Inhaltsverzeichnis - Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen

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Inhaltsverzeichnis - Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen
Inhaltsverzeichnis
im Internet unter www.vdwvdwg.de als PDF-Dokument abrufbar
Redaktionsschluss: 2004-09-24
07-08-09/2004
1
Wohnungspolitik/Wohnungswirtschaft aktuell
ab Seite 4
- Schwerpunkte der Verbandsarbeit in den nächsten Monaten
- Keine ersatzlose Streichung der Eigenheimzulage – Deutsche Immobilienwirtschaft
fordert Integration der Wohnimmobilie in die Altersvorsorge
- Eigenheimzulage soll in den Stadtumbau fließen
- Stadtumbaubeirat des Bauministeriums
- Singles in jedem dritten Haushalt
- Entwicklung der Einwohnerzahl in Sachsen-Anhalt – Sachsen-Anhalter knapp
44 Jahre alt
- Mehr Wohngeldbezieher
2
Verbändeaktivitäten
ab Seite 9
- Verbandstag 2004 in Dessau
- Arbeitsgespräch beim Bauminister
- Gespräch im Sozialministerium
- Arbeitsgespräch bei Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué
- Arbeitsgespräch mit dem Landesverwaltungsamt-Präsidenten Thomas Leimbach
- Netzwerk „Stadtumbau in Halle“
- Treffen der Verbandsratsvorsitzenden der GdW-Regionalverbände in Sachsen-Anhalt
- VdW/VdWg Informationsveranstaltung „Hartz IV – Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe – Auswirkungen auf die Wohnungsunternehmen in SachsenAnhalt“
- Multimediatagung 2004 „Digitales Überallfernsehen – wirklich überall?
- Mitteldeutsche Energiekonferenz
- VdW/VdWg-Informationsveranstaltung Stadtumbauförderung Sachsen-Anhalt 2004
- Resümee der Fachtagung der Geschäftsführer/Bürgermeister am 23./24.06.2004 in
Neugattersleben
- VdW-Verbandsratssitzung in Zeitz
- VdW-Arbeitsgemeinschaft Harz
- VdW-Arbeitsgemeinschaft Süd
- VdW-Arbeitsgemeinschaft „I“
- GdW-Branchenbericht „Mietwohnungen in Deutschland – ein attraktives und wertbeständiges Marktsegment
- Zukunftsorientierte Wohnungsunternehmen – Sichere Nachbarschaften
- Einsatz einer Praktikantin beim VdW
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Recht
ab Seite 22
- Gebührenfreiheit für Eintragung ins Genossenschaftsregister abgeschafft
- Kürzungsrecht nach Heizkostenverordnung
- Informationen über Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
- Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt
- Neues Kostenrecht für Gerichts- und Anwaltskosten
- Schönheitsreparaturenverpflichtung
- Schönheitsreparaturenregelung
- Betriebskosten – Kosten der Dachrinnenreinigung
- Betriebskosten – Kosten der Gartenpflege
- Basiszinssatz
- Auftragvergaben durch öffentliche und kommunale Wohnungsunternehmen
- Kündigungsausschluss bei Zeitmietverträgen
- Mietminderung bei Wohnflächenabweichung
- VG Media Gesellschaft
Verbandsreport 07-08-09/2004
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Inhaltsverzeichnis
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Neue Medien
ab Seite 29
- Unternehmen vernachlässigen noch immer IT-Sicherheit
- Modul „sichere Kommunikation in E-Government“
5
Betriebswirtschaft/Steuern
ab Seite 30
- § 8 a KStG – Gesellschafterfremdfinanzierung
- Übergangsregelung zu § 38 KStG – Gefahr für die Wohnungsgenossenschaften
- Modifikation der Grunderwerbssteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen
- Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen, der Lohnsteuer-Anmeldungen und
Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab Januar 2005
- Angaben auf Rechnungen zur Aufbewahrungsfrist für Privatpersonen
- Steuerabzug bei Bauleistungen nach §§ 48 ff. EStG - Neuausgabe der Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG als Folgebescheinigungen
- Steuerermäßigung bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher
Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG
- Vermieter kann Solaranlage sofort voll absetzen
- Konditionssenkung in den Förderprogrammen der KfW
- KfW-Wohnraummodernisierungsprogramm 2003
6
Technik/Bau
ab Seite 38
- Neufassung des Baugesetzbuches
- Sitzung des VdW/VdWg-Fachausschusses Bau
- Neues aus dem Normenwerk 06/2004
- GdW-Konferenz zum Thema „Energieausweise“
- Abmahnung des Bundeskartellamtes – Kabel Deutschland wertet der GdW als ein
positives Signal für einen funktionsfähigen Wettbewerb
7
WSA Wohnungswirtschaftliche Treuhand
Sachsen-Anhalt GmbH
ab Seite 40
- Neue Wege zur Eigenkapitalsstärkung – Mezzanine Finanzierung
- 6. WSA-Kundentag
8
Weitere Themen
ab Seite 42
- Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler und öffentlicher Wohnungsunternehmen
- Ingenieurtag Sachsen-Anhalt 2004
- Pressefest der Landesregierung
- LVSA-Veranstaltung zum Aufbau Ost
- Masterstudiengang „Real Estate Management“ (MBA)
- Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Sachsen-Anhalt neu eingerichtet
- Mikrozensusgesetz 2005
9
Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote
ab Seite 45
- Sofortinformationen 15A/2004 – 22A/2004
- Kalender 2005 steht zur Verfügung
- Studie zur Wohnsituation von Seniorinnen und Senioren in Sachsen-Anhalt
- Neuerscheinungen des Hammonia Fachverlages GmbH
- Neuerscheinungen des Fraunhofer IRB Verlages
- Stellengesuche
10
Informationen aus den Mitgliedsunternehmen
ab Seite 50
- Personalien
- Jubiläen
- Aus den Mitgliedsunternehmen
11
Veranstaltungskalender
ab Seite 64
- Oktober/November 2004
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Verbandsreport 07-08-09/2004
Pessimisten machen aus Möglichkeiten Schwierigkeiten.
Optimisten machen aus Schwierigkeiten Möglichkeiten.
Christian Respondek
Verbandsreport 07-08-09/2004
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Wohnungspolitik/Wohnungswirtschaft aktuell
Schwerpunkte der Verbandsarbeit in den nächsten Monaten sind u. a.:
1. Verlängerung des Investitionszulagengesetzes
2. Bereitstellung ausreichender Kassenmittel für den § 6 a AHG
3. Entlastung von Altschulden auch für Wohnungsunternehmen mit
Leerständen unter 15 %
Zu den Einzelheiten:
Verlängerung des
Investitionszulagengesetzes –
Aufwertungsinvestitionen sind auch
künftig notwendig
Im Juni dieses Jahres hat das IfS Institut für
Stadtforschung und Strukturpolitik Berlin
das Gutachten „Inanspruchnahme und Wirkungen der Investitionszulage für den
Mietwohnungsbereich“ dem BMVBW übergeben. Die Verbände sind daraufhin an die
politisch und fachlich Verantwortlichen von
Bund und Ländern herangetreten, um sich
für die Fortsetzung der Investitionszulage
einzusetzen. Die Bauminister der neuen
Länder setzen sich für eine Anschlussförderung mit folgenden Prämissen ein:
-
-
-
-
4
Fortsetzung der I-Zulage bis zum
Jahr 2009, d. h., Anpassung der
Laufzeit an das Stadtumbauprogramm Ost.
Beibehaltung des § 3 a InvZulG (erweiterte I-Zulage) in unveränderter
Form.
Beschränkung der allgemeinen IZulage (§ 3 InvZulG) auf Althausbestände und nach 1949 errichtete
Bauten in den Stadtumbaugebieten.
Deutliche Erhöhung des Selbstbehaltes bei Weitergeltung der Höchstbemessungsgrenze von 614,00 EUR
(2005 bis 2006 = 50,00 EUR insgesamt, 2007 = 75,00 EUR, 2008 bis
2009 = 100,00 EUR).
Ein entsprechender Gesetzentwurf der
Bauminister wurde von Brandenburg erarbeitet und in die Abstimmung mit den Finanzministerien der neuen Länder gegeben.
Parallel zu diesen Überlegungen haben die
Finanzreferenten der neuen Länder unter
Federführung des Ministeriums Mecklenburg-Vorpommern Ende August ebenfalls
einen Gesetzentwurf in die Abstimmung
gegeben. Er sieht jede Verlängerung des
Investitionszulagengesetzes nur bis 2006
vor, allerdings ohne jegliche Veränderungen
der bisherigen Regelungen in den §§ 3 und
3a InvZulG.
Abruf der Mittel für zusätzliche
Teilentlastung nach § 6 a AHG
Bereits seit Mitte August d. J. bestehen keine Kassenmittel mehr für die Auszahlung
der zusätzlichen Teilentlastung nach § 6 a
AHG zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund sind die Verbände an die Bundesminister Herrn Dr. Manfred Stolpe (BMVBW)
und Herrn Hans Eichel (BMF) herangetreten.
Hierin haben wir darauf hingewiesen, dass
die Wohnungsunternehmen dringend auf
eine zeitnahe Auszahlung der zusätzlichen
Teilentlastung angewiesen sind. Wir haben
darum gebeten, zu prüfen, ob durch Umschichtung von nicht in Anspruch genommenen Kassenmitteln aus anderen Programmen doch noch eine Auszahlung in
diesem Jahr vorgenommen werden kann.
Zumindest sollte jedoch ein Sonderauszahlungstermin Anfang Januar 2005 gefunden
werden. Darüber hinaus haben wir vorsorgVerbandsreport 07-08-09/2004
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Wohnungspolitik/Wohnungswirtschaft aktuell
lich darauf hingewiesen, dass im Haushalt
2005 ausreichende Kassenmittel für die
zusätzliche Teilentlastung in 2005 bereitgestellt werden müssen.
Damit der Stadtumbau Ost an
Dynamik gewinnt und erfolgreich verlaufen kann:
Entlastung von Altschulden auch für
Wohnungsunternehmen mit Leerständen unter 15%
Die Antragsfrist im Rahmen der Härtefallregelung nach § 6 a AHG ist am 31.12.2003
ausgelaufen. Danach konnten Wohnungsunternehmen, die mindestens 15 % Leerstand und einige weitere Indikatoren der
„Existenzbedrohung“ aufweisen, von den
restlichen Altschulden, die auf abzureißenden Wohngebäuden liegen, im Rahmen
eines speziellen Antrags- und Bewilligungsverfahrens entlastet werden. Die Durchführung des Verfahrens der zusätzlichen Altschuldenentlastung obliegt der KfW.
Im Zuge dieser Härtefallregelungen haben:
-
-
-
337 Wohnungsunternehmen 424
Anträge (einschließlich Folgeanträge) auf zusätzliche Teilentlastung
nach § 6 a AHG gestellt; die beantragte Altschuldenhilfe beläuft sich
auf insgesamt 1,15 Mrd. EUR.
Derzeit stehen insgesamt 928 Mio.
EUR Bundesmittel für die zusätzliche
Teilentlastung zur Verfügung; mit
dem Haushalt 2005 sollen weitere
200 Mio. EUR bereitgestellt werden.
Mit diesem Betrag von 1,13 Mrd.
EUR kann für ca. 220.000 abgerissene Wohnungen eine zusätzliche
Teilentlastung gewährt werden.
Die Zielsetzung des Stadtumbaus Ost liegt
bei 350.000 dauerhaft leer stehenden
Wohnungen, die vom Markt genommen
werden sollen.
Verbandsreport 07-08-09/2004
Die Härtefallregelung hat sich in Bezug auf
ihre Funktion als fördernde Bedingung für
den Stadtumbau Ost als unzureichend erwiesen, weil die Wohnungsunternehmen,
die Ende 2003 noch unter 15 % Leerstand
hatten, sich am Stadtumbau nur in einem
sehr geringen Umfang oder gar nicht beteiligen können.
Dies dokumentieren auch sehr anschaulich
die Ergebnisse der GdW-Jahresstatistik. So
sind von den im Jahr 2003 insgesamt abgerissenen 26.865 kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungen mehr als
23.500 Wohnungen von den Unternehmen,
die unter die Härtefallregelung fallen, vom
Markt genommen worden. Nur 3.365
Wohnungen wurden von Unternehmen mit
weniger als 15 % Leerstand abgerissen. In
Zukunft dürfte dieser Anteil relativ, aber
auch absolut noch erheblich zurückgehen.
Ursache hierfür ist, dass die Wohnungsunternehmen, die nicht unter die Härtefallregelung des § 6 a AHG fallen, auch durch
den noch geringen Leerstand und die
Marktlage wirtschaftlich geschwächt sind
und sehr schnell an ihre bilanziellen Grenzen stoßen, weil durch Abriss die Vermögenswerte vernichtet werden, die
(Alt-)Schulden aber in der Bilanz verbleiben.
Die gezielte Förderung von Abriss, Rückbau
und Aufwertung im Rahmen des Stadtumbauprogramms Ost erfasst diese Problematik nicht.
Eine Lösung des Problems wäre wie folgt
denkbar:
Die Bundesregierung plant die Streichung
der Eigenheimzulage ab 2005. Sie will die
Einsparungen zur finanziellen Unterstützung
einer Innovationsoffensive und anscheinend
vollständig für die Förderung von Bildung,
Wissenschaft und Forschung verwenden.
Das Gesetz zur Streichung der Eigenheimzulage ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.
Die Steigerung der Attraktivität der Städte
als Wohn- und Wirtschaftsstandorte könnte
5
1
Wohnungspolitik/Wohnungswirtschaft aktuell
– gerade im globalen Wettbewerb – auch
als Teil einer Innovationsoffensive angesehen werden. In Ost- und Mitteldeutschland
könnten Einsparungen aus der Eigenheimzulage in diesem Umfang für die nächsten
Jahre zur Förderung des Stadtumbaus durch
die Entlastung von den Altschulden bei Abriss von Wohngebäuden, die im Eigentum
von Wohnungsunternehmen mit weniger
als 15 % Leerstand stehen, eingesetzt werden. Später könnten in diesen Regionen
andere wichtige Zwecke der Wohnungspolitik und Stadtentwicklung erfüllt werden,
z.B. die Förderung von (Umbau-) Maßnahmen zum altengerechten Wohnen, damit
diese speziellen Wohnungen auch bei sinkender Wohnungskaufkraft im Alter für
Alterseinkommensbezieher bezahlbar bleiben. Dies ist vor dem Hintergrund der sich
abzeichnenden niedrigeren Renteneinkünfte
– gerade in Ostdeutschland – besonders
wichtig.
(mei)
Keine ersatzlose Streichung der
Eigenheimzulage - Deutsche
Immobilienwirtschaft fordert
Integration der Wohnimmobilie in
die Altersvorsorge
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Deutschen Immobilienwirtschaft (BAG) hat auf
ihrer Mitgliederversammlung in einem einstimmigen Beschluss gefordert, die Eigenheimzulage nicht ersatzlos zu streichen.
Stattdessen müsse ein relevanter Teil der
eingesparten Mittel für die Entwicklung der
Städte und des Wohnens in Deutschland
verwendet werden. Außerdem müsse die
Wohnimmobilie als gleichberechtigte Anlageform in die staatlich geförderte private
Altersvorsorge integriert werden, sagte der
Vorsitzende der BAG, GdW-Präsident Lutz
Freitag.
Die Politik dürfe nicht ignorieren, dass es
nach wie vor große regionale Unterschiede
in der Wohnraumversorgung und sehr un6
terschiedliche städtebauliche Herausforderungen in Deutschland gebe. So bestehe in
west- und süddeutschen Ballungsräumen
auch weiterhin Neubaubedarf. Junge Familien benötigten auch in Zukunft Unterstützung bei der Bildung von Wohneigentum in
den Städten oder aus innerstädtischen
Wohnungsbeständen. Beim Stadtumbau
und bei der städtebaulichen Weiterentwicklung sowie bei der Stabilisierung vieler
Quartiere gebe es erheblichen Investitionsbedarf. "Deshalb muss bei einer Streichung
der Eigenheimzulage ein relevanter Teil der
Mittel für diese Zwecke weiterhin zur Verfügung stehen", verlangte Freitag.
Zudem müsse die Bundesregierung endlich
ihren Beschluss aus der Koalitionsvereinbarung umsetzen, die Wohneigentumsförderung mit der staatlich geförderten privaten
Altersvorsorge stärker zu verzahnen. "Wir
müssen zu praktikablen Lösungen kommen,
die über das bereits existierende 'Entnahmemodell' hinausreichen und den Bedürfnissen eines großen Teils der Bevölkerung
Rechnung tragen. Eine ersatzlose Abschaffung der Eigenheimzulage ohne Integration
des Wohnens in die Altersvorsorge wäre ein
gesellschafts- und wohnungspolitisches
Armutszeugnis", kritisierte der Vorsitzende
der BAG.
Die in der BAG zusammengeschlossenen
Spitzenverbände haben Eckpunkte definiert,
die im Rahmen eines Altersvorsorgekontos
realisiert werden könnten.
Dazu gehören u. a.:
-
Volle Integration der Wohnimmobilie (selbst genutztes, genossenschaftliches und vermietetes Wohneigentum) in die geförderte private
Altersvorsorge durch Gleichbehandlung aller Anlageformen.
-
Der Bildung von Wohneigentum
gewidmete Spar- und Darlehensverträge einschließlich der Bausparverträge sollten als neue Anlageform in
Verbandsreport 07-08-09/2004
1
Wohnungspolitik/Wohnungswirtschaft aktuell
die Förderung integriert werden
(Ansparförderung).
Eigenheimzulage soll in den
Stadtumbau fließen
-
Tilgungsbeiträge, die der Geförderte
im Rahmen seiner Finanzierung auf
einen Darlehensvertrag zahlt, sollten
ebenfalls förderfähig sein (Tilgungsförderung).
-
Der Erwerb zusätzlicher Geschäftsanteile an Wohnungsgenossenschaften zur Reduzierung der Wohnkostenbelastung im Alter sollte entsprechend der Empfehlung der Expertenkommission Wohnungsgenossenschaften in die Förderung integriert werden, ebenso
Die Oberbürgermeister der ostdeutschen
Länder haben an die Bundesregierung appelliert, der anhaltenden Abwanderung aus
dem Osten entgegenzuwirken. Der Bund
müsse die Rahmenbedingungen so verändern, dass sich der Abwanderungstrend
umkehre, sagte Dessaus Oberbürgermeister
Hans-Georg Otto auf der Konferenz des
Deutschen Städtetages in Stralsund am
22.09.2004.
-
das Dauerwohnrecht nach dem
Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
als Alternative zum selbst genutzten
Wohneigentum und
-
das vermietete Wohneigentum.
Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Deutschen Immobilienwirtschaft zusammengeschlossenen Spitzenverbände GdW
Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen, BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Immobilienverband Deutschland IVDBundesverband, EigentümerschutzGemeinschaft Haus & Grund sowie der
Dachverband Deutscher Immobilienverwalter DDIV und der Verband deutscher Hypothekenbanken VDH als außerordentliche
Mitglieder, forderten den Gesetzgeber
nachdrücklich auf, sich insbesondere in den
jetzt anstehenden Beratungen über den
Entwurf des Bundeshaushaltes 2005 und in
der weiteren Reformdebatte um die Altersvorsorge den Argumenten der Wohnungsund Immobilienwirtschaft nicht zu verschließen.
(mei)
Verbandsreport 07-08-09/2004
Nach Ansicht der Ost-Oberbürgermeister
soll der Bund die Eigenheimzulage abschaffen und die frei werdenden Mittel in die
Stadterneuerung umlenken. Bislang fließe
zuwenig Geld in die Aufwertung der Städte.
Angesichts der Finanznot der Ostkommunen sprachen sich die Oberbürgermeister
dafür aus, die Bestimmung für die DrittelMitfinanzierung bei der Aufwertung für den
Stadtumbau durch die Kommunen zu lockern. Weiterhin forderten die Oberbürgermeister Bund und Länder auf, die notwendigen Verwaltungsvereinbarungen zur Freigabe der Mittel für den Stadtumbau jeweils
zu Beginn des Jahres abzuschließen.
(rie)
Stadtumbaubeirat des
Bauministeriums
Nach über anderthalb Jahren tagte am
09.09.2004 wieder einmal der Stadtumbaubeirat, den Bauminister Dr. Karl-Heinz
Daehre im November 2002 einberufen hatte. Die aktuellen wohnungspolitischen und
wohnungswirtschaftlichen Probleme der
Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften wurden durch die Vertreter der Verbände (Herren Harald Schwerin,
Heinrich Sonsalla, Ronald Meißner und Jost
Riecke) vorgetragen und diskutiert. Auf die
Dringlichkeit einer einfachen Abwicklung
des Stadtumbauprogramms, die Fortführung des Investitionszulagegesetzes und die
7
1
Wohnungspolitik/Wohnungswirtschaft aktuell
Aufhebung der langfristigen Verpflichtung,
die Aufwertungs- und Abrissmittel im Verhältnis 50:50 im Rahmen des Gesamtprogramms auszureichen, wurde deutlich aufmerksam gemacht. Von Seiten des Bauministeriums wurde zugesagt, soweit möglich,
die Themen insbesondere in Zusammenarbeit mit den anderen ostdeutschen Ländern
bei der Investitionszulage, aufzugreifen und
zu unterstützen.
(rie)
Singles in jedem dritten Haushalt
Nach einer Veröffentlichung des Landesamtes für Statistik gibt es in Sachsen-Anhalt
immer mehr Singles.
Innerhalb der vergangenen 10 Jahre ist deren Zahl um fast 43 % gestiegen.
Die Zahl der Ehepaare sank derweil um 13
%. Mehr als die Hälfte der Eheleute seien
ohne Kinder.
Im Mai 2003 gab es mit 419.000 Einpersonenhaushalten etwa 100.000 mehr als
1991. Damit ist mehr als jeder dritte Haushalt ein Singlehaushalt. Dem gegenüber
stehen 788.000 Mehrpersonenhaushalte.
Im Vergleich zu 1991 sind das über 85.000
weniger.
(schm)
Am ältesten ist die Bevölkerung in Dessau
mit 45,7 Jahren während Sandbeiendorf im
Ohrekreis mit 36,4 Jahre die „jüngste Gemeinde“ ist.
In Halle- Saale wurde die im Vergleich mit
Geburten höhere Zahl der Todesfälle vollständig durch Zuzüge ausgeglichen und ein
Bevölkerungszuwachs von 764 Personen
gegenüber dem Vorjahr ermittelt.
Halle sei damit die einzige Region mit einer
positiven Bilanz.
Geringere Rückgänge als der Landesdurchschnitt verzeichneten Magdeburg mit minus
0,3 %, der Ohrekreis mit einem Rückgang
von 0,5 %, der Saalkreis mit minus 0,6 %
und die Landkreise Wernigerode mit minus
0,8 % sowie Stendal mit minus 0,9 %.
Stärkere Verluste mussten die Landkreise
Bitterfeld, Aschersleben, Staßfurt, Wittenberg und das Mansfelder Land mit jeweils
minus 1,6 % bis minus 1,9 % hinnehmen.
Damit ist die Einwohnerzahl in SachsenAnhalt in dem vergangenen Jahr langsamer
zurückgegangen als in den drei Vorjahren.
Sie verringerte sich insgesamt um 1 % auf
2.522.941 Einwohner.
(schm)
Mehr Wohngeldbezieher
Entwicklung der Einwohnerzahl
in Sachsen-Anhalt –
Sachsen-Anhalter knapp 44 Jahre
alt
Nach einer Veröffentlichung des Landesamtes für Statistik liegt das Durchschnittsalter
der 2,5 Mio. Einwohner in Sachsen-Anhalt
bei 43,8 Jahren.
Vor 10 Jahren waren es noch 39,9 Jahre.
Regional gesehen hat der Ohrekreis mit
41,9 Jahren die jüngste Bevölkerung, gefolgt vom Saalkreis und dem Altmarkkreis
Salzwedel mit jeweils 42,1 Jahren.
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Im Jahr 2003 bezogen in Sachsen-Anhalt
fast 144.000 Haushalte Wohngeld.
Das waren knapp 12 % aller Privathaushalte, was eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr von etwa 2 % entspricht.
(schm)
Verbandsreport 07-08-09/2004
2
Verbändeaktivitäten
Verbandstag
2004
in
Wohnungspolitische Veranstaltung
Im Rahmen des gemeinsamen Verbandstages führten beide Verbände wiederum ihre
traditionelle wohnungspolitische Veranstaltung durch.
