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Ausgabetag 31. März 2016 Nr. 13 Jahrgang 48 s‘Rathüüs sait: Wer blöd parkt, parkt nicht immer falsch Immer wieder wird die Parksituation in Merdingen kritisiert. An machen Tagen ist das Durchkommen in unseren Gassen sehr schwierig. Oft werden aus Bequemlichkeit Stellplätze auf den Grundstücken nicht benutzt. Wir können nur an die Bewohner appelieren, auf den eigenen Grundstücken zu parken. Denn nach §12 StVO ist das Parken nur an gefährlichen stellen, 5m vor und nach Straßeneinmündungen oder -kreuzungen, vor Ein- und Ausfahrten und auf Gehwegen verboten. In allen anderen Fällen ist es zulässig, so lange eine Restfahrbahnbreite von 3,10 m verbleibt, auch wenn es anderen Verkehrsteilnehmern Schwierigkeiten bereitet und man mehrmals rangieren muss. Die allermeisten geparkten Autos verstoßen nicht gegen das Verbot. Das Parkproblem im Dorf lässt sich daher nicht durch Kontrollieren und verteilen von Strafzetteln lösen. Einzelne Parkverbote würden das Problem nur in die Umgebung verschieben. Daher muss ein Gesamtkonzept für den alten Ortskern erstellt werden. Dies wollen wir in den nächsten Monaten angehen, um am Ende eine nachhaltige und klare Regelung zu finden. A AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Verkehrserhebungen für B 31 West Das Regierungspräsidium Freiburg hat in der vergangenen Woche im Zusammenhang mit der Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung für den zweiten Bauabschnitt der B 31 West zwischen Gottenheim und Breisach umfangreiche Verkehrserhebungen durchführen lassen. Hierfür wurden an verschiedenen Stellen in der Region Videokameras außerhalb des Straßenraums an mobilen Masten aufgebaut oder an vorhandenen Lichtmasten oder Verkehrszeichenmasten montiert. In den Verkehr wurde dadurch nicht eingegriffen, es gab keine Einschränkungen für den Verkehrsablauf. Um die Ergebnisse der Videozählungen nicht zu verfälschen, wurde die Verkehrserhebung erst jetzt nach Abschluss der Erhebungen bekanntgegeben. Die Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung wird im Laufe des Jahres fortgesetzt. Wenn die Ergebnisse vorliegen, wird das Regierungspräsidium Freiburg die Öffentlichkeit darüber informieren. Seite 2 Donnerstag, den 31. März 2016 Auf einen Blick Telefonverzeichnis der Gemeinde Merdingen E-Mail: Internet: Gemeinde@Merdingen.de www.merdingen.de Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag 13.30 - 18.00 Uhr Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Terminvereinbarungen. Zentrale 9094-0 Bürgermeister Martin Rupp 9094-20 Hauptamt Dietmar Siebler 9094-10 Einwohnerwesen/Abfallwirtschaft Doris Menner Rechnungsamt Gordian Süßle Gemeindekasse/Standesamt Iris Frick Bauamt 9094-11 Grundschule Merdingen Rektorat Fax Verlässliche Grundschule Wassermeister Horst Schmidt 9094-12 9094-13 Uwe Klingenberg 9094-15 Telefax 9094-29 Katharina Mathis Stift Leitung: Frau Horn 9964080 Sozialdienste Kaminfegermeister Forstverwaltung Martin Ehrler 0800 2767767 07665 930297 07665 9472493 Forstbezirksverwaltung Landratsamt BreisgauHochschwarzwald Fax Polizeiruf Hadwig Storch Pflege zu Hause, Hauswirtschaft Essen auf Rädern in Breisach, Ihringen, Merdingen und Vogtsburg, Freiburger Straße 6, Tel. 07667 90588-0 Fax -30 Pflegedienstleitung: P. Gebert / R. Holzer Dorfhelferin 7108-14 Landwirtschaftlicher Betriebshelferdienst Südbaden (St. Ulrich) 07602 910126 07602 910190 0761 21875131 0761 21875169 110 durch geschulte, ehrenamtliche Mitarbeiter Kontakttelefon:(M. Neunsinger 07668 9143 Vertretung: 07667 1864 Krebsinformationsdienst: 0800 4203040 kostenfrei, täglich von 8 - 20 Uhr krebsinformationsdienst@dkfz.de www.krebsinformationsdienst.de für Suchtkranke + Angehörige Breisach Kolpingstr. 14 07663 3946 07667 904899 Sprechzeiten im Rathaus Merdingen: Jeden 4. Mittwoch im Monat von 10 - 12 Uhr (nur mit telefonischer Voranmeldung!) Fachstelle Sucht Freiburg, bwlv Beratung, Behandlung, Prävention Kronenmattenstr. 2 a, 79100 Freiburg, Tel. 0761 156309-0, Fs-freiburg@bw-lv.de Öffnungszeiten der Bücherei: Mo 8:30 bis 10:30 Uhr, 17:00 bis 18:00 Uhr; Di 17:00 bis 19:00 Uhr (nicht in Schulferien) Tel: 9529727 Hospizgruppe - Begleitung Schwerkranker und Sterbender, kostenlos, Kreuzbund-Selbsthilfegruppe 0151 72703919 Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörigen Kirchliche Sozialstation Kaiserstuhl-Tuniberg e.V.: über Bürgermeisteramt Ihringen Fr. Gündel/Fr. Ortolf 07668 95297-25 07668 95297-29 07668 95297-23 Katholischer Kindergarten Merdingen Altbau 07668-5783 Neubau 07668-94727 Fax 07668-908081 Mo. - Fr. von 8 - 16 Uhr in Störungsfällen badenova Störungshilfe Otmar Wiedensohler Tel. Fax Frau Löffler, Einsatzleitung Amtsgericht Emmendingen -GrundbuchamtLiebensteinstraße 2, 79312 Emmendingen Tel.: +49 7641/96587-600 (Zentrale) Fax: +49 7641/96587-880, E-Mail: poststelle@agemmendingen.justiz.bwl.de Notrufnummern der fachärztlichen Bereitschaftsdienste Ärzte: 116 117 Notfallpraxis für Erwachsene Medizinische Universitätsklinik, Hugstetterstraße 55 0761/ 80 99 800 Polizeirevier Breisach 07667 9117-0 Feuerwehr Gerätehaus 112 951264 DRK-Rettungsdienst / Notfallrettung 112 Krankentransport 0761 19222 Giftnotrufzentrale Freiburg 0761 19240 Strom, Gas: badenova AG & Co. KG Breisach 07667 907-0 Störungshilfe 0800 2767767 Servicehotline 0800 2838485 RAZ Breisgau 07634 6949385 Recyclinghof und Grünschnitt-Sammelstelle Ihringen: Sa., 9 - 13 Uhr; Do., 8 - 11 Uhr Die Zufahrtswege sind: • vonderDorfmitteüberImJosental, Torgasse, Kaibengasse, Keltenweg • vonGündlingenundMerdingenher kommend, Eisenbahnstraße, Breulstraße, Elsässerstraße entlang der Bahnlinie bis Keltenweg. • vonBreisachherkommendüberL114, Kaibengasse, Keltenweg Rechtsanwalt - Notdienst 0761 72773 Jede Nacht von 18.00 - 8.00 Uhr, samstags rund um die Uhr, Beratung und Vertretung in unaufschiebbaren Straf- und Zivilsachen Kinderärzte: Notfallpraxis für Kinder St.Josefskrankenhaus, Sautierstraße 1 0180 6076111 1 0761/ 80 99 80 99 Augenärzte: Zahnärzte: 0180 6075311 0180 3 222 555-41 Tierärzte: 07667/9430810 Defibrillator-Standorte Eingangsbereich Bürgerhaus, Langgasse 14 Eingangsbereich Halle/Schule, Jan-Ullrich-Straße2 Apotheken 02.04. Rebtal-Apotheke, Freiburg - Tiengen, Im Maierbrühl 3, Tel. 07664-910700 03.04. Apotheke am Gutshof, Umkirch, Hauptstraße 9auHHhhh H, Tel. 07665-51626 Ansonsten können Sie den Notdienst über den Aushang an der Apotheke erfahren Herausgeber: Bürgermeisteramt Merdingen Druck: Primo-Verlag Stockach, 78333 Stockach, Meßkircher Straße 35 Telefon 07771 9317-11, Telefax 07771-9317-40, E-Mail: info@primo-stockach.de, Internet: www.primo-stockach.de Donnerstag, den 31. März 2016 AUS DEM GEMEINDERAT Die öffentliche Gemeinderatssitzung am 22.03.2016 dauerte von 19:00 bis 21:03 Uhr. Es waren 45 Zuhörerinnen und Zuhörer anwesend. In der Frageviertelstunde zu Beginn der Sitzung wurden keine Fragen gestellt. Der Gemeinderat hatte keine Änderungswünsche zum Protokoll der Sitzung vom 23.02.2016, so dass dieses unterzeichnet wurde. Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Teilbereichen des Gemeindegebiets – Festlegung der Leuchtentypen für die Ausschreibung Sachverhalt Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2015 die Umrüstung der Straßenbeleuchtung von HQL-Lampen (Quecksilberdampflampen) auf LED-Lampen beschlossen. Der Zuschussantrag nach dem Programm für „Investive Klimaschutzmaßnahmen“ wurde gestellt. Nach Eingang des Förderbescheides wird eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Zur Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen sollten jeweils drei Lampentypen für die Ausschreibung für Straßenbeleuchtungsmasten und Überspannungsleuchten festgelegt werden. Die verschiedenen Leuchten wurden vom Gemeinderat am 26.01.2016 bemustert. Die Beschriftung der einzelnen Lampen wurde zwischenzeitlich vorgenommen. Beratung Bürgermeister Rupp begrüßte zu diesem TOP Herrn Schwald vom Ing.-Büro EBSW aus Heitersheim. Für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung ist ein Förderbescheid mit Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 13.490 € eingegangen. Herr Schwald stellte anschließend die unterschiedlichen Lampentypen für die Beleuchtungsmasten und die Überspannungsleuchten mit den technischen Möglichkeiten zur Leistungsreduzierung, der erwarteten Lebensdauer, und den Anschaffungskosten vor. Wichtiges Entscheidungskriterium seien seiner Meinung nach die Schaltfunktionsmöglichkeiten der Lampen zur Stromeinsparung. Die Unterschiede im Anschaffungspreis seien erfahrungsgemäß nicht so gravierend. Die Fragen aus dem Gemeinderat beantwortete Herr Schwald. Die Lichtfarbe war bei den Musterleuchten mit 4000 Kelvin gewählt. Umprogrammieren könne man die Leuchten des Herstellers Siteco nach der Installation auch vor Ort. Diese Arbeiten könnten auch von einem Bauhofmitarbeiter vorgenommen werden. Die allgemeine Wartung der Straßenlampen, z.B. ein Leuchtmitteltausch, würde auch in Zukunft vom beauftragten Dienstleister badenova vorgenommen, wobei die neuen LED-Lampen deutlich wartungsärmer seien als die bestehenden HQL-Lampen. Bezüglich der historischen Lampenschirme im alten Ortskern könne man zu gegebener Zeit einen Umbausatz zur Bemusterung herstellen lassen. Bürgermeister Rupp möchte die Umrüstung der historischen Lampen 2017 angehen. Auf Nachfrage von Bürgermeister Rupp wurde eine formale Abstimmung nicht gewünscht. Bürgermeister Rupp stellte einstimmige Zustimmung zur Aufnahme der Koffer- und Überspannungsleuchten der Hersteller Siteco, Hella und Phillips in der Ausschreibung fest. Als Leitfabrikat in der Ausschreibung dient die bemusterte Leuchte des Herstellers Siteco. Seite 3 Entwicklung der Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Sachverhalt Teil I. In der abgehaltenen Einwohnerversammlung am 15.03.2016 wurde von den Vertreterinnen des Landkreises die Entwicklung der Flüchtlingsaufnahme auf Landes- und Kreisebene dargestellt und erklärt, dass in allen Kreisgemeinden Standorte für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen gesucht werden. An den Standorten wird eine Bezugsfähigkeit bis zum Ende dieses Jahres angestrebt. In Merdingen ist ein Standort für 70 Personen eingeplant. Bei Vorlage eines schlüssigen, organisatorisch und wirtschaftlich darstellbaren Konzepts wäre die Aufteilung der 70 Personen auf zwei Standorte möglich. Favorisiert wird ein Standort. Die Vorstellung des Unterbringungs- und Integrationskonzepts für Flüchtlinge in der Gemeinde Merdingen im Rahmen der Anschlussunterbringung durch Bürgermeister Martin Rupp fand in der Einwohnerversammlung insgesamt Zustimmung. Auch die Aktivitäten und die Organisation des Helferkreises zur Integration und Betreuung der Flüchtlinge fand Zuspruch. Kritische Betrachtungen gibt es zum vorgestellten Standort Schloßmatten 2 bezüglich der Anzahl der dort geplanten Unterbringungsplätze für 100 Menschen (1 Gebäude für 70 Menschen in der vorläufigen Unterbringung und 1 Gebäude für 30 Menschen in der Anschlussunterbringung). Bürgermeister Rupp teilte mit, dass es weitere Überlegungen von Investoren an anderen Standorten gäbe und dass man diese Vorschläge gerne prüft und bewertet. Wegen des bestehenden Zeitdrucks müsse dann bald eine Entscheidung sowohl für einen oder mehrere Standorte für die vorläufige Unterbringung für 70 Personen in enger Abstimmung mit dem Landkreis getroffen werden. Ebenso müssen ein oder mehrere Standorte für Wohngebäude zur Anschlussunterbringung festgelegt werden. Um eine Gleichbehandlung der Investorenvorschläge und ein transparentes Verfahren zur Entscheidungsfindung unter dem bestehenden Zeitdruck zu gewährleisten, wird folgender Ablauf vorgeschlagen: Teil II. 1. Den Investoren wird die im Anhang beigefügte Raumbedarfskonzeption für ein Wohnobjekt für ca. 30 Personen für die Anschlussunterbringung ausgehändigt. 2. Den Investoren wird vorgegeben, dass zur Vorstellung ihres Planungskonzeptes eine Projektbeschreibung mit folgendem Inhalt zusammen zu stellen ist: a. b. c. d. e. f. Lageplan, Planskizzen Ansichten, Gebäudeschnitt, Grundrisse, Gestaltung Außenfläche Baurechtliche Abklärung mit der unt. Baurechtsbehörde über Genehmigungsfähigkeit Mietpreisangaben €/m² Kaltmiete mit Mietvertragslaufzeiten für 5, 10 und 15 Jahre Zeitplan zur Realisierung Darstellung der Objektverwendungsmöglichkeiten / Abbruchaufwand bei Wegfall der Zweckbestimmung „Flüchtlingsunterbringung“ (Nachnutzungsoptionen) Besondere Hinweise können aufgeführt werden. Investoren, die auch für die vorläufige Unterbringung Planvorschläge haben, sollen nach gleicher Maßgabe wie unter Ziffer 1 und 2 dargestellt verfahren. Die Raumkapazitäten sind nach den Vorgaben des Landratsamtes darzustellen. Die Aufnahmekapazität, verteilt auf ein oder mehrere Standorte, ist darzustellen bis maximal 70 Personen. Die endgültige Entscheidungskompetenz für die vorläufige Unterbringung hat das Landratsamt! Die Plankonzeptionen für die vorläufige Unterbringung müssen parallel mit dem Landratsamt abgestimmt werden. (Fortsetzung Seite 4) Seite 4 Zur Vorbereitung der Entscheidung im Gemeinderat soll am 19. April 2016 um 19.00 Uhr eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung stattfinden, in der die unterschiedlichen Plankonzepte dem Gemeinderat von den Investoren vorgestellt werden. Die Nichtöffentlichkeit dient zunächst der Wahrung des Schutzes persönlicher Belange der Investoren. Unter der Maßgabe der Zustimmung der Investoren sollen die Plankonzepte in der Gemeinderatssitzung am 22. April 2016 vom Gemeinderat bewertet und Standortentscheidungen für ein oder mehrere Unterkünfte/Wohnobjekte für die Vorläufige- und für die Anschlussunterbringung getroffen werden. Anhang Raumbedarfskonzept zur Schaffung von Unterkunftsplätzen im Rahmen der Anschlussunterbringung – Objekt für ca. 30 Personen • • • • • • • • • • • • • • • • Je Person soll eine Wohnfläche von 7 m² zur Verfügung stehen. Es sollen 8 Wohneinheiten (WE) für 2 Personen und 4 Wohneinheiten für 4 Personen entstehen (ebenfalls 2-Personenweise aber mit Verbindungstüre). In WE für 4 Personen sind Küchenzeilen mit Abwaschgelegenheit, Backofen + 4 Plattenherd, Abstell- und Arbeitsfläche, Mikrowelle und etwas Stauraum zu integrieren Für die 8 WE mit 2 Personen sind zwei Gemeinschaftsküchen