s`Rathüüs sait:

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s`Rathüüs sait:
Ausgabetag
31. März 2016
Nr. 13
Jahrgang 48
s‘Rathüüs sait:
Wer blöd parkt, parkt nicht immer falsch
Immer wieder wird die Parksituation in Merdingen kritisiert.
An machen Tagen ist das Durchkommen in unseren Gassen sehr schwierig. Oft werden aus Bequemlichkeit Stellplätze auf den Grundstücken nicht benutzt. Wir können nur an die Bewohner appelieren, auf den eigenen Grundstücken zu parken. Denn nach §12 StVO ist das
Parken nur an gefährlichen stellen, 5m vor und nach Straßeneinmündungen oder -kreuzungen, vor Ein- und Ausfahrten und auf Gehwegen verboten. In allen anderen Fällen ist es zulässig, so lange eine Restfahrbahnbreite von 3,10 m verbleibt, auch wenn es anderen Verkehrsteilnehmern Schwierigkeiten bereitet und man mehrmals rangieren muss. Die allermeisten geparkten Autos verstoßen nicht gegen
das Verbot. Das Parkproblem im Dorf lässt sich daher nicht durch Kontrollieren und verteilen von Strafzetteln lösen.
Einzelne Parkverbote würden das Problem nur in die Umgebung verschieben. Daher muss ein Gesamtkonzept für den alten Ortskern
erstellt werden. Dies wollen wir in den nächsten Monaten angehen, um am Ende eine nachhaltige und klare Regelung zu finden.
A
AMTLICHE
BEKANNTMACHUNGEN
Verkehrserhebungen für B 31 West
Das Regierungspräsidium Freiburg hat in
der vergangenen Woche im Zusammenhang mit der Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung für den zweiten Bauabschnitt der B 31 West zwischen Gottenheim
und Breisach umfangreiche Verkehrserhebungen durchführen lassen.
Hierfür wurden an verschiedenen Stellen
in der Region Videokameras außerhalb
des Straßenraums an mobilen Masten aufgebaut oder an vorhandenen Lichtmasten
oder Verkehrszeichenmasten montiert. In
den Verkehr wurde dadurch nicht eingegriffen, es gab keine Einschränkungen für
den Verkehrsablauf. Um die Ergebnisse der
Videozählungen nicht zu verfälschen, wurde die Verkehrserhebung erst jetzt nach Abschluss der Erhebungen bekanntgegeben.
Die Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung wird im Laufe des Jahres fortgesetzt.
Wenn die Ergebnisse vorliegen, wird das
Regierungspräsidium Freiburg die Öffentlichkeit darüber informieren.
Seite 2
Donnerstag, den 31. März 2016
Auf einen Blick
Telefonverzeichnis der Gemeinde Merdingen
E-Mail:
Internet:
Gemeinde@Merdingen.de
www.merdingen.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
13.30 - 18.00 Uhr
Zur Vermeidung von Wartezeiten
empfehlen wir Terminvereinbarungen.
Zentrale
9094-0
Bürgermeister
Martin Rupp
9094-20
Hauptamt
Dietmar Siebler
9094-10
Einwohnerwesen/Abfallwirtschaft
Doris Menner
Rechnungsamt
Gordian Süßle
Gemeindekasse/Standesamt
Iris Frick
Bauamt
9094-11
Grundschule Merdingen
Rektorat
Fax
Verlässliche Grundschule
Wassermeister Horst Schmidt
9094-12
9094-13
Uwe Klingenberg
9094-15
Telefax
9094-29
Katharina Mathis Stift
Leitung: Frau Horn
9964080
Sozialdienste
Kaminfegermeister
Forstverwaltung
Martin Ehrler
0800 2767767
07665 930297
07665 9472493
Forstbezirksverwaltung
Landratsamt BreisgauHochschwarzwald
Fax
Polizeiruf
Hadwig Storch
Pflege zu Hause, Hauswirtschaft
Essen auf Rädern in Breisach,
Ihringen, Merdingen und Vogtsburg,
Freiburger Straße 6,
Tel.
07667 90588-0
Fax
-30
Pflegedienstleitung: P. Gebert / R. Holzer
Dorfhelferin
7108-14
Landwirtschaftlicher Betriebshelferdienst Südbaden (St. Ulrich)
07602 910126
07602 910190
0761 21875131
0761 21875169
110
durch geschulte, ehrenamtliche Mitarbeiter
Kontakttelefon:(M. Neunsinger 07668 9143
Vertretung:
07667 1864
Krebsinformationsdienst: 0800 4203040
kostenfrei, täglich von 8 - 20 Uhr
krebsinformationsdienst@dkfz.de
www.krebsinformationsdienst.de
für Suchtkranke + Angehörige Breisach
Kolpingstr. 14
07663 3946
07667 904899
Sprechzeiten im Rathaus Merdingen:
Jeden 4. Mittwoch im Monat von 10 - 12 Uhr
(nur mit telefonischer Voranmeldung!)
Fachstelle Sucht Freiburg, bwlv
Beratung, Behandlung, Prävention
Kronenmattenstr. 2 a, 79100 Freiburg,
Tel.
0761 156309-0,
Fs-freiburg@bw-lv.de
Öffnungszeiten der Bücherei:
Mo
8:30 bis 10:30 Uhr,
17:00 bis 18:00 Uhr;
Di
17:00 bis 19:00 Uhr
(nicht in Schulferien) Tel: 9529727
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Schwerkranker und Sterbender, kostenlos,
Kreuzbund-Selbsthilfegruppe
0151 72703919
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deren Angehörigen
Kirchliche Sozialstation
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über Bürgermeisteramt Ihringen
Fr. Gündel/Fr. Ortolf
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07668 95297-29
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Katholischer Kindergarten Merdingen
Altbau
07668-5783
Neubau
07668-94727
Fax
07668-908081
Mo. - Fr. von 8 - 16 Uhr
in Störungsfällen
badenova Störungshilfe
Otmar Wiedensohler
Tel.
Fax
Frau Löffler, Einsatzleitung
Amtsgericht Emmendingen
-GrundbuchamtLiebensteinstraße 2, 79312 Emmendingen
Tel.: +49 7641/96587-600 (Zentrale)
Fax: +49 7641/96587-880, E-Mail:
poststelle@agemmendingen.justiz.bwl.de
Notrufnummern
der fachärztlichen
Bereitschaftsdienste
Ärzte:
116 117
Notfallpraxis für Erwachsene
Medizinische Universitätsklinik,
Hugstetterstraße 55
0761/ 80 99 800
Polizeirevier Breisach
07667 9117-0
Feuerwehr
Gerätehaus
112
951264
DRK-Rettungsdienst /
Notfallrettung
112
Krankentransport
0761 19222
Giftnotrufzentrale Freiburg
0761 19240
Strom, Gas: badenova AG & Co. KG
Breisach
07667 907-0
Störungshilfe
0800 2767767
Servicehotline
0800 2838485
RAZ Breisgau
07634 6949385
Recyclinghof und Grünschnitt-Sammelstelle
Ihringen: Sa., 9 - 13 Uhr; Do., 8 - 11 Uhr
Die Zufahrtswege sind:
• vonderDorfmitteüberImJosental,
Torgasse, Kaibengasse, Keltenweg
• vonGündlingenundMerdingenher
kommend, Eisenbahnstraße, Breulstraße,
Elsässerstraße entlang der Bahnlinie bis
Keltenweg.
• vonBreisachherkommendüberL114,
Kaibengasse, Keltenweg
Rechtsanwalt - Notdienst
0761 72773
Jede Nacht von 18.00 - 8.00 Uhr, samstags rund um
die Uhr, Beratung und Vertretung in unaufschiebbaren Straf- und Zivilsachen
Kinderärzte:
Notfallpraxis für Kinder
St.Josefskrankenhaus,
Sautierstraße 1
0180 6076111
1 0761/ 80 99 80 99
Augenärzte:
Zahnärzte:
0180 6075311
0180 3 222 555-41
Tierärzte:
07667/9430810
Defibrillator-Standorte
Eingangsbereich Bürgerhaus,
Langgasse 14
Eingangsbereich Halle/Schule,
Jan-Ullrich-Straße2
Apotheken
02.04.
Rebtal-Apotheke, Freiburg - Tiengen,
Im Maierbrühl 3, Tel. 07664-910700
03.04.
Apotheke am Gutshof, Umkirch,
Hauptstraße 9auHHhhh H, Tel. 07665-51626
Ansonsten können Sie den Notdienst über
den Aushang an der Apotheke erfahren
Herausgeber: Bürgermeisteramt Merdingen
Druck: Primo-Verlag Stockach, 78333 Stockach, Meßkircher Straße 35
Telefon 07771 9317-11, Telefax 07771-9317-40, E-Mail: info@primo-stockach.de, Internet: www.primo-stockach.de
Donnerstag, den 31. März 2016
AUS DEM
GEMEINDERAT
Die öffentliche Gemeinderatssitzung am 22.03.2016 dauerte von
19:00 bis 21:03 Uhr. Es waren 45 Zuhörerinnen und Zuhörer anwesend.
