Dokumentation zur Excel-Kalkulation von Taxenbetrieben unter
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Dokumentation zur Excel-Kalkulation von Taxenbetrieben unter
Arne Chudowski, Holsteiner Chaussee 329, 22457 Hamburg (e-mail:chudowski@gmx.de) Dokumentation zur Excel-Kalkulation von Taxenbetrieben unter Berücksichtigung des Gutachtens von „Linne + Krause“ über die wirtschaftliche Lage des Hamburger Taxengewerbes Inhaltsverzeichnis 1 2 Aufbau der Tabelle........................................................................2 Registerkarten................................................................................3 2.1 Registerkarte „Umsätze“ ............................................................................................ 3 2.2 Registerkarte „Lohnkosten“ ....................................................................................... 5 2.3 Registerkarte „Fahrzeug- u. Fixkosten“ ..................................................................... 7 2.3.1 Fahrzeugfixkosten .............................................................................................. 7 2.3.2 Unternehmensfixkosten...................................................................................... 7 2.3.3 Variable Fahrzeugkosten.................................................................................... 8 2.4 Registerkarte „DB-Rechnung“ = Mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung............... 9 2.5 Registerkarte „Übersicht“......................................................................................... 11 2.6 Registerkarte „Vergleich“ ........................................................................................ 11 3 Fehlerhafte Annahmen im Gutachten.......................................12 3.1 3.2 3.3 4 5 Unternehmerfahrleistung.......................................................................................... 12 Kosten für Lohnfortzahlung ..................................................................................... 13 Kosten für Umlagen ................................................................................................. 14 Fehler in der Smartkalkulation..................................................15 Resumee ........................................................................................17 Downloads: http://www.werbefrei.tv/Dokumentation.pdf http://www.werbefrei.tv/Smart.xls http://www.werbefrei.tv/Kostentabelle2010inclSmart.xls http://www.taxiakademie-hamburg.de/Gutachten_2010.pdf (Gross- u. Kleinschreibung beachten) 1 Arne Chudowski, Holsteiner Chaussee 329, 22457 Hamburg (e-mail:chudowski@gmx.de) 1 Aufbau der Tabelle Die Datei besteht aus den Registerkarten: Umsätze, Lohnkosten, Fahrzeug- u. Fixkosten, DBRechnung (Mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung), Übersicht, Vergleich, Steuern und Erläuterungen. Die Registerkarten sind aufeinander aufbauend. Um eine in sich konsistente Rechnung zu gewährleisten, sind die benötigten Eingaben immer nur einmal möglich. Die hellgelben Felder sind durchgehend Eingabefelder. Die mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung ist das geeignete Kostenrechnungssystem für einen Taxenbetrieb. Hierbei handelt sich um ein Kostenrechnungssystem auf Teilkostenbasis, d.h. man unterscheidet fixe- und variable Kosten und ermittelt mehrere hierachisch aufgebaute Deckungsbeiträge. Nähere Erläuterungen lassen sich im Internet recherchieren. Die gewählte Struktur erscheint dem Ersteller als logisch, nachvollziehbar und auch notwendig. Im Gegensatz zum Gutachten kann man aus dieser Kalkulation tatsächliche unternehmerische Entscheidungen ableiten. Die Registerkarte „Übersicht“ dient lediglich zu Vergleichszwecken mit dem Gutachten und ist eigentlich unnötig. Die Gliederung ist dem Gutachten entnommen. Die Ausführungen beziehen sich auf die Tabelle: Version 2.4 (Smart), dem Gutachten 2010 (5. Zwischenbericht über die „Wirtschaftliche Lage der Hamburger Taxengewerbes“) von Linne+Krause und der offiziellen Kostenausstellung zu den Smarts. Ursprünglich entstand diese