Gratis-Zahnspange - Österreichische Zahnärztekammer
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Gratis-Zahnspange - Österreichische Zahnärztekammer
Ausgabe 3/2015 P.b.b.Erscheinungsort und Verlagspostamt 1010 Wien • 02Z032843 Österreichische Zahnärzte-Zeitung Gratis-Zahnspange - zwei neue Leistungen der Sozialversicherung +XJJHVWHOOWH)UDJHQ © Ilka Burckhardt - Fotolia.com - Stellenausschreibungen Kieferorthopädie www.zahnaerztekammer.at NEU Jetzt Gratisproben† anfordern unter www.dentalcare.com ZAHNCREME MUNDGESUNDHEIT SnF22 /BUSJVNIFYBNFUBQIPTQIBUHFIUFJOFTUBSLF DIFNJTDIF#JOEVOHNJUEFN;BIOTDINFM[ FJO%BSBVTSFTVMUJFSUFJOF"CEFDLVOHEFS ;BIOPCFSm¿DIF EJFFJO(FGÕIMEFS4BVCFSLFJU WFSNJUUFMUVOE7FSG¿SCVOHFOVOEEFS#JMEVOH WPO;BIOTUFJOWPSCFVHU Stabilisiertes Zinnfluorid verbessert den Mundgesundheitszustand durch sÞ3FNJOFSBMJTBUJPONJUIJMGFWPO'MVPSJE sÞBOUJNJLSPCJFMMF8JSLVOH[VS7PSCFVHVOH HFHFO1MBRVFVOE;BIOmFJTDIFSLSBOLVOHFO sÞ*POFOBVTG¿MMVOH[VS-JOEFSVOHWPO ¸CFSFNQlOEMJDILFJUFOsÞEJF#JMEVOHFJOFS TDIÕU[FOEFO4DIJDIUBVGEFN;BIOTDINFM[ EJFWPSCFVHFOEHFHFO4¿VSF&SPTJPOXJSLU ÄSTHETIK Na22O(NaPO33)21 21 GESÜNDERER MUND UND SCHÖNERE ZÄHNE** Entdecken Sie die außergewöhnlichen Vorteile der exklusiven Rezeptur mit stabilisiertem Zinnfluorid und Natriumhexametaphosphat für Mundgesundheit und Ästhetik1 PRO-EXPERT Tiefenreinigung* Aktivgel PRO-EXPERT Tiefenreinigung* PRO-EXPERT 1 Zahnschmelz Regeneration PRO-EXPERT 2 Sensitiv + Sanftes Weiß o 4PMBOHFEFS7PSSBUSFJDIU #FL¿NQŖ1MBRVFTFMCTU[XJTDIFOEFO;¿IOFO *N7FSHMFJDI[VFJOFSIFSLÏNNMJDIFO;BIODSFNF 13FNJOFSBMJTJFSVOHEFT;BIOTDINFM[FT 2*OEFS7BSJBOUF4FOTJUJW 4BOŖFT8FJMJFHFOEFS;JOOmVPSJE,PNQMFYVOEEBT1PMZQIPTQIBUJOMFJDIUBOEFSFS'PSNWPS %JF8JSLXFJTFJTUKFEPDIEJFHMFJDIFXJFCFJEFOBOEFSFO130&91&357BSJBOUFO www.dentalcare.com PRO-EXPERT Gesundes Weiss Sehr geehrte Frau Kollegin, Sehr geehrter Herr Kollege! D ieser Tage werde ich an einen Vortrag erinnert, den ich anlässlich eines Zahnärztekongresses in München gehört habe. Der Vortragende, ein Topmanager, gab den Zuhörern eine für jedwede Steuerreform gültige Lebensweisheit mit: „Steuerreformen zahlt immer der Mittelstand. Die Reichen wollen nicht zahlen und haben die Möglichkeit, sich legal oder illegal der SteuHUSÀLFKW ]X HQW]LHKHQ GLH $UPHQ können nicht zahlen, also bleibt nur mehr der Mittelstand.“ Es ist wert, diesen einprägsamen Satz auf seine Aktualität zu überprüfen. Dass die Reichen nicht zahlen wollen, ist in den letzten Monaten vielfach unter Beweis gestellt worden. Dem Teletext des ORF war zu entnehmen, dass das Vermögen der reichsten Österreicher 2014 um weitere 8 Milliarden auf 138 Milliarden Euro gestiegen ist. In lebhafter Erinnerung ist noch die kurzlebige Debatte über die Steuerleistung von Großkonzernen, sei es aus der Kaffee- oder Möbelbranche, die für ihre Milliardenumsätze so gut wie keine Steuerleistung erbringen. Das wäre ein segensreiches Betätigungsfeld für die Europäische Union, denn die Steuerjongleure können nur überregional erwischt oder zur Kasse gebeten werden, dann würde der luxemburgische EU-Boss Juncker in schlecht gesinnten Zeitungen nicht mehr als oberster Schützer der Steuerhinterzieher dargestellt werden können. Dass die $UPHQ nicht zahlen können, liegt auf der Hand. Also bleibt tatsächlich nur der Mittelstand, aktuell in der Debatte sind Gastronomie und Bauwirtschaft. Mit der ReJLVWULHUNDVVHQSÀLFKWVROOGHQhEHOWlWHUQ das Handwerk gelegt werden. Bereits am nächsten Tag konnte man Vorschläge lesen, wie die Registrierkassen überlistet werden können. Einen Gewinner gibt es auf jeden Fall, nämlich die Konzerne, die Registrierkassen verkaufen. Eine einschlägige Diskussion im österreichischen Fernsehen förderte einen eklatanten Widerspruch zu Tage. Die Regierungsvertreterin unterstrich mehrfach, dass natürlich niemand unter Generalverdacht gestellt werde und dass Österreich natürlich kein Land der Steuerhinterzieher und -hinterzieherinnen wäre, es handle sich nur um ein paar schwarze Schafe. Die Schwachstelle dieser Argumentation: wenn es wirklich nur ein paar schwarze Schafe sind, kann PDQGDPLWNHLQH6WHXHUUHIRUPJHJHQ¿nanzieren. Wenn es aber so viele sind, dass sich die Steuerbetrugsbekämpfung auszahlt, bekommen die politischen bzw. regierenden Parteien ein Problem. Die betroffene Gruppe stellt nämlich auch die Wähler - die Wirte, ihre Gäste, die unzähligen Häuslbauer etc. Ein weiteres Jagdgebiet wäre das Gesundheitswesen. Mystery-Shopper sollen in Arztordinationen geschickt werden, die als Scheinpatienten Krankschreibungen zu hinterfragen haben. Prompt verwahrte sich die Ärztekammer gegen staatlich verordnetes Spitzelwesen und sprach von Metternich’schen Methoden. Verwunderlich ist es immerhin, denn als wir seinerzeit die e-card verhandelt haben, wurde von den Ärzte- und Zahnärz- tevertretern die Gefahr des Missbrauchs nachdrücklich eingebracht und von der Kassenseite ebenso nachdrücklich bagatellisiert. Tatsächlich wurden seit 2008 nur 421 Fälle gemeldet, bei denen Missbrauchsverdacht bestand. Es stellt sich hier die gleiche Frage wie bei der Registrierkasse. Eine Beobachtung aus einer ORF-Diskussionssendung soll nicht verschwiegen werden: Einer aus der hochkarätigen Runde machte den Vorschlag, das jeder/ jede, der noch nie eine Leistung schwarz hat erbringen lassen, aufzeigen möge. Die Folge: ein herzliches Gelächter, in das - wenn ich recht gesehen habe - auch der Chef der Steuerfahndung einstimmte. Darf man fragen, was ist daran so lustig? Nicht minder bedenklich ein Satz, der in einem ähnlichen Umfeld gefallen ist: Wenn der Wirt keine € 20,für sein Schnitzel verlangen kann, soll er zusperren. Ein Satz, der weder an Zynismus noch an Dummheit zu überbieten ist, weil das nämlich heißt, dass wieder einer von den Steuerzahlern in die Reihe der Steuergeldempfänger wechselt. Immerhin haben wir bereits 400.000 Arbeitslose, eine Zahl, die man nicht künstlich vermehren sollte. Vermisst in der ganzen Diskussion werden vernünftige Maßnahmen wie etwa der Handwerkerbonus oder eine seriöse Debatte über das Schweizer Steuersystem, das auch einen Anreiz für sinnvolle Verwendung der Steuergelder darstellt. Aber vielleicht kommt das noch. OMR DDr. H. Westermayer Präsident der Österreichischen Zahnärztekammer Impressum • Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion: Österreichische Zahnärztekammer, Körperschaft öffentlichen Rechts, 1010 Wien, Kohlmarkt 11/6, Tel. 05 05 11 - 0, )D[(0DLORI¿FH#]DKQDHU]WHNDPPHUDW,QWHUQHWZZZ]DKQDHU]WHNDPPHUDWRedakteur: Präsident OMR DDr. H. Westermayer Pressereferent: DDr. C. Ratschew $Q]HLJHQOHLWXQJ U. Windisch-Kainz $Q]HLJHQVHNUHWDULDW8.|QLJ(0DLORH]]#]DKQDHU]WHNDPPHUDWHerstellung, Druck und Vertrieb: Ferdinand Berger & Söhne GesmbH, 3580 Horn $QPHUNXQJGHU5HGDNWLRQ Namentlich gekennzeichnete Artikel stellen die persönliche Meinung des Autors dar. Der Nachdruck, auch auszugsweise, von Beiträgen jedweder Art ist nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Herausgebers gestattet. Haftungsausschluss: Sämtliche Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren oder der Herausgeber ist ausgeschlossen. ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 1 ÖZZ Inhalt 04 Zwei neue Leistungen bei =DKQVSDQJHQ9HUVRUJXQJ 14 34 Vermietung von Ordinationsräumlichkeiten +XJJHVWHOOWH)UDJHQ]XU*UDWLV=DKQVSDQJH Aktuelles 02 04 06 13 14 16 26 30 32 $EUHFKQXQJVVWHOOH Umstellung des e-card Systems auf Release R15a. Steuer 34 Zahnspangen-Versorgung - zwei neue Leistungen der Sozialversicherung. Pressereferat: Presseausschnitte zum Thema „Gratis-Zahnspange“. Stellenausschreibungen Kieferorthopädie 35 Frauenreferat: ZoRA International macht seinen Anfang in Österreich. Vorarlberg Atemlos, durch die PAss ... Diverses Unterlassungserklärung 36 Landesinfos 46 46 Die Regierung arbeitet ... Die strenge Gouvernante 53 Steiermark Informationen für die Auswahl von Vertragskieferorthopäden in der Steiermark. Gesetz & Recht Kommentar Gratis-Zahnspange +lX¿JJHVWHOOWH)UDJHQ Vermietung von Ordinationsräumlichkeiten an Zahnärzte 50 47 Kärnten Ausschreibung einer § 2-Kassenplanstelle. Tirol Wenn der Zahnarzt zur Trompete greift. 38 40 42 66 Niederösterreich Bericht über das Wintersymposium 2015 am Semmering. In memoriam Univ.-Doz. MR Dr. Hans Kinast In memoriam Dr. Herbert Mühleder Standesveränderungen .XQVW$XVVWHOOXQJHQ Kleinanzeigen Fortbildung 54 Fortbildungskalender In- und Ausland. Rubriken: ++ 03 Abrechnungsstelle ++ 04 Standespolitik ++ 06 Gratis-Zahnspange ++ 26 Standespolitik ++ 32 ZoRA International ++ 34 Miete für Ordinationsräumlichkeiten ++ 35 Personalia ++ 40 Standesveränderungen ++ 42 Kunst & Ausstellungen ++ 46 Landesinfos ++ 54 Fortbildung ++ 66 Kleinanzeigen ++ 2 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 Aktuelles Abrechnungsstelle Umstellung des HFDUG6\VWHPV auf Release R15a Von Samstag, den $SULO, ab ca. 14.00 Uhr bis Sonntag, den $SULO, 24.00 Uhr wird das e-card System serverseitig umgestellt und steht daher nicht zur Verfügung. Die Erfassung während der 8PVWHOOXQJ LVW LP 2IÀLQH0RGXV P|JOLFK Betroffen sind hauptsächlich jene ZahnärztInnen, die zum Notdienst eingeteilt sind. Am Dienstag, den $SULO ab ca. 21.00 Uhr erfolgt die Österreich weite Umstellung. Der rollout an die restlichen Vertragspartner erfolgt am Dienstag, den 5. Mai 2015 (ab 21.00 Uhr). Die Umstellung selbst hat für ZahnärztInnen keine Auswirkungen. 'UHKHQ6LHLQGHU1DFKWYRQ'LHQVWDJGHQ0DLDXI0LWWZRFKGHQ0DLGLH('9 URXWHUXQG*,1$%R[ LQ Ihrer Ordination nicht ab, weil ansonsten am Mittwoch ein längerer Ladeprozess zu erwarten ist und der Ordinationsbetrieb nicht ohne Wartezeit begonnen werden kann. Laut Information der SVC (e-card) werden mit der Release R15a nur mehr folgende Browser unterstützt: • • • • Microsoft Internet Explorer Version 9, 10 und 11 Mozilla Firefox Version 37 bzw. 31 ESR Google Chrome Version 38 Apple Safari Version 8.0 (auf Mac OSX 10.10) und Version 7.1 (auf Mac OSX 10.9). Der Support von Safari-Webbrowsern auf Windows-Betriebssystemen wurde vom Hersteller eingestellt. Für Internetverbindungen ist die Verwendung von HTTPS aus Datensicherheitsgründen dringend zu empfehlen. Ebenso wird Windows XP seit April 2014 von Microsoft nicht mehr unterstützt. Wir weisen darauf hin, dass dieses Betriebssystems daher nicht mehr als sicher einzustufen ist. Laut Gesundheitstelematikverordnung sind bei der Bearbeitung, Speicherung XQGhEHUPLWWOXQJYRQJHVXQGKHLWVUHOHYDQWHQ'DWHQHQWVSUHFKHQGH6LFKHUKHLWVYRUNHKUXQJHQ]XWUHIIHQ Mit der Release R15b, die voraussichtlich ab 3. November 2015 installiert wird, werden wenig genutzte e-card Services wie AUM (Arbeitsunfähigkeitsmeldung) etc. für die User der „VT100“ (= e-card-Systemanbindung mittels Bildschirm und Tastatur, ohne PC) nicht mehr unterstützt. Mag. Peter A. Ibaschitz ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 3 Aktuelles 6WDQGHVSROLWLN =DKQVSDQJHQ9HUVRUJXQJ ]ZHLQHXH/HLVWXQJHQGHU6R]LDOYHUVLFKHUXQJ $E-XOLZHUGHQ 180 Vertrags-Kieferorthopäden (Zahnärzte mit Zusatzausbildung) die Sachleistungsversorgung sicherstellen. Für Kinder und Jugendliche wird es ab dem 1. Juli 2015 bei medizinischer Notwendigkeit (laut IOTN*-Skala 4 und 5) bis zum 18. Lebensjahr zwei neue Leistungen der sozialen Krankenversicherung geben: - N ach harten Verhandlungen haben sich die Sozialversicherung und die Österreichische Zahnärztekammer auf eine neue kieferorthopädische Sachleistungsversorgung für Kinder und Jugendliche geeinigt. Der Vertragstext wurde in den jeweiligen Gremien der beiden Vertragspartner Ende Dezember 2014 beschlossen und am 16. Februar d. J. unterzeichnet. Im anschließenden Pressegespräch standen sowohl Vertreter der Österreichischen Zahnärztekammer als auch des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger einer Auswahl an Journalisten Rede und Antwort. - - Die Gesprächspartner von Seiten des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger waren Vorstandsvorsitzender Mag. Peter McDonald und $OEHUW0DULQJHU, Obmann der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse. Die Österreichische Zahnärztekammer war durch ihren Präsidenten, OMR DDr. Hannes Westermayer und dem Pressesprecher DDr. Claudius Ratschew vertreten. v.l.n.r.: OMR DDr. Westermayer, Herr Maringer, Mag. McDonald und DDr. Ratschew stellten sich den Fragen der anwesenden Journalisten und Reporter 4 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 - * Eine frühkindliche kieferorthopädische Behandlung durch Zahnärzte und Kieferorthopäden bei schweren Fehlstellungen, die im Normalfall frühestens ab dem 6. Lebensjahr erfolgt, wobei der bisher geltende Selbstbehalt (durchschnittlich in Höhe von rund € 400,-) wegfallen wird. Festsitzende Zahnspange ausschließlich durch (Vertrags) Kieferorthopäden bei Kinder und Jugendlichen zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr bei schwerwiegenden Fehlstellungen (IOTN 4 und 5). Kieferorthopädische Erstberatung durch einen (Vertrags) Zahnarzt. Feststellung, ob eine schwerwiegende Fehlstellung nach IOTN 4 und 5 vorliegt durch (Vertrags)Kieferorthopäden. Wegfall der bisherigen Bewilligung durch die Krankenkassen bei Behandlung durch (Vertrags)Kieferorthopäden. Einführung eines Qualitätssicherungssystems durch Messung des Behandlungserfolges. IOTN (Index of Orthodontic treatment need) ist ein international gültiger Index zur Feststellung von Zahnfehlstellungen. Aktuelles 6WDQGHVSROLWLN Betroffen sind davon rund 30.000 Kinder pro Jahr. 8.000 bei der frühkindlichen Behandlung, 22.500 Kinder und Jugendliche bei der Versorgung mit festsitzender Zahnspange ab dem 12. Lebensjahr. „Diese Einigung ermöglicht einen ganz wichtigen Lückenschluss in der Kinder- und Jugendmedizin und wir können nun als Sozialversicherung diese notwendigen Leistungen LP %HUHLFK GHU =DKQEHKDQGOXQJ ¿QDQ]LHUHQ³ VR GHU Vorsitzende des Verbandsvorstands im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Mag. Peter McDonald. Der Obmann der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse und Verhandler der Sozialversicherung, Albert Maringer, freut sich, „dass es mit der Einführung der Gratis-Zahnspange endlich gelungen ist, eine wichtige Leistungslücke zu schließen“. Maringer: „Wir haben schon seit vielen Jahren gefordert, dass Kinder, die aus medizinischen Gründen eine Zahnspange brauchen, diese auch als Leistung der Krankenkasse erhalten sollen. Dass also die Versorgung dieser Kinder nicht mehr davon abhängig ist, ob sich die Eltern eine Versorgung um rund 5.000 Euro privat leisten können“. „Die soziale Krankenversicherung kann und darf aber nicht die Kosten für überwiegend kosmetische Behandlungen übernehmen“, so Maringer. 'LH$XVJDQJVODJHIUGLH9HUKDQGOXQJHQZDUVFKZLHrig, weil das Gesetz und die Erläuterungen zu selbigem Eckpunkte vorgeben, die nicht abgeändert werden konnten und somit der Verhandlungsspielraum sehr eingeschränkt war. Trotz dieser Widrigkeiten konnte ein Verhandlungsergebnis erzielt werden, das äußerst erfreulich ist Vor allem konnten neben der Gratis-Zahnspange für unsere jungen Patientinnen und Patienten auch wesentliche Verbesserungen für alle Kassenzahnärztinnen und Kassenzahnärzte erreicht werden. Die langjährige Forderung der Zahnärzteschaft nach neuen Zusammenarbeitsformen für Zahnärztinnen und Zahnärzte wurde durch eine Erweiterung der Vertretungsregelungen und ein Jobsharing-Modell erreicht. Für die Zukunft wird es aber wichtig sein, weitere Schritte in die richtige Richtung zu gehen. Aus Sicht der Zahnärzteschaft ist besonders der Ausbau der Kinderzahnmedizin und deren Einbau in die soziale Krankenversicherung vordringlich. Der Standpunkt des derzeitigen Gesamtvertrags, der im Wesentlichen aus dem Jahr 1957 stammt, wonach Kinder einfach wie kleine Erwachsene zu behandeln sind, ist schon lange wissenschaftlich widerlegt und bedarf einer dringenden Korrektur. „Die erfolgreichen Verhandlungen zur Gratis-Zahnspange könnten somit den Startschuss für die längst fällige Modernisierung der sozialen Zahnmedizin bedeuten“, meint der Präsident der Österreichischen Zahnärztekammer, OMR DDr. Hannes Westermayer. ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 5 6 Wien. Der zwischen Zahnärztekammer und Hauptverband der Sozialversicherungsträger ausverhandelte Vertrag für Gratis-Zahnspangen für Kinder und Jugendliche mit schweren Fehlstellungen wurde am Montag unterzeichnet. Ab 1. Juli sollen davon pro Jahr rund 30.000 unter 18-Jährige profitieren. Was fehlt, ist noch eine Umsetzung in den Ländern. Konkret werden im März in den Ländern die Ausschreibungen für die 180 Vertrags-Kieferorthopäden erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass es eine bundesweite Versorgung in ganz Österreich gibt. In den Ländern werden dazu Versorgungssprengel definiert. Die Kieferorthopäden müssen Schulungen absolvieren und die Einhaltung von Qualitätskriterien nachweisen, um den Vertrag zu bekommen. Sowohl Hauptverbands-Chef Peter McDonald als auch ZahnärztekammerPräsident Hannes Westermayer zeigten sich zuversichtlich, ausreichend Zahnärzte zu finden, um die Versorgung zu garantieren. Die angenommenen Kosten von 80 Millionen Euro pro Jahr sind für McDonald Zahlen „auf seriöser Basis“. Auf Spekulationen über mögliche Mehrkosten wollte er sich aber nicht einlassen. Er verwies aber auf eine „geteilte Finanzverantwortung“ mit der Zahnärztekammer. Sein Chefverhandler Albert Maringer erklärte, dass es noch keine seriösen Zahlen über die Notwendigkeiten geKeine Krankenkassen-Bewilligung Ab 1. Juli wird es bei medizinischer Notwendigkeit (wenn nach der internationalen IOTN-Klassifizierung eine Fehlstellung der Stufen 4 oder 5 vorliegt) zwei neue Kassenleistungen geben: einerseits die frühkindliche Zahnbehandlung bei schweren Fehlstellungen ab dem sechsten Lebens- be, man habe aber Vergleichszahlen aus Deutschland herangezogen. Befürchtungen, wonach nur rund 30 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit schweren Fehlstellungen tatsächlich von den Gratis-Zahnspangen profitieren werden, war für Westermayer reine Spekulation. jahr, in der Regel mit abnehmbarer Zahnspange, andererseits festsitzende Spangen bei Kindern und Jugendlichen zwischen zwölf und 18 Jahren. Die Erstberatung erfolgt durch einen Zahnarzt mit Kassenvertrag. Dieser überweist, wenn nötig, an einen Kieferorthopäden, der die Fehlstellung einordnet. Eine Bewilligung durch die Krankenkassen ist nicht notwendig. Eingeführt wird ein Qualitätssicherungssystem durch Messung des Behandlungserfolgs. Gerechnet wird mit rund 8000 frühkindlichen Behandlungen ab sechs Jahren. Bei den ab 12-Jährigen sollen es etwa 22.500 sein. Für Kinder, die keine Gratis-Zahnspange bekommen, bleiben die bisherigen Zuzahlungen der Kassen aufrecht. McDonald und Westermayer verwiesen auf die „Entbürokratisierung“ durch den Wegfall der Chefarztpflicht, auf die bessere Versorgung der Kinder und auf Qualitätskontrolle der Ärzte. Für den Hauptverbands-Chef ist die Gratis-Zahnspange ein Element im heurigen Jahr der Kinder- und Jugendgesundheit. Heuer soll auch eine flächendeckende Kinder-Rehabilitation ermöglicht werden, und für die Gesundheitsförderung schon im Kindesalter sollen die intensiven Gespräche beginnen. Die Zahnärztekammer wünscht sich dazu auch die Aufnahme der Kinderzahnheilkunde in den Mutter-Kind-Pass. ■ Kolportierte 80 Millionen Euro werden für die Zahnspange aufgewendet, die womöglich nur 30 Prozent der Kinder und Jugendlichen bekommen. Gratis-Zahnspange ab 1. Juli Aus der Presse *UDWLV=DKQVSDQJH www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 Kostenlose Zahnspangen kosten Millionen 30.000 Kinder und Jugendliche erhalten neue Kassenleistung. WIEN. Ab 1. Juli bieten die Krankenkassen eine neue Leistung an: kostenlose Zahnspangen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger rechnet mit 30.000 Fällen und Kosten von 80 Millionen Euro pro Jahr. Kostenschätzungen im dreistelligen Millionenbereich verweist der Hauptverband ins Reich der Spekulation. Bekommen werden die Gratiszahnspange nur Kinder mit erheblicher Fehlstellung der Zähne. Ausschlaggebend ist die fünfteilige Skala nach der internationalen IOTN-Klassifizierung. Ab Stufe 4 gibt es ab 1. Juli zwei neue Kassenleistungen. Erstens eine frühkindliche Zahnbehandlung ab dem sechsten Lebensjahr, in der Regel mit abnehmbarer Zahnspange; und zweitens festsitzende Spangen bei Kindern und Jugendlichen zwischen zwölf und 18 Jahren. Den Grad der Fehlstellung wird der Kieferorthopäde feststellen. Eine Bewilligung durch die Krankenkassen ist dann nicht notwendig. Die Kieferorthopäden müssen Schulungen absolvieren und die Einhaltung von Qualitätskriterien nachweisen, um einen Vertrag zu bekommen. 180 Kassenverträge SN, APA sind geplant. E4G<F/4;AFC4A:8] (H6;8]A46;]«EMG8A '89BE@]5] ]H?<]:<5G]8F]7<8] E4G<F/4;AFC4A :8]9ÞE] <A78E]HA G8E] ]8GMG]J8E 78A] ]/4;AÈEM G8]4?F]+8EGE4:F C4EGA8E]:8FH6;G Aus der Presse *UDWLV=DKQVSDQJH Fotos: Helmut Graf, Fotolia Gratis-Zahnspangen für Kinder und Jugendliche ab 1. Juli fix! Kinder und Jugendliche mit schweren Zahn-Fehlstellungen erhalten ab 1. Juli Gratis-Zahnspangen. Der entsprechende Vertrag zwischen Sozialversicherung und Zahnärztekammer wurde am Montag unterzeichnet. Q Der Selbstbehalt bei frühkindlichen Zahnbehandlungen ab dem sechsten Lebensjahr (im Durchschnitt 400 €) entfällt. Q Auch die Kosten für festsitzende Spangen bei Kindern und Ju- gendlichen zwischen 12 und 18 Jahren übernimmt künftig die Krankenkasse. Q Eine Bewilligung durch die Kasse ist nicht mehr nötig. Von dem 80 Mio. € teuren Paket sollen pro Jahr rund 30.000 unter 18-Jährige profitieren. Die Ausschreibungen für 180 Vertrags-Kieferorthopäden sollen noch im Sozialversicherungs-Chef Peter McDonald: März erfolgen (bob) Vertrag für Gratis-Zahnspangen unterzeichnet . æĀÅĀĀĀ )®zÕ Ùµ§§® ÁÕµåÕ® e YÕýåÁ§qå ê®z ?§hÙåhY§å Y§§® Yh 'ê§ õ ?qÖææ þëÖ ÖYæÚVY¯ÚÂY¯ '~àøà Õà ~Õ òu ,Wo ¤Wª~§ ;ª~ª øðÕo~ª >±øW¤ ï~ÑÕo~Ñåª åªx TWª[Ñøà~£W§§~Ñ ðåÑx~ W§ +±ªàW ª M~ª x~Ñ L~ÑàÑW éÑ x~ Õ± ~ªWªªà~ ÑWàÕTWª Õ½Wª~ åªà~Ñø~oª~àÁ 5Õà~ÑÑ~oð~à Õ±¤¤~ª ªÕ~ÕW§à áûÁûûû )ªx~Ñ åªx 'å~ªx¤o~ Wf ¸Á 'å¤ ½Ñ±à~Ñ~ªÁ ~ Ê)ѱª~Ë Õà~¤¤à x~ ï~Ñ xWéÑ ª±àð~ªx~ª >oÑàà~ ï±ÑÁ M~Ñ Wf ¸Á 'å¤ ª x~ª ~ ªåÕÕ x~Ñ *~Õàåª £±§§àv ~ªàÕo~x~ª µÕà~ÑÑ~oð~à ¸ û ¾L~ÑàÑWÕ¿)~~ѱÑà± ½[x~ªv ð~ Wå½àï~ÑfWªxÕ ~ +WÁ 9~à~Ñ +o±ªW¤x f~౪à~Á Cªx øðWÑ ªWo ~ ª~Ñ Ê,±àð~ªx£~àÕ>£W ¤WËÁ àðW áûÁûûû )ªx~Ñ ±à±u ðððÁ½oàåÑ~x~Õ£Áo±§ÝM±¤ÑW§ >à~ªf~Ñ L0, L ;0;; >~ Wà ¤~oà ¤Wo~ªv ~Õåªx~ T[ª~ xWª£ ;~å¤~Ñåª åªx 9åàø~ª ð~Ñx~ª x~Õ~Õ ª~f±à ¡[Ñ ¤o ª ªÕ½Ñåo ª~§~ªÁ >± £±§§à x~Ñ ,WoðåoÕ øå ~ÑWx~ª TWªÑ~~ªu e Tåª[oÕà ~~ª x~ 9Wà ~ªà~ª øåÑ ÑÕàf~ÑWàåª f~ ~ª~§ ª~x~Ñ~¤WÕÕ~ª~ª TWªWÑøàÁ e Wªª Õà~¤¤à ~ª )~~Ñ±Ñ à±½[x~ WªWªx ~ª~Ñ ~ªWå ~Õà~¤~à~ª >£W¤W ~Õàv ±f x~ ;~å¤~Ñåª §~xøªÕo ª±àð~ªx ÕàÁ ~Õ ¤à éÑ x~ >àå~ª åªx ¾Õoð~Ñ~ åªx Õ~Ñ Õoð~Ñ~ ~¤Õà~¤ ¤åª¿Á e >ªx x~ +¤oø[ª~ ð~v Õ±¤¤à~ª x~ ,Wo£±§§~ª x~ª ~ªWå £±ªàѱ¤¤~Ñà ð~Ñ x~ªÁ ªàðo£~¤ª Õo x~Õ~ ªoà Ñoàv Wf~ª ¡~àøà Wåo )ªx~Ñ øðÕo~ª x~§ Õ~oÕà~ª åªx ø~ªà~ª *~ f~ªÕ¡WÑ ªÕ½Ñåo Wå ~ª~ ~ª¡[Ñ~ ~Wªx¤åª §à Wfª~§fWÑ~Ñ >½Wª~ f~§ )~~ѱÑà±½[x~ªÁ e 'å~ªx¤o~ øðÕo~ª x~§ ﱤ¤~ªx~à~ª ¸äÁ åªx ¸ Á *~f~ªÕ¡WÑ ð~Ñx~ª §à ~ª~Ñ ~Õà Õàø~ªx~ª ;~å¤~Ñåª ï~ÑÕ±ÑàÁ )éªà Õ±¤¤ x~ )ªx~Ñ øWª§~xøª ð~à~Ñ WåÕ~ fWåà ð~Ñx~ªÁ ~Ñ ~ÕW§à L~ÑàÑW ÕàW§§à ª[§¤o ª±o WåÕ x~§ 'WÑ ¸®Ûv ð±ªWo )ªx~Ñ ð~ £¤~ª~ ÑðWoÕ~ª~ øå f~Wªx~¤ª ÕªxÁ WÕ f~xWÑ ~ª~Ñ xѪ ~ªx~ª )±ÑÑ~£àåÑv ð~ 0f~Ñ §~xøªW¤ÑWà ÑÁ Wªª~Õ M~Õà~ѧWó~Ñv 9Ñ[Õx~ªà x~Ñ µÕà~ÑÑ~oÕo~ª TWª[Ñøà~ £W§§~Ñv f~౪à~Á ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 7 Aus der Presse *UDWLV=DKQVSDQJH Gratis-Zahnspange ist fixiert Ab 1. Juli gibt es für 30.000 Unter-18-Jährige die neuen Kassenleistungen Der zwischen Zahnärztekammer und Hauptverband der Sozialversicherungsträger im Vorjahr ausverhandelte Vertrag für Gratis-Zahnspangen für Kinder und Jugendliche mit schweren Fehlstellungen ist gestern unterzeichnet worden. Ab 1. Juli wird es bei medizinischer Notwendigkeit (wenn auf der fünfteiligen Skala nach der internationalen IOTN-Klassifizierung eine Fehlstellung der Stufen 4 oder 5 vorliegt) zwei neue Kassenleistungen geben: Einerseits die frühkindliche Zahnbehandlung bei schweren Fehlstellungen ab dem sechsten Lebensjahr, in der Regel mit abnehmbarer Zahnspange, andererseits festsitzende Spangen bei Kindern und Jugendlichen zwischen zwölf und 18. Insgesamt sollen von der neuen Regelung pro Jahr rund 30.000 Unter-18-Jährige profitieren. Vorerst muss aber noch die Umsetzung in den Bundesländern erfolgen. In eigens definierten Versorgungssprengeln werden österreichweit 180 Vertrags-Kie- Die Causa Zahnspange ist gestern von den Verhandlungspartnern vertraglich unter Dach und Fach gebracht worden (v. l.): Kassen-Verhandler Albert Maringer (OÖGKK), Hauptverbandschef Peter McDonald und Hannes Westermayer, Präsident der Zahnärztekammer. Foto: HV/Schedl ferorthopäden tätig sein, die zuvor Schulungen absolvieren und die Einhaltung von Qualitätskriterien nachweisen müssen, um einen Vertrag zu bekommen. Die Erstberatung erfolgt durch einen Zahnarzt mit Kassenvertrag. Dieser überweist, wenn nötig, an einen Kieferorthopäden, der dann feststellt, ob die Fehlstellung so schwer ist, dass sie in die Kategorie 4 oder 5 fällt. Eine Bewilli- gung durch die Krankenkassen ist dann nicht notwendig. Die angenommenen Kosten von 80 Millionen Euro pro Jahr sind für Hauptverbandschef Peter McDonald „auf seriöser Basis“. Kassen-Chefverhandler Albert Maringer (OÖGKK) verwies darauf, dass es noch keine gesicherten Zahlen über die Notwendigkeiten gebe, man habe aber Vergleichszahlen aus Deutschland herangezogen. Gratis-Zahnspangen um 80 Millionen Euro Run auf Gratis-Zahnspange Innsbruck – Wie viele der knapp 200 Tiroler Vertragszahnärzte ab 1. Juli die GratisZahnspange anbieten wollen, ist noch offen. Österreichweit soll es 180 Vertrags-Kieferorthopäden geben. „Wir werden ausreichend Kieferorthopäden finden, um in Tirol eine 8 flächendeckende Versorgung anbieten zu können“, sagt der Direktor der Tiroler Gebietskrankenkasse, Arno Melitopulos. Die Verhandlungen mit der Ärztekammer würden jetzt gestartet. Nicht nur Kassenärzte, sondern auch Wahlärzte können einen Vertrag bekom- www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 men. Die Liste Fritz hält eine fristgerechte Umsetzung der Gratis-Zahnspange in Tirol für nicht möglich. Es gebe zu wenige interessierte Kieferorthopäden, glaubt Klubobfrau Haselwanter-Schneider. (aheu) Mehr auf Seite 4 WIEN. Der zwischen Zahnärztekammer und Hauptverband der Sozialversicherungsträger im Vorjahr ausverhandelte Vertrag für Gratis-Zahnspangen für Kinder und Jugendliche mit schweren Fehlstellungen ist am Montag unterzeichnet worden. Ab 1. Juli sollen davon pro Jahr rund 30.000 Unter-18-Jährige profitieren. Bis dahin muss noch die Umsetzung in den Bundesländern erfolgen. Konkret werden im März in den Ländern die Ausschreibungen für die 180 Vertrags-Kieferorthopäden erfolgen. Hauptverbands- Chef Peter McDonald rechnet mit Kosten von 80 Millionen Euro. Auf Spekulationen über Mehrkosten wollte er sich nicht einlassen. Ab 1. Juli wird es bei medizinischer Notwendigkeit (wenn eine Fehlstellung der Stufen 4 oder 5 vorliegt) zwei neue Kassenleistungen geben: Einerseits die frühkindliche Zahnbehandlung bei schweren Fehlstellungen ab dem sechsten Lebensjahr, in der Regel mit abnehmbarer Zahnspange, andererseits festsitzende Spangen bei Kindern und Jugendlichen zwischen zwölf und 18. Aus der Presse *UDWLV=DKQVSDQJH @B§Ø»B§o |îÓ äúÁúúú §foÓ ÓBâØ +DXSWYHUEDQG GHU 6R]LDOYHUVLFKHUXQJVWU¶JHU XQG ¬U]WHNDPPHU XQWHU]HLFKQHWHQ 9HUWUDJ 4 £ $®¨æD øñÖhq q¨q qæþ æq ôÖhq Dñ hq£ =q þñÖ ÖDæÚ BD¨Ú¾D¨q ôÖ !