Ausgabe 11 - Österreichische Zahnärztekammer
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Ausgabe 11 - Österreichische Zahnärztekammer
Ausgabe 11/2014 P.b.b.Erscheinungsort und Verlagspostamt 1010 Wien • 02Z032843 Österreichische Zahnärzte-Zeitung Hauptverband und Zahnärztekammer einig bei Gratis-Zahnspangen Council of European Dentists (CED) Nachrichten aus Europa www.zahnaerztekammer.at Die Redaktion dankt allen Kunden, Inserenten und Lesern der ÖZZ für die gute Zusammenarbeit und wünscht ein gesegnetes Weihnachtsfest und für das kommende Jahr Gesundheit und Erfolg. Sehr geehrte Frau Kollegin, Sehr geehrter Herr Kollege! W enn Sie diese Ausgabe in Händen halten, ist das ereignisreiche Jahr 2014 so gut wie gelaufen. Die größte Publizität erreichte das Projekt „Gratis-Zahnspange“. Bekanntlich hat der Nationalrat auf Initiative des seinerzeitigen Gesundheitsministers Stöger ein Gesetz beschlossen, wonach Kinder und Jugendliche mit schweren Fehlstellungen Anspruch auf kieferorthopädische Behandlung als Sachleistung haben sollen. Ein Betrag von € 80 Mio. sollte aus Budgetmitteln zur Verfügung gestellt werden. Die Durchführung wurde dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Österreichischen Zahnärztekammer übertragen. Nach unsäglichen Hin und Her, die sich aus der Komplexität des Themas ergaben, sowie des hinhaltenden Widerstandes einiger Krankenkassen gegen das gesamte Projekt wurden die Verhandlungen in Untergruppen abgehandelt: • Vertrag, Honorar, Versorgung • Leistung und Qualität • Struktur Die einzelnen Untergruppen wurden von unserer Seite mit folgenden Personen beschickt: OMR DI Dr. Karl Anton Rezac, DDr. Martin Hönlinger, Dr. Thomas Horejs, DDr. Martin Brock, Dr. Jörg Krainhöfner, Mag. Peter Ibaschitz, Mag. Petra Eigruber, Mag. Thomas Vilinsky, Mag. Martina Pirklbauer. Nach langwierigen Verhandlungen wurde Ende November ein Grundsatzpapier vereinbart. Struktur Es sieht betreffend Struktur für alle Zahnärztinnen und Zahnärzte eine Verbesserung der Vertretungsmöglichkeit vor. Weitere Regelungen betreffen das sogenannte „Job-sharing“ (auf einen Vertrag arbeiten zwei ZahnärztInnen), wenn familiäre, persönliche oder Altersgründe vorliegen. Die Übergangsregelung zur Altersgrenzenregelung (Beendigung des Kassenvertrages mit ZahnärztInnen) wird von 31. 12. 2015 auf 31. 12. 2019 verlängert. Mutter-Kind-Pass Das gesamte Projekt des Mutter-KindPasses wird anlässlich dessen 40-jährigen Bestehens einer Neuevaluierung unterzogen, wobei der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger eine Berücksichtigung zahnärztlicher Leistungen befürwortet. Die Österreichische Zahnärztekammer wird dazu ein Papier erarbeiten, das die notwendigen Inhalte für die Aufnahme zahnärztlicher Untersuchungen in den 0XWWHU.LQG3DVVDXÀLVWHW Kieferorthopädie als Sachleistungsversorgung Für Kinder und Jugendliche wird es bei medizinischer Notwendigkeit (IOTN 4 und 5) bis zum 18. Lebensjahr ab 1. Juli 2015 zwei neue Leistungen geben. Die wesentlichen Kernpunkte: • Eine frühkindliche Behandlung bei schweren Fehlstellungen. Diese erfolgt in der Regel durch abnehmbare Zahnspangen, wobei der bisher geltende Selbstbehalt (durchschnittlich in Höhe von rund € 400,-) wegfallen wird. • Festsitzende kieferorthopädische Behandlung bei Kinder und Jugendlichen zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr bei schwerwiegenden Fehlstellungen (IOTN 4 und 5). • Wegfall der bisherigen Bewilligung durch die Krankenkassen bei Behandlung durch die kieferorthopädisch tätigen Zahnärzte. • Einführung eines Qualitätssicherungssystems durch Messung des Behandlungserfolges. Zukünftig wird es vier Gruppen von ZahnärztInnen geben: • Kassenvertragszahnärzte (Inhaber wie bisher) • Wahlzahnärzte (wie bisher) • Zahnärzte, die zusätzlich zum Gesamtvertrag noch den KFO-Vertrag abschließen wollen • Zahnärzte, die nur den KFO-Vertrag abschließen Für den kieferorthopädischen GratisZahnspangen-Vertrag stehen 180 Stellen verteilt auf 32 Versorgungsregionen zur Verfügung. Die Verteilung ist in den Bundesländern zwischen Landeszahnärztekammer und GKK zu vereinbaren. Soweit die Eckpunkte. Zahlreiche Details müssen noch ausverhandelt und ein verbindlicher Vertragstext erstellt werden. Dazwischen aber liegt Weihnachten und ich darf die Gelegenheit nützen, Ihnen, sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, für die kommenden Feiertage alles Gute, Gesundheit und Zufriedenheit im neuen Jahr zu wünschen. Zuletzt eine erfreuliche Nachricht: Der zahnärztliche Honorarerhöhungsfaktor für 2015 beträgt 2,37 %. OMR DDr. H. Westermayer Präsident der Österreichischen Zahnärztekammer Impressum • Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion: Österreichische Zahnärztekammer, Körperschaft öffentlichen Rechts, 1010 Wien, Kohlmarkt 11/6, Tel. 05 05 11 - 0, )D[(0DLORI¿FH#]DKQDHU]WHNDPPHUDW,QWHUQHWZZZ]DKQDHU]WHNDPPHUDWRedakteur: Präsident OMR DDr. H. Westermayer Pressereferent: DDr. C. Ratschew Anzeigenleitung: U. Windisch-Kainz Anzeigensekretariat:8.|QLJ(0DLORH]]#]DKQDHU]WHNDPPHUDWHerstellung, Druck und Vertrieb: Ferdinand Berger & Söhne GesmbH, 3580 Horn Anmerkung der Redaktion: Namentlich gekennzeichnete Artikel stellen die persönliche Meinung des Autors dar. Der Nachdruck, auch auszugsweise, von Beiträgen jedweder Art ist nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Herausgebers gestattet. Haftungsausschluss: Sämtliche Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren oder der Herausgeber ist ausgeschlossen. ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 1 ÖZZ Inhalt 28 Was ist meine Zahnarztpraxis wert? 04 16 Gratis-Zahnspangen: Hauptverband einigt sich mit Zahnärztekammer Aktuelles 04 12 16 Pressereferat: Hauptverband und Zahnärztekammer sind sich bei Zahnspangen-Versorgung einig. Steuer 26 28 Auslandsreferat: - Nachrichten aus Europa. - Erfolgreicher 55. Bayerischer Zahnärztetag. 38 40 Gesetz & Recht 22 23 Was ist im Krankheitsfall zu tun? 42 Versäumungsurteil & Vergleiche 44 46 Gewinnfreibetrag Was ist meine Zahnarztpraxis wert? Landesinfos Gutes & Böses Nachrichten aus Europa Kärnten - Vergabe von § 2-Kassenplanstellen. Niederösterreich - Das war der Praxistag 2014. Oberösterreich - Sicherheitserfordernis bei der Datenübermittlung. - Ausschreibung Vertragszahnarztstelle. Steiermark - Ausschreibung und Vergabe von § 2-Kassenplanstellen. Wien - ... eine Kammer mit Herz. - Verloren im Gesetzesdschungel. - Eine Weihnachtsgeschichte. Diverses 15 Ausschreibung des ODV-Wissenschaftspreis des ZIV 2015. 30 32 34 Standesveränderungen 66 Kleinanzeigen Leserbrief Kunst - Ausstellungen Fortbildung 54 Fortbildungskalender In- und Ausland. Rubriken: ++ 04 Gratis-Zahnspangen ++ 12 Standespolitik ++ 16 CED ++ 20 Bayerischer Zahnärztetag 2014 ++ 22 Krankheitsfall ++ 24 Vergleich ++ 26 Gewinnfreibetrag ++ 28 Wert der Zahnarztpraxis ++ 30 Leserbrief ++ 32 Standesveränderungen ++ 34 Kunst & Ausstellungen ++ 38 Landesinfos ++ 54 Fortbildung ++ 66 Kleinanzeigen ++ 2 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 ÖÄK-Diplom Neuraltherapie Termine 2015 'ĂŶnjŚĞŝƚůŝĐŚŝŵĞŶŬĂŶƐĂƚnjͻŝĞůƐŝĐŚĞƌŝŶŝĂŐŶŽƐƟŬƵŶĚdŚĞƌĂƉŝĞͻWƌĂdžŝƐŽƌŝĞŶƟĞƌƚƵŶĚĞĸnjŝĞŶƚ Seminartermine 2015 Seminar 1: 09./10. Mai 2015 Graz Seminar 2: 05./06. September 2015 Graz Seminar 3: 21./22. November 2015 Graz Seminare 1, 2, 3:* 16. - 20. März 2015 03. - 07. Juni 2015 19. - 23. September 2015 Weitra St. Johann/T. Weitra Seminare 4, 5, 6:* 18. - 22. März 2015 03. - 07. Juni 2015 03. - 07. November 2015 (inkl. Seziersaaltraining) Weitra St. Johann/T. Graz 09./10. Mai 2015 17./18. Oktober 2015 Wien Kitzbühel WƌĂdžŝƐƐĞŵŝŶĂƌ͗ 28. Februar/1. März 2015 18./19. April 2015 27./28. Juni 2015 5./6. September 2015 17./18. Oktober 2015 Frohnleiten Wien Erl Abfaltersbach Wien Diplomprüfung: 12. Juni 2015 20. November 2015 Wien Wien Spezialseminare: 24./25. April 2015 Murau Neuraltherapie und Physikalische Medizin 07. November 2015 Graz EĞƵƌĂůƚŚĞƌĂƉĞƵƟƐĐŚĞdĞĐŚŶŝŬĞŶĂŶĚĞƌ>ĞŝĐŚĞ ŝĞƐĞ^ĞŵŝŶĂƌĞŬƂŶŶĞŶĂƵĐŚĂůƐŝŶnjĞůƐĞŵŝŶĂƌĞŐĞďƵĐŚƚǁĞƌĚĞŶ͘ Seminargebühren Veranstalter Mitglieder der ÖNR Wochenendseminar Wochenseminar Praxisseminar Diplomvorbereitungseminar Diplomprüfung Spezialseminar Murau Spezialseminar Graz ÖNR-Mitgliedsbeitrag/Jahr € 220,€ 660,€ 260,€ 330,€ 150,€ 250,€ 300,€ 70,- Nichtmitglieder € 290,€ 870,€ 330,€ 430,€ 220,€ 280,€ 450,0 PƐƚĞƌƌĞŝĐŚŝƐĐŚĞDĞĚŝnjŝŶŝƐĐŚĞ'ĞƐĞůůƐĐŚĂŌ ĨƺƌEĞƵƌĂůƚŚĞƌĂƉŝĞƵŶĚZĞŐƵůĂƟŽŶƐĨŽƌƐĐŚƵŶŐ A-2451 Hof am Leithagebirge, Tannenweg 5 ƵƐŬƺŶŌĞƵŶĚ^ĞŵŝŶĂƌĂŶŵĞůĚƵŶŐĞŶ Sekretariat der ÖNR, Frau Simone Paumann Ͳϲϯϵϭ&ŝĞďĞƌďƌƵŶŶ͕ĂŚŶŚŽĩŝĐŚůϭϯ Tel.: + 43 - (0)5354 - 521 20, Fax: + 43 - (0) 5354 - 5300 - 731 ͲDĂŝů͗ŽĞŶƌΛƟƌŽů͘ĐŽŵ www.neuraltherapie.at unterstützt von Xyloneural … zum Quaddeln und Infiltrieren in der Schmerztherapie &ĂĐŚŬƵƌnjŝŶĨŽƌŵĂƟŽŶƐŝĞŚĞ^ĞŝƚĞϱϭ ® GPB.XN 140901 * Seminar 7: ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 3 * 5 Ampullen zu 5 ml Aus der Presse Gratis-Zahnspangen Hauptverband und Zahnärztekammer sind sich bei Zahnspangen-Versorgung einig Ab 1. Juli 2015 sollen 180 Kieferorthopäden die Sachleistungsversorgung sicherstellen Wien (OTS) - Nach harten Verhandlungen haben sich die Sozialversicherung und die Österreichische Zahnärztekammer auf ein Grundsatzpapier für eine kieferorthopädische Sachleistungsversorgung für Kinder und Jugendliche geeinigt. Bis Ende des Jahres soll ein abgestimmter Vertragstext in den jeweiligen Gremien beschlossen werden. Demnach wird es für Kinder und Jugendliche bei medizinischer Notwendigkeit (laut IOTN-Skala 4 und 5) bis zum 18. Lebensjahr ab dem 1. Juli des kommenden Jahres zwei neue Leistungen der sozialen Krankenversicherung geben. Die wesentlichen Kernpunkte der Einigung sind: • Eine frühkindliche Zahnbehandlung bei schweren Fehlstellungen. Diese erfolgt in der Regel durch abnehmbare Zahnspangen, wobei der bisher geltende Selbstbehalt (durchschnittlich in Höhe von rund Euro 400,-) wegfallen wird. • Festsitzende Zahnspange bei Kinder und Jugendlichen zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr bei schwerwiegenden Fehlstellungen (IOTN 4 und 5). • Wegfall der bisherigen Bewilligung durch die Krankenkassen bei Behandlung durch die Kieferorthopäden. • Einführung eines Qualitätssicherungssystems durch Messung des Behandlungserfolges. „Diese Einigung ermöglicht einen ganz wichtigen Lückenschluss in der Kinder- und Jugendmedizin und wir können nun als Sozialversicherung diese notwendigen LeisWXQJHQLP%HUHLFKGHU=DKQEHKDQGOXQJ¿QDQ]LHUHQ³IUHXWVLFKGHU9RUVLW]HQGHGHV 9HUEDQGVYRUVWDQGVLP+DXSWYHUEDQGMag. Peter McDonaldDXIGLH(LQLJXQJPLW der Österreichischen Zahnärztekammer. Die Zahnärztekammer sieht die erfolgreichen Gespräche mit dem Hauptverband betreffend die Gratis-Zahnspange als einen ersten Schritt in Richtung einer Modernisierung des kassenzahnärztlichen Leistungskatalogs zugunsten der betroffenen Patientinnen und Patienten. Ä(VLVWXQVLQGHQSDUWQHUVFKDIWOLFKHQ9HUKDQGOXQJHQPLWGHU=DKQlU]WHNDPPHUJHOXQJHQHLQHIUXQVHUHMXJHQGOLFKHQ9HUVLFKHUWHQXQEURNUDWLVFKHXQGIDLUH/|VXQJ]X¿QGHQ³VR$OEHUW0DULQJHU2EPDQQ der OÖGKK und Hauptverhandler für die Sozialversicherung abschließend. Nr. 252 vom 20. November 2014 4 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 Aus der Presse Gratis-Zahnspangen Zahnspangen - Hauptverband einigt sich mit Zahnärztekammer Abnehmbare Spangen für Kleinkinder und festsitzende für Kinder über 10 Jahren ab Juli 2015 gratis bei schweren Fehlstellungen Wien (APA) - Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und die Zahnärztekammer haben sich auf die schon von der Politik angekündigte Gratiszahnspange für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre geeinigt. Ab Juli 2015 sollen bei erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellungen die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Das wurde der APA am Donnerstag im Hauptverband bestätigt. Für Kleinkinder wird es in der Regel abnehmbare Zahnspangen geben. Für Kinder über zehn Jahren ZLUGHLQIHVWVLW]HQGHU=DKQHUVDW]EH]DKOW9RUDXVVHW]XQJGDIULVWDOOHUGLQJVGDVVDXIGHUIQIWHLOLJHQ 6NDODQDFKGHULQWHUQDWLRQDOHQ,271.ODVVL¿]LHUXQJHLQH)HKOVWHOOXQJGHU6WXIHQRGHUYRUOLHJW'LHV IHVW]XVWHOOHQREOLHJWGHP.LHIHURUWKRSlGHQHVZLUGGDIUNHLQ%HZLOOLJXQJVYHUIDKUHQGHU.UDQNHQNDVsen über den Chefarzt geben. *HVFKDIIHQZLUGGDIUHLQQHXHU*HVDPWYHUWUDJPLWGHQ.LHIHURUWKRSlGHQ)UGLH(OWHUQEHGHXWHWGLHV dass sie sich an einen der rund 180 Kieferorthopäden oder Zahnärzte mit kieferorthopädischer Ausbildung wenden müssen. Der Hauptverband will damit die Einhaltung von Qualitätskriterien sicherstellen. .HLQH.U]XQJHQZLUGHVEHLGHQMHW]WVFKRQJHZlKUWHQXQWHUVFKLHGOLFKHQ=XVFKVVHQIU.LQGHU JHEHQGLHLQGLH6WXIHQELVQDFKGHU,271.ODVVLI]LHUXQJIDOOHQ'HUDUWLJH%HIUFKWXQJHQKDWWHQ zuletzt die Kieferorthopäden geäußert. Die Regelung muss allerdings noch von den Gremien sowohl bei der Zahnärztekammer als auch im Hauptverband bestätigt und von den einzelnen Trägern dann umgesetzt werden. Nr. 240 vom 20. November 2014 Zahnspangen 2 - 80 Millionen Euro Kosten Hauptverband rechnet mit 22.500 Zahnspangen pro Jahr - 2EHUKDXVHUÄ0HLOHQVWHLQGHU*HVXQGKHLWVSROLWLN³ Wien (APA) - Die zwischen Hauptverband der Sozialversicherungsträger und Zahnärztekammer ausverhandelten Gratiszahnspangen für Kinder und Jugendliche sollen insgeVDPWUXQG0LOOLRQHQ(XURMlKUOLFKNRVWHQ'DV0RGHOOVHLVRJHVWDOWHWGDVVVLFKGLHVHU schon vom früheren Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) genannte Betrag „ausgeKHQVROOWH³HUNOlUWHGHUVWY+DXSWYHUEDQGV*HQHUDOGLUHNWRUBernhard Wurzer. ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 5 Aus der Presse Gratis-Zahnspangen 'HU+DXSWYHUEDQGUHFKQHWGDPLWGDVVMlKUOLFKUXQG.LQGHUHLQH*UDWLV]DKQVSDQJHEHNRPPHQ ZHUGHQ3UR]HQWGDYRQVROOHQYRQ9HUWUDJV.LHIHURUWKRSlGHQDQJHSDVVWZHUGHQGLHUHVWOLFKHQ Prozent von Ambulatorien der Sozialversicherungen oder anderen Vertragspartnern. Die Einschränkung auf 180 Kieferorthopäden oder Zahnärzte mit kieferorthopädischer Ausbildung in ganz Österreich beJUQGHWH:XU]HUJHJHQEHUGHU$3$GDPLWGDVVPDQDXIGLH(LQKDOWXQJYRQ4XDOLWlWVNULWHULHQJURHQ :HUWOHJH1DFKGUHL-DKUHQVHLDEHUHLQH(YDOXLHUXQJYRUJHVHKHQGDQQZHUGHPDQHQWVFKHLGHQRE die 180 Kieferorthopäden ausreichen oder die Zahl der Stellen ausgeweitet werde. Die Tarife für die .LHIHURUWKRSlGHQVHLHQÄLQ6XPPHÀH[LEHO³JHVWDOWHW Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) jubelte in einer Aussendung über einen „Meilenstein GHU|VWHUUHLFKLVFKHQ*HVXQGKHLWVSROLWLN³$E-XOLZUGHQGDPLWWDXVHQGH)DPLOLHQHQWODVWHW Wurzer lobte als Chefverhandler des Hauptverbandes ausdrücklich die „sehr konstruktiven und partnerVFKDIWOLFKHQ9HUKDQGOXQJHQ³PLWGHU=DKQlU]WHNDPPHU9RQGHU=DKQlU]WHNDPPHUZDUHQDP'RQQHUVtag für die APA vorerst weder Präsident Hannes Westermayer noch Pressereferent Claudius Ratschew erreichbar. Nr. 399 vom 20. November 2014 Oberhauser begrüßt Einigung bei Gratis-Zahnspange Verhandlungen über Gesamtvertrag zwischen Hauptverband und Zahnärztekammer erfolgreich abgeschlossen Wien (OTS) - „Die Einigung über einen Gesamtvertrag beendet den erfolgreichen Umsetzungsprozess der Gratis-Zahnspange. Somit steht der kostenlosen Kieferregulierung für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bei schweren Fehlstellungen QLFKWVPHKULP:HJH³IUHXWVLFK*HVXQGKHLWVPLQLVWHULQSabine Oberhauser über die nun abgeschlossenen Verhandlungen zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und der Zahnärztekammer. „Schon ab 1. Juli 2015 entlasten wir mit dieser Maßnahmen tausende Familien. Das ist ein Meilenstein der österreichischen *HVXQGKHLWVSROLWLN³VR2EHUKDXVHU Nr. 225 vom 20. November 2014 6 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 GCB.ELM-SPR 140101 Professioneller Schutz für die schmerzempfindlichen Zähne Ihrer Patienten – jetzt im System: Professioneller Schutz für die schmerzempfindlichen Zähne Ihrer Patienten – mit System: • die innovative Pro-Argin® Technologie ist in elmex® SENSITIVE PROFESSIONAL Zahnpasta und der neuen elmex® SENSITIVE PROFESSIONAL Zahnspülung enthalten • elmex® SENSITIVE PROFESSIONAL verschließt die Dentintubuli und schaltet die Ursache der Schmerzempfindung aus • Die neue elmex® SENSITIVE PROFESSIONAL Zahnspülung ist ein Produkt aus der elmex® Forschung. Wirksamkeit klinisch bestätigt. Optimal im System: elmex® SENSITIVE PROFESSIONAL Zahnpasta, Zahnspülung und Zahnbürste www.elmexsensitiveprofessional.at Für sofortige* und anhaltende Schmerzlinderung. 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Details dazu haben nun der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und die Zahnärztekammer ausverhandelt, bis Jahresende muss nur noch der Vertragstext in den jeweiligen Gremien abgesegnet werden. Gratis-Zahnspangen wird es künftig für Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) geben – vorausgesetzt einer der österreichweit rund 180 Kieferorthopäden oder ZahnärztemitkieferorthopädischerAusbildungstelltfest, dass eine schwere Zahn- bzw Kieferfehlstellung (Stufe vier oder fünf auf der fünfteiligen IOTN-Skala) vorliegt. Die Spezialisten sollen gewährleisten, dass die Qualitätskriterien eingehalten werden. EineEntlastungfürdieEltern ist, dass sie mit ihren Söhnen oder Töchtern nicht zur Krankenkasse pilgern müssen, um die Gratis-Zahnspangen bewilligen zu lassen. Es genügt die Einstufung durch die erwähnten Kieferorthopäden oder Zahnärzte mit entsprechender Ausbildung.EineListederzuständigen Mediziner liegt derzeit noch nicht vor. Im Hauptverband kalkuliert man damit, dass pro Jahr rund 22.500 Kinder und Jugendliche Anspruch auf eine kostenloseZahnspangehaben werden. Das ist etwa jedes vierte Kind eines Jahrganges. Die Regierung hat für die Gratis-Zahnspangen für das kommende Jahr 20 Millionen Euro vorgesehen, ab 2016sollenesjährlich80Millionen Euro sein. Für Kinder, die leichte Kieferprobleme haben – und auch eine Zahnspange benötigen, wird es weiterhin Kassenzuschüsse (z.B. Stufe 3) geben. Eltern und Kieferorthopäden hatten zuletzt befürchtet, dass diese finanzielle Unterstützung gestrichen werden könnte. „Ein Meilenstein“ SPÖ-Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser freute sich gestern über den „Meilenstein der österreichischen Gesundheitspolitik“. Die kostenlose Zahnspange ist ja ein Wahlversprechen der Sozialdemokraten gewesen. A Zahnspangen ab Sommer auf Kassakosten Freude über Gratiszahnspangen: Ministerin Oberhauser. FOTO: APA 8 WIEN. Sozialversicherungen und Zahnärzte haben sich auf die Gratiszahnspange für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre geeinigt. Ab Juli 2015 werden bei erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellungen die Kosten von der Kasse übernommen. „Das ist ein Meilenstein der österreichischen Gesundheitspolitik“, freut sich SP-Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser. www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 ! 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Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und die Zahnärztekammer haben sich auf die schon von der Politik angekündigte Gratiszahnspange für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre geeinigt. Ab Juli 2015 sollen bei erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellungen die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Das wurde der APA am Donnerstag im Hauptverband bestätigt. Für Kleinkinder wird es in der Regel abnehmbare Zahnspangen geben. Für Kinder über zehn Jahren wird ein festsitzender Zahnersatz bezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass auf der fünfteiligen Skala nach der internationalen IOTN-Klassifizierung eine Fehlstellung der Stufen 4 oder 5 vorliegt. Dies festzustellen obliegt dem Kieferorthopäden. Gratis-Zahnspangen Kostenlose Zahnspange für Kinder ist fix Neue Leistung der Sozialversicherung kostet 80 Mill. Euro. WIEN. Die schon im Wahlkampf angekündigte Gratiszahnspange für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist nun endgültig fixiert worden. Sozialversicherung und Zahnärztekammer haben sich auf einen entsprechenden Vertrag geeinigt. Um die Kosten niedrig zu halten, gilt allerdings eine wesentliche Einschränkung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Zahnspange nur dann, wenn eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung (Stufe 4 oder 5 auf der fünfteiligen Skala nach der internationalen IOTN-Klassifizierung) vorliegt. Dies festzustellen obliegt dem Kieferorthopäden. Es wird kein Bewilligungsverfahren der Krankenkassen über den Chefarzt geben. Der Hauptverband rechnet damit, dass jährlich rund 22.500 Kinder eine Gratiszahnspange bekommen werden. 80 Prozent davon sollen von Vertrags-Kieferorthopäden angepasst werden, die restlichen 20 Prozent von Ambulatorien der Sozialversicherungen oder anderen Vertragspartnern. Die Kosten der neuen Gesundheitsleistung soll 80 Millionen Euro nicht übersteigen. Fix ist dies nicht, der Hauptverband der Sozialversicherungen hofft aber, dass es sich SN, APA „ausgehen sollte“. ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 9 Aus der Presse Gratis-Zahnspangen Kein Geld für die Zahnkosmetik Mittlere Zahnfehlstellungen will die Gebietskrankenkasse aber weiterhin bezuschussen. DORNBIRN. (VN-mm) Die Gratiszahnspange für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist beschlossene Sache. Zahnärztekammer und Hauptverband der Sozialversicherungsträger haben sich, wie berichtet, auf Durchführungsmodalitäten und Tarife zur kostenlosen Behandlung schwerer Zahnfehlstellungen (Grad 4 bis 5) geeinigt. Bleibt noch die Frage, wie mit weniger schweren, aber ebenfalls behandlungsbedürftigen Fehlstellungen umgegangen wird. In Vorarlberg kostet eine Kieferregulierung zwischen 4000 und 5000 Euro. Unterstützungsfonds Derzeit leistet die Gebietskrankenkasse (GKK) bei bestätigten Notwendigkeiten einen jährlichen Zuschuss von knapp 600 Euro. Außerdem besteht für sozial schwächer gestellte Familien die Möglichkeit, weiteres Geld aus dem Unterstützungsfonds zu lukrieren. Voraussetzung ist, dass das Nettoeinkommen ohne Kinderbeihilfe 2600 Euro nicht überschreitet. Seit August 2009 steuert das Land ebenfalls erhebliche Summen zur 10 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 Ein schönes Lächeln kann mitunter eine kostspielige Sache werden. Zahnregulierung für Kinder und Jugendliche bei. Ob dieses Modell nach Einführung Behandlungskriterien » Grad 5: sehr großer Behandlungsbedarf, zum Beispiel die Entfernung von Zähnen wegen Platzmangels, das Vorhandensein überzähliger Zähne, ausgeprägte Zahnunterzahl, Anomalien wie Lippen-, Kiefer-, Gaumen- oder Segelspalten. » Grad 4: großer Behandlungsbedarf, zum Beispiel bei Über- oder Unterbiss, bei Kreuzbiss oder offenem Biss. » Grad 3: grenzwertiger Behandlungsbedarf, zum Beispiel bei vergrößerter Schneidekantenstufe, frontalem Kreuzbiss bzw. seitlichem offenem Biss. »Grad 2: geringer Behandlungsbedarf, zum Beispiel bei Kreuzbiss und offenem Biss. »Grad 1: kein Behandlungsbedarf der Gratiszahnspange ab 1. Juli 2015 weitergeführt wird, ist noch offen. „Wir werden uns der Frage widmen und auch mit dem Land reden müssen“, sagt GKK-Obmann Manfred Brunner. Er geht vorläufig jedoch davon aus, dass es zu keiner wesentlichen Änderung der bestehenden Praxis kommt und verweist auf die bisherige großzügige Handhabung. Bei Zahnfehlstellungen der Kategorie 3 sei es allerdings tatsächlich oft schwierig, die Grenze zum Kosmetischen zu ziehen. Einen restriktiveren Kurs kündigt Brunner jedoch für Zahnkorrekturen an, die zwischen Grad 1 und 2 angesiedelt sind. „Das sind reine kosmetische Interventionen, die sicher nicht aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden“, stellt der GKK-Obmann schon vorab klar. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 572 Zahnregulierungen bezuschusst. Land und GKK zahlten dafür rund 330.000 Euro. Künftig werden Kieferorthopäden über das Ausmaß der Behandlungsnotwendigkeit einer Zahnfehlstellung entscheiden. Insgesamt 180 sind österreichweit im neuen Programm. Ihre Expertise macht auch eine Bewilligung durch die jeweilige Krankenkasse überflüssig. Aus der Presse Gratis-Zahnspangen E4G<F/4;AFC4A:8]<FG]tK !A*TKHp%HMHFTMFUNM3NYH@KUDQRHBGDQTMFTMC:@GMÊQYSDM >B@ 5] >B@@8A78@] (B@@8E] J<E7] 7<8]/4; 7<8]/4;AFC4A:8]9ÞE]] <A 78E]CEB 78E]CEB]4;E]:E4G<F ,<8A 'DRTMCGDHSRLHMHRSD ,<8A QHM 3@ 3@AHMD /ADQG@TRDQ UDQ JàMCD JàMCDSD CHD EQNGD +TMCD HL 0@QK@LDMS3NYH@KUDQRHBGDQTM 0@QK@L FDM TMC TM :@GMÊQYSD DHMHFSDM RHBG@TECHD'Q@SHR:@GMRO@M RHBG@T FD!A*TKHJNLLSRHDEàQ FD!A +HMCDQ LHS RBGVDQDM :@GM +HMCD EDGKRSDKKTMFDM EDGK O ?8<A8]HA7]:EB8] <A78E &àQ +KDHMJHMCDQ RNKK DR DHMD @A MDGLA@QD:@GMRO@MFDFDADM pUNMYDGMAHRVDQCDMEDRS RHSYDMCDUDQRBGQHDADM O,8E]58>B@@G]F<8+HMCDQLHS RBGVDQDMNCDQRDGQRBGVDQDM &DGKRSDKKTMFDM3STEDMTMC @TECDQEàMESDHKHFDM)/4.3J@ K@$HD"DG@MCKTMFHRS@TECQDH *@GQD@TRFDKDFSpHL%MC@TRA@T VDQCDMOQN*@GQ+HMCDQ ADG@MCDKSVDQCDM O ,8E] 8AGF6;8<78G] %HMDQ UNM +HDEDQNQSGNOÊCDMLHS+@R RDMUDQSQ@F%RFHASJDHMD#GDE @QYS0EKHBGS O ,4F] >BFG8G] 8F] $DQ "TMC Y@GKS-HN%TQNHL*@GQ O*A7]7<8]4A78E8A] <A78E] &àQ &DGKRSDKKTMFDM CDQ 3STEDMAHRY@GKDMCHD +@RRDM VHD AHRGDQ :T RBGàRRD Dà ďęDŽǭɊȜęǭƪũǭ Ɖʕɂ }Njǭřũɂ ĵęǚř ƪɂęɮNjɊ EinigungüberZahnspangen ĵ uʑǚNj ʈʷȋƙ ʲęDŽǚũǭ řNjũ }ęɊɊũǭ ĵũNj ɊņDŽʤũɂũǭ KũDŽǚɊɮũǚǚʑǭƪũǭȥ Ab Juli 2015 sollen Krankenkassen die Kosten tragen. nehmen. Für Kinder über zehn Jahre wird ein festsitzender Zahnersatz bezahlt. Voraussetzung ist allerdings eine Fehlstellung der Stufe vier oder fünf auf der fünfteiligen, internationalen IOTN-Skala. Diese müssen Kieferorthopäden bestätigen. Für Zuschüsse auf den Stufen eins bis drei sind laut Hauptverband keine Kürzungen geplant. Gratis Foto: APA/Neubauer WIEN. Die Gratiszahnspange für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wird konkret. Nach längeren Verhandlungen haben sich der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und die Zahnärztekammer auf deren Finanzierung geeinigt. Ab Juli 2015 sollen Krankenkassen bei erheblichen Zahn- und Kieferfehlstellungen die Kosten über- "<A<FG8E<A]$58E ;4HF8E]I8E>ÞA78G 7<8]<A<:HA: Zahnspange Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und die Zahnärztekammer haben sich auf die Gratis-Zahnspange geeinigt, Für Kleinkinder gibt es Modelle zum Abnehmen, für Kinder über zehn Jahren wird ein festsitzendes Zahnspangenmodell bezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass eine Fehlstellung der Stufen 4 oder 5 vorliegt. Diese Fehlstellung stellt der Kieferorthopäde fest, eine chefärztliche Bewilligung braucht es dafür nicht. 