Ausgabe 11 - Österreichische Zahnärztekammer

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Ausgabe 11 - Österreichische Zahnärztekammer
Ausgabe 11/2014
P.b.b.Erscheinungsort und Verlagspostamt 1010 Wien • 02Z032843
Österreichische
Zahnärzte-Zeitung
Hauptverband und Zahnärztekammer einig bei
Gratis-Zahnspangen
Council of European Dentists (CED)
Nachrichten aus Europa
www.zahnaerztekammer.at
Die Redaktion dankt
allen Kunden, Inserenten
und Lesern der ÖZZ
für die gute Zusammenarbeit
und wünscht
ein gesegnetes Weihnachtsfest
und für das kommende Jahr
Gesundheit und Erfolg.
Sehr geehrte Frau Kollegin,
Sehr geehrter Herr Kollege!
W
enn Sie diese Ausgabe in Händen
halten, ist das ereignisreiche Jahr
2014 so gut wie gelaufen.
Die größte Publizität erreichte das Projekt „Gratis-Zahnspange“. Bekanntlich hat der Nationalrat auf Initiative
des seinerzeitigen Gesundheitsministers
Stöger ein Gesetz beschlossen, wonach
Kinder und Jugendliche mit schweren
Fehlstellungen Anspruch auf kieferorthopädische Behandlung als Sachleistung
haben sollen. Ein Betrag von € 80 Mio.
sollte aus Budgetmitteln zur Verfügung
gestellt werden. Die Durchführung
wurde dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und
der Österreichischen Zahnärztekammer
übertragen.
Nach unsäglichen Hin und Her, die sich
aus der Komplexität des Themas ergaben, sowie des hinhaltenden Widerstandes einiger Krankenkassen gegen das gesamte Projekt wurden die Verhandlungen
in Untergruppen abgehandelt:
• Vertrag, Honorar, Versorgung
• Leistung und Qualität
• Struktur
Die einzelnen Untergruppen wurden von
unserer Seite mit folgenden Personen
beschickt:
OMR DI Dr. Karl Anton Rezac, DDr. Martin
Hönlinger, Dr. Thomas Horejs, DDr.
Martin Brock, Dr. Jörg Krainhöfner,
Mag. Peter Ibaschitz, Mag. Petra Eigruber, Mag. Thomas Vilinsky, Mag. Martina Pirklbauer.
Nach langwierigen Verhandlungen wurde
Ende November ein Grundsatzpapier
vereinbart.
Struktur
Es sieht betreffend Struktur für alle Zahnärztinnen und Zahnärzte eine Verbesserung der Vertretungsmöglichkeit vor. Weitere Regelungen betreffen das sogenannte
„Job-sharing“ (auf einen Vertrag arbeiten
zwei ZahnärztInnen), wenn familiäre,
persönliche oder Altersgründe vorliegen.
Die Übergangsregelung zur Altersgrenzenregelung (Beendigung des Kassenvertrages mit ZahnärztInnen) wird von
31. 12. 2015 auf 31. 12. 2019 verlängert.
Mutter-Kind-Pass
Das gesamte Projekt des Mutter-KindPasses wird anlässlich dessen 40-jährigen Bestehens einer Neuevaluierung
unterzogen, wobei der Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger eine Berücksichtigung zahnärztlicher
Leistungen befürwortet.
Die Österreichische Zahnärztekammer
wird dazu ein Papier erarbeiten, das die
notwendigen Inhalte für die Aufnahme
zahnärztlicher Untersuchungen in den
0XWWHU.LQG3DVVDXÀLVWHW
Kieferorthopädie
als Sachleistungsversorgung
Für Kinder und Jugendliche wird es bei
medizinischer Notwendigkeit (IOTN 4
und 5) bis zum 18. Lebensjahr ab 1. Juli
2015 zwei neue Leistungen geben. Die
wesentlichen Kernpunkte:
• Eine frühkindliche Behandlung bei
schweren Fehlstellungen. Diese erfolgt
in der Regel durch abnehmbare Zahnspangen, wobei der bisher geltende
Selbstbehalt (durchschnittlich in Höhe
von rund € 400,-) wegfallen wird.
• Festsitzende kieferorthopädische Behandlung bei Kinder und Jugendlichen
zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr
bei schwerwiegenden Fehlstellungen
(IOTN 4 und 5).
• Wegfall der bisherigen Bewilligung
durch die Krankenkassen bei Behandlung durch die kieferorthopädisch
tätigen Zahnärzte.
• Einführung eines Qualitätssicherungssystems durch Messung des Behandlungserfolges.
Zukünftig wird es vier Gruppen von ZahnärztInnen geben:
• Kassenvertragszahnärzte (Inhaber
wie bisher)
• Wahlzahnärzte (wie bisher)
• Zahnärzte, die zusätzlich zum Gesamtvertrag noch den KFO-Vertrag
abschließen wollen
• Zahnärzte, die nur den KFO-Vertrag
abschließen
Für den kieferorthopädischen GratisZahnspangen-Vertrag stehen 180 Stellen verteilt auf 32 Versorgungsregionen
zur Verfügung. Die Verteilung ist in den
Bundesländern zwischen Landeszahnärztekammer und GKK zu vereinbaren.
Soweit die Eckpunkte. Zahlreiche Details
müssen noch ausverhandelt und ein verbindlicher Vertragstext erstellt werden.
Dazwischen aber liegt Weihnachten und
ich darf die Gelegenheit nützen, Ihnen,
sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter
Herr Kollege, für die kommenden Feiertage alles Gute, Gesundheit und Zufriedenheit im neuen Jahr zu wünschen.
Zuletzt eine erfreuliche Nachricht: Der
zahnärztliche Honorarerhöhungsfaktor
für 2015 beträgt 2,37 %.
OMR DDr. H. Westermayer
Präsident der
Österreichischen Zahnärztekammer
Impressum • Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion: Österreichische Zahnärztekammer, Körperschaft öffentlichen Rechts, 1010 Wien, Kohlmarkt 11/6, Tel. 05 05 11 - 0,
)D[(0DLORI¿FH#]DKQDHU]WHNDPPHUDW,QWHUQHWZZZ]DKQDHU]WHNDPPHUDWRedakteur: Präsident OMR DDr. H. Westermayer Pressereferent: DDr. C. Ratschew Anzeigenleitung:
U. Windisch-Kainz Anzeigensekretariat:8.|QLJ(0DLORH]]#]DKQDHU]WHNDPPHUDWHerstellung, Druck und Vertrieb: Ferdinand Berger & Söhne GesmbH, 3580 Horn Anmerkung der Redaktion:
Namentlich gekennzeichnete Artikel stellen die persönliche Meinung des Autors dar. Der Nachdruck, auch auszugsweise, von Beiträgen jedweder Art ist nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Herausgebers gestattet. Haftungsausschluss: Sämtliche Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren oder der Herausgeber ist ausgeschlossen.
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at
1
ÖZZ
Inhalt
28
Was ist meine
Zahnarztpraxis wert?
04
16
Gratis-Zahnspangen:
Hauptverband einigt sich mit Zahnärztekammer
Aktuelles
04
12
16
Pressereferat:
Hauptverband und
Zahnärztekammer sind sich
bei Zahnspangen-Versorgung
einig.
Steuer
26
28
Auslandsreferat:
- Nachrichten aus Europa.
- Erfolgreicher 55. Bayerischer Zahnärztetag.
38
40
Gesetz & Recht
22
23
Was ist im Krankheitsfall
zu tun?
42
Versäumungsurteil &
Vergleiche
44
46
Gewinnfreibetrag
Was ist meine
Zahnarztpraxis wert?
Landesinfos
Gutes & Böses
Nachrichten aus Europa
Kärnten
- Vergabe von § 2-Kassenplanstellen.
Niederösterreich
- Das war der Praxistag
2014.
Oberösterreich
- Sicherheitserfordernis bei
der Datenübermittlung.
- Ausschreibung Vertragszahnarztstelle.
Steiermark
- Ausschreibung und
Vergabe von § 2-Kassenplanstellen.
Wien
- ... eine Kammer mit Herz.
- Verloren im Gesetzesdschungel.
- Eine Weihnachtsgeschichte.
Diverses
15
Ausschreibung
des ODV-Wissenschaftspreis
des ZIV 2015.
30
32
34
Standesveränderungen
66
Kleinanzeigen
Leserbrief
Kunst - Ausstellungen
Fortbildung
54
Fortbildungskalender
In- und Ausland.
Rubriken: ++ 04 Gratis-Zahnspangen ++ 12 Standespolitik ++ 16 CED ++ 20 Bayerischer Zahnärztetag 2014 ++
22 Krankheitsfall ++ 24 Vergleich ++ 26 Gewinnfreibetrag ++ 28 Wert der Zahnarztpraxis ++ 30 Leserbrief ++
32 Standesveränderungen ++ 34 Kunst & Ausstellungen ++ 38 Landesinfos ++ 54 Fortbildung ++ 66 Kleinanzeigen ++
2
www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
ÖÄK-Diplom Neuraltherapie
Termine 2015
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Seminartermine 2015
Seminar 1:
09./10. Mai 2015
Graz
Seminar 2:
05./06. September 2015
Graz
Seminar 3:
21./22. November 2015
Graz
Seminare 1, 2, 3:*
16. - 20. März 2015
03. - 07. Juni 2015
19. - 23. September 2015
Weitra
St. Johann/T.
Weitra
Seminare 4, 5, 6:*
18. - 22. März 2015
03. - 07. Juni 2015
03. - 07. November 2015
(inkl. Seziersaaltraining)
Weitra
St. Johann/T.
Graz
09./10. Mai 2015
17./18. Oktober 2015
Wien
Kitzbühel
WƌĂdžŝƐƐĞŵŝŶĂƌ͗
28. Februar/1. März 2015
18./19. April 2015
27./28. Juni 2015
5./6. September 2015
17./18. Oktober 2015
Frohnleiten
Wien
Erl
Abfaltersbach
Wien
Diplomprüfung:
12. Juni 2015
20. November 2015
Wien
Wien
Spezialseminare:
24./25. April 2015
Murau
Neuraltherapie und Physikalische Medizin
07. November 2015
Graz
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Seminargebühren
Veranstalter
Mitglieder der ÖNR
Wochenendseminar
Wochenseminar
Praxisseminar
Diplomvorbereitungseminar
Diplomprüfung
Spezialseminar Murau
Spezialseminar Graz
ÖNR-Mitgliedsbeitrag/Jahr
€ 220,€ 660,€ 260,€ 330,€ 150,€ 250,€ 300,€ 70,-
Nichtmitglieder
€ 290,€ 870,€ 330,€ 430,€ 220,€ 280,€ 450,0
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Seminar 7:
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at
3
* 5 Ampullen zu 5 ml
Aus der Presse
Gratis-Zahnspangen
Hauptverband und Zahnärztekammer sind sich
bei Zahnspangen-Versorgung einig
Ab 1. Juli 2015 sollen 180 Kieferorthopäden
die Sachleistungsversorgung sicherstellen
Wien (OTS) - Nach harten Verhandlungen haben sich die Sozialversicherung und die Österreichische
Zahnärztekammer auf ein Grundsatzpapier für eine kieferorthopädische Sachleistungsversorgung für
Kinder und Jugendliche geeinigt. Bis Ende des Jahres soll ein abgestimmter Vertragstext in den jeweiligen Gremien beschlossen werden. Demnach wird es für Kinder und Jugendliche bei medizinischer
Notwendigkeit (laut IOTN-Skala 4 und 5) bis zum 18. Lebensjahr ab dem 1. Juli des kommenden Jahres
zwei neue Leistungen der sozialen Krankenversicherung geben. Die wesentlichen Kernpunkte der
Einigung sind:
• Eine frühkindliche Zahnbehandlung bei schweren Fehlstellungen. Diese erfolgt in der Regel
durch abnehmbare Zahnspangen, wobei der bisher geltende Selbstbehalt (durchschnittlich in
Höhe von rund Euro 400,-) wegfallen wird.
• Festsitzende Zahnspange bei Kinder und Jugendlichen zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr
bei schwerwiegenden Fehlstellungen (IOTN 4 und 5).
• Wegfall der bisherigen Bewilligung durch die Krankenkassen bei Behandlung durch die Kieferorthopäden.
• Einführung eines Qualitätssicherungssystems durch Messung des Behandlungserfolges.
„Diese Einigung ermöglicht einen ganz wichtigen Lückenschluss in der Kinder- und
Jugendmedizin und wir können nun als Sozialversicherung diese notwendigen LeisWXQJHQLP%HUHLFKGHU=DKQEHKDQGOXQJ¿QDQ]LHUHQ³IUHXWVLFKGHU9RUVLW]HQGHGHV
9HUEDQGVYRUVWDQGVLP+DXSWYHUEDQGMag. Peter McDonaldDXIGLH(LQLJXQJPLW
der Österreichischen Zahnärztekammer.
Die Zahnärztekammer sieht die erfolgreichen Gespräche mit dem Hauptverband
betreffend die Gratis-Zahnspange als einen ersten Schritt in Richtung einer Modernisierung des kassenzahnärztlichen Leistungskatalogs zugunsten der betroffenen
Patientinnen und Patienten.
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der OÖGKK und Hauptverhandler für die Sozialversicherung abschließend.
Nr. 252 vom 20. November 2014
4
www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
Aus der Presse
Gratis-Zahnspangen
Zahnspangen
- Hauptverband einigt sich mit Zahnärztekammer
Abnehmbare Spangen für Kleinkinder und festsitzende für Kinder
über 10 Jahren ab Juli 2015 gratis bei schweren Fehlstellungen
Wien (APA) - Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und die Zahnärztekammer haben sich
auf die schon von der Politik angekündigte Gratiszahnspange für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
geeinigt. Ab Juli 2015 sollen bei erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellungen die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Das wurde der APA am Donnerstag im Hauptverband bestätigt.
Für Kleinkinder wird es in der Regel abnehmbare Zahnspangen geben. Für Kinder über zehn Jahren
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6NDODQDFKGHULQWHUQDWLRQDOHQ,271.ODVVL¿]LHUXQJHLQH)HKOVWHOOXQJGHU6WXIHQRGHUYRUOLHJW'LHV
IHVW]XVWHOOHQREOLHJWGHP.LHIHURUWKRSlGHQHVZLUGGDIUNHLQ%HZLOOLJXQJVYHUIDKUHQGHU.UDQNHQNDVsen über den Chefarzt geben.
*HVFKDIIHQZLUGGDIUHLQQHXHU*HVDPWYHUWUDJPLWGHQ.LHIHURUWKRSlGHQ)UGLH(OWHUQEHGHXWHWGLHV
dass sie sich an einen der rund 180 Kieferorthopäden oder Zahnärzte mit kieferorthopädischer Ausbildung wenden müssen. Der Hauptverband will damit die Einhaltung von Qualitätskriterien sicherstellen.
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JHEHQGLHLQGLH6WXIHQELVQDFKGHU,271.ODVVLI]LHUXQJIDOOHQ'HUDUWLJH%HIUFKWXQJHQKDWWHQ
zuletzt die Kieferorthopäden geäußert.
Die Regelung muss allerdings noch von den Gremien sowohl bei der Zahnärztekammer als auch im
Hauptverband bestätigt und von den einzelnen Trägern dann umgesetzt werden.
Nr. 240 vom 20. November 2014
Zahnspangen 2 - 80 Millionen Euro Kosten
Hauptverband rechnet mit 22.500 Zahnspangen pro Jahr
- 2EHUKDXVHUÄ0HLOHQVWHLQGHU*HVXQGKHLWVSROLWLN³
Wien (APA) - Die zwischen Hauptverband der Sozialversicherungsträger und Zahnärztekammer ausverhandelten Gratiszahnspangen für Kinder und Jugendliche sollen insgeVDPWUXQG0LOOLRQHQ(XURMlKUOLFKNRVWHQ'DV0RGHOOVHLVRJHVWDOWHWGDVVVLFKGLHVHU
schon vom früheren Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) genannte Betrag „ausgeKHQVROOWH³HUNOlUWHGHUVWY+DXSWYHUEDQGV*HQHUDOGLUHNWRUBernhard Wurzer.
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at
5
Aus der Presse
Gratis-Zahnspangen
'HU+DXSWYHUEDQGUHFKQHWGDPLWGDVVMlKUOLFKUXQG.LQGHUHLQH*UDWLV]DKQVSDQJHEHNRPPHQ
ZHUGHQ3UR]HQWGDYRQVROOHQYRQ9HUWUDJV.LHIHURUWKRSlGHQDQJHSDVVWZHUGHQGLHUHVWOLFKHQ
Prozent von Ambulatorien der Sozialversicherungen oder anderen Vertragspartnern. Die Einschränkung
auf 180 Kieferorthopäden oder Zahnärzte mit kieferorthopädischer Ausbildung in ganz Österreich beJUQGHWH:XU]HUJHJHQEHUGHU$3$GDPLWGDVVPDQDXIGLH(LQKDOWXQJYRQ4XDOLWlWVNULWHULHQJUR‰HQ
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die 180 Kieferorthopäden ausreichen oder die Zahl der Stellen ausgeweitet werde. Die Tarife für die
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Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) jubelte in einer Aussendung über einen „Meilenstein
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Wurzer lobte als Chefverhandler des Hauptverbandes ausdrücklich die „sehr konstruktiven und partnerVFKDIWOLFKHQ9HUKDQGOXQJHQ³PLWGHU=DKQlU]WHNDPPHU9RQGHU=DKQlU]WHNDPPHUZDUHQDP'RQQHUVtag für die APA vorerst weder Präsident Hannes Westermayer noch Pressereferent Claudius Ratschew
erreichbar.
Nr. 399 vom 20. November 2014
Oberhauser begrüßt Einigung bei Gratis-Zahnspange
Verhandlungen über Gesamtvertrag zwischen Hauptverband und
Zahnärztekammer erfolgreich abgeschlossen
Wien (OTS) - „Die Einigung über einen Gesamtvertrag beendet den erfolgreichen
Umsetzungsprozess der Gratis-Zahnspange. Somit steht der kostenlosen Kieferregulierung für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bei schweren Fehlstellungen
QLFKWVPHKULP:HJH³IUHXWVLFK*HVXQGKHLWVPLQLVWHULQSabine Oberhauser über die
nun abgeschlossenen Verhandlungen zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und der Zahnärztekammer. „Schon ab 1. Juli 2015 entlasten wir mit
dieser Maßnahmen tausende Familien. Das ist ein Meilenstein der österreichischen
*HVXQGKHLWVSROLWLN³VR2EHUKDXVHU
Nr. 225 vom 20. November 2014
6
www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
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ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at
7
Aus der Presse
Gratis-Zahnspangen
WAHLVERSPRECHEN
Gratis-Zahnspange für 22.000 Kids pro Jahr
Einigung. BeierheblichenKieferfehlstellungenabJuli2015kostenlos,weiterZuschüssefürandereFälle
VON MARIA KERN
Wenn der Nachwuchs eine
Kieferregulierung benötigt,
wird das meist sehr teuer. An
die 1000 Euro im Jahr müssen Eltern dafür hinblättern,
in manchen Fällen kostet es
deutlich mehr. Von den KassengibtesmeistnurZuschüsse von etwa 300 bis 450 Euro.
Ab Juli 2015 werden viele
Eltern von dieser finanziellen
Last befreit. Ab dann werden
die Kosten für Zahnspangen
bei erheblichen Zahn- oder
Kieferfehlstellungen von den
Kassen übernommen. Das
hat die Regierung beschlossen. Details dazu haben nun
der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und
die Zahnärztekammer ausverhandelt, bis Jahresende
muss nur noch der Vertragstext in den jeweiligen Gremien abgesegnet werden.
Gratis-Zahnspangen
wird es künftig für Kinder
und Jugendliche (bis 18 Jahre) geben – vorausgesetzt einer der österreichweit rund
180 Kieferorthopäden oder
ZahnärztemitkieferorthopädischerAusbildungstelltfest,
dass eine schwere Zahn- bzw
Kieferfehlstellung (Stufe vier
oder fünf auf der fünfteiligen
IOTN-Skala) vorliegt. Die
Spezialisten sollen gewährleisten, dass die Qualitätskriterien eingehalten werden.
EineEntlastungfürdieEltern ist, dass sie mit ihren
Söhnen oder Töchtern nicht
zur Krankenkasse pilgern
müssen, um die Gratis-Zahnspangen bewilligen zu lassen. Es genügt die Einstufung
durch die erwähnten Kieferorthopäden oder Zahnärzte
mit entsprechender Ausbildung.EineListederzuständigen Mediziner liegt derzeit
noch nicht vor.
Im Hauptverband kalkuliert man damit, dass pro Jahr
rund 22.500 Kinder und Jugendliche Anspruch auf eine
kostenloseZahnspangehaben
werden. Das ist etwa jedes
vierte Kind eines Jahrganges.
Die Regierung hat für die
Gratis-Zahnspangen für das
kommende Jahr 20 Millionen Euro vorgesehen, ab
2016sollenesjährlich80Millionen Euro sein.
Für Kinder, die leichte
Kieferprobleme haben – und
auch eine Zahnspange benötigen, wird es weiterhin Kassenzuschüsse (z.B. Stufe 3)
geben. Eltern und Kieferorthopäden hatten zuletzt befürchtet, dass diese finanzielle Unterstützung gestrichen
werden könnte.
„Ein Meilenstein“
SPÖ-Gesundheitsministerin
Sabine Oberhauser freute
sich gestern über den „Meilenstein der österreichischen
Gesundheitspolitik“. Die kostenlose Zahnspange ist ja ein
Wahlversprechen der Sozialdemokraten gewesen.
A
Zahnspangen
ab Sommer auf
Kassakosten
Freude über Gratiszahnspangen:
Ministerin Oberhauser. FOTO: APA
8
WIEN.
Sozialversicherungen
und Zahnärzte haben sich
auf die Gratiszahnspange
für Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahre geeinigt. Ab Juli
2015 werden bei erheblichen
Zahn- oder Kieferfehlstellungen die Kosten von der Kasse
übernommen. „Das ist ein
Meilenstein der österreichischen Gesundheitspolitik“,
freut sich SP-Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser.
www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
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Aus der Presse
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Zahnspangen. Der Hauptverband
der
Sozialversicherungsträger
und die Zahnärztekammer haben
sich auf die schon von der Politik
angekündigte Gratiszahnspange
für Kinder und Jugendliche bis 18
Jahre geeinigt. Ab Juli 2015 sollen
bei erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellungen die Kosten von der
Krankenkasse übernommen werden. Das wurde der APA am Donnerstag im Hauptverband bestätigt. Für Kleinkinder wird es in
der Regel abnehmbare Zahnspangen geben. Für Kinder über zehn
Jahren wird ein festsitzender
Zahnersatz bezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass auf der fünfteiligen Skala nach der internationalen IOTN-Klassifizierung eine
Fehlstellung der Stufen 4 oder 5
vorliegt. Dies festzustellen obliegt
dem Kieferorthopäden.
Gratis-Zahnspangen
Kostenlose
Zahnspange
für Kinder ist fix
Neue Leistung der
Sozialversicherung
kostet 80 Mill. Euro.
WIEN. Die schon im Wahlkampf angekündigte Gratiszahnspange für
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
ist nun endgültig fixiert worden.
Sozialversicherung und Zahnärztekammer haben sich auf einen entsprechenden Vertrag geeinigt.
Um die Kosten niedrig zu halten,
gilt allerdings eine wesentliche Einschränkung. Die Krankenkasse
übernimmt die Kosten der Zahnspange nur dann, wenn eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung
(Stufe 4 oder 5 auf der fünfteiligen
Skala nach der internationalen
IOTN-Klassifizierung)
vorliegt.
Dies festzustellen obliegt dem Kieferorthopäden. Es wird kein Bewilligungsverfahren der Krankenkassen
über den Chefarzt geben.
Der Hauptverband rechnet damit, dass jährlich rund 22.500 Kinder eine Gratiszahnspange bekommen werden. 80 Prozent davon sollen von Vertrags-Kieferorthopäden
angepasst werden, die restlichen 20
Prozent von Ambulatorien der Sozialversicherungen oder anderen
Vertragspartnern.
Die Kosten der neuen Gesundheitsleistung soll 80 Millionen Euro
nicht übersteigen. Fix ist dies nicht,
der Hauptverband der Sozialversicherungen hofft aber, dass es sich
SN, APA
„ausgehen sollte“.
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at
9
Aus der Presse
Gratis-Zahnspangen
Kein Geld für die
Zahnkosmetik
Mittlere Zahnfehlstellungen will die Gebietskrankenkasse aber weiterhin bezuschussen.
DORNBIRN. (VN-mm)
Die
Gratiszahnspange für Kinder und Jugendliche bis 18
Jahre ist beschlossene Sache. Zahnärztekammer und
Hauptverband der Sozialversicherungsträger haben sich,
wie berichtet, auf Durchführungsmodalitäten und Tarife
zur kostenlosen Behandlung
schwerer Zahnfehlstellungen
(Grad 4 bis 5) geeinigt. Bleibt
noch die Frage, wie mit weniger schweren, aber ebenfalls behandlungsbedürftigen
Fehlstellungen umgegangen
wird. In Vorarlberg kostet
eine Kieferregulierung zwischen 4000 und 5000 Euro.
Unterstützungsfonds
Derzeit leistet die Gebietskrankenkasse (GKK) bei bestätigten
Notwendigkeiten
einen jährlichen Zuschuss
von knapp 600 Euro. Außerdem besteht für sozial
schwächer gestellte Familien die Möglichkeit, weiteres
Geld aus dem Unterstützungsfonds zu lukrieren.
Voraussetzung ist, dass das
Nettoeinkommen ohne Kinderbeihilfe 2600 Euro nicht
überschreitet. Seit August
2009 steuert das Land ebenfalls erhebliche Summen zur
10 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
Ein schönes Lächeln kann mitunter
eine kostspielige Sache werden.
Zahnregulierung für Kinder
und Jugendliche bei. Ob dieses Modell nach Einführung
Behandlungskriterien
» Grad 5: sehr großer Behandlungsbedarf, zum Beispiel die Entfernung
von Zähnen wegen Platzmangels, das
Vorhandensein überzähliger Zähne,
ausgeprägte Zahnunterzahl, Anomalien wie Lippen-, Kiefer-, Gaumen- oder
Segelspalten.
» Grad 4: großer Behandlungsbedarf,
zum Beispiel bei Über- oder Unterbiss,
bei Kreuzbiss oder offenem Biss.
» Grad 3: grenzwertiger Behandlungsbedarf, zum Beispiel bei
vergrößerter Schneidekantenstufe,
frontalem Kreuzbiss bzw. seitlichem
offenem Biss.
»Grad 2: geringer Behandlungsbedarf, zum Beispiel bei Kreuzbiss und
offenem Biss.
»Grad 1: kein Behandlungsbedarf
der Gratiszahnspange ab 1.
Juli 2015 weitergeführt wird,
ist noch offen. „Wir werden
uns der Frage widmen und
auch mit dem Land reden
müssen“, sagt GKK-Obmann
Manfred Brunner.
Er geht vorläufig jedoch
davon aus, dass es zu keiner
wesentlichen Änderung der
bestehenden Praxis kommt
und verweist auf die bisherige großzügige Handhabung.
Bei Zahnfehlstellungen der
Kategorie 3 sei es allerdings
tatsächlich oft schwierig, die
Grenze zum Kosmetischen zu
ziehen. Einen restriktiveren
Kurs kündigt Brunner jedoch
für Zahnkorrekturen an, die
zwischen Grad 1 und 2 angesiedelt sind. „Das sind reine
kosmetische Interventionen,
die sicher nicht aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden“, stellt der GKK-Obmann
schon vorab klar. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 572 Zahnregulierungen
bezuschusst. Land und GKK
zahlten dafür rund 330.000
Euro.
Künftig werden Kieferorthopäden über das Ausmaß
der Behandlungsnotwendigkeit einer Zahnfehlstellung
entscheiden. Insgesamt 180
sind österreichweit im neuen Programm. Ihre Expertise
macht auch eine Bewilligung
durch die jeweilige Krankenkasse überflüssig.
Aus der Presse
Gratis-Zahnspangen
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Ab Juli 2015 sollen Krankenkassen die Kosten tragen.
nehmen. Für Kinder über zehn
Jahre wird ein festsitzender
Zahnersatz bezahlt. Voraussetzung ist allerdings eine Fehlstellung der Stufe vier oder fünf auf
der fünfteiligen, internationalen IOTN-Skala. Diese müssen
Kieferorthopäden bestätigen.
Für Zuschüsse auf den Stufen
eins bis drei sind laut Hauptverband keine Kürzungen geplant.
