TANDEM-Magazin - Das Arbeitsschutz
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TANDEM Magazin Ausgabe 75 September 2016 Aktuelle Nachrichten auf www.arbeitsschutz-portal.de Messe Arbeitsschutz Aktuell 3 GBU Psychische Belastung Brandschutz 5-7 10-11 Beleuchtung von Arbeitsstätten 14-15 Personen-NotsignalAnlagen 16 Asbest in Gebäuden 18-20 Präventionsgesetz 22-23 Produkte und Lieferanten auf www.tandem-piazza.org so einfach geht das. ASR k 12 rm ! orm onffo Sofort-AP-Bewertung und Dokumentation! Neu: de ty ma ty Quallii rmany! e G in in AS aktuell 2016 ............................. Halle B6 / Stand B6M27 ONLINE-infoziffer 75 02 Suche starten AS aktuell 2016 ............................. Halle B6 / Stand B6K07 ONLINE-infoziffer 75 03 Suche starten EDITORIAL Herbstzeit ist TANDEM-Magazin-Zeit! Hier halten Sie wieder Ihr kostenloses Magazin für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb in den Händen. So ein schönes gedrucktes Heft ist doch was anderes, als immer nur vor dem Computermonitor zu sitzen, oder? Wir, die TANDEM-Redaktion, haben uns dieses Mal besonders viele spannende Themen aus dem betrieblichen Alltag für Sie herausgesucht und diese in interessanten Fachbeiträgen übersichtlich und verständlich von Experten erklären lassen. Ein Hauptthema ist der Umgang mit Asbest. Und wenn Sie jetzt denken, dass das schon lange erledigt ist, dann liegen Sie leider falsch. Etwa 35 Millionen Tonnen Asbest sind in Deutschland immer noch verbaut und 89.000 Beschäftigte kamen im Jahr 2012 damit in Kontakt. Im Fachbeitrag „Asbest in Gebäuden – Wo er sich versteckt, wer wie damit arbeiten ‚darf‘“ auf Seite 18 finden Sie weitere wissenswerte Fakten über Asbest. Unter anderem dazu, welche Arbeiten erlaubt und vor allem welche verboten sind, wie die Beurteilung durch eine fachkundige Person aussehen sollte oder wie es sich mit Anzeigepflichten verhält. Nicht weniger interessant gestaltet sich das Thema „FFW-Modell zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“: Rainer Wieland vom Lehrstuhl für Arbeits- und Organisationspsychologie an der Bergischen Universität Wuppertal erklärt das Modell, mit dem die „GB psych“ gelingen kann, in seinem Fachartikel auf Seite 5. Werfen Sie außerdem mit uns einen Blick auf das „Präventionsgesetz: Die konkreten Auswirkungen auf kleine Betriebe“. Vor einem Jahr ist das PrävG in Kraft getreten, angekommen ist es aber in den meisten Unternehmen noch nicht – und das hat Gründe, die Sie im Beitrag auf Seite 22 lesen können. Auch auf die Arbeitsschutz Aktuell – die Messe mit Fachkongress zu Arbeitsschutz und Prävention – bereiten wir Sie natürlich vor. Lesen Sie auf Seite 3 im Beitrag „Moin, moin – die Arbeitsschutz Aktuell 2016 empfängt Sie in Hamburg!“, was die Messemacher dieses Jahr bieten. Vor allem der Kongress hat viel vor: Er stellt die Frage: „Ist Arbeitsschutz noch aktuell?“ und bezieht sich ganz klar darauf, ob Arbeitsschutz aus den 60ern noch auf die digitale Arbeitswelt anwendbar ist. Sehr lesenswert sind auch die Gastbeiträge von Autoren aus renommierten Unternehmen, die Ihnen ihr Steckenpferd erläutern. Folgende Autoren und Themen bieten wir Ihnen: • „Brandschutz kann sich innerhalb von Sekunden armortisieren“, Schwerpunkt: Funkenlöschanlagen von T&B electronic auf Seite 10 • „Normen und Regeln für die Beleuchtung von Arbeitsstätten“ von Dipl. Ing. (FH) Klaus-Peter Richter (GOSSEN Foto- und Lichtmesstechnik GmbH) auf Seite 14 • „Alleinarbeiter brauchen Schutz“ mit Infos über Personen-Notsignal-Anlagen von SoloProtect auf Seite 16 • „FAS für Flurförderzeuge: Das können sie – das bringen sie“ von tbm hightech control auf Seite 24. All diese Arbeitsschutz-Themen, mit denen wir hoffentlich Ihr Interesse wecken, finden Sie in Ihrem TANDEM-Magazin. Falls man sich nicht auf der Arbeitsschutz Aktuell sieht, dann spätestens hier im nächsten Magazin oder besuchen Sie uns online! Schauen Sie für die Anbieter- und Produktsuche rund um Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit auf www.tandem-piazza.org vorbei. Für kostenlose Infos, News und Downloads steht Ihnen das www.arbeitsschutz-portal.de zur Verfügung. In diesem Sinne: Bleiben Sie sicher und gesund! Freundliche Grüße aus Mainz Patrick Skwara Redakteur Eva Ebenhoch Redakteurin Impressum: Herausgeber + Verlag: TANDEM MEDIA GmbH 117er Ehrenhof 3 55118 Mainz Geschäftsführerin: Michaela Bianco Redaktion: Patrick Skwara, Eva Ebenhoch Presseinformation bitte an: presse@tandem-media.de Telefon: 0 61 31 - 21 80 80 Telefax: 0 61 31 - 21 80 890 info@tandem-media.de Anzeigenverkauf: Antje Scholl Tel.: 0 61 31 - 21 80 850 Elisabeth Schröder Tel.: 0 52 52 - 97 60 60 www.arbeitsschutz-portal.de Erscheinungsweise: 1 x 2016 www.tandem-piazza.org Druck: Schmidt printmedien GmbH 2 TANDEM 75/2016 Haftung: Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Eine Haftung wird nicht übernommen. Beiträge: Die in dieser Ausgabe veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und liegen jeweils in der Verantwortung des betreffenden Autors. Nachdruck, Vervielfältigung oder Digitalisierung – auch auszugsweise – sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet. Moin, moin – die Arbeitsschutz Aktuell 2016 empfängt Sie in Hamburg! Sehr geehrte Leser, es ist wieder Messe-Zeit! Hamburg macht sich bereit für Sicherheitsverantwortliche, Unternehmer, Führungskräfte und alle anderen am Arbeitsschutz Interessierten. Vom 11. bis 13. Oktober 2016 ist in der Hansestadt die Arbeitsschutz Aktuell – das Präventionsforum zu Gast. Die bekannte Fachmesse für Arbeitsschutz und den angeschlossenen Kongress gibt es seit 1972. Alle 2 Jahre finden sie in einer anderen deutschen Stadt statt. MesseVeranstalter ist die Fachvereinigung Arbeitssicherheit (FASI) e.V. gemeinsam mit der HINTE GmbH. Hamburg setzt die Segel für eine „neue Kultur der Prävention“ Wer die Nachrichten und Entwicklungen rund um Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz im Blick hat, der weiß, dass ein Thema, das in aller Munde ist, auch hier nicht ohne Wirkung bleibt: Die Rede ist von der Digitalisierung. Auch wenn manch einer das Wort schon nicht mehr hören kann – wir müssen uns damit befassen, welche Rolle moderne Technologien und vor allem die Vernetzung aller möglichen Dinge, Maschinen und Geräte auch in unserem Arbeitsalltag spielen. Immer größer scheint das Fragezeichen zu werden, wenn es darum geht, welchen Einfluss die sogenannte „Arbeit 4.0“ auf Beschäftigte und auf die Unternehmen hat. Wie kommen wir in einer vernetzten Welt zurecht? Wie viele und welche Arbeitsplätze werden Roboter und Maschinen vernichten? Ist das mobile, flexible Arbeiten am Laptop im Café, im Zug oder im Home-Office tatsächlich die Lösung, um zu weniger Stress und mehr Lebensqualität zu gelangen? Oder ist da womöglich doch der ein oder andere Haken? Kurzum: „Ist Arbeitsschutz noch aktuell?“. Das ist das Motto des Arbeitsschutz-Aktuell-Kongresses, bei dem etwa 1.000 Teilnehmer in 16 Themenblöcken mit circa 80 Referenten die Zukunftstauglichkeit des Arbeitsschutzes auf den Prüfstand stellen wollen. Das Thema „Prävention“ steht hier im Mittelpunkt: Das 2015 in Kraft getretene Präventionsgesetz als auch die neue Präventionskampagne von der DGUV, die 2017 startet, werfen ebenfalls ihre Schatten auf den Kongress. Arbeitsschutz-Messe mit „Side Events“ träge richten sich an Personalverantwortliche aus dem Handel, dem Handwerk und der Industrie. Veranstalter des Regionalforums ist die ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg, der unter anderem die DGUV und der DGB Hamburg angehören, aber auch Handwerks- und Handelskammern sowie Unternehmerverbände. Bildquelle: HINTE GmbH Praxisforum Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), 11. Oktober 2016: Wie der Name schon verrät, dreht sich hier alles um BGM und Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). Veranstalter ist der Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement (BBGM). jobfit.aktuell: Auch in dem eigenständigen Messemodul sind BGM und BGF die Hauptthemen. Trend- und Medien-Forum: Vorträge, Trends, Diskussionen und Präsentationen machen Arbeitsschutzthemen besonders lebendig. ErgonomieLive: Schauen Sie sich die besten ergonomischen Arbeitsplatzlösungen für Büro und Produktion live an! Ideen für gesunde, ergonomische Arbeit kann man schließlich nie genug sammeln. Die Fachmesse Arbeitsschutz Aktuell erwartet wieder etwa 10.000 Besucher. Diese dürften sich nicht nur für die über 300 Aussteller interessieren, sondern auch für die vielen besonderen Angebote. JAZ 2016: Zum 7. Mal wird auf der Eröffnungsfeier der Arbeitsschutz Aktuell außerdem der Deutsche JugendArbeitsschutz-Preis verliehen. Die besten Ideen für Sicherheit und Gesundheitsschutz werden von der FASI mit insgesamt 6.000 Euro Preisgeld bedacht. Regionalforum „Prävention in der Region“, 11. bis 13. Oktober: Hier präsentieren norddeutsche Unternehmen ihre Ideen für die Umsetzung von Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz. Die praxisnahen Workshops und Vor- Auch wenn es die Arbeitsschutz Aktuell in den hohen Norden verschlägt, ist sie der kurze Weg zu neuen Ideen, Diskussionen und Beispielen für guten Arbeitsschutz und funktionierenden Gesundheitsschutz im Betrieb. TANDEM 75/2016 3 AUSZUG AUS DER OFFIZIELLEN AUSSTELLERLISTE Folgende Inserenten finden Sie vom 11.–13. Oktober 2016 auf der Arbeitsschutz Aktuell in Hamburg Ziffer Seite Kunde Produkt Halle-Nr. Stand-Nr. 2 1 Driesen + Kern GmbH, Bad Bramstedt Lärm- und Staubmessgeräte Halle B6 M27 3 1 ELK GmbH, Krefeld Multimessgerät BAPPU evo Halle B6 K07 - 8 SAmAs GmbH, Paderborn Gefahrstoffe am Arbeitsplatz Halle B6 L19 - 8 GfS - Gesellschaft für Sicherheitstechnik mbH, Hamburg GfS e-Cover Halle B6 J12 - 9 SAmAs GmbH, Paderborn sSafety - Gefährdungsbeurteilung Halle B6 L19 - 12 SoloProtect Limited, Sheffield/GB (WA allerhand, Hamburg) Personen-Notsignal-Anlage Halle B6 B10 - 12 GfS - Gesellschaft für Sicherheitstechnik mbH, Hamburg GfS DEXCON Halle B6 J12 26 21 OPTRO GmbH, Burscheid Personen-Notsignal-Anlagen Halle B6 A30 27 27 Airflow Lufttechnik GmbH, Rheinbach EDGE Das Lärmdosimeter Halle B6 J14 ARBEITSSCHUTZ AKTUELL www.arbeitsschutz-aktuell.de WIR SIND DABEI ... AA@?>=<;:998976;59<4@31<0/@7-,+ @?>=<;:998976;59<4@31<0/@7-,+ * =,0?<<;)?(97;'?&-%?,<;5>"@;!; ?;5 ?;5 *=,0?<<;)?(97;'?&-%?,<;5>"@;!; ;(9&;7"9<<4@-;"9;=&&9>;(=<;(7;-,;0/7;-,<;=,;?"97<97; ;(9&;7"9<<4@-;"9;=&&9>;(=<;(7;-,;0/7;-,<;=,;?"97<97; '9&&9;<9@;";?"&@7=-&8;?97;7"9<<4@97@96;=<;9&; '9&&9;<9@;";?"&@7=-&8;?97;7"9<<4@97@96;=<;9&; "7=,4@9,0/@79,;-;<9,;79";-,<;=,;; "7=,4@9,0/@79,;-;<9,;79";-,<;=,;; AA3+&4@;=,=&<979,;(7;9<@=&"6;(9;(7;-,<979;7"9<&39; 3+&4@;=,=&<979,;(7;9<@=&"6;(9;(7;-,<979;7"9<&39; ,;)7?9<<9;,?4@;<4@9797;+9<=&9,;-,;<?>;9;59<-,@9; -,;)7?9<<9;,?4@;<4@9797;+9<=&9,;-,;<?>;9;59<-,@9; ,<9797;;=7"997;=>;'=,?7;<4@/9,;-,;,=4@@=&%+; -,<9797;;=7"997;=>;'=,?7;<4@/9,;-,;,=4@@=&%+; 00797,;8,,9,;*9;7"9<<4@-;8-9&&; ;"99;-,<;9 797,;8,,9,;*9;7"9<<4@-;8-9&&; ;"99;-,<;9 9=&9;59&9+9,@96;-,<979;=,=@>9,;97,9-;=-0;9,;)7/0 9=&9;59&9+9,@96;-,<979;=,=@>9,;97,9-;=-0;9,;)7/0 <<=,;-;<9&&9,;-,;+9>9,<=>;>;<=789,;979,;9; =,;-;<9&&9,;-,;+9>9,<=>;>;<=789,;979,;9; 97=-<0?797-,+;=,-+9@9,;59<-,;=7"99,;;9,;9"9,;&=,+ 97=-<0?797-,+;=,-+9@9,;59<-,;=7"99,;;9,;9"9,;&=,+ .......................................................................................................................................................... ONLINE-infoziffer 4 TANDEM 75/2016 SICHERHEIT IM BETRIEB ER ERGONOMIE GONOMIE W WORKWEAR ORK WE AR 75 04 Suche starten Ganzheitlich und wirkungsvoll: Das FFW-Modell zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Unternehmen Rainer Wieland, Bergische Universität Wuppertal, Lehrstuhl Arbeits- und Organisationspsychologie „Psychische Belastung und Beanspruchung in der Arbeitswelt“ ist ein Thema, das heute viele bewegt. Grund dafür ist nicht nur die gegenwärtig zu beobachtende kontinuierliche Zunahme psychischer Arbeitsbelastungen, sondern auch das verstärkte Bemühen von Arbeitgebern und Unternehmen, den arbeitsschutzrechtlichen Erfordernissen nachzukommen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen zum Schutz der Arbeitenden Gefährdungen bei der Arbeit vermieden werden. In §5 des ArbSchG sind Gefährdungsbeurteilungen (GBU) gesetzlich vorgeschrieben – §4 ASchG in Österreich. Dass dabei auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen sind, hat der Gesetzgeber im Jahr 2013 durch Ergänzung der Ziffer 6 im §5 ArbSchG klargestellt. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA), ein Zusammenschluss von Bund, Ländern, gesetzlicher Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften, schlägt bei Gefährdungsbeurteilungen folgenden Ablauf vor: • Festlegung von zu berücksichtigenden Arbeitsbereichen und Tätigkeiten • Ermittlung der Gefährdungen (Analyse) • deren Beurteilung (Festlegung eines Handlungsbedarfs) • das Festlegen und Durchführen von Maßnahmen (Intervention) • Überprüfung (Evaluation) Der Prozess ist zu dokumentieren; bei Änderung der Gegebenheiten ist eine Fortführung der Gefährdungsbeurteilung vorgesehen. Das Gesetz fordert, an den Arbeitsbedingungen anzusetzen: Gefahren bzw. psychische Fehlbelastungen sind – unter Berücksichtigung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse – an ihrer Quelle zu bekämpfen. Für eine qualifizierte und für das Unternehmen förderliche Durchführung von GBU und für die Ableitung geeigneter Maßnahmen sind Erkenntnisse der Arbeits- und Organisationspsychologie unabdingbar. Ziel der GBU Ziel der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sind die Risikobewertung auf der einen und die Ressourcenidentifizierung und -nutzung auf der anderen Seite. Psychische Belastungen, die daraus unmittelbar resultierenden Beanspruchungen und die Folgen davon bilden ein komplexes Wirkungsgefüge. Deshalb sollte die GBU in einem ganzheitlichen Ansatz arbeitspsychologischer Wirkungsmodelle verankert werden. Ganzheitlich bedeutet, neben der Belastungs- bzw. Fehlbelastungsanalyse auch die psychische Beanspruchung während der Arbeit sowie gesundheitsbezogene (körperliche Beschwerden, Arbeits- und Leistungsfähigkeit) und ökonomische Merkmale miteinzubeziehen. Die Arbeitspsychologie bietet dazu wissenschaftlich fundierte und auch praktikable, für das Unternehmen gewinnbringende Ansätze. Ganzheitlichkeit heißt zudem, auch Gesundheit als Gemeinschaftsaufgabe zu betrachten. Die Beteiligung aller Betroffenen am GBU-Prozess ist dafür Voraussetzung; zugleich braucht es aber auch Wissen und Qualifikation darüber, wie ein systematisches Vorgehen zum Belastungsabbau und zur Ressourcenstärkung aussieht und welche Maßnahmen dazu geeignet sind. Wissen über Zusammenhänge erzeugt Sinnhaftigkeit und damit Motivation, Veränderungen aktiv mitzugestalten. ©panthermedia.net/Suat Gürsözlü Wie solch ein ganzheitlicher Ansatz aussehen kann, soll im Folgenden exemplarisch auf der Grundlage eines arbeitspsychologischen Konzeptes beschrieben werden, das sich in vielen Projekten zur Betrieblichen Gesundheitsförderung bewährt hat. Das Fünf-x-Fünf-Wirkungsmodell (FFW-Modell) zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung Das FFW-Modell zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Unternehmen basiert auf einer wissenschaftlich und empirisch fundierten und in der betrieblichen Praxis erprobten Vorgehensweise zur Beurteilung psychischer Belastung und Fehlbelastung im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung. Es zeichnet sich dadurch aus, dass es das im Arbeitsschutzgesetz verankerte Ziel, psychische Fehlbelastungen zu vermeiden, in einen ganzheitlichen Kontext stellt. Die zu beurteilenden psychischen Belastungsfaktoren werden wissenschaftlich fundiert und – für die Praxis besonders wichtig – mit vertretbarem Aufwand erfasst. Das FFW-Modell ermöglicht eine empirisch fundierte Bewertung der TANDEM 75/2016 5 psychischen Belastungen. Es bietet eine ideale Grundlage für die Ableitung von Maßnahmen, mit denen Sie die psychischen Arbeitsbelastungen optimieren und damit Gesundheit und Produktivität in Ihrem Betrieb fördern können. Das FFW-Modell besteht aus fünf Merkmalsbereichen und fünf Wirkungspfaden, die empirisch überprüfte Zusammenhänge zwischen den Bereichen beschreiben. Um die Gefährdungsbeurteilung für das Unternehmen Interessen oft einen gänzlich anderen Blickwinkel. Ihre Handlungsgewohnheiten und Denkmuster unterscheiden sich z.B. darin, ob sie die Ursachen für Fehlbelastungen, Stress und arbeitsbedingte Erkrankungen eher den Verhaltensweisen der Betroffenen zuschreiben oder ob sie die Führungskultur bzw. die Arbeitsbedingungen als ursächlich betrachten. In der betrieblichen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung hat sich gezeigt, dass das FFW-Modell den Prozess der Umsetzung in fünffacher Hinsicht unterstützt: als Ansatzpunkt für die Gestaltung gesundheitsförderlicher und leistungssteigender Arbeitsbedingungen zu nutzen, sollten die Arbeitsverhältnisse also ganzheitlich beurteilt werden. Diese Beurteilung umfasst auch die anderen vier Merkmalsbereiche. Jedes Unternehmen weist individuelle Belastungskonstellationen auf, deren Effekte auf die Beschäftigten nicht vorhersehbar sind und auch nicht anhand der bereits vorliegenden empirischen Evidenz zum Belastungs-Beanspruchungsgeschehen eindeutig beurteilt werden können. So können sich z.B. aus dem Arbeitsinhalt bzw. der Arbeitsaufgabe, der Arbeitsorganisation, den sozialen Beziehungen zu Vorgesetzten und KollegInnen, der Arbeitsumgebung, der unternehmensspezifischen Führungskultur und den individuellen Ressourcen der Beschäftigten Belastungskonstellationen ergeben, deren gesundheitsbeeinträchtigende und leistungsmindernde Wirkungen sich nur über die gleichzeitige Erfassung und Beurteilung der psychischen Beanspruchung während der Arbeit erschließen lassen. • es dient als didaktisches Instrument (z.B. in Workshops der Steuerungsgruppe) zur Wissensvermittlung über Ziele und Inhalte der GBU und betrieblicher Gesundheitsförderung; • es fördert die Herstellung einer gemeinsamen Zielund Aufgabenorientierung der Beteiligten und verdeutlicht, dass Gesundheit immer auch eine Gemeinschaftsaufgabe ist; • es zeigt auf, welche Merkmalsbereiche am Arbeitsplatz von Bedeutung sind und bei ganzheitlicher Analyse Berücksichtigung finden sollten; • es verdeutlicht anhand der verfügbaren Kennzahlen (Ampeldiagnostik) und Benchmarkdaten, welche Wirkungen bei welchen Ausprägungen der Arbeitsgestaltungsmerkmale zu erwarten sind; • es unterstützt die Ableitung von Interventionsmaßnahmen und liefert Hinweise zur Evaluation bzw. Wirksamkeitsüberprüfung. Abb. 1: Das FFW-Modell zur Integration der GBU psychische Belastung in ein ganzheitliches Analyse- und Gestaltungsmodell (s. dazu Wieland & Hammes, 2014). Anmerkung: SynBA-GBU = Synthetische Belastungs- und Arbeitsanalyse zur Gefährdungsbeurteilung; FFZ = Fragebogen zu Führung und Zusammenarbeit; GKF = Gesundheitskompetenzfragebogen; WSIB = Wuppertaler Screening Instrument Psychische Beanspruchung; HkB = Häufigkeit körperlicher Beschwerden. Bildquelle Grafik: Wieland Das FFW-Modell als Grundlage für eine gemeinsame Ziel- und Aufgabenorientierung Erfahrungsgemäß bestehen in Unternehmen sehr unterschiedliche Vorstellungen darüber, was unter psychischer Belastung zu verstehen ist und welche Faktoren dafür verantwortlich sein können. Unternehmensleitung, Führungskräfte und MitarbeiterInnen haben aufgrund ihrer unterschiedlichen Ziele, Bedürfnisse und 6 TANDEM 75/2016 Mehrstufiges Vorgehen bei der Analyse und Bewertung der Arbeitsbedingungen Um flexibel auf die spezifischen Bedürfnisse von Unternehmen eingehen zu können, sieht das FFW-Modell mehrere Stufen für die GBU vor. Stufe I umfasst die gesetzlich geforderte Belastungsanalyse. Eine Möglichkeit ist hier das SynBAGBU-Verfahren. Es ist ein theoretisch fundiertes und praktisch erprobtes arbeitspsychologisches Verfahren zur Beurteilung psychischer Belastungs- und Anforderungsmerkmale, das auf der von meinem Lehrstuhl Arbeits- und Organisationspsychologie der Bergischen Universität Wuppertal entwickelten „Synthetischen Belastungs- und Arbeitsanalyse“ (SynBA) beruht. Eine SynBA-GBU liefert eine dem ArbSchG §5ff entsprechende Beurteilung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz, aus der sich gezielte Hinweise zur Optimierung der psychischen Arbeitsbelastung ableiten lassen. Sie umfasst in der einfachen Version 16 Fragen zur Beurteilung folgender Arbeitsmerkmale: Aufgabenanforderungen, Tätigkeitsspielräume, Regulationsbehinderungen bzw. Arbeitsstörungen und Umgebungsbedingungen, Ziel- und Leistungsvorgaben und Kommunikation und Kooperation. In der ausführlichen Version mit 48 Fragen werden darüber hinaus diese Arbeitsmerkmale für die organisatorischen Aufgaben sowie die auf die benutzten Arbeitsmittel (Computer, Maschinen ...) bezogenen Belastungsmerkmale erfasst und hinsichtlich ihres Belastungspotentials beurteilt. Diese Version findet sich – neben vielen anderen Verfahren – auch in der BAuA-Toolbox. Ergebnis einer SynBA-GBU sind durch zahlreiche Validierungsstudien abgesicherte Kennwerte in Form einer Ampeldiagnostik. Die Auswertung erfolgt nach einem standardisierten Auswertungskonzept, das neben den Kennwerten für die beurteilten Arbeitsplätze auch Benchmarkdaten aus einer Datenbank mit fast 10.000 Datensätzen enthält, die einen Vergleich mit Tätigkeitsgruppen (z.B. Dienstleistung, Produktion, Verwaltung) und Branchen ermöglichen. Da mein Lehrstuhl zusätzlich über Daten für die fünf Wirkungspfade des „Fünfx-Fünf-Modells“ verfügt, lassen sich anhand einer SynBA-GBU-Analyse zugleich statistisch abgesicherte Prognosen über die Ausprägungen in den restlichen vier Merkmalsbereichen des Modells machen. Liegen beispielsweise die Arbeitsplätze einer Abteilung im „roten Bereich“, so ist die Wahrscheinlichkeit dafür sehr hoch, dass auch die „Psychische Beanspruchung während der Arbeit“ dysfunktional ist, d.h. vorwiegend durch negative Beanspruchungszustände (Nervosität, körperliches Unwohlsein …) gekennzeichnet ist. Stufe 2 sieht die zusätzliche Anwendung des Wuppertaler Screening-Instruments Psychische Beanspruchung (WSIB) vor und stellt dadurch Daten zur Beurteilung der psychischen Beanspruchung während der Arbeit bereit. Sie liefert Informationen darüber, wie sich die Belastungsfaktoren in der konkreten Situation eines Unternehmens auf die psychische Befindlichkeit der Betroffenen auswirken. Stufe 3 bietet die Möglichkeit, Wirkungszusammenhänge zwischen der Belastung als Einwirkungsgröße und psychischer Beanspruchung als Auswirkungsgröße sowie den Folgewirkungen (vgl. Abb. 1) zu betrachten, um daraus gezielte Gestaltungsmaßnahmen abzuleiten. Sie umfasst das, was Wieland (2015) an anderer Stelle als „Differentielle Unternehmensanalyse“ bezeichnet hat. Eingesetzt werden hier alle im FFW-Modell abgebildeten Merkmalsbereiche bzw. die dort aufgeführten Verfahren. Diese ganzheitli- che Beurteilung der Arbeitsverhältnisse hat den Vorteil, dass für jedes Unternehmen, ja sogar für jede Abteilung eines Unternehmens eine differentielle Analyse vorliegt, die die Besonderheiten aktuell bestehender Belastungs- bzw. Fehlbelastungskonstellationen und deren Beanspruchungswirkungen und Folgewirkungen bzw. Zielgrößen erfasst. Obwohl hinreichende Evidenz über die Wirkungen bestimmter Belastungs- und Fehlbelastungsfaktoren (z.B. Zeitdruck, hohe Arbeitsintensität ohne Tätigkeitsspielräume …) vorliegt, lassen sich die Wirkungen unternehmensspezifischer Belastungskonstellationen nicht sicher vorhersagen. So zeigen Befunde, dass z.B. ein ganzheitlicher Führungsstil, der sich mit den Mitarbeitern und mit den Aufgaben befasst, negative Beanspruchungswirkungen, wie intransparente Aufgaben, wenig Rückmeldung, unfreiwillige Wartezeiten und Arbeitsstörungen, kompensieren kann. Das gilt auch bei entgegengesetzter Kombination: Wenn wenige Regeln die Tätigkeitsausführung behindern, kann das die negativen Effekte autoritärer Führung kompensieren. Geht man von einer dichotomen Ausprägung von Arbeitsgestaltungsmerkmalen (gut/schlecht), Führungsstil (gesund/ungesund) und individueller Gesundheitskompetenz (Ressource/Belastung) aus, so können die daraus resultierenden acht Belastungskombinationen mit sehr unterschiedlichen psychischen Beanspruchungen und Folgen (Fehlzeiten, körperliche Beschwerden, Präsentismus …) verbunden sein. Ihr Mehrwert durch die GBU Die Gefährdungsbeurteilung kann für ein Unternehmen dann zu einem mehrwertschöpfenden Projekt werden, wenn sie sich nicht nur auf die gesetzlich geforderte Beurteilung der Belastungsfaktoren beschränkt. Das FFW-Modell setzt an diesen Überlegungen an und bietet mit dem ganzheitlichen Ansatz eine gesundheitsund ressourcenförderliche und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens steigernde Umsetzung der gesetzlich geforderten GBU psychische Belastung. Der Autor stellt Ihnen gerne weitere Literatur-Tipps und die im FFW-Modell genannten Verfahren zur Verfügung. Ausgewählte Literaturhinweise Farrenkopf, F., Mertens, H., Hammes, M. & Wieland, R. (2016) Leistungsfähigkeitspotentialindex: LFP-I® Corporate Health Jahrbuch 2015, EuPD Research Mertens, H. Wieland, R. & Hehn, R. (2016): Screenen, Steuern, Optimieren: Heraeus optimiert sein betriebliches Arbeits- und Performancevermögen mithilfe eines wissenschaftlich validierten Leitungsfähigkeitspotential-Index. Personalmagazin 2016. Wieland, R. & Hammes, M. (2014). Wuppertaler Screening Instrument psychische Beanspruchung (WSIB) – Beanspruchungsbilanz und Kontrollerleben als Indikatoren für gesunde Arbeit. Journal Psychologie des Alltagshandelns, 7, S. 30-50. Wieland-Eckelmann, R., Saßmannshauen, A., Rose, M. & Schwarz, R. (1999). Synthetische Beanspruchungsanalyse SynBA-GA. In Dunckel, H. (Hrsg.), Handbuch psychologischer Arbeitsanalyseverfahren, Zürich: vdf, Stuttgart: Teubner. ©panthermedia.net/lollok Wieland, R., Winizuk, S. & Hammes, M. (2009). Führung und Arbeitsgestaltung – Warum gute Führung allein nicht gesund macht. Arbeit, 4; 18. S. 282-297. TANDEM 75/2016 7 FirmenNews auf www.arbeitsschutz-portal.de A R T E C H Absaug- Filter- Umwelttechnik ■ Beratung ■ Planung ■ Montage ■ Service Absaug- und Filteranlagen für: • Stäube • Dämpfe • Gase sSafety e!!"