Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft
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Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft
Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis 1. Fortschreibung 2007 - 2015 Teil 2: Regionalkonzept MIV Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG Ingenieurgruppe für Verkehrswesen und Verfahrensentwicklung Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung................................................................................ 1 2. Verkehrsberechnung ............................................................. 3 2.1 Strukturdaten................................................................... 3 3. Analyse-Null-Fall 2003 ........................................................... 5 4. Prognose 2015........................................................................ 7 5. 4.1 Verkehrsnachfrage 2015................................................. 7 4.2 Prognose-Null-Fall .......................................................... 8 4.3 Prognosefall P1............................................................. 11 4.4 Prognosefall P2............................................................. 13 5.6 Frechen (Bild 41 – 50) .................................................. 22 5.7 Hürth (Bild 51 – 60)....................................................... 24 5.8 Erftstadt (Bild 61 – 68) .................................................. 26 5.9 Brühl (Bild 69 – 76) ....................................................... 27 5.10 Wesseling (Bild 77 – 84)............................................... 27 6. Handlungskonzept MIV ....................................................... 29 Beurteilung der Ergebnisse ................................................ 15 5.1 Bedburg (Bild 1 – 8) ...................................................... 15 5.2 Elsdorf (Bild 9 – 16)....................................................... 17 5.3 Bergheim (Bild 17 – 24) ................................................ 18 5.4 Pulheim (Bild 25 – 32)................................................... 20 5.5 Kerpen (Bild 33 – 40) .................................................... 21 Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis VEP_Rhein-Erft-Kreis_Teil2_MIV_Textteil.doc 1 Einleitung 1. Einleitung Der Rhein-Erft-Kreis ist aufgrund seiner verkehrsgeographisch günstigen Lage durch starke Durchgangsverkehre geprägt. Die Bundesautobahnen A 1, A 4 und A 61 durchlaufen das Kreisgebiet und werden heute sehr stark belastet. Vor allem internationale Verkehre befahren vermehrt diese Trassen, wobei besonders die zwischenzeitlich 6-streifig ausgebaute A 4 hohen Belastungen ausgesetzt ist. Zusätzlich ergibt sich für den Kreis durch die Lage im Bereich der Oberzentren Köln – Düsseldorf – Aachen ein hohes Maß an Pendlerverkehren aus und in das Kreisgebiet. Besonders stark ist dabei der Bezug zur Stadt Köln. Diese Pendlerverkehre werden in den nächsten Jahren aufgrund der steigenden Mobilität und der hohen Attraktivität des Rhein-Erft-Kreises in der Ballungsrandzone von Köln eine noch stärkere Bedeutung bekommen. Ziel des Regionalkonzeptes MIV ist es, Lösungen für die zunehmenden Verkehrsmengen auf den Straßen im Rhein-Erft-Kreis zu finden. Dazu werden mit Hilfe von zwei Netzkonzepten einzelne Maßnahmen untersucht und anschließend bewertet. 1 Verkehrsentwicklung Rhein-Erft-Kreis Bereits im Jahr 1993 wurde ein Verkehrsentwicklungsplan für den Rhein-Erft-Kreis erstellt. Dazu wurde ein Verkehrsmodell erstellt, mit Hilfe dessen die Verkehrsbelastungen für den Analysezustand 1993 und das Prognosejahr 2005 ermittelt wurden. Zur Erfassung und Abbildung des Verkehrsbildes wurden der Kreis und das Umland in Verkehrszellen eingeteilt. Dabei wurden die Kommunen je nach Größe und Siedlungsstruktur in 9 bis 20 Zellen eingeteilt, die im Wesentlichen auf den statistischen Bezirken der Volkszählung von 1987 basierten. Insgesamt ergaben sich damals für das Gesamtnetz 222 Verkehrszellen. Das Netz von 1993 wurde für den nun vorliegenden VEP wieder aktiviert. Dabei war es von Vorteil, dass in der Zwischenzeit einige Detailuntersuchungen für einzelne Kommunen durchgeführt wurden und somit das Netz immer wieder aktualisiert und verfeinert wurde. In diesem Zusammenhang wurde auch die Zelleinteilung deutlich verfeinert, so dass das gesamte Netz nun auf ca. 1000 Verkehrszellen basiert. Im Vorfeld dieser Untersuchung wurden die 10 Kommunen angeschrieben und um Mitteilung von Strukturdaten für diese nun detailliertere Zelleinteilung gebeten. Grundlage der Untersuchungen im Teil Kfz-Regionalverkehr stellt der Analyse-Null-Fall dar. Dazu wird aufbauend auf einer Be- 1 1 Einleitung standsaufnahme sowie der Ermittlung der heutigen Verkehrsnachfrage und Verkehrsverflechtungen ein Verkehrsnetz mit den Belastungen im heutigen Zustand (2003) erstellt. Dieses Netz wird anschließend in das Jahr des Prognosehorizonts (2015) überführt. Dazu ist es notwendig, die differenzierte zukünftige Verkehrsnachfrage und die Verkehrsverflechtungen im KfzRegionalverkehr für das Jahr 2015 zu ermitteln. Somit wird es möglich, die zukünftigen Streckenbelastungen im Kfz-Verkehr für den so genannten Prognose-Null-Fall und die zwei Netzvarianten zu simulieren. Es handelt sich bei diesem Regionalkonzept für den MIV um eine regionale Untersuchung, daher werden die aktuellen und zukünftigen Belastungen nur für das Regionalnetz angegeben. Auch wenn die Ergebnisse der Berechnungen im Folgenden getrennt für die 10 Kommunen dargestellt werden, ist doch in einigen Gemeinden von einer eingeschränkten Aussagegenauigkeit für die Innerortsstrecken auszugehen, da insbesondere die Fahrten, die innerhalb einer Verkehrszelle bleiben, nicht simuliert werden. Um auf kommunaler Ebene genauere Ergebnisse zu erzielen, sind Detailuntersuchungen notwendig. Teil 2 - Regionalkonzept MIV 2 2 Verkehrsberechnung 2. Verkehrsberechnung Für die Verkehrsberechnung ist es notwendig, Kenntnis über die Strukturdaten im Rhein-Erft-Kreis und Umgebung sowohl für die Analyse als auch die Prognose zu erhalten. Mittels Berechnung der Verkehrserzeugung kann eine Matrix der Quell- und Zielbeziehungen im Kfz-Verkehr für den Analyse- und den Prognose-Fall bestimmt werden. Diese Matrix dient dazu, die Verkehrsbelastungen im Straßennetz anhand einer Computersimulation darzustellen. 2.1 Strukturdaten Im Vorfeld dieses Verkehrsentwicklungsplanes wurden alle Städte und Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis um Übermittlung der Strukturdaten für die Analyse und Prognose gebeten. Besonders die Ermittlung der Prognose-Daten für das Jahr 2015 erwies sich dabei für viele Kommunen als besonders schwierig, so dass nach einiger Zeit nur von wenigen Kommunen brauchbare Daten für den Prognose-Horizont vorlagen. Somit mussten fehlende Angaben durch Annahmen aus der integrierten Gesamtverkehrsplanung Nordrhein-Westfalen und aufbauend auf vorliegenden Analyse-Werten und den Daten zur Einwohnerentwicklung NRW vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS), ergänzt werden. Auf diese Weise gelang es, detaillierte Strukturdaten flächendeckend für den gesamten Rhein-Erft-Kreis sowohl für die Analyse als auch die Prognose für die einzelnen Verkehrszellen zu bestimmen. Dabei ergaben sich für die einzelnen Kommunen im Rhein-ErftKreis von 2003 bis 2015 folgende Steigerungsraten für Einwohner und Beschäftigte. Einwohner Beschäftigte Bedburg 11,4% 9,0% Elsdorf 16,0% 8,3% Bergheim 5,4% 7,2% Pulheim 6,1% 3,0% Kerpen 1,2% 9,5% Frechen 11,1% 5,9% 2,6% 4,7% 11,8% -1,3% 6,7% 5,5% -1,2% 8,5% 6,3% 5,8% Hürth Erftstadt Brühl Wesseling Rhein-Erft-Kreis Tabelle 1: Einwohner- und Beschäftigtenzuwächse bis 2015 3 Verkehrsentwicklung Rhein-Erft-Kreis 3 2 Verkehrsberechnung Daraus wird deutlich, dass im Rhein-Erft-Kreis bis zum Jahr 2015 mit deutlichen Zunahmen zu rechnen ist: Die Zahl der Einwohner nimmt um 6,3% zu, die der Beschäftigten im Mittel um 5,8%. Bei der Ermittlung der Prognose-Daten für den Rhein-Erft-Kreis fanden auch punktuelle Änderungen der Strukturen Berücksichtigung, wie z.B. Neubau- und Umsiedlungsgebiete oder neue Gewerbegebiet. Im Folgenden sind einige dieser Gebiete zusammengetragen: Auf der Grundlage der gewonnenen Daten wurde die Verkehrserzeugung für das gesamte Untersuchungsgebiet durchgeführt. Als Ergebnis konnte zunächst für die Analyse eine Belastungsmatrix, die einzelne Verkehrsströme im MIV von einem Startpunkt zu einem Zielpunkt darstellt, bestimmt werden. Diese Analyse-Matrix wird anschließend in die Prognose fortgeschrieben. Interkommunales Gewerbegebiet Elsdorf/ Bedburg/ Bergheim Neubau- und Umsiedlungsgebiet südlich der B 55 in Elsdorf Umbau der ehemaligen Brauerei Giesler in Brühl zu einem Einkaufszentrum Neubaugebiet im Bereich der Grube Carl in Frechen Mittels dieser Daten war es anschließend möglich, die Verkehrserzeugung für den gesamten Rhein-Erft-Kreis zu berechnen. Teil 2 - Regionalkonzept MIV 4 3 Analyse-Null-Fall 2003 3. Analyse-Null-Fall 2003 Der Analyse-Null-Fall stellt die Verkehrsbelastungen im Rhein-ErftKreis zum Zeitpunkt 2003 dar. Er wurde anhand der Zählergebnisse aus der Bundesverkehrszählung (BVZ) 2000 sowie aktueller Zählungen aus den einzelnen Kommunen, die zur Verfügung gestellt wurden, geeicht. Die aus der BVZ erhaltenen Daten liefern punktuelle Anhaltspunkte über das Verkehrsgeschehen im Rhein-Erft-Kreis. Außerdem bilden die Zählergebnisse zusammen mit den Strukturdaten (Einwohner- und Arbeitsplatzverteilungen, Kraftfahrzeugbestand etc.) die Grundlage für eine Nachbildung der Verkehrssituation mit Hilfe der Computersimulation, dem so genannten AnalyseNull-Fall. Die flächendeckende Ermittlung der Verkehrsstärken im MIV wurde dann im Rahmen dieses Analyse-Null-Falles durchgeführt. Er stellt ein Instrumentarium zur Berechnung der heutigen Belastungen im Straßennetz (Untersuchungsnetz) dar. Auf der Basis einer kleinräumigen Gliederung des Untersuchungsgebietes in Verkehrszellen wurde das Verkehrsaufkommen des jeweiligen Gebietes ermittelt. Mit den aus der großräumigen Verkehrsunter- 5 Verkehrsentwicklung Rhein-Erft-Kreis suchung im Rahmen des Straßenbedarfsplanes des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegenden Daten über Verkehrsverflechtungen im MIV und mit Hilfe des für den Rhein-Erft-Kreis ermittelten kleinräumigen Verkehrsaufkommens konnte dann die Verteilung der Verkehrsströme bestimmt werden (sog. Verkehrsmatrix). Diese Verkehrsmatrix, die die einzelnen Verkehrsströme im MIV von einem Startpunkt (Ausgangsverkehrszelle) zu einem Zielpunkt (Zielverkehrszelle) darstellt, wurde auf das Untersuchungsnetz mit Hilfe von Computerprogrammen umgelegt, so dass die Belastungen in den einzelnen Streckenabschnitten des Untersuchungsnetzes rechnerisch bestimmt wurden. Diese Daten wurden mit den punktuell gezählten Belastungen verglichen, bei nicht genügender Übereinstimmung der gerechneten und gezählten Daten wurde der gesamte Rechengang (mehrfach) wiederholt, bis eine hinreichende Übereinstimmung gegeben war. Aufgrund dieses iterativen Rechengangs konnte ein vollständiges, lückenloses Bild des derzeitigen Verkehrsaufkommens auf den Straßen des Untersuchungsnetzes im Rhein-ErftKreis gewonnen werden. 