Biogasfonds Sachsen-Anhalt
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Biogasfonds Sachsen-Anhalt
Biogasfonds Sachsen-Anhalt Beteiligungsangebot Inhalt 3 DAS BETEILIGUNGSANGEBOT IM ÜBERBLICK 5 VORWORT DES VORSTANDS DER ABO WIND AG 6 BIOGAS UND SEINE VORTEILE 7 DIE BIOGASANLAGEN IN SACHSEN-ANHALT 7 Die Prospektherausgeberin: die ABO Wind AG 14 Risiken 17 Das Konzept: die Biogas KG Sachsen-Anhalt 18 Die Technik 20 Die Betriebsführung und die Geschäftsführung 20 Die Vergütung nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz 22 Der prognostizierte Energieertrag und die Sicherheitsabschläge 23 Die Standorte im einzelnen 27 Die Prognose des wirtschaftlichen Ergebnisses 37 DIE BETEILIGUNG AN DER ABO WIND BIOGAS KG 37 Rechtliche Grundlagen 39 Die steuerliche Konzeption 43 Informationen zum Fernabsatz im Rahmen der Beteiligung 45 DIE PROSPEKTHAFTUNG 46 DIE VERTRÄGE 46 Wichtige Vertragspartner 47 Wichtige Verträge 48 Der Gesellschaftsvertrag der Biogas KG 52 Der Mittelverwendungskontrollvertrag 54 SO WERDEN SIE KOMMANDITIST Dieser Prospekt wurde vor Drucklegung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt, auf formale Richtigkeit geprüft. Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben sind nicht Gegenstand der Prüfung. Die ABO Wind AG mit Sitz in der Hirtenstraße 26, in 65193 Wiesbaden, ist Herausgeberin dieses Prospektes und für dessen Inhalt verantwortlich. Sie erklärt, daß die in diesem Prospekt gemachten Angaben nach ihrem Wissen richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden. ABO Wind AG, Datum der Prospektaufstellung: 15. September 2005 Dr. Jochen Ahn Vorstand 2 DAS BETEILIGUNGSANGEBOT IM ÜBERBLICK Biogas – Eine regenerative Energiequelle mit Potential Biogas entsteht bei der Vergärung organischer Stoffe wie Gülle und Pflanzen. Man kann es ähnlich wie Erdgas verbrennen und damit Strom und Wärme erzeugen, ohne jedoch wie mit fossilen Rohstoffen zum Treibhauseffekt beizutragen. Gleichzeitig kann das ausgefaulte Substrat als hochwertiger Dünger genutzt und so herkömmlicher Mineraldünger ersetzt werden. Biogas ist also eine umweltverträgliche Energiequelle, die zudem mit erprobter Technik an vielen Orten gewinnbringend verwertet werden kann. Ein weiterer Vorteil der Nutzung dieser regenerativen Energiequelle und damit der Beteiligung an der Gesellschaft liegt in den Zusatzeinkommen für Landwirte und den Arbeitsplätzen, die mit dem Betrieb der Anlagen in strukturschwachen ländlichen Räumen entstehen. Das Potential der Biogasnutzung ist groß und noch weitgehend ungenutzt. Dem hat der Gesetzgeber mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Rechnung getragen, die eine attraktive Einspeisevergütung für Strom aus Biogas über 20 Jahre festschreibt. Drei Biogasanlagen in einer Gesellschaft Die drei von der ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG betriebenen Biogasanlagen werden auf drei voneinander unabhängigen landwirtschaftlichen Betrieben in Sachsen-Anhalt errichtet. Sie liegen unweit der Ortschaften Kemberg (Landkreis Wittenberg) sowie Kunrau und Miesterhorst (Altmarkkreis Salzwedel). Die Anlagen stehen auf den jeweiligen genossenschaftlichen Höfen und werden von deren Mitarbeitern ganzjährig mit Rindergülle, Rinder- beziehungsweise Hühnermist sowie Gras- und Maissilagen beschickt. Die Beteiligung an der Biogas-Kommanditgesellschaft – Die Emittentin Die drei Biogasanlagen gehören der ‚ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG’ (kurz: Biogas KG). An der Biogas KG können sich Anleger durch die Zeichnung (den Kauf) von Kommanditanteilen anteilig unternehmerisch beteiligen. Sie werden damit Kommanditist, das heißt Gesellschafter der Kommanditgesellschaft, und somit Miteigentümer der Biogasanlagen. Ihre Kommanditanteile entsprechen dem