Gratis
Foto: APA/Neubauer
WIEN. Die Gratiszahnspange für
Kinder und Jugendliche bis 18
Jahre wird konkret. Nach längeren Verhandlungen haben sich
der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und die
Zahnärztekammer auf deren Finanzierung geeinigt. Ab Juli
2015 sollen Krankenkassen bei
erheblichen Zahn- und Kieferfehlstellungen die Kosten über-
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Zahnspange
Der Hauptverband der
Sozialversicherungsträger und die Zahnärztekammer haben sich auf
die Gratis-Zahnspange
geeinigt, Für Kleinkinder
gibt es Modelle zum Abnehmen, für Kinder über
zehn Jahren wird ein festsitzendes Zahnspangenmodell bezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass
eine Fehlstellung der Stufen 4 oder 5 vorliegt. Diese Fehlstellung stellt der
Kieferorthopäde fest, eine
chefärztliche Bewilligung
braucht es dafür nicht.
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ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 11
Standespolitik
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Aktuelles
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ladimir Putin ist ein wahrer Glückspilz, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es gibt nämlich gute und böse
EU-Sanktionen gegen sein Land, denen er nun angesichts
seiner Ukraine-Politik ausgesetzt ist. Die bösen bestehen
bekanntlich darin, dass die Europäische Union ihre Handelsbeziehungen zu Russland bis nahezu an den Nullpunkt
heruntergefahren hat. Das hat zwar Putin nicht so wirklich
gezwickt, dafür aber unsere eigene Wirtschaft so geschädigt, dass sich nun beispielsweise sogar eine amerikanische
Fast-Food-Kette spontan dazu bereit erklärt hat, Österreichs
Obstbauern ihre Äpfel abzukaufen, weil selbst der Aufruf
unseres Landwirtschaftsministers nach mehr nationalem
Fruchtkonsum leider ins Leere ging. Da aber nun die Apfelernte schon vorbei ist, ein angeblich strenger Winter vor
der Tür steht und wir weiterhin gerne russisches Erdgas zum
Heizen hätten, hat sich die EU nun eine gute Sanktion gegen
Putin ausgedacht. Wir Europäer bezahlen nämlich jetzt an
Russland die Gasrechnung der Ukraine, damit auch wir weiterhin auf entsprechende Lieferungen hoffen dürfen. Es geht
doch wirklich nichts über eine ernst zu nehmende, strenge
und konsequente Brüsseler Wirtschafts- und Außenpolitik.
Bleiben wir doch gleich bei der Wirtschaft in der Politik. So
eine „Bad Bank“ ist doch auch eine tolle Sache, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie wissen ja, wie das funktioniert. Die
mit reichlich Provision ausgestatteten Manager einer Bank
verspekulieren sich beim Zocken ein bisschen und bringen
dieselbe damit an den Rand des Ruins, wir kennen ja das
Szenario mittlerweile hinlänglich. Erstens ist es nicht ihr
eigenes Geld, um das es da geht, und zweitens kann man
12 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
ja im Schadensfall immer auf den Steuerzahler als Vollkaskoversicherung und Retter in der Not zurückgreifen. Kein
Problem also das Ganze, denn nun tritt halt Plan B in Kraft,
vulgo „Bad Bank“. Das heißt, die guten Kredite, die auch
wirklich zurückgezahlt werden, und die guten Wertpapiere,
die Gewinne abwerfen, die behält man sich. Und für die bösen
Kredite, die nicht getilgt werden und für die Kapitalanlagen,
die mit Bomben und Granaten den Bach hinunter gehen, für
die schafft man eben so eine Art Halloween-Institut, wo man
dann ohne mit der Wimper zu zucken alles Krachen gehen
lassen kann. Das wäre doch auch für uns Zahnärztinnen und
Zahnärzte eine tolle Sache oder? Wir machen nur noch die
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„Bad Praxis“, für deren Verluste dann letztlich der Steuerzahler gerade stehen muss. Leider - oder viel mehr Gott sei
Dank - ist das in unserem Beruf aber völlig undenkbar, weil
da halt doch noch eine ganz andere Art von Ethik und Eigenverantwortung vorherrscht, als wir sie derzeit mancherorts
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Doch auch im zahnärztlichen Bereich sind wir mit reichlich
Gutem und Bösem konfrontiert. Es gibt zum Beispiel gutes
und böses Quecksilber. Das böse Quecksilber ist jenes, das
wir in den Amalgamfüllungen verarbeiten. Das soll
ja schädlich, gefährlich
und ungesund sein, wie
man sagt. Bei schwangeren Frauen und Kin-
Aktuelles
dern sollen wir es am besten gar nicht mehr verwenden,
hat es sogar einmal geheißen. Die Krankenkasse weiß das
aber noch nicht, denn sonst wäre die Compositefüllung im
Seitzahnbereich ja schon längst eine Kassenleistung, also
irgendwo muss in dieser gesundheitspolitischen Linie noch
ein Hund drinnen sein. Die Behandlungseinheiten müssen
schon seit vielen Jahren zum Schutz der Umwelt vor zahnärztlicher Vergiftung mit sündteuren und wartungsintensiven
Amalgamabscheidern ausgestattet werden. Und die Abfälle, die sind natürlich immer als Sondermüll zu entsorgen.
Andererseits gibt es aber auch das gute Quecksilber. Jenes
nämlich, das sich jedermann in beliebiger Menge im nächsten
Baumarkt besorgen kann, und zwar in der dortigen Elektroabteilung in Form der so genannten Energiesparlampen.
Da scheint dieses Quecksilber nämlich interessanterweise
plötzlich völlig ungefährlich zu sein. Denn wenn so eine umweltfreundliche Stromsparlampe auf den Boden fällt, dann
verkriecht sich das austretende Quecksilber in den Ritzen
des Parkettbodens und im Flausch des Wohnzimmerteppichs,
was dann aber offensichtlich keinerlei Vergiftungsgefahr bedeutet. Und wenn die Lampe dann eines Tages genug Strom
gespart hat und entsorgt werden muss, dann bringt sie die
Tante Mitzi natürlich nicht auf die Sondermülldeponie, denn
sie weiß ja gar nicht, was das ist, sondern sie wirft das gute
Stück ganz einfach, so wie halt früher die Glühbirnen, in den
Hausmüll. Und der wird dann in der Müllverbrennungsanlage
zu Fernwärme verarbeitet, wobei sich das verbrannte Quecksilber durch den Rauchfang in der Atmosphäre ausbreitet.
Das ist sicher völlig unbedenklich. Schließlich wurden uns die
Glühfadenlampen ja in Wahrheit nicht verboten, damit wir
Strom sparen, sondern damit die Brüsseler Industrielobby
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Energiesparlampen zwangsvermarkten und sich eine goldene
Nase daran verdienen kann. Demnächst möchte uns die EU
ja auch die leistungsstarken Staubsauger verbieten, wie
ich gehört habe. Das wundert mich wieder nicht so wirklich, denn dort ist man ja längst daran gewöhnt, den Lurch
einfach unter den Teppich zu kehren. Wer braucht da noch
einen Staubsauger?
Es gibt aber auch eine gute und eine böse Strahlenbelastung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die böse, Sie ahnen
es schon, das ist die Belastung durch unsere RöntgenstrahOHQ'LHVLQGMDVFKRQVHLWLKUHU(U¿QGXQJEHNDQQWIULKUH
Schädlichkeit. Daher sollen wir auch so wenig Röntgenbilder
wie möglich machen. Aber nur so lange, bis wir keinen Arzthaftungsprozess am Hals haben. Dann können wir nämlich
plötzlich den beteiligten Rechtsanwälten gar nicht genug
Röntgenbilder vorlegen, mit denen wir unsere Sorgfalts- und
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schwangeren Patientinnen ist eine Röntgenuntersuchung
grundsätzlich zu vermeiden und eine schwangere Assistentin
sollte am besten gar nicht erst in die Nähe des Röntgenraumes kommen. Zweiteres ist aber auch schon wieder wurscht,
Standespolitik
denn wenn es nach dem Arbeitnehmerinnenschutzgesetz
geht, dann ist eine Schwangerschaft ja per se bereits als
eine schwere Erkrankung einzustufen, die sofortige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat und einer Angestellten in einem
solchen Fall daher gerade noch das Lackieren der Finger- und
Zehennägel gefahr- und bedenkenlos zumutbar ist. Wegen
der Verstrahlungsgefahr der Umgebung muss der Röntgenraum dann noch rundum dichtest verbleit werden und auch
jeder Patient wird vorsorglich mit einer Bleischürze vor Streustrahlung geschützt. Abgesehen von den wenigen sinnvollen
Strahlenschutzmaßnahmen sind dann aber auf Wunsch der
Europapolitik auch noch seltsame religiöse Ritualhandlungen wie etwa die Röntgenkonstanzprüfung durchzuführen.
Deren Sinnhaftigkeit in der Zahnarztpraxis ist mir bis zum
heutigen Tage zwar unergründlich geblieben, fraglos hat sie
dafür aber einen neuen und höchst lukrativen Geschäftszweig
für Messtechniker und Kontrollore erschlossen, aber das
ist sicher nur ein Zufall. Doch kommen wir nun zur guten
und unbedenklichen Strahlenbelastung, denn die gibt es ja
schließlich auch noch. Das ist zum Beispiel die kosmische
Strahlung, der wir als Passagiere im Flugzeug ausgesetzt
sind. Diese ist zwar unvergleichlich höher, als wir sie jemals
im potentesten Röntgenkammerl abfeuern könnten, aber
dennoch völlig ungefährlich. Beim Einsteigen in die AUA habe
ich nämlich bis jetzt zwar immer die „Krone“, den „Kurier“
und manchmal auch „Die Presse“ in die Hand, noch nie aber
eine Bleischürze umgeschnallt bekommen. Die Flugbegleiterinnen tragen statt des erforderlichen Strahlendosimeters
immer nur ein simples Namensschild an ihrer roten Uniform
und von einem Flugverbot für schwangere Frauen habe ich bis
dato auch noch nichts gehört. Und damit der Vogel überhaupt
aufsteigen kann wird die Außenhaut der Flugzeuge auch
nicht mit den erforderlichen Bleiplatten, sondern viel mehr
mit besonders leichten Materialien verkleidet. Irgendetwas
muss da also anders sein, als in der Zahnarztpraxis, wo
Strahlen so gefährlich sind. Aber beim Fliegen ist ja auch die
Umweltbelastung durch Schadstoffe praktisch vernachlässig-
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 13
Aktuelles
Standespolitik
bar, denn Kerosin ist unbesteuert, während wir Autofahrer
für unseren vorsätzlichen Frevel bei Anschaffung und Betrieb
zur Strafe mit Umweltdeppensteuern abgezockt werden bis
zum Gehtnichtmehr.
Und die gute Wiener Patientenanwältin Dr. Sigrid Pilz
(Grüne), studierte Pädagogin, also nicht so direkt vom Fach,
präsentierte zur Unterhaltung aller
auch wieder eine ihrer nicht minder
guten Ideen. Sie forderte nämlich
kürzlich, dass es Spitalsärzten künftig verboten werden soll, in ihrer
Freizeit eine Privatpraxis zu betreiben. Sie tun da nämlich angeblich
etwas Böses, denn sie behandeln
dort doch glatt Patienten! Umgelegt auf die Zahnheilkunde würde
das bedeuten, dass beispielsweise
alle Universitätslehrer keine Praxis
mehr betreiben dürften. Könnte
schwierig werden, allerdings nicht für die Lehrenden, sondern für die Universitätskliniken und Spitäler, die dann wohl
sehr bald arztfreie Zone wären. Tatsache ist, dass wir in
Österreich in der Zahnmedizin ein hervorragendes duales
6\VWHP DXV HLQHU ÀlFKHQGHFNHQGHQ H[WUDPXUDOHQ 9HUVRUgung durch niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte,
ergänzt durch einen ebenso exzellenten intramuralen Bereich
haben, der für Wissenschaft, Forschung, Ausbildung und
in der Praxis nicht durchführbare Behandlungen, wie etwa
kieferchirurgische Notfälle an Wochenenden und Feiertagen
zuständig ist. Und wenn es nun Kolleginnen und Kollegen
gibt, die in beiden Bereichen tätig sind, dann kann das für
die Funktion des Gesamtsystems eigentlich nur ein Gewinn
sein. Das einzige, was wir diesbezüglich also von der Politik
erwarten, ist, dass sie uns weiterhin in Ruhe arbeiten lässt
und nicht mit Klassenkampf oder anderen jämmerlich gescheiterten politischen Ideologien von vorgestern künstliche
Störfeuer entzündet.
Für all das, liebe Kolleginnen und Kollegen, gilt nämlich keineswegs mehr die Unschuldsvermutung. Da gilt mittlerweile
nur noch die Unmutsverschuldung.
DDr. Claudius Ratschew
Pressereferent der
Österreichischen Zahnärztekammer
„Spende statt Kalender“ - eine Hilfsaktion für „Ärzte ohne Grenzen“
Machen Sie mit ...
Ärzte ohne Grenzen hilft seit März 2014 bei der Bekämpfung der Ebola-Epidemie in Westafrika und ist derzeit in den fünf betroffenen
Ländern im Einsatz.
Die Organisation hat vor Ort insgesamt 276 internationale MitarbeiterInnen und 2.977 nationale MitarbeiterInnen*. Dabei stoßen die
HelferInnen an ihre Grenzen. Vor allem die Teams in Sierra Leone und Liberia müssen täglich neue PatientInnen aufnehmen.
Ärzte ohne Grenzen betreibt sechs Ebola-Behandlungszentren mit einer Kapazität von insgesamt 600 Betten. Seit März hat Ärzte ohne
Grenzen3DWLHQW,QQHQDXIJHQRPPHQYRQGHQHQPLW(ERODLQ¿]LHUWZDUHQGDYRQEHUOHEWHQ%HWURIIHQH6WDQG2Ntober 2014). Mehr als 800 Tonnen an Material und Ausrüstung wurden seit März in die betroffenen Gebiete gesendet.
Zurzeit ist noch kein Ende der Epidemie in Sicht, weshalb dringend mehr medizinische Hilfe und Unterstützung vor Ort nötig ist.
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Grenzen Österreich eine Spende von € 5.000,- zu übermitteln und eine Spendenaktion zu initiieren.
Machen Sie mit! Wir freuen uns, wenn Sie unsere Aktion für Ärzte ohne Grenzen Österreich unterstützen.
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Spendenkonto: Ärzte ohne Grenzen
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14 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
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Statuten
1.
Der Zahnärztliche Interessenverband Österreichs (ZIV) schreibt seinen vom Österreichischen DentalverďĂŶĚ;KsͿŝŶ,ƂŚĞǀŽŶΦϱ͘ϬϬϬ͕ͲĚŽƟĞƌƚĞŶtŝƐƐĞŶƐĐŚĂŌƐƉƌĞŝƐĂƵƐ͘
2.
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stellt weder eine Voraussetzung noch ein Hindernis für eine allfällige Auszeichnung dar.
4.
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Interessenverband Österreichs, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15, eingelangt sind.
5.
Der Preis wird durch die Jury vergeben. Diese besteht aus folgenden vier Mitgliedern:
Prof. Dr. Andreas Filippi (Universität Basel), Univ.-Prof. Dr. Josef Freudenthaler (Medizinische Universität
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6.
Der Preis kann auf mehrere Bewerber aufgeteilt werden. Die Jury kann von einer Verleihung des FörĚĞƌƵŶŐƐƉƌĞŝƐĞƐ ĂďƐĞŚĞŶ͕ ǁĞŶŶ ŬĞŝŶĞ ĚĞƌ ĞŝŶŐĞƌĞŝĐŚƚĞŶ ƌďĞŝƚĞŶͬWƌŽũĞŬƚĞ ĚŝĞ ŝŶ WƵŶŬƚ Ϯ͘ ŐĞŶĂŶŶƚĞŶ
Anforderungen erfüllt.
7.
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8.
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Präsident des ODV
e.h. DDr. Wolfgang Manschiebel
ZIV
e.h. DDr. Claudius Ratschew
Präsident des ZIV
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 15
Ausland
CED
Nachrichten
aus Europa
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mit dem das Brüsseler Büro des europäischen zahnärztlichen
Dachverbandes „Council of European Dentists“ (CED) Sie
über die Aktivitäten des CED-Präsidenten und
der Vorstandsmitglieder sowie über die Arbeit der
CED-Arbeitsgruppen informieren möchte.
CED-Vorstandssitzung
Am 18. September 2014 trat der CED-Vorstand in Brüssel
zusammen, um die laufende Arbeit der Arbeitsgruppen und
Board Task Forces des CED sowie die politischen Entwicklungen auf europäischer Ebene zu erörtern. Der Vorstand
stellte fest, dass die Kommunikation des CED mit seinen
Mitgliedern und mit externen Partnern weiter ausgebaut
werden muss und betonte das Interesse an einem Auf- und
Ausbau der Zusammenarbeit mit der European Dental Students‘ Association (EDSA).
Der Vorstand beschloss die Mitwirkung des CED im Beirat
eines von einem Konsortium europäischer zahnmedizinischer
Fakultäten geleiteten zukünftigen Projektes zur Entwicklung
einer eLearning-Plattform mit Fokus auf die Behandlung von
komplexen zahnärztlichen Patienten.
Zudem äußerte der Vorstand schwerwiegende Bedenken
gegen die von der Juncker-Kommission geplante Umstrukturierung der Generaldirektion SANCO, mit der die Verantwortlichkeit für Medizinprodukte und Arzneimittel künftig
der Generaldirektion Unternehmen und Industrie unterstellt
würde. Der CED unterzeichnete einen offenen Brief der
Akteure im Gesundheitswesen an Jean-Claude Juncker, in
dem der Präsident der EU-Kommission auffordert wird, seine
Entscheidung zu überdenken.
CED-Arbeitsgruppe Amalgam und andere Restaurationsmaterialien
CED-Vorstandssitzung am 18. September 2014 in Brüssel
16 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
Am 7. Juli nahmen die Vorsitzende der Arbeitsgruppe,
Dr. Susie Sanderson, und die politische Referentin
des CED, Aleksandra Sanak, an einem Konsultationsworkshop teil, den die Europäische Kommission zur
Präsentation des von ICF International verfassten und
am 18. Juni veröffentlichten Entwurfs einer Studie über
die Umsetzung der Minamata-Konvention zu Quecksilber auf EU-Ebene organisiert hatte. Die Arbeitsgruppe erarbeitete eine Stellungnahme des CED zu dem
Studienentwurf, der vom Vorstand genehmigt und ICF
sowie der Europäischen Kommission (GD Umwelt) am
31. Juli übermittelt wurde.
Ausland
CED
Am 1. August nahm der CED Stellung zu einer von
der GD Unternehmen und Industrie gestarteten öffentlichen Konsultation zu Transparenzmaßnahmen
für Nanomaterialien auf dem europäischen Markt. Die
Stellungnahme war von der Arbeitsgruppe Amalgam
und andere Restaurationsmaterialien in Zusammenarbeit mit der CED-Arbeitsgruppe Medizinprodukte
erstellt worden.
Am 14. August hat die Europäische Kommission (GD
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des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber
gestartet. Eine weitere öffentliche Konsultation zur
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Amalgam und anderen alternativen Zahnersatzmaterialien
für Patienten und zahnärztliches Personal“ wurde von der
Europäischen Kommission und SCENIHR am 9. September
eingeleitet.
Arbeitsgruppe Infektionskontrolle und Abfallmanagement
nija Guzaitiene und die politische Referentin des CED, Sara
Roda, dass die Zahnärzteschaft Praktiken im Bereich der
Infektionskontrolle und des Abfallmanagements sehr ernst
nimmt und verwiesen auf die intensive Arbeit der Kammer in
diesen Bereichen sowie auf dem Gebiet der Patientensicherheit sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene.
CED-Arbeitsgruppe Ausbildung
und BerufsTuali¿kationen
CED-Arbeitsgruppe Medizinprodukte
Vom 27. bis 30. September nahm der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Prof. Paulo Melo, im Namen des CED an der
Jahresversammlung des ADEE in Riga teil, die in diesem
Jahr unter dem Motto „Neue Ansätze in der zahnärztliche
Ausbildung“ stand.
CED und ADEE haben kürzlich einen gemeinsamen Standpunkt zu Kompetenzen veröffentlicht, den sie als Beitrag zur
Aktualisierung der Richtlinie 2005/46/EG über die AnerkenQXQJYRQ%HUXIVTXDOL¿NDWLRQHQYHUIDVVWKDWWHQ
CED-Arbeitsgruppe Infektionskontrolle
und Abfallmanagement
Am 26. September kam die Arbeitsgruppe Infektionskontrolle
und Abfallmanagement in Vilnius zusammen, um eine Reihe
von Fragen im Hinblick auf Praktiken im Bereich Infektionskontrolle und Abfallmanagement in den EU-Mitgliedstaaten
(Einmalprodukte, Schutz vor Stich- und Schnittverletzung,
Kontamination von wasserführenden Systemen dentaler Behandlungseinheiten und anderer Infrastrukturen) zu erörtern
und sich über nationale Rechtsvorschriften auszutauschen.
Gastgeber des hervorragend organisierten Treffens war die
litauische Zahnärztekammer. Die politische Referentin des
CED, Sara Roda, nahm ebenfalls an der Sitzung teil.
In einem am Rande dieser Veranstaltung geführten Interview
einer überregionalen Zeitung erklärten der Kammerpräsident
Dr. Alvydas Šeikus, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Prof.
John Tzoutzas, das Mitglied der Arbeitsgruppe, Dr. Ermi-
Die Arbeitsgruppe erarbeitete in Zusammenarbeit mit der
CED-Arbeitsgruppe Amalgam und andere Restaurationsmaterialien einen Beitrag zur öffentlichen Konsultation zur vorOlX¿JHQ6WHOOXQJQDKPHGHV6&(1,+5$XVVFKXVVHVÄ/HLWOLQLH
für die Bestimmung möglicher gesundheitlicher Effekte von in
Medizinprodukten verwendeten Nanomaterialien“. Das Gutachten befasst sich mit der Verwendung von Nanomaterialien in Medizinprodukten und liefert Informationen in Bezug
auf bestimmte Aspekte, die bei der Sicherheitsbewertung
von Nanomaterialien zu berücksichtigen sind.
CED-Arbeitsgruppe Mundgesundheit
Am 12. September begingen der CED und die International Diabetes Federation Europe den Europäischen Tag der
Mundgesundheit. Der Fokus lag in diesem Jahr auf dem
Thema Mundgesundheit und Diabetes. Beide Organisationen
verwiesen darauf, dass Diabetes Mellitus eine Erkrankung ist,
die mit oralen Manifestationen einhergeht, die sich auf die
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krankungen assoziiert, und Studien zeigen eine beschleunigte
Progression parodontaler Erkrankungen bei Diabetikern.
Am 23. September nahm die politische Referentin des CED,
Aleksandra Sanak, an einer Informationsveranstaltung zum
Thema Kopf-Hals-Tumore teil, die von der European Head
and Neck Society (EHNS) und der European Cancer Patient
Coalition (ECPC) im Europäischen Parlament organisiert
worden war. Die von dem Europaabgeordneten Ciprian
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 17
Ausland
CED
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zweiten europäischen Kopf-Hals-Aktionswoche der „Make
Sense“-Kampagne statt.
im Rahmen des „One Health“-Konzeptes entwickelt und
soll Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in der täglichen Praxis
unterstützen.
CED-Arbeitsgruppe Patientensicherheit
CED-BTF Kommunikation
Das 4. Koordinierungstreffen der an der Joint Action on
Patient Safety (PaSQ) beteiligten Akteure fand am 18. und
19. September in Rom statt. Die Teilnehmer erörterten die
erzielten Fortschritte sowie die nächsten Schritte in Richtung
Abschlussbericht, der auf dem 5. Koordinierungstreffen am
12. und 13. März 2015 in Brüssel vorgelegt werden soll.
Am 17. September traf sich die BTF Kommunikation in Brüssel
zu einer Bewertung der laufenden Kommunikationsaktivitäten und zur Erörterung des Arbeitsplans für 2015. Die Mitglieder berichteten über positive Reaktionen auf die neue CEDWebseite und verwiesen auf die Notwendigkeit, aktiver und
interaktiver in den Dialog mit externen Akteuren zu treten.
Sie kamen zudem überein, dass den CED-Mitgliedsverbänden
stärkere Unterstützung bei der Förderung ihrer Kontakte
zu EU-Parlamentariern geboten werden muss; zu diesem
Zweck wurden auf der CED-Webseite zusätzliche Materialien
bereitgestellt und den Mitglieder auf der Vollversammlung
im November präsentiert.
PaSQ wird im Rahmen des Gesundheitsprogramms von der
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Partner des Projekts.
Gemeinsam mit der CED-Arbeitsgruppe Medizinprodukte verfasste die Arbeitsgruppe den Beitrag des CED zur öffentlichen
.RQVXOWDWLRQEHUGLHYRUOlX¿JH6WHOOXQJQDKPH]XU]XNQIWLgen EU-Agenda zur Qualität der Gesundheitsversorgung mit
besonderem Schwerpunkt auf Patientensicherheit. Ziel der
YRQGHU([SHUWHQJUXSSHIUHI¿]LHQWH*HVXQGKHLWVLQYHVWLWLRnen auf Ersuchen der Europäischen Kommission erarbeiteten
Stellungnahme ist es, eine EU-Agenda zur Patientensicherheit
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Zu diesem Zweck werden für das Gesundheitswesen relevante, allgemein anerkannte Sicherheits- und Qualitätsaspekte
ermittelt, die zukünftig auf EU-Ebene priorisiert werden
sollen. Die Frist für die Teilnahme an dieser Konsultation
endete am 21. September.
CED-BTF Binnenmarkt
Am 7. Juli trat die BTF Binnenmarkt in Brüssel zusammen, um
u. a. die Transparenzinitiative der Kommission zum Zugang
zu reglementierten Berufen, die Mehrwertsteuerfrage, die
Datenschutz-Grundverordnung, die Joint Action on Health
Workforce Planning & Forecasting und die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und TISA zu erörtern. Außerdem befasste sie sich mit der erforderlichen Aktualisierung einzelner
Bestimmungen des CED-Verhaltenskodex und mit aktuellen
Problemen der Zahnärzteschaft auf nationaler Ebene, insbesondere mit der vom portugiesischen Zahnärzteverband
auf der letzten Vollversammlung angesprochenen Situation.
CED-Arbeitsgruppe Zahnbleichmittel
Am 22. Juli führten der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Dr.
Stefaan Hanson, und die politische Referentin des CED,
Sara Roda, eine Telefonkonferenz mit der ehemaligen Präsidentin und dem Exekutivdirektor der IADR, Dr. Helen Whelton
und Christopher Fox, um die Verwendung von Zahnbleichmitteln mit Konzentrationen von mehr als 6 % H2O2
in Zahnbleichmitteln zu erörtern und Informationen
über aktuelle wissen-schaftliche Daten auszutauschen.
Am 1. September kamen die BTF Binnenmarkt und die BTF
Freie Berufe zu einer Online-Sitzung zusammen, um die
Ergebnisse des CED-Fragebogens zu nationalen Reglementierungen des Berufszugangs zu erörtern und diesbezügliche
politische Entwicklungen auf EU-Ebene sowie offene Fragen
weiter zu verfolgen.
CED-Board Task Force (BTF)
Antibiotika in der Zahnheilkunde
Anlässlich des Europäischen Antibiotikatages am 18.
November erarbeiteten CED, CPME (Ärzte) und FVE
(Tierärzte) eine zweite gemeinsame Broschüre zum
Einsatz von Antibiotika, die sich diesmal an Angehörige
der Gesundheitsberufe richtet. Die Broschüre wurde
18 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
Sitzung der CED-Board Task Force Binnenmarkt
am 7. Juli 2014 in Brüssel
Ausland
Die Arbeit des CED im Rahmen der Joint Action on Health
Workforce Planning and Forecasting (JAHWF P&F) wurde
auch in den Sommerferien fortgeführt mit einem Beitrag des
CED-Vizepräsidenten Dr. Marco Landi für Arbeitspaket 5 Handbuch zur Arbeitskräfteplanung im Gesundheitswesen
- Pilotstudie in Italien.
CED
Der Präsident der
Landeszahnärztekammer für OÖ
und Vizpräsident und Auslandsreferent
der Österreichischen Zahnärztekammer,
OMR Dr. Wolfgang Doneus,
hat bereits zum zweiten Mal
das Präsidentenamt des CED inne.
CED-BTF Freie Berufe
Am 1. Oktober nahm der Vizepräsident des CED, Dr. Marco
Landi (ANDI), an einer Sitzung der Arbeitsgruppe Freie Berufe
der Europäischen Kommission in Neapel teil. Die Teilnehmer
erörterten die laufenden Arbeiten sowie die nächsten Schritte
der Arbeitsgruppe.
am 18. November eingeladen. Weiteres Gesprächsthema
war die mögliche Zusammenarbeit im Bereich der Infektionsprävention in der Zahnheilkunde.
TTIP Summit der EMI
EDSA-Jahresversammlung
Am 25. August folgte die Leiterin des CED-Büros, Nina Bernot, einer Einladung zur Jahresversammlung der European
Dental Students’ Association (EDSA) in Riga (Lettland),
um die Arbeit und die Ziele des CED zu präsentierten und
Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit zu erörtern.