¨hqÖ ñ¨h ñ q¨h^q q¨®££q¨Ä %D^ þHq¨ <qÖD¨hñ¨q¨ ñ¨æqÖþq^¨qæq¨ hqÖ Dñ¾æ÷qÖTD¨h hqÖ 3®þD÷qÖÚ ^qÖñ¨ÚæÖHqÖ ñ¨h hq BD¨HÖþ æqD££qÖ hq¨ <qÖæÖD ôÖ ÖDæÚ BD¨Ú¾D¨q¨Ä T µÄ ñ ±¨¨q¨ !¨hqÖ Ú^øqÖq BD¨qÚæqñ¨ q¨ ®Úæq¨®Ú ®ÖÖqÖq¨ DÚÚq¨Ä Ï=Ö DTq¨ hDÚ Úqæ ÷qq¨ D Öq¨ q®ÖhqÖæÄ !¨hqÖ Ú¨h ¨^æ £qÖ hD÷®¨ DTH¨e ®T Ú^ hq æqÖ¨ q¨q <qÖÚ®Öñ¨ ñ£ Öñ¨h ĀĀĀ ñÖ® ¾Ö÷Dæ qÚæq¨ ±¨¨q¨Ðe ÚDæq hqÖ 'T£D¨¨ hqÖ 'TqÖ±ÚæqÖ Öq^Ú^q¨ qTqæÚÖD¨q¨DÚÚq ñ¨h þñÚæH¨hq q÷qÖD¨hqÖ TqÖæ $DÖ¨qÖÄ !B ),,)/. . <5/ Ú øÖh hD£æ qÖq^¨qæe hDÚÚ ¾Ö® DÖ Öñ¨h èĀÄĀĀĀ !¨hqÖ ÷®¨ hqÖ ¨qñq¨ 3®þDqÚæñ¨ ¾Ö®æqÖq¨ øqÖhq¨d vĀĀĀ Öô¨h^q q D¨hñ¨q¨ DT hq£ Úq^Úæq¨ "q Tq¨ÚDÖ ñ¨h îîÄĀĀ qÚæÚæþq¨hq BD¨Ú¾D¨q¨ ôÖ !¨hqÖ þøÚ^q¨ hq£ µîÄ ñ¨h µvÄ "qTq¨ÚDÖÄ q BDq¨ Ú¨h qÚ^Hæþæe qÚ øñÖhq¨ <qÖq^ÚøqÖæq DñÚ qñæÚ^D¨h qÖD¨qþ®q¨Ä Dñ¾æ÷qÖTD¨hÚ q 0qæqÖ $^®¨Dh qæ ÷®¨ þñ ÚHæþ^q¨ !®Úæq¨ ÷®¨ vĀ $® ¨q¨ ñÖ® DñÚÄ T $HÖþ Ú®q¨ ¨ hq¨ "H¨hqÖ¨ hq ñÚÚ^ÖqTñ¨q¨ ôÖ µvĀ <qÖ æÖDÚ!qqÖ®Ö殾Hhq¨ qÖ®q¨Ä D£æ Ú® q¨q H^q¨hq^q¨hq Thq^ñ¨ qÚ^qÖæ Úq¨Ä q¨ !qqÖ®Ö殾Hhq¨ z qÚ Ú¨h hqÚ ¹ .*35@E.N.!?E !? ,3?NE !.3! @,L!?! !,1@E!11I3* 2 ( 9 &/5) % / 5 $3 I3 ,E @ .3 @ N!,3E! !!3@/,? 35, 3.,E K511!3 !E 033 !? ?NE !2 .3 !.3! .3 !? !*!1 . 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Juli sollen davon pro Jahr rund 30.000 unter 18-Jährige profitieren. Bis dahin muss jetzt noch die Umsetzung in den Bundesländern erfolgen. In Tirol setzen sich Tiroler Gebietskrankenkasse und Ärztekammer an einen Tisch. Die Gebietskrankenkasse ist zuversichtlich, genügend Kieferorthopäden zu finden. Konkret werden im März die Ausschreibungen für die 180 Vertrags-Kieferorthopäden österreichweit erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass es eine flächendeckende Versorgung gibt. Sowohl Hauptverbandschef Peter McDonald als auch Zahnärztekammerpräsident Hannes Westermayer zeigten sich in einer gemeinsamen Pressekonferenz in Wien zuversichtlich, genügend Anwärter zu finden, damit es zu keinen Versorgungsengpässen kommt. Diese bekommen 4550 Euro pro Zahnspange. (APA, TT) ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 9 10 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 egonnen hat die Causa mit dem Wahlversprechen des früheren Gesundheitsministers Alois Stöger (SPÖ), Zahnspangen für Kinder und Jugendliche kostenlos anzubieten. Nun, gut eineinhalb Jahre später, ist sie zumindest bei schweren Zahnfehlstellungen fix, die Gratiszahnspange für unter 18-Jährige. Ein zwischen Ärztekammer und Hauptverband der Sozialversicherungsträger ausverhandelter Vertrag wurde unterschrieben. Das Schriftstück sieht vor, Kindern und Jugendlichen, die Zahnfehlstellungen der Stufe vier und fünf auf einer fünfteiligen Skala haben, Regulierungen ohne Selbstbehalt anzubieten. Auch die frühkindliche Zahnbehandlung schwerer Fehlstellungen ist ab Sommer gratis. Kinder sollen also von Kassenärzten an ausgewählte Kieferorthopäden überwiesen werden – diese stellen dann fest, ob die Fehlstellung tat- B KLAUS KNITTELFELDER Regulierungen für Kinder mit schweren Zahnfehlstellungen sind ab Juli gratis. Dafür müssen in den Ländern jedoch Ärzte aufgetrieben werden. sächlich schwer genug ist, um vom Staat bezahlt zu werden. Ist dies der Fall, bekommt das Kind eine Spange. Krankenkassen prüfen nicht mehr, ob die Behandlung auch wirklich notwendig ist. Jene 180 Ärzte, die diese Behandlungen durchführen sollen, müssen allerdings erst gefunden werden. Und das möglichst schnell: Denn der Plan sieht vor, ab 1. Juli die ersten kostenlosen Regulierungen zu verpassen. Nun müssen alle neun Landesgebietskrankenkassen mit infrage kommenden Ärzten Kontakt aufnehmen, damit die von Hauptverbandschef Peter McDonald geplante „flächendeckende Versorgung“ auch gewährleistet werden kann. „In Wien wird das sicher kein Problem sein“, sagt Hannes Westermayer, Präsident der Zahnärztekammer, vor Journalisten. Am Land werde es aber „schwierig“, interessierte Zahn- ärzte zu finden. Schließlich müssen diese Schulungen absolvieren und diverse Qualitätsauflagen erfüllen, damit ein Vertrag mit den Kassen zustande kommt. „Nun sind also die Länder in der Pflicht, viel Zeit haben wir nicht“, drängt McDonald. Findet man diese 180 Ärzte, werden laut McDonald rund 30.000 unter 18-Jährige von der Maßnahme profitieren. Davon fallen 8000 in die frühkindliche Versorgung. Kosten soll die Gratisspange den Staat jährlich rund 80 Millionen Euro. Genau wisse man dies aber nicht, Erhebungen habe es keine gegeben. „Das glaube ich nicht“, unkt Gesundheitsexperte Ernest Pichlbauer. Für Erhebungen habe es genug Zeit gegeben. Dies sei laut ihm ein Zeichen, dass man sich „intern wohl nicht ganz einig“ sei. Was die Suche nach Ärzten weiter erschweren könnte. FOTOLIA Rund 22.500 Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren sollen künftig gratis feste oder herausnehmbare Zahnspangen bekommen Gratiszahnspange: Ärztegesucht Aus der Presse *UDWLV=DKQVSDQJH Aus der Presse *UDWLV=DKQVSDQJH Patienten warten auf die Gratis-Zahnspange Bis 1. Juli müssen in Tirol genügend Kieferorthopäden gefunden sein, damit Kinder in den „Genuss“ der Gratis-Zahnspange kommen können. Von Anita Heubacher Innsbruck – Viele Eltern haben mit der Zahnregulierung ihrer Kinder zugewartet. Schließlich wurde von der Bundesregierung vor mehr als einem Jahr eine Gratis-Zahnspange in Aussicht gestellt. Eine Zahnspange kostet rund 5000 Euro. Bei schweren Fehlstellungen der Zähne soll sie ab 1. Juli für unter 18-Jährige gratis sein. Die Zahnärztekammer hatte vor einem Jahr noch befürchtet, dass die Tiroler Kinder leer ausgehen würden. Damals war geplant, dass nur Kassenärzte einen Vertrag zur „ Wir werden genügend Kieferorthopäden für ein flächendeckendes Angebot finden.“ Arno Melitopulos (Direktor TGKK) „ Bis zum 1. Juli wird die Gratis-Zahnspange flächendeckend in ganz Tirol nicht umgesetzt sein.“ Foto: Bruckner Andrea Haselwanter-Schneider (Liste Fritz) Foto: Rottensteiner Abrechnung der Gratis-Zahnspange erhalten würden. „Dem ist nicht so“, erklärt der Direktor der Tiroler Gebiets- krankenkasse, Arno Melitopulos. In den nächsten Wochen werde mit der Zahnärztekammer verhandelt. Kassen- und Auf dem Weg zur Gratis-Zahnspange Voraussetzungen: Auf einer fünfteiligen Skala muss die Fehlstellung der Zähne als Stufe 4 oder 5 klassifiziert werden. Die Erstberatung macht der Kassenzahnarzt. Dieser überweist an den Kieferorthopäden, der klassifiziert die Zähne. Eine Bewilligung durch den Chefarzt braucht es nicht. Was ist die Leistung: Kinder bis zum sechsten Lebensjahr erhalten eine abnehmbare Zahnspange. Das dürften österreichweit 8000 Fälle sein. Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 18 bekommen eine festsitzende Spange. Hier wird mit 22.500 Patienten gerechnet. Kosten: Der Hauptverband der Sozialversicherungen rechnet mit 80 Millionen Euro, die die Gratis- Zahnspangen kosten werden. Die Kieferorthopäden bekommen ein Honorar von 4550 Euro. Kritik: Der Verband der Kieferorthopäden befürchtet, dass nur 30 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit schweren Fehlstellungen profitieren könnten. Der Präsident der Zahnärztekammer wies diesen Vorwurf „als Spekulation“ zurück. Wahlärzte könnten sich um den Vertrag bemühen. Als Honorar für das Anpassen der Gratis-Zahnspange bekommt der Kieferorthopäde 4550 Euro. Von den 200 KassenZahnärzten rechnet rund ein Drittel kieferorthopädische Behandlungen mit der Kasse ab. Dass sich zu wenig Kieferorthopäden um den Vertrag reißen könnten, glaubt Melitopulos nicht. „Letztlich ist der Vertrag interessant, weil die Nachfrage der Patienten groß ist.“ Tatsächlich soll sich die Zahl der Patienten angestaut haben, berichten Kieferorthopäden. Die Liste Fritz kritisiert, dass es eine GratisZahnspange nur bei schweren Fehlstellungen gibt. „Da profitieren zu wenige.“ Außerdem sei noch offen, „ob überhaupt alle festgelegten Planstellen besetzt werden können“, kritisiert Klubobfrau Andrea Haselwanter-Schneider. Deshalb habe die Landesregierung eine Garantieerklärung verweigert. HaselwanterSchneider fürchtet, „dass die Gratis-Zahnspange ein leeres Versprechen bleibt“. ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 11 Aus der Presse *UDWLV=DKQVSDQJH Samstag, 7. März 2015 | Nummer 66-ST ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG Kieferorthopäden 15 Fehlstellungen beim Kieferorthopäden rechtzeitig abklären lassen 0\ 9d[X! $b^[[SXT6aPcXbiPW]b_P]VTbcPacT]3TaETaQP]S´bcTaaTXRWXbRWTa:XTUTa^acW^_ÂST]aÂc \ÔV[XRWT5TW[bcT[[d]VT]QTaTXcbYTcicZ^]ca^[[XTaT]id[PbbT]0Q9d[XSa^WT][P]VTFPacTbRW[P]VT] In Tirol gibt es genügend Wahlärzte, die fachlich qualifiziert sind, Fehlstellungen nach IOTN 4 und 5 zu behandeln. 0Q 9d[X! $b^[[T]bRWfTaT IPW]d]S:XTUTaUTW[bcT[[d] VT] UÚa :X]STa d]S 9dVT]S [XRWTQXbE^[[T]Sd]VSTb ' ;TQT]bYPWaTb P[b :PbbT][TXb cd]V UX]P]iXTac fTaST] 0[b E^aPdbbTcid]VVX[cTX]T5TW[ bcT[[d]V]PRWBcdUT#d]S$ STab^VT]P]]cT]8>C=BZP[P UÚaST]ZXTUTa^acW^_ÂSXbRWT] 1TWP]S[d]VbQTSPaU 3Ta ETaQP]S ´bcTaaTX RWXbRWTa :XTUTa^acW^_ÂST] E´: aÂc 4[cTa] \Xc ST\ 1TbdRW QTX\ :XTUTa^acW^_ ST] ]XRWc QXb id\ B^\\Ta id fPacT] ?aÂbXST]c <PacX] 1a^RZbPVc)qFXaT\_UTW[T] QTaTXcbYTcicTX]T]`dP[XUXiXTa cT]:XTUTa^acW^_ÂST]PdUid bdRWT]d\SXT5TW[bcT[[d]V PQZ[ÂaT] id [PbbT] d]S UTbc idbcT[[T] ^Q TX]T 1TWP]S [d]V]^cfT]SXVXbcd]S^QbXT d]cTaSXT=TdaTVT[d]VUÂ[[cz 0Q 9d[X aTRW]Tc 1a^RZ \Xc Va^½T\0]SaP]VX]ST]?aP gT] d]S ST\T]cb_aTRWT]S 1TWP]S[d]V QTX\ FPW[ iPW]Paic e^] STa C6:: PQ 9d[Xad]S"$4da^aÚRZ Mehr Geld von der TGKK TabcPccTcz 0d½TaST\ bX]S ':PbbT]eTacaÂVTfTaST] IPW[d]VT] Pdb ST\ D]cTa X]VP]i´bcTaaTXRWeTaVTQT] bcÚcid]VbU^]Sb UÚa 1TSÚaUcX ]da %SPe^]X]CXa^[3XTCX VT\ÔV[XRW a^[Ta ?PcXT]cT] \ÚbbT] bXRW Schwachstellen P[[TaSX]Vb ZTX]T B^aVT] \P 3Ta ETaQP]S ´bcTaaTXRWX RWT] SPbb bXT ]XRWc QTWP] bRWTa:XTUTa^acW^_ÂST]E´: ST[cfTaST]QTc^]c1a^RZ) q4bVXQcX]CXa^[VT]ÚVT]S QTVaÚ½cbTWaSPbbSTa1d]S FPW[iPW]ÂaicTSXTUPRW[XRW 6T[SUÚaSXTIPW]VTbd]SWTXc `dP[XUXiXTacbX]S5TW[bcT[[d] e^] :X]STa] d]S 9dVT]S VT] ]PRW 8>C= # d]S $ id [XRWT] PdbVXQc 6[TXRWiTX QTWP]ST[] 0d½TaST\ fXaS cXV fPa]c STa E´: PQTa e^a SXTAÚRZTabcPccd]VUÚa?aXePc BRWfPRWbcT[[T]SXTQTX?PcX aTRW]d]VT]ZÚ]UcXVSTdc[XRW T]cT]QifQTX4[cTa]UÚa4]c cÂdbRWd]VT]b^aVT]fTaST] WÔWTabTX]P[bQXbWTaz 1XbWTa [PVT] id\ 1TXb_XT[ SXTIdbRWÚbbTSTaCXa^[Ta6T QXTcbZaP]ZT]ZPbbT QTX ad]S 4da^UÚaST]SaTXYÂWaX VT] 1TWP]S[d]VbiTXcaPd\ 1a^RZ) q?PcXT]cT] ifXbRWT] RP !d]S '9PWaT]\XcTX ]Ta 5TW[bcT[[d]V ]PRW 8>C= # ^STa $ QTZ^\\T] UÚa SXT [P]VT] FPacTiTXcT] PdU CTa \X]T 12 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 Foto: VÖK B^WPQT]]daRP"?a^iT]c STa?PcXT]cT]5TW[bcT[[d]VT] ]PRW8>C=#d]S$d]SQT Z^\\T] TX]T :aP]ZT]ZPb bT]b_P]VT 3XTVaÔ½cT6ad__T\XcfTX cTaT] ad]S " ?a^iT]c bX]S 8>C="5Â[[TfT[RWTcTX[fTX bTTQT]UP[[bTaWTQ[XRWT5TW[ bcT[[d]VT] PdUfTXbT] SXT e^]ST]?PcXT]cT]^UcP[bbTWa bcÔaT]ST\_Ud]ST]fTaST] 1a^RZ)q3XTbT?PcXT]cT]Q[TX QT]X\P[cT]BhbcT\z0d½Ta ST\bX]S]da<TcP[[QaPRZTcb Ta[PdQc9dVT]S[XRWTSXTTX]T Z^b\TcXbRW P]b_aTRWT]STaT EPaXP]cT fXT i1 iPW]UPa QT]T 1aPRZTcb fÚ]bRWT] \ÚbbT]SP]]SXTVTbP\cT1T WP]S[d]V bT[Qbc iPW[T] d]S QTZ^\\T]ZTX]T]IdbRWdbb SdaRWSXT:aP]ZT]ZPbbT Budget gedeckelt 4X]fTXcTaTb?a^Q[T\XbcSXT 3TRZT[d]VSTb1dSVTcb)1TVT QT]bXRW\TWa?PcXT]cT]P[b e^aVTbTWT] X] 1TWP]S[d]V } fPb bTWa fPWabRWTX][XRW Xbc}bcTWcPQST\9PWa! & fT]XVTa6T[S_a^?PcXT]cida ETaUÚVd]Vq3PbXbcTX]T=^c QaT\bTPdU:^bcT]STa:X]STa d]S9dVT]S[XRWT]zZaXcXbXTac 1a^RZ qBX]ZT]SXT<XccT[_a^?PcX T]c\dbbSXT1TcaTdd]Vb`dP [XcÂcPQ]TW\T]1TXP[[T\1T \ÚWT]fXaS\P]SP]]]XRWc \TWa \Xc VdcT\ 6TfXbbT] e^] TX]Ta W^RW`dP[XcPcXeT] \TSXiX]XbRWT] 1TcaTdd]V b_aTRWT] ZÔ]]T] 3Pb fXaS d]cTa D\bcÂ]ST] SP]] X\ <d]SSTa?PcXT]cT]bXRWcQPa bTX]z Einführung des Fachzahnarztes für Kieferorthopädie hat oberste Priorität ´bcTaaTXRWXbc]TQT]B_P]X T]SPb[TcicT;P]S4da^_Pb X]ST\TbZTX]TbcPPc[XRWT 0]TaZT]]d]VSTa0dbQX[ Sd]Vid\5PRWiPW]Paic UÚa:XTUTa^acW^_ÂSXTVXQc 9TSTaIPW]PaicSTa( Bcd]ST]5^acQX[Sd]VPQ b^[eXTacWPcZP]]X]´b cTaaTXRW:XTUTa^acW^_ÂSXT PdUbTX]BRWX[SbRWaTXQT] =PRWX]cTa]PcX^]P[T]:aX cTaXT]PdbVTQX[STcT:XT UTa^acW^_ÂST]\XcSaTX YÂWaXVTad]XeTabXcÂaTa E^[[iTXcPdbQX[Sd]Vd]S ?aÚUd]VZÔ]]T]SXTbT] CXcT[]XRWcUÚWaT]3PWTa XbcTbUÚaÔbcTaaTXRWXbRWT ?PcXT]cT]bRWfXTaXVWTa PdbidUX]ST]^QTbbXRWd\ TX]T]IPW]Paic\XcZXT UTa^acW^_ÂSXbRWT\1PbXb fXbbT]^STaTX]T]QTbcT]b PdbVTQX[STcT]B_TiXP[XbcT] \Xcd\UPbbT]ST\FXbbT] WP]ST[c}fT[RWTbUÚaSXT 3XPV]^bTd]SSXT1TWP]S [d]Ve^]Z^\_[TgT]5TW[ bcT[[d]VT]]^cfT]SXVXbc D\:[PaWTXcQTXSTa0aic fPW[idbRWPUUT]b_aXRWc bXRWSTaE´:UÚaTX]TiÚ VXVT4X]UÚWad]VSTb5PRW iPW]PaicTbUÚa:XTUTa^acW^ _ÂSXTX]´bcTaaTXRWPdb 4X]TºQTabXRWcÚQTab_TiX P[XbXTacT:XTUTa^acW^_ÂST] UX]ST]BXTX\8]cTa]Tc Höchste Qualität durch Fortbildung garantieren 3TaETaQP]S´bcTaaTXRWX bRWTa:XTUTa^acW^_ÂST] E´:QT\ÚWcbXRWbTXc bTX]Ta6aÚ]Sd]VX\9PWa (('SdaRW@dP[XcÂcb_aÚ Ud]VT]d]S5^acQX[Sd]VT] bXRWTaidbcT[[T]SPbbPdRW X]´bcTaaTXRWW^RW`dP[XUX iXTacTZXTUTa^acW^_ÂSXbRWT 1TWP]S[d]VT]]PRWST\ BcP]SSTaFXbbT]bRWPUc SdaRWVTUÚWacfTaST]3Ta E´:WPcPZcdT[[\TWaP[b "<XcV[XTSTaX]P[[T] 1d]STb[Â]STa] INFORMATIONEN: www.voek.info Auf der Homepage des VÖK finden Sie neben aktuellen Informationen auch eine Übersicht über spezialisierte Kieferorthopäden in ganz Österreich. Aktuelles *UDWLV=DKQVSDQJH Kommentar zum Artikel in der Tiroler Tageszeitung am 7. März 2015 © garrifrotto - Fotolia.com vom Präsidenten des VÖK, DDr. Martin Brock Fachzahnarzt für Kieferorthopädie Kurzfristig kann man sicher die Einführung des „Fachzahnarztes für Kieferorthopädie“ in Österreich nicht befürworten, da es nur sehr wenige Kollegen gibt, die die dreijährige klinische Fachausbildung absolviert haben und daher den EU-Kriterien entsprechen würden. Deshalb kann man diese Einführung nur mittelfristig befürworten, nachdem genügend Kollegen die Möglichkeit haben, eine klinische Ausbildung in Kieferorthopädie zu absolvieren. Ausländische Kollegen dürfen den in der EU erworbenen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie derzeit in Österreich nicht führen. Man kann auch Kollegen, die die dreijährige Ausbildung an der Klinik nicht absolviert haben, nicht - wie im Artikel erwähnt - als „Zahnarzt mit kieferorthopädischem Basiswissen“ bezeichnen, da viele dieser Kollegen Zusatzbildungen im In- und Ausland absolviert haben und sich ein ausgezeichnetes kieferorthopädisches Wissen angeeignet haben und die Bevölkerung seit Jahren sehr gut betreuen. Es ist auch bedenklich, nur auf eine Liste auf der Homepage des VÖK hinzuweisen, da dies den Eindruck vermittelt, dass nur dort angeführte Zahnärzte „bestens ausgebildete Spezialisten mit umfassenden Wissen“ seien. Deckelung des Budgets der Gratis-Zahnspange Selbst wenn weniger Geld für den einzelnen Patienten zur Verfügung steht, ist ethisch nicht vertretbar, dass dadurch die Qualität der Betreuung abnimmt, wie im Artikel angeführt „das wird dann unter Umständen im Mund des Patienten sichtbar sein“. Falls ein Kassenzahnarzt die Leistung zu einem bestimmten Preis nicht mehr erbringen kann, hat er die Möglichkeit, den Kassenvertrag zu kündigen, aber die Höhe der Honorierung darf sich nie auf die Behandlungsqualität auswirken. Refundierung für Patienten bei Wahlzahnärzten Derzeit kann dem Patienten - wie im Artikel erwähnt - nicht zugesichert werden, dass er € 3.500,- ab 1. Juli 2015 von der Tiroler Gebietskrankenkasse rückerstattet bekommt. Das wird davon abhängen, ob der Vertrag zu Stande kommt und sich JHQJHQG .ROOHJHQ IU HLQHQ ÀlFKHQGHFNHQGH 9HUVRUJXQJ melden werden, was standespolitisch wünschenswert wäre. Qualitätsprüfungen Es ist durchaus lobenswert, wenn sich Zahnärzte einer privaten, freiwilligen Qualitätskontrolle eines Vereines unterziehen. Abzulehnen ist jedoch der hervorgerufene Eindruck, dass Zahnärzte, welche sich nicht dieser freiwilligen Qualitätskontrolle unterwerfen, weniger hochqualitative Arbeit leisten würden. MR DDr. Paul Hougnon 9L]HSUVLGHQWGHU Landeszahnärztekammer für Tirol ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 13 Aktuelles *UDWLV=DKQVSDQJH 1DFKGHPGHUQHXH9HUWUDJ]XU*UDWLV=DKQVSDQJHLPPHUZLHGHU]X Unklarheiten und Missverständnissen führt, bringen wir nachfolgend HLQH$XLVWXQJYRQKXJJHVWHOOWHQ)UDJHQ'LH)UDJHQOLVWHLVWVLFKHUOLFK nicht vollständig oder abschließend. Wir werden diese bei Bedarf erweitern. *UDWLV=DKQVSDQJH +XJJHVWHOOWH)UDJHQ Wie viele Planstellen gibt es für die GratisZahnspange? Die 180 österreichischen Kassenplanstellen für die Gratis-Zahnspange sind auf die Bundesländer gemäß dem Österreichischem Strukturplan Gesundheit (ÖSG) aufgeteilt. Wann endet die Bewerbungsfrist? Die Ausschreibung der Planstellen erfolgt für jedes Bundesland extra. Somit erfolgen die Ausschreibungen in jedem Bundesland zu unterschiedlichen Zeiten. Eine Bewerbung kann erst nach Ausschreibung erfolgen. Wie sehen die Reihungskriterien aus? Die Reihungskriterien für die Invertragnahme werden in jedem Bundesland unterschiedlich festgelegt. Sie kommen zur Anwendung, falls sich mehrere ZahnärztInnen um eine Planstelle bewerben. :HOFKH4XDOL¿NDWLRQHQJLEWHVIU Wahlzahnärzte? Der wahlzahnärztliche Bereich ist nicht Gegenstand des Gratis-Zahnspangen-Vertrages. Die Krankenkassen haben satzungsautonom die Möglichkeiten, im Rahmen der Voraussetzungen für die KostenerVWDWWXQJHLQ4XDOL¿NDWLRQVSUR¿OIUGLH/HLVWXQJHQ des Wahlzahnarztes festzulegen. Muss der Wahlzahnarzt den Patienten für die IOTN-Feststellung zum Vertragskieferorthopäden schicken? Nein. Der Wahlzahnarzt steht in keiner Vertragsbeziehung zur Krankenkasse. Er stellt dem Patienten eine Honorarnote aus. Der Patient reicht diese zur Rückvergütung bei der Krankenkasse ein. 14 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 %HVWHKWHLQH/L]HQ]SÀLFKWIUGLH$QZHQGXQJGHU,271.ODVVL¿NDWLRQ" Nein. :XUGHGLH$Q]DKOGHU]XHUZDUWHQGH)lOOH nach IOTN 4 und 5 evaluiert? Ja. Es wurde im Rahmen der Vertragsverhandlungen eine Planungsannahme erstellt. Wird die Kieferorthopädie auf der Basis abnehmbarer Geräte weiterhin bewilligt? Die geltenden Regelungen zur abnehmbaren KFO bleiben durch den neuen Gratis-Zahnspangen-Vertrag unberührt. Gesundheitsministerin Dr. Oberhauser hat explizit darauf hingewiesen. Die Bewilligungsvoraussetzungen haben sich daher nicht geändert. Sollte ein Antrag zur abnehmbaren KFO nicht bewilligt werden, so hat der Patient, so wie bisher, die Möglichkeit, von der Kasse einen Bescheid zu verlangen. Gegen diesen Bescheid kann der Patient beim Arbeits- und Sozialgericht berufen. Was bedeutet die Formulierung in § 17 KFO-GV, wonach die interzeptive Behandlung nicht der Vermeidung von IOTN 4 oder 5 dient? Das bedeutet, dass der Patient bei Inanspruchnahme einer interzeptiven Behandlung den Anspruch auf eine nachfolgende festsitzende Behandlung gemäß § 16 KFO-GV bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen nicht verliert. Es kann also eine interzeptive Behandlung erfolgen. Nach einer Pause von mindestens einem Jahr kann die festsitzende kieferorthopädische Behandlung erfolgen. Aktuelles Welche chirurgischen Leistungen umfasst die Formulierung: ... chirurgische Maßnahmen, die primär zur Verkürzung der Behandlung dienen? ,P9HUWUDJ¿QGHQVLFKNHLQHQlKHUHQ(UOlXWHUXQgen. Als Beispiel für eine chirurgische Maßnahme, die primär der Verkürzung der Behandlung dient, wäre die Kortikotomie anzuführen. Chirurgische Leistungen, die nicht primär der Verkürzung der Behandlung dienen (z. B. die chirurgische Freilegung eines retinierten Eckzahnes) sind somit nicht vom Gratis-Zahnspangen-Vertrag umfasst. Es handelt sich wie bisher um eine chirurgische Privatleistung. Einzelne Kassen sehen dafür Zuzahlungen in ihren Satzungen vor. Wer übernimmt die Kosten bei einem Behandlungsabbruch bei einem Non-Compliance-Patienten? Bei Abbruch der Behandlung ist der dem Vertragskieferorthopäden bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Aufwand (einschließlich der Kosten der allfälligen Ausgliederung) durch einen der Leistung entsprechenden Teilbetrag durch die Kasse zu honorieren. Warum gibt es bei der Gratis-Zahnspange keine Bewilligung? Es war eine Forderung der Gesundheitspolitiker, dass die Gratis-Zahnspange ohne chefzahnärzt- *UDWLV=DKQVSDQJH liche Bewilligung gemacht wird. Sobald der Vertragskieferorthopäde eine Fehlstellung nach IOTN 4 und 5 festgestellt hat, kann er mit der Behandlung beginnen und hat eine Abrechnungsgarantie. Bis zu fünf Prozent nachgewiesene Fehlbeurteilungen sind unproblematisch. Sollten mehr als fünf Prozent Fehlbeurteilungen nachgewiesen werden, erfolgen keine Honorarabzüge, sondern HVIROJWHLQGUHLVWX¿JHV2SWLPLHUXQJVV\VWHP,Q der ersten Stufe ist ein amikales Gespräch bei der Krankenkasse vorgesehen. Die zweite Stufe sieht GLH9HUSÀLFKWXQJ]XU1DFKVFKXOXQJYRU(UVWLQ der dritten Stufe käme es zu einer Kündigung des Einzelvertrages. :DUXPHUZlFKVWDXVGHP-REVKDULQJIU GHQ-REVKDULQJSDUWQHUNHLQ$QVSUXFKDXI $EVFKOXVVHLQHV(LQ]HOYHUWUDJHV" Weil das zu einer Vermehrung der Planstellen führen würde. Es würde also in das System der Planstellen eingegriffen werden. Stimmt es, dass im Fall der InanspruchQDKPHGHV-REVKDULQJVDOV$OWHUVWHLO]HLW der Ordinationsinhaber den Einzelvertrag zu kündigen hat? Ja. Allerdings kann diese Kündigung vom Ordinationsinhaber innerhalb eines Jahres einseitig widerrufen werden. ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 15 1. Eintragung in die Reihungsliste für Vertragskieferorthopädinnen/Vertragskieferorthopäden sowie 2. Stellenausschreibung gem. den Bestimmungen des Gesamtvertrages Kieferorthopädie für Leistungen gemäß § 153a $69* D*69*D%69*D%.89* XQGGHQ 5LFKWWDULIJHPlF$69* *9.)2 YRP 1. Eintragung in die Reihungsliste Reihungsvoraussetzungen Fachärztinnen/Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Zahnärztinnen/Zahnärzte, die Staatsangehörige einer der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der schweizerischen Eidgenossenschaft sind, können sich, wenn die Voraussetzungen gemäß § 6 Zahnärztegesetz vorliegen sowie eine der nachfolgenden Voraussetzungen zutrifft und diese unter Vorlage der entsprechenden Dokumente nachgewiesen wird, in die von der LZÄK Kärnten geführten Reihungsliste für die Invertragnahme bei den Kassen eintragen lassen. a) b) c) d) Habilitation im Bereich der Kieferorthopädie (KFO) oder Ausbildung zum Fachzahnarzt für KFO (mit entsprechender Ausbildung im EU-Inland und Ausland) oder dreijährige klinisch-universitäre Vollzeit-Ausbildung im Bereich KFO oder Nachweis der Befähigung nach den Richtlinien des Austrian Board of Orthodontics (ABO) oder European Board of Orthodontics (EBO) oder e) entsprechende postgraduale Ausbildung in der KFO (zB MSc) oder f) Fortbildungsnachweis (Fortbildungsdiplom KFO der ÖZÄK) oder g) gleichwertige Ausbildung im EU-Inland bzw. Ausland. K =XVlW]OLFK]XGHQ3XQNWHQD ELVJ JLOWLP)DOOHGHU%HZHUEXQJXPHLQHDXVJHVFKULHEHQH6WHOOHGLH9HUSÀLFKWXQJ zum Nachweis von 20 Multibracket-Behandlungsfällen (gem. III. A) a) der Richtlinie für die Auswahl der Vertragskieferorthopäden), die in den letzten drei Jahren abgeschlossen wurden, bei denen eine Verbesserung der Behandlung von durchschnittlich mindestens 70 %, bezogen auf alle diese Fälle, bewirkt wurde. Diese Fälle müssen im Rahmen der selbstständigen Berufsausübung (§ 23 ZÄG) persönlich geplant, durchgeführt und dokumentiert worden sein. (VHUIROJWHLQHJHPHLQVDPHhEHUSUIXQJGXUFK.DVVHXQG/=b..lUQWHQ Entsprechend den Richtlinien für die Auswahl der Vertragskieferorthopäden endet die Frist für die Eintragung in die 5HLKXQJVOLVWHDP'RQQHUVWDJ$SULO Alle Reihungsansuchen, die bis zu diesem Stichtag in der LZÄK Kärnten einlangen, werden mit dem gleichen Datum des Stichtages (30.04.2015) wirksam. Die 20 Multibracket-Behandlungsfälle und sämtliche damit zusammenhängende Nachweise sind bis spätestens 15. Mai 2015 an die LZÄK Kärnten zu übermitteln. Sollte die Begutachtung der 20 Multibracket-Behandlungsfälle ergeben, dass die geforderten Ergebnisse nicht erfüllt werden, kann eine Eintragung in die Reihungsliste nicht vorgenommen werden und somit ist auch die Bewerbung nicht möglich. Reihungsansuchen, die ab 1. Mai 2015 in der LZÄK Kärnten einlangen, werden nach dem Tagesdatum des Eingangs in die Reihungsliste eingetragen. 16 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 Ein Antrag zur Eintragung in die Reihungsliste darf IUPD[LPDO3ODQVWHOOHQ in Kärnten und ausschließlich schriftlich mittels Formulars erfolgen. Das $QWUDJVIRUPXODUIU$XIQDKPHLQGLH5HLKXQJVOLVWH¿QGHQVLHDXIGHU+RPHSDJHGHU/=b..lUQWHQ http://ktn.zahnaerztekammer.at/Kassenplanstellen für KFO oder kann bei der LZÄK Kärnten angefordert werden. 2. Stellenausschreibung gem. den Bestimmungen des Gesamtvertrages Kieferorthopädie IU/HLVWXQJHQJHPlD$69* D*69*D%69*D%.89* XQGGHQ 5LFKWWDULIJHPlF$69* *9.)2 YRP 'HU*HVDPWYHUWUDJ.LHIHURUWKRSlGLHVLHKW|VWHUUHLFKZHLW6WHOOHQIUHLQHÀlFKHQGHFNHQGH6DFKOHLVWXQJVYHUVRUJXQJ vor. Für das Bundesland Kärnten sind laut Gesamtvertrag 12 Planstellen vorgesehen. Die LZÄK Kärnten und die KGKK haben folgenden Stellenplan für das Bundesland Kärnten vereinbart: Versorgungsregion Kärnten-OST Bezirk/Versorgungsregion Planstellen Klagenfurt-Stadt und Klagenfurt-Land 3 Klagenfurt und Feldkirchen 1 1 St. Veit an der Glan 1 Völkermarkt 1 2 Wolfsberg 1 Versorgungsregion Kärnten-WEST Bezirk/Versorgungsregion Planstellen Villach-Stadt und Villach-Land 2 Villach und Hermagor 1 3 Spittal an der Drau 2 Die Planstelle wird auf die politischen Bezirke Klagenfurt und Feldkirchen zu je 0,5 Planstellen aufgeWHLOW'HU'LH.LHIHURUWKRSlGH.LHIHURUWKRSlGLQYHUSÀLFKWHWVLFKGLHNLHIHURUWKRSlGLVFKH9HUVRUJXQJ anteilsmäßig in beiden politischen Bezirken durchzuführen. 2 'LH3ODQVWHOOHLP%H]LUN9|ONHUPDUNWZLUGDXVJHVFKULHEHQ6ROOWHHLQH%HVHW]XQJDXIJUXQGIHKOHQGHU %HZHUEXQJYRQVHLWHQGHU.LHIHURUWKRSlGHQQLFKWP|JOLFKVHLQZLUGGLH3ODQVWHOOHQHXHUOLFKIUGHQSROLtischen Bezirk Wolfsberg ausgeschrieben und erforderlichen Falls in den Bezirk Wolfsberg verlegt. 3 'LH3ODQVWHOOHZLUGDXIGLHSROLWLVFKHQ%H]LUNH9LOODFKXQG+HUPDJRU]XMH3ODQVWHOOHQDXIJHWHLOW 'HUGLH.LHIHURUWKRSlGH.LHIHURUWKRSlGLQYHUSÀLFKWHWVLFKGLHNLHIHURUWKRSlGLVFKH9HUVRUJXQJDQWHLOVmäßig in beiden politischen Bezirken durchzuführen. 1 9HUWUDJVEHJLQQIUGLHVH6WHOOHQLVWGHU-XOL Das Bewerbungsformular¿QGHQVLHDXIGHU+RPHSDJHGHU/=b..lUQWHQ http://ktn.zahnaerztekammer.at/Kassenplanstellen für KFO oder kann bei der LZÄK Kärnten angefordert werden. 