5 3 Analyse-Null-Fall 2003 Das aktuelle Untersuchungsnetz zum Verkehrsentwicklungsplan umfasst die Bundesautobahnen, die Bundes- und Landesstraßen, die Kreisstraßen und wichtige innerörtliche Straßen. Insgesamt wurden 127 km Autobahnen 125 km Bundesstraßen 306 km Landesstraßen und 260 km Kreisstraßen ins Untersuchungsnetz aufgenommen. Dabei sind Neubautrassen berücksichtigt, zurückgebaute Ortsdurchfahrten jedoch nicht abgezogen worden. Die Ergebnisse des Analyse-Null-Falls wurden im 1. Zwischenbericht zum VEP Rhein-Erft-Kreis detailliert beschrieben und können dort nachgelesen werden. Teil 2 - Regionalkonzept MIV 6 4 Prognose 2015 4. Prognose 2015 4.1 Verkehrsnachfrage 2015 Auf der Basis der geeichten Daten des Analyse-Null-Falls werden die Erzeugungsberechnungen für die Prognose durchgeführt. Dabei wurden zunächst die für jede einzelne Zelle bestimmten Steigerungsraten, die sich aus den Veränderungen der Strukturdaten von 2003 bis 2015 ergeben, auf die Matrix angewandt und die neu hinzugekommenen Zellen hinzugerechnet. Aus den bisherigen Verkehrsentwicklungen, die sich u.a. aus dem Vergleich der durchgeführten Haushaltsbefragungen ergeben wird deutlich, dass die Verkehre zwischen den Kommunen auch weiter zunehmen werden. Daher wurden diese Verkehre innerhalb der Matrix um rund 5% erhöht. Auch eine Zunahme des regionalen Verkehrs, vor allem Richtung Köln, wurde hinzugerechnet. Dabei wurden sowohl die Lage und Nähe zu Köln als auch die Qualität der ÖPNVAnbindung berücksichtigt. Bei Städten, die nah an Köln liegen und eine gute Anbindung aufweisen, wie z.B. Hürth und Frechen, werden die Regionalverkehre im MIV nur gering erhöht, bei weiter abgelegenen Städten und Gemeinden wie Elsdorf oder Erftstadt werden für diese Verkehre größere Steigerungen erwartet. Des Weite- 7 Verkehrsentwicklung Rhein-Erft-Kreis ren wurden die allgemeinen Tendenzen der Verkehrsentwicklung, die sich. u.a. aus der aktuellen Bedarfsplanprognose des Bundes (BVWP) und z.B. aus der Shellstudie 2005 ergeben, berücksichtigt. Danach ist auch mit einer Steigerung des Durchgangsverkehrs um 20% bis zum Jahr 2015 zu rechnen. Dies wurde in die Prognose-Matrix, mit Hilfe derer die Verkehrsströme im MIV für den Prognose-Horizont 2015 bestimmt werden können, eingebracht. Diese wurde dann zur weiteren Verkehrsberechnung für die Prognose anhand von Computersimulationen, wie zuvor schon bei der Analyse, herangezogen. Insgesamt ergab sich dabei für den gesamten Rhein-Erft-Kreis bis zum Jahr 2015 eine Steigerung des auf den Kreis bezogenen Verkehrs von etwa 14% im Mittel. Im Zuge der Bearbeitung der Fortschreibung des VEP Rhein-ErftKreis sollen nach Bestimmung der Prognose-Verkehrsbelastungen neben einem so genannten Prognose-Null-Fall auch 2 Netzvarianten bzw. Prognose-Planfälle mit denkbaren Straßennetzergänzungen wirkungsanalytisch untersucht werden. 7 4 Prognose 2015 4.2 Prognose-Null-Fall Der Prognose-Null-Fall enthält alle Maßnahmen, die bis zum Prognosehorizont 2015 voraussichtlich fertig gestellt sind und durch das Planungsrecht so weit abgesichert sind, dass ihre Umsetzung als sicher gelten kann. Dieser Prognose-Null-Fall dient im weiteren Verlauf als Vergleichsfall für die übrigen Netzvarianten. Im Einzelnen beinhaltet der Prognose-Null-Fall für den Rhein-ErftKreis und das Umland folgende Maßnahmen: 6-streifiger Ausbau der A 4 zwischen Aachen und Kreuz KölnWest (zwischenzeitlich bereits realisiert) 6-streifiger Ausbau der A 1 zwischen Köln-Bocklemünd und Kreuz Köln-West (im Bau) 6-streifiger Ausbau der A 1 zwischen Abzweig Erfttal und Kreuz Köln-West Bau der L 213n, Nordumgehung Lövenich als Alternative zur K 5 (Rekultivierung der K 5) (zwischenzeitlich realisiert) B 51n Westumgehung Meschenich Teil 2 - Regionalkonzept MIV 4-spuriger Ausbau der B 264 in Marsdorf zwischen A 1 und L 92 (zwischenzeitlich realisiert) neue Anschlussstelle an die A 555 zwischen Wesseling und Bornheim an die L 118 B 59n Umgehung Pulheim (L 183 bis A 1) (zwischenzeitlich realisiert) B 59n Umgehung Rommerskirchen (im Bau) L 33n Umgehung Weilerswist mit neuen Anschlussstellen an die A 1 und A 61, dafür Wegfall der alten AS Tagebau Der Rhein-Erft-Kreis wurde in den letzten Jahren durch den Braunkohlentagebau deutlich geprägt. Durch viele Abbaumaßnahmen wurde das Straßennetz häufig verändert, gleichzeitig wurden durch einige Umsiedlungsmaßnahmen die Strukturen geändert. Aktuell wird der Rhein-Erft-Kreis durch zwei verbliebene Abbaugebiete beeinträchtigt. Das Bergbaugebiet Garzweiler grenzt im Norden an das Kreisgebiet. Seit Anfang des Jahres 2006 haben die Vorbereitungen zum 8 4 Prognose 2015 Abbau im Gebiet Garzweiler II begonnen. Eine wichtige Straßenbaumaßnahme, die auch den Rhein-Erft-Kreis betrifft, ist in diesem Zusammenhang die Sperrung der A 44 zwischen Kreuz Jackerath und Kreuz Holz mit dem Wegfall der Anschlussstelle Otzenrath. Zuvor wurde zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit die A 61 zwischen Kreuz Jackerath und Kreuz Wanlo 6-spurig ausgebaut und eine neue Anschlussstelle Wanlo geschaffen. Die A 44 soll bis zum Jahr 2017 in leicht veränderter Trassierung neu gebaut werden. Im Anschluss daran wird die A 61 wegfallen. Da innerhalb dieses Regionalkonzeptes der Prognosehorizont 2015 betrachtet wird, wird ein Netz ohne A 44 zwischen Kreuz Jackerath und Kreuz Holz betrachtet und analysiert. Das zweite Bergbaugebiet, das den Bereich des Rhein-ErftKreises deutlich stärker beeinträchtigt, ist der Tagebau Hambach. Zum Zeitpunkt der Analyse grenzt das Abbaugebiet in der Gemeinde Elsdorf an den Ort Etzweiler. Bis zum Jahr 2015 werden sich diese Grenzen weiter Richtung Osten und Süden bewegen. Davon betroffen ist auch die Autobahn A 4 zwischen Kerpen und Düren. Diese wird in Richtung Süden parallel zur dort verlaufenden DB-Linie verlegt. Gleichzeitig entfällt die Anschlussstelle Buir. Die neue Autobahn wird, wie im gesamten Verlauf zwischen Aachen und Köln, 6-spurig ausgebaut. Da die Anschlussstelle Buir entfällt, 9 Verkehrsentwicklung Rhein-Erft-Kreis wird auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises westlich von Sindorf die neue Anschlussstelle Geilrath geschaffen. Neben der alten Trasse der A 4 sind weitere Straßen durch die Bergbaumaßnahmen betroffen. Im Einzelnen werden durch den Tagebau Hambach folgende Straßen in Elsdorf und Kerpen sukzessive bis zum Jahr 2015 entfallen: (1) L 276 zwischen Elsdorf und Buir (2) K 33 zwischen Giesendorf und L 276 (3) K 34 zwischen L 276 und B 477 (4) K 12 zwischen Wüllenrath und K 34 (5) K 4 zwischen K 34 und Manheim (6) B 477 zwischen K 39 (Blatzheim) und K 34, dafür Neubau der B 477n zwischen K 34 und AS Geilrath und Umbau der K 39 in B 477 Des Weiteren werden in den 10 Kommunen des Rhein-ErftKreises folgende Maßnahmen für den P0-Fall als sicher angenommen: 9 4 Prognose 2015 Bedburg K 22n zwischen Oberaußem und Bergheim L 361n bis zur K 22n Westlicher Zubringer Niederaußem L 361n zwischen L 213 und B 477 (teilweise bereits unter Verkehr) Gemeindeverbindungsstraße zwischen Bedburg und Rath Pulheim K 37n (Südumgehung Bedburg) zwischen Adolf-SilverbergStraße und Kreisel Erft (L 361n) Elsdorf Bau der K 43n als Nordumgehung Angelsdorf Fertigstellung der B 59n Bau der L 183n als Westumgehung Sinnersdorf zwischen L 93 und L 183 Verlängerung der Chryslerstraße bis zur L 213n K 38n Fortführung der Nordumgehung Angelsdorf Kerpen B 477n L 277 zwischen L 278 und K 12, heute bereits teilweise als Grubenrandstraße unter Verkehr Fertigstellung der B 477, Umgehung Blatzheim K 39n Geilrath Bergheim Frechen Bau der L 93n zwischen B 477 und B 59 (Umgehung Büsdorf/ Fliesteden) mit Querspange Teil 2 - Regionalkonzept MIV L 361n zwischen A 4 und B 55 10 4 Prognose 2015 halbseitige Anschlussstelle Richtung Köln von der A 4 an die L 361n und halbseitige Anschlussstelle Richtung Aachen an die L 183 Erftstadt Bau der K 45n in Liblar Westtangente Lechenich bis zur Herriger Straße Bau der K 25n in Buschbell 4-streifiger Ausbau der L 183 zwischen A 4 und B 264 Brühl Erschließung “Grube Carl“ über Verlängerung Freiheitsring (L 277) und Anschluss an Dürener Str. K 8n (autobahnparallele Entlastungsstraße) zwischen L 183 und B 264 Keine Maßnahmen Wesseling Stadtverträglicher Umbau der L 300 (Konrad-Adenauer-Str.) zwischen Mühlenweg und Kronenweg Hürth Bau der K 25n in Hürth-Knappsack B 265n Hürth-Hermülheim Verbindung zwischen B 265 und Theresienhöhe Verlegung der L 183 im Bereich der B 265n 4-streifiger Ausbau der B 265 11 Verkehrsentwicklung Rhein-Erft-Kreis 4.3 Prognosefall P1 In der Netzvariante 1 sind nun alle Maßnahmen eingebracht, die in einer ersten Einschätzung sich als sinnvolle Netzergänzungen erweisen werden und möglichst nachhaltig zur Entlastung von sensiblen oder überlasteten Strecken beitragen können. Es sind hier auch die Maßnahmen enthalten, die im VEP Erftkreis 1993 als sinnvoll beurteilt wurden und noch nicht umgesetzt sind bzw. nicht im Prognose-Null-Fall enthalten sind. 11 4 Prognose 2015 Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Maßnahmen: K 7n (Brühl) Palmersdorfer Weg bis L 184 (Rheinstraße) K 32n Umgehung Glesch/ Niederembt Bügel Bremer Straße/ Eisenwerk (Brühl) L 277 (Grubenrandstraße) bis zur K 34 L 361n zwischen L 93 und B 55 Zusätzlich wird der erste Prognosefall in zwei unterschiedliche Varianten P1A und P1B unterteilt. Diese unterscheiden sich in folgenden Punkten: Bau der L 183n als Ostumgehung Pulheim zwischen L 183 und K 9 Ausbau der Anschlussstelle Kerpen durch eine Direktrampe vom Kreuz Kerpen zur L 122 P1B Abbindung der K 39 alt bei Geilrath K 17n in Kerpen zwischen K 17 und B 477n L 361n zwischen A 4 und B 264 (Frechen) Mit Hilfe dieser beiden Varianten soll geprüft werden, mit welcher dieser Trassen die größten Entlastungen für Hürth-Gleuel und die umliegenden Ortschaften erzielt werden kann. Anschlussstelle an der A 1 am Schnittpunkt mit der L 183 K 29n parallel der Autobahn A 1 zwischen B 264 und L 183/ A1 K 44n / K 46n als Westumgehung Erftstadt P1A Teil 2 - Regionalkonzept MIV K 29n zwischen L 183 und L 103 (Hürth) K 2n als Südumgehung Gleuel am Otto-Maigler-See 12 4 Prognose 2015 4.4 Prognosefall P2 Netzvariante 2 beinhaltet alle die Maßnahmen, die sich aus Planungsüberlegungen im