9r³Ò ×Ơ ,ǑžƽɎ×ƠŃÄ Ä×Ơ ^ŐɝĠıĝ Ɏ×ƠƧĠªĘ×ƠǑŃĊƧƽƠĊ×Ơ ǑŃÄ ÄĠ× }ĘŃĝ Ơɝƽ×įĺĺ×Ơ Ę×Ń ƧĠªĘ Ǒó ÄĠ× é ɎŐŃ Ä×Ơ [×ĊĠ×ƠǑŃĊ Ɏ×ƠƧžƠŐªĘ×Ń× é *ƠƽĠƧɝĘŃƧžŃĊ× óǗƠ :ĠŃÄ×Ơ ǑŃÄ 8ǑĊ×ŃÄıĠªĘ× ĠƧ şã 8ĘƠ× Ċ××ĠŃĠĊƽƉ 8ǑıĠ Njɡşý ƧŐıı×Ń ÄĠ× :ŐƧƽ×Ń ɎŐŃ Ä×Ń :ƧƧ×Ń Ǘ×ƠŃŐĺĺ×Ń ɐ×ƠÄ×ŃƉ (ǗƠ :ı×ĠŃįĠŃÄ×Ơ ɐĠƠÄ ×Ƨ ĝ Ń×ĘĺƠ× }ĘŃƧžŃĊ×Ń Ċ××Ń¾ óǗƠ :ĠŃÄ×Ơ Ǘ×Ơ ɝ×ĘŃ 8ĘƠ×Ń ɐĠƠÄ ×ĠŃ ó×Ƨƽ ƧĠƽɝ×ŃÄ×Ơ }ĘŃ×ƠƧƽɝ ×ɝĘıƽƉ qŐƠǑƧƧ×ƽɝǑŃĊ ÄóǗƠ ĠƧƽ¾ ÄƧƧ Ǒó Ä×Ơ óǗŃóƽ×ĠıĠĊ×Ń ^įı ŃªĘ Ä×Ơ ĠŃĝ ƽ×ƠŃƽĠŐŃı×Ń .FbBĝ:ıƧƧĠóĠɝĠ×ƠǑŃĊ ×ĠŃ× (×ĘıƧƽ×ııǑŃĊ Ä×Ơ ^ƽǑó×Ń ą ŐÄ×Ơ ý ó×ƧƽĊ×Ƨƽ×ııƽ ɐĠƠÄƉ Ġ× ıƽ×ƠŃ ĺǗƧĝ Ƨ×Ń ƧĠªĘ Ä×ƧĘı Ń ×ĠŃ×Ń Ä×Ơ ƠǑŃÄ şãɡ :Ġ×ó×ƠŐƠƽĘŐžÄ×Ń ŐÄ×Ơ Ń }ĘŃƠɝƽ× ĺĠƽ įĠ×ó×ƠŐƠƽĘŐžÄĠƧªĘ×Ơ ǑƧĠıÄǑŃĊ ɐ×ŃÄ×ŃƉ ×Ơ ,ǑžƽɎ×Ơĝ ŃÄ Ċ×Ęƽ ÄɎŐŃ ǑƧ¾ ÄƧƧ ĭĘƠıĠªĘ NjNjƉýɡɡ :ĠŃÄ×Ơ ×ĠŃ× *ƠƽĠƧɝĘŃƧžŃĝ Ċ× ×įŐĺĺ×Ń ɐ×ƠÄ×Ń ǑŃÄ ƠתĘŃ×ƽ ĺĠƽ :ŐƧƽ×Ń ɎŐŃ ãɡ @ĠŐƉ ǑƠŐƉ ƁWƄ ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 11 Standespolitik © twixx - Fotolia.com Aktuelles © babsi_w - Fotolia.com & W ladimir Putin ist ein wahrer Glückspilz, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es gibt nämlich gute und böse EU-Sanktionen gegen sein Land, denen er nun angesichts seiner Ukraine-Politik ausgesetzt ist. Die bösen bestehen bekanntlich darin, dass die Europäische Union ihre Handelsbeziehungen zu Russland bis nahezu an den Nullpunkt heruntergefahren hat. Das hat zwar Putin nicht so wirklich gezwickt, dafür aber unsere eigene Wirtschaft so geschädigt, dass sich nun beispielsweise sogar eine amerikanische Fast-Food-Kette spontan dazu bereit erklärt hat, Österreichs Obstbauern ihre Äpfel abzukaufen, weil selbst der Aufruf unseres Landwirtschaftsministers nach mehr nationalem Fruchtkonsum leider ins Leere ging. Da aber nun die Apfelernte schon vorbei ist, ein angeblich strenger Winter vor der Tür steht und wir weiterhin gerne russisches Erdgas zum Heizen hätten, hat sich die EU nun eine gute Sanktion gegen Putin ausgedacht. Wir Europäer bezahlen nämlich jetzt an Russland die Gasrechnung der Ukraine, damit auch wir weiterhin auf entsprechende Lieferungen hoffen dürfen. Es geht doch wirklich nichts über eine ernst zu nehmende, strenge und konsequente Brüsseler Wirtschafts- und Außenpolitik. Bleiben wir doch gleich bei der Wirtschaft in der Politik. So eine „Bad Bank“ ist doch auch eine tolle Sache, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie wissen ja, wie das funktioniert. Die mit reichlich Provision ausgestatteten Manager einer Bank verspekulieren sich beim Zocken ein bisschen und bringen dieselbe damit an den Rand des Ruins, wir kennen ja das Szenario mittlerweile hinlänglich. Erstens ist es nicht ihr eigenes Geld, um das es da geht, und zweitens kann man 12 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 ja im Schadensfall immer auf den Steuerzahler als Vollkaskoversicherung und Retter in der Not zurückgreifen. Kein Problem also das Ganze, denn nun tritt halt Plan B in Kraft, vulgo „Bad Bank“. Das heißt, die guten Kredite, die auch wirklich zurückgezahlt werden, und die guten Wertpapiere, die Gewinne abwerfen, die behält man sich. Und für die bösen Kredite, die nicht getilgt werden und für die Kapitalanlagen, die mit Bomben und Granaten den Bach hinunter gehen, für die schafft man eben so eine Art Halloween-Institut, wo man dann ohne mit der Wimper zu zucken alles Krachen gehen lassen kann. Das wäre doch auch für uns Zahnärztinnen und Zahnärzte eine tolle Sache oder? Wir machen nur noch die $UEHLWHQGLHDXFKOXNUDWLYVLQGXQGGLHGH¿]LWlUHQ%HKDQGlungen delegieren wir einfach an eine noch zu gründende „Bad Praxis“, für deren Verluste dann letztlich der Steuerzahler gerade stehen muss. Leider - oder viel mehr Gott sei Dank - ist das in unserem Beruf aber völlig undenkbar, weil da halt doch noch eine ganz andere Art von Ethik und Eigenverantwortung vorherrscht, als wir sie derzeit mancherorts LP%HUHLFKGHU0LVV:LUWVFKDIWYRU¿QGHQ Doch auch im zahnärztlichen Bereich sind wir mit reichlich Gutem und Bösem konfrontiert. Es gibt zum Beispiel gutes und böses Quecksilber. Das böse Quecksilber ist jenes, das wir in den Amalgamfüllungen verarbeiten. Das soll ja schädlich, gefährlich und ungesund sein, wie man sagt. Bei schwangeren Frauen und Kin- Aktuelles dern sollen wir es am besten gar nicht mehr verwenden, hat es sogar einmal geheißen. Die Krankenkasse weiß das aber noch nicht, denn sonst wäre die Compositefüllung im Seitzahnbereich ja schon längst eine Kassenleistung, also irgendwo muss in dieser gesundheitspolitischen Linie noch ein Hund drinnen sein. Die Behandlungseinheiten müssen schon seit vielen Jahren zum Schutz der Umwelt vor zahnärztlicher Vergiftung mit sündteuren und wartungsintensiven Amalgamabscheidern ausgestattet werden. Und die Abfälle, die sind natürlich immer als Sondermüll zu entsorgen. Andererseits gibt es aber auch das gute Quecksilber. Jenes nämlich, das sich jedermann in beliebiger Menge im nächsten Baumarkt besorgen kann, und zwar in der dortigen Elektroabteilung in Form der so genannten Energiesparlampen. Da scheint dieses Quecksilber nämlich interessanterweise plötzlich völlig ungefährlich zu sein. Denn wenn so eine umweltfreundliche Stromsparlampe auf den Boden fällt, dann verkriecht sich das austretende Quecksilber in den Ritzen des Parkettbodens und im Flausch des Wohnzimmerteppichs, was dann aber offensichtlich keinerlei Vergiftungsgefahr bedeutet. Und wenn die Lampe dann eines Tages genug Strom gespart hat und entsorgt werden muss, dann bringt sie die Tante Mitzi natürlich nicht auf die Sondermülldeponie, denn sie weiß ja gar nicht, was das ist, sondern sie wirft das gute Stück ganz einfach, so wie halt früher die Glühbirnen, in den Hausmüll. Und der wird dann in der Müllverbrennungsanlage zu Fernwärme verarbeitet, wobei sich das verbrannte Quecksilber durch den Rauchfang in der Atmosphäre ausbreitet. Das ist sicher völlig unbedenklich. Schließlich wurden uns die Glühfadenlampen ja in Wahrheit nicht verboten, damit wir Strom sparen, sondern damit die Brüsseler Industrielobby HQGOLFK LKUH ELV GDKLQ XQYHUNlXÀLFKHQ ZHLO EHUWHXHUWHQ Energiesparlampen zwangsvermarkten und sich eine goldene Nase daran verdienen kann. Demnächst möchte uns die EU ja auch die leistungsstarken Staubsauger verbieten, wie ich gehört habe. Das wundert mich wieder nicht so wirklich, denn dort ist man ja längst daran gewöhnt, den Lurch einfach unter den Teppich zu kehren. Wer braucht da noch einen Staubsauger? Es gibt aber auch eine gute und eine böse Strahlenbelastung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die böse, Sie ahnen es schon, das ist die Belastung durch unsere RöntgenstrahOHQ'LHVLQGMDVFKRQVHLWLKUHU(U¿QGXQJEHNDQQWIULKUH Schädlichkeit. Daher sollen wir auch so wenig Röntgenbilder wie möglich machen. Aber nur so lange, bis wir keinen Arzthaftungsprozess am Hals haben. Dann können wir nämlich plötzlich den beteiligten Rechtsanwälten gar nicht genug Röntgenbilder vorlegen, mit denen wir unsere Sorgfalts- und 'RNXPHQWDWLRQVSÀLFKW XQWHU %HZHLV ]X VWHOOHQ KDEHQ %HL schwangeren Patientinnen ist eine Röntgenuntersuchung grundsätzlich zu vermeiden und eine schwangere Assistentin sollte am besten gar nicht erst in die Nähe des Röntgenraumes kommen. Zweiteres ist aber auch schon wieder wurscht, Standespolitik denn wenn es nach dem Arbeitnehmerinnenschutzgesetz geht, dann ist eine Schwangerschaft ja per se bereits als eine schwere Erkrankung einzustufen, die sofortige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat und einer Angestellten in einem solchen Fall daher gerade noch das Lackieren der Finger- und Zehennägel gefahr- und bedenkenlos zumutbar ist. Wegen der Verstrahlungsgefahr der Umgebung muss der Röntgenraum dann noch rundum dichtest verbleit werden und auch jeder Patient wird vorsorglich mit einer Bleischürze vor Streustrahlung geschützt. Abgesehen von den wenigen sinnvollen Strahlenschutzmaßnahmen sind dann aber auf Wunsch der Europapolitik auch noch seltsame religiöse Ritualhandlungen wie etwa die Röntgenkonstanzprüfung durchzuführen. Deren Sinnhaftigkeit in der Zahnarztpraxis ist mir bis zum heutigen Tage zwar unergründlich geblieben, fraglos hat sie dafür aber einen neuen und höchst lukrativen Geschäftszweig für Messtechniker und Kontrollore erschlossen, aber das ist sicher nur ein Zufall. Doch kommen wir nun zur guten und unbedenklichen Strahlenbelastung, denn die gibt es ja schließlich auch noch. Das ist zum Beispiel die kosmische Strahlung, der wir als Passagiere im Flugzeug ausgesetzt sind. Diese ist zwar unvergleichlich höher, als wir sie jemals im potentesten Röntgenkammerl abfeuern könnten, aber dennoch völlig ungefährlich. Beim Einsteigen in die AUA habe ich nämlich bis jetzt zwar immer die „Krone“, den „Kurier“ und manchmal auch „Die Presse“ in die Hand, noch nie aber eine Bleischürze umgeschnallt bekommen. Die Flugbegleiterinnen tragen statt des erforderlichen Strahlendosimeters immer nur ein simples Namensschild an ihrer roten Uniform und von einem Flugverbot für schwangere Frauen habe ich bis dato auch noch nichts gehört. Und damit der Vogel überhaupt aufsteigen kann wird die Außenhaut der Flugzeuge auch nicht mit den erforderlichen Bleiplatten, sondern viel mehr mit besonders leichten Materialien verkleidet. Irgendetwas muss da also anders sein, als in der Zahnarztpraxis, wo Strahlen so gefährlich sind. Aber beim Fliegen ist ja auch die Umweltbelastung durch Schadstoffe praktisch vernachlässig- ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 13 Aktuelles Standespolitik bar, denn Kerosin ist unbesteuert, während wir Autofahrer für unseren vorsätzlichen Frevel bei Anschaffung und Betrieb zur Strafe mit Umweltdeppensteuern abgezockt werden bis zum Gehtnichtmehr. Und die gute Wiener Patientenanwältin Dr. Sigrid Pilz (Grüne), studierte Pädagogin, also nicht so direkt vom Fach, präsentierte zur Unterhaltung aller auch wieder eine ihrer nicht minder guten Ideen. Sie forderte nämlich kürzlich, dass es Spitalsärzten künftig verboten werden soll, in ihrer Freizeit eine Privatpraxis zu betreiben. Sie tun da nämlich angeblich etwas Böses, denn sie behandeln dort doch glatt Patienten! Umgelegt auf die Zahnheilkunde würde das bedeuten, dass beispielsweise alle Universitätslehrer keine Praxis mehr betreiben dürften. Könnte schwierig werden, allerdings nicht für die Lehrenden, sondern für die Universitätskliniken und Spitäler, die dann wohl sehr bald arztfreie Zone wären. Tatsache ist, dass wir in Österreich in der Zahnmedizin ein hervorragendes duales 6\VWHP DXV HLQHU ÀlFKHQGHFNHQGHQ H[WUDPXUDOHQ 9HUVRUgung durch niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte, ergänzt durch einen ebenso exzellenten intramuralen Bereich haben, der für Wissenschaft, Forschung, Ausbildung und in der Praxis nicht durchführbare Behandlungen, wie etwa kieferchirurgische Notfälle an Wochenenden und Feiertagen zuständig ist. Und wenn es nun Kolleginnen und Kollegen gibt, die in beiden Bereichen tätig sind, dann kann das für die Funktion des Gesamtsystems eigentlich nur ein Gewinn sein. Das einzige, was wir diesbezüglich also von der Politik erwarten, ist, dass sie uns weiterhin in Ruhe arbeiten lässt und nicht mit Klassenkampf oder anderen jämmerlich gescheiterten politischen Ideologien von vorgestern künstliche Störfeuer entzündet. Für all das, liebe Kolleginnen und Kollegen, gilt nämlich keineswegs mehr die Unschuldsvermutung. Da gilt mittlerweile nur noch die Unmutsverschuldung. DDr. Claudius Ratschew Pressereferent der Österreichischen Zahnärztekammer „Spende statt Kalender“ - eine Hilfsaktion für „Ärzte ohne Grenzen“ Machen Sie mit ... Ärzte ohne Grenzen hilft seit März 2014 bei der Bekämpfung der Ebola-Epidemie in Westafrika und ist derzeit in den fünf betroffenen Ländern im Einsatz. Die Organisation hat vor Ort insgesamt 276 internationale MitarbeiterInnen und 2.977 nationale MitarbeiterInnen*. Dabei stoßen die HelferInnen an ihre Grenzen. Vor allem die Teams in Sierra Leone und Liberia müssen täglich neue PatientInnen aufnehmen. Ärzte ohne Grenzen betreibt sechs Ebola-Behandlungszentren mit einer Kapazität von insgesamt 600 Betten. Seit März hat Ärzte ohne Grenzen3DWLHQW,QQHQDXIJHQRPPHQYRQGHQHQPLW(ERODLQ¿]LHUWZDUHQGDYRQEHUOHEWHQ%HWURIIHQH6WDQG2Ntober 2014). Mehr als 800 Tonnen an Material und Ausrüstung wurden seit März in die betroffenen Gebiete gesendet. Zurzeit ist noch kein Ende der Epidemie in Sicht, weshalb dringend mehr medizinische Hilfe und Unterstützung vor Ort nötig ist. 'LHbU]WHEDQNDOV6WDQGHVEDQNGHUbU]WHXQG=DKQlU]WHVFKDIWZLOOPLWGHU8QWHUVWW]XQJGHU+LOIVHLQVlW]HHLQHQ%HLWUDJOHLVWHQ:LU KDEHQXQVGHVKDOEHQWVFKORVVHQDQVWHOOHHLQHUNRVWHQORVHQ9HUWHLOXQJYRQ.DOHQGHUQDQ.XQGHQXQG*HVFKlIWVSDUWQHUDQÄrzte ohne Grenzen Österreich eine Spende von € 5.000,- zu übermitteln und eine Spendenaktion zu initiieren. Machen Sie mit! Wir freuen uns, wenn Sie unsere Aktion für Ärzte ohne Grenzen Österreich unterstützen. +HOIHQ6LHDXFKPLWHLQHU6SHQGHGDPLWGDV7HDPYRQÄrzte ohne GrenzenGLH+LOIVHLQVlW]HZHLWHUKLQ¿QDQ]LHUHQNDQQ www.aerztebank.at Spendenkonto: Ärzte ohne Grenzen Bank für Ärzte und Freie Berufe AG ,%$1$7 BIC: BWFBATW1 9HUZHQGXQJV]ZHFNÄ(EROD(,1³ 14 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 KsͲtŝƐƐĞŶƐĐŚĂŌƐƉƌĞŝƐĚĞƐ/sϮϬϭϱ Statuten 1. Der Zahnärztliche Interessenverband Österreichs (ZIV) schreibt seinen vom Österreichischen DentalverďĂŶĚ;KsͿŝŶ,ƂŚĞǀŽŶΦϱ͘ϬϬϬ͕ͲĚŽƟĞƌƚĞŶtŝƐƐĞŶƐĐŚĂŌƐƉƌĞŝƐĂƵƐ͘ 2. DŝƚĚŝĞƐĞŵtŝƐƐĞŶƐĐŚĂŌƐƉƌĞŝƐƐŽůůĞŶƌďĞŝƚĞŶƵŶĚWƌŽũĞŬƚĞĂƵƐŐĞnjĞŝĐŚŶĞƚǁĞƌĚĞŶ͕ĚŝĞǀŽŶŚĞƌĂƵƐƌĂŐĞŶĚĞƌĞĚĞƵƚƵŶŐĨƺƌĚŝĞƉƌĂŬƟƐĐŚĞĞƌƵĨƐĂƵƐƺďƵŶŐĂƵĨĚĞŵ'ĞďŝĞƚĚĞƌĂŚŶͲ͕DƵŶĚͲƵŶĚ<ŝĞĨĞƌŚĞŝůŬƵŶĚĞ sind. 3. ŝĞŝŶWƵŶŬƚϭ͘ŐĞŶĂŶŶƚĞŶ'ĞůĚŵŝƩĞůŬƂŶŶĞŶĂůƐͣ&ƂƌĚĞƌƵŶŐ͟ŽĚĞƌĂůƐͣWƌĞŝƐ͟ǀĞƌŐĞďĞŶǁĞƌĚĞŶ͘WƌĞŝƐĞ ǁĞƌĚĞŶĨƺƌƌďĞŝƚĞŶ͕&ƂƌĚĞƌƵŶŐĞŶĨƺƌWƌŽũĞŬƚĞĂƵƐďĞnjĂŚůƚ͘ ůƐͣWƌĞŝƐ͟ĂƵƐďĞnjĂŚůƚĞ'ĞůĚŵŝƩĞůƐƚĞŚĞŶĚĞŵWƌĞŝƐƚƌćŐĞƌnjƵƌĨƌĞŝĞŶsĞƌĨƺŐƵŶŐ͘ ůƐͣ&ƂƌĚĞƌƵŶŐ͟ĂƵƐďĞnjĂŚůƚĞ'ĞůĚŵŝƩĞůƐŝŶĚĨƺƌĚĂƐĂƵƐŐĞnjĞŝĐŚŶĞƚĞWƌŽũĞŬƚnjǁĞĐŬŐĞǁŝĚŵĞƚ͘^ŝĞĚƺƌĨĞŶ ĂƵƐƐĐŚůŝĞƘůŝĐŚĨƺƌĚŝĞŝŵWƌŽũĞŬƚďĞƐĐŚƌŝĞďĞŶĞŶ&ŽƌƐĐŚƵŶŐƐƚćƟŐŬĞŝƚĞŶǀĞƌǁĞŶĚĞƚǁĞƌĚĞŶ͘ĞƌEĂĐŚǁĞŝƐ ĨƺƌĚŝĞnjǁĞĐŬĞŶƚƐƉƌĞĐŚĞŶĚĞEƵƚnjƵŶŐŝƐƚnjƵŵϯϭ͘ĞnjĞŵďĞƌĚĞƐ&ŽůŐĞũĂŚƌĞƐƐĐŚƌŝŌůŝĐŚĂŶĚŝĞŝŶWƵŶŬƚϰ͘ ŐĞŶĂŶŶƚĞĚƌĞƐƐĞnjƵƺďĞƌŵŝƩĞůŶ͘<ĂŶŶĞŝŶEĂĐŚǁĞŝƐƺďĞƌĚŝĞnjǁĞĐŬĞŶƚƐƉƌĞĐŚĞŶĚĞEƵƚnjƵŶŐĚĞƌnjƵƌsĞƌĨƺŐƵŶŐŐĞƐƚĞůůƚĞŶ'ĞůĚŵŝƩĞůŶŝĐŚƚĞƌďƌĂĐŚƚǁĞƌĚĞŶ͕ďĞŚćůƚƐŝĐŚĚĞƌ/sĚŝĞZƺĐŬĨŽƌĚĞƌƵŶŐĚĞƌŐĞƐĂŵƚĞŶ ĂƵƐďĞnjĂŚůƚĞŶ'ĞůĚŵŝƩĞůĂƵƐĚƌƺĐŬůŝĐŚǀŽƌ͘ŝŶĞǀŽƌŚĞƌŝŐĞsĞƌƂīĞŶƚůŝĐŚƵŶŐĚĞƌƌďĞŝƚďnjǁ͘ĚĞƐWƌŽũĞŬƚĞƐ stellt weder eine Voraussetzung noch ein Hindernis für eine allfällige Auszeichnung dar. 4. ƐǁĞƌĚĞŶĂƵƐƐĐŚůŝĞƘůŝĐŚƌďĞŝƚĞŶͬWƌŽũĞŬƚĞďĞƌƺĐŬƐŝĐŚƟŐƚ͕ĚŝĞďŝƐnjƵŵϯϭ͘ϯ͘ϮϬϭϱďĞŝŵĂŚŶćƌnjƚůŝĐŚĞŶ Interessenverband Österreichs, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15, eingelangt sind. 5. Der Preis wird durch die Jury vergeben. Diese besteht aus folgenden vier Mitgliedern: Prof. Dr. Andreas Filippi (Universität Basel), Univ.-Prof. Dr. Josef Freudenthaler (Medizinische Universität tŝĞŶͿ͕ƌ͘'ŽƪƌŝĞĚ&ƵŚƌŵĂŶŶ;Ks͕tŝĞŶͿƵŶĚhŶŝǀ͘ͲWƌŽĨ͘ƌ͘tĞƌŶĞƌĞĐŚŶĞƌ;DĞĚŝnjŝŶŝƐĐŚĞhŶŝǀĞƌsität Wien). 6. Der Preis kann auf mehrere Bewerber aufgeteilt werden. Die Jury kann von einer Verleihung des FörĚĞƌƵŶŐƐƉƌĞŝƐĞƐ ĂďƐĞŚĞŶ͕ ǁĞŶŶ ŬĞŝŶĞ ĚĞƌ ĞŝŶŐĞƌĞŝĐŚƚĞŶ ƌďĞŝƚĞŶͬWƌŽũĞŬƚĞ ĚŝĞ ŝŶ WƵŶŬƚ Ϯ͘ ŐĞŶĂŶŶƚĞŶ Anforderungen erfüllt. 7. ŝĞƌďĞŝƚĞŶͬWƌŽũĞŬƚĞŵƺƐƐĞŶŝŶĚĞƵƚƐĐŚĞƌ^ƉƌĂĐŚĞĂďŐĞĨĂƐƐƚŽĚĞƌŵŝƚĚĞƵƚƐĐŚĞƌmďĞƌƐĞƚnjƵŶŐĞŝŶŐĞreicht werden. 8. ŝĞsĞƌůĞŝŚƵŶŐĚĞƐKsͲtŝƐƐĞŶƐĐŚĂŌƐƉƌĞŝƐĞƐĚĞƐ/sĂŶĚĞŶͬĚŝĞ'ĞǁŝŶŶĞƌĮŶĚĞƚŝŵZĂŚŵĞŶĚĞƌtŝĞŶĞƌ /ŶƚĞƌŶĂƟŽŶĂůĞŶĞŶƚĂůĂƵƐƐƚĞůůƵŶŐ;t/ͿϮϬϭϱƐƚĂƩ͘ 9. ƐďĞƐƚĞŚƚŬĞŝŶZĞĐŚƚƐĂŶƐƉƌƵĐŚĂƵĨsĞƌůĞŝŚƵŶŐƵŶĚƵƐnjĂŚůƵŶŐĚĞƐKsͲtŝƐƐĞŶƐĐŚĂŌƐƉƌĞŝƐĞƐĚĞƐ/s͘ Ğ͘Ś͘ƌ͘'ŽƪƌŝĞĚ&ƵŚƌŵĂŶŶ Präsident des ODV e.h. DDr. Wolfgang Manschiebel ZIV e.h. DDr. Claudius Ratschew Präsident des ZIV ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 15 Ausland CED Nachrichten aus Europa 1DFKIROJHQGQGHQ6LHGDV&('LQIR$NWLYLWWHQYRP2NWREHU mit dem das Brüsseler Büro des europäischen zahnärztlichen Dachverbandes „Council of European Dentists“ (CED) Sie über die Aktivitäten des CED-Präsidenten und der Vorstandsmitglieder sowie über die Arbeit der CED-Arbeitsgruppen informieren möchte. CED-Vorstandssitzung Am 18. September 2014 trat der CED-Vorstand in Brüssel zusammen, um die laufende Arbeit der Arbeitsgruppen und Board Task Forces des CED sowie die politischen Entwicklungen auf europäischer Ebene zu erörtern. Der Vorstand stellte fest, dass die Kommunikation des CED mit seinen Mitgliedern und mit externen Partnern weiter ausgebaut werden muss und betonte das Interesse an einem Auf- und Ausbau der Zusammenarbeit mit der European Dental Students‘ Association (EDSA). Der Vorstand beschloss die Mitwirkung des CED im Beirat eines von einem Konsortium europäischer zahnmedizinischer Fakultäten geleiteten zukünftigen Projektes zur Entwicklung einer eLearning-Plattform mit Fokus auf die Behandlung von komplexen zahnärztlichen Patienten. Zudem äußerte der Vorstand schwerwiegende Bedenken gegen die von der Juncker-Kommission geplante Umstrukturierung der Generaldirektion SANCO, mit der die Verantwortlichkeit für Medizinprodukte und Arzneimittel künftig der Generaldirektion Unternehmen und Industrie unterstellt würde. Der CED unterzeichnete einen offenen Brief der Akteure im Gesundheitswesen an Jean-Claude Juncker, in dem der Präsident der EU-Kommission auffordert wird, seine Entscheidung zu überdenken. CED-Arbeitsgruppe Amalgam und andere Restaurationsmaterialien CED-Vorstandssitzung am 18. September 2014 in Brüssel 16 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 Am 7. Juli nahmen die Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Dr. Susie Sanderson, und die politische Referentin des CED, Aleksandra Sanak, an einem Konsultationsworkshop teil, den die Europäische Kommission zur Präsentation des von ICF International verfassten und am 18. Juni veröffentlichten Entwurfs einer Studie über die Umsetzung der Minamata-Konvention zu Quecksilber auf EU-Ebene organisiert hatte. Die Arbeitsgruppe erarbeitete eine Stellungnahme des CED zu dem Studienentwurf, der vom Vorstand genehmigt und ICF sowie der Europäischen Kommission (GD Umwelt) am 31. Juli übermittelt wurde. Ausland CED Am 1. August nahm der CED Stellung zu einer von der GD Unternehmen und Industrie gestarteten öffentlichen Konsultation zu Transparenzmaßnahmen für Nanomaterialien auf dem europäischen Markt. Die Stellungnahme war von der Arbeitsgruppe Amalgam und andere Restaurationsmaterialien in Zusammenarbeit mit der CED-Arbeitsgruppe Medizinprodukte erstellt worden. Am 14. August hat die Europäische Kommission (GD 8PZHOWHLQH|IIHQWOLFKH.RQVXOWDWLRQ]XU5DWL¿]LHUXQJ des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber gestartet. Eine weitere öffentliche Konsultation zur YRUOlX¿JHQ6WHOOXQJQDKPHEHUÄGLH6LFKHUKHLWYRQ Amalgam und anderen alternativen Zahnersatzmaterialien für Patienten und zahnärztliches Personal“ wurde von der Europäischen Kommission und SCENIHR am 9. September eingeleitet. Arbeitsgruppe Infektionskontrolle und Abfallmanagement nija Guzaitiene und die politische Referentin des CED, Sara Roda, dass die Zahnärzteschaft Praktiken im Bereich der Infektionskontrolle und des Abfallmanagements sehr ernst nimmt und verwiesen auf die intensive Arbeit der Kammer in diesen Bereichen sowie auf dem Gebiet der Patientensicherheit sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. CED-Arbeitsgruppe Ausbildung und BerufsTuali¿kationen CED-Arbeitsgruppe Medizinprodukte Vom 27. bis 30. September nahm der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Prof. Paulo Melo, im Namen des CED an der Jahresversammlung des ADEE in Riga teil, die in diesem Jahr unter dem Motto „Neue Ansätze in der zahnärztliche Ausbildung“ stand. CED und ADEE haben kürzlich einen gemeinsamen Standpunkt zu Kompetenzen veröffentlicht, den sie als Beitrag zur Aktualisierung der Richtlinie 2005/46/EG über die AnerkenQXQJYRQ%HUXIVTXDOL¿NDWLRQHQYHUIDVVWKDWWHQ CED-Arbeitsgruppe Infektionskontrolle und Abfallmanagement Am 26. September kam die Arbeitsgruppe Infektionskontrolle und Abfallmanagement in Vilnius zusammen, um eine Reihe von Fragen im Hinblick auf Praktiken im Bereich Infektionskontrolle und Abfallmanagement in den EU-Mitgliedstaaten (Einmalprodukte, Schutz vor Stich- und Schnittverletzung, Kontamination von wasserführenden Systemen dentaler Behandlungseinheiten und anderer Infrastrukturen) zu erörtern und sich über nationale Rechtsvorschriften auszutauschen. Gastgeber des hervorragend organisierten Treffens war die litauische Zahnärztekammer. Die politische Referentin des CED, Sara Roda, nahm ebenfalls an der Sitzung teil. In einem am Rande dieser Veranstaltung geführten Interview einer überregionalen Zeitung erklärten der Kammerpräsident Dr. Alvydas Šeikus, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Prof. John Tzoutzas, das Mitglied der Arbeitsgruppe, Dr. Ermi- Die Arbeitsgruppe erarbeitete in Zusammenarbeit mit der CED-Arbeitsgruppe Amalgam und andere Restaurationsmaterialien einen Beitrag zur öffentlichen Konsultation zur vorOlX¿JHQ6WHOOXQJQDKPHGHV6&(1,+5$XVVFKXVVHVÄ/HLWOLQLH für die Bestimmung möglicher gesundheitlicher Effekte von in Medizinprodukten verwendeten Nanomaterialien“. Das Gutachten befasst sich mit der Verwendung von Nanomaterialien in Medizinprodukten und liefert Informationen in Bezug auf bestimmte Aspekte, die bei der Sicherheitsbewertung von Nanomaterialien zu berücksichtigen sind. CED-Arbeitsgruppe Mundgesundheit Am 12. September begingen der CED und die International Diabetes Federation Europe den Europäischen Tag der Mundgesundheit. Der Fokus lag in diesem Jahr auf dem Thema Mundgesundheit und Diabetes. Beide Organisationen verwiesen darauf, dass Diabetes Mellitus eine Erkrankung ist, die mit oralen Manifestationen einhergeht, die sich auf die =DKQSÀHJHDXVZLUNHQ+lX¿JLVW'LDEHWHVPLW3DURGRQWDOHU krankungen assoziiert, und Studien zeigen eine beschleunigte Progression parodontaler Erkrankungen bei Diabetikern. Am 23. September nahm die politische Referentin des CED, Aleksandra Sanak, an einer Informationsveranstaltung zum Thema Kopf-Hals-Tumore teil, die von der European Head and Neck Society (EHNS) und der European Cancer Patient Coalition (ECPC) im Europäischen Parlament organisiert worden war. Die von dem Europaabgeordneten Ciprian ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 17 Ausland CED 7ăQăVHVFX PRGHULHUWH 9HUDQVWDOWXQJ IDQG LP 5DKPHQ GHU zweiten europäischen Kopf-Hals-Aktionswoche der „Make Sense“-Kampagne statt. im Rahmen des „One Health“-Konzeptes entwickelt und soll Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in der täglichen Praxis unterstützen. CED-Arbeitsgruppe Patientensicherheit CED-BTF Kommunikation Das 4. Koordinierungstreffen der an der Joint Action on Patient Safety (PaSQ) beteiligten Akteure fand am 18. und 19. September in Rom statt. Die Teilnehmer erörterten die erzielten Fortschritte sowie die nächsten Schritte in Richtung Abschlussbericht, der auf dem 5. Koordinierungstreffen am 12. und 13. März 2015 in Brüssel vorgelegt werden soll. Am 17. September traf sich die BTF Kommunikation in Brüssel zu einer Bewertung der laufenden Kommunikationsaktivitäten und zur Erörterung des Arbeitsplans für 2015. Die Mitglieder berichteten über positive Reaktionen auf die neue CEDWebseite und verwiesen auf die Notwendigkeit, aktiver und interaktiver in den Dialog mit externen Akteuren zu treten. Sie kamen zudem überein, dass den CED-Mitgliedsverbänden stärkere Unterstützung bei der Förderung ihrer Kontakte zu EU-Parlamentariern geboten werden muss; zu diesem Zweck wurden auf der CED-Webseite zusätzliche Materialien bereitgestellt und den Mitglieder auf der Vollversammlung im November präsentiert. PaSQ wird im Rahmen des Gesundheitsprogramms von der (XURSlLVFKHQ8QLRQNR¿QDQ]LHUWXQGGHU&('LVWDVVR]LLHUWHU Partner des Projekts. Gemeinsam mit der