$ $$" Unkompliziertes Handling Höchste Filterleistung Langlebige Industriequalität Nachrüstbar bei Medienwechsel Einzelplatzabsaugung und Zentralanlagen Integrierbare Anlagen für Fertigungslinien Komplettprogramm an Zubehör und Montageelementen wie Absaugarme, Kabinen, Rohrsysteme, Zyklone, etc. Weitere Informationenen erhalten Sie unter .................................................................................... www.artech-saugtechnik.eu -,+*)('&%$#,#*"#!( ,&'*& Synergy Ergonomische Matten mit edler Folienoberfläche Stehen – drehen – gehen Einsatzbereiche: Kassen- und Verkaufstheken, Tresen, Banken, Ämter, Kommissionier-Anlagen, Labore, Reinräume, Showroom etc. • Vereint die Vorteile einer Polyurethanmatte mit einer sehr einfach zu reinigenden und robusten Oberfläche • außergewöhnlich elastisch, entlastet den Körper und regt die Durchblutung an • einzigartiges Design • enorm strapazierfähige Matte • leicht zu reinigen • sehr lange Lebensdauer • UV- und größtenteils chemikalienbeständig • Unterseite original KOMO Rillenstruktur, erhöht die Ergonomie und Rutschfestigkeit • Sonderformen und -größen möglich Weitere Informationen unter ................................................................................................... www.kober-moll.de TangoPLUS ein neuer Schallpegelmesser von der SINUS Messtechnik GmbH TangoPLUS Mit dem neuen Schallpegelmesser wurde durch die Konzentration auf wesentliche Anforderungen aus dem Umwelt- und Arbeitsschutz ein moderner Schallpegelmesser der Klasse 1 nach IEC 61672-1 geschaffen. 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(,* ,*&(,#,#(,&# ,(#'*+,&#, #,'&,&#,(,#,(*&%(& ),#,('%,#,#*#,,"#(,* ,(%,''# ,&,&#,(,#!&%"*&' )# ,(,#*( )# ),(),&' ,*+&(*&,#",&' )& ,*+&(*&,#-,+*)('&%$# ,*+&(*&,##*,(,#,('%,#+%(",(& ,# ,,"# -,+*)('&%$## ,&' ),,# ,(,# # ,,# ,(# ,# &# ,,(#'&%$#',#' ),#,,(&#,#-,+)(' ,(&,#(#*&*',(&# #,#,&(, '*,'#'&,)&#(#,(+ ........................................................................................................ www.ssafety.net GfS e-Cover® reduziert Fehlalarme Fehlalarme, die durch missbräuchliches bzw. versehentliches Drücken von Handmeldern als Bestandteil von Brandmeldeanlagen ausgelöst werden, sind zum Beispiel in Schulen, Heimen, Jugendherbergen, Hotels, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Gebäuden ein weit verbreitetes Problem. Jeder Fehlalarm zieht nicht nur hohe wirtschaftliche Kosten nach sich, sondern gefährdet auch Menschenleben. Die Feuerwehr, die unverzüglich anrücken muss, fehlt dann bei einem zeitgleichen tatsächlichen Notfall bzw. kann erst mit Verzögerung am Notfallort eintreffen. Durch die GfS e-Cover® werden diese Fehlalarme deutlich herabgesetzt. Sie wird als funktionale Schutzhaube über den Auslösetaster montiert und erzeugt eine wirkungsvolle Hemmschwelle gegen dessen unbefugte Nutzung. Die Bedienung im Notfall wird nicht eingeschränkt. Beim Anheben der Abdeckung löst ein Öffnungsalarm (90 dB/1 m) aus und sorgt für den Abbruch des Bedienvorgangs. Sobald die Abdeckung losgelassen wird, verstummt der Alarm. Der Handauslösetaster ist wieder geschützt und eine Fehlbedienung bzw. ein Missbrauch konnte effektiv unterbunden werden. Für sensible Einsatzorte ist die GfS e-Cover® auch ohne Öffnungsalarm erhältlich. Ein zusätzlicher Sicherungsverschluss kann hier alternativ zur Anhebung der Hemmschwelle gewählt werden. Die GfS e-Cover® arbeitet batteriebetrieben und fügt sich aufgrund ihres modernen Designs ideal in alle Gebäudetypen ein. Sie besteht aus widerstandsfähigem Polycarbonat und ist somit robust in der alltäglichen Anwendung. Durch ihre Verfügbarkeit in verschiedenen Farben und Größen kann sie ideal auf den jeweiligen Einsatzort abgestimmt werden. Die Montage ist einfach und bedarf nur weniger Minuten. Weitere und ausführlichere Informationen erhalten Sie über AS aktuell 2016 Halle B6 / Stand B6J12 ................................................................................................. www.gfs-online.com Produkte auf www.tandem-piazza.org Sicherheitsorganisation fontrap-Fensterabsturzsicherungen sorgen für Sicherheit in jeder Höhe Sauganlagen von air control Die Berufsgenossenschaft schreibt bei Arbeiten an Fenstern ab einer Absturzhöhe von 5 Metern eine Absturzsicherung vor (BGV C22). Unsere Fensterabsturzsicherungen sind die optimale Lösung. Sie decken alle gängigen Fenstergrößen ab und sind in nur wenigen Sekunden montiert und wieder abgenommen. Die fontrap-Absturzsicherungen sind aufgrund ihres geringen Gewichtes der optimale Begleiter, wenn es um Arbeiten an Fenstern geht. Selbstverständlich tragen die Absturzsicherungen das GS-Siegel. Weitere Informationen auf www.tandem-piazza.org 75 05 unter .................... ONLINE-infoziffer Suche starten RLS – Das modulare Rampensystem von Altec Das stationäre Rampensystem RLS des Singener Verladetechnikherstellers Altec GmbH ist das ideale barrierefreie Zugangssystem zu Gebäuden. Standardbreiten sind 800, 1.000 und 1.200 mm – Sonderanfertigungen sind auf Anfrage möglich. Die Elemente haben je eine Tragkraft von 400 kg, passen modular zusammen und bieten eine Vielzahl an Lösungen. Der eloxierte Handlauf nach DIN 18040 ist auch für öffentliche Gebäude geeignet. Die gestanzte Lauffläche bietet eine hohe Rutschhemmung (R12). Das Modularsystem benötigt keine Wartung und ist auch für Fußgänger geeignet. Weitere Informationen auf www.tandem-piazza.org Suche starten unter .................... ONLINE-infoziffer 75 06 Kielredder 11 22885 Barsbüttel Tel.: 040 / 670 10 61 info@aircontrolsauganlagen.de www.aircontrolsauganlagen.de air control besteht seit über 30 Jahren und plant, projektiert, produziert und installiert zentrale Sauganlagen für Industrie und Gewerbe. Die Kombination aus reibungslos funktionierendem Teamwork und gutem Projektmanagement garantieren termingerechte Anlagenlieferung, fachgerechte Montage und hohe Kundenzufriedenheit. Nicht zuletzt ist auch die sorgfältige Konzeption dafür verantwortlich, dass bereits vor der technischen Umsetzung die Anlagen auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten werden können. Weitere Informationen auf www.tandem-piazza.org unter .................... ONLINE-infoziffer Suche starten 75 08 PROline Antirutschbelag Sicher gehen und stehen! Nachrüstbare Antirutschbeläge mit grobkörniger Oberfläche schaffen Trittsicherheit – Rutschfaktor R13 DGUV-Regel 108-003 (bisher BGR 181). • • • • Selbstklebend – leicht zu verlegen UV-stabil: für Außeneinsatz geeignet Widersteht den meisten Chemikalien Verfügbar in fünf Farben und vier Größen Farben: schwarz/gelb, grau, schwarz, gelb, transparent. Auf Rollen mit 18,3m; Breiten: 19 bis 100 mm Weitere Informationen auf www.tandem-piazza.org unter .................... ONLINE-infoziffer 75 09 Suche starten Restore Bodenreparatur Einer für Alle! sSafety Ein Reparaturgemisch für drei verschiedene Untergründe: Beton, (Guss-)Asphalt, Estrich. einfach - sicher - transparent sSafety ist eine webbasierte Lösung zur Gefährdungs- und Risikobeurteilung im Unternehmen. Gefährdungsbeurteilung Extrem belastbares und beständiges Zweikomponenten-Gemisch. Mit schnellreaktivem Bindemittel für kurze Aushärtezeiten. Zum Ausbessern und Sanieren von Unebenheiten, Rissen und Löchern. 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Zum Schutz der Filter kommen VdS-zertifizierte Funkenlöschanlagen zum Einsatz. Das Funktionsprinzip einer Funkenlöschanlage ist, am Beispiel einer Anlage von T&B electronic, in Abb. 1 dargestellt. „Der Umstand, daß in einem Industriebetrieb jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, daß insofern keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muß.“ So heißt es in einer Urteilsbegründung des OVG Lüneburg vom 23. September 1976. Bei Risikoanalysen, zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Unternehmensbewertung nach Basel II durch die Geldinstitute, werden viele operationelle (sprich: betriebliche) Risiken betrachtet, der vorbeugende Brandschutz bleibt dabei erstaunlicherweise jedoch oft unberücksichtigt. Dies ist umso unverständlicher, als Betriebsunterbrechungen als Folge von Bränden hohe Folgekosten nach sich ziehen können und eventuell die wirtschaftliche Existenz eines Produktionsbetriebes gefährden. Wussten Sie zum Beispiel, dass 43% der Unternehmen, in denen es einen größeren Brand gegeben hat, innerhalb eines Jahres insolvent sind? Für weitere 28% dieser Betriebe kommt innerhalb von drei Jahren das Aus – so Zahlen der IHK Koblenz, auf die sich die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg bezieht. Übrigens: Sachversicherer bieten in der Regel hohe Rabatte an, wenn vorbeugende Brandschutzsysteme installiert werden. Vorbeugender Brandschutz kann sich zwar innerhalb weniger Augenblicke amortisieren, jedoch ist dies nur der Fall, wenn das Schutzkonzept, das der installierten Anlage zugrundeliegt, die Risiken der Produktionsstätte ganzheitlich betrachtet und das Konzept dem Stand der Technik entspricht. 10 TANDEM 75/2016 Die Funkenerkennung (A) wird mit zwei Funkenmeldern realisiert, welche den gesamten Rohrleitungsquerschnitt überwachen. Die Funkenlöscheinrichtung (B) besteht aus einem schnell öffnenden Magnetventil sowie mindestens einer Löschdüse. Gegen Verschmutzung sind die Löschdüsen mit einem Verschluss versehen. Die Löschung wird solange aufrechterhalten, bis der letzte erkannte Funken (C) die Löschstrecke passiert hat, dann schließt die Löschautomatik selbstständig. Die Funkenlöschanlage bleibt weiterhin einsatzbereit, so dass ein neu entstehender Funkenflug sofort wieder bekämpft werden kann. Die minimale Löschzeit beträgt drei Sekunden und verlängert sich automatisch bei andauerndem Funkenflug. Durch eine einstellbare Funkenschwelle kann eine Maschinenabschaltung (D) vorgenommen werden. Die Anzahl der erkannten Funken sowie die Auslöseschwelle werden an der Funkenmeldezentrale angezeigt. Die Funkenmelder haben eingebaute Testeinrichtungen und werden automatisch zyklisch auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet. Die Funkenmeldezentralen können bis zu 2.500 Feuermeldungen oder Störungen speichern und als Klartext anzeigen. Die Anbindung an ein firmeneigenes Netzwerk ist über eine OPC-Schnittstelle möglich. Bequemerweise kann hier eine Fernwartung über eine Internetschnittstelle erfolgen. Wichtig ist auch die Wahl des Löschmediums. Manchmal, etwa bei der Bearbeitung von Leichtmetallen, ist der Einsatz von Wasser als Löschmittel nicht möglich. T&B verwendet dann das Löschgas Argon. Es strömt sekundenschnell in den Schutzbereich, der roh- und reingasseitig mit einem Schieber versehen ist, und verdrängt dort den Sauerstoff bis auf einen dem Schutzobjekt individuell angepassten Restsauerstoffgehalt, bei dem der Brand zum Erliegen kommt. Das Löschmittel Argon kann nach erfolgter Löschung rückstandslos über einfaches Lüften an die Umwelt zurückgegeben werden. Abb. 1: Funktionsschema