flüsterasphalten (z.B. LOA 5D) handelt es sich derzeit nicht um Standardbauweisen. Derzeit werden die Standhaftigkeit und andere Eigenschaften durch Pilotprojekte überprüft. Solange diese noch nicht abgeschlossen sind, muss von einem Einbau abgesehen werden. 3.4.4.5 Oberursel In Oberursel stellen die K 772, L 3004, L 3006 und die Oberhöchstädter Straße Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Hochtaunuskreis 127 Tabelle 50: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Oberursel Ort Oberursel Oberursel Oberursel Oberursel Oberursel Oberursel Oberursel Ortsteil Straße K 772 L 3004 L 3006 südl. Nassauer Str. L 3006 nördl. Nassauer Str. Oberhöch. Str. Feldbergstraße L 3004 Hohem. L 3006 KurWeißkirchen mainzer Straße LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 40 1 0 42 4 0 81 0 0 57 1 0 54 1 0 60 7 0 37 187 2 36 0 0 59 171 6 45 0 0 145 0 0 159 0 0 155 28 0 165 47 0 Die Stadt Oberursel (Taunus) wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten an einer Reduzierung der durch den Straßenverkehr verursachten Lärmbelastung arbeiten. Dabei wird sie nach eigener Aussage auch darauf achten, dass Maßnahmen zur Lärmreduzierung für die Anwohner eines Straßenzugs nicht zu zusätzlichen Lärmbelastungen bei den Anwohnern anderer Straßenzüge führen. Daher bildet eine gesamtheitliche Betrachtung der Auswirkungen möglicher Maßnahmen zur Lärmminderung die Grundlage des künftigen städtischen Handelns. Ziel ist eine gesamtheitliche Reduzierung des Verkehrslärms. Hierzu zählt neben der Nutzung der verkehrsrechtlichen Möglichkeiten auch die Förderung des ÖPNV sowie des nicht-motorisierten Individualverkehrs. K 772 Oberhöchstadter Straße/ Adenauerallee/ Nassauer Straße/ Homburger Landstraße Diese Straßen müssen im Zusammenhang betrachtet werden, da sich die jeweiligen Verkehrsströme gegenseitig beeinflussen. Aktuell laufen die Planungen zur Anbindung der Nassauer Straße an die „Weingärten- Umgehung“ sowie weitergehend die Planungen zur Neugestaltung der Nassauer Straße beginnend von der Kreuzung Adenauerallee bis zum Ortsausgang. Beide Maßnahmen zusammen werden zu einer erheblichen Veränderung der Verkehrsflüsse in den oben genannten Straßen führen. Dadurch wird es zu einer erheblichen Reduzierung der Lärmbelastung in den diesen Straßenzügen kommen. Schwierig ist eine zeitliche Prognose der Umsetzungsdauer, da dies auch wesentlich von der Akzeptanz bei allen direkt Betroffenen abhängt. Die Stadt Oberursel geht davon aus, die für den Bereich der Nassauer Straße angegangenen Bebauungsplanverfahren bis 2016 abschließen zu können; die Verfahrensdauer der Anbindung an die WeingärtenUmgehung wird auf ca. fünf Jahre zur Schaffung der rechtlichen Planungsgrundlagen geschätzt. L3004 Frankfurter Landstraße, L3006 Homburger Landstraße südlich der Nassauer Straße, L3006 Homburger Landstraße nördlich der Nassauer Straße Die Stadt Oberursel richtet ihren Fokus zunächst auf andere lärmbelastete Straßenzüge. Aus finanziellen Gründen muss die Stadt Schwerpunkte setzen und kann nicht alle Lärm– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Hochtaunuskreis 128 konflikte gleichzeitig angehen. Da mehrere Lärmminderungsmaßnahmen in Angriff genommen werden, müssen im Hinblick auf die damit verbundenen Kosten Maßnahmen an diesen Straßenzügen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Als straßenbauliche Maßnahmen an der L 3006 (Homburger Landstraße) wurde von der Stadt Oberursel eine Verbesserung der Lichtsignalsteuerung an einer Fußgängersignalanlage vorgeschlagen. Diese Maßnahmen kann die Stadt Oberursel erst im Rahmen des Umbaus der Nassauer Straße realisieren. Auch die mögliche Verwendung eines lärmarmen Fahrbahnbelages (offenporiger Asphalt) ist erst in der Umbauphase der Nassauer Straße mit Erweiterung durch zusätzliche Abbiegespuren ab 2020 vorgesehen. Der Umbau einer Lichtsignalanlage mit Straßenbahneingriff entlang des Streckenzugs L 3004 (Frankfurter Landstraße) ist für 2016 geplant. L 3004 Hohemarkstraße Die Hohemarkstraße dient überwiegend der inneren Erschließung Oberursels und ist durch die parallel laufende U- Bahnlinie 3 im Verkehrsfluss auch durch den ÖPNV beeinflusst. Die Stadt Oberursel (Taunus) fördert die Nutzung des ÖPNV, um dadurch den motorisierten Individualverkehr so weit wie möglich zu reduzieren. Dies gilt nicht nur für die Anwohner, sondern insbesondere auch für die Beschäftigten der angesiedelten Unternehmen. Das Jobticket bietet hier einen wichtigen Baustein, für dessen Nutzung die Stadt Oberursel gemeinsam mit dem RMV künftig verstärkt werben wird. Daneben ist geplant, durch eine Überprüfung der Steuerung der Lichtsignalanlagen im Verlauf der Hohemarkstraße die Flüssigkeit des Verkehrs zu erhöhen und dadurch Lärmbelastungen durch Stopand-go-Verkehr zu reduzieren. Die Beauftragung eines Planungsbüros kann erfolgen, sobald die entsprechenden Haushaltsmittel bei der Stadt Oberursel zur Verfügung stehen. L 3006 Kurmainzer Straße Ortsteil Weißkirchen Tempolimit 30 km/h: Die durch das hohe Verkehrsaufkommen verursachte Lärmbelastung und die daraus wahrscheinlich resultierenden Überschreitungen der gültigen Richtwerte führen zu Belastungen von Anwohnern. Daher hat sich die Stadt Oberursel (Taunus) entschlossen, die nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderliche Berechnung der Lärmbelastung durchzuführen mit dem Ziel, bei einer nachgewiesenen Überschreitung durch Nutzung der verkehrsrechtlichen Möglichkeiten (Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h und/ oder Durchfahrtverbot für Lkw (in der Nacht) die Lärmbelastung für die Anwohner zu reduzieren. Konkret wurden im städtischen Haushalt 2015 Gutachterkosten eingestellt, so dass eine Vergabe des Gutachterauftrags nach der Haushaltsgenehmigung voraussichtlich 2015 erfolgen kann. Die Einleitung der beschriebenen Maßnahmen hängt dann vom Ergebnis des Gutachtens ab. Lärmoptimierter Asphalt: Weitergehend wird in Abstimmung mit Hessen Mobil die Möglichkeit einer grundhaften Erneuerung der Straße geprüft. Dabei wird dann auch die Frage des Straßenbelags – Einbau eines lärmoptimierten Asphalts – oder anderer Maßnahmen, die sich lärmreduzierend auswirken können (z. B. Straßenbäume, Schutzstreifen für Radfahrer u. ä.) diskutiert. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Hochtaunuskreis 129 3.4.4.6 Steinbach In Steinbach stellt die L 3006 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 51: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Steinbach Ort Ortsteil Steinbach Straße L 3006 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 144 49 0 133 74 0 L 3006 Bahnstraße/Eschborner Straße Umgehungsstraße: Nach Auffassung der Stadt Steinbach ist eine Minderung am sinnvollsten durch die Verlagerung des Verkehrs auf die im Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RegFNP 2010) als verbindliches, abschließend abgewogenes Ziel zur Ergänzung des Straßennetzes eingetragene Umgehungsstraße „OU Steinbach – Oberursel-Weißkirchen“ zu erzielen. Die Vorschläge werden aufgrund der Auswertung der Lärmkartierung von der Lärmaktionsplanung befürwortet. Hessen Mobil stellt hierzu fest, dass die im RegFNP 2010 eingetragene Umgehungsstraße für Steinbach und Oberursel-Weißkirchen laut RegFNP im gegenseitigem Einvernehmen der Städte Eschborn, Frankfurt, Oberursel und Steinbach initiiert worden ist. Bei Hessen Mobil werden derzeit keine Planungen für diesen Bereich durchgeführt. Tempolimit 30 km/h Eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen könnte gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil insbesondere in den Bereichen der Wohngebiete nach detaillierter Überprüfung der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Eine hierfür notwendige schalltechnische Berechnung nach RLS-90 durch Hessen Mobil steht derzeit aus. 3.4.4.7 Usingen In Usingen stellen die B 275 und die B 456 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 52: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Usingen Ort Usingen Usingen Ortsteil Straße B 275 B 456 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 67 39 0 71 20 30 12 10 2 10 12 3 B 275/B 456 - Ortsumgehung Für den Bau einer B 275/B 456 – Ortsumgehung läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren. Die Planfeststellungsunterlagen wurden mittlerweile überarbeitet, ein entsprechender Änderungsantrag soll gestellt werden. Die B 456 und die B 275 als überregionale und regionale Straßenverbindungen führen strahlenförmig auf das Stadtgebiet von Usingen zu und überlagern sich im Stadtzentrum. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Hochtaunuskreis 130 Das hohe Verkehrsaufkommen in der Ortsdurchfahrt ist von einem hohen Durchfahrtsverkehrsanteil von rund 60 % sowie einem Schwerverkehrsanteil von rund 6 % gekennzeichnet. Die geplante Nord-Ost-Umgehung umschließt in einem ¾-Kreis die Stadt Usingen. Die auf das Stadtzentrum zuführenden Straßen werden an die neue Straße angebunden, so dass der Durchgangsverkehr vor Usingen von der Umgehung aufgenommen und um den Stadtbereich geführt wird. Die Baulänge der geplanten Umgehungsstraße beträgt 5,8 km. Die Knotenpunkte Nord-West, Nord und Ost werden als Kreisverkehrsplätze geplant. Abbildung 23: Verlauf der geplanten Ortsumgehung Usingen [Hessen Mobil 2015] Mit der Umgehungsstraße wird die Verkehrssituation in Usingen deutlich entlastet und führt durch eine erhöhte Verkehrssicherheit, abnehmende Lärm- und Abgasbelastung sowie eine dann mögliche umweltfreundliche städtische Gestaltung zu einer erhöhten Lebensqualität im Stadtbereich. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Hochtaunuskreis 131 Bis zur Fertigstellung der Ortsumgehung kommen als befristete Maßnahmen in Betracht: B 275 Neutorstraße Kreuzgasse Tempolimit 30 km/h: Gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil weist eine im Jahre 2014 durchgeführte Verkehrsuntersuchung für diesen Streckenabschnitt deutlich geringere Belastungszahlen aus. Mit diesen Verkehrszahlen kommt es im ausgewiesenen Dorf- bzw. Mischgebiet zu keinen Überschreitungen der Richtwerte, so dass verkehrsrechtliche Anordnungen aus Lärmschutzgründen nicht begründet werden können. B 456 Frankfurter Straße Passiver Schallschutz: Gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil weist eine im Jahre 2014 durchgeführte Verkehrsuntersuchung für diesen Streckenabschnitt deutlich geringere Belastungszahlen aus. An einzelnen Gebäuden kann es zu Überschreitungen der Lärmgrenzwerte für Lärmsanierung kommen. An einzelnen Gebäuden könnten Ansprüche auf passiven Schallschutz (Lärmsanierung) entstehen. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Kinzig-Kreis 132 3.4.5 Main-Kinzig-Kreis Die im Main-Kinzig-Kreis verlaufenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a sind in Abbildung 24 dargestellt. Abbildung 24: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Main-Kinzig-Kreis Entlang der in Abbildung 24 dargestellten Straßen ergeben sich gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 folgende in Tabelle 53 aufgelistete Lärmkonflikte. Tabelle 53: Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im Main-Kinzig-Kreis (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) Ort Örtlichkeit LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 LNight 0 159 211 10 0 70 225 74 0 0 121 172 0 57 25 0 236 309 0 117 51 0 402 558 64 4 0 85 6 A66 37 1 0 83 L3178 56 0 0 Biebergemünd A66 56 14 Brachttal B276 133 6 Erlensee A66 Freigericht L3339 OT Somborn Gelnhausen Bad SodenSalmünster Bad SodenSalmünster 16 LDEN L3199 Frankfurter Straße Würzburger Straße Bad Orb LKZ 2 0 0 7 0 0 2 11 53 9 0 44 25 0 204 254 L3333 Gelnhausen (auch Gründau-Lieblos) 243 18 0 294 32 1 669 872 Gelnhausen A66 OT Höchst 107 9 0 163 23 0 299 544 Gelnhausen A66 OT Haitz 0 0 0 12 0 0 0 9 16 Lärmkennziffer (zur Erläuterung der Lärmkennziffer siehe Kapitel 3.2.1) – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Kinzig-Kreis Ort Gelnhausen 133 Örtlichkeit LDEN in dB (A) LNight in dB (A) LKZ >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 16 LDEN LNight L3202 16 6 0 21 7 0 72 95 Großkrotzenburg L3309 55 0 0 30 0 0 85 31 4 0 0 23 0 0 4 31 Gründau A66 Gründau B457 OT Lieblos 23 0 0 31 1 0 39 69 Hanau L3195 OT Mittelbuchen 57 0 0 67 0 0 126 167 Hanau B43/B45 Westerburgstraße 23 36 4 26 39 5 376 421 Hanau B45 Am Steinheimer Tor 47 1 0 61 3 0 98 138 53 4 0 54 14 0 151 194 52 131 0 59 140 0 1021 1149 Hanau Hanau L3328 Friedrich-EbertAnlage K965 Am Frankfurter Tor Hanau Nußallee 26 8 0 27 7 1 133 156 Hanau B45 Nußallee 68 9 0 68 15 0 218 275 26 49 25 29 48 26 701 769 220 27 0 231 41 0 831 1009 277 5 0 301 8 0 603 805 334 267 0 338 295 0 2597 3022 162 30 0 180 41 0 550 693 24 0 0 28 0 0 42 58 65 57 0 52 77 0 551 633 Hanau Hanau Hanau Hanau Hanau Hanau Hanau B45 Hanauer Vorstadt / Kleine Hainstraße B45 Bruchköbeler Landstraße L3209 Frankfurter Landstraße L3008 Gustav-HochStraße L3209 Eugen-KaiserStraße Lamboystraße L3328 Philippsruher Allee L3328 Willy-BrandtStraße B43 Barbarossastraße Leipziger Straße Hanau B8 Neuhofstraße 5 0 0 11 0 0 2 12 Hanau L3309 Auheimer Straße 3 0 0 5 0 0 0 4 3 0 0 5 0 0 1 5 9 0 0 12 0 0 7 17 72 0 0 93 0 0 86 168 50 16 0 52 24 0 210 282 228 260 0 243 286 3 2464 2809 61 46 0 65 52 0 433 511 6 2 0 19 3 0 25 45 112 28 0 118 58 0 442 552 Hanau Hanau Hanau Hanau Hanau Hanau L3309 Auheimer Straße OT Großauheim B8 Aschaffenburger Staße OT Wolfgang B45 OT Steinheim B43 Offenbacher Landstraße OT Klein-Steinheim L3065 Ludwigstraße Steinheimer Vorstadt OT Steinheim K213 Darmstädter Straße OT Steinheim Hanau B43a OT Steinheim Hanau L3065 Geleitstraße Seligenstädter Str. OT Klein-Auheim – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Kinzig-Kreis Ort 134 Örtlichkeit LDEN in dB (A) LNight in dB (A) LKZ >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 LDEN 16 LNight Hasselroth L3339 OT Neuenhaßlau 21 4 0 23 8 0 65 88 Hasselroth L3339 OT Gondsroth 75 9 0 62 31 0 261 330 Langenselbold L3445 208 1 0 235 5 0 437 588 Langenselbold A66 85 6 4 93 42 5 298 537 L3203 OT Altenhaßlau Hauptstraße (westlicher Ortseingang L3268 Kennedystraße (westlich der Berliner Straße) OT Dörnigheim L3268 Kennedystraße (östlich der Berliner Straße) OT Dörnigheim 7 1 0 6 2 0 23 28 189 5 0 185 26 0 519 664 19 0 0 27 0 0 33 47 K984 OT Bischofsheim 90 42 0 91 53 0 465 559 71 34 0 70 35 0 377 379 123 0 0 115 0 0 131 108 L3195 OT Dörnigheim 26 0 0 43 0 0 33 55 Maintal A66 OT Bischofsheim 46 0 0 59 0 0 90 141 Neuberg L3445 OT Ravolzhausen 13 0 0 17 1 0 26 36 203 35 0 280 52 0 609 937 17 0 0 21 2 0 38 57 40 0 0 45 0 0 88 119 58 0 0 71 1 0 109 161 106 7 0 116 17 0 252 348 Linsengericht Maintal Maintal Maintal Fechenheimer Weg OT Bischofsheim Berliner Straße OT Dörnigheim Maintal Maintal Maintal B45 OT Heldenbergen, Windecken B521 Büdesheimer Straße OT Heldenbergen Nidderau Nidderau Niederdorfelden Rodenbach Schlüchtern L3008 L3268 OT Niederrodenbach L3329 Niederzell Schlüchtern L3180 Schlüchtern Herolz Schöneck B521 OT Büdesheim 89 10 0 89 31 0 274 394 Wächtersbach B276 80 2 0 110 13 1 169 288 Wächtersbach L3216 Frankfurter Straße OT Aufenau 30 2 0 40 2 0 95 121 Im Folgenden wird auf alle Lärmkonflikte näher eingegangen, deren Lärmkennziffer während des gesamten Tages und/oder in der Nacht mehr als 200 beträgt. Darüber hinaus wurden im Einzelfall auch Lärmkonflikte mit geringerer Lärmkennziffer durch die Lärmaktionsplanung näher betrachtet, die ebenfalls hier dargestellt werden. Alle weiteren Lärmkonflikte und im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannte Orte werden tabellarisch in Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen des Regierungsbezirkes Darmstadt“ behandelt. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Kinzig-Kreis 135 Die folgenden Maßnahmenbeschreibungen orientieren sich an den im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannten Vorschlägen und den in Abhängigkeit der Höhe und des Ausmaßes der Lärmkonflikte durch die Lärmaktionsplanung verfolgten Maßnahmen. 3.4.5.1 Die BAB 66 im Main-Kinzig-Kreis Aufgrund der zu erwartenden Verkehrszunahme nach dem Lückenschluss der A 66 zwischen der A 661 (Fertigstellung des Riederwaldtunnels) und der A 7 (Lückenschluss zwischen Neuhof und Flieden bei Fulda) sei nach Auffassung der Anliegerkommunen der A 66 eine Verbesserung des Lärmschutzes erforderlich. Die zuständige Straßenbauverwaltung sieht – nach Realisierung des Lückenschlusses – eine umfassende Überprüfung der Lärmsituation im Bereich des gesamten Main-KinzigKreises als geeignete Maßnahme an. Mit dem Bau des Riederwaldtunnels wird erst in 2015 begonnen. Bei einer geplanten Bauzeit von ca. 7 Jahren besteht somit gegenwärtig kein Einfluss auf die Verkehrsmenge auf der A 66. Die Verkehrsfreigabe für den Lückenschluss der A 7 bei Fulda erfolgte erst im Herbst 2014. Die Auswertung einer Dauerzählstelle zeigt auf der A 66, dass im Vergleich zwischen dem Frühling 2014 und Nov./Dez. 2014 (nach Verkehrsfreigabe des Lückenschlusses der A 7 bei Fulda) keine nennenswerte Erhöhung der Verkehrszahlen auf der A 66 zu verzeichnen ist. Exakte Aussagen zu den Entwicklungen der Verkehrszahlen auf diesem Abschnitt der A 66 lassen sich erst im Herbst 2015 treffen, wenn die Verkehrszahlen der beiden ersten Quartale von 2014 und 2015 gegenüber gestellt werden. 3.4.5.2 Bad Orb In Bad Orb stellt die L 3199 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 54: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bad Orb Ort Bad Orb Ortsteil Straße L 3199 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 64 4 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 85 6 0 L 3199 Frankfurter Straße / Würzburger Straße Passiver Schallschutz: In der Frankfurter Straße liegt eine offene Bebauung vor. Nur 2 Dienstleistungsbetriebe sind unmittelbar angebaut (u.a. ehemaliges Behördenhaus). Die schalltechnische Berechnung löst bei den Dienstleistungsbetrieben (7,8 m Achsabstand) potentiell tags und nachts Lärmsanierung aus (mit vzul. = 40 km/h). Über den tatsächlichen Anspruch bei Gewerbe und Dienstleistung wird entsprechend Hinweis aus der VLärmSchV97 (vgl. Kapitel 2.2.3.2) entschieden. Bei der Wohnbebauung wird tags nur im Einzelfall Lärmsanierung ausgelöst (mit etwa 8,25 m Abstand zur Straßenachse). Nachts wird zahlreicher Lärmsanierung ausgelöst (bei Unterschreitung von 12,9 m Abstand zur Straßenachse). In der Würzburger Straße liegt wiederum eine offene Bebauung vor. Ein Ärztezentrum und Ladengeschäfte o.ä. besitzen einen Achsabstand von 10 m bis 13 m. Kurbetriebe sind spürbar zurückgesetzt. Nur ein Doppelhaus ist unmittelbar angebaut. Die schalltechnische – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Kinzig-Kreis 136 Berechnung löst bei dem v.g. Doppelhaus tags und nachts Lärmsanierung aus (mit vzul. = 40 km/h und 5,6 m Achsabstand); es gilt wiederum der Hinweis zur VLärmSchV97 (vgl. Kapitel 2.2.3.2). Tags wird darüber hinaus keine Lärmsanierung ausgelöst, da alle weiteren Gebäude mindestens 8,1 m Achsabstand besitzen. Nachts wird wiederum zahlreicher Lärmsanierung ausgelöst (bei Unterschreitung von 12,1 m Achsabstand). Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. 3.4.5.3 Bad Soden-Salmünster In Bad Soden-Salmünster stellen die A 66 und die L 3178 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 55: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bad Soden-Salmünster Ort Ortsteil Bad Soden-Salm. Bad Soden-Salm. Straße A 66 L 3178 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 37 1 0 56 0 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 83 10 0 74 0 0 A 66 Die Lärmsituation an der A 66 wird kommunenübergreifend in Kapitel 3.4.5.1 behandelt. L 3178 Sanierung Fahrbahnbelag mit Flüsterasphalt: In Ortsdurchfahrten bringt Hessen Mobil aus folgenden Gründen keinen Flüsterasphalt bzw. offenporigen Asphalt (OPA) ein: • Gefahr des Kornausbruches bei Stop+Go und Abbiegeverkehr (Anfälligkeit gegen scherende Beanspruchungen). • Aufwendige und teure Entwässerungssysteme (Sicherstellung der Entwässerung auf der Abdichtung). • Schwierige Wiederherstellung des Oberbaues bei Aufgrabungen. • Schwache Selbstreinigung infolge niedriger Geschwindigkeit (u.U. mögliche Lärmminderung wäre nach kürzester Zeit nicht mehr gegeben). • Ferner lassen die Vorgaben für schalltechnische Berechnungen in Ortsdurchfahrten bei der Ermittlung des Emissionspegels keine Abminderung für lärmmindernde Straßenoberflächen zu. Tempolimit nachts: Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel in einem Kern-, Dorf- oder Mischgebiet am kritischen Immissionsort 62 dB (A) in der Nacht überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die Maßnahme den Pegel mindestens um 3 dB (A) mindern. Berechnungen durch den Straßenbaulastträger Hessen Mobil ergeben, dass der Beurteilungspegel mit 61,7 dB (A) unterschritten wird und somit die Vorgabe der Lärmschutz-Richtlinien-StV nicht erfüllt ist. Das heißt, die rechnerisch– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Kinzig-Kreis 137 rechtliche Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung in der Nacht ist nicht gegeben. Passive Lärmschutzmaßnahmen: Auf der L 3178 in Salmünster löst die schalltechnische Berechnung zwischen Ortsausgang Nord und Anschlussstelle A 66 voraussichtlich bei 2/3 der Bebauung Lärmsanierung aus. Für Gewerbenutzungen gilt wiederum die VLärmSchV97, Teil D bzw. der Hinweis aus der VLärmSchV97 (vgl. Kapitel 2.2.3.2). Im Einzelnen liegt in der Ortsdurchfahrt Salmünster bis zur Straßenachse der L 3178 • bei 11 Gebäuden ein Abstand von weniger als 11,1 m vor; dort wird sowohl tags als auch nachts Lärmsanierung ausgelöst, • bei 22 Gebäuden ein Abstand zwischen 11,1 m und 14,7 m vor; dort wird nur nachts Lärmsanierung ausgelöst, • bei 19 Gebäuden liegt ein Abstand von mehr als 14,7 m vor. Dort wird keine Lärmsanierung ausgelöst. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. Erfordernis einer Umgehungsstraße: Der Ortsdurchfahrt L 3178 in Salmünster wird über die innerhalb der Ortslage gelegene Anschlussstelle A 66 wesentlicher Durchgangsverkehr zugeführt. Eine Ortsumgehung entlastet somit nicht unmittelbar von diesem Verkehr. Ferner werden die Knotenpunkte auf der L 3178 derzeit leistungsfähig betrieben oder umgebaut, so dass die Verkehrsqualität in der Ortsdurchfahrt gewährleistet ist. 3.4.5.4 Biebergemünd In Biebergemünd stellt die A 66 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 56: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Biebergemünd Ort Ortsteil Biebergemünd Straße A 66 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 56 14 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 57 25 0 A 66 Die Lärmsituation an der A 66 wird kommunenübergreifend in Kapitel 3.4.5.1 behandelt. 3.4.5.5 Brachttal In Brachttal stellt die B 276 gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 57: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Brachttal Ort Brachttal Ortsteil Straße B 276 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 133 6 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 117 51 0 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Kinzig-Kreis 138 B 276 Die Berechnungen der Lärmkartierung Hessen 2012 beruhen auf einem DTV-Wert der Verkehrszählung 2010 von 10.757 Kfz/Tag. Für die Brachttaler Ortsdurchfahrten Schlierbach und Neuenschmitten liegen keine Verkehrszählungen vor. Zwischen Schlierbach und der Zählstelle südlich von Hesseldorf ergeben sich jedoch Belastungssprünge infolge von • einbiegendem Verkehr aus dem Wächtersbacher Stadteil Neudorf, • Quell-/Zielverkehr vom Wächtersbacher Stadtteil Hesseldorf selbst, • sowie einbiegendem Verkehr aus dem Wächtersbacher Stadteil Weilers. Der Verkehr ist überwiegend Richtung Wächtersbach oder A 66 gerichtet. Die Verkehrsbelastung in Schlierbach und Neuenschmitten bleibt danach unter der Kartierungsbelastung von 8.000 Kfz/Tag aus der Lärmaktionsplanung Stufe 2. Damit reduzieren sich die in Tabelle 57 genannten Betroffenheiten deutlich, formal wird diese Straße darüber hinaus nicht von Lärmaktionsplanung erfasst. 3.4.5.6 Freigericht In Freigericht stellt die L 3339 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 58: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Freigericht Ort Freigericht Ortsteil Somborn Straße L 3339 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 53 9 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 44 25 0 L 3339 Nur die Ortsdurchfahrt der L 3339 in Somborn zwischen Kreisverkehr Wehrweide (Gewerbegebiet) und Kreisverkehr Wahlberg erfüllt die Kartierungsvoraussetzung von mehr als 8.000 Kfz/Tag (hier: Ortseinfahrt West). Der Streckenabschnitt ist offen bebaut. In Richtung Kreisverkehr Wehrweide liegt auf der südlichen Straßenseite eher Gewerbenutzung und auf der nördlichen Straßenseite eher Wohnnutzung vor. In Richtung Kreisverkehr Wahlberg liegt beidseits eher Wohnnutzung vor. Die schalltechnische Berechnung von Hessen Mobil löst bei der Wohnnutzung nur in Einzelfällen weder tags noch nachts Lärmsanierung aus (infolge Überschreitung von 15,8 m Achsabstand). Bei der übrigen Bebauung wird teilweise nur nachts Lärmsanierung (Achsabstände zwischen 11,9 m und 15,8 m) und teilweise sowohl tags als auch nachts Lärmsanierung ausgelöst (Unterschreitung von 11,9 m Achsabstand). Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. 3.4.5.7 Gelnhausen In Gelnhausen stellen die L 3333 und die A 66 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Kinzig-Kreis 139 Tabelle 59: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Gelnhausen Ort Gelnhausen1 Gelnhausen Ortsteil Höchst Straße L 3333 A 66 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 243 18 0 107 9 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 284 32 1 163 23 0 : betrifft auch Teile von Gründau-Lieblos 1 L 3333 Tempolimit 30 km/h: Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel in einem Kern-, Dorf- oder Mischgebiet am kritischen Immissionsort 72 dB (A) am Tage und 62 dB (A) in der Nacht überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung eine Pegelminderung um mindestens aufgerundet 3 dB (A) bewirken. Gemäß Berechnung durch Hessen Mobil wird die Vorgabe der LärmschutzRichtlinien-StV von 72 dB (A) tags und 62 dB (A) nachts jeweils unterschritten. Die Vorgabe der Lärmschutz-Richtlinien-StV wird somit weder für den Tag noch für die Nacht erfüllt. Das heißt, die rechnerisch-rechtliche Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist nicht gegeben. Passiver Lärmschutz: Nach schalltechnischer Berechnung wird in Lieblos zwischen B 457 und Bahnübergang tags bei einem Achsabstand unter 9,6 m Lärmsanierung ausgelöst; nachts bei Achsabständen unter 13,2 m. Das heißt: Tags wird über den gesamten Abschnitt keine Lärmsanierung ausgelöst. Nachts wird nur vereinzelt Lärmsanierung ausgelöst. Zwischen Bahnübergang Lieblos und Gelnhausen Westspange wird vereinzelt tags und nachts Lämsanierung ausgelöst (infolge Achsabstand unter 11,9 m). Vereinzelt wird nur nachts Lärmsanierung ausgelöst (infolge Achsabstanden zwischen 11,9 m und 15,8 m). In Gelnhausen zwischen Westspange und Abzweig Obermarkt wird tags bei einem Achsabstand unter 7,8 m Lärmsanierung ausgelöst; nachts bei Achsabständen unter 11,1 m. Das heißt: Tags wird über den gesamten Abschnitt keine Lärmsanierung ausgelöst. Nachts wird in Einzelfällen Lärmsanierung ausgelöst. In Gelnhausen zwischen Abzweig Obermarkt und Freibad wird tags bei einem Achsabstand unter 8,4 m Lärmsanierung ausgelöst; nachts bei Achsabständen unter 11,9 m. Das heißt: Tags und nachts wird in Einzelfällen Lärmsanierung ausgelöst. Nur nachts wird überwiegend auf der Nordseite Lärmsanierung ausgelöst. Die Anspruchsberechtigten für die o.g. Bereiche müssen noch im Einzelnen ermittelt werden. Unabhängig davon können betroffene Eigentümer bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Kinzig-Kreis 140 A 66 Die Lärmsituation an der A 66 wird kommunenübergreifend in Kapitel 3.4.5.1 behandelt. 3.4.5.8 Großkrotzenburg In Großkrotzenburg stellt die L 3309 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 60: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Großkrotzenburg Ort Ortsteil Großkrotzenburg Straße L 3309 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 55 0 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 30 0 0 L 3309 Änderung der überörtlichen Verkehrsführung Es wird seitens der Bürgerinitiative „Agenda Großkrotzenburg“ vorgeschlagen, eine Entlastung der innerörtlichen Lärmsituation durch Änderung der überörtlichen Verkehrsführung einschließlich des Lkw-Verkehrs zu erreichen. Der Durchgangsverkehr und die Lkw könnten über die Depotstraße und die K 869 zur B 8 geführt werden. Die B 8 verläuft weitgehend fernab der Wohnbebauung durch Wald. Die K 869 (Neuwirtshäuser Straße) ist durch einen Waldstreifen von der Wohnbebauung getrennt. Die Depotstraße hat im Bereich der Wohnbebauung einen vorhandenen Lärmschutz durch hohe Lärmschutzwände. Im Einzelnen seien hierzu ein ganztägiges Lkw-Durchfahrverbot, die Einführung von Kontrollen des bestehenden Lkw-Durchfahrverbotes nachts und die Einrichtung von Kreisverkehren, Verkehrsinseln, Parkstreifen erforderlich. Die Zuständigkeit für die vorgeschlagene Änderung der überörtlichen Verkehrsführung einschl. Lkw liegt bei einer länderübergreifende Maßnahme wegen Betroffenheit der Ortsdurchfahrt Kahl in Bayern bei der Oberen Straßenverkehrsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Obere Straßenverkehrsbehörde stellt zu dem Vorschlag fest, dass die Anordnung des Verkehrszeichens 253 „Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t auch Möbel- und Heizöllieferungen ausschließen würde. Zeichen 253 i.V.m. Zusatzzeichen 1020-30 „Anlieger frei“ würde auch dem Lkw-Fahrer, der zum Kraftwerk möchte die Möglichkeit eröffnen, durch Großkrotzenburg zu fahren, da nach den einschlägigen Urteilen der Gerichte dies noch unter den Begriff „Anlieger“ fällt. Eine Anordnung von Verkehrszeichen, die letztlich nicht überwacht werden kann, sei ungeeignet. Nach den Zählungen von Hessen Mobil aus dem Jahr 2010 befahren pro Tag die L 3309 südlich Großkrotzenburgs 208 Lkw, nördlich 365 Lkw und auf der L 3308 östlich Großkrotzenburgs 112 Lkw. In der Verkehrsmengenkarte werden Lkw und Busse mit mehr als 3,5 t gezählt. Abzüglich der regelmäßig verkehrenden Busse verbleibe nur ein relativ geringes Lkw-Aufkommen in Großkrotzenburg. Vor einer Beteiligung Bayerns müsse zunächst das Ordnungsamt der Stadt Großkrotzenburg festlegen, welche Verkehrszeichen angebracht werden sollen, um eine Verfolgung der LkwFahrer zu ermöglichen, die durch Großkrotzenburg zum Kraftwerk fahren. Desweiteren müsse eine qualifizierte Überprüfung stattfinden, welcher Lkw-Fahrer die L 3309 als – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Kinzig-Kreis 141 Durchgangsstraße nutzt und welcher zum Kraftwerk Staudinger bzw. zum angrenzenden Gewerbegebiet (südöstlich Großauheim) fährt. Das Ordnungsamt der Gemeinde Großkrotzenburg nimmt wie folgt Stellung: Das von der Agenda Großkrotzenburg geforderte Durchfahrverbot für Lkw über 3,5 t wird seitens des Ordnungsamtes nicht befürwortet, da keine Kontrollen der Beschilderung (Verkehrszeichen) möglich seien. Die Gemeinde Großkrotzenburg verfüge über keine Hilfspolizeibeamten. Das bereits bestehende Lkw-Nachtfahrverbot müsste durch Kontrollen der Polizeibehörden stattfinden. Der Gemeinde liegen keine Erkenntnisse vor, ob in der Vergangenheit Kontrollen durchgeführt wurden. Der Lieferverkehr in die Gewerbegebiete sowie die ortsansässigen Firmen (z. B. Containerdienst) müsse weiterhin gewährleistet sein. Das Kraftwerk hat in seinen Lieferverträgen mit Fremdfirmen eine Klausel, die besagt, dass die Anfahrt der Lkw über die B 8 bzw. Depotstraße erfolgen muss. 3.4.5.9 Hanau Die Stadt Hanau besitzt als fünftgrößte Stadt in Südhessen eine ausgeprägte Verkehrsinfrastuktur. Mit ca. 93.000 Einwohnern ist die Stadt Hanau nach den Kriterien der Umgebungslärm-Richtlinie kein Ballungsraum. Die Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet Hanau, die das Kartierungsmindestkriterium von 3 Mio. Kfz/a (vgl. Kapitel 2.3) erfüllen, sind in Abbildung 25 dargestellt – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Kinzig-Kreis 142 Abbildung 25: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a in Hanau (© GeoBasis-DE / BKG 2015) Entlang der B 43, B 45, L 3195, L 3328, K 965, L 3209, L 3008, B 8, L 3065, K 213, B 43a sind Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen identifiziert worden: – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Kinzig-Kreis 143 Tabelle 61: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Hanau Ort Hanau Hanau Hanau Hanau Hanau Hanau Hanau Hanau Hanau Hanau Hanau Hanau Hanau Hanau Hanau Hanau Hanau Hanau Hanau Hanau Hanau Hanau Hanau Hanau Hanau Ortsteil Steinheim Straße L 3065 Ludwigstraße Steinheimer Vorstadt L 3209 Lamboystraße B 45 Hanauer Vorstadt / Kleine Hainstraße K 965 Am Frankfurter Tor B 43/B 45 Westerburgstraße B 43 Barbarossastraße Leipziger Straße B 45 Bruchköbeler Landstraße, Vor der Kinzigbrücke Steinheim K 213 Darmstädter Straße L 3309 Wilhelm-/Eugen-Kaiser-Straße L 3328 Philippsruher Allee Nußallee Klein-Steinheim B 43 Offenbacher Landstraße Klein-Auheim L 3065 Geleitstraße, Seligenstädter Str. B 45 Nußallee L 3209 Frankfurter Landstraße L 3008 Gustav-Hoch-Straße L 3328 Friedrich-Ebert-Anlage Mittelbuchen L 3195 B 45 Am Steinheimer Tor Steinheim B 43a Steinheim B 45 L 3328 Willy-Brandt-Straße Wolfgang B 8 Aschaffenburger Straße L 3309 Auheimer Straße Großauheim L 3309 Auheimer Straße B 8 Neuhofstraße LDEN in dB (A) >65>70>75 70 75 228 260 0 171 73 0 26 49 25 52 131 0 23 36 4 65 57 0 LNight in dB (A) >55>60>65 60 65 243 286 3 171 85 0 29 48 26 59 140 0 26 39 5 52 77 0 LDEN in dB (A) >67 >69 LNight in dB (A) >72 >57 >59 >62 383 327 85 162 52 104 299 247 75 146 46 81 163 93 61 40 35 12 419 361 87 175 56 107 320 276 78 155 47 92 181 165 69 62 35 22 220 27 0 231 41 0 222 49 11 226 105 12 61 169 162 26 50 112 68 46 196 30 8 16 28 9 0 0 0 0 0 0 0 65 172 180 27 52 118 68 52 215 41 7 24 58 15 0 0 0 1 0 0 0 75 123 114 26 39 82 46 55 67 45 16 24 60 19 13 5 4 4 1 0 0 88 142 143 28 57 108 64 63 86 68 21 30 68 25 16 15 13 5 8 0 5 277 5 0 301 8 0 125 12 0 206 32 0 53 57 47 6 72 24 9 3 3 5 4 0 1 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 54 67 61 19 93 28 12 5 5 11 14 0 3 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 32 35 20 4 0 6 0 0 0 0 19 1 5 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 41 42 32 8 58 20 2 0 0 0 20 11 9 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Kinzig-Kreis 144 Auf der Grundlage der vom Regierungspräsidium Darmstadt vorgelegten Daten hat die Stadt Hanau auf Basis ihrer Ortskenntnis entlang der genannten Straßen eine Priorisierung vorgenommen. Die nachfolgenden Kriterien 1 bis 4 ergeben die Reihenfolge der Maßnahmen in Tabelle 62: 1. Die Rangfolge der Straßenabschnitte ist maßgeblich dadurch bestimmt, dass an Gebäuden in einem Straßenabschnitt gesundheitsgefährdende Straßenverkehrslärmpegel am Tag größer/gleich 70 dB (A) oder in der Nacht größer/gleich 60 dB (A) auftreten. 2. Für die Rangfolge ist weiterhin maßgeblich, wie viele Betroffene den höchsten gesundheitsgefährdenden Pegeln am Tag oder in der Nacht ausgesetzt sind. 3. Maßnahmen werden für Straßenabschnitte mit gesundheitsgefährdenden Pegeln vorgeschlagen (vgl. Tabelle 61). Für Straßenabschnitte ohne gesundheitsgefährdende Pegel sind derzeit keine Maßnahmen vorgesehen. Maßnahmen an diesen Straßenabschnitten sollen erst ergriffen werden, wenn die Maßnahmen an Straßenabschnitten mit gesundheitsgefährdenden Pegeln erfolgreich waren. 4. Die Rangfolge der vorgeschlagenen Maßnahmen für einzelne Straßenabschnitte verfolgt den Zweck gesundheitsgefährdende Straßenlärmpegel unter die Gesundheitsgefahr von 70 dB (A) am Tag oder 60 dB (A) in der Nacht abzusenken. Zu den in Tabelle 62 aufgeführten Verkehrsbeschränkungen ist festzustellen: Für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen auf Basis der Straßenverkehrsordnung ist eine Berechnung nach der straßenverkehrsrechtlichen Grundlage (RLS-90) durchzuführen. Bei dieser notwendigen Begutachtung wird auch die Richtigkeit der Datengrundlage mit überprüft und gleichzeitig mögliche Fehler (in der überregionalen und flächenhaften Untersuchung) beseitigt. Im Wesentlichen ist durch diese Berechnung nachzuweisen, dass durch eine verkehrsbeschränkende Maßnahme die Richtwerte der Lärmschutz-RichtlinienStV erreicht werden und die geforderte Lärmreduktion von 3 dB (A) eintritt. Die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen aus Gründen des Lärmschutzes unterliegt dem Zustimmungsvorbehalt der oberen Straßenverkehrsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Kinzig-Kreis Tabelle 62: 145 Ortsbezogene Maßnahmenplanung der Stadt Hanau Örtlichkeit L3065 Ludwigstraße Steinheimer Vorstadt OT Steinheim Gebietsausweisung WA L3209 Lamboystraße WA B45 Hanauer Vorstadt / Kleine Hainstraße MI K965 Am Frankfurter Tor MI 17 Maßnahmen/Rangfolge Bearbeitungsstand Umsetzung 1. Lkw-Nachtfahrverbot und/oder LkwDurchfahrtsverbot 2. Tempolimit 30 km/h 3. Passiver Schallschutz (Anreizprogramm) - wenn die Maßnahmen 1. und 2. nicht zum Erfolg führen 4. Lärmoptimierter Asphalt LOA 5D - wenn die Maßnahmen 1. und 2. nicht zum Erfolg führen 1. Tempolimit 40 km/h 17 2. Verstetigung Verkehrsfluss "Grüne Welle" - für den Abschnitt Oderstraße bis Ruhrstraße 3. Passiver Schallschutz (Anreizprogramm) - wenn die Maßnahmen 1. und 2. nicht zum Erfolg führen 1. und 2. - in der Planungsphase 3. oder 4. - Planung abhängig vom Erfolg der Maßnahmen 1. und 2. 1. und 2. - Umsetzung innerhalb von 1 bis 2 Jahren 3. oder 4. - Umsetzung abhängig vom Erfolg der Maßnahmen 1. und 2., unter Finanzierungsvorbehalt 1. und 2. in der Planungsphase 3. - Planung abhängig vom Erfolg der Maßnahmen 1. und 2. 1. Tempolimit 30 km/h 2. Verstetigung Verkehrsfluss - für den Abschnitt LZA "Vor der Kinzigbrücke" bis LZA "Eugen-Kaiser-Straße" 3. Passiver Schallschutz (Anreizprogramm) 1. Tempolimit 30 km/h 2. Passiver Schallschutz (Anreizprogramm) 1., 2. und 3. - in der Planungsphase 1. - Umsetzung innerhalb von 1 bis 2 Jahren 2. - Umsetzung innerhalb von 2 bis 3 Jahren 3. - Umsetzung abhängig vom Erfolg der Maßnahmen 1. und 2., unter Finanzierungsvorbehalt 1. und 2. - Umsetzung innerhalb von 1 bis 2 Jahren 3. - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren, unter Finanzierungsvorbehalt 1. - Umsetzung innerhalb von 1 bis 2 Jahren 2. - Umsetzung abhängig vom Erfolg der Maßnahme 1., unter Finanzierungsvorbehalt 1. - in der Planungsphase 2. Planung abhängig vom Erfolg der Maßnahme 1. Anmerkung: Die obere Straßenverkehrsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt weist darauf hin, dass eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich um mindestens 20 km/h zu erfolgen habe. Ausgehend von einer innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h wären im Falle einer gewünschten Geschwindigkeitsreduktion demzufolge 30 km/h anzustreben. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Kinzig-Kreis Örtlichkeit B43/B45 Westerburgstraße B43 Barbarossastraße Leipziger Straße 146 Gebietsausweisung WA MI Maßnahmen/Rangfolge Bearbeitungsstand 1. Verbesserung Fahrbahnqualität durch Reparatur schadhafter Fahrbahnbeläge 2. Verringerung Anzahl der Fahrstreifen durch einen baulichen Fahrradweg zwischen Canthal/Westerburgstraße 3. Passiver Schallschutz (Anreizprogramm)- wenn die Maßnahmen 1. und 2. nicht zum Erfolg führen 1. Tempolimit 30 km/h in der Nacht 2. Verbesserung Fahrbahnqualität durch Reparatur schadhafter Fahrbahnbeläge zwischen Ehrensäule und Freigerichtstraße 3. Radfahrstreifen 4. Programm "Soziale Stadt - Freigerichtviertel -" - eine Verbesserung der Wohnverhältnisse wird angestrebt, angedacht ist auch eine Umgestaltung des Straßenraums 5. Passiver Schallschutz (Anreizprogramm)*1 - wenn alle Maßnahmen 1 bis 4 nicht zum Erfolg führen 1. - umgesetzt 2. - in der Planungsphase 3. - Planung abhängig vom Erfolg der Maßnahmen 1. und 2. siehe Bebauungsplan 111 "Stadtwerke-Areal" - Bebauungsplan begründet einen Anspruch auf passiven Lärmschutz an der Leipziger Straße 1. Tempolimit 30 km/h in der Nacht 2. Lärmoptimierter Asphalt LOA 5D - wenn die Maßnahme 1. nicht zum Erfolg führt 3. Passiver Schallschutz (Anreizprogramm) - wenn die Maßnahme 1. nicht zum Erfolg führt 1. - in der Planungsphase 2. - umgesetzt 3. - in der Planungsphase 4. - Bewilligung des Aufnahmeantrags in das Förderprogramm ist eingegangen 5. - Planung abhängig vom Erfolg aller Maßnahmen 1. bis 4. Umsetzung 1. - im Jahr 2012 2. - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren,unter Finanzierungsvorbehalt 3. Umsetzung innerhalb von 5 Jahren, unter Finanzierungsvorbehalt 1. - innerhalb von 1 bis 2 Jahren 2. - im Jahr 2012 3. - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren, unter Finanzierungsvorbehalt 4. - Umsetzung innerhalb von 10 Jahren 5. - Umsetzung abhängig vom Erfolg der Maßnahmen 1. bis 4, unter Finanzierungsvorbehalt *1 B45 Bruchköbeler Landstraße Vor der Kinzigbrücke WA 1. - in der Planungsphase 2. und 3. - Planung abhängig vom Erfolg der Maßnahme 1. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – 1. - Umsetzung innerhalb von 1 bis 2 Jahren 2. - Umsetzung abhängig vom Erfolg der Maßnahme 1. 3. - Umsetzung abhängig vom Erfolg der Maßnahme 1., unter Finanzierungsvorbehalt Main-Kinzig-Kreis Örtlichkeit K213 Darmstädter Straße OT Steinheim 147 Gebietsausweisung WA Maßnahmen/Rangfolge Bearbeitungsstand 1. Tempolimit 30 km/h2. Passiver Schallschutz (Anreizprogramm)- wenn die Maßnahmen 1. und 2. nicht zum Erfolg führen 1. Passiver Schallschutz (Anreizprogramm) 1.- in der Planungsphase 2.- Planung abhängig vom Erfolg der Maßnahme 1. 1. - in der Planungsphase L3309 Wilhelm-/ Eugen-Kaiser-Straße MI und WA L3328 Philippsruher Allee WA 1. Tempolimit 30 km/h - zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Schloss Philippsruhe 2. Passiver Schallschutz (Anreizprogramm) - wenn die Maßnahme 1. nicht zum Erfolg führt 1. - in der Planungsphase 2. Planung abhängig vom Erfolg der Maßnahme 1. Nußallee MK 1. Passiver Schallschutz - am Gebäude Vor dem Kanaltor 3 2. Reparatur schadhafter Fahrbahnbeläge 3. Straßenraumgestaltung des Verkehrs - Ausbau eines Kreisverkehrsplatzes mit integrierter Bushaltestelle im Innenkreis 4. Passiver Schallschutz (Anreizprogramm) - für betroffene Gebäude an der Nußallee 1. - umgesetzt 2. - umgesetzt 3. - umgesetzt 4. - in der Planungsphase B43 Offenbacher Landstraße OT Klein-Steinheim L3065 Geleitstraße Seligenstädter Str. OT Klein-Auheim B45 Nußallee WA 1. Passiver Schallschutz (Anreizprogramm) 1. - in der Planungsphase WA 1. Tempolimit 30 km/h 1. - in der Planungsphase MI 1. Passiver Schallschutz (Anreizprogramm) 1. - in der Planungsphase WA: Allgemeines Wohngebiet, MI: Mischgebiet; MK: Kerngebiet – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Umsetzung 1.- Umsetzung innerhalb von 1 bis 2 Jahren 2.- Umsetzung abhängig vom Erfolg der Maßnahme 1.,unter Finanzierungsvorbehalt 1. - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren, unter Finanzierungsvorbehalt 1. - Umsetzung innerhalb von 1 bis 2 Jahren 2. - Umsetzung abhängig vom Erfolg der Maßnahme 1., unter Finanzierungsvorbehalt 1. - im Jahr 2011 2. - im Jahr 2013 3. - im Jahr 2013 4. - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren, unter Finanzierungsvorbehalt 1. - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren, unter Finanzierungsvorbehalt 1. - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren, unter Finanzierungsvorbehalt 1. - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren, unter Finanzierungsvorbehalt Main-Kinzig-Kreis 148 Ruhige Gebiete/innerstädtische Erholungsflächen: Nach § 47 d Abs. 2 BImSchG soll es auch Ziel der Lärmaktionspläne sein, ruhige Gebiete bzw. innerstädtischen Erholungsflächen gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Die Aufnahme von ruhigen Gebieten/innerstädtischen Erholungsflächen in den Entwurf des vorliegenden Lärmaktionsplanes erfolgt dabei unter der Maßgabe der in Kapitel 2.6 dargelegten Kriterien, Vorgehensweisen und Rechtsfolgen. Sie erfolgt insbesondere im Hinblick auf fluglärmbedingte Fragestellungen unter dem Vorbehalt noch zu erfolgender fachlicher wie rechtlicher Prüfungen. Als auszuweisende ruhige Gebiete bzw. innerstädtische Erholungsflächen sind in Hanau folgende Bereiche vorgesehen: 4 2 3 1 Abbildung 26: Geplante ruhige Gebiete/innerstädtische Erholungsflächen in Hanau (© GeoBasis-DE / BKG 2015) – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Kinzig-Kreis 1. 2. 3. 4. 149 Wildpark Alte Fasanerie inklusive Dauerkleingartenanlage (Klein-Auheim), Schlossanlage und Schlosspark Philippsruhe, Hauptfriedhof, Schlossgarten Innenstadt. Über die in der Abbildung 2 dargestellten Gebiete hinaus beabsichtigt die Stadt Hanau bei der Lärmaktionsplanung in den kommenden Jahren den Bereich Kurpark Wilhelmsbad und den Bereich Tiefgarten Otto-Wels-Straße zu betrachten, ob diese zu einem späteren Zeitpunkt als ruhige Gebiet ausgewiesen werden können. Für den Bereich Kurpark Wilhelmsbad wird dann die zukünftige Lärmsituation aufgrund der Schallschutzmaßnahmen an der geplanten nordmainischen S-Bahn zu berücksichtigen sein. Die DB AG hat in ihrer Stellungnahme zum Lärmaktionsplan geäußert, dass im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes für die Bahnstrecke 3742, die am Bereich Tiefgarten Otto-Wels-Straße vorbeiführt, ein Sanierungsbedarf erkannt wird. Sobald eine Verminderung der Lärmbelastung des Bereichs Tiefgarten Otto-WelsStraße erkennbar ist, wird die Stadt Hanau diese bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans berücksichtigen. Gebiet 1: Wildpark Alte Fasanerie inklusive Dauerkleingartenanlage Bei diesem Gebiet handelt es sich um eine Parkanlage im Außenbereich. Dort werden zahlreiche Freizeitaktivitäten wie z.B. die Beobachtung von Tieren in naturnahen Gehegen und ein Hochseilgarten angeboten. Abbildung 27: Gebiet 1: Wildpark Alte Fasanerie inklusive Dauerkleingartenanlage (© GeoBasis-DE / BKG 2015) – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Kinzig-Kreis 150 Das Gebiet liegt im Südwesten der Stadt Hanau und weist eine Größe von ca. 1,5 km2 auf. Westlich des Gebietes verlaufen die B 45 sowie die Überleitung zur B 43a. Die Verkehrsstärken wurden für das Jahr 2010 zu ca. 57.000 Kfz/d (B 45) bzw. ca. 45.500 Kfz/d (B 43a) erhoben. Der zwischenzeitliche Lückenschluss der A 66 bis zur A 7 hat voraussichtlich eine Verkehrszunahme bewirkt. Das Ausmaß wird aus der diesjährigen Bundesverkehrszählung hervorgehen. Das Gebiet besitzt einen minimalen Abstand zur B 45 von etwa 500 m und zur B 43a von etwa 400 m. Der Gebietsmittelpunkt ist jeweils etwa 1.100 m von der B 45 und der B 43a entfernt. Nördlich wird das Gebiet durch die freie Strecke der K 200 begrenzt. Die Verkehrsstärke von ca. 3.400 Kfz/d unterschreitet die Mindestanforderungen der Lärmminderungsplanung gemäß §§ 47 a-f BImSchG außerhalb von Ballungsräumen von 8.000 Kfz/d spürbar. Gemäß der Lärmkartierung Hessen 2012 wird das Gebiet lediglich geringfügig in seinen westlichen Randbereichen von den straßenverkehrsbedingten Lärmpegeln von LDEN = 5560 dB (A) berührt. Ein durch Hessen Mobil vorgenommener Überschlag nach RLS-90 bewirkt beim minimalen Abstand • von der B 45 ausgehend einen Beurteilungspegel von 57,1 dB (A) tags und 49,7 dB (A) nachts (Waldfläche unberücksichtigt) und • von der B 43a ausgehend einen Beurteilungspegel von 58,0 dB (A) tags und 50,7 dB (A) nachts. Am Gebietsmittelpunkt ergibt sich von der B 45 ausgehend ein Beurteilungspegel von 49,3 dB (A) tags und 41,9 dB (A) nachts. Zieht man zum Vergleich die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime in Höhe von 57 dB (A) tags und 47 dB (A) nachts heran, zeigt sich, dass im Mittelpunkt des Gebietes diese Immissionsgrenzwerte spürbar (tags und nachts) unterschritten werden. Für die Randbereiche erfolgt am Tage ebenfalls unmittelbar nach der Randbegrenzung eine Unterschreitung; in der Nacht erfolgt die Unterschreitung bei einer Tiefe von mehr als 250 m. Sowohl der Schienenverkehrs- als auch der Flugverkehrslärm liegen für das Gebiet weit unterhalb der Kartierungsschwelle von LDEN = 55 dB (A). Hessen Mobil stellt fest, dass es im Bereich der K 200 keine unmittelbare Straßenplanung im engeren Untersuchungsgebiet beabsichtige. Der westliche Lückenschluss der A 66 (Riederwaldtunnel) nach 2020 wirke sich voraussichtlich nicht so nachhaltig wie auf der A 66 aus. Die Berechnungen von Hessen Mobil zeigen für das ruhige Gebiet eine deutliche Unterschreitung der maßgeblichen Auslöse- bzw. Richtwerte für die bauliche Lärmsanierung bzw. für die Anordnung einer lärmbedingten Geschwindigkeitsbeschränkung (vgl. Kapitel 2.2.3.3). Daher erscheint die von Seiten der Stadt Hanau zum Schutz des ruhigen Gebietes vorgeschlagene Geschwindigkeitsbeschränkung und der Einbau eines lärmarmen Fahrbahnbelages auf der B 45/B 43a derzeit als nicht umsetzbar. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Kinzig-Kreis 151 Innerstädtische Erholungsflächen Bei den Gebieten 2-4 handelt es sich um kleinräumige innerstädtische Erholungsflächen. Sämtliche Flächen sind von Straßenverkehrslärm und zumindest teilweise ebenfalls von Schienenverkehrslärm betroffen. Nicht für alle Gebiete liegen Lärmwerte nach Kartierungen gem. 34. BImSchV vor. Die Aufnahme der Gebiete in den Entwurf des Lärmaktionsplanes erfolgt daher vor dem Hintergrund, dass im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung Erkenntnisse gesammelt werden sollen, ob und inwieweit diese Gebiete von der Bevölkerung als vergleichsweise ruhig erachtet werden und tatsächlich als kurzfristig zu erreichende Erholungsräume genutzt werden. Gebiet 2: Schlossanlage und Schlosspark Philippsruhe Beim Gebiet 2 Schlossanlage und Schlosspark Philippsruhe handelt es sich um eine typische innerstädtische Park- bzw. Grünanlage, die vor allem während der Sommermonate für verschiedene Freizeitaktivitäten und zum Aufenthalt genutzt wird. Die Schlossanlage und die unmittelbare Lage zum Main wertet dieses Gebiet auf, da es einen Kontrast zum sonstigen innerstädtischen Bereich bietet. Abbildung 28: Gebiet 2: Schlossanlage und Schlosspark Philippsruhe (© GeoBasis-DE / BKG 2015) Gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 wird das Gebiet 2 Schlossanlage und Schlosspark Philippsruhe nördlich durch die L 3328 Philippsruher Allee von Pegeln LDEN in Höhe von 55-60 dB (A) betroffen. 55 dB (A) werden dabei auch noch innerhalb des Gebietes im Abstand von ca. 90 m zur Straße hin erreicht. Im Kernbereich wie auch für den größten Teil des Gebietes werden jedoch keine straßenverkehrsbedingten Pegel LDEN von 55 dB (A) – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Kinzig-Kreis 152 erreicht. Die Lärmkartierung für den Schienenverkehr weist für fast das gesamte Gebiet Pegel von LDEN = 55-60 dB (A) aus. Zum Schutz des ruhigen Gebietes plant die Stadt Hanau auf der L 3328 zwischen KonradAdenauer-Straße und Schloss Philippsruhe ein Tempolimit und beabsichtigt dieses innerhalb von ein bis zwei Jahren umzusetzen (vgl. Tabelle 62). Gebiet 3: Hauptfriedhof Friedhöfe werden in den entsprechenden Hinweisen der Bund/LänderArbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) explizit als mögliche innerstädtische Flächen genannt, die u.a. auch dem Aufenthalt zur Erholung dienen können (vgl. Kapitel 2.6). Auf Friedhöfen wird von Menschen zudem oftmals ein erhöhtes Ruhebedürfnis zur Andacht verspürt. Abbildung 29: Gebiet 3: Hauptfriedhof (© GeoBasis-DE / BKG 2015) Gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 wird das Gebiet 3 Hauptfriedhof am nordwestlichen Rand durch die B 43 von Pegeln LDEN in Höhe von 55-60 dB (A) betroffen. Allerdings sind die das Gebiet umgrenzenden Straßen nicht Gegenstand der Lärmkartierung Hessen 2012 (Verkehrsstärke < 3 Mio. Kfz/a), so dass eine flächendeckende Beurteilung des straßenverkehrsbedingten Lärms nicht erfolgen kann. Die Lärmkartierung für den Schienen– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Kinzig-Kreis 153 verkehr weist für fast das gesamte Gebiet Pegel von LDEN = 55-60 dB (A) und für den weitaus größten Teil des Gebietes ebenfalls Pegel 60-65 dB (A) aus. Gebiete 4: Schlossgarten Innenstadt Bei dem Gebiet 4 Schlossgarten Innenstadt handelt es sich eine typische innerstädtische Park- bzw. Grünanlagen, die vor allem während der Sommermonate für verschiedene Freizeitaktivitäten und zum Aufenthalt genutzt wird. Abbildung 30: Gebiet 4: Schlossgarten Innenstadt (© GeoBasis-DE / BKG 2015) Gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 wird das Gebiet 4 Schlossgarten Innenstadt am nordwestlichen Rand durch die Eugen-Kaiser-Straße von Pegeln LDEN in Höhe von 55-60 dB (A) betroffen. Allerdings sind andere das Gebiet umgrenzende Straßen wie z.B. die Heinrich-Bott-Straße oder die Nordstraße nicht Gegenstand der Lärmkartierung Hessen 2012 (Verkehrsstärke < 3 Mio. Kfz/a), so dass eine quantitative flächendeckende Beurteilung des straßenverkehrsbedingten Lärms auf das Gebiet nicht erfolgen kann. Die Schienenstrecke östlich der Kinzig (Hanau Nord) wird nicht von der Lärmkartierung gem. 34. BImSchV für Schienenwege erfasst (Anzahl Zugbewegungen < 30.000/a). 3.4.5.10 Hasselroth In Hasselroth stellt die L 3339 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 63: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Hasselroth Ort Hasselroth Hasselroth Ortsteil Neuenhaßlau Gondsroth Straße L 3339 L 3339 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 21 4 0 75 9 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 23 8 0 62 31 0 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Kinzig-Kreis 154 L 3339 Reparatur des schadhaften Fahrbahnbelages/Einbau eines lärmarmen Fahrbahnbelages: Die Ortsdurchfahrt L 3339 ist im Landeshaushalt 2015 nicht als Deckenerneuerung o.ä. enthalten. Die Dringlichkeitseinreihung für die Folgejahre liegt noch nicht vor. In Ortsdurchfahrten bringt Hessen Mobil aus folgenden Gründen keinen Flüsterasphalt bzw. offenporigen Asphalt (OPA) ein: • Gefahr des Kornausbruches bei Stop+Go und Abbiegeverkehr (Anfälligkeit gegen scherende Beanspruchungen), • Aufwendige und teure Entwässerungssysteme (Sicherstellung der Entwässerung auf der Abdichtung), • Schwierige Wiederherstellung des Oberbaues bei Aufgrabungen, • Schwache Selbstreinigung infolge niedriger Geschwindigkeit (u.U. mögliche Lärmminderung nach kürzester Zeit nicht mehr gegeben), • Ferner lassen die Vorgaben für schalltechnische Berechnungen in Ortsdurchfahrten bei der Ermittlung des Emissionspegels keine Abminderung für lärmmindernde Straßenoberflächen zu. Lkw-Nachtfahrtverbot: Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel in einem Kern-, Dorf- oder Mischgebiet am kritischen Immissionsort 62 dB (A) in der Nacht überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung eine Pegelminderung um mindestens 3 dB (A) bewirken. Nach schalltechnischer Berechnung durch Hessen Mobil bewirkt das Lkw-Verbot nachts bei der tatsächlich ausgewiesenen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eine Lärmminderung um 3,8 dB (A) und damit um spürbar über 3 dB (A). Darüber hinaus liegt aber bei der vor Ort durchgängig ausgewiesenen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h ohne Lkw-Verbot (nachts) mit einem Beurteilungspegel von 59,3 dB (A) nachts keine Überschreitung der Vorgabe von 62 dB (A) gemäß der Lärmschutz-Richtlinien-StV vor. Selbst bei der regulären innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h für Lkw würde sich mit einem Beurteilungspegel von 61,8 dB (A) nachts ebenfalls keine Überschreitung der Vorgabe von 62 dB (A) gemäß der Lärmschutz-Richtlinien-StV ergeben. Über die Lärmschutz-Richtlinien-StV ist somit die Anordnung eines Lkw-Nachtfahrverbots nicht möglich. Andernfalls müsste die Umleitungsstrecke hinterfragt werden (zum einen über die enge Ortsdurchfahrt von Rodenbach Ortsteil Oberrodenbach und zum anderen über die ebenfalls enge Ortsdurchfahrt von Hasselroth Ortsteil Niedermittlau). Abgesehen von der problematischen Fahrgeometrie für Lkw würden die Immissionen danach nur von einer Ortsdurchfahrt auf die andere verlagert. Ortsumgehung: Über Gemeindevertreterbeschluss im Jahre 2012 lehnte die Gemeinde Freigericht die Ortsumgehung Freigericht/Hasselroth im Planfeststellungsverfahren ab. Die Planung der – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Kinzig-Kreis 155 Ortsumgehung Freigericht/Hasselroth wurde daraufhin vom Land Hessen abgebrochen. Darauf folgte eine Verkehrsuntersuchung für die Ortsumgehung von Hasselroth alleine. Im Ergebnis wird aber Gondsroth oder Neuenhasslau nicht nachhaltig entlastet. Der Gemeinde Hasselroth wurde deshalb vom Land Hessen im Jahre 2014 mitgeteilt, dass eine Ortsumgehung Hasselroth alleine nicht bauwürdig ist. 3.4.5.11 Langenselbold In Langenselbold stellen die L 3445 und die A 66 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 64: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Langenselbold Ort Ortsteil Langenselbold Langenselbold Straße L 3445 A 66 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 208 1 0 85 6 4 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 235 5 0 93 42 5 Hessen Mobil stellt in seiner Stellungnahme fest, dass der DTV 2010 auf der westlich zur Roten Hohl benachbarten freien Strecke der L 3445 mit 8.870 Kfz/d (davon 211 Lkw/d bzw. 2 %) erhoben wurde. Zählungen der Stadt Langenselbold über jeweils 1 Woche im März 2013 und Oktober 2014 unmittelbar in der Roten Hohl weisen für den Spitzenwerktag 7.200 Kfz/d (davon 600 Lkw/d bzw. 8,5 %) aus. Damit unterschreitet die Verkehrsbelastung der Roten Hohl die Kartierungsbelastung von 8.000 Kfz/d aus der Lärmaktionsplanung. Unabhängig hiervon sind in den vergangenen Jahren seitens der Stadt Langenselbold im Stadtgebiet folgende Lärmminderungsmaßnahmen durchgeführt worden: 1. Errichtung eines Schallschutzwalls an der L 3445 vor dem Baugebiet Niedertal II, 2. Errichtung von Schallschutzwänden (Kombination aus Gabionen und Glas) an der L 3445 vor dem Bereich „An der Gesamtschule“ und vor dem Baugebiet „Gründauaue“, 3. Kreisverkehre zur Verstetigung des Verkehrs, 4. Errichtung einer stationären Radaranlage im Bereich der Rote Hohl zur Geschwindigkeitsreduzierung. A 66 Die Lärmsituation an der A 66 wird kommunenübergreifend in Kapitel 3.4.5.1 behandelt. 3.4.5.12 Maintal In Maintal stellen die L 3268, K 984, Fechenheimer Weg und die A 66 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 65: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Maintal Ort Maintal Maintal Maintal Maintal Maintal Ortsteil Dörnigheim Bischofsheim Bischofsheim Dörnigheim Bischofsheim Straße L 3268 K 984 Fechenh. Weg Berliner Str. A 66 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 189 5 0 185 26 0 90 42 0 91 53 0 71 34 0 70 35 0 123 0 0 115 0 0 46 0 0 59 0 0 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Kinzig-Kreis 156 Die Fahrbahnbeläge der Straßen Fechenheimer Weg und Kennedystraße sowie Berliner Straße (teilweise) wurden in den letzten 4 Jahren erneuert, so dass sich die Abrollgeräusche wesentlich reduziert haben. Die Straße Am Kreuzstein wurde von Grund auf saniert. L 3268 Kennedystraße, K 984 Straße „Am Kreuzstein“, Fechenheimer Weg, Berliner Straße Tempolimit tags/nachts, Lkw-Nachtfahrverbot In der Kennedystraße ist ein Lkw-Nachtfahrverbot bereits vorhanden. In der Berliner Straße ist ein Tempolimit 40 km/h tags bereits vorhanden. Für die Kennedyalle (westlich der Berliner Straße), die K 984 „Am Kreuzstein“ und den Fechenheimer Weg werden von der Stadt Maintal derzeit die Lärmberechnungen nach RLS 90 für die beabsichtigten straßenverkehrlichen Maßnahmen vorbereitet. Für die Kennedyalle (östlich der Berliner Straße) und die Berliner Straße erscheinen die nach VBUS errechneten Lärmpegel ein Tempolimit bzw. ein Lkw-Nachtfahrverbot nicht zu rechtfertigen. A 66 Die Lärmsituation an der A 66 wird kommunenübergreifend in Kapitel 3.4.5.1 behandelt. 3.4.5.13 Nidderau In Nidderau stellt die B 45 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 66: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Nidderau Ort Ortsteil Heldenbergen Windecken Nidderau Straße B 45 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 203 35 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 0 280 52 0 B 45 Die Ortsumgehung Heldenbergen/Windecken wird derzeit schon stückweise und in Kürze vollständig für den Verkehr freigegeben. Somit erfolgen Maßnahmen zum Lärmschutz in den Ortsdurchfahrten Heldenbergen und Windecken zeitnah. Darüber hinaus wurde schon in den 90-iger Jahren passiver Lärmschutz in der Ortsdurchfahrt Heldenbergen abgewickelt. 3.4.5.14 Niederdorfelden In Niederdorfelden stellt die L 3008 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 67: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Niederdorfelden Ort Ortsteil Niederdorfelden Straße L 3008 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 40 0 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 45 0 0 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Kinzig-Kreis 157 L 3008 Passive Lärmschutzmaßnahmen: Nach Stellungnahme von Hessen Mobil entstand die Wohnbebauung an der L 3008 in Niederdorfelden erst nach den 90-iger Jahren. Im Rahmen der Bauleitplanung war die Lärmemission der L 3008 durch die Kommune zu berücksichtigen (unter Beachtung der Vorgaben des seit 1974 geltenden Bundesimmissionsschutzgesetzes). Im Rahmen der Bauleitplanung wurden durchgehend vom Knotenpunkt L 3205 bis zum Bebauungsende Richtung Oberdorfelden Lärmschutzwall und Lärmschutzwand durch die Kommune erstellt, wobei von einer sach- und fachgerechten Dimensionierung ausgegangen wird. Ausgewiesene Wohnbauflächen westlich der L 3205 sind bisher noch nicht verwirklicht. Die Verkehrsbelastung sei auf der L 3008 bei Niederdorfelden seit 1995 nahezu unverändert. Auch die Ortsumgehung Kilianstädten wirke sich bisher nicht auf den vorliegenden Streckenabschnitt aus. Es ist daher davon auszugehen, dass wegen der vorhandenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen keine Ansprüche auf passiven Lärmschutz bestehen. Sollte zu gegebener Zeit eine Deckenerneuerung o.ä. auf der L 3008 bei Niederdorfelden erfolgen, besteht nach Auffassung von Hessen Mobil über die Herstellung der Straßenoberfläche (z.B. mit Splittmastixasphalt 0/11S) eine potentielle Möglichkeit zur Minderung der Lärmemission. 3.4.5.15 Schlüchtern In Schlüchtern stellen die L 3329 und L 3180 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 68: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Schlüchtern Ort Schlüchtern Ortsteil Niederzell/Schl Schl/Herolz Straße L 3329 L 3180 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 106 7 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 0 116 17 0 L 3329 Niederzell, L 3329 Schlüchtern, L 3180 Schlüchtern Ortsteil Herolz Passiver Schallschutz Unmittelbar östlich des Haupt-Erschließungsknotenpunktes in Niederzell verläuft parallel zur L 3329 die Erschließungsstraße "Am Ring". Gemäß Feststellung von Hessen Mobil besitzen von den ersten 10 Wohngebäuden 9 Wohngebäude Achsabstände zur L 3329 von etwa 23 m bis 31 m. Dort wird nahezu vollständig sowohl tags als auch nachts Lärmsanierung ausgelöst. Ein Wohngebäude sowie die weitere Bebauung Richtung Schlüchtern besitzen Achsabstände über 32 m. Lärmsanierung wird dort somit nicht ausgelöst (weder tags noch nachts). Die Ortseinfahrt Schlüchtern besitzt zwischen Abzweig Hohenzell und Abzweig Herolz eine offene Bebauung (nördlich überwiegend Gewerbenutzung, südlich überwiegend Wohnnutzung). Gemäß Feststellung von Hessen Mobil besitzen die 15 südlichen Wohngebäude in der Regel einen Achsabstand zur L 3329 von 16 m bis 19 m. Die schalltechnische Berechnung löst damit sowohl tags als auch nachts Lärmsanierung aus (infolge spürbarer Unterschreitung der kritischen Achsabstände von 30,2 m tags und 31,2 m nachts). – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Kinzig-Kreis 158 Die unmittelbare Ortsdurchfahrt Herolz besitzt eine offene Bebauung. Gemäß Feststellung von Hessen Mobil besitzen 25 bis 30 Gebäude Achsabstände zur L 3180 von 10 m bis 12 m. Dort wird passiver Lärmschutz sowohl tags als auch nachts ausgelöst. Weitere zahlreiche Gebäude in der unmittelbaren Ortsdurchfahrt besitzen Achsabstände von 12 m bis 16 m. Dort wird nur nachts passiver Lärmschutz ausgelöst. In der westlichen Ortseinfahrt besitzt die Bebauung der Nordseite über 30 m Achsabstand zur L 3180. Dort wird keine Lärmsanierung ausgelöst. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. 