'LH%HZHUEXQJVIULVWHQGHWDP$SULO Die Bewerbung ist ausschließlich schriftlich mittels Formulars zu übermitteln, )D[XQG(0DLOZHUGHQQLFKWEHUFNVLFKWLJW. Für Fragen und Auskünfte kontaktieren Sie bitte die LZÄK Kärnten, Frau Brigitte Podlucky, unter T 050511 9020. Landeszahnärztekammer für Kärnten Neuer Platz 7/1, 9020 Klagenfurt 7':)':0RI¿FH#NWQ]DKQDHU]WHNDPPHUDW ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 17 Freie Kassenplanstellen - Kieferorthopädie Thermenregion (12 vakante Stellen) Präferenzbezirke: Baden (+ Teile WU) / Bruck (+ Teile WU) / Mödling (+ Teile WU) / Neunkirchen / Wr. Neustadt Mostviertel (6 vakante Stellen) Präferenzbezirke: Amstetten / Melk / Scheibbs NÖ Mitte (8 vakante Stellen) Präferenzbezirke: Krems / Lilienfeld / St. Pölten / Tulln (+ Teile WU) Waldviertel (3 vakante Stellen) Präferenzbezirke: Gmünd / Horn / Waidhofen a. d. Thaya / Zwettl Weinviertel (7 vakante Stellen) Präferenzbezirke: Gänserndorf / Hollabrunn / Korneuburg (+ Teile WU) / Mistelbach Ende der Bewerbungsfrist: 15. Mai 2015 (Datum des Einlangens der Bewerbungsunterlagen bei der Landeszahnärztekammer für NÖ, Kremser Gasse 20, 3100 St. Pölten) Die rechtsverbindliche Ausschreibung von Kassenplanstellen-KFO im Auftrag der niederösterreichischen Krankenversicherungsträger (NÖ GKK) der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) und der Versicherungsanstalt der Eisenbahnen (VA), der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) erfolgt einmal pro Quartal, zum 20. des jeweiligen ersten Quartalsmonats im Internet (www.noe.zahnaerztekammer.at / Ausschreibungen + Invertragnahmen). Die Ordinationszeiten sind im Einzelvertrag zu regeln. Der Vertragskieferorthopäde hat die mit dem KVT vereinbarten Ordinationszeiten einzuhalten. Die Öffnungszeiten sind dabei so zu gestalten, dass sichergestellt werden kann, dass diese kind- und familiengerecht sind und die Möglichkeit besteht, 100 Neufälle nach § 16 pro Kalenderjahr zu beginnen. $XIGLH9HUJDEHGHUDXVJHVFKULHEHQHQ.DVVHQSODQVWHOOHQ.)2¿QGHQGLHJHPHLQVDPHQ1LHGHUODVVXQJVULFKWOLQLHQ.)2XQG Erläuterungen der Landeszahnärztekammer für NÖ und der NÖ Gebietskrankenkasse Anwendung. Sofern gemäß § 13 der gemeinsamen Niederlassungsrichtlinien-KFO ein Hearing durchzuführen ist und ein geladener Bewerber in der Folge zum vereinbarten Termin nicht erscheint, wird dies grundsätzlich als Zurückziehen der Bewerbung betrachtet. Als Termin für das Hearing bzw. ein allfälliges Vorstellungsgespräch für die ausgeschriebene Kassenplanstelle wurde Dienstag, -XQLDE8KULQGHU1g*HELHWVNUDQNHQNDVVH6W3|OWHQ.UHPVHU/DQGVWUDH festgesetzt. )UQlKHUH$XVNQIWHNRQWDNWLHUHQ6LHXQVELWWHXQWHUGHU7HO':0DJ.ULHJOHURGHUXQWHURI¿FH#QRH zahnaerztekammer.at 9HUWUDJVEHJLQQIUDOOH.DVVHQSODQVWHOOHQ.)2-XOL Achtung: Aus organisatorischen Gründen können bei dieser Ausschreibung ausschließlich postalische Bewerbungen HQWJHJHQJHQRPPHQZHUGHQ'LH%HZHUEXQJVXQWHUODJHQLQNODOOHUDXV]XIOOHQGHQ)RUPXODUH¿QGHQ6LHXQWHU noe.zahnaerztekammer.at/Downloadcenter/ 18 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 §-2-Planstellenausschreibung für Kieferorthopädie Gemäß § 5 Abs. 1 des bundeseinheitlichen Gesamtvertrages Kieferorthopädie für Leistungen gemäß § 153a ASVG (§ 94a GSVG, § 95a BSVG, § 69a B-KUVG) und den Richttarif gemäß § 343c ASVG vom 16. Dezember 2014 (in Folge KFO-GV genannt) für die in § 2 Abs. 1 KFO-GV i.d.g.F. genannten Krankenversicherungsträger und gemäß der Richtlinie für die Auswahl von VertragskieferorthopädInnen und Vertragsgruppenpraxen, gültig für die Steiermark, (abrufbar: http://stmk.zahnaerztekammer.at) werden nachstehende 25 Planstellen für KieferorthopädInnen ausgeschrieben: Versorgungsregion Graz: Graz - Stadt Bezirk Graz - Umgebung 6 Planstellen 2 Planstellen Versorgungsregion Liezen: Bezirk Liezen 2 Planstellen Versorgungsregion Östliche Obersteiermark: Bezirk Leoben 1 Planstelle Bezirk Bruck - Mürzzuschlag 2 Planstellen (ehemalige Bezirke Bruck/Mur und Mürzzuschlag) Versorgungsregion Westliche Obersteiermark: Bezirk Murau 1 Planstelle Bezirk Murtal 2 Planstellen (ehemalige Bezirke Knittelfeld und Judenburg) Versorgungsregion Oststeiermark: Bezirk Hartberg - Fürstenfeld 2 Planstellen (ehemalige Bezirke Hartberg und Fürstenfeld) Bezirk Weiz 2 Planstellen Bezirk Südoststeiermark 2 Planstellen (ehemalige Bezirke Feldbach und Radkersburg) Versorgungsregion West- und Südsteiermark: Bezirk Voitsberg Bezirk Deutschlandsberg Bezirk Leibnitz 1 Planstelle 1 Planstelle 1 Planstelle Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Landeszahnärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Marburger Kai 51/2, bis längstens 4. Mai 2015 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Landeszahnärztekammer für Steiermark, Tel. 05 05 11 - 8010 erhältlich oder auf der Homepage der Landeszahnärztekammer unter http://stmk.zahnaerztekammer.at/Kassenplanstellen Kieferorthopäden/ Ausschreibung KFO DEUXIEDU $XI GHU +RPHSDJH ¿QGHQ 6LH GDUEHUKLQDXVJHKHQGH ,QIRUPDWLRQHQ ]XU DNWXHOOHQ .)2 Planstellenausschreibung. Später einlangende Bewerbungen oder Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 19 AUSSCHREIBUNG Vertragskieferorthopädiestellen Die für OÖ örtlich und sachlich zuständigen §2-Krankenversicherungsträger des Kieferorthopädie-Gesamtvertrages schreiben gem. § 5 Abs. 1 KFO-Gesamtvertrag im Einvernehmen mit der Landeszahnärztekammer für OÖ folgende Vertragskieferorthopädiestellen mit dem Besetzungszeitpunkt 1.7.2015 aus: Versorgungsregion OÖ Zentralraum Linz Versorgungsregion Pyhrn-Eisenwurzen Berufssitz Anzahl der Stellen Berufssitz Anzahl der Stellen Linz-Stadt 5 Steyr-Stadt 3 Enns 1 Kirchdorf/Kremsmünster 1 Leonding 1 Traun 1 Versorgungsregion OÖ Zentralraum Wels Versorgungsregion Traunviertel-Salzkammergut Berufssitz Anzahl der Stellen Berufssitz Anzahl der Stellen Wels-Stadt 2 Gmunden 1 Lambach/Stadl-Paura 1 Bad Ischl 1 Eferding 1 Vöcklabruck 2 Grieskirchen/Bad Schallerbach 1 Mondsee 1 Versorgungsregion Mühlviertel Versorgungsregion Innviertel Berufssitz Berufssitz Anzahl der Stellen Anzahl der Stellen Gallneukirchen 1 Braunau 1 Freistadt 1 Mattighofen 1 Perg 1 Ried 2 Mauthausen 1 Schärding 1 Rohrbach 1 Das Ende der Bewerbungsfrist ist für alle ausgeschriebenen Stellen der 20. Mai 2015. Für Fragen zur Ausschreibung stehen Ihnen seitens der Kammer Frau Mag. Eigruber, Tel.: 050511-4012 und Frau Leeb, Tel.: 050511-4010 und seitens der OÖGKK Herr Mag. Harald Danner, Tel.: 057807-104820 und Frau Link, Tel.: 057807-104823 gerne zur Verfügung. 20 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 Die BewerberInnen haben einen vollständig ausgefüllten KFO-Bewerbungsbogen innerhalb der angeführten Bewerbungsfrist der ausgeschriebenen KFO-Stelle bei der Landeszahnärztekammer für OÖ innerhalb der Bürozeiten von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.00 Uhr einzubringen. Der KFO-Bewerbungsbogen steht zum Download unter folgender Adresse bereit www.zahnaerztekammer.at/Oberösterreich/Kassenstellen/Kassenstellen KFO und wird auf Ersuchen auch zugesandt. Dem KFO-Bewerbungsbogen sind sämtliche Dokumente bzw. Nachweise – wie im KFO-Bewerbungsbogen angegeben – anzuschließen, das sind insbesondere: 1. Nachweis zu folgenden Ausbildungs- und Erfahrungsvoraussetzungen: ș &)&11&,+&*"/"& %!"/&"#"/,/1%,-ê!&"ț Ȝ,!"/ ș20&)!2+$72* %7%+/71#Ų/ ț*&1"+10-/" %"+!"/20&)!2+$&*Ȓ +)+!2+!20)+!Ȝ,!"/ ș!/"&'ê%/&$"()&+&0 %Ȓ2+&3"/0&1ê/",))7"&1Ȓ20&)!2+$&*"/"& % ,!"/ ș %4"&0!"/"#ê%&$2+$+ %!"+& %1)&+&"+!"0201/&+,/!,#/1%,!,+1&010țȜ,!"/2/,-"+,/!,# /1%,!,+1&010țȜ,!"/ ș"+10-/" %"+!"-,01$/!2)"20&)!2+$&+!"/ ț7ǽ Ȝ,!"/ ș ,/1&)!2+$0+ %4"&0ț ,/1&)!2+$0!&-),* !"/<Ȝ,!"/ ș$)"& %4"/1&$"20&)!2+$&*Ȓ +)+!7420)+! 2. Ergebnisqualitätskriterien: Nachweis von 20 eigenen Multibracket-Behandlungsfällen mittels Panoramaröntgen, Fernröntgen, ,1,0&+1/Ȓ2ǽ"51/,/)Ǿ+#+$0Ȓ2+!+!*,!"))"ț*ņ$)& %012+"0 %ê!&$12+!2#&00$"1/&**1ȜǾ ,/*2)/Ȓ +!"5Ǿ bei denen eine Verbesserung von durchschnittlich mind. 70 % bezogen auf alle Fälle, bewirkt wurde. Es werden von Kammer 2+!00"+2/ǗǕ2)1&/ ("1Ȓ"%+!)2+$0#ê))"$"-/Ųƞǽ"/!"+Ų"/!&"0"+7%)%&+202)1&/ ("1Ȓ"%+!)2+$0#ê))" eingesendet, werden die überzähligen Exemplare nach einer zufälligen Auswahl retourniert. ǘǽ %4"&0#Ų/"&1"+(&"#"/,/1%,-ê!&0 %"/ê1&$("&1ǿ %4"&0#Ų/*&+!ǽǗǕ"$,++"+"2)1&/ ("1Ȓ"%+!)2+$0#ê))"ț&01"*&11&"+1"+!1"+Ȝ-/, %/ǽ 4. Bestätigungen über - Vertretungen in einer KFO-Vertragspraxis, ȒŲ"/ê1&$("&1"+&*%*"+"&+"0 Ȓ ,0%/&+$074ǽ - über Tätigkeiten als Vertragskieferorthopäde/Vertragskieferorthopädin ǚǽ %4"&0Ų"/+"2" Ȓ2)1&/ ("1Ȓ"%+!)2+$0#ê))"&*)"171"+ %/3,/!"/"4"/2+$ț&01"*&11&"+1"+!1"+Ȝ Ǜǽ110Ų/$"/0 %ƞ0+ %4"&0 7. Lebenslauf mit chronologischer Darstellung der gesamten bisherigen Ausbildung und Tätigkeit "/ %4"&0Ų"/!&""/" %1&$2+$72/0")01ê+!&$"+20Ų2+$!"07%+ê/71)& %"+"/2#"0$"*ǽȨǛ< &010-ê1"01"+074"& Wochen vor dem oben angeführten Besetzungszeitpunkt zu erbringen. Die Auswahl des KFO-Vertragspartners erfolgt unter Anwendung der Richtlinie für die Auswahl von Vertragskieferorthopäden in !"/'"4"&)072*"&1-2+(1!"/"4"/2+$$")1"+!"+ 002+$ǽ Für die §2-Krankenversicherungsträger des KFO-GV, die für OÖ örtlich und sachlich zuständig sind: OÖ Gebietskrankenkasse Der Obmann: Albert Maringer eh. Die leitende Angestellte: Mag. Dr. Andrea Wesenauer eh. Für die Landeszahnärztekammer für OÖ: Der Präsident: OMR Dr. Wolfgang Doneus eh. ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 21 Stellenausschreibung Gemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages Kieferorthopädie (GV-KFO) vom 16. 12. 2014 werden von den Vertragsparteien gem. § 2 dieses Vertrages im Einvernehmen mit der Landeszahnärztekammer Salzburg für die Regionen Salzburg Stadt und Flachgau 7 Tennengau 1 Pongau 2 Pinzgau 2 insgesamt 12 Stellen für Kieferorthopädinnen/Kieferorthopäden mit Vertragsbeginn ab 1. 7. 2015 ausgeschrieben. Die schriftliche Bewerbung muss bei der Landeszahnärztekammer Salzburg, Rochusgasse 4, 5020 Salzburg, bis 10. 4. 2015 einlangen. Die sich bewerbenden KieferorthopädInnen müssen die österreichische Staatsbürgerschaft oder den Staatsbürgerschaftsnachweis einer der übrigen Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen, die erforderlichen Voraussetzungen zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes als Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (bzw. Dr. med. dent., Zahnarzt) in Österreich erfüllen. 0lQQOLFKH %HZHUEHU ZHUGHQ QDFK $EOHLVWXQJ GHV *UXQGZHKUGLHQVWHV E]Z =LYLOGLHQVWHV VRIHUQ 9HUSÀLFKWXQJ EHVWHKW berücksichtigt. Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen (Original oder beglaubigte Kopie/bei ordentlichen Mitgliedern der Landeszahnärztekammer für Salzburg ist die Vorlage von Kopien ausreichend): 1. Lebenslauf 2. Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis einer der übrigen Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum 3. Doktordiplom 4. Anerkennungsdekret zum Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde bzw. Dr. med. dent. (spätestens zum Zeitpunkt der Invertragnahme) 5. Für den Fall, dass der Bewerber noch nicht in die Zahnärzteliste der Österreichischen Zahnärztekammer eingetragen ist: a) Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Zeugnis b) Nachweis der Vertrauenswürdigkeit durch eine Strafregisterbescheinigung oder eine vergleichbare Bescheinigung, in der keine Verurteilung aufscheint, die eine verlässliche Berufsausübung nicht erwarten lässt. 22 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 6. 1DFKZHLVYRQ]XPLQGHVWHLQHUGHUIROJHQGHQIDFKOLFKHQ4XDOL¿NDWLRQHQJHP*9.)2 a) Habilitation im Bereich der Kieferorthopädie oder b) Ausbildung zum Fachzahnarzt für KFO (mit entsprechender Ausbildung im EU-Inland und Ausland) oder c) dreijährige klinisch-universitäre Vollzeit-Ausbildung im Bereich KFO oder d) Nachweis der Befähigung nach den Richtlinien des Austrian Board of Orthodontists (ABO) oder European Board of Orthodontists (EBO) oder e) entsprechende postgraduale Ausbildung in der KFO (zB. MSc) oder f) Fortbildungsnachweis (Fortbildungsdiplom KFO der ÖZÄK) oder g) gleichwertige Ausbildung im EU-Inland bzw Ausland 7. Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass diese/dieser 20 Multibracket-Behandlungsfälle, die in den letzten drei Jahren abgeschlossen wurden, bei denen eine Verbesserung durch die Behandlung von durchschnittlich mindestens 70 %, bezogen auf alle diese Fälle, bewirkt wurde, im Rahmen der selbständigen Berufsausübung (§ 23 ZÄG) persönlich geplant, durchgeführt und dokumentiert hat und diese jederzeit auf Verlangen vorgelegt werden können. 8. Nachweis der Niederlassungsmöglichkeit (Adresse des künftigen Ordinationssitzes). 9. Angabe der Region, auf die sich die Bewerbung bezieht Staatsangehörige der übrigen Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum können den Nachweis der Vertrauenswürdigkeit und der gesundheitlichen Eignung auch durch von den zuständigen Behörden des Heimatoder Herkunftsstaates ausgestellte entsprechende Bescheinigungen (§ 12 Abs 3 und 4 Zahnärztegesetz 2006) erbringen. Die unter 5. a) und b) genannten Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein und sind, soferne sie nicht in deutscher 6SUDFKHDXVJHVWHOOWVLQGDXFKLQEHJODXELJWHUhEHUVHW]XQJYRU]XOHJHQ Für Flüchtlinge, denen nach dem Asylgesetz Asyl gewährt worden ist, entfällt der unter Punkt 2. genannte Nachweis. Der Nachweis gemäß Punkt 3. und 4. entfällt, sofern eine im Ausland absolvierte zahnärztliche Aus- und Weiterbildung glaubhaft gemacht wird. Die Landeszahnärztekammer erstattet ihren Besetzungsvorschlag gem. Gesamtvertrag Kieferorthopädie. Die für die Reihung erforderlichen Unterlagen und Nachweise sind mit den übrigen Bewerbungsunterlagen an die Landeszahnärztekammer Salzburg zu übersenden. Die Reihung der BewerberInnen erfolgt unter Anwendung der Reihungskriterien-Verordnung BGBl. II Nr. 487/2002. Die Salzburger Gebietskrankenkasse ist an den Reihungsvorschlag nicht gebunden und berechtigt, einen begründeten Gegenvorschlag zu erstatten. Die Berufung als Kieferorthopädin/Kieferorthopäde erfolgt unter der weiteren Voraussetzung ausreichender Kenntnis der deutschen Sprache durch den Abschluss eines Einzelvertrages zwischen den vorher angeführten Krankenversicherungsträgern und dem sich bewerbenden Zahnarzt. 'LH5HFKWHXQG3ÀLFKWHQGHUGHVLQ9HUWUDJJHQRPPHQHQ=DKQlU]WLQ=DKQDU]WHVXQGLKUHVHLQH+RQRULHUXQJVLQGLP*Hsamtvertrag Kieferorthopädie geregelt. Für die Salzburger Gebietskrankenkasse HR Direktor Dr. H. Seiss e.h. Direktion Für die Landeszahnärztekammer für Salzburg DDr. Martin Hönlinger e.h. Präsident ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 23 $XVVFKUHLEXQJYRQ.DVVHQSODQVWHOOHQIU.LHIHURUWKRSlGLH Gemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages Kieferorthopädie (KFO-GV) vom 16. 12. 2014 werden im Einvernehmen mit der Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK) sowie der in § 2 Abs. 1 des KFO-GV angeführten bundesweiten Sonderversicherungsträger folgende kieferorthopädische Kassenplanstellen ausgeschrieben: Versorgungsregion Tirol-Zentralraum: « « « 3 Stellen für den Bezirk Innsbruck-Stadt zum 1. 7. 2015 3 Stellen für den Bezirk Innsbruck-Land zum 1. 7. 2015 2 Stellen für den Bezirk Schwaz zum 1. 7. 2015 Versorgungsregion Tirol-Nordost: « « 2 Stellen für den Bezirk Kitzbühel zum 1. 7. 2015 2 Stellen für den Bezirk Kufstein zum 1. 7. 2015 Versorgungsregion Tirol-West: « « « 1 Stelle für den Bezirk Imst zum 1. 7. 2015 1 Stelle für den Bezirk Landeck zum 1. 7. 2015 1 Stelle für den Bezirk Reutte zum 1. 7. 2015 Versorgungsregion Osttirol: « 1 Stelle für den Bezirk Lienz zum 1. 7. 2015 Die Berufung als Vertragskieferorthopäde erfolgt nach Abschluss eines Einzelvertrages. Bewerber haben ihre Gesuche, belegt mit nachstehend angeführten Unterlagen, bis spätestens 28. 4. 2015 an die Landeszahnärztekammer für Tirol zu senden. Zwingende Bewerbungsunterlagen: a) b) c) d) e) f) Schriftliches Ansuchen; Geburtsurkunde; ausführlicher Lebenslauf; Nachweis der Staatsbürgerschaft des EWR; Nachweis des Abschlusses des Zahnmedizinstudiums bzw. Medizinstudiums (z. B. Promotionsurkunde); Nachweis der Berechtigung zur selbständigen Ausübung des zahnärztlichen Berufes in Österreich (z. B. Diplom für Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Diplom für Dr. med. dent., Approbationsurkunde zum Zahnarzt samt zahnärztlichem Prüfungszeugnis); g) Nachweis einer der Ausbildungsvoraussetzungen gemäß Abschnitt IV Ziffer 3 lit. a bis lit. g der Richtlinien für die Auswahl der § 2-Kieferorthopäden (z. B. Diplom für Fachzahnarzt für KFO, ABO- oder EBO-Befähigungsnachweis, Fortbildungsnachweis KFO der ÖZÄK); h) für jeden der gemäß Abschnitt IV Ziffer 3 lit. h der Richtlinien für die Auswahl der § 2-Kieferorthopäden nach]XZHLVHQGHQ.)2)lOOH3DQRUDPDXQG)HUQU|QWJHQ*HVLFKWVIRWRV HQIDFHXQG3UR¿O 0XQGIRWRV IURQWDO Spiegelaufnahmen des Seitenzahnbereichs rechts und links, Spiegelaufnahmen von Oberkiefer und Unterkiefer) vor Beginn und nach Ende der Behandlung, Diagnose; Anstatt der Mundfotos können auch Anfangs- und Endmodelle (unbeschädigt, kieferorthopädisch getrimmt, mit Patientennamen und Erstellungsdatum beschriftet) vorgelegt werden. 24 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 Sind die Mundfotos im Einzelfall für die Beurteilung nach PAR-Index unzureichend, sind auf Verlangen der von Landeszahnärztekammer und Kasse eingerichteten paritätischen Expertenkommission zusätzlich binnen 7 Tagen auch Anfangs- und Endmodelle (unbeschädigt, kieferorthopädisch getrimmt, mit Patientennamen und Erstellungsdatum beschriftet) vorzulegen; i) schriftliche Erklärung, dass ab dem Zeitpunkt des Beginns der Tätigkeit als Kassenkieferorthopäde keine andere KDXSWEHUXÀLFKH7lWLJNHLW VLHKH$EVFKQLWW,9=LIIHUOLWHGHU5LFKWOLQLHQIUGLH$XVZDKOGHU.LHIHURUWKRSlden) ausgeübt wird; Fakultative Bewerbungsunterlagen (falls für die Punkteberechnung erforderlich): D *HEXUWVXUNXQGH Q GHV U .LQGHV U XQG1DFKZHLVGHU6RUJHSÀLFKW ]%)DPLOLHQEHLKLOIHQEHVFKHLQLJXQJJHrichtlicher Unterhaltsbeschluss); b) Bestätigung der zuständigen Interessensvertretung über Zeiten der Niederlassung; c) Bestätigung der Praxisvertretungen eines Vertragskieferorthopäden d) Nachweis des abgeleisteten Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes, Mutterschutzzeiten e) Nachweis des behindertengerechten Zuganges zur Zahnarztpraxis gemäß ÖNORM B 1600 und B 1601; f) schriftliche Zusage, sich ernsthaft zu bemühen, einen behindertengerechten Praxiszugang innerhalb eines Jahres nach Vertragsbeginn nach den Bestimmungen der ÖNORM B 1600 und B 1601 zu schaffen. Sämtliche Bewerbungsunterlagen müssen schriftlich bei der Landeszahnärztekammer für Tirol, 6020 Innsbruck, $QLFKVWUDH,,,HLQJHUHLFKWZHUGHQ Urkunden sind im Original oder beglaubigter Abschrift beizubringen. UrkunGHQGLHQLFKWLQGHXWVFKHU6SUDFKHYHUIDVVWVLQGLVWHLQHEHJODXELJWHhEHUVHW]XQJEHL]XVFKOLHHQ%HL%HZHUEXQJHQXP mehrere, gleichzeitig in den Mitteilungen der Landeszahnärztekammer für Tirol ausgeschriebene Stellen hat der Bewerber verbindlich für die ausgeschriebenen Stellen seine Prioritäten anzugeben. Zur administrativen Erleichterung wird von der Landeszahnärztekammer für Tirol ein Bewerbungsformular aufgelegt, das inhaltlich den neuen Richtlinien für die Auswahl der § 2-Kieferorthopäden entspricht. Die Verwendung dieses Formulars bei einer Bewerbung ist nicht zwingend, wird jedoch aus Gründen der Vermeidung von Formalfehlern empfohlen. (Bewerbungsformular als „PDF-Datei“ unter http://tiroler.zahnaerztekammer.at) $NWXHOOHU+LQZHLV ]XGHQ$XVVFKUHLEXQJHQYRQ Kassenplanstellen für Kieferorthopädie-Einzelverträge in Wien Die Verhandlungen zwischen der Wiener Gebietskrankenkasse und der Landeszahnärztekammer für Wien über die Reihungskriterien KFO sind bis Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen. Die Wiener Reihungskriterien bilden die Rechtsgrundlage für die Besetzung der Planstellen in Wien. Nach $EVFKOXVVGHU9HUKDQGOXQJHQ¿QGHQ6LHGLH$XVVFKUHLEXQJHQVRZLHGD]XJHK|ULJHQ,QIRUPDWLRQHQDXI der Homepage der Landeszahnärztekammer für Wien unter http://wr.zahnaerztekammer.at ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 25 6WDQGHVSROLWLN © BKA/Andy Wenzel Aktuelles ... an sehr vielen wichtigen Themenbereichen, liebe Kolleginnen und Kollegen. So wurde monatelang unter anderem an einer großen, nun abgeschlossenen, Steuerreform getüftelt, die für „mehr Netto vom Brutto“ sorgen sollte, wie es allenthalben hieß. Und das, obwohl ein besonders kritischer Oppositionspolitiker, vermutlich als Kontrastprogramm, in diesem Zusammenhang ursprünglich mehr Brutto vom Netto gefordert hatte. In jedem Fall ein sehr origineller Denkansatz, einfach einmal etwas anderes. Leicht gemacht wurde es dem Verhandlungsteam generell ja wirklich nicht, trat doch vor Kurzem im Bereich der HETA, der Abwicklungsbank der Hypo Alpe Adria, ein neuerliches Finanzierungsloch von 4 bis 7,6 Milliarden Euro zu Tage. Allein der Spielraum in dieser Angabe gibt nicht nur beredt Auskunft über die Transparenz und Präzision der dortigen Geschäftsgebarung, sondern er birgt in sich zusätzlich allein schon eine Unschärfe im Ausmaß einer ganzen Steuerreform. Was bleibt der Politik da also übrig, als notgedrungen beinhart auch „die Reichen“ zu belasten - wer immer das nun sein mag. Die wirklich Reichen sind da in der Regel ja nicht gemeint, denn erstens ist das hierzulande ein sehr überschaubares Grüppchen, das zweitens nicht so blöd ist, sein Vermögen so zu bunkern, dass die Republik darauf DXFKQRFK=XJULIIKlWWHhEULJEOHLEHQDOVRZLHLPPHUMHQH Leute, die bestenfalls „reich“ an Arbeit und an Verantwortung sind, also der Mittelstand, der, wie Sie und ich, in Wahrheit schon jetzt im Schweiße seines Angesichts den ganzen Staat am Leben hält. Sei es, wie es sei, daran wird sich auch nach der Steuerreform 2016 nicht viel ändern und es hat ja wohl auch niemand ernsthaft angenommen, dass man gerade uns Leistungsträger der Republik spürbar entlasten wird, wo gerade wir doch gar so brav zahlen. Es gibt aber auch andere wichtige Themen, denen sich unsere Regierung mit größtem Einsatz widmet. Dazu gehört zum Beispiel das große Feld des Genderismus. So beanstandet unsere Frauenministerin, nicht zu Unrecht auch Gender-Gabi genannt, in einer Broschüre wohl mit Recht, dass Steinigungen, wenngleich in Österreich nicht allzu KlX¿JDQJHZDQGWLQLKUHUGHU]HLWSUDNWL]LHUWHQ)RUPQLFKW gendergerecht durchgeführt würden. Zu dieser Erkenntnis kommt sie deshalb, weil Frauen hierbei bis zu den Schultern, Männer hingegen nur bis zur Hüfte eingegraben würden, was letzteren bessere Möglichkeiten zur Flucht eröffnen und damit eine Diskriminierung der Frauen darstellen würde. Da ist ja wirklich etwas dran. Bleibt also nur zu hoffen, dass die Broschüren des österreichischen Frauenministeriums auch in Afghanistan, im Jemen, im Iran, in Saudi-Arabien und weiß 26 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 Aktuelles Gott sonst noch wo gelesen und auch wirklich konsequent befolgt werden. Erste Bestätigungen in diese Richtung konnte uns vor wenigen Wochen aber bereits eine mit orientalischen Bräuchen höchst vertraute, gewesene österreichische Justizministerin liefern, die uns zu unser aller Beruhigung, durch eine lustig-bunte Brillenfassung blinzelnd, mitzuteilen vermochte, dass eben dort mittlerweile keineswegs mehr jeden Freitag geköpft würde. Bleiben wir doch gleich bei der -XVWL]. Nicht nur, dass wir nun in Leoben eine hochmoderne Strafanstalt haben, die im Hinblick auf Architektur, Infrastruktur und Fitnessmöglichkeiten so manches Wellness- und Sporthotel förmlich blass aussehen lässt, so haben nun die Häftlinge in anderen Justizvollzugsanstalten neuerdings die Möglichkeit, dort ein Zahnbleaching zu bekommen oder gar den Führerschein zu machen. Konsequenterweise wäre daher nun in einer Strafrechtsnovelle festzulegen, welche Delikte künftig zu begehen sein werden, um im Strafvollzug demnächst Brustvergrößerungen, Botoxunterspritzungen, Kapitänspatente oder Pilotenscheine im gebotenen und völlig selbstverständlichen Servicespektrum in Anspruch nehmen zu dürfen, denn die Fußfessel macht´s ja nun problemlos möglich. 