Inkasso heißt Verantwortung. - BDIU Bundesverband Deutscher
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Inkasso heißt Verantwortung. - BDIU Bundesverband Deutscher
»Inkasso heißt Verantwortung.« JAHresBerIcHt 2013 | 2014 Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. Deutsche Inkasso Akademie GmbH »Inkasso heißt Verantwortung.« || JAHresBerIcHt Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser, die letzten zwölf Monate haben unsere Branche vor einige Herausforderungen gestellt. Vor allem die Politik hat mit vielen neuen Gesetzen dafür gesorgt, dass uns nicht langweilig wurde, darunter – um nur einige zu nennen – die Änderungen beim Verbraucherinsolvenzverfahren, die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung und nicht zuletzt natürlich vor allem die Regelungen zur Tätigkeit von Inkassounternehmen im sogenannten »Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken«. Zu allen diesen Vorhaben hat der BDIU dezidiert seine Meinung geäußert und sich für die Interessen der Wirtschaft eingesetzt. Denn Gläubiger sind darauf angewiesen, dass Inkassounternehmen deren berechtigte Forderungen durchsetzen können. Die wichtigsten unserer Kommentierungen und Positionierungen aus dem vergangenen Jahr haben wir Ihnen in dem vorliegenden Geschäftsbericht zusammengefasst. Künftig richtet sich unser Blick immer stärker auch nach Europa. Denn viele der Gesetze, die heute in Berlin beschlossen werden, wurden erst gestern in Brüssel diskutiert und letztlich initiiert – wie die aktuelle Debatte über eine EU-Datenschutzgrundverordnung eindrucksvoll belegt. Hier Flagge zu zeigen und bei den Diskussionsprozessen schon frühzeitig auf die Interessen der Wirtschaft hinzuweisen, ist unerlässlich. Seit September ist mit Andreas Aumüller ein Vertreter des BDIU an die Spitze der europäischen Inkassowirtschaft gerückt. Als Präsident der Federation of European National Collection Associations (FENCA) verschafft er auch den deutschen Unternehmen Gehör auf europäischer Ebene. Und auch unser nationaler Verband öffnet sich weiter nach Europa. Seit Januar verantwortet der BDIU die Administration der FENCA. Das bedeutet für uns die Übernahme zusätzlicher Verantwortung – für die Interessen unserer Mitgliedsunternehmen, aber auch für die Interessen des Forderungsmanagements in Europa insgesamt. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine informative und abwechslungsreiche Lektüre mit diesem Jahresbericht. Ihre Wolfgang Spitz Kay Uwe Berg Präsident des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen BDIU || Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. »Inkasso heißt Verantwortung.« || JahreSbericht inhalt »Inkasso heißt Verantwortung.« || JahreSbericht 4 Das Inkasso-Jahr 2013/2014 »Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia 16 Deutsche Inkasso Akademie »Inkasso heißt Verantwortung.« || beratende gremien, netzwerKPlattfOrmen 30 Ausschüsse und Arbeitskreise des BDIU »Inkasso heißt Verantwortung.« || engagiert 36 Ein kleines Schwein macht Schule: Das Projekt »Schulschwein« »Inkasso heißt Verantwortung.« || StandPUnKt 40 Inkasso: Große Bedeutung, aber trotzdem schlechter Ruf – Gastbeitrag von MdB Mechthild Heil, Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion »Inkasso heißt Verantwortung.« || medienarbeit 42 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit »Inkasso heißt Verantwortung.« || PerSOnen Präsidium und Geschäftsführung Impressum Herausgeber Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. || Friedrichstraße 50 – 55 || 10117 Berlin Telefon 030.206 07 36-0 || bdiu@inkasso.de || www.inkasso.de Registergericht Amtsgericht Charlottenburg VR 28841 B V. i. S. d. P. Kay Uwe Berg Redaktion Marco Weber, Kay Uwe Berg Konzept + Gestaltung Nolte | Kommunikation Bildnachweis Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia 47 »Inkasso heißt Verantwortung.« || JahreSbericht Das Inkasso-Jahr 2013/2014 daS Jahr 2013 brachte für die branche einSchneidende VeränderUngen. zahlreiche neUe geSetze, darUnter die refOrm deS VerbraUcherinSOlVenzVerfahrenS, die refOrm der SachaUfKlärUng in der zwangSVOllStrecKUng, die VOrbereitUng aUf SePa Und VOr allem daS SOgenannte »geSetz gegen UnSeriöSe geSchäftSPraKtiKen«, zwangen die Unternehmen zU teilS tief greifenden änderUngen ihrer geSchäftSPrOzeSSe Und dOminierten die POlitiSche arbeit deS VerbandS. Z ur Jahreshauptversammlung des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen vom 18. bis 20. April 2013 in der sächsischen Landeshauptstadt Dresden kamen rund 500 Teilnehmer und Gäste aus Wirtschaft, Politik, branchennahen Dienstleistern und dem Ausland – genauso viele wie bei der sehr erfolgreichen Vorjahresveranstaltung in Berlin. Auf dem Plenum zu Beginn des Kongresses, der mit einer Rede von Dresdens Bürgermeister Detlef Sittel eröffnet wurde, betonte BDIU-Präsident Wolfgang Spitz die Leistungsfähigkeit der Branche. Inkassounternehmen bearbeiteten pro Jahr fast 20 Millionen außergerichtliche Mahnungen, von denen sie 80 Prozent einer Klärung zuführten. Die Pläne für ein »Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken« bewertete Spitz in diesem Zusammenhang äußerst kritisch. Das Gesetz könnte die Branche gefährden – und damit auch die Produktivität der über eine halbe Million Auftraggeber aller Wirtschaftsbereiche, die auf die Zusammenarbeit mit professionellen Inkassodienstleistern angewiesen seien. Unterstützung kam von Gerhard Handke, dem Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA). Er betonte, dass Groß- und Außenhandel ein starkes Interesse daran haben, dass Inkassoverfahren auch in Zukunft funktionieren. Partnerland 2013 war Polen. Piotr Badowski, Präsident des polnischen Inkassoverbands PZW, begrüßte am ersten Abend die Teilnehmer der Jahreshauptversammlung und stellte zudem in einem Workshop die besonderen Herausforderungen vor, denen sich Inkassounternehmen in Polen – dort übrigens eine bislang stetig wachsende Branche – zu stellen haben. 4 Gerhard Handke, Hauptgeschäftsführer des BGA, betont die Bedeutung des Inkassowesens für die Wirtschaft Ohnehin war der Blick über die Grenzen auf die Inkassopraxis in anderen Ländern ein Schwerpunkt dieser Veranstaltung. So wurde in Dresden der neue Praxisleitfaden für grenzüberschreitendes Forderungsmanagement vorgestellt, den ein internationales Konsortium mit dem BDIU an seiner Spitze im Auftrag der Europäischen Kommission realisiert hatte. Die Jahreshauptversammlung bot allen BDIU-Mitgliedern sowie allen interessierten Forderungsmanagementexperten ein hochwertiges Kongressprogramm zur fachlichen und praxisbezogenen Weiterbildung. Es deckte ein breites Spektrum an inkassorelevanten Themen ab – angefangen bei der aktuellen Gesetzgebung über Praxisworkshops, etwa zum Telefoninkasso und zur Zwangsvollstreckung, bis hin zum Inkasso für die öffentliche Hand. BDIU || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.V. »Inkasso heißt Verantwortung.« || JahreSbericht Ein Höhepunkt war am zweiten Abend der BDIU-Frühlingsempfang im Dresdner Albertinum. Forderungsmanager und Gäste aus Politik und Wirtschaft tauschten sich in angenehmer Atmosphäre über aktuelle branchenrelevante Themen aus und erlebten in der international anerkannten Skulpturensammlung des Albertinums Kunstwerke vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis in die Gegenwart. Auf der Mitgliederversammlung wurden wichtige Weichenstellungen getroffen. Die Mitglieder wählten Petra Rangen neu ins Präsidium. Axel Kulick, der bislang das Amt nur kommissarisch ausgeübt hatte, wurde nun offiziell in der Nachfolge von Dirk Oelsner als Schatzmeister des BDIU bestätigt. Einstimmig verabschiedete das Gremium eine große Satzungsreform. Neben vielen redaktionellen Änderungen, die vor allem der Straffung des über die Jahre leicht unübersichtlich gewordenen Dokuments dienten, ist eine der bedeutendsten Neuerungen die Einführung einer assoziierten Mitgliedschaft, mit der zum Beispiel die Aufnahme von inkassorelevanten Dienstleistern oder ausländischen Inkassounternehmen ermöglicht wird. Voraussetzung für die Aufnahme ausländischer Inkassounternehmen ist, dass sie in einem nationalen Mitgliedsverband des europäischen Inkassodachverbands FENCA oder der internationalen Verbände ACA oder IACC organisiert sind. Die assoziierten Mitglieder erhalten zwar ein Recht zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung des BDIU, jedoch ist ihnen die Teilnahme an den Mitgliederversammlungen verwehrt. Außerdem wurden einige Klarstellungen zum Sanktionsmechanismus bei satzungswidrigem Verhalten getroffen. Das folgende Eskalationsinstrumen- Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia Piotr Badowski (links), Präsident des polnischen Inkassoverbands, spricht gemeinsam mit BDIU-Präsident Wolfgang Spitz zu den Teilnehmern unserer Jahreshauptversammlung tarium steht in einem solchen Falle zur Verfügung: die Erteilung einer Auflage als niedrigstschwellige Sanktion, gefolgt von einem Verweis, einer Geldbuße bis hin zum Ausschluss aus dem BDIU. Die bisher in der Satzung festgeschriebene Höchstgrenze einer Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro wurde aufgehoben, sodass allein die Grenze des dreifachen Jahresbeitrags bestehen bleibt. Eine Aufwertung erfuhren die themenbezogenen Arbeitskreise für Europa, die Zusammenarbeit mit Gerichtsvollziehern sowie für Datenschutz, die somit in den Rang von Ausschüssen erhoben wurden und explizit als Beratungsgremien des Präsidiums und der Geschäftsführung in der Satzung genannt sind – neben dem zuvor bereits in dieser Rolle agierenden Rechtsausschuss. Die beeindruckende Fassade des Albertinums in Dresden Das Präsidium des BDIU (von oben links): Thomas Kohlmeier, Hans-Joachim Leister, Axel Kulick, Kirsten Pedd, Marion Kremer, Andreas Aumüller, Wolfgang Spitz, Petra Rangen und Geschäftsführer Kay Uwe Berg Mit großer Mehrheit beschloss die Mitgliederversammlung zudem eine grundlegend reformierte Beitragsordnung. Diese war auch erforderlich, um den in der Satzung neu eingeführten Regularien gerecht zu werden (zum Beispiel der assoziierten Mitgliedschaft). Die Beitragsstrukturreform kommt in erster Linie kleineren Mitgliedsunternehmen zugute. Sie profitieren von um bis zu 13,75 Prozent reduzierten Beitragszahlungen. Mittlere und größere Inkassounternehmen zahlen dagegen einen moderaten Aufschlag. Zudem wurden neue Regeln für Konzernvereinbarungen getroffen, die nicht zuletzt aufgrund der veränderten Branchenstruktur erforderlich geworden waren. StrategieentwicKlUng Im Geschäftsjahr 2013/2014 konzentrierte sich das BDIU-Präsidium auf die künftige strategische Ausrichtung des Verbands. Dabei kristallisierte sich unter anderem die Frage heraus, wie der BDIU als Marke wahrgenommen wird, welche Kernkompetenzen dem Verband zugeschrieben werden und wie es gelingen kann, diesen Markenkern des BDIU auf dem Markt der Verbände besser und schärfer zu kommunizieren. eine Aussage, die mit dem Verband fest in Verbindung gebracht werden soll, nämlich: »Inkasso heißt Verantwortung.« In einem ersten Schritt wurden bereits einige Kommunikationstools des BDIU mit dieser Aussage versehen, unter anderem ist die Präsenz des Verbands beim Branchendienst Xing seit März 2014 unter dieses griffige Motto gestellt – und auch bei den Kommunikationsmaßnahmen rund um die Jahreshauptversammlung 2014 findet sich dieser Satz. Weitere Maßnahmen sind geplant. So gibt es von Ende März bis zum Beginn der Jahreshauptversammlung am 10. April 2014 eine Neuauflage der vor eineinhalb Jahren in der Tageszeitung DIE WELT durchgeführten dreiteiligen AnzeigenImagekampagne. Darüber hinaus soll der Internetauftritt des BDIU einem Relaunch unterzogen werden. Alle Kommunikationsmaßnahmen sind eng verzahnt mit diesem Strategieprozess. In diesem Zusammenhang besprach das Präsidium auch, wie das 60-jährige Bestehen des BDIU, das der Verband im Jahr 2016 feiern wird, kommuniziert werden soll. Unter anderem ist ein Weltkongress, gemeinsam mit dem Europaverband FENCA, in Berlin geplant; außerdem soll es eine Festschrift geben. »geSetz gegen UnSeriöSe geSchäftSPraKtiKen« Inkasso heißt Verantwortung. Das sogenannte »Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken« beschäftigte den BDIU auch in den vergangenen zwölf Monaten intensiv. Kurz vor dem Ende der letzten Legislaturperiode wurde es von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Das Präsidium erörterte diese Fragen in zwei Workshops, bei denen erste Wegmarken hin zu einer modernen Verbandsstrategie gesetzt wurden. Unter anderem definierte man einen Claim, das heißt einen Satz beziehungsweise 6 Aus Sicht der Branche ist dabei ein durchwachsenes Fazit zu ziehen. Auf der einen Seite hat das Gesetz zwar mehr Klarheit bei den Inkassokosten gebracht: Inkassokosten können demnach vom Schuldner, der sich in Verzug befindet, maximal bis zur Höhe der vergleichbaren Anwaltsgebühren erstattet verlangt werden. Es ist zu BDIU || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.V. »Inkasso heißt Verantwortung.« || JahreSbericht begrüßen, dass der Gesetzgeber hier für die längst überfällige Transparenz sorgt, indem er die ständige Rechtsprechung bis hin zum Bundesverfassungsgericht eindeutig ins Gesetz schreibt. Dies ist maximal transparent und damit gut für Wirtschaft wie Verbraucher. Das Bundesjustizministerium hat sich allerdings die Möglichkeit erhalten, durch eine Gebührenverordnung das zu regeln, was »Privatpersonen« zu erstatten haben. Dies würde jedoch das Ende der gerade geschaffenen Klarheit bedeuten. Gleichwohl müsste der Bundestag einer solchen Rechtsverordnung seine ausdrückliche Zustimmung erteilen. Inkassodienstleister hätte dies vermutlich das wirtschaftliche Aus bedeutet. Dringender erforderlich als ein solcher Kostendeckel ist laut BGA vielmehr »eine insgesamt effektivere Aufsicht über die Inkassounternehmen, also besserer Vollzug statt neuer Gesetze«. Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstrich in diesem Zusammenhang, wie wichtig die Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen für den Handel ist: »Gerade beim Kauf auf Rechnung ist der Händler darauf angewiesen, seine berechtigte Forderung auch tatsächlich durchsetzen zu können. Steht hierzu kein funktionierendes Inkassosystem zur Verfügung, so muss der Händler darauf verzichten, den Kauf auf Rechnung anzubieten, und kann den Kunden lediglich alternative Bezahlformen anbieten.« Bis zur Verabschiedung des Gesetzes war es ein weiter Weg. Die Wirtschaft insgesamt äußerte im Vorfeld Bedenken gegen einzelne Vorschläge zur Inkassoregulierung. Am 15. Mai 2013 nahm BDIU-Präsidiumsmitglied Kirsten Pedd als Sachverständige an einer Anhörung zu dem Deren Wirksamkeit gegen unseriöse Inkassopraktiken wurde bezweifelt, ganz im Gegenteil erwarteten einige Branchen sogar Beeinträchtigungen für die seriöse Inkassotätigkeit und damit konkrete negative Folgen für ihre Umsätze. Der BGA zum Beispiel stellte fest: »Das vorwerfbare Verhalten Einzelner, unzulässig hohe Vergütungen abzurechnen, kann nicht mit der Praxis einer ganzen Branche verwechselt werden.« Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hielt zudem eine Kostendeckelung für ungeeignet, um »unseriöses Handeln zu verhindern«. Ein erster Gesetzentwurf hatte streitwertunabhängige Pauschalgebühren vorgesehen – für viele seriöse Gesetz im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags teil. Pedd machte dabei deutlich, dass der BDIU das Ziel des Gesetzentwurfs, unseriöses Inkasso einzudämmen, zwar uneingeschränkt unterstützt. Sie stufte die im Gesetzentwurf vorgesehene Regulierung jedoch als ungeeignet ein, um dieses Ziel zu erreichen. Die geplanten Kostenregelungen kritisierte sie als intransparent und rechtsunsicher durch enorme Abgrenzungsschwierigkeiten (B2C versus B2B, Mengeninkasso versus Einzelinkasso, Kleinforderungen versus größere Forderungen, Inkassomandat versus Anwaltsmandat). Stattdessen regte Pedd eine Anlehnung der Inkassogebühren an die Systematik des Rechtsanwalts- Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia 7 »Inkasso heißt Verantwortung.« || JahreSbericht vergütungsgesetzes an, die – auch hinsichtlich der Nebenforderungen – gesetzlich festgeschrieben werden solle. Insgesamt bestand bei der Anhörung unter den Sachverständigen, zu denen Vertreter verschiedener Verbände, der Verbraucherzentralen und der Justiz gehörten, große Einigkeit beim Thema Aufsicht: Diese müsse gestärkt und gestrafft werden. Die Informationspflichten wurden parteiübergreifend befürwortet, es bestand allerdings Bereitschaft, Übergangsfristen einzuräumen. Das beschlossene Gesetz sieht denn auch eine Übergangsfrist bis zum 1. November 2014 vor, in der die Branche in Absprache mit den Auftraggebern die neuen Transparenzregeln umsetzen kann – es sind unter anderem Anpassungen bei der Software sowohl auf Auftraggeberseite als auch bei den Inkassounternehmen erforderlich. Wie von den Sachverständigen angeregt, steht die Anlehnung der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten an die Rechtsanwaltsgebührensätze nun auch im beschlossenen Gesetz. Dies ist aus Sicht des BDIU nur zu begrüßen. Die ebenfalls im Gesetz verankerte Möglichkeit einer Gebührenverordnung hat dagegen gleich mehrere Widerhaken. Nicht nur, dass sie negative Folgen für die Inkassowirtschaft und die sie beauftragenden Branchen haben könnte, da sich in vielen Fällen die Frage der Wirtschaftlichkeit der Realisierung von Forderungen stellen könnte. Sie soll nach dem Wortlaut des Gesetzes auch nur für registrierte Inkassounternehmen, nicht aber für Inkassodienstleistungen gelten, die von Rechtsanwälten erbracht werden. Der BDIU hält diese Weichenstellung nicht nur wirtschaftlich für unsinnig und politisch für falsch, sondern verfassungsrechtlich für angreifbar. Das BDIU-Präsidium hat daher beschlossen, bereits das Gesetz selbst und nicht erst eine mögliche Verordnung von Verfassungsrechtlern auf seine Vereinbarkeit überprüfen zu lassen. Auch bei der Aufsicht gibt es Verbesserungen, die in wesentlichen Teilen auf Forderungen beruhen, die unter anderem der BDIU formuliert hat. So wird klargestellt, dass die Aufsicht auch tatsächlich ausgeübt werden muss. Das Gesetz besagt jetzt ausdrücklich, dass die Behörden die Befugnis haben, Auflagen zu erteilen, ebenso wie die Möglichkeit, einen Betrieb komplett oder teilweise zu untersagen. Und schließlich sollen die Aufsichtsbehörden wieder die Möglichkeit erhalten, Betriebsprüfungen durchzuführen. SCHLESWIGHOLSTEIN MECKLENBURGVORPOMMERN HAMBURG BREMEN NIEDERSACHSEN BERLIN BRANDENBURG SACHSENANHALT NORDRHEINWESTFALEN SACHSEN THÜRINGEN HESSEN RHEINLANDPFALZ SAARLAND Es bleibt abzuwarten, wie diese Befugnisse von den völlig unterfinanzierten aufsichtsführenden Gerichten ausgeübt werden. Erste Rückfragen zu konkreten Fällen deuten allerdings an, dass sich in der Praxis noch nichts zum Besseren gewendet hat. Leider wird es auch bei der Zersplitterung der Aufsichtslandschaft auf 79 Behörden in Deutschland bleiben. Vergleicht man die Aufsicht über Inkassounternehmen mit derjenigen über Rechtsanwälte oder den Finanzdienstleistungssektor, ist ein krasses Missverhältnis festzustellen. Mit fast 80 unterschiedlichen Stellen ist die Anzahl der Registrierungsbeziehungsweise Aufsichtsbehörden für Rechtsdienstleister unverhältnismäßig hoch im Vergleich zu der Anzahl landKarte i BAYERN Registrierungs-/ BADENWÜRTTEMBERG Aufsichtsbehörden für Rechtsdienstleister Aufsicht über ca. 750 registrierte, aktive Inkassodienstleister 8 BDIU || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.V. »Inkasso heißt Verantwortung.