3.4.5.16 Schöneck In Schöneck stellt die B 521 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 69: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Altenstadt Ort Schöneck Ortsteil Büdesheim Straße B 521 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 89 10 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 89 31 0 B 521 Sanierung Fahrbahnbelag mit Flüsterasphalt: In Ortsdurchfahrten bringt Hessen Mobil aus folgenden Gründen keinen Flüsterasphalt bzw. offenporigen Asphalt (OPA) ein: • Gefahr des Kornausbruches bei Stop+Go und Abbiegeverkehr (Anfälligkeit gegen scherende Beanspruchungen). • Aufwendige und teure Entwässerungssysteme (Sicherstellung der Entwässerung auf der Abdichtung). • Schwierige Wiederherstellung des Oberbaues bei Aufgrabungen. • Schwache Selbstreinigung infolge niedriger Geschwindigkeit (u.U. mögliche Lärmminderung nach kürzester Zeit nicht mehr gegeben). • Ferner lassen die Vorgaben für schalltechnische Berechnungen in Ortsdurchfahrten bei der Ermittlung des Emissionspegels keine Abminderung für lärmmindernde Straßenoberflächen zu. Tempolimit 30 km/h: Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel in einem Kern-, Dorf- oder Mischgebiet am kritischen Immissionsort 72 dB (A) am Tage und 62 dB (A) in der Nacht überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung eine Pegelminderung um mindestens 3 dB (A) bewirken. Berechnungen durch den Straßenbaulastträger Hessen Mobil ergeben 69,9 dB (A) am Tage und 62,8 dB (A) in der Nacht. Die Vorgabe der Lärmschutz-Richtlinien-StV wird somit – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Kinzig-Kreis 159 nur nachts überschritten. Die Vergleichsberechnung für Tempo 30 km/h ergibt einen Pegel von 60,3 dB (A) in der Nacht, somit ist die erforderliche Pegelminderung von 2,1 dB (A) in der Nacht erreicht. Das heißt, die rechnerisch-rechtliche Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist nachts gegeben. Die entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 521 in Schöneck-Büdesheim in der Nacht wird derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Main-Kinzig-Kreises auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) geprüft. Verkehrslenkung über LSA-Änderung: Der Vorschlag sieht im Detail vor, dass zur Entlastung des Ortskerns von Büdesheim der Verkehr der B 521 von und nach Bergen-Enkheim an der Kreuzung der B 521 mit der L 3008 in Niederdorfelden auf die L 3008 und die neue Umgehung von Kilianstädten auf die B 45 in Windecken geführt werden könnte. Hierzu müsste an der Kreuzung die Vorfahrtsregelung an der Auffahrt von der L 3008 auf die B 521 geändert werden und in der entgegengesetzten Richtung ein Rechtsabbieger von der B 521 auf die L 3008 errichtet werden. Der Vorschlag verlagert nach Stellungnahme von Hessen Mobil den Verkehrslärm nach hohen finanziellen Investitionen nur auf Niederdorfelden und Oberdorfelden entlang der L 3008. 3.4.5.17 Wächtersbach In Wächtersbach stellen die B 276 und L 3216 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 70: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Wächtersbach Ort Wächtersbach Wächtersbach Ortsteil Aufenau Straße B 276 L 3216 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 80 2 0 30 2 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 110 13 1 40 2 0 B 276 Passive Lärmschutzmaßnahmen: Das kritische Gebäude der zurückliegenden Bebauung an der B 276 zwischen L 3194 und Schwimmbad liegt nach schalltechnischem Überschlag durch Hessen Mobil außerhalb der kritischen Achsabstände (Entfernung Straßenmitte zur Hausfassade; tags 21,4 m und nachts 31,7 m) zur Auslösung von Lärmsanierung. Darüber hinaus wurde das Wohngebiet Köhlergraben im Randbereich der B 276 wissentlich der vorhandenen Bundesstraße Ende der 90-iger Jahre erschlossen. Insofern liegen schon im Grundsatz keine Voraussetzungen für die Auslösung von Lärmsanierung vor (vgl. Kapitel 2.2.3.2). L 3216 Passive Lärmschutzmaßnahmen: Die Ortsdurchfahrt Aufenau erhält am Abzweig der K 887 nach Bad Orb einen Belastungssprung. Westlich davon beträgt die Verkehrsbelastung ca. 9.700 Kfz/d, östlich davon ca. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Kinzig-Kreis 160 7.000 Kfz/d. Infolge der Unterschreitung des Kartierungsschwellwertes von 8.000 Kfz/d bezieht sich die folgende Betrachtung nur auf den westlichen Bereich. Zunächst löst die südliche Wohnbebauung am westlichen Ortseingang mit einem Achsabstand zur L 3216 von über 23 m keine Lärmsanierung aus (Erschließung über Bamberger Straße). Die weitere südliche Straßenseite ist offen und unmittelbar mit etwa 10 Wohngebäuden angebaut. Davon besitzen 8 Wohngebäude einen Abstand zur Straßenachse von weniger als 11 m. 1 Wohngebäude besitzt einen Abstand zwischen 11 m und 15 m. Nur 1 Wohngebäude ist weiter als 15 m entfernt. Die nördliche Straßenseite ist anfangs von Gewerbenutzung geprägt (Zentrale eines großen überregionalen Autohauses). Die weitere nördliche Straßenseite ist mit etwa 9 Wohngebäuden unmittelbar und offen angebaut. Davon besitzen 6 Wohngebäude einen Abstand zur Straßenachse von weniger als 11 m. 2 Wohngebäude besitzen einen Abstand zwischen 11 m und 15 m. Nur 1 Wohngebäude ist weiter als 15 m entfernt. Im Fazit löst die schalltechnische Berechnung damit zwischen Bamberger Straße und K 887 (Abzweig Bad Orb) voraussichtlich bei 14 Wohngebäuden sowohl am Tage als auch in der Nacht und bei 3 Wohngebäuden nur nachts Lärmsanierung aus (infolge Unterschreitung der kritischen Achsabstände 11,0 m tags bzw. 14,9 m nachts). Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Taunus-Kreis 161 3.4.6 Main-Taunus-Kreis Die im Main-Taunus-Kreis verlaufenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a sind in Abbildung 31 dargestellt. Abbildung 31: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Main-Taunus-Kreis Entlang der in Abbildung 31 dargestellten Straßen ergeben sich gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 folgende in Tabelle 71 aufgelistete Lärmkonflikte. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Taunus-Kreis 162 Tabelle 71: Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im Main-Taunus-Kreis (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) Ort Örtlichkeit Bad Soden a.T: L3266 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 LNight in dB (A) >75 >55-60 >60-65 LKZ 18 >65 LDEN LNight 160 0 0 204 11 0 370 502 31 12 0 35 15 0 155 198 2 0 0 4 0 0 7 10 188 56 0 204 74 0 731 913 4 0 0 9 0 0 2 8 Eppstein B455 Eppstein B455 OT Bremthal Eschborn L3005/L3006 Eschborn L3006 Eschborn L3005 OT Nd.-höchstadt 40 2 0 43 3 0 86 117 Flörsheim B519 Hofheimer Straße OT Weilbach B519 Rüsselsheimer Str. (nördl A3) OT Weilbach A3 OT Bad Weilbach 28 8 1 33 9 1 121 166 51 1 0 79 11 0 115 215 31 17 0 71 16 5 144 328 B519 Rüsselsheimer Str. (südlich der A3) B519 Hauptstraße 4 2 0 11 2 0 21 35 Flörsheim Flörsheim Flörsheim Flörsheim 126 28 0 130 51 0 500 671 15 4 0 33 4 0 46 78 56 25 0 86 29 0 259 340 82 25 0 83 32 0 321 411 57 0 0 73 0 0 80 127 Hattersheim B40 Kirschgartenstraße (nördlich L3017 Friedensstraße) OT Wicker L3011 Mainzer Landstr., Hofheimer Straße L3011 Hessendamm, Mainstraße OT Okriftel L3065 Mainzer Landstr., Nassauer Str., Frankf. Str. A66 43 2 0 80 8 0 72 176 Hochheim A671 76 54 0 109 88 0 519 832 Hochheim L3028 Breslauer Ring 21 0 0 34 0 0 51 75 Hofheim B519 Rheingaustraße 179 25 0 186 49 1 580 805 Hofheim B519 Hattersheimer Str. 50 15 0 56 16 0 200 270 Hofheim B519 Elisabethenstraße 87 22 1 76 41 2 398 521 Hofheim L3011 Vincenzstraße 36 5 0 42 6 0 104 141 Hofheim L3011 Lorsbacher Straße 14 4 0 23 8 0 55 94 Hofheim L3018 Zeilsheimer Str. 47 42 0 49 46 0 393 454 Hofheim A3 OT Wallau 23 0 0 92 6 0 33 179 Hofheim A 66 OT Wallau 9 0 0 80 2 0 15 96 Kelkheim 362 16 0 393 25 0 945 1223 Kelkheim L3016 Frankfurter Str., Bahnstr., Fischbacher Str. B519 42 22 0 39 13 0 238 168 Kelkheim Königsteiner Straße 82 16 1 72 10 0 322 209 Kelkheim Gagernring 207 95 3 204 80 2 1229 1038 Kelkheim B455 OT Fischbach 103 4 0 108 15 0 275 348 Kriftel A66 13 1 0 30 3 0 31 70 Kriftel L3011 29 10 0 29 15 0 135 161 Kriftel L3011 alt / Kapellenstr. 228 3 0 256 8 0 501 684 Flörsheim Hattersheim Hattersheim Hattersheim 18 Lärmkennziffer (zur Erläuterung der Lärmkennziffer siehe Kapitel 3.2.1) – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Taunus-Kreis Ort 163 LDEN in dB (A) Örtlichkeit >65-70 >70-75 LNight in dB (A) >75 >55-60 >60-65 LKZ 18 >65 LDEN LNight K822 Frankfurter Straße Kriftel L3018 Elisabethenstraße 18 0 0 23 0 0 24 37 Liederbach L3014 5 0 0 11 0 0 4 9 Liederbach L3016 OT Oberliederb. 72 0 0 96 1 0 87 155 Schwalbach L3014 70 22 0 75 27 0 267 329 Sulzbach L3014 25 1 0 26 1 0 77 92 Sulzbach L3266 89 46 0 64 83 0 494 581 Im Folgenden wird auf alle Lärmkonflikte näher eingegangen, deren Lärmkennziffer während des gesamten Tages und/oder in der Nacht mehr als 200 beträgt. Darüber hinaus wurden im Einzelfall auch Lärmkonflikte mit geringerer Lärmkennziffer durch die Lärmaktionsplanung näher betrachtet, die ebenfalls hier dargestellt werden. Alle weiteren Lärmkonflikte und im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannte Orte werden tabellarisch in Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen des Regierungsbezirkes Darmstadt“ behandelt. Die folgenden Maßnahmenbeschreibungen orientieren sich an den im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannten Vorschlägen und den in Abhängigkeit der Höhe und des Ausmaßes der Lärmkonflikte durch die Lärmaktionsplanung verfolgten Maßnahmen. 3.4.6.1 Bad Soden a. T. In Bad Soden stellt die L 3266 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 72: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bad Soden a. T. Ort Ortsteil Bad Soden a. T. Straße L 3266 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 160 0 0 204 11 0 L 3266 Königsteiner Straße Von Seiten der Öffentlichkeit wurde u.a. die Verwendung von lärmoptimiertem Asphalt gefordert. Gemäß Mitteilung von Hessen Mobil können bei niedrigen Geschwindigkeiten unter 50 km/h lärmoptimierte Asphalte ihre gewünschte Pegelminderung nicht erfüllen. Nach Auffassung der Lärmaktionsplanung kann z.B. der lärmoptimierte Asphalt LOA 5D im Gegensatz zu offenporigem Asphalt (OPA) bei Geschwindigkeiten unter 50 km/h eine effektive Pegelminderung erbringen. Hierbei besteht allerdings das Problem, dass dieser derzeit keine anerkannte Standardbauweise darstellt und daher nicht von der hessischen Straßenbauverwaltung verwendet wird. Im Rahmen verschiedener Pilotprojekte werden in den Städten wie z.B. Frankfurt am Main und Darmstadt die längerfristige Lärmwirkung und die Beständigkeit des LOA 5D untersucht. Nach Auswertung der Lärmkartierung Hessen 2012 könnte im Bereich der L 3266 die Möglichkeit zur Lärmsanierung bestehen. Für verbindliche Aussagen bedarf es einer RLS– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Taunus-Kreis 164 90-Berechnung durch den Straßenbaulastträger Hessen Mobil. Betroffene Eigentümer können aber schon jetzt bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. 3.4.6.2 Eppstein In Eppstein stellt die B 455 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 73: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Eppstein Ort Ortsteil Eppstein Straße B 455 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 31 12 0 35 15 0 B 455 Passiver Schallschutz: Einzelne Gebäude/Bereiche entlang der B 455 sind gemäß Mitteilung von Hessen Mobil in den vergangenen Jahrzehnten schon im Rahmen einer Lärmsanierung behandelt worden. Es können an einzelnen Gebäuden, an denen bisher keine Lärmsanierung vorgenommen wurde, noch Ansprüche bestehen. Hierzu ist eine Prüfung im Einzelfall notwendig. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. 3.4.6.3 Eschborn In Eschborn stellen die L 3005 und die L 3006 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 74: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Eschborn Ort Ortsteil Eschborn Eschborn Nd.Höchstadt Straße LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 L 3005/ L 3006 188 56 0 204 74 0 L 3005 40 2 0 43 3 0 L 3005/L 3006 Lärmschutzwand: Hessen Mobil hat mitgeteilt, dass die Stadt Eschborn im Zuge der Anbindung des Gewerbegebietes an die L 3005/3006 durch die Stadt umfangreiche Schallschutzgutachten hat anfertigen lassen. In diesem Baurechtsverfahren wurde über die Anordnung von Schallschutz entschieden. Von Seiten von Hessen Mobil sind dort derzeit keine weiteren Maßnahmen erforderlich oder geplant. L 3005 Niederhöchstadt Passiver Schallschutz: Nach Feststellung von Hessen Mobil könnte an einzelnen Gebäuden ein Anspruch auf passiven Schallschutz bestehen, hierzu ist eine Überprüfung im Einzelfall notwendig. In – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Taunus-Kreis 165 den meisten Bereichen der Ortsdurchfahrt liegen die Beurteilungspegel jedoch unterhalb der Auslösewerte für Wohngebiete von 67 dB (A) am Tag und 57 dB (A) in der Nacht. 3.4.6.4 Flörsheim In Flörsheim stellen die B 519 und A 3 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 75: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Flörsheim Ort Flörsheim Flörsheim Flörsheim Flörsheim Ortsteil Straße Weilbach B 519 Hofh. Str. Weilbach B 519 Rüsselh. Str. Bad Weilb A 3 B 519 Hauptstr. LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 28 8 1 33 9 1 51 1 0 79 11 0 31 17 0 71 16 126 28 0 130 51 0 B 519 Hofheimer Straße Ortsteil Weilbach Passiver Schallschutz: An einzelnen Gebäuden könnte gemäß Hessen Mobil ein Anspruch auf passiven Schallschutz bestehen, hierzu ist eine Überprüfung im Einzelfall notwendig. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. B 519 Rüsselsheimer Straße (nördlich der A3) Ortteil Weilbach Tempolimit 30 km/h: Gemäß Feststellung von Hessen Mobil werden durch eine Temporeduzierung auf 30 km/h weder die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV, noch die erforderliche Absenkung der Beurteilungspegel um 3dB (A) (vgl. Kapitel 2.2.3.3) erreicht, so dass eine verkehrsrechtliche Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen nicht vorgenommen werden kann. A 3 Ortsteil Bad Weilbach Erhöhung der Lärmschutzwand: 1993 wurden nach den Lärmsanierungswerten aktive Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt. Durch die Absenkung der Lärmsanierungswerte (vgl. Kapitel 2.2.3.2) sind nun evtl. die Auslösewerte der Lärmsanierung an einigen Gebäuden überschritten. Aufgrund der erst 1993 durchgeführten aktiven Lärmschutzmaßnahmen beabsichtigt Hessen Mobil derzeit keine weiteren Erweiterungen in diesem Bereich. Unabhängig davon können betroffene Gebäudeeigentümer aber einen Antrag auf Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen bei Hessen Mobil stellen. Sollte sich dann herausstellen, dass an Gebäuden eine Überschreitung der Auslösewerte der Lärmsanierung zutrifft, kann - sofern die übrigen Voraussetzungen ebenfalls erfüllt sind (vgl. Kapitel 2.2.3.2) - eine Förderung bewilligt werden. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Taunus-Kreis 166 B 519 Hauptstraße Lärmoptimierter Asphalt LOA 5D, passiver Lärmschutz: Gemäß Mitteilung von Hessen Mobil können bei niedrigen Geschwindigkeiten unter 50 km/h lärmoptimierte Asphalte ihre gewünschte Pegelminderung nicht erfüllen. Nach Auffassung der Lärmaktionsplanung kann z.B. der lärmoptimierte Asphalt LOA 5D im Gegensatz zu offenporigem Asphalt (OPA) bei Geschwindigkeiten unter 50 km/h eine effektive Pegelminderung erbringen. Hierbei besteht allerdings das Problem, dass dieser derzeit keine anerkannte Standardbauweise darstellt und daher nicht von der hessischen Straßenbauverwaltung verwendet wird. Im Rahmen verschiedener Pilotprojekte werden in den Städten wie z.B. Frankfurt am Main und Darmstadt die längerfristige Lärmwirkung und die Beständigkeit des LOA 5D untersucht. Die überwiegenden Bereiche der Ortsdurchfahrt Flörsheim wurden in den vergangenen Jahrzehnten bereits durch eine Lärmsanierungsmaßnahme berücksichtigt. Es können an einzelnen Gebäuden, an denen bisher keine Lärmsanierung vorgenommen wurde, noch Ansprüche bestehen. Hierzu ist eine Prüfung im Einzelfall notwendig. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. 3.4.6.5 Hattersheim In Hattersheim stellen die L 3011 und die A 66 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 76: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Hattersheim Ort Hattersheim Hattersheim Hattersheim Ortsteil Okriftel Straße L 3011 L 3011 A 66 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 56 25 0 86 29 0 82 25 0 83 32 0 43 2 0 80 8 0 L 3011 Mainzer Landstraße, Hofheimer Straße, L 3011 Hessendamm, Mainstraße Ortsteil Okriftel Tempolimit: Gemäß Feststellung von Hessen Mobil werden durch eine Temporeduzierung auf 30 km/h weder die Richtwerte, noch die erforderliche Absenkung der Beurteilungspegel um 3dB (A) (vgl. hierzu Kapitel 2.2.3.3) erreicht, so dass eine verkehrsrechtliche Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen nicht vorgenommen werden könne. In großen Bereichen der Ortsdurchfahrt Okriftel ist bereits eine Lärmsanierung durchgeführt worden. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Taunus-Kreis 167 A 66 zwischen Hattersheim und Zeilsheim Vervollständigung der vorhandenen Schutzwälle, Tempolimit 100 km/h von Anschlussstelle Hattersheim bis Zeilsheim: Die Ausführungen im Lärmaktionsplan der 1. Stufe vom 15.11.2010, Seite 110, haben nach Feststellung von Hessen Mobil unverändert Bestand. Danach wurde durch den sechsstreifigen Ausbau der A 66 zwischen dem Wiesbadener Kreuz und dem AD Kriftel Lärmschutz nach Lärmvorsorge durchgeführt. Die Straßenverkehrszählung 2010 weist nur geringfügig höhere Verkehrszahlen auf. Die Aussagen, wonach ein lärmbedingtes Tempolimit oder eine Erweiterung des aktiven Schallschutzes nicht möglich seien, blieben daher bestehen. 3.4.6.6 Hochheim In Hochheim stellt die A 671 gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 77: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Hochheim Ort Ortsteil Hochheim Straße A 671 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 76 54 0 109 88 0 A 671 Hessen Mobil teilt hierzu mit, dass bereits im Jahr 2008 zwei Lärmschutzwände errichtet wurden. Durch den 2009 aufgebrachten Fahrbahnbelag mit minus 2 dB (A) wurde darüber hinaus noch zusätzlich der Lärm minimiert. Die dazugehörige Berechnung im Zuge der Lärmsanierung A 671 Hochheim am Main zeigt, dass die Auslösewerte der Lärmsanierung von 70 dB (A) am Tag und 60 dB (A) in der Nacht eingehalten werden. Die Straßenverkehrszählung von 2010 weist eine konstante Verkehrsbelastung auf. Somit bleiben die Aussagen, dass die zur Anordnung eines Tempolimits relevanten Richtwerte nicht erreicht werden, bestehen. Hinweis: Der Unterschied zwischen der Lärmkartierung und den Ergebnissen von Hessen Mobil beruht auf der Nichtberücksichtigung des lärmmindernden Fahrbahnbelags in der strategischen Lärmkartierung Hessen 2012. 3.4.6.7 Hofheim In Hofheim stellen die B 519, L 3011, L 3018, A 3 und A 66 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Taunus-Kreis 168 Tabelle 78: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Hofheim Ort Hofheim Hofheim Hofheim Hofheim Hofheim Hofheim Hofheim Ortsteil Wallau Wallau Straße B 519 Rheingaustraße B 519 Hattersheimer Str. B 519 Elisabethenstraße L 3011 Vincenzstraße L 3018 Zeilsheimer Str. A3 A 66 LDEN in dB (A) >65>70>75 70 75 179 25 0 50 15 0 87 22 1 36 5 0 47 42 0 23 0 0 9 0 0 LNight in dB (A) >55>60>65 60 65 186 49 1 56 16 0 76 41 2 42 6 0 49 46 0 92 6 0 80 2 0 B 519 Ortsumgehung: Die vorhandene B 519 verläuft durch den Stadtteil Hofheim-Marxheim und die Kernstadt Hofheim und weist überwiegend die Streckencharakteristik einer Stadtstraße auf. Die verkehrliche Situation der B 519 in der Ortsdurchfahrt Hofheim (Rheingaustraße, Elisabethenstraße, Niederhofheimer-Straße) ist durch ein sehr hohes Verkehrsaufkommen geprägt, das je nach Streckenabschnitt zwischen 13.000 und 20.000 Kfz/24h beträgt. Die geplante Ortsumgehung soll die vorhandene B 519 in der Ortsdurchfahrt von Hofheim ersetzen und die Ortslage vom Durchgangsverkehr und erheblichen Teilen des Ziel- und Quellverkehrs entlasten. Die Trasse der neuen B 519 beginnt im Süden vor dem Ortseingang Hofheim-Marxheim, umfährt die Stadt Hofheim östlich und mündet nordöstlich des Gewerbegebietes Hofheim-Nord in die bestehende B 519 ein. Die Baulänge der Ortsumgehung beträgt rund 4,6 km. Gegenwärtig läuft das Planfeststellungsverfahren. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Taunus-Kreis 169 Abbildung 32: Verlauf der geplanten Ortsumgehung Hofheim [Hessen Mobil 2015] B 519 Rheingaustraße, Hattersheimer Straße, Elisabethenstraße Tempolimit 30 km/h, Lkw-Durchfahrtsverbot, Grüne Welle: Die geplante Umgehung B 519-OU Hofheim soll nach Mitteilung von Hessen Mobil auch den Bereich der Rheingaustraße und der Hattersheimer Straße vom Verkehr entlasten. Die Maßnahmen werden aufgrund der geplanten Ortsumgehung und der Entlastungswirkung daher derzeit nicht weiter verfolgt Passiver Schallschutz: Nach Hessen Mobil sind entlang der B 519 Gebäude in den vergangenen Jahrzehnten schon im Rahmen einer Lärmsanierung behandelt worden. Es können an einzelnen Gebäuden, an denen bisher keine Lärmsanierung vorgenommen wurde, noch Ansprüche bestehen. Hierzu ist eine Prüfung im Einzelfall notwendig. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Taunus-Kreis 170 L 3011 Vincenzstraße Tempolimit 30 km/h, Lkw-Durchfahrtsverbot, Grüne Welle: Für den Bereich der Vincenzstraße gab es seitens der Stadt Hofheim in der Vergangenheit Überlegungen, die Ortstafel zu versetzen, um hierdurch die zulässige Geschwindigkeit auf 50 km/h zu senken. Dies wurde durch die Verkehrsbehörde geprüft und abgelehnt, da die Voraussetzungen der StVO nicht gegeben sind. Weitere Überlegungen bzgl. eines Tempolimits bestehen in der Stadt Hofheim zurzeit nicht. L 3018 Zeilsheimer Straße Passiver Schallschutz: Überlegungen bzgl. passiver Schallschutzmaßnahmen bestehen seitens der Stadt Hofheim zurzeit nicht. A 3 Ortsteil Wallau Verlängerung/Ergänzung/Lückenschluss der Lärmschutzwand im Bereich der Straße „Am Hühnerberg“: Eine Lücke im Lärmschutzwall konnte von Hessen Mobil nur im Bereich der Taunusstraße festgestellt werden. Mitte der 90er Jahre wurden aktive Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Bebauung von Wallau errichtet. Hierbei wurde eine Lärmschutzwand (knapp 900 m) auf den vorhandenen und im Zuge des Baus der Lärmschutzwand modifizierten Lärmschutzwall errichtet. Weiter wurde der Lärmschutzwall um über 200 m verlängert. Ferner wurde der Straßenbelag mit einer lärmmindernden Eigenschaft (minus 2 dB (A) hergestellt). Diese Maßnahmen führten zu Lärmminderungen von bis zu 14 dB (A). Bei dem autobahnfernen Rand des Wohngebietes wurden immerhin noch Lärmminderungen von mindestens 7 dB (A) erzielt. Durch die aktiven Lärmschutzmaßnahmen wurden die Lärmpegel so weit reduziert, dass alle alten Auslösewerte der Lärmsanierung unterschritten werden. Eine aktuelle Berechnung mit den abgesenkten Auslösewerten der Lärmsanierung (vgl. Kapitel 2.2.3.2) zeigt, dass alle Pegel am Tag unter den Auslösewerten liegen. In der Nacht kommt es an der ortsnahen Bebauung zur A 3 an einzelnen Gebäuden zu geringfügigen Überschreitungen nachts in der obersten Etage (bis 60 dB (A). An einem Hochhaus von Wallau kommt es im Bereich der obersten Etagen (ab 7.Etage) zu Überschreitungen von bis zu 1 dB (A) in der Nacht. Die geforderten aktiven Maßnahmen haben keinerlei Auswirkung auf die autobahnnahen Bereiche. Die Lärmminderung am Hochhaus würde durch die zusätzlichen Maßnahmen nur geringfügig verbessert (< 1 dB (A)). Es besteht somit keine Veranlassung die geforderten aktiven Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen. Entgegen der Auswertung der Lärmkartierung kommt es nach Stellungnahme von Hessen Mobil zu keinen Werten über 67 dB (A) am Tag oder 60 dB (A) in der Nacht. Der Unterschied zwischen der Lärmkartierung und den Ergebnissen von Hessen Mobil beruht auf der Nichtberücksichtigung des lärmmindernden Fahrbahnbelags in der strategischen Lärmkartierung Hessen 2012. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Taunus-Kreis 171 A 66 Ortsteil Wallau Passiver Lärmschutz im Bereich Gräsiger Weg/Bleidenstädter Äcker: Die etwas näherliegende Bebauung (Abstand 180 m) wird gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil durch einen Lärmschutzwall bzw. durch kurze Lärmschutzwände geschützt. Die übrige Bebauung liegt soweit zurück, dass die Auslösewerte der Lärmsanierung nicht erreicht werden. Aktive Lärmschutzmaßnahmen können wegen fehlender Überschreitung nicht durchgeführt werden (vgl. Kapitel 2.2.3.2) 3.4.6.8 Kelkheim In Kelkheim stellen die L 3016, B 519, Gagernring und die B 455 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 79: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Kelkheim Ort Kelkheim Kelkheim Kelkheim Kelkheim Kelkheim Ortsteil Straße Fischbach L 3016 Frankf. Str. B 519 L 3016 Königst. Str. Gagernring B 455 LDEN in dB (A) >65>70>75 70 75 362 16 0 42 22 0 82 16 1 207 95 3 103 4 0 LNight in dB (A) >55>60>65 60 65 393 25 0 39 13 0 72 10 0 204 80 2 108 15 0 L 3016 Frankfurter Straße, Bahnstraße, Fischbacher Straße Tempolimit: Vorgeschlagen wird die Anordnung von Tempolimit 40 km/h auf der L 3016 im Zuge von Bahnstraße und Frankfurter Straße zwischen Bahnübergang Kelkheim-Mitte und dem Beginn von Tempolimit 30 km/h im Nahbereich der abknickenden Vorfahrt zur Kronberger Straße. In einzelnen Streckenabschnitten könnten gemäß Mitteilung von Hessen Mobil die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen vorliegen. Hierzu bedürfe es einer genaueren Betrachtung für kürzere Streckenabschnitte. Eine Berechnung nach RLS-90 durch Hessen Mobil liegt noch nicht vor; aus Lärmschutzgründen geeignete Streckenabschnitte werden Hessen Mobil zu Berechnung genannt. B 519 Flüsterasphalt Gemäß Mitteilung von Hessen Mobil können bei niedrigen Geschwindigkeiten unter 50 km/h lärmoptimierte Asphalte ihre gewünschte Pegelminderung nicht erfüllen. Nach Auffassung der Lärmaktionsplanung kann z.B. der lärmoptimierte Asphalt LOA 5D im Gegensatz zu offenporigem Asphalt (OPA) bei Geschwindigkeiten unter 50 km/h eine effektive Pegelminderung erbringen. Hierbei besteht allerdings das Problem, dass dieser derzeit keine anerkannte Standardbauweise darstellt und daher nicht von der hessischen Straßenbauverwaltung verwendet wird. Im Rahmen verschiedener Pilotprojekte werden in den Städten wie z.B. Frankfurt am Main und Darmstadt die längerfristige Lärmwirkung und die Beständigkeit des LOA 5D untersucht. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Taunus-Kreis 172 L 3016 Königsteiner Straße Für die Königsteiner Straße (südlich der Kreuzung mit Kronberger Straße als L 3016, nördlich davon als nicht klassifizierte Straße) geht die Stadt Kelkheim davon aus, dass die nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie der Umsetzung im Rahmen des § 47 b Ziffer 3 BImSchG für eine Definition als Hauptverkehrsstraße erforderlichen 3 Mio. Kfz pro Jahr (8.219 Kfz pro Tag) nicht gegeben sind. Nach den letzten Erhebungen geht die Stadt von maximal 7.500 Fahrzeugen pro Tag zwischen dem Knoten Münster und dem Kreisel Frankenallee / Königsteiner Straße aus. Weiter nördlich seien es noch weit weniger Fahrzeuge. Deshalb könnte diese Straße aus dem Lärmaktionsplan ganz heraus genommen werden. Die Lärmaktionsplanung stimmt dem nach Prüfung zu und verfolgt für diesen Bereich im Weiteren keine Lärmminderungsmaßnahmen. Tempolimit: Gemäß Feststellung von Hessen Mobil werden durch eine Temporeduzierung (z.B. auf 40 km/h) weder die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV, noch die erforderliche Absenkung der Beurteilungspegel um 3dB (A) (vgl. Kapitel 2.2.3.3) erreicht, so dass eine verkehrsrechtliche Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen nicht vorgenommen werden kann. Gagernring: Aus der seitens der Lärmaktionsplanung der Stadt Kelkheim zur Verfügung gestellten RLS 90-Berechnung ergibt sich, dass es entlang des Gagernringes kein Gebäude gibt, an dem tagsüber der Auslösewert für eine Lärmsanierung von 67 dB (A) erreicht ist und gleichzeitig eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h eine Absenkung der Lärmwerte um mehr als 2 dB (A) erwarten lässt. Vor diesem Hintergrund scheidet für die Stadt eine vertiefende Prüfung in Form der Beauftragung eines externen Büros für Lärmberechnungen nach RLS 90 aus. Für die Nachtstunden zwischen 22 und 6 Uhr weist die Berechnung einige Gebäude aus, an denen in den Nachtstunden der Richtwert der Lärmschutz-Richtlinien-StV erreicht ist und gleichzeitig eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h eine Absenkung der Lärmwerte um mehr als 2,1 dB (A) erwarten lässt. Allerdings sind dies nur einzelne Gebäude und nicht längere Straßenabschnitte. Dabei liegt die prognostizierte Verkehrslärmsenkung gerade einmal bei maximal 3 dB (A). Vertiefende Berechnungen sowie eine Berücksichtigung eines geringeren Lkw-Anteils würden zu noch weit weniger Gebäuden führen, bei denen der Richtwert der Lärmschutz-Richtlinien-StV nachgewiesen werden könnte und gleichzeitig eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h eine Absenkung der Lärmwerte um mehr als 2,1 dB (A) erwarten ließe. In ihrer Stellungnahme weist Kelkheim auf ihre schwierige finanzielle Haushaltslage hin. Es müssten über viele Jahre den Bürgerinnen und Bürgern bereit gestellte freiwillige Leistungen gekürzt werden. Vor diesem Hintergrund könne die Stadt nicht vertreten ein externes Büro mit Lärmberechnungen nach RLS 90 zu beauftragen, die aller Voraussicht nach keine für eine verkehrsbehördliche Anordnung ausreichenden Werte liefern würden. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Taunus-Kreis 173 Zudem wird gerade der Gagernring auf einer Länge von gut 800 m grundhaft erneuert. Darüber hinaus wurde die Fahrbahndecke des übrigen Gagernrings in den letzten Jahren erneuert. Dadurch ergab und ergibt sich für die Anwohner dieser hoch belasteten Straße eine wahrnehmbare Verkehrslärmreduzierung im Vergleich zu den Jahrzehnten vor der Sanierung. B 455 Ortsteil Fischbach Passiver Lärmschutz / Lärmschutzwände: Aufgrund der nach Lärmkartierung Hessen 2012 festgestellten Betroffenheiten ist es wahrscheinlich, dass die Auslösewerte der Lärmsanierung in diesem Bereich erreicht und überschritten werden. Allerdings erscheint die Realisierung von aktiven Maßnahmen wie Lärmschutzwänden aufgrund der geringen Anzahl an Überschreitungen bei der KostenNutzen-Abwägung nicht verhältnismäßig. Verbindliche Aussagen können erst nach einer nach Fachrecht erforderlichen Untersuchung nach RLS-90 durch den Baulastträger Hessen Mobil erfolgen, die derzeit noch aussteht. Unabhängig davon können betroffene Eigentümer bereits jetzt bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. 3.4.6.9 Kriftel In Kriftel stellen die A 66, die L 3011 und die Kapellenstraße Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 80: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Kriftel Ort Kriftel Kriftel Kriftel Ortsteil Straße A 66 L 3011 Kapellenstr. LDEN in dB (A) >65>70>75 70 75 13 1 0 29 10 0 228 3 0 LNight in dB (A) >55>60>65 60 65 30 3 0 29 15 0 256 8 0 A 66 Lärmschutzwand an der Nordseite der A 66 (Krifteler Seite) errichten von Krifteler Dreieck bis zur L 3011 bzw. vom Krifteler Dreieck in östliche Richtung ergänzen, Flüsterasphalt, Tempolimit 100 km/h Die Ausführungen im Lärmaktionsplan 1. Stufe vom 15.11.2010, Seite 110 ff haben nach Feststellung von Hessen Mobil unverändert Bestand. Danach wurde durch den sechsstreifigen Ausbau der A 66 zwischen dem Wiesbadener Kreuz und dem Autobahndreieck Kriftel Lärmschutz nach Lärmvorsorge durchgeführt. Die Grenzwerte der Lärmvorsorge liegen unterhalb der maßgeblichen Werte, ab denen im Rahmen der Lärmaktionsplanung in Hessen von einem Lärmkonflikt gesprochen wird. Die Straßenverkehrszählung 2010 weist nur geringfügig höhere Verkehrszahlen auf. Die Aussagen bezüglich eines Tempolimits 100 km/h und aktiver Lärmschutzmaßnahmen bleiben daher bestehen. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Taunus-Kreis 174 L 3011 Der Bereich von der Kreuzung (L 3011 Eppstein-Hattersheim) bis zur Eisenbahnbrücke gehört auch noch zur L 3011 und liegt nicht innerhalb der Ortsdurchfahrts-Grenze von Kriftel. Damit liegt dieser Bereich in der Straßenbaulast des Landes Hessen. Die „Aktion Lärmminderung Landwehr“ (über 80 Unterstützer) und andere beklagen eine Zunahme des Verkehrslärms seit Ausbau der L 3011, durch die neue A 66-Anschlussstelle und Ansiedlung von Märkten und schlagen folgende Maßnahmen vor: Es wird ein Tempolimit, stationäre Radarmessung, Schallschutzwand im Bereich der Wohnansiedlung, einschließlich des Bereichs von der Kreuzung der L 3011 bis zur Eisenbahnbrücke und Flüsterasphalt, Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung L 3011 / Auf der Hohlmauer, um einen langsameren kontinuierlichen Verkehrsfluss zu erreichen, vorgeschlagen. Es liegen gemäß Mitteilung von Hessen Mobil keine neuen Verkehrszahlen vor, die eine Steigerung des Verkehrs belegen. Mit den derzeit vorliegenden Verkehrszahlen aus der Straßenverkehrszählung von 2010 ergeben sich keine Ansprüche auf Schallschutz im Bereich der Wohnsiedlung und auch nicht die Begründung für ein Tempolimit aus Lärmschutzgründen. Der Bau eines innerstädtischen Kreisverkehrs sowie eine stationäre Radarmessung liegen nicht im Zuständigkeitsbereich von Hessen Mobil. L 3011 alt / Kapellenstraße und K 822 Frankfurter Straße Tempolimit 30 km/h, Geschwindigkeitsmessungen Weder von Seiten des Main-Taunus-Kreises noch von Seiten der Gemeinde Kriftel sind derzeit Lärmschutzmaßnahmen in den genannten Straßenbereichen vorgesehen. 3.4.6.10 Schwalbach a. T. In Schwalbach a. T. stellt die L 3014 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 81: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Schwalbach a. T. Ort Ortsteil Schwalbach a. T. Straße L 3014 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 70 22 0 75 27 0 L 3014 Passiver Schallschutz: Nach Mitteilung von Hessen Mobil sind entlang der L 3014 Gebäude in den vergangenen Jahrzehnten schon im Rahmen einer Lärmsanierung behandelt worden. Es können an einzelnen Gebäuden, an denen bisher keine Lärmsanierung vorgenommen wurde, noch Ansprüche bestehen. Hierzu ist eine Prüfung im Einzelfall notwendig. Insbesondere Eigentümer von Gebäuden, die bisher knapp unterhalb der Auslösewerte lagen, können durch die im Jahre 2012 abgesenkten Werte nun anspruchsberechtigt sein. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Main-Taunus-Kreis 175 zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. 3.4.6.11 Sulzbach In Sulzbach stellen die L 3014 und die L 3266 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 82: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Sulzbach Ort Sulzbach Sulzbach Ortsteil Straße L 3014 L 3266 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 25 1 0 26 1 0 89 46 0 64 83 0 L 3014 Lärmschutzwand (bis zum Ortsausgang auf der Seite der angrenzenden Anliegerstraße Staufenstraße) U.a. aufgrund der geringen Betroffenheiten finden derzeit keine Planungen durch Hessen Mobil statt. L 3266 Lärmoptimierter Asphalt LOA 5D, passiver Lärmschutz: Gemäß Mitteilung von Hessen Mobil können bei niedrigen Geschwindigkeiten unter 50 km/h lärmoptimierte Asphalte ihre gewünschte Pegelminderung nicht erfüllen. Nach Auffassung der Lärmaktionsplanung kann z.B. der lärmoptimierte Asphalt LOA 5D im Gegensatz zu offenporigem Asphalt (OPA) bei Geschwindigkeiten unter 50 km/h eine effektive Pegelminderung erbringen. Hierbei besteht allerdings das Problem, dass dieser derzeit keine anerkannte Standardbauweise darstellt und daher nicht von der hessischen Straßenbauverwaltung verwendet wird. Im Rahmen verschiedener Pilotprojekte werden in den Städten wie z.B. Frankfurt am Main und Darmstadt die längerfristige Lärmwirkung und die Beständigkeit des LOA 5D untersucht. Die überwiegenden Bereiche der Ortsdurchfahrt Sulzbach wurden in den vergangenen Jahrzehnten bereits durch eine Lärmsanierungsmaßnahme berücksichtigt. Es können an einzelnen Gebäuden, an denen bisher keine Lärmsanierung vorgenommen wurde noch Ansprüche bestehen. Hierzu ist eine Prüfung im Einzelfall notwendig. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Odenwaldkreis 176 3.4.7 Odenwaldkreis Die im Odenwaldkreis verlaufenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a sind in Abbildung 33 dargestellt. Abbildung 33: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Odenwaldkreis Entlang der in Abbildung 33 dargestellten Straßen ergeben sich gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 folgende in Tabelle 83 aufgelistete Lärmkonflikte. Tabelle 83: Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im Odenwaldkreis (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) Ort Bad König 19 Örtlichkeit B45 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 64 8 LNight in dB (A) >75 0 >55-60 >60-65 70 LKZ 19 >65 LDEN LNight 1 173 254 9 Lärmkennziffer (zur Erläuterung der Lärmkennziffer siehe Kapitel 3.2.1) – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Odenwaldkreis 177 Ort LDEN in dB (A) Örtlichkeit >65-70 >70-75 LNight in dB (A) >75 >55-60 >60-65 LKZ >65 LDEN 19 LNight Brensbach B38 8 8 0 9 8 0 73 89 Erbach B45 170 86 0 172 125 0 978 1301 Höchst i.Odw. B426 Höchst 45 20 0 54 25 0 238 323 Höchst i.Odw. B45 OT MümlingGrumbach 18 11 2 20 12 2 136 167 Michelstadt B45/B47 8 0 0 17 0 0 5 23 Michelstadt B47 Amorbacher Straße OT Stockheim 12 0 0 18 0 0 14 31 Michelstadt B47 Darmstädter Straße Reichelsheim B38/B47 18 0 0 23 0 0 38 62 159 51 0 153 95 0 730 988 Im Folgenden wird auf alle Lärmkonflikte näher eingegangen, deren Lärmkennziffer während des gesamten Tages und/oder in der Nacht mehr als 200 beträgt. Darüber hinaus wurden im Einzelfall auch Lärmkonflikte mit geringerer Lärmkennziffer durch die Lärmaktionsplanung näher betrachtet, die ebenfalls hier dargestellt werden. Alle weiteren Lärmkonflikte und im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannte Orte werden tabellarisch in Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen des Regierungsbezirkes Darmstadt“ behandelt. Die folgenden Maßnahmenbeschreibungen orientieren sich an den im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannten Vorschlägen und den in Abhängigkeit der Höhe und des Ausmaßes der Lärmkonflikte durch die Lärmaktionsplanung verfolgten Maßnahmen. 3.4.7.1 Bad König In Bad König stellt die B 45 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 84: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bad König Ort Bad König Ortsteil Zell Etzen-Gesäß Straße B 45 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 64 8 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 70 9 1 B 45 Ortsteil Zell Tempolimit 80 km/h: Eine Geschwindigkeitsreduzierung von derzeit 100 auf 80 km/h bringt nach der Berechnung von Hessen Mobil lediglich eine Lärmreduzierung von 1,2 dB (A). Gemäß Lärmschutz-Richtlinien- StV sind nur solche Maßnahmen möglich, die eine Lärmminderung von aufgerundet mindestens 3 dB (A) erreichen. Dies ist hier nicht der Fall. Lärmschutzwand: Die Berechnung von Hessen Mobil hat ergeben, dass die Auslösewerte der Lärmsanierung an 4 Gebäuden in der Nacht um bis zu 2 dB (A) überschritten werden. Die Werte am Tag werden eingehalten. Aufgrund der ungünstigen höher gelegenen Bebauung (bis zu 8 m) müsste hier eine Lärmschutzwand von 200 m Länge und 5 m Höhe errichtet werden, um die Lärmpegel um 2 dB (A) zu reduzieren. Da die Lärmschutzwand größtenteils auf der – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Odenwaldkreis 178 Brücke errichtet werden müsste, würden Kosten von mindestens 500.000 € entstehen. Gemäß der Lärmschutzrichtlinien müssen zudem bauliche Anlagen eine Mindestverbesserung von 5 dB (A) erreichen. Dies wäre erst bei einer Wandhöhe von 8 m der Fall. Da die hohen Kosten der Lärmschutzwand in keinem Verhältnis zur Lärmreduzierung stehen, kann diese Maßnahme nicht weiter verfolgt werden. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. B 45 Ortsteil Etzen-Gesäß Tempolimit 60 km/h bis zur Ampel in Mümling-Grumbach: Die Wohnbebauung von Etzen-Gesäß liegt im Bereich der Ortsdurchfahrt. Dadurch hätte eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h zwischen den beiden Ortschaften keine Auswirkung auf die Lärmbeeinträchtigung der Bebauung. Außerhalb der Ortschaften Mümling-Grumbach und Etzen-Gesäß befindet sich keine Wohnbebauung. 3.4.7.2 Erbach In Erbach stellt die B 45 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 85: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Erbach Ort Erbach Ortsteil Straße B 45 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 170 86 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 172 125 0 B 45 Tempolimit 30 km/h: Die schalltechnische Überprüfung durch Hessen Mobil zeigt, dass bei dichter beidseitiger Bebauung, die direkt an der Bundesstraße liegt, Lärmpegel von knapp über 72 dB (A) am Tag und knapp unter 65 dB (A) in der Nacht erreicht werden. Durch spezielle Störzuschläge wie Signalanlagen oder extrem dichte Bebauung (noch höhere Mehrfachreflektion) können an einzelnen Gebäuden auch noch höhere Lärmpegel erreicht werden. In Bereichen mit etwas zurückliegender oder einseitiger Bebauung liegen die Lärmpegel tiefer. Für die Ortsdurchfahrt Erbach wurde noch keine komplette Lärmsanierung durchgeführt. Zahlreiche Einzelanträge von betroffenen Gebäudeeigentümern wurden aber bereits abgewickelt. Insbesondere nachts können nach Auffassung von Hessen Mobil lärmbedingte Belastungen der Wohnbevölkerung sehr wirksam durch passive Lärmschutzmaßnahmen reduziert werden. Zwar werde durch die Lärmsanierung an Außenwohnbereichen keine Reduktion des Beurteilungspegels erreicht, doch würden in der Ortsdurchfahrt Erbach so geringe Überschreitungen am Tag auftreten, dass an den zurückliegenden Außenwohnbereichen die Richtwerte für Wohngebiete nicht überschritten werden dürften. Eine flächendeckende Überschreitung der Richtwerte am Tag sei bei der Ortsdurchfahrt Erbach nicht gegeben. Sollte eine punktuelle Geschwindigkeitsbeschränkung auch am Tag in Betracht gezogen werden, müsste hierzu erst eine aufwendige komplette Untersuchung der – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Odenwaldkreis 179 Ortsdurchfahrt vorgenommen werden, um herauszufinden in welchen Bereichen die Überschreitung der Richtwerte vorliegt. Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits fest und hat deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Odenwaldkreises um die Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen Möglichkeiten für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die B 45 in Erbach in der Nacht werden derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Odenwaldkreises geprüft. 3.4.7.3 Höchst i. Odw. In Höchst stellen die B 426 und die B 45 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 86: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Höchst i. Odw. Ort Höchst Höchst Ortsteil Mümling-Grumbach Straße B 426 B 45 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 45 20 0 18 11 2 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 54 25 0 20 12 2 B 426 Tempolimit 30 km/h Eine schalltechnische Überprüfung durch Hessen Mobil zeigt, das bei dichter beidseitiger Bebauung, die direkt an der Bundesstraße liegt, Lärmpegel von bis zu 71,5 dB (A) am Tag und bis zu 64,5 dB (A) in der Nacht erreicht werden. Durch spezielle Störzuschläge wie Signalanlagen oder extrem dichte Bebauung (noch höhere Mehrfachreflektion) können an einzelnen Gebäuden auch noch höhere Lärmpegel erreicht werden. In Bereichen mit etwas zurückliegender oder einseitiger Bebauung liegen die Lärmpegel tiefer. Nach Stellungnahme von Hessen Mobil wurde in den 80er Jahren bereits in der kompletten Ortsdurchfahrt Lärmsanierung durchgeführt. Die spätere Absenkung der Auslösewerte für die Lärmsanierung von 72 dB (A) am Tag und 62 dB (A) in der Nacht (Mischgebiet) wurden nachträglich berücksichtigt. Durch die zwischenzeitliche Verkehrsfreigabe der Ortsumgehung der B 45, die zur deutlichen Reduzierung der Lärmpegel führte (insbesondere im Bereich der Erbacher Straße), wurde die Lärmsanierung mit höheren Lärmpegeln durchgeführt. Insbesondere nachts können nach Auffassung von Hessen Mobil lärmbedingte Belastungen der Wohnbevölkerung sehr wirksam durch passive Lärmschutzmaßnahmen reduziert werden. Zwar wird durch die Lärmsanierung an Außenwohnbereichen keine Reduktion des Beurteilungspegels erreicht, doch würden in der Ortsdurchfahrt Höchst keine flächendeckenden Überschreitungen der Richtwerte am Tag auftreten. Im Bereich der Ortsdurchfahrt Höchst liegt keine komplette dichte Bebauung vor, weshalb die Lärmpegel in der Nacht in einigen Bereichen zudem unter den Richtwerten liegen dürften (insb. GroßUmstädter Straße). – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Odenwaldkreis 180 Gleichwohl hält die Lärmaktionsplanung an dem Ziel der Einrichtung eines Tempolimits fest und hat deshalb die untere Straßenverkehrsbehörde des Odenwaldkreises um die Prüfung auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung gebeten. Die fachrechtlichen Möglichkeiten für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die B 426 in Höchst i. Odw. in der Nacht werden derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Odenwaldkreises geprüft. B 45 Ortsteil Mümling-Grumbach Passiver Schallschutz: Bereits im Jahr 2010 wurde durch Hessen Mobil für die Ortsdurchfahrt MümlingGrumbach eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Diese hat gezeigt, dass nur an 7 Gebäuden die Auslösewerte der Lärmsanierung überschritten waren. 4 Gebäude wurden bisher saniert. Eine grobe Überprüfung hat ergeben, dass durch die Absenkung der Lärmsanierungsgrenzwerte an bis zu 5 weiteren Gebäuden eine Überschreitung auftritt. Die Überschreitungen sind teilweise jedoch so gering, dass von der Prioritätenreihung die Ortsdurchfahrt Mümling-Grumbach erst zu einem späteren Zeitpunkt durch Hessen Mobil abgewickelt wird. Betroffene Gebäudeeigentümer können aber bereits vorab eine Überprüfung gem. der Lärmsanierung und einen Antrag zur finanziellen Förderung von passiven Schallschutzeinrichtungen (Schallschutzfenster und Belüftungseinrichtungen) stellen. 3.4.7.4 Reichelsheim In Reichelsheim stellt die B 38/B 47 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 87: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Reichelsheim Ort Reichelsheim Ortsteil Straße B 38/B 47 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 159 51 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 153 95 0 B 38/B 47 Gelbe Ortsschilder für den Ortsteil Frohnhofen zur Geschwindigkeitsreduzierung: Gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil liegt der Ortsteil Frohnhofen nicht direkt an der B 38/B 47. Nur vereinzelte Gebäude (Bauernhöfe) haben direkte Anbindung an die Bundesstraße. Gemäß § 42 StVO ist unter den Punkten zu Zeichen 310 und 311 Ortstafel klar geregelt, dass die Zeichen ohne Rücksicht auf Gemeindegrenzen und Straßenbaulast dort anzubringen sind, wo für den ortseinwärts fahrenden Verkehr die geschlossene Bebauung erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt nur vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden. Bei den vereinzelten Höfen kann nicht von einer geschlossenen Bebauung gesprochen werden. Die etwas größere Ansiedlung von Gebäuden befindet sich etwas abseits der Bundesstraße und ist über eine Gemeindestraße an diese angeschlossen. Somit besteht keine Begründung einer Ortstafel an der B 38/B 47. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Offenbach 181 3.4.8 Kreis Offenbach Die im Kreis Offenbach verlaufenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a sind in Abbildung 34 dargestellt. Abbildung 34: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Kreis Offenbach Entlang der in Abbildung 34 dargestellten Straßen ergeben sich gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 folgende in Tabelle 88 aufgelistete Lärmkonflikte. Tabelle 88: Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im Kreis Offenbach (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) Ort Örtlichkeit LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 LNight in dB (A) >75 >55-60 >60-65 LKZ 20 >65 LDEN LNight Dietzenbach B459 37 0 0 60 4 0 67 142 Dietzenbach L3001 Offenbacher Str. (nördlich B459) L3001 Offenbacher Str. (südlich B459), Lindenstraße, Offenthaler Str. B486 OT Offenthal 38 0 0 43 0 0 56 88 73 0 0 81 0 0 131 188 71 67 68 78 75 76 1554 1762 Darmstädter Str. nördl. der Theodor-Heuss-Str./ Hainer Chaussee 44 70 1 59 65 Dietzenbach Dreieich Dreieich 20 Lärmkennziffer (zur Erläuterung der Lärmkennziffer siehe Kapitel 3.2.1) – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – 0 696 637 Kreis Offenbach Ort 182 Örtlichkeit LDEN in dB (A) LDEN LNight 0 65 63 0 1510 1279 Frankfurter Straße 171 184 173 178 193 123 3916 3276 L3262 Eisenbahnstraße, Theodor-Heuss-Straße K171 Hainer Chaussee A661 101 0 0 118 2 0 15 0 0 36 4 0 36 80 86 0 0 100 7 0 193 261 Egelsbach K171 Hainer Chaussee OT Dreieichenhain B3 23 5 0 44 6 0 66 117 Hainburg L3065 208 59 0 218 81 0 929 1143 Hainburg L3416 111 49 0 119 68 0 587 746 Heusenstamm L3117 56 4 0 94 5 0 92 159 Heusenstamm L3001 8 0 0 8 0 0 14 20 Langen Südliche Ringstraße 161 0 0 185 0 0 120 182 Langen Darmstädter Straße 74 11 0 68 28 0 292 345 Langen Frankfurter Straße 27 0 0 39 0 0 66 89 Langen K168 4 0 0 8 0 0 2 10 Mainhausen A45 Waldrandsiedlung 7 0 0 18 1 0 7 40 Mühlheim B43 Offenbacher Straße, Dietesheimer Straße, Hanauer Straße L3064 Lämmerspieler Str 320 70 0 376 106 0 1037 1539 134 8 0 159 16 0 325 486 116 9 0 129 17 0 351 443 Neu-Isenburg L3064 Mühlheimer Str. OT Lämmerspiel L3117 Friedhofstraße 58 2 0 106 3 0 140 210 Neu-Isenburg L3117 Carl-Ulrich-Straße 50 4 0 24 0 0 87 56 Neu-Isenburg L3317 Frankfurter Straße 204 366 0 201 391 0 2773 3150 Neu-Isenburg L3117 45 0 0 76 0 0 26 75 Neu-Isenburg A3 50 4 4 175 5 4 140 447 Neu-Isenburg A3 Neu-Isenburg Offenbacher Straße Neu-Isenburg Neu-Isenburg Herzogstraße zwischen Friedhofstraße und Ernst-Reuter-Str. Neuhöfer Straße Obertshausen A3 Obertshausen B448 Rodgau Rodgau Rodgau Dreieich Dreieich Dreieich Dreieich Mühlheim Mühlheim Rodgau Rodgau Rodgau >55-60 >60-65 >65 20 81 Hauptstraße >75 LKZ 53 Dreieich >65-70 >70-75 LNight in dB (A) 175 232 22 4 0 73 13 0 74 195 160 18 0 171 20 0 465 521 25 0 0 26 0 0 22 29 5 0 0 28 0 0 1 17 109 0 0 347 18 0 153 762 9 0 0 30 4 0 21 47 A3 20 1 0 78 8 0 39 158 B45 94 0 0 195 1 0 104 334 Weiskircher Str. / AlfredDelp-Straße / Hauptstr. Dudenhöfer Straße OT Jügesheim Nieuwpoorter Straße OT Dudenhofen Hainburger Straße 67 0 0 118 1 0 129 262 57 1 0 53 21 0 158 252 76 0 0 90 8 0 181 305 43 3 0 42 24 0 139 216 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Offenbach Ort 183 LDEN in dB (A) Örtlichkeit >65-70 >70-75 LNight in dB (A) >75 >55-60 >60-65 LKZ 20 >65 LDEN LNight OT Nieder-Roden Rödermark B459 OT Waldacker 95 5 0 119 15 0 222 352 Rödermark 33 4 0 35 9 0 118 159 13 0 0 15 0 0 18 33 9 0 0 14 3 0 23 37 Seligenstadt B486 Traminer Straße OT Urberach B486 Konrad-AdenauerStraße OT Urberach B459 Dieburger Straße OT Rödermark L3065 101 46 0 103 60 0 551 674 Seligenstadt L3121 14 0 0 16 0 0 14 25 Seligenstadt L2310 OT Froschhausen 130 7 0 141 23 0 342 467 Rödermark Rödermark Im Folgenden wird auf alle Lärmkonflikte näher eingegangen, deren Lärmkennziffer während des gesamten Tages und/oder in der Nacht mehr als 200 beträgt. Darüber hinaus wurden im Einzelfall auch Lärmkonflikte mit geringerer Lärmkennziffer durch die Lärmaktionsplanung näher betrachtet, die ebenfalls hier dargestellt werden. Alle weiteren Lärmkonflikte und im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannte Orte werden tabellarisch in Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen des Regierungsbezirkes Darmstadt“ behandelt. Die folgenden Maßnahmenbeschreibungen orientieren sich an den im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannten Vorschlägen und den in Abhängigkeit der Höhe und des Ausmaßes der Lärmkonflikte durch die Lärmaktionsplanung verfolgten Maßnahmen. 3.4.8.1 Dietzenbach In Dietzenbach stellen die B 459 und L 3001 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 89: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Dietzenbach Ort Dietzenbach Dietzenbach Dietzenbach Ortsteil Straße B 459 L 3001 L 3001 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 37 0 0 38 0 0 73 0 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 60 4 0 43 0 0 81 0 0 B 459 Einbau von Flüsterasphalt bei künftigen Fahrbahnsanierungen: Bei der nächsten Deckenerneuerung werden von Hessen Mobil die Anspruchsvoraussetzungen (Überschreitung der Auslösewerte, Kosten, Wirtschaftlichkeit) überprüft. Sind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, wird ein lärmoptimierter Deckenbelag eingebaut. Dabei sollten folgende Randbedingungen eingehalten werden: • Der lärmarme Fahrbahnbelag muss immer über den gesamten Querschnitt eingebaut werden. • Die Länge der Baumaßnahme mit dem lärmarmen Fahrbahnbelag sollte sowohl aus bautechnischen als auch aus Gründen der Lärmreduzierung mindestens 500 m betragen. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Offenbach 184 Geschwindigkeitskontrollen der 50 km/h innerorts: Gemäß Mitteilung der Stadt Dietzenbach werden Geschwindigkeitskontrollen von der Stadt bereits konsequent praktiziert. L 3001 Offenbacher Straße (nördlich B 459), L 3001 Offenbacher Straße (südlich B 459), Lindenstraße, Offenthaler Straße Beibehaltung des Kreisels Offenbacher Straße/Theodor-Heuss-Ring, Prüfung der Umsetzbarkeit weiterer Kreisverkehre auf der verlängerten Offenbacher Str.: Eine Überprüfung aller ampelgeregelten Kreuzungen der verlängerten Offenbacher Straße zwecks der Umsetzbarkeit von Kreisverkehrsanlagen ist wegen der positiven Wirkung von Kreisverkehren zur Reduzierung des Straßenverkehrslärms und zu Verstetigung des Verkehrsflusses nach Auffassung der Stadt Dietzenbach sinnvoll. Dies sollte im Rahmen einer durchzuführenden Gesamtbetrachtung erfolgen. Baulückenschließung in geschlossener Bauweise entlang der Offenbacher Straße: Dies ist ein Ziel der Stadt seit 2004, an dem festgehalten wird. Geschwindigkeitskontrollen 50 km/h in der Offenbacher Straße: Geschwindigkeitskontrollen werden von der Stadt bereits konsequent praktiziert. Ausbau des Radwegenetzes: Große Teile des Radverkehrskonzepts der Stadt Dietzenbach aus dem Jahr 2004 wurden mittlerweile umgesetzt. Es besteht aber die Notwendigkeit das Radwegenetz weiter zu optimieren. Errichtung einer Lärmschutzwand an der Offenbacher Straße: Die Errichtung soll im Zuge der Umsetzung des neuen Baugebiets Talstraße erfolgen. 3.4.8.2 Dreieich In Dreieich stellen die B 486, Darmstädter Straße, Hauptstraße, Frankfurter Straße, L 3262, K 171 und A 661 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 90: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Dreieich Ort Dreieich Dreieich Dreieich Dreieich Dreieich Dreieich Dreieich Ortsteil Offenthal Sprendlingen Sprendlingen Sprendlingen Sprendlingen Dreieichenhain Dreieichenhain Straße B 486 Darmstädter Str. Hauptstr. Frankfurter Str. L 3262, K 171 A 661 K 171 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 71 67 68 78 75 76 44 70 1 59 65 0 53 81 0 65 63 0 171 184 173 178 193 123 101 0 0 118 2 0 15 0 0 36 4 0 86 0 0 100 7 0 B 486 alt; Ortsteil Offenthal Die Kartierung der B 486 alt innerorts ist vor der Inbetriebnahme der B 486 Ortsumgehung erfolgt. Mit der Eröffnung der B 486 Ortsumgehung haben sich die Verkehrsmengen – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Offenbach 185 innerorts deutlich verändert. Am 15.10.2014 wurde auch die sog. Ostspange (L 3001 neu) für den Verkehr freigegeben. Insgesamt ist von einer deutlichen Abnahme des innerörtlichen Verkehrs auszugehen, so dass die Daten der Lärmkartierung nicht mehr maßgeblich sind. Mit der Eröffnung der Ortsumgehung ist davon auszugehen, dass der Lärmkonflikt maßgeblich entschärft werden konnte. Darmstädter Straße nördlich der Theodor-Heuss-Straße/Hainer Chaussee, Hauptstraße, Frankfurter Straße Die Stadt Dreieich nimmt den Maßnahmenvorschlag zur Ausweitung der im Bereich der Hauptstraße und Teilen der Darmstädter Straße in Dreieich-Sprendlingen bestehenden Tempo 30-Streckenbegrenzung auf die Darmstädter Straße (in Richtung Langen) und die Frankfurter Straße (in Richtung Neu-Isenburg) zum Anlass, ein qualifiziertes Ingenieurbüro mit den rechtlich erforderlichen Berechnungen des Straßenverkehrslärms nach RLS-90 zu beauftragen. Grundlage sind Verkehrsdaten, die im Rahmen einer gesamtstädtischen Verkehrszählung für die Stadt Dreieich im Jahr 2014 erhoben wurden. Soweit sich in Verbindung mit den seit Anfang April 2015 vorliegenden Verkehrsdaten fachlich begründete Hinweise auf maßgebliche Lärmkonflikte auch in angrenzenden Hauptverkehrsstraßen mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h ergeben sollten, ist vorgesehen, den Untersuchungsumfang auf diese auszuweiten und die rechtlich erforderliche Berechnung nach RLS-90 auch auf diese Streckenabschnitte vornehmen zu lassen. Für den Fall, dass die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, sind auch ergänzende bauliche und /oder sonstige Maßnahmen in Erwägung zu ziehen. L 3262 Eisenbahnstraße, Theodor-Heuss-Straße, K 171 Hainer Chaussee und Ortsteil Dreieichenhain; K 171 Hainer Chaussee Die im Zuge der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Bedenken bzgl. der Ergebnisse der Lärmkartierung 2012 zu den v.g. Streckenabschnitten nimmt die Stadt Dreieich zum Anlass, die Frage nach der tatsächlichen Lärmbelastung unter Einbeziehung aktuell vorliegender und valider Verkehrszahlen durch die zuständigen Stellen überprüfen und bewerten zu lassen. A 661 Bereich Neubaugebiet „Heckenborn“ Eine weitere Maßnahme der Stadt Dreieich „außerhalb der Lärmaktionsplanung“ stellt der Bau einer 780 m langen, zweieinhalb bis vier Meter hohen Lärmschutzwand an der A 661 dar, der in Zusammenhang mit der Entwicklung des Baugebiets Heckenborn in DreieichSprendlingen steht. Nach Beginn der Baumaßnahme am 09.09.2014 wurde diese Ende 2014 fertiggestellt. A 661; Ortsteil Dreieichenhain Für den Bereich der Bebauung in Dreieichenhain in der Nähe der A 661 hat die lärmtechnische Berechnung durch Hessen Mobil ergeben, dass die Grenzwerte der Lärmsanierung an den Wohngebäuden am Tag an wenigen und in der Nacht an einigen Wohngebäuden überschritten werden. Die Wohnhauseigentümer entlang der A 661 in Dreieichenhain können einen Antrag auf Durchführung von passiven Lärmschutzmaßnahmen bei Hessen Mobil stellen. Nach Eingang des Antrages folgt die Einzelfallprüfung durch Hessen Mobil. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Offenbach 186 3.4.8.3 Egelsbach In Egelsbach stellt die B 3 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 91: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Egelsbach Ort Ortsteil Egelsbach Straße B3 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 23 5 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 44 6 0 B3 Passiver Schallschutz: Einbau von Schallschutzfenstern für die Gebäude entlang der Darmstädter Landstraße. Eine schalltechnische Untersuchung durch Hessen Mobil über die Lärmbelastung im v. g. Bereich hat ergeben, dass die Auslösewerte der Lärmsanierung überschritten sind. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. 3.4.8.4 Hainburg In Hainburg stellen die L 3065 und L 3416 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 92: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Hainburg Ort Hainburg Hainburg Ortsteil Straße L 3065 L 3416 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 208 59 0 111 49 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 218 81 0 119 68 0 L 3065 Tempolimit 30 km/h: Gemäß der Lärmschutz-Richtlinien-StV ist für die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes eine Überschreitung der Richtwerte von 72 dB (A) am Tag und 62 dB (A) in der Nacht (Kern-, Dorf-, Mischgebiet) erforderlich. Die lärmtechnische Berechnung durch Hessen Mobil hat ergeben, dass an einigen Wohngebäuden die Tag- und Nacht-Richtwerte überschritten werden. Dies ist der Fall im Bereich des Verkehrsknotens L 3065 / L 3416. Die Überschreitung ist bedingt durch die Störzuschläge (1 – 3 dB (A)) der Signalanlage an dieser Kreuzung. Eine weitere Überschreitung der Richtwerte (Nacht) weist die Berechnung im Bereich zwischen der Liebfrauenheidenstraße und der Wendelinusstraße aus. Hier verengt sich die L 3065 und die Wohngebäude sind beiderseits direkt am Bürgersteig errichtet. Dies betrifft eine Strecke von ca. 350 m. Die zweite Voraussetzung in diesem Bereich ein Tempolimit von 30 km/h in der Nacht einzuführen, liegt ebenfalls vor – die Lärmreduzierung beträgt hier über 2,1 dB (A). Die entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die L 3065 in Hainburg in der Nacht wird derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Kreises Offenbach auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) geprüft. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Offenbach 187 L 3416 Die Lärmberechnung durch Hessen Mobil für den Ist-Zustand hat ergeben: Die Wohngebäude entlang der Offenbacher Landstraße (ab Knoten L 3065 / L 3416 bis zur Bahnlinie) liegen am Tag vereinzelt leicht über dem Richtwertvon 72 dB (A). In der Nacht liegen in diesem Abschnitt alle Wohngebäude über dem Richtwert von 62 dB (A). Ab der Bahnlinie bis zum Ortsausgang Hainburg (Richtung B 45) liegen nur noch sieben Wohngebäude über den Richtwerten. Sechs Gebäude stehen direkt an der Lichtsignalkreuzung L 3416 – Gartenstraße und sind nur durch die Störzuschläge (1 – 3 dB (A)) der Signalanlage überschritten. Ein weiteres Wohngebäude hat Richtwertüberschreitungen in der Nacht, da es als einziges Gebäude in diesem Abschnitt der Offenbacher Landstraße direkt am Bürgersteig errichtet ist. Tempolimit 30 km/h, Lkw-Durchfahrtsverbot: Im Abschnitt Knoten L 3065/L 3416 bis zur Bahnlinie, entlang der L 3416 (Offenbacher Landstraße) würden nach Hessen Mobil die Beurteilungspegel (nachts) bei einem Tempolimit von 30 km/h mehr als 2,1 dB (A) reduziert. Somit lägen die rechnerisch-rechtlichen Voraussetzungen für das Tempolimit 30 km/h (aber nur nachts) vor. Auch die Pegelminderung durch ein Lkw Durchfahrtsverbot (nachts) würde für die gesamte Offenbacher Landstraße über 2,1 dB (A) betragen. Allerdings käme eine geeignete Umfahrung für den nächtlichen Lkw-Verkehr jedoch nur in Betracht, wenn dadurch keine zusätzliche Belastung für Wohngebiete in anderen Ortschaften entstehen würde, d.h. im Regelfall käme nur eine BAB bzw. anbaufreie Straße als Lkw-Umfahrungsstrecke in Frage. Daher ist ein Tempolimit die geeignetere Lärmminderungsmaßnahme. Eine entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die L 3065 in Hainburg in der Nacht wird derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Kreises Offenbach auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) geprüft. 3.4.8.5 Heusenstamm In Heusenstamm stellt die L 3117 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 93: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Heusenstamm Ort Heusenstamm Ortsteil Straße L 3117 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 56 4 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 94 5 0 Bereits umgesetzte Lärmminderungsmaßnahmen: • L 3117 (Ringstraße): 2 m hohe Lärmschutzwand • L 3117 (Ringstraße, Isenburger Straße): Sanierung der Fahrbahndecken durch Hessen Mobil • Ortsteil Rembrücken, Heusenstammer Straße: Umgestaltung des Ortsdurchfahrtsbereichs L 3117 Gefordert wird die Umgestaltung von zwei Verkehrsknotenpunkten zu Kreisverkehrsplätzen: – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Offenbach 188 • Offenbacher Str./Frankfurter Str./Ringstr./Isenburger Str. • Lerchenstr./Isenburger Str./Berliner Str/Isenburger Str. Die vorgeschlagenen Umbauten lassen sich nach Stellungnahme von Hessen Mobil aus Lärmschutzaspekten heraus nicht begründen, da die lärmmindernde Wirkung von Kreisverkehren gering ist und es daher für deren Realisierung aus Lärmschutzgründen an einer Rechtsgrundlage fehle. 3.4.8.6 Langen In Langen stellen die Südliche Ringstraße und die Darmstädter Straße/Frankfurter Straße Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 94: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Langen Ort Langen Langen Langen Ortsteil Straße Südliche Ringstraße Darmstädter Straße Frankfurter Straße LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 161 0 0 185 0 0 74 11 0 68 28 0 27 0 0 39 0 0 Bereits umgesetzte Lärmminderungsmaßnahmen der 1. Stufe: Umgestaltung der Mörfelder Landstraße (ehem. B 486) durch Reduzierung von drei auf zwei Fahrspuren mit begrünter Mittelinsel und Fahrradstreifen. Vergleichbare bauliche Maßnahmen kommen auf der Südlichen Ringstraße, der Frankfurter Straße und der Darmstädter Straße wegen des wesentlich geringeren Querschnitts dieser Straßen und der Haushaltslage der Stadt nicht in Betracht. Die Kreuzung Südliche Ringstraße/Dieburger Straße/Theodor-Heuss-Straße sollte zu einem Kreisverkehr umgebaut werden: Diese Maßnahme wird von der Stadt Langen für sinnvoll gehalten, aus finanziellen Gründen kommt aber ein Umbau des intakten Knotenpunktes wie auch an anderen Stellen in der Stadt in absehbarer Zeit nicht in Frage. Grüne Welle: Die Stadt Langen hat bewusst darauf verzichtet, nach Inbetriebnahme der B 486 Nordumgehung die Ortsdurchfahrt mit einer Grünen Welle auszustatten. Eine höhere Attraktivität der Ortsdurchfahrt würde mehr Durchgangsverkehr anziehen, was zu mehr Lärm führen würde. Verkehrslenkende Maßnahmen: Die Führung des überörtlichen Verkehrs über die A 661 durch Realisierung des Umbaus der Anschlussstelle B 3/A 661 mit abknickender Vorfahrt in Egelsbach wurde durch Hessen Mobil abgeschlossen. Weitere verkehrslenkende Maßnahmen wie z.B. die Führung des überörtlichen Verkehrs über die B 486 Nordumgehung oder über die A 661 sollten nach Auffassung der Stadt Langen geprüft werden. Dies könnte mittels einer überarbeiteten Beschilderung oder verkürzter Grünphase der Linksabbieger an der Ampel B 486/Südliche Ringstraße im Osten von Langen, um den Verkehr zur A 5 auf der B 486 Nordumgehung zu halten, erfolgen. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Offenbach 189 Ausweitung des Lkw-Durchfahrtsverbots durch zeitliche Befristung auf den Tageszeitraum für den bisher unbeschränkt zulässigen Anlieferverkehr (Südliche Ringstraße, Mörfelder Landstraße, Darmstädter Straße, Frankfurter Straße): Nach der Lärmkartierung gibt es im Bereich Südliche Ringstraße, Mörfelder Landstraße keine Lärmbelastungen LDEN/LNight>70/60 dB (A) und im Bereich Darmstädter Straße, Frankfurter Straße keine Lärmbelastungen LDEN/LNight>72/62 dB (A). Zudem kann der Quellund Zielverkehr von Lkws (z.B. innerstädtischer Anlieferungsverkehr) aufgrund der grundgesetzlich geschützten freien Ausübung des Berufes nur unter sehr hohen rechtlichen Hürden eingeschränkt werden. Damit erscheint die grundsätzliche Voraussetzung für die Ausweitung dieser straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme auf den Tageszeitraum nicht vorzuliegen. 3.4.8.7 Mühlheim In Mühlheim stellen die B 43 und L 3064 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 95: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Mühlheim Ort Mühlheim Mühlheim Mühlheim Ortsteil Lämmerspiel Straße B 43 L 3064 L 3064 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 320 70 0 134 8 0 116 9 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 376 106 0 159 16 0 129 17 0 B 43 Offenbacher Straße, Dietesheimer Straße, Hanauer Straße Lärmkartierung: Die Südfahrbahn der B 43 soll nach dem Abzweig der L 3064 bis zum Ende der Ortsdurchfahrt nachkartiert werden. In der Verkehrsmengenkarte 2010 sei leider keine Zählstelle auf der B 43 Süd enthalten. Das HLUG hat eine Lücke auf der B 43 Nord nachkartiert. Auf der B 43 Süd erfolgt keine Nachkartierung. Die Verkehrsmengenkarte 2010 liefert eindeutige Ergebnisse. Westlich der Kreuzung mit der L 3064 beträgt das DTV 17.033 Kfz/Tag, östlich davon zunächst 5.917 Kfz/Tag, dann 6.696 Kfz/Tag. Westlich der Kreuzung mit der K 191 beträgt das DTV 3.967 Kfz/Tag. Die Lärmkartierung ist daher insoweit korrekt. Verwendung des lärmoptimierten Asphalt LOA 5D bei Straßensanierungen: Gemäß Mitteilung von Hessen Mobil können bei niedrigen Geschwindigkeiten unter 50 km/h lärmoptimierte Asphalte ihre gewünschte Pegelminderung nicht erfüllen. Nach Auffassung der Lärmaktionsplanung kann z.B. der lärmoptimierte Asphalt LOA 5D im Gegensatz zu offenporigem Asphalt (OPA) bei Geschwindigkeiten unter 50 km/h eine effektive Pegelminderung erbringen. Hierbei besteht allerdings das Problem, dass dieser derzeit keine anerkannte Standardbauweise darstellt und daher nicht von der hessischen Straßenbauverwaltung verwendet wird. Im Rahmen verschiedener Pilotprojekte werden in den Städten wie z.B. Frankfurt am Main und Darmstadt die längerfristige Lärmwirkung und die Beständigkeit des LOA 5D untersucht. Tempolimit 30 km/h an Stellen mit einspuriger Verkehrsführung: • auf Nordfahrbahn der B 43 in Dietesheim (östlich der Kreuzung mit K 191): – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Offenbach 190 Dieser Straßenzug ist nicht kartiert (DTV 3.734 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. • auf Nordfahrbahn der B 43 im Ortszentrum von Mühlheim: Auf der Nordfahrbahn der B 43 (im Ortszentrum Mühlheim) ist gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil keine einspurige Verkehrsführung vorhanden. • auf Südfahrbahn der B 43 zwischen Ringstraße und Ludwigstraße: Dieser Straßenzug ist nicht kartiert (siehe oben) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Lkw-Durchfahrtsverbot besteht in Ost-West-Richtung. Soll auch in Gegenrichtung angeordnet werden. In West-Ost-Richtung, also auf der Südfahrbahn, ist die B 43 nur in dem kleinen Teilstück westlich der L 3064 kartiert. Die Berechnung durch Hessen Mobil hat ergeben, dass entlang der gesamten Südfahrbahn der B 43 die Richtwerte am Tag für eine straßenverkehrsrechtliche Maßnahme nicht überschritten werden. Die Richtwerte in der Nacht für eine straßenverkehrsrechtliche Maßnahme sind im Abschnitt bis zur L 3064 (Lämmerspieler Straße) an einigen Wohngebäuden überschritten und ab der L 3064 bis zum Ortsausgang Richtung Hanau nur an wenigen Wohngebäuden ganz gering überschritten. Durch ein Lkw-Durchfahrtsverbot (nachts) in West-Ost Richtung würde die erforderliche Lärmminderung von aufgerundet 3 dB (A) nicht erreicht. Somit ist ein Lkw-Durchfahrtsverbot aus Lärmschutzgründen nicht möglich. Allerdings sind die Auslösewerte für die Lärmsanierung (Nacht) an fast allen Wohngebäuden und am Tag an einigen Wohngebäuden an der Südfahrbahn der B 43 in Mühlheim überschritten. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. Nach Eingang des Antrages folgt die Einzelfallprüfung durch Hessen Mobil. L 3064 Lämmerspieler Straße Falls eine Umgehungsstraße gebaut werden kann, sind die Alternativmaßnahmen entbehrlich. Laut Mitteilung von Hessen Mobil lieg zur Zeit kein Planungsauftrag für die L 3064 Mühlheim – Lämmerspiel vor. L 3064 Mühlheimer Straße Ortsteil Lämmerspiel Passiver Schallschutz: Die lärmtechnische Berechnung durch Hessen Mobil hat ergeben, dass in der Mühlheimer Straße (ab Offenbacher Weg bis zur Kolpingstraße, beidseits) die Auslösewerte für die Lärmsanierung - am Tag an einigen Wohngebäuden und in der Nacht an fast allen Wohngebäuden überschritten ist. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. Nach Eingang des Antrages folgt die Einzelfallprüfung durch Hessen Mobil. Ab der Kolpingstraße bis Ortsausgang Richtung Mühlheim sind die Auslösewerte der Lärmsanierung an den Wohngebäuden unterschritten. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Offenbach 191 3.4.8.8 Neu-Isenburg In Neu-Isenburg stellen die L 3117, L 3317, A 3 und Offenbacher Straße Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 96: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Neu-Isenburg Ort Neu-Isenburg Neu-Isenburg Neu-Isenburg Neu-Isenburg Neu-Isenburg Neu-Isenburg Neu-Isenburg Ortsteil Gravenbruch Straße L 3117 L 3117 L 3317 L 3117 A3 A3 Offenb. Str. LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 58 2 0 50 4 0 204 366 0 45 0 0 50 4 4 22 4 0 160 18 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 106 3 0 24 0 0 201 391 0 76 0 0 175 5 4 73 13 0 171 20 0 Bisher von der Stadt Neu-Isenburg umgesetzte Maßnahmen zur Lärmminderung: Verlagerung / Lenkung des Kfz-Verkehrs in weniger sensible Gebiete • Entlastung der Innenstadt durch Umbau des Knotenpunktes Rathenaustraße / Frankfurter Straße • Lkw-Durchfahrtsverbot in der Carl-Ulrich-Straße Steuerung / Koordination der Verkehrsmengen • "Grüne Welle" in der Friedhofstraße • Einrichtung von verkehrsabhängigen Lichtsignalanlagen Maßnahmen zur Senkung der Fahrgeschwindigkeiten • Einrichtung von Tempo-30-Zonen Förderung der Alternativen zum Kfz-Verkehr • Förderung des Radverkehrs Erweiterung des städtischen Radwegenetzes Bau von Fahrradabstellanlagen Beteiligung am Projekt "Bike and Business" • Erhöhung der Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehres (ÖPNV) Optimierung / Erweiterung des Fahrplanangebotes Busbeschleunigungsmaßnahmen Verbesserung des Haltestellenkomforts Folgende Maßnahmen zur Veränderung des Modal Splits befinden sich gegenwärtig in Umsetzung oder Prüfung: 1. Einrichtung von Verkehrsabhängigen Lichtsignalanlagen 2. Einrichtung einer Car-Sharing-Station 3. Einrichtung von Schutzstreifen auf Hauptachsen des Radverkehrs 4. Anbindung der Ortsteile Zeppelinheim und Gravenbruch für den Radverkehr 5. Teilnahme am Projekt Radschnell Frankfurt Darmstadt 6. Erweiterung des Fahrradabstellanlagenangebotes in Neu-Isenburg 7. Erweiterung des Fahrplanangebotes 8. Busbeschleunigungsmaßnahmen 9. Einrichtung barrierefreier Haltestellen 10. Realisierung der Regionaltangente West – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Offenbach 192 11. Schienengebundene ÖPNV-Anbindung Terminal 3 des Flughafens Frankfurt Die Stadt Neu-Isenburg weist darauf hin, dass die Nummer 10 und 11 nicht in der Planungshoheit der Stadt liegen, aufgrund ihrer Bedeutung und Wichtigkeit setzt sich die Stadt Neu-Isenburg aber für eine Umsetzung dieser Maßnahmen ein. L 3117 Friedhofstraße Lkw-Durchfahrtsverbot: Die Verlegung der Autobahnbedarfsumleitungen U 69 und U 56, die Einrichtung einer Pförtnerampel an der L 3117 sowie das Lkw-Durchfahrtsverbot sind Maßnahmen, welche zurzeit durch die Stadt Neu-Isenburg geprüft werden. Bei diesen Maßnahmen ist nach Auffassung der Stadt Neu-Isenburg die Mitwirkung und Zustimmung von Hessen-Mobil erforderlich. Für die Prüfung eines Lkw-Durchfahrtverbotes ist eine Berechnung nach RLS-90 durch den Straßenbaulastträger anzufertigen. Im Falle der L 3117 ist dies die Stadt Neu-Isenburg. Auf Grundlage dieser Berechnung ist durch die Stadt Neu-Isenburg als zuständige Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Prüfung unter Zustimmung der oberen Straßenverkehrsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt vorzunehmen (vgl. Kapitel 2.2.3.3). L 3117 Carl-Ulrich-Straße Umbaumaßnahmen (Einbahnstraßensystem mit nur einer Fahrspur): Gemäß Stellungnahme der Stadt Neu-Isenburg wird der Umbau der Carl-Ullrich-Straße und der angrenzenden Schleussnerstraße durch das vorgesehene Einbahnstraßensystem zwischen den Knotenpunkten Siemensstraße / Carl-Ullrich-Straße und Frankfurter Straße / Carl-Ullrich-Straße zu einer Verringerung der Lärmbelastung für die Anwohner führen. Die Maßnahme war daher auch Bestandteil der Stufe 1 des Lärmaktionsplans und der Luftreinhalteplanung des Landes Hessen gewesen. L 3317 Frankfurter Straße Tempolimit 30 km/h: Gemäß Stellungnahme der Stadt Neu-Isenburg handelt es sich bei der Frankfurter Straße um eine klassifizierte Straße (L 3317) des Vorrangnetzes (50 km/h) mit einer hohen Verkehrsbelastung. Gleichzeitig stellt sie die wichtigste Nord-Süd-Achse innerhalb des Stadtgebietes von Neu-Isenburg dar und ist die zentrale Einkaufsstraße in Neu-Isenburg. Aufgrund der intensiven und vielfältigen Nutzungsintensität sowie dem hohen Verkehrsaufkommen ist die derzeitige Durchschnittsgeschwindigkeit bereits niedriger als 50 km/h. Die Einführung einer Begrenzung auf 30 km/h hätte daher voraussichtlich nicht die gewünschte Lärmreduktion zur Folge. Stattdessen ist eine Verdrängung des Verkehrs in die benachbarten Straßen zu erwarten. Die vorgeschlagene Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h ist aus Sicht der Stadt Neu-Isenburg daher ungeeignet, die Ziele der Lärmaktionsplanung zu erreichen. Die Stadt Neu-Isenburg hat daher auch keine Berechnung nach RLS-90 vorgelegt. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Offenbach 193 L 3117 Gravenbruch Tempolimit 70 km/h: Gemäß der Lärmschutz-Richtlinien-StV ist für die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes eine Überschreitung der Richtwerte von 72 dB (A) am Tag und 62 dB (A) in der Nacht (Kern-, Dorf-, Mischgebiet) bzw. 70 dB (A) am Tag und 60 dB (A) in der Nacht (in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur und Altenheimen) erforderlich. Das Ergebnis der Berechnung durch Hessen Mobil hat ergeben, dass die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV unterschritten sind und die rechtlichen Voraussetzungen für ein lärmschutzbedingtes Tempolimit somit nicht vorliegen. Anlage eines Radweges zwischen Neu-Isenburg und Heusenstamm: Die Anlage eines Radweges stellt keine Lärmschutzmaßnahme im engeren Sinne dar. Gleichwohl kann sie über eine Veränderung des Modal Splits zu einer Verkehrsreduktion führen und somit indirekt zu einer gesamtstädtischen Lärmreduktion beitragen. Grundsätzlich sind Radwege daher aus Lärmschutzgründen zu befürworten, der Lärmaktionsplan ist jedoch nicht das Instrumentarium zu deren Planung. A3 Lärmschutzwände: Der Ausbau der A 3 zwischen dem Autobahnkreuz Offenbach und der Anschlussstelle Hanau ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im „vordringlichen Bedarf" eingestuft. Seitens Hessen Mobil ist ein achtstreifiger Ausbau der A 3 zwischen dem Autobahnkreuz Offenbach und der Anschlussstelle Hanau geplant. Diese Gesamtmaßnahme ist in 5 Abschnitte unterteilt und wird nach Priorität und vorhandenen Ressourcen in den nächsten Jahren durchgeführt. Im Rahmen dieser Maßnahme wird die Lärmsituation überarbeitet. Notwendige aktive oder passive Maßnahmen werden entsprechend der Ergebnisse durchgeführt. Bei der Baurechtschaffung sind Verkehrsuntersuchungen (lärmtechnische Gutachten / Berechnungen) vorgeschrieben. Sollte dabei als Ergebnis herauskommen, dass Lärmschutzmaßnahmen notwendig werden (aktiv oder passiv), so sind diese Maßnahmen im Rahmen der Lärmvorsorge auch durchzuführen. Die Grenzwerte der Lärmvorsorge liegen dabei unterhalb der Werte ab denen im Rahmen der hessischen Lärmaktionsplanung von einem Lärmkonflikt gesprochen wird. Lärmschutzmaßnahmen vorab werden nicht durchgeführt. Offenbacher Straße Einrichtung von Schutzstreifen und Anordnung einer Fahrradstraße: Gegenwärtig wird von der Stadt Neu-Isenburg zur Sicherheit des Radverkehrs die Einrichtung von Schutzstreifen und alternativ die Anordnung einer Fahrradstraße geprüft. Ebenso wird im Rahmen der Entwicklung des Neubaugebietes Birkengewann geprüft, inwiefern der Bau eines Minikreisverkehrs am Knotenpunkt Offenbacher Straße / Am Trieb möglich ist. Auf Höhe des Neubaugebietes Birkengewann sind erste Umbaumaßnahmen voraussichtlich 2016 / 2017 vorgesehen. Im Bebauungsplan Nr. 83 „Birkengewann“ sind südlich der Offenbacher Straße passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Offenbach 194 3.4.8.9 Obertshausen In Obertshausen stellen die A 3 und B 448 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 97: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Dietzenbach Ort Ortsteil Obertshausen Obertshausen Straße A3 B 448 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 109 0 0 9 0 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 347 18 0 30 4 0 A3 Schallschutzmaßnahmen im Rahmen des Ausbaus: Seitens Hessen Mobil ist ein achtstreifiger Ausbau der A 3 zwischen dem Autobahnkreuz Offenbach und der Anschlussstelle Hanau geplant. Diese Gesamtmaßnahme ist in 5 Abschnitte unterteilt und wird nach Priorität und vorhandenen Ressourcen in den nächsten Jahren durchgeführt. Bei der Baurechtschaffung sind Verkehrsuntersuchungen (lärmtechnische Gutachten / Berechnungen) vorgeschrieben. Sollte dabei als Ergebnis herauskommen, dass Lärmschutzmaßnahmen notwendig werden (aktiv oder passiv), so sind diese Maßnahmen im Rahmen der Lärmvorsorge auch durchzuführen. Die Grenzwerte der Lärmvorsorge liegen dabei unterhalb der Werte ab denen im Rahmen der hessischen Lärmaktionsplanung von einem Lärmkonflikt gesprochen wird. Lärmschutzmaßnahmen vorab werden nicht durchgeführt. Prüfung kurzfristiger Maßnahmen (Tempolimit, Fahrbahnbelag, Verbesserung der Schallschutzeinrichtung, passiver Schallschutz): Die Voraussetzungen gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV für eine Geschwindigkeitsbeschränkung liegen gemäß Hessen Mobil nicht vor. Kurzfristige Lärmschutzmaßnahmen werden im Vorfeld des Ausbaus von Hessen Mobil nicht verfolgt. B 448 Prüfung kurz- und mittelfristiger Maßnahmen: Tempolimit, Fahrbahnbelag, Schallschutzeinrichtung, passiver Schallschutz: Die lärmtechnische Berechnung durch Hessen Mobil hat ergeben, dass die Voraussetzungen gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV für eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht vorliegen. Die Auslösewerte zur Durchführung der passiven Lärmsanierung sind ebenfalls nicht überschritten. Entlang der Nordseite der B 448 werden die Wohngebiete bereits durch Lärmschutzwände und -wälle geschützt. Bei der nächsten Deckenerneuerung werden die Voraussetzungen (Überschreitung der Auslösewerte, Kosten, Wirtschaftlichkeit) überprüft. 3.4.8.10 Rodgau In Rodgau stellen die A 3, B 45 sowie die ehemalige alte B 45 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Offenbach 195 Tabelle 98: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Dietzenbach Ort Ortsteil Rodgau Rodgau Weiskirchen Rodgau Weiskirchen Rodgau Jügesheim Rodgau Dudenhofen Rodgau Nieder-Roden Straße A3 B 45 Weiskircher Str. / Alfred-Delp-Str. / Hauptstraße Dudenhöfer Str. Nieuwpoorter Str. Hainburger Str. LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 20 1 0 94 0 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 78 8 0 195 1 0 67 0 0 118 1 0 57 1 0 53 21 0 76 0 0 90 8 0 43 3 0 42 24 0 A 3 Ortsteil Weiskirchen Tempolimit 100 km/h: Die rechtlichen Voraussetzungen gemäß Lärmschutzrichtlinien-StV für eine Geschwindigkeitsbeschränkung liegen nach Feststellung von Hessen Mobil nicht vor (vgl. hierzu Kapitel 2.2.3.3). B 45 Tempolimit 100 km/h und Erneuerung des Flüsterasphalts (Ortsteile Weiskirchen, Jügesheim, Dudenhofen und Nieder-Roden): Von Seiten der Öffentlichkeit wird eine große Lärmbelastung nach Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung, insbesondere in Höhe von Dudenhofen festgestellt. Die in dem Planfeststellungsbeschluss für den vierstreifigen Ausbau der B 45 von 1993 festgelegten Lärmschutzmaßnahmen wurden gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil errichtet. Die Grenzwerte gemäß 16. BImSchV wurden eingehalten. Voraussetzungen für weitere Lärmschutzmaßnahmen gemäß § 1 der 16. BImSchV liegen gemäß Hessen Mobil nicht vor. Die lärmtechnische Berechnung von Hessen Mobil hat ergeben, dass die Richtwerte für eine straßenverkehrsrechtliche Maßnahme (Geschwindigkeitsbeschränkung) nicht überschritten sind und somit das geforderte Tempolimit aus Lärmschutzgründen nicht möglich ist. Andere Gründe für die Anordnung eines Tempolimits wie z.B. die Verkehrssicherheit sind keine Belange der Lärmaktionsplanung und können an dieser Stelle nicht weiter verfolgt werden. Alte, ehemalige B 45 Weiskircher Straße / Alfred-Delp-Straße / Hauptstraße (Ortsteil Weiskirchen), Dudenhöfer Straße (Ortsteil Jügesheim), Nieuwpoorter Straße (Ortsteil Dudenhofen), Hainburger Straße, (Ortsteil Nieder-Roden) Die Stadt Rodgau prüft geeignete Maßnahmen der Lärmminderung für Streckenabschnitte im Verlauf der ehemaligen, alten B 45. Für die weitere Beurteilung der möglichen Lärmbelastungen sind zunächst gutachterliche Bewertungen nach der Berechnungsvorschrift RLS-90 erforderlich. Da der Haushaltsplan der Stadt Rodgau gegenwärtig noch nicht beschlossen und nicht genehmigt ist, wird die Beauftragung und Erstellung des notwendigen Gutachtens voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte möglich sein. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Offenbach 3.4.8.11 196 Rödermark In Rödermark stellen die B 459 und B 486 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 99: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Rödermark Ort Rödermark Ortsteil Waldacker Straße B 459 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 95 5 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 119 15 0 B 459 Ortsteil Waldacker Errichtung einer Lärmschutzwand zwischen dem Lindenweg und Am Lerchenberg: Die schalltechnische Berechnung von Hessen Mobil kommt zu dem Ergebnis, dass von 17 betroffenen Gebäuden lediglich 2 in den Nachtwerten überschritten sind. Die Überschreitung beschränkt sich auf nur 2 Gebäude, so dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bauliche kostenintensive aktive Maßnahmen wie die Errichtung einer Lärmschutzwand ausgeschlossen sind. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. Maßgebend ist auch das Baujahr des Gebäudes und ob bereits schon einmal ein Zuschuss gewährt wurde (vgl. Kapitel 2.2.3.2). 3.4.8.12 Seligenstadt In Seligenstadt stellen die L 3065 und L 2310 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 100: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Seligenstadt Ort Seligenstadt Seligenstadt Ortsteil Froschhausen Straße L 3065 L 2310 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 101 46 0 130 7 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 103 60 0 141 23 0 L 3065 Lärmoptimierter Asphalt LOA 5D: Bei der nächsten Deckenerneuerung werden die Anspruchsvoraussetzungen (Überschreitung der Auslösewerte, Kosten, Wirtschaftlichkeit) überprüft. Sind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, wird ein lärmoptimierter Deckenbelag eingebaut. Dabei sollten folgende Randbedingungen eingehalten werden: • der lärmarme Fahrbahnbelag muss immer über den gesamten Querschnitt eingebaut werden, • die Länge der Baumaßnahme mit dem lärmarmen Fahrbahnbelag sollte sowohl aus bautechnischen als auch aus Gründen der Lärmreduzierung mindestens 500 m betragen. Tempolimit 30 km/h: Gemäß der „Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm“ ist für die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Offenbach 197 Gründen des Lärmschutzes eine Überschreitung der Richtwerte von 72 dB (A) am Tag und 62 dB (A) in der Nacht (Kern-, Dorf-, Mischgebiet) bzw. 70 dB (A) am Tag und 60 dB (A) in der Nacht (in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur und Altenheimen) erforderlich. Das Ergebnis der Berechnung hat ergeben, dass die Richtwerte der LärmschutzRichtlinien-StV für den Tag entlang der L 3065 in Seligenstadt unterschritten sind. Die Richtwerte (Nacht) sind im Bereich Steinheimer Straße (ungefähr ab Höhe der Querstraße) bis in die Jahnstraße (bis zur Kapellenstraße) überschritten. Die Berechnung mit 30 km/h (nachts) hat ergeben, dass hier eine Lärmminderung von ca. 2,6 dB (A) erzielt werden könnte. Die Richtwerte (Nacht) in der Kapellenstraße (ab Steinweg bis Frankfurter Straße) sind ebenfalls überschritten. Die Berechnung mit 30 km/h (nachts) hat ergeben, dass hier eine Lärmminderung von ca. 2,5 dB (A) zu erzielen wäre. Somit wären die Voraussetzungen für ein Tempolimit auf 30 km/h (nachts) aus Gründen des Lärmschutzes für diese beiden Bereiche gegeben. Die entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die L 3065 in Seligenstadt in der Nacht wird derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Kreises Offenbach auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) geprüft. Ortsumgehung Seligenstadt – 3. Bauabschnitt Die Maßnahme stellt die Verlängerung des im Jahr 2007 fertiggestellten 2. Bauabschnittes der Ortsumfahrung Seligenstadt dar und soll eine Umfahrung von Seligenstadt im Nordwesten schaffen. Mit der Vorplanung der Maßnahme wurde im Jahr 2011 begonnen. Die Verkehrsuntersuchung ist abgeschlossen und zeigt auf, dass die ortsnahen Varianten die größte Entlastungswirkung für Seligenstadt bringen. Im Jahr 2013/ 2014 wurden sowohl die Umweltverträglichkeitsstudie sowie eine Lärmkartierung für die untersuchten Varianten durchgeführt, welche neben anderen Belangen in den Variantenvergleich mit eingehen. Die vorläufigen Ergebnisse des Variantenvergleichs sowie die Vorzugsvariante wurden Ende September 2014 in Seligenstadt vorgestellt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Seligenstadt hat mit Beschluss vom 12. Dezember 2014 der Vorzugsvariante "Bahntrasse" einheitlich zugestimmt. Seit Anfang 2015 läuft ein Bürgerbegehren mit dem Ziel, den zustimmenden Stadtverordnetenbeschluss zurückzunehmen und die Variantenwahl noch einmal zu überprüfen. [Hessen Mobil 2015c] – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Offenbach 198 Abbildung 35: Ortsumgehung Seligenstadt [Hessen Mobil 2015] L 2310 Ortsteil Froschhausen Lärmoptimierter Asphalt LOA 5D: Gemäß Mitteilung von Hessen Mobil können bei niedrigen Geschwindigkeiten unter 50 km/h lärmoptimierte Asphalte ihre gewünschte Pegelminderung nicht erfüllen. Nach Auffassung der Lärmaktionsplanung kann z.B. der lärmoptimierte Asphalt LOA 5D im Gegensatz zu offenporigem Asphalt (OPA) bei Geschwindigkeiten unter 50 km/h eine effektive Pegelminderung erbringen. Hierbei besteht allerdings das Problem, dass dieser derzeit keine anerkannte Standardbauweise darstellt und daher nicht von der hessischen Straßenbauverwaltung verwendet wird. Im Rahmen verschiedener Pilotprojekte werden in den Städten wie z.B. Frankfurt am Main und Darmstadt die längerfristige Lärmwirkung und die Beständigkeit des LOA 5D untersucht. Passiver Schallschutz: Im Rahmen einer punktuellen Berechnung der Beurteilungspegel entlang der L 2310 wurde von Hessen Mobil festgestellt, dass im Bereich der Engstelle der L 2310 in der Ortsmitte von Froschhausen die Auslösewerte für die Lärmsanierung am Tag und in der Nacht überschritten sind. Außerhalb dieser Engstelle (breitere Straße und Bürgersteige) sind meist nur die Nachtwerte für die Lärmsanierung überschritten. Stehen in diesem Bereich die Wohngebäude nicht direkt am Bürgersteig, so sind weder die Tag- noch die Nachtwerte überschritten. Betroffene Eigentümer entlang der Ortsdurchfahrt Froschhausen (L 2310) können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrich– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Kreis Offenbach 199 tungen) stellen. Nach Eingang des Antrages folgt die Einzelfallprüfung durch Hessen Mobil. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Rheingau-Taunus-Kreis 200 3.4.9 Rheingau-Taunus-Kreis Die im Rheingau-Taunus-Kreis verlaufenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a sind in Abbildung 36 dargestellt. Abbildung 36: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Rheingau-Taunus-Kreis Entlang der in Abbildung 36 dargestellten Straßen ergeben sich gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 folgende in Tabelle 101 aufgelistete Lärmkonflikte. Tabelle 101: Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im Rheingau-Taunus-Kreis (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) Ort Örtlichkeit B. Schwalbach B275 Eltville B42 OT Erbach Eltville LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 LNight in dB (A) >75 >55-60 >60-65 LKZ >65 21 LDEN LNight 0 1016 1262 118 110 0 107 147 4 0 0 9 0 0 1 10 B42 OT Hattenheim 11 5 1 17 5 1 62 83 Eltville B260 OT Martinsthal 59 37 2 78 39 9 424 544 Geisenheim B42 35 0 0 40 6 0 75 121 Heidenrod B260 OT Kemel 7 0 0 12 0 0 9 20 Hünstetten B417 OT Kesselbach 34 0 0 41 0 0 88 121 Idstein A3 OT Wörsdorf 4 0 0 34 0 0 2 44 21 Lärmkennziffer (zur Erläuterung der Lärmkennziffer siehe Kapitel 3.2.1) – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Rheingau-Taunus-Kreis Ort 201 LDEN in dB (A) Örtlichkeit >65 LDEN LNight 0 255 66 0 755 1021 L3026 OT Wörsdorf 63 5 0 62 16 0 184 234 Idstein A3 / B275 OT Idstein 10 0 0 34 3 0 25 63 Idstein B275 OT Eschenhahn 41 12 0 39 21 1 184 243 Kiedrich L3035 Eltviller Straße 94 2 0 91 8 0 147 204 Idstein Niedernhausen A3 >55-60 >60-65 21 25 K709 OT Idstein >75 LKZ 242 Idstein >65-70 >70-75 LNight in dB (A) 95 8 0 237 41 0 225 737 Niedernhausen L3206 Idsteiner Straße L3207 Wiesbadener Str. Oestr.-Winkel B42 158 11 0 202 20 0 364 547 35 3 0 47 7 0 81 129 Rüdesheim B42 141 46 0 133 82 0 699 924 Schlangenbad B260 31 25 2 33 26 6 276 343 Taunusstein B54/B275 350 70 0 360 139 0 1295 1769 Taunusstein B275 OT Neuhof 17 1 0 21 1 0 40 57 Taunusstein B417 OT Platte 3 0 0 10 0 0 4 10 Im Folgenden wird auf alle Lärmkonflikte näher eingegangen, deren Lärmkennziffer während des gesamten Tages und/oder in der Nacht mehr als 200 beträgt. Darüber hinaus wurden im Einzelfall auch Lärmkonflikte mit geringerer Lärmkennziffer durch die Lärmaktionsplanung näher betrachtet, die ebenfalls hier dargestellt werden. Alle weiteren Lärmkonflikte und im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannte Orte werden tabellarisch in Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen des Regierungsbezirkes Darmstadt“ behandelt. Die folgenden Maßnahmenbeschreibungen orientieren sich an den im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannten Vorschlägen und den in Abhängigkeit der Höhe und des Ausmaßes der Lärmkonflikte durch die Lärmaktionsplanung verfolgten Maßnahmen. 3.4.9.1 Bad Schwalbach In Bad Schwalbach stellt die B 275 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 102: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Bad Schwalbach Ort Ortsteil Bad Schwalbach Straße B 275 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 118 110 0 107 147 0 B 275 Tempolimit 30 km/h: Gemäß Feststellung von Hessen Mobil wird durch eine Temporeduzierung auf 30 km/h weder die erforderliche Absenkung der Beurteilungspegel um 3 dB (A) noch werden die Richtwerte erreicht, so dass eine verkehrsrechtliche Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen nicht vorgenommen werden kann. An einzelnen Gebäuden könnte gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 ein Anspruch auf passiven Schallschutz bestehen, hierzu ist eine Überprüfung im Einzelfall notwendig. Be– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Rheingau-Taunus-Kreis 202 troffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. 3.4.9.2 Eltville In Eltville stellen die B 42 und die B 260 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 103: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Eltville Ort Eltville Eltville Ortsteil Hattenheim Martinsthal Straße B 42 B 260 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 11 5 1 17 5 1 59 37 2 78 39 9 B 42 Ortsteil Hattenheim Passiver Schallschutz: An einzelnen Gebäuden könnte gemäß Mitteilung von Hessen Mobil ein Anspruch auf passiven Schallschutz bestehen, hierzu ist eine Überprüfung im Einzelfall notwendig. Eine Lärmschutzwand kann in diesem Bereich nicht errichtet werden, da sich sowohl eine Tankstelle als auch eine Zufahrt in den Ortsteil Hattenheim dort befinden. Zum anderen lässt die Anzahl der Betroffenen die Maßnahme als unverhältnismäßig erscheinen. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. B 260 Ortsteil Martinsthal Tempolimit 30 km/h: In der Ortsdurchfahrt von Martinsthal wurden in den vergangenen Jahrzehnten bereits Lärmsanierungsmaßnahmen durchgeführt. Gemäß Feststellung von Hessen Mobil wird durch eine Temporeduzierung auf 30 km/h weder die erforderliche Absenkung der Beurteilungspegel um 3 dB (A) noch werden die Richtwerte erreicht, so dass eine verkehrsrechtliche Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen nicht vorgenommen werden kann. An einzelnen Gebäuden könnte gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 ein Anspruch auf passiven Schallschutz bestehen, hierzu ist eine Überprüfung im Einzelfall notwendig. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. 3.4.9.3 Geisenheim In Geisenheim stellt die B 42 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 104: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Geisenheim Ort Geisenheim Ortsteil Straße B 42 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 35 0 0 40 6 0 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Rheingau-Taunus-Kreis 203 B 42 Passiver Schallschutz: Gemäß Mitteilung von Hessen Mobil könnte an einzelnen Gebäuden ein Anspruch auf passiven Schallschutz bestehen, hierzu ist eine Überprüfung im Einzelfall notwendig. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. 3.4.9.4 Idstein In Idstein stellen die K 709, L 3026, und B 275 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 105: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Idstein Ort Idstein Idstein Idstein Idstein Ortsteil Idstein Wörsdorf Eschenhahn Idstein LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 K 709 242 25 0 255 66 0 L 3026 63 5 0 62 16 0 B 275 41 12 0 39 21 1 A 3/B275 10 0 0 34 3 0 Straße K 709 Wiesbadener Straße Lärmschutzfenster: Der Rheingau–Taunus-Kreis beabsichtigt ein Förderprogramm für die Lärmsanierung an der Kreisstraße K 709 (Wiesbadener Straße) in Idstein aufzulegen. Als lärmmindernde Maßnahmen sollen Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüfter, schallgedämmte Rollladenkästen, schallmindernde Balkon- oder Fenstervorbauten gefördert werden. Die Förderquote soll bis zu 50 % betragen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung bestünde jedoch nicht. Die Bewilligung der Mittel soll unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel stehen. Dies soll den Kreisgremien vorgeschlagen werden und steht somit unter dem Vorbehalt der Beschlüsse. L 3026 Hauptstraße Ortsteil Wörsdorf Lärmschutzfenster: An einzelnen Gebäuden könnte nach Feststellung von Hessen Mobil ein Anspruch auf passiven Schallschutz aufgrund der im Jahre 2012 abgesenkten Auslösewerte an Landesstraßen bestehen, hierzu ist eine Überprüfung im Einzelfall notwendig. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. B 275 Ortsteil Eschenhahn Ortsumgehung B 275 der Ortsdurchfahrt: Die geplante rund 3,3 km lange Ortsumgehung soll die Ortsdurchfahrt Eschenhahn vom Durchgangsverkehr entlasten. Diese Entlastung und die damit verbundende Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Ortslage sowie die maßgebliche Minderung der Emis– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Rheingau-Taunus-Kreis 204 sions- und Immissionsbelastungen für die dortige Wohnbevölkerung sind wesentliche Planungsziele dieser Maßnahme. Die Ortsumgehung wird für Eschenhahn eine verkehrliche Entlastung von rund 90 % bringen. Kurz vor der Einmündung der K 706 beginnt die neue Umgehungsstraße, sie verläuft gradlinig in nördliche Richtung über den Eschenhahner Stern, einer Wegekreuzung im Bereich des Weltkulturerbes Limes. Mit einer Rechtskurve wird die Hohelei südlich umfahren, um dann mit einem Talbauwerk über den Auroffer Bach wieder auf die alte B 275 einzuschleifen. Das Planfeststellungsverfahren wurde 2015 eingeleitet. Abbildung 37: Ortsumgehung B 275 Ortsteil Eschenhahn [Hessen Mobil 2015] A 3/B 275 Ortsteil Idstein Lärmschutzwände: Die Wohnbebauung von Idstein und Wörsdorf liegt deutlich tiefer als die A 3. Entlang der Autobahn befinden sich Lärmschutzwälle, die zwar nicht sehr hoch sind, aber durch die tiefe Lage der Bebauung trotzdem erhebliche Lärmminderungen erwirken. Im Bereich von – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Rheingau-Taunus-Kreis 205 Idstein befindet sich zwischen Wohnbebauung und Autobahn noch zusätzlich ein großes Gewerbegebiet, welches den Lärm zusätzlich abschirmt. Im zurückliegenden Wohngebiet liegen die Lärmpegel gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil deutlich unter den Auslösewerten der Lärmsanierung. Auch im Bereich des Gewerbegebiets werden nur Lärmpegel bis knapp unter 60 dB (A) in der Nacht erreicht. Im Bereich von Wörsdorf kommt es an einem Gebäude, welches zwischen Autobahn und Bahnlinie liegt, zu Lärmpegeln von knapp 62 dB (A) in der Nacht. An der weiter zurückliegenden 1. Gebäudereihe werden je nach Lage und Höhe Lärmpegel von 56 dB (A) bis knapp 60 dB (A) in der Nacht erreicht. Die Lärmpegel am Tag liegen unter den Auslösewerten der Lärmsanierung. Die Lärmwerte in der Nacht liegen bis auf wenige Ausnahmen somit ebenfalls unter den Auslösewerten der Lärmsanierung. Die Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem Lärmschutzwall erscheint nach Aussage von Hessen Mobil aus wirtschaftlichen Gründen unrealistisch. Nach Mitteilung von Hessen Mobil sind entlang der ICE - Neubaustrecke durch die DB umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen vorgenommen worden. Aufgrund der durch den Verkehr auf der B 275 entstehenden Emissionen sind keine Lärmschutzmaßnahmen begründbar. Es gibt derzeit keine rechtliche Grundlage zur Berücksichtigung der Kumulation von Straßen und Schienenlärm, daher seien durch Hessen Mobil derzeit keine Maßnahmen möglich. 3.4.9.5 Kiedrich In Kiedrich stellt die L 3035 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 106: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Kiedrich Ort Ortsteil Kiedrich Straße L 3035 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 94 2 0 91 8 0 L 3035 Passiver Schallschutz: Nach Mitteilung von Hessen Mobil könnte an sehr vereinzelten Gebäuden ein Anspruch auf passiven Schallschutz aufgrund der im Jahr 2012 abgesenkten Auslösewerte an Landesstraßen bestehen, hierzu ist eine Überprüfung im Einzelfall notwendig. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. 3.4.9.6 Niedernhausen In Niedernhausen stellen die A 3, die L 3206 und die L 3207 gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Rheingau-Taunus-Kreis 206 Tabelle 107: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Niedernhausen Ort Ortsteil Niedernhausen Straße A3 L 3206 L 3207 Niedernhausen LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 95 8 0 237 41 0 158 11 0 202 20 0 A3 Lärmschutzwand: Die neue Lärmschutzwand wurde 2011 errichtet. Mit der Errichtung der neuen Lärmschutzwand ist der Lärmkonflikt maßgeblich verringert worden. Der Unterschied zwischen der Lärmkartierung und den Ergebnissen von Hessen Mobil beruhe auf der Nichtberücksichtigung der neu gebauten Lärmschutzwand in der Lärmkartierung Hessen 2012. L 3206 Idsteiner Straße, L 3207 Wiesbadener Straße Passiver Schallschutz: Nach Mitteilung von Hessen Mobil könnte an einzelnen Gebäuden ein Anspruch auf passiven Schallschutz aufgrund der im Jahre 2012 abgesenkten Auslösewerte an Landesstraßen bestehen, hierzu ist eine Überprüfung im Einzelfall notwendig. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. 3.4.9.7 Oestrich-Winkel In Oestrich-Winkel stellt die B 42 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 108: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Oestrich-Winkel Ort Ortsteil Oestrich-Winkel Straße B 42 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 35 3 0 47 7 0 B 42 Tempolimit 60 km/h zwischen Nikolauspfad und R-Kauf, Lärmmindernder Asphalt, Tieferlegung der B 42 mit Deckelung, Lärmschutzfenster: Gemäß Mitteilung von Hessen Mobil ist eine Geschwindigkeitsreduzierung in Bereichen von Oestrich-Winkel entlang der B 42 bereits angeordnet. Planungen bezüglich lärmminderndem Asphalt oder einer Tieferlegung werden derzeit von Hessen Mobil nicht betrieben. Ob ggf. an sehr vereinzelten Gebäuden ein Anspruch auf passiven Lärmschutz im Zuge einer Lärmsanierung besteht, muss im Einzelfall überprüft werden. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. 3.4.9.8 Rüdesheim In Rüdesheim stellt die B 42 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Rheingau-Taunus-Kreis 207 Tabelle 109: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Rüdesheim Ort Ortsteil Rüdesheim Straße B 42 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 141 46 0 133 82 0 B 42 Verlegung der Straße: Verlegung der Bahn in einen Tunnel und Verlegung der B 42 auf die dann frei werdende Bahntrasse bzw. deren Verlegung südlich des Gewerbegebiets „Auf der Lach“. Gemäß Mitteilung von Hessen Mobil wurden die bisherigen Planungen zur Ortsumgehung Rüdesheim eingestellt. An einzelnen Gebäuden könnte gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 ein Anspruch auf passiven Schallschutz bestehen, hierzu ist eine Überprüfung im Einzelfall notwendig. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. 3.4.9.9 Schlangenbad In Schlangenbad stellt die B 260 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 110: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Schlangenbad Ort Ortsteil Schlangenbad Straße B 260 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 31 25 2 33 26 6 B 260 Für die geplante B 260 Ortsumgehung Wambach läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren. Die Planfeststellungsunterlagen zum Bau einer Umgehung liegen dem HMWEVL zur Beschlussfassung vor. Als Zwischenlösung bis zur Eröffnung der Ortsumgehung, die die Ortsdurchfahrt Wambach vom hohen Durchgangsverkehr entlasten wird, werden von Seiten der Öffentlichkeit aufgrund der Dauer der Baumaßnahme an verschiedenen Stellen Tempolimits gefordert. Nach Mitteilung von Hessen Mobil sind in der Ortsdurchfahrt von Wambach bereits Geschwindigkeitsreduzierungen vorgenommen worden. Für weitere Beschränkungen müssten schalltechnische Gutachten nach RLS-90 vom Straßenbaulastträger vorgenommen werden, auf deren Grundlage die untere Straßenverkehrsbehörde beim Rheingau-TaunusKreis eine verkehrsrechtliche Prüfung vornehmen könnte. 3.4.9.10 Taunusstein In Taunusstein stellen die B 54 / B 275 Lärmkonflikte mit folgenden Lärmbelastungen dar: – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Rheingau-Taunus-Kreis 208 Tabelle 111: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Taunusstein Ort Taunusstein Ortsteil Straße B 54 B 275 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 350 70 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 0 360 139 0 B 54/B 275 - Tempolimit 30 km/h innerorts in der Aarstraße, Ortsteil Bleidenstadt und Ortsteil Wehen, - Bau einer Querspange B 260/B 54 bei Hettenhain zur Entlastung der Ortsdurchfahrten von Bad Schwalbach, Seitzenhahn und Bleidenstadt (im Bundesverkehrswegeplan enthalten), - Aufnahme von Ortsumgehungen Bleidenstadt und Wehen in den Bundesverkehrswegeplan, um diese Stadtteile zu entlasten, - Planung einer Nordwestumgehung Hahn zur Entlastung der Ortslage Hahn - Lärmschutzfenster, Flüsterasphalt. Der Bau einer Querspange B 260/B 54 bei Hettenhain und eine Nordwestumgehung Hahn sind derzeit keine Planung von Hessen Mobil. Die Aufnahme von Ortsumgehungen Bleidenstadt und Wehen in den Bundesverkehrswegeplan kann nicht durch Hessen Mobil erfolgen. Gemäß Feststellung von Hessen Mobil wird durch eine Temporeduzierung auf 30 km/h weder die erforderliche Absenkung der Beurteilungspegel um 3 dB (A) noch werden die Richtwerte erreicht, so dass eine verkehrsrechtliche Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen nicht vorgenommen werden kann (vgl. Kapitel 2.2.3.3). Die Gebäude entlang der Aarstraße sind in den vergangenen Jahrzehnten schon im Rahmen einer Lärmsanierung behandelt worden. Es können an einzelnen Gebäuden, an denen bisher keine Lärmsanierung vorgenommen wurde, noch Ansprüche bestehen. Hierzu ist eine Prüfung im Einzelfall notwendig. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. Gemäß Mitteilung von Hessen Mobil können bei niedrigen Geschwindigkeiten unter 50 km/h lärmoptimierte Asphalte ihre gewünschte Pegelminderung nicht erfüllen. Nach Auffassung der Lärmaktionsplanung kann z.B. der lärmoptimierte Asphalt LOA 5D im Gegensatz zu offenporigem Asphalt (OPA) bei Geschwindigkeiten unter 50 km/h eine effektive Pegelminderung erbringen. Hierbei besteht allerdings das Problem, dass dieser derzeit keine anerkannte Standardbauweise darstellt und daher nicht von der hessischen Straßenbauverwaltung verwendet wird. Im Rahmen verschiedener Pilotprojekte werden in den Städten wie z.B. Frankfurt am Main und Darmstadt die längerfristige Lärmwirkung und die Beständigkeit des LOA 5D untersucht. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Wetteraukreis 209 3.4.10 Wetteraukreis Die im Wetteraukreis verlaufenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a sind in Abbildung 38 dargestellt. Abbildung 38: Kartierte Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a im Wetteraukreis Entlang der in Abbildung 38 dargestellten Straßen ergeben sich gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 folgende in Tabelle 112 aufgelistete Lärmkonflikte. Tabelle 112: Anzahl der Betroffenen und Höhe der Lärmkennziffer für Lärmkonflikte im Wetteraukreis (gem. Lärmkartierung Hessen 2012) Ort Örtlichkeit Altenstadt B521 Altenstadt A45 OT Rodenbach Bad Vilbel Büdingen Butzbach L3008 Büdinger Straße B457 Düdelsheimer Straße und Frankfurter Straße OT Büches B3 nördlich der B488 B488 westlich der A5 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 LNight in dB (A) >75 >55-60 >60-65 LKZ 22 >65 LDEN LNight 72 72 0 87 85 0 668 853 0 0 0 9 0 0 0 8 17 0 0 29 3 0 52 67 100 17 1 101 17 1 391 403 82 19 0 111 26 0 295 435 Butzbach B3 OT Nieder-Weisel 9 2 0 13 3 0 34 52 Butzbach A5 OT Griedel 9 0 0 69 0 0 9 110 Butzbach L3056 10 0 0 15 0 0 10 17 22 Lärmkennziffer (zur Erläuterung der Lärmkennziffer siehe Kapitel 3.2.1) – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Wetteraukreis 210 Ort Florstadt Florstadt Örtlichkeit B275 Friedberger Landstraße B275 OT Staden, OT Nieder-Mockstadt LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 LNight in dB (A) >75 >55-60 >60-65 LKZ 22 >65 LDEN LNight 64 11 0 56 30 0 237 326 70 44 0 79 55 2 461 625 Friedberg B275 Homburger Straße 14 0 0 35 0 0 10 38 Friedberg B275 Hauptstraße L3351 Dorheimer Straße 124 13 0 113 47 0 407 545 Friedberg Wetteraustraße Dorheim 95 54 0 101 66 0 554 738 Karben B3 OT Kloppenheim 0 0 0 8 0 0 0 3 Karben L3205 Bahnhofstraße 8 2 0 11 2 0 30 37 Karben B3 OT Okarben 20 1 0 20 5 0 51 73 Limeshain A45 45 6 0 53 17 0 118 274 Limeshain L3189 Himbacher Straße 23 0 0 32 0 0 29 52 Münzenberg A5 OT Gambach 4 0 0 24 0 0 3 37 Nidda B457 169 47 0 173 86 0 735 983 Nidda B455 OT OberSchmitten und OT Eichelsdorf 46 11 0 47 24 0 177 252 Niddatal B45 OT Ilbenstadt 48 35 0 58 43 0 323 452 Ober-Mörlen A5 62 32 0 195 61 4 339 842 Ober-Mörlen B275 89 53 0 97 66 0 553 730 84 10 0 100 26 0 272 394 47 18 0 60 24 2 226 327 Ortenberg Ranstadt B275 Ortenberg und OT Selters B275 Ranstadt und OT Ober-Mockstadt Rosbach B455 81 1 0 98 4 0 139 265 Rosbach A5 40 9 0 161 18 0 112 429 Rosbach L3352 Rodheimer Straße 53 15 0 52 26 0 213 272 Wöllstadt B3 Wöllstadt 138 69 0 168 84 0 704 956 Wöllstadt B3 OT Ober-Wöllstadt 91 72 0 88 91 2 760 952 Wölfersheim B455 OT Melbach, Wölfersheim und OT Geisenheim 65 16 1 69 28 4 292 396 Im Folgenden wird auf alle Lärmkonflikte näher eingegangen, deren Lärmkennziffer während des gesamten Tages und/oder in der Nacht mehr als 200 beträgt. Darüber hinaus wurden im Einzelfall auch Lärmkonflikte mit geringerer Lärmkennziffer durch die Lärmaktionsplanung näher betrachtet, die ebenfalls hier dargestellt werden. Alle weiteren Lärmkonflikte und im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannte Orte werden tabellarisch in Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen des Regierungsbezirkes Darmstadt“ behandelt. Die folgenden Maßnahmenbeschreibungen orientieren sich an den im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung genannten Vorschlägen und den in Abhängigkeit der Höhe und des Ausmaßes der Lärmkonflikte durch die Lärmaktionsplanung verfolgten Maßnahmen. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Wetteraukreis 3.4.10.1 211 Altenstadt In Altenstadt stellt die B 521 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 113: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Altenstadt Ort Ortsteil Altenstadt Straße B 521 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 72 72 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 87 85 0 B 521 Durch Hessen Mobil wurde aktuell eine Voruntersuchung für die Ortsumgehung Altenstadt im Zuge der B 521 abgeschlossen. Für die Bewertung zum Bundesverkehrswegeplan 2015 wurde die Ortsumgehung Altenstadt in die Vorschlagsliste des HMWEVL zum Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP) aufgenommen. Damit gehört die Ortsumgehung Altenstadt zu den im neuen BVWP zu untersuchenden Vorhaben. Der BVWP wird voraussichtlich Ende 2015 in Kraft treten. Bis zu einer möglichen Umsetzung der Ortsumgehung könnte die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (während der Nachtzeit) eine Verbesserung der Lärmsituation entlang der B 521 in Altenstadt bewirken. Tempolimit 30 km/h: Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel am kritischen Immissionsort in einem Dorf-, Kern-, Mischgebiet 72 dB (A) am Tage und 62 dB (A) in der Nacht überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung eine Pegelminderung um mindestens 3 dB (A) bewirken. Berechnungen durch den Straßenbaulastträger Hessen Mobil ergeben, dass der Beurteilungspegel von 71,1 dB (A) am Tage unterschritten wird und somit die Vorgabe der Lärmschutz-Richtlinien-StV nicht erfüllt ist. Das heißt, die Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung am Tage ist nicht gegeben. Der Beurteilungspegel von 64,3 dB (A) in der Nacht überschreitet dagegen die Vorgabe der Lärmschutz-Richtlinien-StV. Die Vergleichsberechnung für Tempo 30 km/h ergibt einen Pegel von 61,7 dB (A), somit ist die erforderliche Pegelminderung von 2,1 dB (A) erreicht. Das heißt, die Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung in der Nacht ist gegeben. Die entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung über die gesamte Ortsdurchfahrt Altenstadt in der Nacht (befristet bis zur Eröffnung der Ortsumfahrung) wird derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) geprüft. 3.4.10.2 Büdingen In Büdingen stellt die B 457 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Wetteraukreis 212 Tabelle 114: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Büdingen Ort Ortsteil Büdingen Straße B 457* LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 100 17 1 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 101 17 1 *Düdelsheimer Straße (Büdingen) und Frankfurter Straße (Ortsteil Büches) B 457 Die Ortsumgehung Büches im Zuge der B 457 ist planfestgestellt. Somit sind Maßnahmen zum Lärmschutz der Frankfurter Straße in Büches eingeleitet. Passive Lärmschutzmaßnahmen: In der offen angebauten Düdelsheimer Straße in Büdingen (B 457) löst die schalltechnische Berechnung bei Unterschreitung von 7,2 m Achsabstand tags und 12,7 m Achsabstand nachts Lärmsanierung aus. Nur auf der südlichen Straßenseite befinden sich etwa 9 Gebäude, die einen Abstand von 7,2 m unterschreiten; dort wird ggf. passiver Lärmschutz tags und nachts ausgelöst. Alle weiteren 9 Gebäude auf der südlichen Straßenseite besitzen einen Achsabstand von 7,2 m bis 12,7 m; dort wird nur passiver Lärmschutz nachts ausgelöst. Mit einem Achsabstand von durchweg über 7,2 m löst die nördliche Bebauung (22 Gebäude) am Tage grundsätzlich keine Lärmsanierung aus. Nur im Einzelfall werden auf der Nordseite 12,7 m Achsabstand unterschritten, so dass dort Lärmsanierung nur in der Nacht ausgelöst wird. Anträge auf passiven Lärmschutz im Einzelfall können von Eigentümern betroffener Wohnimmobilien bei Hessen Mobil Gelnhausen gestellt werden. Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen (vgl. Kapitel 2.2.3.2). Der kritische Abstand der Bebauung der Sudetenstraße nördlich der B 457 beträgt 30 m. Die Schalltechnische Berechnung ergibt Beurteilungspegel von 60,9 dB (A) tags bzw. 53,7 dB (A) nachts. Die Auslösewerte für Wohngebiete werden damit unterschritten (67 dB (A) tags, 57 dB (A) nachts). Hessen Mobil kann im Rahmen der freiwilligen Lärmsanierung des Bundes somit keine Lärmschutzmaßnahmen wie z.B. ein Wall oder Bepflanzung in Höhe der Sudetenstraße anbieten. 3.4.10.3 Butzbach In Butzbach stellen die B 3 und B 488 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 115: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Butzbach Ort Ortsteil Butzbach Butzbach Butzbach Nd.-Weisel Griedel Straße B 3 nördl. der B488 B 488 westl. der A5 B3 A5 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 82 19 0 111 26 0 9 9 2 0 0 0 13 69 3 0 0 0 B 3 nördlich der B 488 und B 488 westlich der A 5 Im Folgenden wird für drei Teilabschnitte die Durchführung passiver Lärmschutzmaßnahmen untersucht: – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Wetteraukreis 213 • B 3, Ortseingang Nord – Bahnüberführung Zwischen Ortseingang und Bahn-Überführung ist auf der westlichen Straßenseite durchgehend ein Wohngebiet ausgewiesen. Zwischen Ortseingang Nord und Knotenpunkt Teplerweg/Lacheweg (Knotenpunkt Lacheweg) liegen nach Hessen Mobil über 30 m Achsabstand der westlichen Gebäude bis zur B 3 vor. Es wird weder tags noch nachts Lärmsanierung ausgelöst (infolge Überschreitung Achsabstand von 16,5 m tags und 24,8 m nachts). Im nordwestlichen und südwestlichen Quadranten des Knotenpunktes Lacheweg besitzen drei Gebäude Achsabstände von 16,5 m und 24,8 m. Dort wird nur Lärmsanierung nachts ausgelöst. Auf der östlichen Straßenseite ist das Wohngebiet nur bis zum Knotenpunkt Lacheweg ausgewiesen. Mit einer Ausnahme liegen Achsabstände von über 25 m vor (d.h. keine Auslösung von Lärmsanierung). Die Ausnahme befindet sich im nordöstlichen Quadrant des Knotenpunktes Lacheweg mit Auslösung von Lärmsanierung tags und nachts. Der südöstliche Quadrant des Knotenpunktes Lacheweg ist als Mischgebiet ausgewiesen. Die Abstände zur Straßenachse der B 3 betragen über 21 m. Damit wird weder tags noch nachts Lärmsanierung ausgelöst (infolge Überschreitung Achsabstand von 12,1 m tags und 19,1 m nachts). Anträge auf passiven Lärmschutz im Einzelfall können von Eigentümern betroffener Wohnimmobilien bei Hessen Mobil Gelnhausen gestellt werden. Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind dann im Einzelfall zu prüfen (vgl. Kapitel 2.2.3.2). • B 3, Bahnüberführung bis B 488 Im Februar 2014 erfolgte durch Hessen Mobil eine schalltechnische Untersuchung für ein Gebäude in der Wallgasse. Die Wallgasse verläuft unmittelbar parallel zur B 3 zwischen Bahn-Überführung und B 488. Die schalltechnische Berechnung ergab im Erdgeschoss (20 m Achsabstand zur B 3) Beurteilungspegel von 65,5 dB (A) tags und 58,6 dB (A) nachts. Im höchstgelegenen Dachgeschoss (23,5 m Achsabstand zur B 3) ergaben sich 65,7 dB (A) tags und 58,8 dB (A) nachts. Damit werden die Auslösewerte für Lärmsanierung von 69 dB (A) tags und 59 dB (A) nachts für das hier vorliegende Mischgebiet unterschritten. Über die Wallgasse werden noch weitere zehn Wohngebäude erschlossen mit analogen Abständen und Aussagen zur Auslösung von Lärmsanierung. • B 488, Ortseingang Ost: Ab dem Kreisverkehr B 3 ist zunächst für sechs Gebäude auf der Südseite der B 488 ein Mischgebiet ausgewiesen. Diese Gebäude besitzen einen Achsabstand zur B 488 von weniger als 13,6 m und somit wird dort sowohl tags als auch nachts Lärmsanierung ausgelöst. Die weitere südliche Straßenseite Richtung Osten sowie die gesamte Nordseite der B 488 ist als Gewerbegebiet ausgewiesen. Die bei Hessen Mobil vorliegenden Dokumentationen belegen keine Wohnnutzung. Insofern wird auf der B 488 keine weitere Lärmsanierung ausgelöst. Anträge auf passiven Lärmschutz im Einzelfall können von Eigentümern betroffener Wohnimmobilien bei Hessen Mobil Gelnhausen gestellt werden. Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind dann im Einzelfall zu prüfen (vgl. Kapitel 2.2.3.2). – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Wetteraukreis 214 B 3 Ortsteil Nieder Weisel Lkw-Durchfahrtsverbot: In der Ortsdurchfahrt Nieder-Weisel liegt derzeit schon ein Nachtfahrverbot für Lkw > 3,5 t vor. Insofern wird davon ausgegangen, dass eine geeignete Umleitungsstrecke für Schwerverkehr vorliegt. Nachstehend wird deshalb nur noch das Lkw-Fahrverbot am Tage über die Vorgabe der Lärmschutz-Richtlinien geprüft. Die schalltechnische Berechnung durch Hessen Mobil für die östliche Ortseinfahrt erfolgte • mit der derzeitigen Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h und • unter Zugrundelegung des minimalen, nur im Einzelfall vorliegenden Abstandes von 10 m zur Straßenachse. Das Gebäude befindet sich am östlichen Ortsausgang (als Wohngebiet ausgewiesen). Mit derzeitiger Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h ergibt sich der Beurteilungspegel ohne Lkw-Durchfahrverbot zu 70,0 dB (A) am Tage. Das Lkw-Durchfahrtverbot am Tage bewirkt eine Lärmminderung um 3,2 dB (A). Damit ist die Bedingung der Lärmschutz-Richtlinien-StV zur Lärmminderung um aufgerundet mindestens 3 dB (A) zwar erfüllt. Die weitere Bedingung, dass ohne Lkw-Durchfahrtverbot ein Beurteilungspegel über 70,0 dB (A) am Tage vorliegt ist aber nicht erfüllt (hier: Wohngebiet). Das heißt, die Voraussetzung für die gewünschte verkehrsbehördliche Maßnahme (Lkw-Durchfahrtverbot am Tage) ist nicht gegeben. Passive Lärmschutzmaßnahmen: Die B 3 in Nieder-Weisel wird durch einen Kreisverkehr geteilt (West und Ost). Zwischen 1992 und 1994 wurde an der B 3 in Nieder-Weisel schon betroffenen Immobilieneigentümern durch Hessen Mobil passiver Lärmschutz angeboten und teilweise auch erstattet. Die westliche B 3 besitzt Ortsdurchfahrtgrenzen und demzufolge gilt dort eine zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h. An der südlichen Straßenseite liegt eine offene Bebauung mit Achsabständen zur B 3 zwischen 13 m und 29 m vor (insgesamt 8 Gebäude). An der nördlichen Straßenseite liegt eine offene Bebauung mit Achsabständen zur B 3 zwischen 10 m und 20 m vor (insgesamt 5 Gebäude). Die schalltechnische Berechnung von Hessen Mobil löst am Tage auf der westlichen B 3 grundsätzlich keine Lärmsanierung aus (infolge Achsabstand von mehr als 6,0 m). Nur in der Nacht löst die schalltechnische Berechnung an der südlichen Straßenseite beim ersten Gebäude am Kreisverkehr und an der nördlichen Straßenseite bei 3 Gebäuden Lärmsanierung aus (infolge Achsabstand zwischen 6,0 m von 14,9 m). Allen v.g. betroffenen Gebäudeeigentümern wurde 1992 schon passiver Lärmschutz angeboten, nur zwei nahmen diesen an. Die östliche B 3 ist auf der nördlichen Straßenseite unbebaut. Auf der südlichen Straßenseite liegen die ersten beiden Einzelgebäude nach dem Kreisverkehr noch innerhalb der Ortsschilder (50 km/h zulässige Geschwindigkeit). Dort wird keine Lärmsanierung ausgelöst (18 m bzw. 28 m Achsabstand). – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Wetteraukreis 215 Der weitere Verlauf auf der Südseite ist ebenfalls offen bebaut (insgesamt 8 Gebäude mit Achsabständen zwischen 10 m und 33 m). Die Lärmberechnung legt dort 100 km/h für Pkw zugrunde. Die schalltechnische Berechnung von Hessen Mobil löst sowohl am Tage als auch in der Nacht für 2 Gebäude Lärmsanierung aus (hier: kritischer Achsabstand von 19,5 m am Tage). Einem Gebäudeeigentümer davon wurde 1992 schon passiver Lärmschutz angeboten; das Angebot wurde allerdings nicht angenommen. Nur nachts löst die schalltechnische Berechnung in der Ortsdurchfahrt-Ost bei 7 von 8 Gebäuden Lärmsanierung aus (infolge Achsabstandes von 19,5 m bis 30,1 m). Anträge auf passiven Lärmschutz im Einzelfall können von Eigentümern betroffener Wohnimmobilien bei Hessen Mobil Gelnhausen gestellt werden. Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind zu prüfen (vgl. Kapitel 2.2.3.2). A 5 Ortsteil Griedel Passiver Lärmschutz/Lärmschutzwand/Tempolimit Die Bebauung von Griedel wird nicht direkt durch aktive Lärmschutzmaßnahmen geschützt. Teilweise liegt sie leicht tiefer, wodurch durch Bodenabschirmungen Pegelminderungen entstehen, andere Teile der Autobahn liegen aber auch höher als der Ort. Das Ergebnis zeigt, dass an etwas über 10 Gebäuden die Auslösewerte der Lärmsanierung in der Nacht geringfügig überschritten werden (bis 2 dB (A)). Die Überschreitungen beschränken sich an der Hälfte der Gebäude auf die oberste Etage. Damit kommt die Berechnung nach RLS-90 auf ähnliche Werte wie die Lärmkartierung Hessen 2012. Eine Lärmschutzwand erscheint aus wirtschaftlichen Gründen eher auszuscheiden. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. Die für die Anordnung eines lärmbedingten Tempolimits erforderlichen Richtwerte (vgl. Kapitel 2.2.3.3) werden nach Aussage von Hessen Mobil nicht erreicht. Darüber hinaus würde ein Tempolimit von 100 km/h lediglich eine Pegelreduktion von 1,5 dB (A) tags und 1,2 dB (A) nachts und nicht die erforderliche Minderung von 2,1 dB (A) ergeben. Weitergehende Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wären aufgrund der überregionalen Bedeutung der A 5 bei der Abwägung mit anderen Belangen nicht verhältnismäßig. 3.4.10.4 Florstadt In Florstadt stellt die B 275 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 116: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Florstadt Ort Ortsteil Straße LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 Florstadt Nd.-Florstadt B 275 Friedb. Landstraße 64 11 0 56 30 0 Florstadt Staden Nd.-Mockstadt B 275 70 44 0 79 55 2 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Wetteraukreis 216 B 275 Friedberger Landstraße Ortsteil Nieder-Florstadt Passiver Lärmschutz: Die Ortsdurchfahrt B 275 in Nieder-Florstadt (Friedberger Landstraße) besitzt eine offene i.d.R. unmittelbar angrenzende Bebauung. Teilweise liegen nur Abstände von 6 m bis zur Straßenachse der B 275 vor. Im überwiegenden Abschnitt der beidseitigen Bebauung wird sowohl tags als auch nachts Lärmsanierung ausgelöst (infolge Unterschreitung der kritischen Achsabstände von 7,5 m tags und 14,0 m nachts). Anträge auf finanzielle Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) können von Eigentümern betroffener Wohnimmobilien bei Hessen Mobil Gelnhausen gestellt werden. Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind dann im Einzelfall zu prüfen (vgl. Kapitel 2.2.3.2). Tempolimit 30 km/h nachts: Die Bebauung in der westlichen Ortsdurchfahrt Nieder-Florstadt (Friedberger Landstraße) besitzt einen kritischen Achsabstand zur B 275 von 6 m. Die Friedberger Landstraße ist als Mischgebiet ausgewiesen (Quelle: Regionaler Flächennutzungsplan). Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel in einem Kern-, Dorf- oder Mischgebiet am kritischen Immissionsort 72 dB (A) am Tage und 62 dB (A) in der Nacht überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung eine Pegelminderung um mindestens aufgerundet 3 dB (A) bewirken. Nach schalltechnischer Berechnung von Hessen Mobil bewirkt die Geschwindigkeitsbegrenzung über die Aufrundungsregel zwar tags und nachts eine Lärmminderung um 3 dB (A). Die Beurteilungspegel bei 50 km/h ergeben sich aber nur zu 70,0 dB (A) am Tage und 63,2 dB (A) in der Nacht. Ohne Geschwindigkeitsbegrenzung wird damit die Vorgabe der Lärmschutz-Richtlinien-StV von 72 dB (A) am Tage unterschritten. Die Vorgabe von 62 dB (A) in der Nacht wird überschritten. Nur in der Nacht ist die Voraussetzung für die gewünschte verkehrsbehördliche Maßnahme gegeben. Die entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die Friedberger Landstraße in Nieder-Florstadt in der Nacht wird derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) geprüft. B 275 Ortsteil Staden Tempolimit 30 km/h: Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel in einem Kern-, Dorf- oder Mischgebiet am kritischen Immissionsort 72 dB (A) am Tage und 62 dB (A) in der Nacht überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung eine Pegelminderung um mindestens 3 dB (A) bewirken. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Wetteraukreis 217 Nach schalltechnischer Berechnung von Hessen Mobil bewirkt die Geschwindigkeitsbegrenzung über die Aufrundungsregel zwar eine Lärmminderung um 3 dB (A). Die Beurteilungspegel bei 50 km/h ergeben sich aber nur zu 67,3 dB (A) am Tage und 60,5 dB (A) in der Nacht. Die Vorgabe der Lärmschutz-Richtlinien-StV von 72 dB (A) am Tage und 62 dB (A) in der Nacht wird damit jeweils unterschritten und es ist keine Voraussetzung für die gewünschte verkehrsbehördliche Maßnahme gegeben. Passiver Lärmschutz: Die Ortsdurchfahrt B 275 in Staden (ab L 3188 west) besitzt eine offene, abgesetzte Bebauung. Es liegen Achsabstände zur B 275 von mehr als 11 m vor. Am östlichen Ortsausgang liegen Achsabstände von über 30 m vor. Passiver Lärmschutz tags wird nicht ausgelöst (infolge von Achsabständen über 7,7 m). Passiver Lärmschutz nur nachts wird erst bei Achsabständen von weniger als 14,1 m und daher nur in Einzelfällen ausgelöst. Anträge auf passiven Lärmschutz im Einzelfall können von Eigentümern betroffener Wohnimmobilien bei Hessen Mobil Gelnhausen gestellt werden. Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind zu prüfen (vgl. Kapitel 2.2.3.2). B 275 Nieder Mockstadt Tempolimit 30 km/h: Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel in einem Kern-, Dorf- oder Mischgebiet am kritischen Immissionsort 72 dB (A) am Tage und 62 dB (A) in der Nacht überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung eine Pegelminderung um mindestens 3 dB (A) bewirken. • Westlich L 3190: Berechnungen durch den Straßenbaulastträger Hessen Mobil ergeben Beurteilungspegel bei 50 km/h 72,3 dB (A) am Tage und 65,7 dB (A) in der Nacht. Die Vorgabe der Lärmschutz-Richtlinien-StV wird somit sowohl tags als auch nachts überschritten. Die Vergleichsberechnung für Tempo 30 km/h ergibt einen Pegel von 69,8 dB (A) am Tag und 63,1 dB (A) in der Nacht, somit ist die erforderliche Pegelminderung von 2,1 dB (A) am Tag und in der Nacht erreicht. Das heißt, die Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist westlich der L 3190 sowohl tags als auch nachts gegeben. • Östlich L 3190: Die Beurteilungspegel bei 50 km/h ergeben 70,8 dB (A) am Tage und 64,6 dB (A) in der Nacht. Die Vorgabe der Lärmschutz-Richtlinien-StV wird somit nur nachts überschritten. Die Vergleichsberechnung für Tempo 30 km/h ergibt einen Pegel von 62,0 dB (A) in der Nacht, somit ist die erforderliche Pegelminderung von 2,1 dB (A) in der Nacht erreicht. Das heißt, die Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist östlich der L 3190 nur nachts gegeben. Die entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung über die gesamte Ortsdurchfahrt des Ortsteil Nieder-Mockstadt in der Nacht wird derzeit von der unteren – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Wetteraukreis 218 Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) geprüft. Passiver Lärmschutz: • Westlich L 3190: Die westliche Ortsdurchfahrt Nieder-Mockstadt besitzt eine offene Bebauung mit bis zu 5 m Achsabstand zur B 275. Abgesetzte Bebauung ohne Anspruch liegt i.d.R. nur im Gewerbegebiet am Ortseingang vor. Da außerhalb des Gewerbegebietes 10,7 m Achsabstand i.d.R. unterschritten werden, wird nahezu durchgängig passiver Lärmschutz sowohl am Tage als auch in der Nacht ausgelöst. • Östlich L 3190: Die östliche Ortsdurchfahrt Nieder-Mockstadt besitzt eine offene Bebauung mit bis zu 6m Achsabstand zur B 275. Da 9,2 m Achsabstand i.d.R. unterschritten werden, wird nahezu durchgängig passiver Lärmschutz sowohl am Tage als auch in der Nacht ausgelöst. Anträge auf passiven Lärmschutz im Einzelfall können von Eigentümern betroffener Wohnimmobilien bei Hessen Mobil Gelnhausen gestellt werden. Zunächst ist jedoch abzuwarten, ob ein Tempolimit 30 km/h realisiert werden kann. Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind zu prüfen (vgl. Kapitel 2.2.3.2). 3.4.10.5 Friedberg In Friedberg stellen die B 275 und L 3351 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 117: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Friedberg Ort Friedberg Friedberg Ortsteil Straße B 275 Hauptstraße L 3351 Dorheim. Str Dorheim Wetteraustraße LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 124 95 13 54 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 0 0 113 101 47 66 0 0 B 275 Hauptstraße Tempolimit 30 km/h: Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel in einem Kern-, Dorf- oder Mischgebiet am kritischen Immissionsort 72 dB (A) am Tage und 62 dB (A) in der Nacht überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung eine Pegelminderung um mindestens 3 dB (A) bewirken. Die Berechnung durch den Straßenbaulastträger Hessen Mobil ergibt 69,2 dB (A) am Tage und 62,3 dB (A) in der Nacht. Die Vorgabe der Lärmschutz-Richtlinien-StV wird somit nur nachts überschritten. Die Vergleichsberechnung für Tempo 30 km/h ergibt einen Pegel von 59,8 dB (A) in der Nacht, somit ist die erforderliche Pegelminderung von 2,1 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Wetteraukreis 219 dB (A) in der Nacht erreicht. Das heißt, die Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist nachts gegeben. Die entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 275 Hauptstraße in der Nacht wird derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) geprüft. Passiver Lärmschutz: Allgemeines: Zwischen 1999 und 2001 wurde auf der gesamten Hauptstraße in Fauerbach (B 275) schon passiver Lärmschutz über Lärmsanierung abgewickelt. Hessen Mobil hat der Lärmaktionsplanung eine umfangreiche Liste mit den Adressen der Gebäude übersandt, bei denen passive Lärmschutzmaßnahmen finanziert worden sind oder ein Finanzierungsangebot nicht angenommen worden ist. Aktuelle schalltechnische Berechnung: Die Ortsdurchfahrt B 275 in Friedberg-Fauerbach (Hauptstraße) besitzt eine offene i.d.R. unmittelbar angebaute Bebauung. Teilweise liegen nur Abstände von 6 m bis zur Straßenachse der B 275 vor. In diesen Einzelfällen wird gemäß schalltechnischer Berechnung passiver Lärmschutz sowohl tags als auch nachts ausgelöst (infolge Achsabständen von weniger als 6,3 m). Über den gesamten Abschnitt der beidseitigen Bebauung wird Lärmsanierung nur nachts ausgelöst (infolge von Achsabständen zwischen 6,3 m und 12,1 m). Ausnahmen am Ortsausgang Richtung Ossenheim sind noch zu prüfen. Anträge auf passiven Lärmschutz im Einzelfall können von Eigentümern betroffener Wohnimmobilien bei Hessen Mobil Gelnhausen gestellt werden. Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind zu prüfen (vgl. Kapitel 2.2.3.2). L 3351 Friedberg-Fauerbach (Dorheimer Straße) Tempolimit 30 km/h: Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel in einem Wohngebiet am kritischen Immissionsort 70 dB (A) am Tage und 60 dB (A) in der Nacht überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung eine Pegelminderung um mindestens 3 dB (A) bewirken. Berechnung durch den Straßenbaulastträger Hessen Mobil ergeben 69,9 dB (A) am Tage und 61,7 dB (A) in der Nacht. Die Vorgabe der Lärmschutz-Richtlinien-StV wird somit nur nachts überschritten. Die Vergleichsberechnung für Tempo 30 km/h ergibt einen Pegel von 59,2 dB (A) in der Nacht, somit ist die erforderliche Pegelminderung von 2,1 dB (A) in der Nacht erreicht. Das heißt, die Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist nachts gegeben. Die entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 3351 Dorheimer Straße in Friedberg-Fauerbach in der Nacht befristet bis zur Eröffnung der Teilortsumgehung (vgl. folgender Abschnitt) wird derzeit von der unteren Straßenver– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Wetteraukreis 220 kehrsbehörde der Stadt Friedberg auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) geprüft. L 3351 Teilortsumgehung Die L 3351 ist ein Teilstück der überörtlichen Straßenverbindung von Wölfersheim (B 455) und Dorheim nach Friedberg. Die Dorheimer Straße ist fast ausschließlich durch Durchgangsverkehr belastet, was die Lebensqualität in der Ortslage erheblich beeinträchtigt. Auch für Radfahrer ist die Nutzung der Straße nicht mehr verkehrssicher, daher wird ein separater Radweg außerhalb des Fahrbahnbereichs notwendig. Bestandteil der geplanten Maßnahme ist neben der rund 1 km langen Teilortsumgehung im Zuge der L 3351 auf ihrer Südseite ein Rad-/Gehweg, der seine Fortsetzung in der Stadt längs der Fritz-Reuter-Straße und in dem in Planung befindlichen Rad-/Gehweg nach Dorheim findet. Der Knoten B 275/Fauerbacher Straße/Straße „Am Kindergarten“ wird zum Kreisverkehr umgebaut. Durch die geplante Maßnahme wird der Durchgangsverkehr vollständig aus der Dorheimer Straße herausgenommen (keine Verbindung zwischen geplanter Teilortsumgehung und der derzeitigen L 3351 am Bauende). Der derzeit völlig überlastete Problemknoten B 275 / L 3351 wird durch die neue Verkehrsführung ebenfalls deutlich entlastet. Das Planfeststellungsverfahren läuft derzeit. Abbildung 39: Ortsumgehung der L 3351 in Friedberg [Hessen Mobil 2015] – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Wetteraukreis 221 Wetteraustraße Ortsteil Dorheim Die Daten der lärmbelasteten Personen berücksichtigen nicht die Inbetriebnahme der Ortsumfahrung B 455 Friedberg-Dorheim. Die Auswertung der Lärmbelastungen beruht auf der Lärmkartierung 2012 des HLUG. Die Berechnungen des HLUG basieren auf der Bundesverkehrszählung 2010, also vor Inbetriebnahme der Ortsumfahrung am 11.06.2012. Nach der Bundesverkehrszählung 2010 ist die Wetteraustraße mit 11.000 Kfz/Tag (und die L 3351 mit 10.286 Kfz/Tag) angegeben. Da sich das Verkehrsaufkommen in der Wetteraustraße nach der Inbetriebnahme der Ortsumfahrung auf unter 8.000 Kfz/Tag reduziert hat, findet bereits aus formalen Gründen eine Maßnahmenplanung durch die Lärmaktionsplanung nicht mehr statt (vgl. Kapitel 2.1). Es ist aber auch davon auszugehen, dass der Lärmkonflikt mit der Inbetriebnahme der Ortsumfahrung weitestgehend gelöst worden ist. 3.4.10.6 Karben In Karben stellt die B 3 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 118: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Karben Ort Karben Ortsteil Okarben Straße B3 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 20 1 0 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 20 5 0 B 3 Allgemeines: Die Ortsumgehung Kloppenheim/Okarben im Zuge der B 3 wurde vom HMWEVL erneut für die Bewertung zum Bundesverkehrswegeplan 2015 gemeldet. Die Stadt Karben stimmte der Vorschlagsvariante allerdings nicht zu. Derzeit wird eine großräumige Verkehrsuntersuchung erstellt, die auch die Vorschlagsvariante der Stadt Karben bewertet. Passive Lärmschutzmaßnahmen: Die B 3 in Okarben ist nicht als Ortsdurchfahrt definiert. Vorliegend erfolgt die Prüfung auf Auslösung der Lärmsanierung • ohne Geschwindigkeitsbegrenzung (100 km/h Pkw, 80 km/h Lkw) und • mit Geschwindigkeitsbegrenzung (mit 70 km/h infolge Knotenpunkt mit Lichtzeichenanlage). Die am nächsten zur Straßenachse gelegene Bebauung befindet sich im nordöstlichen (3 Gebäude) und nordwestlichen Quadranten (1 Gebäude) des Knotenpunktes "B 3/Rodheimer Straße/Hauptstraße" mit etwa 12 m bis 13 m Abstand. Für diese Gebäude wird grundsätzlich Lärmsanierung ausgelöst. Die weiteren Gebäude befinden sich nur noch westlich der B 3 und mindestens in einen Abstand von 23,5 m zum Straßenachse. Teilweise wird danach ein Abstand zwischen 32 m und 36 m erreicht. Ein Abstand von mehr als 36 m wird nur noch im Einzelfall erreicht. Das heißt: • In der Nacht wird mit und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fast ausnahmslos Lärmsanierung ausgelöst (nur erste Gebäudereihe). • Am Tage wird ohne Geschwindigkeitsbegrenzung bei der überwiegenden Anzahl der ersten Gebäudereihe Lärmsanierung ausgelöst. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Wetteraukreis 222 • Mit Geschwindigkeitsbegrenzung Auslösung von Lärmsanierung am Tage nur im Einzelfällen. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil Gelnhausen einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind zu prüfen (vgl. Kapitel 2.2.3.2). 3.4.10.7 Limeshain In Limeshain stellt die A 45 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 119: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Limeshain Ort Limeshain Ortsteil Rommelhausen Himbach Straße A 45 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 45 6 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 0 53 17 0 A 45: Lärmoptimierter Asphalt (Flüsterasphalt), Optimierung bzw. Erhöhung des vorhandenen Lärmschutzwalls Die schalltechnische Berechnung nach RLS-90 durch Hessen Mobil ergab, das im Bereich der Ortschaft Rommelhausen nur Lärmpegel von 55 dB (A) am Tag und 51 dB (A) in der Nacht erreicht werden. Im Bereich von Himbach werden Lärmpegel von knapp unter 59 dB (A) am Tag und 64,5 dB (A) erreicht. Dieser Spitzenwert bezieht sich auf das erste Gebäude, welches direkt an der Landesstraße steht und noch nicht vom bis zu 3 m hohen Lärmschutzwall profitiert. An der weiteren Bebauung in der ersten Reihe treten mit Ausnahme von einem Gebäude nur noch geringfügige Überschreitungen (bis knapp 63 dB (A)) der Auslösewerte der Lärmsanierung in der obersten Etage auf. Die Lärmpegel am Tag liegen unterhalb der Auslösewerte. Insgesamt werden lediglich an 7 Gebäuden und auch nur in der Nacht die Auslösewerte der Lärmsanierung überschritten. An 5 dieser Gebäude beschränkt sich diese zusätzlich nur auf die oberste Etage. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Kosten scheiden weitere aktive Lärmschutzmaßnahmen wie z.B. eine Erhöhung des Lärmschutzwalls aus. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil Gelnhausen einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind zu prüfen (vgl. Kapitel 2.2.3.2). Tempolimit: Zwar werden gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil an 3 Gebäuden die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV in der Nacht überschritten, doch würde eine Beschränkung auf 100 km/h nur zu einer Pegelminderung von 1,4 dB (A) am Tag und unter 1 dB (A) in der Nacht führen. Somit seien die Anforderungen der Lärmschutz-Richtlinien-StV für eine lärmbedingtes Tempolimit (vgl. Kapitel 2.2.3.3) nicht erfüllt. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Wetteraukreis 3.4.10.8 223 Nidda In Nidda stellen die B 457 und B 455 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 120: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Nidda Ort Ortsteil Nidda Nidda Straße B 457 Ober-Schmitten Eichelsdorf B 455 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 169 47 0 173 86 0 46 11 0 47 24 0 Passiver Lärmschutz: B 457: Gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 (Berechnungsgrundlage VBUS) erscheinen für den Bereich der B 457 in Nidda die Auslösewerte der Lärmsanierung am Tag und in der Nacht überschritten zu sein. Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil Gelnhausen einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. Ein schalltechnisches Gutachten und die Prüfung weitere Anspruchsvoraussetzungen sind dann im Einzelfall vorzunehmen. (vgl. Kapitel 2.2.3.2). B 455 (Ortsteile Ober-Schmitten und Eichelsdorf) In Ober-Schmitten und Eichelsdorf löst die schalltechnische Berechnung durch Hessen Mobil bei Achsabständen unter 8,3 m tags und 15,1 m nachts Lärmsanierung aus. Ober-Schmitten: Westlich Lohrbergweg (Ortseingang) und östlich Ulfaer Straße (Ortsausgang) ist die Bebauung i.d.R. über 15,1 m von der Straßenachse entfernt (d.h.: keine Auslösung Lärmsanierung). Dort werden nur an der Ecke Lohrbergweg 8,3 m Achsabstand unterschritten (d.h.: Lärmsanierung tags und nachts). Achsabstände zwischen 8,3 m bis 15,1 m liegen dort nicht vor. Zwischen Taunusstraße und Ulfaer Straße besitzen 25 Gebäude einen Achsabstand von 8,3 m bis 15,1 m (d.h. Lärmsanierung nur nachts). Nur 4 Gebäude unterschreiten 8,3 m Achsabstand (d.h. Lärmsanierung tags und nachts). Eichelsdorf: Auf der südlichen Straßenseite besitzen 11 Gebäude zwischen westlichem Ortseingang und Frankenstraße Achsabstände von 8,3 m bis 15,1 m (d.h.: Lärmsanierung nur nachts). Nur eine Gebäudekante der Frankenstraße unterschreitet 8,3 m; dort erfolgte aber 1999 pass. Lärmschutz). Auf der nördlichen Straßenseite besitzen etwa 6 Gebäude weniger als 8,3 m Achsabstand zur B 455. Somit wird dort tags und nachts Lärmsanierung ausgelöst (gegenüber Frankenstraße bis Eichelstraße). Weitere 6 Gebäude bis zum östlichen Ortsausgang besitzen 8,3 m bis 15,1 m Achsabstand (d.h. Lärmsanierung nur nachts). Am westlichen Ortseingang besitzen 4 Gebäude ebenfalls zwischen 8,3 m und 15,1 m Achsabstand (d.h. Lärmsanierung nur nachts). Betroffene Eigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Wetteraukreis 224 Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) bei Hessen Mobil Gelnhausen stellen. Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind zu prüfen (vgl. Kapitel 2.2.3.2). Verkehrsinseln an Ortseingängen: Aus Sicht der Lärmaktionsplanung wären Fahrbahnteiler in Ortseingängen eine geeignete Maßnahme zur Tempo- und damit zur Lärmreduzierung. Die Lärmaktionsplanung beabsichtigt, Kommunen den Bau von Fahrbahnteilern in den Ortseingängen vorzuschlagen. 3.4.10.9 Niddatal In Niddatal stellt die B 457 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 121: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Niddatal Ort Niddatal Ortsteil Ilbenstadt Straße B 457 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 48 35 0 58 43 0 Tempolimit 30 km/h: Auf Grundlage der Lärmschutzrichtlinien (StV) gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel in einem Wohngebiet am kritischen Immissionsort 70 dB (A) am Tage und 60 dB (A) in der Nacht bzw. in einem Mischgebiet o.ä. 72 dB (A) am Tage und 62 dB (A) in der Nacht überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung eine Pegelminderung um mindestens 3 dB (A) bewirken. Berechnungen durch den Straßenbaulastträger Hessen Mobil ergeben für die Ortslage unmittelbar nördlich der L 3351 (Mischgebiet) und unmittelbar südlich der L 3351 (Wohngebiet) Beurteilungspegel von 70,9 dB (A) tags und 64,6 dB (A) nachts. Die Lärmschutz-Richtlinien-StV lassen damit Geschwindigkeitsbegrenzungen • im Mischgebiet unmittelbar nördlich der L 3351 nur nachts zu (Grenzwerte: 72/62 dB (A)) und • im Wohngebiet unmittelbar südlich der L 3351 tags und nachts zu (Grenzwerte: 70/60 dB (A)) zu. Die Vergleichsberechnung für Tempo 30 km/h ergibt einen Pegel von 61,9 dB (A) in der Nacht, somit ist die erforderliche Pegelminderung von 2,1 dB (A) in der Nacht erreicht. Für die Wohngebiete am nördlichen und südlichen Ortseingang ergeben sich Beurteilungspegel von 69,9 dB (A) am Tage und 63,6 dB (A) in der Nacht. Damit ist wieder nur nachts eine Geschwindigkeitsbegrenzung möglich (Grenzwerte: 70/60 dB (A)). Die Vergleichsberechnung für Tempo 30 km/h ergibt hier einen Pegel von 60,9 dB (A) in der Nacht, somit ist die erforderliche Pegelminderung von 2,1 dB (A) in der Nacht erreicht. Das heißt, die Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist nachts gegeben. Die entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 457 in Niddatal-Ilbenstadt in der Nacht wird derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Wetteraukreis 225 des Wetteraukreises auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) geprüft. 3.4.10.10 Ober-Mörlen In Ober-Mörlen stellt die B 275 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 122: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Ober-Mörlen Ort Ober-Mörlen Ober-Mörlen Ortsteil Straße B 275 A5 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 89 53 0 97 66 0 62 32 0 195 61 4 B 275 Ortsumfahrung: Durch Hessen Mobil und über einen Antrag der Gemeinde wurde eine Ortsumgehung Ober-Mörlen für die Bewertung zum Bundesverkehrswegeplan 2015 gemeldet. Die B 275 Ortsumfahrung Ober-Mörlen ist in der Liste der im neuen Bundesverkehrswegeplan zu untersuchenden Vorhaben enthalten. Die A-Variante schließt westlich des Ortes an die B 275a an und erhält eine Anschlussstelle an die A 5 zwischen Gewerbegebiet und Raststätte Wetterau. Tempolimit 30 km/h: Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel am kritischen Immissionsort ohne verkehrsbehördliche Maßnahme • in einem Mischgebiet 72 dB (A) am Tage und 62 dB (A) in der Nacht oder • in einem Wohngebiet 70 dB (A) am Tage und 60 dB (A) in der Nacht überschreiten. Zum anderen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung eine Pegelminderung um mindestens 3 dB (A) bewirken. Für die Schalltechnische Berechnung durch Hessen Mobil lagen abschnittsbezogene Zählergebnisse aus dem Jahre 2008 für die Ortsdurchfahrt Ober-Mörlen vor. Der erhobene Werktagsverkehr wurde mit der HBS-2001 (Handbuch für die Berechnung von Straßenverkehrsanlagen) über Kenngrößen für das Wochenmittel (Montag bis Sonntag) und Monatsmittel (Januar bis Dezember) entsprechend der Vorgabe der RLS-90 auf einen durchschnittlichen täglichen Verkehr im Jahresmittel umgerechnet. • Streckenabschnitt: Ortschild-Ost und bis Elisabethenstraße (Kurve) Die B 275 in Ober-Mörlen wird zwischen Ortschild-Ost und Elisabethenstraße (Kurve) von 10.280 Kfz/d im Jahresdurchschnitt befahren. Die B 275 ist offen angebaut. Der Streckenabschnitt ist beidseits als Mischgebiet ausgewiesen. Die Gebäude besitzen einen Abstand von minimal etwa 5,5 m bis zur Straßenachse. Die Berechnung ergibt maßgebende Beurteilungspegel bei 50 km/h von 70,2 dB (A) am Tage und 63,3 dB (A) in der Nacht. Am Tage wird die Vorgabe von 72 dB (A) aus der Lärmschutz-RichtlinienStV mit 70,2 dB (A) unterschritten. Somit ist am Tage keine verkehrsbehördliche Maßnahme möglich. In der Nacht wird die Vorgabe von 62 dB (A) aus der LärmschutzRichtlinien-StV mit 63,3 dB (A) überschritten. Darüber hinaus bewirkt die Geschwindigkeitsbegrenzung mit einem Pegel von 60,8 dB (A) eine Lärmminderung von aufgerun– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Wetteraukreis 226 det 3 dB (A). Das heißt, die rechnerisch-rechtliche Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist nachts gegeben. • Streckenabschnitt: Elisabethenstraße (Kurve) bis Dr. Werner-Stoll-Straße Der Streckenabschnitt zwischen Elisabethenstraße (Kurve) und Dr. Werner-Stoll-Straße wird von 9.040 Kfz/d im Jahresdurchschnitt befahren. Die B 275 ist offen angebaut. Der Streckenabschnitt ist beidseits wiederum als Mischgebiet ausgewiesen. Die Gebäude besitzen überwiegend nur einen Abstand von etwa 4,0 m bis zur Straßenachse. Die Berechnung ergibt maßgebende Beurteilungspegel bei 50 km/h von 70,7 dB (A) am Tage und 63,9 dB (A) in der Nacht. Am Tage wird die Vorgabe von 72 dB (A) aus der Lärmschutz-Richtlinien-StV mit 70,7 dB (A) unterschritten. Somit ist am Tage keine verkehrsbehördliche Maßnahme möglich. In der Nacht wird die Vorgabe von 62 dB (A) aus der Lärmschutz-Richtlinien-StV mit 63,9 dB (A) überschritten. Darüber hinaus bewirkt die Geschwindigkeitsbegrenzung mit einem Pegel von 61,4 dB (A) eine Lärmminderung von aufgerundet 3 dB (A). Das heißt, die rechnerisch-rechtliche Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist nachts gegeben. • Streckenabschnitt: Dr. Werner-Stoll-Straße bis Hasselhecker Straße Der Streckenabschnitt zwischen Dr. Werner-Stoll-Straße und Hasselhecker Straße (Abzweig Gewerbegebiet) wird von 8.800 Fz/d im Jahresdurchschnitt befahren. Die B 275 ist offen angebaut. Die Gebäude besitzen minimal einen Abstand bis zur Straßenachse von etwa 5,5 m auf der Nordseite (Ausweisung als Wohngebiet) und 7,0 m auf der Südseite (Ausweisung als Mischgebiet). Für die schalltechnische Berechnung werden die Parameter für das Wohngebiet maßgebend. Somit entfällt die Berechnung für die Südseite. Die maßgebenden Beurteilungspegel für das Wohngebiet auf der Nordseite ergeben sich bei 50 km/h zu 69,5 dB (A) am Tage und 62,7 dB (A) in der Nacht. Danach wird am Tage die Vorgabe von 70 dB (A) aus der Lärmschutz-Richtlinien-StV mit 69,5 dB (A) unterschritten. Somit ist am Tage keine verkehrsbehördliche Maßnahme möglich. In der Nacht wird die Vorgabe von 60 dB (A) aus der Lärmschutz-Richtlinien-StV mit 62,7 dB (A) überschritten. Darüber hinaus bewirkt die Geschwindigkeitsbegrenzung mit einem Pegel von 60,1 dB (A) eine Lärmminderung von aufgerundet 3 dB (A). Das heißt, die rechnerisch-rechtliche Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist nachts gegeben. • Streckenabschnitt: Hasselhecker Straße bis Ortsschild-West Im Streckenabschnitt zwischen Hasselhecker Straße (Abzweig Gewerbegebiet) und Ortschild West wurden im Jahre 2008 nur 6.800 Fz/d erhoben (Werktagsverkehr). Damit wird der Kartierungsschwelle der 2.Stufe der Lärmminderungsplanung (vgl. Kapitel 2.1) unterschritten. Das heißt, dass im Rahmen der Lärmaktionsplanung keine weitere Prüfung für den westlichen Ortsausgang von Ober-Mörlen erforderlich ist. Die entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 275 in Ober-Mörlen von Ortsschild Ost bis Hasselhecker Straße (Abzweig Gewerbegebiet) in der Nacht wird derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) geprüft. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Wetteraukreis 227 A5 Die Bebauung von Ober-Mörlen wird gemäß Mitteilung von Hessen Mobil zum größten Teil durch einen bis zu 3 Meter hohen Lärmschutzwall geschützt. Dieser beginnt in Höhe der Jahnstraße und endet kurz vor der Nauheimer Straße. Die Bebauung liegt deutlich tiefer als die A 5, wodurch auch durch den niedrigen Lärmschutzwall eine spürbare Pegelreduzierung auftritt. Der größte Teil der Bebauung (ab Johannisbergstraße) wird durch den Lärmschutzwall so weit geschützt, dass die Lärmpegel unter den Auslösewerten der Lärmsanierung liegen. Aktive Lärmschutzmaßnahmen wie z.B. die Erhöhung des Lärmschutzwalles scheiden in einer ersten Betrachtung aus wirtschaftlichen Gründen aus. Betroffene Immobilieneigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. Gerade der Teil der Bebauung an der Nauheimer Straße, der der A 5 am nächsten liegt, sieht augenscheinlich sehr neu aus. Bei einer möglichen Lärmsanierung kann dieser Bereich (nach 1974 errichtet) wahrscheinlich nicht berücksichtigt werden (vgl. Kapitel 2.2.3.2). Hierdurch reduziert sich die Zahl der zu berücksichtigenden Gebäude der Lärmsanierung nochmals. Die für die Anordnung eines lärmbedingten Tempolimits auf 100 km/h erforderliche Pegelminderung von aufgerundet 3 dB (A) (vgl. Kapitel 2.2.3.3) wird nach Aussage von Hessen Mobil nicht erreicht. Tatsächlich würde ein Tempolimit 100 km/h lediglich eine Pegelreduktion von 1,5 dB (A) tags und 1,2 dB (A) nachts erwarten lassen. Weitergehende Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wären aufgrund der überregionalen Bedeutung der A 5 bei der Abwägung mit anderen Belangen nicht verhältnismäßig. 3.4.10.11 Ortenberg In Ortenberg stellt die B 275 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 123: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Ortenberg Ort Ortenberg Ortsteil OD Selters OD Ortenberg Straße B 275 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 84 10 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 0 100 26 0 B 275: Verlegung Ortsdurchfahrt Selters: Die Stadt Ortenberg stellt hierzu einen Bebauungsplan auf. Die Ortsumfahrung Selters ist in der Vorschlagsliste des HMWVL zum Bundesverkehrswegeplan 2015 enthalten. Die B 275 Ortsumfahrung Ortenberg/Selters ist in der Liste der im neuen Bundesverkehrswegeplan zu untersuchenden Vorhaben enthalten. Tempolimit 30 km/h nachts Ortsdurchfahrt Ortenberg-Kernstadt: Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel in einem Kern-, Dorf- oder Mischgebiet am kritischen Immissionsort 62 dB (A) in der Nacht – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Wetteraukreis 228 überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung eine Pegelminderung um mindestens 3 dB (A) bewirken. Die Berechnung durch den Straßenbaulastträger Hessen Mobil ergibt 63,3 dB (A) in der Nacht. Die Vorgabe der Lärmschutz-Richtlinien-StV wird somit nachts überschritten. Die Vergleichsberechnung für Tempo 30 km/h ergibt einen Pegel von 60,7 dB (A) in der Nacht, somit ist die erforderliche Pegelminderung von 2,1 dB (A) in der Nacht erreicht. Das heißt, die Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist nachts gegeben. Die entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 275 Ortsdurchfahrt Ortenberg-Kernstadt in der Nacht wird derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) geprüft. 3.4.10.12 Ranstadt In Ranstadt stellt die B 275 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 124: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Ranstadt Ort Ranstadt Ortsteil Ober-Mockstadt Ranstadt Straße B 275 LDEN in dB (A) >65-70 >70-75 >75 47 18 LNight in dB (A) >55-60 >60-65 >65 0 60 24 2 B 275: Tempolimit 30 km/h in Ober-Mockstadt: Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel in einem Kern-, Dorf- oder Mischgebiet 72 dB (A) am Tage und 62 dB (A) in der Nacht überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung eine Pegelminderung um mindestens 3 dB (A) bewirken. Berechnungen durch den Straßenbaulastträger Hessen Mobil ergeben 70,7 dB (A) am Tage und 64,0 dB (A) in der Nacht. Die Vorgabe der Lärmschutz-Richtlinien-StV wird somit nur nachts überschritten. Die Vergleichsberechnung für Tempo 30 km/h ergibt einen Pegel von 61,4 dB (A) in der Nacht, somit ist die erforderliche Pegelminderung von 2,1 dB (A) in der Nacht erreicht. Das heißt, die Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist nachts gegeben. Die entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 275 in Ober-Mockstadt in der Nacht wird derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) geprüft. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Wetteraukreis 229 Verkehrsinseln an Ortseingängen: Aus Sicht der Lärmaktionsplanung wären Fahrbahnteiler in Ortseingängen eine geeignete Maßnahme zur Tempo- und damit zur Lärmreduzierung. Die Lärmaktionsplanung beabsichtigt, der Kommune den Bau von Fahrbahnteilern in den Ortseingängen vorzuschlagen. Wall an der nördlichen Straßenseite in Ranstadt: Außerhalb der Ortsdurchfahrt ist gesetzlich ein Abstand der Bebauung vom befestigten Fahrbahnrand von 20 m erforderlich. Unter dieser Voraussetzung wird nach schalltechnischer Berechnung keine Lärmsanierung ausgelöst. Hessen Mobil kann somit keine Lärmschutzmaßnahmen an der B 275 wie zum Beispiel einen Wall anbieten. 3.4.10.13 Rosbach In Rosbach stellt die B 455 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 125: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Rosbach Ort Rosbach Rosbach Rosbach Ortsteil Straße B 455 A5 L 3352 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 81 1 0 98 4 0 40 9 0 161 18 0 53 15 0 52 26 0 B 455: Seit Ende 2013 ist die Südumgehung Nieder-Rosbach fertiggestellt. Die Planung des 4streifigen Ausbaus der B 455 zwischen A 5 und Südumgehung wurde unterbrochen, wurde jedoch für den Bundesverkehrswegeplan gemeldet. Die Betroffenheiten sind nach wie vor durch die Siedlungsentwicklung bzw. Bebauungsplanbereiche entlang der B 455 ausgelöst (insbesondere an den Ortseingängen B 455 Süd und Nord). Auf die erforderliche Beachtung der Vorgaben des seit 1974 geltenden Bundesimmissionsschutzgesetzes seitens der Kommune ist hier besonders hinzuweisen (vgl. Kapitel 2.2.3.2). Auf der freien Strecke zwischen A 5 und Südumgehung wurde in der Straßenverkehrszählung 2010 ein Gesamtverkehr von 25.800 Kfz/d erhoben (davon 1.769 Lkw/d); in der Ortsdurchfahrt der B 455 fiel die Belastung bis auf 20.300 Kfz/d ab (davon 1.030 Lkw/d). Nach aktuell erfolgter Freigabe der Südumgehung Nieder-Rosbach liegen Hessen Mobil keine aktuellen Verkehrsbelastungen auf der B 455 zwischen den Knotenpunkten Nord und Süd vor. Die Verkehrsuntersuchung zum Planfeststellungsbeschluss der Südumgehung geht von einer Entlastung der Ortsdurchfahrt B 455 um 10 % bis 20 % aus. Hessen Mobil wird zunächst ist das Ergebnis des Bundesverkehrswegeplans 2015 abwarten, bevor weiteren Maßnahmen geprüft werden. A5 Die Bebauung von Rosbach wird gemäß Mitteilung von Hessen Mobil durch einen zwei bis zu 3 Meter hohen Lärmschutzwall geschützt. Die Bebauung liegt deutlich tiefer als die A 5, – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Wetteraukreis 230 wodurch auch durch den niedrigen Lärmschutzwall eine spürbare Pegelreduzierung auftritt. Die zumeist geringe Überschreitung der Auslösewerte an ca. 20 bis 25 Gebäuden rechtfertigt aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht weitere aktive Lärmschutzmaßnahmen. Betroffene Immobilieneigentümer können bei Hessen Mobil einen Antrag auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen zur finanziellen Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) stellen. Die für die Anordnung eines lärmbedingten Tempolimits auf 100 km/h erforderliche Pegelminderung von aufgerundet 3 dB (A) (vgl. Kapitel 2.2.3.3) wird nach Aussage von Hessen Mobil nicht erreicht. Tatsächlich würde ein Tempolimit 100 km/h lediglich eine Pegelreduktion von 1,5 dB (A) tags und 1,2 dB (A) nachts erwarten lassen. Weitergehende Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wären aufgrund der überregionalen Bedeutung der A 5 bei der Abwägung mit anderen Belangen nicht verhältnismäßig. L 3352 Rodheimer Straße Die Daten der lärmbelasteten Personen berücksichtigen nicht die Inbetriebnahme der seit Ende 2013 fertiggestellten Südumgehung Nieder-Rosbach. Die Auswertung der Lärmbelastungen beruht auf der Lärmkartierung 2012 des HLUG. Die Berechnungen des HLUG basieren auf der Bundesverkehrszählung 2010, also vor Inbetriebnahme der Ortsumfahrung. Es ist demnach davon auszugehen, dass der Lärmkonflikt mit der Inbetriebnahme der Umgehung weitestgehend gelöst worden ist. Weitere Maßnahmen (z.B. passiver Lärmschutz) werden daher derzeit nicht verfolgt. 3.4.10.14 Wöllstadt In Wöllstadt stellt die B 3 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 126: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Wöllstadt Ort Wöllstadt Wöllstadt Ortsteil Nieder-Wöllstadt Ober-Wöllstadt Straße B3 B3 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 138 69 0 168 84 0 91 72 0 88 91 2 B 3 Nieder-Wöllstadt / Ober-Wöllstadt: Die rechnerisch-rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung eines Tempolimit 30 km/h nachts liegen zwar vor, jedoch ist diese verzichtbar, da die Freigabe der bereits im Bau befindlichen Ortsumgehung B 3 / B 45 im Jahr 2016 zu erwarten ist. Durch den Bau der Ortsumgehung der Ortsteile Nieder-Wöllstadt und Ober-Wöllstadt werden die gegenwärtig unzureichenden Verkehrsverhältnisse in den Ortsdurchfahrten nachhaltig verbessert. Die Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die Umgehung führt zu einer starken Reduzierung der Belastung der Anwohner durch Verkehrslärm und Abgase sowie zu einer spürbaren Erhöhung der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität in den Ortslagen. Die neue Trasse beginnt an der B 3 südlich von Friedberg, umfährt Ober-Wöllstadt östlich, quert die alte B 3 zwischen den Ortslagen, umfährt Nieder-Wöllstadt westlich und mündet – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Wetteraukreis 231 im Süden in die bestehende B 3 ein. Kurz vor der Querung der alten B 3 wird die nördlich von Nieder-Wöllstadt neu geführte B 45 angeschlossen. Die neue B 45 wird hier verlängert und an die alte B 3 angebunden, von der beide Ortsteile leicht erreichbar sind. Abbildung 40 Geplante Ortsumgehung der B 3 in Wöllstadt [Hessen Mobil] 3.4.10.15 Wölfersheim In Wölfersheim stellen die B 455 einen Lärmkonflikt mit folgenden Lärmbelastungen dar: Tabelle 127: Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in Wölfersheim Ort Wölfersheim Ortsteil Straße B 455 LDEN in dB (A) LNight in dB (A) >65-70 >70-75 >75 >55-60 >60-65 >65 65 16 1 69 28 4 B 455: Erneuerung der bestehenden Lärmschutzwand an der Ortseinfahrt Wölfersheim-Södel und Verlängerung bis Höhe Beuneweg): Die Lärmschutzwand befindet sich im Ortseingang Wölfersheim etwa 500 m südlich des Kreisverkehrs "Heyenheimer Weg" auf der Westseite der B 455. Verlängerung Lärmschutzwand: Von Süden kommend befindet sich auf der Westseite zunächst eine abgerückte und ungeschützte Wohnbebauung. Die Wohnbebauung wurde in Kenntnis der vorhandenen Bundesstraße mit den davon ausgehenden Immissionen erschlossen. Sofern zu den Fragen des Immissionsschutzes im Bebauungsplanverfahren keine anderen Regelungen mit dem Baulastträger vereinbart wurden, weist Hessen Mobil Forderungen nach Lärmschutzmaßnahmen zu Lasten des Baulastträgers zurück (vgl. hierzu Kapitel 2.2.3.2). – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Wetteraukreis 232 Erneuerung Lärmschutzwand: Im weiteren Verlauf Richtung Norden befindet sich auf der Westseite der B 455 ein Wohngebiet, welches auf eine Länge von etwa 140 m durch eine Lärmschutzwand geschützt ist (Bauwerks-Nr. bzw. ASB-Nr. 5618 555). Die Lärmschutzwand besteht aus einer Konstruktion von Stahlbetonwand und Wandelementen aus Hartholz. Letztmalig im Jahre 2014 erfolgte eine Bauwerksprüfung durch Hessen Mobil. Die Prüfung ergab eine unkritische Zustandsnote und somit keinen Handlungsbedarf. Die Lärmschutzwand wurde nach den zum Zeitpunkt der Baurechtschaffung gültigen Rechtsgrundlagen errichtet. Lkw-Durchfahrtverbot nachts Ortsdurchfahrt Wölfersheim: Die schalltechnische Berechnung zur Überprüfung der Voraussetzung für eine verkehrsrechtliche Anordnung ergibt Folgendes: Das Lkw-Nachtfahrverbot bewirkt eine Lärmminderung um 5,8 dB (A). Die Minderung um mindestens 3 dB (A) als Bedingung für verkehrsrechtliche Maßnahmen gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV ist also erfüllt. Ohne Restriktionen überschreitet der maßgebende Beurteilungspegel von 64,0 dB (A) in der Nacht darüber hinaus auch die Vorgabe von 62 dB (A) der Lärmschutz-Richtlinien-StV. Beide Bedingungen sind also erfüllt. Das heißt: Rein rechnerisch ist die Voraussetzung für die Anordnung eines Lkw-Nachtfahrverbots gegeben. Es ist weiterhin erforderlich, einen Nachweis darüber zu führen, ob hier Durchgangsverkehre z.B. aufgrund von Mautverdrängung oder Ziel- und Quellverkehr vorliegen (vgl. Kapitel 2.2.3.3). Ein solcher Nachweis konnte bisher gemäß Stellungnahme von Hessen Mobil nicht erbracht werden. Tempolimit 30 km/h nachts Ortsdurchfahrt Wölfersheim: Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV gelten für die vorgeschlagene verkehrsrechtliche Maßnahme folgende Bedingungen: Zum einen muss der Beurteilungspegel in einem Kern-, Dorf- oder Mischgebiet am kritischen Immissionsort 62 dB (A) in der Nacht überschreiten (ohne Maßnahme). Zum anderen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung eine Pegelminderung um mindestens 3 dB (A) bewirken. Berechnungen durch den Straßenbaulastträger Hessen Mobil ergeben 64,0 dB (A) in der Nacht. Die Vorgabe der Lärmschutz-Richtlinien-StV wird somit nachts überschritten. Die Vergleichsberechnung für Tempo 30 km/h ergibt einen Pegel von 61,4 dB (A) in der Nacht, somit ist die erforderliche Pegelminderung von 2,1 dB (A) in der Nacht erreicht. Das heißt, die rechnerisch-rechtliche Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist nachts gegeben. Die entsprechende Anordnung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 455 an der Ortsdurchfahrt Wölfersheim in der Nacht wird derzeit von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises auf weitere verkehrsrechtliche Voraussetzungen (vgl. Kapitel 2.2.3.3) geprüft. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Darmstadt 4 233 Der Ballungsraum Darmstadt 4.1 Die Lärmkartierung für den Ballungsraum Darmstadt Die Grundlage für die Lärmaktionsplanung für den Ballungsraum Darmstadt ist die strategische Lärmkartierung Hessen 2012. Die Ermittlung der vom Straßenverkehr ausgehenden Lärmimmissionen erfolgt in Deutschland generell durch Berechnung anhand von EDV-gestützten Modellen. Als wissenschaftlich anerkannt gilt, dass mit der Berechnung der Lärmpegel die Immissionen tendenziell überschätzt werden; Lärmmessungen führen in aller Regel zu niedrigeren Immissionswerten. Für die Beschreibung und Bewertung von Verkehrslärm werden seit Einführung der Umgebungslärmrichtlinie europaweit einheitlich die Lärmindizes LDEN und LNight verwendet. Der Lärmindex LDEN spiegelt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24 Stunden) wider. Er berücksichtigt die Lärmbelastung am Tag (day, 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr), am Abend (evening, 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und in der Nacht (night, 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr), wobei für den Abend ein Zuschlag von 5 dB (A) und für die Nacht ein Zuschlag von 10 dB (A) erteilt wird, um die höhere Störwirkung in diesen Zeitabschnitten zu berücksichtigen. Der Lärmindex LNight spiegelt die Lärmbelastung für die Nacht wider. Er liegt bei Straßen in der Regel unter dem Wert des LDEN. Die Lärmindizes werden ausschließlich in einer Höhe von 4 m über Grund bestimmt. Die Lärmbelastung wird vor allem durch folgende Einflussgrößen bestimmt: • die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke (DTV), • den Lkw-Anteil, • die Straßenoberflächenbeschaffenheit, • die Geschwindigkeit der Pkw und Lkw, • Steigungen und Gefälle. Die DTV-Werte und der Lkw-Anteil werden durch Zählung der Fahrzeuge (automatisiert oder manuell), in der Regel alle 5 Jahre im Rahmen von Verkehrszählungen ermittelt. Andererseits spielen auch das Gelände und abschirmende Hindernisse (Lärmschutzbauwerke und Gebäude) bei der Ausbreitung des Schalls eine Rolle. Für den Ballungsraum Darmstadt beinhaltet das kartierte Straßennetz sämtliche Straßen ab einem DTV von ca. 3.000 Kfz/24 h und teilweise, je nach Verfügbarkeit, auch Straßenabschnitte mit niedrigerer Verkehrsbelastung. Das gesamte erfasste Netz erstreckt sich über insgesamt ca. 161 Straßenkilometer (vgl. Abbildung 41). – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Darmstadt 234 Abbildung 41: Kartiertes Hauptverkehrsstraßennetz im Ballungsraum Darmstadt (© GeoBasis-DE / BKG 2015) Entlang der kartierten Straßen-(abschnitte) wurden die Lärmberechnungen durchgeführt. Das Ergebnis der Berechnungen stellen Lärmkarten dar, in denen die örtliche Belastungssituation grafisch dargestellt wird. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Darmstadt Abbildung 42: Lärmkartierung Hessen 2012, Ballungsraum Darmstadt Gesamttagespegel (24 h) LDEN – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – 235 Der Ballungsraum Darmstadt 236 Die Ergebnisse der Lärmkartierung mit den entsprechenden (elektronisch vergrößerbaren) Lärmkarten können auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (http://laerm.hessen.de) eingesehen werden. Weitere Hintergrundinformationen zur Lärmkartierung Hessen 2012 können dem unter oben genannter Adresse veröffentlichten Abschlussbericht [Stapelfeldt 2012] entnommen werden. Aufgrund der bei den Lärmkartierungen Hessen 2007 und 2012 zugrunde gelegten variierenden Modelldaten, die jeweils nach den Vorgaben die EU-Umgebungslärm-Richtlinie zulässig waren, ist ein direkter Vergleich der Ergebnisse aus beiden Lärmkartierungen im Sinne einer Vorher/Nachher-Betrachtung nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. 4.2 Die Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Darmstadt 4.2.1 Vorgehensweise In den Ballungsräumen wurden bei der Kartierung alle Straßen mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von mehr als 3.000 Kfz/24 h berücksichtigt. Aufgrund der daraus resultierenden sehr hohen Anzahl an Lärmproblemen und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen können die für den übrigen Regierungsbezirk Darmstadt abgeleiteten Kriterien (vgl. Kapitel 2.5) in den Ballungsräumen nicht ausschließlich herangezogen werden. Vielmehr bedarf es in den Ballungsräumen einer weitergehenden Gewichtung und Bewertung der betroffenen Straßenabschnitte, die eine Priorisierung verschiedener Straßen zulässt. Für die Priorisierung der verschiedenen Straßenabschnitte wird eine Gewichtung über die Bildung einer sogenannten Lärmkennziffer (LKZ) durchgeführt: LKZ = Summe [Betroffenei*(Fassadenpegeli-Schwellenwert)]/100 m. Die LKZ führt die Lärmbelastung in dem jeweiligen Straßenabschnitt und die Anzahl der dort betroffenen Anwohner zusammen; je mehr Menschen von hohen Immissionspegeln betroffen sind, desto größer ist ihr Wert. Über eine Normierung auf 100 m Straßenlänge werden zusätzlich verschieden lange Straßenabschnitte direkt miteinander vergleichbar gemacht. Als Schwellenwerte werden die gesundheitlich relevanten Werte mit LDEN=65 dB (A) bzw. LNight=55 dB (A) herangezogen. Betroffene unterhalb dieser Schwelle werden bei der Bildung der LKZ nicht berücksichtigt. Die Lärmkennziffer stellt einen Vergleichsmaßstab dar, der lediglich relative Aussagen über die Lärmbelastung verschiedener Straßenzüge ermöglicht. Lärmschwerpunkte, für die im Rahmen der Lärmaktionsplanung Minderungsmaßnahmen konzipiert werden, werden über die Höhe der Lärmkennziffer festgelegt. D. h., es sollen – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Darmstadt 237 Lärmminderungsmaßnahmen prinzipiell dort mit hoher Priorität angegangen werden, wo hohe Immissionspegel mit einer hohen Einwohnerdichte zusammentreffen. 4.2.2 Die Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Darmstadt Der Ballungsraum Darmstadt zählt zu den am meisten von Straßenverkehrslärm belasteten Gebieten in Südhessen. Im Ballungsraum Darmstadt ist die in Tabelle 128 angegebene Anzahl an Menschen von Straßenverkehrslärm betroffen. Tabelle 128: Anzahl der betroffenen Bürger/-innen über LDEN und LNight im Ballungsraum Darmstadt dB (A) über 50 55 60 65 70 75 Summe bis 55 60 65 70 75 Belastete Menschen (nach VBEB) – Straßenlärm* LDEN LNight 9.800 12.100 7.100 9.100 2.000 7.000 0 2.300 0 0 30.500 18.900 * auf 100 Personen gerundet Der im Ballungsraum Darmstadt betrachtete Untersuchungsrahmen enthält alle Hauptverkehrsstraßen mit ca. 1.800 Straßenabschnitten und einer Gesamtlänge von ca. 167 km. Anhand der in Kapitel 4.2.1 beschriebenen Vorgehensweise werden alle ca. 1.800 betrachteten Straßenabschnitte einer Bewertung zugeführt, deren Ergebnis in Tabelle 129 zusammengefasst dargestellt ist. Tabelle 129: Lärmkennziffer und Anzahl der Straßenabschnitte im Ballungsraum Darmstadt LKZ <200 200-399,9 400-599,9 600-799,9 >800 Tag Anzahl der Abschnitte 1.602 86 57 25 38 Anteil in % 89 5 3 1 2 Nacht Anzahl der Abschnitte 1.606 94 48 28 32 Anteil in % 89 5 3 2 2 Die grafische, straßenabschnittweise Darstellung der LKZ Tag bzw. Nacht können der Abbildung 43 und Abbildung 44 entnommen werden. Hinweis: Ein Vergleich der Ergebnisse der strategischen Lärmkartierungen Hessen 2007 und 2012 ist nur sehr eingeschränkt möglich. Zum einen werden in der aktuellen Kartierung nur Betroffenheiten oberhalb von LDEN = 55 dB (A) erfasst, wodurch die Gesamtzahl der Betroffenen im Vergleich zu 2007 deutlich abweicht. Zum anderen unterscheiden sich die den beiden Kartierungen zugrundeliegenden Modelle (abweichende Eingangsdaten und Software, aber gleiches Berechnungsverfahren). Aufgrund unterschiedlich gewählter – – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Darmstadt 238 aber im Rahmen der Vorgaben zulässiger – Eingangsparameter kommt es zu Abweichungen sowohl bei den Lärmkarten als auch den ausgewiesenen Belastetenzahlen. Diese Abweichungen übertragen sich ebenfalls auf Auswertungsmethoden wie z.B. der Lärmkennziffer; auch hier ist ein Vergleich zwischen 2007 und 2012 sinnvoll nur sehr eingeschränkt möglich. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Darmstadt 239 Abbildung 43: Darstellung Lärmkennziffer gesamter Tag (LKZ LDEN) je Straßenabschnitt für den gesamten Ballungsraum Darmstadt (© GeoBasis-DE / BKG 2015) 23 Abbildung 44: Darstellung Lärmkennziffer Nacht (LKZ LNight) je Straßenabschnitt für den gesamten Ballungsraum Darmstadt (© GeoBasis-DE / BKG 2015)24 23 Aufgrund z. T. abweichender Skaleneinteilung sind Darstellungen der LKZ für die verschiedenen Ballungsräume nur bedingt miteinander vergleichbar. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Darmstadt 240 4.3 Die Mitwirkung der Stadt Darmstadt und der Öffentlichkeit Die Mitwirkung der Stadt Darmstadt bei der Aufstellung des Planentwurfes erfolgt im direkten Kontakt mit den betroffenen Fachämtern der Stadt Darmstadt. § 47 d Abs. 3 BImSchG fordert eine Öffentlichkeitsbeteiligung, welche in ihrer Ausgestaltung rechtlich nicht näher festgelegt ist. In Anlehnung an Art. 8 Abs. 7 der EU-Richtlinie ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gefordert, die sich auch auf die Ausarbeitungsphase von Lärmaktionsplänen bezieht und nicht lediglich einer Offenlegung des fertigen Entwurfs eines Plans gleichkommt. Des Weiteren ist die Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Daraus folgt das Erfordernis von zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen. In der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten die Bürgerinnen und Bürger nach der Veröffentlichung der Lärmkartierung und zum Beginn der Lärmaktionsplanung die Gelegenheit, durch schriftliche Vorschläge und Anregungen für Lärmminderungsmaßnahmen an der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Bekanntmachung über die erste Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 01.04.2013 im Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz. 14/2013 S. 478) und auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt. In sämtlichen Bekanntmachungen wurde auf die auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) veröffentlichte Lärmkartierung sowie auf die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen im Bereich Straße für den Ballungsraum Darmstadt einzureichen, hingewiesen. Für den Ballungsraum Darmstadt gingen 95 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern bei der Stadt und 63 Stellungnahmen beim Regierungspräsidium Darmstadt ein. Die Behandlung der Stellungnahmen kann anonymisiert und zusammengefasst in Kapitel 4.4 sowie ergänzend hierzu in tabellarischer Form im Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung“ nachverfolgt werden. Als Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung empfinden die Bürgerinnen und Bürger Darmstadts als besonders störend: a) Lkw-Verkehr, b) lautes Hupen, Sirenen von Feuerwehr, Polizei, Notarzt, Motoradfahrer c) sanierungsbedürftige Straßen: insbesondere Landgraf-Georg-Straße, Rüdesheimer Straße, Weiterstädter Straße zwischen S-Bahnhof und Frankfurter Landstraße, Bismarckstraße und Nieder-Ramstädter Straße d) schnelles Fahren: Kranichsteiner Straße, Weiterstädter Straße, Rüdesheimer Straße, Nieder-Ramstädter Straße, Hügelstraße e) Bushaltestellen direkt vor Wohnhäusern, f) Zunahme des Taktes des ÖPNV insbesondere Busse im Bereich Eschollbrücker Straße, Roßdörfer Straße (verstärkte Erschließung der Lichtwiese), Pallaswiesenstraße, Frankfur24 Aufgrund z. T. abweichender Skaleneinteilung sind Darstellungen der LKZ für die verschiedenen Ballungsräume nur bedingt miteinander vergleichbar. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Darmstadt 241 ter Straße sowie durch Straßenbahnen, Heidelberger Landstraße durch Straßenbahnen und Kfz-Verkehr. 4.4 Die Maßnahmenplanung für den Ballungsraum Darmstadt Folgende Maßnahmen wurden in der Lärmaktionsplanung Teilplan Hauptverkehrsstraßen, 1. Stufe bis heute umgesetzt: • Einführung einer Tempo-30-Regelung nachts in der Heinrichstraße – Dauerfestsetzung: Die mit 24.000 Kfz täglich hochbelastete Straße ist hauptsächlich von Wohnbebauung beidseitig geprägt. Zwecks Reduktion der Belastung wurde eine Tempo 30 km/hRegelung auf Dauer festgesetzt; nach exakter Analyse des Ist-Zustandes mit Begleitung durch die Hochschule Darmstadt (Verkehrserhebung: Verkehrsmenge und -zusammensetzung, Geschwindigkeits- und Schallpegelmessung sowie einer Anwohnerbefragung) und mit entsprechender Überwachung durch die Kommunalpolizei. Das Ergebnis ist nach Aussage der Stadt Darmstadt bei den Anwohner/-innen sehr positiv aufgenommen worden. • Einbau von lärmminderndem Asphalt (sog. LOA 5D) in der Heinrichstraße zwischen Gervinusstraße und Heidenreichstraße mit einer zu erwartenden Lärmreduktion zwischen 3-5 dB (A) sowie im Haardtring zwischen Scheppallee und Holzhofallee mit einem lärmmindernden Asphalt im Heißeinbauverfahren – mit einer zu erwarteten Lärmreduktion von 5–7 dB (A). Die Hochschule Darmstadt wird durch Messungen und Dokumentation der Abnutzung die Tauglichkeit beider Beläge prüfen. Eine abschließende Bewertung ist 2015 geplant. • Einführung eines Jobtickets für die Stadtverwaltung Darmstadt (seit 01.01.2014). • Beibehaltung des Lkw-Fahrverbots a) Eingeschränktes Durchfahrtsverbot für Lkw über 3,5 t in Ost-West- und West-Ost Richtung b) Nachtfahrverbot für Lkw über 3,5 t c) Lkw-Fahrverbot über 3,5 t auf der mittleren Rheinstraße • Beginn der Umsetzung der Maßnahmen „Budgetoptimierte Fahrbahnsanierung“; seit 2010 wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: Grundhafte Erneuerungen: - Heidelberger Straße von Noackstraße bis Cooperstraße - Heinrichstraße von Gervinusstraße bis Heidenreichstraße - Haardting von Scheppallee bis Holzhofallee - Zeughausstraße von Alexanderstraße bis Schleiermacher Straße - B 42 (Gräfenhäuser Straße) von Pfnorrstraße bis B 3 (Langener Straße) - Liebfrauenstraße - Ruthsstraße - Fiedlerweg von Landgraf-Georg-Straße (B 26) bis Olbrichweg – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Darmstadt 242 - Messeler Straße (abschnittsweise) - Bornstraße von Jakob-Jung-Straße bis östl. Wendeanlage - Rheinstraße (B 26) stadtauswärts östlich des Knotenpunktes Goebelstraße Deckenerneuerungen: - Kranichsteiner Straße (L 3097) von Grundstraße bis Matratzenweg - Kranichsteiner Straße zw. Pfannmüllerweg und Kesselhutweg stadtauswärts - Klappacher Straße von Landskronstraße bis Nieder-Ramstädter Straße - Bleichstraße (B 26) von Mathildenplatz bis Kasinostraße - Rhönring (abschnittsweise) - Kranichsteiner Straße (L 3097) von Rhönring bis Martin-Luther-King-Ring (abschnittsweise) - Neckarstraße in südlicher Richtung zw. Rheinstraße und Adelungstrasse - Donnersbergsring zw. Eschollbrücker Straße und Holzhofallee - Eschollbrücker Straße (L 3097) zw. Donnersbergring und Artelleriestrasse - Landgraf-Georg-Straße (B 26) in östlicher Richtung zw. Pützerstraße und Stiftstraße - Ortsdurchfahrt Wixhausen (B 3) Für den Lärmaktionsplan, Teilplan Hauptverkehrsstraßen, 2. Stufe werden von Seiten der Stadt Darmstadt folgende Maßnahmen genannt: • Einführung einer Tempo 30-Regelung nachts (22 – 6 Uhr) in der Frankfurter Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und der Kreuzung Rhönring/Kasinostraße, • Geplante Straßensanierungen, • Verkehrsoptimierte Ampelsteuerung, • Beibehaltung des Lkw-Durchfahrtsverbots und Nachtfahrverbots, • Weitere Prüfung der Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan 2010. • Einführung einer Tempo 30-Regelung nachts (22 – 6 Uhr) in der Frankfurter Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und der Kreuzung Rhönring/Kasinostraße, ca. 850 m Gesamtlänge: Die Frankfurter Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und Kahlertstraße wird geprägt durch eine durchgehende 4 – 5 stöckige Wohnbebauung aus der Gründerzeit auf der Westseite und dem Herrngarten auf der Ostseite. Zwischen Kahlertstraße / Schlossgartenstraße und der Kreuzung Kasinostraße / Rhönring / Frankfurter Straße ist die beidseitige vier- bis fünfstöckige Bebauung um ca. 5 m zugunsten von Vorgärten zurückversetzt. Der Straßenabschnitt stellt eine wichtige Verbindung aus dem Darmstädter Norden in das Zentrum dar mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung von 12.000 Fahrzeugen. Es handelt sich um eine Gemeindestraße. Zwei Kreuzungen sind ampelgeregelt. Auf der Frankfurter Straße verkehren zwischen Willy-Brandt-Platz und Pallaswiesenstraße fünf Straßenbahn- und drei Buslinien. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Darmstadt 243 Entsprechend den Vorgaben der Lärmschutz-Richtlinien-StV wurden Berechnungen des mittleren Beurteilungspegels am Immissionsort nach den Vorgaben der RLS 90 durchgeführt. Bei dem Bereich handelt es sich um ein allgemeines Wohngebiet (WA). Hier ist ein Mittelungspegel von mindestens 60 dB (A) im Zeitraum zwischen 22 – 6 Uhr nachts und eine Pegelminderung um 2,1 dB (A) Voraussetzung, um eine straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahme vorzusehen. Durch die vorgesehene Geschwindigkeitsreduzierung wird eine Lärmreduktion von mindestens 2,8 dB (A) erreicht. Die städtischen Ämter sowie DADINA, HEAGmobilo und die Polizei wurden zu der Maßnahme gehört. Alle Beteiligte haben der Maßnahme zugestimmt. Die Polizei hat in ihrer Stellungnahme auf das Sanierungserfordernis des Straßenbelags verwiesen. Im Bereich der Schienen wurden bereits Maßnahmen ergriffen und teilweise Kopfsteinpflaster durch Asphalt ersetzt. Eine Gesamtsanierung der Straße ist in Planung, jedoch in den nächsten Jahren nicht zu realisieren, so dass aufgrund der zahlreichen berechtigten Beschwerden der Anwohner die Maßnahme geplant ist. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der oberen Straßenverkehrsbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt (vgl. Kapitel 2.2.3.3); ein entsprechender Antrag ist von der Stadt Darmstadt zu stellen. • Geplante Straßensanierungen: Grundhafte Erneuerungen: - Haardtring zwischen Eschollbrücker Straße und Moltkestraße - Nieder-Ramstädter Straße von Jahnstraße bis Klappacher Straße, - Bismarckstraße von Göbelstraße bis Dolivostraße, - Heidelberger Landstraße von Ulvenbergstraße bis Nussbaumallee (bereits durchgeführt). Deckenerneuerungen: - Landgraf-Georg-Straße, - Frankfurter Straße (bereits durchgeführt) - Verbesserung von Gleisanlagen / Neuanlagen, - Weiterbau des sog. Grüngleises für die Straßenbahn in Richtung Süden nach Eberstadt. • Verkehrsoptimierte Ampelsteuerung: - Untersuchung einer versatzoptimierten Lichtsignalsteuerung auf den parallelen Streckenabschnitten Kasinostraße-Neckarstraße-Heidelberger Straße und DolivostraßeSteubenplatz-Hindenburgstraße zwischen der Julius-Reiber-Straße im Norden und der Hügelstraße im Süden. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Darmstadt 244 - Prüfung der Erweiterung zu einer verkehrsadaptiven Netzsteuerung (dies ist auch eine Prüfung im Rahmen der Luftreinhalteplanung). • Beibehaltung und Ausweitung der Lkw-Verbote: - Beibehaltung des Lkw-Nachtfahrverbotes von 20-06 Uhr, - Lkw-Fahrverbot auf die „oberen Rheinstraße“, - Ausweitung der Lkw-Durchfahrtsverbotszone auf alle Lkw >3,5t mit Ausnahme von Be- und Entladern der Darmstädter Innenstadt. Im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Rhein-Main, Teilplan Darmstadt, soll diese Zone ebenfalls verbindlich festgesetzt werden. Abbildung 45: Lkw-Durchfahrtsverbotszone im Ballungsraum Darmstadt [Stadt Darmstadt 2015] – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Darmstadt 245 Hierdurch wird eine Reduktion der Lkw-Durchfahrten um etwa 37 % erwartet, wie die eingeholten Verkehrsgutachten im Vorfeld des Luftreinhalteplanes ergeben haben. • Weitere Prüfung der Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan 2010: - Weiterentwicklung des Radwegenetzes, - Stadtweites Screening der Knotenpunkte auf Kreisverkehrseignung ist abgeschlossen. Es gibt ein Kreiselprogramm, das im Rahmen von Umbaumaßnahmen bzw. Neuplanungen die Priorisierung von Kreisverkehrsplätzen berücksichtigt; zur Zeit: Umbau der Kreuzung Eberstadt Nord/Reuterallee in Kreisverkehr - Schwerpunkt Geschwindigkeitskontrollen in lärmbelasteten Straßenabschnitten mit häufigen Geschwindigkeitsübertretungen, - Installation von weiteren Geschwindigkeitsmessgeräten im gesamten Stadtgebiet an bestimmten Schwerpunkten, - Optimierung des ÖPNV als Daueraufgabe, - Prüfung der Realisierbarkeit einer Straßenbahntrasse nach Groß-Zimmern gemeinsam mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, - Reduktion des Individualverkehrs als Daueraufgabe durch Maßnahmen zur Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes u.a. durch Mobilitätsmanagement. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main 5 246 Der Ballungsraum Frankfurt am Main 5.1 Die Lärmkartierung für den Ballungsraum Frankfurt am Main Die Grundlage für die Lärmaktionsplanung für den Ballungsraum Frankfurt am Main ist die strategische Lärmkartierung Hessen 2012. Die Ermittlung der vom Straßenverkehr ausgehenden Lärmimmissionen erfolgt in Deutschland generell durch Berechnung anhand von EDV-gestützten Modellen. Als wissenschaftlich anerkannt gilt, dass mit der Berechnung der Lärmpegel die Immissionen tendenziell überschätzt werden; Lärmmessungen führen in aller Regel zu niedrigeren Immissionswerten. Für die Beschreibung und Bewertung von Verkehrslärm werden seit Einführung der Umgebungslärmrichtlinie europaweit einheitlich die Lärmindizes LDEN und LNight verwendet. Der Lärmindex LDEN spiegelt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24 Stunden) wider. Er berücksichtigt die Lärmbelastung am Tag (day, 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr), am Abend (evening, 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und in der Nacht (night, 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr), wobei für den Abend ein Zuschlag von 5 dB (A) und für die Nacht ein Zuschlag von 10 dB (A) erteilt wird, um die höhere Störwirkung in diesen Zeitabschnitten zu berücksichtigen. Der Lärmindex LNight spiegelt die Lärmbelastung für die Nacht wider. Er liegt bei Straßen in der Regel unter dem Wert des LDEN. Die Lärmindizes werden ausschließlich in einer Höhe von 4 m über Grund bestimmt. Die Lärmbelastung wird vor allem durch folgende Einflussgrößen bestimmt: • die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke (DTV), • den Lkw-Anteil, • die Straßenoberflächenbeschaffenheit, • die Geschwindigkeit der Pkw und Lkw, • Steigungen und Gefälle. Die DTV-Werte und der Lkw-Anteil werden durch Zählung der Fahrzeuge (automatisiert oder manuell), in der Regel alle 5 Jahre im Rahmen von Verkehrszählungen ermittelt. Andererseits spielen auch das Gelände und abschirmende Hindernisse (Lärmschutzbauwerke und Gebäude) bei der Ausbreitung des Schalls eine Rolle. Für den Ballungsraum Frankfurt am Main beinhaltet das kartierte Straßennetz sämtliche Straßen ab einem DTV von ca. 3.000 Kfz/24 h und teilweise, je nach Verfügbarkeit, auch Straßenabschnitte mit niedrigerer Verkehrsbelastung. Das gesamte erfasste Netz erstreckt sich über insgesamt knapp 490 Straßenkilometer (vgl. Abbildung 46). – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main 247 Abbildung 46: Kartiertes Hauptverkehrsstraßennetz im Ballungsraum Frankfurt am Main (© GeoBasis-DE / BKG 2015) Entlang der kartierten Straßen-(abschnitte) wurden die Lärmberechnungen durchgeführt. Das Ergebnis der Berechnungen stellen Lärmkarten dar, in denen die örtliche Belastungssituation grafisch dargestellt wird. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main 248 Abbildung 47: Lärmkartierung Hessen 2012, Ballungsraum Frankfurt am Main Gesamttagespegel (24 h) LDEN Die Ergebnisse der Lärmkartierung mit den entsprechenden (elektronisch vergrößerbaren) Lärmkarten können auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (http://laerm.hessen.de) eingesehen werden. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main 249 Weitere Hintergrundinformationen zur Lärmkartierung Hessen 2012 können dem unter oben genannter Adresse veröffentlichten Abschlussbericht [Stapelfeldt 2012] entnommen werden. Aufgrund der bei den Lärmkartierungen Hessen 2007 und 2012 zugrunde gelegten variierenden Modelldaten, die jeweils nach den Vorgaben die EU-Umgebungslärm-Richtlinie zulässig waren, ist ein direkter Vergleich der Ergebnisse aus beiden Lärmkartierungen im Sinne einer Vorher/Nachher-Betrachtung nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. 5.2 Die Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Frankfurt am Main 5.2.1 Vorgehensweise In den Ballungsräumen wurden bei der Kartierung alle Straßen mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von mehr als 3.000 Kfz/24 h berücksichtigt. Aufgrund der daraus resultierenden sehr hohen Anzahl an Lärmproblemen und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen können die für den übrigen Regierungsbezirk Darmstadt abgeleiteten Kriterien (vgl. Kapitel 2.5) in den Ballungsräumen nicht ausschließlich herangezogen werden. Vielmehr bedarf es in den Ballungsräumen einer weitergehenden Gewichtung und Bewertung der betroffenen Straßenabschnitte, die eine Priorisierung verschiedener Straßen zulässt. Für die Priorisierung der verschiedenen Straßenabschnitte wird eine Gewichtung über die Bildung einer sogenannten Lärmkennziffer (LKZ) durchgeführt: LKZ = Summe [Betroffenei*(Fassadenpegeli-Schwellenwert)]/100 m. Die LKZ führt die Lärmbelastung in dem jeweiligen Straßenabschnitt und die Anzahl der dort betroffenen Anwohner zusammen; je mehr Menschen von hohen Immissionspegeln betroffen sind, desto größer ist ihr Wert. Über eine Normierung auf 100 m Straßenlänge werden zusätzlich verschieden lange Straßenabschnitte direkt miteinander vergleichbar gemacht. Als Schwellenwerte werden die gesundheitlich relevanten Werte mit LDEN=65 dB (A) bzw. LNight=55 dB (A) herangezogen. Betroffene unterhalb dieser Schwelle werden bei der Bildung der LKZ nicht berücksichtigt. Die Lärmkennziffer stellt einen Vergleichsmaßstab dar, der lediglich relative Aussagen über die Lärmbelastung verschiedener Straßenzüge ermöglicht. Lärmschwerpunkte, für die im Rahmen der Lärmaktionsplanung Minderungsmaßnahmen konzipiert werden, werden über die Höhe der Lärmkennziffer festgelegt. D. h., es sollen Lärmminderungsmaßnahmen prinzipiell dort mit hoher Priorität angegangen werden, wo hohe Immissionspegel mit einer hohen Einwohnerdichte zusammentreffen. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main 250 5.2.2 Die Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Frankfurt am Main Der Ballungsraum Frankfurt am Main zählt zu den am meisten von Straßenverkehrslärm belasteten Gebieten in Südhessen. Im Ballungsraum Frankfurt am Main ist die in Tabelle 130 angegebene Anzahl an Menschen von Straßenverkehrslärm betroffen. Tabelle 130: Anzahl der betroffenen Bürger/-innen über LDEN und LNight im Ballungsraum Frankfurt am Main dB (A) über 50 55 60 65 70 75 Summe bis 55 60 65 70 75 Belastete Menschen (nach VBEB) – Straßenlärm* LDEN LNight 61.600 77.900 45.200 51.700 31.800 42.000 9.600 28.200 1.300 8.000 207.800 149.400 * auf 100 Personen gerundet Der im Ballungsraum Frankfurt am Main betrachtete Untersuchungsrahmen enthält alle Hauptverkehrsstraßen mit ca. 6.050 Straßenabschnitten und einer Gesamtlänge von ca. 490 km. Anhand der in Kapitel 5.2.1 beschriebenen Vorgehensweise werden alle ca. 6.050 betrachteten Straßenabschnitte einer Bewertung zugeführt, deren Ergebnis in Tabelle 131 zusammengefasst dargestellt ist. Tabelle 131: Lärmkennziffer und Anzahl der Straßenabschnitte im Ballungsraum Frankfurt am Main LKZ <200 200-399,9 400-599,9 600-799,9 >800 Tag Anzahl der Abschnitte 4.991 454 216 107 274 Anteil in % 83 8 4 2 5 Nacht Anzahl der Abschnitte 4.840 481 285 120 316 Anteil in % 80 8 5 2 5 Die grafische, straßenabschnittweise Darstellung der LKZ Tag bzw. Nacht können den Abbildung 48, Abbildung 49, Abbildung 50 und Abbildung 51 entnommen werden. Hinweis: Ein Vergleich der Ergebnisse der strategischen Lärmkartierungen Hessen 2007 und 2012 ist nur sehr eingeschränkt möglich. Zum einen werden in der aktuellen Kartierung nur Betroffenheiten oberhalb von LDEN = 55 dB (A) erfasst, wodurch die Gesamtzahl der Betroffenen im Vergleich zu 2007 deutlich abweicht. Zum anderen unterscheiden sich die den beiden Kartierungen zugrundeliegenden Modelle (abweichende Eingangsdaten und Software, aber gleiches Berechnungsverfahren). Aufgrund unterschiedlich gewählter – aber im Rahmen der Vorgaben zulässiger – Eingangsparameter kommt es zu Abweichungen sowohl bei den Lärmkarten als auch den ausgewiesenen Belastetenzahlen. Diese Ab– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main 251 weichungen übertragen sich ebenfalls auf Auswertungsmethoden wie z.B. der Lärmkennziffer; auch hier ist ein Vergleich zwischen 2007 und 2012 sinnvoll nur sehr eingeschränkt möglich. Abbildung 48: Darstellung Lärmkennziffer gesamter Tag (LKZ LDEN) je Straßenabschnitt für den gesamten Ballungsraum Frankfurt am Main (© GeoBasis-DE / BKG 2015) 25 25 Aufgrund z. T. abweichender Skaleneinteilung sind Darstellungen der LKZ für die verschiedenen Ballungsräume nur bedingt miteinander vergleichbar. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main 252 Abbildung 49: Darstellung Lärmkennziffer gesamter Tag (LKZ LDEN) je Straßenabschnitt für den Kernstadtbereich des Ballungsraums Frankfurt am Main (© GeoBasis-DE / BKG 2015) 26 26 Aufgrund z. T. abweichender Skaleneinteilung sind Darstellungen der LKZ für die verschiedenen Ballungsräume nur bedingt miteinander vergleichbar. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main 253 Abbildung 50: Darstellung Lärmkennziffer Nacht (LKZ LNight) je Straßenabschnitt für den gesamten Ballungsraum Frankfurt am Main (© GeoBasis-DE / BKG 2015) 27 27 Aufgrund z. T. abweichender Skaleneinteilung sind Darstellungen der LKZ für die verschiedenen Ballungsräume nur bedingt miteinander vergleichbar. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main 254 Abbildung 51: Darstellung Lärmkennziffer Nacht (LKZ LNight) je Straßenabschnitt für den Kernstadtbereich des Ballungsraum Frankfurt am Main (© GeoBasis-DE / BKG 2015) 28 5.3 Die Mitwirkung der Stadt Frankfurt am Main und der Öffentlichkeit Die Mitwirkung der Stadt Frankfurt am Main bei der Aufstellung des Planentwurfes erfolgt im direkten Kontakt mit den betroffenen Fachämtern der Stadt Frankfurt am Main. § 47 d Abs. 3 BImSchG fordert eine Öffentlichkeitsbeteiligung, welche in ihrer Ausgestaltung rechtlich nicht näher festgelegt ist. In Anlehnung an Art. 8 Abs. 7 der EU-Richtlinie ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gefordert, die sich auch auf die Ausarbeitungsphase von Lärmaktionsplänen bezieht und nicht lediglich einer Offenlegung des fertigen 28 Aufgrund z. T. abweichender Skaleneinteilung sind Darstellungen der LKZ für die verschiedenen Ballungsräume nur bedingt miteinander vergleichbar. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main 255 Entwurfs eines Plans gleichkommt. Des Weiteren ist die Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Daraus folgt das Erfordernis von zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen. In der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten die Bürgerinnen und Bürger nach der Veröffentlichung der Lärmkartierung und zum Beginn der Lärmaktionsplanung die Gelegenheit, durch schriftliche Vorschläge und Anregungen für Lärmminderungsmaßnahmen an der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Bekanntmachung über die erste Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 01.04.2013 im Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz. 14/2013 S. 478) und auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt. In sämtlichen Bekanntmachungen wurde auf die auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) veröffentlichte Lärmkartierung sowie auf die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen im Bereich Straße für den Ballungsraum Frankfurt am Main einzureichen, hingewiesen. Die Behandlung der Stellungnahmen kann anonymisiert und zusammengefasst in Kapitel 5.4 sowie ergänzend hierzu in tabellarischer Form im Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung“ nachverfolgt werden. 5.4 Die Maßnahmenplanung für den Ballungsraum Frankfurt am Main Die Stadt Frankfurt am Main sieht vor, folgende Maßnahmen in den Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, aufzunehmen: • Durchführung eines Verkehrsversuches „Tempolimit 30 km/h nachts“, • Fortführung des Projektes „Einbau von lärmoptimierten Asphalt“, • Fortschreibung der Radverkehrskonzeption, • Ortsbezogene Einzelfallmaßnahmen und Weiterentwicklung von gesamtstädtischen Maßnahmen. 5.4.1 Durchführung eines Verkehrsversuches „Tempolimit 30 km/h nachts auf ausgewählten Haupverkehrsstraßen“ Im 2010 in Kraft getretenen Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, für den Regierungsbezirk Darmstadt, Teilplan Straßenverkehr, wird für ein Teilstraßennetz in der Frankfurter Kernstadt Tempo 30 in der Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) auf Hauptverkehrsstraßen als Maßnahme genannt, die vorbehaltlich einer Detailprüfung als Teil des gesamten Maßnahmenpakets umgesetzt werden sollte. Die Stadt Frankfurt am Main hat entschieden, die Maßnahme im Hinblick auf die Wirksamkeit im Rahmen eines Verkehrsversuches auf fünf Straßenabschnitten innerhalb des im Lärmaktionsplan genannten Teilnetzes zu evaluieren. Dafür wurden von Seiten der Stadt Frankfurt am Main fünf Streckenzüge mit unterschiedlichen verkehrlichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen ausgewählt: – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main • • • • • 256 Nibelungenallee/Rothschildallee, Höhenstraße, südliche Eschersheimer Landstraße (Bremer Straße bis Anlagenring), Untermainkai/Mainkai/Schöne Aussicht (im Folgenden kurz Mainkai genannt), Lange Straße. Im Jahr 2012 wurde die erforderliche Genehmigung für einen Verkehrsversuch vom hessischen Wirtschaftsminister nicht erteilt. Für die Höhenstraße konnte jedoch im Jahr 2012 ein lärmbedingtes, zeitlich unbefristetes Tempolimit von 30 km/h nachts angeordnet werden, in dessen Rahmen erste Erkenntnisse bzgl. der tatsächlichen Wirksamkeit gesammelt werden konnten. Höhenstraße: • überörtliche Verkehrsbedeutung, • enger Querschnitt („Schluchtcharakter“), • stark von Fußgängern frequentiert. Die Ergebnisse aus den Messungen und Untersuchungen in der Höhenstraße sind als zielführend einzustufen. So konnten in der Höhenstraße deutliche Geschwindigkeitsreduzierungen erreicht werden. • • • • Phase 1: Tempo 50 km/h ohne verstärkte Überwachung: 18.06.-30.06.2012 Phase 2: Tempo 50 km/h mit verstärkter Überwachung: 20.08.-02.09.2012 Phase 3: Tempo 30 km/h ohne verstärkte Überwachung: 03.09.-30.09.2012 Phase 4: Tempo 30 km/h mit verstärkter Überwachung: 01.10.-14.10.2012 Abbildung 52: Gemessene mittlere Geschwindigkeiten in der Höhenstraße von 22 bis 6 Uhr [Stadt Frankfurt am Main 2013] – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main 257 Vom Ausgangsniveau im Bereich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sinkt sie auf 42 km/h bei verstärkten Kontrollen (Phase 2), auf 34 km/h mit der Anordnung von Tempo 30 (Phase 3) und auf 32 km/h bei zusätzlichen verstärkten Kontrollen (Phase 4). In den Ergebnissen der Schallmessungen lässt sich der für die Geschwindigkeiten dargestellte Trend nachvollziehen. Der Mittelungspegel für die ganze Nacht nimmt schrittweise von etwa 68 dB (A) auf 66 dB (A) ab. Der Rückgang der Geschwindigkeiten bewirkt somit eine Lärmminderung um etwa 2 dB (A) für den Mittelungspegel der ganzen Nacht. Die Minderung in den kritischen Nachtrandzeiten (zwischen 5 und 6 Uhr) beträgt bis zu 4 dB (A). • • • • • • • Phase 1: Tempo 50 km/h ohne verstärkte Überwachung: 18.06.-30.06.2012 Phase 2: Tempo 50 km/h mit verstärkter Überwachung: 20.08.-02.09.2012 Phase 3: Tempo 30 km/h ohne verstärkte Überwachung: 03.09.-30.09.2012 Phase 4: Tempo 30 km/h mit verstärkter Überwachung 22-0 Uhr: Zubettgeh- und Einschlafzeitraum 0-5 Uhr: Schlafenszeit 5-6 Uhr: Morgendliche kritische Phase für Lärmstörungen des Schlafs Abbildung 53: Gemessene mittlere Lärmpegel der Höhenstraße in verschiedenen Nachtzeitintervallen [Stadt Frankfurt am Main 2013] Eine Übertragbarkeit der Ergebnisse und Aussagen über die verkehrlichen Auswirkungen in der Höhenstraße auf andere Straßenabschnitte ist nur mit Einschränkungen möglich. Zum einen besteht in der Höhenstraße eine starke steuernde Wirkung durch die enge Lichtsignalfolge und zum anderen bedeutet der Straßenabschnitt mit 300 m Länge für den – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main 258 Autofahrer nur einen minimalen Zeitverlust. Differenzierte Ergebnisse für verschiedene Straßentypen konnten dadurch nicht ermittelt werden. Weitere Informationen zu den Ergebnissen aus den Messungen und Untersuchungen in der Höhenstraße können dem Ergebnisbericht der Stadt Frankfurt am Main entnommen werden. Verkehrsversuch Tempo 30 km/h nachts in 2015/2016 Aufgrund der im Rahmen des Modellvorhabens in der Höhenstraße im Jahr 2012 gewonnenen Erkenntnisse befürwortet der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die Durchführung eines Verkehrsversuchs in 2015/2016. Mit Datum vom 22.12.2014 hat sich das Ministerium grundsätzlich einverstanden erklärt und die Durchführung des Verkehrsversuchs genehmigt. Die Wirksamkeit der Maßnahme „Tempo 30 bei Nacht auf Hauptverkehrsstraßen“ soll nun auch auf weiteren Straßenabschnitten überprüft und systematisch untersucht werden. Neben der Überprüfung der Wirksamkeit von „Tempo 30“ soll ein weiterer Schwerpunkt des Verkehrsversuchs in der Ermittlung und Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen liegen. Im Verkehrsversuch 2015/2016 soll das Risiko von Ausweicheffekten und daraus resultierenden Höherbelastungen deshalb in anderen Bereichen gezielt untersucht werden. Zu diesem Zweck wird eine Modellierung/ Modellberechnung entwickelt, die es erlauben wird valide Aussagen über mögliche verkehrliche Verlagerungseffekte zu treffen. Als Grundlage für die verkehrliche Abwägung der Maßnahme bzw. als Untersuchungszeitraum wird ein Jahr als zielführend eingestuft. Eine Kalibrierung des Modells wird über Verkehrsdaten aus Messungen und Erhebungen erfolgen. Der Untersuchungszeitraum wurde bis zum 30.06.2016 datiert, die Auswertung soll bis zum 31.12.2016 abgeschlossen sein. Für diesen Zeitraum kann auf den im Folgenden beschrieben Verkehrsabschnitten eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 km/h angeordnet und eingerichtet werden. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main 259 Abbildung 54: Lage der Untersuchungsabschnitte 2015 [Stadt Frankfurt am Main 2015] Nibelungenallee (Bundesstraße 8): • überörtliche Verkehrsbedeutung, • breiter Straßenquerschnitt mit Grünsteifen. Bei der Achse Nibelungenallee/ Rothschildallee handelt es sich um einen breiten, aber städtischen Straßenraum mit übergeordneter verkehrlicher Bedeutung (Bundesstraße). Die Alleen sind vier-, abschnittsweise auch fünfstreifig ausgebaut, mit einem ca. 30 m breiten Mittelstreifen und einem markierten Radweg. Der Mittelstreifen ist mit Bäumen und Büschen bewachsen. Bei der Bebauung handelt es sich vorwiegend um eine beidseitig geschlossene Wohnbebauung, die teilweise durch Vorgärten zurückversetzt ist. Das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen (DTV) liegt bei über 38.000 Kfz/24h. Von der Tempo-30-Anordnung wären die Buslinien 32, n4, n82 und n83 betroffen. Eschersheimer Landstraße (zwischen Bremer Straße und Bockenheimer Anlage) • nicht klassifiziert, • geringere überörtliche Bedeutung, • typischer städtischer Hauptverkehrsstraßenquerschnitt, • beidseitig bebaut. Die Eschersheimer Landstraße ist ein typischer städtischer Straßenraum mittlerer Breite mit geringer überörtlicher verkehrlicher Bedeutung, aber einer hohen Verkehrsbelastung – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main 260 von bis zu 28.000 Kfz/24h. Sie ist weitestgehend vierstreifig ausgebaut mit einer mittleren Querschnittsbreite von 30 m. Auf beiden Seiten der Straße sind Parkstreifen angeordnet, die Parallel-, Schräg- bzw. Senkrechtparken ermöglichen. Es gibt zahlreiche Einmündungen auf beiden Seiten sowie einen durchgängigen Radweg entlang der Straße. Die Eschersheimer Landstraße hat keinen Mittelstreifen und eine überwiegend geschlossene, vier- bis fünfgeschossige Randbebauung. Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist in diesem Untersuchungsabschnitt nur gering betroffen. Die Buslinien 36 und n3 fahren ab der Querstraße in Richtung Süden, die Buslinie n3 nutzt die Eschersheimer Landstraße ab der Holzhausenstraße Richtung Norden zur Bremer Straße. Mainkai /Untermainkai/Schöne Aussicht: • nicht klassifiziert, • geringere überörtliche Bedeutung, • einseitige Bebauung, • übersichtlicher gerader Verlauf. Der Untersuchungsabschnitt Untermainkai/Mainkai/Schöne Aussicht1 zeichnet sich insbesondere durch die einseitige Bebauung aus und hat eine geringe überörtliche Bedeutung bei einer Verkehrsbelastung von etwa 20.000 Kfz/24h. Der Straßenverlauf ist gerade und übersichtlich, was die Verkehrsteilnehmer zum Schnellfahren animieren kann. Auf der südlichen Seite besteht ein ca. 50 m breiter Grünstreifen bis zum Main. Der Mainkai ist weitestgehend zweistreifig ausgebaut. In einzelnen Zwischenabschnitten liegt ein dreistreifiger Ausbau vor. In diesem Untersuchungsabschnitt ist der ÖPNV nicht betroffen. Lange Straße: • nicht klassifiziert, • geringere überörtliche Bedeutung, • Einbahnstraße, • sensible Nutzungen im Umfeld, • Straßenbahn auf eigenem Bahnkörper. Die Lange Straße ist ein beengter Straßenabschnitt des Anlagen-/ Cityrings mit Einrichtungsverkehr. Die Verkehrsbelastung beträgt etwa 18.000 Kfz/24h. Angrenzend an die Lange Straße sind mehrere sensible Nutzungen wie ein Krankenhaus, ein Altenheim, ein allgemeines Wohngebiet sowie ein Park angeordnet. Die Lange Straße ist dreistreifig und mit einem Parallelparkstreifen ausgebaut. Auf der Ostseite fahren die Straßenbahnlinien 14 und 18 auf einem eigenen Gleiskörper. Damit besteht in diesem Untersuchungsabschnitt die Möglichkeit, die Schallimmissionen der Straßenbahn zu messen, ohne den Straßenbahnbetrieb negativ zu beeinflussen. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main 261 Konzeption und Zeitraum der Untersuchung: Der Verkehrsversuch soll sich in vier Phasen aufteilen und dabei die verschiedenen Auswirkungen eines Tempolimits untersuchen: • Phase 1: Tempo 50 km/h ohne verstärkte Überwachung • Phase 2: Tempo 50 km/h mit verstärkter Überwachung • Phase 3: Tempo 30 km/h ohne verstärkte Überwachung • Phase 4: Tempo 30 km/h mit verstärkter Überwachung Die Erhebungen adressieren die Wirkungen der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf verschiedenen Ebenen: • Messung von Geschwindigkeit, Verkehrsaufkommen inklusive Fahrzeugarten auf den ausgewählten Abschnitten (durchgehend) (Veränderungen der Geschwindigkeiten als unmittelbare Wirkung) • Lärmmessung (je zwei Nächte in der letzten Woche jeder Phase) (Veränderung des Schallpegels als mittelbare Wirkung) • Messung des Verkehrsaufkommens auf potentiellen Ausweichrouten (Ausweichverkehre im Kfz-Verkehr) • Auswertung der Betriebsdaten und des Beschwerdemanagements des ÖPNV (Auswirkungen auf den Linien-Busverkehr) • Befragung über Internetplattform und Papierfragebogen, Telefoninterviews (Veränderung der Wahrnehmung des Lärms der Anwohner) • Befragung über Internetplattform (Akzeptanz der Maßnahme auf Seiten der Anwohner) • Befragung über Internetplattform (Akzeptanz der Maßnahme von Seiten der Verkehrsteilnehmer) Das 4-Phasen Modell soll wie beschrieben in einer 8-wöchigen Messphase (Lärm- und Geschwindigkeitsmessungen) durchgeführt werden. Als Zeitraum der Untersuchung sind die Monate Juni und Juli 2015 vorgesehen. Es ist wichtig die Lärm- und Geschwindigkeitsmessungen in den Sommermonaten (ähnliche Witterungsverhältnisse, Ausschluss der Nutzung von Winterreifen) und außerhalb der Sommerferien (vergleichbare Verkehrsverhältnisse) durchzuführen. Die darüber hinaus nachfolgenden Arbeiten zur Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen (Modellierung), Befragung und für weiterführende Messungen erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von einem Jahr (30.06.2016; Auswertung bis 31.12.2016). Nach dem Ende und der Auswertung des Verkehrsversuchs ist die Geschwindigkeitsbeschränkung wieder aufzuheben, es sei denn, dass durch den Verkehrsversuch nachgewiesen werden kann, dass eine dauerhafte Ausweisung nach § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO gerechtfertigt ist. 5.4.2 Fortführung des Projektes „Einbau von lärmoptimierten Asphalt Die lärmmindernde Asphaltdeckschicht LOA 5D wurde als Förderprojekt im Rahmen des Konjunkturprogrammes 2011 des Bundes in drei Stadtstraßen, Homburger Landstraße (DTV ca. 2200/40 Pkw/Lkw je Fahrrichtung), Industriehofkreisel (ca. 7.500/153 Pkw/Lkw je – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main 262 Fahrrichtung) und Wächtersbacher Straße (ca. 3.000/500 Pkw/Lkw je Fahrrichtung), der Stadt Frankfurt am Main im Jahre 2011 eingebaut. Gefördert wurden Maßnahmen zum Lärmschutz an Straßen in der Baulast der Kommunen, die eine Pegelminderung von mindestens -2 dB (A) erreichen. Der Einbau wurde durch zusätzliche bautechnische und akustische Untersuchungen begleitet, um Erkenntnisse über diese Sonderbauweise der Deckschicht zu gewinnen. Die ersten Lärmmessungen des neuen Belages wurden unmittelbar nach dem Einbau der Deckschichten durchgeführt. Als Messmethode wurde eine CPX-Messung (Nahfeldmessung, Close-Proximity–Methode) vorgenommen. Die Ergebnisse der Lärmminderung lagen zwischen ca. 2 dB (A) bis 3,5 dB (A) für Pkw-Reifen und zwischen 1 dB (A) bis 2,5 dB (A) für Lkw-Reifen. Zur Beobachtung des Langzeitverhaltens von LOA 5D ist geplant worden, die Lärmmessungen alle zwei Jahre bis 2017 durchzuführen, um Rückschlüsse auf die Dauerhaftigkeit der Bauweise und das akustische Verhalten von LOA 5D zu ziehen. Im Sommer 2013 wurden in allen drei Straßen die ersten Monitoringmaßnahmen durchgeführt. Diese umfassten Lärmmessungen (CPX-Messungen), Texturmessungen der Oberfläche und die Bewertung des bautechnischen Zustands der LOA 5D nach 2 Jahren Liegedauer. Aus der zahlreichen CPX-Messungen konnte abgeleitet werden, dass der ermittelte Schalldruckpegel für Pkw-Reifen im Vergleich zu den Messungen nach dem Einbau auf dem überwiegenden Teil der Messabschnitte um 0,1 dB (A) bis 1,5 dB (A) angestiegen war. Lkw-Reifen zeigten im Vergleich zu den Messungen nach dem Einbau eine Pegelerhöhung auf dem größten Teil der Messabschnitte um etwa 0,1 dB (A) bis 1,2 dB (A). Die akustisch günstigen Eigenschaften der LOA 5D konnten aber weiterhin durch die Texturmessungen bestätigt werden. Die durchgeführte bautechnische Bewertung führt zu folgenden Ergebnissen: Die allgemeinen Voraussetzungen für den Einbau von LOA 5D können bestätigt werden: • Geschwindigkeitsniveau: mind. 40 km/h, • längere, zusammenhängende Abschnitt: ab 500 m, • kein Einbau im Abbiege-/Wendeverkehr, Kreisverkehr, Schwerlastverkehr, Busbuchten etc., • große Dichte von aufeinander folgenden Ampelanlagen vermeiden. Die hohlraumreiche LOA 5D war nach ungefähr 2 Jahre Liegedauer insgesamt in einem guten Zustand. Einzelne für Asphaltdeckschichten typische Schäden bzw. Schadensmechanismen sind sichtbar. Großflächige Schäden, die auf Unzulänglichkeiten des Materials oder Einbaus hinweisen, sind nicht zu erkennen. Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse kann zunächst die Tendenz bestätigt werden, dass die geräuschmindernde Fahrbahnbeläge erfahrungsgemäß mit zunehmender – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main 263 Liegedauer durch Abnutzungserscheinungen und durch Verschmutzungserscheinungen der Hohlräume häufig eine Zunahme des Geräuschpegels zeigen, wodurch sich die erzielte Pegelminderung im Vergleich zum Neuzustand nach und nach verringert. Um die Entwicklung der Lärmminderung durch LOA 5D zu beobachten und eine akustische Lebensdauer zu ermitteln, da noch allgemein wenig Langzeiterfahrungen vorliegen, sind in der Stadt Frankfurt noch zwei weitere Monitoringmaßnahmen in 2015 und 2017 geplant. Im Anschluss könnte über eine Eignung von LOA 5D als lärmmindernde Bauweise in der Stadt Frankfurt entschieden werden. 5.4.3 Fortschreibung der Radverkehrskonzeption Der Magistrat hat sich mit dem Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung, M 32 vom 18.02.2005, beauftragen lassen, die seit 1992 bestehende Radverkehrskonzeption zu aktualisieren. Das ist seitdem überwiegend anlassbezogen und punktuell erfolgt und soll auch zukünftig kontinuierlich immer dann erfolgen, wenn hierzu ein Bedarf gesehen wird. Das Netz der gesamtstädtisch und regional bedeutsamen Radverkehrsverbindungen dient der Verknüpfung der Stadtteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main untereinander und mit den Städten, Gemeinden und Ortsteilen des Umlandes. Im Fokus steht dabei der zielgerichtete Alltagsradverkehr, es enthält aber auch die Streckenabschnitte und Routen, auf denen der Freizeitradverkehr relativ gebündelt verläuft. Das in Abbildung 55 fortgeschriebene Radverkehrsnetz (kurz- und mittelfristiger Zeithorizont) ist bezüglich des zugrunde liegenden Straßen- und Wegenetzes überwiegend bestandsorientiert: Grundsätzlich wurden solche Netzbestandteile, die schon heute befahren werden können und befahren werden, aufgenommen. Eines der wichtigsten Kriterien für die Radverkehrwegeplanung ist allerdings die durchgängige und sichere Befahrbarkeit. Diese soll mit konkret ins Auge gefassten Netzergänzungen und Lückenschlüssen erreicht und die Orientierung mit einer flächenhaften Radwegeweisung verbessert werden. Netzlücken sind zum Teil Streckenabschnitte, die zwar heute schon legal mit dem Rad befahren werden können, auf denen die Radverkehrsführung jedoch teilweise Defizite aufweist (Ausbaustand, Verkehrssicherheit, Komfort). An anderer Stelle fehlen zumeist kurze Wegeverbindungen, um die bereits vorhandenen Netzelemente miteinander zu verknüpfen. Bei der Identifikation der Lücken ist die regionale Meldeplattform Radverkehr eine große Hilfe, aus deren Meldungen Defizite im Radverkehrsnetz abgeleitet werden können, aber auch erkennbar ist, wo überall Rad gefahren wird. Oftmals sind die Lücken aber auch dadurch gekennzeichnet, dass an Knotenpunkten die für den Radverkehr erforderlichen Abbiegebeziehungen nicht oder nur sehr umständlich befahren werden können, sodass in der derzeitigen Situation verstärkt mit verkehrswidrigem Verhalten gerechnet werden muss. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main 264 Diese Lücken werden identifiziert, für die Abarbeitung priorisiert und sollen in den folgenden Jahren geschlossen werden. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen können weitgehend aus vorhandenen Haushaltsansätzen finanziert werden. Abbildung 55: Radverkehrskonzeption Frankfurt am Main 2014; Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes (kurz- und mittelfristiger Zeithorizont) [Stadt Frankfurt am Main 2014] 5.4.4 Ortsbezogene Einzelfallmaßnahmen und Weiterentwicklung von gesamtstädtischen Maßnahmen Die Stadt Frankfurt am Main plant eine Vielzahl von (Einzel)-Maßnahmen die sowohl ortsbezogen (vgl. Abbildung 56 und Abbildung 57) als auch z.T. gesamtstädtisch dazu beitragen, Lärm zu reduzieren und somit Betroffene vom Straßenverkehr zu entlasten. Eine Übersicht über die ortsbezogenen wie auch gesamtstädtisch wirkenden Einzelmaßnahmen gibt die Tabelle 132. Z.T. beziehen sich Maßnahmen hierbei auf nicht von der Lärmkartierung Hessen 2012 erfassten Straßen, werden hier aber dokumentarisch ebenfalls festgehalten. Die Abbildung 56 und Abbildung 57 zeigen, an welchen von der Lärmkartierung Hessen 2012 erfassten Straßen ortsbezogenen Einzelmaßnahmen geplant sind. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main 265 Abbildung 56: Straßenabschnitte mit ortsbezogener Maßnahmenplanung (grün) für den gesamten Ballungsraum Frankfurt am Main (© GeoBasis-DE / BKG 2015) – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main 266 Abbildung 57: Straßenabschnitte mit ortsbezogener Maßnahmenplanung (grün) für den Kernstadtbereich des Ballungsraumes Frankfurt am Main (© GeoBasis-DE / BKG 2015) Sofern für die in Tabelle 132 festgehaltenen Maßnahmen noch keine städtischen Beschlüsse gefasst wurden, werden sie unter dem Vorbehalt der technischen, rechtlichen und finanziellen Durchführbarkeit in den vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplans aufgenommen. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main 267 Tabelle 132: Ortsbezogene Einzelfallmaßnahmen und Weiterentwicklung von gesamtstädtischen Maßnahmen für den Ballungsraum Frankfurt/Main Nr. Straße Abschnitt von Abschnitt bis 10 14 16 Wittelsbacherallee Habsburgerallee Saalburgallee 17 Saalburgallee Wittelsbacherallee Am Buchwald Höhenblick Höllbergstraße Platenstraße Eschersheimer Landstraße 19 21 23 24 Olof-Palme-Straße / Hessestraße 25 Kurhessenstraße 26 Kurhessenstraße 27 29 Löwengasse Wittelsbacherallee 32 Am Dornbusch 37 Waldschulstraße / Lärchenstraße 38 Alte Falterstraße Maßnahme Realisierung der Radroute Bockenheim - Rödelheim - Eschborn, dadurch Förderung des Fußgänger- und Erhöhung des Radverkehrs Lückenschluss BAB A 66 (Riederwaldtunnel) incl. erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen, dadurch Entlastung umliegender Straßen. Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während der Nachtstunden (22-6 Uhr) Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während der Nachtstunden (22-6 Uhr) Straßenverbindung Wächtersbacher Straße und Hanauer Landstraße über Ernst-Heinkel-Straße Realisierung der Radroute Seckbach - Lohrberg Bau einer Straßenbahn-Ringlinie dadurch Erhöhung des ÖPNV Anteils Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h durch Tempolimit Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h durch Tempolimit Durch die Umwandlung des Kreuzungsbereich zu einem Kreisverkehrsplatz am Knoten Kurhessenstraße/Am Schwalbenschwanz soll der Verkehr verstetigt werden, was zur Lärmminderung beiträgt. Kontrolle und damit Durchsetzung des Tempolimits Kontrolle und damit Durchsetzung des Tempolimits Durch Neugestaltung des Staßenraumes erfolgt eine Änderung des Straßenquerschnittes: die Fahrbahn wird eingeengt, statt 4 Spuren bleiben 2 überbreite Spuren. Beim Austausch des Gleiskörpers wird Asphalt statt Kopfsteinpflaster eingebaut. Ein fernes Planungsziel ist eine Ringstraßenbahn. Durch die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in der Eichenstraße zwischen Lärchenstraße u. Elektronstraße soll es zur Reduktion des LkwVerkehrs in der Waldschulstraße (und auch Lärchenstraße) kommen. Beim Umbau der Alten Falterstraße soll der Straßenquerschnitt geändert werden und damit zu einer lärmmindernden geschwindigkeitsreduzierten Fahrweise beitragen. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main Nr. Straße 39 Bleichstraße 41 Berliner Straße 45 Bleichstraße 46 Seilerstraße 47 Lange Straße 48 Schöne Aussicht 49 Mainkai 50 Untermainkai 51 Obermainanlage 53 Friedberger Anlage 56 Eschenheimer Anlage 58 Bockenheimer Anlage 66 Miquelallee 67 Adickesallee 68 Nibelungenallee 69 Rothschildallee 71 Habsburgerallee 268 Abschnitt von Abschnitt bis Battonnstraße Schöne Aussicht Mainkai Untermainbrücke AS-Ffm.-Miquelallee Eschersheimer Landstraße Maßnahme Durch die Optimierung der Lichtsignalanlage Bleichstraße/Alte Gasse soll der Verkehr verstetigt werden und damit zur Lärmreduzierung beitragen Durch eine regelmäßige Verkehrskontrolle der Touristik-Busse soll das Abstellen der Motoren erreicht werden und neben einer Lärmreduktion zu einer Verbesserung der Luftqualität beitragen. Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während der Nachtstunden (22-6 Uhr) Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während der Nachtstunden (22-6 Uhr) Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während der Nachtstunden (22-6 Uhr) Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während der Nachtstunden (22-6 Uhr) Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während der Nachtstunden (22-6 Uhr) Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während der Nachtstunden (22-6 Uhr) Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während der Nachtstunden (22-6 Uhr) Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während der Nachtstunden (22-6 Uhr) Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während der Nachtstunden (22-6 Uhr) Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während der Nachtstunden (22-6 Uhr) Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während der Nachtstunden (22-6 Uhr) Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während der Nachtstunden (22-6 Uhr) Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während der Nachtstunden (22-6 Uhr) Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während der Nachtstunden (22-6 Uhr) Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main Nr. Straße 269 Abschnitt von Abschnitt bis 72 Eschersheimer Landstraße Eschenheimer Anlage Bremer Straße 74 Friedberger Landstraße Friedberger Anlage Rothschildallee 78 Taunusstraße Neue Mainzer Landstraße Am Hauptbahnhof 80 84 Mainzer Landstraße Offenbacher Landstraße 85 Offenbacher Landstraße 87 Offenbacher Landstraße 88 Offenbacher Landstraße Balduinstraße Buchrainplatz 89 Offenbacher Landstraße 91 Offenbacher Landstraße 94 Seehofstraße Frankensteiner Platz Wasserweg 97 Deutschherrnufer Alte Brücke Flößer Brücke 100 Walter-Kolb-Straße 102 Offenbacher Landstraße Balduinstraße Amt für Straßenbau und Erschließung Stadt Frankfurter Straße 106 107 Maßnahme der Nachtstunden (22-6 Uhr) Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während der Nachtstunden (22-6 Uhr) Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während der Nachtstunden (22-6 Uhr) Die Erneuerung der Fahrbahn sowie die Reduzierung des Straßenquerschnittes auf 2-Spuren bei gleichzeitiger Gehwegverbreiterung soll zur Lärmminderung beitragen. Kontrolle und damit Durchsetzung des Tempolimits Kontrolle und damit Durchsetzung des Tempolimits Realisierung von Radverkehrsanlagen entlang der Offenbacher Landstraße dadurch Förderung und Erhöhung des Radverkehrs Eine Pförtnerampel an der Stadtgrenze Knoten Offenbacher Landstraße/Dreieichring, soll zur Verstetigung des Verkehrs beitragen. Die Auswechslung der Gleiseindeckung mit Asphalt statt Pflaster wird bei zeitgleicher Nutzung durch Kfz zur Lärmminderung beitragen. Der Einsatz lärmarmer Straßenbahnen soll gefördert werden. Bei der Neugestaltung der Offenbacher Landstraße soll ein Flüsterasphalt (z.B. LOA 5D) eingesetzt werden. Falls dies nicht möglich ist zumindest eine Sanierung mit einem Standardasphaltbelag erfolgen. Beim Austausch der Fahrbahndecke incl. des Gleisbereiches sollen lärmarme Asphalte zur Lärmminderung beitragen. Neben einer grundhaften Belagserneuerung soll die Wegnahme einer Fahrspur bei zeitgleicher Einrichtung eines Zweirichtungsradweges zur Lärmminderung beitragen und der Radverkehr gefördert und erhöht werden. Bei der Umgestaltung der Walter Kolb Straße sollen die Belange des Schallschutzes berücksichtigt werden. Bei der Umgestaltung der Offenbacher Landstraße sollen die Belange des Schallschutzes berücksichtigt werden. Die Einführung der Midibuslinien 45; 47 und 48 soll zur Erhöhung des ÖPNV Anteils beitragen. Die Einrichtung einer Tempo 30 Zone im Wohnquartier zwischen Holbeinstraße; Gartenstraße; Schweizer Straße soll erfolgen. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main Nr. Straße 270 Abschnitt von Abschnitt bis 108 109 Hedderichstraße Diesterwegplatz Bruchstraße 126 Bolongarostraße Leverkuser Straße Amtsgasse 127 Bolongarostraße 128 Bolongarostraße Königsteiner Straße Zuckschwerdtstraße 129 Bolongarostraße Wed Zuckschwerdtstraße 131 Bolongarostraße 132 Ludwig-Scirba-Straße 111 134 144 Friedberger Landstraße 146 147 148 149 156 Friedberger Landstraße Maßnahme Die Öffnung der Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung im Wohnquartier zwischen Holbeinstraße; Gartenstraße; Schweizer Straße wird zur Erhöhung und Förderung des Radverkehrs führen. Verschiedene Baumaßnahmen zur Neuordnung der Verkehrsflächen sollen zur Änderung des Straßenquerschnittes und damit Lärmminderung beitragen. Realisierung der Radrouten Textorstraße und Hedderichstraße, dadurch Förderung und Erhöhung des Radverkehrs Bei Grunderneuerung der Fahrbahn soll die Deckensanierung zur Lärmminderung führen. Die Beschränkung auf Anliegerverkehr und Bus soll zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs führen. Die Umwandlung der nördlichen Fahrspur in einen Parkstreifen soll zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs führen. Gehwegverbreiterungen sollen zur Erhöhung des Fußgängerverkehrs beitragen Der Modellversuch "Lärmbarometer" (Display mit Geschwindigkeits- und Lärmanzeige) soll zur Geschwindigkeitsreduktion beitragen. Der Modellversuch "Lärmbarometer" (Display mit Geschwindigkeits- und Lärmanzeige) soll zur Geschwindigkeitsreduktion beitragen. Erhöhung des ÖPNV-Anteils durch die Straßenbahnverlängerung zum Bahnhof Höchst. Wiedereinführung des Lkw-Durchfahrverbotes, dadurch Reduktion des LkwVerkehrs mit entsprechender Lärmreduktion. Realisierung Radroute Konstablerwache – Zoo, dadurch Förderung und Erhöhung des Radverkehrs. Realisierung Radroute Innenstadt - Nieder-Erlenbach, dadurch Förderung und Erhöhung des Radverkehrs. beschilderte Radroute Innenstadt (Hauptwache) - Höchst (Höchster Bahnhof), dadurch Förderung und Erhöhung des Radverkehrs. Durch die Ausweitung von Citylogistikprojekten und die Ausweisung von Lade- und Lieferzonen wird erwartet den Kfz Verkehr zu lenken und damit entsprechend zu reduzieren. Kontrolle und damit Durchsetzung des Tempolimits – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main Nr. Straße 271 Abschnitt von Abschnitt bis 212 214 Leunastraße 217 218 Leunabrücke Niederkirchweg 219 Dillenburger Straße 220 Dillenburger Straße 226 Speicherstraße 228 Rat-Beil-Straße Kleiststraße Friedberger Landstraße 234 Kurmainzer Straße Sossenheimer Weg Dunantring 240 242 250 252 Oeserstraße Vilbeler Landstraße Gießener Straße Wächtersbacher Straße Schlitzer Straße Bebraer Straße 380 Hansaallee Platenstraße Am Dornbusch 389 Willemerstraße Dreieichstraße Seehofstraße 450 Stresemannallee Mörfelder Landstr. Kennedyallee 403 Wilhelm-Epstein-Straße Ginnheimer Landstraße Platenstraße 255 Maßnahme Grundsätzlich Veränderung der Verkehrsführung; Bündelung des Verkehrs auf Zweirichtungsstraßen Verkehrslenkung durch Steuerung an Lichtsignalanlage (Abbieger in Richtung Hostatostraße hat längere Rotphase als Geradeausbeziehung zur Leunastraße) Knoten Leunastraße/Hostatostraße Beschilderung ergänzen zur Wegweisung Anpassung der Lichtsignalzeiten und Wegweisung Erneuerung der Markierung des Knotens im Bereich Hessestraße aus Verkehrssicherheit Erneuerung der Markierung des Knotens im Bereich Nassauer Straße aus Verkehrssicherheit Kontrolle und damit Durchsetzung des geltenden Tempolimits Umgestaltung des Straßenraums und neuer Fahrbahnbelag zur Lärmminderung Errichtung eines Kreisverkehrs zur Verstetigung des Verkehrs und damit zur Lärmminderung Beseitigung des Bahnübergangs Knoten Oeserstraße / Birminghamstraße Anpassung der Ampelschaltungen mit reduzierten Grünzeiten Deckenerneuerung mit neuem Fahrbahnbelag zur Lärmminderung Kontrolle Lkw-Nacht-Fahrverbot zur Durchsetzung des Lkw-Fahrverbotes Einsatz von Kreisverkehrsplätzen an wesentlichen Knotenpunkten zur Verstetigung des Verkehrs. Geprüft werden soll die Einrichtung einer Fahrradstraße oder die Umgestaltung der Straße zu einer einstreifigen Fahrbahn mit Radverkehr in beiden Richtungen zur Förderung des Radverkehrs. Durch eine Gehwegverbreiterung soll die Fahrbahn eingeengt werden und damit zu einer Verlangsamung des Verkehrs beitragen. Totalumbau mit verbesserter Radverkehrsführung für Verlängerung der Tram 17 nach Neu-Isenburg anstehend Durch die Umgestaltung der Wilhelm-Epstein-Straße mit abschnittsweiser Grunderneuerung oder Deckenerneuerung der Fahrbahn wird eine Lärmminderung erreicht; abschnittsweise soll eine Grunderneuerung oder Teilerneuerung der Geh- und Radwege zur Erhöhung des Fuß- bzw. Radverkehrs erfolgen. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main Nr. Straße 272 Abschnitt von Abschnitt bis 404 Petersstraße Eschenheimer Anlage Alte Gasse 405 Mini-KVP Morgensternstraße/ Schneckenhofstraße und KP Morgensternstraße/ Otto-HahnPlatz; Morgensternstraße/ OttoHahn-Platz; 406 Neugestaltung der Einmündung Hofstraße/Neue Mainzer Straße Hofstraße/Neue Mainzer Straße 407 Cheruskerweg Cimbernweg Teutonenweg 408 Osthafenplatz Hanauer Landstraße Mayfarthstraße 409 Am Dornbusch Eschersheimer Landstraße Platenstraße 410 Umgestaltung Textorstraße/ Hedderichstraße Radwegebau Holbeinstraße Seehofstraße 411 Willemer Straße/ Wasserweg 412 Kurhessenstraße 413 Friedberger Warte, Stra- Maßnahme Durch die Umgestaltung der Petersstraße für den Bau der Radroute 8 mit abschnittsweiser Grunderneuerung oder Deckenerneuerung der Fahrbahn wird eine Lärmminderung erreicht. Abschnittsweise soll eine Grunderneuerung oder Teilerneuerung der Geh- und Radwege zur Erhöhung des Fußbzw. Radverkehrs erfolgen. Durch die Einführung eines Minikreisverkehrsplatz soll eine Verstetigung des Kfz-Verkehrs erreicht werden. Im Bereich der Hofstraße, Untermainanlage bis zur Neuen Mainzer Straße wird es eine Straßendeckensanierung mit Erneuerung der Fernwärmeleitung und Beleuchtungsleitung geben. Daneben wird der Radweg sowie die Verkehrszeichenanlage erneuert Im Cheruskerweg von der Einmündung in den Cimbernweg bis zum Teutonenweg erfolgt ein Straßenneubau mit Kanalbau, Wasser-, Strom- und Kommunikationsleitungen. Entsprechende lärmmindernde Straßendeckschichten werden berücksichtigt. Im Bereich Osthafenplatz erfolgt die Grunderneuerung der Fahrbahn im Abschnitt Hanauer Landstraße - Mayfarthstraße. Entsprechende lärmmindernde Straßendeckschichten werden berücksichtigt. Es erfolgt ein Umbau mit grundhafter Sanierung mit lärmoptimiertem Deckenbelag der Straße Am Dornbusch, mit Fahrbahn und Seitenräumen. Es erfolgt ein Umbau mit teilweiser grundhafte Erneuerung der Fahrbahn sowie die barrierefreie Umgestaltung der Straßenbahnhaltestellen Textorstraße und Brücken-/Textorstraße. Entsprechende lärmmindernde Straßendeckschichten werden berücksichtigt. Grundhafte Erneuerung inkl. Umbau des Knotens Dreieichstraße/ Willemerstraße. Entsprechende lärmmindernde Straßendeckschichten werden berücksichtigt. Grundhafte Erneuerung zwischen Höllbergstraße und Am Höhenblick inkl. Mini-KVP am Schwalbenschwanz. Entsprechende lärmmindernde Straßendeckschichten werden berücksichtigt. An der Friedberger Warte in der ehem. Verbindung zur Friedberger Land- – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main Nr. Straße ßenbau, ehem. Verbindung Friedberger Landstraße 273 Abschnitt von Abschnitt bis 414 Alt-Ginnheim Alt-Ginnheim Hs. 10 Ginnheimer Hohl Hs. 2 415 Berkersheimer Weg Azaleenweg Homburger Landstraße 416 Knotenpunkt Hanauer Landstraße / Intzestraße Hanauer Landstraße / Intzestraße 417 Radroute 3, Teil 4 Konstablerwache 418 Grunderneuerung von Straßen im Industriehof: Rosittener Straße 419 Hausener Weg 420 Große Friedberger Straße 421 Schäfflestraße 422 Frankenalle 2. BA 423 Reineckstraße, Konstablerwache / Fahrgasse <-> Zoo Maßnahme straße; erfolgt eine straßenbauliche Grunderneuerung. Entsprechende lärmmindernde Straßendeckschichten werden berücksichtigt. Im Bereich der Straße Alt-Ginnheim erfolgt eine Grunderneuerung der Fahrbahn und der Gehwege in den Abschnitten; Alt-Ginnheim Hs. 2 - Hs. 10 und den südl. Gehweg in Ginnheimer Hohl bis Hs. 2. Entsprechende lärmmindernde Straßendeckschichten werden berücksichtigt. Im Berkersheimer Weg erfolgen die grundhafte Erneuerung von Fahrbahn und Seitenräumen sowie die Anlage von Schutzstreifen für den Radverkehr. Damit soll neben der lärmmindernden Straßendeckensanierung für eine Erhöhung des Radverkehrs gesorgt werden Durch die Umgestaltung und Grunderneuerung des Knotenpunktes Hanauer Landstraße / Intzestraße / Leibrandstraße; Leibrandstraße Grunderneuerung Hanauer Landstraße - Ferdinand-Happ-Str soll durch entsprechenden lärmmindernde Straßendeckschichten für eine Lärmminderung gesorgt werden. Durch die Weiterführung der Radroute 3 in Richtung Zoo soll für eine Erhöhung des Radverkehrs gesorgt werden Bei der Grunderneuerung von Straßen im Industriehof soll für eine Lärmminderung gesorgt werden. Ludwig-Landmann-Straße Hausener Obergasse Bei Umbau bzw. Ausbau des Hausener Wegs zwischen Ludwig-LandmannStraße und Hausener Obergasse soll für eine Lärmminderung gesorgt werden. Durch die grundhafte Erneuerung von Fahrbahn und Seitenräumen im Bereich Große Friedberger Straße soll für eine Lärmminderung gesorgt werden. Durch die grundhafte Erneuerung von Fahrbahn und Seitenräumen im Bereich Schäfflestraße soll für eine Lärmminderung gesorgt werden. Durch die Umgestaltung des Grünzugs einschließlich der Knotenpunkte im Streckenverlauf soll zum einen optisch zur Verlangsamung des Kfz-Verkehrs und damit zur Lärmminderung beigetragen werden. Im Bereich Reineckstraße, Konstablerwache / Fahrgasse soll durch eine Grunderneuerung der Straße und des Gehweges für eine Lärmminderung – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Frankfurt am Main Nr. 424 435 Straße Anfang/Ende Fahrgasse/ An der Stauffenmauer Königsteiner Straße 274 Abschnitt von BAB A 66 Abschnitt bis Dahlbergkreisel Maßnahme und die Erhöhung des Fußgängerverkehrs gesorgt werden. Durch die grundhafte Erneuerung von Fahrbahn und Seitenräumen soll für eine Lärmminderung gesorgt werden. Tempolimit 30 km/h :Die Anordnung verkehrsbeschränkender Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm bedarf nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) der Zustimmung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL). Diese Zustimmung ist auf Regierungspräsidium Darmstadt delegiert; dieses hat seine Zustimmung unter Auflagen am 30.12.2014 erteilt. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Offenbach 6 275 Der Ballungsraum Offenbach 6.1 Die Lärmkartierung für den Ballungsraum Offenbach Die Grundlage für die Lärmaktionsplanung für den Ballungsraum Offenbach ist die strategische Lärmkartierung Hessen 2012. Die Ermittlung der vom Straßenverkehr ausgehenden Lärmimmissionen erfolgt in Deutschland generell durch Berechnung anhand von EDV-gestützten Modellen. Als wissenschaftlich anerkannt gilt, dass mit der Berechnung der Lärmpegel die Immissionen tendenziell überschätzt werden; Lärmmessungen führen in aller Regel zu niedrigeren Immissionswerten. Für die Beschreibung und Bewertung von Verkehrslärm werden seit Einführung der Umgebungslärmrichtlinie europaweit einheitlich die Lärmindizes LDEN und LNight verwendet. Der Lärmindex LDEN spiegelt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24 Stunden) wider. Er berücksichtigt die Lärmbelastung am Tag (day, 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr), am Abend (evening, 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und in der Nacht (night, 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr), wobei für den Abend ein Zuschlag von 5 dB (A) und für die Nacht ein Zuschlag von 10 dB (A) erteilt wird, um die höhere Störwirkung in diesen Zeitabschnitten zu berücksichtigen. Der Lärmindex LNight spiegelt die Lärmbelastung für die Nacht wider. Er liegt bei Straßen in der Regel unter dem Wert des LDEN. Die Lärmindizes werden ausschließlich in einer Höhe von 4 m über Grund bestimmt. Die Lärmbelastung wird vor allem durch folgende Einflussgrößen bestimmt: • die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke (DTV), • den Lkw-Anteil, • die Straßenoberflächenbeschaffenheit, • die Geschwindigkeit der Pkw und Lkw, • Steigungen und Gefälle. Die DTV-Werte und der Lkw-Anteil werden durch Zählung der Fahrzeuge (automatisiert oder manuell), in der Regel alle 5 Jahre im Rahmen von Verkehrszählungen ermittelt. Andererseits spielen auch das Gelände und abschirmende Hindernisse (Lärmschutzbauwerke und Gebäude) bei der Ausbreitung des Schalls eine Rolle. Für den Ballungsraum Offenbach beinhaltet das kartierte Straßennetz sämtliche Straßen ab einem DTV von ca. 3.000 Kfz/24 h und teilweise, je nach Verfügbarkeit, auch Straßenabschnitte mit deutlich niedrigerer Verkehrsbelastung. Das gesamte Netz erstreckt sich über insgesamt rund 100 Straßenkilometer (vgl. Abbildung 58). – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Offenbach 276 Abbildung 58: Kartiertes Hauptverkehrsstraßennetz im Ballungsraum Offenbach (© GeoBasis-DE / BKG 2015) Entlang der kartierten Straßen-(abschnitte) wurden die Lärmberechnungen durchgeführt. Das Ergebnis der Berechnungen stellen Lärmkarten dar, in denen die örtliche Belastungssituation grafisch dargestellt wird. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Offenbach 277 Abbildung 59: Lärmkartierung Hessen 2012, Ballungsraum Offenbach Gesamttagespegel (24 h) LDEN Die Ergebnisse der Lärmkartierung und die entsprechenden (elektronisch vergrößerbaren) Lärmkarten können auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (http://laerm.hessen.de) eingesehen werden. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Offenbach 278 Weitere Hintergrundinformationen zur Lärmkartierung Hessen 2012 können dem unter oben genannter Adresse veröffentlichten Abschlussbericht [Stapelfeldt 2012] entnommen werden. Aufgrund der bei den Lärmkartierungen Hessen 2007 und 2012 zugrunde gelegten variierenden Modelldaten, die jeweils nach den Vorgaben die EU-Umgebungslärm-Richtlinie zulässig waren, ist ein direkter Vergleich der Ergebnisse aus beiden Lärmkartierungen im Sinne einer Vorher/Nachher-Betrachtung nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. 6.2 Die Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Offenbach 6.2.1 Vorgehensweise In den Ballungsräumen wurden bei der Kartierung alle Straßen mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von mehr als 3.000 Kfz/24 h berücksichtigt. Aufgrund der daraus resultierenden sehr hohen Anzahl an Lärmproblemen und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen können die für den übrigen Regierungsbezirk Darmstadt abgeleiteten Kriterien (vgl. Kapitel 2.5) in den Ballungsräumen nicht ausschließlich herangezogen werden. Vielmehr bedarf es in den Ballungsräumen einer weitergehenden Gewichtung und Bewertung der betroffenen Straßenabschnitte, die eine Priorisierung verschiedener Straßen zulässt. Für die Priorisierung der verschiedenen Straßenabschnitte wird eine Gewichtung über die Bildung einer sogenannten Lärmkennziffer (LKZ) durchgeführt: LKZ = Summe [Betroffenei*(Fassadenpegeli-Schwellenwert)]/100 m. Die LKZ führt die Lärmbelastung in dem jeweiligen Straßenabschnitt und die Anzahl der dort betroffenen Anwohner zusammen; je mehr Menschen von hohen Immissionspegeln betroffen sind, desto größer ist ihr Wert. Über eine Normierung auf 100 m Straßenlänge werden zusätzlich verschieden lange Straßenabschnitte direkt miteinander vergleichbar gemacht. Als Schwellenwerte werden die gesundheitlich relevanten Werte mit LDEN=65 dB (A) bzw. LNight=55 dB (A) herangezogen. Betroffene unterhalb dieser Schwelle werden bei der Bildung der LKZ nicht berücksichtigt. Die Lärmkennziffer stellt einen Vergleichsmaßstab dar, der lediglich relative Aussagen über die Lärmbelastung verschiedener Straßenzüge ermöglicht. Lärmschwerpunkte, für die im Rahmen der Lärmaktionsplanung Minderungsmaßnahmen konzipiert werden, werden über die Höhe der Lärmkennziffer festgelegt. D. h., es sollen Lärmminderungsmaßnahmen prinzipiell dort mit hoher Priorität angegangen werden, wo hohe Immissionspegel mit einer hohen Einwohnerdichte zusammentreffen. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Offenbach 279 6.2.2 Die Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Offenbach Der Ballungsraum Offenbach zählt zu den am meisten von Straßenverkehrslärm belasteten Gebieten in Südhessen. Im Ballungsraum Offenbach ist die in Tabelle 133 angegebene Anzahl an Menschen von Straßenverkehrslärm betroffen. Tabelle 133: Anzahl der betroffenen Bürger/-innen über LDEN und LNight im Ballungsraum Offenbach dB (A) über 50 55 60 65 70 75 Summe bis 55 60 65 70 75 Belastete Menschen (nach VBEB) – Straßenlärm* LDEN LNight 9.000 10.600 8.500 8.300 7.400 8.600 800 6.100 0 500 34.100 25.700 * auf 100 Personen gerundet Der im Ballungsraum Offenbach betrachtete Untersuchungsrahmen enthält alle Hauptverkehrsstraßen mit 1.170 Straßenabschnitten und einer Gesamtlänge von ca. 101 km. Anhand der in Kapitel 6.2.1 beschriebenen Vorgehensweise werden alle 1.170 betrachteten Straßenabschnitte einer Bewertung zugeführt, deren Ergebnis in Tabelle 134 zusammengefasst dargestellt ist. Tabelle 134: Lärmkennziffer und Anzahl der Straßenabschnitte in Offenbach Tag LKZ <100 100-199,9 200-299,9 300-399,9 >400 Anzahl der Abschnitte Nacht Anzahl der Abschnitte Anteil in % 818 119 85 51 97 70 10 7 4 8 Anteil in % 788 111 94 53 124 67 9 8 5 11 Die grafische, straßenabschnittweise Darstellung der LKZ Tag bzw. Nacht kann der Abbildung 60 und Abbildung 61 entnommen werden. Hinweis: Ein Vergleich der Ergebnisse der strategischen Lärmkartierungen Hessen 2007 und 2012 ist nur sehr eingeschränkt möglich. Zum einen werden in der aktuellen Kartierung nur Betroffenheiten oberhalb von LDEN = 55 dB (A) erfasst, wodurch die Gesamtzahl der Betroffenen im Vergleich zu 2007 deutlich abweicht. Zum anderen unterscheiden sich die den beiden Kartierungen zugrundeliegenden Modelle (abweichende Eingangsdaten und Software, aber gleiches Berechnungsverfahren). Aufgrund unterschiedlich gewählter – aber im Rahmen der Vorgaben zulässiger – Eingangsparameter kommt es zu Abweichungen sowohl bei den Lärmkarten als auch den ausgewiesenen Belastetenzahlen. Diese Abweichungen übertragen sich ebenfalls auf Auswertungsmethoden wie z.B. der Lärmkenn– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Offenbach 280 ziffer; auch hier ist ein Vergleich zwischen 2007 und 2012 sinnvoll nur sehr eingeschränkt möglich. Abbildung 60: Darstellung Lärmkennziffer gesamter Tag (LKZ LDEN) je Straßenabschnitt für den Ballungsraum Offenbach (© GeoBasis-DE / BKG 2015) 29 29 Aufgrund z. T. abweichender Skaleneinteilung sind Darstellungen der LKZ für die verschiedenen Ballungsräume nur bedingt miteinander vergleichbar. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Offenbach 281 Abbildung 61: Darstellung Lärmkennziffer Nacht (LKZ LNight) je Straßenabschnitt für den Ballungsraum Offenbach (© GeoBasis-DE / BKG 2015) 30 6.3 Die Mitwirkung der Stadt Offenbach und der Öffentlichkeit Die Mitwirkung der Stadt Offenbach erfolgt im direkten Kontakt mit den betroffenen Fachämtern der Stadt Offenbach. § 47 d Abs. 3 BImSchG fordert eine Öffentlichkeitsbeteiligung, welche in ihrer Ausgestaltung rechtlich nicht näher festgelegt ist. In Anlehnung an Art. 8 Abs. 7 der EG-Richtlinie ist 30 Aufgrund z. T. abweichender Skaleneinteilung sind Darstellungen der LKZ für die verschiedenen Ballungsräume nur bedingt miteinander vergleichbar. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Offenbach 282 eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gefordert, die sich auch auf die Ausarbeitungsphase von Lärmaktionsplänen bezieht und nicht lediglich einer Offenlegung des fertigen Entwurfs eines Plans gleichkommt. Des Weiteren ist die Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Daraus folgt das Erfordernis von zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen. In der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten die Bürgerinnen und Bürger nach der Veröffentlichung der Lärmkartierung und zum Beginn der Lärmminderungsplanung die Gelegenheit, durch schriftliche Vorschläge und Anregungen für Lärmminderungsmaßnahmen an der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Bekanntmachung über die erste Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 01.04.2013 im Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz. 14/2013 S. 478) und auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt. In sämtlichen Bekanntmachungen wurde auf die auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) veröffentlichte Lärmkartierung sowie auf die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen im Bereich Straße für den Ballungsraum Offenbach einzureichen, hingewiesen. Für den Ballungsraum Offenbach gingen 9 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern beim Regierungspräsidium Darmstadt ein. Die Behandlung der Stellungnahmen kann anonymisiert in Kapitel 6.4 sowie in ergänzend hierzu in tabellarischer Form im Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung“ nachverfolgt werden. 6.4 Die Maßnahmenplanung für den Ballungsraum Offenbach Die Stadt Offenbach am Main hat in der Vergangenheit ein Luftreinhalte/Lärmminderungskonzept [Stadt Offenbach 2015] erarbeitet, das eine integrierte Betrachtung von Lärm- und Schadstoffminderung zum Ziel hat. Bestandteil des Luftreinhalte/Lärmminderungskonzepts sind u. a folgende lärmrelevanten Maßnahmen: • Lkw-Durchfahrtverbot in der Mainstraße, • Lkw-Routenkonzept, • flächendeckende Tempo 30-Zonen und verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche, • Förderung des Radverkehrs, • Parkleitsystem (Verkehrsreduzierung in der Innenstadt) und • Steigerung der Attraktivität des ÖPNV. Im Folgenden wird in tabellarischer Form der Umsetzungsstand und weitere Planungsschritte bzgl. der lärmrelevanten Maßnahmen des Luftreinhalte/Lärmminderungskonzeptes der Stadt Offenbach [Stadt Offenbach 2015] wiedergegeben. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Offenbach 283 Tabelle 135: Umsetzungsstand der lärmrelevanten Maßnahmen des Luftreinhalte-/ Lärmminderungskonzeptes der Stadt Offenbach [Stadt Offenbach 2015] Maßnahme Umsetzungsstatus: A 661: Deckenerneuerung Nach Aussage von Hessen Mobil (Juni 2013) ist in den nächsten fünf Jahren keine Deckenerneuerung der A 661 geplant Fahrbahnsanierung Untere Grenzstraße Für eine wirksame Verbesserung der Lärmsituation infolge des Straßenverkehrs ist ein Gesamtumbau der Unteren Grenzstraße bei Verwendung einer geeigneten Asphaltdeckschicht zwischen Bieberer Straße und Mühlheimer Straße erforderlich. Die Stadt Offenbach wird diese Maßnahme im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten in die Fortschreibung des Investitionsprogramms ab 2017 aufnehmen. Tempo 30 km/h nachts: Sprendlinger Landstraße , Rathenaustraße, Kaiserstraße Die Verkehrsplanung wertet die Erfahrungen der Pilotprojekte Darmstadt, Frankfurt am Main und Mainz aus. Eine erste Wirkungsabschätzung des RP Darmstadt hat gezeigt, dass Pegelreduktionen nachts von über 3 dB (A) erreicht werden können (s. Lärmaktionsplan 1. Stufe S. 168). Die Pilotprojekte werden auf ihre Übertragbarkeit auf den Streckenzug „Sprendlinger Landstraße – Rathenaustraße – Kaiserstraße“ hin überprüft. Daraufhin wird vorbehaltlich der straßenverkehrsbehördlichen Genehmigung und der Finanzierung ein Pilotversuch vorgesehen, der entsprechend evaluiert wird. Für die ggf. zu ergreifenden Maßnahmen für die Sprendlinger Landstraße, die Rathenaustraße und die Kaiserstraße müssen die entsprechenden Genehmigungen bei der zuständigen Landesbehörde eingeholt werden. Tempolimit 40 nachts südlicher Ring Die Maßnahme wird zurückgestellt, bis eine Evaluation des Pilotversuchs Tempo 30 km/h nachts in der Sprendlinger Landstraße, der Rathenaustraße oder der Kaiserstraße erfolgt ist. km/h 31 Aus dem Luftreinhalte- und Lärmminderungskonzept der Stadt Offenbach und dem Luftreinhalteplan Teilplan Offenbach (November 2014): Lkw-Durchfahrtsverbot Mainstraße Nach einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Maindeichsanierung (DS I (A) 695) aus 2011 sind verkehrsberuhigende Maßnahmen zur Senkung der Lärm- und Luftbelastung umzusetzen: Erste Maßnahme: Es wurde bereits die Neugestaltung des Knotenpunktes Mainstraße-Schloßstraße umgesetzt, die sowohl die Umgestaltung des Straßenraums mit reduzierter durchgehender Fahrstreifenanzahl wie auch ein neues Signalisierungskonzept beinhaltete. Der dadurch reduzierte Verkehrsraum für den Kfz-Verkehr und die höhere Priorität der signalgesichert querenden Fußgänger und Radfahrer führt zu einer reduzierten mittleren Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs und damit zu einer Lärmminderung. Zweite Maßnahme: Die Einrichtung von Tempo 30 zwischen Kaiserstraße und Arthur-Zitscher-Straße mit entsprechender Anpassung der Lichtsignalkoordinierung ist beabsichtigt. Es werden die Wirkungen modellgestützt analysiert, danach erfolgt eine Umsetzung innerhalb des möglichen Finanzrahmens. Dritte Maßnahme: Es wird eine Deckenerneuerung in der Investitionspla- 31 Anmerkung: Die obere Straßenverkehrsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt weist darauf hin, dass eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich um mindestens 20 km/h zu erfolgen habe. Ausgehend von einer innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h wären im Falle einer gewünschten Geschwindigkeitsreduktion demzufolge 30 km/h anzustreben. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Offenbach Maßnahme 284 Umsetzungsstatus: nung ab 2020 vorgesehen. Vierte Maßnahme: Für die Mainstraße zwischen A.-Zitscher-Str. u. Kaiserstr. wird in 2015 als Maßnahme des Luftreinhalteplanes für die Stadt Offenbach ein nächtliches Lkw-Durchfahrtsverbot eingerichtet. Lkw-Routenkonzept Flächendeckende 30-Zonen Das Lkw-Routenkonzept wird im Rahmen der Fortschreibung des Verkehrsmanagementplans 2015 erarbeitet. Tempo- In der Stadt Offenbach ist das Konzept der flächendeckenden Tempo-30Zonen mit etwa 20 solcher Zonen mittlerweile vollständig umgesetzt. Im November 2010 ist die letzte Tempo-30-Zone im Nordend umgesetzt worden. Ge- Die derzeitigen Planungen für die Umgestaltung des Marktplatzes sehen verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche vor. Der Umbau des Marktplatzes ist für 2016/2017 beabsichtigt. Zweirichtungsverkehr Kaiserstraße / Bismarckstraße Die Einrichtung des Zweirichtungsverkehrs in der südlichen Kaiserstraße und in der Bismarckstraße erfolgte 2006/2007. Förderung des Radverkehrs Die Förderung des Radverkehrs besteht aus der Umsetzung der infrastrukturellen, verkehrlichen und organisatorischen Maßnahmen des Radverkehrskonzepts als Teilkonzept des Verkehrsmanagementplans. Folgende Projekte sind bereits umgesetzt worden: Verkehrsberuhigte schäftsbereiche Verbreiterung des Mainuferradwegs im Bereich Schöffenstraße Diese Maßnahme wurde 2011 umgesetzt. eMobil-Station am Offenbacher Marktplatz 2011 wurde eine Verleihstation mit 2 e-Autos und 15 Pedelecs in beleuchteten Fahrradboxen inkl. Ladevorrichtung an der Berliner Straße – Ecke Schloßstraße eingerichtet. Diese Station ist weiter in Betrieb, 2014 waren rund 400 NutzerInnen zu verzeichnen. Freigabe geeigneter Busspuren für den Radverkehr Die Busspuren in der Sprendlinger Landstraße, der Waldstraße und der Kaiserstraße) wurden Anfang 2013 für Radfahrer freigegeben. Freigabe von Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr Das erste Teil Projekt „Nordend“ wurde Anfang 2013 umgesetzt. Das zweite Teilprojekt „Bürgel, Buchhügel, Rosenhöhe“ wurde Ende 2013 mit Fördermitteln aus der Klimaschutzinitiative des Bundes (NKI) umgesetzt. Folgende Maßnahmen sind in der Umsetzung: Radverkehrswegweisung mit begleitenden baulichen Maßnahmen In 2014 erfolgte die Bewilligung der Fördermittel aus der Klimaschutzinitiative des Bundes (NKI). Der Projektbeschluss wurde ergänzt u. bestätigt. Die Umsetzung ist für 2015 geplant. Freigabe von Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr In 2014 erfolgte die Bewilligung der Fördermittel aus der Klimaschutzinitiative des Bundes (NKI). Der Projektbeschluss wurde ergänzt u. bestätigt. Die Umsetzung ist für 2015/2016 geplant. Folgende Maßnahmen sind in Planung: Radverkehrsanlagen Bieberer Straße Diese Maßnahme aus dem Radverkehrskonzept hat zum Ziel, dass alle – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Offenbach Maßnahme 285 Umsetzungsstatus: Hauptverkehrsstraßen, die Teil des Radverkehrsnetzes sind, mit Radverkehrsanlagen ausgestattet werden, um eine ausreichende Sicherheit und Qualität im Radverkehr sicherzustellen. Die Umsetzung ist für 2016 vorbehaltlich der Finanzierungssicherheit und der Vorlage eines Stadtverordnetenbeschlusses vorgesehen. Radverkehrsanlagen Bremer und Hamburger Straße Diese Maßnahme aus dem Radverkehrskonzept hat zum Ziel, dass alle Hauptverkehrsstraßen, die Teil des Radverkehrsnetzes sind, mit Radverkehrsanlagen ausgestattet werden, um eine ausreichende Sicherheit und Qualität im Radverkehr sicherzustellen. Die Umsetzung ist für 2017 vorbehaltlich der Finanzierungssicherheit und der Vorlage eines Stadtverordnetenbeschlusses vorgesehen. Radverkehrsanlagen Bürgel/Rumpenheim Diese Maßnahme stellt ein Radverkehrsführungskonzept für die Ortsteile Bürgel und Rumpenheim dar. Insbesondere nach Umsetzung des Mainzer Rings und einer Entlastung der Ortskerne in Bürgel und Rumpenheim ergeben sich hier neue Möglichkeiten für eine Integration des Radverkehrs. Die Umsetzung ist ab 2016 vorbehaltlich der Finanzierungssicherheit und der Vorlage eines Stadtverordnetenbeschlusses vorgesehen. „Runder Tisch Radverkehr“ Unter diesem Titel wurde 2013 ein Arbeitskreis initiiert, der sich unter verkehrsplanerischer Moderation mit der konzeptionellen Radverkehrsplanung beschäftigen und auf entsprechend breiter Basis die Umsetzung begleiten soll Fachlicher und überregionaler Austausch Mit der Radverkehrsplanung befasste Mitarbeiter der Stadtverwaltung nehmen zum Erfahrungsaustausch und zur Netzwerkpflege an bundesweiten Tagungen und Konferenzen zum Thema Radverkehr teil. Dazu gehört auch der Besuch von Fortbildungen und Seminaren der bundesweit etablierten Fahrradakademie des Deutschen Instituts für Urbanistik. Maßnahmen des Mobilitätsmanagements Aus dem Klimaschutzkonzept gibt es einen Maßnahmenkatalog der Maßnahmen im Mobilitätsmanagement umfasst wie z.B. „Radverkehr – Service und Marketing“. Seit 2013 plant eine Arbeitsgemeinschaft „Service und Marketing“ konkrete Maßnahmen u. setzt diese um. Dazu gehören u. a. die Veröffentlichung des Fahrradstadtplanes Offenbach und das Angebot eines jährlich statt findenden kostenlosen Fahrradkurses für Frauen. Mit öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen zum Thema Radverkehr wie „Stadtradeln“ und dem jährlich stattfindenden „Sattelfest des Karree Offenbach“ sowie gemeinsamen Aktionen mit der Jugendverkehrsschule wird der Radverkehr den Offenbacher BürgerInnen als Alternative zum Kfz-Verkehr näher gebracht mit dem Ziel, den Anteil emissionsarmer Verkehrsmittelnutzung zu erhöhen. Im Februar 2015 findet ein Workshop statt bei dem weitere Akteure eingeladen werden, gemeinsam mit der AG Radverkehrsförderung, Service und Marketing zusätzliche Projektideen zu entwickeln u. umzusetzen. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Offenbach Maßnahme 286 Umsetzungsstatus: Als Gesellschafter der ivm-GmbH ist Offenbach an Projekten wie dem Radroutenplaner Hessen und der Meldeplattform Radverkehr und deren aktiver Weiterentwicklung beteiligt. Details siehe bei den Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs bzw. zu den Maßnahmen des schulischen Mobilitätsmanagements. Parkleitsystem Das Parkleitsystem wurde im Jahr 2013 eingeführt mit dem Ziel, den Parksuchverkehr zu reduzieren. Steigerung der Attraktivität des ÖPNV Diverse Maßnahmen wurden ergriffen: • Maßnahmen der e-Mobilität: die bestehende Mobilitätsstation mit 15 Pedelecs und 2 e-Autos am Marktplatz ist weiter in Betrieb, 2014 waren rund 400 Nutzer zu verzeichnen. • Intermodalität der Verkehrsmittel in Offenbach gestärkt (siehe oben eMobil-Station), Buchbarkeit aller Verleihfahrzeuge über Handy und Internet. • Marketingmaßnahmen: z. B. kostenlose Nutzung Bus & Bahn in OF für eine Woche mit dem „Einsteigerticket“, Neubürgerticket: kostenlose Nutzung von Bus & Bahn in OF für eine Woche als Neubürger der Stadt • Komprimierung der ÖPNV-Informationen: eine Internetseite • Mobilisierung neuer Zielgruppen: Anschreiben an alle Grundschulen und Eltern der zukünftigen Schüler der weiterführenden Schulen zur Info über die CleverCard, Anpassung der jährlichen Kundenbefragung von NiO und der OVB, Seniorenschulungen, Steigerung der Bekanntheit der Mobilitätszentrale durch Gewinnspiel • Buslinie 108 zur Erschließung des Hafens Mobilitätsmanagement in Betrieben und Unternehmen Aufgabenschwerpunkte sind: • Information, Weiterbildung und Beratung zu mobilitätsrelevanten Themen • Fachliche und methodische Beratung bei der Entwicklung eines individuellen Mobilitätsmanagements für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen z. B. bei Reduzierung der Parkraumnachfrage, der Einführung eines Job-Tickets, der Förderung von Fahrgemeinschaften, der Stärkung des Fuß- und Radverkehrs oder der Optimierung der betrieblichen Verkehrswege • Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung von Mobilitätsbeauftragten in den Unternehmen und Betrieben • Vermittlung von relevanten Kontakten für den informellen Austausch und für Kooperationen zwischen den Unternehmen zum Thema Mobilitätsmanagement • Koordination von Aktivitäten zu betrieblichem Mobilitätsmanagement zwischen Unternehmen und Kommunen Mobilitätsmanagement Kitas und Schulen Aktuell werden folgende Projekte und Aktionen durchgeführt: • Arbeitskreis zum Mobilitätsmanagement an Kitas u. Schulen • Fortbildung „Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung“ für Lehrkräfte an Grund- und weiterführenden Schulen, durchgeführt April 2013 und Mai 2014 • Durchführung autofreier Tage an der Ernst-Reuter-Schule: Frühling 2012 und Frühling 2013 • Durchführung von 2 Projekttagen an der Ernst-Reuter-Schule (1x 2. Klas- in – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Offenbach Maßnahme Umsetzungsstatus: • • • • Beschwerdemanagement 287 se und 1x 6. Klasse) zum Thema „Schulweg ohne Auto“, Juni 2013 Schüler-Radroutenplaner, gemeinsames Projekt mit der ivm GmbH umgesetzt, mit allen weiterführenden Schulen Offenbachs, Koordination über Arbeitskreis / Das Schülerradroutennetz der Stadt Offenbach am Main umfasst 82,3 km Wegstrecke. Das Projekt Schülerradroutenplaner wurde im Rahmen des nationalen Radverkehrsplans durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert und hat Pilotcharakter für die gesamte Bundesrepublik Kooperation mit einer Pilotschule (Grundschule Buchhügel) seit Ende 2013: - Durchführung der 5. Klimaschutzkonferenz an der Grundschule Buchhügel „Mobilitätstag rund ums Rad“ - Begleitung der und Vorbereitung auf die Fahrradprüfung 2015 Durchführung der Kindermeilenkampagne 2014 des Klimabündnisses für die Grundschulen, Kindergärten und Sportvereine in Offenbach (ab 2014 jährliche Aktion). 