in Tirol haftungsfragen in der Zahnarztpraxis individualrente – solide
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in Tirol haftungsfragen in der Zahnarztpraxis individualrente – solide
9 Jahrgang · Ausgabe 4 · 17. Dezember 2014 Informationsorgan der Tiroler Landeszahnärztekammer Zahnarzt in Tirol Thema www.tiroler.zahnaerztekammer.at 4 sozialer Einsatz 7 4 standesveränderung 12 4 Steuersparcheckliste Endspurt 2014 ... 16 is x ra tp z r a n h a Z er d in n e g ra f s g n Haftu e g r o s r o V e d li o S – Individualrente il te r o v r e u te S d n u Zahnarzt in Tirol lV 1 Anzeige Hypokrates Ärzteversicherungen Hypokrates Ärzteversicherungen Unsere Leistungen - Ihre Vorteile Unsere Leistungen - Ihre Vorteile Im Mittelpunkt steht die Absicherung für alle angeIm Mittelpunkt steht die Absicherung für alle anstellten und freiberuflich tätigen Ärztinnen Ärzte und gestellten und freiberuflich tätigenund Ärztinnen – beruflich wie privat. Ärzte – beruflich wie privat. ■ Als ■ unabhängiger Versicherungsmakler vertreten wirwir Ihre Interessen ininVersiAls unabhängiger Versicherungsmakler vertreten Ihre Interessen cherungsfragen Versicherungsfragen Die Ausübung der anspruchsvollen Tätigkeit eines eines Die Ausübung der anspruchsvollen Tätigkeit Arztes/einer Ärztin istÄrztin stets ist geprägt durch enorme Arztes/einer stets geprägt durch enorme■ Als ■ Versicherungsmakler erheben wir gemeinsam mitmit Ihnen IhreIhre Risiken imim Als Versicherungsmakler erheben wir gemeinsam Ihnen Risiken Verantwortung. Die individuellen VersicherungsanVerantwortung. Unsere Spezialisten bieten Ihnen beruflichen und privaten Bereichen (Risikoanalyse) beruflichen und privaten Bereichen (Risikoanalyse) Lösungen und optimale helfen, Vorsorgeprogebote vonindividuelle HYPOkrates – die Ärzteplattform dukte, damit Sie sich imKonsequenzen Ernstfall keinein Sorgen mögliche Sorgen über denkbare die ma-■ Unserer ■ Unsere Markterfahrung sichert Ihnen dabei beste Produkte Markterfahrung sichert Ihnen dabei beste Produkte müssen. Unser Leistungsspektrum Hände derchen Spezialisten zu übergeben, die Ihnen reicht in- von Analyseund der optimale bestehenden Situation über die Er-■ Wir■unterstützten Wir unterstützten der Abwicklung von Schäden dividuelleder Lösungen Vorsorgeprodukte Sie inSie derbeiAbwicklung von Schäden stellung von individuellen Konzepten bis hin zum anbieten können. Schadenmanagement. Unser Leistungsspektrum reicht von der Analyse der bestehenden Situation über die Erstellung von individuellen Konzepten bis hin zum Schadenmanagement. Für Informationen und eine persönliche Beratung stehen Ihnen die Betreuerinnen und Betreuer der Hypo Tirol Versicherungsmakler GmbH, sowie die Ärztebetreuer Für Informationen oder eine persönliche Beratung stehen Ihnen die Betreuerinnen der Hypo Tirol Bank in den Geschäftsstellen jederzeit gerne zur Verfügung. und Betreuer der Hypo Tirol Versicherungsmakler GmbH, sowie die Ärztebetreuer der Hypo Tirol Bank in den Geschäftsstellen jederzeit gerne zur Verfügung. ● Kontakt ● Kontakt Gabriele Habermüller Prokuristin/Kundenbetreuerin Tel 050700 2215 Mobil 050700 64711 Gabrielegabriele.habermueller@hypotirol.com Habermüller Prokuristin/Leiterin Vertrieb Tel 050700 2215 Mobil 050700 64711 Marco Föger gabriele.habermueller@hypotirol.com Kundenbetreuer Tel 050700 2223 ChristianMobil Graggober 050700 61203 Kundenbetreuer marco.foeger@hypotirol.com Tel 050700 2214 Mobil 050700 63236 christian.graggober@hypotirol.com Christian Graf Kundenbetreuer Tel 050700 2202 Mobil 050700 63212 christian.graf@hypotirol.com 2 IV Zahnarzt in Tirol HYPO TIROL Versicherungsmakler GmbH Reg Nr 701/9048 Meraner Straße 8 6020 Innsbruck HYPO TIROL Versicherungsmakler GmbH 050700 Reg NrTel 701/9048 versicherungsmakler@hypotirol.com Meraner Straße 8 6020 Innsbruck www.hypotirol.com Tel 050700 versicherungsmakler@hypotirol.com www.hypotirol.com Editorial Inhalt Seite 4: Minisymposium – Haftungsfragen in der Zahnarztpraxis Seite 5: Haftung – Überlegungen eines Praktikers Seite 7: Sozialer Einsatz in Equador – Ein Erlebnisbericht Seite 8: Zahngoldsammlung für die Kinderkrebs hilfe Tirol erlöst EUR 405.497,61 Seite 10: Weihnachtsglückwunschenthebung der Zahnärzte Seite 11: Save the date: Vorankündigung Fortbildung Seite 12: Standesmeldungen Seite 14: Wohlfahrtsfonds Seite 16: Steuersparcheckliste ... Endspurt 2014 ... k Kammeramt Das Team des Kammeramts der Landeszahnärztekammer für Tirol steht Ihnen zu folgenden Büroöffnungszeiten zur Verfügung: Parteienverkehr: Mo-Fr von 8.30-12.30 Uhr nachm. nach telefonischer Vereinbarung Telefonisch erreichen Sie uns auch von Mo-Do von 14.00-16.00 Uhr Tel: 050511-6021 Frau Christine Hanin 6022 Mag. Heidi Blum 6020 Frau Magdalena Hanin Fax: 050511-6026 E-Mails: office@tiroler.zahnaerztekammer.at blum@tiroler.zahnaerztekammer.at hanin@tiroler.zahnaerztekammer.at mhanin@tiroler.zahnaerztekammer.at Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! K urz vor Ablauf des Jahres hat es mich gefreut, dass wir der Kinderkrebshilfe Tirol und Vorarlberg aus der Goldsammelaktion für die Kinderkrebshilfe einen sehr namhaften Betrag aus den letzten zwei Einsammlungen spenden konnten, einen entsprechenden Beitrag finden Sie auf Seite …. Allen teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen darf ich ganz herzlich danken, dass Sie Ihre Zeit zur Verfügung stellen, den Patientinnen und Patienten die Möglichkeit dieser Spende zu erläutern. Das Haftungssymposium am 5.12.2014 hat wiederum die Vielzahl an Fallstricken, die uns in unserer Berufsausübung behindern können, aufgezeigt. Ein besonderes Anliegen ist mir, auf die haftungsrechtliche Gefahr aufmerksam zu machen, die der Narkosesanierung in der Ordination anhaftet. Da ich selbst Narkosesanierungen im Bezirkskrankenhaus vornehme, weiß ich um den Benefit, den ein erfahrenes Narkoseteam und vor allem auch das Vorhandensein einer Intensivmedizinischen Abteilung in der Krankenanstalt bedeutet. Dass im worst case eine Haftung des Zahnarztes, der in seiner Ordination unter Beiziehung eines FA für Anästhesie zahnärztlich behandelt, für einen Narkosezwischenfall gerichtlich bejaht werden könnte (Erfüllungsgehilfenhaftung), muss allen klar sein. Ich empfehle daher klar, davon Abstand zu nehmen. Wir planen für den Beginn des Jahres 2015 weitere Fortbildungsveranstaltungen, unter anderem auch eine Informationsveranstaltung gemeinsam mit