Nr. 5 Mittwoch, 3. Februar 2016

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Nr. 5 Mittwoch, 3. Februar 2016
Mitteilungsblatt der Stadt
Nr. 5  Mittwoch, 03. Februar 2016
Amtliche Bekanntmachungen .......... 3
Vereine berichten................................ 9
Kirchliche Nachrichten.................... 11
Was sonst noch interessiert ............. 12
Die Höllgrabengeister
Sulzburg e.V.
laden ein:
am 4.02.2015 Schmutzige Dundschdig
Wird mit Radau und Hemdglunkiumzug die Fasnet eröffnet. Eingeladen sind
hier alle Kinder und Bürger verkleidet als Hemdklungi und bewaffnet mit allem
was Krach macht. Treffpunkt ist um 15:33 Uhr am „Bahnhöfle“
Dienstbetrieb
der Stadtverwaltung
am Schmutzigen Donnerstag
und Rosenmontag
Am
Schmutzigen
Donnerstag
(04.02.2016) kommen gegen 11:30 Uhr
die Kindergartenkinder um dem Bürgermeister die Krawatte abzuschneiden. Während dieses Besuches ist nur ein sehr eingeschränkter Dienstbetrieb im Rathaus
möglich.
Am Nachmittag des Schutzigen Donnerstag bleibt das Rathaus geschlossen.
Am Rosenmontag (08.02.2016) ist das
Rathaus ganztags geschlossen.
Wir wünschen eine schöne Fasnacht!
Ihre Stadtverwaltung
ab ca. 16:11 Uhr wird traditionell das Rathaus gestürmt und anschließend als
Zeichen dafür ein Narrenbaum gestellt.
Die Höllgrabengeister wollen gemeinsam mit den Bürgern von Sulzburg die
Fasnet eröffnen!
Für das leibliche Wohl sorgen Würste, Getränke ob Heiß oder Kalt, sowie
fetzige Musik und Höllenfeuer zum aufwärmen!
__________________________________________________________
Kinderfasnet
Samstag den 06.02.2016
Treffpunkt zur diesjährigen Kinderfasnet,
ist um 13:45Uhr auf dem Marktplatz
Von dort aus gehen wir mit einer Polonaise zur Schwarzwaldhalle. Alle Kinder
die hier bereits mitmachen bekommen ihren ersten Stempel für die
Gewinnspiele!
Für das leibliche Wohl der Kleinen und auch Großen ist bestens gesorgt.
Für Spaß wird wie immer gesorgt mit Spielen, Kinderschminken und tollen
Preisen.
Kuchenspenden sind immer gerne gesehen und können ab 11 Uhr in der
Schwarzwalhalle abgegeben werden.
Die Höllgrabengeister freuen sich auf Euer Kommen.
Höllgrabengeister Sulzburg e.V
Seite 2
Mittwoch, den 03. Februar 2016
DIENSTSTELLEN DER
STADTVERWALTUNG SULZBURG
Rathaus
Telefonzentrale: 5600-0
E-Mail: stadt@sulzburg.de
Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.
Bürgermeister
Sekretariat/ Mitteilungsblatt
Hauptamt/ Personalamt
Standes-/ Ordnungsamt/
Sozialwesen / Rente
Bauverwaltung
Rechnungsamt
Stadtkasse
Stadtarchiv/ Kulturamt
Bürgerbüro/
Tourist-Information/
Friedhofverwaltung
Bauhof
Ortsverwaltung Laufen
Kindergarten Laufen
Ernst-Leitz-Schule
Forstbetriebshof
Forstrevier
Wassermeister
Naturschwimmbad
Schwarzwaldhalle
Fax: 5600-50
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Bergwacht Schwarzwald
Notruf: 0761/493333
Wasser:
Fa. Gernot Marquart
BRH-Rettungshundestafel
Oberrhein
Tel. 07621/19222
Beratungsstelle für Eltern,
Kinder, Jugendliche
Bismarckstr. 3-5, Müllheim
Tel. 0761 2187-2711
Tel. 01805 192 92 300
REHA-Tagesstätten
Bad Krozingen,
Schlatter-Str. 18-20
Tel. 07633-933680
Dirk Blens
Johanna Kaltenbach
Herbert Maier
5600-20
5600-21
5600-22
Hospizgruppe
Südlicher Breisgau e.V.
Tel.: 0160 96842020
Petra Jedele
Uwe Birkhofer
Edgar Gerber
Marion Meier
Jost Grosspietsch
5600-24
5600-27
5600-30
5600-32
5600-35
Tierärztlicher Notfalldienst
Markgrälerland
Tel. 07631-36536
h. Fuchs/h. Schlott
5600-40
Volker Dold
5600-44
Helmut Grether
8204
Christine Heinig
8967
Barbara Bauer
69710
Tel./ Fax
6253
Jörg Plüger
(07633) 80 60 258
Gernot Marquart
8472
Heinz-Peter Weschenfelder
6763
6675
Landesbergbaumuseum
Dienstag bis Sonntag u. Feiertag
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
5600-40
Ehemalige Synagoge
Erster und letzter Sonntag im Monat 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Führungen und Sondertermine nach Vereinbarung
5600-35
E-Mail: grosspietsch@sulzburg.de
Badenova
(Bereitschatsund
Tel. 0800-2 767 767
Entstörungsdienst)
ED Netz GmbH
07623 921800
Störungs-Nummer 07623 921818
NOTRUFE UND BEREITSCHAFTSDIENSTE
Notruf
110
(Überfall, Verkehrsunfall)
Feuerwehr
112
Notarzt
112
Krankentransporte
19222
Polizeiposten Heitersheim
Montag – Freitag
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr
Tel. 50710
116117
Kinderärztlicher
Notfalldienst:
0180 6076111
Augenärztlicher
Notfalldienst:
0180 6075311
Krankenhaus:
Helios Klinik
Müllheim
Dr. med. A. Wiesiollek
Dr. Baumgartner-Wiessiollek,
Neubergweg 11,
Sulzburg
Tel.: 8285
Zahnarzt:
Dr. med. dent. Matthias Schwörer
Im Brühl 21 Sulzburg
Tel. 8691
Zahnärztliche Notrufnummer:
0180 3 222 555 40
Vergitungsinformationszentrale
Tel. 0761/19240
Plegeheim Sulzburg
Tel.: 07634-50970
Hebammenhilfe und
Geburtsvorbereitung
Hilde Burgert,
Tel. 66 70,
Tel. 07631 880
Ärzte:
Detlef Rothacker
Hauptstr. 20 Sulzburg Tel. 592160
Schwangerenvorsorge, Wochenbettbetreuung und Babymassage
Tamara Zwigart-Hugo
Tel. 9089779
Tel. 8472
Rechtsanwälte:
Hilfe u. Beratung in unaufschiebbaren Strafsachen u. Zivilsachen
wird tägl. zwischen18 und 8 Uhr
sowie samstags, sonntags u.
feiertags rund um die Uhr.
Tel. 0172 451940
Bürgerstitung „Hilfe im Alltag“
-Das RatstübleTel. 592411
Beratungsstelle für ältere
Menschen und deren Angehörige
Terminvereinbarung
Tel.: 07631-17 77 28 (AB)
APOTHEKENBEREITSCHAFTSDIENSTE
03.02.2016
04.02.2016
05.02.2016
06.02.2016
Allgemeiner
Notfalldienst:
Sulzburg
07.02.2016
08.02.2016
09.02.2016
10.02.2016
Bad-Apotheke, Bahnhofstraße 23,
79189 Bad Krozingen, Tel. 07633/92840
St.-Trudpert-Apotheke, Wasen 49,
79244 Münstertal, Tel. 07636/566
Werder-Apotheke, Werderstraße 57,
79379 Müllheim, Tel. 07631/ 740600
Stadt-Apotheke, Hauptstraße 15,
79219 Staufen, Tel. 07633/6263
Rhein-Apotheke, Schlüsselstraße 4,
79395 Neuenburg am Rhein, Tel. 07631/ 72029
Bad-Apotheke im Paracelsushaus, Freiburger Str. 20,
79189 Bad Krozingen, Tel. 07633/150150
Kirchberg-Apotheke, Jengerstraße 13,
79238 Ehrenkirchen, Tel. 07633/8794
Friedolin-Apotheke, Müllheimer Str. 23,
79395 Neuenburg am Rhein, Tel. 07631/ 793700
Rebland-Apotheke, Basler Straße 24,
79227 Schallstadt-Wolfenweiler, Tel. 07664/6371
Hense´sche Apotheke, Luisenstraße 2,
79410 Badenweiler, Tel. 07632/ 892121
Zollmatten-Apotheke, Poststraße 22,
79423 Heitersheim, Tel. 07634/510511
Batzenberg-Apotheke, Basler Straße 82,
79227 Schallstadt-Wolfenweiler, Tel. 07664/60180
Apotheke am Zöllinplatz, Zöllinplatz 4,
79410 Badenweiler, Tel. 07632/ 891576
IMPRESSUM
Herausgeber: Stadt 79295 SULZBURG
Telefon 07634 5600-0
Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil:
Bürgermeister Dirk Blens oder der Vertreter im Amt.