« || JahreSbericht SCHLESWIGHOLSTEIN MECKLENBURGVORPOMMERN HAMBURG landKarte ii BREMEN NIEDERSACHSEN Bundesanstalt für Finanz- BERLIN dienstleistungsaufsicht (BaFin) BRANDENBURG SACHSENANHALT NORDRHEINWESTFALEN Aufsicht über: • 1.850 Banken • 700 Finanzdienstleistungsinstitute • 600 Versicherungsunternehmen • 30 Pensionsfonds • 6.069 inländische Fonds • 78 KAGs SACHSEN THÜRINGEN HESSEN RHEINLANDPFALZ SAARLAND BAYERN BADENWÜRTTEMBERG SCHLESWIGHOLSTEIN MECKLENBURGVORPOMMERN HAMBURG landKarte iii BREMEN Rechtsanwaltskammern/ NIEDERSACHSEN BERLIN Anwaltsgerichtsbarkeit BRANDENBURG SACHSENANHALT Aufsicht über 161.821 Rechtsanwälte NORDRHEINWESTFALEN SACHSEN THÜRINGEN HESSEN der zu beaufsichtigenden rund 750 aktiven Inkassodienstleister (vgl. Landkarte I). Diese Aufsicht könnte wohl problemlos effektiver und vor allem zentraler gelöst werden. So ist zum Beispiel mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nur eine einzige Behörde zuständig für immerhin 1.850 Banken, 700 Finanzdienstleistungsinstitute, 600 Versicherungsunternehmen und zahlreiche Fonds (vgl. Landkarte II). Auch die Aufsicht über Rechtsanwälte ist wesentlich straffer organisiert als diejenige über die Rechtsdienstleister. Denn nur einige wenige, in den Bundesländern zentralisierte Behörden beaufsichtigen gut 160.000 Anwälte (vgl. Landkarte III). Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia RHEINLANDPFALZ SAARLAND BAYERN BADENWÜRTTEMBERG 9 »Inkasso heißt Verantwortung.« || JahreSbericht Eine Zentralisierung der Aufsicht über Rechtsdienstleister – entweder über die Schaffung einer Bundesbehörde oder aber durch lediglich eine Behörde pro Bundesland – hätte gleich mehrere Vorteile. So könnte eine einheitliche Handhabe gegenüber allen Inkassodienstleistern hergestellt werden. Dies würde nicht nur für die (gegebenenfalls in einem Bundesland ansässigen) Inkassodienstleister eine erwünschte Gleichbehandlung mit sich bringen, sondern würde auch für Verbraucher eine höhere Transparenz bedeuten. Auch könnte dann so effek- tiver gegen schwarze Schafe vorgegangen werden, etwa gegen Unternehmen, die mit der Erbringung von Inkassodienstleistungen werben und diese anbieten, ohne dabei registriert zu sein. Bei einer Zentralisierung erhielten die Behörden wohl auch endlich die personellen und finanziellen Kapazitäten, um anlassbezogene Aufsichten durchführen zu können. Der BDIU schlägt hierzu erneut die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Wirtschaft, der Verbraucherschützer und der juristischen Praxis vor. BDIU-Präsident Wolfgang Spitz argumentierte auf der Jahreshauptversammlung 2013 engagiert für eine bessere Inkassoaufsicht Bitte recht freundlich! Die Teilnehmer der Jahreshauptversammlung auf der Treppe des Dresdner Veranstaltungszentrums 10 BDIU || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.V. »Inkasso heißt Verantwortung.« || JahreSbericht »gUidelineS«-PrOJeKt refOrm deS VerbraUcherinSOlVenzVerfahrenS 2013 realisierte der BDIU an der Spitze eines internationalen Konsortiums einen »Praxisbezogenen Leitfaden zum Der Bundestag hat am 16. Mai 2013 das Gesetz zur grenzüberschreitenden Bonitäts- und Forderungsmanage- Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und ment«. Auftraggeber war die Europäische Kommission. zur Stärkung der Gläubigerrechte verabschiedet. Es entDer Leitfaden richtet sich an kleine und mittlere Unter- hält Regelungen zur Verkürzung und Umgestaltung des nehmen in ganz Europa und liefert Tipps, wie sie bei Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Öffnung des Plangrenzüberschreitenden Geschäften ihre Ansprüche durch- verfahrens für Verbraucherinsolvenzverfahren sowie zur setzen können. Gleichzeitig soll er dazu ermuntern, die Stärkung der Gläubigerrechte (so wird zum Beispiel das Chancen, die in Geschäftsbeziehungen mit Partnern in an- Versagungsverfahren vereinfacht). Um das Restschuldderen europäischen Ländern schlummern, für die eigene befreiungsverfahren bereits nach drei oder fünf Jahren Unternehmung zu nutzen. Er beantwortet Fragen wie: vorzeitig zu beenden, müssen Schuldner innerhalb Welche vorbeugenden Maßnahmen gibt es, um Zahlungs- dieses Zeitraums eine Mindestquote der Gläubigerverzug und -ausfall zu vermeiden? Wie können die Pro- forderungen erfüllen oder zumindest die Verfahrenszesse im eigenen Unternehmen dafür optimiert werden? kosten begleichen. Im Übrigen bleibt es bei der bereits Wie reagiert man richtig, wenn Kunden im Ausland nicht vorher gültigen Dauer des Restschuldbefreiungsverfahzahlen? Welche bestehenden europäischen Maßnahmen rens von sechs Jahren. Das Gesetz tritt zum 1. Juli 2014 zum Forderungseinzug gibt es? Er liefert konkrete Tipps, in Kraft. wie Angebote an ausländische Kunden gestaltet werden können, wie AGB zu formulieren sind und was beim Erstellen von Rechnungen BDIU-Geschäftsführer zu beachten ist. Kay Uwe Berg referierte bei einem EU-Seminar zu grenzüberschreitendem Forderungsmanagement Neben dem BDIU zeichneten die Mitgliedsunternehmen EURO-Inkasso, EOS und infoscore Forderungsmanagement sowie der europäische Inkassodachverband FENCA für die Entwicklung des Leitfadens verantwortlich. In einer Seminar-Roadshow in allen EU-Mitgliedstaaten wird der Leitfaden den Unternehmen vor Ort vorgestellt. Am 23. Mai 2013 lud die Europäische Kommission, Generaldirektion Unternehmen und Industrie, zu einem solchen Seminar nach Berlin ein, bei dem unter anderem BDIU-Geschäftsführer Kay Uwe Berg referierte. Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia Der BDIU hatte zuvor an den Sitzungen der Arbeitsgruppe der »Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des Deutschen Anwaltvereins« teilgenommen und sich aktiv beteiligt. Die AG wurde von dem RiAG Guido Stephan geleitet und ist daher auch als »Stephan-Kommission« nicht nur in Fachkreisen bekannt geworden. Auf Gläubigerseite waren neben dem BDIU die Seghorn Inkasso GmbH, die deutsche Kreditwirtschaft, die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V., Rechtsanwälte Seiler, die Finanzverwaltung sowie die Bundesagentur für Arbeit (Forderungsmanagement) in den Sitzungen vertreten. Von Schuldnerseite nahmen die Arbeitsgemeinschaft 11 »Inkasso heißt Verantwortung.« || JahreSbericht Schuldnerberatung der Verbände sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. an den Sitzungen teil. Vorwiegend Schuldnerinteressen vertraten in den Sitzungen auch die teilnehmende Marianne von Weizsäcker Stiftung sowie die Arge »Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein«. Nach intensiven Beratungen konnten sich die Interessenvertreter von Gläubiger- und Schuldnerseite auf einige Eckpunkte verständigen, die in eine gemeinsame Erklärung sowie ein Eckpunktepapier mündeten. Wichtigste Forderung war dabei eine Stärkung des (außer)gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens. Während des laufenden Gesetzgebungsvorhabens war zwischenzeitlich eine Streichung der Regelungen zur Zustimmungsersetzung im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren geplant. Dazu kam es glücklicherweise nicht, sodass eine Schwächung des außergerichtlichen Einigungsversuchs nicht zu befürchten ist und dieser entsprechend dem Vorhaben der »Stephan-Kommission« weiter gestärkt werden kann. Die Teilnehmer der AG kamen in den Sitzungen überein, dass es neben gesetzlichen Änderungen auch standardisierter Pläne zur Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs bedürfe. Die Beteiligten entwickelten daher ein Musterformular für die Anzeige der Durchführung eines Schuldenregulierungsverfahrens, das zunächst für den Fall einer entsprechenden gesetzlichen Änderung gemäß dem von der Kommission erstellten Eckpunktepapier erstellt worden ist. Zudem wurden angesichts dessen, dass der außergerichtliche Plan keinerlei Zwängen unterliegt, ein derartiger Plan in der Regel aber mannigfaltige Gestaltungsmöglichkeiten aufweist, bestimmte Vertragsklauseln in »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« zusammengefasst, die allerdings genügend Spielraum für individuelle Vereinbarungen beinhalten. Eine strukturierte Bearbeitung und Prüfung der Pläne sowohl von Schuldner- als auch Gläubigerseite beziehungsweise deren Vertretern sollen durch die geschaffenen Klauseln ermöglicht werden. 12 eU-datenSchUtzgrUndVerOrdnUng Der BDIU hat den in den vergangenen zwölf Monaten stattgefundenen Diskussionsprozess um die Einführung einer europaweit geltenden Datenschutzgrundverordnung gemeinsam mit dem europäischen Inkassodachverband FENCA sehr kritisch begleitet. Aus Sicht des BDIU ergeben sich aus den geplanten Vorschlägen zur europaweiten Datenschutzregelung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. So könnte die Umsetzung der bisher bekannten Vorschläge den Forderungseinzug für Gläubiger erheblich erschweren. Bestätigung für diese Kritik kommt durch ein verfassungsrechtliches Gutachten, das der BDIU im Herbst veröffentlicht hat. Autoren sind die IT- und Medienrechtsexperten Professor Thomas Hoeren (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) und Professor Noogie C. Kaufmann (ebenfalls Münster). Die Kernaussage ihres Gutachtens lautet: Der Entwurf der Datenschutzgrundverordnung verstößt sowohl gegen deutsches als auch gegen europäisches Verfassungsrecht. Der vorliegende Entwurf der EUVerordnung verletzt eklatant die Berufsfreiheit von Inkassounternehmen und verstößt somit gegen das deutsche Grundgesetz, konkret gegen Artikel 12 Abs. 1. Noch schlimmer träfe es vermutlich die Auskunfteien, denn der Verordnungsentwurf entzöge ihnen weitgehend die Grundlage für ihre Arbeit. Weiterhin missachten die Verordnungsvorschläge europäische »verfassungsrechtliche« Vorgaben. So werden unter anderem der Wesentlichkeitsgrundsatz aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und der Subsidiaritätsgrundsatz aus dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) verletzt. Zudem wäre der Erlass einer europaweit gültigen Verordnung unverhältnismäßig, um die damit zu erreichenden Ziele, nämlich den besseren Schutz personenbezogener Daten, zu erreichen. Eine Regelung mittels Richtlinie, die von den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt werden müsste, wäre maßvoller und diente dem Erreichen eines europaweit höheren Datenschutzstandards auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Voraussetzungen in den jeweiligen EU-Staaten besser. BDIU || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.V. »Inkasso heißt Verantwortung.« || JahreSbericht Der BDIU kommunizierte die Ergebnisse des Gutachtens auf breiter Basis und nutzte dafür auch die europäischen Kommunikationskanäle des Dachverbands FENCA. Auszüge aus dem Gutachten sind in englischer, französischer und spanischer Sprache abrufbar. Wie es mit der Datenschutzgrundverordnung weitergehen wird, ist bei Erscheinen dieses Jahresberichts unklar. Voraussichtlich wird sich die EU erst wieder nach den Europawahlen im Mai konkret mit dem Thema beschäftigen. Der BDIU und der Europaverband FENCA werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass eine notwendige Modernisierung des europäischen Datenschutzes nicht auf dem Rücken der Wirtschaft und den berechtigten Interessen der Gläubiger ausgefochten wird. deUtScher PriVatinSOlVenztag Am 25. Oktober 2013 fand in München der Deutsche Privatinsolvenztag statt. Er bot einen institutionellen Rahmen zur gemeinsamen Diskussion und Arbeit für alle von einer Insolvenz Betroffenen: Gläubiger, Schuldner, Berater, Insolvenzverwalter und Treuhänder, Justiz und Wissenschaft. Der BDIU war mit Referenten vertreten. Beim Thema »Die neue Rolle des Insolvenzverwalters im Entschuldungsverfahren« diskutierte unter anderem BDIU-Rechtsausschussmitglied Ulrich Jäger. Außerdem sprach er in einer Diskussionsrunde zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens. dialOg mit SchUldnerberatern Immer wieder wird die Beschwerdestelle des BDIU zu Streitfällen angerufen, oftmals von Schuldnerberatungsstellen, die die Interessen eines Verbrauchers vertreten. Viele Probleme lassen sich auf diesem Wege einvernehmlich lösen. Mitte Juni 2013 bedankte sich eine Schuldnerberatung, die zum Deutschen Familienverband gehört, ausdrücklich für eine solche Vermittlung durch den BDIU. In einem konkreten Fall konnte sie für einen Schuldner einen Vergleich aushandeln, der sodann von allen Gläubigern angenommen wurde. »Ohne Ihre Hilfe hätten wir diesen Erfolg wohl nicht verbuchen können«, so die Schuldnerberatung in ihrem Brief an die BDIU-Geschäftsstelle. Am 20. Juni 2013 referierte BDIU-Pressesprecher Marco Weber bei einer Weiterbildungsveranstaltung des Fachzentrums Schuldnerberatung Bremen über die Arbeit von Inkassounternehmen und die Bedeutung des BDIU für die Branche insgesamt. Dabei stellte er insbesondere die Mittlerrolle vor, die Inkassounternehmen zwischen Gläubiger und Schuldner ausüben, und skizzierte, wie Verbandsmitglieder den Forderungseinzug in der Praxis durchführen. Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia BDIU-Pressesprecher Marco Weber sprach mit Schuldnerberatern über die Arbeit von Inkassounternehmen Die Schuldnerberater erfuhren von der beruflichen Aufsicht, die der BDIU über seine Mitgliedsunternehmen ausübt, sowie von der Möglichkeit, sich als Vertreter von Schuldnern mit Fragen zur Inkassotätigkeit von Mitgliedsunternehmen zur Klärung an die BDIU-Geschäftsstelle zu wenden. An den Vortrag schloss sich eine lebhafte Diskussion an, in der die Teilnehmer über ihre teils positiven, teils negativen Erfahrungen mit Inkassounternehmen berichteten. Die Veranstaltung fand in den Räumen der Bundesakademie für Kirche und Diakonie in Berlin-Pankow statt. Hier ist das Fachzentrum Schuldnerberatung mindestens einmal pro Jahr zu Gast, um in einem mehrtägigen Seminar angehende sowie erst seit Kurzem aktive Schuldnerberater auf ihre Tätigkeit vorzubereiten. Der Austausch mit Vertretern des BDIU gehört dabei schon seit einigen Jahren zu den festen Programmpunkten dieser Weiterbildungsveranstaltung. StiftUng datenSchUtz Der BDIU übernahm im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem Verband der Handelsauskunfteien einen Sitz im Beirat der Stiftung Datenschutz. Die Stiftung wurde 2013 neu gegründet und hat ihren Sitz in Leipzig. Ihr Ziel ist es, die Sensibilität für den Wert von Privatheit und Daten zu steigern und mehr Wissen über die Möglichkeiten eines vorsichtigen Umgangs mit persönlichen Informationen zu schaffen. Im Mai 2013 fand das erste Treffen des Beirats der Stiftung Datenschutz statt. Die öffentliche Auftaktveranstaltung der Stiftung erfolgte im Rahmen des »Tages der Stiftung Datenschutz« am 27. November 2013 in Berlin. 13 »Inkasso heißt Verantwortung.« || JahreSbericht mOnica SchOOP Seit 20 Jahren beim bdiU hend zahlungsschwachen Kunden Teilzahlungen oder geänderte Zahlungsziele vereinbart worden sind. Dem Gläubiger wird dann oftmals unterstellt, dass ihm eine drohende Zahlungsunfähigkeit seines Kunden und eine mögliche Benachteiligung anderer Gläubiger bekannt waren. Für viele Unternehmen entstehen so Rückforderungs- und Zahlungsrisiken in enormen Größenordnungen, obwohl durch derartige Rückzahlungsvereinbarungen und die damit verbundene Fortbelieferung gerade erreicht werden soll, dass sich ein krisengefährdetes Unternehmen stabilisiert und seine wirtschaftliche Krise zusammen mit seinen Lieferanten meistert. Gemeinsam mit dem BGA hatte der BDIU die Politik im vergangenen Jahr dazu aufgefordert, bei § 133 InsO nachzubessern. Beide Verbände wollten Neuformulierungen im Gesetz, die erreichen, dass von Insolvenzanfechtungen zukünftig nur noch diejenigen Fälle betroffen sind, in denen es einem Schuldner nicht auf die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, sondern vielmehr auf die Vereitelung der Ansprüche anderer Gläubiger oder die Bevorzugung einzelner Gläubiger ankommt. Dies würde den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Beteiligten entsprechen. BDIU-Präsident Spitz bedankte sich bei Monica Schoop Monica Schoop, juristische Referentin des BDIU, beging Anfang September 2013 ihr 20-jähriges Betriebsjubiläum. Sie startete ihre Tätigkeit für den BDIU 1993 noch in der Hamburger Geschäftsstelle und ist seitdem ununterbrochen für den Verband und dessen Mitgliedsunternehmen tätig. BDIU-Präsident Wolfgang Spitz sprach ihr im Namen des ganzen Verbands dazu seine Glückwünsche aus. Er betonte, dass der Verband und die Mitgliedsunternehmen immer auf den Rat und die juristischen Hilfestellungen von Monica Schoop zählen können. »Ich weiß aus Gesprächen mit vielen Mitgliedern, dass diese Ihren Rat und Ihre juristische Hilfestellung sehr zu schätzen wissen und dass sich schon alleine aufgrund Ihrer Unterstützung für diese Inkassounternehmen die Mitgliedschaft im BDIU lohnt«, so Spitz. VOrSatzanfechtUngen nach § 133 inSO aUf dem PrüfStand Ein Ärgernis für Gläubiger ist die Zunahme sogenannter Vorsatzanfechtungen durch die Insolvenzverwalter. Die jüngere BGH-Rechtsprechung hat in der Praxis dazu geführt, dass die rechtssichere Rückführung offener Forderungen erheblich erschwert wird. Dadurch kommt es vor, dass Firmen Gelder an Insolvenzverwalter zurückführen müssen, die sie zum Teil vor bis zu zehn Jahren von ihren Kunden erhalten haben. Begründet wird dieses Rückzahlungsverlangen nicht selten damit, dass zwischen dem Gläubigerunternehmen und seinem oft nur vorüberge- 14 In ihrem Koalitionsvertrag verständigten sich Union und SPD Ende 2013 darauf, »das Insolvenzanfechtungsrecht im Interesse der Planungssicherheit des Geschäftsverkehrs sowie des Vertrauens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ausgezahlte Löhne auf den Prüfstand« zu stellen. Der BDIU begrüßt das. Gemeinsam mit dem BGA, dessen Mitglied der Inkassoverband ist, will die Branche nunmehr die Einhaltung der der Wirtschaft versprochenen Gesetzesänderungen konstruktiv-kritisch begleiten. bdiU zU gaSt bei KOnferenz deS nOrwegiSchen inKaSSOVerbandS in berlin Vom 17. bis 18. Oktober 2013 traf sich der norwegische Inkassoverband NIF zu seiner Mitgliederkonferenz in Berlin. Was auf den ersten Blick etwas unüblich erscheint, erklärt sich dadurch, dass der NIF traditionell zweimal im Jahr zu seinen Konferenzen zusammenkommt – und sich zu einem dieser Termine immer im Ausland trifft. Nach Berlin kamen diesmal rund 90 Teilnehmer, darunter Mitgliedsunternehmen des norwegischen Verbands sowie branchennahe Dienstleister, vor allem von Softwareunternehmen. Marco Weber und Inga Leffers vertraten den BDIU und stellten die Öffentlichkeitsarbeit des deutschen Verbands sowie dessen Engagement auf europäischer Ebene vor. Reges Interesse zeigte der NIF an den Erfahrungen des BDIU in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Der NIF BDIU || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.V. »Inkasso heißt Verantwortung.