in Tirol haftungsfragen in der Zahnarztpraxis individualrente – solide

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in Tirol haftungsfragen in der Zahnarztpraxis individualrente – solide
9 Jahrgang · Ausgabe 4 · 17. Dezember 2014
Informationsorgan der Tiroler Landeszahnärztekammer
Zahnarzt
in Tirol
Thema
www.tiroler.zahnaerztekammer.at
4 sozialer Einsatz
7
4 standesveränderung
12
4 Steuersparcheckliste
Endspurt 2014 ...
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Für Informationen und eine persönliche Beratung stehen Ihnen die Betreuerinnen
und Betreuer der Hypo Tirol Versicherungsmakler GmbH, sowie die Ärztebetreuer
Für Informationen oder eine persönliche Beratung stehen Ihnen die Betreuerinnen
der Hypo Tirol Bank in den Geschäftsstellen jederzeit gerne zur Verfügung.
und Betreuer der Hypo Tirol Versicherungsmakler GmbH, sowie die Ärztebetreuer
der Hypo Tirol Bank in den Geschäftsstellen jederzeit gerne zur Verfügung.
● Kontakt
● Kontakt
Gabriele Habermüller
Prokuristin/Kundenbetreuerin
Tel 050700 2215
Mobil 050700 64711
Gabrielegabriele.habermueller@hypotirol.com
Habermüller
Prokuristin/Leiterin Vertrieb
Tel 050700 2215
Mobil 050700
64711
Marco Föger
gabriele.habermueller@hypotirol.com
Kundenbetreuer
Tel 050700 2223
ChristianMobil
Graggober
050700 61203
Kundenbetreuer
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Tel 050700 2214
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Christian Graf
Kundenbetreuer
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2 IV Zahnarzt in Tirol
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Reg Nr 701/9048
Meraner Straße 8
6020 Innsbruck
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Editorial
Inhalt
Seite 4:
Minisymposium – Haftungsfragen
in der Zahnarztpraxis
Seite 5:
Haftung – Überlegungen eines Praktikers
Seite 7:
Sozialer Einsatz in Equador –
Ein Erlebnisbericht
Seite 8:
Zahngoldsammlung für die Kinderkrebs­
hilfe Tirol erlöst EUR 405.497,61
Seite 10:
Weihnachtsglückwunschenthebung
der Zahnärzte
Seite 11:
Save the date:
Vorankündigung Fortbildung
Seite 12:
Standesmeldungen
Seite 14:
Wohlfahrtsfonds
Seite 16:
Steuersparcheckliste
... Endspurt 2014 ...
k
Kammeramt
Das Team des Kammeramts der Landeszahnärztekammer für Tirol steht Ihnen
zu folgenden Büroöffnungszeiten zur
Verfügung:
Parteienverkehr:
Mo-Fr von 8.30-12.30 Uhr
nachm. nach telefonischer Vereinbarung
Telefonisch erreichen Sie uns auch von
Mo-Do von 14.00-16.00 Uhr
Tel: 050511-6021 Frau Christine Hanin
6022 Mag. Heidi Blum
6020 Frau Magdalena Hanin
Fax: 050511-6026
E-Mails:
office@tiroler.zahnaerztekammer.at
blum@tiroler.zahnaerztekammer.at
hanin@tiroler.zahnaerztekammer.at
mhanin@tiroler.zahnaerztekammer.at
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege!
K
urz vor Ablauf des Jahres hat es mich
gefreut, dass wir der Kinderkrebshilfe
Tirol und Vorarlberg aus der Goldsammelaktion für die Kinderkrebshilfe einen
sehr namhaften Betrag aus den letzten zwei
Einsammlungen spenden konnten, einen
entsprechenden Beitrag finden Sie auf Seite
…. Allen teilnehmenden Kolleginnen und
Kollegen darf ich ganz herzlich danken, dass
Sie Ihre Zeit zur Verfügung stellen, den Patientinnen und Patienten die Möglichkeit dieser
Spende zu erläutern.
Das Haftungssymposium am 5.12.2014 hat
wiederum die Vielzahl an Fallstricken, die
uns in unserer Berufsausübung behindern
können, aufgezeigt. Ein besonderes Anliegen
ist mir, auf die haftungsrechtliche Gefahr
aufmerksam zu machen, die der Narkosesanierung in der Ordination anhaftet. Da
ich selbst Narkosesanierungen im Bezirkskrankenhaus vornehme, weiß ich um den
Benefit, den ein erfahrenes Narkoseteam
und vor allem auch das Vorhandensein
einer Intensivmedizinischen Abteilung in
der Krankenanstalt bedeutet. Dass im worst
case eine Haftung des Zahnarztes, der in
seiner Ordination unter Beiziehung eines FA
für Anästhesie zahnärztlich behandelt, für
einen Narkosezwischenfall gerichtlich bejaht
werden könnte (Erfüllungsgehilfenhaftung),
muss allen klar sein. Ich empfehle daher klar,
davon Abstand zu nehmen.
Wir planen für den Beginn des Jahres 2015
weitere Fortbildungsveranstaltungen, unter
anderem auch eine Informationsveranstaltung gemeinsam mit der Aidshilfe Tirol und
eine Veranstaltung, die das Thema Veranlagung sinnvoll beleuchtet. Weiters unterstützen wir ein Projekt des ASKÖ „Gesund und Fit
in der Zahnarztpraxis“, detaillierte Projektinformationen werden in der nächsten Ausgabe
des Zahnarztes in Tirol erfolgen.
Weiters ist der Grundsatzbeschluss gefällt worden, sich an der gemeinsamen Durchführung
der ZASS Ausbildung ab Oktober 2015 mit
dem Ausbildungszentrum West (AZW), der
Medizinischen Universität und der Landeszahnärztekammer für Tirol zu beteiligen, sollte
die Tilak einer entsprechenden Durchführung
zustimmen.
Ich wünsche Ihnen erholsame und friedliche
Feiertage und einen guten und erfolgreichen
Start ins Neue Jahr!
Ihr Wolfgang Kopp
www.tiroler.zahnaerztekammer.at
Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: Tiroler Landeszahnärztekammer, Anichstraße 7, 6020 Innsbruck, vertreten durch den Präsidenten Dr. Wolfgang Kopp. Layout &
Druck: Ablinger.Garber Medienturm Saline, 6060 Hall, Tel. 05223/513-0. Gesamtorganisation und Inseratenverwaltung: CW-Consult GmbH, Fischnalerstraße 4, 6020 Innsbruck. Namentlich
gezeichnete Artikel stellen die Meinung der Autoren und nicht die Meinung der Tiroler Landeszahnärztekammer dar. Titelbild: fotolia.com © Gina Sanders
Zahnarzt in Tirol lV 3
Aktuelles
Minisymposium – Haftungsfragen
in der Zahnarztpraxis
Unter regem Interesse und Teilnahme fand am 5.12.2014 ein lebhafter Fortbildungsnachmittag statt.
Auf Initiative DDr. Gadners, der selbst als
zahnärztlicher, gerichtlich beeideter Sachverständiger sich konkret mit Fragen der Dokumentation und Beurteilung von möglichen
Behandlungsfehlern konfrontiert sieht, fand am
5.12.2014 ein hochinteressanter Fortbildungsnachmittag statt. Es gelang ihm, mit Prof. Dr.
Karl Heinz Danzl, Senatspräsident des Obersten
Gerichtshof, Honorarprofessor der Universität
Innsbruck, einen ausgezeichneten Experten
nach Innsbruck zu holen, der mit Präzision und
Verständlichkeit die Rechtsgrundlagen darstellte und in der nachfolgenden Podiumsdiskussion interessante Einblicke geben konnte.