einer Funkenlöschanlage Es empfiehlt sich, eine solche Argonlösch-Anlage in Anlehnung an die VdS-Richtlinie 2380 sowie die EN 13478 zu installieren. Zu beachten ist außerdem die DGUV-Regel 105-001 „Einsatz von Feuerlöschanlagen mit sauerstoffverdrängenden Gasen“ (ehem. BGR 134). Objektschutz von Werkzeugmaschinen Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Metallen unter Verwendung von brennbaren Kühlschmierstoffen stellen, insbesondere bei der Bearbeitung von Leichtmetallen, eine erhebliche Brandgefahr in Produktionsbereichen dar. Gefährdet sind neben dem eigentlichen Arbeitsbereich der Maschine auch der Transportbereich des Werkstücks und der Abluftkanal. Dem Schutz von Werkzeugmaschinen dienen Objektschutzlöschanlagen, die in Anlehnung an BGI/GUVI 719 „Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen“ und EN 13478 ausgelegt werden. Die Branderkennung erfolgt an diesem Beispiel einer T&BObjektschutzlöschanlage über Flammen- und Infrarotmelder, die jeden Bereich der Werkzeugmaschine überwachen, oder durch einen Handmelder. Es wird ein gasförmiges Löschmittel eingesetzt, da ein Gas im Gegensatz zu Wasser auch in verdeckte Bereiche der Maschine eindringt, also dreidimensional löscht. Feinsprühlöschungen können bei Brandherden hinter Hindernissen (Werkstück, Werkzeuge etc.) keinen Löscherfolg gewährleisten. Die Löschung erfolgt genau wie beim Schutz von Filtern vorzugsweise mit dem Edelgas Argon, das gerade innerhalb von Produktionsbereichen mit Bedienpersonal den Vorteil bietet, bei größtmöglicher Löschwirksamkeit keine Personengefährdung darzustellen und nach der Löschung rückstandslos über einfaches Lüften an die Umwelt zurückgegeben werden zu können. Es gibt auch Steuerzentralen, die die Alarmierung des Personals übernehmen und die Gehäusetüren überwachen. So kann die Maschine bei geöffneten Türen nicht in Betrieb gehen und die Löschanlage wird blockiert. Melder und Löschmittelvorrat werden permanent überwacht. Abb. 2: Schutzobjekt Werkzeugmaschine In diesem Zusammenhang ist auf die Wartung und Inspektion der Anlagen hinzuweisen. Nur bei Einhaltung der in der DIN VDE 0833 vorgesehenen Inspektions- und Wartungsintervalle kommt der Betreiber seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach. Die Norm fordert regelmäßige Inspektion und Wartung von Brandschutzsystemen durch den anerkannten Errichter. Wer auf Inspektionen und Wartungen verzichtet, gefährdet den Versicherungsschutz! Nach der Arbeitsstättenverordnung müssen auch die elektronischen Anlagenteile regelmäßig überprüft werden. T&B electronic hilft Ihnen bei Fragen zum Thema gern weiter. Oder besuchen Sie die Webseite: www.tbelectronic.eu/. Autor: T&B electronic. Fotoquelle: T&B electronic TANDEM 75/2016 11 FirmenNews auf www.arbeitsschutz-portal.de SoloProtect schützt Ihre Alleinarbeiter Mobiles Licht von AccuLux – Made in Germany Mit der Personen-Notsignal-Anlage „Identicom“ von SoloProtect sind Ihre allein arbeitenden Mitarbeiter während ihrer Tätigkeiten gut geschützt. Das Gerät ist als Fotoausweishalter getarnt und ermöglicht dadurch ein von anderen Personen unbemerktes Auslösen eines Alarms. Das „Identicom“ vereint verschiedene Funktionen, die den Arbeitsalltag deutlich erleichtern. Mit dem Gerät ist 24/7 ein zertifiziertes Alarmempfangszentrum verbunden, dessen Mitarbeiter bei einem Alarm diskret über ein integriertes Mikrofon mithören, den Alleinarbeiter umgehend lokalisieren und für die angemessene Hilfeleistung sorgen. Weltweit wird das „Identicom“ bereits von mehr als 160.000 Alleinarbeitern genutzt. AS aktuell 2016 Halle B6 / Stand B6B10 AccuLux SL 6 LED: aufgeladen + griffbereit! Neu entwickelte Arbeitsleuchte mit Notlichtfunktion • • • • 3 W PowerLED + Linsenfokus als Hauptlicht Ausfallsicheres Powerlicht: 170 Lumen! Leuchtdauer: 5 h; Pilot-LED: 75 h Im Kfz oder Gebäuden montierbar UniLux PRO: stufenlos fokussierbares Powerlicht Aufladbarer LED-Handscheinwerfer inkl. 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Der ECO PART CLEANER arbeitet nach dem Prinzip des natürlichen Abbaus und gewährleistet eine effiziente und wirtschaftliche Reinigung und Entfettung Ihrer Teile. Optimale Reinigungsleistung Beim Öffnungsvorgang ertönt ein lauter (95 dB/1 m) Alarm. Der Nutzer entscheidet, ob dieser autorisiert mit dem Geräteschlüssel quittiert werden oder sich nach 3 Minuten selbst abschalten soll. Dank eines potentialfreien Meldekontaktes lässt sich der Alarm auch an eine kundenseitig vorhandene Sirene, Blitzleuchte o. Ä. weiterleiten, genau dorthin, wo ein Signal darüber hinaus empfangen werden soll. Die voreingestellte Temperatur der Reinigungsflüssigkeit von 38 °C erhöht die Reinigungsleistung und optimiert zugleich den biologischen Regenerationsprozess. Die Anlage besitzt drei Reinigungsoptionen: Nasspinsel, Spülen und Einweichen. Zudem ist die Anlage mit einem sehr effizienten Filtrationssystem ausgestattet. Gesundheit des Anwenders Ohne Lösungsmittel – Sie reinigen ohne Lösungsmittel bzw. Kaltreiniger und schonen so den Mitarbeiter vor gesundheitsgefährdenden Dämpfen. Aktuelle Gesetzesvorhaben sehen vor, den Einsatz von Lösungsmitteln zukünftig in Industrie, Handwerk und Gewerbe deutlich zu reduzieren bzw. gänzlich zu verbieten. Wirkungsweise ECO FLUID – ist eine Reinigungslösung, die auf speziellen Tensiden und auf Wasserbasis beruht. Sie ist absolut lösungsmittelfrei, ungiftig, nicht brennbar und ein kennzeichnungsfreies Produkt. Die Lösung reinigt schnell und effektiv Öle, Fette u. ä. sowie Partikelschmutz von Teilen. ECO TAB ist ein Konzentrat von Mikroorganismen der Klasse 1, welche die Reinigungsflüssigkeit ständig regenerieren, indem sie Öle und Fette biologisch abbauen und dabei auch unangenehme Gerüche. Kostenersparnis Eine einfache und flexible Montage, die entweder auf dem Türblatt oder dem Türrahmen vorgenommen werden kann, ist nur einer von vielen Vorzügen des Gerätes. Sogar eine Montage an auftragenden Schubstangen ist beim GfS DEXCON problemlos möglich. Dank einer Vielzahl von bereits werkseitig vorhandenen Funktionen eröffnet sich dem Produktnutzer ein überdurchschnittlich großes Anwendungsspektrum. Für den Einsatz in sensiblen Bereichen beispielsweise kann ein stiller Alarm programmiert oder die Standardlautstärke des Signalgebers von 95 dB/1 m auf 75 dB/1 m gedrosselt werden. Außerdem ist die Alarmabschaltung nach einer Alarmdauer von 30 Sekunden einstellbar (Hotelmodus). Der GfS DEXCON wird in der Standardversion mit einer 9V-Blockbatterie betrieben, kann aber auch an ein Stromnetz angeschlossen werden. Mit dem entsprechenden Zubehör lässt sich der GfS DEXCON zur Sicherung von Stangengriffen und zur Sicherung von Druckstangen ausbauen. AS aktuell 2016 Halle B6 / Stand B6J12 Sie verringern Ihre Verbrauchsgüter – Weniger häufige Entleerung des Bades und die damit verbundenen Kosten der Entsorgung des Lösungsmittels. Weitere und ausführlichere Informationen erhalten Sie über .............................................................................................. www.tech-masters.eu ................................................................................................. www.gfs-online.com Arbeitsschutz-Portal-Newsletter – kostenlos top-informiert – www.as-po.de/nl Mit dem Arbeitsschutz-Portal-Newsletter erhalten Sie kostenlos • einen umfassenden Überblick zu ausgewählten Themen • informative Fachbeiträge, nützliche Arbeitshilfen und Downloads für Ihre tägliche Arbeit. Ihre E-Mail-Adresse Jetzt anfordern auf www.as-po.de/nl Weitere Informationen finden Sie auf ....................................................................................................................... www.as-po.de/nl 12 TANDEM 75/2016 Produkte auf www.tandem-piazza.org Sicherheitsorganisation GAZ 7 – die neue Toleranzanzeige für die QS Langnachleuchtende Sicherheitsprodukte und Leitsysteme Großanzeigen für die Qualitätssicherung von BOBE Industrie-Elektronik ermöglichen ermüdungsarmes Ablesen, überbrücken große Entfernungen zwischen Messstation und Messmittel und sind mit ihren einstellbaren Schriftgrößen eine ideale Unterstützung für Sehbehinderte. Eine Tochteranzeige für Einrichter und für Einbaumessschieber sowie eine Anzeige für Umrechnungswerte zeichnen die BOBE-Großanzeigen aus. shop.everglow.de EverGlow GmbH Draisstraße 19 a-b · 76461 Muggensturm Tel.: +49 (0) 7222 966 65-0 · Fax: +49 (0) 7222 96665-55 www.everglow.de ............................. ONLINE-infoziffer 75 11 Mit allen GAZ kann eine Nullmessung für die einfache Messdatenerfassung durchgeführt werden. Eine multiplizierende Funktion ermöglicht ein automatisches Anpassen der Messwerte. Suche starten Die neue GAZ 7 bietet noch mehr! Die Toleranzanzeige GAZ 7 liefert anhand von gespeicherten Daten eine Gut-/SchlechtBeurteilung in drei Stufen. Die Schriftgröße beträgt 25 mm. Bei Anschluss über eine Digimatic-Schnittstelle wechselt bei Toleranzüberschreitungen die Schriftfarbe. Dolezych Prüfservice für Hebezeuge, Anschlag- und Lastaufnahmemittel – wissen, wann der Fachmann ran muss! Jeder Betrieb muss seine Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig durch Sachkundige prüfen lassen. Das ist ein wichtiger Beitrag zu Arbeitssicherheit und hilft Unfälle zu vermeiden. Aber längst nicht jeder verfügt über das notwendige Know-how für eine Sachkundigenprüfung. Gehen auch Sie deshalb in Ihrem Betrieb auf Nummer sicher und vertrauen Sie den Fachleuten des Dolezych Prüfservices. Freundlich, kompetent und zuverlässig übernimmt dieser für Sie alle anstehenden Prüfaufgaben. Weitere Informationen auf www.tandem-piazza.org unter .................... ONLINE-infoziffer Worauf Sie sich verlassen können! www.bobe-i-e.de Weitere Informationen auf www.tandem-piazza.org 75 12 Suche starten unter .................... ONLINE-infoziffer Keine halben Sachen! Nur wer richtig absaugt, hat mehr vom Leben FUCHS Umwelttechnik FUCHS Umwelttechnik P+V GmbH 89195 Steinberg Tel.: +49 (0) 7346/96140 www.fuchs-umwelttechnik.com info@fuchs-umwelttechnik.com cl 75 13 ea n ai r so t lu 75 15 Suche starten Funkenlöschanlagen können sich innerhalb von Sekunden amortisieren clean air solutions ............................. ONLINE-infoziffer Mit ihren unterschiedlichen Aufstellmöglichkeiten (Wandbefestigung oder auf dem Tisch stehend „schräg oder senkrecht“) ist die GAZ 7 genauso flexibel und für jeden Arbeitsplatz geeignet wie die anderen GAZ-Modelle von BOBE. Silobrand in Norddeutschland im Juni 2014 io ns „Der Umstand, dass in einem Industriebetrieb jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass insofern keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. “ So heißt es in einer Urteilsbegründung des OVG Lüneburg vom 23. September 1976 Suche starten © Martin Merz PROline-tape Bodenmarkierung Staplerfest! Extra starkes Bodenmarkierband aus farbigem Flachstahl für innerbetriebliche Flächen auf glatten und ebenen Böden. Stark haftend, strapazierfähig und langlebig. Überfahrbar durch Hubwagen, Gabelstapler und Reinigungsmaschinen. Hält bedingt Drehbewegungen von Flurförderzeugen stand. 