In der Frageviertelstunde zu Beginn der Sitzung wurden keine Fragen gestellt. Der Gemeinderat hatte keine Änderungswünsche zum
Protokoll der Sitzung vom 23.02.2016, so dass dieses unterzeichnet
wurde.
Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Teilbereichen des
Gemeindegebiets – Festlegung der Leuchtentypen für
die Ausschreibung
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2015 die Umrüstung der Straßenbeleuchtung von HQL-Lampen (Quecksilberdampflampen) auf LED-Lampen beschlossen. Der Zuschussantrag
nach dem Programm für „Investive Klimaschutzmaßnahmen“ wurde
gestellt. Nach Eingang des Förderbescheides wird eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Zur Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen sollten jeweils drei Lampentypen für die Ausschreibung für Straßenbeleuchtungsmasten und Überspannungsleuchten
festgelegt werden. Die verschiedenen Leuchten wurden vom Gemeinderat am 26.01.2016 bemustert. Die Beschriftung der einzelnen
Lampen wurde zwischenzeitlich vorgenommen.
Beratung
Bürgermeister Rupp begrüßte zu diesem TOP Herrn Schwald vom
Ing.-Büro EBSW aus Heitersheim. Für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung ist ein Förderbescheid mit Gewährung eines Zuschusses
in Höhe von 13.490 € eingegangen. Herr Schwald stellte anschließend die unterschiedlichen Lampentypen für die Beleuchtungsmasten und die Überspannungsleuchten mit den technischen Möglichkeiten zur Leistungsreduzierung, der erwarteten Lebensdauer, und
den Anschaffungskosten vor. Wichtiges Entscheidungskriterium
seien seiner Meinung nach die Schaltfunktionsmöglichkeiten der
Lampen zur Stromeinsparung. Die Unterschiede im Anschaffungspreis seien erfahrungsgemäß nicht so gravierend. Die Fragen aus
dem Gemeinderat beantwortete Herr Schwald. Die Lichtfarbe war
bei den Musterleuchten mit 4000 Kelvin gewählt. Umprogrammieren könne man die Leuchten des Herstellers Siteco nach der Installation auch vor Ort. Diese Arbeiten könnten auch von einem Bauhofmitarbeiter vorgenommen werden. Die allgemeine Wartung der
Straßenlampen, z.B. ein Leuchtmitteltausch, würde auch in Zukunft
vom beauftragten Dienstleister badenova vorgenommen, wobei die
neuen LED-Lampen deutlich wartungsärmer seien als die bestehenden HQL-Lampen. Bezüglich der historischen Lampenschirme im
alten Ortskern könne man zu gegebener Zeit einen Umbausatz zur
Bemusterung herstellen lassen. Bürgermeister Rupp möchte die Umrüstung der historischen Lampen 2017 angehen.
Auf Nachfrage von Bürgermeister Rupp wurde eine formale Abstimmung nicht gewünscht.
Bürgermeister Rupp stellte einstimmige Zustimmung zur Aufnahme der Koffer- und Überspannungsleuchten der Hersteller
Siteco, Hella und Phillips in der Ausschreibung fest. Als Leitfabrikat in der Ausschreibung dient die bemusterte Leuchte des
Herstellers Siteco.
Seite 3
Entwicklung der Flüchtlingsunterbringung in der
Gemeinde
Sachverhalt
Teil I.
In der abgehaltenen Einwohnerversammlung am 15.03.2016 wurde
von den Vertreterinnen des Landkreises die Entwicklung der Flüchtlingsaufnahme auf Landes- und Kreisebene dargestellt und erklärt,
dass in allen Kreisgemeinden Standorte für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen gesucht werden. An den Standorten
wird eine Bezugsfähigkeit bis zum Ende dieses Jahres angestrebt. In
Merdingen ist ein Standort für 70 Personen eingeplant. Bei Vorlage
eines schlüssigen, organisatorisch und wirtschaftlich darstellbaren
Konzepts wäre die Aufteilung der 70 Personen auf zwei Standorte
möglich. Favorisiert wird ein Standort.
Die Vorstellung des Unterbringungs- und Integrationskonzepts für
Flüchtlinge in der Gemeinde Merdingen im Rahmen der Anschlussunterbringung durch Bürgermeister Martin Rupp fand in der Einwohnerversammlung insgesamt Zustimmung. Auch die Aktivitäten
und die Organisation des Helferkreises zur Integration und Betreuung der Flüchtlinge fand Zuspruch. Kritische Betrachtungen gibt es
zum vorgestellten Standort Schloßmatten 2 bezüglich der Anzahl der
dort geplanten Unterbringungsplätze für 100 Menschen (1 Gebäude
für 70 Menschen in der vorläufigen Unterbringung und 1 Gebäude
für 30 Menschen in der Anschlussunterbringung). Bürgermeister
Rupp teilte mit, dass es weitere Überlegungen von Investoren an anderen Standorten gäbe und dass man diese Vorschläge gerne prüft
und bewertet. Wegen des bestehenden Zeitdrucks müsse dann bald
eine Entscheidung sowohl für einen oder mehrere Standorte für die
vorläufige Unterbringung für 70 Personen in enger Abstimmung mit
dem Landkreis getroffen werden. Ebenso müssen ein oder mehrere
Standorte für Wohngebäude zur Anschlussunterbringung festgelegt
werden.
Um eine Gleichbehandlung der Investorenvorschläge und ein transparentes Verfahren zur Entscheidungsfindung unter dem bestehenden Zeitdruck zu gewährleisten, wird folgender Ablauf vorgeschlagen:
Teil II.
1. Den Investoren wird die im Anhang beigefügte Raumbedarfskonzeption für ein Wohnobjekt für ca. 30 Personen für die Anschlussunterbringung ausgehändigt.
2. Den Investoren wird vorgegeben, dass zur Vorstellung ihres
Planungskonzeptes eine Projektbeschreibung mit folgendem
Inhalt zusammen zu stellen ist:
a.
b.
c.
d.
e.
f.
Lageplan, Planskizzen Ansichten, Gebäudeschnitt, Grundrisse,
Gestaltung Außenfläche
Baurechtliche Abklärung mit der unt. Baurechtsbehörde über
Genehmigungsfähigkeit
Mietpreisangaben €/m² Kaltmiete mit Mietvertragslaufzeiten
für 5, 10 und 15 Jahre
Zeitplan zur Realisierung
Darstellung der Objektverwendungsmöglichkeiten / Abbruchaufwand bei Wegfall der Zweckbestimmung „Flüchtlingsunterbringung“ (Nachnutzungsoptionen)
Besondere Hinweise können aufgeführt werden.
Investoren, die auch für die vorläufige Unterbringung Planvorschläge haben, sollen nach gleicher Maßgabe wie unter Ziffer 1 und 2
dargestellt verfahren. Die Raumkapazitäten sind nach den Vorgaben
des Landratsamtes darzustellen. Die Aufnahmekapazität, verteilt auf
ein oder mehrere Standorte, ist darzustellen bis maximal 70 Personen. Die endgültige Entscheidungskompetenz für die vorläufige
Unterbringung hat das Landratsamt! Die Plankonzeptionen für die
vorläufige Unterbringung müssen parallel mit dem Landratsamt abgestimmt werden.
(Fortsetzung Seite 4)
Seite 4
Zur Vorbereitung der Entscheidung im Gemeinderat soll am 19. April
2016 um 19.00 Uhr eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung stattfinden, in der die unterschiedlichen Plankonzepte dem Gemeinderat
von den Investoren vorgestellt werden. Die Nichtöffentlichkeit dient
zunächst der Wahrung des Schutzes persönlicher Belange der Investoren. Unter der Maßgabe der Zustimmung der Investoren sollen die
Plankonzepte in der Gemeinderatssitzung am 22. April 2016 vom
Gemeinderat bewertet und Standortentscheidungen für ein oder
mehrere Unterkünfte/Wohnobjekte für die Vorläufige- und für die
Anschlussunterbringung getroffen werden.
Anhang
Raumbedarfskonzept zur Schaffung von Unterkunftsplätzen im Rahmen der Anschlussunterbringung
– Objekt für ca. 30 Personen
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Je Person soll eine Wohnfläche von 7 m² zur Verfügung stehen.
Es sollen 8 Wohneinheiten (WE) für 2 Personen und 4 Wohneinheiten für 4 Personen entstehen (ebenfalls 2-Personenweise
aber mit Verbindungstüre).
In WE für 4 Personen sind Küchenzeilen mit Abwaschgelegenheit, Backofen + 4 Plattenherd, Abstell- und Arbeitsfläche, Mikrowelle und etwas Stauraum zu integrieren
Für die 8 WE mit 2 Personen sind zwei Gemeinschaftsküchen
mit je ca. 10 m² Fläche vorzusehen. Die Küchenzeilen sollen
Abwaschgelegenheit, Backofen + 4 Plattenherd, Abstell- und
Arbeitsfläche; Mikrowellen und etwas Stauraum enthalten. In
der Küche sollen ein kleiner Tisch und 2 Stühle platziert werden
können.