der Aidshilfe Tirol und eine Veranstaltung, die das Thema Veranlagung sinnvoll beleuchtet. Weiters unterstützen wir ein Projekt des ASKÖ „Gesund und Fit in der Zahnarztpraxis“, detaillierte Projektinformationen werden in der nächsten Ausgabe des Zahnarztes in Tirol erfolgen. Weiters ist der Grundsatzbeschluss gefällt worden, sich an der gemeinsamen Durchführung der ZASS Ausbildung ab Oktober 2015 mit dem Ausbildungszentrum West (AZW), der Medizinischen Universität und der Landeszahnärztekammer für Tirol zu beteiligen, sollte die Tilak einer entsprechenden Durchführung zustimmen. Ich wünsche Ihnen erholsame und friedliche Feiertage und einen guten und erfolgreichen Start ins Neue Jahr! Ihr Wolfgang Kopp www.tiroler.zahnaerztekammer.at Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: Tiroler Landeszahnärztekammer, Anichstraße 7, 6020 Innsbruck, vertreten durch den Präsidenten Dr. Wolfgang Kopp. Layout & Druck: Ablinger.Garber Medienturm Saline, 6060 Hall, Tel. 05223/513-0. Gesamtorganisation und Inseratenverwaltung: CW-Consult GmbH, Fischnalerstraße 4, 6020 Innsbruck. Namentlich gezeichnete Artikel stellen die Meinung der Autoren und nicht die Meinung der Tiroler Landeszahnärztekammer dar. Titelbild: fotolia.com © Gina Sanders Zahnarzt in Tirol lV 3 Aktuelles Minisymposium – Haftungsfragen in der Zahnarztpraxis Unter regem Interesse und Teilnahme fand am 5.12.2014 ein lebhafter Fortbildungsnachmittag statt. Auf Initiative DDr. Gadners, der selbst als zahnärztlicher, gerichtlich beeideter Sachverständiger sich konkret mit Fragen der Dokumentation und Beurteilung von möglichen Behandlungsfehlern konfrontiert sieht, fand am 5.12.2014 ein hochinteressanter Fortbildungsnachmittag statt. Es gelang ihm, mit Prof. Dr. Karl Heinz Danzl, Senatspräsident des Obersten Gerichtshof, Honorarprofessor der Universität Innsbruck, einen ausgezeichneten Experten nach Innsbruck zu holen, der mit Präzision und Verständlichkeit die Rechtsgrundlagen darstellte und in der nachfolgenden Podiumsdiskussion interessante Einblicke geben konnte. Dr. Karin Prutsch, Rechtsanwältin in Graz und Autorin zahlreicher Fachpublikationen und MR DDr. Walter Drobnitsch, hochgeschätzter Sachverständiger und praktizierender Zahnarzt, begeisterten in Hinblick Plastizität und Alltagstauglichkeit mit Ihrer Doppelconference zum Thema „rechtliche Grundlagen der Aufklärung und Dokumentation mit Beispielen und Fehlern aus der Praxis“. Dr. Klaus-Dieter Gosch, Richter am Oberlandesgericht Innsbruck stellte den Ablauf des Schiedsverfahrens bei der Zahnärztekammer kompakt vor. Als Vorsitzender der Landespatientenschlichtungskommission konnte er die Möglichkeiten und Grenzen der Schlichtung vermitteln, und den Vorzug herausarbeiten, 4 IV Zahnarzt in Tirol dass im besten Falle Streitigkeiten oder Auseinandersetzungen zwischen Zahnärzten und Patienten einer Schlichtung zugeführt werden und so nicht gerichtsanhängig werden. Der Initiator der Veranstaltung, DDr. Klaus Gadner widmete sich in seinen Vorträgen der Aktualität des Themas und beleuchtete gekonnt besonders das im Streitfall zentrale Thema der Dokumentation auch aus Sicht des Sachverständigen. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch den Beitrag von Gerald Gregor, Leiter der Haftpflicht- und Unfallversicherung der ZürichVersicherungsAG, der sich dem Thema Zahnarzthaftung aus Sicht der Haftpflichtversicherung widmete. Die anschließende Podiumsdiskussion war lebhaft und die Gelegenheit wurde von zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer genutzt, Fragen zu stellen, welche die ReferentInnen geduldig und hochkompetent zu beantworten wussten. Eine vernünftige Kalkulation ist den Sponsoren zu danken, der Hypo Tirol gilt besonderen Dank für die wie immer perfekt aufgestellte Organisation des Raumes, der Technik und der Verpflegung, Biomet3i, Dental Tribune, Henry Schein, SIC, softdent, Straumann, Team Jünger und Thieme Compliance besten Dank für die Unterstützung ihrer Kundinnen und Kunden beim Erwerb von Wissen, das in der Berufsausübung unentbehrlich ist. Aktuelles Haftung – Überlegungen eines Praktikers Anlässlich der Vorträge zum Thema „ Haftungsfragen in der Zahnarztpraxis“ am 5.12.2014 wurden im Laufe der interessanten Podiumsdiskussion Fragen gestellt, die einer weiteren Diskussion bedürfen und einige interessante Aspekte aufgeworfen haben. VP DDr. Paul Hougnon Wichtig war aus der Sicht der Landeszahnärztekammer die Darstellung der Schlichtungsstelle. Wir sind überzeugt davon, dass mit Dr. Klaus-Dieter Gosch als Vorsitzender ein höchst erfahrener Richter Garant für Professionalität ist. Wir bekennen uns zu dieser Einrichtung und hoffen, dass die Akzeptanz dieser Schlichtungsstelle noch steigen wird. Die Vorteile liegen darin, dass keine Kosten für die Parteien anfallen (Haftpflichtversicherungen übernehmen die Kosten), schnelle Lösungen erreicht werden, kein Zwang zur Mitwirkung oder zur Akzeptanz eines Schlichtungsvorschlages vorliegt, und kein Urteil gefällt wird. Allfällige Ansprüche des Patienten an einen Zahnarzt sollten von diesem sofort an die Haftpflichtversicherung gemeldet werden (Obliegenheitspflicht!). Es sollten auf keinen Fall Zusagen bzw Anerkenntnisse einer Schuld abgegeben werden. Gewährleistungsansprüche sind weiters nicht von der Versicherung umfasst (Rückerstattung Honorar, kostenlose Neuanfertigung). Wichtig ist meiner Ansicht nach, dass die Erhebung von Schadenersatzansprüchen Geschädigter aus zahnärztlicher Tätigkeit in Österreich weltweit im Deckungsumfang enthalten ist und Länder wie Kanada, Australien, USA nicht exkludiert sind (unabhängig ob das Recht dieser Länder angewendet wird, oder dort der Gerichtstand ist). Für einige Kollegen könnte auch interessant sein, dass eine allfällige Tätigkeit im benachbarten EU Ausland inkludiert ist. Die Erweiterung der Deckung ist natürlich kostenpflichtig. Derzeit gibt es sehr günstige Prämein auf dem Markt (was auf eine niedrige Schadensrate in Österreich hinweist). Sollte jemand zwei Ausbildungen haben (Zahnarzt und Allgemeinmediziner, Zahnarzt und Fach- arzt) und dies als Wohnsitzzahnarzt respektive niedergelassener Arzt auch ausüben will, sollte dies auch im Vertrag inkludiert sein. Derzeit scheint es im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung vor allem wichtig sein, dass die erfolgte Aufklärung auch tatsächlich in der Dokumentation vorhanden ist. Aus dem Zahnärztegesetz