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Der Abschnitt 5 der Norm legt in seinen Tabellen detailliert die Beleuchtungsanforderungen für Räume (Bereiche), Aufgaben und Tätigkeiten fest. Darin enthalten sind Wartungswert der Beleuchtungsstärke, UGRGrenzwert für die Blendung, Farbwiedergabe-Index und weitere Anmerkungen für Ausnahmen und Besonderheiten. In den letzten Jahren hat sich ein entscheidender Wandel in der Beleuchtungstechnik von der herkömmlichen Glühlampe zur modernen, energieeffizienten LED vollzogen. Diese neue Technologie bringt fertigungsbedingte Varianzen in Bezug auf Farbtemperatur, Farbwiedergabe und Flicker. In diesem Beitrag erhalten Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Normen und Regeln für die Beleuchtung von Arbeitsstätten mit Hinweisen, wo diese neuen Einflussgrößen zu berücksichtigen sind. Mit Norm-Erfüllung auf dem aktuellen Stand der Technik Grundlage für die Auslegung der Beleuchtung von Arbeitsstätten sind die DIN-Normen, die eine nationale Version der europäischen DIN-EN-Normen sind. Sie legen quantitative und qualitative Anforderungen an die Güte der Beleuchtungsanlage fest. Normen geben in der Regel den Stand der Technik wieder, haben empfehlenden Charakter und werden als Grundlage für Verträge und Rechtsstreite herangezogen. DIN EN 12464-1 Licht und Beleuchtung Beleuchtung von Arbeitsstätten Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen Diese Norm behandelt die Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen in Bezug auf Sehleistung und Sehkomfort für alle üblichen Sehaufgaben, einschließlich der Sehaufgaben am Bildschirm. Sie legt für die meisten Arbeitsplätze und deren zugehörige Flächen die Anforderungen an die Beleuchtung hinsichtlich Quantität und Qualität fest. Um den Planern 14 TANDEM 75/2016 Für Büroarbeitsplätze gelten beispielsweise folgende Vorgaben: Raum, Aufgabe, Tätigkeit Em UGRL Ra Ablegen, Kopieren, Verkehrszonen 300 19 80 Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung 500 19 80 Bildschirmarbeit spezielle Regeln CAD-Arbeitsplätze 500 19 80 Bildschirmarbeit spezielle Regeln Konferenz- und Besprechungsräume 500 19 80 Beleuchtung sollte regelbar sein Empfangstheke 300 22 80 Archive 200 25 80 Bemerkungen Es gibt Bereiche mit speziellen Anforderungen an die Farbwiedergabe Ra > 90, die beim Einsatz von LEDBeleuchtung zu beachten sind. DIN EN 12464-2 Licht und Beleuchtung Beleuchtung von Arbeitsstätten Teil 2: Arbeitsplätze im Freien Diese Norm behandelt die Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen im Freien in Bezug auf Sehleistung und Sehkomfort für alle üblichen Sehaufgaben. Sie ist wie die DIN EN 12464-1 aufgebaut und stellt vergleichbare Anforderungen an die Beleuchtung, die sich jedoch insbesondere auf die Sehaufgabe bei Nacht konzentrieren. Auch hier legt der Abschnitt 5 der Norm in Tabellenform detailliert die Beleuchtungsanforderungen für Bereiche, Aufgaben und Tätigkeiten fest. Darin enthalten sind Wartungswert der Beleuchtungsstärke, Mindestwert der Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke U0, Grenzwert der Blendungsbewertung GRL, Farbwiedergabe-Index und weitere Anmerkungen für Ausnahmen und Besonderheiten. Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, was der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten hat. Die Verordnung folgt der Regelungssystematik der europäischen Arbeitsstättenrichtlinie, durch die Schutzziele und allgemein gehaltene Anforderungen, aber keine detaillierten Vorgaben festgesetzt werden. Damit erhält der Betrieb einen Spielraum für individuelle Arbeitsschutzmaßnahmen. Im Anhang „Anforderung an Arbeitsstätten“ sind in Bezug auf die Arbeitsplatzbeleuchtung folgende Anforderungen zu finden: 3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung (1) Die Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein. (2) Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass sich dadurch keine Unfall- oder Gesundheitsgefahren ergeben können. (3) Arbeitsstätten, in denen die Beschäftigten bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Unfallgefahren ausgesetzt sind, müssen eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die in §9 der Verordnung aufgeführten Punkte verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit; wer dadurch vorsätzlich das Leben oder die Gesundheit von Beschäftigten gefährdet, macht sich gar strafbar. Technische Regeln für Arbeitsstätten – ASR Um Unternehmen und vollziehenden Behörden die Anwendung der ArbStättV in der Praxis zu erleichtern, werden vom "Ausschuss für Arbeitsstätten" erläuternde "Arbeitsstättenregeln" (ASR) erarbeitet und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekanntgegeben. Hält der Arbeitgeber diese Technischen Regeln ein, dann kann er davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. ASR A3.4 Technische Regeln für Arbeitsstätten – Beleuchtung Die ASR A3.4 detailliert die Anforderungen aus Kapitel 3.4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung und beruht auf der Berufsgenossenschaftlichen Regel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung BGR 131-2, Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 2: Leitfaden zur Planung und zum Betrieb der Beleuchtung. Die ASR A3.4 weicht in Einzelfällen von der DIN EN 12464 ab, die Planungsgrundlagen für die Beleuchtungsanlagen festlegt, jedoch nicht die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten berücksichtigt. In der Richtlinie sind für die Beleuchtung mit Tageslicht, künstliche Beleuchtung in Gebäuden und im Freien Anforderungen an Beleuchtungsstärken, Begrenzung von Blendung, Farbwiedergabe, Flimmern oder Pulsation und Schatten festgelegt. Weitere Hinweise für den Betrieb und die Instandhaltung der Beleuchtungsanlage sowie für die orientierende Messung mit klassifizierten Beleuchtungsstärkemessgeräten mindestens der Klasse C sind ebenfalls enthalten. Im Anhang 1 der ASR A3.4 sind für die verschiedenen Arbeitsräume, Arbeitsplätze und Tätigkeiten die Mindestwerte der Beleuchtungsstärke und des Farbwiedergabe-Index Ra definiert. Adäquate Werte für Arbeitsbereiche, Arbeitsplätze und Tätigkeiten im Freien sind im Anhang 2 zu finden. Neue Herausforderungen an die Messtechnik Reichte es bei der herkömmlichen Beleuchtungstechnik aus, die Beleuchtungsstärke und die Leuchtdichte zu überprüfen, müssen heute zusätzlich Spektrum, Farbort, Farbtemperatur, Farbwiedergabe-Indizes und Flicker betrachtet werden. Bedingt durch die Fertigungsprozesse variieren Helligkeit und Farbe von LEDs, weshalb sie in der Produktion und Endanwendung getestet, klassifiziert und charakterisiert werden müssen. Tageslicht, Glühlampen und Halogenlampen haben eines gemeinsam, und das ist ihre hervorragende Farbwiedergabe mit dem höchsten Farbwiedergabeindex von 100. LEDs und Leuchtstoffröhren können da nicht ganz mithalten und das liegt an ihren Spektren. Bei den Letztgenannten dominieren einzelne Spektralbereiche oder es fehlen Spektralbereiche, was zu einer Beeinflussung beim Farbsehen führt. Diese neuen Herausforderungen hat die Bauteilindustrie aufgegriffen und sie hat Spektralsensoren so weit miniaturisiert, dass diese MOEMS (Micro Opto Electro Mechanical Systems) die Entwicklung handlicher und vor allem bezahlbarer Spektralphotometer ermöglicht haben. Die GOSSEN Foto- und Lichtmesstechnik GmbH bietet ein komplettes Programm an Beleuchtungsstärke- und Leuchtdichtemessgeräten sowie ein Spektrometer, die zur Überprüfung der vorgenannten Normen und Vorschriften zum Einsatz kommen. Als Kalibrierlabor erstellt GOSSEN auch Werkskalibrierscheine für Beleuchtungsstärke und Leuchtdichte oder auch DAkkS-Kalibrierscheine für Beleuchtungsstärke. Ausführliche Informationen zur Lichtmesstechnik sind im „Kompendium der Lichtmesstechnik“ zusammengefasst, das kostenfrei angefordert oder von www.gossen-photo.de heruntergeladen werden kann. Autor: Dipl.-Ing. (FH) Klaus-Peter Richter GOSSEN Foto- und Lichtmesstechnik GmbH TANDEM 75/2016 15 Alleinarbeiter brauchen Schutz Personen-Notsignal-Anlagen geben Sicherheit In 2015 wurden in Deutschland laut der DGUV 866.056 Arbeitsunfälle gemeldet, davon endeten 470 tödlich. Besonders gefährdet sind Arbeitnehmer, die Alleinarbeit verrichten. Darunter versteht man die Tätigkeit einer einzelnen Person außer Sicht- und Rufweite zu Kollegen. Solche Arbeitsbedingungen sind in fast allen Branchen bei unterschiedlichsten Tätigkeiten zu finden, etwa bei Nachtschichten, Kontrollgängen, mobilem Arbeiten usw. Betroffen sind Mitarbeiter in Behörden oder Gastronomie, Sicherheits- und Verkaufspersonal, Pflegekräfte ... Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit seiner Angestellten zu sorgen, besonders wenn – wie bei der Alleinarbeit – ein besonderes Gefahrenpotenzial vorliegt. Bildquelle: SoloProtect Wie gefährdet sind die eigenen Mitarbeiter? Unternehmen sollten prüfen, ob alle Mitarbeiter, die allein arbeiten, in Notfällen angemessen geschützt sind. Orientierung geben die Antworten auf folgende Fragen: - Sind alle Arbeitsplätze erfasst, die komplett oder zeitweise von Mitarbeitern allein besetzt sind? - Ist das Gefahrenpotenzial dieser Arbeitsplätze realistisch eingestuft (geringe, erhöhte und besondere Gefährdung)? - Wie ist sichergestellt, dass die allein arbeitenden Personen bei einem Notfall Hilfe erhalten? - Sind die technischen Möglichkeiten bekannt, die zur Sicherung eines Alleinarbeitsplatzes eingesetzt werden können? - Sind die eingesetzten Mitarbeiter psychisch und körperlich für Alleinarbeit geeignet? - Wissen die allein arbeitenden Mitarbeiter, was sie bei Störungen und Notfällen zu tun haben? Verschiedene Technologien Ein effektives Hilfsmittel für die Sicherheit von Alleinarbeitern ist eine Personen-Notsignal-Anlage (PNA), die am Körper getragen wird. Meist handelt es sich dabei um Funkgeräte oder spezielle Handys. Je nach Anzahl der benötigten Mobilteile und der Entfernung des Alleinarbeiters zum Alarmempfangszentrum ist eine Anlage mit Mobilfunktechnologie oder einer DECT-Infrastruktur (Digital Enhanced Cordless Telecommunication) geeignet. Auch normale Handys mit einer Sicherheits-App können genutzt werden. Allerdings haben diese oft keinen Empfang oder ein Notruf kann nicht schnell oder unauffällig genug ausgelöst werden. Anforderungen an das Gerät Wer sich für den Einsatz einer PNA entscheidet, sollte alle nötigen Anforderungen an das Gerät vorab definieren: - Welchen Risiken sind meine Alleinarbeiter ausgesetzt? - Benötige ich eine Funktion, um den Alleinarbeiter in einem Notfall zu lokalisieren? 16 TANDEM 75/2016 - Welche Anforderungen habe ich an das Gerät (zum Beispiel unauffällige Bedienung; in explosionsgefährdeten Bereichen erlaubt)? - Soll die Überwachung der Mitarbeiter firmenintern oder von einem zertifizierten Alarmempfangszentrum unternommen werden? - Welche Alarmfunktionen benötige ich? - Wie viele Mobilteile werden benötigt und wie groß ist der Radius, der überwacht werden soll? Im Notfall zählt jede Sekunde Welche Funktionen moderne PNA haben, sehen Sie hier am Beispiel des „Identicom“ vom Hersteller SoloProtect: Der Alarm kann schnell und von anderen unbemerkt ausgelöst werden, denn das Gerät ist unauffällig – es ist als Fotoausweishalter „verkleidet“. Es ist mit GPS ausgestattet, arbeitet mit Multi-SIM-Karte inklusive Roaming und sucht automatisch und anbieterunabhängig das Mobilfunknetz mit dem besten Empfang – für maximale Netzabdeckung sogar in der Nähe von Landesgrenzen. Das „Identicom“ ist mit einem zertifizierten Alarmempfangszentrum verbunden, dessen Mitarbeiter beim Auslösen des Alarms diskret über ein integriertes Mikrofon mithören, alles aufzeichnen, den Alleinarbeiter lokalisieren und für angemessene Hilfe sorgen. Im Falle einer längeren Neigung des Gerätes mit gleichzeitiger Bewegungslosigkeit wird von allein ein „Totmannalarm“ inklusive GPS-Ortung ausgelöst. Dabei wird das Alarmempfangszentrum automatisch zugeschaltet, das sofort Rettungsmaßnahmen einleitet. Viele PNA, so auch das „Identicom“, haben zusätzliche, individuell einstellbare Berichts- und Alarmfunktionen. Qualitäts-Checkliste Wenn feststeht, welche Anforderungen an eine PNA gestellt werden, hilft Ihnen diese Checkliste dabei, die Qualität der Geräte zu beurteilen: - Ist der Service einer 24/7-Alarmempfangszentrale inbegriffen? - Besteht die Möglichkeit, Alarme aufzuzeichnen? - Wird der Alarm direkt zu Rettungsdiensten weitergeleitet? - Kann der Alleinarbeiter im Alarmfall genau lokalisiert werden? - Gibt es verschiedene Alarmkategorien? - Ist das Gerät einfach zu benutzen? - Lässt sich ein Alarm schnell aktivieren? - Werden unterstützende Dienstleistungen angeboten, wie zum Beipiel Mitarbeiterschulungen, Berichte etc.? Autor: SoloProtect – www.SoloProtect.de Produkte auf www.tandem-piazza.org Sicherheitsorganisation MORION Kabelbrücke Wenn Kabel und Leitungen lose liegen… Problemloses Überfahren und Schützen von Kabeln, kleinen Schläuchen oder Rohren. Aus spezieller, vulkanisierter Hartgummi-Mischung. Signalwirkung durch gelben Deckel aus hochwertigem Polyethylen. 