Das Hauptaugenmerk der Delegierten galt Fragen im Zusammenhang mit der Freizügigkeit von Zahnärzten und der
Entwicklung von kompetenzbasierten Kriterien im Rahmen
GHU %HUXIVTXDOL¿NDWLRQVULFKWOLQLH =XGHP VLJQDOLVLHUWHQ VLH
großes Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit mit
dem CED, und der Präsident sowie der Vizepräsident der
EDSA nahmen die Einladung zur Teilnahme an der nächsten
CED-Vollversammlung an.
CED-Grundsatzerklärung
Im September übermittelte der CED die CED-Grundsatzerklärung an die neu gewählten Abgeordneten im Europäischen
Parlament, um sie über die europapolitischen Themen zu
informieren, die für die europäischen Zahnärzte von besonderem Interesse sind.
Sensibilisierung für Antibiotikaresistenz
Am 23. September trafen sich die Büroleiterin des CED, Nina
Bernot, und die politische Referentin, Sara Roda, mit Dr. Dominique Monnet und Giovanni Mancarella vom Europäischen
Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten
(ECDC), um den Beitrag des CED zum diesjährigen Europäischen Antibiotikatag (EEAD) zu erörtern. Der CED wurde zur
Teilnahme an der alljährlichen Veranstaltung im Rahmen des
Europäischen Antibiotikatages am 17. November in Stockholm und an den globalen und europäischen Twitter-Chats
Am 2. Oktober nahm die politische Referentin des CED, Aleksandra Sanak, an der zweiten Runde der Diskussionsreihe der
Europäischen Bewegung International (EMI) unter dem Motto
‘TTIP: Einen Gang zulegen’ teil. Bei der Veranstaltung waren
Vertreter der EU-Institutionen, der US-Vertretung bei der EU
und verschiedene andere Akteure zugegen. Die Teilnehmer
erörterten den Sachstand der TTIP-Verhandlungen sowie die
Auswirkungen auf die Organisationen der Zivilgesellschaft.
Mehrere Interessengruppen forderten mehr Transparenz und
Informationen zum Verhandlungsablauf.
European Health Forum Gastein
Vom 1. bis 3. Oktober besuchte die politische Referentin
des CED, Sara Roda, auf Einladung der Europäischen Kommission das European Health Forum in Gastein (EHFG) und
nahm am Roundtable Workshop zur künftigen Gestaltung
der europä-ischen Gesundheitspolitik teil. Zentrales Thema
der Veranstaltung waren die Arbeit und die Grundsätze der
Funktionsweise der wissenschaftlichen Ausschüsse der EU,
die am Beispiel der Fallstudien zu „Dentalamalgam“ und
„Duftstoffallergenen“ erörtert wurden. Sara Roda stellte den
Standpunkt des CED zum derzeitigen Risikobewertungssystem vor und erörterte die Verhandlungsverfahren der relevanten Akteure. Die Zahnärzteschaft begrüße das derzeitige
System, das auf soliden wissenschaftlichen Daten basiert
und beibehalten werden müsse sowie den Ansatz der wissenschaftlichen Ausschüsse, relevante Akteure und externe
Experten in den Prozess einzubeziehen. Das
EHFG ist die führende gesundheitspolitische
Konferenz Europas. Wichtigstes Ziel ist die
Herstellung eines Rahmens zur Beratung
und Entwicklung einer europäischen Gesundheitspolitik unter Berücksichtigung des
Subsidiaritätsprinzips.
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 19
Ausland
Bayerischer Zahnärztetag 2014
Erfolgreicher
55. Bayerischer
Zahnärztetag
Lob für Leistungen der Zahnärzteschaft
Auf große Resonanz stieß der diesjährige
Bayerische Zahnärztetag, zu dem vom
23. bis 25. Oktober Zahnmediziner aus ganz
Deutschland sowie den angrenzenden
Nachbarländern nach München gekommen waren.
Mehr als 1.300 Teilnehmer besuchten die
Veranstaltung, die heuer bereits zum 55. Mal in der
Landeshauptstadt stattfand..
„Zahn trifft Medizin - Zähne und Kiefer im Netzwerk
des Körpers“, so das Thema des Fachkongresses, bei
dem Wechselwirkungen zwischen Munderkrankungen sowie
Allgemein-erkrankungen aufgezeigt wurden.
Lob und Anerkennung fanden die zahnmedizinischen Leistungen auf dem Gebiet der Prävention seitens Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) zum Auftakt des
Bayerischen Zahnärztetages.
Zuvor hatte der Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Prof. Dr. Christoph Benz, den Wandel von der
kurativen zur präventiven Zahnmedizin veranschaulicht. Benz
stellte weitere „dramatische“ Verbesserungen der Zahngesundheit – dokumentiert durch die Fünfte Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS V), die in den nächsten Tagen veröffentlicht werde – in Aussicht. Um diese Erfolge zu sichern,
Volles Haus zur Eröffnung: BLZK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz begrüßte die Teilnehmer des Festakts.
20 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
Ausland
Bayerischer Zahnärztetag 2014
braucht der Berufsstand verlässliche Rahmenbedingungen.
Dies forderte der Präsident der Bundeszahnärztekammer,
Dr. Peter Engel.
Dazu zählen auch die Verträge mit den Krankenkassen,
die von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns
(KZVB) verhandelt werden. Hier kritisierte der Vorsitzende
des Vorstands der KZVB, Dr. Janusz Rat, das Verhalten
der AOK Bayern, die trotz hoher Beitragsüberschüsse nicht
genügend Mittel für die zahnärztliche Versorgung ihrer
Versicherten zur Verfügung stelle. Aufgrund drohender
Budgetüberschreitungen musste die KZVB für den Zeitraum 6. Oktober bis 23. Dezember 2014 den mit der AOK
Bayern vereinbarten Punktwert aussetzen. Die Zahnärzte
müssen in dieser Zeit mit erheblichen Honorarkürzungen
rechnen. Rat kritisierte, dass die AOK Bayern Millionen in
ein Präventionsprogramm stecke, aber gleichzeitig einen
Schiedsspruch mit der Begründung beklage, dass er die
Beitragssatzstabilität gefährde. Für Praxen mit einem
KRKHQ $QWHLO $2.9HUVLFKHUWHU VHL GLH 8QWHU¿QDQ]LHUXQJ
zahnärztlicher Leistungen bei der AOK Bayern ein enormes
wirtschaftliches Risiko.
Um Risiken, die sich aus der Entwicklung im Bereich
der Datenwirtschaft für den Gesundheitssektor ergeben
können, ging es im Vortrag des Bloggers und Spiegel
Online-Kolumnisten Sascha Lobo. Er zeigte auf, welche
Wirtschaftsmacht die sogenannten sozialen Netzwerke
mittlerweile darstellen und über welche technologischen
Entwicklungen zur Datenerfassung - auch im Mund - die
Datenwirtschaft bereits heute verfüge. „Schützen Sie diese
Daten - Sie sind es der Gesellschaft schuldig“, so lautete
der eindringliche Appell von Lobo. Zugleich verband er
damit die Forderung, die Berufsvertretung müsse - ähnlich
wie die Steuerberater - eigene und sichere elektronische
Netzwerke entwickeln.
Begrüßung durch
Prof. Dr. Christoph Benz,
Präsident der Bayerischen
Landeszahnärztekammer
Begrüßung durch Dr. Janusz Rat,
Vorsitzender des Vorstands
der Kassenzahnärztlichen
Vereinigung Bayerns
Grußwort von Melanie Huml, MdL,
Staatsministerin des
Bayerischen Staatsministeriums
für Gesundheit und PÀege
Grußwort von Dr. Peter Engel,
Präsident der Bundeszahnärztekammer
Blick über die Teilnehmer des Festakts zur Bühne
Sascha Lobo, Autor, Blogger,
Microblogger und Strategieberater
mit den Schwerpunkten Internet
und Markenkommunikation,
hält den Festvortrag
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 21
Gesetz & Recht
Krankheitsfall
Vermehrt wurden die
Landeszahnärztekammern
in letzter Zeit mit der Frage konfrontiert,
was zu tun sei, wenn ein Zahnarzt erkrankt.
Wir möchten dies zum Anlass nehmen
und Sie in diesem Beitrag umfassend
zu dieser Thematik informieren.
G
rundsätzlich ist im Krankheitsfall unterschiedlich vorzugehen, je nach dem, ob Sie angestellt sind oder in einer
eigenen Ordination Ihre Tätigkeit als Zahnarzt ausüben.
Wesentlich umfangreicher sind die Informationen für niedergelassene Zahnärzte. Der Vollständigkeit halber möchten
ZLUDEHUDXFKGLH9HUSÀLFKWXQJIUDQJHVWHOOWH=DKQlU]WHLP
Krankheitsfall kurz beschreiben.
Angestellte Zahnärzte
© ArTo - Fotolia.com
Was ist im
Krankheitsfall
zu tun?
irgendwie absehbar - wie lange voraussichtlich kein OrdiQDWLRQVEHWULHEVWDWW¿QGHQZLUG
Diese leitet dann Ihre Krankmeldung an den Wohlfahrtsfonds der zuständigen Ärztekammer weiter. Der Wohlfahrtsfonds bietet Ihnen im Krankheitsfall ein umfangreiches Leistungsspektrum - von der Abrechnungsmöglichkeit
ärztlicher Leistungen bis zur Auszahlung von Krankengeld.
Über die Details der einzelnen Leistungen können Sie sich
bei Ihrem zuständigen Wohlfahrtsfonds direkt auf der Homepage der jeweiligen Ärztekammer (www.aerztekammer.at)
informieren.
Teilen Sie der Landeszahnärztekammer auch schriftlich mit,
wenn Sie wieder gesund sind und Ihren Ordinationsbetrieb
wieder aufnehmen.
Möglichkeit der Vertretung
Im Krankheitsfall stellt sich immer auch die Frage nach einer
möglichen Vertretung.
Teilen Sie Ihrem Dienstgeber unmittelbar nach Eintritt der
Erkrankung mit, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihre Arbeit
anzutreten und übermitteln Sie Ihrem Dienstgeber eine
Krankmeldung von Ihrem behandelnden Arzt.
Sind Sie Wahlzahnarzt, können Sie sich jederzeit vertreten
lassen, ohne ein bestimmtes Procedere einhalten zu müssen.
Niedergelassene Zahnärzte
Die einschlägige Passage des Gesamtvertrages bestimmt,
dass im Falle einer persönlichen Verhinderung nur dann für
eine Vertretung Sorge zu tragen ist, wenn die zahnärztliche
Versorgung der Anspruchsberechtigten anders nicht sichergestellt ist (§ 9 Abs. 1 GV).
Info an Patienten
Informieren Sie Ihre Patienten telefonisch oder am Anrufbeantworter und mittels Anschlag an der Ordination, dass
DXIJUXQGHLQHU(UNUDQNXQJNHLQH2UGLQDWLRQVWDWW¿QGHW
Info an Kammer
Teilen Sie Ihrer Landeszahnärztekammer schriftlich (gerne
auch per E-Mail) mit, dass Sie erkrankt sind und - wenn
22 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
Wenn Sie einen Kassenvertrag haben, ist Folgendes zu
berücksichtigen:
Sollten Sie sich für eine Vertretung entscheiden, haben Sie
die Möglichkeit, an einen Kollegen in der Umgebung mit
Kassenvertrag zu verweisen oder einen Vertreter in der
Ordination zu beschäftigen. Dazu bestimmt der Gesamtvertrag, dass durchgehende Vertretungen von mehr als 14
Tagen der Kasse und der Kammer zu melden sind. Melden
Gesetz & Recht
Sie in diesen Fällen die Person des Vertreters und die Dauer
der Vertretung. Sollte die Vertretung länger als 3 Monate
dauern, kann von Kammer und Kasse Einspruch gegen die
Person des Vertreters erhoben werden.
Bislang sind allerdings längerfristige Vertretungen aufgrund
einer Erkrankung immer ohne Probleme zu organisieren
gewesen.
Wichtig ist jedenfalls bei Vertretungen,
dass Sie sich vor Beginn der Vertretung
vergewissern, dass Ihr Vertreter in die
Zahnärzteliste eingetragen ist und über
HLQH HQWVSUHFKHQGH %HUXIVKDIWSÀLFKWversicherung verfügt. Sie erhalten
diese Informationen jederzeit in
der Kammer.
Krankheitsfall
Was Sie bei längerfristigen Erkrankungen
noch bedenken sollten:
Wenn Sie die Ordination wegen einer Erkrankung längerfristig
geschlossen haben, besprechen Sie mit dem Steuerberater
Ihres Vertrauens, inwieweit es sinnvoll wäre, die Dienstverträge mit dem Personal in Ihrer Ordination vorübergehend
zu beenden.
Weiters ist in solchen Fällen für Vertragszahnärzte zu bedenken, dass die Gebietskrankenkasse die Honorarvorauszahlungen kürzen oder ganz entfallen lassen kann,
wenn längerfristig in der Ordination keine zahnärztlichen
Leistungen erbracht werden. Ausfälle der regelmäßigen FiQDQ]ÀVVHKDEHQZHLWUHLFKHQGH:LUNXQJHQXQGZLUHPSIHKlen Ihnen, in solchen Fällen mit der in der Kasse zuständigen
Fachabteilung, der zahnärztlichen Verrechnung, Rücksprache
zu halten!
Info an Berufs- bzw.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Wenn Sie über eine Berufs- bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung verfügen, sollten Sie sich mit dieser Versicherung
möglichst zeitnahe wegen Ihrer Erkrankung in Verbindung
setzen. Klären Sie mit der Versicherung was zu tun ist, um
die entsprechenden Versicherungsleistungen lukrieren zu
können.
Mag. Petra Eigruber
Juristin der
Landeszahnärztekammer für Oberösterreich
Aktenzeichen 11 CG 63/14 y
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Das Handelsgericht Wien erkennt durch den Richter Dr. Alexander Sackl in der Rechtssache der klagenden Partei
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ĚƵƌĐŚ^ĐŚƂŶŚĞƌƌZĞĐŚƚƐĂŶǁćůƚĞ'ŵď,͕ϭϬϭϰtŝĞŶ, wider die beklagte Partei ŐƵƚĞƌƌĂƚ'ĞƐƵŶĚŚĞŝƚƐƉƌŽĚƵŬƚĞ
KG͕&ƺƌƐƚĞŶǁĞŐϴϳ͕ϲϬϮϬ/ŶŶƐďƌƵĐŬ͕ǀĞƌƚƌĞƚĞŶĚƵƌĐŚƌ͘ZƵƚŚ͘,mdd,>ZͲZEhZ͕ZĞĐŚƚƐĂŶǁĂůƚŝŶ
1060 Wien, wegen 35.000,00 EUR samt Anhang (Gewerblicher Rechtsschutz/Urheberrecht) zu Recht:
ŝĞĞŬůĂŐƚĞŝƐƚƐĐŚƵůĚŝŐ͕ĞƐŝŵŐĞƐĐŚćŌůŝĐŚĞŶsĞƌŬĞŚƌnjƵƵŶƚĞƌůĂƐƐĞŶ͕ĚŝĞWƌŽĚƵŬƚĞͣƉĂƌŽĚŽĐ,y
Ϭ͕Ϯй͞ƵŶĚͣƉĂƌŽĚŽĐ,yϬ͕ϭй͞ĂŶnjƵďŝĞƚĞŶ͕njƵďĞǁĞƌďĞŶ͕njƵǀĞƌŬĂƵĨĞŶŽĚĞƌĂƵĨƐŽŶƐƟŐĞtĞŝƐĞ
ŝŶsĞƌŬĞŚƌnjƵďƌŝŶŐĞŶ͕ŽŚŶĞƺďĞƌĞŝŶĞĂƌnjŶĞŝŵŝƩĞůƌĞĐŚƚůŝĐŚĞƵůĂƐƐƵŶŐĚĞƌWƌŽĚƵŬƚĞnjƵǀĞƌĨƺŐĞŶ͘
Handelsgericht Wien, Abteilung 11
Dr. Alexander Sackl, Richter
Wien, 26. September 2014
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 23
Gesetz & Recht
Vergleich
Vergleichsausfertigung
Vergleichsausfertigung
Klagende Partei
Österreichische Zahnärztekammer
1010 Wien, Kohlmarkt 11/6
Klagende Partei
Österreichische Zahnärztekammer
1010 Wien, Kohlmarkt 11/6
vertreten durch
Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt
1010 Wien, Stock im Eisen-Platz 3/29
vertreten durch
Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt
1010 Wien, Stock im Eisen-Platz 3/29
Beklagte Partei
Dr. Zsolt Horvath
4053 Linz-Haid, Kaplangasse 34
Beklagte Partei
Dr. Fritz Hieninger
6370 Kitzbühel, Bichlstraße 22
vertreten durch
Dr. Stefan Nenning, Mag. Jörg Tockner
4400 Steyr, Stelzhamerstraße 6
vertreten durch
Lansky, Ganzger + partner, Rechtsanwälte GmbH
1010 Wien, Biberstraße 5
wegen:
wegen:
Unterlassung
€ 31.000,00 samt Anhang
Die Parteien haben am 26. September 2014 folgenden gerichtlichen
Vergleich
geschlossen:
1. 'HU%HNODJWHYHUSÀLFKWHWVLFKHV]XXQWHUODVVHQDXIHLQHP
Ordinationsschild Prothetik und/oder Bleaching als Schwerpunktbezeichnungen anzuführen.
2. Der Beklagte ermächtigt die klagende Partei, diesen Vergleich
binnen neun Monaten auf seine Kosten in je einer Ausgabe
der Zeitung „Neue Kronen-Zeitung“ und der „Österreichischen
Zahnärzte-Zeitung“ (ÖZZ), jeweils im Textteil mit Überschrift
in Fettdruck, die Namen der Parteien und deren Vertreter im
gesperrten Druck sowie mit Textumrandung, veröffentlichen
zu lassen.
3. 'HU%HNODJWHYHUSÀLFKWHWVLFKGHUNODJHQGHQ3DUWHL]X+DQden des Klagevertreters die mit € 2.257,00 (darin enthalten
€ 253,33 an USt. und € 707,00 an Barauslagen) verglichenen
Kosten dieses Rechtsstreits und für die Veröffentlichung in
der ÖZZ einen Kostenbeitrag von EUR 450,00, demnach zusammen € 2.707,00 binnen 14 Tagen ab Rechtswirksamkeit
dieses Vergleichs zu bezahlen.
4. Die klagende Partei verzichtet darauf, von der Veröffentlichungsermächtigung auf Kosten der Beklagten in der „Neue
Kronen-Zeitung“ Gebrauch zu machen, wenn die Kosten gemäß Punkt 3. dieses Vergleichs pünktlich bezahlt werden und
HV]XNHLQHQ9HUVW|‰HQJHJHQGLH8QWHUODVVXQJVYHUSÀLFKWXQJ
gemäß Punkt 1. kommt.
5. Dieser Vergleich erwächst in Rechtskraft, wenn er nicht von
einer der Parteien bis längstens 10. Oktober 2014 (Einlangen
bei Gericht) widerrufen wird.
Landesgericht Linz
4020 Linz, Fadingerstraße 2
Abt. 38, am 26. September 2014
24 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
Vergleich
1. 'HU%HNODJWHYHUSÀLFKWHWVLFKEHLVRQVWLJHU([HNXWLRQHV]X
unterlassen, Flugblätter, in denen zahnmedizinische Leistungen angekündigt werden, z. B. als auf Zeitungen aufgeklebte
Tip-Ons zu verteilen und/oder verteilen zu lassen.
2. Der Beklagte ermächtigt die klagende Partei, diesen Vergleich
binnen neun Monaten auf seine Kosten in je einer Ausgabe
der Zeitung „Kitzbüheler Anzeiger“ und der „Österreichischen
Zahnärzte-Zeitung“ (ÖZZ), jeweils im Textteil mit Überschrift
in Fettdruck, die Namen der Parteien und deren Vertreter im
gesperrten Druck sowie mit Textumrandung, veröffentlichen
zu lassen.
3. 'HU %HNODJWH YHUSÀLFKWHW VLFK EHL VRQVWLJHU ([HNXWLRQ GHU
klagenden Partei zu Handen des Klagevertreters die mit
€ 6.385,04 verglichenen Kosten dieses Rechtsstreits (darin
enthalten € 946,34 an USt. und € 707,00 an Barauslagen)
sowie die Kosten der Veröffentlichung dieses Vergleichs in
der ÖZZ von EUR 913,50 (darin enthalten € 152,25 an USt.),
demnach insgesamt € 7.298,54 binnen 4 Wochen zu bezahlen.
4. Die klagende Partei verzichtet darauf, von der Veröffentlichungsermächtigung auf Kosten der Beklagten in der Zeitung
„Kitzbüheler Anzeiger“ Gebrauch zu machen, wenn die Kosten
gemäß Punkt 3. dieses Vergleichs pünktlich bezahlt werden
XQGHV]XNHLQHQ9HUVW|‰HQJHJHQGLH8QWHUODVVXQJVYHUSÀLFKtung gemäß Punkt 1. kommt.
Landesgericht Innsbruck
6020 Innsbruck, Maximilianstraße 4
Abt. 59, am 27. Oktober 2014
Gesetz & Recht
Vergleichsausfertigung
Klagende Partei
Österreichische Zahnärztekammer
1010 Wien, Kohlmarkt 11/6
vertreten durch
Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt
1010 Wien, Stock im Eisen-Platz 3/29
1. Beklagte Partei
Ursula Leitinger
8020 Graz, Petter Tunner-Gasse 45
vertreten durch
Höhne, In der Maur & Partner, Rechtsanwälte OG
1070 Wien, Mariahilfer Straße 20
2. Beklagte Partei
Alexander Greiner
8020 Graz, Triester Straße 136/2
vertreten durch
Mag. Johann Kaltenegger, Rechtsanwalt
8130 Frohnleiten, Hauptplatz 25/I
3. Beklagte Partei
Silvia Butscher
8053 Graz, Peter Rosegger-Straße 42
vertreten durch
Höhne, In der Maur & Partner, Rechtsanwälte OG
1070 Wien, Mariahilfer Straße 20
4. Beklagte Partei
Margit Jaunig
8530 Deutschlandsberg, Solostraße 21
vertreten durch
Höhne, In der Maur & Partner, Rechtsanwälte OG
1070 Wien, Mariahilfer Straße 20
5. Beklagte Partei
Michael Stix
8200 Gleisdorf, Bürgergasse 15
vertreten durch
Höhne, In der Maur & Partner, Rechtsanwälte OG
1070 Wien, Mariahilfer Straße 20
wegen:
EUR 34.000,00 samt Anhang
(Gewerblicher Rechtsschutz/Urheberrecht)
Die Parteien haben in der Verhandlung am 29. September 2014
folgenden gerichtlichen
Vergleich
Vergleich
1. Die Erstbeklagte, die Drittbeklage, die Viertbeklagte und der
)QIWEHNODJWH YHUSÀLFKWHQ VLFK EHL VRQVWLJHU ([HNXWLRQ HV
zu unterlassen, zahnärztliche Tätigkeiten, wie Bleaching, sei
es auch mit den Worten „Zahnaufhellung“ oder „kosmetische
Zahnaufhellung“ oder mit sinngemäß gleichen Aussagen,
anzukündigen und/oder auszuführen.
2. Die Erstbeklagte, die Drittbeklage, die Viertbeklagte und
der Fünftbeklagte ermächtigen die klagende Partei, diesen
Vergleich binnen neun Monaten auf ihre Kosten in einer Ausgabe der „Österreichischen Zahnärzte-Zeitung“ (ÖZZ), im
Textteil mit für redaktionelle Artikel üblicher Schriftgröße, mit
Überschrift im Fettdruck, den Namen der Parteien und deren
Vertreter im gesperrten Druck sowie mit Textumrandung,
veröffentlichen zu lassen.
3. 'LH (UVWEHNODJWH YHUSÀLFKWHW VLFK EHL VRQVWLJHU ([HNXWLRQ
der klagenden Partei zu Handen des Klagevertreters die mit
€ 1.968,66 anteilig verglichenen Kosten dieses Rechtsstreits
(darin enthalten € 298,65 an USt. und € 176,75 an Barauslagen) sowie ein Viertel der Kosten der Veröffentlichung dieses
Vergleichs in der ÖZZ von EUR 411,08 (darin enthalten EUR
68,51 an USt.), demnach insgesamt € 2.379,74 bis 31. Oktober 2014 zu bezahlen.
4. 'LH 'ULWWEHNODJWH YHUSÀLFKWHW VLFK EHL VRQVWLJHU ([HNXWLRQ
der klagenden Partei zu Handen des Klagevertreters die mit
€ 2.528,14 anteilig verglichenen Kosten dieses Rechtsstreits
(darin enthalten € 391,90 an USt. und € 176,75 an Barauslagen) sowie ein Viertel der Kosten der Veröffentlichung dieses
Vergleichs in der ÖZZ von EUR 411,08 (darin enthalten EUR
68,51 an USt.), demnach insgesamt € 2.939,22 bis 31. Oktober 2014 zu bezahlen.
5. 'LH 9LHUWEHNODJWH YHUSÀLFKWHW VLFK EHL VRQVWLJHU ([HNXWLRQ
der klagenden Partei zu Handen des Klagevertreters die mit
€ 2.528,14 anteilig verglichenen Kosten dieses Rechtsstreits
(darin enthalten € 391,90 an USt. und € 176,75 an Barauslagen) sowie ein Viertel der Kosten der Veröffentlichung dieses
Vergleichs in der ÖZZ von EUR 411,08 (darin enthalten EUR
68,51 an USt.), demnach insgesamt € 2.939,22 bis 31. Oktober 2014 zu bezahlen.
6. 'HU )QIWEHNODJWH YHUSÀLFKWHW VLFK EHL VRQVWLJHU ([HNXWLRQ
der klagenden Partei zu Handen des Klagevertreters die mit
€ 2.528,14 anteilig verglichenen Kosten dieses Rechtsstreits
(darin enthalten € 391,90 an USt. und € 176,75 an Barauslagen) sowie ein Viertel der Kosten der Veröffentlichung dieses
Vergleichs in der ÖZZ von EUR 411,08 (darin enthalten EUR
68,51 an USt.), demnach insgesamt € 2.939,22 bis 31. Oktober 2014 zu bezahlen.
7. Dieser Vergleich wird rechtswirksam, wenn er nicht von der
klagenden Partei bis 24. Oktober 2014 (Einlangen bei Gericht)
mittels Schrifsatz widerrufen wird.
Landesgericht für ZRS Graz
8010 Graz, Marburger Kai 49
Abt. 10, am 29. September 2014
geschlossen:
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 25
Steuer
Gewinnfreibetrag
Gewinnfreibetrag
Optimale Nutzung noch vor Silvester!
D
er Gewinnfreibetrag (GFB) steht grundsätzlich allen
natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt 13 % des Jahresgewinns.
Dabei wird zwischen einem Grundfreibetrag und einem
investitionsbedingten Gewinnfreibetrag unterschieden.
Mit dem Sparpaket 2012 wurde abhängig von der Höhe
des Gewinns eine Staffelung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages ab der Veranlagung 2013 eingeführt. Eine
weitere Einschränkung kommt 2014 zum Tragen, wo nur
mehr Wohnbauanleihen als begünstigte Wertpapiere gelten.
Der Gewinnfreibetrag beträgt 13 % bis zu einer Bemessungsgrundlage von € 175.000,-, für Gewinne zwischen €
175.000,- und € 350.000,- können 7 % und für Gewinne
zwischen € 350.000,- und € 580.000,- 4,5 % als Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Für Gewinne über
€ 580.000,- gibt es keinen Gewinnfreibetrag. Um den GFB
optimal zu nutzen, sollte etwa Mitte bis Ende Dezember gemeinsam mit dem Steuerberater der erwartete steuerliche
Jahresgewinn 2014 geschätzt und der voraussichtlich über
€ 3.900,- (= Grundfreibetrag!) liegende Gewinnfreibetrag
nach den dargestellten Stufen ermittelt und entsprechende
Wohnbauanleihen gekauft werden.
Gewinn
Grundfreibetrag
investitionsbedingter
Gewinnfreibetrag
Gewinn
kumuliert
GFB in %
GFB in €
30.000
30.000
13 %
3.900
145.000
175.000
13 %
18.850
175.000
350.000
7%
12.250
230.000
580.000
4,5 %
580.000
10.350
45.350
Zur Förderung der Klein- und Mittelbetriebe werden für
Gewinne bis € 30.000,- keine Bedingungen an die Geltendmachung des Freibetrages geknüpft. Der Grundfreibetrag beträgt ohne Nachweis einer Investition 13 % von
€ 30.000,-, somit € 3.900,-. Der Grundfreibetrag steht
unabhängig von der Gewinnermittlungsart (Bilanzierung,
E/A-Rechnung oder Pauschalierung) zu und wird automatisch
vom Finanzamt berücksichtigt.