Die WE sind so zu konzipieren, dass Wohnbereich und Naßzelle
(Toilette, Dusche, Waschbecken) eine Einheit darstellen. Standplätze für Kühlschränke sind in den WE vorzusehen.
Es soll ein großer Waschraum für alle WE (ca. 25 m² - 30 m²) zur
Verfügung stehen. Darin könnte eine Müllstation (Mülltrennung) mit ca. 5 m² abgetrennt werden.
Es soll ein Lagerraum ca.15-m² bis 20 m² zur Verfügung stehen.
Es soll ein Gemeinschaftsraum/Mehrzweckraum ca. 25 m² zur
Verfügung stehen.
Es soll ein Büroraum ca. 12 m² mit separater Personaltoilette zur
Verfügung stehen.
In separatem Außengebäude oder einem Anbau soll eine Entsorgungsstation für Müllgefäße abschließbar zur Verfügung
stehen
Überdachte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Kinderwagen
sind vorzusehen.
PKW-Stellplätze sind vorzusehen.
Technische Vorgaben: in jeder WE soll ein Fernsehanschluss und
ein Telefonanschluss liegen. Notrufanlagen (Telefonanschluss
für Rufnummer 110 und 112) sollen auf jeder Etage sein. Fernseh- und Telefonanschluss sollen auch im Gemeinschaftsraum
sein. Im Büroraum ist ein Telefonanschluss vorzusehen. Weitere technische Ausstattung nach Vorgabe (Brandmeldeanlage,
Rauchmelder, Feuerlöscher usw.)
Aufenthaltsbereich im Freien ist vorzusehen.
Einzäunung des Geländes zu Nachbargrundstücken.
Weitere Vorgaben bleiben vorbehalten.
Beratung
Gemeinderat Schopp sprach sich bezüglich der vorläufigen Unterbringung für eine Containerlösung aus, weil diese bei einem möglichen Rückgang der Flüchtlingszahlen einfacher und schneller aufgelöst werden könnte. Bei einer Massivbauweise könnte nach seiner
Meinung der Landkreis die Unterkunft eher behalten und dafür
Unterkünfte in einfacher Bauweise in anderen Gemeinden auflösen.
Bürgermeister Rupp gab dazu den Hinweis, dass der Landkreis die
Verteilung der Flüchtlinge gleichmäßig umsetze. Diese Handhabung
würde auch im Falle von rückgängigen Flüchtlingszahlen beibehalten. Auf Nachfrage von Gemeinderat Dr. Prucker bestätigte Bürgermeister Rupp die Aussage der Landkreis- und Gemeindeverwaltung,
dass Unterkünfte für soziale Zwecke (Gemeinschaftsunterkünfte für
Flüchtlinge) in Gewerbegebieten nicht für reine Wohnzwecke umge-
Donnerstag, den 31. März 2016
widmet werden können und Containerlösungen auch in Merdingen
für die vorläufige Unterbringung denkbar seien. Auf Nachfrage von
Gemeinderat Baldinger wurde mitgeteilt, dass Nachnutzungsoptionen Sache der Investoren sei und sich selbstverständlich anhand
der bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten orientieren müsse.
Nach Wortbeiträgen der Gemeinderäte Schopp und Zimmermann
wurde über Neid bezüglich möglicher finanzieller Gewinne bei Investorenmodellen gesprochen. Man war sich im Gremium einig,
dass Neid kein Kriterium sein könne. Gemeinderat Wochner wollte
wissen, ob Angebote für Investorenmodelle oder Wohnraum seit der
Einwohnerversammlung eingegangen sind. Bürgermeister Rupp
bestätigte dies. Gemeinderätin Landmann bot an, bei der Suche
nach Leerständen behilflich zu sein. Auf Nachfrage von Gemeinderat Baldinger erklärte Bürgermeister Rupp, dass Sicherheitsdienste
generell für Unterkunftsgrößen ab 150 Menschen vorgesehen seien.
In kleinen Unterkünften könne die Polizei präventiv tätig sein. Bei
entstehendem Bedarf könnte auch die Gemeinde einen Sicherheitsdienst beauftragen. Auf Frage von Gemeinderätin Schächtele bestätigte Bürgermeister Rupp den Bedarf eines Büroraumes für eine
Integrationskraft. Bei zunehmender Anzahl von Flüchtlingen in der
Anschlussunterbringung müsse die Gemeinde eine Stelle schaffen
und besetzen. Hauptamtsleiter Siebler berichtete ergänzend von
den Bemühungen des Gemeindetags, ein Integrationsgesetz auf
den Weg zu bringen, damit ein gesetzlicher Rahmen für die Integration besteht und die Handlungsfelder bestimmt sind. Zudem gab
er nochmals zu bedenken, dass man in der Gemeinde mit Mindestzahlen für Unterkunftsplätze rechnet. Die unbekannten Größen des
Familiennachzugs können auch mehr als die prognostizierten 60 Unterkunftsplätze für die Anschlussunterbringung in den Jahren 2016
und 2017 nach sich ziehen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den unter Teil II dargestellten Verfahrensablauf umzusetzen.
Antrag der SPD – Offene Liste Merdingen zur grundlegenden Überarbeitung des Internetauftritts der Gemeinde
Sachverhalt
Der Gemeindeverwaltung ging ein Antrag der SPD – Offene Liste
Merdingen vom 25.02.2016 zu. Beantragt wird die Überarbeitung
der Homepage. Folgender Beschlussvorschlag wird von der SPD –
Offene Liste Merdingen vorgelegt:
Der Gemeinderat beschließt eine grundlegende Überarbeitung
des Internetauftritts merdingen.de und beauftragt die Verwaltung
mit der Einleitung entsprechender Maßnahmen. Die vorgesehene
Überarbeitung ist dabei ausdrücklich keine reine Anpassung des
Designs, sondern beinhaltet explizit auch eine Überarbeitung der
Menüführung und der Inhalte.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Neugestaltung der Homepage kann preislich stark differieren
und hängt von den Gestaltungsvorstellungen und den zur Verfügung zu stellenden Bedienungselementen ab. Weil 2016 keine Haushaltsmittel für diese Aufgabe bereitgestellt sind und eine besondere
Dringlichkeit nicht erkennbar ist, soll die Neugestaltung der Homepage im Jahr 2017 vorgenommen werden.
Beratung
Gemeinderat Dr. Prucker erläuterte den Antrag der SPD-Offene Liste. Demnach sind viele Informationsmöglichkeiten, z.B. Satzungen,
nicht abrufbar und man könne die Informationen schlecht finden.
Sehr wichtig sei auch eine einfach Handhabung in der Pflege der
Homepage. Dies sei in der verwendeten Version nicht gegeben. Deshalb würden auch Aktualisierungen z.B. bei Vereinsterminen lückenhaft umgesetzt. Insgesamt stelle die Homepage eine Negativwerbung dar und sollte deshalb dringend neu erstellt und auf Basis von
eGovernment-Lösungen aufgebaut werden. Nach kurzer Diskussion,
in der besonders über den Zeitpunkt und die Höhe von Haushaltsmitteln und Kostengrößen und Personalkapazitäten in der Verwaltung gesprochen wurde, zog Gemeinderat Dr. Prucker den Antrag
der SPD-Offene Liste zurück.
Donnerstag, den 31. März 2016
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Auftrag an die Verwaltung, bis zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2017
unverbindliche Angebote zur Neugestaltung der Homepage
einzuholen. Im Rahmen der Haushaltsberatung für 2017 wird
entschieden, ob und in welcher Höhe Finanzmittel für die Neugestaltung der Homepage zur Verfügung gestellt werden.
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Bauanträge
Durch die o.g. Aspekte wird das geplante Bauvorhaben aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen abgelehnt. Es ist daher erforderlich, das geplante Bauvorhaben in Abstimmung mit der Gemeinde und der zuständigen Baurechtsbehörde zu überplanen.
Die Gemeinde Merdingen möchte außerdem darauf hinweisen, dass
aus ortsgeschichtlichen Gründen ein ausgesprochen großes Interesse am Erhalt der Fassade und des Torbogens besteht. Beides sollte im
Zuge einer Neubebauung des Grund-stücks wieder im Bereich der
Grundstückszufahrt errichtet werden.
Neubau von 3 Mehrfamilienwohnhäuser mit 9 Wohneinheiten
und mit 18 teilweise überdachten Stellplätzen auf dem Grundstück Flst.-Nr. 306, Langgasse 40 Merdingen. Bauherr ist BR
Wohnkonzepte GmbH, vert. durch T. Bruggner, Merdingen.
Aus Sicht der unteren Baurechtsbehörde wird für die vorliegende
Planung keine Aussicht auf Erteilung einer Baugenehmigung gesehen. Die Abstimmung mit der Gemeinde Merdingen und der Baurechtsbehörde wird empfohlen.
Die Gemeinderäte Dr. Prucker und Menner begaben sich wegen Befangenheit in den Zuhörerraum.