6WDQGHVSROLWLN werden und dann daher etwa der Paket-Zustelldienst UPS VHLQHEUDXQH/LHIHUZDJHQÀRWWHSROLWLVFKNRUUHNWXPODFNLHUHQ lassen muss. Doch damit nicht genug, denn ein Sprecher des „Netzwerkes gegen Rechtsextremismus“ fordert darüber hinausgehend, das auch alle bereits bestehenden Autokennzeichen, ich zitiere, „auf Nazi-Codes gecheckt werden“ sollen. Linksextreme Zahlen- und Buchstabenkombinationen - und wohl auch rote Autos - bleiben von dieser wichtigen Novelle hingegen offensichtlich unberührt. Kürzel wie JS (für Josef Stalin) oder RA (für Rote Armee) bleiben also selbstverständlich weiterhin politisch korrekt, unbedenklich und zulässig. Große Fortschritte gibt es auch im Zuständigkeitsbereich der ASFINAG. Im gesamten Verlauf der A1, der Westautobahn, gibt es nämlich zwischen Wien und Salzburg nur noch eine einzige Baustelle - die ist allerdings 300 km lang. Und auch das „Immissionsschutzgesetz Luft“ (IGL) beschert uns zum Wohle unserer Gesundheit und vor allem zu jenem der Verkehrsstrafämter der Bezirkshauptmannschaften immer mehr Hunderter-Beschränkungen auf Autobahnen und dies vorzugsweise dort, wo diese besonders übersichtlich verlaufen und am besten und am breitesten ausgebaut sind. Bleibt also lediglich zu hoffen, dass sich auch Wind und Wetter daran halten und nicht schmutzige Luft in die sauberen Zonen blasen. Bei diesem umfangreichen Aufgabenspektrum an Prioritäten bleibt der Regierung natürlich kaum noch Zeit zur Lösung weniger bedeutender Problemstellungen. So liegt etwa die Bildungspolitik nach wie vor im Argen. Die Zentralmatura scheitert bereits am überforderten EDV-System des zuständigen Ministeriums, dessen Server mit den Datenmengen der dort einzureichenden vorwissenschaftlichen Arbeiten der Maturanten heillos überfordert sind. Damit konnte davor ja aber auch wirklich niemand rechnen, befasste man sich doch dort bis zu diesem Zeitpunkt notgedrungen hauptsächlich und seit langem tagesfüllend mit den Forderungen der Lehrergewerkschaft. Wer hat da noch Zeit für Belanglosigkeiten wie die Bildung unserer Jugend! Und auch dem 250 Millionen Euro teuren Prestigeprojekt der neuen Mittelschule stellt ein Expertenbericht nun ein verheerendes Zeugnis aus, denn Auch die Verkehrspolitik stellt unsere Regierungsmitglieder immer wieder vor neue Herausforderungen. Größte Priorität hat für unseren Verkehrsminister laut einer Meldung des „Kurier“ derzeit angeblich eine Novelle des Kraftfahrzeuggesetzes, die künftig verhindern soll, dass auf Autokennzeichen, wie es heißt, „rechtsextreme Zahlen- oder Buchstabenkombinationen“ aufscheinen. So sollen künftig etwa die Zahl 88, aber auch Buchstabenkombinationen wie SS oder HJ untersagt werden. Unklar scheint nur noch zu sein, ob demzufolge auch die gerade jetzt so modischen, erdigen Farbtöne der Lackierung künftig unter dieses Verbot fallen ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 27 Aktuelles 6WDQGHVSROLWLN wider allergrößte Erwartungen hat diese Umbenennung der Hauptschulen zu keiner automatischen Verbesserung des Bildungsstandards geführt. Ein Dauerbrenner ist und bleibt auch unser in allen Fugen krachendes Pensionssystem. Die Frühpension ist mittlerweile praktisch Ehrensache, nur jeder vierte Mann arbeitet noch nach seinem 60. Geburtstag. Eine der wenigen Ausnahmen vom vorzeitigen Ruhestand dürfte der zuständige Sozialminister höchstpersönlich sein, Respekt! Die Frauen stehen dem im übrigen in keiner Weise nach, nur noch jede zweite Arbeitnehmerin ist nach dem 55er (!) noch erwerbstätig. Den Vogel schießen hierbei aber wieder einmal die ÖBB ab. Seit 2004 sind dort laut einem Rechnungshof-Bericht 8.552 Mitarbeiter in Pension gegangen, Durchschnittsalter sage und schreibe ganze 52,4 Jahre! Und seit 2012 erfolgen dort die Pensionierungen überhaupt bereits zu 90 % krankheitsbedingt. Das muss wirklich ein mörderischer Job sein, diese Eisenbahnerei. Ein Glück, dass wenigstens wir Zahnärztinnen und Zahnärzte diese traurige Bilanz verbessern können, unterliegen wir doch nicht der Hacklerregelung, der Invaliditätspensionierung oder anderen diskriminierenden Schikanen und erhalten uns daher bis ins hohe Alter Gesundheit, Energie und Schaffenskraft. kommt, dass sich immer weniger Jungärzte die hierzulande mittlerweile völlig ausufernden Behördenschikanen antun wollen, mit denen eine freie Arztpraxis heute immer mehr unter Druck gesetzt wird, und das unter den Rahmenbedingungen einer Kassenhonorierung, die in Relation zu Leistung, Patientenerwartungen, Verantwortung und Kostenstruktur großteils jeder Beschreibung spottet. So ist es wohl kein Wunder, dass man für die ältere Generation nun die gesetzlich zwingende Stilllegung der Kassenverträge mit dem 70. Geburtstag um mehrere Jahre verschieben musste, wenn nicht das ganze medizinische Versorgungssystem der Republik zusammenbrechen soll. Das alleinige Lippenbekenntnis in jedem Regierungsprogramm der letzten Jahre, wonach die medizinische Betreuung der Bevölkerung durch die niedergelassene Ärzteschaft gestärkt und ausgebaut werden soll, wird nämlich nicht reichen, wenn dann im Hinblick auf die Rahmenbedingungen konsequent genau das Gegenteil davon praktisch umgesetzt wird. Aber wie meinte schon der römische Politiker, Jurist und Philosoph Marcus Tullius Cicero (106 - 43 v. Chr.) bereits vor über 2000 Jahren so treffend? „Der Staatshaushalt muss ausgeglichen sein. Die öffentlichen Schulden müssen verringert werden. Die Zahlungen an ausländische Regierungen müssen reduziert werden, wenn der Staat nicht bankrott gehen will. Die Arroganz der Behörden muss gemäßigt und kontrolliert werden. Der Staatsdienst muss zum Nutzen derer geführt werden, die ihm anvertraut sind, und nicht zum Nutzen derer, denen er anvertraut ist. Die Leute sollen wieder lernen, zu arbeiten, anstatt auf öffentliche Rechnung zu leben. Nicht das Alter ist das Problem, sondern unsere Einstellung dazu. Das höchste Recht ist oft das höchste Unrecht. Die Autorität des Lehrers schadet oft denen, die lernen wollen. Wo es mir gut geht, ist mein Vaterland.“ War der Mann auch noch ein Hellseher? Die werden wir wohl auch weiterhin dringend brauchen, denn PLW GHQ 3HUVSHNWLYHQ DXI XQVHUHQ EHUXÀLFKHQ 1DFKZXFKV schaut es, politisch bedingt, ebenfalls nicht allzu rosig aus. Einerseits platzen unsere staatlichen Universitäten durch den Zuzug von Studenten aus dem Ausland mittlerweile aus allen Nähten, werden dabei aber zusätzlich noch zu Tode gespart. Andererseits bleiben aber auch immer weniger Jungmediziner im Lande, weil Ärzte in anderen europäischen Ländern von der Politik entsprechend ihrer direkten und indirekten Bedeutung für die Volkswirtschaft geschätzt und geachtet werden und dort deshalb Rahmenbedingungen der Berufsausübung YRU¿QGHQ GLH LKQHQ VRJDU OHEHQVZHUW HUVFKHLQHQ 'D]X 28 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 DDr. Claudius Ratschew Pressereferent der Österreichischen Zahnärztekammer Endo-Erfolg für alle - für alle, die es wollen: ƵƌƌŝĐƵůƵŵŶĚŽĚŽŶƟĞ͕DŝŬƌŽĞŶĚŽĐŚŝƌƵƌŐŝĞƵŶĚ ĚĂƐͣŝŶƚĞƌŶĂƟŽŶĂůƉƌŽŐƌĂŵ͞ĚĞƌdϮ Jetzt informieren und anmelden unter www.tec2-endo.de ^ƉćƚĞƐƚĞŶƐƐĞŝƚĚĞŵŐƌŽƘĂƌƟŐĞŶƌĨŽůŐĚĞƐŶĚŽĚŽŶƟĞͲ<ŽŶŐƌĞƐƐĞƐĚĞƌhŶŝǀĞƌƐŝƚćƚWĞŶŶƐLJůǀĂŶŝĂϮϬϭϭŝŶEƺƌŶďĞƌŐͬĞƵƚƐĐŚůĂŶĚƵŶĚϮϬϭϰŝŶtŝĞŶƐƚĞŚƚĨĞƐƚ͕ĚĂƐƐĚŝĞhWĞŶŶ͕ƐŽ ĚŝĞŽĸnjŝĞůůĞďŬƺƌnjƵŶŐ͕ĞŝŶĞ&ƺŚƌƵŶŐƐƌŽůůĞŝŶĚĞƌŶĚŽĚŽŶƟĞǁĞůƚǁĞŝƚƺďĞƌŶŽŵŵĞŶŚĂƚ͘ ŝĞhŶŝǀĞƌƐŝƚćƚWĞŶŶƐLJůǀĂŶŝĂŝƐƚ^ĐŚŝƌŵŚĞƌƌŝŶƵŶĚǁŝƐƐĞŶƐĐŚĂŌůŝĐŚĞ>ĞŝƚĞƌŝŶĚĞƐƵƌƌŝĐƵůƵŵƐŶĚŽĚŽŶƟĞĚĞƌdϮ͘ŝŶĞŐƌŽƘĞŚƌĞƵŶĚŶĞƌŬĞŶŶƵŶŐĨƺƌdϮ͘ ^ĞŝƚϭϵϵϲƚƌĂŝŶŝĞƌĞŶǁŝƌĂŚŶćƌnjƚĞŝŶďĞƐƚĞƌŬŽůůĞŐŝĂůĞƌƚŵŽƐƉŚćƌĞŝŵ&ĂĐŚŐĞďŝĞƚŶĚŽĚŽŶƟĞ͘ĂƐĚĂƌĂƵƐĞŶƚƐƚĂŶĚĞŶĞƵƌƌŝĐƵůƵŵŵŝƚĚĞŶďĞƐƚĞŶZĞĨĞƌĞŶƚĞŶƵŶĚ^ƉĞnjŝĂůŝƐƚĞŶ ĂƵƐĂůůĞƌtĞůƚŐĞŶŝĞƘƚŝŶnjǁŝƐĐŚĞŶůćŶŐƐƚ ĂƵĨĚĞŵ'ĞďŝĞƚĚĞƌŶĚŽĚŽŶƟĞŝŶƵƌŽƉĂ ŐƌŽƘĞŶZƵĨĚƵƌĐŚYƵĂůŝƚćƚƵŶĚŶŐĂŐĞŵĞŶƚ͘ŝĞƐĞƌZƵĨŝƐƚƵŶƐĞƌŶƐƉŽƌŶ͘^ƚĞƟŐĞ ŬƚƵĂůŝƐŝĞƌƵŶŐŝƐƚĞŝŶĞƵŶƐĞƌĞƌ<ĞƌŶĂƵĨŐĂďĞŶŐĞƉĂĂƌƚŵŝƚĚĞŵ'ĞǁŝŶŶǀŽŶ&ƌĞƵĚĞ ĂŶĚĞƌŶĚŽĚŽŶƟĞ͘ ĞƌǁŝƐƐĞŶƐĐŚĂŌůŝĐŚĞ>ĞŝƚĞƌĚĞƌdϮŝƐƚWƌŽĨ͘DĂƌƟŶdƌŽƉĞ͕ĞŝŶĞĚĞƌŚĞƌĂƵƐƌĂŐĞŶĚĞŶ WĞƌƐƂŶůŝĐŚŬĞŝƚĞŶŝŵ&ĂĐŚŶĚŽĚŽŶƟĞ͘ ƌŝƐƚDŝƚďĞŐƌƺŶĚĞƌĚĞƌͣǀŝĚĞŶĐĞďĂƐĞĚĚĞŶƟƐƚƌLJŝŶŶĚŽĚŽŶƟĐƐ͘͞tŝĞǀŝĞůĞZĞĨĞƌĞŶƚĞŶĚĞƌdϮŝƐƚĂƵĐŚWƌŽĨ͘dƌŽƉĞdƌćŐĞƌĚĞƐ>ŽƵŝƐ/͘'ƌŽƐƐŵĂŶǁĂƌĚƐ͕ĚĞŵͣKƐĐĂƌ͞ĚĞƌ ŶĚŽĚŽŶƟĞ͘/ŚŵnjƵƌ^ĞŝƚĞƐƚĞŚĞŶWƌŽĨ͘^LJŶŐĐƵŬ<ŝŵ;>ĞŝƚĞƌŶĚŽĚŽŶƟĞĚĞƌhŶŝǀĞƌƐŝƚćƚ WĞŶŶƐLJůǀĂŶŝĂͿ͕WƌŽĨ͘ƌŝĐZŝǀĞƌĂ;>ĞŝƚĞƌŶĚŽĚŽŶƟĞĚĞƌhŶŝǀĞƌƐŝƚćƚEŽƌƚŚĂƌŽůŝŶĂͿ͕WƌŽĨ͘ <ƌĂƚĐŚŵĂŶŶ͕ƌ͘^ĞƚnjĞƌ;ďĞŝĚĞhWĞŶŶͿ͕ƌ͘ZĞŵĞŶƐďĞƌŐĞƌ͕ƌ͘ZŝĞŐĞƌ;ŶŝĞĚĞƌŐĞůĂƐƐĞŶĞ ^ƉĞnjŝĂůŝƐƚĞŶͿ͕WƌŽĨ͘ĚĞůŚŽī;hŶŝǀĞƌƐŝƚćƚDƺŶĐŚĞŶͿƵŶĚǀŝĞůĞŵĞŚƌ͘ ĂƐƵƌƌŝĐƵůƵŵŶĚŽĚŽŶƟĞŝƐƚĞŝŶĞĞŝŶnjŝŐĂƌƟŐĞ&ŽƌƚďŝůĚƵŶŐ͕ƐĞŝŶtŝƐƐĞŶƵŶĚŵĂŶƵĞůůĞƐ 'ĞƐĐŚŝĐŬŝŶĚĞƌŶĚŽĚŽŶƟĞnjƵĞƌǁĞŝƚĞƌŶŽĚĞƌĂƵĐŚnjƵƉĞƌĨĞŬƟŽŶŝĞƌĞŶ͘ŝĞƐĞtĞŝƚĞƌďŝůĚƵŶŐďŝĞƚĞƚũĞĚĞŵĂŚŶĂƌnjƚŽƉƟŵĂůĞŚĂŶĐĞŶ͘ŝĞ<ŽŵƉůĞdžŝƚćƚĚĞƌŵŽĚĞƌŶĞŶŶĚŽĚŽŶƟĞƵŶĚĚĞƌĚĂƌĂƵƐƌĞƐƵůƟĞƌĞŶĚĞŶDƂŐůŝĐŚŬĞŝƚĞŶƐŝŶĚŬĂƵŵŵĞŚƌŵŝƚĚĞƌdćƟŐŬĞŝƚĞŝŶĞƐ ŐĞŶĞƌĂůŝƐŝĞƌƚĂƌďĞŝƚĞŶĚĞŶĂŚŶĂƌnjƚĞƐŝŶŝŶŬůĂŶŐnjƵďƌŝŶŐĞŶ͘ĂƐ'ĞďŝĞƚĚĞƌŶĚŽĚŽŶƟĞŝƐƚ ŝŶĚĞŶh^ƐĐŚŽŶůćŶŐƐƚĞŝŶ^ƉĞnjŝĂůŝƐƚĞŶŐĞďŝĞƚŵŝƚĞŝŐĞŶĞŵ&ĂĐŚĂƌnjƫƚĞů͘ƵZĞĐŚƚ͘ ŝĞĞŝƚŝƐƚƌĞŝĨĨƺƌĚŝĞ^ƉĞnjŝĂůŝƐŝĞƌƵŶŐ͕ĚĞŶŶtŝƐƐĞŶƵŶĚ<ƂŶŶĞŶƐŝŶĚŐĞĨƌĂŐƚ͘ŝĞŶĚŽĚŽŶƟĞ ǁĂƌůĂŶŐĞĞŝƚŶŝĐŚƚŝŵĞǁƵƐƐƚƐĞŝŶĚĞƌWĂƟĞŶƚĞŶ͘ŝĞ/ŵƉůĂŶƚŽůŽŐŝĞǀĞƌŬĂƵŌĞƐŝĐŚĞŝŶĨĂĐŚ ďĞƐƐĞƌ͕ůŝĞƘƐŝĐŚďĞƐƐĞƌǀĞƌŵĂƌŬƚĞŶ͘ŝŶĞĂŬƚƵĞůůĞ^ƚƵĚŝĞĚĞƌhŶŝǀĞƌƐŝƚćƚWĞŶŶƐLJůǀĂŶŝĂnjĞŝŐƚ ĂďĞƌĚĞƵƚůŝĐŚ͕ĚĂƐƐĚĂƐsĞƌůĂŶŐĞŶŶĂĐŚƐƉĞnjŝĂůŝƐŝĞƌƚĞƌŶĚŽĚŽŶƟĞƐŽŐƌŽƘǁŝĞŶŝĞnjƵǀŽƌŝƐƚ͘ ĞƌƌŚĂůƚĚĞƐĞŝŐĞŶĞŶĂŚŶĞƐŝƐƚŝŵ&ŽĐƵƐĚĞƌWĂƟĞŶƚĞŶƵŶĚƐŽůůƚĞĂƵĐŚǀŽŵĂŚŶĂƌnjƚ ƐĞůďƐƚǀĞƌƐƚćŶĚůŝĐŚĨĂǀŽƌŝƐŝĞƌƚǁĞƌĚĞŶͲĂŚŶĞƌŚĂůƚƵŶŐƐŬƵŶĚĞǀĞƌƐƵƐĐŚŝƌƵƌŐŝƐĐŚĞ/ŵƉůĂŶƚŽůŽŐŝĞ͘mďƌŝŐĞŶƐĞŝŶƐƉĂŶŶĞŶĚĞƐĂŬƚƵĞůůĞƐdŚĞŵĂŝŶŶĞƌŚĂůďĚĞƐƵƌƌŝĐƵůƵŵƐ͘ ĂƐƵƌƌŝĐƵůƵŵŝƐƚŝŶϰůƂĐŬĞŝŶĐĂ͘ϮϬϬhŶƚĞƌƌŝĐŚƚƐĞŝŶŚĞŝƚĞŶƵŶƚĞƌƚĞŝůƚŝŶĐů͘njĞŝƚƐƉĂƌĞŶĚĞƌ /ŶƚĞƌŶĞƚͲsŽƌůĞƐƵŶŐĞŶďnjǁ͘ĞͲůĞĂƌŶŝŶŐ͘ŝĞƐĞŬƂŶŶĞŶ^ŝĞďĞƋƵĞŵǀŽŶnjƵŚĂƵƐĞǀĞƌĨŽůŐĞŶ͘ ŝĞ<ƵƌƐďůƂĐŬĞďĂƵĞŶŬŽŶƐĞŬƵƟǀĂƵĨĞŝŶĂŶĚĞƌĂƵĨ͘ ĂƐƵƌƌŝĐƵůƵŵŶĚŽĚŽŶƟĞĚĞƌdϮŝƐƚĞŝŶĞůŽŚŶĞŶĚĞ/ŶǀĞƐƟƟŽŶŝŶĚŝĞƵŬƵŶŌƵŶĚǁĞĐŬƚ ĚĞŶ^ƉĂƘĂŶĚĞƌŶĚŽĚŽŶƟĞƵŶĚĚĞŵŬŽůůĞŐŝĂůĞŶƵƐƚĂƵƐĐŚ͘ hŶĚǁĞŶŶ^ŝĞŶŽĐŚŵĞŚƌ/ŶƚĞƌĞƐƐĞŚĂďĞŶ͕ĞŵƉĨĞŚůĞŶǁŝƌ/ŚŶĞŶƵŶƐĞƌEĞdžƚͲ>ĞǀĞůͲŶĚŽͲ ƵƌƌŝĐƵůƵŵŵŝƚh^Ͳ<ƵƌƐǁŽĐŚĞŶĞŶĚĞ͘ŝŶĞĐŚƚĞƐ,ŝŐŚůŝŐŚƚ͊ dĞƌŵŝŶĞ͗ 'ĞďƺŚƌĞŶ͗ <ŽŶƚĂŬƚƵŶĚ/ŶĨŽƌŵĂƟŽŶ͗ ϭϭ͘Ϭϲ͘Ͳϭϯ͘Ϭϲ͘ϮϬϭϱDƺŶĐŚĞŶ ϭϬ͘Ϭϵ͘ͲϭϮ͘Ϭϵ͘ϮϬϭϱDƺŶĐŚĞŶ Ϯϴ͘ϭϬ͘ͲϮϵ͘ϭϬ͘ϮϬϭϱDƺŶĐŚĞŶ ϮϬ͘ϭϭ͘ͲϮϭ͘ϭϭ͘ϮϬϭϱDƺŶĐŚĞŶ ĂŚŶćƌnjƚĞ͗ϴ͘ϰϬϬΦ ƐƐŝƐƚĞŶƚĞŶ͗ϳ͘ϲϬϬΦ 'ĞďƺŚƌĞŶŝŶŬů͘,ŽƐƉŝƚĂƟŽŶ ΎnjnjŐů͘ĚĞƌŐĞƐĞƚnjů͘Dǁ^ƚ͘ dϮŶĚŽĚŽŶƟĐƐ &ƌĂƵ^ŝŵŽŶĞDĞŶƐĐŚ ĂŶŐŵĞŝƐƚĞƌƐƚƌĂƘĞϮϰ ϴϳϳϬϬDĞŵŵŝŶŐĞŶ info@tec2-endo.de dĞů͗͘нϰϵϴϯϯϭϵϴϬϵϬϲ www.tec2-endo.de ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 29 Aktuelles 6WDQGHVSROLWLN Die strenge © darkbird - Fotolia.com Gouvernante D Der burgenländische Landeshauptmann Niessl forderte unlängst eine Strafe von € 440,- für Eltern, die zur Bildung ihrer Kinder nicht beitragen. Sollten sie wiederholt LKUH3ÀLFKWHQQLFKWHUIOOHQPVVWHPDQGHQ%HWUDJHUK|hen, analog anderen Verwaltungsstrafen. Klar sehen wir das Selbstverständnis unseres Staates. Er versteht sich als strenge Gouvernante. Als Gouvernante spielt er sich auf, weil die weiß, was für die Kinder gut ist. Und streng ist sie, weil sie sich nicht damit begnügt, den Kindern zu sagen, was richtig ist und sie bei Wohlverhalten lobt, sondern sogleich bei Fehlverhalten mit Strafen droht. Nun drängt sich mir die Frage auf, ob der Ansatz auch für Politiker gilt? Wenn also österreichische Politiker - Namensnennung nicht nötig, weil sie wissen, wen ich meine - viel Geld in die Förderung österreichischer Massenmedien stecken und hier besonders die Gratis-Blätter des Boulevards bedienen, so tragen die ja auch nicht zur Bildung der Bevölkerung bei. Wo bleiben die Verwaltungsstrafen von € 440,- mit Steigerung bei Wiederholung? Schwer kann ich mich des Eindrucks erwehren, dass aber genau das - die Nicht-Bildung - ein Ziel ist. Längst teilt sich die Bevölkerung in zwei Gruppen auf. Die einen - durch Boulevard-Medien eingelullt, glaubt der Politik alles. Die anderen bilden sich ihre eigene Meinung. Und die sind der Politik gar nicht recht. Die sind eigensinnig, haben eigene Ideen und wollen ihr (Arbeits-)Leben nach ihrer Facon gestalten. Zu dieser ungeliebten Gattung zählen insbesondere die )UHLEHUXÀHU'LHPVVHQZHQQPDQVLHQLFKWNRQWUROOLHUHQ kann, sonst wie in die Schranken gewiesen werden. 30 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 'DIU KDEHQ ZLU DOOH DXV XQVHUHU IUHLEHUXÀLFKHQ 7lWLJNHLW zahlreiche Beispiele. Im $UEHLWVUHFKW wird der Arbeitgeber etwa mit € 118,- bestraft, wenn er eine Kündigung ausspricht. Im Strahlenschutz müssen wir eine Röntgenkonstanzprüfung machen, die so sinnvoll ist, wie das Einfangen der Sonnenstrahlen durch die Bürger von Schilda, um das fensterlose Rathaus zu beleuchten. Unsere unzähligen DoNXPHQWDWLRQVXQG$XI]HLFKQXQJVSÀLFKWHQ sind nichts anderes als ein Klotz am Bein. Und sie steigen und steigen. Bei meinem Ordinationsstart vor 22 Jahren reichte ein Ordner für alle erforderlichen bürokratischen Unterlagen. Heute sind es 8 Ordner geworden. Die Bürokratie erhöht sich nicht linear, sondern exponentiell! Und die Behandlungsqualität steigt dadurch nicht um einen Deut. Eher das Gegenteil ist der Fall. Weil ein aufzeichnender oder dokumentierender Zahnarzt in dieser Zeit nicht behandeln kann. Bei jeder weiteren DokuPHQWDWLRQVSÀLFKWEDOOWVLFKEHLPLUGLH+DQG]XU)DXVWXQG ich denke an den Spruch: Jedes Schriftl ist ein Giftl. Weitere Beispiele gefällig? In drei Bundesländern sagt die Gebietskrankenkasse für die Weitergabe einzelner zahnärztlicher Ordinationen sei kein Bedarf. Gleichzeitig wollen dieselben Kassen aber weitere zahnärztliche AmbulatoULXPVVWKOH HUULFKWHQ 2IIHQVLFKWOLFK LVW GHU IUHLEHUXÀLFK tätige Zahnarzt in seiner Ordination zu eigenwillig und unabhängig, kurzum lästig und - Originalzitat eines österreichischen Sektionschefs - wie ein Fohlen auf der Weide, das noch dressiert werden muss. Den Ordinationen werden Prügel sonder Zahl vor die Füße geworfen. Sie sollen durch angestellte Ärzte ersetzt werden. Ob diese in staatlichen Ambulatorien, oder in privaten Krankenanstalten (mit Hedgefonds als Eigner) arbeiten sollen, darüber sind sich Rot und Schwarz noch nicht einig. Aktuelles Wie es angestellten Ärzten und Zahnärzten ergeht und welche Wertschätzung ihnen die öffentliche Hand als Arbeitgeber entgegenbringt, lässt sich gerade jetzt anlässlich der Diskussionen um die Neuregelung der Arbeitsbedingungen im Spitalsbereich beobachten. Seit über 10 Jahren war bekannt, dass die ärztlichen Arbeitszeiten den EU-Richtlinien widersprechen. Politiker und Spitalserhalter blieben untätig. Erst nach Androhung von Strafzahlungen durch die EU hat Österreich ein EU-konformes Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz verabschiedet. Im letzten Moment haben die Spitalserhalter dann Verhandlungen mit den Ärzten aufgenommen. Als die oberösterreichischen Ärzte nicht so wollten, wie der zuständige Gesundheitsreferent und Landeshauptmann Pühringer, meinte dieser: „Ich hau´ euch in die Pfanne, dass das Fett nur so spritzt.“ Jetzt wissen wir also, was der Herr Landeshauptmann von uns Ärzten so hält. Die Diskussion in Wien steht der in Oberösterreich um nichts nach. Sie verläuft ebenso chaotisch wie unharmonisch. Genau zu dieser Zeit erinnerte Arbeiterkammerpräsident Kaske DQGLH3ÀLFKWGHU$UEHLWJHEHUGLHSV\FKLVFKHQ%HODVWXQJHQ am Arbeitsplatz zu evaluieren, die seit zwei Jahren besteht. Die Arbeitgeber, die dies noch nicht gemacht haben, sollten nach seiner Meinung mit bis zu € 16.000,- bestraft werden. Seitdem warte ich auf seinen Aufschrei, wenn das Ärztearbeitszeitgesetz nicht eingehalten wird. Oder darf der Arbeitgeber, wenn es sich um die öffentliche Hand handelt, alles und die dort beschäftigten Arbeitnehmer genießen keinen Schutz durch die Arbeiterkammer? 6WDQGHVSROLWLN Aber es gibt auch Trost in dieser Welt. Eine private Unternehmergesellschaft (UG) hat im 9. Wiener Gemeindebezirk einen Antrag auf Errichtung einer privaten Krankenanstalt mit Schwerpunkt Kieferorthopädie gestellt. Ein Gutachten der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) kam zu dem Ergebnis, dass an diesem Standort ein Bedarf gegeben sei! Das ist gelinde gesagt verwunderlich, weil der 9. Bezirk einer der am besten mit zahnärztlichen Ordinationen versorgte Wiener Gemeindebezirk ist. Auch die Wiener Gebietskrankenkasse sah einen solchen Bedarf gegeben. Das Landesverwaltungsgericht sah das aber ganz anders und stoppte die Errichtungsbewilligung. Das bedeutet eine erfreuliche Stärkung der selbstständig tätigen niedergelassenen Zahnärzte! Und bei den Verhandlungen zur Gratis-Zahnspange konnten wesentliche Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die österreichischen Zahnärztinnen und Zahnärzte erreicht werden. Die erweiterte Vertretung und das Jobsharing werden zu einer nachhaltigen Stärkung der niedergelassenen Zahnärzteschaft führen. Auch wenn das der strengen Gouvernante gar nicht gefällt. MR Dr. Thomas Horejs Referent für Qualitätssicherung XQG0HGL]LQSURGXNWHGHU Österreichischen Zahnärztekammer Waterpik®1(8EHL3URÀPHG 2IIHQVLYHJHJHQ=DKQÀHLVFKHQW]QGXQJHQ=DKQÀHLVFKWDVFKHQXQG3HULLPSODQWLWLV $OOH:DWHUSLN®3URGXNWHVLQGDE)HEUXDUH[NOXVLYEHL3UR¿PHGHUKlOWOLFK ,QGHQOHW]WHQ-DKU]HKQWHQKDWVLFKGHU0XQGK\JLHQHVWDWXVLPPHUZHLWHUYHUEHVVHUW8QGGHQQRFK(WZDGHU(UZDFKVHQHQEHY|ONHUXQJ KDW=DKQÀHLVFKSUREOHPHZLH*LQJLYLWLV =DKQÀHLVFKHQW]QGXQJHQXQGEOXWHQ =DKQÀHLVFKWDVFKHQXQG3DURGRQWLWLV (QW]QGXQJHQGHV=DKQ EHWWHV XQG=DKQYHUOXVW'DV)DWDOHLVW=DKQÀHLVFKHQW]QGXQJHQWXQ]XQlFKVWQLFKWZHK'DV=DKQÀHLVFKLVWJHU|WHWOHLFKWDQJHVFKZROOHQXQG EOXWHWKLQXQGZLHGHU*OHLFKZRKOVROOWHPDQZLVVHQ2KQH*HJHQPDQDKPHN|QQHQ=DKQÀHLVFK3UREOHPHDXFK]XHUQVWKDIWHQ)ROJHHUNUDQ NXQJHQIKUHQZLH+HU]LQIDUNW6FKODJDQIDOOXQG/XQJHQHQW]QGXQJHQ :LHNDQQPDQVLFKEHVVHUGDYRUVFKW]HQ"'LH9RUDXVVHW]XQJ]XU(UKDOWXQJXQG*HVXQGKDOWHUXQJYRQ=lKQHQXQG=DKQÀHLVFKLVWWlJOLFKHV =lKQHSXW]HQPLW=DKQEUVWHXQG=DKQSDVWD8PMHGRFKGLH3UREOHP]RQHQZLH=DKQ]ZLVFKHQUlXPHXQGGHQ=DKQÀHLVFKUDQGDOVRGRUWZR GLH=DKQEUVWHQLFKWKLQNRPPWRSWLPDO]XHUUHLFKHQVLQG]XVlW]OLFKH0DQDKPHQHUIRUGHUOLFK1DFKZHLVOLFKZLUNVDPHQ6FKXW]ELHWHWGD]X HLQH0XQGGXVFKHYRQ:DWHUSLN®.OLQLVFKH7HVWVEHOHJHQ6LHHQWIHUQWGHVJHIlKUOLFKHQ3ODTXH%LR¿OPVLVWHIIHNWLYHUDOV=DKQVHLGHXQG EHNlPSIWJH]LHOWHQW]QGXQJVDXVO|VHQGH%DNWHULHQ6LQG=DKQÀHLVFKHQW]QGXQJHQEHUHLWVHLQPDOYRUKDQGHQVROOWHLQMHGHP)DOOGHU=DKQDU]W DXIJHVXFKWZHUGHQ(UZHLDP%HVWHQZHOFKHLQGLYLGXHOOH7KHUDSLHKLHUHUIRUGHUOLFKLVW'DUEHUKLQDXVZLUGHUDEHUVHLQHP3DWLHQWHQDXFK HPSIHKOHQZLHGHU]DKQlU]WOLFKHLQJHOHLWHWH+HLOXQJVSUR]HVVGXUFKJHHLJQHWH0DQDKPHQ]X+DXVHDNWLYXQWHUVWW]WXQGVRQDFKKDOWLJYHUEHVVHUWZHUGHQNDQQ ,QGLHVHP=XVDPPHQKDQJKDWVLFKGHU(LQVDW]GHV:DWHUSLN®6\VWHPV6XEJLQJLYDODOV]DKQPHGL]LQLVFKZLUNVDPXQGKlXVOLFKSUREOHPORVDQZHQGEDUHUZLHVHQ(V KDQGHOWVLFKGDEHLXPGLH.RPELQDWLRQDXVHLQHU:DWHUSLN®0XQGGXVFKHGHU:DWHUSLN®6SH]LDO$XIVWHFNGVH3LN3RFNHWXQGHLQHUDQWLEDNWHULHOOHQ/|VXQJ &KORUKH[LGLQ)HUWLJO|VXQJUH]HSWIUHLDXVGHU$SRWKHNH 'LHVHV6\VWHPKDWVLFKDXFKEHVWHQVEHL3HULLPSODQWLWLV3DWLHQWHQEHZlKUW,Q=ZHLIHOVIUDJHQVROOWHGLH%HQXW]XQJVWHWVLQhEHUHLQVWLPPXQJPLWGHQ$QZHLVXQJHQGHV =DKQDU]WHVHUIROJHQ$XIGHQ'VHQKDOWHUGHU:DWHUSLN® 0XQGGXVFKHVROOWHGLH6WDQGDUG'VHGXUFKGLH:DWHUSLN®3LN3RFNHW6XEJLQJLYDO'VHDXVJHWDXVFKWZHUGHQ 6RGDQQPOLJH&KORUKH[LGLQ)HUWLJO|VXQJLQGHQ:DVVHUWDQNGHU0XQGGXVFKHJLHHQ%LWWHQLFKWPLW/HLWXQJVZDVVHUYHUGQQHQ:LHVFKRQDXVGHP1DPHQ ÄVXEJLQJLYDO³KHUYRUJHKWZLUGGLH)HUWLJO|VXQJ]LHOJHULFKWHWXQGGLUHNWXQWHUGHQ=DKQÀHLVFKUDQGXQGLQGLH=DKQÀHLVFKWDVFKHYHUDEUHLFKW'DEHLLVWXQEHGLQJWGDUDXI]X DFKWHQGHQ'UXFNVWlUNHQUHJOHUYRU(LQVFKDOWHQGHU0XQGGXVFKHDXIGHQNOHLQVWHQ'UXFN LQGHU5HJHODXI ]XVWHOOHQ8PGLHYROOH:LUNXQJ]XHU]LHOHQGLHNHLPDE W|WHQGH)OVVLJNHLWV\VWHPDWLVFKXQGEHKXWVDPHQWODQJGHU=DKQÀHLVFKUDQGHVDSSOL]LHUHQ'LH6SLW]HGHU:DWHUSLN®6XEJLQJLYDO'VHLVWDXVÀH[LEOHP:HLFKJXPPLDQ GHUHQ(QGHGLH)OVVLJNHLWDXVWULWW'DPLWLVWJHZlKUOHLVWHWGDVVGDV(LQÀ|HQEHGLHQXQJVIUHXQGOLFKVFKRQHQGXQGRKQHMHJOLFKH9HUOHW]XQJVJHIDKUJHVFKLHKW6FKRQ QDFKZHQLJHQ7DJHQ]HLJHQVLFKHUVWH)RUWVFKULWWH +HUVWHOOHU:DWHUSLN® .RQWDNW3UR¿PHG9HUWULHEVJPE+:ROIXUW7)RI¿FH#SUR¿PHGDWSUR¿PHGDW 1(8IUXQVHUH.XQGHQDXV:LHQ7 ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 31 Frauenreferat ZoRA International Wiener Gespräche - Mentoring der besonderen Art ZoRA International macht seinen Anfang in Österreich Es ist nicht leicht, die Interessen der Kolleginnen in der Zahnärzteschaft zu vertreWHQ'DVV=DKQlU]WLQQHQMHGRFKKlX¿JHLQH etwas andere Vertretung brauchen als Zahnärzte, weil es besondere Bedürfnisse gibt oder weil schlicht die Netzwerke zwischen Frauen nicht so ausgeprägt sind, hat sich im YHUJDQJHQHQ-DKU]HKQWGHXWOLFKJH]HLJW8P einen Gedankenaustausch zu diesem besonderen Thema in Gang zu bringen, hatte die Frauenreferentin der Österreichischen Zahnärztekammer, Dr. Margarita Gradl, eine Delegation des Freien Verbandes Deutscher =DKQlU]WH )9'= XQGGHV=R5$.RPSHtenznetzwerkes nach Wien eingeladen. E s war ein Mentoring der besonderen Art, das in der österreichischen Hauptstadt stattfand: Kerstin Blaschke, Bundesvorsitzende des FVDZ und Gründerin des ZoRANetzwerkes, berichtete über Anfänge und Erfahrungen des 32 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 Kompetenz-Netzwerkes und machte Gradl das Angebot zur Zusammenarbeit. Es ist ein Anlauf, das ZoRA-Netzwerk auszuweiten und auf internationale Füße zu stellen. Dass Frauen sich Netzwerke schaffen und ihre Erfahrungen austauschen müssen, ist eines der großen Anliegen von ZoRA-Gründerin Blaschke. „ZoRA - Zahnärztinnen organisieren Recht und Arbeit“ heißt das 2008 ins Leben gerufene Netzwerk nicht von ungefähr. „Vieles, was für Männer eigentlich selbstverständlich ist, haben Frauen nicht“, sagte Blaschke. Vor allen Dingen das Netzwerken und der Austausch untereinander bleiben auf der Strecke, wenn Frauen als Einzelkämpferinnen in der freibeUXÀLFKHQ3UD[LVDUEHLWHQ Am Beispiel des nach und nach gewachsenen ZoRA-Netzwerkes zeigte Blaschke, dass sich die Solidarität untereinander lohnt. Vollkommen offen berichtete die FVDZ-Bundesvorsitzende von Hürden, die das Netzwerk zu Anfang nehmen musste und ermutigte die österreichischen Kolleginnen, sich von Anfangsschwierigkeiten nicht ausbremsen zu lassen. « 15. Kärntner Seensymposium Donnerstag, 30. April, bis Samstag, 2. Mai 2015 m u r t n e z s g elden n u oV g Ta asin C Tagungsleitung DDr. Martin Zambelli, ÖGZMK Kärnten Dr. Bettina Schreder, ZIV ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 33 34 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 15. Kärntner Seensymposium 08.30 bis 17.00 Uhr Samstag, 02. Mai 2015 Er erklärt, wie er mit seiner sogenannten „free-hand bonding“ - Methode zu verblüffenden Ergebnissen kommt. Zahnsubstanzschonung ist seine oberste Maxime! Bei besonders schwierigen Fällen versucht er durch ein Waxup ein mögliches Ergebnis zu simulieren und dadurch optimale Resultate zu realisieren. Lassen auch Sie sich begeistern von so viel Liebe zum Detail bei dieser wunderbaren Form der Füllungstherapie. Dabei geht er auf die unterschiedlichsten Pathologien wie zB Refluxkrankheit, Bulimie, Bruxismus, funktionelle Dysbalancen, Speichelfluss und Speichelzusammensetzung, Lebensgewohnheiten, medikamenteninduzierte Ursachen und andere Erkrankungen ein. Es ist uns gelungen, den international bekannten Schweizer Topexperten für Compositerestaurationen, Professor Dr. Didier Dietschi, nach Kärnten einzuladen. Er zeigt, wie in komplexen Fällen bei der Zahnversorgung durch Composite ein optimales Ergebnis erzielt werden kann. Free-hand bonding in the smile frame: Erweitern wir unsere Visionen, ein Lächeln wiederherzustellen und Der Gebrauch von Composite in komplexen, funktionellen und ästhetischen Restaurationen der Zähne: Um vieles besser, als wir glauben! Prof. Dr. Didier DIETSCHI, D.M.D, PhD, Privat-Dozent Save the date ZIV ÖGZMK 15. Kärntner Seensymposium Dr. Bettina Schreder DDr. Martin Zambelli So freuen wir uns wieder auf einen tollen Kongress im wunderschönen Velden mit Ihnen! Natürlich gibt es auch für unsere Assistentinnen und Assistenten ein umfangreiches Pro gramm. Angefangen bei der chirurgischen Assistenz über die wichtigen Röntgeneinstelltechniken bis hin zur notwendigen Kassenabrechnung. Abgerundet wird das Ganze durch eine große Dentalausstellung. Dazu haben uns Experten aus Chirurgie, konservierender Zahnheilkunde, Kieferorthopädie und Psychologie zugesagt. Auch Strahlenschutz ist uns wichtig und es gibt die Möglichkeit, durch die Teilnahme am Seensymposium das für die Ordinationsführung erforderliche Strahlenschutzdiplom zu erwerben. Wir wollen wieder dazu beitragen, dass der Zahn der Zeit nicht an unserem Wissen nagt. Deshalb haben wir uns mit einem Affenzahn darum gekümmert, dass wir auch heuer nicht nur steile Zähne behandeln, sondern mit dem neuesten Wissen ausgestattet werden, um hohle Zähne fachgerecht zu versorgen. Um unsere Patientinnen und Patienten nicht als zahnlose Tiger zu belassen und sie Zahn um Zahn wiederherzustellen, haben wir uns bemüht, wieder Topreferentinnen und Topreferenten aus dem In- und Ausland nach Kärnten einzuladen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grußworte ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 35 Mittagspause in der Firmenaustellung 15. Kärntner Seensymposium 15.30 – 17.00 Betriebswirtschaftlicher Entrepreneur-Seminar Betriebswirtschaftliche Kennzahlen erkennen, interpretieren und verwenden Teil II Vortrag für das zahnärztliche Team W. Schuster und A. Holzinger, beide Wien / A 08.30 – 10.00 Betriebswirtschaftlicher Entrepreneur-Seminar Betriebswirtschaftliche Kennzahlen erkennen, interpretieren und verwenden Teil I Vortrag für das zahnärztliche Team W. Schuster und A. Holzinger, beide Wien / A Tagungszentrum Casino Velden, Vortragssaal Casineum 15.30 – 16.30 Wie wirken Spurenelemente, Vitamine & Ähnliches? Asterix und das Geheimnis des Zaubertrankes – eine Spurensuche G. Kreyer, Langenlois / NÖ 13.30 – 15.00 Wo ist Vollkeramik zu empfehlen? Vollkeramische Restaurationen – Eine kritische Betrachtung L. Pröbster, Wiesbaden / D 15.00 –15.30 Kaffeepause in der Firmenausstellung 12.00 –13.30 11.15 – 12.00 Bei welchen Fällen ist orthognathe Chirurgie erforderlich? Möglichkeiten und Grenzen der orthognathen Chirurgie G. Santler, Klagenfurt / A 10.30 – 11.15 Wie löse ich ein Frontzahntrauma implantologisch? Das Frontzahntrauma! Immer eine implantologische Herausforderung? T. Bernhart, Wien / A 09.15 – 10.00 Wie setze ich moderne Kieferorthopädie in der täglichen Praxis um? Möglichkeiten der modernen Kieferorthopädie F. Byloff, Graz / A 10.00 –10.30 Kaffeepause in der Firmenausstellung 08.30 – 09.15 Welche Vorteile bringt die Zahntransplantation? Möglichkeiten der Zahntransplantation Filippi, Basel / CH Tagungszentrum Casino Velden, Vortragssaal Casineum am See Wissenschaftliches Programm Freitag, 01. Mai 2015 Wissenschaftliches Programm Pause in der Firmenausstellung 15. Kärntner Seensymposium Mit diesem Vortrag wurde gleichzeitig die gemäß § 41 Abs. 4 Allgemeine Strahlenschutzverordnung (AllgStrSchV) vorgeschriebene Fortbildungsverpflichtung für Strahlenschutzbeauftragte erbracht. 10.30 – 15.30 Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte gemäß § 41 Abs 4 Allgemeine Strahlenschutzverordnung F. Hastermann, Wien / A Tagungszentrum Casino Velden, Vortragssaal Casineum 08.30 – 17.00 Wie kann ich die Frontzahnästhetik perfekt gestalten? Free-hand bonding in the smile frame: Erweitern wir unsere Visionen, ein Lächeln wiederherzustellen und Der Gebrauch von Composite in komplexen, funktionellen und ästhetischen Restaurationen der Zähne: Um vieles besser, als wir glauben! D. Dietschi, Genf / CH Tagungszentrum Casino Velden, Vortragssaal Casineum am See Wissenschaftliches Programm Samstag, 2. Mai 2015 Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl am Workshop und dem Vortrag werden die Anmeldungen nach Tagesdatum gereiht. Sollte der Workshop oder der Vortrag ausgebucht sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Der Workshop kann nur in Kombination mit einer anderen Leistung gebucht werden! Die Mittagspause ist in der Zeit von 12.00 bis13.30 vorgesehen. 10.30 – 15.00 WORKSHOP – Maximal 15 Teilnehmer/-innen Glasfaserverstärkte Komposit-Restaurationen – mit Kochbuch zur vorhersehbar ästhetischen Schichtung Kreative Zahnheilkunde, die verblüfft und Spaß macht – praktischer Arbeitskurs S. Höfer, Klosterneuburg / A 08.30 – 10.00 VORTRAG zum Workshop – Maximal 45 Teilnehmer/-innen Glasfaserverstärkte Komposit-Restaurationen S. Höfer, Klosterneuburg / A 10.00 –10.30 Kaffeepause CasinoHotel Velden, Seminarraum über den Dächern von Velden 17.15 – 18.00 Was gibt es Neues in der Zahnärztekammer? Die aktuelle standespolitische Situation der Zahnärzteschaft in Österreich H. Westermayer, Wien / A 17.00 –17.15 Wissenschaftliches Programm 36 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 110 570 € 100 100 350 310 310 350 Samstag, 02. Mai 2015 190 680 Freitag, 01. Mai 2015 170 620 Workshop max. 45 TN max. 15 TN Glasfaserverstärkte Komposit-Restaurationen Glasfaserverstärkte KompositRestaurationen – mit Kochbuch zu vorhersehbar ästhetischen Schichtung Kreative Zahnheilkunde, die verblüfft und Spaß macht – Praktischer Arbeitskurs Freitag, 01. Mai 2015 08.30–10.00 Uhr Dr. Stephan Höfer, Köln / D Freitag, 01. Mai 2015 10.30–15.00 Uhr Dr. Stephan Höfer, Köln / D € 120 In der Teilnahmegebühr inkludiert 15. Kärntner Seensymposium Mit diesem Symposium wurde gleichzeitig die gemäß § 41 Abs. 4 Allgemeine Strahlenschutzverordnung (AllgStrSchV) vorgeschriebene Fortbildungsverpflichtung für Strahlenschutzbeauftragte erbracht. Da eine Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen durch das BM für Gesundheit in den Bestimmungen der AllgStrSchV nicht vorgesehen ist, wurde seitens der Österreichischen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Kärnten auch nicht um eine solche angesucht. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl am Workshop und dem Vortrag werden die Anmeldungen nach Tagesdatum gereiht. Sollte der Workshop oder der Vortrag ausgebucht sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Der Workshop kann nur in Kombination mit einer anderen Leistung gebucht werden! Vortrag zum Workshop Die Teilnahmegebühr für die gesamte Veranstaltung sowie für eine einzelne Tageskarte beinhaltet das wissenschaftliche Programm, den Besuch der Fachausstellung, Pausenverpflegung (Vormittag und Nachmittag) und berechtigt zur Teilnahme am Festbankett zum Vorzugspreis (siehe Gesellschaftliches Programm). Student Nichtmitglied Mitglied ÖGZMK/ZIV Einzelne Tage Für einzelne Tage – Tageskarten Student € 580 520 460 Mitglied ÖGZMK/ZIV Nichtmitglied bei Zahlung vor Ort bei Zahlung ab 01. 