In seiner Begrüßung konnte VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke im Anhaltischen Theater
Dessau über 300 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Kammern
und Organisationen herzlich willkommen
heißen. Als inhaltliche Schwerpunkte sprach
Jost Riecke die Themenkreise Stadtumbau, §
6a AHG, Investitionszulagengesetz, Eigenheimzulage, Wohnungsbauförderung und
Hartz IV an.
Grußworte bzw. Vorträge wurden von den
Ehrengästen
-
Hans-Georg Otto, Oberbürgermeister der Stadt Dessau
-
Manfred Hilgen, Referatsleiter für
Wohnungswirtschaft im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen
-
Ellen Schultz, Landesvorsitzende des
Deutschen Mieterbundes SachsenAnhalt
-
Dr. Karl-Heinz Daehre, Minister für
Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt
-
-
Albrecht Hatton, Präsident der Industrie- und Handelskammer HalleDessau sowie
Günther Troppmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kreditbank
Aktiengesellschaft
Dessau
Bauminister Dr. Karl Heinz Daehre hatte viel
Positives zu berichten. Die Stadtumbauförderung Sachsen-Anhalt ist als Schwerpunkt
der Landesregierung in den Haushalten
2004 – 2006 sicher gestellt, damit die CoFinanzierung der Altschuldenentlastung
nach § 6 a AHG. Bis Ende 2004 wird der
Abriss und Rückbau von über 30.000 Wohnungen sichergestellt.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die
Initiative zur Förderung der Investitionszulage und der Grunderwerbssteuerbefreiung
bei Fusionen.
Und noch etwas: Das Land Sachsen-Anhalt
verzichtet auf eine Anpassung der Zinsen
der bisher zinslosen Darlehen aus der Landesförderung der 90iger Jahre auf Kapitalmarktniveau bzw. darüber hinaus für den
Bereich des Mietwohnungsbestandes. Diese
Regelung gilt zunächst für die Jahre 2005
und 2006.
(v. l. n. r. Ronald Meißner, Dr. Karl-Heinz Daehre, Ellen
Schultz, Albrecht Hatton, Günther Troppmann, Manfred
Hilgen, Jost Riecke)
In seinem Schlusswort fasste VdWgVerbandsdirektor Ronald Meißner die wesentlichen Ergebnisse zusammen und bedankte sich für die angebotene und bisher
praktizierte Zusammenarbeit.
gehalten.
Verbandsreport 07-08-09/2004
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2
Verbändeaktivitäten
Den Vortrag von Herrn Albrecht Hatton
sowie die Begrüßung und einführenden
Worte von Herrn Jost Riecke liegen den
Verbänden vor und können bei Interesse
von den Geschäftsstellen angefordert werden, sowie im Internet unter
www.vdwvdwg.de (Rubrik Wohnungspolitik) nachgelesen bzw. gedownloaded
werden.
Stadtführung mit Bauhausbesichtigung
Zu Beginn des gemeinsamen Verbandstages
hatten die Teilnehmer Gelegenheit, dass
Bauhaus Dessau und die Meisterhäuser im
Rahmen einer Führung zu besichtigen. Dieser, mit Unterstützung des Bauhauses und
der DWG Dessauer Wohnungsbaugesellschaft mbH organisierte Programmteil, fand
großen Anklang insbesondere aufgrund der
interessanten Gegebenheiten und der fachkundigen Erläuterungen.
VdW/VdWg – Pressekonferenz
Anlässlich des Verbandstages 2004
erklärten die Verbandsdirektoren:
I.
Der Stadtumbau zeigt erste nachhaltige
Wirkungen; Wohnungsunternehmen
wollen das Tempo erhöhen
Erstmals seit 10 Jahren ist der Wohnungsleerstand im Bereich der kommunalen
Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften gesunken. Am Ende des
Jahres 2003 standen gegenüber dem Vorjahr 4000 Wohnungen weniger leer. Die
Ursache hierfür sehen die Verbände im Abriss und Rückbau von Wohnungen, der mit
großer öffentlicher Akzeptanz erfolgen
konnte.
einer höheren Dynamik beim Stadtumbau
aus. Im Zeitraum 2002 - 2004 wird der Abriss und Rückbau von über 30.000 Wohnungen im Rahmen des Stadtumbaus Sachsen-Anhalt gefördert werden.
Diese Entwicklung ist unbedingt notwendig,
damit die Ziele der 44 Stadtumbaukonzepte
in Sachsen-Anhalt erfüllt werden können.
Diese Entwicklung ermutigt die Wohnungsunternehmen, die die Hauptakteure beim
Stadtumbau sind, gemeinsam mit ihren
Mieterinnen und Mieter diese Entwicklung
auch weiterhin zu gehen.
II.
Weitere Fortschritte bei der Sanierung
und Modernisierung des genossenschaftlichen und kommunalen Wohnraums und des Wohnumfeldes wurden
erreicht
Obwohl die wirtschaftliche und finanzielle
Lage vieler Wohnungsunternehmen nach
wie vor angespannt ist, sind auch im Jahr
2003 weitere wichtige Fortschritte bei der
Sanierung des Wohnungsbestandes festzustellen. Mit einem Investitionsvolumen von
350 Mio. Euro sind die Wohnungsunternehmen im Jahr 2003 ein bedeutender Investor im Land Sachsen-Anhalt. Damit hat
sich das Gesamtinvestitionsvolumen 2000 –
2003 auf 12,5 Milliarden Euro erhöht. Dahinter stehen 330.000 Wohnungen, die
saniert und modernisiert wurden, attraktive
Wohnumfeldmaßnahmen und eine aktive
Teilnahme der Wohnungswirtschaft am
gesellschaftlichen Leben.
Für 2004 erwarten die Verbände in Abhängigkeit von den förderpolitischen Rahmenbedingungen ein Investitionsvolumen zwischen 300 und 400 Millionen Euro.
Ein besseres Ergebnis wäre möglich gewesen, wenn die Stadtumbauförderung 2003
früher zur Verfügung gestellt worden wäre.
Ungeachtet dieser Problematik gehen die
Verbände mit Blick auf das Jahr 2004 von
10
Verbandsreport 07-08-09/2004
2
Verbändeaktivitäten
III.
Die Wohnungsunternehmen unseres
Landes haben sich den veränderten
demografischen und politischen Rahmenbedingungen gestellt
Die Wohnungswirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt trägt Verantwortung für mehr
als 800.000 Mieterinnen und Mieter/Genossenschaftsmitglieder im Land
Sachsen-Anhalt.
Einerseits geht es hier um preiswertes und
sicheres Wohnen, andererseits um wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Wirtschaftskraft. Wohnungsunternehmen sind
ein Teil unserer Gesellschaft und stellen sich
deshalb den Anforderungen der Zukunft.
So wurden im Jahr 2003 die Angebote an
alte und behinderte Menschen erweitert
und jungen Menschen, Studenten und Familien zielgruppenorientierte Angebote unterbreitet. Dieser Weg wird auch in Zukunft
konsequent verfolgt. Mit Blick auf das Jahr
2004 und die Folgejahre erklären die Verbände:
1. Die kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften werden auch im Jahr 2004
für preiswertes und gutes Wohnen
in Sachsen-Anhalt stehen. Dabei
liegt der Schwerpunkt im Bereich
der Mietwohnung. Gerade in der
heutigen Zeit, die mehr Flexibilität
erfordert, gibt es viele gute Gründe
für das Wohnen zur Miete.
2. Wir brauchen auch in Zukunft leistungsfähige kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften. Mit Blick
auf die Entwicklung des genossenschaftlichen Wohnens in SachsenAnhalt erwarten wir im Jahr 2004
erste konkrete Schritte bei der Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission Wohnungsgenossenschaften der BundesregieVerbandsreport 07-08-09/2004
rung. Hier geht es vorrangig um die
Verknüpfung der Altersvorsorge mit
den Vorteilen des genossenschaftlichen Wohnens und die Entwicklung
alternativer Finanzierungsinstrumente zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des genossenschaftlichen Wohnens.
Für die kommunalen Wohnungsgesellschaften, die innerhalb ihrer
Kommune neben dem Stadtumbau
auch umfangreiche Sozialleistungen
erbringen, erwarten wir die weitere
Unterstützung der Gesellschafter.
3. Schwerpunkt des Jahres 2004 wird
der Stadtumbau in Sachsen-Anhalt
sein. Neben der Umsetzung der bewilligten Wohnungsabrisse geht es
weiter um die nachhaltige Sanierung
von Wohnungsquartieren. Die förderpolitische Schwerpunktsetzung
auf den Abriss von Wohnraum darf
nicht dazu führen, dass der notwendige Sanierungsbedarf von
Wohnungen in Vergessenheit gerät.
Abriss und Sanierung sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Nur das
Miteinander und das Ineinandergreifen beider Instrumente führen den
Stadtumbau zum Erfolg. Wir werben
deshalb für eine Standortanalyse zu
Beginn des Jahres 2005 und in Abhängigkeit von den Ergebnissen zu
einer Neujustierung der Förderinstrumente unter aktiver Einbeziehung der örtlichen Wohnungsunternehmen.
IV.
Erwartungshaltung an die Politik
1. Die im Stadtumbauprogramm Ost
bis zum Jahr 2010 vorgesehenen
Fördermittel müssen im Bundes- und
Landeshauhalt der nächsten Jahre
auch tatsächlich und in voller Höhe
bereitgestellt werden und schnell
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2
Verbändeaktivitäten
und unbürokratisch zur Auszahlung
gelangen. Wir begrüßen in diesem
Zusammenhang, dass das Land
Sachsen-Anhalt auch in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 die Bundesmittel für den Stadtumbau Ost
gegen finanziert und erwarten dies
auch für die Folgejahre. Diese Fördermittel sind die Mindestvoraussetzung für die Umsetzung der 44
Stadtumbaukonzepte im Land Sachsen-Anhalt. Dabei müssen in den
nächsten Jahren mehr Mittel für den
Abriss als für die Aufwertung bereitgestellt werden, weil dies der Realität des Wohnungsmarktes in
Sachsen-Anhalt im Gegensatz zu
anderen ostdeutschen Ländern entspricht. Das Land Sachsen-Anhalt
wird gebeten, bereits jetzt sich dafür
einzusetzen, dass auch in den
nächsten Jahren eine Umschichtung
der Mittel zu Gunsten des Abrisses
möglich ist.
2. Wir unterstützen die Initiative des
Landes Sachsen-Anhalt, die zum Inhalt eine mehrjährige Verwaltungsvereinbarung zum Stadtumbau mit
dem Bund beinhaltet. Eine mehrjährige Verwaltungsvereinbarung steht
für Planungssicherheit für den Investor und für eine kalkulierbare und
verlässliche Förderpolitik.
3. Wir erwarten eine Fortführung der
Investitionszulage für den Mietwohnungsbereich ab 2005. Nachdem
das vom Bund in Auftrag gegebene
Gutachten zur Investitionszulage
diese Förderung als sinnvoll und effizient beurteilt, geht es jetzt um eine politische Entscheidung zur Fortführung noch in diesem Jahr. Die Investitionszulage ist ein unverzichtbares Förderinstrument, um auch künftig den dauerhaft benötigten Wohnungsbestand preisgünstig zu sanieren. Sie ist unverzichtbar nicht nur
12
für die Wohnungswirtschaft, sondern auch für die Bauwirtschaft und
den Arbeitsmarkt.
4. Wir erwarten für 2005 eine Wohnungsbauförderung als Ergänzung
zum Stadtumbauprogramm. Das
Land Sachsen-Anhalt sollte nicht wie
in diesem Jahr die Bundesmittel verfallen lassen, sondern für 2005
komplimentieren und z.B. für Maßnahmen der Wohnraumanpassung
für ältere Menschen und Familien
und andere Förderzwecke bereitstellen.
5. Wir halten an unsere Grundforderung fest, dass für alle Abrisse – unabhängig von § 6a AHG – die Altschuldenentlastung gewährt werden
muss.
Bereits jetzt ist die Finanzausstattung mit Kassenmitteln des Bundes
für den § 6a Altschuldenhilfe-Gesetz
unbedingt zu erhöhen. Wir begrüßen, dass der Bund im Bundeshaushalt 2004 und im Haushaltsentwurf
2005 die Finanzausstattung für alle
Antragsteller des § 6a AHG sicherstellt. Es handelt sich insgesamt um
ein Finanzvolumen von 1,1 Milliarden Euro. In der Folge können damit
alle Anträge von Wohnungsunternehmen des Landes Sachsen-Anhalt
genehmigt werden. Problematisch
ist, dass diese Haushaltsansätze
nicht ausreichend durch Kassenmittel abgesichert sind. Wir erwarten
vom Bund, dass jedes Wohnungsunternehmen nach Abriss der Wohnungen kurzfristig die Altschuldenentlastung erhält.
6. Die Mittel für die voraussichtlich
eingesparte Eigenheimzulage müssen in den Wohnungsbestand gelenkt werden und dem Stadtumbau
zur Verfügung stehen. Auf dem Hintergrund der aktuellen Debatte über
Verbandsreport 07-08-09/2004
2
Verbändeaktivitäten
die Streichung der Eigenheimzulage
werben die Verbände für einen Einsatz der freiwerdenden Mittel für
mehr Dynamik beim Stadtumbau
und für den Einsatz bei der Sanierung von Wohnungen und der Eigentumsbildung im Bestand.
7. Bei der Umsetzung der Hartz IVReform erwarten die Wohnungsunternehmen von allen Landkreisen
und kreisfreien Städten die Festlegung angemessener Mietobergrenzen mit ausreichenden Toleranzbereichen, damit keine Umzugswelle
entsteht. Ebenso sollte der Verwaltungsaufwand bei den notwendigen
Mietbescheinigungen gering gehalten werden und zur Vermeidung
von Mietschulden den Antragstellern die Möglichkeit der Abtretung
der Miete direkt an den Vermieter
eingeräumt werden.
(mei/rie)
Verbände legen „Marktbericht
2003/2004“ zum Verbandstag vor
Der Marktbericht 2003/2004 zeigt eindrucksvoll das umfangreiche Spektrum der
Verbandsarbeit.
Im Schwerpunkt wird das Thema Stadtumbau behandelt.
Sollten Sie Interesse an weiteren Exemplaren
(gegebenenfalls für Ihren Aufsichtsrat o. a.)
haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Ihres Verbandes.
Darüber hinaus kann der Marktbericht als
PDF-Dokument über die Web-Site der wohnungswirtschaftlichen Verbände
(www.vdwvdwg.de) gedownloadet werden.
Verbandsreport 07-08-09/2004
(Marktbericht 2003/2004)
(schm)
VdW-Mitgliederversammlung 2004
Am 23.09.2004 fand die jährliche Mitgliederversammlung des VdW statt.
Bevor der Vorsitzende unseres Verbandrates
Fritz Peter Schade sowie der Verbandsdirektor des VdW Jost Riecke über die Aktivitäten
der Organe seit der letzten Mitgliederversammlung berichteten, hielt GdW-Präsident
Lutz Freitag ein Grußwort an die Mitglieder.
Darin erläuterte er unter anderem die Bemühung des GdW auf Bundesebene, alle
Möglichkeiten auszuschöpfen, die finanzielle Situation unserer Wohnungsunternehmen
zu verbessern. Trotz angespannter Haushaltssituation ist es unserer Gesamtorganisation unter anderem gelungen, im Bundeshaushalt 2004 und im Haushaltsentwurf
2005 die Finanzausstattung für alle Antragsteller des § 6 a AHG sicherzustellen.
Dabei handelt es sich um ein Finanzvolumen
von 1,1 Mrd. EUR. Erläutert wurden auch
die erneuten Forderungen der Gesamtorganisation, die im Stadtumbauprogramm Ost
bis zum Jahr 2010 vorgesehenen Mittel im
Bundes- und Landeshaushalt auch tatsächlich in voller Höhe bereitzustellen und
schnell und unbürokratisch zur Auszahlung
zu bringen.
13
2
Verbändeaktivitäten
Darüber hinaus wurde auf den Verhandlungsstand zur Fortführung des
Investitionszulagengesetzes ab 2005 sowie
auf die Notwendigkeit des Einsatzes der
freiwerdenden Mittel durch die Streichung
der Eigenheimzulage für den Stadtumbau
hingewiesen.
Satzungsgemäß wurden die Beschlüsse zum
Jahresabschluss 2003 und zum Wirtschaftsplan 2005 sowie die notwendigen Entlastungsbeschlüsse gefasst.
Verbandrat und Verbandsvorstand dankten
allen Unternehmensvertretern insbesondere
den ehrenamtlich Tätigen sowie den Vertretern des GdW Bundesverband deutscher
Wohnungsunternehmen für ihre engagierte
Arbeit.
(Blumen als Dank für die Damen des VdW-Verbandsrates)
Arbeitsgespräch beim
Bauminister
Zur aktuellen Situation beim Stadtumbau
führten beide Verbandsdirektoren am
1. Juli 2004 ein Gespräch im Bauministerium mit Dr. Karl-Heinz Daehre.
Vor allem die öffentlichen Äußerungen zur
Durchführung der Abrisse und die Hemmnisse beim Stadtumbau wurden eingehend
besprochen und einige missverständliche
Äußerungen seitens des Bauministeriums in
der Vergangenheit richtig gestellt.
(rie)
(Mitgliederversammlung)
Arbeitsgespräch im
Sozialministerium
Mit der Staatssekretärin Bärbel Freudenberg-Pilster führten VdW-Verbandsdirektor
Jost Riecke und die Geschäftsführerin der
Städtischen Wohnungsbau GmbH Schönebeck, Sigrid Meyer am 29.06.2004 vor dem
Hintergrund der wachsenden sozialen Probleme ein Arbeitsgespräch durch.
Themen waren die Auswirkungen der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und
Sozialhilfe, die Wohnsituation älterer und
behinderter Menschen und das von der
14
Verbandsreport 07-08-09/2004
2
Verbändeaktivitäten
Städtischen Wohnungsbau GmbH Schönebeck initiierte Hausnotrufsystem.
Einigkeit bestand darüber, dass möglichst
alles getan werden sollte, dass gerade die
älteren und behinderten Menschen möglichst lange in ihren angestammten Wohnungen verbleiben können. Hier ist auch
das Hausnotrufsystem eine wichtige Unterstützung.
Bezüglich der Auswirkungen der neuen
Gesetze (Hartz IV) muss darauf geachtet
werden, dass die Unterbringung der voraussichtlich preisgünstigeren Wohnraum nachfragenden Betroffenen in Zukunft gesichert
werden muss. Hier sind die Auswirkungen
noch nicht in vollem Umfange absehbar,
aber mit Sicherheit wird der Bedarf nach
preisgünstigen Wohnungen ansteigen.
Die weitere Zusammenarbeit zwischen dem
Sozialministerium und den Verbänden soll
auch gerade mit Blick auf die vorstehenden
Punkte intensiviert werden, um möglichst
zielgenau von Seiten der Wohnungsunternehmen auf die veränderten sozialen Bedingungen reagieren zu können.
(rie)
Arbeitsgespräch bei Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué
Zu einem Arbeitsgespräch trafen am
20.08.2004 beide Verbandsdirektoren mit
dem Landesfinanzminister Prof. Dr. KarlHeinz Paqué und Investitionsbankchef Manfred Maas im Finanzministerium zusammen.
Auf der Tagesordnung standen die Finanzsituation des Landes mit Blick auf die Wohnungs- und Städtebauförderung und weitere Einzelthemen, insbesondere das Investitionszulagegesetz. Finanzminister Paqué signalisierte Zustimmung für die Bemühungen
beider Verbände, eine Verlängerung des
Investitionszulagegesetzes zu erreichen. Von
Seiten des Landes Sachsen-Anhalt werde
weiter versucht, einen gemeinsamen ostdeutschen Vorschlag für ein neues Investitionszulagegesetz ab 2005 vorzulegen und
durchzusetzen. (rie)
Verbandsreport 07-08-09/2004
Arbeitsgespräch mit dem
LandesverwaltungsamtPräsidenten Thomas Leimbach
Zur Erörterung der aktuellen Fragen der
Verwaltungsabläufe beim Stadtumbau kamen beide Verbandsdirektoren mit dem
Präsidenten des Landesverwaltungsamtes
Thomas Leimbach zu einem Gespräch am
23.08.2004 in Halle zusammen. Von Seiten
des Landesverwaltungsamtes machte Herr
Leimbach ausdrücklich deutlich, dass es zu
einer schnellen Umsetzung der Auszahlung
der Stadtumbaumittel kommen soll. Von
Seiten des Landesverwaltungsamtes seien
die Voraussetzungen geschaffen, dass nach
Anweisung des Landesbauministeriums an
das Landesverwaltungsamt die Mittel zügig
an die beantragenden Kommunen im Rahmen der Bewilligungsverfahren ausgezahlt
werden können.
(rie)
Netzwerk „Stadtumbau in Halle“
Die 9. Sitzung des Netzwerkes Stadtumbau
in Halle fand am 28. Juni 2004 statt. Vorgestellt wurde auch in Anwesenheit des für
beide Verbände erschienenen VdWVerbandsdirektors Jost Riecke die Bürgerumfrage 2003 zum Thema „Wohnen und
Lebensqualität“, die PR-Kampagne zum
Stadtumbau und der Stand und die Perspektiven des Stadtumbaus in Halle. Darüber
hinaus wurden die aktuellen wohnungswirtschaftlichen Fragen erörtert.
(rie)
Treffen der Verbandsratsvorsitzenden der GdW-Regionalverbände in Sachsen-Anhalt
Einmal im Jahr treffen sich alle Verbandsratsvorsitzenden der GdW-Regionalverbände zu einem Arbeitsgespräch, das in
diesem Jahr in Sachsen-Anhalt stattfand.
15
2
Verbändeaktivitäten
Neben der Beratung der aktuellen wohnungswirtschaftlichen und wohnungspolitischen Themen informierten die beiden Verbandsratsvorsitzenden des VdW/VdWg,
Fritz-Peter Schade und Karl-Heinz Schönfeld
über die Situation in Sachsen-Anhalt. Am
Beispiel Halberstadt wurde unter fachkundiger Leitung von Herrn Schönfeld der Stadtumbau dargestellt. Umrahmt wurde die
Veranstaltung, an der als Gäste auch GdWPräsident Lutz Freitag und beide Verbandsdirektoren Ronald Meißner und Jost Riecke
teilnahmen, von einem Besuch der 1200
Jahre-Bistumsgründungsfeier.
(rie)
VdW/VdWg-Informationsveranstaltung „Hartz IV –
Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe –
Auswirkungen auf die Wohnungsunternehmen in SachsenAnhalt“
Bei der bisher mit über 200 Teilnehmern am
besten besuchten Informationsveranstaltung
beider Verbände wurde am 19.08.2004 in
Magdeburg die gesamte Problematik der
Umsetzung der Hartz IV-Reform ab
01.01.2005 vorgestellt und diskutiert. Aus
der Sicht des Ministeriums für Wirtschaft
und Arbeit, des Ministeriums für Soziales
und Gesundheit, der Bundesagentur für
Arbeit, des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wurden
die Neuregelungen, die durch Hartz IV hinsichtlich der Unterkunftskosten und des
Wohngeldes entstehen, dargestellt. Vorab
hatte VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke in
seiner Einführung auf die zahlreichen offenen Fragen sowohl in der Sache als auch in
der Abwicklung hingewiesen und dringend
darum gebeten, dass möglichst Angemessenheitskriterien bei den Unterkunftskosten
festgelegt werden, die keine Umzugswelle
nach sich ziehen und bei der organisatorischen Abwicklung hinsichtlich der Mietbe16
scheinigungen und eventueller Abtretungserklärungen einfache und verständliche
Verwaltungswege für alle Beteiligten beschritten werden.
In seinem Schlusswort fasste VdWgVerbandsdirektor Ronald Meißner die ersten
Ergebnisse der Tagung zusammen, wonach
zunächst sehr viel für die Information getan
worden sei, aber auch durch die Problembenennung nunmehr hoffentlich viele Erleichterungen in der Abwicklung ermöglicht
werden.
Die Verbände werden dieses Thema weiterhin aktiv begleiten, weil in den Mitgliedsunternehmen beider Verbände eine sehr hohe
Zahl von Betroffenen wohnt.
(rie)
Multimediatagung 2004 „Digitales Überallfernsehen –
wirklich überall?“
Am 01.09.2004 veranstalteten beide Verbände mit den GdW-Regionalverbänden aus
Sachsen und Thüringen als dritte gemeinsame länderübergreifende Tagung diese
Tagung in Leipzig.