geht auch klar hervor, dass über den geplanten Behandlungsablauf, die Risiken (vor allem die typischen Risiken, auch wenn sie selten auftreten, vor allem, wenn sie mit gravierenden Folgen verbunden sind), über die Alternativen zur Behandlung, Kosten und die Folgen der zahnärztlichen Behandlung sowie über die Nachteile eines Unterbleibens dieser aufzuklären ist. Verwendete Aufklärungsblätter sollten zum Nachweis einer persönlichen Beratung des Patienten mit handschriftlichen Vermerken versehen werden. Bei der gerichtlichen Entscheidungsfindung handelt es sich um einen fließenden Prozess, der zeit- und länderabhängig ist und sich im Laufe der Zeit ändert. Letztlich obliegt es der Entscheidung des Gerichtes, ob und inwieweit eine Aufklärung bei Behauptung des Gegenteils festgestellt wird. Es wird eindeutig empfohlen, kein Originalröntgenbild aus den Händen zu geben. Dies wird von der Formulierung des Gesetzes gestützt: Den betroffenen Patienten/Patientinnen oder deren gesetzlichen Vertretern/ Vertreterinnen ist auf Verlangen Einsicht in die Dokumentation zu gewähren und gegen Kostenersatz die Herstellung von Kopien einschließlich Röntgenduplikaten zu ermöglichen. Der Zahnarzt ist Eigentümer der Röntgenbilder und gesetzlich verpflichtet, diese 10 Jahre aufzubewahren. Allerdings beträgt die absolute Verjährungsfrist zur gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen 30 Jahre. Wird die Herstellung von Röntgenbildern nach Befundung vereinbart, wie dies bei Fachärzten für medizinische RadiologieDiagnostik üblich ist, wird der Patient aufgrund des dann weitgehend als Werkvertrag zu qualifizierenden Behandlungsvertrages Eigentümer des Röntgenbildes. Ist die Herstellung eines Röntgenbildes nach Befundung hingegen nur Nebenleistung eines Behandlungsvertrages, so bleibt nach überwiegender Ansicht der Arzt bzw. Zahnarzt Eigentümer des Röntgenbildes. Dass bei operativen Weisheitszahnentfernungen ein Panoramaröntgen zur Kontrolle zu machen ist (um einen eventuellen Kieferbruch ausschließen zu können), kann als Empfehlung eines Sachverständigen mitgenommen werden. Es müsste diese forensische Vorsichtsmaßnahme meiner Meinung nach auch eine taugliche Begründung gegenüber der Krankenversicherung für eine neuerliche Verrechnung innerhalb der Zweijahresfrist sein. Anschließen darf ich mich Präs. Dr. Kopp, wenn er auf die Gefahren der Narkosebehandlung in der Ordination hinweist. Diesbezüglich war auch der geschilderte Fall interessant, in der eine Zahnärztin für einen Narkosezwischenfall in der Ordination haftbar war, weil sie nicht mit entsprechendem Ernst und Nachdruck auf die mit der Vollnarkose einhergehenden Risiken hingewiesen hatte und auch darauf, dass trotz bester Vorbereitung und bestmöglicher Abklärung individueller Risikofaktoren schwere, bis zum Tod führende gesundheitliche Schäden auftreten können. Für eine ausreichende Aufklärung müsste der Zahnarzt mit seinem Patienten die Vor- und Nachteile zwischen einer Lokalanästhesie und einer Vollnarkose in den wesentlichen Punkten abgeklärt und ihm die unterschiedlichen Risiken eindringlich vor Augen geführt haben. Zahnarzt in Tirol lV 5 Anzeige NACH MAS S Das Leben auch beim ABSICHER N: MIT DEN M ERK LEBENSVE RSICHER UR UNGEN 351× als Wunder erleben Damit Sie das Leben auch beim 352 × als Wunder erleben – wenden Sie sich zur individuellen Beratung an: Landesdirektion Tirol Leopoldstraße 17, 6020 Innsbruck Telefon: 0512-598 40, E-Mail: ld.tirol@merkur.at WIR VERSICHERN DAS WUNDER MENSCH. www.merkur.at 210x297_LD_Tirol_RZ01.indd 1 6 IV Zahnarzt in Tirol 03.11.14 17:07 Foto: fotolia.com © chris74 Aktuelles Sozialer Einsatz in Equador – Ein Erlebnisbericht Dr. Andreas Seidl, ehemals Zahnarzt in Telfs Aufmerksam gemacht durch die Tiroler Zahnärztekammer meldete ich mich als Volunteer in der "Clinica missionaria di nuestra Señora di Guadalupe" in Ecuador .Ich arbeitete dort ab September für 6 Wochen .Die Klinik wurde von Pater Georg Niigsch vor 14 Jahren in einer sehr armen Region Ecuadors gegründet. Sie ist bestens organisiert und bietet Arbeitsstätte für Praktische-,Augen,und Zahnärzte. Außerdem finden dort viele Menschen aus dem Dorf Arbeit. Ich wurde dort sofort herzlichst aufgenommen, hatte eine hervorragende einheimische Zahnarzthelferin, die mir auch bei den Hürden der spanischen Sprache behilflich war. Mit einer jungen Zahntechnikmeisterin aus Hannover versorgten wir sehr viele junge Menschen mit „ plaquas" ( Teilprothesen). Da dort das Zuckerrohrkauen in jungen Jahren leider viele Zähne zerstört aber das Ästhetikbedürfnis der indigenen Bewohner sehr hoch ist, war das ein großer Teil unserer Arbeit. Die Patienten waren unglaublich dankbar und zufrieden. Bestes Material für Füllungen war ausreichend vorhanden. Die Unterbringung in der Residenz für Ärzte und Techniker war hervorragend. Mittagund Abendessen, war bei den Hermanas im Schwesternhaus. Ich lernte dort die sehr gesunde, abwechslungsreiche Kost des südlichen Ecuadors schätzen. Auf diesem Weg möchte ich auch junge Kollegen auffordern, diese wunderbare Gelegenheit, neue Erfahrungen, neue Sprache, Kulturen, neue, liebenswerte Menschen kennenzulernen, zu nützen. Für nächstes Jahr sucht Padre Jorge ab Juni Zahnärzte und Zahntechniker. Ich kann es nur jedem empfehlen, ich bin sehr bereichert und glücklich heimgekommen. Zahnarzt in Tirol lV 7 Fotos: LZÄK Tirol Aktuelles V.l.n.r. Mag. Heinz Moser, MBA, Bc. (Dentsply Implants Austria & CEE), Präs. MR Dr. Wolfgang Kopp (Zahnärztekammer Tirol), Ursula Mattersberger (Kinderkrebshilfe), Heinz Schmidl (Dentsply) Zahngoldsammlung für die Kinderkrebshilfe Tirol erlöst sensationelle EUR 405.497,61 PatientInnen, Zahnärztinnen und Zahnärzte und DENTSPLY Prosthetics Austria, Degudent unterstützen krebskranke Kinder Auf Initiative der damaligen Kurie der Zahnärzte wurde in Zusammenarbeit mit der Firma DENTSPLY Prosthetics Austria, Degudent das Projekt „Gold für die Kinderkrebshilfe“ im Jahr 2000 ins Leben gerufen. Unter diesem Motto haben zahlreiche Tiroler Zahnärztinnen und Zahnärzte nun zum fünften Mal von Patientinnen und Patienten gespendetes Alt- bzw Bruchgold in Form von Zahngold und anderen Edelmetallen in ihren Ordinationen gesammelt. Dazu werden spezielle Sammelboxen in den teilnehmenden Ordinationen aufgestellt. Die Patientinnen und Patienten haben so die Möglichkeit, ihr nicht mehr verwendbares Zahngold zu spenden. 