CED-Arbeitsgruppe Medizinprodukte verfasste die Arbeitsgruppe den Beitrag des CED zur öffentlichen .RQVXOWDWLRQEHUGLHYRUOlX¿JH6WHOOXQJQDKPH]XU]XNQIWLgen EU-Agenda zur Qualität der Gesundheitsversorgung mit besonderem Schwerpunkt auf Patientensicherheit. Ziel der YRQGHU([SHUWHQJUXSSHIUHI¿]LHQWH*HVXQGKHLWVLQYHVWLWLRnen auf Ersuchen der Europäischen Kommission erarbeiteten Stellungnahme ist es, eine EU-Agenda zur Patientensicherheit XQG]XU4XDOLWlWGHU*HVXQGKHLWVYHUVRUJXQJ]XGH¿QLHUHQ Zu diesem Zweck werden für das Gesundheitswesen relevante, allgemein anerkannte Sicherheits- und Qualitätsaspekte ermittelt, die zukünftig auf EU-Ebene priorisiert werden sollen. Die Frist für die Teilnahme an dieser Konsultation endete am 21. September. CED-BTF Binnenmarkt Am 7. Juli trat die BTF Binnenmarkt in Brüssel zusammen, um u. a. die Transparenzinitiative der Kommission zum Zugang zu reglementierten Berufen, die Mehrwertsteuerfrage, die Datenschutz-Grundverordnung, die Joint Action on Health Workforce Planning & Forecasting und die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und TISA zu erörtern. Außerdem befasste sie sich mit der erforderlichen Aktualisierung einzelner Bestimmungen des CED-Verhaltenskodex und mit aktuellen Problemen der Zahnärzteschaft auf nationaler Ebene, insbesondere mit der vom portugiesischen Zahnärzteverband auf der letzten Vollversammlung angesprochenen Situation. CED-Arbeitsgruppe Zahnbleichmittel Am 22. Juli führten der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Dr. Stefaan Hanson, und die politische Referentin des CED, Sara Roda, eine Telefonkonferenz mit der ehemaligen Präsidentin und dem Exekutivdirektor der IADR, Dr. Helen Whelton und Christopher Fox, um die Verwendung von Zahnbleichmitteln mit Konzentrationen von mehr als 6 % H2O2 in Zahnbleichmitteln zu erörtern und Informationen über aktuelle wissen-schaftliche Daten auszutauschen. Am 1. September kamen die BTF Binnenmarkt und die BTF Freie Berufe zu einer Online-Sitzung zusammen, um die Ergebnisse des CED-Fragebogens zu nationalen Reglementierungen des Berufszugangs zu erörtern und diesbezügliche politische Entwicklungen auf EU-Ebene sowie offene Fragen weiter zu verfolgen. CED-Board Task Force (BTF) Antibiotika in der Zahnheilkunde Anlässlich des Europäischen Antibiotikatages am 18. November erarbeiteten CED, CPME (Ärzte) und FVE (Tierärzte) eine zweite gemeinsame Broschüre zum Einsatz von Antibiotika, die sich diesmal an Angehörige der Gesundheitsberufe richtet. Die Broschüre wurde 18 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 Sitzung der CED-Board Task Force Binnenmarkt am 7. Juli 2014 in Brüssel Ausland Die Arbeit des CED im Rahmen der Joint Action on Health Workforce Planning and Forecasting (JAHWF P&F) wurde auch in den Sommerferien fortgeführt mit einem Beitrag des CED-Vizepräsidenten Dr. Marco Landi für Arbeitspaket 5 Handbuch zur Arbeitskräfteplanung im Gesundheitswesen - Pilotstudie in Italien. CED Der Präsident der Landeszahnärztekammer für OÖ und Vizpräsident und Auslandsreferent der Österreichischen Zahnärztekammer, OMR Dr. Wolfgang Doneus, hat bereits zum zweiten Mal das Präsidentenamt des CED inne. CED-BTF Freie Berufe Am 1. Oktober nahm der Vizepräsident des CED, Dr. Marco Landi (ANDI), an einer Sitzung der Arbeitsgruppe Freie Berufe der Europäischen Kommission in Neapel teil. Die Teilnehmer erörterten die laufenden Arbeiten sowie die nächsten Schritte der Arbeitsgruppe. am 18. November eingeladen. Weiteres Gesprächsthema war die mögliche Zusammenarbeit im Bereich der Infektionsprävention in der Zahnheilkunde. TTIP Summit der EMI EDSA-Jahresversammlung Am 25. August folgte die Leiterin des CED-Büros, Nina Bernot, einer Einladung zur Jahresversammlung der European Dental Students’ Association (EDSA) in Riga (Lettland), um die Arbeit und die Ziele des CED zu präsentierten und Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit zu erörtern. Das Hauptaugenmerk der Delegierten galt Fragen im Zusammenhang mit der Freizügigkeit von Zahnärzten und der Entwicklung von kompetenzbasierten Kriterien im Rahmen GHU %HUXIVTXDOL¿NDWLRQVULFKWOLQLH =XGHP VLJQDOLVLHUWHQ VLH großes Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit mit dem CED, und der Präsident sowie der Vizepräsident der EDSA nahmen die Einladung zur Teilnahme an der nächsten CED-Vollversammlung an. CED-Grundsatzerklärung Im September übermittelte der CED die CED-Grundsatzerklärung an die neu gewählten Abgeordneten im Europäischen Parlament, um sie über die europapolitischen Themen zu informieren, die für die europäischen Zahnärzte von besonderem Interesse sind. Sensibilisierung für Antibiotikaresistenz Am 23. September trafen sich die Büroleiterin des CED, Nina Bernot, und die politische Referentin, Sara Roda, mit Dr. Dominique Monnet und Giovanni Mancarella vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), um den Beitrag des CED zum diesjährigen Europäischen Antibiotikatag (EEAD) zu erörtern. Der CED wurde zur Teilnahme an der alljährlichen Veranstaltung im Rahmen des Europäischen Antibiotikatages am 17. November in Stockholm und an den globalen und europäischen Twitter-Chats Am 2. Oktober nahm die politische Referentin des CED, Aleksandra Sanak, an der zweiten Runde der Diskussionsreihe der Europäischen Bewegung International (EMI) unter dem Motto ‘TTIP: Einen Gang zulegen’ teil. Bei der Veranstaltung waren Vertreter der EU-Institutionen, der US-Vertretung bei der EU und verschiedene andere Akteure zugegen. Die Teilnehmer erörterten den Sachstand der TTIP-Verhandlungen sowie die Auswirkungen auf die Organisationen der Zivilgesellschaft. Mehrere Interessengruppen forderten mehr Transparenz und Informationen zum Verhandlungsablauf. European Health Forum Gastein Vom 1. bis 3. Oktober besuchte die politische Referentin des CED, Sara Roda, auf Einladung der Europäischen Kommission das European Health Forum in Gastein (EHFG) und nahm am Roundtable Workshop zur künftigen Gestaltung der europä-ischen Gesundheitspolitik teil. Zentrales Thema der Veranstaltung waren die Arbeit und die Grundsätze der Funktionsweise der wissenschaftlichen Ausschüsse der EU, die am Beispiel der Fallstudien zu „Dentalamalgam“ und „Duftstoffallergenen“ erörtert wurden. Sara Roda stellte den Standpunkt des CED zum derzeitigen Risikobewertungssystem vor und erörterte die Verhandlungsverfahren der relevanten Akteure. Die Zahnärzteschaft begrüße das derzeitige System, das auf soliden wissenschaftlichen Daten basiert und beibehalten werden müsse sowie den Ansatz der wissenschaftlichen Ausschüsse, relevante Akteure und externe Experten in den Prozess einzubeziehen. Das EHFG ist die führende gesundheitspolitische Konferenz Europas. Wichtigstes Ziel ist die Herstellung eines Rahmens zur Beratung und Entwicklung einer europäischen Gesundheitspolitik unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips. ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 19 Ausland Bayerischer Zahnärztetag 2014 Erfolgreicher 55. Bayerischer Zahnärztetag Lob für Leistungen der Zahnärzteschaft Auf große Resonanz stieß der diesjährige Bayerische Zahnärztetag, zu dem vom 23. bis 25. Oktober Zahnmediziner aus ganz Deutschland sowie den angrenzenden Nachbarländern nach München gekommen waren. Mehr als 1.300 Teilnehmer besuchten die Veranstaltung, die heuer bereits zum 55. Mal in der Landeshauptstadt stattfand.. „Zahn trifft Medizin - Zähne und Kiefer im Netzwerk des Körpers“, so das Thema des Fachkongresses, bei dem Wechselwirkungen zwischen Munderkrankungen sowie Allgemein-erkrankungen aufgezeigt wurden. Lob und Anerkennung fanden die zahnmedizinischen Leistungen auf dem Gebiet der Prävention seitens Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) zum Auftakt des Bayerischen Zahnärztetages. Zuvor hatte der Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Prof. Dr. Christoph Benz, den Wandel von der kurativen zur präventiven Zahnmedizin veranschaulicht. Benz stellte weitere „dramatische“ Verbesserungen der Zahngesundheit – dokumentiert durch die Fünfte Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS V), die in den nächsten Tagen veröffentlicht werde – in Aussicht. Um diese Erfolge zu sichern, Volles Haus zur Eröffnung: BLZK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz begrüßte die Teilnehmer des Festakts. 20 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 Ausland Bayerischer Zahnärztetag 2014 braucht der Berufsstand verlässliche Rahmenbedingungen. Dies forderte der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel. Dazu zählen auch die Verträge mit den Krankenkassen, die von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) verhandelt werden. Hier kritisierte der Vorsitzende des Vorstands der KZVB, Dr. Janusz Rat, das Verhalten der AOK Bayern, die trotz hoher Beitragsüberschüsse nicht genügend Mittel für die zahnärztliche Versorgung ihrer Versicherten zur Verfügung stelle. Aufgrund drohender Budgetüberschreitungen musste die KZVB für den Zeitraum 6. Oktober bis 23. Dezember 2014 den mit der AOK Bayern vereinbarten Punktwert aussetzen. Die Zahnärzte müssen in dieser Zeit mit erheblichen Honorarkürzungen rechnen. Rat kritisierte, dass die AOK Bayern Millionen in ein Präventionsprogramm stecke, aber gleichzeitig einen Schiedsspruch mit der Begründung beklage, dass er die Beitragssatzstabilität gefährde. Für Praxen mit einem KRKHQ $QWHLO $2.9HUVLFKHUWHU VHL GLH 8QWHU¿QDQ]LHUXQJ zahnärztlicher Leistungen bei der AOK Bayern ein enormes wirtschaftliches Risiko. Um Risiken, die sich aus der Entwicklung im Bereich der Datenwirtschaft für den Gesundheitssektor ergeben können, ging es im Vortrag des Bloggers und Spiegel Online-Kolumnisten Sascha Lobo. Er zeigte auf, welche Wirtschaftsmacht die sogenannten sozialen Netzwerke mittlerweile darstellen und über welche technologischen Entwicklungen zur Datenerfassung - auch im Mund - die Datenwirtschaft bereits heute verfüge. „Schützen Sie diese Daten - Sie sind es der Gesellschaft schuldig“, so lautete der eindringliche Appell von Lobo. Zugleich verband er damit die Forderung, die Berufsvertretung müsse - ähnlich wie die Steuerberater - eigene und sichere elektronische Netzwerke entwickeln. Begrüßung durch Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer Begrüßung durch Dr. Janusz Rat, Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns Grußwort von Melanie Huml, MdL, Staatsministerin des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und PÀege Grußwort von Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer Blick über die Teilnehmer des Festakts zur Bühne Sascha Lobo, Autor, Blogger, Microblogger und Strategieberater mit den Schwerpunkten Internet und Markenkommunikation, hält den Festvortrag ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 21 Gesetz & Recht Krankheitsfall Vermehrt wurden die Landeszahnärztekammern in letzter Zeit mit der Frage konfrontiert, was zu tun sei, wenn ein Zahnarzt erkrankt. Wir möchten dies zum Anlass nehmen und Sie in diesem Beitrag umfassend zu dieser Thematik informieren. G rundsätzlich ist im Krankheitsfall unterschiedlich vorzugehen, je nach dem, ob Sie angestellt sind oder in einer eigenen Ordination Ihre Tätigkeit als Zahnarzt ausüben. Wesentlich umfangreicher sind die Informationen für niedergelassene Zahnärzte. Der Vollständigkeit halber möchten ZLUDEHUDXFKGLH9HUSÀLFKWXQJIUDQJHVWHOOWH=DKQlU]WHLP Krankheitsfall kurz beschreiben. Angestellte Zahnärzte © ArTo - Fotolia.com Was ist im Krankheitsfall zu tun? irgendwie absehbar - wie lange voraussichtlich kein OrdiQDWLRQVEHWULHEVWDWW¿QGHQZLUG Diese leitet dann Ihre Krankmeldung an den Wohlfahrtsfonds der zuständigen Ärztekammer weiter. Der Wohlfahrtsfonds bietet Ihnen im Krankheitsfall ein umfangreiches Leistungsspektrum - von der Abrechnungsmöglichkeit ärztlicher Leistungen bis zur Auszahlung von Krankengeld. Über die Details der einzelnen Leistungen können Sie sich bei Ihrem zuständigen Wohlfahrtsfonds direkt auf der Homepage der jeweiligen Ärztekammer (www.aerztekammer.at) informieren. Teilen Sie der Landeszahnärztekammer auch schriftlich mit, wenn Sie wieder gesund sind und Ihren Ordinationsbetrieb wieder aufnehmen. Möglichkeit der Vertretung Im Krankheitsfall stellt sich immer auch die Frage nach einer möglichen Vertretung. Teilen Sie Ihrem Dienstgeber unmittelbar nach Eintritt der Erkrankung mit, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihre Arbeit anzutreten und übermitteln Sie Ihrem Dienstgeber eine Krankmeldung von Ihrem behandelnden Arzt. Sind Sie Wahlzahnarzt, können Sie sich jederzeit vertreten lassen, ohne ein bestimmtes Procedere einhalten zu müssen. Niedergelassene Zahnärzte Die einschlägige Passage des Gesamtvertrages bestimmt, dass im Falle einer persönlichen Verhinderung nur dann für eine Vertretung Sorge zu tragen ist, wenn die zahnärztliche Versorgung der Anspruchsberechtigten anders nicht sichergestellt ist (§ 9 Abs. 1 GV). Info an Patienten Informieren Sie Ihre Patienten telefonisch oder am Anrufbeantworter und mittels Anschlag an der Ordination, dass DXIJUXQGHLQHU(UNUDQNXQJNHLQH2UGLQDWLRQVWDWW¿QGHW Info an Kammer Teilen Sie Ihrer Landeszahnärztekammer schriftlich (gerne auch per E-Mail) mit, dass Sie erkrankt sind und - wenn 22 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 Wenn Sie einen Kassenvertrag haben, ist Folgendes zu berücksichtigen: Sollten Sie sich für eine Vertretung entscheiden, haben Sie die Möglichkeit, an einen Kollegen in der Umgebung mit Kassenvertrag zu verweisen oder einen Vertreter in der Ordination zu beschäftigen. Dazu bestimmt der Gesamtvertrag, dass durchgehende Vertretungen von mehr als 14 Tagen der Kasse und der Kammer zu melden sind. Melden Gesetz & Recht Sie in diesen Fällen die Person des Vertreters und die Dauer der Vertretung. Sollte die Vertretung länger als 3 Monate dauern, kann von Kammer und Kasse Einspruch gegen die Person des Vertreters erhoben werden. Bislang sind allerdings längerfristige Vertretungen aufgrund einer Erkrankung immer ohne Probleme zu organisieren gewesen. Wichtig ist jedenfalls bei Vertretungen, dass Sie sich vor Beginn der Vertretung vergewissern, dass Ihr Vertreter in die Zahnärzteliste eingetragen ist und über HLQH HQWVSUHFKHQGH %HUXIVKDIWSÀLFKWversicherung verfügt. Sie erhalten diese Informationen jederzeit in der Kammer. Krankheitsfall Was Sie bei längerfristigen Erkrankungen noch bedenken sollten: Wenn Sie die Ordination wegen einer Erkrankung längerfristig geschlossen haben, besprechen Sie mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens, inwieweit es sinnvoll wäre, die Dienstverträge mit dem Personal in Ihrer Ordination vorübergehend zu beenden. Weiters ist in solchen Fällen für Vertragszahnärzte zu bedenken, dass die Gebietskrankenkasse die Honorarvorauszahlungen kürzen oder ganz entfallen lassen kann, wenn längerfristig in der Ordination keine zahnärztlichen Leistungen erbracht werden. Ausfälle der regelmäßigen FiQDQ]ÀVVHKDEHQZHLWUHLFKHQGH:LUNXQJHQXQGZLUHPSIHKlen Ihnen, in solchen Fällen mit der in der Kasse zuständigen Fachabteilung, der zahnärztlichen Verrechnung, Rücksprache zu halten! Info an Berufs- bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung Wenn Sie über eine Berufs- bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung verfügen, sollten Sie sich mit dieser Versicherung möglichst zeitnahe wegen Ihrer Erkrankung in Verbindung setzen. Klären Sie mit der Versicherung was zu tun ist, um die entsprechenden Versicherungsleistungen lukrieren zu können. Mag. Petra Eigruber Juristin der Landeszahnärztekammer für Oberösterreich Aktenzeichen 11 CG 63/14 y sZ^hDhE'^hZd/> /DEDEZZWh>/< Das Handelsgericht Wien erkennt durch den Richter Dr. Alexander Sackl in der Rechtssache der klagenden Partei 'ůĂdžŽ^ŵŝƚŚ<ůŝŶĞWŚĂƌŵĂ'ŵď,͕tĂŐĞŶƐĞŝůŐĂƐƐĞϯ͕ƵƌŽWůĂnjĂ͕'ĞďćƵĚĞ/ͬϰ͘^ƚŽĐŬ͕ϭϭϮϬtŝĞŶ͕ǀĞƌƚƌĞƚĞŶ ĚƵƌĐŚ^ĐŚƂŶŚĞƌƌZĞĐŚƚƐĂŶǁćůƚĞ'ŵď,͕ϭϬϭϰtŝĞŶ, wider die beklagte Partei ŐƵƚĞƌƌĂƚ'ĞƐƵŶĚŚĞŝƚƐƉƌŽĚƵŬƚĞ KG͕&ƺƌƐƚĞŶǁĞŐϴϳ͕ϲϬϮϬ/ŶŶƐďƌƵĐŬ͕ǀĞƌƚƌĞƚĞŶĚƵƌĐŚƌ͘ZƵƚŚ͘,mdd,>ZͲZEhZ͕ZĞĐŚƚƐĂŶǁĂůƚŝŶ 1060 Wien, wegen 35.000,00 EUR samt Anhang (Gewerblicher Rechtsschutz/Urheberrecht) zu Recht: ŝĞĞŬůĂŐƚĞŝƐƚƐĐŚƵůĚŝŐ͕ĞƐŝŵŐĞƐĐŚćŌůŝĐŚĞŶsĞƌŬĞŚƌnjƵƵŶƚĞƌůĂƐƐĞŶ͕ĚŝĞWƌŽĚƵŬƚĞͣƉĂƌŽĚŽĐ,y Ϭ͕Ϯй͞ƵŶĚͣƉĂƌŽĚŽĐ,yϬ͕ϭй͞ĂŶnjƵďŝĞƚĞŶ͕njƵďĞǁĞƌďĞŶ͕njƵǀĞƌŬĂƵĨĞŶŽĚĞƌĂƵĨƐŽŶƐƟŐĞtĞŝƐĞ ŝŶsĞƌŬĞŚƌnjƵďƌŝŶŐĞŶ͕ŽŚŶĞƺďĞƌĞŝŶĞĂƌnjŶĞŝŵŝƩĞůƌĞĐŚƚůŝĐŚĞƵůĂƐƐƵŶŐĚĞƌWƌŽĚƵŬƚĞnjƵǀĞƌĨƺŐĞŶ͘ Handelsgericht Wien, Abteilung 11 Dr. Alexander Sackl, Richter Wien, 26. September 2014 ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 23 Gesetz & Recht Vergleich Vergleichsausfertigung Vergleichsausfertigung Klagende Partei Österreichische Zahnärztekammer 1010 Wien, Kohlmarkt 11/6 Klagende Partei Österreichische Zahnärztekammer 1010 Wien, Kohlmarkt 11/6 vertreten durch Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt 1010 Wien, Stock im Eisen-Platz 3/29 vertreten durch Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt 1010 Wien, Stock im Eisen-Platz 3/29 Beklagte Partei Dr. Zsolt Horvath 4053 Linz-Haid, Kaplangasse 34 Beklagte Partei Dr. Fritz Hieninger 6370 Kitzbühel, Bichlstraße 22 vertreten durch Dr. Stefan Nenning, Mag. Jörg Tockner 4400 Steyr, Stelzhamerstraße 6 vertreten durch Lansky, Ganzger + partner, Rechtsanwälte GmbH 1010 Wien, Biberstraße 5 wegen: wegen: Unterlassung € 31.000,00 samt Anhang Die Parteien haben am 26. September 2014 folgenden gerichtlichen Vergleich geschlossen: 1. 'HU%HNODJWHYHUSÀLFKWHWVLFKHV]XXQWHUODVVHQDXIHLQHP Ordinationsschild Prothetik und/oder Bleaching als Schwerpunktbezeichnungen anzuführen. 2. Der Beklagte ermächtigt die klagende Partei, diesen Vergleich binnen neun Monaten auf seine Kosten in je einer Ausgabe der Zeitung „Neue Kronen-Zeitung“ und der „Österreichischen Zahnärzte-Zeitung“ (ÖZZ), jeweils im Textteil mit Überschrift in Fettdruck, die Namen der Parteien und deren Vertreter im gesperrten Druck sowie mit Textumrandung, veröffentlichen zu lassen. 3. 'HU%HNODJWHYHUSÀLFKWHWVLFKGHUNODJHQGHQ3DUWHL]X+DQden des Klagevertreters die mit € 2.257,00 (darin enthalten € 253,33 an USt. und € 707,00 an Barauslagen) verglichenen Kosten dieses Rechtsstreits und für die Veröffentlichung in der ÖZZ einen Kostenbeitrag von EUR 450,00, demnach zusammen € 2.707,00 binnen 14 Tagen ab Rechtswirksamkeit dieses Vergleichs zu bezahlen. 4. Die klagende Partei verzichtet darauf, von der Veröffentlichungsermächtigung auf Kosten der Beklagten in der „Neue Kronen-Zeitung“ Gebrauch zu machen, wenn die Kosten gemäß Punkt 3. dieses Vergleichs pünktlich bezahlt werden und HV]XNHLQHQ9HUVW|HQJHJHQGLH8QWHUODVVXQJVYHUSÀLFKWXQJ gemäß Punkt 1. kommt. 5. Dieser Vergleich erwächst in Rechtskraft, wenn er nicht von einer der Parteien bis längstens 10. Oktober 2014 (Einlangen bei Gericht) widerrufen wird. Landesgericht Linz 4020 Linz, Fadingerstraße 2 Abt. 38, am 26. September 2014 24 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 Vergleich 1. 'HU%HNODJWHYHUSÀLFKWHWVLFKEHLVRQVWLJHU([HNXWLRQHV]X unterlassen, Flugblätter, in denen zahnmedizinische Leistungen angekündigt werden, z. B. als auf Zeitungen aufgeklebte Tip-Ons zu verteilen und/oder verteilen zu lassen. 2. Der Beklagte ermächtigt die klagende Partei, diesen Vergleich binnen neun Monaten auf seine Kosten in je einer Ausgabe der Zeitung „Kitzbüheler Anzeiger“ und der „Österreichischen Zahnärzte-Zeitung“ (ÖZZ), jeweils im Textteil mit Überschrift in Fettdruck, die Namen der Parteien und deren Vertreter im gesperrten Druck sowie mit Textumrandung, veröffentlichen zu lassen. 3. 'HU %HNODJWH YHUSÀLFKWHW VLFK EHL VRQVWLJHU ([HNXWLRQ GHU klagenden Partei zu Handen des Klagevertreters die mit € 6.385,04 verglichenen Kosten dieses Rechtsstreits (darin enthalten € 946,34 an USt. und € 707,00 an Barauslagen) sowie die Kosten der Veröffentlichung dieses Vergleichs in der ÖZZ von EUR 913,50 (darin enthalten € 152,25 an USt.), demnach insgesamt € 7.298,54 binnen 4 Wochen zu bezahlen. 4. Die klagende Partei verzichtet darauf, von der Veröffentlichungsermächtigung auf Kosten der Beklagten in der Zeitung „Kitzbüheler Anzeiger“ Gebrauch zu machen, wenn die Kosten gemäß Punkt 3. dieses Vergleichs pünktlich bezahlt werden XQGHV]XNHLQHQ9HUVW|HQJHJHQGLH8QWHUODVVXQJVYHUSÀLFKtung gemäß Punkt 1. kommt. Landesgericht Innsbruck 6020 Innsbruck, Maximilianstraße 4 Abt. 59, am 27. Oktober 2014 Gesetz & Recht Vergleichsausfertigung Klagende Partei Österreichische Zahnärztekammer 1010 Wien, Kohlmarkt 11/6 vertreten durch Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt 1010 Wien, Stock im Eisen-Platz 3/29 1. Beklagte Partei Ursula Leitinger 8020 Graz, Petter Tunner-Gasse 45 vertreten durch Höhne, In der Maur & Partner, Rechtsanwälte OG 1070 Wien, Mariahilfer Straße 20 2. Beklagte Partei Alexander Greiner 8020 Graz, Triester Straße 136/2 vertreten durch Mag. Johann Kaltenegger, Rechtsanwalt 8130 Frohnleiten, Hauptplatz 25/I 3. Beklagte Partei Silvia Butscher 8053 Graz, Peter Rosegger-Straße 42 vertreten durch Höhne, In der Maur & Partner, Rechtsanwälte OG 1070 Wien, Mariahilfer Straße 20 4. Beklagte Partei Margit Jaunig 8530 Deutschlandsberg, Solostraße 21 vertreten durch Höhne, In der Maur & Partner, Rechtsanwälte OG 1070 Wien, Mariahilfer Straße 20 5. Beklagte Partei Michael Stix 8200 Gleisdorf, Bürgergasse 15 vertreten durch Höhne, In der Maur & Partner, Rechtsanwälte OG 1070 Wien, Mariahilfer Straße 20 wegen: EUR 34.000,00 samt Anhang (Gewerblicher Rechtsschutz/Urheberrecht) Die Parteien haben in der Verhandlung am 29. September 2014 folgenden gerichtlichen Vergleich Vergleich 1. Die Erstbeklagte, die Drittbeklage, die Viertbeklagte und der )QIWEHNODJWH YHUSÀLFKWHQ VLFK EHL VRQVWLJHU ([HNXWLRQ HV zu unterlassen, zahnärztliche Tätigkeiten, wie Bleaching, sei es auch mit den Worten „Zahnaufhellung“ oder „kosmetische Zahnaufhellung“ oder mit sinngemäß gleichen Aussagen, anzukündigen und/oder auszuführen. 2. Die Erstbeklagte, die Drittbeklage, die Viertbeklagte und der Fünftbeklagte ermächtigen die klagende Partei, diesen Vergleich binnen neun Monaten auf ihre Kosten in einer Ausgabe der „Österreichischen Zahnärzte-Zeitung“ (ÖZZ), im Textteil mit für redaktionelle Artikel üblicher Schriftgröße, mit Überschrift im Fettdruck, den Namen der Parteien und deren Vertreter im gesperrten Druck sowie mit Textumrandung, veröffentlichen zu lassen. 3. 'LH (UVWEHNODJWH YHUSÀLFKWHW VLFK EHL VRQVWLJHU ([HNXWLRQ der klagenden Partei zu Handen des Klagevertreters die mit € 1.968,66 anteilig verglichenen Kosten dieses Rechtsstreits (darin enthalten € 298,65 an USt. und € 176,75 an Barauslagen) sowie ein Viertel der Kosten der Veröffentlichung dieses Vergleichs in der ÖZZ von EUR 411,08 (darin enthalten EUR 68,51 an USt.), demnach insgesamt € 2.379,74 bis 31. Oktober 2014 zu bezahlen. 4. 'LH 'ULWWEHNODJWH YHUSÀLFKWHW VLFK EHL VRQVWLJHU ([HNXWLRQ der klagenden Partei zu Handen des Klagevertreters die mit € 2.528,14 anteilig verglichenen Kosten dieses Rechtsstreits (darin enthalten € 391,90 an USt. und € 176,75 an Barauslagen) sowie ein Viertel der Kosten der Veröffentlichung dieses Vergleichs in der ÖZZ von EUR 411,08 (darin enthalten EUR 68,51 an USt.), demnach insgesamt € 2.939,22 bis 31. Oktober 2014 zu bezahlen. 5. 'LH 9LHUWEHNODJWH YHUSÀLFKWHW VLFK EHL VRQVWLJHU ([HNXWLRQ der klagenden Partei zu Handen des Klagevertreters die mit € 2.528,14 anteilig verglichenen Kosten dieses Rechtsstreits (darin enthalten € 391,90 an USt. und € 176,75 an Barauslagen) sowie ein Viertel der Kosten der Veröffentlichung dieses Vergleichs in der ÖZZ von EUR 411,08 (darin enthalten EUR 68,51 an USt.), demnach insgesamt € 2.939,22 bis 31. Oktober 2014 zu bezahlen. 6. 'HU )QIWEHNODJWH YHUSÀLFKWHW VLFK EHL VRQVWLJHU ([HNXWLRQ der klagenden Partei zu Handen des Klagevertreters die mit € 2.528,14 anteilig verglichenen Kosten dieses Rechtsstreits (darin enthalten € 391,90 an USt. und € 176,75 an Barauslagen) sowie ein Viertel der Kosten der Veröffentlichung dieses Vergleichs in der ÖZZ von EUR 411,08 (darin enthalten EUR 68,51 an USt.), demnach insgesamt € 2.939,22 bis 31. Oktober 2014 zu bezahlen. 