Sachverhalt
Der Gemeinde Merdingen liegt von BR Wohnkonzepte GmbH in
Merdingen ein Bauantrag zur Überbauung des Grundstücks Flst. Nr.
306 in der Langgasse 40 vor. Dieses Grundstück liegt innerhalb des
Geltungsbereichs der Ortsbausatzung vom 05.02.2004 und innerhalb der Satzung nach § 19 Denkmalschutzgesetz (DSchG).
Städtebauliche Beurteilung durch das Stadtplanungsbüro fsp
Freiburg.
Der Investor plant unter Abriss sämtlicher Gebäude und Schuppen
eine Bebauung in Form von drei massiven Geschosswohnhäusern,
wovon das an der Langgasse geplante Gebäude drei Geschosse
(incl. Dachgeschoss) sowie die beiden rückwärtigen Gebäude jeweils vier Geschosse (incl. Dachgeschoss) erhalten. Die geplanten 18
Stellplätze sind teilweise in das Erdgeschoss integriert. Sowohl das
straßenseitige als auch das rückwärtige Gebäude weisen eine zweiseitige Grenzbebauung auf. Die Gebäude erhalten jeweils ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45°. Bei den beiden hinterliegenden Gebäuden sind an der Nord- und Südseite jeweils großzügige
Zwerchgiebel angeordnet, welche in ihrer Einzelhöhe die Höhe des
Hauptfirstes überschreiten, und daher die Form eines Kreuzdaches
aufweisen
Grundlage für die städtebauliche Beurteilung ist neben dem Beurteilungsmaßstab des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) die rechtsgültige
Ortsbausatzung, welche sich als Gestaltungsfibel in den letzten
Jahren bei der Beurteilung von hochbaulichen Anlagen bewährt
hat. Zudem liegt das Grundstück innerhalb der schützenswerten Gesamtanlage nach § 19 DSchG. Innerhalb dieses Bereiches bedürfen
Veränderungen an dem geschützten Bild der Gesamtanlage der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde.
Grundsätzlich soll die Ortsbausatzung entsprechend der ...„Wertigkeit des historischen Ortsbildes zum Schutz ortstypischer Bauten und
Anlagen und zur Gestaltung des Orts- und Straßenbildes beitragen.
Hierbei ist u.a. bei Neubauten auf den charakteristischen, historischen
Baubestand einzugehen. Insbesondere sollen die typischen baulichen
Gestaltungsmerkmale erhalten oder wieder aufgenommen werden, um
die Eigenart des Gebietes zu sichern und zu fördern.“
Das vorliegende, hochbauliche Konzept verstößt sowohl gegen
diesen, als auch gegen den Grundsatz nach § 19 DSchG, da auf
den historischen Baubestand insbesondere in der Dachgestaltung
(hochgezogene Zwerchgiebel), der Anordnung der Gebäude sowie
Massivität der Baukörper (mit bis zu 4 in Erscheinung tretenden Geschossen) unzureichend Rücksicht genommen wurde. Zudem entspricht die Höhenentwicklung insbesondere des mittleren Gebäudes nicht der Eigenart der näheren baulichen Umgebung.
Neben diesen grundsätzlichen Aspekten wird auch die Ortsbausatzung in Teilbereichen nicht eingehalten. Kritisch betrachtet werden
auch die Anordnung der Stellplätze mit Zu- und Abfahrt von der
Langgasse. Bei 3 der 18 Stellplätze handelt es sich um sogenannte
„gefangene Stellplätze“. Unabhängig hiervon wird durch die massive
Anzahl der Stellplätze mit ihren Zufahrten in den beengten Verhältnissen, eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnqualität insbesondere durch Lärm und Geruch (Abgase) erwartet, die zu Konflikten
der zukünftigen Bewohnern und Anwohner führen kann.
Beratung
Nach Vorstellung des Plankonzepts durch Bürgermeister Rupp gab
es in der anschließenden Beratungsrunde den Hinweis, dass man
schon bei vielen Vorhaben in der Vergangenheit Kompromisse gefunden habe. Man begrüße auch grundsätzlich die Überplanung mit
Neubauten anstelle von nicht mehr bewohnten Altbeständen. Die
Einhaltung der Ortsbausatzung müsse jedoch gewährleistet sein.
Planungen sollten deshalb immer vorbereitend besprochen werden. Auf Nachfrage teilte Bauamtsleiter Wiedensohler mit, dass trotz
mehrfacher Angebote von der Verwaltung keine Gespräche geführt
wurden.
Die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde wird einstimmig abgelehnt. Das geplante Bauvorhaben ist in Abstimmung
mit der Gemeinde Merdingen und der Baurechtsbehörde zu
überplanen.
Informationen der Verwaltung
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Die Gemeinde wird im Rahmen der Offenlage von der Stadt
Breisach zum Bebauungsplanverfahren „Erweiterung Schlossfeld“ (allgemeines Wohngebiet) in Breisach-Oberrimsingen gehört. Die Pläne wurden bei der frühzeitigen Beteiligung schon
einmal vorgestellt. Betroffenheit der Gemeinde Merdingen ist
nicht gegeben. Auf die Abgabe einer Stellungnahme wird verzichtet.
Die Gemeinde erhält aus dem Zukunftsinvestitionsprogram
einen Zuschuss für die Sanierung der Straßenbeleuchtung in
Höhe von 13.490 €.
Am 15.04.2016 findet für den Gemeinderat eine Besichtigung
der Abwasserhebeanlagen mit Pumpsationen und der Kläranlage in Grezhausen statt.
Auf Veranlassung der Gemeinde Ihringen werden auf gemeindeeigenen Grundstücken im Schachenwald zwei Grundwassermesspegel zur Vorbereitung der Neuausweisung des Trinkwasserschutzgebietes für den Brunnen in Wasenweiler hergestellt.
Die Bauantragsunterlagen für den Funkturm sollen in Kürze
eingereicht werden. Mit dem Bau der Sendemastanlage wird
vorbehaltlich der Erteilung der Baugenehmigung im November dieses Jahres gerechnet.
Die neu verlegte Trinkwasserleitung im Bereich des künftigen
Lebensmittelmarktes wurde am 21.03.2016 in Betrieb genommen. Alle Bauarbeiten sind bis jetzt planmäßig verlaufen.
Fragen und Anregungen
•
•
Gemeinderätin Schnurr bat um Auskunft, weshalb ein Straßenbaum im Löschgraben gefällt wurde. Von der Verwaltung
wurde erklärt, dass es durch starken Wurzelwuchs Schäden an
einer Mauer gab. Es wird ein neuer Baum gepflanzt.
Gemeinderat Menner sprach die Parksituation im Löschgraben
an und wies auf dadurch immer wieder entstehende Verkehrsbeeinträchtigungen hin. Daraus entwickelte sich eine rege Diskussion über die Erforderlichkeit von verkehrsregelnden Maßnahmen für den ruhenden Verkehr (Parken) im Löschgraben,
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Donnerstag, den 31. März 2016
aber auch im historischen Kernort. Bürgermeister Rupp vertrat
die Auffassung, dass man strukturiert und unter Mitwirkung
eines Fachbüros mögliche Verkehrsregelungsmaßnahmen aufzeigt und diese mit der unteren Verkehrsbehörde abstimmt.
Die Verwaltung wird das Thema in der nächsten Zeit aufgreifen.
•
Gemeinderätin Landmann wies auf fehlende Beschilderungen
entlang des Burgunderwegs hin und bat diese zu ersetzen. Die
Verwaltung sagte die Überprüfung und Vervollständigung zu.
•
Gemeinderätin Landmann bat um Auskunft bezüglich des Angebots für Schülerferienbetreuung. Es wurde mitgeteilt, dass
die Betreuung in den Fastnachtsferien stattfand. Es wurden 9
Kinder betreut. Für die Osterferien liegen nur 5 Anmeldungen
vor. Diese Betreuung muss mangels ausreichender Anzahl abgesagt werden. Weil der Ausfall der Ferienbetreuung an Ostern
von der Verwaltung relativ kurzfristig den Eltern mitgeteilt wurde einigt man sich darauf, künftig ausnahmslos nach der bestehenden Benutzungsordnung zu verfahren und bei weniger
als 10 Anmeldungen 3 Wochen vor einer Ferienbetreuung die
Absage bekannt zu geben.
•
Ein Zuhörer erkundigt sich zu einem Artikel in der Badischen
Zeitung vom 21.03.2016 bezüglich der Ausweisung von
Schutzgebieten im neuen Regionalplan. Bürgermeister Rupp
teilte dazu mit, dass die Verwaltung einen Antrag zur Ausweisung eines Vorranggebietes für Natur- und Landschaftsschutz
gestellt habe, weil sich im betroffenen Bereich schützenswerte
Biotope befinden. Die Ausweisung verhindere jedoch nicht die
mögliche Überplanung für eine neue Straße (B 31 West).