Tabelle, um den Gewinn, die einzig relevante betriebswirtschaftliche Größe für einen Unternehmer, zu berechnen. Mittlerweile ist sie weit über dieses Ziel hinaus geschossen. Zukünftige Erweiterungen sind denkbar und auch notwendig. Genauere Kalkulationen der Wartungs- u. Reparaturkosten erscheinen am sinnvollsten, Soll- u. Ist-Vergleiche bei Kosten und Erlösen sind ebenfalls denkbar aber zeitaufwendig. Hinweise in eigener Sache: • Die Optionsfelder versehen nur ihren Dienst, wenn in den Sicherheitseinstellungen von Excel/OpenOffice Makros zugelassen werden. Die Einstellungen befinden i.d.R. unter Extras > Optionen > Sicherheit. • Verändert man die Prozentangabe der Eigenfahrleistung des Unternehmers, verändert sich das Ergebnis nicht so stark wie erwartet. Dies liegt an der Systematik des Gutachtens: Das was der Unternehmer weniger fährt, fahren automatisch die Fahrer mehr und umgekehrt. Also liegt die Differenz lediglich in den Lohnkosten. 2 Arne Chudowski, Holsteiner Chaussee 329, 22457 Hamburg (e-mail:chudowski@gmx.de) 2 Registerkarten 2.1 Registerkarte „Umsätze“ In dieser Registerkarte erfolgen die meisten Eingaben. Wagenbezeichnung, Laufleistung, kmSchnitt, Fahreranteil an Fahrleistung, Arbeitnehmerlohn (in %) usw. werden hier eingegeben. Der Tarif- und nachfragebereinigte Km-Schnitt, der für die weiteren Berechnungen benutzt wird, ergibt sich aus km-Schnitt * Tariffaktor (in %) * Nachfragefaktor (in %). = tarif- u. nachbereinigte km-Schnitt Tarif- und Nachfragfaktor: (100% = Ausgangslage) Beim Tarif- u. nachbereinigten Stundenumsatze wird analog verfahren. Die Einführungen des Tarif- u. Nachfragefaktors ergeben sich aus der Notwendigkeit evtl. mit unterschiedlichen Nachfragen und Tarifen arbeiten zu können. Mit Hilfe der eingegebenen Werte „Durchschnittsschicht“ und des Stundenumsatzes wird die Anzahl der gefahrenen Schichten, Schichtauslastung und die Durchschnittsschicht in Std. ermittelt. Diese Werte haben nur informativen Charakter. Die Schichtauslastung wird auf der Grundlage von 60 Schichten pro Monat ermittelt. Der Gesamtumsatz ergibt sich aus: Laufleistung * tarif-u. nachfagebereinigten km-Schnitt * Anzahl der Fahrzeuge = Gesamtumsatz Im Gutachten existiert auch die Prozentangabe „Fahreranteil an Fahrleistung“ und führt zur Aufsplittung des Gesamtumsatzes in einen „Unternehmerumsatz“ und „Fahrerumsatz“. Gesamtumsatz * Fahreranteil = Fahrerumsatz Gesamtumsatz * (100 ./. Fahreranteil) = Unternehmerumsatz Auf den so errechneten Fahrerumsatz werden die Lohnkosten berechnet. Um die Annahme auf Plausibilität überprüfen zu können, werden gleich anschließend, die durch den Unternehmer zu fahrenden Stunden (pro Monat) und Umsätze errechnet. Unternehmerumsatz / Tarif- u. nachfragebereinigten Stundenumsatz = zu fahrende Stunden des Unternehmer Außerdem besteht die Möglichkeit oben rechts maximale Unternehmerstundenzahlen anzugeben, die Tabelle kontrolliert dann die Arbeitsleistung des Unternehmers und weist in roter Schrift „Fahrleistung“ auf unplausible Unternehmerfahrleistungen und somit auch Gewinnen hin. 3 Arne Chudowski, Holsteiner Chaussee 329, 22457 Hamburg (e-mail:chudowski@gmx.de) Der Zeitaufwand des Unternehmers errechnet sich wie folgt: Gefahrende Stunden + (Verwaltungsaufwand je Fahrzeug * Anzahl der Fahrzeuge) = Zeitaufwand des Unternehmers Es wird zwischen Einwagen- u. Mehrwagenunternehmer unterschieden, so dass die Werte für beide getrennt in den entsprechenden Feldern einzugeben sind. Der ausgewiesen Bruttostundenlohn des Unternehmers ergibt sich aus: Deckungsbeitrag III (ermittlelt in der Registerkarte „DB-Rechnung“) / Zeitaufwand des Unternehmers = Bruttostundenlohn des Unternehmers Bei den ermittelten Werten ist zu berücksichtigen, dass das erhebliche unternehmerische Risiko eines Taxenunternehmers in keinster Weise quantifiziert wurde. 