2015 wird eine Broschüre für Schulen, Kitas, Eltern und Partner über das Mobilitätsmanagement und die Angebote der Stadt Offenbach erstellt. Das in der Lärmaktionsplanung 2010 erwähnte Beschwerdemanagement ist in ein zentrales EDV-gestütztes Beschwerdemanagement der Stadt Offenbach integriert worden. Mittels einer Datenbank sind die Bereiche Lärm Gaststätten, Lärm Gewerbe, Lärm Laubbläser, Lärm privat, Lärm Veranstaltungen, Lärm durch Baustellen/Gleisarbeiten und Lärm durch regulären Betrieb vollständig statistisch auswertbar. Die Lärmquellen können außerdem georeferenziert mit einem Luftbild unterlegt im Stadtplan dargestellt werden. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Wiesbaden 7 288 Der Ballungsraum Wiesbaden 7.1 Die Lärmkartierung für den Ballungsraum Wiesbaden Die Grundlage für die Lärmaktionsplanung für den Ballungsraum Wiesbaden ist die strategische Lärmkartierung Hessen 2012. Die Ermittlung der vom Straßenverkehr ausgehenden Lärmimmissionen erfolgt in Deutschland generell durch Berechnung anhand von EDV-gestützten Modellen. Als wissenschaftlich anerkannt gilt, dass mit der Berechnung der Lärmpegel die Immissionen tendenziell überschätzt werden; Lärmmessungen führen in aller Regel zu niedrigeren Immissionswerten. Für die Beschreibung und Bewertung von Verkehrslärm werden seit Einführung der Umgebungslärmrichtlinie europaweit einheitlich die Lärmindizes LDEN und LNight verwendet. Der Lärmindex LDEN spiegelt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24 Stunden) wider. Er berücksichtigt die Lärmbelastung am Tag (day, 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr), am Abend (evening, 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und in der Nacht (night, 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr), wobei für den Abend ein Zuschlag von 5 dB (A) und für die Nacht ein Zuschlag von 10 dB (A) erteilt wird, um die höhere Störwirkung in diesen Zeitabschnitten zu berücksichtigen. Der Lärmindex LNight spiegelt die Lärmbelastung für die Nacht wider. Er liegt bei Straßen in der Regel unter dem Wert des LDEN. Die Lärmindizes werden ausschließlich in einer Höhe von 4 m über Grund bestimmt. Die Lärmbelastung wird vor allem durch folgende Einflussgrößen bestimmt: • die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke (DTV), • den Lkw-Anteil, • die Straßenoberflächenbeschaffenheit, • die Geschwindigkeit der Pkw und Lkw, • Steigungen und Gefälle. Andererseits spielen auch das Gelände und abschirmende Hindernisse (Lärmschutzbauwerke und Gebäude) bei der Ausbreitung des Schalls eine Rolle. Für den Ballungsraum Wiesbaden beinhaltet das kartierte Straßennetz sämtliche Straßen ab einem DTV von ca. 3.000 Kfz/24 h und teilweise, je nach Verfügbarkeit, auch Straßenabschnitte mit niedrigerer Verkehrsbelastung. Das gesamte erfasste Netz erstreckt sich über insgesamt knapp 310 Straßenkilometer (vgl. Abbildung 62). – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Wiesbaden 289 Abbildung 62: Kartiertes Hauptverkehrsstraßennetz im Ballungsraum Wiesbaden (© GeoBasis-DE / BKG 2015) Entlang der kartierten Straßen-(abschnitte) wurden die Lärmberechnungen durchgeführt. Das Ergebnis der Berechnungen stellen Lärmkarten dar, in denen die örtliche Belastungssituation grafisch dargestellt wird. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Wiesbaden 290 Abbildung 63: Lärmkartierung Hessen 2012, Ballungsraum Wiesbaden Gesamttagespegel (24 h) LDEN Die Ergebnisse der Lärmkartierung mit den entsprechenden (elektronisch vergrößerbaren) Lärmkarten können auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (http://laerm.hessen.de) eingesehen werden. Weitere Hintergrundinformationen zur Lärmkartierung Hessen 2012 können dem unter oben genannter Adresse veröffentlichten Abschlussbericht [Stapelfeldt 2012] entnommen werden. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Wiesbaden 291 Aufgrund der bei den Lärmkartierungen Hessen 2007 und 2012 zugrunde gelegten variierenden Modelldaten, die jeweils nach den Vorgaben die EU-Umgebungslärm-Richtlinie zulässig waren, ist ein direkter Vergleich der Ergebnisse aus beiden Lärmkartierungen im Sinne einer Vorher/Nachher-Betrachtung nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. 7.2 Die Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Wiesbaden 7.2.1 Vorgehensweise In den Ballungsräumen wurden bei der Kartierung alle Straßen mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von mehr als 3.000 Kfz/24 h berücksichtigt. Aufgrund der daraus resultierenden sehr hohen Anzahl an Lärmproblemen und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen können die für den übrigen Regierungsbezirk Darmstadt abgeleiteten Kriterien (vgl. Kapitel 2.5) in den Ballungsräumen nicht ausschließlich herangezogen werden. Vielmehr bedarf es in den Ballungsräumen einer weitergehenden Gewichtung und Bewertung der betroffenen Straßenabschnitte, die eine Priorisierung verschiedener Straßen zulässt. Für die Priorisierung der verschiedenen Straßenabschnitte wird eine Gewichtung über die Bildung einer sogenannten Lärmkennziffer (LKZ) durchgeführt: LKZ = Summe [Betroffenei*(Fassadenpegeli-Schwellenwert)]/100 m. Die LKZ führt die Lärmbelastung in dem jeweiligen Straßenabschnitt und die Anzahl der dort betroffenen Anwohner zusammen; je mehr Menschen von hohen Immissionspegeln betroffen sind, desto größer ist ihr Wert. Über eine Normierung auf 100 m Straßenlänge werden zusätzlich verschieden lange Straßenabschnitte direkt miteinander vergleichbar gemacht. Als Schwellenwerte werden die gesundheitlich relevanten Werte mit LDEN=65 dB (A) bzw. LNight=55 dB (A) herangezogen. Betroffene unterhalb dieser Schwelle werden bei der Bildung der LKZ nicht berücksichtigt. Die Lärmkennziffer stellt einen Vergleichsmaßstab dar, der lediglich relative Aussagen über die Lärmbelastung verschiedener Straßenzüge ermöglicht. Lärmschwerpunkte, für die im Rahmen der Lärmaktionsplanung Minderungsmaßnahmen konzipiert werden, werden über die Höhe der Lärmkennziffer festgelegt. D.h., es sollen Lärmminderungsmaßnahmen prinzipiell dort mit hoher Priorität angegangen werden, wo hohe Immissionspegel mit einer hohen Einwohnerdichte zusammentreffen. 7.2.2 Die Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse für den Ballungsraum Wiesbaden Der Ballungsraum Wiesbaden zählt zu den am meisten von Straßenverkehrslärm belasteten Gebieten in Südhessen. Im Ballungsraum Wiesbaden ist gemäß Lärmkartierung Hes– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Wiesbaden 292 sen 2012 die in Tabelle 136 angegebene Anzahl an Menschen von Straßenverkehrslärm betroffen. Tabelle 136: Anzahl der betroffenen Bürger/-innen über LDEN und LNight im Ballungsraum Wiesbaden dB (A) über 50 55 60 65 70 75 Summe bis 55 60 65 70 75 Belastete Menschen (nach VBEB) – Straßenlärm* LDEN LNight 23.700 37.300 17.000 20.600 12.400 16.300 3.700 13.000 200 5.500 92.700 57.000 * auf 100 Personen gerundet Der im Ballungsraum Wiesbaden betrachtete Untersuchungsrahmen enthält alle Hauptverkehrsstraßen mit ca. 3.400 Straßenabschnitten und einer Gesamtlänge von ca. 310 km. Anhand der in Kapitel 7.2.1 beschriebenen Vorgehensweise werden alle 3.400 betrachteten Straßenabschnitte einer Bewertung zugeführt, deren Ergebnis in Tabelle 137 zusammengefasst dargestellt ist. Tabelle 137: Lärmkennziffer und Anzahl der Straßenabschnitte im Ballungsraum Wiesbaden Tag LKZ <100 100-199,9 200-299,9 300-399,9 >400 Anzahl der Abschnitte 2922 251 83 51 105 Nacht Anteil in % 86 7 2 2 3 Anzahl der Abschnitte 2974 225 79 39 95 Anteil in % 87 7 2 1 3 Die grafische, straßenabschnittweise Darstellung der LKZ Tag bzw. Nacht können den Abbildung 64, Abbildung 65, Abbildung 66 und Abbildung 67 entnommen werden. Hinweis: Ein Vergleich der Ergebnisse der strategischen Lärmkartierungen Hessen 2007 und 2012 ist nur sehr eingeschränkt möglich. Zum einen werden in der aktuellen Kartierung nur Betroffenheiten oberhalb von LDEN = 55 dB (A) erfasst, wodurch die Gesamtzahl der Betroffenen im Vergleich zu 2007 deutlich abweicht. Zum anderen unterscheiden sich die den beiden Kartierungen zugrundeliegenden Modelle (abweichende Eingangsdaten und Software, aber gleiches Berechnungsverfahren). Aufgrund unterschiedlich gewählter – aber im Rahmen der Vorgaben zulässiger – Eingangsparameter kommt es zu Abweichungen sowohl bei den Lärmkarten als auch den ausgewiesenen Belastetenzahlen. Diese Abweichungen übertragen sich ebenfalls auf Auswertungsmethoden wie z.B. der Lärmkennziffer; auch hier ist ein Vergleich zwischen 2007 und 2012 sinnvoll nur sehr eingeschränkt möglich. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Wiesbaden 293 Abbildung 64: Darstellung Lärmkennziffer gesamter Tag (LKZ LDEN) je Straßenabschnitt für den gesamten Ballungsraum Wiesbaden (© GeoBasis-DE / BKG 2015) 32 32 Aufgrund z. T. abweichender Skaleneinteilung sind Darstellungen der LKZ für die verschiedenen Ballungsräume nur bedingt miteinander vergleichbar. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Wiesbaden 294 Abbildung 65: Darstellung Lärmkennziffer gesamter Tag (LKZ LDEN) je Straßenabschnitt für den Kernstadtbereich des Ballungsraums Wiesbaden (© GeoBasis-DE / BKG 2015) 33 33 Aufgrund z. T. abweichender Skaleneinteilung sind Darstellungen der LKZ für die verschiedenen Ballungsräume nur bedingt miteinander vergleichbar. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Wiesbaden 295 Abbildung 66: Darstellung Lärmkennziffer Nacht (LKZ LNight) je Straßenabschnitt für den gesamten Ballungsraum Wiesbaden (© GeoBasis-DE / BKG 2015) 34 34 Aufgrund z. T. abweichender Skaleneinteilung sind Darstellungen der LKZ für die verschiedenen Ballungsräume nur bedingt miteinander vergleichbar. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Wiesbaden 296 Abbildung 67: Darstellung Lärmkennziffer Nacht (LKZ LNight) je Straßenabschnitt für den Kernstadtbereich des Ballungsraum Wiesbaden (© GeoBasis-DE / BKG 2015) 35 35 Aufgrund z. T. abweichender Skaleneinteilung sind Darstellungen der LKZ für die verschiedenen Ballungsräume nur bedingt miteinander vergleichbar. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Wiesbaden 297 7.3 Die Mitwirkung der Stadt Wiesbaden und der Öffentlichkeit Die Mitwirkung der Stadt Wiesbaden bei der Aufstellung des Planentwurfes erfolgt im direkten Kontakt mit den betroffenen Fachämtern der Stadt Wiesbaden. § 47 d Abs. 3 BImSchG fordert eine Öffentlichkeitsbeteiligung, welche in ihrer Ausgestaltung rechtlich nicht näher festgelegt ist. In Anlehnung an Art. 8 Abs. 7 der EU-Richtlinie ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gefordert, die sich auch auf die Ausarbeitungsphase von Lärmaktionsplänen bezieht und nicht lediglich einer Offenlegung des fertigen Entwurfs eines Plans gleichkommt. Des Weiteren ist die Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Daraus folgt das Erfordernis von zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen. In der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten die Bürgerinnen und Bürger nach der Veröffentlichung der Lärmkartierung und zum Beginn der Lärmaktionsplanung die Gelegenheit, durch schriftliche Vorschläge und Anregungen für Lärmminderungsmaßnahmen an der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Bekanntmachung über die erste Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 01.04.2013 im Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz. 14/2013 S. 478) und auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt. In sämtlichen Bekanntmachungen wurde auf die auf der Internetseite des Hessisschen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) veröffentlichte Lärmkartierung sowie auf die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen im Bereich Straße für den Ballungsraum Wiesbaden einzureichen, hingewiesen. Die Behandlung der Stellungnahmen kann anonymisiert und zusammengefasst in Kapitel 7.4 sowie ergänzend hierzu in tabellarischer Form im Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung“ nachverfolgt werden. 7.4 Die Maßnahmenplanung für den Ballungsraum Wiesbaden Die Stadt Wiesbaden schlägt vor, folgende Maßnahmen zur weiteren Prüfung in den Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, aufzunehmen: • Ausweitung des Tempolimits nachts auf Grundlage der Ergebnisse der beiden Pilotprojekte der 1. Stufe des Lärmaktionsplans, Teilplan Straßenverkehr sowie der Auswertung vergleichbarer Projekte in anderen Städten. • Fortführung des Projektes „Einbau von lärmoptimiertem Asphalt“, • Einführung eines innerstädtischen Lkw-Durchfahrverbotes für den Durchgangsschwerverkehr, • Weiterentwicklung von gesamtstädtischen Maßnahmen, wie zum Beispiel das städtische Radverkehrswegenetz • Vorbereitende Maßnahmen zur Ausweisung von ruhigen Gebieten. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Wiesbaden 298 7.4.1 Ausweitung des Tempolimits nachts auf Grundlage der Ergebnisse der beiden Pilotprojekte der 1. Stufe des Lärmaktionsplans, Teilplan Straßenverkehr Die Nachtzeit stellt unter dem Aspekt des Lärmschutzes einen besonders sensiblen Zeitraum dar, da der Mensch in dieser Zeit Ruhe und Schlaf zur Erholung finden möchte. Die Herabsetzung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während der Nachtzeit (22-06 Uhr) auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen kann in Fällen von Lärmkonflikten je nach örtlicher Situation eine geeignete Maßnahme zum Schutz der Nachtruhe sein. Ziel von zwei Pilotprojekten während der 1. Stufe des Lärmaktionsplanes war es, punktuell praktische Erfahrungen im Umgang mit einer solchen Lärmminderungsmaßnahme zu sammeln und deren Auswirkungen u.a. auf den Verkehrsablauf von Hauptverkehrsstraßen besser beurteilen zu können. Im Rahmen des zunächst einjährigen Pilotprojektes wurden erste Erfahrungen mit der Umsetzung dieser Maßnahme gewonnen: So wurden vor und während der Pilotphase neben Geschwindigkeitsmessungen auch schalltechnische Untersuchungen durchgeführt, um zu prüfen, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nachts die nach Modell prognostizierte Pegelreduktion von ca. 2-3 dB (A) tatsächlich erbringt. Pilotprojekt: Bereich Poststraße/Venatorstraße (Wi-Bierstadt) Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 nachts hat im Bereich Poststraße/Venatorstraße nicht die gewünschte Lärmminderungswirkung erzielt. Begleitende Lärmmessungen im ersten OG der ehemaligen Ortverwaltung in der Poststraße zeigten Werte, die nur auf eine geringfügige Lärmminderung schließen lassen. Aufgrund der gemessenen Ergebnisse wurde keine Empfehlung an die Straßenverkehrsbehörde ausgesprochen, die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit dauerhaft beizubehalten. Der zuständige Ortsbeirat des Ortsbezirkes Wiesbaden-Bierstadt hatte sich während der Durchführung des Pilotprojektes für die Wegnahme der Beschilderung ausgesprochen, sofern die zu erwartende Lärmreduktion nicht eintrete. Aus diesem Grund wurde die verkehrsbehördliche Anordnung aufgehoben und die Beschilderung abgenommen. Pilotprojekt: Bereich Karl-Lehr-Straße/Reichsapfelstraße (Wi-Schierstein) Die Schallpegelmessungen wurden im 1. OG der Ortsverwaltung Schierstein, Karl-LehrStr. 6 durchgeführt. In der Reichsapfelstraße stand kein geeigneter Messpunkt für eine Dauermessstelle zu Verfügung. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchungen wurden Pegelminderungen, gemittelt von 3,7 dB (A) bzw. 1,3 dB (A) festgestellt. Die Messungen zeigen, dass Pegelminderungen von ca. 3 dB (A) entsprechend den im Vorfeld angestellten Berechnungen tatsächlich erreicht werden können. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Wiesbaden 299 Der zuständige Ortsbeirat des Ortsbezirkes Wiesbaden-Schierstein hat sich während der Durchführung des Pilotprojektes für die Beibehaltung und die Ausweitung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf die Tagzeit ausgesprochen. Die verkehrsbehördliche Anordnung wurde daher bislang nicht aufgehoben. Pilotprojekte außerhalb Wiesbadens Die Stadt Wiesbaden plant, die anderorts gesammelten Erfahrungen bzgl. Tempo 30 km/h nachts auszuwerten und in die Planung für die Ausweitung auf weitere Straßenabschnitte einfließen zu lassen. Hierzu sollen u.a. die Pilotprojekte in Darmstadt (Heinrichstraße) und Mainz (Rheinstraße) näher betrachtet werden und eine Übertragung auf Wiesbadener Straßenzüge geprüft werden. Ausweitung auf weitere Straßenabschnitte: Abhängig von den o.g. Auswertungen beabsichtigt die Stadt Wiesbaden, auf weiteren Straßenzügen die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit während der Nachtstunden zu prüfen. Derzeit sind für eine Prüfung vorgesehen: • Rathausstraße, • Stettiner Straße, • Straße der Republik, • Rheingaustraße, • Steinern Straße, • Äppelallee, • Hagenauer Straße. 7.4.2 Fortführung des Projektes „Einbau von lärmoptimiertem Asphalt“ Eine neuartige – noch im Erprobungsstadium befindliche – Maßnahme des aktiven Schallschutzes im innerörtlichen Bereich stellt der Einbau eines lärmoptimierten Asphaltes dar. Schon länger erprobt werden lärmoptimierte Asphaltdecken im Außerortsbereich auf Straßen mit zugelassenen Geschwindigkeiten über 70 km/h. Dort werden derzeit vor allem offenporige Asphalte (OPA) eingesetzt, deren sehr gute Lärmminderung u. a. auf einen hohen Hohlraumgehalt zurückzuführen ist. Der Einbau eines OPA stellt sehr hohe Anforderungen an die Planung, die Bauausführung sowie die örtlichen Randbedingungen. So muss es sich z. B. um eine Straße mit anbaufreiem Querschnitt handeln, damit die notwendige Entwässerung der Straße gewährleistet bleibt. Innerortsstraßen weisen gegenüber denen außerorts einige Besonderheiten auf, die die Auswahlmöglichkeiten der einsetzbaren Fahrbahnbeläge stark einschränken: Im Regelfall werden auf Innerortsstraßen durch Anfahr-, Brems- und Abbiegevorgänge größere Scherkräfte auf die Deckschicht übertragen, so dass die Fahrbahn bautechnisch dafür ausgelegt sein muss. Zusätzlich sind in vielen Situationen die Einbauhöhen nicht frei wählbar, zudem können Restriktionen bzgl. der Entwässerung und der Kanalisation sowie anderer bestehender Versorgungsleitungen aufgrund angrenzender Bebauung bestehen, die die Gestaltungsfreiheit weiter einschränken. Eine mögliche Bauweise für einen lärmmindernd wirkenden und innerorts geeigneten Asphalt stellt der in Düsseldorf erprobte lärmopti– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Wiesbaden 300 mierte Asphalt 5D (LOA 5D) dar, der auch als „Düsseldorfer Asphalt“ bezeichnet wird. Seine lärmmindernde Wirkung beruht auf einer optimierten Korngrößenverteilung und einem kleinen Größtkorn (5 mm). Ziel der Entwicklung ist es, mit einem geringen Hohlraumanteil und einem modifizierten Bindemittel eine sehr hohe Stabilität und Widerstandsfähigkeit der Oberflächentextur zu erreichen. Der in Düsseldorf verlegte Asphalt zeichnet sich zudem durch eine hohe Griffigkeit aus. Aufgrund des Aufbaus des LOA 5D und des erforderlichen Einbaus einer neuen Tragschicht eignet sich der Asphalt jedoch nur für Straßen, die für eine Grundsanierung vorgesehen sind. Messergebnisse der Stadt Düsseldorf ergaben bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h Reduktionen des Rollgeräusches von 5,1 dB (A) für Pkw bzw. 1,1 dB (A) für Lkw. Langzeitermittlungen bzgl. der Beständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lärmminderung liegen derzeit noch nicht vor. Da die Lärmminderung jedoch auf einer optimierten Oberflächenstruktur beruht und die Deckschicht zudem stark auf Haltbarkeit ausgelegt ist, ist ein schneller Anstieg der Lärmemissionen nicht zu erwarten. Mit finanziellen Mitteln aus dem Konjunkturprogramm II des Bundes hat die Stadt Wiesbaden den LOA 5D in der Vergangenheit auf der Fichtestraße als Teststrecke erprobt. Die Fichtestraße wurde ausgewählt, weil sie den Anforderungen für den Einbau dieses lärmoptimierten Asphaltes entspricht und eine Grundsanierung des betreffenden Straßenabschnittes erforderlich war. Im Rahmen dieses Pilotprojektes sollen weitere Erfahrungen und Erkenntnisse zu dem beschriebenen Asphalt, insbesondere zu dem Thema Einbau und Unterhaltungsmaßnahmen gesammelt werden. Ergebnisse der lärmtechnischen Untersuchungen im Bereich der Fichtestraße: In dem Abschnitt Fichtestr. wurden Vorher- und Nachher-Untersuchungen (Messstelle Eckhaus Irenestr. 1) im Zusammenhang mit dem Pilotprojekt durchgeführt. Die Vorher-Untersuchungen erfolgten in Form von Berechnungen anhand der Daten der Lärmkartierung Hessen. Hierbei wurde die Steigung von durchschnittlich 5 % der Fichtestraße und die 13 m Messhöhe der späteren Nachher -Messungen im Bereich der Hausfront des Gebäudes „Irenenstraße 1“ berücksichtigt. (Exposition zur Fichtestraße). Berechnungen für den „Vorher-Fall“: Im Ergebnis lagen die Werte für den ungünstigsten Fall bei 65/55 dB (A) (tags/nachts), im günstigsten Fall waren es 63/53 dB (A) (tags/nachts). Messungen für den „Nachher-Fall“: Die schalltechnischen Untersuchungen wurden nach der Fertigstellung der Grundinstandsetzung der Fahrbahn in der Fichtestraße im Laufe der 19. KW 2012 durchgeführt. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Wiesbaden 301 Messergebnisse: Tag Datum Zeit 08.05.2012 06:00 – 22:00 09.05.2012 06:00 – 22:00 10.05.2012 06:00 – 22:00 60,1 dB (A) 61,1 dB (A) 60,2 dB (A) Nacht Datum 07./08.05.2012 08./09.05.2012 09./10.05.2012 10./11.05.2012 50,7 dB (A) 50,6 dB (A) 51,5 dB (A) 51,3 dB (A) Zeit 22:00 – 06:00 22:00 – 06:00 22:00 – 06:00 22:00 – 06:00 Gemittelt konnten folgende Werte ermittelt werden: Tag 60,5 dB (A); Nacht 51,0 dB (A). Es ist somit feststellbar, dass in dem vorliegenden Fall eine deutliche Verbesserung der Immissionssituation nach dem Einbau des lärmoptimierten Asphalts vorliegt. Die Verbesserung liegt tags- und nachts bei maximal ca. 3 dB (A). Dies entspricht der Wirkung einer Verkehrsreduzierung um 50 %. Weitergehend soll im Rahmen des Pilotprojektes die Langzeitstabilität beobachtet werden und eine Eignung für weitere Straßenzüge in Wiesbaden geprüft werden. 7.4.3 Einführung eines innerstädtischen Lkw-Durchfahrverbotes Die Landeshauptstadt Wiesbaden plant aufgrund eines Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Juni 2011, in Verbindung mit der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes, die Einführung eines Durchfahrverbotes für den Durchgangsschwerverkehr. Das Durchfahrverbot soll für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5t gelten. Der Quell- und Zielverkehr von Lkws (z.B. innerstädtischer Anlieferungsverkehr) kann aufgrund der grundgesetzlich geschützten freien Ausübung des Berufes nicht eingeschränkt werden. Die Maßnahme erfolgt vorrangig im Rahmen der Luftreinhalteplanung, hat aber auch positive Auswirkungen auf die innerstädtische Lärmsituation und wird daher im vorliegenden Lärmaktionsplan nachrichtlich aufgenommen. Im Rahmen einer Untersuchung wurde zunächst eine verkehrliche Bestandsaufnahme durchgeführt. [Stadt Wiesbaden 2014] Der über die Bundesstraßen in die Kernstadt einfahrende Schwerverkehr sollte erfasst und der darin enthaltene Durchgangsverkehr ausgewiesen werden. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Wiesbaden 302 Zur Ermittlung des Durchgangsverkehrs wurde eine Befragung der Fahrer der Schwerverkehrsfahrzeuge an ausgewählten Stellen durchgeführt. Die Hochrechnung und Überprüfung der Befragungsdaten erfolgte auf der Grundlage aktueller Zähldaten an den Erhebungspunkten. Ergänzend sind Zählungen an den wesentlichen Knotenpunkten im Stadtgebiet durchgeführt worden. Die aus der Befragung gewonnenen Informationen über die Durchgangsverkehre im Schwerverkehr wurden anschließend mithilfe eines Verkehrsmodells auf das Verkehrsnetz umgelegt. Die Ergebnisse der Erhebungen wurden nach einschlägigen Verfahren auf die „Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke“ (DTV) hochgerechnet. Anschließend wurden für den Schwerverkehr die Anteile des Durchgangsverkehrs am Gesamtverkehr auf dem Bundesstraßennetz im Bereich der Kernstadt ermittelt. Tabelle 138: Durchgangsschwerverkehr in absoluten Zahlen pro Tag und Anteil am täglichen Gesamtschwerverkehr inkl. Quell- und Zielverkehr (Modellrechnung) Straße Platter Straße (B417) Aarstraße (B54) Schiersteiner Straße (B262) Anteil Durchgangs-SV an SV [%] Durchgangs-SV [DTV] 55 286 45,5 214 17 309 Mainzer Straße (B263) 12,3 232 Berliner Straße (B455) 9,5 177 Nauroder Straße (B455) Summe 23,9 105 - 1.323 Abbildung 68: Durchgangsschwerverkehr in absoluten Zahlen pro Tag (Modellrechnung) [Stadt Wiesbaden 2014] – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Wiesbaden 303 Die ermittelte Bestandssituation lässt insbesondere für die nördlichen Einfallstraßen Platter Straße und Aarstraße hohe Durchgangsverkehrsanteile im Schwerverkehr erkennen: knapp jede zweite dort verkehrende Fahrt im Schwerverkehr hat ihr Ziel und ihre Quelle nicht im Kernstadtbereich von Wiesbaden. In der Seerobenstraße summieren sich die Fahrten zu einem Durchgangsverkehrsanteil am gesamten Schwerverkehr in Höhe von 65%. An den südlichen Einfallstraßen wird absolut betrachtet eine ähnlich hohe Zahl an Durchgangsverkehrsfahrten erreicht. Aufgrund der dort vorhandenen höheren Gesamtbelastung im Schwerverkehr fallen die Durchgangsverkehrsanteile dort aber entsprechend niedriger aus. Die Prognose der Belastungssituation im Straßennetz nach Einführung eines Durchfahrtverbotes für den Schwerverkehr wurde ermittelt, indem die Durchgangsverkehrsfahrten von der Gesamtzahl der Fahrten im Schwerverkehr abgezogen wurden. Entsprechend der Verteilung der im Bestand vorhandenen Durchgangsverkehrsfahrten ergibt sich im Verlauf von den nördlichen Einfallstraßen Platter Straße und Aarstraße bis hin zur Seerobenstraße ein Rückgang der Schwerverkehrsfahrten um bis zu 65 %. An den südlichen Zufahrtsstraßen kann mit einem Rückgang der Schwerverkehrsfahrten zwischen ca. 9 % an der Berliner Straße um ca. 17 % an der Schiersteiner Straße gerechnet werden. [Stadt Wiesbaden 2014] Aufgrund der Tatsache, dass über ein Lkw-Durchfahrverbot nur die Lkw aus Wiesbaden ausgesperrt werden können, die Wiesbaden weder als Start noch als Ziel haben, ist diese Maßnahme unter Lärmaspekten eher als gering wirksam einzuschätzen. Modellrechnungen zeigen, dass auf einer Straße mit einem DTV-Wert von 35.000 Kfz/Tag und einem LkwAnteil (> 2,8 t) von 8 % eine Reduzierung des Verkehrs um 300 Lkw-(Durch)-Fahrten (>3,5 t) eine Reduktion des Mittelungspegels um ca. 0,4 dB (A) bewirkt. Vor dem Hintergrund der beschränkten, innerorts möglichen Handlungsfelder kann ein Lkw-Durchfahrverbot dennoch (u.U. mit anderen verkehrslenkenden Maßnahmen) einen Beitrag zur innerstädtischen Lärmreduzierung leisten. Für die rechtliche Anordnung eines Lkw-Durchfahrverbotes muss eine zumutbare Umleitungsstrecke zu Verfügung stehen, die nicht zu unverhältnismäßig langen Verzögerungen führt. Fahrverbote für Lkw-Durchgangsverkehre setzen aber nicht nur eine für den betroffenen Lkw-Verkehr zumutbare Ausweichstrecke voraus, sondern dürfen darüber hinaus auch nicht zu einer unzumutbaren Mehrbelastung für die dortige Wohnbevölkerung führen. Aus diesem Grund kann solchen Fahrverboten nur unter der Voraussetzung zugestimmt werden, dass dem betroffenen Verkehr nachweislich Ausweichrouten zur Verfügung stehen, auf denen eine ggf. vorhandene Wohnbevölkerung keinen unverhältnismäßigen Mehrbelastungen ausgesetzt ist. Daher wird derzeit ein detailliertes Umleitungs- und Beschilderungskonzept durch die Straßenverkehrsbehörde und ein Überwachungs- und Kontrollkonzept durch die Stadtpolizei erstellt. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Wiesbaden 304 Sofern die Prüfung der Gutachten und Konzepte durch das Umwelt- und das Verkehrsministerium positiv abgeschlossen wird, kann das Lkw-Durchfahrtsverbot in die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes aufgenommen und umgesetzt werden. 7.4.4 Weiterentwicklung von gesamtstädtischen Maßnahmen Bisherige Maßnahmen: 1. Radverkehr Mit der nahezu flächendeckenden Öffnung von Einbahnstraßen in Tempo-30-Zonen konnte die Durchlässigkeit des Straßennetzes für den Radverkehr erheblich verbessert und damit die Attraktivität für den Radverkehr verbessert werden. Info: Derzeit liegt der Radverkehrsanteil bei ca. 6%. Eine Quantifizierung erfolgt im künftigen und aktuell begonnenen Verkehrsentwicklungsplan (ca. 3 Jahre Bearbeitungszeit). Fahrradstraßen: Nach der Eleonorenstraße sollen auch die Göben- und die Bleichstraße zu Fahrradstraßen umgewidmet werden. In einer Fahrradstraße hat der Radverkehr vor dem übrigen Verkehr Vorrang; Autofahrer dürfen diese Straßen mit mäßiger Geschwindigkeit nutzen. Die Erschließung und Anlieferung der Grundstücke ist somit weiterhin uneingeschränkt möglich. Das innerörtliche Radverkehrsnetz wurde ab 2010 um 3,5 km Schutzstreifen und 3 km Radfahrstreifen erweitert, hinzukommen mehrere km Ausbau im Wirtschaftswegenetz zur Verbindung der Stadtteile. 2. Parkraumbewirtschaftung Mit der Einführung des Bewohnerparkens ab 2003 in der Innenstadt und innenstadtnahen Wohnquartieren konnte der Parksuchverkehr merklich - wenngleich nicht quantifizierbar reduziert werden. Weiterhin wurden die mit Parkscheinautomaten bewirtschafteten Kurzparkangebote erhöht. 3. Erneuerung des Parkleitsystems Das Parkleitsystem wurde 2011 vollständig erneuert. Damit wird der Parksuchverkehr ebenfalls reduziert. 4. Erhöhung der Parkgebühren Die Erhöhung der Parkgebühren ab 2012 führte zu einer Abnahme der Anzahl der Parkvorgänge. 5. ÖPNV-Bevorrechtigung Ab 2004 erfolgte der konsequente Ausbau der Vorrangschaltung für Busse. Die damit erreichte Reisezeitverbesserung für Busse führte zu einer Steigerung der Fahrgastzahlen im ÖPNV. 6. Optimierung der Verkehrssteuerung – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Wiesbaden 305 Mit der Anschaffung eines neuen Verkehrsrechners 2010 konnten die Potenziale zur Verbesserung des Verkehrsflusses merklich ausgeschöpft werden. Dazu gehören eine flexiblere Reaktion auf wechselnde Belastungen und Störungen im Straßennetz, die Verringerung der Anzahl von Halte- und Anfahrvorgängen sowie die Möglichkeit zur Regulierung des Zuflusses hochbelasteter Teilnetze. 7. Änderung der Richtzahlen der Stellplatzsatzung Reduzierung der erforderlichen Stellplätze für Studentenwohnheime von 1 Stellplatz je 2 Schlafplätze auf 1 Stellplatz je 4 Schlafplätze und den öffentlich geförderten Wohnungsbau von 1 Stellplatz pro Wohnung auf 0,7 Stellplätze pro Wohnung. Zukünftige Maßnahmen: 1. Radverkehr Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat 2014 die Aufstellung eines Radverkehrskonzeptes beauftragt. Die Fertigstellung ist für 2015 vorgesehen. Die darin enthaltenen Bausteine Bestandsaufnahme, Mängelanalyse, Vervollständigung und Verbesserung eines flächendeckenden Radverkehrsnetzes, Angebotsverbesserungen von Radabstellanlagen, Verbesserung in der Verknüpfung mit dem ÖPNV sowie Empfehlungen für eine Öffentlichkeitsarbeit verfolgen das Ziel, den Radverkehr als gleichberechtigte Verkehrsart zu fördern. Ergänzend hierzu wurde ein flächendeckendes Wegweisungskonzept für den Radverkehr erarbeitet und zur Bezuschussung beim Land Hessen angemeldet. Das künftige Radverkehrskonzept für Wiesbaden gliedert sich in ein I. strategisches Netz mit einem Alltagsnetz und einem Freizeitnetz. Dies ist eine idealtypische Darstellung. II. Zielnetz: Das Zielnetz stellt die Stufe der umsetzbaren Maßnahmen aus I. dar – also das realisierbare Radwege-/Routensystem für Wiesbaden. 2. Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplans Mit der Beauftragung zur Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes mit dem Zielhorizont 2030 soll im Rahmen der Integration in das Stadtentwicklungskonzept ein Zielkonzept für den Verkehr im Jahr 2030 aufgestellt werden. 3. Verkehrstechnische Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses Verknüpfung der bislang angewendeten verkehrsabhängigen Signalplanauswahl mit adaptiven Steuerungsverfahren mit netzweiter Wirkung. Eine Anwendung ist für Teilabschnitte des 1. und 2. Rings sowie radialer Einfallstraßen vorgesehen. Als erster Testabschnitt wird eine Optimierung der Freigabezeitverteilung an den Knotenpunkten der Schiersteiner Straße (siehe unten) noch im Jahr 2015 umgesetzt. Geplante Maßnahmen zur Verkehrsverflüssigung: - I. Stufe: 2015 Schiersteiner Straße - Verkehrsverflüssigung ohne Erhöhung des Gesamtverkehrsanteils, - II. Stufe: 2016/2017 Berliner Straße - Verkehrsverflüssigung ohne Erhöhung des Gesamtverkehrsanteils. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Der Ballungsraum Wiesbaden 306 4. Überarbeitung der Stellplatzsatzung Neben einer Überprüfung der Richtzahlentabelle sollen Aspekte der Elektromobilität und Car-Sharing in die Stellplatzsatzung aufgenommen werden. 7.4.5 Vorbereitende Maßnahmen zur Ausweisung von ruhigen Gebieten Zurzeit wird eine Masterarbeit (Hochschule Rhein-Main/Geisenheim) zum Thema ruhige Gebiete durch das Umweltamt Wiesbaden (Fachbereiche Landschaftsplanung und Luft + Lärm) betreut. Diese Arbeit gründet auf eine Vorgänger-Arbeit (Masterarbeit zum Thema Ruhige Gebiete/Hochschule Rhein-Main) unter Berücksichtigung der gebietsbezogenen Strukturen im Bereich Rheinschiene, Innenstadt und Umland im Hinblick auf die Identifizierung und Ausweisung ruhiger Gebiete. Die derzeit in Arbeit befindliche und im Juni 2015 fertig zustellende Masterarbeit berücksichtigt ein nicht-akustisches Auswahlverfahren zur Festlegung potentiell ruhiger Gebiete, das durch akustische Kriterien verifiziert wird. Es handelt sich um einen praxisbezogenen Ansatz zur Ermittlung ruhiger Gebiete. Hierbei werden die aktuelle Flächennutzung, insbesondere die Belange zur Erholungsfunktion, der Landschaftsplanung und der Zugänglichkeit der Flächen für die Öffentlichkeit als Auswahlkriterium herangezogen. Hierdurch entsteht eine Positivliste der in Frage kommenden Flächen. Zusätzlich werden die Grundlagendaten der Lärmkartierung des Landes Hessen (Straße und Schiene) aus den Jahren 2007 und 2012 als akustische Auswahlkriterien berücksichtigt und damit die Abgrenzung der in Frage kommenden ruhigen Gebietsbereiche vorgenommen. Beide Kartierungen unterscheiden sich im Hinblick auf die verkehrsbezogenen Eingangsdaten nur geringfügig, da die zugrundeliegenden Verkehrsmodelle in etwa identisch sind. Sämtliche Daten werden als geobasierte Eingangsdaten mithilfe eines geographischen Informationssystems „verschnitten“ und kartographisch dargestellt. Ziel ist die Identifizierung, Beschreibung und Ausweisung ruhiger Gebiete anhand von Realnutzungsfaktoren und akustischen Kriterien. Im Hinblick auf die Überprüfung der gewonnenen Ergebnisse werden entsprechende Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, um etwaige nicht kartierte, beeinträchtigende Geräuschquellen auszuschließen. Im Ergebnis ist eine Handlungsempfehlung zu gewinnen, die als Grundlage für Planungszwecke der Stadtplanung dient, vor dem Hintergrund der Ausweisung, Berücksichtigung und Sicherstellung ruhiger Gebiete bei stadtplanerischen Vorhaben. Entsprechend z.B. der Berücksichtigung von Belangen zur Klimafunktionalität bestimmter Bereiche soll die Ausweisung/Berücksichtigung ruhiger Gebiete bei Planungsvorhaben ebenfalls festgeschrieben werden. Wohngebiete werden hierbei nicht berücksichtigt, da die Festlegung ruhiger Gebiete sich auf allgemein öffentlich zugängliche und nutzbare Bereiche beziehen soll. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Glossar 307 Glossar………. Aerodynamische Geräusche aktive Schallschutzmaßnahmen Aerodynamische Geräusche stehen für den Schall, der aufgrund von Luftströmungen verursacht wird (z.B. Abreißen einer Luftströmung am Fahrzeugaußenspiegel). Aerodynamische Geräusche stellen die dominierende Schallquelle bei Fahrzeuggeschwindigkeiten über ca. 100 km/h dar. Aktive Schallschutzmaßnahmen sind Maßnahmen an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg. Beispiele dafür sind Lärmschutzwände- bzw. –wälle bzw. lärmarme Straßenbeläge. Antriebsgeräusch Das Antriebsgeräusch steht für den Schall, der aus dem Antrieb des Fahrzeuges resultiert und umfasst u.a. Motorenund Getriebegeräusche. Das Antriebsgeräusch dominiert das Gesamtfahrzeuggeräusch bis ca. 50 km/h maßgeblich. Auslöseschwelle Die Werte für LDEN bzw. LNight, bei deren Überschreitung die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes erforderlich wird. Weder die EU-Umgebungslärm-Richtlinie noch das BundesImmissionsschutzgesetz haben solche Werte festgelegt. Baulastträger Baulastträger ist die Institution, die für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung einer Straße zuständig ist. In § 5 des Bundesfernstraßengesetzes ist geregelt wer Baulastträger für Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) ist. Die §§ 41 – 44 des Hessischen Straßengesetztes regeln die Zuständigkeit für alle übrigen Straßen. Bauleitplanung/ Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten (§ 1 Abs. 1 BauGB). Gegenstand der städtebaulichen Planung ist damit die Vorbereitung und Leitung der gesamten Bebauung in Stadt und Land, der zu ihr gehörigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie der mit der Bebauung in Verbindung stehenden Nutzung des Bodens. Flächennutzungsplanung Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) (§ 1 Abs. 2 BauGB). Im Flächennutzungsplan ist die sich aus der beabsichtigen städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen grundsätzlich für das gesamte Gemeindegebiet darzustellen (§ 5 BauGB). Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und bildet die Grundlage für weitere zum Vollzug des BauGB erforderliche – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Glossar 308 Maßnahmen (§ 8 BauGB). Betroffene (von Umgebungslärm) Menschen, die in lärmempfindlichen oder ruhigen Gebieten dem Lärm, der durch Aktivitäten des Menschen verursacht wird, insbesondere Verkehrslärm, ausgesetzt sind. Lärm von der betroffenen Person selbst, Tätigkeiten in der Wohnung, Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz zählen nicht dazu. Beurteilungspegel Straßenverkehrsgeräusche in der Nähe von Kreuzungen und Einmündungen mit einer Ampel sind für Anwohner störender, als die bei frei fließendem Verkehr. Diese erhöhte Störwirkung, die nicht messbar ist, wird durch einen Zuschlag von 0 - 3 dB (A) zum Mittelungspegel berücksichtigt. Hierdurch wird der Mittelungspegel zum Beurteilungspegel. Einvernehmen(sregelung) Im Verwaltungsrecht bedeutet Einvernehmen, dass vor einem Rechtsakt das Einverständnis einer anderen Stelle (z. B. Behörde) vorliegen muss. Die Einvernehmensregelung ist die entsprechende Regelung über diesen Vorgang z.B. in einer Zuständigkeitsverordnung. Emission – Emissionsort Die Emission bezeichnet den von einer Lärmquelle ausgehenden Lärm. Der Ort wo der Lärm entsteht, wird Emissionsort genannt. Emissionspegel Unter Emission versteht man das von einer Schallquelle abgestrahlte Geräusch. Die Schallquelle befindet sich am Emissionsort. Der Schallpegel, der z.B. die Schallquelle "Straßenverkehr" beschreibt, heißt Emissionspegel. Gewerbe-/Industriegebiet In einem Flächennutzungsplan können nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung gewerbliche Bauflächen (G) dargestellt und in einem Bebauungsplan nach der besonderen Art der baulichen Nutzung Gewerbegebiete (GE) oder Industriegebiete(GI) festgesetzt werden (§ 1 Baunutzungsverordnung -BauNVO-). In bebauten Ortslagen ohne Bebauungsplan richtet sich die Einordnung nach der Art der baulichen Nutzung nach der Eigenart der vorhandenen Bebauung in der näheren Umgebung. Gewerbegebiete (§ 8 BauNVO) und Industriegebiete (§ 9 BauNVO) dienen vorwiegend bzw. ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben. Eine Wohnnutzung ist hier – von ganz wenigen Ausnahmen für dem Gewerbebetrieb zugeordnete Zwecke abgesehen – unzulässig. Daher bleiben diese Gebietstypen in der Lärmaktionsplanung in der Regel außer Betracht. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Glossar 309 Grenzwerte Grenzwerte für eine schalltechnische Beurteilung sind in verschiedenen Verordnungen, Richtlinien etc. festgelegt und können je nach Schutzziel unterschiedlich sein. In der Regel beziehen sie sich auf Dauerschallpegel oder Beurteilungspegel. Hauptverkehrsstraße Eine Hauptverkehrsstraße im Sinne der UmgebungslärmRichtlinie ist eine regionale, nationale oder grenzüberschreitenden Straße mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr. In der 1. Stufe der Lärmminderungsplanung werden Lärmaktionspläne für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen größer 6 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr erarbeitet. Immission – Immissionsort Die Immission bezeichnet den Lärm, der den Empfänger (Menschen) erreicht. Dabei weicht die Immission aufgrund von Absorptionsvorgängen in der Luft und durch Abschirmungs-/Reflexionseffekte etc. von der Emission ab. Der Ort, wo die Immission wirkt, wird Immissionsort genannt. Immissionspegel Immission ist das bei einem Empfänger - das kann das menschliche Ohr aber auch ein Mikrophon sein - ankommende Geräusch. Den Standpunkt des Empfängers bezeichnet man als Immissionsort. Der Schallpegel wird Immissionspegel genannt. Immissionspegel des Straßen- und Schienenverkehrs sind Beurteilungspegel. Immissions(richt)werte Immissions(richt)wert ist der gebietsspezifisch festgelegte Wert für den Beurteilungspegel am Immsissionsort. Knotenpunkte Ein Kontenpunkt ist ein Ort, an dem sich mehrere Verkehrswege kreuzen. Lärm/Geräusch Unterschied Empfindet der Mensch Schalleindrücke als störend oder belästigend, spricht man nicht mehr von Schall, sondern von Lärm. Lärm ist also unerwünschter Schall. Lärmindex Lärmindex ist eine physikalische Größe für die Beschreibung des Umgebungslärms, der mit gesundheitlichen Auswirkungen in Verbindung steht. LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) = Lärmindex für die allgemeine Belästigung LNight (Nacht-Lärmindex) = Lärmindex für Schlafstörungen Lärmkonfliktpunkt In Hessen definiert als Bereich in dem die Wohnbevölkerung einer Lärmbelastung von LDEN > 65 dB (A) und /oder LNight > – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Glossar 310 55 dB (A) ausgesetzt ist. Lärmpegel Der Begriff Lärmpegel umfasst den Emissionspegel, den Immissionspegel, den Mittelungspegel und den Beurteilungspegel. Sie werden in Dezibel (A) oder dB (A) angegeben. Lärmsanierung Lärmsanierung ist ein Begriff, der für freiwillige Schallschutzmaßnahmen des Bundes an bestehenden Straßen verwendet wird. Lärmvorsorge Lärmvorsorge ist der Begriff, der für verpflichtenden Lärmschutz bei Neubauvorhaben oder wesentlichen Änderungen an bestehenden Straßen verwendet wird. Der Standard der Lärmvorsorge ist deutlich besser als bei der Lärmsanierung, es gibt verbindliche Grenzwerte. Die Regelungen dazu finden sich in der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Mittelungspegel Der Mittelungspegel dient der Kennzeichnung zeitlich veränderlicher Schallpegel durch nur eine Zahl. In den Mittelungspegel gehen Stärke und Dauer jedes Einzelgeräusches während eines bestimmten Beurteilungszeitraumes (z.B. 1 Stunde) ein. Beispiel: Herrscht in einem Zeitraum von 1 Stunde während 54 Minuten ein Pegel von 30 dB (A) und verursachen Lkw nur 6 Minuten lang 80 dB (A), dann würde der arithmetische Mittelwert 35 dB (A) betragen. Der Mittelungspegel ist aber 70 dB (A). Mischgebiet In einem Flächennutzungsplan können nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung Gemischte Bauflächen (M) dargestellt und in einem Bebauungsplan nach der besonderen Art der baulichen Nutzung Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) oder Kerngebiete (MK) festgesetzt werden (§ 1 Baunutzungsverordnung – BauNVO-). In bebauten Ortslagen ohne Bebauungsplan richtet sich die Einordnung nach der Art der baulichen Nutzung nach der Eigenart der vorhandenen Bebauung in der näheren Umgebung. Dorfgebiete (§ 5 BauNVO) dienen der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebiets dienenden Handwerksbetrieben. Mischgebiete (§ 6 BauNVO) dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Mischgebiete sind gekennzeichnet – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Glossar 311 durch ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe. Kerngebiete (§ 7 BauNVO) dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. Für die verschiedenen Gebietstypen werden im Rahmen der Lärmvorsorge bzw. -sanierung durch entsprechende Vorschriften unterschiedlich anspruchsvolle Grenz-, Richt- und Orientierungswerte festgelegt. Modal-Split Aufteilung der Transportleistung auf verschiedene Verkehrsmittel; in der Regel MIV (motorisierter Individualverkehr), ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr), Fahrradverkehr, Fußverkehr. Orientierungswerte Bei den schalltechnischen Orientierungswerten der DIN 18005 handelt es sich um Zielvorstellungen für die städtebauliche Planung. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Parkraumbewirtschaftung Regelung des gebührenpflichtigen Parkens im öffentlichen Straßenraum und zielgerichtete Steuerung des Parksuchverkehrs zu den verfügbaren Parkplätzen. Ziel ist eine effiziente Nutzung des vorhandenen Parkraumes und eine Verminderung des Parksuchverkehrs incl. der damit verbundenen Lärmbelastung. passive Schallschutzmaßnahmen Passive Schallschutzmaßnahmen sind Maßnahmen auf der Empfängerseite, meistens handelt es sich um Lärmschutzfenster. Pegelminderung Durch Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen oder die Erhöhung des Abstandes zwischen Lärmquelle und Immissionsort lässt sich eine Minderung des Schallpegels erzielen. Pegelspitzen Pegelspitzen können durch kurze, aber sehr laute Einzelereignisse hervorgerufen werden (Bsp.: einzelner, vorbeifahrender LKW bei Ruhe). Solche kurzzeitigen Ereignisse können sehr störend wirken bzw. die Nachtruhe durch vermehrte Aufweckreaktionen stark beeinflussen. Da der Mittelungspegel energetisch und nicht arithmetisch gemittelt wird, werden solche besonders lauten Schallereignisse im Mitte– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Glossar 312 lungspegel hinreichend berücksichtigt (siehe auch Stichwort Mittelungspegel). Pegelspitzen können in der Realität jedoch Ursachen haben, die innerhalb der Lärmberechnungen nicht berücksichtigt/vorhergesagt werden können. Das fahrerabhängige Beschleunigen von Motorrädern, das Zuschlagen von Autotüren, das Überfahren eines Schlagloches/Kanaldeckels etc. stellen Schallereignisse dar, die im Rahmen von Lärmberechnungen unberücksichtigt bleiben müssen. Progressionsgeschwindigkeit Unter der Progressionsgeschwindigkeit versteht man die tatsächlich zu fahrende Geschwindigkeit, mit der die Lichtsignalanlagen im Zuge von Grünen Wellen ohne Halt passiert werden können. Prüfwerte Festgelegte Werte für LDEN und LNight, deren Überschreitung einen Prüfprozess zur Identifizierung der Lärmbelastungen und daraus folgend die Erarbeitung und Prüfung von Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung auslöst. Quell- und Zielverkehr Quellverkehr ist der Teilverkehr, der innerhalb einer Ortschaft beginnt und aus ihr herausfährt. Zielverkehr ist der Teilverkehr, der in der Ortschaft endet. Rechtsnorm Als Rechtsnorm beziehungsweise Norm versteht man eine gesetzliche Regelung mit abstrakt-generellem Charakter. Da sie für eine Vielzahl von Sachverhalten wirkt, ist diese abstrakt; aufgrund der Wirkung für eine Vielzahl von Personen generell. (=Gesetz) Rechtsverordnung Rechtsverordnungen sind Rechtsnormen, die von Organen der Exekutive (z.B. Regierung, Minister) ohne förmliches Gesetzgebungsverfahren auf der Grundlage und im Rahmen einer gesetzlichen Ermächtigung erlassen werden. Rollgeräusch Das Rollgeräusch steht für den Schall, der aus dem Zusammenspiel von Reifen und Fahrbahn erzeugt wird (auch Reifen-Fahrbahngeräusch genannt). Das Rollgeräusch dominiert das Gesamtfahrzeuggeräusch ab ca. 50 km/h maßgeblich. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Quellenverzeichnis 313 Quellenverzeichnis [ADAC e.V. 2006] ADAC e.V.: Broschüre Straßenverkehrslärm, München 2006 [Amt für Luft und Lärm Bozen 2001] Amt für Luft und Lärm Bozen: Informationsbroschüre zum Thema Lärm; Bozen 2001; Internetquelle (Stand 03.06.2015): http://www.provinz.bz.it/umweltagentur/download/Brochure_ dt.pdf [Babisch, Ising 1997] Ising, H.; Babisch, W. et al. (in Zeitschrift für Lärmbekämpfung 44/1997 1-7): Risikoerhöhung für Herzinfarkt durch chronischen Lärmstress; Düsseldorf 1997 [Hessen Mobil 2015] Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement: Bau- und Planungsprojekte in Südhessen und im Rhein-Main-Gebiet; Internetquelle (Stand: 03.06.2015): https://mobil.hessen.de/irj/HSVV_Internet?cid=f442c60b42bb e0cc5cd8d7885911b4e6, https://mobil.hessen.de/irj/HSVV_Internet?cid=3cdaabc119d8 5f6372ca5e687ae5b3c6 [HLUG 2012] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Lärmkartierung Hessen 2012; Modell und Ergebnisse; Ergebnisdarstellung unter: http://laerm.hessen.de [HMUELV 2010] Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 2010: Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen in Hessen; 1. Auflage 2010; Internetquelle (Stand: 03.06.2015): https://umweltministerium.hessen.de/sites/default/files/HMUE LV/laermaktionsplanung_0.pdf [HMUKLV 2015] Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Entwurf 2. Fortschreibung Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Rüsselsheim, Wiesbaden 2015; Internetquelle (Stand 09.06.2015): https://umweltministerium.hessen.de/sites/default/files/media /hmuelv/20150320_entwurf_2._fortschreibung_lrp_ballungsra um_rhein-main_teilplan_ruesselsheim.pdf [LAI 2012] Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz: LAIHinweise zur Lärmaktionsplanung vom 18.06.2012; Internetquelle (Stand 03.06.2015): http://www.lai-immissionsschutz.de/servlet/is/20170/LAIHinweise.pdf?command=downloadContent&filename=LAIHinweise.pdf – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Quellenverzeichnis 314 [LK Da.-Di. 2011] Landkreis Darmstadt-Dieburg: Verkehrsentwicklungsplan des Landkreises Darmstadt-Dieburg; Mai 2011; Internetquelle (Stand: 09.06.2015): https://www.ladadi.de/fileadmin/Schlussbericht_VEP_LADADI. pdf [Stadt Darmstadt 2015] Stadt Darmstadt: Durchfahrtsbeschränkung und Verbote; Darmstadt 2015; Internetquelle (Stand: 10.06.2015): http://www.darmstadt.de/fileadmin/PDF-Rubriken/ Leben_in_Darmstadt/Durchfahrtsbeschraenktung.pdf [Stadt Frankfurt am Main 2013] Stadt Frankfurt am Main: Zusammenfassung der Ergebnisse des Modellvorhabens „Tempo 30 in Nacht auf Hauptverkehrsstraßen“ (Anlage zum Bericht des Magistrats vom 20.12.2013, B 589); Frankfurt 2013; Internetquelle (09.06.2015): http://frankfurt.de/sixcms/media.php/738/B_589_2013_AN_E rgebnisse_Tempo30_barrierefrei.pdf [Stadt Frankfurt am Main 2014] Radverkehrskonzeption Frankfurt am Main 2014; Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes (kurz- und mittelfristiger Zeithorizont) (Anlage zum Bericht des Magistrats vom 07.04.2014, B 108); Frankfurt am Main 2014; Internetquelle (09.06.2015): http://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/B_108_2014_AN1.pdf [Stadt Frankfurt am Main 2015] Stadt Frankfurt am Main: Sachstandsbericht „Tempo 30 nachts auf Hauptverkehrsstraßen“ in Frankfurt am Main; Frankfurt am Main 2015 [Stadt Offenbach 2015] Stadt Offenbach am Main 2015; Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz: Bericht zur Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen der Stadt Offenbach am Main aus der Stufe 1 des Lärmaktionsplanes (2010), Offenbach 2015 [Stadt Wiesbaden 2014] Stadt Wiesbaden: Verkehrsbefragung und Untersuchung zum Schwerverkehr (Erläuterungsbericht); Heinz + Feier GmbH 2014; Internetquelle (Stand 04.05.2015): http://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/umwelt/luftklima/lkw-durchfahrtsverbot.php [Stapelfeldt, M.O.S.S., IVU 2013] Stapelfeldt Ingenieurgesellschaft mbH, M.O.S.S. Computer Grafik Systeme GmbH und IVU Umwelt GmbH: Umgebungslärmkartierung Hessen 2012; Technischer Abschlussbericht vom 17.04.2013; Internetquelle (Stand: 03.06.2015): http://www.hlug.de/fileadmin/dokumente/laerm/laermkartier ung/LKHE2012_Endbericht-2014-9.pdf – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Quellenverzeichnis 315 [UBA 2007] Umweltbundesamt: Verbesserung der Umweltqualität in Kommunen durch geschwindigkeitsbeeinflussende Maßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen – UBA Forschungsbericht 203 45 114 vom Februar 2007 (UBA-FB 000964); Internetquelle (Stand: 03.06.2015): https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/ publikation/long/3152.pdf [UBA 2008] Umweltbundesamt und Europäische Akademie für städtische Umwelt: Silent-City; Berlin 2008; Internetquelle (Stand 20.10.2010): https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/ publikation/long/3685.pdf [UBA 2009] Umweltbundesamt: Lärmmindernde Fahrbahnbeläge – ein Überblick über den Stand der Technik; UBA-Texte 28/2009; Dessau-Roßlau 2009; Internetquelle (Stand 17.06.2015): https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/ publikation/long/3841.pdf [UBA 2015] Umweltbundesamt: Umwelt und Gesundheit – Lärmwirkungen; Internetquelle Stand: 03.06.2015): http://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltgesundheit/laermwirkungen – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Rechtsgrundlagenverzeichnis 316 Rechtsgrundlagenverzeichnis 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung – Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert am 18.12.2014 (BGBl. I S. 2269) 24. BImSchV Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung – Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes vom 4. Februar 1997 (BGBl. I S. 172, 1253), zuletzt geändert am 23.09.1997 (BGBl. I S. 2329) 34. BImSchV Verordnung über die Lärmkartierung – Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes vom 6. März 2006 (BGBl. I Nr. 12 vom 15.3.2006 S. 516) BauGB Baugesetzbuch vom 23. September 2004 (BGBl. I Nr. 52 vom 01.10.2004 S. 2414) zuletzt geändert am 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert am 20. November 2014 (BGBl. I S. 1740) FStrG Bundesfernstraßengesetz vom 6. August 1953 (BGBl. I S. 903), zuletzt geändert am 31. Mai 2013 (BGBl. I S. 1388) HGO Hessische Gemeindeordnung in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2015 (GVBl. S. 158), HKO Hessische Landkreisordnung in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 183) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. März 2015 (GVBl. S. 158) ImSchZuV Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung; Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, dem TreibhausEmissionshandelsgesetz, dem Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister und dem Benzinbleigesetz vom 26.11.2014 (GVBL. I S. 331) Lärmschutz-RL-StV Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung vor Lärm v. 23.11.2007 (VkBl. 2007 S. 767) – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Rechtsgrundlagenverzeichnis 317 RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen vom 6. Juni 2006 (AllMBl. Nr. 6 vom 28.06.2006 S. 207) StrG Straßengesetz i. d. F. der Bekanntmachung v. 08.06.2003 (GVBl. I S. 166) StVO Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert am 22. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1635) Umgebungslärmrichtlinie Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Lärm vom 25.06.2002 (ABl. L 189/12 vom 18.07.2002) VBUS Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen vom 22. Mai 2006 (BAnz. Nr. 154 a vom 17.08.2006 S. 30) VLärmSchR 97 Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VkBl 1997 S. 434; 04.08.2006 S. 665) VO zur Best. straßenverkehrsr. Zust. Verordnung zur Bestimmung straßenverkehrsrechtlicher Zuständigkeiten vom 12.11.2007 (GVBl I, 800) – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang A 318 Anhang A: „Zuständigkeiten für straßenbauliche und straßenverkehrliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm“ Straßenbauliche Maßnahmen: Soweit straßenbauliche Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich von kommunalen Behörden stehen, handelt es sich um Weisungsaufgaben. Hier sind Weisungen nur in Form von allgemeinen Anordnungen und nur ausnahmsweise im Einzelfall zulässig (§ 4 I 2 HGO, § 4 I 2 HKO). Straßenart: Bundesautobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraßen zuständig Bund (HLSV) Bund (HLSV) Gemeinden > 80.000 E. in der OD Land (HLSV) Gemeinden > 30.000 E. in der OD Landkreise Gemeinden > 30.000 E. in der OD Rechtsgrundlage § 5 I FStrG § 5 I FStrG, Ausnahme OD in Gem. > 80.000 E. § 5 II FStrG § 41 I StrG, Ausnahme OD in Gem. > 30.000 E. § 41 III StrG § 41 II StrG § 41 III StrG Straßenverkehrliche Maßnahmen: Die vormals staatlichen Behörden sind seit dem Kommunalisierungsgesetz vom 21.03.2005 (GVBl I, S. 230) kommunalisiert. Danach wurden die Aufgaben nach der StVO als Auftragsangelegenheit den Städten und Landkreisen (§ 4 II HGO, § 4 II HKO) übertragen. Dies beinhaltet Weisungen im Einzelfall (§ 4 III HGO, § 4 III HKO). Straßenart: Bundesautobahn Bundesstraße Landesstraßen Kreisstraßen & nicht klassifizierte Straßen zuständig HLSV Kreisfreie Stadt kreisangehörige Gemeinde > 50.000 E. Landrat in Gemeinden < 50.000 E. Kreisfreie Stadt Kreisangehörige Gemeinde >50.000 E. Kreisang. Gem. > 7.500 E. < 50.000 E. Landrat in Gemeinden < 7.500 E. Kreisfr. Städte & alle kreisangehörigen Gem. Rechtsgrundlage § 11 I 1 VO zur Best. straßenverkehrsr. Zust.1 § 11 I 2 a VO zur Best. straßenverkehrsr. Zust.1 § 11 I 2 b VO zur Best. straßenverkehrsr. Zust.1 § 11 I 2 d VO zur Best. straßenverkehrsr. Zust.1 § 11 I 2 a VO zur Best. straßenverkehrsr. Zust.1 § 11 I 2 b VO zur Best. straßenverkehrsr. Zust.1 § 11 I 2 c VO zur Best. straßenverkehrsr. Zust.1 § 11 I 2 d VO zur Best. straßenverkehrsr. Zust.1 § 11 I 2 a, b, c VO zur Best. straßenverkehrsr. Zust.1 OD Ortsdurchfahrt, Gem.: Gemeinde, E.: Einwohner FStrG: Fernstraßengesetz, HGO: Hessische Gemeindeordnung, HKO: Hessische Landkreisordnung 1 :Verordnung zur Bestimmung straßenverkehrsrechtlicher Zuständigkeiten – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang B 319 Anhang B: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen des Regierungsbezirkes Darmstadt“ In der folgenden Tabelle sind die im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung für die Landkreise eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und Verbände stichpunktartig aufgeführt und mit einer Antwort der Lärmaktionsplanung versehen. Doppelte oder inhaltsgleiche Anregungen und Stellungnahmen sind zusammengefasst. Stellungnahmen, deren Behandlung in Kapitel 3.4 des vorliegenden Planentwurfes erfolgt, werden an dieser Stelle nicht gesondert wiedergegeben. Ferner werden an dieser Stelle identifizierte Lärmkonflikte ohne Vorschläge aus der Öffentlichkeit und mit einer verhältnismäßig geringen Lärmbelastung (LKZ<200) dokumentiert. Tabelle 139: Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landkreisen Landkreis Bergstraße Kommune Bensheim Bergstraße Birkenau Bergstraße Birkenau Bergstraße Birkenau Örtlichkeit L3345 Rohrheimer Straße, OT Schwanheim L3804 (B38 alt) Odenwaldstr./Hauptstr. OT Birkenau L3408 (B38 alt) OT Reisen Hauptstraße K11 Bergstraße Bürstadt L3411 Bergstraße Einhausen A67 Bergstraße Einhausen B 47 Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit Tempolimit 30 km/h Antwort der Lärmaktionsplanung Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Kein Tempolimit möglich, da 0 Lärmbelastete LDEN/LNight>72/62 dB (A). Tempolimit 30 km/h Kein Tempolimit möglich, da 1/2 Lärmbelastete LDEN/LNight>72/62 dB (A). Starke Lärmzunahme durch den Bau der B 38 a Die K11 (Am Schlosspark) ist nicht kartiert (DTV 4.508 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Die L3411 ist nicht kartiert (DTV 4.957 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Warum keine Lärmkartierung der L3411, die als Mannheimer Str. und Frankensteinstr. durch den OT Bobstadt führt? Steigendes Verkehrsaufkommen bis zur Belastungsgrenze und Schutz der Anwohner insbes. des Neubaugebietes. Forderungen: 1. Keine Erweiterung der Parkplätze für die Tank- und Rastanlage. 2. Kein ICE oberirdisch entlang der A 67 3. Flüsterasphalt auch weiter nördlich und südlich 4. Überprüfung der bestehenden Lärmschutzmaßnahmen im Bereich Lorsch/Einhausen der A 67. Geplanter 4-streifiger Ausbau zw. Worms und Bensheim. Forderung: Überprüfung der bestehenden Lärmschutzmaßnahmen. 1. Tank- und Rastanlage Lorsch tangiert nicht die Lärmsituation in Einhausen. 2. Lärm von Schienenverkehr nicht Gegenstandes dieses Lärmaktionsplanes. 3. Ein verbleibender ca. 500 m langer Streckenabschnitt in Richtung Norden wird im Zuge des weiteren 6-streifigen Ausbaus der A67 in Richtung Gernsheim mit offenporigem Asphalt versehen (vgl. Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Straßenverkehr für den Regierungsbezirk Darmstadt, 1. Stufe vom 15.11.2010). 4. Die Überprüfung durch Auswertung der Lärmkartierung ergab keine Lärmbelasteten über den gesamten Tag und 17 Belastete nachts. Diese Belastungen werden voraussichtlich durch die geplante Lärmminderungsmaßnahme reduziert. Keine betroffenen Personen aufgrund des Abstandes von ca. 500 m von der B47 zur Wohnbebauung von Einhausen. Im Falle einer Verbreiterung der B47 auf 4 Fahrstreifen sind beim Lärmschutz die Grenzwerte der Lärmvorsorge (vgl. Kapi- – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang B Landkreis 320 Kommune Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit Bergstraße Fürth B 460 (Krumbach) Vorschläge 1. Fest installierte Blitzanlagen in der Ortsdurchfahrt Krumbach auf der Erbacher Straße sowie an allen Ortseingängen auch in den Ortsteilen. 2. Fotoüberwachung an der Fußgängerampel auf der B 460 in Krumbach wegen der Gefahr für Schulkinder wegen häufigen Überfahrens der roten Ampel seitens der Autofahrer 1. Tempolimit v. 70 km/h in Krumbach vom Ortsausgang bis zur Kreuzung B38 (Reichelsheimer Str. 36) mit Straße "Im Eck". 2. Tempolimit v. 70 km/h ab Gaststätte Schlehenhof in Fürth bis nach Ellenbach 3. Überholverbot vom OE Fürth bis Rettungswache i. R. Krumbach. 4. Tempolimit 30 auf der Ellenbacher Str. in Fürth ab ev. Kirche bis zur Volksbank, beidseitig. Nachkartierung der Ortsumgehung Groß-Rohrheim für die B 44 vom Anschlusskreisel der Südanbindung bis zur Anschlussstelle Nord Bergstraße Fürth B 38, L3099 (Fürth) Bergstraße Groß-Rohrheim B44 Bergstraße Heppenheim Bergstraße Heppenheim B460 Siegfriedstraße OT Wald-Erlenbach Tiergartenstraße Bergstraße Heppenheim Bürgermeister-Kunz-Straße Bergstraße Heppenheim K4229 Bergstraße Heppenheim L3398 Forderung: 1. Verkehrsanbindung der K4229 in der Westgemarkung von Heppenheim – außerhalb des Innenstadtbereiches an das klassifizierte Straßennetz. 2. Verlängerung der K4229 Zusätzlicher Autobahnanschluss Antwort der Lärmaktionsplanung tel 2.2.3.1) gesetzlich vorgeschrieben. 1. Die Erbacher Straße ist nur in dem Bereich, in dem die beiden Bundesstraßen B38/B460 auf ihr verlaufen, kartiert. In Krumbach teilen sich die beiden Bundesstraßen auf und sind nicht mehr kartiert. Die B38 hat ab dieser Kreuzung ein DTV von 5.392 Kfz/Tag und die B460 von 6.525 Kfz/Tag. Beide Bundesstraßen sind daher ab dieser Kreuzung nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. 2. Verkehrsgefährdung nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. 1. B38 im OT Krumbach ist nicht kartiert und daher nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. 2, 4: Die L3099 (Ellenbacher Straße) ist nicht kartiert (DTV 5.147 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. 3. Überholverbote sind nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Das HLUG hat die Ortsumgehung Groß-Rohrheim der B44 neu zwischen dem Südkreisel und der Anschlussstelle Nord nachkartiert. Ein Lärmkonflikt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) konnte bei der Auswertung der Lärmkartierung nicht festgestellt werden. Dies ist auch plausibel, da bei der Planung der B44 Ortsumgehung die strengeren Lärmvorsorgewerte(vgl. Kapitel 2.2.3.1) anzuwenden waren. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Da weder die K4229 kartiert ist noch die Straßen, die durch sie entlastet werden könnten, wie die L3898 und die südliche B3 einen Lärmkonflikt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) aufweisen, ist eine Verkehrsanbindung der K4229 nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Das HLUG hat die L3398 (Bürgermeister-Metzendorf-Straße), die B3 (Ludwigstraße) zwischen L3120 und Landesgrenze, die Tiergartenstraße und die Bürgermeister-Kunz-Straße nachkartiert. Ein Lärmkonflikt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang B Landkreis 321 Kommune Örtlichkeit Bergstraße Lampertheim B44 Bergstraße Lorsch A67 Bergstraße Lorsch B47 Bergstraße Mörlenbach L3120 Bergstraße Viernheim L3111 Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit Antwort der Lärmaktionsplanung konnte bei der Auswertung der Lärmkartierung für die L3398 (BürgermeisterMetzendorf Straße) und die südliche B3 (Ludwigstraße) nicht festgestellt werden. 1. Umleitung des LKW- Verkehrs auf die A 5 und A 67 mit Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wird vorrangig das ganztägige Lkwganztägigem Fahrverbot für den LKW-Verkehr entlang der Fahrverbot verfolgt. B44. 2. Untertunnelung der Straße im Ortsbereich 3. Flüsterasphalt 4. Umgehungsstraße 5. Fahrbahnerneuerung 6. Häufigere Polizeikontrollen zur Einhaltung des Nachtfahrverbots. Noch immer starke Lärmbelästigung der Anwohner östlich Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen der A67 trotz der Aufbringung des Flüsterasphalts. 2012. Forderungen: 1. Erhöhung der Lärmschutzwand 2. Verlängerung der Lärmschutzwände 3. Verlängerung des Flüsterasphalts nach Süden 4. Geschwindigkeitsreduzierung 5. Passive Maßnahmen zum Lärmschutz Noch immer starke Lärmbelästigung der Anwohner südkein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gem. Lärmkartierung Hessen lich der B47 trotz Berücksichtigung der Lärmschutzwand. 2012. B47 wurde vor ca. 30 Jahren nach Lärmvorsorge (vgl. Kapitel 2.2.3.1) Forderung: ausgebaut. 1. Erhöhung der Lärmschutzwand 2. Geschwindigkeitsreduzierung 3. Passive Maßnahmen zum Lärmschutz Östlich der B38 (Weiher): Starke Lärmbelastung durch Die L3110 ist nicht kartiert (DTV östlich der B38: 5.187 Kfz/Tag, westlich der B38: Durchgangsverkehr durch versch. Faktoren wie z.B. Som- 6.103 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. merrodelbahn. Besonders hohes LKW Aufkommen wegen des Steinbruchs in Mackenheim. Dadurch auch Erschütterungen des Bodens. Hohes Motorradaufkommen mit häufiger Geschwindigkeitsüberschreitung. Forderungen: 1. Nutzung der L3409 als Umgehungsstraße für Ortsdurchfahrt- Weiher. Westlich der B38 (OD Bonsweiher): 2. Blitzer auf der Strecke ab Waldparkplatz Richtung OT Juhöhe Forderung: Aufnehmen in die Lärmkartierung Das HLUG hat die L3111 nachkartiert. Die Auswertung hat allerdings keinen – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang B Landkreis 322 Kommune Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit Bergstraße Viernheim A67/A6 Bergstraße Viernheim Bergstraße Viernheim Weinheimer Straße (zwischen Robert-Koch-Straße und Wasserstraße) Weinheimer Straße (westlich August-Bebel-Straße) L3105 Bergstraße Da-Di Da-Di Da-Di Da-Di Da-Di Da-Di Da-Di Da-Di Da-Di 1. Wiedereinführung der Geschwindigkeitsbeschränkung der Strecke Lorsch-Mannheim 2. Verlängerung des Tempolimits 100 km/h, das nur auf ein kurzes Stück im Bereich des Autobahndreiecks beschränkt ist. Antwort der Lärmaktionsplanung Lärmkonflikt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) ergeben. 1., 2. Ein lärmbedingtes Tempolimit kommt nach Auswertung der Lärmkartierung nicht in Betracht (5/7 Belastete bei LDEN/LNight>70/60 dB (A)). Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Keine Maßnahmenplanung, da es gemäß Auswertung der Lärmkartierung keine Belasteten LDEN/LNight>67/57 dB (A) gibt. Wald-Michelbach Lärmbelästigung durch Motorräder. Vorschlag: Die L3105 ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der LärmaktionsplaLärmmessungen in den Sommermonaten nung. Alsbach-Hähnlein L3100 OT Alsbach, Alte BergEine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung straße (LKZ < 200) zurückgestellt. Alsbach-Hähnlein L3112 Sandwiese Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Alsbach-Hähnlein L3112 OT Hähnlein, Alsbacher Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung Straße (LKZ < 200) zurückgestellt. Dieburg Groß-Umstädter Straße Verhinderung einer Verkehrs- und damit Lärmerhöhung Die Groß-Umstädter Straße (nicht klassifizierte Straße ohne regionale Bedeuindem das Baurecht für einen geplanten Edeka-Markt tung) ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. nicht geschaffen wird. Grundsätzlich befasst sich die Lärmaktionsplanung im Rahmen der Maßnahmenplanung nur mit der Verminderung des derzeit bestehenden Verkehrslärms, nicht aber mit einer eventuellen künftigen Erhöhung des Lärms. Dieburg L3094 Darmstädter Straße Forderungen: Tempolimit 30 km/h nachts, Kontrolle durch Die Darmstädter Straße ist nicht kartiert (DTV 6.482 Kfz/Tag) und damit nicht Radarmessgerät Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Dieburg Nordring Nach neuer Beschilderung an den Abfahrten der B45 Der Nordring ist nicht kartiert (nicht klassifizierte innerörtliche Straße) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Dieburg Nord wird der gesamte LKW-Verkehr durch das Misch- und Gewerbegebiet in das Industriegebiet Dieburg Nord geleitet. Eppertshausen L3095 Ober-Röder Straße Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Erzhausen K176 Wilhelm-Leuschner-Straße Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Griesheim Allgemein Allgemein: 1. Die RLS-90 findet keine Anwendung bei der Lärmkartierung gem. EU1. reales Abbild der Lärmdaten nach RLS-90 Umgebungslärm-RL. Die Berechnungen erfolgen gemäß 34. BISchV nach VBUS. 2. wegen der geplanten baulichen Änderungen im Auto2. keine Betrachtung von Prognosen in der Lärmaktionsplanung, dies ist den bahnbereich um das Darmstädter Kreuz sind die zu erwar- Genehmigungsverfahren vorbehalten. Die Lärmaktionsplanung betrachtet aus- – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang B Landkreis 323 Kommune Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit tenden Lärmauswirkungen als Prognose aufzunehmen. Da-Di Griesheim B26 Da-Di Griesheim A5/A67 Da-Di Mühltal Da-Di Münster L3098 OT Nieder-Beerbach, Mühlstraße B45 Da-Di Münster B26 Da-Di Ober-Ramstadt B426 Da-Di Ober-Ramstadt L3104 Nieder-Ramstädter-Str. Antwort der Lärmaktionsplanung gehend vom kartierten Ist-Zustand den Status Quo. 3. Die Ausarbeitung einer Gesamtlärmkartierung für den Bereich Straßen-, 3. Forderung einer Gesamtlärmkartierung Schienen- und Luftverkehr ist rechtlich weder vom Bundesgesetz- noch vom Bundesverordnungsgeber vorgesehen. Weiterführende Detailinformationen zu dieser Thematik können den bestehenden Lärmaktionsplänen, zuletzt LAP Flughafen Kap. 8.4.1.9, entnommen werden. 4. Warum werden im Lärmaktionsplan die Maßnahmen 4. Aus den Vorschlägen der Öffentlichkeit und durch Auswertung der Lärmkarnur dokumentiert, die Beschlüsse, Umsetzung und Finan- tierung entwickelt die Lärmaktionsplanung Lärmminderungsmaßnahmen, die zierung über Fachrecht abgewickelt? sie mit den zuständigen Behörden (z. B. Träger der Straßenbaulast) festlegt. Maßnahmen, die Bestandteil des festgesetzten Lärmaktionsplanes sind, sind von den zuständigen Fachbehörden dann umzusetzen und von den jeweiligen Planungsträgern bei ihren Planungen zu berücksichtigen. Fortsetzung der Lärmkartierung des Straßenbahnlärms ab Die Kartierung des Straßenbahnlärms erfolgt nur in Ballungsräumen. Daher Stadtgrenze Darmstadt bis zum Platz Bar-le-Duc. endet der in Darmstadt kartierte Straßenbahnlärm an der Griesheimer Stadtgrenze. 1. Verlagerung Schwerlastverkehr 1. Verlagerung des Schwerlastverkehrs von der Autobahn ist nicht möglich. 2. Nachtfahrverbot für Schwerlastverkehr 2. Nachtfahrverbot für Schwerlastverkehr auf der Autobahn ist nicht möglich. 3. Erstellung eines Lärmschutzkonzeptes im Rahmen eines 3. Die Lärmaktionsplanung ist nicht das Instrument, um Lärmschutzkonzepte im Planfeststellungsverfahrens. Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu entwickeln. Dies ist den Genehmigungsverfahren vorbehalten. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Gemäß Lärmkartierung für den Nachtzeitraum sind der Der Verkehrslärm beträgt gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 weniger als 60 südwestliche Bereich des Wohngebiets der Eduard-Vogel- dB (A) tagsüber und weniger als 50 dB (A) nachts. Unterhalb der Schwelle Straße sowie der südliche Bereich der Ortslage von Müns- LDEN/LNight65/55 dB (A) erfolgt keine Maßnahmenplanung. ter zur Bebauung zum Nordring/Dieburg betroffen. Forderung: Tempolimit nachts oder Lärmschutzwände. Altheim: Gemäß Lärmkartierung für den Nachtzeitraum Der Verkehrslärm beträgt gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 weniger als 65 sind die Münsterer Straße, die Babenhäuser Straße und dB (A) tagsüber und weniger als 55 dB (A) nachts. Unterhalb der Schwelle ein Großteil der Hauptstraße betroffen. Forderung: Lärm- LDEN/LNight65/55 dB (A) erfolgt keine Maßnahmenplanung. schutzwände Lärm dringt von der Umgehungsstraße in die Wohngebie- Der kartierte Verkehrslärm der Umgehungsstraße erfasst nicht die Büchestraße. te (Büchestraße) wegen des aufgehobenen Tempolimits Bei der vor wenigen Jahren gebauten Umgehungsstraße galten die Grenzwerte 70 km/h. der Lärmvorsorge (vgl. Kapitel 2.2.3.1) bei Straßenneubauten. Der Verkehrslärm beträgt gemäß Lärmkartierung weniger als 65 dB (A) tagsüber und weniger als Forderung: Wiedereinführung des Tempolimits 70 km/h. 55 dB (A) nachts. Unterhalb der Schwelle LDEN/LNight65/55 dB (A) erfolgt keine Maßnahmenplanung. Forderungen.- Tempolimit 50 km/h von Ortsausgang bis Die L3104 ist nicht kartiert (DTV 7.666 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang B Landkreis 324 Kommune Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit Ampel B426- lärmmindernde Straßenbeläge Lengfeld: stark angewachsener Schwerlastverkehr aufgrund der Sperrmaßnahmen der Stadt Darmstadt. Lärm insbesondere im Bereich des alten Rathauses mit der engen Kurve durch Brems- und Beschleunigungsvorgänge. Forderung: Verkehrsbeschränkende Maßnahmen für den Schwerverkehr. Da-Di Otzberg B426 Otzbergstraße Da-Di Pfungstadt A5 (westlich) Da-Di Roßdorf Steinackerstraße Forderung Tempolimit Da-Di SeeheimJugenheim L3100 Heidelberger Straße Lärm durch hohe Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Pkw und Lkw. Forderung Blitzersäulen Da-Di SeeheimJugenheim Sandstraße Da-Di Weiterstadt A5 Die Sandstraße wird als Zufahrt zum Schuldorf Bergstraße mit über 1.000 Schülern am Ende der Sandstraße genutzt, wodurch viel Lärm erzeugt wird. Forderung: Bauliche Beruhigung der Sandstraße und Nutzung der L3103 als Zufahrt zum Schuldorf. 1. Bereich westlich der A5 (Rudolf-Diesel-Straße) 2. Bereich Riedbahn. Forderung: Lückenschluss der Lärmschutzeinrichtung ist dringend erforderlich. Da-Di Weiterstadt L3113 OT Gräfenhausen GG Büttelborn K160 Mainzer Straße / Berkacher Weg GG Büttelborn K164 GG Büttelborn Am Weidengewann Antwort der Lärmaktionsplanung Lärmaktionsplanung. Die B426 (Otzbergstraße) ist nicht kartiert (DTV 3.684 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Die Steinackerstraße ist eine Anliegerstraße mit geringem Verkehrsaufkommen, nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Die Lärmaktionsplanung bezieht sich gesetzlich nur auf Hauptverkehrsstraßen. Die Heidelberger Straße ist nur südlich der Kreuzung mit der Pfungstädter Straße kartiert. Der Bereich nördlich dieser Kreuzung befindet sich offenbar knapp unter der Kartierungsschwelle (DTV >8.000 Kfz/Tag). Ein Lärmkonfliktpunkt mit Lärmbelastungen LDEN/LNight>65/55 dB (A) liegt aber nicht vor. Die Sandstraße ist keine Hauptverkehrsstraße und wegen des Verkehrsaufkommens von <8.000 Kfz/Tag nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. 1. nur geringe Lärmbelastungen. 2. Kein Lärmkonflikt mit Lärmbelastungen LDEN/LNight>65/55 dB (A). Im übrigen wurde der Lückenschluss gemäß Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Straßenverkehr für den Regierungsbezirk Darmstadt, 1. Stufe vom 15.11.2010) bereits 2008 abgeschlossen. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Starke Lärmbelastung durch Helvetia-Parc. Durch fehlende Die Mainzer Straße und der Berkacher Weg sind nicht kartiert und damit nicht Umgehungsstr. fließt der Verkehr durch Berkach u. Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Büttelborn. 1. Tempo-30-Zone für die gesamte Mainzer Straße 2. Blitzgeräte installieren. Forderungen für Ortsteil Worfelden: Die K164 Unterdorf (DTV 2.578 Kfz/Tag) und die L3094 Rheinstraße (DTV 4.525 1. Lärmschutzfenster Kfz/Tag) sind nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionspla2. Bau einer Umgehungsstraße nung. Ortsteil Klein-Gerau. Starker Lärm und StraßenbeschädiDie Straße „Weidengewann“ ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der gung durch landwirtschaftlichen Betrieb. Lärmaktionsplanung. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang B Landkreis 325 Kommune Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit 1. LKW-Verkehr umleiten. 2. Straße sanieren. 3. Kopfsteinpflaster durch lärmmindernden Belag ersetzen 1. Lärmschutzwand 2. Umgehungsstraße von Richtung Griesheim kommend in Richtung Osten am Gewerbegebiet Büttelborn Darmstädter Str. vorbeiführend mit neuer Anschlussstelle an die A 67 mit für den Verkehr geeigneter Brücke. Mängel der Lärmkartierung: Ginsheim: Die Kartierung endet an der Kreuzung mit der K201. Der südliche Abschnitt bis zur Kreuzung mit der Karl-Liebknecht-Straße hat aber >10.000 Fahrbewegungen/Tag. Gustavsburg: Hier folgt die Kartierung dem Verlauf der L3040 über die Dr.-Herrmann-Straße und die Erzberger Straße. Der Durchgangsverkehr fließt aber durch die Pestalozzistraße, so dass diese Straße statt der beiden anderen zu kartieren ist.. GG Büttelborn L3303 GG GinsheimGustavsburg L3040 OT Ginsheim GG GinsheimGustavsburg A60 OT Ginsheim und OT Ginsheimer Sand (Bischofsheim) GG Groß-Gerau L3094 GG Groß-Gerau Nordring GG Kelsterbach B40 GG MörfeldenWalldorf GG MörfeldenWalldorf Mörfelden- B486 Langener Straße, Westend-straße, Rüsselsheimer Straße B44 Gerauer Straße OT Mörfelden Aschaffenburger Straße OT GG Antwort der Lärmaktionsplanung Die L3303 ist nicht kartiert (DTV 6.327 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Ginsheim: Aus der Verkehrszählung 2010 lag für diesen Straßenabschnitt der L3040 in Ginsheim kein DTV-Wert vor. Daher ist dieser Straßenabschnitt nicht kartiert worden. Gustavsburg: Die Kartierung in Gustavsburg entspricht dem Verlauf den L3040 aus der Verkehrszählung 2010. In der Pestalozzistraße wurden kein Verkehrszählungen durchgeführt, da die Pestalozzistraße als nicht klassifizierte Gemeindestraße eingestuft ist, für die gemäß § 47c BImSchG keine Kartierungspflicht besteht. Die Anzahl der Belasteten auf Ginsheimer Gemarkung ist wegen des Abstandes zur A60 sehr gering. Die näher zur A60 gelegenen Objekte auf Bischofsheimer Gemarkung sind zum Teil Außenbereichsbebauungen und Gewerbeobjekte. Insgesamt entfällt der Bereich für Maßnahmen der Lärmaktionsplanung. Südring von der Kreuzung mit der Gernsheimer Straße bis Eine Lärmschutzwand wird in diesem Bereich von der Stadt Groß-Gerau nicht zur Kreuzung mit dem Nordring weiter verfolgt, da nicht mehr ein vierspuriger Ausbau des Südrings geplant ist. Nordring: Von der Kreuzung mit dem Südring bis zum Nordring: Der Nordring und die Fortsetzung als B44 (DTV 6.847 Kfz/Tag) über die A67 sind nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. sog. Römerkreisel mit der B44 über den AS A67 GroßGerau: Forderung: Aufnahme in den Lärmaktionsplan. Verbrennungsanlage im Industriepark Höchst verursacht Weder die Verbrennungsanlage im Industriepark Höchst noch die vom Flughaerheblichen Lärm. Forderung: fen ausgehenden Lärmquellen sind Gegenstand der Lärmaktionsplanung für Aktiver Lärmschutz an der B 40 nördlich von Kelsterbach. Hauptverkehrsstraßen. Die B40 stellt keinen Lärmkonfliktpunkt mit LärmbelasWeiterer Lärm durch die Landebahn Nordwest und Tertungen LDEN/LNight>65/55 dB (A) dar. minal 3. Nachkartierung der B 486 im Bereich Langener Straße Diese Straßenzüge wurden dem HLUG zur Nachkartierung gemeldet und nachwestlich Luley-Knoten und Westendstraße. kartiert. Nachkartierung der gesamten Gerauer Straße 1. Dieser Straßenzug wurde dem HLUG zur Nachkartierung gemeldet und nachkartiert. Keine Maßnahmenplanung, da es keine Belasteten LDEN/LNight>67/57 dB (A) gibt. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang B Landkreis 326 Kommune Walldorf MörfeldenWalldorf Walldorf Allgemein GG Nauheim A67 GG GG Nauheim Rüsselsheim L3040 Allgemein GG Rüsselsheim GG Rüsselsheim L3040 Adam-Opel-Straße OT Königstädten B486 Haßlocher Straße, Varkausstraße GG Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit 1. Einbeziehung der sich im Planfeststellungsverfahren befindlichen Südumgehung der B486/B44. 2. LKW-Nachtfahrverbot im gesamten Stadtgebiet zwischen 22 und 6 Uhr, einschließlich Vitrolles-Ring und Okrifteler Straße 3. Durchfahrtsverbot für LKW bei Tag und Nacht. Außer Anlieger-Verkehr. 4. Tempolimit 30 km/h in ganz Mörfelden. 5. Bau der Süd-Umgehung. 6. Fest installierte Blitzgeräte. 7. Komplette Kartierung aller Straßen, Schienen und Flugrouten (Gesamtlärmbetrachtung) Antwort der Lärmaktionsplanung 1. Die Lärmaktionsplanung erfolgt nur auf der Basis eines Ist-Zustandes, im vorliegenden Fall ist dies die Bundesverkehrszählung 2010. Die von in Planung befindlichen Straßen zu erwartenden Belastungen werden nicht von der Lärmaktionsplanung, sondern im Planfeststellungsverfahren abgeschätzt. 2. – 3.: Die Stadt gibt zu bedenken, dass die Anregungen problematisch erscheinen. Die Anbindung der Gewerbegebiete und An-/Abfahrten zu den Gewerbegebieten im Stadtgebiet wären mit dieser Forderung schwerlich zu handhaben. 4.: Tempolimits auf Hauptverkehrsstraßen muss immer eine einzelfallbezogene Begründung zugrunde liegen. Pauschale Geschwindigkeitsbegrenzungen, die die gesetzliche Regelgeschwindigkeit herabsetzen, sind daher nicht zulässig. 5. vgl. die Ausführungen zur Ortsumgehung bei den Antworten zur B486. 6. Die Stadt hat 10 installierte Blitzgeräte. 7. Eine Gesamtlärmbetrachtung für den Bereich Straßen-, Schienen- und Fluglärm ist rechtlich weder vom Bundesgesetz- noch vom Bundesverordnungsgeber vorgesehen. Nachteilig an einer Summierung unterschiedlicher Lärmarten ist u. a., dass keine Verantwortlichkeit für die Lärmursache mehr festgestellt werden kann. Steigerung des Verkehrslärms, Belastung insbes. in der Ähnlich wie im Schreiben von Hessen Mobil vom 06.08.2012 an die Gemeinde Straße „Nachtweide“. Vorschlag: Verbesserung des Lärm- Nauheim dargelegt ergibt sich aus der Lärmkartierung eine erhebliche Lärmbeschutzes nördlich und südlich des bestehenden Lärmlastung nur für wenige Personen. Aus Kostengründen würde dies keine umfasschutzwalls durch: Einbau eines lärmmindernden Straßen- senden Lärmminderungsmaßnahmen, sondern nur passiven Schallschutz für die belags oder Einbau einer Lärmschutzwand im Bereich des wenigen Betroffenen rechtfertigen. Da nach dem Schreiben von Hessen Mobil stillgelegten Autobahnparkplatzes. passiver Schallschutz für die Betroffenen aus Rechtsgründen nicht möglich ist, erübrigt sich eine Wiederholung der Fragestellung durch die Lärmaktionsplanung beim Straßenbaulastträger. Keine Maßnahmenplanung, da es keine Belasteten LDEN/LNight>67/57 dB (A) gibt. Forderung der Nachkartierung von Kurt-Schumacher-Ring, Die Adam-Opel-Straße (L3040) ist in der Lärmkartierung enthalten. Eine KartieAdam-Opel-Straße und Darmstädter Straße nördlich des rung des Kurt-Schumacher-Rings und der Darmstädter Straße nördlich des Rugbyrings Rugbyrings hat das HLUG nicht vorgenommen, da es sich um nicht klassifizierte Gemeindestraßen handele, für die gemäß § 47c BImSchG keine Kartierungspflicht bestehe. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Haßlocher Straße, Varkausstraße: Verkehrslärm, verstärkt 1. Im Falle einer Reduzierung des Busverkehrs wäre mit einer deutlichen Zudurch An- und Abfahrvorgänge von 7 Buslinien nahme des Individualverkehrs und damit per Saldo mit einer Lärmzunahme zu 1. deutliche Reduzierung des Busverkehrs rechnen. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang B Landkreis 327 Kommune Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit 2. Lärmschutzwand von Friedhofsmauer bis LukasCranach-Str. GG Rüsselsheim Kurt-Schumacher-Ring GG Rüsselsheim A67 GG Rüsselsheim A67 OT Königstädten GG Trebur L3012 Rüsselsheimer Straße HTK Bad Homburg Allgemein HTK Bad Homburg A661 HTK Bad Homburg HTK Bad Homburg Hindenburgring, Dietigheimer Straße Hessenring HTK Bad Homburg B456 Sportzentrum Nordwest HTK Bad Homburg Saarstraße HTK Bad Homburg Urseler Straße HTK Friedrichsdorf A5 Friedrichsdorf L3057 Antwort der Lärmaktionsplanung 2. Die lärmtechnische Berechnung durch Hessen Mobil hat ergeben, dass von den hier betroffenen Wohngebäuden nur ein Gebäude in der Nacht leicht über dem Grenzwert von LN=57 dB (A) lag. Dies ist dem in die Berechnung eingeflossenen Störzuschlag durch die Signalanlage am Knoten Varkausstraße / LukasCranach-Straße zu begründen. Daher ist keine Lärmschutzwand nicht zu realisieren. Lärmschutzwände an der Nordseite des Kurt-Schumacher- Der Kurt-Schumacher-Ring ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Rings Lärmaktionsplanung. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Lärmkartierung fehlt im Bereich Abfahrt A661 Zubringer in Kartierung der Pappelallee ist jetzt vorhanden. die Stadt (Pappelallee) Verkehrslärm in Bad Homburg Die Auswertung der Lärmkartierung ergibt keine Lärmbelastung in Bad Homburg durch die in einem Abstand von ca. 500 m an der bebauten Ortslage vorbeiführenden Straße. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit LDEN>69 dB (A) und nachts nur 1 Person mit LNight>59 dB (A) belastet. Daher erfolgt im Rahmen der Lärmaktionsplanung keine Maßnahmenplanung. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Die Saarstraße kann wegen Geringfügigkeit und als Anliegerstraße (keine Hauptverkehrsstraße) bei der Maßnahmenplanung nicht berücksichtigt werden. In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit Lärm LDEN/LNight>69/59 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung. Die Stadt schlägt zur Reduzierung des Lärmschwerpunktes Gemäß Aussage von Hessen Mobil ist mit einer baldigen Umsetzung der Lärmdie Umsetzung von aktiven Schallschutzmaßnahmen in schutzanlagen nicht zu rechnen. Form eines Lärmschutzwalls bzw. einer Einhausung durch Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen Hessen Mobil vor. Diese Maßnahme soll spätestens im 2012. Im Fall von Lärmvorsorge (LT/N>59/49 dB (A), vgl. Kapitel 2.2.3.1) bei eiZuge des geplanten Ausbaus der A5 auf 4 Fahrspuren nem Autobahnausbau sind evtl. Maßnahmen erforderlich. erfolgen. Stadtteil Seulberg: Gonzenheimer Landstraße. Zur Lärmreduzierung wurde durch Hessen Mobil der Bau einer EntlastungsstraLärmschwerpunkt ße (Südabschnitt) durchgeführt. Die neue Ortsumgehung soll die Ortsdurchfahrt – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang B Landkreis 328 Kommune Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit HTK Glashütten B8 HTK Kronberg HTK Kronberg L3015 Schwalbacher Straße Am Schanzenfeld L3015 OT Oberhöchstadt HTK Neu-Anspach L3041 HTK Oberursel K772 Füllerstraße HTK Oberursel L3004 Lahnstraße HTK Oberursel B455 HTK Oberursel HTK Oberursel L3004 Frankfurter Landstraße Rosa-Luxemburg-Straße OT Weißkirchen L3003 Niederstedter Straße OT Oberstedten Antwort der Lärmaktionsplanung Friedrichsdorf vom hohen Verkehrsaufkommen im Zuge der L3057 entlasten. Der Streckenverlauf der neuen zwei Kilometer langen Trasse (Südabschnitt) beginnt im Süden am Ausbauende der Ortsumgehung Ober-Eschbach und führt westlich der A5 in Richtung Norden. Dort schließt sie an den bereits realisierten Nordabschnitt der Ortsumgehung an, an die K765 und L3057neu im Bereich der Unterführung der A5. Die Umgehungsstraße L3057neu wurde im Jahr 2014 für den Verkehr freigegeben. - Vorschläge zur Lärmminderung: Die Ortsdurchfahrt Limburger Straße ist nicht kartiert worden, weil aus der Ver1. Passiver Schallschutz (Schallschutzfensterprogramm) kehrszählung 2010 kein DTV-Wert für diesen Straßenabschnitt vorhanden war. 2. lärmoptimierter Asphalt (Flüsterasphalt). Aufgrund fehlender Verkehrsmengen für die benachbarten Straßenabschnitte 3. Umgehungsstraße mit ca. 800 m langer Untertunnelung konnte die Lücke nicht geschlossen werden. Daher wurde dieser Straßenab4. Tempolimit 30 km/h nachts schnitt auch bei der Nachkartierung nicht berücksichtigt. Daher konnte hierfür 5. Lkw-Durchfahrverbot nachts auch keine Lärmaktionsplanung stattfinden. - Lärm durch Flugverkehr. Die Ortsumfahrung Glashütten ist Bundesverkehrswegeplan als weiterer Bedarf und in der Vorschlagsliste des HMWVL zum Bundesverkehrswegeplan 2015 enthalten. Fluglärm ist nicht Prüfungsgegenstand des Lärmaktionsplans Straßenverkehr. Auch eine Gesamtlärmbetrachtung für den Bereich Straßen- und Fluglärm ist rechtlich weder vom Bundesgesetz- noch vom Bundesverordnungsgeber vorgesehen. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Saalburgstraße: Lärmschutz erforderlich Die Saalburgstraße (L3041) ist nicht kartiert (DTV 6.736 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. In dem relevanten Lärmbereich wird gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 keine Person mit Lärm LDEN/LNight>67/57 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. In dem relevanten Lärmbereich wird gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 keine Person mit Lärm LDEN/LNight>67/57 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnah- – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang B Landkreis 329 Kommune Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit HTK Schmitten L3025 Motorradlärm Schmitten Richtung Dorfweil: 1. Tempolimit 30 oder 40 km/h in Schmitten 2. Tempolimit 50 km/h ab Ortsausgang Schmitten bis Dorfweil OT Brombach: Motorradlärm: 3. Fahrverbot für Motorräder Oberhöchstädter Straße/Sodener Straße: Tempolimit 30 km/h Kronberger Straße: Tempolimit 30 km/h Nauheimer Straße HTK Steinbach L3367 HTK Steinbach K768 HTK Usingen B275 Nauheimer Straße HTK Usingen B456 Weilburger Straße HTK Grävenwiesbach B456 Frankfurter Straße HTK Weilrod L3025 MKK Biebergemünd B276 MKK Erlensee A66 MKK Gründau A66 MKK Hanau L3328 Willy-Brandt-Straße MKK Hanau B8 Neuhofstraße MKK Hanau L3309 Auheimer Straße MKK Hanau MKK Hanau L3309 Auheimer Straße OT Großauheim B8 Aschaffenburger Straße Weilburger Straße: zu frühes Beschleunigen am nördlichen Stadtausgang, daher Bau einer „Schikane“ Erhebliche Lärmbelästigung, da der Durchgangsverkehr aus Fahrtrichtung Weilburg bzw. Usingen durch das Zentrum der Gemeinde fließt. OT Altweilnau, Weilstraße 1. Lärm durch Reifengeräusche, die nach Erneuerung des Straßenbelags 2012 durch Rillen in der Fahrbahnmarkierung entstehen, die wieder entfernt werden sollten. 2. Lärm durch Motorradfahrer: mehr Kontrollen Lärm durch Lkw in Richtung Bgm.-Kassel. Antwort der Lärmaktionsplanung menplanung. Die L3025 ist in Schmitten ab der Kreuzung mit der L3004 kartiert. Die Voraussetzungen für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (Tempolimit) liegen gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 (0 Personen LDEN/LNight>72/62 dB (A)) nicht vor. Die L3367 ist nicht kartiert (DTV 4.911 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Die K768 ist nicht kartiert (DTV 6.651 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Die Nauheimer Straße ist nicht kartiert (DTV 5.390 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung Die Weilburger Straße ist nicht kartiert (DTV 7.920 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung Die B456 Frankfurter Straße ist nicht kartiert (DTV 7.920 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung Die L3025 ist nicht kartiert (DTV 3.085 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Die B276 ist zwischen Wirtheim und Bgm.-Kassel nicht kartiert (DTV max. 7.536 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit Lärm LDEN/LNight>69/59 dB (A) belastet. In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit Lärm LDEN/LNight>69/59 dB (A) belastet. In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit Lärm LDEN/LNight>69/59 dB (A) belastet. In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit Lärm LDEN/LNight>67/57 dB (A) belastet. In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit Lärm LDEN/LNight>67/57 dB (A) belastet. In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit Lärm LDEN/LNight>67/57 dB (A) belastet. In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit Lärm LDEN/LNight>69/59 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang B Landkreis 330 Kommune MKK Hanau Örtlichkeit OT Wolfgang B45 OT Steinheim Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit MKK Hanau B43a OT Steinheim MKK Linsengericht MKK Maintal L3203 OT Altenhaßlau Hauptstraße (westlicher Ortseingang L3195 OT Dörnigheim MKK Neuberg L3445 OT Ravolzhausen MKK Nidderau MKK Rodenbach B521 Büdesheimer Straße OT Heldenbergen A66 MKK Rodenbach L3268 OT Niederrodenbach MKK Schlüchtern A66 MKK Schöneck L3008 MKK Steinau a.d.S. A66 MTK Bad Soden a.T: B8 MTK Eppstein B455 OT Bremthal 1. Lärmschutzwand 2. Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags OT Breitenbach: Die Querrillen der Autobahnbrücke verstärken den Geräuschpegel von der Autobahn. Vorschlag: Eine 1 m hohe Lärmschutzwand auf der Brücke. OT Oberdorfelden: Durchgängiges Tempolimit 70 km/h. Dies wurde bereits durch das HMWVL und in einem Petitionsverfahren vom Hessischen Landtag abgelehnt. Wohnsiedlung „Am Berg“ nördlich der A66: Lärmbelastung, die mit dem Anschluss der A66 an die A7 zunehmen wird. Vorschläge: 1. Lärmschutzwand 2. Nachrüstung mit schallisolierenden Fenstern wegen Brücke zwischen Steinau Ost und Steinau West: 3. Breitflächige Aufforstung (Mischwald) zwischen A66 und Standort Weinberg entlang der Talbrücke 4. Tempolimit 100 km/h auf der Brücke Zwischen L3014 und B519: Die Lärmberechnungen werden angezweifelt, enormer Lärmeintrag in das dortige Erholungs- und Naturschutzgebiet. Antwort der Lärmaktionsplanung dB (A) belastet. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen 2012. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen 2012. Die L3008 ist bei Oberdorfelden nicht kartiert (DTV 7.552 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen 2012. Es liegt keine für die Lärmaktionsplanung relevante Lärmbelastung von Siedlungsbereichen vor. Die Voraussetzungen der Lärmschutz-Richtlinien-StV für straßenverkehrliche Maßnahmen liegen daher nicht vor. In dem relevanten Lärmbereich wird tags keine Person mit LDEN/LNight>69 dB (A) und nachts nur 1 Person mit LNight>59 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang B 331 Landkreis MTK Kommune Eschborn L3006 Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit MTK Flörsheim A66 OT Weilbach MTK Flörsheim L3265 OT Weilbach MTK Flörsheim L3366 OT Weilbach MTK Flörsheim MTK Flörsheim MTK Hattersheim B519 Rüsselsheimer Straße (südlich der A3) B40 Kirschgartenstraße (nördlich L3017 Friedensstraße) OT Wicker Allgemein MTK Hattersheim MTK Hattersheim L3065 Mainzer Landstraße, Nassauer Str., Frankfurter Str. B40 MTK Hattersheim L3366 OT Eddersheim MTK Hochheim L3028 Breslauer Ring MTK Hofheim allgemein Weilbach: Lärmzunahme nach Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung. Vorschläge: Lärmschutzwall, Flüsterasphalt Weilbach: Vorschlag: Lärmoptimierte Asphaltdeckschicht Weilbach: Raunheimer Straße. Vorschlag: Tempolimit 30 km/h 1. Siedlungsentwicklung im Einzugsbereich von S-BahnStationen sollen Vorrang vor zusätzlichen Flächenausweisungen in peripheren Lagen haben. 2. Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf ÖPNV durch Erhöhung der Taktdichte, Etablierung eines integrierten Taktverkehrs sowie Umsetzung der Regionaltangente West. 3. Förderung des Radverkehrs, speziell in Form von Radwegen an Landesstraßen sowie die Einführung von Bike and Ride. 4. Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene. Antwort der Lärmaktionsplanung In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit LDEN/LNight>67/57 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung. Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen 2012. Die L3265 ist nicht kartiert (DTV 6.494 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Die L3266 ist nicht kartiert (DTV 4.875 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. entfällt wegen der geringen Anzahl betroffener Personen im Lärmbereich LDEN/LNight>69/59 dB (A) entfällt wegen der geringen Anzahl betroffener Personen im Lärmbereich LDEN/LNight>69/59 dB (A) Bei den Stellungnahmen handelt es sich um politische Forderungen, deren Anstoß nicht Gegenstand einer Fachplanung ist. Die Lärmaktionsplanung ist nicht das Instrument, um übergreifende Konzepte und Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Ab Krifteler Dreieck bis Sindlingen. Vorschlag: VervollKein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen ständigung der begonnenen Schutzwälle 2012. Eddersheim, Bahnhofstraße. Vorschlag: Die L3266 ist nicht kartiert (DTV 4.875 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Bau einer Umgehungsstraße Lärmaktionsplanung. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Forderung der Nachkartierung für 1. Der Schmelzweg wurde nachkartiert. 1. Schmelzweg, da dieser den Süd-Nord-Verkehr der B519 2. Die Niederhofheimer Straße wurde nachkartiert. aufnimmt. 3. Die L3011 im Bereich der Ortsdurchfahrt Hofheim wurde nachkartiert. 2. B519 (Niederhofheimer Straße) zwischen Reifenberger Straße und Zeilsheimer Straße – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang B Landkreis 332 Kommune Örtlichkeit MTK Hofheim Schmelzweg Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit 3. L3011 im Bereich der Ortsdurchfahrt Lorsbach Vorschlag: Tempolimit 30 km/h MTK MTK Hofheim Hofheim L3011 Lorsbacher Straße Hauptstraße Errichtung einer Fußgängerzone MTK Kriftel Schmelzweg Forderung der Nachkartierung MTK Kriftel L3018 Elisabethenstraße MTK Liederbach B8 MTK Liederbach L3014 MTK Liederbach L3016 OT Oberliederbach Odenwaldkreis Odenwaldkreis Brensbach B38 Breuberg Neustädter Straße Odenwaldkreis Breuberg B426 Odenwaldkreis Michelstadt B45/B47 Lärmbelastung in der Heidesiedlung/Niederhofheim. Vorschlag: 1. Tempolimit 2. Lärmschutzwand Lärmbelastung in der Heidesiedlung/Niederhofheim. Vorschlag: Lärmschutzwand Antwort der Lärmaktionsplanung Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen 2012. Die Stadt hat über den Main-Taunus-Kreis ein Tempolimit 30 km/h beantragt. Die Obere Straßenverkehrsbehörde beim RP Darmstadt hat jedoch im Oktober 2014 einem Tempolimit 30 km/h nicht zugestimmt, da die erforderlichen Richtwerte der Lärmschutz-RL-StV nach dem vorgelegten Lärmgutachten nicht erreicht werden. entfällt, da keine betroffenen Personen im Lärmbereich LDEN/LNight>67/57 dB (A) Die Hauptstraße ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Die Nachkartierung ist erfolgt. Es liegt allerdings kein Lärmkonflikt gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 vor. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen 2012. Keine Lärmbelasteten LDEN/LNight>67/57 dB (A) gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. OT Sandbach: Lärmbelästigung durch die Ampel (Anfahr- Die Neustädter Straße ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmakund Bremsgeräusche, Vorschlag: Verkehrsberuhigung tionsplanung. einführen, Ampelschaltung anpassen, Lärmschutz auch für Die Lärmbänder der kartierten B426 reichen nicht bis zur Neustädter Straße, die B426 d.h., die von der B426 ausgehende Lärmbelastung liegt deutlich unterhalb des Auslösewertes, ab dem eine Maßnahmenplanung im Rahmen der Lärmaktionsplanung erfolgt. OT Hainstadt: starke Lärmbelästigung durch die B426 Die B426 ist nur von Höchst bis Breuberg, Abzweig L3259 kartiert. Daran anschließend in Hainstadt beträgt das DTV der B426 nur 6.047 Kfz/Tag. Damit ist die B426 dort nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. 1. Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte Diese Forderungen können aus Sicht von Hessen Mobil nicht Gegenstand der 2. Prüfung der so genannten Bypass-Lösungen mit ZuLärmaktionsplanung sein. Sie führen zu keinen oder bestenfalls zu minimalen und Abfahrten von der B45 zur Marktstraße im Bereich des Lärmreduzierungen. Bienenmarktplatzes und zur Industriestraße – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang B 333 Landkreis Odenwaldkreis Kommune Michelstadt Odenwaldkreis OF (Kreis) Michelstadt OF (Kreis) Dreieich OF (Kreis) Dreieich OF (Kreis) Dreieich OF (Kreis) Egelsbach OF (Kreis) Heusenstamm OF (Kreis) Heusenstamm OF (Kreis) Langen Dreieich Örtlichkeit B47 Amorbacher Straße OT Stockheim Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit Antwort der Lärmaktionsplanung In dem relevanten Lärmbereich wird gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 keine Person mit LDEN/LNight>69/59 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung. B47 Darmstädter Straße Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. L3262 Theodor-Heuss-Straße Kartierung der L3262 von Sprendlingen bis Buchschlag, Eine Überprüfung und vertiefende Untersuchung erfolgt durch die Stadt diese ist von der Kreuzung mit der Eisenbahnstraße bis zur Dreieich in Zusammenarbeit mit der Lärmaktionsplanung (RP Da.). Kreuzung mit der Wilhelm-Leuschner-Straße wegen der Einbahnstraßenregelung zu überprüfen. L3262 Darmstädter Straße Hier wurden in der Lärmkartierung zu hohe Tempolimits Eine Überprüfung und vertiefende Untersuchung erfolgt durch die Stadt hinterlegt, was zu einer Überschätzung der Lärmbelastung Dreieich in Zusammenarbeit mit der Lärmaktionsplanung (RP Da.). führt Darmstädter Straße nördlich der Sprendlingen: Frankfurter Straße, Hauptstraße, Darmstäd- Nachkartierung durch das HLUG ist erfolgt. Theodor-Heuss-Straße/Hainer ter Straße: Kartierung fehlt. Chaussee K171 Die Kartierung der Hainer Chaussee zwischen SprendlinDas HLUG hat diesen Bereich als Lückenschluss einbezogen und hält daher an gen und Dreieichenhain wurde auf die Waldstraße und der erfolgten Kartierung dieses Bereichs fest. Eine Überprüfung und vertiefende Koberstädter Straße ausgeweitet, obwohl in diesem BeUntersuchung erfolgt durch die Stadt Dreieich in Zusammenarbeit mit der reich keine Ergebnisse der Verkehrszählung vorliegen. Lärmaktionsplanung (RP Da.). K168 1. Einbau von Schallschutzfenstern im Bereich der KreuKein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen zung mit der Heidelberger Straße bis auf Höhe der Thü2012. ringer Straße 3. Fluglärm nicht Prüfungsgegenstand des Lärmaktionsplans, Teilplan Straßen2. Lärmschutzwall zwischen Straße „Im Geisbaum“ und verkehr. Kreuzung K168 mit Heidelberger Straße, alternativ Installation einer dauerhaften Geschwindigkeitsüberwachungsanlage 3. Start- und Landerichtung Flugplatz Egelsbach A3 1. Errichtung einer Lärmschutzwand im Bereich der Stadt Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen Heusenstamm einschl. des Stadtteils Rembrücken 2012. 2. Flüsterasphalt Spätestens im Rahmen des geplanten achtstreifigen Ausbaus der A3 sollte im Rahmen der Lärmvorsorge (vgl. Kapitel 2.2.3.1) das Projekt zu verwirklichen sein. L3001 Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. B486 Nordumgehung Langen: Im Herbst 2013 wurde das Tem- Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen polimit 70 km/h, das seit Inbetriebnahme der Nordumge- 2012. Der Lärmkartierung liegt im Bereich östlich der Bahnlinie eine Geschwinhung im Jahr 1999 bestand, aufgehoben, so dass dort digkeit von 100 km/h zugrunde. Daraus folgt, dass auch nach Aufhebung des uneingeschränkt Tempo 100 km/h zulässig ist. Die NordTempolimits für die gemäß Lärmkartierung bestehende Wohnbebauung kein – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang B Landkreis 334 Kommune Örtlichkeit OF (Kreis) Langen K168 OF (Kreis) Mainhausen A45 Waldrandsiedlung OF (Kreis) Mühlheim K191 OF (Kreis) Mühlheim Anliegerstraßen OF (Kreis) Neu-Isenburg Allgemein Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit Antwort der Lärmaktionsplanung umgehung führt im westlichen Abschnitt durch bebautes neuer Lärmkonfliktpunkt entstanden ist. Daher ist die B486 Nordumfahrung Gebiet und stellt im östlichen Abschnitt die nördliche Langen nicht Prüfungsgegenstand der Lärmaktionsplanung. Siedlungsgrenze dar. 1. Den Berechnungen für die notwendigen Lärmschutzmaß-nahmen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Nordumgehung lag lediglich eine Entwurfsgeschwindigkeit von 80 km/h zugrunde. Das heißt, die Lärmschutzmaßnahmen, die im Zuge der Nordumgehung ergriffen wurden, sind unter der höheren Geschwindigkeit nicht mehr ausreichend. Daher muss das Land Hessen beim Lärmschutz entsprechend nachbessern. 2. Bebauungspläne, die in den letzten Jahren rechtskräftig wurden und mittlerweile bebaut sind, dürften im Bereich Lärmschutz ebenfalls nicht mehr ausreichend sein, weil den Lärmschutzanlagen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h zugrunde gelegen hat. 3. Bei den gerade in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen entstehen höhere Kosten für die notwendigen Lärmschutz-anlagen. Allein im BPlan Nr. 18/5 betragen nach Auskunft des Schalltechnischen Ingenieurbüros, das die Schallschutzberechnungen durchgeführt hat, die Mehrkosten wegen der höheren Geschwindigkeit eine halbe Million Euro, die zusätzlich aufzubringen sind. In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit LDEN>67 dB (A) und nur 1 Person mit LNight>57 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Spessartstraße: Einbeziehung in die Lärmaktionsplanung Diese Straße ist nicht kartiert (DTV 4.761 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Lämmerspiel: Die Tempo-30-Zone in der Schubertstraße, Diese Straßen sind als Anliegerstraßen nicht kartiert und damit nicht GegenWichernstraße, Staufenbergstraße und Steinheimer Straße stand der Lärmaktionsplanung. ist aufgrund alter Beschilderung und abgewaschener Markierungen nicht mehr zu erkennen. Lärmkartierung: 1. Das HLUG hält nach Überprüfung an der Kartierung fest, da es sich um einen 1. Die Neuhöfer Straße ist mit nur 4.000 Kfz/Tag aus der Lückenschluss handelt. Lärmkartierung herauszunehmen. 2. Das HLUG verweist auf den Abschlussbericht der Strategischen Lärmkartie2. Die berechneten Lärmwerte sind durch Nachweis der rung Hessen 2012. zugrunde gelegten Verkehrsmengen und deren Quellen 3. Das HLUG verweist auf die Frist der Umgebungslärmrichtlinie, wonach die zu belegen. Kartierung bereits im Jahr 2012 fertig gestellt sein sollte. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang B Landkreis 335 Kommune Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit 3. Der Kartierung sind die aktuellen Verkehrszahlen der Stadt Neu-Isenburg von 2012 zugrunde zu legen. 4. Die rechnerische Ermittlung der Betroffenheit ist durch faktisch ermittelte Messergebnisse zu ergänzen. 5. Die Anzahl der Betroffenen ist beidseitig je Straßenzug darzustellen. Bei verschieden langen Straßen muss eine Lärmkennziffer dargestellt werden. 6. Die Überlagerung und Summierung unterschiedlicher Lärmquellen sind bei den folgenden Stufen der Lärmaktionsplanung zu berücksichtigen. 7. Die Berechnungen der Lärmwerte müssen auf der Grundlage einer Verkehrsprognose erstellt werden. OF (Kreis) Neu-Isenburg B44 Zeppelinheim: 1. Tempolimit 70 km/h 2. Lärmschutzwand OF (Kreis) Neu-Isenburg OF (Kreis) Neu-Isenburg OF (Kreis) Neu-Isenburg L3313 (ehem. B46) Offenbacher Anlage eines Radweges zwischen Neu-Isenburg und Straße Dreieich. B459 Anlage eines Radweges zwischen Neu-Isenburg und Dietzenbach. Herzogstraße zwischen Friedhofstraße und Ernst-Reuter-Str. OF (Kreis) Neu-Isenburg Neuhöfer Straße OF (Kreis) Obertshausen Heusenstammer Straße Berücksichtigung von Verkehrsprognosen Antwort der Lärmaktionsplanung 4. In der Lärmkartierung wird Lärm gemäß den rechtlichen Bestimmungen gerechnet, nicht gemessen. Dies dient der Objektivierung der Ergebnisse, um zufällige Einflüsse wie z.B. Windrichtung auszuschließen. 5. Bzgl. der Auswertung der Lärmkartierung bestehen keine verbindlichen rechtlichen Vorgaben. Es wurde eine Methodik vorgenommen, die einen hessenweiten Vergleich von Lärmkonflikten sowohl innerhalb als auch außerhalb von Ballungsräumen ermöglicht. Generelle Trennungen nach Straßenseite etc. können bei der konkreten Maßnahmenprüfung sinnvoll sein und müssen dann im Rahmen von Detailuntersuchungen vorgenommen werden. 6. . Eine Gesamtlärmbetrachtung für den Bereich Straßen- und Fluglärm ist rechtlich weder vom Bundesgesetz- noch vom Bundesverordnungsgeber vorgesehen. Nachteilig an einer Summierung unterschiedlicher Lärmarten ist u. a., dass keine Verantwortlichkeit für die Lärmursache festgestellt werden kann. 7. Verkehrsprognosen werden in der Lärmminderungsplanung nicht berücksichtigt, Maßstab für die Lärmaktionsplanung ist der in der Lärmkartierung dargestellte Ist-Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt. Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung. Die rechtlichen Voraussetzungen für beide Maßnahmenvorschläge liegen nicht vor. Die Voraussetzung für ein Tempolimit liegt nicht vor, da keine Lärmbelastungen LDEN/LNight>70/60 dB (A) gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 vorhanden sind. Die Voraussetzung für eine Lärmschutzwand liegt nicht vor, da keine Lärmbelastungen LDEN/LNight>67/57 dB (A) gemäß Lärmkartierung vorhanden sind. Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen 2012. Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen 2012. In dem relevanten Lärmbereich wird gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 keine Person mit LDEN/LNight>69/59 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung. In dem relevanten Lärmbereich wird gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 keine Person mit LDEN/LNight>67/57 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung. Die Straße ist als nicht klassifizierte Straße nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Verkehrsprognosen werden in der Lärmminderungsplanung nicht berücksichtigt, Maßstab für die Lärmaktionsplanung ist der in der Lärmkartierung dargestellte Ist-Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Berücksichtigung von Verkehrsprognosen ist den Genehmigungsverfahren – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang B Landkreis 336 Kommune Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit OF (Kreis) Obertshausen L3064 OF (Kreis) Rodgau A3 OF (Kreis) Rödermark B486 Traminer Straße OT Urberach OF (Kreis) Rödermark B486 Konrad-Adenauer-Straße OT Urberach OF (Kreis) Rödermark OF (Kreis) Seligenstadt B459 Dieburger Straße OT Rödermark L3121 RTK Eltville B42 OT Erbach RTK Geisenheim L3272 RTK Heidenrod B260 OT Kemel RTK Hünstetten A3 RTK Hünstetten B417 OT Kesselbach RTK Idstein A3 OT Wörsdorf Antwort der Lärmaktionsplanung vorbehalten. Friedrich-Ebert-Straße: Tempolimit 30 km/h Diese Straße ist nicht kartiert (DTV 6.466 und 7.747 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. OT Weiskirchen: 2. In der Lärmkartierung wird Lärm gemäß den rechtlichen Bestimmungen ge2. Die berechneten Lärmwerte sollten durch Lärmmessun- rechnet, nicht gemessen. Dies dient der Objektivierung der Ergebnisse, um gen über einen längeren Zeitraum ergänzt werden. zufällige Einflüsse wie z. B. Windrichtung auszuschließen. 3. Bildung von Lärmsummenpegeln aus Straßenverkehrs- 3. Eine Gesamtlärmbetrachtung für den Bereich Straßen- und Fluglärm ist rechtund Fluglärm. lich weder vom Bundesgesetz- noch vom Bundesverordnungsgeber vorgesehen. Nachteilig an einer Summierung unterschiedlicher Lärmarten ist u. a., dass keine Verantwortlichkeit für die Lärmursache festgestellt werden kann. OT Urberach: Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung 1. Mehr Kontrollen für laute Motorräder (LKZ < 200) zurückgestellt. 2. Mehr Kontrollen des Lkw-Durchfahrverbotes. 3. Kein Straßenverkehrslärm und deshalb nicht Prüfungsgegenstand der Lärm3. Pkw-Werkstätten und Waschanlagen in Wohn- und aktionsplanung. Es handelt sich vielmehr um baurechtliche Normen, die im Mischgebieten müssen verpflichtet werden, die Hallentore Rahmen von Auflagen der Baugenehmigungen geregelt werden können. geschlossen zu halten. In dem relevanten Lärmbereich wird gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 keine Person mit LDEN/LNight>69/59 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. In dem relevanten Lärmbereich wird gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 keine Person mit LDEN/LNight>67/57 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung. OT Johannisberg: Lärm wegen starker Steigung der Stra- Diese Straße ist nicht kartiert (DTV 3.310 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand ße. der Lärmaktionsplanung. In dem relevanten Lärmbereich wird gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 keine Person mit LDEN/LNight>69/59 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung. OT Wallrabenstein: Lärm insbesondere nachts Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen Lärmschutzwand im Bereich der Kuppe und an der Brücke 2012. über das Wörsbachtal Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Idstein und OT Wörsdorf: OT Wörsdorf: gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 keine betroffenen Personen 1. Lärmschutzwände im Lärmbereich LDEN/LNight>69/59 dB (A) – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang B Landkreis 337 Kommune Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit 2. Im Bereich Idstein und Wörsdorf kommt es zu einer Kumulation von Verkehrslärm der A3 und der Bahn (ICETrasse). RTK Idstein Limburger Straße OT Idstein RTK Oestrich-Winkel B42 Antwort der Lärmaktionsplanung 2. Eine Gesamtlärmbetrachtung für den Bereich Straßen- und Schienenlärm (ICE-Trasse) ist rechtlich weder vom Bundesgesetz- noch vom Bundesverordnungsgeber vorgesehen. Nachteilig an einer Summierung unterschiedlicher Lärmarten ist u. a., dass keine Verantwortlichkeit für die Lärmursache festgestellt werden kann. Lärmschutzfenster Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen 2012. Addition des Verkehrslärms von Straßen-, Schienen-, Flug- Eine Gesamtlärmbetrachtung für den Bereich Straßen-, Schienen- und Fluglärm und Schiffslärm. ist rechtlich weder vom Bundesgesetz- noch vom Bundesverordnungsgeber Berücksichtigung des Bahnlärms und der Erschütterungen vorgesehen. Nachteilig an einer Summierung unterschiedlicher Lärmarten ist u. durch die Bahn. a., dass keine Verantwortlichkeit für die Lärmursache festgestellt werden kann. Schiffslärm ist nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. RTK Taunusstein B54/B275 Erweiterung der Lärmaktionsplanung um eine Stufe 3, bei der alle Straßen >1 Million Kfz/Jahr erfasst werden. RTK Taunusstein B275 OT Neuhof RTK Taunusstein B417 OT Neuhof RTK Taunusstein B417 OT Platte Wetterau Altenstadt A45 OT Rodenbach Wetterau Bad Nauheim A5 OT Nieder-Mörlen OT Nieder-Mörlen: Lärmschutz erforderlich Wetterau Bad Vilbel Allgemein 1. Aufnahmen der Straßen B3, Homburger Straße, Büdinger Straße, L3008, Frankfurter Straße, Alte Frankfurter Straße, Friedberger Straße. 2. Im Gegensatz zur Lärmkartierung 2007 sind in der Lärmkartierung 2012 erst Lärmbelastungen ab 55/45 dB (A) tags/nachts enthalten. Wegen der besseren Vergleichbarkeit sollten beide Kartenwerke die gleichen Darstellungen enthalten. Lärmschutzwand Der Bahnlärm wird nicht im Lärmaktionsplan Straßenverkehr betrachtet. Erschütterungen werden von der Umgebungslärm-Richtlinie nicht erfasst. Gemäß § 47b BImSchG findet die Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr statt. Eine Ausdehnung der Lärmaktionsplanung auf kleinere Straßen würde eine Gesetzesänderung erfordern. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen 2012. In dem relevanten Lärmbereich wird gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 keine Person mit LDEN/LNight>69/59 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung. In dem relevanten Lärmbereich wird gemäß Lärmkartierung Hessen 2012 keine Person mit LDEN/LNight>67/57 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung. Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen 2012. 1. Die Straßen B3, L3008 und Büdinger Straße als Teil der L3008 sind kartiert. Ebenso die B521 soweit diese im Süden die Gemarkung Bad Vilbel berührt. Die nicht klassifizierten Gemeindestraßen Homburger Straße, Frankfurter Straße, Alte Frankfurter Straße und Friedberger Straße sind nicht kartiert. Dem HLUG liegen keine Verkehrsmengen-Daten zu diesen Straßen vor. Diese nicht kartierten Straßen können daher nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung sein. Da abgesehen von den beiden Bundesstraßen die Zuständigkeit für straßenbauliche und straßenverkehrliche Lärmminderungsmaßnahmen bei der Stadt Bad – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang B Landkreis 338 Kommune Örtlichkeit Wetterau Wetterau Bad Vilbel Bad Vilbel L3008 Büdinger Straße B3 Wetterau Butzbach L3056 Wetterau Friedberg B275 Homburger Straße Wetterau Karben B3 OT Kloppenheim Wetterau Karben L3205 Bahnhofstraße Wetterau Limeshain L3189 Himbacher Straße Wetterau Münzenberg A5 OT Gambach Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit 3. Es wird aus der Lärmkartierung nicht klar, welche Rolle der Eisenbahnlärm spielt. 4. Zum besseren Verständnis sollte die nachrichtliche Übernahme der zeichnerischen Darstellungen entsprechend der Abstufung der Lärmgrenzwerte der 16. BimSchV erfolgen. 5. Die Grenzwerte der 16. BImSchV (59/49 dB (A)) werden westlich der Frankfurter Straße überschritten. Passiver Schallschutz Heilsberg: Starke Lärmbelastung am Heilsberg durch Straßenverkehrslärm, Bahnlärm und Fluglärm. Die Grenzwerte der 16. BImSchV würden überschritten. Vorschlag: 1. Tempolimit 70 km/h 2. Errichtung einer Lärmschutzwand OT Rommelhausen: Lärmbelastung 1. lärmoptimierter Asphalt (Flüsterasphalt) 2. Tempolimit 30 km/h Antwort der Lärmaktionsplanung Vilbel liegt, wären diese Maßnahmen unabhängig von der Kartierung alleine von der Stadt Bad Vilbel durchzuführen. 2. Eine Änderung der aktuellen Kartierung ist für das HLUG zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Unabhängig davon ist eine solche Darstellung der niedrigsten Lärmwerte für die Lärmaktionsplanung ohne Bedeutung, da nur Lärmkonflikte ab einer Lärmbelastung von LDEN/LNight>65/55 dB (A) vertiefend untersucht werden. 3. Der Eisenbahnlärm ist in der Lärmkartierung des HLUG nicht enthalten. Der Eisenbahnlärm wird vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) kartiert. Diese Kartierung ist ebenfalls im Internet unter www.eisenbahnbundesamt.de veröffentlicht. 4., 5. Die Lärmkartierung erfolgt gemäß der 34. BImSchV nach der Berechnungsvorschrift VBUS. Eine Vermischung mit der für Lärmberechnungen von Neubauvorhaben geltenden 16. BImSchV (Lärmvorsorge, vgl. Kapitel 2.2.3.1) würde nicht zur Klarheit beitragen. Die Stellungnahme der zuständigen Stadt Bad Vilbel steht noch aus. Kein Lärmkonfliktpunkt (LDEN/LNight>65/55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung Hessen 2012. Daher erfolgt für diesen Bereich keine Maßnahmenplanung Eine Gesamtlärmbetrachtung für den Bereich Straßen-, Schienen- und Fluglärm ist rechtlich weder vom Bundesgesetz- noch vom Bundesverordnungsgeber vorgesehen. Nachteilig an einer ausschließlichen Summenbetrachtung unterschiedlicher Lärmarten ist u.a., dass nicht ohne weiteres eine Verantwortlichkeit für die Lärmursache festgestellt werden kann. Die Grenzwerte der 16. BImSchV finden bei Neubauvorhaben Anwendung, in der Regel aber nicht bei der Lärmaktionsplanung. Die weiteren Vorschläge zur Minderung des Bahn- und Fluglärms sind den entsprechenden Teilplänen vorbehalten. In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit LDEN/LNight>67/57 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung. In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit LDEN/LNight>69/59 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung. In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit LDEN/LNight>67/57 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. Eine vertiefte Untersuchung wird aufgrund verhältnismäßig geringer Belastung (LKZ < 200) zurückgestellt. In dem relevanten Lärmbereich wird keine Person mit LDEN>69 dB (A) und nur 1 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang B Landkreis 339 Kommune Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme der Öffentlichkeit Wetterau Ortenberg B275 Ortenberg und OT Selters Wetterau Ortenberg B457 Wetterau Ranstadt B457 Wetterau Wölfersheim B455 OT Melbach, Wölfersheim und OT Geisenheim Antwort der Lärmaktionsplanung Person mit LNight>59 dB (A) belastet. Daher erfolgt keine Maßnahmenplanung. OD Eckartsborn, OD Lißberg: Tempolimit 30 km/h nachts. Die Straße ist hier nicht kartiert (DTV 6.558 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. OD Bleichenbach: Lärmbelastung Die Straße ist hier nicht kartiert (DTV 5.464 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Die Straße ist hier nicht kartiert (DTV 7.356 Kfz/Tag) und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Überproportionale Zunahme des Schwerlastverkehrs auf In der Lärmkartierung wird Lärm gemäß den rechtlichen Bestimmungen geB455. rechnet, nicht gemessen. Dies dient der Objektivierung der Ergebnisse, um OT Geisenheim: Erfassung der Straßenverkehrslärmsitua- zufällige Einflüsse wie z. B. Windrichtung auszuschließen. Die Lärmkartierung tion durch Messungen. liegt für diesen Bereich auch vor. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang C 340 Anhang C: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Darmstadt“ In der folgenden Tabelle sind die im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung für die Stadt Darmstadt eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und Verbände stichpunktartig aufgeführt und mit einer Antwort der Lärmaktionsplanung versehen. Doppelte oder inhaltsgleiche Anregungen und Stellungnahmen sind zusammengefasst. Allgemeine, ortsübergreifende Anregungen und Stellungnahmen finden sich am Ende der Tabelle. Stellungnahmen, deren Behandlung in Kapitel 4.4 des vorliegenden Planentwurfes erfolgt, werden an dieser Stelle nicht gesondert wiedergegeben. Tabelle 140: Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Darmstadt Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung Kranichsteiner Lkw Verkehr mit überhöhter Geschwindigkeit, verursacht star- Die Voraussetzungen für Tempo 30 liegen dort nicht vor. Es handelt sich nur um einzelne Lkw, so dass sich Straße (L3097) ken Lärm die erforderliche Mindestminderung des Verkehrslärms um 3 dB (A) nicht ergibt. Die Situation wird aber von Bereich Siemens- Forderung: Tempolimit 30 km/h der Stadt Darmstadt beobachtet. straße Bismarckstraße Pflaster muss getauscht werden, ist defekt und verursacht Lärm, Bereich Wilhelm- Bushaltestelle vor der Tür – Schulkinder Leuschner-Straße Johannisviertel: Schleichverkehr , zu viel Durchgangsverkehr Forderungen: 1. Eine neue Decke wird aufgebracht, kein neues Pflaster 1. Neues Pflaster, 2. Heag hat die Busse auf den aktuellsten Stand ausgerüstet, Nahverkehrsplan: Zeiten sind festgelegt 2. Verlegung der Bushaltestelle, 3. Durchgangsverkehr zu verlegen ist nicht möglich. 3. im Johannesviertel: Verlegung des Verkehrs Eschollbrücker Straße - Bereich Wilhelm-Leuschner-Schule: Bushaltestelle vor der Tür, zu laut – lärmende Schüler aus der Abendschule, abendliche „Party“. Forderung: Verlegung Bushaltestelle zum Parkplatz und Einkaufszentrum hin oder vor Parkplatz Aldi - Bereich Heimstättensiedlung: Raserei, hohes Fahrzeugaufkommen, schadhafter Straßenbelag Forderung: Blitzersäule, Flüsterasphalt ab Ortseingang - Kreuzung Anne-Frank-Straße in Höhe Nettomarkt: Aufstellen einer Fußgängerampel wegen überhöhter Geschwindigkeit in Nähe des Ortsausgangs und erhöhten LkwAufkommens seit Eröffnung der Autobahnabfahrt Pfungstadt.. Die Bushaltestelle wurde vor Kurzem behindertengerecht umgebaut und kann leider nicht verlegt werden, sie ermöglicht die gute Erreichbarkeit von Schule, Kindergarten und Einkaufsmärkten sowie Arztpraxen Anregung wird geprüft Zur Zeit nicht geplant. Flüsterasphalt wird vorerst nicht mehr verwendet, erste Erfahrungen abwarten Im Rahmen der Entwicklung der Konversionsflächen wird eine Ampelanlage im Bereich Bergschneise installiert. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang C Örtlichkeit 341 Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung Arheilgen Wei- Straßenlärm, Erschütterungen durch schlechten Straßenbelag, Die Weiterstädter Straße ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. terstädter Str. Tempo 30 wird selten eingehalten, auch vom Bus nicht, er fährt alle 7-8 min. am Haus vorbei Forderungen: 1. Kontrollen und Blitzer, 2. Instandsetzung des Straßenbelags 3. Einsatz kleinerer Busse oder Fahrplanänderungen Rüdesheimer Str. Heinrichstraße - Schlaglöcher von der Kreuzung mit der Karlsruher Straße über Danziger Platz, Südbahnhof bis zum Haardtring, Forderung: im Zuge der Kanalisierungsarbeiten einen Flüsterasphalt zur Erneuerung der Fahrbahndecke, Geschwindigkeitskontrollen wegen überhöhter Geschwindigkeit Tempolimit 30 km/h (ab 20 Uhr) - Bereich Einkaufszentrum: Straßenbelag defekt, Auswärtsverkehr von Gelände biegt links anstatt rechts ab, gilt auch für ADAC-Abschleppwagen und Polizei, nachts reger Tankstellenverkehr, auch Anlieferung. Forderung: Straßenbelag verbessern, Abbiegen aus Einkaufszentrum verbieten, entsprechende Barriere in Straße einbauen. Anlieferverkehr von Lebensmitteln nachts untersagen. Lärm durch Säubern der Parkanlagen, Mangelnde Barrierefreiheit des Überwegs an der Kreuzung. Mittelfristig ist eine Grundsanierung geplant zwischen Karlsruher Straße und Danziger Platz / Südbahnhof, Flüsterasphalt wird in den nächsten Jahren nicht verwendet. Tempo 30 und Flüsterasphalt sind gute Lösung, Asphalt hat schon Schäden, Lkw-Verkehr trotz Verbot Umweltzone einrichten Forderung: Kontrollen und Blitzerampel Tempolimit 30 km/h auch tagsüber, Neue Verkehrsführungen von Heinrichstr. umleiten, evtl. Einbahnstraßen einrichten, Lärmreduzierender Asphalt Stadteinwärts gibt es wenig Lkw Verkehr, 3,5 t sind nicht erfasst, Schäden hat die lärmoptimierte Asphalt nicht. Es gibt Fahrrillen vor der Ampel. Im nächsten Luftreinhalteplan ab 2.Jahreshälfte 2015 wird das Lkw- Fahrverbot verschärft, d.h. auch in die Heinrichstraße dürfen tagsüber noch Be-und Entlader einfahren. Blitzersäule wurde an der Kreuzung Inselstraße aufgestellt Tempolimit 30 km/h tagsüber ist nach StVO nicht statthaft, Eine Änderung der Verkehrsführung ist nicht möglich aufgrund des bestehenden Straßennetzes auch keine Einbahnstraßenregelung Lärmreduzierender Asphalt ist im Rahmen der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung zwischen Wiener Straße und Heidenreichstraße eingesetzt worden. Wird an Kommunalpolizei weitergeleitet. Die Voraussetzungen der StVO zur Einrichtung eines Tempolimits 30 km/h liegen nicht vor. Rüdesheimer Straße ist in der Sanierungsplanung. Problem der Abbieger nach links ist bekannt, soll planungsmäßig gelöst werden. Nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung, da kein Straßenverkehrslärm. Nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Arheilgen Frank- - Bereich Haltestellen Fiedlersee und Fuchsstraße: die breiten 1. Ein Austausch des relativ neuen Straßenbelags ist nicht möglich furter Landstraße Fugen erzeugen Lärm, auch angepasste Geschwindigkeit er- 2. Tempo 30 km/h nicht realisierbar aufgrund Verwaltungsrichtlinien des Bundes; würde Nachteil für Strazeugt Reifenabrollgeräusche ßenbahn bedeuten (Reisezeitberechnungen) – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang C Örtlichkeit 342 Anregung/Stellungnahme Forderungen 1. Austausch Straßenpflaster, (farbiges am besten), 2. Geschwindigkeitsred. von 40 auf 30 km/h – zumindest nachts - Bereich nördlich der Kreuzung mit der Messeler Straße: Bahnen bringen Erschütterung in den Vitrinen nächtlicher Fahrplan – zu laut. „Flüstergleis“ für Straßenbahnen Antwort der Lärmaktionsplanung Die Gleise wurden erst vor kurzem neu eingebaut. Daher ist eine relative Laufruhe garantiert. Erschütterungen sind nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. B3 zwischen Wix- Forderung: Dammaufschüttung oder Schutzwand zum Schutz Kein Lärmkonflikt in den angrenzenden Wohngebieten. Die Wohnbebauung der Händelstraße ist mit bis hausen und Ar- der angrenzenden Wohngebiete Wixhausens maximal 55 dB (A) tags und 45 dB (A) nachts kartiert. heilgen Erbacher Straße, Wochenend- und Berufsverkehr, Ausbau des Edelsteinviertels, Bereich Edel- viele Besucher am Oberfeld Forderungen: steinviertel 1., 2. und 4.: Entwurfsplanung läuft, 2015/2016, Tempolimit 30 km/h geplant, 1. Tempolimit 30 km/h 2. Flüsterasphalt, 3. Lkw-Durchfahrtsverbot ist in der gesamten Stadt Darmstadt vorhanden 3. Lkw Durchfahrtsverbot, 5. Eine Sperrung für den Durchgangsverkehr kommt nicht in Betracht. Bei der Neubebauung des Edelstein4. Fahrbahnschwellen an Haltestellen viertels handelt es sich um eine an eine bestehende Straße heranrückende Wohnbebauung. Lärmbelastun5. Sperrung für Durchgangsverkehr, gen sind bauseits zu lösen und können nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. 