04. 2015 bei Zahlung bis 31. 03. 2015 Gesamte Veranstaltung Für die gesamte Veranstaltung Donnerstag, 30. April, bis Samstag, 02. Mai 2015 Teilnahmegebühr – Wissenschaftliches Programm 09. Mai 2014 9 Punkte für das Fach ZMK 16. 15. Kärntner Seensymposium am Wörthersee Donnerstag, 12., bis Samstag, 14. Mai 2016 Kärntner Seensymposium Bei Buchung der gesamten Veranstaltung wird gleichzeitig die gemäß § 41 Abs. 4 Allgemeine Strahlenschutzverordnung (AllgStrSchV) vorgeschriebene Fortbildungsverpflichtung für Strahlenschutzbeauftragte erbracht. Da eine Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen durch das BM für Gesundheit in den Bestimmungen der AllgStrSchV nicht vorgesehen ist, wurde seitens der Österreichischen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Kärnten auch nicht um eine solche angesucht. Glasfaserverstärkte Komposit-Restaurationen – mit Kochbuch zur vorhersehbar ästhetischen Schichtung Kreative Zahnheilkunde, die verblüfft und Spaß macht – praktischer Arbeitskurs Freitag, 01. Mai 2015 10.30 – 15.00 Uhr 4 Punkte für das Fach ZMK Fortbildungspunkte für die Teilnahme am Workshop: Samstag, 10. Mai 2014 8 Punkte für das Fach ZMK Freitag, Fortbildungspunkte bei Teilnahme an einzelnen Tagen: Sie haben die Möglichkeit, bei diesem Symposium insgesamt 21 Punkte zu erwerben. Bei partieller Teilnahme müssen die Punkte reduziert werden. 17 Fortbildungspunkte für die Teilnahme an der gesamten Veranstaltung. 4 Fortbildungspunkte für die Teilnahme an beiden Workshops. Die Veranstaltung ist für das Zahnärztliche Fortbildungsprogramm der Österreichischen Zahnärztekammer anerkannt: Anrechenbarkeit Teilnahmegebühr – Wissenschaftliches Programm Frauenreferat Ä(VLVWZLFKWLJGDVVZLUIUGLH)UHLEHUXÀLFKNHLWHLQVWHKHQ und alles versuchen, dass die Freiheit, die damit verbunden ist, eine attraktive Möglichkeit der Berufsausübung für Zahnärzte ist“, betonte Blaschke. „Dies gilt in hohem Maße auch für Frauen.“ Besonders mit dem Weimarer Forum, das eine gute Plattform, nicht nur zur Fortbildung, sondern vor allem auch zum Austausch der Generationen geworden ist, und dem vor zwei Jahren gegründeten Mentoring-Programm ZHUGHQJHUDGHMXQJH)UDXHQLQGHUIUHLEHUXÀLFKHQ7lWLJNHLW gestärkt. Gemeinsames Modell des Netzwerkens In Österreich steckt die Frauen-Netzwerkarbeit noch in den Kinderschuhen. Erst seit wenigen Jahren gibt es die Frauenreferate in den Zahnärztekammern auf Landes- oder gar Bundesebene. „Deshalb sind die Erfahrungen, die in Deutschland mit ZoRA gemacht wurden, für uns so hilfreich“, sagte Margarita Gradl. „Wenn wir die Rahmenbedingungen für Frauen verändern wollen, dann können wir das am besten gemeinsam tun.“ Von deutscher Seite aus gab es - ganz im Sinne des Mentoringgedankens zum Erfahrungsaustausch - zahlreiche Angebote, wo die österreichischen Kolleginnen mit in ein international ausgerichtetes ZoRA-Netzwerk einsteigen können: die Teilnahme an Kongressen, an Fortbildungen oder am MentoringProgamm, das 2015 mit einem Treffen im April zum Thema „Generationswechsel: Praxisübernahme-Praxisübergabe“ LQ $PVWHUGDP VWDWW¿QGHQ ZLUG 'LH 0HQWRULQJ7UHIIHQ LP Ausland dienen der Netzwerkbildung und des Informationsaustauschs, unter welchen Bedingungen die Kolleginnen in anderen Ländern arbeiten und mit welchen Problemen sie dort zu kämpfen haben. ZoRA International *UDGOÄ:LUP|FKWHQDQV=R5$1HW]ZHUN andocken“ „Wir können gemeinsam Modelle entwickeln, wie Frauen ihre Arbeit organisieren“, sagte Gradl, bei dem Treffen an dem auch die Frauenreferentinnen zweier österreichischen Landeszahnärztekammern sowie Zahnmedizinstudentinnen Aus Deutschland und Österreich teilnahmen. In Österreich gebe es bislang ein solches Komptenz-Netzwerk für die Freiberuflichkeit nicht. „Wir möchten gern ans ZoRA-Netzwerk andocken.“ Besonders attraktiv ist für die Österreicherin, dass das Netzwerk sich zwar an Frauen richtet, Männer jedoch nicht ausgrenzt. Denn das war für FVDZ-Bundesvorsitzende immer klar: „Wer die Idee von ZoRA mitträgt und seine Kompetenzen einbringen will, der ist willkommen, egal ob Mann oder Frau.“ Denn letztlich geht es darum, die Rahmenbedingungen für die zahnärztliche Arbeit zu gestalten und dort, wo nötig, zu verändern. Dass dies nötig wird, zeigen die Absolventenzahlen der Studierenden für Zahnmedizin: In Deutschland werden es bis zum Jahr 2030 rund 70 Prozent Frauen sein. In Österreich geht der Trend derzeit auf die 50-Prozent-Marke zu. Auch in anderen europäischen Ländern sieht es ähnlich aus. „Deshalb ist uns der Gedanke zum Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene so wichtig“, sagte Blaschke. „Die Problemlagen sind fast überall gleich, auch wenn die Systeme in den Ländern unterschiedlich sind.“ 9RQ6DELQH6FKPLWWDXVÄ')='HU)UHLH=DKQDU]W³1U www.zora-netzwerk.de =R5$.RPSHWHQ]1HW]ZHUN - eine Initiative des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte Was bedeutet ein Netzwerk für Zahnärztinnen? ZoRA versteht sich als Kompetenznetzwerk und will durch Bündelung des mehr oder weniger unterschiedlichen Wissensund Erfahrungsstandes der einzelnen Kolleginnen eine höhere persönliche und fachliche Kompetenz der beteiligten Personen und Personengruppen erreichen. Motiviert durch das Beispiel gestandener Kolleginnen will ZoRA auch Mut machen, sich berufs- und standespolitisch ]XHQJDJLHUHQ)UDXHQPVVHQVHOEVWEHZXVVWXQGXQDEKlQJLJLKUH=LHOHIRUPXOLHUHQXQGIUHLEHUXÀLFKGHQNHQSODQHQ und handeln. Dabei geht es nicht darum, Quoten in politischen Gremien zu erfüllen, sondern Verantwortung zu übernehmen und sich einzubringen. ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 33 Steuer Miete für Ordinationsräumlichkeiten Vermietung von Ordinationsräumlichkeiten an Zahnärzte Entwicklung seit In-Kraft-Treten der umsatzsteuerlichen Änderungen Die anfängliche Sorge, es könnte aufgrund des 1. Stabilitätsgesetzes 2012 zu erheblich höheren Kostenbelastungen für Zahnärzte kommen, hat sich nicht nur bestätigt, vielmehr hat diese Neuregelung den Zahnarzt als Mieter de facto in den Der Vermieter stellt somit seine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus, hat aber im Gegenzug auch keine Möglichkeit, die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückzuerhalten. Alternativ konnte der Vermieter zur SteuHUSÀLFKW RSWLHUHQ LQ GLHVHP )DOO YHUUHFKQHW HU GLH 0LHWHQ zuzüglich Umsatzsteuer und hat die Möglichkeit, für seine anfallenden Kosten den Vorsteuerabzug geltend zu machen. Rang eines Mietnomaden gestellt, an den nur sehr ungern vermietet wird. Wie es dazu gekommen ist? Hier ein kurzer Rückblick: N ach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes ist die Geschäftsraumvermietung grundsätzlich als unecht steuerbefreit zu behandeln. 34 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 Die nun seit 1. 9. 2012 gültige Bestimmung hat diese grundlegende Regelung nicht verändert - Umsätze aus der Geschäftsraumvermietung sind nach wie vor steuerfrei - jeGRFKZXUGHGLH2SWLRQ]XU6WHXHUSÀLFKWGXUFKGHQ9HUPLHWHU wesentlich eingeschränkt, da von den Baukosten ab diesem Zeitpunkt kein Vorsteuerabzug möglich ist. Diese Option ist nach herrschender Gesetzeslage nun nur QRFKGDQQP|JOLFKZHQQGHU0LHWHUVHLQHUVHLWVVWHXHUSÀLFKtige Umsätze erbringt. Da Zahnärzte keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, entfällt für den Vermieter die Möglichkeit Steuer zur Option und in weiterer Folge auch der Vorsteuerabzug. Damit aber nicht genug: Hat der Vermieter aus Anschaffungen sowie aus Großreparaturen des Gebäudes in der Vergangenheit einen Vorsteuerabzug vorgenommen, so ist ab dem Zeitpunkt der Vermietung an einen unecht steuerbefreiten Mieter (zB Zahnarzt) diese Vorsteuer anteilig zurückzuzahlen. Die Regelung führt somit de facto zu einer erhöhten Kostenbelastung für den Vermieter, wenn er an einen Zahnarzt vermietet. Der Vermieter wird daher versuchen, die entstehenden Kosten auf den Mieter umzuwälzen. Stichwort - höhere Mieten für Zahnärzte. Diesbezüglich wurden bereits vor Inkrafttreten der Bestimmung unzählige Artikel veröffentlicht, die eben diese Problematik verdeutlichten. Nun scheint die tatsächliche Entwicklung aber noch viel weitreichendere Folgen zu haben. Viele Vermieter - vor allem große Immobiliengesellschaften - sind nicht bereit, den enormen Verwaltungskostenaufwand für die organisatorische Anpassung an eine umsatzsteuerfreie Vermietung zu tragen. Der Zahnarzt als Mieter wird daher a priori abgelehnt. Dies führt dazu, dass der ehemals so begehrte Mieter aufgrund dieser Bestimmung zusehends in die Stellung eines unerwünschten Mieters - einem Mietnomaden gleich - gedrängt wird. Dadurch wird die ohnehin nicht einfache Suche nach einem geeigneten Ordinationsstandort deutlich erschwert. Zu bezweifeln ist, dass diese Entwicklung vom Gesetzgeber auch so gewollt war. Gerade im Hinblick auf den immer stärker werdenden Ärztemangel wird hier auch der Gesetzgeber gefordert, den Zahnarzt als Mieter wieder ins richtige Licht zu rücken. Nochmals zur Erinnerung: Die Regelung ist auf all jene Miet- und Pachtverhältnisse anzuwenden, die nach dem 31. 8. 2012 begonnen haben. Geschützt vor der „neuen“ Rechtslage sind nur jene Vermieter, die das Gebäude selbst errichtet haben und mit der Errichtung vor dem 1. 9. 2012 begonnen haben. In diesen Fällen ist ein Mieterwechsel auch nach dem 31. 8. 2012 nicht schädlich, der Vorsteuerabzug steht über die Optionsmöglichkeit weiterhin zu. ECOVIS Scholler & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH 3100 St. Pölten, Kremser Gasse 20 www.ecovis.com Miete für Ordinationsräumlichkeiten Unterlassungserklärung Klagende Partei Österreichische Zahnärztekammer 1010 Wien, Kohlmarkt 11/6 vertreten durch Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt 1010 Wien, Stock im Eisen-Platz 3/29 Beklagte Partei MMag. DDr. Bernhard Kanduth 4400 Steyr, Gleinker Hauptstraße 1 vertreten durch Dr. Peter Pfeil, Rechtsanwalt 4451 Garsten, Otakarstraße 3 Ich, MMag. DDr. Bernhard Kanduth, Zahnarzt in 4400 Steyr, Gleinker Hauptstraße 1, erkläre Folgendes: 1. ,FK YHUSÀLFKWH PLFK DE VRIRUW HV ]X XQWHUODVVHQ Flugblätter, in denen zahnmedizinische Leistungen angekündigt werden, insbesondere in Form sogenannter auf Zeitungen mit leicht lösbarem Kleber angebrachten Tip-ons, zu verteilen und/oder verteilen zu lassen. 2. )UGHQ)DOONQIWLJHQ=XZLGHUKDQGHOQVYHUSÀLFKWHLFK mich, in jedem einzelnen Fall bei einem Verstoß eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe an die Österreichische Zahnärztekammer zu bezahlen. Diese Konventionalstrafe beträgt beim ersten Verstoß € 4.000,00, bei jedem weiteren Verstoß € 8.000,00 Ich nehme zur Kenntnis, dass unabhängig davon bei einem neuerlichen Wettbewerbsverstoß ohne weitere Verständigung eine Unterlassungs- und Veröffentlichungsklage gegen mich eingebracht werden kann. 3. Ich stimme der Veröffentlichung dieser Unterlassungserklärung auf meine Kosten in der Österreichischen Zahnärzte-Zeitung (ÖZZ) und in der Zeitung „Tips“, Ausgabe für Steyr, jeweils im Textteil, zu. 4. 6FKOLHOLFKYHUSÀLFKWHLFKPLFKGLHLQGHU5HFKWVVDFKH 3 Cg 34/14 x des Landesgerichtes Steyr aufgelaufenen Prozesskosten von € 2.810,72 (darin enthalten € 350,62 an 20 % USt. und € 707,00 an Gerichtsgebühren) und die Kosten der Veröffentlichung in der ÖZZ von € 932,40, insgesamt daher € 3.743,12, zu Handen des Rechtsanwalts Dr. Friedrich Schulz binnen 14 Tagen zu bezahlen. MMag. DDr. Bernhard Kanduth Steyr, am 27. November 2014 ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 35 Diverses Personalia In memoriam Medizinalrat Univ.-Doz. Dr. Hans Kinast 1919 - 2014 Am 26. Dezember 2014 hat Univ.-Doz. MR Dr. Hans Kinast, der in den letzten Jahren schon sehr zurückgezogen gelebt hatte, nach den Angaben seiner Familie friedlich diese Welt für immer verlassen. Eine wirklich beeindruckende Persönlichkeit der Zahnheilkunde, ein Pionier der Kieferorthopädie Österreichs, hat damit sein Werk vollendet. Eigentlich war sein Lebensweg schon vor seiner Geburt vorgezeichnet. So hatten sich sein 9DWHU+DQVXQGVHLQH0XWWHU-RVH¿QHHUDOVDQJHKHQGHU=DKQDU]WXQGVLHDOV]DKQlU]Wliche Assistentin in der Zahnarztpraxis des hochberühmten Fritz Schenk - Onkel unseres sehr verehrten Schauspielerjuwels Otto Schenk - kennen und lieben gelernt. Seine um zwei Jahre ältere Schwester Lisl Kinast - eine gefeierte Burgschauspielerin, hat schon zwei Jahre vor ihm die Bühne dieser Welt verlassen. Kinast war nach seiner Gymnasialzeit in der Albertgasse ein begeisterter Bastler und neben seinem Medizinstudium ein sehr erfolgreicher Eiskunstläufer. Gemeinsam mit seiner späteren Gattin Friedl hat er vor dem 2. Weltkrieg beachtliche Preise im Paarlauf gewonnen. 1940 wurde er zum Kriegsdienst eingezogen. Er promovierte am 12. April 1943 zum Doktor der gesamten Heilkunde und schloss sein Zahnarztstudium 1947 an der Wiener Zahnklinik ab. Als Assistent an der von Leopold Petrik geführten Kieferorthopädischen Abteilung dieser KliQLN¿HOLKPPLWVHLQHUUXKLJHQEHVRQQHQHQ$UWGLH$XIJDEH]XGDVFKROHULVFKH Wesen seines Chefs zu kompensieren. Petrik, der ein „absolutistischer“ Verfechter der Funktionskieferorthopädie war, verhinderte, dass Kinast die Öffnung der Abteilung in Richtung festsitzender Behandlungsmethoden und vor allem die Einführung der diagnostischen Möglichkeiten über die reine Modellanalyse hinaus betreiben konnte. Der Holländer Frans P.G.M. van der Linden, der im Rahmen seiner zahnärztlichen Ausbildung Gasthörer bei Petrik war, erkannte aber die große Begabung Kinasts und eröffnete ihm später die Kontakte zu den damals international bedeutendsten Kieferorthopäden, wie zum Beispiel Ricketts, +DXVVHUXQG6WRFN¿VFK Kinast betrieb von 1960 bis 1993 eine eigene Ordination in der Skodagasse 1. In diesem Haus wohnte er auch bis zu seinem Tod. Eine seiner wichtigsten Leistungen war die Begründung der jährlichen Kieferorthopädischen Tagung in Kitzbühel. 1971 wünschte Dr. Wilhelm Brenner, zu dieser Zeit Präsident der Bundesfachgruppe der Zahnärzte in der Österreichischen Ärztekammer, eine derartige Veranstaltung als Gegenpol zu der damals von kieferorthopädisch tätigen Kollegen überaus geschätzten Tagung der Dentisten in Bad Gastein, die von dem höchst engagierten Dentisten Otto Vyslozil organisiert wurde. Kinast zeigte dabei sein großartiges organisatorisches Talent und konnte nun die vorher erwähnten guten internationalen Kontakte nutzen. Es gelang ihm auch die anderen kieferorthopädischen Abteilungen der Zahnkliniken Österreichs zur Mitarbeit zu bewegen und so wurde die Tagung in Kitzbühel bald zu einem Mekka der Kieferorthopädie, was sie bis heute geblieben 36 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 Diverses Personalia ist. Schon im ersten Jahr waren unter dem Ehrenvorsitz von Anton Hromatka aus Wien neben Kinast der damalige ZIV-Präsident Hermann Zinner und Kurt Binder, Leiter der Jugendzahnklinken, aus Innsbruck Hans Wunderer, aus Graz Herta Byloff, deren Sohn Ernst Clar aus Bonn, Erich Hausser aus Hamburg, Van der Linden aus Holland und Hans Peter Bimler aus Wiesbaden unter den Vortragenden. Dass auch bald Dentisten an dieser Tagung teilnahmen, ist nicht zuletzt der weltoffenen und freundlichen Art Kinasts zu verdanken. Kinast veranstaltete auch Kurse in Wien und wurde später von Prim. Dr. Binder als Leiter der kieferorthopädischen Abteilung der Jugendzahnklinik berufen, wo er neben festsitzenden Apparaturen auch Erfahrungen mit den Schwarzplatten sammelte. Nach Binder übernahm Kinast die Gesamtleitung dieser Institution, an der er 16 Jahre lang erfolgreich wirkte. Mit seinen Arbeiten über die Modellanalyse habilitierte sich Kinast. Sein Buch über die Occlusographie erschien 1982. Seine Arbeit wurde mehrfach mit dem wissenschaftlichen Förderungspreis der Ärztekammer ausgezeichet. 1975 wurde ihm der Medizinalrattitel verliehen, er erhielt 1979 den Anerkennungspreis der Stomatologie, war korrespondierendes Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie, Mitglied der Internationalen Zahnarztakademie und seit 1989 Ehrenmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Zahn-, Mund und Kieferheilkunde. Ehre seinem Angedenken. Johannes Kirchner Vyslozil, Kinast, Kirchner März 1972 in Kitzbühel Ehrung 2003 in Kitzbühel Bantleon, Kinast & Frau, Droschl Sadlo, Hormatka, Zinner, Brenner, Kinast ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 37 Diverses Personalia In memoriam Dr. Herbert Mühleder Facharzt für ZMK in Lilienfeld Wir trauern um Dr. Herbert Mühleder, der am 23. Jänner 2015 im 63. Lebensjahr völlig unerwartet von uns gegangen ist. Geboren am 10. Dezember 1952 absolvierte er die Volksschule und das humanistische Gymnasium in St. Pölten, studierte Humanmedizin in Wien, absolvierte den Turnus im Krankenhaus St. Pölten. Auf Grund seiner außerordentlichen manuellen Geschicklichkeit entschied er sich, an der Universitätsklinik Wien die Facharztausbildung für ZMK einzuschlagen, die er nach zwei Jahren erfolgreich abschloss. Anschließend eröffnete er eine Krankenkassenpraxis in Lilienfeld, die er mit viel Engagement und persönlichem Einsatz führte. Er war einer jener Kollegen, der seiner Arbeit nie überdrüssig wurde, sich weiterbildete und LPPHUQHXHEHUXÀLFKH3OlQHKDWWH'LHQDFKEDUVFKDIWliche Zusammenarbeit mit uns Kollegen war zum Wohle unserer Patienten vorbildlich. Darüber hinaus hatte er große musische und zeichnerische Begabungen. Er liebte es über alles, klassische Gitarre zu spielen. Des Weiteren sei sein zeichnerisches Talent, insbesondere seine Karikaturen erwähnt. Trotz aller seiner Talente war er ein überaus bescheidener Mensch, der sich nie in den Vordergrund spielte. Vielseitig interessiert, kontaktfreudig und aufgeschlossen kann man ihn charakterisieren. Er war Präsident des Rover-Club´s, liebte Ralleys und war im Besitz einiger Oldtimer. Dr. Herbert Mühleder hinterlässt zwei erwachsene Söhne. Danke Herbert, für die Zeit, die wir mit Dir verbringen durften. Wir werden Dich nicht vergessen. Im Familien-, Freundes-und Kollegenkreis wird er uns in lebendiger Erinnerung bleiben. Dr. med. univ. Christine Schmidl Fachärztin für ZMK, Wilhelmsburg 38 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 Diverses Personalia NÕÙåµÕh®Õ VY®YÕýå õYÕ Yêq ÕîÕÕ zÙ «Ùq® ê嵫µh§ §êhÙw hÚqz õ¶¯ Ï<¶õÖ:Ö]Úz¯æÐ +~Ñ W¤Õ àWåÕ~ªx Ñ~åªx~ ÕàWªx~ª W§ Ñ~àW ª M¤ ~¤§ÕfåÑ ¾,5¿ Wª Õ~ª~§ >WÑÁ Cªx ª±o §§~Ñ àÑ~ ~ª BÑWå~Ñf~£åªxåª~ª WåÕ W¤¤~Ñ M~¤à § ¤½~ªï±Ñ¤Wªx ~ªÁ ~ªª x~Ñ ï~ÑÕà±Ñf~ª~ ÑÁ ~Ñf~Ñà +é¤~x~Ñ ðWÑ 9Ñ[Õx~ªà x~Õ Wª~Õ~~ª~ª ;±ï~Ñ ¤åfÕ åªx ªà~ѪWà± ªW¤ f~ ï~¤~ª 0¤xà§~ÑåÕWÑà~ª xWf~Á MÑ £µªª~ª ªoà ï~Ѫ x~Ѫv xWÕÕ x~Ñ B±x ~ª~ª Ñ~åªx WåÕ åªÕ~Ñ~Ñ +àà~ Ñ~àÁ f~Ñ ðÑ £µªª~ª Õ~Ñ ð±¤ ï~Ѫx~Ѫv xWÕÕ x~Ñ B±x x~ Ѫª~Ñåª~ª Wª x~Õ~ª f~Õ±ªx~Ñ~ª +~ª Õo~ª §àª§§à >± ¤Wåà~ª x~ Ê>Wx ,~ðÕËv x~ ¡~àøà ﱪ ;±ï~Ñ ¤åfÕ WåÕ W¤¤~Ñ M~¤à f~ x~Ñ W§¤~ x~Õ TWªWÑøà~Õ ÑÁ ~Ñf~Ñà +é¤~x~Ñ ~ªàÑ~~ªÁ ~Ñ éf~ÑWåÕ f~¤~fà~v ª *¤~ª ~¤x ¾,5¿ ±Ñxª~Ñ~ªx~ +~ xøª~Ñ ðWÑ ð~ £åÑø f~ ±à±Õu +é¤~x~Ñ ¥ éÑ Õ~ª~ *~f~ øåÑ fÑ àÕo~ª +WÑ£~ ;±ï~Ñ ðWÑ ~Ñf~Ñà +é¤~x~Ñ ¾Üá¿ ª à~ѪW౪W¤ f~£WªªàÁ Ñoà~à xåÑo ~ª~ ªª~Ñ~ ¤åàåª ½¤µàø¤o WåÕ x~§ *~f~ª ~ÑÕÕ~ª ð±Ñx~ªÁ § §~Ñ ð~x~Ñ Wàà~ x~Ñ W§¤ ~ªïWà~Ñ ~Ñ xåÑà~ ªåÑ Üá 'WÑ~ W¤à ð~Ñx~ª L0, +;) 9;;P 0¤xà§~ÑåÕWÑà~ª ±ÑW ªÕ~ÑàÁ >~ª~ *~f~ W¤à xW f~ x~Ñ fÑàÕo~ª BÑWxà ±ªÕå౧±f¤§WÑ£~ ;±ï~Ñ åªx x~§ xåÑo Ñ媱 )Ñ~Õ £ó f~£Wªªà ~ð±Ñx~ª~ª B äûûû ¾Ê~ª ;±ï~Ñ Õ± ð~ ð~ x~ )¤½½~ª ﱪ ± ï~ÑË¿Á ~Ñ +~xøª~Ñ §à x~§ ±¤x~ª~ª ~Ñø~ª ðWÑ Wf~Ñ Wåo ~ª àW¤~ªà~Ñà~Ñ +åÕ£~Ñ åªx T~oª~ÑÁ + BÑWå~Ñ åªx +à ªà~¤ªW§~ ~f~ª ðÑ ,WoÑoà ﱧ B±x åªÕ~Ñ~Õ 9Ñ[Õx~ªà~ªÁ ~Ñ L±ÑÕàWªx x~Õ ;±ï~Ñ ¤åfÕ 5Õà~ÑÑ~o Nachfolger ab Juli e BÑWå~Ñ å§ +~xøª~Ñ Arzt-Tod | Betroffenheit nach Ableben von Zahnarzt Herbert Mühleder ist groß. Offene Planstelle soll mit 1. Juli nachbesetzt werden. Von Markus Zauner LILIENFELD | Er stand (wie berichtet) erst im 63. Lebensjahr, als ihn der plötzliche Tod ereilte. Dementsprechend groß ist die Trauer in Lilienfeld, wo Herbert Mühleder als Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde tätig war. „Ich bin persönlich tief betroffen und spüre auch in der Bevölkerung breite Betroffenheit“, sagt Bürgermeister Herbert Schrittwieser zum Tod des weit über die Bezirksgrenzen hi- naus bekannten und populären Zahnarztes (siehe auch Nachruf). Abgesehen vom menschlichen Leid, ist mit dem Ableben Mühleders in der Bezirkshauptstadt auch die zahnärztliche Versorgung geschwächt worden. Mühleders Ordination ist geschlossen, mit Alois Pasteiner steht aktuell nur ein Zahnarzt zur Verfügung. „Die Planstelle wird mit 20. April neu ausgeschrieben“, kündigt Elisabeth Heinz von der NÖ Gebietskrankenkasse auf NÖNAnfrage an. Geht alles nach Cª~ÑðWÑà~à ï~ÑÕà±Ñf~ª Õà ÑÁ ~Ñf~Ñà +é¤~x~Ñ § ÜáÁ *~f~ªÕ¡WÑÁ ~Ñ TWªWÑøà WåÕ *¤~ª~¤x ðWÑ Wåo W¤Õ T~oª~Ñv +åÕ£~Ñ åªx 0¤x à§~Ѥ~fWf~Ñ f~£WªªàÁ Plan, soll Mühleders Nachfolger dann mit 1. Juli den Betrieb aufnehmen. Wahrer Menschenfreund Nachruf | Verstorbener war auch Präsident des Rover-Clubs. Geldverdienen kam an zweiter Stelle. »Die Fenster von mit Bodenhaftung, zum Preis von g Bonvivant wenn er etwa in Erinnerung an LILIENFELD | Herbert Mühleder war umfassend gebildet und galt als wahrer Menschenfreund. Vielfältig waren seine Interessen. Sie reichten von seiner Leidenschaft für Oldtimer, als solcher war er Präsident des Österreichischen Rover-Clubs, über seine Fähigkeit zur bildnerischen Darstellung, die ins Karri- seine Studienzeit mit seinem 2CV vor seiner Ordination vorfuhr. Im Gegensatz zu manchen Standeskollegen kam das Geldverdienen bei ihm erst an zweiter Stelle“, weiß Mühleders langjähriger Freund Erich Macho zu berichten. ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 39 Diverses Standesveränderungen Standesveränderungen vom 1. bis 28. Februar 2015 Eintragungen in die Zahnärzteliste Dr. med. dent. Michelle DAILEY 8010 Graz, Steiermark am 9. Februar 2015 Dr. med. dent. Florian EDER 1180 Wien, am 18. Februar 2015 Dr. med. dent. Lisa FUCHS 1180 Wien, am 2. Februar 2015 Dr. med. dent. Stefan KNAUSENBERGER 5020 Salzburg, am 2. Februar 2015 Mag. Dr. med. dent. Christine MAIER 9020 Klagenfurt (Kärnten), am 2. Februar 2015 Dr. med. dent. Lucian PETRASCU 8010 Graz (Steiermark), am 9. Februar 2015 Lic. Guido SAMPERMANS 3910 Zwettl (NÖ), am 16. Februar 2015 Dr. med. dent. Magdalena STRCZEK-HELIOS 1030 Wien, am 1. Dezember 2014 Mag. Vesela VALKOVA 1180 Wien, am 18. Februar 2015 Zahnärztin Nadine WANDA 4463 Großraming (OÖ), am 2. Februar 2015 Dr. med. dent. Lisa WIESINGER 4040 Linz (OÖ), am 12. Februar 2015 Dr. med. dent. Linda WINKLER 1090 Wien, am 3. Februar 2015 Praxiseröffnungen Zahnarzt Bruno BEDÖ 6330 Kufstein Alois Kemter-Straße 5 (Tirol) am 1. Februar 2015 Dr. med. dent. Andrea BIAS 1190 Wien, Sieveringer Straße 18/5 am 23. Februar 2015 Dr. med. dent. Barbara BITRIOL 2604 Theresienfeld, Grazer Straße 37 (NÖ) am 9. Februar 2015, Wahlzahnarztordination Dr. med. dent. Sigrun CONZE 8010 Graz, Waltendorfer Hauptstraße 18 (Steiermark) am 5. Februar 2015, Wahlzahnarztordination Dr. med. dent. Christina DRACK 6020 Innsbruck, Müllerstraße 30 (Tirol) am 1. Februar 2015, Wahlzahnarztordination Dr. med. dent. Florian EDER 1180 Wien, Eduardgasse 2/17 am 18. Februar 2015 40 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 Dr. med. dent. Stephanie GOHARKHAY-HARTL 3484 Grafenwörth, Markt 15 (NÖ) am 9. Februar 2015, Zweitordination Dr. med. dent. Kristina NADLER 2353 Guntramsdorf, Rathausviertel Gebäude 3/4b (NÖ) am 2. Februar 2015 Primaria Katrin PERTOLD 4020 Linz, Weißenwolffstraße 1 (OÖ) am 19. Februar 2015, Wahlzahnarztordination Dr. med. univ. Dr. med. dent. Veronika POHL 1090 Wien, Lazaretgasse 19/DG am 1. Februar 2015, Zweitordination Dr. med. Andrada-Elena POP 6FK|UÀLQJ+DXSWVWUDHE 2g am 26. Februar 2015, Wahlzahnarztordination Dr. med. dent. Barbara REICHELT 1160 Wien, Schuhmeierplatz 14 am 1. Februar 2015 Lic. Guido SAMPERMANS 3910 Zwettl, Neuer Markt 7 (NÖ) am 16. Februar 2015, Wahlzahnarztordination Dr. med. dent. Felicia SCHERFLER MSc 6500 Landeck, Bruggfeldstraße 1 (Tirol) am 1. Februar 2015, Wahlzahnarztordination 6580 St. Anton a. A., Im Gries 22 (Tirol) am 1. Februar 2015, Zweitordination Dr. med. dent. Paul Friedrich SCHÖN 2353 Guntramsdorf, Rathausviertel Gebäude 3/4b (NÖ) am 2. Februar 2015 Dr. med. dent. Krisztian SCHUDER 1120 Wien, Wilhelmstraße 1c/2/5 am 3. Februar 2015 Dr. med. dent. Krisztian SCHUDER 1090 Wien, Gussenbauergasse 5 - 7/9/36 am 3. Februar 2015, Zweitordination Dr. med. dent. Michael SOBCZYK 1100 Wien, Otto-Probst-Straße 25/13/3 am 1. Februar 2015 Dr. med. dent. Lisa WIESINGER 4040 Linz, Ferihumerstraße 14 (OÖ) am 12. Februar 2015, Wahlzahnarztordination Dr. med. dent. Helena WILHELM 8181 St. Ruprecht a. d. Raab, Untere Hauptstraße 20 (Steiermark) am 9. Februar 2015, Wahlzahnarztordination Dr. med. univ. Dr. med. dent. Rita EBERHARDT von 1140 Wien, Zehetnergasse 28/3/2 nach 1140 Wien, Hütteldorfer Straße 315/1 am 9. Februar 2015 Dr. med. univ. Gerald FELDBACHER von 3042 Eglsee 12 nach 5274 Burgkirchen, Geretsdorf 70 (OÖ) am 2. Februar 2015 Dr. med. dent. Andrea FOLTIN M.Sc. L.O. von 1010 Wien, Schottengasse 4/34 nach 1080 Wien, Blindengasse 53/4 am 23. Februar 2015 Dr. med. univ. Ute JAKLITSCH-WILLHUBER von 8082 Kirchbach, Kirchbach 66 nach 8082 Kirchbach, Kirchbach 15 (Steiermark) am 23. Februar 2015 Dr. med. dent. Gregor KOINIG von 9400 St. Andrä, St. Andrä 94 nach 9433 St. Andrä Burgstall-St. Andrä 164 (Kärnten) am 23. Februar 2015 Dr. med. dent. Christian KREMPL YRQ.|ÀDFK-XGHQEXUJHU6WUDH nach 8430 Leibnitz, Dechant Thaller Straße 34 B/4 (Steiermark) am 2. Februar 2015 Zahnarzt Jörg MEUSCHKE MSc von 9900 Lienz, Muchargasse 1 nach 9900 Lienz, Südtiroler Platz 2 (Tirol) am 2. Februar 2015 Amtliche Änderung der Ordinationsanschrift Dr. med. dent. Isabell FALKNER von 6471 Arzl im Pitztal, Hauptstraße 1a in 6471 Arzl im Pitztal, Dorfstraße 43 (Tirol) am 1. Februar 2015 Streichungen aus der Zahnärzteliste Mag. Dr. med. univ. Karl ÖTTL 6FK|UÀLQJ 2g DP)HEUXDU Praxisverlegungen Todesfall Dr. med. dent. Stefan BRÜNNER von 8600 Bruck/Mur, Martin-Luther-Straße 10 nach 8630 Mariazell, Wiener Straße 21 (Steiermark), am 2. Februar 2015 Dentist Josef SCHMIED 3100 St. Pölten (NÖ), am 27. Februar 2015 Diverses Standesmeldungen Mitgliederstand der Österreichischen Zahnärztekammer per 2. März 2015 Bundesland Burgenland niedergelassen angestellt Wohnsitz gesamt 99 3 15 117 Kärnten 271 25 18 314 NÖ 606 53 73 732 OÖ 557 80 25 662 Salzburg 281 31 17 329 Steiermark 565 70 27 662 Tirol 392 37 34 463 Vorarlberg 160 26 9 195 Wien 964 245 206 1.415 3.895 570 424 4.889 gesamt ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 41 Kunst präsentiert von OMR Dipl.