Dr. Karin Prutsch, Rechtsanwältin in Graz und
Autorin zahlreicher Fachpublikationen und
MR DDr. Walter Drobnitsch, hochgeschätzter
Sachverständiger und praktizierender Zahnarzt,
begeisterten in Hinblick Plastizität und Alltagstauglichkeit mit Ihrer Doppelconference zum
Thema „rechtliche Grundlagen der Aufklärung
und Dokumentation mit Beispielen und Fehlern aus der Praxis“.
Dr. Klaus-Dieter Gosch, Richter am Oberlandesgericht Innsbruck stellte den Ablauf des
Schiedsverfahrens bei der Zahnärztekammer
kompakt vor. Als Vorsitzender der Landespatientenschlichtungskommission konnte er die
Möglichkeiten und Grenzen der Schlichtung
vermitteln, und den Vorzug herausarbeiten,
4 IV Zahnarzt in Tirol
dass im besten Falle Streitigkeiten oder Auseinandersetzungen zwischen Zahnärzten und
Patienten einer Schlichtung zugeführt werden
und so nicht gerichtsanhängig werden.
Der Initiator der Veranstaltung, DDr. Klaus
Gadner widmete sich in seinen Vorträgen
der Aktualität des Themas und beleuchtete
gekonnt besonders das im Streitfall zentrale
Thema der Dokumentation auch aus Sicht des
Sachverständigen.
Abgerundet wurde die Veranstaltung durch
den Beitrag von Gerald Gregor, Leiter der
Haftpflicht- und Unfallversicherung der ZürichVersicherungsAG, der sich dem Thema
Zahnarzthaftung aus Sicht der Haftpflichtversicherung widmete.
Die anschließende Podiumsdiskussion war
lebhaft und die Gelegenheit wurde von
zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer
genutzt, Fragen zu stellen, welche die ReferentInnen geduldig und hochkompetent zu
beantworten wussten.
Eine vernünftige Kalkulation ist den Sponsoren
zu danken, der Hypo Tirol gilt besonderen
Dank für die wie immer perfekt aufgestellte
Organisation des Raumes, der Technik und
der Verpflegung, Biomet3i, Dental Tribune,
Henry Schein, SIC, softdent, Straumann, Team
Jünger und Thieme Compliance besten Dank
für die Unterstützung ihrer Kundinnen und
Kunden beim Erwerb von Wissen, das in der
Berufsausübung unentbehrlich ist.
Aktuelles
Haftung – Überlegungen
eines Praktikers
Anlässlich der Vorträge zum Thema „ Haftungsfragen in der Zahnarztpraxis“ am
5.12.2014 wurden im Laufe der interessanten Podiumsdiskussion Fragen gestellt,
die einer weiteren Diskussion bedürfen und einige interessante Aspekte aufgeworfen haben.
VP DDr. Paul Hougnon
Wichtig war aus der Sicht der Landeszahnärztekammer die Darstellung der Schlichtungsstelle. Wir sind überzeugt davon, dass mit Dr.
Klaus-Dieter Gosch als Vorsitzender ein höchst
erfahrener Richter Garant für Professionalität
ist. Wir bekennen uns zu dieser Einrichtung und
hoffen, dass die Akzeptanz dieser Schlichtungsstelle noch steigen wird. Die Vorteile liegen darin, dass keine Kosten für die Parteien anfallen
(Haftpflichtversicherungen übernehmen die
Kosten), schnelle Lösungen erreicht werden,
kein Zwang zur Mitwirkung oder zur Akzeptanz
eines Schlichtungsvorschlages vorliegt, und
kein Urteil gefällt wird.
Allfällige Ansprüche des Patienten an einen
Zahnarzt sollten von diesem sofort an die
Haftpflichtversicherung gemeldet werden
(Obliegenheitspflicht!). Es sollten auf keinen
Fall Zusagen bzw Anerkenntnisse einer Schuld
abgegeben werden. Gewährleistungsansprüche sind weiters nicht von der Versicherung
umfasst (Rückerstattung Honorar, kostenlose
Neuanfertigung).
Wichtig ist meiner Ansicht nach, dass die Erhebung von Schadenersatzansprüchen Geschädigter aus zahnärztlicher Tätigkeit in Österreich
weltweit im Deckungsumfang enthalten ist
und Länder wie Kanada, Australien, USA nicht
exkludiert sind (unabhängig ob das Recht
dieser Länder angewendet wird, oder dort der
Gerichtstand ist). Für einige Kollegen könnte
auch interessant sein, dass eine allfällige Tätigkeit im benachbarten EU Ausland inkludiert
ist. Die Erweiterung der Deckung ist natürlich
kostenpflichtig. Derzeit gibt es sehr günstige
Prämein auf dem Markt (was auf eine niedrige
Schadensrate in Österreich hinweist). Sollte
jemand zwei Ausbildungen haben (Zahnarzt
und Allgemeinmediziner, Zahnarzt und Fach-
arzt) und dies als Wohnsitzzahnarzt respektive
niedergelassener Arzt auch ausüben will, sollte
dies auch im Vertrag inkludiert sein.
Derzeit scheint es im Rahmen der richterlichen
Beweiswürdigung vor allem wichtig sein, dass
die erfolgte Aufklärung auch tatsächlich in der
Dokumentation vorhanden ist. Aus dem Zahnärztegesetz geht auch klar hervor, dass über
den geplanten Behandlungsablauf, die Risiken
(vor allem die typischen Risiken, auch wenn
sie selten auftreten, vor allem, wenn sie mit
gravierenden Folgen verbunden sind), über die
Alternativen zur Behandlung, Kosten und die
Folgen der zahnärztlichen Behandlung sowie
über die Nachteile eines Unterbleibens dieser
aufzuklären ist. Verwendete Aufklärungsblätter sollten zum Nachweis einer persönlichen
Beratung des Patienten mit handschriftlichen
Vermerken versehen werden. Bei der gerichtlichen Entscheidungsfindung handelt es sich
um einen fließenden Prozess, der zeit- und
länderabhängig ist und sich im Laufe der
Zeit ändert. Letztlich obliegt es der Entscheidung des Gerichtes, ob und inwieweit eine
Aufklärung bei Behauptung des Gegenteils
festgestellt wird.
Es wird eindeutig empfohlen, kein Originalröntgenbild aus den Händen zu geben. Dies
wird von der Formulierung des Gesetzes
gestützt: Den betroffenen Patienten/Patientinnen oder deren gesetzlichen Vertretern/
Vertreterinnen ist auf Verlangen Einsicht in
die Dokumentation zu gewähren und gegen
Kostenersatz die Herstellung von Kopien
einschließlich Röntgenduplikaten zu ermöglichen. Der Zahnarzt ist Eigentümer der Röntgenbilder und gesetzlich verpflichtet, diese
10 Jahre aufzubewahren. Allerdings beträgt
die absolute Verjährungsfrist zur gerichtlichen
Geltendmachung von Forderungen 30 Jahre.
Wird die Herstellung von Röntgenbildern
nach Befundung vereinbart, wie dies bei
Fachärzten für medizinische RadiologieDiagnostik üblich ist, wird der Patient
aufgrund des dann weitgehend als Werkvertrag zu qualifizierenden Behandlungsvertrages Eigentümer des Röntgenbildes.
Ist die Herstellung eines Röntgenbildes
nach Befundung hingegen nur Nebenleistung eines Behandlungsvertrages, so
bleibt nach überwiegender Ansicht der
Arzt bzw. Zahnarzt Eigentümer des Röntgenbildes.