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Fußgänger werden aktiv vor dem Näherkommen gewarnt und der Fahrer kann sich primär auf seine Arbeit konzentrieren. Die GBA-100 besteht aus zwei starken LED-Lichtsignal-Leisten pro Fahrzeugseite und wird ab einer Arbeitshöhe von 0,5 m automatisch aktiviert. Beim Blitzen in den Gefahrbereich darf keine Person zu dem 3 m breiten Gefahrenbereich links und rechts des Fahrzeuges eintreten oder dort gar kommissionieren. Auch das Vorbeifahren hinter dem Fahrzeug ist lebensgefährlich. Für die Montage (Selbstmontage oder durch tbm) und Inbetriebnahme sind erforderlich: • Mechanische Befestigung am Fahrzeugdach pro Längsseite • Schnittstelle zum Fahrzeug mit Versorgungsspannung zwischen 18 und 110 V DC und ein • Signal (Potentialfreier Kontakt) über die Lastaufnahmemittel-Höhe, je nach Einbausituation von 0,5 m – 1 m (optional über tbm generierbar) Ihre Vorteile: • Wirkungsvolle Aktivwarnung für Fußgänger/Kommissionierer nur, wenn Gefahr droht • Lichtstarke LED-Leiste (rot-orange) mit Hochleistungs-Power-LEDs • Auffällige Lichtblitze mit Laser-Gefahrbereichs-Anzeige • Automatische Aktivschaltung ab einer Arbeitshöhe von 0,5 m – 1m • Ausstattung im Sinne der ASR A2.1 • Plug + Play System umsetzbar vom Fahrzeug zu Fahrzeug • Größe: 21 cm lang; Ø 45 mm Weitere Informationen auf www.tandem-piazza.org unter .................... ONLINE-infoziffer Weitere Informationen auf www.tandem-piazza.org 75 18 Suche starten unter .................... ONLINE-infoziffer 75 20 Suche starten TANDEM 75/2016 17 Asbest in Gebäuden – Wo er sich versteckt, wer wie damit arbeiten „darf“ Asbest ist noch lange kein Thema „von gestern“, obwohl der einstige Wunderbaustoff schon seit 1993 nicht mehr hergestellt und in Verkehr gebracht werden darf. Schätzungsweise 35 Millionen Tonnen Asbest sind in Deutschland immer noch verbaut; 89.000 Beschäftigte kamen 2012 mit Asbestprodukten in Kontakt. Von 1994 bis 2012 starben etwa 25.500 Beschäftigte an den Folgen von Asbest. Die Zahl der Verdachtsfälle auf asbestbedingte Erkrankungen steigt jährlich. Diese erschreckenden Zahlen stammen aus dem deutschen Asbestprofil von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Schuld daran ist die lange Latenz; Asbesterkrankungen lassen sich viel Zeit … In nahezu allen Wohn- und Gewerbegebäuden sowie öffentlichen und industriell genutzten Liegenschaften, wie Tankstellen, Kasernen oder Krankenhäusern, sind viele schadstoffbelastete Baustoffe im und um das Gebäude „versteckt“, darunter auch der gefährliche Stoff Asbest. Der Umgang mit Asbest ist mit Ausnahme von Abbruch,- Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, den sogenannten ASI-Arbeiten, verboten. Diese Arbeiten müssen entsprechend der gesetzlichen Regelungen von Fachfirmen durchgeführt werden. Wo kann Asbest versteckt sein? Asbest wird in Abhängigkeit von seiner Rohdichte klassifiziert in „Asbestzementprodukte“, „schwach gebundene Asbestprodukte“ und „sonstige Asbestprodukte“. Die typischen Wellasbest- und Promabestplatten oder Spritzasbest erkennt man sofort. Folgende „Asbest-Verstecke“ gibt es, die besonders das Baunebengewerbe (Maler, Trockenbauer, Boden-, Fliesenleger, Schornsteinfeger …) betreffen: • Putze • Spachtelmassen • Farben (Korrosionsschutz, Dispersion) • Gewebe, Schnüre, Dichtungen, Stopfmassen • Dachpappen • Tonerde-Isolierungen • Fliesenkleber • Fensterkitte • Dünnbettmörtel • Steinholzestriche 18 TANDEM 75/2016 Wie gefährlich Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind, hängt in erster Linie von den Stoffeigenschaften, den Arbeitsverfahren und den Umgebungsbedingungen ab. Allgemeingültige Schutzmaßnahmen gibt es also nicht. Die Gefährdungsbeurteilung und ein Arbeits- und Sicherheitsplan (A+S-Plan), der bei allen anderen Gebäudeschadstoffen außer Asbest und künstlichen Mineralfasern Pflicht ist, müssen baustellenspezifisch gestaltet werden. Ist als Gebäudeschadstoff tatsächlich „nur“ Asbest vorhanden, müssen Sie einen Arbeitsplan nach Anlage 1.4 der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" erstellen. Fakt ist: Gefährlich ist der Umgang mit Asbest immer, sobald das Material bearbeitet wird. Beurteilung nur durch fachkundige Personen Der Bauherr als auch die ausführenden Firmen haben, was Gebäudeschadstoffe angeht, eine Ermittlungspflicht, die in der Gefahrstoffverordnung festgeschrieben ist. Sie müssen also überprüfen, ob Beschäftigte und auch unbeteiligte Dritte bei der Arbeitsausführung Schadstoffen ausgesetzt sein werden. Das erfordert viel Know-how. Nach der TRGS 519 bietet es sich an, dass Sie für die Erkundung und Bewertung schadstoffverdächtiger Gebäude und deren unmittelbarer Umgebung einen Fachgutachter oder einen Sachverständigen für Gebäudeschadstoffe einbeziehen. Dieser sollte frühzeitig ein umfassendes, aktuelles und aussagekräftiges Gebäudeschadstoffkataster sowie ein emissionsarmes Probenahme-, Rückbau- und Entsorgungskonzept entsprechend dem Stand der Technik erstellen. Ein Ergänzungsgutachten ist nötig, wenn ein älteres Gebäudeschadstoffkataster vorliegt, in der Zwischenzeit aber zum Beispiel mit asbesthaltiger Spachtelmasse Ausbesserungen stattgefunden haben oder asbesthaltiger Kleber unter Bodenbelägen oder Fliesen eingesetzt wurde. Ein anlassbezogenes Gutachten wäre zum Beispiel nach einem Gebäudebrand erforderlich. Für jedes Bauvorhaben, bei dem mit Asbest im Rahmen von ASI-Arbeiten umgegangen werden muss, muss die ausführende sachkundige Firma dem Gewerbeaufsichtsamt mindestens 7 Tage vor Tätigkeitsbeginn eine plausible, inhaltlich nachvollziehbare Anzeige zuschicken. Diese soll die Abstimmung verbessern und Kontrollen ermöglichen. Eilanträge sind schriftlich zu bean- Bildquelle Asbestarbeit: ©panthermedia.net/Kassandra2 tragen. Für die Arbeiten sind ausschließlich Beschäftigte zu berücksichtigen, die eine entsprechende aktuelle arbeitsmedizinische Vorsorge erhalten haben, sowie eigene weisungsbefugte aufsichtsführende Sachkundige, die während der ASI-Arbeiten immer auf der Baustelle präsent sein müssen. Entstehen Zweifel, wird nachgefordert. Nicht sachkundige Firmen müssen für ASI-Arbeiten eine sachkundige Firma beauftragen oder sich bei einem Lehrgangsträger selbst nach TRGS 519 qualifizieren lassen. Die Sachkunde nach TRGS 519 kann nur bei einem von der zuständigen Behörde anerkannten Lehrgangsträger absolviert werden bzw. absolviert worden sein, dessen Lehrgangsinhalte der TRGS 519 entsprechen. Alte Sachkundebescheinigungen, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, waren nur noch bis 30. Juni 2016 gültig. Wer bis dahin keinen Auffrischungslehrgang besucht hat, muss wieder einen kompletten Grundlehrgang absolvieren. Aber auch Firmen, die nicht sachkundig im Sinne der TRGS 519 sind, müssen natürlich eine baustellenbezogene Gefährdungsbeurteilung anfertigen. Werden darin keine Gefahrstoffe ermittelt, muss zumindest festgelegt werden, dass die Arbeiten sofort unterbrochen werden, wenn Arbeitnehmer auf Material stoßen, bei dem sie nicht sicher sein können, ob Asbest enthalten ist. Dann wiederum muss der Bauherr die Asbestfreiheit durch Probenanalysen nachweisen oder eine sachkundige Firma beauftragen. Erst dann dürfen die ASI-Arbeiten ausgeführt werden. Oberstes Gebot ist dabei eine sachgemäße, gefahrstoffseparierende, staubminimierende Arbeitsweise in klar gekennzeichneten und abgeschotteten Arbeitsbereichen mit der entsprechenden Persönlichen Schutzausrüstung (PSA), die erst mit einer gründlichen Grob- und Feinreinigung und ordnungsgemäßen Entsorgung abgeschlossen ist. Beim Abriss größerer Gebäude oder tragender Teile bedarf es im Vorwege einer behördlichen Abbruchgenehmigung. Auf dieser Grundlage wird eine Ab- bruchanweisung erstellt, die alle geplanten Arbeitsschritte und die notwendigen gerätesicherheitstechnischen Maßnahmen beschreibt. Außerdem sind darin zu finden: die statischen Gegebenheiten vor Ort, Art und Lage verbliebener bzw. unterbrochener Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Entsorgungs- und Baustellensicherungsmaßnahmen. Allerdings gilt immer: Nach der (Vor-)Entkernung erst die Gefahrstoffe ausbauen, dann das Gebäude abreißen! Nachweis von Asbest Asbest kann eindeutig in Materialproben, Staubproben, Luft- oder Wasserproben durch eine Laboranalyse mittels Licht- oder Rasterelektronenmikroskopie nachgewiesen werden. Standardanalyseverfahren reichen in der Regel nicht aus, um Asbest sicher festzustellen. Viele Produkte enthalten weniger als 1 Masseprozent Asbest, das oft auch noch inhomogen verteilt ist. Ein Nachweis ist dann besonders kompliziert. Das jeweilige Analyselabor muss also wissen, dass bis zu einer Nachweisgrenze kleiner 1 bis 0,1 Masseprozent untersucht werden soll. Dabei reicht eine einzige Probe oft nicht aus, sondern die oben erwähnte qualifizierte Probenahme an unterschiedlichen Stellen ist notwendig – besonders an Stellen, wo eine Anhäufung von Fasern zu vermuten ist. Bei behördlichen Baustelleninspektionen wird im Zweifel immer der Nachweis einer Asbestfreiheit gefordert. Wer ein akkreditiertes Messinstitut nach VDI 3492 dazu beauftragt, ist rechtlich auf der sicheren Seite. Wichtig ist, dass das gesamte Bauobjekt beurteilt wird, dass die Proben unabhängig und angemessen ausgewählt und entnommen werden, dass die Entnahme als auch die messtechnische Vorgehensweise qualifiziert stattfinden und durch den Fachgutachter oder Sachverständigen überwacht werden. Das Probenahmeprotokoll muss auf nicht zugängliche oder ausgesparte Bereiche hinweisen. Wenn schwach gebundene Asbestprodukte im Gebäude vorhanden sind, muss der Bauherr regelmäßig über- TANDEM 75/2016 19 prüfen, ob er nach der landesbezogenen AsbestRichtlinie zu einer Sanierung gezwungen ist. Kommt er bei einer Bewertung auf über 80 Punkte, besteht dringender Handlungsbedarf. Eine Sanierung darf bei schwach gebundenem Asbest ausschließlich durch eine nach der Gefahrstoffverordnung dafür zugelassene Firma erfolgen. Diese Arbeitsverfahren sind verboten! Abschleifen, Druckreinigen, Abbürsten und Bohren, Überdeckungs-, Überbauungs- und Aufständerungsarbeiten sowie Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an Asbestzementdächern und -Wandverkleidungen sind verboten. Asbesthaltige Gegenstände oder Materialien, die bei Arbeiten anfallen, dürfen nicht mehr verwendet werden, sondern müssen der Abfallbeseitigung oder Abfallverwertung zugeführt werden. Ein Gebäudeschadstoff kommt selten allein … Werden neben Asbest noch andere Schadstoffe in einem Gebäude nachgewiesen, macht das den Umgang damit nicht einfacher. Überwiegend findet man KMF („alte“ künstliche Mineralfasern in Stein- oder Glaswolle), PAK (=polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe), PCB, Holzschutzmittel in Altholz, Mineralöl (Mineralölkohlenwasserstoffe), Schwermetalle (Blei, Quecksilber, Cadmium), Formaldehyd, Nitrosamine, biologische Arbeitsstoffe wie Schimmel, Hausschwamm, Taubenkot oder Schädlinge wie Milben, Hausbock, Wespennester und Fäkalkeime. Bei Brandschäden können zudem noch Dioxine und Furane entstehen. Möglicherweise werden auch Kampfmittelverdachtsflächen gefunden; dies ist auf die Historie des Gebäudes zurückzuführen, etwa weil es irgendwann als chemische Reinigung, Schlachterei, Gerberei oder Ähnliches genutzt wurde oder weil es Überreste von Quecksilber aus alten Leuchtstoffröhren oder Mineralöl aus alten Heizungstanks gibt. Solche Gebäude müssen sondiert werden. Wenn verschiedene Gefahrstoffe nebeneinander vorkommen, müssen neben den sowieso schon notwendigen Gewerken sachkundige Firmen nach TRGS 519 (Asbest) sowie nach TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“ Anlage 2 B bzw. DGUV-Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“ (ehem. BGR 128) Anlage 6 B (Gebäudeschadstoffe) tätig werden. Dann ist ein weisungsbefugter sachkundiger Koordinator im Sinne der Gefahrstoffverordnung für die Überwachung des Gebäuderückbaus schriftlich zu beauftragen und einzusetzen. Anzeigepflichten und arbeitsmedizinische Prävention Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien müssen, wie erwähnt, mindestens 7 Tage vor Arbeitsaufnahme beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt angezeigt werden. Arbeiten mit Stoffen, die unter die DGUV-R 101004/TRGS 524 fallen, sind 14 Tage bis vier Wochen 20 TANDEM 75/2016 vorher der Berufsgenossenschaft und sofern erforderlich, zum Beispiel bei Beschwerden durch Anwohner oder bei Vorkommen mehrerer Gebäudeschadstoffe, dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zu melden. Wenn Unterbrechungen auftreten, etwa weil es mehrere Bauabschnitte gibt, müssen organisatorische Vorkehrungen getroffen werden. Eine Absprache mit den zuständigen Fachbehörden und Berufsgenossenschaften ist empfehlenswert. Beschäftigten, die mit Asbest in Berührung kommen, muss vor Aufnahme der Tätigkeit die vorgeschriebene arbeitsmedizinische Angebots- und Pflichtvorsorge unterbreitet werden. Um auch später noch nachvollziehen zu können, welchen Stoffen Beschäftigte ausgesetzt waren, muss ein lückenloses Expositionsverzeichnis geführt werden, das 