8 IV Zahnarzt in Tirol Die Firma DENTSPLY Prosthetics Austria, Degudent führt das gesammelte Zahngold kostenlos dem Recycling zu. Der Erlös aus dem rückgewonnenen Edelmetall kommt der Kinderkrebshilfe Tirol und Vorarlberg zu Gute. Der Kinderkrebshilfe konnte am 21.11.2014 zum fünften Mal der Erlös aus von Patienten und Patientinnen gespendeten Zahngold überreicht werden, und zwar der sensationelle Betrag von € 405.497,61. Die Obfrau der Kinderkrebshilfe Tirol und Vorarlberg, Frau Ursula Mattersberger, war begeistert und bedankte sich im Namen der krebskranken Kinder und ihren Familien bei allen Beteiligten herzlich. Dazu MR Dr. Wolfgang Kopp, Präsident der Landeszahnärztekammer für Tirol: „Der eigentliche Dank gebührt aber den PatientInnen, die ihr altes Zahngold spenden. Über die Jahre wurde ein sensationeller Gesamtbetrag von über 1.4 Mio Euro von den Tiroler Patientinnen und Patienten gespendet. Es würde mich freuen, wenn möglichst viele Zahnärzte und Zahnärztinnen weiter partizipieren.“ Sammelbehälter können von Zahnärztinnen und Zahnärzten jederzeit bei der Tiroler Zahnärztekammer, Tel. 050511/6020, angefordert werden. Anzeige Es gibt Momente… …wo schneller Service gefragt ist. Der technische Service von pluradent austria. engagiert wegweisend partnerschaftlich T Und das für Sie maßgeschneiderte Wartungsservice vermeidet weitgehend unliebsame Ausfälle. 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Andreas Buchner Dr. Berthold Burger Dr. Markus Gabl Dr. Bernhard Girstmair DDr. Banafshe Golestani Dr. Andreas Haidegger Dr. Sven-Andreas Haller Dr. Rainer Hein MR DDr. Paul Hougnon DDr. Gerhard Jachs Dr. med. dent. Kerstin Kaufmann Dr. Klaus Kirchebner Dr. med. dent. Sandra Kirchler Dr. Peter Kirchler ZA Cajetan Koban Dr. Gert Koban Dr. med. dent. Anna Kraft DDr. Elisabeth Kraft Dr. med. dent. Marc Oliver Laggner Dr. Franz Laimer DDr. Rainer Lutz Dr. med. dent. Alexander Moriggl Dr. Gottfried Mravlag Dr. Otmar Nassberger DDr. Hans Oberleitner Dr. Georg Pittschieler Dr. Reinhard Pümpel Dr. Herbert Reischl Dr. Walter Ruech Dr. Bruno Schaber Dr. Peter Scharrer Dr. Herbert Schlüsselberger Dr. Günter Schober DDr. Johannes Schranz Dr. Hans-Peter Schroll Dr. med. dent. Anna Schwarz Dr. Karl-Peter Schwärzler Dr. Doris Steinhuber Dr. Lothar Tirala Dr. Kurt Walchshofer Dr. Andreas Weittenhiller Dr. Ekkehard Widmann DDr. Marlies Wilhelm Dr. med. dent. Kai Zöllner Der Vorstand und der Landesausschuss der Landeszahnärztekammer für Tirol wünschen Ihnen und Ihrer Familie friedvolle Feiertage und ein erfolgreiches Jahr 2015. Die Zahnärztekammer für Tirol dankt auf diesem Wege allen Kolleginnen und Kollegen für die großzügigen Spenden, welche anlässlich der Weihnachtsglückwunschenthebung 2014 an den Unterstützungsfonds überwiesen wurden. 10 IV Zahnarzt in Tirol Save the date Save the date: Vorankündigung Fortbildung Freitag, 30.01.2014 von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr, Sporthotel Penz West beim Innsbrucker Flughafen. Zum Thema: Wo macht investieren heute noch Sinn? Was tun nach der Finanzkrise in Zeiten des drohenden „Nullzinsniveaus“? Internationale Experten zeigen Auswege aus einer nie da gewesenen Situation. Mit dieser Veranstaltung will die Tiroler Zahnärztekammer ihren Mitgliedern die Möglichkeit geben, sich aus erster Hand von internationalen Experten über dieses Thema zu informieren und mit diesen zu diskutieren. J. O. W. Kräutlein Geschäftsführer der Finance Advice Service GmbH (Österreich und Deutschland) Experte für Kundenwünsche "Es gibt noch Ehrlichkeit im Finanzbusiness." (Moderation) · Wo finde ich heute noch Sicherheit für mein Geld? · Woran erkennt man Finanzhaie und wie vermeide ich Fehlinvestitionen? · Sind lange Bindungszeiten und hohe Anfangskosten wirklich nötig? · Ist Kostentransparenz für Produktanbieter wirklich so schwer? Heinz Gorsler Geschäftsführer der We r t I n v e s t i t i o n GmbH (Deutschland) Experte für Immobilienprojekte "Die Sicherheit einer Immobilie kann man mit fixen Zinsen verbinden." · Ist Ertrag heute nur noch durch ein hohes Risiko möglich? · Wie schütze ich den Lohn meiner Arbeit bei drohenden Negativzinsen vor der Inflation? Jürgen Heckmann Vertriebsleiter der ProService AG (Liechten stein), Exper te für Edelmetalle "Unabhängigkeit vom Euro." · W ie kann ich dafür sorgen, dass mein Vermögen nicht zusammen mit dem Euro untergeht? · Wenn Edelmetalle - Welche? Wo lagern? Wie Zugriff sichern? · Vermögen sichern ohne Banken? Robert Statthaler Sales Manager der C&P Immobilien AG (Österreich) Experte für Immobilien am österreichischen Markt "Vermietung ohne Kopfweh." · W ie kann ich die mit einer Vermietung verbundene Verantwortung, den Aufwand und die Pflege vermeiden? Alfred Wieder Vorstand der HMW Innovations AG (Deutschland) Experte für Unternehmensbeteiligungen, Private Equity und Venture Capital. "Wer es schafft, in die richtigen jungen Unternehmen zu investieren, kann viel Geld verdienen. Doch wer die falschen wählt, verliert sein Geld." · Wer hätte damals nicht gerne in Google, Microsoft oder Facebook investiert? · Gibt es heute noch ähnliche Unternehmen? · W as braucht ein junges Unternehmen überhaupt, um zu einem Weltmarktführer aufzusteigen? Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt. Eine gesonderte Einladung wird zeitgerecht ergehen! · I mmobilien - ein Klotz am Bein? · Wo gibt es noch Immobilien, die nicht überteuert sind? Droht auch bei uns eine Blase? Foto: fotolia.com © incomible · Wie kann ich Sicherheit mit Lukrativität verbinden? Zahnarzt in Tirol lV 11 Standesmeldungen Standesveränderungen Stichtag 9.12.2014 Legende: NG (niedergelassen), ANG (angestellt), WSZA (Wohnsitzzahnarzt) NG Bezirk Imst Bezirk Ibk-Stadt Innsbruck Land Kitzbühel Kufstein Landeck Lienz Reutte Schwaz Insgesamt Ang. 24 124 37 davon NG+AG 6 66 38 55 2 3 1 NG 11 4 ANG, 3 WSZÄ 7 1 NG 0 1 NG 3 1 WSZA 0 1 33 40 4 6 Abgänge seit 10.6.2014 6 ANG, 2 WSZÄ 1 WSZA 1 NG, 1 WSZA 1 NG 4 21 391 Zugänge seit 10.6.2014 0 17 13 WSZA 1 NG 1 NG, 1 WSZA 32 Standesänderungen seit 10.6.2014 im Detail: Dienstort in 6020 Innsbruck, Klara-Pölt-Weg » Bezirk Imst 8, Zahnambulatorium der Tiroler Gebiets Dr. med.dent. Philip Graf; Eröffnung einer krankenkasse; Ordination in 6460 Imst, Sirapuit 23 mit Dr. med.dent. Jan Niels Giesenberg; Neu1.11.2014 zugang; Eintragung in die Zahnärzteliste als angestellter Zahnarzt mit 17.11.2014, » Bezirk Ibk.