Dass bei operativen Weisheitszahnentfernungen ein Panoramaröntgen zur Kontrolle
zu machen ist (um einen eventuellen Kieferbruch ausschließen zu können), kann als
Empfehlung eines Sachverständigen mitgenommen werden. Es müsste diese forensische
Vorsichtsmaßnahme meiner Meinung nach
auch eine taugliche Begründung gegenüber
der Krankenversicherung für eine neuerliche
Verrechnung innerhalb der Zweijahresfrist sein.
Anschließen darf ich mich Präs. Dr. Kopp, wenn
er auf die Gefahren der Narkosebehandlung
in der Ordination hinweist. Diesbezüglich war
auch der geschilderte Fall interessant, in der
eine Zahnärztin für einen Narkosezwischenfall
in der Ordination haftbar war, weil sie nicht mit
entsprechendem Ernst und Nachdruck auf die
mit der Vollnarkose einhergehenden Risiken
hingewiesen hatte und auch darauf, dass trotz
bester Vorbereitung und bestmöglicher Abklärung individueller Risikofaktoren schwere, bis
zum Tod führende gesundheitliche Schäden
auftreten können. Für eine ausreichende
Aufklärung müsste der Zahnarzt mit seinem
Patienten die Vor- und Nachteile zwischen
einer Lokalanästhesie und einer Vollnarkose in
den wesentlichen Punkten abgeklärt und ihm
die unterschiedlichen Risiken eindringlich vor
Augen geführt haben.
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6 IV Zahnarzt in Tirol
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Aktuelles
Sozialer Einsatz in Equador –
Ein Erlebnisbericht
Dr. Andreas Seidl,
ehemals Zahnarzt in Telfs
Aufmerksam gemacht durch die Tiroler
Zahnärztekammer meldete ich mich als Volunteer in der "Clinica missionaria di nuestra
Señora di Guadalupe" in Ecuador .Ich arbeitete dort ab September für 6 Wochen .Die
Klinik wurde von Pater Georg Niigsch vor 14
Jahren in einer sehr armen Region Ecuadors
gegründet. Sie ist bestens organisiert und
bietet Arbeitsstätte für Praktische-,Augen,und Zahnärzte. Außerdem finden dort viele
Menschen aus dem Dorf Arbeit. Ich wurde
dort sofort herzlichst aufgenommen, hatte
eine hervorragende einheimische Zahnarzthelferin, die mir auch bei den Hürden
der spanischen Sprache behilflich war. Mit
einer jungen Zahntechnikmeisterin aus
Hannover versorgten wir sehr viele junge
Menschen mit „ plaquas" ( Teilprothesen).
Da dort das Zuckerrohrkauen in jungen
Jahren leider viele Zähne zerstört aber das
Ästhetikbedürfnis der indigenen Bewohner
sehr hoch ist, war das ein großer Teil unserer
Arbeit. Die Patienten waren unglaublich
dankbar und zufrieden. Bestes Material für
Füllungen war ausreichend vorhanden. Die
Unterbringung in der Residenz für Ärzte
und Techniker war hervorragend. Mittagund Abendessen, war bei den Hermanas
im Schwesternhaus. Ich lernte dort die sehr
gesunde, abwechslungsreiche Kost des
südlichen Ecuadors schätzen. Auf diesem
Weg möchte ich auch junge Kollegen auffordern, diese wunderbare Gelegenheit, neue
Erfahrungen, neue Sprache, Kulturen, neue,
liebenswerte Menschen kennenzulernen, zu
nützen. Für nächstes Jahr sucht Padre Jorge
ab Juni Zahnärzte und Zahntechniker. Ich
kann es nur jedem empfehlen, ich bin sehr
bereichert und glücklich heimgekommen. Zahnarzt in Tirol lV 7
Fotos: LZÄK Tirol
Aktuelles
V.l.n.r. Mag. Heinz Moser, MBA, Bc. (Dentsply Implants Austria & CEE), Präs. MR Dr. Wolfgang Kopp (Zahnärztekammer Tirol), Ursula Mattersberger (Kinderkrebshilfe), Heinz Schmidl (Dentsply)
Zahngoldsammlung für die
Kinderkrebs­hilfe Tirol erlöst
sensationelle EUR 405.497,61
PatientInnen, Zahnärztinnen und Zahnärzte und DENTSPLY Prosthetics Austria,
Degudent unterstützen krebskranke Kinder
Auf Initiative der damaligen Kurie der
Zahnärzte wurde in Zusammenarbeit mit
der Firma DENTSPLY Prosthetics Austria,
Degudent das Projekt „Gold für die Kinderkrebshilfe“ im Jahr 2000 ins Leben gerufen.
Unter diesem Motto haben zahlreiche Tiroler Zahnärztinnen und Zahnärzte nun zum
fünften Mal von Patientinnen und Patienten
gespendetes Alt- bzw Bruchgold in Form
von Zahngold und anderen Edelmetallen
in ihren Ordinationen gesammelt. Dazu
werden spezielle Sammelboxen in den teilnehmenden Ordinationen aufgestellt. Die
Patientinnen und Patienten haben so die
Möglichkeit, ihr nicht mehr verwendbares
Zahngold zu spenden.
8 IV Zahnarzt in Tirol
Die Firma DENTSPLY Prosthetics Austria,
Degudent führt das gesammelte Zahngold
kostenlos dem Recycling zu. Der Erlös aus
dem rückgewonnenen Edelmetall kommt der
Kinderkrebshilfe Tirol und Vorarlberg zu Gute.
Der Kinderkrebshilfe konnte am 21.11.2014
zum fünften Mal der Erlös aus von Patienten
und Patientinnen gespendeten Zahngold
überreicht werden, und zwar der sensationelle
Betrag von € 405.497,61.
Die Obfrau der Kinderkrebshilfe Tirol und
Vorarlberg, Frau Ursula Mattersberger, war
begeistert und bedankte sich im Namen der
krebskranken Kinder und ihren Familien bei
allen Beteiligten herzlich.
Dazu MR Dr. Wolfgang Kopp, Präsident der
Landeszahnärztekammer für Tirol:
„Der eigentliche Dank gebührt aber den PatientInnen, die ihr altes Zahngold spenden.
Über die Jahre wurde ein sensationeller Gesamtbetrag von über 1.4 Mio Euro von den
Tiroler Patientinnen und Patienten gespendet. Es würde mich freuen, wenn möglichst
viele Zahnärzte und Zahnärztinnen weiter
partizipieren.“
Sammelbehälter können von Zahnärztinnen
und Zahnärzten jederzeit bei der Tiroler Zahnärztekammer, Tel. 050511/6020, angefordert
werden.