-Ing. Dr. K. A. Rezac Jasper Johns Regrets K Ausstellungen Degas, Cézanne, Seurat Das Archiv der Träume aus dem Musée d´Orsay 13. Jänner bis 26. April 2015 30. Jänner bis 3. Mai 2015 DŝƚJasper Johns: Regrets ƉƌćƐĞŶƚĞŝƌƚĚĂƐĞůĞǀĞĚĞƌĞŶŝĐŚƚŶƵƌĞŝŶĞŶ ĚĞƌďĞĚĞƵƚĞŶĚƐƚĞŶƵŶĚǀŝĞůƐĞŝƟŐƐƚĞŶh^ͲĂŵĞƌŝŬĂŶŝƐĐŚĞŶ<ƺŶƐƚůĞƌ͕ ƐŽŶĚĞƌŶĂƵĐŚĞŝŶĞ^ĐŚĂƵƐĞŝŶĞƌƌďĞŝƚĞŶ͕ĚŝĞŝŶĚĞŶǀĞƌŐĂŶŐĞŶĞŶ ĞŝŶĞŝŶŚĂůď:ĂŚƌĞŶĞŶƚƐƚĂŶĚĞŶƐŝŶĚ͘WƌćƐĞŶƟĞƌƚǁĞƌĚĞŶϮϲtĞƌŬĞ͕ ĚĂƌƵŶƚĞƌ njǁĞŝ 'ĞŵćůĚĞ͕ ĞŝĐŚŶƵŶŐĞŶ ƵŶĚ ƌƵĐŬŐƌĂĨŝŬĞŶ͘ ŝĞ ďĞŝĚĞŶ'ĞŵćůĚĞƚƌĂŐĞŶĚĞŶdŝƚĞůZĞŐƌĞƚƐ͘ŝĞ/ĚĞĞĚĂnjƵƐƚĂŵŵƚ ǀŽŶĞŝŶĞŵ^ƚĞŵƉĞů͕ĚĞŶĚĞƌ<ƺŶƐƚůĞƌǀŽƌƌƵŶĚĨƺŶĨ:ĂŚƌĞŶƉƌŽĚƵnjŝĞƌƚĞ͕ƵŵŵŝƩĞůƐƵĨĚƌƵĐŬƌĂƐĐŚŶĨƌĂŐĞŶƵŶĚŝŶůĂĚƵŶŐĞŶ͕ĚŝĞ ŝŚŶ ĞƌƌĞŝĐŚƚĞŶ͕ ĂďnjƵůĞŚŶĞŶ͘ DŝƩĞůƐ ^ŝĞďĚƌƵĐŬ ǀĞƌŐƌƂƘĞƌƚ ŝƐƚ ĚĞƌ ^ĐŚƌŝŌnjƵŐŝŵƌĞĐŚƚĞŶŽďĞƌĞŶŝůĚďĞƌĞŝĐŚnjƵƐĞŚĞŶ͕ǁŽĞƌŐůĞŝĐŚƐĂŵ ĂůƐ ^ŝŐŶĂƚƵƌ ĚĞƐ <ƺŶƐƚůĞƌƐ ǁŝĞ ĂůƐ tĞƌŬƟƚĞů ƐƚĞŚƚ͘ /ŵ :ƵŶŝ ϮϬϭϮ ĞŶƚĚĞĐŬƚĞ:ĂƐƉĞƌ:ŽŚŶƐĞŝŶĂůƚĞƐ&ŽƚŽĚĞƐ<ƺŶƐƚůĞƌƐ>ƵĐŝĂŶ&ƌĞƵĚ ŝŶĞŝŶĞŵƵŬƟŽŶƐŬĂƚĂůŽŐ͕ĚĂƐϭϵϲϰĂůƐdĞŝůĞŝŶĞƌ^ĞƌŝĞĂƵĨŐĞŶŽŵŵĞŶǁŽƌĚĞŶǁĂƌ͘ĞƌũƵŶŐĞDĂůĞƌŝƐƚĂƵĨĞŝŶĞŵĞƩƐŝƚnjĞŶĚnjƵ ƐĞŚĞŶƵŶĚŚćůƚĚŝĞƌĞĐŚƚĞ,ĂŶĚŝŶĞŝŶĞƌ'ĞƐƚĞĚĞƌDƺĚŝŐŬĞŝƚƵŶĚ sĞƌnjǁĞŝŇƵŶŐǀŽƌƐĞŝŶĞ^ƟƌŶ͘:ĂƐƉĞƌ:ŽŚŶƐůŝĞƘƐŝĐŚŶŝĐŚƚŶƵƌǀŽŶ ĚŝĞƐĞŵ DŽƟǀ ŝŶƐƉŝƌŝĞƌĞŶ͕ ƐŽŶĚĞƌŶ ĂƵĐŚ ǀŽŶ ĚĞŶ ^ĐŚćĚĞŶ͕ ĚŝĞ ĚŝĞ&ŽƚŽŐƌĂĮĞƐĞůďƐƚŝŵ>ĂƵĨĞĚĞƌ:ĂŚƌĞŐĞŶŽŵŵĞŶŚĂƩĞ͘ŝĞƐĞƐ &ŽƚŽǁƵƌĚĞnjƵŵƵƐŐĂŶŐƐƉƵŶŬƚƐĞŝŶĞƌZĞŐƌĞƚƐͲ^ĞƌŝĞ͕ŝŶĚĞƌĞƌĚĂƐ &ŽƚŽŵŽƟǀŵŝƚĞŝŶĞƌsŝĞůnjĂŚůǀŽŶDĞĚŝĞŶƵŶĚdĞĐŚŶŝŬĞŶǀĂƌŝŝĞƌƚ͘ &ƺƌǁĞŶŝŐĞtŽĐŚĞŶĞƌŵƂŐůŝĐŚƚĚŝĞůďĞƌƟŶĂŝŚƌĞŶĞƐƵĐŚĞƌŶĚĞŶ ůŝĐŬŝŶĞŝŶdƌĂƵŵĂƌĐŚŝǀ͗ĂƐDƵƐĠĞĚ͛KƌƐĂLJƂīŶĞƚƐĞŝŶĞdƌĞƐŽƌĞ ƵŶĚǀĞƌůĞŝŚƚĚŝĞŐƌĂĮƐĐŚĞŶ<ŽƐƚďĂƌŬĞŝƚĞŶƐĞŝŶĞƌ^ĂŵŵůƵŶŐĞƌƐƚŵĂůŝŐĂŶĞŝŶDƵƐĞƵŵĂƵƘĞƌŚĂůď&ƌĂŶŬƌĞŝĐŚƐ͘ϭϯϬtĞƌŬĞƐŝŶĚŝŶĚĞƌ ŐƌŽƘĞŶ^ĐŚĂƵĨƌĂŶnjƂƐŝƐĐŚĞƌ<ƵŶƐƚĚĞƐϭϵ͘:ĂŚƌŚƵŶĚĞƌƚƐnjƵƐĞŚĞŶ͘ ĚŐĂƌĞŐĂƐ͕ĞƌĂĚĞnjƵďĞƌ͕ϭϴϴϲ© DƵƐĠĞĚDzKƌƐĂLJ͕WĂƌŝƐ ĂďĞŝnjĞŝŐƚƐŝĐŚĚŝĞtŝĐŚƟŐŬĞŝƚĚĞƐWƌŽnjĞƐƐĞƐƵŶĚĚĞƐdžƉĞƌŝŵĞŶƟĞƌĞŶƐ͕ ĚĞŶ LJŬůƵƐ ǀŽŶ ^ĂĐŬŐĂƐƐĞ ƵŶĚ EĞƵďĞŐŝŶŶ ǁŝĞ ĂƵĐŚ ĚĂƐ ďĞƐƚćŶĚŝŐĞ ƵƐĂŵŵĞŶǁŝƌŬĞŶ ǀŽŶ DĂƚĞƌŝĂů͕ ĞĚĞƵƚƵŶŐ ƵŶĚ ZĞƉƌćƐĞŶƚĂƟŽŶŝŶ:ŽŚŶ͚ƐtĞƌŬ͕ŝŐĞŶƐĐŚĂŌĞŶ͕ĚŝĞĚĞƐƐĞŶKĞƵǀƌĞĚĞƌ ǀĞƌŐĂŶŐĞŶĞŶϲϬ:ĂŚƌĞĐŚƌĂŬƚĞƌŝƐŝĞƌĞŶ͘/ŶĚĞŶƐƉćƚĞŶϭϵϱϬĞƌͲ:ĂŚƌĞŶ ŵŝƚŝůĚĞƌŶǀŽŶ<ƵůƚŵŽƟǀĞŶǁŝĞ&ůĂŐŐĞŶ͕ŝĞůƐĐŚĞŝďĞŶŽĚĞƌĂŚůĞŶ njƵĞŝŶĞƌĨƺŚƌĞŶĚĞŶ^ƟŵŵĞĂŵĞƌŝŬĂŶŝƐĐŚĞƌ<ƵŶƐƚĂƵĨŐĞƐƟĞŐĞŶ͕ŚĂƚ :ŽŚŶƐƐĞŝƚŚĞƌĞŝŶĞĂƵƘĞƌŐĞǁƂŚŶůŝĐŚĞĞƌnjćŚůĞƌŝƐĐŚĞ<ŽŵƉůĞdžŝƚćƚƵŶĚ ŐůĞŝĐŚĨĂůůƐƚĞĐŚŶŝƐĐŚĞsŝƌƚƵŽƐŝƚćƚĞŶƚǁŝĐŬĞůƚ͘/ŵ>ĂƵĨĞƐĞŝŶĞƌ<ĂƌƌŝĞƌĞ ŚĂƚ:ŽŚŶƐĞŝŶŝŐĞĚĞƌǁŝĐŚƟŐƐƚĞŶtĞƌŬĞĚĞƌDŽĚĞƌŶĞŐĞƐĐŚĂīĞŶ͘ ĞůŝŬĂƚĞ WĂƐƚĞůůĞ ǀŽŶ ĚŐĂƌ ĞŐĂƐ͕ 'ĞŽƌŐĞƐ ^ĞƵƌĂƚ ƵŶĚ KĚŝůŽŶ ZĞĚŽŶ͕ŵĂůĞƌŝƐĐŚĞ'ŽƵĂĐŚĞŶǀŽŶ,ŽŶŽƌĠĂƵŵŝĞƌƵŶĚ'ƵƐƚĂǀĞ DŽƌĞĂƵ͕ ĨĞŝŶĞ ƋƵĂƌĞůůĞ ǀŽŶ WĂƵů ĠnjĂŶŶĞ ƐŽǁŝĞ ƌďĞŝƚĞŶ ǀŽŶ ŝŶ ŝŚƌĞƌ Ğŝƚ ŚŽĐŚ ŐĞƐĐŚćƚnjƚĞŶ ^ĂůŽŶŬƺŶƐƚůĞƌŶ ďŝůĚĞŶ ĞŝŶ ǁĞŝƚĞƐ WĂŶŽƌĂŵĂĨƌĂŶnjƂƐŝƐĐŚĞƌĞŝĐŚĞŶŬƵŶƐƚĂď͗ĞƌƉŽůŝƟƐĐŚŽƌŝĞŶƟĞƌƚĞ ZĞĂůŝƐŵƵƐŝƐƚŵŝƚƐĞŝŶĞŶƉƌŽŵŝŶĞŶƚĞƐƚĞŶWƌŽƚĂŐŽŶŝƐƚĞŶǀĞƌƚƌĞƚĞŶ͗ ,ŽŶŽƌĠ ĂƵŵŝĞƌ ǀĞƌnjĞƌƌƚ ŐĞƐĞůůƐĐŚĂŌůŝĐŚĞ <ŽŶŇŝŬƚĞ ĚĞƌ Ğŝƚ ŝŶ ĚĞŶ 'ĞƌŝĐŚƚƐƐćůĞŶ ŝŶƐ <ĂƌŝŬĂƚƵƌŚĂŌĞ ǁćŚƌĞŶĚ 'ƵƐƚĂǀĞ ŽƵƌďĞƚ ƵŶĚƌŶĞƐƚDĞŝƐƐŽŶŝĞƌĂƌƌŝŬĂĚĞŶŬćŵƉĨĞƵŶĚďĞĚĞƵƚĞŶĚĞƉŽůŝƟƐĐŚĞtĞŶĚĞƉƵŶŬƚĞĂƵĨ^ŬŝnjnjĞŶďůćƩĞƌŶĚŽŬƵŵĞŶƟĞƌĞŶ͘'ŝŽǀĂŶŶŝ ^ĞŐĂŶƟŶŝƵŶĚ:ĞĂŶͲ&ƌĂŶĕŽŝƐDŝůůĞƚŚŝŶŐĞŐĞŶŚƺůůĞŶŵŽŶƵŵĞŶƚĂů ĂŶŵƵƚĞŶĚĞ ĂƵĞƌŶ ƵŶĚ &ŝƐĐŚĞƌ ŝŶ ŵLJƐƟƐĐŚĞƐ >ŝĐŚƚ͕ ĨƌŝĞƌĞŶ ĚŝĞ WŽƐĞŶĚĞƌƌďĞŝƚĞƌĞŝŶƵŶĚćƐƚŚĞƟƐŝĞƌĞŶƐŽŝŚƌĞƌĞƉĞƟƟǀĞŶ'ĞƐƚĞŶ͘ ŝĞƐĞƐŽnjŝĂůŵŽƟǀŝĞƌƚĞŶtĞƌŬĞďŝůĚĞŶĞŝŶĞŶƉƌŽǀŽŬĂŶƚĞŶ<ŽŶƚƌĂƐƚ njƵ ĚĞŶ ƐŽŶŶĞŶĚƵƌĐŚŇƵƚĞƚĞŶ >ĂŶĚƐĐŚĂŌĞŶ &ƌĂŶŬƌĞŝĐŚƐ ǀŽŶ WĂƵů ĠnjĂŶŶĞƵŶĚĚĞŶůĞŝĐŚƚĞŶ͕ĂƚŵŽƐƉŚćƌŝƐĐŚĞŶDĂƌŬƚͲĂƌƐƚĞůůƵŶŐĞŶ ǀŽŶƵŐğŶĞŽƵĚŝŶ͘ůĞdžĂŶĚƌĞĂďĂŶĞůƵŶĚWŝĞƌƌĞͲƵŐƵƐƚĞZĞŶŽŝƌ njĞŝŐĞŶ͕ĚĂƐƐĚŝĞϮ͘,ćůŌĞĚĞƐϭϵ͘:ĂŚƌŚƵŶĚĞƌƚƐƚƌŽƚnjĂůůĞƌŵŽĚĞƌŶĞŶ ĞƐƚƌĞďƵŶŐĞŶ ĂƵĐŚ ĂŶ ĚĞŶ dƌĂĚŝƟŽŶĞŶ ĚĞƌ ĂĐĂĚĞŵŝĞ ĨƌĂŶĕĂŝƐĞ ĨĞƐƚŚŝĞůƚ͗ĂďĂŶĞů͛Ɛͣ'ĞďƵƌƚĚĞƌsĞŶƵƐ͞njĞůĞďƌŝĞƌƚĚĂƐŬůĂƐƐŝƐĐŚĞ ^ĐŚƂŶŚĞŝƚƐŝĚĞĂůƐŽǁŝĞZĞŐĞůŶƵŶĚ'ĞƐĐŚŵĂĐŬĚĞƐ^ĂůŽŶƐƵŶĚƌĞƉƌćƐĞŶƟĞƌƚĚĞŶ,ƂŚĞƉƵŶŬƚĚĞƐ<ůĂƐƐŝnjŝƐŵƵƐŶĂĐŚ/ŶŐƌĞƐŽĚĞƌZĂīĂĞů͘ Oberes Belvedere ůďĞƌƟŶĂ ϭϬϯϬtŝĞŶ͕WƌŝŶnjͲƵŐĞŶͲ^ƚƌĂƘĞϮϳ dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϭͲϳϵϱϱϳͲϬ͕ǁǁǁ͘ďĞůǀĞĚĞƌĞ͘Ăƚ ϭϬϭϬtŝĞŶ͕ůďĞƌƟŶĂƉůĂƚnjϭ dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϭͲϱϯϰϴϯͲϬ͕ǁǁǁ͘ĂůďĞƌƟŶĂ͘Ăƚ :ĂƐƉĞƌ:ŽŚŶƐ͕KŚŶĞdŝƚĞů͕ϮϬϭϯ© ŝůĚƌĞĐŚƚ͕tŝĞŶ͕ϮϬϭϱ 42 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 Kunst n Ausstellungen Flandern zu Gast Triptychon mit Karl V. als König von Spanien ^ĐŚůĂŇŽƐ ĂƐĞƩŝŶ'ĞƐĐŚŝĐŚƚĞƵŶĚ'ĞŐĞŶǁĂƌƚƐŬƵŶƐt 26. Juni 2014 bis 1. Juni 2015 30. Jänner bis 7. Juni 2015 /Ŷ &ŽƌƚƐĞƚnjƵŶŐ ĚĞƐ njǁŝƐĐŚĞŶ ĚĞŵ <,D ƵŶĚ ĚĞƌ &ůćŵŝƐĐŚĞŶ ZĞŐŝĞƌƵŶŐ ŝŵ ZĂŚŵĞŶ ĞŝŶĞƌ WĂƌƚŶĞƌƐĐŚĂŌ ǀĞƌĞŝŶďĂƌƚĞŶ WƌŽũĞŬƚĞƐ͕ ũĞǁĞŝůƐ Ĩƺƌ ĞŝŶ :ĂŚƌ ĞŝŶĞ >ĞŝŚŐĂďĞ ĂƵƐ ĞŝŶĞƌ ŇćŵŝƐĐŚĞŶ ^ĂŵŵůƵŶŐ ŝŶ ĚĞƌ ŶĞƵ ŐĞƐƚĂůƚĞƚĞŶ <ƵŶƐƚŬĂŵŵĞƌ njƵ ƉƌćƐĞŶƟĞƌĞŶ͕ ƐŝŶĚ ƐĞŝƚ :ƵŶŝ ϮϬϭϰ ĚŝĞ ^ƚĞĚĞůŝũŬĞ DƵƐĞĂ DĞĐŚĞůĞŶ ŝŶ tŝĞŶ njƵ 'ĂƐƚ͘ sŽƌŶĂŚĞnjƵϱϬ:ĂŚƌĞŶŐŝŶŐĞŶzŽŬŽKŶŽƵŶĚ:ŽŚŶ>ĞŶŶŽŶnjƵƐĂŵŵĞŶ ŝŶƐĞƩ͕ƵŵŐĞŐĞŶĚĞŶ<ƌŝĞŐnjƵƉƌŽƚĞƐƟĞƌĞŶ͘ĂƐĚĂŵĂůƐďĞƌƺŚŵƚĞƐƚĞ<ƺŶƐƚůĞƌƉĂĂƌĚĞƌtĞůƚŵĂĐŚƚĞƐĞŝŶĞ&ůŝƩĞƌǁŽĐŚĞŶƂīĞŶƚůŝĐŚƵŶĚ ǀĞƌŬƺŶĚĞƚĞĂƵƐĚĞŵĞƩŚĞƌĂƵƐ͗ͣDĂŬĞůŽǀĞ͕ŶŽƚǁĂƌ͊͞DŝƚĚŝĞƐĞƌ WĞƌĨŽƌŵĂŶĐĞǁƵƌĚĞĚĂƐĞƩŝŶĚĞƌďŝůĚĞŶĚĞŶ<ƵŶƐƚnjƵŵƉŽůŝƟƐĐŚĞŶ /ŶƐƚƌƵŵĞŶƚ͘^ĞŝƚũĞŚĞƌŚĂƚĚĂƐĞƩǀĞƌƐĐŚŝĞĚĞŶĞǁĞĐŬĞĞƌĨƺůůƚͲĂůƐ ^ĐŚůĂĨͲƵŶĚZƵŚĞƐƚćƩĞ͕ĂďĞƌĂƵĐŚĂůƐ^ĐŚĂƵƉůĂƚnjǀŽŶ'ĞďƵƌƚƵŶĚ dŽĚ͖ǀŽŶƌŽƟŬ͕^ĞdžƵŶĚ'ĞǁĂůƚ͖ǀŽŶ<ƌĂŶŬŚĞŝƚƵŶĚŝŶƐĂŵŬĞŝƚ͘Ɛ ďĞŐůĞŝƚĞƚĚĞŶ<ƌĞŝƐůĂƵĨĚĞƐ>ĞďĞŶƐŝŶĂůůĞŶĞŶƚƐĐŚĞŝĚĞŶĚĞŶWŚĂƐĞŶ͕ ĚŝĞĚŝĞŶƚǁŝĐŬůƵŶŐĞŝŶĞƐDĞŶƐĐŚĞŶƵŶĚĞŝŶĞƌ<ƵůƚƵƌƉƌćŐĞŶƵŶĚ ďĞĞŝŶŇƵƐƐĞŶ͘ĂƐĞƩĂůƐũĞŶĞƌ'ĞŐĞŶƐƚĂŶĚ͕ĚĞŶǁŝƌƺďůŝĐŚĞƌǁĞŝƐĞ ŵŝƚ ĚĞŵ ^ĐŚůĂĨ ŝŶ sĞƌďŝŶĚƵŶŐ ďƌŝŶŐĞŶ͕ ŚĂƚ ĚŝĞ DĞŶƐĐŚŚĞŝƚƐŐĞƐĐŚŝĐŚƚĞƐƚĞƚƐďĞŐůĞŝƚĞƚ͘ůƐKďũĞŬƚƌĞĂŐŝĞƌƚĞƐĂƵĨĚŝĞWŚLJƐŝŽŐŶŽŵŝĞ ĚĞƐ ŵĞŶƐĐŚůŝĐŚĞŶ <ƂƌƉĞƌƐ͕ ĞƐ ĂďƐƚƌĂŚŝĞƌƚ ƵŶĚ ƐƟůŝƐŝĞƌƚ ĚŝĞƐĞ ŝŶ ĞŝŶĞƌ&Žƌŵ͕ĚŝĞĚĞƐƐĞŶĂƵĨƌĞĐŚƚĞ͕ŐĞƐƚƌĞĐŬƚĞ,ĂůƚƵŶŐŶĂĐŚĂŚŵƚ͘ ƵƐŐĞǁćŚůƚ ǁƵƌĚĞ ĞŝŶ dƌŝƉƚLJĐŚŽŶ͕ ĚĂƐ ĚĞŶ ũƵŐĞŶĚůŝĐŚĞŶ ƌnjŚĞƌnjŽŐ <Ăƌů͕ ĚĞŶ ƐƉćƚĞƌĞŶ <ĂŝƐĞƌ <Ăƌů s͘ ;ϭϱϬϬͲϭϱϱϴͿ͕ ĂůƐ <ƂŶŝŐ ǀŽŶ ^ƉĂŶŝĞŶ njĞŝŐƚ͘ ŝĞƐĞ tƺƌĚĞ ǁĂƌ ŝŚŵ ϭϱϭϲ ŶĂĐŚ ĚĞŵ dŽĚ <ƂŶŝŐ &ĞƌĚŝŶĂŶĚƐ ǀŽŶ ƌĂŐŽŶ͕ ƐĞŝŶĞŵ 'ƌŽƘǀĂƚĞƌ ŵƺƩĞƌůŝĐŚĞƌƐĞŝƚƐ͕ njƵŐĞĨĂůůĞŶ͘ ŝĞ njĂŚůƌĞŝĐŚĞŶ tĂƉƉĞŶ ƵŶĚ /ŶƐĐŚƌŝŌĞŶ ŶĞŚŵĞŶ ĞnjƵŐ ĂƵĨ ĚŝĞ dĞƌƌŝƚŽƌŝĞŶ͕ ĚŝĞ <Ăƌů Ăď ĚŝĞƐĞƌ Ğŝƚ ƌĞŐŝĞƌƚĞ ďnjǁ͘ ďĞĂŶƐƉƌƵĐŚƚĞ͘ ŝĞ tĂƉƉĞŶ ŝŶ ĚĞŶ ĐŬĞŶ ĚĞƐ DŝƩĞůďŝůĚĞƐ ďĞnjŝĞŚĞŶ ƐŝĐŚ ĂƵĨ ĚŝĞ ŝŶ ŝŚŵ ƉĞƌƐŽŶŝĨŝnjŝĞƌƚĞ sĞƌďŝŶĚƵŶŐ njǁŝƐĐŚĞŶ ĚĞŶ ,ćƵƐĞƌŶ ,ĂďƐďƵƌŐ͕ ƵƌŐƵŶĚ͕ <ĂƐƟůŝĞŶ ƵŶĚ ƌĂŐŽŶ͘ ΞDĞĐŚĞůĞŶ͕^ƚĞĚĞůŝũŬĞDƵƐĞĂ ĂƐ'ĞŵćůĚĞƐĐŚƵĨĚĞƌDĞĐŚĞůĞŶĞƌ^ƚĂĚƚŵĂůĞƌ:ĂŶǀĂŶĂƩĞůĚĞƌ :ƺŶŐĞƌĞĨƺƌĚĂƐZĂƚŚĂƵƐƐĞŝŶĞƌ^ƚĂĚƚ͘ůƐsŽƌůĂŐĞĨƺƌĚĂƐŝůĚŶŝƐ<ĂƌůƐ ĚŝĞŶƚĞǀĞƌŵƵƚůŝĐŚĞŝŶWŽƌƚƌćƚ͕ĚĂƐƌnjŚĞƌnjŽŐŝŶDĂƌŐĂƌĞƚĞǀŽŶPƐƚĞƌƌĞŝĐŚ;ϭϰϴϬͲϭϱϯϬͿ͕ĚŝĞZĞŐĞŶƟŶĚĞƌEŝĞĚĞƌůĂŶĚĞƵŶĚdĂŶƚĞ<ĂƌůƐ s͕͘ƵŵϭϱϭϱͬϭϲďĞŝŝŚƌĞŵ,ŽĨŵĂůĞƌĂƌĞŶƚǀĂŶKƌůĞLJŝŶƵŌƌĂŐŐĞŐĞďĞŶŚĂƩĞ͘tŝĞŝŚƌsĂƚĞƌ͕<ĂŝƐĞƌDĂdžŝŵŝůŝĂŶ/͘;ϭϰϱϵͲϭϱϭϵͿǁƵƐƐƚĞ DĂƌŐĂƌĞƚĞĚĂƐ,ĞƌƌƐĐŚĞƌďŝůĚĂůƐDĞĚŝƵŵĚLJŶĂƐƟƐĐŚĞƌWƌŽƉĂŐĂŶĚĂ ĨƺƌƐŝĐŚƵŶĚŝŚƌĞ&ĂŵŝůŝĞŐĞnjŝĞůƚĞŝŶnjƵƐĞƚnjĞŶƵŶĚĨƺƌĚŝĞsĞƌďƌĞŝƚƵŶŐ njƵƐŽƌŐĞŶ͘/ŵ&ĂůůĚĞƐdƌŝƉƚLJĐŚŽŶƐĨŽůŐƚĞ:ĂŶǀĂŶĂƩĞůĚĂƌƺďĞƌŚŝŶĂƵƐĚĞŵsŽƌďŝůĚĞŝŶĞƐ^ŝĞŐĞůƐƚĞŵƉĞůƐ͕ĚĂƐ<ĂƌůŝŶŐĂŶnjĞƌ&ŝŐƵƌƚŚƌŽŶĞŶĚƵŶĚƵŵŐĞďĞŶǀŽŶtĂƉƉĞŶnjĞŝŐƚ͘ŝĞƐƵŶƚĞƌƐƚƌĞŝĐŚƚĂƵĨďĞƐŽŶĚĞƌƐĞŝŶƉƌćŐƐĂŵĞtĞŝƐĞĚŝĞ&ƵŶŬƟŽŶĞŝŶĞƐƐŽůĐŚĞŶŝůĚĞƐ͕ĚĂƐĚĞŶ >ĂŶĚĞƐŚĞƌƌĞŶďĞŝďǁĞƐĞŶŚĞŝƚŽĸnjŝĞůůǀĞƌƚƌĞƚĞŶŬŽŶŶƚĞƵŶĚƐŽůůƚĞ͘ ͘:ƺƌŐĞŶƐƐĞŶ͕DĂƚƌĂƚnjĞŶƐĐŚƵŚĞ͕ϭϵϳϯΞEĂĐŚůĂƐƐŝƌŐŝƚ:ƺƌŐĞŶƐƐĞŶͬΞŝůĚƌĞĐŚƚ͕tŝĞŶ͕ϮϬϭϱ ŝĞƵƐƐƚĞůůƵŶŐŚĂƚĚĂƐĞƩĂůƐDŽƟǀŝŶĚĞƌ<ƵŶƐƚŐĞƐĐŚŝĐŚƚĞŝŵ &ŽŬƵƐ͘ ^ŝĞ ƵŵĨĂƐƐƚ 'ĞŵćůĚĞ͕ ^ŬƵůƉƚƵƌĞŶ͕ ĞŝĐŚŶƵŶŐĞŶ͕ &ŽƚŽŐƌĂĮĞŶƵŶĚsŝĚĞŽĂƌďĞŝƚĞŶ͕ĚĞƌĞŶĂŶĚďƌĞŝƚĞƐŝĐŚǀŽŶtĞƌŬĞŶĂůƚĞƌ DĞŝƐƚĞƌ ďŝƐ njƵ ƌďĞŝƚĞŶ ĚĞƌ 'ĞŐĞŶǁĂƌƚƐŬƵŶƐƚ ƐƉĂŶŶƚ ƵŶĚ ĚŝĞ ĞŝŶĂŶĚĞƌ ƚŚĞŵĂƟƐĐŚ ƵŶĚ ĂƐƐŽnjŝĂƟǀ ŐĞŐĞŶƺďĞƌŐĞƐƚĞůůƚ ǁĞƌĚĞŶ͘ 'ĞnjĞŝŐƚ ǁĞƌĚĞŶ tĞƌŬĞ ǀŽŵ ƉŽŵƉĞũŝƐĐŚĞŶ &ƌĞƐŬŽ͕ ĚĂƐ ĂůƐ ͣtĞƌďĞƚĂĨĞů͞ ǀŽƌ ŽƌĚĞůůĞŶ ĂŶŐĞďƌĂĐŚƚ ǁƵƌĚĞ͕ ƺďĞƌ ŐŽƐƚŝŶŽ ĂƌƌĂĐĐŝƐ <ƵƉĨĞƌƐƚŝĐŚĞ͕ ũĂƉĂŶŝƐĐŚĞ &ĂƌůnjƐĐŚŶŝƚƚĞ ƵŶĚ ƌƚĞŵŝƐŝĂ 'ĞŶƚŝůĞƐĐŚŝƐ :ƵĚŝƚŚ ŬƂƉĨƚ ,ŽůŽĨĞƌŶĞƐ ďŝƐ njƵ njĞŝƚŐĞŶƂƐƐŝƐĐŚĞŶ ĂƌƐƚĞůůƵŶŐĞŶ ĚĞƐ ĞƩĞƐ ĂůƐ ^ĐŚĂƵƉůĂƚnj ĞƌŽƟƐĐŚĞƌ͕ ŐĞǁĂůƩćƟŐĞƌ͕ŚƵŵŽƌǀŽůůĞƌ͕ƐĂƌŬĂƐƟƐĐŚĞƌƵŶĚŬƌŝƟŬǀŽůůĞƌ^njĞŶĞŶ͘ Kunsthistorisches Museum 21er Haus ϭϬϭϬtŝĞŶ͕DĂƌŝĂdŚĞƌĞƐŝĞŶͲWůĂƚnj dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϭͲϱϮϱϮϰͲϰϬϮϱ͕ǁǁǁ͘ŬŚŵ͘Ăƚ ϭϬϯϬtŝĞŶ͕ƌƐĞŶĂůƐƚƌĂƘĞϭ͕^ĐŚǁĞŝnjĞƌŐĂƌƚĞŶ dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϭͲϳϵϱϱϳϳϬϳ͕ǁǁǁ͘ϮϭĞƌŚĂƵƐ͘Ăƚ ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 43 Kunst WŝƉƉŝůŽƫZŝƐƚ <Žŵŵ^ĐŚĂƚnj͕ǁŝƌƐƚĞůůĞŶĚŝĞDĞĚŝĞŶ um & fangen nochmals von vorne an Ausstellungen LATIFA ECHAKHCH 13. März bis 31. Mai 2015 22. März bis 28. Juni 2015 ŝĞ<ƵŶƐƚŚĂůůĞ<ƌĞŵƐǁŝĚŵĞƚĚĞƌďĞƌƺŚŵƚĞƐƚĞŶ^ĐŚǁĞŝnjĞƌsŝĚĞŽͲ ƵŶĚKďũĞŬƚŬƺŶƐƚůĞƌŝŶWŝƉŝůŽƫZŝƐƚ;ΎϭϵϲϮͿĞŝŶĞŝŚƌĞƌďŝƐŚĞƌŐƌƂƘƚĞŶ ŝŶnjĞůĂƵƐƐƚĞůůƵŶŐĞŶ͘ >ĂƟĨĂĐŚĂŬŚĐŚ;ŐĞď͘ϭϵϳϰͿ͕ĚŝĞWƌĞŝƐƚƌćŐĞƌŝŶϮϬϭϯĚĞƐWƌŝdžDĂƌĐĞů ƵĐŚĂŵƉ͕ njĞŝŐƚ ŝŵ >EdK^ <ƵŶƐƚŵƵƐĞƵŵ >ŝŶnj ŝŚƌĞ ĞƌƐƚĞ DƵƐĞƵŵƐĂƵƐƐƚĞůůƵŶŐŝŶPƐƚĞƌƌĞŝĐŚ͘ tĂŶĚĞů ƵŶĚ ƌŝŶŶĞƌƵŶŐ ƐŝŶĚ ĚŝĞ ŐƌŽƘĞŶ dŚĞŵĞŶ͕ ĚŝĞ >ĂƚŝĨĂ ĐŚĂŬŚĐŚƐ VƵǀƌĞ ƉƌćŐĞŶ͘ ůƐ ŬŽŶƐĞƋƵĞŶƚĞ tĞŝƚĞƌĞŶƚǁŝĐŬůƵŶŐ ĚŝĞƐĞƌ ƵƐĞŝŶĂŶĚĞƌƐĞƚnjƵŶŐ ǀĞƌĞŝŶƚ ĚŝĞ <ƺŶƐƚůĞƌŝŶ ŝŶ ĚŝĞƐĞƌ ƵƐƐƚĞůůƵŶŐ ĚƌĞŝ tĞƌŬŐƌƵƉƉĞŶ ƵŶĚ ĞŝŶnjĞůŶĞ KďũĞŬƚĞ͕ ĚŝĞ ǀŽŶ ĞŬŽŶƐƚƌƵŬƚŝŽŶ ƵŶĚ sĞƌćŶĚĞƌƵŶŐ ŚĂŶĚĞůŶ͘ WŝƉƉŝůŽƫZŝƐƚ͕^ŝƉDLJKĐĞĂŶ͕ϭϵϵϲΞWŝƉƉŝůŽƫZŝƐƚ ĂƐ^ƉĞŬƚƌƵŵĚĞƌĂƵƐŐĞƐƚĞůůƚĞŶtĞƌŬĞĂƵƐƌƵŶĚϯϬ^ĐŚĂīĞŶƐũĂŚƌĞŶ ƌĞŝĐŚƚ ǀŽŶ ĨƌƺŚĞŶ͕ ĞƌƐƚŵĂůƐ ĚĞƌ PīĞŶƚůŝĐŚŬĞŝƚ ƉƌćƐĞŶƟĞƌƚĞŶ KďũĞŬƚĞŶƵŶĚdžƉĞƌŝŵĞŶƚĂůĮůŵĞŶĚĞƌƐƉćƚĞŶϭϵϴϬĞƌͲ:ĂŚƌĞƺďĞƌ ŝŚƌĞ ďĞŬĂŶŶƚĞƐƚĞŶ tĞƌŬĞ ďŝƐ ŚŝŶ njƵ ĂŬƚƵĞůůĞŶ͕ ƌĂƵŵŐƌĞŝĨĞŶĚĞŶ sŝĚĞŽŝŶƐƚĂůůĂƟŽŶĞŶƵŶĚďŝĞƚĞƚĚĂŵŝƚĞŝŶĞŶĞŝŶnjŝŐĂƌƟŐĞŶŝŶďůŝĐŬŝŶ WŝƉŝůŽƫZŝƐƚƐĨĂŶƚĂƐŝĞǀŽůůĞƐhŶŝǀĞƌƐƵŵďĞǁĞŐƚĞƌǁŝĞďĞǁĞŐĞŶĚĞƌ ŝůĚĞƌ͘ŝĞƐĞƐďĞƐƟĐŚƚŶĞďĞŶĚĞƌZĞŇĞdžŝŽŶĂƵĨĚŝĞŚĞƵƟŐĞDĞĚŝĞŶƌĞĂůŝƚćƚǀŽƌĂůůĞŵĚƵƌĐŚĞŝŶĞďĞĞŝŶĚƌƵĐŬĞŶĚĞ^ŝŶŶůŝĐŚŬĞŝƚ͘/ŶĚĞŵ ƐŝĞ^ĞŚͲ͕dĂƐƚͲƵŶĚ,ƂƌƐŝŶŶŐůĞŝĐŚĞƌŵĂƘĞŶĂŶƐƉƌĞĐŚĞŶ͕ĂŬƟǀŝĞƌĞŶ ZŝƐƚƐsŝĚĞŽƐƵŶĚ/ŶƐƚĂůůĂƟŽŶĞŶŶŝĐŚƚŶƵƌĚĂƐĞŝŐĞŶĞ<ƂƌƉĞƌĞŵƉĮŶĚĞŶ͕ƐŽŶĚĞƌŶůĂĚĞŶŐůĞŝĐŚnjĞŝƟŐĚĂnjƵĞŝŶ͕ĚŝĞtĞůƚŵŝƚĂŶĚĞƌĞŶ ƵŐĞŶ njƵ ƐĞŚĞŶ ƵŶĚ ŐĞǁŽŚŶƚĞ ^ŝĐŚƚǁĞŝƐĞŶ ŝŶ &ƌĂŐĞ njƵ ƐƚĞůůĞŶ͘ ĞǁƵƐƐƚĞŝŶŐĞĨƺŚƌƚĞŝůĚƐƚƂƌƵŶŐĞŶĂƩĂĐŬŝĞƌĞŶĚŝĞŐůĂƩĞWĞƌĨĞŬƟŽŶ ŚĞƌŬƂŵŵůŝĐŚĞƌDĞĚŝĞŶďŝůĚĞƌƵŶĚǀĞƌůĞŝŚĞŶĚĞŶsŝĚĞŽƐnjƵŐůĞŝĐŚ ƚƌĂƵŵĂƌƟŐĞŶŚĂƌĂŬƚĞƌ͘^ƵƌƌĞĂůĞƌƺĐŚĞŝŶĚĞƌƐĐŚĞŝŶďĂƌĞŶEŽƌŵĂůŝƚćƚ͕ĚŝĞĞŝŶhŵĚĞŶŬĞŶŝŶ,ŝŶďůŝĐŬĂƵĨŐĞƐĞůůƐĐŚĂŌůŝĐŚĞZŽůůĞŶďŝůĚĞƌ ĚĞƐtĞŝďůŝĐŚĞŶĂƵƐnjƵůƂƐĞŶǀĞƌŵƂŐĞŶ͕ĐŚĂƌĂŬƚĞƌŝƐŝĞƌĞŶĂƵĐŚĚŝĞ ďŝƐŚĞƌƐĞůƚĞŶƉƌćƐĞŶƟĞƌƚĞŶsŝĚĞŽƐŶũĂĞƌǁĞŝƚĞƌƚŝŚƌĞŶ,ŽƌŝnjŽŶƚ ;ϭϵϵϱͿƵŶĚPamela;ϭϵϵϳͿ͘^ĞŝĞƐŝŵĞŝŐĞŶƐĨƺƌĚŝĞ<ƵŶƐƚŚĂůůĞŝŶƐnjĞŶŝĞƌƚĞŶͣ<ƌĞŵƐĞƌtŽŚŶnjŝŵŵĞƌ͞ͲƐƚĞƚƐŽīĞŶďĂƌĞŶƐŝĐŚWŝƉŝůŽƫ ZŝƐƚƐƌďĞŝƚĞŶĂůƐĞŝŶĞZĞŇĞdžŝŽŶĂƵĨĚĂƐDĞĚŝƵŵĚĞƐŝůĚĞƐ͕ƐĞŝŶĞ tŝƌŬŵĂĐŚƚƵŶĚnjƵŶĞŚŵĞŶĚĞsĞƌďƌĞŝƚƵŶŐŝŶĚĞƌŚĞƵƟŐĞŶDĞĚŝĞŶŐĞƐĞůůƐĐŚĂŌ͕ŽŚŶĞĚĂďĞŝĚŝĞ>ƵƐƚ͕ĚĞŶ'ĞŶƵƐƐƵŶĚĚĂƐƉĞƌƐƂŶůŝĐŚĞ <ƂƌƉĞƌĞŵƉĮŶĚĞŶ ŝŶ ĚĞƐƐĞŶ ĞƚƌĂĐŚƚƵŶŐ ĂƵƘĞƌ ĐŚƚ njƵ ůĂƐƐĞŶ͘ >ĂƟĨĂĐŚĂŬŚĐŚ͕ĞƚĂŝůĂƵƐĚĞƌ^ĞƌŝĞĠƌŝǀĞƐ͕ϮϬϭϰ© ^ƚĞĨĂŶůƚĞŶďƵƌŐĞƌ dĞŝůǁĞŝƐĞ ĂďŐĞůƂƐƚĞ tĂŶĚƚĞdžƚĞ ŬŽŵďŝŶŝĞƌƚ ĐŚĂŬŚĐŚ ŵŝƚ ŝŵƉŽƐĂŶƚĞŶ 'ĞŵćůĚĞŶ ĚŝĐŚƚĞƌ ƐĐŚǁĂƌnjĞƌ >ŝŶŝĞŶŶĞƚnjĞ ƵŶĚ <ƵůŝƐƐĞŶĞůĞŵĞŶƚĞŶ͕ ĚŝĞ ŶƵƌ ŵŝƚ ŝŚƌĞƌ ZƺĐŬƐĞŝƚĞ ƉƌćƐĞŶƟĞƌƚ ǁĞƌĚĞŶ͗ sĞƌďůĂƐƐƚĞ ƌŝŶŶĞƌƵŶŐĞŶ ĂŶ ĚĂƐ ĞŝŐĞŶĞ ^ĞůďƐƚ͕ ĚĞƐƐĞŶ ŶŝĐŚƚ ĞƌĨƺůůƚĞ ,ŽīŶƵŶŐĞŶ ĚŝĞ ũƵŐĞŶĚůŝĐŚĞ EĂŝǀŝƚćƚ ƺďĞƌĚĂƵĞƌƚ ŚĂďĞŶ͕ ƵŶĚ ĚĞƌ sĞƌƐƵĐŚ͕ ƐŝĐŚ ǀŽŶ ĚĞƌ njƵŐĞƐĐŚƌŝĞďĞŶĞŶ /ĚĞŶƟƚćƚ ůŽƐnjƵůƂƐĞŶ͕ƐŽǁŝĞĚŝĞƐĐŚĞŝŶďĂƌĞŶĚůŽƐĞsŝĞůĨĂůƚĂŶDƂŐůŝĐŚŬĞŝƚĞŶ͕ĚŝĞ ĞŝŐĞŶĞWĞƌƐƂŶůŝĐŚŬĞŝƚnjƵĚĞĮŶŝĞƌĞŶ͕ƐƚĞŚĞŶĞŝŶĂŶĚĞƌŐĞŐĞŶƺďĞƌ͘ ĐŚĂŬŚĐŚ ŚŝŶƚĞƌĨƌĂŐƚ ŝŶ ŝŚƌĞŶ tĞƌŬĞŶ ĚŝĞ ƐLJŵďŽůŝƐĐŚĞ ĞĚĞƵƚƵŶŐ ǀŽŶ KďũĞŬƚĞŶ͘ ^ŝĞ ƐƉŝĞůƚ ŵŝƚ ĚĞƌĞŶ ƵĨůĂĚƵŶŐ ĚƵƌĐŚ ŶĂƟŽŶĂůĞ͕ ŬƵůƚƵƌĞůůĞ͕ ;ŐĞƐĞůůƐĐŚĂŌƐͿƉŽůŝƟƐĐŚĞ ƵŶĚ ƉĞƌƐƂŶůŝĐŚĞ ŝŶĨůƺƐƐĞ͕ ǀĞƌćŶĚĞƌƚ ŝŚƌĞŶ <ŽŶƚĞdžƚ ƵŶĚ ƐĐŚĂĨĨƚ ĚĂĚƵƌĐŚ ŶĞƵĞ 'ĞĚĂŶŬĞŶĨƌĞŝƌćƵŵĞ͘ /ŚƌĞ ĞŝŐĞŶĞ 'ĞƐĐŚŝĐŚƚĞ Ͳ ĂůƐ &ƌĂŶnjƂƐŝŶ ŵŝƚ ŵĂƌŽŬŬĂŶŝƐĐŚĞŶ tƵƌnjĞůŶ͕ ĚŝĞ ŝŶ ĚĞƌ ^ĐŚǁĞŝnj ůĞďƚ ʹ ŝƐƚ ĚĂďĞŝ ŽĨƚ ƵƐŐĂŶŐƐƉƵŶŬƚ Ĩƺƌ dŚĞŵĞŶ͕ ĚŝĞ ƵŶƐ ĂůůĞ ďĞƚƌĞĨĨĞŶ͘ Kunsthalle Krems LENTOS Kunstmuseum ϯϱϬϬ<ƌĞŵƐ͕&ƌĂŶnjͲĞůůĞƌWůĂƚnjϯ dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϮϳϯϮͲϵϬϴϬϭϬ͕ǁǁǁ͘ŬƵŶƐƚŚĂůůĞ͘Ăƚ ϰϬϮϬ>ŝŶnj͕ƌŶƐƚͲ<ŽƌĞĨͲWƌŽŵĞŶĂĚĞϭ dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϳϯϮͲϳϴϰϭϳϴͲϬ͕ǁǁǁ͘ůĞŶƚŽƐ͘Ăƚ 44 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 Kunst Ausstellungen EZ&Z^Z Thomas Feuerstein W^z,KWZK^ 21. März bis 5. Juli 2015 7. März bis 10. Mai 2015 ůƐĞƌƐƚĞƂƐƚĞƌƌĞŝĐŚŝƐĐŚĞ/ŶƐƟƚƵƟŽŶnjĞŝŐƚĚĂƐDƵƐĞƵŵĚĞƌDŽĚĞƌŶĞ^ĂůnjďƵƌŐĞŝŶĞƵŵĨĂƐƐĞŶĚĞtĞƌŬƐĐŚĂƵĚĞƌh^ͲĂŵĞƌŝŬĂŶŝƐĐŚĞŶ <ƺŶƐƚůĞƌŝŶŶĚƌĞĂ&ƌĂƐĞƌ;ŐĞďŽƌĞŶϭϵϲϱŝŶŝůůŝŶŐƐ͕DŽŶƚĂŶĂ͕ůĞďƚŝŶ >ŽƐŶŐĞůĞƐ͕h^Ϳ͕ĚŝĞϮϬϭϯĨƺƌŝŚƌ>ĞďĞŶƐǁĞƌŬŵŝƚĚĞŵtŽůĨŐĂŶŐͲ ,ĂŚŶͲWƌĞŝƐĂƵƐŐĞnjĞŝĐŚŶĞƚǁƵƌĚĞ͘DŝƚŝŚƌĞŶŵŝƚƵŶƚĞƌŬŽŶƚƌŽǀĞƌƐĞ ŝƐŬƵƐƐŝŽŶĞŶ ĂƵƐůƂƐĞŶĚĞŶ tĞƌŬĞŶ njćŚůƚ &ƌĂƐĞƌ njƵ ĚĞŶ ĞŝŶŇƵƐƐƌĞŝĐŚƐƚĞŶ ƵŶĚ ǁĞŐǁĞŝƐĞŶĚĞŶ <ƺŶƐƚůĞƌŝŶŶĞŶ ŝŚƌĞƌ 'ĞŶĞƌĂƟŽŶ͘ /ŶƐĞŝŶĞƌƵƐƐƚĞůůƵŶŐW^z,KWZK^ƐĞƚnjƚĚĞƌƂƐƚĞƌƌĞŝĐŚŝƐĐŚĞ<ƺŶƐƚůĞƌdŚŽŵĂƐ&ĞƵĞƌƐƚĞŝŶďŝŽĐŚĞŵŝƐĐŚĞWƌŽnjĞƐƐĞĂůƐŬƺŶƐƚůĞƌŝƐĐŚĞƐ ƵƐĚƌƵĐŬƐŵŝƩĞůĞŝŶƵŶĚƐĐŚĂŏĞŝŶĞƐƉĞŬƚĂŬƵůćƌĞ/ŶƐƚĂůůĂƟŽŶŝŵ 'ƌĞŶnjďĞƌĞŝĐŚnjǁŝƐĐŚĞŶ<ƵŶƐƚƵŶĚŶĂƚƵƌǁŝƐƐĞŶƐĐŚĂŌůŝĐŚĞƌsĞƌƐƵĐŚƐĂŶŽƌĚŶƵŶŐ͘ƌǀĞƌǁĂŶĚĞůƚĚŝĞZćƵŵĞĚĞƌ'ĂůĞƌŝĞŝŵdĂdžŝƐƉĂůĂŝƐŝŶ ĞŝŶnjƵƐĂŵŵĞŶŚćŶŐĞŶĚĞƐŶƐĞŵďůĞĂƵƐ'ĞǁćĐŚƐŚĂƵƐ͕>ĂďŽƌŬƺĐŚĞ͕ <ƺŚůƌĂƵŵƵŶĚ&ĂďƌŝŬ͘^ĐŚůćƵĐŚĞǀĞƌůĂƵĨĞŶŵćĂŶĚĞƌŶĚĚƵƌĐŚĚŝĞ ƵƐƐƚĞůůƵŶŐƵŶĚǀĞƌďŝŶĚĞŶƉƉĂƌĂƚƵƌĞŶƵŶĚKďũĞŬƚĞ͘ƵƐůŐĞŶƵŶĚ WŝůnjĞŶǁŝƌĚŵŝƩĞůƐĞŝŶĞƐĐŚĞŵŝƐĐŚĞŶWƌŽnjĞƐƐĞƐĞŝŶƐLJŶƚŚĞƟƐĐŚĞƐ ,ĂůůƵnjŝŶŽŐĞŶŐĞǁŽŶŶĞŶƵŶĚnjƵŐůĞŝĐŚĞŝŶnjćŚŇŝĞƘĞŶĚĞƌ^ĐŚůĞŝŵƉƌŽĚƵnjŝĞƌƚ͘ŝĐŬĞ&ćĚĞŶƵŶĚ^ĐŚůŝĞƌĞŶĨŽƌŵĞŶƐŝĐŚnjƵĞŝŶĞƌƚƌĂŶƐƉĂƌĞŶƚĞŶ͕ůŝƋƵŝĚĞŶ^ŬƵůƉƚƵƌ͘ŝĞƉƐLJĐŚŽƚƌŽƉĞtŝƌŬƵŶŐĚĞƌŚĂůůƵnjŝŶŽŐĞŶĞŶ ^ƵďƐƚĂŶnj͕ĚŝĞĨĞƐƚĞ'ĞŐĞŶƐƚćŶĚĞŝŶĚĞƌtĂŚƌŶĞŚŵƵŶŐnjĞƌŇŝĞƘĞŶ ůćƐƐƚ͕ǁŝƌĚĂůƐƌĞĂůĞƌWƌŽnjĞƐƐŐĞƐƉŝĞŐĞůƚ͕ĚĂƐ/ŶŶĞŶĚĞƌWƐLJĐŚĞƵŶĚ ĚĂƐƵƘĞŶĚĞƐƉŽůLJŵĞƌĞŶ^ĐŚůĞŝŵƐďĞŐŝŶŶĞŶƐŝĐŚnjƵƺďĞƌůĂŐĞƌŶ͘ dŚŽŵĂƐ &ĞƵĞƌƐƚĞŝŶ ĂƌďĞŝƚĞƚ ŝŶ ƵŶƚĞƌƐĐŚŝĞĚůŝĐŚĞŶ DĞĚŝĞŶ ǁŝĞ ^ŬƵůƉƚƵƌ ƵŶĚ /ŶƐƚĂůůĂƟŽŶ͕ 'ƌĂĮŬ͕ DĂůĞƌĞŝ͕ &ŽƚŽŐƌĂĮĞ ƵŶĚ EĞƚnjŬƵŶƐƚ ƵŶĚ ƐƚĞůůƚ ĚĂďĞŝ ǀŝĞůƐĐŚŝĐŚƚŝŐĞ ĞnjƺŐĞ njƵ ŝŽůŽŐŝĞ͕ tŝƐƐĞŶƐĐŚĂŌƐƚŚĞŽƌŝĞ͕ PŬŽŶŽŵŝĞ ƵŶĚ <ƵůƚƵƌŐĞƐĐŚŝĐŚƚĞ ŚĞƌ͘ /ŶĚĞŵ Ğƌ ĚĂƐ &ĂŬƚŝƐĐŚĞ ŵŝƚ ĚĞŵ &ŝŬƚŝǀĞŶ ǀĞƌƐĐŚƌćŶŬƚ͕ ĚĞŬŽŶƐƚƌƵŝĞƌƚ Ğƌ ĚĞŶ tĂŚƌŚĞŝƚƐĂŶƐƉƌƵĐŚ ǁŝƐƐĞŶƐĐŚĂĨƚůŝĐŚĞƌ ƌŬůćƌƵŶŐƐŵŽĚĞůůĞ ƵŶĚ ůćƐƐƚ ŶĞƵĞ ĞĚĞƵƚƵŶŐƐnjƵƐĂŵŵĞŶŚćŶŐĞ ĞŶƚƐƚĞŚĞŶ͘ ŶĚƌĞĂ&ƌĂƐĞƌ͕>ŝƩůĞ&ƌĂŶŬĂŶĚŚŝƐĂƌƉ// /ŚƌĞ ŬƺŶƐƚůĞƌŝƐĐŚĞ ƵƐĞŝŶĂŶĚĞƌƐĞƚnjƵŶŐ ďĂƵƚ ĂƵĨ ĚĞƌ ŬƌŝƟƐĐŚĞŶ ƵŶĚĨĞŵŝŶŝƐƟƐĐŚĞŶdŚĞŽƌŝĞƵŶĚĚĞŵsĞƌŵćĐŚƚŶŝƐĚĞƌĞƌƐƚĞŶ'ĞŶĞƌĂƟŽŶ ǀŽŶ ĨĞŵŝŶŝƐƟƐĐŚĞŶ ƵŶĚ ŝŶƐƟƚƵƟŽŶƐŬƌŝƟƐĐŚĞŶ <ƺŶƐƚůĞƌŶ ƵŶĚ<ƺŶƐƚůĞƌŝŶŶĞŶĂƵĨ͘ƵƐŐĞŚĞŶĚǀŽŶĚĞŶdŚĞŽƌŝĞŶĚĞƐĨƌĂŶnjƂƐŝƐĐŚĞŶ^ŽnjŝŽůŽŐĞŶWŝĞƌƌĞŽƵƌĚŝĞƵ;ϭϵϯϬʹϮϬϬϮͿĨŽƌƐĐŚƚ&ƌĂƐĞƌƐĞŝƚ DŝƩĞĚĞƌϭϵϴϬĞƌͲ:ĂŚƌĞŝŶƚĞŶƐŝǀnjƵĚĞŶƐŽnjŝĂůĞŶ͕ŝŶƐƟƚƵƟŽŶĞůůĞŶ͕ ƂŬŽŶŽŵŝƐĐŚĞŶ ƵŶĚ ƉƐLJĐŚŽůŽŐŝƐĐŚĞŶ ^ƚƌƵŬƚƵƌĞŶ ƵŶĚ ^ƚƌĂƚĞŐŝĞŶ ŝŵ njĞŝƚŐĞŶƂƐƐŝƐĐŚĞŶ <ƵŶƐƞĞůĚ͘ ^ŝĞ ƵŶƚĞƌƐƵĐŚƚ ƐŽǁŽŚů ĚŝĞ DŽƟǀĂƟŽŶĞŶ͕ĚŝĞĚŝĞƵŶƚĞƌƐĐŚŝĞĚůŝĐŚĞŶŬƚĞƵƌĞƵŶĚŬƚĞƵƌŝŶŶĞŶĚĞƐ <ƵŶƐƚďĞƚƌŝĞďƐĂŶƚƌĞŝďĞŶ͕ĂůƐĂƵĐŚĚĞƌĞŶǁĞĐŚƐĞůƐĞŝƟŐĞĞnjŝĞŚƵŶŐĞŶ͘/ŶŝŚƌĞƌŬƺŶƐƚůĞƌŝƐĐŚĞŶWƌĂdžŝƐƐƚĞůůƚƐŝĞƐŝĐŚƐĞůďƐƚĂůƐWƌŽƚĂŐŽŶŝƐƟŶƵŶĚĂůƐWƌŽũĞŬƟŽŶƐŇćĐŚĞĨƺƌŝŚƌĞƐŽnjŝŽŬƵůƚƵƌĞůůĞŶŶĂůLJƐĞŶ njƵƌsĞƌĨƺŐƵŶŐƵŶĚƐĐŚůƺƉŌĚĂďĞŝŝŶƵŶƚĞƌƐĐŚŝĞĚůŝĐŚĞZŽůůĞŶ͘/ŚƌĞ /ŶƐnjĞŶŝĞƌƵŶŐĞŶƐŝŶĚĚĂďĞŝŚƵŵŽƌǀŽůůƵŶĚĂŶƐƉƌƵĐŚƐǀŽůůnjƵŐůĞŝĐŚ ƵŶĚǀĞƌĞŝŶĞŶĚŝĞƐŵŝƚƚŚĞĂƚƌĂůŝƐĐŚĞŵ'ĞƐĐŚŝĐŬƵŶĚŬůƵŐĞƌŬƌŝƟƐĐŚĞƌ ŶĂůLJƐĞ͘&ƌĂƐĞƌƌƵŌĚĂnjƵĂƵĨ͕ĚĞŶĞŝŐĞŶĞŶŶƐƉƌƵĐŚĂŶĚŝĞ<ƵŶƐƚ ƵŶĚ ĚĞŶ ĚƵƌĐŚ ƐŝĞ ŚĞƌǀŽƌŐĞďƌĂĐŚƚĞŶ ĞƚƌŝĞď ŝŶĨƌĂŐĞ njƵ ƐƚĞůůĞŶ͘ dŚŽŵĂƐ&ĞƵĞƌƐƚĞŝŶ͕W^/>KWZK^͕ϮϬϭϱ͕ΞϮϬϭϱŝůĚƌĞĐŚƚ͕tŝĞŶ ŶŚĂŶĚ ǀŽŶ ĞƚǁĂ ĨƺŶĨnjŝŐ tĞƌŬĞŶ͕ ĚŝĞ ĚŝĞ sŝĞůĨĂůƚ ŝŚƌĞƌ DĞĚŝĞŶ ͲƌƵĐŬŐƌĂĮŬ͕&ŽƚŽŐƌĂĮĞ͕/ŶƐƚĂůůĂƟŽŶ͕WĞƌĨŽƌŵĂŶĐĞ͕dĞdžƚĂƌďĞŝƚĞŶ ƵŶĚ sŝĚĞŽ Ͳ ƌĞƉƌćƐĞŶƟĞƌĞŶ͕ njĞŝŐƚ ĚŝĞ ƵƐƐƚĞůůƵŶŐ ĞŝŶĞŶ ƵŵĨĂƐƐĞŶĚĞŶmďĞƌďůŝĐŬƺďĞƌĚŝĞůĞƚnjƚĞŶĚƌĞŝĞŬĂĚĞŶŝŵtĞƌŬ&ƌĂƐĞƌƐ͘ ŝĞƵƐƐƚĞůůƵŶŐŝŶĚĞƌ'ĂůĞƌŝĞŝŵdĂdžŝƐƉĂůĂŝƐǀĞƌŬŶƺƉŌŶĞƵĞƌďĞŝƚĞŶ ŵŝƚĞŝŶŝŐĞŶćůƚĞƌĞŶ͕njƵǀŽƌŝŶdŝƌŽůŶŽĐŚŶŝĐŚƚĂƵƐŐĞƐƚĞůůƚĞŶtĞƌŬĞŶ͕njƵ ĞŝŶĞŵĞŝŐĞŶĞŶEĂƌƌĂƟǀ͘ŝĞŝŶƐƚĂůůĂƟǀĞŶƌďĞŝƚĞŶǁĞƌĚĞŶĚƵƌĐŚ'ƌĂĮŬĞŶƵŶĚĞŝŶ,ƂƌƐƚƺĐŬĞƌŐćŶnjƚ͕ĚŝĞǁĞŝƚĞƌĞ/ŶƚĞƌƉƌĞƚĂƟŽŶƐƌćƵŵĞƂīŶĞŶ͘ Museum der Moderne Salzburg Galerie im Taxispalais ϱϬϮϬ^ĂůnjďƵƌŐ͕DƂŶĐŚƐďĞƌŐϯϮ dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϲϲϮͲϴϰϮϮϮϬ͕ǁǁǁ͘ŵƵƐĞƵŵĚĞƌŵŽĚĞƌŶĞ͘Ăƚ ϲϬϮϬ/ŶŶƐďƌƵĐŬ͕DĂƌŝĂdŚĞƌĞƐŝĞŶ^ƚƌĂƘĞϰϱ dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϱϭϮͲϱϬϴϯϭϳϭ͕ǁǁǁ͘ŐĂůĞƌŝĞŝŵƚĂdžŝƐƉĂůĂŝƐ͘Ăƚ ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 45 Landesinfos Kärnten Tirol Ausschreibung einer Kassenplanstelle für Fachärztin/-arzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder Zahnärztin/-arzt der Landeszahnärztekammer für Kärnten im Einvernehmen mit der Kärntner Gebietskrankenkasse in Eberndorf nach Dr. Herta Lepitschnig ab 1. Juli 2015 Die Bewerbungsfrist für diese Stelle endet am Freitag, 22. Mai 2015 um 12.00 Uhr. Das Bewerbungsformular ist auf der Homepage der Landeszahnärztekammer für Kärnten unter http:// ktn.zahnaerztekammer.at/Kassenplanstellen/Stellenausschreibungen auszudrucken oder bei der Landeszahnärztekammer für Kärnten anzufordern. Landeszahnärztekammer für Kärnten 9020 Klagenfurt, Neuer Platz 7/1 Tel. 05 05 11 - 9020 Dw., Fax 05 05 11 - 9023 Dw. (0DLORI¿FH#NWQ]DKQDHU]WHNDPPHUDW Wenn der Zahnarzt zur Trompete greift Der Telfer Zahnarzt Günther Steixner achtet seit 20 Jahren darauf, dass sich seine Patientinnen und Patienten auch während der Behandlung gut aufgehoben fühlen. Dieses Jubiläum feierte er vor kurzem mit einer großen Schar an Gratulanten. Das passende Rahmenprogramm dafür lieferte der Leiter der Innsbrucker Big Band, in der auch Günther Steixner Trompete spielt: Erich Reiter sorgte mit seiner Musik für Stimmung und wurde dabei auch vom Gastgeber selbst an der Trompete unterstützt. Außerdem waren an diesem Abend in einer Vernissage auch Bilder des Musikers und von Martin Reiter zu sehen. Statt Geschenken hat Günther Steixner um Spenden für das Elisabethinum in Axams gebeten, weil ihm die Unterstützung von jungen Menschen mit Behinderungen seit mehreren Jahren ein großes Anliegen ist. Erich Reiter (rechts), der die Feier musikalisch umrahmt hat, gemeinsam mit Photo: slw Dr. Günter Steixner, der als Gastgeber auch selbst zur Trompete griff. 46 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 Insgesamt sind dabei € 1.862,zusammengekommen. Landesinfos Niederösterreich Neueste Forschungsergebnisse, KollegInnen-Plausch und Hüttengaudi Das Wintersymposium im Hotel Panhans am Semmering fand dieses Mal zum Schwerpunkt „Traumatologie“ statt. Alle Jahre wieder freuen sich viele ZahnärztInnen auf ein spannendes, gemütliches und gesellschaftliches Event: Das Wintersymposium im Hotel Panhans. Von 16. bis 17. Jänner versammelten sich viele KollegInnen, um sich über das interessante Thema „Traumatologie“ auszutauschen. D er Gastgeber, Präsident der LZÄK für NÖ, MR DDr. Hannes Gruber begrüßte am Freitagnachmittag seine gut gelaunten Gäste und informierte auch gleich über die aktuellen Änderungen beim Gesamtvertrag und der neuen Gratis-Zahnspange. Wichtig war ihm aber auch, Univ.-Prof. Dr. Thomas Bernhart und sein Team besonders zu erwähnen, die diesen Kongress im Lauf der Jahre zu einer Erfolgsgeschichte gemacht haben. „Ziel des Kongresses ist es“, so Univ.-Prof. Dr. Thomas Bernhart, „Ihnen Wissen zu vermitteln, das Sie gleich am Montag anwenden können.“ 8PVLFKLQHLQH0DWHULH]XYHUWLHIHQHPS¿HKOW%HUQKDUWGDPLW zu beginnen, sich Experten anzuhören. Die Traumatologie basiert auf dem Wissen der fünf Gebiete der Zahnheilkunde. Seine Frage an das Publikum, wer denn im vergangenen Jahr einen Zahntrauma-Fall in der Ordination hatte, beantworteten ca. 20 Prozent der Anwesenden mit „ja“. Und dies, so der Experte, entspricht auch den üblichen Verhältnissen. Die Smartphone App AcciDent legte er allen wärmstens ans Herz, sie führt einen Schritt für Schritt durch eine Trauma-Behandlung, wenn man nicht allzu oft TraumaFälle behandelt. Der ursprünglich als Einstieg geplante Vortrag von OA Dr. Thomas Öhner „Zeitgemäße Unfallchirurgie“ musste aufgrund von Krankheit leider ausfallen. Stattdessen begann OA Zahnarzt Steffen Schneider mit seinem Thema „Was kommt wie oft vor?“. 25 Prozent aller Schulkinder erleiden im Milchgebiss ein Trauma und 33 Prozent aller Menschen im bleibenden Gebiss, berichtete er. Generell passieren die Traumata ]ZLVFKHQXQG-DKUHQGHU*URWHLO¿QGHWDEHUYRUGHP 19. Lebensjahr statt. Man erkennt anhand der Wiener Daten jedoch eindeutig mehrere Peaks: Um den ersten Geburtstag gibt es viele Vorfälle, weil Kinder in diesem Alter laufen lernen, dann zwischen acht und zehn Jahren, weil Kinder zu dieser Zeit viel Sport machen und generell sehr aktiv sind. Um das 18. Lebensjahr sind dann meist Sportunfälle oder körperliche Gewalt der Grund für ein Zahntrauma. In Wien gibt es im Vergleich zu München sehr viele junge PatientInnen. Um das 30. Lebensjahr gibt es aber dann noch einen Gipfel, der vor allem aus Sport- und Freizeitunfällen entsteht. In Zukunft, ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 47 Landesinfos Niederösterreich so Schneider, wird es vermehrt auch ältere Patienten treffen, DXIJUXQGGHVJHlQGHUWHQ)UHL]HLWYHUKDOWHQV6RPLWEH¿QGHQ sich fast 60 Prozent der Patienten im relevanten Bereich. Interessant ist auch der Geschlechtervergleich: Bei 2-Jährigen gibt es noch keine Unterschiede, danach sind deutlich mehr %XUVFKHQXQG0lQQHUEHWURIIHQ$PKlX¿JVWHQLVWEHLHLQHP Unfall ein einzelner Zahn betroffen, seltener zwei und kaum betrifft es drei Zähne oder mehr. Mit großem Abstand ist der betroffene Kiefer der Oberkiefer, Unterkiefer selten, beide zusammen noch seltener. Ebenso sind Frontzähne und Seitenzähne nur vereinzelt betroffen. Die zentralen Schneidezähne DPKlX¿JVWHQZHLOVLHZHLWYRUQHOLHJHQ Als einziger Radiologe in Österreich, der auch Zahnarzt ist, hatte a.o. Univ.-Prof. Dr. André Gahleitner dem Publikum zum Thema „Radiologische Möglichkeiten der Diagnostik in der Praxis - rechtfertigende Indikation“ viel Spannendes zu erzählen. Von externen, internen und iatrogenen Traumata, wie man den Frakturspalt radiologisch sieht, bzw. in Kleinbildröntgen oft gar nicht sieht und sich dann an anderen Merkmalen orientieren muss wie Zahnstand, Zahnverlagerung, Aufhellungslinien … Oft klagen Patienten nach einem Unfall über Zahnschmerzen, betroffen ist aber der Kiefer. Den Ultraschall hält Gahleitner vor allem für Weichteile als gut geeignet. Das Panoramaröntgen hingegen ist bei Collumfraktur gut einsetzbar. Die Le Fort Fraktur-Einteilung dient KLHUDOV+LOIHLQGHU.ODVVL¿]LHUXQJYRQ2EHUNLHIHU7UDXPDWD Hier muss man aber besonders genau prüfen, oft sind es nur Fissuren, keine Frakturen. Das CT kann hier Details zeigen, um eindeutige Diagnosen zu erkennen. „Ich muss Sie leider gleich zu Beginn meines Vortrages enttäuschen“, beginnt Dr. Mathias Karall seinem Vortrag „Prävention durch die richtige Schiene“, da „ich Ihnen keine Fotos von ausgeschlagenen Zähne und Blut zeigen werde“. Denn Zahntraumas können ganz harmlos aussehen, und dennoch große Folgen haben. Besonders gefährdet sind Kinder, berichtet er aus eigener Erfahrung, als ihm beim Raufen mit seinem Bruder ein Zahntrauma ereilte. Oft spielt aber auch eine ungünstige Zahnstellung bei Traumata eine Rolle. Diesen Patienten sollte man zu einer Schiene raten, die sie während dem Sport tragen. Über 80 Prozent aller Zahntraumen passieren bei Freizeitaktivitäten. Davon zwei Drittel bei Männern und ein Drittel bei Frauen. Zwei Drittel sind SchulunIlOOH LQGHU.ODVVHDEHUKlX¿JHUDOVLP6SRUWXQWHUULFKW XQG ein Drittel Arbeitsunfälle. Unfall- und Folgekosten belaufen sich in Österreich auf jährlich über 2,5 Millionen Euro. Das ist ein ökonomischer Schaden von über 15 Millionen Euro. Die lebenslangen Kosten von Traumata sind enorm, oft gibt es mehrere Behandlungen, nach vielen Jahren müssen die Brücken etc. erneuert werden. „Ich rate daher ganz dringend zu mehr Prävention!“, rät Karall eindringlich. Vor allem beim Sport und auch für Kinder auf dem Spielplatz. Mundschutz kann nicht nur vor Zahntraumata schützen, sondern auch 48 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 vor Gehirnerschütterungen, Kiefergelenksverletzungen uvm. Eine Schiene weitet auch die Atemwege und ist somit leistungssteigernd. In den USA gibt es auch Schienen, die keine Schutzfunktion haben, sondern nur dazu dienen, durch eine andere Zahnstellung die Leistung zu steigern. Es gibt individuellen und vorgefertigten Mundschutz, die sich vom Kostenaufwand, aber vor allem auch in ihrem Schutzausmaß wesentlich voneinander unterscheiden. Der Vortragende spricht sich eindeutig für die Verwendung von individuellem Mundschutz aus, da dieser die beste Retention, hohen Tragekomfort, gute Akzeptanz, am wenigsten Interferenzen beim Atmen und Sprechen hat. Es gibt in Österreich NHLQH YHUSÀLFKWHQGHQ 5LFKWOLQLHQ (OWHUQ YHU]LFKWHQ RIW DXV Kostengründen bewusst auf den Schutz der Kinder. Deshalb ist Aufklärung sehr wichtig! Nicht einmal in Erste-Hilfe-Büchern ist das Thema Zahntrauma enthalten. In USA gibt es hingegen sogar Plakate an Schulen. Abschließend legt auch Dr. Karall allen ZahnärztInnen die App AcciDent ans Herz. Der Dental Trauma Guide sei auch gut und sogar kostenlos. Jedenfalls sollten an jeder Rezeption Dentosafe-Zahnrettungsboxen vorhanden sein, damit die Assistentin den Zahn sofort erstversorgen kann. Dass es bei Zahntraumata nicht nur um die Zähne geht, erläuterte Dr. Nedim Suljkanovic beim Thema „Trauma und Parodont“. Generell ist „bei einem Zahntrauma eine schnelle und richtige Reaktion sehr wichtig und oft die Basis für den Erhalt der verletzten Strukturen“, beginnt Suljkanovic ihren Vortrag. Das Ziel sollte immer zuerst die Rettung des Zahnes sein. Erst wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt, soll er ersetzt werden. Die Prognose und regelmäßige Kontrollen sind dafür sehr entscheidend. Die bereits erwähnte Zahnrettungsbox kann den Zahn bis zu 40 Stunden vital erhalten. Bei schwerwiegenderen Verletzungen des Parodonts sind regenerationsfördernde Therapien notwendig. Nach eingehender Beschreibung der Heilverfahren schloss Dr. Nedim Suljkanovic mit der Conclusio: „Adäquate Diagnostik und Primärtherapie nach dem ZEPAG Schema sowie die Zellphysiologische Behandlung (Box) sind die Erfolgsfaktoren für die Parodontbehandlung nach einem Zahntrauma.“ Univ.-Ass. DDr. Markus Laky beginnt seinen Vortrag „Zahnhartsubstanz“ und „Pulpa“ mit Guidelines, die bei einem Zahntrauma in der Ordination sehr hilfreich sein können. Abhängig von der Art der Verletzung, gibt es die jeweils passenden Handlungsempfehlungen. „Es beginnt mit einem Schmelzriss, bei dem meist wenig zu tun ist - Versiegeln mit Composit reicht meist -, geht dann über in verschiedenste Frakturen bis hin zu komplizierten Notfällen“, erklärt Laky. Die Pulpa ist ihm auch ein großes Anliegen, da sie das beste Wurzelfüllmaterial darstellt - „sie vital zu erhalten, ist der Schlüssel für den Erfolg“ erläutert er. Landesinfos $EVFKOLHHQGHPS¿HKOWGHU9RUWUDJHQGHQRFKLQMHGHU2UGLnation den www.Dentaltraumaguide.org bereitzuhalten. Da 1RWIlOOHJOFNOLFKHUZHLVHQLFKWVRKlX¿JLQGHU=DKQDU]WSUD[LV ODQGHQIHKOWRIWGLH5RXWLQH$XIGLHVHU6HLWH¿QGHWPDQGHQ Behandlungsablauf und viele nützliche Tipps für den Notfall. Priv.-Doz. DDr. Gabriella Dworak macht mit ihrer Aussage, dass fast alles im Mund ausheile, Mut, wenn es um Weichgewebstrauma geht. Zum Ablauf eines Zahntraumas gibt sie zu bedenken, dass es auch sehr stark um die Dokumentation der Fälle geht, was für die Nachbehandlung oder Komplikationen sehr wichtig ist. Eine Verletzungsanzeige, ein Tetanus-Check muss gemacht werden. 62,5 Prozent sind Weichgewebsverletzungen, bei 25 Prozent der Patienten kombiniert mit anderen schweren Traumata: Gehirn, Rückenverletzung, etc. Bei Kindern sind meist die Gingiva, Unterlippe, Oberlippe oder das Kinn betroffen. Bei Erwachsenen sind die Zähne oft „nur“ mitbetroffen bei größeren Verletzungen durch Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle, Gewalt, Sport, Alltag, Alkohol und Depressionen. Ganz stark ist die Wundheilung von der Hygiene abhängig! „Die Patienten sollen unbedingt putzen, auch wenn es wehtut, mit speziellen Zahnbürsten und Gels ist das besser möglich. Insgesamt entwickelt sich vieles von alleine, man muss nur warten und entspannen“, resümiert sie. Univ.-Ass. Dr. Andrea Fädler berichtete über die Orale Chirurgie der Unizahnklinik Wien. So gibt es für Milchzähne separate Richtlinien bei einem Trauma. Generell geht es hier eher um Luxationen als um Frakturen. Die Ursachen sind unterschiedlich: Bei Mädchen spielt eher das Fahrrad eine Rolle, bei Burschen eher Gewalt. Ab etwa 12 Jahren sind es dann insgesamt mehr Buben als Mädchen, vorher seien Mädchen ungeschickter. Bei einem Notfall ist es nötig, die Eltern und das Kind zu beruhigen, um dann die wichtigsten Fragen zu stellen: Wann-Was-Wo-Wie, aber auch Fragen nach BewusstORVLJNHLW6FKPHU]HPS¿QGHQ7HWDQXV9RUWUDXPDWDHWF%HL Niederösterreich der klinischen Untersuchung müsse man immer Inspektion, Mobilitätstest, Röntgen und Fotodokumentation durchführen. Ein Sensibilitätstest sollte nach vier Wochen durchgeführt werden. „Bei der vorgeschlagenen Therapie ist es sehr wichtig, dass man Eltern über Möglichkeiten, Langzeitfolgen und 8QWHUODVVXQJ DXINOlUW³ HPS¿HKOW VLH 8P HLQH HUIROJUHLFKH Therapie zu gewährleisten, sollte die Compliance unbedingt aufrechterhalten bleiben. „Generell sind Michzähne einfacher zu behandeln als bleibende Zähne, das ist eine große Chance für Milchzahntraumata“, weiß Dr. Fädler aus der Praxis. Der Vortrag von a.o. Univ.-Prof. DDr. Georg Watzek beschäftigte sich mit dem „Implantattrauma“ und wie man in solchen Fällen am besten vorgehen kann. Den Abschluss des Kongresses machte a.o. Univ.-Prof. Dr. Kurt Ebeleseder, der dem Publikum erzähle „Warum ist unser Wissen so wichtig? - Prognosen und alternative Therapieansätze“. D HU .XUV ]XU 'HQWDOIRWRJUD¿H YRQ 5REHUW 6LPRQ NRQQWH dank großzügiger Unterstützung der LZÄK für NÖ trotz JHULQJHU$QPHOGXQJHQVWDWW¿QGHQXQGZXUGHVRPLWQRFK]X einem erfolgreichen Abschluss des Kongresses! Ein großes Dankeschön gilt dem Organisationsteam, bestehend aus Dr. Sven Orechovsky, Dr. Wolfgang Schmutzer, Sarah Eder und - neu im Team - Regina Berger. Und natürlich auch den Ausstellern ein großes Danke: Allen voran dem Hauptsponsor M+W Dental und persönlich Dr. Wolfgang Schuster. MR DDr. Hannes Gruber Präsident der Landeszahnärztekammer für Niederösterreich ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 49 Landesinfos Steiermark Informationen für die Auswahl von Vertragskieferorthopäden in der Steiermark Abschluss der Richtlinie für die Auswahl von Vertragskieferorthopäden in der Steiermark, die ab 1. April 2015 in Kraft tritt Der Gesamtvertrag Kieferorthopädie sieht im § 5 Abs. 5 vor, dass für die Auswahl von Vertragskieferorthopäden zwischen der örtlich zuständigen Landeszahnärztekammer und der örtlich zuständigen Gebietskrankenkasse Richtlinien und diese tunlichst bis 31. März 2015 vereinbart werden. Die Planstellenausschreibung entnehmen Sie bitte Seite 19 dieser Ausgabe der ÖZZ und sie ist zusätzlich auf der Homepage veröffentlicht und die dazu erforderlichen Informationen und Formulare für die Bewerbung und Aufnahme LQGLH5HLKXQJV ,QWHUHVVHQWHQ OLVWH¿QGHQ6LHHEHQIDOOVDXI unserer Homepage unter http://stmk.zahnaerztekammer.at, die auf Wunsch auch per E-Mail oder postalisch zugesandt werden. Durch den hohen zeitlichen Einsatz des Vorstandes der Landeszahnärztekammer für Steiermark liegen diese Reihungsrichtlinien nun vor, die im Landesausschuss der LZÄK nach eingehender kritischer Diskussion am 26. März d. J. und im Geschäftsausschuss der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse am 27. März d. J. beschlossen wurden. Damit steht der Zeitplan für die weiteren Abwicklungen fest, der in den nachfolgenden Punkten dargestellt wird. Wie erfolgt die Bewerbung für Planstellen für Kieferorthopäden in der Steiermark Diese Richtlinie tritt ab 1. April 2015 für die in Folge durchzuführende KFO-Planstellenausschreibung in der Steiermark in Kraft und ist auf unserer Homepage ab sofort unter http://stmk.zahnaerztekammer.at abrufbar bzw. kann auf Wunsch auch per E-Mail oder postalisch zugesandt werden. Dem Bewerbungsbogen sind alle erforderlichen Unterlagen in Kopie beizulegen. Das sind unter anderem: Planstellenausschreibung für Kieferorthopädie der Landeszahnärztekammer für Steiermark Der zwischen der Österreichischen Zahnärztekammer und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger abgeschlossene Gesamtvertrag sieht für die Steiermark 25 Vertragskieferorthopäden - aufgeteilt in 6 Versorgungsregionen - vor, die ab 1. Juli 2015 ihre Tätigkeit aufnehmen sollen. Die Planstellenausschreibung in der Steiermark erfolgt nicht ortsbezogen, sondern wird bezirksweise vorgenommen. Der Planstellenort ergibt sich daraus, wo der Bewerber mit der Punktehöchstanzahl im Bewerbungsverfahren bereits seine Niederlassung hat bzw. wenn noch keine Niederlassung gegeben ist, seinen Berufssitz haben wird. 50 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 Sie bewerben sich mit dem Bewerbungsbogen für eine oder mehrere Planstellen, der auszufüllen und zu unterschreiben ist und zusätzlich übermitteln Sie gleichzeitig mit der Bewerbung den Reihungsantrag zur Aufnahme in die Reihungs(Interessenten)liste. • Habilitation im Bereich der Kieferorthopädie (KFO) • Ausbildung zum Fachzahnarzt für KFO (mit entsprechender Ausbildung im EU-Inland und Ausland) • 3-jährige klinisch-universitäre Vollzeit-Ausbildung im Bereich KFO • Nachweis der Befähigung nach den Richtlinien des Austrian Board of Orthodontists (ABO) oder des European Board of Orthodontists (EBO) • Entsprechende postgraduale Ausbildung in der KFO (z. B. MSc) • Fortbildungsnachweis [Fortbildungsdiplom KFO der ÖZÄK bzw. vormals der ÖÄK (Bundeskurie Zahnärzte)] • gleichwertige Ausbildung im EU-Inland bzw. Ausland. Die Bewerbungen (Bewerbungsbogen und Reihungsantrag) samt beizuschließenden Unterlagen können bis einschließlich 4. Mai 2015 folgendermaßen an die Landeszahnärztekammer für Steiermark übermittelt werden: • einscannen und übermitteln per E-Mail an: RI¿FH#VWPN]DKQDHU]WHNDPPHUDW oder • per Fax an 050511 8080 oder Landesinfos • auf dem Postweg an die Landeszahnärztekammer für Steiermark oder • persönliche Abgabe bei der LZÄK während der Büroöffnungszeiten. Es entsteht weder ein Vor- noch ein Nachteil, wenn die Bewerbung um die Planstelle(n) und gleichzeitige Eintragung in die Reihungs(Interessenten)liste am ersten oder erst am letzten Tag der Ausschreibungsfrist vorgenommen wird. Das Wesentliche ist nur, dass Ihre Unterlagen ausschließlich im Ausschreibungszeitraum - spätestens jedoch bis 4. Mai 2015 - bei der Landeszahnärztekammer für Steiermark eingebracht werden. Bewerbungen, die außerhalb der Frist einlangen, können für das Auswahlverfahren keine%HUFNVLFKWLJXQJ¿QGHQ Weshalb ist es erforderlich, sich neben der Bewerbung auch zusätzlich in die Reihungs(Interessenten)liste einzutragen? Die Richtlinie für die Auswahl von Vertragskieferorthopäden in der Steiermark sieht eine Bewertung (Bepunktung) in meh- Steiermark reren Bereichen vor und unter anderem erhält der Bewerber auch Punkte für die Eintragung in die Reihungs(Interessenten) liste und für die Angabe eines Präferenzbezirkes. Daher sollte es nicht verabsäumt werden, den Reihungsantrag gemeinsam mit dem Bewerbungsbogen zu übermitteln, da ansonsten wesentliche Punkte nicht angerechnet werden können [vergeben werden 1 bis höchstens 12 Punkte für die erfolgte Eintragung in die Reihungsliste(n)]. Es wird 6 Reihungs(Interessenten)listen entsprechend den 6 Versorgungsregionen geben und die Interessenten haben die Möglichkeit, sich in höchstens 2 der sechs Versorgungsregionen einzutragen und zusätzlich kann auch insgesamt ein Präferenzbezirk angegeben werden (darunter versteht man z.B. den Bezirk, wo der Interessent bereits als niedergelassener Kieferorthopäde tätig ist oder eben ein Bezirk, der von Interesse ist). Bei Eintragung in 2 Versorgungsregionen ist auszuwählen, für welche der beiden Versorgungsregionen der Präferenzbezirk angegeben wird. evident aktuell VALPLAST®, flexibler Zahnersatz – eine Erfolgsgeschichte Seit Einführung von VALPLAST bei EVIDENT (2007) steigt die Nachfrage stetig an. Die Rückmeldungen sind durchwegs positiv. Während ZahnärztInnen vor allem die Bandbreite der Indikationen schätzen, loben PatientInnen den komfortablen Sitz flexibler VALPLAST-Prothesen. VALPLAST-Pluspunkte: VALPLAST – bestehend aus thermoplastischem Nylon – passt sich dem Kiefer an, ist biokompatibel und unzerbrechlich. Außerdem ist das weltweit millionenfach bewährte Material unempfindlich gegenüber Verfärbungen oder Plaque und vermeidet unnötige Belastungen von Restzähnen und Knochensubstanz. Besonders empfehlenswert ist VALPLAST für sensible PatientInnen, AllergikerInnen, zur Interims-Versorgung bei Implantaten und für kleinere Prothesen. − − − − − kostengünstige Alternative zu festsitzendem Zahnersatz keine störenden Metall-Klammern keine Reparaturen (unzerbrechlich) keine Belastung von Restzähnen und Knochen-Substanz kompakt, trotz filigraner Gestaltung (Prothesen-Stärke: 1,2 - 1,4 mm) − unübertroffener Trage-Komfort − natürliche Anmutung (transluzent) Beliebte VALPLAST-Indikationen: − Teilprothesen (Modellguss-Alternative) − provisorischer Einzelzahnersatz, Monoreduktoren − Langzeitprovisorien − Aufbissschienen − Zahnfleischmasken − Kinderprothesen Mehr Infos auf www.evident.at (PRODUKTE > VALPLAST) © Weithals Robert Zalek Inhaber Dentalstudio EVIDENT VALPLAST - flexibler geht’s nicht Zahntechnik-Labor EVIDENT 1080 Wien, Bennoplatz 8 M 0699/11 44 18 11, T 01/408 36 00 office@evident.at ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 51 Landesinfos Steiermark Es ist sinnvoll einen Präferenzbezirk anzugeben, da die Angabe des Präferenzbezirkes im Bewertungsverfahren ebenfalls mit Punkten versehen wird. • =XVlW]OLFKH IDFKOLFKH 4XDOL¿NDWLRQ K|FKVWHQV zu erreichende Punkte): kieferorthopädische Aus- und Fortbildungen. Für die Einführung der Reihungslisten wird als Übergangsfrist der Bewerbungszeitraum und als Reihungsdatum für alle einlangenden Reihungsanträge in diesem Zeitraum das Ende der Ausschreibungsfrist herangezogen, das ist der 4. Mai 2015. Ausschlaggebend für die Reihungsposition innerhalb dieser Reihungsliste(n) wird jenes Datum sein, an dem die erste (längstzurückliegende) kieferorthopädische ZusatzquaOL¿NDWLRQHQWVSUHFKHQGGHUDQJHIKUWHQ3XQNWDWLRQHUODQJW wurde. Deshalb ist es wesentlich, dass die Kopie jener 4XDOL¿NDWLRQ DXFK GHP 5HLKXQJVDQWUDJ EHLJHIJW wird, damit dem Reihungswerber diese Reihungsposition auch zugeordnet werden kann. Der Bewerber, der die höchste Gesamtpunkteanzahl aus den §§ 8 bis 11 der Richtlinie erreicht, wird zur Besetzung der KFO-Planstelle vorgeschlagen, sofern auch die im § 6 Abs. 1 lit. h beschriebenen 20 Multibracket-Behandlungsfälle, die in den letzten 3 Jahren abgeschlossen wurden und bei denen eine Verbesserung durch die Behandlung von durchschnittlich mindestens 70 % bezogen auf alle diese Fälle (ermittelt mittels PAR-Index) bewirkt wurde, vorgelegt werden können. 'LH$XÀLVWXQJGLHVHU)lOOHHUIROJWLP=XJHGHU%HZHUbung in einem Formular, das im Bewerbungsbogen beinhaltet ist. Reihungsanträge, die ab dem 5. Mai 2015 (nach Beendigung der Ausschreibungsfrist für die 25 KFO-Planstellen) bei der Landeszahnärztekammer für Steiermark einlangen, werden mit dem Datum des Einlangens in die Reihungs(Interessenten)liste aufgenommen. Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der Richtlinie für die Auswahl von Vertragskieferorthopäden der Landeszahnärztekammer für Steiermark Da die KFO - Richtlinie sehr umfangreich ist, fassen wir die wesentlichen Punkte im Überblick zusammen: • 'LH(LQWUDJXQJLQGLH5HLKXQJVOLVWH Q VHW]WGLH4XDOL¿kation nach § 6 Abs. 1 lt. a. bis h. der Richtlinie voraus. • Eine Reihung ist für höchstens 2 Versorgungsregionen möglich entsprechend der Versorgungsregionen 1 bis 6 im § 2 Abs. 2 der Richtlinie. • Alle gereihten Kolleginnen und Kollegen verbleiben - sofern sie keine KFO-Planstelle im Zuge dieser ErstausschreiEXQJXQGGHU]HLWYRUOlX¿JHLQ]LJHQ.)23ODQVWHOOHQDXVschreibung zugesprochen erhalten - weiterhin in der(n) Reihungsliste(n) auf ihren Positionen für eine etwaige Folgeausschreibung platziert. • Es besteht die Möglichkeit, höchstens einen Präferenzbezirk anzugeben. • Fachliche Eignung (höchstens 15 zu erreichende Punkte): bewertet wird die kieferorthopädische Tätigkeit als angestellter und / oder niedergelassener Facharzt für ZMK/ Zahnarzt, Vertretungszeiten, die Anzahl der laufenden Multibracket-Behandlungen des vorausgegangenen Kalenderjahres sowie die Versorgungswirksamkeit in der Zukunft. 52 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 Die Beschlussfassung über die Besetzung der KFO-Planstellen ab 1. Juli 2015 erfolgt danach im Landesausschuss der Landeszahnärztekammer für Steiermark und im Geschäftsausschuss der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse. Die detaillierten Inhalte entnehmen Sie bitte der auf der Homepage veröffentlichten Richtlinie für die Auswahl von Vertragskieferorthopäden. Die Informationen und Interpretationen zum KFO-Gesamtvertrag werden zeitgerecht in einem weiteren Rundschreiben noch vor dem bereits angekündigten KFO-Informationsabend am Freitag, dem 24. April bzw. vor Ablauf der Ausschreibungsfrist mit 4. Mai 2015 zur Verfügung gestellt, damit bis zum Ende der KFO-Planstellenausschreibungsfrist alle wesentlichen Erläuterungen vorliegen. KFO-Informationsabend der Landeszahnärztekammer für Steiermark am Freitag, dem 24. April 2015 mit Beginn um 18.30 Uhr Da der Programmablauf der Veranstaltung zum Redaktionsschluss der ÖZZ noch nicht zur Gänze vorliegt, werden detaillierte Informationen zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Dr. Reinhard Fürtinger Präsident der Landeszahnärztekammer für Steiermark Landesinfos Vorarlberg Atemlos, durch den PAss... ... ging es für 15 frisch gebackene Prophylaxeassistentinnen wie in dem aktuellen gleichnamigen Hit von Helene Fischer. M itte November durften die 15 Assistentinnen nach einem Jahr intensivem Studium Ihr Können vor der Prüfungskommission unter Beweis stellen. Die Leistungen waren durchwegs erfreulich und eine Assistentin konnte die Kommission so beeindrucken, dass sie mit einer Auszeichung honoriert wurde. Drei Wochen zuvor mussten die Damen im großen Hörsaal der Firma Ivoclarvivadent dem zahlreich erschienen Publikum ihre Hausarbeiten mit eigens erstellten Powerpointvorträgen präsentieren. Die Themen war bunt gemischt: von der Kariesentstehung, über die orale Mikrobiologie bis hin zu Praxiskonzepten spannte sich der Bogen. Sichtlich erleichtert nahmen die frisch gebackenen Prophylaxeassistentinnen dann ihre Zertikifate im Rahmen einer gelungenen Abendveranstaltung im festlichen Rahmen des Badehauses am Kaiserstrand in Lochau entgegen. Der Abend wurde dankenswerterweise gesponsert von Henry Schein, Vero Versicherungsmakler und der Firma Straumann. Anwesend waren viele den LändlePASS unterstüzende Firmen, Vertreter der Zahnärztekammer und auch so manches stolze Familienmitglied der Absolventinnen. Der Höhepunkt war sicherlich eine Überraschung der Teilnehmerinnen für die Instruktorinnen und Referenten. Helene Fischers Hit „Atemlos durch die Nacht“ wurde kurzer Hand umgedichtet und unter dem Titel „Atemlos durch den PAss“ zum Besten gegeben. Eine wirklich tolle Idee! Alles in allem war die erste Runde des LändlePAss für alle Beteiligten sehr erfolgreich. Das Organisationsteam und die Instruktorinnen sind stolz auf die ersten Absolventinnen und freuen sich schon auf den nächsten Kurs, der im Jänner 2015 gestartet hat! ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 53 Fortbildung Inland April 2015 POS - Progressive Orthodontic Seminars Einladung zur umfassenden kieferorthopädischen Seminarreihe für Allgemeinzahnärzte Session 1: 16. bis 19. April 2015 Klinische Beurteilung, Aufzeichnungen und Erstberatung • Klassenbestimmung an Hand von 10 Fällen jeden Alters • Allgemeine und Computer unterstützte kieferorthopädische Unterlagen • Ziele und Einschränkungen • Familienähnlichkeiten von Patienten bei einer kieferorthopädischen Behandlung • Richtiger Zeitpunkt für den Start einer kieferorthopädischen Behandlung • Erstberatung und klinische Beurteilung Session 2: 28. bis 31. Mai 2015 Röntgen, dentale Wachstumsvorhersagen und 2. Beratung • Laterale und frontale Röntgenanalyse • Modellvermessung • Dentales VTO (Visual Treatment Objective) als Unterstützung, um Ihre Behandlungsentscheidung dem Patienten zu veranschaulichen • Erstellen individueller Behandlungspläne • Behandlungsoptionen für Non Extraktion und Prämolaren Extraktion • Computeranalyse von kieferorthopädischen Unterlagen für 10 Fälle • Live Präsentation bei der 2. Beratung unter Einbeziehung wichtiger Kernpunkte Session 3: 18. bis 21. Juni 2015 Bebändern, Bekleben • Bebändern und Bekleben des Typodonten und des Schädels • Bracket Variationen, um Drahtbiegungen zu minimieren • Bestellung für Ihren Patienten mit minimalem Inventar • Bracket Torque (RBT) für perfekte Positionierung der Bracket am Schneidezahn • Drahtabfolge und Bestimmung der richtigen Drahtbögen und Drahtbogengröße • Drahtligaturen - wie einlegieren, elastische Ligaturen Session 4: 24. bis 27. September 2015 Einreihungs- und Mechanik Phase, Feineinstellung • Behandlungsplanung an Hand von 4 Fällen • Basic Wechselgebiss und Behandlungsplanung • Extra orale Kraft und Apparatur - Zervikaler und Reverse Pull Headgear • Gummizüge, Federn, TPA, RPE und Lingualbogen 54 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 • Röntgenüberlagerungen, um Behandlungsresultate und Wachstum zu beurteilen • Praktische Übungen: Feineinstellungsbiegungen Session 5: 8. bis 11. Oktober 2015 Management von leichter Klasse III, Wachstum in Klasse II Fällen und Einordnen von impaktierten Eckzähnen • (LQÀXVVGHV6NHOHWWDO:LGHUVWDQGHVDXI die Behandlung • Verankerungsplanung für eine konstante Feineinstellung • Handhabung von Fällen mit Klasse III und Klasse II Tendenz • Klasse II Fälle im Wachstum und Diagnose von Fällen mit Tiefbiss • Einführung in die Diagnose und Behandlung impaktierter Zähne Session 6: 19. bis 22. November 2015 Wechselgebissdiagnose, Wechselgebiss, Einbeziehung von Wachstum bei untypischen Extraktionen • Diagnose und Behandlungsplanung von 8 Fälle mit mittleren Schweregrades • Molaren Extraktionen - wann und warum • Prognose und Behandlung bei Schneidzahn Advancement und Protrusion • Handhabung von zu protrusiven Wachstum und Fällen „ohne“ Wachstum • Behandlungsplan für das Wechselgebiss • Praktische Übungen: TPA und Feineinstellungsbiegungen • Behandlung von Tiefbiss und Overjet • Gingival Display Ab Session 2 bringen Sie bitte Ihre eigenen Patientenfälle mit und wir freuen uns darauf, diese mit Ihnen und der ganzen Klasse zu beurteilen und zu planen! Die Seminare 7 - 12 sowie das Final Exam 6HP ¿QGHQLP-DKUVWDWW Anmeldung bitte an: POS, Frau Anita Pracherstorfer 4523 Neuzeug, Steinfeldstraße 21 Tel: & Fax: + 43 - (0)7259 32 0 28 (0DLORI¿FHSRV#DRQDW www.posortho.at www.posortho.com Dr. Robert Scherngell, MSc Kieferorthopädische Seminarreihe 3 Modul 2: Phasen in der KFO, Bracketsysteme, Bracketkleben, Drähte, KFO Aufklärung etc. 17. bis 18. April 2015 Modul 3: Phase I Behandlung, 2 x 4 Apparatur, HG, TPA, LLA, Abnehmbare KFO und FKO 5. bis 6. Juni 2015 Modul 4: Non Extraktionsmechanik, Klasse I/II/III 11. bis 12. September 2015 Modul 5: Extraktionsmechanik Klasse I/II/III 23. bis 24. Oktober 2015 Modul 6: Impaktierte Zähne, Verlagerte Zähne, Vertikale und Transversale 27. bis 29. November 2015 (3-tägig) Modul 7: Fälle für Fortgeschrittene und orthognathe Chirurgie (Gastvortragender Dr. Sanford Ratner, Kieferchirurg, Los Angeles, USA) 22. bis 23. Jänner 2016 Modul 8: “Crash Kurs”. Fälle aus Ihrer Praxis werden vorgestellt. Gemeinsame Diagnose und Problemlösung Ihrer Fälle. Dentale und skelettale Asymmetrie. Diagnose- und Mechanikintensivtraining 11. bis 12. März 2016 Modul 9: Feineinstellung, Retention und Fallbesprechung. Zeugnisverteilung und Überreichung der Diplome 6. bis 7. Mai 2016 Extramodul 1: Praxis- und Teammanagement. Wie führe ich eine erfolgreiche Praxis. Patientenbindung, Teammotivation und Teambindung. Was ist das Geheimnis des „Fish“-Prinzips? Termin nach vorheriger Absprache Extramodul 2: KFO Training für Ihre Mitarbeiter/innen (Erstellung der KFO Unterlagen, Durchzeichnen der FR, Brackets, Bänder, Zemente, Einligieren, Vorbereiten zum Kleben, Fotodokumentation etc.) Termin 4: 25. bis 26. September 2015 Die Termine sind zweitägig und in sich abgeschlossen! Extramodul 3: “Burnout Seminar” Termin nach vorheriger Absprache Mauerbach, Schlosspark, 3001, Herzog Friedrich-Platz 1 Infos & Anmeldung: Tel: (0699) 1011 8287 (Heidi Scherngell) www.zahnregulierung.com/seminare ZAFI Wien Study Club Extraktion versus Non Extraktion (Dr. Guido Sampermans) 18. April 2015, 9.00-18.00 Uhr « Fortbildung Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI der Landeszahnärztekammer für Wien Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW ZZZ]D¿DW ZAFI Wien Kieferorthopädie 6-teiliger KFO-Kurs Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Dentalphobie, Schmerzstörung, psychogene Prothesenunverträglichkeit - der Umgang in der zahnärztlichen Praxis Anmeldung & Details: ÖGZMK Salzburg Tel: (0662) 64 73 82 (0DLORI¿FH#RHJ]PNVDO]EXUJDW www.oegzmksalzburg.at (A. o. Univ.-Prof. Dr. Henriette Walter) 21. April 2015, 18.00-20.00 Uhr Wien, ZIV-Büro Anmeldung: ZIV - Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs Tel: (01) 513 37 31 www.ziv.at (Prof. Dr. Martin Baxmann) 19. bis 20. April 2015 7. bis 8. Juni 2015 28. bis 29. Juni 2015 6. bis 7. September 2015 13. bis 14. Dezember 2015 jeweils SO von 9.00 - 18.00 Uhr und MO von 9.00-18.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 ZZZ]D¿DW Inland ÖGZMK Salzburg Moderne Komposite und Keramiken in der restaurativen Zahnerhaltung (Prof. Dr. Reinhard Hickel, München) 22. April 2015, 15.00-19.30 Uhr Salzburg, Paracelsus Medizinische Privatuniversität, 5020, Strubergasse 21/PMU « Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (ÖGK) Kompaktkurs Kinderzahnheilkunde Der Kurs ist nur als Block buchbar! (Dr. Hubertus van Waes, Dr. Robert Schoderböck, Prof. Dr. Kurt Ebeleseder, Dr. Linda Lappy, Dr. Dinah Fräßle, Dr. Richard Steffen, Dr. Isa von Gymnich, Dr. Jecqueline Esch, Dr. Eva-Maria Höller, Dr. Christoph Schnelle, Dr. Verena Bürkle, Dr. Nicola Meißner, Dr. Christel Forster, Franz Thorwartl u. a.) Block III: 22. bis 25. April 2015 Salzburg, Medicent Information und Anmeldung: Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde Tel: (0660) 429 48 29 (Frau Perner) (0DLORI¿FH#NLQGHU]DKQPHGL]LQDW www.kinderzahnmedizin.at ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 55 Fortbildung Inland Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Praxismanagementkurs Teil 6: Forensik in der Zahnheilkunde Prim. Dr. Heinz Gallistl 23. April 2015, 19.00-21.00 Uhr Teil 7: Betriebswirtschaftliche Grundlagen und steuerliche Aspekte Mag. Wolfgang Leonhart 7. Mai 2015, 19.00-21.00 Uhr Teil 8: Do‘s and Don‘ts bei der PraxisgrünGXQJ¿QDQ]LHOOH*UXQGODJHQ Erich Czermak Aller Anfang ist schwer - Erfahrungen DXVGHP(LQVWLHJLQGLHEHUXÀLFKH Selbständigkeit Dr. Marion Grieß 28. Mai 2015, 19.00-21.00 Uhr Teil 9: Praxisübernahme/-übergabe - standespolitische, betriebswirtschaftliche XQG¿QDQ]LHOOH$VSHNWHHUEOLFKH Überlegungen OMR Dr. Gerhard Ratzenberger, Mag. Wolfgang Leonhart, Mag. Hartwig Frank 11. Juni 2015, 19.00-21.00 Uhr Wien, Oktogon der UniCredit Bank Austria AG, 1010, Schottengasse 6 - 8 (Teil 9) Wien, ZIV-Büro (Teil 1 - 8) Auskunft: ZIV - Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15 Tel: (01) 513 37 31 www.ziv.at ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit Straumann GmbH „Neue Horizonte, Digitalisierte Implantologie“ (Dr. Tim Joda DMD, Msc) 24. April 2015, 15.00-19.00 Uhr Salzburg, Wyndham Grand Salzburg Conference Centre Hotel, 5020, Fannyvon-Lehnert-Straße 7 Auskunft: Straumann GmbH Tel: + 43 - 1 - 294 06 60 Fax: + 43 - 1 - 294 06 66 (0DLODQHWWHWKHXHU#VWUDXPDQQFRP www.straumann.com IMAK Ganzheitliche Strategie (GS) Internationale Ärztegesellschaft für Applied Kinesiology Funktionelle Myodiagnostik (DDr. Margit Riedl-Hohenberger) Dieser Kurs gibt anhand von Fallbeispielen praxisnah einen Einblick in die differentialdiagnostischen Möglichkeiten der FMD/AK. 24. bis 25. April 2015, (jeweils von 9.00-18.00 Uhr) Innsbruck, Europa Fortbildungsakademie Gesundheit - eufag, 6020, Innrain 98 Infos & Anmeldung: IMAK - Internationale Ärztegesellschaft für Funktionelle Myodiagnostik (FMD)/ Applied Kinesiology 9330 Althofen, Postfach 38 www.imak.co.at ÖGZMK Steiermark Frühjahrssymposium Loipersdorf „Modern times - die digitalisierte Zahnmedizin“ 23. bis 25. April 2015 Loipersdorf, SpA und Conference, 8282, Schaffelbadstraße 219 Anmeldung & Details: ÖGZMK Steiermark (0DLOVWPN#RHJ]PNDW www.oegzmk.at 56 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche Hypnose Hypnose und Kommunikation ÖZÄK-Diplomlehrgang (Ausbildungsleitung: Dr. Allan Krupka) Curriculum in Wien: 7 Wochenenden, insgesamt 122 ZFP-Punkte Beginn: 28. November 2014 Ende: 8. November 2015 Ort: 1190 Wien (genauer Ort wird noch bekanntgegeben) Modul A4 Anwendungen der ärztlichen Hypnose I, Kinderhypnose Dr. Allan Krupka MSc, Dipl.-Päd. Sonja Kammerer MSc « 24. April 2015, 8.30-12.00 Uhr (Supervision), 13.00-19.00 Uhr 25. April 2015, 9.00-18.00 Uhr Modul A5 Trancetechniken, NLP II Dr. Uwe Rudol 29. Mai 2015, 8.30-12.00 Uhr (Supervision), 13.00-19.00 Uhr 30. Mai 2015, 9.00-18.00 Uhr Modul A6 Anwendungen der ärztlichen Hypnose II Dr. Ruth Metten 25. September 2015, 8.30-12.00 Uhr (Supervision), 13.00-19.00 Uhr 26. September 2015, 9.00-18.00 Uhr Modul A7 Anwendungen der ärztlichen Hypnose III Dr. Allan Krupka, Dr. Nick Steiner 6. November 2015, 8.30-12.00 Uhr (Supervision), 13.00-19.00 Uhr 7. November 2015, 9.00-18.00 Uhr 8. November 2015, 9.00-18.00 Uhr Detaillierte Information und Anmeldung: ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche Hypnose 1090 Wien, Nußdorfer Straße 4/5 Tel: (01) 317 63 20 Fax: (01) 315 16 35 www.oegzh.at ZAFI Wien Moderne Kieferorthopädie: 4XDOLWWXQG(I]LHQ] (Dr. Guido Sampermans) 26. bis 27. April 2015 31. Mai bis 1. Juni 2015 28. bis 29. Juni 2015 13. bis 14. September 2015 18. bis 19. Oktober 2015 15. bis 16. November 2015 20. bis 21. Dezember 2015 17. bis 18. Jänner 2016 21. bis 22. Februar 2016 20. bis 21. März 2016 jeweils SO + MO 9.00-17.