mit je ca. 10 m² Fläche vorzusehen. Die Küchenzeilen sollen Abwaschgelegenheit, Backofen + 4 Plattenherd, Abstell- und Arbeitsfläche; Mikrowellen und etwas Stauraum enthalten. In der Küche sollen ein kleiner Tisch und 2 Stühle platziert werden können. Die WE sind so zu konzipieren, dass Wohnbereich und Naßzelle (Toilette, Dusche, Waschbecken) eine Einheit darstellen. Standplätze für Kühlschränke sind in den WE vorzusehen. Es soll ein großer Waschraum für alle WE (ca. 25 m² - 30 m²) zur Verfügung stehen. Darin könnte eine Müllstation (Mülltrennung) mit ca. 5 m² abgetrennt werden. Es soll ein Lagerraum ca.15-m² bis 20 m² zur Verfügung stehen. Es soll ein Gemeinschaftsraum/Mehrzweckraum ca. 25 m² zur Verfügung stehen. Es soll ein Büroraum ca. 12 m² mit separater Personaltoilette zur Verfügung stehen. In separatem Außengebäude oder einem Anbau soll eine Entsorgungsstation für Müllgefäße abschließbar zur Verfügung stehen Überdachte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Kinderwagen sind vorzusehen. PKW-Stellplätze sind vorzusehen. Technische Vorgaben: in jeder WE soll ein Fernsehanschluss und ein Telefonanschluss liegen. Notrufanlagen (Telefonanschluss für Rufnummer 110 und 112) sollen auf jeder Etage sein. Fernseh- und Telefonanschluss sollen auch im Gemeinschaftsraum sein. Im Büroraum ist ein Telefonanschluss vorzusehen. Weitere technische Ausstattung nach Vorgabe (Brandmeldeanlage, Rauchmelder, Feuerlöscher usw.) Aufenthaltsbereich im Freien ist vorzusehen. Einzäunung des Geländes zu Nachbargrundstücken. Weitere Vorgaben bleiben vorbehalten. Beratung Gemeinderat Schopp sprach sich bezüglich der vorläufigen Unterbringung für eine Containerlösung aus, weil diese bei einem möglichen Rückgang der Flüchtlingszahlen einfacher und schneller aufgelöst werden könnte. Bei einer Massivbauweise könnte nach seiner Meinung der Landkreis die Unterkunft eher behalten und dafür Unterkünfte in einfacher Bauweise in anderen Gemeinden auflösen. Bürgermeister Rupp gab dazu den Hinweis, dass der Landkreis die Verteilung der Flüchtlinge gleichmäßig umsetze. Diese Handhabung würde auch im Falle von rückgängigen Flüchtlingszahlen beibehalten. Auf Nachfrage von Gemeinderat Dr. Prucker bestätigte Bürgermeister Rupp die Aussage der Landkreis- und Gemeindeverwaltung, dass Unterkünfte für soziale Zwecke (Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge) in Gewerbegebieten nicht für reine Wohnzwecke umge- Donnerstag, den 31. März 2016 widmet werden können und Containerlösungen auch in Merdingen für die vorläufige Unterbringung denkbar seien. Auf Nachfrage von Gemeinderat Baldinger wurde mitgeteilt, dass Nachnutzungsoptionen Sache der Investoren sei und sich selbstverständlich anhand der bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten orientieren müsse. Nach Wortbeiträgen der Gemeinderäte Schopp und Zimmermann wurde über Neid bezüglich möglicher finanzieller Gewinne bei Investorenmodellen gesprochen. Man war sich im Gremium einig, dass Neid kein Kriterium sein könne. Gemeinderat Wochner wollte wissen, ob Angebote für Investorenmodelle oder Wohnraum seit der Einwohnerversammlung eingegangen sind. Bürgermeister Rupp bestätigte dies. Gemeinderätin Landmann bot an, bei der Suche nach Leerständen behilflich zu sein. Auf Nachfrage von Gemeinderat Baldinger erklärte Bürgermeister Rupp, dass Sicherheitsdienste generell für Unterkunftsgrößen ab 150 Menschen vorgesehen seien. In kleinen Unterkünften könne die Polizei präventiv tätig sein. Bei entstehendem Bedarf könnte auch die Gemeinde einen Sicherheitsdienst beauftragen. Auf Frage von Gemeinderätin Schächtele bestätigte Bürgermeister Rupp den Bedarf eines Büroraumes für eine Integrationskraft. Bei zunehmender Anzahl von Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung müsse die Gemeinde eine Stelle schaffen und besetzen. Hauptamtsleiter Siebler berichtete ergänzend von den Bemühungen des Gemeindetags, ein Integrationsgesetz auf den Weg zu bringen, damit ein gesetzlicher Rahmen für die Integration besteht und die Handlungsfelder bestimmt sind. Zudem gab er nochmals zu bedenken, dass man in der Gemeinde mit Mindestzahlen für Unterkunftsplätze rechnet. Die unbekannten Größen des Familiennachzugs können auch mehr als die prognostizierten 60 Unterkunftsplätze für die Anschlussunterbringung in den Jahren 2016 und 2017 nach sich ziehen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den unter Teil II dargestellten Verfahrensablauf umzusetzen. Antrag der SPD – Offene Liste Merdingen zur grundlegenden Überarbeitung des Internetauftritts der Gemeinde Sachverhalt Der Gemeindeverwaltung ging ein Antrag der SPD – Offene Liste Merdingen vom 25.02.2016 zu. Beantragt wird die Überarbeitung der Homepage. Folgender Beschlussvorschlag wird von der SPD – Offene Liste Merdingen vorgelegt: Der Gemeinderat beschließt eine grundlegende Überarbeitung des Internetauftritts merdingen.de und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung entsprechender Maßnahmen. Die vorgesehene Überarbeitung ist dabei ausdrücklich keine reine Anpassung des Designs, sondern beinhaltet explizit auch eine Überarbeitung der Menüführung und der Inhalte. Stellungnahme der Verwaltung: Eine Neugestaltung der Homepage kann preislich stark differieren und hängt von den Gestaltungsvorstellungen und den zur Verfügung zu stellenden Bedienungselementen ab. Weil 2016 keine Haushaltsmittel für diese Aufgabe bereitgestellt sind und eine besondere Dringlichkeit nicht erkennbar ist, soll die Neugestaltung der Homepage im Jahr 2017 vorgenommen werden. Beratung Gemeinderat Dr. Prucker erläuterte den Antrag der SPD-Offene Liste. Demnach sind viele Informationsmöglichkeiten, z.B. Satzungen, nicht abrufbar und man könne die Informationen schlecht finden. Sehr wichtig sei auch eine einfach Handhabung in der Pflege der Homepage. Dies sei in der verwendeten Version nicht gegeben. Deshalb würden auch Aktualisierungen z.B. bei Vereinsterminen lückenhaft umgesetzt. Insgesamt stelle die Homepage eine Negativwerbung dar und sollte deshalb dringend neu erstellt und auf Basis von eGovernment-Lösungen aufgebaut werden. Nach kurzer Diskussion, in der besonders über den Zeitpunkt und die Höhe von Haushaltsmitteln und Kostengrößen und Personalkapazitäten in der Verwaltung gesprochen wurde, zog Gemeinderat Dr. Prucker den Antrag der SPD-Offene Liste zurück. Donnerstag, den 31. März 2016 Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Auftrag an die Verwaltung, bis zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2017 unverbindliche Angebote zur Neugestaltung der Homepage einzuholen. Im Rahmen der Haushaltsberatung für 2017 wird entschieden, ob und in welcher Höhe Finanzmittel für die Neugestaltung der Homepage zur Verfügung gestellt werden. Seite 5 Bauanträge Durch die o.g. Aspekte wird das geplante Bauvorhaben aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen abgelehnt. Es ist daher erforderlich, das geplante Bauvorhaben in Abstimmung mit der Gemeinde und der zuständigen Baurechtsbehörde zu überplanen. Die Gemeinde Merdingen möchte außerdem darauf hinweisen, dass aus ortsgeschichtlichen Gründen ein ausgesprochen großes Interesse am Erhalt der Fassade und des Torbogens besteht. Beides sollte im Zuge einer Neubebauung des Grund-stücks wieder im Bereich der Grundstückszufahrt errichtet werden. Neubau von 3 Mehrfamilienwohnhäuser mit 9 Wohneinheiten und mit 18 teilweise überdachten Stellplätzen auf dem Grundstück Flst.