Kreis und den Kommunen ergeben haben, die einer Beurteilung in wirkungsanalytischer Hinsicht bedürfen. Hier kann dann nach der Beurteilung mit der weiteren planerischen Betreuung fort gefahren werden oder die Planungen zurückgestellt werden. Folgende Maßnahmen werden innerhalb der zweiten Netzvariante untersucht: L 279n Umgehung Bedburg - Rath L 279n Ortsumgehung Bedburg - Kirchherten Verzicht auf Neubau L 48n Bedburg - Kirchherten bis Frimmersdorf (L 279 bis L 116) zugunsten eines Ausbaus der L 279 zwischen Kirchherten und Bedburg L 278n Ortsumgehung Elsdorf - Oberembt K 19n Ortsumgehung Ahe (Bergheim) L 93n Ortsumgehung Bergheim - Oberaußem L 213n Ortsumgehung Bergheim – Glessen B 477n Ortsumgehung Rommerskirchen B 477n Ortsumgehung Rheidt K 10n Umgehung Brauweiler K 39n (Nordumgehung Sindorf) L 163n Ortsumgehung Brüggen, Balkhausen und Türnich Vollanschluss L 183 / A 4 (Frechen) Neue Anschlussstelle an der A 61 im Zuge der K 32n 4-streifiger Ausbau der L 183 bis Sudetenstr. (Hürth) K 32n bis L 277/ L 278 und Fortführung der Nordumgehung Angelsdorf (K 38n) bis K 32n L 361n zwischen B 264 und A 1 inkl. einer neuen Anschlussstelle an die A 1 K 38n (Elsdorf/ Bergheim) zwischen B 55 und K 32n K 29n zwischen L 103 und L 361n/ A 1 13 Verkehrsentwicklung Rhein-Erft-Kreis 13 4 Prognose 2015 L 103n Ortsumgehung Fischenich/ Brühl-Nord L 163n Ortsumgehung Kierdorf / Köttingen L 33n Ortsumgehung Metternich L 184n Umgehung Wesseling/ Berzdorf Rheinquerung bei Wesseling (L 150n/ L 274n) Teil 2 - Regionalkonzept MIV 14 5 Beurteilung der Ergebnisse 5. Beurteilung der Ergebnisse Mit Hilfe der Berechnungsergebnisse sollen im Folgenden die einzelnen Maßnahmen analysiert und beurteilt werden. Dies geschieht getrennt für die einzelnen Kommunen, jedoch wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass im Regionalkonzept MIV das regionale Straßennetz untersucht wird. Somit ist in einigen Gemeinden nur von einer eingeschränkten Aussagegenauigkeit für die Innerortsstrecken auszugehen. Um genaue Aussagen zu Straßen auf kommunaler Ebene machen zu können, sind Detailuntersuchungen notwendig. Die Ergebnisse der Berechnungen sind im Anhang zusammengetragen. Dort sind auch für alle Kommunen Übersichtskarten mit den vorgestellten und zu untersuchenden Maßnahmen dargestellt. 15 Verkehrsentwicklung Rhein-Erft-Kreis 5.1 Bedburg (Bild 1 – 8) Eine wichtige Maßnahme für die Stadt Bedburg ist die L 361n zwischen Bergheim und Rupperburg. Der erste Bauabschnitt ist bereits fertig gestellt und unter Verkehr, für den zweiten Teil zwischen K 37n und Rupperburg erfolgt der Baubeginn in Kürze. Auch für die K 37n zwischen Erft und Adolf-Silverberg-Straße liegt das Baurecht bereits vor. Für die Verbindungsstraße zwischen Bedburg und Rath sah die ursprüngliche Planung eine Kreisstraße (K 37n) vor. Da jedoch die Berechnungsergebnisse eine solche Kreisstraße nicht rechtfertigen (etwa 2.700 Kfz-Fahrten DTV sind dort zu finden), wird diese Maßnahme als Gemeindeverbindungsstraße von der Stadt Bedburg weiter betrieben. Für die K 32n zwischen Glesch und Niederembt ist nach den Berechnungen festzustellen, dass auf Grund des geringen verkehrlichen Nutzens die Weiterverfolgung dieser Maßnahme als Ortsumgehung Glesch und Niederembt nicht empfohlen werden kann. Lediglich bis zu 5.500 Kfz-Fahrten DTV weist diese Straße nördlich der A 61 auf. Im weiteren Verlauf werden maximal 7.200 Fahrzeuge für die K 32n prognostiziert. Empfehlenswert wäre die Maßnahme aber im Zuge einer Beseitigung des plangleichen Bahnüberganges in Glesch sowie im Zusammenhang mit der Erschlie- 15 5 Beurteilung der Ergebnisse ßung des regionalen Gewerbegebietes (ehem. LEP 6-Fläche). Daher sollte die dort liegende Bandanlagentrasse als potenzielle Kreisstraßentrasse unbedingt gesichert werden. Die L 279n als Umgehung für den Ortsteil Rath erweist sich aufgrund der hohen Entlastungswirkung als besonders sinnvoll und notwendig. Auch im Hinblick auf die Weiterführung der Trasse als L 93n Richtung Pulheim wird die Realisierungswürdigkeit dieser Maßnahme deutlich. Etwa 10.000 Kraftfahrzeuge sind im P2-Fall täglich auf dieser Straße zu finden. zen. Somit entfällt diese Maßnahme und wird im Regionalkonzept MIV nicht weiter berücksichtigt. Der Nutzen der Autobahnanschlussstelle von der A 61 an die K 32n ist als Entlastungsmöglichkeit für die umliegenden Orte sehr gering. Ob dieser Anschluss zur Erschließung des überregionalen Gewerbegebietes benötigt wird, sollte in einer Detailuntersuchung geprüft werden. Die L 279n als Umgehung Kirchherten zieht Verkehr in den Raum, der aufgrund der tagebaubedingten Zusammenlegung von A 44 und A 61 auf andere Strecken ausweicht. Die Umgehung wird im P2-Fall von etwa 4.700 Fahrzeugen täglich befahren, die Entlastung für die Ortsdurchfahrt ist jedoch deutlich geringer. Für Kirchherten hat diese Maßnahme somit keine Vorteile und ist daher nicht zu empfehlen. Die L 48n gilt aufgrund der bergbaulichen Ersatzverpflichtung als indisponibel und soll realisiert werden. Jedoch liegt ein Beschluss der Stadt Bedburg vor, demnach statt der Ersatzverpflichtung eine Entschädigungsleistung gewählt werden soll, um mit Hilfe dieser Entschädigung den Ausbau der L 279 zwischen Kirchherten und Millendorf incl. Anlegung von Radwegen beschleunigt umzuset- Teil 2 - Regionalkonzept MIV 16 5 Beurteilung der Ergebnisse 5.2 Elsdorf (Bild 9 – 16) Die Maßnahmen im P0-Fall gelten in Elsdorf als sicher. Das Baurecht für die K 43n wurde von der Gemeinde Elsdorf bereits über einen Bebauungsplan erzielt. Das Baurecht für die K 38n wird ebenfalls über Bebauungspläne geschaffen. Mit den Grunderwerbsverhandlungen wurde begonnen. Diese beiden Maßnahmen gelten somit, auch aufgrund ihrer Belastungen von bis zu 6.100 bzw. 11.600 Kfz-Fahrten pro Tag, als indisponibel. Auch die B 477n (tagebaubedingte Verlegung) gilt als indisponibel. Diese Maßnahme befindet sich bereits im Planfeststellungsverfahren. Die Fortführung der K 32n inklusive einer Fortführung der K 38n wäre nur im Zusammenhang mit der oben beschriebenen K 32n sinnvoll und ist somit zurzeit nicht realisierungswürdig. Der verkehrliche Nutzen der K 38n gilt bei Belastungen im P2-Fall von maximal 4.300 Kfz-Fahrten DTV als zu gering. Somit ist diese Neubaumaßnahme nicht realisierungswürdig. Die L 278n als Umgehung Oberembt ist aus regionalplanerischer Sicht unerheblich, jedoch zur Entlastung des Wohngebietes sinnvoll. Daher sollte diese Maßnahme realisiert werden. Die L 277 (Tagebaurandstraße) ist bis zur K 12 derzeit schon unter Verkehr. Eine Fortführung bis zur K 34 erweist sich aufgrund der hohen Entlastungswirkung als besonders sinnvoll und wichtig. Die Straße erfährt dabei Belastungen von bis zu 16.000 Fahrzeugen pro Tag. Für die K 32n zwischen Glesch und Niederembt und die Anschlussstelle an die A 61 wird an dieser Stelle auf die Ausführungen für Bedburg verwiesen. Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis 17 5 Beurteilung der Ergebnisse 5.3 Bergheim (Bild 17 – 24) Die L 93n als Umgehung für Fliesteden und Büsdorf entlastet die Straßen in der Ortslage. Während die neue Straße Belastungen von bis zu 15.800 Kfz-Fahrten DTV erfährt, werden die Ortsdurchfahrten deutlich entlastet. Nur noch etwa 3.000 Fahrzeuge verbleiben auf der alten L 93. Die K 22n zwischen B 55 und L 93 wird je nach Planfall von etwa 12.000 bis 15.000 Fahrzeugen täglich befahren. Dies verdeutlicht die hohe Verbindungsfunktion der Straße und ist somit zu empfehlen. Gleiches gilt für die L 361n zwischen K 22n und BergheimNord. Auch diese Straße hat bei ortsnaher Führung eine hohe Verbindungsfunktion und ist zu empfehlen. Etwa 12.000 Kfz-Fahrten pro Tag werden für diese Trasse prognostiziert. dungsfunktion und gilt somit zunächst als realisierungswürdig. Aufgrund der geringen Entlastungswirkungen für QuadrathIchendorf wird diese Maßnahme jedoch mit einer geringen Priorität eingestuft. Die K 19n als neue Umgehung für Bergheim - Ahe entlastet die Ortsdurchfahrt, wird aber selber nur wenig belastet. Einer Verkehrsbelastung im P2-Fall von 4.400 Kfz-Fahrten DTV auf der Umgehung stehen Entlastungen von bis zu 6.100 Fahrzeugen im Vergleich zum P0-Fall in der Ortslage gegenüber. Vermutlich gewinnt diese Straße an Wert, wenn die L 361n zwischen Bergheim und Frechen - Königsdorf nicht gebaut wird. Daher wäre eine detaillierte Untersuchung für Ahe sinnvoll und zu empfehlen, besonders im Zusammenhang mit der K 39n als Nordumgehung für Kerpen - Sindorf. Es wird angenommen, dass zu dieser Maßnahme Wechselwirkungen bestehen. Als mögliche Entlastung für die Ortsdurchfahrt in Niederaußem dient der westliche Zubringer Niederaußem. Bei Belastungen von 6.700 Kfz-Fahrten DTV im P0-Fall und Entlastungen für die B 477 von bis zu 4.400 Kfz-Fahrten entlastet diese Straße die Ortsdurchfahrt und ist zu empfehlen. Auf die Notwendigkeit der L 279n als Umgehung Rath wurde schon bei den Ausführungen für Bedburg eingegangen. Für die K 38n wird auf die Erläuterungen der Maßnahmen in Elsdorf verwiesen. Die L 361n zwischen Oberaußem und Königsdorf erhält bei Belastungen von etwa 10.800 Kfz-Fahrten pro Tag eine hohe Verbin- Die L 93n im P2-Fall fungiert als Umgehung Oberaußem. Nach den Berechnungen wird deutlich, dass diese Maßnahme eine hohe Teil 2 - Regionalkonzept MIV 18 5 Beurteilung der Ergebnisse Entlastungswirkung für Oberaußem hat und somit zu empfehlen ist. Während bis zu 14.700 Fahrzeuge täglich die neue Trasse befahren, wird die Ortsdurchfahrt um bis zu 6.400 Fahrzeuge pro Tag gegenüber P0 entlastet. Diese Straße sollte jedoch im Zusammenhang mit den oben beschriebenen Maßnahmen K 22n und L 93n geplant und realisiert werden. Die L 213n bewirkt als Umgehung Glessen zwar Entlastungen für die Hohe Straße in Glessen, jedoch wird die Ortsdurchfahrt in Fliesteden im weiteren Verlauf der L 213 Richtung Norden deutlich mehr belastet. Zusätzlich ist festzuhalten, dass das größere Problem in Glessen der Verkehr in West-Ost-Richtung ist. Dies wird noch weiter verstärkt bei Realisierung einer K 10n in Pulheim als Umgehung Brauweiler. Daher wäre eine Umgehung für die Verkehre in West-Ost-Richtung sinnvoll. Aus diesem Grunde sollte eine Detailuntersuchung für Glessen unter Berücksichtigung der K 10n durchgeführt werden. Eine Umgehung für Rheidt im Zuge der B 477n ist aufgrund der hohen Entlastungswirkung für die Ortsdurchfahrt besonders sinnvoll. Während etwa 14.000 Fahrzeuge täglich die neue Umgehung befahren, wird die alte B 477 um bis zu 8.200 Kfz-Fahrten pro Tag gegenüber dem Prognose-Null-Fall entlastet. Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis 19 5 Beurteilung der Ergebnisse 5.4 Pulheim (Bild 25 – 32) Der letzte Bauabschnitt der Umgehung Pulheim im Zuge der B 59n ist südlich von Pulheim zwischenzeitlich bereits unter Verkehr. Bis zu etwa 16.800 Kfz-Fahrten täglich werden für den neuen Abschnitt der Trasse prognostiziert. Die L 183n als Westumgehung Sinnersdorf alleine entlastet den Ortsteil Sinnersdorf, bewirkt jedoch Mehrbelastungen in der Ortsdurchfahrt Pulheim. Daher ist es sinnvoll, zeitgleich eine Ostumgehung Pulheim zwischen L 183 und K 9 als Fortführung der L 183n zu realisieren. Im gesamten Trassenverlauf sind dann Belastungen von etwa 12.000 Kfz-Fahrten DTV zu erwarten. West-Ost-Richtung in Glessen, sind sogar Mehrbelastungen zu erwarten. Daher ist es hier sinnvoll, eine Detailuntersuchung, auch im Hinblick auf die bereits oben erläuterte Umgehung Glessen, durchzuführen. Dabei sollten neben den Auswirkungen auf Glessen und Brauweiler auch die Auswirkungen auf Dansweiler betrachtet werden. Mögliche Lösungen für die Ortsdurchfahrt Brauweiler sind Unterbrechungen der Straßen im Ort oder Verbote einzelner Abbiegemöglichkeiten im Bereich der Bonnstraße. Zur L 93n (Fliesteden/ Büsdorf) und zur L 213n als Umgehung Glessen wird hier auf die Beurteilungen für die Stadt Bergheim verwiesen Eine K 10n als mögliche Umgehung für Brauweiler erhält eine hohe Verbindungsfunktion, bewirkt aber kaum Entlastungen für Brauweiler. Während bis zu 16.900 Fahrzeuge die neue Umgehung befahren, verbleiben noch etwa 10.000 Fahrzeuge in der Ortsdurchfahrt von Brauweiler im Zuge der L 213. Für die K 10 und im weiteren Verlauf die L 91, und somit auch die Ortsdurchfahrt in Teil 2 - Regionalkonzept MIV 20 5 Beurteilung der Ergebnisse 5.5 Kerpen (Bild 33 – 40) Eine wichtige Maßnahme auf dem Gebiet der Stadt Kerpen ist die Verlegung der A 4. Dazu sind im Rahmen des eingeleiteten Planfeststellungsverfahrens bereits Beschlüsse gefasst worden, ggf. werden weitere Beschlüsse zu fassen sein. Dabei muss sichergestellt werden, dass eine leistungsfähige Anbindung des Kerpener Ortsteils Sindorf an die neue BAB-Anschlussstelle bei Geilrath gewährleistet ist, da hier mit einer erheblichen Zunahme des Verkehrsaufkommens zu rechnen ist. Die Planung sah dazu bislang eine K 39n und eine mögliche Abbindung der K 39 alt vor. In das laufende Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der A 4 wurden entsprechende Bedenken und Anregungen eingebracht. Das weitere Vorgehen hängt von den Ergebnissen des Planfeststellungsverfahrens ab. Eine Direktrampe vom Autobahnkreuz Kerpen zur L 122 in Richtung Sindorf ist sehr zu empfehlen, da dadurch der Knoten von der Anschlussstelle Kerpen mit der L 122 deutlich entlastet wird. Diese Maßnahme liegt in städtischer Hand und befindet sich im Zusammenhang mit der Erschließung Europark in Planung. Der verkehrliche Nutzen einer K 17n zwischen K 17 und B 477n ist relativ gering, da nur etwa 5.000 Fahrzeuge täglich diese Straße zum Zeitpunkt der Prognose befahren. Die Ortsdurchfahrt von Blatzheim wird gleichzeitig nur wenig entlastet. Jedoch könnte diese Straße der Erschließung des umgesiedelten Ortes Manheim dienen. Entgegen der ursprünglichen Planung soll die K 39n eventuell als Nordumgehung Sindorf direkt an die Erfttalstraße (L 122) angebunden werden. Diese Maßnahme sollte dazu in einer Sonderuntersuchung zusammen mit der K 19n Ortsumgehung Ahe, wie oben für die Stadt Bergheim bereits erläutert, untersucht werden, da Wechselwirkungen zwischen diesen beiden Maßnahmen und der L 361n erwartet werden. Die L 163n als Umgehung für die Ortschaften Türnich, Brüggen und Balkhausen bewirkt bei der hier angenommenen Trassierung keine nennenswerten Entlastungen in den Ortsdurchfahrten. Während etwa 5.100 bis 7.800 Kfz-Fahrten DTV für die neue Trasse zu verzeichnen sind, wird für die L 163 in den Ortslagen nur eine geringe Entlastung erzielt. Daher ist diese Maßnahme in dieser Form nicht realisierungswürdig. Verkehrsentwicklujngsplan Rhein-Erft-Kreis 21 5 Beurteilung der Ergebnisse 5.6 Frechen (Bild 41 – 50) Die Straßen in Frechen sind charakterisiert durch große Mengen an Durchgangsverkehr. Besonders die B 55 (Aachener Straße) in Königsdorf ist dabei heute hoch belastet. Abhilfe sollen zwei halbseitige Anschlussstellen an der A 4 schaffen. Die eine wurde östlich von Königsdorf an der L 183 bereits angelegt und erlaubt Fahrbeziehungen in und aus Richtung Aachen. Die zweite halbseitige Anschlussstelle soll die L 361n an die B 55 angebunden werden und Verkehrsbeziehungen von und in Richtung Köln ermöglichen. Es wird deutlich, dass diese Maßnahmen eine gute Entlastungswirkung auf die Ortsdurchfahrt in Königsdorf haben. Nur noch etwa 9.000 Kfz-Fahrten verbleiben auf der Aachener Straße in der Ortslage. Eine ebenfalls durch Durchgangsverkehre hoch belastete Straße ist die L 183 (Bonnstraße). Hier sieht die Planung einen 4streifigen Ausbau der L 183 zwischen B 55 und B 264 vor, um somit die Leistungsfähigkeit der Bonnstraße deutlich zu verbessern. Aufgrund dieses Ausbaus erhält die ebenfalls geplante K 8n parallel der A 4 zwischen L 183 und B 264 aus regionalen Gründen keine große Bedeutung. Aus kommunaler Sicht ist sie jedoch als Er- Teil 2 - Regionalkonzept MIV schließung für den Gewerbepark sehr wichtig und somit als Gemeindestraße u.U. sinnvoll. Als Entlastungsmöglichkeit für die Ortsdurchfahrt in Buschbell wird die K 25n als Umgehungsstraße geplant. Während etwa 15.000 Fahrzeuge täglich die neue Trasse befahren, werden durch diese Umgehung die Straßen im Ortsteil Buschbell deutlich entlastet. Eine Autobahnanschlussstelle von der L 183 an die A 1 bewirkt Entlastungen für die heute stark befahrene Ortsdurchfahrt in Hürth - Gleuel und die L 183 sowie für die Autobahnanschlussstelle Frechen und ist somit realisierungswürdig. In den beiden Planfällen P1A und P1B wurden die Wirkungen verschiedener Umgehungsstraßen für Gleuel untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass sowohl die K 29n parallel der A 1 als auch die K 2n am Otto-Maigler-See mehr negative Wirkungen auf den Verkehr in den umliegenden Ortschaften haben, als dass sie deutliche Entlastungen für Gleuel bewirken. Somit bestätigt die Untersuchung, dass der Anschluss an die A 1 für Gleuel wichtig ist, Planungen einer Ortsumgehung für Gleuel aber vorerst zurückgestellt werden sollten. Mögliche Alternative zur Lösung der Verkehrsprobleme in Gleuel ist eine Änderung der beiden kritischen Knoten- 22 5 Beurteilung der Ergebnisse punkte Kölner Straße/ Hermülheimer Straße sowie Bachemer Straße/ Ernst-Reuter-Straße in Gleuel. Im Westen Frechens ist die Fortführung der L 361n zwischen A 4 und B 264 geplant. Diese Straße erhält bei Belastungen von bis zu 12.500 Kfz-Fahrten pro Tag eine hohe Verbindungsfunktion, jedoch steht die Entlastungswirkung in keinem Verhältnis zur Belastung der Trasse. Somit ist diese Maßnahme nicht realisierungswürdig. Solange diese Maßnahme nicht realisiert wird, ist auch der Anschluss A 1/ L 361n im weiteren Verlauf der Straße nicht notwendig. Im P2-Fall wird ein Vollanschluss A 4/ L 183 untersucht. Dabei ist festzustellen, dass dieser Vollanschluss z. T. deutliche Entlastungen bewirkt, insbesondere für den Frechener Westen. Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis 23 5 Beurteilung der Ergebnisse 5.7 Hürth (Bild 51 – 60) Als Umgehung für Knapsack wird im Prognose-Null-Fall die K 25n untersucht. Bei Belastungen von über 10.000 Kfz-Fahrten DTV im P0-Fall und Entlastungen für Industriestraße und Luxemburger Straße ist zunächst eine Realisierungswürdigkeit zu erkennen. Jedoch ist diese Maßnahme als Einzellösung schwierig zu begründen, sie gewinnt aber im Zusammenhang mit der L 103n (Umgehung Fischenich) erheblich an Bedeutung. Das Planverfahren (UVS) für diese Maßnahme wurde bereits eingeleitet. Die B 265n als Umgehung Hermülheim bewirkt deutliche Entlastungen in der Ortsdurchfahrt von Hermülheim. Während bis zu 19.200 Fahrzeuge pro Tag die neue Trasse befahren, wird die alte B 265 zum Teil um über 14.000 Fahrzeuge entlastet. Daher ist diese Maßnahme zu empfehlen und wird auch bereits vom Landesbetrieb geplant. Durch einen gleichzeitigen 4-streifigen Ausbau der B 265 im weiteren Verlauf wird die Leistungsfähigkeit der Straße im Ganzen deutlich verbessert. Im Zusammenhang mit der B 265n soll die L 183 so verlegt werden, dass ein neuer Anschluss an die neue Ungehung geschaffen Teil 2 - Regionalkonzept MIV wird und gleichzeitig ein direkter Anschluss an die neue Verbindung zwischen Theresienhöhe und B 265 erfolgt. Zur K 29n bzw. K 2n als Umgehung Gleuel mit Anschluss A 1/ L 183 wird an dieser Stelle auf die Beurteilungen für Frechen verwiesen. Ein 4-streifiger Ausbau der L 183 (Bonnstraße) südlich der K 3 (Kölner Straße) ist nicht notwendig, ein 4-streifiger Ausbau der Knotenpunkte ist ausreichend. Vor allem an den Knotenpunkten mit der K 2 und der Sudetenstraße ist der Handlungsbedarf offenkundig. Hier sollten jeweils 2 Geradeausstreifen für jede Richtung auf der L 183 realisiert werden. Die Fortführungen der L 361n und der K 29n erhalten mit der Anschlussstelle A 1/ L 361n/ K 29n eine hohe bzw. gute Verbindungsfunktion, ihre Entlastungswirkung auf umliegende Straßen ist aber zu gering, so dass diese Maßnahmen nicht realisierungswürdig sind. Somit entfällt auch der neue Autobahnanschluss. Die L 103n (Umgehung Fischenich) erhält eine hohe Verbindungsfunktion und entlastet die Straßen in den umliegenden Ortschaften. Etwa 12.800 Fahrzeuge befahren täglich die neue Umgehung, während besonders für Fischenich deutliche Entlastungen um bis 24 5 Beurteilung der Ergebnisse zu 4.000 Kfz-Fahrten pro Tag gegenüber dem P0-Fall erzielt werden. Somit ist diese Maßnahme realisierungswürdig. Der Eingriff in den sensiblen Landschaftsraum wäre aber nur im Zusammenhang mit einer Rheinquerung bei Wesseling zu rechtfertigen. Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis 25 5 Beurteilung der Ergebnisse 5.8 Erftstadt (Bild 61 – 68) Die K 45n als Ortsumgehung Liblar erwies sich in früheren Gutachten als notwendig und sinnvoll. Dies wird durch die nun vorliegenden Berechnungsergebnisse bestätigt. Die erforderlichen Beschlüsse für diese Maßnahme sind bereits gefasst und ein Ingenieurauftrag wurde vergeben. Die Westtangente Lechenich zwischen B 265 und L 263 (Herriger Straße) bewirkt gute Entlastungen für Lechenich. Während im P0Fall etwa 8.200 Fahrzeuge täglich die neue Trasse befahren, werden Herriger Straße und Erper Straße deutlich entlastet. Eine L 163n als Umgehung für Kierdorf und Köttingen ist in dieser Form nicht realisierungswürdig, da für Köttingen nur geringe Entlastungen, für Kierdorf sogar Mehrbelastungen zu erwarten wären. Während etwa 8.400 Fahrzeuge im P2-Fall die Umgehung befahren, wird die Ortsdurchfahrt um maximal 800 Kfz-Fahrten entlastet. Um eine Lösung zur Reduzierung der Verkehre in den Ortsdurchfahrten zu finden, müsste die Maßnahme einer erneuten verkehrlichen Einschätzung unterzogen werden. Die Situation wurde zwischenzeitlich im Rat der Stadt Erftstadt beraten. Das Vorhaben soll nicht weiter verfolgt werden, da alle denkbaren Trassenvarianten mehr Nachteile als Vorteile für die Ortslagen nach sich ziehen würden. Durch die Fortführung dieser Maßnahme in Form einer K 44n/ K 46n als Umgehung für Lechenich und Dirmerzheim werden für Lechenich gute und für Dirmerzheim hohe Entlastungen erreicht. Im P1-Fall befahren bis zu 9.400 Fahrzeuge täglich diese Umgehung in Nord-Süd-Richtung. Die ehemaligen Ortsdurchfahrten im Zuge der L 162 werden gleichzeitig um bis zu 5.800 Kfz-Fahrten pro Tag entlastet. Diese Maßnahme ist somit sehr zu empfehlen. Die erforderlichen Beschlüsse sind auch schon gefasst, so dass das Linienbestimmungsverfahren zeitnah eingeleitet werden kann. Teil 2 - Regionalkonzept MIV 26 5 Beurteilung der Ergebnisse 5.9 Brühl (Bild 69 – 76) Im Prognose-Plan-Fall P1 wurde der Neubau der K 7n untersucht. Durch die Verlegung der Kreisstraße im Bereich der L 184 (Rheinstraße) können gute Entlastungen für die Bergerstraße erzielt werden. Eine solche Verlegung der Straße ist schon seit mehreren Jahren geplant, jedoch steht seit längerer Zeit der Landerwerb aus, so dass aufgrund von Liegenschaftsproblemen kein neuer Sachstand erreicht wurde. Die zweite Maßnahme für Brühl im P1-Fall ist der so genannte Bügel Bremer Straße/ Eisenwerk. Diese Maßnahme ist sinnvoll, da sie den Eisenwerkkreisel entlastet. Daher wird die Trasse für eine 5.10 Wesseling (Bild 77 – 84) Im P0-Fall wurde für Wesseling ein stadtverträglicher Umbau der L 300 (Konrad-Adenauer-Straße) zwischen Mühlenweg und Kronenweg vorausgesetzt. Ein solcher Umbau ist sinnvoll, da dadurch der Verkehrsanstieg auf der heute schon viel befahrenen Durchgangsstraße kompensiert wird. spätere Realisierung durch den Bebauungsplan der Stadt Brühl freigehalten. Die neue Trasse der L 103n als Umgehung Fischenich, wie sie schon für Brühl erläutert und beurteilt wurde, wird auf Brühler Stadtgebiet fortgesetzt. Auch hier gilt, dass diese Straße eine hohe Verbindungsfunktion erhält und die Straßen in den umliegenden Ortschaften entlastet. Zwischen L 183 und dem zu realisierenden Bügel Bremer Straße werden Belastungen von etwa 16.800 KfzFahrten pro Tag erreicht. Jedoch ist auch hier anzumerken, dass der Eingriff in den sensiblen Landschaftsraum nur im Zusammenhang mit einer Rheinquerung bei Wesseling zu rechtfertigen wäre. Für den ersten Prognosefall P1 ergaben sich für Wesseling keine zu untersuchenden Maßnahmen. Erst im P2-Fall wurden zwei unterschiedliche Maßnahmen analysiert. Zum einen wird eine L 184n als Umgehung für Berzdorf von der L 184 (Brühler Straße) über K 31 bis zur L 182n (Rodenkirchener Straße) geplant. Etwa 10.000 Fahrzeuge befahren täglich die neue Trasse im P2-Fall. Somit ist diese Straße realisierungswürdig, zumal sie hohe Entlastungen für die Nachbarstraßen bewirkt. Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis 27 5 Beurteilung der Ergebnisse Die zweite Maßnahme in diesem Planfall ist die L 150n als neue Rheinquerung. Die Ergebnisse dieses VEPs belegen die hohe Verbindungsqualität dieser Maßnahme sowie den hohen Verkehrsbedarf. Daher ist diese Maßnahme realisierungswürdig. Teil 2 - Regionalkonzept MIV 28 6 Handlungskonzept MIV 6. Handlungskonzept MIV In den Bildern 85 bis 96 des Anhangs werden alle untersuchten Maßnahmen getrennt nach den jeweiligen Kommunen zusammengestellt und bewertet. Zusätzlich findet sich dort der Beschluss zu jeder Maßnahme. Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis 29 5 Beurteilung der Ergebnisse Straßennetz für die Prognosefälle 2015 Bedburg P0 X (28) Grenze Rhein-Erft-Kreis Gemeindegrenzen Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Bergbau-Grenze 2015 P0 P1 P2 Entfallende Strecken Nr. der Maßnahme in den Prognosefällen L 9 27 21 1 K L 25 8 36 ● B 59n (Rommerskirchen) ● K 32n (Glesch Niederembt) (28) L 279 K 37 L 2 21 P2 3 K 38 K3 ● Gemeindeverbindungsstraße Bedburg-Rath (19) P1 L A6 13 ● K 37n (20) 3 L2 ● L 361n (18) ● L 279n (32) 77 L2 K3 2 K 41 ● L 279n (50) ● L 48n (52) entfällt ● AS A 61 (41) Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 1 Belastungen im Analyse-Null-Fall (A0) Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße BEDBURG in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 2 Belastungen im Prognose-Null-Fall (P0) Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße BEDBURG in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 3 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P0 und A0 Legende: Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” BEDBURG in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 4 Belastungen im Prognose-Fall P1a Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße BEDBURG in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 5 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P1a und P0 Legende: Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” BEDBURG in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 6 Belastungen im Prognose-Fall P2 Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße BEDBURG in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 7 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P2 und P0 Legende: Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” BEDBURG in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 8 Straßennetz für die Prognosefälle 2015 Elsdorf P0 ● K 43n (21) 41 K 32 B K L2 7 47 ● K 38n (29) 13 ● B 477n 5 B5 B 55 ● L 277 bis K 12 (43) 78 L2 43 A6 K K 38 L2 77 76 L2 B 477 K 33 K (28) P1 ● K 32n (28) ● L 277 bis K 34 (56) L2 X 19 1 77 P2 Grenze Rhein-Erft-Kreis Gemeindegrenzen Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Bergbau-Grenze 2015 P0 P1 P2 Entfallende Strecken Nr. der Maßnahme in den Prognosefällen K 16 ● K 32n/ K 38n (40) ● AS A 61 (41) ● K 38n (46) ● L 278n (51) Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 9 Belastungen im Analyse-Null-Fall (A0) ELSDORF Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis in Kfz-Fahrten DTV [100] Bild 10 Belastungen im Prognose-Null-Fall (P0) ELSDORF Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis in Kfz-Fahrten DTV [100] Bild 11 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P0 und A0 ELSDORF Legende: Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis in Kfz-Fahrten DTV [100] Bild 12 Belastungen im Prognose-Fall P1a ELSDORF Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis in Kfz-Fahrten DTV [100] Bild 13 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P1a und P0 ELSDORF Legende: Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis in Kfz-Fahrten DTV [100] Bild 14 Belastungen im Prognose-Fall P2 ELSDORF Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis in Kfz-Fahrten DTV [100] Bild 15 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P2 und P0 ELSDORF Legende: Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis in Kfz-Fahrten DTV [100] Bild 16 Straßennetz für die Prognosefälle 2015 Bergheim P0 L 21 ● K 22n (16) 3 L 213 ● L 361n (17) / (18) L2 13 B4 77 L 93 9 27 (28) ● L 93n (15) mit Querspange L X Grenze Rhein-Erft-Kreis Gemeindegrenzen Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Bergbau-Grenze 2015 P0 P1 P2 Entfallende Strecken Nr. der Maßnahme in den Prognosefällen ● Westlicher Zubringer Niederaußem (57) 93 L2 L ● B 59n (Rommerskirchen) 13 P1 ● L 361n (31) K 32 41 L 91 K B 7 47 K 33 ● L 93n (45) 19 B K B 477 33 K 1 34 76 L2 ● L 279n (32) 22 A6 ● K 19n OU Ahe (37) K 43 K 38 K K P2 L 93 5 B5 L 163 L2 77 55 ● K 38n (46) ● L 213n Glessen (49) ● B 477n Rommerskirchen (55) ● B 477n Rheidt (64) Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 17 Belastungen im Analyse-Null-Fall (A0) Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße BERGHEIM in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 18 Belastungen im Prognose-Null-Fall (P0) Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße BERGHEIM in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 19 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P0 und A0 Legende: Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” BERGHEIM in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 20 Belastungen im Prognose-Fall P1a Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße BERGHEIM in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 21 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P1a und P0 Legende: Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” BERGHEIM in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 22 Belastungen im Prognose-Fall P2 Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße BERGHEIM in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 23 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P2 und P0 Legende: Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” BERGHEIM in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 24 Straßennetz für die Prognosefälle 2015 Pulheim P0 ● L 213n Lövenich (1) ● B 59n (13) / (33) 8 K1 ● L 183n Sinnersdorf (14) L 93 ● L 93n (15) K 24 L K 10 59 B4 B L 93 L1 87 93 ● L 183n Pulheim (30) K2 5 K6 13 L 91 P2 K 10 L 18 3 X (28) Grenze Rhein-Erft-Kreis Gemeindegrenzen Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Bergbau-Grenze 2015 P0 P1 P2 Entfallende Strecken Nr. der Maßnahme in den Prognosefällen 59 L2 L P1 K9 B 24 77 L 93 K 18 3 K2 0 ● Verlängerung Chryslerstr. bis zur L 213n (59) L2 13 ● L 213n (49) ● B 477n Rommerskirchen (55) ● K 10n Umgehung Brauweiler (60) Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 25 Belastungen im Analyse-Null-Fall (A0) Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße 20 20 PULHEIM in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 26 Belastungen im Prognose-Null-Fall (P0) Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße 28 28 PULHEIM in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 27 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P0 und A0 Legende: Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” PULHEIM in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 28 Belastungen im Prognose-Fall P1a Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße 22 22 PULHEIM in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 29 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P1a und P0 Legende: Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” PULHEIM in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 30 Belastungen im Prognose-Fall P2 Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße 25 25 PULHEIM in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 31 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P2 und P0 