-Stadt Dienstort in 6020 Innsbruck, Klara-Pölt-Weg Dr.med.dent. Viktoryia Hrytsenke; Neuzu8, Zahnambulatorium der Tiroler Gebietsgang; Eintragung in die Zahnärzteliste als krankenkasse; angestellte Zahnärztin vom 1.10.2014 bis 31.10.2014, Dienstort in 6020 Innsbruck, Dr. med.dent. Petra Leßlhumer; Beendigung der Angestelltentätigkeit im ZahnambuKlara-Pölt-Weg 8, Zahnambulatorium der latorium der Tiroler Gebietskrankenkasse Tiroler Gebietskrankenkasse; vom 1.11.2014 in 6020 Innsbruck, Klara-Pölt-Weg 8 mit bis 18.11.2014 Eintragung in die Zahnärzte31.10.2014 und Abgang in das Bundesland liste als Wohnsitzzahnärztin; seit 19.11.2014 Oberösterreich; Führung in der Zahnärzteliste als außeror Priv.-Doz. Dr. med.dent. Dr. sc.hum. Ulrike dentliches Kammermitglied; Beier MSc; Abgang in das Bundesland Dr-medic Voichita Sabadus; Neuzugang; EinSalzburg mit 17.10.2014; Anstellung an der tragung in die Zahnärzteliste als angestellte Univ.-Klinik für ZMK bleibt weiter bestehen; Zahnärztin mit 3.11.2014, Dienstort in 6020 Innsbruck, Klara-Pölt-Weg 8, Zahnambulato- Dr. med.dent. Christina Tauber; Vom 1.9.2014 bis 22.10.2014 Eintragung in die Zahnärzterium der Tiroler Gebietskrankenkasse; liste als Wohnsitzzahnärztin; seit 23.10.2014 Dr. med.dent. Lukas Sandbichler; NeuzuBerufsunterbrechung gemäß § 44 ZÄG; gang; Eintragung in die Zahnärzteliste als angestellter Zahnarzt mit 12.11.2014, Dr. med.dent. Miriam Innerhofer; Beendi- 12 IV Zahnarzt in Tirol gung der Angestelltentätigkeit an der Univ.Klinik für ZMK, 6020 Innsbruck, Anichstraße 35 mit 30.11.2014; Ab 1.12.2014 Führung in der Zahnärzteliste als außerordentliches Kammermitglied; Dr. med.dent. Irene Heiß-Kisielewsky; angestellte Zahnärztin an der Univ.-Klinik für ZMK in 6020 Innsbruck, Anichstraße 35; Berufsunterbrechung gemäß § 44 ZÄG mit 28.11.2014; Dr. med.dent. Jutta Tschoppe MSc; Beendigung Berufsunterbrechung gemäß § 44 ZÄG mit 30.9.2014; Eintragung in die Zahnärzteliste als Wohnsitzzahnärztin mit 1.10.2014; » Bezirk Ibk-Land DDr. Christine Margitta Weimershaus; Beendigung der Tätigkeit als Wohnsitzzahnärztin mit 30.9.2014; Eröffnung einer Ordination in 6091 Götzens, Gries 26 zum 1.10.2014; » Bezirk Kitzbühel Lic. Maria Vanbeselaere; Niederlegung der Ordination in 6391 Fieberbrunn, Dorfstraße Standesmeldungen 23 mit 7.10.2014: ab 8.10.2014 Führung in der Zahnärzteliste als außerordentliches Kammermitglied; Beendigung der Ordinations- und Apparategemeinschaft mit Dr. Christian Willinger zum 7.10.2014; DDr. Michael Sereinig; Beendigung der außerordentlichen Kammermitgliedschaft mit 31.10.2014; Eröffnung einer Wahlzahnarztordination in 6370 Kitzbühel, Hornweg 28 mit 1.11.2014; DDr. Sereinig ist weiterhin ausschließlich kieferchirurgisch tätig; ZA Siegfried Albert Schmid; Beendigung der Tätigkeit als Wohnsitzzahnarzt mit 6.10.2014; ab 7.10.2014 Berufsunterbrechung gemäß § 44 ZÄG; » Bezirk Kufstein Z A Axel Fleißner; Beendigung der außerordentlichen Kammermitgliedschaft mit 19.10.2014; ab 20.10.2014 Eintragung in die Zahnärzteliste als Wohnsitzzahnarzt; » Bezirk Schwaz Dr. Udo Oertel; Beendigung der Tätigkeit als Wohnsitzzahnarzt mit 1.10.2014 bei gleichzeitiger Streichung aus der Zahnärzteliste; Dr. med.dent. Florian Krejci; Neuzugang; Eröffnung einer Wahlzahnarztordination in 6200 Jenbach, Huberstraße 33 mit 1.11.2014; Ordinations- und Apparategemeinschaft mit Dr. Günther Kamler ab 1.11.2014; Dr. Maria Oertel; Niederlegung der Ordination in 6130 Schwaz, Sonnseite 4 mit 30.11.2014 bei gleichzeitiger Streichung aus der Zahnärzteliste; » Bezirk Lienz Dr. Franz Steiner; Niederlegung der Ordination in 9900 Lienz, Johannesplatz 4 mit 31.10.2014; ab 1.1.2014 Berufsunterbrechung gemäß § 44 ZÄG; » Vergaben von Kassenstellen Die Tiroler Gebietskrankenkasse und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter sowie die Landeszahnärztekammer für Tirol informieren aufgrund § 5a der Reihungskriterien-Verordnung BGBl II Nr. 487/2002 idgF über die einvernehmliche Vergabe folgender Vertragszahnarztstellen: Dr. med.dent. Julia Daniela Walter für Innsbruck zum 1.1.2015 (TGKK) Kleinanzeigen Bestgehende Zahnarztordination – derzeit alle Kassen – in Fachärztezentrum Umgebung Innsbruck – wegen Pensionierung dauerhaft zu vermieten. Erdgeschoss, barrierefrei, 180m2 , 3 Behandlungsplätze, Topausstattung, Einrichtung komplett neu, digitale Röntgen etc. Informationen unter 0660/5399741 ZAHNARZTPRAXIS in INNSBRUCK ab 1. August 2015 abzugeben. Übernahme auch stufenweise möglich. Anfragen unter Tel. 0664/1296478 Zahnärztliche Ordination (ca. 50 qm) im Zentrum von Innsbruck zu vermieten oder zu verkaufen. Anfragen unter Chiffre 17, Zahnärztekammer, Anichstraße 7, 6020 Innsbruck Dr. med.dent. Lukas Sandbichler für Innsbruck zum 1.1.2015 (BVA) Dr. med.dent. Stefanie Matt für Jenbach zum 1.1.2015 (TGKK+BVA) ZA Bruno Bedö für Kufstein zum 1.1.2015 (TGKK+BVA) – Aufschub Kassenpraxiseröffnungstermin auf 1.2.2015 Versichern beruhigt Die Herausforderung besteht darin, mehr als nur eine Versicherung anzubieten – eine Gesamtlösung Dörrstraße 85 A-6020 Innsbruck Tel. 0512-263926 office@hofer-partner.at www.hofer-partner.at Zahnarzt in Tirol lV 13 Wohlfahrtsfonds Individualrente Solide Vorsorge und Steuervorteil Die nur für niedergelassene Ärzte (nicht für angestellte Ärzte oder Wohnsitzärzte) vorgesehene Individualrente stellt eine Kombination aus beidem dar. Kontaktieren Sie diesbezüglich auch Ihre(n) Steuerberater(in). Höhe der Beiträge 2014 Veranlagung zur Beitragspflicht ohne Ermäßigung maximal ermäßigt Kassenärztinnen / ärzte Nichtkassenärztinnen / ärzte Kassenzahnärztinnen / zahnärzte Nichtkassenzahnärzte / zahnärztinnen 6 % der Honorarsumme von den € 719,70 p. m. § 2-Krankenkassen, mindestens € 719,70 p. m. 2 % der Honorarsumme von VAEB und BVA 2 % der Honorarsumme von VAEB und BVA € 30,00 p. m. bzw. 2 % der Hono2 % der Honorarsumme von rarsumme von VAEB und BVA VAEB und BVA Höchstlimitsumme 2014: € 162.000,00 Versorgungsleistung Ursprünglich betrug die Leistung aus der Individualrente 13 % des einbezahlten Kapitals, welches pro Teilnehmer auf einem separaten (Individual-)Konto beim Wohlfahrtsfonds geführt wird. Von 1.7.2008 bis 1.12.2012 vermindert sich dieser Prozentsatz auf Grund von Vorgaben des Finanzmathematikers bei all jenen Konten, welche beim Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol durch Beitragsleistung zur Individualrente vor dem 1.7.2008 eröffnet wurden, um 