7. Dieser Vergleich wird rechtswirksam, wenn er nicht von der klagenden Partei bis 24. Oktober 2014 (Einlangen bei Gericht) mittels Schrifsatz widerrufen wird. Landesgericht für ZRS Graz 8010 Graz, Marburger Kai 49 Abt. 10, am 29. September 2014 geschlossen: ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 25 Steuer Gewinnfreibetrag Gewinnfreibetrag Optimale Nutzung noch vor Silvester! D er Gewinnfreibetrag (GFB) steht grundsätzlich allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt 13 % des Jahresgewinns. Dabei wird zwischen einem Grundfreibetrag und einem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag unterschieden. Mit dem Sparpaket 2012 wurde abhängig von der Höhe des Gewinns eine Staffelung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages ab der Veranlagung 2013 eingeführt. Eine weitere Einschränkung kommt 2014 zum Tragen, wo nur mehr Wohnbauanleihen als begünstigte Wertpapiere gelten. Der Gewinnfreibetrag beträgt 13 % bis zu einer Bemessungsgrundlage von € 175.000,-, für Gewinne zwischen € 175.000,- und € 350.000,- können 7 % und für Gewinne zwischen € 350.000,- und € 580.000,- 4,5 % als Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Für Gewinne über € 580.000,- gibt es keinen Gewinnfreibetrag. Um den GFB optimal zu nutzen, sollte etwa Mitte bis Ende Dezember gemeinsam mit dem Steuerberater der erwartete steuerliche Jahresgewinn 2014 geschätzt und der voraussichtlich über € 3.900,- (= Grundfreibetrag!) liegende Gewinnfreibetrag nach den dargestellten Stufen ermittelt und entsprechende Wohnbauanleihen gekauft werden. Gewinn Grundfreibetrag investitionsbedingter Gewinnfreibetrag Gewinn kumuliert GFB in % GFB in € 30.000 30.000 13 % 3.900 145.000 175.000 13 % 18.850 175.000 350.000 7% 12.250 230.000 580.000 4,5 % 580.000 10.350 45.350 Zur Förderung der Klein- und Mittelbetriebe werden für Gewinne bis € 30.000,- keine Bedingungen an die Geltendmachung des Freibetrages geknüpft. Der Grundfreibetrag beträgt ohne Nachweis einer Investition 13 % von € 30.000,-, somit € 3.900,-. Der Grundfreibetrag steht unabhängig von der Gewinnermittlungsart (Bilanzierung, E/A-Rechnung oder Pauschalierung) zu und wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Übersteigt der Gewinn € 30.000,-, so steht ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag zu, wenn in diesem Jahr Investitionen getätigt wurden. Als Investitionen kommen 26 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 neue, abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren in Frage. Das sind z. B. Geräte, Ordinationseinrichtung, Hardware, Gebäudeinvestitionen oder begünstigte Wertpapiere. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30. Juni 2014 enden, können außer den oben erwähnten Sachanlagen nur mehr Wohnbauanleihen (oder Wandelschuldverschreibungen von Wohnbauaktiengesellschaften) zur Deckung des GFB herangezogen werden. Diese Wohnbauanleihen müssen ab dem Anschaffungszeitpunkt ebenfalls vier Jahre als Anlagevermögen gewidmet werden. NEU: Für die Anschaffung 2014 kommen NUR mehr Wohnbauanleihen in Frage. Im Falle eines Verkaufes vor Ablauf der vierjährigen Behaltefrist kommt es zu einer Nachversteuerung des geltend gemachten Gewinnfreibetrages. Diese kann jedoch vermieden werden, wenn im Jahr des Ausscheidens eine Ersatzbeschaffung durch eine begünstigte Sachanlage getätigt wird (also keine Wertpapiere!). Verwendung Nur im Falle der vorzeitigen Tilnicht investitionsbedingt gung der Wertpapiere kann die gebunden an den Nachversteuerung durch eine Erwerb bestimmter Ersatzanschaffung von geeigWirtschaftsgüter neten Wertpapieren innerhalb von zwei Monaten vermieden werden. Hinweis: Die für Wohnbauanleihen vorgesehene KEStBefreiung der Zinsen im Ausmaß von bis zu 4 % p. a. gilt nur bei Einkünften aus Kapitalvermögen. Mag. Eva Pernt Steuerberatung Wirtschaftsprüfung 1090 Wien, Widerhofergasse 3/21 www.pernt.at '( 76 ( *%. 58) 7 $ * 6 8 1 ' + (, %( 5 ( * JHVHW]OLFK,EHUHFKWLJW,NRPSHWHQW 7DJGHU*HVXQGKHLWVEHUXIH *HVXQGKHLWVV\VWHP 9HUVRUJXQJ6WUXNWXU9HUQHW]XQJ -lQQHU )HVWVDDOGHV*HVXQGKHLWVPLQLVWHULXPV 5DGHW]N\VWUDH:LHQ ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 27 Steuer Wert der Zahnarztpraxis Was ist meine Zahnarztpraxis wert? Die entscheidende Frage „Was ist meine Praxis wert?“ ist bei der Ordinationsübergabe zu beantworten. D er Kassenvertrag ist „an sich wertlos und kann nicht übergeben“ werden. Dieser muss nach der Beendigung der Tätigkeit an die Krankenkasse zurückgegeben werden. Der Nachfolger erhält eine neue Invertragnahme, die grundsätzlich für seine Person gültig ist und somit auch nicht übertragen werden kann. Außerdem existieren in jedem Bundesland und der dazugehörigen Landes(zahn)ärztekammer unterschiedliche Rahmenbedingungen zur (Zahn)Arztpraxisbewertung oder auch gar keine. Zur Orientierung halten die einzelnen Landes(zahn) 28 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 ärztekammern noch immer am Umsatz und nicht an der Ertragskraft fest. Für die Ermittlung des Ordinationswertes ist, neben der Lage der Praxis, der Konkurrenzsituation, den Marktgegebenheiten, der Praxisorganisation, dem Patientenstamm und vielen DQGHUHQ(LQÀXVVIDNWRUHQVSH]LHOOGLH*HZLQQHUZDUWXQJHLQHU (Zahn)Arztpraxis ausschlaggebend. Darüber hinaus sind die Besonderheiten der verschiedenen Fachrichtungen (Angebot des Leistungsspektrums), die Persönlichkeit des Praxisinhabers, die Qualität seines Mitarbeiterteams und die Perfektion der Dokumentation der „Patientenkartei“ von beachtlicher Bedeutung. Des weiteren ist in diesem Zusammenhang ausschlaggebend, dass ein (Zahn)Arzt vor einer Übergabe sein Sachanlagevermögen, wie medizinische Geräte, einer exakten Bewertung unterzieht. Steuer Wert der Zahnarztpraxis Welche Faktoren sind für die Ermittlung des Praxiswertes ausschlaggebend? Ermäßigter Steuersatz bestimmt Verkaufszeitpunkt Fakt ist, dass der Wert einer „(Zahn)Arztpraxis“ weit über den Wert des Inventars hinausgeht. Der Großteil der (Zahn)Ärzte, die ihre Ordination veräußern, sind über 60 Jahre alt. Hintergrund dafür ist die Rechnung des Einkommensteuerrechts, die es einem Unternehmer (= Zahnarzt) erlauben, nach Vollendung seines 60. Lebensjahres steuerbegünstigt sein Lebenswerk einem Nachfolger zu übertragen. Die wichtigste Kennzahl einer jeden Bewertung ist nach wie vor der Ertrag, also der Gewinn der Praxis. Man kann auch sagen, dass der Praxiswert aus folgenden Teilen zusammengesetzt ist: • Ertragskraft der bestehenden Praxis und die • Chance des Nachfolgers, diese Ertragskraft fortzusetzen beziehungsweise zu vermehren. Im Allgemeinen existieren bei der Bewertung einer Kassenpraxis sogenannte Praktikermethoden (Orientierung ausschließlich am Gesamtumsatz aus ärztlicher Tätigkeit). Aktuell wird zur Berechnung des Praxiswertes ca. ein Viertel bis ein Drittel Jahresumsatz in allen Bundesländern plus Inventar empfohlen. Das Inventar ist mit dem Verkehrswert anzusetzen (eventuell Gutachten erforderlich). In den letzten Jahren zeigt die Preisentwicklung stark nach unten, denn noch vor ca. 30 Jahren waren 100 % des Jahresumsatzes üblich. Ein gutes Kriterium für einen höheren Verkaufspreis ist auch die Tatsache, dass ihre Ordination im Vergleich zu anderen Ordinationen gleicher Fachrichtung „besser“ ist und mehr Gewinn macht. Der SFÄ-Arztpraxenvergleich ist da sehr hilfreich, da Ordinationen im Hinblick auf unterschiedliche Parameter verglichen werden, wie etwa bei Umsatz, Gewinn, Personalkosten, Praxisbedarf, Miete, Zinsen oder sonstiger Betriebsaufwand. Durch den SFÄ-Arztpraxenvergleich können Sie bei einer gut geführten Ordination somit einen höheren Veräußerungserlös erzielen. Bei einer Veräußerung der Ordination ermäßigt sich der Steuersatz grundsätzlich auf die Hälfte unter folgenden Voraussetzungen: • Der Arzt hat das 60. Lebensjahr vollendet und stellt seine Erwerbstätigkeit ein. Eine Erwerbstätigkeit liegt nicht vor, wenn der Gesamtumsatz aus den ausgeübten Tätigkeiten € 22.000,- und die gesamten Einkünfte aus den ausgeübten. Tätigkeiten € 730,- im Kalenderjahr nicht übersteigen. • Für den Veräußerungsgewinn aus dem Ordinationsverkauf steht der ermäßigte Steuersatz über Antrag und nur dann zu, wenn seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang sieben Jahre verstrichen sind. Tipp: Die Aufnahme der Erwerbstätigkeit ist nach Abhang eines Jahres nach Betriebsveräußerung möglich, wenn die Absicht der erneuten Erwerbstätigkeit nicht zum Zeitpunkt oder Betriebsveräußerung bestanden hat. Dr . Michael A. Klinger SFÄ Steuerberatung für Ärzte, Steuerberater Kostenlose Telefonhotline: 0800 - 22 12 30 www.aerzte-steuerberatung.at ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 29 Diverses Leserbrief Zahnbehandlung bei Kindern Fragen zur Zahnarztrechnung Sehr geehrte Damen und Herren, M it Verwunderung musste ich feststellen, dass ich für unseren Sohn für eine Zahnbehandlung (Composite 2-lagig) bei einem Zahnarzt (egal bei welchem - hätte woanders nicht weniger gekostet) mit GKK-Kassenvertrag € 105,- bezahlen musste. Eine Woche später war er bei einer Paradontalbehandlung, wofür ich noch einmal € 81,- zu zahlen hatte (wissentlich, dass das keine Leistung ist, die die GKK übernimmt). Von diesen € 105,- habe ich € 21,84 also 21,8 % - von der GKK rückerstattet bekommen. Man hat zu zahlen, viel zu zahlen, wenn man nicht will, dass die Kinder Amalgam-Füllungen erhalten, die nachweislich giftig und gesundheitsschädlich sind. Dass der Materialmehraufwand für eine Composite-Füllung € 83,16 ausmacht und dass die GKK einem Zahnarzt für eine 2-lagige Füllung nur € 21,84 be]DKOW¿QGHLFKHLQIDFKXQJHKHXHUOLFK Da stimmt doch etwas nicht! Können Sie mir bitte plausibel erklären, wieso wir für unsere Kinder für eine ordentliche ärztliche Versorgung so viel bezahlen müssen? Dass die Leute keine Kinder mehr bekommen, verwundert mich mittlerweile nicht mehr, denn Kinder wird sich bald niemand mehr leisten können! Und dann sollen die Kinder 2 x jährlich zum Zahnarzt gehen! Erklären Sie mir bitte jetzt nicht, dass sie dann keine Plomben brauchen! Egal wie kurz die Abstände der Kontrolle sind, gebohrt wird immer (egal bei welchem Zahnarzt)! Es ist wirklich sehr traurig, was sich in Österreich abspielt! Die Realität schaut erschütternd aus. Diese Missstände kommen auch bei den anderen Ärzten vor, sind aber bei den Zahnärzten am allerschlimmsten. Ist es nicht möglich, für Kinder andere Tarife auszuverhandeln wie für Erwerbstätige? Die Zahnärzte fordern seit Jahren, dass die Zahnerstkontrolle auch schon im Mutter-Kind-Pass vorgeschrieben sein sollte. Wir haben bereits tausende Euro für unsere drei Kinder für die Zahngesundheit und Zahnspangen ausgegeben. Wie sich das Normalverdiener leisten sollen, bleibt mir ein Rätsel. Der GKK müssten die Kinder mehr wert sein und die Zahnärzte müssten sich mit ihren Tarifen auch etwas einfallen lassen. Amalgam-Füllungen sind in der Sowjetunion seit 1975 und in Japan seit 1982 verboten. In Amerika müssen Patienten eine Warnung unterschreiben, dass Amalgam Quecksilber enthält und GeEXUWVGHIHNWHXQG)RUWSÀDQ]XQJVVFKlden hervorrufen kann. Wir, als eines der reichsten Länder der Erde, stopfen unseren Kindern GIFT in den Mund! Es ist so beschämend, dass es eine Zwei-Klassen-Medizin in unserem Land gibt. Wenigstens für Kinder, und das sind sie, solange die Eltern für sie aufkommen müssen - solange sie Kinderbeihilfe beziehen. 30 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 Ich hätte gerne eine Antwort, wieso das so sein muss und wie Sie diese Situation vertreten können. Nicht nur AMALGAM frisst Hirn, sondern auch GIER frisst Hirn. Es ist mir schon klar, dass man auch in die GKK-Ordinationen gehen kann, DEHUHKUOLFKJHVDJW¿QGHLFKGDVHLQH Unverschämtheit, dass die GKK selbst ärztliche Leistungen anbietet! Das ist meiner Meinung nach nicht vereinbar (Es ist mir schon klar, dass dadurch die Erpressbarkeit der Zahnärzte etwas gedämpft werden konnte)! Die Rechtsanwälte müssen auch kostenlose Verfahrenshilfen anbieten. Wieso können nicht auch Zahnärzte in GLH3ÀLFKWJHQRPPHQZHUGHQGDVVVLH für Kinder und Jugendliche günstiger arbeiten? Ing. J. A. 9800 Spittal/Drau Diverses Sehr geehrte Frau Ing. A.! I ch darf Ihre Anfrage gerne folgendermaßen beantworten: Die Autonomen Honorarrichtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer sehen für die Anfertigung einer 2-FlächenComposite-Füllung derzeit ein Honorar von € 131,- vor. Wenn Ihr Zahnarzt für die Erbringung dieser Leistung bei Ihrem Kind nur € 105,- in Rechnung gestellt hat, dann hat er Ihnen dementsprechend bereits einen Nachlass von ca. 20 % eingeräumt. Ich stimme Ihnen vollkommen zu, wenn Sie es ungeheuerlich finden, dass ein Zahnarzt für eine 2-Flächen-Füllung von der Krankenkasse lediglich jenen Betrag erhält, den sie zurückerstattet bekommen haben. Sie können daran erkennen, wie viel Idealismus für den zahnärztlichen Beruf erforderlich ist, um heute noch Vertragspartner der Krankenkasse zu sein. Viel schlimmer als diese Unterhonorierung der Zahnärzteschaft ist aber die Tatsache, welche Versorgungsart die Krankenkasse ihren Versicherten im 21. Jahrhundert im Bereich der Zahnheilkunde nach wie vor zumutet. Ihre Rechnung „Privathonorar minus Kassentarif ist gleich Materialkosten“ trifft allerdings keineswegs zu. Wie ich in Erfahrung gebracht habe, sind Sie Ziviltechnikerin für das Bauwesen, ich darf mir daher erlauben, Ihnen hierzu ein Beispiel aus Ihrer Branche zu bringen: Die Baukosten eines Hauses liegen bekanntlich deutlich über den reinen Materialkosten der verarbeiteten Ziegel und Zementsäcke, denn dazu kommen die beträchtlichen Honorare Ihres Berufsstandes für Planung und Bauaufsicht, Lohnkosten für die Arbeiter, Infrastrukturkosten der Baustelle und des Bauunternehmens inklusive Fuhrpark für Lieferung und Baufahrzeuge, und und und. Gehen Sie daher bitte davon aus, dass auch die Honorarstruktur im medizinischen Bereich nicht 1 : 1 mit den Kosten der verarbeiteten Materialien korreliert. Unverständlich ist mir hingegen, warum Sie die Tatsache, dass Zahnärzte bei der Untersuchung Ihrer Patienten NDUL|VH'HIHNWH¿QGHQGLHVH behandeln und dafür ein Honorar verlangen, als „MissVWDQG³ HPS¿QGHQ (UVWHQV ist es unsere Aufgabe, diese zahnärztliche Leistung zu erbringen und zweitens möchte ich Sie doch sehr eindringlich darum ersuchen, auch der Zahnärzteschaft zuzugestehen, dass sie genau so wenig für Gottes Lohn arbeiten kann, wie die Ziviltechniker für das Bauwesen. Ich teile voll und ganz Ihre Kritik an den Versäumnissen der Krankenkassen im Hinblick auf die soziale Zahnheilkunde. Sie deponieren sie bei der Zahnärztekammer allerdings an der falschen Stelle. Richten Sie Ihre Leserbrief völlig berechtigte Kritik bitte genau so lautstark an den richtigen Adressaten, nämlich an den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, der dafür verantwortlich ist. Tatsache ist, dass wir Zahnärztinnen und Zahnärzte auch heute noch nach den Grundsätzen eines Kassenvertrages arbeiten müssen, der demnächst 60 Jahre alt wird, dessen Inhalt nur noch wenig mit der Zahnheilkunde des 21. Jahrhunderts zu tun hat und in dem die Kinderzahnheilkunde genau so wenig vorkommt, wie im MutterKind-Pass. Zum Thema Amalgam darf ich noch anmerken, dass dieses keineswegs und schon gar nicht „nachweislich“ - giftig ist, sonst wären wir Zahnärztinnen und Zahnärzte, die jahrzehntelang jeden Tag mit diesem Material arbeiten, schon längst ausgestorben. Tatsache ist aber, dass es aus heutiger Sicht sowohl im Hinblick auf die Ästhetik als auch auf seine Materialeigenschaften nur als kostengünstigste Basisversorgung gelten kann. Ich teile ebenso Ihre Kritik an den Kassenambulatorien, auch ich halte es für demokratiepolitisch höchst bedenklich, dass die Krankenkassen in ihren eigenen Versorgungseinrichtungen gleichzeitig Leistungserbringer, Leistungs¿nanzierer und Leistungskontrollore sind. Das ist HLQGHXWLJ HLQ ,QWHUHVVHQVNRQÀLNW GHU aber von der Politik toleriert, wenn nicht sogar gewünscht wird. Zu ihrem letzten Satz darf ich abschließend noch anmerken, dass die Zahnärzteschaft gerne dazu bereit wäre, Kinder kostengünstiger zu betreuen. Es müsste dazu nur die Kinderund Jugendzahnheilkunde nach bald 60 Jahren endlich in den Kassenvertrag aufgenommen werden. DDr. Claudius Ratschew Pressereferent der Österreichischen Zahnärztekammer ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 31 Diverses Standesveränderungen Standesveränderungen vom 1. bis 31. Oktober 2014 Eintragungen in die Zahnärzteliste Dott. mag. Tommaso AVVENTI 1220 Wien, am 30. Oktober 2014 Dr. med. dent. Mathias BACHMANN 6800 Feldkirch (Vorarlberg), am 15. Oktober 2014 Mag. Dr. med. dent. Ina-Maria BAUER 1200 Wien, am 15. Oktober 2014 Dr. med. dent. Viktoria DANGL 3150 Wilhelmsburg (NÖ), am 20. Oktober 2014 Dr. med. dent. Kimia DORRI-HALLER 1030 Wien, am 28. Oktober 2014 Dr. med. dent. Georg GRUMING 1090 Wien, am 23. Oktober 2014 Dr. med. dent. Lilla HALUZSAN 4240 Freistadt (OÖ), am 15. Oktober 2014 Zahnärztin Lina HAMBARCHIAN 1050 Wien, am 1. Oktober 2014 Dr. med. dent. Matthias KÖLLER 7000 Eisenstadt (Burgenland), am 29. Oktober 2014 Dr. med. dent. Rudolf KRAUS 5020 Salzburg, am 8. Oktober 2014 Dr. med. dent. Marion MÜLLNER 1040 Wien, am 20. Oktober 2014 Dr. med. dent. Markus PIFL 1070 Wien, am 23. Oktober 2014 Dr. med. univ. Dr. med. dent. Vanessa SCHIEBEL 4600 Wels (OÖ), am 1. Oktober 2014 Priv.-Doz. Dr. med. dent. Constantin VON SEE 3500 Krems/Donau (NÖ), am 6. Oktober 2014 Praxiseröffnungen Zahnarzt Ahmad ABUROMIAH 1190 Wien, Heiligenstädter Straße 69/10 am 28. Oktober 2014 Priv.-Doz. Dr. med. dent. Dr. sc. hum. Ulrike BEIER, M.Sc. 5020 Salzburg, Lasserstraße 4 am 17. Oktober 2014, Wahlzahnarztordination Zahnärztin Drazenka DRAGICEVIC dr. med. univ. mag. 4020 Linz, Landstraße 105/1 (OÖ) am 1. Oktober 2014, Wahlzahnarztordination Dr. med. univ. Dr. med. dent. Farzad Ziya GHAZVINI 1160 Wien, Menzelgasse 6/1 am 1. Oktober 2014 Dr. med. dent. Bärbel GRABUSCHNIG 8763 Möderbrugg, Untere Walchersiedlung 17 (Steiermark) am 6. Oktober 2014, Zweitordination Dr. med. univ. Dr. med. dent. Carina GRIEBLER 4812 Pinsdorf, Vöcklabrucker Straße 24 (OÖ) am 1. Oktober 2014, Wahlzahnarztordination Dr. med. dent. Fang JIA 1150 Wien, Wurmsergasse 39/15 am 1. Oktober 2014 Dr. med. dent. Matthias KÖLLER 7000 Eisenstadt, Rochusstraße 42 (Burgenland) am 29. Oktober 2014 Dr. med. dent. Rudolf KRAUS 5020 Salzburg, Franz-Josef-Kai 1 am 8. Oktober 2014 Dr. med. dent. Tatjana LADSTÄTTER 9020 Klagenfurt, Neuer Platz 11 (Kärnten) am 13. Oktober 2014 Dr. med. dent. Raluca-Elena NICOLAE 1210 Wien, Schloßhofer Straße 13 - 15/2 am 15. Oktober 2014 Dr. med. dent. Alejandro PEREZ-ALVAREZ 3950 Gmünd, Bahnhofstraße 8 (NÖ) am 1. Oktober 2014 Dr. med. dent. Adnan REDZIC 2821 Lanzenkirchen, Nelkengasse 198 (NÖ) am 1. Oktober 2014 Dr. med. univ. Sehdi SARMINI 5020 Salzburg, Bayerhamerstraße 53 am 22. Oktober 2014 Dr. med. univ. Reinhardt SCHREIBER 8230 Hartberg, Grazer Straße 18 (Steiermark) am 1. Oktober 2014, Zweitordination Dr. med. dent. Natalia STEFAN 1140 Wien, Linzer Straße 280/4 am 20. Oktober 2014 Dr. med. dent. Paul TISCHLER 1200 Wien, Innstraße 3 am 6. Oktober 2014 Dr. med. univ. Dr. med. dent. Christine WEIMERSHAUS 6091 Götzens, Gries 26 (Tirol) am 1. Oktober 2014 Praxisverlegungen Dr. med. univ. Dr. med. dent. Christiane BAIER von 3100 St. Pölten, Maximilianstraße 52/10 nach 1130 Wien, Eduard-Klein-Gasse 11 am 8. Oktober 2014, Wahlzahnarztordination Dr. med. dent. Selmir CATIC von 3484 Grafenwörth, Markt 15 nach 2153 Stronsdorf, Stronsdorf 258 (NÖ) am 1. Oktober 2014 32 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 Dr. med. univ. Anneliese KOYTEK von 4422 St. Georgen an der Gusen, Weingraben 1 nach 4362 Bad Kreuzen, Bad Kreuzen 20 a (OÖ) am 1. Oktober 2014 Dr. med. dent. Leila MARVASTIAN von 1030 Wien, Neulinggasse 14 nach 1220 Wien, Zschokkegasse 140/OG2 am 20. Oktober 2014 Dr. med. dent. Eva MEIERHÖFER von 9020 Klagenfurt, Priesterhausgasse 8 nach 9523 Landskron, Volkshausstraße 6 (Kärnten) am 30. Oktober 2014 Dr. med. Andrei-Onoriu TUTELEA von 4400 Steyr, Hubergutstraße 14/1 nach 4441 Behamberg, Behamberg 45 (NÖ) am 30. Oktober 2014, Wahlzahnarztordination Streichungen aus der Zahnärzteliste Dr. med. univ. Dorit ABOU-ROUMIE 3400 Klosterneuburg (NÖ) am 1. Oktober 2014 Zahnarzt Abdulbaset ATASSI 3950 Gmünd (NÖ) am 1. Oktober 2014 Dr. med. dent. Linda Angela LAPPY 5020 Salzburg am 31. Oktober 2014 Dr. med. univ. Gerd LAUDENBACH 1150 Wien am 30. Oktober 2014 Dr. med. univ. Helmut MATHE 4033 Linz (OÖ) am 1. Oktober 2014 Dr. med. dent. Zaza MELADZE 1120 Wien am 16. Oktober 2014 Dr. med. univ. Udo OERTEL 6130 Schwaz (Tirol) am 1. Oktober 2014 Dr. med. dent. Endre Erik VÁRHELYI 1130 Wien am 27. Oktober 2014 Todesfälle Dentist Erwin HIPFINGER 3390 Melk an der Donau (NÖ) am 25. Oktober 2014 Dr. med. univ. Manhart SCHWARTZ 9500 Villach (Kärnten) am 13. Oktober 2014 Diverses Standesmeldungen Mitgliederstand der Österreichischen Zahnärztekammer per 3. November 2014 Bundesland niedergelassen angestellt Wohnsitz gesamt Burgenland 101 3 12 116 Kärnten 272 23 18 313 NÖ 604 52 81 737 OÖ 551 86 23 660 Salzburg 285 31 15 331 Steiermark 565 70 28 663 Tirol 392 41 32 465 Vorarlberg 160 26 9 195 Wien 965 246 201 1.412 3.895 578 419 4.892 gesamt ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 33 Kunst präsentiert von OMR Dipl.-Ing. Dr. K. A. Rezac Ausstellungen Karl Prantl Die Sprache der Steine Henri de Toulouse-Lautrec. Der Weg in die Moderne 17. Oktober 2014 bis 1. Februar 2015 16. Oktober 2014 bis 25. Jänner 2015 Karl Prantl zählt zu den bedeutendsten österreichischen Bildhauern ĚĞƌ ǁĞŝƚĞŶ ZĞƉƵďůŝŬ͘ ŝĞ ƵƐƐƚĞůůƵŶŐ ŝŶ ĚĞƌ ůďĞƌƟŶĂ ƵŵĨĂƐƐƚ vierzig Steine sowie eine stringente Auswahl an Zeichnungen. Ğŝ ĚĞƌ ƵƐǁĂŚů ĚĞƌ ^ƚĞŝŶĞ ǁƵƌĚĞ ďĞƐŽŶĚĞƌĞƐ ƵŐĞŶŵĞƌŬ ĂƵĨ die Werkphase von Mitte der 1960er Jahre bis 2010 gelegt ƵŶĚ ŚŝĞƌ ǁŝĞĚĞƌƵŵ ĂƵĨ ĚŝĞ ŬůĞŝŶĨŽƌŵĂƟŐĞŶ DĞĚŝƚĂƟŽŶƐƐƚĞŝŶĞ͘ ƵƐŶůĂƐƐĚĞƐϭϱϬ͘'ĞďƵƌƚƐƚĂŐƐǀŽŶ,ĞŶƌŝĚĞdŽƵůŽƵƐĞͲ>ĂƵƚƌĞĐ ;ϭϴϲϰͲϭϵϬϭͿ njĞŝŐƚ ĚĂƐ ĂŶŬ ƵƐƚƌŝĂ <ƵŶƐƞŽƌƵŵ tŝĞŶ ĚŝĞ ĞƌƐƚĞ ƵŵĨĂƐƐĞŶĚĞZĞƚƌŽƐƉĞŬƟǀĞĚŝĞƐĞƐƵĨƐĞŚĞŶĞƌƌĞŐĞŶĚĞŶ<ƺŶƐƚůĞƌƐ ŝŶPƐƚĞƌƌĞŝĐŚ͘>ĞŝŚŐĂďĞŶĂƵƐŝŶƚĞƌŶĂƟŽŶĂůĞŶ^ĂŵŵůƵŶŐĞŶƉƌćƐĞŶƟĞƌĞŶdŽƵůŽƵƐĞͲ>ĂƵƚƌĞĐƐǀŝĞůĨćůƟŐĞƐƵŶĚǀŽŶƵŶŐĞǁƂŚŶůŝĐŚĞƌĞŽďachtungsgabe geprägtes Werk in den unterschiedlichsten Medien. ^ƚĞŝŶnjƵƌDĞĚŝƚĂƟŽŶ͕ϮϬϬϲΞŝůĚƌĞĐŚƚ͕tŝĞŶϮϬϭϰ WƌĂŶƚůƐƵƐĞŝŶĂŶĚĞƌƐĞƚnjƵŶŐŵŝƚĚĞŵ^ƉŝƌŝƚƵĞůůĞŶŵĂŶŝĨĞƐƟĞƌƚƐŝĐŚ ŝŶĚĞƌWƌćĨĞƌĞŶnjĚĞƌ<ƌĞƵnjĨŽƌŵĂůƐ^LJŵďŽůĚĞƐ>ĞŝĚĞŶƐƐŽǁŝĞĚĞƌ <ƌĞŝƐͲƵŶĚZŝŶŐĨŽƌŵĂůƐ^LJŵďŽůĚĞƌǁŝŐŬĞŝƚƵŶĚĚĞƐƌĞŝŬĂŶƚƐĂůƐ ^LJŵďŽůĚĞƌƵŶĞƌŐƌƺŶĚůŝĐŚĞŶŝŶŚĞŝƚĚĞƐƌĞŝĨĂůƟŐĞŶ͘ŝŶĞƟĞĨĞŶƉƐLJchologische Wirkung geht - unabhängig von jeglicher religiöser MoƟǀŝŬͲǀŽŶĚĞŶƚĂŬƟůĞŶǁŝĞǀŽŶĚĞŶǀŝƐƵĞůůĞŶtĞƌƚĞŶĚĞƌ^ƚĞŝŶĞĂƵƐ͘ ŝĞ ƌĞŝŶĞŶ ŐĞŽŵĞƚƌŝƐĐŚĞŶ ůĞŵĞŶƚĂƌĨŽƌŵĞŶ ǁŝĞ <ƵďƵƐ ƵŶĚ ZŝŶŐ͕ YƵĂĚĞƌ͕ ^ƚĞůĞ ƵŶĚ ^ƚĞŝŶďƌĞƚƚ ƌĞƐĞƌǀŝĞƌƚ WƌĂŶƚů Ĩƺƌ ĚĞŶ ĚƵŶŬůĞŶ ůŽĐŬ͘ ŬnjĞŶƚƵŝĞƌƵŶŐĞŶ ĚĞƐ ^ƚĞŝŶƐ ĨŽůŐĞŶ ďĞŝ ĚŝĞƐĞŶ ŵŽŶŽůŝƚŚŝƐĐŚĞŶ DĂƐƐĞŶ ŵĞŝƐƚ ĚĞƌ DĂĐŚƚ ĚĞƌ DŝƚƚĞ ƵŶĚ ^LJŵŵĞƚƌŝĞ͘ ŝĞƐĞ ŽƌŶĂŵĞŶƚĂůĞŶ 'ĞƐƚĂůƚƵŶŐƐƉƌŝŶnjŝƉŝĞŶ ƐŝĐŚĞƌŶ ĚĞŶ ŬůĞŝŶĨŽƌŵĂƚŝŐĞŶ tĞƌŬĞŶ ũĞŶĞ DŽŶƵŵĞŶƚĂůŝƚćƚ͕ Ĩƺƌ ĚŝĞ WƌĂŶƚůƐ ƚŽŶŶĞŶƐĐŚǁĞƌĞ ^ƚĞŝŶĞ ŝŵ ƂĨĨĞŶƚůŝĐŚĞŶ ZĂƵŵ ďĞŬĂŶŶƚ ƐŝŶĚ͘ WƌĂŶƚůƐ ^ƚĞŝŶĞ ůĞďĞŶ ŶŝĐŚƚ ŶƵƌ ǀŽŶ ŝŚƌĞƌ &Žƌŵ͕ ƐŽŶĚĞƌŶ ĂƵĐŚǀŽŶŝŚƌĞƌ&ĂƌďĞ͗ǀŽŵŐƌƺŶĞŶ^ĞƌƉĞŶƚŝŶŝƚďŝƐnjƵŵƌŽƚďƌĂƵŶĞŶ ĚŶĞƚĞƌ͕ ǀŽŵ ƐŝůďĞƌƐĐŚǁĂƌnjĞŶ >ĂďƌĂĚŽƌ ǀŽůůĞƌ ƵŐĞŶ ďŝƐ njƵŵ ǁĞŝƘĞŶ DĂƌŵŽƌ ŵŝƚ ƐĞŝŶĞŵ ŚĞůůĞŶ <ůĂŶŐ͘ hŶŐĞŐůćƚƚĞƚĞ 'ĞƐƚĞŝŶƐƐĐŚŝĐŚƚĞŶ ĚĞƐŝŐŶŝĞƌĞŶ ĚŝĞ ƌĂƵĞ ^ƚƌƵŬƚƵƌ ĚĞƐ ZŽŚůŝŶŐƐ als Zeichen des Wachsens des Steins. Stets geht Karl Prantl ǀŽŶĚĞƌŶĂƚƺƌůŝĐŚĞŶ&Žƌŵ͕ĚĞŵ<ŽůŽƌŝƚƵŶĚĚĞƌŵŝŶĞƌĂůŝƐĐŚĞŶ ^ƚƌƵŬƚƵƌĚĞƐ^ƚĞŝŶƐĂƵƐ͘ŝĞǀŽŵZŽƐĞŶŬƌĂŶnjŝŶƐƉŝƌŝĞƌƚĞŶWĞƌůĞŶŬĞƚƚĞŶ͕ĚŝĞƐŝĐŚŵŝƚƵŶƚĞƌǁŝĞĞŝŶ'ƌŝĨĨǀŽŵ^ƚĞŝŶĂďŚĞďĞŶ͕ ŝŶƚĞƌƉƌĞƚŝĞƌĞŶĚŝĞƐĞďŝŽŵŽƌƉŚĞŶtĞƌŬĞĂůƐůĞďĞŶĚĞKƌŐĂŶŝƐŵĞŶ͘ ŝĞ ƵƐƐƚĞůůƵŶŐ ŽƌŝĞŶƟĞƌƚ ƐŝĐŚ ĂŶ ĚĞŶ ǀŽŶ dŽƵůŽƵƐĞͲ>ĂƵƚƌĞĐ ďĞǀŽƌnjƵŐƚĞŶƵŶĚŝŵŵĞƌǁŝĞĚĞƌŚŽůƚĞŶ^ƵũĞƚƐ͕ĚŝĞƐĞŝŶĚƵƌĐŚŐćŶŐŝŐĞƐ /ŶƚĞƌĞƐƐĞ ĂŶ ĚĞƌ ŚĂƌĂŬƚĞƌŝƐŝĞƌƵŶŐ ƐĞŝŶĞƐ 'ĞŐĞŶƺďĞƌƐ ƐƉŝĞŐĞůŶ͖ dŚĞŵĞŶ͕ĚŝĞnjƵĞŐŝŶŶƐĞŝŶĞƌŬƺŶƐƚůĞƌŝƐĐŚĞŶ>ĂƵĩĂŚŶŝŵůćŶĚůŝĐŚĞŶŵďŝĞŶƚĞĞŝŶĞƐĚĞƌćůƚĞƐƚĞŶĨƌĂŶnjƂƐŝƐĐŚĞŶĚĞůƐŐĞƐĐŚůĞĐŚƚĞƌ ŝŶ ĚĞƌ ƐƺĚĨƌĂŶnjƂƐŝƐĐŚĞŶ WƌŽǀŝŶnj dĂƌŶ ǀĞƌǁƵƌnjĞůƚ ƐŝŶĚ ƵŶĚ ĚŝĞ ŝŶ ĚĞƌ &ŽůŐĞ ŝŵŵĞƌ ŵĞŚƌ ĚŝĞ ŝŶ ĚŝĞ ƵŬƵŶŌ ŐĞƌŝĐŚƚĞƚĞ DĞƚƌŽƉŽůĞ WĂƌŝƐŵŝƚĚĞƌǀŝďƌŝĞƌĞŶĚĞŶƚŵŽƐƉŚćƌĞĚĞƐ&ŝŶĚĞƐ^ŝğĐůĞĞŝŶĨĂŶŐĞŶ͘ dĂƚƐćĐŚůŝĐŚ ŝƐƚ dŽƵůŽƵƐĞͲ>ĂƵƚƌĞĐƐ ŝůĚĞƌǁĞůƚ ĞŝŶ ďďŝůĚ ĚĞƐ ƐĐŚŶĞůůĞŶ ǀĞƌŐćŶŐůŝĐŚĞŶ >ĞďĞŶƐ ŝŶ ĚĞƌ DĞƚƌŽƉŽůĞ Ƶŵ ϭϴϵϬ ƵŶĚ >ĂƵƚƌĞĐ ĚĞƌ njĞŝƚŐĞŵćƘĞ ŚƌŽŶŝƐƚ ĚŝĞƐĞƌ ŶĞƵĞŶ ͩǀŝĞ ŵŽĚĞƌŶĞͨ͘ 'ůĞŝĐŚnjĞŝƟŐĨĞŝĞƌƚĚŝĞƵƐƐƚĞůůƵŶŐdŽƵůŽƵƐĞͲ>ĂƵƚƌĞĐƐŬƺŶƐƚůĞƌŝƐĐŚĞ ƵƐĚƌƵĐŬƐŬƌĂŌ͘ ^Ž ŝƐƚ ŶĞďĞŶ ĚĞŶ ŐƌŽƘĞŶ ͩůĂƵƚĞŶͨ WůĂŬĂƚĞŶ Ĩƺƌ ĚŝĞsĞƌŐŶƺŐƵŶŐƐůŽŬĂůĞĚĞƐDŽŶƚŵĂƌƚƌĞ͕ĚŝĞĚĞŶŝŶƚĞƌŶĂƟŽŶĂůĞŶ ZƵŚŵ ĚĞƐ <ƺŶƐƚůĞƌƐ ďĞŐƌƺŶĚĞƚĞŶ͕ ŚŝĞƌ ĂƵĐŚ ĚĞƌ ƵŶďĞŬĂŶŶƚĞƌĞ dŽƵůŽƵƐĞͲ>ĂƵƚƌĞĐ njƵ ĞŶƚĚĞĐŬĞŶ͗ 'ĞŵćůĚĞ ŝŶ ŐĞĚĞĐŬƚĞŶ &ĂƌďĞŶ͕ ĚŝĞ ĞŝŶĞ ŝŶƚŝŵĞ &Žƌŵ ĚĞƌ ƌĨĂƐƐƵŶŐ ĚĞƌ ŵĞŶƐĐŚůŝĐŚĞŶ WƐLJĐŚĞ ĞƌŵƂŐůŝĐŚĞŶ͕ ĚŝĞ ĞŝĐŚŶƵŶŐ ŵŝƚ &ĞĚĞƌ ƵŶĚ ^ƚŝĨƚ͕ ŐĞĞŝŐŶĞƚ njƵƌ ƉŽŝŶƟĞƌƚĞŶ ŚĂƌĂŬƚĞƌŝƐŝĞƌƵŶŐ ĚĞƐ 'ĞŐĞŶƺďĞƌƐ͘ sĞƌďŝŶĚƵŶŐ ƵŶĚ 'ĞŐĞŶƺďĞƌƐƚĞůůƵŶŐ ĚĞƌ ƵŶƚĞƌƐĐŚŝĞĚůŝĐŚĞŶ ƵƐĚƌƵĐŬƐǁĞŝƐĞŶ͕ dŚĞŵĞŶƵŶĚ<ŽŶnjĞƉƚĞŐůĞŝĐŚĞŶĞŝŶĞƌ^ƉŝĞŐĞůƵŶŐĚĞƌŬŽŵƉůĞdžĞŶ &ŝŐƵƌ ĚĞƐ <ƺŶƐƚůĞƌƐ ĂŶ ĚĞƌ <ŝƉƉĞ njǁŝƐĐŚĞŶ njǁĞŝ :ĂŚƌŚƵŶĚĞƌƚĞŶ͘ ŝŶĞ ĂƵƘĞƌŐĞǁƂŚŶůŝĐŚĞ ^ĐŚĂƵ͕ ĚŝĞ ŶĞƵĞ ƐƉĞŬƚĞ njƵ ĞŝŶĞŵ ĚĞƌ ŐƌŽƘĞŶ WƌŽƚĂŐŽŶŝƐƚĞŶ njƵ ĞŐŝŶŶ ĚĞƌ DŽĚĞƌŶĞ ďĞůĞƵĐŚƚĞƚ͘ ůďĞƌƟŶĂ ĂŶŬƵƐƚƌŝĂ<ƵŶƐƞŽƌƵŵ ϭϬϭϬtŝĞŶ͕ůďĞƌƟŶĂƉůĂƚnjϭ dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϭͲϱϯϰϴϯͲϬ͕ǁǁǁ͘ĂůďĞƌƟŶĂ͘Ăƚ ϭϬϭϬtŝĞŶ͕&ƌĞLJƵŶŐϴ dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϭͲϱϯϳϯϯͲϮϲ͕ǁǁǁ͘ďĂŶŬĂƵƐƚƌŝĂͲŬƵŶƐƞŽƌƵŵ͘Ăƚ 34 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 Kunst Ausstellungen /ŵ>ŝĐŚƚĞDŽŶĞƚƐ VELÁZQUEZ 24. Oktober 2014 bis 8. Februar 2015 28. Oktober 2014 bis 15. Februar 2015 ŝĞƵƐƐƚĞůůƵŶŐnjĞŝŐƚ/ŬŽŶĞŶĚĞƐ/ŵƉƌĞƐƐŝŽŶŝƐŵƵƐŝŶĞŝŶĞƌĞƵƌŽƉĂǁĞŝƚĞŝŶnjŝŐĂƌƟŐĞŶƵƐĂŵŵĞŶƐĐŚĂƵͲƵŶĚnjƵŐůĞŝĐŚĚĞƌĞŶǀŝĞůĨćůƟŐĞ ŝŶŇƵƐƐŶĂŚŵĞĂƵĨĚŝĞŚĞŝŵŝƐĐŚĞ<ƵŶƐƚ͘ĂŶŬŚŽĐŚŬĂƌćƟŐĞƌ>ĞŝŚŐĂďĞŶĂƵƐĂůůĞƌtĞůƚǀĞƌƐĂŵŵĞůƚĚŝĞƵƐƐƚĞůůƵŶŐ^ĐŚůƺƐƐĞůǁĞƌŬĞ ůĂƵĚĞDŽŶĞƚƐ͕ĚŝĞnjƵŵdĞŝůŶŽĐŚŶŝĞŝŶPƐƚĞƌƌĞŝĐŚnjƵƐĞŚĞŶǁĂƌĞŶ͘ ĂƐ <ƵŶƐƚŚŝƐƚŽƌŝƐĐŚĞ DƵƐĞƵŵ ǁŝĚŵĞƚ ĚĞŵ ƐƉĂŶŝƐĐŚĞŶ DĞŝƐƚĞƌ ŝĞŐŽsĞůĄnjƋƵĞnj;ϭϱϵϵʹϭϲϲϬͿnjƵŵĞƌƐƚĞŶDĂůŝŵĚĞƵƚƐĐŚƐƉƌĂĐŚŝŐĞŶ ZĂƵŵĞŝŶĞƵƐƐƚĞůůƵŶŐ͘ŝĞ^ĐŚĂƵŐŝďƚĞŝŶĞŶƉƌćŐŶĂŶƚĞŶŝŶďůŝĐŬ ŝŶ ĚĂƐ ǀŝĞůĨćůƟŐĞ KĞƵǀƌĞ ĚĞƐ ƐƉĂŶŝƐĐŚĞŶ ,ŽĨŵĂůĞƌƐ͘ ƵĨŐƌƵŶĚ ĚĞƌ ĚLJŶĂƐƚŝƐĐŚĞŶ ƵŶĚ ƉŽůŝƚŝƐĐŚĞŶ ĞnjŝĞŚƵŶŐĞŶ njǁŝƐĐŚĞŶ ĚĞŶ ŚĂďƐďƵƌŐŝƐĐŚĞŶ ,ĞƌƌƐĐŚĞƌŚćƵƐĞƌŶ ŝŶ tŝĞŶ ƵŶĚ DĂĚƌŝĚ ǀĞƌĨƺŐƚ ĚĂƐ <,D ƺďĞƌ ŚĞƌĂƵƐƌĂŐĞŶĚĞ WŽƌƚƌĂŝƚƐ ĚĞƐ ,ŽĨŵĂůĞƌƐ͕ ǁŝĞ nj͘͘ ĚŝĞ ďĞnjĂƵďĞƌŶĚĞŶ ŝůĚŶŝƐƐĞ ĚĞƌ ƐƉĂŶŝƐĐŚĞŶ /ŶĨĂŶƚŝŶŶĞŶ͘ ŝŶĞ ŚŽĐŚŬĂƌćƟŐĞ>ĞŝŚŐĂďĞƐƚĞůůƚĚĞƌďĞƌƺŚŵƚĞƐƚĞǁĞŝďůŝĐŚĞZƺĐŬĞŶĂŬƚ ĚĞƌ <ƵŶƐƚŐĞƐĐŚŝĐŚƚĞ͕ ĚŝĞ ƐŽŐĞŶĂŶŶƚĞ ͣZŽŬĞďLJ sĞŶƵƐ͕͞ ĚĂƌ͘ 18 Jahre nach der legendären Monet-Ausstellung des Jahres ϭϵϵϲ ƐƚĞůůƚ ĚĂƐ ĞůǀĞĚĞƌĞ ĚĞŶ DĞŝƐƚĞƌ ŝŵƉƌĞƐƐŝŽŶŝƐƚŝƐĐŚĞƌ >ŝĐŚƚŵĂůĞƌĞŝ ĞƌŶĞƵƚ ŝŶ ĚĞŶ DŝƚƚĞůƉƵŶŬƚ ĞŝŶĞƌ ƐƉĞŬƚĂŬƵůćƌĞŶ ^ŽŶĚĞƌƐĐŚĂƵ͘ Ğƌ &ŽŬƵƐ ĚĞƌ ƵƐƐƚĞůůƵŶŐ ůŝĞŐƚ ĂƵĨ DŽŶĞƚ ĂůƐ /ŶƐƉŝƌĂƟŽŶƐƋƵĞůůĞ Ĩƺƌ njĞŝƚŐĞŶƂƐƐŝƐĐŚĞ <ƺŶƐƚůĞƌ͕ ĚŝĞ ƐŝĐŚ ĂŶ ƐĞŝŶĞƌ DŽƚŝǀŝŬ ƵŶĚ ƐĞŝŶĞƌ WŝŶƐĞůĨƺŚƌƵŶŐ ŽƌŝĞŶƚŝĞƌƚĞŶ͘ ƵƐŐĞǁćŚůƚĞ Werke des Wegbereiters der Moderne treten in der Ausstellung ŝŶŝĂůŽŐŵŝƚĞŝŶĞƌZĞŝŚĞƂƐƚĞƌƌĞŝĐŚŝƐĐŚĞƌ<ƺŶƐƚůĞƌ͕ĚŝĞ͕ŶĂĐŚĚĞŵ ƐŝĞ ĂƵĨ ĚŝƌĞŬƚĞ ŽĚĞƌ ŝŶĚŝƌĞŬƚĞ tĞŝƐĞ tĞƌŬĞ DŽŶĞƚƐ ŬĞŶŶĞŶŐĞůĞƌŶƚ ŚĂƩĞŶ͕ ŝŶ ŝŚƌĞŶ ĞŝŐĞŶĞŶ ƌďĞŝƚĞŶ ĚĂƌĂƵĨ ĞnjƵŐ ŶĂŚŵĞŶ͘ /ŶŶĞƌŚĂůďĚĞƌtŝĞŶĞƌ<ƵŶƐƚƐnjĞŶĞĚĞƐĂƵƐŐĞŚĞŶĚĞŶϭϵ͘ƵŶĚĨƌƺŚĞŶ ϮϬ͘ :ĂŚƌŚƵŶĚĞƌƚƐ ǁƵƌĚĞ DŽŶĞƚ ŶĞďĞŶ ĚŽƵĂƌĚ DĂŶĞƚ ĂůƐ ĚŝĞ njĞŶƚƌĂůĞƵŶĚƉƌćŐĞŶĚĞ'ĞƐƚĂůƚĚĞƐĨƌĂŶnjƂƐŝƐĐŚĞŶ/ŵƉƌĞƐƐŝŽŶŝƐŵƵƐ ďĞƚƌĂĐŚƚĞƚ͘^ĞŝŶĞƌďĞŝƚĞŶǁĂƌĞŶŝŶƵƐƐƚĞůůƵŶŐĞŶŝŵ<ƺŶƐƚůĞƌŚĂƵƐ͕ ŝŶĚĞƌ^ĞĐĞƐƐŝŽŶƵŶĚŝŶĚĞƌůĞŐĞŶĚćƌĞŶ'ĂůĞƌŝĞDŝĞƚŚŬĞnjƵƐĞŚĞŶ ƵŶĚƐĞŝŶĞŶĞŝƚŐĞŶŽƐƐĞŶĂƵƐĞŝƚƐĐŚƌŝŌĞŶŽĚĞƌƺĐŚĞƌŶďĞŬĂŶŶƚ͘ ĞƌŝŶŇƵƐƐDŽŶĞƚƐĂƵĨƂƐƚĞƌƌĞŝĐŚŝƐĐŚĞDĂůĞƌƵŶĚ&ŽƚŽŐƌĂĨĞŶǁĂƌ ƵŶŵŝƩĞůďĂƌ ƵŶĚ ǀŝĞůĨćůƟŐ͘ ŝŶŝŐĞ ƺďĞƌŶĂŚŵĞŶ ƐĞŝŶĞ ƐƟůŝƐƟƐĐŚĞ ,ĂŶĚƐĐŚƌŝŌ͕ ĂŶĚĞƌĞ ƌŝĐŚƚĞƚĞŶ ŝŚƌ /ŶƚĞƌĞƐƐĞ ĂƵĨ ĚŝĞ ŝůĚŵŽƟǀĞ ŽĚĞƌ ĚŝĞ <ŽŵƉŽƐŝƟŽŶ ƐŽǁŝĞ ĂƵĨ ƐĞŝŶĞ ŬŽŶnjĞƉƟŽŶĞůůĞŶ ŶƐćƚnjĞ͘ sĞŶƵƐŵŝƚĚĞŵ^ƉŝĞŐĞůΞ>ŽŶĚŽŶ͕dŚĞEĂƟŽŶĂů'ĂůůĞƌLJ ƵƌĐŚƐĞŝŶĞĨƌƺŚƐŝĐŚƚďĂƌĞĞŐĂďƵŶŐǁƵƌĚĞsĞůĄnjƋƵĞnjďĞƌĞŝƚƐŝŵ ůƚĞƌǀŽŶϮϰ:ĂŚƌĞŶnjƵŵ,ŽĨŵĂůĞƌ<ƂŶŝŐWŚŝůŝƉƉƐ/s͘ĞƌŶĂŶŶƚ͕ĚĞŵ ĞƌďŝƐnjƵƐĞŝŶĞŵ>ĞďĞŶƐĞŶĚĞĚŝĞŶƚĞ͘ǁĂƌŐĞŚƂƌƚĞĚŝĞWƌŽĚƵŬƟŽŶǀŽŶŽĸnjŝĞůůĞŶWŽƌƚƌĂŝƚƐĚĞƐ<ƂŶŝŐƐƵŶĚƐĞŝŶĞƌ&ĂŵŝůŝĞnjƵĚĞŶ ,ĂƵƉƚĂƵĨŐĂďĞŶ ũĞĚĞƐ ,ŽŅƺŶƐƚůĞƌƐ͕ ĚŽĐŚ ĞƌǁĞŝƚĞƌƚĞ sĞůĄnjƋƵĞnj ĚŝĞƐĞƐ DĞƟĞƌ ĂƵĐŚ ĂƵĨ DŝƚŐůŝĞĚĞƌ ĚĞƐ ,ŽĨĞƐ ƵŶĚ ĞŶƚǁŝĐŬĞůƚĞ ĚĂďĞŝ ĞŝŶĞ ƐŽ ŵŽĚĞƌŶĞ͕ ƉƐLJĐŚŽůŽŐŝƐĐŚ ƟĞĨŐƌĞŝĨĞŶĚĞ ^ŝĐŚƚ͕ ĚĂƐƐ jedes der Portraits den Betrachter bis heute in seinen Bann zieht. 