Verantwortlich für den Inseratenteil:
Anton Stähle, Stockach
Druck: Primo-Verlag; Anton Stähle, Meßkircher Straße 45; 78333 Stockach
Telefon: 07771/9317-11, Telefax: 07771/9317-40
E-Mail: info@primo-stockach.de, Internet: www.primo-stockach.de oder
www.primo-einfach-online.de
Sulzburg
Mittwoch, den 03. Februar 2016
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Verlegung der Bushaltestellen am
Narrenumzug
Aufgrund des Narrenumzuges am Sonntag,
14.02.2016 werden die Bushaltestellen am
Bahnhofplatz, Marktplatz sowie die Wendeschleife
an der Ernst-Leitz-Schule nicht angefahren.
Es besteht die Möglichkeit an den Haltestellen
Betbergerstraße und gegenüber der Firma
Hekatron einzusteigen.
Ab Montag, 17.02.2016 werden die Bushaltestellen wieder zu den gewohnten
Zeiten angefahren.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Ihre Stadtverwaltung
Verkehrsregelung am Sulzbachtal-Narrenumzug,
14. Februar 2016
Am Sonntag, 14. Februar 2016, indet im historischen Stadtkern von
Sulzburg der traditionelle Sulzbachtal-Narrenumzug statt.
Die Umzugsstrecke beginnt in der Hauptstraße bei der Einmündung
des Erlenweges und endet in der Hauptstraße bei der Klostergasse. Aufstellungsstrecke für die teilnehmenden Zünte ist der Erlenweg.
Der Narrenumzug hat bekanntlich eine große Anziehungskrat für teilnehmende Zünte, aber auch für viele Besucher. Deshalb ist am Sonntag,
14. Februar 2015 wieder mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen
zu rechnen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Verkehrsbeschränkung durch die verkehrsrechtliche Anordnung die Zufahrt nach Sulzburg in der Zeit von ca. 12.00 Uhr bis ca. 18.30 Uhr nicht möglich ist.
Aus Sulzburg wegfahrende Fahrzeuge können den Neubergweg und die
Straße über den Castellberg in Richtung Ballrechten-Dottingen benutzen. Diese Strecke wird jedoch ebenfalls durch Besucher zu Fuß erheblich in Anspruch genommen.
Hauptstraße ab dem Kreisel am Ortseingang bis zur Schwarzwaldhalle,
Teilstück Im Brühl, Teilstück Markgrafenstraße.
Der Neubergweg ist in der Zeit von ca. 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr vollständig gesperrt; danach ist er als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Castellberg benutzbar. Es besteht keine Möglichkeit (wegen Einbahnstraße) in dem o.g. Zeitraum über den Neubergweg nach Sulzburg zu
kommen. Während der Vollsperrung ist das Fahren von außerhalb
nach Sulzburg/Bad Sulzburg nicht möglich.
Mit den Rettungsorganisationen hat eine Absprache hinsichtlich
von Notfällen stattgefunden.
Umleitungsstrecke
Die Zufahrtsstraße nach Sulzburg wird ab Oberdottingen bis zur Einmündung der Betberger Straße als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung
Sulzburg ausgewiesen. Ebenso die Betberger Straße in Richtung Laufen
mit Fahrtrichtung Laufen.
Der Straßenverkehr aus Richtung Bad Sulzburg wird über die Badstraße, Klostergasse, Kirchbachweg, Neubergweg, Castellbergweg und über
den Castellbergparkplatz nach Ballrechten-Dottingen im Einbahnverkehr geführt.
Halteverbote
•
Umzugsstrecke
Auf der Umzugs- und Aufstellungsstrecke (Erlenweg und Hauptstraße bis Klostergasse) wird ein beidseitiges Halteverbot mit Wirkung ab
Sonntag, 14.02.2016, 10.00 Uhr, angeordnet.
b) Umleitungsstrecke
Auf den Straßen der Umleitungsstrecke Badstraße, Klostergasse, Kirchbachweg, Neubergweg und Castellbergweg wird auf beiden Seiten ein
Halteverbot angeordnet.
c) Zufahrtsstrecke nach Sulzburg
Auf der Zufahrtsstraße von Ballrechten-Dottingen nach Sulzburg wird
auf der linken Seite und auf der Betberger Straße in Richtung Laufen
auf der rechten Seite ein Halteverbot angeordnet.
Die Kuttelgasse (von der Betbergerstraße in Richtung Ballrechten-Dottingen) wird vollständig gesperrt werden.
Die Anwohner an der Umleitungs- und Umzugsstrecke werden gebeten, ihre Fahrzeuge möglichst auf dem eigenen Grundstück abzustellen.
Freunde und Bekannte sollten angehalten werden, ihre Fahrzeuge
rechtzeitig abseits der bekannten Umzugs- und Umleitungsstrecken
abzustellen.
Die Verkehrsbeschränkungen werden gegen 18.30 Uhr in Abhängigkeit vom Verlauf des Umzuges wieder aufgehoben.
Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit auf der Umzugsstrecke und der Umleitungsstrecke ab Sonntag,
14. Februar 2016, 10.00 Uhr ein Halteverbot angeordnet ist.
Sulzburg, 26.01.2016
Dirk Blens
Bürgermeister
Fahrzeughalter, welche vor diesem Zeitpunkt ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß abgestellt hatten, sind verplichtet, mit Inkrattreten
des Halteverbotes ihre Fahrzeuge zu entfernen.
Sprechstunde des Bürgermeisters
Diese Regelung dient zum einen der Sicherheit des Umzuges, soll aber
auch vermeiden, dass Schäden an Ihrem Fahrzeug entstehen.
Wir weisen darauf hin, dass der Neubergweg aus Sicherheitsgründen
in der Zeit zwischen ca. 11.00 Uhr und 13.00 Uhr vollständig gesperrt
wird und anschließend bis ca. 18.30 Uhr nur als Einbahnstraße talauswärts befahren werden kann.
Die Verkehrsrechtliche Anordnung für den Umzugstag sieht folgende Einschränkungen vor:
Umzugsstrecke
Die Aufstellung des Zuges erfolgt im Erlenweg; von dort führt der Umzug durch die Hauptstraße bis zur Klostergasse (Aulösung des Umzugs).
Vollständige Straßensperrungen
Ab ca. 12.00 Uhr werden folgende Straßen für Fahrzeuge aller Art gesperrt:
Seite 3
Für Gespräche steht der Bürgermeister im Rathaus in Sulzburg während der üblichen Öfnungszeiten zur Verfügung. Wenn Sie einen Gesprächswunsch haben ist es jedoch sinnvoll, zuvor telefonisch einen
Termin abzustimmen. Ihre Ansprechpartnerin dafür ist im Sekretariat
Frau Johanna Kaltenbach (Telefon 56 00-21).
Öfentliche Sitzung des Gemeinderates
Am Donnerstag, den 11. Februar 2016 indet voraussichtlich die
nächste öfentliche Sitzung des Gemeinderates im Ratsaal des Rathauses in Sulzburg statt.
Die Tagesordnungspunkte werden sieben Tage vor der Sitzung an den
amtlichen Bekanntmachungstafeln in Sulzburg und Laufen ausgehängt
und auf die Homepage der Stadt Sulzburg (www.sulzburg.de) gestellt
bzw. im nächsten Mitteilungsblatt bekannt gegeben.
Die Bevölkerung ist zur Sitzung herzlich eingeladen.
Dirk Blens
Bürgermeister
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Mittwoch, den 03. Februar 2016
Öfentliche Sitzung des Technischen Ausschusses
Am Donnerstag, den 11. Februar 2016 indet voraussichtlich eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses im Ratsaal des Rathauses in Sulzburg statt.
Die Tagesordnungspunkte werden sieben Tage vor der Sitzung an den
amtlichen Bekanntmachungstafeln in Sulzburg und Laufen ausgehängtund und auf die Homepage der Stadt Sulzburg (www.sulzburg.
de) gestellt bzw. im nächsten Mitteilungsblatt bekannt gegeben.
Die Bevölkerung ist zur Sitzung herzlich eingeladen.
Dirk Blens
Bürgermeister
Neuer Kommunalschlepper für den Bauhof der
Stadt Sulzburg mit Laufen und St. Ilgen
Einen neuen Kommunalschlepper kann der Bauhof der Gemeinde
Sulzburg mit Laufen und St. Ilgen nun in Betrieb nehmen. Das 23 PS
starke Fahrzeug soll vor allem für die Landschatsplege, speziell für
Mulcharbeiten und den Winterdienst genutzt werden.
Der Kommunalschlepper wurde von der Firma Benz - Metallbau
Schlosserei Landtechnik Fahrzeugbau - auf der Grundlage einer Ausschreibung geliefert und kostete rund 26.000 Euro. Bürgermeister Dirk
Blens übergab das neue Fahrzeug an die Mitarbeiter des Bauhofs. Bei
der Übergabe zugegen war auch Martin Benz von der Firma Benz –
Metallbau, Schlosserei, Landtechnik, Fahrzeugbau – aus Laufen. Dabei
betonte Blens, wie wichtig es sei, heimische Unternehmen in die Beschafungen und damit in die gemeindliche Arbeit mit einzubinden.
So sei eine efektive ortsnahe Betreuung, Wartung und Instandsetzung
gewährleistet, wovon alle Seiten proitierten.
Sulzburg
über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebührensatzungen der
Stadt.
§ 2 Gebührenfreiheit
(1) Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben für öfentliche Leistungen, die folgende Angelegenheiten betrefen:
a) Gnadensachen,
b) das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Beschätigten des
öfentlichen Dienstes,
c) die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstplicht oder die bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen Dienstplicht geleistete Tätigkeit,
d) Prüfungen, die der berulichen Aus- und Weiterbildung dienen, mit
Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung,
e) Leistungen geringfügiger Natur, insbesondere mündliche und einfache Auskünte, soweit bei schritlichen Auskünten nicht durch diese
Satzung etwas anderes bestimmt ist,
f) die behördliche Informationsgewinnung,
g) Verfahren, die von der Gemeinde ganz oder überwiegend nach den
Vorschriten der Abgabenordnung durchzuführen sind, mit Ausnahme
der Entscheidung über Rechtsbehelfe.
(2) Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren sind, soweit Gegenseitigkeit besteht, befreit
a) das Land Baden-Württemberg,
b) die landesunmittelbaren juristischen Personen des öfentlichen
Rechts, die nach den Haushaltsplänen des Landes für Rechnung des
Landes verwaltet werden,
c) die Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Verbände der Regionalplanung in Baden-Württemberg.
Die Befreiung tritt nicht ein, soweit die in Satz 1 Genannten berechtigt sind, die Verwaltungsgebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf
Dritte umzulegen.
(3) Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände bleiben
unberührt.
§ 3 Gebührenschuldner
Stadt Sulzburg
Stadt
Sulzburg
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen
(Verwaltungsgebührensatzung)
Satzung über
die Erhebung von Gebühren für öfder Stadt Sulzburg vom 21.01.2016
fentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Stadt Sulzburg vom 21.01.2016
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2 und 11 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Sulzburg am 21.01.2016 folgende Satzung
(1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren und Auslagen ist derjenige
verplichtet
1. dem die öfentliche Leistung zuzurechnen ist,
2. der die Gebühren- und Auslagenschuld der Stadt gegenüber durch
schritliche Erklärung übernommen hat,
3. der für die Gebühren- und Auslagenschuld eines anderen krat
Gesetzes hatet.
(2) Mehrere Gebühren- und Auslagenschuldner haten als Gesamtschuldner.
§ 4 Gebührenhöhe
beschlossen:
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
§ 1 Gebührenpflicht
(GemO)
und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat
Die StadtGemeinderat
Sulzburg erhebt für öffentliche
Leistungen,
die sie Sulzburg
auf Veranlassung oder
im Interesse
Einzelner
der
der
Stadt
am
21.01.2016
folgende Satzung
vornimmt, Gebühren nach dieser Satzung (Verwaltungsgebühren), soweit nicht Bundesrecht oder Landesrecht
beschlossen:
etwas anderes bestimmen. Unberührt bleiben Bestimmungen über Verwaltungsgebühren in besonderen
Gebührensatzungen der Stadt.
§ 1 Gebührenplicht
§2
Gebührenfreiheit
Die
Stadt Sulzburg erhebt für öfentliche Leistungen, die sie auf Veranbetreffen:
lassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, Gebühren nach dieser
a) Gnadensachen,
Satzung
(Verwaltungsgebühren), soweit nicht Bundesrecht oder Lanb) das bestehende oder
frühere Dienstverhältnis
von Beschäftigten
des öffentlichenUnberührt
Dienstes,
desrecht
etwas
anderes
bestimmen.
bleiben Bestimmungen
(1) Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben für öffentliche Leistungen, die folgende Angelegenheiten
c) die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht oder die bestehende oder frühere an Stelle der
gesetzlichen Dienstpflicht geleistete Tätigkeit,
d) Prüfungen, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen, mit Ausnahme von Prüfungen zur
Notenverbesserung,
(1) Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem dieser
Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Das Gebührenverzeichnis
ist Bestandteil der Satzung. Für öfentliche Leistungen, die im Gebührenverzeichnis nicht explizit benannt und für die keine Gebührenfreiheit vorgesehen ist, ist eine Gebühr nach Nummer 1 des Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr) zu erheben.
(2) Ist eine Verwaltungsgebühr innerhalb eines Gebührenrahmens
zu erheben, bemisst sich ihre Höhe nach dem Verwaltungsaufwand,
sowie nach der wirtschatlichen oder sonstigen Bedeutung für den
Sulzburg
Mittwoch, den 03. Februar 2016
Gebührenschuldner zum Zeitpunkt der Beendigung der öfentlichen
Leistung.
(3) Ist eine Verwaltungsgebühr nach dem Wert des Gegenstandes zu
berechnen, so ist der Verkehrswert zur Zeit der Beendigung der Leistung maßgebend. Der Gebührenschuldner hat auf Verlangen den Wert
des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder ungenügender
Führung des Nachweises hat die Behörde den Wert auf Kosten des Gebührenschuldners zu schätzen. Sie kann sich hierbei Sachverständiger
bedienen.
(4) Ist eine Verwaltungsgebühr nach der Zeitdauer der Bearbeitung
der Leistung zu berechnen, bemisst sich die Höhe der Gebühr nach der
Bearbeitungszeit, die in Zeiteinheiten (ZE) gemessen wird. Eine ZE beträgt 15 Minuten. Angebrochene ZE sind dabei bis zur Hälte (das heißt
bis 7:30 Min.) auf die vorausgehende volle Zahl der ZE abzurunden
und angebrochene ZE über der Hälte (ab 7:31 Min.) auf die nächstfolgende volle Zahl der ZE aufzurunden.
(5) Wird der Antrag auf Erbringung einer öfentlichen Leistung, mit
dessen sachlicher Bearbeitung begonnen ist, vor Erbringung der öffentlichen Leistung zurück genommen oder unterbleibt die öfentliche Leistung aus sonstigen vom Schuldner zu vertretenden Gründen,
so wird bei einer Gebühr nach Zeiteinheiten die Gebühr nach der angefallenen Arbeitszeit erhoben. Bei anderen Gebührenarten wird eine
Gebühr nach Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr) für die angefallene Arbeitszeit erhoben; die so ermittelte
Gebühr darf maximal die Gebührenhöhe des entsprechenden Gebührentatbestandes betragen.
(6) Wird der Antrag auf Erbringung einer öfentlichen Leistung abgelehnt, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. Wird der Antrag
ausschließlich wegen Unzuständigkeit abgelehnt, wird keine Gebühr
erhoben.
§ 7 Auslagen
(1) In der Verwaltungsgebühr sind die der Stadt erwachsenen Auslagen inbegrifen. Übersteigen die Auslagen das übliche Maß erheblich,
werden sie gesondert in der tatsächlich entstandenen Höhe festgesetzt.
Dies gilt auch dann, wenn für eine öfentliche Leistung keine Gebühr
erhoben wird.
(2) Auslagen nach Absatz 1 Satz 2 sind insbesondere
a) Gebühren für Telekommunikation,
b) Reisekosten,
c) Kosten öfentlicher Bekanntmachungen,
d) Vergütungen für Zeugen und Sachverständige sowie sonstige Kosten
der Beweiserhebung,
e) Vergütungen an andere juristische oder natürliche Personen für Leistungen und Lieferungen,
f) Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und Sachen.
(3) Auf die Erstattung von Auslagen sind die für Verwaltungsgebühren
geltenden Vorschriten entsprechend anzuwenden. Der Anspruch auf
Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrags.
§ 8 Schlussvorschriten
(1) Diese Satzung tritt am 01.02.2016 in Krat.
(2) Zu gleicher Zeit treten die Verwaltungsgebührensatzung vom 22.
November 2001 (mit allen späteren Änderungen) und alle sonstigen
dieser Satzung entsprechenden oder widersprechenden Vorschriten
außer Krat.
Sulzburg, 21.01.2016
§ 5 Entstehung der Gebühr
Dirk Blens
ürgermeister
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der öfentlichen
Leistung.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
(2) Bei Zurücknahme eines Antrages nach § 4 Abs. 5 dieser Satzung
entsteht die Gebührenschuld mit der Zurücknahme, in den anderen
Fällen des § 4 Abs. 6 Satz 1 dieser Satzung mit der Beendigung der öffentlichen Leistung.
§ 6 Fälligkeit, Zahlung
(1) Die Verwaltungsgebühr wird durch schritlichen oder mündlichen
Bescheid festgesetzt und ist mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig.
(2) Die Erbringung einer öfentlichen Leistung, die auf Antrag erbracht
wird, kann von der Zahlung eines Vorschusses oder von der Leistung
einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. Dem Antragsteller ist eine
angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der
Sicherheit zu setzen. Die Stadt kann den Antrag als zurückgenommen
behandeln, wenn die Frist nicht eingehalten wird und der Antragsteller
bei der Anforderung des Vorschusses oder der Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist.
(3) Ausfertigungen, Abschriten sowie zurückzugebende Urkunden,
die aus Anlass der öfentlichen Leistung eingereicht worden sind, können bis zur Bezahlung der festgesetzten Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden.
Seite 5
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriten der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund
der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs.
4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schritlich innerhalb eines Jahres
seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend
gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen
soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriten über die
Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach
§ 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze,
wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen.
Sulzburg, 21.01.2016
Dirk Blens
Bürgermeister
Seite 6
Mittwoch, den 03. Februar 2016
Stadt Sulzburg
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Sulzburg
13
Polizei- und Ordnungsrecht
13.1
Allgemeine öffentliche Leistung im Polizei- und Ordnungsrecht
Seite 2
12,00 €/ZE
Gebührenverzeichnis
(Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung)
Dirk Blens
Eine Zeiteinheit (ZE) beträgt 15 Minuten. Angebrochene Zeiteinheiten werden bis zur Hälfte (das hei
Dirk
Blens
Bürgermeister
Bürgermeister
bis 7:30 Min.) auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, angebrochene Zeiteinheiten über de
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Hälfte (ab 7:31 Min.) werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.
Lfd. Nr.
1
Öffentliche Leistung
Gebühr
Allgemeine Verwaltungsgebühr
13,00 €/ZE
(§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung)
2
Beglaubigungen, Bestätigungen, Bescheinigungen
2.1
für die erste Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung
3,00 €/Fall
2.2
für jede weitere gleichlautende Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung
0,70 €/Fall
3
Fotokopien und Ausdrucke
Fotokopien, Ausdrucke (Scannen und Faxen)
aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern,
Registern usw.
3.1
3.2
für die erste Seite
für jede weitere Seite
3.3
Fotokopien aus Plänen / Ausdrucke digitaler Flächenkarten
(z.B. Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, etc.)
1,70 €/Fall
0,40 €/Seite
4
Melderecht
4.1
Auskünfte aus dem Melderegister
4.1.1
einfache Auskunft
(§ 44 Abs. 1 BMG)
4.1.2
elektronische einfache Auskunft über das Meldeportal
(§ 49Abs. 1+3 i.V.m. § 44 Abs. 1 BMG)
4.1.3
erweiterte Auskunft
(§ 45 Abs. 1 BMG)
10,00 €/Fall
4.1.4
Gruppenauskunft
nach (§ 46 Abs. 1, § 50 Abs. 1, 2 und 3 BMG), die mit Hilfe der automatischen
Datenverarbeitung gegeben wird
21,00 €/Fall
4.2
Ausstellung einer Wählbarkeitsbescheinigung
(§10 Abs. 4 KomWG)
10,00 €/Fall
4.3
sonstige Bescheinigungen der Meldebehörde
zusätzliche Meldebestätigungen, Aufenthaltsbescheinigungen und sonstige
Bescheinigungen der Meldebehörde je Bescheinigung.
5
Archivwesen
5.1
allgemeine öffentliche Leistung im Archivwesen
8,00 €/Fall
7,00 €/Fall
7,00 €/Fall
Hinzu kommen die entstehende Kosten Dritter (z.B. bei Fotoreproduktionen)
Fischereischeine
6.1
Erteilung von Fischereischeinen einschl. Ersatzfischereischeinen
(§ 31 FischG)
Die Fischereiabgabe nach den aktuell gültigen Vorschriften wird neben der
Seite 1
Verwaltungsgebühr für Fischereischeine erhoben.
6.1.1
6.1.2
6.2
Fischereischein für Erwachsene
Jugendfischereischein
Verlängerung eines Fischereischeines
und Einziehung der Fischereiabgabe bei Fischereischeinen auf Lebenszeit
Sulzburg, 21.01.2016
Dirk Blens
Bürgermeister
5,00 €/Fall
13,00 €/ZE
6
Eine etwaige
Verletzung
von VerfahrensHinweis
nach
§ 4 Abs.
4 GemO:oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4
Eine
etwaige
Verletzung
von VerfahrensoderseitFormvorschriten
GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
innerhalb eines Jahres
der Bekanntmachung dieserder
Satzung
gegenüber der Stadt geltend gemacht
worden ist; der Sachverhalt, der
die Verletzung
begründen
soll, ist zu
Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg
(GemO)
oder
aufgrund
bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder
der
GemO beim
Satzung
wird
Abs.
die Bekanntmachung
der Zustandekommen
Satzung verletzt worden sind.dieser
Unbeachtlich
sind ferner
nachnach
§ 2 Abs.§24
KAG
Mängel
der Beschlussfassung
über Abgabensätze,
wenn
sie zuschritlich
einer nur geringfügigen
Kostenüberdeckung
führen.
4beiGemO
unbeachtlich,
wenn sie
nicht
innerhalb
eines Jahres
seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend
gemacht
worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen
Sulzburg, 21.01.2016
soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriten über die
Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung
der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach
Dirk Blens
§Bürgermeister
2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze,
wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen.
14,00 €/Fall
7,00 €/Fall
7,00 €/Fall
Abwasserverband Sulzbach, 79423 Heitersheim
Bekanntmachung der HAUSHALTSSATZUNG
DES ABWASSERVERBANDES „SULZBACH“,
SITZ: HEITERSHEIM FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 6
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in
der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 28. Oktober 2015 (GBl. S. 870) hat die Verbandsversammlung
am 17. Dezember 2015 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2016
Seite 3
beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
(die erstmalige Einziehung ist bei der Erteilung des Fischereischeins enthalten)
1.
7
Fundsachen
Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder
Finder
7.1
7.2
bei Sachen bis zu 100 € Wert
bei Sachen über 100 € Wert
0,00 €/Fall
22,00 €/Fall
den Einnahmen und Ausgaben von je
davon
a) im Verwaltungshaushalt
b) im Vermögenshaushalt
1.708.000,-- €
1.400.800,-- €
307.200,-- €
Bei Tieren kommen entstehende Kosten Dritter (für die Unterbringung, etc.) hinzu.
2.
8
Bestattungsrecht
8.1
Ausstellung eines Leichenpasses
(§§ 44 und 45 BestattG)
10,00 €/Fall
8.2
Bescheinigung über die Zurückstellung eines Sterbefalls
14,00 €/Fall
9
öffentliche Leistung im Kirchenaustrittsverfahren
14,00 €/Fall
10
Gewerbesachen
10.1
Gewerbeanzeigen ( § 14 GewO)
10.2
Gewerbeanmeldung
Gewerbeab-, -ummeldung
Erteilung von Auskünften aus der Gewerbekartei
10.3
10.3.1
Spiele
Bestätigung gem. § 33 c Abs. 3 GewO
10.3.2
Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
(§ 33c Abs. 1 GewO)
219,00 €/Fall
10.4
10.5
10.5.1
10.5.2
Bewachungsgewerbe: Zuverlässigkeitsprüfung bei Neueinstellung
Gestattungen bis zu 4 Tagen (§ 12 GastG)
für den ersten Tag
für jeden weiteren Tag
18,00 €/Fall
11
Baurecht
11.1
Ausstellung eines Negativzeugnisses
18,00 €/Fall
12,00 €/Fall
7,00 €/Fall
21,00 €/Fall
12,00 €/Fall
6,00 €/Tag
18,00 €/Fall
nach § 28 Abs. 1 BauGB (Nichtausübung oder Nichtbestehen des Vorkaufsrechts)
11.2
Bestätigung des Zeitpunkts des Eingangs der vollständigen Bauvorlagen
im Kenntnisgabeverfahren (§ 53 Abs. 5 Nr. 1 LBO)
11.3
Benachrichtigung der Nachbarn im Kenntnisgabeverfahren
(§ 55 LBO)
0,183 ‰
45,00 €/Fall
Hinzu kommen entstehende Kosten für die Postzustellungsurkunde.
11.4
Entwässerungs- oder Wasserversorgungsgenehmigung
102,00 €/Fall
Abnahme und Prüfung der Grundstücksanlagen
12
Straßenrechtliche Sondernutzung
12.1
Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch
hinaus
Erlaubnis zur Aufstellung von Plakaten
12.2
Seite 2
27,00 €/Fall
20,00 €/Fall
dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
§2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf
festgesetzt.
0,-- €
100.000,-- €
§3
Der Aufwand wird, soweit nicht andere Einnahmen zur Verfügung
stehen, auf die Verbandsmitglieder umgelegt (Jahresumlage). Die
Jahresumlage setzt sich zusammen aus der Finanzkostenumlage und
der Betriebskostenumlage. Die Umlageschlüssel sind gem. § 4 i.V.m. §
12 der Verbandssatzung wie folgt festgelegt:
I. Finanzkostenumlage:
a) für den Abschnitt I (Bauabschnitt I - IX)
1. Ballrechten-Dottingen
2. Buggingen
3. Heitersheim
4. Müllheim
5. Neuenburg
6. Sulzburg
b) für den Abschnitt II (Bauabschnitt X)
1. Ballrechten-Dottingen
2. Buggingen
8,80 %
27,55 %
31,30 %
9,70 %
8,30 %
14,35 %
12,42 %
22,29 %
Sulzburg
Mittwoch, den 03. Februar 2016
3. Heitersheim
4. Müllheim
5. Neuenburg
6. Sulzburg
c) für den Abschnitt III (Bauabschnitt XI u. Folgende)
1. Ballrechten-Dottingen
2. Buggingen
3. Heitersheim
4. Müllheim
5. Neuenburg
6. Sulzburg
II. Betriebskostenumlage:
1. Ballrechten-Dottingen
2. Buggingen
3. Heitersheim
4. Müllheim
5. Neuenburg
6. Sulzburg
31,47 %
13,20 %
4,85 %
15,77 %
12,20 %
24,70 %
31,10 %
14,00 %
3,50 %
14,50 %
„Storzenfest“
am Sonntag, den 07. Februar 2016 ab 17.00 Uhr
in Laufen Eichgasse vor der Halle
12,915 %
21,320 %
33,365 %
9,410 %
7,615 %
15,375 %
Heitersheim, den 17.12.2015
Seite 7
Früher standen hier Rebstöcke, ………
……… heute liegen nach der Rodung noch die alten Rebstorzen.
Die Verbandsversammlung
gez. Martin Löler
Verbandsvorsitzender
Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des § 81 Abs. 3 Gemeindeordnung mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2016 in der Zeit vom 04.02.2016 bis 12.02.2016 im Rathaus Sulzburg
Zimmer 14 während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme
ausgelegt ist. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde am
19.01.2016 durch die Rechtsaufsichtsbehörde – Landratsamt BreisgauHochschwarzwald - bestätigt.
Heitersheim, den 26.01.2016
gez. Martin Löler
Verbandsvorsitzender
ORTSVERWALTUNG LAUFEN
Damit mit den Bauarbeiten für die neue Altenberghalle bald begonnen
werden kann, müssen die alten Rebstorzen entsorgt werden.
Der Ortschaftsrat von Laufen und die Freiwillige Feuerwehr laden
deshalb die Bevölkerung zu einem „Storzenfest“ ein.
Bei kleinen Snacks, Glühwein und anderen Getränken sollen die
Rebstorzen verbrannt werden.
UNSERE JUBILARE
Öfentliche Sitzung des Ortschatsrates
Am Mittwoch, den 03. Februar 2016 indet voraussichtlich die nächste öfentliche Sitzung des Ortschatsrates im Sitzungsraum der Ortsverwaltung in Laufen statt.
Die Tagesordnungspunkte werden sieben Tage vor der Sitzung an den
amtlichen Bekanntmachungstafeln in Laufen bei der Schule/ Turnhalle
und an der Bushaltestelle ausgehängtund und auf die Homepage der
Stadt Sulzburg (www.sulzburg.de) gestellt bzw. im nächsten Mitteilungsblatt bekannt gegeben.
Wir ehren das Alter
Altersjubiläen ab dem 70. Lebensjahr, jeder fünte weitere Geburtstag
und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende in der Zeit vom:
1. Februar 2016 bis 29. Februar 2016
10.02.1941
Hanau Ursula Ingeborg Gertrud
Betberger Strasse 9
Sulzburg
75 Jahre
17.02.1941
Kiefer Bernhard Franz Josef
Markgrafenstrasse 20
Sulzburg
75 Jahre
21.02.1946
Christ Brigitte Anna Maria
Bahnhofplatz 9
Sulzburg
70 Jahre
22.02.1936
Kuny Max Adolf
Hauptstrasse 53
Sulzburg
80 Jahre
Die Bevölkerung ist zur Sitzung herzlich eingeladen.
Helmut Grether
Ortsvorsteher
Wir gratulieren recht herzlich und wünschen Ihnen sowie allen nicht
genannten Jubilaren alles Gute.
Seite 8
Mittwoch, den 03. Februar 2016
TOURIST INFORMATION
Sulzburg
KINDERGARTEN LAUFEN
Hemdglunki in Laufen
Großer Narrenumzug
am 14. Februar 2016 in
Sulzburg
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
An Hemdglunki, Donnerstag, den 4. Februar 2016 werden wir wieder
gemeinsam mit den Kindern der Kita Laufen in Laufen unterwegs sein.
Mit Rasseln und krätigem Gesang werden wir um 10 Uhr im Kindergarten in der Bachtelgasse entlang starten, den Lilienweg bis zur Hohlenbergstraße gehen, um dann unsere Runde über den Großgartenweg
in der Sackgasse beim Kindergarten beenden.
Vielleicht mag der ein oder andere Bürger ja unseren Weg mit fröhlichem Winken begleiten!
Bis zum Hemdglunki-Donnerstag in Laufen,
die Kinder und Mitarbeiter der Kita aus Laufen
am Sonntag, den 14.02.2016 findet, der traditionelle
Burefasnet-Umzug mit ca. 2.500 Hästrägern
in Sulzburg statt.
Um den Umzug schöner zu gestalten, bitten die Stadt
Sulzburg und die Narrenzunft Castellberger
Driebelbisser e.V. alle Anwohner der Umzugsstrecke,
Ihre Häuser
fastnächtlich zu schmücken.
Wir freuen uns jetzt schon auf eine schön
geschmückte Hauptstraße und verbleiben bis dahin
mit einem dreifach kräftigen
Narri – Narro
Ihre Stadt Sulzburg
& die Castellberger Driebelbisser e.V.
SOS-KINDERDORF
LANDRATSAMT
BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD
Die Müllabfuhrtermine
wie auch im Abfallkalender 2016 von Sulzburg nachzulesen.
Biotonne: Mittwoch, 17.02.2016
Graue Tonne: Donnerstag, 04.02.2016
Gelber Sack: Donnerstag, 12.02.2016
Papiertonne: Freitag, 26.02.2016
Die Mülltonne bzw. der Gelbe Sack muß am Entleerungstag ab 06.00
Uhr bereitgestellt sein.
Schnittgutplatz (01.11. – 31.03.)
Freitags, 15.00 Uhr - 17:00 Uhr
Samstags, 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
außer an Feiertagen!
Weitere Informationen inden Sie auf dem Abfallkalender oder unter:
www.breisgau-hochschwarzwald.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am Rosenmontag, den 08.02.2016 haben folgende Entsorgungseinrichtungen geschlossen:
•
Die Regionalen Abfallzentren Breisgau und Hochschwarzwald
•
Breisgau - Kompost Müllheim
Öfnungszeiten des Jugendzentrums „Stadt“
(Johannes-Fecht-Str. 2a, Sulzburg)
Dienstags: 17:00 – 19:00 Uhr - Mädchengruppe (alle 2 Wochen)
19:00 – 22:00 Uhr - Ofener Tref
Freitags:
19:00 – 22:00 Uhr - Ofener Tref
Das Programm im Juze „Stadt“ richtet sich an Jugendliche ab 14 Jahren.
-----------------------------------Öfnungszeiten des SOS-Jugendzentrums
(Buggingergasse 20, 79295 Sulzburg)
Montags: 16:30 – 18:00 Uhr - Ofener Tref
Mittwochs: 16:30 – 18:00 Uhr - Ofener Tref
Freitags:
15:00 – 16:00 Uhr - Ofener Tref
16:00 – 18:00 Uhr - Aktivangebot *
Das Programm im SOS-JuZe richtet sich an Kinder im Alter von 9 - 14
Jahren.
* Wöchentlich wechselndes Angebot. Nähere Infos im SOS-Juze oder
auf Facebook unter: http://facebook.com/JugendzentrumSulzburg
-----------------------------------Yasmina Zahn, yasmina.zahn@sos-kinderdorf.de, 07634 / 560929
Sulzburg
Mittwoch, den 03. Februar 2016
DIE SULZBURGER
VEREINE BERICHTEN
BUND - Gruppe Staufen - Sulzburg
10 Milliarden – wie werden wir alle satt?
Ein Dokumentarilm von Valentin hurn
Bis 2050 wird die Weltbevölkerung auf zehn Milliarden Menschen
anwachsen. Doch wo soll Nahrung für alle herkommen? Aus nachhaltigen oder aus industriellen Quellen? Aus dem Labor oder aus
der Biofarm, von Nahrungsspekulanten oder Hobbygärtnern?
Regisseur und Bestseller-Autor Valentin hurn („Taste the Waste“,
2011) hat weltweit nach Lösungen gesucht, er zeigt viele hofnungsvolle
Möglichkeiten auf. – Der Film ist Träger des deutschen Naturilmpreises 2015.
Im Anschluss an den Film besteht die Möglichkeit zur Diskussion.
Donnerstag, 11. Februar 2016, 20:00 Uhr
im Stubenhaus Staufen (am Marktplatz); der Eintritt ist frei.
Freiwillige Feuerwehr Sulzburg
„Hier Florian Sulzburg – verstanden –Ende.“
Bei einem Feuerwehreinsatz geht heutzutage ohne Funkgeräte nichts
mehr. Einsatzkräte kommunizieren untereinander mit Handfunkgeräten aber auch der Kontakt zur Integrierten Leitstelle nach Freiburg sowie den anderen Hilfsorganisationen wie dem Rettungsdienst, Polizei,
Technisches Hilfswerk und Bergwacht erfolgt über Funkgeräte. Hierzu
ist es erforderlich, dass die Angehörigen der Feuerwehr einen mehrtägigen Sprechfunker-Lehrgang absolvieren bei dem sie auf die Besonderheiten im Funkverkehr und Regeln des Sprechfunkes vorbereitet
werden sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen lernen.
Von der Einsatzabteilung der Feuerwehr Sulzburg haben im Januar
Friedhelm Eichin, Markus Jourdan und Sven Weinreich erfolgreich
ihren Sprechfunker-Lehrgang abgelegt.
Weitere Informationen über die Feuerwehr Sulzburg inden sie auf unserer website www.feuerwehr-sulzburg.de oder unserer facebook-Seite
unter https://www.facebook.com/FeuerwehrSulzburg
Christian Fuchs (Stellv. Kommandant)
Schwarzwaldverein
Sulzburg
Mittwochswanderung__________
Mittwoch, 03.02.16 mit anschl. Einkehr
Wanderzeit 2 Stunden
Trefpunkt Sulzburg,Marktplatz
14.30 Uhr
Führung: Brigitte Hirtler
Seite 9
Rom – Ewige Stadt -Infoveranstaltung für die Reise im August.
Freitag, 05.02.16
Eine Woche die kulturellen Wurzeln unseres christlichen
Abendlandes kennenlernen.
Trefpunkt: Sulzburg, Gasthaus Weinreich
20.00 Uhr
Führung und Info: Bernd Bauer
Zum Schiiebeier nach Ballrechten-Dottingen__________
Samstag, 13.02.16
Wanderung: zum Schiiebeier nach Ballrechten
mit Scheibenschlagen und Verzehr
beim Scheibenfeuer
Wanderzeit: ca. 2 Stunden
Trefpunkt: Sulzburg, Markplatz
18.30 Uhr
Führung: Brigitte Hirtler
Eselwanderung im winterlichen Rheinwald__________
Sonntag, 21.02.16
Wanderung: durch die Rheinauen beim Weinstetter Hof
in Begleitung mit dem Eselpärchen Angelo & Paulina
Wanderzeit:ca. 2,5 Stunden
Trefpunkt : Sulzburg, Marktplatz
13.30 Uhr
mit PKW-Fahrgemeinschaten zum
Parkplatz Rheinbrücke Hartheim-Bremgarten
Führung: Oliver Haury, Tel. 0160/97001284
Gäste sind jederzeit herzlich willkommen
Unlängst fand die 128.Jahreshauptversammlung des Schwarzwaldvereins Sulzburg statt
Der 1. Vorsitzende Armin Imgraben konnte außer den Mitgliedern,
Bürgermeister Dirk Blens, den Vizepräsident des Hauptvereins Peter
Wehrle, Bezirkswegewart Peter Krause, Herrn Spranger als Vertreter
der Gemeinde Ballrechten-Dottingen und eine Delegation des befreundeten Vogesenclub aus Turckheim begrüßen. Unter den Gästen waren
ebenfalls Vertreter der örtlichen Vereine und der Feuerwehr, sowie die
Vereinsvorsitzenden der Ortsgruppen Müllheim-Badenweiler und Bad
Bellingen.
Wieder konnte man feststellen, dass Wanderungen wie z.B. die Orgelwanderung, in Zusammenarbeit mit der evangelischen Kirchengemeinde, sich zunehmender Beliebtheit erfreuen. Über 50 Wanderer
folgten dem Aufruf um Musik und Natur zu erleben. Auf positive Resonanz stieß das Homberghütten-fest Ende April. Nicht nur das Wetter
spielte dieses Mal mit, sondern auch viele Besucher von anderen Ortsgruppen durte man begrüßen. Es ist gut, so Armin Imgraben, wenn
sich die Vereine in dieser Weise gegenseitig unterstützen. So wanderte
man im Juli zum Forsthausgartenfest der Ortsgruppe Kandern. Eine
4-tägige Fahrradtour im wunderschönen Burgund begeisterte ebenfalls
die Teilnehmer.
Mit einem Sonderbus fuhr man im September nach Turckheim um das
35-jährige Freundschats-Jubiläum zu feiern. Und das war nur ein kleiner Rückblick auf das vergangene Jahr.
Auch das neue Jahresprogramm umfasst wieder ein abwechslungsreiches Angebot. Erfreut ist man, dass mit Biker Andreas Stoll wieder
Mountainbike-Touren angeboten werden können.
45 Veranstaltungen umfasste das Programm 2015. Herta Fafara, 2.Vorsitzende, bedankte sich bei den Wanderführern für dieses umfangreiche Angebot. 805 Teilnehmer legten insgesamt 624 km zurück. Sie
selbst nahm an der großen Herausforderung, ca. 60 km an einem Tag
zu wandern, teil.
Fleißigste Wanderer waren Brigitte Hirtler, Günter Engler (16 Wanderungen); Armin Imgraben (17 Wanderungen); Inge Hermann (19
Wanderungen); Herta Fafara, Ernst Döbelin (24 Wanderungen).
Da der Verein im letzten Jahr keinen Wegewart hatte, übernahm Armin
Imgraben das Ausmähen der Wege und die Instandhaltung der Ruhebänke, Herta Fafara die Reinigung und Kontrolle der Wegebeschilderung.
Nach den Berichten der Fachwarte bescheinigten die Kassenprüfer
Rechner Bernd Bauer eine einwandfreie Kassenführung. Bürgermeister
Dirk Blens beantragte die Entlastung des Rechners und des Gesamtvorstandes. Diese wurde von der Versammlung einstimmig gewährt.
Turnusmäßig standen Wahlen des Gesamtvorstandes auf der Tagesordnung. Alle Vorstands-mitglieder, außer Beisitzerin Brigitte Hirtler,
Seite 10
Mittwoch, den 03. Februar 2016
standen weiterhin für ihr Amt zur Verfügung und wurden einstimmig
gewählt. Erfreulicherweise konnte Frau Farina Sooth aus Buggingen für
das Amt des Wegewartes gewonnen werden. Frau Sooth hat in Freiburg
Waldwirtschat und Umwelt, sowie Naturschutz und Landschatsplege
studiert. Auch sie wurde einstimmig gewählt.
Für langjährige Treue konnten folgende Mitglieder mit einer Ehrenurkunde und Ehrennadel ausgezeichnet werden:
25 Jahre: Walter Ehret
40 Jahre: Martin Bächler, Kurt Reiner, Annemarie Schmidt
50 Jahre: Dieter Bechtel, Fritz Güntert, Karl-Josef Schmidt
Mit dem bronzenen Ehrenabzeichen bedankte sich Armin Imgraben
bei seiner Amtskollegin Herta Fafara. Sie ist dem Verein eine große
Stütze und es gibt bei ihr kein Nein, egal welche Aufgaben anfallen.
Als große Herausforderung stellt sich die anstehende Renovierung des
Castellberg-Turmes dar.
Der Aussichtsturm benötigt einen neuen Anstrich und die Plattform
muss renoviert werden. Die Kosten dafür kann die Ortsgruppe nicht
alleine tragen, sondern ist auf inanzielle Unterstützung angewiesen.
Vizepräsident Peter Wehrle überbrachte die Grüße des Hauptvereins
und bedankte sich bei den Mitgliedern für die geleistete Arbeit. Er begrüßte, dass mit Frau Sooth eine junge Frau gewonnen wurde, die bereit ist Verantwortung zu übernehmen. Er sprach das Kompliment im
Namen des Hauptvereins aus, dass das Titelbild des neuen Jahresprogramms, die Initiative für ein gutes Miteinander zwischen Wanderern
und Mountain-Bikern, aktiv unterstützt.
„Unser Dorf, Laufen-St.Ilgen“
Aktivitäten im Frühjahr 2016
Liebe Mitbürger,
wir möchten Euch an
dieser Stelle wieder
über das Vereinsleben
und die Aktivitäten
dazu auf dem Laufenden halten:
Rückblick:
•
Am 9. Januar wurde Holz
gemacht
für´s
„Schiebeier“. Fast 20 Helfer waren dabei und den Vormittag
über ins Schwitzen gekommen. Belohnt wurden sie dafür gleich
an Ort und Stelle mit einem Mittagessen. Wir bedanken uns dafür bei den Stitern Martin u. Martina Benz vom örtlichen Metallbaubetrieb.
•
Armin Imgraben dankte den Vorstandmitgliedern für ihre Arbeit und
auch allen anderen Helfern.
Das Jahresprogramm ist auf der Homepage:
www.sulzburg-schwarzwaldverein.de ersichtlich.
Stadtmusik Sulzburg e.V.
Wir gratulieren zum Geburtstag
Grommek Dennis
Hergarten Joseine
Blens Dirk
Stefens heodor
Kuny Max
Kreienkamp Sigrid
Kreienkamp Frederik
Stadtmusik Sulzburg e.V
Sulzburg
Der Stammtisch am letzten Montag des Januars erfreute sich
gleich wieder einem guten Zuspruch. Die an diesem Abend für
die Bewirtung zuständigen Vorstandsmitglieder Christiane Vollmer und Andrea Jenny erfreuten die Gäste zusätzlich mit Selbstgebackenem. Erstmals konnten gegen Ende auch 2 Sulzburger
Gäste in der Runde begrüßt und bewirtet werden.
Aktuelle Termine:
•
14. Februar: Verein übernimmt erstmals die Bewirtung beim
„Schiebeier“ uf de Wurmisohle. Wirtschatsbetrieb ab 18.00 Uhr.
•
Vorstandssitzung gleich am Tag drauf, zwecks abschließender Planung des Dorfabends und Rückblick „Schiebeier“ und „Dorfobend“.
•
Dorfabend am Samstag, den 27. Februar in der Turnhalle
Es wird ein kurzweiliges Programm vorbereitet mit Musik,
Sketch und Bildern aus älteren Tagen zu Laufen und St.Ilgen.
Das beispielhat hier veröfentlichte Bild zeigt die Mädchenschar
bei einem „Ufertbrütli“ um 1960. Wer mehr als 5 der Mädels erkennt
und noch weitere sachdienliche Hinweise geben kann, bitte bei
Friedhelm Engler 07634/6285 melden (wegen häuiger Abwesenheit gleich den Anrubeantworter nutzen). Er rut dann zurück und
kommt mit dem Bild zur Enträtselung gegebenenfalls auch vorbei.
Der Bewirtungserfolg wird übrigens für die Ausstattung der „Altenberghalle“ zurückgelegt. Bitte den Termin gleich vormerken.
•
Februarstammtisch, am 29.02., im Schützensaal, ab 19.30 Uhr
Vorschau:
•
Ostermontag, 28. März: Der „Hisgier“ zieht durchs Dorf
•
Montag, 4. April: Mitgliederversammlung im Proberaum in der
Schule
Turnverein Laufen
50 Jahre Altenturnen des TV Laufen
Am vergangenen Samstag fand anlässlich des 50 jährigen Bestehens der
Altenturner-Abteilung der sogenannte „ Zenerleabend“ , ein gemütlicher Abend mit gutem Essen, humorvollen Beiträgen und Bildern des
letzen Jahres, statt. Der Titel „Zenerleabend“ entstand vor langer Zeit
schon, für jedes verlorene Sitzballspiel mußte ein „Zenerle“ in die Abteilungskasse eingezahlt werden. Mit diesen Zenerle werden die jährlichen Abteilungsabende inanziert.
Sulzburg
Mittwoch, den 03. Februar 2016
Dazu einige Zeilen von Wendelin Brugger, die die Montagabende humorvoll beschreiben.
Do hocke si die alde Kerle
un sin so richtig brima druf
un näbe dra au ihri Perle
do goht eim gar des Herz no uf.
Sin Manne wo am Mendig zobe
ins Durne gehn im Fierobe
in unsre guede alde Halle
mir trefe uns in jedem Falle
das isch scho so sit 50 Johr,
so alt scho simmer, das isch wohr.
Mir hocke vor de achdi scho
uf däne unbequeme Bänkli
einer nonem andre no
mr hört s eind oder ander Schwänkli.
Punkt achdi stoht no d`Inge do
Begüeßt mit fröhlichem Hallo,
glie lait sie los, -- s´heißt auf ihr Herrn
hejo des mache mir doch gern.
Die Inge ist jetze unsre Chief
un nimmt uns Kerle fest im Grif
un macht uns vor, was mir mien mache
so isch es keinem meh ums lache.
Mir laufe z`erscht e Marathon
dann stehn mer eimals uf ei Bei
zu de Musik vum Eierfon
Akrobatik hoch drei !!
No gohts erscht richtig los,
me hole unsri Gummimatt
un lege uns am Bode platt
un drucke s´Becke in die Höh
ojemine ojemine
no simmer alli so am berze
vergange isch is alles Scherze
do hört me´s pfuse und hörts stöhne,
s´rißt an de Muskle an de Sehne
allmällig wird es zur Tortur
verstohlis luegt me scho uf d´Uhr
doch us Inges Repertoire
sind noo drei !! Sache dra.
Doch jeder zeigt si Tapferkeit
s´isch keiner in Verlägeheit.
Un noderno me setzt sich uf
un lockeret d´Ärm und Gnick und Bei
un d´Inge gitt´s Komando druf
„So jetzt sinner wieder frei !!“
Me hänn nu alli dähndi Glieder
dodfür Inge sei dir Dank.
Am Mendig zobe siesch is wieder
Ein nonem andere uf de Bank.
Un witter gohts mit Sitzballsport.
Zeh Kerle inde sich vor Ort
e jede zieht sich grad a Charde
ei Stund isch jetzt das Spiel z`erwarde.
E halbs Johrhundert Tradition
Die Regele sin no s´glieche bliebe,
vor 45 Johre isch scho imme Vers beschriebe.
Un guet cha me dert druß ersähne
Die „Junge“ under uns erkenne
Worum mir´s Zenerleobe nenne.
Seite 11
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Evangelische Kirchengemeinde
Evang. Kirchengemeinden Sulzburg
mit Ballrechten-Dottingen und Laufen
mit St. Ilgen
Mittwoch, 03.02.2016
14:45 Konirmandenunterricht I Sulzburg / Ev. Gemeindehaus
16:15 Konirmandenunterricht II Sulzburg / Ev. Gemeindehaus
18:00 Jugendkreis Weschpi Sulzburg / Ev. Gemeindehaus
19:30 Kantoreiprobe Sulzburg / Ev. Gemeindehaus
Donnerstag, 04.02.2016
14:30 Seniorenkafee Sulzburg / Ev. Gemeindehaus
Freitag, 05.02.2016
15:00 Kantoreiprobe Sulzburg / Ev. Gemeindehaus
Sonntag, 07.02.2016
09:00 Gottesdienst Laufen / Johanneskirche Dekan i.R. Sylla
10:00 Gottesdienst mit Posaunenchor Sulzburg / St. Cyriak
Dekan i.R. Sylla
Montag, 08.02.2016
20:00 Posaunenchorprobe Sulzburg / Ev. Gemeindehaus
Mittwoch, 10.02.2016
14:45 Konirmandenunterricht I Sulzburg / Ev. Gemeindehaus
16:15 Konirmandenunterricht II Sulzburg / Ev. Gemeindehaus
18:00 Jugendkreis Weschpi Sulzburg / Ev. Gemeindehaus
20:00 Ökumenischer Singkreis Sulzburg / SOS Kinderdorf
Donnerstag, 11.02.2016
14:30 Seniorenkafee Sulzburg / Ev. Gemeindehaus
Freitag, 12.02.2016
20:00 Männergruppe Sulzburg / Ev. Gemeindehaus
Sonntag, 14.02.2016
09:00 Gottesdienst Laufen / Johanneskirche Pfr. i.R. Jäckh
10:00 Gottesdienst Sulzburg / St. Cyriak Pfr. i.R. Jäckh
Öfnungszeiten im Pfarrbüro:
Dienstag und Freitag
von 10-12 Uhr
und Mittwoch
von 14-16 Uhr
Telefon: 07634/592179
Homepage: www.evang-sulzburg-laufen.de
E-Mail: pfarramt@sankt-cyriak.de
Seite 12
Mittwoch, den 03. Februar 2016
Katholische Kirchengemeinde
Kath. Gottesdienste in der SE HEITERSHEIM
und Mitteilungen für Sulzburg
Sulzburg
WAS SONST NOCH INTERESSIERT
Gelebte Ökume:
20 Jahre „Ökumenisches Frauenfrühstück“
Samstag, 06. Februar
Dottingen:
11.00 inderSt.Arbogastkapelle:
Taufeier für Felix Tim Gutmann
Buggingen:
18.00 Sonntagvorabendmesse mit Segnung der
Kerzen und Blasiussegen
Sulzburg:
18.00 Eucharistiefeier
(für Verstorbene der Fam. Fuchs-Lampp)
Sonntag, 07. Feburar Fasnetssonntag
Eschbach:
9.00 Sonntagsmesse
Ballrechten: 10.00 Eucharistiefeier
Heitersheim 10.30 Sonntagsmesse
16.00 Rosenkranzgebet
Mittwoch, 10. Februar Aschermittwoch - Fast- und Abstinenztag
- Beginn der österlichen Bußzeit Ballrechten: 18.00 Hl. Messe mit Austeilung des Aschenkreuzes
Heitersheim: 19.00 Hl. Messe mit Austeilung des Aschenkreuzes
Freitag, 12. Februar
Heitersheim: 18.30 Beichtgelegenheit
19.00 Hl. Messe (für Maria und Clemens Willeke)
Samstag, 13. Februar
Eschbach:
18.00 Sonntagvorabendmesse (für Gertrud Bleile
und verst. Angehörige; Josef und Berta Isele; 3. Opfer für Willi Karrer)
Sulzburg:
18.00 Eucharistiefeier (für Friedrich Gassenschmidt)
Sonntag, 14. Februar 1. Fastensonntag
Buggingen:
9.00 Sonntagsmesse
(1. Opfer für Anna Sommerhalter)
Ballrechten: 10.00 Eucharistiefeier
Heitersheim: 10.30 Sonntagsmesse / Kinderkirche
16.00 Rosenkranzgebet
Zuständiger Pfarradministrator unserer Seelsorgeeinheit
ist bis auf weiteres Dekan Gerhard Disch.