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW ZZZ]D¿DW ÖGZMK Salzburg Periimplantitis (Dr. Kertin Bertram, DDr. Stefan Betram) 29. April 2015, 19.00 Uhr St. Johann im Pongau, Sporthotel Alpenland, 5600, Hans Kappacher Straße 7 Anmeldung: « Fortbildung ÖGZMK Salzburg Tel: (0662) 64 73 82 (0DLORI¿FH#RHJ]PNVDO]EXUJDW www.oegzmksalzburg.at ÖGZMK Kärnten in Zusammenarbeit mit dem Zahnärztlichen Interessenverband Österreichs (ZIV) 15. Kärntner Seensymposium 30. April bis 2. Mai 2015 Velden am Wörthersee, Casino Auskunft: ÖGZMK Kärnten, c/o LZÄK für Kärnten Tel: 05 05 11 - 9022 (Frau Brenner) www.ktnoegzmk.at ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit der Landeszahnärztekammer für OÖ Fortbildungsakademie ZAHN (FAZ) Weiterbildung zur Prophylaxeassistentin H/14 Intensivseminar als Ausbildung zur Prophylaxe-Assistentin (OMR Dr. Hans Schrangl, Dr. Rudolf Matheis MSc., Linz, Mirka von Moos, Esther Imhof, beide Dentalhygienikerinnen aus der Schweiz) Teil 2: 4. bis 8. Mai 2015 jeweils von 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr Linz, Fortbildungsakademie Zahn im UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7 Anmeldung: ÖGZMK OÖ, Frau Berger Fax: (0732) 78 21 70 (0DLORI¿FH#RHJ]PNRRHDW Mai 2015 ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit der Landeszahnärztekammer für OÖ Praktischer Intensivworkshop für die Prophylaxe-Assistentin Dieser Workshop richtet sich an ausgebildete Prophylaxe-Assistentinnen mit mehrjähriger Praxiserfahrung! (Mirka von Moos, Esther Imhof, beide Dentalhygienikerinnen aus der Schweiz) 1. Mai 2015, 8.00-18.00 Uhr 2. Mai 2015, 8.00-18.00 Uhr Linz, Fortbildungsakademie Zahn im UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7 Anmeldung: ÖGZMK OÖ, Frau Berger 4010 Linz, Garnisonstraße 7/1 Fax: (0732) 78 21 70 (0DLORI¿FH#RHJ]PNRRHDW ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche Hypnose Kinderbehandlung - „Wie es geht wenn nichts mehr geht“ (Dr. Allan Krupka) 1. bis 2. Mai 2015, 9.30-17.00 Uhr Wien, Hotel am Kahlenberg, 1190, Josefsdorf 3, Top 404 Detaillierte Information und Anmeldung: ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche Hypnose Tel: (01) 317 63 20 www.oegzh.at Inland Dr. Robert Scherngell, MSc Kieferorthopädische Seminarreihe 2 Modul 9: Feineinstellung, Retention und Fallbesprechung. Zeugnisverteilung und Überreichung der Diplome 8. bis 9. Mai 2015 Extramodul 1: Praxis- und Teammanagement. Wie führe ich eine erfolgreiche Praxis. Patientenbindung, Teammotivation und Teambindung. Was ist das Geheimnis des „Fish“- Prinzips? Termin nach vorheriger Absprache Extramodul 2: KFO Training für Ihre Mitarbeiter/innen (Erstellung der KFO Unterlagen, Durchzeichnen der FR, Brackets, Bänder, « Zemente, Einligieren, Vorbereiten zum Kleben, Fotodokumentation etc.) Termin 4: 25. bis 26. September 2015 Die Termine sind zweitägig und in sich abgeschlossen! Extramodul 3: “Burnout Seminar” Termin nach vorheriger Absprache Mauerbach, Schlosspark, 3001, Herzog Friedrich-Platz 1 Infos & Anmeldung: Tel: (0699) 1011 8287 (Heidi Scherngell) www.zahnregulierung.com/seminare ZAFI Wien Glasfaserverstärkte Komposit-Restaurationen ÖGZMK OÖ mit Kochbuch zur vorhersehbaren ästhetischen Schichtung „Vollkeramik in aller Munde?!“ (Dr. Stephan Höfer) 8. Mai 2015, 10.00-14.00 Uhr Wien, im Rahmen der WID am Messegelände Wien Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW ZZZ]D¿DW 34. Praktikersamstag in Steyr (Univ.-Prof. Dr. med. dent. Daniel Edelhoff, Univ.-Doz. DDr. Ulrike Beier, Dr. Daniel Bäumer, Dr. Gerhard Hippmann) 16. Mai 2015, 8.00-14.00 Uhr Steyr, Stadtsaal, 4400, Stelzhamerstraße 2a Anmeldung: nicht erforderlich - Registrierung vor Ort ZAFI Wien Endodontie 2015 ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit Dentaurum GmbH & CoKG KFO Symposium Salzburg 8. bis 9. Mai 2015 Salzburg, Castellani Parkhotel, 5020, Alpenstraße 6 Anmeldung: Dentaurum GmbH & CoKG Tel. + 49 - (0)7231 - 803 - 470 (0DLONXUVH#GHQWDXUXPGH www.dentaurum.de (Univ.-Prof. DDr. Andreas Moritz, DDr. Markus Laky, Dr. Christoph Kurzmann) 29. Mai 2015, 9.00-18.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI der Landeszahnärztekammer für Wien Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW ZZZ]D¿DW ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 57 Fortbildung Inland ZAFI Wien Curriculum Ästhetische Zahnheilkunde 2015 (Prof. Dr. Jürgen Manhart) 29. bis 30. Mai 2015 12. bis 14. Juni 2015 3. bis 4. Juli 2015 4. bis 5. September 2015 30. bis 31. Oktober 2015 4. bis 5. Dezember 2015 jeweils FR von 14.00 - 19.00 Uhr und SA von 9.00-18.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 ZZZ]D¿DW Salzburg, Wyndham Grand Conference Centre Hotel, 5020, Fanny-von-LehnertStraße 7 Anmeldung: Straumann GmbH 1210 Wien, Floridsdorfer Hauptstraße 1 Tel: + 43 - 1 - 294 06 60 (0DLODQQHWWHWKHXHU#VWUDXPDQQFRP ZAFI Wien Blut als Infektionsüberträger (Univ.-Prof. DDr. Apostolos Georgopoulos) 30. Mai 2015, 9.00-18.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 ZZZ]D¿DW Orale Chirurgie Medizin und Radiologie Jahrestagung der OCMR Die Wurzelspitzenresektion überholt oder aktueller denn je? ZAFI Wien Kieferorthopädie für Fortgeschrittene 29. bis 30. Mai 2015 Wien, Universitätszahnklinik, 1090, Sensengasse 2 a Weitere Informationen: www.ocmr.at (Prof. Dr. Martin Baxmann) IMAK Funktionelle Myodiagnostik/ Applied Kinesiology - Einführung Internationale Ärztegesellschaft für Applied Kinesiology Funktionelle Myodiagnostik (Dr. Harald Stossier) Ziel des Einführungsseminars ist es, die Grundprinzipien der Funktionellen Myodiagnostik (FMD)/Applied Kinesiology zu vermitteln, die Voraussetzungen für alle weiteren Seminare zu schaffen. 29. bis 30. Mai 2015, (FR von 14.00-19.00 Uhr SA von 9.00-18.00 Uhr - 16 UE) Wien Infos & Anmeldung: IMAK - Internationale Ärztegesellschaft für Funktionelle Myodiagnostik (FMD)/ Applied Kinesiology 9330 Althofen, Postfach 38 www.imak.co.at ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit Straumann GmbH Dentoalveoläres Management ITI Expertenkurs (PD DDr. M. O. Klein, Dr. K. M. Lehmann) 30. Mai 2015, 9.00-17.00 Uhr « 58 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 31. Mai bis 1. Juni 2015 20. bis 21. September 2015 18. bis 19. Oktober 2015 8. bis 9. November 2015 22. bis 23. November 2015 jeweils SO 10.00-17.00 Uhr und MO 9.00-17.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 ZZZ]D¿DW Juni 2015 Verein Tiroler Zahnärzte powered by Henry Schein 5¾QWJHQRORJLVFKHU-RXU[H (tit. Ao. Univ.-Prof. DDr. Burghard Norer, Innsbruck) 10. Juni 2015, 19.00-21.30 Uhr Innsbruck, Frauen-Kopf-Klinik (Abt. MKG), 6020, Anichstraße 35 Auskunft: Verein Tiroler Zahnärzte, Frau Gstrein 6020 Innsbruck, Anichstraße 35 Tel: + 43 - (0)512 - 504 - 27189 Mobil: + 43 - (0)699 - 150 47 190 (0DLORI¿FHYW]#XNLDW www.vtz.at ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit DMG Erfolgreich Abformen (Dr. Johannes Löw) 11. Juni 2015, 18.00-20.30 Uhr Linz, Fortbildungsakademie Zahn im UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7 Anmeldung: ÖGZMK OÖ, Frau Berger 4010 Linz, Garnisonstraße 7/1 Fax: (0732) 78 21 70 (0DLORI¿FH#RHJ]PNRRHDW ÖGZMK NÖ 47. Wachauer Frühjahrssymposium Zahnheilkunde „am Fluss der Zeit“ ÖGZMK OÖ Round table „Orale Medizin“ „Diagnose und Differentialdiagnose von Kieferzysten“ (Univ.-Doz. Dr. Johann Beck-Mannagetta) 2. Juni 2015, 19.00 Uhr Linz, Fortbildungsakademie Zahn im UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7 Anmeldung: ÖGZMK OÖ, Frau Berger 4010 Linz, Garnisonstraße 7/1 Fax: (0732) 78 21 70 (0DLORI¿FH#RHJ]PNRRHDW 11. bis 13. Juni 2015 Krems, Hotel Steigenberger Anmeldung: ÖGZMK NÖ Tel. (0664) 42 48 426 (0DLORHJ]PNQRHRI¿FH#NVWSDW Universitätszahnklinik Wien Basiskurs Implantologie Einführung in die Implantatbehandlung (Ao. Univ.-Prof. DDr. Christian Ulm) 12. Juni 2015, 7.30-16.00 Uhr « Fortbildung Wien, Universitätszahnklinik, Fachbereich Orale Chirurgie, Besprechungszimmer Orale Chirurgie, 1090, Sensengasse 21 Anmeldung: Frau Kneidinger Tel. (01) 400 70 - 4101 Dw. (0DLORUDOHFKLUXUJLHNXUVH#PHGXQLwien.ac.at 6020 Innsbruck, Anichstraße 35 Tel: + 43 - (0)512 - 504 - 27189 Mobil: + 43 - (0)699 - 150 47 190 www.vtz.at Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) (Univ.-Prof. Dr. Doris Gruber) 12. Juni 2015, 14.00-18.00 Uhr 13. Juni 2015, 9.00-17.00 Uhr Wien, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15 Anmeldung: ZIV Tel: (01) 513 37 31 www.ziv.at Assistenz und Verhaltensführung in der Kinderzahnbehandlung Workshop für ZAss (Dr. Bettina Schreder, DDr. Elisabeth Danner/ Dr. Anneliese Scheer, Dr. Dinah Fräßle-Fuchs, Dr. Linda Lappy) Röntgen Seminar für ZAss 13. Juni 2015, 8.00-17.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW ZZZ]D¿DW ÖGZMK Salzburg Moderne Kariesdiagnose und -therapie: Muss die Sonde noch klirren? (Prof. Dr. Karl-Heinz Kunzelmann, München) 12. Juni 2015, 9.00-17.30 Uhr Linz, Fortbildungsakademie ZAHN im UKH, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7/1 Information und Anmeldung: Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde Tel: + 43 - 660 - 429 48 29 (Frau Perner) (0DLORI¿FH#NLQGHU]DKQPHGL]LQDW www.kinderzahnmedizin.at Verein Tiroler Zahnärzte „Klinische Aspekte des DVTs in der Implantologie, Kieferorthopädie und Endodontie“ Verein Tiroler Zahnärzte mit Unterstützung der Straumann GmbH Plastische und rekonstruktive Parodontalchirurgie (Dr. Jochen Tunkel) 13. Juni 2015, 9.00-17.00 Uhr Innsbruck, Grand Hotel Europa, 6020, Südtiroler Platz 2 Anmeldung: Straumann GmbH, Education & Events Tel: + 43 - 1 - 294 06 60 (0DLOHGXFDWLRQDW#VWUDXPDQQFRP 18. Juni 2015, 19.00 Uhr Salzburg, Strubergasse 21/PMU, 5020, Hörsaal 4/2. OG, Hansjörg Wyss-Haus Auskunft: ÖGZMK Salzburg Tel: (0662) 64 73 82 (0DLORI¿FH#RHJ]PNVDO]EXUJDW www.oegzmksalzburg.at ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit GC Austria GmbH G-aenial Komposit-Workshop Hands-on-Schicht-Kurs (Dr. Martin Sorger, Graz) ARGE für Geschichte der Zahnheilkunde im Anschluss Ordentliche Jahreshauptversammlung 12. Juni 2015 Innsbruck Auskunft: Verein Tiroler Zahnärzte, Frau Gstrein ZAFI Wien (Univ.-Prof. Dr. Alex Celar) Die hormonellen Achsen Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (ÖGK) Inland %HQH]NRQ]HUW « 13. Juni 2015, 19.30 Uhr Wien, Beethovensaal der Pfarre Heiligenstadt, 1190, Pfarrplatz 3 19. Juni 2015, 13.30-18.45 Uhr Salzburg, Castellani Parkhotel, 5020, Alpenstraße 6 Anmeldung: GC Austria GmbH Tel: + 43 - 3124 - 540 20 (0DLOLQIR#DXVWULDJFHXURSHFRP Landeszahnärztekammer für Steiermark: Neues Angebot für Fortbildung: „E-LEARNING Fortbildung von zuhause aus“ Die Anmeldemodalitäten sind auf der Homepage der Landeszahnärztekammer für Steiermark unter http://stmk.zahnaerztekammer.at abrufbar. ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 59 Fortbildung Inland ZAFI Wien Curriculum Implantologie 2015 Implantologie Live Op-Kurse - Planungs -RXU[ (Dr. Christian Schober, Univ.-Prof. DDr. Raoul Polansky, Prof. DDr. Rudolf Seemann, DDr. Cornelia Czembirek, DDr. Christina Eder-Czembirek, ZTM Tom Vaskovich) Kursserie 1: 19. bis 20. Juni 2015 Kursserie 2: 18. bis 19. September 2015 23. bis 24. Oktober 2015 20. bis 21. November 2015 jeweils FR von 14.00 - 17.00 Uhr und SA von 9.00-13.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW ZZZ]D¿DW ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit American Orthodontics Einführung des „IOTN“: Auswirkungen auf die KFO-Praxis (Prof. Dr. Martin Baxmann) 27. Juni 2015, 9.00-17.00 Uhr Linz, Fortbildungsakademie Zahn im UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7 Anmeldung: ÖGZMK OÖ, Frau Berger 4010 Linz, Garnisonstraße 7/1 Fax: (0732) 78 21 70 (0DLORI¿FH#RHJ]PNRRHDW Sommerakademie - Digitale Zahnheilkunde Dieser Kurs gibt anhand von Fallbeispielen praxisnah einen Einblick in die differentialdiagnostischen Möglichkeiten der AK. 3. bis 5. Juli 2015 Wien Infos & Anmeldung: IMAK - Internationale Ärztegesellschaft für Funktionelle Myodiagnostik (FMD)/ Applied Kinesiology 9330 Althofen, Postfach 38 www.imak.co.at Experts on Stage (Dr. T. Banach, Dr. S. Troiani, Prof. Dr. M. Naumann, Dr. Woo-Tum Bittner, Prof. DDr. Radlanski, Dr. R. Zarrinbal) 25. bis 26. Juni 2015 Salzburg, Castellani Parkhotel, 5020, Alpenstraße 6 Anmeldung: GC Orthodontics Europe GmbH Tel: + 49 - 2338 - 80 18 88 (0DLOLQIR#JFRUWKRGRQWLFVHX Dorninger & Leibetseder GmbH & CoKG Fax: + 43 - 7235 - 639 93 13 (0DLORI¿FH#GHQWDOGRUQLQJHUDW 60 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 (MR Dr. Franz Hastermann) 3. September 2015, 16.15-20.30 Uhr 11. September 2015, 9.00-18.00 Uhr 17. September 2015, 16.15-20.30 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW ZZZ]D¿DW Administration - Verwaltung IMAK (Dr. Harald Stossier) ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit Dorninger & Leibetseder Dentalwarenhandel GmbH & CoKG/GC Orthodontics Seminar für ZAss ZAFI Wien ZAFI Wien 26. Juni 2015, 8.30-18.00 Uhr 27. Juni 2015, 8.30-17.30 Uhr Wien, Universitätszahnklinik, 1090, Sensengasse 2 a Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW ZZZ]D¿DW Aufbereitung zahnärztlicher Medizinprodukte Juli 2015 Ganzheitliche Strategien/ Applied Kinesiology (Univ.-Prof. DDr. Andreas Moritz, Dr. Christoph Kurzmann, Dr. Rinet Dauti, Dr. Birgit Nawrath, ZTM Tom Vaskovich, Univ.-Prof. Dr. Rainer Hahn, Dr. Stefan Seckler) ZAFI Wien Internationale Ärztegesellschaft für Applied Kinesiology Funktionelle Myodiagnostik September 2015 Seminar für ZAss (Dr. Johanna Treer) 4. September 2015, 9.00-18.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 ZAFI Wien Assistenz in der selbstligierenden Multibrackettechnik Seminar für ZAss (Prof. Dr. Martin Baxmann) 7. September 2015, 9.00-18.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 ZZZ]D¿DW Landeszahnärztekammer für Burgenland PAss-Weiterbildungslehrgang Burgenland (Kursleitung: Prof. Dr. H. Haider, OA DDr. C. Schaudy) Der Bgld. PAss-Kurs zeichnet sich durch die intensive Verbindung von Theorie und Praxis, aber besonders durch das 20stündige Einzel-Coaching in der eigenen Ordination aus. September 2015 bis März 2016, 8 Wochenend-Module (Freitag & Samstag) Burgenland Information und Anmeldung: Fa. Dental-Praxis-Beratung Petra Bischof-Oswald (0DLOSUD[LVEHUDWXQJ#JP[DW http://bgld.zahnaerztekammer.at ARGE Ganzheitliche Zahnheilkunde im Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Herbstsymposion „Komplementäre Ausleitungsstrategien“ (Dr. Harald Stossier) 11. bis 13. September 2015 Beginn: 11. September 2015, 16.00 Uhr Ende: 13. September 2015, 14.00 Uhr Altaussee Fortbildung ZAFI Wien ZAFI Wien Dr. Robert Scherngell, MSc Fotodokumentation Curriculum Implantologie 2015 Seminar für ZAss (Dr. Christian Schober, Univ.-Prof. DDr. Raoul Polansky, Prof. DDr. Rudolf Seemann, DDr. Cornelia Czembirek, DDr. Christina Eder-Czembirek, ZTM Tom Vaskovich) Exramodul 2 KFO-AssistentInnenseminar (Dr. Gerhard Schager) 12. September 2015 Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI ZZZ]D¿DW ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit Alltec ‚Dental GmbH/Camlog foundation Implantologie Treffen 2015 - Nationaler Camlog Kongress „Was Du heute kannst begreifen, das verschiebe nicht auf morgen“ (Dr. S. Beuer, Dr. M. Beschnidt, Dr. L. Maresch, Prof. DDr. W. Millesi, Prof. DDr. G. Krennmair, Dr. H. Peters, Dr. H. Hulla, Dr. C. Cacaci, Prof. DDr. R. Seemann, ZTM A. Nolte) Workshop: 17. September 2015, 9.00-17.00 Uhr Kongress: 18. bis 19. September 2015 Hof bei Salzburg, Sheraton FuschlseeSalzburg, Hotel Jagdhof, 5322, Schlossstraße 1 Auskunft: ÖGZMK Salzburg Tel: (0662) 64 73 82 www.oegzmksalzburg.at Kursserie 2: 18. bis 19. September 2015 23. bis 24. Oktober 2015 20. bis 21. November 2015 jeweils FR 14.00-17.00 Uhr und SA 9.00-13.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Elektroakupunktur nach Voll Teil 1: 18. bis 19. September 2015 Teil 2: 4. bis 5. Dezember 2015 Teil 3: 22. bis 23. Jänner 2016 Wien, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15 Auskunft: ZIV Tel: (01) 513 37 31 www.ziv.at Inland 2-Tagesseminar für kieferorthopädische Assistentinnen 25./26. September 2015 Termin ist 2-tägig und in sich abgeschlossen! Wien, Planer-Dentaprise, 1150, Kranzgasse 22 Infos & Anmeldung: Tel: (0699) 1011 8287 (Heidi Scherngell) www.zahnregulierung.com/seminare ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit den Zahnambulatorien der OÖ GKK „Vom Kind zum Greis Zahnheilkunde von 0 - 100“ 26. September 2015, 9.00-17.00 Uhr Linz, MED Ausbildungszentrum am AKh-Linz (gegenüber LFKK), Hörsaal 1/ 1. OG, 4021, Paula-Scherleitner-Weg 3 Anmeldung (aus organisatorischen Gründen unbedingt erforderlich!): ÖGZMK OÖ, Frau Berger 4017 Linz, Garnisonstraße 7/1 Fax: (0732) 78 21 70 (0DLORI¿FH#RHJ]PNRRHDW Einladung zum 28. Benefizkonzert der Arbeitsgemeinschaft für Geschichte der Zahnheilkunde der ÖGZMK am Samstag, 13. Juni 2015, um 19.30 Uhr im Beethovensaal der Pfarre Heiligenstadt, 1190 Wien, Pfarrplatz 3 In diesem Konzert musizieren Zahnärzte und Dentisten mit Freunden. Für eine Spende ab 15,- Euro pro Besucher wären wir sehr dankbar. Sie unterstützen damit die weitere Gestaltung unseres Museums Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien, KtoNr.: 4.516 449, BLZ: 32000 IBAN: AT19 3200 0000 0451 6449, BIC: RLNWATWW) MR DDr. Johannes KIRCHNER Kustos des Zahnärztlichen Museums Wien ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 61 Fortbildung Inland Verein Tiroler Zahnärzte mit Unterstützung der Straumann GmbH Salzburg, Strubergasse 21/PMU, 5020, Hörsaal 2/1. OG, Hansjörg Wyss-Haus Anmeldung (erforderlich): ÖGZMK Salzburg Tel & Fax: (0662) 64 73 82 www.oegzmksalzburg.at Doppelkronen auf Implantaten (Prof. Dr. M. Behr, Prof. Dr. R. Bürgers, ZTM B. Roland) 26. September 2015, 9.00-17.00 Uhr Innsbruck, Grand Hotel Europa, 6020, Südtiroler Platz 2 Anmeldung: Straumann GmbH, Education & Events 1210 Wien, Floridsdorfer Hauptstraße 1 Tel: + 43 - 1 - 294 06 60 (0DLOHGXFDWLRQDW#VWUDXPDQQFRP Oktober 2015 ÖGZMK OÖ Zahnmedizinischer Prophylaxekurs für ZAss Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (ÖGK) (Dr. Karl-Heinz Kolndorffer, PA Monika Oberhaidinger) Teil 1: 31. Oktober 2015, 8.30-17.00 Uhr Teil 2: 14. November 2015, 8.30-16.00 Uhr Linz, Fortbildungsakademie Zahn im UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7 Anmeldung: ÖGZMK OÖ, Frau Berger 4010 Linz, Garnisonstraße 7/1 Fax: (0732) 78 21 70 (0DLORI¿FH#RHJ]PNRRHDW 8. Kompaktkurs Kinderzahnheilkunde Der Kurs ist nur gesamt buchbar! Block I: ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit Dorninger & Leibetseder Ex NonEx in der KFO-Behandlung (Dr. Habersack, Univ.-Prof. Dr. Hasund) 1. bis 3. Oktober 2015 Saalfelden, Hotel Gut Brandlhof, 5760, Hohlwegen 4 Anmeldung: Dorninger & Leibetseder GmbH & CoKG Tel: (07235) 63 993 (0DLORI¿FH#GHQWDOGRUQLQJHUDW www.dental-dorninger.at Österreichische Gesellschaft für Endodontie Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Endodontie Kompetenz in der Endodontie „Best of Endo-Lifetime of a master experience in endodontics“ (Dr. Clifford J. Ruddle, DDS Santa Barbara, California) 2. bis 3. Oktober 2015 Salzburg, Castellani Parkhotel Salzburg Anmeldung: Ärztezentrale Med.info Tel. + 43 - 1 - 531 16 - 48 Dw. www.oegendo.at ÖGZMK NÖ 14. bis 17. Oktober 2015 Wien, ZAFI Block II: 20. bis 23. Jänner 2016 Salzburg, Medicent Block III: 6. bis 9. April 2016 Salzburg, Medicent täglich von 9.00-17.00 Uhr Information und Anmeldung: ÖGK Tel: (0660) 429 48 29 (Frau Perner) (0DLORI¿FH#NLQGHU]DKQPHGL]LQDW www.kinderzahnmedizin.at November 2015 Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (ÖGK) ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit der Landeszahnärztekammer für OÖ Fortbildungsakademie ZAHN (FAZ) Weiterbildung zur PAss F-15 (OMR Dr. Hans Schrangl, Dr. Rudolf Matheis MSc, Linz, Mirka von Moos, Esther Imhof, beide Dentalhygienikerinnen aus der Schweiz) Teil 2: 19. bis 23. Oktober 2015 jeweils von 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr Linz, Fortbildungsakademie Zahn im UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7 Anmeldung: ÖGZMK OÖ, Frau Berger 4017 Linz, Garnisonstraße 7/1 Fax: (0732) 78 21 70 (0DLORI¿FH#RHJ]PNRRHDW Österreichischer Zahnärzte-Kongress ÖGZMK Salzburg 8. bis 10. Oktober 2015 Vösendorf, Eventhotel Pyramide www.zahnaerztekongress2015.at CAD/CAM in der Zahnheilkunde: Wer braucht so etwas? 62 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 6. November 2015, 9.00-17.30 Uhr Wien, ZAFI Information und Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI der Landeszahnärztekammer für Wien Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW ZZZ]D¿DW Landeszahnärztekammer für NÖ/NÖFA Ordinationsgründungsseminar Hilfestellung für Neueinsteiger und Update für Erfahrene Ordinationsniederlegung Der richtige Weg in den wohlverdienten Ruhestand (DDr. Günter Wiesner, Innsbruck) 21. Oktober 2015, 19.00 Uhr Workshop für ZAss (Dr. Bettina Schreder, DDr. Elisabeth Danner/ Dr. Anneliese Scheer, Dr. Dinah Fräßle-Fuchs, Dr. Linda Lappy) Intensivseminar als Ausbildung zur Prophylaxe-Assistentin „Zahnheilkunde 2020“ Assistenz und Verhaltensführung in der Kinderzahnbehandlung « 7. November 2015, 9.00 Uhr « Fortbildung St. Pölten, Austria Trend Hotel Metropol, 3100, Schillerplatz 1 Anmeldung: LZÄK für NÖ/NÖFA, Verena Prirschl Tel: + 43 - (0)5 05 11 - 3100 (0DLOSULUVFKO#QRH]DKQDHU]WHNDPPHUDW Landeszahnärztekammer für Burgenland in Zusammenarbeit mit der ÖGZMK Burgenland und der Universitätszahnklinik Wien 36. Burgenländische Herbsttagung „Zukunft-Zahn“ Umfassendes Fortbildungsprogramm für ZA, PAss und ZAss 12. bis 14. November 2015 Rust, Seehotel Anmeldung: (0DLORI¿FH#EJOG]DKQDHU]WHNDPmer.at Verein Tiroler Zahnärzte powered by Henry Schein 5¾QWJHQRORJLVFKHU-RXU[H ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit der Landeszahnärztekammer für OÖ Fortbildungsakademie ZAHN (FAZ) Weiterbildung zur PAss H-15 Intensivseminar als Ausbildung zur Prophylaxe-Assistentin (OMR Dr. Hans Schrangl, Dr. Rudolf Matheis MSc, Linz, Mirka von Moos, Esther Imhof, beide Dentalhygienikerinnen aus der Schweiz) Teil 1: 23. bis 27. November 2015 30. November bis 4. Dezember 2015 jeweils von 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr Teil 2: wird noch bekanntgegeben Chefabend: 30. November 2015, 17.00 Uhr Linz, Fortbildungsakademie Zahn im UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7 Anmeldung: ÖGZMK OÖ, Frau Berger 4017 Linz, Garnisonstraße 7/1 Fax: (0732) 78 21 70 (0DLORI¿FH#RHJ]PNRRHDW Verein Tiroler Zahnärzte mit Unterstützung der Straumann GmbH Patientenindividuelle Abutments (Dr. Kay Vietor) 5. Dezember 2015, 15.00-18.00 Uhr Innsbruck, Grand Hotel Europa, 6020, Südtiroler Platz 2 Anmeldung: Straumann GmbH, Education & Events Tel: + 43 - 1 - 294 06 60 (0DLOHGXFDWLRQDW#VWUDXPDQQFRP Jänner 2016 ÖGZMK NÖ Wintersymposium 2016 „Endodontie - State of the Art“ 15. bis 16. Jänner 2016 Semmering, Hotel Panhans Anmeldung: ÖGZMK NÖ Tel. (0664) 42 48 426 (0DLORHJ]PNQRHRI¿FH#NVWSDW Dezember 2015 April 2016 (tit. Ao. Univ.-Prof. DDr. Burghard Norer, Innsbruck) 18. November 2015, 19.00-21.30 Uhr Innsbruck, Frauen-Kopf-Klinik (Abt. MKG), 6020, Anichstraße 35 Auskunft: Verein Tiroler Zahnärzte, Frau Gstrein 6020 Innsbruck, Anichstraße 35 Tel: + 43 - (0)512 - 504 - 27189 Mobil: + 43 - (0)699 - 150 47 190 (0DLORI¿FHYW]#XNLDW www.vtz.at ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit Straumann GmbH o. Univ.-Prof. Dr. Hans-Peter Bantleon Abteilung für KFO der Bernhard Gottlieb Universitätszahnklinik Wien Inland Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (ÖGK) 11th International Vienna Orthodontic Symposium (IVOS) Frühjahrssymposium Timing as the key to success? 21. bis 23. April 2016 Salzburg, Congress, Information und Anmeldung: Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde Tel: + 43 - 660 - 429 48 29 (Frau Perner) www.kinderzahnmedizin.at 4. bis 6. Dezember 2015 Wien, Palais Niederösterreich, 1010, Herrengasse 13 www.ivos.at 10 Jahre ÖGK! Prothetische Versorgung nach Implantatinsertion ITI Prothetik (Dr. Wittneben) 28. November 2015, 9.00-17.00 Uhr Salzburg, Wyndham Grand Conference Centre Hotel, 5020, Fanny-von-LehnertStraße 7 Anmeldung: Straumann GmbH 1210 Wien, Floridsdorfer Hauptstraße 1 Tel: + 43 - 1 - 294 06 60 Fax: + 43 - 1 - 294 06 66 (0DLODQQHWWHWKHXHU#VWUDXPDQQFRP ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 63 Fortbildung Ausland Deutschland Italien Spanien Bodensee-Kongress Expodental Meeting 3. Implant Direct Symposium 6LOHQW,QDPPDWLRQ(QW]ÌQGXQJ ohne Grenzen 19. bis 21. Mai 2016 Rimini Information: www.unidi.it 23. bis 25. Oktober 2015 Mallorca Information: www.implant-direct-symposium.eu 1. bis 3. Mai 2015 Lindau, Inselhalle Information: www.gzm-kongress.de Großbritannien Thailand 22. Zahnärzte Sommerkongress Interdisziplinäre Zahnheilkunde 1. bis 5. Juni 2105 Usedom, Maritim Hotel Kaiserhof, Strandpromenade, 17424 Heringsdorf Auskunft und Anmeldung: Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V. 53177 Bonn, Mallwitzstraße 16 www. fvdz.de British Dental Conference & Exhibition 2015 FDI-Jahresweltkongress der Zahnärzte 7. bis 9. Mai 2015 Manchester Information: www.bda.org 22. bis 25. September 2015 Bangkok Information: www.fdi2015bangkok.org TEC2 Curriculum Endodontie EuroPerio 8 8th Conference of the European Federation of Periodontology In Zusammenarbeit mit der Universität Pennsylvania Start: 11. Juni 2015 München Information: www.tec2-endo.de 3. bis 6. Juni 2015 London, ExCel London Information: www.efp.org 56. Bayerischer Zahnärztetag 2015 8th International Orthodontic Congress - WFO 2015 Zahndurchbruch - Zahntrauma - Zahnwechsel Behandlungsnotwendigkeit und Behandlungsmöglichkeiten 12. bis 14. November 2015 Bad Homburg, Maritim Hotel Information: www.dgfdt.de 64 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015 145th Annual Session of the Texas Dental Association (TDA) 7. bis 10. Mai 2015 US San Antonio Information: www.tda.org 27. bis 30. September 2015 London, ExCel London Information: http://wfo2015london.org/ 22. bis 24. Oktober 2015 München, The Westin Grand Hotel Information: www.blzk.de 48. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie USA Lettland The 2nd Baltic Sea Conference on Orthognathic Surgery and Orthodontics 4. bis 6. Juni 2015 Riga Information: www.bscoso.com USA 145th Annual Session of the Texas Dental Association (TDA) 7. bis 10. Mai 2015 US San Antonio Information: www.tda.org FDI 2015BANGKOK Fortbildung Ausland Annual World Dental Congress 22 - 25 September 2015 - Bangkok Thailand www.fdi2015bangkok.org www.fdiworldental.org ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 65 Diverses Kleinanzeigen Diverses Wegen Pensionierung günstig abzugeben: 2 Behandlungsstühle „Anthos Phase“ mit 1 Turbine,2 Mikromotoren und EMS Ultraschallzahnsteinentferner, 1 Sterilisator „Lisa“ von W&H, 1 Kleinbildröntgenapparat „Trophy-Elitis“ samt „Dürr Periomat“ Entwicklungsmaschine, 1 UV-Lampe „Bluphase“, 1 UV-Lampe „SDI radix“, 2 „Ultramat“ Kapselmischmaschinen, zahnärztliches Instrumentarium, 4 Kassetten für Kleinchirurgie, diverse Bohrer. Preis nach Nachfrage. Kontakt: Dr. Vladimir LUKAS, Steyr Tel. (0650) 300 37 80 E-Mail: gleink@gmx.at Digitales voll funktionsfähiges Panoramaröntgen SIRONA XG 5 (noch in Verwendung), aufrüstbar für Fernröntgen bzw. 3D, 5 Jahre alt, inkl. Computer und Software (Sidexis) ab April 2015 zu verkaufen. 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