-Nr. 306, Langgasse 40 Merdingen. Bauherr ist BR Wohnkonzepte GmbH, vert. durch T. Bruggner, Merdingen. Aus Sicht der unteren Baurechtsbehörde wird für die vorliegende Planung keine Aussicht auf Erteilung einer Baugenehmigung gesehen. Die Abstimmung mit der Gemeinde Merdingen und der Baurechtsbehörde wird empfohlen. Die Gemeinderäte Dr. Prucker und Menner begaben sich wegen Befangenheit in den Zuhörerraum. Sachverhalt Der Gemeinde Merdingen liegt von BR Wohnkonzepte GmbH in Merdingen ein Bauantrag zur Überbauung des Grundstücks Flst. Nr. 306 in der Langgasse 40 vor. Dieses Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs der Ortsbausatzung vom 05.02.2004 und innerhalb der Satzung nach § 19 Denkmalschutzgesetz (DSchG). Städtebauliche Beurteilung durch das Stadtplanungsbüro fsp Freiburg. Der Investor plant unter Abriss sämtlicher Gebäude und Schuppen eine Bebauung in Form von drei massiven Geschosswohnhäusern, wovon das an der Langgasse geplante Gebäude drei Geschosse (incl. Dachgeschoss) sowie die beiden rückwärtigen Gebäude jeweils vier Geschosse (incl. Dachgeschoss) erhalten. Die geplanten 18 Stellplätze sind teilweise in das Erdgeschoss integriert. Sowohl das straßenseitige als auch das rückwärtige Gebäude weisen eine zweiseitige Grenzbebauung auf. Die Gebäude erhalten jeweils ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45°. Bei den beiden hinterliegenden Gebäuden sind an der Nord- und Südseite jeweils großzügige Zwerchgiebel angeordnet, welche in ihrer Einzelhöhe die Höhe des Hauptfirstes überschreiten, und daher die Form eines Kreuzdaches aufweisen Grundlage für die städtebauliche Beurteilung ist neben dem Beurteilungsmaßstab des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) die rechtsgültige Ortsbausatzung, welche sich als Gestaltungsfibel in den letzten Jahren bei der Beurteilung von hochbaulichen Anlagen bewährt hat. Zudem liegt das Grundstück innerhalb der schützenswerten Gesamtanlage nach § 19 DSchG. Innerhalb dieses Bereiches bedürfen Veränderungen an dem geschützten Bild der Gesamtanlage der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Grundsätzlich soll die Ortsbausatzung entsprechend der ...„Wertigkeit des historischen Ortsbildes zum Schutz ortstypischer Bauten und Anlagen und zur Gestaltung des Orts- und Straßenbildes beitragen. Hierbei ist u.a. bei Neubauten auf den charakteristischen, historischen Baubestand einzugehen. Insbesondere sollen die typischen baulichen Gestaltungsmerkmale erhalten oder wieder aufgenommen werden, um die Eigenart des Gebietes zu sichern und zu fördern.“ Das vorliegende, hochbauliche Konzept verstößt sowohl gegen diesen, als auch gegen den Grundsatz nach § 19 DSchG, da auf den historischen Baubestand insbesondere in der Dachgestaltung (hochgezogene Zwerchgiebel), der Anordnung der Gebäude sowie Massivität der Baukörper (mit bis zu 4 in Erscheinung tretenden Geschossen) unzureichend Rücksicht genommen wurde. Zudem entspricht die Höhenentwicklung insbesondere des mittleren Gebäudes nicht der Eigenart der näheren baulichen Umgebung. Neben diesen grundsätzlichen Aspekten wird auch die Ortsbausatzung in Teilbereichen nicht eingehalten. Kritisch betrachtet werden auch die Anordnung der Stellplätze mit Zu- und Abfahrt von der Langgasse. Bei 3 der 18 Stellplätze handelt es sich um sogenannte „gefangene Stellplätze“. Unabhängig hiervon wird durch die massive Anzahl der Stellplätze mit ihren Zufahrten in den beengten Verhältnissen, eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnqualität insbesondere durch Lärm und Geruch (Abgase) erwartet, die zu Konflikten der zukünftigen Bewohnern und Anwohner führen kann. Beratung Nach Vorstellung des Plankonzepts durch Bürgermeister Rupp gab es in der anschließenden Beratungsrunde den Hinweis, dass man schon bei vielen Vorhaben in der Vergangenheit Kompromisse gefunden habe. Man begrüße auch grundsätzlich die Überplanung mit Neubauten anstelle von nicht mehr bewohnten Altbeständen. Die Einhaltung der Ortsbausatzung müsse jedoch gewährleistet sein. Planungen sollten deshalb immer vorbereitend besprochen werden. Auf Nachfrage teilte Bauamtsleiter Wiedensohler mit, dass trotz mehrfacher Angebote von der Verwaltung keine Gespräche geführt wurden. Die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde wird einstimmig abgelehnt. Das geplante Bauvorhaben ist in Abstimmung mit der Gemeinde Merdingen und der Baurechtsbehörde zu überplanen. Informationen der Verwaltung • • • • • • Die Gemeinde wird im Rahmen der Offenlage von der Stadt Breisach zum Bebauungsplanverfahren „Erweiterung Schlossfeld“ (allgemeines Wohngebiet) in Breisach-Oberrimsingen gehört. Die Pläne wurden bei der frühzeitigen Beteiligung schon einmal vorgestellt. Betroffenheit der Gemeinde Merdingen ist nicht gegeben. Auf die Abgabe einer Stellungnahme wird verzichtet. Die Gemeinde erhält aus dem Zukunftsinvestitionsprogram einen Zuschuss für die Sanierung der Straßenbeleuchtung in Höhe von 13.490 €. Am 15.04.2016 findet für den Gemeinderat eine Besichtigung der Abwasserhebeanlagen mit Pumpsationen und der Kläranlage in Grezhausen statt. Auf Veranlassung der Gemeinde Ihringen werden auf gemeindeeigenen Grundstücken im Schachenwald zwei Grundwassermesspegel zur Vorbereitung der Neuausweisung des Trinkwasserschutzgebietes für den Brunnen in Wasenweiler hergestellt. Die Bauantragsunterlagen für den Funkturm sollen in Kürze eingereicht werden. Mit dem Bau der Sendemastanlage wird vorbehaltlich der Erteilung der Baugenehmigung im November dieses Jahres gerechnet. Die neu verlegte Trinkwasserleitung im Bereich des künftigen Lebensmittelmarktes wurde am 21.03.2016 in Betrieb genommen. Alle Bauarbeiten sind bis jetzt planmäßig verlaufen. Fragen und Anregungen • • Gemeinderätin Schnurr bat um Auskunft, weshalb ein Straßenbaum im Löschgraben gefällt wurde. Von der Verwaltung wurde erklärt, dass es durch starken Wurzelwuchs Schäden an einer Mauer gab. Es wird ein neuer Baum gepflanzt. Gemeinderat Menner sprach die Parksituation im Löschgraben an und wies auf dadurch immer wieder entstehende Verkehrsbeeinträchtigungen hin. Daraus entwickelte sich eine rege Diskussion über die Erforderlichkeit von verkehrsregelnden Maßnahmen für den ruhenden Verkehr (Parken) im Löschgraben, Seite 6 Donnerstag, den 31. März 2016 aber auch im historischen Kernort. Bürgermeister Rupp vertrat die Auffassung, dass man strukturiert und unter Mitwirkung eines Fachbüros mögliche Verkehrsregelungsmaßnahmen aufzeigt und diese mit der unteren Verkehrsbehörde abstimmt. Die Verwaltung wird das Thema in der nächsten Zeit aufgreifen. • Gemeinderätin Landmann wies auf fehlende Beschilderungen entlang des Burgunderwegs hin und bat diese zu ersetzen. Die Verwaltung sagte die Überprüfung und Vervollständigung zu. • Gemeinderätin Landmann bat um Auskunft bezüglich