Auf der Tagesordnung standen folgende
Referate:
-
Wie stellt sich der Kabelmarkt
vor dem Hintergrund der Digitalisierung in Mitteldeutschland
dar?
Strategien der Investoren und
Konsequenzen für die Wohnungswirtschaft
Lutz Freitag, Präsident, GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e. V.
-
Digitales Fernsehen und die
Auswirkung auf den mitteldeutschen Raum, Perspektiven, Kostenbetrachtung
Verbandsreport 07-08-09/2004
2
Verbändeaktivitäten
Klaus-Dieter Müller, Justiziar, Sächsische Landesanstalt für neue Medien
-
Was kann das Kabel und was
will der Kunde
Rütgers Kaienburg, Präsident, Deutscher Kabelverband e. V.
-
Aktuelle Aspekte der Entwicklung auf dem Deutschen Kabelmarkt
Thomas Braun, Präsident, Deutscher
Kabelverband e.V.
-
-
-
Der Kabelnetzbetreibervertrag/Gestattungsvertrag läuft
aus – rechtliche und operative
Aspekte der Kündigung und des
Neuabschlusses
Astrid Luedtke, Rechtsanwältin,
Heuking Kühn Lühr Wojtek –
Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater
Mitteldeutsche Energiekonferenz
Am 07.07.2004 veranstalteten beide Verbände mit den GdW-Regionalverbänden aus
Sachsen und Thüringen als zweite gemeinsame länderübergreifende Tagung diese
Konferenz zu Energiefragen in Leipzig.
Auf der Tagesordnung standen folgende
Referate:
I.
-
Soweit Tagungsunterlagen von den Referenten zur Verfügung gestellt wurden, können diese über die Verbandsgeschäftsstellen
angefordert werden.
(rie)
Verbandsreport 07-08-09/2004
Wohnungswirtschaft und Klimaschutz - Perspektiven der Energiepolitik der Bundesregierung
Franziska Eichstädt-Bohlig (MdB),
Bau- und wohnungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion
Bündnis 90 / Die Grünen
-
Die multimediale Entwicklung in
den letzten 25 Jahren und ein
Ausblick in die Zukunft
Prof. Dr. Peter Glotz, Professor für
Medien und Gesellschaft, Institut für
Medien- und Kommunikationsmanagement der Universität St. Gallen
Hat Pay-TV in Deutschland bei
einer Vielzahl von frei empfangbaren Programmen eine Chance
Thomas Gerlach, Geschäftsbe reichsleiter Geschäftskundenvertrieb Premiere
Energiepolitik
Energieeffizienz in Wohngebäuden – Bestandsaufnahme und
Perspektiven aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums
Dr. Wolfgang Stinglwagner, Regierungsdirektor, Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit
II.
Einsparpotentiale
-
Energieeinsparung im Wohnungsbestand – Strategie und
Erfahrungen aus Sicht eines
Wohnungsunternehmens
Axel Koch, Prokurist, jenawohnen
GmbH
-
Energie-Contracting – Rechtlicher
Rahmen für weitere Einsparpotentiale in der Wohnungswirtschaft
Dr. jur. Michael Lippert, Staatssekretär a. D., Rechtsanwalt, RA’e FPS
Fritze Paul Seelig
17
2
Verbändeaktivitäten
-
Einführung des Energiepasses im
Gebäudebestand - Konsequenzen für die Wohnungsunternehmen
Siegfried Rehberg, Technischer Referent, GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e.V.
III.
-
Thermische Nutzung der Sonnenenergie in Glauchau
Thomas Pallmann, Geschäftsführer,
Stadtbau und Wohnungsverwaltung
GmbH Glauchau
Thomas Freitag, Projektleiter,
TU Chemnitz, Projektgruppe Solarthermie
-
Möglichkeiten der Energieeinsparung in Wohngebäuden
durch Be- und Entlüftung mit
Wärmerückgewinnung – Anwendungsprojekte in Thüringen
Dr.-Ing. Hans-Jürgen Gaudig, Geschäftsführer, BBP Bauconsulting
GmbH
Manfred Fraaß, Vorstandsvorsitzender, Wohnungsbau-Genossenschaft
"Erfurt" eG
-
Fernwärmeversorgung von
Wohngebäuden unter besonderer Berücksichtigung des Leerstandes – Erschließung von Einsparpotentialen
Dr.-Ing. Wolfgang Heße, Geschäftsführer, Dresdner Ökotherm GmbH
-
18
Praxisbeispiele
Innovativer Einsatz von Brennwertgeräten in mehrgeschossigen Wohngebäuden
Dipl.-Ing. (FH) Wolf-Dittrich Hasse,
JUNKERS Robert Bosch GmbH, Geschäftsbereich Thermotechnik
Die Tagungsunterlagen, außer zum Thema
Thermische Nutzung der Sonnenenergie in
Glauchau, können über die Verbandsgeschäftsstellen angefordert werden.
(rie)
VdW/VdWg-Informationsveranstaltung Stadtumbauförderung Sachsen-Anhalt 2004
Aufgrund zahlreicher Anfragen zur Abwicklung des Stadtumbauprogramms 2004 sahen sich beide Verbände veranlasst, die
Mitgliedsunternehmen zu einer Informationsveranstaltung am 06.09.2004 einzuladen. Von Seiten des Landesbauministeriums
wurde durch Abteilungsleiter Dr. Ernst Isensee und Referatsleiter Siegfried Schneider
das Prozedere hinsichtlich der Verwaltungsvereinbarung und die Richtlinien bzw. Erlasse zum Stadtumbau dargestellt. In der anschließenden Fragerunde wurden viele Einzelpunkte erörtert und insbesondere von
Seiten des Ministeriums angedeutet, dass
trotz der Neuregelungen auch in diesem
Jahr eine zumindest teilweise (voraussichtlich 28,00 EUR/qm) Förderung der Abrisskosten auch schon vor dem Abriss der
Wohnungen ausgezahlt werden wird.
(rie)
Resümee der Fachtagung der
Geschäftsführer/ Bürgermeister
am 23./24.06.2004 in
Neugattersleben
An der diesjährigen Sommertagung, die in
Neugattersleben stattfand, nahmen etwa 70
Vertreter der VdW-Mitgliedsunternehmen
teil. Neben aktuellen Informationen zum
Stadtumbau in Sachsen-Anhalt und deren
praktischer Umsetzung wurden Themen wie
die Nutzung des Internets in unserer Branche sowie IT-Sicherheitsfragen, Unternehmensleitlinien der kommunalen Wohnungsunternehmen, Änderungen der Gemeindeordnung, Vergaberecht für kommunale
Wohnungsunternehmen, WohnflächenVerbandsreport 07-08-09/2004
2
Verbändeaktivitäten
und Betriebskostenverordnung sowie aktuelle Hinweise aus der Sicht der Wirtschaftsprüfer vorgestellt.
Die Ergebnisse der GdW-Jahresstatistik per
31.12.2003 wurden genauso analysiert wie
die aktuellen Leerstandszahlen unseres Verbandes. Darüber hinaus wurden wiederum
interessante Dienstleistungsangebote der
WSA und Möglichkeiten der digitalen Dokumentenverwaltung/ Archivierung präsentiert.
-
Aktuelles aus der Sicht der Wirtschaftsprüfer
Referentin: Gertrud Bertling, Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V.
-
Stadtumbau Ost – Chancen für
Nahwärme
Referent: Ralf M. Leinenbach, Leinenbach Rechtsanwälte
-
Änderungen der Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt und die
Auswirkungen auf die kommunalen Wohnungsunternehmen
Referent: Dr. Michael Backhaus,
Rechtsanwälte Göhmann pp.
-
Umzugsmanagement / Umsetzung von Abrissmaßnahmen –
Praxisberichte
Referenten:
Joachim Efferts, Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH
Helmut Ziepel, Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH
Uwe Reinholz, Wohnungs- und
Baugesellschaft Wolfen mbH
Bei Interesse können die Unterlagen zu folgenden Themen in der VdW-Geschäftsstelle
abgefordert werden:
-
Nutzung des Internets in der
Wohnungswirtschaft/ ITSicherheitsfragen
Referentin: Elfrun Christiane
Schmidt, Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e. V.
-
Unternehmensleitlinien
Referentin :Prof. Ulrike Hausmann,
Hochschule Anhalt
-
Analyse Wohnungsleerstand per
31.12.2003/31.03.2004
Referent: Ronald Luckanus,
Wohnungsbaugesellschaft mbH
Hohenmölsen
-
Vergaberecht für kommunale
Wohnungsunternehmen
Referent: Eckhard Bachmann, GdW
Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e. V.
-
Dienstleistungsangebote der
WSA
Referent: Michael Lux, WSA Wohnungswirtschaftliche Treuhand
Sachsen-Anhalt GmbH
-
-
Wohnflächen- / Betriebskostenverordnung; Nutzungsverträge
für Garagen
Referent: Frank Philipp, Verband der
Wohnungsgenossenschaften Sachen-Anhalt e. V.
Ergebnisse zur GdW Jahresstatistik 2003
Referent: Dr. Claus Wedemeier,
GdW Bundesverband deutscher
Wohnungsunternehmen e. V.
-
Digitale Dokumentenverwaltung
/ Archivierung
Referentin: Erika Schuster, VHS - Bildungswerk – Integra GmbH
Verbandsreport 07-08-09/2004
19
2
Verbändeaktivitäten
Die nächste Fachtagung der Geschäftsführer/Bürgermeister findet am 08./09.12.2004
in Meisdorf statt.
VdW-Arbeitsgemeinschaft Harz
(schm)
Am 16.08.2004 tagte die Arbeitsgemeinschaft Harz unter Leitung der Geschäftsführerin Frau Beate Grebe, Halberstädter Wohnungsgesellschaft mbH in Halberstadt. Auf
der Tagesordnung standen die aktuellen
wohnungspolitischen und wohnungswirtschaftlichen Fragen, die insbesondere unter
Einschluss des Themas Hartz IV im Beisein
von VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke erörtert worden.
Im Einzelnen wurde auch die Leerstandssituation am Beispiel Halberstadt von Frau
Grebe dargestellt und über die zukünftige
Entwicklung diskutiert.
(rie)
VdW-Verbandsratssitzung in Zeitz
VdW-Arbeitsgemeinschaft Süd
Aus Anlass der Landesgartenschau tagte der
VdW-Verbandsrat am 29.07.2004 in Zeitz.
Nach der Verbandsratssitzung, in der im
Wesentlichen der Verbandstag inhaltlich
und organisatorisch vorbereitet wurde, bestand Gelegenheit, die Landesgartenschau
zu besuchen.
Am 02. September 2004 trafen sich die
Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Süd
unter Leitung von Günther Markgraf, Geschäftsführer LEUWO Leuna Wohnungsgesellschaft mbH zur Beratung in Zeitz. Auf
der Tagesordnung standen die aktuellen
wohnungswirtschaftlichen und wohnungspolitischen Themen (Hartz IV, Stadtumbauprogramm u. a.) und eine Diskussion zur
Insolvenzabwehr.
Ergänzend berichtete Herr Jörg Stolper,
Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft mbH Zeitz über die Wohnungsverhältnisse in Zeitz und die Situation seiner
Gesellschaft. Weiterhin wurden die Teilnehmer durch den Stellvertreter des Oberbürgermeisters, Herrn Richter über die Lage
in Zeitz und die positiven Auswirkungen der
Landesgartenschau informiert, die zum Abschluss der Beratung von den Teilnehmern
auch noch besucht wurde.
(rie)
(Teilnehmer)
(v. l. n. r. oben Christine Spranger, Hans-Ekkehardt Tutschka,
Jörg Stolper, Udo Mittinger, Ulrich Franke, Jost Riecke,
Joachim Schlichter, Fritz-Peter Schade; unten Ronald Luckanus, Gabriele Berner)
(rie)
20
Verbandsreport 07-08-09/2004
2
Verbändeaktivitäten
VdW-Arbeitsgemeinschaft „I“
Am 18.08.2004 trafen sich die Teilnehmer
der AG „I“ erneut in Burg. Neben den allgemeinen wohnungspolitischen und wohnungswirtschaftlichen Themen wurde insbesondere im Beisein von VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke das Geschäftsbesorgungsmodell Wefensleben/Oschersleben
besprochen.
(rie)
GdW-Branchenbericht „Mietwohnungen in Deutschland – ein attraktives und wertbeständiges
Marktsegment“
Der deutsche Wohnungsmarkt wird in der
Öffentlichkeit aber auch in Fachkreisen häufig viel zu undifferenziert und daher zu negativ beurteilt. Aus diesem Grund will der
GdW der pauschalen und negativen Sichtweise durch eine regelmäßige Brachenberichterstattung entgegenwirken.
Im Vordergrund steht speziell das Informationsinteresse der Banken und externen
Ratingagenturen, deren Bewertungen und
Einschätzungen der Lage auf den Wohnungsmärkten die Finanzierungsbedingungen der Wohnungsunternehmen wesentlich
beeinflussen. Der nunmehr erste Bericht
einer neuen Veröffentlichungsreihe beschäftigt sich speziell mit den Besonderheiten,
unterschiedlichen Entwicklungen und Strukturen des deutschen Mietwohnungsmarktes
im internationalen Vergleich.
Der Branchenbericht kann über das Extranet
des GdW, zu erreichen über den Internetauftritt der wohnungswirtschaftlichen Verbände Sachsen-Anhalts –
www.vdwvdwg.de (Rubrik Intern)
heruntergeladen werden.
(schm)
Verbandsreport 07-08-09/2004
Zukunftsorientierte Wohnungsunternehmen –
Sichere Nachbarschaften
Durch das Bundesministerium für Bildung
und Forschung ist die Firma F+B Forschung
und Beratung für Wohnen, Immobilien und
Umwelt GmbH mit dem Forschungsprojekt
„Zukunftsorientierte Wohnungsunternehmen – Sichere Nachbarschaften“ beauftragt
worden.
Im Rahmen der Projektdurchführung fand
am 8. Juni 2004 in Halle ein Workshop mit
mehreren Vertretern aus sachsenanhaltischen Wohnungsunternehmen statt,
an dem auch VdW-Verbandsdirektor Jost
Riecke teilnahm.
Insgesamt ist dieses Zukunftsthema in den
Wohnungsunternehmen teilweise noch
recht unterrepräsentiert, obwohl die Notwendigkeit der Beschäftigung mit diesem
Thema seit der Verbändeveröffentlichungen
zu den überforderten Nachbarschaften im
Grunde feststeht.
Soweit Interesse an Unterlagen über das
Forschungsprojekt, das voraussichtlich zum
Jahresende abgeschlossen sein wird, besteht, können Sie sich an die VdWGeschäftsstelle wenden.
(rie)
Einsatz einer Praktikantin beim
VdW
Während der Zeit vom 04.10.2004 –
28.02.2005 wird in der VdW-Geschäftsstelle
die Praktikantin Frau Stefanie Wagner beschäftigt.
Sie absolviert zurzeit ein Studium an der
Hochschule Anhalt, Studiengang Immobilienwirtschaft.
(schm)
21
3
Recht
Gebührenfreiheit für Eintragung
ins Genossenschaftsregister abgeschafft.
Am 07.06.04 ist das „Gesetz zur Neuordnung der Gebühren in Handels- Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen“ (Handelsregistergebührenneuordnungsgesetz) im Bundesgesetzblatt Teil 1,
Nr. 32 Seite 1410 ff. verkündet worden.
Wie wir bereits unterrichtet haben, führt
das Gesetz zur Umstellung von den bisher
wertbezogenen zu aufwandsbezogenen
Gebühren im Handels- und Partnerschaftsregister und schafft die bisherige Gebührenfreiheit für Eintragungen in das Genossenschaftsregister ab.
Die Höhe der entsprechenden Gebühren für
die Eintragung in das Register sollen in einer
Rechtsverordnung erlassen werden, die
durch das Bundesministerium der Justiz
verabschiedet werden.
Die entsprechende Ermächtigungsgrundlage
findet sich hierzu im § 69 a der Kostenordnung die am 08.07.04 in Kraft getreten ist.
Im Übrigen tritt das vorgenannte Handelsregistergebührenneuordnungsgesetz am
01.12.04 in Kraft.
(ph)
Kürzungsrecht nach der Heizkostenverordnung
Die Verpflichtung nach § 5 HeizkostenVO,
Räume mit Thermostatventilen oder mit
Vorrichtungen zur Verbrauchserfassung
auszustatten, gilt nicht für Gebäude, die mit
nicht regulierbaren Zentralheizkörpern versehen sind, bei denen mithin der Ausnahmetatbestand des § 11, Abs. 1 Nr. 1 b)
HeizkostenVO eingreift. Für die Heizanlangen im Gebiet der ehemaligen DDR, die bis
zum 31.Dezember 1995 auszustatten sind,
gilt nichts anderes.
Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom
08.10.2003 – VIII ZR 67/03, Vor-Instanzen:
22
Amtsgericht Halle-Saalkreis, Landsgericht
Halle.
Der Fall
Die beklagten Mieter hatten ihre Heizkosten
um 15 % gekürzt, weil die HWG nicht
verbrauchsabhängig abgerechnet hat. In der
Wohnung der Beklagten befanden sich
Konvektortruhen. Die HWG vertrat den
Standpunkt, dass die Mieter nicht berechtigt
sind, ihre Heizkostenabrechnung zu kürzen.
Die HWG berief sich insoweit auf § 11 Abs.
1 Nr. 1b) HeizkostenVO.
Nach dieser Vorschrift sind die Regelungen
der Heizkostenverordnung über die
verbrauchsabhängige Abrechnung nicht
anzuwenden auf Räume, die vor dem 1.Juli
1981 bezugsfertig geworden sind und in
denen der Nutzer den Wärmeverbrauch
nicht beeinflussen kann. Über einen Vorschrift aus dem Einigungsvertrag ist diese
Regelung in den neuen Bundesländern mit
der Maßgabe anzuwenden, dass an die
Stelle des 1.Juli 1981 das Datum 1.Januar
1991 tritt (vgl. Kapitel V, Sachgebiet D, Abschnitt III, Nr. 10 f zur Anlage I des Einigungsvertrages).
Die beklagten Mieter vertraten den Standpunkt, dass sie sich auf das Kürzungsrecht
berufen können, da die HWG keine
Verbrauchserfassungsgeräte bis zum
31.Dezember 1995 angebracht hat. Diese
Verpflichtung ergäbe sich allerdings aus
einer Vorschrift des Einigungsvertrages (vgl.
Kapitel V, Sachgebiet D, Abschnitt III, Nr. 10
b) zur Anlage I des Einigungsvertrages).
Das Amtsgericht Halle und auch die Berufungsinstanz des Landesgerichts Halle gaben der HWG Recht. Das Landgericht Halle
ließ bei einem Forderungsbetrag von 807,02
€ die Revision zum BGH zu, da die Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung ist.
Das Landgericht Halle meinte, dass der Einigungsvertrag keine Sanktionsmöglichkeit
vorsehe, wenn der Vermieter seiner Ausrüstungspflicht nach dem Einigungsvertrag
nicht nachkomme. Es bestehe insoweit eine
Regelungslücke, die nicht durch das Landgericht Halle geschlossen werden kann. Die
Verbandsreport 07-08-09/2004
3
Recht
beklagten Mieter legten auch eine Revision
zum BGH ein. Diese war allerdings erfolglos.
Der BGH urteilte, dass eine Ausstattungspflicht nicht besteht, wenn die Heizungen
technisch nicht mit für sie geeigneten
Messgeräten ausgerüstet werden können.
Für die Heizanlagen in dem Gebiet der ehemaligen DDR, die bis zum 31.Dezember
1995 „auszustatten sind“ gilt nichts anderes.
(Entnommen aus HWG-Mitteilungen)
(ph)
Informationen über Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit sowie die Bundesagentur für Arbeit
haben Informationsbroschüren zur oben
genannten Problematik herausgegeben, die
sich im Internet wieder finden.
Die 34-seitige Broschüre des Bundeswirtschaftsministeriums „Erste Basisinformationen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende“ kann unter www.bmbi.de abgerufen
werden, das Heft der Bundesagentur für
Arbeit „Wichtige Hinweise zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld
II)“ findet sich wieder unter
www.arbeitsagentur.de.
(ph)
Meldegesetz des Landes SachsenAnhalt
Im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 45
Seite 506 ff. ist die Bekanntmachung der
Neufassung des Meldegesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt veröffentlicht.
Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang
auf die Regelung des § 12 Abs. 2, dass die
Meldebehörde von dem Eigentümer der
Wohnung oder von seinem Beauftragten
und, wenn dieser nicht Wohnungsgeber ist,
auch von den Wohnungsgebern oder von
seinen Beauftragten Auskunft darüber verlangen kann, welche Personen bei ihn wohnen oder gewohnt haben.
Verbandsreport 07-08-09/2004
Gemäß der Regelung des § 9 Abs.1 hat sich
der Meldepflichtige innerhalb einer Woche
bei der Meldebehörde anzumelden. Wer
aus einer Wohnung auszieht und keine
neue Wohnung im Inland bezieht hat sich
innerhalb einer Woche nach dem Auszug
bei der Meldebehörde abzumelden (§ 9
Abs. 2 des Meldegesetzes).
Damit ist die Informationspflicht des Vermieters gegenüber der Meldebehörde entfallen, sofern der Neueinziehende eine entsprechende Meldebescheinigung nicht vorlegt.
(ph)
Neues Kostenrecht für Gerichtsund Anwaltskosten
Am 01.07.04 ist das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten, dass die
Gerichtskosten, der Rechtsanwalt- und
Sachverständigervergütung sowie die Entschädigung für Zeugen und ehrenamtliche
Richter neu geregelt.
Mit der Neuregelung soll eine Entlastung
der Gerichte erreicht werden, indem Anreiz
eine außergerichtliche Einigung gegeben
werden.
Der so genannte Istabschlag in Höhe von
bisher 10% auf die Gebühren- und Entschädigungssätze in den neuen Bundesländern entfällt mit der oben genannten Regelung.
Soweit Mandaten vor dem 01.07.04 begründet worden sind, gelten nach § 60, 61
RVG für deren Abrechung noch die Vorschriften der alten BRAGO.
(ph)
Schönheitsreparaturenverpflichtung
Das Landgericht Hamburg hat mit – noch
nicht rechtskräftigem – Urteil vom
08.03.2004 – AZ 311 S 104/03 (NZM 2004,
23
3
Recht
S. 295 ff.) die Übertragung der laufenden
Schönheitsreparaturen aufgrund der Fristenplanregelung für unwirksam erklärt und
zugleich die Revision zum BGH zugelassen.
Die beanstandeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden sich auch in den älteren AVB der vom GdW Bundesverband
Deutscher Wohnungsunternehmen e. V.
herausgegeben und vom Hammonia-Verlag
vertriebenen Miet- und Nutzungevertragsmuster.
Die Kammer des Landesgerichts Hamburg
hat die Regelung, wonach die Schönheitsreparaturen spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen sind, als starr
beanstandet. Nach der weiteren AVBRegelung besteht zwar die Möglichkeit, in
besonderen Ausnahmefällen eine Verlängerung der vereinbarten Fristen nach Grad der
Abnutzung zu erwirken. Diese weitere für
die Wirksamkeit der Übertragung der laufenden Schönheitsreparaturen auf den Mieter erforderliche Vorraussetzung der Fristverlängerungsmöglichkeit wird bei der Verpflichtung des Mieters/Mitglieds, bei der
Rückgabe der Wohnung fällige Schönheitsreparaturen nachzuholen, nicht mit einbezogen, weshalb das LG im Gegensatz zur
Entscheidung einer anderen Kammer des LG
Hamburg (Urteil vom 30.10.2003 – AZ 307
S 14/03, ZMR 2004, S. 196 ff.) die Klausel
aufgrund des Rechts über die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt.
Auch wenn die AVB seit 2001 die Möglichkeit der Fristverlängerung bei der Regelung
über die Rückgabe der überlassenen Wohnung mit einbezieht, können möglicherweise eine Reihe von bestehenden Miet- bzw.
Nutzungsverhältnissen von der Rechtsauffassung der ZK 11 des LG Hamburg betroffen sein, wenn nicht der BGH eine andere
abschließende Auffassung vertritt.
(ph)
Schönheitsreparaturenregelung
Der BGH hatte mit Urteil vom 23.07.2004
entschieden, dass „starre“ Renovierungsfristen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen zur Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturenverpflichtung insgesamt
führen.