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Zahnarzt in Tirol lV 9
Veranstaltung
Praxisalltag
Weihnachtsglückwunschenthebung
der Zahnärzte
Nachstehend genannte wünschen allen Kolleginen und Kollegen
ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie Glück und Gesundheit im neuen Jahr
MR Dr. Hans-Georg An der Lan
Dr. Karin Antretter
Dr. Johann Bauer
DDr. Martin Brock
Dr. Franz Brunner
Dr. med. dent. Andreas Buchner
Dr. Berthold Burger
Dr. Markus Gabl
Dr. Bernhard Girstmair
DDr. Banafshe Golestani
Dr. Andreas Haidegger
Dr. Sven-Andreas Haller
Dr. Rainer Hein
MR DDr. Paul Hougnon
DDr. Gerhard Jachs
Dr. med. dent. Kerstin Kaufmann
Dr. Klaus Kirchebner
Dr. med. dent. Sandra Kirchler
Dr. Peter Kirchler
ZA Cajetan Koban
Dr. Gert Koban
Dr. med. dent. Anna Kraft
DDr. Elisabeth Kraft
Dr. med. dent. Marc Oliver Laggner
Dr. Franz Laimer
DDr. Rainer Lutz
Dr. med. dent. Alexander Moriggl
Dr. Gottfried Mravlag
Dr. Otmar Nassberger
DDr. Hans Oberleitner
Dr. Georg Pittschieler
Dr. Reinhard Pümpel
Dr. Herbert Reischl
Dr. Walter Ruech
Dr. Bruno Schaber
Dr. Peter Scharrer
Dr. Herbert Schlüsselberger
Dr. Günter Schober
DDr. Johannes Schranz
Dr. Hans-Peter Schroll
Dr. med. dent. Anna Schwarz
Dr. Karl-Peter Schwärzler
Dr. Doris Steinhuber
Dr. Lothar Tirala
Dr. Kurt Walchshofer
Dr. Andreas Weittenhiller
Dr. Ekkehard Widmann
DDr. Marlies Wilhelm
Dr. med. dent. Kai Zöllner
Der Vorstand und der Landesausschuss der Landeszahnärztekammer für Tirol
wünschen Ihnen und Ihrer Familie friedvolle Feiertage
und ein erfolgreiches Jahr 2015.
Die Zahnärztekammer für Tirol dankt auf diesem Wege allen Kolleginnen und Kollegen
für die großzügigen Spenden, welche anlässlich der Weihnachtsglückwunschenthebung 2014
an den Unterstützungsfonds überwiesen wurden.
10 IV Zahnarzt in Tirol
Save the date
Save the date:
Vorankündigung Fortbildung
Freitag, 30.01.2014 von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr, Sporthotel Penz West beim Innsbrucker Flughafen.
Zum Thema: Wo macht investieren heute noch Sinn? Was tun nach der Finanzkrise in Zeiten des drohenden
„Nullzinsniveaus“? Internationale Experten zeigen Auswege aus einer nie da gewesenen Situation.
Mit dieser Veranstaltung will die Tiroler
Zahnärztekammer ihren Mitgliedern die
Möglichkeit geben, sich aus erster Hand
von internationalen Experten über dieses
Thema zu informieren und mit diesen zu
diskutieren.
J. O. W. Kräutlein
Geschäftsführer der
Finance Advice Service GmbH (Österreich und Deutschland)
Experte für Kundenwünsche
"Es gibt noch Ehrlichkeit im Finanzbusiness."
(Moderation)
· Wo finde ich heute noch Sicherheit für
mein Geld?
· Woran erkennt man Finanzhaie und wie
vermeide ich Fehlinvestitionen?
· Sind lange Bindungszeiten und hohe Anfangskosten wirklich nötig?
· Ist Kostentransparenz für Produktanbieter
wirklich so schwer?
Heinz Gorsler
Geschäftsführer der
We r t I n v e s t i t i o n
GmbH (Deutschland)
Experte für Immobilienprojekte
"Die Sicherheit einer
Immobilie kann man
mit fixen Zinsen verbinden."
· Ist Ertrag heute nur noch durch ein hohes
Risiko möglich?
· Wie schütze ich den Lohn meiner Arbeit
bei drohenden Negativzinsen vor der
Inflation?
Jürgen
Heckmann
Vertriebsleiter der ProService AG (Liechten­
stein), Exper te für
Edelmetalle
"Unabhängigkeit
vom Euro."
· W ie kann ich dafür sorgen, dass mein
Vermögen nicht zusammen mit dem Euro
untergeht?
· Wenn Edelmetalle - Welche? Wo lagern?
Wie Zugriff sichern?
· Vermögen sichern ohne Banken?
Robert
Statthaler
Sales Manager der
C&P Immobilien AG
(Österreich)
Experte für Immobilien am österreichischen Markt
"Vermietung ohne Kopfweh."
· W ie kann ich die mit einer Vermietung
verbundene Verantwortung, den Aufwand
und die Pflege vermeiden?
Alfred Wieder
Vorstand der HMW
Innovations AG
(Deutschland)
Experte für Unternehmensbeteiligungen,
Private Equity und
Venture Capital.
"Wer es schafft, in die richtigen jungen Unternehmen zu investieren, kann viel Geld
verdienen. Doch wer die falschen wählt,
verliert sein Geld."
· Wer hätte damals nicht gerne in Google,
Microsoft oder Facebook investiert?
· Gibt es heute noch ähnliche Unternehmen?
· W as braucht ein junges Unternehmen
überhaupt, um zu einem Weltmarktführer
aufzusteigen?
Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen
begrenzt. Eine gesonderte Einladung wird
zeitgerecht ergehen!
· I mmobilien - ein Klotz am Bein?
· Wo gibt es noch Immobilien, die nicht
überteuert sind? Droht auch bei uns eine
Blase?
Foto: fotolia.com © incomible
· Wie kann ich Sicherheit mit
Lukrativität verbinden?
Zahnarzt in Tirol lV 11
Standesmeldungen
Standesveränderungen
Stichtag 9.12.2014
Legende: NG (niedergelassen), ANG (angestellt), WSZA (Wohnsitzzahnarzt)
NG
Bezirk Imst
Bezirk Ibk-Stadt
Innsbruck Land
Kitzbühel
Kufstein
Landeck
Lienz
Reutte
Schwaz
Insgesamt
Ang.
24
124
37
davon
NG+AG
6
66
38
55
2
3
1 NG
11
4 ANG, 3 WSZÄ
7
1 NG
0
1 NG
3
1 WSZA
0
1
33
40
4
6
Abgänge seit
10.6.2014
6 ANG, 2 WSZÄ
1 WSZA
1 NG, 1 WSZA
1 NG
4
21
391
Zugänge seit
10.6.2014
0
17
13
WSZA
1 NG
1 NG, 1 WSZA
32
Standesänderungen seit 10.6.2014 im Detail:
Dienstort in 6020 Innsbruck, Klara-Pölt-Weg
» Bezirk Imst
8, Zahnambulatorium der Tiroler Gebiets Dr. med.dent. Philip Graf; Eröffnung einer
krankenkasse;
Ordination in 6460 Imst, Sirapuit 23 mit
 Dr. med.dent. Jan Niels Giesenberg; Neu1.11.2014
zugang; Eintragung in die Zahnärzteliste
als angestellter Zahnarzt mit 17.11.2014,
» Bezirk Ibk.-Stadt
Dienstort in 6020 Innsbruck, Klara-Pölt-Weg
 Dr.med.dent. Viktoryia Hrytsenke; Neuzu8, Zahnambulatorium der Tiroler Gebietsgang; Eintragung in die Zahnärzteliste als
krankenkasse;
angestellte Zahnärztin vom 1.10.2014 bis
31.10.2014, Dienstort in 6020 Innsbruck,  Dr. med.dent. Petra Leßlhumer; Beendigung
der Angestelltentätigkeit im ZahnambuKlara-Pölt-Weg 8, Zahnambulatorium der
latorium der Tiroler Gebietskrankenkasse
Tiroler Gebietskrankenkasse; vom 1.11.2014
in 6020 Innsbruck, Klara-Pölt-Weg 8 mit
bis 18.11.2014 Eintragung in die Zahnärzte31.10.2014 und Abgang in das Bundesland
liste als Wohnsitzzahnärztin; seit 19.11.2014
Oberösterreich;
Führung in der Zahnärzteliste als außeror Priv.-Doz. Dr. med.dent. Dr. sc.hum. Ulrike
dentliches Kammermitglied;
Beier MSc; Abgang in das Bundesland
 Dr-medic Voichita Sabadus; Neuzugang; EinSalzburg mit 17.10.2014; Anstellung an der
tragung in die Zahnärzteliste als angestellte
Univ.-Klinik für ZMK bleibt weiter bestehen;
Zahnärztin mit 3.11.2014, Dienstort in 6020
Innsbruck, Klara-Pölt-Weg 8, Zahnambulato-  Dr. med.dent. Christina Tauber; Vom 1.9.2014
bis 22.10.2014 Eintragung in die Zahnärzterium der Tiroler Gebietskrankenkasse;
liste als Wohnsitzzahnärztin; seit 23.10.2014
 Dr. med.dent. Lukas Sandbichler; NeuzuBerufsunterbrechung gemäß § 44 ZÄG;
gang; Eintragung in die Zahnärzteliste
als angestellter Zahnarzt mit 12.11.2014,  Dr. med.dent. Miriam Innerhofer; Beendi-
12 IV Zahnarzt in Tirol
gung der Angestelltentätigkeit an der Univ.Klinik für ZMK, 6020 Innsbruck, Anichstraße
35 mit 30.11.2014; Ab 1.12.2014 Führung
in der Zahnärzteliste als außerordentliches
Kammermitglied;
 Dr. med.dent. Irene Heiß-Kisielewsky; angestellte Zahnärztin an der Univ.-Klinik für
ZMK in 6020 Innsbruck, Anichstraße 35;
Berufsunterbrechung gemäß § 44 ZÄG mit
28.11.2014;
 Dr. med.dent. Jutta Tschoppe MSc; Beendigung Berufsunterbrechung gemäß § 44 ZÄG
mit 30.9.2014; Eintragung in die Zahnärzteliste als Wohnsitzzahnärztin mit 1.10.2014;
» Bezirk Ibk-Land
 DDr. Christine Margitta Weimershaus; Beendigung der Tätigkeit als Wohnsitzzahnärztin
mit 30.9.2014; Eröffnung einer Ordination in
6091 Götzens, Gries 26 zum 1.10.2014;
» Bezirk Kitzbühel
 Lic. Maria Vanbeselaere; Niederlegung der
Ordination in 6391 Fieberbrunn, Dorfstraße
Standesmeldungen
23 mit 7.10.2014: ab 8.10.2014 Führung in
der Zahnärzteliste als außerordentliches
Kammermitglied; Beendigung der Ordinations- und Apparategemeinschaft mit Dr.