des Angebots für Schülerferienbetreuung. Es wurde mitgeteilt, dass die Betreuung in den Fastnachtsferien stattfand. Es wurden 9 Kinder betreut. Für die Osterferien liegen nur 5 Anmeldungen vor. Diese Betreuung muss mangels ausreichender Anzahl abgesagt werden. Weil der Ausfall der Ferienbetreuung an Ostern von der Verwaltung relativ kurzfristig den Eltern mitgeteilt wurde einigt man sich darauf, künftig ausnahmslos nach der bestehenden Benutzungsordnung zu verfahren und bei weniger als 10 Anmeldungen 3 Wochen vor einer Ferienbetreuung die Absage bekannt zu geben. • Ein Zuhörer erkundigt sich zu einem Artikel in der Badischen Zeitung vom 21.03.2016 bezüglich der Ausweisung von Schutzgebieten im neuen Regionalplan. Bürgermeister Rupp teilte dazu mit, dass die Verwaltung einen Antrag zur Ausweisung eines Vorranggebietes für Natur- und Landschaftsschutz gestellt habe, weil sich im betroffenen Bereich schützenswerte Biotope befinden. Die Ausweisung verhindere jedoch nicht die mögliche Überplanung für eine neue Straße (B 31 West). • Ein Zuhörer bat um Auskunft und regte gleichzeitig an, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schloßmatten I“ so abzuändern, dass keine für Bauherren teuren Abweichungen und Befreiungen erteilt werden müssten. Bürgermeister Rupp sagte die Überprüfung zu gegebener Zeit zu. Bisher sah man aus Kostengründen von einer Bebauungsplanänderung ab. Der Protokollführer Merdinger AKTUELLES Abfall-Kalender Die nächsten Termine: Austausch von Wasserzählern Zählerbügeleinbau Für den fachgerechten Einbau des Zählers ist es erforderlich, dass alle Wasseranschlüsse über einen Montagebügel mit je einem Absperrventil vor und nach dem Zähler verfügen. Der Wassermeister ist verpflichtet, Zähler nur noch an vorschriftsgemäßen Zählerplätzen einzubauen. Bitte prüfen sie daher Ihren Zählerplatz und lassen ihn gegebenenfalls durch eine Fachfirma den Richtlinien entsprechend umbauen. Samstag, 02.04.2016 Biotonne Fundbüro Gefunden wurde: • eine braune Herrenstrickweste auf dem Tuniberg-Höhenweg Verloren/entwendet wurden: • ein neuwertiges Hörgerät Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag Sie haben den Einbau eines Zählerbügels vornehmen lassen. Bitte setzen Sie sich mit Wassermeister Herrn Horst Schmidt in Verbindung um den Einbau zu kontrollieren und ggf. einen Zähler zu wechseln. Benötigung eines Kinderstuhls Unsere neu angekommene Flüchtlingsfamilie kann für das Kleinkind (1 Jahr alt) einen Kinderstuhl gebrauchen. Wer einen Kinderstuhl besitzt und diesen abgeben möchte, kann sich gerne bei Herrn Siebler, Tel.: 07668-909410, melden. 01.04. Charlotte Schneider, Sellingerstraße 6 70 Jahre 06.04. Helga Nann, Hinterhofen 18 75 Jahre 07.04. Paul Wochner, Abtshof 30 85 Jahre KIRCHLICHE NACHRICHTEN Kath. Pfarrgemeinde St. Remigius in der Seelsorgeeinheit Breisach-Merdingen Freitag, 01. April 2016 07.30 Oberrimsingen Eucharistiefeier (F.J. Ehrath) 16.00 Breisach Seniorenheim, Wort-GottesFeier (Fr. Grom) 16.00 Merdingen Probe Eko - ohne Eltern und Geschwister (U. Wochner) 18.00 Gündlingen Wort-Gottes-Feier Einstimmung Eko (H. Wochner) 18.00 Wasenweiler Wort-Gottes-Feier Einstimmung Eko für die Kinder aus Ihringen und Wasenweiler mit Familien (U. Wochner) 19.00 Niederrims. Eucharistiefeier (J. Brauchle) 20.00 Ihringen Franziskussaal, Filmabend “Mein Leben ohne mich” Samstag, 02. April 2016 13.00 Gündlingen Feierliche Kommunion (W. Bauer / H. Wochner) 13.00 Wasenweiler Feierliche Kommunion (J. Brauchle / U. Wochner) 17.00 Breisach Münster, Wort-Gottes-Feier Einstimmung Eko (H. Wochner) 17.00 Merdingen Wort-Gottes-Feier Einstimmung Eko (U. Wochner) 18.00 Breisach Münster, Eucharistiefeier am Vorabend (F. J. Ehrath) 18.30 Ihringen Wort-Gottes-Feier mit Kommunionfeier (M. Mößner) 18.30 Niederrims. Eucharistiefeier am Vorabend (G. Eisele) Sonntag, 03. April 2016 - 2. Sonntag der Osterzeit 10.00 Breisach Münster, Feierliche Kommunion (W. Bauer / H. Wochner) 10.00 Merdingen Feierliche Kommunion (J. Brauchle / U. Wochner) 10.30 Oberrimsingen Eucharistiefeier (F. J. Ehrath) Donnerstag, den 31. März 2016 18.30 Merdingen Rosenkranzgebet 19.00 Breisach Josefskirche, Andacht Montag, 04. April 2016 - Verkündigung des Herrn 09.00 Gündlingen Eucharistiefeier Dankgottesdienst Eko (W. Bauer / H. Wochner) 10.00 Merdingen Eucharistiefeier Dankgottesdienst Eko für die Kinder aus Merdingen, Ihringen und Wasenweiler (J. Brauchle / U. Wochner) 11.00 Breisach Münster, Eucharistiefeier Dankgottesdienst Eko (W. Bauer / H. Wochner) 18.00 Grezhausen Lobpreis Dienstag, 05. April 2016 08.00 Niederrims. Eucharistiefeier (F. J. Ehrath) 19.00 Merdingen Eucharistiefeier (G. Eisele) 19.30 Ihringen Franziskussaal, Kontemplation (Meditation in der Stille) 20.00 Merdingen Pfarrhaus, Sitzungszimmer, Vorbereitungstreffen Christi Himmelfahrt 20.00 Oberrimsingen Pfarrkeller, Taufgesprächsabend in Oberrimsingen für den Tauftermin am 23. April 2016 (J. Brauchle) Mittwoch, 06. April 2016 19.00 Merdingen Pfarrhaus, Sitzungszimmer, Gemeindeteam Merdingen 19.00 Oberrimsingen Eucharistiefeier (F.J. Ehrath) Donnerstag, 07. April 2016 18.00 Breisach Josefskirche, Andacht 19.00 Gündlingen Eucharistiefeier (G. Eisele) 19.00 Wasenweiler Eucharistiefeier (J. Brauchle) 19.30 Breisach Münster, Meditation Keine Vorkenntnisse nötig 20.00 Merdingen Pfarrhaus, Sitzungszimmer, Familiengottesdienstvorbereitung für Sonntag, 24. April 2016 20.00 Merdingen Pfarrkeller, Taufgesprächsabend für die Taufen am 23. April (JB) Freitag, 08. April 2016 07.30 Oberrimsingen Eucharistiefeier (F.J. Ehrath) 08.00 Merdingen Eucharistiefeier (G. Eisele) 16.00 Breisach Seniorenheim, Wort-GottesFeier (G. Schwan) 19.00 Niederrims. Eucharistiefeier (J. Brauchle) 20.00 Wasenweiler Taufgespräch im Pfarrhaus Wasenweiler (J. Brauchle) Vorankündigung für Merdingen Samstag, 09. April 2016 16.00 Merdingen Schnupperstunde bei den Ministranten für die Kommunionkinder 18.30 Merdingen Eucharistiefeier am Vorabend Sonntag, 10. April 2016 18.30 Merdingen Rosenkranzgebet Aktuelle Daten zu Gottesdiensten und sonstigen Zeiten finden Sie auf der Homepage: www. se-breisach-merdingen.de Das Pfarrblatt der Seelsorgeeinheit liegt in den Kirchen aus Seite 7 SCHULNACHRICHTEN Ev. Kirchengemeinde Ihringen Wochenspruch: Christus spricht: Ich war tot, und siehe, ich bin lebendig von Ewigkeit zu Ewigkeit und habe die Schlüssel des Todes und der Hölle. (Offenbarung 1,18) Förderverein Schule Merdingen Mittwoch, 30.03.: 9.00 h - 12.00 h Betreuungsgruppe „Morgenglanz“, Gemeindehaus 19.30 h Mittwochsandacht „Treffpunkt Kreuz“ EINLADUNG Donnerstag, 31.03.: 14.30 h Frauenkreis 18.00 h Sport als Lebenshilfe Dienstag, den 12. April 2016 um 20.00 Uhr in der Schule Freitag, 01.04.: 9.00 h – 10.30 h Seniorengymnastik 20.00 h Blaukreuzgruppe Am Sonntag, 3. April 2016, Quasimodogeniti, laden wir Gottesdienste herzlich ein um 9.45 h zum Hauptgottesdienst in die Kirche. Pastoralpsychologin Liane Maurer wird diesen Gottesdienst mit Ihnen feiern. Die Kollekte wird erbeten für Ökumene und Auslandsarbeit - „Reformationsjubiläum in Wittenberg 2017“. Von 9.30 h – 11.00 h Kindergottesdienst „SCHATZSUCHE“ im