40 Jahre aufzubewahren ist. Eine Unterweisung ist ebenfalls ein Muss. Subunternehmer müssen die eigene Sachkunde nachweisen können, die eigene Anzeigepflicht erfüllen, die eigene arbeitsmedizinische Vorsorge gewährleisten und eine baustellenspezifische Gefährdungsbeurteilung erstellen – wohlgemerkt vor der Arbeitsaufnahme! Tipps für Privatpersonen Auch Privatpersonen, die das eigene Haus, die Wohnung, die Garage oder die Gartenlaube in Eigenleistung renovieren oder reparieren, müssen die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften einhalten. Hier gilt ebenfalls: Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden sind grundsätzlich verboten. Schleifen, Bohren, Sägen oder andere Tätigkeiten, die Fasern freisetzen können, sind unbedingt zu unterlassen. Dazu gehören etwa auch das Anbringen von Halterungen an Fassadenplatten oder die Befestigung eines Türstoppers auf einem asbesthaltigen Fußbodenbelag. Auch wenn Sie zum Beispiel ein Asbestzementdach oder eine Fassade reinigen, ist Vorsicht geboten: Hochdruckreinigung oder Bürsten zählen nach dem Gefahrstoffrecht zu den verbotenen Arbeiten. Decken Sie bei brüchigen, verwitterten asbesthaltigen Bodenplatten die kaputten Stellen lose ab und fordern Sie den Eigentümer oder einen Bevollmächtigten zur umgehenden Beseitigung der Gefahrenquelle auf. Nur vereinzelt können asbesthaltige Platten instandgesetzt werden. Bei Asbestarbeiten in Eigenleistung ist der Abfall natürlich auch vorschriftsmäßig als asbesthaltiger Abfall zu entsorgen. Private Kleinsammelstellen oder Schadstoffsammelstellen nehmen in der Regel Kleinmengen aus Haushalten und Kleingewerbe bis zu 1 m³ an. Klar ist: Asbesthaltige Stoffe gehören nicht in den Hausmüll! Auf der sicheren Seite ist, wer solche Arbeiten durch Fachunternehmen durchführen lässt, die ihre Kompetenz auch formal vorweisen können. Stefan Johannsen, Dipl.-Biologe/Arbeitsschutz-PortalRedaktion Produkte auf www.tandem-piazza.org Ergonomie/PSA GESUND SITZEN – ENTSPANNT ARBEITEN ergonomisch bedienfreundlich hygienisch robust wirtschaftlich vielfältig individuell NEON ARBEITSSTÜHLE DER NEUEN GENERATION bimos.com ............................. ONLINE-infoziffer WERKSITZ GmbH W. Milewski | Telefunkenstr. 9 | D-97475 Zeil am Main Tel. +49 9524 8345-0 | Fax +49 9524 8345-19 | info@werksitz.de Suche starten Sicherheits-Holzlaufroste Unsere bewährten Sicherheits-Holzlaufroste gewähren einen zuverlässigen Bodenschutz. Sie wirken durch die elastische Auflage gegen Ermüdung vor (Stossdämpfereffekt), schonen die Gelenke, Wirbelsäule und den Rücken und dienen der Isolierung gegen thermische sowie statische Einflüsse. Die Sicherheits-Holzlaufroste sind wartungsfrei. Sie werden aus kammergetrocknetem Buchenholz effizient gefertigt und sind auf elastischen Gummielementen gelagert. 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Gewichte bis zu 2000 kg können ohne Probleme auf den Hubtisch aufgebracht oder abgenommen werden. Wichtig ist hierbei, dass der Hubtisch an jeder beliebigen Stelle und ohne bauliche Maßnahmen aufgestellt werden kann. Ein elektrischer Anschluss garantiert bereits die einwandfreie Funktion. Als zweifacher ergonomischer Vorteil kann zum einen die variable Höhenverstellbarkeit und zum anderen die umlaufende Fußraumfreiheit um den gesamten Hubtisch genannt werden. Hierdurch ist es möglich, ganz dicht an den Hubtisch heranzutreten. Der hohe Sicherheitsstandard entsprechend der EN 1570 und der Schweizer SUVA ist Standard. Baumuster-Prüfung, TÜV-Abnahme und die europäische Konformitätserklärung sind für die Standard-Ausführungen vorhanden. Da die umlaufende Fußschutzkontaktleiste rein hydraulisch geschaltet wird, befinden sich keine elektrischen Anschlüsse am Hubtisch selbst. Ersetzt man den elektro-hydraulischen Antrieb durch einen pneumatischen Druckumsetzer, so kann der Hubtisch auch in der höchsten Ex-Schutz-Klasse problemlos eingesetzt werden. Die Doppelrollen (weich oder hart) dienen der erweiterten Mobilität. Bei Belastung stellt sich die SIRA auf die Gummipuffer und ermöglicht so eine standsichere Neigbarkeit nach vorne und auf die Seiten. Durch die patentierte Bodenplatte wird ein Kippen nach hinten ausgeschlossen. Die dynamische Abwechslungsvielfalt reicht von der Hockestellung bis zu einer winkelgeöffneten Steh-Sitz-Position. Der Weichheitsgrad der Gummipuffer ergibt einen horizontalen Schwingeffekt des Sitzes in alle Richtungen. Die Gasdruckfeder bietet eine ideale Tiefenfederung. Weitere Informationen auf www.tandem-piazza.org unter .................... ONLINE-infoziffer 75 25 Suche starten Gefährliche Alleinarbeiten?? Hilfe Hilfe.. 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Die Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung sollen durch das PrävG verbessert werden, um den oben erwähnten kleinen und mittleren Unternehmen die Organisation und Durchführung betrieblicher Prävention zu erleichtern. In Deutschland gibt es rund 40 Millionen Erwerbstätige, die alle einen großen Teil ihrer Zeit am Arbeitsplatz verbringen. Wer also in Betrieben Prävention und Gesundheitsförderung anbietet, kann mit einer großen Zielgruppe rechnen. Was liegt da näher, als dafür zu sorgen, das Arbeitsumfeld so zu gestalten, dass es für den Erhalt der Gesundheit förderlich ist? Gesunde Mitarbeiter sind schließlich zufriedene Mitarbeiter sind wiederum leistungsfähige und motivierte Mitarbeiter … Viele Firmen haben dies für sich bereits erkannt. Sie haben die Gesundheitsförderung zu einer Managementaufgabe in ihren Betrieben gemacht. Doch besonders in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) hakt es noch bei der Gesundheitsförderung. Laut einer aktuellen Umfrage der pronova BKK haben nur 27 Prozent der Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern gesundheitsfördernde Maßnahmen etabliert. Bei Unternehmen mit 500 bis 1.000 Mitarbeitern tut dagegen fast die Hälfte etwas für die Gesundheit der Beschäftigten. Natürlich: Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen sind die Ressourcen – finanzielle und personelle – knapp. Hier ist ein Hebel, an dem das neue Präventionsgesetz ansetzen soll. Es soll unter anderem die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) in KMU unterstützen. Das Präventionsgesetz, genauer: Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG), ist am 25. Juli 2015 in Kraft getreten. Seit 01. Januar 2016 ist es komplett umzusetzen; seitdem müssen Krankenkassen mehr Geld für Prävention aufwenden. Ein Schwerpunkt des Präventionsgesetzes ist die Stärkung der Gesundheitsför- 22 TANDEM 75/2016 Viele Unternehmer, Arbeitgeber und Verantwortliche für Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz dürften sich wundern, dass sie von alldem noch nichts mitbekommen haben. Doch die Mühlen mahlen bei der Umsetzung eben langsam. Derzeit werden Grundlagen erarbeitet, wie das PrävG umgesetzt werden kann. Dennoch können Betriebe bereits jetzt von den Neuregelungen profitieren. Ansprechpartner sind die Krankenkassen. Das ist bis jetzt passiert … Wie im Präventionsgesetz und im §20d des SGB V vorgeschrieben, hat sich bereits im Jahr 2015 eine Nationale Präventionskonferenz (NPK) konstituiert. Diese besteht aus Vertretern der vier Sozialversicherungen (Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung), des Bundes, der Länder, der Kommunen, der Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunalen Spitzenverbände. Die NPK hat Bundesrahmenempfehlungen erarbeitet, die im Februar 2016 veröffentlicht wurden und festlegen, wie die Prävention in Betrieben vorangetrieben werden soll und was die Krankenkassen dafür tun sollen. Da Gesundheitsschutz aber in der Regel Ländersache ist, müssen alle Bundesländer die Bundesrahmenempfehlungen in Landesrahmenempfehlungen beschließen. Mit Stand August 2016 gibt es diese bisher für vier Bundesländer – Sachsen, Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz. Fakt ist: Krankenkassen sollen den Unternehmen in gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen Beratung und Unterstützung anbieten und dabei lokale Unternehmensorganisationen wie Industrie- und Handelskammern sowie Innungen und Handwerkskammern beteiligen. Schwerpunkte im PrävG Besonders im Fokus der Prävention stehen insgesamt folgende Bereiche, zu denen die Betriebe mit der Unterstützung der Krankenkassen stärker als bisher einen Beitrag leisten sollen: • Diabetes mellitus Typ 2: Erkrankungsrisiko senken, Erkrankte früher erkennen und sie behandeln • Brustkrebs: Mortalität vermindern, Lebensqualität erhöhen • Tabakkonsum reduzieren • gesund aufwachsen: Lebenskompetenz, Bewegung, Ernährung • gesundheitliche Kompetenz erhöhen: Souveränität der Patienten stärken • depressive Erkrankungen: verhindern, früh erkennen, nachhaltig behandeln • gesund älter werden • Impfschutz verbessern • Alkoholkonsum reduzieren Ganz deutlich wird hier, dass sich Prävention in alle Lebensbereiche ausbreiten soll – vom Kindesalter, also dem Aufwachsen, über die Erwerbstätigkeit bis ins Alter. Ganzheitlichkeit ist hier das Stichwort. Deutlich wird auch: Der Schwerpunkt liegt zwar auf der Verhältnisprävention, also darauf, die Arbeitsverhältnisse zu verbessern, wie etwa die Arbeitsumgebung, den Arbeitsplatz oder die Arbeitsorganisation. Der Gesetzgeber appelliert aber auch an ein gesundheitsbewusstes Verhalten der Beschäftigten und will dieses fördern – sogenannte Verhaltensprävention. Beschäftigte sollen sich mehr bewegen, weniger rauchen, weniger Alkohol trinken und eben bewusst mit ihrer eigenen Gesundheit umgehen. Vom neuen PrävG sollten sich besonders die kleineren Unternehmen angesprochen fühlen, die zum Beispiel • noch keine oder eine nicht zufriedenstellende sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung haben • ihre sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung durch das alternative Modell („Unternehmermodell“) abdecken, um sich angemessenen betriebsärztlichen Rat einzuholen • ihre Betriebsärzte bislang unregelmäßig oder gar nicht zu Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen eingeladen haben, um Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung zu besprechen und zu evaluieren • Schwierigkeiten haben, die richtigen Schwerpunkte in der betriebsspezifischen Betreuung nach DGUV V2 zu setzen Arbeitgeber sollten den Kontakt zu den Krankenkassen suchen Die Krankenkassen sollen in den Betrieben insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen unterstützen und sind verpflichtet, ihre Präventionsausgaben diesbezüglich zu verdoppeln: Seit Anfang 2016 müssen 7,30 Euro statt 3,17 Euro pro Versichertem pro Jahr fließen. Im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung sind viele Krankenkassen durch Unterstützungsangebote schon jetzt breit aufgestellt, um unterschiedliche Bedarfe bedienen und in den Betrieben umsetzen zu können. Zu den Handlungsfeldern • Bewegung • Ergonomie • Ernährung und • Stressbewältigung unterstützen die Krankenkassen Betriebe bereits jetzt mit unterschiedlichen Maßnahmen für Mitarbeiter und Führungskräfte, wie zum Beispiel • Gesundheitstagen • Vorträgen • Seminaren • Trainings und Kursen • schriftlichen Gesundheitsinformationen • Online-Coachings • individuellen Arbeitsplatzberatungen • unterschiedlichen Analysen, etwa Kennzahlen zu Arbeitsunfähigkeit • Beratungen zu den Themen Demografie- und Eingliederungsmanagement • Beratungsangeboten über Kooperationspartner, die Mitarbeiter in schwierigen beruflichen und privaten Situationen nutzen können Im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) können Krankenkassen Betriebe künftig auch mit einer Prozessberatung begleiten, von der Zielfindung über die Analyse bis zur Maßnahmenumsetzung und Evaluation. Wenn Arbeitgeber mit einer Krankenkasse Kontakt aufnehmen, kommt es nicht darauf an, dass sie sich an die Krankenkasse wenden, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind. Es kann auch eine Krankenkasse sein, bei der einige wenige versichert sind. Interessierte können sich außer an die Krankenkasse auch an ihren Ansprechpartner bei der Berufsgenossenschaft oder beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zum Thema betriebliche Prävention erkundigen. Übrigens: Ab dem Jahr 2017 setzt auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ganz auf Prävention. Dann soll die Präventionskampagne „Präventionskultur in Unternehmen“ starten. Diese läuft 10 Jahre! Autor: S. Johannsen/Arbeitsschutz-Portal-Redaktion TANDEM 75/2016 23 FAS für Flurförderzeuge Das bringen sie – das können sie DGUV-Unfallstatistik Flurförderzeuge/Lagereinrichtungen 2013 Förder-, Transport- und Lagereinrichtungen Meldepflichtige Unfälle*) Neue Unfallrenten Tödliche Unfälle 78.596 1.115 31 Zu unterscheiden ist das FAS vom Fahrerinformationssystem (FIS). Das FIS ist eine nicht genau definierte Warnung an den Fahrer, wie z.B. eine Rundumleuchte oder Sirene. Man weiß, dass irgendwo in der Umgebung eine Annäherung aufkommt, kann aber nicht gezielt reagieren. Diese Einrichtungen verfehlen meist den Zweck und arten aufgrund der Reizüberflutung in eine Belästigung aus, es sei denn, es handelt sich um eine ereignisbedingte Aktivwarnung, wie z. B. bei der GBA-107. darunter Materialtransportwagen, (mot./nicht motorisch) (Stapler, Handkarren) 31.064 517 10 Lagerzubehör, Regalsysteme, Palettenregale, Paletten 15.719 147 3 Verschiedene Verpackungen, klein/mittelgroß, ortsveränderlich 13.064 86 1 Fahrerassistenzsysteme (FAS) gibt es nicht nur im Straßenverkehr. Auch für Flurförderzeuge im innerbetrieblichen Verkehr gibt es solche technischen Einrichtungen, die für mehr Sicherheit sorgen. Warum das bitter nötig ist, zeigen die Unfallzahlen. So gab es laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) im Jahr 2013 alleine 78.596 meldepflichtige Unfälle im Zusammenhang mit Förder-, Transport- oder Lagereinrichtungen. In 31.064 der Fälle waren hier Gabelstapler & Co. im Spiel. Wie FAS speziell für Flurförderzeuge funktionieren, erklären die Experten von tbm hightech control. Was ist ein FAS für Flurförderzeuge? Wie funktioniert es? Ein FAS für Flurförderzeuge ist eine technische Einrichtung, die das Fahrzeug bei Erkennung einer Gefahrsituation (nebst akustisch-visueller Warnung an den Fahrer) wunschgemäß beeinflusst. Je nach Fahrzeug und Schnittstelle mit dem FAS können zum Beispiel Fahrtrichtung, Geschwindigkeit, Lenkeinschlag oder Hubhöhe in dem FAS mit einbezogen werden. Das FAS wirkt dann berührungslos und fahrtrichtungsabhängig mit der Maßgabe, das Fahrzeug vor einer Gefahrstelle (Kurve, Kreuzung Durchfahrt, Gangende, Rampe usw.) möglichst selbsttätig wirkend in einen Soll-Zustand zu versetzen. So kann durch die geeignete Schnittstelle das Fahrzeug generell an definierten Strecken/Bereichen automatisch verlangsamt und bei akuter Unfallgefahr gestoppt werden, wie z.B. bei angehobener Last vor der Tordurchfahrt oder Ladeluken-Anfahrt, wenn der LKW nicht angedockt ist, oder vor dem Tor, wenn dieses nicht offen ist usw. 24 TANDEM 75/2016 Welche Probleme aus der Praxis haben zur Entwicklung dieses Produktes geführt? Die Unfallzahlen der DGUV für das Jahr 2013 – veröffentlicht 2015 – sprechen eine deutliche Sprache: Zahlen der Berentung aufgrund eines Unfalles (Knochenbrüche, Amputationen, Sprach- und Bewegungsstörungen usw.) mit 1.115 p.a. und 31 Toten in der Intralogistik. Viele dieser Unfälle lassen sich verhindern. tbm spricht von 80%. Wie funktioniert ein solches System – wann wird es ausgelöst – was passiert dann …? Es gibt diverse FAS. Favorisiert werden immer Systeme, die eine präventive Wirkung auf das Geschehen haben. Dazu gehören nicht sogenannte Schocksensoren, die lediglich „verraten“, wer wann und wo einen Crash gebaut hat. Vielmehr werden FAS bevorzugt, die einen derartigen Crash verhindern und dadurch keine Betriebsablaufverzögerung oder Störung aufkommen lassen. Dank Geschwindigkeitsregulierung durch FAS werden zum Beispiel diverse ASR (Arbeitsschutzrichtlinien= Gesetz) direkt in die Praxis umgesetzt, wie z.B. eine Gangendesicherung in Regalgängen mit Geschwindigkeitsreduzierung am Gangende von 10–12 km/h auf 4 km/h. Gleichzeitig kann eine Kontrolle darüber erfolgen, ob die Last am Flurförderzeug wirklich unter 0,5 m abgesenkt ist. Wenn die Last zu hoch ist, wird das Fahrzeug angehalten, bis die Last abgesenkt wird. Auch die mobile Rückraumüberwachung mit automatischem Stopp ist ein beliebtes FAS. Meist gibt es bei einer Hinderniserkennung ein Signal an die Fahrzeugsteuerung und an den Fahrer, der als Verantwortlicher das Fahrzeug abbremst. Auf dem Weg der ständigen Verbesserung der mobilen 3DÜberwachung als Schutzeinrichtung im Sinne der BGV D27 §12 Abs.1 und MaschRL Anh.1 Ziffer 3.2.1 ist bei tbm ein neues Produkt entstanden, RAM-107 - Rear-Area-Monitoring. Die neueste 3D-Kameratechnik im Time-of-FlightAuswerteverfahren löst hier die nicht ganz zuverlässige Ultraschalltechnik ab. Nicht nur die Einstellmöglichkeit einer geschwindigkeitsabhängigen Rückraumlänge, sondern auch der geschwindigkeitsabhängige Abruf der hinterlegten räumlichen Konfiguration zeichnet das Produkt aus. Dazu kommen die wesentlich vereinfachte Montage (Plug+Play), der standardisierte Anschluss über die Universalschnittstelle und die Einsatzmöglichkeit im Temperaturbereich -40°C bis +85°C. Der Rückraum wird dem Fahrer über einen Monitor visualisiert. Bei einer angezeigten Gefahr kann der Fahrer nach seinem Ermessen eigenverantwortlich per Betätigung der Überbrückungstaste (nach vorausgegangenem STOPP) die gefahrbringende Bewegung einleiten und verlangsamt weiter rückwärts fahren. Durch FAS lassen sich Flächen einsparen. Die Sicherheit nimmt wesentlich zu. Folgende Situationen können z. B. FAS für Flurförderzeuge regeln: • Geschwindigkeit auf bestimmten Verkehrswegen • Fahrzeuge selektieren (berechtigt, unberechtigt, zu schwer, zu hoch usw.) z.B. vor einer Brücke oder einem Aufzug • automatisch den Aufzug holen und das Verhalten des Fahrzeuges im Fahrzeug steuern, um Beschädigungen zu verhindern • den Verkehr in den Kurven mit Vereinzelungen regeln • Tordurchfahrten mit Hubhöhenkontrolle, Selektierung und Vereinzelung • Identifizierung von Fahrzeugen und deren Aufenthaltsorten • Routensteuerungen • Zeitweise Routensperre oder Umleitung (z.B. bei der Umsetzung der Luftfrachtverordnung) Auch gegen herabfallende Lasten kann im Sinne der ASR A2.1 mit FAS vorgegangen werden. Es gibt auch Indoor-Outdoor-Geschwindigkeitsregler, die die Geschwindigkeit in einer Halle/einem Gebäude automatisch auf ca. 10-12 km/h drosseln, während der Sensor im Outdoorbereich uneingeschränktes Fahren erlaubt. Natürlich müssen bei diesen FAS (basierend auf Radar oder codiertem IR-Licht) die Grundsätze der Physik beachtet werden: Dichter Schneefall, Nebel oder Baumkronen wirken wie eine Hallendecke, wodurch die Geschwindigkeit auf Indoor-Tempo gedrosselt wird. Die Umschaltung mit NoColl am Ausfahrtstor ist dagegen problemlos. Wie einfach oder aufwendig ist es, solch ein System zu installieren? Die Installation der FAS mit enormer Unfallschutzwirkung kann meist schon vor der Auslieferung werksseitig erfolgen. Das ist wesentlich preiswerter als eine nachträgliche Installation. Das gilt insbesondere dann, wenn diverse Signale, die für die Erfüllung der gebotenen Situation nötig sind, nachträglich generiert werden sollen, falls dieses überhaupt möglich ist. Vielfach werden aber diese FAS nachträglich beim Nutzer montiert, wobei individuell die Belange der jeweiligen Betriebsstätte Berücksichtigung finden. In der Ausschreibung sollte der Hinweis für die Universal-Schnittstelle von tbm nicht fehlen. Autor: Waldemar Marinitsch, tbm hightech control TANDEM 75/2016 25 F a x - A n t w o r t Telefax 0 61 31 - 21 80 890 ✗ Bitte senden Sie mir folgendes Infomaterial kostenlos und unverbindlich zu! 75 01 = kostenloses Magazin-Abo 75 02 75 10 75 18 75 26 75 03 75 11 75 19 75 27 75 04 75 12 75 20 75 28 75 05 75 13 75 21 75 29 75 06 75 14 75 22 75 30 75 07 75 15 75 23 75 31 75 08 75 16 75 24 75 32 75 09 75 17 75 25 Bitte kein Magazin mehr zusenden! Absender: Position: Geschäftsführer Firma Sicherheitsbeauftragter Sicherheitsfachkraft Straße/Postfach Einkaufsleiter PLZ/Ort Abteilungs-/Gruppenleiter Vorname Nachname Telefon Telefax Sonstiges E-Mail-Adresse Bitte registrieren Sie mich für den neuen TANDEM-Newsletter mit meiner v. g. E-Mail-Adresse! So fordern Sie die gewünschten Unterlagen kostenlos und unverbindlich an (befristet bis 31.12.2016): Seite abtrennen, ONLINE-infoziffern ankreuzen, Adresse eintragen und per Fax an: 0 61 31 - 21 80 890 Fax-Antwort hier abtrennen ! TANDEM MEDIA GmbH 117er Ehrenhof 3 55118 Mainz Antwortkarte hier abtrennen ! ✗ Bitte mit 0,45 EUR frankieren 75 01 = kostenloses Magazin-Abo ➛ 75 02 75 10 75 18 75 26 75 03 75 11 75 19 75 27 75 04 75 12 75 20 75 28 75 05 75 13 75 21 75 29 75 06 75 14 75 22 75 30 75 07 75 15 75 23 75 31 75 08 75 16 75 24 75 32 75 09 75 17 75 25 Bitte kein Magazin mehr zusenden! Bitte registrieren Sie mich für den neuen TANDEM-Newsletter mit meiner umseitig notierten E-Mail-Adresse! InfoAnforderung befristet bis 31.12. 2016 Antwort TANDEM MEDIA GmbH 117er Ehrenhof 3 55118 Mainz Erneuern Sie noch heute Ihr kostenloses Magazin-Abo! Nur so sichern Sie sich auch die nächsten Ausgaben. Ein Kreuz bei der ONLINE-infoziffer 7501 auf der Antwortkarte/Faxseite genügt und Sie erhalten dieses Magazin weiter kostenlos zugesandt. tenlos ! s o k r e s e Für L ............................. ONLINE-infoziffer 75 01 Suche starten Professionelle Lichtmesstechnik von EDGE mit ATEXZulassung Das Lärmdosimeter Dogging-Station für den schnellen PC-Anschluss einfache Auswertung über die Zubehör-Software klein, handlich, leicht einfache Bedienung Lieferung inkl. Mikrofon (Klasse 2), Transportkoffer und Kalibrierzertifikat AS aktuell 2016 Halle B6 / Stand B6J14 Airflow Lufttechnik GmbH 53359 Rheinbach info@airflow.de www.airflow.de Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2000 DAkkS-Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 ............................. 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Schutzfilter für CO2 / Belastung D L5 Strahl Ø ca. 2 mm Schutzfilter für YAG / Belastung D L7 Strahl Ø ca. 2 mm • Laserschutzbrillen • Laserschutzfenster • Laserschutzgläser Meissner – Sicherheitstechnik gegen Absturz Anschlagen über Kopf Arbeiten auf Abspannbühnen Wenn man ungeschützt in einen sichtbaren Laser schaut, kann die Netzhaut verbrennen und man besitzt vielleicht für den Rest seines Lebens nur noch 30 % Sehschärfe. Wenn man ungeschützt in einen UV-Laser schaut, kann man sich die Augen verblitzen, wie beim Schweißen. Wenn man ungeschützt in einen Infrarot-Laser schaut, kann die Hornhaut verbrennen und man benötigt eine Hornhauttransplantation. Benutzen Sie lieber zertifizierte Laserschutzbrillen! Wir helfen Ihnen bei der Auswahl. Weitere Informationen auf www.tandem-piazza.org unter .................... ONLINE-infoziffer 75 30 Das Anschlagen über Kopf ist bei der Arbeit auf Abspannbühnen bislang nicht möglich, an der Kette ist Anschlagen nicht erlaubt. Das Anschlagen an der Traverse ist momentan die einzige Möglichkeit, sich zu sichern. Durch Anschlagen an der Traverse hat der Mitarbeiter bis zu 10 Meter horizontale Bewegung weg vom Anschlagpunkt. Im Absturzfall hat er einen Radius von 14 Meter, innerhalb dessen kein Hindernis sein darf. Sollte in der Fallbahn ein Hindernis sein, muss der Monteur mit erheblichen Verletzungen rechnen. Suche starten Maximale Absturzhöhe 1,5 Meter Kein Pendelsturz Die Gefahren dieses Szenarios können wir mit der neuen Sicherheitstraverse Typ SLH minimieren, wenn nicht sogar ausschließen. • Bei Versuchen mit Dummys haben wir maximale Absturzhöhen von 1,5 Meter. • Der Anschlagpunkt sitzt jetzt über Kopf, dadurch entfällt der Pendelsturz. • Es können bis zu drei Monteure gleichzeitig gesichert werden. • Das System ist mobil und schnell eingesetzt. Kommunikation – klar und deutlich! Unter extremen Bedingungen, im Lärm und unter Schutzausrüstung. • Gehörschutz-Headsets für Funkgerät und Telefon • Als Kapsel- oder individuell angepasstes ImOhr-Headset • Ex-geschützt, mit Umgebungshören, Bluetooth oder auch Funk • Kommunikationslösungen für mobile Teams: Vollduplex, abhörsicher und zuverlässig www.meissner-ulm.de www.in-ear-systeme.de Weitere Informationen auf www.tandem-piazza.org ............................. ONLINE-infoziffer 75 31 Suche starten unter .................... ONLINE-infoziffer 75 32 Suche starten Bleiben Sie informiert – kurz, knapp und wie Sie es wünschen! • • • • auf Twitter: Folgen Sie @AS_Portal! auf Google+: Folgen Sie +Arbeitsschutz-Portal! im Arbeitsschutz-Portal-Newsletter: auf www.as-po.de/nl noch heute kostenlos anmelden! im RSS-Feed: auf www.arbeitsschutz-portal.de noch heute kostenlos abonnieren!