Christian Willinger zum 7.10.2014;
 DDr. Michael Sereinig; Beendigung der
außerordentlichen Kammermitgliedschaft
mit 31.10.2014; Eröffnung einer Wahlzahnarztordination in 6370 Kitzbühel, Hornweg
28 mit 1.11.2014; DDr. Sereinig ist weiterhin
ausschließlich kieferchirurgisch tätig;
 ZA Siegfried Albert Schmid; Beendigung
der Tätigkeit als Wohnsitzzahnarzt mit
6.10.2014; ab 7.10.2014 Berufsunterbrechung gemäß § 44 ZÄG;
» Bezirk Kufstein
 Z A Axel Fleißner; Beendigung der
außerordentlichen Kammermitgliedschaft mit 19.10.2014; ab 20.10.2014
Eintragung in die Zahnärzteliste als
Wohnsitzzahnarzt;
» Bezirk Schwaz
 Dr. Udo Oertel; Beendigung der Tätigkeit als
Wohnsitzzahnarzt mit 1.10.2014 bei gleichzeitiger Streichung aus der Zahnärzteliste;
 Dr. med.dent. Florian Krejci; Neuzugang;
Eröffnung einer Wahlzahnarztordination in
6200 Jenbach, Huberstraße 33 mit 1.11.2014;
Ordinations- und Apparategemeinschaft mit
Dr. Günther Kamler ab 1.11.2014;
 Dr. Maria Oertel; Niederlegung der Ordination in 6130 Schwaz, Sonnseite 4 mit
30.11.2014 bei gleichzeitiger Streichung aus
der Zahnärzteliste;
» Bezirk Lienz
 Dr. Franz Steiner; Niederlegung der Ordination in 9900 Lienz, Johannesplatz 4 mit
31.10.2014; ab 1.1.2014 Berufsunterbrechung gemäß § 44 ZÄG;
» Vergaben von Kassenstellen
Die Tiroler Gebietskrankenkasse und die
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
sowie die Landeszahnärztekammer für Tirol
informieren aufgrund § 5a der Reihungskriterien-Verordnung BGBl II Nr. 487/2002 idgF
über die einvernehmliche Vergabe folgender
Vertragszahnarztstellen:
 Dr. med.dent. Julia Daniela Walter für Innsbruck zum 1.1.2015 (TGKK)
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Bestgehende Zahnarztordination – derzeit alle Kassen – in Fachärztezentrum Umgebung Innsbruck – wegen Pensionierung
dauerhaft zu vermieten.
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komplett neu, digitale Röntgen etc.
Informationen unter 0660/5399741
ZAHNARZTPRAXIS in INNSBRUCK ab
1. August 2015 abzugeben. Übernahme
auch stufenweise möglich. Anfragen unter
Tel. 0664/1296478
Zahnärztliche Ordination (ca. 50 qm) im
Zentrum von Innsbruck zu vermieten oder
zu verkaufen. Anfragen unter Chiffre 17, Zahnärztekammer, Anichstraße 7, 6020 Innsbruck
 Dr. med.dent. Lukas Sandbichler für Innsbruck zum 1.1.2015 (BVA)
 Dr. med.dent. Stefanie Matt für Jenbach zum
1.1.2015 (TGKK+BVA)
 ZA Bruno Bedö für Kufstein zum 1.1.2015
(TGKK+BVA) – Aufschub Kassenpraxiseröffnungstermin auf 1.2.2015
Versichern beruhigt
Die Herausforderung besteht darin,
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Zahnarzt in Tirol lV 13
Wohlfahrtsfonds
Individualrente
Solide Vorsorge und Steuervorteil
Die nur für niedergelassene Ärzte (nicht für angestellte Ärzte oder Wohnsitzärzte) vorgesehene Individualrente
stellt eine Kombination aus beidem dar. Kontaktieren Sie diesbezüglich auch Ihre(n) Steuerberater(in).
Höhe der Beiträge 2014
Veranlagung zur
Beitragspflicht
ohne Ermäßigung
maximal ermäßigt
Kassenärztinnen / ärzte
Nichtkassenärztinnen / ärzte
Kassenzahnärztinnen / zahnärzte Nichtkassenzahnärzte / zahnärztinnen
6 % der Honorarsumme von den
€ 719,70 p. m.
§ 2-Krankenkassen, mindestens €
719,70 p. m.
2 % der Honorarsumme von
VAEB und BVA
2 % der Honorarsumme von
VAEB und BVA
€ 30,00 p. m. bzw. 2 % der Hono2 % der Honorarsumme von
rarsumme von
VAEB und BVA
VAEB und BVA
Höchstlimitsumme 2014: € 162.000,00
Versorgungsleistung
Ursprünglich betrug die Leistung aus der
Individualrente 13 % des einbezahlten Kapitals, welches pro Teilnehmer auf einem
separaten (Individual-)Konto beim Wohlfahrtsfonds geführt wird.
Von 1.7.2008 bis 1.12.2012 vermindert sich
dieser Prozentsatz auf Grund von Vorgaben
des Finanzmathematikers bei all jenen Konten, welche beim Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol durch Beitragsleistung
zur Individualrente vor dem 1.7.2008 eröffnet wurden, um 0,0084 % pro Monat. Ab
1.1.2013 reduziert sich der Prozentsatz so
lange um jeweils 0,0185 % p. m., bis 11 %
erreicht sind.