Eigenkapital in Höhe von 1.850.000 Euro und werden hier zum Verkauf angeboten. Das Gesellschaftskonzept Das Gesellschaftskonzept folgt dem von ABO Wind seit Jahren bereits mit Windkraftanlagen verfolgten ‚Bürgerbeteiligungs-Konzept’. Es zielt auf eine Einbindung der Region rund um die Biogasanlage ab. So wird die Belieferung mit den Einsatzstoffen Gülle und Silagen und die technische Betriebsführung durch die örtlichen Agrargenossenschaften sichergestellt. Mit dem Bau werden soweit möglich vorwiegend regionale Firmen beauftragt. Außerdem wird angestrebt, möglichst viele Miteigentümer aus der Umgebung zu gewinnen, die sich mit einer geringeren Mindestsumme als Ortsfremde beteiligen können und bei der Zuteilung der Kommanditanteile bevorzugt werden. Die Investition Die Investition für die drei Biogasanlagen einschließlich Infrastruktur und Ingangsetzungskosten beträgt 5.155.500 Euro. Alle Bau- und Betriebsgenehmigungen liegen vor. Die Biogas KG hat die Biogasanlagen zum Festpreis erworben, so daß bezüglich der Investitionshöhe kein Risiko mehr besteht. Die Kredite zur langfristigen Finanzierung der Biogasanlagen sind gesichert. 3 Die Ertragsprognose Das prognostizierte Ergebnis Die Beschickung der Anlagen mit Gülle, Mist und nachwachsenden Rohstoffen ist vertraglich über die gesamte Laufzeit der Anlagen gesichert. Nach technisch begründeten Abschlägen in Höhe von rund sechs Prozent sowie einem weiteren, reinen Sicherheitsabschlag von zehn Prozent wird ein durchschnittlicher Jahresstromertrag von rund 9.560.000 Kilowattstunden prognostiziert, wobei für das erste Betriebsjahr 75 Prozent der erwarteten Einspeiseerlöse angesetzt wurden. Für die Laufzeit der Beteiligung bis Ende 2025 sichert das Erneuerbare-EnergienGesetz eine Einspeisevergütung von durchschnittlich 0,165 Euro je erzeugter Kilowattstunde. Bis Ende 2025 erhalten die Anleger voraussichtlich 324 Prozent des Kommanditkapitals (inklusive des ursprünglichen Kommanditkapitals) als Ausschüttung. Das steuerliche Ergebnis über die gesamte Laufzeit beträgt - bezogen auf die Kommanditeinlage - voraussichtlich 219 Prozent. Das Kommanditkapital Gesamteinlage: Mindestbeteiligung: 1.850.000 Euro 5.000 Euro Ausgabeaufschlag: Mindestbeteiligung für Einwohner der Stadt Kemberg sowie den Gemeinden Kunrau und Miesterhorst: 5 Prozent Stand der Erstellung des Prospektes ist der 15. September 2005. Aktueller Projektstand Zu allen drei Anlagen liegen Baugenehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sowie Netzzusagen vor. Die Bauarbeiten haben wie geplant im Frühjahr 2005 begonnen; alle drei Anlagen werden voraussichtlich von August bis November 2005 in Betrieb genommen. Für Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Kunden der ABO Wind AG 3.000 Euro Die Prospektherausgeberin, Zeichnungsannahme, Zahlstelle und Plazierungsgarantin: Prospektherausgeberin ist die ABO Wind AG, die die Plazierung der Anteile garantiert und wie auch der Vertriebspartner die Zeichnungen annimmt. Die ABO Wind AG und die Biogas KG beziehungsweise ihre Beauftragten vertreiben die Kommanditanteile ausschließlich in Deutschland und an Anleger, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Die Abwicklung erfolgt über ein Treuhandkonto eines Steuerberaters. Die ABO Wind AG oder andere Vertriebspartner nehmen die Zeichnungen entgegen. Die ABO Wind AG garantiert die Plazierung des vollständig vorfinanzierten Kommanditkapitals. Die Zeichnungsfrist beginnt nach Veröffentlichung des Prospekts voraussichtlich Ende September 2005 und läuft bis zum 30. Juni 2006 und kann verkürzt werden. Die Kürzung von Zeichnungen ist nicht vorgesehen. ABO Wind AG Hirtenstr. 