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Oktober 2014 bis 8. Februar 2015 3. Oktober 2014 bis 15. Februar 2015 ,ĂƚĚŝĞDĂůĞƌĞŝĞŝŶĞƵŬƵŶŌ͍tŝĞŚĂƚƐŝĐŚĚŝĞDĂůĞƌĞŝŝŶũƺŶŐƐƚĞƌ ĞŝƚǀĞƌćŶĚĞƌƚ͍tĞůĐŚĞnjƵŬƵŶŌƐǁĞŝƐĞŶĚĞŶWŽƐŝƟŽŶĞŶŐŝďƚĞƐŝŶ PƐƚĞƌƌĞŝĐŚnjƵĞŶƚĚĞĐŬĞŶ͍ŝĞƵƐƐƚĞůůƵŶŐхĚŝĞnjƵŬƵŶŌĚĞƌŵĂůĞƌĞŝф ǁŝůů ĂŶŚĂŶĚ ǀŽŶ Ϯϯ ŶĞƵĞŶ ŬƺŶƐƚůĞƌŝƐĐŚĞŶ WŽƐŝƟŽŶĞŶ ŶƚǁŽƌƚĞŶ ĂƵĨ ĚŝĞƐĞ &ƌĂŐĞŶ ŐĞďĞŶ͘ Ƶ ƐĞŚĞŶ ƐŝŶĚ ĂůůĞ ^ƉŝĞůĂƌƚĞŶ ĚĞƌ njĞŝƚŐĞŶƂƐƐŝƐĐŚĞŶ DĂůĞƌĞŝ ƵŶĚ ĞŝĐŚŶƵŶŐ͕ ǀŽŶ ĮŐƵƌĂƟǀ ďŝƐ ĂďƐƚƌĂŬƚ͕ ǀŽŶŽďũĞŬƚŚĂŌďŝƐƌĂƵŵŐƌĞŝĨĞŶĚ͕ǀŽŶŬůĂƐƐŝƐĐŚďŝƐĞdžƉĞƌŝŵĞŶƚĞůů͘ tĂƐƐĞƌ ŝƐƚ ĞŝŶĞ ůĞďĞŶƐŶŽƚǁĞŶĚŝŐĞ ZĞƐƐŽƵƌĐĞ͕ ĚŝĞ njƵŶĞŚŵĞŶĚ ƂŬŽůŽŐŝƐĐŚ ƵŶĚ ƂŬŽŶŽŵŝƐĐŚ ƵŶƚĞƌ ƌƵĐŬ ŐĞƌćƚ͘ tĂƐƐĞƌ Śćůƚ ƵŶƐ Ăŵ >ĞďĞŶ͕ tĂƐƐĞƌ ďƌĂƵĐŚƚ ^ĐŚƵƚnj ĂůƐ ƂīĞŶƚůŝĐŚĞƐ 'Ƶƚ͘ ZĞŝŶĞƐ tĂƐƐĞƌ ŝƐƚ ĂƵĐŚ ĞŵŽƚŝŽŶĂůĞ ZĞƐƐŽƵƌĐĞ͕ ĚŝĞ ŐůƺĐŬůŝĐŚ ŵĂĐŚƚ͘ ƵƐĚĞƌ^ĞƌŝĞ,ĂƌůĞŵǀŝůůĞ͕ϮϬϬϬΞůĂƌĞZŝĐŚĂƌĚƐŽŶ͕&ŽƚŽ͗ZĞŝŶŚĂƌĚ,ĂŝĚĞƌ ΞůĨŽŶƐWƌĞƐƐŶŝƚnj ^ĞŝƚƺďĞƌϭϬϬ:ĂŚƌĞŶǁŝƌĚŝŵŵĞƌǁŝĞĚĞƌĚĂƐͣŶĚĞĚĞƌDĂůĞƌĞŝ͞ ĂƵƐŐĞƌƵĨĞŶ͘'ĞƌĂĚĞŝŶũƺŶŐƐƚĞƌĞŝƚǁƵƌĚĞŶƺďĞƌ^ŝŶŶŚĂŌŝŐŬĞŝƚƵŶĚ ƵŬƵŶŌĚĞƌDĂůĞƌĞŝŬŽŶƚƌŽǀĞƌƐĞŝƐŬƵƐƐŝŽŶĞŶŐĞĨƺŚƌƚ͘sŽƌĚŝĞƐĞŵ ,ŝŶƚĞƌŐƌƵŶĚŚĂƚĚĂƐƐƐůDƵƐĞƵŵŝŵ&ƌƺŚũĂŚƌϮϬϭϰƂƐƚĞƌƌĞŝĐŚŝƐĐŚĞ ƵŶĚŝŶPƐƚĞƌƌĞŝĐŚůĞďĞŶĚĞ<ƺŶƐƚůĞƌŝŶŶĞŶƵŶĚ<ƺŶƐƚůĞƌĂƵĨŐĞƌƵĨĞŶ͕ ƐŝĐŚnjƵďĞǁĞƌďĞŶ͘ƵƌŝŶƌĞŝĐŚƵŶŐnjƵŐĞůĂƐƐĞŶǁĂƌĞŶDĂůĞƌĞŝƵŶĚ ĂƵĐŚ 'ƌĂĮŬ͘ ƵƐ ĚĞŶ ϳϱϲ ĞǁĞƌďƵŶŐĞŶ ƚƌĂĨ ĚĂƐ <ƵƌĂƚŽƌĞŶƚĞĂŵ ĚĞƐƐƐůDƵƐĞƵŵƐĞŝŶĞsŽƌĂƵƐǁĂŚůƵŶĚďĞƐƵĐŚƚĞƚĞůŝĞƌƐŝŶŐĂŶnj PƐƚĞƌƌĞŝĐŚ͘ ĂƌĂƵƐ ǁƵƌĚĞŶ Ϯϯ ŬƺŶƐƚůĞƌŝƐĐŚĞ WŽƐŝƟŽŶĞŶ Ĩƺƌ ĚŝĞ ƵƐƐƚĞůůƵŶŐĂƵƐŐĞǁćŚůƚ͘ĂĞƐŬĞŝŶůƚĞƌƐůŝŵŝƚĨƺƌĚŝĞĞǁĞƌďƵŶŐ ŐĂď͕ƐŝŶĚ<ƺŶƐƚůĞƌŝŶŶĞŶƵŶĚ<ƺŶƐƚůĞƌǀŽŶϮϲďŝƐϳϮ:ĂŚƌĞŶŝŶĚĞƌ ƵƐƐƚĞůůƵŶŐǀĞƌƚƌĞƚĞŶ͘ƵĐŚƵƚŽĚŝĚĂŬƚĞŶƵŶĚ<ƺŶƐƚůĞƌ͕ĚŝĞůĂŶŐĞ ŝŵsĞƌďŽƌŐĞŶĞŶŐĞĂƌďĞŝƚĞƚŚĂďĞŶ͕ƐŝŶĚƵŶƚĞƌĚĞŶŶƚĚĞĐŬƵŶŐĞŶ͘ /ŶĚĞŶϭϵϲϬĞƌ:ĂŚƌĞŶďĞŐŝŶŶĞŶnjǁĞŝŶƚǁŝĐŬůƵŶŐĞŶ͕ĚŝĞtĂƐƐĞƌďŝƐŚĞƵƚĞ njƵĞŝŶĞŵĨĂƐnjŝŶŝĞƌĞŶĚĞŶ'ĞŐĞŶƐƚĂŶĚĚĞƌ<ƵŶƐƚŵĂĐŚĞŶ͘ŝŶĞƌƐĞŝƚƐǁĞƌĚĞŶƐŽnjŝĂůǁŝĐŚƟŐĞdŚĞŵĞŶǁŝĞPŬŽůŽŐŝĞnjƵŵ/ŶŚĂůƚŬƺŶƐƚůĞƌŝƐĐŚĞƌWƌŽũĞŬƚĞƵŶĚnjƵŵĂŶĚĞƌĞŶŬŽŵŵƚĚĂƐ&ůƵŝĚĞ͕tĂŶĚĞůďĂƌĞ͕EŝĐŚƚͲ'ƌĞŝĩĂƌĞ ĚĞƐůĞŵĞŶƚƐĞŝŶĞƌĞƌǁĞŝƚĞƌƚĞŶƐŬƵůƉƚƵƌĂůĞŶWƌĂdžŝƐĞŶƚŐĞŐĞŶ͘tĂƐƐĞƌ in seinen verschiedenen Aggregatzuständen wird Material der Kunst. tĂƐƐĞƌŝƐƚ'ĂƌĂŶƚĨƺƌ>ĞďĞŶƐƋƵĂůŝƚćƚ͘ƐĚŝĞŶƚnjƵŵZĞŝŶŝŐĞŶ͕njƵŵ ĂĚĞŶƵŶĚnjƵŵ^ĐŚǁŝŵŵĞŶƵŶĚĞƐŝƐƚdĞŝůƌĞůŝŐŝƂƐĞƌƵŶĚƐƉŝƌŝƚƵĞůůĞƌ ZŝƚĞŶ͘Ğƌ<ĂŵƉĨŐĞŐĞŶsĞƌƐĐŚŵƵƚnjƵŶŐĂďĞƌĂƵĐŚŐĞŐĞŶPŬŽŶŽŵŝƐŝĞƌƵŶŐĚĞƌZĞƐƐŽƵƌĐĞŶŝƐƚĞƐƐĞŶƟĞůů͘<ƺŶƐƚůĞƌŝŶŶĞŶƵŶĚ<ƺŶƐƚůĞƌ ďĞŐůĞŝƚĞŶĚŝĞƵƐĞŝŶĂŶĚĞƌƐĞƚnjƵŶŐ͕ŬŽŵŵĞŶƟĞƌĞŶ͕ƐĞƚnjĞŶƐŝĐŚĞŝŶ͘ ĂƐ ƐƐů DƵƐĞƵŵ ǀĞƌƐƚĞŚƚ ƐŝĐŚ ŶŝĐŚƚ ŶƵƌ ĂůƐ Kƌƚ Ĩƺƌ ĞƚĂďůŝĞƌƚĞ <ƺŶƐƚůĞƌŝŶŶĞŶ ƵŶĚ <ƺŶƐƚůĞƌ͕ ƐŽŶĚĞƌŶ ĂƵĐŚ ĂůƐ džƉĞƌŝŵĞŶƟĞƌĨĞůĚ ĨƺƌũƵŶŐĞ͕ŶŽĐŚŶŝĐŚƚƐƚĂƌŬŝŵ<ƵůƚƵƌďĞƚƌŝĞďƐŝĐŚƚďĂƌĞ<ƵŶƐƚ͘ŝĞ Ausstellungsreihe ĞŵĞƌŐŝŶŐ ĂƌƟƐƚƐ Őŝďƚ ĞƐ ƐĞŝƚ ĚĞŵ :ĂŚƌ ϮϬϬϬ͘ ŝĞŝŶƚĞƌŶĂƟŽŶĂůĞ^ĐŚĂƵnjĞŝŐƚĚŝĞǀŝĞůĨćůƟŐĞŶƐƉĞŬƚĞ͕ƵŶƚĞƌĚĞŶĞŶ tĂƐƐĞƌŝŵ>ĞďĞŶƵŶĚŝŶĚĞƌ<ƵŶƐƚĞŝŶĞZŽůůĞƐƉŝĞůƚ͘/ŚƌǁĞƐĞŶƚůŝĐŚĞƐ ŶůŝĞŐĞŶŝƐƚĞƐnjƵnjĞŝŐĞŶ͕ĚĂƐƐtĂƐƐĞƌǁĞŝƚŵĞŚƌŝƐƚĂůƐDŝƩĞůnjƵŵ ǁĞĐŬƵŶĚǁĞůĐŚĞƵŵĨĂƐƐĞŶĚĞŶŶƚďĞŚƌƵŶŐĞŶĞƐďĞĚĞƵƚĞƚ͕ǁĞŶŶ ƌĞŝŶĞƐtĂƐƐĞƌŶŝĐŚƚnjƵƌsĞƌĨƺŐƵŶŐƐƚĞŚƚ͘ŵŶĚĞĚĞƌƵƐƐƚĞůůƵŶŐ ƐƚĞŚƚĞŝŶĞ,ŽŵŵĂŐĞĂŶĚĞŶ'ĞŶƵƐƐ͕ĚĞŶĨƌŝƐĐŚĞƐ͕ŬƺŚůĞƐtĂƐƐĞƌ ďĞƌĞŝƚĞƚ͘ĞƌDĂůĞƌWĞƚĞƌƌĞŚĞƌŚĂƚĚĂƐƐĐŚƂŶƐƚĞƵŶĚŬŽŶƐĞƋƵĞŶƚĞƐƚĞ>ĞďĞŶƐǁĞƌŬŐĞƐĐŚĂīĞŶ͕ĚĂƐĚĞŵ>ĞďĞŶƐŵŝƩĞůtĂƐƐĞƌdƌŝďƵƚ zollt: Tag um Tag guter Tag͕ĞŝŶĞŵŝƩůĞƌǁĞŝůĞƚĂƵƐĞŶĚĞ'ĞŵćůĚĞ ƵŵĨĂƐƐĞŶĚĞ^ĞƌŝĞǀŽŶtĂƐƐĞƌŐůćƐĞƌŶ͕ĞŝŶĨĂĐŚƵŶĚŬŽƐƚďĂƌnjƵŐůĞŝĐŚ͘ ƐƐůDƵƐĞƵŵ >EdK^<ƵŶƐƚŵƵƐĞƵŵ 3400 Klosterneuburg, An der Donau-Au 1 dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϮϮϰϯͲϯϳϬϱϬϭϱϬ͕ǁǁǁ͘ĞƐƐů͘ŵƵƐĞƵŵ ϰϬϮϬ>ŝŶnj͕ƌŶƐƚͲ<ŽƌĞĨͲWƌŽŵĞŶĂĚĞϭ Tel. +43 - (0)732 - 78 41 78 - 0, www.lentos.at 36 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 Kunst Ausstellungen Gilbert & George Scapegoat Pictures :ŽŚŶDƌŵůĞĚĞƌ Scramble Ϯϵ͘EŽǀĞŵďĞƌϮϬϭϰďŝƐϭϳ͘:ćŶŶĞƌϮϬϭϱ ϭϯ͘^ĞƉƚĞŵďĞƌϮϬϭϰďŝƐϭϬ͘:ćŶŶĞƌϮϬϭϱ ^Ğŝƚ :ĂŚƌnjĞŚŶƚĞŶ ďĞŽďĂĐŚƚĞŶ 'ŝůďĞƌƚ Θ 'ĞŽƌŐĞ ĚŝĞ ŶƚǁŝĐŬůƵŶŐĞŶ ŝŶ ŝŚƌĞŵ sŝĞƌƚĞů ŝŶ ĂƐƚ >ŽŶĚŽŶ ƵŶĚ ŝŶ ĚĞƌ tĞůƚ ǀŽŶ ŚĞƵƚĞ͕ ĚĂƐ ƵƌďĂŶĞ >ĞďĞŶ ŝŵ ƐƚĞƚŝŐĞŶ &ůƵƐƐ͘ tŝĞ ĚŝĞ &ŝŐƵƌĞŶ ŝŶ ĚĞŶ aktuellen Bildern agieren, erinnert an die Selbstdarstellungen ǀŽŶ 'ŝůďĞƌƚ Θ 'ĞŽƌŐĞ ĂůƐ ůĞďĞŶĚĞ ^ŬƵůƉƚƵƌĞŶ ;>ŝǀŝŶŐ ^ĐƵůƉƚƵƌĞƐͿ͕ ŵŝƚ ĚĞŶĞŶ ƐŝĞ ŐĞƐĞůůƐĐŚĂĨƚůŝĐŚĞ WƌŽďůĞŵĂƚŝŬ ƵŶĚ <ƵŶƐƚ ŵŝƚ ĚĞƌ ƚŽĚĞƌŶƐƚĞŶ ĞƐĐŚƌĞŝďƵŶŐ ĞŝŶĞƌ ŝŶƚĞŶƐŝǀĞŶ 'ĞĨƺŚůƐǁĞůƚ ŝŶ ĚĞƌ sĞƌŐĂŶŐĞŶŚĞŝƚ͕ 'ĞŐĞŶǁĂƌƚ ƵŶĚ ƵŬƵŶĨƚ ǀĞƌďŝŶĚĞŶ͘ :ŽŚŶ D ƌŵůĞĚĞƌ njćŚůƚ njƵ ĚĞŶ ǁŝĐŚƟŐƐƚĞŶ ƵŶĚ ĞŝŶŇƵƐƐƌĞŝĐŚƐƚĞŶ <ŽŶnjĞƉƚŬƺŶƐƚůĞƌŶ ĚĞƌ 'ĞŐĞŶǁĂƌƚ͘ ^ĞŝŶ ƵŶǀĞƌǁĞĐŚƐĞůďĂƌĞƐ͕ ǀŝĞůƐĐŚŝĐŚƟŐĞƐ KĞƵǀƌĞ ĂƵƐ ^ŬƵůƉƚƵƌĞŶ͕ DĂůĞƌĞŝĞŶ͕ ĞŝĐŚŶƵŶŐĞŶ͕ ,ĂƉƉĞŶŝŶŐƐ͕/ŶƐƚĂůůĂƟŽŶĞŶƵŶĚsŝĚĞŽĂƌďĞŝƚĞŶŝƐƚƐĞŝƚũĞŐĞŬĞŶŶnjĞŝĐŚŶĞƚ ǀŽŶ ƐƚćŶĚŝŐĞƌ ƵƐĞŝŶĂŶĚĞƌƐĞƚnjƵŶŐ ŵŝƚ ĚĞƌ ŵŽĚĞƌŶĞŶ <ƵŶƐƚŐĞƐĐŚŝĐŚƚĞ ƵŶĚ ĚĞƌ ,ŝŶƚĞƌĨƌĂŐƵŶŐ ĚĞƐ <ƵŶƐƚďĞŐƌŝĨĨƐ͘ ĂŬŬtLJůĚĞ/s;&^Ϳ͕ϮϬϭϭΞ^ƚĞĨĂŶůƚĞŶďƵƌŐĞƌ WƌŝĞƐƚůĞLJ͕ϮϬϭϯΞ'ŝůďĞƌƚΘ'ĞŽƌŐĞ ŝĞŶĞƵĞŶ͕ŝŵ:ĂŚƌϮϬϭϯĞŶƚƐƚĂŶĚĞŶĞŶŝůĚĞƌnjĞŝŐĞŶĞŝŶĞŵŽĚĞƌŶĞ͕ǁĞƐƚůŝĐŚĞtĞůƚŝŶĞŝŶĞŵǀŽŶ'ŝůďĞƌƚΘ'ĞŽƌŐĞŐĞƐĐŚĂīĞŶĞŶ ƐŽnjŝŽůŽŐŝƐĐŚĞŶ &ĞůĚ͕ ŝŶ ĚĞŵ ƐŝĞ ĚŝĞ ^ƉĂŶŶƵŶŐĞŶ ĞƌŬƵŶĚĞŶ͕ ĚŝĞ ŝŵƵƐĂŵŵĞŶůĞďĞŶƵŶĚĚĞƌ/ŶƚĞƌĂŬƟŽŶĚĞƌĞǁŽŚŶĞƌŝŶŶĞŶƵŶĚ Bewohner entstehen. Bevölkert werden die Bilder von jungen MenƐĐŚĞŶŵŝƚƵŶƚĞƌƐĐŚŝĞĚůŝĐŚĞŵŬƵůƚƵƌĞůůĞŵƵŶĚƐŽnjŝĂůĞŵ,ŝŶƚĞƌŐƌƵŶĚ͕ ǀĞƌƐĐŚůĞŝĞƌƚĞŶŵƵƐůŝŵŝƐĐŚĞŶ&ƌĂƵĞŶƵŶĚ'ŝůďĞƌƚΘ'ĞŽƌŐĞƐĞůďƐƚ͕ die sich in einigen Bildern hinter Masken, in anderen von kleinen, ďŽŵďĞŶĨƂƌŵŝŐĞŶĞŚćůƚĞƌŶŵŝƚŝƐƟĐŬƐƚŽīŵŽŶŽdžŝĚ;>ĂĐŚŐĂƐͲWĂƚƌŽŶĞŶͿǀĞƌĚĞĐŬƚ͕ƉƌćƐĞŶƟĞƌĞŶƵŶĚǀĞƌƐĐŚŝĞĚĞŶĞ'ĞƐƚĂůƚĞŶĂŶŶĞŚŵĞŶ͕ƚĞŝůƐŝŶnjĞƌƐƉůŝƩĞƌƚĞƌ&Žƌŵ͘ůƐŬŽŶƟŶƵŝĞƌůŝĐŚĞƐůĞŵĞŶƚŝŚƌĞƌ ŬƺŶƐƚůĞƌŝƐĐŚĞŶWƌĂdžŝƐďĞƐĐŚƌĞŝďĞŶƐŝĞƵŶƐĞƌĞŵŽĚĞƌŶĞƵƌďĂŶĞtĞůƚ ĚƵƌĐŚŝŚƌĞŵŝƚƌĞŝƘĞŶĚĞƵŶĚƵŶŵŝƩĞůďĂƌĞĞŚĂŶĚůƵŶŐǀŽŶdŚĞŵĞŶ ǁŝĞdŽĚ͕,ŽīŶƵŶŐ͕>ĞďĞŶ͕ŶŐƐƚ͕^Ğdž͕'ĞůĚ͕<ƵůƚƵƌƵŶĚZĞůŝŐŝŽŶ͘ hƌƐƉƌƺŶŐůŝĐŚ ĂƵƐ ĚĞƌ &ůƵdžƵƐͲĞǁĞŐƵŶŐ ĚĞƌ ϭϵϲϬĞƌ :ĂŚƌĞ ŬŽŵŵĞŶĚ͕ ƉƌćŐƚĞ ƌŵůĞĚĞƌ ŝŶ ĚĞŶ &ŽůŐĞũĂŚƌĞŶ ĚŝĞ <ƵŶƐƚƐƚƌƂŵƵŶŐ ĚĞƌ EĞǁ 'ĞŽŵĞƚƌLJ͕ ĞŝŶĞƌ &Žƌŵ ĚĞƌ tŝĞĚĞƌĞŶƚĚĞĐŬƵŶŐ ĚĞƌ ďƐƚƌĂŬƚŝŽŶ͘ /ŶƚĞƌŶĂƚŝŽŶĂůĞ ĞŬĂŶŶƚŚĞŝƚ ĞƌůĂŶŐƚĞ ĚĞƌ <ƺŶƐƚůĞƌ Ăď ϭϵϳϵ ĚƵƌĐŚ ƐĞŝŶĞ njǁŝƐĐŚĞŶ 'ĞďƌĂƵĐŚƐŐĞŐĞŶƐƚĂŶĚ ƵŶĚ <ƵŶƐƚ ĂŶŐĞƐŝĞĚĞůƚĞŶ&ƵƌŶŝƚƵƌĞ^ĐƵůƉƚƵƌĞƐ͗ƌŬŽŵďŝŶŝĞƌƚDƂďĞů͕>ĂŵƉĞŶ ŽĚĞƌDƵƐŝŬŝŶƐƚƌƵŵĞŶƚĞŵŝƚĂďƐƚƌĂŬƚĞƌ͕ŵŽŶŽĐŚƌŽŵĞƌŽĚĞƌŐĞŽŵĞƚƌŝƐĐŚĞƌ DĂůĞƌĞŝ ƵŶĚ ƚŚĞŵĂƟƐŝĞƌƚ ĚĂŵŝƚ ĚŝĞ <ƵŶƐƚǁƺƌĚŝŐŬĞŝƚ ǀŽŶ ůůƚĂŐƐŽďũĞŬƚĞŶ͘ /Ŷ ĚĞŶ ĂĐŚƚnjŝŐĞƌ :ĂŚƌĞŶ ďĞŐĂŶŶ ƌŵůĞĚĞƌ tĂůů WĂŝŶƟŶŐƐ njƵ ŵĂůĞŶ͕ tĂŶĚďŝůĚĞƌ ŵŝƚ ƐƚƌĞŶŐ ŐĞŽŵĞƚƌŝƐĐŚĞŶ ďƐƚƌĂŬƟŽŶĞŶ ƵŶĚ ĚĞŬŽƌĂƟǀĞŶ ůĞŵĞŶƚĞŶ ĂƵĨ ŵŽŶŽĐŚƌŽŵĞŵ ,ŝŶƚĞƌŐƌƵŶĚ͕ŝŶĚĞŶĞŶĞƌĚŝĞ'ƌĞŶnjĞŶǀŽŶĞƐŝŐŶƵŶĚĨƌĞŝĞƌ<ƵŶƐƚ ƵŶƚĞƌƐƵĐŚƚĞ͘ďDŝƩĞĚĞƌϭϵϴϬĞƌ:ĂŚƌĞĞŶƚƐƚĞŚĞŶWŽƵƌWĂŝŶƟŶŐƐ͗ sĞƌƐĐŚŝĞĚĞŶĞ&ĂƌďĞŶƵŶĚ>ĂĐŬĞǁĞƌĚĞŶǀŽŶŽďĞŶĂƵĨĚŝĞĂŶŐĞůĞŚŶƚĞ >ĞŝŶǁĂŶĚ ŐĞŐŽƐƐĞŶ͕ ůĂƵĨĞŶ ǀĞƌƟŬĂů ƺďĞƌ ĚĞŶ dƌćŐĞƌ ƵŶĚ ƺďĞƌůĂŐĞƌŶƐŝĐŚŝŶŵĞŚƌĞƌĞŶ^ĐŚŝĐŚƚĞŶ͘'ůŝƚnjĞƌƐƚĂƵďǀĞƌůĞŝŚƚĚĞŶ DĂůĞƌĞŝĞŶĞŝŶĞŶnjĂƌƚĞŶ^ĐŚŝŵŵĞƌ͘ŚŶůŝĐŚǁĞƌĚĞŶĂƵĐŚĚŝĞWƵĚĚůĞ WĂŝŶƟŶŐƐ ǀŽŶ ĞŝŶĞƌ DŝƐĐŚƵŶŐ ĂƵƐ ƵĨĂůů ƵŶĚ <ŽŶƚƌŽůůĞ ŐĞƉƌćŐƚ͘ Ğƌ ĂƵƐ ĚĞŶ ŝƚĂůŝĞŶŝƐĐŚĞŶ ŽůŽŵŝƚĞŶ ƐƚĂŵŵĞŶĚĞ 'ŝůďĞƌƚ ;ŐĞďŽƌĞŶ ϭϵϰϯͿ ƵŶĚ ĚĞƌ ϭϵϰϮ ŝŶ ĞǀŽŶ ;ŶŐůĂŶĚͿ ŐĞďŽƌĞŶĞ 'ĞŽƌŐĞ ďĞŐĞŐŶĞƚĞŶĞŝŶĂŶĚĞƌϭϵϲϳĂůƐ<ƵŶƐƚƐƚƵĚĞŶƚĞŶŝŶ>ŽŶĚŽŶ;ŚĞƵƚĞ ĞŶƚƌĂů^ĂŝŶƚDĂƌƟŶ͛ƐŽůůĞŐĞŽĨƌƚĂŶĚĞƐŝŐŶͿ͘ϭϵϳϭĞŶƚƐƚĂŶĚĞŶ ĚŝĞ ĞƌƐƚĞŶ ZĂƐƚĞƌďŝůĚĞƌ͕ ĚŝĞ ŝŚƌ ĨŽƌŵĂůĞƐ DĂƌŬĞŶnjĞŝĐŚĞŶ ǁĞƌĚĞŶƐŽůůƚĞŶ͘'ŝůďĞƌƚΘ'ĞŽƌŐĞƐŝŶĚƐĞŝƚƺďĞƌϰϬ:ĂŚƌĞŶĂůƐ;ĞŝŶͿ <ƺŶƐƚůĞƌĂŬƟǀƵŶĚŚĂďĞŶŵĞŚƌĂůƐϮϬϬϬ<ƵŶƐƚǁĞƌŬĞŐĞƐĐŚĂīĞŶ͘ /ŶĚĞƌ'ĂůĞƌŝĞůŝƐĂďĞƚŚΘ<ůĂƵƐdŚŽŵĂŶnjĞŝŐƚ:ŽŚŶDƌŵůĞĚĞƌ ĚŝĞ &ƵƌŶŝƚƵƌĞ ^ĐƵůƉƚƵƌĞ ĂŬŬ tLJůĚĞ /s ǀŽŶ ϮϬϭϭ Ͳ njǁĞŝ ŐĞŽŵĞƚƌŝƐĐŚĞDĂůĞƌĞŝĞŶŬŽŵďŝŶŝĞƌƚŵŝƚĚĞƌKƌŝŐŝŶĂů'ŝďƐŽŶ'ŝƚĂƌƌĞĚĞƐ ĂŵĞƌŝŬĂŶŝƐĐŚĞŶDƵƐŝŬĞƌƐĂŬŬtLJůĚĞ͕ĚŝĞǀŝĞůƚĞŝůŝŐĞ^ƉŝĞŐĞůĂƌďĞŝƚ ƌŝĂŶĂ ǀŽŶ ϮϬϭϮ͕ ĚĂƐ 'ůĂƐŽďũĞŬƚ WŽŵŽŶĂ͕ EĞŽŶĂƌďĞŝƚĞŶ ƐŽǁŝĞ ŶĞƵĞ DĂůĞƌĞŝĞŶ͕ ĚŝĞ ĚŝĞ EĂŵĞŶ ǀŽŶ ŶŐĂĚŝŶĞƌ ^ĞĞŶ ƚƌĂŐĞŶ͘ 'ĂůĞƌŝĞdŚĂĚĚĂĞƵƐZŽƉĂĐ 'ĂůĞƌŝĞůŝƐĂďĞƚŚΘ<ůĂƵƐdŚŽŵĂŶ 5020 Salzburg, Mirabellplatz 2 Tel. +43 - (0)662 - 88 13 93 - 0, www.ropac.net ϲϬϮϬ/ŶŶƐďƌƵĐŬ͕DĂƌŝĂͲdŚĞƌĞƐŝĞŶͲ^ƚƌĂƘĞϯϰ dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϱϭϮͲϱϳϱϳϴϱ͕ǁǁǁ͘ŐĂůĞƌŝĞƚŚŽŵĂŶ͘ĐŽŵ ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 37 Landesinfos Kärnten Vergabe der in der ÖZZ 9/2014 ausgeschriebenen §-2-Kassenplanstelle Im Landesausschuss der Landeszahnärztekammer für Kärnten vom 27. Oktober 2014 und im Einvernehmen mit der Kärntner Gebietskrankenkasse wurden für die in der ÖZZ 9/2014 ausgeschriebenen Kassenplanstellen nachfolgender Bewerber beschlossen: Planstelle Reifnitz ab 1. Jänner 2015 DDr. Udo POBATSCHNIG Zahnarzt Vergabe der in der ÖZZ 10/2014 ausgeschriebenen §-2-Kassenplanstelle Im Landesausschuss der Landeszahnärztekammer für Kärnten vom 1. Dezember 2014 und im Einvernehmen mit der Kärntner Gebietskrankenkasse wurden für die in der ÖZZ 10/2014 ausgeschriebenen Kassenplanstellen nachfolgender Bewerber beschlossen: Planstelle Villach ab 1. Jänner 2015 Dr. Thomas ZERNATTO Facharzt für ZMK 38 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 15. Kärntner Seensymposium Donnerstag, 30. April, bis Samstag, 2. Mai 2015 m u r t n e z s n g e d n l e u V g no a T asi C Tagungsleitung DDr. Martin Zambelli, ÖGZMK Kärnten Dr. Bettina Schreder, ZIV Anmeldung und Auskünfte: ÖGZMK Kärnten, Frau Karin Brenner T +43 (0) 50511-9022, F +43 (0) 50511-9023 M oegzmk@ktn.zahnaerztekammer.at ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 39 www.seensymposium.at Landesinfos Niederösterreich Das war der Praxistag 2014 Spannende fachliche Einblicke und starken Praxisbezug gab es an der FH St. Pölten für Zahnärzte, Zahnärztinnen und Assistentinnen beim Praxistag und 8. Assistentinnentag. Herz-Kreislauf-Erkrankungen und ihre Bedeutung für die Zahnheilkunde High-Risk-Patienten sind jene, die eine (mechanische) Klappenprothese haben, schon einmal an einer infektiösen Endokarditis erkrankt sind, Patienten mit kongenitalen Herzerkrankungen sowie Patienten mit Herzimplantaten. In jenen Ländern, die schon seit einigen Jahren weniger antibiotische Prophylaxen bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen durchführen, haben jüngste Studien gezeigt, dass die Anzahl an infektiösen Endokarditis-Erkrankungen nicht gestiegen ist. bildeten diesmal die fachliche Klammer beim Praxistag in St. Pölten. Priv.-Doz. Dr. Deddo Mörtl übernahm eloquent für den verhinderten Prim. Dr. Harald Mayr und referierte zum Thema: „Herz-Kreislauf-Erkrankungen - Antibiotika bei oralchirurgischen Eingriffen“. Mörtl baute seinen Vortrag darauf auf, dass die Forschung viele Jahre davon ausging, dass eine infektiöse Endokarditis ohne antibiotische Prophylaxe vor einer Zahnbehandlung gefährlich sein könnte. Aktuelle Studien stellen aber die Sinnhaftigkeit einer antibiotischen Prophylaxe in Frage. „Transiente Bakteriämien entstehen auch durch Putzen, Zahnseide und das Kauen selbst. Die Gefahr einer daraus folgenden Infektiösen Endokarditis besteht somit auch ganz ohne einer Zahnbehandlung“, so Mörtl. Da also eine sehr hohe Anzahl an antibiotischen Prophylaxen notwendig sei, um nur eine einzige infektiöse Endokarditis vermeiden zu können, stehe die Verabreichung nicht im Verhältnis zum Aufwand. „Es geht derzeit eher in Richtung Downgrading bei der Empfehlung zur Prophylaxe, außer es handelt sich um High-Risk-Patienten“, erläutert Mörtl den aktuellen Stand der Forschung. Organisatoren und Vortragende: MR DDr. Hannes Gruber, Dr. Joachim Huber, Priv.-Doz. Dr. Deddo Mörtl, Dr. Helmut Haider (v. l. n. r.) 40 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 Parallel empfehlen diese Länder aber, mit den Risikopatienten ausführliche Gespräche vorab zu führen. Fazit: Das Thema Mundhygiene wird als Vorsorge bei Herz-Kreislauf-Patienten zunehmend eine Alternative zur antibiotischen Prophylaxe, nur bei Hochrisikopatienten gehen die Empfehlungen weiterhin in Richtung Prophylaxe. Absetzen oder nicht absetzen? Im zweiten Vortrag des Vormittags, den ebenfalls Priv.-Doz. Dr. Deddo Mörtl präsentierte, lautete die Frage, ob man moderne gerinnungshemmende Medikamente vor Zahnbehandlungen absetzen solle oder nicht. „Sie werden in Ihrer Praxis immer öfter vor dieser Frage stehen, denn durch das zunehmende Alter der Menschen gibt es auch mehr Patienten PLW9RUKRIÀLPPHUQ³VWHOOW0|UWO]X%HJLQQIHVW %HL9RUKRIÀLPPHUQVHLGDV6FKODJDQIDOOULVLNRDEHUIQIPDO Landesinfos Erfahrungsaustausch und Networking während der Pausen und dem Besuch der Dentalausstellung Niederösterreich Hand anlegen beim Workshop „Der Notfall in der zahnärztlichen Medizin“ © Robert Simon, dental journal so hoch wie bei einem gesunden Patienten. Gerinnungshemmende Medikamente wie Marcumar minimieren durch ihre Wirkungsweise das Schlaganfallrisiko. „Es gilt, im Fall einer Zahnbehandlung das thrombotische Risiko versus das Blutungsrisiko abzuwägen“, rät Mörtl den Zuhörern. Gerade neuere gerinnungshemmenden Medikamente am Markt sind eine interessante Entwicklung: Sie sind zwar vielleicht oft nicht stärker in der Wirkung, aber verlässlicher und „sie wirken schneller“. Mörtl rät, sich den schneller sinkenden Spiegel neuerer gerinnungshemmender Medikamente zunutze zu machen: „Machen Sie den Eingriff dann, wenn der Spiegel gerade niedrig ist, oftmals muss der Patient sein Medikament gar nicht erst absetzen!“ Der Patient nimmt sein Medikament zum Beispiel wie gewohnt am Vortag eines Eingriffs ein, am Morgen erfolgt der Eingriff, sechs Stunden später nimmt er erneut sein Medikament - eine winwin-Situation für Arzt und Patient gleichermaßen. nicht verweigern, das gilt auch für Zahnärzte“, stellt Huber klar. „Ein Notfallpatient ist jemand, der ohne Hilfe voraussichtlich die nächste Stunde nicht überlebt.“ Und in dieser Situation sei es wichtig, einen „Notfall rasch als solchen zu erkennen und die Rettungskette ebenso rasch zu aktivieren“, rät er. Um in der Notfallsituation optimal vorzugehen rät er, ein genaues Notfallmanagement parat zu haben und dieses auch immer wieder zu üben. Dazu zählt, vorab zu klären, wer die Rettung ruft, wo die - eingesperrten - Notfallmedikamente aufbewahrt werden und auf geeigneten Selbstschutz zu achten – etwa Einmalhandschuhe und einen Schutz gegen Hepatitis. Abseits von rechtlich komplizierten Grundlagen rät Huber, „seinen Hausverstand zu nutzen“: Mit ärztlichem Allgemeinwissen den klinischen Gesamteindruck einschätzen, rasch entscheiden, ob eine bedrohliche Erkrankung vorliegt, in diesem Fall die Rettung verständigen (lassen) und eine HI¿]LHQWH+LOIHOHLVWXQJVWDUWHQ Mörtl rät auch dazu, mittels Laborbefund die aktuellen Nierenwerte zu überprüfen, um die idealen Eingriffszeit besser abschätzen zu können. Zusammenfassend meint Mörtl: „Trotz der berechtigten Angst vor Blutungen ist es im Regelfall besser, die gerinnungshemmenden Medikamente einzunehmen, als keine Medikamente einzunehmen - andere Risiken sind höher als eine Blutung.“ Weniger Angst bei Notfällen =XGHQKlX¿JVWHQ1RWIlOOHQ]lKOW+XEHUHWZD.UDQNKHLten, die man sich vergegenwärtigen sollte: Bei den HerzKreislauf-Erkrankungen kommen oft allergische Reaktionen, .ROODSV+\SRWRQLH%OXW]XFNHU9RUKRIÀLPPHUQ+\SHUWRQLH oder Brustschmerzen vor; im Lungenbereich zählen für ihn chronische und akute Atemnot sowie Fremdkörperaspiration dazu, bei den Abdomen sind es akute Fälle wie Blinddarm, Galle, Niere, aber auch Gravidität, in der Neurologie schließlich Epilepsie, Parkinson, TIA, MS, Alzheimer, Angst und Panikattacken. Mit der Notfallsituation in der zahnärztlichen Praxis befasste sich Dr. Joachim Huber, Leitender Arzt EU-MEDTRAINING OG/ Doc on Board. Sein Credo: Mehr Sicherheit, weniger Angst! „Ein Arzt darf die Erste Hilfe im Falle drohender Lebensgefahr In allen Notfällen rät Huber dazu, „im Team zu arbeiten“ die Gelegenheit dazu fanden Zahnärzte, Zahnärztinnen und Assistentinnen in den darauf folgenden äußerst informativen und praxisorientieren Notfall-Workshops. ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 41 Landesinfos Oberösterreich Sicherheitserfordernis bei der Datenübermittlung Vom 1. April 2015 an ist zur Übermittlung der Abrechnungsdaten an die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse zwingend die AusweispÀicht nach der Datenschutzklasse 2 erforderlich. Was bedeutet das? Sie müssen sich entweder über die Bürgerkartenfunktion der e-card oder mittels Handysignatur ausweisen. Dabei werden zumindest 4 gesetzliche Erfordernisse erfüllt: das Datenschutzgesetz, das E-Governmentgesetz, das Signaturgesetz und die aktuellen SV-Sicherheitsrichtlinien. Die Prozedur zum Erhalt der notwendigen Bürgerkarte oder Handysignatur ist eigentlich unkompliziert und geht sehr ÀRWW,FKKDEHGDVHUVWNU]OLFKVHOEVWHUOHGLJW Dennoch bleibt für mich die Frage nach der Notwendigkeit. Wir werden nun gezwungen, wenn die Abrechnung weiter klaglos funktionieren und die Honoraranweisung wie bisher zeitgerecht erfolgen soll, die Bürgerkarte anzufordern. ELDA gibt es bereits seit 1996 und das System hat auch bisher gut funktioniert. Den Ruf nach mehr Sicherheit verstehe ich sehr wohl. Warum das aber ausgerechnet mit der Bürgerkarte, die seit 2004 eingeführt wurde, erfolgen muss, verstehe ich nicht so recht. Die Akzeptanz der Bürgerkarte ist ja nicht gerade überwältigend und das Vertrauen in zentrale Datenverarbeitungen 42 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 und -verwaltungen ist nach diversen Lücken - Sprichwort NSA - nicht gerade gestiegen. Ich werde das Gefühl nicht los, dass sich unter dem Deckmantel der Datensicherheit die Informationstechnologie wie ein Moloch ausbreitet und ein Geschäftsfeld nach dem DQGHUHPXQZLGHUUXÀLFKEHVHW]W Was so einfach, bequem und so sicher scheint wird am Ende doch sehr teuer sein. Das e-card System kostet Erhebliches nur an Telekomgebühren, von Hardwarekosten ganz zu schweigen. Ähnliches erwarte ich früher oder später auch für Bürgerkartenverwendungen. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Eine Qualitätsverbesserung der Rahmenbedingungen, welche die Patienten und die Zahnärzteschaft spüren, wird die Intensivierung elektronischer Sicherheits- und Überwachungssysteme heute und auch in Zukunft nicht bringen. Würde man die dafür notwendigen Mittel in die kurative Zahnmedizin investieren, wäre den Beteiligten besser geholfen. OMR Dr. Wolfgang Doneus Präsident der Landeszahnärztekammer für OÖ Landesinfos Oberösterreich Die oberösterreichischen §2-Krankenversicherungsträger schreiben gemäß § 4 Abs. 1 Gesamtvertrag im Einvernehmen mit der Landeszahnärztekammer für OÖ sowie in Abstimmung mit den Sonderversicherungsträgern (VAEB, BVA, SVA) folgende Vertragszahnarztstellen aus: Ausschreibung VERTRAGSZAHNARZTSTELLEN (Ausschreibung Dezember 2014/Jänner 2015) Fachrichtung Berufssitz Zahn-, Mund- u. Kieferheilkunde Einzelpraxis Pram Nachfolge Dr. Helmut Herzmann Besetzungsdatum Ende der Bewerbungsfrist 1. 4. 2015 29. 1. 2015 Für Fragen zur Ausschreibung stehen Ihnen seitens der Kammer Frau Mag. Eigruber, Tel.: 050511-4012 und Frau Leeb, Tel.: 050511-4010 und seitens der OÖGKK Frau Link, Tel.: 057807-104823 gerne zur Verfügung. Die BewerberInnen haben einen vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen innerhalb der angeführten Bewerbungsfrist der ausgeschriebenen Stelle bei der Landeszahnärztekammer für OÖ innerhalb der Bürozeiten von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.00 Uhr einzubringen. Der Bewerbungsbogen steht zum Download unter folgender Adresse bereit: www.zahnaerztekammer.at/Oberösterreich/Amtliche Mitteilungen/Ausschreibungen. Dem Bewerbungsbogen sind sämtliche Dokumente – wie im Bewerbungsbogen angegeben – anzuschließen, insbesondere: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Staatsbürgerschaftsnachweis Nachweise über ärztliche Tätigkeiten Vertretungs- und Bereitschaftsdienstbestätigungen inkl. Bestätigungen über Tätigkeiten im NDZ Diplome Familienstandsnachweis Geburtsurkunden von Kindern Finanzierungsbestätigung einer österreichischen Bank, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 6 Monate sein darf Lebenslauf mit chronologischer Darstellung der gesamten bisherigen Ausbildung und Tätigkeit Der Nachweis über die Berechtigung zur selbständigen Ausübung des zahnärztlichen Berufes gem. § 6 ZÄG ist spätestens zwei Wochen vor dem oben angeführten Besetzungszeitpunkt zu erbringen. Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt unter Anwendung der Richtlinie für die Auswahl von VertragsfachärztInnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, VertragszahnärztInnen und VertragsdentistInnen in der jeweils zum Zeitpunkt der Bewerbung geltenden Fassung. Für die OÖ § 2-Krankenversicherungsträger: OÖ Gebietskrankenkasse Der Obmann: Albert Maringer eh. Die leitende Angestellte: Mag. Dr. Andrea Wesenauer eh. Für die Landeszahnärztekammer für OÖ: Der Präsident: OMR Dr. Wolfgang Doneus ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 43 Landesinfos Steiermark §-2-Planstellen- Vergabe der in der ÖZZ 7-8/2014 ausgeschriebenen §-2-Planstellen ausschreibung der Im Landesausschuss der Landeszahnärztekammer für Steiermark vom 6. November 2014 und im Geschäftsausschuss der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse vom 11. November 2014 wurden für die in der ÖZZ 7-8/2014 ausgeschriebenen Planstellen die nachfolgenden BewerberInnen beschlossen: Graz - Liebenau (VII. Graz-Bezirk) DDr. Christine ARNETZL (51,00 Punkte) ab 1. Jänner 2015 Kapfenberg (Bezirk Bruck - Mürzzuschlag - ehemaliger Bezirk Bruck/Mur) Dr. med. dent. Sandro ANGKAWIDJAJA (55,48 Punkte) ab 1. Jänner 2015 V. Bezirk in Graz Graz-Gries - 1 Planstelle (nach Dr. Magda Houben) Invertragnahme per 1. April 2015 Bad Waltersdorf (Bezirk Hartberg - Fürstenfeld - ehemaliger Bezirk Hartberg) Dr. med. dent. Dunja MEISSNER (46,67 Punkte) ab 1. Jänner 2015 Bezirk Weiz St. Ruprecht an der Raab - 1 Planstelle (nach Dr. Helga Posteiner) Invertragnahme per 1. Juli 2015 Bruck-Mürzzuschlag Liezen Hartberg-Fürstenfeld Leoben Weiz Murtal Murau Graz Umgebung Voitsberg Gemäß § 4 Abs. 1 des bundeseinheitlichen Gesamtvertrages für die §-2-Krankenversicherungsträger und für die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter und gemäß der Richtlinie für die Auswahl von VertragsfachärztInnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde/VertragszahnärztInnen und Vertragsgruppenpraxis für FachärztInnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde/ZahnärztInnen, gültig für die Steiermark, (abrufbar: http://stmk. zahnaerztekammer.at) werden nachstehende Planstellen für eine(n) FacharztIn für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde/ZahnarztIn ausgeschrieben: Graz Stadt Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Landeszahnärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Marburger Kai 51/2, bis längstens 12. Jänner 2015 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Landeszahnärztekammer für Steiermark, Tel. 05 05 11 - 8010 erhältlich oder auf der Homepage der Landeszahnärztekammer unter http:// stmk.zahnaerztekammer.at/Kassenplanstellen/Ausschreibung abrufbar. Südoststeiermark $XIGHU+RPHSDJH¿QGHQ6LHGDUEHU hinausgehende Informationen zur aktuellen Planstellenausschreibung. Deutschlandsberg Leibnitz km 0 5 10 20 30 M = 1 : 800.000 © GIS St i k 1 cm = 8 km 44 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 Später einlangende Bewerbungen oder Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 45 Landesinfos Wien ... eine Kammer mit Mittlerweile haben Wiener Zahnärztinnen und Zahnärzte unzählige Charity Aktivitäten. Nicht alle KollegInnen, die helfen, treten vor den Vorhang. Einige Initiativen darf ich hier vorstellen. S eit einigen Jahren arbeiten um die 15 KollegInnen kostenfrei für Klientinnen und Klienten vom Neunerhaus. Eine Unmenge an Therapien wird angeboten. Viele 1LFKWYHUVLFKHUWH¿QGHQGRUWNRVWHQORVH+LOIH'LH.ROOHJHQ YHUSÀLFKWHQVLFKUHJHOPlLJHLQHQKDOEHQ7DJLKUH.XQVW]X Verfügung zu stellen. Ein Sonderfall ist die Kooperation mit dem LEFÖ: eine Organisation, die sich um gehandelte und verschleppte Menschen kümmert. Es werden fast ausschließlich hochgradig traumatisierte Frauen und Mädchen im Zeugenschutzprogramm betreut. Durch Schläge und Misshandlungen haben sie einige Schäden auch im Mund. Einige Kolleginnen kümmern sich sehr rührig um diese Frauen. Sie erhalten Sondertermine, damit sie nicht Angst vor fremden Männern haben müssen. Sie werden saniert und ihre Kaufunktion wird rehabilitiert. Seit Jahren werden wir dabei von verlässlichen Sponsoren wie Colgate, M + W, GlaxoSmithKline, Gebro, Heraeus Kulzer, Henry Schein, NWD, Pluradent, diverse Zahntechniker, ... unterstützt. Ohne diese ständigen Kooperationen könnten wir viele Aktivitäten gar nicht durchführen. Ein herzlicher Dank für diese Treue muss hier ausgesprochen werden. „Nachbarinnen“ ist eine Initiative zur Unterstützung von Migrantinnen mit Bleiberecht bei der Integration in unsere Gesellschaft. Ziel ist es, sie aus den Wohnungen zu bringen und sie schrittweise an unsere Lebensweise zu gewöhnen. Begleitete Behörden-Wege, Deutschkurse und Konversationsrunden mit Österreicherinnen werden organisiert. An zwei Standorten fand ein Vormittag rund um die Zähne XQG =DKQSÀHJH VWDWW 'DV ZDU EHVRQGHUV QRWZHQGLJ GD die Sozialarbeiterinnen herausfanden, dass manche Mütter ihren Kindern mit „Danchlor“ die Zähne putzten, damit auch alle Keime abgetötet werden. Da haben alle zahnärztlichen Alarmglocken geläutet. Ein sofortiges Handeln wurde notwendig. Die jährliche Vinzi $NWLRQ ¿QGHW KHXHU ]XP VLHEHQWHQ Mal statt. Als Wiener Zahnärztekammer verteilt das Team Zahnbürsten, Zahnpasten, Zungenreiniger und Zahnseide. Für einige Kinder ist es die erste eigene Zahnbürste, die sie erhalten. Ein Strahlen in den Augen ist unsere höchste $QHUNHQQXQJ(LQ7DJUXQGXPGLH=DKQSÀHJH Ein Hilferuf von dieser Organisation blieb nicht ungehört: der Qualitätszirkel der Zahnärztinnen spendete dieser Initiative spontan eine neue Singer-Nähmaschine. Es war eine riesige Freude für diese Frauen. 