Nach unserer Auffassung hat die aktuelle
Entscheidung des BGH keine Auswirkung
auf die vom GdW (Bundesverband Deutscher Wohnungsunternehmen) herausgegebenen Miet- und Nutzungsvertragsmuster.
Wir vertreten die Auffassung, dass in den
Mustern, zu Gunsten des Mieters längere
Fristen vereinbart wurden, als in dem Urteil
des BGH zugrunde liegenden Vertrag.
Zum anderen vertreten wir die Auffassung,
dass die Musterverträge eine Klausel enthalten, wonach die Fristen nach beliebigem
Ermessen im Einzelfall anzupassen sind.
Der BGH hat die starre - Fälligkeitsregelung
- „mindestens nach Ablauf der Frist“ zu
renovieren - für unzulässig erachtet.
Dadurch wird nach Ausführung des BGH
der Mieter unangemessen benachteiligt,
wenn er nicht einwenden oder beweisen
kann, dass die Ausführung der Schönheitsreparaturen über den tatsächlichen Renovierungsbedarf hinaus geht, weil eine Renovierungsbedürftigkeit noch nicht gegeben ist.
Eine solche Regelung verstößt gegen das
Gebot von Treu und Glauben und sei aufgrund dessen nichtig.
(ph)
Betriebskosten – Kosten der
Dachrinnenreinigung
Zur Problematik der Dachrinnenreinigungskosten als Betriebskosten gab es bisher differenzierte Auffassungen.
Mehrere Entscheidungen führten dazu, dass
einzelne Gerichte die Position „Dachrinnenreinigung“ unter der Position „Sonstige
24
Verbandsreport 07-08-09/2004
3
Recht
Betriebskosten“ anerkannten, andere wiederum nicht und die Auffassung vertraten,
dass es sich hier um Instandhaltungskosten
handelte.
Der BGH hat nunmehr in seinem Urteil vom
07.04.04 AZ VIII ZR 167/03 entschieden,
dass es sich bei den Kosten der Dachrinnenreinigung um Betriebskosten handelt.
Der BGH führte aus, dass es sich hierbei
nicht um vorbeugende Instandhaltungskosten und auch nicht um Instandhaltungskosten im Sinne des § 28 II BV handelt.
Vorraussetzung ist jedoch für die Umlegung
der Kosten der Dachrinnenreinigungskosten, dass diese Kosten unter der Position
„Sonstiges“ definitiv vereinbart sind.
Weiter wird ausgeführt das Kosten der
Dachrinnenreinigung weder Kosten der
Entwässerung noch Kosten der Hausreinigung sind.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass allein die Nennung der Position
„sonstige Betriebskosten“ nicht ausreicht
Dachrinnenreinigungskosten umzulegen,
sondern das eine konkrete Vereinbarung
unter der Position „Sonstiges“ zu den Kosten der Dachrinnenreinigung enthalten sein
muss.
(ph)
Betriebskosten – Kosten der
Gartenpflege
Ein wesentliches Kriterium für die Umlage
bestimmter Kosten als Betriebskosten ist ihr
laufendes Entstehen (§ 1 Abs. 1 Satz 1
BetrKV).
Häufiger Streitpunkt bei der Betriebskostenabrechnung sind deshalb die Kosten, die
regelmäßig nicht jährlich anfallen, wie z.B.
die Kosten der Baumpflege.
Das LG Landshut hat hierzu in einem Urteil
vom 08.Oktober 2003 – 12 S 1677/03 –
(veröffentlicht in DWW 2004, S. 126) entVerbandsreport 07-08-09/2004
schieden, dass auch die Kosten für den
Rückschnitt eines Baumes und Verspannarbeiten zur Sicherung und Entlastung der
Baumkrone umlagefähige Kosten der Gartenpflege gem. § 2 Nr. 10 BetrKV sind.
In seiner Begründung führt das LG Landshut
u. a. aus, dass diese Kosten der Baumpflege
nicht unbedingt jährlich anfallen müssen.
Ausreichend ist es, dass mit derartige Pflegemaßnahmen im Turnus mehrere Jahre
gerechnet werden muss. Dabei ist es unerheblich, wenn mit dem Rückschnitt des
Baumes vorrangig die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters erfüllt wird. Entscheidend ist, dass diese Maßnahme längerfristig
auch dem Erhalt des Baumes dient, und
somit zu den Kosten der Gartenpflege gehört.
Unter Hinweis auf die Problematik der Kostenverteilung über mehrere Jahre hat das
LG auch entscheiden, dass die Kosten der
Baumpflegemaßnahmen im vollem Umfang
im Jahr ihrer Entstehung umgelegt werden
dürfen.
Ähnliche Entscheidungen zu dieser Problematik haben das LG Hamburg, das AG
Schöneberg und das AG Düsseldorf getroffen.
So hält das LG Hamburg die Kosten für das
Fällen von Bäumen grundsätzlich für umlagefähige Kosten der Gartenpflege, wenn
das Fällen nicht Folge einer jahrelangen
Vernachlässigung der Gartenpflege ist. (Urteil vom 14.02.1992 – 311 S 254/90 -; WM
1994, S. 695).
Das AG Schöneberg hält die Kosten für das
Fällen von Bäumen auch dann für umlagefähige Gartenpflegekosten, wenn das Fällen
zur Vermeidung einer mit dem Baumwuchs
verbundenen Verdunkelung der MieterFenster erfolgt (Urteil vom 22.07.1998 – 6 C
419/97; Mieter Magazin 1998, S. 354).
25
3
Recht
Das AG Düsseldorf hält sowohl die Kosten
der Beseitigung durch Alter, Witterungsoder Umwelteinflüsse abgängiger Bäume als
auch die Kosten für das Entfernen von
Bäumen, die die Licht- und Luftzufuhr zu
dem vermieteten Objekt beeinträchtigen,
für umlegbare Kosten der Gartenpflege
(Urteil vom 19.07.2002 – 33 C 6544/02;
ZMR 2002, S. 828).
(ph)
Basiszinssatz
Der Basiszinssatz gem. § 247 Abs. 2 BGB
beträgt zurzeit (01.07.2004 – 30.12.2004)
1,13 %.
Gemäß der Regelung des § 288 Abs. 1 Satz
1 BGB betragen die gesetzlichen Verzugszinsen
5 % über dem Basiszinssatz gem. der Regelung des § 247 Abs. 2 BGB.
Daraus ergibt sich ein aktueller Verzugszinssatz von 6,13 %.
Gemäß der weiteren Regelung des § 288
Abs. 2 BGB beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen bei Rechtsgeschäften, in denen
ein Verbraucher nicht beteiligt ist, 8 % über
dem Basiszinssatz, dementsprechend also
aktuell 9,13 %.
(ph)
Auftragvergaben durch öffentliche und kommunale Wohnungsunternehmen
Wir hatten in der Sofortinformation
19A/2004 über das am 29.01.2004 vom
Europäischen Parlament verabschiedete
Legislativpaket berichtet.
Nachdem der Rat der europäischen Union
dem Paket zugestimmt hat, ist die Richtlinie
2002 204/18/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 31.03.2004 über
die Koordinierung der Verfahrensvergabe
öffentliche Bauaufträge, Lieferaufträge und
Dienstleistungsaufträge im Amtsblatt der
26
europäischen Union am 30.04.2004 veröffentlicht wurden.
Wir hatten auch darüber berichtet, dass das
Kammergericht sich mit der Frage der Beurteilung eines kommunalen Wohnungsunternehmens als öffentlichen Auftraggeber
befasst hat, und dies im Ergebnis in dem
dort behandelten Einzelfall bejaht hat.
Dadurch wurden vereinzelt Forderungen
laut, dass eine öffentliche Ausschreibung
erfolgen muss.
Wir hatten in der Sofortinfo darüber berichtet, dass der GdW deshalb in einer Stellungnahme die Problematik nochmals aufgegriffen hat und die Rechtssprechung
auswertete und die von den Verbänden
nach wie vor aufrecht erhaltende Meinung
weiterhin unterstützt.
Zur weiteren Information verweisen wir auf
die bereits Ihnen übersandte Sofortinformation 19A/2004 mit der dort enthaltenden
Stellungnahme.
(ph)
Kündigungsausschluss bei
Zeitmietverträgen
Der BGH hat durch Urteil vom 02.06.04 (AZ
VIII ZR 316/03) entschieden, dass bei Zeitmietverträgen, bei denen das Kündigungsrecht zunächst für 4 Jahre ausgeschlossen
wurde, eine weitergehende Kündigungsbeschränkung unzulässig ist, wonach nur zu
einen Termin im Jahr gekündigt werden
kann.
Im zugrunde liegenden Sachverhalt hatten
die Mietvertragsparteien im Mietvertrag mit
Staffelmietvereinbarung und gleichzeitiger
Beschränkung des Kündigungsrechtes auf 4
Jahre abgeschlossen.
Ansonsten sollte es sich um einen auf unbestimmte Zeit laufenden Mietvertrag handeln, der zum 31.01. des Jahres gekündigt
werden konnte.
Verbandsreport 07-08-09/2004
3
Recht
Nach Ablauf der 4 Jahre kündigten die Mieter das Mietverhältnis im August 2002.
Die betroffenen Vermieter beriefen sich auf
die oben genannte Klausel und akzeptierten
die Kündigung erst zu 31.01.2003.
Sodann erfolgt eine Verrechnung der Mietkaution, sowie eines Guthabens der Nebenkostenabrechnung mit den Mietern.
Die Mieterin klagte auf Auszahlung des
Guthabens und Zahlung der Kaution.
Dem soll auch eine Circa-Angabe im Mietvertrag nicht entgegenstehen.
Zwar lasse einen solche Formulierung erkennen, dass die Parteien Toleranzen hinnehmen wollen im Interesse der Rechtssicherheit und Praktikabilität müssen die
Grenze jedoch bei
10 % gezogen werden.
Siehe auch hierzu bereits ergangenes Urteil
des Rechtsentscheids des OLG Dresden.
Die Vermieter unterlag vor dem AG und LG
Berlin. Auf die Revision der Vermieterin hin
erging die oben genannte Entscheidung des
BGH.
Der BGH hat auf das weitere Erfordernis
verzichtet, dass neben der Wohnflächenabweichung auch eine wesentliche
Gebrauchseinschränkung vorhanden sein
muss, um eine Minderung zu rechtfertigen.
(ph)
Der BGH kommt zu dem Ergebnis, dass der
Vermieterin kein Aufrechnungsanspruch
hinsichtlich der ausstehenden Mieter von
September 2002 bis Januar 2003 zustehe.
Sie sei zur Aufrechnung nicht berechtigt.
Weiterhin stellt der BGH fest, dass die Kündigungsbeschränkung für die Dauer von 4
Jahren bei der Staffelmietvereinbarung wie
im oben genannten Vertrag grundsätzlich
zulässig sei, allerdings sei eine unzulässige
Beschränkung des Kündigungsrechts des
Mieters darin zu sehen, dass nach Ablauf
der 4 Jahren entgegen den gesetzlichen
Regelfall lediglich einmal im Jahr die Möglichkeit zur Kündigung bestehen sollte.
Unabhängig vom derzeit noch laufenden
Streit der Kündigungsfristenproblematik,
entschied damit der BGH, dass eine Kündigungsbeschränkung bei Staffelmietverträgen auf die Dauer von 4 Jahren zulässig sei.
(ph)
Mietminderung bei
Wohnflächenabweichung
Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom
20.03.2004 klargestellt (AZ VIII ZR 1333/03),
dass ein Mangel der Mietsache im Sinne des
§ 536 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegt, wenn die
tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 %
geringer ist, als die im Mietvertrag angegebenen.
Verbandsreport 07-08-09/2004
VG Media Gesellschaft
Nach unseren Informationen erhalten Mitgliedsunternehmen derzeit ein Schreiben
der VG Media Gesellschaft zur Verwertung
der Urheber und Leistungsschutzrechte von
Medienunternehmen mbH in dem die Unternehmen zur Unterzeichnung eines Einzelvertrages mit Fristsetzung aufgefordert werden.
Zu diesem Sachverhalt hat uns der GdW
nach Rücksprache folgende Information
gegeben:
Das Schreiben der VG Media erweckt durch
den direkten Bezug auf den mit dem GdW
abgeschlossenen Gesamtvertrag und die
beiliegenden Verträge den Eindruck, dass
Form und Inhalt dieses Schreibens mit dem
GdW abgestimmt seien.
Der GdW stellt hierzu fest, dass weder Form
und Inhalt noch Zeitpunkt und Adressaten
dieser Schreiben mit dem GdW abgestimmt
sind. Insbesondere hat der GdW der VG
Media hierzu auch keine Adressen zur Verfügung gestellt.
Der GdW hat im Gegenteil in einem gestrigen Gespräch die VG Media für dieses Vorgehen massiv kritisiert und darauf hingewie27
3
Recht
sen, dass die Form des Schreibens den Prinzipien einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit widerspricht und der Inhalt der
Schreiben nicht die erforderlichen Voraussetzungen, welches Wohnungsunternehmen überhaupt zum Abschluss eines solchen Vertrages berechtigt bzw. verpflichtet
ist, enthält.
Leider kann der GdW der VG Media den
Versand solcher Schreiben nicht untersagen.
Der GdW bittet, die Mitgliedsunternehmen
darauf hinzuweisen, dass für die Wohnungsunternehmen nur die Schreiben maßgeblich sind, die den Unternehmen von
Ihrem Verband oder vom GdW zu dieser
Thematik zugegangen sind.
Weiterhin bittet der GdW, die Mitgliedsunternehmen noch einmal eindringlich darauf
zu verweisen, dass Wohnungsunternehmen
mit einer TV-Versorgung über eine eigene
Kabelkopfstelle (terrestrisch oder satellitär)
unbedingt den mit Schreiben vom
19.12.2003 und 23.06.2004 durch den
GdW übersandten Fragebogen der VG Media über den GdW zusenden sollten. Die VG
Media hat abermals angekündigt, gegen
Wohnungsunternehmen, die sich nicht melden, direkt vorzugehen, so dass neben dem
Wegfall des 20 %igen Gesamtvertragsrabattes weitere Verfahrenskosten entstehen.
Nach Auffassung des GdW wird die VG
Media nicht zögern, den Rechtsweg gegen
entsprechende Mitgliedsunternehmen einzuschlagen. In diesem Zusammenhang weist
der GdW noch einmal darauf hin, dass sich
der Geschäftsführer/Vorstand eines Unternehmens mit einer unerlaubten Kabelweitersendung gem. §§ 106, 108a UrhG strafbar macht.
(rie)
28
Verbandsreport 07-08-09/2004
4
Neue Medien
Unternehmen vernachlässigen
noch immer IT-Sicherheit
Nach einer Veröffentlichung im Handelsblatt
vom 16.09.2004 werden viele Unternehmen
trotz steigender Gefahr in Sachen ITSicherheit, aus zum Teil bereits entstandenem Schaden nicht klug.
Das ergab eine Umfrage unter 842 ITManagern in Deutschland und der Schweiz,
die das Magazin „Informationweek“ in Auftrag gegeben hatte.
Mehr als die Hälfte der Befragten schätzt
danach das Sicherheitsrisiko im Unternehmen nach wie vor als eher gering ein.
Dabei registrierten zwei von drei deutschen
Unternehmen im Vergleich zu 2003 „mehr
oder wesentlich mehr Verstöße“ gegen ihre
IT-Sicherheit.
Jedem drittem Befragten seien dabei in den
letzten 12 Monaten durch Viren, Würmer
und kriminelle Mitarbeiter bis zu 10.000 €
Schaden entstanden, hieß es.
Insgesamt 83,1 % der Sicherheitsverstöße
der letzten 12 Monaten gingen auf das
Konto von Viren, Würmer und trojanische
Pferde.
Zwar verfügen rund 90% der befragten
Unternehmen über Virenscanner und Firewalls, doch nur 44% sorgten dann auch für
automatische Updates der Antivirensoftware.
15% der Befragten würden den Virenschutz
jedoch erst dann aktualisieren, wenn es
bereits zu einem Sicherheitsverstoß gekommen ist.
Jedes fünfte Unternehmen habe keine festgelegten Sicherheitsrichtlinien.
Den zweiten Platz unter den Sicherheitslöchern nehmen mit 30,4% bekannte
Schwachstellen im Betriebsystem ein.
30% der Angriffe sind auf menschliches
Versagen zurückzuführen.
Verbandsreport 07-08-09/2004
Immerhin fast 50% der Befragten planen
für das kommende Jahr eine Verbesserung
der Betriebssystemsicherheit, 45% wollen
sich auf die Abwehr von Viren konzentrieren.
Zeitmangel und niedrige Budgets behindern
in mehr als jedem zweiten Unternehmen die
Effektivität der IT-Sicherheit, so die Experten.
Zwei Drittel der Entscheidenden rechneten
mit konstanten oder sinkenden Sicherheitsetats.
(schm)
Modul „Sichere Kommunikation
in E-Government“
In der Vergangenheit hatten wir bereits
mehrfach auf das durch das Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
veröffentlichte E-Government-Handbuch
verwiesen.
Dieses Handbuch konnte nunmehr um ein
wichtiges Modul zum Thema „ Sichere
Kommunikation im E-Government“ ergänzt
werden.
Darin wird detailliert vorgestellt, was eine
Behörde unternehmen muss, um eine zuverlässige und angemessen sichere elektronische Kommunikation mit ihren Kunden zu
ermöglichen.
Neben einer Einführung der Grundbegriffe
der elektronischen Kommunikation und der
IT-Sicherheit, werden in dem Modul insbesondere bestehende Lösungsansätze vorgestellt.
Außerdem wird darauf eingegangen, wie
eine Kommunikationsstrategie entwickelt
und wie sie mit den bestehenden Lösungen
umgesetzt werden kann.
Das Modul kann von den Web-Seiten des
BSI herunter geladen werden, es ist zu finden in der Online-Version des EGovernment-Handbuchs unter
http://www.e-government-handbuch.de
(schm)
29
5
Betriebswirtschaft/Steuern
§ 8a KStG – Gesellschafterfremdfinanzierung
Demnach hat der § 8a KStG n.F. folgenden
Regelungsinhalt:
Am 15. Juli 2004 wurde vom Bundesministerium der Finanzen das erwartete BMFSchreiben zur Neureglung des § 8a KStG in
der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung
der Protokollerklärung der Bundesregierung
zur Vermittlungsempfehlung zum
StVergAbG (sog. Korb II-Gesetz) herausgegeben. Wir hatten Sie diesbezüglich bereits
in der Sofortinformation 18 A/2004 vom
22. Juli 2004 informiert. Dieses BMFSchreiben ändert bzw. ergänzt das BMFSchreiben vom 15. Dezember 1994, dass
unter anderem in der Tz. 100 die Sonderregelung für Wohnungsbaufördermittel enthält. Diese Sonderregelung behält auch bis
zur Veröffentlichung eines zweiten angekündigten BMF-Schreibens zur Problematik
der Gesellschafterfremdfinanzierung weiterhin Gültigkeit. Dieses zweite BMFSchreiben wird wahrscheinlich Ende
2004/Anfang 2005 zu erwarten sein.
Zinsen für eine übermäßige Fremdfinanzierung einer Kapitalgesellschaft durch ihre
wesentlich beteiligten Anteilseigner,
dem Anteilseigner nahe stehende Personen sowie rückgriffsberechtigte Dritte
stellen eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, mit der Folge, dass den Fremdkapitalzinsen der Betriebsausgabenabzug verwehrt wird
1.
Werdegang und Ziel des § 8a KStG n.F.
Da der § 8a KStG a.F. nach dem Urteil des
EuGH vom 12. Dezember 2002 gegen die
Niederlassungsfreiheit verstoßen hat und
der § 8a KStG a.F. daraufhin aufgrund des
Vorrangs des EU-Rechtes von der Finanzverwaltung nicht mehr angewendet wurde,
war der deutsche Gesetzgeber gezwungen,
den § 8a KStG neu zu fassen.
Mit der Neufassung wurde der persönliche
Anwendungsbereich auf inländische
Anteilseigner (bisher nur ausländische
Anteilseigner), dem Anteilseigner nahe
stehe Personen sowie rückgriffsberechtigte Dritte erweitert und die Freigrenze
für die Vergütungen von 50 T€ auf 250 T€
erhöht.
30
Somit verfolgt der § 8a KStG n.F. folgendes
Ziel:
Verhinderung, dass von einer Kapitalgesellschaft erzielte Gewinne vollumfänglich
der deutschen Körperschaftsteuer dadurch entzogen werden, dass statt einer
Dividende Fremdkapitalvergütungen gezahlt
werden → Ersatz von (nicht abziehbaren)
Dividenden durch (abziehbare) Fremdkapitalvergütungen
Der § 8a KStG n.F. ist somit von einer nur
in Sonderfällen relevanten Vorschrift zu
einer zentralen Vorschrift der Unternehmensbesteuerung geworden.
Die Neureglung des § 8a KStG ist für Veranlagungszeiträume nach dem 31. Dezember 2003 anzuwenden.
2.
Merkmale des § 8a KStG n.F.
Der § 8a KStG n.F. ist unter folgenden Voraussetzungen, die kumulativ vorliegen müssen, anwendbar:
a)
nicht nur kurzfristige Darlehensgewährung
Anlehnung an die Definition der Dauerschulden in § 8 Nr. 1 GewStG (Tz. 37
des BMF-Schreibens vom 15. Juli 2004):
Laufzeit von mehr als 12 Monaten
bei Verbindlichkeiten des laufenden
Geschäftsverkehrs oder VerbindlichkeiVerbandsreport 07-08-09/2004
5
Betriebswirtschaft/Steuern
ten mit kürzerer Laufzeit, die nicht
zum laufenden Geschäftsverkehr gehören (Bsp. resultierend aus der Gründung)
b)
Gewinnabhängige Vergütung =
100 T€
Gewinnunabhängige Vergütung =
200 T€ (= 5 % von 4 Mio. €)
wesentlich beteiligter Anteilseigner
Gesamtvergütung = 300 T€
Freigrenze 250 T€
§ 8a Abs. 3 S. 1 KStG: „… zu mehr als
einem Viertel unmittelbar oder mittelbar beteiligt..“
Zwischenergebnis:
verdeckte Gewinnausschüttung
nach § 8a KStG
oder
dem wesentlich beteiligten Anteilseigner nahe stehende Person nach
§ 1 Abs. 2 Außensteuergesetz
oder
rückgriffsberechtigter Dritter (Bsp.
Banken bei Besicherung durch den
Anteilseigner)
>
b)
Ermittlung der Höhe der verdeckten
Gewinnausschüttung
Verdeckte Gewinnausschüttung liegt
hinsichtlich folgender Beträge vor:
aa) Gewinnabhängige Vergütung
100 T€
bb) Feste Verzinsung
c)
3.
a)
Vergütungen (= Zinsen) von mehr
als 250 T€
aa) gewinn- oder umsatzabhängige
Vergütung oder
bb) Vergütung in einem Prozentsatz
vom Kapital + Übersteigen des
„safe haven“ (= FK = 1,5 fache
des EK) + Fremdvergleich als
widerlegbare Vermutung
Beispiel zur Freigrenze und zur gewinnabhängigen Vergütung bzw. zur Vergütung in einem Prozentsatz vom Kapital
ohne Fremdvergleich
Feststellung, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt
Eigenkapital = 1 Mio. € (Anteilseigner
hält 100 % des Eigenkapitals)
Fremdkapital = 5 Mio. €
davon für 1 Mio. € → gewinnabhängige Vergütung von 100 T€
davon für 4 Mio. € → 5 % Zinsen
Verbandsreport 07-08-09/2004
Ermittlung des zulässigen
Fremdkapitals
Eigenkapital
1 Mio. €
zulässiges Fremdkapital =
1,5 x Eigenkapital =
1,5 Mio. €
Fremdkapital
4 Mio. €
Daraus ergibt sich ein unzulässiges
Fremdkapital in Höhe von 2,5 Mio. €
(4 Mio. € - 1,5 Mio. €).
Darauf entfällt eine Vergütung in Höhe
von 125 T€ (5 % von 2,5 Mio. €).
Endergebnis:
verdeckte Gewinnausschüttung von
insgesamt 225 T€
(= 100 T€ aus der gewinnabhängigen
Vergütung + 125 T€ aus der festen
Vergütung für übermäßiges
Fremdkapital)
31
5
Betriebswirtschaft/Steuern
4.