« || JahreSbericht will sich in dieser Hinsicht neu aufstellen und blickt daher neugierig auf den deutschen Verband und seine Expertise. Eine so aktive Pressearbeit, wie der BDIU sie leistet, hat sich im NIF noch nicht durchgesetzt. Mit seinen 65 Mitgliedsfirmen ist der NIF allerdings auch deutlich kleiner als der BDIU. Diese Mitglieder decken gleichwohl 95 Prozent des Marktvolumens im norwegischen Inkassomarkt ab. Der BDIU zeigte auf, welche Kommunikationsmaßnahmen langfristig zu einer Verbesserung des Images der Branche führen können. Hierzu zählen neben den regelmäßigen Pressemitteilungen die Pressekonferenzen, die der BDIU zweimal im Jahr durchführt und die eine große mediale Reichweite erzielen, sowie das externe Magazin des BDIU, »Die Inkassowirtschaft«, aber auch der BDIUGeschäftsbericht und die aktive Nutzung der sozialen Netzwerke wie Xing und Twitter. Besonderes Interesse zeigten die Norweger an dem Projekt »Schulschwein«. Das unternehmensunabhängige Projekt wurde im Jahr 2011 von Rechtsanwältin Stephanie Schmid und Fotografin Diana Bartl initiiert. Bereits ab der ersten Klasse soll Grundschülern ein bewusster Umgang mit Geld und Konsum beigebracht werden. Thor A. Andersen, Generalsekretär des NIF, zeigte sich sehr zufrieden mit der Konferenz. »Es ist natürlich immer hilfreich, Input von außen zu bekommen. Wir wollen aktivere Pressearbeit leisten und so die mediale Darstellung der Branche in Norwegen mitgestalten. Anregungen zu bekommen, dass dies möglich ist und bereits von Partnerverbänden erfolgreich durchgeführt wird, motiviert und ermutigt uns, dieses Projekt anzugehen.« fenca Das europäische Engagement des BDIU hat im abgelaufenen Geschäftsjahr enorm an Fahrt aufgenommen. Dies ist nicht zuletzt der Wahl von Andreas Aumüller zum Präsidenten des Dachverbands FENCA geschuldet. Die Delegierten der Federation of European National Collection Associations wählten den 59-jährigen Unternehmer auf ihrem Jahreskongress Ende September im italienischen Taormina einstimmig an die Spitze der europäischen Inkassowirtschaft. Aumüller ist seit fast 20 Jahren auch Mitglied im Präsidium des BDIU. Zuvor war Aumüller als Schatzmeister im Board der FENCA aktiv. Andreas Aumüller in seiner Rolle als Schatzmeister wird Piotr Badowski aus Polen, der bereits vorher dem FENCABoard angehört hatte. Neu in das Gremium wurde der Österreicher Walter Koch berufen, der im FENCA-Board nun für Sonderaufgaben verantwortlich ist. Eine der ersten Entscheidungen des neuen Boards war es, das Büro der FENCA von Brüssel nach Berlin zu verlegen. Seit Januar 2014 kümmert sich die Geschäftsstelle des BDIU daher nun auch um die Administration der FENCA. Unter anderem beim Außenauftritt des Europaverbands hat es seitdem Veränderungen gegeben. Die FENCA hat ein neues, moderneres Logo bekommen, und der E-Mail-Newsletter erscheint seit Anfang des Jahres in einem neuen, aufgeräumten Layout. Auch die Präsentation für den FENCA-Kongress, der Ende September 2014 im kroatischen Dubrovnik stattfinden wird, ist entsprechend angepasst worden. Zuständig für alle organisatorischen Fragen ist nun Inga Leffers, die seit Anfang Januar neue europapolitische Referentin des BDIU ist. Gemeinsam mit BDIU-Pressesprecher Marco Weber kümmert sie sich auch um die Kommunikation des Europaverbands. Auf der politischen Agenda der FENCA stehen weiterhin wichtige Themen wie zum Beispiel die europäische Datenschutzgrundverordnung und andere inkassorelevante Vorhaben der Europäischen Union. Neuer Vizepräsident ist Peter Wallwork aus Großbritannien. Ivo Klimeš aus der Tschechischen Republik wurde in seiner Funktion als Generalsekretär bestätigt. Nachfolger von So sieht die neue Spitze der europäischen Inkassowirtschaft aus (von links): Walter Koch (Österreich), Piotr Badowski (Polen), Andreas Aumüller (Deutschland), Ivo Klimeš (Tschechische Republik) und Peter Wallwork (Großbritannien) Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia 15 »Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia Deutsche Inkasso Akademie die deUtSche inKaSSO aKademie gmbh (dia) blicKt alS 100-PrOzentige tOchtergeSellSchaft deS bUndeSVerbandS deUtScher inKaSSO-Unternehmen erneUt aUf ein erfOlgreicheS geSchäftSJahr zUrücK. D reh- und Angelpunkt war auch 2013 wieder das Sachkundeprogramm der Akademie. Es richtet sich sowohl an angehende Inkassounternehmer, die nach erfolgreicher Absolvierung eines DIA-Sachkundelehrgangs (SKL) eine Registrierung als Inkassodienstleister anstreben, als auch an bereits registrierte Inkassounternehmer sowie Inkassomitarbeiter in Leitungsfunktion, die sich über aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung anhand praxisnaher Beispiele informieren wollen. Abgerundet wird das Sachkundeangebot durch den Intensivlehrgang »Inkassowissen kompakt« sowie das Auffrischerseminar »Sachkunde-Update«. Der Intensivlehrgang »Inkassowissen kompakt« zielt vor allem auf Inkassomit- 16 arbeiter, die in ihrem Unternehmen eine Leitungsfunktion ausüben, und vermittelt ihnen die juristischen und praxisrelevanten Grundlagen der Inkassotätigkeit. 2013 fand »Inkassowissen kompakt« im Frühjahr in Hannover statt. Aufgrund der hohen Nachfrage sind für 2014 sogar zwei Termine bereits fest eingeplant, und zwar Ende März in Köln sowie Anfang Oktober in Berlin. Das »Sachkunde-Update«, das jedes Jahr im November in Koblenz angeboten wird, ist ein Angebot für ehemalige SKL-Teilnehmer, die ihr Inkassowissen auffrischen wollen sowie Informationen zu aktueller Rechtsprechung und neuer Gesetzgebung suchen. Neben der fachlichen Ebene sind die Sachkundelehrgänge regelmäßig auch ein inspirierendes Forum zum Erfah- DIA || deutsche inkasso akademie »Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia rungsaustausch. So war 2013 der Besuch des Lehrgangs für zwei Teilnehmerinnen die Basis, um ein gemeinsames Inkassounternehmen zu gründen. Insgesamt nutzten im vergangenen Jahr über 100 Teilnehmer das Sachkundeprogramm der DIA. Neben Existenzgründern gehörten dazu Geschäftsführer bereits bestehender Inkassounternehmen, Assistenten der Geschäftsführung, Team-, Abteilungs- und Gebietsleiter und Prokuristen, aber auch Sachbearbeiter von Inkassounternehmen der unterschiedlichsten Größe aus ganz Deutschland. dere was die transparente Abrechnung von Inkassokosten betrifft, die notwendige Anpassung von Software sowie die erforderlichen Absprachen mit der Auftraggeberseite, um die ab November 2014 geltenden Darlegungs- und Informationspflichten zu erfüllen. Die DIA-Referenten zeigten den Teilnehmern der Seminare – nicht zuletzt in Absprache mit dem BDIU – Handlungsmöglichkeiten und Handlungszwänge, die die Umsetzung des neuen Gesetzes mit sich bringt, und gaben den Teilnehmern umfassenden Raum zur Diskussion. Für den BDIU als »Mutter« der DIA wiederum sind diese Seminare eine wichtige Informationsbasis für Gespräche sowohl mit der Politik als auch mit der Wirtschaft und Vertretern des Verbraucherschutzes, damit insbesondere die Darlegungs- und Informationspflichten mit dem Ziel größtmöglicher Transparenz für alle Beteiligten optimal umgesetzt werden können. Gut besucht waren auch zwei Workshops zu SEPA. Die Umstellung der Bezahlverfahren auf den gemeinsamen europäischen Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area) sollte ursprünglich bereits zum 1. Februar 2014 in Kraft treten. Davon sind selbstverständlich auch viele Inkassoprozesse betroffen. Die EU hat zwar zwischenzeitlich die Übergangsphase bis zur definitiven Einführung von SEPA um sechs Monate bis zum 1. August 2014 verlängert. Allerdings haben nicht zuletzt die Seminare der DIA – flankiert durch umfassende Mitgliederinformationen vonseiten des BDIU in seinen internen Kommunikationskanälen – dazu beigetragen, dass die Branche bereits lange vor dem ursprünglich vorgesehenen Einführungsdatum auf die neuen europäischen Vorschriften umgestellt hatte. wachSende nachfrage nach weiterbildUng rOadShOwS alS neUe infOrmatiOnSSäUle Darüber hinaus bot die Inkassoakademie auch 2013 wieder viele offene Seminare an, mit denen sich BDIU-Mitglieder und andere Interessenten für aktuelle Herausforderungen wappnen konnten – zum Beispiel zu neuen Gesetzen, sich ändernder Rechtsprechung oder sich wandelnden Voraussetzungen im Markt allgemein. Dabei nahmen Informationsveranstaltungen rund um das sogenannte »Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken« eine zentrale Rolle ein. In diversen Workshops informierten sich Mitgliedsunternehmen des BDIU, wie die Regelungen des Gesetzes in der Praxis umzusetzen sind, insbeson- Fast 150 Teilnehmer informierten sich bei von der DIA angebotenen Roadshow-Veranstaltungen in ganz Deutschland über die inkassorelevanten Auswirkungen der im letzten Jahr in Kraft getretenen Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung. Mitglieder des BDIU-Rechtsausschusses vermittelten praxisnah und anhand konkreter Beispiele, wie Vollstreckungsprozesse künftig nach den neuen Regeln funktionieren. Im Erfahrungsaustausch und in mitunter durchaus lebhaften Diskussionen erörterten die Teilnehmer, wie zum Beispiel die neuen Recherchemöglichkeiten Gläubigern bei der Durchsetzung ihrer Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia 17 »Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia Ansprüche helfen können. Ein Fazit der Roadshow könnte lauten: In der Reform ist vieles gut gemeint, in der Praxis allerdings hat es doch einige Anlaufschwierigkeiten gegeben. Auch sind längst noch nicht alle Möglichkeiten, die die Reform der Sachaufklärung nun bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bietet, allen Beteiligten im erforderlichen Umfang bekannt. Die RoadshowSeminare der Inkassoakademie aber haben dazu beigetragen, dass der Kenntnisstand zumindest unter den Akteuren unserer Branche erheblich besser geworden ist. Nicht zuletzt wegen des großen Erfolgs dieser Veranstaltungsreihe legte die DIA Anfang 2014 ein neues Roadshow-Programm auf, diesmal zur Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Die Thematik ist hochaktuell: Zwar wurde die Reform bereits im Sommer vergangenen Jahres beschlossen. Die Änderungen treten aber erst zum 1. Juli 2014 in Kraft. Auf Gläubiger und Inkassounternehmen mit Privatschuldnern, die sich in Insolvenzverfahren befinden, kommen daher viele Änderungen zu. Im Februar 2014 fanden drei Roadshow-Seminare in Köln, Kassel und Hamburg statt, im März gab es einen Zusatztermin in Leipzig. Die Inhalte wurden vom BDIURechtsausschuss erstellt, insbesondere von Ulrich Jäger, der ein weit über die Branche hinaus anerkannter Experte auf dem Gebiet des Insolvenzrechts ist. Da die Veranstaltungen nicht zuletzt einen hohen Servicecharakter für BDIU-Mitglieder haben, bot die DIA sie zu einem stark vergünstigten Preis von nur 125 Euro pro Person an (der reguläre Tarif für ein eintägiges DIA-Seminar liegt bei 345 Euro beziehungsweise 445 Euro für NichtBDIU-Mitglieder). Jäger schilderte aus dem Blickwinkel der Praxis, welche Neuregelungen im Detail auf die Gläubiger zukommen, und zeigte Handlungs- beziehungsweise Verhaltensoptionen auf. Aktuelle und künftig zu erwartende Rechtsprechungen und Probleme hinsichtlich insolvenzrechtlicher Anfechtungen rundeten die Veranstaltungen ab. Im Sommer 2013 fand in Berlin ein gut besuchtes Seminar zur »Öffentlichkeitsarbeit für Inkassounternehmen« statt. Kommunikationsverantwortliche sowie Inhaber und Geschäftsführer von Branchenunternehmen der unterschiedlichsten Größenordnungen aus ganz Deutschland informierten sich insbesondere darüber, wie die Branche auf Krisen strategisch und taktisch klug reagieren kann. Zahlreiche Beispiele wurden diskutiert – anhand von Artikeln, TV- und Radiobeiträgen sowie Diskussionen auf SocialMedia-Kanälen zu einzelnen Inkassofällen, die dann oft sehr kritisch und durchaus emotional fordernd hinterfragt werden, aber auch bei Kommunikationsanstrengungen zu Metathemen der Branche wie zum Beispiel dem Imageaufbau von Inkassounternehmen oder der Abgrenzung gegenüber Abzockern und dubiosen Geschäftemachern. Wichtig in diesem Zusammenhang war auch ein Gespräch, das die Seminarteilnehmer mit Thomas Exner, Leiter der Wirtschaftsredaktion und stellvertretender Chefredakteur der Tageszeitung DIE WELT, führen konnten. Dazu besuchten die Teilnehmer die Redaktionsräume der WELT im Hochhaus des Axel-Springer-Ver- Kathleen KranhOld, teamleiterin, hermann bOSch inKaSSO Und beratUng Kg, erfUrt Mir gefällt das Roadshow-Konzept sehr gut. Dadurch, dass die Veranstaltungen an verkehrstechnisch gut angebundenen Orten in ganz Deutschland angeboten werden, sind sie für mich optimal erreichbar. Ich konnte heute Morgen anreisen und fahre gleich wieder zurück – das ist praktisch und lässt sich prima in eine normale Arbeitswoche integrieren. Außerdem ist der günstige Preis von 125 Euro für BDIU-Mitglieder einfach unschlagbar gut. Die Informationen, die ich heute im Roadshow-Seminar bekommen habe, sind absolut praxisrelevant, und ich bin mir sicher, dass ich vieles davon schon in den nächsten Tagen auch in meiner Arbeit anwenden kann. 18 DIA || deutsche inkasso akademie »Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia anJa KOSmOl, bürOKaUffraU, inKaSSOSachbearbeiterin bei creditrefOrm gieSSen hain Kg Es gibt ständig Gesetzesänderungen, zu denen wir uns auf dem Laufenden halten müssen. Das sind wir den Schuldnern, aber auch den Auftraggebern schuldig, denn wir wollen ihnen ja keine veralteten Informationen weitergeben. Die Inkassoakademie hat dafür das passende Angebot. Gerade die Reform der Verbraucherinsolvenz ist ein hochaktuelles Thema, die Änderungen gelten ab dem 1. Juli dieses Jahres. Mich als Inkassosachbearbeiterin beschäftigt dieses Thema in meiner täglichen Arbeit. Auf das Angebot der DIA haben mich meine Kollegen aufmerksam gemacht. Sie hatten schon mal Seminare der Akademie besucht und waren total begeistert. Ich finde es besonders gut, dass so viele unterschiedliche Unternehmen teilnehmen. Das bietet einen guten Rahmen, um sich auszutauschen. Jeder hat seine Erfahrungen mit Inkassofällen und Insolvenzschuldnern, und das Schöne ist, dass man sich bei diesen Seminaren jede Menge Praxistipps auch von den Kollegen holen kann. lags, das sich in der Nähe der BDIU-Geschäftsstelle befindet, in der das Seminar stattfand. Exner stellte im Gespräch die besonderen Herausforderungen dar, denen sich ein Printtitel in der sich wandelnden Medienlandschaft stellen muss. Die WELT-Gruppe setzt dabei auf zunehmende Digitalisierung sowie Zentralisierung bei gleichzeitiger Ausdifferenzierung des Angebots. Im Dialog mit einem der renommiertesten Wirtschaftsjournalisten Deutschlands erfuhren die Inkasso-Kommunikatoren mehr über die besonderen Ansprüche und Wünsche der Medien an Inkassounternehmen. Dabei erhielten sie wichtige Tipps und Inspirationen für ihre weitere Arbeit. Erstmalig bot die DIA 2013 ein Seminar speziell für die Bedürfnisse kleiner Inkassounternehmen an. Damit erfüllte die Akademie einen bislang zu wenig gedeckten Bedarf. Ein erheblicher Teil der Mitglieder des BDIU sind nämlich solche »kleinen« Firmen – ein Drittel aller BDIU-Mitglieder hat weniger als zehn Mitarbeiter, fast jedes achte BDIU-Mitglied ist sogar »nur« ein Ein-Personen-Unternehmen. In der Definition des Seminars sind kleine Inkassounternehmen solche mit maximal vier Angestellten. Ziel war es, den kleineren Inkassounternehmen einen kompakten Überblick über aktuelle juristische und praktische Fragestellungen zu verschaffen, da im vergangenen Jahr durch die zahlreichen gesetzlichen Änderungen große Herausforderungen auf die Branchenunternehmen zugekommen sind, die zum Teil tief in innerbetriebliche Abläufe eingreifen. Das Seminar hat den Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia Teilnehmern, wie einige hinterher berichteten, die Angst vor diesen vielen Neuerungen genommen. Das Seminar bestand aus einem theoretischen Teil, in dem der Umgang mit neuen Gesetzen und aktuellen Rechtsprechungen in der Praxis behandelt wurde, also mit dem »Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken«, ferner die Umstellung auf die SEPA-Regeln sowie die Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Im Anschluss daran fand ein Praxisworkshop zur Zwangsvollstreckung statt, in dem auch viele Probleme aus der täglichen Inkassoarbeit besprochen und diskutiert wurden. Eine ähnliche Zielsetzung verfolgt das neue Schulungskonzept »InkassoRecht: Die Basics«. An zwei aufeinanderfolgenden Seminartagen bietet es eine kompakte Einführung in die rechtlichen Grundlagen des Forderungsmanagements. Neben Basiswissen aus dem Allgemeinen und dem Besonderen BGB-Schuldrecht erhalten die Teilnehmer unter anderem die wichtigsten rechtlichen Hintergründe zu Insolvenz-, Zwangsvollstreckungs- und Datenschutzrecht vermittelt. Um ein Basisverständnis von juristischen Hintergründen zu schärfen, erklärt das Seminar anschaulich und anhand von Beispielen aus der Inkassopraxis die rechtlichen Verhältnisse von Inkassounternehmen zu Auftraggebern und Auftraggebern zu Schuldnern. Dabei wird ein grundlegender und systematischer Überblick über das Entstehen, das Erlöschen und die Durchsetzbarkeit von Forderungen verschafft. Ziel dieses neuen DIA-Formats ist es, Einsteigern in die 19 »Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia iriS wingerath-Schmitt, JUriStin, altOr heidelberger inKaSSO gmbh Das Seminar zur Reform der Verbraucherinsolvenz ist schon das zweite aus diesem Themenbereich, das ich bei der Inkassoakademie besuche. Im Tagesgeschäft müssen wir gewappnet sein, die Schreiben müssen korrekt verfasst werden, und die Workflows müssen angepasst werden. Ich habe bewusst beide Seminare zu dem Thema belegt, da das eine die Problematik aus Sicht der Gerichtsbarkeit betrachtet hat und das andere Seminar den Blickwinkel der Inkassounternehmen einnimmt. Jetzt fühle ich mich wirklich umfassend informiert. Ich bin Juristin und habe vor meiner Tätigkeit in der Inkassowirtschaft einige Jahre als selbstständige Rechtsanwältin gearbeitet. Daher interessieren mich vor allem rechtliche Themen sehr, und die DIA hat hier ein gutes Angebot. Die Seminare sind fundiert und sehr praxisorientiert. Inkassobranche, insbesondere Auszubildenden oder neu eingestellten Sachbearbeitern, eine Hilfestellung für die tägliche Arbeit zu geben und das bereits vorhandene Wissen über die rechtlichen Grundlagen zu verfestigen, die zur Erbringung von Inkassodienstleistungen erforderlich sind. wOrKShOPS Und trainingS (nicht nUr) für führUngSKräfte Im Laufe des Jahres 2014 bietet die Akademie drei Workshoptermine zum neuen Bundesmeldegesetz an, das zum 1. Mai 2015 in Kraft treten wird. Die Veranstaltungen setzen die Teilnehmer über die wesentlichen Änderungen in Kenntnis, die das neue Melderecht mit sich bringt, das damit auch zum ersten Mal eine bundesweit einheitliche Regelung der amtlichen Melderegister einführt. Inkassodienstleister erfahren, wie sie künftig Melderegisterauskünfte einholen können – was in vielen Fällen des Forderungseinzugs ein wichtiger Arbeitsschritt ist, richten sich die offenen Forderungen doch nicht selten gegen laut Postrücklauf »unbekannt verzogene« Schuldner. 