•
Ein Zuhörer bat um Auskunft und regte gleichzeitig an, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schloßmatten I“ so abzuändern,
dass keine für Bauherren teuren Abweichungen und Befreiungen erteilt werden müssten. Bürgermeister Rupp sagte die
Überprüfung zu gegebener Zeit zu. Bisher sah man aus Kostengründen von einer Bebauungsplanänderung ab.
Der Protokollführer
Merdinger
AKTUELLES
Abfall-Kalender
Die nächsten Termine:
Austausch von Wasserzählern Zählerbügeleinbau
Für den fachgerechten Einbau des Zählers
ist es erforderlich, dass alle Wasseranschlüsse über einen Montagebügel mit je einem
Absperrventil vor und nach dem Zähler
verfügen. Der Wassermeister ist verpflichtet, Zähler nur noch an vorschriftsgemäßen
Zählerplätzen einzubauen. Bitte prüfen
sie daher Ihren Zählerplatz und lassen ihn
gegebenenfalls durch eine Fachfirma den
Richtlinien entsprechend umbauen.
Samstag, 02.04.2016
Biotonne
Fundbüro
Gefunden wurde:
•
eine braune Herrenstrickweste auf
dem Tuniberg-Höhenweg
Verloren/entwendet wurden:
•
ein neuwertiges Hörgerät
Herzliche
Glückwünsche
zum Geburtstag
Sie haben den Einbau eines Zählerbügels
vornehmen lassen. Bitte setzen Sie sich mit
Wassermeister Herrn Horst Schmidt in Verbindung um den Einbau zu kontrollieren
und ggf. einen Zähler zu wechseln.
Benötigung eines Kinderstuhls
Unsere neu angekommene Flüchtlingsfamilie kann für das Kleinkind (1 Jahr alt)
einen Kinderstuhl gebrauchen.
Wer einen Kinderstuhl besitzt und diesen
abgeben möchte, kann sich gerne bei
Herrn Siebler, Tel.: 07668-909410, melden.
01.04.
Charlotte Schneider,
Sellingerstraße 6
70 Jahre
06.04.
Helga Nann,
Hinterhofen 18
75 Jahre
07.04.
Paul Wochner,
Abtshof 30
85 Jahre
KIRCHLICHE
NACHRICHTEN
Kath. Pfarrgemeinde
St. Remigius in der Seelsorgeeinheit Breisach-Merdingen
Freitag, 01. April 2016
07.30 Oberrimsingen Eucharistiefeier
(F.J. Ehrath)
16.00 Breisach Seniorenheim, Wort-GottesFeier (Fr. Grom)
16.00 Merdingen Probe Eko - ohne Eltern
und Geschwister (U. Wochner)
18.00 Gündlingen Wort-Gottes-Feier
Einstimmung Eko (H. Wochner)
18.00 Wasenweiler Wort-Gottes-Feier Einstimmung Eko für die Kinder aus Ihringen
und Wasenweiler mit Familien (U. Wochner)
19.00 Niederrims. Eucharistiefeier
(J. Brauchle)
20.00 Ihringen Franziskussaal, Filmabend
“Mein Leben ohne mich”
Samstag, 02. April 2016
13.00 Gündlingen Feierliche Kommunion
(W. Bauer / H. Wochner)
13.00 Wasenweiler Feierliche Kommunion
(J. Brauchle / U. Wochner)
17.00 Breisach Münster, Wort-Gottes-Feier
Einstimmung Eko (H. Wochner)
17.00 Merdingen Wort-Gottes-Feier
Einstimmung Eko (U. Wochner)
18.00 Breisach Münster, Eucharistiefeier am
Vorabend (F. J. Ehrath)
18.30 Ihringen Wort-Gottes-Feier mit Kommunionfeier (M. Mößner)
18.30 Niederrims. Eucharistiefeier am Vorabend (G. Eisele)
Sonntag, 03. April 2016 - 2. Sonntag der
Osterzeit
10.00 Breisach Münster, Feierliche Kommunion (W. Bauer / H. Wochner)
10.00 Merdingen Feierliche Kommunion
(J. Brauchle / U. Wochner)
10.30 Oberrimsingen Eucharistiefeier
(F. J. Ehrath)
Donnerstag, den 31. März 2016
18.30 Merdingen Rosenkranzgebet
19.00 Breisach Josefskirche, Andacht
Montag, 04. April 2016 - Verkündigung
des Herrn
09.00 Gündlingen Eucharistiefeier Dankgottesdienst Eko (W. Bauer / H. Wochner)
10.00 Merdingen Eucharistiefeier Dankgottesdienst Eko für die Kinder aus Merdingen, Ihringen und Wasenweiler
(J. Brauchle / U. Wochner)
11.00 Breisach Münster, Eucharistiefeier
Dankgottesdienst Eko (W. Bauer / H. Wochner)
18.00 Grezhausen Lobpreis
Dienstag, 05. April 2016
08.00 Niederrims. Eucharistiefeier
(F. J. Ehrath)
19.00 Merdingen Eucharistiefeier
(G. Eisele)
19.30 Ihringen Franziskussaal, Kontemplation (Meditation in der Stille)
20.00 Merdingen Pfarrhaus, Sitzungszimmer,
Vorbereitungstreffen Christi Himmelfahrt
20.00 Oberrimsingen Pfarrkeller, Taufgesprächsabend in Oberrimsingen für den
Tauftermin am 23. April 2016 (J. Brauchle)
Mittwoch, 06. April 2016
19.00 Merdingen Pfarrhaus, Sitzungszimmer, Gemeindeteam Merdingen
19.00 Oberrimsingen Eucharistiefeier
(F.J. Ehrath)
Donnerstag, 07. April 2016
18.00 Breisach Josefskirche, Andacht
19.00 Gündlingen Eucharistiefeier
(G. Eisele)
19.00 Wasenweiler Eucharistiefeier
(J. Brauchle)
19.30 Breisach Münster, Meditation
Keine Vorkenntnisse nötig
20.00 Merdingen Pfarrhaus, Sitzungszimmer, Familiengottesdienstvorbereitung für
Sonntag, 24. April 2016
20.00 Merdingen Pfarrkeller, Taufgesprächsabend für die Taufen am 23. April (JB)
Freitag, 08. April 2016
07.30 Oberrimsingen Eucharistiefeier
(F.J. Ehrath)
08.00 Merdingen Eucharistiefeier
(G. Eisele)
16.00 Breisach Seniorenheim, Wort-GottesFeier (G. Schwan)
19.00 Niederrims. Eucharistiefeier
(J. Brauchle)
20.00 Wasenweiler Taufgespräch im Pfarrhaus Wasenweiler (J. Brauchle)
Vorankündigung für Merdingen
Samstag, 09. April 2016
16.00
Merdingen Schnupperstunde bei
den Ministranten für die Kommunionkinder
18.30 Merdingen Eucharistiefeier am Vorabend
Sonntag, 10. April 2016
18.30 Merdingen Rosenkranzgebet
Aktuelle Daten zu Gottesdiensten und sonstigen Zeiten finden Sie auf der Homepage: www.
se-breisach-merdingen.de Das Pfarrblatt der
Seelsorgeeinheit liegt in den Kirchen aus
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SCHULNACHRICHTEN
Ev. Kirchengemeinde Ihringen
Wochenspruch: Christus spricht: Ich war
tot, und siehe, ich bin lebendig von Ewigkeit zu Ewigkeit und habe die Schlüssel
des Todes und der Hölle. (Offenbarung 1,18)
Förderverein Schule
Merdingen
Mittwoch, 30.03.:
9.00 h - 12.00 h Betreuungsgruppe
„Morgenglanz“, Gemeindehaus
19.30 h Mittwochsandacht „Treffpunkt Kreuz“
EINLADUNG
Donnerstag, 31.03.:
14.30 h Frauenkreis
18.00 h Sport als Lebenshilfe
Dienstag, den 12. April 2016 um 20.00
Uhr in der Schule
Freitag, 01.04.:
9.00 h – 10.30 h Seniorengymnastik
20.00 h Blaukreuzgruppe
Am Sonntag, 3. April 2016,
Quasimodogeniti, laden wir
Gottesdienste
herzlich ein um 9.45 h zum
Hauptgottesdienst in die Kirche. Pastoralpsychologin Liane Maurer wird
diesen Gottesdienst mit Ihnen feiern. Die
Kollekte wird erbeten für Ökumene und
Auslandsarbeit - „Reformationsjubiläum in
Wittenberg 2017“.
Von 9.30 h – 11.00 h
Kindergottesdienst
„SCHATZSUCHE“ im Gemeindehaus für alle Kinder von 3-13 Jahren
Zur diesjährigen Mitgliederversammlung
(Jahreshauptversammlung) am
laden wir ganz herzlich ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch die Vorsitzende
2. Jahresbericht 2015
3. Finanzbericht
4. Bericht der Kassenprüferin
5. Entlastung des Vorstands
6. Verschiedenes, Anträge
Alle Interessierten, auch Nichtmitglieder,
sind herzlich willkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Förderverein-Team
KINDERGARTEN
Montag, 04.04.:
9.00 h – 16.30 h Tagestreff für Senioren
„Wohlfühlinsel“, Gemeindehaus
9.30 h – 11.00 h Krabbelgruppe für Mütter
und Väter mit Kindern von 0 – 3 Jahren
Dienstag, 05.04.:
9.00 h – 16.30 h Tagestreff für Senioren
„Wohlfühlinsel“, Gemeindehaus
18.00 h Jugendkreis
19.30 h Kirchenchorprobe mit anschl.