Legende: Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” PULHEIM in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 32 Straßennetz für die Prognosefälle 2015 Kerpen P0 L 163 B 55 K 39n L 277 A 4 L 163 X (28) A6 Grenze Rhein-Erft-Kreis Gemeindegrenzen Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Bergbau-Grenze 2015 P0 P1 P2 Entfallende Strecken Nr. der Maßnahme in den Prognosefällen 4 K L 17 4 2 16 ● K 39n Geilrath (39) ● B 477n (22) ● Direktrampe AK K 47 K AS Geilrath P1 1 A ● Verlegung A4 inkl. Kerpen/ L 122 (58) K 50 L 32 7 L 276 K K 17 B 264 54 B 264 L L 16 16 ● Abbindung K 39 alt 3 ● K 17n Kerpen (42) 2 3 K2 P2 K 46 ● K 39n Sindorf (38) L 495 ● L 163n (48) Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 33 Belastungen im Analyse-Null-Fall (A0) Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße KERPEN in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 34 Belastungen im Prognose-Null-Fall (P0) Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße KERPEN in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 35 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P0 und A0 Legende: Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” KERPEN in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 36 Belastungen im Prognose-Fall P1a Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße KERPEN in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 37 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P1a und P0 Legende: Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” KERPEN in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 38 Belastungen im Prognose-Fall P2 Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße KERPEN in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 39 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P2 und P0 Legende: Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” KERPEN in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 40 Straßennetz für die Prognosefälle 2015 Frechen P0 L1 83 ● L 361n (A 4/ B 55) (6) K L9 ● Teil-AS A 4 (L 361n/ L 183) 1 40 ● K 25n Buschbell (7) B 55 ● L 183 (4-streif. Ausb.) (8) ● Erschl. Grube Carl (9) K A4 ● B 264 Marsdorf (4-str.) (4) K 6 25 K8 ● K 8n (L 183 - B 264) (26) L2 77 P1A/P1B K K 3 K 29 25 3 L 16 ● K 29n (bis L 103) (63) bzw. K 2n (66) A4 X (28) Grenze Rhein-Erft-Kreis Gemeindegrenzen Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Bergbau-Grenze 2015 P0 P1 P2 Entfallende Strecken Nr. der Maßnahme in den Prognosefällen B 26 4 L 10 3 ● AS A 1/ L 183 ● L 361n (A 4/ B 264) (27) ● L 361n (B 55/ L 93) (31) A 1 P2 ● Voll-AS A 4 (L 183) Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 41 Belastungen im Analyse-Null-Fall (A0) FRECHEN Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis in Kfz-Fahrten DTV [100] Bild 42 Belastungen im Prognose-Null-Fall (P0) FRECHEN Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis in Kfz-Fahrten DTV [100] Bild 43 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P0 und A0 FRECHEN Legende: Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis in Kfz-Fahrten DTV [100] Bild 44 Belastungen im Prognose-Fall P1a FRECHEN Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis in Kfz-Fahrten DTV [100] Bild 45 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P1a und P0 FRECHEN Legende: Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis in Kfz-Fahrten DTV [100] Bild 46 Belastungen im Prognose-Fall P1b FRECHEN Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis in Kfz-Fahrten DTV [100] Bild 47 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P1b und P0 FRECHEN Legende: Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis in Kfz-Fahrten DTV [100] Bild 48 Belastungen im Prognose-Fall P2 FRECHEN Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis in Kfz-Fahrten DTV [100] Bild 49 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P2 und P0 FRECHEN Legende: Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis in Kfz-Fahrten DTV [100] Bild 50 Straßennetz für die Prognosefälle 2015 Hürth P0 K2 ● B 265n Hermülheim (11) 4 3 1 K A ● Verb. T.-höhe/ B 265 (12) 2 L9 ● Verlegung L 183 (65) K 25 ● 4-str. Ausbau der B 265 2n 26 5 K P1A B B 26 ● K 25n Knappsack (10) 9 3 18 03 ● K 29n (63) ● AS A 1/ L 183 L1 (28) ● B 51n Meschenich (2) L X Grenze Rhein-Erft-Kreis Gemeindegrenzen Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Bergbau-Grenze 2015 P0 P1 P2 Entfallende Strecken Nr. der Maßnahme in den Prognosefällen K2 5 K1 K5 P1B 4 ● K 2n (66) 0 K 15 ● AS A 1/ L 183 L 18 3 L1 P2 03 ● L 183 (4-streifig) (34) ● L 361n (B 264/ A 1) (35) ● K 29n (L 103/ L 361n) (36) ● AS A 1/ L 361n/ K 29n ● L 103n Fischenich (47) Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 51 Belastungen im Analyse-Null-Fall (A0) HÜRTH Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis in Kfz-Fahrten DTV [100] Bild 52 Belastungen im Prognose-Null-Fall (P0) HÜRTH Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis in Kfz-Fahrten DTV [100] Bild 53 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P0 und A0 HÜRTH Legende: Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis in Kfz-Fahrten DTV [100] Bild 54 Belastungen im Prognose-Fall P1a HÜRTH Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis in Kfz-Fahrten DTV [100] Bild 55 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P1a und P0 HÜRTH Legende: Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis in Kfz-Fahrten DTV [100] Bild 56 Belastungen im Prognose-Fall P1b HÜRTH Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis in Kfz-Fahrten DTV [100] Bild 57 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P1b und P0 HÜRTH Legende: Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis in Kfz-Fahrten DTV [100] Bild 58 Belastungen im Prognose-Fall P2 HÜRTH Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis in Kfz-Fahrten DTV [100] Bild 59 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P2 und P0 HÜRTH Legende: Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis in Kfz-Fahrten DTV [100] Bild 60 Straßennetz für die Prognosefälle 2015 Erftstadt 16 K 2 16 3 23 46 L 16 K 3 L 495 B 265 X (28) Grenze Rhein-Erft-Kreis Gemeindegrenzen Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Bergbau-Grenze 2015 P0 P1 P2 Entfallende Strecken Nr. der Maßnahme in den Prognosefällen P0 ● K 45n Liblar (23) ● L 33n Weilerswist (3) mit neuen AS an A 1 und A 61 ● Westtangente Lechenich bis zur Herriger Str. (62) K 44 K 23 P1 K 45 L2 63 55 3 ● K 44n/ K 46n Erftstadt (24) L 16 26 5 A B 2 P2 L3 3 L3 ● L 163n (48) Kierdorf/ 3 Köttingen L 162 L L 61 A1 A 1 L 18 Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis ● L 33 OU Metternich (54) Bild 61 Belastungen im Analyse-Null-Fall (A0) ERFTSTADT Legende: in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Bild 62 Belastungen im Prognose-Null-Fall (P0) ERFTSTADT Legende: in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Bild 63 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P0 und A0 ERFTSTADT Legende: in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” Bild 64 Belastungen im Prognose-Fall P1a ERFTSTADT Legende: in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Bild 65 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P1a und P0 ERFTSTADT Legende: in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” Bild 66 Belastungen im Prognose-Fall P2 ERFTSTADT Legende: in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Bild 67 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P2 und P0 ERFTSTADT Legende: in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” Bild 68 Straßennetz für die Prognosefälle 2015 Brühl P0 Keine Maßnahmen L1 L1 94 L1 85 P1 84 ● K 7n (25) ● Bügel Bremer Str./ Eisenwerk (61) K 7 P2 K1 L1 L 19 4 ● L 103n Brühl-Nord (47) 83 A 5 53 X (28) Grenze Rhein-Erft-Kreis Gemeindegrenzen Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Bergbau-Grenze 2015 P0 P1 P2 Entfallende Strecken Nr. der Maßnahme in den Prognosefällen Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 69 Belastungen im Analyse-Null-Fall (A0) BRÜHL Legende: in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Bild 70 Belastungen im Prognose-Null-Fall (P0) BRÜHL Legende: in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Bild 71 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P0 und A0 BRÜHL Legende: in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” Bild 72 Belastungen im Prognose-Fall P1a BRÜHL Legende: in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Bild 73 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P1a und P0 BRÜHL Legende: in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” Bild 74 Belastungen im Prognose-Fall P2 BRÜHL Legende: in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Bild 75 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P2 und P0 BRÜHL Legende: in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” Bild 76 Straßennetz für die Prognosefälle 2015 Wesseling L 150 X L (28) 2 18 P0 ● Stadtverträglicher Umbau der L 300 (KonradAdenauer-Str.) zwischen n 1 K3 Grenze Rhein-Erft-Kreis Gemeindegrenzen Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Bergbau-Grenze 2015 P0 P1 P2 Entfallende Strecken Nr. der Maßnahme in den Prognosefällen Mühlenweg und L 184 Kronenweg P1 00 K 7 L3 K3 60 3 K A 55 1 A5 Keine Maßnahmen 55 L1 92 P2 ● L 184n Berzdorf (53) ● L 150n Rheinquerung (44) Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 77 Belastungen im Analyse-Null-Fall (A0) Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße WESSELING in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 78 Belastungen im Prognose-Null-Fall (P0) Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße WESSELING in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 79 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P0 und A0 Legende: Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” WESSELING in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 80 Belastungen im Prognose-Fall P1a Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße WESSELING in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 81 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P1a und P0 Legende: Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” WESSELING in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 82 Belastungen im Prognose-Fall P2 Legende: Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße WESSELING in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 83 Differenzen der Verkehrsstärken zwischen P2 und P0 Legende: Entlastung Mehrbelastung keine Veränderung Nur Bestandteil “neues Netz” WESSELING in Kfz-Fahrten DTV [100] Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 84 Handlungskonzept – Maßnahmenliste Legende ● Beschluss Regionalrat ● Stufe 1: indisponibel (Bedarf bis 2015) ● Stufe 1: disponibel (Bedarf bis 2015) ● Stufe 2: Bedarf nach 2015, Planung bis Linienbestimmung ● Einstufung Bundesstraßenbedarfsplan (BVWP) ● Vordringlicher Bedarf (VU = überhang bzw. VN = Neue Vorhaben) Für diese Maßnahmen besteht für die Straßenbauverwaltung ein uneingeschränkter Planungsauftrag: Linienfestlegung, Detailplanung, Planfeststellung und Bauvorbereitung können eingeleitet werden. ● Weiterer Bedarf (WB) Für Maßnahmen des „weiteren Bedarfs“ kann die Projektplanung in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums aufgenommen oder weiter betrieben werden. ● Einstufung Landesstraßenbedarfsplan ● Stufe 1: Langfristige Planung für Baumaßnahmen über 3 Millionen Euro die planerisch bis zum Planfeststellungsbeschluss vorangebracht werden können ● Stufe 2: Langfristige Planung für Baumaßnahmen über 3 Millionen Euro die bis zur Linienbestimmung vorangebracht werden können Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 85 Handlungskonzept – Maßnahmenliste Bedburg Plan- Maßnahme fall 1 Maßn. Nr. 2 3 Beschlussempfehlung Gutachter/ Kreisverwaltung Beschlusslage Kommune 4 Beschluss Kreis 5 6 Beschluss Regionalrat Einstufung Bundes-/ Landesstraßenbedarfsplan 7 8 Bemerkungen 9 P0 L 361n zw. K37 und Rupperburg (18) Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich – – Im Bau P0 K 37n zwischen Erft u. Adolf-Silverberg-Str. (20) Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich – – Die erforderlichen Beschlüsse sind bereits gefasst P0 Gemeindeverbindungsstraße zwischen Bedburg und Rath (19) Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich – – Die erforderlichen Beschlüsse sind bereits gefasst P0 B 59n (Umgehung Rommerskirchen) (33) Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich – – Im Bau P1 K 32n zwischen Glesch und Niederembt (28) Wegen relativ geringer Verkehrsbelastung zzt. nicht realisierungswürdig. Realisierungswürdig Wie 5 – – Aus raumordnerischen Gründen (Gewerbegebiet (ehem. LEP6Flächen) sowie möglichem BABAnschluss) sollte die Bandanlagentrasse als potentielle Kreisstraßentrasse unbedingt gesichert werden. P2 L 279n Umgehung Rath (32) Hohe Entlastung, realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 Stufe 2 Stufe 2 P2 L 279n Umgehung Kirchherten (50) Zieht wegen Zusammenlegung von A 44 und A 61 Verkehr an. Für Kirchherten keine Vorteile, nicht zu empfehlen Realisierungswürdig Wie 5 Stufe 2 Stufe 2 P2 L 48n Nicht realisierungswürdig Kann entfallen, siehe 9 Wie 5 Indisp., Stufe 1 Stufe 1 P2 BAB-Anschluss A 61 an der K 32n Entlastung für umliegende Orte zu gering, zzt. nicht realisierungswürdig Realisierungswürdig Wie 5 – – (41) Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Wenn L 279 (Kirchherten - Millendorf) ausgebaut und mit Radwegen ausgestattet wird Im Zusammenhang mit regionalem Gewerbegebiet möglicherweise realisierungswürdig Bild 86 Handlungskonzept – Maßnahmenliste Elsdorf Plan- Maßnahme fall 1 Maßn. Nr. 2 3 Beschlussempfehlung Gutachter/ Kreisverwaltung Beschlusslage Kommune 4 P0 K 43n / K 38n Nordumgehung (21/29) Nicht erforderlich P0 B 477n (tagebaubedingte Verlegung) P0 L 277 Tagebaurandstraße bis K34 P1 K 32n zwischen Glesch und Niederembt (28) Wegen relativ geringer Verkehrsbelastung zzt. nicht realisierungswürdig. P1 L 277 Tagebaurandstraße bis K34 (56) P2 K 32n / K 38n P2 Beschluss Kreis 5 6 Beschluss Regionalrat Einstufung Bundes-/ Landesstraßenbedarfsplan 7 8 Bemerkungen 9 Nicht erforderlich Nicht erforderlich – – Die erforderlichen Beschlüsse hinsichtlich der Realisierungswürdigkeit sind bereits gefasst, die Genehmigungsplanung liegt vor Nicht erforderlich Nicht erforderlich – – Im Planfeststellungsverfahren Nicht erforderlich Nicht erforderlich – – Bis zur K 12 bereits unter Verkehr, Fortführung bis zur K 34 sinnvoll und wichtig Maßnahme soll Wie 5 weiter verfolgt werden – – Aus raumordnerischen Gründen (Gewerbegebiet (ehem. LEP6Flächen) sowie möglichem BABAnschluss) sollte die Bandanlagentrasse als potentielle Kreisstraßentrasse unbedingt gesichert werden. Nicht erforderlich (Angelegenheit RWE Power) Nicht erforderlich Nicht erforderlich – – Wie vor (40) Maßnahme wäre nur mit K 32n sinnvoll, zzt. nicht realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 – – BAB-Anschluss A 61 an der K 32n (41) Entlastung für umliegende Orte zu gering, zzt. nicht realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 – – P2 K 38n (46) (46) Nutzen zu gering, nicht realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 – – P2 L 278n Umgehung Oberembt (51) Aus regionalplanerischer Sicht unerheblich, zur Entlastung des Wohngebietes sinnvoll, realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 Keine Einplanung Keine Einplanung (20) Nicht erforderlich (43/56) Nicht erforderlich (Angelegenheit RWE Power) Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Im Zusammenhang mit regionalem Gewerbegebiet möglicherweise realisierungswürdig Bild 87 Handlungskonzept – Maßnahmenliste Bergheim (1) Plan- Maßnahme fall 1 Maßn. Nr. 2 3 Beschlussempfehlung Gutachter/ Kreisverwaltung Beschlusslage Kommune 4 Beschluss Kreis 5 6 Beschluss Regionalrat Einstufung Bundes-/ Landesstraßenbedarfsplan 7 8 Bemerkungen 9 P0 L 93n Umgehung Fliesteden / Büsdorf (15) Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich Disp., Stufe 1 Stufe 1 P0 K 22n (16) Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich – – Die erforderlichen Beschlüsse sind bereits gefasst P0 L 361n K 22 bis BM-Nord (17) Hohe Verbindungsfunktion, realisierungswürdig Wie 4 Disp., Stufe 1 Stufe 1 Ortsnahe Führung ist zu empfehlen P0 B 59n Umgehung Rommerskirchen Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich – – P0 Westlicher Zubringer Niederaußem (57) Gute Entlastung der OD Niederaußem, realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 – – P1 L 361n Oberaußem-Königsdorf (31) Hohe Verbindungsfunktion, realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 Disp., Stufe 1 Stufe 1 Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Die Linie wurde bereits bestimmt Im Bau Wegen relativ geringer Entlastungswirkung für QuadrathIchendorf aber eher nachrangig Bild 88 Handlungskonzept – Maßnahmenliste Bergheim (2) Plan- Maßnahme fall 1 Maßn. Nr. 2 Beschlussempfehlung Gutachter/ Kreisverwaltung 3 4 Beschlusslage Kommune Beschluss Kreis 5 6 Beschluss Regionalrat Einstufung Bundes-/ Landesstraßenbedarfsplan 7 8 9 Im P 2 ist die L 361n (31) und die K 19n (37) enthalten. Würde die L 361n nicht realisiert, würde wahrscheinlich die K 19n an Verkehrswert gewinnen. Es bestehen Wechselwirkungen zur K 39n, Nordumgehung Sindorf (38) P2 K 19n Umgehung Ahe (37) Gute Entlastungswirkung für Ahe, wegen geringer Verkehrsbelastung Kosten-NutzenVerhältnis ungünstig Empfehlung: detailliertere Sonderuntersuchung (siehe 9) Wie 4 Wie 4 – – P2 L 279n Umgehung Rath (32) Hohe Entlastungswirkung, realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 Stufe 2 Stufe 2 P2 L 93n Umgehung Oberaußem (45) Hohe Entlastungswirkung für Oberaußem, realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 Stufe 2 Stufe 2 P2 K 38n (46) Nutzen zu gering, nicht realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 – – P2 L 213n Umgehung Glessen (49) L 213n bewirkt Entlastung in Glessen aber Mehrbelastung in Fliesteden Empfehlung: detailliertere Sonderuntersuchung (siehe 7) Wie 4 Wie 4 Keine Einplanung Keine Einplanung P2 B 477n Umgehung Rommerskirchen (55) Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich – P2 B 477n Umgehung Rheidt (64) Hohe Entlastungswirkung für Rheidt, realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 – Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bemerkungen L 93n sollte unbedingt im Zusammenhang mit der K 22n (16) geplant werden Der Ost-West-Verkehr ist in Glessen das größere Problem, vor allem im Hinblick auf die K 10n (60) in Pulheim (Ostumgehung Brauweiler) Vordringlicher Maßnahme wird vom Landesbetrieb Bedarf bereits geplant – Maßnahme war im alten Bundesverkehrswegeplan bereits enthalten, wurde aber aus Kostengründen herausgenommen; zurzeit ist nur noch die B 477n (55) im BVWP enthalten Bild 89 Handlungskonzept – Maßnahmenliste Pulheim Plan- Maßnahme fall 1 Maßn. Nr. 2 3 P0 L 213n Umgehung Lövenich (1) P0 B 59n P0 L 183n Westumgehung Sinnersdorf (14) P0 L 93n Umgehung Fliesteden / Büsdorf P0 Beschlussempfehlung Gutachter/ Kreisverwaltung Beschlusslage Kommune 4 Beschluss Kreis 5 6 Beschluss Regionalrat Einstufung Bundes-/ Landesstraßenbedarfsplan 7 8 Bemerkungen 9 Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich – – Unter Verkehr (13/33) Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich – – Unter Verkehr Entlastet Sinnersdorf, belastet aber Pulheim Empfehlung: Maßnahme sollte in einem Zuge mit der Ostumgehung Pulheim (30) realisiert werden Wie 4 Wie 4 Disp., Stufe 1 Stufe 1 (15) Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich Disp., Stufe 1 Stufe 1 Verlängerung Chryslerstraße bis L 213n (59) Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich – – P1 L 183n Ostumgehung Pulheim (30) In Kombination mit (14) sehr sinnvoll, realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 Disp., Stufe 1 Stufe 1 P2 L 213n Umgehung Glessen (49) L 213n bewirkt Entlastung in Glessen aber Mehrbelastung in Fliesteden Empfehlung: detailliertere Sonderuntersuchung (siehe 7) Wie 4 Wie 5 Keine Einplanung Keine Einplanung P2 B 477n Umgehung Rommerskirchen (55) Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich – P2 K 10n Ostumgehung Brauweiler (60) Hohe Verbindungsfunktion, bewirkt aber kaum Entlastungen für Brauweiler Empfehlung: detailliertere Untersuchung im Zusammenhang mit L 213n (49) Wie 4 Wie 4 – Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Die erforderlichen Beschlüsse sind bereits gefasst, Linie ist bestimmt Unter Verkehr Der Ost-West-Verkehr ist in Glessen das größere Problem, vor allem im Hinblick auf die K 10n (60, Ostumgehung Brauweiler) Vordringlicher Maßnahme wird vom Landesbetrieb Bedarf bereits geplant – Neben den Auswirkungen auf Glessen und Brauweiler sollten auch die Auswirkungen auf Dansweiler betrachtet werden Bild 90 Handlungskonzept – Maßnahmenliste Kerpen Plan- Maßnahme fall 1 Maßn. Nr. 2 3 P0 Verlegung A4 inkl. AS Geilrath P0 K 39n Geilrath P0 Beschlussempfehlung Gutachter/ Kreisverwaltung Beschlusslage Kommune 4 Beschluss Kreis 5 6 Beschluss Regionalrat Einstufung Bundes-/ Landesstraßenbedarfsplan 7 8 Bemerkungen 9 Im Zusammenhang mit dem VEP nicht erforderlich Wie 4 Wie 4 – – Im Rahmen des eingeleiteten Planfeststellungsverfahrens sind bereits Beschlüsse gefasst worden; ggf. werden weitere Beschlüsse zu fassen sein (39) Aus verkehrlicher Sicht muss die K 39 alt beibehalten werden. Eine