Übersteigt der Gewinn € 30.000,-, so steht ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag zu, wenn in diesem Jahr
Investitionen getätigt wurden. Als Investitionen kommen
26 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
neue, abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer
von mindestens vier Jahren in Frage. Das sind z. B. Geräte,
Ordinationseinrichtung, Hardware, Gebäudeinvestitionen
oder begünstigte Wertpapiere.
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30. Juni 2014 enden,
können außer den oben erwähnten Sachanlagen nur mehr
Wohnbauanleihen (oder Wandelschuldverschreibungen
von Wohnbauaktiengesellschaften) zur Deckung des GFB
herangezogen werden. Diese Wohnbauanleihen müssen ab
dem Anschaffungszeitpunkt ebenfalls vier Jahre als Anlagevermögen gewidmet werden.
NEU: Für die Anschaffung 2014 kommen NUR mehr
Wohnbauanleihen in Frage. Im Falle eines Verkaufes
vor Ablauf der vierjährigen Behaltefrist kommt es zu einer
Nachversteuerung des geltend gemachten Gewinnfreibetrages. Diese kann jedoch vermieden werden, wenn im
Jahr des Ausscheidens eine Ersatzbeschaffung durch eine
begünstigte Sachanlage getätigt
wird (also keine Wertpapiere!).
Verwendung
Nur im Falle der vorzeitigen Tilnicht investitionsbedingt
gung der Wertpapiere kann die
gebunden an den
Nachversteuerung durch eine
Erwerb bestimmter
Ersatzanschaffung von geeigWirtschaftsgüter
neten Wertpapieren innerhalb
von zwei Monaten vermieden
werden.
Hinweis: Die für Wohnbauanleihen vorgesehene KEStBefreiung der Zinsen im Ausmaß von bis zu 4 % p. a. gilt
nur bei Einkünften aus Kapitalvermögen.
Mag. Eva Pernt
Steuerberatung Wirtschaftsprüfung
1090 Wien, Widerhofergasse 3/21
www.pernt.at
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ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 27
Steuer
Wert der Zahnarztpraxis
Was ist meine
Zahnarztpraxis wert?
Die entscheidende Frage
„Was ist meine Praxis wert?“ ist bei der
Ordinationsübergabe zu beantworten.
D
er Kassenvertrag ist „an sich wertlos und kann nicht
übergeben“ werden. Dieser muss nach der Beendigung
der Tätigkeit an die Krankenkasse zurückgegeben werden.
Der Nachfolger erhält eine neue Invertragnahme, die grundsätzlich für seine Person gültig ist und somit auch nicht
übertragen werden kann.
Außerdem existieren in jedem Bundesland und der dazugehörigen Landes(zahn)ärztekammer unterschiedliche Rahmenbedingungen zur (Zahn)Arztpraxisbewertung oder auch gar
keine. Zur Orientierung halten die einzelnen Landes(zahn)
28 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
ärztekammern noch immer am Umsatz und nicht an der
Ertragskraft fest.
Für die Ermittlung des Ordinationswertes ist, neben der Lage
der Praxis, der Konkurrenzsituation, den Marktgegebenheiten, der Praxisorganisation, dem Patientenstamm und vielen
DQGHUHQ(LQÀXVVIDNWRUHQVSH]LHOOGLH*HZLQQHUZDUWXQJHLQHU
(Zahn)Arztpraxis ausschlaggebend. Darüber hinaus sind die
Besonderheiten der verschiedenen Fachrichtungen (Angebot
des Leistungsspektrums), die Persönlichkeit des Praxisinhabers, die Qualität seines Mitarbeiterteams und die Perfektion
der Dokumentation der „Patientenkartei“ von beachtlicher
Bedeutung. Des weiteren ist in diesem Zusammenhang
ausschlaggebend, dass ein (Zahn)Arzt vor einer Übergabe
sein Sachanlagevermögen, wie medizinische Geräte, einer
exakten Bewertung unterzieht.
Steuer
Wert der Zahnarztpraxis
Welche Faktoren sind für die Ermittlung
des Praxiswertes ausschlaggebend?
Ermäßigter Steuersatz
bestimmt Verkaufszeitpunkt
Fakt ist, dass der Wert einer „(Zahn)Arztpraxis“ weit über
den Wert des Inventars hinausgeht.
Der Großteil der (Zahn)Ärzte, die ihre Ordination veräußern,
sind über 60 Jahre alt. Hintergrund dafür ist die Rechnung
des Einkommensteuerrechts, die es einem Unternehmer
(= Zahnarzt) erlauben, nach Vollendung seines 60. Lebensjahres steuerbegünstigt sein Lebenswerk einem Nachfolger
zu übertragen.
Die wichtigste Kennzahl einer jeden Bewertung ist nach wie
vor der Ertrag, also der Gewinn der Praxis. Man kann auch
sagen, dass der Praxiswert aus folgenden Teilen zusammengesetzt ist:
• Ertragskraft der bestehenden Praxis und die
• Chance des Nachfolgers, diese Ertragskraft fortzusetzen
beziehungsweise zu vermehren.
Im Allgemeinen existieren bei der Bewertung einer Kassenpraxis sogenannte Praktikermethoden (Orientierung
ausschließlich am Gesamtumsatz aus ärztlicher Tätigkeit).
Aktuell wird zur Berechnung des Praxiswertes ca. ein Viertel
bis ein Drittel Jahresumsatz in allen Bundesländern plus
Inventar empfohlen. Das Inventar ist mit dem Verkehrswert
anzusetzen (eventuell Gutachten erforderlich). In den letzten
Jahren zeigt die Preisentwicklung stark nach unten, denn
noch vor ca. 30 Jahren waren 100 % des Jahresumsatzes
üblich.
Ein gutes Kriterium für einen höheren Verkaufspreis ist auch
die Tatsache, dass ihre Ordination im Vergleich zu anderen
Ordinationen gleicher Fachrichtung „besser“ ist und mehr
Gewinn macht. Der SFÄ-Arztpraxenvergleich ist da sehr
hilfreich, da Ordinationen im Hinblick auf unterschiedliche
Parameter verglichen werden, wie etwa bei Umsatz, Gewinn,
Personalkosten, Praxisbedarf, Miete, Zinsen oder sonstiger
Betriebsaufwand.
Durch den SFÄ-Arztpraxenvergleich können Sie bei einer gut
geführten Ordination somit einen höheren Veräußerungserlös
erzielen.
Bei einer Veräußerung der Ordination ermäßigt sich der
Steuersatz grundsätzlich auf die Hälfte unter folgenden
Voraussetzungen:
• Der Arzt hat das 60. Lebensjahr vollendet und stellt seine
Erwerbstätigkeit ein. Eine Erwerbstätigkeit liegt nicht vor,
wenn der Gesamtumsatz aus den ausgeübten Tätigkeiten
€ 22.000,- und die gesamten Einkünfte aus den ausgeübten. Tätigkeiten € 730,- im Kalenderjahr nicht übersteigen.
• Für den Veräußerungsgewinn aus dem Ordinationsverkauf
steht der ermäßigte Steuersatz über Antrag und nur dann
zu, wenn seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen
Erwerbsvorgang sieben Jahre verstrichen sind.
Tipp:
Die Aufnahme der Erwerbstätigkeit ist nach
Abhang eines Jahres nach Betriebsveräußerung
möglich, wenn die Absicht der erneuten Erwerbstätigkeit nicht zum Zeitpunkt oder Betriebsveräußerung bestanden hat.
Dr . Michael A. Klinger
SFÄ Steuerberatung für Ärzte, Steuerberater
Kostenlose Telefonhotline: 0800 - 22 12 30
www.aerzte-steuerberatung.at
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 29
Diverses
Leserbrief
Zahnbehandlung
bei Kindern
Fragen zur Zahnarztrechnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
M
it Verwunderung musste ich feststellen, dass ich für unseren Sohn
für eine Zahnbehandlung (Composite
2-lagig) bei einem Zahnarzt (egal bei
welchem - hätte woanders nicht weniger gekostet) mit GKK-Kassenvertrag
€ 105,- bezahlen musste. Eine Woche
später war er bei einer Paradontalbehandlung, wofür ich noch einmal
€ 81,- zu zahlen hatte (wissentlich,
dass das keine Leistung ist, die die GKK
übernimmt).
Von diesen € 105,- habe ich € 21,84 also 21,8 % - von der GKK rückerstattet
bekommen.
Man hat zu zahlen, viel zu zahlen,
wenn man nicht will, dass die Kinder
Amalgam-Füllungen erhalten, die
nachweislich giftig und gesundheitsschädlich sind.
Dass der Materialmehraufwand für eine
Composite-Füllung € 83,16 ausmacht
und dass die GKK einem Zahnarzt für
eine 2-lagige Füllung nur € 21,84 be]DKOW¿QGHLFKHLQIDFKXQJHKHXHUOLFK
Da stimmt doch etwas nicht! Können
Sie mir bitte plausibel erklären, wieso
wir für unsere Kinder für eine ordentliche ärztliche Versorgung so viel bezahlen müssen? Dass die Leute keine
Kinder mehr bekommen, verwundert
mich mittlerweile nicht mehr, denn
Kinder wird sich bald niemand mehr
leisten können!
Und dann sollen die Kinder 2 x jährlich
zum Zahnarzt gehen! Erklären Sie mir
bitte jetzt nicht, dass sie dann keine
Plomben brauchen! Egal wie kurz die
Abstände der Kontrolle sind, gebohrt
wird immer (egal bei welchem Zahnarzt)!
Es ist wirklich sehr traurig, was sich in
Österreich abspielt! Die Realität schaut
erschütternd aus.
Diese Missstände kommen auch bei
den anderen Ärzten vor, sind aber bei
den Zahnärzten am allerschlimmsten.
Ist es nicht möglich, für Kinder andere Tarife auszuverhandeln wie für
Erwerbstätige?
Die Zahnärzte fordern seit Jahren, dass
die Zahnerstkontrolle auch schon im
Mutter-Kind-Pass vorgeschrieben
sein sollte. Wir haben bereits tausende Euro für unsere drei Kinder für die
Zahngesundheit und Zahnspangen
ausgegeben. Wie sich das Normalverdiener leisten sollen, bleibt mir ein
Rätsel.
Der GKK müssten die Kinder mehr wert
sein und die Zahnärzte müssten sich
mit ihren Tarifen auch etwas einfallen
lassen.
Amalgam-Füllungen sind in der Sowjetunion seit 1975 und in Japan seit 1982
verboten. In Amerika müssen Patienten
eine Warnung unterschreiben, dass
Amalgam Quecksilber enthält und GeEXUWVGHIHNWHXQG)RUWSÀDQ]XQJVVFKlden hervorrufen kann.
Wir, als eines der reichsten Länder der
Erde, stopfen unseren Kindern GIFT in
den Mund!
Es ist so beschämend, dass es eine
Zwei-Klassen-Medizin in unserem
Land gibt. Wenigstens für Kinder, und
das sind sie, solange die Eltern für sie
aufkommen müssen - solange sie Kinderbeihilfe beziehen.
30 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
Ich hätte gerne eine Antwort, wieso
das so sein muss und wie Sie diese
Situation vertreten können.
Nicht nur AMALGAM frisst Hirn, sondern
auch GIER frisst Hirn.
Es ist mir schon klar, dass man auch
in die GKK-Ordinationen gehen kann,
DEHUHKUOLFKJHVDJW¿QGHLFKGDVHLQH
Unverschämtheit, dass die GKK selbst
ärztliche Leistungen anbietet! Das ist
meiner Meinung nach nicht vereinbar
(Es ist mir schon klar, dass dadurch
die Erpressbarkeit der Zahnärzte etwas
gedämpft werden konnte)!
Die Rechtsanwälte müssen auch kostenlose Verfahrenshilfen anbieten.
Wieso können nicht auch Zahnärzte in
GLH3ÀLFKWJHQRPPHQZHUGHQGDVVVLH
für Kinder und Jugendliche günstiger
arbeiten?
Ing. J. A.
9800 Spittal/Drau
Diverses
Sehr geehrte Frau Ing. A.!
I
ch darf Ihre Anfrage gerne folgendermaßen beantworten:
Die Autonomen Honorarrichtlinien der
Österreichischen Zahnärztekammer sehen für die Anfertigung einer 2-FlächenComposite-Füllung derzeit ein Honorar
von € 131,- vor. Wenn Ihr Zahnarzt
für die Erbringung dieser Leistung bei
Ihrem Kind nur € 105,- in Rechnung
gestellt hat, dann hat er Ihnen dementsprechend bereits einen Nachlass
von ca. 20 % eingeräumt.
Ich stimme
Ihnen vollkommen zu, wenn Sie
es ungeheuerlich finden, dass ein
Zahnarzt für eine 2-Flächen-Füllung
von der Krankenkasse lediglich jenen
Betrag erhält, den sie zurückerstattet
bekommen haben. Sie können daran
erkennen, wie viel Idealismus für den
zahnärztlichen Beruf erforderlich ist,
um heute noch Vertragspartner der
Krankenkasse zu sein. Viel schlimmer
als diese Unterhonorierung der Zahnärzteschaft ist aber die Tatsache, welche Versorgungsart die Krankenkasse
ihren Versicherten im 21. Jahrhundert
im Bereich der Zahnheilkunde nach wie
vor zumutet.
Ihre Rechnung „Privathonorar minus
Kassentarif ist gleich Materialkosten“
trifft allerdings keineswegs zu. Wie
ich in Erfahrung gebracht habe, sind
Sie Ziviltechnikerin für das Bauwesen,
ich darf mir daher erlauben, Ihnen
hierzu ein Beispiel aus Ihrer Branche
zu bringen:
Die Baukosten eines Hauses liegen
bekanntlich deutlich über den reinen
Materialkosten der verarbeiteten
Ziegel und Zementsäcke, denn dazu
kommen die beträchtlichen Honorare Ihres Berufsstandes für Planung
und Bauaufsicht, Lohnkosten für
die Arbeiter, Infrastrukturkosten
der Baustelle und des Bauunternehmens inklusive Fuhrpark für
Lieferung und Baufahrzeuge, und
und und. Gehen Sie daher bitte
davon aus, dass auch die Honorarstruktur im medizinischen Bereich nicht 1 : 1 mit den Kosten
der verarbeiteten Materialien
korreliert.
Unverständlich ist mir hingegen, warum Sie die Tatsache,
dass Zahnärzte bei der Untersuchung Ihrer Patienten
NDUL|VH'HIHNWH¿QGHQGLHVH
behandeln und dafür ein Honorar verlangen, als „MissVWDQG³ HPS¿QGHQ (UVWHQV
ist es unsere Aufgabe, diese
zahnärztliche Leistung zu erbringen
und zweitens möchte ich Sie doch sehr
eindringlich darum ersuchen, auch der
Zahnärzteschaft zuzugestehen, dass
sie genau so wenig für Gottes Lohn
arbeiten kann, wie die Ziviltechniker
für das Bauwesen.
Ich teile voll und ganz Ihre Kritik an
den Versäumnissen der Krankenkassen im Hinblick auf die soziale
Zahnheilkunde. Sie deponieren sie
bei der Zahnärztekammer allerdings
an der falschen Stelle. Richten Sie Ihre
Leserbrief
völlig berechtigte Kritik bitte genau so
lautstark an den richtigen Adressaten,
nämlich an den Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger, der dafür verantwortlich ist.
Tatsache ist, dass wir Zahnärztinnen
und Zahnärzte auch heute noch nach
den Grundsätzen eines Kassenvertrages arbeiten müssen, der demnächst
60 Jahre alt wird, dessen Inhalt nur
noch wenig mit der Zahnheilkunde des
21. Jahrhunderts zu tun hat und in
dem die Kinderzahnheilkunde genau
so wenig vorkommt, wie im MutterKind-Pass.
Zum Thema Amalgam darf ich noch
anmerken, dass dieses keineswegs und schon gar nicht „nachweislich“
- giftig ist, sonst wären wir Zahnärztinnen und Zahnärzte, die jahrzehntelang
jeden Tag mit diesem Material arbeiten,
schon längst ausgestorben. Tatsache ist
aber, dass es aus heutiger Sicht sowohl
im Hinblick auf die Ästhetik als auch
auf seine Materialeigenschaften nur
als kostengünstigste Basisversorgung
gelten kann.
Ich teile ebenso Ihre Kritik an den
Kassenambulatorien, auch ich halte
es für demokratiepolitisch höchst bedenklich, dass die Krankenkassen
in ihren eigenen Versorgungseinrichtungen gleichzeitig Leistungserbringer, Leistungs¿nanzierer und
Leistungskontrollore sind. Das ist
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aber von der Politik toleriert, wenn nicht
sogar gewünscht wird.
Zu ihrem letzten Satz darf ich abschließend noch anmerken, dass die
Zahnärzteschaft gerne dazu bereit
wäre, Kinder kostengünstiger zu betreuen. Es müsste dazu nur die Kinderund Jugendzahnheilkunde nach bald
60 Jahren endlich in den Kassenvertrag
aufgenommen werden.
DDr. Claudius Ratschew
Pressereferent der
Österreichischen Zahnärztekammer
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 31
Diverses
Standesveränderungen
Standesveränderungen vom 1. bis 31. Oktober 2014
Eintragungen in
die Zahnärzteliste
Dott. mag. Tommaso AVVENTI
1220 Wien, am 30. Oktober 2014
Dr. med. dent. Mathias BACHMANN
6800 Feldkirch (Vorarlberg), am 15. Oktober 2014
Mag. Dr. med. dent. Ina-Maria BAUER
1200 Wien, am 15. Oktober 2014
Dr. med. dent. Viktoria DANGL
3150 Wilhelmsburg (NÖ), am 20. Oktober 2014
Dr. med. dent. Kimia DORRI-HALLER
1030 Wien, am 28. Oktober 2014
Dr. med. dent. Georg GRUMING
1090 Wien, am 23. Oktober 2014
Dr. med. dent. Lilla HALUZSAN
4240 Freistadt (OÖ), am 15. Oktober 2014
Zahnärztin Lina HAMBARCHIAN
1050 Wien, am 1. Oktober 2014
Dr. med. dent. Matthias KÖLLER
7000 Eisenstadt (Burgenland),
am 29. Oktober 2014
Dr. med. dent. Rudolf KRAUS
5020 Salzburg, am 8. Oktober 2014
Dr. med. dent. Marion MÜLLNER
1040 Wien, am 20. Oktober 2014
Dr. med. dent. Markus PIFL
1070 Wien, am 23. Oktober 2014
Dr. med. univ. Dr. med. dent. Vanessa SCHIEBEL
4600 Wels (OÖ), am 1. Oktober 2014
Priv.-Doz. Dr. med. dent. Constantin VON SEE
3500 Krems/Donau (NÖ), am 6. Oktober 2014
Praxiseröffnungen
Zahnarzt Ahmad ABUROMIAH
1190 Wien, Heiligenstädter Straße 69/10
am 28. Oktober 2014
Priv.-Doz. Dr. med. dent. Dr. sc. hum.
Ulrike BEIER, M.Sc.
5020 Salzburg, Lasserstraße 4
am 17. Oktober 2014, Wahlzahnarztordination
Zahnärztin Drazenka DRAGICEVIC
dr. med. univ. mag.
4020 Linz, Landstraße 105/1 (OÖ)
am 1. Oktober 2014, Wahlzahnarztordination
Dr. med. univ. Dr. med. dent.
Farzad Ziya GHAZVINI
1160 Wien, Menzelgasse 6/1
am 1. Oktober 2014
Dr. med. dent. Bärbel GRABUSCHNIG
8763 Möderbrugg, Untere Walchersiedlung 17
(Steiermark)
am 6. Oktober 2014, Zweitordination
Dr. med. univ. Dr. med. dent. Carina GRIEBLER
4812 Pinsdorf, Vöcklabrucker Straße 24 (OÖ)
am 1. Oktober 2014, Wahlzahnarztordination
Dr. med. dent. Fang JIA
1150 Wien, Wurmsergasse 39/15
am 1. Oktober 2014
Dr. med. dent. Matthias KÖLLER
7000 Eisenstadt, Rochusstraße 42 (Burgenland)
am 29. Oktober 2014
Dr. med. dent. Rudolf KRAUS
5020 Salzburg, Franz-Josef-Kai 1
am 8. Oktober 2014
Dr. med. dent. Tatjana LADSTÄTTER
9020 Klagenfurt, Neuer Platz 11 (Kärnten)
am 13. Oktober 2014
Dr. med. dent. Raluca-Elena NICOLAE
1210 Wien, Schloßhofer Straße 13 - 15/2
am 15. Oktober 2014
Dr. med. dent. Alejandro PEREZ-ALVAREZ
3950 Gmünd, Bahnhofstraße 8 (NÖ)
am 1. Oktober 2014
Dr. med. dent. Adnan REDZIC
2821 Lanzenkirchen, Nelkengasse 198 (NÖ)
am 1. Oktober 2014
Dr. med. univ. Sehdi SARMINI
5020 Salzburg, Bayerhamerstraße 53
am 22. Oktober 2014
Dr. med. univ. Reinhardt SCHREIBER
8230 Hartberg, Grazer Straße 18 (Steiermark)
am 1. Oktober 2014, Zweitordination
Dr. med. dent. Natalia STEFAN
1140 Wien, Linzer Straße 280/4
am 20. Oktober 2014
Dr. med. dent. Paul TISCHLER
1200 Wien, Innstraße 3
am 6. Oktober 2014
Dr. med. univ. Dr. med. dent.
Christine WEIMERSHAUS
6091 Götzens, Gries 26 (Tirol)
am 1. Oktober 2014
Praxisverlegungen
Dr. med. univ. Dr. med. dent. Christiane BAIER
von 3100 St. Pölten, Maximilianstraße 52/10
nach 1130 Wien, Eduard-Klein-Gasse 11
am 8. Oktober 2014, Wahlzahnarztordination
Dr. med. dent. Selmir CATIC
von 3484 Grafenwörth, Markt 15
nach 2153 Stronsdorf, Stronsdorf 258 (NÖ)
am 1. Oktober 2014
32 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
Dr. med. univ. Anneliese KOYTEK
von 4422 St. Georgen an der Gusen, Weingraben 1
nach 4362 Bad Kreuzen, Bad Kreuzen 20 a
(OÖ)
am 1. Oktober 2014
Dr. med. dent. Leila MARVASTIAN
von 1030 Wien, Neulinggasse 14
nach 1220 Wien, Zschokkegasse 140/OG2
am 20. Oktober 2014
Dr. med. dent. Eva MEIERHÖFER
von 9020 Klagenfurt, Priesterhausgasse 8
nach 9523 Landskron, Volkshausstraße 6
(Kärnten)
am 30. Oktober 2014
Dr. med. Andrei-Onoriu TUTELEA
von 4400 Steyr, Hubergutstraße 14/1
nach 4441 Behamberg, Behamberg 45
(NÖ)
am 30. Oktober 2014, Wahlzahnarztordination
Streichungen aus
der Zahnärzteliste
Dr. med. univ. Dorit ABOU-ROUMIE
3400 Klosterneuburg (NÖ)
am 1. Oktober 2014
Zahnarzt Abdulbaset ATASSI
3950 Gmünd (NÖ)
am 1. Oktober 2014
Dr. med. dent. Linda Angela LAPPY
5020 Salzburg
am 31. Oktober 2014
Dr. med. univ. Gerd LAUDENBACH
1150 Wien
am 30. Oktober 2014
Dr. med. univ. Helmut MATHE
4033 Linz (OÖ)
am 1. Oktober 2014
Dr. med. dent. Zaza MELADZE
1120 Wien
am 16. Oktober 2014
Dr. med. univ. Udo OERTEL
6130 Schwaz (Tirol)
am 1. Oktober 2014
Dr. med. dent. Endre Erik VÁRHELYI
1130 Wien
am 27. Oktober 2014
Todesfälle
Dentist Erwin HIPFINGER
3390 Melk an der Donau (NÖ)
am 25. Oktober 2014
Dr. med. univ. Manhart SCHWARTZ
9500 Villach (Kärnten)
am 13. Oktober 2014
Diverses
Standesmeldungen
Mitgliederstand der
Österreichischen Zahnärztekammer
per 3. November 2014
Bundesland
niedergelassen
angestellt
Wohnsitz
gesamt
Burgenland
101
3
12
116
Kärnten
272
23
18
313
NÖ
604
52
81
737
OÖ
551
86
23
660
Salzburg
285
31
15
331
Steiermark
565
70
28
663
Tirol
392
41
32
465
Vorarlberg
160
26
9
195
Wien
965
246
201
1.412
3.895
578
419
4.892
gesamt
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 33
Kunst
präsentiert von OMR Dipl.-Ing. Dr. K. A. Rezac
Ausstellungen
Karl Prantl
Die Sprache der Steine
Henri de Toulouse-Lautrec.
Der Weg in die Moderne
17. Oktober 2014 bis 1. Februar 2015
16. Oktober 2014 bis 25. Jänner 2015
Karl Prantl zählt zu den bedeutendsten österreichischen Bildhauern
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vierzig Steine sowie eine stringente Auswahl an Zeichnungen.
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die Werkphase von Mitte der 1960er Jahre bis 2010 gelegt
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als Zeichen des Wachsens des Steins. Stets geht Karl Prantl
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34 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
Kunst
Ausstellungen
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VELÁZQUEZ
24. Oktober 2014 bis 8. Februar 2015
28. Oktober 2014 bis 15. Februar 2015
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18 Jahre nach der legendären Monet-Ausstellung des Jahres
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Werke des Wegbereiters der Moderne treten in der Ausstellung
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jedes der Portraits den Betrachter bis heute in seinen Bann zieht.
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Orangerie, Unteres Belvedere
<ƵŶƐƚŚŝƐƚŽƌŝƐĐŚĞƐDƵƐĞƵŵ
1030 Wien, Rennweg 6
Tel. +43 - (0)1 - 795 57, www.belvedere.at
1010 Wien, Maria Theresien-Platz
dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϭͲϱϮϱϮϰͲϰϬϮϱ͕ǁǁǁ͘ŬŚŵ͘Ăƚ
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 35
Kunst
Ausstellungen
ŝĞƵŬƵŶŌĚĞƌDĂůĞƌĞŝ͘
ĞŝŶĞWĞƌƐƉĞŬƟǀĞ
Reines Wasser
Die kostbarste Ressource der Welt
3. Oktober 2014 bis 8. Februar 2015
3. Oktober 2014 bis 15. Februar 2015
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in seinen verschiedenen Aggregatzuständen wird Material der Kunst.