26 65193 Wiesbaden Telefon: 0611 – 26765-27 Fax: 0611 – 26765-99 E-Mail: beteiligung@abo-wind.de Kunden der UmweltBank AG UmweltBank AG Laufertorgraben 6 90489 Nürnberg Telefon: 0911/5308-135 Fax: 0911/5308-139 E-Mail: beteiligungen@umweltbank.de 4 Strom hält unsere moderne Gesellschaft in Bewegung. Täglich verbraucht jeder von uns sowohl privat als auch beruflich etliche Kilowattstunden dieser Energieform. Sie ist ein Schlüssel zu Wohlstand und Unabhängigkeit. Die Art und Weise der Stromproduktion entscheidet jedoch maßgeblich über unsere Lebensqualität. Die bisher überwiegend eingesetzten fossilen Energieträger werden zunehmend knapper und damit teurer. Auch das Weltklima wird nach überwiegender wissenschaftlicher Meinung die weitere Nutzung fossiler Energieträger und die daraus folgende Zunahme von Treibhausgasen, wie CO2, nicht ohne dramatische Veränderungen überstehen. Dr. Jochen Ahn Dipl.-Ing. Matthias Bockholt Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger, in den vergangenen Jahren haben wir Ihnen regelmäßig Beteiligungen an regenerativen Energieprojekten der Windenergie offeriert. In diesem Jahr bieten wir Ihnen erstmals die Beteiligung an einem Biogasprojekt an. Wir würden uns freuen, wenn dieses Angebot, sich an einer anderen erneuerbaren Energieform zu beteiligen, von Ihnen mit ebenso großem Interesse angenommen würde. Biogasanlagen sind seit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im August 2004 besonders wirtschaftlich. Die Einspeisevergütung für Strom aus landwirtschaftlichen Biogasanlagen bis 500 Kilowatt Leistung ist mit rund 16 Cent je Kilowattstunde etwa doppelt so hoch wie die Vergütung für Strom aus Windenergie. Zusätzlich führen eine ganzjährige Verfügbarkeit der eingesetzten Energieträger (Gülle und nachwachsende Rohstoffe wie Gras- und Maissilage) zu einer gleichmäßigen Stromerzeugung. Insofern sind Biogasanlagen eine ideale Ergänzung zu Windkraftanlagen und führen zu einer Vergleichmäßigung des Angebots an regenerativem Strom. Mit dem Biogasfonds Sachsen-Anhalt bieten wir Ihnen eine Fondsbeteiligung über eine Laufzeit von gut 20 Jahren an. Von den finanziellen Vorteilen abgesehen, investieren Sie mit diesem Biogasfonds in eine umweltverträgliche, dezentrale Energieversorgung mit heimischen Rohstoffen, deren Notwendigkeit nicht nur die steigenden Ölpreise, sondern auch die Kriege um den Zugang zu den Ressourcen zeigen. Die Kernenergie mit ihrem Gefahrenpotential und dem nach wie vor ungelösten Entsorgungsproblem ist ebenfalls keine zukunftsfähige Lösung. Erneuerbare Energien aus Sonne, Wind, Wasser, Geothermie und Biomasse sind hingegen geeignet, sowohl Wohlstand als auch eine Zukunft mit hoher Lebensqualität zu sichern. Besonders Biogasanlagen haben neben der Energieerzeugung noch eine Reihe weitere Umweltvorteile und bieten zudem den Landwirten eine neue Einnahmequelle. Es freut uns sehr, Ihnen heute den Beteiligungsprospekt zum Biogasfonds Sachsen-Anhalt überreichen zu können. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben, von dem viele profitieren werden: Sie als Anleger wegen der ausgezeichneten wirtschaftlichen Daten. Die Gemeinden und Bürger vor Ort, da ein Großteil der wirtschaftlichen Wertschöpfung in der Region verbleibt. Und nicht zuletzt die Umwelt, weil die Biogasanlagen unseren Strom auf eine zukunftsfähige Art und Weise erzeugen. Davon werden letztendlich wir alle profitieren. Der Biogasmarkt wächst stark. Nutzen Sie die Gelegenheit dieses wirtschaftlich attraktiven Angebotes eines erfahrenen Projektierers. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen. Herzliche Grüße Vorstand ABO Wind AG Dr. Jochen Ahn Matthias Bockholt 5 BIOGAS UND SEINE VORTEILE Biogas ist eine erneuerbare Energie, die das Klima schützt Gerade mit der energetischen Nutzung von Biomasse kann ein wichtiger Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung im Rahmen des Ressourcen- und Klimaschutzes geleistet werden. Jede mit Biogas erzeugte Kilowattstunde Strom verringert den Einsatz fossiler Brennstoffe; denn die Vergärung der Biomasse und die Verbrennung des dabei entstehenden Gases setzen nicht mehr Klimagase frei, als die organischen Stoffe während ihres Wachstums der Atmosphäre entzogen haben und auch während ihrer ungesteuerten Verrottung ohnehin freigesetzt hätten. Durch die hier vorgestellte Erzeugung und Nutzung von Biogas werden im Vergleich zur Energieerzeugung aus konventionellen Kraftwerken 4.500 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr vermieden. Die Erzeugung und Nutzung von Biogas ist aber nicht nur eine effektive Art der Energieerzeugung, sie bringt zudem eine Reihe weiterer positiver Umweltauswirkungen mit sich wie den Schutz des Bodens und des Grundwassers. Biogas besteht hauptsächlich aus Methan Biogas ist ein Stoffwechselprodukt der Methangärung. Bei dieser Art des biologischen Abbaus werden die langkettigen Kohlenwasserstoffverbindungen, aus denen organische Stoffe (Biomasse) im wesentlichen bestehen, unter dem Einfluß spezieller Bakterienstämme anaerob – das heißt unter Sauerstoffausschluß – zersetzt und in kürzere Moleküle wie Methan (CH4, Hauptbestandteil von Erdgas) und Kohlendioxid (CO2) aufgespalten. Der Anteil des Methans im Biogas schwankt in Abhängigkeit der Einsatzstoffe und der Prozeßbedingungen zwischen 50 und 70 Prozent. Der Rest besteht aus CO2 sowie in geringem Umfang aus Schwefelwasserstoff (H2S), Stickstoff (N2), Wasserstoff (H2) und Kohlenmonoxid (CO). Biogas ist aufgrund seines Methananteils ein hochwertiger und universell einsetzbarer Energieträger, der ähnlich dem Erdgas hervorragend zum Antrieb von Otto- und Dieselmotoren geeignet ist. Mittels solcher Kraft-WärmeMaschinen kann in stationären Blockheizkraftwerken auf umweltfreundliche und CO2-neutrale Weise Strom und Wärme erzeugt werden. Mit der am 01.08.2004 in Kraft getretenen Novelle des EEG wird die weitere Entwicklung der Biogastechnologie unterstützt und beschleunigt. Die Gesetzesnovelle verbessert die Einspeisevergütungen vor allem für kleinere und mittelgroße Biomasseanlagen - wie die hier vorgestellten - und legt zusätzliche Boni beim Einsatz nachwachsender Rohstoffe sowie bei der Nutzung von Wärme aus der Kraft-Wärme-Kopplung fest. Die Technik ist erprobt Gleichzeitig mit der Sicherung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden in den vergangenen Jahren signifikante Fortschritte in der Anlagentechnik erreicht, so daß die Biogastechnologie heute als weitgehend ausgereift und zuverlässig beurteilt werden kann. Als Folge davon ist in den vergangenen Jahren der Zubau von Biogasanlagen stark angestiegen. Derzeit gibt es in Deutschland mehr als 2.000 Biogasanlagen. Die wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Bau und den Betrieb von Biogasanlagen waren daher noch nie so günstig wie heute. Strom und Wärme aus Biogas profitieren von einem gesetzlich festgelegten Tarif Wirtschaftliche Belebung strukturschwacher Gebiete Die Erzeugung und Nutzung von Biogas hat seit der Einführung des Stromeinspeisungsgesetzes im Jahr 1991 und daran anknüpfend des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im April 2000 einen rasanten Aufschwung erfahren. Das Gesetz sichert langfristig gute Rahmenbedingungen für die Biogasnutzung, insbesondere beim Einsatz nachwachsender Rohstoffe. Stromnetzbetreiber werden für die Dauer von zwanzig Jahren dazu verpflichtet, den Strom aus erneuerbaren Energien zu festen, leistungsabhängigen Vergütungssätzen pro Kilowattstunde abzunehmen. Für die erneuerbaren Energien, und insbesondere die Biogasbranche, ist damit eine langfristige Investitionssicherheit geschaffen worden. In der mittelständisch geprägten Bioenergiebranche