Bei vorzeitiger Altersversorgung nach § 22
Abs. 7 der Satzung des Wohlfahrtsfonds
und bei Invaliditätsversorgung nach § 27
der Satzung des Wohlfahrtsfonds betreffend
vor dem 1.7.2008 eröffnete Konten ist jener
Prozentsatz anzuwenden, der zum Stichtag
der regulären Altersversorgung nach § 21
Abs. 1 der Satzung des Wohlfahrtsfonds
(Vollendung 65. Lebensjahr) gegeben wäre.
Wird die Altersversorgung betreffend ein vor
dem 1.7.2008 eröffnetes Konto zum Stichtag
der regulären Altersversorgung noch nicht
14 IV Zahnarzt in Tirol
in Anspruch genommen, sondern erst später bezogen und erfolgt zudem nach dem
Stichtag der regulären Altersversorgung keine weitere Einzahlung auf das Konto mehr,
so ist jener Prozentsatz anzuwenden, der
zum Stichtag der regulären Altersversorgung bereits gegeben war.
Der Prozentsatz ist auf den gesamten Kontostand anzuwenden.
Für ab dem 1.7.2008 beim Wohlfahrtsfonds
der Ärztekammer für Tirol neu eröffnete Konten gilt sowohl bei regulärer und vorzeitiger
Inanspruchnahme der Altersversorgung als
auch bei der Invaliditätsversorgung der Prozentsatz von 11 %.
Leistungen aus der Individualrente werden
ebenso wie Grund- und Ergänzungsrenten
in 14 Teilbeträgen pro Jahr ausbezahlt.
Nachfolgend die wichtigsten Fragen, die
sich in Zusammenhang mit der Individualrente ergeben:
1.) Müssen Sie überhaupt Beiträge
zur Individualrente zahlen?
Für niedergelassene Ärztinnen/Ärzte besteht Beitragspflicht zur Individualrente.
2.) Wie hoch sind die Beiträge?
Die Beitragshöhe ist davon abhängig, ob Sie
einen § 2-Kassenvertrag haben oder nicht. Für
§ 2-Kassenärzte beträgt der Beitrag 6 % der
Honorarsumme – aktuell mindestens jedoch
€ 719,70 pro Monat – und 2 % der Honorarsumme von VAEB und BVA, soweit auch ein
Vertrag mit diesen kleinen Kassen besteht.
Für Nicht-§ 2-Kassenärzte beträgt der Beitrag
€ 719,70 pro Monat wiederum zuzüglich 2 %
der Honorarsumme von VAEB und BVA.
3.) W elche ErmäSSigungsmöglichkeiten gibt es?
Bei Vorliegen wirtschaftlicher Gründe kann
schriftlich um Ermäßigung angesucht werden.
Die wirtschaftlichen Gründe können sowohl
betrieblicher (z. B. Gründungsphase, Verschuldung, hohe Re-Investitionen, schlechter Geschäftsgang etc.) als auch privater Natur (z.
B. außergewöhnliche finanzielle Belastungen)
sein. Über den Ermäßigungsantrag entscheidet
der Verwaltungsausschuss.
4.) W elche Mindestbeiträge sind in
jedem Fall zu entrichten?
Selbst bei maximaler Ermäßigung sind 2
% der Honorarsumme von VAEB und BVA,
bei Nichtkassen-Ärztinnen/Ärzten mindestens € 30,00 pro Monat zu entrichten.
5.) I st auch eine teilweise ErmäSSigung möglich?
Ja. Wenn Ermäßigungsgründe vorliegen, die
jedoch für eine maximale Ermäßigung nicht
ausreichen, ist auch eine teilweise Ermäßigung möglich. Das jeweilige Ausmaß kann
von Ihnen im Antrag vorgeschlagen werden.
6.) W elche steuerlichen Vorteile
haben die Beitragszahlungen?
Die Beiträge sind Pflichtbeiträge und somit
voll als Betriebsausgabe absetzbar.
7.) Für wen gelten die Regelungen zur
Individualrente?
Ausschließlich für niedergelassene Ärztinnen/Ärzte; für diese stellt die Individu-
Wohlfahrtsfonds
alrente nach Grund- und Ergänzungsrente
die dritte Komponente der Altersversorgung
des Wohlfahrtsfonds dar.
Die Individualrente nimmt auf die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit während der Beitragsphase Bedacht und leistet
so einen Beitrag zur Erhaltung des persönlichen Lebensstandards in der Pension.
8.) Was bedeutet die Höchstlimitsumme?
Die Beiträge sind mit der sogenannten
Höchstlimitsumme begrenzt. Über die Anpassung der Höchstlimitsumme entscheidet
die Erweiterte Vollversammlung. Aktuell beträgt die Höchstlimitsumme E 162.000,00.
9.) W erden die eingezahlten Beiträge verzinst?
Aus versicherungsmathematischen Gründen erfolgt zum hohen Leistungsprozentsatz keine zusätzliche laufende Verzinsung
während der Ansparphase.
10.) Was sind die Gründe hiefür?
Nach aktuellem Leistungskatalog werden
ab Pensionsantritt jährlich mindestens 11
% des Ansparkapitals an den Altersversorgungsbezieher ausbezahlt, was bedeutet,
dass innerhalb von etwas mehr als neun
Jahren das gesamte Ansparkapital bereits an
den Pensionisten zurückfließt. Auch in der
Folge erhält der Teilnehmer weiterhin die
Individualrente in vollem Umfang, sodass
für den durchschnittlichen Teilnehmer eine
äußerst attraktive und ertragreiche Veranlagung gegeben ist. Hinzu kommt noch,
dass im Fall der Berufsunfähigkeit oder im
Ablebensfall im Verhältnis zum eingezahlten Kapital hohe Invaliditäts-, Witwen- bzw.
Waisenversorgung über einen sehr langen
Zeitraum ausbezahlt werden.
Darüber hinaus werden soziale Härtefälle, wie sie
eben bei Berufsunfähigkeit oder Tod gegeben
sind, gegenüber den„normalen“ Altersvorsorgefällen bevorzugt behandelt. Diese Besonderheit
liegt in der Grundausrichtung des Fonds begründet, wonach innerhalb des geschlossenen
Kreises der Teilnehmer (Tiroler Zahn-/Ärztinnen
und Zahn-/Ärzte) eine bewusst solidarische Einstellung vorherrscht, um gerade Notfälle innerhalb der Kollegenschaft zu entschärfen.
11.) W esentliche Unterschiede bei
den Leistungen:
Vergleich von privaten Rentenversicherungen mit der Altersversorgung über den
Wohlfahrtsfonds.
a) Altersrentenfall:
Eine private Versicherung kann man sich wie
ein Sparbuch vorstellen, bei dem die Einzahlungen laufend verzinst werden. Ab dem
Zeitpunkt des Rentenbeginns wird je nach
statistischer Lebenserwartung das angesparte Kapital in Raten bis zum Lebensende
wieder ausbezahlt.
Aus der Individualrente erfolgt ab dem Alter
von 65 Jahren eine jährliche Auszahlung von
mindestens 11 % per anno vom eingezahlten Kapital bis an das Lebensende.
12.) S ind spätere Nachzahlungen
für frühere Jahre möglich?
Nur in sehr beschränktem Umfang ist eine
wenige Monate rückwirkende Aufhebung
einer gewährten Beitragsermäßigung möglich.
13.) Welche Fragen sollte man sich daher
stellen, bevor man an einen Ermäßigungsantrag denkt?
– Welche Beiträge kann ich in meiner derzeitigen wirtschaftlichen Situation leisten?
– Wie hoch ist mein effektiver Steuervorteil
durch die Zahlung der Individualrente?