Jahresversammlung
19.30 h Gebet der Stille - Kontemplation,
Haus Fohrenberg
Mittwoch, 06.04.:
9.00 h - 12.00 h Betreuungsgruppe „Morgenglanz“, Gemeindehaus
19.30 h Mittwochsandacht „Treffpunkt Kreuz“
20.00 h Hauskreis im Pfarrhaus
20.00 h Kirchengemeinderatssitzung
Donnerstag, 07.04.:
9.00 h – 16.30 h Tagestreff für Senioren
„Wohlfühlinsel“, Gemeindehaus
14.30 h Frauenkreis
18.00 h Sport als Lebenshilfe
Hinweis:
Herr Diakon Höfer hat Urlaub vom 24.03.04.04.16.
Gottes Segen wünscht
herzlichst Ihr Pfarrer Peter Boos
Einladung zum
Vortrag „Nein aus
Liebe – klare Eltern,
starke Kinder!“
(Referentin: Lisa Schneider)
Der Verein „Bei den Mättlezwergen e.V.“ läd
alle Interessierte – ob Eltern, Großeltern,
Onkel oder Tanten – zum Vortrag „Nein aus
Liebe – klare Eltern, starke Kinder!“ ein.
Wann: am Donnerstag, den 07.04.2016,
von 20:00 - 21:45 Uhr
Wo:
in den Räumen der „Mättlezwerge“
(Am Brückle 14a, 79291 Merdingen)
Kommt einfach vorbei, Ihr braucht Euch
nicht anzumelden.
Eintritt auf Spendenbasis.
Wir freuen uns auf Euch und einen tollen
Vortrag mit guten Impulsen.
Die Vorstandschaft
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Donnerstag, den 31. März 2016
BÜRGERSCHAFTLICHES
ENGAGEMENT
ASV.
Merdingen
 Aktive Mannschaft:
Das Spiel gegen den SV Ebnet am vergangenen Samstag, den 26.03.2016 wurde durch die
Gäste abgesagt.
Das nächste Auswärtsspiel am Sonntag, den 03.04.2016 bestreitet die 2. Mannschaft gegen
Rimsingen III ab11:00 Uhr und die 1. Mannschaft gegen Bötzingen II ab 15:00 Uhr.
Einladung zur
Jahreshauptversammlung
Liebe Vereinsmitglieder und Freunde des
Bürgerverein,
wir laden Sie ganz herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung am Mittwoch, den
13.04.2016 im Dachgeschoß des KatharinaMathis-Stift ein. Beginn 19:30 Uhr.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
Hr.Wochner
2. Totenehrung
3. Bericht der Schriftführerin
4. Bericht Kassiererin
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung der Vorstandschaft
7. Satzungsänderung
§ 10 Ausschluss Verwaltungsrat
§ 8 Erweiterung der Vorstandschaft
§ 2 Integration des Helferkreises „Merdingen hilft“
8. Bericht des 1. Vorstand – Rückblick –
Vorschau
9. Verschiedenes - Anträge – Wünsche
Die geänderte Satzung wird während der
Versammlung vorgestellt.
Anträge sind bis spätestens 06.04.2016 beim
1. Vors. Wilfried Wochner, Gratzfeldweg 23
zu stellen.
Bürgerverein Merdingen e.V.
VEREINSMITTEILUNGEN
Musikverein
Merdingen e.V.
Donnerstag, 31. März
20.00 Uhr Probe
Sonntag, 03. April
10.00 Uhr Auftritt Weißer Sonntag
09.30 Uhr Treffpunkt & Aufstellung beim
Stockbrunnen
Donnerstag, 07. April
20.00 Uhr Probe
Jugendkapelle
Merdingen
Dientag, 05. April
18.45 Uhr Probe in Merdingen
 Jugendabteilung:
Sponsor der Woche:
Weitere ASV-Infos können auch immer aktuell unter www.asv-merdingen.de abgerufen
werden.
Turnverein
Merdingen e.V.
Mitgliederversammlung am
15.04.2016 um 20 Uhr im Engel
Zu unserer Mitgliederversammlung laden wir alle jetzt schon ganz herzlich ein.
Schenkt dem Verein eine Stunde Eurer Zeit
um die Regularien, die euch ein sorgenfreies
Trainieren möglich machen, abzuhandeln.
Tagesordnung Mitgliederversammlung
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Eröffnung
- Einstimmung
- Begrüßung
- Totenehrung
- Bekanntgabe der Tagesordnung
Berichte
- Jahresrückblick des 1. Vorsitzenden
- Bericht der Jugendleiter
- Bericht der Kassenführerin
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung der Kassenführerin
- Aussprache zu den Tätigkeitsberichten
Entlastung des Vorstandes
Ehrungen
Wahlen
- Neuwahlen
- Bestätigung der Jugendvertretung
- Bestätigung der TrainerInnen und
ÜbungsleiterInnen
Anträge, Wünsche und Anregungen
Vorschau 2016
Grußworte der Gäste
Grümpelsingen Merdingen
Am 04.06.2016 veranstaltet der Männergesangverein Merdingen sein zweites Grümpelsingen. Nachdem vor zwei Jahren es
allen Teilnehmern sehr viel Spaß gemacht
hat mitzusingen, will der Turnverein auch
dieses Mal wieder an den Start gehen, wenn
sich genügend sangeslustige Interessenten
finden. Wir treffen uns zur ersten Probe am
Montag, den 04.04.2016 im Schulungsraum (hinter dem Gymnastikraum) im Hallenkeller, um über die Teilnahme als solches
und eventuell auch schon mehr zu sprechen.
Wer Lust und Laune hat, beim Turnverein
mitzumachen ist ganz herzlich eingeladen.
Wenn Fragen sind oder Du bei der ersten
Besprechung vielleicht keine Zeit hast, aber
gerne mitmachen würdest, melde Dich einfach bei
Marietta Menner, Tel.: 894 oder
Mail: marietta-menner@t-online.de
Volleyball-Mädels, Montags
Da wir Verstärkung für die bereits bestehende Gruppe brauchen, laden wir Mädels
Jg. 2000 zu einem Probetraining am Montag nach den Osterferien ein. Wir starten
um 17.30 Uhr (von 18.30 Uhr bis 20 Uhr
findet dann das reguläre Training statt).
Bitte meldet euch vorab bei Beate Holbach
01738301458 per Whatsapp an.
Donnerstag, den 31. März 2016
Seite 9
Volleyball-Damen II Bezirksklasse
Süd, letzter Spieltag
So, der letzte Spieltag stand vor der Tür und
trotz “verpatztem“ 6. Spieltag hatte wir es
selbst in der Hand und konnten den Aufstieg
noch schaffen. Gestartet ?wurde mit dem
Spiel gegen Weil, die zwar weit hinten in der
Tabelle standen, aber die letzten Spieltage
zeigten, dass sie auch anders können. Mit
Druck im Nacken aber doch hochmotiviert
starteten wir in den ersten Satz. Bis auf einen
holprigen Anfang lief es dann doch recht
gut und wir konnten den Satz recht klar für
uns entscheiden. Im zweiten Satz machten
wir so weiter, aber der Kampfgeist der Weiler
Damen wuchs und wuchs. Trotz allem war
aber auch dieser Satz unser. Im dritten Satz
haben wir es ungewollt sehr spannend gemacht, es lief gut, wir waren kurz vor dem
Ziel, dann waren wir mit den Gedanken aber
schon beim Sieg und wurden unkonzentriert und machen viele, viele Eigenfehler und
Weil kam näher und näher. Aber wir konnten
uns noch einmal zusammenreißen und den
Sack zu machen. Erleichtert gingen wir vom
Feld und waren unserem Ziel vom Aufstieg
schon ein ganzes Stück näher.
3:0 / 75:52 (25:12 25:18 25:22)
Nach einer kurzen Pause ging es weiter gegen Efringen-Kirchen, uns fehlte nur noch
1 Punkt zum Glück, das hieß mindesten
zwei Sätze gewinnen. Trotz des verhaltenen
Starts, gewannen wir den ersten Satz deutlich. Den Sieg schon vor Augen und noch
immer etwas
?saftlos ging der zweite Satz an unsere Gegnerinnen. Das konnte doch nicht sein, ein
Satz fehlte uns nur noch zum Aufstieg. Daher hieß es kurz durchatmen und ruhig und
souverän in den dritten Satz starten. Und
jawohl, wir hatten den PUNKT. Unsere Freude war riesig. Im vierten Satz kam es dann
so wie es kommen musste, wir verloren ihn.