4 Arne Chudowski, Holsteiner Chaussee 329, 22457 Hamburg (e-mail:chudowski@gmx.de) 2.2 Registerkarte „Lohnkosten“ Die Bruttolohnkosten ergeben sich aus: Nettoumsatz (insg.) * Fahreranteil an Fahrleistung * Fahrerlohn (in %) = Bruttolohnkosten Anschließend werden die Lohnfortzahlungen für den Urlaubs- u. Krankheitsfall berechnet. Hierfür sind in den Eingabefeldern rechts die Arbeitstage, Urlaubstage und Krankheitstage zu erfassen. Bitte hierfür die Textfelder unterhalb der eigentlichen Berechnung lesen. Der Bruttostundenlohn wird wie folgt ermittelt: Stundenumsatz (Tarif-u. Nachfragebereinigt) * Fahrerlohn (in %) = Bruttofahrerstundenlohn Der Nettostundenlohn: Bruttolohnstundenlohn * ((100 ./. Sozialvers.freie Quote)) ./. Zusatzbeitrag) = Nettostundenlohn Die Beitragssätze für die Sozialversicherungen werden rechts in Eingabefeldern erfasst und die jeweiligen Kosten werden wie folgt gerechnet: Lohnkosten (insg.) * jew. Prozentsatz / 2 Im Falle der BG-Beiträge wird folgendes gerechnet: (Lohnkosten (insg.) ./. Mehrverpflegungsaufwendungen) * Beitragsfuss BG * Gefahrenklasse / 1000 = Berufsgenossenschaftbeitrag Das Optionsfeld „Umlagepflicht“ steuert die Berechnung der Umlage U1 und die Lohnfortzahlungserstattung bei Krankheit durch die Krankenkasse. Das Optionsfeld „Erstattung SV-Beiträge“ legt fest, ob die Krankenkasse auch die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungsbeiträge erstattet, dies wird bei der Ermittlung der Lohnnebenkosten berücksichtigt. Das Optionsfeld „Steuerfreie Zulagen“ steuert, ob der Arbeitgeber steuerfreie Zulagen bezahlt. Diese werden wie in der Praxis von Taxenbetrieben üblich, nicht zusätzlich zum Fahrerlohn bezahlt, sondern sind in dem vereinbarten Fahrerprozenten enthalten, deshalb hat dies keine Bedeutung auf den gezahlten Bruttolohn. 5 Arne Chudowski, Holsteiner Chaussee 329, 22457 Hamburg (e-mail:chudowski@gmx.de) Das Eingabefeld „Prozentsatz“ bestimmt wieviel Prozent des Lohnes sozialversicherungsfrei gezahlt werden. Eine Unterscheidung in Tag- und Nachtfahrer ist nicht möglich, deshalb sind als Durchschnitt 10-15% der Gesamtlohnsumme anzusetzen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden jetzt folgendermaßen gerechnet: (Lohnkosten (insg.) * (100 ./. Sozialvers.freie Quote)) * jew. Prozentsatz / 2 Die Rechtmäßigkeit und Berechnungsmethode darf man zu Recht hinterfragen, ist aber bei Mehrwagenbetrieben gängige Praxis und führt zu einer Reduzierung der Lohnnebenkosten. Folgende steuerfreie Zulagen werden üblicherweise gerechnet: • • • • Nachtzulage Sonn- und Feiertagszulage Mehrverpflegungsaufwendungen Fehlgeldentschädigungen Im Gutachten werden keine steuerfreien Zulagen gerechnet. Der Mehrverpflegungsaufwand ist Bestandteil der steuerfreien Zulagen und wird nur gerechnet, wenn das Optionsfeld „Steuerfrei Zulagen“ gesetzt ist. Anhand des Gutachtens können nur Durchschnittsschichten ermittelt werden. Deshalb muss ein Prozentsatz für die Schichten eingetippt werden, für die Mehrverpflegungsaufwendungen gezahlt werden können. Lt. Gutachten sind ca. 60% der Schichten länger als 10 Std. sind, so dass ein relativ hoher Prozentsatz angesetzt werden kann. Die Rechnung lautet: Umsatz / Durchschnittsschicht = Zahl der Schichten * Prozentsatz * Höhe Mverpfl.Aufw. = Mehrverpflegungsaufwendungen Außerdem ist die Höhe des Mehrverpflegungsaufwandes pro Schicht (€ 6,-- - € 8,--) einzutippen. Außerdem ist eine Beispielrechnung für einen Fahrermonatsstunden möglich. Bruttostundenlohn * Stunden = Bruttomonatslohn Bruttomonatslohn * (100 ./. (Sozialvers.freie Quote ./. Zusatzbeitrag)) = Nettomonatslohn (vor Lohnsteuer) Es ist zu berücksichtigen, dass hier nur mit Durchschnittswerten gerechnet werden kann. Die Verteilung der sozialversicherungsfreien Zulagen zwischen Tag- u. Nachtfahrer sind sehr unterschiedlich, so dass die Nettolöhne auch sehr unterschiedlich ausfallen, wenn mit steuerfreien Zulagen gearbeitet wird. 6 Arne Chudowski, Holsteiner Chaussee 329, 22457 Hamburg (e-mail:chudowski@gmx.de) 2.3 Registerkarte „Fahrzeug- u. Fixkosten“ 2.3.1 Fahrzeugfixkosten Die eigentlichen Fahrzeugfixkosten selbsterklärend. Im Falle einer eingetippten Leasingrate werden keine Abschreibungen und Zinsen auf das Fahrzeug gerechnet. Die Optionsfelder rechts dienen hauptsächlich dazu, die variablen Kosten und Deckungsbeiträge genauer zu ermitteln. Das Optionsfeld „Waschen variabel?