– Lege ich Wert darauf, im Fall der Berufsunfähigkeit selbst vom solidarischen Charakter der Individualrentenleistungen zu
profitieren?
– Wie wichtig ist mir die Absicherung meiner
nahen Angehörigen?
b) Berufsunfähigkeit:
Je nach Vertragsvereinbarung berücksichtigt eine private Rentenversicherung den Fall
der Berufsunfähigkeit entweder überhaupt
nicht oder es erfolgt eine Prämienfreistellung bis zum vereinbarten Rentenalter. Bei
Prämienfortzahlungs- oder Berufsunfähigkeitsvereinbarung steigen die Prämien aber
so deutlich an, dass die Rentabilität der Rentenversicherung stark sinkt.
Die Individualrente zahlt im Falle der Berufsunfähigkeit mindestens 11 % des eingezahlten Kapitals auf Lebenszeit! Das kann
bedeuten, dass ein Vielfaches der Einzahlungen zurückfließt.
14.) W elche Gründe für eine
Beitrags­ermäSSigung kommen
in Betracht?
Wie unter Punkt 3.) angeführt, kommen z. B.
folgende Gründe in Frage.
– Praxisgründung – Anlaufzeit, hohe Investitionskosten
– sonstige laufende Zahlungsverpflichtungen,
(z. B. Alleinverdiener mit hohen Unterhaltsverpflichtungen)
– nachvollziehbare niedrige Einkommenssituation
– längerfristige Erkrankung
c) Todesfall:
Je nach Versicherungsart zahlt eine private
Versicherung im Todesfall eine vereinbarte
Versicherungssumme zuzüglich Gewinnbeteiligung. Eine auch nur annähernd dem
Individualrentenfonds vergleichbare Leistung ist, wenn überhaupt, nur mit teuren
Prämienleistungen zu erreichen.
Die Individualrente wirkt auf Lebenszeit
auch für die Witwen-/Witwerversorgung
fort.
15.) I st es also überhaupt sinnvoll,
eine private Vorsorge als Konkurrenz zur Individualrente
zu sehen?
Nein! Die private Vorsorge soll nicht die
Altersvorsorge über den Wohlfahrtsfonds
ersetzen, sondern allenfalls ergänzen. Insbesondere den Ärztinnen/Ärzten mit Familie
steht in Form der Individualrente ein Vorsorgesystem mit insgesamt gesehen konkurrenzlosen Vorteilen zur Verfügung.
Außerdem erhalten Halbwaisen 15 %, Vollwaisen 30 % der zuerkannten Leistung zur
Individualrente bis zum Ende der Berufsausbildung, nach aktuellem Leistungs-Katalog, längstens jedoch bis zum vollendeten
27. Lebensjahr.
16.) Sie haben noch Fragen?
Rufen Sie bitte im Kammeramt der Ärztekammer für Tirol unter der Tel.Nr. 0512/52058-0
(Abteilung Wohlfahrtsfonds) an oder informieren Sie sich auf unserer Homepage unter
www.aektirol.at.
Zahnarzt in Tirol lV 15
Foto: fotolia.com Picture-Factory
Steuersparcheckliste
... Endspurt 2014 ...
Alle Jahre wieder …
Machen Sie hier Ihren persönlichen Steuer-Check 2014 und lesen Sie, was und wie Sie jetzt noch aktiv gestalten können:
Los geht`s!
 Check 1: Hochrechnen, investieren und
13% kassieren
Mit dem Gewinnfreibetrag (GFB) können Sie
auch heuer wieder bis zu 13 % Ihrer Gewinne
steuerfrei lukrieren, wenn Sie entsprechend
investieren. Alles, was Sie dazu brauchen, ist
eine entsprechende Berechnung von Ihrem
Steuerberater. Dann heißt es nur noch investieren & kassieren. Begünstigt sind Neuanschaffungen abnutzbarer, körperlicher Anlagegüter (Ausnahmen: Luftfahrzeuge, PKWs
und Software) und - heuer neu - anstelle der
bisher zugelassenen Wertpapierinvestments
sind ab 2014 nur noch Wohnbauanleihen dem
Gewinnfreibetrag zugänglich. Weitere Voraussetzung ist wie bisher die Einhaltung einer
4-jährigen Behaltefrist. Da Wohnbauanleihen
längerfristig ausgelegt sind, empfehlen wir
Ihnen rechtzeitig ein Beratungsgespräch mit
Ihrer Bank. Es gibt nämlich durchaus die Möglichkeit am Sekundärmarkt eine gebrauchte
Wohnbauanleihe mit einer kürzeren Laufzeit
zu erwerben oder auch einen vorzeitigen
16 IV Zahnarzt in Tirol
Verkauf nach vier Jahren zu planen. Um die
Papiere bei eventuell künftig steigenden Zinsen auch anzubringen, raten Banker zu einer
Variante mit variablen Zinsen.
 Check 2: Fremdwährungsverluste
absetzen
Haben Sie das Bedürfnis, vorzeitig Schulden zurückzuzahlen und führt dies zu Kursverlusten,
so sollten Sie das vorrangig mit Ihren betrieblichen Krediten tun. Die Frage ob es aus steuerlicher Sicht besser ist, dies noch vor oder erst
nach dem Jahreswechsel zu tun, hängt von der
Höhe Ihres steuerpflichtigen Gesamteinkommens und der anstehenden Kursverluste ab. In
manchen Fällen kann auch eine Aufteilung des
Gesamtvolumens auf zwei oder auch mehrere
Steuerjahre sinnvoll sein. Bitte konsultieren Sie
vor einer Entscheidung auch in dieser Sache
jedenfalls Ihren Steuerberater. Selbst, wenn
man aus Angst vor einer Verschlechterung
der Kurssituation rasch handeln möchte, ist es
wichtig dennoch auch die steuerlichen Auswir-
kungen mit ins Kalkül zu ziehen. Hinsichtlich
der Kursunsicherheiten gibt es übrigens die
Möglichkeit eines sogenannten Kurssicherungsgeschäftes, mit dem z.B. der heutige Kurs
für einen späteren Umstiegs- oder Tilgungstermin fixiert werden kann.
Seit 2012 will die Finanz für Kursverluste nur
noch einen Sondersteuersatz von 25% gelten
lassen. Da diese Gesetzauslage in Fachkreisen
jedoch heftig umstritten ist, raten wir solche
Verluste wie bisher in die regulären Gewinnermittlung mit aufzunehmen und tarifmäßig
zu versteuern. Die weitere Entwicklung und
Rechtsprechung zu diesem Thema bleibt jedoch abzuwarten. Daher empfehlen wir bei
der Planung des Gewinnfreibetrages (siehe
Check 1) für den Fall der Fälle hier vom "Worst
Case" auszugehen.
 Check 3: Latente Immobilienertragsteuer
– neue Zwänge
Da seit 2012 Gewinne aus privaten Immobilientransaktionen generell steuerpflichtig sind,
Steuern
müssen seither alle dafür relevanten Unterlagen auch im privaten Bereich aufbewahrt
werden. Haben Sie also 2014 Immobilien gekauft oder Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten an bestehendem privaten Immobilienvermögen vorgenommen, so sollten
Sie die entsprechenden Belege unbedingt in
sicherer Art und Weise aufbewahren. Immobilienunterlagen sind nun bis zum Verkauf
des entsprechenden Objektes ewig aufzubewahren. Die ewige Aufbewahrungspflicht
gilt für Transaktionen ab dem 1.4.2002. Daher
empfiehlt es sich vorbeugend auch schon mal
alle diesbezüglichen Unterlagen bis zurück
ins Jahr 2002 sicherzustellen und geordnet
aufzubewahren.