zusätzliche Anbindung über die verlängerte Karl-Ferdinand-BraunStraße ist wünschenswert Wie 4 Wie 4 – – Im Rahmen des v.g. Planfeststellungsverfahrens wird eine entsprechende Lösung angestrebt B 477n Umgehung Blatzheim (22) Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich – – Unter Verkehr P1 Direktrampe AK Kerpen / L 122 (58) Maßnahme wäre sehr sinnvoll, realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 Disp., Stufe 1 Stufe 1 P1 Abbindung K 39 alt Nicht zu empfehlen Wie 4 – – Siehe voranstehende Ausführungen P1 K 17n (K17 alt- Dorsfeld) (42) Verkehrlicher Nutzen zu gering, nicht realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 – – Im Zusammenhang mit Umsiedlungsstandort Manheim voraussichtlich realisierungswürdig P2 K 39n Nordumgehung Sindorf (38) Es sollte eine Direktanbindung an die L 122 erwogen werden; Empfehlung: detailliertere Sonderuntersuchung Wie 4 Wie 4 – – "Es bestehen Wechselwirkungen mit der K 19n (37, Umgehung Ahe) sowie der L 361n (31)" P2 L 163n (48) Entlastung für Türnich, Brüggen und Balkhausen zu gering, nicht realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 Keine Einplanung Keine Einplanung Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Die Entlastung der Ortslagen wäre wünschenswert; eine L 163n in untersuchter Lage würde die Probleme aber nicht lösen Bild 91 Handlungskonzept – Maßnahmenliste Frechen Plan- Maßnahme fall 1) Maßn. Nr. Beschlussempfehlung Gutachter/ Kreisverwaltung Beschlusslage Kommune 5 6 Beschluss Regionalrat Einstufung Bundes-/ Landesstraßenbedarfsplan Bemerkungen 1 2 3 7 8 P0 L 361n / Beide Teilanschlüsse an A 4 (6) Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich L 361n / A 4: disp., Stufe 1 Stufe 1 Die erforderlichen Beschlüsse sind bereits gefasst. Anschluss L 183 unter Verkehr P0 K 25n Umgehung Buschbell (7) Im Zusammenhang mit dem VEP nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich – – Die erforderlichen Beschlüsse sind bereits gefasst P0 L 183 (4-streifiger Ausbau zw. B 55 u. B 264) (8) Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich Indisp., Stufe 1 Stufe 1 Die erforderlichen Beschlüsse sind bereits gefasst P0 Erschl. Grube Carl (9) Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich – – Die erforderlichen Beschlüsse sind bereits gefasst P0 B 264 (4-streifiger Ausbau in Marsdorf) (4) Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich – – Unter Verkehr P0 K 8n (L 183- B 264) (26) Als Kreisstraße wegen des Ausbaues der L 183 nicht realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 – – Zur besseren Erschließung des Gewerbegebietes als Gemeindestraße u. U. sinnvoll P1 K 29n (bis L 103) oder K 2n (Umgehung Gleuel) (63) Entlastungswirkung beider Alternativen gering, Belastung der Nachbarorte Empfehlung: Keine Ortsumgehung K.B. wenn K 29n nicht auf Frechener Gebiet läge Siehe 1) – – Spürbare Entlastung für Gleuel und B 264 in Frechen, realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 – – (66) 4 Beschluss Kreis P1 Anschluss L 183 an A1 P1 L 361n (A 4 bis B 264) (27) Hohe Verbindungsfunktion aber geringe Wie 4 Entlastung für Frechen, nicht realisierungswürdig Wie 4 Keine Einplanung Keine Einplanung P1 L 361n Königsdorf-Oberaußem (31) Wegen hoher Verbindungsfunktion realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 Disp., Stufe 1 Stufe 1 P2 Vollanschluss L 183 / A 4 Wegen z.T. deutlicher Entlastungswirkung für Frechen sehr zu empfehlen Wie 4 Wie 4 – – 9 BAB- Anschluss an A1 kann entfallen Geringe Entlastungswirkung für QuadrathIchendorf und Horrem, keine hohe Priorität Die Ortsdurchfahrten der Kreisstraßen in Hürth-Gleuel sollen vom Durchgangsverkehr nachhaltig entlastet werden. Dies soll durch ein gestuftes Vorgehen erreicht werden. Stufe1: Autobahnanschluss A 1/ L 183 Stufe 2: Innerörtliche Maßnahmen in Abstimmung mit der Stadt Hürth Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten, damit die Maßnahmen der Stufen 1 und 2 zeitnah realisiert werden können. Nach Umsetzung der Stufe 1 und 2 ist über die Wirkungen dieser Maßnahmen im Kreistag zu berichten. Dieser Bericht soll der Entscheidungsfindung dienen, ob und in welchem Umfang ggf. weitere Maßnahmen (z.B. eine Umgehungsstraße) verfolgt werden sollen. Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bild 92 Handlungskonzept – Maßnahmenliste Hürth Plan- Maßnahme fall 1 Maßn. Nr. 2 Beschlussempfehlung Gutachter/ Kreisverwaltung 3 Beschlusslage Kommune 6 Einstufung Bundes-/ Landesstraßenbedarfsplan Bemerkungen 7 8 9 B 51n Umgehung Meschenich (2) Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich – Vordringlicher Bedarf Maßnahme wird vom Landesbetrieb bereits geplant P0 K 25n Umgehung Knapsack (10) Nicht erforderlich, Planverfahren (UVS) wurde bereits eingeleitet K 25n wird vom Rat nachdrücklich gefordert Nicht erforderlich – – Die Maßnahme ist im Planverfahren als Einzellösung nur schwer zu begründen, gewinnt im Zusammenhang mit der L 103n (47) jedoch erheblich an Bedeutung P0 B 265n Umgehung Hermülheim / Efferen (11) Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich – Vordringlicher Bedarf Maßnahme wird vom Landesbetrieb bereits geplant P0 Verbindung Theresienhöhe – B 265 (12) Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich – – Im Bau P0 Verlegung L 183 (65) Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich – – Innerörtliche Folgemaßnahme B 265n (11) im Zusammenhang mit (12) P0 4-streif. Ausbau B 265 4-streifiger Ausbau zwischen Hürth, (B 265n, 11) und Mülldeponie ist zu empfehlen, Realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 – Vordringlicher Bedarf P1 K 29n (bis L 103) oder K 2n (Umgehung Gleuel) Entlastungswirkung beider Alternativen gering, Belastung der Nachbarorte Empfehlung: Keine Ortsumgehung K 2n wird vom Rat nachdrücklich gefordert Wie vor – – P1 Anschluss L 183 an A 1 Spürbare Entlastung für Gleuel, realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 – – P2 4-streif. Ausbau L 183 (34) Durchgängiger 4-streif. Ausbau nicht erforderlich, Knotenpunktsausbau mit z.B. 4 Geradeausfahrstreifen reicht aus Wie 4 Wie 4 – – P2 L 361n (B 264 bis A 1) (35) Hohe Verbindungsfunktion, aber geringe Entlastung der Orte, nicht realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 Keine Einplanung Keine Einplanung P2 K 29n (L 103 bis L 361n) (36) Hohe Verbindungsfunktion, aber geringe Entlastung der Orte, nicht realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 – – P2 Anschluss L 361 / K 29n an A1 Nicht realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 – – Ohne die Maßnahmen (35) und/oder (36) ist kein Autobahnanschluss sinnvoll. P2 L 103n Umgehung Fischenich Hohe Verbindungsfunktion, gute Entlastungswirkung, realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 Indisp., Stufe 1 Stufe 1 Eingriff in empfindlichen Landschaftsraum nur als Zubringer zu einer neuen Rheinquerung bei Wesseling begründbar. (47) 5 Beschluss Regionalrat P0 (63) (66) 4 Beschluss Kreis Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Handlungsbedarf besteht insbesondere an den Knotenpunkten L 183/ K 2 und L 183/ Sudetenstraße Bild 93 Handlungskonzept – Maßnahmenliste Erftstadt Plan- Maßnahme fall 1 Maßn. Nr. 2 3 Beschlussempfehlung Gutachter/ Kreisverwaltung Beschlusslage Kommune 4 Beschluss Kreis 5 6 Beschluss Regionalrat Einstufung Bundes-/ Landesstraßenbedarfsplan 7 8 Bemerkungen 9 P0 K 45n Umgehung Liblar (23) Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich – – P0 L 33n Weilerswist mit Anschlussstellen an A 1 und A 61 (3) Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich Indisp., Stufe 1 Stufe 1 P0 Westtangente Lechenich bis L 162 (Herriger Straße) (62) Gute Entlastung für Lechenich, realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 – – Zurzeit wird geprüft, ob Westtangente als Kreisstraße mit Bundes- und Landeszuwendungen gefördert werden könnte P1 K 44n/ K 46n Umgehung Lechenich/ Dirmerzheim (24) Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich – – Die erforderlichen Beschlüsse sind bereits gefasst, UVS wurde durchgeführt, Linienbestimmungsverfahren wird zeitnah eingeleitet P2 L 163n Umgehung Kierdorf / Köttingen (48) Geringe Entlastung für Köttingen, Belastung für Kierdorf, nicht realisierungswürdig Maßnahme wird nicht weiter verfolgt Maßnahme wird nicht weiter verfolgt Stufe 2 Stufe 2 Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Die erforderlichen Beschlüsse sind bereits gefasst, Vorentwurf wird zzt. erarbeitet Bereits planfestgestellt Bild 94 Handlungskonzept – Maßnahmenliste Brühl Plan- Maßnahme fall 1 Maßn. Nr. 2 3 Beschlussempfehlung Gutachter/ Kreisverwaltung Beschlusslage Kommune 4 Beschluss Kreis 5 6 Beschluss Regionalrat Einstufung Bundes-/ Landesstraßenbedarfsplan 7 8 Bemerkungen 9 P0 Keine Maßnahmen P1 K 7n Trassenverlegung Palmersdorfer Hof (25) Gute Entlastung für die Bergerstraße, realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 – – Die Stadt bemüht sich seit Jahren vergeblich um den Grunderwerb P1 Bügel Bremer Straße / Eisenwerk (61) Kreisel Eisenwerk würde spürbar entlastet, realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 – – Die Stadt berücksichtigt die Trasse in der Bebauungsplanung, Realisierung als Gemeindestraße denkbar P2 L 103n Brühl-Nord (47) Hohe Verbindungsfunktion, gute Entlastungswirkung, realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 Indisp., Stufe 1 Stufe 1 Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Eingriff in empfindlichen Landschaftsraum nur als Zubringer zu einer neuen Rheinquerung bei Wesseling begründbar Bild 95 Handlungskonzept – Maßnahmenliste Wesseling Plan- Maßnahme fall 1 Maßn. Nr. 2 3 P0 Stadtverträglicher Umbau der L 300 (Konrad-AdenauerStraße) zw. Mühlenweg und Kronenweg P1 Keine Maßnahmen P2 L 184n Umgehung Berzdorf P2 L 150n bzw. L 274n Rheinquerung Beschlussempfehlung Gutachter/ Kreisverwaltung Beschlusslage Kommune 4 Beschluss Kreis 5 6 Beschluss Regionalrat Einstufung Bundes-/ Landesstraßenbedarfsplan 7 8 Umbau ist sinnvoll, realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 – – (53) Hohe Entlastungswirkung, realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 Stufe 2 Keine Einplanung (44) Hohe Verbindungsqualität, realisierungswürdig Wie 4 Wie 4 Stufe 2 Stufe 2 Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Bemerkungen 9 Projekt soll als Bundesfernstraßenmaßnahme weiter verfolgt werden Bild 96 Ingenieurgruppe für Verkehrswesen und Verfahrensentwicklung Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG Fon: +49(0241) 9 46 91-22 Fax: +49(0241) 53 16 22 kro@ivv-aachen.de Kontakt: Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis Oppenhoffallee 171 52066 Aachen www.ivv-aachen.de Dipl.-Ing. Oliver Krey Dipl.-Geogr. Sylke Schwarz Bild 97