Gemeindehaus für alle Kinder von 3-13 Jahren Zur diesjährigen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) am laden wir ganz herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die Vorsitzende 2. Jahresbericht 2015 3. Finanzbericht 4. Bericht der Kassenprüferin 5. Entlastung des Vorstands 6. Verschiedenes, Anträge Alle Interessierten, auch Nichtmitglieder, sind herzlich willkommen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Förderverein-Team KINDERGARTEN Montag, 04.04.: 9.00 h – 16.30 h Tagestreff für Senioren „Wohlfühlinsel“, Gemeindehaus 9.30 h – 11.00 h Krabbelgruppe für Mütter und Väter mit Kindern von 0 – 3 Jahren Dienstag, 05.04.: 9.00 h – 16.30 h Tagestreff für Senioren „Wohlfühlinsel“, Gemeindehaus 18.00 h Jugendkreis 19.30 h Kirchenchorprobe mit anschl. Jahresversammlung 19.30 h Gebet der Stille - Kontemplation, Haus Fohrenberg Mittwoch, 06.04.: 9.00 h - 12.00 h Betreuungsgruppe „Morgenglanz“, Gemeindehaus 19.30 h Mittwochsandacht „Treffpunkt Kreuz“ 20.00 h Hauskreis im Pfarrhaus 20.00 h Kirchengemeinderatssitzung Donnerstag, 07.04.: 9.00 h – 16.30 h Tagestreff für Senioren „Wohlfühlinsel“, Gemeindehaus 14.30 h Frauenkreis 18.00 h Sport als Lebenshilfe Hinweis: Herr Diakon Höfer hat Urlaub vom 24.03.04.04.16. Gottes Segen wünscht herzlichst Ihr Pfarrer Peter Boos Einladung zum Vortrag „Nein aus Liebe – klare Eltern, starke Kinder!“ (Referentin: Lisa Schneider) Der Verein „Bei den Mättlezwergen e.V.“ läd alle Interessierte – ob Eltern, Großeltern, Onkel oder Tanten – zum Vortrag „Nein aus Liebe – klare Eltern, starke Kinder!“ ein. Wann: am Donnerstag, den 07.04.2016, von 20:00 - 21:45 Uhr Wo: in den Räumen der „Mättlezwerge“ (Am Brückle 14a, 79291 Merdingen) Kommt einfach vorbei, Ihr braucht Euch nicht anzumelden. Eintritt auf Spendenbasis. Wir freuen uns auf Euch und einen tollen Vortrag mit guten Impulsen. Die Vorstandschaft Seite 8 Donnerstag, den 31. März 2016 BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT ASV. Merdingen Aktive Mannschaft: Das Spiel gegen den SV Ebnet am vergangenen Samstag, den 26.03.2016 wurde durch die Gäste abgesagt. Das nächste Auswärtsspiel am Sonntag, den 03.04.2016 bestreitet die 2. Mannschaft gegen Rimsingen III ab11:00 Uhr und die 1. Mannschaft gegen Bötzingen II ab 15:00 Uhr. Einladung zur Jahreshauptversammlung Liebe Vereinsmitglieder und Freunde des Bürgerverein, wir laden Sie ganz herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung am Mittwoch, den 13.04.2016 im Dachgeschoß des KatharinaMathis-Stift ein. Beginn 19:30 Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Hr.Wochner 2. Totenehrung 3. Bericht der Schriftführerin 4. Bericht Kassiererin 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Satzungsänderung § 10 Ausschluss Verwaltungsrat § 8 Erweiterung der Vorstandschaft § 2 Integration des Helferkreises „Merdingen hilft“ 8. Bericht des 1. Vorstand – Rückblick – Vorschau 9. Verschiedenes - Anträge – Wünsche Die geänderte Satzung wird während der Versammlung vorgestellt. Anträge sind bis spätestens 06.04.2016 beim 1. Vors. Wilfried Wochner, Gratzfeldweg 23 zu stellen. Bürgerverein Merdingen e.V. VEREINSMITTEILUNGEN Musikverein Merdingen e.V. Donnerstag, 31. März 20.00 Uhr Probe Sonntag, 03. April 10.00 Uhr Auftritt Weißer Sonntag 09.30 Uhr Treffpunkt & Aufstellung beim Stockbrunnen Donnerstag, 07. April 20.00 Uhr Probe Jugendkapelle Merdingen Dientag, 05. April 18.45 Uhr Probe in Merdingen Jugendabteilung: Sponsor der Woche: Weitere ASV-Infos können auch immer aktuell unter www.asv-merdingen.de abgerufen werden. Turnverein Merdingen e.V. Mitgliederversammlung am 15.04.2016 um 20 Uhr im Engel Zu unserer Mitgliederversammlung laden wir alle jetzt schon ganz herzlich ein. Schenkt dem Verein eine Stunde Eurer Zeit um die Regularien, die euch ein sorgenfreies Trainieren möglich machen, abzuhandeln. Tagesordnung Mitgliederversammlung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Eröffnung - Einstimmung - Begrüßung - Totenehrung - Bekanntgabe der Tagesordnung Berichte - Jahresrückblick des 1. Vorsitzenden - Bericht der Jugendleiter - Bericht der Kassenführerin - Bericht der Kassenprüfer - Entlastung der Kassenführerin - Aussprache zu den Tätigkeitsberichten Entlastung des Vorstandes Ehrungen Wahlen - Neuwahlen - Bestätigung der Jugendvertretung - Bestätigung der TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen Anträge, Wünsche und Anregungen Vorschau 2016 Grußworte der Gäste Grümpelsingen Merdingen Am 04.06.2016 veranstaltet der Männergesangverein Merdingen sein zweites Grümpelsingen. Nachdem vor zwei Jahren es allen Teilnehmern sehr viel Spaß gemacht hat mitzusingen, will der Turnverein auch dieses Mal wieder an den Start gehen, wenn sich genügend sangeslustige Interessenten finden. Wir treffen uns zur ersten Probe am Montag, den 04.04.2016 im Schulungsraum (hinter dem Gymnastikraum) im Hallenkeller, um über die Teilnahme als solches und eventuell auch schon mehr zu sprechen. Wer Lust und Laune hat, beim Turnverein mitzumachen ist ganz herzlich eingeladen. Wenn Fragen sind oder Du bei der ersten Besprechung vielleicht keine Zeit hast, aber gerne mitmachen würdest, melde Dich einfach bei Marietta Menner, Tel.: 894 oder Mail: marietta-menner@t-online.de Volleyball-Mädels, Montags Da wir Verstärkung für die bereits bestehende Gruppe brauchen, laden wir Mädels Jg. 2000 zu einem Probetraining am Montag nach den Osterferien ein. Wir starten um 17.30 Uhr (von 18.30 Uhr bis 20 Uhr findet dann das reguläre Training statt). Bitte meldet euch vorab bei Beate Holbach 01738301458 per Whatsapp an. Donnerstag, den 31. März 2016 Seite 9 Volleyball-Damen II Bezirksklasse Süd, letzter Spieltag So, der letzte Spieltag stand vor der Tür und trotz “verpatztem“ 6. Spieltag hatte wir es selbst in der Hand und konnten den Aufstieg noch schaffen. Gestartet ?wurde mit dem Spiel gegen Weil, die zwar weit hinten in der Tabelle standen, aber die letzten Spieltage zeigten, dass sie auch anders können. Mit Druck im Nacken aber doch hochmotiviert starteten wir in den ersten Satz. Bis auf einen holprigen Anfang lief es dann doch recht gut und wir konnten den Satz recht klar für uns entscheiden. Im zweiten Satz machten wir so weiter, aber der Kampfgeist der Weiler Damen wuchs und wuchs. Trotz allem war aber auch dieser Satz unser. Im dritten Satz haben wir es ungewollt sehr spannend gemacht, es lief gut, wir waren kurz vor dem Ziel, dann waren wir mit den Gedanken aber schon beim Sieg und wurden unkonzentriert und machen viele, viele Eigenfehler und Weil kam näher und näher. Aber wir konnten uns noch einmal zusammenreißen und den Sack zu machen. Erleichtert gingen wir vom Feld und waren unserem Ziel vom Aufstieg schon ein ganzes Stück näher. 