Tipp: Weiterhin steuerfrei bleiben Verkaufserlöse von Hauptwohnsitzen und selbst erstellten Immobilien. Diese Ausnahmeregelungen
gehen allerdings nicht auf die Rechtsnachfolger über. Ist also ein Verkauf durch die Nachkommen wahrscheinlich, so kann es in Fällen
einer möglichen Hauptwohnsitz- oder der
Herstellungsbefreiung günstiger sein, die Immobilie zuerst zu verkaufen und sodann den
Verkaufserlös steuerfrei zu schenken oder zu
vererben. Dies gilt zumindest noch so lange wir
weiterhin keine Erbschafts- und Schenkungssteuer in Österreich haben.
 Check 5: Weihnachtsfeier & Weihnachtsgeschenke
Für Weihnachtsfeiern und andere Betriebsfeiern sowie für Betriebsausflüge können
pro Mitarbeiter jährlich bis zu 365 € steuerund sozialversicherungsfrei untergebracht
werden. Zudem darf jeder Mitarbeiter pro
Jahr Sachgeschenke im Wert von 186 € von
seinem Dienstgeber steuerfrei entgegen
nehmen. Auch dieser Aufwand schlägt sich
bei Ihnen steuerwirksam zu Buche. Achtung! Bargeld ist ausgenommen. Lösung:
Gutscheine.
Auch die Bezahlung von Prämien für die
Zukunftssicherung der Mitarbeiter (z.B. Erund Ablebensversicherungen) sind bis zu
300 € pro Jahr und pro Mitarbeiter steuerfrei und voll betrieblich ab¬setzbar. Es
ist der Gleichheitsgrundsatz einzuhalten,
d.h. eine entsprechende Zusage kann nur
allen zu¬sammen oder nach bestimmten
Kriterien festgelegten Mitarbeitergruppen
angeboten werden.
 Check 6: Kirchenbeitrag eventuell noch
einzahlen
An Kirchenbeiträgen können bis zu 400 € p.a.
von der Steuer abgesetzt werden, insofern dieser Betrag auch tatsächlich einbezahlt wurde.
 Check 7: Kosten für Betreuung und Ausbildung von Kindern
Auch dafür gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen steuerlichen Absetzposten
von bis zu 2.300 € für die Kinderbetreuung bzw.
von bis zu 1.320 € bei auswärtiger Berufsausbildung pro Kind und Jahr. Bitte sorgen Sie auch
hier rechtzeitig für entsprechende Nachweise
(Kindergartenbestätigung, Inskriptionsbestätigung, Schulbesuchsbestätigung etc.).
Zudem können Sie bis Jahresende auch für
Ihre Mitarbeiter Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen. Die Höhe des für den Mitarbeiter steuerfreien und für Sie voll absetzbaren Zuschusses wurde heuer von bisher
jährlich maximal 500 auf nunmehr 1.000 €
pro Kind angehoben. Wichtig: Es ist direkt
 Check 4: SVA-Meldungen und Anträge
Klinik- und Spitalsärzte sowie auch Praxisgründer können sich für das Jahr 2014 von der Beitragspflicht zur Pensionsversicherung der SVA
ausnehmen lassen, wenn:
• die selbständigen Einnahmen insgesamt
nicht über 30.000 Euro zu liegen kommen und
• der jährliche Gewinn daraus nicht mehr als
4.743,72 Euro ausmacht.
Zudem darf in den letzten fünf Kalenderjahren
nicht mehr als 1 Jahr Sozialversicherungspflicht
bestanden haben.
Der Antrag muss bis zum Jahresende eingebracht werden, damit er für das laufende Jahr
gilt. Später eingebrachte Anträge sind nicht
mehr möglich.
Hat man nun schon einen solchen Antrag
eingebracht und es stellt sich später heraus,
dass eine der Grenzen wider Erwarten überschritten wird, so sollte auch das noch vor
Jahresende gemeldet werden. Passiert dies
nicht, so kommt es zu einem Strafzuschlag
von 9,3%.
Tipp: Ob so oder so – rechtzeitig melden zahlt
sich aus und kann einige Hundert Euros einbringen.
Zahnarzt in Tirol lV 17
Steuern
an die Betreuungseinrichtung bzw. an die
Betreuungsperson zu überweisen. Achtung!
Gleichbehandlungsgrundsatz beachten (siehe "Check 5"). Zudem muss diese Auszahlung
am Lohnkonto des betreffenden Mitarbeiters
stehen.
Tipp: rechtzeitige Meldung an Ihre Lohnverrechnung.
 Check 8: Spenden & Steuersparen
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at) finden
Sie eine Auflistung steuerlich absetzbarer
Spenden. Begünstigte Spendenempfänger
sind, neben bestimmten Einrichtungen wie
Universitäten, Museen etc., auch eine Reihe
humanitärer Organisationen, Umwelt-, Natur- und Artenschutzorganisationen sowie
die freiwilligen Feuerwehren, die Landesfeuerwehrverbände und Tierheime. Auch
Spenden an Hochwasseropfer sind steuerlich absetzbar. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 wurden die begünstigten
Spendenempfänger auf EU-Staaten und
Staaten, mit denen eine umfassende Amtshilfe vereinbart wurde ausgeweitet. Dies gilt
für alle noch offenen Veranlagungsjahre.
Ein Österreichbezug ist jedoch weiterhin
erforderlich.
 Check 9: Verlustbeteiligungen
Durch Erwerb einer Beteiligung an einem
verlustbringenden Unternehmen oder einer
Liegenschaftsvermietung (Vorsorgewohnung,
Bauherrenmodell) können die Verluste steuerlich abgesetzt werden. Achtung, die Finanz
akzeptiert aber längst nicht alles!
Tipp: Suchen Sie sich ein Projekt nach Ihrem
Geschmack aus und lassen Sie es vor Unterfertigung auf steuerliche Verwertbarkeit prüfen.
Bedenken Sie bitte auch, dass es sich hier um
Veranlagungen mit erheblichem Risiko handeln kann!
 Check 10: Kilometerstand
Bitte notieren Sie am 31.12.2014 wieder den
Kilometerstand Ihres Autos. Dies kann für
steuerrelevante Berechnungen sehr nützlich sein. Zudem kann damit auch für den
Fall einer Steuerprüfung eine Prophylaxe zur
Verteidigung der angesetzten Autokosten
erfolgen.
 Check 11: Ballast abwerfen
Am 31.12.2014 endet die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für die Unterlagen des Jahres
2007. Das heißt beim Weihnachtsputz können
Sie jedenfalls aus steuerlicher Sicht alle Unterlagen aus 2006 und Vorjahren entsorgen. Gleich
nach Silvester können Sie dann auch mit den
2007er Belege ein Feuerwerk machen.
Achtung! Ausnahme: Für Unterlagen zu Immobilien gilt eine 12 jährige Behaltefrist. In bestimmten
Fällen (nichtunternehmerische Grundstücksteile
mit Vorsteuerabzug) verlängert sich diese Frist
sogar auf 22 Jahre. Immobilienunterlagen betreffend Neuzugänge, Instandhaltungen und
Instandsetzungen ab 2002 sind auf Grund der
Immobilienertragsteuer im Privatbereich gar für
immer und ewig aufzubewahren. Zudem müssen
Unterlagen für ein anhängiges behördliches oder
gerichtliches Verfahren jedenfalls auch weiterhin
aufbewahrt werden.
Tipp: Darüberhinaus sollten freilich jedoch
wichtige Geschäftsunterlagen wie z.B. Kauf-,
Miet-, Leasingverträge it aktueller Gültigkeit,
Lohn- und Gehaltsverrechnungsunterlagen
etc. aufbewahrt werden.
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