0,0084 % pro Monat. Ab 1.1.2013 reduziert sich der Prozentsatz so lange um jeweils 0,0185 % p. m., bis 11 % erreicht sind. Bei vorzeitiger Altersversorgung nach § 22 Abs. 7 der Satzung des Wohlfahrtsfonds und bei Invaliditätsversorgung nach § 27 der Satzung des Wohlfahrtsfonds betreffend vor dem 1.7.2008 eröffnete Konten ist jener Prozentsatz anzuwenden, der zum Stichtag der regulären Altersversorgung nach § 21 Abs. 1 der Satzung des Wohlfahrtsfonds (Vollendung 65. Lebensjahr) gegeben wäre. Wird die Altersversorgung betreffend ein vor dem 1.7.2008 eröffnetes Konto zum Stichtag der regulären Altersversorgung noch nicht 14 IV Zahnarzt in Tirol in Anspruch genommen, sondern erst später bezogen und erfolgt zudem nach dem Stichtag der regulären Altersversorgung keine weitere Einzahlung auf das Konto mehr, so ist jener Prozentsatz anzuwenden, der zum Stichtag der regulären Altersversorgung bereits gegeben war. Der Prozentsatz ist auf den gesamten Kontostand anzuwenden. Für ab dem 1.7.2008 beim Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol neu eröffnete Konten gilt sowohl bei regulärer und vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersversorgung als auch bei der Invaliditätsversorgung der Prozentsatz von 11 %. Leistungen aus der Individualrente werden ebenso wie Grund- und Ergänzungsrenten in 14 Teilbeträgen pro Jahr ausbezahlt. Nachfolgend die wichtigsten Fragen, die sich in Zusammenhang mit der Individualrente ergeben: 1.) Müssen Sie überhaupt Beiträge zur Individualrente zahlen? Für niedergelassene Ärztinnen/Ärzte besteht Beitragspflicht zur Individualrente. 2.) Wie hoch sind die Beiträge? Die Beitragshöhe ist davon abhängig, ob Sie einen § 2-Kassenvertrag haben oder nicht. Für § 2-Kassenärzte beträgt der Beitrag 6 % der Honorarsumme – aktuell mindestens jedoch € 719,70 pro Monat – und 2 % der Honorarsumme von VAEB und BVA, soweit auch ein Vertrag mit diesen kleinen Kassen besteht. Für Nicht-§ 2-Kassenärzte beträgt der Beitrag € 719,70 pro Monat wiederum zuzüglich 2 % der Honorarsumme von VAEB und BVA. 3.) W elche ErmäSSigungsmöglichkeiten gibt es? Bei Vorliegen wirtschaftlicher Gründe kann schriftlich um Ermäßigung angesucht werden. Die wirtschaftlichen Gründe können sowohl betrieblicher (z. B. Gründungsphase, Verschuldung, hohe Re-Investitionen, schlechter Geschäftsgang etc.) als auch privater Natur (z. B. außergewöhnliche finanzielle Belastungen) sein. Über den Ermäßigungsantrag entscheidet der Verwaltungsausschuss. 4.) W elche Mindestbeiträge sind in jedem Fall zu entrichten? Selbst bei maximaler Ermäßigung sind 2 % der Honorarsumme von VAEB und BVA, bei Nichtkassen-Ärztinnen/Ärzten mindestens € 30,00 pro Monat zu entrichten. 5.) I st auch eine teilweise ErmäSSigung möglich? Ja. Wenn Ermäßigungsgründe vorliegen, die jedoch für eine maximale Ermäßigung nicht ausreichen, ist auch eine teilweise Ermäßigung möglich. Das jeweilige Ausmaß kann von Ihnen im Antrag vorgeschlagen werden. 6.) W elche steuerlichen Vorteile haben die Beitragszahlungen? Die Beiträge sind Pflichtbeiträge und somit voll als Betriebsausgabe absetzbar. 7.) Für wen gelten die Regelungen zur Individualrente? Ausschließlich für niedergelassene Ärztinnen/Ärzte; für diese stellt die Individu- Wohlfahrtsfonds alrente nach Grund- und Ergänzungsrente die dritte Komponente der Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds dar. Die Individualrente nimmt auf die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit während der Beitragsphase Bedacht und leistet so einen Beitrag zur Erhaltung des persönlichen Lebensstandards in der Pension. 8.) Was bedeutet die Höchstlimitsumme? Die Beiträge sind mit der sogenannten Höchstlimitsumme begrenzt. Über die Anpassung der Höchstlimitsumme entscheidet die Erweiterte Vollversammlung. Aktuell beträgt die Höchstlimitsumme E 162.000,00. 9.) W erden die eingezahlten Beiträge verzinst? Aus versicherungsmathematischen Gründen erfolgt zum hohen Leistungsprozentsatz keine zusätzliche laufende Verzinsung während der Ansparphase. 10.) Was sind die Gründe hiefür? Nach aktuellem Leistungskatalog werden ab Pensionsantritt jährlich mindestens 11 % des Ansparkapitals an den Altersversorgungsbezieher ausbezahlt, was bedeutet, dass innerhalb von etwas mehr als neun Jahren das gesamte Ansparkapital bereits an den Pensionisten zurückfließt. Auch in der Folge erhält der Teilnehmer weiterhin die Individualrente in vollem Umfang, sodass für den durchschnittlichen Teilnehmer eine äußerst attraktive und ertragreiche Veranlagung gegeben ist. Hinzu kommt noch, dass im Fall der Berufsunfähigkeit oder im Ablebensfall im Verhältnis zum eingezahlten Kapital hohe Invaliditäts-, Witwen- bzw. Waisenversorgung über einen sehr langen Zeitraum ausbezahlt werden. Darüber hinaus werden soziale Härtefälle, wie sie eben bei Berufsunfähigkeit oder Tod gegeben sind, gegenüber den„normalen“ Altersvorsorgefällen bevorzugt behandelt. Diese Besonderheit liegt in der Grundausrichtung des Fonds begründet, wonach innerhalb des geschlossenen Kreises der Teilnehmer (Tiroler Zahn-/Ärztinnen und Zahn-/Ärzte) eine bewusst solidarische Einstellung vorherrscht, um gerade Notfälle innerhalb der Kollegenschaft zu entschärfen. 11.) W esentliche Unterschiede bei den Leistungen: Vergleich von privaten Rentenversicherungen mit der Altersversorgung über den Wohlfahrtsfonds. a) Altersrentenfall: Eine private Versicherung kann man sich wie ein Sparbuch vorstellen, bei dem die Einzahlungen laufend verzinst werden. Ab dem Zeitpunkt des Rentenbeginns wird je nach statistischer Lebenserwartung das angesparte Kapital in Raten bis zum Lebensende wieder ausbezahlt. Aus der Individualrente erfolgt ab dem Alter von 65 Jahren eine jährliche Auszahlung von mindestens 11 % per anno vom eingezahlten Kapital bis an das Lebensende. 12.) S ind spätere Nachzahlungen für frühere Jahre möglich? Nur in sehr beschränktem Umfang ist eine wenige Monate rückwirkende Aufhebung einer gewährten Beitragsermäßigung möglich. 