46 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 Landesinfos Heuer wurde im Männerwohnheim der Stadt Wien die Aktion „Zahnarzt/Zahnärztin vor Ort“, unter Mitwirkung der Landeszahnärztekammer, eine Sonderaktion, gestartet: ca. %HZRKQHU¿QGHQGRUWQDFKODQJHU=HLWGHV/HEHQVDXI der Straße, ein eigenes beheiztes Zimmer, eine Küche auf jeder Etage, und andere Annehmlichkeiten. Drogen, Alkohol, verbotene Substanzen „beamten“ diese Menschen aus ihrer Verankerung. Gewaltige Schicksalsschläge sind oft die Auslöser. Ein geschütztes Umfeld in diesem Heim mit umsichtigen BetreuerInnen und SozialarbeiterInnen führt diese Menschen wieder zurück in die Normalität. Zwei Nachmittage standen wir den Bewohnern mit Rat und Tat bei ihren Zahnproblemen zur Seite. Einige fanden wieder ausreichend Motivation, zu ihren eigenen ZahnbehandlerInnen zurück zu kehren. Manche Bewohner hatten seit Jahren ein Leerkiefer ohne Prothese, weil sie sich den Patientenanteil der Kosten nicht leisten konnten. Mit Hilfe des Unterstützungsfonds und einer motivierten Sozialarbeiterin haben wir die bürokratischen Hürden bewältigt. Einige Prothesen hatten massive Auswirkungen: sie zauberten nicht nur ein Lächeln zurück, sondern sie gaben diesen Menschen auch Stolz und Selbstsicherheit zurück. Zwei von ihnen haben dadurch einen Job gefunden und sind bereits in eine eigene Wohnung gezogen. Was =lKQHSO|W]OLFK EHZLUNHQZHQQGLH.RQWDNWÀlFKH*HVLFKW wieder ansprechend ist. Wir waren Teil dieser Verwandlung. Wien UHJHOPlLJH6FKXOXQJGHV3ÀHJHSHUVRQDOVLP8PJDQJPLW 3URWKHVHQXQG=DKQSÀHJHGHU5HVWEH]DKQXQJLVWVHOEVWYHUständlich und gehört auch zu den unbezahlten Leistungen. 1HXHUGLQJV ZLUG DXFK GLH ,PSODQWDWSÀHJH HLQH EHVRQGHUH +HUDXVIRUGHUXQJ IU GLH 3ÀHJHU,QQHQ (LQH VSH]LHOOH (LQschulung durch uns ist immer notwendig. Viele KollegInnen sind bereit, ihre älter werdenden Patienten auch dann zu Hause zu betreuen, wenn sie bettlägrig sind und ein Transport in die Ordination kaum mehr zumutbar ist. Ich kann hier nicht alle privaten Initiativen im Ausland anführen, weil sie oft völlig unabhängig von der Landeszahnärztekammer organisiert und durchgeführt werden. Es sind nicht nur Zahnbehandlungsstationen, die ausgestattet, VRQGHUQDXFK]%6FKXOEDXWHQGLH¿QDQ]LHUWZXUGHQ „Osterputz“ war eine Überraschung für die täglichen Gäste des Gratisfrühstücks eines Spitals für arme Menschen in der nächsten Umgebung. Ein Zahnputzset mit Ostergrüßen der Landeszahnärztekammer lag auf dem Teller. Ein mehr als willkommenes Geschenk. Das jährliche „Kochen in der Gruft für Obdach-/Wohnungslose“ ist für einige KollegInnen auch zur liebgewonnen Gewohnheit geworden. An einem Tag wird das Essen für alle Gäste eingekauft und vorort verkocht. Unmengen an Kartoffeln sind zu schälen, Schnitzel zu panieren oder sonstige Köstlichkeiten zu braten. Es wird auf eine qualitative gute und frische Küche Wert gelegt. Sammlungen für Bedürftige oder in Not geratene Familien ¿QGHQ PHKUPDOV MlKUOLFK VWDWW 2E HV *ROIFKDULWLHV 2OGWLmerrennen, Punschverkäufe, Auktionen, Konzerte etc. sind, immer sind ZahnärztInnen in vorderster Reihe bei der Organisation, Durchführung bis zur Entwicklung neuer Ideen. Ja, 6SHQGHQLVWIUXQVHUHQ%HUXIVVWDQGPHKUDOVGLHKlX¿JHQ kleinen, nicht verrechneten Leistungen in den Ordinationen. Gesundheitsfrühstück mit den gestrandeten Frauen, die LKUH=XÀXFKWEHLGHUHeilsarmee gefunden haben, ist für 2015 geplant. Zum Schluss bleibt der Landeszahnärztekammer Wien nur eine herzliches DANKESCHÖN an allen helfenden Kolleginnen und Kollegen und Sponsoren auszusprechen. Wir zaubern gemeinsam vielen Menschen ein Lächeln ins Gesicht. Unsere schönste Belohnung. $OOH.ROOHJHQGLHLQ3ÀHJHLQVWLWXWLRQHQUHJHOPlLJGLH%Htreuung Schutzbedürftiger übernehmen, verdienen unsere Anerkennung. Es sind zwar nahezu alle Insassen versichert, aber wir können nur eine Stomatitis zur Visite verrechnen. Das sind knapp über € 30,- (!). Das ist mehr als dürftig, wenn man den Zeitaufwand einkalkuliert. Ältere Patienten brauchen sehr viel mehr Zeit, bis sie in der Lage sind, eine konkrete Antwort zu geben. Manchmal wartet man vergebens. Bei desorientierten Patienten muss man geringe Zeichen des Körpers zur Schmerzfandung heranziehen. Die Dr. Martina Gredler Referentin für Frauen und Soziales der Landeszahnärztekammer für Wien ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 47 Wien Verloren im Gesetzesdschungel © unpict/Fotolia.com Landesinfos Zwanzig Bäume sind ein Wald - zwei Anwälte sind ein Dschungel. (*1932), Walter Fürst, Schweizer Aphoristiker Der folgende Bericht, dessen 57. Teil Sie nun lesen, setzt sich aus persönlichen Gesprächen, Recherchen in Tageszeitungen, Magazinen und im Internet zusammen. D ie zunehmende Flut von Gesetzen, Vorschriften und Regelungen verunsichert die Bürger, drängt sie ins Kriminal und überfordert oft selbst Experten. Wahrscheinlich haben Sie sich schon mit zumindest einer der folgenden Problemstellungen befassen müssen: Wie erstelle ich korrekt meine Einkommensteuererklärung? Wie schließe ich einen rechtlich einwandfreien Vertrag mit einem Mitarbeiter? Wie setze ich die richtige Höhe einer Miete fest? Alltägliche, jedoch mittlerweile fast unlösbare Fragen. Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahrzehnten eine Flut von Gesetzen, Regelungen, Ausnahmen, Novellierungen und Vorschriften erlassen, die vom Bürger nicht mehr GXUFKVFKDXWZHUGHQ'HQQRFKLVWHUYHUSÀLFKWHWVLFKDQVLH zu halten, und im Fall des Gesetzesverstoßes macht er sich strafbar. Unwissenheit ist kein Argument für Straffreiheit. Was aber die Alarmglocken wirklich schrillen lässt, ist der Umstand, dass mittlerweile selbst Experten nicht mehr durchblicken. Im Steuerrecht etwa werden ständig Änderungen vorgenommen und alles immer noch komplizierter gemacht. So sagt die Regierung den sogenannten Steuersündern den Kampf an, setzt die Strafen bei Steuervergehen immer höher an, schickt Rudel an Prüfern aus. Selbst versierte Steuerberater aber müssen oft lange in der einschlägigen Literatur nachforschen, bis sie ihren Klienten garantieren können, dass wirklich alles rechtskonform und korrekt ist. So wird beim Bürger ein permanentes, vages Schuldgefühl erzeugt. Ohne Steuerberater geht mittlerweile bei selbst- 48 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 ständig tätigen Menschen ohnehin nichts mehr. Alles richtig zu machen ist also auch eine Kostenfrage geworden. War es früher bei Kleinunternehmern und kleinen Gewerbetreibenden üblich, die Buchhaltung selbst zu erledigen - der Steuerberater prüfte einmal im Jahr die Unterlagen -, so ist die Materie heute völlig undurchschaubar geworden, berichten Experten. Man müsste eigentlich Steuerrecht studieren, bevor man sich als Elektriker oder Bäcker selbstständig machen könne. Hat man Angestellte, wird die Sache ohnehin unlösbar: Die neuen Kollektivverträge werden sicher wieder mehr als hundert Seiten umfassen, die Lohnverrechnung ist nicht mehr administrierbar - wie soll ein Arbeitgeber da noch durchblicken? Ein weiteres Beispiel ist das Thema Wohnen: Es gibt niemanden, der sich im Mietrecht wirklich auskennt. Das führt dazu, dass Vermieter immer ein Unbehagen befällt, wenn sie einen Mietvertrag abschließen. Sie müssen trotz rechtsgültigen Vertrags damit rechnen, dass die Miete nachher von der Schlichtungsstelle herabgesetzt oder vom Mieter zurückgefordert wird. Der Mieter ist ebenfalls unsicher, aber niemand kann ihm eine klare Auskunft erteilen. Man müsste den (teuren) Klagsweg beschreiten, und auch da ist die Rechtsprechung je nach Bundesland und Richter sehr unterschiedlich. Die Länder sorgen ebenfalls für eine Flut von Gesetzen und Verordnungen, die Bauordnungen sind ein besonders schlimmes Beispiel. Es gibt derart viele Novellen, dass selbst Architekten ratlos sind. Besonders schlimm ist die Situation in Wien, wo trotz neuer Bauordnung die Baupolizei personell DXVJHK|KOWZLUGXQGGLH%HDPWHQDXIJUXQGGHU:HLVXQJVÀXW oft selbst nicht mehr durchblicken. Architekten und Bauherren klagen, dass es nicht mehr möglich ist, gesetzeskonform zu bauen. So mancher Besitzer eines Hauses, einer umgebauten Wohnung oder eines Dachausbaues musste Landesinfos daher unliebsame und teure Überraschungen erleben. Im schlimmsten Fall muss er umbauen oder sein Bauwerk gar abreißen. Die Rechtsunsicherheit betrifft auch Ärzte und Spitäler, die mittlerweile vor jeder Behandlung den Patienten Papiere zur Unterschrift vorlegen, um sich abzusichern. © mankale/Fotolia.com Zu viele Regeln führen zu ähnlichen Zuständen wie gar keine Regeln: zu Chaos. Statt uns Bürger ins Kriminal zu drängen, sollte schleunigst darangegangen werden, Vorschriften zu vereinfachen, Gesetze zu entrümpeln und wieder lesbar zu machen. Das würde unser Leben nicht nur erleichtern, sondern auch sehr viel Geld sparen. Was macht man, wenn aus der Vorsorgewohung ein Albtraum wird, weil der Mieter nicht mehr zahlt? Gericht lässt “Wohnungsdiebstahl“ straÀos zu Ein skrupelloser Vermieter wollte einen Mieter los werden und sperrte ihn kurzerhand aus dessen Wohnung aus. Zivilrechtlich ist diese Art der Selbsthilfe verboten. Strafrechtlich kann sie sanktionslos bleiben. In letzter Zeit wird in den Medien vermehrt von Fällen berichtet, in denen Vermieter zu rechtswidrigen Methoden greifen, um unerwünschte Mieter loszuwerden. Dieses Phänomen ist vor allem bei sanierungsbedürftigen Gründerzeithäusern zu beobachten, in denen noch zahlreiche Altmieter mit unkündbaren Verträgen und niedrigem Mietzins wohnen. Diese 2EMHNWHVLQGEHLSUR¿WRULHQWLHUWHQ,QYHVWRUHQEHJHKUW'HU Kaufpreis ist geringer, und es besteht die Chance, den Ertrag erheblich zu steigern, wenn es gelingt, die Altmieter aus dem Objekt zu entfernen. Das Haus kann dann gewinnbringend saniert und verwertet werden (z. B. durch Wohnungsabverkauf). Gelingt es nicht, sich der Altmieter zu entledigen, so werden manchmal in den alten, unsanierten Wohnungen (mitunter Wien mit Gang-WC) größere Familien mit Migrationshintergrund mit befristeten Mietverträgen zu einem überhöhten Mietzins einquartiert. Damit kann gutes Geld verdient und, so hoffen die Vermieter, den Altmietern der Verbleib in ihren “billigen“ Wohnungen verleidet werden. Mieter mit MigrationshinterJUXQG KDEHQ HV RIW VFKZHU HLQH :RKQXQJ ]X ¿QGHQ XQG sind daher eher bereit, Wohnungen in schlechtem Zustand zu überhöhten Zinsen zu mieten. Wegen schlechter SprachNHQQWQLVVHXQGDXV¿QDQ]LHOOHQ*UQGHQIlOOWHVLKQHQRIW schwerer, sich gegen rechtswidrige Methoden ihrer Vermieter zu wehren und z. B. Erhaltungsarbeiten gerichtlich einzufordern, überhöhte Mietzinszahlungen zurückzufordern oder unzulässig kurze Befristungen zu bekämpfen. Manche Vermieter schrecken nicht einmal davor zurück, ausländische Mieter eigenmächtig ohne vorherige Anrufung eines Gerichts aus der Wohnung zu entfernen, indem sie einfach das Schloss tauschen. Zivilrechtlich sind derartige “Räumungen im Selbsthilfeweg“ selbstverständlich verboten: Der Mieter kann beim Zivilgericht eine Besitzstörungsklage einbringen, die Rückstellung der Wohnung verlangen und vom Vermieter Schadenersatz begehren. Spannend ist aber die Frage, welche strafrechtlichen Konsequenzen Vermieter zu befürchten haben, die zu derartigen rechtswidrigen Maßnahmen der verbotenen Räumung im Selbsthilfeweg greifen. Die erschreckende Antwort ist: unter Umständen gar keine! Dies ist umso unverständlicher, als bereits viel “harmlosere“ rechtswidrige Vorgangsweisen des Vermieters mit drakonischen Verwaltungsstrafen bedroht sind: So sind Verstöße gegen das Ablöseverbot mit Geldstrafen bis zu € 22.500,- sanktioniert. Wenn aber bereits verbotene Ablösen drakonische Strafen nach sich ziehen, so wäre es unverständlich, wenn die verbotene Räumung HLQHV0LHWHUVLP6HOEVWKLOIHZHJVWUDÀRVEOLHEH'LH,QWHQVLWlW des Eingriffs in geschützte Rechtspositionen des Mieters ist im Fall der Do-it-yourself-Räumung zweifellos größer, als wenn ein Mieter dem Vermieter freiwillig eine (wenngleich verbotene) Ablöse zahlt. Der soziale Störwert dieses “Wohnungsdiebstahls“ ist erheblich: Immerhin verliert der Mieter durch diesen Willkürakt seine Wohnung und wird in seiner Intimsphäre und seinem Wohnrecht massiv verletzt. Er weiß von heute auf morgen nicht mehr, wo er die nächste Nacht schlafen soll. Eine Bestrafung des Vermieters wegen Hausfriedensbruchs (§109 StGB) scheidet meist aus: Zwar schützt der Tatbestand das Hausrecht, doch ist er nur erfüllt, wenn sich im Zeitpunkt der gewaltsamen Wohnungsöffnung jemand in der Wohnung aufhält. In den meisten Fällen wird der Vermieter aber einen Zeitpunkt wählen, in dem der Mieter nicht zu Hause ist. Infrage kommt noch die Sachbeschädigung (§ 125 StGB). In einem aktuellen Fall musste sich ein Vermieter vor dem ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 49 Landesinfos Wien Landesgericht für Strafsachen Wien wegen Sachbeschädigung durch Unbrauchbarmachung bzw. Beschädigung der Möbel des Mieters verantworten. Der angeklagte Vermieter hat seinen (brav Miete zahlenden) “ausländischen“ Mieter eigenmächtig ausgesperrt, die Wohnung komplett leer geräumt und den gesamten Inhalt in den Keller verräumt und dort “zur Abholung“ bereitgehalten. Dabei wurden Einbaumöbel des Mieters zerlegt, die Kleider in schwarze Müllsäcke gestopft und der mit Lebensmitteln gefüllte Kühlschrank abgesteckt. Als Sachbeschädigung ist nicht nur das Beschädigen einerfremden Sache strafbar, sondern es genügt auch das “vorübergehende Unbrauchbarmachen“. So hat der OGH judiziert, dass das Auslassen des Reifendrucks bei einem Auto eine Sachbeschädigung darstellt, weil es vorübergehend betriebsunfähig und damit unbrauchbar gemacht wurde. Im Lichte dieser Judikatur liegt eindeutig eine Sachbeschädigung vor, wenn ein Kühlschrank voller Lebensmittel abgetaut wird und Einbaumöbel des Mieters zerlegt und damit (jedenfalls vorübergehend) unbrauchbar gemacht werden. Dennoch VSUDFK GDV 6WUDÀDQGHVJHULFKW GHQ DQJHNODJWHQ 9HUPLHWHU frei, weil ihm ein Vorsatz gerichtet auf Unbrauchbarmachen der Möbel nicht nachgewiesen werden könne. Dieses Urteil wirft die Frage auf, ob im zentralen Bereich des Wohnens der Mieterschutz aus strafrechtlicher Sicht ausreichend gewährleistet ist. Wenn verbotene Räumungen im Selbsthilfeweg und das Unbrauchbarmachen von (allenfalls alten und wertlosen) Möbeln, die aber für den Mietereinen *HEUDXFKVZHUWKDEHQY|OOLJVWUDÀRVEOHLEHQXQGGLH6WUDIgerichte hier Milde walten lassen, besteht die Gefahr, dass sich dies gerade bei jenen wenigen Vermietern herumspricht, die skrupellose Methoden nicht scheuen. Macht es Schule, niedrige Mieten zahlende Altmieter oder sozial Benachteiligte aus dem Migrationsmilieu einfach ohne Gerichtshilfe per Selbsthilfe aus der Wohnung auszusperren, ist der Eigenmacht Tür und Tor geöffnet. Skrupellose Vermieter brauchen sich dann nicht vor einer strafgerichtlichen Verurteilung (und einer Vorstrafe) zu fürchten und können die Wohnung schnell lukrativer vermieten. Der rechtswidrig aus seiner Wohnung entfernte Mieter hingegen muss mühsam den Zivilrechtsweg beschreiten und dort versuchen, seine Wohnung vom 50 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 Vermieter zurückzubekommen und Schadenersatz für seine allenfalls wertlosen Möbel zuerlangen. Eilverfahren gegen Mietschmarotzer? In der Praxis gibt es auch Fälle, die das Gegenteil beweisen und die Vermieter als Verlierer dastehen lassen. So vermietete ein gutgläubiger Vermieter seine Wohnung einem Mieter, der auf den ersten Blick nichts Böses erahnen ließ und anständig wirkte. Doch der Mieter stellte bereits nach wenigen Monaten seine Zinszahlungen ein. Als ob das nicht JHQXJZlUH¿QJHUDQLQVHLQHU:RKQXQJGHQJDQ]HQ7DJ hindurch laute Musik zu spielen, und brachte so die übrigen %HZRKQHUGHV+DXVHV]XU9HU]ZHLÀXQJ'LH1DFKEDUQZXUden mitten in der Nacht z. B. durch Solomon Burkes “Cry To Me“ geweckt, das in einer derartigen Lautstärke aus den Boxen dröhnte, dass die aus dem Schlaf Gerissenen problemlos den Text lernen und infolge der zahlreichen Wiederholungen später auch hätten mitsingen können. Nachdem mehrere Wochen vergingen und die musikalischen Exzesse trotz entsprechender Aufforderungen kein Ende nahmen, suchten die DP5DQGGHU9HU]ZHLÀXQJVWHKHQGHQ%HZRKQHUGHV+DXVHV Hilfe bei der Polizei. Auch erhielt der Vermieter zahlreiche Droh- und Beschwerdebriefe. Die Hausparteien äußerten empört ihr Unverständnis, weshalb ein derart unträglicher Mieter nicht unverzüglich aus der Wohnung delogiert werde bzw. strafrechtlich verfolgt werden könne. Letzteres scheitert zumeist daran, dass dem Mietschmarotzer nicht nachgewiesen werden kann, bereits von Beginn an den Vorsatz, den Mietzins nicht (mehr) zu bezahlen, gehabt zu haben. Aber auch die an sich logische Delogierung ist nicht immer leicht zu erreichen, wie der gegenständliche Fall zeigt. Bereits vor eineinhalb Jahren wurden sowohl eine Mietzinsund Räumungsklage aufgrund der nicht bezahlten Mieten und eine gerichtliche Aufkündigung wegen des grob ungehörigen Verhaltens, das den Mitbewohnern das Zusammenwohnen verleidet, eingebracht. Nach Einleitung der beiden Zivilverfahren hat der Mieter nahezu jede Möglichkeit, die ihm die Prozessordnung bzw. Geschäftsordnung der Gerichte bietet, genutzt, um die Verfahren zu verzögern, während für den Vermieter keine Möglichkeit zur Verfahrensbeschleunigung besteht. Stellt der Mieter zum Beispiel die Befangenheit des zuständigen Richters in den Raum, so hat hierüber zunächst der Vorsteher des Gerichts erster Instanz und anschließend das übergeordnete Landesgericht in zweiter Instanz zu entscheiden. Selbst wenn es offensichtlich ist, dass die Behauptung der Befangenheit nicht zutrifft, ist darüber abzusprechen. Durch diesen einfachen Trick hat der Mieter für ihn wertvolle Monate des kostenlosen Wohnens gewonnen, da er ja weiterhin keinen Mietzins bezahlt. Landesinfos Wien Versäumt der Mieter durch eine „überraschende“ Erkrankung einen Verhandlungstermin, so kann er ein sogenanntes Wiedereinsetzungsverfahren einleiten. Dies verschafft ihm weitere Wochen oder sogar Monate. Vor Erhebung eines Rechtsmittels kann der Mieter einen Antrag auf Beigebung eines Verfahrenshelfers stellen, was ebenfalls zu einer weiteren Verzögerungführt. Das Kündigungsverfahren selbst kann über drei Instanzen geführt werden. Hat der Vermieter sich am Ende ein rechtskräftiges Urteil erkämpft, so ist er noch immer nicht berechtigt, die Wohnung eigenmächtig zu räumen. Weigert sich der Mieter weiterhin, das Objekt zu verlassen, so hat der Vermieter die Räumungsexekution beim zuständigen Bezirksgericht einzuleiten. Bis die Räumung dann tatsächlich erfolgt, vergehen neuerlich Wochen oder Monate, während derer der Mieter nichts bezahlt, der Vermieter die Wohnung aber auch nicht anderweitig nutzen kann. Es trifft zwar zu, dass im Fall des Obsiegens des Vermieters der Mieter diesem sowohl den offenen Mietzins als auch die Prozesskosten zu ersetzen hätte. In den meisten Fällen entpuppt sich jedoch der Mieter als vermögenslos, sodass der Vermieter in der Regel nicht nur auf seinem aus den nicht bezahlten Mietzinszahlungen entstandenen Schaden, sondern auch den Verfahrenskosten sitzen bleibt. In Anbetracht dieser verzweifelten Lage eines so betroffenen Vermieters könnte man durchaus Verständnis dafür aufbringen, wenn er zu Selbsthilfemaßnahmen greift und den Mietschmarotzer z. B. einfach aus der Wohnung sperrt, den Strom abschaltet lässt oder - auch schon vorgekommen - im Winter die Fenster ausbauen lässt. Allein der Umstand, dass ein Vermieter sein Eigentum beschädigt, um den Mieter vielleicht auf diese Art und Weise zu einem Auszug zu motivieren, zeigt die Ver]ZHLÀXQJGHV9HUPLHWHUV2EPDQLQGLHVHP)DOOWDWVlFKOLFK von Skrupellosigkeit des Vermieters sprechen kann, ist stark zu bezweifeln. Dennoch entscheiden sich die Vermieter zumeist gegen Selbsthilfeaktionen, da die Zivilprozessordnung sogar derartigen Mietschmarotzern ein Eilverfahren, das Besitzstörungsverfahren, bietet, um die Wohnverhältnisse rasch und unkompliziert wiederherzustellen. Dieses ungleiche Machtverhältnis zwischen Mieter und Vermieter bzw. der in derar- tigen Fällen viel zu weit gehende und völlig unangebrachte Mieterschutz sollten dem österreichischen Gesetzgeber zu denken geben; er sollte auch für Vermieter ein Eilverfahren gegen Mietschmarotzer bzw. nicht mehr zahlende Mieter schaffen. Solang ein Vermieter jedoch unter Umständen mehrere Jahre warten muss, um einen nicht zahlenden Mieter endlich delogieren zu können, darf man sich nicht wundern, wenn einem wirtschaftlich unter Druck stehenden Vermieter die Geduld reißt und er zur Selbsthilfe greift. Durch die Schaffung eines Eilverfahrens auch zugunsten des Vermieters könnten daher auch angeprangerte Selbsthilfeaktionen unterbunden werden. Mit der nachstehenden Weihnachtsgeschichte wünsche ich allen meinen Lesern ein schönes Weihnachtsfest! Dr. Heribert Gmach Finanzreferent der Landeszahnärztekammer für Wien Fachkurzinformation zu Seite 3 ;yloneural - Ampullen ;yloneural - DurchstechÀasche Zusammensetzung: 1 ml Injektionslösung enthält als Wirkstoff 10 mg Lidocainhydrochlorid. Sonstige Bestandteile: Natriumchlorid, Natriumhydroxid ]XUS+:HUW(LQVWHOOXQJ:DVVHUIU,QMHNWLRQV]ZHFNHEHL'XUFKVWHFKÀDVFKHQ]XVlW]OLFKPJPOS+\GUR[\EHQ]RHVlXUHPHWK\OHVWHU.RQVHUYLHUXQJVPLWWHOAnwendungsgebiete: Xyloneural eignet sich für die Anwendungsverfahren der Neuraltherapie. Die Anwendung sollte nur durch Ärzte erfolgen, die in diesen Verfahren entsprechend ausgebildet sind. Erkrankungen der Wirbelsäule: HWS-Syndrom, BWS-Syndrom, LWS-Syndrom, Lumbago, Ischialgie. Erkrankungen der Extremitäten: Schulter-Arm-Syndrom, Epikondylitis, Koxarthrose, Gonarthrose. Beschwerden im Kopf- bzw. HNO-Bereich: Kopfschmerzen verschiedener Genese, bei Migräne als Adjuvans, Tinnitus. Andere Anwendungen der Neuraltherapie: Psychovegetative Organbeschwerden (Reizblase), Tendomyopathien (z. B. Fibromyalgie, Myogelosen). Triggerpunktbehandlungen: Neuritiden, Neuralgien als Adjuvans, Narbenschmerzen. Therapieformen: Injektion am Locus dolendi (Lokaltherapie). Segmenttherapie: Segmentale Behandlung über das zugehörige Metamer (Dermatom, Myotom u. a.) Xyloneural eignet sich für Verfahren der Störfeldsuche und -therapie (z. B. über Narben, Zähne, Tonsillen): Probatorische und therapeutische Injektion an das Störfeld. Gegenanzeigen: ;\ORQHXUDOGDUIQLFKWDQJHZHQGHWZHUGHQEHLhEHUHPS¿QGOLFKNHLWJHJHQGHQ:LUNVWRIIRGHUHLQHQGHUVRQVWLJHQ%HVWDQGWHLOHEHL$OOHUJLHJHJHQS+\GUR[\EHQ]RHVlXUHHVWHUVLQG;\ORQHXUDO$PSXOOHQ ]XYHUZHQGHQGDGLHVHLP*HJHQVDW]]XGHQ;\ORQHXUDO'XUFKVWHFKÀDVFKHQNHLQ.RQVHUYLHUXQJVPLWWHOHQWKDOWHQhEHUHPS¿QGOLFKNHLWJHJHQEHUDQGHUHQ/RNDODQlVWKHWLNDYRP$PLG7\SKRFKJUDGLJHQ)RUPHQ YRQ%UDG\NDUGLH$9%ORFN,,XQG,,,*UDGHVXQGDQGHUHQhEHUOHLWXQJVVW|UXQJHQPDQLIHVWHU+HU]PXVNHOLQVXI¿]LHQ]VFKZHUHU+\SRWRQLHNDUGLRJHQHPRGHUK\SRYROlPLVFKHP6FKRFNWeitere Gegenanzeigen für die lokalanästhetische Anwendung von Lidocain, auch wenn ;yloneural dafür nicht vorgesehen ist: 3DUD]HUYLNDOEORFNDGHLQGHU*HEXUWVKLOIHLQGHU*HEXUWVKLOIHGUIHQ;\ORQHXUDO'XUFKVWHFKÀDVFKHQ wegen des Konservierungsmittels nicht angewendet werden, bei einer drohenden oder bereits bestehenden Blutung ist die Epiduralanästhesie mit Lidocain kontraindiziert. Pharmakotherapeutische Gruppe: Pharmakotherapeutische Gruppe: Lokalanästhetika, Amide, ATC-Code: N01BB02. Abgabe: 5H]HSWXQGDSRWKHNHQSÀLFKWLJPackungsgrößen: E]Z$PSXOOHQ]XPO'XUFKVWHFKÀDVFKH]XPOKassenstatus:$PSXOOHQ*UHHQ%R[$PSXOOHQ1R%R['XUFKVWHFKÀDVFKHQ1R%R[Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn, Stand der Fachkurzinformation: Oktober 2009 Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation. ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 51 Landesinfos Wien Eine Weihnachtsgeschichte: Das kleine Mädchen mit den Schwefelhölzern von Hans Christian Andersen E s war fürchterlich kalt; es schneite und begann dunkler Abend zu werden, es war der letzte Abend im Jahre, Neujahrsabend! In dieser Kälte und in dieser Finsternis ging ein kleines, armes Mädchen mit bloßem Kopfe und nackten Füßen auf der Straße. Sie hatte freilich Pantoffeln gehabt, als sie vom Hause wegging, aber was half das! Es waren sehr große Pantoffeln, ihre Mutter hatte sie zuletzt getragen, so groß waren sie, diese verlor die Kleine, als sie sich beeilte, über die Straße zu gelangen, als zwei Wagen gewaltig schnell daher jagten. Der eine Pantoffel war nicht wieder zu finden und mit dem andern lief ein Knabe davon, der sagte, er könne ihn als Wiege benutzen, wenn er selbst einmal Kinder bekomme. Da ging nun das arme Mädchen auf den bloßen, kleinen Füßen, die ganz rot und blau vor Kälte waren. In einer alten Schürze hielt sie eine Menge Schwefelhölzer und ein Bund trug sie in der Hand. Niemand hatte ihr während des ganzen Tages etwas abgekauft, niemand hatte ihr auch nur einen Dreier geschenkt; hungrig und halberfroren schlich sie einher und sah sehr gedrückt aus, die arme Kleine! Die Schneeflocken fielen in ihr langes, gelbes Haar, welches sich schön über den Hals lockte, aber an Pracht dachte sie freilich nicht. In einem Winkel zwischen zwei Häusern - das eine sprang etwas weiter in die Straße vor, als das andere - da setzte sie sich und kauerte sich zusammen. Die kleinen Füße hatte sie fest angezogen, aber es fror sie noch mehr, und sie wagte nicht nach Hause zu gehen, denn sie hatte ja keine Schwefelhölzer verkauft, nicht einen einzigen Dreier erhalten. Ihr Vater würde sie schlagen, und kalt war es daheim auch, sie hatten Dach gerade über sich und da pfiff der Wind herein, obgleich Stroh und Lappen zwischen die größten Spalten gestopft waren. Ihre kleinen Hände waren vor Kälte fast ganz erstarrt. Ach! Ein Schwefelhölzchen könnte gewiß recht gut thun; wenn sie nur wagen dürfte, eins aus dem Bunde herauszuziehen, es gegen die Wand zu streichen, und die Finger daran zu wärmen. Sie zog eins heraus, »Ritsch!« Wie sprühte es, wie brannte es! Es gab eine warme, helle Flamme, wie ein kleines Licht, als sie die Hand darum hielt, es war ein wunderbares Licht! Es kam dem kleinen Mädchen vor, als sitze sie vor einem großen eisernen Ofen mit Messingfüßen und einem messingenen Aufsatz; das Feuer brannte ganz herrlich darin und wärmte schön! - Die Kleine streckte schon die Füße aus, um auch diese zu wärmen - da erlosch die Flamme, der Ofen verschwand - sie saß mit einem kleinen Stumpf des ausgebrannten Schwefelholzes in der Hand. Ein neues wurde angestrichen, es brannte, es leuchtete, und wo der Schein desselben auf die Mauer fiel, wurde diese durchsichtig wie ein Flor. Sie sah gerade in das Zimmer hinein, wo der Tisch mit einem glänzend weißen Tischtuch und mit feinem Porzellan gedeckt stand, und herrlich dampfte eine mit Pflaumen und Äpfeln gefüllte, gebratene Gans darauf! Und was noch prächtiger war, die Gans sprang von der Schüssel herab, watschelte auf dem Fußboden hin mit Gabel und Messer im Rücken, gerade auf das arme Mädchen kam sie zu. Da erlosch das Schwefelholz, und nur die dicke, kalte Mauer war zu sehen. Sie zündete ein neues an. Da saß sie unter dem schönsten Weihnachtsbaume. Der war noch größer und aufgeputzter als der, welchen sie zu Weihnachten durch die Glasthüre bei dem reichen Kaufmanne erblickt hatte. Viel tausend Lichter brannten auf den grünen Zweigen und bunte Bilder, wie die, welche die Ladenfenster schmücken, schauten zu ihr herab. Die Kleine streckte die beiden Hände in die Höh‘ - da erlosch das Schwefelholz; die vielen Weihnachtslichter stiegen höher und immer höher, nun sah sie, daß es die klaren Sterne am Himmel waren, einer davon fiel herab und machte einen langen Feuerstreifen am Himmel. »Nun stirbt jemand!« sagte die Kleine, denn ihre alte Großmutter, welche die einzige war, die sie lieb gehabt hatte, die jetzt aber tot war, hatte gesagt: »Wenn ein Stern fällt, so steigt eine Seele zu Gott empor.« Sie strich wieder ein Schwefelholz gegen die Mauer, es leuchtete ringsumher, und im Glanze desselben stand die alte Großmutter, glänzend, mild und lieblich da. »Großmutter!« rief die Kleine. »O, nimm mich mit! Ich weiß, daß Du auch gehst, wenn das Schwefelholz ausgeht; gleichwie der warme Ofen, der schöne Gänsebraten und der große, herrliche Weihnachtsbaum!« Sie strich eiligst den ganzen Rest der Schwefelhölzer, welche noch im Bunde waren, sie wollte die Großmutter recht festhalten; und die Schwefelhölzer leuchteten mit solchem Glanz, daß es heller war, als am lichten Tage. Die Großmutter war nie so schön, so groß gewesen; sie hob das kleine Mädchen auf ihren Arm, und in Glanz und Freude flogen sie in die Höhe, und da fühlte sie keine Kälte, keinen Hunger, keine Furcht - sie waren bei Gott! Aber im Winkel am Hause saß in der kalten Morgenstunde das kleine Mädchen mit roten Wangen, mit lächelndem Munde - tot, erfroren am letzten Abend des alten Jahres. Der Neujahrsmorgen ging über die kleine Leiche auf, welche mit Schwefelhölzern da saß, wovon ein Bund fast verbrannt war. Sie hat sich wärmen wollen, sagte man. Niemand wusste, was sie Schönes erblickt hatte, in welchem Glanze sie mit der alten Großmutter zur Neujahrsfreude eingegangen war! 52 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 WINTERSYMPOSIUM 2015 TRAUMATOLOGIE Hotel Panhans, Semmering > 16.-17. JÄNNER ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 53 Fortbildung Inland Jänner 2015 Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Praxismanagementkurs ÖGZMK NÖ in Kooperation mit NÖFA Wintersymposium 2015 „Traumatologie“ (Präsident MR DDr. Hannes Gruber, Univ.-Prof. Dr. Thomas Bernhart, Dr. Sven Orechovsky, Dr. Wolfgang Gruber) 16. bis 17. Jänner 2015 Semmering, Hotel Panhans Anmeldung: ÖGZMK NÖ, Frau Eder Tel. (0664) 42 48 426 (0DLORHJ]PNQRHRI¿FH#NVWSDW Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Medizinische Aromatherapie für die zahnärztliche Praxis 'U:ROIJDQJ6WHÀLWVFK 16. Jänner 2015, 14.00-18.00 Uhr 17. Jänner 2015, 9.00-17.00 Uhr Wien, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15 Anmeldung: ZIV Tel: (01) 513 37 31 Fax: (01) 512 20 39 (0DLORI¿FH#]LYDW www.ziv.at Verband Österreichischer Kieferorthopäden - VÖK OnyxCeph³ (1) Basiskurs FRS-Analyse und digitale Bildverwaltung mit OnyxCeph³ (DI Mag. Christian Url) 17. Jänner 2015 Wien, VÖK Geschäftsstelle, 1140, Waidhausenstraße 11 Auskunft bzw. Information: VÖK - Verband Österreichischer Kieferorthopäden, Geschäftsstelle 1140 Wien, Waidhausenstraße 11/2 Tel: + 43 - (0)1 - 914 90 90 www.voek.info Teil 1: Rechtliche Rahmenbedingungen der zahnärztlichen Berufsausübung KAD Dr. Jörg Krainhöfner 22. Jänner 2015, 19.00-21.00 Uhr Teil 2: Praxisplanung, Ordinationseinrichtung XQGWHFKQLVFKH%HWULHEVDXÀDJHQ MR Dr. Franz Hastermann, Dr. Thomas Horejs 12. Februar 2015, 19.00-21.00 Uhr Teil 3: Kassenabrechnung 205'U*QWKHU5LHÀHU 5. März 2015, 19.00-21.00 Uhr Teil 4: Praxisrelevante EDV-Grundlagen von Soft- und Hardware-Installationsplanung (Internet-Banking, Homepage, Internet etc.) Univ.-Prof. DDr. Werner Zechner 26. März 2015, 19.00-21.00 Uhr Teil 5: Wohlfahrtsfonds und Versicherungswesen DDr. Claudius Ratschew, Mag. Marcel Mittendorfer 9. April 2015, 19.00-21.00 Uhr Teil 6: Forensik in der Zahnheilkunde Prim. Dr. Heinz Gallistl 23. April 2015, 19.00-21.00 Uhr Teil 7: Betriebswirtschaftliche Grundlagen und steuerliche Aspekte Mag. Wolfgang Leonhart 7. Mai 2015, 19.00-21.00 Uhr Teil 8: Do‘s and Don‘ts bei der PraxisgrünGXQJ¿QDQ]LHOOH*UXQGODJHQ Erich Czermak Aller Anfang ist schwer - Erfahrungen DXVGHP(LQVWLHJLQGLHEHUXÀLFKH Selbständigkeit Dr. Marion Grieß 28. Mai 2015, 19.00-21.00 Uhr Teil 9: Praxisübernahme/-übergabe - standespolitische, betriebswirtschaftliche XQG¿QDQ]LHOOH$VSHNWHHUEOLFKH Überlegungen OMR Dr. Gerhard Ratzenberger, Mag. Wolfgang Leonhart, Mag. Hartwig Frank 11. Juni 2015, 19.00-21.00 Uhr Wien, Oktogon der UniCredit Bank Austria AG, 1010, Schottengasse 6 - 8 (Teil 9) Wien, ZIV-Büro (Teil 1 - 8) Auskunft: ZIV Tel: (01) 513 37 31 www.ziv.at 54 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 ÖGZMK Salzburg Funktionsbehandlung im Kauorgan mit Aufbissschienen (Dr. Thomas Schindler, MSc, Salzburg) Kurs I: 23. bis 24. Jänner 2015 Kurs II: 27. bis 28. März 2015 Salzburg, Praxis Dr. Schindler, 5020, Rochusgasse 13 Anmeldung: Praxis Dr. Thomas Schindler, MSc Tel: (0662) 83 39 42 E-Mail: praxis@schindler-dental.at www.schindler-dental.at Dr. Robert Scherngell, MSc Kieferorthopädische Seminarreihe 2 Modul 7: Fälle für Fortgeschrittene und orthognathe Chirurgie (Gastvortragender Dr. Sanford Ratner, Kieferchirurg, Los Angeles, USA) 23. bis 25. Jänner 2015 (3tägig) Modul 8: “Crash Kurs”. Fälle aus Ihrer Praxis werden vorgestellt. Gemeinsame Diagnose und Problemlösung Ihrer Fälle. Dentale und skelettale Asymmetrie. Diagnose- und Mechanikintensivtraining 13. bis 14. März 2015 Modul 9: Feineinstellung, Retention und Fallbesprechung. Zeugnisverteilung und Überreichung der Diplome 8. bis 9. Mai 2015 Extramodul 1: Praxis- und Teammanagement. Wie führe ich eine erfolgreiche Praxis. Patientenbindung, Teammotivation und Teambindung. Was ist das Geheimnis des „Fish“- Prinzips? Termin nach vorheriger Absprache Extramodul 2: KFO Training für Ihre Mitarbeiter/innen (Erstellung der KFO Unterlagen, Durchzeichnen der FR, Brackets, Bänder, Zemente, Einligieren, Vorbereiten zum Kleben, Fotodokumentation etc.) « Fortbildung Termin 1: 27. bis 29. März 2015 Termin 2: 15. bis 16. Mai 2015 Termin 3: 19. bis 20. Juni 2015 Die Termine sind zweitägig und in sich abgeschlossen! Extramodul 3: “Burnout Seminar” Termin nach vorheriger Absprache Mauerbach, Schlosspark, 3001, Herzog Friedrich-Platz 1 Infos & Anmeldung: Tel: (0699) 1011 8287 (Heidi Scherngell) www.zahnregulierung.com/seminare Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde Tel: (0660) 429 48 29 (Frau Perner) (0DLORI¿FH#NLQGHU]DKQPHGL]LQDW www.kinderzahnmedizin.at Inland ZAFI Wien Curriculum Ästhetische Zahnheilkunde 2015 (Prof. Dr. Jürgen Manhart) Österreichische Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie 19. Jahreskongress Rekonstruktion und ästhetische Chirurgie (Prim. Univ.-Prof. DDr. Michael Rasse) 27. bis 30. Jänner 2015 Mayrhofen/Tirol, Europahaus - Zillertal Congress Information: Ärztezentrale med.info 1014 Wien, Helferstorferstraße 4 Tel: (01) 531 16 - 48 Fax: (01) 531 16 - 61 www.mkg-kongress.at 30. bis 31. Jänner 2015 20. bis 21. Februar 2015 13. bis 15. März 2015 29. bis 30. Mai 2015 12. bis 14. Juni 2015 3. bis 4. Juli 2015 4. bis 5. September 2015 30. bis 31. Oktober 2015 4. bis 5. Dezember 2015 jeweils FR 14.00-19.00 Uhr und SA 9.00-18.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI der Landeszahnärztekammer für Wien Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW www.za¿.at Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Erben, Vererben, Berufsunfähigkeit, Vorsorgevollmacht ÖGZMK Salzburg HIV in der zahnärztlichen Praxis (Mag. Hartwig Armin Frank) (Dr. Ninon Taylor, Salzburg) 28. Jänner 2015, 19.00 Uhr Salzburg, Strubergasse 21/PMU, 5020, Hörsaal 4/2. OG, Hansjörg Wyss-Haus Auskunft: ÖGZMK Salzburg Tel. & Fax: (0662) 64 73 82 (0DLORI¿FH#RHJ]PNVDO]EXUJDW www.oegzmksalzburg.at 28. Jänner 2015, 18.00-20.00 Uhr Wien, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15 Anmeldung: ZIV Tel: (01) 513 37 31 Fax: (01) 512 20 39 (0DLORI¿FH#]LYDW www.ziv.at ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche Hypnose Hypnose und Kommunikation ÖZÄK-Diplomlehrgang (Ausbildungsleitung: Dr. Allan Krupka) Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (ÖGK) Anatomisches Institut Graz gemeinsam mit der Klinischen Abteilung für MKGChirurgie der Universität Graz Kompaktkurs Kinderzahnheilkunde Kiefer- und oralchirurgischer Kompaktkurs Der Kurs ist nur als Block buchbar! (Dr. Hubertus van Waes, Dr. Robert Schoderböck, Prof. Dr. Kurt Ebeleseder, Dr. Linda Lappy, Dr. Dinah Fräßle, Dr. Richard Steffen, Dr. Isa von Gymnich, Dr. Jecqueline Esch, Dr. Eva-Maria Höller, Dr. Christoph Schnelle, Dr. Verena Bürkle, Dr. Nicola Meißner, Dr. Christel Forster, Franz Thorwartl u. a.) Wien, ZAFI Block II: 28. bis 31. Jänner 2015 Salzburg, Medicent Block III: 22. bis 25. April 2015 Salzburg, Medicent Information und Anmeldung: « an humanen Schädelpräparaten (Univ.-Prof. Dr. Andreas Weiglein, Univ.-Prof. DDr. Günter Schultes) 30. Jänner 2015, 9.00-16.00 Uhr Graz, Präpariersaal des Anatomischen Institutes, 8010, Harrachgasse 21 Anmeldung: Klinische Abteilung für MKG-Chirurgie Tel: (0664) 15 44 011 (Frau Hauser) E-Mail: evelyn-hauser@klinikum-graz.at Curriculum in Wien: 7 Wochenenden, insgesamt 122 ZFP-Punkte Beginn: 28. November 2014 Ende: 8. November 2015 Ort: 1190 Wien (genauer Ort wird noch bekanntgegeben) Modul A2 Grundlagen der ärztlichen Hypnose II Dr. Allan Krupka, Dr. Nick Steiner 30. Jänner 2015, 8.30-12.00 Uhr (Supervision), 13.00-19.00 Uhr 31. Jänner 2015, 9.00-19.00 Uhr Modul A3 Trancetechniken, NLP I Dr. Henning Alberts, Dipl.-Psych. Inge Alberts 6. März 2015, 8.30-12.00 Uhr(Supervision), 13.00-19.00 Uhr 7. März 2015, 9.00-18.00 Uhr Modul A4 Anwendungen der ärztlichen Hypnose I, Kinderhypnose Dr. Allan Krupka MSc, Dipl.-Päd. Sonja Kammerer MSc « ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 55 Fortbildung Inland 24. April 2015, 8.30-12.00 Uhr (Supervision), 13.00-19.00 Uhr 25. April 2015, 9.00-18.00 Uhr Modul A5 Trancetechniken, NLP II Dr. Uwe Rudol 29. Mai 2015, 8.30-12.00 Uhr (Supervision), 13.00-19.00 Uhr 30. Mai 2015, 9.00-18.00 Uhr Modul A6 Anwendungen der ärztlichen Hypnose II Dr. Ruth Metten 25. September 2015, 8.30-12.00 Uhr (Supervision), 13.00-19.00 Uhr 26. September 2015, 9.00-18.00 Uhr Modul A7 Anwendungen der ärztlichen Hypnose III Dr. Allan Krupka, Dr. Nick Steiner 6. November 2015, 8.30-12.00 Uhr (Supervision), 13.00-19.00 Uhr 7. November 2015, 9.00-18.00 Uhr 8. November 2015, 9.00-18.00 Uhr Detaillierte Information und Anmeldung: ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche Hypnose 1090 Wien, Nußdorfer Straße 4/5 Tel: (01) 317 63 20 Fax: (01) 315 16 35 www.oegzh.at Februar 2015 Antibiotika-Crashkurs für Zahnärztinnen & Zahnärzte (Univ.-Prof. Dr. Florian Thalhammer) Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Dentalphobie, Schmerzstörung, psychogene Prothesenunverträglichkeit - der Umgang in der zahnärztlichen Praxis (Univ.-Prof. Dr. Henriette Walter) 10. Februar 2015, 18.00-20.00 Uhr Wien, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15 Anmeldung: ZIV Tel: (01) 513 37 31 Fax: (01) 512 20 39 (0DLORI¿FH#]LYDW www.ziv.at 18. Februar 2015, 18.00-20.30 Uhr Wien, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15 Anmeldung: ZIV Tel: (01) 513 37 31 www.ziv.at ZAFI Wien Wund im Mund? Seminar für ZAss (Priv.-Doz. DDr. Gariella Dvorak, Dr. Stephan Höhsl) 20. Februar 2015, 16.00-20.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW www.za¿.at ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche Hypnose Hypnose und Achtsamkeit in der Psychoonkologie IMAK Craniomandibuläre Diagnostik (CMD) Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) (Dipl.-Psych. E. Brunner, Dr. R. Metten) Internationale Ärztegesellschaft für Applied Kinesiology Funktionelle Myodiagnostik (DDr. Margit Riedl-Hohenberger) Das Kiefergelenk hat einen starken (LQÀXVVDXIXQVHUHQ%HZHJXQJVDSSDrat. In diesem Kurs werden die funktionell anatomischen und orthopädische Grundlagen des craniomandibulären Systems und seine Auswirkungen auf den Gesamtorganismus vermittelt. Sie erlernen mittels der FMD/AK eine interdisziplinäre Differenzialdiagnose zu stellen und die entsprechend notwendigen therapeutischen Schritte zu erkennen und einzuleiten. 6. bis 7. Februar 2015, (jeweils von 9.00-18.00 Uhr - 20 UE) Innsbruck, Europa Fortbildungsakademie Gesundheit - eufag, 6020, Innrain 98 Infos & Anmeldung: IMAK - Internationale Ärztegesellschaft für Funktionelle Myodiagnostik (FMD)/ Applied Kinesiology 9330 Althofen, Postfach 38 www.imak.co.at Modul 2 Psychoonkologische Begleitung während der Phasen einer Krebserkrankung (Teil 1) - Umstrukturierung; Arbeiten mit Glaubenssätzen 14. Februar 2015, 9.00-17.00 Uhr 15. Februar 2015, 9.00-17.00 Uhr Modul 3 Psychoonkologische Begleitung während der Phasen einer Krebserkrankung (Teil 2) - Auseinandersetzung mit Tod und Sterben 28. März 2015, 9.00-17.00 Uhr 29. März 2015, 9.00-17.00 Uhr Wien, Hotel am Kahlenberg, 1190, Josefsdorf 3, Top404 Detaillierte Information und Anmeldung: ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche Hypnose 1090 Wien, Nußdorfer Straße 4/5 Tel: (01) 317 63 20 Fax: (01) 315 16 35 www.oegzh.at 56 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 IMAK Funktionelle Myodiagnostik/ Applied Kinesiology - Einführung Internationale Ärztegesellschaft für Applied Kinesiology Funktionelle Myodiagnostik (DDr. Margit Riedl-Hohenberger) Ziel des Einführungsseminars ist es, die Grundprinzipien der Funktionellen Myodiagnostik (FMD)/Applied Kinesiology zu vermitteln, die Voraussetzungen für alle weiteren Seminare zu schaffen. 20. bis 21. Februar 2015, (FR von 14.00-19.00 Uhr SA von 9.00-18.00 Uhr - 16 UE) Innsbruck, Europa Fortbildungsakademie Gesundheit - eufag, 6020, Innrain 98 Infos & Anmeldung: IMAK - Internationale Ärztegesellschaft für Funktionelle Myodiagnostik (FMD)/ Applied Kinesiology 9330 Althofen, Postfach 38 www.imak.co.at Fortbildung ZAFI Wien Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Curriculum Implantologie 2015 Komplementärmedizin (Dr. Christian Schober, Univ.-Prof. DDr. Raoul Polansky, Prof. DDr. Rudolf Seemann, DDr. Cornelia Czembirek, DDr. Christina Eder-Czembirek, ZTM Tom Vaskovich) Interdisziplinäre Praxisfortbidlung (MR Dr. Elisabeth Wernhart-Hallas) 24. Februar 2015, 19.00-22.00 Uhr 5. Mai 2015, 19.00-22.00 Uhr Wien, Restaurant Gußhaus, 1040, Gußhausstraße 23 Anmeldung ist nicht erforderlich! Kursserie 1: 27. bis 28. Februar 2015 10. bis 11. April 2015 19. bis 20. Juni 2015 Kursserie 2: 18. bis 19. September 2015 23. bis 24. Oktober 2015 20. bis 21. November 2015 jeweils FR 14.00-17.00 Uhr und SA 9.00-13.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI der Landeszahnärztekammer für Wien Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 Fax: + 43 - 1 - 597 33 57 - 13 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW www.za¿.at ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche Hypnose =LHOHQGHQ=LHOHHUUHLFKHQ (Dr. Allan Krupka) 21. Feburar 2015, 9.00-17.00 Uhr Wien, Hotel am Kahlenberg, 1190, Josefsdorf 3, Top 404 Detaillierte Information und Anmeldung: ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche Hypnose 1090 Wien, Nußdorfer Straße 4/5 Tel: (01) 317 63 20 Fax: (01) 315 16 35 www.oegzh.at Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Die Durchführung der Abrechnung der zahnärztlichen Leistungen mit den Krankenkassen 205'U*QWKHU5LHÀHU0DJ3HWHU,EDVFKLW] 21. Februar 2015, 9.00-18.00 Uhr Wien, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15 Anmeldung: « ZIV Tel: (01) 513 37 31 (0DLORI¿FH#]LYDW www.ziv.at Inland ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit P&G Professional Oral Health/bemotiv GmbH Oral-B „up to date“ (Univ.-Prof. Dr. Zimmer, DH Conny Schwiete) 27. Februar 2015, 15.00-19.00 Uhr Salzburg, Residenz, 5020, Residenzplatz 1 Anmeldung: bemotiv GmbH, Frau Schön Tel: + 49 - (0)6146 - 9076 - 0 Fax: + 49 - (0)6146 - 9076 - 10 E-Mail: schoen@bemotiv.de www.bemotiv.de Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) „Funktion als Stiefkind der Zahnmedizin“ ZAFI Wien Kiefergelenk - CMD - Funktionspotentiale - Mundakupunktur - Assistenz in der Implantologie Seminar für ZAss (Univ.-Lektor DDr. Irmgard Simma-Kletschka) (Ingrid Kröll) 27. Februar 2015, 9.00-18.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW www.za¿.at 27. Februar 2015, 14.00-18.00 Uhr 28. Februar 2015, 9.00-17.00 Uhr Wien, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15 Anmeldung: ZIV Tel: (01) 513 37 31 www.ziv.at Landeszahnärztekammer für Steiermark: Neues Angebot für Fortbildung: „E-LEARNING Fortbildung von zuhause aus“ Die Anmeldemodalitäten sind auf der Homepage der Landeszahnärztekammer für Steiermark unter http://stmk.zahnaerztekammer.at abrufbar. ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 57 Fortbildung Inland POS - Progressive Orthodontic Seminars Einladung zum kostenlosen KFO-Vorstellseminar unserer umfassenden kieferorthopädischen Seminarreihe für Allgemeinzahnärzte 28. Februar 2015 in Wien 1. März 2015 in Salzburg Starttermin Session 1: 16. bis 19. April 2015 Anmeldung bitte an: POS, Frau Anita Pracherstorfer 4523 Neuzeug, Steinfeldstraße 21 Tel: & Fax: + 43 - (0)7259 32 0 28 (0DLORI¿FHSRV#DRQDW www.posortho.at www.posortho.com ÖGZMK OÖ Zahnmedizinischer Prophylaxekurs für Zahnarztassistentinnen (Dr. Karl-Heinz Kolndorffer, PA Monika Oberhaidinger) Teil 1: 28. Februar 2015, 8.30-17.00 Uhr Teil 2: 14. März 2015, 8.30-16.00 Uhr Linz, Fortbildungsakademie Zahn im UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7 Anmeldung: ÖGZMK OÖ, Frau Berger 4017 Linz, Garnisonstraße 7/1 Fax: (0732) 78 21 70 (0DLORI¿FH#RHJ]PNRRHDW März 2015 Dr. Robert Scherngell, MSc Kieferorthopädische Seminarreihe 3 Modul 4: Non Extraktionsmechanik, Klasse I/II/III 11. bis 12. September 2015 Modul 5: Extraktionsmechanik Klasse I/II/III 23. bis 24. Oktober 2015 Modul 6: Impaktierte Zähne, Verlagerte Zähne, Vertikale und Transversale 27. bis 29. November 2015 (3-tägig) Modul 7: Fälle für Fortgeschrittene und orthognathe Chirurgie (Gastvortragender Dr. Sanford Ratner, Kieferchirurg, Los Angeles, USA) 22. bis 23. Jänner 2016 Modul 8: “Crash Kurs”. Fälle aus Ihrer Praxis werden vorgestellt. Gemeinsame Diagnose und Problemlösung Ihrer Fälle. Dentale und skelettale Asymmetrie. Diagnose- und Mechanikintensivtraining 11. bis 12. März 2016 Modul 9: Feineinstellung, Retention und Fallbesprechung. Zeugnisverteilung und Überreichung der Diplome 6. bis 7. Mai 2016 Extramodul 1: Praxis- und Teammanagement. Wie führe ich eine erfolgreiche Praxis. Patientenbindung, Teammotivation und Teambindung. Was ist das Geheimnis des „Fish“-Prinzips? Termin nach vorheriger Absprache Extramodul 2: KFO Training für Ihre Mitarbeiter/innen (Erstellung der KFO Unterlagen, Durchzeichnen der FR, Brackets, Bänder, Zemente, Einligieren, Vorbereiten zum Kleben, Fotodokumentation etc.) Termin 1: 27. bis 29. März 2015 Termin 2: 15. bis 16. Mai 2015 Termin 3: 19. bis 20. Juni 2015 Die Termine sind zweitägig und in sich abgeschlossen! Extramodul 3: “Burnout Seminar” Termin nach vorheriger Absprache Mauerbach, Schlosspark, 3001, Herzog Friedrich-Platz 1 Infos & Anmeldung: Tel: (0699) 1011 8287 (Heidi Scherngell) www.zahnregulierung.com/seminare Modul 1: Diagnose und Fernröntgenanalyse, KFO-Dokumentation 6. bis 7. März 2015 Modul 2: Phasen in der KFO, Bracketsysteme, Bracketkleben, Drähte, KFO Aufklärung etc. 17. bis 18. April 2015 Modul 3: Phase I Behandlung, 2 x 4 Apparatur, HG, TPA, LLA, Abnehmbare KFO und FKO 5. bis 6. Juni 2015 « 58 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 Österreichische Gesellschaft für Kieferorthopädie 44. Internationale kieferorthopädische Fortbildungstagung Alltagsprobleme in der Praxis - Kinderzahnmedizin Logopädie - Frühbehandlung - Kortikotomie (Priv.-Doz. Dr. Kristina Bertl, MSc, Dr. Thomas Drechsler, Mathilde Furtenbach, Prof. Dr. Bärbel KahlNieke, Dr. Björn LUDWIG, Dr. Enrico Pasinn, Prof. Dr. Yijin Ren, Dr. Richard STEFFEN, Dr. Hubertus van Waes, Ao. Univ.-Prof. DDr. Werner Zechner) 7. bis 14. März 2015 Kitzbühel, K3 Kitzkongress, 6370, Josef-Herold-Straße 12 Tagungsbüro: Tel & Fax: + 43 - (0)5356 - 64 0 84 E-Mail: tagung-kitz@aon.at www.oegkfo.at ÖGZMK Salzburg Der Mund als Spiegel der Seele Psychosomatik für Zahnärztinnen und Zahnärzte (Univ.-Lekt. MR DDr. Gerhard Kreyer, Langenlois) 11. März 2015, 19.00 Uhr Salzburg, Strubergasse 21/PMU, 5020, Hörsaal 4/2. OG, Hansjörg Wyss-Haus Auskunft: ÖGZMK Salzburg Tel: (0662) 64 73 82 (0DLORI¿FH#RHJ]PNVDO]EXUJDW www.oegzmksalzburg.at Fortbildung ZAFI Wien ZAFI Wien Motivierende Gesprächsführung Kieferorthopädie Seminar für ZAss 6-teiliger KFO-Kurs (Petra Eibl-Schober) (Prof. Dr. Martin Baxmann) 13. bis 14. März 2015, 9.00-18.