Problembereiche des § 8a n.F. für kommunale Wohnungsunternehmen
a)
Fremdfinanzierung durch einen rückgriffsberechtigten Dritten
Die Frage, ob eine Sparkasse eine nahe
stehende Person der Kommune ist,
wird derzeit noch vom Bundesministerium der Finanzen geprüft.
c)
Der typische Fall der Fremdfinanzierung
durch einen rückgriffsberechtigten Dritten ist eine Kommunalbürgschaft für
Darlehensverbindlichkeiten des Wohnungsunternehmens bei einer Bank.
Eine Rückgriffsmöglichkeit eines Dritten liegt jedoch nur vor, wenn
a) ein rechtlicher Anspruch (Bsp.
aufgrund einer Garantie-, Bürgschafts- oder Patronatserklärung)
oder
b) eine dingliche Sicherung (Bsp.
Sicherungseigentum, Grundschuld)
besteht (Tz. 19 des BMFSchreibens vom 15. Juli 2004).
Des Weiteren wird der Anwendungsbereich des § 8a Abs. 1 S. 2 2. HS KStG
n.F. auf die sog. back-to-backFinanzierung begrenzt. Eine back-toback-Finanzierung ist gegeben, wenn
der Anteilseigner bei der Bank ein Guthaben unterhält, auf das die Bank zur
Sicherheit zurückgreifen kann. Voraussetzung ist also ein direkter Zusammenhang des Guthabens mit der Kreditgewährung an die Wohnungsgesellschaft.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass sowohl
die Altschulden mit Rückbürgschaft der
Kommunen, kommunal verbürgte KfWDarlehen und sonstige kommunale
Rückbürgschaften i.d.R. von § 8a KStG
n.F. nicht betroffen sind.
b)
32
Sparkasse als nahe stehende Person des
wesentlich beteiligten Anteilseigners
i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG
Fremdvergleich
Der Nachweis für den Fremdvergleich
kann durch Vorlage eines Kreditangebots oder einer Kreditwürdigkeitsanalyse geführt werden, aus der sich
die Darlehenshöhe, die Laufzeit, der
Zinssatz und die Sicherheiten (die Anteilseignersicherheit ausgenommen) ergeben.
Problematisch in diesem Zusammenhang ist jedoch der von der Finanzverwaltung geforderte Zeitpunkt für diesen Nachweis. Der Nachweis ist demnach in dem Zeitpunkt zu führen, zu
dem das Fremdkapital den safe haven übersteigt. Zu diesem Zeitpunkt
liegen aber i.d.R. keine Vergleichsangebote vor.
(mo)
Übergangsregelung zu § 38 KStG
– Gefahr für die Wohnungsgenossenschaften
Das Bundesministerium der Finanzen hat am
6. November 2003 ein BMF-Schreiben zur
Übergangsregelung des § 38 KStG veröffentlicht, aus dem sich eine neue Problematik für die Wohnungsgenossenschaften ergibt.
Die rechtsformspezifische Besonderheit der
Wohnungsgenossenschaften besteht in den
Geschäftsguthaben als variabel haftendes
Nennkapital. Verfügt eine Wohnungsgenossenschaft über unversteuertes Alt-Kapital
(EK 02) würde die Rückzahlung von Geschäftsguthaben eine Steuerbelastung
in Höhe von 3/7 des rückgezahlten Betrages bedeuten. Ursächlich für diese Wirkung ist das BMF-Schreiben vom 6. NovemVerbandsreport 07-08-09/2004
5
Betriebswirtschaft/Steuern
ber 2003, das die Rückzahlung von Geschäftguthaben als „Leistung“ qualifiziert.
Die gesetzliche Regelung des § 38 KStG hat
sich somit nicht geändert.
Diese neue Auslegung des § 38 KStG würde
rückwirkend für alle Veranlagungszeiträume
nach der Abschaffung des Anrechnungsverfahrens (nach dem 31. Dezember 2001)
zutreffen.
Da diese gravierenden steuerlichen Belastungen für die Wohnungsgenossenschaften
eine existenzielle Gefahr bedeuten, hat sich
der GdW mit Schreiben vom 19. Mai 2004
an das Bundesministerium der Finanzen
gewendet, um eine gesetzliche Klarstellung
zu § 38 KStG dergestalt zu erwirken, dass
die Rückzahlung von Geschäftsguthaben
rückwirkend zum 31. Dezember 2001 keine
Leistung i.S.d. § 38 KStG darstellt. Diese
Forderung des GdW wurde durch entsprechende Aktivitäten der Regionalverbände
bei den jeweiligen Landesregierungen unterstützt.
Mit Schreiben vom 19. Juli 2004 hat das
Bundesministerium der Finanzen auf die
Forderung des GdW reagiert und einen generellen Verzicht der Anwendung des
§ 38 KStG bei Wohnungsgenossenschaften
aus Gründen der Gleichbehandlung ausgeschlossen. Den Besonderheiten der Genossenschaften, bei denen jedes Ausscheiden
eines Mitglieds zu einer Rückzahlung seines
Geschäftsguthabens führt, soll jedoch nach
Ansicht des Bundesministeriums der Finanzen durch folgende „Saldolösung“ Rechnung getragen werden:
„Bei Genossenschaften gilt die Rückzahlung
von Geschäftsguthaben nur insoweit als
Leistung im Sinne des § 38 KStG, als die
Rückzahlungen der Geschäftsguthaben die
Einzahlungen zum Geschäftsguthaben infolge des Eintritts neuer Mitglieder bezogen
auf einen Jahreszeitraum übersteigt. Die
Rückzahlungen und Einzahlungen sind je-
Verbandsreport 07-08-09/2004
weils zum Schluss des Wirtschaftsjahres zu
saldieren.“
Diese vorgeschlagene Differenzbetrachtung
ist vor dem Hintergrund der in vielen Fällen
rückläufigen Mitgliederzahlen in unserem
Verbandsgebiet keine Lösung des Problems
und wird insbesondere bei wirtschaftlich
bereits geschwächten Wohnungsgenossenschaften durch die weiterhin verbleibenden
Steuerbelastungen existenzbedrohende
Auswirkungen haben.
Nach Auskunft des Bundesministeriums der
Finanzen soll diese Problematik des
§ 38 KStG Gegenstand einer Beratung der
Körperschaftsteuerreferenten der Länder
sein. Über das Ergebnis werden wir Sie informieren.
(mo)
Modifikation der Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen
Das am 13. Februar 2004 vom Bundesrat
verabschiedete Gesetz, nach dem die Fusionen von Wohnungsunternehmen für den
Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum
30. Juni 2006 von der Grunderwerbsteuer
befreit werden, hatte bei der EUKommission zu Rückfragen hinsichtlich der
Notifizierung geführt.
In dem daraufhin stattgefundenen Abstimmungsprozess hat sich ergeben, dass die EU
in dem verabschiedeten Gesetz Probleme in
Bezug auf die Kapitalverkehrsfreiheit sieht
und dementsprechend eine Korrektur des
Gesetzes verlangt.
Um den Bedenken der EU Rechnung zu
tragen, wurde das Gesetz dahingehend
modifiziert, dass die Befreiung von der
Grunderwerbsteuer ausschließlich an die
Belegenheit der Grundstücke in den neuen
Ländern anknüpft und nicht voraussetzt,
dass das entsprechende fusionierende Unternehmen seinen Sitz in den neuen Län33
5
Betriebswirtschaft/Steuern
dern hat. Des Weiteren soll die Laufzeit der
Grunderwerbsteuerbefreiung wegen der
zwischenzeitlich eingetretenen erheblichen
Verzögerungen bis zum 31. Dezember 2006
verlängert werden.
Dieser modifizierte Gesetzesentwurf liegt
der EU-Kommission derzeit zur Vorabgenehmigung vor.
(mo)
Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen, der LohnsteuerAnmeldungen und UmsatzsteuerVoranmeldungen ab Januar 2005
Durch das zweite Gesetz zur Änderung
steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003) sind Arbeitgeber und Unternehmer ab Januar 2005 verpflichtet, die
Lohnsteuerbescheinigungen, die Lohnsteuer-Anmeldungen sowie die UmsatzsteuerVoranmeldungen grundsätzlich in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen. Dazu wurde vom Bundesministerium
der Finanzen ein Informationsblatt zur elektronischen Steuererklärung am PC herausgegeben. Demnach bietet das vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebene
Programm ELSTER® die Möglichkeit, die
Lohnsteuerbescheinigungen, die Lohnsteuer-Anmeldungen sowie die UmsatzsteuerVoranmeldungen elektronisch zu übermitteln.
Das Informationsblatt kann unter folgender
Internetadresse heruntergeladen werden:
www.bundesfinanzministerium.de/Anlage2
6630/Faltblatt-ELSTER-fuer-Arbeitgeberund- Unternehmer-2004.pdf.
(mo)
34
Angaben auf Rechnungen zur
Aufbewahrungsfrist für Privatpersonen
Durch das „Gesetz zur Intensivierung der
Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit
zusammenhängender Steuerhinterziehung“
(Veröffentlichung am 28. Juli 2004; Inkrafttreten am 1. August 2004) wurde eine
Rechnungsausstellungspflicht des Unternehmers bei Werklieferungs- oder sonstigen
Leistungen im Zusammenhang mit einem
Grundstück an einen privaten Leistungsempfänger eingeführt. Dazu korrespondierend hat der private Leistungsempfänger
eine Rechnungsaufbewahrungspflicht für
zwei Jahre (§ 14b Abs. 1 UStG).
Demnach muss eine Rechnung gemäß
§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 9 UStG seit dem
1. August 2004 einen Hinweis auf diese
Aufbewahrungspflicht enthalten. Insbesondere bei Leistungen des Regiebetriebs an
Mieter (Privatpersonen) kommt diese neue
Regelung zum Tragen.
(mo)
Steuerabzug bei Bauleistungen
nach §§ 48 ff. EStG - Neuausgabe
der Freistellungsbescheinigungen
nach § 48b EStG als Folgebescheinigungen
Das Bundesministerium der Finanzen hat zu
der o.g. Problematik am 20. September
2004 ein BMF-Schreiben (IV A 5 – S 2272b
– 11/04) erlassen. Demnach können neue
Freistellungsbescheinigungen bereits sechs
Monate vor Ablauf erteilt werden, ohne
dass die Geltungsdauer der bestehenden
Freistellungsbescheinigung vermindert wird.
Die Geltungsdauer der Folgebescheinigung
knüpft somit an die Geltungsdauer der bereits erstellten Freistellungsbescheinigung
an.
(mo)
Verbandsreport 07-08-09/2004
5
Betriebswirtschaft/Steuern
Steuerermäßigung bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme
haushaltsnaher Dienstleistungen
nach § 35a Abs. 2 EStG
Die Oberfinanzdirektion Hannover hat am
27. Februar 2004 eine Verfügung erlassen,
in der diese Schönheitsreparaturen und
kleinen Ausbesserungsarbeiten noch näher
definiert werden.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2003
kann der Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG in Anspruch
nehmen, wenn er Auftraggeber einer
haushaltsnahen Dienstleistung ist. Diese
haushaltsnahe Dienstleistung muss also von
einem fremden Dienstleister erbracht werden.
a)
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen
gehören nach Tz. 4 des BMF-Schreibens
vom 14. August 2003 z.B. die Inanspruchnahme haushaltsnaher Tätigkeiten über eine
Dienstleistungsagentur, die Tätigkeit eines
selbstständigen Fensterputzers oder Pflegedienstes sowie Gartenpflegearbeiten durch
einen selbstständigen Gärtner.
Jedoch gehören nach der Tz. 5 des BMFSchreibens vom 14. August 2003 zu den
haushaltsnahen Dienstleistungen nur Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des
privaten Haushalts erledigt werden und in
regelmäßigen (kürzeren) Abständen anfallen. Demnach sind handwerkliche Tätigkeiten in der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung des Steuerpflichtigen nur
begünstigt, wenn es sich um Schönheitsreparaturen oder kleine Ausbesserungsarbeiten handelt. Führen diese Aufwendungen zu Herstellungskosten für den
Grund und Boden oder das Gebäude, sind
sie insoweit nicht begünstigt (Bsp. erstmalige Errichtung einer Gartenanlage, Pflanzen
einer Hecke oder Einbau einer Sonnenmarkise). Diese Auslegung wurde durch das
Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz
vom 2. September 2004 (4 K 2030/04) gestützt, nach dem Renovierungsarbeiten und
Umbauten keine haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne von § 35a Abs. 2 EStG
darstellen.
Verbandsreport 07-08-09/2004
Schönheitsreparaturen
„Es gilt der Begriff der Schönheitsreparaturen des § 28 Abs. 4 Satz 3 II. Berechnungsverordnung. Danach sind Schönheitsreparaturen nur das Tapezieren, Anstreichen oder
Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich Heizungsrohre, der Innentüren
sowie der Fenster und Außentüren von innen. Außerdem rechnen hierzu die bei Malerarbeiten übliche Beseitigung der Wandund Deckenrisse sowie der durch Dübel,
Schrauben und Nägel entstandenen Löcher.
Die Erneuerung eines Teppichbodens nach
Abnutzung oder Schadhaftwerden bei ordnungsgemäßer Benutzung gehört nicht zu
den Schönheitsreparaturen. Dagegen rechnen das Reinigen des Teppichbodens und
das Entflecken zu den Schönheitsreparaturen, weil diese Arbeiten an die Stelle des
Streichens des Fußbodens treten. Bei Parkettfußböden fallen unter den Begriff der
Schönheitsreparaturen nur einzelne Ausbesserungsarbeiten, nicht dagegen das vollständige Abziehen und neue Versiegeln des
Parketts.“
b)
kleine Ausbesserungsarbeiten
„Der Mieter ist …. nach § 28 Abs. 3 II. Berechnungsverordnung …. verpflichtet, kleine Instandhaltungen zu tragen. Hiezu zählt
nur das Beheben kleiner Schäden an den
Installationsgegenständen für Elektrizität,
Wasser und Gas, den Heizungs- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. Allerdings sind nach
der Rechtsprechung zu § 28 Abs. 3 II. Berechnungsverordnung die vom Mieter zu
tragenden Kosten auf 75 € für die einzelne
Instandhaltungsmaßnahme und auf 150 €
35
5
Betriebswirtschaft/Steuern
für alle Instandhaltungsmaßnahmen in einem Jahr begrenzt.“
Es bestehen seitens der OFD Hannover keine
Bedenken, für die Anwendung des § 35a
Abs. 2 EStG von kleinen Ausbesserungsarbeiten auszugehen, wenn der begünstigte
Aufwand für eine Einzelmaßnahme 150 €
nicht übersteigt. Wird jedoch die Grenze für
die Ausbesserungsarbeiten für eine Einzelmaßnahme von 150 € überstiegen, liegt in
vollem Umfang kein nach § 35a Abs. 2 EStG
zu berücksichtigender Aufwand vor.
Gemäß § 35a Abs. 2 EStG kann der Steuerpflichtige auf Antrag 20 % der Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen, höchstens
jedoch 600 €, von der tariflichen Einkommensteuer abziehen. Durch den Steuerabzug wird der ermittelte Betrag direkt von
der tariflichen Einkommensteuerschuld abgezogen und ist somit einkommensunabhängig. Somit wird für alle Steuerpflichtigen
der gleiche Steuervorteil gewährleistet.
Die Aufwendungen für die haushaltsnahen
Dienstleistungen hat der Steuerpflichtige
durch Vorlage einer Rechnung und die
Zahlung auf das Konto des Erbringers der
Dienstleistung durch einen Beleg des Kreditinstituts nachzuweisen (§ 35a Abs. 2
Satz 3 EStG). Bargeschäfte mit und ohne
Rechnung sind nicht begünstigt.
Für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist auf den Veranlagungszeitraum der
Zahlung gemäß dem Zufluss-/Abflussprinzip
abzustellen (§ 11 Abs. 2 EStG).
(mo)
Vermieter kann Solaranlage
sofort voll absetzen
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes in einem jetzt veröffentlichtem Urteil
(AZ IX, R 52/02) sind Aufwendungen für
eine nachträglich eingebaute Solaranlage
36
zur Brauchwassererwärmung in eine bereits
vorhandene Gaswärmeversorgung eines
Wohnhauses in voller Höhe sofort als Erhaltungsaufwand absetztbar.
Das Finanzamt und auch das Finanzgericht
hatten die Kosten von 9200,- € als nachträgliche Herstellungskosten beurteilt, doch
der Kläger wollte sich nicht mit der linearen
Abschreibung gem. § 7 Abs. 4 Einkommensteuergesetz in Höhe von 2 % zufrieden geben.
Seine Revision war vor dem BFH erfolgreich.
Für Vermieter die ab 2004 eine Solarenergieanlage einbauen gibt es außerdem eine
Spezialregelung:
Sie können den Erhaltungsaufwand entweder in einer Summe absetzen, oder wahlweise auf zwei, drei, vier oder fünf Jahre
gleichmäßig verteilen (§ 82b EStDV).
Vorsicht ist allerdings geboten, wenn zum
Einbau der Solaranlage noch weitere Baumaßnahmen hinzukommen.
In zwei Sonderfällen werden die Kosten
dann zu Recht als nachträgliche Herstellungskosten eingestuft, und können nur mit
2 % linear abgeschrieben werden.
Der eine Sonderfall wird vom BFH noch
einmal ausdrücklich erwähnt:
„Nachträgliche Herstellungskosten liegen
vor, wenn die Baumaßnahmen mindestens
drei der vier „Kernbereiche der Ausstattung
einer Wohnung, nämlich Elektro-, Heizungs, Sanitärinstallationen und Fenster“ betreffen“.
Der andere Sonderfall betrifft Käufer, die
innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf
des Gebäudes modernisieren und in dieser
Zeit eine vorhandene Gaswärmeversorgung
durch eine Solaranlage ergänzen.
Für Baumaßnahmen seit dem 01.01.2004
gilt die neue Vorschrift in § 6 Abs. 1 Nr. 1a
EStG: „Sind die Aufwendungen in diesen
drei Jahren höher als 15% der Anschaffungskosten, können sie nur zusammen mit
Verbandsreport 07-08-09/2004
5
Betriebswirtschaft/Steuern
diesen Anschaffungskosten linear mit 2 %
abgeschrieben werden“.
(schm)
KfW-Wohnraummodernisierungsprogramm 2003
Konditionssenkung in den Förderprogrammen der KfW
Die KfW-Förderbank weist darauf hin, dass
das KfW-Wohnraummodernisierungsprogramm 2003 am 31.12.2004 ausläuft.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung am
Kapitalmarkt werden die Zinssätze der meisten Förderprogramme der KfWMittelstandsbank sowie im KfWUmweltprogramm für alle Neuzusagen ab
den 14.09.2004 gesenkt.
Davon nicht betroffen sind Zinssätze von
Startgeld und Mikrodarlehen, sowie der
ERP-Programme.
Den Endkreditnehmerzins im Unternehmerkredit hat die KfW für Darlehen mit einer
Laufzeit von 10 Jahren, zwei tilgungsfreien
Jahren (ohne Haftungsfreistellung) und einer zehnjährigen Zinsbindung bspw. um 25
Basispunkte auf nominal 3,60 % p. a. reduziert.
Besonders hinweisen möchten wir auf die
Zinssenkung in der Betriebsmittelvariante
des Unternehmerkredits von nominal 3,85
% p. a. auf 3,20 % p. a. (Endkreditnehmerzinssatz für eine Laufzeit von 6 Jahren mit
einem tilgungsfreien Jahr und einer Zinsbindung von 6 Jahren).
Seit dem 22.09.2004 wurden auch die Zinssätze in den ERP-Förderkrediten der KfW
Bankengruppe um 25 Basispunkte, im ERPKapital für Wachstum sogar um 50 Basispunkte reduziert. Ebenso wurden durch die
KfW die bisher nicht angepassten Zinsen der
Programme der KfW Förderbank gesenkt.
Im Rahmen dieses Programms werden Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen sowohl an selbst genutzten als
auch an vermieteten Wohngebäuden mit
zinsgünstigen Darlehen gefördert.
Die zinsgünstigen Darlehen stehen noch bis
zum Jahresende 2004 zur Verfügung, d. h.
alle Darlehensanträge, die bis zum
31.12.2004 bei der KfW Förderbank eingehen, werden berücksichtigt und erhalten
den in den ersten drei Jahren um 2 % p. a.
verbilligten Zinssatz.
Für ein Darlehen mit zwanzigjähriger Laufzeit, fünf tilgungsfreie Anlaufjahren und
einer fünfjährigen Zinsbindung gilt in den
ersten drei Jahren ein effektiver Jahreszins
von 2,78 % p. a. (Stand: 30.06.2004).
(schm)
Steuerzitat des Monats:
Wenn einer gewählt wird, der verspricht,
dass die Steuern auf gar keinen Fall erhöht
werden, und drei Monate nach der Wahl
werden die Steuern plötzlich doch erhöht,
dann sollten fairerweise nur die höhere
Steuern zahlen, die das angekreuzt haben.“
(mo)
Die aktuellen Konditionen aller Kreditprogramme der KfW Bankengruppe finden Sie
fim Internet unter:
http://www.kfw-mittelstandsbank.de und
http://www.kfw-foerderbank.de
(schm)
Verbandsreport 07-08-09/2004
37
6
Technik/Bau
Neufassung des Baugesetzbuches
Im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 52 vom
01.10.2004 ist die Neufassung des Baugesetzbuches veröffentlicht worden.
Wir bitten um Beachtung.
(rie)
Sitzung des VdW/VdWg-Fachausschusses Bau
Am 08.09. 2004 führte der Fachausschuss
Bau in Quedlinburg seine planmäßige Sitzung durch.
Herr Bernd Glatz von der Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbH Quedlinburg referierte zum Thema „Vorgehensweise bei
Schimmelbildung aus der Sicht des Vermieters“.
In der anschließenden Diskussion wurden
die Erfahrungswerte der Quedlinburger
Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbH von
den Fachausschuss-Mitgliedern bestätigt.
Stadtumbau Ost – Aktuelle Entwicklung war
ein weiteres Thema des Fachausschusses.
Zum Abschluss der Veranstaltung wurde das
in Sanierung befindliche Fachwerkhaus
(Denkmalschutz) Lange Gasse 7 in Quedlinburg besichtigt.
(sp)
Neues aus dem Normenwerk
06/2004
Den Verbänden liegen neue Informationen
aus dem Normenwerk vor. Diese können bei
Bedarf in den Geschäftsstellen der Verbände
abgefordert werden.
(schm)
GdW-Konferenz zum Thema
„Energieausweise“
Am 13.07.2004 führte der GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen
38
e.V. in Berlin eine Konferenz zum Thema
„Energieausweise“ durch.
Im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie
„Gebäudeenergieeffizienz“ sollen auch im
Gebäudebestand ab 2006 Energiepässe
eingeführt werden.
Die in der Konferenz präsentierten Erfahrungen der Wohnungsunternehmen mit
dem Feldversuch der Deutschen Energieagentur (dena) zur Einführung von bedarfskennwertbasierten Energiepässen bestärken
uns in unserer bisherigen Auffassung, dass
dies der ungeeignete Weg zur Umsetzung
der europäischen GebäudeGesamtenergieeffizienzrichtlinie ist.
Die zuständigen Vertreter der Bundesministerien erklärten ausdrücklich, dass der denaFeldversuch nicht die Vorwegnahme der
Umsetzung der EU-Richtlinie darstellt.
Desweitern zeigten sie deutlich eine Bereitschaft, unseren Ansatz, einen verbrauchskennwertbasierenden Energieausweis zusammen mit den Messdienstunternehmen
zu entwickeln, aufzunehmen. Sie sagten zu,
unsere Vorschläge und Argumente vor der
Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches
Recht zu berücksichtigen.
Über das weitere Verfahren werden wir Sie
selbstverständlich informieren.
(schm)
Abmahnung des Bundeskartellamtes an Kabel Deutschland
wertet der GdW als ein positives
Signal für einen funktionsfähigen
Wettbewerb
Der GdW hat die Absicht des Bundeskartellamtes, den geplanten Erwerb der Kabelnetzregionen in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen durch die
Kabel Deutschland (KDG) nach gegenwärtiger Sachlage zu untersagen, als ordnungsund wertbewerbspolitisch sachgerecht bewertet.
Verbandsreport 07-08-09/2004
6
Technik/Bau
Die Entscheidung könne wirksam dazu beitragen, dass der bestehende Restwettbewerb auf der Kabelnetzebene 3 um die besten Leistungen für die Kunden nicht weiter
beeinträchtigt werde, erklärte der GdW
Präsident Lutz Freitag auf einer Tagung des
Verbandsrates im August 2004.