13.) Welche Fragen sollte man sich daher stellen, bevor man an einen Ermäßigungsantrag denkt? – Welche Beiträge kann ich in meiner derzeitigen wirtschaftlichen Situation leisten? – Wie hoch ist mein effektiver Steuervorteil durch die Zahlung der Individualrente? – Lege ich Wert darauf, im Fall der Berufsunfähigkeit selbst vom solidarischen Charakter der Individualrentenleistungen zu profitieren? – Wie wichtig ist mir die Absicherung meiner nahen Angehörigen? b) Berufsunfähigkeit: Je nach Vertragsvereinbarung berücksichtigt eine private Rentenversicherung den Fall der Berufsunfähigkeit entweder überhaupt nicht oder es erfolgt eine Prämienfreistellung bis zum vereinbarten Rentenalter. Bei Prämienfortzahlungs- oder Berufsunfähigkeitsvereinbarung steigen die Prämien aber so deutlich an, dass die Rentabilität der Rentenversicherung stark sinkt. Die Individualrente zahlt im Falle der Berufsunfähigkeit mindestens 11 % des eingezahlten Kapitals auf Lebenszeit! Das kann bedeuten, dass ein Vielfaches der Einzahlungen zurückfließt. 14.) W elche Gründe für eine BeitragsermäSSigung kommen in Betracht? Wie unter Punkt 3.) angeführt, kommen z. B. folgende Gründe in Frage. – Praxisgründung – Anlaufzeit, hohe Investitionskosten – sonstige laufende Zahlungsverpflichtungen, (z. B. Alleinverdiener mit hohen Unterhaltsverpflichtungen) – nachvollziehbare niedrige Einkommenssituation – längerfristige Erkrankung c) Todesfall: Je nach Versicherungsart zahlt eine private Versicherung im Todesfall eine vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich Gewinnbeteiligung. Eine auch nur annähernd dem Individualrentenfonds vergleichbare Leistung ist, wenn überhaupt, nur mit teuren Prämienleistungen zu erreichen. Die Individualrente wirkt auf Lebenszeit auch für die Witwen-/Witwerversorgung fort. 15.) I st es also überhaupt sinnvoll, eine private Vorsorge als Konkurrenz zur Individualrente zu sehen? Nein! Die private Vorsorge soll nicht die Altersvorsorge über den Wohlfahrtsfonds ersetzen, sondern allenfalls ergänzen. Insbesondere den Ärztinnen/Ärzten mit Familie steht in Form der Individualrente ein Vorsorgesystem mit insgesamt gesehen konkurrenzlosen Vorteilen zur Verfügung. Außerdem erhalten Halbwaisen 15 %, Vollwaisen 30 % der zuerkannten Leistung zur Individualrente bis zum Ende der Berufsausbildung, nach aktuellem Leistungs-Katalog, längstens jedoch bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. 16.) Sie haben noch Fragen? Rufen Sie bitte im Kammeramt der Ärztekammer für Tirol unter der Tel.Nr. 0512/52058-0 (Abteilung Wohlfahrtsfonds) an oder informieren Sie sich auf unserer Homepage unter www.aektirol.at. Zahnarzt in Tirol lV 15 Foto: fotolia.com Picture-Factory Steuersparcheckliste ... Endspurt 2014 ... Alle Jahre wieder … Machen Sie hier Ihren persönlichen Steuer-Check 2014 und lesen Sie, was und wie Sie jetzt noch aktiv gestalten können: Los geht`s! Check 1: Hochrechnen, investieren und 13% kassieren Mit dem Gewinnfreibetrag (GFB) können Sie auch heuer wieder bis zu 13 % Ihrer Gewinne steuerfrei lukrieren, wenn Sie entsprechend investieren. Alles, was Sie dazu brauchen, ist eine entsprechende Berechnung von Ihrem Steuerberater. Dann heißt es nur noch investieren & kassieren. Begünstigt sind Neuanschaffungen abnutzbarer, körperlicher Anlagegüter (Ausnahmen: Luftfahrzeuge, PKWs und Software) und - heuer neu - anstelle der bisher zugelassenen Wertpapierinvestments sind ab 2014 nur noch Wohnbauanleihen dem Gewinnfreibetrag zugänglich. Weitere Voraussetzung ist wie bisher die Einhaltung einer 4-jährigen Behaltefrist. Da Wohnbauanleihen längerfristig ausgelegt sind, empfehlen wir Ihnen rechtzeitig ein Beratungsgespräch mit Ihrer Bank. Es gibt nämlich durchaus die Möglichkeit am Sekundärmarkt eine gebrauchte Wohnbauanleihe mit einer kürzeren Laufzeit zu erwerben oder auch einen vorzeitigen 16 IV Zahnarzt in Tirol Verkauf nach vier Jahren zu planen. Um die Papiere bei eventuell künftig steigenden Zinsen auch anzubringen, raten Banker zu einer Variante mit variablen Zinsen. Check 2: Fremdwährungsverluste absetzen Haben Sie das Bedürfnis, vorzeitig Schulden zurückzuzahlen und führt dies zu Kursverlusten, so sollten Sie das vorrangig mit Ihren betrieblichen Krediten tun. Die Frage ob es aus steuerlicher Sicht besser ist, dies noch vor oder erst nach dem Jahreswechsel zu tun, hängt von der Höhe Ihres steuerpflichtigen Gesamteinkommens und der anstehenden Kursverluste ab. In manchen Fällen kann auch eine Aufteilung des Gesamtvolumens auf zwei oder auch mehrere Steuerjahre sinnvoll sein. Bitte konsultieren Sie vor einer Entscheidung auch in dieser Sache jedenfalls Ihren Steuerberater. Selbst, wenn man aus Angst vor einer Verschlechterung der Kurssituation rasch handeln möchte, ist es wichtig dennoch auch die steuerlichen Auswir- kungen mit ins Kalkül zu ziehen. Hinsichtlich der Kursunsicherheiten gibt es übrigens die Möglichkeit eines sogenannten Kurssicherungsgeschäftes, mit dem z.B. der heutige Kurs für einen späteren Umstiegs- oder Tilgungstermin fixiert werden kann. Seit 2012 will die Finanz für Kursverluste nur noch einen Sondersteuersatz von 25% gelten lassen. Da diese Gesetzauslage in Fachkreisen jedoch heftig umstritten ist, raten wir solche Verluste wie bisher in die regulären Gewinnermittlung mit aufzunehmen und tarifmäßig zu versteuern. Die weitere Entwicklung und Rechtsprechung zu diesem Thema bleibt jedoch abzuwarten. Daher empfehlen wir bei der Planung des Gewinnfreibetrages (siehe Check 1) für den Fall der Fälle hier vom "Worst Case" auszugehen. Check 3: Latente Immobilienertragsteuer – neue Zwänge Da seit 2012 Gewinne aus privaten Immobilientransaktionen generell steuerpflichtig sind, Steuern müssen seither alle dafür relevanten Unterlagen auch im privaten Bereich aufbewahrt werden. Haben Sie also 2014 Immobilien gekauft oder Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten an bestehendem privaten Immobilienvermögen vorgenommen, so sollten Sie die entsprechenden Belege unbedingt in sicherer Art und Weise aufbewahren. Immobilienunterlagen sind nun bis zum Verkauf des entsprechenden Objektes ewig aufzubewahren. Die ewige Aufbewahrungspflicht gilt für Transaktionen ab dem 1.4.2002. Daher empfiehlt es sich vorbeugend auch schon mal alle diesbezüglichen Unterlagen bis zurück ins Jahr 2002 sicherzustellen und geordnet aufzubewahren. Tipp: Weiterhin steuerfrei bleiben Verkaufserlöse von Hauptwohnsitzen und selbst erstellten Immobilien. Diese Ausnahmeregelungen gehen allerdings nicht auf die Rechtsnachfolger über. Ist also ein Verkauf durch die Nachkommen wahrscheinlich, so kann es in Fällen einer möglichen Hauptwohnsitz- oder der Herstellungsbefreiung günstiger sein, die Immobilie zuerst zu verkaufen und sodann den Verkaufserlös steuerfrei zu schenken oder zu vererben. Dies gilt zumindest noch so