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Ausstellungsreihe ĞŵĞƌŐŝŶŐ ĂƌƟƐƚƐ Őŝďƚ ĞƐ ƐĞŝƚ ĚĞŵ :ĂŚƌ ϮϬϬϬ͘
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ƐƐůDƵƐĞƵŵ
>EdK^<ƵŶƐƚŵƵƐĞƵŵ
3400 Klosterneuburg, An der Donau-Au 1
dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϮϮϰϯͲϯϳϬϱϬϭϱϬ͕ǁǁǁ͘ĞƐƐů͘ŵƵƐĞƵŵ
ϰϬϮϬ>ŝŶnj͕ƌŶƐƚͲ<ŽƌĞĨͲWƌŽŵĞŶĂĚĞϭ
Tel. +43 - (0)732 - 78 41 78 - 0, www.lentos.at
36 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
Kunst
Ausstellungen
Gilbert & George
Scapegoat Pictures
:ŽŚŶDƌŵůĞĚĞƌ
Scramble
Ϯϵ͘EŽǀĞŵďĞƌϮϬϭϰďŝƐϭϳ͘:ćŶŶĞƌϮϬϭϱ
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^Ğŝƚ :ĂŚƌnjĞŚŶƚĞŶ ďĞŽďĂĐŚƚĞŶ 'ŝůďĞƌƚ Θ 'ĞŽƌŐĞ ĚŝĞ ŶƚǁŝĐŬůƵŶŐĞŶ ŝŶ ŝŚƌĞŵ sŝĞƌƚĞů ŝŶ ĂƐƚ >ŽŶĚŽŶ ƵŶĚ ŝŶ ĚĞƌ tĞůƚ ǀŽŶ ŚĞƵƚĞ͕
ĚĂƐ ƵƌďĂŶĞ >ĞďĞŶ ŝŵ ƐƚĞƚŝŐĞŶ &ůƵƐƐ͘ tŝĞ ĚŝĞ &ŝŐƵƌĞŶ ŝŶ ĚĞŶ
aktuellen Bildern agieren, erinnert an die Selbstdarstellungen
ǀŽŶ 'ŝůďĞƌƚ Θ 'ĞŽƌŐĞ ĂůƐ ůĞďĞŶĚĞ ^ŬƵůƉƚƵƌĞŶ ;>ŝǀŝŶŐ ^ĐƵůƉƚƵƌĞƐͿ͕ ŵŝƚ ĚĞŶĞŶ ƐŝĞ ŐĞƐĞůůƐĐŚĂĨƚůŝĐŚĞ WƌŽďůĞŵĂƚŝŬ ƵŶĚ <ƵŶƐƚ
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:ŽŚŶ D ƌŵůĞĚĞƌ njćŚůƚ njƵ ĚĞŶ ǁŝĐŚƟŐƐƚĞŶ ƵŶĚ ĞŝŶŇƵƐƐƌĞŝĐŚƐƚĞŶ <ŽŶnjĞƉƚŬƺŶƐƚůĞƌŶ ĚĞƌ 'ĞŐĞŶǁĂƌƚ͘ ^ĞŝŶ ƵŶǀĞƌǁĞĐŚƐĞůďĂƌĞƐ͕
ǀŝĞůƐĐŚŝĐŚƟŐĞƐ KĞƵǀƌĞ ĂƵƐ ^ŬƵůƉƚƵƌĞŶ͕ DĂůĞƌĞŝĞŶ͕ ĞŝĐŚŶƵŶŐĞŶ͕
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ĂŬŬtLJůĚĞ/s;&^Ϳ͕ϮϬϭϭΞ^ƚĞĨĂŶůƚĞŶďƵƌŐĞƌ
WƌŝĞƐƚůĞLJ͕ϮϬϭϯΞ'ŝůďĞƌƚΘ'ĞŽƌŐĞ
ŝĞŶĞƵĞŶ͕ŝŵ:ĂŚƌϮϬϭϯĞŶƚƐƚĂŶĚĞŶĞŶŝůĚĞƌnjĞŝŐĞŶĞŝŶĞŵŽĚĞƌŶĞ͕ǁĞƐƚůŝĐŚĞtĞůƚŝŶĞŝŶĞŵǀŽŶ'ŝůďĞƌƚΘ'ĞŽƌŐĞŐĞƐĐŚĂīĞŶĞŶ
ƐŽnjŝŽůŽŐŝƐĐŚĞŶ &ĞůĚ͕ ŝŶ ĚĞŵ ƐŝĞ ĚŝĞ ^ƉĂŶŶƵŶŐĞŶ ĞƌŬƵŶĚĞŶ͕ ĚŝĞ
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Bewohner entstehen. Bevölkert werden die Bilder von jungen MenƐĐŚĞŶŵŝƚƵŶƚĞƌƐĐŚŝĞĚůŝĐŚĞŵŬƵůƚƵƌĞůůĞŵƵŶĚƐŽnjŝĂůĞŵ,ŝŶƚĞƌŐƌƵŶĚ͕
ǀĞƌƐĐŚůĞŝĞƌƚĞŶŵƵƐůŝŵŝƐĐŚĞŶ&ƌĂƵĞŶƵŶĚ'ŝůďĞƌƚΘ'ĞŽƌŐĞƐĞůďƐƚ͕
die sich in einigen Bildern hinter Masken, in anderen von kleinen,
ďŽŵďĞŶĨƂƌŵŝŐĞŶĞŚćůƚĞƌŶŵŝƚŝƐƟĐŬƐƚŽīŵŽŶŽdžŝĚ;>ĂĐŚŐĂƐͲWĂƚƌŽŶĞŶͿǀĞƌĚĞĐŬƚ͕ƉƌćƐĞŶƟĞƌĞŶƵŶĚǀĞƌƐĐŚŝĞĚĞŶĞ'ĞƐƚĂůƚĞŶĂŶŶĞŚŵĞŶ͕ƚĞŝůƐŝŶnjĞƌƐƉůŝƩĞƌƚĞƌ&Žƌŵ͘ůƐŬŽŶƟŶƵŝĞƌůŝĐŚĞƐůĞŵĞŶƚŝŚƌĞƌ
ŬƺŶƐƚůĞƌŝƐĐŚĞŶWƌĂdžŝƐďĞƐĐŚƌĞŝďĞŶƐŝĞƵŶƐĞƌĞŵŽĚĞƌŶĞƵƌďĂŶĞtĞůƚ
ĚƵƌĐŚŝŚƌĞŵŝƚƌĞŝƘĞŶĚĞƵŶĚƵŶŵŝƩĞůďĂƌĞĞŚĂŶĚůƵŶŐǀŽŶdŚĞŵĞŶ
ǁŝĞdŽĚ͕,ŽīŶƵŶŐ͕>ĞďĞŶ͕ŶŐƐƚ͕^Ğdž͕'ĞůĚ͕<ƵůƚƵƌƵŶĚZĞůŝŐŝŽŶ͘
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ŽĚĞƌDƵƐŝŬŝŶƐƚƌƵŵĞŶƚĞŵŝƚĂďƐƚƌĂŬƚĞƌ͕ŵŽŶŽĐŚƌŽŵĞƌŽĚĞƌŐĞŽŵĞƚƌŝƐĐŚĞƌ DĂůĞƌĞŝ ƵŶĚ ƚŚĞŵĂƟƐŝĞƌƚ ĚĂŵŝƚ ĚŝĞ <ƵŶƐƚǁƺƌĚŝŐŬĞŝƚ
ǀŽŶ ůůƚĂŐƐŽďũĞŬƚĞŶ͘ /Ŷ ĚĞŶ ĂĐŚƚnjŝŐĞƌ :ĂŚƌĞŶ ďĞŐĂŶŶ ƌŵůĞĚĞƌ
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WĂŝŶƟŶŐƐ ǀŽŶ ĞŝŶĞƌ DŝƐĐŚƵŶŐ ĂƵƐ ƵĨĂůů ƵŶĚ <ŽŶƚƌŽůůĞ ŐĞƉƌćŐƚ͘
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ƌŝĂŶĂ ǀŽŶ ϮϬϭϮ͕ ĚĂƐ 'ůĂƐŽďũĞŬƚ WŽŵŽŶĂ͕ EĞŽŶĂƌďĞŝƚĞŶ ƐŽǁŝĞ
ŶĞƵĞ DĂůĞƌĞŝĞŶ͕ ĚŝĞ ĚŝĞ EĂŵĞŶ ǀŽŶ ŶŐĂĚŝŶĞƌ ^ĞĞŶ ƚƌĂŐĞŶ͘
'ĂůĞƌŝĞdŚĂĚĚĂĞƵƐZŽƉĂĐ
'ĂůĞƌŝĞůŝƐĂďĞƚŚΘ<ůĂƵƐdŚŽŵĂŶ
5020 Salzburg, Mirabellplatz 2
Tel. +43 - (0)662 - 88 13 93 - 0, www.ropac.net
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ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 37
Landesinfos
Kärnten
Vergabe der in der ÖZZ 9/2014
ausgeschriebenen §-2-Kassenplanstelle
Im Landesausschuss der Landeszahnärztekammer für Kärnten vom 27. Oktober 2014 und im Einvernehmen mit der
Kärntner Gebietskrankenkasse wurden für die in der ÖZZ 9/2014 ausgeschriebenen Kassenplanstellen nachfolgender Bewerber beschlossen:
Planstelle Reifnitz
ab 1. Jänner 2015
DDr. Udo POBATSCHNIG
Zahnarzt
Vergabe der in der ÖZZ 10/2014
ausgeschriebenen §-2-Kassenplanstelle
Im Landesausschuss der Landeszahnärztekammer für Kärnten vom 1. Dezember 2014 und im Einvernehmen mit
der Kärntner Gebietskrankenkasse wurden für die in der ÖZZ 10/2014 ausgeschriebenen Kassenplanstellen nachfolgender Bewerber beschlossen:
Planstelle Villach
ab 1. Jänner 2015
Dr. Thomas ZERNATTO
Facharzt für ZMK
38 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
15.
Kärntner Seensymposium
Donnerstag, 30. April, bis Samstag, 2. Mai 2015
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Tagungsleitung
DDr. Martin Zambelli,
ÖGZMK Kärnten
Dr. Bettina Schreder,
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Anmeldung und Auskünfte:
ÖGZMK Kärnten, Frau Karin Brenner
T +43 (0) 50511-9022, F +43 (0) 50511-9023
M oegzmk@ktn.zahnaerztekammer.at
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 39
www.seensymposium.at
Landesinfos
Niederösterreich
Das war der
Praxistag 2014
Spannende fachliche Einblicke und starken
Praxisbezug gab es an der FH St. Pölten für
Zahnärzte, Zahnärztinnen und Assistentinnen
beim Praxistag und 8. Assistentinnentag.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen und
ihre Bedeutung für die Zahnheilkunde
High-Risk-Patienten sind jene, die eine (mechanische)
Klappenprothese haben, schon einmal an einer infektiösen
Endokarditis erkrankt sind, Patienten mit kongenitalen Herzerkrankungen sowie Patienten mit Herzimplantaten. In jenen
Ländern, die schon seit einigen Jahren weniger antibiotische
Prophylaxen bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen durchführen,
haben jüngste Studien gezeigt, dass die Anzahl an infektiösen
Endokarditis-Erkrankungen nicht gestiegen ist.
bildeten diesmal die fachliche Klammer beim
Praxistag in St. Pölten.
Priv.-Doz. Dr. Deddo Mörtl übernahm eloquent für den
verhinderten Prim. Dr. Harald Mayr und referierte zum
Thema: „Herz-Kreislauf-Erkrankungen - Antibiotika bei oralchirurgischen Eingriffen“. Mörtl baute seinen Vortrag darauf
auf, dass die Forschung viele Jahre davon ausging, dass
eine infektiöse Endokarditis ohne antibiotische Prophylaxe
vor einer Zahnbehandlung gefährlich sein könnte. Aktuelle
Studien stellen aber die Sinnhaftigkeit einer antibiotischen
Prophylaxe in Frage. „Transiente Bakteriämien entstehen
auch durch Putzen, Zahnseide und das Kauen selbst. Die
Gefahr einer daraus folgenden Infektiösen Endokarditis besteht somit auch ganz ohne einer Zahnbehandlung“, so Mörtl.
Da also eine sehr hohe Anzahl an antibiotischen Prophylaxen
notwendig sei, um nur eine einzige infektiöse Endokarditis
vermeiden zu können, stehe die Verabreichung nicht im
Verhältnis zum Aufwand. „Es geht derzeit eher in Richtung
Downgrading bei der Empfehlung zur
Prophylaxe, außer es handelt sich um
High-Risk-Patienten“, erläutert Mörtl den
aktuellen Stand der Forschung.
Organisatoren und Vortragende:
MR DDr. Hannes Gruber, Dr. Joachim Huber,
Priv.-Doz. Dr. Deddo Mörtl, Dr. Helmut Haider
(v. l. n. r.)
40 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
Parallel empfehlen diese Länder aber, mit den Risikopatienten
ausführliche Gespräche vorab zu führen. Fazit: Das Thema
Mundhygiene wird als Vorsorge bei Herz-Kreislauf-Patienten
zunehmend eine Alternative zur antibiotischen Prophylaxe,
nur bei Hochrisikopatienten gehen die Empfehlungen weiterhin in Richtung Prophylaxe.
Absetzen oder nicht absetzen?
Im zweiten Vortrag des Vormittags, den ebenfalls Priv.-Doz.
Dr. Deddo Mörtl präsentierte, lautete die Frage, ob man
moderne gerinnungshemmende Medikamente vor Zahnbehandlungen absetzen solle oder nicht. „Sie werden in Ihrer
Praxis immer öfter vor dieser Frage stehen, denn durch das
zunehmende Alter der Menschen gibt es auch mehr Patienten
PLW9RUKRIÀLPPHUQ³VWHOOW0|UWO]X%HJLQQIHVW
%HL9RUKRIÀLPPHUQVHLGDV6FKODJDQIDOOULVLNRDEHUIQIPDO
Landesinfos
Erfahrungsaustausch und Networking während der
Pausen und dem Besuch der Dentalausstellung
Niederösterreich
Hand anlegen beim Workshop „Der Notfall in der zahnärztlichen Medizin“
© Robert Simon, dental journal
so hoch wie bei einem gesunden Patienten. Gerinnungshemmende Medikamente wie Marcumar minimieren durch
ihre Wirkungsweise das Schlaganfallrisiko. „Es gilt, im Fall
einer Zahnbehandlung das thrombotische Risiko versus das
Blutungsrisiko abzuwägen“, rät Mörtl den Zuhörern. Gerade
neuere gerinnungshemmenden Medikamente am Markt sind
eine interessante Entwicklung: Sie sind zwar vielleicht oft
nicht stärker in der Wirkung, aber verlässlicher und „sie wirken schneller“. Mörtl rät, sich den schneller sinkenden Spiegel
neuerer gerinnungshemmender Medikamente zunutze zu
machen: „Machen Sie den Eingriff dann, wenn der Spiegel
gerade niedrig ist, oftmals muss der Patient sein Medikament
gar nicht erst absetzen!“ Der Patient nimmt sein Medikament
zum Beispiel wie gewohnt am Vortag eines Eingriffs ein, am
Morgen erfolgt der Eingriff, sechs Stunden später nimmt er
erneut sein Medikament - eine winwin-Situation für Arzt und
Patient gleichermaßen.
nicht verweigern, das gilt auch für Zahnärzte“, stellt Huber
klar. „Ein Notfallpatient ist jemand, der ohne Hilfe voraussichtlich die nächste Stunde nicht überlebt.“ Und in dieser
Situation sei es wichtig, einen „Notfall rasch als solchen zu
erkennen und die Rettungskette ebenso rasch zu aktivieren“,
rät er. Um in der Notfallsituation optimal vorzugehen rät er,
ein genaues Notfallmanagement parat zu haben und dieses
auch immer wieder zu üben. Dazu zählt, vorab zu klären, wer
die Rettung ruft, wo die - eingesperrten - Notfallmedikamente aufbewahrt werden und auf geeigneten Selbstschutz zu
achten – etwa Einmalhandschuhe und einen Schutz gegen
Hepatitis. Abseits von rechtlich komplizierten Grundlagen
rät Huber, „seinen Hausverstand zu nutzen“: Mit ärztlichem
Allgemeinwissen den klinischen Gesamteindruck einschätzen,
rasch entscheiden, ob eine bedrohliche Erkrankung vorliegt,
in diesem Fall die Rettung verständigen (lassen) und eine
HI¿]LHQWH+LOIHOHLVWXQJVWDUWHQ
Mörtl rät auch dazu, mittels Laborbefund die aktuellen Nierenwerte zu überprüfen, um die idealen Eingriffszeit besser
abschätzen zu können. Zusammenfassend meint Mörtl: „Trotz
der berechtigten Angst vor Blutungen ist es im Regelfall besser, die gerinnungshemmenden Medikamente einzunehmen,
als keine Medikamente einzunehmen - andere Risiken sind
höher als eine Blutung.“
Weniger Angst bei Notfällen
=XGHQKlX¿JVWHQ1RWIlOOHQ]lKOW+XEHUHWZD.UDQNKHLten, die man sich vergegenwärtigen sollte: Bei den HerzKreislauf-Erkrankungen kommen oft allergische Reaktionen,
.ROODSV+\SRWRQLH%OXW]XFNHU9RUKRIÀLPPHUQ+\SHUWRQLH
oder Brustschmerzen vor; im Lungenbereich zählen für ihn
chronische und akute Atemnot sowie Fremdkörperaspiration
dazu, bei den Abdomen sind es akute Fälle wie Blinddarm,
Galle, Niere, aber auch Gravidität, in der Neurologie schließlich Epilepsie, Parkinson, TIA, MS, Alzheimer, Angst und
Panikattacken.
Mit der Notfallsituation in der zahnärztlichen Praxis befasste
sich Dr. Joachim Huber, Leitender Arzt EU-MEDTRAINING OG/
Doc on Board. Sein Credo: Mehr Sicherheit, weniger Angst!
„Ein Arzt darf die Erste Hilfe im Falle drohender Lebensgefahr
In allen Notfällen rät Huber dazu, „im Team zu arbeiten“ die Gelegenheit dazu fanden Zahnärzte, Zahnärztinnen und
Assistentinnen in den darauf folgenden äußerst informativen
und praxisorientieren Notfall-Workshops.
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 41
Landesinfos
Oberösterreich
Sicherheitserfordernis bei der
Datenübermittlung
Vom 1. April 2015 an ist zur Übermittlung
der Abrechnungsdaten an die
Oberösterreichische Gebietskrankenkasse
zwingend die AusweispÀicht nach der
Datenschutzklasse 2 erforderlich.
Was bedeutet das?
Sie müssen sich entweder über die Bürgerkartenfunktion der
e-card oder mittels Handysignatur ausweisen.
Dabei werden zumindest 4 gesetzliche Erfordernisse erfüllt:
das Datenschutzgesetz, das E-Governmentgesetz, das Signaturgesetz und die aktuellen SV-Sicherheitsrichtlinien.
Die Prozedur zum Erhalt der notwendigen Bürgerkarte oder
Handysignatur ist eigentlich unkompliziert und geht sehr
ÀRWW,FKKDEHGDVHUVWNU]OLFKVHOEVWHUOHGLJW
Dennoch bleibt für mich die Frage nach der Notwendigkeit.
Wir werden nun gezwungen, wenn die Abrechnung weiter
klaglos funktionieren und die Honoraranweisung wie bisher
zeitgerecht erfolgen soll, die Bürgerkarte anzufordern. ELDA
gibt es bereits seit 1996 und das System hat auch bisher
gut funktioniert. Den Ruf nach mehr Sicherheit verstehe ich
sehr wohl.
Warum das aber ausgerechnet mit der Bürgerkarte, die seit
2004 eingeführt wurde, erfolgen muss, verstehe ich nicht so
recht. Die Akzeptanz der Bürgerkarte ist ja nicht gerade überwältigend und das Vertrauen in zentrale Datenverarbeitungen
42 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
und -verwaltungen ist nach diversen Lücken - Sprichwort
NSA - nicht gerade gestiegen.
Ich werde das Gefühl nicht los, dass sich unter dem Deckmantel der Datensicherheit die Informationstechnologie
wie ein Moloch ausbreitet und ein Geschäftsfeld nach dem
DQGHUHPXQZLGHUUXÀLFKEHVHW]W
Was so einfach, bequem und so sicher scheint wird am Ende
doch sehr teuer sein. Das e-card System kostet Erhebliches
nur an Telekomgebühren, von Hardwarekosten ganz zu
schweigen. Ähnliches erwarte ich früher oder später auch
für Bürgerkartenverwendungen.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Eine Qualitätsverbesserung der Rahmenbedingungen,
welche die Patienten und die Zahnärzteschaft spüren,
wird die Intensivierung elektronischer Sicherheits- und
Überwachungssysteme heute und auch in Zukunft nicht
bringen. Würde man die dafür notwendigen Mittel in die
kurative Zahnmedizin investieren, wäre den Beteiligten
besser geholfen.
OMR Dr. Wolfgang Doneus
Präsident der
Landeszahnärztekammer für OÖ
Landesinfos
Oberösterreich
Die oberösterreichischen §2-Krankenversicherungsträger schreiben gemäß § 4 Abs. 1 Gesamtvertrag im Einvernehmen mit der Landeszahnärztekammer für OÖ sowie in Abstimmung mit den Sonderversicherungsträgern (VAEB, BVA, SVA) folgende Vertragszahnarztstellen aus:
Ausschreibung
VERTRAGSZAHNARZTSTELLEN
(Ausschreibung Dezember 2014/Jänner 2015)
Fachrichtung
Berufssitz
Zahn-, Mund- u.
Kieferheilkunde
Einzelpraxis
Pram
Nachfolge
Dr. Helmut Herzmann
Besetzungsdatum
Ende der
Bewerbungsfrist
1. 4. 2015
29. 1. 2015
Für Fragen zur Ausschreibung stehen Ihnen seitens der Kammer Frau Mag. Eigruber, Tel.: 050511-4012 und
Frau Leeb, Tel.: 050511-4010 und seitens der OÖGKK Frau Link, Tel.: 057807-104823 gerne zur Verfügung.
Die BewerberInnen haben einen vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen innerhalb der angeführten Bewerbungsfrist der ausgeschriebenen Stelle bei der Landeszahnärztekammer für OÖ innerhalb der Bürozeiten von
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.00 Uhr einzubringen. Der Bewerbungsbogen steht zum Download unter
folgender Adresse bereit: www.zahnaerztekammer.at/Oberösterreich/Amtliche Mitteilungen/Ausschreibungen.
Dem Bewerbungsbogen sind sämtliche Dokumente – wie im Bewerbungsbogen angegeben – anzuschließen,
insbesondere:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Staatsbürgerschaftsnachweis
Nachweise über ärztliche Tätigkeiten
Vertretungs- und Bereitschaftsdienstbestätigungen inkl.
Bestätigungen über Tätigkeiten im NDZ
Diplome
Familienstandsnachweis
Geburtsurkunden von Kindern
Finanzierungsbestätigung einer österreichischen Bank, die
zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 6 Monate sein darf
Lebenslauf mit chronologischer Darstellung der gesamten
bisherigen Ausbildung und Tätigkeit
Der Nachweis über die Berechtigung zur selbständigen Ausübung des zahnärztlichen Berufes gem. § 6 ZÄG ist
spätestens zwei Wochen vor dem oben angeführten Besetzungszeitpunkt zu erbringen.
Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt unter Anwendung der Richtlinie für die Auswahl von VertragsfachärztInnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, VertragszahnärztInnen und VertragsdentistInnen in der jeweils zum
Zeitpunkt der Bewerbung geltenden Fassung.
Für die OÖ § 2-Krankenversicherungsträger:
OÖ Gebietskrankenkasse
Der Obmann: Albert Maringer eh.
Die leitende Angestellte: Mag. Dr. Andrea Wesenauer eh.
Für die Landeszahnärztekammer für OÖ:
Der Präsident: OMR Dr. Wolfgang Doneus
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 43
Landesinfos
Steiermark
§-2-Planstellen-
Vergabe der in der ÖZZ 7-8/2014
ausgeschriebenen §-2-Planstellen
ausschreibung der
Im Landesausschuss der Landeszahnärztekammer für Steiermark vom
6. November 2014 und im Geschäftsausschuss der Steiermärkischen
Gebietskrankenkasse vom 11. November 2014 wurden für die in der ÖZZ
7-8/2014 ausgeschriebenen Planstellen die nachfolgenden BewerberInnen
beschlossen:
Graz - Liebenau (VII. Graz-Bezirk)
DDr. Christine ARNETZL
(51,00 Punkte)
ab 1. Jänner 2015
Kapfenberg (Bezirk Bruck - Mürzzuschlag
- ehemaliger Bezirk Bruck/Mur)
Dr. med. dent. Sandro ANGKAWIDJAJA
(55,48 Punkte)
ab 1. Jänner 2015
V. Bezirk in Graz
Graz-Gries - 1 Planstelle
(nach Dr. Magda Houben)
Invertragnahme per 1. April 2015
Bad Waltersdorf (Bezirk Hartberg - Fürstenfeld
- ehemaliger Bezirk Hartberg)
Dr. med. dent. Dunja MEISSNER
(46,67 Punkte)
ab 1. Jänner 2015
Bezirk Weiz
St. Ruprecht an der Raab
- 1 Planstelle
(nach Dr. Helga Posteiner)
Invertragnahme per 1. Juli 2015
Bruck-Mürzzuschlag
Liezen
Hartberg-Fürstenfeld
Leoben
Weiz
Murtal
Murau
Graz Umgebung
Voitsberg
Gemäß § 4 Abs. 1 des bundeseinheitlichen Gesamtvertrages für die
§-2-Krankenversicherungsträger und
für die Versicherungsanstalt öffentlich
Bediensteter und gemäß der Richtlinie
für die Auswahl von VertragsfachärztInnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde/VertragszahnärztInnen und
Vertragsgruppenpraxis für FachärztInnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde/ZahnärztInnen, gültig für die
Steiermark, (abrufbar: http://stmk.
zahnaerztekammer.at) werden nachstehende Planstellen für eine(n) FacharztIn für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde/ZahnarztIn ausgeschrieben:
Graz Stadt
Für die Bewerbung ist der aufgelegte
Bewerbungsbogen mit allen für die
Bewerbung notwendigen Unterlagen
bei der Landeszahnärztekammer für
Steiermark, 8010 Graz, Marburger Kai
51/2, bis längstens 12. Jänner 2015
einzureichen. Bewerbungsbögen sind
bei der Landeszahnärztekammer für
Steiermark, Tel. 05 05 11 - 8010 erhältlich oder auf der Homepage der
Landeszahnärztekammer unter http://
stmk.zahnaerztekammer.at/Kassenplanstellen/Ausschreibung abrufbar.
Südoststeiermark
$XIGHU+RPHSDJH¿QGHQ6LHGDUEHU
hinausgehende Informationen zur aktuellen Planstellenausschreibung.
Deutschlandsberg
Leibnitz
km
0
5
10
20
30
M = 1 : 800.000
© GIS St i
k
1 cm = 8 km
44 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
Später einlangende Bewerbungen
oder Unterlagen können nicht mehr
berücksichtigt werden.
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 45
Landesinfos
Wien
... eine Kammer mit
Mittlerweile haben Wiener Zahnärztinnen und
Zahnärzte unzählige Charity Aktivitäten. Nicht
alle KollegInnen, die helfen, treten vor den Vorhang. Einige Initiativen darf ich hier vorstellen.
S
eit einigen Jahren arbeiten um die 15 KollegInnen
kostenfrei für Klientinnen und Klienten vom Neunerhaus. Eine Unmenge an Therapien wird angeboten. Viele
1LFKWYHUVLFKHUWH¿QGHQGRUWNRVWHQORVH+LOIH'LH.ROOHJHQ
YHUSÀLFKWHQVLFKUHJHOPl‰LJHLQHQKDOEHQ7DJLKUH.XQVW]X
Verfügung zu stellen.
Ein Sonderfall ist die Kooperation mit dem LEFÖ: eine Organisation, die sich um gehandelte und verschleppte Menschen
kümmert. Es werden fast ausschließlich hochgradig traumatisierte Frauen und Mädchen im Zeugenschutzprogramm
betreut. Durch Schläge und Misshandlungen haben sie einige
Schäden auch im Mund. Einige Kolleginnen kümmern sich
sehr rührig um diese Frauen. Sie erhalten Sondertermine,
damit sie nicht Angst vor fremden Männern haben müssen.
Sie werden saniert und ihre Kaufunktion wird rehabilitiert.
Seit Jahren werden wir dabei von verlässlichen Sponsoren wie
Colgate, M + W, GlaxoSmithKline, Gebro, Heraeus Kulzer,
Henry Schein, NWD, Pluradent, diverse Zahntechniker, ...
unterstützt. Ohne diese ständigen Kooperationen könnten wir
viele Aktivitäten gar nicht durchführen. Ein herzlicher Dank
für diese Treue muss hier ausgesprochen werden.
„Nachbarinnen“ ist eine Initiative zur Unterstützung von
Migrantinnen mit Bleiberecht bei der Integration in unsere
Gesellschaft. Ziel ist es, sie aus den Wohnungen zu bringen
und sie schrittweise an unsere Lebensweise zu gewöhnen.
Begleitete Behörden-Wege, Deutschkurse und Konversationsrunden mit Österreicherinnen werden organisiert. An
zwei Standorten fand ein Vormittag rund um die Zähne
XQG =DKQSÀHJH VWDWW 'DV ZDU EHVRQGHUV QRWZHQGLJ GD
die Sozialarbeiterinnen herausfanden, dass manche Mütter
ihren Kindern mit „Danchlor“ die Zähne putzten, damit auch
alle Keime abgetötet werden. Da haben alle zahnärztlichen
Alarmglocken geläutet. Ein sofortiges Handeln wurde notwendig.
Die jährliche Vinzi $NWLRQ ¿QGHW KHXHU ]XP VLHEHQWHQ
Mal statt. Als Wiener Zahnärztekammer verteilt das Team
Zahnbürsten, Zahnpasten, Zungenreiniger und Zahnseide.
Für einige Kinder ist es die erste eigene Zahnbürste, die
sie erhalten. Ein Strahlen in den Augen ist unsere höchste
$QHUNHQQXQJ(LQ7DJUXQGXPGLH=DKQSÀHJH
Ein Hilferuf von dieser Organisation blieb nicht ungehört: der
Qualitätszirkel der Zahnärztinnen spendete dieser Initiative
spontan eine neue Singer-Nähmaschine. Es war eine riesige
Freude für diese Frauen.
46 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
Landesinfos
Heuer wurde im Männerwohnheim der Stadt Wien die Aktion
„Zahnarzt/Zahnärztin vor Ort“, unter Mitwirkung der
Landeszahnärztekammer, eine Sonderaktion, gestartet: ca.
%HZRKQHU¿QGHQGRUWQDFKODQJHU=HLWGHV/HEHQVDXI
der Straße, ein eigenes beheiztes Zimmer, eine Küche auf
jeder Etage, und andere Annehmlichkeiten. Drogen, Alkohol,
verbotene Substanzen „beamten“ diese Menschen aus ihrer
Verankerung. Gewaltige Schicksalsschläge sind oft die Auslöser. Ein geschütztes Umfeld in diesem Heim mit umsichtigen
BetreuerInnen und SozialarbeiterInnen führt diese Menschen
wieder zurück in die Normalität. Zwei Nachmittage standen
wir den Bewohnern mit Rat und Tat bei ihren Zahnproblemen zur Seite. Einige fanden wieder ausreichend Motivation,
zu ihren eigenen ZahnbehandlerInnen zurück zu kehren.