20 Für die besondere Qualifizierung von Führungskräften der Branche gab es 2013 ein neues Angebot der Inkassoakademie: »Vom Mitarbeiter zur Führungskraft« spricht junge beziehungsweise angehende Führungskräfte von Inkassounternehmen an. Das Training bereitet Mitarbeiter von Inkassounternehmen, die aus dem bisherigen Kollegenkreis zum Vorgesetzten aufgestiegen sind beziehungsweise kurz davorstehen, diesen Schritt zu vollziehen, auf die besonderen Herausforderungen vor, die das an die eigene Organisation und an das Beziehungsmanagement mit den zuvor gleichgestellten Kollegen stellt. Ein erfahrener Trainer unterstützt die Teilnehmer, im Workshop ihre eigenen Stärken zu erkennen, diese herauszuarbeiten und auf sie zu vertrauen. Ziel ist es, auf dieser Basis das Verhältnis zu den früheren Kollegen neu zu gestalten und deren Erwartungen und Kritik begegnen zu können. So vermittelt das Training den Teilnehmern die Entscheidungssicherheit, die ihre neue Rolle als Vorgesetzter erfordert. Das Angebot war im letzten Jahr ein großer Erfolg und schnell ausgebucht. Für 2014 plant die DIA daher weitere solcher Führungskräftetrainings. DIA || deutsche inkasso akademie »Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia fazit Die Deutsche Inkasso Akademie erfreut sich eines wachsenden Zuspruchs. 2013 nahmen fast 1.000 Teilnehmer an Schulungen, Seminaren, Workshops und Lehrgängen der Akademie teil. Es wurden 48 offene Seminare/mehrtägige Schulungen und Workshops in ganz Deutschland angeboten. Hinzu kamen zahlreiche Inhouse-Schulungen, bei denen es um Telefontrainings, aber auch Zwangsvollstreckungsthemen und Grundlagen ging. Dieses Angebot wird die DIA weiter konsolidieren sowie am Markt den Bedarf an zusätzlichen Seminaren und Ausbildungschancen für die Inkassobranche testen. Ein Highlight 2014 ist für Anett Bremert, Prokuristin der Inkassoakademie, der Relaunch der Internetpräsenz der Ausbildungsinstitution: »Unsere neue Webseite stellt den Servicegedanken in den Mittelpunkt«, sagt Bremert. »Man kann sich nun noch schneller und einfacher über unser Angebot informieren. Die Ansicht passt sich automatisch dem Endgerät an, mit dem die Seite aufgerufen wird – Desktoprechner, Tablet oder Smartphone. Es gibt eine komfortable Suchfunktion nach Dozenten und den jeweiligen Themengebieten. Außerdem haben wir eine leicht zu handhabende Anmeldemöglichkeit integriert, die es erlaubt, sich sofort für ein interessantes Seminar zu registrieren. Und man kann die Veranstaltungstermine in Outlook exportieren lassen, sodass man kein Angebot der DIA mehr versäumt.« Schwierig ist für die Akademie unverändert das sehr kurzfristige Buchungsverhalten. »Wir wissen oft erst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ob wir genügend Teilnehmer haben, um ein Seminar tatsächlich durchführen zu können«, berichtet Bremert. »Das macht eine nachhaltige Planung nicht einfach.« Umso wichtiger ist für Anett Bremert und den neuen DIA-Geschäftsführer Dr. Andreas Bücker der Ausbau des Angebots. »Wünsche nehmen wir gerne entgegen«, sagt Bremert. Insbesondere für kleine Unternehmen soll es in den nächsten Monaten mehr Serviceangebote geben. Und da auch Europa für die Branche immer wichtiger wird, wird die DIA in der nächsten Zeit einige Themen ins Portfolio mit aufnehmen, die sich um den grenzüberschreitenden Forderungseinzug drehen. alexandra daniele, inKaSSOSachbearbeiterin, creditrefOrm gieSSen hain Kg Ich bekomme schon seit Längerem regelmäßig die Seminarinfos und Veranstaltungskalender von Anett Bremert von der Inkassoakademie, hatte bislang aber noch keine Gelegenheit, eines der Angebote zu nutzen. Das Seminar zur Reform der Verbraucherinsolvenz ist jetzt mein erstes bei der DIA, und ich fühle mich gleich sehr gut aufgehoben. Ich hatte zuvor schon einmal ein inkassorelevantes Seminar besucht, das von einer Rechtsanwaltskanzlei durchgeführt wurde. Die Erfahrung war leider weniger schön. Ich hatte den Eindruck, dass der Anwalt mich und meine Kolleginnen wie Seminarteilnehmer zweiter Klasse behandelt hat – er hat uns als Mitarbeiter von Inkassounternehmen wohl als Konkurrenten gesehen. Bei der DIA ist das komplett anders. Hier bin ich im Kreis von Kollegen und kann von einem Informationsaustausch auf gleicher Ebene profitieren. Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia 21 »Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia SachKUndelehrgang Und SKl-UPdate der dia Theorie meets Praxis Der Sachkundelehrgang gehört zu den Markenzeichen des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen. Er wird heute von der Tochtergesellschaft des BDIU, der Deutschen Inkasso Akademie (DIA), angeboten, während die Abnahme der Prüfung weiter in der Hand des BDIU und der vom Präsidium eingesetzten Prüfungskommission liegt. Modernes Inkasso ist seit dem 1. Juli 2008 (auch) Rechtsdienstleistung. Mit diesem Stichtag haben registrierte Inkassounternehmen nicht nur die überfällige Anerkennung für die Qualität ihrer Arbeit erhalten, sondern vorgerichtlich, gerichtlich (§ 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO) und im Insolvenzverfahren (§ 174 Abs. 1 InsO) auch neue Kompetenzen erworben. Dem veränderten Rahmen hat sich auch der Sachkundelehrgang angepasst. Ziel ist es, die notwendigen Rechtskenntnisse zu vermitteln, aufzufrischen, zu systematisieren und zu strukturieren, um anderen Rechtsdienstleistern in dem sich überschneidenden Bereich der Inkassodienstleistungen auf Augenhöhe zu begegnen. Kombiniert mit kaufmännischen, psychologischen und technischen Kenntnissen entwickelt sich so die besondere Spezialisierung des Inkassodienstleisters. Der Sachkundelehrgang vermittelt anhand der aktuellen Gesetzeslage und unter Einbeziehung der fortlaufenden Änderungen die theoretischen Kenntnisse, ohne die ständigen Anforderungen der Praxis aus dem Auge zu verlieren. theOretiSche SachKUnde Und PraKtiSche bedürfniSSe Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sieht zur Vermittlung der theoretischen Rechtskenntnisse (§§ 10 Abs. 1 Nr. 1, 11 Abs. 2 RDG) einen mindestens 120-stündigen Präsenzunterricht vor. Wir haben diesen um den Datenschutz, das Berufsrecht und einige Nebengebiete ergänzt, ohne die sich in der Praxis Inkasso nicht betreiben lässt und die im Kontext verstanden werden müssen. An insgesamt 23 Präsenztagen à sechs Stunden, aufgeteilt auf eine zwei- und sieben dreitägige Blockveranstaltungen, werden die gesetzlich geforderten Rechtskenntnisse vermittelt, aufgefrischt, systematisiert und strukturiert. Das Ganze von kompetenten Dozenten, die sich in der Praxis auskennen und bewegen. 22 UnSere dOzenten 2013 waren folgende Dozenten im Sachkundelehrgang tätig: RiOLG Frank-Michael Goebel (Lehrgangsleiter), VRiLG Peter Lüttringhaus, Professor Dr. Ralf B. Abel, LRD Franz-Josef Theis, RPfl. Karin Scheungrab, StA Steffen Breyer, RA Jochen Schatz und RPfl. Uwe Salten. Einheitliche lehrgangsbegleitende Materialien, die unter Berücksichtigung moderner Erkenntnisse der Erwachsenenbildung erstellt wurden und fortlaufend aktualisiert werden, unterstützen die Selbstlernphasen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und kommen auch in der Praxis als Nachschlagewerk dem Unternehmen unmittelbar zugute: Rund 2.500 Seiten, kompakt, kompetent, praxisnah! Und am Ende sind der Schönfelder (»Deutsche Gesetze«) und die Gebührentabelle keine unbekannten Wesen mehr, sondern gern gesehene und kompetente Begleiter und Freunde, die ein konsequenteres Arbeiten ermöglichen und so Postbearbeitungsstücke bei gleichzeitig höherem Überzeugungswert reduzieren. UnSere zielgrUPPe: nicht nUr der Unternehmer! Der Sachkundelehrgang richtet sich kraft Gesetzes zunächst an Personen, die sich als Inkassodienstleister gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG oder als qualifizierte Person i. S. d. § 12 Abs. 4 RDG registrieren lassen wollen. Die Praxis hat allerdings gezeigt, dass die Unternehmen unmittelbar davon profitieren, wenn Team-, Abteilungsund Bereichsleiter ein Gesamtverständnis zum Inkasso und der zu erbringenden Rechtsdienstleistung im Gesamtkontext der modernen Forderungsbeitreibung entwickeln und dies in Projekte innerhalb der Unternehmen einbringen können. Durch die Schulung der Methodik gelingt es so besser, alle Aspekte eines zu DIA || deutsche inkasso akademie »Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia RiOLG Frank-Michael Goebel ist der fachliche Leiter der Sachkundelehrgänge bearbeitenden Themas zu erfassen und eine praxisnahe Lösung in angemessener Zeit zu finden. Die Qualifizierung der Mitarbeiter in diesem Sinne spart dem Unternehmen Zeit und damit Geld, bei gleichzeitiger Steigerung der Qualität. In diesem Sinne hat sich der Sachkundelehrgang in den letzten Jahren auch als Element der Personalentwicklung etabliert. daS ziel deS SachKUndelehrgangS für UnSere UnternehmenSPraxiS Der Sachkundelehrgang schließt mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung ab und vermittelt so formal die theoretische Sachkunde als eine der beiden Voraussetzungen für die Registrierung als Inkassounternehmer oder qualifizierte Person. Im Rahmen der Personalentwicklung ist es daher unabdingbar, über entsprechendes Führungspersonal zu verfügen und auch für den Fall, dass die qualifizierte Person mit anderen Aufgaben betraut werden soll oder das Unternehmen verlässt, keine Lücke auftreten zu lassen. Aber auch ohne Eintragung des Teilnehmers oder der Teilnehmerin als qualifizierte Person nutzen die vermittelten Inhalte jedem Inkassounternehmen in der täglichen Praxis. Als Schwerpunkte lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beispielsweise: • Wie Sie durch Kenntnisse im BGB, dem HGB, dem Wechsel- und Scheckrecht und dem Strafrecht sicherstellen, dass Sie nur einen rechtlich begründeten Anspruch geltend machen, gegen wen sich dieser alles richten kann und welche Ansprüche der Schuldner gegen Dritte hat, auf die wir zugreifen können. Nicht zu vergessen: Optimieren Sie die Einwandbehandlung und Ihr vorgerichtliches Vorgehen. Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia • Mit dem Zivilprozessrecht und dem Mahnverfahren alle gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen, Alternativen zu sehen und deren Chancen und Risiken abzuwägen und dort, wo Grenzen gesetzt sind, Alternativen im Vorgehen zu erkennen. • Wie Sie den berechtigten Schutzanforderungen des Schuldners im Umgang mit seinen Daten Rechnung tragen, ohne das Ziel der Forderungsbeitreibung aus dem Auge zu verlieren. • Wie Sie agieren können, wenn der Schuldner sich bei dem Forderungsausgleich nicht kooperativ verhält, sodass die Zwangsvollstreckung eingesetzt werden muss, um über den hier erzeugten Vollstreckungsdruck doch noch zu einer gütlichen Erledigung zu kommen. Natürlich sollen Sie auch den Vollstreckungserfolg suchen und finden. • Dass der Gläubiger im Insolvenzverfahren nicht rechtlos ist, wie er diese Rechte nutzen kann, sich gegen unberechtigte Anfechtungen zur Wehr setzt und seine Forderung trotz Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung zur Geltung bringt. • Welche Möglichkeiten und Grenzen Ihnen das Berufsrecht gibt beziehungsweise setzt, wie Sie Inkassoverträge gestalten können und welche Auswirkungen das hat. • Welche Gebühren und Auslagen Sie von dem Gläubiger verlangen können, welche Gebührenmodelle es gibt und was von allem der Schuldner unter welchen Voraussetzungen dem Gläubiger zu erstatten hat. Nicht nur hier gilt: Fortbildung, die was bringt! • Wie Sie das Ganze in die Rechtssystematik und das juristische Denken einbetten, um besser mit anderen Rechtsdienstleistern, den Gerichten und den Vollstreckungsorganen kommunizieren zu können. 23 »Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia Nutzen Sie die Chancen, die der Sachkundelehrgang zur Qualitätssicherung und -steigerung bietet, und senden auch Sie Ihre qualifizierten Mitarbeiter in den Sachkundelehrgang, so wie es schon viele andere Unternehmen handhaben. Wenn Sie im Zweifel sind, ob ein Mitarbeiter dafür geeignet ist, lassen Sie sich von uns beraten. Prüfungskommission betraut jeweils zwei Prüfer mit der Erstellung und Korrektur der schriftlichen Aufsichtsarbeit und – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben – die jeweils vier Prüfer für die mündliche Prüfung. Die Zusammensetzung sichert, dass die jeweilige Vertretung gesichert ist. mit der PrüfUng iSt nicht alleS VOrbei: SKl-UPdate Die Prüfung vermittelt die notwendigen Rechtskenntnisse up to date. Doch das ist nicht genug. Rechtsprechung und Gesetzgebung entwickeln sich fortwährend weiter. Deshalb findet einmal im Jahr ein SKL-Update statt, das RiOLG Goebel und LRD Theis durchführen und in dem die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung in Anknüpfung an die Kenntnisse aus dem Sachkundelehrgang dargestellt werden. Das SKL-Update hat inzwischen dreimal stattgefunden. Mit zunächst 17, dann 35 und zuletzt 56 Teilnehmern erfreut es sich zunehmender Beliebtheit und wird strukturell an diese Bedürfnisse angepasst. Die Vorteile des SKL-Updates liegen auf der Hand: Anett Bremert ist die Prokuristin der Inkassoakademie Am Ende des Lehrgangs stehen eine fünfstündige Klausur und eine mündliche Prüfung. Das Gesetz sieht vor, dass in der Prüfungskommission ein Richter der Zivilgerichtsbarkeit sowie ein Inkassounternehmer mit einer zumindest fünfjährigen und im Prüfungszeitraum andauernden Berufstätigkeit gehören muss. Der Prüfungskommission gehören derzeit RiOLG Frank-Michael Goebel als Prüfungsvorsitzender und Richter, VRiLG Peter Lüttringhaus als Richter, Uwe Rühle und Claudia Wagener-Neef als registrierte und berufsausübende Inkassounternehmer sowie Franz-Josef Theis und Jochen Schatz als weitere Mitglieder an. Die 24 • Das Wissen wird aktuell gehalten und auch schon ein Blick in die nahe Zukunft geworfen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie deren Unternehmen bleiben also nah an den Entwicklungen dran. • Auf die Aktualisierung der theoretischen Sachkunde wird auch die Registrierungsbehörde achten. Das SKLUpdate ist deshalb gerade auch für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer interessant, die nicht sofort als registrierte Person eingetragen werden. Die Unternehmen sichern so, dass ihre Investition werthaltig bleibt. • Das SKL-Update gibt Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern vieler Unternehmen. Die Praxis zeigt, dass davon viele profitieren. DIA || deutsche inkasso akademie »Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia eine teilnehmerin erzählt »Ich kann jetzt besser auf meine Kunden eingehen« Melanie Heine nahm am Grundlagenseminar »InkassoRecht: Die Basics« teil. Der Vertriebsleiterin gelang es dadurch, ihr bereits vorhandenes Wissen zur Inkassotätigkeit zu verfestigen. Jetzt reagiert sie noch besser auf die individuellen Beratungsbedürfnisse ihrer Kunden. Seit wann und in welcher Funktion sind Sie im Inkassogeschäft tätig? melanie heine | Ich bin seit November 2012 für den Vertrieb und das Marketing der delfinax Forderungsmanagement GmbH in Hannover verantwortlich. Wie sind Sie zur Inkassobranche gekommen? melanie heine | Ein Geschäftsfreund sprach mich auf eine vakante Stelle bei einem Unternehmen in Hannover an. Das interessierte mich spontan, und also lernte ich zunächst einmal die Inhaberinnen der Gesellschaft kennen. Das erste Gespräch nahm einen sehr positiven Verlauf. Die Aufgaben der ausgeschriebenen Stelle waren klar umrissen und sie passten zu meinen Fähigkeiten, da ich im Marketing und im Vertrieb meine Stärken habe. Dass sich die Firma um Forderungsmanagement kümmert, spielte dabei zunächst nicht die entscheidende Rolle – gestört hat mich die Idee, in der Inkassobranche zu arbeiten, allerdings zu keinem Zeitpunkt! Warum haben Sie sich für das DIA-Seminar »InkassoRecht: Die Basics« entschieden? melanie heine | Für mich war es besonders wichtig, dass ich mir nach kurzer Zeit in meiner neuen Tätigkeit einen wesentlichen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Forderungsmanagements verschaffe und gezielt mein Wissen erweitere. Für Gespräche mit Kunden brauche ich neben meinen Fähigkeiten als Vertrieblerin ein wesentliches Verständnis von den juristischen Zusammenhängen, auf denen das Inkassogeschäft fußt. Diese fachliche Kompetenz wollte ich durch die Teilnahme an der DIA-Schulung weiterentwickeln. Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia Welche Eindrücke haben Sie gewonnen? War die Schulung hilfreich für Ihre tägliche Praxis? melanie heine | Es waren zwei äußerst kompakte Semi- nartage, an denen Wissen praxisnah vermittelt wurde. Die beiden Referentinnen Daniela Gaub und Beata Dörschmann haben sämtliche Inhalte klar strukturiert und absolut verständlich präsentiert. Gut fand ich auch die Übungen, die sich dem Theorieteil jeweils anschlossen. Das hat dazu beigetragen, dass sich das Wissen verfestigen konnte. Es gab zudem viel Raum für Fragen und Diskussionen, die sich bei einer solchen Thematik ja fast schon von selbst ergeben. Marketingexpertin Melanie Heine informierte sich über das Inkassorecht Das teils aufgefrischte und teils neu gewonnene Wissen hat mir ein sichereres Gefühl für meine Arbeit vermittelt. Außerdem kann ich jetzt noch besser auf meine Kunden eingehen. Ich habe ein klareres Verständnis davon, mit welchen Belangen sie an ein Inkassounternehmen herantreten, und ich kann die Anforderungen noch besser einschätzen und wertschätzen, denen sich unsere Mitarbeiter täglich zur Erfüllung ihrer Aufgaben stellen. Was hat Ihnen gefallen – und was hätte besser sein können? melanie heine | Insgesamt war es ein sehr gutes Seminar. Das betrifft sowohl die Referate der Dozentinnen wie auch die Organisation seitens der DIA – insofern kann ich hier nur ein Lob aussprechen. Würden Sie das Seminar weiterempfehlen? Wenn ja, warum und wem? melanie heine | Ja, ich empfehle das Seminar sehr gerne weiter. Es richtet sich an neue und bereits geschulte Vertriebskräfte, Sachbearbeiter, die ihr Wissen auffrischen, vertiefen oder festigen wollen. 25 »Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia friSche ideen für die aKademie Die DIA auf dem Weg nach Europa 2013 war ein sehr erfolgreiches Jahr für die Deutsche Inkasso Akademie GmbH. Mit einem vielfältigen Angebot konnte sie ihre Stellung als die führende Institution bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu allen Aspekten der Inkassowirtschaft in Deutschland weiter ausbauen. von Dr. Andreas Bücker DIA-Geschäftsführer Dr. Andreas Bücker baut das Programm der Akademie mit europäischen Inhalten aus Neben dem zentralen Sachkundelehrgang und bewährten Seminaren zu Themen der Sachaufklärung oder Zwangsvollstreckung hat die DIA im vergangenen Jahr auch eine Reihe neuer Formate in ihr Programm mit aufgenommen. So etwa die Roadshow zur Reform der Verbraucherinsolvenz sowie die speziell für kleinere und kleine Inkassounternehmen konzipierte Veranstaltung »Fit für die Zukunft« oder auch das Schulungskonzept »InkassoRecht: Die Basics«, um nur einige zu nennen. 26 Aber auch in anderer Hinsicht hat die DIA neue Wege beschritten und erstmals aktiv über den Tellerrand Deutschlands hinaus und über die Grenze nach Europa geschaut. Dieser Schritt ist nicht zuletzt den rasanten Entwicklungen innerhalb unseres Kontinents geschuldet. Politisch, kulturell und vor allem wirtschaftlich wächst Europa immer enger zusammen, auch – und vielleicht gerade – in schwierigen Zeiten, wobei sich nach der Krise im Euroraum in den vergangenen Jahren ja gerade die ersten hoffnungsvoll stimmenden Silberstreifen einer Aufhellung am Horizont zeigen. Mit wachsender Kompetenz des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission werden zunehmend wichtige Entscheidungen in Brüssel gefällt, die direkte Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben in Europa haben und in einem nicht geringen Maße auch auf die Inkassobranche. Um an diesen Entwicklungen teilzuhaben und sie aktiv mitzugestalten, hat die DIA 2013 an einer Reihe von durch die Europäische Kommission finanzierten Maßnahmen und Projekten teilgenommen. An erster Stelle steht dabei die Gründung einer sogenannten »LeonardoPartnerschaft«, welche die DIA gemeinsam mit dem BDIU und den nationalen Inkassoverbänden IVÖ aus Österreich, CSA aus Großbritannien und PZW aus Polen eingegangen ist. Bei dieser Partnerschaft handelt es sich um ein EU-Programm, das von der Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission aufgelegt wird und sich ganz dem Bereich der Berufsbildung widmet. DIA || deutsche inkasso akademie »Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia wenn leOnardO die PriVatSPhäre Schützt Im Fokus dieser Partnerschaft steht die von der Europäischen Kommission geplante neue Grundverordnung zum Datenschutz. Dabei geht es nicht darum, die potenziellen negativen Auswirkungen der Verordnung auf die Inkassowirtschaft auszuloten und über politische Kommunikation und Lobbytätigkeit das Schlimmste zu verhindern. Diese Aufgabe übernehmen mit großem Erfolg auf der Brüsseler Bühne der BDIU sowie der europäische Dachverband der Inkassowirtschaft, die FENCA. Das Ziel der Projektpartner ist ein anderes: Zwar befindet sich die Datenschutzgrundverordnung weiterhin im Abstimmungsprozess der europäischen Institutionen und ist somit noch nicht verabschiedet, doch dass sie in den nächsten Jahren kommen wird, ist unausweichlich. Wenn die Verordnung in nicht allzu ferner Zukunft schließlich in Kraft tritt, wird sie zu unmittelbar geltendem Recht in allen Mitgliedstaaten der EU. Die Umsetzung und Anwendung der neuen Regelungen, Gesetze und Vorschriften bedeuten eine große Herausforderung für den europäischen Finanzdienstleistungssektor insgesamt und für den Bereich Forderungsmanagement und Inkasso im Besonderen. Die DIA und die anderen Mitglieder der LeonardoPartnerschaft wollen für diese Herausforderungen gewappnet sein und haben daher in enger Zusammenarbeit und Abstimmung ein Modul zur beruflichen Weiterbildung für Mitarbeiter im Forderungsmanagement entwickelt, das unter anderem die folgenden Inhalte vermittelt: • Kenntnis und Kompetenz in der korrekten Bewertung und Anwendung der neuen, im Bereich Forderungsmanagement und Inkasso relevanten Regelungen der europäischen Datenschutzverordnung. Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia • Kompetenz im Abgleich dieser neuen, europaweiten Verordnung mit den jeweils gültigen nationalen, oft widersprüchlichen Regelungen in den Partnerländern, vor und nach der Phase des Überführens in nationales Recht. Bei der Konzeption des Moduls war ein zentrales Anliegen der Projektpartner, dass die Lernziele so nah wie möglich an der Praxis orientiert und unmittelbar verständlich und anschaulich sind. Auf den gemeinsamen Arbeitstreffen der Working Group der beteiligten Inkassoverbände, die reihum in den Teilnehmerländern stattgefunden haben, wurden sämtliche möglichen Arbeitsschritte, die bei der Beitreibung von Forderungen eine Rolle spielen können, auf ihre datenschutzrechtlichen Aspekte hin analysiert und die möglichen Änderungen durch das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung untersucht. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Der Rahmen für ein entsprechendes Seminarformat zur Weiterbildung zum Thema »Europäischer Datenschutz im Forderungsmanagement« steht. Sobald auch der Gesetzgebungsprozess in Brüssel abgeschlossen ist, kann dieser Rahmen mit Inhalten gefüllt werden, und die DIA wird unmittelbar und ohne Verzögerung eine Veranstaltung zum Umgang von Inkassounternehmen mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung anbieten können. fOrderUngen über die grenzen hinweg Die Leonardo-Partnerschaft ist nicht das einzige europäische Projekt, an dem die DIA in maßgeblicher Weise 2013 beteiligt war. In den ersten Monaten des vergangenen Jahres erhielt ein Konsortium, das vom BDIU angeführt wurde und in das auch die DIA ihre Expertise eingebracht hat, den Zuschlag, im Auftrag der Europäischen Kommission einen praxisbezogenen Leitfaden zum grenzüberschreitenden Bonitäts- und Forderungsmanagement kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) zu 27 »Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia erstellen. Dieser Leitfaden ist Teil einer zentralen Strategie Brüssels, unter der Federführung der Generaldirektion Industrie KMU bei der Durchsetzung grenzüberschreitender Forderungen zu unterstützen. Diese Strategie leuchtet ein. Mit einer Bevölkerungszahl von weit über 500 Millionen Menschen ist die Europäische Union einer der größten Märkte weltweit. Gerade für kleine und mittelgroße Betriebe ergeben sich vielfache Möglichkeiten, Waren und Dienstleistungen nicht nur im eigenen Land, sondern auch in den anderen 27 EU-Mitgliedstaaten anzubieten. Hinzu kommt: Nahezu alle Unternehmen im europäischen Binnenmarkt sind KMU, wobei die Europäische Kommission eruiert hat, dass 90 Prozent davon wiederum Kleinstunternehmen oder auch »Micro-Enterprises« sind. Letztere sind dadurch gekennzeichnet, dass sie weniger als zehn Mitarbeiter haben und die Eigentümer oder Leiter des Unternehmens – sowie oftmals deren Familienmitglieder – stark in alle Arbeitsbereiche einbezogen sind. Dennoch stellen diese Micro-Enterprises 53 Prozent aller Arbeitsplätze in der Europäischen Union. Viele chancen bleiben UngenUtzt – nOch! Was nun die Marktteilnahme angeht, so scheuen viele Unternehmen, vor allem kleinere und eben Micro-Enterprises, noch davor zurück, grenzüberschreitend aktiv zu werden und die Vorteile des freien Austauschs von Waren und Dienstleistungen zwischen den Ländern des europäischen Wirtschaftsraums zu nutzen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Die Kommission hat jedoch erkannt, dass eines der größten Hindernisse für eine ganze Reihe von Unternehmern die Unsicherheit darüber ist, ob ein Kunde in einem 28 anderen EU-Land seine Rechnung auch rechtzeitig bezahlt, und vor allem, wie sinnvoll vorzugehen ist, wenn dies nicht geschieht und es somit zu einem Zahlungsverzug kommt. Für viele kleine Unternehmen kann ein solcher Verzug existenzbedrohliche Auswirkungen haben. Der von BDIU, DIA und den weiteren Konsortialteilnehmern erstellte Leitfaden hilft nun KMU auf zweierlei Weise bei der Beitreibung von grenzüberschreitenden Forderungen: • Durch mit Beispielen illustrierte und leicht verständliche Beschreibung von Maßnahmen, die ein Unternehmen bereits bei der Erstellung eines Angebots bis hin zur Nutzung europäischer Verfahren ergreifen kann, um einem Forderungsausfall vorzubeugen und diesen zu vermeiden. • Durch Beschreibung von Mitteln, die dem Unternehmer zur Verfügung stehen, sollte es tatsächlich einmal zum Forderungsausfall kommen. Auf der Grundlage dieses mit Erfolg und zur größten Zufriedenheit der Europäischen Kommission abgeschlossenen Projekts hat sich die DIA entschlossen, ein Seminar mit Praxisworkshop zum grenzüberschreitenden Forderungsmanagement zu konzipieren und anzubieten. Zum ersten Mal sollen damit nicht nur Unternehmen der Inkassobranche, sondern gezielt auch neue Kundengruppen für die DIA angesprochen werden. Neben KMU aus allen Branchen, die grenzüberschreitend tätig sind oder dies werden möchten, gehören dazu auch Unternehmen und Institutionen (zum Beispiel Krankenhäuser), die intern ihr eigenes Forderungsmanagement betreiben. Erste Kontakte bestehen darüber hinaus zu einigen regionalen IHKs, für deren Mitglieder dieses Weiterbildungsangebot ebenfalls von großem Interesse sein dürfte. DIA || deutsche inkasso akademie »Inkasso heißt Verantwortung.« || bericht der dia dia-Seminare für teilnehmer aUS ganz eUrOPa Eine zusätzliche Neuerung ist, dass die DIA dieses Format nicht nur für Teilnehmer aus Deutschland, sondern auch aus anderen europäischen Ländern öffnen möchte. Schließlich gibt es – vielleicht mit der Ausnahme Großbritanniens – keine vergleichbare Weiterbildungsinstitution für den Themenbereich »Forderungsmanagement in Europa«. Der Bedarf gerade an Formaten wie dem hier beschriebenen besteht jedoch zweifellos, sodass es das Ziel der DIA ist, mittelfristig ihr Programm auch in einigen anderen der EU-28-Länder anzubieten. Ein weiterer Schritt in diese Richtung ist auch das nächste europäische Projekt, das die DIA gemeinsam mit dem BDIU sowie mit einer Reihe europäischer Partner aus Großbritannien, Polen, Österreich und der Schweiz im Rahmen des für 2014 bis 2020 neu aufgelegten Erasmus+ Programms der Europäischen Kommission zur beruflichen Aus- und Weiterbildung plant. Die Idee ist es, einen Lehrgang zu entwickeln, der Mitarbeiter im Inkassobereich in den jeweiligen Ländern zu europäischem, grenzüberschreitendem Forderungsmanagement auch in anderen Ländern qualifiziert. Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia Neben dem Verständnis der in den jeweiligen Partnerländern geltenden Rechtsordnungen, insbesondere der für den Bereich Forderungsmanagement relevanten Gesetze, geht es um Kenntnis der Forderungsverfahren in den jeweiligen Partnerländern genauso wie um eine Sensibilisierung hinsichtlich der nationalen Geschäftskultur. Die Planung für dieses Projekt befindet sich noch in der Anfangsphase. DIA, BDIU und die europäischen Partner arbeiten gemeinsam an einer detaillierten Bewerbung für die Förderung dieses auf zwei oder drei Jahre angelegten Projekts und hoffen, dass diese einmal mehr von der Europäischen Kommission bewilligt wird, nicht zuletzt auch, um die fundamentale Bedeutung der Dienstleistungen und Services, welche die Inkassobranche der europäischen Wirtschaft insgesamt bereitstellt, entsprechend anzuerkennen. Dies sind, ausschnittsweise dargestellt, einige der aktuellen und angedachten Pläne und Konzepte für die Deutsche Inkasso Akademie. Ihre Zukunft steckt voller hochinteressanter Chancen und Möglichkeiten zur Internationalisierung, die sich auf vielerlei Weise äußern kann und wird. So wird die neue Internetpräsenz der DIA bis Ende des Jahres auch auf Englisch erreichbar sein: ein weiterer Schritt auf dem spannenden Weg der DIA nach Europa. 29 »Inkasso heißt Verantwortung.« || beratende gremien, netzwerKPlattfOrmen Ausschüsse und Arbeitskreise des BDIU der Verband bietet Seinen mitgliedern zahlreiche mitwirKUngSmöglichKeiten. der erfahrUngSaUStaUSch Und die meinUngSbildUng entwicKeln Sich Unter anderem in den Vier regiOnalen arbeitSKreiSen SOwie in weiteren Vier fachbezOgenen aUSSchüSSen, die daS PräSidiUm Und die geSchäftSStelle in ihrer arbeit UnterStützen. SüddeUtScher inKaSSO-arbeitSKreiS (SiaK) Im Berichtszeitraum kam der Süddeutsche Inkasso-Arbeitskreis dreimal zusammen. Zentrales Thema in diesem ältesten regionalen Arbeitskreis des BDIU waren die vielen aktuellen Gesetzesänderungen, die unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeit der Branchenunternehmen haben. Dazu gehörten an vorderster Stelle die Entwicklung auf dem Gebiet der Gesetzgebung zum Rechtsdienstleistungsgesetz und die Änderungen beim Verbraucherinsolvenzverfahren. Im Sommer 2013 stellten sich die beiden Initiatorinnen des Schuldenpräventionsprojekts »Schulschwein« den SIAK-Teilnehmern vor und erklärten, wie sie durch Aufklärung und die Unterstützung des Unterrichts an Grundschulen Kindern den verantwortungsvollen Umgang mit Geld nahebringen. Weitere Themen in dieser Sitzung waren die Mediation als Möglichkeit der Konfliktbewältigung – auch und insbesondere in Betrieben – sowie die 30 Warnung vor dem Phänomen der sogenannten »PatentTrolle«. Ebenjene »Trolle« verwenden Patente, zum Beispiel von Softwareprodukten, in unangemessener Weise und könnten dadurch Unternehmen zum Teil erheblichen finanziellen Schaden zufügen. Betroffene Mitglieder sollten gegebenenfalls den BDIU informieren. Im Herbst 2013 befasste sich der Arbeitskreis mit dem unmittelbar bevorstehenden Inkrafttreten zentraler Regelungen aus dem »Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken« (GguG). Ein Podiumsgespräch mit dem SIAK-Leiter Heiner Schlochtermeier, der BDIU-Rechtsausschussvorsitzenden Andrea Schweer und BDIU-Geschäftsführer Kay Uwe Berg drehte sich zunächst vor allem um die Frage: »Welche Bedeutung haben die Gesetzesänderungen durch das GguG nach Inkrafttreten für mich als Inkassounternehmer im Einzelnen?« Am Nachmittag stand das Thema »Beitreibungsprozesse im Forderungsmanagement: Ist Kostensenkung die einzige Antwort auf die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen?« im Mittelpunkt. Bunt gemischt war die Themenzusammensetzung beim SIAK-Treffen zu Beginn des Jahres 2014 – wie immer in München. Es ging unter anderem um Lösungen zur Verarbeitung von Kundendaten und Modelle zur Realisierung von Forderungen bei »schwierigen« gewerblichen Schuldnern. Außerdem sensibilisierte eine externe Referentin die AK-Teilnehmer für die Erfordernisse von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. BDIU || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.V. »Inkasso heißt Verantwortung.« || beratende gremien, netzwerKPlattfOrmen Ein »Bericht aus Berlin« mit Mitteilungen über aktuelle verbands- und branchenrelevante Aufgabenstellungen rundete die Veranstaltung ab. Unter anderem ging es um die für die Branche zu erwartenden Folgen aus dem Ergebnis der Bundestagswahl, die Pläne der EU für den Erlass einer unionsweit geltenden Datenschutzgrundverordnung und die Weiterentwicklung der Strategie des BDIU insgesamt. nOrdKreiS Der Arbeitskreis der »Nordlichter« im Bundesverband Inkasso hat sich im Jahr 2013 insgesamt zu vier Tagungen getroffen. Im Vordergrund aller Treffen standen natürlich die Entwicklung des GguG und dessen Auswirkungen. Hier wurden viele Anmerkungen, Stimmungen und Informationen der Geschäftsführung des BDIU besprochen, bis schließlich auf der November-Tagung auf konkrete Lücken der gesetzlichen Bestimmungen eingegangen wurde. Neben dem GguG waren die Entwicklungen der Auswirkungen der Reform zur Sachaufklärung ein weiterer Schwerpunkt der Tagungen. Weitere Themen waren SEPA, eine mögliche EU-Datenschutzrichtlinie sowie das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz. Arbeitskreisleiter Mario Martens fasst zusammen: »Durch die interessanten Themen ist es gelungen, im Jahre 2013 neue Teilnehmer zu gewinnen, was aufgrund der umfangreichen Auswirkungen der politischen, gesetzlichen und auch gerichtlichen Entwicklungen im Sinne aller Mitglieder im BDIU ist. Auch für 2014 kann man alle Kollegen und Kolleginnen aufrufen, neben der Jahreshauptversammlung an den regionalen Arbeitskreisen teilzunehmen.« Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia nOwaK – nOrdrhein-weStfäliScher inKaSSO-arbeitSKreiS Der nordrhein-westfälische Arbeitskreis NOWAK befasste sich im Berichtszeitraum unter anderem mit den Folgen der Reform der Sachaufklärung im Gerichtsvollzieherwesen. Dazu hatte er bereits im Herbst 2012 den NRW-Landesgeschäftsführer des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes, Schwab, zu Gast, der die Teilnehmer über die Irrungen und Wirrungen informierte, die mit den geänderten Bestimmungen einhergehen. Mit Vorträgen durch Matthias Schubert von der Deltavista GmbH und Rolf Prünte von der Ferber-Software GmbH knüpfte der Arbeitskreis 2013 an dieses Thema an. Dabei wurden neue Perspektiven aufgezeigt und plausibel erklärt, welchen weiteren Herausforderungen die Beteiligten gegenüberstehen. Insbesondere ging es hier um die Herausforderungen und Sichtweisen der Softwareanbieter und Auskunfteien. Im Sommer vergangenen Jahres führten die Entwicklungen rund um das »Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken« dazu, dass sich die NOWAK-Mitglieder zu einer Sonderveranstaltung trafen. BDIUGeschäftsführer Kay Uwe Berg informierte zunächst ausführlich über den damaligen Sachstand des kurz vor dem Abschluss stehenden Gesetzgebungsprozesses. Weiteres Thema waren die bevorstehende Einführung von SEPA sowie Hinweise, wie die Teilnehmer sich möglichst schnell und friktionsarm auf die neuen Zahlungsverkehrsstandards umstellen können. Die Novellierung des Rechtsdienstleistungsgesetzes – und damit der inkassorelevante Kernpunkt aus dem GguG – war das Schwerpunktthema des Herbst-NOWAK, der Mitte Oktober in Wuppertal stattfand. Die Vorsitzende des BDIU-Rechtsausschusses, Andrea Schweer, und Verbandsgeschäftsführer Berg standen in einer Sitzung, die fast schon Workshopcharakter hatte, Rede und Antwort zu den wichtigsten Änderungen und gaben einen Überblick zu den diversen Diskussionen, wie die neuen Bestimmungen in Inkassoprozesse ganz praktisch übersetzt werden können. 31 »Inkasso heißt Verantwortung.« || beratende gremien, netzwerKPlattfOrmen 2014 ging es in der März-Sitzung um »Datenanalyse in der Inkassobranche – Trends analysieren, Entscheidungen treffen«. Dem schloss sich ein Referat zum Thema »Rechtsschutz und Vermögensschadenshaftpflicht in Kooperation mit dem BDIU« an. Ein Novum: Die Mitglieder des NOWAK trafen sich diesmal in der Landeshauptstadt Düsseldorf und nicht, wie es bisher Tradition war, in Wuppertal. Oder, wie es Arbeitskreisleiter Markus Brinkmann von der Universal Inkasso auf den Punkt bringt: »Da Düsseldorf der Austragungsort der BDIUJahreshauptversammlung 2015 ist, sind wir sozusagen jetzt das Testkomitee.« berliner inKaSSOrUnde Auch für die Inkassounternehmen in der Hauptstadt und der näheren Umgebung Berlins standen im Berichtszeitraum das GguG sowie dessen Umsetzung in der unternehmerischen Praxis im Mittelpunkt der Verbandsarbeit. Im Juni 2013 traf sich die »Berliner Inkassorunde« in den Räumen der Berliner Geschäftsstelle des BDIU, um den aktuellen Stand des Gesetzgebungsprozesses nach der zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgten Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zu beraten. Die nächste Sitzung Mitte September – kurz vor der Bundestagswahl – stellte neben dem GguG die ersten Erfahrungen unter anderem zu den Vollstreckungsaufträgen, zur Zusammenarbeit mit den Gerichtsvollziehern und mit dem neuen Pfändungsformular in den Mittelpunkt, die allesamt mehr oder weniger unmittelbare Folgen der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Reform der Sachaufklärung darstellten. Mit Andrea Schweer, der Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Verbands, stand den Arbeits- 32 kreisteilnehmern dabei eine Expertin zur Verfügung, die viele Fragen unmittelbar aus der Praxis beantworten konnte. Dabei war nicht zuletzt die Reform der Sachaufklärung ein Dauerbrenner im Berliner Arbeitskreis. Auch in der Sitzung, die Ende Februar 2014 stattfand, diskutierte man zu dem Thema, insbesondere unter dem Fokus der Einholung von Drittauskünften. Reaktionen von Schuldnern auf die Neuerungen des GguG in der Praxis sowie der Stand der Dinge bei der Umsetzung der für November 2014 anstehenden Einführung der Darlegungs- und Informationspflichten für Inkassounternehmen rundeten das erste Treffen im neuen Jahr ab. Geleitet wird der Arbeitskreis von Björn Wendler vom Berliner Inkassounternehmen Sanssouci. BDIU || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.V. »Inkasso heißt Verantwortung.« || beratende gremien, netzwerKPlattfOrmen rechtSaUSSchUSS datenSchUtzaUSSchUSS Der Rechtsausschuss befasste sich im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig mit den zahlreichen inkassorelevanten Gesetzgebungsverfahren, denen sich die Branche auf der deutschen und der europäischen Ebene ausgesetzt sah. Darüber hinaus wurden viele praxisrelevante Fragen und konkrete Beurteilungen spezieller rechtlicher Problemkreise besprochen, die in der täglichen Arbeit der Inkassounternehmen auftreten. Die Mitglieder des Ausschusses trafen sich Ende Oktober 2013 in Dresden, bereits zum zweiten Mal unter Leitung des neuen Vorsitzenden Hans Iuel Dohr. Auf der Sitzung wurde eine Fülle an Themen besprochen: Unter anderem ging es um neue Entwicklungen beim Melderecht. Dazu referierte der unabhängige Verbandsbeauftragte des BDIU für den Datenschutz, Professor Dr. Ralf B. Abel. Es wurde auf das in Bayern neu in Kraft getretene, momentan noch geltende Landesmeldegesetz des Freistaats hingewiesen, ebenso darauf, dass momentan an Verwaltungsvorschriften zu dem im Frühjahr 2015 in Kraft tretenden Bundesmeldegesetz gearbeitet werde. Insgesamt tagte der Ausschuss dreimal regulär sowie einmal parallel zur Jahreshauptversammlung im April 2013, jeweils unter Leitung der Ausschussvorsitzenden Andrea Schweer. Zudem kam es in den letzten zwölf Monaten zu personellen Veränderungen in der Zusammensetzung des Gremiums. Werner Freitag, Günter Bandisch und Peter Neumeyer schieden aus. Freitag und Neumeyer waren beide mehrere Jahre Mitglied des Ausschusses, Freitag darunter vier Jahre lang als Leiter dieses Gremiums. Günter Bandisch unterstützte die Arbeit des BDIU umfassend schon seit über 20 Jahren. Unter anderem vermittelte er dem Ausschuss dabei wichtige Kontakte zum Deutschen Anwaltverein (DAV) und zur Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Ihnen allen gebührt Dank für ihre wertvolle Arbeit. Das BDIU-Präsidium benannte am 14. August 2013 Claudia Hufnagel von unserem Mitgliedsunternehmen Intrum Justitia GmbH aus Darmstadt und Holger Dickhäuser von unserem Mitgliedsunternehmen Hoist GmbH aus Duisburg als neue Mitglieder des Rechtsausschusses. Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia Im weiteren Verlauf wurde noch eingehend über Praxisfragen zu § 28a Abs. 1 Nr. 4 BDSG gesprochen, insbesondere zu momentanen Diskussionen hinsichtlich der Formulierung der Mitteilung an den Schuldner vor Einmeldung der Daten an eine Auskunftei. Weitere Themen waren der Bereich »Inkasso öffentliche Hand unter dem Regime des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken«, die teilweise strengere Auslegung von datenschutzrechtlichen Vorschriften durch Datenschutzbeauftragte und andere Aufsichtsbehörden, die Besonderheiten, die sich beim sogenannten Cloud Computing ergeben, sowie natürlich die Neuigkeiten rund um den Entwurf der EU-Datenschutzgrundverordnung. Auf der nächsten Sitzung Anfang März in Berlin wurden diese Themen fortgeführt, insbesondere was die datenschutzrechtlich relevanten Aspekte bei der Einmeldung von Nichtzahler-Informationen an Auskunfteien betrifft. Der Ausschuss diskutierte auch über das Thema der sogenannten Einmeldeklagen und wie stark die Branche davon aktuell tangiert ist. 33 »Inkasso heißt Verantwortung.« || beratende gremien, netzwerKPlattfOrmen aUSSchUSS für gerichtSVOllzieherweSen Der Ausschuss für Gerichtsvollzieherwesen befasste sich mit Themen rund um die Zwangsvollstreckung, die sich mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung zum 1. Januar 2013 vervielfältigt und zahlreiche Fragen aufgeworfen haben. Er hält engen Kontakt zum Deutschen Gerichtsvollzieher Bund (DGVB) und dessen Vertretern, wobei im gemeinsamen Erfahrungsaustausch auch die Probleme und strittigen Fragen erörtert werden, die sich aufgrund der unterschiedlichen Auslegung der neuen gesetzlichen Vorschriften ergeben. Auf beiden Seiten ist man zudem bestrebt, gemeinsame Lösungen zur Steigerung der Effizienz der Zwangsvollstreckung zu erarbeiten. Leiterin des mit zehn Mitgliedern besetzten Ausschusses für Gerichtsvollzieherwesen ist Bettina Vonhöne von der Altor Heidelberger Inkasso GmbH. Im Berichtszeitraum traf sich der Ausschuss zweimal und führte darüber hinaus mehrere Telefonkonferenzen durch. Außerdem fand sich ein kleinerer Arbeitskreis des Ausschusses zu einem Workshop in Heidelberg sowie zu zwei weiteren Telefonsitzungen zusammen. Kernthema des Ausschusses ist nach wie vor das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher, das nach Bekunden des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zeitnah auf der Ermächtigungsgrundlage des § 755 Abs. 3 ZPO als verbindlich eingeführt werden soll. Hier gilt es zu verhindern, dass sechsoder siebenseitige Formulare verwendet werden müssen, die trotz ihres Umfangs nicht ausreichend Platz bieten für die vielfältigen Möglichkeiten, die die Zivilprozessordnung (ZPO) dem Gläubiger in der Zwangsvollstreckung zugesteht. Der Ausschuss hat deshalb sehr intensiv an seinem 34 Lösungsvorschlag gearbeitet: Dieser sieht ein modulares Formular vor mit einer Kurzfassung für professionelle, in automatisierten Verfahren arbeitende Anwender sowie eine aus Modulbausteinen aufgebaute Langfassung für den »Normalbürger«. Der Vorschlag wurde dem BMJV im Rahmen einer Stellungnahme des BDIU, an deren Erarbeitung der Ausschuss beteiligt war, übermittelt. Ende 2013 hat das Ministerium einen überarbeiteten Formularentwurf vorgestellt, der aber leider den Vorschlag des BDIU nicht aufgegriffen hat. Im Ergebnis führt auch der überarbeitete Entwurf des BMJV zu keiner Besserung, weshalb der BDIU ihm in einer ausführlichen Stellungnahme entgegengetreten ist und die Vorteile seines Lösungsvorschlags nochmals deutlich gemacht hat. Auch das seit dem 1. März 2013 verbindliche PfÜb-Formular (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) beschäftigte den Ausschuss für Gerichtsvollzieherwesen. Das Bundesjustizministerium hatte im November seine Absicht bekundet, das Formular SEPA-konform zu gestalten, und Vertreter des BDIU und der Kreditwirtschaft eingeladen, um die Erfordernisse zu erörtern. Zur Vorbereitung dieses Treffens, an dem aufseiten des BDIU neben dem Geschäftsführer Kay Uwe Berg auch die Ausschussmitglieder Bettina Vonhöne und Roland Wedding teilnahmen, hatte der Ausschuss unter Federführung von Udo Brückner einen Vorschlag für eine SEPA-konforme Gestaltung erarbeitet, auf den die Vertreter der Kreditwirtschaft jedoch mit Skepsis reagierten. Dies hatte zur Folge, dass das Ministerium nun ein PfÜb-Formular mit einem SEPA-Mandat entworfen hat, welches nur verwendet werden darf, wenn die Daten des Gerichtsvollziehers, insbesondere dessen Gläubiger-ID, bekannt sind. Da dies eher selten der Fall sein dürfte, hat der BDIU zu dem Entwurf mit einem Gegenvorschlag Stellung genommen. Am 13. Dezember 2013 hat der DGVB mit Walter Gietmann (Vorstandsvorsitzender), Karl-Heinz Brunner (stellvertretender Vorstand) sowie Detlef Hüermann (Geschäftsführer) Mitglieder des Ausschusses für Gerichtsvollzieherwesen zu einem Treffen nach Heidelberg eingeladen. An dem Treffen nahm auch BDIU-Präsident Wolfgang Spitz teil. Im Rahmen eines intensiven Erfahrungsaustauschs wurden zahlreiche Fragen zur Reform der Sachaufklärung erörtert. Zudem ergab sich eine Diskussion über BDIU || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.V. »Inkasso heißt Verantwortung.« || beratende gremien, netzwerKPlattfOrmen die Zukunftsperspektiven für die Zwangsvollstreckung. Bei der Frage der Zusammenarbeit wurden auch Gemeinsamkeiten und Differenzen ausgelotet. Es war der Auftakt für weitere über das Jahr 2014 hinaus geplante Gespräche mit dem DGVB: Am 3. April 2014 nimmt BDIU-Präsident Wolfgang Spitz teil an einer Podiumsdiskussion des DGVB mit dem Titel »Hat der Kuckuck ausgedient?«. Im Gegenzug wurde Karl-Heinz Brunner als Vertreter des DGVB zu der Sitzung des Ausschusses am 10. April 2014 sowie einer am 11. April 2014 stattfindenden Podiumsdiskussion des BDIU im Rahmen der BDIU-Jahreshauptversammlung eingeladen. Schwerpunkt werden dabei die Erfahrungen der Praxis mit der Reform der Sachaufklärung sein. eUrOPaaUSSchUSS Auch im Europaausschuss des BDIU unter dem Vorsitz von Erwin Falkner, Euro Inkasso GmbH & Co. KG, war die Debatte über die geplante europäische Datenschutzgrundverordnung eines der bestimmenden Themen. Die Ausschussmitglieder diskutierten unter anderem darüber, welche Folgen für die Durchsetzung von Gläubigeransprüchen in den einzelnen europäischen Ländern zu erwarten sind und wie sich der grenzüberschreitende Forderungseinzug generell in der Wichtig für das BDIU-Gremium sind selbstverständlich auch die Kontakte zum europäischen Inkassodachverband FENCA. Das letzte Jahr stand dabei unter dem Eindruck des Wechsels an der FENCA-Spitze. Mit Andreas Aumüller ist Ende September zum ersten Mal ein Deutscher zum Präsidenten der europäischen Inkassowirtschaft gewählt worden. Aumüller, der seit gut zwei Jahrzehnten auch im Präsidium des BDIU aktiv ist, wird die guten Kontakte des Europaverbands zur deutschen Inkassowirtschaft verfestigen. Dabei wird der Europaausschuss des BDIU eine wichtige Rolle spielen und sein europäisches Engagement weiter verstärken. Für den Sommer 2014 plant der Ausschuss eine Sitzung in Luxemburg. Bei dieser Gelegenheit ist unter anderem ein Besuch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgesehen, um die Kenntnisse über die europäische Rechtsprechung zu vertiefen. Zukunft darstellen wird. Die Mitglieder informierten sich über die Kontenpfändung in der EU und tauschten Erfahrungen zu grenzüberschreitenden Mahnbescheiden aus. Weitere relevante Gesetzgebungsprozesse auf der Agenda des Ausschusses waren die neue Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung EuGVVO zur Fortentwicklung des europäischen Zivilprozessrechts, der Vorschlag der EU-Kommission zur Verordnung für geringfügige Forderungen sowie die Reform des Insolvenzrechts. Bei letzterem Punkt hatte die BDIU-Geschäftsstelle die BDIU-Mitglieder im September zur Teilnahme an einer EU-Konsultation aufgefordert. Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia 35 »Inkasso heißt Verantwortung.« || engagiert Ein kleines Schwein macht Schule geld einteilen, bUdgetS überblicKen – SchOn grUndSchüler lernen daS einmaleinS deS wirtSchaftenS. E is, Schokolade, Kaugummizigaretten – bei Süßigkeiten sind sich alle einig: Dafür kann schon mal eine ganze Menge vom Taschengeld draufgehen. Die Schüler der Münchener Grundschule am Amphionpark allerdings behalten den Überblick. Ständige Ausgaben, größere Wünsche, langfristige Ziele, gute Taten – alles wird genau eingeteilt und nachgeprüft. Ein kleines Schwein aus Plastik ist ihnen dabei eine große Hilfe. Durchsichtig ist es und in vier Fächer aufgeteilt trägt es den Namen »Schulschwein«, wie der des Projekts. Und dieses kleine Schwein ist mehr als eine einfache Spardose. Initiativen wie die des Schulschweins machen im Wortsinn Schule, denn sie treten über die Bildungseinrichtungen an die Kinder heran und versuchen, bereits den Jüngsten den Umgang mit Geld nahezubringen. Finanzkompetenz, Gelderziehung, Jugendverschuldung – das sind die sperrigen und dennoch so wichtigen Schlagworte, die hinter solchen Projekten stehen. Und immer mehr Schulen erkennen den Wert, den das spielerische Herangehen an das Thema Geld für Kinder haben kann: Es ist Prävention gegen Verschuldung und schult den klugen Umgang mit Ausgaben und Wünschen. Dies scheint notwendiger denn je, denn einerseits, so stellt die Kids-Verbraucheranalyse des Egmont-Ehapa Verlags auch in diesem Jahr fest, haben Kinder und Jugendliche immer mehr Taschengeld zur Verfügung, andererseits fällt vielen der richtige Umgang mit eigenem Geld enorm schwer. Immerhin stand laut Jugendstudie 2012 des Bundesverbands Deutscher Banken bereits fast jeder Fünfte zwischen 14 und 24 Jahren schon einmal bei jemandem in der Kreide. Acht Prozent der 18- bis 24-Jährigen galten demnach als überschuldet, und selbst 36 zwei Prozent der unter 18-Jährigen hatten so viele Schulden angehäuft, dass sie diese ihrer Einschätzung nach nicht mehr zurückzahlen können – diese Jugendlichen haben vor der Volljährigkeit Freunde oder Eltern über die Maßen angepumpt. Als Grund für ihre Schulden geben mehr als 80 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ihre »Konsumwünsche« an. Und genau an der Stelle »Konsum« setzt das Projekt »Schulschwein« an. »Es geht darum, sich Gedanken zu »Inkasso heißt Verantwortung.« || engagiert machen, wofür man Geld ausgeben will, Prioritäten zu setzen, zu erkennen, dass sich Wünsche oft auch kurzfristig verändern, und auch den Verzicht zu üben«, sagt Diana Bartl, Mitgründerin der Initiative. »Dazu muss man sich mit einem Budget beschäftigen, einteilen lernen.« Das Vier-Fächer-Sparschwein mit den Kategorien »Ausgeben«, »Sparen«, »Investieren« und »Gute Tat« hilft dabei. Die Schüler nehmen das Schwein mit nach Hause und füttern es dort: Ein Teil des Taschengelds ist zum direkten Ausgeben, ein Teil landet in den anderen Fächern. Je nachdem, welche individuellen Ziele es gibt und wie groß die Wünsche sind. Und selbst die werden ins Schulschwein gesteckt: auf kleine Zettel aufgeschrieben – und nach ein paar Wochen wird überprüft, ob der Wunsch noch dringend ist. Schulschwein gehe es nicht darum, immer alles richtig zu machen, betont die Mitbegründerin der Initiative. »Im Gegenteil, Kinder sollen ruhig auch mal Fehler machen, daraus lernen sie«, betont Bartl. »Aber insgesamt werden sie auf den richtigen Weg beim Umgang mit Geld gebracht.