Somit mussten wir in den alles entscheidenden Tie-Break, aber wollten wir so diese
erfolgreiche Saison beenden? Mit einer Niederlage? NEIN, wollten wir nicht. So spielten
wir auch, gingen mit 9:0 in Führung und machen den Satz und das Spiel klar.
3:2 / 105:85 (25:8 19:25 25:19 21:25 15:8)
Es war soweit: AUFSTIEG - Welcome to the
“Bezirksliga“
Wir sagen unseren Zuschauern vielen lieben
Dank für die tolle Unterstützung und bis zur
nächsten Runde.
Bis dahin! Ein glückliches Ey caramba
Eure Damen II
Ortsverband
Merdingen
Der VdK-Ortsverband Merdingen informiert:
Senioren-Notruf steuerlich
absetzbar
Die Kosten für einen Notrufdienst in einem
Altenheim oder in der eigenen Wohnung
können von der Steuer abgesetzt werden.
So urteilten kürzlich die Richter des Bundesfinanzhofs (VI R 18/14). Die Ausgaben
für einen Seniorennotruf stellten eine Hilfeleistung rund um die Uhr sicher und seien
als haushaltsnahe Dienstleistung zu sehen.
Seit vielen Jahren gibt es das Sonotel-Hausnotruf-Angebot. Da beträgt die monatliche
Nutzungsgebühr 18,36 Euro – 17,90 Euro für
VdK-Mitglieder. Für VdK-Mitglieder ist die Installation des Geräts kostenlos.
Auch die Abrechnung mit der Pflegekasse
kann bei festgestellter Pflegebedürftigkeit
in Frage kommen. Weitere Informationen
gibt es direkt bei Sonotel, VdK-Kooperationspartner seit 1998, Rosengarten 17, 22880
Wedel, Telefon (04103) 18889-10, Fax (-19),
www.sonotel-hausnotruf.de.
14. VdK-Landesschulung für
Behindertenvertreter am 13. Juli in
Heilbronn
Jetzt anmelden!
Bereits zum 14. Mal führt der Sozialverband
VdK Baden-Württemberg seine landesweite
Schulung für Behindertenvertreter, Betriebsund Personalräte sowie Arbeitgeberbeauftragte durch. Die alljährliche Großveranstaltung in der Harmonie Heilbronn findet am
13. Juli 2016, 9.45 bis 15.30 Uhr, statt. 2016
geht es um die „Arbeitswelt 4.0“.
Vorgesehen sind Fachvorträge und eine Podiumsdiskussion.
Anmeldeunterlagen gibt es beim VdK-Landesverband, Johannesstraße 22,
70176 Stuttgart, Telefon (0711) 61956-52,
a.unger@vdk.de.
Programmdetails finden sich unter www.
vdk-bawue.de und in der April-VdK-Zeitung.
Die Tagungsgebühr beträgt 105 Euro inklusive weiterer Leistungen. Flankiert wird
die VdK-Traditionsveranstaltung von einer
Reha- und Gesundheitsmesse mit über 40
Ausstellern, die jeder Interessierte ab 10 Uhr
kostenlos und ohne Anmeldung bis gegen
14.30 Uhr besuchen kann.
PRIMO-MITTEILUNGSBLÄTTER
Immer am Ball bleiben!
Informationen
Weinbau und
Landwirtschaft
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung:  Tel. 0 77 71 / 93 17 - 11
 Fax 0 77 71 / 93 17 - 40  anzeigen@primo-stockach.de
Weinbaukartei für das Jahr 2016
Die in der Weinbaudatei erfassten Daten
sind laufend fortzuschreiben: Dies geschieht
über die jährliche Meldung der seit dem
letzten Termin stattgefundenen Veränderungen. Die Durchführung dieser Fortschreibung obliegt der Genossenschaft. Deswegen sind alle Bewirtschafter von Rebflächen
verpflichtet, jährlich die Daten zur Weinbaukartei verbindlich anzugeben. Diese bilden
die Grundlage für das Weinbaujahr 2016
bezüglich Traubenanlieferungen sowie Pheromonabrechnung.
Hierzu werden alle WG-Mitglieder gebeten,
in den kommenden Wochen im Büro im
Weinhaus vorzusprechen. Durch eine Unterschrift muß vom Winzer die Richtigkeit des
Datenbestandes bestätigt werden. Bei denjenigen Mitgliedern, von welchen wir keine
Rückmeldung bekommen, gehen wir von
unveränderten Daten aus. Spätere Änderungen sind nicht mehr möglich.
Mitgliedschaft in der WG
Wir weisen auf die wesentliche Geschäftsgrundlage hin: Die Winzergenossenschaft
Merdingen eG ist eine Selbsthilfe-Vereinigung ihrer Mitglieder. Diese haben die
gemeinschaftliche Förderung des Weinbaus
und die Erfassung der Trauben zum Ziel.
Hierzu wurden über Jahrzehnte hinweg gemeinsame Anstrengungen unternommen
und beträchtliche Beträge eingesetzt, um
die entsprechenden Erfassungs-, Ausbauund Vermarktungskapazitäten aufzubauen
und vorzuhalten.
Zu diesem Geschäftsprinzip zählt, daß jedes
Mitglied mit Beitritt zur Winzergenossenschaft eine Vollablieferungspflicht eingegangen ist. Daneben hat jedes Genossenschaftsmitglied selbstverständlich das Recht, seine
Mitgliedschaft regulär zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung der satzungsmäßigen Frist zu kündigen. Zu den Pflichten
der Mitglieder gehört ganz klar, daß „bei
Übertragung, Verpachtung oder sonstiger
Überlassung von Rebgrundstücken an Nichtmitglieder die zweijährige Ablieferungspflicht einzuhalten“ ist (§§ 5 und 12 der Satzung).
Auf der Einhaltung dieser Fristen bestehen wir, weil dies die genossenschaftlichen
Grundstrukturen und Grundprinzipien berührt und der Verlässlichkeit des genossenschaftlichen Wirtschaftens dient. Die Einhaltung dieser Abmachungen ist elementar,
wenn diese Solidargemeinschaft dauerhaft
funktionieren soll – leider scheint dies hin
und wieder in Vergessenheit zu geraten,
Seite 10
weswegen wir auf diese mit unseren Mitgliedern getroffenen Vereinbarungen hinweisen.
Weinprämierungen
In der vor kurzem durchgeführten Landesweinprämierung für Frühling- und Sommerweine haben wir eine Goldmedaille für
den 2015er Merdinger Bühl Roter MüllerThurgau Kabinett halbtrocken erhalten und
jeweils Silbermedaillen für den 2015er Merdinger Bühl Rivaner Kabinett trocken sowie
den 2015er Merdinger Bühl Regent-Rosé
Qualitätswein trocken.
Vielleicht ein Grund mehr, im Weinhaus vorbeizuschauen und diese Weine zu probieren und sich damit für hoffentlich herrliche
Frühling- und Sommertage rechtzeitig einzudecken...
Beratungsrunden 2016
Die staatliche Weinbauberatung und die Experten des Staatlichen Weinbauinstituts haben sich wieder bereit erklärt, in diesem Jahr
an den Beratungsrunden des Badischen
Winzerkellers mitzuwirken. Die einzelnen
Beratungstermine wurden wie folgt festgelegt – wir bitten um Vormerkung:
Frühjahr:
Themen Bodenpflege, früher Rebschutz
Dienstag, 3. Mai 2016, Niederrimsingen
(Grillplatz am Attilafelsen)
Reifephase: Themen Ertragsschätzung,
Reifeentwicklung, Sonderqualitäten
Montag, 18. Juli 2016, Opfingen (Turm)
Beginn der Veranstaltungen ist jeweils 18.00
Uhr. Der (dazwischen liegende) SommerTermin wird noch festgelegt und veröffentlicht. Bei diesem Termin ist im Anschluß
ein Vortrag als Fortbildungsmaßnahme im
Rahmen des Sachkundenachweises vorgesehen.
WG-Vorstand
Winzergemeinschaft Merdingen
Pheromon-Dispenser-Ausbringung
2016
Wir weisen nochmals auf die Ausbringung
der Pheromondispenser am
Freitag, 08.04. um 16.00 Uhr
hin. Die Treffpunkte für die einzelnen Gewanne sind aus den Vorjahren bekannt. Damit Ihr Blockwart disponieren kann, sagen
Sie ihm bitte Ihre Teilnahme vorher zu, dann
können wir auch evtl. Personalüberhänge
ausgleichen.
Im Gewann „Vorgnagen“ werden die Dispenser aus organisatorischen Gründen am
Samstag 09.04. ab 16.00 Uhr ausgebracht.