3:0 / 75:52 (25:12 25:18 25:22) Nach einer kurzen Pause ging es weiter gegen Efringen-Kirchen, uns fehlte nur noch 1 Punkt zum Glück, das hieß mindesten zwei Sätze gewinnen. Trotz des verhaltenen Starts, gewannen wir den ersten Satz deutlich. Den Sieg schon vor Augen und noch immer etwas ?saftlos ging der zweite Satz an unsere Gegnerinnen. Das konnte doch nicht sein, ein Satz fehlte uns nur noch zum Aufstieg. Daher hieß es kurz durchatmen und ruhig und souverän in den dritten Satz starten. Und jawohl, wir hatten den PUNKT. Unsere Freude war riesig. Im vierten Satz kam es dann so wie es kommen musste, wir verloren ihn. Somit mussten wir in den alles entscheidenden Tie-Break, aber wollten wir so diese erfolgreiche Saison beenden? Mit einer Niederlage? NEIN, wollten wir nicht. So spielten wir auch, gingen mit 9:0 in Führung und machen den Satz und das Spiel klar. 3:2 / 105:85 (25:8 19:25 25:19 21:25 15:8) Es war soweit: AUFSTIEG - Welcome to the “Bezirksliga“ Wir sagen unseren Zuschauern vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung und bis zur nächsten Runde. Bis dahin! Ein glückliches Ey caramba Eure Damen II Ortsverband Merdingen Der VdK-Ortsverband Merdingen informiert: Senioren-Notruf steuerlich absetzbar Die Kosten für einen Notrufdienst in einem Altenheim oder in der eigenen Wohnung können von der Steuer abgesetzt werden. So urteilten kürzlich die Richter des Bundesfinanzhofs (VI R 18/14). Die Ausgaben für einen Seniorennotruf stellten eine Hilfeleistung rund um die Uhr sicher und seien als haushaltsnahe Dienstleistung zu sehen. Seit vielen Jahren gibt es das Sonotel-Hausnotruf-Angebot. Da beträgt die monatliche Nutzungsgebühr 18,36 Euro – 17,90 Euro für VdK-Mitglieder. Für VdK-Mitglieder ist die Installation des Geräts kostenlos. Auch die Abrechnung mit der Pflegekasse kann bei festgestellter Pflegebedürftigkeit in Frage kommen. Weitere Informationen gibt es direkt bei Sonotel, VdK-Kooperationspartner seit 1998, Rosengarten 17, 22880 Wedel, Telefon (04103) 18889-10, Fax (-19), www.sonotel-hausnotruf.de. 14. VdK-Landesschulung für Behindertenvertreter am 13. Juli in Heilbronn Jetzt anmelden! Bereits zum 14. Mal führt der Sozialverband VdK Baden-Württemberg seine landesweite Schulung für Behindertenvertreter, Betriebsund Personalräte sowie Arbeitgeberbeauftragte durch. Die alljährliche Großveranstaltung in der Harmonie Heilbronn findet am 13. Juli 2016, 9.45 bis 15.30 Uhr, statt. 2016 geht es um die „Arbeitswelt 4.0“. Vorgesehen sind Fachvorträge und eine Podiumsdiskussion. Anmeldeunterlagen gibt es beim VdK-Landesverband, Johannesstraße 22, 70176 Stuttgart, Telefon (0711) 61956-52, a.unger@vdk.de. Programmdetails finden sich unter www. vdk-bawue.de und in der April-VdK-Zeitung. Die Tagungsgebühr beträgt 105 Euro inklusive weiterer Leistungen. Flankiert wird die VdK-Traditionsveranstaltung von einer Reha- und Gesundheitsmesse mit über 40 Ausstellern, die jeder Interessierte ab 10 Uhr kostenlos und ohne Anmeldung bis gegen 14.30 Uhr besuchen kann. PRIMO-MITTEILUNGSBLÄTTER Immer am Ball bleiben! Informationen Weinbau und Landwirtschaft Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Tel. 0 77 71 / 93 17 - 11 Fax 0 77 71 / 93 17 - 40 anzeigen@primo-stockach.de Weinbaukartei für das Jahr 2016 Die in der Weinbaudatei erfassten Daten sind laufend fortzuschreiben: Dies geschieht über die jährliche Meldung der seit dem letzten Termin stattgefundenen Veränderungen. Die Durchführung dieser Fortschreibung obliegt der Genossenschaft. Deswegen sind alle Bewirtschafter von Rebflächen verpflichtet, jährlich die Daten zur Weinbaukartei verbindlich anzugeben. Diese bilden die Grundlage für das Weinbaujahr 2016 bezüglich Traubenanlieferungen sowie Pheromonabrechnung. Hierzu werden alle WG-Mitglieder gebeten, in den kommenden Wochen im Büro im Weinhaus vorzusprechen. Durch eine Unterschrift muß vom Winzer die Richtigkeit des Datenbestandes bestätigt werden. Bei denjenigen Mitgliedern, von welchen wir keine Rückmeldung bekommen, gehen wir von unveränderten Daten aus. Spätere Änderungen sind nicht mehr möglich. Mitgliedschaft in der WG Wir weisen auf die wesentliche Geschäftsgrundlage hin: Die Winzergenossenschaft Merdingen eG ist eine Selbsthilfe-Vereinigung ihrer Mitglieder. Diese haben die gemeinschaftliche Förderung des Weinbaus und die Erfassung der Trauben zum Ziel. Hierzu wurden über Jahrzehnte hinweg gemeinsame Anstrengungen unternommen und beträchtliche Beträge eingesetzt, um die entsprechenden Erfassungs-, Ausbauund Vermarktungskapazitäten aufzubauen und vorzuhalten. Zu diesem Geschäftsprinzip zählt, daß jedes Mitglied mit Beitritt zur Winzergenossenschaft eine Vollablieferungspflicht eingegangen ist. Daneben hat jedes Genossenschaftsmitglied selbstverständlich das Recht, seine Mitgliedschaft regulär zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung der satzungsmäßigen Frist zu kündigen. Zu den Pflichten der Mitglieder gehört ganz klar, daß „bei Übertragung, Verpachtung oder sonstiger Überlassung von Rebgrundstücken an Nichtmitglieder die zweijährige Ablieferungspflicht einzuhalten“ ist (§§ 5 und 12 der Satzung). Auf der Einhaltung dieser Fristen bestehen wir, weil dies die genossenschaftlichen Grundstrukturen und Grundprinzipien berührt und der Verlässlichkeit des genossenschaftlichen Wirtschaftens dient. Die Einhaltung dieser Abmachungen ist elementar, wenn diese Solidargemeinschaft dauerhaft funktionieren soll – leider scheint dies hin und wieder in Vergessenheit zu geraten, Seite 10 weswegen wir auf diese mit unseren Mitgliedern getroffenen Vereinbarungen hinweisen. Weinprämierungen In der vor kurzem durchgeführten Landesweinprämierung für Frühling- und Sommerweine haben wir eine Goldmedaille für den 2015er Merdinger Bühl Roter MüllerThurgau Kabinett halbtrocken erhalten und jeweils Silbermedaillen für den 2015er Merdinger Bühl Rivaner Kabinett trocken sowie den 2015er Merdinger Bühl Regent-Rosé Qualitätswein trocken. Vielleicht ein Grund mehr, im Weinhaus vorbeizuschauen und diese Weine zu probieren und sich damit für hoffentlich herrliche Frühling- und Sommertage rechtzeitig einzudecken... Beratungsrunden 2016 Die staatliche Weinbauberatung und die Experten des Staatlichen Weinbauinstituts haben sich wieder bereit erklärt, in diesem Jahr an den Beratungsrunden des Badischen Winzerkellers mitzuwirken. Die einzelnen Beratungstermine wurden wie folgt festgelegt – wir bitten um Vormerkung: Frühjahr: Themen Bodenpflege, früher Rebschutz Dienstag, 3. Mai 2016, Niederrimsingen (Grillplatz am Attilafelsen) Reifephase: Themen Ertragsschätzung, Reifeentwicklung, Sonderqualitäten Montag, 18. Juli 2016, Opfingen (Turm) Beginn der Veranstaltungen ist jeweils 18.00 Uhr. Der (dazwischen liegende) SommerTermin wird noch festgelegt und veröffentlicht. Bei diesem Termin ist im Anschluß ein Vortrag als Fortbildungsmaßnahme im Rahmen des Sachkundenachweises vorgesehen. WG-Vorstand Winzergemeinschaft Merdingen Pheromon-Dispenser-Ausbringung 2016 Wir weisen nochmals auf die Ausbringung der Pheromondispenser am Freitag, 08.04. um 16.00 Uhr hin. Die Treffpunkte für die einzelnen Gewanne sind aus den Vorjahren bekannt. Damit Ihr Blockwart disponieren kann, sagen Sie ihm bitte Ihre Teilnahme vorher zu, dann können wir auch evtl. Personalüberhänge ausgleichen. Im Gewann „Vorgnagen“ werden die Dispenser aus organisatorischen Gründen am Samstag 09.04. ab 16.00 Uhr ausgebracht. Nachstehend die Aufteilung mit den Verantwortlichen und den Telefonnummern: Donnerstag, den 31. März 2016 Gewann Blockwarte 