“ erlaubt eine genauere Berechnung der entsprechenden Aufwendungen, da pauschale Angaben ohne Berücksichtigung der Laufleistung nicht zielführend sind. Das gleiche gilt für das Optionsfeld „Kreditkartengeb. umsatzabhängig?“. Die Kreditkartengebühren werden ursprünglich mit einem fixen Betrag in den variablen Kosten ausgewiesen. Das Optionsfeld „Fixe- und variable Abschreibung“ steuert die Zerlegung der Abschreibung in: • • Fixe Abschreibungen pro Jahr = Entwertung und in variable Abschreibungen pro km = Abnutzung. Die Höhe der Abschreibungen insgesamt wird hierdurch nicht beeinflusst. Für Entwertung und Abnutzung gelten folgende Formeln: (Kaufpreis ./. Restwert) / Nutzungsdauer * Entwertung (in %) = Entwertung pro Jahr (Kaufpreis ./. Restwert) / Laufleistung (insg.) * (100 ./. Entwertung (in %)) = Abnutzung pro km Das Optionsfeld „Abschreibung nach Laufleistung“ ermöglicht die Berechnung der Nutzungsdauer nach gefahrenen Kilometern, diese wird nur gerechnet wenn in Reihe 24 und der jeweiligen Spalte keine individuelle Nutzungsdauer festgelegt ist. Die Abschreibungshöhe wird beeinflusst, da die Nutzungsdauer nun praxisnäher gerechnet wird. Mit angeklickten Optionsfelden und plausiblen Vorgaben zwecks Berechnung der jeweiligen variablen Kosten, kann man von einer vollwertigen „Mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung“ sprechen. Das Optionsfeld „Alle Fahrzeuge in einem Betrieb“ stellt eine Besonderheit dar. Es ermöglicht eine Addition der sechs eigentlich unterschiedlichen Betriebsformen zu einem Betrieb. Denkbar sind z.B. unterschiedliche Fahrzeuggruppen, Funkgruppen usw. Bitte unbedingt die Fahrleistung des Unternehmers kontrollieren und ggf. korrigieren. 2.3.2 Unternehmensfixkosten Die Unternehmensfixkosten sind dem Gutachten entnommen. Es ist keinerlei Formel hinterlegt. Ändert man die Betriebsgröße (=Anzahl der Fahrzeuge), sind die Unternehmensfixkosten manuell anzupassen. 7 Arne Chudowski, Holsteiner Chaussee 329, 22457 Hamburg (e-mail:chudowski@gmx.de) 2.3.3 Variable Fahrzeugkosten Der Verbrauch berechnet sich wie folgt: Fahrleistung * Verbrauch pro 100 km * Preis / 100 = Treibstoffkosten Die Kosten für Waschen werden hier und nicht mehr in den fixen Kosten ausgewiesen, wenn das entsprechende Optionsfeld gesetzt ist. Die Kosten werden entsprechend den Vorgaben ermittelt. Ähnliches gilt für die Kreditkartengebühren, wobei diese schon im Gutachten allerdings mit einem fixen Betrag bei den variablen Kosten ausgewiesen wurden. Die Kosten für Abnutzung werden hier bei angeklicktem Optionsfeld „Fixe- u. variable Abschreibungen“ ausgewiesen. (Kaufpreis ./. Restwert) / Laufleistung (insg.) * (100 ./. Entwertung (in %)) = Abnutzung pro km * Laufleistung (pro Jahr) = Abnutzung (pro Jahr) Im Falle eines Leasingfahrzeugs ist die Leasingsrate immer ein fixer Kostenbestandteil und es wird nie Abnutzung berechnet. Dies führt natürlich zu unterschiedlich hohen ausgewiesenen variablen Kosten. Die Berechnung der Wartungs- und Reparaturkosten sind selbst erklärend. Die addierten variablen Kosten geteilt durch die Laufleistung ergeben die „Variablen Kosten pro km“. 8 Arne Chudowski, Holsteiner Chaussee 329, 22457 Hamburg (e-mail:chudowski@gmx.de) 2.4 Registerkarte „DB-Rechnung“ = Mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung Eine mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung folgt immer folgender Systematik: Abbildung 1: Mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung Angewendet auf einen Taxenbetrieb werden die Umsatzerlöse gerechnet, anschließend die variablen Fahrzeugkosten und variablen Lohnkosten abgezogen und bilden den Deckungsbeitrag I. Hiervon werden die Fahrzeugfixkosten subtrahiert und ergeben den Deckungsbeitrag II. In einem letzten Schritt werden die Unternehmensfixkosten subtrahiert und bilden den Deckungsbeitrag III. Die horizontale Gliederung im Schema spielt für einen Taxenbetrieb keine Rolle. Eine Addaption ist mit der Option „Alle Fahrzeuge in einem Betrieb?