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI der Landeszahnärztekammer für Wien Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 Fax: + 43 - 1 - 597 33 57 - 13 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW www.za¿.at 15. bis 16. März 2015 19. bis 20. April 2015 7. bis 8. Juni 2015 28. bis 29. Juni 2015 6. bis 7. September 2015 13. bis 14. Dezember 2015 jeweils SO von 19.00 - 18.00 Uhr und MO von 9.00-18.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI der Landeszahnärztekammer für Wien Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW www.za¿.at Inland 4017 Linz, Garnisonstraße 7/1 Fax: (0732) 78 21 70 (0DLORI¿FH#RHJ]PNRRHDW Dr. Robert Scherngell, MSc Exramodul 2 KFO-AssistentInnenseminar 2-Tagesseminar für kieferorthopädische Assistentinnen 27./28. März 2015 15./16. Mai 2015 19./20. Juni 2015 Die Termine sind zweitägig und in sich abgeschlossen! Wien, Planer-Dentaprise, 1150, Kranzgasse 22 Infos & Anmeldung: Tel: (0699) 1011 8287 (Heidi Scherngell) www.zahnregulierung.com/seminare ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit der Landeszahnärztekammer für OÖ Fortbildungsakademie ZAHN (FAZ) April 2015 Weiterbildung zur PAss F-15 Intensivseminar als Ausbildung zur Prophylaxe-Assistentin IMAK Manueller Untersuchungskurs Manuelle Medizin (OMR Dr. Hans Schrangl, Dr. Rudolf Matheis MSc, Linz, Mirka von Moos, Esther Imhof, beide Dentalhygienikerinnen aus der Schweiz) Internationale Ärztegesellschaft für Applied Kinesiology Funktionelle Myodiagnostik (Dr. Ivan Ramšak) Im Manuellen Untersuchungskurs (4 UE) sollen Grundkenntnisse der manualmedizinischen Untersuchung erworben werden. Der Kurs Manuelle Medizin (20 UE) vermittelt die grundlegenden manuellen Techniken am Becken und an der Wirbelsäule. Die Kursteilnehmer lernen unter anderem, Blockaden der Wirbelsäule und des Beckens zu diagnostizieren und sanft zu lösen, einen funktionellen Beckenschiefstand zu erkennen und mit einfachen Techniken zu korrigieren. Darüber hinaus werden Ursachen für Muskelfunktionsstörungen und deren Behandlung mit FMD/ AK gezeigt. 13. bis 14. März 2015, (jeweils von 8.30-18.30 Uhr) Innsbruck, Europa Fortbildungsakademie Gesundheit - eufag, 6020, Innrain 98 Infos & Anmeldung: IMAK - Internationale Ärztegesellschaft für Funktionelle Myodiagnostik (FMD)/ Applied Kinesiology 9330 Althofen, Postfach 38 www.imak.co.at Teil 1: 23. bis 27. März 2015 30. März bis 3. April 2015 Teil 2: 19. bis 23. Oktober 2015 jeweils von 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr Chefabend: 30. März 2015, 17.00 Uhr Linz, Fortbildungsakademie Zahn im UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7 Anmeldung: ÖGZMK OÖ, Frau Berger « ZAFI Wien Paro Day - Implantieren im parodontal geschädigten Gebiss (Dr. Axel Mory, Priv.-Doz. Dr. Michael Weinländer) 11. April 2015, 9.00-18.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI der Landeszahnärztekammer für Wien Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW e rt S Sta ihe r re a min 3 015 rz 2 ä 6. M ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 59 Fortbildung Inland POS - Progressive Orthodontic Seminars Einladung zur umfassenden kieferorthopädischen Seminarreihe für Allgemeinzahnärzte Session 1: 16. bis 19. April 2015 Klinische Beurteilung, Aufzeichnungen und Erstberatung • Klassenbestimmung an Hand von 10 Fällen jeden Alters • Allgemeine und Computer unterstützte kieferorthopädische Unterlagen • Ziele und Einschränkungen • Familienähnlichkeiten von Patienten bei einer kieferorthopädischen Behandlung • Richtiger Zeitpunkt für den Start einer kieferorthopädischen Behandlung • Erstberatung und klinische Beurteilung Session 2: 28. bis 31. Mai 2015 Röntgen, dentale Wachstumsvorhersagen und 2. Beratung • Laterale und frontale Röntgenanalyse • Modellvermessung • Dentales VTO (Visual Treatment Objective) als Unterstützung, um Ihre Behandlungsentscheidung dem Patienten zu veranschaulichen • Erstellen individueller Behandlungspläne • Behandlungsoptionen für Non Extraktion und Prämolaren Extraktion • Computeranalyse von kieferorthopädischen Unterlagen für 10 Fälle • Live Präsentation bei der 2. Beratung unter Einbeziehung wichtiger Kernpunkte Session 3: 18. bis 21. Juni 2015 Bebändern, Bekleben • Bebändern und Bekleben des Typodonten und des Schädels • Bracket Variationen, um Drahtbiegungen zu minimieren • Bestellung für Ihren Patienten mit minimalem Inventar • Bracket Torque (RBT) für perfekte Positionierung der Bracket am Schneidezahn • Drahtabfolge und Bestimmung der richtigen Drahtbögen und Drahtbogengröße • Drahtligaturen - wie einlegieren, elastische Ligaturen Session 4: 24. bis 27. September 2015 Einreihungs- und Mechanik Phase, Feineinstellung • Behandlungsplanung an Hand von 4 Fällen • Basic Wechselgebiss und Behandlungsplanung • Extra orale Kraft und Apparatur - Zervikaler und Reverse Pull Headgear • Gummizüge, Federn, TPA, RPE und Lingualbogen • Röntgenüberlagerungen, um Behandlungsresultate und Wachstum zu beurteilen « • Praktische Übungen: Feineinstellungsbiegungen Session 5: 8. bis 11. Oktober 2015 Management von leichter Klasse III, Wachstum in Klasse II Fällen und Einordnen von impaktierten Eckzähnen • (LQÀXVVGHV6NHOHWWDO:LGHUVWDQGHVDXI die Behandlung • Verankerungsplanung für eine konstante Feineinstellung • Handhabung von Fällen mit Klasse III und Klasse II Tendenz • Klasse II Fälle im Wachstum und Diagnose von Fällen mit Tiefbiss • Einführung in die Diagnose und Behandlung impaktierter Zähne Session 6: 19. bis 22. November 2015 Wechselgebissdiagnose, Wechselgebiss, Einbeziehung von Wachstum bei untypischen Extraktionen • Diagnose und Behandlungsplanung von 8 Fälle mit mittleren Schweregrades • Molaren Extraktionen - wann und warum • Prognose und Behandlung bei Schneidzahn Advancement und Protrusion • Handhabung von zu protrusiven Wachstum und Fällen „ohne“ Wachstum • Behandlungsplan für das Wechselgebiss • Praktische Übungen: TPA und Feineinstellungsbiegungen • Behandlung von Tiefbiss und Overjet • Gingival Display Ab Session 2 bringen Sie bitte Ihre eigenen Patientenfälle mit und wir freuen uns darauf, diese mit Ihnen und der ganzen Klasse zu beurteilen und zu planen! Die Seminare 7 - 12 sowie das Final Exam 6HP¿QGHQLP-DKUVWDWW Anmeldung bitte an: POS, Frau Anita Pracherstorfer 4523 Neuzeug, Steinfeldstraße 21 Tel: & Fax: + 43 - (0)7259 32 0 28 (0DLORI¿FHSRV#DRQDW www.posortho.at www.posortho.com ÖGZMK Salzburg Moderne Komposite und Keramiken in der restaurativen Zahnerhaltung (Prof. Dr. Reinhard Hickel, München) 22. April 2015, 15.00-19.30 Uhr Salzburg, Paracelsus Medizinische Privat-universität, 5020, Strubergasse 21/PMU Anmeldung & Details: ÖGZMK Salzburg Tel: (0662) 64 73 82 (0DLORI¿FH#RHJ]PNVDO]EXUJDW www.oegzmksalzburg.at 60 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 IMAK Ganzheitliche Strategie (GS) Internationale Ärztegesellschaft für Applied Kinesiology Funktionelle Myodiagnostik (DDr. Margit Riedl-Hohenberger) Dieser Kurs gibt anhand von Fallbeispielen praxisnah einen Einblick in die differentialdiagnostischen Möglichkeiten der FMD/AK. 24. bis 25. April 2015, (jeweils von 9.00-18.00 Uhr) Innsbruck, Europa Fortbildungsakademie Gesundheit - eufag, 6020, Innrain 98 Infos & Anmeldung: IMAK - Internationale Ärztegesellschaft für Funktionelle Myodiagnostik (FMD)/ Applied Kinesiology 9330 Althofen, Postfach 38 www.imak.co.at ZAFI Wien Moderne Kieferorthopädie: 4XDOLWWXQG(I]LHQ] (Dr. Guido Sampermans) 26. bis 27. April 2015 31. Mai bis 1. Juni 2015 28. bis 29. Juni 2015 13. bis 14. September 2015 18. bis 19. Oktober 2015 15. bis 16. November 2015 20. bis 21. Dezember 2015 17. bis 18. Jänner 2016 21. bis 22. Februar 2016 20. bis 21. März 2016 jeweils SO + MO 9.00-17.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI der Landeszahnärztekammer für Wien Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 Fax: + 43 - 1 - 597 33 57 - 13 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW www.za¿.at ÖGZMK Kärnten in Zusammenarbeit mit dem Zahnärztlichen Interessenverband Österreichs (ZIV) 15. Kärntner Seensymposium 30. April bis 2. Mai 2015 Velden am Wörthersee, Casino Auskunft: ÖGZMK Kärnten, c/o LZÄK für Kärnten Tel: 05 05 11 - 9022 (Frau Brenner) www.ktnoegzmk.at Fortbildung Inland Mai 2015 ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit der Landeszahnärztekammer für OÖ Praktischer Intensivworkshop für die Prophylaxe-Assistentin Dieser Workshop richtet sich an ausgebildete Prophylaxe-Assistentinnen mit mehrjähriger Praxiserfahrung! (Mirka von Moos, Esther Imhof, beide Dentalhygienikerinnen aus der Schweiz) 11. Vorarlberger Fortbildungssymposium für MKG-Chirurgie 11 Jahre MKG-Chirurgie Feldkirch 1. Mai 2015, 8.00-18.00 Uhr 2. Mai 2015, 8.00-18.00 Uhr Linz, Fortbildungsakademie Zahn im UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7 Anmeldung: ÖGZMK OÖ, Frau Berger 4017 Linz, Garnisonstraße 7/1 Fax: (0732) 78 21 70 (0DLORI¿FH#RHJ]PNRRHDW Orale Pathologien ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche Hypnose Kinderbehandlung - „Wie es geht wenn nichts mehr geht“ (Dr. Allan Krupka) 1. bis 2. Mai 2015, 9.30-17.00 Uhr Wien, Hotel am Kahlenberg, 1190, Josefsdorf 3, Top 404 Detaillierte Information und Anmeldung: ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche Hypnose Tel: (01) 317 63 20 www.oegzh.at ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit der Landeszahnärztekammer für OÖ Fortbildungsakademie ZAHN (FAZ) Weiterbildung zur Prophylaxeassistentin H/14 Intensivseminar als Ausbildung zur Prophylaxe-Assistentin (OMR Dr. Hans Schrangl, Dr. Rudolf Matheis MSc., Linz, Mirka von Moos, Esther Imhof, beide Dentalhygienikerinnen aus der Schweiz) Teil 2: 4. bis 8. Mai 2015 jeweils von 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr Linz, Fortbildungsakademie Zahn im UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7 Anmeldung: ÖGZMK OÖ, Frau Berger Fax: (0732) 78 21 70 (0DLORI¿FH#RHJ]PNRRHDW von der Differentialdiagnostik bis zur Therapie 17. Jänner 2015 von 9.00 - 15.30 Uhr Panoramasaal LKH Feldkirch Organisation: Prim. Univ.-Doz. DDr. Oliver Ploder Referenten: Prim. Univ.-Doz. DDr. Oliver Ploder, Feldkirch Prof. DDr. Andreas Kolk, München 8QLY'R]'U-RKDQQ%HFN0DQQDJHWWD6DO]EXUJ PD Dr. Stephan Ihrler, München OÄ Dr. Nina Häring, Feldkirch OÄ DDr. Silvia Brunold, Feldkirch Kursgebühr: € 140,00 Detaillierte Information und Anmeldung: Frau Renate Lingg, Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Akademisches Lehrkrankenhaus Feldkirch 6800 Feldkirch, Carinagasse 47 Tel: + 43 5522 303 1599, Fax: + 43 5522 303 7552 mkg-chirurgie@lkhf.at ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 61 Fortbildung Inland ZAFI Wien Glasfaserverstärkte Komposit-Restaurationen mit Kochbuch zur vorhersehbaren ästhetischen Schichtung (Dr. Stephan Höfer) 8. Mai 2015, 10.00-14.00 Uhr Wien, im Rahmen der WID am Messegelände Wien Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW www.za¿.at Juni 2015 ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit Straumann GmbH Dentoalveoläres Management ITI Expertenkurs (PD DDr. M. O. Klein, Dr. K. M. Lehmann) 30. Mai 2015, 9.00-17.00 Uhr Salzburg, Wyndham Grand Conference Centre Hotel, 5020, Fanny-von-LehnertStraße 7 Anmeldung: Straumann GmbH 1210 Wien, Floridsdorfer Hauptstraße 1 Tel: + 43 - 1 - 294 06 60 Fax: + 43 - 1 - 294 06 66 E-Mail: annette-theuer@straumann.com ÖGZMK NÖ 47. Wachauer Frühjahrssymposium Zahnheilkunde „am Fluss der Zeit“ 11. bis 13. Juni 2015 Krems, Hotel Steigenberger Anmeldung: ÖGZMK NÖ Tel. (0664) 42 48 426 (0DLORHJ]PNQRHRI¿FH#NVWSDW ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit Dentaurum GmbH & CoKG Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) KFO Symposium Salzburg Die hormonellen Achsen 8. bis 9. Mai 2015 Salzburg, Castellani Parkhotel, 5020, Alpenstraße 6 Anmeldung: Dentaurum GmbH & CoKG Tel. + 49 - (0)7231 - 803 - 470 E-Mail: kurse@dentaurum.de www.dentaurum.de ZAFI Wien Endodontie 2015 (Univ.-Prof. DDr. Andreas Moritz, DDr. Markus Laky, Dr. Christoph Kurzmann) 29. Mai 2015, 9.00-18.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI der Landeszahnärztekammer für Wien Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW www.za¿.at (Univ.-Prof. Dr. Doris Gruber) ZAFI Wien Blut als Infektionsüberträger (Univ.-Prof. DDr. Apostolos Georgopoulos) 30. Mai 2015, 9.00-18.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI der Landeszahnärztekammer für Wien Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 Fax: + 43 - 1 - 597 33 57 - 13 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW www.za¿.at 12. Juni 2015, 14.00-18.00 Uhr 13. Juni 2015, 9.00-17.00 Uhr Wien, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15 Anmeldung: ZIV Tel: (01) 513 37 31 Fax: (01) 512 20 39 (0DLORI¿FH#]LYDW www.ziv.at ARGE für Geschichte der Zahnheilkunde %HQH]NRQ]HUW 13. Juni 2015, 19.30 Uhr Wien, Beethovensaal der Pfarre Heiligenstadt, 1190, Pfarrplatz 3 ZAFI Wien Kieferorthopädie für Fortgeschrittene (Prof. Dr. Martin Baxmann) 31. Mai bis 1. Juni 2015 20. bis 21. September 2015 18. bis 19. Oktober 2015 8. bis 9. November 2015 22. bis 23. November 2015 jeweils SO 10.00-17.00 Uhr und MO 9.00-17.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI der Landeszahnärztekammer für Wien Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 Fax: + 43 - 1 - 597 33 57 - 13 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW www.za¿.at 62 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 ZAFI Wien Röntgen Seminar für ZAss (Univ.-Prof. Dr. Alex Celar) 13. Juni 2015, 8.00-17.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI der Landeszahnärztekammer für Wien Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 Fax: + 43 - 1 - 597 33 57 - 13 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW www.za¿.at Fortbildung ZAFI Wien Sommerakademie - Digitale Zahnheilkunde (Univ.-Prof. DDr. Andreas Moritz, Dr. Christoph Kurzmann, Dr. Rinet Dauti, Dr. Birgit Nawrath, ZTM Tom Vaskovich, Univ.-Prof. Dr. Rainer Hahn, Dr. Stefan Seckler) 26. Juni 2015, 8.30-18.00 Uhr 27. Juni 2015, 8.30-17.30 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 Fax: + 43 - 1 - 597 33 57 - 13 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW www.za¿.at September 2015 Oktober 2015 ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit Dorninger & Leibetseder Dentalwarenhandel GmbH & CoKG Ex NonEx in der KFO-Behandlung (Dr. Habersack, Univ.-Prof. Dr. Hasund) 1. bis 3. Oktober 2015 Saalfelden, Hotel Gut Brandlhof, 5760, Hohlwegen 4 Anmeldung: Dorninger & Leibetseder GmbH & CoKG Tel: (07235) 63 993 (0DLORI¿FH#GHQWDOGRUQLQJHUDW www.dental-dorninger.at ÖGZMK NÖ Österreichischer Zahnärzte-Kongress ARGE Ganzheitliche Zahnheilkunde im Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Herbstsymposion „Zahnheilkunde 2020“ 8. bis 10. Oktober 2015 Vösendorf, Eventhotel Pyramide www.zahnaerztekongress2015.at 11. bis 13. September 2015 Beginn: 11. September 2015, 16.00 Uhr Ende: 13. September 2015, 14.00 Uhr Altaussee Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Elektroakupunktur nach Voll Teil 1: 18. bis 19. September 2015 Teil 2: 4. bis 5. Dezember 2015 Teil 3: 22. bis 23. Jänner 2016 Wien, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15 Auskunft: ZIV Tel: (01) 513 37 31 www.ziv.at St. Pölten, Austria Trend Hotel Metropol, 3100, Schillerplatz 1 Anmeldung: LZÄK für NÖ/NÖFA, Verena Prirschl Tel: + 43 - (0)5 05 11 - 3100 E-Mail: prirschl@noe.zahnaerztekammer.at ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit Straumann GmbH Prothetische Versorgung nach Implantatinsertion ITI Prothetik (Dr. Wittneben) 28. November 2015, 9.00-17.00 Uhr Salzburg, Wyndham Grand Conference Centre Hotel, 5020, Fanny-von-LehnertStraße 7 Anmeldung: Straumann GmbH 1210 Wien, Floridsdorfer Hauptstraße 1 Tel: + 43 - 1 - 294 06 60 Fax: + 43 - 1 - 294 06 66 E-Mail: annette-theuer@straumann.com Jänner 2016 „Komplementäre Ausleitungsstrategien“ (Dr. Harald Stossier) Inland ÖGZMK Salzburg CAD/CAM in der Zahnheilkunde: Wer braucht so etwas? ÖGZMK NÖ Wintersymposium 2016 „Traumatologie“ (DDr. Günter Wiesner, Innsbruck) 21. Oktober 2015, 19.00 Uhr Salzburg, Strubergasse 21/PMU, 5020, Hörsaal 2/1. OG, Hansjörg Wyss-Haus Anmeldung (erforderlich): ÖGZMK Salzburg Tel & Fax: (0662) 64 73 82 (0DLORI¿FH#RHJ]PNVDO]EXUJDW www.oegzmksalzburg.at 15. bis 16. Jänner 2016 Semmering, Hotel Panhans Anmeldung: ÖGZMK NÖ Tel. (0664) 42 48 426 (0DLORHJ]PNQRHRI¿FH#NVWSDW April 2016 November 2015 Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (ÖGK) Landeszahnärztekammer für NÖ/NÖFA Frühjahrssymposium Ordinationsgründungsseminar 10 Jahre ÖGK! Hilfestellung für Neueinsteiger und Update für Erfahrene Ordinationsniederlegung Der richtige Weg in den wohlverdienten Ruhestand 7. November 2015, 9.00 Uhr « 21. bis 23. April 2016 Ort wird noch bekanntgegeben Information und Anmeldung: Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde Tel: + 43 - 660 - 429 48 29 (Frau Perner) (0DLORI¿FH#NLQGHU]DKQPHGL]LQDW www.kinderzahnmedizin.at ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 63 Fortbildung Ausland Australien 36 Australien Dental Congress th 25. bis 29. März 2015 Brisbane, Convention & Exhibition Centre Information: www.adc2015.com 48. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie 12. bis 14. November 2015 Bad Homburg, Maritim Hotel Information: www.dgfdt.de Großbritannien Singapur The 37th$VLD3DFLF Dental Congress - APDC 2015 3. bis 5. April 2015 Singapur, Suntec Singapore International Convention and Exhibition Centre Information: http://apdc2015.sg/ Chile British Dental Conference & Exhibition 2015 1st Regional Congress of the Americas 26. bis 28. März 2015 Santiago Chile Information: www.fdi2015lasamericascongress.cl Deutschland 7. bis 9. Mai 2015 Manchester Information: www.bda.org 47. Zahnärzte-Winterkongress EuroPerio 8 8th Conference of the European Federation of Periodontology 3. bis 6. Juni 2015 London, ExCel London Information: www.efp.org 36. Internationale Dental-Schau 10. bis 14. März 2015 Köln, koelnmesse www.ids-cologne.de 22. Schleswig-Holsteiner Zahnärztetag Schweiz 8th International Orthodontic Congress - WFO 2015 27. bis 30. September 2015 London, ExCel London Information: http://wfo2015london.org/ 15. bis 20. Februar 2015 Davos Information: www.fvdz.de/kongress-davos.html Thailand FDI-Jahresweltkongress der Zahnärzte 22. bis 25. September 2015 Bangkok Information: www.fdi2015bangkok.org www.fdiworldental.org Vom ersten bis zum letzten Zahn - Behandlungskonzepte für Generationen The 2 Baltic Sea Conference on Orthognathic Surgery and Orthodontics nd 56. Bayerischer Zahnärztetag 2015 Zahndurchbruch - Zahntrauma - Zahnwechsel Behandlungsnotwendigkeit und Behandlungsmöglichkeiten VAE Lettland 21. März 2015 Neumünster, Holstenhallen Information: www.kzv-sh.de 4. bis 6. Juni 2015 Riga Information: www.bscoso.com 22. bis 24. Oktober 2015 München, The Westin Grand Hotel Information: www.blzk.de 64 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 19th UAE International Dental Conference & Arab Dental Exhibition 17. bis 19. Februar 2015 Dubai, International Convention & Exhibition Centre Information: www.aeedc.com FDI 2015BANGKOK Fortbildung Ausland Annual World Dental Congress 22 - 25 September 2015 - Bangkok Thailand www.fdi2015bangkok.org www.fdiworldental.org ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 65 Diverses Kleinanzeigen In eigener Sache: Über Chiffreanzeigen kann telefonisch keine Auskunft erteilt werden. Sie werden ersucht, sich mit der Redaktion der Österreichischen Zahnärzte-Zeitung 1010 Wien, Kohlmarkt 11/6 Fax + 43 - (0) 5 05 11 - 1167 oder E-Mail: oezz@zahnaerztekammer.at schriftlich in Verbindung zu setzen. Für alle Angaben in den veröffentlichten Inseraten sind die Auftraggeber verantwortlich und haften auch hiefür, da es sich vielfach um Angaben handelt, die von der Redaktion nicht überprüft werden können. Diverses Verkaufe neuwertige Interoralkamera Drs Cam Zoom von Good Drs. 330‘ Schwenkkopf, Zoom, 8 LED, Software, 3 m Kabel etc. Bei Interesse Tel. (0650) 888 75 39. 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Sie haben bereits Berufserfahrung, idealerweise auch in den ĞƌĞŝĐŚĞŶ<ŝĞĨĞƌŽƌƚŚŽƉćĚŝĞƵŶĚ/ŵƉůĂŶƚŽůŽŐŝĞŐĞƐĂŵŵĞůƚƵŶĚďĞƐŝƚnjĞŶĚŝĞŶƂƟŐĞŶsŽƌĂƵƐƐĞƚnjƵŶŐĞŶĨƺƌĚŝĞmďĞƌŶĂŚŵĞĚĞƐ<ĂƐƐĞŶǀĞƌƚƌĂŐĞƐ͍ĂŶŶ ŝƐƚĚŝĞƐĞƐŶŐĞďŽƚĂůƐĂŚŶĂƌnjƚŐĞŶĂƵƉĂƐƐĞŶĚĨƺƌ^ŝĞ͘ hŶƐĞƌĞĂŚŶĂƌnjƚƉƌĂdžŝƐŝŶϭϬϭϬtŝĞŶ͕ŝŶĚĞƌƵŶŵŝƩĞůďĂƌĞŶEćŚĞĚĞƐ^ƚĞƉŚĂŶƐĚŽŵƐ͕ďŝĞƚĞƚ/ŚŶĞŶĚĞŶŝŶƐƟĞŐĂůƐWĂƌƚŶĞƌƵŶĚŝŶǁĞŝƚĞƌĞƌ&ŽůŐĞĚŝĞ mďĞƌŶĂŚŵĞĚĞƐĞƚƌŝĞďĞƐ͘ŝĞWƌĂdžŝƐŵŝƚnjǁĞŝĞŚĂŶĚůƵŶŐƐĞŝŶŚĞŝƚĞŶǀĞƌĨƺŐƚƺďĞƌĚŝĞŵŽĚĞƌŶƐƚĞƵƐƐƚĂƩƵŶŐ͕ǁŝĞnj͘͘ĚŝŐŝƚĂůĞƐϯͲZƂŶƚŐĞŶ͘^ŝĞŬƂŶŶĞŶ ƐŽĨŽƌƚƐƚĂƌƚĞŶ͕ƵŵƐŝĐŚŚŝĞƌŵŝƚĞƚǁĂƐŝŐĞŶĞƐĂƵĨnjƵďĂƵĞŶ͘ ŝĞdćƟŐŬĞŝƚƐƐĐŚǁĞƌƉƵŶŬƚĞƵŶƐĞƌĞƌĂŚŶĂƌnjƚƉƌĂdžŝƐƐŝŶĚ/ŵƉůĂŶƚŽůŽŐŝĞ͕<ŝĞĨĞƌŽƌƚŚŽƉćĚŝĞ͕ŚŝƌƵƌŐŝĞƐŽǁŝĞćƐƚŚĞƟƐĐŚĞĂŚŶŚĞŝůŬƵŶĚĞ͕ĞƌŐćŶnjƚĚƵƌĐŚĚŝĞ ĞŚĂŶĚůƵŶŐǀŽŶ<ŝĞĨĞƌŐĞůĞŶŬƐĞƌŬƌĂŶŬƵŶŐĞŶ͕ƐŽĚĂƐƐĚŝĞƐĞWƌĂdžŝƐƐŝĐŚǀŽŶĂŶĚĞƌĞŶWƌĂdžĞŶƉŽƐŝƟǀĂďŐƌĞŶnjƚƵŶĚŚĞƌǀŽƌŚĞďƚ͘ ^ŽĨĞƌŶ^ŝĞĂŶĞŝŶĞŵƵŶǀĞƌďŝŶĚůŝĐŚĞŶ'ĞƐƉƌćĐŚŝŶƚĞƌĞƐƐŝĞƌƚƐŝŶĚ͕ŬŽŶƚĂŬƟĞƌĞŶ^ŝĞŵŝĐŚƵŶƚĞƌmail@zahn.ccŽĚĞƌƚĞůĞĨŽŶŝƐĐŚ;ϬϭͿϱϭϮϰϴϬϮ͘^ŝĞĞƌŚĂůƚĞŶ ĚĂŶŶĂůůĞ/ŶĨŽƌŵĂƟŽŶĞŶĚŝƌĞŬƚĂƵƐĞƌƐƚĞƌ,ĂŶĚ͘tŝƌƐƵĐŚĞŶ^/ĨƺƌƵŶƐĞƌĞĞƚĂďůŝĞƌƚĞĂŚŶĂƌnjƚƉƌĂdžŝƐŝŶϭϬϭϬtŝĞŶƵŶĚĨƌĞƵĞŶƵŶƐĂƵĨ/ŚƌĞĞǁĞƌďƵŶŐ͘ 66 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014 Diverses Villach Zentrum: Suche Nachfolger/in für schön gelegene Ordination (Miete) mit großem Patientenstock, wegen Pensionierung Mitte/Ende 2015. 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E-Mail: chirurgie-krems@gmx.at Fax (01) 20 47 760 Suche für gut gehende Kassenpraxis im nördlichen Waldviertel dauerhafte Ordinationsvertretung 1 - 2 Tage pro Woche (oder mehr). Tel. (0650) 50 00 420. Zahnärztin mit 28jähriger Erfahrung und hoher Punktezahl (Schwerpunkte: Oralchirurgie, Endodontie, ästhetische Zahnheilkunde und Prothetik) sucht ab sofort Vertretungstätigkeit in Wien und Wien Umgebung mit anschließender Ordinationsübernahme. Tel. (0699) 19 21 10 11 oder kassenordi@gmail.com Die Arbeitsgemeinschaft der Zahnärzte im Katholischen Akademikerverband der Erzdiözese Wien lädt alle KollegInnen, FachärztInnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, DentistInnen sowie ZahnärztInnen und deren Verwandte und Freunde herzlich zur Apollonia-Messe zu Ehren der Patronin der Zahnheilkunde ein. Ort: Krypta der Peterskirche, Wien 1., Petersplatz (Eingang rechts vom Haupttor) Zeit: Samstag, 14. Februar 2015, 11.00 Uhr ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 67 Diverses Kleinanzeigen Stellenangebote & -suche Kollegin/Kollegen zur dauerhaften Zusammenarbeit in Form einer Gemeinschaftspraxis in Klagenfurt gesucht. Zuschriften unter „31/2010“ an die Redaktion. Wien: Kieferorthopädische Ordination im 1. Bezirk sucht erfahrene Vertretung für festsitzende und abnehmbare Behandlungen ab Februar 2015. christina.redtenbacher@eltz.info Wer hat Freude an hochwertiger Zahnheilkunde, Schwerpunkt Vollkeramik und Implantologie? Hohes Engagement bei der Arbeit, aber auch genügend Freizeit, um die ruhige Umgebung in der Nähe von Salzburg zu genießen. Moderne, qualitätsorientierte, langjährig etablierte, umsatzstarke Privatpraxis sucht zur Unterstützung und zur späteren Praxisweiterführung (in 10 - 15 Jahre) eine/n engagierte/n, junge/n (zw. 25 und 35 Jahre) Kollegen/in auch Ärzte/innen (auch mit Familienplanung und Teilzeitarbeit gewünscht. Tel. (0676) 523 99 11, www.zahnimplantologe.at Wiener Zahnarztordination bietet jungen KollegInnen, die glauben, noch nicht alles zu wissen, in den Abendstunden und am Wochenende Möglichkeit der Mitarbeit an! Kontaktaufnahme unter Tel. 0800 240 43 16 94 Zahnärztliche Ordination Dr. Konnerth, Dr. Kempkes, Dr. Macek Suche für gut eingeführte Privatordination in Krems an der Donau junge/n Zahnärztin/Zahnarzt (evtl. auch Student/in am Ende der Ausbildung) für dauerhafte Zusammenarbeit mit der Zielsetzung einer späteren Übernahme inklusive Eigentumserwerb. Zuschriften bitte an dentoplus@aon.at ZAHNKLINIK SALZBURG Zahnarzt (m/w) ;ƐƉĞnjŝĂůŝƐŝĞƌƚĂƵĨĞŚĂŶĚůƵŶŐǀŽŶ<ŝŶĚĞƌŶͿ Kieferorthopäden (m/w) Wir bieten: • ĞƐƚĞtŽƌŬͲ>ŝĨĞͲĂůĂŶĐĞ • <ŽŵŵƵŶŝŬĂƟŽŶĂƵĨƵŐĞŶŚƂŚĞ • 'ƵƚĞƐƌďĞŝƚƐŬůŝŵĂ Sie bieten: • Spaß an der Arbeit • ƵǀĞƌůćƐƐŝŐŬĞŝƚ • >ĞŝƐƚƵŶŐƐďĞƌĞŝƚƐĐŚĂŌ dĞů͘ϬϬϰϯͬϲϲϮͬϴϴϯϵϴϴͲϭϯ ď͘ďĂƵŵĂŶŶΛƐŵŝůĞ͘Ăƚ ǁǁǁ͘ƐŵŝůĞ͘Ăƚ Engagierte(n) Kieferorthopädin/Kieferorthopäden für sehr gut eingeführte Wiener Zahnarztpraxis (1010 Wien) zur langfristigen Zusammenarbeit gesucht. Kontakt: zahnstudio1010@gmail.com Moderne Praxis in Wien - Innenstadtnähe sucht ab sofort zur dauerhaften Zusammenarbeit eine/n erfahrene/n Kieferorthopäden/In mit Freude an Teamarbeit in jungem und dynamischem Team. bewerbung@synermed.at Suche zahnärztliche Assistentin für Wahlzahnarztordination in Mondsee. Bezahlung über KV. Bitte schriftliche Bewerbung unter „14/2014“ an die Redaktion. 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