1. Langenfelden Wolfgang Wochner 2. Buchenbühl Harald Menner 3. Hütstel Schnurr Georg 4. Bühl Anton Belledin 5. Vorgnagen Meinrad Bärmann 6. Engertstein / Duggenbühl Peter Weber 7. Mättenziel Harald Schopp 8. Laieren / Kellenberg Stephan Hagitte 9. Allenwinden / Abbenreben Thomas Selinger 10. Beerental / Heueisen Erwin Weber 11. Längental / Hohrain Jakob Gretzmeier 12. Wart / Hohrain Harald Wochner 13. Hohkinzig Edgar Bärmann 14. Dimberg / Eck Weingut Kalkbödele Telefon 1403 1501 AUS UNSERER NACHBARSCHAFT 1891 1810 5032 e JMS 30 Jahr 5995 5145 995605 1052 902636 94230 951677 9338 902672 Auch diejenigen, die erst nach 16.00 Uhr helfen können, sind gerne gesehen und sollen sich bitte mit dem Blockwart in Verbindung setzen, um einen Treffpunkt zu vereinbaren. Wie jedes Jahr gibt es nach dem Ausbringen der Dispenser einen Umtrunk in der Winzerhalle. Wir weisen darauf hin, daß dies eine Gemeinschaftsaktion aller Winzer ist und diese nur gelingen kann, wenn alle Rebbewirtschafter ihren Anteil dazu beitragen. Von größeren Betrieben wird erwartet, daß sie entsprechend ihrer Fläche genügend Helfer stellen. Der verantwortliche Winzer engagiert sich selbst oder sorgt gerechterweise für Personalersatz. Auch Nichtwinzer, die uns unterstützen wollen, sind gerne gesehen. Wir hoffen daher auf ein gutes Gelingen. Flächenänderungen: Für die korrekte Abrechnung des Pheromonverfahrens ist es wichtig, das Flächenänderungen bei uns gemeldet werden. Nur so können wir gewährleisten, dass für jede Fläche der volle Zuschuss gewährt werden kann und wir seitens der EU keine Sanktionen zu erwarten haben. Diese werden wir direkt an die Verursacher weiterberechnen. Die Änderungen können bei Christoph Süßle Fax-Nr. 07668/952631 oder an Edgar Bärmann Fax-Nr. 07668 7252 gemeldet werden. Flächenveränderungen von WG - Mitgliedern werden zu den Bürozeiten des Geschäftsführers im Weinhaus erfasst. Winzergemeinschaft Merdingen e.V. Christoph Süßle ( 9383 Edgar Bärmann ( 9338 Das neue Musikschulsemester beginnt im April – Anmeldungen sind noch möglich. Danke an alle Mitwirkenden für ein gelungenes Musikschulfest! Beim Musikschulfest in Oberrotweil haben Schüler und Lehrkräfte der Jugendmusikschule das umfangreiche JMS-Fächerangebot vorgestellt. Ein Dank gilt allen Beteiligten für die gelungene Präsentation, vor allem für das gelungene Teamwork beim Musikschulfestorchester und –Chor im XXL-Format! Im April beginnt das neue Musikschulsemester und damit bietet sich für Interessenten aus den JMS-Mitgliedsgemeinden Breisach, Ihringen, Merdingen und Vogtsburg die Gelegenheit, mit dem Unterricht an der JMS zu beginnen. Das JMS-Unterrichtsangebot reicht von der Musikalischen Früherziehung für Kindergartenkinder über die Angebote im Grundstufenbereich bis zum Hauptfachunterricht in nahezu allen Instrumenten und im Fach Gesang. Es gibt auch mehrere JMS-Ensembles, die Gelegenheit zum gemeinsamen Musizieren bieten. Außerdem besteht eine gute Zusammenarbeit mit den örtlichen Musikvereinen, wo ebenfalls das Zusammenspiel gefördert wird. Bei Fragen zum Unterrichtsangebot und zur Anmeldung erhält man Informationen unter www.jugendmusikschule-breisach.de JMS-Geschäftsstelle, Tel. 07667-1846, E-Mail: jms.breisach@t-online.de Donnerstag, den 31. März 2016 Sprechstunde der deutschen und französischen Arbeitsagenturenbei der INFOBEST Vogelgrun/Breisach Einmal monatlich findet bei der INFOBEST Vogelgrun/Breisach eine Sprechstunde mit einem Berater der Arbeitsagentur Freiburg und einer zweisprachigen Beraterin des Pôle Emploi Haut-Rhin statt. Wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht oder das Risiko von Arbeitslosigkeit besteht, können im Rahmen eines Einzelgesprächs Fragen zum Arbeitslosengeld, aber auch zur Suche nach einer neuen Beschäftigung auf beiden Rheinseiten angesprochen werden. Die nächste Sprechstunde findet am Donnerstag, den 7. April 2016, vor Ort bei der INFOBEST Vogelgrun/Breisach zu folgenden Zeiten statt: Pôle Emploi: 9:00-12:00 und 13:30-15:00 Uhr Agentur für Arbeit: 8:30-12:00 Uhr Eine Terminvereinbarung bei der INFOBEST Vogelgrun/Breisach per Telefon, E-Mail oder direkt vor Ort ist zwingend erforderlich: INFOBEST Vogelgrun/Breisach Ile du Rhin F-68600 Vogelgrun Tel. F: 03.89.72.04.63 Tel. D: +49 (0) 7667-832-99 vogelgrun-breisach@infobest.eu Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: 8:30-12:00 / 13:00-17:00 Uhr Donnerstag: 8:30-12:00 / 13:00-18:30 Uhr (Mittwoch und Freitag: geschlossen) Seite 11 INTERESSANTES & WISSENSWERTES WEITERBILDUNG Seniorenstudium nach dem Beruf Was Sie schon immer wissen, lernen, können, wollten Ein selbst gewähltes Thema näher betrachten und studieren – dazu gibt es im Seniorenstudium an der PH Freiburg vielfältige Möglichkeiten. Am 18.04.2016 beginnt das Sommersemester auch für die über 500 älteren Studierenden an der PH. Seit Jahren steht ihnen ein breitgefächertes und vielfältiges Angebot zur Auswahl. Es umfasst z.B. Vorlesungen zu den Themen „Das Christentum in der pluralen Welt“, „Grundlagen der Ökologie“ oder „Baden Württemberg“. Auch aktuelle Themen werden aufgegriffen. So findet in der Aula die Ringvorlesung „Flüchtlinge in Freiburg – Herausforderungen, Praxis, Perspektiven“ statt. Neben den Vorlesungen stehen auch Seminare, fachpraktische Kurse sowie selbstorganisierte Arbeitskreise der Seniorenstudierenden in großer Zahl zur Auswahl. Die Seminare finden zu Teil generationenübergreifend mit jungen Studierenden statt. Etwas Besonderes sind auch die Arbeitskreise, die von Seniorenstudierenden selbst organisiert werden. Eine offene Informationsveranstaltung findet statt am Mittwoch, 13.04.2015 um 14.00 Uhr an der Pädagogischen Hochschule, Kollegiengebäude 2, Raum 015 im EG statt. Das Programmheft kann telefonisch angefordert werden (0761/682-244 oder per Mail an seniorenstudium@ph-freiburg.de). Weitere Informationen im Internet unter www.ph-freiburg.de/senioren Wanderungen 2. Quartal DAV Sektion-Freiburg Samstag, 02.04. Arnika Ammerschwihr-Fliegerkapelle-Rabenfels-Drei Ähren-Galz, 6,25 Std., 22 km, Ausweis 7.30 Uhr Endhaltestelle, Straba Linie 3, PKWgem. Mittwoch, 06.04. Arnika Rund ums Spitzenbachtal, 5,5 Std., 20 km, 9.10 Uhr Hbf Zug Oberwinden Donnerstag, 07.04. Edelweiß Höhenhäuser-Lahrer Hütte - Durenbach - Liebratsberg - Höhenhäuser, 4 Std., 8.08 Uhr Hbf Zug Elzach, Bus 7206, WF steigt in Kollnau zu Enzian B Günterstal – Langackern – Merzhausen, ca. 3 Std., 9.30 Uhr Endstation Linie 2, Günterstal (Dorfstr.) Almrausch Denzlingen – Mauracher Berg – Buchholz, 2,5 Std., verkürzte Wanderung 1 – 1,5 Std in gemäß. Tempo, 10.08 Uhr Hbf Zug Denzlingen, Zug Batzenhäusle Ende des redaktionellen Teils Unsere liebe Mutter Eva Luise Knof geb. Sternberg ist am Palmsonntag im Alter von 91 Jahren friedlich eingeschlafen. Die Trauerfeier fand am 27.03.2016 statt. Im Namen aller Angehörigen Großer Geflügelverkauf am Donnerstag, 07.04.16 Merdingen, Rathaus 12.25 Uhr Geflügelzucht J. Schulte • Tel. 05244/89 14 • Fax 05244/7 72 47 vormals Geflügelhof Bohun, 78554 Aixheim Mit frischen Farben in den Frühling Bei Elektrokummerdiese Nummer!!! 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