“ möglich. Eine Gliederung des Betriebes in unterschiedliche Fahrzeuggruppen, Funkgruppen usw. ist denkbar. Auch die Kalkulation eines 6-Wagenbetriebes, bei der jeder Wagen einzeln kalkuliert wird, ist umsetzbar und durchaus sinnvoll. Die Kosten werden in den entsprechenden Registerkarten stets pro Fahrzeug ermittelt. In der Deckungsbeitragsrechnung soll aber der Unternehmensgewinn ermittelt werden, deshalb sind die ermittelten Kosten durchgehend mit der Anzahl der Fahrzeuge zu multiplizieren. Die Unternehmensfixkosten natürlich nicht. Die Sozialversicherungsbeiträge des Unternehmers sind pro Betrieb frei zu wählen und werden daher natürlich nur einmal pro Taxenunternehmen berücksichtigt. Die Eigenfahrleistung des Unternehmers hat massive Auswirkungen auf den Gewinn, da mit dieser keine Lohnkosten verbunden sind. Daher sind die ermittelten Gewinne völlig therotischer Natur, wenn die Eigenfahrleistung zu hoch angesetzt wird. Wenn die Option „Unternehmerfahrleistung kontollieren?“ in der Registerkarte „Umsätze“ gewählt wurde, wird oben in der jeweiligen Spalte ein Hinweis „Fahrleistung“ ausgegeben, falls der Stundeneinsatz des Unternehmers nach den Vorgaben unplausibel ist. 9 Arne Chudowski, Holsteiner Chaussee 329, 22457 Hamburg (e-mail:chudowski@gmx.de) Ein Kostenrechnungssystem ist kein Selbstzweck. Es hat immer sinnvolle Informationen zu liefern, damit der Unternehmer richtige unternehmerische Entscheidung treffen kann. Man spricht von Controlling als Informationsinstrument. Hierzu sind richtige Vorgaben und Annahmen von entscheidender Bedeutung, insbesondere die Optionen in der Registerkarte „Fahrzeug- und Fixkosten“ sind wichtig. Eigentlich variable Kosten sind auch durchgehend variabel zu rechnen. Dies gilt für: • • • Fahrzeugpflege Abschreibungen für Abnutzung Kreditkartengebühren Ansonsten sind die ermittelten Deckungsbeiträge nur von theretischer Natur und auch falsch. Sinnvolle Kennzahlen liefern auch wichtige Steuerungsfunktionen für unternehmerische Entscheidungen. In der Registerkarte „DB-Rechnung“ werden neben den Deckungsbeiträgen folgende sinnvolle Kennzahlen ausgewiesen: • • • • • • • Variable Fahrzeugkosten in % v. Nettoumsatz = Variable Fahrzeugkosten (Treibstoffkosten, Wagenpflege, Kreditkartengeb., Abnutzung, Wartungs- u. Reparaturkosten) in Abhängigkeit vom Nettoumsatz Variable Fahrzeugkosten pro Kilometer = Variable Fahrzeugkosten in Abhängigkeit v. gefahrenden Kilometer Variable Lohnkosten (in % v. Nettoumsatz) = Variable Lohnkosten (Bruttolohn, Lohnnebenkosten) in Abhängigkeit v. Nettoumsatz Variable Kosten (Kfz-Kosten + Lohnkosten) in Abhängigkeit v. o Nettoumsatz = (in % v. Nettoumsatz) o Nettounternehmerumsatz = (in % v. Unterumsatz) o Nettofahrerumsatz = (in % v. Fahrerumsatz) Umsatzrendite = Deckungsbeitrag III (Gewinn v. Steuern und Vorsorgeaufwendungen) in Abhängigkeit v. Nettoumsatz Zeitaufwand (Unternehmer) = Selbstgefahrene Stunden zzgl. Stunden für Verwaltungsaufwand des Taxenbetriebes Stundenlohn (Unternehmer) = Deckungsbeitrag III (Gewinn v. Steuern und Vorsorgeaufwendungen) in Abhängigkeit vom Zeitwand des Unternehmers. Hier ist zu berücksitigen das keinerlei unternehmerisches Risiko berücksichtigt wird. Weitere Kennzahlen sind durchaus denkbar oder der Aufbau eines Kennzahlensystem (z.B. nach DuPont) könnte eine sinnvolle Erweiterungen darstellen. 10 Arne Chudowski, Holsteiner Chaussee 329, 22457 Hamburg (e-mail:chudowski@gmx.de) 2.5 Registerkarte „Übersicht“ Diese Rechnung orientiert sich streng an dem Gutachten. Lediglich einzelne Zeilen sind aufgrund vorgenommener Erweiterungen eingefügt worden. Außerdem wurden einige irreführende Kennzahlen entfernt. Unterhalb der Tabelle werden nochmal die in der Kalkulation verwendeten Vorgaben ausgewiesen. Ich setze das Gutachten und die Systematik als bekannt voraus, deshalb gehe ich nicht mehr ins Detail. Die Berechnungsmethode weicht von einer mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung ab, die Endergebnisse stimmen natürlich überein. 2.6 Registerkarte „Vergleich“ Bitte die Erläuterung lesen. Diese Registerkarte ermöglicht den Vergleich unterschiedlicher Fahrzeuge und entsprechenden Fahrzeugkosten bei ansonsten identischen Kosten. Es wird immer das erste Fahrzeug (=Spalte B) mit den restlichen verglichen. Da unterschiedliche Fahrzeuge bei gleichen Fahrerlöhnen und Unternehmensfixkosten gerechnet werden, sind die ausgewiesenen Gesamtkosten und Gewinne nicht mit den Werten anderer Registerkarten vergleichbar. Dies gilt für Spalte C bis G. 11 Arne Chudowski, Holsteiner Chaussee 329, 22457 Hamburg (e-mail:chudowski@gmx.de) 3 Fehlerhafte Annahmen im Gutachten 3.1 Unternehmerfahrleistung Die im Gutachten angenommene 80% Fahrleistung der Fahrer (= 20% Unternehmer) ergibt absurd hohe selbst gefahrene Umsätzen des MWUs. Die Annahme von 20% Eigenfahrleistung pro Auto führt dazu, dass der Unternehmer knappe 100% (bei 4,57 Wagen) einer mehrfachbesetzten Taxe fährt. Legt man die Zahlen aus dem Gutachten 2010 zu Grunde, müsste der Mehrwagenunternehmer ca. 350 Std. pro Monat Taxe fahren (bei dem im Gutachten ermittelten Durchschnittsstundenumsatz)! Dies würde ca. 80 Stunden pro Woche bedeuten. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Mehrwagenunternehmer schon mit der Verwaltung seines Taxenbetriebes ausreichend beschäftigt ist. Die Unternehmerumsätze sind im Gutachten eindeutig nachvollziehbar, da die Lohnkosten im Gutachten ausgewiesen werden, sind die Unternehmerumsätze durch folgende Rückwärtsrechnung errechenbar: (Laufleistung pro Fahrzeug * km-Schnitt) * Anzahl der Wagen = Umsatz (insg.) Umsatz (insg.) * Fahreranteil (in %) = Fahrerumsatz (insg.) Umsatz (insg.) * (100 ./. Fahreranteil (in %) = Unternehmerumsatz (insg.) Gegenprobe: Arbeitnehmerlohn lt. Kostentabelle * Anzahl der Wagen / Fahrerlohn (in %) = Fahrerumsatz (insg.) Umsatz (insg.) ./. Fahrerumsatz (insg.) = Unternehmerumsatz (insg.) Die zu fahrenden Stunden durch den Unternehmer ergeben sich wie folgt: Unternehmerumsatz (insg.) / Durchschnittl. Stundenumsatz (lt. 5. Zwischenbericht = €14,85) = zu fahrende durch den Unternehmer Da mit Unternehmerumsätzen keine Lohnkosten verbunden sind, führt diese falsche Annahme auch zu völlig überhöhten Gewinnen beim Mehrwagenunternehmer. 12 Arne Chudowski, Holsteiner Chaussee 329, 22457 Hamburg (e-mail:chudowski@gmx.de) 3.2 Kosten für Lohnfortzahlung Im Gutachten werden pauschal 5% vom Bruttolohn (aufgr. Umsatzbeteligung) als "Aufwendungen für Fehlzeiten" gerechnet. Diese 5% enthalten bereits die Unternehmeranteile zur Sozialversicherung, da die Lohnnebenkosten ausschließlich aufgrund der Umsatzbeteiligung schon vorher berechnet wurden. In dieser Kalkulation wird nach den bestehenden gesetzlichen Grundlagen kalkuliert. Die in Reihe 27 ermittelten Prozentsätze zeigen die komplette Fehlkalkution der Aufwendungen für Fehlzeiten im Gutachten. Sie sind schon exkl. Lohnnebenkosten nahezu doppelt so hoch! Die tatsächlichen Kosten liegen also pro Fahrzeug ca. € 1.000,-- über den Zahlen im Gutachten 2010. Exkurs (gesetzl. Grundlagen): Berechnung der Lohnfortzahlung im Urlaubsfall: Nach § 3 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage. Der gesetzliche Mindesturlaub ist bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Bei einer anderen Verteilung der Wochenarbeitszeit ist der Anspruch im Dreisatz umzurechnen. Im Fall einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch daher umgerechnet 20 Arbeitstage. In allen Fällen entspricht er also vier Arbeitswochen. Abbildung 2: Lohnfortzahlung im Urlaub Aufgrund der ausschließlichen Bezahlung der Fahrer nach gefahrenem Umsatz liefert folgende Formel eine überschlagsmäßige Berechnung für die Lohnfortzahlung im Urlaub: Fahrerlohn (aufgr. Umsatzbeteiligung) / 48 Wochen * 4 Wochen = Lohnfortzahlung im Urlaub In der Kalkulation wird natürlich genauer gerechnet: Fahrerlohn (aufgr. Umsatzbeteiligung) / Arbeitstage * Urlaubstage = Lohnfortzahlung im Urlaub (Erstattungen von Mehrverpflegungsaufwendungen werden nicht berücksichtigt) 13 Arne Chudowski, Holsteiner Chaussee 329, 22457 Hamburg (e-mail:chudowski@gmx.de) Exkurs (gesetzl. Grundlagen) Berechnung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Bei der Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts gilt das Lohnausfallprinzip: Der Arbeitnehmer erhält grundsätzlich diejenige Vergütung, die er bezogen hätte, wenn er nicht arbeitsunfähig erkrankt wäre; (Überstunden werden allerdings nicht berücksichtigt (§ 4 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)). Bei der Lohnfortzahlung müssen regelmäßige Überstunden berücksichtigt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden (siehe Grundsatzurteil Az. 5 AZR 457/00) Abbildung 3: Lohnfortzahlung bei Krankheit In der Kalkulation wird daher gerechnet: Fahrerlohn (aufgr. Umsatzbeteiligung) / 360 Tage * Krankheitstage = Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Erstattungen von Mehrverpflegungsaufwendungen werden nicht berücksichtigt) 3.3 Kosten für Umlagen Im Gutachten werden keine Umlagen gerechnet, obwohl auch Taxenbetriebe gesetzlich verpflichtet sind, Umlagen abzuführen. Die zusätzlichen Kosten betragen ca. € 400,-- pro Fahrzeug. Exkurs (gesetzl. Grundlagen): Es besteht eine gesetzliche Umlagepflicht (U1 und U2) für Arbeitgeber. Erst ab 30 Angestellten besteht ein Wahlrecht bezgl. der U1 Umlage (vgl. §3 Aufwandsausgleichsgesetz (AAG)). Abbildung 4: Umlagepflicht 14 Arne Chudowski, Holsteiner Chaussee 329, 22457 Hamburg (e-mail:chudowski@gmx.de) 4 Fehler in der Smartkalkulation • In der Originaltabelle wird ein fiktives Fahrzeug (Touran u. Daimler) mit den Smarts verglichen, dies verbietet sich von selbst. Wenn dann man kann nur tatsächliche Fahrzeugmodelle miteinander vergleichen. Der Touran 1.4 TSI EcoFuel (Erdgas) scheint für einen Vergleich geeignet. Der Touran 1.4 TSI EcoFuel fährt bereits als Taxe auf Hamburgs Straßen. Das alte Modell verbraucht tatsächliche 6,5 kg/100km, zu einem Preis von unter 20.000,.--. Das neue Modell kann trotz Gasflaschen, auch als 7-Sitzer geordert werden. Preise stehen noch nicht fest. 22.000,-- sind aber realistisch. • Der wichtigste Einwand ist, dass der Smart trotz des eines 15% niedrigeren Tarifs den gleichen Kilometerschnitt fahren soll wie eine normale Taxe. Das ist Unfug! • Grüne Kommentare=Originalkommentare (aus der Smart-Kostenaufstellung) • Anschaffungskosten: Anschaffungskosten für Smart Diesel: netto: € 10.017,--; Smart Hybrid: netto:€ 8.395,-; Smart Elektro (Erwerb voraussichtl. 2013, netto: € 25.210,-- bis € 29.412,--, Da Preis zu hoch wird der höchste am Markt zu erzielende Verkaufspreis unterstellt: brutto: € 20.000,---; 16.807,--- netto. Dies ist unverständlich. Der Anschaffungspreis vom Smart Diesel berücksichtigt hoffentlich die taxispezifische Umrüstung, inkl. Steuergerät für den Taxenalarm. Ein Mercedes W211 von privat auf Taxi umzurüsten, kostet ca. € 2.000,--, wobei Steuergerät + Einbau alleine ca. € 500,-- kosten. Es müssten sehr hohe Rabatte gewährt werden, damit der kalkulierte Preis zutrifft. Lt. Liste kostet ein Smart mit Klima u. Audio € 12.605,-- (netto) (Quelle: www.smart.com) Dieses Fahrzeug ist aber noch nicht ansatzweise ein Taxi. • Händlermitteilung: Diesel ab 50.000km/J: €1.500,--, demnach 0,03€/km; Hybrid ab 50.000km/J: 900,--€/J, demnach 0,018€/km. Lt. Kalkulation fährt der Smart wie der normale (Touran/Daimler) auch 350.000km, gleichzeitig wurden die Kosten für Wartung u. Reparaturen um 30% gesenkt (€ 0,03 statt € 0,044 pro km). Die Elektrovariante soll noch günstiger sein: Nur € 0,018 pro km. Dies ist erfahrungsgemäß im Taxigewerbe für ein Fahrzeug unrealistisch, das 240.000 Km außerhalb der Garantieansprüche fahren müsste. • Leasing: der Smart Elektro ist derzeit nur über Leasing verfügbar. Die Jahresleasingraten betragen 8.400,--€. Dank der hohen Leasingraten für das Elektromobil, ist die Elektrovariante sowieso das finanzielle Aus für jeden Unternehmer. Absolut realitätsfremd ist der Elektrosmart in der Reichweite: ca. 100km Laufleistung und danach 8 Std. Steckdose. Dies kann als Taxe nicht funktionieren! Der Elektrosmart würde folglich in der Praxis 16 Stunden pro Tag stehen um zu laden. Mit technischen Optimierungen kann zwar sicherlich gerechnet werden, jedoch scheint eine Verbesserung um mehr als 10-20% unrealistisch. . 15 Arne Chudowski, Holsteiner Chaussee 329, 22457 Hamburg (e-mail:chudowski@gmx.de) • • Der Smart CDI wird mit 3,3l/100 km (=Herstellerangabe) gerechnet. Lt. ADAC (Quelle: ADAC-motorwelt, Oktober 2010, S. 58-61) liegt der tatsächliche Verbrauch bei ca. 4l, als Taxe dürften es aufgrund des fast ausschließlichen Stadteinsatzes noch mehr sein. Ähnliches beim Elektrosmart: Ca. € 3,10 bis € 3,60 (Quelle: ADAC, ebenda) je nach Stromtarif. Keine € 2,-- wie in der Kalkulation angenommen. Dies sind im übrigen heutige Strompreise, in 2013 dürften die Strompreise aufgrund des EEG deutlich gestiegen sein. Die errechneten Kostenersparnisse weisen keinerlei Bezug zu den entsprechenden Zellen in der Tabelle aus, es findet somit kein Vergleich statt. Wenn dieser Vergleich statt finden würde, würde dieser die Kosten eines Fahrzeugs, das 71.000km fährt mit den Smarts verglichen, die nur 70.000km fahren. 16 Arne Chudowski, Holsteiner Chaussee 329, 22457 Hamburg (e-mail:chudowski@gmx.de) 5 Resumee Die fehlerhaften Annahmen im Gutachten führen zu völlig überhöhten Gewinnen beim Mehrwagenunternehmer, die schlicht und ergreifend schon jetzt kaum vorhanden sind (bei der durch das Gutachten ermittelten Fahrleistung). Der Einwagenunternehmer kann ebenfalls nur durch völlig überzogenen Stundeneinsatz überleben (siehe Gutachten). Es besteht überhaupt kein Spielraum für Tarifanpassungen nach unten. Die Kalkulation des Smarts ist massiv schön gerechnet, aber selbst die schön gerechneten Smarts weisen keine 15%ige Kostenersparnis gegenüber dem Touran 1.4 TSI EcoFuel auf und rechtfertigen daher auch keinen anderen Tarif. Die Kostenersparnis liegt im normalen Rahmen von unterschiedlichen Fahrzeugtypen. Im übrigen ist der Touran mit einem Co2-Wert von 125g/km auch in Punkto Ökobilanz besser als ein Smart-Diesel mit 88g/km, da der Touran natürlich immer die durchschnittlichen 1,53 Fahrgäste befördern kann. Als 7-Sitzer kann er sogar die bei 5er oder 6er Gruppen benötigte zusätzliche Taxe komplett ersetzten. Das Taxengewerbe muss natürlich ökologischer werden, und hierzu sind von der Industrie entsprechende Fahrzeuge notwendig. Der Elektro-Smart mit einer Standzeit von ca. 16 Std. am Tag ist aber nicht praktikabel, und dies wissen auch die Antragsteller. Wie bei jedem Unternehmen müssen auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen, und die mit Dumpingtarifen verbundene wirtschaftliche Unsicherheit behindert z. Zt. die Investitionen in ökologischere Fahrzeuge wie beispielsweise einem Touran EcoFuel. Auch soll an dieser Stelle auf die Medienberichte über sich in der Erprobungsphase befindliche Elektroautos wie den E-Audi mit Wankel-Zusatzgenerator hingewiesen werden. Die Hersteller sind offensichtlich sehr bemüht entsprechende ökologisch sinnvolle und alltagstaugliche Fahrzeuge zu entwickeln und schnellstmöglich auf den Markt zu bringen. Man sollte ökologisch interessierte Unternehmer vor wirtschaftlichen Schaden schützen. So dass diese dann, wenn die entsprechenden Fahrzeuge auf dem Markt sind, sowohl finanziell in der Lage sind, als auch noch „Lust“ haben, in ökologisch sinnvolle Fahrzeuge zu investieren. Die Zulassung von Smarts als Taxi ist weder wirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll, und würde der Thematik „Öko-Taxi“ schaden. Bis zur erwarteten Marktreife echter Öko-Taxen, - vielleicht noch ca. 1 Jahr - sollte aber weiterhin sowohl die Öko-Bilanz des Taxengewerbes als auch die wirtschaftliche Situation des Taxengewerbes verbessert werden: Die Fortführung verschärfter Kontrollen führt zwangsläufig zu einer Reduzierung der Taxen. Die verbleibenden Taxen werden automatisch weniger Leerkilometer fahren. Laut Gutachten sind mehr als 50% der von Taxen gefahrenen Kilometer Leerkilometer, die knappe Ressourcen verschwenden und die Luft verpesten. Die auf einen kleinen Kundenkreis zugeschnittenen Smarts müssen zwangsläufig noch mehr Leerkilometer fahren. Die Reduzierung der Leerkilometer und der Einsatz sinnvoller und ressourcenschonender Fahrzeuge, wäre eine wirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Maßnahme, im Gegensatz zu plakativem Aktionismus. 17