Manche Bewohner hatten seit Jahren ein Leerkiefer ohne
Prothese, weil sie sich den Patientenanteil der Kosten nicht
leisten konnten. Mit Hilfe des Unterstützungsfonds und einer
motivierten Sozialarbeiterin haben wir die bürokratischen
Hürden bewältigt. Einige Prothesen hatten massive Auswirkungen: sie zauberten nicht nur ein Lächeln zurück, sondern
sie gaben diesen Menschen auch Stolz und Selbstsicherheit
zurück. Zwei von ihnen haben dadurch einen Job gefunden
und sind bereits in eine eigene Wohnung gezogen. Was
=lKQHSO|W]OLFK EHZLUNHQZHQQGLH.RQWDNWÀlFKH*HVLFKW
wieder ansprechend ist. Wir waren Teil dieser Verwandlung.
Wien
UHJHOPl‰LJH6FKXOXQJGHV3ÀHJHSHUVRQDOVLP8PJDQJPLW
3URWKHVHQXQG=DKQSÀHJHGHU5HVWEH]DKQXQJLVWVHOEVWYHUständlich und gehört auch zu den unbezahlten Leistungen.
1HXHUGLQJV ZLUG DXFK GLH ,PSODQWDWSÀHJH HLQH EHVRQGHUH
+HUDXVIRUGHUXQJ IU GLH 3ÀHJHU,QQHQ (LQH VSH]LHOOH (LQschulung durch uns ist immer notwendig.
Viele KollegInnen sind bereit, ihre älter werdenden Patienten
auch dann zu Hause zu betreuen, wenn sie bettlägrig sind
und ein Transport in die Ordination kaum mehr zumutbar ist.
Ich kann hier nicht alle privaten Initiativen im Ausland
anführen, weil sie oft völlig unabhängig von der Landeszahnärztekammer organisiert und durchgeführt werden. Es
sind nicht nur Zahnbehandlungsstationen, die ausgestattet,
VRQGHUQDXFK]%6FKXOEDXWHQGLH¿QDQ]LHUWZXUGHQ
„Osterputz“ war eine Überraschung für die täglichen Gäste
des Gratisfrühstücks eines Spitals für arme Menschen in der
nächsten Umgebung. Ein Zahnputzset mit Ostergrüßen der
Landeszahnärztekammer lag auf dem Teller. Ein mehr als
willkommenes Geschenk.
Das jährliche „Kochen in der Gruft für Obdach-/Wohnungslose“ ist für einige KollegInnen auch zur liebgewonnen
Gewohnheit geworden. An einem Tag wird das Essen für alle
Gäste eingekauft und vorort verkocht. Unmengen an Kartoffeln sind zu schälen, Schnitzel zu panieren oder sonstige
Köstlichkeiten zu braten. Es wird auf eine qualitative gute
und frische Küche Wert gelegt.
Sammlungen für Bedürftige oder in Not geratene Familien
¿QGHQ PHKUPDOV MlKUOLFK VWDWW 2E HV *ROIFKDULWLHV 2OGWLmerrennen, Punschverkäufe, Auktionen, Konzerte etc. sind,
immer sind ZahnärztInnen in vorderster Reihe bei der Organisation, Durchführung bis zur Entwicklung neuer Ideen. Ja,
6SHQGHQLVWIUXQVHUHQ%HUXIVVWDQGPHKUDOVGLHKlX¿JHQ
kleinen, nicht verrechneten Leistungen in den Ordinationen.
Gesundheitsfrühstück mit den gestrandeten Frauen, die
LKUH=XÀXFKWEHLGHUHeilsarmee gefunden haben, ist für
2015 geplant.
Zum Schluss bleibt der Landeszahnärztekammer Wien nur
eine herzliches DANKESCHÖN an allen helfenden Kolleginnen und Kollegen und Sponsoren auszusprechen. Wir
zaubern gemeinsam vielen Menschen ein Lächeln ins Gesicht.
Unsere schönste Belohnung.
$OOH.ROOHJHQGLHLQ3ÀHJHLQVWLWXWLRQHQUHJHOPl‰LJGLH%Htreuung Schutzbedürftiger übernehmen, verdienen unsere
Anerkennung. Es sind zwar nahezu alle Insassen versichert,
aber wir können nur eine Stomatitis zur Visite verrechnen.
Das sind knapp über € 30,- (!). Das ist mehr als dürftig,
wenn man den Zeitaufwand einkalkuliert. Ältere Patienten
brauchen sehr viel mehr Zeit, bis sie in der Lage sind, eine
konkrete Antwort zu geben. Manchmal wartet man vergebens. Bei desorientierten Patienten muss man geringe
Zeichen des Körpers zur Schmerzfandung heranziehen. Die
Dr. Martina Gredler
Referentin für Frauen und Soziales
der Landeszahnärztekammer für Wien
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 47
Wien
Verloren im
Gesetzesdschungel
© unpict/Fotolia.com
Landesinfos
Zwanzig Bäume sind ein Wald - zwei Anwälte sind ein Dschungel.
(*1932), Walter Fürst, Schweizer Aphoristiker
Der folgende Bericht, dessen 57. Teil Sie nun lesen, setzt
sich aus persönlichen Gesprächen, Recherchen in Tageszeitungen, Magazinen und im Internet zusammen.
D
ie zunehmende Flut von Gesetzen, Vorschriften und Regelungen verunsichert die Bürger, drängt sie ins Kriminal
und überfordert oft selbst Experten.
Wahrscheinlich haben Sie sich schon mit zumindest einer
der folgenden Problemstellungen befassen müssen: Wie
erstelle ich korrekt meine Einkommensteuererklärung? Wie
schließe ich einen rechtlich einwandfreien Vertrag mit einem
Mitarbeiter? Wie setze ich die richtige Höhe einer Miete fest?
Alltägliche, jedoch mittlerweile fast unlösbare Fragen.
Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahrzehnten eine
Flut von Gesetzen, Regelungen, Ausnahmen, Novellierungen und Vorschriften erlassen, die vom Bürger nicht mehr
GXUFKVFKDXWZHUGHQ'HQQRFKLVWHUYHUSÀLFKWHWVLFKDQVLH
zu halten, und im Fall des Gesetzesverstoßes macht er sich
strafbar. Unwissenheit ist kein Argument für Straffreiheit. Was aber die Alarmglocken wirklich schrillen lässt, ist
der Umstand, dass mittlerweile selbst Experten nicht mehr
durchblicken.
Im Steuerrecht etwa werden ständig Änderungen vorgenommen und alles immer noch komplizierter gemacht. So
sagt die Regierung den sogenannten Steuersündern den
Kampf an, setzt die Strafen bei Steuervergehen immer höher
an, schickt Rudel an Prüfern aus. Selbst versierte Steuerberater aber müssen oft lange in der einschlägigen Literatur
nachforschen, bis sie ihren Klienten garantieren können, dass
wirklich alles rechtskonform und korrekt ist.
So wird beim Bürger ein permanentes, vages Schuldgefühl
erzeugt. Ohne Steuerberater geht mittlerweile bei selbst-
48 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
ständig tätigen Menschen ohnehin nichts mehr. Alles richtig
zu machen ist also auch eine Kostenfrage geworden.
War es früher bei Kleinunternehmern und kleinen Gewerbetreibenden üblich, die Buchhaltung selbst zu erledigen - der
Steuerberater prüfte einmal im Jahr die Unterlagen -, so ist
die Materie heute völlig undurchschaubar geworden, berichten Experten. Man müsste eigentlich Steuerrecht studieren,
bevor man sich als Elektriker oder Bäcker selbstständig machen könne. Hat man Angestellte, wird die Sache ohnehin
unlösbar: Die neuen Kollektivverträge werden sicher wieder
mehr als hundert Seiten umfassen, die Lohnverrechnung
ist nicht mehr administrierbar - wie soll ein Arbeitgeber da
noch durchblicken?
Ein weiteres Beispiel ist das Thema Wohnen: Es gibt niemanden, der sich im Mietrecht wirklich auskennt. Das führt
dazu, dass Vermieter immer ein Unbehagen befällt, wenn
sie einen Mietvertrag abschließen. Sie müssen trotz rechtsgültigen Vertrags damit rechnen, dass die Miete nachher
von der Schlichtungsstelle herabgesetzt oder vom Mieter
zurückgefordert wird. Der Mieter ist ebenfalls unsicher,
aber niemand kann ihm eine klare Auskunft erteilen. Man
müsste den (teuren) Klagsweg beschreiten, und auch da ist
die Rechtsprechung je nach Bundesland und Richter sehr
unterschiedlich.
Die Länder sorgen ebenfalls für eine Flut von Gesetzen und
Verordnungen, die Bauordnungen sind ein besonders
schlimmes Beispiel. Es gibt derart viele Novellen, dass selbst
Architekten ratlos sind. Besonders schlimm ist die Situation
in Wien, wo trotz neuer Bauordnung die Baupolizei personell
DXVJHK|KOWZLUGXQGGLH%HDPWHQDXIJUXQGGHU:HLVXQJVÀXW
oft selbst nicht mehr durchblicken. Architekten und Bauherren klagen, dass es nicht mehr möglich ist, gesetzeskonform zu bauen. So mancher Besitzer eines Hauses, einer
umgebauten Wohnung oder eines Dachausbaues musste
Landesinfos
daher unliebsame und teure Überraschungen erleben. Im
schlimmsten Fall muss er umbauen oder sein Bauwerk gar
abreißen. Die Rechtsunsicherheit betrifft auch Ärzte und
Spitäler, die mittlerweile vor jeder Behandlung den Patienten Papiere zur Unterschrift vorlegen, um sich abzusichern.
© mankale/Fotolia.com
Zu viele Regeln führen zu ähnlichen Zuständen wie gar keine Regeln: zu Chaos. Statt uns Bürger ins Kriminal zu
drängen, sollte schleunigst darangegangen werden,
Vorschriften zu vereinfachen, Gesetze zu entrümpeln
und wieder lesbar zu machen. Das würde unser Leben
nicht nur erleichtern, sondern auch sehr viel Geld sparen.
Was macht man, wenn aus der Vorsorgewohung ein Albtraum
wird, weil der Mieter nicht mehr zahlt?
Gericht lässt “Wohnungsdiebstahl“ straÀos zu
Ein skrupelloser Vermieter wollte einen Mieter los werden
und sperrte ihn kurzerhand aus dessen Wohnung aus. Zivilrechtlich ist diese Art der Selbsthilfe verboten. Strafrechtlich
kann sie sanktionslos bleiben.
In letzter Zeit wird in den Medien vermehrt von Fällen berichtet, in denen Vermieter zu rechtswidrigen Methoden greifen,
um unerwünschte Mieter loszuwerden. Dieses Phänomen
ist vor allem bei sanierungsbedürftigen Gründerzeithäusern
zu beobachten, in denen noch zahlreiche Altmieter mit unkündbaren Verträgen und niedrigem Mietzins wohnen. Diese
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Kaufpreis ist geringer, und es besteht die Chance, den Ertrag
erheblich zu steigern, wenn es gelingt, die Altmieter aus dem
Objekt zu entfernen. Das Haus kann dann gewinnbringend
saniert und verwertet werden (z. B. durch Wohnungsabverkauf).
Gelingt es nicht, sich der Altmieter zu entledigen, so werden
manchmal in den alten, unsanierten Wohnungen (mitunter
Wien
mit Gang-WC) größere Familien mit Migrationshintergrund
mit befristeten Mietverträgen zu einem überhöhten Mietzins
einquartiert. Damit kann gutes Geld verdient und, so hoffen
die Vermieter, den Altmietern der Verbleib in ihren “billigen“
Wohnungen verleidet werden. Mieter mit MigrationshinterJUXQG KDEHQ HV RIW VFKZHU HLQH :RKQXQJ ]X ¿QGHQ XQG
sind daher eher bereit, Wohnungen in schlechtem Zustand
zu überhöhten Zinsen zu mieten. Wegen schlechter SprachNHQQWQLVVHXQGDXV¿QDQ]LHOOHQ*UQGHQIlOOWHVLKQHQRIW
schwerer, sich gegen rechtswidrige Methoden ihrer Vermieter
zu wehren und z. B. Erhaltungsarbeiten gerichtlich einzufordern, überhöhte Mietzinszahlungen zurückzufordern oder
unzulässig kurze Befristungen zu bekämpfen.
Manche Vermieter schrecken nicht einmal davor zurück,
ausländische Mieter eigenmächtig ohne vorherige Anrufung
eines Gerichts aus der Wohnung zu entfernen, indem sie
einfach das Schloss tauschen. Zivilrechtlich sind derartige
“Räumungen im Selbsthilfeweg“ selbstverständlich verboten:
Der Mieter kann beim Zivilgericht eine Besitzstörungsklage
einbringen, die Rückstellung der Wohnung verlangen und
vom Vermieter Schadenersatz begehren.
Spannend ist aber die Frage, welche strafrechtlichen Konsequenzen Vermieter zu befürchten haben, die zu derartigen
rechtswidrigen Maßnahmen der verbotenen Räumung im
Selbsthilfeweg greifen. Die erschreckende Antwort ist: unter
Umständen gar keine! Dies ist umso unverständlicher, als
bereits viel “harmlosere“ rechtswidrige Vorgangsweisen des
Vermieters mit drakonischen Verwaltungsstrafen bedroht
sind: So sind Verstöße gegen das Ablöseverbot mit Geldstrafen bis zu € 22.500,- sanktioniert. Wenn aber bereits
verbotene Ablösen drakonische Strafen nach sich ziehen,
so wäre es unverständlich, wenn die verbotene Räumung
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des Eingriffs in geschützte Rechtspositionen des Mieters ist
im Fall der Do-it-yourself-Räumung zweifellos größer, als
wenn ein Mieter dem Vermieter freiwillig eine (wenngleich
verbotene) Ablöse zahlt. Der soziale Störwert dieses “Wohnungsdiebstahls“ ist erheblich: Immerhin verliert der Mieter
durch diesen Willkürakt seine Wohnung und wird in seiner
Intimsphäre und seinem Wohnrecht massiv verletzt. Er weiß
von heute auf morgen nicht mehr, wo er die nächste Nacht
schlafen soll.
Eine Bestrafung des Vermieters wegen Hausfriedensbruchs
(§109 StGB) scheidet meist aus: Zwar schützt der Tatbestand
das Hausrecht, doch ist er nur erfüllt, wenn sich im Zeitpunkt
der gewaltsamen Wohnungsöffnung jemand in der Wohnung
aufhält. In den meisten Fällen wird der Vermieter aber einen
Zeitpunkt wählen, in dem der Mieter nicht zu Hause ist.
Infrage kommt noch die Sachbeschädigung (§ 125 StGB).
In einem aktuellen Fall musste sich ein Vermieter vor dem
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 49
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Wien
Landesgericht für Strafsachen Wien wegen Sachbeschädigung durch Unbrauchbarmachung bzw. Beschädigung der
Möbel des Mieters verantworten. Der angeklagte Vermieter
hat seinen (brav Miete zahlenden) “ausländischen“ Mieter eigenmächtig ausgesperrt, die Wohnung komplett leer geräumt
und den gesamten Inhalt in den Keller verräumt und dort “zur
Abholung“ bereitgehalten. Dabei wurden Einbaumöbel des
Mieters zerlegt, die Kleider in schwarze Müllsäcke gestopft
und der mit Lebensmitteln gefüllte Kühlschrank abgesteckt.
Als Sachbeschädigung ist nicht nur das Beschädigen einerfremden Sache strafbar, sondern es genügt auch das “vorübergehende Unbrauchbarmachen“. So hat der OGH judiziert,
dass das Auslassen des Reifendrucks bei einem Auto eine
Sachbeschädigung darstellt, weil es vorübergehend betriebsunfähig und damit unbrauchbar gemacht wurde. Im Lichte
dieser Judikatur liegt eindeutig eine Sachbeschädigung vor,
wenn ein Kühlschrank voller Lebensmittel abgetaut wird
und Einbaumöbel des Mieters zerlegt und damit (jedenfalls
vorübergehend) unbrauchbar gemacht werden. Dennoch
VSUDFK GDV 6WUDÀDQGHVJHULFKW GHQ DQJHNODJWHQ 9HUPLHWHU
frei, weil ihm ein Vorsatz gerichtet auf Unbrauchbarmachen
der Möbel nicht nachgewiesen werden könne.
Dieses Urteil wirft die Frage auf, ob im zentralen Bereich des
Wohnens der Mieterschutz aus strafrechtlicher Sicht ausreichend gewährleistet ist. Wenn verbotene Räumungen im
Selbsthilfeweg und das Unbrauchbarmachen von (allenfalls
alten und wertlosen) Möbeln, die aber für den Mietereinen
*HEUDXFKVZHUWKDEHQY|OOLJVWUDÀRVEOHLEHQXQGGLH6WUDIgerichte hier Milde walten lassen, besteht die Gefahr, dass
sich dies gerade bei jenen wenigen Vermietern herumspricht,
die skrupellose Methoden nicht scheuen. Macht es Schule,
niedrige Mieten zahlende Altmieter oder sozial Benachteiligte
aus dem Migrationsmilieu einfach ohne Gerichtshilfe per
Selbsthilfe aus der Wohnung auszusperren, ist der Eigenmacht Tür und Tor geöffnet. Skrupellose Vermieter brauchen
sich dann nicht vor einer strafgerichtlichen Verurteilung (und
einer Vorstrafe) zu fürchten und können die Wohnung schnell
lukrativer vermieten. Der rechtswidrig aus seiner Wohnung
entfernte Mieter hingegen muss mühsam den Zivilrechtsweg beschreiten und dort versuchen, seine Wohnung vom
50 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
Vermieter zurückzubekommen und Schadenersatz für seine
allenfalls wertlosen Möbel zuerlangen.
Eilverfahren gegen Mietschmarotzer?
In der Praxis gibt es auch Fälle, die das Gegenteil beweisen
und die Vermieter als Verlierer dastehen lassen.
So vermietete ein gutgläubiger Vermieter seine Wohnung
einem Mieter, der auf den ersten Blick nichts Böses erahnen
ließ und anständig wirkte. Doch der Mieter stellte bereits nach
wenigen Monaten seine Zinszahlungen ein. Als ob das nicht
JHQXJZlUH¿QJHUDQLQVHLQHU:RKQXQJGHQJDQ]HQ7DJ
hindurch laute Musik zu spielen, und brachte so die übrigen
%HZRKQHUGHV+DXVHV]XU9HU]ZHLÀXQJ'LH1DFKEDUQZXUden mitten in der Nacht z. B. durch Solomon Burkes “Cry To
Me“ geweckt, das in einer derartigen Lautstärke aus den Boxen dröhnte, dass die aus dem Schlaf Gerissenen problemlos
den Text lernen und infolge der zahlreichen Wiederholungen
später auch hätten mitsingen können. Nachdem mehrere
Wochen vergingen und die musikalischen Exzesse trotz entsprechender Aufforderungen kein Ende nahmen, suchten die
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Hilfe bei der Polizei. Auch erhielt der Vermieter zahlreiche
Droh- und Beschwerdebriefe. Die Hausparteien äußerten
empört ihr Unverständnis, weshalb ein derart unträglicher
Mieter nicht unverzüglich aus der Wohnung delogiert werde
bzw. strafrechtlich verfolgt werden könne.
Letzteres scheitert zumeist daran, dass dem Mietschmarotzer
nicht nachgewiesen werden kann, bereits von Beginn an den
Vorsatz, den Mietzins nicht (mehr) zu bezahlen, gehabt zu
haben. Aber auch die an sich logische Delogierung ist nicht
immer leicht zu erreichen, wie der gegenständliche Fall zeigt.
Bereits vor eineinhalb Jahren wurden sowohl eine Mietzinsund Räumungsklage aufgrund der nicht bezahlten Mieten und
eine gerichtliche Aufkündigung wegen des grob ungehörigen
Verhaltens, das den Mitbewohnern das Zusammenwohnen
verleidet, eingebracht.
Nach Einleitung der beiden Zivilverfahren hat der Mieter nahezu jede Möglichkeit, die ihm die Prozessordnung bzw. Geschäftsordnung der Gerichte bietet, genutzt, um die Verfahren
zu verzögern, während für den Vermieter keine Möglichkeit zur
Verfahrensbeschleunigung besteht. Stellt der Mieter zum Beispiel die Befangenheit des zuständigen Richters in den Raum,
so hat hierüber zunächst der Vorsteher des Gerichts erster
Instanz und anschließend das übergeordnete Landesgericht in
zweiter Instanz zu entscheiden. Selbst wenn es offensichtlich
ist, dass die Behauptung der Befangenheit nicht zutrifft, ist
darüber abzusprechen. Durch diesen einfachen Trick hat der
Mieter für ihn wertvolle Monate des kostenlosen Wohnens
gewonnen, da er ja weiterhin keinen Mietzins bezahlt.
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Wien
Versäumt der Mieter durch eine „überraschende“ Erkrankung
einen Verhandlungstermin, so kann er ein sogenanntes
Wiedereinsetzungsverfahren einleiten. Dies verschafft ihm
weitere Wochen oder sogar Monate. Vor Erhebung eines
Rechtsmittels kann der Mieter einen Antrag auf Beigebung
eines Verfahrenshelfers stellen, was ebenfalls zu einer weiteren Verzögerungführt. Das Kündigungsverfahren selbst
kann über drei Instanzen geführt werden.
Hat der Vermieter sich am Ende ein rechtskräftiges Urteil
erkämpft, so ist er noch immer nicht berechtigt, die Wohnung eigenmächtig zu räumen. Weigert sich der Mieter
weiterhin, das Objekt zu verlassen, so hat der Vermieter die
Räumungsexekution beim zuständigen Bezirksgericht einzuleiten. Bis die Räumung dann tatsächlich erfolgt, vergehen
neuerlich Wochen oder Monate, während derer der Mieter
nichts bezahlt, der Vermieter die Wohnung aber auch nicht
anderweitig nutzen kann.
Es trifft zwar zu, dass im Fall des Obsiegens des Vermieters
der Mieter diesem sowohl den offenen Mietzins als auch die
Prozesskosten zu ersetzen hätte. In den meisten Fällen entpuppt sich jedoch der Mieter als vermögenslos, sodass der
Vermieter in der Regel nicht nur auf seinem aus den nicht
bezahlten Mietzinszahlungen entstandenen Schaden, sondern auch den Verfahrenskosten sitzen bleibt. In Anbetracht
dieser verzweifelten Lage eines so betroffenen Vermieters
könnte man durchaus Verständnis dafür aufbringen, wenn
er zu Selbsthilfemaßnahmen greift und den Mietschmarotzer
z. B. einfach aus der Wohnung sperrt, den Strom abschaltet
lässt oder - auch schon vorgekommen - im Winter die Fenster
ausbauen lässt. Allein der Umstand, dass ein Vermieter sein
Eigentum beschädigt, um den Mieter vielleicht auf diese Art
und Weise zu einem Auszug zu motivieren, zeigt die Ver]ZHLÀXQJGHV9HUPLHWHUV2EPDQLQGLHVHP)DOOWDWVlFKOLFK
von Skrupellosigkeit des Vermieters sprechen kann, ist stark
zu bezweifeln.
Dennoch entscheiden sich die Vermieter zumeist gegen
Selbsthilfeaktionen, da die Zivilprozessordnung sogar derartigen Mietschmarotzern ein Eilverfahren, das Besitzstörungsverfahren, bietet, um die Wohnverhältnisse rasch und
unkompliziert wiederherzustellen. Dieses ungleiche Machtverhältnis zwischen Mieter und Vermieter bzw. der in derar-
tigen Fällen viel zu weit gehende und völlig unangebrachte
Mieterschutz sollten dem österreichischen Gesetzgeber zu
denken geben; er sollte auch für Vermieter ein Eilverfahren
gegen Mietschmarotzer bzw. nicht mehr zahlende Mieter
schaffen.
Solang ein Vermieter jedoch unter Umständen mehrere
Jahre warten muss, um einen nicht zahlenden Mieter endlich
delogieren zu können, darf man sich nicht wundern, wenn
einem wirtschaftlich unter Druck stehenden Vermieter die
Geduld reißt und er zur Selbsthilfe greift. Durch die Schaffung
eines Eilverfahrens auch zugunsten des Vermieters könnten
daher auch angeprangerte Selbsthilfeaktionen unterbunden
werden.
Mit der nachstehenden Weihnachtsgeschichte wünsche ich
allen meinen Lesern ein schönes Weihnachtsfest!
Dr. Heribert Gmach
Finanzreferent der
Landeszahnärztekammer für Wien
Fachkurzinformation zu Seite 3
;yloneural - Ampullen ;yloneural - DurchstechÀasche Zusammensetzung: 1 ml Injektionslösung enthält als Wirkstoff 10 mg Lidocainhydrochlorid. Sonstige Bestandteile: Natriumchlorid, Natriumhydroxid
]XUS+:HUW(LQVWHOOXQJ:DVVHUIU,QMHNWLRQV]ZHFNHEHL'XUFKVWHFKÀDVFKHQ]XVlW]OLFKPJPOS+\GUR[\EHQ]RHVlXUHPHWK\OHVWHU.RQVHUYLHUXQJVPLWWHOAnwendungsgebiete: Xyloneural eignet sich für die
Anwendungsverfahren der Neuraltherapie. Die Anwendung sollte nur durch Ärzte erfolgen, die in diesen Verfahren entsprechend ausgebildet sind. Erkrankungen der Wirbelsäule: HWS-Syndrom, BWS-Syndrom,
LWS-Syndrom, Lumbago, Ischialgie. Erkrankungen der Extremitäten: Schulter-Arm-Syndrom, Epikondylitis, Koxarthrose, Gonarthrose. Beschwerden im Kopf- bzw. HNO-Bereich: Kopfschmerzen verschiedener Genese, bei Migräne als Adjuvans, Tinnitus. Andere Anwendungen der Neuraltherapie: Psychovegetative Organbeschwerden (Reizblase), Tendomyopathien (z. B. Fibromyalgie, Myogelosen). Triggerpunktbehandlungen: Neuritiden, Neuralgien als Adjuvans, Narbenschmerzen. Therapieformen: Injektion am Locus dolendi (Lokaltherapie). Segmenttherapie: Segmentale Behandlung über das zugehörige
Metamer (Dermatom, Myotom u. a.) Xyloneural eignet sich für Verfahren der Störfeldsuche und -therapie (z. B. über Narben, Zähne, Tonsillen): Probatorische und therapeutische Injektion an das Störfeld. Gegenanzeigen: ;\ORQHXUDOGDUIQLFKWDQJHZHQGHWZHUGHQEHLhEHUHPS¿QGOLFKNHLWJHJHQGHQ:LUNVWRIIRGHUHLQHQGHUVRQVWLJHQ%HVWDQGWHLOHEHL$OOHUJLHJHJHQS+\GUR[\EHQ]RHVlXUHHVWHUVLQG;\ORQHXUDO$PSXOOHQ
]XYHUZHQGHQGDGLHVHLP*HJHQVDW]]XGHQ;\ORQHXUDO'XUFKVWHFKÀDVFKHQNHLQ.RQVHUYLHUXQJVPLWWHOHQWKDOWHQhEHUHPS¿QGOLFKNHLWJHJHQEHUDQGHUHQ/RNDODQlVWKHWLNDYRP$PLG7\SKRFKJUDGLJHQ)RUPHQ
YRQ%UDG\NDUGLH$9%ORFN,,XQG,,,*UDGHVXQGDQGHUHQhEHUOHLWXQJVVW|UXQJHQPDQLIHVWHU+HU]PXVNHOLQVXI¿]LHQ]VFKZHUHU+\SRWRQLHNDUGLRJHQHPRGHUK\SRYROlPLVFKHP6FKRFNWeitere Gegenanzeigen
für die lokalanästhetische Anwendung von Lidocain, auch wenn ;yloneural dafür nicht vorgesehen ist: 3DUD]HUYLNDOEORFNDGHLQGHU*HEXUWVKLOIHLQGHU*HEXUWVKLOIHGUIHQ;\ORQHXUDO'XUFKVWHFKÀDVFKHQ
wegen des Konservierungsmittels nicht angewendet werden, bei einer drohenden oder bereits bestehenden Blutung ist die Epiduralanästhesie mit Lidocain kontraindiziert. Pharmakotherapeutische Gruppe:
Pharmakotherapeutische Gruppe: Lokalanästhetika, Amide, ATC-Code: N01BB02. Abgabe: 5H]HSWXQGDSRWKHNHQSÀLFKWLJPackungsgrößen: E]Z$PSXOOHQ]XPO'XUFKVWHFKÀDVFKH]XPOKassenstatus:$PSXOOHQ*UHHQ%R[$PSXOOHQ1R%R['XUFKVWHFKÀDVFKHQ1R%R[Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn, Stand der Fachkurzinformation: Oktober 2009
Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation.