6. Ampel vor Hofgut Oberfeld, Zebrastreifen 6. Fußgängerampel geplant, bedarfsgesteuert 7. Besucherparkplatz am Oberfeld 7. keine Fragestellung der Lärmaktionsplanung Bleichstraße durch Bebauung im Klinikgelände mehr Lärm, durch Parkplatz Bereich Lilienpa- /Sparda etc. schallt der Lärm, ab 5 Uhr morgens Lkw Lärm, starlais ker Schmutz durch Abgase, Rush Hour: Stau Grafenstraße – Kasinostraße Forderung: Verbote für Lkw aussprechen Lkw-Durchfahrtsverbot ist in der gesamten Stadt Darmstadt vorhanden. Es gilt zwischen 20 Uhr und 6 Uhr für alle Lkw. Zwischen 6 und 20 Uhr sind nur noch ortsansässige Lkw sowie Be- und Entlader in Darmstadt mit Inkrafttreten des Luftreinhalteplans ausgenommen. Verkehrszählungen haben ergeben, dass das LkwVerkehrsaufkommen bereits mit den bisherigen Beschränkungen gesunken ist. Durch häufigere Kontrollen kann das Ergebnis verbessert werden. Schmutz und Abgase sind nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung, sondern des vorhandenen Luftreinhalteplans, der das Lkw-Durchfahrtsverbot beinhaltet und der neu einzurichtenden Umweltzone. Pallaswiesenstr. ist eine Tempo 30 Straße, wird nicht eingehalten, gerade nachts, Kein Lärmkonflikt in diesem Bereich. Die Lärmbelastung ist bis maximal 60 dB (A) tags und 50 dB (A) nachts Bereich Johan- Forderung: Kontrollen / Blitzer kartiert. vier Buslinien (u.a. mit Hybridbussen) verursachen Hauptlärm Es sind Testfahrten mit Elektrobussen geplant, die Testfahrten mit Hybridbussen sind abgeschlossen. nesviertel Forderung: Fabrikatswechsel auf Mercedes citaro oder MAN Rhönring, Robert- 1. Rhönring, Nähe Einfahrt aus Frankfurter Straße, ein zu tief Schneider-Straße sitzender Gullideckel erschüttert bei Verkehr die ganze Häuserreihe, 2. Stop- and Go-Verkehr, 3. Rhönring, Spessartring: Tempolimit 30 km/h, 1. Rhönring: Gullideckel wurde von der Stadt Darmstadt überprüft und das Scheppern beseitigt. 2. Stop-and-Go-Verkehr: Die Verkehrsüberlastung im Rhönring sollte durch die Nordostumgehung reduziert werden (vgl. LAP 1. Stufe). Das Projekt wurde jedoch -u. a. auch aufgrund eines Bürgerentscheids - aufgegeben. 3. Aufgrund des Abstandes der Wohnbebauung zur Straße mit Vorgärten erreicht die durch ein Tempolimit – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang C 343 Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung 4. laute Musik, Abgase ab 5 Uhr morgens im Berufsverkehr, erreichbare Lärmreduzierung im Gegensatz zu einigen Straßen mit Wohnhäusern unmittelbar am Straßen5. nächtlicher Lkw Verkehr, rand nicht das gesetzlich vorgeschriebene Minimum der Lärmreduzierung. Daher hier nicht umsetzbar. 6. Robert-Schneider-Straße ist Tempo 30, wird mit Vollgas als 4. Musik-Lärm und Abgase sind nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Abkürzung benutzt, lautes Kopfsteinpflaster 5. Nächtlicher Lkw-Verkehr ist in Darmstadt aufgrund des Lkw-Durchfahrtsverbots für alle Lkw unzulässig. 6. Robert-Schneider-Straße: Diese Straße ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Aufgrund der geringen Straßenbreite kein Durchfahrtsverkehr, langsames Fahren nötig. Roßdörfer Straße Frankfurter ße Verstärkter Busverkehr, laute Busse Forderung: Haltestelle Beckstraße verlegen Umleitung oder Umstellung der Zeiten des Bus- und Straßenbahnverkehrs Linie 2+9 Wegen des Tempolimits 30 km/h nachts in der Heinrichstraße werde die Roßdörfer Straße als Abkürzung genutzt. Trotz des Busverkehrs stellt die Roßdörfer Straße östlich der Beckstraße kein Lärmkonflikt dar, da die Lärmbelastung in diesem Bereich nicht über 65 dB (A) tags und 55 dB (A) nachts kartiert ist. Die geplante Straßenbahnlinie zur TU Lichtwiese über die Georg-Büchner-Schule und Lichtwiese wird in ca. 5 Jahren Entlastung bringen. Die Möglichkeiten neuer Verkehre zur Umgehung der nachts temporeduzierten Heinrichstraße wurden vor Einführung des Tempolimits geprüft. Die Roßdörfer Straße ist für Umfahrungsverkehr wegen Tempolimits, Rechts-vor-links-Verkehrs und Einbahnstraßenregelung ungeeignet. Stra- - Abschnitt von Pallaswiesenstraße bis Rhönring: Lärm tagsüber und nachts durch starken Straßenverkehr, den gestiegenen Straßenbahnbetrieb, den Kopfsteinpflasterbelag und die Schlaglöcher der Straße. Forderungen: 1. Einbahnstraßenregelung 2. Tempolimit 30 km/h 3. Entfernung des Kopfsteinpflasters im Gleisbereich 4. besser gebettete Straßenbahnschienen 5. Neubau des maroden Straßenbelags mit Flüsterasphalt. Zunächst erfolgten eine Erneuerung der Deckschicht im Gleisbereich zwischen Willy-Brandt-Platz und Pallaswiesenstraße sowie ein Austausch des Kopfsteinpflasters. - Abschnitt Willy-Brandt-Platz bis Pallaswiesenstraße: Forderung Tempolimit 30 km/h, ausgewiesene Fahrradspuren Heidelberger Straße Eine Einbahnstraßenregelung ist aufgrund des Straßennetzes nicht möglich Zwischen Willy-Brandt-Platz und der Kreuzung Rhönring/Kasinostraße ist die Einführung eines Tempolimits 30 km/h nachts geplant. Die Straßenerneuerung ist geplant und soll nach Abschluss der Arbeiten an der Bismarckstraße, die ja auch eine wichtige Maßnahme zu Lärmreduktion darstellt, begonnen werden. Wird zu gegebener Zeit von der Stadt Darmstadt entschieden - zwischen Landskronstraße und Bessunger Straße: Lärmarmes Gleisbett ist mittelfristig in Planung für 2016/ 2017, Straße wird überplant, auch ein Radweg ist Lärm der vier Spuren und Straßenbahnlärm angedacht. Forderungen: Lärmarmes Gleisbett für die Straßenbahn, Temporeduz. des Kfz-Verkehrs auf 30 km/h, zumindest nachts, eine Engstelle, wie in diesem Abschnitt im Wohngebiet nicht vierspurig – besser: zweispurig ausbauen Neues Gewerbegebiet verändert Verkehrsströme, - Kreuzung Landskronstraße: Verkehrszunahme des Verkehrs auch durch Gewerbegebiet, Schwerlastverkehr, Motorräder mit Vollgas, – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang C Örtlichkeit 344 Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung Signalhörner von Polizei und Krankenwagen Nähe Prinz-Emils-Garten: unnötiges Einschalten von Martinshorn bei Krankenwagen, gerade nachts bei leeren Straßen. Der Einsatz sollte daher von 22 Uhr bis 6 Uhr verboten werden. Straßenbahn: Lücke des Grüngleises schließen, Arbeiten mit lärmgedämmten Maschinen. Zu schnelles Fahren: Tempolimit 30 km/h nebst Kontrollen. Bereich Kreuzung Annastraße: Lärm durch Straßenbahnen und Autos auf dem Kopfsteinpflaster rundum die Straßenbahnschienen. Signalhorn-Einsatz ist Entscheidung der Polizei und der Krankenwagen. Zur Zeit keine Abhilfe möglich. Landgraf-GeorgStraße (B26) - Bereich Kreuzung Beckstraße und Elisabethenstift: Forderung: Neuer Straßenbelag wegen starken Verkehrslärms, Kontrollen für Lkw Fahrer in „Verbotsstraßen“ Umleitung des Lkw-Verkehrs - Bereich Kreuzung Fiedlerweg: Stärkere Überwachung des Lkw-Durchfahrtsverbots Erneuerung des Straßenbelags Bereich Jugendstilbad: Erneuerung des Straßenbelags Es ist beabsichtigt, den Knotenpunkt Bereich Landgraf-Georg-Straße / Beckstraße im Jahr 2013 neu zu asphaltieren. Im Frühjahr 2013 wurden in der Landgraf-Georg-Straße von der Beckstraße stadtauswärts bereits Unebenheiten im Asphalt entfernt. Umleitung des Lkw Verkehrs nicht möglich. In der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes ist ein Lkw- Durchfahrtsverbot auch tagsüber vorgesehen, d.h. der Bereich wird entlastet, da nur Be-und Entlader zufahrtsberechtigt sein werden. Lkw Kontrollen finden mehrmals monatlich im Stadtgebiet statt. Es ist eine grundhafte Erneuerung des Abschnitts Fiedlerweg bis Ostbahnhof geplant. Baubeginn soll im Herbst 2015 sein. Derzeit keine Maßnahmen geplant. Hindenburgstr. sehr verkehrsintensiv, Sirenen von Feuerwehr und Krankenwa- Flüsterasphalt wird zur Zeit nicht mehr verwendet, es müssen erste Ergebnisse abgewartet werden, gen Änderung der Verkehrsflüsse aufgrund bestehender Belastung vom Haardtring zur Zeit nicht möglich. Forderungen: Lärmreduzierter Asphalt Verkehrsführung des Durchfahrtsverkehr über Haardtring zur Karlsruher Str., Polizeikontrollen für frisierte, zu laute Auspuffe Nd.-Ramstädter Straße morgendliche Sattelschlepper ab 6 Uhr, optische Verengung der Fahrbahn durch Bäume und Sträucher führen zur Geschwindigkeitsreduzierung. Forderungen: Aufbau von Starenkästen (Blitzattrappen), Ausbesserung Straßenbelag, Lkw Kontrollen, Fahrbahnverengung durch Begrünung im Straßengraben, (Georg-Büchner-Schule bis Parkplatz 98er Stadion Stadt Darmstadt leitet Forderung an HEAGmobilo weiter. Maschinenlärm ist nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Die Voraussetzungen der StVO zur Einrichtung eines Tempolimits 30 km/h liegen nicht vor. Derzeit ist hier keine Straßensanierung und Schienensanierung geplant. 2013 wurde der Straßenbelag grundhaft erneuert, Begrünung mit Büschen ist geplant, Lkw Kontrollen finden mehrmals monatlich im Stadtgebiet statt. Anregung für aktive Blitzersäulen wird geprüft. Der Bereich ab Lichtwiesenweg soll nach derzeitigem Stand im Zusammenhang mit Straßenbahnneubau und Stadion neu beplant und saniert. werden. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang C Örtlichkeit 345 Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung Noackstraße erhöhter Verkehrslärm wegen Marktplatz Bessungen, Bewohner Die Noackstraße ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. haben Terrassen bereits „eingemauert“ trotz Barrieren Forderungen: Barrieren, Blitzer in der Noackstraße – auch für alle vierspurigen Straßen innerhalb Darmstadts, Entfernungs-Hinweisschilder auf den „Marktplatz“ in der Noackstraße Soderstraße Zufahrt zu Mercksplatz mit Parksuchverkehr störend. Anwohnerparkplätze Mercksplatz gewünscht, Soderstraße als Einbahnstraße- Einfahrt/Ausfahrt von Landgraf-Georg-Straße oder Teichhausstraße, indem Zufahrt wieder aufgemacht wird (=Ausfahrt) als Einbahnstraße. Donnersbergring - Kreuzung Groß-Gerauer Weg. Sehr lärmintensiv Forderungen: Tempolimit, Reduzierung Martinshörner, Lkw-Kontrollen - Bereich Rüdesheimer Straße: Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Donnersbergring und Karlsruher Straße Die Soderstraße ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Anwohnerparken ist geplant, Mercksplatz wurde befestigt und soll bewirtschaftet werden, Anregungen werden in dem Zusammenhang geprüft. Bei diesen Hauptverkehrsstraßen ist Straßenverkehrsführung nicht veränderbar. Aus Lärmschutzgründen ist nach den Richtlinien des Bundesministeriums eine Reduktion der Geschwindigkeit in diesem Bereich nicht möglich. Die Anregung wird aus Verkehrssicherheitsgründen noch geprüft werden. Signalhorn-Einsatz ist Entscheidung der Polizei und der Krankenwagen. Zur Zeit keine Abhilfe möglich. Lkw Kontrollen werden mehrmals monatlich durchgeführt. Hügelstraße Motorradfahrer und frisierte Kfz an Wochenenden und späten Ggf. Geschwindigkeitsüberwachung, Abendstunden, außerdem laute Kirchenglocke der Stadtkirche Glockengeläut ist kein Verkehrslärm und damit nicht Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Alexanderstraße Geschwindigkeitsüberschreitungen Geschwindigkeitskontrollen. Kasinostraße Kreuzung mit Landwehrstraße: keine Nachtruhe, da Lärm von Lkw so laut ab 4:30 Uhr, Straßenschäden Für Lkw ist Kasinostraße eine Hauptverkehrsstraße. Es besteht in Darmstadt ein Nachtfahrverbot für alle Lkw ab 3,5 t zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. Insofern ist Lkw-Lärm ab 4:30 nicht nachvollziehbar. Ggf. sind LkwKontrollen vor 6 Uhr erforderlich. Zur Tageszeit zwischen 6 Uhr und 20 Uhr gilt das Lkw-Durchfahrtsverbot für den Transitverkehr und ab Mitte des Jahres 2015 darf nur noch Lieferverkehr tagsüber einfahren. Der Bereich Kasinostraße Ecke Landwehrstraße wird hinsichtlich der lärmverursachenden Schadstellen im Straßenbelag überprüft. Blütenallee Trotz Tempo-30-Zone fahren Fahrzeuge zu schnell von der Fritz- Die Blütenallee ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Meißner-Anlage auf Blütenalleeeinfahrt. Die Situation wird von der Stadt Darmstadt überprüft. Hanauer (B26) Straße Bereich Edelsteinviertel: Jedes Fahrzeug sei zu hören. Forderungen: Verbesserung der Asphaltierung (Flüsterasphalt), vorhandene Schallschutzmauer erweitern, Nach Berechnungen genügt Schallschutzmauer zum Schutz des Wohngebietes. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang C Örtlichkeit 346 Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung Fahrgeschwindigkeit reduzieren Unterführung mit schallschluckender Verkleidung ausstatten. Rheinstraße - Bereich Siedlung Tann: Erhöhte Straßenlage der A 672, stark erhöhte Geschwindigkeit einzelner Verkehrsteilnehmer Forderungen: 1. Lärmschutzwand entlang südlicher Überleitung von der A5 zur A672 bis zu den Hundevereinen (Brücke über Straßenbahn) 2. Aufbau eines Blitzgerätes möglichst mit Rotlichtblitzer in Fahrtrichtung Darmstadt Ecke An der Posch Villa Tann 3. Führung der Straßenbahn auf einem Rasengleis sobald die neue Strecke gebaut wird 4. Anbindung der A 672 an die Umgehungsstraße in Griesheim/Nordring, hierdurch würde auch ein Unfallschwerpunkt deutlich vermindert. - Bereich Waldkolonie / Europaviertel und Pupinweg: Viele Autos fahren in dem Bereich, in dem noch ein Tempolimit 60 km/h vorgeschrieben ist, deutlich schneller, bis zu 100 km/h. Forderung: Geschwindigkeitskontrollen. Die Anregungen werden geprüft. 1 Die lärmtechnische Berechnung durch Hessen Mobil hat ergeben, dass hinsichtlich der Umbaumaßnahme der südlichen Überleitung von der A 5 zur A 672 keine wesentliche Änderung vorliegt. Die Pegelerhöhungen liegen an den betroffenen Wohngebäuden im Bereich von 0,3 – 0,5 dB (A) – nötig wären hierfür 3 dB (A). – somit sind Lärmschutzmaßnahmen zu Lasten des Bundes in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Die Wohnhauseigentümer (Gebäude müssen vor 1.4.1974 errichtet worden sein) können aber Anträge auf Lärmsanierung stellen (passive Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude). Hessen Mobil wird eine entsprechende Einzelfallprüfung durchführen 3. Hinsichtlich des Aufbaus des Gleises für Straßenbahn wird eine entsprechende Dämmung vorgesehen werden. 4 Gemäß der Stellungnahme von Hessen Mobil stellt die hier vorgeschlagene Anbindung keine Lärmschutzmaßnahme dar. Anregung wird an Kommunalpolizei weitergeleitet. Karlsruher Straße Die Karlsruher Straße und die auf einer Rampe geführte Auto- Fortführung der Lärmschutzwand auf der A5 war wiederholt Gegenstand der Forderungen der Stadt Darm(B3) und A5 bahn A5 stellen bei Westwindlagen starke Lärmquellen dar. stadt. Der Straßenbaulastträger hat diese Forderung abgelehnt, da die Lärmwerte hier eingehalten werden. Forderungen: Die Lärmschutzwand der A5 bis nach Kurve fortführen. Lärm- Forderungen bzgl. Lärmschutzwand Karlsruher Straße wird geprüft. schutzwand der A5 in dem Streckenabschnitt, wo das Straßenniveau der A5 über dem Niveau der Waldoberkante liegt, wie z. B. bei der Autobahnbrücke über die Bahnlinie. Lärm von Karlsruher Straße durch Lärmschutzwand an Westseite des Waldstückes eindämmen. Karlstraße Bereich zwischen Heinrichstraße und Goethestraße: Tempo 30-Regelung ist in Karlstraße nicht möglich. Belastungen sind bekannt, leider ist Tempo 50 die ReKarlstraße durch Straßenlärm/ Raser, Straßenbahn und Kopf- gelgeschwindigkeit und kann hier nicht geändert werden. steinpflaster belastet. Eine Umwidmung als Fahrradstraße kommt wegen des Verkehrsaufkommens nicht in Betracht. Forderung: Tempo 30 nachts, oder Umwidmung als Fahrradstraße Neckarstraße Kreuzung Hügelstraße / Neckarstraße: Lärmzunahme durch viele Lkw Forderungen: Eine Tempo 30 Regelung ist in diesem Bereich nach den gesetzlichen Vorgaben nicht möglich. Lkw-Kontrollen finden mehrmals monatlich statt. Verlegung der Kontrollpunkte werden angeregt. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang C Örtlichkeit 347 Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung Nachts Tempo 30, mehr Kontrollen der Lkws nachts, Es besteht in Darmstadt ein Nachtfahrverbot für alle Lkw ab 3,5 t zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. Flotowstraße Nutzung der Flotowstraße/Schwarzer Weg als Abkürzung für den Durchgangsverkehr, insbesondere aus dem Osten Darm stadts und des Umlandes in Richtung Martin-Luther-King-Ring und Carl-Schenk-Ring. Forderungen: - Parkbuchten in Verbindung mit Anpflanzungen - Fahrbahnmarkierungen im Kreuzungs- / Einmündungsbereich - Geänderte Verkehrswegeführung (Einbahnstraßensystem) - Abbiegeverbot von der Dieburger Straße nach rechts in die Flotowstraße und umgekehrt nach links in die Dieburger Straße - Reduzierung der Fahrbahnbreite auf der Bahnbrücke bzw. vollständige Sperrung der Brücke für den Autoverkehr Kein Lärmkonflikt in diesem Bereich. Die Lärmbelastung ist bis maximal 65 dB (A) tags und 55 dB (A) nachts kartiert. Eine Sperrung der Brücke und andere verkehrliche Maßnahmen waren bereits vor einigen Jahren Gegenstand eine Anwohner/Innenbefragung in dem Gebiet mit dem Ergebnis, dass die Zufahrt über die Brücke in beiden Richtungen weiterhin möglich sein soll- unter anderem wegen der hierdurch erleichterten Einkaufsmöglichkeiten. Haardtring - Monitoring Flüsterasphalt zwischen Holzhof- und Schepp Allee Durch den eingebauten lärmmindernden Splittmastixasphalt wird eine Lärmreduzierung von 5 bis 7 dB (A) erwartet. Eine abschließende Bewertung ist durch die Hochschule Darmstadt 2015 geplant. - Bau der Westumgehung zwischen Eschollbrücker Straße und Eine Entlastung wird nicht erwartet, da am Westwald eine Erschließungsstraße für das neue Gewerbegebiet geplant ist, die in Höhe Hilpertstraße in das Gebiet führen soll. Rheinstraße zur Verkehrsreduzierung des Haardtrings. Felsingstraße Die Felsingstraße als Anliegerstraße wird zur Umfahrung der Die Felsingstraße ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Ampelanlagen der Kreuzungen der Rüdesheimer Straße mit der Heidelberger Straße und dem Donnersbergring benutzt. Lärm Bei dem geplanten Um- und Ausbau der Rüdesheimer Straße zwischen Heidelberger Straße und Karlsruher auch durch Parkplatzsucher der Comedy-Hall. Auch Lärm durch Straße ist mit einer Reduzierung des Schleichverkehrs zu rechnen. An- und Abfahrten von Postfahrzeugen der Paketstation in der Felsingstraße. Forderungen: - Schließung der Felsingstraße zur Rüdesheimer Straße hin. -. Durchsetzen des Status Anliegerstraße durch Anliegerparken. - Lärmschutzwand Rüdesheimer Straße von Kreuzung Heidelberger Straße bis Donnersbergring. Heidelberger Landstraße Bereich Kreuzung Karl-Ulrich-Straße: Forderung Tempolimit 30 km/h nachts Bereich Straßenbahnhaltestelle Von-Ketteler-Straße: Rasengleis positiv, aber Pflasterung an Haltestelle verursacht Lärmzunahme, insbes. durch nicht haltende Straßenbahnen Forderung: Abschaffung der Straßenbahnlinie „Schnelle 6“ Lärmbelastung durch Kleinflugzeuge im Landeanflug auf den Flughafen Egelsbach Eine Tempo-30-Regelung ist in diesem Bereich nach den gesetzlichen Vorgaben nicht möglich. Die Probleme mit der Haltestelle werden an Heagmobilo weitergeleitet. Die Straßenbahnlinie kann angesichts der künftigen Entwicklung der Konversionsflächen nicht abgeschafft werden, es ist Ziel, den ÖPNV zu stärken, um den Individualverkehr reduzieren zu können - nicht Prüfungsgegenstand dieses Lärmaktionsplans für Straßenverkehrslärm – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang C Örtlichkeit 348 Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung Mauerstraße Lärm durch Besucher des „Parliament of Rock“, Gespräche von Hierbei handelt es sich nicht um Straßenverkehrslärm, sondern um verhaltensbedingten Lärm. Für diese Rauchern im Freien, laute Verabschiedungen bis 5 Uhr morgens Lärmquellen ist eine Zuständigkeit der Lärmaktionsplanung nicht gegeben. Forderung: Einführung einer Sperrstunde. Mühltalstraße Eberstadt Tempolimit 30 km/h, Erneuerung des schadhaften Fahrbahnbelags Heinheimer Str. (L3097) Bereich zwischen Kranichsteiner und Dieburger Straße: In diesem Bereich ist die Heinheimer Straße eine klassifizierte Straße (Landestraße), die dann in die KranichTempolimit 30 km/h wie im nördlichen Verlauf der Heinheimer steiner Straße weiter verläuft. Die rechtlichen Hürden für die Einführung eines Tempolimits 30 km/h nachts, Straße. was noch mehr tagsüber gilt, sind in diesem Bereich deutlich höher. Es ist im Jahr 2015 eine partielle Deckenerneuerung geplant. Dieburger Straße Bereich Komponistenviertel: Das Verkehrsaufkommen ist hier nicht bekannt, es handelt sich offensichtlich um einzelne Fahrzeuge, die Unverhältnismäßig viele Baustellen-Lkw (Muldenkipper) fahren nach Verschärfung des Lkw Durchfahrtsverbotes auch tagsüber nicht fahren dürfen täglich zur Grube Messel und wieder zurück, speziell am frühen Morgen ab 5:30 Uhr mit überhöhter Geschwindigkeit. Landskronstraße Lärm durch frisierte Motorräder und Mopeds oder auch Lkw Forderung: Mehr Verkehrskontrollen durch die Polizei. Dornheimer Weg Ab Bahnbrücke bis Kreuzung Michaelisstraße: Forderung Tempolimit 30 km/h. A5 Anregung wird weitergeleitet. Der Lärmpegel genügt nicht den gesetzlichen Vorgaben. Ergänzung der Lärmschutzwand an der A5 nördlich des Dar- Da sich zwischen der A5 und der Waldkolonie der Waldfriedhof befindet, beträgt in der Waldkolonie der mstädter Kreuzes in Richtung Weiterstadt. Tagespegel bis 55 dB (A) und der Nachtpegel bis 50 dB (A). Damit stellt der Bereich Waldkolonie keinen Lärmkonflikt dar. Des Weiteren liegen auch nicht die rechtlichen Voraussetzungen für Lärmsanierungsmaßnahmen vor, so dass die Forderung nach einer Lärmschutzwand von Hessen Mobil erneut zurückgewiesen wurde. Geplante West- bzw. Erschließungsstraße Gewerbegebiet Süd/West: Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist es, bestehende Lärmkonflikte zu entschärfen, nicht aber in Planungsproranderschließung Verzicht auf Planung und Errichtung dieser Straße, da diese zesse für künftige Verkehrswege einzugreifen. Im Übrigen sind bei der Neuerrichtung einer Straße die strenerhebliche Verkehre auf sich ziehen und die Weststadt völlig gen Grenzwerte der Lärmvorsorge (vgl. Kapitel 2.2.3.1) zwingend einzuhalten, die den Betroffenen einen verlärmt werden würde. Anspruch auf einen deutlich besseren Lärmschutz bieten als die Auslösewerte der Lärmsanierung. Die Besorgnis erscheint daher unbegründet. Moldenhauerweg Bereich Waldkolonie insgesamt: Forderung: Tempo 30 km/h-Zone. allgemein Die Anliegerstraßen der Waldkolonie ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Allgemeine Anregungen: - Verkehrsmengenreduzierung - Lkw Fahrverbot überwachen - Pförtnerampeln - weiterer Ausbau Rasengleis bei Straßenbahnen - Verkehrsmengenreduzierung wird angestrebt, die letzte Verkehrszählung ergab Reduktionen. - Lkw Kontrollen werden mehrmals monatlich durchgeführt. - Pförtnerampeln - Idee wurde 2014 geprüft im Rahmen des Luftreinhalteplanes, ist nicht umsetzbar. - Rasengleisausbau der Straßenbahnen in Richtung Eberstadt ist erfolgt. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang C Örtlichkeit 349 Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung - Kreisverkehr statt Ampeln - Kreisverkehr wird bei Um- bzw. Neuplanung generell (Magistratsbeschluss) geprüft, neuer Kreisverkehr nördliche Einfahrt Eberstadt in Umsetzung. - Neuer Fahrbahnbelag - Verbesserung des Straßenbelags in der Mollerstadt wird überprüft - Einsatz für leisere Autohupen- Schilder „Nicht hupen!“ - „Nicht Hupen“ Schilder: Hupen sind innerorts nicht erlaubt, nur bei Gefährdung. - Tempo 30 Zonen - Tempo 30 wird realisiert, falls zulässig. -An schönen Wochenendtagen verstärkte Kontrollen des Motor- - An Kommunalpolizei weitergeleitet. radlärms - nach Fußballspielen 22 Uhr Autokorsos nicht durch Wohnge- - Nicht regelbar durch Lärmaktionsplan. biete fahren lassen - kein Straßenneubau in Erholungsgebieten (Westranderschlie- - Die Erforderlichkeit einer Straße wird geprüft. ßung) - Kopfsteinpflaster durch Asphaltierung ersetzen - Austausch Kopfsteinpflaster gegen Asphalt wird realisiert, falls möglich und zulässig (Denkmalschutz). - Fahrbahnverengungen -Fahrbahnverengung teilweise kontraproduktiv, da bremsen sehr lärmintensiv mit hohem Schadstoffausstoß. - Konzeption zur Innenstadtbelieferung mit Kleinmengen durch - Innenstadtbelieferung durch einen Dienstleister- wurde geprüft, ist jedoch nicht realisierbar. einen Dienstleister - automatisierte Messung von Straßenlärm i.V.m. einer Video- - an Kommunalpolizei weitergeleitet. kamera zur Identifikation lauter Fahrzeuge – Beweismittel - kostenlose Ausleihe von Lärmmessgeräten- bessere Informati- - Ausleihe von Lärmmessgeräten ist beim Umweltamt möglich, keine Frage der Lärmaktionsplanung onen dazu - leisere Busse (HEAG Fuhrpark) - Fahrzeuge haben entsprechend dem Nahverkehrsplan 2011-2016 ein Fahrgeräusch von max. 80 dB (A) gemäß DIN ISO 362 und DIN ISO 5130 - Verhinderung der Auffächerung der Flugrouten über Darmst. - nicht Prüfungsgegenstand dieses Lärmaktionsplans für Straßenverkehrslärm - Eisenbahn-Güterverkehr - nicht Prüfungsgegenstand dieses Lärmaktionsplans für Straßenverkehrslärm - Streichung der ehemals geplanten Nordostumgehung aus - Obwohl der Bürgerentscheid gegen die Nordostumgehung wegen Verfehlens des Quorums von 25 % der dem Lärmaktionsplan der „Stadt Darmstadt“ der 1. Stufe. Statt- Wahlberechtigten knapp gescheitert war, hat die Stadt Darmstadt beschlossen auf den Bau zu verzichten. dessen soll Tempo 30 km/h auf allen wichtigen Straßen in Dar- Dagegen wurde die Nordostumgehung vom Landkreis Darmstadt-Dieburg befürwortet wegen der Staus im mstadt eingeführt werden. Berufsverkehr und wegen der Zunahme des Lkw-Verkehrs im Landkreis aufgrund des Lkw-Nachtfahrverbots in der Stadt. Hinzu kommt, dass die durch die Nordostumgehung zu erwartende Lärmminderung speziell im Rhönring nicht annähernd durch ein Tempolimit 30 km/h erreicht werden könnte (vgl. Rhönring). Die weiteren Überlegungen der Verkehrsplaner müssen zu akzeptablen Lösungen führen. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang D 350 Anhang D: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Frankfurt am Main“ In der folgenden Tabelle sind die im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung für die Stadt Frankfurt am Main eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und Verbände stichpunktartig aufgeführt und mit einer Antwort der Lärmaktionsplanung versehen. Doppelte oder inhaltsgleiche Anregungen und Stellungnahmen sind zusammengefasst. Allgemeine, ortsübergreifende Anregungen und Stellungnahmen finden sich am Ende der Tabelle. Stellungnahmen, deren Behandlung in Kapitel 5.4 des vorliegenden Planentwurfes erfolgt, werden an dieser Stelle nicht gesondert wiedergegeben. Tabelle 141: Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Frankfurt am Main Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung A 661 Derzeitige Planung unzureichend, Einhausung, Deckel, 10 m LSW von Querung Seckbacher Landstr. und Friedberger Landstr. Grundsätzlich gilt gemäß Mitteilung von Hessen Mobil, dass mit der Planfeststellung zum Riederwald die Ansprüche auf Lärmschutz aus dem Projekt heraus geprüft wurden. Der Lärmschutz wird im Rahmen der Lärmvorsorge (vgl. Kapitel 2.2.3.1) realisiert. Mit dem Bau des Riederwaldtunnels wird erst in 2015 begonnen – geplante Bauzeit ca. 7 Jahre. B 8 (Stadtgebiet Frankfurt) Tempo 30 km/h Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen getroffen werden. Dies gilt auch für Strecken auf denen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird. A 66 höhere LSW, Einhausung östlich der Ludwig-Landmann-Str. Nach Feststellung von Hessen Mobil ist der vorhandene Lärmschutz (LS- Wände und – Wälle) in dem hier angesprochenen Bereich ausreichend und entspricht den gesetzlichen Anforderungen. B 3, B 8, B 40 Tempo 30 km/h (andere Forderung: alle Straßen im Stadtgebiet außer hoheitl. Straßen des Bundes) Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen getroffen werden. Dies gilt auch für Strecken auf denen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird. Bushalteplatz Saalburgstr. Pausierende und rangierende Busse erzeugen Lärm. An der Haltestelle „Bornheim Mitte“ endende Busse, sollten geräuschärmere Fahrzeuge (z. B. Elektrobusse) sein. Die Anregung wurde vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft und abgelehnt, da nicht umsetzbar. Oeserstraße Bahnübergang, laufende Motoren bei geschlossenem Bahnübergang Die Anregung wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft. Königsteiner Str. Tempo 30 km/h, Grüne Welle, Aufstellung eines Geschwindig- Tempo 30 km/h in der Königsteiner Str. ist umgesetzt. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang D 351 Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme (A66 bis Dalbergkreisel) keitsanzeigers Stresemannallee (südlich Mörfelder Landstr.) klingelnde Straßenbahn (KFZ müssen Fahrbahn über Gleise wechseln), Linienbus 35, KFZ-Verkehr Antwort der Lärmaktionsplanung Die Anregung wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft. Stadtautobahnen Tempolimit 100 km/h tags, 80 km/h nachts (teilweise auch für z.B. A66, A5 (AS den Tagzeitraum gefordert), Anzahl der Anbindungen erhöhen FfM Höchst) und A5 Nach Feststellung von Hessen Mobil bringt ein Tempolimit 100 km/h in der Regel keine Lärmreduzierung um 3 (2,1) dB (A), da die Lkw auch weiterhin 80 km/h fahren dürfen und keine Lärmminderung bei den Lkw eintritt. Weitergehende Beschränkungen der Höchstgeschwindigkeit wären aufgrund der großen überregionalen Bedeutung bei der Abwägung mit anderen Belangen nicht verhältnismäßig. A5, A66, A648 Westerbachsiedlung (F-Sossenheim) Westerbachstraße, Tempolimit auf BAB und bessere Anbindung der angrenzenden Gewerbegebiete an das BAB-Netz (z.B. an der Brücke zu Eschborn auf der auf der Wilhelm-Fay-Str.), deren Anbindung über die Tangente West reiche nicht aus. Ein Ausbau des Verkehrsknotens Heerstraße mit Anbindung an die BAB 5 böte die Möglichkeit eine alternative Autobahnanbindung für den Verkehr attraktiver zu machen; Verlängerung der Linie 56 von Eschborn Südbahnhof über die Wilhelm-Fay-Straße, der Westerbachstraße bis zum Bahnhof Rödelheim, kein Ausbau der Westerbachstraße Nach Feststellung von Hessen Mobil bringt ein Tempolimit 100 km/h in der Regel keine Lärmreduzierung um 3 (2,1) dB (A), da die Lkw auch weiterhin 80 km/h fahren dürfen und keine Lärmminderung bei den Lkw eintritt. Weitergehende Beschränkungen der Höchstgeschwindigkeit wären aufgrund der großen überregionalen Bedeutung bei der Abwägung mit anderen Belangen nicht verhältnismäßig. A 66: Zeilsheim, Sossenheim LSW entlang der BAB 66 Nach Mitteilung von Hessen Mobil wird für die Henry-Dunant-Siedlung aktiver Lärmschutz in Form einer Lärmschutzwand entlang der A 66 errichtet. Weitere Maßnahmen, wie z. B. Tempolimit seien nicht geplant. Goldstein A 5 Verlängerung der LSW (bis zur Langschneise), Erhöhung und Umgestaltung der LSW für einen weiträumigeren Lärmschutz (Erhöhung der LSW auf der Mainbrücke), Instandsetzung veralteter LSW nach Stand der Technik, Nutzung des Mittelstreifens für zus. Lärmschutzvorrichtungen, nach Tag und Nacht differenzierte Geschwindigkeitsbegrenzungen, lärmoptimierte Straßendecke, lärmoptimierte Brückenübergänge gegen Klack-Geräusche Tempo 80 km/h zw. Abfahrt Westhafen und dem Frankfurter Kreuz von 22-06 Uhr Nach Mitteilung von Hessen Mobil läuft ein Planfeststellungsverfahren für den Umbau der Teilanschlussstelle Frankfurt – Niederrad zum Vollanschluss. Die Voraussetzungen für Lärmvorsorgemaßnahmen gem. 16 BImSchV liegen nicht vor. Da es sich bei einer Ausfahrtrampe einer AS nicht um eine eigenständige Verkehrsfunktion handelt, sind auch die Voraussetzungen für Lärmsanierungsmaßnahmen gemäß VLärmSchV 97 nicht gegeben (Gutachten Fritz Ingenieure vom 02.11.2006) Die Voraussetzungen gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV für eine Geschwindigkeitsbeschränkung liegen nicht vor. Bei der nächsten Deckenerneuerung werden die Anspruchsvoraussetzungen (IGW-Überschreitung, Kosten, – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang D 352 Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung Wirtschaftlichkeit) überprüft. Sind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, wird ein lärmoptimierter Deckenbelag eingebaut. Dabei sollten folgende Randbedingungen eingehalten werden: • Der lärmarme Fahrbahnbelag muss immer über den gesamten Querschnitt eingebaut werden. • Die Länge der Baumaßnahme mit dem lärmarmen Fahrbahnbelag sollte sowohl aus bautechnischen als auch aus Gründen der Lärmreduzierung mindestens 500 m betragen. Rechneigrabenstr Geschwindigkeitskontrollen aße, Lange Str., KurtSchuhmacher Str., Mainuferstr. Kontrollen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Kennedy-Allee Geschwindigkeitskontrollen, Anzeigevorrichtung der akt. gefah- Kontrollen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Mittel. renen Geschwindigkeit (bei Einhaltung „Danke“) Bockenheim/ Westend-Nord, Miquelallee, Verbindungsstück zw. Autobahnende und Bocken-heimer Warte Herabsetzung der zul. Geschwindigkeit, Untertunnelung der Miquelallee, Veränderung der Spurführung (Reduzierung der Spuranzahl) Die Anregung wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft. Offenbacher Landstr. Entfernung des Kopfsteinpflaster zwischen den Straßenbahnschienen Der Austausch des Kopfsteinpflasters erfolgt sukzessive bei Grunderneuerung des Schienenkörpers. Oberrad: Balduinstraße verkehrsberuhigende Maßnahmen Balduinstraße nicht kartiert -> DTV < 3.000 KFZ/d Gutleutstraße Tempo 30 km/h Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen getroffen werden. Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird. Wittelsbacheralle Tempo 30 km/h e Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen getroffen werden. Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird. A 5 Griesheim Gemäß Feststellung von Hessen Mobil bringt ein Tempolimit 100 km/h in der Regel keine Lärmreduzierung Tempolimit A5 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang D Örtlichkeit 353 Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung um 3 (2,1) dB (A), da die Lkw auch weiterhin 80 km/h fahren dürfen und keine Lärmminderung bei den Lkw eintritt. Dies wurde durch die lärmtechnische Berechnung von Hessen Mobil bestätigt. Weitergehende Beschränkungen der Höchstgeschwindigkeit wären aufgrund der großen überregionalen Bedeutung bei der Abwägung mit anderen Belangen nicht verhältnismäßig. FriedrichWilhelm-vonSteuben-Straße Tempolimit 30 km/h, Überwachung der Geschwindigkeitsbegrenzung Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen getroffen werden. Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird. Kreuzung Ginnheimer Landstr., RosaLuxemburg-Str., Platenstr. Kreuzungsbereich/Platz verkehrsberuhigen, Ampelschaltungen zugunsten der Fußgänger schalten. Die Anregung wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft. A 66 (FfM.Unterliederbach) Tempo 80 km/h, Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem Mittelstreifen, Erhöhung und Verlängerung der LSW in der Abfahrt FfM.-Höchst auf der Südseite bis zur Signalanlage an der Königsteiner Str., Erhöhung der LSW an der Südseite der A 66 im Abschnitt zwischen der AS Kelkheim und AS FfM.-Höchst. Hessen Mobil: Die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h aus Lärmschutzgründen liegen nicht vor. Die gesamte Bebauung von Unterliederbach ist durch Lärmschutzwände und lärmschützende Gebäude (Bereich Cheruskerweg und Engelsruhe) komplett geschützt. Die LS-Wände wurde in 2014 geprüft. Eine Erneuerung ist gemäß der Prüfung weder erforderlich noch geplant. Im Bereich der Ludwig-Hensler-Str. und Liederbacher Str. (direkt an der A 66) hat die lärmtechnische Berechnung ergeben, dass bei einigen Wohnhäusern die Grenzwerte der Lärmsanierung in der Nacht überschritten sind und somit passive Lärmschutzmaßnahmen (in Schlaf- und Kinderzimmern die Richtung A 66 liegen) durchgeführt werden können. Dazu müssen allerdings die Voraussetzungen vorliegen – dies wird von Hessen Mobil im Einzelfall überprüft. Die Errichtung der hier geforderten LS-Wände scheidet aus Wirtschaftlichkeitsgründen (Kosten – Nutzen Analyse) aus. Königsteiner Str. Tempo 30 km/h, stat. Radaranlagen bzw. Dialog-Displays („lang- Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendisam!“ „Danke“ in Abh. der Geschwindigkeit), Nachtfahrverbot gung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen für Lkw. getroffen werden. Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird. Stroofstraße Überhöhte Geschwindigkeit auf der Stroofstr. im Bereich der Wohnbebauung -> Geschwindigkeitsüberwachung Kontrollen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Darmstädter Landstr. Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen getroffen werden. Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang D 354 Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung Zur Waldau starker Verkehr, zur Waldau Verkehrsstärke < 3.000 KFZ/d, daher nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung Niederräder Uferstr. Tempolimit von 70 km/h auf 50 km/h Die Anregung wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft. Vilbeler Landstr. (Bereich nördl. der A 66) Lkw-Durchfahrtsverbot im Teilstück Kilianstädter Str./Vilbeler Landstr./Leuchte, Tempo 30 km/h auf der Vilbeler Landstr., Einrichtung eines Blitzers auf der Vilbeler Landstr. Teilstück Kreuzung Philipp-Puth-Str. bis Kreuzung Leuchte, Einsatz lärmarmer Busse Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen getroffen werden. Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird. Mailänder Str. Tempo 30 km/h Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen getroffen werden. Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird. A 661 (zw. Errichtung einer LSW Preungesheim und Berkersheim) Gem. Mitteilung von Hessen Mobil ist auf der Südseite der A 661 (Preungesheim) bereits eine LS-Wand vorhanden. Diese wurde von der Stadt Frankfurt errichtet (Bebauungsplan Preungesheim Ost – Anfang der 1990 er Jahre). Mittlerweile ist diese LSW von der Stadt an den Straßenbaulastträger übergeben worden. Die Instandhaltung wird dadurch von der BRD-Bundesstraßenverwaltung übernommen. Auf der Nordseite (entlang der B 3 Rampe – von Norden zur A 661 Richtung Bad Homburger Kreuz) bis Frankfurt Nord-Ost befindet sich keine LS –Wand. Der hier angrenzende Bereich ist auch nicht für die Wohnbebauung genutzt. Das nächstgelegene Wohnhaus ist ca. 400 m von der A 661 Achse entfernt. Die Grenzwerte für die Lärmsanierung werden hier nicht überschritten. Gießener Str. Tempo 30 km/h nachts, Geschwindigkeitskontrollen, Flüsteras(Bereich Friedphalt berger Landstr. Bis Marbachweg) Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen getroffen werden. Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird. Kontrollen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Der Einsatz von Flüsterasphalt ist derzeit noch in der Erprobungsphase, erst nach Beendigung derselben können Aussagen über den weiteren Einsatz im Stadtgebiet gemacht werden. Schwanheimer Uferstr. Erhöhung der vorhandenen LSW und Austausch des Füllmaterials Tempolimit 60 km/h, Geschwindigkeitskotrollen Die Anregung wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft. Kontrollen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Fabriciusstr. (Ortsteil Griesheim) Verkehrsberuhigung z.B. in Form von Bodenschwellen, Geschwindigkeitskontrollen Die Anregung wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft. Kontrollen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Friedberger Tempo 30 km/h nachts, nördl. des Friedberger Platzes Aus- Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendi- – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang D 355 Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung Landstr. tausch des Kopfsteinpflasters gung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen getroffen werden. Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird. Der Austausch des Kopfsteinpflasters erfolgt sukzessive bei Grunderneuerung des Schienenkörpers. Sonnemannstr. Geschwindigkeitskontrollen Kontrollen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Miquelallee zw. A 66 und Zeppelinallee Geschwindigkeitskontrollen (fest installierter „Blitzer“) Kontrollen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Sophienstr. Ecke Juliusstr./FranzRücker-Str. Beseitigung des Kopfsteinpflasters zw. der Straßenbahnschienen, Tempo 30 km/h, Geschwindigkeitskontrollen Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen getroffen werden. Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird. Der Austausch des Kopfsteinpflasters erfolgt sukzessive bei Grunderneuerung des Schienenkörpers. Kontrollen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Wiener Str. Altebergsgässchen, Goldbergbweg und Wiener Str. nur als Aliegerstraßen ausführen, Schleichweg von Darmstädter Landstr. nach Offenbach verhindern Die Anregung wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft. Cassellastraße, Bahnübergang Schilder „Bei geschlossener Bahnschranke Motor abstellen, Lkw verursachen beim Überfahren der Gleise starken Lärm Die Anregung wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft. Praunheimer Landstr. Durch Baumbepflanzung Verengung und Verschwenkung der Fahrbahn mit dem Ziel, das Geschwindigkeitsniveau abzusenken. Die Anregung wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft. A 5 Ortsteil Niederursel LSW Gemäß Mitteilung von Heesen Mobil liegt dieser Bereich im Projektgebiet "Ausbau der A 5 zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt und der AS Friedberg". Eine überschlägige lärmtechnische Berechnung mit den Verkehrszahlen aus 2010 hat ergeben, dass die Nachtwerte der Lärmsanierung – an den zur A 5 nächstgelegenen Wohngebäuden - an einigen Gebäuden leicht überschritten sind. Die Tagwerte der Lärmsanierung sind hier eingehalten. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für das o.g. Projekt wird der notwendige Lärmschutz für Niederursel ermittelt (Lärmvorsorge, vgl. Kapitel 2.2.3.1). Mainzer Landstr., Frankenallee Straßensanierung, Flüsterasphalt, Abdeckung der Straßenbahnräder Die Anregung wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft. Leverkusener Str. Einbezug in die Tempo 30-Zone, Verlegung der Bushaltestelle zum nördlich gelegenen Bus-Bhf. Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen getroffen werden. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang D Örtlichkeit 356 Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird. Die Verlegung der Bushaltestelle wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft. Gutleutstr./Basel er Platz Geschwindigkeitskontrollen Kontrollen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Siegener Str. Errichtung einer Blitzanlage und eines Fahrradweges Die Anregung wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft. Raimundstr. Ausweisung als Anliegerstraße Die Anregung wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt geprüft. Nibelungenallee Tempo 40 am Tag und Tempo 30 nachts, Einrichtung einer stat. Geschwindigkeitskontrolle Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken unter anderem der Nibelungenallee die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen getroffen werden. Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird. A 66 In Zeilsheim, Unterliederbach und Sossenheim: Tempolimit 80 km/h ganztägig Gemäß Feststellung von Hessen Mobil bringt ein Tempolimit 100 km/h in der Regel keine Lärmreduzierung um 3 (2,1) dB (A), da die Lkw auch weiterhin 80 km/h fahren dürfen und keine Lärmminderung bei den Lkw eintritt. Weitergehende Beschränkungen der Höchstgeschwindigkeit wären aufgrund der großen überregionalen Bedeutung bei der Abwägung mit anderen Belangen nicht verhältnismäßig. A5 In Goldstein und Griesheim: Tempolimit 100 km/h tags, 80 km/h nachts Gemäß Feststellung von Hessen Mobil bringt ein Tempolimit 100 km/h in der Regel keine Lärmreduzierung um 3 (2,1) dB (A), da die Lkw auch weiterhin 80 km/h fahren dürfen und keine Lärmminderung bei den Lkw eintritt. Dies wurde durch die lärmtechnische Berechnung bestätigt. Weitergehende Beschränkungen der Höchstgeschwindigkeit wären aufgrund der großen überregionalen Bedeutung bei der Abwägung mit anderen Belangen nicht verhältnismäßig. Königsteiner Straße Tempolimit 30 km/h ganztägig Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen getroffen werden. Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird. Gotenstraße Tempolimit 30 km/h ganztägig Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen getroffen werden. Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird. Liederbacher Straße Tempolimit 30 km/h ganztägig Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen getroffen werden. Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird. Pfaffenwiese Tempolimit 30 km/h ganztägig Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendi- – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang D Örtlichkeit 357 Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung gung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen getroffen werden. Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird. Höchster Straße In Alt-Zeilsheim/West Tempolimit 30 km/h ganztägig Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen getroffen werden. Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird. Westerbachstraße In Alt-Sossenheim Tempolimit 30 km/h ganztägig Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen getroffen werden. Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird. Kurmainzer Straße Tempolimit 30 km/h ganztägig Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen getroffen werden. Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird. Sossenheimer Weg Tempolimit 30 km/h ganztägig Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen getroffen werden. Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird. Waldschulstraße Tempolimit 30 km/h ganztägig Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen getroffen werden. Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird. Espenstraße/ Lärchenstraße Tempolimit 30 km/h ganztägig Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen getroffen werden. Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird. Mainzer Landstraße In Nied Tempolimit 30 km/h ganztägig Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen getroffen werden. Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird. Oeser Straße In Nied Tempolimit 30 km/h ganztägig Derzeit wird auf unterschiedlichen Strecken die Wirksamkeit von Tempo 30 nachts erprobt. Erst nach Beendigung und Auswertung des Verkehrsversuchs können Aussagen zu weiteren Geschwindigkeitsverringerungen – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang D Örtlichkeit 358 Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung getroffen werden. Dies gilt auch für Strecken auf welchen ganztägig Tempo 30 km/h gefordert wird. allgemein allgemein Mehr Busspuren, kein Ausbau (Verbreiterung) der Grundnetzstraßen, Die Anregungen hinsichtlich Busspuren sowie kein Ausbau von Grundnetzstraßen sind zu allgemein gehalten, daher können diese konkret nicht geprüft werden. Maßnahmen zur Reduktion des MIV (z. B. Attraktivitätssteigerung und Preissenkung des ÖPNV), Einsatz leiserer ÖV-Busse (z. B. Hybrid-, Elektro- oder O-Busse), RMV zuständig, hinsichtlich Preisgestaltung und Attraktivitätssteigerung Geschwindigkeitskontrollen, strengere Regelungen für den Gebrauch von Martinshörner Geschwindigkeitskontrollen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Der Einsatz von Martinshörnern ist gesetzlich geregelt und unterliegt bereits strengen Regeln. Einführung rechtsverbindlicher Grenzwerte für die Lärmsanierung, Annäherung der Sanierungswerte an die Grenzwerte der Lärmvorsorge. Bei der Lärmsanierung an Straßen in Baulast des Bundes handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme des Bundes im Rahmen der zu Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Auslösewerte für die Lärmsanierung wurden in der Vergangenheit bereits abgesenkt (vgl. Kapitel 2.2.3.2). Einführung einheitlicher Lärmberechnungsverfahren (RLS-90 & VBUS) Die Anregung richtet sich an der Gesetz- und Verordnungsgeber und kann im Rahmen der Lärmaktionsplanung nicht umgesetzt werden. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang E 359 Anhang E: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Offenbach“ In der folgenden Tabelle sind die im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung für die Stadt Offenbach eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und Verbände stichpunktartig aufgeführt und mit einer Antwort der Lärmaktionsplanung versehen. Doppelte oder inhaltsgleiche Anregungen und Stellungnahmen sind zusammengefasst. Allgemeine, ortsübergreifende Anregungen und Stellungnahmen finden sich am Ende der Tabelle. Stellungnahmen, deren Behandlung in Kapitel 6.4 des vorliegenden Planentwurfes erfolgt, werden an dieser Stelle nicht gesondert wiedergegeben. Tabelle 142: Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Offenbach Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung B43 Untere Grenzstraße, insbesondere in Nähe des Kreuzungsbe- Das Konzept der Stadt Offenbach wird im Planteil wiedergegeben. reichs mit Bieberer Straße (B448) und Rhönstraße (B43): Großer Verkehrslärm. Vorschläge: 1. Pförtnerampeln, die den Durchfahrtsverkehr durch Offenbach verzögern. 2. Verkehrsschilder, die den Durchgangsverkehr über die A3, A661 A5 um Offenbach herum leiten. 3. Optimierung des Verkehrsrechners 4. Ampelbeeinflussung mit Spurfreischaltung für Einsatzfahrzeuge 5. kurzfristige Notreparatur der größeren Schlaglöcher 6. lärmmindernde Asphaltdeckschicht 7 Bonus für Ein- und Ausfallstraßen 8. Ausbau der B448 zur Entlastung der Unteren Grenzstraße und der Südlichen Ringstraße (am besten mit Mainbrücke bis nach Frankfurt-Fechenheim) A661 Bereich südlich des Taunusrings sowie um den Kaiserlei-Kreisel: Grundsätzlich gilt gemäß Mitteilung von Hessen Mobil, dass mit der Planfeststellung zum Riederwald die Großer Verkehrslärm, der mit Fertigstellung des Riederwald- Ansprüche auf Lärmschutz aus dem Projekt heraus geprüft wurden. Mit dem Bau des Riederwaldtunnels wird erst in 2015 begonnen – geplante Bauzeit ca. 7 Jahre. Der Stadt Offenbach liegt Baurecht für den Umbau der tunnels noch zunehmen wird. AS Offenbach-Kaiserlei vor – hierin wurde auch der Lärmschutz geregelt. Für den Bereich südlich des Taunusrings hat die lärmtechnische Berechnung durch Hessen Mobil ergeben, dass in der Nähe der Kreuzung Merianstraße / Buchrainweg bei einigen Wohnhäusern die Grenzwerte der Lärmsanierung in der Nacht überschritten sind und somit passive Lärmschutzmaßnahmen (in Schlaf- und Kinderzimmern die Richtung A 661 liegen) durchgeführt werden können. Dazu müssen allerdings die Voraussetzungen vorliegen – dies wird von Hessen Mobil im Einzelfall überprüft. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang E Örtlichkeit 360 Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung Mainstraße Steigendes Verkehrsaufkommen, besonders der Lkw-Verkehr. Das Konzept der Stadt Offenbach wird im Planteil wiedergegeben. Vorschläge: 1. Durchfahrtsbeschränkung für den Schwerlastverkehr. 2. geräuscharmer Straßenbelag 3. Umsetzung der seit Jahren geplanten und versprochenen Tempo 30-Zone. K192 OF-Bürgel: Rumpenheimer Straße, Offenbacher Straße, Langstraße. Starker und lauter Durchgangsverkehr. Vorschläge: 1. Tempolimit 30 km/h ab dem Ortsteil Rumpenheim bis zur Mainstraße bzw. zum Ende des Stadtteils Bürgel. 2. Überwachung durch Radaranlagen in beide Richtungen. 3. Verengung der Straße durch Pflanzkübel. 4. Durchfahrtsverbot für Lkw durch den Ortskern. Bieberer Straße von Grenzstraße bis Berliner Straße. Vorschläge: Für die Bieberer Straße sind, da es sich um eine Grundnetzstraße handelt, keine generellen Geschwindig1. Tempolimit 30 km/h keitsbeschränkungen vorgesehen. 2. Sperrung der Busspur für Taxis, da diese die Busspur als Es gibt hingegen Planungen zur Neuaufteilung des Fahrbahnquerschnitts zugunsten des Radverkehrs. Dabei Rennstrecke nutzen. sind Radfahr- bzw. Angebotsstreifen für Radfahrer vorgesehen. Die Umsetzung ist für 2016 vorbehaltlich der 3. Freigabe der Busspur für Radfahrer, da ein Radweg fehlt. Finanzierungssicherheit und der Vorlage eines Stadtverordnetenbeschlusses vorgesehen. Durch den in 2014 komplett freigegebenen Mainzer Ring werden sich im Ortskern von Bürgel Verkehrsentlastungen einstellen. Nach einer entsprechenden Evaluierung der erreichten Verkehrsverlagerungen werden mögliche weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen geprüft. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang F 361 Anhang F: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Wiesbaden“ In der folgenden Tabelle sind die im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung für die Stadt Wiesbaden eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und Verbände stichpunktartig aufgeführt und mit einer Antwort der Lärmaktionsplanung versehen. Doppelte oder inhaltsgleiche Anregungen und Stellungnahmen sind zusammengefasst. Allgemeine, ortsübergreifende Anregungen und Stellungnahmen finden sich am Ende der Tabelle. Stellungnahmen, deren Behandlung in Kapitel 7.4 des vorliegenden Planentwurfes erfolgt, werden an dieser Stelle nicht gesondert wiedergegeben. Tabelle 143: Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Wiesbaden Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung A66 Umwidmung der A66 zwischen Schiersteiner Kreuz und Erbenheim um zusätzliche direkte Anbindungen an das Gewerbegebiet Biebrich, das Deponiegebiet hinter der Mainzer Straße und die US-Airbase Erbenheim bauen zu können. Eine Umwidmung der A 66 ist nicht geplant. Daher sind diese Anbindungen nicht möglich, da die Abstände der jetzigen Anschlussstellen schon heute die Vorgaben der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen unterschreiten. A643 Errichtung von Lärmschutzwänden auch an den Auffahrten bis zum Schiersteiner Kreuz. Im Zuge der Planfeststellung für den 6-Ausbau der A 643 ist gutachterlich überprüft worden, ob für die angrenzenden Gewerbegebiete Lärmvorsorge (vgl. Kapitel 2.2.3.1) notwendig ist. Nach dem Planfeststellungsbeschluss haben einzelne Gebäude, in denen Wohnungen für Betriebsangehörige sind, einen Anspruch auf passiven Lärmschutz, Schallschutzwände sind nicht vorgesehen. L3482 Äppelallee, Biebrich: Vorschläge: 1. Lkw-Durchfahrverbot ganztägig 2. Tempolimit 30 km/h nachts Ein Lkw-Durch-Fahrverbot (ganztägig) ist derzeit seitens der LH-Wiesbaden in Vorbereitung. Es gibt hierzu ein Verkehrsgutachten sowie ein Gutachten im Hinblick auf Luftschadstoffe. Synergie-Effekte in Bezug auf die Lärmsituation werden erwartet. Es bedarf aktuell noch der Vorlage eines Umfahrungskonzeptes (Alternativrouten) einschließlich eines Beschilderungs- und Überwachungskonzeptes, um die Genehmigung seitens des Hessischen Verkehrsministeriums für diese Maßnahme zu erhalten. Tempo 30 nachts: Diese Maßnahme wird seitens der LH-Wiesbaden zur Umsetzung erneut geprüft . Erfahrungen aus Mainz (Modellprojekt: Tempo 30 nachts auf der Rheinstraße) sollen hierbei mit einfließen. Genehmigungsbehörde für die Anordnung dieser Maßnahme ist die Obere Straßenverkehrsbehörde. Hagenauer Straße Biebrich. Vorschläge: 1. Lkw-Durchfahrverbot nachts 2. Tempolimit 30 km/h nachts Lkw-Durchfahrverbot (siehe Äppelalle). Das geplante Lkw-Durchfahrverbot bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet. Tempo 30 nachts: Diese Maßnahme wird seitens der LH-Wiesbaden zur Umsetzung erneut geprüft . Erfahrungen aus Mainz (Modellprojekt: Tempo 30 nachts auf der Rheinstraße) sollen hierbei mit einfließen. Rathausstraße, Erneute Überprüfung des in der Lärmaktionsplanung der 1. Tempo 30 nachts: Diese Maßnahme wird seitens der LH-Wiesbaden zur Umsetzung erneut geprüft. Erfahrun- – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang F Örtlichkeit 362 Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung Stettiner Straße, Stufe geprüften aber abgelehnten Pilotprojektes Tempolimit 30 Str. der Republik, km/h nachts (Rathausstraße, Stettiner Straße, Str. der Republik, Rheingaustraße Rheingaustraße von Glarusstraße bis hinter „Am Parkfeld“). gen aus Mainz (Modellprojekt: Tempo 30 nachts auf der Rheinstraße) sollen hierbei mit einfließen. B455 Zwischen Wiesbaden, Abraham-Lincoln-Straße bis Mainz-Kastel, Am Fort Biehler: Starker Verkehrslärm auf einem 5 km langen 4spurig ausgebauten Teilstück (Boelckestraße). In diesem Bereich ist Tempolimit 100 km/h, davor und danach 70 Km/h, unmittelbar vor der Wohnsiedlung „Fort Biehler“ besteht keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Vorschlag: Tempolimit 70 km/h auf dem 5 km langen Teilstück. Es ist seitens des Umweltamtes geplant einen entsprechenden Änderungsantrag zur Geschwindigkeitsreduktion bei der zuständigen Behörde einzubringen. Je nach Ausgang der Vorgespräche kann es sich hierbei auch um eine temporäre Versuchsmaßnahme handeln, einschließlich entsprechender Begleituntersuchungen im Hinblick auf die Lärmauswirkungen. K659 Bierstädter Straße (zwischen Frankfurter Straße und Alwinenstraße): Verkehrslärm durch viele Busse auf Steigungsstrecke, außerdem tägliche Verkehrsstaus im Berufsverkehr. Vorschlag: Einsatz von Großraumbussen oder andere Maßnahmen. Diese Anfrage wird als Prüfauftrag den zuständigen Verkehrsbetrieben (ESWE-Verkehr) zugeleitet, mit der Bitte um Darstellung und Umsetzung von Lösungsmöglichkeiten. B43 Mainz-Kostheim, Hauptstraße: Vorschläge: 1. Lkw-Durchfahrverbot 2. fest installierte Geschwindigkeitsmessanlagen für die vorhandene Tempo-30-Zone 3. Zuschüsse für Lärmschutzfenster. Ein entsprechendes Lkw-Durchfahrverbot wird geprüft. Diese Anfrage wird als Prüfauftrag der zuständigen Ordnungsbehörde(Straßenverkehrsbehörde i.V. mit der Verkehrsüberwachung) zugeleitet, mit der Bitte um Darstellung, Prüfung und Umsetzbarkeit von entsprechenden Lösungen. Entsprechende Zuschüsse sind derzeit nicht geplant. Steinern Straße Mainz-Kostheim. Vorschlag: Tempolimit 30 km/h Diese Anfrage wird als Prüfauftrag der zuständigen Ordnungsbehörde(Straßenverkehrsbehörde) zugeleitet, mit der Bitte um Darstellung, Prüfung und Umsetzbarkeit einer flächendeckenden Tempo-30-Ausweisung. A3 Auringen. Verkehrslärm. Vorschläge: 1. schallabsorbierende Lärmschutzwand (Schließung der Lücke zwischen LSW Medenbach und Niederseelbach) 2. Temporeduzierung: Lkw 60 km/h und Pkw 80 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A 3 - 80 km/h für Pkw und 60 km/h für Lkw Gemäß der "Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm" ist für die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes eine Überschreitung der Richtwerte von 72 dB (A) am Tag und 62 dB (A) in der Nacht (Kern-, Dorf-, Mischgebiet) bzw. 70 dB (A) am Tag und 60 dB (A) in der Nacht (in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur und Altenheimen) erforderlich. Die durch Hessen Mobil durchgeführte Lärmberechnung zeigt, dass der Tagwert für eine solche straßenverkehrsrechtliche Maßnahme (70 dB (A)) wesentlich unterschritten ist. Der Nachtwert (60 dB (A)) wird bei den bezüglich der Lärmbelastung am ungünstigsten gelegenen Gebäuden knapp erreicht, aber nicht überschritten. Schließung der Lücke von aktiven Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwand oder -wall) zwischen den Orten Medenbach und Niederseelbach – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang F Örtlichkeit 363 Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung Für Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Bundesfern- bzw. Landesstraßen besteht die Möglichkeit zur Durchführung von aktiven Lärmsanierungsmaßnahmen (s.o.) und passiven Lärmsanierungsmaßnahmen (Austausch von Fenstern und Auskleiden von Rollladenkästen, Einbau von Schalldämmlüftern). Die Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung der Bundesrepublik Deutschland sowie des Landes Hessen, unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Belange. Um Lärmsanierungsmaßnahmen (aktiv und passiv) durchführen zu können müssen die entsprechenden Grenzwerte an den betroffenen Wohngebäuden überschritten sein. Hier - allgemeines Wohngebiet- liegen die Grenzwerte am Tag bei 67 dB (A) und in der Nacht bei 57 dB (A). Eine erste Berechnung hat ergeben, dass der Grenzwert am Tag knapp unterschritten und der Grenzwert Nacht überschritten wird. Fazit: Die Lärmberechnung zur Ermittlung der o.g. Ergebnisse wurde mit den vorhandenen Grundlagen durchgeführt. Allerdings muss für eine exakte Aussage bezüglich der Überschreitung des Richtwertes für eine eventuelle straßenverkehrsrechtliche Maßnahme (nachts) sowie der Durchführung der Lärmsanierung (aktiv oder passiv) eine örtliche Vermessung durchgeführt werden, die die bereits vorhanden Lärmschutzwände und - wälle sowie das Gelände zwischen A 3 und der Wohnbebauung erfasst. Für eine aktive Lärmsanierung (Schließung der Lücke zwischen den Orten Medenbach und Niederseelbach) ist natürlich auch eine wirtschaftliche Abwägung notwendig. Deshalb benötigt Hessen Mobil die genaue Anzahl der Wohngebäude, bei denen die Grenzwerte der Lärmsanierung überschritten sind. Dies ist nur mit der erforderlichen örtlichen Vermessung möglich. Nachdem die Vermessungsergebnisse vorliegen, wird eine erneute Lärmberechnung von Hessen Mobil durchgeführt. Das Ergebnis dieser Berechnung und die daraus resultierenden Lärmschutzmaßnahmen sollten dann im Sommer 2015 vorliegen. L3028 Auringen: Verkehrslärm. Vorschläge: 1. ausreichender Sicherheitsabstand zu den Grundstücken 2. Verstetigung des Verkehrs durch Kreiselverkehr 3. Anbringung eines sicheren Fuß- und Radweges 4. Schallschluckender Asphalt 5. Temporeduzierung auf 50 km/h Die Vorschläge betreffend die Herstellung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes zu den Grundstücken sowie zur Anbringung eines sicheren Fuß- und Radweges sind Maßnahmen zur Beseitigung einer Gefahrensituation und daher nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Zu den weiteren Vorschlägen (Verstetigung des Verkehrs durch Kreiselverkehr, Schallschluckender Asphalt, Temporeduzierung auf 50 km/h) nimmt Hessen Mobil wie folgt Stellung: Verstetigung des Verkehrs durch Kreiselverkehr Am Ortseingang aus Richtung Medenbach kommend befindet sich bereits ein Kreisverkehr. Am Ortseingang in Richtung Bremthal gibt es keine Planungen zu einem Kreisverkehr. Wie hierdurch eine Verstetigung des Verkehrs erreicht werden soll, sei nicht schlüssig. Schallschluckender Asphalt oder Temporeduzierung auf 50 km/h Für den Streckenabschnitt gibt es bei Hessen Mobil keine Planungen für einen lärmmindernden Ausbau oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen. Eine Berechnung mit der derzeit ausgewiesenen Geschwindigkeit von 80 km/h ergab, dass weder Anspruch auf Lärmsanierung entsteht noch eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen zu rechtfertigen ist, da die hierfür geltenden Grenzwerte unter- – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang F Örtlichkeit 364 Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung schritten werden. allgemein Siedlungen Rosenfeld, Selbsthilfe und Parkfeld in WI-Biebrich: 1. Das Planungsgebiet V ist entsprechend zu erweitern. 2. Gesamtlärmbetrachtung für den Bereich Straßen-, Schienenund Fluglärm 3. Wie wird die Verlagerung der Verkehrsströme im Rahmen des Ausbaus der A643/A66 in der Lärmkartierung erfasst? 4. Die Ausweichverkehrs der Gewerbegebiete Biebrich/Schierstein durch die Wohngebiete sollen durch Messungen und Kundenbefragungen erfasst werden. 1. Die Aufteilung der Planungsgebiete im Lärmaktionsplan der 1. Stufe ist nicht bindend für den aktuellen Lärmaktionsplan und kann verändert werden. 2. Eine Gesamtlärmbetrachtung für den Bereich Straßen-, Schienen- und Fluglärm ist rechtlich weder vom Bundesgesetz- noch vom Bundesverordnungsgeber vorgesehen. Nachteilig an einer Summierung unterschiedlicher Lärmarten ist u. a., dass keine Verantwortlichkeit für die Lärmursache mehr festgestellt werden kann. 3. Die Lärmkartierung erfolgt nur auf der Basis eines Ist-Zustandes, im vorliegenden Fall ist dies die Bundesverkehrszählung 2010. Die von in Planung befindlichen Straßen zu erwartenden Verlagerungen der Verkehrsströme und die davon ausgehenden Belastungen werden nicht von der Lärmaktionsplanung, sondern im Planfeststellungsverfahren abgeschätzt. 4. In der Lärmkartierung wird Lärm gemäß den rechtlichen Bestimmungen gerechnet, nicht gemessen. Dies dient der Objektivierung der Ergebnisse, um zufällige Einflüsse wie z. B. Windrichtung auszuschließen. Die Lärmkartierung liegt für diesen Bereich auch vor. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Impressum: Regierungspräsidium Darmstadt Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Tel.: +49 (0)6151/12-0 Fax: +49 (0)6151/12-6313 Postanschrift: Regierungspräsidium Darmstadt 64278 Darmstadt Stand: 13. Juli 2015 – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –