Advanced Medien AG - Deutsche Börse AG
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Advanced Medien AG - Deutsche Börse AG
Unternehmensbericht Kapitalerhöhungen 2004 Advanced Medien AG 2 29. Juni 2004 Unternehmensbericht für Stück 6.284.250 Inhaber-Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) bestehend aus Stück 897.750 Inhaber-Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) aus der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital vom April 2004 und Stück 5.386.500 Inhaber-Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) aus der von der Hauptversammlung am 19. Mai 2004 beschlossenen Kapitalerhöhung vom Juni 2004 jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Stückaktie und voller Gewinnanteilberechtigung für das Geschäftsjahr 2004 der Advanced Medien AG München für die Zulassung zum Geregelten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse – Wertpapier-Kenn-Nr. 126218 – – ISIN DE 000 1262186 – 3 INHALTSVERZEICHNIS 1. 2. 3. 4. Allgemeine Informationen 8 1.1 Verantwortlichkeit für den Inhalt des Unternehmensberichts 8 1.2 Einsichtnahme in Unterlagen 8 1.3 Gegenstand dieses Unternehmensberichts 8 1.4 Zukunftsgerichtete Informationen 8 Zusammenfassung des Unternehmensberichts 9 2.1 Zusammenfasung des Unternehmensberichts 9 2.2 Die Zulassung der neuen Aktien 9 2.3 Zusammenfassung einzelner Finandaten der Advaced Medien AG 10 Die Börsenzulassung 11 3.1 Allgemeine Angaben über die jungen Aktien 11 3.2 Die Kapitalerhöhung vom April 2004 11 3.3 Die Kapitalerhöhung vom Juni 2004 12 3.4 Aktienurkunden 13 3.5 Übertragbarkeit, Handelbarkeit und Börsennotierung 13 3.6 Veräußerungsverbote, Designated Sponsor 13 3.7 Zahl- und Hinterlegungsstelle 13 3.8 Die Wertpapierkennnummer 13 3.9 Gewinnanteilberechtigung, Stimmrecht 14 3.10 Öffentliche Kauf- oder Umtauschangebote 14 3.11 Verwendung der Emissionserlöse 14 Risikofaktoren und Anlageerwägungen 15 4.1 Risiko des Fehlschlags des Sanierungskonzeptes 15 4.2 Liquiditätsrisiko 15 4.3 Risiken bei einer alleinigen Fortführung der bisherigen Geschäftstätigkeit 16 4.4 Allgemeine Risiken bei der Beschaffung und Verwertung des Filmvermögens 16 4.5 Risiko auf weitere Abschreibungen des Filmvermögens 17 4.6 Risiken aus dem Marktumfeld und dem Wettbewerb 17 4.7 Risiken aus dem beabsichtigten Erwerb der Atlas Air Film + Media Service GmbH und künftiger Akquisitionen 18 Risiken aus dem Geschäft der Atlas Air 18 (a) 18 4.8 Abhängigkeit von wenigen Hauptkunden 4 5. 6. (b) Kurze Vertragsdauer der Kundenverträge 19 (c) Gefahren aus Konditionsveränderungen auf der Einkaufs- und Verkaufsseite 19 (d) Gefahren aus einer Verschlechterung des Marktumfeldes 19 (e) Risiko des Verlustes des Anschlusses an den technischen Fortschritt 19 4.9 Steuerliche Risiken 20 4.10 Gerichtsverfahren 20 4.11 Rückgriffsrisiko 20 4.12 Risiken aus Mithaftung für Filmförderung 21 4.13 Abhängigkeit von Schlüsselpersonen 21 4.14 Risiken aus Betriebsunterbrechungen 22 4.15 Schwankungen der Umsätze / Volatilität der Erträge 22 4.16 Risiken beim Erwerb und Veräußerung von Urhebernutzungsrechten 22 4.17 Währungsrisiken 23 4.18 Volatilität des Aktienkurses 23 Tabelle mit historischer Übersicht über rechtliche Entwicklung und Entwicklung der Geschäftstätigkeit 24 Beschreibung der Geschäftstätigkeit 28 6.1 Organigramm der Gesellschaft nach dem geplanten Erwerb der Atlas Air 28 6.2 Überblick über das aktuelle Marktumfeld der Gesellschaft 28 (a) Beschaffung von Filmrechten 29 (b) Rechtehandel 29 (c) Verwertungszyklus 31 (d) Filmverwertende Unternehmen 31 (e) Absatzmarkt für Spielfilme 32 6.3 Inflight Entertainment Markt 36 6.4 Bisherige Geschäftstätigkeit 37 (a) Rechtehandel 37 (b) Dienstleistungen 38 (c) Home Entertainment 38 6.5 6.6 Restrukturierung und neue Geschäftstätigkeit 39 (a) Auslagerung des Lizenzhandels auf die Advanced Produktions GmbH 39 (b) Neues geplantes Kerngeschäft der Gesellschaft: Inflight Entertainment 41 Umsatzerlöse der Gesellschaft 41 (a) Gliederung nach Tätigkeitsbereichen 41 (b) Gliederung nach Regionen 43 5 6.7 Standorte und Grundbesitz 43 6.8 Mitarbeiter 43 6.9 Forschung und Entwicklung 43 6.10 Investitionen 44 (a) Zahlenangaben über Investitionen einschließlich Finanzanlagen 44 (b) Investitionen 44 6.11 6.12 6.13 7. Abhängigkeit von Lizenzen und wesentlichen Verträgen 45 (a) Stock Purchase and License Transfer Agreement 45 (b) Kreditverträge 45 (c) Restrukturierungsverträge 46 Gerichts- und Schiedsverfahren 47 (a) Laufende Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft 47 (b) Bedeutende Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft der letzten beiden Geschäftsjahre 49 Mögliche Folgen für die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Insolvenz der TSC GmbH 49 (a) Restrukturierung 49 (b) Rechtsstreitigkeiten der TSC GmbH 50 Allgemeine Angaben über die Gesellschaft 52 7.1 Gründung, Sitz, Dauer und Geschäftsjahr 52 7.2 Satzungsmäßiger Gegenstand 53 7.3 Bekanntmachungen 53 7.4 Aktionärsstruktur 53 7.5 Beteiligung von Vorstand und Aufsichtsrat 54 7.6 Gewinnverwendung und Dividendenpolitik 54 7.7 Abschlussprüfer 54 (a) Jahresabschluss und Konzernabschluss 2001 54 (b) Jahresabschluss und Konzernabschluss 2002 56 (c) Jahresabschluss 2003 57 (d) Abschlussprüfer für das laufende Geschäftsjahr 58 7.8 7.9 Kapitalverhältnisse 58 (a) Satzungsmäßige Bestimmungen für Kapitalmaßnahmen 58 (b) Grundkapital 59 (c) Genehmigtes Kapital 61 (d) Bedingtes Kapital 62 Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 63 6 7.10 8. 63 Aktuelle und geplante Beteiligungen 63 8.1 Advanced Produktions GmbH, München 63 8.2 TSC Technische Systeme Consult GmbH 64 8.3 Geplante Beteiligung an der Atlas Air Film + Media Service GmbH 65 (a) Grunddaten und Akquisitionsprozess 65 (b) Geschäftstätigkeit 66 (c) Ausgewählte Finanzkennzahlen 68 8.4 9. Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien Tochterunternehmen der Atlas Air Film + Media Service GmbH 70 (a) Atlas Air Entertainment Concepts, Inc. 70 (b) EMC Media + Marketing Concepts GmbH 71 Organe der Gesellschaft 71 9.1 Vorstand 71 9.2 Aufsichtsrat 72 9.3 Hauptversammlung 74 10. Wesentliche Unterschiede in der Rechnungslegung zwischen HGB und IAS 75 11. Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland 76 12. 11.1 Allgemeine Hinweise 76 11.2 Besteuerung der Kapitalgesellschaft 76 11.3 Besteuerung von Dividenden der Aktionäre 77 (a) Anteilseigner mit Sitz / Wohnsitz in Deutschland 77 (b) Anteilseigner mit Sitz / Wohnsitz außerhalb Deutschlands 77 11.4 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen 78 11.5 Erbschaft- und Schenkungsteuer 78 11.6 Sonstige Steuern in Deutschland 78 Finanzteil 80 12.1 Advanced Medien AG: Zwei-Jahresvergleich auf Konzernebene (IAS) 2002 und 2001 80 12.2 Advanced Medien AG: Drei-Jahresvergleich (HGB) 2003 - 2001 86 12.3 Atlas Air Film + Media Service GmbH: Dreijahresvergleich (HGB) 2003 - 2001 91 12.4 Advanced Medien AG: Lagebericht und Jahresabschluss (HGB) für das Geschäftsjahr 2003 94 12.5 Advanced Medien AG: Zusamengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2002 und Konzernabschluss (IAS) für das Geschäftjahr 2002 114 12.6 Advanced Medien AG: Jahresabschluss (HGB) für das Geschäftsjahr 2002 159 7 13. 12.7 Atlas Air + Film Media Service GmbH: Jahresabschluss (HGB) und Lagebricht für das Geschäftsjahr 2003 172 12.8 Atlas Air + Film Media Service GmbH: Jahresabschluss (HGB) und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2002 184 Geschäftsgang und Aussichten 196 13.1 Aktuelle Geschäftsentwicklung 196 (a) Advanced Medien AG 196 (b) Atlas Air + Film Media Service GmbH 199 13.2 14. 15. Geschäftsaussichten für das gesamte Geschäftsjahr 2004 Glossar Zulassungsklausel 199 201 203 8 1. Allgemeine Informationen 1.1 Verantwortlichkeit für den Inhalt des Unternehmensberichts Die Advanced Medien Aktiengesellschaft mit Sitz in München (im Folgenden auch als »Gesellschaft« oder »Advanced« bezeichnet) und die VEM Aktienbank AG mit Sitz in München übernehmen gemäß § 55 i.V.m. §§ 44 ff. Börsengesetz die Verantwortung für den Inhalt dieses Unternehmensberichts und erklären hiermit, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Unternehmensbericht richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. 1.2 Einsichtnahme in Unterlagen Alle in diesem Unternehmensbericht genannten Unterlagen, die die Gesellschaft betreffen, können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Theresienstraße 140, 80333 München eingesehen werden. Die Geschäftsberichte sind ebenfalls bei der Gesellschaft erhältlich. 1.3 Gegenstand dieses Unternehmensberichts Gegenstand dieses Unternehmensberichts sind • 897.750 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Advanced aus der von der Hauptversammlung am 29. August 2001 beschlossenen und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2003 geänderten genehmigten Kapitalerhöhung von bis zu EUR 897.750,00 (hiernach auch „Bedingtes Kapital 2001/I“ genannt). Diese Aktien wurden mit Vorstandsbeschluss vom 9. März 2004 unter Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tag, in dem Zeitraum vom 05. April 2004 bis zum 20. April 2004 (einschließlich) den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis von einer neuen Aktie für je zwei gehaltene Aktien durch die Consors Capital Bank AG, Berlin angeboten und innerhalb der Bezugsfrist von den Aktionären vollständig gezeichnet. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 23. April 2004 in das Handelsregister eingetragen. Die Aktien werden seit dem 03. Mai 2004 im Freiverkehr an der Wertpapierbörse Berlin-Bremen unter der ISIN DE 000A0AYXQ6 gehandelt. • 5.386.500 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) aus der von der Hauptversammlung am 19. Mai 2004 beschlossenen Kapitalerhöhung um bis zu EUR 5.386.500,00. Diese jungen Aktien wurden den Aktionären der Gesellschaft im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis von zwei neuen Aktie für je eine gehaltene alte Aktie zum Bezugspreis von EUR 1,15 angeboten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots lief vom 02. Juni 2004 bis zum 16. Juni 2004. Die nicht von den Aktionären bezogenen Aktien wurden nach Ablauf der Bezugsfrist im Wege der Privatplatzierung bei ausgewählten institutionellen Anlegern und einzelnen ausgewählten Privatpersonen platziert. Die Durchführung der Kapitalerhöhung in vollem Umfang wurde am 23. Juni 2004 in das Handelsregister eingetragen. Die neuen Aktien, die Gegenstand dieses Unternehmensberichts sind, haben einen rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie und sind mit voller Gewinnanteilberechtigung für das Geschäftsjahr 2004 ausgestattet. 1.4 Zukunftsgerichtete Informationen Alle in diesem Prospekt enthaltenen Aussagen bezüglich zukünftiger finanzieller Entwicklungen und Ergebnisse und andere Aussagen, die sich nicht auf vergangene oder gegenwärtige Tatsachen beziehen, sind zukunftsbezogene Aussagen. Die Ausdrücke „erwartete“, „plant“, „schätzt ein“, „geht davon aus“, „glaubt“, „nach Einschätzung der Gesellschaft“ und ähnliche Formulierungen sollen ebenfalls auf zukunftsgerichtete Aussagen hinweisen. Solche Aussagen sind auf der Basis von Annahmen und Vermutungen der Gesellschaft ge- 9 macht, die zwar im gegenwärtigen Zeitpunkt als angemessen erachtet werden, sich aber aufgrund verschiedener Faktoren als irrtümlich erweisen können. 2. Zusammenfassung des Unternehmensberichts Die folgende Zusammenfassung enthält nicht alle wichtigen Informationen und wird durch die an anderer Stelle des Berichts enthaltenen detaillierteren Angaben ergänzt. Sie sollte daher nur im Zusammenhang mit den weiteren Angaben des Berichts gelesen werden. 2.1 Allgemeiner Überblick über die Gesellschaft Die Advanced Medien AG wurde im Jahre 1998 mit einem Grundkapital von EUR 5.112.918,81 (DM 10 Mio.) gegründet. Nach mehrfacher Kapitalerhöhung und einmaliger Kapitalherabsetzung beträgt das Grundkapital der Advanced Medien AG nach der am 19. Mai 2004 beschlossenen Kapitalerhöhung EUR 8.079.750,00. Die Advanced Medien AG war ursprünglich eine Holdinggesellschaft. Ihr Geschäftsgegenstand war bis zum Juli 2003 das Halten, die aktive Verwaltung und der Erwerb von Beteiligungen, insbesondere an operativ tätigen Gesellschaften der Medienbranche. Neben den allgemeinen Steuerfunktionen einer Finanz- und Managementholding nahm die Gesellschaft auch zentrale Aufgaben wie Controlling, Organisation und Personalverwaltung des Konzerns wahr. Durch Hauptversammlungsbeschluss vom 20. Juni 2003, eingetragen am 03. Juli 2003, wurde der Gegenstand des Unternehmens geändert. Unternehmensgegenstand ist nunmehr die Produktion von Filmen, der Handel mit und der Verleih von Filmrechten sowie das Halten und die aktive Verwaltung von Beteiligungen an operativ tätigen Gesellschaften insbesondere der Film- und Medienbranche. Das bisherige Kerngeschäftsfeld der Gesellschaft lag im Erwerb und Vertrieb von Filmlizenzen an internationalen Spielfilmproduktionen im deutschsprachigen Raum in Europa (Lizenzhandel). Insgesamt ist die operative Geschäftstätigkeit insbesondere im vergangenen Jahr stark reduziert gewesen. Der Umsatz der Gesellschaft betrug im Jahre 2003 nur noch 0,96 Mio. EUR, gegenüber 9,8 Mio. EUR im Jahr 2002 und 19,5 Mio. EUR im Jahr 2001. Bei den Zahlen von 2001 und 2002 handelt es sich um Konzernzahlen nach IAS, bei den Zahlen von 2003 dagegen um AG Zahlen nach HGB. Die Gesellschaft hat es unternommen, eine grundlegende Restrukturierung ihrer Geschäftstätigkeit durchzuführen. Der Lizenzhandel wurde auf die 100%-ige Tochtergesellschaft Advanced Produktions GmbH ausgelagert. Die Gesellschaft beabsichtigt nunmehr, das Inflight Entertainment (d.h. Bildschirmunterhaltungssysteme in Flugzeugen) zum neuen Kerngeschäft ihres Konzerns auszubauen. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Gesellschaft, 100% der Anteile an der Atlas Air Film + Medien Service GmbH (hiernach auch „Atlas Air“ bzw. zusammen mit ihren Töchterunternehmen auch „Atlas Air Gruppe“ genannt), zu erwerben, einem der führenden Inflight Entertainment Anbieter im Spielfilmbereich. Der Erwerb dieser Anteile soll im Wesentlichen aus der von der Hauptversammlung am 19. Mai 2004 beschlossenen Kapitalerhöhung finanziert werden. 2.2 Die Zulassung der neuen Aktien Gegenstand der beantragten Zulassung zum Börsenhandel am Geregelten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse sind 897.750 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Advanced aus der von der Hauptversammlung am 29. August 2001 beschlossenen und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2003 geänderten genehmigten Kapitalerhöhung von bis zu EUR 897.750,00 und 5.386.500 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) aus der von der Hauptversammlung am 19. Mai 2004 beschlossenen ordentlichen Kapitalerhöhung um bis zu EUR 5.386.500,00. Die Durchführung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital wurde am 23. April 2004 in das Handelsregister eingetragen; die Aktien werden seit dem 3. Mai 2004 im Freiverkehr der Wertpapierbörse Berlin-Bremen gehandelt. Die Durchführung der ordentlichen Kapitalerhöhung wurde am 23. Juni 2004 in das Handelsregister eingetragen. 10 Hiernach ist das Aktienkapital der Advanced in 8.079.750 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 pro Aktie eingeteilt. 2.3 Zusammenfassung einzelner Finanzdaten der Advanced Medien AG Die nachfolgende Zusammenfassung einzelner Finanzdaten der Advanced Medien AG versteht sich im Zusammenhang mit der Darstellung im Finanzteil und ist im Zusammenhang mit den an anderer Stelle in diesem Bericht enthaltenen weitergehenden Informationen zu sehen. Da für das Jahr 2003 kein Konzernabschluss aufgestellt wurde, sind nachfolgend nur Finanzdaten der Advanced Medien AG zusammengefasst; auf die weitergehenden Informationen und Angaben in den Konzernabschlüssen für die Jahre 2002 und 2001 im Finanzteil wird verwiesen. Die historischen Ergebnisse bieten nicht notwendigerweise einen Hinweis auf die zukünftig zu erwartenden Ergebnisse. Die Angaben beruhen auf den von der Dr. Kleeberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüften Jahresabschlüssen der Advanced Medien AG zum 31. Dezember 2003 und 31. Dezember 2002 sowie dem von der BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Jahresabschluss der Advanced Medien AG zum 31. Dezember 2001. 31.12.2003 31.12.2002 31.12.2001 Euro Euro Euro Umsatzerlöse 960.891,97 424.338,11 0,00 Sonstige betriebliche Erträge 989.901,03 559.235,01 937.141,38 Materialaufwand -28.622,03 -201,56 -1.038,22 Personalaufwand -634.229,51 -652.064,87 -947.603,99 Abschreibungen -8.074.341,66 -898.387,97 -62.797,89 Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.275.599,76 -2.007.000,74 -2.451.606,14 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.560,55 443.301,95 1.801.119,43 Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens -2.056.921,35 -4.000.000,00 -4.090.335,05 Verlust- 0,00 0,00 -16.185.826,55 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -294.002,31 -233.065,06 -273.426,89 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -10.410.363,07 -6.363.845,13 -21.274.373,92 Daten aus der Gewinnund Verlustrechnung Aufwendungen übernahme aus 11 Daten aus der Bilanz 3. Eigenkapital -3.605.253,65 +6.802.985,00 +13.168.954,55 Verbindlichkeiten 10.025.577,51 8.623.286,38 14.633.541,70 Bilanzsumme 10.939.809,51 16.768.565,48 28.554.198,88 Die Börsenzulassung 3.1 Allgemeine Angaben über die jungen Aktien Gegenstand dieses Unternehmensberichts sind Stück 5.386.500 Inhaber-Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) aus der von der Hauptversammlung am 19. Mai 2004 beschlossenen Kapitalerhöhung und Stück 897.750 Inhaber-Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) aus der Kapitalerhöhung aus dem im Jahre 2001 von der Hauptversammlung beschlossenen genehmigtem Kapital in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 20. Juni 2003. Der Gesamtnennbetrag der beiden Emissionen beträgt EUR 6.284.250,00. Die neuen Aktien haben einen rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 und sind mit voller Gewinnanteilsberechtigung für das Geschäftsjahr 2004 ausgestattet. 3.2 Die Kapitalerhöhung vom April 2004 Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. August 2001 wurde der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 1. August 2006 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu EUR 8.977.500,00 mit Zustimmung des Aufsichtsrat durch Ausgabe von bis zu 8.977.500 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Im Falle der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen war den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, wobei der Vorstand jedoch ermächtigt war, Spitzenbeträge vom gesetzlichen Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2003 wurde dieses genehmigte Kapital in Höhe von EUR 8.079.750,00 aufgehoben und blieb in Höhe von nominal EUR 897.750,00 bestehen (siehe Abschnitt „Kapitalverhältnisse“ Ziffer 7.8). Aufgrund dieser Hauptversammlungsbeschlüsse hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 29. März 2004 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.795.500,00 gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht im Verhältnis von einer neuen Aktie für je zwei gehaltene Aktien um bis zu EUR 897.750,00 auf bis zu 2.693.250,00 EUR durch Ausgabe von bis zu Stück 897.750 neuer Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge wurde ausgeschlossen. Nicht ausgeübte Bezugsrechte sollten verfallen. Die neuen Aktien sollten ab dem 1.Januar 2004 gewinnanteilberechtigt sein. Die neuen Stück 897.750 Aktien wurden den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts angeboten. Das Bezugsangebot wurde im elektronischen Bundsanzeiger am 31. März 2004 bekannt gemacht. Zur Zeichnung der neuen Aktien war die Consors Capital Bank AG, Berlin zugelassen, die sich verpflichtet hatte, sie den Aktionären für die Dauer von zwei Wochen im Verhältnis von zwei alten zu einer neuen Aktie zum Preis von EUR 1,00 je Aktie ohne Aufgeld zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Die Aktionäre konnten ihr Bezugsrecht auf die neuen Stück 897.750 Aktien in der Zeit vom 05. April 2004 bis 20. April 2004 (einschließlich) ausüben. Zusätzlich wurde den Beziehern die übliche Bankprovision berechnet. Bezugsberechtigt waren alle Aktionäre, die durch Depotbescheinigung nachweisen konnten, dass sie am 02. April 2004 abends Aktionäre der Advanced Medien AG waren. Die Aktionäre übten ihre Bezugsrechte fristgerecht vollumfänglich aus. Die Consors Capital Bank AG, Berlin hat die neuen Aktien in vollem Umfang gezeichnet und übernommen und die Einlage auf die Aktien vollstän- 12 dig eingezahlt, um sie danach den jeweiligen gezeichnet habenden Aktionären zu übertragen. Ein Bezugsrechtshandel fand nicht statt. Die neuen Aktien wurden nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung am 23. April 2004 in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurde. Die Aktien wurden durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main buchmäßig geliefert, d.h. die Bezieher erhielten Gutschriften auf ihr in der Bezugsanmeldung benanntes Depot. Der Gesamtausgabepreis der Aktien aus dieser Kapitalerhöhung belief sich auf EUR 897.750,00. Eine Übernahmegarantie hat die Gesellschaft bei dieser Kapitalerhöhung nicht erhalten. 3.3 Die Kapitalerhöhung vom Juni 2004 In der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Mai 2004 wurde u.a. von der Hauptversammlung beschlossen: Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 5.386.500,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 5.386.500 neuen Inhaberaktien erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2004 gewinnberechtigt. Die neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Wege des mittelbaren Bezugsrechts angeboten. Sie sollen von einem Kreditinstitut oder einem Bankenkonsortium mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Verhältnis 1:2 (zwei neue Aktien für je eine gehaltene alte Aktie) zu einem Preis je Aktie, der mindestens 50% des Börsenkurses der Aktie (Durchschnitt der Schlusskurse im Geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse) in einer Referenzperiode von zwei Wochen entspricht, die am vierten Börsentag vor Veröffentlichung des Bezugsangebots im elektronischen Bundesanzeiger endet, jedoch mindestens zu EUR 1,00, zum Bezug anzubieten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet zwei Wochen nach Bekanntmachung des Bezugsangebots im Bundesanzeiger. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus die nicht gezeichneten neuen Aktien ihrerseits zum beschlossenen Bezugspreis zeichnen und beziehen können. Der Kapitalerhöhungsbeschluss wird unwirksam, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 18. November 2004 zum Handelsregister angemeldet worden ist. Aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 27. Mai 2004 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2.693.250,00 gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht im Verhältnis von zwei neuen Aktie für je eine gehaltene Aktien um bis zu EUR 5.386.500,00 auf bis zu 8.079.750,00 EUR durch Ausgabe von bis zu Stück 5.386.500 neuer Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 zu erhöhen. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2004 gewinnanteilberechtigt. Die neuen Stück 5.386.500 Aktien wurden den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts angeboten. Das Bezugsangebot wurde am 2. Juni 2004 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Zur Zeichnung der Aktien war die VEM Aktienbank AG zugelassen, die sich verpflichtet hat, die neuen Aktien den Aktionären für die Dauer von zwei Wochen im Verhältnis von einer alten zu zwei neuen Aktien zum Preis von EUR 1,15 je Aktie, inklusive eines Aufgeldes von EUR 0,15 zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Die Aktionäre konnten ihr Bezugsrecht auf die neuen Stück 5.386.500 Aktien aus der von der Hauptversammlung am 19. Mai 2004 beschlossenen Kapitalerhöhung in der Zeit vom 02. Juni 2004 bis 16. Juni 2004 (einschließlich) bei der für die VEM Aktienbank AG, Rosental 5, 80333 München als Abwicklungsstelle tätig werdenden Bankhaus Gebr. Martin AG während der üblichen Geschäftszeiten ausüben. Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte fand nicht statt. 13 Die VEM Aktienbank AG hat die neuen Aktien in vollem Umfang gezeichnet und übernommen, um sie dann an die gezeichnet habenden Aktionäre zu übertragen. Die nicht von den Aktionären bezogenen Aktien wurden bis 18. Juni 2004 an ausgewählte institutionelle Anleger und einzelne ausgewählte Privatpersonen im Rahmen einer Privatplatzierung platziert. Die Zuteilung der im Überbezug angemeldeten Aktien erfolgte nach einem einheitlichen Schema. Die neuen Aktien wurden nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, hinterlegt wurde. Voraussichtlich ab der 28. Kalenderwoche 2004 sollen die Aktien durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main buchmäßig geliefert werden, d.h. die Bezieher sollen Gutschriften auf ihr in der Bezugsanmeldung benanntes Depot erhalten. Der Gesamtausgabepreis der jungen Aktien betrug EUR 6.194.475,00. Eine Übernahmegarantie wurde der Gesellschaft durch einen am 04. Juni 2004 geschlossenen Vertrag in Höhe von 3.600.000 Stück von der VEM Aktienbank AG bezüglich der nicht im Rahmen des Bezugsangebotes bezogenen Aktien gegeben. Bezüglich der übrigen Aktien wurde keine Übernahmegarantie gegeben. 3.4 Aktienurkunden Die jungen Aktien, die Gegenstand dieses Unternehmensberichts sind, sind in zwei Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt sind, und an denen den Aktionären über Depotgutschriften ihrer Depotbanken entsprechende Miteigentumsanteile zustehen. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist nach der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Es ist nicht vorgesehen, effektive Aktienurkunden auszugeben. 3.5 Übertragbarkeit, Handelbarkeit und Börsennotierung Die Inhaberstückaktien sind frei übertragbar. Die Stück 1.795.500 alten Aktien der Advanced Medien AG werden im Geregelten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Freiverkehr an den Börsen Berlin-Bremen, München und Stuttgart gehandelt. Für die jungen Aktien, die Gegenstand dieses Unternehmensberichts sind, wurde am 8. Juni 2004 die Zulassung zum Geregelten Markt (General Standard) an der Frankfurter Börse beantragt. Die Aufnahme des Handels der Aktien im Geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 1. Juli 2004 vorgesehen. Die Stück 897.750 jungen Aktien aus der Kapitalerhöhung vom April 2004 wurden bereits seit dem 03. Mai 2004 im Freiverkehr an der Börse Berlin-Bremen unter der ISIN DE 000A0AYXQ6 gehandelt. 3.6 Veräußerungsverbote, Designated Sponsor Es bestehen keine der Gesellschaft oder der Bank bekannten Veräußerungsverbote für die Aktien der Gesellschaft. Designated Sponsor der Gesellschaft ist die 886 GmbH in Bad Vilbel. 3.7 Zahl- und Hinterlegungsstelle Zahl- und Hinterlegungsstelle ist das Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft in der Kirchstrasse 35 in 73033 Göppingen. 3.8 Die Wertpapierkennnummer Die Wertpapierkennnummer für sämtliche neuen Aktien ist: WKN 126218. Der ISIN-Code ist DE0001262186. 14 3.9 Gewinnanteilberechtigung, Stimmrecht Die im Rahmen dieses Unternehmensberichtes zugelassenen neuen Aktien aus den beiden Kapitalerhöhungen sind ab dem Geschäftsjahr 2004, d.h. ab dem 1. Januar 2004, voll gewinnanteilberechtigt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Mit dem Erwerb von Aktien der Advanced Medien AG wird der Kapitalanleger Aktionär und ist somit unmittelbar am Unternehmen der Advanced Medien AG beteiligt. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich aus der Satzung der Gesellschaft sowie aus dem Aktiengesetz, insbesondere aus den §§ 53 a ff und §§ 118 ff Aktiengesetz. Man unterscheidet zwischen Verwaltungsrechten, die dem Aktionär die Interessenwahrung in der Gesellschaft ermöglichen wie das Stimmrecht und Vermögensrechten, die eine Teilnahme am wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft gewährleisten. Dazu gehören die Dividendenberechtigung, das Bezugsrecht und die Teilnahme am Liquidationserlös. 3.10 Öffentliche Kauf- oder Umtauschangebote Öffentliche Kauf- oder Umtauschangebote für Aktien der Advanced Medien AG durch Dritte sowie öffentliche Umtauschangebote der Advanced Medien AG für Aktien anderer Gesellschaften im laufenden und im vorhergehenden Geschäftsjahr gab es nicht. 3.11 Verwendung der Emissionserlöse Die der Gesellschaft aus den Kapitalerhöhungen zugeflossenen Mittel von netto EUR 6,7 Mio. dienen teilweise dem Ausgleich des Verlustes von mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Abwendung einer potentiellen Insolvenz der Advanced Medien AG. Darüber hinaus wird insbesondere ein großer Teil des zweiten Kapitalerhöhungsbetrages zum Erwerb der Atlas Air Film + Media Service GmbH eingesetzt werden, deren Hauptgeschäftsfeld künftig das Kerngeschäft der Advanced Medien AG sein wird. Im Übrigen dienen die Emissionserlöse der Stärkung der Eigenkapitalbasis. Die von der Gesellschaft zu tragenden Emissionskosten betragen bei den Kapitalerhöhungen vom April 2004 und Juni 2004 TEUR 417, einschließlich der Vergütungen und Provisionen der an der Durchführung der die Emissionen beteiligten Personen und Gesellschaften in Höhe von TEUR 403. 15 4. Risikofaktoren und Anlageerwägungen Anleger sollten bei der Entscheidung über einen Kauf von Aktien der Advanced Medien AG die nachfolgenden Risikofaktoren, verbunden mit den anderen in diesem Unternehmensbericht enthaltenen Informationen, sorgfältig lesen und abwägen. Der Eintritt der im folgenden beschriebenen Ereignisse kann sich negativ auf die Kursentwicklung der im Rahmen dieses Unternehmensberichtes neu zuzulassenden Aktien auswirken. Weitere, zum jetzigen Zeitpunkt unbekannte oder als unwesentlich erachtete Risiken können sich ebenfalls negativ auf den Wert der zuzulassenden Aktien auswirken. Im Folgenden werden mit einer Anlage in Aktien der Advanced Medien AG verbundene Risiken dargestellt. Sofern es dem Management der Gesellschaft nicht gelingt, durch geeignete Maßnahmen den Eintritt dieser Risiken zu vermeiden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die nachstehend aufgeführten Risikofaktoren, einzeln, mehrere gemeinsam oder auch alle gemeinsam, wesentlichen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ausüben und in einigen Fällen auch den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können. 4.1 Risiko des Fehlschlags des Sanierungskonzeptes Die Gesellschaft befindet sich gegenwärtig in einer Umstrukturierung. Die Fortführung der bisherigen weitgehend zum Erliegen gekommenen Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaft, die Verwertung des vorhandenen Filmvermögens, ist für die Sicherung des Fortbestehens der Gesellschaft nicht ausreichend. Zur Sanierung, Vollendung des gegenwärtigen Restrukturierungsprozesses und zur Entwicklung einer neuen profitablen Geschäftstätigkeit beabsichtigt die Advanced Medien AG einen überwiegenden Teil der Erlöse aus den Aktienemissionen, die Gegenstand dieses Unternehmensberichts sind, zum Erwerb der Atlas Air Film + Media Service GmbH zu verwenden. Des weiteren hat die Gesellschaft das bisherige operative Filmgeschäft auf ihr Tochterunternehmen, die Advanced Produktions GmbH übertragen. Ebenso wurde der Kredit der Delmora Bank GmbH (hiernach auch „Delmora Bank“ genannt) auf dieses Tochterunternehmen übertragen. (Siehe bezüglich des Sanierungskonzeptes unten Ziffer 6.5) Das Gelingen dieses Sanierungskonzeptes ist von existenzieller Bedeutung für den Fortbestand der Gesellschaft. Sollte dieses Sanierungskonzept scheitern, würde dies ein die Existenz der Gesellschaft bedrohendes Risiko darstellen. 4.2 Liquiditätsrisiko Die Erhaltung der gegenwärtigen und die Erschließung weiterer Finanzierungsquellen an den Kredit- und Kapitalmärkten sind von entscheidender Bedeutung für den Fortbestand der Advanced Medien AG und die erfolgreiche Fortsetzung des eingeschlagenen Konsolidierungskurses. Sowohl im Jahre 2002 als auch im Jahre 2003 sowie im ersten Quartal 2004 war mehr als die Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft aufgebraucht. Durch den Jahresfehlbetrag im Geschäftsjahr 2003 in Höhe von EUR 10.408.238,65 war bei der Gesellschaft ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (negatives Eigenkapital) in Höhe von EUR 3.605.253,65 zum 31. Dezember 2003 entstanden. Zur Vermeidung einer bilanziellen Überschuldung i. S. der Insolvenzordnung hat die Hausbank der Gesellschaft, die Delmora Bank GmbH, am 22. März 2004 einen Rangrücktritt (bis zur Besserung der Ertragslage) eines Teils ihrer Darlehensforderung gegen die Advanced Medien AG in Höhe von EUR 4.500.000,00 erklärt. Am 16. Juni 2004 erfolgte ein Darlehensverzicht der Bank gegenüber der Gesellschaft und der Technische Systeme Consult GmbH (hiernach auch „TSC“ oder „TSC GmbH“ genannt) sowie, beschränkt auf einen Betrag von EUR 4,5 Mio., gegenüber der Advanced Produktions GmbH. Soweit die Darlehensverbindlichkeiten (Stand am 09. Juni 2004: EUR 8.377.969,41) den Betrag von EUR 4,5 Mio. übersteigen, wurden diese von der Advanced Produktions GmbH, einem Tochterunternehmen der Gesellschaft, gegenüber der Delmora Bank übernommen (siehe hierzu ausführlich Zif. 6.5(a)). Der Avalkredit der Delmora Bank an die Gesellschaft in Höhe von ca. TEUR 329 für Prozessbürgschaften bleiben davon unberührt. Weitere Kredite der Gesellschaft neben diesem Kreditvertrag der Delmora Bank mit der Tochter und der KOTOR Financial Corp. sind nicht vorhanden.Durch zwei Kapitalerhöhungen im Jahre 2004 wurde der Gesellschaft die zur Fortführung des Ge- 16 schäftsbetriebes erforderliche Liquidität vorerst zur Verfügung gestellt. Die Liquiditätslage der Gesellschaft ist trotz dieser Maßnahmen nach wie vor als eng anzusehen. Darüber hinaus sind der Bilanz der Gesellschaft zum 31. März 2004 Rückstellungen in Höhe von TEUR 923 sowie kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.327 ausgewiesen, die die Liquidität der Gesellschaft kurzfristig erheblich einschränken können. Die Erhaltung der gegenwärtigen, die Erschließung weiterer Finanzierungsquellen an den Kredit- und Kapitalmärkten, sowie die Generierung eines positiven Cashflows aus der künftigen Geschäftstätigkeit sind von entscheidender Bedeutung für den Fortbestand der Advanced Medien AG. Ob es der Gesellschaft weiterhin gelingt, Finanzierungsquellen in ausreichender Höhe zu erschließen, kann nicht als gesichert angesehen werden. Sollte es der Gesellschaft nicht gelingen, ausreichende Liquidität aus dem neuen Geschäftsfeld zu generieren bzw. Kreditlinien am Bankenmarkt zu bekommen oder in anderer Form einen Liquiditätszufluss zu erhalten oder plötzliche Liquiditätsabflüsse in erheblicher Höhe, beispielsweise aufgrund von verloren gegangenen Prozessen erleiden, würde dies den Fortbestand der Gesellschaft existenziell gefährden. 4.3 Risiken bei einer alleinigen Fortführung der bisherigen Geschäftstätigkeit Die Advanced Gruppe mit ihren ehemals vier Tochtergesellschaften befindet sich seit dem Geschäftsjahr 2001 in einem Restrukturierungsprozess (siehe hierzu die historische Übersicht über die Entwicklung der Gesellschaft unter Ziffer 5). In der Folge des Austauschs des Managements in 2001, der Schließung des Filmverleihgeschäfts zum 31. Dezember 2001, der Verringerung der Anzahl der Beteiligungen der Advanced Medien AG auf nunmehr noch eine Tochtergesellschaft, die Advanced Produktions GmbH (neben der sich in der Insolvenz befindlichen TSC Technische Systeme Consult GmbH), konzentrierte sich die Geschäftstätigkeit der Advanced Medien AG auf die Verwertung des bestehenden Filmvermögens. Allein die Auswertung des vorhandenen Filmstocks stellt nach der gegenwärtigen Einschätzung des Vorstands der Advanced Medien AG kein auf die Dauer tragfähiges Geschäftsmodell dar. Kinofilme als wesentlicher Bestandteil des Filmvermögens der Gesellschaft verlieren innerhalb von zwei bis drei Jahren nach dem Kinostart erheblich an Wert, wenn sie nicht bis dahin erfolgreich als DVD oder Video verwertet wurden. Gelingt die zügige Verwertung nicht, droht die Entwertung des vorhandenen Filmbestandes. So hat die Advanced Medien AG in 2003 fast die Hälfte des Wertes ihres Filmvermögens abgeschrieben. Die finanziellen Mittel für umfangreiche Neuerwerbungen sind gegenwärtig neben der geplanten Akquisition der Atlas Air nicht vorhanden. In 2003 wurden Investitionen in Höhe von nur 2% des Wertes des vorhandenen Filmvermögens getätigt. Die Gesellschaft konnte im Geschäftsjahr 2003 keinen positiven Kapitalfluss (Cash Flow) aus der laufenden Geschäftstätigkeit erzielen. Sollten weiterhin weder aus dem bestehenden Filmvermögen heraus ausreichende Rückflüsse gewonnen werden, noch die Übernahme der Atlas Air Film + Media Service GmbH ein neues tragfähiges Geschäftsmodell darstellen, wäre der Fortbestand der Advanced Medien AG auf der alleinigen Basis der Fortführung des bisherigen Geschäftsmodells akut gefährdet. 4.4 Allgemeine Risiken bei der Beschaffung und Verwertung des Filmvermögens Die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft ist von einer Reihe externer Faktoren abhängig, deren Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft nur schwer einschätzbar sind. Hierzu gehören u.a. bei der Beschaffung von Filmlizenzrechten deren Preisentwicklung, Änderungen der Markt- und Wettbewerbslage auf den einzelnen Verwertungsstufen Kino, Video/DVD, Pay TV und Free TV sowie Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit der Lizenzierung und Sublizenzierung von Filmlizenzrechten. Der wirtschaftliche Erfolg der Verwertung des Filmbestandes der Gesellschaft hängt von der Qualität der eingekauften Lizenzen ab und zu welchem Preis sie erworben wurden. Erforderlich sind oft eine Prognose, Gespür für den Publikumsgeschmack beim Lizenzeinkauf und das Erkennen der Bedürfnisse der TV-Sendeanstalten. Mit den in der Filmbranche üblichen und auch in der Vergangenheit von Advanced getätigten Käufen von Lizenzen im Drehbuchstadium sind hohe Verwertungsrisiken verbunden. Zum Zeitpunkt des Erwerbs ist der Erfolg eines Films meistens nur schwer einzuschätzen. Durch den Erwerb von Filmpaketen, bei denen die Erlöse der einzelnen Filme miteinander verrechnet werden können, ist ein gewisser Ausgleich zwischen erfolgreichen und weniger erfolgreichen Filmen möglich. Insge- 17 samt muss jedoch die Qualität der erworbenen Filmlizenzrechte hoch sein, um über die entsprechende Nachfrage auf den verschiedenen Stufen der Verwertungskette Umsatzerlöse zu erbringen. Die Verwertbarkeit von Filmlizenzrechten ist neben Marktfaktoren auch vom Zeitgeist und dem allgemeinen Publikumsgeschmack abhängig. Für Advanced besteht das Risiko, dass ihr Filmbestand nicht dem aktuellen Publikumsgeschmack entspricht und somit die weitere Verwertung der Rechte in Frage gestellt ist. Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Gesellschaft in letzter Vergangenheit die Akquisitionstätigkeit für neue Filme weitgehend eingestellt hat. Die erfolgreiche Verwertung von Filmlizenzen wird beeinflusst von Änderungen des Konsumverhaltens, der Entwicklung des Werbemarktes und Änderungen in der Beschaffungspolitik der wichtigen TV-Sender sowie Änderungen der Mediengesetze. Die Piraterie mittels Hardcopies oder Downloads aus dem Internet stellte außerdem eine zunehmende Bedrohung für die Filmverwertung dar, wobei sich die negativen Auswirkungen vor allem im Vermiet- und Home-Entertainment-Markt zeigen. Diese Faktoren können die Ertragslage negativ beeinflussen. Änderungen der Ertragsentwicklung und Schwankungen von Umsatz und Erträgen können sich nachteilig auf die Kursentwicklung der Aktien der Gesellschaft auswirken. 4.5 Risiko auf weitere Abschreibungen des Filmvermögens Das in die Tochter Advanced Produktions GmbH übertragene Filmvermögen der Gesellschaft ist in der Vergangenheit bereits mehrmals wertberichtigt worden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund von Veränderungen des Marktumfeldes weitere Abschreibungen auf das Filmvermögen der Advanced Produktions GmbH durchgeführt werden müssen. Sollte dies der Fall sein, dürfte dies negative Auswirkungen auf die Umsatz- und Ertragslage der Advanced Produktions GmbH haben und damit auch Auswirkungen auf den Beteiligungsansatz der Gesellschaft an der Advanced Produktions GmbH sowie auf die Konzernzahlen und den Börsenkurs der Gesellschaft haben können. 4.6 Risiken aus dem Marktumfeld und dem Wettbewerb Die Krise der Medienbranche in Deutschland hielt im Jahre 2003 an. Die TV-Anstalten sind weiterhin zurückhaltend beim Einkauf von Spielfilmrechten in Anbetracht des Rückgangs der Werbeeinnahmen und der Gebührendiskussion bei den öffentlich rechtlichen TV-Sendern. Die Zwangsverwertung des Filmvermögens der insolventen KirchGruppe dämpfte zusätzlich die Aufnahmebereitschaft der TV-Anstalten für kleinere Filmproduktionen abseits von Block-Buster-Titeln der großen Hollywood Filmstudios, der sog. Majors. Im Gegensatz dazu entwickelte sich das Geschäft im Home Entertainment Bereich mit DVD-Titeln bei hoher Konkurrenz expansiv. Das Geschäft mit den erfolgreichen Hollywood-Produktionen in diesem Bereich befindet sich jedoch fest in der Hand der Majors. Filmlizenzrechte erwirbt Advanced u. a. von unabhängigen Filmproduktionsfirmen (Independents). In der Vergangenheit war zu beobachten, dass die Filme der Independents ebenfalls vermehrt durch amerikanische Majors übernommen wurden. Die Beschaffung von attraktiven Filmrechten wird mit sinkenden dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln schwerer. Die Advanced Medien AG konkurriert bei der Beschaffung von viel versprechenden Filmlizenzrechten mit Großkonzernen, deren finanzielle Ressourcen die von Advanced um ein Vielfaches übersteigen. Eine Reihe von Wettbewerbern hat in der Vergangenheit erhebliche Probleme bis hin zur Insolvenz bekommen. Für die zukünftige Entwicklung des Geschäftes sowohl im bisherigen Geschäftsbereich als auch im zukünftig geplanten Geschäftsbereich kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Marktposition der Gesellschaft sich erheblich verschlechtert. Eine solche Verschlechterung der Marktposition kann zu einer die Existenz gefährdenden Situation der Gesellschaft führen. 18 4.7 Risiken aus dem beabsichtigten Erwerb der Atlas Air Film + Media Service GmbH und künftiger Akquisitionen Im Rahmen der strategischen Neuausrichtung ihres Geschäftes beabsichtigt die Gesellschaft, sämtliche Geschäftsanteile an der Atlas Air Film + Media Service GmbH mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01. Januar 2004 zu erwerben. (Zu den Einzelheiten siehe unten Ziffer 6.5 (b), 8.3 und 8.4). Das Hauptgeschäftsfeld der Atlas Air soll künftig das Kerngeschäft der Advanced Medien AG sein. Die Gesellschaft beabsichtigt, zukünftig weitere Akquisitionen und Merger, auch im Ausland, zu tätigen. Die Integration der Atlas Air und ihrer Tochterunternehmen stellt hohe Anforderungen an die leitenden Mitarbeiter und erfordert gleichzeitig die Anpassung der internen Steuerungsmechanismen. Die Gesellschaft beabsichtigt, die vorgesehene Akquisition und Integration der Atlas Air und die Vorbereitung und Prüfung von weiteren Akquisitionen mit großer Sorgfalt durchzuführen. Gleichwohl bergen derartige Transaktionen nicht unerhebliche unternehmerische Risiken, wenn trotz sorgfältiger Prüfung Risiken unentdeckt bleiben oder sich Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung der Atlas Air bzw. zukünftiger Akquisitionen nicht realisieren lassen. Die Atlas Air Gruppe stammt aus der insolventen Kinowelt Gruppe. Die Gesellschaft konnte im Rahmen der Akquisition nur eine begrenzte Due Diligence durchführen. Insbesondere im Bereich der amerikanischen Tochter der Atlas Air musste die Gesellschaft sich auf begrenzte ihr zur Verfügung gestellte Dokumente verlassen. Bei den der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Zahlen der amerikanischen Tochter der Atlas Air handelt es sich nur um nicht testierte Zahlen. Auch wenn der Gesellschaft bezüglich einer Unrichtigkeit dieser Zahlen zurzeit keine Anhaltspunkte vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Korrekturbedarf dieser Zahlen und damit aus diesem oder auch aus anderem Grunde womöglich ein Abschreibungsbedarf bei der amerikanischen Tochter besteht oder sich ein abweichender Ausweis in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung der Atlas Air Film + Media GmbH ergibt oder Abweichungen aus den unterschiedlichen Bilanzierungsmethoden nach HGB, USGAAP oder IAS entstehen. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der amerikanischen Tochter Probleme auftreten oder vorhanden sind, die der Gesellschaft aufgrund ihrer begrenzten Einsichtsmöglichkeit zum augenblicklichen Zeitpunkt nicht bekannt sind. Der Kaufvertrag mit dem Insolvenzverwalter enthält eine Begrenzung der Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter auf einen Betrag von 500.000,00 EUR und wenig Gewährleistungen. Über diesen Betrag hinausgehende Schadensersatzansprüche können gegenüber dem Insolvenzverwalter nicht geltend gemacht werden. Sollten darüber hinausgehende Schäden aus der Akquisition entstehen, kann dies die Ertragslage der Gesellschaft erheblich beeinträchtigen. 4.8 Risiken aus dem Geschäft der Atlas Air Die Atlas Air begleitet Airlines in jeder Phase der Planung und Durchführung ihres sog. "Inflight Entertainment Programms", dem Unterhaltungsprogramm bestehend aus Filmen, Nachrichten und Dokumentationen während des Fluges. Risiken, mit denen die Profitabilität der Atlas Air behaftet ist, sind daher künftig mitentscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg der Advanced Medien AG. Neben den hier speziell aufgeführten Risiken aus dem Geschäft der Atlas Air gilt für dieses künftig geplante Geschäftsfeld ebenso ein überwiegender Teil der sonstigen in diesem Kapitel 4 aufgeführten Risiken. (a) Abhängigkeit von wenigen Hauptkunden Die Atlas Air sowie deren amerikanische Tochter tätigen einen Großteil ihrer Umsätze mit insgesamt drei Kunden. Mit diesen drei Kunden werden 2/3 der Umsätze der Atlas Air Gruppe getätigt. Bei der deutschen Gesellschaft besteht ein laufender Service-Vertrag mit einer führenden europäischen Fluggesellschaft, mit der 2/3 des Umsatzes der deutschen Atlas Air getätigt werden. Dieser Vertrag wurde von dieser Gesellschaft durch eine Änderungskündigung zum 30. Juni 2004 mit dem Ziel gekündigt, das Vertragsverhältnis zu geänderten und für die Fluggesellschaft günstigeren Konditionen 19 zunächst bis zum 30. April 2005 fortzusetzen. Sollte dieser Vertrag nicht verlängert werden oder die Verträge mit den zwei anderen wichtigsten Hauptkunden beendet werden, hätte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Gewinn- und Ertragslage der Atlas Air Gruppe und damit auch auf ihre mögliche künftige Muttergesellschaft, die Advanced Medien AG. (b) Kurze Vertragsdauer der Kundenverträge Die Laufzeit der Kundenverträge der Atlas Air mit ihren Kunden ist regelmäßig auf wenige Jahre beschränkt. Auch wenn diese in der Vergangenheit in der Regel verlängert wurden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Verträge beendet oder die darin befindlichen Konditionen zum Nachteil der Atlas Air in Neuverhandlungen verschlechtert werden. Sollte dies der Fall sein, könnte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Gewinn- und Ertragslage der Atlas Air und damit auch auf ihre mögliche künftige Muttergesellschaft, die Advanced, haben. (c) Gefahren aus Konditionsveränderungen auf der Einkaufs- und Verkaufsseite In einem Teil der Verträge gewährt die Atlas Air ihren Vertragspartnern Preisgarantien. In der Vergangenheit war auf der Einkaufsseite der Filmrechte für das Inflight Entertainment Geschäft kein Ansteigen der Einkaufspreise zu erkennen. Sollten die Einkaufskonditionen der Atlas Air sich aber in Zukunft verschlechtern, würde dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Gewinn- und Ertragslage der Atlas Air und damit auf ihre mögliche künftige Muttergesellschaft, die Advanced, haben. Dies würde insbesondere verstärkt bei denjenigen Kunden gelten, bei denen auf der Verkaufsseite Preisgarantien gegeben wurden. Ebenso können auf der Kundenseite durch eine Verstärkung des Wettbewerbes und des damit verbundenen Preisdrucks sich negative Auswirkungen auf die Umsatz- und Ertragslage der Gesellschaft ergeben. (d) Gefahren aus einer Verschlechterung des Marktumfeldes Durch politische und ökonomische Krisen wie z.B. die Anschläge vom 11. September 2001 können sich erhebliche Umsatzeinbrüche im globalen Flugverkehr ergeben. Solche Umsatzeinbrüche hätten wiederum erhebliche Auswirkungen auf die Umsätze und damit auf die Umsatz- und Ertragslage der Atlas Air und damit auch auf die Umsatz- und Ertragslage ihrer potentiellen künftigen Muttergesellschaft. Auch wenn in der Vergangenheit der Flugverkehr über die Jahre hinweg in der Regel zugenommen hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche auftretenden Krisen erhebliche Auswirkungen auf die Umsatz- und Ertragslage der Atlas Air haben. Des Weiteren ist bei den Fluggesellschaften ein Konzentrationsprozess zu beobachten. Ein solcher Konzentrationsprozess kann zum Wegfall von Kunden führen sowie zu einem härteren Wettbewerb auf dem Markt der Atlas Air. Beide Faktoren können nachhaltige negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Atlas Air und damit womöglich auch künftig auf die der Gesellschaft haben. Ebenso ist in dem Markt ein Vordringen von Billiganbietern bei den Fluggesellschaften zu beobachten. Billiganbieter verzichten auf Serviceleistungen an Bord der Flugzeuge. Sollte sich der Billigfliegerstandard an Bord der Flugzeuge stärker durchsetzen, dürfte dies negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Atlas Air und damit womöglich auch künftig auf die der Gesellschaft haben. (e) Risiko des Verlustes des Anschlusses an den technischen Fortschritt Die Entwicklung an Bord der Flugzeuge ist einer fortlaufenden technischen Erneuerung unterworfen. Beispielsweise zeigt sich eine Veränderung der Nutzung von Filmen über einen Hauptbildschirm zu einer Vielzahl von einzelnen kleinen Bildschirmen. Von den angebotenen Produkten wird von der Gesellschaft mit einer Entwicklung von der überwiegenden Nutzung von Filmen zu einem breiteren An- 20 gebot an Bord der Flugzeuge hinsichtlich Nachrichten, Sport sowie diverser Kommunikationsformen gerechnet. Potentielle künftige Bereiche an Bord der Flugzeuge können beispielsweise digitales bezahltes DVD sein. Sollte die Atlas Gruppe den Anschluss an die neuen Kommunikationsmittel oder die im Flugbereich angebotenen Produkte verpassen, würde dies erhebliche Auswirkungen auf die Umsatz- und Ertragslage der Atlas Gruppe und damit womöglich auch künftig auf die der Gesellschaft haben. 4.9 Steuerliche Risiken Zwischen der Advanced Medien AG und ihren ehemals vier Tochtergesellschaften bestand vom 24. Juni 1999 bis zum 31. Dezember 2001 jeweils ein Gewinnabführungsvertrag. Da die Organschaft mit der Aufhebung der Ergebnisabführungsverträge vor Ablauf des steuerrechtlich grundsätzlich erforderlichen Mindestzeitraums von fünf Jahren beendet wurde, könnte die körperschaftssteuerliche Organschaft rückwirkend entfallen. Anhaltspunkte sind dafür allerdings im Augenblick nicht ersichtlich, weil die Vorbehalte der Nachprüfung in den Steuerbescheiden der TSC GmbH für die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000 inzwischen von der Finanzverwaltung aufgehoben wurden. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen von steuerlichen Betriebsprüfungen sich andere Sachverhalte ergeben, die zu einer Steuernachzahlung führen können. Bis auf die TSC GmbH wurden alle Gesellschaften des Advanced-Konzerns erst im Jahr 1998 gegründet und unterlagen daher noch keiner steuerlichen Betriebsprüfung. Bei der TSC GmbH wurde im März 1999 die Betriebsprüfung für die Jahre 1990 – 1993 abgeschlossen. Für die Jahre ab 2001 ist die TSC GmbH bisher nur unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steuerlich veranlagt worden. Gleiches gilt für das Organschaftsverhältnis zwischen der zukünftigen Tochtergesellschaft Atlas Air Film + Media Service GmbH und ihrer dann ehemaligen Muttergesellschaft Kinowelt Medien AG, das vom 01. Januar 1999 bis zum 07.05.2002 bestand. Bis 2001 sind Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen. Die Atlas Air ist mit ihren Steuerzahlungen einschließlich Vorauszahlungen auf dem Laufenden. Dennoch sind Steuernachzahlungen für den Zeitraum ab 2002 nicht auszuschließen. Die Atlas Air soll aus der insolventen Kinowelt Gruppe gekauft werden. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass etwaige Steuernachzahlungen für die Zeit des Bestandes der Organschaft von der Gesellschaft zu leisten sind. 4.10 Gerichtsverfahren Derzeit sind mehrere Rechtsstreitigkeiten anhängig, deren Ausgang die weitere Entwicklung der Advanced Medien AG beeinträchtigen kann (siehe hierzu im Einzelnen unter 6.12). Die Advanced Medien AG wird von ihrem ehemaligen Vorstandsmitglied Hanns-Arndt Jovy auf Zahlung einer vom alten Aufsichtsrat zugebilligten Abfindung in Höhe von EUR 306.775,13 nebst Zinsen hieraus verklagt (siehe hierzu ausführlich unten Ziffer 6.12(a)(ii)). Der Klage wurde erstinstanzlich im Urkundsverfahren stattgegeben. Die Gesellschaft hat die Auszahlung der Abfindung bisher im Wesentlichen mit dem Verweis auf Schadenersatzansprüche gegenüber Herrn Hanns-Arndt Jovy und weiteren Vorstandsmitgliedern in Höhe von mindestens EUR 4 Mio. abgelehnt. Da die gegenüber den ehemaligen Vorstandsmitgliedern Hanns-Arndt Jovy, Christophe Montague und Veronika Morawetz seitens der Advanced Medien AG in einem gesonderten Verfahren erhobene Schadenersatzklage in Höhe von EUR 4 Mio. erstinstanzlich jedoch abgewiesen wurde (siehe hierzu ausführlich unten Ziffer 6.12(a)(i)), muss auch mit der Möglichkeit des Unterliegens im Berufungsverfahren und damit mit einem erheblichen Liquiditätsabfluss bei der Advanced Medien AG gerechnet werden. 4.11 Rückgriffsrisiko Die TSC GmbH übertrug mit dem "Stock Purchase and License Transfer Agreement" vom 10. Oktober 2002 ihre 100%-ige Beteiligung an der Advanced Licensing North America, Inc., ihre Forderungen gegenüber der 21 Advanced Licensing North America, Inc. zu Buchwerten und Rechte aus einer Vielzahl von Lizenzverträgen auf die Advanced Medien AG auf Basis eines neutralen Wertgutachtens (zum Inhalt des Stock Purchase and License Transfer Agreements siehe näher unter Ziffer 6.11(a)). Des weiteren hat die Gesellschaft den Film „Raja l’Africaine“ von der TSC zu einem Preis erheblich unterhalb, jedoch nach Auffassung der Gesellschaft wahren Wert, des seinerzeit zwischen der TSC GmbH und dem Veräußerer des Films vereinbarten Preis erworben. Sofern der Übertragung der Filmrechte, Forderungen und Geschäftsanteile an die Advanced Medien AG gemäß dem "Stock Purchase and License Transfer Agreement" und der Übertragung der Rechte an dem Film „Raja l’Africaine“ keine ausreichende Gegenleistung gegenüber stand, ist das rechtliche Risiko für die Advanced Medien AG, von Gläubigern der insolventen TSC GmbH wegen der Herausnahme von Vermögenswerten aus der TSC GmbH in Anspruch genommen zu werden, nicht auszuschließen. Die Gesellschaft geht jedoch davon aus, dass sie eine ausreichende Gegenleistung erbracht hat (zu den Einzelheiten siehe unter Ziffer 6.13). Die Forderungen, wegen derer ein Rückgriffsrisiko gegen die Advanced Medien AG nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, sind überwiegend Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten und haben insgesamt eine Umfang von ca. EUR 18 Mio. (zu den Einzelheiten siehe unter Ziffer 6.13(b)). Die Advanced Medien AG wurde bislang nur in einem Fall durch eine Gläubigerin der TSC GmbH im Wege einer Teilklage in Höhe von EUR 6.000,00 in Anspruch genommen; die Klage gegen die Advanced Medien AG wurde in der zweiten Instanz abgewiesen (siehe ausführlich hierzu unten Ziffer 6.12(a)(iii)). Die Gesellschaft geht zur Zeit nicht davon aus, dass sich für sie wesentliche finanzielle Verpflichtungen aus der Abwicklung der TSC GmbH ergeben. 4.12 Risiken aus Mithaftung für Filmförderung Die Advanced Gruppe hat von öffentlichen Filmförderanstalten zweckgebundene Darlehen zur Vorfinanzierung von Verleihkosten erhalten. Die strenge Zweckbindung der Darlehen hat in der Vergangenheit bereits in Einzelfällen zu begrenzten Rückforderungsansprüchen der öffentlichen Filmförderanstalten geführt. Darlehensnehmer und damit Schuldner etwaiger Rückforderungsansprüche war jedoch stets nur die Advanced Filmverleih GmbH (früher firmierend unter Advanced Kinoverleih GmbH), die im Jahre 2002 unter Übertragung u.a. sämtlicher Verpflichtungen und Verbindlichkeiten auf die TSC GmbH verschmolzen wurde. Die Advanced Medien AG hat im Juni 2004 gegenüber der Filmförderung der Europäischen Kommission die Mithaftung für sämtliche Verpflichtungen der TSC GmbH (nach der Verschmelzung der Advanced Filmverleih GmbH) hinsichtlich der von der Filmförderung der Europäischen Kommission erhaltenen Förderung für den Film „Raja l’africaine“ erklärt. Von der für diesen Film unter bestimmten Bedingungen gewährten Höchstförderung von TEUR 285 ist bisher ein Betrag von TEUR 142 an die TSC GmbH ausbezahlt worden. Gemäß den Förderbedingungen kann die Filmförderung der Europäischen Kommission die gewährte Förderung im Ganzen oder teilweise u.a. dann zurückfordern, wenn der Empfänger einen Insolvenzantrag („declared bankrupt“) stellt, liquidiert wird oder einem vergleichbaren Verfahren unterworfen wird („is he subject to any similar proceeding“). Insbesondere auf Grund des von der TSC GmbH am 3. November 2003 gestellten und mangels Masse abgewiesenen Insolvenzantrages (vgl. Ziffer 8.3) kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Filmförderung der Europäischen Kommission gegenüber der Advanced Medien AG Rückforderungsansprüche zustehen können. 4.13 Abhängigkeit von Schlüsselpersonen Der Erfolg der Gesellschaft sowie auch der Atlas Air hängt in wesentlichem Umfang von wenigen Führungspersönlichkeiten ab. Sollten diese, insbesondere die Vorstandsmitglieder bzw. die Geschäftsführer der Atlas Air, der Gesellschaft bzw. der Atlas Air, kurzfristig nicht mehr zur Verfügung stehen, könnte dies zu erheblichen Störungen im Geschäftsablauf führen. 22 4.14 Risiken aus Betriebsunterbrechungen Die Advanced Medien AG hat aufgrund der Besonderheiten ihres Geschäfts keine eigene Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen. Die Filmkopien des Filmbestandes (Library) der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften, welche noch die Basis der Geschäftsaktivitäten bilden, werden auf der Grundlage eines entsprechenden Vertrages von der Medien Lager und Logistik AG, Feldkirchen, verwahrt. Für die Library besteht im Rahmen dieses Vertrages ein Versicherungsschutz. Sollte die Library (z.B. durch Brand) vernichtet werden, so ist der tatsächlich entstandene Schaden für Advanced nur schwer abzuschätzen. In der Regel ist für die Lizenzlaufzeit eine Beschaffung von Ersatzbändern über den Lizenzgeber möglich, der Zeitaufwand für die Ersatzbeschaffung jedoch unbestimmt. Im Schadensfall würde etwa aufgrund der Verzögerung von Ersatzlieferungen der Geschäftsbetrieb der Tochter der Advanced Medien AG negativ beeinflusst werden. Dies kann wiederum negative Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft haben. 4.15 Schwankungen der Umsätze / Volatilität der Erträge Im Bereich des Erwerbs und der Vermarktung von Filmlizenen verzeichnet die Gesellschaft im Laufe eines Geschäftsjahres sowie zwischen den einzelnen Geschäftsjahren aufgrund sich ständig verändernder Marktbedingungen und zeitlichen Verzögerungen zwischen dem Abschluss eines Vertrages und seiner Umsetzung Schwankungen der Umsatzerlöse und Erträge. Es ist zu erwarten, dass solche zeitlichen Umsatzschwankungen auch zukünftig aufgrund einer Reihe von nicht zu beeinflussenden Faktoren für die Ertragslage der Gesellschaft eine wichtige Rolle spielen werden. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere die Preisentwicklung der Filmrechte beim Ein- und Verkauf, die Ungewissheit über den Zeitpunkt von Kauf und Weiterverkauf von Filmlizenzen, die Auswirkungen des Wettbewerbs auf die durchschnittlichen Verkaufspreise der Gesellschaft, die zeitlichen Verzögerungen zwischen Vertragsschluss und Umsatzgenerierung, die Unwägbarkeit des Publikumsgeschmacks, die veränderte Beschaffungspolitik der Lizenznehmer sowie Schwankungen der wirtschaftlichen Rahmen- und Marktbedingungen sowie Änderungen der Mediengesetze. Schwankungen der Geschäftsergebnisse im Jahresverlauf und zwischen den verschiedenen Geschäftsjahren werden insbesondere verursacht durch den Umfang und Zeitpunkt der Lizenzabschlüsse und durch materialtechnische Gründe. Die Kunden erteilen ihre Aufträge im Allgemeinen auf Basis ihres Bedarfs und der Publikumsnachfrage. Trotz der Schwierigkeit der Prognose muss die Gesellschaft Vertriebs- und Marketing sowie ihre sonstigen betrieblichen Aktivitäten planen und hat nur einen geringen Einfluss auf die Höhe der Betriebsaufwendungen, die ihrer Art nach im wesentlichen Fixkosten sind und folglich den kurzfristigen Schwankungen der Geschäftstätigkeit nicht schnell angepasst werden können. Infolgedessen kann sich ein im Verlauf eines Geschäftsjahres oder zwischen den Geschäftsjahren abzeichnender Rückgang der Umsatzerlöse nachteilig auf die Geschäftsergebnisse der Gesellschaft auslwirken und unter Umständen zu kurzfristigen Liquiditätsengpässen führen. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ergebnisse der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft unter den Erwartungen liegen. In diesem Fall könnte auch der Kurs der Aktien der Gesellschaft nachteilig beeinflusst werden. 4.16 Risiken beim Erwerb und Veräußerung von Urhebernutzungsrechten Beim Abschluss eines Lizenzvertrages verlangt die Gesellschaft in der Regel nur eine sog. Chain-of-Right Bestätigung vom Lizenzgeber, die bestimmte Zusicherungen oder Bestätigungen über den Bestand und den Übergang der Rechte auf den Lizenznehmer enthält und prüft die Verfügungsberechtigung des Übertragenden nicht nach. Chain-of-Rights Dokumente (Nachweis der Erwerbskette des Verfügenden) haben für die Gesellschaft aus Gewährleistungsgesichtspunkten Bedeutung. Wenn die von der Gesellschaft abgeschlossenen Lizenzverträge nicht ausreichend Gewährleistungen und Rechtegarantien zugunsten des Lizenznehmers enthalten, besteht die Gefahr, dass die Gesellschaft bei der Weiterübertragung der Rechte im Falle eines Rechtemangels auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann und sich nicht bei seim Vertragspartner schadlos halten kann, sei es, weil dieser insolvent ist, oder weiter weitergehende Gewährleistungen abgegeben worden als empfangen wurden. 23 Es kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass der Erwerb mehrerer Filmrechte durch die Gesellschaft von der TSC GmbH außerhalb des Stock Purchase and License Transfer Agreement mit einem Kaufpreis von zusammen ca. TEUR 240 nicht unter allen rechtlichen Gesichtspunkten gegenwärtig bereits wirksam erfolgt ist. In diesen Fällen wurde sowohl die TSC GmbH als auch die Gesellschaft von Herrn Dauer vertreten. Seitens der Gesellschaft ist beabsichtigt, jeweils vorsorglich eine Genehmigung durch den Aufsichtsrat voraussichtlich in der für Anfang Juli 2004 anberaumten Aufsichtsratssitzung aussprechen zu lassen. Das Fehlen einer Berechtigung des Übertragenden oder die fehlende Durchsetzbarkeit bestehender Gewährleistungen oder Rechtsgarantien könnte wesentliche nachhaltige Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. 4.17 Währungsrisiken Die mögliche künftige Tochtergesellschaft Atlas Air betreibt einen größeren Teil ihres Geschäftes in den USA. Fakturiert werden dort die Kundenverträge wie die Einkaufsverträge in USD. Bei der Atlas Air erfolgt die Rechnungslegung teilweise in USD und teilweise in EUR. Schwankungen des USD zum Euro können deshalb sowohl zu Wechselkursgewinnen als auch zu Wechselkursverlusten führen. Auch in Zukunft werden die Geschäfte der Atlas Air und auch der Gesellschaft teilweise in ausländischen Währungen abgewickelt werden. Da die Zahlungsströme zeitlich und betragsmäßig meist nicht aufeinander abgestimmt werden können, können sich bei ungünstigen Entwicklungen der Wechselkurse zueinander negative Einflüsse auf die Ertragslage der Gesellschaft ergeben. 4.18 Volatilität des Aktienkurses Änderungen der Ergebnisse der Advanced Medien AG und der Konkurrenten sowie Änderungen der allgemeinen Lage der Filmbranche, der Gesamtwirtschaft und der Finanzmärkte können erhebliche Preisschwankungen bei den Aktien hervorrufen. Generell haben Wertpapiermärkte in den letzten Jahren deutliche Preisund Umsatzschwankungen erfahren. Solche Schwankungen können sich ebenso wie die Realisierung der in diesem Abschnitt ausgeführten Risiken in Zukunft ungeachtet der Ergebnisse oder der Finanzlage der Advanced Medien AG auf den Marktpreis der Aktien nachteilig auswirken. 24 5. Tabelle mit historischer Übersicht über rechtliche Entwicklung und Entwicklung der Geschäftstätigkeit Die folgende Tabelle wird durch die an anderer Stelle in diesem Unternehmensbericht enthaltenen Informationen und durch die Angaben im Finanzteil ergänzt und ist daher im Zusammenhang mit den an diesen Stellen enthaltenen Angaben zu lesen und zu verstehen. Juli 1998 Gründung der Advanced Medien AG durch Barbara Jovy, Hanns-Arndt Jovy, Alexander Jovy und Sebastian Jovy. Das Grundkapital betrug nominal DM 10.000.000,00. Als Sacheinlage wurden die Geschäftsanteile an der TSC Technische Systeme Consult GmbH eingebracht. Die Gesellschaft verfügt damit bei ihrer Gründung über 900 internationale Filme und Filmlizenzen aus dem Besitz der TSC Technische Systeme Consult GmbH. Die ersten Mitglieder des Vorstands sind: Hanns-Arndt Jovy und Andreas Freiherr von Schorlemer. Die Mitglieder des ersten Aufsichtsrates sind: Peter Lindlbauer, Prof. Manfred Heid, Dr. Alexander Hemmelrath. Juli 1998 Die TSC Technische Systeme Consult GmbH wird in Advanced Licencing GmbH umfirmiert. Bestellung von Georg Chmiel zum Vorstand (wurde nicht im Handelsregister eingetragen) September 1998 Eintragung der Advanced Medien AG in das Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 122000. Februar 1999 Aufstockung des Aufsichtrates auf sechs Mitglieder. Neu hinzugekommen: Dr. Herbert Jovy, Josef Faltenbacher, Dr. Hans Vogels. März/Mai/Juni 1999 Die Advanced Medien AG erwirbt drei Tochtergesellschaften: Advanced Kinoverleih GmbH (später umfirmiert in Advanced Filmverleih GmbH), Advanced Produktions GmbH und Advanced Home Entertainment GmbH. März 1999 Bestellung von Christophe J. Montague zum Vorstandsvorsitzenden. März 1999 Abberufung von Andreas Freiherr von Schorlemer aus dem Vorstand. Vorstandsmitglied Georg Chmiel legt Vorstandsamt nieder. April 1999 Bestellung von Veronika Morawetz zum Mitglied des Vorstands. Mai 1999 Das Grundkapital wird auf EURO umgestellt und auf EUR 9.203.253,00 erhöht. Juni 1999 Das Grundkapital wird im Wege einer Barkapitalerhöhung auf EUR 13.300.000,00 erhöht. 25 August 1999 Die Aktien der Gesellschaft werden mit einem Eröffnungskurs von EUR 14,50 in den Handel am Neuen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse eingeführt. Mai 2000 Das Grundkapital wird im Wege EUR 16.625.000,00 erhöht. Juni 2000 Gründung der Advanced Licencing North America, Inc., deren sämtliche Anteile die Advanced Licencing GmbH hält. Juni 2000 Die Advanced Licencing North America Inc. beteiligt sich an der USamerikanischen Produktionsgesellschaft Unified Film Organization LLC., (hiernach auf „U.F.O.“ genannt), Los Angeles, zu 51 %. Juni 2000 Gründung der Red Cliff Productions, LLC. gemeinsam mit der Wolfgang Petersen Living Trust zur Filmproduktion und zum Filmvertrieb. Die Gesellschaft hält über die Advanced Licencing GmbH, diese über die Advanced Licencing North America, Inc., 49 % der Anteile an der Red Cliff Productions, LLC., sowie eine Option auf weitere 2% der Anteile. Juli 2000 Filmband in Gold für "Die Unberührbare": das Psychodrama mit Hannelore Elsner in der Hauptrolle wurde bei der Verleihung des Deutschen Filmpreises 2000 mit dem Filmband in Gold ausgezeichnet. Juli 2000 "High Hopes"-Award für "Grasgeflüster": der englischen Komödie "Grasgeflüster" wurde auf dem Münchner Filmfest 2000 der "High Hopes"Award verliehen. Auf dem amerikanischen Sun Dance-Filmfestival wurde der Film zuvor schon mit dem Publikumspreis ausgezeichnet. Juli 2000 Dr. Andreas Hoffmann wird in den Vorstand berufen November 2000 Hanns-Arndt Jovy wird aus dem Vorstand der Gesellschaft abberufen. Oktober 2000 "Die Unberührbare" wird als deutscher Beitrag für den Oskar nominiert. Dezember 2000 Die Entertainment Company E-M-S new media AG beteiligt sich mit 24,7 % am Grundkapital der Gesellschaft. einer Barkapitalerhöhung auf Der Aufsichtsrat der Gesellschaft erklärt zum 31. Dezember 2000 geschlossen seinen Rücktritt. März 2001 Das Amtsgericht München bestellt einen neuen Aufsichtsrat der Gesellschaft. Mitglieder des neuen Aufsichtsrates sind: Prof. Dr. Alexander Hemmelrath, Prof. Dr. Manfred Niewiarra, Christine Schöttler, Peter Lindlbauer, Prof. Manfred Heid, Werner Wirsing-Lüke. Christophe J. Montague wird als Vorstandsmitglied abberufen. Dr. Andreas Hoffmann tritt als Vorstandsmitglied zurück. Otto Dauer wird in den Vorstand berufen. Das Grundkapital wird um EUR 1.330.000,00 gegen Bareinlage auf EUR 17.955.000,00 erhöht. 26 Sommer 2001 Die von dem früheren Aufsichtsrat Jovy beherrschte Gesellschaft get AG meldet Insolvenz an. Es bestehen geschäftliche Verbindungen der Gesellschaft im Bereich Video on Demand. Die Insolvenz zieht einen Forderungsausfall von DM 5 Mio. nach sich. August 2001 Auf der Hauptversammlung 2001 wird der Aufsichtsrat auf drei Mitglieder verkleinert. Dr. Rüdiger Berndt wird in den Aufsichtsrat berufen. November 2001 Frau Veronika Morawetz wird aus wichtigem Grund aus dem Vorstand abberufen. Ende 2001 Einstellung des aktiven Geschäftsbetriebs der Advanced Filmverleih GmbH (Auswertung von Lizenzrechten an Spielfilmen in Filmtheatern innerhalb der deutschsprachigen Länder und Lizenzvergabe an Dritte). März 2002 Ergebnisse des vom Vorstand in Auftrag gegebenen Bilanzgutachtens über mögliche Scheingeschäfte mit der von der Familie Jovy beherrschten MAXXFilm Produktions GmbH in 1999 und 2000 werden vorgelegt. Mai 2002 Die Red Cliff Productions, LLC. wird an Wolfgang Petersen übertragen. Juli 2002 Die Gesellschaft reicht Klage auf Schadenersatz in Höhe von EUR 4 Mio gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder Christophe Montague, Hanns-Arndt Jovy und Veronika Morawetz ein. Den Beklagten wird vorgeworfen, Filmeinkaufsverträge abgeschlossen bzw. genehmigt zu haben, für die die Gesellschaft keine angemessene Gegenleistung erhielt. September 2002 Herr Werner Wirsing-Lüke tritt von seinem Amt als Aufsichtsratsmitglied zurück. Oktober 2002 Herr Wolfgang Rück wird als neues Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Das Landgericht München I stellt erstinstanzlich die Unwirksamkeit aller Geschäfte mit der MAXXFilm Produktions GmbH wegen Scheingeschäften fest. Oktober 2002 Übertragung der von der Advanced Licencing GmbH an der Advanced Licencing North America, Inc. gehaltenen Anteile (einschließlich deren 51%-iger Beteiligung an der Unified Film Organization, LLC) sowie u.a. von diversen Filmrechten auf die Advanced Medien AG Dezember 2002 Ergebnisneutrale Korrektur der 9-Monats-Umsätze der Tochtergesellschaft Unified Film Organization, LLC. Dezember 2002 Die Firma der Advanced Licencing GmbH wird zurück geändert in TSC Technische Systeme Consult GmbH. Januar 2003 Eintragung der Verschmelzung der Advanced Home Entertainment GmbH und der Advanced Filmverleih GmbH auf die TSC Technische Systeme Consult GmbH im Handelsregister mit Wirkung zum 01.01.2002. 27 März 2003 Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2002 tritt zutage, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Juli 2003 Handelsregistereintragung der Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf EUR 1.795.500,00 September 2003 Verkauf der 100%-igen Tochtergesellschaft Advanced Licencing North America, Inc. (einschließlich deren indirekter Beteiligung an der Unified Film Organization, LLC.) an die Media Entertainment Funding GmbH, München. November 2003 Insolvenzantrag der TSC GmbH März 2004 Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2003 tritt zutage, dass ein Verlust von mehr als der der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. April 2004 Das Grundkapital der Gesellschaft wird im Wege einer Barkapitalerhöhung um EUR 897.750,00 auf EUR 2.693.250,00 erhöht. Mai 2004 Die Hauptversammlung der Gesellschaft genehmigt die Übertragung des Filmvermögens der Gesellschaft auf die Tochtergesellschaft Advanced Produktions GmbH. Juni 2004 Die Advanced Produktions GmbH beschließt die Herabsetzung ihres Stammkapitals von TEUR 153 auf TEUR 25 sowie die Änderung ihrer Firma in „Advanced Film GmbH“ (Eintragung in das Handelsregister steht noch aus). Juni 2004 Die Delmora Bank verzichtet gegenüber der Gesellschaft und der TSC GmbH auf die Rückzahlung der ausgereichten Kredite (Stand am 9. Juni 2004 TEUR 8.378), mit Ausnahme der Avalkredite der Gesellschaft in Höhe von TEUR 329. Die Advanced Produktions GmbH übernimmt die Kreditverbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber der Delmora Bank, soweit diese den Betrag von EUR 4,5 Mio. übersteigen. Juni 2004 Das Grundkapital der Gesellschaft wird im Wege einer Barkapitalerhöhung um EUR 5.386.500 auf EUR 8.079.750,00 erhöht. 28 6. Beschreibung der Geschäftstätigkeit 6.1 Organigramm der Gesellschaft nach dem geplanten Erwerb der Atlas Air Zum jetztigen Zeitpunkt besteht das Organigramm der Gesellschaft nur aus den grau hinterlegten Unternehmen, d.h. aus der Advanced Medien AG und der zwei Töchterunternehmen, der Advanced Produktions GmbH und der TSC Technische Systeme Consult GmbH. Alle Beteiligungen sind 100% ige Beteiligungen. Advanced Medien AG TSC Technische Systeme Consult GmbH Advanced Produktions GmbH Atlas Air Film + Media Service GmbH Atlas Air Entertainment Concept, Inc. EMC Media + Marketing Concepts GmbH Mit dem geplanten Erwerb der Atlas Air Film + Media Service GmbH würde die Atlas Air mit ihren zwei Töchtergesellschaften entsprechend diesem Diagramm hinzukommen. 6.2 Überblick über das aktuelle Marktumfeld der Gesellschaft Die Filmindustrie umfasst im Wesentlichen zwei Tätigkeitsfelder, zum einen die Produktion von Filmen und zum anderen die Filmverwertung. Zur Produktion gehören die Entwicklung, Finanzierung und Produktion von Filmen. Die Filmverwertung, in deren Bereich die Gesellschaft seit 2002 überwiegend tätig war, umfasst die weltweite Werbung für Filme und ihre Verwertung in einer Vielzahl von Medien wie Kino, Video, DVD, Fernsehen und anderen Nebenmärkten. In dem Markt für Spielfilme agieren zum einen die in den Vereinigten Staaten ansässigen großen Studios (‘‘Major Studios’’) und zum anderen die ‘‘unabhängigen’’ Produktions- und Verwertungsunternehmen (‘‘Independents’’ oder "Unabhängige"). Im Gegensatz zu den großen Studios lizenzieren die Unabhängigen im Allgemeinen weniger Filme und besitzen weder eigene Produktionsstudios noch nationale oder weltweite Verleihorganisationen oder umfangreiche Filmbibliotheken (d.h. Eigentum an Filmverwertungsrechten, die den ersten Verwertungszyklus im Kino durchlaufen haben). Die für Deutschland und Europa wichtigste Quelle für Kinofilme sind die Vereinigten Staaten von Amerika. An den Sendeterminen deutscher Fernsehsender hatten z.B. im Jahr 2003 Spielfilme aus den USA einen Anteil von 54%, in Deutschland produzierte Filme erreichten dagegen lediglich 15%. Filme aus Frankreich erreichten noch einen Anteil von 7% während der Anteil der Filme aus Großbritannien 6%, aus Italien 4% und aus 29 Kanada 1% betrug (Quelle: SPIO Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V.; Statistische Abteilung). Bei der Filmbeschaffung bestehen aus Sicht der Fernsehsender insbesondere bei diesen US-Produktionen Engpässe, da ungeachtet der steigenden Nachfrage die amerikanische Filmproduktion (Major Studios und Unabhängige zusammengenommen) bei etwa 500 Titeln pro Jahr stagniert. Von diesen Filmen sind darüber hinaus nicht alle für den europäischen Markt uneingeschränkt geeignet. Eine quantitative Steigerung wird in der Branche wegen der in den letzten Jahren stark gestiegenen Kosten der Filmproduktion in den Vereinigten Staaten in überschaubarer Zeit nicht erwartet. Hinzu kommt eine immer restriktivere Einkaufspolitik deutscher TV-Sender, so dass eine wichtige Vermarktungsstufe für Filmproduzenten beschränkt wurde (BranchenAnalyse Stadtsparkasse Köln von 2003 S.25). Im Einzelnen teilt sich der für die Gesellschaft relevante Markt und das Marktumfeld in die nachfolgenden Bereiche auf. (a) Beschaffung von Filmrechten Die Beschaffung von Filmauswertungsrechten geht auf unterschiedliche Weise vonstatten. Erstens über die Eigenproduktion von Filmen, zweitens über die Herstellung von Filmen in Zusammenarbeit mit anderen Produzenten als Co-Produzent, wo dann ein Teil der Produktion selber durchgeführt wird, drittens insbesondere bei den Independents als Co-Finanzierer, wo bereits im Vorfeld der Filmproduktion eine Beteiligung an der Finanzierung zugesagt wird oder viertens über den Lizenzeinkauf an entweder bereits fertig gestellten Filmen oder noch in der Produktion befindlichen Filmen für eine in der Regel zeitlich begrenzte Auswertungsperiode direkt vom Filmhersteller oder einem Zwischenhändler. Während die US-Majors ihre weitgehend selbst produzierten Filme weltweit über eigene Vertriebsorganisationen anbieten, unterhalten die Independents in der Regel keine eigene Vertriebsstruktur in Deutschland und Europa. Sie sind bei der Vermarktung auf nationale Filmlizenzunternehmen angewiesen. Zu diesen Independents gehören u. a. Produktionshäuser wie TriBeCa, New Line, Miramax, Alliance, Edward R. Pressman Film Corp., Working Title und Behaviour/MDP Inc. Auch in der Verkaufspraxis besteht ein Unterschied zwischen US-Majors und den Independents. US-Majors vergeben die Auswertungsrechte an ihren Filmen in der Regel in großvolumigen Verträgen, die zum Teil ein Volumen von mehreren Hundertmillionen US-Dollar erreichen können. Solche Verträge schließen oft die Abnahmeverpflichtung von bisher noch nicht verkauften älteren Filmen oder von für den deutschen Markt nicht attraktiven Fernsehserien ein. Vertragspartner der US-Majors sind in Deutschland ebenfalls überwiegend die großen Medienkonzerne, wie z.B. die Kirch-Gruppe oder die zum Bertelsmann-Konzern gehörende CLT-UFA. Über derartige Verträge decken deutsche konzerngebundene Fernsehsender in der Regel ihren Grundstock an Filmauswertungsrechten. Für eine flexible Programmplanung und Gestaltung ihrer Sendeplätze sind sie daneben auf flexibel am Markt agierende Filmlizenzunternehmen angewiesen, die über ein verzweigtes Netz an Geschäftskontakten Zugang zu Produkten der Independents ermöglichen. Daneben kommt es zunehmend vor, dass auch die USMajors bei einzelnen Filmen nach Co-Finanzierungspartnern suchen, weil sie das Risiko der Filmherstellung nicht alleine übernehmen wollen. (b) Rechtehandel Der Rechtehandel umfasst den Erwerb von Lizenzrechten (Kino, DVD/VHS, TV und Video on Demand) für den einschlägigen, geographischen Raum sowie den Weiterverkauf der Rechte. Darunter fällt zum einen der Verkauf von Fernsehrechten an Sendeanstalten sowie die Kooperation mit Verleihern bei der Kinoauswertung. Beim Lizenzerwerb stehen vor allem gewachsene persönliche Beziehungen im Vordergrund und die Teilnahme an nationalen und internationalen Filmmessen. Der anhaltende Käufermarkt ermöglicht im Gegensatz zu den vergangenen Jahren vermehrt den Erwerb von Filmrechten auf Auswertungsbasis, d.h. ohne Zahlung einer Minimumgarantie wird der Lizenzgeber ausschließlich an den Verwertungserlösen beteiligt. 30 Hinsichtlich des Erwerbs von Filmlizenzen können nur die Grundstrukturen beim Lizenzerwerb aufgezeigt werden, da letztlich kein Vertrag dem anderen entspricht und jedes Geschäft individuell abgewickelt wird. Schon bei der Planung von Filmproduktionen wird meistens festgelegt, in welchen Auswertungsstufen der Film vermarktet werden soll. Folgende Filmarten können in Bezug auf die Auswertung unterschieden werden: • der Kinofilm, der in allen drei Auswertungsstufen Kino, Video und Fernsehen vermarktet wird. • die Videopremiere. Dies sind Filme, die in der Regel sowohl im Bereich Video als auch im Bereich • Fernsehen ausgewertet werden, für die aber keine Aufführung in Filmtheatern vorgesehen ist. • der „Made for TV“-Film, der ausschließlich für den Fernsehbereich produziert wird. Bei einem Kinofilm, der weltweit vermarktet werden soll, erwarten die Produzenten, dass ein kleiner Teil der Filmkosten über den Lizenznehmer für den deutschsprachigen Raum abgedeckt werden und kalkulieren ihre Lizenzgebühren entsprechend. Der Lizenznehmer für den deutschsprachigen Raum erhält in der Regel die Auswertungsrechte für die Bereiche Kino, Video, DVD und Fernsehen für Deutschland, Österreich, Südtirol, deutschsprachige Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg. Ein Teil der Auswertungsrechte wird anschließend in der Regel unterlizenziert, da der Lizenznehmer oft nur auf einen der drei Auswertungsbereiche spezialisiert ist. Filmrechte an großen Kinoproduktionen werden meist bereits im Drehbuchstadium, also lange vor der Auswertbarkeit der Filme, gekauft. Der Preis für die Filmverwertungsrechte ist davon abhängig, welche Informationen über den entsprechenden Film bei Abschluss des Lizenzvertrages bekannt sind. Preisbestimmende Faktoren sind u.a. die Höhe des Budgets, die Regie, der Erfolg des dem Film zugrunde liegenden Buches und die Schauspieler. In der Regel zahlt der Lizenznehmer für die jeweiligen Rechte eine nicht rückzahlbare Minimumgarantie. Lizenzgebühren werden zunächst mit der Minimumgarantie verrechnet und erst bei Überschreiten der Minimumgarantie sind weitere Lizenzgebühren an den Lizenzgeber zu entrichten. Teilweise werden die Lizenzrechte jedoch auch gegen einmalige Zahlung eines Festpreises oder gegen ausschließliche, prozentuale Beteiligung des Lizenzgebers an den Verwertungserlösen erworben. Erfolgt die Zahlung der Minimumgarantie im Produktionsstadium des Films, kann der Lizenznehmer einen Co-Produzentenstatus einnehmen. In diesem Fall erhält der Lizenznehmer neben den Auswertungsrechten noch eine Beteiligung an den Weltvertriebserlösen. Die Fälligkeit der Minimumgarantie ist zwischen den Vertragspartnern frei verhandelbar. Mitunter werden Filmlizenzen erst erworben, nachdem der Film auf einem Filmfestival vorgestellt wurde oder bereits die Kinoauswertung im Heimatland erfolgte. Der Verkauf von Lizenzrechten zu einem solch späten Zeitpunkt ist jedoch meist nur bei Newcomer-Filmen mit entsprechend höherem Erfolgsrisiko üblich, da die potentiellen Lizenznehmer den Wert eines Films dann besser einschätzen können. Bei Kinofilmen von bekannten Regisseuren oder mit bekannten Schauspielern erfolgt der Verkauf der Filmrechte in der Regel schon weit vor dem Produktionsbeginn. In den letzten Jahren hat sich am Markt die Praxis durchgesetzt, anstelle einzelner Filmrechte Filmpakete anzubieten, bei denen der Lizenznehmer gleichzeitig die Rechte an mehreren Filmen erwirbt. Die Pakete bestehen in der Regel aus 5 - 10 Filmen. Bei der Abrechnung der Lizenzgebühren sind die Filme im Hinblick auf das Überschreiten einzelner Minimumgarantien meistens miteinander verrechenbar, um Unterschreitungen einzelner Minimumgarantien auszugleichen. Zusätzlich zu den Lizenzkosten entstehen dem Lizenznehmer Herausbringungskosten für Marketing, Vertrieb und Vervielfältigung. Zu den Herstellungskosten gehören üblicherweise auch die Kosten für die Synchronisation, es sei denn, der Film wird bereits in der synchronisierten Fassung gekauft. 31 (c) Verwertungszyklus Filme werden nach ihrer Uraufführung typischerweise sechs Monate oder länger in Kinos gezeigt. Danach wird der Film als Video (neuerdings auch auf der Digital-Versatile-Disk, DVD) vermarktet, während seine Übertragung im Fernsehen für bis zu weitere zwölf Monate gesperrt bleibt. Davon sind die ersten sechs Monate üblicherweise der Video- oder DVD-Vermietung und die zweiten sechs Monate dem Einzelhandelsverkauf der Videos oder DVDs vorbehalten. Fernsehrechte werden — teilweise schon während der Videoverwertung — zuerst für Pay per View lizenziert, dann für achtzehn Monate nach der Uraufführung im Kino für das Pay TV, und schließlich für kostenloses Fernsehen für einen Ausstrahlungszeitraum, der zwei bis drei Jahre nach der Kinouraufführung des Films beginnt, lizenziert. Filme können auch zur Verwendung durch Fluglinien, Schiffe auf See usw. lizenziert werden. Darüber hinaus kann auch die Filmmusik für Tonaufnahmen, öffentliche Aufführungen und Veröffentlichung auf Notenblättern lizenziert werden. Im Rahmen des ‘‘Merchandising’’ von Filmen können weitere Verwertungsrechte an die Hersteller von Videospielen, Spielzeug, T-Shirts, Postern und anderen Waren lizenziert werden. Ein wesentlicher Teil der letztendlichen Einnahmen eines Films wird im Erstverwertungszyklus eines Films erwirtschaftet. Filme können nach dem Erstverwertungszyklus weiterhin Einnahmen aus der Weiterlizenzierung von Verwertungsrechten in bestimmten Medien wie z.B. Fernsehen und Heimvideo, aus der Lizenzierung von Verwertungsrechten für neue Medien und Technologien und aus Folgeproduktionen wie Neuverfilmungen, Filmfolgen und Fernsehserien generieren. (d) Filmverwertende Unternehmen Neben den großen Filmstudios, die ihr eigenes weltweites Vertriebsnetz besitzen, gibt es drei Kategorien filmverwertender Unternehmen: Verkaufsagenten, regionale Filmverwertungsunternehmen und weltweit tätige unabhängige Filmverwertungsunternehmen. (i) Verkaufsagent Ein Verkaufsagent erwirbt im allgemeinen keine Verwertungsrechte vom Produzenten oder von anderen Filmrechteinhabern, sondern fungiert für den Produzenten oder Rechtsinhaber als Agent bei der Lizenzierung von Verwertungsrechten an regionalen Filmverwertungsunternehmen gegen ein Vermittlungshonorar, das typischerweise in Prozent der Bruttoeinnahmen aus Lizenzen, die seitens des Verkaufsagenten beschafft worden sind, berechnet wird. (ii) Regionale Filmverwertungsunternehmen Ein regionales Filmverwertungsunternehmen lizenziert gewöhnlich Verwertungsrechte und lässt sich Verwertungsrechte vom Produzenten oder anderen Rechtsinhabern an einem Film für einen bestimmten Zeitraum in einem bestimmten Gebiet und für bestimmte Medien gewähren, und zwar im allgemeinen gegen eine Verwertungsgebühr, die in Prozent der Bruttoeinnahmen aus der Verwertung des Films durch das Verwertungsunternehmen berechnet wird. Das regionale Verwertungsunternehmen verpflichtet sich häufig, an den Rechteinhaber nach Lieferung des fertig gestellten Films eine bestimmte Vorauszahlung oder Mindestgarantie zu leisten. Dieser Betrag muss von dem regionalen Filmverwertungsunternehmen aus Einnahmen aus der Verwertung des Films in bestimmten Medien oder Gebieten bestritten werden. Nach Vereinnahmung seiner laufenden Verwertungsgebühr und Hereinholung der Vorauszahlung oder Mindestgarantie zuzüglich ihrer direkten Aufführungskosten zahlt das regionale Filmverwertungsunternehmen den gesamten Rest der Einnahmen oder einen Teil davon an den Produzenten dieses Films oder an den Rechteinhaber. 32 (iii) Weltweit tätige unabhängige Filmverwertungsunternehmen In jüngster Zeit hat sich diese neue Kategorie von Filmverwertungsunternehmen entwickelt. Zu dieser Gruppe gehören Unternehmen wie Icon, Mandalay, Morgan Creek, Spy Glas und Summit. Diese Unternehmen sind einerseits den großen Filmstudios insoweit ähnlich, als ihnen im Allgemeinen auf unbegrenzte Zeit weltweite Verwertungsrechte an ihren Filmen und gewöhnlich das Film-Copyright gehören. Im Gegensatz zu den großen Filmstudios produzieren die weltweit tätigen unabhängigen Filmverwertungsunternehmen jedoch Filme nicht selbst. Vielmehr erwerben sie ihre Rechte im Allgemeinen dadurch, dass sie entweder die erste Finanzierung für Filmproduktionen gewähren oder bereits bestehende Finanzierungsund Erwerbsverpflichtungen, die Filmproduktionsunternehmen oder anderen Rechtsinhabern entstanden sind, ablöst. Weltweit tätige Filmverleihunternehmen befassen sich nicht mit der direkten lokalen und regionalen Auswertung ihrer Filme. Sie arrangieren vielmehr die weltweite Verwertung ihrer Filme durch Vergabe von Unterlizenzen an ihren Rechten an regionalen Filmverwertungsunternehmen, die die Filme an lokale Verleihfirmen innerhalb ihrer Gebiete weiter verleihen. Einige weltweit tätige unabhängige Verwertungsunternehmen erbringen auch Marketingdienstleistungen und Unterstützung für regionale Filmverwertungsunternehmen. Weltweit tätige unabhängige Verwertungsunternehmen beschaffen sich teilweise auch Rechte an Filmen für eine begrenzte Dauer oder ein begrenztes Gebiet und/oder fungieren als Verkaufsagenten für Filme. (e) Absatzmarkt für Spielfilme Generell ist die Film- und Medienbranche aufgrund einer hohen Abhängigkeit vom Werbemarkt und allgemeinen Konsumverhalten als zyklisch einzustufen. Das makroökonomische Umfeld für die Filmund Medienbranche hat sich im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr nicht verbessert. Wesentliche Segmente des Medienmarkts, wie etwa der Kinomarkt, befinden sich in Deutschland aufgrund von Überkapazitäten in einer Konsolidierungsphase. Insgesamt ist die Film- und Medienbranche derzeit folglich durch eine allgemeine Schwächephase gekennzeichnet. Von dieser allgemeinen Konsolidierungsphase in der Film- und Medienbranche setzt sich einzig das Segment Home Entertainment und darin der DVD-Markt positiv ab. Insbesondere der Home-Entertainment-Bereich mit einer Steigerung im zweistelligen Prozentbereich stellt die derzeit umsatzstärkste Filmauswertungsstufe dar. Zu beobachten ist eine verstärkte Neigung zum Kauf von Home-Entertainment-Produkten, wobei der DVD eindeutig höheres Wachstumspotential zukommt. Es wird prognostiziert, dass der Anteil des Kaufmarkts am Gesamtmarkt weiterhin zunehmen wird. Dazu trägt auch der Trend der Medienunternehmen bei, den bereits vorhandenen Rechtebestand über unterschiedliche Vermarktungsstufen auszuwerten. Mit einem weiterhin sinkenden Anteil der VHS im Vermietgeschäft ist zu rechnen. Nachfolgend werden die einzelnen Absatzmärkte einzeln dargestellt. (i) Kinomarkt Nachdem der deutsche Kinomarkt seit Anfang der 90iger Jahre stark gewachsen war, sind nach Ansicht des Vorstandes seit dem Jahr 2002 die Besucher- und Umsatzzahlen wieder rückläufig. Dies liegt vor allem an der allgemeinen Konsumzurückhaltung der Verbraucher in Zeiten schwacher konjunktureller Entwicklung. (ii) Home Entertainment Markt Seit der Einführung der DVD im Jahre 1999 schreibt der deutsche Home Entertainment Markt – trotz allgemeiner Schwäche der Medienbranche – stetig steigende Umsatzzahlen und zeichnet sich damit als wachstumsstärkster Bereich des deutschen Mediensektors aus. Die- 33 ses starke Wachstum geht in erster Linie auf die steigende Popularität der DVD zurück. Dennoch hat sich die ursprüngliche Befürchtung, dass die DVD das VHS-Geschäft gänzlich verdrängen würde, nicht bestätigt. Im Jahre 2002 verzeichnete die Branche mit einem Umsatz von EUR 1,4 Mrd. das dritte Jahr in Folge ein zweistelliges Wachstum (vgl. Branchen-Analyse Medien, Oktober 2003, herausgegeben von der Stadtsparkasse Köln, hiernach auch „Branchen-Analyse Medien“ genannt S. 48). Dank dieser Entwicklung hat der Bereich des Home Entertainment die mit Abstand größte Bedeutung für die Filmauswertung. So konnten durch den Verkauf von DVD und VHSKassetten die Kinoumsätze weit übertroffen werden (Branchen-Analyse Medien, S. 48). Vor diesem Hintergrund gewinnen DVD-Lizenzen für Filmproduzenten und Lizenzhändler immer mehr an Bedeutung. Der Home Entertainment Markt teilt sich in den Kauf- und den Verleihmarkt auf, die wiederum in die Bildträger DVD und VHS unterschieden werden können. (y) Kaufmarkt und DVD Seit Einführung der DVD erzielt der Home Entertainment Markt in Deutschland Jahr für Jahr Rekordumsätze. Im Jahr 2002 ist der Markt über 10% gewachsen, so dass das Marktvolumen EUR 1,4 Mrd. betrug. Der Home Entertainment Markt behauptet damit mit weiter ausgebautem Vorsprung seine Position als bedeutendste Filmauswertungsstufe (vgl. BranchenAnalyse, 2003, S. 49). Die Marktprognose zeigt, dass der DVD-Markt gegenwärtig deutlich schneller wächst als alle Entertainment-Medien in der Vergangenheit. Die Markttreiber sind dabei vor allem folgende Kriterien: • hohe Akzeptanz der DVD beim Endabnehmer durch Qualitätssprung im Vergleich zu den herkömmlichen Speichermedien; • Forcierung der weltweiten Hardware-Penetration durch stark sinkende Preise bei DVD-Playern und einer verstärkten Ablösung des CD-ROM Laufwerks durch DVDROM in Computern; • beliebige Kombinierbarkeit von Audio-, Video- und Spielformaten; • Unterstützung der DVD-Verbreitung durch die Musik-, Film- und Spieleindustrie. Angesichts der zunehmenden Durchdringung der privaten Haushalte mit DVD-Playern verwundert es nicht, dass die Umsatzentwicklung vor allem im DVD-Kaufmarkt deutlich nach oben gegangenen ist. Die vielfältigen Vorteile der DVD haben zu einer deutlichen Aufwertung des Home Entertainment geführt. Die Folge ist, dass der DVD-Markt schneller wächst als der Markt jedes anderen innovativen Entertainment-Mediums in der Vergangenheit. Im Jahr 2002 konnte der DVD-Kaufmarkt ein wertmäßiges Umsatzwachstum von 68% verzeichnen, so dass sich der Umsatz im Jahr 2002 auf EUR 713 Mio belief. Mit einem Umsatz von EUR 1.053 Mio im Folgejahr fiel der Umsatz in 2003 jedoch auf etwa 47% zurück. Es wird erwartet, dass sich das Wachstum des DVD-Marktes auch in den nächsten Jahren etwas verlangsamt (Branchen-Analyse Medien, S. 50). 34 (yy) Rental (Verleih) Der Begriff Rental (Verleih) beinhaltet den Vertrieb von DVD und VHS zur Vermietung in Videotheken. Im Gegensatz zum Kaufmarkt verzeichnete der Verleihmarkt in 2003 einen Umsatzeinbruch von ca. 15 % (Branchen-Analyse Medien, S. 53). Hierbei spielen saisonale Sonderfaktoren, wie etwa der „Jahrhundertsommer“ im Jahr 2003, im Vergleich zum Vorjahr fehlende Toptitel und die Auswirkungen der illegalen Vervielfältigung eine Rolle. (iii) TV-Verwertung Der deutsche Fernsehmarkt ist der derzeit führende europäische TV-Markt und gleichzeitig einer der weltweit größten Fernsehmärkte. Zwei öffentlich-rechtliche Vollprogramme, acht öffentlich-rechtliche Regionalprogramme, mehr als ein Dutzend private Free-TV-Anbieter sowie eine Reihe von Spartenkanälen und zwei Pay-TV-Kanäle (davon eine digitale Sendeplattform) sorgen für ein umfassendes Angebot an Fernsehprogrammen sowie eine wettbewerbsintensive TV-Landschaft. Innerhalb dieser oligopolistischen Anbieterstruktur hat sich der Wettbewerb in den letzten Jahren zunehmend auf den Aufbau kompletter Senderfamilien zur Erst- und Zweitvermarktung von Senderechten konzentriert. Dies führt zu einer zunehmenden Fragmentierung der Senderformate und einer Verspartung der Fernsehsender. Trotz des gestiegenen Fernsehangebots ist die durchschnittliche Sehdauer pro Tag der einzelnen Zuschauergruppen in den letzten Jahren relativ konstant geblieben. Daher vollzieht sich der Wettbewerb der einzelnen Sender um Marktanteile und Einschaltquoten zunehmend über Inhalte und deren werbewirksame Positionierung im täglichen Sendeablauf. Dabei konkurrieren sowohl die privaten Fernsehsender untereinander, als auch die privaten Fernsehsender mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Während Mitte der neunziger Jahre vor allem die Privatsender deutlich zulegten, konnten im letzten Jahr die öffentlich-rechtlichen Sender Marktanteile hinzugewinnen. Neben den Top-Themen Sport und Spielfilm standen vor allem Shows, Serien, Daily Soaps, Zeichentrick und Familienunterhaltung in der Gunst der Zuschauer. Die Sender finanzieren im Produktionsbereich Mustersendungen und Kleinserien bzw. staffeln zur Zielgruppenorientierung und Erfolgskontrolle und gehen dann erst im Erfolgsfall zu Programmfolgen und Serien über. Gleichzeitig sichern sie sich den Zugriff auf umfangreiche Programmmengen und Senderechte in Form von Output-Deals und Co-Produktionen. So erweitern die Sender schrittweise ihre eigenen Bestände an Sendematerial und sichern sich attraktive Programmeinheiten für die Folgejahre. Dies dient auch der Vorbereitung auf den Wettbewerb im Rahmen der bevorstehenden Einführung des digitalen Fernsehens. 35 Den Anforderungen der internationalen TV-Märkte nach hoher Qualität und Internationalität entsprechend, bilden sich verstärkt internationale Produktionskonsortien, die von Anfang an eine umfassende Weltmarktfähigkeit sicherstellen und die entstehenden Sendelizenzen und Nebenrechte weltweit auf breiter Basis vermarkten. Dabei zeigt sich, dass die Einbeziehung von Produzenten aus den wichtigsten Absatzmärkten Europa (insbesondere Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Spanien) sowie Nordamerika (insbesondere USA) für den Erfolg des Programms von wesentlicher Bedeutung ist. Die Partner aus den einzelnen Ländern sorgen für die Platzierung der Programme bei starken Heimatsendern und legen somit die Grundlage für internationale Absatzerfolge und Auswertung der Nebenrechte. Die umfangreiche Vermarktung von Nebenrechten im Wege des Merchandisings erzielt vielfältige Cross-Promotion-Effekte, d.h. TV-Programm und Merchandising-Aktivität unterstützen sich gegenseitig bei der Vermarktung. Aus diesem Grund und auch wegen konstant hoher Produktionsbudgets ist eine verstärkte internationale CoProduktionstätigkeit zu verzeichnen. Andererseits schließen sich Unternehmen zur gemeinsamen Vermarktung ihrer Programmportfolios zusammen oder bilden Joint Ventures zu diesem Zweck. Daneben versuchen nationale und internationale Medienunternehmen, über Akquisitionen oder geeignete Eigeninitiativen eine durchgängige Ausnutzung der Wertschöpfungskette zu erzielen. Sie akquirieren z.B. Produktionsstudios, etablieren Vertriebsorganisationen und Merchandisingbüros in ihren Hauptabsatzmärkten oder beteiligen sich an TVSendern. Die TV-Werbegelder sind für die privaten Sender die mit großem Abstand wichtigste Einnahmequelle. Nur über die bei ihnen ausgestrahlten Werbesendungen können die privaten Sender ihre Inhalte und Programme finanzieren. Sollten die Werbeeinnahmen der TV-Sender im Allgemeinen oder speziell für Werbeplätze im Rahmen von TV-Shows oder TV-Magazinen sinken, kann dies einen wesentlich nachteiligen Einfluss auf die Möglichkeit der Gesellschaft haben, Filme mit Gewinn zu vermarkten. Neben dem Fernsehen wirbt auch das Internet um die gleichen Nutzer und gleichen Werbekunden. Diese Entwicklungen haben einen deutlichen Wettbewerb um attraktive Inhalte unter den großen Vollprogrammanbietern aber auch zu Internetanbietern entfacht, welcher der Position der Anbieter von Inhalten (Programme und Vermarktungsideen) Auftrieb gibt. Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat allerdings auch gezeigt, dass Kriegsgefahren, Terrorismus und sonstige, die gesamtwirtschaftliche Lage und die Märkte der Werbekunden beeinträchtigende Faktoren, negative Auswirkungen auf den Absatz von Film- und Medienprodukten haben können. (iv) Video on Demand Ein Durchbruch des Video on Demand-Geschäfts wurde wiederholt für die nächsten Jahre vorhergesagt. Für den Home Entertainment Bereich könnten sich dadurch neue Möglichkeiten ergaben, ein bisher wenig aktives Zielpublikum zu erreichen und damit zukünftig neue Umsatzchancen zu generieren. Die neueste Technologie in der Medienbranche wird es dem Anwender erlauben, Filme zu jedem Zeitpunkt über Kabelnetz, DSL und Satellit abzurufen. Bisher fehlt es allerdings an Erfahrung mit diesem Geschäftsmodell. 36 6.3 Inflight Entertainment Markt Die Gesellschaft beabsichtigt, künftig das Inflight Entertainment zum Kerngeschäft des Konzerns, dem die Gesellschaft vorsteht, zu machen. Das Inflight Entertainment Geschäft weist viele Bezüge zur vorstehend dargestellten Filmindustrie (vgl. oben Ziffer 6.2) auf. Es beinhaltet jedoch insbesondere anders ausgestaltete und umfassendere Dienstleistungskomponenten, die eine Abgrenzung zur Filmindustrie erforderlich machen. Grundsätzlich umfasst das Inflight Entertainment (nachfolgend auch „IFE“ genannt) die vollständige Programmgestaltung und -herstellung für die speziellen Bedürfnisse von Fluggesellschaften für die Unterhaltung ihrer Passagiere während ihres Aufenthaltes an Bord der Flugzeuge. Hierzu gehört insbesondere die Auswahl geeigneter Spielfilme, Dokumentarfilme, Zeichentrickfilme und Fernsehprogramme, die Zusammenstellung zu umfassenden Unterhaltungsprogrammen für die audiovisuellen Unterhaltungssysteme an Bord der Flugzeuge und die jeweils rechtzeitige Bereitstellung für die einzelnen Flüge. Die IFE-Programme beinhalten Spielfilme, TV-Programme, Musik, Nachrichten, Sport, Computer-Spiele und Internet-Nutzungen. Den größten Anteil vom Programminhalt nimmt dabei gegenwärtig der Spielfilmbereich ein. Der Umfang des Programms und der Nutzungsmöglichkeiten durch den Passagier ist stets abhängig vom Alter der Flugzeuge und damit von deren technischer Ausstattung. Gegenwärtig umfasst der IFE-Markt die folgenden Programmangebote (i) Main-Screen Auf einem Hauptbildschirm bzw. auf mehreren Bildschirmen wird im Flugzeug zentral gesteuert das Programm für die Economy-Klasse vorgeführt. Bis einschließlich 2003 entfiel der Hauptanteil des IFE-Umsatzes bei Spielfilmen auf die Aufführung auf dem Main Screen. (ii) Personal Video Der Bildschirm für den einzelnen Sitz im Flugzeug bietet 6 bis 24 Video-Kanäle und bis zu 72 Audioprogramme über eine zentrale Steuerung an. Dieser Standard ist durchgängig bei Transkontinentalflügen für die Businessclass gegeben. (iii) AVOD Audio/Video on Demand Ein breites Angebot von Audio- und Video-Angeboten, die vom einzelnen Fluggast indiviuell gestartet, gestoppt und unterbrochen werden können, bieten dem Fluggast die Möglichkeit, zwischen einem Programm auch andere Inhalte zu nutzen. (iv) Inflight Satellite TV Durch Satellitenempfang können an Bord bis zu 100 TV-Programme empfangen werden. (v) Inflight Intranet und Internet/e-mail Access Mit dem eigenen Notebook kann der Passagier über einen Kabinen-Server bis zu 1 Mio. gespeicherter WEB-Pages, die kurz vor dem Start aktualisiert wurden, aus dem Intranet des Flugzeuges aufrufen. Der e-mail-Verkehr ist über eine Satellitenverbindung zum Server möglich. Soweit neben dem Intranet auch noch ein Internet-Zugang vorhanden ist, kann der Passagier mit dem eigenen Notebook direkt in das Internet gelangen und seinen e-mail-Verkehr abwickeln. (vi) Verschiedene interaktive Passagier-Nutzungsmöglichkeiten Schließlich gibt es noch eine Vielzahl unterschiedlicher interaktiver Nutzungsmöglichkeiten für den Passagier, mit unterschiedlichem Verbreitungsgrad bei den Airlines und den einzelnen Flugzeugen der Airlines. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um Hotel Check-in, Nachrichten/Wetter/Börsenkurse, Videospiele, Bordshopping, e-commerce, Restaurant- und Theaterreservierungen, City Guide, eingebaute Kreditkartenleser, die Buchungen und Rechnungsstellungen unterstützen, Banknotenumtausch und Telefonnutzung. 37 Der IFE-Markt ist ein Nischenbereich der kommerziellen Luftfahrt, der weniger als 1% der betrieblichen Gesamtaufwendungen der Luftfahrtgesellschaften umfasst. Die zahlreichen Wettbewerber in diesem Markt sind relativ kleine Unternehmen, die sowohl aus dem Audio-Bereich, dem Video-Bereich als auch dem TV-Bereich kommen. Während im Jahr 1992 das Marktvolumen des IFE noch bei TUSD 400 (Quelle: Internetseite der WAEA World Airline Entertainment Association) lag, wuchs der Markt bis einschließlich in das Jahr 2000 auf TUSD 2.105 in der Spitze an. Die Anschläge des 11. September 2001 führten zu einem Rückgang im Jahr 2001 auf TUSD 1.571. Die Marktdaten für die Jahre 2002 und 2003 sind noch nicht endgültig erhoben. Für das Jahr 2002 geht die Branche allgemein von TUSD 1.400 und für das Jahr 2003 von TUSD 1.500, also von einer schrittweisen Erholung des Marktes aus. Das Wachstum hätte im Jahr 2003 größer ausfallen können, wenn nicht die Epidemie SARS in Asien zu einem signifikanten Rückgang des lokalen Flugaufkommens geführt hätte. Ohne äußere Einflüsse wird ein rasches Wachstum über den Spitzenwert des Jahres 2000 hinaus in den Jahren 2004 und 2005 erwartet. 6.4 Bisherige Geschäftstätigkeit Unterbrechungen der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, die einen erheblichen Einfluss auf die Finanzlage der letzten zwei Geschäftsjahre hatten, traten nicht auf. (a) Rechtehandel Das bisherige Kerngeschäftsfeld der Gesellschaft lag im Erwerb und Vertrieb von Filmlizenzen an internationalen Spielfilmproduktionen im deutschsprachigen Raum in Europa (Lizenzhandel). Insgesamt ist die operative Geschäftstätigkeit insbesondere im vergangenen Jahr stark reduziert gewesen. Der Umsatz der Gesellschaft betrug im Jahre 2003 nur noch 0,96 Mio. EUR, gegenüber 9,8 Mio. EUR im Jahr 2002 und 19,5 Mio. EUR im Jahr 2001 (Bei diesen Zahlen handelt es sich für 2001 und 2002 um Konzernzahlen, bezüglich des Jahres 2003 um AG Zahlen). (i) Beschaffung von Filmrechten Bis zum Jahr 2002 erwarb die Gesellschaft eine umfangreiche Library an Filmauswertungsrechten, die bislang die Grundlage ihres heutigen Geschäftsbetriebes bildete. Sofern die Gesellschaft weitere Filmrechte hinzuerworben hat, erfolgte dies zum einen durch die originäre Beteiligung an Filmproduktionen in der Funktion als Co-Finanzierer oder Co-Produzent, zum anderen durch Erwerb von flexibel am Markt agierenden Filmlizenzunternehmen. Im Ergebnis dieser Akquisitionstätigkeit verfügte die Gesellschaft per 31. Dezember 2003 über eine umfangreiche Filmlibrary. Der Filmbestand besteht überwiegend aus US-amerikanischen Filmen und zu einem geringeren Anteil aus europäischen, vorwiegend italienischen und französischen Filmen. Er umfasst alle Genres internationaler Produktionen, sowohl weltbekannte Dramen und Komödien mit Starbesetzungen als auch deutsche Kinofilme (Klassiker wie »Lachen verboten« von Charly Chaplin, die »Flash Gordon Serie« sowie aktuelle Filme, wie „Heartbreakers - Vorsicht scharfe Kurven“, „Grasgeflüster“, „Nora“, „Place Vendome“, „Knocked Out“, „Perdita Durango“, „Simpatico“, „Raja l’africaine“ und „In stürmischen Zeiten“. Seit dem Jahr 2003 hat die Gesellschaft ihre Geschäftsstrategie geändert. Seither wurden nur in Ausnahmefällen neue Filmrechte erworben. Stattdessen hat die Gesellschaft – bedingt durch ihre angespannte Liquiditätslage - Zurückhaltung beim Einkauf von Filmrechten geübt und sich auf die Auswertung des vorhandenen Filmbestandes konzentriert. Die Lieferantenverträge sind ausgelaufen. Die Library wurde jedes Jahr seit 2001 durch Sonderabschreibungen auf der Basis eines Impairementtestes zuletzt auf einen Betrag in Höhe von TEUR 6.700 38 in 2003 abgeschrieben. Weitere Verträge mit anderen Produzenten oder Lieferanten über neue Filme bestehen nicht. Inzwischen ist die Library auf die Advanced Produktions GmbH übertragen worden (siehe diesbezüglich den Abschnitt 6.5 (a)und 8.1.). (ii) Auswertung der Filmrechte Die Auswertung der Spielfilmlizenzen erfolgte ursprünglich in den Geschäftssparten Filmverleih, Home Entertainment und TV-Verwertung. Der Geschäftsbereich Home Entertainment untergliedert sich in die Teilbereiche Video- und DVD-Markt. Die Gesellschaft verfügte früher über ein sehr breit gefächertes Kundenportfolio. Dazu zählten in erster Linie Filmtheaterbetreiber, Fernsehsender, Hersteller von Video-/ DVD-Bildträgern und andere Lizenzhändler. Inzwischen konzentriert die Gesellschaft ihre Aktivitäten auf die Teilmärkte DVD- (siehe auch 6.4.(c)) und TV-Verwertung. Da die deutschen Fernsehsender die wichtigsten Geschäftspartner der Filmrechtehändler im deutschsprachigen Bereich darstellen, richtete die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb strategisch auf diesen Teilmarkt aus und generiert dort derzeit den größten Umsatzanteil durch den Verkauf von TV-Lizenzen. Der überwiegende Teil der Umsatzerlöse wird hier durch Auswertung der früher auf dem US-amerikanischen Markt eingekauften Lizenzrechte erwirtschaftet. Inzwischen ist ein großer Teil dieser bestehenden Rechte bereits verwertet, so dass der Geschäftsumsatz in diesem Bereich in der letzten Zeit stark zurückgegangen ist. Der Umsatz der Gesellschaft im vergangenen Jahr resultierte im Wesentlichen aus Auswertungserlösen rund um den Film „Heartbreakers – Vorsicht, scharfe Kurven“. (iii) Wettbewerber Mitbewerber in diesem Bereich sind u.a. Tele München Gruppe, die Telepool Europäisches Programmkontor GmbH, die Intertainment AG, Highlight Comunications AG. (b) Dienstleistungen Im Geschäftsfeld "Dienstleistung" bietet die Gesellschaft Dritten die Betreuung ihrer Filmvermögen an. Die Dienstleistungen werden in Form eines umfangreichen Baukastensystems angeboten und beinhalten die Bestandsaufnahme der verwalteten Filmrechte, deren Bewertung, die Vertrags- und Materialverwaltung und die Verwertung der betreuten Filmvermögen. Dieser Geschäftsbereich ist im vergangenen Jahr umsatzlos geblieben. (c) Home Entertainment Weitere Geschäftsaktivitäten betreffen den Vertrieb von DVD- und Video-Rechten im Home Entertainment Markt und werden von der Gesellschaft unter dem Geschäftfeld "Andere" zusammengefasst. Der Geschäftsbereich Home Entertainment Markt unterteilt sich in den Kauf- und Verleihmarkt, die wiederum nach DVD und Video-Auswertung differenzieren. Während der Videovertrieb stagniert, entwickelt sich der Geschäftsbereich Kaufmarkt DVD - bei hoher Konkurrenz - expansiv. Nachdem die DVD die Laser Disc innerhalb kürzester Zeit fast vollständig vom Markt verdrängt hat, entsteht für die Gesellschaft in der Verwertung von Filmrechten durch die DVD-Technik ein bedeutsamer, neuer Markt. Die Lizenzverträge der Gesellschaft erstrecken sich fast immer auch auf die DVD-Rechte, so dass der bestehende Filmstock in diesem Markt noch einmal ausgewertet werden kann. Vermarktungsverträge über mehr als 50 Filme konnten mit der DVD-Vertriebsfirma E-M-S New Media AG, Dortmund abgeschlossen werden. Es bestehen inzwischen Geschäftsbeziehungen zu fünf namhaften DVD-Auswertern mit denen im ersten Quartal 2004 neue Verträge geschlossen wurden. 39 Die Gesellschaft verfügt bei einem Großteil des Filmbestandes über Urheberrechte, die Vergütungsansprüche gegen indirekte Nutzer, z.B. Hersteller von Videogeräten, Kabeleinspeisegesellschaften etc. generieren. Zur Arrondierung von Filmpaketen hat die Gesellschaft vereinzelt Zukäufe von Filmrechten zur direkten Weiterverwertung hinzu gekauft. Wettbewerber sind in diesem Bereich in Deutschland insbesondere VCL VIDEO, die neue Kinowelt Gruppe und die Intertainment Gruppe. 6.5 Restrukturierung und neue Geschäftstätigkeit Die Gesellschaft hat es unternommen, eine grundlegende Restrukturierung ihrer Geschäftstätigkeit durchzuführen. Der Lizenzhandel wurde auf die 100%-ige Tochtergesellschaft Advanced Produktions GmbH ausgelagert. Die Gesellschaft beabsichtigt nunmehr, das Inflight Entertainment zum neuen Kerngeschäft innerhalb des Konzerns, dem die Gesellschaft vorsteht, auszubauen. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Gesellschaft, 100% der Anteile an der Atlas Air Film + Medien Service GmbH zu erwerben, einem der führenden Inflight Entertainment Anbieter im Spielfilmbereich. Der Erwerb dieser Anteile soll im Wesentlichen aus der von der Hauptversammlung am 19. Mai 2004 beschlossenen Kapitalerhöhung finanziert werden. (a) Auslagerung des Lizenzhandels auf die Advanced Produktions GmbH Die Gesellschaft hat den wesentlichen Teil der von ihr gehaltenen Filmrechte und ihre Kreditverbindlichkeiten gegenüber der Delmora Bank GmbH mit Vertrag vom 16. Juni 2004 auf ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft, die Advanced Produktions GmbH, übertragen. Die Kreditverbindlichkeiten gegenüber der Delmora Bank in Höhe von TEUR 8.378 zum 09. Juni 2004 resultierten aus Kreditverträgen und der mit der TSC Technische Systeme Consult GmbH im Dezember 2002 vereinbarten Schuldübernahme gegen u.a. Übertragung von Lizenzen an einen größeren Teil des Filmvermögens der TSC im Rahmen des Stock Purchase and License Transfer Agreement (siehe dazu Ziffer 6.11(a)). Im Zusammenhang mit der Übertragung der Filmrechte hat die Delmora Bank gegenüber der Gesellschaft und gegenüber der TSC auf die Rückzahlung der Kreditverbindlichkeiten verzichtet, wobei der Verzicht gegenüber der TSC GmbH unter der Bedingung steht, dass die hingegebenen Sicherheiten wirksam bestehen bleiben und nicht wirksam angefochten werden und der Verzicht gegenüber der Gesellschaft unter der Bedingung steht, dass die Advanced Produktions GmbH die nachfolgende Rückzahlungsverpflichtung wirksam übernommen hat und insoweit die bestehenden Sicherheiten wirksam bestehen bleiben. Die Advanced Produktions GmbH hat die alleinige Rückzahlungsverpflichtung der Kreditverbindlichkeiten übernommen, soweit diese bei Abschluss des Vertrages mit der Delmora Bank im Juni 2004 den Betrag von EUR 4,5 Mio. überstiegen haben, so dass alleinige Schuldnerin für die Rückzahlung der verbleibenden Kreditverbindlichkeiten . nur noch die Advanced Produktions GmbH ist. Die Advanced Produktions GmbH hat die verbleibenden Kreditverbindlichkeiten als Gegenleistung für die Übertragung der gesamten Filmrechte der Gesellschaft übernommen. Ihre Zustimmung zur Übertragung der Filmrechte hatte die Hauptversammlung der Gesellschaft mit Beschluss vom 19. Mai 2004 bereits erteilt. Soweit der Wert der übertragenen Filmrechte die Höhe der übernommenen Kreditverbindlichkeiten übersteigt, erfolgt die Übertragung der Filmrechte insoweit als Gesellschaftereinlage in die Kapitalrücklage der Advanced Produktions GmbH. Die Advanced Produktions GmbH unterhielt bis zu dieser Übertragung keinen eigenen Geschäftsbetrieb (siehe hierzu unten Ziffer 8.1) und wurde durch die Auslagerung des Filmverwertungsgeschäfts reaktiviert. Die Advanced Produktions GmbH hat sich zur Auswertung des übernommenen Filmvermögens verpflichtet und ist zur Tilgung der Kreditverbindlichkeiten gegenüber der Delmora Bank aus den Erlösen aus der Verwertung des übernommenen Filmvermögens für die Dauer der seitens der Delmora Bank mit einer sechswöchigen Frist kündbaren Verwertungsverpflichtung verpflichtet. Zur Tilgung muss die Advanced Produktions GmbH 70% der vereinnahmten Verwertungserlöse ohne 40 Umsatzsteuer verwenden. Sie ist außerdem verpflichtet, das übernommene Filmvermögen bestmöglich zu verwerten. Bezüglich eines Teiles der Filmrechte, die im Rahmen der Restrukturierung von der Gesellschaft auf die Advanced Produktions GmbH übertragen werden, waren 1999/2000 von der TSC GmbH als damaliger Rechteinhaberin Filmrechte an die MAXXFilm Produktions GmbH und die MediaPix Inc. veräußert worden. Hinter diesen beiden Gesellschaften steht die Familie Jovy, die seinerzeit Gründer der Gesellschaft war, aber im November 2000 aus dem Aktionärskreis durch Veräußerung ihrer Aktien ausschied. Die MAXXFilm Produktions GmbH hat auf die von ihr erworbenen Filmrechte nur eine Teilzahlung bezüglich bestimmter Rechte geleistet. Auf den Großteil der erworbenen Rechte leistete sie überhaupt keine Zahlungen. Die Firma MediaPix Inc. hat keinerlei Zahlungen auf die von ihr abgeschlossenen Verträge geleistet. Im Oktober 2000 wurden sämtliche rechtlichen Pflichten und Rechte der MediaPix Inc. von der MAXXFilm Produktions GmbH übernommen. Die TSC GmbH hat wegen des Zahlungsverzuges der MAXXFilm Produktions GmbH in 2001 zunächst eine Zahlungsklage vor dem Landgericht München auf die vertraglich vereinbarten Zahlungen der MAXXFilm Produktions GmbH erhoben. Im Verlauf des Gerichtsprozesses äußerte die 4. Handelskammer des Landgericht München I erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der Verträge. Die TSC GmbH veranlasste daraufhin eine Prüfung der Verträge und kam zu dem Ergebnis, dass die Verträge lediglich zur Umsatzgenerierung auf dem Papier abgeschlossen worden waren. Das Landgericht München bestätigte diese Rechtsauffassung der Gesellschaft mit Urteil vom 31. Oktober 2002, in dem festgestellt wurde, dass sämtliche Verträge nichtig sind und alle Rechte an den vertragsgegenständlichen Filmen nach wie vor bei der TSC GmbH liegen. Das Oberlandesgericht München hob dieses Urteil wegen erheblicher Verfahrensfehler in der zweiten Instanz auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht München I zurück. Das Oberlandesgericht München hat zur grundsätzlichen Wirksamkeit der Verträge keine Feststellung treffen müssen, da das Urteil wegen der Verfahrensfehler aufgehoben und zurückverwiesen werden musste. Das Oberlandesgericht wies allerdings darauf hin, dass bezüglich einzelner Verträge mit der MAXXFilm Produktions GmbH eine Teilzahlung erfolgt sei, weshalb das Urteil des Landgerichtes München jedenfalls diesbezüglich nicht aufrecht zu erhalten sei. Die TSC GmbH ist nach wie vor der Auffassung, dass die Verträge unwirksam sind. Vorsorglich hat die TSC GmbH bezüglich sämtlicher Verträge, auf die keinerlei Zahlung erfolgt ist, den Rücktritt wegen endgültiger Erfüllungsverweigerung seitens der MAXXFilm Produktions GmbH erklärt. Hinsichtlich der Rechteinhaberschaft ergibt sich, dass damit die Frage der Rechteinhaberschaft nicht in allen Fällen vollständig zugunsten der Advanced Gruppe geklärt ist. Hinsichtlich aller seinerzeit an die Firma MediaPix Inc. veräußerten Rechte geht die Gesellschaft davon aus, dass diese unbestreitbar bei der Advanced-Gruppe liegen, da ein entsprechender Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung in den einzelnen Verträgen vorgesehen war. Nachdem keine einzige Zahlung auf diese Verträge erfolgt ist, liegen die Rechte an den vertragsgegenständlichen Filmen in jedem Fall bei der Advanced-Gruppe, gleichgültig, ob die Verträge wirksam sind oder die TSC GmbH ein Rücktrittsrecht wirksam ausübt. Hinsichtlich der weiteren Rechte geht die Gesellschaft davon aus, dass die Rechteinhaberschaft bei der Advanced-Gruppe liegt und sie die Rechte auch entsprechend verwerten kann. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die MAXXFilm Produktions GmbH eine Verwertung durch anderweitige Rechtebehauptungen erschwert bzw. verzögert. Die Rechte wurden insgesamt wegen der lang anhaltenden Krise in der Filmbranche weitgehend wertberichtigt, der heutige Wertansatz beläuft sich auf einen Bruchteil der seinerzeitigen Wertansätze. Die Gesellschaft geht zur Zeit nicht davon aus, dass sich ein wesentlicher Wertberichtigungsbedarf wegen des Fortgangs des MAXXFilm Produktions GmbH Prozesses bezüglich dieser Filmrechte ergibt, die Wertentwicklung wird aber aus Sicht der Gesellschaft maßgeblich von der Marktentwicklung der Filmrechte bestimmt, so dass ein künftiger Wertberichtigungsbedarf nicht ausgeschlossen werden kann. 41 (b) Neues geplantes Kerngeschäft der Gesellschaft: Inflight Entertainment Mit dem beabsichtigten Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Atlas Air Film + Media Service GmbH plant die Gesellschaft, das Inflight Entertainment zum neuen Kerngeschäft des Konzerns, dem die Gesellschaft dann vorstehen würde, (nachfolgend „Advanced Gruppe“) auszubauen. Die Atlas Air ist einer der führenden Inflight Entertainment Anbieter im Spielfilmbereich. Das Geschäft des Inflight Entertainment soll weiterhin direkt von der Atlas Air betrieben werden. Die Gesellschaft beabsichtigt, ihre Tätigkeit zunächst auf eine Holdingfunktion mit Konzentration auf die neu erworbene Beteiligung an der Atlas Air zu reorganisieren. Bezüglich der genauen Geschäftstätigkeit der Atlas Air siehe Ziffer 8.3, sowie Ziffer 8.4. 6.6 Umsatzerlöse der Gesellschaft Die Gesellschaft und der Konzern erzielten in den vergangenen drei Jahren aufgrund des bisherigen Kerngeschäfts folgende Umsatzerlöse: TEUR Gesellschaft Konzern 2001 0 19.513 2002 424 9.825 2003 961 entfällt 1. Quartal 2004 128 entfällt (a) Gliederung nach Tätigkeitsbereichen Die Umsatzerlöse im Konzern verteilen sich auf die Geschäftssegmente wie folgt: Umsatzerlöse in TEUR 2001 2002 AG Konzern* AG Konzern 2003 1. Quartal 2004 AG* AG* Lizenzhandel (TV-Verwertung) 0 6.011 424 1.631 672 90 Filmverleih (Kino) 0 2.929 0 140 21 9 Filmproduktion 0 9.924 0 7.960 0 0 Andere (insbes. DVD/Video) 0 649 0 94 268 29 Gesamt 0 19.513 424 9.825 961 128 * Die Gliederung der Umsatzerlöse auf die einzelnen Geschäftssegmente in den Geschäftsjahren 2001 und 2003 sowie im ersten Quartal 2004 ist ungeprüft und wurde lediglich zu Vergleichszwecken aufgenommen. 42 Die in den Geschäftsjahren 2002 und 2003 durch die Gesellschaft erzielten Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus Verwertungserlösen der von der TSC GmbH erworbenen Filmrechte und Equitybeteiligung am Film "Heartbreakers – Vorsicht, scharfe Kurven". (1) Lizenzhandel (TV-Verwertung) Der Lizenzhandel stellt bislang das umsatzstärkste Segment der Gesellschaft dar, weist jedoch branchenbedingte Absatzschwächen auf. Rückläufige Werbeeinnahmen der werbefinanzierten TV-Sender und die Gebührendiskussion bei den öffentlichrechtlichen TV-Sendern führten seit 2001 zu einem signifikanten Rückgang der Programminvestitionen und Preise für Free TV-Lizenzen. Die Nachfrage nach Spielfilmen sinkt, während verstärkt - kostengünstigere - Reality- und Quizshows ausgestrahlt werden. Die Krise beim deutschen Sender Premiere bedingt den Preisrückgang für Pay TV-Lizenzen. Die Sender sind nicht mehr bereit, umfangreiche Filmpakete unterschiedlicher Qualitätsstufen abzunehmen, sondern selektieren die zu erwerbenden Filmrechte. Die Umsatzentwicklung in den Jahren 2001 und 2002 wurde durch die Insolvenz der Kirch-Gruppe beeinflusst, die auch bei der Gesellschaft zu Forderungsausfällen führte. Die Sendergruppe ProSiebenSat1. Media AG hat einen Teil des Filmbestands der KirchGruppe übernommen und fällt somit als Abnehmer für die Gesellschaft aus. Mit fünf Partnern wurde in den Geschäftsjahren 2002 und 2003 Umsätze von jeweils mehr als EUR 25.000,00 erwirtschaftet. Im ersten Quartal 2004 wurden zwei weitere wesentliche Verträge mit einem Vertragsvolumen von jeweils mehr als TEUR 140 geschlossen. (2) Filmverleih (Kino) und Filmproduktion Wegen des Konsolidierungsprozesses im Kinomarkt wurden die Geschäftsbereiche Filmproduktion und Filmverleih weitestgehend eingestellt. (3) Andere (insbes. DVD und Video) Die Umsatzanteile des Home Entertainment Marktes, insbesondere der DVD-Erlöse, stiegen in 2003 überdurchschnittlich und begründen Wachstumsaussichten im laufenden Geschäftsjahr. Dies eröffnet dem Lizenzhandel im Teilbereich Home Entertainment/DVD nach Ansicht der Gesellschaft langfristige Wachstumsmöglichkeiten. Durch weitere Integration der Kooperationspartner und Optimierung der Bereiche Marketing und Vertrieb kann die Marktposition – künftig der Advanced Produktion GmbH - weiter ausgebaut werden. Es bestehen inzwischen Geschäftsbeziehungen zu fünf namhaften DVD-Auswertern, mit denen zum Teil im ersten Quartal 2004 neue Verträge geschlossen wurden. Aufgrund der üblichen materialtechnischen Verzögerungen werden die daraus resultierenden Umsätze erst zeitverzögert im Jahresverlauf eintreten. 43 (b) Gliederung nach Regionen TEUR 2001 Umsatzerlöse AG* 2002 Konzern AG* Konzern 2003 1. Quartal 2004 AG* AG* Inland 0 9.589 0 1.865 784 118 Ausland 0 9.924 424 7.960 177 10 Gesamt 0 19.513 424 9.825 961 128 * Die Gliederung der Umsatzerlöse nach Regionen im Einzelabschluss der Advanced Medien AG ist ungeprüft und wurde lediglich zu Vergleichszwecken aufgenommen. 6.7 Standorte und Grundbesitz Die Gesellschaft hat sämtliche von ihr genutzten Räumlichkeiten gemietet und verfügt über keinen Grundbesitz. Die Gesellschaft unterhält ihre Geschäftsräume in der Theresienstraße in München. Der Zustand der Gebäude ist gut, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sind nicht absehbar. Der Geschäftsbetrieb verlangt keine spezifischen Räumlichkeiten. 6.8 Mitarbeiter Der von der Gesellschaft betriebene Handel mit Filmlizenzen an internationalen Spielfilmen setzt entsprechend qualifizierte Mitarbeiter voraus. Die Gesellschaft beschäftigt zu diesem Zweck neben dem Vorstand und der Assistenz des Vorstands Fachkräfte in den verschiedenen Bereichen, in denen die Gesellschaft tätig ist. Die Mitarbeiter der Gesellschaft verfügen über die entsprechende Vorbildung mit praktischen Erfahrungen in der Branche. Die Anzahl der Mitarbeiter inklusive Vorstand in den letzten drei Geschäftsjahren setzt sich im Jahresdurchschnitt jeweils wie folgt zusammen: Konzern Advanced Medien AG 2001 56 8 2002 43 7 2003 entfällt 8 Zwei Mitarbeiter üben eine Teilzeittätigkeit aus. Die beiden Tochtergesellschaften TSC GmbH und Advanced Produktions GmbH beschäftigen mit Ausnahme ihres jeweiligen Geschäftsführers keine Mitarbeiter mehr. Darüber hinaus werden die Marketingaktivitäten teilweise durch externe Repräsentanten der Gesellschaft unterstützt. Die Gesellschaft greift regelmäßig auf einen Pool namentlich bekannter Personen zurück, die im Einzelfall projektbezogen beauftragt werden. Die Anzahl der Repräsentanten richtet sich nach Art und Umfang der Projekte. Die für die Gesellschaft tätigen Repräsentanten verfügen nach Kenntnis der Gesellschaft über eine gute Reputation und die erforderlichen Kontakte in der Branche. 6.9 Forschung und Entwicklung Aktivitäten der Gesellschaft auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung erfolgten nicht. 44 6.10 Investitionen Das bisherige Kerngeschäftsfeld der Gesellschaft erfordert nicht nur einen umfangreichen Bestand an Spielfilmlizenzen, sondern auch den Erwerb neuer Spielfilmlizenzen zum Zweck der Erweiterung und Aktualisierung des Filmvermögens der Gesellschaft. Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit lag daher im Wesentlichen in der Erweiterung ihrer Filmlibrary. In der Vergangenheit umfasste die Investitionstätigkeit der Gesellschaft auch den Erwerb von Sachanlagen und Finanzanlagen (Anteile an verbundenen Unternehmen). Die Investitionen wurden aus dem laufenden Cash Flow, durch öffentliche Filmförderdarlehen und unter Inanspruchnahme von Vorfinanzierungen von Lizenzvergütungsansprüchen finanziert. (a) Zahlenangaben über Investitionen einschließlich Finanzanlagen Im Jahr 2001 belief sich das Investitionsvolumen des Konzerns auf TEUR 29.702. Hiervon entfielen TEUR 25.057 auf Neuzugänge im Bereich Filmvermögen und TEUR 4.595 auf Finanzanlagen. Im Geschäftsjahr 2002 investierte der Konzern insgesamt TEUR 2.755. Den Schwerpunkt bildete - auf deutlich reduziertem Niveau – die Erweiterung der Beteiligungen. Insgesamt investierte der Konzern TEUR 2.016 in Finanzanlagen. Weitere TEUR 734 sind als Zugänge im Filmvermögen ausgewiesen. Im Jahr 2003 belief sich das Investitionsvolumen der Gesellschaft auf TEUR 287, die nahezu ausschließlich auf Filmvermögen entfielen. Die Investitionen der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2001, 2002, 2003 und im laufenden Geschäftsjahr verteilen sich wie folgt: TEUR 2001 2002 AG Konzern AG Konzern 2003 1. Quartal 2004 AG AG Investitionen in Filmvermögen 0 25.057 15.326 734 284 0 Sachanlagen 12 50 22 5 3 0 0 4.595 4.722 2.016 0 0 12 29.702 20.070 2.755 287 0 Finanzanlagen Gesamtinvestitionen (b) Investitionen Mit Ausnahme des Erwerbes der Atlas Air sind aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation derzeit keine wesentlichen Investitionen geplant. Für die Atlas Air wurde bereits im April 2004 eine Teilzahlung in Höhe von TEUR 500 geleistet. Dieser Betrag wurde aus Mitteln der Barkapitalerhöhung vom April 2004 bezahlt. Für die Bezahlung der zweiten Tranche des Akquisitionspreises der Atlas Air sollen Teile der Erlöse aus der Kapitalerhöhung vom Juni 2004 verwendet werden. Zur Erweiterung der Filmlibrary wurden im ersten Quartal 2004 keine Investitionen getätigt. 45 6.11 Abhängigkeit von Lizenzen und wesentlichen Verträgen Der Erfolg der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist wesentlich davon abhängig, dass die Filmrechte und Auswertungslizenzen im Filmvermögen der Gesellschaft bestehen, die jeweilige Werthaltigkeit aufweisen und die Gesellschaft Inhaberin der Rechte ist. Hier bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der streitbefangenen Filmrechte, die Gegenstand eines Rechtsstreits der TSC GmbH mit der MAXXFilm Produktions GmbH sind (zu den Einzelheiten des Rechtsstreits siehe Ziffer 6.5 (a) und 6.13(b)). Weitere Abhängigkeiten des Geschäftsbetriebes von Patenten oder Lizenzen bestehen nicht. Wesentliche Verträge: (a) Stock Purchase and License Transfer Agreement Die Gesellschaft hat mit der TSC Technische Systeme Consult GmbH (nachfolgend „TSC“) am 10. Oktober 2002 einen Kauf- und Übertragungsvertrag geschlossen, aufgrund dessen die TSC GmbH verpflichtet war, ihre 100%ige Beteiligung an der Advanced Licencing North America, Inc., einer Gesellschaft nach dem Recht des US-Staates Delaware, und die Rechte und Ansprüche aus Lizenzverträgen über eine Vielzahl von in der Vertragsanlage einzeln bezeichneter Filmtitel auf die Gesellschaft zu übertragen (Stock Purchase and License Transfer Agreement). Die Gegenleistung der Gesellschaft bestand (i) in der Übernahme der Kreditverbindlichkeiten der TSC GmbH gegenüber der Delmora Bank GmbH in Höhe von TEUR 7.991 zzgl. Zinsabgrenzung und (ii) in der Verrechnung von Ansprüchen der Gesellschaft gegen die TSC GmbH. Die Delmora Bank GmbH hat die TSC inzwischen aus den Kreditverbindlichkeiten entlassen (vgl. oben Ziffer 6.5(a)). Nach Vollzug des Stock Purchase and Licence Transfer Agreement entstand bei der TSC GmbH ein Buchgewinn. Wenn und soweit die Gesellschaft die durch das Stock Purchase and License Transfer Agreement erworbenen Rechte aus Lizenzverträgen an Dritte veräußert und die Erlöse die vorgenannte Gegenleistung überschreiten, stehen der TSC GmbH 50% des übersteigenden Erlöses zu. Der Vertrag unterliegt dem Recht des US-Staates Kalifornien. Zum Filmbestand der TSC GmbH, dessen Übertragung Inhalt des Stock Purchase and License Transfer Agreements ist, zählen auch die streitbefangenen Filmrechte, die Gegenstand eines Zivilprozesses der TSC GmbH und der MAXXFilm Produktions GmbH sind (siehe Ziffer 6.5(a) und 6.13(b)(vi)). Das rechtliche Risiko, dass die TSC GmbH nicht Inhaberin sämtlicher Filmrechte war und sie nicht wirksam auf die Gesellschaft übertragen hat, verzögert die Auswertung der Filmrechte durch die Gesellschaft und hat daher zu Abschreibungen auf Filmvermögen bei der Gesellschaft geführt. Der Vorstand geht davon aus, dass die betroffenen Filmvermögen mit einem Buchwert von zuletzt EUR 3.000.000,00 per 31. Dezember 2003 zutreffend bewertet wurden und keine weiteren finanziellen Risiken in diesem Zusammenhang bestehen. Die wirtschaftlichen Folgen der verzögerten Auswertung der Filmrechte auf Grund des Rechtstreits zwischen der TSC GmbH und der MAXXFilm Produktions GmbH sind durch die Auslagerung des Lizenzhandels (vgl. oben Ziffer 6.5(a)) nunmehr auf die Advanced Produktions GmbH und die Delmora Bank GmbH übergegangen. (b) Kreditverträge Die Fremdfinanzierung der Gesellschaft basierte auf einem Rahmenkredit der Hausbank der Gesellschaft, der Delmora Bank GmbH (vormals Delbrück & Co Privatbankiers). Zuletzt mit Kreditvertrag vom 19. Juli/1. August 2002 gewährte die Delmora Bank GmbH einen bis 31. März 2003 befristeten Rahmenkredit in Höhe von EUR 8.003.000,00, der in Höhe von EUR 7.650.000,00 als Barkredit und in Höhe von EUR 353.000,00 als Avalkredit ausgenutzt werden konnte. Zur Sicherung der Darlehensforderung hat die Gesellschaft umfangreiche Sicherheiten gewährt, insbesondere Filmrechte zur Sicherheit an die Delmora Bank GmbH übertragen, Filmmaterial sicherungsübereignet und Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Vorstandsmitglieder und D&O-Versicherungen abgetreten. Nach Ablauf der Kreditlaufzeit per 31. März 2003 wurde der Kredit auf b.a.w.-Basis gewährt, d.h. die Kün- 46 digung durch die Delmora Bank war täglich möglich. Die Delmora Bank GmbH hatte wegen eines Teils ihrer Kreditforderung gegen die Gesellschaft am 22. März 2004 einen Rangrücktritt in Höhe von EUR 4.500.000,00 erklärt, um die insolvenzrechtliche Überschuldung der Gesellschaft zu beseitigen und ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft zu vermeiden. Bei der weiteren Sanierung und Restrukturierung der Gesellschaft hat die Delmora Bank GmbH der Übertragung der Kreditverbindlichkeiten auf die Advanced Produktions GmbH unter befreiender Wirkung für die Gesellschaft und die TSC GmbH gegenüber der Delmora Bank GmbH zugestimmt. Für die Kreditverbindlichkeiten haftet, sofern diese einen Betrag von EUR 4,5 Mio. übersteigen, nur noch die Advanced Produktions GmbH. Darüber hinaus sind an die Delmora Bank GmbH die Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen ehemalige Vorstandsmitglieder (siehe Ziffer 6.12. (a) (i)) abgetreten. (Siehe hierzu die ausführliche Darstellung in Ziffer 6.5 (a). Die Gesellschaft hat darüber hinaus noch Kreditverbindlichkeiten der TSC GmbH bei der in Panama ansässigen Gesellschaft KOTOR Financial Corp. in Höhe von ca. TEUR 125 übernommen und hierdurch die TSC GmbH aus sämtlichen Verpflichtungen gegenüber der KOTOR Financial Corp. entlassen. Zu den von öffentlichen Filmförderanstalten gewährten zweckgebundenen Darlehen und der Mithaftung der Advanced Medien AG in einem solchen Fall siehe oben Ziffer 4.12. (c) Restrukturierungsverträge Durch mehrere Unternehmensverträge wurde die Advanced-Gruppe seit Dezember 2001 erheblich restrukturiert. Im ersten Schritt der Restrukturierung wurden die Ergebnisabführungsverträge der Advanced Medien AG und ihren vier deutschen Tochtergesellschaften im Dezember 2001 gekündigt. Im zweiten Schritt der Restrukturierung wurden die Tochtergesellschaften Advanced Filmverleih GmbH und Advanced Home Entertainment GmbH im Wege der Aufnahme auf die Advanced Licencing GmbH (jetzt TSC GmbH) verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgte zu dem Zweck, im Hinblick auf die eingeschränkte objektive Geschäftstätigkeit der Tochtergesellschaften operative Prozesse zu optimieren. Im dritten Schritt begann die Gesellschaft auf der Basis des Stock Purchase und License Transfer Agreement eine eigene operative Geschäftstätigkeit. (siehe dazu 6.11. (a)). Die neu strukturierte Gruppe besteht gegenwärtig aus der Advanced Medien AG, der inzwischen insolventen TSC GmbH und der Advanced Produktions GmbH. Mit Vertrag vom 16. Juni 2004 wurde das Geschäftsfeld Filmrechthandel auf die Advanced Produktions GmbH übertragen (siehe dazu 6.11.(b)). Künftig soll die Atlas Air Film + Media Service GmbH mit ihren beiden Tochtergesellschaften die Unternehmensgruppe mit dem neuen Geschäftsfeld Inflight Entertainment ergänzen (siehe hierzu ausführlich Ziffer 6.5 (b) und Ziffer 8.3). 47 6.12 Gerichts- und Schiedsverfahren (a) Laufende Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft (i) Klage der Gesellschaft gegen ehemalige Vorstandsmitglieder Die Gesellschaft geht davon aus, dass ihre ehemaligen Vorstandsmitglieder Christophe Montague, Hanns-Arndt Jovy und Veronika Morawetz bei der Ausübung ihrer Vorstandstätigkeit in den Jahren 1999 und 2000 gegen ihre Sorgfaltspflichten gegenüber der Gesellschaft verstoßen haben und der Gesellschaft daraus ein Schaden von mindestens EUR 4 Mio. entstanden ist. Die Gesellschaft hat deshalb die ehemaligen Vorstandsmitglieder auf Zahlung in Höhe von EUR 4 Mio. verklagt. Sollten die Vorstandsmitglieder auf Schadensersatz verurteilt werden, geht die Gesellschaft davon aus, dass eine Haftpflichtversicherung in Höhe von EUR 2.556.459,41 (DM 5 Mio.) pro Versicherungsperiode für die verklagten ehemaligen Vorstandsmitglieder besteht. Ob die Haftpflichtversicherung ihrer nach Auffassung der Gesellschaft dann bestehenden Einstandsverpflichtung nachkommen wird oder ein Rechtsstreit mit nicht sicher prognostizierbaren Ausgang mit der Haftpflichtversicherung geführt werden muss, lässt sich gegenwärtig nicht mit Sicherheit prognostizieren. Das Landgericht München hat in der ersten Instanz die Schadensersatzklage der Gesellschaft abgewiesen, da es das Handeln der ehemaligen Vorstandsmitglieder für rechtmäßig hält. Eine Pflichtverletzung sei nicht zu erkennen. Die Gesellschaft hat dagegen Berufung zum Oberlandesgericht München eingelegt. Neben dem Ausfall mit der Schadenersatzforderung besteht das Risiko der Gesellschaft in der Möglichkeit, die Kosten des Rechtsstreits in Höhe von ca. EUR 183.000,00 tragen zu müssen. (ii) Klagen des ehemaligen Vorstandsmitglieds Hanns-Arndt Jovy gegen die Gesellschaft auf Zahlung von Abfindungsansprüchen Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Hanns-Arndt Jovy wurden bei seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft im Jahr 2000 vom alten Aufsichtsrat der Gesellschaft Abfindungsansprüche von DM 720.000,00 zugebilligt. Die Gesellschaft hat im Hinblick auf die oben dargestellten Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegenüber Herrn Hanns-Arndt Jovy eine Auszahlung des noch nicht ausgezahlten Teilbetrages der Abfindung in Höhe von DM 600.000,00 verweigert. Hanns-Arndt Jovy hat daraufhin die Gesellschaft in zwei Urkundenverfahren auf Zahlung der noch nicht ausgezahlten Abfindungssumme von insgesamt EUR 306.775,13 (DM 600.000,00) nebst Zinsen verklagt. Den Ansprüchen von Hanns-Arndt Jovy wurde im Urkundenverfahren mit Vorbehaltsurteil stattgegeben, der Gesellschaft ist gestattet, ihre Einwendungen im Wege des Nachverfahrens vorzutragen. Die Nachverfahren werden bis zur Entscheidung über die Schadensersatzklage durch das Oberlandesgericht München nicht betrieben. Die Gesellschaft hat die Vollstreckung aus den Vorbehaltsurteilen im Urkundenprozessdurch Bankbürgschaften abgewendet. Die Gesellschaft hat wegen der strittigen Abfindungsansprüchen Rückstellungen in voller Höhe gebildet. Die Gesellschaft geht davon aus, dass ihre Aufrechnungen mit Schadensersatzforderungen gegenüber Herrn Hanns-Arndt Jovy berechtigt sind und sie daher keine Abfindungsansprüche mehr zu bezahlen hat. Sollte sich jedoch das Oberlandesgericht München der Rechtsauffassung des Landgericht München hinsichtlich der abgewiesenen Schadensersatzansprüche gegen den ehemaligen Vorstand anschließen, könnten keine durchgreifenden Einwendungen im Nachverfahren vorgetragen werden. Die im Falle des Unterliegens von der Gesellschaft zu tragenden Kosten des Rechtsstreits betragen ca. EUR 57.000,00. 48 (iii) Rechtsstreitigkeiten mit der Gründerfamilie Jovy Strafverfahren gegen Dr. Herbert und Barbara Jovy Dr. Herbert Jovy und seine Frau Barbara Jovy waren bis Herbst 2000 die Hauptaktionäre der Advanced Medien AG. Dr. Herbert Jovy war zudem bis Dezember 2000 Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft. Im Herbst 2000 verkauften Barbara Jovy und Dr. Herbert Jovy ihr Aktienpaket an der Gesellschaft, nachdem Dr. Herbert Jovy zuvor mit der Gesellschaft für von ihm vertretene Gesellschaften erhebliche Umsatzstornierungen und Reduzierungen vereinbart hatte. Die Gesellschaft hat wegen dieser und anderer Umstände Strafanzeige wegen Insiderhandels u.a. erstattet. Die Staatsanwaltschaft München hat zwischenzeitlich Anklage gegenüber Dr. Herbert Jovy und Barbara Jovy erhoben. Das Verfahren ist vor der 4. Strafkammer des Landgerichts München anhängig. Die Hauptverhandlung ist für Ende September 2004 angesetzt worden. Klage der Barbara Jovy gegen die Gesellschaft 1999 wurde durch Vertrag zwischen Barbara Jovy und ihrem Stiefsohn Hanns-Arndt Jovy, handelnd als Geschäftsführer der TSC GmbH, für Barbara Jovy ein Verrechnungskonto bei der TSC GmbH eingerichtet. Hintergrund war eine Haftung von Barbara Jovy für Kreditverbindlichkeiten der TSC GmbH aus Baufinanzierungsdarlehen. Die TSC GmbH vertritt die Auffassung, dass das Verrechnungskonto von Frau Barbara Jovy inzwischen höher belastet ist, als die von ihr erklärte Haftungsübernahme. Darüber hinaus sind die seinerzeitigen vertraglichen Abreden zwischen den Familienmitgliedern Jovy über die Verlagerung des Kredites auf die TSC GmbH und die dazu getroffenen Abreden nicht nachvollziehbar. Die TSC GmbH verweigert deshalb die Rückzahlung des Baufinanzierungsdarlehens gegenüber der Finanzierungsgesellschaft. Barbara Jovy ist der Auffassung, dass ihr Differenzausgleichsansprüche von bis zu TEUR 670 gegenüber der TSC GmbH zustünden, sofern sie sämtliche Darlehen zurückführt. Nachdem die TSC GmbH Insolvenzantrag gestellt hat, macht Barbara Jovy Ansprüche im Rahmen einer Teilklage gegenüber der Gesellschaft in Höhe von EUR 6.000,00 geltend. Sie ist der Auffassung, dass die Gesellschaft für Verbindlichkeiten der TSC GmbH hafte. Das Landgericht München hat in der mündlichen Verhandlung Barbara Jovy darauf hingewiesen, dass eine Anspruchsgrundlage nicht erkennbar sei. Mit Urteil vom 27. Mai 2004 hat das Landgericht München die Klage dann abgewiesen. Die von Frau Barbara Jovy gegen dieses Urteil eingelegte Berufung wurde mit Urteil des Oberlandesgerichts München vom 23. Juni 2004 zurückgewiesen. (iv) Klage von Aktionären gegen die Gesellschaft Zwei miteinander verwandte und vom gleichen Anwalt vertretene Aktionäre der Gesellschaft haben gegen die Gesellschaft, das ehemalige Aufsichtsratsmitglied, Herrn Dr. Herbert Jovy, und das ehemalige Vorstandsmitglied, Herrn Hanns-Arndt Jovy, vor dem Landgericht München und Mannheim auf Schadenersatz wegen angeblich falscher Ad-hoc-Mitteilungen in Höhe von zusammen EUR 35.458,71 Klage erhoben. Beide Klagen wurden in der ersten Instanz abgewiesen. Die von einem der klagenden Aktionäre zum Oberlandesgericht München eingelegte Berufung wurde im Mai 2004 mangels Erfolgsaussichten letztinstanzlich zurückgewiesen. Die Gesellschaft hält das Risiko einer Klage stattgebenden Entscheidungen in den anderen Verfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe für sehr gering, da der gleiche Lebenssachverhalt wie in den Verfahren vor dem LG und OLG München zu Grunde liegt, Kausalität und Schaden nicht nachvollziehbar sind und Oberlandesgerichte in entsprechenden Fällen Klagen mangels Anspruchsgrundlage abgewiesen haben. 49 (b) Bedeutende Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft der letzten beiden Geschäftsjahre Der Rechtsstreit zwischen dem früheren Tochterunternehmen der Gesellschaft, der Advanced Licencing North America, Inc. und Wolfgang Petersen vor einem US-amerikanischen Gericht über Lizenzverträge wurde durch Vergleich im Mai 2002 beendet. Die von der Advanced Licencing North America, Inc., gehaltene 51%ige Beteiligung an der ursprünglich zusammen mit Wolfgang Petersen gegründeten Red Cliff Productions, LLC., wurde im Rahmen des Vergleichs an den Wolfgang Petersen Living Trust übertragen. Die Parteien verzichteten gegenseitig auf weitere vertragliche Ansprüche. Die Klage des Herrn Dr. Herbert Jovy gegen die Gesellschaft auf Aufsichtsratsvergütung wurde durch Vergleich derart beendet, dass Herr Dr. Jovy anerkannte, dass ihm keine Vergütungsansprüche zustehen. 6.13 Mögliche Folgen für die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Insolvenz der TSC GmbH (a) Restrukturierung Die TSC GmbH ist eine 100 %ige Tochter der Gesellschaft. In ihr wurde bis einschließlich 2001 in den vergangenen Jahren das maßgebliche operative Geschäft der Advanced-Gruppe betrieben. Eine unmittelbare gesetzliche Haftung der Gesellschaft gegenüber Gläubigern der TSC GmbH besteht nicht. In den Jahren 1999 bis 2001 bestand zwischen der Gesellschaft und der TSC GmbH ein Gewinnabführungsvertrag, der mit Ablauf des 31. Dezember 2001 endete. Nach der Bekanntmachung der Eintragung der Beendigung im Handelsregister hat kein potentieller Gläubiger der TSC GmbH Sicherheitsleistung von der Gesellschaft innerhalb der vorgesehenen Fristen verlangt. Eine gesetzliche Haftung der Gesellschaft für einen Verlustausgleich bei der TSC GmbH nach 2001 oder zur Sicherheitsleistung bzw. Befriedigung gegenüber Gläubigern der TSC GmbH besteht daher nicht. Nach der Rechtsprechung des BGH kann ausnahmsweise eine analoge Haftung nach § 303 AktG dann in Betracht kommen, wenn die Interessen der abhängigen Gesellschaft durch einen objektiven Mißbrauch der herrschenden Gesellschafterstellung beeinträchtigt wurden. Dies soll insbesondere dann der Fall sein, wenn ein Gesellschafter unter Außerachtlassung der gebotenen Rücksichtnahme auf die Zweckbindung des Gesellschaftsvermögens der Gesellschaft durch offene oder verdeckte Entnahmen Vermögenswerte entzieht und die Fähigkeit der abhängigen Gesellschaft zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten dadurch in einem ins Gewicht fallenden Ausmaße beeinträchtigt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Gläubiger der TSC GmbH die Rechtmäßigkeit der Restrukturierungsmaßnahmen bezweifeln und versuchen, die Gesellschaft wegen einer angeblichen Beeinträchtigung der Interessen der TSC GmbH in die Haftung zu nehmen. Im Rahmen der Restrukturierung wurden mit dem Stock Purchase and License Transfer Agreement vom 22. Oktober 2002 Rechte aus 79 Lizenzverträgen sowie die 100 %ige Beteiligung der TSC GmbH an der Advanced Lincensing North America, Inc. und ihre Forderungen gegenüber dieser an die Gesellschaft übertragen. Aufgrund der sich weiter verschlechternden Situation in der Medienbranche musste jedoch die zu Buchwerten übertragene Beteiligung und Forderung im Jahr 2003 bei der Gesellschaft vollständig abgeschrieben werden. Die Übertragung im Oktober 2002 war demnach für die TSC GmbH vorteilhaft. Die 79 Lizenzrechte waren vor der Übertragung durch ein neutrales Wirtschaftsprüfungsgutachten bewertet worden, die Übertragung erfolgte zu den Wertansätzen aus diesem Gutachten. Aufgrund des sich weiter verschlechternden Marktumfeldes mussten jedoch auch auf die übertragenen Filmrechte in 2002 und 2003 ebenfalls erhebliche Wertberichtigungen vorgenommen werden. Zudem waren die übertragenen Filmrechte und Verwertungserlöse daraus sämtlich zur Besicherung des Bankkredites der TSC GmbH bei der Delmora Bank abgetreten. Nachdem die Gesellschaft die TSC GmbH im Rahmen des Stock Purchase and License Transfer Agreements von den Forderungen der Delmora Bank freigestellt hat, liegt aus Sicht der Gesellschaft keine Benachteiligung der TSC GmbH vor. 50 Die Delmora Bank hat die Übertragung der Lizenzrechte und die Übertragung des Delmora Bank – Kredits zu Lasten der Gesellschaft genehmigt. Hintergrund der Restrukturierungsmaßnahme durch das Stock Purchase and License Transfer Agreement vom 22. Oktober 2002 war, dass die TSC GmbH die Rechte aus den 79 Lizenzverträgen und an ihrer 100 %igen Beteiligung an der Advanced Licensing North America, Inc. mit Mitteln erworben hatte, die ihr die Gesellschaft aus Mittelzuflüssen aus dem Börsengang und der nachfolgenden Kapitalerhöhung zur Verfügung gestellt hatte. Es bestanden daher ganz erhebliche Verbindlichkeiten der TSC GmbH gegenüber der Gesellschaft. Gleichzeitig waren die übertragenen Lizenzrechte und Verwertungserlöse daraus an die Delmora Bank AG zur Absicherung des Bankkredites der TSC GmbH abgetreten. Für die TSC GmbH bestand die unbefriedigende Situation, dass sie sachliche und personelle Ressourcen für die Verwertung und das Beteiligungsmanagement hätte vorhalten müssen, über die sie durch die Einschränkung ihrer Geschäftstätigkeit nicht mehr verfügte, ohne entsprechende Liquiditätszuflüsse im Gegenzug erwarten zu können. Da die Gesellschaft eine Verwertung der mit ihren Mitteln erworbenen Beteiligung und Rechte gewährleisten wollte, auch wenn diese sicherungsabgetreten waren, wurde der Restrukturierungsvertrag abgeschlossen. (b) Rechtsstreitigkeiten der TSC GmbH Die Darstellung der anhängigen Rechtsstreitigkeiten der insolventen TSC GmbH erfolgt im Hinblick auf die oben unter Ziffer 6.13(a) dargestellte nicht auszuschließende Möglichkeit des Versuchs der Inanspruchnahme der Advanced Medien AG durch Gläubiger der TSC GmbH. Die Advanced Medien AG hat ihre Beteiligung an der TSC GmbH bereits in der Bilanz zum 31. Dezember 2003 auf den Erinnerungswert abgeschrieben. (i) Klage der ehemaligen Vermieter der TSC GmbH Die TSC GmbH hatte in den Boom-Jahren größere Büroräume mit einem Zeitmietvertrag angemietet. Nachdem das operative Geschäft der Gesellschaft wegen der sich verschlechternden Branchensituation Ende 2002 fast zum Erliegen gekommen war und die Gesellschaft nur noch einen Mitarbeiter beschäftigte, hat sie die überdimensionierten und nicht mehr benötigten Büroflächen gekündigt und sich zur Begründung darauf berufen, dass sie durch die Fortführung der Mietverträge in ihrer Existenz gefährdet wird. Durch zwei Urteile des LG München wurde die TSC GmbH auf Zahlung von insgesamt TEUR 128 verurteilt. Gegen beide Urteile hat die TSC GmbH Berufung eingelegt. Sie beruft sich dabei auf eine Entscheidung des BGH, wonach eine Anpassung eines Mietverhältnisses im Falle einer Existenzgefährdung der Mieterpartei möglich sein könnte. Nachdem sich die TSC GmbH somit auf einen Ausnahmetatbestand beruft, kann nicht von überwiegenden Erfolgsaussichten für ihre Rechtsposition ausgegangen werden. Die beiden Berufungsverfahren wurden zusammengelegt. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde für Juli 2004 anberaumt. (ii) Klagen der Comerica Bank Die Comerica Bank führt ein Schiedsgerichtsverfahren gegen die TSC GmbH auf Zahlung von Lizenzvergütungsansprüchen im Umfang von insgesamt US$ 2.500.000,00. Hintergrund ist die Gewährung von Filmfinanzierungsdarlehen der Comerica Bank an die Unified Film Organisation, LLC., eine ehemalige Tochtergesellschaft der Gesellschaft. Zur Besicherung der Darlehen hat die Unified Film Organisation, LLC. ihre Lizenzvergütungsansprüche gegen die TSC GmbH an die Comerica Bank abgetreten. In einem Schiedsgerichtsverfahren klagt die Comerica Bank gegen die TSC GmbH seit Februar 2003 auf Zahlung von US $ 425.000,00. Die TSC GmbH hat mit der Unified Film Organisation, LLC., Los Angeles, einen Lizenzvertrag über die Auswertung des durch die Unified Film Organisation, LLC. zu produzierenden Filmtitels "Shark Hunter" geschlossen. Im Rah- 51 men der Filmfinanzierung wurden die Lizenzvergütungsansprüche der Unified Film Organisation, LLC. gegen die TSC GmbH sicherungshalber an die Comerica Bank abgetreten. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Klage auf Zahlung von Lizenzvergütungen unbegründet ist, da der Filmtitel nicht geliefert und der Lizenzvertrag deshalb im Oktober 2002 gekündigt wurde. Die Comerica Bank nimmt die TSC GmbH auch aus Haftung für die Darlehensverbindlichkeiten der Unified Film Organisation, LLC. in Anspruch. Die Comerica Bank behauptet, die TSC GmbH hafte aufgrund der Abtretung für die Darlehensverbindlichkeiten der Unified Film Organisation, LLC.. Der Geschäftsführer der TSC GmbH bestreitet, dass die von ihm unterzeichnete Abtretungserklärung auch die Haftungsübernahme enthielt und behauptet eine Fotokopienmanipulation. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Klage wegen der Beweislage zur Unterzeichnung der Abtretungserklärung keinen Erfolg haben wird. Seit Dezember 2002 klagt die Comerica Bank in einem anderen Verfahren gegen die TSC GmbH auf Zahlung von Vergütung aus 6 Lizenzverträgen in Höhe von US$ 2.087.000,00 aus abgetretenem Recht der Unified Film Organisation, LLC. Die TSC GmbH rügt die fehlerhafte Zustellung der Klage und hält die Klage zudem für unbegründet. Nur zwei der sechs Filme sind geliefert. Die übrigen vier Filme sind nicht geliefert und die Lizenzverträge deshalb gekündigt worden. Die Parteien streiten um die Frage, ob die Kündigung der Lizenzverträge ohne Zustimmung der Comerica Bank wirksam ist. Der Vorstand bewertet das wirtschaftliche Risiko aus diesem Verfahren als sehr gering und ist der Ansicht, dass ein etwaiges Urteil wegen fehlerhafter Zustellung der Klageschrift in Deutschland nicht vollstreckbar wäre. Die TSC GmbH hat am 22. März 2004 eine Schiedsvereinbarung getroffen mit der Folge, dass diese Klage mit dem Schiedsverfahren "Shark Hunter" verbunden wird. (iii) Klagen der StudioCanal France S.A. Im Jahr 2002 führte StudioCanal France S.A. als Rechtsnachfolgerin der Canal+ zwei Verfahren gegen die TSC GmbH wegen Restforderungen aus dem Erwerb von Filmrechten in 1999. Im ersten Verfahren wurde die TSC GmbH durch das Pariser Handelsgericht zur Zahlung einer vertraglich vereinbarten Minimumgarantie in Höhe von TEUR 450 verurteilt. Das französische Berufungsgericht (Cour d' Appell) hat das Urteil wegen Unzuständigkeit des Pariser Handelsgerichts im November 2002 aufgehoben. Es besteht die Möglichkeit, dass StudioCanal seine Ansprüche vor deutschen Gerichten weiterverfolgt, was bisher nicht erfolgt ist. Die Gesellschaft geht davon aus, dass der Anspruch der StudioCanal auf Zahlung einer Minimumgarantie nicht besteht, weil die relevanten Filme nicht geliefert wurden. Im zweiten Verfahren betreibt StudioCanal die Durchführung eines Schiedsverfahrens wegen Zahlungsansprüchen in Höhe von US$ 7.240.000,00 gegen die TSC GmbH. Im Streit der Parteien um den Ort des Schiedsverfahrens und die Ernennung eines zweiten Schiedsrichters erging im Juli 2003 eine einstweilige Verfügung des Tribunal de Grande Instance de Paris, mit der ein Schiedsrichter bestellt wurde. Die Gesellschaft hat Beschwerde eingelegt mit der Begründung, dass Entscheidungsgründe fehlen und das Gericht nicht zur Ernennung des Schiedsrichters befugt sei. Die mündliche Verhandlung über die Beschwerde war auf den 06. Februar 2004 terminiert. Nach Kenntnis der Gesellschaft wurde das Verfahren bislang nicht weiter betrieben. Wegen der - bis heute offenen - Streitigkeiten wurden keine Rückstellungen gebildet, weil die Gesellschaft die Risiken als sehr gering erachtet. (iv) Klage der Hanway Limited Die TSC GmbH wurde durch rechtskräftiges Urteil des High Court of Justice, Chancery Division, London, vom 01. April 2003 zur Zahlung von "$ 260.000" nebst Zinsen an Hanway Limi- 52 ted verurteilt. Wegen der ungenauen Währungsbezeichnung kann dieses Urteil derzeit nicht vollstreckt werden. Es besteht aber die Möglichkeit, dass das Urteil korrigiert wird. (v) Klage der Linxx Crossmarketing GmbH Die Linx Crossmarketing GmbH hat gegenüber der TSC einen rechtskräftigen Zahlungstitel in Höhe von EUR 126.845,55 nebst 5% Zinsen hieraus seit dem 01. Januar 2000 und Übernahme der Kosten des Rechtsstreits erstritten. Das Gericht wurde von der TSC über den gestellten Insolvenzantrag informiert. Zahlung auf den Titel hat die TSC bisher nicht geleistet, so dass jederzeit mit dem Beginn der Zwangsvollstreckung gegenüber der TSC gerechnet werden muss. Eine Zwangsvollstreckung aus diesem Titel gegenüber der Gesellschaft ist jedoch ausgeschlossen. (vi) Klage der TSC GmbH und Widerklage der MAXXFilm Produktions GmbH In dem oben unter Ziffer 6.5 (a) geschilderten Rechtsstreit der TSC GmbH gegenüber der MAXXFilm Produktions GmbH (nachfolgend auch „MAXX“ genannt) hat MAXX erstinstanzlich gegenüber der TSC GmbH zuletzt eine Widerklage auf Zahlung von EUR 6.256.320,85 nebst 5% über dem Basiszinssatz Zug um Zug gegen Rückübertragung der behaupteten von der TSC GmbH erworbenen Filmrechte an MAXX oder hilfsweise an Frau Barbara Jovy für den Fall erhoben, dass der von der TSC GmbH gegenüber MAXX erhobenen Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der jeweiligen Filmlizenzverträge stattgegeben wird. Über diese Widerklage ist bisher noch nicht entschieden worden. Die Entscheidung des Landgericht München und die darauf aufbauende Zurückverweisung durch das Oberlandesgericht an das Landgericht München bezogen sich jeweils nur auf das Teilurteil über die beantragte Feststellung zu Gunsten der TSC GmbH. Seinerzeit wurde die von MAXX mit der Widerklage zurückgeforderte Zahlung von EUR 6.256.320,85 von Frau Barbara Jovy geleistet. Die Widerklage setzt zunächst voraus, dass das Landgericht München in Kenntnis der Hinweise des Oberlandesgerichts zur Bedeutung der an die TSC GmbH geleisteten Zahlungen in Höhe von EUR 6.256.320,85 wiederum zum Ergebnis kommt, dass die zu Grunde liegenden Verträge unwirksam sind oder die TSC GmbH auch insoweit wirksam von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht hat. 7. Allgemeine Angaben über die Gesellschaft 7.1 Gründung, Sitz, Dauer und Geschäftsjahr Die Gesellschaft wurde am 15. Juli 1998 unter der Firma „Advanced Medien Aktiengesellschaft“ von Frau Barbara Jovy, Herrn Hanns-Arndt Jovy, Herrn Alexander Jovy und Herrn Sebastian Jovy gegründet und am 09. September 1998 in das Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 122000 eingetragen. Das Grundkapital in Höhe von DM 10.000.000,00 wurde gegen Sacheinlagen von den Gründern der Gesellschaft übernommen. Die Sacheinlage bestand in den von den Gründern gehaltenen sämtlichen Geschäftsanteilen an der TSC Technische Systeme Consult GmbH, die sodann in Advanced Licencing GmbH umfirmiert wurde. Durch Gesellschafterbeschluss vom 20. Juni 2003, eingetragen am 03. Juli 2003, wurde der Sitz der Gesellschaft innerhalb des Zuständigkeitsbezirkes des Amtsgerichtes München von Oberhaching nach München verlegt. Der Sitz der Gesellschaft ist München. 53 Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft unterliegt deutschem Recht. 7.2 Satzungsmäßiger Gegenstand Die Advanced Medien AG war ursprünglich eine Holdinggesellschaft. Ihr Geschäftsgegenstand war bis zum Juli 2003 das Halten, die aktive Verwaltung und der Erwerb von Beteiligungen, insbesondere an operativ tätigen Gesellschaften der Medienbranche. Neben den allgemeinen Steuerfunktionen einer Finanz- und Managementholding nahm die Gesellschaft auch zentrale Aufgaben wie Controlling, Organisation und Personalverwaltung des Konzerns wahr. Durch Hauptversammlungsbeschluss vom 20. Juni 2003, eingetragen am 03. Juli 2003, wurde der Gegenstand des Unternehmens geändert. Unternehmensgegenstand ist nunmehr die Produktion von Filmen, der Handel mit und der Verleih von Filmrechten sowie das Halten und die aktive Verwaltung von Beteiligungen an operativ tätigen Gesellschaften insbesondere der Film- und Medienbranche. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen. 7.3 Bekanntmachungen Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen satzungsgemäß ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger. Aufgrund börsenrechtlicher Vorschriften vorgeschriebene Mitteilungen, die die Aktien der Gesellschaft betreffen, werden in mindestens einem überregionalen Plichtblatt der Frankfurter Wertpapierbörse veröffentlicht. 7.4 Aktionärsstruktur Folgende Aktionäre waren der Gesellschaft am 28. Mai 2004 als wesentliche Aktionäre bekannt und halten die unten aufgeführte Höhe am Grundkapital der Gesellschaft: Frau Dr. Doris Apell-Kölmel, Deutschland zugerechnete Stimmrechtsanteile gemäß § 22 Abs. 1 Nr 1 WpHG 8,086% MK Medien Beteiligungs GmbH, Leizpig eigene Stimmrechtsanteile gemäß § 21 Abs. 1 WpHG 8,086% Kinowelt GmbH, Leipzig zugerechnete Stimmrechtsanteile gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG 5,895% Sämtliche übrigen Aktien der Advanced Medien AG befanden sich am 28. Mai 2004 nach Kenntnis der Gesellschaft in Streubesitz, d.h. kein weiterer Aktionär war mit über 5 % an der Gesellschaft beteiligt. Meldungen über Veränderungen dieser Aktionärsstruktur sind der Gesellschaft nach diesem Stichtag nicht gemacht worden. Diese Informationen sind nur die Wiedergabe von Angaben Dritter. Die Gesellschaft hat insoweit keine eigenen Prüfungen vorgenommen. 54 Der Gesellschaft sind keine Vereinbarungen dieser Aktionäre untereinander oder mit Dritten bekannt. Personen oder Gesellschaften, die auf die Gesellschaft einen beherrschenden Einfluss ausüben können, sind der Gesellschaft zur Zeit nicht bekannt. 7.5 Beteiligung von Vorstand und Aufsichtsrat Das Vorstandsmitglied Herr Otto Dauer hält per 28. Mai 2004 insgesamt Stück 35.098 Aktien der Gesellschaft. Im Familienbesitz von Herrn Otto Dauer befinden sich weitere 1.000 Aktien der Gesellschaft. Das Aufsichtsratsmitglied Herr Wolfgang Rück hält per 28. Mai 2004 35.292 Aktien der Gesellschaft. Ansonsten halten die Mitglieder vom Aufsichtsrat der Gesellschaft per 28. Mai 2004 keine Aktien der Advanced Medien AG. 7.6 Gewinnverwendung und Dividendenpolitik Für die Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses gelten die gesetzlichen Vorschriften. Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so können sie Beträge bis zur Hälfte des Jahresüberschusses in die Gewinnrücklage einstellen. Sie sind darüber hinaus ermächtigt, bis zu einem weiteren Viertel des Jahresüberschlusses in die Gewinnrücklage einzustellen, solange die Gewinnrücklagen die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen oder nach der Einstellung übersteigen würden. Stellt die Hauptversammlung den Jahresabschluss fest, so ist ein Viertel des Jahresüberschlusses in die Gewinnrücklagen einzustellen. Die Hauptversammlung kann im Gewinnverwendungsbeschluss weitere Beträge in die Gewinnrücklage einstellen oder als Gewinn vortragen. Die Gesellschaft erwirtschaftete in den letzten drei Jahren keine Gewinne. Für die letzten drei Geschäftsjahre wurden keine Dividenden an die Aktionäre gezahlt. Die Zahlung künftiger Dividenden wird unter anderem von den Ergebnissen der Gesellschaft, ihrer Finanzlage, von Liquiditätserfordernissen, den allgemeinen Rahmenbedingungen der Märkte, in denen die Gesellschaft tätig ist, sowie von steuerlichen und regulatorischen Vorgaben abhängen. 7.7 Abschlussprüfer Die Abschlussprüfer haben die Bestätigungsvermerke zu den Jahres- und Konzernabschlüssen der Gesellschaft zum 31. Dezember 2001, 31. Dezember 2002 sowie zum Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2003 mit Einschränkungen und Hinweisen versehen, die sich auf (i) Scheingeschäfte im Konzern, (ii) steuerliche Wirksamkeit von Organschaftsverhältnissen und (iii) bestandsgefährdende Risiken der Gesellschaft beziehen. (a) Jahresabschluss und Konzernabschluss 2001 Die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hamburg, Zweigniederlassung München, Elisenstr. 3, 80335 München (hiernach auch „BDO“ genannt) hat den Lagebericht und den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2001 der Gesellschaft sowie den gemeinsamen Lagebericht und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2001 der Gesellschaft geprüft und mit eingeschränkten Bestätigungsvermerken und hinweisenden Zusätzen versehen. 55 Jahresabschluss 2001 Die Einschränkungen im Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2001 beinhalteten die Aussagen, dass: 1. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2001auch die Folgewirkungen aus umfangreichen Scheingeschäften berücksichtigt wurden, die nach der Rechtsauffassung der Gesellschaft in den Jahren 1999 und 2000 von einem mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen, mit dem bis zum 31. Dezember 2001 ein Ergebnisabführungsvertrag bestand, getätigt wurden. Diese Folgewirkungen sind von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft. Zu dem in diesem Zusammenhang geänderten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2000 hat der Abschlussprüfer einen insoweit eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. BDO könne nicht abschließend beurteilen, ob die Rechtsauffassung der Gesellschaft zu den Scheingeschäften, die Gegenstand eines anhängigen Rechtsstreits sind und die daraus für die Aufstellung des Jahresabschlusses gezogenen Konsequenzen zutreffend sind, so lange eine Rechtsauffassung der Gesellschaft bestätigendes Urteil nicht vorliegt. 2. Zwischen der Advanced Medien AG und 4 Tochterunternehmen bestehende Ergebnisabführungsverträge wurden mit Ablauf des 31. Dezember 2001 aufgehoben. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von der steuerlichen Wirksamkeit des Organschaftsverhältnisses für das Geschäftsjahr und die Vorjahre ausgegangen. BDO könne nicht abschließend beurteilen, ob diese steuerliche Auffassung der Gesellschaft zutreffend ist, solange noch keine entsprechenden Steuerbescheide ergangen sind. Der Bestätigungsvermerk wurde mit einem hinweisenden Zusatz veröffentlicht. Der hinweisende Zusatz beinhalteten, die Aussagen, dass: Ohne diese Beurteilung einzuschränken, BDO auf Folgendes hinweist: Im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns wird in Abschnitt 3.1 "Bestandsgefährdende Risiken" und in Abschnitt 3.2 "Entwicklungsbeeinträchtigende Risiken" ausgeführt, dass der Fortbestand der Advanced Medien AG konkret gefährdet bzw. die zukünftige Entwicklung der Advanced Medien AG bereits wesentlich beeinträchtigt ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Gesellschaft ausgegangen. Konzernabschluss 2001 Die Einschränkungen zum Bestätigungsvermerk zum gemeinsamen Lagebericht und zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2001 beinhalteten die Aussage, dass: 1. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2001 auch die Folgewirkungen über umfangreiche Scheingeschäfte berücksichtigt wurden, die nach der Rechtsauffassung der Gesellschaft in den Jahren 1999 und 2000 von Konzerngesellschaften getätigt wurden und sich in den Bilanzposten langfristige Forderungen, Filmvermögen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auswirken. Diese Folgewirkungen sind von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Zu dem in diesem Zusammenhang geänderten Konzernabschluss zum 31. De- 56 zember 2000 hat der Abschlussprüfer einen insoweit eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. 2. BDO könne nicht abschließend beurteilen, ob die Rechtsauffassung der Gesellschaft zu den Scheingeschäften, die Gegenstand eines anhängigen Rechtsstreits sind und die daraus für die Aufstellung des Konzernabschlusses abgezogenen Konsequenzen zutreffend sind, solange eine die Rechtsauffassung bestätigendes Urteil nicht vorliegt. Der Bestätigungsvermerk wurde mit einem hinweisenden Zusatz veröffentlicht. Der hinweisende Zusatz beinhaltete die Aussagen, dass: Ohne diese Beurteilung einzuschränken, BDO auf Folgendes hinweist: Im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns wird in Abschnitt 3.1. "Bestandsgefährdende Risiken" und in Abschnitt 3.2 "Entwicklungsbeeinträchtigende Risiken" ausgeführt, der Fortbestand der Advanced Medien AG konkret gefährdet bzw. die zukünftige Entwicklung der Advanced Medien AG bereits wesentlich beeinträchtigt ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit des Konzerns der Advanced Medien AG ausgegangen. (b) Jahresabschluss und Konzernabschluss 2002 Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2002 der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2002 sowie der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2002 und der gemeinsame Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2002 wurden von der Dr. Kleeberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Augustenstraße 10, 80333 München, geprüft und mit eingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Jahresabschluss 2002 Die Einschränkungen des Bestätigungsvermerkes zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2002 der Gesellschaft und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2002 hatten folgenden Wortlaut: "1. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes wurden auch die Folgewirkungen aus umfangreichen Scheingeschäften berücksichtigt, die nach der Rechtsauffassung der Gesellschaft in den Jahren 1999 und 2000 von einem mit der Gesellschaft verbundenen, mit dem bis zum 31. Dezember 2001 ein Ergebnisabführungsvertrag bestand, getätigt wurden. Diese Folgewirkungen sind von wesentlicher Bedeutung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Wir können nicht abschließend beurteilen, ob die Rechtsauffassung der Gesellschaft zu den Scheingeschäften, die Gegenstand eines anhängigen Rechtsstreits sind und die daraus für die Aufstellung des Jahresabschlusses gezogenen Konsequenzen zutreffend sind, solange ein die Rechtsauffassung der Gesellschaft bestätigendes Urteil nicht vorliegt. Ein erstinstanzliches Urteil bestätigte die Auffassung. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, weshalb das Urteil noch keine Rechtskraft erlangt hat. 2. Zwischen der Advanced Medien AG und 4 Tochterunternehmen bestehende Ergebnisabführungsverträge wurden mit Ablauf des 31. Dezember 2001 aufgehoben. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von der steuerlichen Wirksamkeit des Organschaftsverhältnisses für die Vorjahre ausgegangen. Wir können nicht abschließend beurteilen, ob diese steuerliche Auffassung der Gesellschaft zutreffend ist, solange noch keine entsprechenden bestandskräftigen Steuerbescheide ergangen sind. Geänderte Steuererklärungen wurden bei den Finanzbehörden eingereicht." 57 Der Bestätigungsvermerk wurde mit einem hinweisenden Zusatz veröffentlicht. Der hinweisende Zusatz hatte folgenden Wortlaut: "Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht hin. Dort ist in den Abschnitten "3.1 Bestandsgefährdende Risiken" und in "3.2 Entwicklungsbeeinträchtigende Risiken" ausgeführt, dass der Fortbestand der Advanced Medien AG konkret gefährdet bzw. die zukünftige Entwicklung wesentlich beeinträchtigt ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Advanced Medien AG ausgegangen." Konzernabschluss 2002 Der Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2002 und gemeinsame Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2002 enthielt folgende Einschränkungen: "Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2001 wurden auch die Folgewirkungen aus umfangreichen Scheingeschäften berücksichtigt, die nach der Rechtsauffassung der Gesellschaft in den Jahren 1999 und 2000 von Konzerngesellschaften getätigt wurden. Die Folgewirkungen sind von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Wir können nicht abschließend beurteilen, ob die Rechtsauffassung der Gesellschaft zu den Scheingeschäften, die Gegenstand eines anhängigen Rechtsstreits sind und die daraus für die Aufstellung des Jahresabschlusses gezogenen Konsequenzen zutreffend sind, solange ein die Rechtsauffassung der Gesellschaft bestätigendes Urteil nicht vorliegt. Ein erstinstanzliches Urteil bestätigte die Auffassung der Gesellschaft. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, weshalb das Urteil noch keine Rechtskraft erlangt hat." Darüber hinaus enthielt der Bestätigungsvermerk folgenden hinweisenden Zusatz: "Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns hin. Dort ist in den Abschnitten "3.1 Bestandsgefährdende Risiken" und in "3.2 Entwicklungsbeeinträchtigende Risiken" ausgeführt, dass der Fortbestand der Advanced Medien AG konkret gefährdet bzw. die zukünftige Entwicklung wesentlich beeinträchtigt ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Advanced Medien AG ausgegangen." (c) Jahresabschluss 2003 Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2003 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2003 wurde durch die Dr. Kleeberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Augustenstraße 10, 80333 München, geprüft und mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Einschränkung lautete: "1. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes wurden auch die Folgewirkungen aus umfangreichen Scheingeschäften berücksichtigt, die nach der Rechtsauffassung der Gesellschaft in den Jahren 1999 und 2000 von einem mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen, mit dem bis zum 31. Dezember 2001 ein Ergebnisabführungsvertrag bestand, getätigt wurden. Die Folgewirkungen sind von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Wir können nicht abschließend beurteilen, ob die Rechtsauffassung der Gesellschaft zu den Scheingeschäften, die Gegenstand eines anhän- 58 gigen Rechtsstreits sind und die daraus für die Aufstellung des Jahresabschlusses gezogenen Konsequenzen zutreffend sind, solange ein die Rechtsauffassung der Gesellschaft bestätigendes Urteil nicht vorliegt. Ein erstinstanzliches Urteil bestätigte die Auffassung der Gesellschaft. In der zweiten Instanz wurde vom OLG die Klage an das Landgericht aufgrund verfahrensfehlerhafter Feststellung verwiesen. 2. Zwischen der Advanced Medien AG und 4 Tochterunternehmen bestehende Ergebnisabführungsverträge wurden mit Ablauf des 31. Dezember 2001 aufgehoben. Bei der Ausstellung des Jahresabschlusses wurde von der steuerlichen Wirksamkeit der Organschaftsverhältnisse für die Vorjahre ausgegangen. Wir können nicht abschließend beurteilen, ob diese steuerliche Auffassung der Gesellschaft zutreffend ist, solange noch keine endgültige Steuerfestsetzung erfolgt ist. Zu den geänderten Steuererklärungen wurden im Geschäftsjahr 2003 entsprechende Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung belassen." Der Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2003 wurde mit einem hinweisenden Zusatz veröffentlicht. Der hinweisende Zusatz hatte folgenden Wortlaut: "Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht hin. Dort ist im Abschnitt "Entwicklungsbeeinträchtigende Risiken und bestandsgefährdende Risiken" ausgeführt, dass der Fortbestand der Advanced Medien AG konkret gefährdet bzw. die zukünftige Entwicklung wesentlich beeinträchtigt ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts wurde von der Fortführung der Geschäftstätigkeit der Advanced Medien AG ausgegangen." Ein Konzernabschluss 2003 wurde nicht aufgestellt, da der Vorstand dies wegen der Insolvenz der TSC GmbH und der Einstellung des Geschäftsbetriebes der Advanced Produktions GmbH für nicht erforderlich erachtet. (d) Abschlussprüfer für das laufende Geschäftsjahr Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das laufende Geschäftsjahr 2004 wurde durch Hauptversammlungsbeschluss vom 19. Mai 2004 die Dr. Kleeberg & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Augustenstr. 10, 80333 München, gewählt. 7.8 Kapitalverhältnisse Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenfassung bestimmter Informationen über das Grundkapital der Advanced Medien AG sowie über bestimmte Vorschriften der Satzung und des deutschen Rechts. Die Übersicht bezieht sich ausschließlich auf die bei Veröffentlichung dieses Unternehmensberichtes gültige Satzung, beschlossene, aber noch nicht im Handelsregister eingetragene Satzungsänderungen bzw. auf die zu diesem Zeitpunkt maßgebliche Rechtslage in Deutschland. (a) Satzungsmäßige Bestimmungen für Kapitalmaßnahmen Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften des Aktienrechtes können Kapitalerhöhungen gegen Einlagen und Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für die Ausgabe von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht im Rahmen von Kapitalerhöhungen gegen Einlagen. Gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft werden Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. 59 (b) Grundkapital Das Grundkapital der Advanced Medien AG beträgt derzeit EUR 8.079.750,00 und ist in 8.079.750 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Die Aktien der Advanced Medien AG haben einen rechnerischen Nennbetrag (auf eine Aktie anteilig entfallende Betrag am Grundkapital) von je EUR 1,00. Zum Gründungszeitpunkt betrug das Grundkapital DM 10.000.000,00 und war eingeteilt in 2.000.000 Inhaberaktien im Nennbetrag von je DM 5,00. Die Umstellung auf Stückaktien wurde von der Hauptversammlung vom 19. Februar 1999 beschlossen und am 25. Mai 1999 in das Handelsregister eingetragen. Nach Eintragung dieses Beschlusses sind sämtliche Aktien der Advanced Medien AG nunmehr Stückaktien. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde seit der Gründung mehrmals erhöht und auch einmal herabgesetzt. Während der letzten drei Jahre führte die Advanced Medien AG folgende Kapitalmaßnahmen durch: • Aufgrund des Vorstandsbeschlusses vom 05. März 2001 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 05. März 2001 wurde das Grundkapital unter Ausnutzung der von der Hauptversammlung vom 11. Mai 2000 erteilten, am 25. Mai 2000 eingetragenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2000/I) gegen Bareinlagen von EUR 3.990.000,00 um EUR 1.330.000,00 auf EUR 17.955.000,00 erhöht. Die Durchführung dieser Kapitalerhöhung wurde am 16. Mai 2001 in das Handelsregister eingetragen. Vom Genehmigten Kapital 2000/I verblieben EUR 5.320.000,00. • Die Hauptversammlung vom 29. August 2001 beschloss die - vollständige Aufhebung des durch die Hauptversammlung vom 11. Mai 2000 beschlossenen noch verbliebenen Genehmigten Kapitals 2000/I in Höhe von EUR 5.320.000,00; - Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2001/1 in Höhe von EUR 8.977.500,00 (siehe sogleich unten, Ziff. 7.8(b)(i)); - vollständige Aufhebung des durch die Hauptversammlung vom 29. April 1999 mit Nachtrag vom 08. Juni 1999 und 01. Juli 1999 beschlossenen Bedingten Kapitals I in Höhe von EUR 920.000.00 und Bedingten Kapitals II in Höhe von EUR 3.681.301,00; und - Schaffung eines Bedingten Kapitals 2001/I in Höhe von EUR 1.795.500,00 und eines Bedingten Kapitals 2001/II in Höhe von EUR 7.182.000,00. Sämtliche dieser durch die Hauptversammlung vom 29. August 2001 beschlossenen Kapitalmaßnahmen wurden am 10. Oktober 2001 in das Handelsregister eingetragen. • Die Hauptversammlung vom 20. Juni 2003 beschloss die - Herabsetzung des Grundkapitals von EUR 17.955.000,00 um EUR 16.159.000,00 auf EUR 1.795.500,00 im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung; - die Herabsetzung des durch die Hauptversammlung vom 29. August 2001 beschlossenen Genehmigten Kapitals 2001/1 von EUR 8.977.500,00 auf EUR 897.750,00 (siehe sogleich unten, Ziff. 7.8(b)(i)); - die vollständige Aufhebung des durch die Hauptversammlung vom 29. August 2001 beschlossenen Bedingten Kapitals 2001/I in Höhe von EUR 1.795.500,00 und 60 - die Herabsetzung des durch die Hauptversammlung vom 29. August 2001 beschlossenen Bedingten Kapitals 2001/II von EUR 7.182.000,00 auf EUR 179.550,00. Sämtliche in der Hauptversammlung vom 20. Juni 2003 beschlossenen Kapitalmaßnahmen wurden am 03. Juli 2003 in das Handelsregister eingetragen; Im Handelsregister ist auf Grund eines Schreibfehlers des zuständigen Registergerichts derzeit noch die Herabsetzung eines nicht existenten bedingten Kapitals 2000/II anstelle der tatsächlich angemeldeten Herabsetzung des bedingten Kapitals 2001/II eingetragen. Dieser Fehler ist von Amts wegen zu berichtigen. Ein Berichtigungsantrag wurde von der Gesellschaft veranlasst. (i) Beschluss des Vorstands vom 29. März 2004: Kapitalerhöhung aus Genehmigten Kapital 2001/1 Aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 29. August 2001, eingetragen in das Handelsregister am 10. Oktober 2001, in der Fassung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 20. Juni 2003, eingetragen in das Handelsregister am 03. Juli 2003, wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung der Hauptversammlung bis zum 01. August 2006 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 897.750,00 durch Ausgabe von bis zu 897.750 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand war ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre u.a. zum Ausgleich von Spitzenbeträgen zur Herstellung eines glatten Bezugsverhältnisses auszuschließen (Genehmigtes Kapital 2001/1). Der Vorstand wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die Einzelheiten der Aktienausgabe zu bestimmen. Der Vorstand beschloss auf Grundlage dieser Ermächtigung am 29. März 2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag, das Grundkapital aus genehmigtem Kapital von EUR 1.795.500,00 gegen Bareinlagen um bis zu EUR 897.750,00 auf bis zu EUR 2.693.250,00 durch Ausgabe von bis zu 897.750 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie mit Gewinnanteilsberechtigung ab 01. Januar 2004 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde zum Ausgleich von Spitzenbeträgen ausgeschlossen. Der Kapitalerhöhungsbeschluss sollte unwirksam werden, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 29. September 2004 in das Handelsregister eingetragen ist. Das Bezugsangebot an die Aktionäre der Gesellschaft wurde am 31. März 2004 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die angebotenen Aktien wurden innerhalb der Bezugsfrist vom 05. April 2004 bis einschließlich 20. April 2004 von den Aktionären der Gesellschaft im Wege des mittelbaren Bezugsrechts vollständig gezeichnet. Die Durchführung der Kapitalerhöhung in voller Höhe und die damit verbundene Erhöhung des Grundkapitals auf EUR 2.693.250,00 wurde am 23. April 2004 in das Handelsregister eingetragen. Die Aktien werden seit dem 3. Mai 2004 im Freiverkehr der Wertpapierbörse Berlin – Bremen gehandelt. (ii) Hauptversammlungsbeschluss vom 19. Mai 2004: Barkapitalerhöhung Aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 19. Mai 2004 wurde das Grundkapital um EUR 5.386.500,00 auf EUR 8.079.750,00 erhöht. In der Hauptversammlung vom 19. Mai 2004 wurde folgender Kapitalerhöhungsbeschluss gefasst: (1) Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 5.386.500,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 5.386.500 neuen Inhaberaktien erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2004 gewinnberechtigt. 61 (2) Die neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Wege des mittelbaren Bezugsrechts angeboten. Sie sollen von einem Kreditinstitut oder einem Bankenkonsortium mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Verhältnis 1:2 (zwei neue Aktie für je eine gehaltene alte Aktie) zu einem Preis je Aktie, der mindestens 50% des Börsenkurses der Aktie (Durchschnitt der Schlusskurse im Geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse) in einer Referenzperiode von zwei Wochen entspricht, die am vierten Börsentag vor Veröffentlichung des Bezugsangebots im elektronischen Bundesanzeiger endet, jedoch mindestens zu EUR 1,00, zum Bezug anzubieten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet zwei Wochen nach Bekanntmachung des Bezugsangebots im Bundesanzeiger. (3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus die nicht gezeichneten neuen Aktien ihrerseits zum beschlossenen Bezugspreis zeichnen und beziehen können. (4) Der Kapitalerhöhungsbeschluss wird unwirksam, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 18. November 2004 zum Handelsregister angemeldet worden ist. Das Bezugsangebot an die Aktionäre der Gesellschaft wurde am 2. Juni 2004 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die angebotenen Aktien wurden innerhalb der Bezugsfrist vom 2. Juni 2004 bis einschließlich 16. Juni 2004 von den Aktionären der Gesellschaft teilweise gezeichnet. Soweit die Aktionäre der Gesellschaft ihr Bezugsrecht nicht ausgeübt haben, wurden die neuen Aktien von institutionellen Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung gezeichnet. Die Durchführung der Kapitalerhöhung in voller Höhe und die damit verbundene Erhöhung des Grundkapitals auf EUR 8.079.750,00 wurde am 23. Juni 2004 in das Handelsregister eingetragen. (c) Genehmigtes Kapital Nach Durchführung der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates am 29. März 2004 beschlossenen Kapitalerhöhung aus dem Genehmigtem Kapital 2001/1 war das einzig vorhandene genehmigte Kapital vollständig ausgeschöpft. Die Hauptversammlung vom 19. Mai 2004 beschloss die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und ermächtigte den Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 18. Mai 2009 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.200.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.200.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen sowie die weiteren Einzelheiten der jeweiligen Kapitalerhöhung und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig a) für Spitzenbeträge; b) für eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen und Unternehmensteilen; c) bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn die Kapitalerhöhung zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksam werdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. und der Ausgabekurs der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in 62 unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind. Die Eintragung des von der Hauptversammlung am 19. Mai 2004 beschlossenen neuen genehmigten Kapitals erfolgte am 23. Juni 2004. Der in der Einladung zur Hauptversammlung am 19. Mai 2004 veröffentlichte Beschluss der Hauptversammlung zur Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2001/1 wurde der Hauptversammlung nicht mehr zur Beschlussfassung vorgelegt, da die Aufhebung nur insoweit erfolgen sollte, wie das Genehmigte Kapital 2001/1 infolge der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates am 29. März 2004 beschlossenen Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2001/1 um bis zu EUR 897.750,00 nicht ausgenutzt worden war. Das Genehmigte Kapital 2001/1 war zum Zeitpunkt der Hauptversammlung jedoch bereits vollständig ausgenutzt und bestand daher nicht mehr. (d) Bedingtes Kapital Derzeit besteht ein bedingtes Kapital in Höhe von EUR 179.550,00 (Bedingtes Kapital 2001/II), das ursprünglich in Höhe von EUR 7.182.000,00 von der Hauptversammlung vom 29. August 2001 beschlossen und aufgrund Hauptversammlungsbeschlusses vom 20. Juni 2003 auf EUR 179.550 herabgesetzt wurde. Das Bedingte Kapital 2001/II dient der Einlösung von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Berechtigten der Wandlungs-, oder Optionsrechte von ihrem Recht Gebrauch machen. Die aus den ausgeübten Wandlungs- oder Optionsrechten hervorgehenden neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, an dem sie durch Ausübung des Optionsrechtes entstehen, am Gewinn teil. Über Art, Form und Inhalt etwaiger Aktienurkunden, Gewinnanteils- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils (Einzelverbriefung) ist ausgeschlossen. Der Vorstand wurde durch den Hauptversammlungsbeschluss vom 29. August 2001 ermächtigt, bis zum 29. August 2006 einmalig oder mehrfach auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen bis zu einem Gesamtnennbetrag von insgesamt EUR 7.182.000,00 auszugeben. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Teilschuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrecht auf Aktien der Gesellschaft auszuschließen, sofern der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Wert der Wandel- bzw. Optionsanleihe nicht wesentlich unterschreitet. Im Falle der Ausgabe von Optionsanleihen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsrechte beigefügt, die den Inhaber berechtigen, nach Maßgabe der Optionsbedingungen Aktien der Gesellschaft zu beziehen. Im Falle der Ausgabe von Wandelanleihen erhalten die Inhaber das Recht, ihre Teilschuldverschreibungen nach Maßgabe der Wandlungsbedingungen in Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nominalbetrages oder eines niedrigeren Ausgabebetrages einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis einer Aktie. Es kann vorgesehen werden, dass das Umtauschverhältnis und/oder der Wandlungspreis innerhalb einer festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses während der Laufzeit verändert werden kann. Das Umtauschverhältnis kann in jedem Fall auf eine ganze Zahl aufoder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Die Umtauschrechte können eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem anderen Zeitpunkt) begründen. Schließlich können die Wandlungsbedingungen vorsehen, dass im Falle der Wandlung die Gesellschaft den Wandlungsberechtigten nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in Geld zahlt, der nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen den Durch- 63 schnittswert der Aktien der Gesellschaft dem Wert der XETRA-Schlussauktion während der letzten 10 Börsentage vor der Erklärung der Wandlung an der Frankfurter Wertpapierbörse entspricht. Der anteilige Betrag am Grundkapital der bei Wandlung auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag oder den niedrigeren Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibung nicht übersteigen. Der Wandlungsbzw. Optionspreis für die Aktie der Gesellschaft wird in EUR festgelegt. Er darf den Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Investition nicht wesentlich unterschreiten. Der jeweils festgesetzte Wandlungs- oder Optionspreis wird aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel ermäßigt, wenn die Gesellschaft während der Laufzeit der Wandlungs- oder Optionsrechte unter Einräumung eines Bezugsrechts ihrer Aktionäre entweder ihr Kapital erhöht oder Wandlungs- oder Optionsrecht begründet. Eine Ermäßigung des Wandlungs- oder Optionspreises entfällt, wenn den Inhabern der Wandlungs- oder Optionsrechte ein Bezugsrecht eingeräumt wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Emissionen, insbesondere den Zinssatz, den Ausgabekurs, die Laufzeit und den Wandlungs- oder Optionspreis festzulegen. Die Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten Kapital 2001/II erfolgt zu dem in den jeweiligen Umtauschbedingungen festgelegten Umtauschpreis. Bislang sind aufgrund dieser Ermächtigung keine Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ausgegeben worden. Der Zweck des Bedingten Kapitals 2001/II wurde durch die Hauptversammlung vom 20. Juni 2003 nicht verändert. Das zur Bedienung des "Stock Option Plan Advanced Medien AG 2001" geschaffene Bedingte Kapital 2001/I wurde durch die Hauptversammlung vom 20. Juni 2003 vollständig aufgehoben. Optionsrechte aus diesem Programm wurden zwar ausgegeben, bestehen aber nicht mehr. 7.9 Mitarbeiterbeteiligungsprogramm Bei der Advanced Medien AG besteht derzeit kein Management- und Mitabeiterbeteiligungsprogramm. Rechte aus dem "Stock Option Plan Advanced Medien AG 2001", zu dessen Auflage der Vorstand von der Hauptversammlung vom 29. August 2001 ermächtigt wurde, und das der Begebung von Aktienoptionen an Mitarbeiter und Mitglieder des Vorstands der Advanced Medien AG diente, bestehen nicht mehr. 7.10 Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien Derzeit besteht keine Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien durch die Gesellschaft. Die durch die Hauptversammlung vom 29. August 2001 erteilte Ermächtigung zum Erwerb bis zu 1.795.500 Stück eigener Aktien lief am 26. Februar 2003 aus. 8. Aktuelle und geplante Beteiligungen Die Gesellschaft ist an den folgenden Unternehmen, die für die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft eine wesentliche Bedeutung haben, unmittelbar oder mittelbar beteiligt bzw. beabsichtigt, sich zu beteiligen. 8.1 Advanced Produktions GmbH, München Die Advanced Produktions GmbH wurde als Kommanditgesellschaft am 26. Mai 1998 unter der Firma Advanced Film GmbH & Co. Produktions KG errichtet. Persönlich haftende Gesellschafterin war die ehemalige Advanced Film GmbH und Kommanditistin die TSC Technische Systeme Consult GmbH (TSC GmbH). Durch Sonderrechtsnachfolge ist die TSC GmbH als Kommanditistin ausgeschieden und die Advanced Medien AG eingetreten. Aufgrund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26. März 1999, eingetragen im Handelsregister am 25. Mai 1999, und notarieller Umwandlungs- und Gründungsurkunde vom 26. März 1999 64 wurde die Kommanditgesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Advanced Produktions GmbH gemäß §§ 190 ff. UmwG umgewandelt. Die Advanced Film GmbH schied aufgrund des Formwechsels aus der Advanced Film GmbH & Co. Produktions KG aus. Einzige Gesellschafterin wurde die Advanced Medien AG mit einem Geschäftsanteil in Höhe von EUR 153.350,00. Die Advanced Produktions GmbH hat innerhalb der Zuständigkeit des Amtsgerichts München mit Eintragung vom 20. Februar 2003 ihren Sitz von Oberhaching nach München verlegt und ist beim Amtsgericht München im Handelsregister, Abteilung B, unter HRB 125736 eingetragen. Die Gesellschafterversammlung vom 16. Juni 2004 hat beschlossen, das Stammkapital der Advanced Produktions GmbH von EUR 153.350,00 um EUR 128.350,00 auf EUR 25.000,00 nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung zum Zwecke der Deckung von Verlusten herabzusetzen. Ferner wurde beschlossen, die Firma in „Advanced Film GmbH“ zu ändern. Hinsichtlich beider Beschlüsse steht die Eintragung in das Handelsregister noch aus. Gegenstand der Gesellschaft ist die Herstellung und der Erwerb von Filmen oder Teilrechten von solchen sowie deren Auswertung durch Verkauf oder Lizenzierung oder jedweder anderen Verwertungsform. Die Advanced Produktions GmbH hat mit Ablauf des Geschäftsjahres 1999 die Geschäftstätigkeit eingestellt und beschäftigt seit dem 31. Dezember 1999 keine Mitarbeiter mehr. Im Jahre 2003 wurde kein Umsatz getätigt. Der Jahresfehlbetrag belief sich zum 31. Dezember 2003 auf TEUR 6,7. Durch Vertrag vom 16. Juni 2004 hat die Advanced Produktions GmbH zur Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit den Filmrechtebestand der Advanced Medien AG gegen Übernahme von Kreditverbindlichkeiten übernommen (siehe Ziffer 6.5(a)). Einziger Geschäftsführer ist Otto Dauer. Den Wert der Beteiligung an der Advanced Produktions GmbH hat die Advanced Medien AG im Geschäftsjahr 2003 aufgrund der ruhenden Geschäftstätigkeit der Advanced Produktions GmbH und deren Forderungsausfällen gegenüber der insolventen TSC GmbH zum 31. Dezember 2003 um TEUR 123 auf den Buchwert von TEUR 30 abgeschrieben. Zum 31. Dezember 2003 verfügte die Advanced Produktions GmbH über ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 30. Die zu 100% von der Gesellschaft gehaltene Beteiligung hat zum 31. Dezember 2003 weder Forderungen noch Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft. Es bestehen in der Advanced Produktions GmbH keine Rücklagen (TEUR 0). Zwischen der Advanced Medien AG und der Advanced Produktions GmbH bestand in der Zeit vom 24. Juni 1999 bis zum 21. Dezember 2001 ein Gewinnabführungsvertrag. 8.2 TSC Technische Systeme Consult GmbH Das Stammkapital der in der Abwicklung begriffenen TSC Technische Systeme Consult GmbH ("TSC GmbH") beträgt EUR 214.000,00 an dem die Advanced Medien AG zu 100 Prozent beteiligt ist. Die Gesellschaft hat innerhalb der Zuständigkeit des Amtsgerichts München mit Eintragung vom 20. Februar 2003 ihren Sitz von Oberhaching nach München verlegt und ist beim Amtsgericht München im Handelsregister, Abteilung B, unter Nr. 70171 eingetragen. Einziger Geschäftführer der Gesellschaft ist Otto Dauer. Die Umfirmierung von Advanced Licencing GmbH in TSC Technische Systeme Consult GmbH auf Grund des Gesellschafterbeschlusses vom 10. Oktober 2002 mit Nachtrag vom 24. Oktober 2002 wurde am 23. Dezember 2002 in das Handelsregister eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist die Herstellung und der Erwerb von Filmen oder Teilrechten von solchen, sowie deren Auswertung durch verkauf oder Lizenzierung oder jedweder anderern Verwertungsform. Mit dem Stock Purchase and License Transfer Agreement vom 10. Oktober 2002 hat die TSC Technische Systeme Consult GmbH den wesentlichen Teil ihres Filmvermögens auf die Advanced Medien AG übertragen. Am 03. November 2003 beantragte der Geschäftsführer der TSC Technische Systeme Consult GmbH beim Amtsgericht München die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 23. März 2004 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. 65 Der Jahresfehlbetrag belief sich zum 31. Dezember 2003 auf TEUR 5.835. Rücklagen bei der TSC GmbH bestanden zum 31. Dezember 2003 keine. Erträge aus der Beteiligung wurden für die Gesellschaft im vergangenen Geschäftsjahr nicht erzielt. Die TSC GmbH hatte zum 31. Dezember 2003 Forderungen gegenüber der Gesellschaft in Höhe von TEUR 28, Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft bestanden zu diesem Zeitpunkt nicht. Den Buchwert der Anteile an der TSC GmbH hat die Advanced Medien AG aufgrund der Insolvenz im Geschäftsjahr 2003 um EUR 211.000,00 auf den Erinnerungswert abgeschrieben und dem Umlaufvermögen zugeordnet. Er beträgt in der Bilanz der Advanced Medien AG zum 31.12.2003 EUR 1,00. Zwischen der Advanced Medien AG und der TSC GmbH (damals firmierend unter Advanced Licencing GmbH) bestand in der Zeit vom 24. Juni 1999 bis zum 31. Dezember 2001 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. 8.3 Geplante Beteiligung an der Atlas Air Film + Media Service GmbH (a) Grunddaten und Akquisitionsprozess Im Rahmen der strategischen Neuausrichtung ihres Geschäftes beabsichtigt die Gesellschaft, sämtliche Geschäftsanteile an der Atlas Air Film + Media Service GmbH ("Atlas Air") von der insolventen Kinowelt Medien AG zu erwerben. Atlas Air ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 966 eingetragen und hat ein satzungsmäßiges Stammkapital von DM 100.000,00. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb von Filmlizenzen und deren Verwertung in allen Formaten und Systemen sowie die Produktion und der Vertrieb audiovisueller Medien aller Art. Die Atlas Air wurde unter der Firma Atlas-Filmverleih GmbH mit Sitz in Düsseldorf am 25.10.1960 gegründet. Der Unternehmensgegenstand war das Filmverleihgeschäft, insbesondere alle Geschäfte, die mit dem Einkauf, Vertrieb sowie der Vergabe von Unterlizenzen verbunden sind. Das Stammkapital wurde in den sechziger Jahren mehrfach, zuletzt im Jahre 1963 auf DM 900.000,00, erhöht; der Sitz der Gesellschaft ist seit dem 01. Juli 1968 Duisburg. Seit dem 12. Juli 1989 firmiert die Atlas Air unter der Firma Atlas Air Film und Media Service GmbH, deren Schreibweise mit Registereintragung vom 17. April 1991 in Atlas Air Film + Media Service GmbH geändert wurde. Seit diesem Zeitpunkt besteht der Unternehmensgegenstand im Erwerb von Filmlizenzen und deren Verwertung in allen Formaten und Systemen sowie in der Produktion und dem Vertrieb audiovisueller Medien aller Art. Das Stammkapital wurde durch Gesellschafterbeschluss vom 07. Dezember 1990, eingetragen im Handelsregister am 20. Mai 1994, um DM 800.000,00 auf den heute noch gültigen Betrag von DM 100.000,00 herabgesetzt. Geschäftsführer seit dem Jahr 1997 und seit dem Jahr 2001 alleiniger Geschäftsführer ist Jörg Schiffmann. Dem Geschäftsführer Jörg Schiffmann wurde bisher noch keine Entlastung für das Geschäftsjahr 2003 erteilt. Am 25. Juni 2004 wurde der Geschäftsführervertrag von Herrn Schiffmann mit Wirkung zum 31. Dezember 2004 durch den bisherigen Gesellschafter vorsorglich gekündigt. Unabhängig davon ist Herr Schiffmann weiterhin als Geschäftsführer bestellt. Am 30. März 1999, eingetragen ins Handelsregister der Atlas Air am 21. Juni 1999, schloss die Atlas Air mit der Kinowelt Medien AG in München einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ab. Dieser Vertrag ist mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Kinowelt Medien AG (07. Mai 2002) erloschen. Die Advanced Medien AG hat mit notariell beurkundetem Kauf- und Übertragungsvertrag vom 6. Mai 2004, Urkundenrolle Nr. E0897/2004 des Notars Dr. Thomas Engel in München sämtliche Geschäftsanteile an der Atlas Air aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der vollständigen Kaufpreiszahlung gekauft. Kauf und Abtretung erfolgen mit Anspruch auf das Jahresergebnis ab dem 1. Januar 2004. Der Gesamtkaufpreis für die Geschäftsanteile beträgt EUR 4.500.000,00. Der Kaufpreis der Anteile an der Atlas Air Film + Service GmbH wurde auf Grundlage von abgeschätzten Erträgen ermittelt. 66 Auf Grund der Zahlungsmodalitäten des Kauf- und Übertragungsvertrages ist der Kaufpreis verzinslich. Ein Teilbetrag in Höhe von EUR 500.000,00 wurde bei Beurkundung am 6. Mai 2004 fällig und bereits von der Gesellschaft bezahlt. Ein weiterer Teilbetrag in Höhe von EUR 4.000.000,00 wurde am 31. Mai 2004 fällig und ist seit dem 1. Juni 2004 mit 4% p.a. zu verzinsen. Zusätzlich ist der Gesamtkaufpreis (jedoch ohne die nach dem 1. Juni 2004 zu zahlenden Zinsen in Höhe von 4% p.a.) ab dem 1. Januar 2004 mit 8% p.a. zu verzinsen. Der fällige weitere Teilbetrag nebst Zinsen soll aus einem Teil des der Gesellschaft im Rahmen der Durchführung der von der Hauptversammlung am 19. Mai 2004 beschlossenen Kapitalerhöhung zufließenden Emissionserlöses finanziert werden. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Kaufvertrag durch schriftliche Erklärung ab dem 1. Juli 2004 zurückzutreten, wenn bis zur Ausübung des Rücktrittsrechts der gesamte Kaufpreis nebst sämtlicher aufgelaufener Zinsen nicht vollständig bezahlt ist. Weist die Gesellschaft gegenüber dem Verkäufer bis zum 30. Juni 2004 durch Vorlage rechtswirksam unterzeichneter Zeichnungsscheine nach, dass sich die Zeichner im Rahmen einer Kapitalerhöhung der Gesellschaft zur Übername von Aktien und Leistungen von Bareinlagen in einer Höhe verpflichtet haben, die in der Summe den weiteren Teilbetrag nebst der zu bezahlenden Zinsen für den Zeitraum bis einschließlich 15. Juli 2004 erreichen oder übersteigen, ist der Verkäufer erst ab dem 15. Juli 2004 berechtigt, unter den vorstehenden Bedingungen den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären. Gemäß vorstehendem Geschäftsanteilskaufvertrag stehen sämtliche Gewinnbezugsrechte bis einschließlich 31. Dezember 2003 der Kinowelt Medien AG zu. Durch Gesellschafterbeschluss vom 30. April 2004 wurde der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2003 (TEUR 218) nebst Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2002 (TEUR 453) an die Kinowelt Medien AG zum 03. Mai 2004 ausgeschüttet. Darüber hinaus hat die Kinowelt Medien AG die Ausschüttung eines Betrages von TEUR 356 aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages 2002 ebenfalls zum 03. Mai 2004 beschlossen. (b) Geschäftstätigkeit Derzeit begleitet die Atlas Air 24 Fluggesellschaften in jeder Phase der Planung und Durchführung der Inflight Entertainment Programme, seien es traditionelle oder digitale Systeme. Historisch bedingt erbringt die Atlas Air des weiteren Leistungen für Kreuzfahrtschiffe im Bereich von Spielfilmen. Die ursprüngliche Geschäftstätigkeit der Atlas Air bezog sich zunächst auf das Geschäftssegment der Kreuzfahrtschiffe. Inzwischen ist das Geschäftssegment der Kreuzfahrtschiffe jedoch von sehr untergeordneter Bedeutung gemessen an den Umsatzerlösen aus dem Inflight Entertainment. Die Serviceleistungen von Atlas Air umfassen • das Beobachten des weltweiten Filmgeschehens; • den weltweiten Einkauf von Spielfilmlizenzen oder Lizenzen für Kurzprogramme (z.B. Komödien, Dramen, Sportprogramme, Nachrichten, Natur-, Reise- und Musikvideos, Cartoons) und das Verhandeln der entsprechenden Verträge; • Programming: Auswahl von Kinofilmen, Dokumentationen, Cartoons und Specials für die Fluggesellschaften und Beratung bei der Auswahl; • Herstellung der von der Filmgesellschaft benötigten Sprachversionen für die zu zeigenden Filme; • technische Beratung bei der technischen Einrichtung des Inflight Entertainment hinsichtlich aller aktuellen Medien einschließlich DVD oder des auf Server basierendem Video on Demand; • Beratung für Print-Magazine und Internet-Konzepte; • Management und Verwaltung interaktiver Plattformen an Bord; 67 • Bereitstellung der Zusammenfassung und der Werbetexte zu den Filmen in zahlreichen europäischen Sprachen einschließlich News aus Hollywood, Hintergrundartikeln und Starportraits; • Herausgabe eines vierteljährlichen Newsletters über Festivals und Messen, kommende Attraktionen und gegenwärtige Trends; • Bereitstellung jeglicher Information zum Thema Film. Um ihre Serviceleistungen erbringen zu können, nehmen die Mitarbeiter der Atlas Air an Kongressen teil, besuchen Festivals und Messen, sichten ca. 500 verschiedene internationale Filme pro Jahr. Die Auswahl der Filmtitel orientiert sich an dem Profil der Fluggesellschaft und der Passagierstruktur. Sollte sich die Kinoversion eines Filmtitels nur bedingt für die Flugunterhaltung eignen, stellt Atlas Air eine so genannte Airline-Version des Films bereit. Darin werden unangenehme, allzu gewalttätige oder ausführliche erotische Szenen für ein gemischtes Publikum ansprechender gemacht, ohne allerdings die Handlung des Films zu verändern. Die Atlas Air Gruppe besteht aus der Atlas Air Media + Service GmbH und ihrer 100 prozentigen Tochtergesellschaft, der Atlas Air Entertainment Concepts, Inc. Hinzu kommt noch die gegenwärtig keinen Geschäftsbetrieb ausübende 100-prozentige Tochtergesellschaft der Atlas Air, die EMC Media + Marketing Concepts GmbH. Die Atlas Air ist insbesondere in Deutschland ein bedeutender Anbieter im Spielfilmbereich des Bereiches Inflight Entertainment im nationalen und internationalen Bereich.Der weltweite Markt ist durch eine Vielzahl kleinerer Anbieter gekennzeichnet, wobei eine beherrschende Stellung eines Anbieters aus Sicht der Gesellschaft nicht besteht. Zu den wichtigsten Wettbewerbern der Atls Air Gruppe zählen die Inflight Productions Ltd. mit Sitz in London, DMX Inflight Productions USA Inc., Spafax Inflight Entertainment, Emphasis Entertainment Group, Naperville, USA, PACEcommunications und die Rockwell Collins Inc. Die Atlas Air musste das Geschäftsjahr 2003 unter den budgetierten Erwartungen abschließen. Schon zu Beginn 2003 deuteten sich die Risiken der anhaltenden weltweiten Rezession sowie die Zunahme an Gefahren durch Terrorismus, Krieg im Irak und dem Lungenvirus SARS in Asien für die internationale Luftfahrtbranche an. Die Folgen waren Einbrüche beim Flugaufkommen, was den Umsatz der Atlas Air maßgeblich negativ beeinflusste. Die zweite Jahreshälfte verbesserte die Situation zwar noch, brachte aber aus Sicht der Atlas Air eine neue negative Entwicklung durch eine sehr rasche Verschlechterung der US-Dollar Kursverhältnisses zum Euro. Obwohl der größte Teil der Umsätze der Atlas Air in US-Dollar generiert wird und somit kein echtes Währungsrisiko entstehen lässt, beeinflusst ein starker Euro aber dennoch die in Euro zu erstellende Bilanz der Atlas Air. In der Summe blieben die Gesamterlöse der Atlas Air in 2003 mit ca. 10,2 Mio Euro um ca. 1,9 Mio Euro unter den budgetierten Erwartungen. Trotzdem brachte das Geschäftsjahr 2003 auch positive Entwicklungen für die Atlas Air. So konnte seit August 2003 eine wichtige Fluggesellschaft aus dem Nahen Osten als Neukunde gewonnen werden. Der Atlas Air gelang außerdem nach Beendigung der Geschäftsbeziehung im Jahre 2002 der Rückgewinn einer wichtigen Charter Airline als Kunde ab dem Jahr 2004. Die von der Atlas Air derzeit auf der Basis exklusiver Rahmenverträge insgesamt belieferten 24 Luftfahrtunternehmen umfassen namhafte Adressen, wie z.B. die Lufthansa, Thomas Cook Condor, LTU, Hapag Lloyd, Air Pacific, Emirates usw. Die exklusiven Rahmenverträge mit den Luftfahrtgesellschaften laufen in aller Regel zwei bis vier Jahre und werden revolvierend verlängert. Der Wegfall einzel- 68 ner Kunden bei Vertragsablauf kann nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit konnte die Anzahl der Kunden stetig gesteigert werden. Im Jahre 2003 erzielte die Atlas Air rund 68,6% ihrer Umsätze aus dem IFE mit einer führenden europäischen Fluggesellschaft. Mit dieser Gesellschaft konnte die Atlas Air Ende 2003 die erfolgreiche Einführung eines digitalen Systems, das zukünftige Video-on-Demand (VOD), an Bord der ersten Maschinen begleiten. Abgeschlossen wurde damit auch ein separater Consulting Vertrag zwischen der Atlas Air und dieser Gesellschaft, der gewährleistete, dass die notwendigen Bedingungen an einem nunmehr digitalen Content zur Einführung erfüllt werden konnten. Durch das weitere Wachstum der Flotte und den Beginn der Umrüstungen bestehender Maschinen auf eine digitale Nutzungsoberfläche an Bord ergeben sich zwar veränderte Anforderungen an die Programmtätigkeit der Atlas Air, aber auch mögliche Umsatzsteigerungen durch mehr Aufführungen und zusätzlichen Content. Aktivitäten der Gesellschaft auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung erfolgten nicht. Unterbrechungen der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, die einen erheblichen Einfluss auf die Finanzlage der letzten drei Geschäftsjahre hatten, traten nicht auf. (c) Ausgewählte Finanzkennzahlen Bei den nachfolgenden Zahlen der Atlas Air handelt es sich nur um die Zahlen der Atlas Air (Einzelabschluss nach HGB) und nicht um die von ihr als Finanzbeteiligungen gehaltenen Tochterunternehmen. Zum 31. Dezember 2003 wies die Atlas Air die folgenden Finanzkennzahlen auf (jeweils in EUR): 31. Dezember 2003 in TEUR Bilanzsumme 6.277 Umsatzerlöse 10.268 Materialaufwand 6.720 Personalaufwand 1.531 Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.869 Betriebsergebnis vor Steuern 404 Jahresüberschuss/-fehlbetrag 219 69 Die Atlas Air erzielte in den vergangenen drei Jahren folgende Umsatzerlöse: Umsätze in TEUR 2001 13.513 2002 12.195 2003 10.268 Die Umsatzerlöse verteilten sich auf die Geschäftssegmente wie folgt: Umsatzerlöse in TEUR 2001 2002 2003 Inflight Entertainment 13.408 12.081 10.206 Kreuzschifffahrt 105 114 62 Die Anzahl der Mitarbeiter inklusive Geschäftsführer in den letzten drei Geschäftsjahren setzt sich im Jahresdurchschnitt wie folgt zusammen: Mitarbeiter 2001 2002 2003 27 27 30 Vierzehn Mitarbeiter üben eine Teilzeitbeschäftigung aus. Die Investitionen der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2001, 2002 und 2003 verteilen sich wie folgt: Investitionen in TEUR 2001 2002 2003 Immaterielle Vermögensgegenstände 56 15 14 Sachanlagen 63 45 19 Finanzanlagen 0 0 0 Gesamtinvestitionen 119 60 33 Der Schwerpunkt der Investitionen der Atlas Air lag in den drei zurückliegenden Geschäftsjahren bei den immateriellen Vermögensgegenständen, hier vor allem bedingt durch die Anschaffung einer Datenbank, sowie bei den Sachanlagen. Die Investitionen wurden aus dem laufenden Cash Flow finanziert. 70 8.4 Tochterunternehmen der Atlas Air Film + Media Service GmbH An den nachfolgenden beiden Gesellschaften beabsichtigt die Advanced Media AG jeweils eine mittelbare einhundertprozentige Beteiligung über die Atlas Air Film + Media Service GmbH, die jeweils sämtliche Geschäftsanteile der beiden nachfolgenden Gesellschaften hält. (a) Atlas Air Entertainment Concepts, Inc. Die Atlas Air Entertainment Concepts, Inc. mit Sitz in Glendale CA, USA ist eine Gesellschaft nach dem Recht des Staates Kalifornien, USA. Ihr satzungsmäßiger Unternehmensgegenstand ist jede gesetzlich zulässige Handlung oder Tätigkeit, zu derer eine Gesellschaft nach dem Allgemeinen Gesellschaftsrecht des Staates Kalifornien gegründet werden kann, mit Ausnahme von Bankgeschäften, der Vornahme von Trustgeschäften oder die Ausübung eines Berufszweiges, der bei der Gründung der Gesellschaft einer Erlaubnis bedarf. Die Geschäftstätigkeit der Atlas Air Entertainment Concepts, Inc. entspricht weitgehend der Geschäftstätigkeit der Atlas Air. Der Irak Krieg und der Rückgang des Ostasiengeschäftes auf Grund SARS haben die Entwicklung in der Zivilluftfahrt erheblich beeinflusst. Neben dem damit verbundenen Rückgang der Umsätze auf Grund der geringeren Anzahl an Vorführungen hatte die Verschlechterung der Lage der Fluggesellschaften auch die Erhöhung des Einspardruckes zur Folge. Trotz des schwierigen Marktumfeldes konnte die Atlas Air Entertainment Concepts ihre Umsätze weitgehend konstant halten und in 2003 sogar erhöhen. Investitionen der Atlas Air Entertainment Concepts, Inc. sollen nach den der Gesellschaft vorliegenden Unterlagen in den drei zurückliegenden Geschäftsjahren ausschließlich im Bereich „Property and Equipment“ vorgenommen worden sein. Die Investitionen wurden nach Angaben der Geschäftsführung aus dem laufenden Cash Flow finanziert. Aktivitäten der Gesellschaft auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung erfolgten nicht. Unterbrechungen der Geschäftstätigkeit der Atlas Air Entertainment Concepts, Inc., die einen erheblichen Einfluss auf die Finanzlage der letzten drei Geschäftsjahre hatten, traten nach Angabe der Geschäftsführung nicht auf. Bei den Finanzkennziffern der Atlas Air Entertainment Concepts, Inc. handelt es sich um nicht geprüfte und testierte Zahlen. Bei einer Prüfung kann sich daher ein abweichender Ausweis in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung ergeben. Die Atlas Air Entertainment Concepts, Inc. hat nach den der Gesellschaft vorliegenden Unterlagen ihre satzungsmäßig vorgesehenen 100.000 Aktien vollständig ausgegeben. Alleiniger Inhaber ist die Atlas Air. Sämtliche Einzahlungsverpflichtungen auf diese Aktien wurden erfüllt. Die Jahresabschlüsse der Atlas Air Entertainment Concepts werden nicht veröffentlicht. Die Gesellschaft soll nach den der Gesellschaft vorliegenden Unterlagen zum 31. Dezember 2003 über ein Eigenkapital in Höhe von TUSD 1.589 verfügen. Sie hat einen Buchwert bei der Atlas Air von TEUR 564. Im Jahre 2003 soll die Atlas Air Entertainment Concepts, Inc. nach den der Gesellschaft vorliegenden Unterlagen einen Umsatz in Höhe von TUSD 11.961 gemacht haben und einen Jahresüberschuss in Höhe von TUSD 182 erwirtschaftet haben. Die Forderungen gegenüber den Konzernunternehmen der Atlas Air Gruppe sollen nach den der Gesellschaft vorliegenden Unterlagen zum 31. Dezember 2003 TUSD 2.152 und die Verbindlichkeiten gegenüber den Konzernunternehmen der Atlas Air Gruppe zum 31. Dezember 2003 TUSD 2.053 betragen haben. 71 (b) EMC Media + Marketing Concepts GmbH Die EMC Media + Marketing Concepts GmbH mit Sitz in Duisburg (nachfolgend „EMC“) wurde am 12. Oktober 1995 gegründet und am 13. November 1995 in das Handelsregister des AG Duisburg unter HRB 6897 eingetragen. Der Unternehmensgegenstand besteht in der Herstellung von multimedialen Unterhaltungs- und Werbekonzepten sowie in der Beschaffung von Werbe- und Sponsormitteln, insbesondere für Luftfahrtgesellschaften. Die EMC war im Bereich des Inflight-Advertising und des Inflight-Sponsoring tätig. EMC entwarf individuelle Konzepte für die jeweilige Fluggesellschaft und deren Werbekunden. Das Kerngeschäft der EMC bestand entsprechend ihrem Unternehmensgegenstand sowohl in der Produktion multimedialer Unterhaltungs- und Werbekonzepte als auch in der Beschaffung von Werbe- und Sponsorengeldern, insbesondere für die Luftfahrtindustrie. Seit dem Jahr 2002 verfügt die EMC auf Grund veränderter Marktbedingungen aber über keine operative Geschäftstätigkeit mehr. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt DM 50.000,00. Einziger Geschäftsführer ist Jörg Schiffmann. Ein Geschäftsführergehalt wird nach Angabe des Geschäftsführers nicht gezahlt. Die Beteiligung an der EMC wird im Jahresabschluss der Atlas Air 2003 mit EUR 10.000,00 angesetzt. Umsatz wurde im Jahre 2003 nach den der Gesellschaft vorliegenden Unterlagen nicht getätigt. Der Jahresfehlbetrag im Jahre 2003 soll sich nach den der Gesellschaft vorliegenden Unterlagen auf TEUR 0,5 belaufen haben. Im Jahre 2003 sollen sich die Forderungen gegenüber Konzernunternehmen nach den der Gesellschaft vorliegenden Unterlagen auf TEUR 217 und die Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen auf TEUR 207 belaufen haben. Bei den Finanzkennziffern der EMC handelt es sich um nicht geprüfte und nicht testierte Zahlen. Bei einer Prüfung kann sich daher ein abweichender Ausweis in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung ergeben. 9. Organe der Gesellschaft Die Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die Kompetenzen dieser Organe sind im Aktiengesetz und in der Satzung der Gesellschaft geregelt. 9.1 Vorstand Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Bestimmungen der Satzung, der Geschäftsordnung für den Vorstand und der Beschlüsse der Hauptversammlung. Der Vorstand der Gesellschaft besteht satzungsgemäß aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, so ist dieses einzelvertretungsberechtigt. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird die Gesellschaft vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass einzelne Vorstandsmitglieder einzeln zur Vertretung berechtigt sind. Einziges Mitglied des Vorstandes ist gegenwärtig: Herr Otto Dauer, 46 Jahre, Bankfachwirt, wohnhaft in München, Nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann und zum Kreditreferenten bei der Bayerischen Vereinsbank AG, München, von 1975 bis 1986 wechselte Herr Otto Dauer zum Bankhaus Reuschel & Co., München, wo er in der Firmenkundenbetreuung tätig war. Von 1991 bis 1994 war Herr Dauer in der Firmenkundenbetreuung der Creditanstalt- Bankverein AG, München sowie von 1994 bis 1999 bei der BHF-Bank, Frankfurt in der Firmenkundenbetreuung mit dem Schwerpunkt Medien tätig. Von 1999 bis 2000 war er als Geschäftsführer bei der 72 Dolce Media GmbH, München mitverantwortlich für den Aufbau der Gesellschaft und von 2000 bis 2001 Geschäftsführer der Neusoft GmbH in Sauerlach. Durch Aufsichtsratsbeschluss vom 05. März 2001 wurde Herr Dauer zum Vorstandsmitglied, zuständig für den Bereich Finanzen der Gesellschaft bestellt. Seit dem 2. Januar 2002 ist Herr Dauer als alleiniger Vorstand der Gesellschaft im Handelsregister eingetragen. Herr Dauer übt neben der Vorstandstätigkeit noch die Geschäftsführertätigkeiten der Advanced Produktions GmbH und der TSC Technische Systeme Consult GmbH, beides Tochtergesellschaften der Gesellschaft, aus. Die Bezüge des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2003 auf insgesamt EUR 204.516,75. Die Anzahl der Aktien, die der Vorstand hält, ist unter Ziffer 7.5 "Beteiligung von Vorstand und Aufsichtsrat" angegeben. Aktienoptionsrechte sind dem Vorstand nicht eingeräumt worden. Herr Dauer ist über die Adresse der Gesellschaft zu erreichen. Darlehen von der Gesellschaft wurden weder an Mitglieder des Vorstandes noch des Aufsichtsrates gewährt. Die Gesellschaft hat dem durch Aufsichtsratsbeschluss vom 15. November 2000 abberufenen ehemaligen Vorstandsmitglied der Gesellschaft, Herrn Hanns-Arndt Jovy, zwei Prozessbürgschaften in Höhe von EUR 219.000,-- und DM 330.000,-- gewährt, nachdem Herr Hanns-Arndt Jovy mit seiner Klage gegen die Gesellschaft auf Zahlung einer Abfindung in Höhe von EUR € 306.775,13 (DM 600.000) in der ersten Instanz obsiegt hat (siehe hierzu oben Ziffer 6.12(a)(ii)). Die Prozessbürgschaften dienen der Verhinderung der Zwangsvollstreckung aus dem gegen die Gesellschaft ergangenen vorläufig vollstreckbaren erstinstanzlichen Urteil. Gegen dieses Urteil hat die Gesellschaft Berufung eingelegt. Sonstige Bürgschaften wurden nicht gestellt. 9.2 Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat hat die Rechte, die ihm durch Gesetz, Satzung oder in sonstiger Weise zugewiesen werden. Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Gleichzeitig mit der Wahl der ordentlichen Aufsichtsratsmitglieder können Ersatzmitglieder gewählt werden. Ein Ersatzmitglied tritt ein, wenn das Aufsichtsratsmitglied, als dessen Ersatzmitglied es bestellt wird, vor Ablauf der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Die Amtszeit der Ersatzmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, in der eine Ersatzwahl stattfindet, spätestens jedoch mit Ablauf der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes. Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mit gerechnet. Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds erfolgt für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann sein Amt ohne Einhaltung einer Frist niederlegen, wenn ein wichtiger Grund besteht. Sofern für die Amtsniederlegung kein wichtiger Grund besteht, ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten. Die Amtsniederlegung erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Benachrichtigung des Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt. Ein Mitglied nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich bei der Abstimmung der Stimme enthält. Abwesende Mitglieder können dadurch an der Beschlussfassung teilnehmen, dass sie schriftliche Stimmabgaben durch ein anderes Mitglied übergeben lassen. Beschlüsse des Aufsichtsrates bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Dabei gilt die Stimmenthaltung nicht als Stimmabgabe. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden, oder, falls der Vorsitzende an der Beschlussfassung 73 nicht teilnimmt, die Stimme des Stellvertreters den Ausschlag. Außerhalb von Sitzungen sind schriftliche, telegrafische, fernkopierte oder fernmündliche Beschlussfassungen zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren innerhalb einer vom Vorsitzenden zu bestimmenden angemessenen Frist widerspricht. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Gesellschaftssatzung, die nur die Fassung betreffen, vorzunehmen. Mitglieder des Aufsichtsrats sind gegenwärtig die folgenden Herren: Prof. Dr. Manfred Niewiarra, 65 Jahre, Rechtsanwalt, Aufsichtsratsvorsitzender Prof. Dr. Manfred Niewiarra ist des weiteren Mitglied im Aufsichtsrat der folgenden Gesellschaften: E-M-S new media AG, Dortmund Biotechnologie Ruhrgebiet Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Witten Bitop Aktiengesellschaft für biotechnische Optimierung, Witten Oemus Media AG, Köln bioRuhr AG, Witten Dr. Rüdiger Berndt, 39 Jahre, Rechtsanwalt, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Rechtsanwalt und Partner bei Schmitt Hörtnagl & Partner, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, München. Im Jahr 2003 wurden Honorare in Höhe von TEUR 109 EUR an die Kanzlei Schmidt Hörtnagel + Partner, München gezahlt, in der das Aufsichtsratsmitglied Dr. Rüdiger Berndt als Rechtsanwalt tätig ist. Die Honorare an die Kanzlei betrafen Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft sowie aus der Mithaftung für die Tochtergesellschaft TSC Technische Systeme Consult GmbH. Dem Beratungsmandat der Kanzlei wurde vom Aufsichtsrat einstimmig zugestimmt. Da ein Gericht in einem nicht die Gesellschaft betreffenden Fall entgegen der herrschenden Meinung in der Literatur entschieden hat, dass ein dreiköpfiger Aufsichtsrat beschlussunfähig sei, wenn für ein Aufsichtsratsmitglied ein Stimmverbot vorliege, auch wenn sich das betroffene Aufsichtsratsmitglied bei der jeweiligen Abstimmung der Stimme enthalten hat, ist bei der Gesellschaft eine gewisse Rechtsunsicherheit entstanden. Die Gesellschaft geht jedoch in Übereinstimmung mit der herrschenden Literaturmeinung weiter davon aus, dass die vom Aufsichtsrat beschlossene Zustimmung zu den Beratungsverträgen mit der Kanzlei Schmitt Hörtnagel + Partner wirksam ist. Rein vorsorglich beabsichtigt die Gesellschaft die gerichtliche Bestellung eines Ersatzmitgliedes für Herrn Dr. Berndt, um eine in jeder Hinsicht rechtssichere Beschlussfassung über die Genehmigung der Beratungsmandate mit der Kanzlei Schmitt Hörtnagel + Partner sicherzustellen. Wolfgang Rück, 48 Jahre, Bankkaufmann, (gerichtlich bestellt) Vorstandsvorsitzender der KST Beteiligungs AG, Stuttgart Wolfgang Rück ist des weiteren Mitglied im Aufsichtsrat der folgenden Gesellschaften: Infinigate AG, Oberhaching Struktur AG, Stuttgart RCM Beteiligungs AG, Sindelfingen Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhielt im Jahre 2003 außer dem Ersatz seiner baren Auslagen eine feste Vergütung von jährlich EUR 20.000,00 für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat, zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres, bei kürzerer Amtszeit pro rata temporis. Der Vorsitzende erhält das Doppelte des vorstehenden Betrages. Die für diese Bezüge zu entrichtende Umsatzsteuer wurde den Aufsichtsratsmitgliedern ersetzt. Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2003 auf insgesamt EUR 80.000,00, davon entfielen auf den Vorsitzenden EUR 40.000,00 und auf die beiden weiteren Mitglieder jeweils EUR 20.000,00. Die Hauptversammlung vom 19. Mai 2004 hat eine Änderung die Satzungsregelung zur Aufsichtsratsvergütung beschlossen. Danach erhält ein Mitglied des Aufsichtsrates für das abgelaufene Geschäftsjahr eine feste 74 Vergütung von jährlich EUR 15.000,00 und außerdem für EUR 0,01 von der Gesellschaft je Aktie an die Aktionäre ausgeschüttete Dividende eine Vergütung von EUR 250,00, maximal jährlich jedoch insgesamt EUR 20.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Doppelte, ein stellvertretender Vorsitzender das Eineinhalbfache dieser Vergütungen. Die Gesellschaft leistet dem Aufsichtsratsmitglied Ersatz seiner Auslagen und einer ihm wegen seiner Tätigkeit zu Lasten fallenden Umsatzsteuer. Die Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister steht noch aus. Die Anzahl der Aktien, die Mitglieder des Aufsichtsrates halten, ist unter 7.5 "Beteiligung von Vorstand und Aufsichtsrat" angegeben. Rechte auf Aktien sind den Mitgliedern des Aufsichtsrates nicht eingeräumt worden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind unter der Adresse der Gesellschaft zu erreichen. 9.3 Hauptversammlung Die Hauptversammlung der Gesellschaft findet am Sitz der Gesellschaft oder in der näheren Umgebung oder an einem deutschen Börsenplatz statt. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme von Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei einer anderen in der Einberufung bezeichneten Stelle hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belasssen und sich, falls eine Anmeldung zur Hauptersammlung verlangt ist, dort anmelden. Die Hinterlegung kann auch in der Weise erfolgen, dass die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einer Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Die Hinterlegung hat spätestens am siebten Tag vor dem Tag der Hauptversammlung zu erfolgen. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Ort der Hinterlegung staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so kann die Hinterlegung noch am folgenden Werktag vorgenommen werden. Erfolgt die Hinterlegung nicht bei der Gesellschaftskasse, so hat eine Anmeldung der Aktionäre zur Hauptversammlung in der Weise zu erfolgen, dass die Hinterlegungsbescheinigung oder ein Doppel spätestens am dritten Tag vor dem Tag der Hauptversammlung bei der Gesellschaftskasse eingereicht wird. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Ort der Hinterlegungsstelle staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so kann die Anmeldung noch am folgenden Werktag erfolgen. Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat einberufen. Die Einberufung muss mindestens einen Monat vor dem Ablauf der Hinterlegungsfrist unter Mitteilung der Tagesordnung bekannt gemacht werden, dabei sind der Tag der Bekanntmachung und der Tag des Ablaufs der Hinterlegungsfrist nicht mitzurechnen. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates. Wenn sowohl der Vorsitzende des Aufsichtsrates als auch sein Stellvertreter verhindert sind, wird der Vorsitzende durch die Hauptversammlung gewählt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegen stehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. 75 10. Wesentliche Unterschiede in der Rechnungslegung zwischen HGB und IAS Die Konzernabschlüsse der Gesellschaft wurden im Jahre 2001 und 2002 nach IAS (International Accounting Standard) aufgestellt. Die Abschlüsse der Gesellschaft selber wurden sowohl in 2001 als auch 2002 und 2003 nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Die Abschlüsse der Atlas Air wurden nach HGB aufgestellt. Bezüglich der Jahre 2002 und 2001 erfolgt nachfolgend eine Erläuterung der wesentlichen Unterschiede zwischen einem Konzernabschluss nach IAS und den deutschen Rechnungslegungsvorschriften nach § 292 a HGB. Nach deutschem Recht stehen das Vorsichtsprinzip und der Gläubigerschutz im Vordergrund, Die IAS zielen stärker auf die Bereitstellung von entscheidungsrelevanten Informationen für (gegenwärtige und potenzielle) Investoren ab. Im Rahmen der Bilanzierung nach IAS ergeben sich folgende wesentliche abweichende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden gegenüber einem Konzernjahresabschluss, der nach den Rechnungslegungsgrundsätzen des HGB aufgestellt wird: Firmenwert (IAS 22) Nach den Vorschriften des HGB wäre ein Geschäfts- oder Firmenwert auszuweisen, der aufgrund der Gründung der Advanced Medien AG durch die Sacheinlage der TSC Technische Systeme Consult GmbH (vormals Advanced Licencing GmbH) im Geschäftsjahr 1998 entstanden ist. Da zum Gründungs- und Einlagezeitpunkt vollständige Identität zwischen den Gesellschaftern der TSC Technische Systeme GmbH und den Aktionären der Advanced Medien AG bestand, wird nach den Vorschriften des IASC kein Firmenwert für die TSC Technische Systeme GmbH bilanziert. Der nach den Vorschriften des HGB anzusetzende Firmenwert der TSC Technische Systeme Consult GmbH wird nach den Vorschriften des IASC mit der Kapitalrücklage verrechnet. Weiterhin ergeben sich Unterschiede in der Höhe der Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte. Film- und Merchandisingrechte (Framework, IAS 38) Nach den Regelungen des HGB dürfen selbst erstellte Filmproduktionen nicht aktiviert werden, da es sich um selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände handelt. Nach den Rechnungslegungsvorschriften des IASC werden selbst erstellt Filmproduktionen mit den Herstellungskosten aktiviert, wenn ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist und die Kontrolle über den Vermögensgegenstand ausgeübt wird. Herstellungskosten nach IAS werden als produktionsbezogene Vollkosten definiert. Nach HGB umfasst die Wertuntergrenze nach § 255 Abs. 2 lediglich die direkt zurechenbaren Einzelkosten, während für die Material- und Fertigungsgemeinkosten ein Aktivierungswahlrecht besteht. Fremdwährungsgeschäfte (IAS 21) Nach den Regelungen des HGB werden Fremdwährungsforderungen (Fremdwährungsverbindlichkeiten) zum Kurs am Bilanzstichtag bewertet, falls dieser niedriger (höher) ist, als zum Entstehungszeitpunkt der Forderung (Verbindlichkeit). Nach IAS hingegen wird in jedem Fall der Stichtagskurs der Bewertung zum Bilanzstichtag zu Grunde gelegt. Kapitalrücklage (SIC 17) Börsenemissionskosten werden gemäß den Regelunge des IASC mit der Kapitalrücklage verrechnet. Dies ist nach HGB nicht möglich. 76 Latente Steuern (IAS 12) Nach IAS sind grundsätzlich aktive latente Steuern für Ertragssteuerminderungsansprüche in Form von steuerlichen Verlustvorträgen zu bilden, die auf temporären Differenzen beruhen. Diese aktiven latenten Steuern würden nach den Regelungen des HGB nicht gebildet werden. Da Unsicherheit darüber besteht, ob die temporären Unterschiede tatsächlich zu zukünftigen Ertragsteuerminderungen führen, wurde von einer Bilanzierung latenter Steueransprüche abgesehen. 11. Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland 11.1 Allgemeine Hinweise Das Folgende ist eine Darstellung ausgewählter Fragen der Besteuerung deutscher Kapitalgesellschaften und deren Anteilseigner. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Informationen, die für eine Kaufentscheidung hinsichtlich der angebotenen Aktien notwendig sein können. Die Darstellung basiert auf den zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Prospektes geltenden Steuervorschriften in der Bundesrepublik Deutschland. Die Darstellung behandelt schwerpunktmäßig die Dividendenbesteuerung, Kapitalertragsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, wobei nur ausgewählte für den Aktienerwerber relevante Aspekte dieser Steuerarten angesprochen werden. Sie behandelt nicht die individuellen steuerlichen Verhältnisse eines bestimmten Aktienerwerbers. Bitte beachten Sie zudem, dass der Gesetzgeber weiterhin Änderungen der bestehenden Steuervorschriften plant. So ist z.B. die Einführung einer Abgeltungssteuer auf Dividendenerträge in Höhe von 25% im Gespräch sowie Erhöhungen der Erbschaftssteuersätze. Potentiellen Käufern wird daher empfohlen, wegen der steuerlichen Behandlung des Kaufs von Aktien, ihres Haltens, ihrer Übertragung und ihrer Erträge sowie wegen der Verfahren bei der möglichen Erstattung deutscher Quellensteuer und anderer steuerrechtlicher Fragen ihren Steuerberater zu konsultieren. 11.2 Besteuerung der Kapitalgesellschaft Deutsche Kapitalgesellschaften unterliegen mit den von ihnen erzielten Gewinnen in der Bundesrepublik Deutschland der Körperschaftsteuer, die seit dem Inkrafttreten des Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz - StSenkG) am 01. Januar 2001 einheitlich 25% (nur in 2004: 26,5%) beträgt. Zugleich wurde das bis Ende 2000 geltende körperschaftsteuerliche Vollanrechnungsverfahren (siehe unten ,,Besteuerung von Dividenden bei den Aktionären'') durch das sog. Halbeinkünfteverfahren ersetzt. Auf der Ebene der Kapitalgesellschaft werden daher nunmehr die angefallenen Gewinne in Höhe des Körperschaftsteuersatzes von 25% (nur in 2004: 26,5%) belastet. Auf der Ebene des Gesellschafters wird die körperschaftsteuerliche Vorbelastung ausgeschütteter Gewinne in der Weise berücksichtigt, dass die Dividende nur zur Hälfte in die Bemessungsgrundlage für die persönliche Einkommensteuer einbezogen wird (Halbeinkünfteverfahren siehe unten unter 11.3). Auf die Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag erhoben, der zur Zeit 5,5 % beträgt. Zusätzlich zur Körperschaftsteuer unterliegen deutsche Kapitalgesellschaften einer gewinnabhängigen Gewerbesteuer; dabei wird der körperschaftsteuerliche Gewinn um bestimmte Hinzurechnungen erhöht oder um Kürzungen vermindert. Hinzuzurechnen sind beispielsweise die von der Gesellschaft bezogenen Dividenden, soweit diese den körperschaftsteuerlichen Gewinn nicht erhöht haben. Von diesen Dividendeneinnahmen abziehbar sind dabei die mit diesen Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit sie im Rahmen der Ermittlung der Körperschaftsteuer unberücksichtigt geblieben sind. Die Hinzurechnung von Dividenden, die durch Tochter- und Beteiligungsgesellschaften ausgeschüttet werden, unterbleibt, soweit die empfangende Gesellschaft an der ausschüttenden Gesellschaft seit Beginn des Kalenderjahres ununterbrochen zu mindestens einem Zehntel beteiligt ist. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach den Hebesätzen der Gemeinden, in denen die Kapitalgesellschaft Betriebsstätten unterhält. 77 11.3 Besteuerung von Dividenden der Aktionäre (a) Anteilseigner mit Sitz / Wohnsitz in Deutschland Dividendenausschüttungen unterliegen grundsätzlich in vollem Umfang der deutschen Einkommensbesteuerung (einschließlich Solidaritätszuschlag und zuzüglich etwaiger Kirchensteuer) bzw. der Körperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften als Anteilseigner. Seit dem Inkrafttreten des Steuersenkungsgesetzes zum 01. Januar 2001 stellt sich die Besteuerung von Dividenden in den Grundzügen wie folgt dar: Bei im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen gehört die Dividende in voller Höhe zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn die Aktien steuerlich Privatvermögen sind, sonst zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, wenn die Aktien steuerlich Betriebsvermögen darstellen. Die Dividenden sind aber in Höhe der Hälfte ihres Betrages steuerbefreit (sog. Halbeinkünfteverfahren, § 3 Nr. 40 Einkommensteuergesetz i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes). Im Gegenzug werden auch Werbungskosten nur zur Hälfte berücksichtigt (§ 3 c Absatz Einkommenssteuergesetz). Eine Anrechnung der von der ausschüttenden Kapitalgesellschaft zu entrichtenden Körperschaftsteuer unterbleibt. Dividendenzahlungen sind, sofern die Aktien im Privatvermögen gehalten werden, steuerfrei, soweit sie zusammen mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen nach hälftigem Abzug der tatsächlichen Werbungskosten den Sparerfreibetrag in Höhe von EUR 1.370,00 (im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten EUR 2.740,00) nicht übersteigen. Werden die Aktien in einem Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer inländischen Personengesellschaft gehalten, gilt ebenfalls das vorstehend beschriebene Halbeinkunftsverfahren. Ist der Aktionär eine im Inland unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft, gehören Dividenden der ausschüttenden inländischen Gesellschaft nicht zum steuerpflichtigen Einkommen des Dividendenempfängers; sie bleiben, ebenso wie mit den Dividenden in unmittelbarem Zusammenhang stehende Aufwendungen, bei der Ermittlung von deren körperschaftssteuerlichem Einkommen außer Ansatz (§ 8 b Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes und § 3 c Abs. 1 Einkommensteuergesetz). Eine bei der Dividendenzahlung einbehaltene Kapitalertragsteuer und ein einbehaltener Solidaritätszuschlag werden auf die festgesetzten Steuern des Dividendenempfängers angerechnet; überzahlte Beträge werden erstattet. Von der gesamten Dividende wird Kapitalertragsteuer in Höhe von 20 % einbehalten, also auch auf den Teil der Dividende, der nach dem Halbeinkünfteverfahren steuerbefreit ist. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Kapitalertragsteuer einbehalten. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer und der einbehaltene Solidaritätszuschlag, werden auf die festgesetzte Steuer angerechnet; übersteigende Beträge werden erstattet. Ist der Aktionär eine natürliche Person mit Wohnsitz im Inland und hält seine Aktien im Privatvermögen und verwahrt sie in einem bei einer inländischen Zweigstelle eines Kreditunternehmens geführten Depot und hat er dem Kreditinstitut eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht oder einen Freistellungsauftrag erteilt, wird ihm die volle Dividende ohne Kapitalertragsteuerabzug gutgeschrieben. Bei einem Freistellungsauftrag aber nur, wenn dieser zum Zeitpunkt der Dividendenzahlung nicht anderweitig ausgenutzt worden ist. (b) Anteilseigner mit Sitz / Wohnsitz außerhalb Deutschlands Vorbehaltlich anderer Regelungen in einem Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen Dividendenausschüttungen einer deutschen Aktiengesellschaft an nicht in Deutschland ansässige Anteilseigner einer Kapitalertragsteuer (Quellensteuer) in Höhe von 20 % der Dividende und einem Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer in Höhe von 5,5 %. Die Kapitalertragsteuer wird bei Dividendenausschüttungen nach dem 30. Juni 1996 an Kapitalgesellschaften (Muttergesellschaften) als Anteilseigner mit Sitz und Geschäftsleitung außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der Europäischen Union unter den weiteren Voraussetzungen des § 44 d Einkommensteuergesetz (Umsetzung der soge- 78 nannten Mutter-Tochter-Richtlinie) auf Antrag nicht erhoben. Im Falle der Anwendbarkeit eines Doppelbesteuerungsabkommens kann sich die Kapitalertragsteuer auf Dividendenausschüttungen einer in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaft an einen nicht in Deutschland ansässigen Anteilseigner verringern oder sogar vollständig entfallen. Wird sie dennoch aufgrund innerstaatlicher Regelungen einbehalten, kann sie erstattet werden. Zur Erstattung bedarf es eines Erstattungsantrags des berechtigten Anteilseigners bei den deutschen Finanzbehörden. Gehören die Aktien zum Betriebsvermögen einer inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens, so greift die Besteuerung wie die eines in Deutschland ansässigen Anteilseigners ein. 11.4 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen Erzielt ein unbeschränkt steuerpflichtiger Anteilseigner, der eine natürliche Person ist, bei der Veräußerung von Aktien, die steuerlich dem Privatvermögen zuzurechnen sind, einen Gewinn, so unterliegt der Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer unter Maßgabe des Halbeinkünfteverfahrens, sofern die Aktien innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erwerb veräußert werden (private Veräußerungsgeschäfte; früher sog. Spekulationsgeschäfte). Verluste aus der Veräußerung von Aktien können mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften desselben Jahres, nicht aber mit anderen Einkünften saldiert werden. Ein Verlustrücktrag und Verlustvortrag zur Saldierung mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Liegt zwischen dem Erwerb der Aktien und dem Zeitpunkt der Veräußerung ein Zeitraum von mehr als einem Jahr, so ist der Veräußerungsgewinn nur zu versteuern (nach dem Halbeinkünfteverfahren), wenn der Anteilseigner innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war. Eine Versteuerungspflicht ist aber nur gegeben, wenn sämtliche Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften eines Jahres zusammen nach Abzug von evtl. Verlusten und Werbungskosten aus solchen Geschäften EUR 512,00 oder mehr betragen. Bei ausländischen Aktionären kann ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wohnsitzstaat die deutsche Besteuerung dieser Gewinne beschränken oder ausschließen. Bei Aktionären, die in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaften sind, bleiben die Veräußerungsgewinne ebenso wie die Dividenden unter den Voraussetzungen des § 8b Körperschaftsteuergesetz i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes steuerfrei. 11.5 Erbschaft- und Schenkungsteuer Der Erwerb von Aktien unterliegt als Erwerb von Todes wegen oder auf Grund einer Schenkung unter Lebenden der Erbschaft-/Schenkungsteuer, wenn der Erblasser oder Schenker oder Erwerber ein Inländer im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist. Bemessungsgrundlage der Steuer ist der gemeine Wert der Aktien. Dies ist in der Regel der Börsenkurs. Entsprechend dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser bzw. Schenker und dem Erwerber kommen unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze zur Anwendung. Erbschaftssteuerlich können Inländer auch Personen sein, die in der Bundesrepublik Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber etwa die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ob die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer anfällt, wenn ein Erwerber keinen Sitz oder keine Wohnung im Inland hat, ist für jeden Einzelfall festzustellen. Dabei können auch Doppelbesteuerungsabkommen eingreifen, nach denen die Bundesrepublik Deutschland auf ein ihr an sich zustehendes Besteuerungsrecht verzichtet hat. 11.6 Sonstige Steuern in Deutschland Die Veräußerung oder die Übertragung der Aktien unterliegt in Deutschland keiner Umsatzsteuer, Börsenumsatzsteuer, Stempelabgabe oder ähnlichen Steuern oder Abgaben. 79 [Diese Seite ist absichtlich freigelassen.] 80 12. 12.1 Finanzteil Advanced Medien AG: Zwei-Jahresvergleich auf Konzernebene (IAS) 2002 und 2001 ADVANCED MEDIEN AG - Konzern, MÜNCHEN Zwei-Jahresvergleich (IAS) Konzernbilanz AKTIVA 31.12.2002 31.12.2001 EUR EUR LANGFRISTIGES VERMÖGEN Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Software und ähnliche Rechte 7.387,60 25.136,12 1,00 1.794.955,79 28.758.309,07 36.901.074,49 28.765.697,67 38.721.166,40 Sachanlagen 80.746,36 208.406,70 Finanzanlagen 66.430,07 850.578,90 0,00 204.516,75 28.912.874,10 39.984.668,75 6.766.645,35 7.991.079,04 Geschäfts- oder Firmenwert Filmvermögen Langfristige Forderungen KURZFRISTIGES VERMÖGEN Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen Gesellschafter Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 573.551,92 2.836.646,84 956.681,06 9.603.292,19 9.521.312,02 797.958,41 4.391.556,57 15.041,40 43.381,98 10.416.292,00 13.956.250,57 39.329.166,10 53.940.919,32 Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Rechnungsabgrenzungsposten 81 PASSIVA 31.12.2002 31.12.2001 EUR EUR EIGENKAPITAL Gezeichnetes Kapital 17.955.000,00 17.955.000,00 Rücklagen 45.462.951,62 45.462.951,62 -637.134,39 60.370,41 -57.318.051,28 -51.527.744,90 5.462.765,95 11.950.577,13 1.995.281,88 2.264.353,44 2.134.491,96 2.592.261,48 0,00 30.035,10 Fremdwährungsposten Konzernbilanzverlust ANTEILE ANDERER GESELLSCHAFTER LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Sonstige Rückstellungen Sonstige Verbindlichkeiten 643.681,97 556.014,56 2.778.173,93 3.178.311,14 KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 663.624,93 1.999.435,20 1.912.326,69 21.996.516,26 25.954.053,62 65.446,65 2.280.197,05 4.332.425,32 4.466.063,04 699.120,91 1.271.412,28 29.092.944,34 36.547.677,61 39.329.166,10 53.940.919,32 82 ADVANCED MEDIEN AG - Konzern, MÜNCHEN Zwei-Jahresvergleich (IAS) Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2002 2001 EUR EUR Umsatzerlöse 9.825.380,80 19.512.651,92 Sonstige betriebliche Erträge 6.641.309,68 1.770.220,09 -190.784,26 -3.761.998,18 -1.110.719,94 -1.871.250,82 -13.740.426,77 -20.296.461,67 Filmaufwand Personalaufwand Abschreibungen: auf Filmvermögen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -1.938.395,17 -682.492,20 0,00 -5.798.702,61 Sonstige betriebliche Aufwendungen -4.476.312,61 -4.838.278,31 Betriebsergebnis -4.989.948,27 -15.966.311,78 138.568,30 512.135,73 -1.961.810,38 -1.810.208,71 0,00 -479,26 -6.813.190,35 -17.264.864,02 753.812,42 4.588,39 -6.059.377,93 -17.260.275,63 269.071,55 -189.230,41 -5.790.306,38 -17.449.506,04 Verlustvortrag aus dem Vorjahr / Gewinnvortrag -51.527.744,90 -34.078.238,86 Bilanzgewinn / Bilanzverlust -57.318.051,28 -51.527.744,90 auf Finanzanlagen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Anteil am Periodeneregebnis von Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Ergebnis vor Steuern und Minderheitenanteile Steuern vom Einkommen und Ertrag Ergebnis nach Steuern und Minderheitenanteile Anteile anderer Gesellschafter am Konzernergebnis Konzernfehlbetrag der Periode 83 Ergebnis pro Aktie (historisch): 31.12.2002 = 17.955.000 Aktien im Jahresdurchschnitt -0,32 31.12.2001 = 17.733.333 Aktien im Jahresdurchschnitt -1,00 Ergebnis pro Aktie (Kapitalherabsetzung 10:1 kalkulatorisch): 31.12.2002 = 1.795.500 Aktien im Jahresdurchschnitt 31.12.2001 = 1.733.333 Aktien im Jahresdurchschnitt -3,22 -10,07 84 ADVANCED MEDIEN AG, München Zwei-Jahresvergleich (IAS) Konzern- Kapitalflussrechnung (IAS) 2002 2001 TEUR TEUR Periodenergebnis (vor Steuern und Anteilen anderer Gesellschafter am Konzernergebnis) -6.057 -17.265 1.938 682 Anpassungen für: + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens + Abschreibungen auf Finanzanlagen 0 5.799 + Abschreibungen auf Filmvermögen 8.877 20.296 + Zinsaufwendungen 1.962 1.810 = Operatives Ergebnis vor Veränderung 6.720 11.322 -607 -29 151 6.180 Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -3.531 3.656 - Zinszahlungen -1.962 -1.810 + Ertragssteuererstattungen Vorjahre 0 5 - Ertragssteuerzahlungen Vorjahre -2 0 = Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 770 19.324 des Nettoumlaufvermögens +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions-oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der 85 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens / immaterielle Anlagevermögens - 7 5 -5 -50 2.800 0 -2.016 -4.595 -734 -25.057 52 -29.697 0 527 -458 0 0 3.990 -458 4.517 364 -5.856 0 0 Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen/immaterielle Anlagevermögen + Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagevermögen - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen - Auszahlungen für Investitionen in das Filmvermögen = Cash Flow aus der Investitionstätigkeit + Einzahlungen aus der Aufnahme von langfristigen Krediten - Auszahlungen aus der Rückführung von langfristigen Krediten + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen = Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands + Veränderung des Finanzmittelbestandes aufgrund der Fremdwährungsumrechnung + Finanzmittelbestand am Anfang des Geschäftsjahrs -21.562 -15.706 = Finanzmittelbestand am Ende der Periode -21.199 -21.562 798 4.392 -21.997 -25.954 -21.199 -21.562 Zusammensetzung des Finanzmittelbestands am Ende der Periode + Zahlungsmittel - Jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten 86 12.2 Advanced Medien AG: Drei-Jahresvergleich (HGB) 2003 - 2001 ADVANCED MEDIEN AG, MÜNCHEN Drei-Jahresvergleich (HGB) BILANZ AKTIVA 31.12.2003 31.12.2002 31.12.2001 EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 152,81 7.387,60 22.601,63 22.316,22 60.239,67 72.324,28 30.000,00 365.868,66 1.365.433,25 0,00 1.721.092,25 0,00 52.469,03 2.154.588,18 1.460.359,16 6.733.129,18 12.229.626,42 0,00 0,00 2.247.844,00 0,00 6.733.129,18 14.477.470,42 0,00 350.677,20 3.596,00 1.398,83 II. Sachanlagen 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen Summe Anlagevermögen B. FILMVERMÖGEN I. Filmrechte II. Urheberrechte Summe Filmrechte C. UMLAUFVERMÖGEN I. Forderugen und sonstige Leistungen 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3. Sonstige Vermögensgegenstände Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände II. Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Summe Umlaufvermögen D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN E. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG Summe AKTIVA 0,00 20.688,09 24.413.148,86 53.756,11 50.508,41 580.022,12 404.433,31 74.792,50 24.994.569,81 131.982,79 47.628,39 2.056.921,36 536.416,10 122.420,89 27.051.491,17 12.541,55 14.085,99 42.348,55 3.605.253,65 0,00 0,00 10.939.809,51 16.768.565,48 28.554.198,88 87 PASSIVA 31.12.2003 31.12.2002 31.12.2001 EUR EUR EUR A. EIGENKAPITAL I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen IV. Bilanzverlust V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Summe Eigenkapital 1.795.500,00 17.955.000,00 17.955.000,00 52.578.039,64 52.578.039,64 52.578.039,64 11.452,94 11.452,94 11.452,94 -57.990.246,23 -63.741.507,58 -57.375.538,03 3.605.253,65 0,00 0,00 0,00 6.802.985,00 13.168.954,55 914.232,00 1.342.294,10 751.702,63 8.547.303,42 7.522.859,04 0,00 B. RÜCKSTELLUNGEN I. Sonstige Rückstellungen C. VERBINDLICHKEITEN I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten II. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen IV. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.428,59 0,00 0,00 1.249.754,48 636.515,19 666.731,83 55.504,03 439.149,65 13.725.607,08 171.586,99 24.762,50 241.202,79 Summe Verbindlichkeiten 10.025.577,51 8.623.286,38 14.633.541,70 Summe PASSIVA 10.939.809,51 16.768.565,48 28.554.198,88 V. Sonstige Verbindlichkeiten 88 ADVANCED MEDIEN AG, Drei-Jahresvergleich (HGB) Gewinn- und Verlustrechnung MÜNCHEN 2003 2002 2001 EUR EUR EUR Umsatzerlöse 960.891,97 424.338,11 0,00 Sonstige betriebliche Erträge 989.901,03 559.235,01 937.141,38 Filmaufwand -28.622,03 -201,56 -1.038,22 -634.229,51 -652.064,87 -947.603,99 -8.027.956,28 -848.606,22 0,00 -46.385,38 -49.781,75 -62.797,89 Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.275.599,76 -2.007.000,74 -2.451.606,14 Betriebsergebnis -8.061.999,96 -2.574.082,02 -2.525.904,86 2.560,55 443.301,95 1.801.119,43 -2.056.921,35 -4.000.000,00 -4.090.335,05 0,00 0,00 -16.185.826,55 -294.002,31 -233.065,06 -273.426,89 -10.410.363,07 -6.363.845,13 -21.274.373,92 2.124,42 -2.124,42 4.588,39 Jahresfehlbetrag -10.408.238,65 -6.365.969,55 -21.269.785,53 Verlustvortrag -63.741.507,58 -57.375.538,03 -36.105.752,50 16.159.500,00 0,00 0,00 -57.990.246,23 -63.741.507,58 -57.375.538,03 Personalaufwand Abschreibungen: auf Filmvermögen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Abschreibungen auf Finanzanlagen Aufwendungen aus Verlustübernahme Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Steuern vom Einkommen und Ertrag Ertrag aus der Kapitalherabsetzung Bilanzverlust 89 Ergebnis pro Aktie (historisch): 31.12.2003 = 9.897.386 Aktien im Jahresdurchschnitt -1,05 31.12.2002 = 17.955.000 Aktien im Jahresdurchschnitt -0,35 31.12.2001 = 17.733.333 Aktien im Jahresdurchschnitt -1,20 Ergebnis pro Aktie (Kapitalherabsetzung 10:1 kalkulatorisch): 31.12.2003 = 1.795.500 Aktien im Jahresdurchschnitt 31.12.2002 = 1.795.500 Aktien im Jahresdurchschnitt 31.12.2001 = 1.733.333 Aktien im Jahresdurchschnitt -5,80 -3,55 -12,27 90 ADVANCED MEDIEN AG, MÜNCHEN Drei-Jahresvergleich (HGB) Kapitalflussrechnung 2003 TEUR +/- -10.114 Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens und Filmvermögen 10.131 4.898 4.153 -428 591 -173 0 -3 0 Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferung und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitionsoder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -328 24.949 2.039 Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 378 -13.533 4.633 -294 -233 -273 0 -2 5 -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens +/- - Zinszahlungen - Ertragsteuerzahlungen = Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens/immateriellen Anlagevermögens - 2001 TEUR Jahresergebnis vor außerordentlichen Posten und Ertragssteuern (und Zinsaufwendungen) +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen -/+ 2002 TEUR Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen/ immaterielle Anlagevermögen und Filmvermögen -655 -6.131 -21.002 10.536 -10.618 2 0 1 -287 -15.347 -12 0 -4.721 0 -285 -20.068 -11 0 0 3.990 - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen = Cash Flow aus der Investitionstätigkeit + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 1.024 7.523 0 Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit 1.024 7.523 3.990 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes 84 -2.009 -6.639 + Finanzmittelbestand am Anfang des Geschäftsjahrs 48 2.057 8.696 - Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahrs Zusammensetzung des Finanzmittelbestands am Ende des Geschäftsjahrs 132 48 2.057 + Zahlungsmittel 132 48 2.057 132 48 2.057 = 91 12.3 Atlas Air Film + Media Service GmbH: Dreijahresvergleich (HGB) 2003 - 2001 ATLAS AIR FILM + MEDIA SERVICE GMBH, DUISBURG Drei-Jahresvergleich (HGB) Bilanz AKTIVA 31.12.2003 31.12.2002 31.12.2001 EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2. Geleistete Anzahlungen 136.381,34 0,00 163.761,53 0,00 3.705,84 165.844,16 45.930,33 71.402,08 67.290,11 574.279,32 574.279,32 589.843,91 II. Sachanlagen 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen Summe Anlagevermögen B. FILMVERMÖGEN I. Filmrechte 756.590,99 809.442,93 826.684,02 186.575,75 156.374,56 264.660,71 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3. Sonstige Vermögensgegenstände 674.173,31 0,00 25.068,01 396.521,65 236.122,28 19.881,84 500.150,16 1.953.952,62 82.317,74 Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 699.241,32 652.525,77 2.536.420,52 4.626.779,47 3.887.276,66 1.882.121,40 5.326.020,79 4.539.802,43 4.418.541,92 8.026,15 4.798,17 3.596,10 6.277.213,68 5.510.418,09 5.513.482,75 C. UMLAUFVERMÖGEN I. Forderugen und sonstige Leistungen II. Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Summe Umlaufvermögen D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Summe AKTIVA 31.12.2003 EUR 31.12.2002 EUR 31.12.2001 EUR PASSIVA A. EIGENKAPITAL I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen IV. Bilanzgewinn Summe Eigenkapital B. RÜCKSTELLUNGEN I. Steuerrückstellungen I. Sonstige Rückstellungen Summe Rückstellungen 51.129,19 0,00 721.335,42 671.824,48 51.129,19 0,00 721.335,42 453.265,60 51.129,19 0,00 721.335,42 0,00 1.444.289,09 1.225.730,21 772.464,61 755.000,00 197.864,76 570.000,00 203.055,00 0,00 327.319,86 952.864,76 773.055,00 327.319,86 165.810,33 773.709,51 105.164,63 2.754.587,41 80.787,95 175.453,48 485.376,53 9.564,14 2.748.465,94 92.772,79 68.234,40 443.124,15 1.224.457,75 2.379.310,34 298.296,87 3.880.059,83 3.511.632,88 4.413.423,51 0,00 0,00 274,77 6.277.213,68 5.510.418,09 5.513.482,75 C. VERBINDLICHKEITEN I. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen III. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen IV. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern V. Sonstige Verbindlichkeiten Summe Verbindlichkeiten D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Summe PASSIVA 92 ATLAS AIR FILM + MEDIA SERVICE GMBH, DUISBURG Drei-Jahresvergleich (HGB) Gewinn- und Verlustrechnung 2003 EUR Umsatzerlöse 2002 EUR 2001 EUR 10.267.603,65 12.195.492,24 13.513.203,89 320.088,89 312.218,37 1.001.043,98 Materialaufwand -6.719.855,95 -7.873.451,76 -8.726.708,76 Personalaufwand -1.530.783,11 -1.503.563,49 -1.614.654,08 -85.465,55 -61.128,06 -43.258,01 -1.868.999,13 -1.678.490,06 -1.950.353,67 382.588,80 1.391.077,24 2.179.273,35 0,00 0,00 6.739,63 158.674,64 174.424,90 239.854,13 0,00 -15.564,59 0,00 -444,44 -4.563,78 0,00 -136.790,41 -164.969,93 -205.103,22 404.028,59 1.380.403,84 2.220.763,89 -185.000,00 -570.000,00 0,00 -469,71 -640,29 -643,21 0,00 -356.497,95 -2.220.120,68 Jahresüberschuss 218.558,88 453.265,60 0,00 Gewinnvortrag 453.265,60 0,00 0,00 Bilanzgewinn 671.824,48 453.265,60 0,00 Sonstige betriebliche Erträge Abschreibungen: auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufwendungen Betriebsergebnis Erträge aus Gewinnabführungsverträgen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Abschreibungen auf Finanzanlagen Aufwendungen aus Verlustübernahme Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Steuern vom Einkommen und Ertrag Sonstige Steuern Aufgrund von Gewinnabführungsverträgen abgeführte Gewinne 93 ATLAS AIR FILM + MEDIA SERVICE GMBH, DUISBURG Drei-Jahresvergleich (HGB) Kapitalflussrechnung 2003 2002 2001 TEUR TEUR TEUR 219 810 2.220 85 61 43 0 15 0 304 886 2.263 180 446 98 Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 0 0 -2 Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -69 143 1.422 Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und +/- Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 357 589 -2.886 = Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 772 2.064 895 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 0 0 2 - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -19 -44 0 - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -13 -15 -119 = Cashflow aus Investitionstätigkeit -32 -59 -117 - Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter (Dividenden, Erwerb eigener Anteile, Eigenkapitalrückzahlungen, andere Ausschüttungen) 0 0 -264 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 0 0 -264 740 2.005 514 Jahresüberschuss vor Gewinnabführung +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Finanzanlagen Cashflow +/- Zunahme/Abnahme der mittel- und kurzfristigen Rückstellungen -/+ -/+ = Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 3.887 1.882 1.368 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 4.627 3.887 1.882 94 12.4 Advanced Medien AG: Lagebericht und Jahresabschluss (HGB) für das Geschäftsjahr 2003 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2003 Dieser Lagebericht stellt zusammenfassend die Lage der Advanced Medien AG (nachfolgend auch Advanced Medien oder AG genannt) dar. Aufgrund der Insolvenz der TSC Technische Systeme Consult GmbH (nachfolgend auch TSC genannt) und der Veräußerung der amerikanischen Tochtergesellschaft Advanced Licencing North America, Inc. war im Geschäftsjahr 2003 kein Konzernabschluss und somit kein Konzernlagebericht aufzustellen. Darstellung des Geschäftsverlaufes und der Lage Die konjunkturelle Krise im Inland wirkte sich auch im Geschäftsjahr 2003 auf die Medienbranche in besonderer Weise aus. Die Zurückhaltung der TV-Anstalten beim Einkauf von Spielfilmrechten hielt in Anbetracht der Entwicklung der Einnahmen im werbefinanzierten TV-Sektor und der Gebührendiskussion bei den öffentlichrechtlichen TV-Sendern in ausgeprägter Form an. Die Zwangsverwertung des Filmvermögens der insolventen KirchGruppe dämpfte zusätzlich die Aufnahmebereitschaft für kleinere Filmproduktionen abseits von Block-Buster-Titeln der US-Majors. Im Gegensatz dazu entwickelte sich das Geschäft im Home Entertainment Bereich mit DVD-Titeln bei hoher Konkurrenz expansiv. Die Akzeptanz der runden Scheiben beim Verbraucher überraschte den gesamten Markt. In den USA hat der Gesamtumsatz im DVD-Bereich den gesamten Kinoumsatz bereits mit einer steilen Aufwärtskurve überschritten. Auch hier ist das Geschäft mit den erfolgreichen Hollywood-Produktionen fest in der Hand der Majors. Bei anhaltend niedrigen Umsätzen stand das gesamte Geschäftsjahr unter dem Zeichen der Partnersuche sowie der Vollendung der Restrukturierungsmaßnahmen der Advanced Medien Gruppe. Umsatz Der Umsatz betrug im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 1,0 Mio. Euro nach 0,4 Mio. Euro im Vorjahr. Er resultiert im Wesentlichen aus Auswertungserlösen rund um den Film „Heartbreakers – Vorsicht, scharfe Kurven“. Ergebnis Der Jahresfehlbetrag belief sich auf 10,4 Mio. Euro gegenüber dem Jahresfehlbetrag im Vorjahr in Höhe von 6,4 Mio. Euro. Die größten Aufwandspositionen des abgelaufenen Wirtschaftsjahres waren Abschreibungen auf Beteiligungen in Höhe von 2,1 Mio. Euro und Abschreibungen auf das Filmvermögen in Höhe von 8,0 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten auf 1,3 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr mit 2,0 Mio. Euro gesenkt werden. Die Personalaufwendungen beliefen sich auf 0,63 Mio. Euro gegenüber 0,65 Mio. Euro im Vorjahr. Das Finanzergebnis in Höhe von minus 0,3 Mio. Euro reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr (0,21 Mio. Euro) aufgrund weitaus geringerer Zinserträge in 2003. Ferner werden die Erträge aus der Kapitalherabsetzung in Höhe von 16,2 Mio. Euro in einer gesonderten Position nach dem Jahresfehlbetrag ausgewiesen. 95 Bilanzstruktur Die Bilanzsumme beläuft sich auf 10,9 Mio. Euro gegenüber 16,8 Mio. Euro im Vorjahr. Auf der Aktivseite ist das Filmvermögen die wesentliche Position. Das Filmvermögen beinhaltet auch streitbefangene Filmrechte aus der Klage gegen die MAXXFilm Produktions GmbH. Die Bankguthaben erhöhten sich auf 0,13 Mio. Euro gegenüber 0,05 Mio. Euro im Vorjahr. Auf der Passivseite ist die wesentliche Position der Kredit der Delmora Bank GmbH in Höhe von 8,5 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen reduzierten sich auf 0,06 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 0,44 Mio. Euro. Auf der Hauptversammlung vom 20. Juni 2003 wurde die Herabsetzung des Grundkapitals von 17.955.000 Euro um 16.159.500 Euro auf 1.795.500 Euro beschlossen. Die Eintragung der Kapitalherabsetzung erfolgte im Handelsregister am 3. Juli 2003. Das ausgewiesene Eigenkapital ging ergebnisbedingt von im Vorjahr 6,8 Mio. Euro auf –3,6 Mio. Euro zurück. Zur Vermeidung einer bilanziellen Überschuldung i. S. der Insolvenzordnung wurde von der Delmora Bank GmbH ein Rangrücktritt in Höhe von 4,5 Mio. Euro hinsichtlich des von ihr gewährten Darlehens ausgesprochen. Langfristige Verbindlichkeiten Es bestehen keine langfristigen Verbindlichkeiten. Cash Flow und Investitionen Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit belief sich auf minus 0,7 Mio. Euro gegenüber 10,5 Mio. Euro im Vorjahr. Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit beträgt minus 0,3 Mio. Euro gegenüber minus 20,1 Mio. Euro im Vorjahr. Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 1,0 Mio. Euro ergibt sich aus der Erhöhung des Kreditsaldos. Im Vorjahr lag dem Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit von 7,5 Mio. Euro die Übernahme der Kreditverbindlichkeiten der TSC durch die AG zugrunde. Der Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahres erhöhte sich auf 0,13 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 0,05 Mio. Euro. Die Entwicklung der einzelnen Cash Flows sowie des Finanzmittelbestandes ist der beigefügten Kapitalflussrechnung zu entnehmen. Rechtsstreitigkeiten Die Advanced Medien AG führt eine Zivilklage gegen die drei ehemaligen Vorstandsmitglieder Christophe Montague, Hanns-Arndt Jovy und Veronika Morawetz auf Schadenersatz in Höhe von 4,0 Mio. Euro. Die Klage stützt sich auf pflichtwidrige Handlungen, die der Gesellschaft schweren wirtschaftlichen Schaden zugefügt haben und die Hauptursache für die anhaltende wirtschaftliche Krise waren. Die Vorstände waren im Rahmen einer Haftpflichtversicherung für fahrlässiges Handeln und daraus resultierende Verluste versichert. Die Klage der Advanced Medien AG gegen das ehemalige Management wurde am 2. Februar 2004 in erster Instanz vom Landgericht München I abgewiesen. Der Aufsichtsrat und der Vorstand sind nach wie vor von einer schuldhaften Pflichtverletzung der ehemaligen Vorstandsmitglieder überzeugt. Zwischenzeitlich hat die Advanced Medien AG im Februar 2004 Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt. Ein ehemaliges Vorstandsmitglied aus der Gründungsgesellschafterfamilie, das in 2000 ausschied, führt eine Urkundenklage gegen die Advanced Medien AG auf Auszahlung restlicher Abfindungsansprüche. In diesem Zusammenhang erging ein Vorbehaltsurteil gegen die Advanced Medien AG, das die Hinterlegung einer Prozessbürgschaft erforderte. Der Aufsichtsrat der Advanced Medien AG ging mit deutlich höheren Gegenansprüchen auf Schadenersatz in das Nachverfahren, das im Hinblick auf die Zivilprozesse der Advanced Medien AG in diesem sachlichen Zusammenhang gegen die ehemaligen Vorstände bis auf weiteres ausgesetzt wurde. 96 Mit Beschluss des Insolvenzgerichtes vom 23. März 2004 wurde der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für die TSC Technische Systeme Consult GmbH mangels Masse abgewiesen. Aus den Rechtsstreitigkeiten der insolventen Tochtergesellschaft TSC Technische Systeme Consult GmbH werden keine wesentlichen finanziellen Verpflichtungen für die Advanced Medien AG mehr erwartet. Partnersuche Erste Kontakte mit der FAST TV SERVER AG im Dezember 2002 konnten Anfang des Geschäftsjahres intensiviert werden. Monatelange Verhandlungen führten im September 2003 zu einem vorläufigen Verschmelzungsvertrag, der noch von den jeweiligen Hauptversammlungen zu bestätigen war. Kurz vor der zum 01.12.2003 zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung zog sich die FAST TV SERVER AG jedoch überraschend mit der Begründung eigener Probleme aus dem gemeinsamen Vorhaben zurück. Trotz dieser schwierigen Ausgangslage machte sich der Vorstand gemeinsam mit dem Aufsichtsrat daran, kurzfristig eine Alternative zu suchen, da die Fortführung der Advanced Medien AG, ausschließlich gestützt auf die Auswertung des vorhandenen Filmstocks, kein auf die Dauer tragfähiges Geschäftsmodell darstellt. Tochterunternehmen Die TSC Technische Systeme Consult GmbH musste Anfang November 2003 in Folge eines in erster Instanz verlorenen Rechtsstreites Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Landgericht München stellen. Der Beteiligungsansatz der TSC in der AG wurde vollständig abgeschrieben. Die Tochtergesellschaft Advanced Licencing North America, Inc. wurde im September 2003 gemeinsam mit der indirekten 51 %igen Beteiligung an der Unified Film Organization, LLC. (nachfolgend auch U.F.O.) verkauft. Über die Modalitäten des Kaufvertrages wurde Stillschweigen vereinbart. Die Advanced Licencing North America Inc. fungierte lediglich als Holding für die U.F.O. Der Vorstand sah sich gezwungen, im Hinblick auf die anhaltende Verlustsituation der Tochtergesellschaft, verbunden mit einer hohen Bankenverschuldung, eine Trennung herbeizuführen. Der ursprüngliche Zweck der Beteiligung als Zulieferer der deutschen Rechte von eigenen US-Filmproduktionen wurde schon seit 2001 nicht mehr gelebt. Die Tochtergesellschaft Advanced Produktions GmbH hat in 2003 keine Geschäftstätigkeit entwickelt. Der Beteiligungsansatz der Advanced Produktions GmbH wurde im Geschäftsjahr 2003 aufgrund der ruhenden Geschäftstätigkeit und der Forderungsausfälle gegenüber der TSC um 123 TEuro auf 30 TEuro abgeschrieben. Forschung und Entwicklung Aufgrund der Geschäftstätigkeit der Advanced Medien sind keine Forschungs- und Entwicklungskosten zu berücksichtigen. Personal In der Advanced Medien AG waren im Jahresdurchschnitt 8 Mitarbeiter (Vorjahr: 7 Mitarbeiter) beschäftigt. Auszubildende wurden in 2003 nicht beschäftigt. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Beendigung des Geschäftsjahres Nach dem Scheitern der Verschmelzung mit der FAST TV SERVER AG bemühte sich der Vorstand unverzüglich um eine Alternative und bewarb sich im Rahmen eines Bieterverfahrens um den Erwerb eines Unternehmens aus der Medienbranche. Im März 2004 erhielt die Advanced Medien AG im Rahmen des Bieterverfahrens den Zuschlag für exklusive Vertragsverhandlungen. Der Vertragsabschluss ist für Ende April 2004 vorgesehen. Bis zum erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen wurde im Rahmen einer Vertraulichkeitserklärung zwischen den Parteien Stillschweigen vereinbart. Das Hauptgeschäftsfeld 97 des zu erwerbenden Unternehmens wird künftig das Kerngeschäftsfeld der Advanced Medien AG sein. Kennzahlen Aktie ISIN: DE0001262186 Investor Relations Kommunikation Der Vorstand der Advanced Medien berichtete gegenüber den Aktionären regelmäßig und zeitnah über die Geschäftsentwicklung des Unternehmens. In zahlreichen Gesprächen, der Bilanzpressekonferenz sowie einer Analystentelefonkonferenz im Dezember informierte der Vorstand Analysten und Journalisten über die aktuellen Daten und Perspektiven des Unternehmens. Auf unserer Homepage www.advanced-medien.de stehen alle veröffentlichten Geschäfts- und Quartalsberichte, Presse- und Adhoc-Meldungen, unsere Newsletter sowie weitere Informationen zu Advanced Medien zur Verfügung. Das Unternehmen wird auch künftig transparent und zeitnah über Vorgänge in der Gesellschaft berichten. Die Aktie Kennzahl Aktie Gesamtzahl Marktkapitalisierung per Ultimo Kurs per Ultimo ISIN DE0001262186 1.795.500 1.131.165 Euro 0,63 Euro Aktienbesitz der Organmitglieder per 31. Dezember 2003 Otto Dauer/Familienbesitz Prof. Dr. Manfred Niewiarra Dr. Rüdiger Berndt Wolfgang Rück 6.000 Stück Keine Keine 5.000 Stück Anlegerstruktur Die Baader Wertpapierhandels AG, die Baader Beteiligungs GmbH, die Baader Beratungs GmbH & Co KG und die Baader Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG informierten die Gesellschaft am 8. Dezember 2003 nach §§ 41 Abs.3, 25 WpHG über den Verkauf von Anteilen der Advanced Medien AG und der damit einhergehenden Unterschreitung der 5%-Marke. Somit befinden sich sämtliche Aktien der Advanced Medien AG im Streubesitz. Organe Aufsichtsratmitglieder Prof. Dr. Manfred Niewiarra, Vorsitzender Dr. Rüdiger Berndt, stv. Vorsitzender Wolfgang Rück seit 02. März 2001 seit 29. August 2001 seit 09. Oktober 2002 Vorstandsmitglied Otto Dauer seit 05. März 2001 98 Risikoberichterstattung Entwicklungsbeeinträchtigende und bestandsgefährdende Risiken Die Advanced Medien AG hat den Jahresabschluss zum 31.12.2003 unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prämisse) aufgestellt. Die Sicherung der Unternehmensfortführung erfordert die Aufrechterhaltung und Weiterführung der Finanzierung durch die Delmora Bank GmbH und/oder die Zuführung von Eigenkapital im Rahmen von Kapitalerhöhungen. Sollte das Kreditverhältnis mit der Delmora Bank GmbH, das auf täglich fälliger Basis geführt wird, von ihr gekündigt werden oder eine Einstellung der Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit der Advanced Medien AG durch die Delmora Bank GmbH erfolgen, ist der Weiterbestand der Advanced Medien AG und der mithaftenden Tochtergesellschaft gefährdet. Der Vorstand hat Verhandlungen über eine Neuordnung des Kreditverhältnisses im Hinblick auf die geplanten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Akquisition des neuen Geschäftsmodells und der dafür erforderlichen Kapitalmaßnahmen aufgenommen. Die grundsätzliche Bereitschaft, diese Maßnahmen konstruktiv zu begleiten, wurde von der Delmora Bank GmbH erklärt. Als bestandsgefährdendes Risiko wäre ferner das Scheitern der laufenden Übernahmebemühungen zu sehen. Sollten weder aus dem bestehenden Filmvermögen heraus für den Fortbestand ausreichende Rückflüsse erzielt werden können, noch die vorerwähnte Partnersuche oder alternativ die Aufnahme eines neuen tragfähigen Geschäftsmodells gelingen, wäre der Fortbestand der Advanced Medien AG gefährdet. Mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 23. März 2004 wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der TSC Technische Systeme Consult GmbH mangels Masse abgewiesen. Die Advanced Medien AG geht in den Planungen davon aus, dass sich keine wesentlichen finanziellen Verpflichtungen aus der Abwicklung der TSC Technische Systeme Consult GmbH für die Advanced Medien AG ergeben. Ausblick auf die künftige Entwicklung Die Verhandlungen mit den Verkäufern der gesamten Geschäftsanteile eines Unternehmens aus der Medienbranche sind hinsichtlich Kaufpreishöhe, Fälligkeit und Vertragstext weiter fort geschritten. Die Refinanzierung des Kaufpreises soll in zwei Schritten erfolgen. Der Ausnutzung des genehmigten Kapitals von bis zu 897.750,00 Euro mittels Barkapitalerhöhung im Verhältnis 2:1 soll im Rahmen der nächsten Hauptversammlung eine weitere Barkapitalerhöhung im Verhältnis 1:2, d.h. um maximal bis zu 5.386.500,00 Euro folgen. Der Vorstand geht zuversichtlich von einer vollständigen Platzierung der beiden Barkapitalerhöhungen aus. Advanced Medien AG München, den 26. März 2004 Der Vorstand Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex (§ 161 AktG) Vorstand und Aufsichtsrat der Advanced Medien AG haben am 19.12.2003 gemäß § 161 Aktiengesetz erklärt, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex grundsätzlich entsprochen wurde und entsprochen wird. Den Corporate Governance Grundsätzen der Advanced Medien AG liegt der Kodex der Regierungskommission Corporate Governance (Deutscher Corporate Governance Kodex) vom 21. Mai 2003 zugrunde, der am 4. Juli 2003 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht 99 wurde. Abweichungen hiervon werden von der Advanced Medien AG jährlich im Geschäftsbericht offengelegt und erläutert. Die Corporate Governance Grundsätze, die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG sowie Erklärungen zu Abweichungen werden im Geschäftsbericht sowie auf der Homepage der Advanced Medien AG in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht (www.advancedmedien. de). Abweichungen: 4.2.1 Die Advanced Medien AG benötigt derzeit und bis auf weiteres aufgrund der geringen Größe der Gesellschaft keinen zweiten Vorstand. Sobald der Geschäftsbetrieb dies rechtfertigt und erfordert, wird der Aufsichtsrat den Vorstand erweitern und zusätzliche Vorstandsmitglieder berufen. 4.2.3 Die Bezüge des Vorstandes gliedern sich in einen fixen Bestandteil sowie einen variablen erfolgsabhängigen Bestandteil als Ermessenstantieme nach Entscheidung durch den Aufsichtsrat und eine betraglich fixierte Erfolgstantieme bei Eintritt des definierten Erfolges. Vergütungskomponenten mit Risikocharakter in Form von Aktienoptionen oder vergleichbaren Gestaltungen sind nicht vereinbart. 5.1.2 Eine Altersbegrenzung für Vorstandsmitglieder ist nicht fest gelegt. 5.3 Bei der geringen Zahl von Aufsichtsratsmitgliedern und die Größe der Gesellschaft ist die Bildung von Ausschüssen nicht sinnvoll und zweckmäßig. 5.4.1 Eine Altersbegrenzung für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht fest gelegt. 5.4.5 In der Satzung der Gesellschaft sind die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder mit fixen Beträgen geregelt. Für die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt deshalb im Anhang des Konzernabschlusses keine Individualisierung. Die Bezüge beinhalten keine variablen, erfolgsabhängigen Bestandteile. Bei einer positiven Entwicklung der Gesellschaft wird der Aufsichtsrat auf der Hauptversammlung einen Vorschlag zur Satzungsänderung vorlegen. Vergütungen an mit Aufsichtsratsmitgliedern verbundene Personen, Gesellschaften oder Sozietäten werden im Anhang des Konzernabschlusses mit Hinweis auf das verbundene Aufsichtsratsmitglied gesondert ausgewiesen. 7.1.2 Für die Veröffentlichung der Quartalsberichte wird die Gesellschaft weiterhin die von der Deutschen Börse vorgegebene Frist von 60 Tagen in Anspruch nehmen. Eine Verkürzung der Veröffentlichungsfrist auf 45 Tage würde vor dem Hintergrund der Größe des Unternehmens und der internationalen Konsolidierung einen wirtschaftlich nicht zu rechfertigenden zusätzlichen finanziellen und personellen Aufwand mit sich bringen. Der Vorstand Der Aufsichtsrat Oberhaching, 19. Dezember 2003 100 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2003 01.01.-31.12.2003 01.01.-31.12.2002 € € Umsatzerlöse 960.891,97 424.338,11 Sonstige betriebliche Erträge 989.901,03 559.235,01 -8.027.956,28 -848.606,22 -28.622,03 -201,56 -567.377,62 -600.573,40 -66.851,89 -51.491,47 -46.385,38 -49.781,75 -1.275.599,76 -2.007.000,74 2.560,55 443.301,95 Abschreibungen auf Finanzanlagen -2.056.921,35 -4.000.000,00 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -294.002,31 -233.065,06 -10.410.363,07 -6.363.845,13 Steuern vom Einkommen und Ertrag 2.124,42 -2.124,42 Außerordentliches Ergebnis 2.124,42 -2.124,42 -10.408.238,65 -6.365.969,55 16.159.500,00 0,00 Verlustvortrag/Gewinnvortrag -63.741.507,58 -57.375.538,03 Bilanzgewinn /-verlust -57.990.246,23 -63.741.507,58 Filmaufwand: Abschreibungen auf Filmvermögen Sonstiger Filmaufwand Personalaufwand Löhne und Gehälter Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung Abschreibungen Auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 637,67 (Vorjahr: EUR 417.387,73) - davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 1.569,82 (Vorjahr: EUR 111.862,69) Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Jahresüberschuss /-fehlbetrag Ertrag aus der Kapitalherabsetzung 101 [Diese Seite ist absichtlich freigelassen.] D [Diese DDseite 102 Bilanz der Advanced Medien AG zum 31. Dezember 2003 AKTIVA 31.12.2003 31.12.2002 € € ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 152,81 7.387,60 22.316,22 60.239,67 Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 30.000,00 365.868,66 0,00 1.721.092,25 52.469,03 2.154.588,18 Filmvermögen 6.733.129,18 12.229.626,42 Urheberrechte 0,00 2.247.844,00 Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 6.733.129,18 14.477.470,42 350.677,20 3.596,00 0,00 20.688,09 53.756,11 50.508,41 404.433,31 74.792,50 131.982,79 47.628,39 536.416,10 122.420,89 12.541,55 14.085,99 3.605.253,65 0,00 10.939.809,51 16.768.565,48 Ausleihungen an verbundenen Unternehmen FILMVERMÖGEN UMLAUFVERMÖGEN Forderungen und sonstige Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 350.677,20 (Vorjahr: EUR 3.596,00) Forderungen gegen verbundene Unternehmen - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 20.688,09) Sonstige Vermögensgegenstände - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 53.756,11 (Vorjahr: EUR 50.508,41) Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 103 PASSIVA 31.12.2003 31.12.2002 EUR EUR 1.795.500,00 17.955.000,00 52.578.039,64 52.578.039,64 EIGENKAPITAL Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Gesetzliche Rücklage Andere Gewinnrücklagen Bilanzverlust Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.227,10 1.227,10 10.225,84 57.990.246,23 10.225,84 63.741.507,58 3.605.253,65 0,00 0,00 6.802.985,00 914.232,00 1.342.294,10 8.547.303,42 7.522.859,04 1.428,59 0,00 1.249.754,48 636.515,19 55.504,03 439.149,65 171.586,99 24.762,50 10.025.577,51 8.623.286,38 10.939.809,51 16.768.565,48 RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 8.547.303,42 (Vorjahr: EUR 7.522.859,04) Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 1.249.754,48 (Vorjahr: EUR 636.515,19) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen -davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 55.504,03 (Vorjahr: EUR 439.149,65) Sonstige Verbindlichkeiten -davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 171.586,99 (Vorjahr: EUR 24.762,50) -davon aus Steuern: EUR 35.754,98 (Vorjahr: EUR 12.324,97) -davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 9.762,72 (Vorjahr: EUR 4.886,96) 25 . Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2003 Anschaffungs- und Herstellungskosten Aufgelaufene Abschreibungen Nettobuchwerte 1. Jan. 2003 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2003 1. Jan. 2003 Zuführungen Auflösungen 31. Dez. 2003 31. Dez. 2003 31. Dez. 2002 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen 60.667,94 0,00 0,00 60.667,94 53.280,34 7.234,79 0,00 60.515,13 152,81 7.387,60 176.490,94 3.514,14 9.480,05 170.525,03 116.251,27 39.150,59 7.193,05 148.208,81 22.316,22 60.239,67 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.456.203,71 0,00 5.302.853,71 153.350,00 5.090.335,05 335.830,10 5.302.815,15 123.350,00 30.000,00 365.868,66 Sonstige Ausleihungen an verbundene Unternehmen 4.721.092,25 0,00 4.721.092,25 0,00 3.000.000,00 1.721.091,25 4.721.091,25 0,00 0,00 1.721.092,25 10.177.295,96 0,00 10.023.945,96 153.350,00 8.090.335,05 2.056.921,35 10.023.906,40 123.350,00 30.000,00 2.086.960,91 15.326.076,64 283.615,04 1.298.911,81 14.310.779,87 848.606,22 8.027.956,28 1.298.911,81 7.577.650,69 6.733.129,18 14.477.470,42 25.740.531,48 287.129,18 11.332.337,82 14.695.322,84 9.108.472,88 10.131.263,01 11.330.011,26 7.909.724,63 6.785.598,21 16.632.058,60 SACHANLAGEN Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung FINANZANLAGEN FILMVERMÖGEN Kapitalflussrechnung (HGB) € 01.01.-31.12.2003 01.01.-31.12.2002 € € Jahresergebnis vor außerordentlichen Posten und Ertragsteuern (und Zinsaufwendungen) +/- Anlagevermögens und Filmvermögens +/- Zunahme / Abnahme der Rückstellungen -/+ Gewinn / Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -/+ -10.114 -6.131 10.131 4.898 -428 591 0 -3 -328 24.949 378 -13.533 -294 -233 0 -2 Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Zunahme / Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions-oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind +/- Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind - Zinszahlungen - Ertragsteuerzahlungen = Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens / immaterielle Anlagevermögens - -655 10.536 2 0 -287 -15.347 0 -4.721 Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen / immaterielle Anlagevermögen und Filmvermögen - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen = Cash Flow aus der Investitionstätigkeit + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten = Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit -285 1.024 -20.068 7.523 1.024 7.523 Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands 84 -2.009 + Finanzmittelbestand am Anfang des Geschäftsjahrs 48 2.057 = Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahrs 132 48 132 48 132 48 Zusammensetzung des Finanzmittelbestands am Ende des Geschäftsjahres + Zahlungsmittel 106 Anhang zum Jahresabschluss der Advanced Medien AG zum 31. Dezember 2003 I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Gesetzliche Grundlage Der Jahresabschluss 2003 wurde nach den Vorschriften der §§ 238ff. HGB, insbesondere der §§ 264ff. HGB (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft) i.V.m. den §§ 150ff. AktG aufgestellt. Die Advanced Medien AG hat den Jahresabschluss zum 31.12.2003 unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prämisse) aufgestellt. Die Sicherung der Unternehmensfortführung erfordert die Aufrechterhaltung und Weiterführung der Finanzierung durch die Delmora Bank GmbH und/oder die Zuführung von Eigenkapital im Rahmen von Kapitalerhöhungen. Aufgrund der Insolvenz der TSC Technische Systeme Consult GmbH und der Veräußerung der amerikanischen Tochtergesellschaft Advanced Licencing North America, Inc. war im Geschäftsjahr 2003 kein Konzernabschluss und somit kein Konzernanhang aufzustellen. Stetigkeit der Bilanzierung Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2003 bildete die Buchhaltung des Geschäftsjahres 2003. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Prüfungspflicht Die Gesellschaft ist nach § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB als börsennotierte Gesellschaft eine „große Kapitalgesellschaft“. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die entgeltlich von Dritten erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger nutzungsbedingter Abschreibung bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach folgenden Nutzungsdauern bemessen: Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Jahre --------3 – 10 Bei Verkauf oder Abgang von Sachanlagevermögen werden die Anschaffungskosten um die dazugehörige kumulierte Abschreibung gemindert. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen werden als sonstige betriebliche Erträge oder Aufwendungen gezeigt. Geringwertige Anlagegüter werden im Geschäftsjahr voll abgeschrieben; ihr Abgang wird im Jahr der Anschaffung unterstellt. Die Finanzanlagen (Anteile an verbundenen Unternehmen) sind mit ihren Anschaffungskosten bilanziert, soweit nicht der niedrigere beizulegende Wert anzusetzen war. Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Beteiligungen i.H.v. T€ 335 (Vorjahr: T€ 1.000) sowie Ausleihungen i.H.v. T€ 1.721 (Vorjahr: T€ 3.000) vorgenommen. Da die TSC Technische Systeme Consult GmbH am 03. November 2003 Insolvenzantrag stellen musste (vgl. hierzu auch den Punkt „Anteilsbesitz“), wurden die Anteile vom Anlagevermögen in das Umlaufvermögen umgegliedert. Die Tochtergesellschaft Advanced Produktions GmbH hat in 2003 keine Geschäftstätigkeit entwickelt. Das Filmvermögen wird gemäß § 265 Abs. 5 HGB gesondert zwischen Anlage- und Umlaufvermögen 107 ausgewiesen und mit Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen bewertet. Die Lizenz- und Urheberrechte wurden planmäßig linear abgeschrieben. Die sogenannten Equity-Beteiligungen werden in Höhe der auf sie entfallenden Zahlungseingänge abgeschrieben. Die Lizenzrechte sind zu den Anschaffungskosten aktiviert. Bei Verkauf werden sie je nach Verwertungsstufe, d.h. Kino, Video, Pay-TV oder Free-TV und gegebenenfalls nach der Höhe der Anschaffungskosten aufgeteilt und mit Prozentsätzen zwischen 10% und 100% abgeschrieben. Bei entgeltlich erworbenen Library-Filmen wird davon ausgegangen, dass grundsätzlich nur das TV-Recht einen zukünftigen Wert besitzt; entsprechend repräsentiert der Anschaffungspreis nur den TV-Wert. Wird für Pay-TV-Rechte innerhalb von drei Jahren und für Video-Rechte innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb keine Veräußerung erreicht, erfolgt eine Vollabschreibung. Die Urheberrechte werden über eine Laufzeit von 20 Jahren linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf das Filmvermögen betragen im Geschäftsjahr T€ 8.028 (Vorjahr: T€ 849). Davon betragen die außerplanmäßigen Abschreibungen T€ 6.213 (Vorjahr: T€ 306). Jahre Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem jeweiligen Nennbetrag angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt. Das Fremdwährungskonto wurde zum Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Kurs des Transaktionszeitpunktes oder zum höheren Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. III. Erläuterungen zur Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung Änderung der Jahresabschlüsse 1999 und 2000 Aufgrund von Anfang 2002 gewonnenen Erkenntnissen mussten die Jahresabschlüsse 1999 und 2000 geändert werden. Die Änderung erfolgte, weil der Vorstand der Advanced Medien AG bei einem Teil der in diesen Jahren getätigten Geschäften von der Unwirksamkeit dieser Geschäfte ausgeht. Aufgrund der Ergebnisabführungsverträge der Tochtergesellschaften hatte dies auch unmittelbare Auswirkung auf die Ergebnisse der Advanced Medien AG für die Jahre 1999 bis einschließlich 2001. Durch den Erwerb von Filmen im Jahr 2002, die vom Rechtsstreit mit der MAXXFilm Produktions GmbH betroffen sind, kommt es auch im vorliegenden Abschluss zu Auswirkungen. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie der Abschreibungen ist dem beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen. Finanzanlagen Im September 2003 wurden sämtliche Anteile der Advanced Licencing North America, Inc. und damit die (indirekt) mehrheitliche Beteiligung an der Unified Film Organization, LLC., Burbank, USA veräußert. Filmvermögen Das in der Bilanz zwischen dem Anlage- und Umlaufvermögen ausgewiesene Filmvermögen wird aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit im Anlagespiegel ausgewiesen. 108 Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Steuererstattungsansprüche in Höhe von T€ 49 ausgewiesen. Eigenkapital Als gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital der Advanced Medien AG ausgewiesen. Das Eigenkapital der Advanced Medien AG ist zum 31.12.2003 negativ. Zur Vermeidung einer bilanziellen Überschuldung i. S. der Insolvenzordnung wurde von der Delmora Bank GmbH ein Rangrücktritt mit Besserungsabrede in Höhe von € 4,5 Mio. hinsichtlich des von ihr gewährten Darlehens ausgesprochen. Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 20. Juni 2003 führte die Advanced Medien AG am 06. Oktober 2003 eine Kapitalherabsetzung durch. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nach Durchführung der Kapitalherabsetzung € 1.795.500,00. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgte durch Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 10 : 1. Die Herabsetzung erfolgte nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG). Das Grundkapital ist nach Kapitalherabsetzung eingeteilt in Stück 1.795.500 Inhaber Stammaktien ohne Nennbetrag. Der Ertrag aus der Kapitalherabsetzung (T€ 16.160) wurde in voller Höhe zur (teilweisen) Deckung des Bilanzverlustes verwandt. Genehmigtes Kapital Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 20. Juni 2003 wurde das in der Hauptversammlung vom 29. August 2001 beschlossene genehmigte Kapital entsprechend dem Verhältnis der auf der Hauptversammlung vom 20. Juni 2003 beschlossenen Kapitalherabsetzung angepasst. Der Vorstand ist daher ermächtigt, das Grundkapital bis zum 1. August 2006 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 897.750,00 durch Ausgabe von 897.750 Stück auf den Inhaber lautende neue Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Der Vorstand ist zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bis zu einem Teilbetrag von € 179.550,00 unter bestimmten weiteren Voraussetzungen auszuschließen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der neuen Aktien festzusetzen. Bedingtes Kapital zur Bedienung des „Stock Option Plan Advanced Medien AG 2001“ Die im Rahmen des „Stock Option Plan Advanced Medien AG 2001“ genehmigte Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von bis zu 1.795.500 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien zur Einlösung von Aktienoptionen um nominal bis zu € 1.795.500,00 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2003 aufgehoben. Zum Zeitpunkt des Aufhebungsbeschlusses waren keine Optionsrechte ausgegeben. Bedingtes Kapital zur Bedienung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 20. Juni 2003 wurde das in der Hauptversammlung vom 29. August 2001 genehmigte bedingte Kapital zur Bedienung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen entsprechend dem Verhältnis der auf der Hauptversammlung vom 20. Juni 2003 beschlossenen Kapitalherabsetzung angepasst. Das Grundkapital der Gesellschaft kann daher um nominal bis zu € 179.550,00 durch Ausgabe von bis zu 179.550 Stück InhaberStammaktien zur Einlösung von Wandlungs- oder Optionsrechten, die im Rahmen von Wandeloder Optionsschuldverschreibungen der Advanced Medien AG gewährt werden können, bedingt erhöht werden. 109 Entwicklung des Kapitals und der Kapitalrücklage€ Anzahl € Grundkapital Stand 01. Januar 2003 Anzahl Aktien 17.955.000,00 17.955.000 Kapitalherabsetzung Stand 31. Dezember 2003 -16.159.500,00 1.795.500,00 -16.159.500 1.795.500 Kapitalrücklage Stand 01. Januar 2003 Stand 31. Dezember 2003 52.578.039,64 52.578.039,64 Genehmigtes Kapital Stand 01. Januar 2003 Kapitalherabsetzung per 03.07.03 Stand per 31. Dezember 2003 8.977.500,00 -8.079.750,00 897.750,00 8.977.500 -8.079.450 897.750 0,00 0 davon ausgegeben/ausgeübt Bedingtes Kapital Kapital I Kapital II davon ausgegeben/ausgeübt 0,00 0 179.550,00 179.550 179.550 179.550 0,00 0 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 914 enthalten Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten (einschl. aus der Mithaft für die Tochtergesellschaft TSC Technische Systeme Consult GmbH) Tantiemen, Bonus, Abfindungen IPO Vorsteuerrisiko einschl. Zinsen Ausstehende Rechnungen Urlaubsansprüche und Weihnachtsgeld Aufsichtsratsvergütung Zinsen Übrige 2003 T€ 2002 T€ 380 307 93 84 26 15 7 2 914 161 307 88 185 12 25 562 2 1.342 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Zessionen von Ansprüchen aus Lizenz- und Nutzungsrechten der Gesellschaft bzw. der TSC Technische Systeme Consult GmbH besichert. Die Advanced Medien AG, die TSC Technische Systeme Consult GmbH und die Advanced Produktions GmbH haften gesamtschuldnerisch für die bei der Delmora Bank GmbH, Hof/Saale (vormals Delbrück & Co KG, Köln), bestehende Kreditlinie in Höhe von € 8.547.303,42. Von dieser Verbindlichkeit sind € 4.500.000,00 mit einem Rangrücktritt mit Besserungsabrede versehen. 110 Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge enthalten, die aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 709 (Vorjahr T€ 101) resultieren. Hiervon entfallen T€ 562 auf den Zinsverzicht der Delmora Bank GmbH. Sonstige Angaben Die Advanced Medien Aktiengesellschaft wurde am 15. Juli 1998 errichtet. 2003 2002 Sitz der Gesellschaft ist München. Die Geschäftsräume der Gesellschaft befanden sich bis 19. Januar 2003 in 82041 Oberhaching, Keltenring 11. Seit 20. Januar 2003 befinden sich die Geschäftsräume der Gesellschaft in der Theresienstraße 140, 80333 München. In der Advanced Medien AG waren im Jahr 2003 durchschnittlich 8 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 7 Mitarbeiter). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2003 bestehen die folgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen: 2004 T€ Mieten Leasing 2005 T€ 61 29 90 2006 T€ 19 7 26 2007 T€ 0 1 1 Vorstand Mitglied des Vorstandes der Advanced Medien AG ist: Otto Dauer, München Bankfachwirt seit 5. März 2001 Herr Dauer ist zugleich Geschäftsführer bei den mit der Advanced Medien AG verbundenen Unternehmen. Die Bezüge des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2003 auf insgesamt T€ 205. Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrates sind/waren: Prof. Dr. Manfred Niewiarra Rietberg, Vorsitzender seit 02. März 2001 er hält vier weitere Aufsichtsratsmandate bei E-M-S new media AG, Dortmund Biotechnologie Ruhrgebiet Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Witten bitop Aktiengesellschaft für biotechnische Optimierung, Witten Oemus Media AG, Köln 90 26 1 0 0 Dr. Rüdiger Berndt München, stellvertretender Vorsitzender seit 29. August 2001 2008ff T€ 0 0 0 0 0 0 111 Wolfgang Rück Waiblingen seit 09. Oktober 2002 er hält drei weitere Aufsichtsratsmandate bei Infinigate AG, Oberhaching Struktur AG, Stuttgart RCM Beteiligungs AG, Sindelfingen Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2003 auf T€ 80. Im Jahresabschluss sind Honorare in Höhe von T€ 109 an die Kanzlei Schmidt Hörtnagel + Partner, München, in der das Aufsichtsratsmitglied Dr. Rüdiger Berndt als Rechtsanwalt tätig ist, berücksichtigt. Die Honorare an die Kanzlei Schmidt Hörtnagel + Partner, München, betrafen Rechtsstreitigkeiten der Advanced Medien AG sowie aus der Mithaft für die Tochtergesellschaft TSC Technische Systeme Consult GmbH. Anteilsbesitz Mit Eintragung am 23.01.2003 in das Handelsregister wurden die Konzerngesellschaften Advanced Filmverleih GmbH und Advanced Home Entertainment GmbH mit Wirkung zum 01.01.2002 rückwirkend auf die Advanced Licencing GmbH verschmolzen. Mit Eintragung am 23.12.2002 in das Handelsregister firmiert die Advanced Licencing GmbH unter TSC Technische Systeme Consult GmbH. Am 03.11.2003 beantragte die TSC Technische Systeme Consult GmbH beim Amtsgericht München das Insolvenzverfahren. Mit Beschluss vom 23.03.2004 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Die Advanced Medien AG hält folgenden unmittelbaren Anteilsbesitz: Firma, Sitz TSC Technische Systeme Consult GmbH, München Advanced Produktions GmbH, München Anteil in % Nennkapital in T€ Eigenkapital zum 31. 12. 2003 in T€ Jahresergebnis 2003 in T€ 100 214 -5.415 -5.855 100 153 30 -117 Ergebnisverwendung Der Bilanzverlust entwickelte sich wie folgt: Jahresfehlbetrag Einstellung in die gesetzliche Rücklage Einstellung in Gewinnrücklage gem. § 58 Abs. 2 AktG Erlöse aus Kapitalherabsetzung Verlustvortrag aus dem Vorjahr 2003 € 2002 € -10.408.238,65 0,00 0,00 16.159.500,00 -63.741.507,58 -57.990.246,23 -6.365.969,55 0,00 0,00 0,00 -57.375.538,03 -63.741.507,58 Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von € 10.408.238,65 auf neue Rechnung vorzutragen. 112 Corporate Governance Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Homepage zugänglich gemacht worden ist. München, den 26. März 2004 Der Vorstand Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers „Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Advanced Medien Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2003 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung/im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkungen zu keinen Einwendungen geführt: 1. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes wurden auch die Folgewirkungen aus umfangreichen Scheingeschäften berücksichtigt, die nach der Rechtsauffassung der Gesellschaft in den Jahren 1999 und 2000 von einem mit der Gesellschaft verbundenen, mit dem bis zum 31. Dezember 2001 ein Ergebnisabführungsvertrag bestand, getätigt wurden. Diese Folgewirkungen sind von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Wir können nicht abschließend beurteilen, ob die Rechtsauffassung der Gesellschaft zu den Scheingeschäften, die Gegenstand eines anhängigen Rechtsstreits sind und die daraus für die Aufstellung des Jahresabschlusses gezogenen Konsequenzen zutreffend sind, solange ein die Rechtsauffassung der Gesellschaft bestätigendes Urteil nicht vorliegt. Ein erstinstanzliches Urteil bestätigte die Auffassung der Gesellschaft. In der zweiten Instanz wurde vom Oberlandesgericht die Klage an das Landesgericht aufgrund verfahrensfehlerhafter Feststellung zurückverwiesen. 2. Zwischen der Advanced Medien Aktiengesellschaft und vier Tochterunternehmen bestehende Ergebnisabführungsverträge wurden mit Ablauf des 31. Dezember 2001 aufgehoben. Bei der 113 Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von der steuerlichen Wirksamkeit des Organschaftsverhältnisses für die Vorjahre ausgegangen. Wir können nicht abschließend beurteilen, ob diese steuerliche Auffassung der Gesellschaft zutreffend ist, solange noch keine endgültige Steuerfestsetzung erfolgt ist. Zu den geänderten Steuererklärungen wurden im Geschäftsjahr 2003 entsprechende Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen. Mit dieser Einschränkung vermittelt nach unserer Überzeugung der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht hin. Dort ist im Abschnitt „Entwicklungsbeeinträchtigende Risiken und bestandsgefährdende Risiken“ ausgeführt, dass der Fortbestand der Advanced Medien Aktiengesellschaft konkret gefährdet beziehungsweise die zukünftige Entwicklung wesentlich beeinträchtigt ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Advanced Medien Aktiengesellschaft ausgegangen.“ München, den 29. März 2004 Dr. Kleeberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Petersen Wirtschaftsprüfer Schöllhorn Wirtschaftsprüfer 114 12.5 Advanced Medien AG: Zusamengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2002 und Konzernabschluss (IAS) für das Geschäftjahr 2002 Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2002 Dieser Lagebericht stellt zusammenfassend die Lage des Advanced Medien Konzerns (nachfolgend Advanced Medien oder Konzern genannt) und die Lage der Advanced Medien AG (nachfolgend Advanced Medien AG oder AG genannt) dar. Sofern nicht ausdrücklich auf die Advanced Medien AG hingewiesen wird, betreffen alle Angaben den Konzern. 1. Darstellung des Geschäftsverlaufes und der Lage Marktlage und Marktentwicklung Die deutsche Medienbranche musste im Jahr 2002 weitere Rückschläge hinnehmen. Die gegenüber 2001 weiter rückläufigen Werbeeinnahmen im TV-Geschäft führten zu einem signifikanten Ertrags- und Wachstumseinbruch bei den TV-Sendern. Dies hatte nicht nur sinkende Programminvestitionen bei den TV-Sendern zur Folge. Da Studien zufolge Fernsehsender die wichtigste Einnahmequelle für in Deutschland tätige Film- und TV-Produzenten und Filmrechtehändler darstellen, wurde deren Geschäft zwangsläufig ebenfalls durch die Investitionszurückhaltung weiter negativ beeinflusst. Auch waren TV-Sender nicht mehr bereit, von Filmrechtehändlern umfangreiche Programmpakete mit Filmen unterschiedlicher Qualitätsstufen abzunehmen. Neben den sinkenden Preisen für Filmlizenzen im Free-TV sind auch die Preise für Pay TV-Lizenzen durch die Krise beim deutschen Sender Premiere stark gesunken. Insgesamt führte diese Entwicklung zu drastischen Umsatz- und Gewinneinbrüchen auf Seiten der Filmproduzenten und Filmrechtehändler. Verschärft wurde die Situation zusätzlich durch den Zusammenbruch der Kirch-Gruppe. Zwangsläufig setzte sich der Konsolidierungsprozess unter Produzenten und Händlern weiter fort. Erst seit kurzem besteht bei TV-Sendern vereinzelt die Bereitschaft, selektiv Rechtepakete zu angemessenen Konditionen abzunehmen. Mit einer Verbesserung der Lage rechnen führende Marktforschungsinstitute schon allein aufgrund der konjunkturellen Entwicklung voraussichtlich erst im Jahr 2004. Ungeachtet dieser negativen Tendenzen zeigt lediglich der Home-Entertainment-Markt dank des boomenden DVD-Geschäftes eine positive Entwicklung. Das starke Wachstum des Jahres 2001 setzte sich auch im Jahr 2002 weiter fort. Laut Studien der GfK wird dieser Markt auch in den kommenden Jahren mit Raten von rund 13% jährlich weiter wachsen. Wie auch im Kinomarkt dominieren die US-amerikanischen Majors dieses Segment. Jedoch auch einzelne nationale Anbieter und Rechteinhaber können laut Studien steigende Umsätze verbuchen. Geschäftsverlauf und Lage der Advanced Medien Die Advanced Medien hat sich trotz der derzeit schwierigen Marktsituation im Jahr 2002 behauptet. Die Strategie der deutschen Gesellschaften, keine weiteren finanziellen Verpflichtungen aus Neugeschäften einzugehen und bestehende Verpflichtungen soweit wie möglich nach zu verhandeln, wurde auch im abgelaufenen Geschäftsjahr fortgesetzt. Aufgrund der Zurückhaltung im Einkauf von Filmrechten und der marktbedingten Absatzschwäche im Bereich der Filmlizenzen blieb auch die Umsatzentwicklung hinter den Vorjahreszahlen zurück. Aus diesem Grund waren keine währungssichernden Maßnahmen für Einkaufsverpflichtungen in US-Dollar erforderlich. Zu den schlechten marktbedingten Rahmenbedingungen kamen im Verlauf des Jahres 2002 durch eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten erhebliche Zusatzbelastungen auf die Advanced Medien zu. 115 Als Teil des Maßnahmenpaketes zur Umstrukturierung der Advanced Medien wurde von der TSC Technische Systeme Consult GmbH (vormals Advanced Licencing GmbH) ein Teil des Filmvermögens und die Ausleihungen an die Advanced Licencing North America, Inc., in Höhe der Beteiligung der Advanced Licencing North America, Inc., an Unified Film Organization, LLC., (nachfolgend U.F.O. genannt) auf die Advanced Medien AG übertragen. Die weitere Auswertung des übertragenen Filmvermögens wird durch die Advanced Medien AG erfolgen. Umsatz Der Umsatz betrug im Konzern im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 9,8 Mio. Euro nach 19,5 Mio. Euro im Vorjahr und ging damit um 50 % zurück. Dabei resultiert der im Inland generierte Umsatz im Wesentlichen aus der weltweiten Vermarktung des Kinoerfolgs „Heartbreakers – Vorsicht scharfe Kurven“. Mit 1,9 Mio. Euro fiel der Inlandsumsatz gegenüber dem Vorjahr mit 9,6 Mio. Euro stark zurück. Der Umsatzrückgang im Inland konnte auch durch Umsätze der US-Tochtergesellschaft U.F.O. in Höhe von 7,9 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr mit 9,9 Mio. Euro nicht kompensiert werden. Bei den Produktionen der für den Fonds bestimmten Filme kam es im abgelaufenen Wirtschaftsjahr zu Verzögerungen. Durch die verspätete Fertigstellung kann auch die Auswertung der Produktionen des Medienfonds durch die Vertriebstochtergesellschaft von U.F.O. erst zeitverschoben erfolgen und wird erwartungsgemäß im laufenden Geschäftsjahr 2003 im Konzern umsatzwirksam werden. In der AG kam es im Rahmen der Konzernumstrukturierung erstmals zu Umsätzen in Höhe von 0,4 Mio. Euro, die mit konzernintern übernommenen Filmrechten erzielt wurden. Konzernergebnis und Ergebnis der AG Das Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) betrug in 2002 5,8 Mio. Euro nach 10,8 Mio. Euro im Vergleichszeitraum 2001. Nach Abschreibungen ergibt sich daraus ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von minus 5,0 Mio. Euro (Vorjahr: minus 16 Mio. Euro). Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2002 verringerte sich auf 5,8 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahreszeitraum mit einem Jahresfehlbetrag von 17,5 Mio. Euro. Entsprechend verbesserte sich das unverwässerte Ergebnis je Aktie zum 30. Dezember 2002 auf minus 0,32 Euro gegenüber minus 1,00 Euro im Vorjahreszeitraum. Das Konzernergebnis war beeinflusst durch deutlich geringere Netto-Abschreibungen auf das Filmvermögen in Höhe von 8,9 Mio. Euro gegenüber 20,3 Mio. Euro im Vorjahr. Das Vorjahresergebnis war zudem belastet durch Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen in Höhe von 5,8 Mio. Euro. Auch der Filmaufwand in Höhe von 0,2 Mio. Euro war gegenüber 3,7 Mio. Euro im Vorjahr stark rückläufig. Negativ wirkte sich die aus Vorsichtsgründen vorgenommene volle Abschreibung des restlichen Goodwill der Beteiligung an der Tochtergesellschaft U.F.O. in Höhe von insgesamt 1,8 Mio. Euro gegenüber der Normalabschreibung von 0,5 Mio. Euro aus. Der Zinsaufwand im Konzern bewegte sich mit 2,0 Mio. Euro um 0,2 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau mit 1,8 Mio. Euro. Der Personalaufwand im Konzern konnte um knapp 40 % deutlich von 1,9 Mio. Euro im Vorjahr auf 1,1 Mio. Euro reduziert werden. Auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die in erheblichen Teilen Fixkostencharakter haben, konnten um ca. 6 % auf 4,5 Mio. Euro gegenüber 4,8 Mio. Euro im Konzern gesenkt werden. Ferner wurden insbesondere bei den deutschen Gesellschaften Drohverlustrückstellungen, Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen der Vergangenheit in Höhe von 1,7 Mio. Euro aufgelöst. Der daraus resultierende Ertragseffekt wurde zum Teil im Rahmen höherer Abschreibungen auf das Filmvermögen kompensiert. In der AG belief sich der Jahresfehlbetrag auf 6,4 Mio. Euro gegenüber dem Jahresfehlbetrag im Vorjahr in Höhe von 21,3 Mio. Euro. Maßgeblich für die deutliche Verringerung war der Wegfall der Verlustübernahmen durch die Aufhebung der Ergebnisabführungsverträge mit den deutschen Tochtergesellschaften, die sich im Vorjahr noch auf 16,2 Mio. Euro und im Vorvorjahr auf 21,4 Mio. Euro beliefen. Die größten Aufwandspositionen des abgelaufenen Wirtschaftsjahres in der AG waren eine Wertberichtigung der Ausleihungen 116 an die Tochtergesellschaft Advanced Licencing North America, Inc., in Höhe von 3,0 Mio. Euro, die damit zu 64 % abgewertet wurde und die Abschreibung der Beteiligung an der TSC Technische Systeme Consult GmbH in Höhe von 1,0 Mio. Euro, die im Vorjahr schon um 4,0 Mio. Euro abgeschrieben wurde. Die Höhe der Abschreibung orientierte sich an den zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Eigenkapitalwerten der Tochtergesellschaften im Vergleich zum bisherigen Beteiligungsansatz. Ferner erfolgte eine außerordentliche Abschreibung auf das Filmvermögen der AG in Höhe von 0,3 Mio. Euro aufgrund von erwarteten Verzögerungen in der weiteren Auswertung des Filmvermögens im Vergleich zu den Annahmen bei der bisherigen Bewertung. Damit belaufen sich 70 % des Jahresfehlbetrages der AG auf außerordentliche Faktoren. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten in der AG auf 2,0 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr mit 2,4 Mio. Euro gesenkt werden. Die Personalaufwendungen in der AG beliefen sich auf 0,65 Mio. Euro gegenüber 0,95 Mio. Euro im Vorjahr. Erstmals fielen in der AG Abschreibungen auf Filmvermögen in Höhe von 0,85 Mio. Euro an, wovon, wie erwähnt, 0,3 Mio. auf außerplanmäßige Abschreibungen entfielen. Das positive Finanzergebnis der AG in Höhe von 0,21 Mio.Euro reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr (1,53 Mio. Euro) aufgrund rückläufiger Zinserträge. Bilanzstruktur Die Bilanzsumme des Konzerns beläuft sich auf 39,3 Mio. Euro. Auf der Aktivseite sind die wesentlichen Positionen das Filmvermögen in Höhe von 28,8 Mio. Euro und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 6,8 Mio. Euro. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind auf 0,8 Mio. Euro (VJ. 4,4 Mio. Euro) abgeschmolzen. Auf der Passivseite verringerte sich aufgrund des negativen Ergebnisses das Eigenkapital auf 5,5 Mio. Euro (VJ. 11,9 Mio. Euro). Die Bankverbindlichkeiten konnten im Konzern auf 24,1 Mio. Euro (VJ. 28,5 Mio. Euro) abgebaut werden. Die Bilanzsumme in der AG beläuft sich auf 16,8 Mio. Euro gegenüber 28,5 Mio. Euro im Vorjahr. Auf der Aktivseite sind erstmals das übernommene Filmvermögen von 14,54 Mio. Euro und die Ausleihungen an die Advanced Licencing North America, Inc., in Höhe von 1,7 Mio. Euro wesentliche Positionen. Das übertragene Filmvermögen beinhaltet auch die streitbefangenen Filmrechte aus der Klage gegen die MAXXFilm Produktions GmbH. Sollte die Feststellungsklage nicht erfolgreich sein, lebt der gegenüber der aktuell vorsichtigen Bewertung der betroffenen Filmrechte deutlich höhere Zahlungsanspruch gegen die MAXXFilm Produktions GmbH wieder auf, der für diesen Fall ebenfalls Teil der Klage ist. Im Vorjahr wies die AG noch Forderungen in Höhe von 24,4 Mio. Euro gegen verbundene Unternehmen aus, die sich zum Bilanzstichtag auf 0,02 Mio. Euro verringert haben. Die Bankguthaben reduzierten sich bei der AG auf 0,05 Mio. Euro gegenüber 2,0 Mio. Euro im Vorjahr. Auf der Passivseite erscheint erstmals in der AG der Kredit des Bankhauses Delbrück & Co. in Höhe von 7,5 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen reduzierten sich auf 0,44 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 13,7 Mio. Euro. Das Eigenkapital ging aufgrund des Fehlbetrages auf 6,8 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 13,2 Mio. Euro zurück. Da das Grundkapital 17,955 Mio. Euro beträgt, wird damit die Hälfte des Grundkapitals von 8,98 Mio, Euro unterschritten. Langfristige Verbindlichkeiten Die langfristigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit zwischen ein und fünf Jahren. Sie enthalten zum 31. Dezember 2002 Darlehen in Höhe von 0,548 Mio. Euro der Thuringia Generali Lloyd Lebensversicherungs AG an die TSC Technische Systeme Consult GmbH, die durch Grundschulden auf Grundbesitz einer Privatperson besichert sind. Die Tilgung der Darlehen ist bis zum Ende der Laufzeit ausgesetzt und mit der Ansparung von Lebensversicherungen auf Privatpersonen gekoppelt. Neben den Grundschulden sind die Lebensversicherungen zur Besicherung der Darlehen an die Thuringia Generali Lloyd Lebensversicherungs AG abgetreten. 117 Cash Flow und Investitionen Die Konzern-Kapitalflussrechnung unterscheidet sich stark von der der AG. Im Konzern ging das Ergebnis aus der laufenden Geschäftstätigkeit auf 0,8 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 19,3 Mio. Euro zurück. Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit verbesserte sich im Konzern auf 0,05 Mio. Euro gegenüber minus 29,7 Mio. Euro im Vorjahr. Der Finanzmittelbestand am Ende der Periode belief sich im Konzern auf minus 21,2 Mio. Euro gegenüber minus 21,6 Mio. Euro im Vorjahr. In der AG belief sich der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit aufgrund der weggefallenen Verlustübernahmen auf 10,5 Mio. Euro gegenüber minus 10,6 Mio. Euro im Vorjahr. Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von minus 20,0 Mio. Euro gegenüber 0,01 Mio. Euro im Vorjahr resultiert aus der Übernahme von Filmrechten und der Ausleihungen an die Advanced Licencing North America, Inc. Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 7,5 Mio. Euro kommt ausschließlich aus der Übernahme der Kreditverbindlichkeiten der TSC Technische Systeme Consult GmbH durch die AG zustande. Im Vorjahr lag dem Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit von 4,0 Mio. Euro die Barkapitalerhöhung zugrunde. Der Finanzmittelbestand der AG am Ende des Geschäftsjahres verringerte sich auf 0,05 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 2,05 Mio. Euro, da der positive Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit und der positive Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit nicht ausreichten, um den negativen Cash Flow aus der Investitionstätigkeit vollständig auszugleichen. Restrukturierung Im ersten Schritt der Restrukturierung der Gruppe wurden die Ergebnisabführungsverträge zwischen der Advanced Medien AG und den vier deutschen Tochtergesellschaften im Dezember 2001 mit Wirkung zum 01. Januar 2002 gekündigt. Die bis zu diesem Zeitpunkt übernommenen Ergebnisse der Tochtergesellschaften in den Geschäftsjahren 1999, 2000 und 2001 sind zivilrechtlich rechtswirksam. Hinsichtlich der steuerlichen Anerkennung der Ergebnisübernahmen steht ein Bescheid der Finanzbehörden noch aus. Aufgrund der Bilanzkorrekturen der Geschäftsjahre 1999 und 2000 wurden neue Steuererklärungen von Advanced Medien eingereicht. Vom Vorstand werden keine Steuernachzahlungen aufgrund der Kündigung der Ergebnisabführungsverträge erwartet. Die Aufhebung der Ergebnisabführungsverträge wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Im zweiten Schritt der Restrukturierung wurden die Tochtergesellschaften Advanced Filmverleih GmbH und Advanced Home Entertainment GmbH im Wege der Aufnahme auf die Advanced Licencing GmbH rückwirkend zum 01. Januar 2002 erfolgsneutral verschmolzen. Im Zuge dieser Verschmelzung wurde die Advanced Licencing GmbH in TSC Technische Systeme Consult GmbH umbenannt. Die Verschmelzung erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund der eingeschränkten operativen Geschäftstätigkeit der betroffenen Gesellschaften. Durch die Konzentration in einer Gesellschaft können operative Prozesse optimiert werden. Die Bankverbindlichkeiten der TSC Technische Systeme Consult GmbH gegenüber der Hauptbankverbindung Delbrück & Co. sowie die Ausleihungen der TSC Technische Systeme Consult GmbH an die Advanced Licencing North America, Inc., wurden durch die Advanced Medien AG übernommen, wobei unverändert Gesamtschuldnerhaftung der deutschen Advanced Gesellschaften gegenüber Delbrück besteht. Die neu strukturierte Gruppe besteht nun aus der Advanced Medien AG, der TSC Technische Systeme Consult GmbH, der Advanced Produktions GmbH und der Advanced Licencing North America, Inc. Letztere fungiert als Holding der US-Tochtergesellschaft U.F.O. und bis Mai 2002 auch der Red Cliff Productions, LLC. Die Advanced Medien AG befasst sich nunmehr im Wesentlichen mit der Vermarktung der Filmrechte, die von der GmbH übertragen wurden. Die TSC Technische Systeme Consult GmbH vermarktet, wie 118 in der Zeit vor dem Börsengang von Advanced Medien, den Bestand an Filmrechten, der aus der Zeit bis einschließlich 1998 stammt. Zur Einschätzung und Bewertung der konzernintern auf die AG übertragenen Filmrechte wurde ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers eingeholt. Dieses Gutachten bestätigte den angesetzten Wert sowohl aus der Sicht der AG als auch der TSC Technische Systeme Consult GmbH. Rechtsstreitigkeiten Nachfolgend werden nur die wesentlichen Rechtsstreitigkeiten von Advanced Medien dargestellt. Ein wichtiger Erfolg für Advanced Medien ist der erfolgreiche Abschluss der seit 2001 andauernden Vergleichsverhandlungen mit Regisseur Wolfgang Petersen im Mai 2002. Im Rahmen des erzielten Vergleichs verzichteten beide Partner auf ihre vertraglichen Ansprüche und zogen die vor US-Zivilgerichten gestellten gegenseitigen Klagen zurück. Über die weiteren Modalitäten des Vergleiches wurde von beiden Seiten Stillschweigen vereinbart. Trotz dieses Erfolges belasten Advanced Medien auch weiterhin verschiedene Rechtsstreitigkeiten. Hierbei sind zwei wesentliche Komplexe zu trennen. Zum einen geht es um Entscheidungen zu Verträgen mit überhöhten Einkaufspreisen von Lizenzgebern im Ausland. Hiervon ist die 100 %ige Tochtergesellschaft TSC Technische Systeme Consult GmbH betroffen. Zum anderen laufen Rechtsstreitigkeiten mit der Gründerfamilie Jovy und dem ehemaligen Vorstand. Die TSC Technische Systeme Consult GmbH macht Ansprüche gegen die von Dr. Herbert Jovy vertretene MAXXFilm Produktions GmbH, die Advanced Medien AG gegen den ehemaligen Vorstand geltend, der umfangreiche nachteilige Geschäfte unter anderem mit der o.e. MAXXFilm Produktions GmbH in den Geschäftsjahren 1999 und 2000 abgeschlossen hat. MAXXFilm Produktions GmbH Seit April 2001 führt die TSC Technische Systeme Consult GmbH einen Zivilprozess gegen die MAXXFilm Produktions GmbH vor dem Landgericht München I mit einem Streitwert von rund 10,7 Mio. Euro. Dieser führte am 31. Oktober 2002 in erster Instanz zu einem Teilurteil zugunsten der TSC Technische Systeme Consult GmbH. Das Gericht war dem Antrag der TSC Technische Systeme Consult GmbH auf Feststellung der Unwirksamkeit der Geschäfte gefolgt. Die Geschäfte zwischen der MAXXFilm Produktions GmbH und der TSC Technische Systeme Consult GmbH werden erstinstanzlich als Scheingeschäfte angesehen. Somit liegen sämtliche Filmrechte aus Lizenzverträgen in der Zeit von September 1999 bis einschließlich Juni 2000 bei der TSC Technische Systeme Consult GmbH. Es wurde hilfsweise beantragt, dass die MAXXFilm Produktions GmbH die vereinbarten Lizenzpreise zahlen muss, wenn diese Geschäfte doch wirksam gewesen sein sollten. Die MAXXFilm Produktions GmbH versucht mit Vertragsstrafen u. ä. diese Verbindlichkeiten aufzurechnen und hat gegen das Urteil vom Oktober Berufung eingelegt. Das Berufungsverfahren vor dem OLG wird voraussichtlich in 2003 abgeschlossen werden. STUDIOCANAL FRANCE S.A. Die Auseinandersetzung mit STUDIOCANAL FRANCE S.A. über die Klärung der Rechteinhaberschaft an verschiedenen in 1999 erworbenen Filmrechten wurde im Jahr 2002 von STUDIOCANAL FRANCE S.A. gerichtlich weitergeführt. Von STUDIOCANAL FRANCE S.A. ist die TSC Technische Systeme Consult GmbH, vormals Advanced Licencing GmbH, im Rahmen von einstweiligen Verfügungen beklagt. Entgegen einer tatsächlichen rechtlichen Handhabe versuchte STUDIOCANAL FRANCE S.A. vor einem Gericht in Paris mehrfach, die TSC Technische Systeme Consult GmbH zur Benennung eines Schiedsrichters zu zwingen, da vertraglich ein Schiedsgerichtsverfahren vorgesehen ist. Nach Meinung von Advanced Medien ist zweifellos der Standort München im vorliegenden Fall Gerichtsstand. Nachdem STUDIOCANAL FRANCE S.A. zweimal in Paris abgewiesen wurde, fällte 119 das Gericht in Paris am 20. Dezember 2002 ein Urteil, gemäß dem ein Schiedsrichter vom Gericht namentlich bestimmt wurde, was von STUDIOCANAL FRANCE S.A. jedoch in dieser Form nicht beantragt war. Ebenso ist die Qualifikation dieses Schiedsrichters für den vorliegenden Fall nach Meinung von Advanced Medien nicht gegeben, weshalb gegen dieses Urteil das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt wurde. Schadensersatzklagen gegen früheres Management Im Juli 2002 hat die Advanced Medien AG gegen die früheren Vorstandsmitglieder Christophe Montague, Hanns-Arndt Jovy und Veronika Morawetz vor dem Landgericht München Klage auf Schadenersatz in Höhe von 4,0 Mio. Euro eingereicht. Die Vorstände und Aufsichtsräte waren im Rahmen einer Haftpflichtversicherung für fahrlässiges Handeln und daraus resultierende Verluste versichert. Partnersuche Parallel zu den Maßnahmen im Rahmen der Restrukturierung wurde in 2002 die Suche nach einem geeigneten Partnerunternehmen bzw. einem erfolgversprechenden Geschäftsmodell fortgesetzt. Aufgrund des ungünstigen Marktumfeldes und der gravierenden strukturellen Veränderungen in der Medienbranche konnten die Gespräche jedoch noch nicht zum Erfolg gebracht werden. Im Rahmen der geführten Verhandlungen sind bereits mehrere mögliche Partnerunternehmen wieder ausgeschieden, meist aus Gründen, die in der Struktur des Zielunternehmens lagen. Aktuell fokussieren sich die Verhandlungen auf wenige Zieladressen. Tochterunternehmen Advanced Licencing North America, Inc., Wilmington Die Advanced Medien AG ist zu 100% an der Advanced Licencing North America, Inc., beteiligt. Diese Gesellschaft führt keine eigenen operativen Geschäfte und dient lediglich als Holding für die Beteiligungen in den USA. Red Cliff Productions, LLC., Santa Monica Die Advanced Medien AG ist nicht mehr über die Tochtergesellschaft Advanced Licencing North America, Inc., mit 51% an der Red Cliff Productions, LLC., beteiligt. Im Mai 2002 konnte ein für beide Parteien zufriedenstellender Vergleich geschlossen werden. Im Rahmen dieses Vergleichs nehmen beide Parteien ihre vor einem US-Zivilgericht gestellten Klagen zurück und erklären den gegenseitigen Verzicht auf die vertraglichen Ansprüche. Gleichzeitig wurde die Abwicklung der Red Cliff Productions, LLC., des gemeinsamen Partnerunternehmens mit Wolfgang Petersen, beschlossen. U.F.O. Unified Film Organization LLC., Los Angeles Die Advanced Medien AG ist über die Tochtergesellschaft Advanced Licencing North America, Inc., mit 51% an der Unified Film Organization, LLC., in Los Angeles, Burbank, beteiligt. U.F.O. ist ein US-amerikanischer Produzent von hochwertigen Science-Fiction- und Action-Filmen, die stark von Spezialeffekten geprägt sind. Das Unternehmen konzentriert sich auf technisch aufwändige Spielfilme. Die 1995 gegründete U.F.O. profitiert von den Entwicklungen der Special-Effects-Industrie in den vergangenen 20 Jahren. Es wird moderne und leistungsfähige Computertechnologie eingesetzt, die die kostengünstige Erzeugung visueller Spezialeffekte ermöglicht. Das Tochterunternehmen trug mit 81% am stärksten zum Umsatz der Advanced Gruppe bei. Die Produktionsleistung von U.F.O. ist im Hinblick auf die Produktionen für den Medienfonds MEF, der durch die deutsche Privatbank Sal. Oppenheim & Cie., Köln, vertrieben wurde, signifikant höher als in den Umsatzerlösen dargestellt. Die im Rahmen von Dienstleistungsverträgen betreuten Auftragsproduktionen dürfen jedoch bei den Umsätzen nicht ausgewiesen werden. Insofern kam es nicht zu einem Rückgang der Produktionsleistung sondern unter Berücksichtigung der fünf Produktionen für den Medienfonds sogar zu einem Anstieg der Gesamtleistung gegenüber dem Vorjahr. Die zum Vertrieb dieser Produktionen gegründete U.F.O. Distribution, Inc., ist eine 100%ige 120 Tochtergesellschaft der U.F.O. und fungiert als Lizenznehmer des Medienfonds. Im Zuge des Vertriebes dieser Filmproduktionen auf den Filmmärkten hauptsächlich in 2003 werden diese Umsätze zeitverzögert im Konzernumsatz erscheinen. Für die Finanzierung der Lizenzpreise der U.F.O. Distribution, LLC., an den Medienfonds hat die Comerica Bank Finanzierungszusagen an U.F.O. Distribution, LLC., erteilt. Die Tochtergesellschaft U.F.O. hat sich damit in einem extrem schwierigen Marktumfeld behaupten können. Aufgrund nicht erfolgter Lieferungen von vertraglich festgelegten Produktionen wurden im Oktober 2002 fünf Lizenzverträge zwischen der U.F.O. und der TSC Technische Systeme Consult GmbH gekündigt. Im gleichen Zug wurde auch das Revolving Financing Agreement gegenüber der U.F.O. gekündigt, da die ursprünglichen Grundlagen für den Vertragsabschluss nicht mehr gegeben waren. Die Unified Film Organization, LLC., unterhält ihrerseits wiederum 100%ige Tochtergesellschaften für jede Filmproduktion sowie, wie o.e., eine Vertriebsgesellschaft für den Vertrieb der Medienfondsproduktionen. TSC Technische Systeme Consult GmbH, Oberhaching Desweiteren ist die Advanced Medien AG zu 100% an der TSC Technische Systeme Consult GmbH beteiligt. Auf die TSC Technische Systeme Consult GmbH wurden die beiden 100%igen Tochtergesellschaften Advanced Filmverleih GmbH und Advanced Home Entertainment GmbH mit Wirkung zum 01. Januar 2002 verschmolzen. Im vorliegenden Lagebericht wird der Geschäftsverlauf der TSC Technische Systeme Consult GmbH jeweils kommentiert. Advanced Produktions GmbH, Oberhaching Die Advanced Medien AG ist zu 100% an der Advanced Produktions GmbH beteiligt. Im Geschäftsjahr 2002 entfaltete diese Gesellschaft keine geschäftlichen Aktivitäten. Forschung und Entwicklung Aufgrund der Geschäftstätigkeit der Advanced Medien sind keine Forschungs- und Entwicklungskosten zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl für den Ausweis unter den Aufwendungen in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung als auch für eine nach IAS 38 unter bestimmten Prämissen mögliche Aktivierung. Personal Im Konzern waren im Jahresdurchschnitt 2002 43 Personen (Vorjahr: 56 Mitarbeiter) beschäftigt, davon 12 in der AG und den deutschen Tochtergesellschaften (Vorjahr: 21 Mitarbeiter), 31 bei der 51 %-Tochtergesellschaft Unified Film Organization, LLC. (Vorjahr: 35 Mitarbeiter). Auszubildende wurden in 2002 nicht beschäftigt. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Beendigung des Geschäftsjahres Comerica Bank Nach dem Bilanzstichtag hat die Comerica Bank mit Sitz in USA gegen die Advanced Licencing GmbH resp. die TSC Technische Systeme Consult GmbH Klage bei einem US-Gericht eingereicht. Hintergrund der Zahlungsklage in Höhe von 2.087.000 USD sind Kredite der Comerica Bank zur Produktion von Spielfilmen durch die 51%-ige Advanced Medien Tochtergesellschaft Unified Film Organization, LLC., Los Angeles , für die zwischen der U.F.O. und der TSC Technische Systeme Consult GmbH Lizenzverträge abgeschlossen waren. Vier der sechs betroffenen Filmproduktionen, auf die 1,7 Mio. USD der Klage entfallen, waren bereits im Oktober 2002 durch die TSC Technische Systeme Consult GmbH gegenüber U.F.O. gekündigt worden, da sie nicht termingerecht ausgeliefert wurden. Die bereits geleisteten Anzahlungen in Höhe von 300.000 USD wurden daraufhin von der TSC Technische Systeme Consult GmbH im gleichen Zug zurückgefordert. Für die verbleibenden 121 zwei Filmproduktionen werden von der Comerica Bank 387.000 USD geltend gemacht. Das Filmmaterial wurde bereits ausgeliefert und akzeptiert. Durch die TSC Technische Systeme Consult GmbH wurden 70 Prozent der vertraglichen Lizenzgebühren in Höhe von insgesamt 1,22 Mio. USD bezahlt. Über die verbleibende Verbindlichkeit wurde bereits in 2002 in Vergleichsverhandlungen mit der Comerica Bank ein vermeintlich einvernehmliches Ergebnis erzielt. Aufgrund der Kündigung der anderen vier nicht gelieferten Filmlizenzverträge verweigerte jedoch die Comerica Bank später die Unterzeichnung des Vergleiches, obwohl nach Ansicht von Advanced Medien bereits eine bindende Einigung erreicht war. Bericht des Vorstandes über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen Schlusserklärung des Abhängigkeitsberichtes nach § 312 Abs. 3 AktG für das Geschäftsjahr 2002: Für das Geschäftsjahr 2002 wurde gemäß § 312 Aktiengesetz vom Vorstand ein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften im Geschäftsjahr 2002 jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und bei sonstigen Maßnahmen nicht benachteiligt wurde. 2. Investor Relations Kommunikation Der Vorstand der Advanced Medien berichtete gegenüber den Aktionären regelmäßig und zeitnah über die Geschäftsentwicklung des Unternehmens. In zahlreichen Gesprächen, der Bilanzpressekonferenz sowie im Rahmen des Financial Forum im November in Frankfurt am Main informierte der Vorstand Analysten und Journalisten über die aktuellen Daten und Perspektiven des Unternehmens. Auf unserer Homepage www.advanced-medien.de stehen alle veröffentlichten Geschäfts- und Quartalsberichte, Presse- und Adhoc-Meldungen, unsere Newsletter sowie weitere Informationen zu Advanced Medien zur Verfügung. Das Unternehmen wird auch künftig transparent und zeitnah über Vorgänge in der Gesellschaft berichten. Kennzahlen Aktie 509300 Die Aktie Kennzahlen Aktie 509300 Gesamtzahl Marktkapitalisierung per Ulitimo Jahres-Höchstkurs Jahres-Tiefstkurs 17.955.000 2,87 Mio. 0,40 0,12 Aktienbesitz der Organmitglieder per 31. Dezember 2002 Otto Dauer/Familienbesitz Prof. Dr. Manfred Niewiarra Dr. Rüdiger Berndt Wolfgang Rück 20.000 Stück Keine Keine Keine Bis zu seinem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat am 23. September 2002 hielt Herr Werner Wirsing-Lueke 350 Aktien. 122 Anlegerstruktur Zum 1. April 2002 hielt die Baader Bank 7,4 % der Aktien. Der Vorstand geht davon aus, dass dieser Bestand bis zum Ende des Berichtszeitraumes nicht verändert wurde. Somit dürften sich rund 92,6 % der Aktien im Streubesitz befinden Organe Aufsichtsratmitglieder aktuell: Prof. Dr. Manfred Niewiarra, Vorsitzender Dr. Rüdiger Berndt, stv. Vorsitzender Wolfgang Rück seit 02. März 2001 seit 29. August 2001 seit 09. Oktober 2002 Mit Wirkung zum 09. Oktober 2002 wurde vom Registergericht München der von der Advanced Medien AG vorgeschlagene Herr Wolfgang Rück, Vorstand der KST Wertpapierhandels AG, als neues Mitglied des Aufsichtsrates bestellt. Neben seiner Tätigkeit als Vorstand der KST Wertpapierhandels AG hat Herr Wolfgang Rück noch Aufsichtsratsmandate bei der Infinigate AG, München, der Struktur AG, Stuttgart und der RCM Beteiligungs AG, Sindelfingen, inne. Ausgeschieden: Werner Wirsing-Lueke bis 23. September 2001 Vorstandsmitglied Otto Dauer seit 05. März 2001 3. Risikoberichterstattung 3.1. Bestandsgefährdende Risiken Sollte das Kreditverhältnis mit der Privatbank Delbrück & Co., das bis zum 31. März 2003 befristet ist, gekündigt werden, wäre der Weiterbestand der Advanced Medien AG und der deutschen Tochtergesellschaften gefährdet. Eine Fälligstellung des Kreditsaldos zum Ablauf der Kreditbefristung wurde von der Bank bisher nicht in Aussicht gestellt. Der Vorstand hat Verhandlungen über eine Verlängerung oder Umstrukturierung des Kreditverhältnisses aufgenommen. Das Geschäftsmodell eines Medienunternehmens mit Schwerpunkt Filmrechtehandel und Filmverleih hat sich im Jahresverlauf 2002 als zunehmend unrentabel erwiesen. Auch eine Verlagerung des Schwerpunktes auf die Filmproduktion in Form der beiden mehrheitlichen Beteiligungen an zwei in den USA ansässigen Filmproduktionsunternehmen hat sich als nicht ausreichend tragfähig erwiesen. Vor diesem Hintergrund wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Suche nach einem geeigneten alternativen Geschäftsmodell oder nach einem geeigneten Partnerunternehmen aus der Medienbranche mit dem Ziel der Verschmelzung verstärkt voran getrieben. Sollte weder aus dem bestehenden Filmvermögen heraus für den Fortbestand ausreichende Rückflüsse erzielt werden können, noch die vorerwähnte Partnersuche oder alternativ die Aufnahme eines neuen tragfähigen Geschäftsmodells gelingen, wäre der Fortbestand der Advanced Medien AG und der deutschen Tochtergesellschaften gefährdet. 123 Sollten sich einzelne Rechtsstreitigkeiten der TSC Technische Systeme Consult GmbH ungünstig entwickeln, wäre der Fortbestand der Tochtergesellschaft gefährdet. Im Hinblick auf die bei den bestandsgefährdenden Risiken erwähnte Gefährdung der Tochtergesellschaft U.F.O. im Falle der Kündigung der Kreditlinien durch die Comerica Bank ergibt sich ggfs. in der Folge ein entwicklungsbeeinträchtigendes Risiko für die Muttergesellschaft Advanced Licencing North America, Inc. Sollte das Kreditverhältnis der U.F.O. mit der Comerica Bank gekündigt werden, wäre der Fortbestand der Tochtergesellschaft U.F.O. gefährdet. 3.2. Entwicklungsbeeinträchtigende Risiken Sollte der Zivilprozess der Advanced Medien AG gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder auf Schadenersatz in Höhe von 4,0 Mio. Euro verloren gehen, kämen auf die Gesellschaft zusätzliche Anwaltskosten zu. Sollte der Zivilpozess der TSC Technische Systeme Consult GmbH gegen die MAXXFilm Produktions GmbH verloren gehen, würden zusätzliche Anwaltskosten auf die betroffene Gesellschaft zurückfallen. Obwohl STUDIOCANAL FRANCE S.A. die vorgebrachten Ansprüche in Höhe von etwa 7 Mio. Euro weder in 2001 noch in 2002 gerichtlich durchsetzen konnte, wäre die weitere Entwicklung der TSC Technische Systeme Consult GmbH im Falle einer gerichtlichen Niederlage beeinträchtigt. Das im Unternehmen vorhandene Risk-Management wurde im Geschäftsjahr 2002 weiter ausgebaut, um Risiken noch schneller erkennen und ihnen entgegenwirken zu können. Neben dem Vorstand wurde auch der Aufsichtsrat regelmäßig mit einem Kurzbericht aus dem Risk-Management informiert. 4. Ausblick auf die künftige Entwicklung Die Umstrukturierung des Advanced Medien Konzerns soll ein eigenständiges Fortbestehen der einzelnen Glieder der Firmengruppe ermöglichen. Eine zentrale Finanzierung der Gruppe ist aufgrund der Kapitalmarktsituation einerseits und der Branchensituation andererseits nicht mehr zu gewährleisten. Insofern werden sich die Advanced Medien AG, die TSC Technische Systeme Consult GmbH sowie die Unified Film Organization, LLC., künftig jeweils selbst finanzieren und eigenständig Geschäfte tätigen. Die Auswertung von Filmrechten über mehrere Auswertungsstufen innerhalb des Advanced Medien Konzerns ist in der bisher erfolgten Struktur nicht mehr vorgesehen. Im Rahmen eines neuen Geschäftsmodells oder im Rahmen einer Firmenpartnerschaft bzw. einer Verschmelzung mit einem anderen Unternehmen werden neue Strukturen erforderlich sein. Auch die kommenden Monate werden im Wesentlichen mit der Sicherung der Zukunft der Advanced Medien AG ausgefüllt sein. Sofern im Vorfeld eine weitgehende Einigung mit einem zur Verschmelzung bereiten Unternehmen herbei geführt werden kann, wird den Aktionären im Rahmen einer Hauptversammlung das Ergebnis zur Abstimmung vorzulegen sein. Advanced Medien AG München, den 20. März 2003 Der Vorstand 124 Bericht zur Corporate Governance Die Grundsätze einer wertorientierten und transparenten Unternehmensführung und -kontrolle bei der Beurteilung und Bewertung börsennotierter Unternehmen haben deutlich an Bedeutung gewonnen. Mit der Veröffentlichung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Februar 2002 und seinem Inkrafttreten im Juli 2002 wurden neue Maßstäbe gesetzt. Weitergehende Transparenz, eine offene und zeitnahe Kommunikation mit den Anlegern, ein effizientes Risikomanagement, die Einhaltung der Börsenregeln und eine Unternehmensführung, die sich auf die Schaffung von Wertzuwachs fokussiert, sind wesentliche Bestandteile unserer Unternehmensphilosophie. Vorstand und Aufsichtsrat schließen sich dem Corporate Governance Kodex weitestgehend an und verpflichten sich, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex grundsätzlich zu folgen. Abweichungen hiervon werden von der Advanced Medien AG jährlich im Geschäftsbericht offengelegt und erläutert. Die Corporate Governance Grundsätze, die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG sowie Erklärungen zu Abweichungen werden im Geschäftsbericht sowie auf der Homepage der Advanced Medien AG in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht (www.advanced-medien. de). Folgende Abweichungen ergeben sich: 4.2.1 Die Advanced Medien AG benötigt derzeit und bis auf weiteres aufgrund der geringen Größe der Gesellschaft keinen zweiten Vorstand. Sobald der Geschäftsbetrieb dies rechtfertigt und erfordert, wird der Vorstand aufgestockt werden. 4.2.3 Die Bezüge des Vorstandes gliedern sich in einen fixen Bestandteil sowie einen variablen erfolgsabhängigen Bestandteil als Ermessenstantieme nach Entscheidung durch den Aufsichtsrat. Auf der Hauptversammlung in 2001 wurde ein Stock-Options-Plan genehmigt, der im Geschäftsbericht und ebenfalls zur Einsicht auf der Homepage zur Verfügung steht. 5.1.2 Eine Altersbegrenzung für Vorstandsmitglieder ist nicht fest gelegt. 5.3 Bei der geringen Zahl der Aufsichtsratsmitglieder und der Größe der Gesellschaft ist die Bildung von Ausschüssen derzeit nicht sinnvoll und zweckmäßig. 5.4.5 In der Satzung der Gesellschaft sind die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder mit fixen Beträgen geregelt. Für die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt deshalb im Anhang des Konzernabschlusses keine Individualisierung. Die Bezüge beinhalten keine variablen, erfolgsabhängigen Bestandteile. Bei einer positiven Entwicklung der Gesellschaft wird der Aufsichtsrat auf der Hauptversammlung einen Vorschlag zur Satzungsänderung vorlegen. Vergütungen an mit Aufsichtsratsmitgliedern verbundene Personen, Gesellschaften oder Sozietäten werden im Anhang des Konzernabschlusses mit Hinweis auf das verbundene Aufsichtsratsmitglied gesondert ausgewiesen. 7.1.2 Für die Veröffentlichung der Quartalsberichte wird die Gesellschaft weiterhin die von der Deutschen Börse vorgegebene Frist von 60 Tagen in Anspruch nehmen. Eine Verkürzung der Frist auf 45 Tagen würde vor dem Hintergrund der Größe des Unternehmens und der internationalen Konsolidierung einen wirtschaftlich nicht zu rechtfertigenden zusätzlichen finanziellen und personellen Aufwand mit sich bringen. Der Vorstand Der Aufsichtsrat Oberhaching, 19. Dezember 2002 125 Konzern Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2002 (IAS) 01.01.-31.12.2002 01.01.-31.12.2001 € € Umsatzerlöse 9.825.380,80 19.512.651,92 Sonstige betriebliche Erträge 6.641.309,68 1.770.220,09 -190.784,26 -3.761.998,18 -1.110.719,94 -1.871.250,82 -13.740.426,77 -20.296.461,67 -1.938.395,17 -682.492,20 Filmaufwand Personalaufwand Abschreibungen auf Filmvermögen auf immaterielle Vermögenswerte des des Anlagevermögens und Sachanlagen 0,00 -5.798.702,61 Sonstige betriebliche Aufwendungen auf Finanzanlagen -4.476.312,61 -4.838.278,31 Betriebsergebnis -4.989.948,27 -15.966.311,78 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 138.568,30 512.135,73 -1.961.810,38 -1.810.208,71 0,00 -479,26 -6.813.190,35 -17.264.864,02 753.812,42 4.588,39 -6.059.377,93 -17.260.275,63 269.071,55 -189.230,41 0,00 0,00 -5.790.306,38 -17.449.506,04 Verlustvortrag aus dem Vorjahr / Gewinnvortrag -51.527.744,90 -34.078.238,86 Bilanzgewinn / Bilanzverlust -57.318.051,28 -51.527.744,90 EPS unverwässert -0,32 -1,00 EPS verwässeret -0,32 -1,00 Durchschnittliche Anzahl der Aktien (unverwässert) 17.955.000 17.733.333 Durchschnittliche Anzahl der Aktien (verwässert) 17.955.000 17.733.333 0 0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Anteil am Periodenergebnis von Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Ergebnis vor Steuern und Minderheitenanteilen Steuern von Einkommen und vom Ertrag Ergebnis vor Minderheitenanteilen Anteile anderer Gesellschafter am Konzernergebnis Außerordentliches Ergebnis Konzernfehlbetrag der Periode Anzahl der gewichteten Stock Options 126 Konzernbilanz zum 31. Dezember 2002 (IAS) AKTIVA 31.12.2002 31.12.2001 € € Langfristiges Vemögen Anlagevermögen Immaterielle Vermögenswerte Software und ähnliche Rechte 7.387,60 25.136,12 1,00 1.794.955,79 28.758.309,07 36.901.074,49 28.765.697,67 38.721.166,40 Sachanlagevermögen 80.746,36 208.406,70 Finanzanlagen 66.430,07 850.578,90 28.912.874,10 39.780.152,00 0,00 204.516,75 28.912.874,10 39.984.668,75 6.766.645,35 7.991.079,04 Geschäfts- oder Firmenwert Filmvermögen Langfristige Forderungen Kurzfristiges Vermögen Forderungen und sonstige Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen Gesellschafter Sonstige Vermögenswerte Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinsituten Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 573.551,92 2.836.646,84 956.681,06 9.603.292,19 9.521.312,02 797.958,41 4.391.556,57 15.041,40 43.381,98 10.416.292,00 13.956.250,57 39.329.166,10 53.940.919,32 127 Konzernbilanz zum 31. Dezember 2002 PASSIVA 31.12.2002 31.12.2001 € € Gezeichnetes Kapital 17.955.000,00 17.955.000,00 Rücklagen 45.462.951,62 45.462.951,62 Eigenkapital Fremdwährungsposten Konzernbilanzgewinn/-verlust Anteile anderer Gesellschafter -637.134,39 60.370,41 -57.318.051,28 -51.527.744,90 5.462.765,95 11.950.577,13 1.995.281,88 2.264.353,44 2.134.491,96 2.592.261,48 Langfristige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Sonstige Rückstellungen Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 30.035,10 643.681,97 556.014,56 2.778.173,93 3.178.311,14 0,00 663.624,93 Kurzfristige Verbindlichkeiten Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten 1.999.435,20 1.912.326,69 21.996.516,26 25.954.053,62 65.446,65 2.280.197,05 4.332.425,32 4.466.063,04 699.120,91 1.271.412,28 29.092.944,34 36.547.677,61 39.329.166,10 53.940.919,32 - davon aus Steuern: EUR 15.911,12 (Vorjahr: EUR 229.258,08) 128 Entwicklung des konsolidierten Eigenkapitals (IAS) Genehmigtes Kapital Bilanzielles Eigenkapital Gezeichnetes Aktien Kapital Konzernbi- Eigenkapitaldiflanzferenz aus verlust/- der WährungsRücklagen Rücklage gewinn umrechnung Gewinn- Kapital- Stück Gesamt Stück TEUR Stand 1. Januar 2002 17.955.000 Bedingtes Kapital 17.955 TEUR TEUR 12 45.452 TEUR -51.528 Fremdwährungsausgleichsposten TEUR TEUR 60 11.950 -697 -697 Stück TEUR TEUR 8.977.500 8.978 8.977.801 8.978 8.977.500 8.978 8.977.801 8.978 Konzernbilanzgewinn/-verlust für die Periode Stand 31. Dezember 2002 -5.790 17.955.000 17.955 12 45.452 -57.318 -5.790 -637 5.463 129 Konzern-Kapitalflussrechnung (IAS) 01.01.-31.12.2002 Periodenergebnis (vor Steuern und Anteilen anderer Gesellschafter am Konzernergebnis) 01.01.-31.12.2001 € € -6.057 -17.265 1.938 682 Anpassungen für: + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens + Abschreibungen auf Finanzanlagen 0 5.799 + Abschreibungen auf Filmvermögen 8.877 20.296 + Zinsaufwendungen 1.962 1.810 = Operatives Ergebnis vor Veränderung des Nettoumlaufvermögens 6.720 11.322 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen -607 -29 -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie 151 6.180 -3.531 -1.962 3.656 -1.810 0 -2 5 0 770 19.324 7 5 -5 -50 anderer Aktiva, die nicht der Investitions-oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer - Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Zinszahlungen + - Ertragssteuererstattungen Vorjahre Ertragssteuerzahlungen Vorjahre = Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens / immaterielle Anlagevermögens - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen/immaterielle Anlagevermögen + Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagevermögen - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen Auszahlungen für Investitionen in das Filmvermögen = Cash Flow aus der Investitionstätigkeit + Einzahlungen aus der Aufnahme von langfristigen Krediten - Auszahlungen aus der Rückführung von langfristigen Krediten + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen = Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands 2.800 0 -2.016 -734 -4.595 -25.057 52 -29.697 0 527 -458 0 0 3.990 -458 4.517 364 -5.856 + Veränderung des Finanzmittelbestandes aufgrund + der Fremdwährungsumrechnung Finanzmittelbestand am Anfang des Geschäftsjahrs 0 -21.562 0 -15.706 = Finanzmittelbestand am Ende der Periode -21.199 -21.562 798 -21.997 4.392 -25.954 -21.199 -21.562 Zusammensetzung des Finanzmittelbestands am Ende der Periode + - Zahlungsmittel Jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2002 Anschaffungs- und Herstellungskosten Aufgelaufene Abschreibungen Nettobuchwerte 1. Jan. 2002 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2002 1. Jan. 2002 Zuführungen Auflösungen Zuschreibungen 31. Dez. 2002 31. Dez. 2002 31. Dez. 2001 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE/ Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen Geschäfts- oder Firmenwert Filmvermögen SACHANLAGEN / Andere Analgen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 82.459,98 0,00 0,00 82.459,98 57.323,86 17.748,52 0,00 0,00 75.072,38 7.387,60 25.136,12 2.564.225,24 0,00 0,00 2.564.225,24 769.269,45 1.794.954,79 0,00 0,00 2.564.224,24 1,00 1.794.955,79 109.795.684,28 734.127,70 0,00 110.529.811,98 72.894.609,78 13.740.426,77 0,00 4.863.533,65 81.771.502,91 28.758.309,07 36.901.074,49 112.442.369,50 734.127,70 0,00 113.176.497,20 73.721.203,09 15.553.130,08 0,00 4.863.533,65 84.410.799,53 28.765.697,67 38.721.166,40 555.356,96 4.587,28 6.555,78 553.388,46 346.950,26 125.691,84 0,00 0,00 472.642,10 80.746,36 208.406,70 6.649.281,51 2.015.851,17 8.598.702,61 66.430,07 5.798.702,61 0,00 5.798.702,61 0,00 0,00 66.430,07 850.578,90 119.647.007,97 2.754.566,15 8.605.258,39 113.796.315,73 79.866.855,96 15.678.821,92 5.798.702,61 4.863.533,65 84.883.441,63 28.912.874,10 39.780.152,00 FINANZANLAGEN / Sonstige Ausleihungen Anhang zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2002 I. Allgemeine Grundlagen Der Konzernabschluss der Advanced Medien AG zum 31. Dezember 2002 wird nach den International Accounting Standards (IAS) des International Accounting Standards Committee (IASC), die zukünftig als International Financial Reporting Standards (IFRS) vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden, aufgestellt. Auf Grund des § 292 a HGB hat dieser nach IAS aufgestellte Konzernabschluss befreiende Wirkung für einen ansonsten nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufzustellenden Konzernabschluss. Er steht im Einklang mit der Richtlinie 83/349/EWG. Zudem werden die gültigen Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) beachtet. Neben diesem Konzernanhang wird zusätzlich zu der Konzerngewinn- und Verlustrechnung und der Konzernbilanz eine Kapitalflussrechnung nach IAS 7 erstellt sowie die Veränderungen des Eigenkapitals gemäß IAS 1 dargestellt. Die Konzernanhangsangaben enthalten zudem eine Segmentberichterstattung nach IAS 14. Darüber hinaus wird ein Konzernlagebericht nach den Vorschriften des § 315 HGB i.V.m. § 292 a Abs. 2 Nr. 2 HGB aufgestellt. In Übereinstimmung mit dem internationalen Aufbau von Konzernabschlüssen beginnt die Berichterstattung mit der Konzerngewinn- und Verlustrechnung. Um die Übersichtlichkeit zu verbessern, sind verschiedene Posten der Konzerngewinn- und Verlustrechnung und der Konzernbilanz zusammengefasst. Diese Posten sind im Konzernanhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Konzerngewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die zu Vergleichszwecken angegebenen Vorjahreszahlen basieren auf der Grundlage des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2001. II. Erläuterungen der wesentlichen Unterschiede zwischen einem Konzernabschluss nach IAS und den deutschen Rechnungslegungsvorschriften nach § 292 a HGB Nach deutschem Recht stehen das Vorsichtsprinzip und der Gläubigerschutz im Vordergrund. Die IAS zielen stärker auf die Bereitstellung von entscheidungsrelevanten Informationen für (gegenwärtige und potenzielle) Investoren ab. Im Rahmen der Bilanzierung nach IAS ergeben sich folgende wesentliche, abweichende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden gegenüber einem Konzernjahresabschluss, der nach den Rechnungslegungsgrundsätzen des HGB aufgestellt wird: Firmenwert (IAS 22) Nach den Vorschriften des HGB wäre ein Geschäfts- oder Firmenwert auszuweisen, der aufgrund der Gründung der Advanced Medien AG durch die Sacheinlage der TSC Technische Systeme Consult GmbH (vormals Advanced Licencing GmbH) im Geschäftsjahr 1998 entstanden ist. Da zum Gründungs- und Einlagezeitpunkt vollständige Identität zwischen den Gesellschaftern der TSC Technische Systeme Consult GmbH und den Aktionären der Advanced Medien AG bestand, wird nach den Vorschriften des IASC kein Firmenwert für die TSC Technische Systeme GmbH bilanziert. Der nach den Vorschriften des HGB anzusetzende Firmenwert der TSC Technische Systeme Consult GmbH wird nach den Vorschriften des IASC mit der Kapitalrücklage verrechnet. Weiterhin ergeben sich Unterschiede in der Höhe der Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte. Film- und Merchandisingrechte (Framework, IAS 38) Nach den Regelungen des HGB dürfen selbst erstellte Filmproduktionen nicht aktiviert werden, da es sich um selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände handelt. Nach den Rechnungslegungsvorschriften 132 des IASC werden selbst erstellte Filmproduktionen mit den Herstellungskosten aktiviert, wenn ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist und die Kontrolle über den Vermögensgegenstand ausgeübt wird. Herstellungskosten nach IAS werden als produktionsbezogene Vollkosten definiert. Nach HGB umfasst die Wertuntergrenze nach § 255 Abs. 2 lediglich die direkt zurechenbaren Einzelkosten, während für die Material- und Fertigungsgemeinkosten ein Aktivierungswahlrecht besteht. Fremdwährungsgeschäfte (IAS 21) Nach den Regelungen des HGB werden Fremdwährungsforderungen (Fremdwährungsverbindlichkeiten) zum Kurs am Bilanzstichtag bewertet, falls dieser niedriger (höher) ist, als zum Entstehungszeitpunkt der Forderung (Verbindlichkeit). Nach IAS hingegen wird in jedem Fall der Stichtagskurs der Bewertung zum Bilanzstichtag zugrunde gelegt. Kapitalrücklage (SIC 17) Börsenemissionskosten werden gemäß den Regelungen des IASC mit der Kapitalrücklage verrechnet. Dies ist nach HGB nicht möglich. Latente Steuern (IAS 12) Nach IAS sind grundsätzlich aktive latente Steuern für Ertragsteuerminderungsansprüche in Form von steuerlichen Verlustvorträgen zu bilden, die auf temporären Differenzen beruhen. Diese aktiven latenten Steuern würden nach den Regelungen des HGB nicht gebildet werden. Da Unsicherheit darüber besteht, ob die temporären Unterschiede tatsächlich zu zukünftigen Ertragsteuerminderungen führen, wurde von einer Bilanzierung latenter Steueransprüche abgesehen. III. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss einbezogen sind neben der Advanced Medien AG alle in- und ausländischen Tochterunternehmen, bei denen die Advanced Medien AG unmittelbar und mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt und diese Unternehmen beherrscht. Mit Eintragung vom 23. Januar 2003 in das Handelsregister wurden die Konzerngesellschaften Advanced Filmverleih GmbH und Advanced Home Entertainment GmbH mit Wirkung zum 01. Januar 2002 rückwirkend auf die Advanced Licencing GmbH verschmolzen. Mit Eintragung vom 23. Dezember 2002 in das Handelsregister firmiert die Advanced Licencing GmbH unter TSC Technische Systeme Consult GmbH. 1. Anteilsbesitz Die Advanced Medien AG hält folgenden mittelbaren oder unmittelbaren Anteilsbesitz: Firma, Sitz TSC Technische Systeme Consult GmbH Advanced Licencing North America, Inc., Wilmington, USA Advanced Produktions GmbH, Oberhaching Unified Film Organization, LLC., Los Angeles, USA Anteil in % Nennkapital in Eigenkapital zum 31. Jahresergebnis T€ 12. 2002 in T€ 2002 in T€ 100 214 440 -356 100 1 -32 -12 100 153 146 -7 0 3.416 -199 51 * * mittelbare Beteiligung über die Advanced Licencing North America, Inc. Die Unified Film Organization, LLC., Los Angeles, unterhält ihrerseits wiederum 100%ige Tochtergesellschaften für jede Filmproduktion sowie eine Vertriebsgesellschaft für den Vertrieb der Medienfonds-Produktionen. 133 2. Vollkonsolidierte Unternehmen Folgende Gesellschaften werden nach den Vorschriften über die Vollkonsolidierung einbezogen: TSC Technische Systeme Consult GmbH, Oberhaching Advanced Licencing North America, Inc., Wilmington, USA Advanced Produktions GmbH, Oberhaching Unified Film Organization, LLC., Los Angeles, USA Die Tätigkeiten der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen stellen sich wie folgt dar: TSC Technische Systeme Consult GmbH, Oberhaching Die Tätigkeit der Gesellschaft umfasst den Erwerb von Filmen oder Teilrechten von solchen, sowie deren Auswertung durch Verkauf oder Lizenzierung oder anderen Verwertungsformen. Sie wurde am 7. Februar 1983 ins Handelsregister eingetragen. Die Geschäftsanteile der TSC Technische Systeme Consult GmbH, vormals Advanced Licencing GmbH, wurden durch Sacheinlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in die Advanced Medien AG am 15. Juli 1998 eingebracht. n T€ Advanced Licencing North America Inc., Wilmington, USA Die Gesellschaft übernimmt die allgemeinen Steuerungsfunktionen einer Finanz- und Managementholding und zentrale Aufgaben für ihre Beteiligungen in den USA. Die Gesellschaft wurde am 22. Juni 2000 gegründet. Advanced Produktions GmbH, Oberhaching Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft umfasst die Herstellung und den Erwerb von Filmen oder Teilrechten von solchen, sowie deren Auswertung durch Verkauf oder Lizenzierung oder jedweder anderen Verwertungsform. Die Gesellschaft wurde am 26. März 1999 errichtet. Die Gesellschaft hat bisher keine wesentliche Geschäftstätigkeit aufgenommen. Unified Film Organization, LLC., Los Angeles, USA Mit Beschluss zur Kapitalerhöhung (Subscription Agreement) vom 30. Juni 2000 hat sich die Advanced Licencing North America, Inc., mit einer Bareinlage in Höhe von T€ 4.709 (US$ 4,5 Mio.) am Kapital der Unified Film Organization, LLC., zu 51 % beteiligt. Die Unified Film Organization, LLC., wurde zum 1. Juli 2000 erstmals in den Konzernabschluss nach den Vorschriften über die Vollkonsolidierung einbezogen. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Filmproduktion, insbesondere im Bereich von Science-Fiction- und Action-Filmen für die TV- und Video-Auswertung. Die Unified Film Organization, LLC., bedient sich zur Produktion und Abwicklung ihrer Tochtergesellschaften amerikanischer Special Purpose Entities (SPE). Diese SPEs werden im Konzernabschluss zu 100% konsolidiert. 3. Assoziierte Unternehmen Die TSC Technische Systeme Consult GmbH und der Regisseur Wolfgang Petersen haben am 11. April 2000 und am 5. Juni 2000 Rahmenverträge zur Produktion von Kinofilmen geschlossen. Aufgrund dieser Verträge wurde am 5. Juni 2000 die Gesellschaft Red Cliff Productions, LLC., Santa Monica, USA, gegründet, an der die Advanced Licencing North America, Inc., bis 13. Mai 2002 51 % der Anteile hielt. Im August 2001 reichte Wolfgang Petersen vor einem US-Zivilgericht Klage gegen die Advanced Licencing North America, Inc., und andere Beklagte wegen Vertragsbruchs und anderer Ansprüche ein. Im Gegenzug reichte Advanced Medien über die beklagte Tochtergesellschaft eine Gegenklage wegen Nichterfüllung des Vertrages ein. Im April 2002 konnte ein für beide Parteien zufriedenstellender Vergleich geschlossen werden. Im Rahmen dieses Vergleichs nahmen beide Parteien ihre vor einem US-Zivilgericht gestellten Klagen zurück und erklärten den gegenseitigen Verzicht auf die vertraglichen Ansprüche. Gleichzeitig wurde die Abwicklung der Red Cliff 134 Productions, LLC., des gemeinsamen Partnerunternehmens mit Wolfgang Petersen, beschlossen. Die Anteile an der Red Cliff Productions, LLC., werden daher nicht mehr im Konzernabschluss 2002 ausgewiesen. IV. Konsolidierungsgrundsätze Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Unternehmen werden gemäß den Rechnungslegungsvorschriften nach IAS (IAS 27) nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt ihres Erwerbs (IAS 22.32). Die nach der Aufrechnung des Beteiligungsbuchwertes mit dem neu bewerteten Eigenkapital verbleibenden aktivischen Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und entsprechend ihrem künftigen wirtschaftlichen Nutzen über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren ergebniswirksam abgeschrieben (IAS 22.41). Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen werden eliminiert (IAS 27.17). Zwischenergebnisse werden herausgerechnet, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind (IAS 27.18). V. Währungsumrechnung In den Einzelabschlüssen der Gesellschaften werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung umgerechnet. Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt. Zum Bilanzstichtag wurden die Positionen in fremder Währung mit dem Stichtagskurs bewertet. Als Umrechnungsverfahren wird die funktionale Währungsumrechnung angewendet (IAS 21). Im Konzernabschluss erfolgt die Umrechnung der Bilanzposten aller ausländischen Gesellschaften von der jeweiligen Landeswährung in Euro zu Tageskursen am Bilanzstichtag, da die in den Konzernabschluss einbezogenen wesentlichen Auslandsgesellschaften ihr Geschäft selbständig in ihrer Landeswährung betreiben. Die Umrechnung der Eigenkapitalfortschreibung von ausländischen Unternehmen erfolgt zu historischen Umrechnungskursen. Die sich daraus ergebenden Differenzen werden erfolgsneutral mit dem Währungsausgleichsposten verrechnet. Geschäfts- und Firmenwerte werden als Vermögenswert in der Berichtswährung bilanziert. Aufwands- und Ertragsposten werden mit Durchschnittskursen umgerechnet. Für die Währungsumrechnung wurden folgende Wechselkurse zugrunde gelegt: Durchschnitt 01. Januar bis 31. Dezember 2002 1 US-Dollar € 1,06 31.12 2002 31.12.2001 € 0,95 € 1,13 Aufgrund der Wechselkursentwicklung des US-Dollars verzeichnete die Advanced Medien AG im Geschäftsjahr 2002 Fremdwährungsgewinne in Höhe von T€ 223 denen Fremdwährungsverluste in Höhe von T€ 289 gegenüberstanden. Diese Fremdwährungsgewinne und -verluste werden jeweils unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ausgewiesen. Die Gesellschaft hat in den Jahren 2001 und 2002 keine Währungssicherungsgeschäfte getätigt. 135 VI. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Schätzungen bei der Erstellung des Konzernabschlusses Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten ordnungsmäßigen Rechnungslegungsgrundsätzen (IAS). Dabei sind Schätzungen und Annahmen des Vorstandes erforderlich, welche die Beträge in den Aktiva und Passiva, den Konzernanhangsangaben und den Beträgen in den Konzerngewinn- und Verlustrechnungen beeinflussen. Weiterhin sind bei der Aufstellung des Konzernlageberichts Prognosen bezüglich der zukünftigen bestandsgefährdenden oder entwicklungsbeeinträchtigenden Risiken notwendig. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Schätzungen abweichen. Diese Schätzungen betreffen im Wesentlichen die Bewertung des Filmvermögens und der Rückstellungen sowie die Werthaltigkeit der Ausleihungen und der Forderungen, die Prognosen betreffen hauptsächlich die künftige Entwicklung und den Fortbestand der einzelnen Konzernunternehmen sowie der gesamten Advanced-Gruppe. Stetigkeit der Bilanzierung Die Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden wenden wir dem Rahmenkonzept der IAS sowie dem IAS 1 (revised 1997), IAS 8 (revised 1993) und SIC 18 folgend stetig an. Gegenüber dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2001 wurden keine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geändert. Aufgrund von Anfang 2002 gewonnenen Erkenntnissen musste der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2000 geändert werden. Im zweiten Halbjahr 1999 wurden diverse Geschäfte mit zwei Unternehmen abgeschlossen und ausgewiesen, die im geänderten Konzernabschluss 2000 eliminiert wurden. Die Eliminierung erfolgte, weil der Vorstand der Advanced Medien AG von der Unwirksamkeit dieser Geschäfte ausgeht. Da die Schlussbilanz des Jahres 1999 die Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres 2000 darstellt und im Geschäftsjahr 2000 nahezu analog dem Vorjahr weitere Geschäfte mit drei Unternehmen abgeschlossen wurden, die nach den Erkenntnissen des Vorstandes ebenfalls unwirksam sind, wurde der Abschluss des Jahres 2000 geändert. Gegenüber dem im März 2001 aufgestellten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2000 sind die Bilanzpositionen Forderungen, Verbindlichkeiten und Filmvermögen von den Änderungen betroffen. Die Änderungen in der Konzernbilanz und in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung sind im Einzelnen im Konzernanhang des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2000 dargestellt. Auch für den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2001 ergaben sich aus der Erkenntnis des Vorstandes, dass es sich bei den erwähnten Geschäften in 1999 und 2000 um unwirksame Geschäfte handelt, Folgewirkungen. Diese wurden im Konzernabschluss 2001 berücksichtigt. Bei dem Gerichtstermin am 31 Oktober 2002 stellte das Landgericht München I die Unwirksamkeit aller Geschäfte mit der MAXXFilm Produktions GmbH in den Jahren 1999 und 2000 fest. Das Gericht folgte damit dem Antrag von Advanced auf Feststellung der Unwirksamkeit dieser Geschäfte. Sämtliche Filmrechte aus diesen Geschäften liegen somit nach wie vor bei Advanced. Die nachträgliche Änderung der Jahresabschlüsse der Advanced Medien AG für die Geschäftsjahre 1999 und 2000, in denen diese Geschäfte aufgrund eines Gutachtens eliminiert worden waren, wird durch dieses Urteil bestätigt. Eine Entscheidung über die hilfsweise gestellten Gegenanträge der MAXXFilm Produktions GmbH bleibt dem noch ausstehenden Schlussurteil vorbehalten. Gegen dieses Urteil hat die Beklagte Berufung eingelegt. Solange ein diese Sachverhalte bestätigendes Urteil im Rechtsstreit gegen die MAXXFilm Produktions GmbH noch keine Rechtskraft erlangt hat, besteht für alle in diesem Zusammenhang in 1999 und 2000 vorgenommenen Änderungsmaßnahmen ein juristisches Restrisiko für den korrekten Ausweis in den Konzernabschlüssen ab dem Geschäftsjahr 1999. 136 Umsatzrealisierung Im Bereich Lizenzhandel werden in erster Linie erworbene TV-Lizenzrechte an Fernsehsender unterlizenziert. Die Umsatzrealisierung erfolgt hier gemäß der Regelungen des IAS 18. Für die Realisierung der Umsätze müssen folgende Kriterien erfüllt sein: • • • • eine mit dem Abnehmer vereinbarte, feststehende Vergütung ein unkündbarer Vertrag die Übertragung uneingeschränkter Verwertungsrechte keine verbleibenden Verpflichtungen beim Lizenzgeber Im Fall der langfristigen Vertragsgestaltung werden Forderungen mit einer Fälligkeit von über einem Jahr abgezinst. Der Aufwand aus dieser Abzinsung wird von den Umsatzerlösen abgesetzt (IAS 18.11), eine Auflösung der Abzinsung wird als Ertrag im Finanzergebnis ausgewiesen. Im Bereich Video/DVD werden Umsatzerlöse unter Anwendung von IAS 18.14 zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs der verkauften Ware realisiert. Die Erlöse aus dem Filmverleih werden mit Meldung der tatsächlichen Besucherzahlen durch die Kinobetriebe vereinnahmt. Ausweis von IPO-Kosten bzw. Kosten einer Kapitalerhöhung Nach der in 1999 verabschiedeten Regelung des SIC, No. 17, sind die Kosten des Börsenganges im Geschäftsjahr 1999 (IPO-Kosten) mit ihrem Nettobetrag in Höhe von T€ 2.142 (nach Steuern) mit der Kapitalrücklage verrechnet worden. Die für die erste Kapitalerhöhung vom 31. Mai 2000 und die zweite Kapitalerhöhung vom 08. März 2001 angefallenen Aufwendungen betrugen insgesamt T€ 2.621. Aufgrund der Ertragslage des Unternehmens entfällt auf diese Kosten keine Minderung des Ertragsteueraufwandes, so dass sie in voller Höhe mit der Kapitalrücklage verrechnet wurden. Immaterielle Vermögensgegenstände Immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Sie enthalten vor allem die Software für kaufmännische Anwendungen, die linear über drei Jahre abgeschrieben wird. Die aus der Kapitalkonsolidierung entstandenen Geschäfts- und Firmenwerte werden über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von 5 Jahren linear abgeschrieben. Daneben werden Filmrechte als eigener Posten unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Die Lizenzrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Sind gleichzeitig die Lizenzrechte für Kino, Video/DVD sowie Free TV/ Pay TV erworben worden, erfolgt eine Allokation der Anschaffungskosten auf die Einzelrechte anhand festgesetzter Prozentsätze, da die Lizenzverträge im Allgemeinen keine Aufteilung der Anschaffungskosten enthalten. Die Festsetzung der Prozentsätze erfolgt in Abhängigkeit der Höhe der Anschaffungskosten sowie dem Umfang der erworbenen Rechte. Zahlungen für Filmrechte, deren Produktion noch nicht abgeschlossen ist und die folglich noch nicht weiterveräußert werden können, werden ebenso als Filmvermögen ausgewiesen. Selbst produzierte Filmrechte werden mit den ihnen direkt zurechenbaren Herstellungskosten, unter Ausschluss der Vertriebskosten, angesetzt, wenn die Voraussetzungen des IAS 38.45 erfüllt sind. Die Abschreibungen auf Lizenzrechte erfolgen auf Grundlage ihrer Verwertung. Jeder Verwertungsstufe wird ein Prozentsatz zugeordnet, der sich durch Erfahrungswerte aus der Vergangenheit bestimmt. Die Kino- und Videorechte werden bei Erstverwertung zu 100%, die TV-Rechte werden zu 60% bei Erstverwertung und zu 40% bei Zweitverwertung abgeschrieben. Somit wird den Umsätzen einer Verwertungsstufe der jeweilige Aufwand in Form der Abschreibung gegenübergestellt. Auf individueller Basis wird der Verwertbarkeit eines Filmrechtes durch außerplanmäßige Abschreibungen („Impairment-Test“ gem. IAS 36) Rechnung getragen. Wenn die diskontierten Einnahmenüberschüsse der prognostizierten künftigen Nutzung geringer sind als der Restbuchwert zum Bilanzstichtag, wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Wert durchgeführt. 137 Im 4. Quartal 2002 erfolgte eine Neubewertung des Filmvermögens im Rahmen eines Impairment Tests. Auf Grundlage der Ergebnisse wurden außerplanmäßige Zuschreibungen in Höhe von 4.863.533,72 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro) sowie außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 5.565.211,34 Euro (Vorjahr: 7.526.054,59 Euro) vorgenommen. Der Impairment Test basiert auf den aktuellen Erlösprognosen für das Filmvermögen. Sachanlagen Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger nutzungsbedingter Abschreibung bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen für Anlagegüter werden nach folgenden konzerneinheitlichen Nutzungsdauern bemessen: Jahre Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3–8 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden mit den Anschaffungskosten nach Abzug erforderlicher Wertberichtigungen, die sich am tatsächlichen Ausfallrisiko orientieren, bilanziert. Langfristige Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 6% p. a. auf den Bilanzstichtag abgezinst. Flüssige Mittel und kurzfristige Kapitalanlagen Die Gesellschaft klassifiziert alle kurzfristigen Kapitalanlagen mit einer Restlaufzeit von maximal 90 Tagen zum Zeitpunkt des Erwerbs als flüssige Mittel. Rücklagen Kapitalrücklagen werden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, insbesondere des AktG, gebildet. Als Kapitalrücklage wird das Agio aus dem Börsengang bzw. aus Kapitalerhöhungen nach Verrechnung mit den Kosten des Börsengangs bzw. den Kapitalerhöhungen ausgewiesen. Jahre Rücklagen für Währungsumrechnungen (Fremdwährungsausgleichsposten) werden gebildet, um die aus der Konsolidierung der Abschlüsse ausländischer Gesellschaften entstehenden Umrechnungsdifferenzen zu berücksichtigen. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Höhe oder Fälligkeit unsicher ist. Die Rückstellungen werden mit dem voraussichtlichen Betrag der Inanspruchnahme angesetzt. Dabei wird von dem Betrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen. Rückstellungen werden nur gebildet, wenn ihnen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten zugrunde liegt. Latente Steuern Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge nach IAS 12.34 wurden nicht angesetzt, weil keine ausreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in der Zukunft positive steuerliche Ergebnisse zur Nutzung der Verlustvorträge anfallen werden. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Filmförderungen Filmförderungen in der Form bedingt rückzahlbarer Darlehen werden unter Anwendung von IAS 20 unter folgenden Voraussetzungen ertragswirksam erfasst: 138 • Es besteht eine angemessene Sicherheit dafür, dass die mit der Förderung verbundenen Bedingungen erfüllt werden, insbesondere dass eine (teilweise) Rückzahlung des Darlehens unwahrscheinlich ist. • Die jeweilige Fördermaßnahme wurde bewilligt. • Eine etwaige Rückzahlungsverpflichtung entsteht nur aufgrund zukünftiger Erlöse und wird aus diesen getilgt. Im Geschäftsjahr 2002 wurde auf diese Weise Filmförderung in Höhe von T€ 80 ertragswirksam vereinnahmt. Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen Eventualverbindlichkeiten sind mögliche oder bestehende Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und bei denen ein Ressourcenabfluss aus heutiger Sicht nicht wahrscheinlich ist. Sie werden in der Konzernbilanz nicht erfasst. Die angegebenen Verpflichtungen bei den Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen Verpflichtungen auf Grund abgeschlossener Verträge dar, die künftig zu einem Ressourcenabfluss führen werden. VII. Erläuterungen zur Konzern Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Zur Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Unternehmensbereichen und Regionen verweisen wir auf die Segmentberichterstattung in Note IX.3. Von den Bruttoumsatzerlösen wurden im Geschäftsjahr 2002 aufgrund der Reduzierung der langfristigen Forderungen keine Aufwendungen für die Abzinsung langfristiger Forderungen abgesetzt. 2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten die folgenden Posten: Zuschreibungen auf das Filmvermögen Währungsgewinne Filmförderung Auflösung von Rückstellungen Übrige 2002 T€ 2001 T€ 4.864 223 80 989 485 6.641 0 1.043 16 234 477 1.770 Hinsichtlich der Zuschreibungen auf das Filmvermögen verweisen wir auf die Erläuterungen in Note VII.5, Abschreibungen. 2002 20 T.641 1.770 3. Filmaufwand Der Filmaufwand setzt sich aus folgenden Posten zusammen: 2002 2001 T€ T€ 44 3.398 Mat er ialau f w an d un d Au f w an d f ü r b ezo g en e Leist u n g en So n st ig er Film au f w an d 147 364 191 3.762 139 4. Personalaufwand Der Personalaufwand in Höhe von T€ 1.111 (Vorjahr: T€ 1.871) enthält keine Abfindungszahlungen für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder (Vorjahr: T€ 236). 5. Abschreibungen Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen teilen sich wie folgt auf: 2002 2001 T€ T€ p lan m äßig e Ab sch r eib u n g en 8.176 12.770 au ßer p lan m äßig e Ab sch r eib u n g en 5.565 7.526 13.741 20.296 513 513 Film ver m ö g en Fir m en w er t p lan m äßig e Ab sch r eib u n g en au ßer p lan m äßig e Ab sch r eib u n g en 1.282 0 125 145 18 15.679 25 20.979 Sach an lag en Im m at er ielle Ver m ö g en sg eg en st än d e 2002 2001 T€ T€ Die Abschreibungen auf Filmvermögen in Höhe von insgesamt T€ 13.741 sind bei der TSC Technische Systeme Consult GmbH, der Advanced Medien AG und bei der Unified Film Organization, LLC., angefallen. Davon betragen die außerplanmäßigen Abschreibungen, die auf Grundlage der Ergebnisse eines im 4. Quartal durchgeführten Impairment-Tests gem. IAS 36 ermittelt wurden, insgesamt T€ 5.565 (Vorjahr: T€ 7.526). Der Grund für die außerplanmäßige Abschreibung liegt in den veränderten Gewohnheiten und Ansprüchen der (Fernseh-) Zuschauer sowie in einer Marktverschiebung, die eine veränderte Einkaufspolitik der Fernsehsender zur Folge hatte. Den außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Filmvermögen stehen jedoch aufgrund der Erkenntnisse des Impairment-Tests gem. IAS 36 Zuschreibungen in Höhe von T€ 4.864 (Vorjahr: T€ 0) gegenüber, die in den Sonstigen betrieblichen Erträgen (Note V.2) enthalten sind. Zur Entwicklung des Filmvermögens und der Filmabschreibungen wird auf den gesonderten Anlagespiegel verwiesen. 140 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt auf: 2002 Rech t s- u n d Ber at u n g sko st en 2002 2001 T€ T€ 1.661 1.529 Wer t b er ich t ig u n g en au f Fo r d er u n g en 775 401 Miet en , Rein ig u n g , En er g ie, In st an d h alt u n g 739 509 In vest o r Relat io n s 409 624 Wäh r u n g sku r sver lu st e 289 634 80 101 Au f sich t sr at sver g ü t u n g en Geb ü h r en , Beit r äg e, Sp en d en 77 88 Wer b eko st en , Bew ir t un g , Rep r äsen t at io n 50 231 Fr ach t , Po st , Teleko m m u n ikat io n 46 98 Reiseko st en 44 65 Neb en ko st en d es Geld ver keh r s 16 403 290 4.476 155 4.838 2002 2001 T€ T€ Üb r ig e 17. Finanzergebnis Die im Finanzergebnis enthaltenen Positionen stellen sich wie folgt dar: Er t r äg e au s d er Au f lö su n g d er Wer t b er ich t ig u n g 0 280 Zin sen au s Ein lag en b ei Kr ed it in st it u t en au f g r u n d d er Ab zin su n g lan g f r ist ig er Fo r d er u n g en 84 202 Üb r ig e Zin sen u n d äh n lich e Er t r äg e 54 29 Üb r ig e Zin sen u n d äh n lich e Au f w en d u n g en Zin sau f w an d f ü r Kr ed it e -101 -62 -1.860 -1.823 -1.748 -1.299 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen: Au f lö su n g vo n Rü ckst ellu n g en Gew er b est eu er au f w an d Er st at t u n g vo n Er t r ag st eu er n 2002 2001 T€ T€ 756 0 -2 0 0 5 754 5 141 9. Anteile anderer Gesellschafter am Konzernergebnis Die Anteile anderer Gesellschafter betrifft die folgende Gesellschaft: 2002 2001 2002 2001 T€ T€ 269 -189 Unified Film Organization LLC. VIII. Erläuterungen zur Konzernbilanz 1. Anlagevermögen Zur Entwicklung des Konzernanlagevermögens verweisen wir auf den Konzernanlagespiegel. Geschäfts- und Firmenwert Die Entwicklung der einzelnen Positionen im Anlagevermögen ist im folgenden Anlagespiegel dargestellt. Der Firmenwert resultiert aus der Konsolidierung der betreffenden Tochtergesellschaft im Konzern: Unified Film Organization, LLC., Anteil am Eigenkapital Wert der Anteile bei der jew. Muttergesellschaft € 51% 1.709.075 anteiliges Eigenkapital € 1.742.200 kumulierte Abschreibung 2002 € Firmenwert € 2.564.223 Buchwert 31.12.2002 € 2.564.222 1 Bei der Berechnung des Firmenwertes wurde der historische Kurs zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung verwendet. Im Geschäftsjahr 2002 fielen Abschreibungen auf den Firmenwert in einem Gesamtbetrag von T€ 1.795 (Vorjahr: T€ 513) einschließlich einer außerordentlichen Abschreibung in Höhe von T€ 1.282 (Vorjahr: T€ 0) an. Durch die Einlage der TSC Technische Systeme Consult GmbH in die Advanced Medien AG ist aufgrund der Beibehaltung der Beteiligungsquote der Gesellschafter/Aktionäre kein Geschäfts- oder Firmenwert entstanden. Wir verweisen auf die Angaben zum Eigenkapital (Note VIII.5) Filmvermögen Der Posten Filmvermögen setzt sich wie folgt zusammen: Film r ech t e Ur h eb er r ech t e Geleist et e An zah lu n g en au f Film r ech t e 2002 2001 T€ T€ 2002 T€ 2001 T€ 26.354 1.442 962 28.758 34.489 1.156 1.256 36.901 142 Auf die Filmrechte wurden neben den planmäßigen Abschreibungen im Geschäftsjahr außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von insgesamt T€ 5.565 sowie Zuschreibungen in Höhe von insgesamt T€ 4.864 vorgenommen (IAS 36). Das Filmvermögen ist zur Sicherung der Bankkredite in voller Höhe sicherungsübereignet (siehe Note VIII.10). 2. Langfristige Forderungen 2002 2001 T€ T€ Fo r d er u n g en au s Lief er u n g en u n d Leist u n g en , b r u t t o 0 219 ab zgl. Ab zin su n g en Fo r d er u n g en au s Lief er u n g en u n d Leist u n g en , n et t o 0 0 -14 205 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 6.767 sind teilweise zur Besicherung von Bankkrediten abgetreten (Note VIII.10). Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen: Vo r au sb ezah lt e Lizen zen t g elt e 2002 2001 T€ T€ 1.696 0 Fo r d er u n g en g eg en eh em alig e Gesellsch af t er 918 0 No ch n ich t ab g er ech n et e Er lö se Film ver leih 103 114 54 573 St eu er vo r au szah lu n g en Üb r ig e 66 270 2.837 957 Die Steuervorauszahlungen betreffen im Wesentlichen Zinsabschlagssteuer für die Jahre 2001 und 2002. Aufgrund der vorgenommenen Änderung in den Jahresabschlüssen 1999 und 2000 sind für diese Jahre geänderte Steuererklärungen abgegeben worden. 2002 2001 T€ T€ Die Forderungen gegen ehemalige Gesellschafter werden mit 6 % verzinst und sind unbesichert. Die Rückzahlung ist durch eine Haftungsübernahme eines Bankdarlehens (siehe Note VIII.8) durch diesen ehemaligen Gesellschafter vertraglich vorgesehen. Im Zuge der Entlassung aus der Haftung des Bankdarlehens, das von diesem ehemaligen Gesellschafter mit einem Grundpfandrecht und Kapitallebensversicherungen abgesichert wurde, wird die TSC Technische Systeme Consult GmbH diesen ehemaligen Gesellschafter in gleicher Betragshöhe aus der Forderungshaftung entlassen. 4. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten. Zur Entwicklung der flüssigen Mittel sowie zu den Gründen deren Veränderung verweisen wir auf die Kapitalflussrechnung. 143 Zum Bilanzstichtag werden unter den flüssigen Mitteln kurzfristige Kapitalanlagen mit einer Laufzeit von bis zu 30 Tagen in Höhe von T€ 206 ausgewiesen. 5. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital sowie die Kapitalrücklage des Konzerns resultieren aus der Advanced Medien AG. Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien durch die Advanced Medien AG. Zur Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die gesonderte Eigenkapitalveränderungsrechnung. Grundkapital Das Grundkapital der Advanced Medien AG war zum Gründungszeitpunkt eingeteilt in 2.000.000 Inhaberaktien im Nennwert von je DM 5,00. Die Advanced Medien AG wurde durch Sacheinlage der TSC Technische Systeme Consult GmbH errichtet. Durch Kapitalerhöhungen in den Jahren 1999 und 2000 sowie die Umstellung des Grundkapitals auf Euro waren zum 1. Januar 2001 insgesamt 16.625.000 Stück nennwertlose Inhaber-Stammaktien ausgegeben. Das Grundkapital betrug zum 1. Januar 2001 € 16.625.000,00. Im Rahmen der Kapitalerhöhung im Mai 2001 wurde das Grundkapital der Gesellschaft um € 1.330.000,00 auf € 17.955.000,00 erhöht. Das Aufgeld in Höhe von T€ 2.660 nach Abzug der Emissionskosten wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Kapitalerhöhung wurde mit Vorstandsbeschluss vom 05. März 2001 und mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 05. März 2001 aus dem zum damaligen Zeitpunkt bestehenden genehmigten Kapital durchgeführt. Das Grundkapital der Advanced Medien AG beträgt nach Durchführung der Kapitalerhöhung € 17.955.000,00 und ist eingeteilt in 17.955.000 Stück Inhaber-Stammaktien ohne Nennbetrag. Die Aktien aus der Kapitalerhöhung wurden am 27. Juni 2001 zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse im Marktsegment „Neuer Markt“ zugelassen. Aufgrund der Sachgründung der Advanced Medien AG mit notarieller Gründungsurkunde vom 15. Juli 1998 wurde die TSC Technische Systeme Consult GmbH mit einem Wert in Höhe von T€ 5.113 in die Advanced AG eingebracht. Das Stammkapital der TSC Technische Systeme Consult GmbH beträgt € 214.000,00, an dem die Advanced Medien AG zu 100 % beteiligt ist. Des Weiteren hat die TSC Technische Systeme Consult GmbH zum Einbringungszeitpunkt einen Gewinnvortrag von € 581.546,51 ausgewiesen. Im Rahmen der Konsolidierung wurde der Unterschiedsbetrag in Höhe von € 4.505.809,75 mit der Kapitalrücklage verrechnet, da zum Einbringungszeitpunkt die Aktionäre der Advanced Medien AG und die Gesellschafter der TSC Technische Systeme Consult GmbH identisch waren. Genehmigtes Kapital Das nach der Kapitalerhöhung im Mai 2000 verbleibende genehmigte Kapital in Höhe von € 5.320.000,00 wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. August 2001 aufgehoben. Der Vorstand ist aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. August 2001 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 1. August 2006 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 8.977.500,00 durch Ausgabe von 8.977.500 Stück auf den Inhaber lautende neue Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten weiteren Voraussetzungen auszuschliessen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der neuen Aktien festzusetzen. Bedingtes Kapital I zur Bedienung des „Stock Option Plan Advanced Medien AG 2001“ Das Grundkapital kann durch Ausgabe von bis zu 1.795.500 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien zur Einlösung von Aktienoptionen, die im Rahmen des „Stock Option Plan Advanced Medien AG 2001“ gewährt werden, um nominal bis zu € 1.795.500,00 erhöht werden. Optionsplan (IAS 19.147) Die bis zu 1.795.500 Aktienoptionsscheine können bis zum 31. Dezember 2005 an Mitglieder des 144 Vorstands sowie Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben werden. Auf die Mitglieder des Vorstands der Advanced Medien AG entfallen maximal 1.197.750 Optionsrechte und auf die Mitarbeiter der Advanced Medien AG entfallen maximal 597.750 Optionsrechte. Durch Ausübung des Optionsrechts können auf den Inhaber lautende Stammaktien der Advanced Medien AG im Verhältnis 1:1 gegen Zahlung des Ausübungspreises bezogen werden. Über den genauen Kreis der Berechtigten und den Umfang der jeweils anzubietenden Optionen entscheidet der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat, soweit Vorstandsmitglieder betroffen sind. Die Optionsberechtigten können die Optionsrechte grundsätzlich frühestens zwei Jahre nach ihrer Ausgabe ausüben. Den Regelungen des § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG zur Vermeidung von Insiderverstößen nach dem Wertpapierhandelsgesetz folgend, darf das Optionsrecht auch nach Ablauf der zweijährigen Mindestwartefrist nach der ordentlichen Hauptversammlung nur innerhalb zweiwöchiger Zeiträume oder nach Bekanntgabe der Ergebnisse 2. oder 3. Quartals des Geschäftsjahres ausgeübt werden. Das Bezugsrecht aus den Aktienoptionen darf grundsätzlich nur ausgeübt werden, solange der Inhaber in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis mit der Advanced Medien AG oder einer Konzerngesellschaft steht. Bis zum 31. Dezember 2000 wurden insgesamt 450.000 Optionsrechte an Mitarbeiter ausgegeben. Der Bezugspreis beträgt einheitlich € 2,50 pro Aktie. Aufgrund der Aufhebungsvereinbarung mit dem ausgeschiedenen Vorstand war dieser verpflichtet, die erhaltenen Optionsrechte im Original an die Gesellschaft zurückzugeben. Dies ist bis zum 31. Dezember 2001 erfolgt. Derzeit sind keine Optionsrechte vergeben. Bedingtes Kapital II zur Bedienung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen Das Grundkapital der Gesellschaft kann um nominal bis zu € 7.182.000,00 durch Ausgabe von bis zu 7.182.000 Stück Inhaber-Stammaktien zur Einlösung von Wandlungs- oder Optionsrechten, die im Rahmen von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen der Advanced Medien AG gewährt werden können, erhöht werden. 6. Konzernbilanzverlust Der Konzernbilanzverlust entwickelte sich wie folgt: Konzernverlustvortrag aus dem Vorjahr Konzernjahresfehlbetrag Konzernbilanzverlust 2002 T€ 2001 T€ -51.528 -5.790 -57.318 -34.078 -17.450 -51.528 7. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage hat sich wie folgt entwickelt: 2002 2001 T€ T€ Stand 1. Januar 45.463 42.803 Einstellungen durch Kapitalerhöhungen Stand 31. Dezember 0 45.463 2.660 45.463 Zur Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die gesonderte Aufstellung. 145 8. Langfristige Verbindlichkeiten Die langfristigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren. Sie enthalten zum 31. Dezember 2002 in Höhe von T€ 2.134 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (NoteVIII.10) sowie Darlehen der Thuringia Generali Lebensversicherungs AG, ehemals Deutsche Lloyd Lebensversicherungs AG, in Höhe von T€ 548 (Vorjahr: T€ 536). Die von der Thuringia Generali Lebensversicherungs AG gewährten Darlehen sind durch Kapitallebensversicherungen gesichert. Diese Versicherungen werden auf das Leben einer Privatperson abgeschlossen. Darüber hinaus sind die Darlehen durch Grundpfandrecht besichert. Im Rahmen der Darlehensverträge hat ein weiterer ehemaliger Gesellschafter die persönliche Mithaftung übernommen. 2002 2001 Die Laufzeit der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar: 2002 T€ 2001 T€ 0 2.631 2.240 11 527 0 2.778 10 10 527 0 3.178 Jahr 2003 Jahr 2004 Jahr 2005 Jahr 2006 Jahr 2007 ff. 9. Kurzfristige Verbindlichkeiten Die kurzfristigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt: Prozesskosten Abfindungsansprüche noch nicht abgerechnete Erlösbeteiligungen Rückstellung für ausstehende Rechnungen Jahresabschlusskosten Aufsichtsratsvergütungen Zinsen IPO-Vorsteuer, einschl. Zinsen Übrige Stand 1. Jan. 2002 T€ Inanspruchnahme T€ Umbuchung/ Zuführung T€ Auflösung T€ Stand 31.Dez.2002 T€ 51 307 0 0 0 0 51 0 0 307 822 0 0 822 0 386 114 54 0 80 98 1.912 292 71 28 0 0 42 433 185 106 5 562 8 643 1.509 95 11 6 0 0 4 989 184 138 25 562 88 695 1.999 Stand 1. Jan. 2002 Verbindlichkeiten Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen beinhalten Vorauszahlungen auf Filmproduktionen bei der Unified Film Organization, LLC. Aufgrund der Kündigung des entsprechenden OutputDeals wurden diese mittlerweile zurück gefordert. 146 Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten die folgenden Posten: 2002 2001 T€ T€ 570 559 Gew äh r t e Dar leh en vo n Pr o d u kt io n su n t er n eh m en 23 340 Ver b in d lich keit en au s St eu er n 56 229 Th u r in g ia Gen er ali Leb en sver sich er u n g AG Ver b in d lich keit en im Rah m en d er so zialen Sich er h eit Üb r ig e 9 15 41 699 128 1.271 10. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Der Konzern hatte zum 31. Dezember 2002 folgende Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: 2002 2001 T€ T€ 0 1.427 16.538 17.188 7.585 9.910 8 21 24.131 28.546 -2.134 21.997 -2.592 25.954 Kr ed it ver t r ag Hau ck & Au f h äu ser Pr ivat b an kier s Kr ed it ver t r ag Co m er ica Ban k (U.F.O.) Kr ed it ver t r ag Delb r ü ck & Co Pr ivat b an kier s Üb er zieh u n g skr ed it e Gesam t e Kr ed it ver b in d lich keit Lan g f r ist ig e Kr ed it ver b in d lich keit (No t e VIII. 8.) Co m er ica Ban k Ku r zf r ist ig e Kr ed it ver b in d lich keit Die kurzfristigen Kreditverbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. 2002 2001 T€ T€ Die Kreditverträge wurden zu folgenden Konditionen abgeschlossen: Kreditvertrag mit der Comerica Bank in Höhe von TUS$ 17.333 (= T€ 16.538) Fälligkeit: Zinssatz: Zinszahlungsmodalitäten: Sicherheiten: bis 28.03.2003 US prime rate zzgl. 2,0% bzw. 5% monatlich Besicherung der Kreditlinie durch Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus der Verwertung und Auswertung von Filmrechten; Abtretung der Rechte und der Urheberrechte; Abtretung vertraglich festgelegter Forderungen; persönliche Haftung einzelner Gesellschafter. Der Kreditvertrag der Unified Film Organization, LLC., mit der Comerica Bank umfasst diverse Kreditlinien in Höhe von insgesamt US$ 18.502.411,00 mit unterschiedlichen Fälligkeiten im Jahresverlauf 2003. 147 Bei den Kreditlinien handelt es sich um eine revolvierende Kontokorrentlinie in Höhe von US$ 2.237.155,00 (= T€ 2.134) sowie um 13 Einzelproduktionsfinanzierungen mit unterschiedlichen Kreditbefristungen. Kreditvertrag mit Delbrück & Co Privatbankiers in Höhe von T€ 8.003 Fälligkeit: Zinssatz: Zinszahlungsmodalitäten: Sicherheiten: der Verwertung und Auswertung von legter Forderungen. bis 31.03.2003 10,5 % vierteljährlich Besicherung der Kreditlinie durch Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus Filmrechten; Abtretung der Rechte und der Urheberrechte; Abtretung vertraglich festge- IX. SONSTIGE ANGABEN 1. Ergebnis je Aktie (Basic and Diluted Earnings per Share) Der Gewinn/Verlust pro Aktie wird auf Grundlage des gewogenen Durchschnitts der ausgegebenen Aktien ermittelt, wobei die durchschnittliche Anzahl der Aktien der zeitlich gewichteten Anzahl der ausgegeben Aktien entspricht. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich als Verhältnis des Jahresergebnisses zur durchschnittlichen Zahl der Aktien. Eine Verwässerung dieser Kennzahl tritt durch die Ausgabe von Wandel- oder Optionsrechten auf, die bei ihrer Ausübung zu einer Erhöhung der Anzahl der ausgegebenen Aktien führt (z.B. Aktienoptionen im Rahmen des bestehenden „Stock Option Plan Advanced Medien AG 2001“). Das verwässerte Ergebnis wurde ebenfalls auf Grundlage des gewogenen Durchschnitts der ausgegebenen Aktien und der verwässerten ausstehenden Optionen ermittelt. Der gewogene Durchschnitt der Anzahl der ausgegebenen Anteile wurde unter Berücksichtigung der Kapitalerhöhung im Mai 2001 ermittelt. 148 Nettoergebnis Durchschnittliche Zahl der im Umlauf befindlichen Aktien des Geschäftsjahres unverwässertes Ergebnis je Aktie (basic EPS) Durchschnittliche Zahl der im Umlauf befindlichen Aktien des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung der Verwässerung verwässertes Ergebnis je Aktie (diluted EPS) 2002 € 2001 € -5.790.306,38 -17.449.506,04 17.955.000 17.733.333 -0,32 -1,00 17.955.000 17.733.333 -0,32 -1,00 Berechnung des gewichteten Durchschnitts der im Umlauf befindlichen Aktien Im Umlauf befindliche Aktien (01. Januar bis 31.Dezember 2002) 17.955.000 Im Umlauf befindliche Aktien im März 2001, gewichtet mit 2/12 (2 von 12 Monaten): 2.770.833 Im Umlauf befindliche Aktien nach der Kapitalerhöhung im März 2001, gewichtet mit 10/12 (10 von 12 Monaten): Durchschnittliche Zahl der im Umlauf befindlichen Aktien des Geschäftsjahres 14.962.500 17.955.000 17.333.333 Effekt der Einbeziehung der Optionsrechte in die Berechnung der Durchschnittlichen Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien 0 0 Durchschnittliche Zahl der im Umlauf befindlichen Aktien des Geschäftsjahres (verwässert) 17.955.000 17.333.333 02 2001 T€ T€ Für die Berechnung des verwässerten Jahresergebnisses pro Aktie im Jahr 2001 fanden die zum 31. Dezember 2001 ausstehenden 1.795.500 Optionsrechte keine Berücksichtigung. Aufgrund der Verlustsituation für das Geschäftsjahr 2002 entspricht das verwässerte Ergebnis pro Aktie dem unverwässerten Ergebnis. 149 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2002 bestehen die folgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen: Mieten Einkaufsverpflichtungen Filmvermögen Leasing 2003 T€ 2004 T€ 2005 T€ 2006 T€ 2007ff T€ 333 5.930 148 6.411 267 0 46 313 173 0 0 173 0 0 0 0 0 0 0 0 Bei den Leasingverträgen handelt es sich um Leasing von Bürogeräten und Kraftfahrzeugen. Da das wirtschaftliche Risiko nicht auf die Advanced Medien übergegangen ist, handelt es sich um „operating leases“, so dass die betreffenden Gegenstände nicht als Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten bei der Advanced Medien bilanziert, sondern als laufender Mietaufwand gezeigt werden. Aus den bis Oktober 2002 noch bestehenden Output-Deal-Verpflichtungen mit der Tochtergesellschaft U.F.O. Unified Film Organization, LLC., erwartet der Vorstand keine konkreten Zahlungsverpflichtungen mehr. 3. Segmentberichterstattung IAS 14 (überarbeitet 1997) beinhaltet die Standards über Offenlegung von Informationen über Geschäftsfelder und geographische Segmente. Im Advanced Medien Konzern ergibt sich die Segmentabgrenzung aus den von den Unternehmensbereichen erbrachten Leistungen. Als Steuerungsinstrumente dienen dem Management neben einer zentralen Cash-Flow-Betrachtung im Wesentlichen die monatlichen Einzelabschlüsse der Gesellschaften. 2003 2004 2005 2006 2007ff 6.411 313 173 0 0 Im Einzelnen lassen sich die Eckdaten der Segmente des Advanced Medien Konzerns wie folgt darstellen: Der Bereich Lizenzhandel ist das umsatzstärkste Segment des Advanced Konzerns. Hier werden im Wesentlichen die TV-Rechte der überwiegend auf dem US-amerikanischen Markt eingekauften Lizenzrechte ausgewertet. Hauptkunden sind andere Lizenzrechtehändler sowie private und öffentlich-rechtliche TV-Sender. Die Filmtheater-Rechte der eingekauften Lizenzrechte werden im Segment Filmverleih ausgewertet. Die Spielfilme werden überwiegend deutschen Filmtheaterbetreibern zur Auswertung angeboten, wobei die Konzerngesellschaften an den Kasseneinnahmen beteiligt werden. Das Segment Filmproduktion beinhaltet im Wesentlichen die Geschäftstätigkeit der Unified Film Organization, LLC., die an ihrem Standort in Los Angeles Medienproduktionen herstellt und an internationale Lizenzhändler verkauft. Das Segment „Andere“ stellt die anderen Aktivitäten des Konzerns, wie z.B. den Vertrieb von Video- und DVD-Rechten dar. Zusätzlich zu den an der Unternehmensstruktur ausgerichteten Segmenten nach Geschäftsfeldern fordert IAS 14 (überarbeitet 1997) grundsätzlich die Offenlegung geographischer Daten (sekundäres Berichtsformat). 150 Die Umsätze, die auf das Ausland entfallen, beinhalten vor allem den Verkauf von Lizenzen an Medienproduktionen, die von der Unified Film Organization, LLC., hergestellt worden sind. Die Verteilung des Umsatzes sowie der Vermögensgegenstände und Schulden für das Geschäftsjahr 2002 auf den deutschsprachigen Raum und das Ausland wird aus nachfolgender Tabelle ersichtlich: Umsatzerlöse Inland Ausland Gesamt Vermögensgegenstände Inland Ausland Gesamt Investitionen in das Anlagevermögen (ohne Finanzanlagen) Inland Ausland Gesamt Verbindlichkeiten Inland Ausland Gesamt 2002 2001 T€ T€ 2002 T€ 2001 T€ 1.865 7.960 9.825 9.589 9.924 19.513 18.845 20.484 39.329 29.496 24.445 53.941 738 0 738 12.321 12.786 25.107 14.550 17.321 31.871 19.690 20.036 39.726 151 Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Daten je Segment: Lizenzhandel T€ Filmverleih T€ Filmproduktion T€ Konsolidierungseffekte T€ Andere T€ Konzern T€ Umsätze 1.631 140 7.960 94 0 9.825 EBIT EBITDA -2.837 3.985 1.506 1.522 44 7.040 -5.908 -1.858 2.205 -4.864 -4.990 5.825 Zinsaufwendungen Zinserträge und ähnliche Erträge -1.596 48 0 81 -663 70 -240 477 537 -537 -1.962 139 0 0 0 0 0 0 756 0 0 -2 0 754 -3.630 1.587 -549 -5.672 2.205 -6.059 19.877 1.772 20.484 2.491 -5.295 39.329 738 0 0 0 0 738 Segmentschulden 10.651 32 17.321 5.798 -1.931 31.871 planmäßige Abschreibungen außerplanmäßige Abschr. auf Goodwill außerplanmäßige Abschr. auf Filmvermögen -1.257 0 -5.565 -15 0 -6.996 0 0 -50 0 0 -513 -1.282 0 -8.831 -1.282 -5.565 4.864 0 0 0 0 4.864 Anteiliges Ergebnis assoziierter Unternehmen Ertragsteueraufwand / -ertrag Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Zusätzliche Informationen Segmentvermögen Investitionen ins Anlagevermögen (ohne Finanzanlagen) Zuschreibungen Im Geschäftsjahr 2002 wurde mit dem Kunden Winchester Heartbreakers, Ltd., London, ein Umsatz erzielt, der 10% des Konzerngesamtumsatzes übersteigt. 4. Geschäftsbeziehungen mit wirtschaftlich nahestehenden Gesellschaften und Personen (related parties) IAS 24 beinhaltet die Standards über die Offenlegung von Informationen bezüglich der Geschäftsbeziehungen mit wirtschaftlich nahestehenden Gesellschaften und Personen. Im Geschäftsjahr 2002 war die e-m-s new media AG, Dortmund, der Advanced wirtschaftlich nahestehend, da Herr Werner Wirsing-Lueke neben seiner Funktion als Aufsichtsrat bei der Advanced auch Vorstand bei der e-m-s new media AG ist. Umsatzerlöse Aus der Abrechnung von Geschäftsabschlüssen der Vorjahre und des Geschäftsjahres 2002 bzgl. Video- und DVD-Rechten wurden von den deutschen Gesellschaften in 2002 gegenüber der e-m-s new media AG, Dortmund, Umsätze in Höhe von T€ 71 erzielt. 152 Ferner wurden im Jahr 2001 zwischen der e-m-s new media AG und der Unified Film Organization, LLC., einer 51%-igen Tochter der Advanced Medien AG, Verträge über die Auswertungsrechte an drei Filmen in Höhe von insgesamt US$ 1.400.000 geschlossen und teilweise Anzahlungen geleistet. Im Jahr 2002 erfolgten weitere Anzahlungen auf einen Film in Höhe von insgesamt US$ 125.000. Zum Geschäftsjahresende waren für alle Filme insgesamt noch US$ 1.045.000 offen. Avalprovisionen Ferner fielen im Geschäftsjahr 2002 Avalprovisionen in Höhe von T€ 17 gegenüber Herrn Werner Wirsing-Lueke an. 5. Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechung ist als Anlage beigefügt. Der Finanzmittelbestand setzt sich aus den liquiden Mitteln sowie den kurzfristigen Bankverbindlichkeiten zusammen. Die Finanzmittel sind uneingeschränkt verfügbar. 6. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten Zu den Finanzinstrumenten zählen finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie vertragliche Ansprüche und Verpflichtungen über den Tausch bzw. die Übertragung finanzieller Vermögensgegenstände (IAS 32). Bei den Finanzinstrumenten werden originäre und derivative Finanzinstrumente unterschieden. Die originären Finanzinstrumente umfassen auf der Aktivseite im Wesentlichen die flüssigen Mittel, die Forderungen und die Wertpapiere. Auf der Passivseite entsprechen sie weitgehend den Verbindlichkeiten. Der Bestand an originären Finanzinstrumenten wird in der Konzernbilanz ausgewiesen, die Höhe der finanziellen Vermögenswerte gibt das maximale Ausfallrisiko an. Soweit bei den finanziellen Vermögensgegenständen Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken entstehen durch die Möglichkeit, dass Kunden nicht in der Lage sind, etwaige Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen im Rahmen der normalen Handelsbedingungen zu erfüllen. Zur Steuerung dieses Risikos nimmt das Unternehmen periodisch eine Einschätzung der Zahlungsfähigkeit seiner Kunden vor. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten Finanzinstrumente, die im normalen Geschäftsverlauf bis zur Endfälligkeit gehalten werden, werden, je nach Sachgerechtheit, zum Handels- oder Rückkaufwert erfasst. Der erfasste Wert wird im Folgenden als Buchwert bezeichnet. Der beizulegende Zeitwert ist definiert als der Betrag, zu dem das betreffende Instrument in einer gegenwärtigen Transaktion (ausgenommen erzwungene Veräußerungen oder Liquidationen) zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern getauscht werden könnte. Beizulegende Zeitwerte sind, je nach Sachlage, mit Hilfe von börsennotierten Marktpreisen, der Analyse von diskontiertem Cash Flow oder Optionspreismodellen zu ermitteln. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwertes der einzelnen Klassen von Finanzinstrumenten werden die folgenden Verfahren und Annahmen verwendet: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, laufende Investitionen und sonstige Anlagevermögen Der Buchwert flüssiger Mittel und anderer finanzieller Vermögenswerte kommt dem beizulegenden Zeitwert durch die verhältnismäßig kurzfristige Fälligkeit dieser Finanzinstrumente sehr nahe. Bei anderen Finanzinstrumenten ohne börsennotierten Marktpreis ist eine vernünftige Schätzung des beizulegenden Zeitwertes errechnet worden, die auf dem erwarteten Cash Flow oder dem jeder Vermögensanlage zugrunde liegenden Reinvermögen basiert. 153 Kurzfristige Verbindlichkeiten Der Buchwert kommt dem beizulegenden Zeitwert durch die bei diesen Finanzinstrumenten kurze Zeitspanne bis zur endgültigen Fälligkeit sehr nahe. Langfristige Verbindlichkeiten Der beizulegende Zeitwert langfristiger Verbindlichkeiten kommt den Buchwerten dieser Finanzinstrumente sehr nahe. Derivative Derivative Finanzinstrumente wurden bisher nicht eingesetzt. 7. Going Concern Der Konzernabschluss der Advanced Medien AG wurde auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Wie Note VIII.10 darstellt, bestehen zum Bilanzstichtag umfangreiche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, denen im Verhältnis nur geringe liquide Mittel gegenüberstehen. Durch die laufenden Verhandlungen mit Kreditinstituten über die Rückführung der fälligen Kreditlinien und die Gewährung zusätzlicher Finanzierungsmittel sowie die Verhandlungen mit Lieferanten über die Stundung von Verbindlichkeiten konnten die kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten der Advanced Medien-Gruppe vermieden werden. Der Vorstand geht daher von einer Fortführung der Advanced Medien-Gruppe aus. Die Unternehmensplanung und die strategische Ausrichtung orientieren sich an einer dem schwierigen Branchenumfeld angepassten risikoarmen Geschäftspolitik, die sich auf die Beitreibung von Forderungen und die Aufrechterhaltung der Liquidität konzentriert. Parallel wird die in 2001 begonnene Suche nach einem geeigneten Partnerunternehmen fortgesetzt. Dieses Vorgehen ist dem Aufsichtsrat bekannt und wird vom Aufsichtsrat mitgetragen. Als bestandsgefährdende Risiken sind der Ablauf der Kreditbefristung beim Bankhaus Delbrück & Co., die erfolgreiche Umsetzung der Partnersuche, die schwierige Verwertung des Filmstocks, die verschiedenen Rechtsstreitigkeiten sowie das Kreditverhältnis der Tocher U.F.O. mit der Comerica Bank zu nennen. Entwicklungsbeeinträchtigende Risiken liegen beim Ausgang des Gerichtsverfahrens mit STUDIOCANAL FRANCE S.A. soweit beim Ausgang der Prozesse zum einen gegen die ehemaligen Vorstände und zum anderen gegen die MAXXFilm Produktions GmbH, da hier zusätzliche Anwaltskosten auf die Gesellschaft zukämen. Als Folge bei Eintreten des bestandsgefährdenden Risikos bei U.F.O. ergibt sich ein entwicklungsgefährdendes Risiko für die Advanced Licencing North America, Inc., als deren Muttergesellschaft. 8. Weitere Angaben Gesellschaft Die Advanced Medien Aktiengesellschaft wurde am 15. Juli 1998 gegründet. Sitz der Gesellschaft ist Oberhaching, Landkreis München. Die Geschäftsräume der Gesellschaft befanden sich im Geschäftsjahr 2002 in 82041 Oberhaching, Keltenring 11. Seit 20. Januar 2003 befinden sich die Geschäftsräume der Gesellschaft in der Theresienstrasse 140, 80333 München. Mitarbeiter Im Advanced Medien Konzern waren im Jahr 2002 durchschnittlich 43 Mitarbeiter (Vorjahr: 56 Mitarbeiter) beschäftigt. Mitteilung gemäß § 15a, § 20 AktG und § 21 WpHG Mitteilung gemäß § 25 (1) WpHG Am 26. Februar 2002 wurde der Advanced Medien AG mitgeteilt, dass die e-m-s new Media AG, Dortmund, durch den Verkauf von 3.170.000 Stimmrechtsanteilen den Schwellenwert von 5% unterschritten hat und nunmehr noch 0,4% der Stimmrechte hält. 154 Diese Mitteilung wurde mit dem folgenden Wortlaut im Bundesanzeiger veröffentlicht: Bundesanzeiger 05. März 2002 Die e-m-s new media AG mit Sitz in 44287 Dortmund, Schleefstraße 3, teilte der Advanced Medien AG, Keltenring 11, 82041 Oberhaching, mit, dass der Stimmrechtsanteil der e-m-s new media AG mit Sitz in 44287 Dortmund, Schleefstraße 3, an der Advanced Medien AG mit Sitz in Oberhaching, durch Verkauf vom 19. Februar 2002 die Schwelle von 5% unterschritten hat und jetzt 0,4% beträgt. Am 7. August 2002 wurde der Advanced Medien AG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil von Frau Hildegard Lueke, Dortmund, an der Advanced Medien AG mit Sitz in Oberhaching durch Kauf am 31. Juli 2002 die Schwelle von 5% überschritten hat und nunmehr 11,81% beträgt. Diese Mitteilung wurde mit folgendem Wortlaut im Bundesanzeiger veröffentlicht: Mitteilung gem. § 25 (1) WpHG Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 25 Abs. 1 WpHG mit, dass der Gesellschaft folgende Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit Datum vom 07. August 2002 zugegangen ist. Frau Hildegard Lueke, wohnhaft Schleefstrasse 5, 44287 Dortmund, teilte der Advanced Medien AG, Keltenring 11, 82041 Oberhaching, mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Advanced Medien AG mit Sitz in Oberhaching durch Kauf vom 31. Juli 2002 die Schwelle von 5% überschritten hat und jetzt 11,81 % beträgt. Am 19. September 2002 wurde der Advanced Medien AG mitgeteilt, dass Frau Hildegard Lueke, Dortmund, am 31.07.2002 2.121.253 Stück Aktien der Advanced Medien AG zum Kaufpreis von Euro 0,35 erworben hat. Diese Mittelung wurde mit dem folgenden Wortlaut im Bundesanzeiger veröffentlicht: Mitteilung gem. § 15a WpHG Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 15a WpHG mit, dass der Gesellschaft folgende Mitteilung gemäß § 15a WpHG mit Datum vom 19. September 2002 zugegangen ist. Frau Hildegard Lueke, wohnhaft Schleefstrasse 5, 44287 Dortmund, teilte der Advanced Medien AG, Keltenring 11, 82041 Oberhaching, mit, dass Sie am 31.07.2002 2.121.253 Aktien der Advanced Medien AG zum Kaufpreis von Euro 0,35 erworben hat. (Wertpapier-Kenn-Nummer: 509 300, Inhaber Stammaktien ohne Nennbetrag) Mitteilungspflichtig ist Frau Hildegard Lueke nach § 15a WpHG Absatz 1 Satz 2, da ihr Ehemann, Herr Werner Wirsing-Lueke, zum Zeitpunkt des Anteilserwerbes Mitglied des Aufsichtsorganes der Advanced Medien AG war. Am 26. September 2002 wurde der Advanced Medien AG mitgeteilt, dass Frau Hildegard Lueke, Dortmund, mit Verkauf am 26. September 2002 die Schwelle von 5% Stimmrechtsanteilen unterschritten hat und ihr Stimmrechtsanteil nunmehr 4,98 % beträgt. Diese Mitteilung wurde mit dem folgenden Wortlaut im Bundesanzeiger veröffentlicht: Mitteilung gem. § 25 WpHG Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 25 WpHG mit, dass der Gesellschaft folgende Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit Datum vom 26. September 2002 zugegangen ist. Frau Hildegard Lueke, wohnhaft Schleefstrasse 5, 44287 Dortmund, teilte der Advanced Medien AG, Keltenring 11, 82041 Oberhaching, mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Advanced Medien AG mit Sitz in Oberhaching durch Verkauf vom 26. September 2002 die Schwelle von 5% unterschritten hat und jetzt 4,98 % beträgt. Dies entspricht 895.000 nennwertlosen Inhaberstammaktien der Advanced Medien AG (WKN 509 300). 155 Am 02. April 2002 wurde der Advanced Medien AG der Aktienbestand der Baader Wertpapierhandelsbank gemeldet. Diese Mittelung wurde wie folgt veröffentlicht: Mitteilung gem. §§ 41 Abs. 3, 25 WpHG Hiermit teilen wir Ihnen gemäß §§ 41 Abs. 3 und 25 Abs. 1 WpHG mit, dass der Gesellschaft folgende Mitteilung gemäß §§ 41 Abs. 2 und 22 WpHG mit Datum vom 02. April 2002 zugegangen ist: Hiermit teile ich Ihnen, auch im Namen und im Auftrag der Baader Wertpapierhandelsbank AG, der Baader Beteiligungs GmbH, der Baader Beratungs GmbH & Co KG und der Baader Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG mit, dass: Der Baader Wertpapierhandelsbank AG, Ohmstraße 4, 85716 Unterschleißheim, am 01. 04. 2002 gemäß § 41 (2) Satz 1 WpHG ein Stimmrechtsanteil von 7,41 % an der Advanced Medien AG, Keltenring 11, 82041 Oberhaching, zusteht. Der Baader Beteiligungs GmbH & Co. KG, Eichelhäherstr. 3a, 81249 am 01.04.2002 gemäß § 41 (2) Satz 1 WpHG 7,41 % der Stimmrechte an der Advanced Medien AG zustehen. Davon sind 7,41 % der Stimmrechte nach § 22 (1) WpHG Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Der Baader Beratungs GmbH & Co. KG, Eichelhäherstr. 3a, 81249 München am 01. 04. 2002 gemäß § 41 (2) Satz 1 WpHG 7,41 % der Stimmrechte an der Advanced Medien AG zustehen. Davon sind 7,41% der Stimmrechte nach § 22 (1) Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Der Baader Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG, Eichelhäherstr. 3a, 81249 München am 01. 04. 2002 gemäß § 41 (2) Satz 1 WpHG 7,41 % der Stimmrechte an der Advanced Medien AG zustehen. Davon sind 7,41 % der Stimmrechte gemäß § 22 (1) Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Herrn Uto Baader, Eichelhäherstr. 3a, 81249 München am 01. 04. 2002 nach § 41 (2) Satz 1 WpHG Stimmrechte in Höhe von 7,41 % an der Advanced Medien AG zustehen. Diese 7,41 % der Stimmrechte sind ihm nach § 22 (1) Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Vorstand Mitglieder des Vorstandes Otto Dauer, München Bankfachwirt seit 5. März 2001 Herr Otto Dauer ist zugleich Geschäftsführer bei allen Tochtergesellschaften der Advanced Medien AG. Die Bezüge des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2002 auf insgesamt T€ 205. Die nachträglich an das in 2001 ausgeschiedene Vorstandsmitglied Veronika Morawetz ausgezahlten Bezüge beliefen sich auf T€ 9. Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrates sind/waren: Prof. Dr. Manfred Niewiarra seit 02. März 2001 Rietberg, Vorsitzender er hält weitere vier Aufsichtsrats- bzw. Beiratsmandate bei e-m-s new media AG, Dortmund bioRuhr AG, Bochum bitop AG, Witten Oemus Media AG, Leipzig Dr. Rüdiger Berndt München, Stellvertretender Vorsitzender seit 29. August 2001 156 Wolfgang Rück Waiblingen seit 09. Oktober 2002 er hält drei weitere Aufsichtsratsmandate bei Infinigate AG, München Struktur AG, Stuttgart RCM Beteiligungs AG, Sindelfingen Werner Wirsing-Lueke Dortmund von 02. März 2001 bis 23. September 2002 Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2002 auf T€ 80. Im Geschäftsjahr entfielen Honorare in Höhe von 259.397,58 Euro auf die Kanzlei Schmidt Hörtnagel + Partner, München, in der das Aufsichtsratsmitglied Dr. Rüdiger Berndt als Rechtsanwalt tätig ist. Für die im Rahmen der Herausbringung des Filmes „Heartbreakers – Vorsicht scharfe Kurven“ übernommene Bürgschaftsrisiken waren 17.324,90 Euro Avalprovision an Herrn Werner Wirsing-Lueke zu zahlen. Von der e-m-s new media AG (Alleinvorstand: Werner Wirsing-Lueke) wurden im Geschäftsjahr 2002 Anzahlungen auf Filmrechte in Höhe von TUS$ 125 an die Tochtergesellschaft der Advanced Medien AG, Unified Film Organization, LLC., geleistet. Die Honorare an die Kanzlei Schmidt Hörtnagel + Partner, München, betrafen Rechtsstreitigkeiten der Advanced Medien AG sowie derenTochtergesellschaft TSC Technische Systeme Consult GmbH, die Avalprovision an Herrn Wirsing-Lueke betraf lediglich die TSC Technische Systeme Consult GmbH. 9. Corporate Governance Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Homepage zugänglich gemacht worden ist. 10. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Bilanzstichtag hat die Comerica Bank mit Sitz in USA gegen die Advanced Licencing GmbH resp. die TSC Technische Systeme Consult GmbH Klage bei einem US-Gericht eingereicht. Hintergrund der Zahlungsklage in Höhe von 2.087.000 USD sind Kredite der Comerica Bank zur Produktion von Spielfilmen durch die 51%-ige Advanced Medien Tochtergesellschaft Unified Film Organization, LLC., für die zwischen der Unified Film Organization, LLC., und der TSC Technische Systeme Consult GmbH Lizenzverträge abgeschlossen waren. Vier der sechs betroffenen Filmproduktionen, auf die 1,7 Mio. USD der Klage entfallen, waren bereits im Oktober 2002 durch die TSC Technische Systeme Consult GmbH gegenüber U.F.O. gekündigt worden, da sie nicht termingerecht ausgeliefert wurden. Die bereits geleisteten Anzahlungen in Höhe von 300.000 USD wurden daraufhin von der TSC Technische Systeme Consult GmbH im gleichen Zug zurückgefordert. Für die verbleibenden zwei Filmproduktionen werden von der Comerica Bank 387.000 USD geltend gemacht. Das Filmmaterial wurde bereits ausgeliefert und akzeptiert. Durch die TSC Technische Systeme Consult GmbH wurden 70 Prozent der vertraglichen Lizenzgebühren in Höhe von insgesamt 1,22 Mio. USD bezahlt. Über die verbleibende Verbindlichkeit wurde bereits in 2002 in Vergleichsverhandlungen mit der Comerica Bank ein vermeintlich einvernehmliches Ergebnis erzielt. Aufgrund der Kündigung der anderen vier nicht gelieferten Filmlizenzverträge verweigerte jedoch die Comerica Bank später die Unterzeichnung des Vergleiches, obwohl nach Ansicht von Advanced Medien bereits eine bindende Einigung erreicht war. München, den 20. März 2003 Der Vorstand 157 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers „Wir haben den von der Advanced Medien Aktiengesellschaft, Oberhaching, aufgestellten Konzernabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 geprüft. Aufstellung und Inhalt des Konzernabschlusses liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung zu beurteilen, ob der Konzernabschluss den International Accounting Standards (IAS) entspricht. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach den deutschen Prüfungsvorschriften und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob der Konzernabschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen ist. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die Wertansätze und Angaben im Konzernabschluss auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung beinhaltet die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt: Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2001 wurden auch die Folgewirkungen aus umfangreichen Scheingeschäften berücksichtigt, die nach der Rechtsauffassung der Gesellschaft in den Jahren 1999 und 2000 von Konzerngesellschaften getätigt wurden. Diese Folgewirkungen sind von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage. Wir können nicht abschließend beurteilen, ob die Rechtsauffassung der Gesellschaft zu den Scheingeschäften, die Gegenstand eines anhängigen Rechtsstreits sind und die daraus für die Aufstellung des Jahresabschlusses gezogenen Konsequenzen zutreffend sind, solange ein die Rechtsauffassung der Gesellschaft bestätigendes Urteil nicht vorliegt. Ein erstinstanzliches Urteil bestätigte die Auffassung der Gesellschaft. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, weshalb das Urteil noch keine Rechtskraft erlangt hat. Mit dieser Einschränkung vermittelt nach unserer Überzeugung der Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den IAS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie der Zahlungsströme des Geschäftsjahres. Unsere Prüfung, die sich auch auf den von dem Vorstand für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 aufgestellten Konzernlagebericht erstreckt hat, führte mit Ausnahme der vorstehend aufgeführten Einschränkungen zu keinen Einwendungen. Mit diesen Einschränkungen gibt nach unserer Überzeugung der Bericht über die Lage der Gesellschaft insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns hin. Dort ist in den Abschnitten „3.1 Bestandsgefährdende Risiken“ und in „3.2 Entwicklungsbeeinträchtigende Risiken“ ausgeführt, dass der Fortbestand der Advanced Medien Aktiengesellschaft konkret gefährdet beziehungsweise die zukünftige Entwicklung wesentlich beeinträchtigt ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Advanced Medien Aktiengesellschaft ausgegangen. Außerdem bestätigen wir, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das 158 Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 die Voraussetzungen für eine Befreiung der Gesellschaft von der Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts nach deutschem Recht erfüllen.“ München, 26. März 2003 Dr. Kleeberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Petersen Wirtschaftsprüfer Schöllhorn Wirtschaftsprüfer 159 12.6 Advanced Medien AG: Jahresabschluss (HGB) für das Geschäftsjahr 2002 Gewinn- und Verlustrechnung der Advanced Medien AG für das Geschäftsjahr 2002 (HGB) 2002 2001 € € Umsatzerlöse 424.338,11 0,00 Sonstige betriebliche Erträge 559.235,01 937.141,38 -201,56 -1.038,22 -600.573,40 -832.039,79 -51.491,47 -115.564,20 -652.064,87 -947.603,99 -848.606,22 0,00 -49.781,75 -62.797,89 -898.387,97 -62.797,89 -2.007.000,74 -2.451.606,14 443.301,95 1.801.119,43 -4.000.000,00 -4.090.335,05 0,00 -16.185.826,55 -233.065,06 -273.426,89 -6.363.845,13 -21.274.373,92 -2.124,42 4.588,39 -6.365.969,55 -21.269.785,53 Verlustvortrag / Gewinnvortrag aus dem Vorjahr -57.375.538,03 -36.105.752,50 Bilanzverlust -63.741.507,58 -57.375.538,03 Materialaufwand Aufwendungen für bezogene Leistungen Personalaufwand Löhne und Gehälter Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung Abschreibungen Auf Filmvermögen Auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 417.387,73 (Vorjahr: EUR 1.679.892,24) Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Aufwendungen aus Verlustübernahme Zinsen und ähnliche Aufwendungen - davon gegen verbundenen Unternehmen: EUR 112.862,69 (Vorjahr: EUR 264.081,12) Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Steuern vom Einkommen und Ertrag Jahresüberschuss/-fehlbetrag 160 Bilanz der Advanced Medien AG zum 31. Dezember 2002 (HGB) AKTIVA 31.12.2002 31.12.2001 € € ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.387,60 22.601,63 60.239,67 72.324,28 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Ausleihungen an verbundene Unternehmen 365.868,66 1.365.433,25 1.721.092,25 0,00 2.086.960,91 1.365.433,25 14.477.470,42 0,00 FILMVERMÖGEN UMLAUFVERMÖGEN Forderugen und sonstige Vermögesgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.596,00 1.398,83 20.688,09 24.413.148,86 Sonstige Vermögensgegenstände 50.508,41 580.022,12 74.792,50 24.994.569,81 47.628,39 2.056.921,36 122.420,89 27.051.491,17 14.085,99 42.348,55 16.768.565,48 28.554.198,88 Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 161 PASSIVA 31.12.2002 31.12.2001 EUR EUR EIGENKAPITAL Gezeichnetes Kapital 17.955.000,00 17.955.000,00 Kapitalrücklage 52.578.039,64 52.578.039,64 1.227,10 1.227,10 10.225,84 10.225,84 -63.741.507,58 -57.375.538,03 6.802.985,00 13.168.954,55 1.342.294,10 751.702,63 7.522.859,04 0,00 636.515,19 666.731,83 439.149,65 13.725.607,08 24.762,50 241.202,79 8.623.286,38 14.633.541,70 16.768.565,48 28.554.198,88 Gewinnrücklagen Gesetzliche Rücklage Andere Gewinnrücklagen Bilanzgewinn/-verlust Summe Eigenkapital RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten davon mit einer Restlaufzeit bis zu ei- nem Jahr: EUR 7.522.859,04 (Vorjahr: EUR 0,00) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen davon mit einer Restlaufzeit bis zu ei- nem Jahr: EUR 636.515,19 (Vorjahr: EUR 666.731,83) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen davon mit einer Restlaufzeit bis zu ei- nem Jahr: EUR 439.149,65 (Vorjahr: EUR 13.725.607,08) Sonstige Verbindlichkeiten davon mit einer Restlaufzeit bis zu ei- nem Jahr: EUR 24.762,50 (Vorjahr: EUR 241.202,79) davon aus Steuern: EUR 12.324,97 (Vor- jahr: EUR 225.385,19) - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 4.886,96 (Vorjahr: EUR 7.494,02) Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2002 Anschaffungs- und Herstellungskosten Aufgelaufene Abschreibungen Nettobuch-werte 1. Jan. 2002 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2002 1. Jan. 2002 Zuführungen Auflösungen 31. Dez. 2002 31. Dez. 2002 31. Dez. 2001 € € € € € € € € € € 60.667,94 0,00 0,00 60.667,94 38.066,27 15.214,07 0,00 53.280,34 7.387,60 22.601,67 154.712,37 22.482,51 703,94 176.490,94 82.388,09 34.567,68 704,50 116.251,27 60.239,67 72.324,28 5.455.768,30 435,41 0,00 5.456.203,71 4.090.335,05 1.000.000,00 0,00 5.090.335,05 365.868,66 1.365.433,25 0,00 4.721.092,25 0,00 4.721.092,25 0,00 3.000.000,00 0,00 3.000.000,00 1.721.092,25 0,00 5.455.768,30 4.721.527,66 0,00 10.177.295,96 4.090.335,05 4.000.000,00 0,00 8.090.335,05 2.086.960,91 1.365.433,25 0,00 15.326.076,64 0,00 15.326.076,64 0,00 848.606,22 0,00 848.606,22 14.477.470,42 0,00 5.671.148,61 20.070.086,81 703,94 25.740.531,48 4.210.789,41 4.898.387,97 704,50 9.108.472,88 16.632.058,60 1.460.359,20 IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen SACHANLAGEN Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung FINANZANLAGEN Anteile an verbundenen Unternehmen Ausleihungen an verbundene Unternehmen Filmvermögen Anhang zum Jahresabschluss der Advanced Medien AG zum 31. Dezember 2002 I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Gesetzliche Grundlage Der Jahresabschluss 2002 wurde nach den Vorschriften der §§ 238ff. HGB, insbesondere der §§ 264ff. HGB (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft) i.V.m. den §§ 150ff. AktG aufgestellt. Stetigkeit der Bilanzierung Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2002 bildete die Buchhaltung des Geschäftsjahres 2002. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Prüfungspflicht Die Gesellschaft ist nach § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB als börsennotierte Gesellschaft eine „große Kapitalgesellschaft“. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die entgeltlich von Dritten erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger nutzungsbedingter Abschreibung bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach folgenden konzerneinheitlichen Nutzungsdauern bemessen: Jahre -----------------Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 8 Bei Verkauf oder Abgang von Sachanlagevermögen werden die Anschaffungskosten um die dazugehörige kumulierte Abschreibung gemindert. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen werden als sonstige betriebliche Erträge oder Aufwendungen gezeigt. Jahre Geringwertige Anlagegüter werden im Geschäftsjahr voll abgeschrieben; ihr Abgang wird im Jahr der Anschaffung unterstellt. Die Finanzanlagen (Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen) sind mit ihren Anschaffungskosten bilanziert, soweit nicht ein niedrigerer beizulegender Wert anzusetzen war. Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Beteiligungen i.H.v. T€ 1.000 (Vorjahr: T€ 4.090) sowie Ausleihungen i.H.v. T€ 3.000 (Vorjahr: T€ 0) vorgenommen. Das Filmvermögen wird gemäß § 265 Abs. 5 HGB gesondert zwischen Anlage- und Umlaufvermögen ausgewiesen und mit Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, bewertet. Die Lizenz- und Urheberrechte wurden planmäßig linear abgeschrieben. Die sogenannten Equity-Beteiligungen werden in Höhe der auf sie entfallenden Zahlungseingänge abgeschrieben. Die Lizenzrechte sind zu den Anschaffungskosten aktiviert. Bei Verkauf werden sie je nach Verwertungsstufe, d.h. Kino, Video, Pay-TV oder Free-TV und gegebenenfalls nach der Höhe der Anschaffungskosten aufgeteilt und mit Prozentsätzen zwischen 10% und 100% abgeschrieben. Bei entgeltlich erworbenen Library-Filmen wird davon ausgegangen, dass grundsätzlich nur das TV-Recht einen zukünftigen Wert besitzt; entsprechend repräsentiert der Anschaffungspreis nur 164 den TV-Wert. Wird für Pay-TV-Rechte innerhalb von drei Jahren und für Video-Rechte innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb keine Veräußerung erreicht, erfolgt eine Vollabschreibung. Die Urheberrechte werden über eine Laufzeit von 20 Jahren linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf das Filmvermögen betragen im Geschäftsjahr T€ 849 (Vorjahr: T€ 0). Davon betragen die außerplanmäßigen Abschreibungen T€ 306 (Vorjahr: T€ 0). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem jeweiligen Nennbetrag angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt. Das Fremdwährungskonto wurde zum Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Kurs des Transaktionszeitpunktes oder zum höheren Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. III. Erläuterungen zur Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung Änderung der Jahresabschlüsse 1999 und 2000 Aufgrund von Anfang 2002 gewonnenen Erkenntnissen mussten die Jahresabschlüsse 1999 und 2000 geändert werden. Die Änderung erfolgte, weil der Vorstand der Advanced Medien AG bei einem Teil der in diesen Jahren getätigten Geschäften von der Unwirksamkeit dieser Geschäfte ausgeht. Aufgrund der Ergebnisabführungsverträge der Tochtergesellschaften hatte dies Auswirkung auf das Vorjahresergebnis der Advanced Medien AG. Durch den Erwerb von Filmen, die vom Rechtsstreit mit der MAXXFilm Produktions GmbH betroffen sind, kommt es auch im vorliegenden Abschluss zu Auswirkungen. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie der Abschreibungen ist dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. Das in der Bilanz zwischen dem Anlage- und Umlaufvermögen ausgewiesene Filmvermögen wird aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit im Anlagenspiegel ausgewiesen. Finanzanlagen Im Jahr 2002 wurden Finanzanlagen in Höhe von 4.721.527,66 Euro erworben. Filmvermögen Im Geschäftsjahr wurde Filmvermögen in Höhe von 15.326.076,64 Euro erworben. Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen die Advanced Licencing North America, Inc., und resultieren aus dem Geschäftsjahr 2000. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Steuererstattungsansprüche in Höhe von T€ 51 ausgewiesen. Eigenkapital Als gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital der Advanced Medien AG ausgewiesen. Das Grundkapital ist eingeteilt in Stück 17.955.000 Inhaber Stammaktien ohne Nennbetrag. 165 Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. August 2001 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 1. August 2006 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 8.977.500,00 durch Ausgabe von 8.977.500 Stück auf den Inhaber lautende neue Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten weiteren Voraussetzungen auszuschliessen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der neuen Aktien festzusetzen. Bedingtes Kapital I zur Bedienung des „Stock Option Plan Advanced Medien AG 2001“ Das Grundkapital kann durch Ausgabe von bis zu 1.795.500 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien zur Einlösung von Aktienoptionen, die im Rahmen des „Stock Option Plan Advanced Medien AG 2001“ genehmigt wurden, um nominal bis zu EUR 1.795.500,00 erhöht werden. Optionsplan Die bis zu 1.795.500 Aktienoptionsscheine können an Mitglieder des Vorstands sowie Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben werden. Auf die Mitglieder des Vorstands der Advanced Medien AG entfallen maximal 1.197.750 Optionsrechte und auf die Mitarbeiter der Advanced Medien AG entfallen maximal 597.750 Optionsrechte. Durch Ausübung des Optionsrechts können auf den Inhaber lautende Stammaktien der Advanced Medien AG im Verhältnis 1:1 gegen Zahlung des Ausübungspreises bezogen werden. Über den genauen Kreis der Berechtigten und den Umfang der jeweils anzubietenden Optionen entscheidet der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat, soweit Vorstandsmitglieder betroffen sind. Die Optionsberechtigten können die Optionsrechte grundsätzlich frühestens zwei Jahre nach ihrer Ausgabe ausüben. Der Regelungen des § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG zur Vermeidung von Insiderverstößen nach dem Wertpapierhandelsgesetz folgend, darf das Optionsrecht auch nach Ablauf der zweijährigen Mindestwartefrist nach der ordentlichen Hauptversammlung nur innerhalb zweiwöchiger Zeiträume oder nach Bekanntgabe der Ergebnisse des 2. oder 3. Quartals des Geschäftsjahres ausgeübt werden. Das Bezugsrecht aus den Aktienoptionen darf grundsätzlich nur ausgeübt werden, solange der Inhaber in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis mit der Advanced Medien AG oder einer Konzerngesellschaft steht. Derzeit sind keine Optionsrechte ausgegeben. Bedingtes Kapital II zur Bedienung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen Das Grundkapital der Gesellschaft kann um nominal bis zu EUR 7.182.000,00 durch Ausgabe von bis zu 7.182.000 Stück Inhaber-Stammaktien zur Einlösung von Wandlungs- oder Optionsrechten, die im Rahmen von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen der Advanced Medien AG gewährt werden können, bedingt erhöht werden. 166 Entwicklung des Kapitals und der Kapitalrücklage T€ Anzahl Aktien Grundkapital Stand 01. Januar 2002 17.955 17.955.000 Kapitalerhöhung Stand per 31. Dezember 2002 0 17.955 0 17.955.000 Kapitalrücklage Stand 01. Januar 2002 52.578 Agio aus Kapitalerhöhung Stand 31. Dezember 2002 0 52.578 Genehmigtes Kapital Stand 01. Januar 2001 Kapitalerhöhung Auflösung 29. August 2001 Erhöhung 29. August 2001 Stand per 31. Dezember 2001 Stand per 31. Dezember 2002 6.650 -1.330 -5.320 8.978 8.978 8.978 1.330.000 -1.330.000 -5.320.000 8.977.500 8.977.500 8.977.500 Kapital I 1.795 1.795.500 Kapital II 7.182 8.977 7.182.000 8.977.500 0 0 0 0 davon ausgegeben/ausgeübt Bedingtes Kapital davon ausgegeben/ausgeübt davon ausgeübt Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 1.342 enthalten Rückstellungen für Zinsen Tantiemen, Bonus, Abfindungen Ausstehende Rechnungen Rechts- und Beratungskosten IPO Vorsteuerrisiko einschl. Zinsen Aufsichtsratsvergütung Urlaubsansprüche Übrige 2002 T€ 2001 T€ 562 307 185 161 88 25 12 2 1.342 0 307 206 97 80 54 4 4 752 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Zessionen von Ansprüchen aus Lizenz- und Nutzungsrechten der Gesellschaft bzw. der TSC Technische Systeme Consult GmbH besichert. Die Advanced Medien AG, die TSC Technische Systeme Consult GmbH und die Advanced Produktions GmbH haften gesamtschuldnerisch für die beim Bankhaus Delbrück & Co. bestehende Kreditlinie. 167 Sonstige Angaben Die Advanced Medien Aktiengesellschaft wurde am 15. Juli 1998 errichtet. Sitz der Gesellschaft ist Oberhaching, Landkreis München. Die Geschäftsräume der Gesellschaft befanden sich im Geschäftsjahr 2002 in 82041 Oberhaching, Keltenring 11. Seit 20. Januar 2003 befinden sich die Geschäftsräume der Gesellschaft in der Theresienstraße 140, 80333 München. In der Advanced Medien AG waren im Jahr 2002 durchschnittlich 7 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 8 Mitarbeiter). 2002 2001 Vorstand Mitglieder des Vorstandes Otto Dauer, München Bankfachwirt seit 5. März 2001 Herr Otto Dauer ist zugleich Geschäftsführer bei allen Tochtergesellschaften der Advanced Medien AG. Die Bezüge des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2002 auf insgesamt T€ 205. Die nachträglich an das in 2001 ausgeschiedene Vorstandsmitglied Veronika Morawetz ausgezahlten Bezüge beliefen sich auf T€ 9. Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrates sind/waren: Prof. Dr. Manfred Niewiarra Rietberg, Vorsitzender seit 02. März 2001 er hält weitere vier Aufsichtsrats- bzw. Beiratsmandate bei e-m-s new media AG, Dortmund bioRuhr AG, Bochum bitop AG, Witten Oemus Media AG, Leipzig Dr. Rüdiger Berndt München, Stellvertretender Vorsitzender seit 29. August 2001 Wolfgang Rück Waiblingen seit 09. Oktober 2002 er hält drei weitere Aufsichtsratsmandate bei Infinigate AG, München Struktur AG, Stuttgart RCM Beteiligungs AG, Sindelfingen Werner Wirsing-Lueke Dortmund von 02. März 2001 bis 23. September 2002 Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2002 auf T€ 80. Im Geschäftsjahr entfielen Honorare in Höhe von Euro 259.397,58 auf die Kanzlei Schmidt Hörtnagel + Partner, München, in der das Aufsichtsratsmitglied Dr. Rüdiger Berndt als Rechtsanwalt tätig ist. Für die im Rahmen der Herausbringung des Filmes „Heartbreakers – Vorsicht scharfe Kurven“ übernommene Bürgschaftsrisiken waren 17.324,90 Euro Avalprovision an Herrn 168 Werner Wirsing-Lueke zu zahlen. Von der e-m-s new media AG (Alleinvorstand: Werner Wirsing-Lueke) wurden im Geschäftsjahr 2002 Anzahlungen auf Filmrechte in Höhe von TUS$ 125 an die Tochtergesellschaft der Advanced Medien AG, Unified Film Organization, LLC., geleistet. Die Honorare an die Kanzlei Schmidt Hörtnagel + Partner, München, betrafen Rechtsstreitigkeiten der Advanced Medien AG sowie derenTochtergesellschaft TSC Technische Systeme Consult GmbH, die Avalprovision an Herrn Wirsing-Lueke betraf lediglich die TSC Technische Systeme Consult GmbH. Anteilsbesitz Mit Eintragung am 23.01.2003 in das Handelsregister wurden die Konzerngesellschaften Advanced Filmverleih GmbH und Advanced Home Entertainment GmbH mit Wirkung zum 01.01.2002 rückwirkend auf die Advanced Licencing GmbH verschmolzen. Mit Eintragung am 23.12.2002 in das Handelsregister firmiert die Advanced Licencing GmbH unter TSC Technische Systeme Consult GmbH. Die Advanced Medien AG hält folgenden mittelbaren oder unmittelbaren Anteilsbesitz: Firma, Sitz Eigenkapital zum 31. 12. 2002 in T€ Jahresergebnis 2002 in T€ Anteil in % Nennkapital in T€ 100 214 440 -356 100 1 -32 -12 100 153 146 -7 0 3.416 -199 TSC Technische Systeme GmbH, Oberhaching Advanced Licencing North America, Inc., Wilmington, USA Advanced Produktions GmbH, Oberhaching Unified Film Organization, LLC., Los Angeles, USA 51 * * mittelbare Beteiligung über die Advanced Licencing North America, Inc. Die U.F.O. unterhält ihrerseits wiederum 100%ige Tochtergesellschaften für jede Filmproduktion sowie eine Vertriebsgesellschaft für den Vertrieb der MedienfondsProduktionen. rma, Sitz Anteil in % Eigenkapital zum Konzernabschluss Das Mutterunternehmen, die Advanced Medien AG, Oberhaching, stellt zum 31. Dezember 2002 einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2002 auf. Ergebnisverwendung Der Bilanzverlust entwickelte sich wie folgt: Jahresfehlbetrag Einstellung in die gesetzliche Rücklage Einstellung in Gewinnrücklage gem. § 58 Abs. 2 AktG Verlustvortrag aus dem Vorjahr 2002 € 2001 € -6.365.969,55 0,00 0,00 -57.375.538,03 -63.741.507,58 -21.269.785,53 0,00 0,00 -36.105.752,50 -57.375.538,03 Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von € 6.365.969,55 auf neue Rechnung vorzutragen. 169 Corporate Governance Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Homepage zugänglich gemacht worden ist. München, den 20. März 2003 Der Vorstand 2002 2001 €€ Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers „Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Advanced Medien Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2002 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung / im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkungen zu keinen Einwendungen geführt: 1. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes wurden auch die Folgewirkungen aus umfangreichen Scheingeschäften berücksichtigt, die nach der Rechtsauffassung der Gesellschaft in den Jahren 1999 und 2000 von einem mit der Gesellschaft verbundenen, mit dem bis zum 31. Dezember 2001 ein Ergebnisabführungsvertrag bestand, getätigt wurden. Diese Folgewirkungen sind von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage. Wir können nicht abschließend beurteilen, ob die Rechtsauffassung der Gesellschaft zu den Scheingeschäften, die Gegenstand eines anhängigen Rechtsstreits sind und die daraus für die Aufstellung des Jahresabschlusses gezogenen Konsequenzen zutreffend sind, solange ein die Rechtsauffassung der Gesellschaft bestätigendes Urteil nicht vorliegt. Ein erstinstanzliches Urteil bestätigte die Auffassung der Gesellschaft. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, weshalb das Urteil noch keine Rechtskraft erlangt hat. 2. Zwischen der Advanced Medien Aktiengesellschaft und vier Tochterunternehmen bestehende Ergebnisabführungsverträge wurden mit Ablauf des 31. Dezember 2001 aufgehoben. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von der steuerlichen Wirksamkeit des Organschaftsverhältnisses für die Vorjahre ausgegangen. Wir können nicht abschließend beurteilen, ob diese steuerliche Auffassung der Gesellschaft zutreffend ist, solange noch keine entsprechenden bestandskräftigen Steuerbescheide ergangen sind. Geänderte Steuererklärungen wurden bei den Finanzbehörden eingereicht. 170 Mit dieser Einschränkung vermittelt nach unserer Überzeugung der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht hin. Dort ist in den Abschnitten „3.1 Bestandsgefährdende Risiken“ und in „3.2 Entwicklungsbeeinträchtigende Risiken“ ausgeführt, dass der Fortbestand der Advanced Medien Aktiengesellschaft konkret gefährdet beziehungsweise die zukünftige Entwicklung wesentlich beeinträchtigt ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Advanced Medien Aktiengesellschaft ausgegangen.“ München, 26. März 2003 Dr. Kleeberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Petersen Wirtschaftsprüfer Schöllhorn Wirtschaftsprüfer 171 [Diese Seite ist absichtlich freigelassen.] 172 12.7 Atlas Air + Film Media Service GmbH: Jahresabschluss (HGB) und Lagebricht für das Geschäftsjahr 2003 Atlas Air Film + Media Service GmbH, Duisburg Bilanz zum 31. Dezember 2003 AKTIVA 31.12.2003 31.12.2002 EUR EUR 136.381,34 163.761,53 45.930,33 71.402,08 574.279,32 574.279,32 756.590,99 809.442,93 186.575,75 156.374,56 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 674.173,31 396.521,65 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 236.122,28 3. Sonstige Vermögensgegenstände 25.068,01 19.881,84 699.241,32 652.525,77 4.626.779,47 3.887.276,66 5.326.020,79 4.539.802,43 8.026,15 4.798,17 6.277.213,68 5.510.418,09 A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten II. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen B. FILMVERMÖGEN C. UMLAUFVERMÖGEN I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 173 Atlas Air Film + Media Service GmbH, Duisburg Bilanz zum 31. Dezember 2003 PASSIVA 31.12.2003 31.12.2002 EUR EUR I. Gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19 II. Gewinnrücklagen 721.335,42 721.335,42 III. Bilanzgewinn 671.824,48 453.265,60 1.444.289,09 1.225.730,21 1. Steuerrückstellungen 755.000,00 570.000,00 2. Sonstige Rückstellungen 197.864,76 203.055,00 952.864,76 773.055,00 1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 165.810,33 175.453,48 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 773.709,51 485.376,53 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 105.164,63 9.564,14 2.754.587,41 2.748.465,94 80.787,95 92.772,79 3.880.059,83 3.511.632,88 6.277.213,68 5.510.418,09 A. EIGENKAPITAL B. RÜCKSTELLUNGEN C. VERBINDLICHKEITEN 4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 5. Sonstige Verbindlichkeiten - davon aus Steuern: EUR 39.815,04 (i. Vj.: EUR 44.125,15) - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 35.595,98 (i. Vj.: EUR 40.101,00) 174 Atlas Air Film + Media Service GmbH, Duisburg Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2003 2003 EUR 1. Umsatzerlöse 2. Sonstige betriebliche Erträge 3. Materialaufwand Aufwendungen für Leistungen 2002 EUR 10.267.603,65 12.195.492,24 320.088,89 312.218,37 -6.719.855,95 -7.873.451,76 bezogene 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -1.294.367,25 -1.277.488,94 -236.415,86 -226.074,55 -1.530.783,11 -1.503.563,49 -85.465,55 -61.128,06 -1.868.999,13 -1.678.490,06 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 106.829,15 (i. Vj.: EUR 128.853,68) 158.674,64 174.424,90 8. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 -15.564,59 -444,44 -4.563,78 -136.790,41 -164.969,93 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 404.028,59 1.380.403,84 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -185.000,00 -570.000,00 -469,71 -640,29 0,00 -356.497,95 15. Jahresüberschuss 218.558,88 453.265,60 16. Gewinnvortrag 453.265,60 0,00 17. Bilanzgewinn 671.824,48 453.265,60 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 9. Aufwendungen aus Verlustübernahme - davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 444,44 (i. Vj.: EUR 4.563,78) 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - davon an verbundene Unternehmen: EUR 136.790,41 (i. Vj.: EUR 164.965,52) 13. Sonstige Steuern 14. Auf Grund von Gewinnabführungsverträgen abgeführte Gewinne 175 Atlas Air Film + Media Service GmbH, Duisburg Anhang für das Geschäftsjahr 2003 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu den Bilanzierungs – und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren gewählt worden. Zum 31. Dezember 2003 werden 100 % des Stammkapitals der Gesellschaft von der Kinowelt Medien AG, München, gehalten. Damit ist die Gesellschaft verbundenes Unternehmen zu der Kinowelt Medien AG und ihren unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften. Am 07.05.2002 wurde vom Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kinowelt Medien AG eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Dr. Wolfgang Ott, Nymphenburgerstr. 139, 80636 München, bestellt. An folgenden Gesellschaften ist die Atlas Air Film + Media Service GmbH unmittelbar nach § 285 Nr. 11 HGB mit mehr als 20 % beteiligt: EMC Media + Marketing Concept GmbH, Duisburg Anteile in % 100 Eigenkapital zum Jahresergebnis 31.12.2003 2003 TEUR 10 -TEUR 0,5 Atlas Air Entertainment Concepts Inc., San Dimas, USA 100 TUSD 1.600 TUSD 182 Mit der EMC GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Die Aufstellung eines Konzernabschlusses unterbleibt, weil die Gesellschaft von den größenabhängigen Befreiungen gemäß § 293 HGB Gebrauch macht. 1.1 Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (Patente und Standardsoftware) sind zu Anschaffungskosten aktiviert und werden linear über 3 bis 5 Jahre abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Gegenstände des Anlagevermögens werden entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer überwiegend unter Anwendung der linearen Abschreibungsmethode abgeschrieben. Von der Vereinfachungsregel gemäß R 44 Abs. 2 Satz 3 EStR wird Gebrauch gemacht. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr ihres Zuganges voll abgeschrieben. Es wird auf die nachfolgende Darstellung des Anlagevermögens verwiesen. 1.2 Filmvermögen Vor dem Hintergrund der Klarheit im Bilanzausweis wurden Lizenzrechte in einer eigenen Position zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen als Filmvermögen ausgewiesen. Das Filmvermögen betrifft ausschließlich die Verwertung der erworbenen Lizenzrechte im Inflight- und Seeschifffahrts-Bereich. Die Rechte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und in dem Monat abgeschrieben, in dem der Erlös aus der Lizenz verbucht wird. 176 1.3 Umlaufvermögen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Nennwert oder mit dem am Stichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf den Nettobetrag des Bestands an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet. 1.4 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. 1.5 Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 1.6 Fremdwährungsumrechnung Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen Beträge zu Grunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, erfolgt die Umrechnung in EURO auf Basis des Kurses im Transaktionszeitpunkt. Posten der Bilanz werden mit dem Devisenkurs zum Bilanzstichtag unter Beachtung des Imparitätsprinzips bilanziert. 2. Erläuterungen zur Bilanz 2.1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Restlaufzeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenständen beträgt weniger als ein Jahr. 2.2 Stammkapital Das Stammkapital der Atlas Air Film + Media Service GmbH zum 31. Dezember 2003 in Höhe von EUR 51.129,19 hat sich im Geschäftsjahr 2003 nicht verändert. 2.3 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten vor allem Rückstellungen für Tantiemen (TEUR 80), für ausstehende Lizenzrechnungen (TEUR 30), für Urlaubsansprüche (TEUR 41) sowie für ausstehende Rechnungen (TEUR 13). 2.4 Verbindlichkeiten Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten beträgt weniger als ein Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Lieferungen und Leistungen. Darin wurde eine Forderung in Höhe von TEUR 2.190 verrechnet, die im Wesentlichen aus der Gewährung eines kurzfristigen Darlehens resultiert. Zum Stichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter, der Kinowelt Medien AG, in Höhe von TEUR 2.754 (i. Vj.: TEUR 2.749). Darin verrechnet sind Forderungen aus umsatzsteuerlicher Organschaft in Höhe von TEUR 275 (i. Vj.: TEUR 144). 177 3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 3.1 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 10.268 (i. Vj.: TEUR 12.195) wurden ausschließlich mit Dritten erwirtschaftet. Dabei wurden im Bereich Inflight Entertainment Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 10.206 (i. Vj.: TEUR 12.081) und im Bereich Kreuzschifffahrt in Höhe von TEUR 62 (i. Vj.: TEUR 114) erzielt. 3.2 Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 13 enthalten, die zum größten Teil aus Mietnebenkostenabrechnungen für Vorjahre resultieren. 3.3 Materialaufwand Der Materialaufwand in Höhe von TEUR 6.720 (i. Vj.: TEUR 7.873) besteht im Wesentlichen aus Filmaufwand in Höhe von TEUR 5.604 (i. Vj.: TEUR 6.797). Hier handelt es sich um Aufwendungen für bezogene Leistungen, die im Wesentlichen Kosten für den Einkauf von Filmlizenzen von Dritten darstellen. Erlöse und Kosten für Filmlizenzen werden zeitnah gebucht. Außerdem sind im Materialaufwand Kosten für Zölle und Frachten und Herstellungskosten der Datenträger/Medien enthalten. 3.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.869 (i. Vj.: TEUR 1.678) bestehen im Wesentlichen aus Aufwendungen für Support AAEC Inc. in Höhe von TEUR 438 (i. Vj.: TEUR 634) und aus Kursverlusten Dollarkonto in Höhe von TEUR 921 (i. Vj.: TEUR 499). Periodenfremde Aufwendungen fielen an in Höhe von TEUR 4 (i. Vj.: TEUR 3). 4. Sonstige Angaben 4.1 Anzahl der Mitarbeiter Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter betrug im Geschäftsjahr 2003 30 (i. Vj.: 27). 4.2 Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4.3 Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 und § 268 Abs. 7 HGB. Zur Sicherung eines Avalkreditrahmens in Höhe von TEUR 14 hat die Gesellschaft in gleicher Höhe Festgelder angelegt und diese an die Bank verpfändet. 4.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen für die Jahre 2004 bis 2006 betragen zum Bilanzstichtag insgesamt TEUR 1.341 (i. Vj.: TEUR 1.275). Sie betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Einkaufsverträgen von Filmlizenzen (TEUR 736) und Mieten (TEUR 434). 178 4.5 Mitglieder der Geschäftsführung Im Geschäftsjahr war zum Geschäftsführer bestellt: Herr Jörg Schiffmann, Duisburg Die Gesellschaft macht von den Befreiungen über die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung im Geschäftsjahr gem. § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. Duisburg, den 10. März 2004 Der Geschäftsführer: Jörg Schiffmann Atlas Air Film + Media Service GmbH, Duisburg Entwicklung des Anlagevermögens in der Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2003 Anschaffungs- oder Herstellungskosten I. Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Restbuchwerte Abschreibungen 01.01.2003 Zugang Abgang 31.12.2003 EUR EUR EUR EUR 01.01.200 3 EUR Zugang Abgang 31.12.2003 31.12.2003 31.12.2002 EUR EUR EUR EUR EUR 201.009,80 13.526,18 2.158,62 212.377,36 37.248,27 40.905,86 2.158,11 75.996,02 136.381,34 163.761,53 462.317,36 19.523,69 5.956,10 475.884,95 390.915,28 44.559,69 5.520,35 429.954,62 45.930,33 71.402,08 589.843,91 0,00 0,00 589.843,91 15.564,59 0,00 0,00 15.564,59 574.279,32 574.279,32 1.253.171,07 33.049,87 8.114,72 1.278.106,22 443.728,14 85.465,55 7.678,46 521.515,23 756.590,99 809.442,93 II. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Atlas Air Film + Media Service GmbH, Duisburg Lagebericht Die Atlas Air Film + Media Service GmbH musste das Geschäftsjahr 2003 leider unter den budgetierten Erwartungen abschließen. Schon zu Beginn 2003 deuteten sich die Risiken der anhaltenden weltweiten Rezession sowie die Zunahme an Gefahren durch Terrorismus, Krieg im Irak und dem Lungenvirus SARS in Asien für die internationale Luftfahrtbranche an. Die Folgen waren Einbrüche beim Flugaufkommen, was den Umsatz der Atlas Air Film + Media Service GmbH maßgeblich negativ beeinflusste. Die zweite Jahreshälfte verbesserte die Situation zwar noch, brachte aber aus unserer Sicht eine neue negative Entwicklung durch eine sehr rasche Verschlechterung des US-Dollar Kursverhältnisses zum Euro. Obwohl der größte Teil unserer Umsätze in US-Dollar generiert wird und somit eigentlich kein echtes Währungsrisiko entstehen lässt, beeinflusst ein starker Euro aber sehr wohl die Bilanz der Atlas Air Film + Media Service GmbH, die in Euro zu erstellen ist. In der Summe blieben die Gesamterlöse der Atlas Air Film + Media Service GmbH in 2003 mit ca. 10,2 Mio Euro ca. 1,885 Mio Euro unter den budgetierten Erwartungen. Trotzdem brachte das Geschäftsjahr 2003 auch durchaus positive Entwicklungen für die Atlas Air Film + Media Service GmbH. So konnten wir seit August 2003 die israelische Staats-Airline EL AL zum Kunden gewinnen, die zukünftig ca. 8,5 Prozent unseres Gesamtumsatzes ausmachen wird. Außerdem halten wir die Entscheidung der EL AL, einem deutschen Service Provider in Sachen IFE zu vertrauen, für eine besondere Auszeichnung. Positiv wird sich ab 2004 der Rückgewinn der Düsseldorfer Charter Airline LTU entwickeln. Auch in diesem Fall sind wir Stolz darauf, einen noch Ende 2002 verlorenen Kunden durch unsere Qualität im Service zurückgewonnen zu haben. Insgesamt zeichnet sich für 2004 ein moderater Umsatzanstieg ab, der voraussichtlich auch zu einem verbesserten Ergebnis führen wird. Allerdings ist das Wechselkursverhältnis Euro zum US-Dollar dabei zu betrachten. Wesentliche Umsätze und damit auch Ergebnisse des Unternehmens werden in US-Dollar generiert und unterliegen somit zumindest zur Bilanzerstellung der entsprechenden Stichtagsbetrachtung. Weiter sprechen die Neukunden EL AL, LTU und Air Astana für mögliche Umsatz- und Ergebnissteigerungen. Die Deutsche Lufthansa AG treibt ihre Systemumstellung an Bord ihrer Maschinen voran. Auch hier sind positive Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis zu erwarten. Weiterhin bleibt die Deutsche Lufthansa AG mit Abstand bedeutendster Kunde der Atlas Air Film + Media Service GmbH. Mit Lufthansa konnten wir Ende 2003 die erfolgreiche Einführung eines digitalen Systems, das zukünftige Video-on-Demand (VOD), an Bord der ersten Maschinen begleiten. Abgeschlossen wurde damit auch ein separater Consulting Vertrag zwischen der Atlas Air Film + Media Service GmbH und Lufthansa, der gewährleistete, dass die notwendigen Bedingungen an einem nunmehr digitalen Content zur Einführung erfüllt werden konnten. Durch das weitere Wachstum der Flotte und den Beginn der Umrüstungen bestehender Maschinen auf eine digitale Nutzungsoberfläche an Bord ergeben sich zwar veränderte Anforderungen an die Programmtätigkeit der Atlas Air Film + Media Service GmbH, aber auch Umsatzsteigerungen durch mehr Aufführungen und zusätzlichem Content. Die gesamte Umrüstungsphase wird für Lufthansa voraussichtlich Ende 2006 abgeschlossen sein. Bis dahin werden das bisherige analoge (kassettengestütze) System und das neue digitale System parallel genutzt. Der laufende Service-Vertrag mit Lufthansa konnte zunächst bis April 2005 verlängert werden. 181 Die bereits 2002 begonnene Zusammenarbeit mit dem australischen Audio-Provider Stellar Inflight verlief letztendlich nicht ganz so erfolgreich wie es von beiden Seiten erhofft worden war. Zum einen lag es daran, dass wir aus der Vielzahl der Ausschreibungen für den asiatisch-pazifischen Raum nur einen Auftrag mit der verhältnismäßig kleinen Air Pacific der Fidji-Inseln erringen konnten, die nun für den Teil des Video Contents von unserer amerikanischen Gesellschaft, Atlas Air Entertainment Concepts Inc., betreut wird. Zum anderen belastete die nach wie vor ungeklärte Gesellschaftersituation der Atlas Air Film + Media Service GmbH das Verhältnis letztlich doch. Um aber auch weiterhin die Nachfrage vor allem kleinerer Airlines nach einem sog. One-stop-shopping, sprich Programmangebote für Video und Audio, befriedigen zu können, haben wir nach anderen Möglichkeiten gesucht und inzwischen verstärkt die Zusammenarbeit mit dem britischen Audio-Provider SPC Skylines aufgenommen. Gemeinsam beliefern wir sei Anfang 2004 Air Astana in Kasachstan und arbeiten auch für die Magazingestaltung der EL AL mit SPC Skylines. Größter gemeinsamer Kunde ist Air Jamaica, für den die Zusammenarbeit aus Glendale über Atlas Air Entertainment Concepts Inc. koordiniert wird. Der für die Kinowelt Medien AG bestellte Insolvenzverwalter, Herr Dr. Ott aus München, bemüht sich als Gesellschafter, den Verkauf der Atlas Air Flm + Media Service GmbH samt der beiden 100 %-Beteiligungen an der EMC Media + Marketing Concept GmbH in Duisburg und der Atlas Air Entertainment Concepts Inc. in Glendale, USA, zu betreiben. In der zweiten Jahreshälfte 2003 war dazu ein Bieterverfahren mit verschiedenen Interessenten aufgenommen worden, das Anfang 2004 zu mehreren Due Diligence Prozessen führte. Ein Gesellschafter-Wechsel erscheint somit aus Sicht der Atlas Air Film + Media Service GmbH in 2004 möglich. Die Atlas Air Entertainment Concepts, Inc. konnte in 2003 ebenfalls sehr erfolgreich mit Air Pacific einen neuen Kunden gewinnen und sich bei dem bestehenden Kunden Air Jamaica in einem Angebotsvergleich gegen andere Anbieter durchsetzen. Leider führte eine Ausschreibung der Air Lingus aus Irland zum Verlust des Kunden, dessen Belieferung ab Mai 2004 enden wird. Weiterhin bemüht man sich sehr stark um den südamerikanischen Markt, wo in 2004 Entscheidungen verschiedener Luftfahrtgesellschaften zu erwarten sind. Die Atlas Air Film + Media Service GmbH in Duisburg hat ihre Position des Marktführers im deutschsprachigen Europa durch den Rückgewinn der LTU untermauert. In der Schweiz konnten wir die Swiss International Airlines zwar von unserer Leistungsfähigkeit überzeugen, mussten aber akzeptieren, dass man sich auf Grund einer Orientierung zur One World Allianz um die British Airways, auch deren Service Provider für das Inflight Entertainment auswählte. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern auf der Passivseite der Bilanz bestehen aus Darlehen, die auf den seit 1999 mit der Kinowelt Medien AG bestehenden Ergebnisabführungsvertrag zurückzuführen sind. Gewinne aus 2001 und teilweise noch aus 2000 wurden in Darlehensverträge mit der Kinowelt Medien AG umgewandelt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ergeben sich im Wesentlichen aus regelmäßigen Verrechnungen mit der Atlas Air Entertainment Concepts Inc., mit denen wir die von dem Büro in Glendale erbrachten Verhandlungsleistungen mit den amerikanischen Lizenzgebern abgelten. Hier erfolgte eine Verrechnung mit Forderungen gegen Atlas Air Entertainment Concepts Inc. aus dem Darlehensvertrag zum Erwerb der Assets der Entertainment Concepts Inc. im März 2000. Die Atlas Air Film + Media Service GmbH verfügt auf Grund von Kreditgewährung durch Gesellschafter über eine ausreichende Liquidität. Dies ermöglicht eine hervorragende Zahlungsmoral gegenüber Lizenzgebern und Zulieferern und garantiert eine gute Verhandlungsposition. Von Fremdkapital sind wir nicht abhängig, Verbindlichkeiten gegenüber Bankinstituten bestehen nicht. Duisburg, im März 2004 Der Geschäftsführer: Jörg Schiffmann 182 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Der von uns am 22. März 2004 erteilte Bestätigungsvermerk hat folgenden Wortlaut: “Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und denLagebericht der Atlas Air Film + Media Service GmbH, Duisburg, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2003 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafsprüfer (IDW) in Deutschland festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanzund Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Köln, den 22. März 2004 BFJM Bachem Fervers Janßen Mehrhoff GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Dr. Christian Janßen) (Dipl.-Kfm. Franz Meller) Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 183 [Diese Seite ist absichtlich freigelassen.] 184 12.8 Atlas Air + Film Media Service GmbH: Jahresabschluss (HGB) und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2002 Atlas Air Film + Media Service GmbH, Duisburg Bilanz zum 31. Dezember 2002 AKTIVA 31.12.2002 31.12.2001 EUR EUR 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 163.761,53 3.705,84 2. Geleistete Anzahlungen 0,00 165.844,16 163.761,53 169.550,00 71.402,08 67.290,11 574.279,32 589.843,91 809.442,93 826.684,02 156.374,56 264.660,71 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 396.521,65 500.150,16 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 236.122,28 1.953.952,62 3. Sonstige Vermögensgegenstände 19.881,84 82.317,74 652.525,77 2.536.420,52 3.887.276,66 1.882.121,40 4.539.802,43 4.418.541,92 4.798,17 3.596,10 5.510.418,09 5.513.482,75 A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen B. FILMVERMÖGEN C. UMLAUFVERMÖGEN I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 185 Atlas Air Film + Media Service GmbH, Duisburg Bilanz zum 31. Dezember 2002 PASSIVA 31.12.2002 31.12.2001 EUR EUR I. Gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19 II. Gewinnrücklagen 721.335,42 721.335,42 III. Bilanzgewinn 453.265,60 0,00 1.225.730,21 772.464,61 1. Steuerrückstellungen 570.000,00 0,00 2. Sonstige Rückstellungen 203.055,00 327.319,86 773.055,00 327.319,86 1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 175.453,48 68.234,40 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 485.376,53 443.124,15 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9.564,14 1.224.457,75 4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 2.748.465,94 2.379.310,34 5. Sonstige Verbindlichkeiten 92.772,79 298.296,87 3.511.632,88 4.413.423,51 0,00 274,77 5.510.418,09 5.513.482,75 A. EIGENKAPITAL B. RÜCKSTELLUNGEN C. VERBINDLICHKEITEN - davon aus Steuern: EUR 44.125,15 (i. Vj.: EUR 107.078,83) - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 40.101,00 (i. Vj.: EUR 44.492,45) D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 186 Atlas Air Film + Media Service GmbH, Duisburg Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2002 1. Umsatzerlöse 2002 EUR 12.195.492,24 2. Sonstige betriebliche Erträge 3. Materialaufwand Aufwendungen für bezogene Leistungen 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2001 EUR 13.513.203,89 312.218,37 1.001.043,98 -7.873.451,76 -8.726.708,76 -1.277.488,94 -1.392.290,62 -226.074,55 -222.363,46 -1.503.563,49 -1.614.654,08 -61.128,06 -43.258,01 -1.678.490,06 -1.950.353,67 0,00 6.739,63 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 128.853,68 (i. Vj.: EUR 176.923,11) 174.424,90 239.854,13 9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -15.564,59 0,00 10. Aufwendungen aus Verlustübernahme - davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 4.563,78 (i. Vj.: EUR 0,00) -4.563,78 0,00 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - davon an verbundene Unternehmen: EUR 164.965,52 (i. Vj.: EUR 203.266,38) -164.969,93 -205.103,22 1.380.403,84 2.220.763,89 -570.000,00 0,00 -640,29 -643,21 -356.497,95 -2.220.120,68 453.265,60 0,00 0,00 0,00 453.265,60 0,00 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 14. Sonstige Steuern 15. Auf Grund von Gewinnabführungsverträgen abgeführte Gewinne 16. Jahresüberschuss 17. Gewinnvortrag 18. Bilanzgewinn 187 Atlas Air Film + Media Service GmbH, Duisburg Anhang für das Geschäftsjahr 2002 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu den Bilanzierungs – und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren gewählt worden. Zum 31. Dezember 2002 werden 100 % des Stammkapitals der Gesellschaft von der Kinowelt Medien AG, München, gehalten. Damit ist die Gesellschaft verbundenes Unternehmen zu der Kinowelt Medien AG und ihren unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften. Die Kinowelt Medien AG stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aus. Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2002 ist beim Mutterunternehmen erhältlich. Am 07.05.2002 wurde vom Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kinowelt Medien AG eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Dr. Wolfgang Ott, Nymphenburgerstr. 139, 80636 München, bestellt. An folgenden Gesellschaften ist die Atlas Air Film + Media Service GmbH unmittelbar nach § 285 Nr. 11 HGB mit mehr als 20 % beteiligt: Anteile in % Eigenkapital zum Jahresergebnis 31.12.2002 2002 EMC Media + Marketing Concept GmbH, Duisburg 100 TEUR 10 TEUR -4,5 Atlas Air Entertainment Concepts Inc., San Dimas, USA 100 TUSD 1.414 TUSD 384 Mit der EMC GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Die Aufstellung eines Konzernabschlusses unterbleibt, weil die Gesellschaft von den größenabhängigen Befreiungen gemäß § 293 HGB Gebrauch macht. 1.7 Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (Patente und Standardsoftware) sind zu Anschaffungskosten aktiviert und werden linear über 3 bis 5 Jahre abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Gegenstände des Anlagevermögens werden entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer überwiegend unter Anwendung der linearen Abschreibungsmethode abgeschrieben. Von der Vereinfachungsregel gemäß R 44 Abs. 2 Satz 3 EStR wird Gebrauch gemacht. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr ihres Zuganges voll abgeschrieben. Es wird auf die nachfolgende Darstellung des Anlagevermögens verwiesen. 1.8 Filmvermögen Vor dem Hintergrund der Klarheit im Bilanzausweis wurden Lizenzrechte in einer eigenen Position zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen als Filmvermögen ausgewiesen. Das Filmvermögen betrifft ausschließlich die Verwertung der erworbenen Lizenzrechte im Inflight- und Seeschifffahrts-Bereich. Die Rechte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und in dem Monat abgeschrieben, in dem der Erlös aus der Lizenz verbucht wird. 188 1.9 Umlaufvermögen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Nennwert oder mit dem am Stichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf den Nettobetrag des Bestands an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurde eine Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen gegenüber einem verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 1.847 verrechnet. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis noch unsaldiert, da zum 31.12.2002 erstmalig eine Aufrechnungsabsicht gegeben war. 1.10 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. 1.11 Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 1.12 Fremdwährungsumrechnung Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen Beträge zu Grunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, erfolgt die Umrechnung in EURO auf Basis des Kurses im Transaktionszeitpunkt. Posten der Bilanz werden mit dem Devisenkurs zum Bilanzstichtag unter Beachtung des Imparitätsprinzips bilanziert. 2. Erläuterungen zur Bilanz 2.1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Restlaufzeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenständen beträgt weniger als ein Jahr. 2.5 Stammkapital Das Stammkapital der Atlas Air Film + Media Service GmbH zum 31. Dezember 2002 in Höhe von EUR 51.129,19 hat sich im Geschäftsjahr 2002 nicht verändert. 2.6 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten vor allem Rückstellungen für Tantiemen (TEUR 90), für ausstehende Lizenzrechnungen (TEUR 45), für Urlaubsansprüche (TEUR 38) sowie für ausstehende Rechnungen (TEUR 16). 2.7 Verbindlichkeiten Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten beträgt weniger als ein Jahr. Zum Stichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter, der Kinowelt Medien AG, in Höhe von TEUR 2.749 (i. Vj.: TEUR 2.379). 189 3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 3.5 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 12.195 (i. Vj.: TEUR 13.513) wurden ausschließlich mit Dritten erwirtschaftet. Dabei wurden im Bereich Inflight Entertainment Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 12.081 (i. Vj.: TEUR 13.408) und im Bereich Kreuzschifffahrt in Höhe von TEUR 114 (i. Vj.: TEUR 105) erzielt. 3.6 Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 85 enthalten, die im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 63) resultierten. 3.7 Materialaufwand Der Materialaufwand in Höhe von TEUR 7.873 besteht im Wesentlichen aus Filmaufwand in Höhe von TEUR 6.797. Hier handelt es sich um Aufwendungen für bezogene Leistungen, die im Wesentlichen Kosten für den Einkauf von Filmlizenzen von Dritten und Verbundunternehmen darstellen. Erlöse und Kosten für Filmlizenzen werden zeitnah gebucht. Die Aufwendungen für Zölle und Frachten (insgesamt TEUR 91, i. Vj.: TEUR 93) wurden abweichend vom Vorjahresausweis nicht mehr unter “sonstiger betrieblicher Aufwand“ sondern unter “Materialaufwand“ ausgewiesen, da es sich um Anschaffungsnebenkosten für die erworbenen Filmrechte handelt. Der Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst. 3.8 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.678 (i. Vj.: TEUR 1.950) bestehen im Wesentlichen aus Aufwendungen für Support AAEC Inc. in Höhe von TEUR 634 (i. Vj.: TEUR 672) und aus Kursverlusten Dollarkonto in Höhe von TEUR 499 (i. Vj.: TEUR 720). 4. Sonstige Angaben 4.6 Anzahl der Mitarbeiter Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter betrug im Geschäftsjahr 2002 27 (i. Vj.: 27). 4.7 Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4.8 Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 und § 268 Abs. 7 HGB. Zur Sicherung eines Avalkreditrahmens in Höhe von TEUR 14 hat die Gesellschaft in gleicher Höhe Festgelder angelegt und diese an die Bank verpfändet. 190 4.9 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen für die Jahre 2003 bis 2005 betragen zum Bilanzstichtag insgesamt TEUR 1.275 (i. Vj.: TEUR 1.507). Sie betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Einkaufsverträgen von Filmlizenzen (TEUR 777) und Mieten (TEUR 285). 4.10 Mitglieder der Geschäftsführung Im Geschäftsjahr war zum Geschäftsführer bestellt: Herr Jörg Schiffmann, Kaufmann Die Gesellschaft macht von den Befreiungen über die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung im Geschäftsjahr gem. § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. Duisburg, den 12. Juni 2003 Der Geschäftsführer: Jörg Schiffmann 191 Atlas Air Film + Media Service GmbH, Duisburg Entwicklung des Anlagevermögens in der Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2002 Anschaffungslungskosten 01.01.2002 EUR oder Herstel- Zugang EUR Umbuchung EUR 20.435,21 165.844,16 186.279,37 1.886,53 12.843,90 14.730,43 178.688,06 -178.688,06 0,00 0,00 0,00 0,00 201.009,80 0,00 201.009,80 II. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebsund Geschäftsausstattung 436.220,88 44.724,19 0,00 18.627,71 462.317,36 III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 589.843,91 0,00 0,00 0,00 589.843,91 1.212.344,16 59.454,62 0,00 18.627,71 1.253.171,07 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2. Geleistete Anzahlungen Abgang EUR 31.12.2002 EUR Abschreibungen 01.01.2002 EUR I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2. Geleistete Anzahlungen Zugang EUR Restbuchwerte Abgang EUR 31.12.2002 EUR 31.12.2002 EUR 31.12.2001 EUR 16.729,37 0,00 16.729,37 20.518,90 0,00 20.518,90 0,00 0,00 0,00 37.248,27 0,00 37.248,27 163.761,53 0,00 163.761,53 3.705,84 165.844,16 169.550,00 II. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebsund Geschäftsausstattung 368.930,77 40.609,16 18.624,65 390.915,28 71.402,08 67.290,11 III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 15.564,59 0,00 15.564,59 574.279,32 589.843,91 385.660,14 76.692,65 18.624,65 443.728,14 809.442,93 826.684,02 192 Atlas Air Film + Media Service GmbH, Duisburg Lagebericht Nach den Terror-Anschlägen des 11. September 2001 in New York und Washington waren die zukünftigen Entwicklungen des weltweiten Airline-Marktes und auch des damit verbundenen Inflight Entertainment Marktes nur noch sehr bedingt einschätzbar. Für die Atlas Air Film + Media Service GmbH hatte dies eine sehr vorsichtige Budgeterstellung zur Folge. Die allgemeine Airline-Krise, die einherging mit einer sich zunehmend verstärkenden weltweiten Rezession, zwang zu einer pessimistischen Einschätzung der Geschäftsentwicklung für 2002. Die Umsatzerwartung für 2002 erreichte mit ca. 11,48 Mio Euro ein Niveau unterhalb des Gesamtumsatzes für 2000, mit damaligen 11,75 Mio Euro. Aber bereits ab dem 2. Quartal 2002 zeichnete sich eine Verbesserung der Situation für unsere Airline-Kunden ab. So entwickelte sich der Gesamtumsatz für 2002 mit ca. 12,25 Mio Euro zwar nicht mehr so erfolgreich wie noch im Jahr zuvor, aber trotzdem erfreulicher als noch Ende 2001 abzusehen war. Gründe dafür waren die Wiederaufnahme von Destinationen bei den Linienfluggesellschaften und eine nahezu unveränderte Nachfragesituation von Seiten der Charter-Airlines. Positiv bemerkbar machte sich zudem die Akquisition der beiden belgischen Neukunden, SN Brussels Airlines und Sobelair. Die Deutsche Lufthansa AG, nach wie vor der mit Abstand bedeutendste Kunde der Atlas Air Film + Media Service GmbH, hielt darüber hinaus an ihren Entscheidungen zum Flottenwachstum und der Umrüstung auf sog. Video-onDemand Systeme (VOD) fest. Dies führte zu optimistischen Prognosen für das Geschäftsjahr 2003, die allerdings aus augenblicklicher Sicht (April 2003) nur noch bedingt zu halten sind. Die anhaltende weltweite Rezession sowie die Zunahme an Gefahren für die internationale Luftfahrtbranche durch Terrorismus, Krieg im Irak und dem Lungenvirus SARS in Asien, wird zu weitreichenden Korrekturen beim Umsatz wie auch beim Ertrag in 2003 führen. Erschwerend hinzu kommt der Verlust der LTU zum Jahresende 2002, deren Programmgestaltung des Inflight Entertainments immerhin seit 20 Jahren in der Verantwortung der Atlas Air Film + Media Service GmbH gelegen hatte. Leider konnten wir auf diese Entscheidung keinen Einfluss nehmen, weil uns selbst nach Vertragskündigung größte Zufriedenheit mit unserem Service versichert wurde und offenbar eine sehr “persönliche“ Neuorientierung aus Sicht der LTU vorgenommen wurde. Insgesamt war das Jahr 2002 geprägt von zahlreichen Ausschreibungen, deren Entscheidungen teilweise noch ausstehen, zumeist aber nicht erfolgreich von uns abgeschlossen werden konnten. Die Vielzahl dieser Ausschreibungen betraf den asiatischen Markt, den die Atlas Air Film + Media Service GmbH in 2002 erstmalig zu bearbeiten begann. Die zahlreichen Aufforderungen zur Teilnahme an Ausschreibungen schreiben wir vornehmlich zwei Gründen zu. Zum einen beschränkt sich der Bekanntheitsgrad der Atlas Air Film + Media Service GmbH spätestens seit der Gründung der Atlas Air Entertainment Concepts Inc. im März 2000 nicht mehr allein nur auf das deutschsprachige Europa, sondern besteht längst darüber hinaus. Zum anderen führten im April 2002 aufgenommene Gespräche mit dem australischen Audio-Provider Stellar Inflight im September 2002 zu einer offiziellen Zusammenarbeit, die zu mehreren gemeinsamen Beteiligungen an Ausschreibungen führte. Aus Sicht beider Beteiligten, Atlas Air Film + Media Service GmbH wie auch Stellar Inflight, ist diese Zusammenarbeit zu begrüßen, weil sie besondere Synergien ermöglicht. Atlas Air Film + Media Service GmbH als ausschließlicher Video-Provider schließt sich mit Stellar Inflight, einem ausschließlichen Audio-Provider zusammen, die gleichzeitig mit Standorten in Los Angeles, Duisburg und Sydney, den gesamten Globus umspannen und alle Zeitzonen der Welt ideal bedienen können. 193 Schwierig für die Zusammenarbeit könnte sich allerdings die nach wie vor ungeklärte Gesellschaftersituation der Atlas Air Film + Media Service GmbH gestalten. Stellar Inflight hat bereits mehrfach betont, dass eine gegenseitige finanzielle Beteiligung erwünscht sei, um der vereinbarten Zusammenarbeit auch eine entsprechende Grundlage zu geben. Mit Eintreten der Insolvenz für die Kinowelt Medien AG, des Gesellschafters der Atlas Air Film + Media Service GmbH zu 100 %, wird bislang erfolglos der Verkauf der Gesellschaft angestrebt. Die Bemühungen verantwortet inzwischen der bestellte Insolvenzverwalter, Herr Dr. Ott aus München. Zu den Finanzanlagen der Atlas Air Film + Media Service GmbH gehört auch in 2002 die 100 %-Beteiligung an der EMC Media + Marketing Concept GmbH, die in der Bilanz 2002 mangels Umsatz und Ertrag wertberichtigt wurde. Eine weitere Beteiligung besteht unverändert an der Atlas Air Entertainment Concepts Inc., die in 2002 ihren Standort von San Dimas nach Glendale verlegt hat und damit räumlich noch näher an die wesentlichen Lizenzgeber in Los Angeles gerückt ist. Die Atlas Air Entertainment Concepts Inc. war ebenso wie die Atlas Air Film + Media Service GmbH von den Anschlägen des 11. September 2001 betroffen und plante zunächst ebenfalls Umsatzeinbußen in 2002, erreichte dann aber doch nahezu den gleichen Vorjahresumsatz wie noch in 2001. Von der sehr schwierigen Situation der amerikanischen Airlines mit mehreren Insolvenzen blieb man aber weitgehend verschont, so dass kein außerordentlicher Abschreibungsbedarf bestand. Auch weiterhin richtet Atlas Air Entertainment Concepts Inc. die Bemühungen sehr stark auf den südamerikanischen Markt und bedient sich dabei der Kenntnisse und Kontakte des 2001 eingestellten Mitarbeiters Rigel Galera. Die Atlas Air Film+ Media Service GmbH behält auch weiterhin die Position des Marktführers im deutschsprachigen Europa, trotz des Verlustes der LTU. Wir werden versuchen, diese Airline als Kunden zurück zu gewinnen, wie wir auch in der Schweiz versuchen werden, die aus dem Zusammenschluss der ehemaligen Swissair und Crossair entstandene Swiss International Airlines, von unserer Leistungsfähigkeit zu überzeugen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern auf der Passivseite der Bilanz bestehen aus Darlehen, die auf den seit 1999 mit der Kinowelt Medien AG bestehenden Ergebnisabführungsvertrag zurückzuführen sind. Gewinne aus 2002, 2001 und teilweise noch aus 2000 wurden in Darlehensverträge mit der Kinowelt Medien AG umgewandelt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ergeben sich aus regelmäßigen Verrechnungen mit der Atlas Air Entertainment Concepts Inc., mit denen wir die von dem Büro in Glendale erbrachten Verhandlungsleistungen mit den amerikanischen Lizenzgebern abgelten. Hier erfolgte eine Verrechnung mit Forderungen gegen die Atlas Air Entertainment Concepts Inc. aus dem Darlehensvertrag zum Erwerb der Assets der Entertainment Concepts Inc. im März 2000. Mit der weitestgehend abgeschlossenen Erstellung der Datenbank haben wir für die zweite Jahreshälfte 2002 die Aktivierung des Investitionsprojekts in der Bilanz begonnen. Der Gesamtaufwand soll über einen 5-jährigen Zeitraum abgeschrieben werden. Der Abnahmetermin mit der für die Erstellung verantwortlichen AXUS AG erfolgte im April 2003. Die Atlas Air Film + Media Service GmbH verfügt über eine ausreichende Liquidität. Dies ermöglicht eine hervorragende Zahlungsmoral gegenüber Lizenzgebern und Zulieferern und garantiert eine gute Verhandlungsposition. Von Fremdkapital sind wir nicht abhängig, Verbindlichkeiten gegenüber Bankinstituten bestehen nicht. Duisburg, im April 2003 Der Geschäftsführer: Jörg Schiffmann 194 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Der von uns am 13. Juni 2003 erteilte Bestätigungsvermerk hat folgenden Wortlaut: “Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Atlas Air Film + Media Service GmbH, Duisburg, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2002 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafsprüfer (IDW) in Deutschland festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanzund Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Köln, den 13. Juni 2003 BFJM Bachem Fervers Janßen Mehrhoff GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Dr. Christian Janßen) (Dipl.-Kfm. Franz Meller) Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 195 [Diese Seite ist absichtlich freigelassen.] 196 13. Geschäftsgang und Aussichten 13.1 Aktuelle Geschäftsentwicklung (a) Advanced Medien AG Die nachfolgend abgedruckte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Advanced Medien AG zum 31. März 2004 waren nicht Gegenstand einer Abschlussprüfung nach den handelsrechtlichen Vorschriften. B I L A N Z ADVANCED MEDIEN AG, MÜNCHEN (Quartalszahlen) 31.03.2004 EUR 31.12.2003 EUR 0,00 152,81 16.417,81 22.316,22 30.000,00 30.000,00 0,00 0,00 46.417,81 52.469,03 6.733.129,18 6.733.129,18 II. Urheberrechte 0,00 0,00 III. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 6.733.129,18 6.733.129,18 260.079,87 350.677,20 0,00 0,00 2.661,09 53.756,11 262.740,96 404.433,31 94.071,89 131.982,79 356.812,85 536.416,10 5.736,61 12.541,55 3.828.467,71 3.605.253,65 10.970.564,16 10.939.809,51 AKTIVA A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten II. Sachanlagen 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen Summe Anlagevermögen B. FILMVERMÖGEN I. Filmrechte Summe Filmrechte C. UMLAUFVERMÖGEN I. Forderugen und sonstige Leistungen 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 260.079,78 (Vorjahr: EUR 350.677,20) 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) 3. Sonstige Vermögensgegenstände - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 2.661,09 (Vorjahr: EUR 53.756,11) Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände II. Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Summe Umlaufvermögen D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN E. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG Summe AKTIVA 197 B I L A N Z ADVANCED MEDIEN AG, MÜNCHEN (Quartalszahlen) PASSIVA 31.03.2004 31.12.2003 EUR EUR A. EIGENKAPITAL I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage 1.795.500,00 1.795.500,00 52.578.039,64 52.578.039,64 III. Gewinnrücklagen Gesetzliche Rücklage Andere Gewinnrücklagen IV. Bilanzvortrag V. Jahresfehlbetrag 1.227,10 1.227,10 10.225,84 10.225,84 -57.990.246,23 -63.741.507,58 -223.214,06 5.751.261,35 3.828.467,71 3.605.253,65 0,00 0,00 923.152,80 914.232,00 923.152,80 914.232,00 8.510.000,00 8.547.303,42 1.428,59 1.428,59 1.326.860,82 1.249.754,48 50.400,44 55.504,03 158.721,51 171.586,99 Summe Verbindlichkeiten 10.047.411,36 10.025.577,51 Summe PASSIVA 10.970.564,16 10.939.809,51 VI. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Summe Eigenkapital B. RÜCKSTELLUNGEN I. Sonstige Rückstellungen Summe Rückstellungen C. VERBINDLICHKEITEN I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 8.510.000,00 (Vorjahr: EUR 8.547.303,42) II. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 1.326.860,82 (Vorjahr: EUR 1.249.754,48) IV. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 50.400,44 (Vorjahr: EUR 55.504,03) V. Sonstige Verbindlichkeiten - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 158.721,51 (Vorjahr: EUR 171.586,99) - davon aus Steuern: EUR 22.946,23 (Vorjahr: EUR 35.754,98) - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 10.705,99 (Vorjahr: EUR 9.762,72) 198 ADVANCED MEDIEN AG, MÜNCHEN (Quartalszahlen) GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Umsatzerlöse 01.01.-31.03.2004 01.01.-31.03.2003 EUR EUR 128.100,57 352.904,51 27.484,26 78.076,30 0,00 -2.590.440,01 -7.439,46 -6.061,78 -148.305,81 -139.280,30 -19.447,21 -15.279,84 -6.051,22 -19.898,15 -192.194,24 -314.998,89 277,08 360,34 Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,00 -1.932.497,00 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -346,48 -204.267,97 -217.922,51 -4.791.382,79 0,00 0,00 -5.291,55 0,00 Außerordentliches Ergebnis -5.291,55 0,00 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -223.214,06 -4.791.382,79 Sonstige betriebliche Erträge Filmaufwand: Abschreibungen auf Filmvermögen Sonstiger Filmaufwand Personalaufwand: Löhne und Gehälter Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung Abschreibungen: auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) - davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 631,81) Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Steuern vom Einkommen und Ertrag Außerordentliche Aufwendungen 199 Die Umsatzerlöse aus dem Geschäftsfeld Filmrechtehandel sowie das operative Ergebnis waren im 1. Quartal 2004 weiter leicht rückläufig. Das operative Geschäft der bestehenden Gesellschaft besteht weiterhin aus der Vermarktung des bestehenden Filmvermögens. Neue Akquisitionen in das Filmvermögen wurden nicht getätigt. Bezüglich der Mitarbeiter haben sich im ersten Quartal im alten Geschäftsbereich keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Der Schwerpunkt der Tätigkeit im ersten Quartal bestand aus den Restrukturierungsbemühungen des Vorstandes. Der Rahmenkredit der Hausbank der Gesellschaft, die Delmora Bank GmbH, wurde per 31. März 2003 fällig und wurde bis auf weiteres von der Bank auf täglich kündbarer Basis verlängert. Wegen eines Teiles ihrer Kreditforderungen hat die Delmora Bank am 22. März 2004 einen Rangrücktritt in Höhe von € 4.500.000,00 erklärt, um die insolvenzrechtliche Überschuldung der Gesellschaft zu beseitigen und ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft zu vermeiden. (Siehe Kapitel 6.5 (a)). Neben den Verhandlungen mit der Delmora Bank GmbH waren die geschäftlichen Aktivitäten daneben im Wesentlichen geprägt von den Akquisitionsbemühungen um den Erwerb der Atlas-Air-Gruppe. Des Weiteren konnte in diesem Quartal auch eine Barkapitalerhöhung in Höhe von € 897.750,00 erfolgreich durchgeführt werden. (b) Atlas Air + Film Media Service GmbH Bei der Atlas Air Gruppe hat sich im ersten Quartal auf der Kundenseite keine negativen Entwicklungen ergeben. Das weltweite Flugaufkommen hat sich im ersten Quartal 2004 erholt. Die Ertragsentwicklung im ersten Quartal verläuft profitabel. Im ersten Quartal 2004 hat die Atlas Air + Film Media Service GmbH bei einem Umsatz von TEUR 2.391 ein Jahresüberschuss von TEUR 37 erzielt. Das Eigenkapital betrug zum 31. März 2004 TEUR 1.481, darin enthalten sind Rücklagen in Höhe von TEUR 721. Durch Gesellschafterbeschluss vom 30. April 2004 wurde der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2003 (TEUR 218) nebst Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2002 (TEUR 453) an die Kinowelt Medien AG zum 03. Mai 2004 ausgeschüttet. Darüber hinaus hat die Kinowelt Medien AG die Ausschüttung eines Betrages von TEUR 356 aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages 2002 ebenfalls zum 03. Mai 2004 beschlossen. 13.2 Geschäftsaussichten für das gesamte Geschäftsjahr 2004 Im 2. Quartal des Geschäftsjahres geht die Gesellschaft davon aus, dass überwiegend Umsatzerlöse aus dem Geschäftsfeld Filmrechtehandel bei der bestehenden Geschäftstätigkeit entstanden sind. Große Umsatzveränderungen werden in diesem Bereich für das 2. Quartal nicht erwartet. Die Sachkosten dürften im 2. Quartal voraussichtlich aufgrund der Kosten für die jährliche Hauptversammlung und der Vorbereitung der weiteren 2. Kapitalerhöhung angestiegen sein. Bezüglich der Mitarbeiter haben sich im zweiten Quartal im alten Geschäftsbereich keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Neben dem weiteren Vorantreiben der Restrukturierung der Gesellschaft war ein wesentlicher Bestandteil die erfolgreiche Durchführung der Kapitalerhöhung um EUR 5.386.500, mit der der Gesellschaft ca. EUR 5,8 Mio. an neuer Liquidität zuflossen. Am 16. Juni 2004 wurde in den Verhandlungen mit der Delmora Bank GmbH einen Forderungsverzicht der Bank bis auf einen Betrag in Höhe von EUR 4.000.000,00 erreicht. Die verbliebene Darlehensverbindlichkeit wurde von der Advanced Produktions GmbH übernommen (Siehe Kapitel 6.5 (a)), auf die auch das bisherige Filmgeschäft übertragen wurde. Die Gesellschaft sowie die TSC wurde von der Delmora Bank GmbH aus der Darlehensverbindlichkeit entlassen. Im 2. Quartal dürfte ferner der Erwerb der Atlas-Air-Gruppe zum Kaufpreis von EUR 4.500.000,00 erfolgen. Der Kaufpreis soll zum 30. Juni 2004 bezahlt werden. Bei der Atlas Air Gruppe wurde durch Gesellschafterbeschluss vom 30. April 2004 der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2003 (TEUR 218) nebst Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2002 (TEUR 453) zum 03. Mai 2004 an die Kinowelt Medien AG ausgeschüttet. Darüber hinaus hat die Kinowelt Medien AG die Aus- 200 schüttung eines Betrages von TEUR 356 aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages 2002 ebenfalls zum 03. Mai 2004 beschlossen. Das Marktumfeld hat sich weiter verbessert. Durch die Akquisition werden die Umsätze der Atlas-Air-Gruppe für das 3. und das 4. Quartal 2004 in der Konzernbilanz zu konsolidieren sein. Die Gesellschaft erwartet damit für das Gesamtjahr 2004 einen stark angestiegenen Gruppenumsatz sowie ein positives Planergebnis aufgrund der außerordentlichen Erlöse aus dem von der Delmora Bank GmbH durchgeführten teilweisen Forderungsverzichtes. Mit dem Erwerb der Atlas-Air-Gruppe beabsichtigt die Advanced Medien AG die Neuausrichtung des Geschäftes und damit den Aufbau eines profitablen Geschäftsmodells in der Branchennische InflightEntertainment. Für die Zukunft überlegt die Gesellschaft, sich mit Wettbewerben in diesen Geschäftsbereich zusammen zu schließen, um ihren Anteil am Gesamtmarkt zu erhöhen. Inwieweit diese Geschäftspläne Aussicht auf Erfolg haben, wird die Zukunft zeigen. Die Integration der neuen Gesellschaft soll zu Beginn des neuen Geschäftsjahres 2005 abgeschlossen sein. Sowohl im Aufbau als auch im ablauforganisatorischen Bereich sollen dann neue Strukturen implementiert sein. Die Advanced Medien AG schafft sich nach Auffassung des Vorstandes mit der Restrukturierung eine neue erfolgreiche Ausgangsbasis zur Durchführung eines neuen erfolgreichen Geschäftsmodells. München, im Juni 2004 Advanced Medien AG 201 14. Glossar In diesem Unternehmensbericht werden eine Reihe von fachspezifischen Begriffen bzw. Abkürzungen verwendet. Eine Erläuterung dieser Begriffe findet sich in diesem Glossar. Co-Finanzierung Vertrag zwischen einem Filmproduzenten und einem Lizenzerwerber, bei dem sich Letzterer nicht nur an einem Lizenzgeschäft beteiligt, sondern auch einen bestimmten Anteil an der Kapitalausstattung eines einzelnen Filmprojektes gegen Einräumung eines entsprechenden Anteils am Weltvertriebserlös übernimmt. Co-Produktion Co-Produktion ist die gemeinsame Herstellung eines Films durch einen Produzenten und einen oder mehrere Co-Produzenten, bei denen die Co-Produzenten nicht nur wirtschaftlich in die Filmherstellung eingebunden sind, sondern auch aktiv an kreativen und kaufmännischen Entscheidungen (z.B. Drehbuch, Besetzung, Budget) beteiligt sind. DVD Die »Digital Versatile Disc« (»digitale vielseitige Disk«) ist ein digitales, optisches Speichermedium im CD-Format zur Wiedergabe von Filmen, Musik und Daten. Filmlizenzrechte Sammelbegriff für Kinorechte, Videogrammrechte, TV-Rechte und sonstige Rechte. Free TV Sammelbegriff für Fernsehausstrahlungen aus dem öffentlich rechtlichen und privaten Bereich, für die – im Gegensatz zum Pay TV – kein zusätzliches Entgelt für den Empfang entrichtet werden muss, gleichgültig ob die Ausstrahlung über Satellit, Kabel oder terrestrisch erfolgt. Independents »Unabhängige« Filmproduzenten oder Filmdistributeure, die – im Gegensatz zu den Major Studios – keine eigenen Produktionsstätten und Vertriebsstrukturen besitzen. Die Filmherstellung und der Filmvertrieb erfolgen projektorientiert mit einem nur geringen administrativen Aufwand. Inflight Entertainment Bordunterhaltungsprogramme in Flugzeugen, z.B. durch Ausstrahlung von Spielfilmen, Dokumentation, Kurzfilmen, Nachrichten oder TV-Programmen oder über interaktive Computersysteme. Library Filmbestand, bestehend aus den verschiedenartigsten Rechten, Teilrechten und Materialien, die ein Unternehmen auf Dauer oder für eine bestimmte Zeit über die bereits mit Dritten abgeschlossenen Lizenzen hinaus erworben hat. Major Studios oder Majors Als »Major Studios« werden die Filmhersteller in den USA bezeichnet, die über eigene Produktionsstätten und Vertriebsstrukturen verfügen, wie Columbia Tristar, Disney, Dreamworks, MGM, Paramount, Twentieth Century Fox, Universal und Warner. Near Video on Demand Bei »Near Video on Demand« wird dem Fernsehzuschauer die Möglichkeit eingeräumt, sich während eines bestimmten Zeitraums, z.B. 2 Tage, einen Film gegen Bezahlung anzusehen. Der Film wird auf mehreren Kanälen in bestimmten Zeitabständen, z.B. 15 Minuten, immer wieder neu ausgestrahlt. Es entsteht dadurch der Effekt einer individuellen Programmgestaltung. 202 Output-Deal Bei Output-Deals handelt es sich um Verträge zwischen einem Lizenznehmer und einer Produktionsgesellschaft, in denen sich der Lizenznehmer verpflichtet, über einen gewissen Zeitraum sämtliche Produktionen eines Filmproduzenten oder einen Teil derselben zu einem vorher festgelegten Preis zu übernehmen. Pay per View Bezahlfernsehen, wobei das Entgelt für den tatsächlich angesehenen Film oder die tatsächlich angesehene Sendung entrichtet wird. Pay TV Bezahlfernsehen im Gegensatz zum Free TV (z.B. Premiere World). Sublizenzierung Vertragliche Weitergabe von Filmlizenzrechten oder Teilen von Filmlizenzrechten an Dritte. Urheberrechtsvergütung Ansprüche der Filmproduzenten aufgrund der §§ 27 und 54 Urheberrechtsgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Vergleichbare Regelungen bestehen in den meisten europäischen Ländern. Videogramm Sammelbegriff für das Teil-Filmlizenzrecht Video mit den unterschiedlichen Trägermedien VHS-Kassette, DVD, Laser Disc usw. Alle diese Auswertungsformen bieten als gemeinsames Merkmal die Möglichkeit einer zeitlich unabhängigen und individuellen Programmgestaltung. Videolabel Marke, unter der Videogramme vermarktet werden. Video on Demand Der TV-Besitzer kann frei wählen, zu welchem Zeitpunkt er einen gewünschten Film auf seinem Fernseher anschauen möchte. Die Auswahl erfolgt über ein Menü-System. Die Abrechnung erfolgt für jeden Film individuell. 203 15. Zulassungsklausel Aufgrund des vorstehenden Unternehmensberichtes sind die Stück 6.284.250 Inhaber-Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) bestehend aus Stück 897.750 Inhaber-Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) aus der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital vom April 2004 und Stück 5.386.500 Inhaber-Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) aus der von der Hauptversammlung am 19. Mai 2004 beschlossenen Kapitalerhöhung vom Juni 2004 jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Stückaktie und voller Gewinnanteilberechtigung für das Geschäftsjahr 2004 der Advanced Medien AG München – Wertpapier-Kenn-Nr. 126218 – – ISIN DE 000 1262186 – zum Börsenhandel zum Geregelten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen worden. München im Juni 2004 VEM Aktienbank AG