« Das clevere Sparschwein ist das Herzstück des Projekts, für das die Gründerinnen Geldgeber und Paten aus der Wirtschaft gewonnen haben. Doch es ist nicht das Plastikschwein allein, das die Kinder begleitet und sie ihrer Ausgaben bewusst machen soll. »Im Grunde steht hinter dem Schulschwein ein ganzes Unterrichtskonzept«, erläutert Bartl. »Über Geld kann man in jedem Fach mit den Kindern sprechen, man kann damit rechnen, aber auch in Religion oder Ethik über Werte diskutieren.« Der Fantasie seien da keine Grenzen gesetzt. »Viele Wünsche sind unnötig«, hat Diana Bartl festgestellt. »In dem einen Moment ist das begehrte Stück lebensbedrohlich notwendig, und in ein paar Wochen ist es vergessen.« Für Kinder sei es wichtig zu lernen, dass impulsives Handeln – in diesem Fall: Geldausgeben – nicht sinnvoll ist, sondern dass sich mit dem Aufschub des dringenden Bedürfnisses dieses schon von selbst erledigt. »Und wenn es wirklich wichtig ist, dann ist es toll, wenn man es sich endlich leisten kann, weil man sich jede Woche Geld abgeknapst hat«, sagt Bartl. »Das steigert die Wertschätzung.« Und mehr noch: Damit wird der Wert des Gelds klarer und die Fähigkeit, mit einem Budget umzugehen, steigt. Für das Selbstbewusstsein sei dies enorm wichtig. Beim Doch um genau diese zu beflügeln, haben die Schulschwein-Gründerinnen Bartl und ihre Kollegin und Rechtsanwältin Stephanie Schmid mit Unterstützung einer Grundschullehrerin Material erarbeitet, das direkt im Unterricht angewendet werden kann. »Da geht es dann auch ganz klar um Wissens- und Wertevermittlung«, sagt Bartl. Anhand von Musterfamilien und fiktiven Budgets lernen die Kinder beispielsweise die Ausgaben kennen, mit denen ihre Eltern sich jeden Monat herumschlagen müssen – und sie lernen einzuschätzen: Wie viel bleibt am Ende tatsächlich zum Ausgeben übrig? »Da staunen Kinder, was alles von 2.000 Euro bestritten werden muss, was Miete, Auto und Essen so In den teilnehmenden Schulen erhalten alle Schüler eines der bunten Sparschweine mit den vier Fächern »Inkasso heißt Verantwortung.« || engagiert Stephanie Schmid und Diana Bartl (von links) kosten«, ist Bartls Erfahrung. »Denn die meisten denken erst einmal: Das ist ganz viel Geld.« Dass viele Eltern selbst nicht viel mehr wissen als ihre Kinder und eine ähnlich naive Einstellung zum Geld haben, ist die Erfahrung von Schulschwein-Gründerin Schmid, die als Anwältin oft überschuldete Erwachsene berät und in die Insolvenz begleitet. Deshalb hält sie die Prävention von Kindesbeinen an für so wichtig. haben das Schulschwein-Projekt vor drei Jahren ins Leben gerufen Lehrer überzeugen, Eltern mit ins Boot holen – darum bemühen sich die beiden Münchnerinnen bei Workshops und Informationsabenden in den Schulen. Da gilt es oft, Überzeugungsarbeit zu leisten. Die Kinder selbst sind immer schnell bei der Sache: Denn der Umgang mit Geld macht ihnen Spaß. »Bei vielen gehört das Schulschwein mittlerweile einfach dazu«, erzählt die Leiterin der Grundschule Dieser Artikel erschien erstmals am 23. Oktober 2013 in der Sonderausgabe »Forderungsmanagement« der bundesweiten Tageszeitung DIE WELT. Die Beiträge in dem zwölfseitigen Special beleuchten die facettenreiche Arbeit der Branche, die pro Jahr 5 Milliarden Euro an unbezahlten Forderungen für über eine halbe Million Auftraggeber aus allen Teilen der Wirtschaft realisiert. Landläufige Vorurteile werden dabei kritisch hinterfragt, denn sie resultieren, wie es in der Zeitung heißt, überwiegend »aus mangelndem Wissen über die Arbeit von Inkasso-Firmen: für wen sie Leistungen erbringen, welche Möglichkeiten sie dabei haben und in welchem gesetzlichen Rahmen sich ihr Vorgehen bewegen muss«. Das crossmediale Sonderthema wurde ermöglicht durch Anzeigen von BDIU-Mitgliedsunternehmen. Der redaktionelle Teil wurde davon unabhängig von der Sonderthemenredaktion der Tageszeitung erstellt. »Wir freuen uns, mit der WELT-Gruppe einen kritischen Begleiter in der deutschen Medienlandschaft gefunden zu haben«, 38 am Amphionpark, Evelyn Weiser, von ihren Erfahrungen mit dem Projekt. »Es ist erstaunlich, was allein die Präsenz des Schweinchens ausmacht.« Ihr einziger Kritikpunkt: Nach der Grundschule gibt es das Thema Geld dann meist nicht mehr im Unterricht. »Da müsste man noch einen Übergang finden.« Seit drei Jahren sind Bartl und Schmid mit ihrem Schulschwein unterwegs. Nach München haben sie nun auch Schulen in Bremen und Frankfurt für ihre Arbeit gewinnen können, und auch in Berlin gibt es bereits eine Kooperation. »Wir sehen überall Potenzial für unser Projekt«, betonen die Gründerinnen des Schulschweins, die längst nicht nur in sogenannten Problembezirken unterwegs sind. In guten Gegenden sei die Problemlage zwar eine andere als in sozialen Brennpunkten, aber dennoch gibt es auch dort den Bedarf, den Umgang mit Geld zu schulen: Wenn Kindern jeder Wunsch erfüllt werde und sich Eltern über ihre Kinder definierten, dann könne das später für die Kinder auch sehr schwer werden, wenn sie mit eigenem Geld umgehen müssen. »Ich kann zwar nicht die Welt retten«, sagt Diana Bartl. »Aber doch so viele wie möglich aufklären.« Und für diese Aha-Momente bei Eltern und Kindern lohne sich der Einsatz allemal. erklärt BDIU-Präsident Wolfgang Spitz. Zu den Lesern der WELT gehören nicht zuletzt auch Entscheider insbesondere aus dem Mittelstand – mithin häufige Auftraggeber von Inkassounternehmen. Zu der Medienpartnerschaft gehört der Auftritt der WELT auf den Jahreshauptversammlungen des BDIU. Bereits 2012 schaltete der BDIU in der Zeitung eine dreistufige Anzeigenkampagne, mit der er auf die Leistungen der Inkassounternehmen für Wirtschaft und Verbraucher aufmerksam machte. Diese erfolgreiche Anzeigenkampagne erfährt im März und April 2014 ihre Fortsetzung. Die Beilage ist neben der Printversion als PDF unter www.inkasso.de erhältlich. Das Sonderthema findet zudem eine digitale Fortsetzung durch die Redaktion der WELT unter: http://www.welt.de/sonderthemen/ forderungsmanagement/ BDIU || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.V. »Inkasso heißt Verantwortung.« || engagiert PrOJeKt »SchUlSchwein« Die Inkassoakademie ist Pate für Berliner Grundschule Damit die transparenten Schulschweine und die dazugehörenden Unterrichtsmaterialien zu den Schülern kommen können, brauchen die beteiligten Lehranstalten sogenannte Schulpaten. In Berlin hat sich jetzt die DIA an einer solchen Schulpatenschaft beteiligt. Seit diesem Jahr ist die Adam-Ries-Grundschule in BerlinFriedrichsfelde beim Projekt »Schulschwein« dabei. Sie ist die erste Schule aus der Hauptstadt, die von dem bundesweit einmaligen Präventions- und Aufklärungsprojekt profitiert. Schulpaten sind die Deutsche Inkasso Akademie GmbH und die Creditreform Berlin Wolfram KG. Dr. Andreas Bücker, Geschäftsführer der Inkassoakademie: »Der eigenverantwortliche Umgang mit Geld gehört zu den Kernkompetenzen, die heutzutage jeder braucht, der am Wirtschaftsleben teilnimmt. Wir als Ausbildungsinstitution der Inkassowirtschaft wollen mit unserem Engagement dazu beitragen, dass bereits Kinder ein Bewusstsein für den Wert des Geldes entwickeln. Denn das ist letztlich der beste Schutz vor Überschuldung.« DIA-Geschäftsführer Dr. Andreas Bücker, Jochen Wolfram von der Creditreform Berlin Wolfram KG und BDIU-Pressesprecher Marco Weber (von links), gemeinsam mit einer Lehrerin der Berliner Adam-Ries-Grundschule Die Adam-Ries-Grundschule hat im laufenden Schuljahr mit dem Projekt »Schulschwein« begonnen. In einem 90-minütigen Workshop erhielten die Lehrer Hintergrundinformationen sowie ein Spiralcurriculum, mit dem sie die Themen des Projekts in die verschiedenen Fächer, zum Beispiel den Deutsch- und Mathematikunterricht, einbinden können. Die Schüler lernen und erfahren so den Umgang mit Geld und Konsum auf eine Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia altersgerechte Art und Weise. An einem Elternabend zum Projektstart standen Themen wie Gelderziehung, Taschengeld und Konsum im Mittelpunkt der Diskussionen. Jedes Kind aus den teilnehmenden Schulklassen hat inzwischen eines der transparenten Schulschweine erhalten, und das Unterrichtsmaterial ist bereits in den Klassen im Einsatz. 39 »Inkasso heißt Verantwortung.« || StandPUnKt Inkasso: Große Bedeutung, aber trotzdem schlechter Ruf von Mechthild Heil Mitglied des Deutschen Bundestags, Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion inKaSSO hat eine wichtige geSamtwirtSchaftliche fUnKtiOn, Vielleicht SOgar eine geSamtgeSellSchaftliche: dUrch daS inKaSSOweSen werden nicht nUr die SchUldner dazU gebracht, ihre aUSStehenden rechnUngen zU bezahlen, SOndern alle menSchen, die am wirtSchaftSleben teilnehmen, werden zU einer gUten zahlUngSmOral erzOgen. F ür die Wirtschaft bedeutet ein funktionierendes Inkassowesen eine große finanzielle Entlastung: 5 Milliarden Euro fließen durch erfolgreiches Inkasso jedes Jahr wieder in den Wirtschaftskreislauf zurück. Auch die Gerichte werden entlastet, und zwar um insgesamt über 15 Millionen Forderungsangelegenheiten jährlich. Für die Verbraucher bedeutet ein funktionierendes Inkassowesen, dass grundsätzlich eine Atmosphäre des Vertrauens in der Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer bestehen kann. Warum? Weil die Inkassowirtschaft die gesetzlichen Vorgaben durch Spielregeln ergänzt und dadurch vorgegeben ist, wie das Zusammenspiel von Kauf, Verkauf und Bezahlung funktionieren muss. Hält sich ein Mitspieler nicht an die Regeln, muss eingegriffen werden. Wirtschaft und Verbraucher können sich darauf verlassen, dass die Einhaltung der Regeln gefordert und mangelnde Zahlungsbereitschaft sanktioniert wird. Außerdem würden Unternehmen, die jederzeit mit völligen Zahlungsausfällen rechnen müssen, die Preise erhöhen. Verbraucher mit hoher Zahlungsmoral müssten dann diese Ausfälle mitfinanzieren. 40 »Der BDIU trägt eine große Verantwortung.« Und hier kommt der Bundesverband Deutscher InkassoUnternehmen (BDIU), der 90 Prozent des deutschen Inkassomarkts repräsentiert, ins Spiel. Der BDIU ist nicht nur einer der Schiedsrichter, der Spielregeln für seine Mitgliedsunternehmen formuliert und deren Einhaltung überwacht, sondern er erklärt auch, welche Vorteile dieses »Spiel« – um im Bild zu bleiben – für alle Teilnehmer hat: wie also Wirtschaft, Verbraucher und Gesellschaft von Inkasso profitieren. Durch diese Öffentlichkeitsarbeit werden Vorurteile abgebaut. Mit den vom BDIU formulierten Spielregeln greift er sogar gesetzlichen Regelungen vor, wie bei den Transparenzpflichten für Inkassogebühren, die seit Inkrafttreten des »Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken« im vergangenen Jahr für alle Inkassounternehmen gelten. BDIU || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.V. »Inkasso heißt Verantwortung.« || StandPUnKt Noch weitreichender ist der Ehrenkodex, den der BDIU für seine Mitgliedsunternehmen ausgearbeitet hat und der den grundsätzlichen Umgang der Inkassounternehmen mit den Schuldnern definiert: »Jedes Mitglied hat seinen Beruf redlich, gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuüben und die ihm anvertrauten Mandate in sachlich angemessener Weise unter Wahrung der Rechte Das gibt dem BDIU die Möglichkeit, diese Forderungen mit Leben zu füllen, denn Unternehmen, die sich nicht an die Satzung halten, werden abgemahnt und können sogar aus dem Verband ausgeschlossen werden. Das bedeutet aber auch, dass der Verband eine große Verantwortung trägt und im Spannungsfeld der öffentlichen In- Inkassounternehmen helfen, die Zahlungsmoral zu verbessern, findet die Verbraucherschutzpolitikerin Mechthild Heil der Schuldner zu vertreten.« Außerdem sind die Mitglieder verpflichtet, »sich innerhalb und außerhalb der Berufstätigkeit des Vertrauens und der Achtung würdig zu erweisen, die die Allgemeinheit ihnen entgegenbringt und von ihnen verlangt«. Dieser Ehrenkodex definiert demnach eine Art Inkassomoral der Unternehmen, die der Zahlungsmoral der Verbraucher gegenübersteht. Demnach gilt: Wer Mitglied im BDIU ist, unterwirft sich diesem Ehrenkodex, und so ist die Mitgliedschaft auch ein Qualitätssiegel für das jeweilige Unternehmen. Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia teressen und der Interessen der ihn finanzierenden Mitgliedsunternehmen stets Lösungen finden muss, die den Verbrauchern nützen, ohne den Unternehmen zu schaden. Ich erwarte, dass die Rechte und die Interessen der Schuldner gewahrt bleiben. Auch wenn sich manche Maßnahme im rechtlichen Rahmen bewegen sollte, fordere ich dennoch, dass kein Schuldner unangemessen unter Druck gesetzt wird. Nicht alles, was rechtlich erlaubt ist, ist auch redlich. Ich bin mir aber sicher, dass sich Inkassounternehmen und BDIU in dem gemeinsamen Bestreben, die wichtige Rolle Ihrer Branche zu kommunizieren und gegen den zu Unrecht schlechten Ruf der Inkassowirtschaft zu arbeiten, weiterhin hohe Standards auferlegen und Redlichkeit für sie keine Pflicht, sondern eine Selbstverständlichkeit ist. 41 »Inkasso heißt Verantwortung.« || medienarbeit Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 30 PreSSemitteilUngen, zwei PreSSeKOnferenzen, eine zwölfSeitige SOnderbeilage in der »welt«, Vier aUSgaben UnSereS magazinS »die inKaSSOwirtSchaft«, dazU zahlreiche interViewS, StatementS, antwOrten aUf PreSSeanfragen SOwie aKtiVitäten aUf twitter, xing, in blOgS Und weiteren SOcial-media-Kanälen – daS iSt ein fazit der medienarbeit deS VerbandS in den Vergangenen zwölf mOnaten. A m 14. Mai 2013 traten BDIU-Präsident Wolfgang Spitz, Vizepräsidentin Marion Kremer sowie Stephanie Schmid und Diana Bartl vom Projekt »Schulschwein« gemeinsam in Berlin vor die Presse. Der BDIU präsentierte dabei vor allem die Ergebnisse der Frühjahrsumfrage unter seinen Verbandsmitgliedern. Demnach hatte sich die Zahlungsmoral »überraschend gut« entwickelt. 78 Prozent der BDIU-Mitglieder berichteten in der Umfrage, dass Rechnungen besser oder genauso gut wie noch vor einem halben Jahr beglichen würden. Als Gründe für diese erfreuliche Entwicklung machten Wolfgang Spitz und Marion Kremer auf der Pressekonferenz unter anderem die niedrige Arbeitslosigkeit und die stabile Binnennachfrage in Deutschland aus. Nichtsdestotrotz bleiben unbezahlte Rechnungen natürlich ein Problem für die Gläubiger. Hauptgrund, warum Verbraucher ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, ist nach Erfahrung der Inkassounternehmen Überschuldung. Das sei ein Problem, das auch immer mehr junge Menschen betreffe. Dafür machten die Inkassounternehmen in ihrer Umfrage ein ganzes Ursachenbündel aus, darin enthalten: zu hohe Ausgaben zur Erfüllung von Konsumwünschen, ein schlechtes Vorbild des Elternhauses sowie zu wenige Informationen zur Gelderziehung im Schulunterricht. Für BDIU-Vizepräsidentin Marion Kremer war es daher klar: »Es ist auch Aufgabe unserer Bildungseinrichtungen, junge Menschen auf das Wirtschaftsleben und den verantwortungsvollen Umgang mit Geld vorzubereiten.« 42 Helfen dabei könne das Projekt »Schulschwein«. Es setzt bereits in der Grundschule an, klärt Kinder über finanzielle Zusammenhänge auf und richtet sich darüber hinaus an Eltern und Lehrer. Mit den transparenten Schulschweinen lasse sich zudem der Umgang mit Geld spielerisch und nachhaltig erlernen. Dabei handelt es sich um Sparschweine mit vier Fächern, die bestimmten Lebens- und Wirtschaftsbereichen zugeordnet sind: »Sparen«, »Ausgeben«, »Investieren« und »Gute Tat«. Spezielle Unterrichtsmaterialien unterstützen Lehrer dabei, das Schulschwein in praxisbezogene Fächer wie den Sachunterricht, Deutsch, Mathematik sowie Religion beziehungsweise Ethik einzubinden. »Wir wollen damit ein neues Bewusstsein für Werte und einen verantwortungsvollen Konsum schaffen«, erläutert Stephanie Schmid vom Projekt »Schulschwein« auf der BDIU-Pressekonferenz ihr Engagement. Der BDIU unterstützt das Projekt und empfiehlt Grundschulen, mit den angebotenen Materialien zu arbeiten. »Wir brauchen genau solche Initiativen, damit nicht immer mehr Menschen in Verschuldung geraten«, lobte BDIU-Vize Marion Kremer. Die Themen der Pressekonferenz wurden von den Medien gut aufgegriffen, und das nicht nur am Tag der Veranstaltung selbst, sondern auch in den folgenden Wochen und Monaten, in denen immer wieder Artikel zum Problem der Jugendverschuldung und zur Gelderziehung erschienen, in denen positiv auf den BDIU als Anstoßgeber einer wichtigen Debatte verwiesen wurde. BDIU || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.V. »Inkasso heißt Verantwortung.« || medienarbeit BDIU-Vizepräsidentin Marion Kremer stellt die Ergebnisse der Mitgliederbefragung vor »Insbesondere Handwerker und Bauunternehmen leiden unter der zögerlichen Zahlungsmoral der öffentlichen Hand, die für sie ein wichtiger Auftraggeber ist. Immer prekärer wird die Finanzlage einiger Kommunen. Denn trotz Rekordeinnahmen bei der Gewerbesteuer wuchs auch deren Schuldenberg auf zuletzt fast 135 Milliarden Euro – viele Städte und Gemeinden sind so hoch verschuldet, dass sie eigentlich Insolvenz anmelden müssten, wären sie ein normales Wirtschaftsunternehmen. Die Außenstände von Kommunen, Ländern und Einrichtungen des Bundes summieren sich inzwischen auf fast 80 Milliarden Euro.« Die Herbstpressekonferenz des BDIU, die am 22. Oktober gemeinsam mit dem Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) stattfand, ist sogar der bislang erfolgreichste Aufschlag in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unseres Verbands. TV-, Radio-, Print- und Onlinemedien berichteten bundesweit ausführlich über den BDIU und die Ergebnisse der Herbstumfrage unter unseren Mitgliedsunternehmen. Wir erzielten in den ersten vier Wochen nach der Veranstaltung eine Reichweite von 150 Millionen Medienkontakten – so viele wie mit keiner anderen Pressekonferenz zuvor. Mit den folgenden Themenschwerpunkten gelang es uns, die Inkassowirtschaft in die Nachrichten zu bringen, unter anderem in die »tagesschau«, ins ARD-Morgenmagazin und in fast alle regionalen Tageszeitungen in ganz Deutschland. Dies sind die wichtigsten Zitate aus der Pressekonferenz und den sie begleitenden Pressematerialien – und die insgesamt einen repräsentativen Überblick geben über die Themensetzungen, die uns im vergangenen Jahr in unserer Medienarbeit beschäftigt haben: »Die Zahlungsmoral der Unternehmen in Deutschland ist überraschend stabil. In ihrer traditionellen Herbstumfrage melden jetzt 84 Prozent der Inkassounternehmen, dass gewerbliche Schuldner Rechnungen genauso gut oder sogar besser als noch vor einem halben Jahr bezahlen.