Das Kartellamt habe mit seiner Abmahnung
der Tatsache Rechnung getragen, dass die
KDG zunehmend in die Lieferung von eigenen Programmpaketen einsteigt und sich
dadurch die dominierende Marktposition
der KDG nicht nur beim Netzbetrieb, sondern auch beim Angebot von gesondert zu
vergütenden Inhalten auswirke.
Die Entscheidung der Behörde sei insbesondere eine gute Nachricht für die zumeist
mittelständig strukturierten Kabelnetzbetreiber sowie Wohnungsunternehmen,
die im Falle einer Genehmigung der Fusion
einer sehr großen Anbietermacht gegenübergestanden hätten.
Die 3.200 vom GdW bundesweit vertretenen Wohnungsunternehmen unterstützen,
unabhängig von der Entscheidung in der
Fusionsfrage, nach wie vor alle Aktivitäten,
die das digitale Programm- und Diensteangebot im Kabel erhöhen und gleichzeitig
den Mietern eine größtmögliche Wahlfreiheit bieten.
(Auszug aus GdW Medieninfo Nr. 35/2004)
(schm)
Verbandsreport 07-08-09/2004
39
7
WSA Wohnungswirtschaftliche Treuhand Sachsen-Anhalt GmbH
Neue Wege zur Eigenkapitalstärkung - Mezzanine Finanzierung
Der Begriff Mezzanine Finanzierung stammt
aus der Architektur und beschreibt den Zwischenstock in einem Gebäude.
In diesem Sinne wird darunter eine Finanzierungsform verstanden, die bilanziell mehr
oder weniger zwischen Eigenkapital und
klassischen langfristigem Kapital angesiedelt
ist.
Zu den Mezzanineprodukten mit Eigenkapitalcharakter gehören Gesellschafterdarlehen, atypische und typische stille Beteiligungen sowie Genussscheinkapital. In der
Handelsbilanz kann es als Eigenkapital ausgewiesen werden, wenn es im Insolvenzverfahren nachrangig ist, langfristig gewährt
wird, eine erfolgsabhängige Vergütung gegeben ist und eine Verlustteilnahme vereinbart wurde. Mezzanine mit Fremdkapitalausrichtungen sind Nachrangdarlehen,
Wandelanleihen und Optionsanleihen. Sie
verbindet die Aufnahme neuen Kapitals mit
der Verbesserung der Finanzstruktur, ohne
jedoch die unternehmerische Entscheidungsgewalt zu verlieren.
Ein zweiter positiver Effekt ist die eventuelle
Erhöhung des Kreditspielraums, denn Mezzaninekapital wird üblicherweise nicht durch
Vermögensgegenstände gesichert.
Folglich stehen diese den herkömmlichen
Bankkrediten zur Verfügung.
Je nach Wahl des Mezzanineinstruments
muss man jedoch mit deutlich höheren Zinsen rechnen denn das erhöhte Risiko des
Kapitalgebers wird durch eine erhöhte Renditeerwartung kompensiert. Bei einer stillen
Beteiligung ist eine Verzinsung von
7% - 15% in manchen Fällen sogar bis
20% der Regelfall. Sie liegt also über dem,
was ein Investitionskredit kostet.
Übliche Mezzaninegeber sind heute neben
privaten Investoren vor allem Beteiligungs40
gesellschaften und spezielle Mezzaninefonds. Doch selbst Banken sehen einen
wachsenden Markt in dem sie sich engagieren.
Die WSA führt, unter anderem, zu diesem
Thema in Leipzig am 11.11.2004 und
12.11.2004 eine Veranstaltung durch.
Wir hoffen, dass wir Ihre Neugier mit dieser
neuen Finanzierungsform geweckt haben
und freuen uns auf Ihren Besuch in Leipzig.
(mq)
6.- WSA Kundentag
Am 26./27.09.2004 lud die WSA wieder zu
ihrem alljährlichen Kundentag ein. Der
nunmehr bereits 6. WSA-Kundentag fand
im Wintersportort Oberhof statt. Wie immer, konnten sich die über hundert Teilnehmer auf eine interessante Tagungsveranstaltung und einen gelungenen Ausklang
am Abend freuen.
Die Tagung im bekannten „PanoramaHotel“ wurde mit einer Begrüßung vom
Geschäftsführer der WSA, Herrn Michael
Lux eingeleitet. Danach folgten der Verbandsdirektor des VdWg, Herr Ronald
Meißner und der Verbandsdirektor des
VdW, Herr Jost Riecke mit Ausführungen
zur aktuellen Lage der Wohnungswirtschaft
im Land Sachsen-Anhalt unter besonderer
Beachtung der Ergebnisse des Jahres 2003
und der politischen Entscheidungen des
Jahres 2004. Daran schloss sich ein Vortrag
vom Geschäftsführer der F+B GmbH Hamburg, Herrn Dr. Bernd Leutner zum Thema
„Zukunftsorientierte Wohnungsunternehmen – Sichere Nachbarschaften“ an.
Nach dem Tagungsteil folgte dann das abwechslungsreiche Abendprogramm. Auch
das leider recht regnerische Wetter konnte
die gute Laune der Gäste nicht trüben. Bei
zünftiger Musik und angenehmen Gesprächen fiel das leicht. Wie immer war auch für
das leibliche Wohl der Gäste gut gesorgt.
Verbandsreport 07-08-09/2004
7
WSA Wohnungswirtschaftliche Treuhand Sachsen-Anhalt GmbH
Natürlich wurde nach einem so schönen Tag
schon die Frage nach dem nächsten WSA
Kundentag gestellt.
Der kommt gewiss und man darf gespannt
sein, womit uns die WSA dann wieder überrascht.
(tr)
Verbandsreport 07-08-09/2004
41
8
Weitere Themen
Bundesarbeitsgemeinschaft
kommunaler und öffentlicher
Wohnungsunternehmen
Kommunen und anderer Organisationen
Gespräche zu den aktuellen Themen der
Wohnungswirtschaft zu führen.
(rie)
Am 17/18. Juni 2004 fand die Klausurtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Wohnungsunternehmen und der
Bundesarbeitsgemeinschaft öffentlicher
Wohnungsunternehmen statt. Hauptthema
war die Erörterung der Stellung der kommunalen und öffentlichen Wohnungsunternehmen und die Überlegungen zur Veranstaltung eines gemeinsamen Kongresses.
Verbandsdirektor Jost Riecke referierte über
das Thema „Gemeindewirtschaftsrecht“
und seine Auswirkungen auf kommunale
Gesellschaften und über die Situation ostdeutscher Wohnungsgesellschaften insgesamt.
LVSA-Veranstaltung zum
Aufbau Ost
Im Ergebnis der Klausurtagung wurde eine
Steuerungsgruppe eingesetzt, die sich mit
den weiteren Vorbereitungen für einen
Kongress beschäftigt.
(rie)
Ingenieurtag Sachsen-Anhalt
2004
Unter dem Motto „Perspektiven und Marktchancen für Ingenieurdienstleistungen oder: Wer gibt mir einen Auftrag?“
veranstaltete die Ingenieurkammer SachsenAnhalt am 24. Juni 2004 ihren jährlichen
Ingenieurtag, zu dem auch die Verbände
eingeladen waren. Die Themenpalette der
Referenten reichte vom Stadtumbau bis zur
Vergabepraxis.
(rie)
Für beide Verbände nahm VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke am 10.09.2004 an der
Veranstaltung teil, auf der Herr Dohnanyi als
Sprecher des Gesprächskreises Ost der Bundesregierung „Aufbau Ost“ seine Einschätzung über die notwendigen Kurskorrekturen vortrug. Im Wesentlichen führte er aus,
dass es notwendig sei, die volle Wahrheit
über die wirtschaftliche Entwicklung zu benennen, über Steuervorteile nachzudenken,
Wachstumskerne zu bestimmen, in westlichen Bundesländern deutlich zu machen,
dass ohne einen erfolgreichen Aufbau Ost
auch die weitere Entwicklung in Westdeutschland nicht möglich sein wird und
das die Organisationsform im Bund für die
Umsetzung des Aufbaus Ost neu strukturiert werden müsse.
In der anschließenden Podiumsdiskussion
wurde in vielen Punkten durch die Teilnehmer, u. a. Finanzminister Prof. Dr. Paqué,
Prof. Weimann, Dr. Schädlich zugestimmt
und auch in anderen Punkten widersprochen. Einigkeit bestand darüber, dass das
Thema Aufbau Ost wieder vorrangig politisch diskutiert werden muss und noch in
vielen Bereichen der Aufbau Ost lange nicht
abgeschlossen ist.
Pressefest der Landesregierung
Dr. Schädlich führte ausdrücklich mit Blick
auf den Stadtumbau aus, dass der Stadtumbau eine zutiefst wirtschaftliche Bedeutung hat.
Für beide Verbände nahm VdWVerbandsdirektor Jost Riecke am
31.08.2004 am alljährlichen Pressefest der
Landesregierung in Magdeburg teil. Im Laufe des Abends bestand Gelegenheit mit
vielen Vertretern der Landesregierung, der
In den Empfehlungen des Gesprächskreises
Ost findet sich auch für die Wohnungswirtschaft der Punkt 13, in dem ausgeführt
wird: „Finanzielle Altlasten und vereinigungsbedingte Fehlentwicklungen im
kommunalen Wohnungsbau sowie bei Was-
42
Verbandsreport 07-08-09/2004
8
Weitere Themen
serentsorgungssystemen, sind, u. a. durch
Zusammenlegung von Unternehmen und
durch Kapitalschnitt, zu bereinigen. Dazu ist
der Erblastentilgungsfonds nochmals zu
öffnen.“
Die Diskussion um die richtigen Wege beim
Aufbau Ost muss noch intensiv weiter geführt werden.
(rie)
Masterstudiengang „Real Estate
Management“ (MBA)
Die Berlin Brandenburgische Akademie der
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (BBA)
nimmt bis November 2004 Bewerbungen
für den Studiengang entgegen, der am
01.04.2005 starten wird.
Mit diesem Studiengang, der zum zweiten
Mal aufgelegt wird, kann den Bedürfnissen
des Marktes nach qualifizierter Weiterbildung Rechnung getragen werden.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der als
Anlage beigefügten Pressemitteilung der
BBA.
Interessenten wenden sich bitte an:
Frau Martina Heger, Tel. 030-2308550,
Email: martina.heger@bba-campus.de
(schm)
Landesamt für Vermessung und
Geoinformation Sachsen-Anhalt
neu eingerichtet
Die Katasterämter des Landes und die Landesvermessungsbehörde sind zusammengelegt und das neue Landesamt für Vermessung und Geoinformation eingerichtet worden. Dieses neue Landesamt ist zuständig
für das Vermessungs- und Katasterwesen in
Sachsen-Anhalt und übernimmt die Funktion des zentralen Goedienstleisters des Landes.
(rie)
Verbandsreport 07-08-09/2004
Mikrozensusgesetz 2005
Am 24.06.2004 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur
Durchführung einer Repräsentativstatistik
über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt
sowie die Wohnsituation der Haushalte
(Mikrozensusgesetz 2005 – MZG 2005)
beschlossen.
Hiernach werden über die Bevölkerung und
den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation
der Haushalte in den Jahren 2005 bis 2012
Erhebungen auf repräsentativer Grundlage
(Mikrozensus) als Bundesstatistik durchgeführt.
Folgende Erhebungsmerkmale werden jährlich ab 2005 mit einem Auswahlsatz von 1
% der Bevölkerung erfragt:
Gemeinde, Gemeindeteil, leer stehende
Wohnung, Baualtergruppe der Wohnung,
Nutzung der Wohnung als alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung, Zahl
der Haushalte in der Wohnung und der
Personen in Haushalt, Wohnungs- und
Haushaltszugehörigkeit sowie Familienzusammenhang, Wohn- und Lebensgemeinschaft, Veränderung der Haushaltsgröße
und -zusammensetzung seit der letzten
Befragung, Geschlecht, Geburtsjahr und
Monat, Familienstand, Aufenthaltsdauer,
Staatsangehörigkeiten.
Hinzu kommen die Fragen zur Person, zum
Lebensunterhalt u. a.
Folgende Erhebungsmerkmale werden ab
2006 im Abstand von 4 Jahren erfragt:
Art und Größe des Gebäudes mit Wohnraum, Baualtersgruppe, Fläche der gesamten Wohnung, Nutzung der Wohnung als
Eigentümer, Hauptmieter oder Untermieter,
Eigentumswohnung, Einzugsjahr des Haushalts, Ausstattung der Wohnung mit Heizund Warmwasserbereitungsanlagen nach
einzelnen Energieträgersystemen;
43
8
Weitere Themen
und bei Mietwohnungen: Höhe der monatlichen Miete und der anteiligen Betriebsund Nebenkosten.
Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt
Jahrgang 2004 Teil I Nr. 31 am 30.06.2004
verkündet.
(rie)
44
Verbandsreport 07-08-09/2004
9
Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote
Sofortinformationen
IV.
Sofortinformation 15A/2004 (VdWg)
I.
II.
Gesetzliche Klarstellung von §
38 KStG
Positionsbestimmung der Verbände zur Reform des Genossenschaftsgesetzes (GenG) –
Stand: 25. Mai 2004
Sofortinformation 16/2004
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
VII.
Arbeitsgespräch mit Bauminister
Dr. Daehre
Vorfinanzierung der Abrissförderung
Gesprächskreis Ost der Bundesregierung
Hartz IV/ Auswirkungen für
Sachsen-Anhalt
Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EURichtlinien(Europarechtsanpassungsges
etz Bau – EAG Bau)
VdW/VdWg Betriebsvergleich
2003
Immo Com 2004
V.
Sofortinformation 19/2004
I.
II.
III.
II.
I.
Rahmenvereinbarung des GdW
mit der Firma Schimmelpfeng
Forderungsmanagement GmbH
auf dem Gebiet des Forderungsmanagement
Rahmenvereinbarung WSAPremiere zu einem Sonderangebot für Verbandsmitglieder und
deren Mitarbeiter
Sofortinformation 18/2004
I.
II.
III.
§ 6a AHG/KfW-Bewilligungen
Investitionszulagengesetz 2005
Gesetzentwurf zur Abschaffung
der Eigenheimzulage
Verbandsreport 07-08-09/2004
Stadtumbauförderung 2004 jett
freigegeben
VdW/VdWgInformationsveranstaltung
„Hartz IV – Zusammenlegung
von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe / Auswirkungen auf die
Wohnungsunternehmen in
Sachsen-Anhalt“ am 19.08.2004
in Magdeburg
Schönheitsreparaturregelungen
– BGH-Entscheidung vom
23.06.2004
Sofortinformation 20/2004
Sofortinformation 17/2004
I.
Grunderwerbsteuerbefreiung bei
Fusionen von Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern/weitere Prüfung der EUKommission
Immo Com 2004
II.
Richtlinien über die Gewährung
von Zuwendungen im Rahmen
des Stadtumbau-Ost zur Aufwertung von Stadtteilen/Stadtquartieren und zum Abriss/Rückbau dauerhaft leerstehender Wohnungen in nach
Stadtentwicklungskonzepten
umzustrukturierenden Stadtteilen/Stadtquartieren mit vorrangiger Priorität („Stadtumbau-Ost
Stadtteil/Stadtquartier – Aufwertungs- und Abriss/Rückbaurichtlinien“; RdErl. des MBV vom
13.06.2003 – 25.4-2/283/3)
hier Verfahrensregelungen für
das Programmjahr 2004 ff.
Städtebauförderung, Programmjahr 2004 Zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn und zur Freigabe
des Landesanteils
45
9
Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote
III.
Richtlinien über die Gewährung
von Zuwendungen im Rahmen
des Stadtumbau-Ost zur Aufwertung von Stadtteilen/Stadtquartieren und zum Abriss/Rückbau dauerhaft leerstehender Wohnungen in nach
Stadtentwicklungskonzepten
umzustrukturierenden Stadtteilen/Stadtquartieren mit vorrangiger Priorität („Stadtumbau-Ost
Stadtteil/Stadtquartier – Aufwertungs- und Abriss/Rückbaurichtlinien“)
Sofortinformation 20A/2004 (VdWg)
I.
Gesetzliche Klarstellung in § 38
Körperschaftssteuergesetz –
Steuerpflicht für ausgezahlte
Geschäftsanteile
(siehe Sofortinformation
15A/2004)
Sofortinformation 21/2004
I.
II.
Handlungsempfehlungen
Klärung offener Einzelfragen
Sofortinformation 22/2004
I.
II.
Stadtumbauförderung SachsenAnhalt 2004
Informationen zum Ablauf der
Mittel für die zusätzliche Teilentlastung nach § 6a AHG
Sofortinformation 22A/2004 (VdWg)
I.
II.
III.
Strategiekonzept der Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohnungsgenossenschaft zum Bericht der Expertenkommission
„Wohnungsgenossenschaft“
Positionsbestimmung des GdW
zur Reform des Genossenschaftsgesetzes (GenG)
Leistung für Unterkunft und Heizung
(bü)
Kalender 2005 steht zur
Verfügung
Die wohnungswirtschaftlichen Verbände
Sachsen-Anhalt haben wiederum gemeinsam mit der WSA Wohnungswirtschaftliche
Treuhand Sachsen-Anhalt GmbH den aktuellen 4-Monatskalender 2005 produzieren
lassen.
Aus Kostengründen werden wir die Fachtagung der Geschäftsführer/Bürgermeister am
08./09.12.2004 in Meisdorf sowie den
VdWg-Kongress der Vorstände am
13./14.12.2004 in Halle nutzen, alle Unternehmensvertreter, die dies wünschen, mit
Kalendern zu versorgen.
(schm)
Studie zur Wohnsituation von
Seniorinnen und Senioren in
Sachsen-Anhalt
Sofortinformation 22A/2004 (VdW)
I.
46
Öffentliche Vergabe bei kommunalen Wohnungsgesellschaften
Die durch das Ministerium für Gesundheit
und Soziales des Landes Sachsen-Anhalts
erarbeitete Studie liegt uns nunmehr auf
CD-Rom vor.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die
Geschäftsstelle Ihres Verbandes.
Eine Kurzfassung der Studie können Sie
unter http.//www.sachsenanhalt.de/seniorinnen und senioren/
wohnen im alter downloaden.
(schm)
Verbandsreport 07-08-09/2004
9
Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote
Neuerscheinungen - Hammonia
Fachverlag GmbH
-
Taschenbuch für den Wohnungswirt 2005
Mit seiner zielgruppengerechten
Spezialisierung ist das Taschenbuch
für den Wohnungswirt
2005 ein wirkungsvoller Träger ihrer Werbebotschaft und ein idealer
Baustein für ihre
Öffentlichkeitsarbeit
Preis: 12,70 €
Größe: DIN A6
Erscheinungstermin: November
2004
-
Spezielle Betriebswirtschaftslehre
der Immobilienwirtschaft
Murfeld (Hrsg.),
4. Auflage 2002, XXXIV
972 Seiten, zahlreiche Abb., € 52,Bestell-Nr. 10130
-
Aufgaben – Fälle – Praktische Übungen
zur Speziellen Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft
4. Auflage 2003, 408 Seiten,
€ 32,- , Bestell-Nr. 10131
-
Die Buchhaltung in der Wohnungswirtschaft
Birkner/Bornemann, 4. Auflage
2003, 400 Seiten,
€ 28,- , Bestell-Nr. 10160
-
Lösungsbuch zur
„Buchhaltung in der Wohnungswirtschaft“, Birkner/Bornemann,
4. Auflage 2003, 170 Seiten,
€ 21,- , Bestell-Nr. 10162
-
Fachrechnen in der Wohnungswirtschaft, Kühner,
7. überarbeitete Auflage 2002,
288 Seiten, € 26,- ,
Bestell-Nr. 10124
Verbandsreport 07-08-09/2004
-
Lösungsbuch zum
„Fachrechnen in der
Wohnungswirtschaft“, Kühner,
7. Auflage 2002, € 10,- ,
Bestell-Nr. 10127
-
Schönheitsreparaturen, Instandsetzung und Rückbau, Langenberg,
2004, XXXII 282 Seiten, € 32,Bestell-Nr. 20059
-
Fachlexikon Immobilienwirtschaft
Falk, 3. Auflage 2003, 960 Seiten,
€ 109,- , Bestell-Nr. 23006
-
Die Kündigung des Mietvertrages
Einleitung, Die ordentliche Kündigung durch den Vermieter bei
Wohnraummietverhältnissen, Die
außerordentliche fristlose Kündigung, Die Kündigung von
Gewerbemietverträgen,
Abitz, 2004, 122 Seiten, € 24,80,
Bestell-Nr. 10178
-
Investitions- und Bestandscontrolling für die Wohnungswirtschaft
Renner, 2. Auflage 2004, 68 Seiten,
€ 22,80, Bestell-Nr. 10180
-
Algen und Pilze an Fassaden – Erkennung und Vermeidung
Zahlreich, meist farbige Abb., Diagramme und Tabellen
2004, ca. 180 Seiten, € 29,- ,
Bestell-Nr. 24789
-
Wohnungseigentum von A-Z
Antworten und Fragen des Wohnungseigentums
Bub/Osten, 7. Auflage 2004, 1136
Seiten,
€ 16,50, Bestell-Nr. 20502
-
Die wichtigsten Aushanggesetze –
aktualisiert Neuauflage 2004
9. Auflage 2004, 226 Seiten,
€ 14,80, Bestell-Nr. 20737
47
9
Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote
-
Heizkostenabrechnung verstehen,
Andreas Kürzel, 1. Auflage 2004,
128 Seiten, € 19,80, Bestell-Nr.
10185
-
Der Hausmeister und seine Mieter
Van Zütphen, 2. Auflage 2004, 154
Seiten, € 19,80, Bestell-Nr. 10132
Untersuchung elektrostatischer Ladungsprozesse als Auslöser von
spontanen
Staubablagerungen
2004, 101 Seiten, 23 Abb., 23 Tabellen, ISBN 3-8167-6013-9,
Bestell-Nr. F 2437, € 29,-
Zu beziehen über Hammonia Verlag GmbH,
Fachbuchservice, Postfach 620228, 22402
Hamburg, Telefon (040)52010338, Telefax
(040)52010330,
E-Mail: Anke.Dobs@hammonia.de.
(schm)
Neuerscheinungen des Fraunhofer IRB Verlages
-
-
Putzsanierung
Dauerhaftigkeit von Instandsetzung für gerissene Außenputze
2004, 90 Seiten, 60 Abb., 15 Tabellen, ISBN 3-8167-6016-3,
Bestell-Nr. F 2440, € 26,50
-
Raumlüftung – Wärmeübergabe
im Raum
Bewertung von dezentralen,
raumweisen Lüftungsgeräten für
Wohngebäude sowie
Bestimmung von Aufwandszahlen
für die Wärmeübergabe im Raum
infolge
Sanierungsmaßnahmen
2004, 152 Seiten, zahlreiche Abb.,
Tabellen, ISBN 3-8167-6564-5, Bestell-Nr. F 2448, € 41,-
48
Putzrisse – Vermeidung
Vermeiden von Rissschäden in
Dünnbettmauerwerk aus großformatigen Mauersteinen bzw.
-elementen
2004, 66 Seiten, 39 Abb., 25 Tabellen, ISBN 3-8167-6015-5,
Bestell-Nr. F 2441, € 21,-
Wasser- und Feuchtschäden im
Stahlbetonbau
Vermeiden, Beurteilen und
Instandsetzen
Praxisseminar November 2003 /
März 2004
2004, 116 Seiten, zahlreiche, teilweise farbige Abb. und Tabellen,
kartonierter Einband
ISBN 3-8167-6412-6, € 27,-
Zu beziehen über Fraunhofer IRB Verlag,
Nobelstr. 12, 70569 Stuttgart, Telefon
(0711)970-2505, Telefax (0711)970-2599
E-Mail: presse@irb.fraunhofer.de.
(schm)
Stellengesuche
-
Männliche Führungskraft, 49 Jahre
Fachwirt der Grundstücks- und
Wohnungswirtschaft mit langjähriger praktischer Berufserfahrung
sucht neue anspruchsvolle Herausforderung in einem Wohnungsunternehmen.
Unternehmerisches Denken, Entscheidungskompetenz und hohe berufliche Engagements sind ebenso
selbstverständlich, wie Motivationsfähigkeit, soziale Kompetenz und
teamorientierte Arbeitsweise.