Pfarrbüros in Heitersheim / Ballrechten
In Heitersheim bleibt das Pfarrbüro am Rosenmontag und Fastnachtsdienstag, 08./09.02. den ganzen Tag geschlossen.
In Ballrechten bleibt das Pfarrbüro am Dienstag, 09.02. ebenfalls zu.
Sternsingeraktion 2016
Danke sagen wir allen, die in den ersten Tagen des neuen Jahres die
Sternsinger empfangen und Geld gespendet haben für Kinder in Not.
Dadurch kamen wieder große Summen zusammen, nämlich in Heitersheim und Gallenweiler 7.816,68 Euro, in Ballrechten und Dottingen
4.145,86 Euro, in Buggingen, Seefelden und Betberg 3.062,22 Euro, in
Eschbach 3.210,56 Euro und in Sulzburg, Laufen und St. Ilgen 4.363,80
Euro, insgesamt 22.599,12 Euro (Stand 22.01.2016).
Weitere Informationen
über Termine und Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem Pfarrblatt
oder unserer Homepage.
Katholisches Pfarramt
in Ballrechten:Otto-Karrer-Str. 2, 79282 Ballrechten-Dottingen, Tel.
07634/8245, Fax 07634/591061
Öfnungszeiten: Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr (nicht am 09.02.2016)
in Heitersheim: Heitersheim, Johanniterstraße 74 Tel. 07634/551615
Fax 07634/551628
kath.pfarramt@seelsorgeeinheit-heitersheim.de
www.seelsorgeeinheit-heitersheim.de
Öfnungszeiten: Mittwoch bis Freitag 9.00 bis 11.00 Uhr / Donnerstag
16.00 bis 18.00 Uhr
Der ökumenische Frauenkreis feierte in diesem Jahr im vollbesetzten
ev. Gemeindehaus das 20-jährige Bestehen des ökumenischen Frauenfrühstücks.
Immer zum Jahresanfang wird zu einem gemütlichen Frühstück mit
einem hema und einer Referentin eingeladen.
Dieses Frühstück entstand aus dem Bedürfnis heraus, sich konfessionsunabhängig zu trefen, um ein Stück Gemeinschat in unseren Gemeinden zu plegen und sich zusammen wohlzufühlen.
Es soll eine Möglichkeit sein, sich auszutauschen und sich Gedanken zu
unserem Glauben und Leben zu machen.
Ein herzliches Vergelt`s Gott all den alljährlichen treuen Teilnehmerinnen an unserem Frühstück. Ebenso gilt unser Dank unseren beiden Referentinnen Frau Ehrle und Frau Pfarrerin Krüger für ihre wertvollen
Beiträge.
Liebe Eltern der 4-Klässler,
in Kürze steht die Entscheidung an, auf welche weiterführende Schule
ihre Kinder ab dem nächsten Schuljahr gehen. Ein wichtiges Argument
ist hier auch die Erreichbarkeit der Schule mit öfentlichen Verkehrsmitteln.
Schwierig war bisher die Verbindung mit dem Bus von Laufen nach
Staufen und wieder zurück. Wir möchten darauf hinweisen, folgende
Busverbindungen bestehen:
Hinfahrt:
07:15 Uhr Laufen (Bushaltestelle Weinstraße) nach Ballrechten-Dottingen Rathaus, Weiterfahrt mit der Linie 113 ab Ballrechten-Dottingen
Rathaus um 07:23 nach Staufen.
Rückfahrt nach der 6. Schulstunde:
13:22 Uhr Linie 113 Staufen Gymnasium nach Ballrechten-Dottingen
Rathaus
Ankunt Linie 113 um 13:33 Uhr in Ballrechten-Dottingen Rathaus
--> Zubringerleistung nach Laufen Bushaltestelle Weinstraße.
Rückfahrt nach der 8. Schulstunde:
15:47 Uhr SWEG-Bus, ab Staufen-Gymnasium nach Sulzburg, Dieser Bus fährt bei Bedarf von Sulzburg weiter nach Laufen. Die Schüler
müssten hier lediglich beim Einstieg dem Fahrer entsprechend Mitteilung machen.
Sulzburg
Mittwoch, den 03. Februar 2016
„Lebensqualität durch Nähe“
Seite 13
Am Mittwoch, dem 2. März 2016 indet mit Frau hekla Pioch-Neuhaus eine weitere Buchbesprechung statt.
Wir sprechen über: „Der Traffikant“ von Robert Seethaler.
Frauen trefen Frauen
Der nächste Frauenstammtisch indet am
Freitag, dem 19.02.2016 um 20:00 Uhr
in der Mediathek in Müllheim, Nussbaumallee 7
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Iris Fritz, Tel. 8047
Sabine Mitzel, Tel. 592559
Barbara Burgert, Tel. 8915
statt.
Wir besuchen den Erzählkunstabend „Abenteuer, List und Tücke“.
Abenteuergeschichten, frei erzählt von den Absolventinnen der Goldmund Erzählakademie München.
Einsamkeit, Hitze, Durst, Hunger, Kälte, geheimnisvolle Machenschaften, Lug und Trug sind der ständige Begleiter eines echten Abenteurers.
Begleiten Sie die Helden beim Kampf ums Überleben.
Erleben Sie spannende, lustige und humorvolle Geschichten, gepaart
mit musikalischen Einlagen. In der Pause können Sie köstliche Weine
und selbstgebackenes aus der Region genießen.
Eintritt: 8,00 € - Vorverkauf 7,00 € - Karten erhältlich in der Mediathek Müllheim,
Jos Fritz Buchhandlung Freiburg, Gästehaus Krauß in Müllheim.
Um Fahrgemeinschaten bilden zu können, trefen wir uns um 19:15
Uhr auf dem Rathausplatz, Ballrechten-Dottingen.
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Einladung zur Mitgliederversammlung
des Fördervereins zum Umbau der Pfarrscheune und anderer kirchlicher Einrichtungen e.V.
Sie indet am Sonntag, den 14. Februar 2016, um 11.00 Uhr, in der
Pfarrscheune statt.
Nicht nur unsere Mitglieder sind herzlich willkommen, sondern die
gesamte Pfarrgemeinde. Über eine zahlreiche Teilnahme an dieser Veranstaltung würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen, Der Vorstand
Stellenanzeige Müllheim
Die Stadt Müllheim steht vor richtungsweisenden städtebaulichen
Aufgaben. Dem Dezernat III kommt dabei eine entscheidende Rolle
zu. Dort ist zum nächstmöglichen Termin die Position des/der
Baudezernenten/in
zu besetzen.
Weitere Informationen zu der Stelle inden Sie auf unserer Homepage
www.muellheim.de , Aktuell / Stellenangebote
Ende des redaktionellen Teils
Narri Narro
Wir haben am Schmotzige Dunschtig, 04.02.
und Fasnachtsfreitag, 05.02. geschlossen.
Ab Rosenmontag, 08.02. sind wir gerne zu den
gewohnten Öfnungszeiten wieder für Sie da!
 Verlag und Anzeigen:
Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach,
Tel. 0 77 71 / 93 17 - 11, anzeigen@primo-stockach.de
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Mehr Raum für unser Leben
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Wohnen/Leben ist vorstellbar; wir freuen uns über jeden Anruf
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Winzersekt zum Aperitif, Rosenblätermolkebad und
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Im Restaurant: 5-Gang Valentins-Menü EUR 60,00 pro
Person, buchbar vom 10. - 17. Februar im Romantik Hotel
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Dr. med. Christoph Gaßmann
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Fremdsprachenkenntnisse und eine positive Grundhaltung.
Unsere Praxis bleibt vom 8. - 12. Februar geschlossen.
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