« »Die Verbraucher geben Geld aus, weil sie ihre eigene wirtschaftliche Situation positiv bewerten und die Arbeitslosigkeit niedrig ist. Wegen der niedrigen Zinsen wagen die Unternehmen wichtige Investitionen in die Zukunft. Die niedrigen Zinsen sorgen aber auch dafür, dass weniger auf die hohe Kante gelegt wird.« Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia »Eine weitere Aufgabe, die sich der neuen Bundesregierung stellt, sieht die Branche in Änderungen der Insolvenzordnung, insbesondere bei der sogenannten Vorsatzanfechtung.« »Problematisch für Handel und Inkassowirtschaft sind darüber hinaus Pläne der Europäischen Union für eine neue Datenschutzgrundverordnung.« »Viele Überschuldete warten derzeit noch mit einem Antrag auf ein Verbraucherinsolvenzverfahren, bis die von der Bundesregierung beschlossene Verkürzung der Wohlverhaltensperiode in Kraft tritt.« »Wo das eigentliche Problem bei der privaten Verschuldung liegt, deutet ein weiteres Ergebnis der Herbstumfrage an. Demnach ist ein zentraler Grund, warum private Schuldner ihre Verbindlichkeiten nicht begleichen, ein unkontrolliertes Konsumverhalten.« ggUg Die Kommunikation rund um das von der Bundesregierung geplante Gesetzespaket zur Regulierung unter anderem der Inkassobranche bestimmte große Teile der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Verbands im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der BDIU zeigte sich dabei diskussionsbereit und unterstrich wiederholt seine Haltung, dass unseriöses Inkasso auch durch gesetzgeberische Maßnahmen bekämpft werden müsse. Schon in der Vergangenheit hatte sich der Verband in seiner Kommunikation dazu eindeutig positioniert. Gleichwohl wies er jetzt darauf hin, dass überschießende Regulierungen vor allem die seriöse Inkassowirtschaft in Mitleidenschaft ziehen könnten. 43 »Inkasso heißt Verantwortung.« || medienarbeit desverfassungsgericht eindeutig ins Gesetz schreibt. Dies ist maximal transparent und damit gut für Wirtschaft wie Verbraucher.« Das »Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken« (GguG) war daher auch ein zentrales Thema auf der Frühjahrspressekonferenz im Mai 2013. »Wir begrüßen alle Maßnahmen, die zum Ziel haben, Verbraucher und Auftraggeber vor Abzockern zu schützen«, sagte BDIU-Präsident Wolfgang Spitz in diesem Zusammenhang. Er äußerte sich allerdings skeptisch, ob das Gesetz dieses Ziel auch wirklich erreichen könne. Müssten seriöse Inkassounternehmen um ihre Existenz bangen, wäre das eine Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Um schwarze Schafe zu bekämpfen, sei es vielmehr erforderlich, die behördliche Inkassoaufsicht zu zentralisieren. Auch sei es wichtig, die Inkassogebühren – und zwar auch bei den Nebenforderungen – klar analog zur Gebührensystematik der Rechtsanwälte zu definieren. Spitz argumentierte: »Auswüchse bei Inkassogebühren lassen sich so wirkungsvoll unterbinden. Das schützt Verbraucher, bekämpft schwarze Schafe und stärkt gleichzeitig die seriöse Inkassowirtschaft.« Kritisch sieht der BDIU allerdings die Möglichkeit, für bestimmte Forderungen per Rechtsverordnung Maximalgebühren festzulegen. Das könnte die durch das Gesetz geschaffene Klarheit wieder beseitigen. Der BDIU kritisiert außerdem, dass diese Maximalgebühren nur für Inkassounternehmen, nicht aber für Inkasso durchführende Rechtsanwälte gelten sollen. Der Verband behält sich hier weiterhin eine verfassungsrechtliche Überprüfung vor. In der Berichterstattung über das Gesetz verwiesen die Medien mehrfach auf diese Kommentierung des BDIU, unter anderem die Deutsche Presse Agentur (dpa). KamPf gegen UnSeriöSeS inKaSSO Im September schließlich – zwei Tage vor der Bundestagswahl – nahm das Gesetz durch die Verabschiedung im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde. In einer Pressemitteilung vom 20. September kommentierte BDIU-Geschäftsführer Kay Uwe Berg das Gesetz zwar kritisch, aber unter dem Strich durchaus auch positiv. Denn ganz so desaströs für die Arbeit der Branche, wie man ursprünglich befürchten musste, ist es am Ende dann doch nicht geworden, und es gibt sogar Teile, die Inkassounternehmen in Zukunft die Arbeit und die transparente Kommunikation mit den Schuldnern erleichtern werden. Berg wörtlich: »Das ›Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken‹ ist ein Schritt hin zu mehr Klarheit und Transparenz. Es regelt eindeutig: Inkassokosten können vom Schuldner, der sich in Verzug befindet, maximal bis zur Höhe der vergleichbaren Anwaltsgebühren erstattet verlangt werden. Der Gesetzgeber sorgt hier für eine längst überfällige Transparenz, indem er die ständige Rechtsprechung bis hin zum Bun- ##! (( % #& " %$# $$! Ausgabe 6 % " ##! ** $ " & $' # &%$ # $$! " % ! Der BDIU reagierte im Wege der Öffentlichkeitsarbeit, nicht zuletzt um von diesen Machenschaften betroffene Mitgliedsunternehmen vor Rufschädigungen zu bewahren. So waren im April falsche »Zahlungsaufforderungen« für angebliche Gewinnspielschulden unterwegs, die das Logo eines BDIU-Mitgliedsunternehmens missbrauchten. Empfänger der falschen Mahnschreiben konnten den Betrug zunächst nur dadurch erkennen, dass zu dem Logo eine falsche Absenderadresse genannt war. Wir machten über unsere Social-Media-Kanäle auf diesen Umstand aufmerksam und rieten betroffenen Adressaten dazu, eine Strafanzeige gegen unbekannt zu erstatten. Ausgabe 8 % # ++ $$!( #%$ &#!" $$! ! %%" # Internationale Zusammenarbeit »Projekt Schulschwein« %# "% Ausgabe 7 In den letzten zwölf Monaten waren einige Inkassounternehmen Opfer betrügerischer Machenschaften. Dabei nutzten dubiose Geschäftemacher häufig die Briefköpfe oder die Namen absolut seriöser Inkassounternehmen, um nicht existente oder untergeschobene Forderungen anzumahnen. % '! %( $ ! '&% $ ! %%" * !& $! $ Ausgabe 9 ** ! & $' # &%$ # $$! "# % # Inkasso-Lehre $! ! -$ '! -$% ! " ! Berlin Schuldnerberatung $ )% " " 20 Jahre FENCA Flugverspätungen %$ + & $) !# # ! '&% $ $- & ! # &* $ '$"#, % ! %%") $&% & & # Jahreshauptversammlung " $" ! Frankenberg " " " # Europäischer Zahlungsverkehr & $ ), # # ( # % '!# $ %)& Datenschutz $"$ !'! ' $- %& ! Inkasso vor Ort ! #% & " #! # Neulußheim Inkasso im Gespräch ''' ##!' "$# $ ((( $$!( #%$ % ))) ! %%") $&% Das BDIU-Magazin »Die Inkassowirtschaft« erscheint alle drei Monate. Es stellt die Arbeit von Inkassounternehmen plastisch und in der Praxis vor und gibt so der Branche ein sympathisches Bild nach außen. 44 & % $$ # $ +%) ((( $$!( #%$ % »Inkasso heißt Verantwortung.« || medienarbeit Im August 2013 berichtete das SAT.1-Verbrauchermagazin »Akte« unter dem Stichwort »Identitätsklau«. Verwiesen wurde auf unser Mitgliedsunternehmen BDE Inkasso, das neben anderen Inkassofirmen Opfer der oben beschriebenen Betrugsmasche geworden war. Neben dem so entstandenen Imageschaden war die unangenehme Folge, dass die Telefone bei BDE Inkasso tagelang nicht mehr stillstanden, weil sich die Empfänger der Briefe verständlicherweise nach den Hintergründen der dubiosen Mahnschreiben erkundigten. Die vielen Anrufe drohten den regulären Geschäftsbetrieb des kleinen Inkassounternehmens zu gefährden. Die »Akte«-Sendung zeigte Verständnis für die Lage des Inkassounternehmens – und porträtierte so vermutlich zum ersten Mal eine Vertreterin unserer Branche in einer sympathischen und positiven Art und Weise … BDIU-Präsident Wolfgang Spitz, BGA-Hauptgeschäftsführer Gerhard Handke und Ein weiterer Aspekt dieses unerfreulichen Themas ergab sich im vergangenen Jahr in Form diverser Spam-Wellen. Durchs Internet geisterten massenweise E-Mails angeblicher Inkassounternehmen. Darin wurden dubiose Forderungen angemahnt, meistens zu Einkäufen entweder bei Onlineshops oder aber in bekannten Warenhäusern. In allen Fällen handelte es sich dabei allerdings um frei erfundene Tatbestände – genauso wie die Inkassounternehmen, von denen die E-Mails angeblich stammten, nicht existierten. Allen E-Mails war gemein, dass sie auf nähere Informationen verwiesen, die sich in einer angehängten Datei befinden sollten. Ein klassischer Trojaner also, das heißt: Die E-Mail trug eine versteckte Schadsoftware in sich, die eingesetzt werden kann, um sensible Informationen wie zum Beispiel Passwörter auf Computerfestplatten auszuspionieren. Der einzige Rat, den man hier geben kann, ist, solche Mails unverzüglich zu löschen. Zahlreiche Medien berichteten zu den Spam-Wellen, und der BDIU informierte per Pressearbeit und über seine Social-Media-Kanäle. Bei dieser Gelegenheit machten wir erneut darauf aufmerksam, dass seriöse Inkassounternehmen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein müssen, und erklärten weiterhin, dass in einer Mahnung immer auch eine ladungsfähige Anschrift und eindeutige Kontaktmöglichkeiten genannt seien. Im Übrigen könnten sich Verbraucher, die sich beim Empfang einer solchen E-Mail unschlüssig seien, an den BDIU wenden. Diese Servicehinweise wurden in der Folge von der Presse oft und gerne aufgegriffen. Außerdem machten wir in mehreren Pressetexten sowie in Interviews und Gesprächen mit Medienvertretern immer wieder auf einzelne Aspekte der Arbeit von Inkassounternehmen aufmerksam und nahmen dadurch eine klare Abgrenzung gegenüber den schwarzen Schafen vor. Mitte 2013 erschien beispielsweise im »Kommunalleasing Magazin« ein Interview mit BDIU-Präsident Der Jahresbericht || 2013/2014 des bdiU und der dia BDIU-Vizepräsidentin Marion Kremer bei einer gemeinsamen Pressekonferenz Wolfgang Spitz, in dem dieser Gläubigern eindeutige Hinweise gibt, wie sie sich der Seriosität ihres Inkassopartners versichern können. Im Sommer gab es in der WDR-5Sendung »Service: Geld« Tipps für Verbraucher, wie sie sich verhalten sollten, wenn sie Inkassopost erhalten. Wichtig ist es demnach, Ruhe zu bewahren und die Forderung zu prüfen. Der Beitrag verweist dabei ausdrücklich auf Informationen des BDIU, zudem sei die Mitgliedschaft im Verband ein Indiz für die Seriosität des Inkassounternehmens. PriVatVerSchUldUng Die Verschuldung der privaten Haushalte war Gegenstand zahlreicher Maßnahmen der Medienarbeit. Fokussiert war das im Berichtszeitraum insbesondere auf die anstehende Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Der BDIU äußerte sich dazu kritisch. Eine schnellere Verbraucherinsolvenz sende falsche Signale an unredliche Schuldner, und die festen, niedrigen Quoten zur Erreichung einer früheren Restschuldbefreiung würden auch in allen anderen Schuldenbereinigungsverfahren dazu führen, dass Gläubigern nur noch entsprechend niedrigere Quoten angeboten würden. In einem Artikel in der Tageszeitung DIE WELT vom Frühjahr 2013 kamen Experten vom Insolvenzrechtstag zu Wort – darunter der BDIU. Das einhellige Urteil lautete: »Das Gesetz brauchen wir nicht.« Es wurde trotzdem vom Bundestag beschlossen – wenn auch am Ende leicht höhere Mindestquoten auf dem Papier standen als ursprünglich angedacht. Wie sich die gesetzlichen Änderungen auswirken werden, werden Gläubiger und die Inkassowirtschaft dann spätestens ab Mitte 2014 feststellen, wenn alle Teile des Gesetzes in Kraft getreten sein werden. Der BDIU wird dies dann in seiner Medienarbeit weiter kommentieren. 45 »Inkasso heißt Verantwortung.« || medienarbeit Grundproblem bleibt allerdings die hohe private Verschuldung. Darauf machten wir in unserer Öffentlichkeitsarbeit wiederholt aufmerksam. Überschuldung zu bekämpfen sei letztlich wirkungsvoller, als die Insolvenzordnung immer wieder zu reformieren. In diesem Tenor äußerte sich zum Beispiel BDIU-Vizepräsidentin Marion Kremer gegenüber den Medien. In mehreren Zeitungsartikeln zu dem Thema hieß es unter anderem, dass Jugendliche zumindest eine grobe Einnahmen- und Ausgabenkalkulation vornehmen sollten. Ein festes Budget sei sinnvoll. Zur Begründung verweisen die Artikel zumeist auf die Ergebnisse der BDIU-Mitgliederbefragungen und deren Aussagen zu den Ursachen von Jugendverschuldung. Passend zur Adventszeit sendete »RTL Punkt 12« am Freitag, den 6. Dezember, einen Beitrag, der wohl auch dazu sensibilisieren sollte, keine Weihnachtseinkäufe über Kredite zu finanzieren. Marion Kremer kam dabei als Vertreterin der Inkassowirtschaft zu Wort. Der grundsätzlichen Kritik am Kauf auf Kredit schloss sie sich zwar nicht an. Denn der eigenverantwortliche und kritische Verbraucher muss schon selbst entscheiden (können), welche Verträge er eingeht. Und dazu gehören auch Sofortfinanzierungen. Gleichwohl wies Kremer in der Sendung darauf hin, dass solche Geschäfte nicht nur der Wirtschaft nützten, sondern dass bei Sofortfinanzierungen ja auch der Staat verdiene, der gleichermaßen sofort die dazugehörende Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuer erhalte – egal ob der Kredit vollständig bedient wird oder daraus eine notleidende Forderung wird. Daher sei es nicht gerechtfertigt, hier alleine der Wirtschaft den Schwarzen Peter zuzuschieben. KOmmUnaleS inKaSSO Dass Kommunen zur Einnahmeverbesserung auch auf die Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen setzen sollten, fordert der BDIU in seiner Öffentlichkeitsarbeit schon seit Langem. So mancher Kämmerer steht dem noch abwehrend gegenüber. Nicht unmittelbar im Zusammenhang damit zu sehen, wenn auch durchaus auffällig, ist dabei, dass viele Kommunen bei ihrer eigenen Zahlungsmoral sehr nachlässig sind. Insbesondere Handwerker bekommen zu spüren, dass öffentliche Auftraggeber sich mit dem Bezahlen ihrer Rechnungen länger Zeit lassen als andere. Auch im Berichtszeitraum war dieser Themenkomplex wieder Gegenstand unserer Pressearbeit. Im Frühjahr 2013 kritisierte BDIU-Geschäftsführer Kay Uwe Berg gegenüber der »Deutschen Handwerks Zeitung« die laxe Zahlungsmoral der Kämmerer gegenüber Handwerksbetrieben. 46 Im Frühjahr 2013 stellte das BDIU-Magazin »Die Inkassowirtschaft« die Zusammenarbeit der Branche mit öffentlichen Auftraggebern ins Zentrum der Berichterstattung. Anlass war das hessische Gerichtskostengesetz, das den Gerichtskassen bei zunächst als uneinbringlich deklarierten Forderungen das Hinzuziehen externer Dienstleister ermöglicht. In dem umfangreichen Artikel werden vergleichbare Beispiele vorgestellt, darunter ein ähnliches Beitreibungsmodell aus Baden-Württemberg und das kommunale Forderungsmanagement der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden, die sich schon seit mehr als zehn Jahren beim Einzug ausstehender Forderungen an den üblichen Arbeitsweisen in der freien Wirtschaft orientiert und damit für erhebliche Mehreinnahmen im Haushalt sorgt. Teil dieses Projekts, das in enger Abstimmung mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten entwickelt wurde, ist auch die Beauftragung eines externen Inkassodienstleisters. Im Herbst war das Thema auch Gegenstand der zwölfseitigen Inkasso-Sonderbeilage der Tageszeitung DIE WELT. Die Redaktion verwies in diesem Zusammenhang neben der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden und BerlinMarzahn-Hellersdorf auf das Beispiel Xanten. Die Römerstadt im Nordwesten Nordrhein-Westfalens setzt beim Einzug von unbezahlten Knöllchen gegenüber Falschparkern aus den benachbarten Niederlanden auf die Zusammenarbeit mit externen Inkassodienstleistern. Das überrascht, weil es bislang in Nordrhein-Westfalen recht strikte Vorgaben vonseiten der Landesbehörden gab, die eine solche Zusammenarbeit zumindest erschwerten. Im November kam es dann zu einer sogenannten Kleinen Anfrage im Landtag von Nordrhein-Westfalen. In der Antwort der Landesregierung heißt es: »Seit Jahren sind in verschiedenen Bundesländern wiederholt Versuche privater Inkassounternehmen sowie des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) festzustellen, den Inkassounternehmen im Bereich der hoheitlichen Vollstreckung von Geldforderungen der Kommunen einen Zugang zu verschaffen. Der Bericht in der ›WELT‹ und eine weitere Veröffentlichung in ›FOCUS-online‹ sind Anlass für die Kleine Anfrage 1722 zum Forderungsmanagement in Kommunen.« Die Landesregierung sieht die Zusammenarbeit privater Inkassounternehmen mit Kommunen zwar weiterhin kritisch. Allerdings sei es den Kämmerern unter bestimmten Umständen freigestellt, Inkassounternehmen im Wege der Verwaltungshilfe zu beauftragen. Voraussetzung sei, dass sie selbst bereits erfolglos eine Realisierung der Forderung versucht haben. Zu dieser Neubewertung in Nordrhein-Westfalen machte der BDIU weitere Öffentlichkeitsarbeit – durch Pressemitteilungen genauso wie mit einem Artikel im April 2014 in der Verbandszeitschrift »Die Inkassowirtschaft«. »Inkasso heißt Verantwortung.« || personen Präsidium und Geschäftsführung Wolfgang Spitz, Präsident Ressort: Grundsatzfragen, Politik national und international Hans-Joachim Leister, Vizepräsident Ressort: Personal, Beschaffung Axel Kulick, Schatzmeister Ressort: Finanzen, Controlling, Jahreshauptversammlung, Deutsche Inkasso Akademie, Inkasso für die öffentliche Hand Thomas Kohlmeier, Präsidiumsmitglied Ressort: Strategie, Verbandsentwicklung Petra Rangen, Präsidiumsmitglied Ressort: Ansprechpartnerin für kleine Inkassounternehmen Der Jahresbericht || 2012/2013 2013/2014 des BDIU und der DIA Marion Kremer, Vizepräsidentin Ressort: Kommunikation Andreas Aumüller, Präsidiumsmitglied Ressort: Europa, Verbände, Präsident der FENCA Kirsten Pedd, Präsidiumsmitglied Ressort: Recht, Compliance, Mitgliedsanträge Kay Uwe Berg, Geschäftsführer 47 Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. Friedrichstraße 50 – 55 || 10117 Berlin Telefon +49 30.206 07 36-0 Fax +49 30.206 07 36-30 bdiu@inkasso.de || www.inkasso.de Deutsche Inkasso Akademie GmbH Friedrichstraße 50 – 55 || 10117 Berlin Telefon +49 30.340 60 91-55 Fax +49 30.340 60 91-60 info@inkassoakademie.de || www.inkassoakademie.de