-
Führungskraft in der Wohnungswirtschaft sucht neue Herausforderung
in leitender Stellung.
Seit 7 Jahren erfolgreich im Wohnungsunternehmen (kfm. Leiterin,
Interimsgeschäftsführung) tätig.
Fogging
Verbandsreport 07-08-09/2004
9
Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote
Vorhanden sind unternehmerisches
Denken, Eigeninitiative, Führungserfahrung und Mitarbeitermotivation,
Verhandlungsgeschick, ausgeprägte
Kundenorientierung, sowie Bilanzsicherheit, Erstellung und Auswertung
von Wirtschafts-, Finanz- und Liquiditätsplänen und Sanierungskonzepten, Budgetplanung und Controlling, umfassende Erfahrungen im
Darlehensbereich, im Immobilienverkauf und der Wohnungsverwaltung.
-
Eine staatlich anerkannte Erzieherin
mit einer Zusatzausbildung als Sozialpädagogin sucht einen neuen Wirkungskreis in der Wohnungswirtschaft.
Neben den fachlichen Tätigkeiten
runden Eigenschaften wie Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft und
selbstständiges Arbeiten die Qualifikation der Bewerberin ab.
Interessenten wenden sich bitte an die
VdW-Geschäftstelle, Frau Elfrun Christiane
Schmidt, Tel. 0391/7441930,
E-Mail: elfrun.schmidt@vdwvdwg.de
(schm)
Verbandsreport 07-08-09/2004
49
10
Informationen aus den Mitgliedsunternehmen
Personalien
50. Geburtstag Karina Kaiser
Anlässlich des 50. Geburtstages überreichte
VdWg-Vorstand Gertrud Bertling Frau Kaiser
die Silberne Ehrennadel des Verbandes.
Damit wurde ihre langjährige Tätigkeit in
der Wohnungsbaugenossenschaft Sangerhausen e.G. gewürdigt.
(v. l. n. r. Ulrich Franke, Dieter Babbel, OB Dieter Kupfernagel, Fritz-Peter Schade, Jost Riecke)
(rie)
40. Geburtstag Steffen Rosmeisl
Zum 40. Geburtstag des Geschäftsführers
der Geiseltaler Wohnungsgesellschaft mbH,
Braunsbedra, Steffen Rosmeisl am
28.07.2004 besuchte VdWVerbandsdirektor Jost Riecke das Geburtstagskind und überbrachte ihm die
herzlichsten Glückwünsche.
(rie)
50. Geburtstag Sabine Hiller
(v. l. n. r. Gertrud Bertling, Karina Kaiser)
50. Geburtstag Ulrich Franke
Anlässlich der Feier des 50. Geburtstages
des Geschäftsführers der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft mbH Sangerhausen
am 23.07.2004 verliehen VdWVerbandsratsvorsitzender Fritz-Peter Schade
und VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke dem
Jubilar die Silberne Ehrennadel des VdW. Sie
würdigten damit sein Engagement in der
Wohnungsgesellschaft und auch im VdW
und beglückwünschten ihn herzlich zu seinem 50. Geburtstag.
50
Frau Sabine Hiller, Geschäftsführerin der
Gesellschaft für Bauen und Wohnen mbH
Seehausen, feierte am 15.08.2004 ihren 50
Geburtstag.
Vertreter der AG Altmark gratulierten Frau
Hiller auch im Namen des VdWVerbandsdirektors Jost Riecke zu ihrem Ehrentag.
(schm)
50. Geburtstag Marita Krelle-Schmidt
Frau Marita Krelle-Schmidt, Geschäftsführerin der Wohnungsgesellschaft mbH Osterwieck, feierte am 18.09.2004 ihren 50. Geburtstag. Wir wünschen ihr weiterhin Gesundheit, Erfolg und Schaffenskraft.
(rie)
Verbandsreport 07-08-09/2004
10
Informationen aus den Mitgliedsunternehmen
40. Geburtstag Thomas Erdmann
Herr Thomas Erdmann, Abteilungsleiter
Wohnungswirtschaft der SWM Städtische
Werke Magdeburg GmbH, feierte am
23.09.2004 seinen 40. Geburtstag.
Anlässlich dieses Ereignisses übermittelten
beide Verbandsdirektoren Herrn Erdmann
die besten Glückwünsche.
60. Geburtstag Peter Görsch
Eine Glücksfee überreichte allen Gästen ein
kleines Präsent nebst einem Lottoschein. Bei
der anschließenden Verlesung der Lottozahlen konnten einige der Anwesenden sich
über Dreier- und Vierer-Gewinne freuen.
Der Abend verlief beschwingt und gemütlich bei Life-Musik aus den 30er und 40er
Jahren. Statt Blumen oder Präsenten hatte
die Genossenschaft um Geldspenden gebeten. Der Betrag von 560 Euro wird in Kürze
dem Kinder- und Jugendhaus e.V. in Halle
übereicht werden.
Am 24.09.2004 feierte Peter Görsch, Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft
Gommern mbH seinen 60. Geburtstag. Dies
nahm VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke
sowie weitere Vertreter von Mitgliedsunternehmen zum Anlass, Herrn Peter Görsch
persönlich die besten Wünsche zu übermitteln.
(rie)
Jubiläen
10 Jahre
01.10.1994
23.08.1994
Wohnungswirtschaft der
Stadt Bad Dürrenberg
Lutherstr. 20
06231 Bad Dürrenberg
Wohnungsbaugesellschaft
der Lutherstadt Eisleben mbH
Schlossplatz 2
06295 Lutherstadt Eisleben
75 Jahre Halle-Süd e.G.
Am 23.06.2004 feierte die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. zusammen mit
Geschäftspartnern und Partnerunternehmen
75. Jahre WG Halle-Süd e.G. Als Vertreter
des Verbandes überbrachte Herr Philipp
Grüße an die Gäste. Herr Funke, Beigeordneter Zentraler Service, richtete als Vertreter
der Oberbürgermeisterin einige Worte an
die Anwesenden.
Verbandsreport 07-08-09/2004
(Frank Philipp)
Mieterfest WG Halle-Süd
Zum ersten Mal feierte die WG Halle-Süd
e.G. ein großes Mieterfest. Die Festwiese
befand sich mitten im Wohngebiet, was es
auch den älteren Mitgliedern ermöglichte,
an den Feierlichkeiten teilzunehmen. Pünktlich zum Beginn des Festes vertrieb Sonnenschein die düsteren Regenwolken und den
starken Wind, der den Organisatoren im
Vorfeld einige Kopfzerbrechen bereitete.
22 Stände waren (zum Teil mit Hilfe von
Mitgliedern und Mietern) rings um das Festzelt aufgebaut. Hier konnten die kleinen
und großen Besucher sich mit Spaß, Sport,
Spiel und Information unterhalten. Auch für
das leibliche Wohl war gesorgt - Highlight
war das Wildschwein am Spieß, welches
allen gut schmeckte und dessen Verkaufser51
10
Informationen aus den Mitgliedsunternehmen
lös ebenfalls an das Kinder- und Jugendhaus
e.V. übergeben wird.
Im Festzelt selbst fand ein 8-stündiges Programm statt. Zur Begrüßung wurden die
langjährigsten Mitglieder geehrt. Die längste
Mitgliedschaft bei der WG Halle-Süd e.G.
währt stolze 73 Jahre. Unser Mitglied Herr
Harald Kobs, bekannt vom Opernhaus Halle,
überbrachte unter anderem rote Rosen und
ein Ständchen.
Im Weiteren gestalteten auch Mieter und
Mitglieder das Programm mit Tanzeinlagen.
Höhepunkte und von allen Besuchern gut
angenommen waren die Hypnoseshow sowie die Travestieshow. Beendet wurde ein
schöner und stimmungsvoller Tag mit einem
furiosen Feuerwerk, welches von den Dächern der angrenzenden Wohngebäude
gezündet wurde. Viele Besucher unseres
Festes freuen sich schon auf das nächste
Mal - vielleicht zu unserem 80. Geburtstag?
Festlicher Abend zum 50. Geburtstag
der Wohnungsbaugenossenschaft Wittenberg e. V.
Mit einem Festabend im Kultur- und Tagungszentrum feierte die Wohnungsbaugenossenschaft Wittenberg e. G. am 4. September 2004 ihren 50. Geburtstag im Kreise
von Mitgliedern und geladenen Gästen aus
Politik und der örtlichen Handwerkerschaft.
Bis spät in die Nacht wurde eine gelungene
Mischung aus Information und Unterhaltung geboten. Den vergnüglichen Teil besorgten in erster Linie Wittenberger Künstler
von der Gruppe „Showtime 24“. Musikalisch umrahmt wurde der Abend von der
„Christine Helms-Dance Band“.
Für die Information waren in erster Linie der
Vorstandsvorsitzende Hans Keller und dessen Vorgänger und heutige Ehrenvorsitzende Karlheinz Finke zuständig. Keller erinnerte an die Wurzeln der Genossenschaftsbewegung und deren Ideengeber, der Bogen
spannte sich von Victor Aime´ Huber bis
Friedrich Wilhelm Raiffeisen. Karlheinz Finke
lies in einem Lichtbildervortrag die Entwicklung der Genossenschaft im Laufe der letzten 50 Jahre Revue passieren.
(langjährige Mitglieder)
(Hans Keller)
52
Verbandsreport 07-08-09/2004
10
Informationen aus den Mitgliedsunternehmen
50 Jahre MWG – Eine echte Magdeburger Erfolgsgeschichte
Von der Öffentlichkeit und den Medien
stark beachtet, feierte die MWGWohnungsgenossenschaft eG Magdeburg
Ende Juli ihren 50. Geburtstag.
Anlässlich dieses historischen Ereignisses
hatte der Vorstand am 29. Juli zu einer Festveranstaltung in das Ratswaage-Hotel eingeladen. Gekommen waren viele Genossenschaftler der ersten Stunde und zahlreiche
Prominente aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. In den Grußworten wurde besonders jenen Genossenschaftlern gedankt,
die die erfolgreiche Entwicklung der MWGWohnungsgenossenschaft eG Magdeburg
in den vergangenen 50 Jahren überhaupt
erst ermöglicht haben.
Staatssekretär Dr. Joachim Gottschalk würdigte in seinem Redebeitrag die Leistungen
der MWG, die über die Landesgrenzen hinaus Anerkennung findet. Frau Dr. Angelika
Riemer vom Bundesverband Deutscher
Wohnungsunternehmen (GdW) betonte in
ihrem Grußwort, dass Wohnen in Genossenschaften nicht nur ein Wohnmodell der
Vergangenheit, sondern eine Wohnform mit
Zukunft ist. Diesen Gedanken greift auch
der Verbandsdirektor des Verbandes der
Wohnungsgenossenschaften SachsenAnhalts, Ronald Meißner, auf, der darüber
hinaus auf die Vorbildwirkung der MWG für
erfolgreiches Agieren in einer komplizierten
Wohnungsmarktsituation verwies . Magdeburgs Baubeigeordneter Werner Kaleschky
würdigte in seinem Grußwort den beachtlichen Anteil der MWG an der Verbesserung
des Stadtbildes von Magdeburg durch die
große Zahl der auffällig sanierten Wohnanlagen. Besonders bemerkenswert sei die
Investitionssumme in Höhe von über 300
Millionen Euro, die die MWG seit 1992 in
die Sanierung ihrer Bestände investiert hat.
Werner Kaleschky: „Dieses Engagement ist
augenscheinlich, sobald man durch Magdeburg fährt. Man muss es nur mit offenen
Augen tun.“
Verbandsreport 07-08-09/2004
Vorstandsvorsitzender Dr. Martin Schmidt
versicherte seinerseits, dass sich die MWG
auch künftig am „Stadtumbau Ost“ aktiv
beteiligen wird. Dazu gehört die weitere
schrittweise Sanierung der Bestände ebenso
wie der architektonisch pfiffige Umbau von
Plattenbauten oder der punktuelle Abriss
von Wohnungen. Im Vordergrund seiner
Ausführungen stand die Entwicklung der
Genossenschaft als Ergebnis von persönlichen Leistungen arbeitender Menschen, die
sich dem Genossenschaftsgedanken verbunden fühlten und fühlen. Dabei hob Dr.
Schmidt besonders hervor, dass Gemeinsamkeit stark macht, wie sich an dem Zusammenschluss mehrerer Genossenschaften
unter dem Dach der heutigen MWG zeigt.
Heute sind alle Mitglieder wie eine große
Familie, die in diesen Tagen voller Stolz auf
das Erreichte zurückblickt.
(Dr. Martin Schmidt)
53
10
Informationen aus den Mitgliedsunternehmen
(Feierstunde MWG)
50 Jahre Wohnungsbaugenossenschaft
Lutherstadt Eisleben e.G.
Am 22. April 1954 gründeten 24 Werktätige der Mansfelder Bergbaubetriebe die 1.
AWG in Luth. Eisleben. Das Jahr 2004 war
uns Anlass, unsere Mitglieder mit Angehörigen zu unserer Geburtstagsfeier einzuladen.
Die ersten Vorbereitungen zum Fest begannen durch den Vorstand im Januar 2004
und Ende Februar 2004 erhielten alle Mitglieder die Einladung zum 12. September
2004 in das genossenschaftlich geschmückte Festzelt.
Zusammen mit unseren Mitgliedern waren
Vertreter der für uns tätigen Firmen als Gäste geladen. Schon ca. 2 Stunden vor dem
offiziellen Beginn um 11:00 Uhr versammelten sich die ersten Mitglieder. Zirka 1.500
Mitglieder und Gäste erlebten von 11:00 –
17:00 Uhr ein Fest mit vorzüglicher Versorgung und einem Unterhaltungsprogramm
ohne Pause.
50 Jahre Wohnungsbaugenossenschaft
zu Staßfurt eG
In Folge des Volksaufstandes am
17. Juni 1953 erließ der Ministerrat der DDR
im Dezember des gleichen Jahres eine Verordnung über die Verbesserung der Arbeitsund Lebensbedingungen. Darin war unter
anderem auch die Bildung von ArbeiterWohnungsbau-Genossenschaften (AWG)
enthalten.
Im Jahre 1954 wurde die "AWG Staßfurt"
mit 16 Mitgliedern aus den drei Trägerbetrieben VEB Sodawerk, VEB Stern-Radio und
dem VEB Maschinen - und Apparatebau
gegründet.
Der 50. Gründungstag wurde am
23.07.2004 festlich begangen. Den Auftakt
bildete ein Fußballspiel zwischen dem Staßfurter Fußballverein SV 09 und dem Oberligisten 1. FC Magdeburg, bei welchem der
Vorstand der WBG zu Staßfurt eG, Herr
Hagen Ringström und Frau Gerlinde Knust
den Ehrenanstoß vollzogen.
Der einhellige Tenor unserer Mitglieder „Es
war wundervoll und das hätten wir nicht
erwartet“. Ein Dank ohne wenn und aber!
54
Verbandsreport 07-08-09/2004
10
Informationen aus den Mitgliedsunternehmen
Festanstellung bei der WBG zu Staßfurt eG
erhalten.
Die WBG hat sich zum Ziel gesetzt, die seit
dem 19. Jahrhundert geltenden genossenschaftlichen Prinzipien auch zukünftig in
den Köpfen der Menschen zu verankern.
Die Genossenschaftsmitglieder der WBG
nahmen regen Anteil an dieser Feierlichkeit.
An der Spitze der Ehrengäste konnte der
Vorstand den Staatssekretär des Ministeriums für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt, Herrn Gottschalk, den Bürgermeister der Stadt Egeln, Herrn Bierende,
Vertreter des Verbandes der Wohnungsgenossenschaften, des Landratsamtes Aschersleben-Staßfurt, der Stadtverwaltung Staßfurt, befreundeter Wohnungsunternehmen
und der Stadtwerke Staßfurt begrüßen.
Die Hauptaufgabe der nächsten Jahre wird
es sein, den demographischen - wendebedingten Folgen der Entwicklung der sinkenden Einwohnerzahlen entgegenzuwirken.
Der Vorstand sieht unter den Prämissen des
Stadtumbaus und einer konsequenten Konsolidierungspolitik sein oberstes Ziel im Erhalt des Bestandes, wobei Abriss und Teillabriss quartiersaufwertend wirken, sowie in
der weiteren Entwicklung der Genossenschaft.
Die Zielstellung der WBG ist, an einer schöneren Stadt Staßfurt mitzuwirken und die
wirtschaftliche Stabilität der Genossenschaft
zu erhalten, damit der Nutzen für unsere
Mitglieder und Wohnungsnutzer gemehrt
werden kann.
In seiner Festrede blickte der Vorstandsvorsitzende Hagen Ringström kurz auf die Entwicklung der Genossenschaft in dem vergangenen halben Jahrhundert zurück.
Unser Motto der WBG zu Staßfurt eG heißt
stets:
Gegenwärtig, nach Realisierung der Auflagen aus dem Altschuldenhilfegesetz, die
nach der Wende erfüllt werden mußten, hat
die Wohnungsbaugenossenschaft zu Staßfurt eG einen Bestand von über 2800 Mitgliedern. Es wurden große Anstrengungen
unternommen, um die komplexe Modernisierung durchzuführen. Hier wurden hauptsächlich Aufträge an einheimische Firmen
(Volumen ca. 50 Mio Euro) vergeben.
50 Jahre genossenschaftliches Wohnen
in Genthin und Umgebung
Die WBG hat seit dem Jahre 1999 die Ausbildung von jungen Wohnungswirtschaftlern fest in ihr Aufgabenfeld übernommen.
Zurzeit lernen (2004) drei Azubis in zwei
Ausbildungsjahren den Beruf einer Kauffrau
in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Zwei ehemalige Azubis haben eine
Verbandsreport 07-08-09/2004
GUT UND SICHER WOHNEN
Am 03. August 2004 feierte die GWG
„Frohe Zukunft“ e.G. Genthin bei strahlendem Sonnenschein mit mehr als 120 geladenen Gästen den 50. Jahrestag ihres Bestehens. Neben den Mitgliedern der ersten
Stunden konnte Vorstand und Aufsichtsrat
den Direktor unseres Verbandes, Herrn Ronald Meißner, den Staatssekretär Herrn Dr.
Gottschalk als Vertreter unseres Bauministers Dr. Daehre, Herrn Siegfried Schneider,
Referatsleiter im Bauministerium, den Beigeordneten des Landrates des Jerichower
Landes Herrn Gerhard Ritz , den Abgeordneten des Deutschen Bundestages Herrn
Peter Letzkus, mehre Abgeordnete des
55
10
Informationen aus den Mitgliedsunternehmen
Sachsen-Anhaltinischen Landtages sowie
Vertreter anderer Wohnungsbaugenossenschaften und –gesellschaften und der regionalen Wirtschaft begrüßen. Nachdem Vorstand und Aufsichtsrat in Ihren Beiträgen
noch einmal die Entwicklung der vier in den
50iger Jahren im Altkreis Genthin gegründeten Wohnungsbaugenossenschaften
(AWG „Frohe Zukunft“ Genthin, AWG
„Neuer Weg“ Parey, AWG „Frieden“ Jerichow und AWG „1. Mai“ Güsen) bis zur
heutigen GWG „Frohe Zukunft“ e.G. Genthin Revue passieren ließen, bestanden für
alle Gäste viele Gelegenheiten zu interessanten Gesprächen über Vergangenes und
Zukünftiges. Den Abschluss der Feierlichkeiten bildete eine Mieterfeier am 06. August
mit mehr als 350 Teilnehmern im Stadtkulturhaus Genthin. Neben dem kalten Buffet,
der Musik und der kultureller Umrahmung
war zweifellos die Tombola der Höhepunkt
dieses Abends. Über 80 Preise, der Hauptpreis war ein Fernsehgerät, die ausnahmslos
von Geschäftspartnern und Gewerbetreibenden der Region gespendet wurden, fanden einen neuen Besitzer. Der Erlös der
Tombola und die weiteren Jubiläumszuwendungen wurden einer örtlichen Einrichtung zur Betreuung behinderter Menschen
als Spende übergeben.
Große Feier zum 50jährigen Jubiläum
der Wohnungsgenossenschaft
„Frohe Zukunft“ e.G.
Am 5. September 2004 fand bei strahlendem Sonnenschein das große Fest anlässlich
des 50jährigen Bestehens der Wohnungsgenossenschaft „Frohe Zukunft“ e.G. statt.
Im großen Festzelt auf dem Gelände vor
dem Geschäftsgebäude tummelten sich
Punkt 11 Uhr zum offiziellen Beginn der
Feierlichkeiten bereits Dutzende Besucher
und Schaulustige. Nach der Eröffnung durch
den kaufmännischen Vorstand Siegfried
Stavenhagen und dem Fassbieranstich durch
den technischen Vorstand Frank Sydow
sorgte die erste Runde Freibier für gute
Laune und Feierstimmung. Bei einem attraktiven Rahmenprogramm mit Live-Musik,
kleinen Showeinlagen, Zauberkünstlern und
Clownerie saßen viele Gäste über Stunden
gemütlich beisammen, plauderten, lachten.
Ein Höhepunkt des Tages war die von Partnerfirmen der Genossenschaft unterstützte
Tombola für einen gemeinnützigen Zweck.
Viele hochwertige Preise wie DVD-Rekorder,
diverse Küchen- und Elektrogeräte und ein
wertvoller Reisegutschein führten zu einem
unerwarteten Ansturm auf die Losverkäufer.
1000,00 Euro aus dem Verkauf der Lose
kamen so dem „Wildwasser e.V.“ zu Gute.
Viel Spaß gab es auch im Festzelt beim Kühewettmelken und Wettnageln. Besonders
für die Kinder waren zahlreiche Attraktionen organisiert: Glücksrad, Kinderschminken, Hüpfburg und für die ganz Mutigen
das Bungee-Trampolin. Kinder spielten auch
eine Hauptrolle im Tagesprogramm – nämlich zur Vorführung des Patenkindergartens
„Sonnenzauber“ aus Raguhn. Von der Genossenschaft bei der Beseitigung der Flutschäden vor zwei Jahren kräftig unterstützt,
dankten es die Kinder mit einer lustigen
Tanz- und Liederaufführung.
56
Verbandsreport 07-08-09/2004
10
Informationen aus den Mitgliedsunternehmen
Ein weiterer Besuchermagnet und Höhepunkt des Tages war der Auftritt von Stimmungskanone Achim Menzel. Jung und Alt
wollten dem bekannten Sänger live erleben.
Da wurde fleißig mitgesungen und mitgeschunkelt, sofern es der wenige Platz im
überfüllten Festzelt noch zuließ. Viel Beifall
und immer wieder Zugabe-Rufe forderten
den Künstler zum Bleiben auf.
Bis spät in die Nacht herrschte Hochstimmung bei Tanz und Musik im Festzelt und
immer wieder fragten die Gäste, ob es im
kommenden Jahr wieder so ein tolles Fest
gäbe...
gratulierte auch OB Kurt-Jürgen Zander zum
Jubiläum.
10 Jahre Calbenser Wohnungsbaugesellschaft mbH
Anlässlich des 10. Jahrestages ihrer Eintragung als GmbH in das Handelsregister am
07.07.1994 feierte die CWG ihr 10-jähriges
Bestehen, an dem Aufsichtsratsmitglieder,
Geschäftspartner und Kollegen benachbarter Wohnungsgesellschaften einschließlich
des VdW-Verbandsdirektors Jost Riecke
teilnahmen.
Köthener Wohnstätten e. G.:
50-jähriges Bestehen gefeiert –
Fast 3000 Wohnungen errichtet
Guten Grund zum Feiern gab es gestern bei
der Köthener Wohnstätten e. G. Die Genossenschaft mit ihren derzeit 2548 Mitgliedern
besteht nunmehr seit 50 Jahren, was Anlass
war, bei der Feierstunde im Theaterfoyer
Rückblick zu halten und in die Zukunft zu
blicken.
Neben Landrat Ulf Schindler und Ronald
Meißner, Direktor des Verbandes für Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt,
Verbandsreport 07-08-09/2004
Der Aufsichtsratsvorsitzende, Bürgermeister
Hans-Peter Zunder, und der Geschäftsführer
der CWG Hans-Holger Jürgens zogen für
die letzten 10 Jahre eine positive Bilanz und
zeigten sich zuversichtlich für die weitere
Entwicklung.