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 51
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Wien
Eine Weihnachtsgeschichte:
Das kleine Mädchen mit den Schwefelhölzern
von Hans Christian Andersen
E
s war fürchterlich kalt; es schneite und begann dunkler Abend
zu werden, es war der letzte Abend im Jahre, Neujahrsabend!
In dieser Kälte und in dieser Finsternis ging ein kleines, armes
Mädchen mit bloßem Kopfe und nackten Füßen auf der Straße. Sie
hatte freilich Pantoffeln gehabt, als sie vom Hause wegging, aber
was half das! Es waren sehr große Pantoffeln, ihre Mutter hatte sie
zuletzt getragen, so groß waren sie, diese verlor die Kleine, als sie
sich beeilte, über die Straße zu gelangen, als zwei Wagen gewaltig
schnell daher jagten. Der eine Pantoffel war nicht wieder zu finden
und mit dem andern lief ein Knabe davon, der sagte, er könne ihn
als Wiege benutzen, wenn er selbst einmal Kinder bekomme.
Da ging nun das arme Mädchen auf den bloßen, kleinen Füßen, die
ganz rot und blau vor Kälte waren. In einer alten Schürze hielt sie eine
Menge Schwefelhölzer und ein Bund trug sie in der Hand. Niemand
hatte ihr während des ganzen Tages etwas abgekauft, niemand
hatte ihr auch nur einen Dreier geschenkt; hungrig und halberfroren
schlich sie einher und sah sehr gedrückt aus, die arme Kleine! Die
Schneeflocken fielen in ihr langes, gelbes Haar, welches sich schön
über den Hals lockte, aber an Pracht dachte sie freilich nicht.
In einem Winkel zwischen zwei Häusern - das eine sprang etwas weiter in die Straße vor, als das andere - da setzte sie sich und kauerte
sich zusammen. Die kleinen Füße hatte sie fest angezogen, aber
es fror sie noch mehr, und sie wagte nicht nach Hause zu gehen,
denn sie hatte ja keine Schwefelhölzer verkauft, nicht einen einzigen
Dreier erhalten. Ihr Vater würde sie schlagen, und kalt war es daheim
auch, sie hatten Dach gerade über sich und da pfiff der Wind herein,
obgleich Stroh und Lappen zwischen die größten Spalten gestopft
waren. Ihre kleinen Hände waren vor Kälte fast ganz erstarrt. Ach!
Ein Schwefelhölzchen könnte gewiß recht gut thun; wenn sie nur
wagen dürfte, eins aus dem Bunde herauszuziehen, es gegen die
Wand zu streichen, und die Finger daran zu wärmen. Sie zog eins
heraus, »Ritsch!« Wie sprühte es, wie brannte es! Es gab eine warme,
helle Flamme, wie ein kleines Licht, als sie die Hand darum hielt,
es war ein wunderbares Licht! Es kam dem kleinen Mädchen vor,
als sitze sie vor einem großen eisernen Ofen mit Messingfüßen
und einem messingenen Aufsatz; das Feuer brannte ganz herrlich
darin und wärmte schön! - Die Kleine streckte schon die Füße
aus, um auch diese zu wärmen - da erlosch die Flamme, der Ofen
verschwand - sie saß mit einem kleinen Stumpf des ausgebrannten
Schwefelholzes in der Hand.
Ein neues wurde angestrichen, es brannte, es leuchtete, und wo
der Schein desselben auf die Mauer fiel, wurde diese durchsichtig
wie ein Flor. Sie sah gerade in das Zimmer hinein, wo der Tisch mit
einem glänzend weißen Tischtuch und mit feinem Porzellan gedeckt
stand, und herrlich dampfte eine mit Pflaumen und Äpfeln gefüllte,
gebratene Gans darauf! Und was noch prächtiger war, die Gans
sprang von der Schüssel herab, watschelte auf dem Fußboden hin
mit Gabel und Messer im Rücken, gerade auf das arme Mädchen
kam sie zu. Da erlosch das Schwefelholz, und nur die dicke, kalte
Mauer war zu sehen.
Sie zündete ein neues an. Da saß sie unter dem schönsten Weihnachtsbaume. Der war noch größer und aufgeputzter als der,
welchen sie zu Weihnachten durch die Glasthüre bei dem reichen
Kaufmanne erblickt hatte. Viel tausend Lichter brannten auf den
grünen Zweigen und bunte Bilder, wie die, welche die Ladenfenster
schmücken, schauten zu ihr herab. Die Kleine streckte die beiden
Hände in die Höh‘ - da erlosch das Schwefelholz; die vielen Weihnachtslichter stiegen höher und immer höher, nun sah sie, daß es die
klaren Sterne am Himmel waren, einer davon fiel herab und machte
einen langen Feuerstreifen am Himmel. »Nun stirbt jemand!« sagte
die Kleine, denn ihre alte Großmutter, welche die einzige war, die
sie lieb gehabt hatte, die jetzt aber tot war, hatte gesagt: »Wenn ein
Stern fällt, so steigt eine Seele zu Gott empor.«
Sie strich wieder ein Schwefelholz gegen die Mauer, es leuchtete
ringsumher, und im Glanze desselben stand die alte Großmutter,
glänzend, mild und lieblich da. »Großmutter!« rief die Kleine. »O,
nimm mich mit! Ich weiß, daß Du auch gehst, wenn das Schwefelholz ausgeht; gleichwie der warme Ofen, der schöne Gänsebraten
und der große, herrliche Weihnachtsbaum!« Sie strich eiligst den
ganzen Rest der Schwefelhölzer, welche noch im Bunde waren,
sie wollte die Großmutter recht festhalten; und die Schwefelhölzer
leuchteten mit solchem Glanz, daß es heller war, als am lichten
Tage. Die Großmutter war nie so schön, so groß gewesen; sie hob
das kleine Mädchen auf ihren Arm, und in Glanz und Freude flogen
sie in die Höhe, und da fühlte sie keine Kälte, keinen Hunger, keine
Furcht - sie waren bei Gott!
Aber im Winkel am Hause saß in der kalten Morgenstunde das
kleine Mädchen mit roten Wangen, mit lächelndem Munde - tot,
erfroren am letzten Abend des alten Jahres. Der Neujahrsmorgen
ging über die kleine Leiche auf, welche mit Schwefelhölzern da saß,
wovon ein Bund fast verbrannt war. Sie hat sich wärmen wollen,
sagte man. Niemand wusste, was sie Schönes erblickt hatte, in
welchem Glanze sie mit der alten Großmutter zur Neujahrsfreude
eingegangen war!
52 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
WINTERSYMPOSIUM 2015
TRAUMATOLOGIE
Hotel Panhans, Semmering > 16.-17. JÄNNER
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 53
Fortbildung
Inland
Jänner 2015
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Praxismanagementkurs
ÖGZMK NÖ in Kooperation mit NÖFA
Wintersymposium 2015
„Traumatologie“
(Präsident MR DDr. Hannes Gruber, Univ.-Prof. Dr.
Thomas Bernhart, Dr. Sven Orechovsky, Dr. Wolfgang Gruber)
16. bis 17. Jänner 2015
Semmering, Hotel Panhans
Anmeldung:
ÖGZMK NÖ, Frau Eder
Tel. (0664) 42 48 426
(0DLORHJ]PNQRHRI¿FH#NVWSDW
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Medizinische Aromatherapie
für die zahnärztliche Praxis
'U:ROIJDQJ6WHÀLWVFK
16. Jänner 2015, 14.00-18.00 Uhr
17. Jänner 2015, 9.00-17.00 Uhr
Wien, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15
Anmeldung:
ZIV
Tel: (01) 513 37 31
Fax: (01) 512 20 39
(0DLORI¿FH#]LYDW
www.ziv.at
Verband Österreichischer
Kieferorthopäden - VÖK
OnyxCeph³ (1)
Basiskurs
FRS-Analyse und digitale Bildverwaltung
mit OnyxCeph³
(DI Mag. Christian Url)
17. Jänner 2015
Wien, VÖK Geschäftsstelle, 1140,
Waidhausenstraße 11
Auskunft bzw. Information:
VÖK - Verband Österreichischer Kieferorthopäden, Geschäftsstelle
1140 Wien, Waidhausenstraße 11/2
Tel: + 43 - (0)1 - 914 90 90
www.voek.info
Teil 1:
Rechtliche Rahmenbedingungen der
zahnärztlichen Berufsausübung
KAD Dr. Jörg Krainhöfner
22. Jänner 2015, 19.00-21.00 Uhr
Teil 2:
Praxisplanung, Ordinationseinrichtung
XQGWHFKQLVFKH%HWULHEVDXÀDJHQ
MR Dr. Franz Hastermann, Dr. Thomas
Horejs
12. Februar 2015, 19.00-21.00 Uhr
Teil 3:
Kassenabrechnung
205'U*QWKHU5LHÀHU
5. März 2015, 19.00-21.00 Uhr
Teil 4:
Praxisrelevante EDV-Grundlagen von
Soft- und Hardware-Installationsplanung (Internet-Banking, Homepage,
Internet etc.)
Univ.-Prof. DDr. Werner Zechner
26. März 2015, 19.00-21.00 Uhr
Teil 5:
Wohlfahrtsfonds und
Versicherungswesen
DDr. Claudius Ratschew, Mag. Marcel
Mittendorfer
9. April 2015, 19.00-21.00 Uhr
Teil 6:
Forensik in der Zahnheilkunde
Prim. Dr. Heinz Gallistl
23. April 2015, 19.00-21.00 Uhr
Teil 7:
Betriebswirtschaftliche Grundlagen und
steuerliche Aspekte
Mag. Wolfgang Leonhart
7. Mai 2015, 19.00-21.00 Uhr
Teil 8:
Do‘s and Don‘ts bei der PraxisgrünGXQJ¿QDQ]LHOOH*UXQGODJHQ
Erich Czermak
Aller Anfang ist schwer - Erfahrungen
DXVGHP(LQVWLHJLQGLHEHUXÀLFKH
Selbständigkeit
Dr. Marion Grieß
28. Mai 2015, 19.00-21.00 Uhr
Teil 9:
Praxisübernahme/-übergabe - standespolitische, betriebswirtschaftliche
XQG¿QDQ]LHOOH$VSHNWHHUEOLFKH
Überlegungen
OMR Dr. Gerhard Ratzenberger, Mag.
Wolfgang Leonhart, Mag. Hartwig Frank
11. Juni 2015, 19.00-21.00 Uhr
Wien, Oktogon der UniCredit Bank
Austria AG, 1010, Schottengasse 6 - 8
(Teil 9)
Wien, ZIV-Büro (Teil 1 - 8)
Auskunft:
ZIV
Tel: (01) 513 37 31
www.ziv.at
54 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
ÖGZMK Salzburg
Funktionsbehandlung im Kauorgan mit Aufbissschienen
(Dr. Thomas Schindler, MSc, Salzburg)
Kurs I:
23. bis 24. Jänner 2015
Kurs II:
27. bis 28. März 2015
Salzburg, Praxis Dr. Schindler, 5020,
Rochusgasse 13
Anmeldung:
Praxis Dr. Thomas Schindler, MSc
Tel: (0662) 83 39 42
E-Mail: praxis@schindler-dental.at
www.schindler-dental.at
Dr. Robert Scherngell, MSc
Kieferorthopädische
Seminarreihe 2
Modul 7:
Fälle für Fortgeschrittene und orthognathe Chirurgie (Gastvortragender
Dr. Sanford Ratner, Kieferchirurg, Los
Angeles, USA)
23. bis 25. Jänner 2015 (3tägig)
Modul 8:
“Crash Kurs”. Fälle aus Ihrer Praxis
werden vorgestellt. Gemeinsame Diagnose und Problemlösung Ihrer Fälle.
Dentale und skelettale Asymmetrie. Diagnose- und Mechanikintensivtraining
13. bis 14. März 2015
Modul 9:
Feineinstellung, Retention und Fallbesprechung. Zeugnisverteilung und
Überreichung der Diplome
8. bis 9. Mai 2015
Extramodul 1:
Praxis- und Teammanagement. Wie
führe ich eine erfolgreiche Praxis.
Patientenbindung, Teammotivation und
Teambindung. Was ist das Geheimnis
des „Fish“- Prinzips?
Termin nach vorheriger Absprache
Extramodul 2:
KFO Training für Ihre Mitarbeiter/innen
(Erstellung der KFO Unterlagen, Durchzeichnen der FR, Brackets, Bänder,
Zemente, Einligieren, Vorbereiten zum
Kleben, Fotodokumentation etc.)
«
Fortbildung
Termin 1: 27. bis 29. März 2015
Termin 2: 15. bis 16. Mai 2015
Termin 3: 19. bis 20. Juni 2015
Die Termine sind zweitägig und in sich
abgeschlossen!
Extramodul 3:
“Burnout Seminar”
Termin nach vorheriger Absprache
Mauerbach, Schlosspark, 3001, Herzog Friedrich-Platz 1
Infos & Anmeldung:
Tel: (0699) 1011 8287 (Heidi Scherngell)
www.zahnregulierung.com/seminare
Österreichische Gesellschaft für
Kinderzahnheilkunde
Tel: (0660) 429 48 29 (Frau Perner)
(0DLORI¿FH#NLQGHU]DKQPHGL]LQDW
www.kinderzahnmedizin.at
Inland
ZAFI Wien
Curriculum Ästhetische
Zahnheilkunde 2015
(Prof. Dr. Jürgen Manhart)
Österreichische Gesellschaft für Mund-,
Kiefer- und Gesichtschirurgie
19. Jahreskongress
Rekonstruktion und ästhetische
Chirurgie
(Prim. Univ.-Prof. DDr. Michael Rasse)
27. bis 30. Jänner 2015
Mayrhofen/Tirol, Europahaus - Zillertal Congress
Information:
Ärztezentrale med.info
1014 Wien, Helferstorferstraße 4
Tel: (01) 531 16 - 48
Fax: (01) 531 16 - 61
www.mkg-kongress.at
30. bis 31. Jänner 2015
20. bis 21. Februar 2015
13. bis 15. März 2015
29. bis 30. Mai 2015
12. bis 14. Juni 2015
3. bis 4. Juli 2015
4. bis 5. September 2015
30. bis 31. Oktober 2015
4. bis 5. Dezember 2015
jeweils FR 14.00-19.00 Uhr und
SA 9.00-18.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
der Landeszahnärztekammer für Wien
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
www.za¿.at
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Erben, Vererben, Berufsunfähigkeit, Vorsorgevollmacht
ÖGZMK Salzburg
HIV in der zahnärztlichen
Praxis
(Mag. Hartwig Armin Frank)
(Dr. Ninon Taylor, Salzburg)
28. Jänner 2015, 19.00 Uhr
Salzburg, Strubergasse 21/PMU, 5020,
Hörsaal 4/2. OG, Hansjörg Wyss-Haus
Auskunft:
ÖGZMK Salzburg
Tel. & Fax: (0662) 64 73 82
(0DLORI¿FH#RHJ]PNVDO]EXUJDW
www.oegzmksalzburg.at
28. Jänner 2015, 18.00-20.00 Uhr
Wien, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15
Anmeldung:
ZIV
Tel: (01) 513 37 31
Fax: (01) 512 20 39
(0DLORI¿FH#]LYDW
www.ziv.at
ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für
ärztliche und zahnärztliche Hypnose
Hypnose und Kommunikation
ÖZÄK-Diplomlehrgang
(Ausbildungsleitung: Dr. Allan Krupka)
Österreichische Gesellschaft
für Kinderzahnheilkunde (ÖGK)
Anatomisches Institut Graz gemeinsam
mit der Klinischen Abteilung für MKGChirurgie der Universität Graz
Kompaktkurs
Kinderzahnheilkunde
Kiefer- und oralchirurgischer
Kompaktkurs
Der Kurs ist nur als Block buchbar!
(Dr. Hubertus van Waes, Dr. Robert Schoderböck,
Prof. Dr. Kurt Ebeleseder, Dr. Linda Lappy, Dr. Dinah
Fräßle, Dr. Richard Steffen, Dr. Isa von Gymnich, Dr.
Jecqueline Esch, Dr. Eva-Maria Höller, Dr. Christoph
Schnelle, Dr. Verena Bürkle, Dr. Nicola Meißner, Dr.
Christel Forster, Franz Thorwartl u. a.)
Wien, ZAFI
Block II:
28. bis 31. Jänner 2015
Salzburg, Medicent
Block III:
22. bis 25. April 2015
Salzburg, Medicent
Information und Anmeldung:
«
an humanen Schädelpräparaten
(Univ.-Prof. Dr. Andreas Weiglein, Univ.-Prof. DDr.
Günter Schultes)
30. Jänner 2015, 9.00-16.00 Uhr
Graz, Präpariersaal des Anatomischen
Institutes, 8010, Harrachgasse 21
Anmeldung:
Klinische Abteilung für MKG-Chirurgie
Tel: (0664) 15 44 011 (Frau Hauser)
E-Mail: evelyn-hauser@klinikum-graz.at
Curriculum in Wien:
7 Wochenenden, insgesamt 122 ZFP-Punkte
Beginn: 28. November 2014
Ende: 8. November 2015
Ort: 1190 Wien (genauer Ort wird noch
bekanntgegeben)
Modul A2
Grundlagen der ärztlichen Hypnose II
Dr. Allan Krupka, Dr. Nick Steiner
30. Jänner 2015, 8.30-12.00 Uhr
(Supervision), 13.00-19.00 Uhr
31. Jänner 2015, 9.00-19.00 Uhr
Modul A3
Trancetechniken, NLP I
Dr. Henning Alberts, Dipl.-Psych. Inge
Alberts
6. März 2015, 8.30-12.00 Uhr(Supervision), 13.00-19.00 Uhr
7. März 2015, 9.00-18.00 Uhr
Modul A4
Anwendungen der ärztlichen Hypnose I,
Kinderhypnose
Dr. Allan Krupka MSc, Dipl.-Päd. Sonja
Kammerer MSc
«
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 55
Fortbildung
Inland
24. April 2015, 8.30-12.00 Uhr (Supervision), 13.00-19.00 Uhr
25. April 2015, 9.00-18.00 Uhr
Modul A5
Trancetechniken, NLP II
Dr. Uwe Rudol
29. Mai 2015, 8.30-12.00 Uhr (Supervision), 13.00-19.00 Uhr
30. Mai 2015, 9.00-18.00 Uhr
Modul A6
Anwendungen der ärztlichen Hypnose II
Dr. Ruth Metten
25. September 2015, 8.30-12.00
Uhr (Supervision), 13.00-19.00 Uhr
26. September 2015, 9.00-18.00 Uhr
Modul A7
Anwendungen der ärztlichen Hypnose III
Dr. Allan Krupka, Dr. Nick Steiner
6. November 2015, 8.30-12.00 Uhr
(Supervision), 13.00-19.00 Uhr
7. November 2015, 9.00-18.00 Uhr
8. November 2015, 9.00-18.00 Uhr
Detaillierte Information
und Anmeldung:
ÖGZH - Österreichische Gesellschaft
für ärztliche und zahnärztliche Hypnose
1090 Wien, Nußdorfer Straße 4/5
Tel: (01) 317 63 20
Fax: (01) 315 16 35
www.oegzh.at
Februar 2015
Antibiotika-Crashkurs
für Zahnärztinnen & Zahnärzte
(Univ.-Prof. Dr. Florian Thalhammer)
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Dentalphobie, Schmerzstörung, psychogene
Prothesenunverträglichkeit
- der Umgang in der zahnärztlichen
Praxis
(Univ.-Prof. Dr. Henriette Walter)
10. Februar 2015, 18.00-20.00 Uhr
Wien, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15
Anmeldung:
ZIV
Tel: (01) 513 37 31
Fax: (01) 512 20 39
(0DLORI¿FH#]LYDW
www.ziv.at
18. Februar 2015, 18.00-20.30 Uhr
Wien, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15
Anmeldung:
ZIV
Tel: (01) 513 37 31
www.ziv.at
ZAFI Wien
Wund im Mund?
Seminar für ZAss
(Priv.-Doz. DDr. Gariella Dvorak, Dr. Stephan Höhsl)
20. Februar 2015, 16.00-20.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
www.za¿.at
ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für
ärztliche und zahnärztliche Hypnose
Hypnose und Achtsamkeit
in der Psychoonkologie
IMAK
Craniomandibuläre
Diagnostik (CMD)
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
(Dipl.-Psych. E. Brunner, Dr. R. Metten)
Internationale Ärztegesellschaft für Applied Kinesiology
Funktionelle Myodiagnostik
(DDr. Margit Riedl-Hohenberger)
Das Kiefergelenk hat einen starken
(LQÀXVVDXIXQVHUHQ%HZHJXQJVDSSDrat. In diesem Kurs werden die funktionell anatomischen und orthopädische
Grundlagen des craniomandibulären
Systems und seine Auswirkungen auf
den Gesamtorganismus vermittelt.
Sie erlernen mittels der FMD/AK eine
interdisziplinäre Differenzialdiagnose
zu stellen und die entsprechend notwendigen therapeutischen Schritte zu
erkennen und einzuleiten.
6. bis 7. Februar 2015,
(jeweils von 9.00-18.00 Uhr - 20 UE)
Innsbruck, Europa Fortbildungsakademie Gesundheit - eufag, 6020,
Innrain 98
Infos & Anmeldung:
IMAK - Internationale Ärztegesellschaft
für Funktionelle Myodiagnostik (FMD)/
Applied Kinesiology
9330 Althofen, Postfach 38
www.imak.co.at
Modul 2
Psychoonkologische Begleitung
während der Phasen einer Krebserkrankung (Teil 1) - Umstrukturierung;
Arbeiten mit Glaubenssätzen
14. Februar 2015, 9.00-17.00 Uhr
15. Februar 2015, 9.00-17.00 Uhr Modul 3
Psychoonkologische Begleitung während der Phasen einer Krebserkrankung (Teil 2) - Auseinandersetzung mit
Tod und Sterben
28. März 2015, 9.00-17.00 Uhr
29. März 2015, 9.00-17.00 Uhr
Wien, Hotel am Kahlenberg, 1190,
Josefsdorf 3, Top404
Detaillierte Information und
Anmeldung:
ÖGZH - Österreichische Gesellschaft
für ärztliche und zahnärztliche Hypnose
1090 Wien, Nußdorfer Straße 4/5
Tel: (01) 317 63 20
Fax: (01) 315 16 35
www.oegzh.at
56 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
IMAK
Funktionelle Myodiagnostik/
Applied Kinesiology
- Einführung
Internationale Ärztegesellschaft für Applied Kinesiology
Funktionelle Myodiagnostik
(DDr. Margit Riedl-Hohenberger)
Ziel des Einführungsseminars ist es,
die Grundprinzipien der Funktionellen
Myodiagnostik (FMD)/Applied Kinesiology zu vermitteln, die Voraussetzungen für alle weiteren Seminare zu
schaffen.
20. bis 21. Februar 2015,
(FR von 14.00-19.00 Uhr
SA von 9.00-18.00 Uhr - 16 UE)
Innsbruck, Europa Fortbildungsakademie Gesundheit - eufag, 6020,
Innrain 98
Infos & Anmeldung:
IMAK - Internationale Ärztegesellschaft
für Funktionelle Myodiagnostik (FMD)/
Applied Kinesiology
9330 Althofen, Postfach 38
www.imak.co.at
Fortbildung
ZAFI Wien
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Curriculum Implantologie 2015
Komplementärmedizin
(Dr. Christian Schober, Univ.-Prof. DDr. Raoul
Polansky, Prof. DDr. Rudolf Seemann, DDr. Cornelia
Czembirek, DDr. Christina Eder-Czembirek, ZTM
Tom Vaskovich)
Interdisziplinäre Praxisfortbidlung
(MR Dr. Elisabeth Wernhart-Hallas)
24. Februar 2015, 19.00-22.00 Uhr
5. Mai 2015, 19.00-22.00 Uhr
Wien, Restaurant Gußhaus, 1040,
Gußhausstraße 23
Anmeldung ist nicht erforderlich!
Kursserie 1:
27. bis 28. Februar 2015
10. bis 11. April 2015
19. bis 20. Juni 2015
Kursserie 2:
18. bis 19. September 2015
23. bis 24. Oktober 2015
20. bis 21. November 2015
jeweils FR 14.00-17.00 Uhr und
SA 9.00-13.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
der Landeszahnärztekammer für Wien
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
Fax: + 43 - 1 - 597 33 57 - 13
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
www.za¿.at
ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für
ärztliche und zahnärztliche Hypnose
=LHOHŠQGHQ=LHOHHUUHLFKHQ
(Dr. Allan Krupka)
21. Feburar 2015, 9.00-17.00 Uhr
Wien, Hotel am Kahlenberg, 1190,
Josefsdorf 3, Top 404
Detaillierte Information und
Anmeldung:
ÖGZH - Österreichische Gesellschaft
für ärztliche und zahnärztliche Hypnose
1090 Wien, Nußdorfer Straße 4/5
Tel: (01) 317 63 20
Fax: (01) 315 16 35
www.oegzh.at
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Die Durchführung der Abrechnung der zahnärztlichen Leistungen mit den Krankenkassen
205'U*QWKHU5LHÀHU0DJ3HWHU,EDVFKLW]
21. Februar 2015, 9.00-18.00 Uhr
Wien, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15
Anmeldung:
«
ZIV
Tel: (01) 513 37 31
(0DLORI¿FH#]LYDW
www.ziv.at
Inland
ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit
mit P&G Professional Oral Health/bemotiv GmbH
Oral-B „up to date“
(Univ.-Prof. Dr. Zimmer, DH Conny Schwiete)
27. Februar 2015, 15.00-19.00 Uhr
Salzburg, Residenz, 5020, Residenzplatz 1
Anmeldung:
bemotiv GmbH, Frau Schön
Tel: + 49 - (0)6146 - 9076 - 0
Fax: + 49 - (0)6146 - 9076 - 10
E-Mail: schoen@bemotiv.de
www.bemotiv.de
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
„Funktion als Stiefkind
der Zahnmedizin“
ZAFI Wien
Kiefergelenk - CMD - Funktionspotentiale - Mundakupunktur -
Assistenz in der Implantologie
Seminar für ZAss
(Univ.-Lektor DDr. Irmgard Simma-Kletschka)
(Ingrid Kröll)
27. Februar 2015, 9.00-18.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
www.za¿.at
27. Februar 2015, 14.00-18.00 Uhr
28. Februar 2015, 9.00-17.00 Uhr
Wien, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15
Anmeldung:
ZIV
Tel: (01) 513 37 31
www.ziv.at
Landeszahnärztekammer für Steiermark:
Neues Angebot für Fortbildung:
„E-LEARNING Fortbildung von zuhause aus“
Die Anmeldemodalitäten sind auf der Homepage der
Landeszahnärztekammer für Steiermark unter
http://stmk.zahnaerztekammer.at abrufbar.
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 57
Fortbildung
Inland
POS - Progressive Orthodontic Seminars
Einladung zum kostenlosen KFO-Vorstellseminar
unserer umfassenden
kieferorthopädischen
Seminarreihe für
Allgemeinzahnärzte
28. Februar 2015 in Wien
1. März 2015 in Salzburg
Starttermin Session 1:
16. bis 19. April 2015
Anmeldung bitte an:
POS, Frau Anita Pracherstorfer
4523 Neuzeug, Steinfeldstraße 21
Tel: & Fax: + 43 - (0)7259 32 0 28
(0DLORI¿FHSRV#DRQDW
www.posortho.at
www.posortho.com
ÖGZMK OÖ
Zahnmedizinischer
Prophylaxekurs
für Zahnarztassistentinnen
(Dr. Karl-Heinz Kolndorffer, PA Monika Oberhaidinger)
Teil 1:
28. Februar 2015, 8.30-17.00 Uhr
Teil 2:
14. März 2015, 8.30-16.00 Uhr
Linz, Fortbildungsakademie Zahn im
UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7
Anmeldung:
ÖGZMK OÖ, Frau Berger
4017 Linz, Garnisonstraße 7/1
Fax: (0732) 78 21 70
(0DLORI¿FH#RHJ]PNRRHDW
März 2015
Dr. Robert Scherngell, MSc
Kieferorthopädische
Seminarreihe 3
Modul 4:
Non Extraktionsmechanik, Klasse I/II/III
11. bis 12. September 2015
Modul 5:
Extraktionsmechanik Klasse I/II/III
23. bis 24. Oktober 2015
Modul 6:
Impaktierte Zähne, Verlagerte Zähne,
Vertikale und Transversale
27. bis 29. November 2015 (3-tägig)
Modul 7:
Fälle für Fortgeschrittene und orthognathe Chirurgie (Gastvortragender
Dr. Sanford Ratner, Kieferchirurg, Los
Angeles, USA)
22. bis 23. Jänner 2016
Modul 8:
“Crash Kurs”. Fälle aus Ihrer Praxis
werden vorgestellt. Gemeinsame Diagnose und Problemlösung Ihrer Fälle.