lange wir weiterhin keine Erbschafts- und Schenkungssteuer in Österreich haben. Check 5: Weihnachtsfeier & Weihnachtsgeschenke Für Weihnachtsfeiern und andere Betriebsfeiern sowie für Betriebsausflüge können pro Mitarbeiter jährlich bis zu 365 € steuerund sozialversicherungsfrei untergebracht werden. Zudem darf jeder Mitarbeiter pro Jahr Sachgeschenke im Wert von 186 € von seinem Dienstgeber steuerfrei entgegen nehmen. Auch dieser Aufwand schlägt sich bei Ihnen steuerwirksam zu Buche. Achtung! Bargeld ist ausgenommen. Lösung: Gutscheine. Auch die Bezahlung von Prämien für die Zukunftssicherung der Mitarbeiter (z.B. Erund Ablebensversicherungen) sind bis zu 300 € pro Jahr und pro Mitarbeiter steuerfrei und voll betrieblich ab¬setzbar. Es ist der Gleichheitsgrundsatz einzuhalten, d.h. eine entsprechende Zusage kann nur allen zu¬sammen oder nach bestimmten Kriterien festgelegten Mitarbeitergruppen angeboten werden. Check 6: Kirchenbeitrag eventuell noch einzahlen An Kirchenbeiträgen können bis zu 400 € p.a. von der Steuer abgesetzt werden, insofern dieser Betrag auch tatsächlich einbezahlt wurde. Check 7: Kosten für Betreuung und Ausbildung von Kindern Auch dafür gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen steuerlichen Absetzposten von bis zu 2.300 € für die Kinderbetreuung bzw. von bis zu 1.320 € bei auswärtiger Berufsausbildung pro Kind und Jahr. Bitte sorgen Sie auch hier rechtzeitig für entsprechende Nachweise (Kindergartenbestätigung, Inskriptionsbestätigung, Schulbesuchsbestätigung etc.). Zudem können Sie bis Jahresende auch für Ihre Mitarbeiter Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen. Die Höhe des für den Mitarbeiter steuerfreien und für Sie voll absetzbaren Zuschusses wurde heuer von bisher jährlich maximal 500 auf nunmehr 1.000 € pro Kind angehoben. Wichtig: Es ist direkt Check 4: SVA-Meldungen und Anträge Klinik- und Spitalsärzte sowie auch Praxisgründer können sich für das Jahr 2014 von der Beitragspflicht zur Pensionsversicherung der SVA ausnehmen lassen, wenn: • die selbständigen Einnahmen insgesamt nicht über 30.000 Euro zu liegen kommen und • der jährliche Gewinn daraus nicht mehr als 4.743,72 Euro ausmacht. Zudem darf in den letzten fünf Kalenderjahren nicht mehr als 1 Jahr Sozialversicherungspflicht bestanden haben. Der Antrag muss bis zum Jahresende eingebracht werden, damit er für das laufende Jahr gilt. Später eingebrachte Anträge sind nicht mehr möglich. Hat man nun schon einen solchen Antrag eingebracht und es stellt sich später heraus, dass eine der Grenzen wider Erwarten überschritten wird, so sollte auch das noch vor Jahresende gemeldet werden. Passiert dies nicht, so kommt es zu einem Strafzuschlag von 9,3%. Tipp: Ob so oder so – rechtzeitig melden zahlt sich aus und kann einige Hundert Euros einbringen. Zahnarzt in Tirol lV 17 Steuern an die Betreuungseinrichtung bzw. an die Betreuungsperson zu überweisen. Achtung! Gleichbehandlungsgrundsatz beachten (siehe "Check 5"). Zudem muss diese Auszahlung am Lohnkonto des betreffenden Mitarbeiters stehen. Tipp: rechtzeitige Meldung an Ihre Lohnverrechnung. Check 8: Spenden & Steuersparen Auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at) finden Sie eine Auflistung steuerlich absetzbarer Spenden. Begünstigte Spendenempfänger sind, neben bestimmten Einrichtungen wie Universitäten, Museen etc., auch eine Reihe humanitärer Organisationen, Umwelt-, Natur- und Artenschutzorganisationen sowie die freiwilligen Feuerwehren, die Landesfeuerwehrverbände und Tierheime. Auch Spenden an Hochwasseropfer sind steuerlich absetzbar. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 wurden die begünstigten Spendenempfänger auf EU-Staaten und Staaten, mit denen eine umfassende Amtshilfe vereinbart wurde ausgeweitet. Dies gilt für alle noch offenen Veranlagungsjahre. Ein Österreichbezug ist jedoch weiterhin erforderlich. Check 9: Verlustbeteiligungen Durch Erwerb einer Beteiligung an einem verlustbringenden Unternehmen oder einer Liegenschaftsvermietung (Vorsorgewohnung, Bauherrenmodell) können die Verluste steuerlich abgesetzt werden. Achtung, die Finanz akzeptiert aber längst nicht alles! Tipp: Suchen Sie sich ein Projekt nach Ihrem Geschmack aus und lassen Sie es vor Unterfertigung auf steuerliche Verwertbarkeit prüfen. Bedenken Sie bitte auch, dass es sich hier um Veranlagungen mit erheblichem Risiko handeln kann! Check 10: Kilometerstand Bitte notieren Sie am 31.12.2014 wieder den Kilometerstand Ihres Autos. Dies kann für steuerrelevante Berechnungen sehr nützlich sein. Zudem kann damit auch für den Fall einer Steuerprüfung eine Prophylaxe zur Verteidigung der angesetzten Autokosten erfolgen. Check 11: Ballast abwerfen Am 31.12.2014 endet die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für die Unterlagen des Jahres 2007. Das heißt beim Weihnachtsputz können Sie jedenfalls aus steuerlicher Sicht alle Unterlagen aus 2006 und Vorjahren entsorgen. Gleich nach Silvester können Sie dann auch mit den 2007er Belege ein Feuerwerk machen. Achtung! Ausnahme: Für Unterlagen zu Immobilien gilt eine 12 jährige Behaltefrist. In bestimmten Fällen (nichtunternehmerische Grundstücksteile mit Vorsteuerabzug) verlängert sich diese Frist sogar auf 22 Jahre. Immobilienunterlagen betreffend Neuzugänge, Instandhaltungen und Instandsetzungen ab 2002 sind auf Grund der Immobilienertragsteuer im Privatbereich gar für immer und ewig aufzubewahren. Zudem müssen Unterlagen für ein anhängiges behördliches oder gerichtliches Verfahren jedenfalls auch weiterhin aufbewahrt werden. Tipp: Darüberhinaus sollten freilich jedoch wichtige Geschäftsunterlagen wie z.B. Kauf-, Miet-, Leasingverträge it aktueller Gültigkeit, Lohn- und Gehaltsverrechnungsunterlagen etc. aufbewahrt werden. WIR SIND ÜBERSIEDELT Kaiserjägerstraße 24 • 6020 Innsbruck • Tel. +43 (0) 512 59859-0 VERTRAUEN SIE DEN SPEZIALISTEN TEAM JÜNGER STEUERBERATER OG info@juenger.at www.aerztekanzlei.at www.medtax.at tea_inserat a5 quer.indd 1 18 IV Zahnarzt in Tirol Wir haben neue Räumlichkeiten mit mehr Platz für Sie und für uns. Kostenlose Parkplätze direkt vor unserer Haustüre. Unser Team freut sich auf Sie. 28.03.14 08:10 Anzeige Kinderzahnheilkunde fest im Fokus! Kinder - eine interessante Patientenzielgruppe. HENRY SCHEIN unterstützt Sie mit Rat und Tat in der Umsetzung Ihrer Spezialisierungswünsche. 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