(rie)
10 Jahre Wohnungsgesellschaft Förderstedt mbH
Am 30.06.2004 beging die Wohnungsgesellschaft Förderstedt mbH ihr 10-jähriges
Jubiläum mit einer schönen Festveranstaltung, an der neben dem Aufsichtsrat, Vertretern der Gesellschafter, Vertragspartnern
auch Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre und
Verbandsdirektor Jost Riecke teilnahmen.
Winfried Kramer, Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft Förderstedt mbH zog
Bilanz über die letzten 10 Jahre, verwies auf
57
10
Informationen aus den Mitgliedsunternehmen
die aktuellen wohnungswirtschaftlichen
Probleme und gab eine positiven Ausblick in
die Zukunft.
(rie)
10 Jahre Harzgeröder Wohnungsgesellschaft mbH
Gesellschaft künftig nur noch durch einen
Geschäftsführer wahrgenommen wird.
Dazu wurde wie bisher Herr Uwe Reinholz
bestimmt.
Herr Ralf Reske wird ab 01.01.2005 als
technischer Leiter fungieren.
(schm)
Mit einem zweitägigen Mieterfest feierte die
Harzgeröder Wohnungsgesellschaft mbH ihr
10-jähriges Bestehen. Anlässlich eines Empfangs, an dem Bürgermeister Manfred Diwinski, der Aufsichtsratsvorsitzende Karl
Berndt und VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke teilnahmen, wurde eine „rosige“ Spende der Harzgeröder Wohnungsgesellschaft
mbH an die Stadt übergeben, die Geschäftsführer Jürgen Köhne überreichte. Insgesamt
spendete die Gesellschaft für öffentliche
Flächen in der Stadt 1000 Rosen, die vom
Rosarium in Sangerhausen erworben worden sind. Stellvertretend pflanzte Bürgermeister Manfred Diwinski eine Rose am
12.09.2004 anlässlich des Mieterfestes im
Wohngebiet „Straße der Kolbenwerker“
selbst an.
(rie)
Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft mbH Wernigerode
Aus den Mitgliedsunternehmen
Mieterfeste anlässlich der Tage der
sachsen-anhaltischen Wohnungsunternehmen
Wohnungsbaugesellschaft mbH Wefensleben
Mit Wirkung vom 01.09.2004 wurde die
Geschäftsführung der Wohnungsbaugesellschaft mbH Wefensleben sowie die Verwaltung des kommunalen Bestandes der BEFOS
Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Oschersleben übertragen.
(rie)
Neuorientierung der Geschäftsführung
der Wohnungs- und Baugesellschaft
Wolfen mbH
Mit Wirkung vom 01.07.2004 ist Herr Helmut Porsche nicht mehr Geschäftsführer des
Unternehmens. Herr Porsche hat auf eigenen Wunsch wegen der Wahl in den Wenigeroder Stadtrat um Abberufung gebeten
und wird bis zum Erreichen seines 65. Lebensjahres und dem damit fristgerecht endenden Anstellungsverhältnisses weiter
Aufgaben für das Wohnungsunternehmen
erfüllen.
Wir danken Herrn Porsche für seine langjährige Tätigkeit, auch für den Verband der
Wohnungswirtschaft und wünschen ihm für
die Zukunft weiterhin Gesundheit, Erfolg
und Schaffenskraft.
(schm)
Wie in den letzten Jahren feierten die Städtische Wohnungsbau GmbH Schönebeck
und die Dessauer Wohnungsbaugesellschaft
mbH am 25./26. Juni 2004 im Rahmen der
Tage der sachsen-anhaltischen Wohnungsunternehmen ihre großen Mieterfeste.
Es gab jeweils ein umfangreiches Programm, dass unter Leitung der Geschäftsführerin Frau Sigrid Meyer (SWB Schönebeck) und Frau Waltraud Stebner und Herrn
Joachim Schlichter (DWG) regen Zuspruch
der Mieter fand.
Mit Beschluss vom 02.08.2004 hat der Gesellschafter der Wohnung- und Baugesellschaft Wolfen mbH (Stadt Wolfen) beschlossen, dass die Geschäftsführung der
58
Verbandsreport 07-08-09/2004
10
Informationen aus den Mitgliedsunternehmen
(v. l. n. r. „Schlüsselmännchen“, Sigrid Meyer, Jost Riecke)
Wohnungswirtschaft aus. Im Jahre 1999
kam die Berufsausbildung zur Kauffrau zur
Bürokommunikation hinzu. Aktuell hat die
WOBAU 27 Auszubildende. In diesem Jahr
schließen insgesamt 8 junge Menschen einen Ausbildungsvertrag ab und beginnen
ihre Lehre. Für ihr Engagement bei der
Nachwuchsförderung erhielt die WOBAU
mehrere Preise. Die IHK Magdeburg verlieh
dem Unternehmen die „Ehrenurkunde in
Annerkennung hervorrangender Leistungen
zur Absicherung der Berufsausbildung“
sowie vor einigen Wochen die „Ehrenurkunde für 10-jährige erfolgreiche Berufsausbildung“. Am Montag der 2.August
war der erste Arbeitstag für die neuen
WOBAU-Azubis. Im Rahmen einer Eröffnungsveranstaltung im Unternehmen wurden Ihnen von WOBAU-Geschäftsführer
Heinrich Sonsalla die Ausbildungsverträge
übergeben. Sonsalla im Rahmen der Begrüßung: „Wenn ein junger Mensch erst einmal wegen seiner Ausbildung unsere Region
verlassen hat, kommt er meist nicht wieder.
Deshalb sind Lehrstellen in Magdeburg so
wichtig. Die WOBAU ist als kommunales
und Hauptakteur des Stadtumbaus in einer
besonderen Pflicht. Auch in wirtschaftlich
angespannten Zeiten stellen wir uns dieser
Verantwortung.“
(v. l. n. r. Jost Riecke, OB Hans-Georg Otto, Joachim Schlichter, Waltraud Stebner)
(rie)
Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg
mbH
Pressemeldung vom 02.08.2004:
WOBAU mit über 22-jähriger Tradition
in der Berufsausbildung
Seit über 22 Jahren bildet die WOBAU aus.
Insgesamt haben bislang 96 Kaufleute der
Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und
12 Kaufleute für Bürokommunikation ihre
Lehre in dem Unternehmen abgeschlossen.
Die WOBAU war praktisch nie ohne Auszubildende. Bis zum Jahre 1998 bildete das
kommunale Wohnungsunternehmen ausschließlich Kaufleute der Grundstücks- und
Verbandsreport 07-08-09/2004
(schm)
59
10
Informationen aus den Mitgliedsunternehmen
Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg
mbH
Pressemeldung vom 17.08.2004
WOBAU stellt Gästewohnungen an vielen Standorten zur Verfügung
Für die Gäste ihrer Mieter, aber auch für
Touristen und Geschäftsreisende, bietet die
WOBAU in der Leiterstraße fünf komfortabel ausgestattete Gästewohnungen mit
Terrasse an. Je nach Größe stehen Schlafplätze für 2 – 4 Personen zur Verfügung.
Die Wohnungen befinden sich alle im ersten
Obergeschoss und sind komplett eingerichtet – Kabel-TV, eine Küche mit allem Zubehör sowie Bäder mit Wanne oder Dusche
inklusive. Bettwäsche, Handtücher und Endreinigung sind im Mietpreis von 40,- € pro
Nacht enthalten. Die Anreise sollte jeweils
ab 14:00 Uhr und die Abreise bis 10:00 Uhr
erfolgen. Haustiere sind nicht erwünscht.
Die Reservierung der Gästewohnungen
kann telefonisch oder auch persönlich in der
Wohnungsbörse am Ulrichplatz 6 vorgenommen werden. Die WOBAU hält bereits
seit einigen Jahren Gästewohnungen vor.
Der Service wird gern angenommen. In der
Dr.-Grosz-Str. gibt es 15 Ein- Dreiraumwohnungen zu Preisen zwischen 23,- € und 40,€ pro Nacht. Auch diese können über die
Wohnungsbörse gebucht werden. Die 8
Gästewohnungen in der Salbker Str. 8 sind
über das Hauswartbüro vor Ort unter
616817 erhältlich.
(schm)
60
Pressemeldung vom 12.08.2004
Landesentwicklungsgesellschaft
SALEG behauptet sich in schwierigem
Umfeld
Die Landesentwicklungsgesellschaft SALEG
hat im vergangenen Jahr trotz schwieriger
konjunktureller und struktureller Rahmenbedingungen für die Immobilienbranche
ihren Umsatz gehalten und ihr Betriebsergebnis sogar leicht verbessert. Das geht aus
dem jetzt vorgelegten Geschäftsbericht des
Tochterunternehmens von Nord/LB und
Landesregierung hervor. Mit einer Bilanzsumme von 13,4 Mio. € und 55 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Magdeburg und
Halle ist die SALEG Marktführer bei der
städtebaulichen Projektsteuerung in Sachsen-Anhalt. Über 90 Städte und Gemeinden
im Land nehmen inzwischen die Dienste des
Unternehmens für den Stadtumbau, die
Altstadtsanierung oder die Einschließung
und Vermarktung von Bauland in Anspruch.
In den Händen der SALEG liegt beispielsweise die Sanierung der Altstädte von Wittenberg, Aschersleben und Merseburg, der
Ausbau des Hanshafens in Magdeburg und
die Erschließung des neuen Stadtteils HeideSüd in Halle an der Saale.
Geschäftsführer Rüdiger Schulz: „Aus der
erdrückenden Quantität des Immobilienangebotes in Sachsen-Anhalt folgt für uns,
konsequent auf Qualität zu setzen. Wir bieten unseren Kunden umfassende hochfertige Dienstleistungen, um unter optimaler
Ausnutzung aller Optionen – gezielt qualitatives Wachstum zu erzeugen“. Für den
Stadtumbau bedeutet das vor allem, dass
die Städte angesichts der unvermeidlichen
Schrumpfung ihre Funktionsfähigkeit und
Identität behalten und weiterentwickeln
müssen.
Geschäftsführer Conny Eggert: „Neben der
Tätigkeit für kommunale Auftraggeber betreibt die SALEG auch verschiedene Wohn-,
Büro- und Gewerbeobjekte von der Bauunterhaltung über die Vermietung und Mieterbetreuung bis zur Standort-PR. AußerVerbandsreport 07-08-09/2004
10
Informationen aus den Mitgliedsunternehmen
dem investieren wir selbst in städtebauliche
Schlüsselprojekte, die auf den ersten Blick
schwierig erscheinen, aber wichtige Bausteine für eine dynamische Entwicklung
werden können.“
Diese beiden Tätigkeitsfelder des Unternehmens sind in den vergangenen Jahren
schrittweise ausgebaut worden.
Eine Hommage an die Auftraggeber stellt
die Gestaltung des Geschäftsberichts dar:
Blicke aus den Kirchtürmen der durch die
SALEG betreuten Städte ins Land hinein.
„Der Blick aus dem Kirchturm ist eine nahe
liegenden Form der Weitsicht“, schreiben
Eggert und Schulz zum Geleit: „Man gewinnt neue Horizonte, ohne festen Boden
unter den Füßen zu verlieren“. Und diese
Bodenhaftung hat das Unternehmen, obwohl sein Know How zum Stadtumbau
mittlerweile auch jenseits der Landesgrenzen gefragt ist, eindeutig in Sachsen-Anhalt.
(schm)
Pressemeldung vom 20.08.2004
Parlamentarische Staatssekretärin besucht DWG
Der Stadtumbau hat in der Muldestadt an
Tempo und Qualität gewonnen. In verschiedenen Bereichen der Stadt hat der
größte Vermieter der Stadt, die Dessauer
Wohnungsbaugesellschaft mbH, bisher 721
Wohnungen zurückgebaut. Bis zum Ende
des Jahres sollen insgesamt 1.175 Wohnungen einer geplanten Neugestaltung
weichen. In diesem Prozess hat Dessau als
EXWOST- Modellstadt in jüngster Zeit mit
dem initiierten Modellvorhaben „Gender
Mainstreaming im Städtebau“ und den
IBA- Projekten „Flössergasse und „Heidestraße Nord“ neue Akzente gesetzt, die
über die Grenzen Sachsen-Anhalts hinaus
eine große Beachtung finden und erst kürzlich durch das Bundesbauministerium besonders gewürdigt wurden.
Für Iris Gleicke ( SPD ), Parlamentarische
Staatssekretärin im Bundesbauministerium,
Verbandsreport 07-08-09/2004
standen die zu lösenden Aufgaben der Umgestaltung eines sozial nachhaltigen Wohnund Arbeitsortes im Mittelpunkt eines Arbeitsbesuches am 23. August , der durch
eine von der Geschäftsführung der DWG
ausgesprochene Einladung zustande kam. In
einem ersten Gespräch in der DWG erläuterten der Baudezernent und Verwaltungsratsvorsitzende, Karl Gröger sowie die
Geschäftsführer Waltraud Stebner und Joachim Schlichter aus Dessauer Sicht die wohnungswirtschaftlichen Sachzwänge. Die
weiteren, geplanten Abrissmaßnahmen
hängen von einer schnellen Bereitstellung
der Fördermittel auf der Grundlage der
notwendigen Vereinbarung zwischen Bund
und Ländern ab. Erschwerend ist auch die
Tatsache, dass in Verbindung mit dem notwendigen Vorlauf für städtebauliche und
objektbezogene Planungen die Mittelbereitstellung völlig unzureichend ist. Die Gesprächspartner sind sich darüber einig, dass
darüber hinaus auch die erforderlichen Mittel für die Sanierung der vorhandenen Bestandswohnungen bereitgestellt werden
müssen.
Diese Frage ist besonders für das Umzugsmanagement im Rahmen des Stadtumbaus,
sowie für den Abbau des Leerstands durch
eine zielgruppenorientierte Neuvermietung
von wesentlicher Bedeutung.
Für diese Wohnungssanierungen ist die
Fortführung des Investitionszulagengesetzes
ab 2005 zwingend erforderlich, um eine
Beeinträchtigung der Investitionsplanung für
die kommenden Jahre zu vermeiden. Auf
einen weiteren, wichtigen Aspekt verwiesen
in diesem Zusammenhang die Dessauer
Gastgeber. Eine Besonderheit gegenwärtigen Umbauprozess der Stadt besteht darin,
dass die DWG als wichtigster Partner und
einziger Akteur die Hauptlast bei der Realisierung der geplanten Maßnahmen trägt. Es
muss daher die aktuelle Forderung erhoben
werden, dass die Bundespolitik eine Weiterführung der Regelungen des § 6a AHG in
Angriff nimmt, um weitere Beteiligte für
61
10
Informationen aus den Mitgliedsunternehmen
eine konzertierte Aktion des Stadtumbaus
gewinnen zu können.
Für die Dessauer Wohnungsbaugesellschaft
ist der Stadtumbau ein erstrangiger sozialer
Prozess. Die Maßnahmen, so erläuterten
Waltraud Stebner und Joachim Schlichter,
werden unter der unmittelbaren Einbeziehung der Mieter realisiert. Die aus anderen
Städten gemeldeten rechtlichen Auseinandersetzungen konnten dadurch vermieden
werden. Die Mehrzahl der Bewohner erhielt
in den Beständen der DWG eine neue
Wohnung. Diese Aussagen fanden bei Iris
Gleicke, die sich ehrenamtlich im Mieterbund ihrer Heimat Thüringen persönlich
engagiert, eine anerkennende Zustimmung.
Stadtumbau für den Bürger und mit dem
Bürger! Mit dieser Botschaft haben die
Stadt, die DWG und die anderen Initiatoren
des Stadtentwicklungskonzeptes ganz bewusst die großen Vorhaben auf verschiedenen Ebenen einer breiten Öffentlichkeit
vorgestellt. Karl Gröger erläuterte am Beispiel des Modellgebietes Heidestraße- Nord
die Veröffentlichung der Konzepte und die
Diskussionsrunden mit Planern und Bürgern.
Die DWG habe sich mit einer eigenen, aktiven Öffentlichkeitsarbeit in diesen Prozess
eingebracht.
Wie Karl Gröger betonte, sei diese Öffentlichkeitsarbeit besonders in der gegenwärtigen Phase der Umsetzung der Sozialreformen sehr wichtig, um unbegründeten
Zukunftsängsten der Mieter zu begegnen.
Staatssekretärin Iris Gleicke nahm die Gelegenheit zu einer Ortsbesichtigung des Modellgebietes Stenesche Straße / Gartenstraße wahr, die fester Bestandteil des „Grünen Bandes“ und Beitrages der Stadt Dessau zur IBA 2010 ist und die Chance bietet,
eine völlig neue städtebauliche Qualität
heraus zu formen. In diesem Bereich hatte
die DWG in den vergangenen Monaten die
leer stehenden Häuser zurückgebaut und
Flächen für die Realisierung einer anspruchsvollen Gestaltung mit ökologisch
62
vielfältigen Pflanzengesellschaften vorbereitet. Bei diesem Projekt sollen nach den Vorstellungen der Planer für die Nutzung und
Betreuung Paten in der unmittelbaren
Nachbarschaft gewonnen werden.
„ Dessau steht mit den entwickelten Vorhaben ganz in der Tradition des Bauhauses
und manifestiert sich wie keine andere
Stadt als Ort der Moderne und als Stadt der
progressiven Ideen“, betonte Iris Gleicke bei
einem anschließenden Besuch der Stiftung
Bauhaus. Bauhausdirektor Omar Akbar und
Baudezernent Karl Gröger informierten über
die im Mai/ Juni ins Leben gerufene gemeinsame IBA-Planungswerkstatt, die sich
der sehr vielschichtigen Problematik des
Stadtumbaus annimmt. Karl Gröger thematisierte noch einmal das Plangebiet „Heidestraße- Nord“ und verwies darauf, dass dieser Bereich als Wohnstandort unter dem
Thema: „Stadtinseln—Urbane Kerne und
landschaftliche Zonen“ eine hohe Priorität
für das zu erarbeitende Strategisches Stadtentwicklungskonzept einnehme. Die Erarbeitung dieses räumlichen und zeitlichen
flexiblen Strategischen Stadtentwicklungskonzeptes erfolge in Kooperation der Stadt
mit der Stiftung Bauhaus, teilte der Baudezernent mit. Bereits im Oktober würden die
Unterlagen vorliegen, die dem Lenkungsausschuss der IBA Stadtumbau SachsenAnhalt 2010 unterbreitet werden und als
Förderbasis dienen könnten.
Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH
(HWG) bekämpft Leerstand in Silberhöhe/ Eröffnung des Mieterladens
Sektempfang, Torwandschießen, Kistenstapeln, Quiz - die Mitarbeiter der Halleschen
Wohnungsgesellschaft (HWG) hatten sich
viel für ihr Mieterfest einfallen lassen. Das
wurde zur Eröffnung eines neuen HWGMieterladens im Zentrum der Silberhöhe
gefeiert. Allerdings waren es nicht Bratwurst
und Preise allein, die die Interessenten scharenweise in die Jessener Straße 36 zogen.
Vielmehr war es die neueste Kampagne der
Verbandsreport 07-08-09/2004
10
Informationen aus den Mitgliedsunternehmen
HWG, dem Leerstand in der Platte zu begegnen.
"Umzug inklusive' heißt die und verspricht:
Neumieter der HWG, die auf der Silberhöhe
eine Wohnung finden, können ab sofort
ihren Standard-Umzug mit Hilfe einer von
der HWG beauftragten Umzugsfirma bewerkstelligen, ohne einen Cent dafür zu
zahlen. Wer den Umzug nach dem Motto
„Selbst ist der Mann“ allein in Angriff
nimmt, darf mit einem großzügigen Umzugskostenzuschuss rechnen. Der kann sich
auf bis zu 500 Euro belaufen.
Mit dem Schnitt durch das rote Band gab
HWG- Abteilungsleiter Joachim Effertz den
neuen HWG-Mieterladen für den Ansturm
der Interessenten frei.
(schm)
Verbandsreport 07-08-09/2004
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11
Veranstaltungskalender
Oktober/November 2004
Oktober
13.10.2004
VdW/VdWg-Fachausschuss „Multimedia und innovative
Entwicklungen in der Wohnungswirtschaft“
28.10.2004
VdW/VdWg Informationsveranstaltung
„Agieren bei leeren Kassen – Problemlösung Contracting“
November
03./04.11.2004
VdW/VdWg-Fachausschuss „Bau“
08.11.2004
VdW/VdWg-Fachausschuss „Betriebswirtschaft“
11./12.11.2004
WSA-Informationsveranstaltung „Finanzierung aktuell“
17.11.2004
VdW/VdWg-Informationsveranstaltung
„Betrieblicher Leistungsvergleich 2003“
25.11.2004
VdW/VdWg Informationsveranstaltung „Mietrecht aktuell“
Terminvorankündigungen
08./09.12.2004
VdW-Fachtagung der Geschäftsführer/Bürgermeister
13./14.12.2004
VdWg-Kongress der Vorstände
10.01.2005
VdW/VdWg-Neujahrsempfang in Zusammenarbeit mit der
Architekten- und Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
(gesonderte Einladung)
64
Verbandsreport 07-08-09/2004
Anlage
Gruppe 8 – Weitere Themen
Pressemitteilung der BBA
MBA Real Estate Management:
Bewerbungsfrist für den zweiten Studiengang an der Fachhochschule der Wirtschaft
und Technik in Berlin endet im November
MBA Real Estate Management: Führungskräfte mit neuen Schlüsselqualifikationen gesucht
Fachkräfte, die einen Karrieresprung in das allgemeine Management von Immobilienunternehmen
machen möchten, können ihre Kompetenz durch ein postgraduales Studium, den MBA Real Estate
Management, erweitern. Deutsche Arbeitgeber benennen zwei Bereiche, die sie mit MBA-Absolventen
besetzen möchten: Auf der einen Seite Absatz, Vertrieb und Verkauf und auf der anderen Seite
Betriebsleitung und Organisation. Für den Ingenieur, den Juristen oder den Geisteswissenschaftler zum
Beispiel sind diese Bereiche eher fachfremde Disziplinen. Der MBA bietet ihnen in kompakter Form eine
fundierte Managementausbildung.
Die ersten Erfahrungen mit dem Studium des MBA Real Estate Management sammelten Studenten aus
ganz Deutschland. Sie schlossen das erste Semester des von der Fachhochschule für Technik und
Wirtschaft Berlin (FHTW) und der BBA - Berlin-Brandenburgische Akademie der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft e.V. konzipierten berufsbegleitenden Studienganges in Berlin erfolgreich ab. „Die
wirklich gute Nachricht über die Klausurergebnisse hat mich für den hohen Arbeitseinsatz entschädigt,
denn die Doppelbelastung durch Studium und Beruf ist hoch. Die Anstrengung hat sich jedoch gelohnt
und ich bin jetzt zuversichtlich, auch die beiden nächsten Semester durchzustehen,“ beschreibt eine
Studentin ihre Motivation.
Das Studium ist modular aufgebaut und die Studenten schreiben zu jedem Modul Klausuren, in denen
die komplexen und anspruchsvollen Studieninhalte behandelt werden. Das Studium, das eine
Verbindung von Wissenschaft und Praxis herstellen soll, wird gemeinsam durch Dozenten aus der
Unternehmensführung von Immobilienunternehmen und Professoren der FHTW betreut. Im Modul
Immobilienmarketing bekamen die Studenten deshalb nach der Theoriephase die Aufgabe, anhand von
aktuellen immobilienwirtschaftlichen Problemen konkrete Marketingkonzepte zu entwickeln. So sollte
beispielsweise ein Marketing-Konzept für ein kommunales Berliner Wohnungsunternehmen entwickelt
werden, das umfangreiche Wohnungsbestände in einem sogenannten Problemkiez besitzt. Die
Studenten entwickelten umfassende Marketing-Maßnahmen, mit deren Hilfe das
Wohnungsunternehmen die Probleme wieder in den Griff bekommt. Eine andere Projektgruppe
entwickelte ein Vermarktungskonzept für ein modern ausgestattetes Bürogebäude, was aufgrund seiner
Lage in der zweiten Reihe zu einer Hauptverkehrsstraße nur zu 40 Prozent vermietet ist.
Bis Ende November können sich Interessenten noch für den auf 25 Teilnehmer begrenzten nächsten
Studiengang anmelden, der im April kommenden Jahres beginnt. Die BBA informiert über
Zugangsvoraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten. Manche Interessenten betreiben in diesem
Zusammenhang echte Pionierarbeit, indem sie ihre Arbeitgeber davon überzeugen, sich an den
Studiengebühren zu beteiligen.