Nachstehend die Aufteilung mit den Verantwortlichen und den Telefonnummern:
Donnerstag, den 31. März 2016
Gewann
Blockwarte
1. Langenfelden Wolfgang
Wochner
2. Buchenbühl Harald
Menner
3. Hütstel
Schnurr
Georg
4. Bühl
Anton
Belledin
5. Vorgnagen
Meinrad
Bärmann
6. Engertstein /
Duggenbühl Peter
Weber
7. Mättenziel
Harald
Schopp
8. Laieren /
Kellenberg
Stephan
Hagitte
9. Allenwinden /
Abbenreben Thomas
Selinger
10. Beerental /
Heueisen
Erwin
Weber
11. Längental /
Hohrain
Jakob
Gretzmeier
12. Wart / Hohrain Harald
Wochner
13. Hohkinzig
Edgar
Bärmann
14. Dimberg / Eck Weingut
Kalkbödele
Telefon
1403
1501
AUS UNSERER
NACHBARSCHAFT
1891
1810
5032
e JMS
30 Jahr
5995
5145
995605
1052
902636
94230
951677
9338
902672
Auch diejenigen, die erst nach 16.00 Uhr helfen können, sind gerne gesehen und sollen
sich bitte mit dem Blockwart in Verbindung
setzen, um einen Treffpunkt zu vereinbaren.
Wie jedes Jahr gibt es nach dem Ausbringen
der Dispenser einen Umtrunk in der Winzerhalle.
Wir weisen darauf hin, daß dies eine Gemeinschaftsaktion aller Winzer ist und diese nur
gelingen kann, wenn alle Rebbewirtschafter
ihren Anteil dazu beitragen. Von größeren
Betrieben wird erwartet, daß sie entsprechend ihrer Fläche genügend Helfer stellen.
Der verantwortliche Winzer engagiert sich
selbst oder sorgt gerechterweise für Personalersatz. Auch Nichtwinzer, die uns unterstützen wollen, sind gerne gesehen.
Wir hoffen daher auf ein gutes Gelingen.
Flächenänderungen:
Für die korrekte Abrechnung des Pheromonverfahrens ist es wichtig, das Flächenänderungen bei uns gemeldet werden. Nur
so können wir gewährleisten, dass für jede
Fläche der volle Zuschuss gewährt werden
kann und wir seitens der EU keine Sanktionen zu erwarten haben. Diese werden wir
direkt an die Verursacher weiterberechnen.
Die Änderungen können bei Christoph Süßle Fax-Nr. 07668/952631 oder an Edgar Bärmann Fax-Nr. 07668 7252 gemeldet werden.
Flächenveränderungen von WG - Mitgliedern werden zu den Bürozeiten des Geschäftsführers im Weinhaus erfasst.
Winzergemeinschaft Merdingen e.V.
Christoph Süßle ( 9383
Edgar Bärmann
( 9338
Das neue Musikschulsemester
beginnt im April – Anmeldungen
sind noch möglich.
Danke an alle Mitwirkenden für ein gelungenes Musikschulfest!
Beim Musikschulfest in Oberrotweil haben
Schüler und Lehrkräfte der Jugendmusikschule das umfangreiche JMS-Fächerangebot vorgestellt.
Ein Dank gilt allen Beteiligten für die gelungene Präsentation, vor allem für das gelungene Teamwork beim Musikschulfestorchester und –Chor im XXL-Format!
Im April beginnt das neue Musikschulsemester und damit bietet sich für Interessenten aus den JMS-Mitgliedsgemeinden Breisach, Ihringen, Merdingen und Vogtsburg
die Gelegenheit, mit dem Unterricht an der
JMS zu beginnen.
Das JMS-Unterrichtsangebot reicht von der
Musikalischen Früherziehung für Kindergartenkinder über die Angebote im Grundstufenbereich bis zum Hauptfachunterricht
in nahezu allen Instrumenten und im Fach
Gesang.
Es gibt auch mehrere JMS-Ensembles, die
Gelegenheit zum gemeinsamen Musizieren
bieten. Außerdem besteht eine gute Zusammenarbeit mit den örtlichen Musikvereinen,
wo ebenfalls das Zusammenspiel gefördert
wird.
Bei Fragen zum Unterrichtsangebot und zur
Anmeldung erhält man Informationen unter
www.jugendmusikschule-breisach.de
JMS-Geschäftsstelle, Tel. 07667-1846,
E-Mail: jms.breisach@t-online.de
Donnerstag, den 31. März 2016
Sprechstunde der deutschen
und französischen Arbeitsagenturenbei der INFOBEST
Vogelgrun/Breisach
Einmal monatlich findet bei der INFOBEST
Vogelgrun/Breisach eine Sprechstunde mit
einem Berater der Arbeitsagentur Freiburg
und einer zweisprachigen Beraterin des Pôle
Emploi Haut-Rhin statt. Wenn der Verlust
des Arbeitsplatzes droht oder das Risiko von
Arbeitslosigkeit besteht, können im Rahmen
eines Einzelgesprächs Fragen zum Arbeitslosengeld, aber auch zur Suche nach einer
neuen Beschäftigung auf beiden Rheinseiten angesprochen werden.
Die nächste Sprechstunde findet am Donnerstag, den 7. April 2016, vor Ort bei der
INFOBEST Vogelgrun/Breisach zu folgenden
Zeiten statt:
Pôle Emploi: 9:00-12:00 und 13:30-15:00 Uhr
Agentur für Arbeit: 8:30-12:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung bei der INFOBEST
Vogelgrun/Breisach per Telefon, E-Mail oder
direkt vor Ort ist zwingend erforderlich:
INFOBEST Vogelgrun/Breisach
Ile du Rhin
F-68600 Vogelgrun
Tel. F: 03.89.72.04.63
Tel. D: +49 (0) 7667-832-99
vogelgrun-breisach@infobest.eu
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag:
8:30-12:00 / 13:00-17:00 Uhr
Donnerstag: 8:30-12:00 / 13:00-18:30 Uhr
(Mittwoch und Freitag: geschlossen)
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INTERESSANTES
& WISSENSWERTES
WEITERBILDUNG
Seniorenstudium nach dem
Beruf
Was Sie schon immer wissen, lernen, können, wollten
Ein selbst gewähltes Thema näher betrachten und studieren – dazu gibt es im Seniorenstudium an der PH Freiburg vielfältige
Möglichkeiten. Am 18.04.2016 beginnt das
Sommersemester auch für die über 500 älteren Studierenden an der PH. Seit Jahren steht
ihnen ein breitgefächertes und vielfältiges
Angebot zur Auswahl. Es umfasst z.B. Vorlesungen zu den Themen „Das Christentum in
der pluralen Welt“, „Grundlagen der Ökologie“
oder „Baden Württemberg“. Auch aktuelle Themen werden aufgegriffen. So findet in der Aula
die Ringvorlesung „Flüchtlinge in Freiburg –
Herausforderungen, Praxis, Perspektiven“ statt.
Neben den Vorlesungen stehen auch Seminare, fachpraktische Kurse sowie selbstorganisierte Arbeitskreise der Seniorenstudierenden in großer Zahl zur Auswahl. Die Seminare
finden zu Teil generationenübergreifend mit
jungen Studierenden statt. Etwas Besonderes
sind auch die Arbeitskreise, die von Seniorenstudierenden selbst organisiert werden. Eine
offene Informationsveranstaltung findet statt
am Mittwoch, 13.04.2015 um 14.00 Uhr an der
Pädagogischen Hochschule, Kollegiengebäude 2, Raum 015 im EG statt. Das Programmheft kann telefonisch angefordert werden
(0761/682-244 oder per Mail an seniorenstudium@ph-freiburg.de).
Weitere Informationen im Internet unter
www.ph-freiburg.de/senioren
Wanderungen 2. Quartal
DAV Sektion-Freiburg
Samstag, 02.04.
Arnika
Ammerschwihr-Fliegerkapelle-Rabenfels-Drei
Ähren-Galz, 6,25 Std., 22 km, Ausweis
7.30 Uhr Endhaltestelle, Straba Linie 3, PKWgem.
Mittwoch, 06.04.
Arnika
Rund ums Spitzenbachtal, 5,5 Std., 20 km,
9.10 Uhr Hbf Zug Oberwinden
Donnerstag, 07.04.
Edelweiß
Höhenhäuser-Lahrer Hütte - Durenbach - Liebratsberg - Höhenhäuser, 4 Std.,
8.08 Uhr Hbf Zug Elzach, Bus 7206,
WF steigt in Kollnau zu
Enzian B
Günterstal – Langackern – Merzhausen,
ca. 3 Std.,
9.30 Uhr Endstation Linie 2, Günterstal
(Dorfstr.)
Almrausch
Denzlingen – Mauracher Berg – Buchholz, 2,5
Std.,
verkürzte Wanderung 1 – 1,5 Std in gemäß.
Tempo,
10.08 Uhr Hbf Zug Denzlingen,
Zug Batzenhäusle
Ende des redaktionellen Teils
Unsere liebe Mutter
Eva Luise Knof
geb. Sternberg
ist am Palmsonntag im Alter von 91 Jahren
friedlich eingeschlafen.
Die Trauerfeier fand am 27.03.2016 statt.
Im Namen aller Angehörigen
Großer Geflügelverkauf am Donnerstag, 07.04.16
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Hiermit geben wir bekannt, dass wir ab
31.03.2016 unser Restaurant donnerstags bis
sonntags ab 17 Uhr wieder geöffnet haben
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Peter und Marianne Birmele sowie das Küferteam