Dentale und skelettale Asymmetrie. Diagnose- und Mechanikintensivtraining
11. bis 12. März 2016
Modul 9:
Feineinstellung, Retention und Fallbesprechung. Zeugnisverteilung und
Überreichung der Diplome
6. bis 7. Mai 2016
Extramodul 1:
Praxis- und Teammanagement. Wie
führe ich eine erfolgreiche Praxis.
Patientenbindung, Teammotivation und
Teambindung. Was ist das Geheimnis
des „Fish“-Prinzips?
Termin nach vorheriger Absprache
Extramodul 2:
KFO Training für Ihre Mitarbeiter/innen
(Erstellung der KFO Unterlagen, Durchzeichnen der FR, Brackets, Bänder,
Zemente, Einligieren, Vorbereiten zum
Kleben, Fotodokumentation etc.)
Termin 1: 27. bis 29. März 2015
Termin 2: 15. bis 16. Mai 2015
Termin 3: 19. bis 20. Juni 2015
Die Termine sind zweitägig und in sich
abgeschlossen!
Extramodul 3:
“Burnout Seminar”
Termin nach vorheriger Absprache
Mauerbach, Schlosspark, 3001, Herzog Friedrich-Platz 1
Infos & Anmeldung:
Tel: (0699) 1011 8287 (Heidi Scherngell)
www.zahnregulierung.com/seminare
Modul 1:
Diagnose und Fernröntgenanalyse,
KFO-Dokumentation
6. bis 7. März 2015
Modul 2:
Phasen in der KFO, Bracketsysteme, Bracketkleben, Drähte, KFO Aufklärung etc.
17. bis 18. April 2015
Modul 3:
Phase I Behandlung, 2 x 4 Apparatur,
HG, TPA, LLA, Abnehmbare KFO und FKO
5. bis 6. Juni 2015
«
58 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
Österreichische Gesellschaft für
Kieferorthopädie
44. Internationale
kieferorthopädische
Fortbildungstagung
Alltagsprobleme in der Praxis
- Kinderzahnmedizin
Logopädie - Frühbehandlung
- Kortikotomie
(Priv.-Doz. Dr. Kristina Bertl, MSc, Dr. Thomas
Drechsler, Mathilde Furtenbach, Prof. Dr. Bärbel KahlNieke, Dr. Björn LUDWIG, Dr. Enrico Pasinn, Prof.
Dr. Yijin Ren, Dr. Richard STEFFEN, Dr. Hubertus van
Waes, Ao. Univ.-Prof. DDr. Werner Zechner)
7. bis 14. März 2015
Kitzbühel, K3 Kitzkongress, 6370,
Josef-Herold-Straße 12
Tagungsbüro:
Tel & Fax: + 43 - (0)5356 - 64 0 84
E-Mail: tagung-kitz@aon.at
www.oegkfo.at
ÖGZMK Salzburg
Der Mund als Spiegel der Seele
Psychosomatik für Zahnärztinnen und
Zahnärzte
(Univ.-Lekt. MR DDr. Gerhard Kreyer, Langenlois)
11. März 2015, 19.00 Uhr
Salzburg, Strubergasse 21/PMU, 5020,
Hörsaal 4/2. OG, Hansjörg Wyss-Haus
Auskunft:
ÖGZMK Salzburg
Tel: (0662) 64 73 82
(0DLORI¿FH#RHJ]PNVDO]EXUJDW
www.oegzmksalzburg.at
Fortbildung
ZAFI Wien
ZAFI Wien
Motivierende Gesprächsführung
Kieferorthopädie
Seminar für ZAss
6-teiliger KFO-Kurs
(Petra Eibl-Schober)
(Prof. Dr. Martin Baxmann)
13. bis 14. März 2015, 9.00-18.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
der Landeszahnärztekammer für Wien
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
Fax: + 43 - 1 - 597 33 57 - 13
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
www.za¿.at
15. bis 16. März 2015
19. bis 20. April 2015
7. bis 8. Juni 2015
28. bis 29. Juni 2015
6. bis 7. September 2015
13. bis 14. Dezember 2015
jeweils SO von 19.00 - 18.00 Uhr und
MO von 9.00-18.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
der Landeszahnärztekammer für Wien
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
www.za¿.at
Inland
4017 Linz, Garnisonstraße 7/1
Fax: (0732) 78 21 70
(0DLORI¿FH#RHJ]PNRRHDW
Dr. Robert Scherngell, MSc
Exramodul 2 KFO-AssistentInnenseminar
2-Tagesseminar für kieferorthopädische Assistentinnen
27./28. März 2015
15./16. Mai 2015
19./20. Juni 2015
Die Termine sind zweitägig und in sich
abgeschlossen!
Wien, Planer-Dentaprise, 1150, Kranzgasse 22
Infos & Anmeldung:
Tel: (0699) 1011 8287 (Heidi Scherngell)
www.zahnregulierung.com/seminare
ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit
der Landeszahnärztekammer für OÖ Fortbildungsakademie ZAHN (FAZ)
April 2015
Weiterbildung zur PAss F-15
Intensivseminar als Ausbildung zur
Prophylaxe-Assistentin
IMAK
Manueller
Untersuchungskurs
Manuelle Medizin
(OMR Dr. Hans Schrangl, Dr. Rudolf Matheis MSc,
Linz, Mirka von Moos, Esther Imhof, beide Dentalhygienikerinnen aus der Schweiz)
Internationale Ärztegesellschaft für Applied Kinesiology
Funktionelle Myodiagnostik
(Dr. Ivan Ramšak)
Im Manuellen Untersuchungskurs (4
UE) sollen Grundkenntnisse der manualmedizinischen Untersuchung erworben werden.
Der Kurs Manuelle Medizin (20 UE)
vermittelt die grundlegenden manuellen Techniken am Becken und an
der Wirbelsäule. Die Kursteilnehmer
lernen unter anderem, Blockaden der
Wirbelsäule und des Beckens zu diagnostizieren und sanft zu lösen, einen
funktionellen Beckenschiefstand zu
erkennen und mit einfachen Techniken
zu korrigieren. Darüber hinaus werden
Ursachen für Muskelfunktionsstörungen und deren Behandlung mit FMD/
AK gezeigt.
13. bis 14. März 2015,
(jeweils von 8.30-18.30 Uhr)
Innsbruck, Europa Fortbildungsakademie Gesundheit - eufag, 6020,
Innrain 98
Infos & Anmeldung:
IMAK - Internationale Ärztegesellschaft
für Funktionelle Myodiagnostik (FMD)/
Applied Kinesiology
9330 Althofen, Postfach 38
www.imak.co.at
Teil 1:
23. bis 27. März 2015
30. März bis 3. April 2015
Teil 2:
19. bis 23. Oktober 2015
jeweils von 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr
Chefabend:
30. März 2015, 17.00 Uhr
Linz, Fortbildungsakademie Zahn im
UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7
Anmeldung:
ÖGZMK OÖ, Frau Berger
«
ZAFI Wien
Paro Day
- Implantieren im parodontal geschädigten Gebiss
(Dr. Axel Mory, Priv.-Doz. Dr. Michael Weinländer)
11. April 2015, 9.00-18.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
der Landeszahnärztekammer für Wien
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
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6. M
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 59
Fortbildung
Inland
POS - Progressive Orthodontic Seminars
Einladung zur umfassenden kieferorthopädischen Seminarreihe für
Allgemeinzahnärzte
Session 1:
16. bis 19. April 2015
Klinische Beurteilung, Aufzeichnungen und Erstberatung
• Klassenbestimmung an Hand
von 10 Fällen jeden Alters
• Allgemeine und Computer unterstützte
kieferorthopädische Unterlagen
• Ziele und Einschränkungen
• Familienähnlichkeiten von Patienten bei
einer kieferorthopädischen Behandlung
• Richtiger Zeitpunkt für den Start einer
kieferorthopädischen Behandlung
• Erstberatung und klinische Beurteilung
Session 2:
28. bis 31. Mai 2015
Röntgen, dentale Wachstumsvorhersagen
und 2. Beratung
• Laterale und frontale Röntgenanalyse
• Modellvermessung
• Dentales VTO (Visual Treatment Objective) als Unterstützung, um Ihre Behandlungsentscheidung dem Patienten zu
veranschaulichen
• Erstellen individueller Behandlungspläne
• Behandlungsoptionen für Non Extraktion
und Prämolaren Extraktion
• Computeranalyse von kieferorthopädischen Unterlagen für 10 Fälle
• Live Präsentation bei der 2. Beratung
unter Einbeziehung wichtiger Kernpunkte
Session 3:
18. bis 21. Juni 2015
Bebändern, Bekleben
• Bebändern und Bekleben des Typodonten
und des Schädels
• Bracket Variationen, um Drahtbiegungen
zu minimieren
• Bestellung für Ihren Patienten mit minimalem Inventar
• Bracket Torque (RBT) für perfekte Positionierung der Bracket am Schneidezahn
• Drahtabfolge und Bestimmung der richtigen Drahtbögen und Drahtbogengröße
• Drahtligaturen - wie einlegieren, elastische Ligaturen
Session 4:
24. bis 27. September 2015
Einreihungs- und Mechanik Phase,
Feineinstellung
• Behandlungsplanung an Hand von 4 Fällen
• Basic Wechselgebiss und Behandlungsplanung
• Extra orale Kraft und Apparatur - Zervikaler und Reverse Pull Headgear
• Gummizüge, Federn, TPA, RPE und
Lingualbogen
• Röntgenüberlagerungen, um Behandlungsresultate und Wachstum zu beurteilen «
• Praktische Übungen:
Feineinstellungsbiegungen
Session 5:
8. bis 11. Oktober 2015
Management von leichter Klasse III, Wachstum in Klasse II Fällen und Einordnen von
impaktierten Eckzähnen
• (LQÀXVVGHV6NHOHWWDO:LGHUVWDQGHVDXI
die Behandlung
• Verankerungsplanung für eine konstante
Feineinstellung
• Handhabung von Fällen mit Klasse III und
Klasse II Tendenz
• Klasse II Fälle im Wachstum und Diagnose von Fällen mit Tiefbiss
• Einführung in die Diagnose und Behandlung impaktierter Zähne
Session 6:
19. bis 22. November 2015
Wechselgebissdiagnose, Wechselgebiss,
Einbeziehung von Wachstum bei untypischen Extraktionen
• Diagnose und Behandlungsplanung von 8
Fälle mit mittleren Schweregrades
• Molaren Extraktionen - wann und warum
• Prognose und Behandlung bei Schneidzahn Advancement und Protrusion
• Handhabung von zu protrusiven Wachstum und Fällen „ohne“ Wachstum
• Behandlungsplan für das Wechselgebiss
• Praktische Übungen: TPA und
Feineinstellungsbiegungen
• Behandlung von Tiefbiss und Overjet
• Gingival Display
Ab Session 2 bringen Sie bitte Ihre eigenen
Patientenfälle mit und wir freuen uns darauf,
diese mit Ihnen und der ganzen Klasse zu
beurteilen und zu planen!
Die Seminare 7 - 12 sowie das Final Exam
6HP¿QGHQLP-DKUVWDWW
Anmeldung bitte an:
POS, Frau Anita Pracherstorfer
4523 Neuzeug, Steinfeldstraße 21
Tel: & Fax: + 43 - (0)7259 32 0 28
(0DLORI¿FHSRV#DRQDW
www.posortho.at
www.posortho.com
ÖGZMK Salzburg
Moderne Komposite
und Keramiken in der
restaurativen Zahnerhaltung
(Prof. Dr. Reinhard Hickel, München)
22. April 2015, 15.00-19.30 Uhr
Salzburg, Paracelsus Medizinische
Privat-universität, 5020, Strubergasse
21/PMU
Anmeldung & Details:
ÖGZMK Salzburg
Tel: (0662) 64 73 82
(0DLORI¿FH#RHJ]PNVDO]EXUJDW
www.oegzmksalzburg.at
60 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
IMAK
Ganzheitliche
Strategie (GS)
Internationale Ärztegesellschaft für Applied Kinesiology
Funktionelle Myodiagnostik
(DDr. Margit Riedl-Hohenberger)
Dieser Kurs gibt anhand von Fallbeispielen praxisnah einen Einblick in die
differentialdiagnostischen Möglichkeiten der FMD/AK.
24. bis 25. April 2015,
(jeweils von 9.00-18.00 Uhr)
Innsbruck, Europa Fortbildungsakademie Gesundheit - eufag, 6020,
Innrain 98
Infos & Anmeldung:
IMAK - Internationale Ärztegesellschaft
für Funktionelle Myodiagnostik (FMD)/
Applied Kinesiology
9330 Althofen, Postfach 38
www.imak.co.at
ZAFI Wien
Moderne Kieferorthopädie:
4XDOLW–WXQG(IŠ]LHQ]
(Dr. Guido Sampermans)
26. bis 27. April 2015
31. Mai bis 1. Juni 2015
28. bis 29. Juni 2015
13. bis 14. September 2015
18. bis 19. Oktober 2015
15. bis 16. November 2015
20. bis 21. Dezember 2015
17. bis 18. Jänner 2016
21. bis 22. Februar 2016
20. bis 21. März 2016
jeweils SO + MO 9.00-17.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
der Landeszahnärztekammer für Wien
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
Fax: + 43 - 1 - 597 33 57 - 13
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
www.za¿.at
ÖGZMK Kärnten in Zusammenarbeit
mit dem Zahnärztlichen Interessenverband Österreichs (ZIV)
15. Kärntner Seensymposium
30. April bis 2. Mai 2015
Velden am Wörthersee, Casino
Auskunft:
ÖGZMK Kärnten, c/o LZÄK für Kärnten
Tel: 05 05 11 - 9022 (Frau Brenner)
www.ktnoegzmk.at
Fortbildung
Inland
Mai 2015
ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit der
Landeszahnärztekammer für OÖ
Praktischer Intensivworkshop
für die Prophylaxe-Assistentin
Dieser Workshop richtet sich an ausgebildete Prophylaxe-Assistentinnen mit
mehrjähriger Praxiserfahrung!
(Mirka von Moos, Esther Imhof, beide Dentalhygienikerinnen aus der Schweiz)
11. Vorarlberger Fortbildungssymposium
für MKG-Chirurgie
11 Jahre MKG-Chirurgie Feldkirch
1. Mai 2015, 8.00-18.00 Uhr
2. Mai 2015, 8.00-18.00 Uhr
Linz, Fortbildungsakademie Zahn im
UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7
Anmeldung:
ÖGZMK OÖ, Frau Berger
4017 Linz, Garnisonstraße 7/1
Fax: (0732) 78 21 70
(0DLORI¿FH#RHJ]PNRRHDW
Orale Pathologien ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für
ärztliche und zahnärztliche Hypnose
Kinderbehandlung - „Wie es
geht wenn nichts mehr geht“
(Dr. Allan Krupka)
1. bis 2. Mai 2015, 9.30-17.00 Uhr
Wien, Hotel am Kahlenberg, 1190,
Josefsdorf 3, Top 404
Detaillierte Information und
Anmeldung:
ÖGZH - Österreichische Gesellschaft
für ärztliche und zahnärztliche Hypnose
Tel: (01) 317 63 20
www.oegzh.at
ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit
der Landeszahnärztekammer für OÖ Fortbildungsakademie ZAHN (FAZ)
Weiterbildung zur Prophylaxeassistentin H/14
Intensivseminar als Ausbildung zur
Prophylaxe-Assistentin
(OMR Dr. Hans Schrangl, Dr. Rudolf Matheis MSc.,
Linz, Mirka von Moos, Esther Imhof, beide Dentalhygienikerinnen aus der Schweiz)
Teil 2:
4. bis 8. Mai 2015
jeweils von 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr
Linz, Fortbildungsakademie Zahn im
UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7
Anmeldung:
ÖGZMK OÖ, Frau Berger
Fax: (0732) 78 21 70
(0DLORI¿FH#RHJ]PNRRHDW
von der Differentialdiagnostik bis zur Therapie
17. Jänner 2015 von 9.00 - 15.30 Uhr
Panoramasaal LKH Feldkirch
Organisation:
Prim. Univ.-Doz. DDr. Oliver Ploder
Referenten:
Prim. Univ.-Doz. DDr. Oliver Ploder, Feldkirch
Prof. DDr. Andreas Kolk, München
8QLY'R]'U-RKDQQ%HFN0DQQDJHWWD6DO]EXUJ
PD Dr. Stephan Ihrler, München
OÄ Dr. Nina Häring, Feldkirch
OÄ DDr. Silvia Brunold, Feldkirch
Kursgebühr:
€ 140,00
Detaillierte Information und Anmeldung:
Frau Renate Lingg, Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Akademisches Lehrkrankenhaus Feldkirch
6800 Feldkirch, Carinagasse 47
Tel: + 43 5522 303 1599, Fax: + 43 5522 303 7552
mkg-chirurgie@lkhf.at
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 61
Fortbildung
Inland
ZAFI Wien
Glasfaserverstärkte
Komposit-Restaurationen
mit Kochbuch zur vorhersehbaren
ästhetischen Schichtung
(Dr. Stephan Höfer)
8. Mai 2015, 10.00-14.00 Uhr
Wien, im Rahmen der WID am Messegelände Wien
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
www.za¿.at
Juni 2015
ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit
mit Straumann GmbH
Dentoalveoläres Management
ITI Expertenkurs
(PD DDr. M. O. Klein, Dr. K. M. Lehmann)
30. Mai 2015, 9.00-17.00 Uhr
Salzburg, Wyndham Grand Conference
Centre Hotel, 5020, Fanny-von-LehnertStraße 7
Anmeldung:
Straumann GmbH
1210 Wien, Floridsdorfer Hauptstraße 1
Tel: + 43 - 1 - 294 06 60
Fax: + 43 - 1 - 294 06 66
E-Mail: annette-theuer@straumann.com
ÖGZMK NÖ
47. Wachauer
Frühjahrssymposium
Zahnheilkunde „am Fluss der Zeit“
11. bis 13. Juni 2015
Krems, Hotel Steigenberger
Anmeldung:
ÖGZMK NÖ
Tel. (0664) 42 48 426
(0DLORHJ]PNQRHRI¿FH#NVWSDW
ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit
mit Dentaurum GmbH & CoKG
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
KFO Symposium Salzburg
Die hormonellen Achsen
8. bis 9. Mai 2015
Salzburg, Castellani Parkhotel, 5020,
Alpenstraße 6
Anmeldung:
Dentaurum GmbH & CoKG
Tel. + 49 - (0)7231 - 803 - 470
E-Mail: kurse@dentaurum.de
www.dentaurum.de
ZAFI Wien
Endodontie 2015
(Univ.-Prof. DDr. Andreas Moritz, DDr. Markus Laky,
Dr. Christoph Kurzmann)
29. Mai 2015, 9.00-18.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
der Landeszahnärztekammer für Wien
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
www.za¿.at
(Univ.-Prof. Dr. Doris Gruber)
ZAFI Wien
Blut als Infektionsüberträger
(Univ.-Prof. DDr. Apostolos Georgopoulos)
30. Mai 2015, 9.00-18.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
der Landeszahnärztekammer für Wien
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
Fax: + 43 - 1 - 597 33 57 - 13
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
www.za¿.at
12. Juni 2015, 14.00-18.00 Uhr
13. Juni 2015, 9.00-17.00 Uhr
Wien, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15
Anmeldung:
ZIV
Tel: (01) 513 37 31
Fax: (01) 512 20 39
(0DLORI¿FH#]LYDW
www.ziv.at
ARGE für Geschichte der
Zahnheilkunde
%HQHŠ]NRQ]HUW
13. Juni 2015, 19.30 Uhr
Wien, Beethovensaal der Pfarre Heiligenstadt, 1190, Pfarrplatz 3
ZAFI Wien
Kieferorthopädie für
Fortgeschrittene
(Prof. Dr. Martin Baxmann)
31. Mai bis 1. Juni 2015
20. bis 21. September 2015
18. bis 19. Oktober 2015
8. bis 9. November 2015
22. bis 23. November 2015
jeweils SO 10.00-17.00 Uhr und
MO 9.00-17.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
der Landeszahnärztekammer für Wien
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
Fax: + 43 - 1 - 597 33 57 - 13
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
www.za¿.at
62 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
ZAFI Wien
Röntgen
Seminar für ZAss
(Univ.-Prof. Dr. Alex Celar)
13. Juni 2015, 8.00-17.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
der Landeszahnärztekammer für Wien
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
Fax: + 43 - 1 - 597 33 57 - 13
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
www.za¿.at
Fortbildung
ZAFI Wien
Sommerakademie
- Digitale Zahnheilkunde
(Univ.-Prof. DDr. Andreas Moritz, Dr. Christoph
Kurzmann, Dr. Rinet Dauti, Dr. Birgit Nawrath, ZTM
Tom Vaskovich, Univ.-Prof. Dr. Rainer Hahn, Dr.
Stefan Seckler)
26. Juni 2015, 8.30-18.00 Uhr
27. Juni 2015, 8.30-17.30 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
Fax: + 43 - 1 - 597 33 57 - 13
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
www.za¿.at
September 2015
Oktober 2015
ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit
mit Dorninger & Leibetseder Dentalwarenhandel GmbH & CoKG
Ex NonEx in der KFO-Behandlung
(Dr. Habersack, Univ.-Prof. Dr. Hasund)
1. bis 3. Oktober 2015
Saalfelden, Hotel Gut Brandlhof, 5760,
Hohlwegen 4
Anmeldung:
Dorninger & Leibetseder GmbH & CoKG
Tel: (07235) 63 993
(0DLORI¿FH#GHQWDOGRUQLQJHUDW
www.dental-dorninger.at
ÖGZMK NÖ
Österreichischer
Zahnärzte-Kongress
ARGE Ganzheitliche Zahnheilkunde im
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Herbstsymposion
„Zahnheilkunde 2020“
8. bis 10. Oktober 2015
Vösendorf, Eventhotel Pyramide
www.zahnaerztekongress2015.at
11. bis 13. September 2015
Beginn: 11. September 2015, 16.00 Uhr
Ende: 13. September 2015, 14.00 Uhr
Altaussee
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Elektroakupunktur nach Voll
Teil 1: 18. bis 19. September 2015
Teil 2: 4. bis 5. Dezember 2015
Teil 3: 22. bis 23. Jänner 2016
Wien, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15
Auskunft:
ZIV
Tel: (01) 513 37 31
www.ziv.at
St. Pölten, Austria Trend Hotel Metropol, 3100, Schillerplatz 1
Anmeldung:
LZÄK für NÖ/NÖFA, Verena Prirschl
Tel: + 43 - (0)5 05 11 - 3100
E-Mail: prirschl@noe.zahnaerztekammer.at
ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit
mit Straumann GmbH
Prothetische Versorgung nach
Implantatinsertion
ITI Prothetik
(Dr. Wittneben)
28. November 2015, 9.00-17.00 Uhr
Salzburg, Wyndham Grand Conference
Centre Hotel, 5020, Fanny-von-LehnertStraße 7
Anmeldung:
Straumann GmbH
1210 Wien, Floridsdorfer Hauptstraße 1
Tel: + 43 - 1 - 294 06 60
Fax: + 43 - 1 - 294 06 66
E-Mail: annette-theuer@straumann.com
Jänner 2016
„Komplementäre
Ausleitungsstrategien“
(Dr. Harald Stossier)
Inland
ÖGZMK Salzburg
CAD/CAM in der Zahnheilkunde: Wer braucht so etwas?
ÖGZMK NÖ
Wintersymposium 2016
„Traumatologie“
(DDr. Günter Wiesner, Innsbruck)
21. Oktober 2015, 19.00 Uhr
Salzburg, Strubergasse 21/PMU, 5020,
Hörsaal 2/1. OG, Hansjörg Wyss-Haus
Anmeldung (erforderlich):
ÖGZMK Salzburg
Tel & Fax: (0662) 64 73 82
(0DLORI¿FH#RHJ]PNVDO]EXUJDW
www.oegzmksalzburg.at
15. bis 16. Jänner 2016
Semmering, Hotel Panhans
Anmeldung:
ÖGZMK NÖ
Tel. (0664) 42 48 426
(0DLORHJ]PNQRHRI¿FH#NVWSDW
April 2016
November 2015
Österreichische Gesellschaft
für Kinderzahnheilkunde (ÖGK)
Landeszahnärztekammer für NÖ/NÖFA
Frühjahrssymposium
Ordinationsgründungsseminar
10 Jahre ÖGK!
Hilfestellung für Neueinsteiger und
Update für Erfahrene
Ordinationsniederlegung
Der richtige Weg in den wohlverdienten Ruhestand
7. November 2015, 9.00 Uhr
«
21. bis 23. April 2016
Ort wird noch bekanntgegeben
Information und Anmeldung:
Österreichische Gesellschaft für
Kinderzahnheilkunde
Tel: + 43 - 660 - 429 48 29 (Frau Perner)
(0DLORI¿FH#NLQGHU]DKQPHGL]LQDW
www.kinderzahnmedizin.at
ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 63
Fortbildung
Ausland
Australien
36 Australien Dental Congress
th
25. bis 29. März 2015
Brisbane, Convention & Exhibition Centre
Information:
www.adc2015.com
48. Jahrestagung der Deutschen
Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie
12. bis 14. November 2015
Bad Homburg, Maritim Hotel
Information:
www.dgfdt.de
Großbritannien
Singapur
The 37th$VLD3DFLŠF
Dental Congress - APDC 2015
3. bis 5. April 2015
Singapur, Suntec Singapore International Convention and Exhibition Centre
Information:
http://apdc2015.sg/
Chile
British Dental Conference
& Exhibition 2015
1st Regional Congress
of the Americas
26. bis 28. März 2015
Santiago Chile
Information:
www.fdi2015lasamericascongress.cl
Deutschland
7. bis 9. Mai 2015
Manchester
Information:
www.bda.org
47. Zahnärzte-Winterkongress
EuroPerio 8 8th Conference of the European
Federation of Periodontology
3. bis 6. Juni 2015
London, ExCel London
Information:
www.efp.org
36. Internationale Dental-Schau
10. bis 14. März 2015
Köln, koelnmesse
www.ids-cologne.de
22. Schleswig-Holsteiner
Zahnärztetag
Schweiz
8th International Orthodontic
Congress - WFO 2015
27. bis 30. September 2015
London, ExCel London
Information:
http://wfo2015london.org/
15. bis 20. Februar 2015
Davos
Information:
www.fvdz.de/kongress-davos.html
Thailand
FDI-Jahresweltkongress
der Zahnärzte
22. bis 25. September 2015
Bangkok
Information:
www.fdi2015bangkok.org
www.fdiworldental.org
Vom ersten bis zum letzten Zahn - Behandlungskonzepte für Generationen
The 2 Baltic Sea Conference
on Orthognathic Surgery and
Orthodontics
nd
56. Bayerischer Zahnärztetag 2015
Zahndurchbruch - Zahntrauma
- Zahnwechsel
Behandlungsnotwendigkeit und
Behandlungsmöglichkeiten
VAE
Lettland
21. März 2015
Neumünster, Holstenhallen
Information:
www.kzv-sh.de
4. bis 6. Juni 2015
Riga
Information:
www.bscoso.com
22. bis 24. Oktober 2015
München, The Westin Grand Hotel
Information:
www.blzk.de
64 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
19th UAE International
Dental Conference &
Arab Dental Exhibition
17. bis 19. Februar 2015
Dubai, International Convention &
Exhibition Centre
Information:
www.aeedc.com
FDI 2015BANGKOK
Fortbildung
Ausland
Annual World Dental Congress
22 - 25 September 2015 - Bangkok Thailand
www.fdi2015bangkok.org
www.fdiworldental.org
ÖZZ 11/2014
I www.zahnaerztekammer.at 65
Diverses
Kleinanzeigen
In eigener Sache:
Über Chiffreanzeigen kann telefonisch keine Auskunft erteilt werden.
Sie werden ersucht, sich mit der Redaktion der
Österreichischen Zahnärzte-Zeitung
1010 Wien, Kohlmarkt 11/6
Fax + 43 - (0) 5 05 11 - 1167 oder
E-Mail: oezz@zahnaerztekammer.at
schriftlich in Verbindung zu setzen. Für alle Angaben in den veröffentlichten Inseraten sind die Auftraggeber verantwortlich und
haften auch hiefür, da es sich vielfach um Angaben handelt, die von
der Redaktion nicht überprüft werden können.
Diverses
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ĞƌĞŝĐŚĞŶ<ŝĞĨĞƌŽƌƚŚŽƉćĚŝĞƵŶĚ/ŵƉůĂŶƚŽůŽŐŝĞŐĞƐĂŵŵĞůƚƵŶĚďĞƐŝƚnjĞŶĚŝĞŶƂƟŐĞŶsŽƌĂƵƐƐĞƚnjƵŶŐĞŶĨƺƌĚŝĞmďĞƌŶĂŚŵĞĚĞƐ<ĂƐƐĞŶǀĞƌƚƌĂŐĞƐ͍ĂŶŶ
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66 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2014
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ÖZZ 11/2014 I www.zahnaerztekammer.at 67
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