mit Biogas, Holz und Biodiesel als Energieträgern sind in Deutschland mehr als 70.000 Arbeitnehmer beschäftigt. Mit einem Umsatz von mehr als 2,5 Milliarden Euro und einem jährlichen Wachstum jenseits der 20 Prozent ist die Bioenergiebranche ein immer wichtigerer Wirtschaftsfaktor in Deutschland. Der Bau von Biogasanlagen schafft in den ländlichen Gebieten neue Arbeitsplätze, bringt Gewerbesteuereinnahmen und sichert die Überlebensfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe. Vor allem in den ostdeutschen Bundesländern gibt die Biogastechnologie wichtige wirtschaftliche Impulse. 6 DIE BIOGASANLAGEN IN SACHSEN-ANHALT DIE PROSPEKTHERAUSGEBERIN: DIE ABO WIND AG Die ABO Wind AG zählt zu den zwanzig größten deutschen Projektentwicklern im Bereich Erneuerbarer Energien. Das Unternehmen wurde am 1.2.1996 gegründet. Mit rund zehn Jahren Branchenerfahrung zählt es zu den am längsten am Markt befindlichen Unternehmen. Die ABO Wind AG ist die Prospektherausgeberin und Gründungskommanditistin. Außerdem garantiert sie die Plazierung des Eigenkapitals. Die schlüsselfertige Errichtung von regenerativen Energieanlagen Bisher lag der Schwerpunkt der ABO Wind AG auf der schlüsselfertigen Errichtung von Windparks. Die Unternehmenstätigkeit umfaßt dabei die gesamte Wertschöpfungskette von der Planung über den Bau bis hin zur technischen und kaufmännischen Betreuung der Anlagen. In den kommenden Jahren erwartet die ABO Wind die Inbetriebnahme von etwa 30 Megawatt installierter Leistung jährlich. Auszug aus der Leistungsübersicht der ABO Wind AG (nur Fonds) Windpark Region Baujahr Anlagentyp Gesamtleistung Indexbereinigte Produktion* Framersheim Rheinhessen 1998 Nordex N54 2,0 MW 111% Kloppberg Rheinhessen 1999 Nordex N43 1,2 MW 113% Burg-Gemünden Vogelsberg 2001 Nordex N62 1,3 MW 96% Schleiden II Eifel 2002 Enron 1.5s 3,0 MW 104% Adorf Nordhessen 2002 DeWind D6 4,0 MW 108% Vettweiß-Nörvenich Nordrhein-Westfalen 2002 GE Wind 1,5s 7,5 MW 105% Berglicht Hunsrück 2002 Südwind S77 13,5 MW 99% Wennerstorf Niedersachsen 2003 AN Bonus1,3 MW/62 5,2 MW 97% Marpingen Saarland 2004 GE Wind 1,5sl 4,5 MW - Summe Fonds 42,2 MW Weitere Projekte der ABO Wind AG im Zeitraum 1998 bis 2004 123,95 MW Insgesamt 166,15 MW *Keiler-Häuser-Index Version 2003, für Parks mit mindestens einjähriger Betriebsdauer 7 Ein zweites Geschäftsfeld ist die energetische Nutzung von Biomasse. Auch hier wird die schlüsselfertige Errichtung entsprechender Anlagen angeboten. Derzeitige Schwerpunkte der Aktivitäten sind Biomassefeuerungsanlagen zur gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung mit einigen Megawatt Leistung sowie Biogasanlagen mit einigen hundert Kilowatt Leistung. ABO Wind in Deutschland Bis Anfang 2005 hat das Unternehmen 127 Windkraftanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 170 Megawatt ans Netz gebracht. Im Geschäftsfeld Biomasse befinden sich neben dem hier vorgestellten Biogasfonds ein erstes Biomasse-Heizkraftwerk nach der Genehmigung in der Detailplanungsphase sowie weitere Biogasprojekte in der Vorbereitung. Die Betriebsergebnisse der Windkraftfonds, bei denen die ABO Wind AG über eine ausreichende Laufzeiterfahrung (mindestens ein Kalenderjahr) verfügt, liegen bereinigt um natürliche Schwankungen des Windaufkommens überwiegend über den vor Inbetriebnahme prognostizierten Planzahlen. Aktuelle Werte können im Internet abgerufen werden unter: www.abo-wind.de./Windparks in Betriebsführung/aktuelle Stromproduktion. Auf der Internetseite stehen auch die Geschäftsberichte der ABO Wind AG mit Leistungsbilanzen zum Herunterladen bereit. ABO Wind in Europa Im Ausland ist das Unternehmen seit dem Jahr 2001 in Spanien aktiv. Die spanische Tochtergesellschaft hat für einen Windpark mit 50 Megawatt installierter Leistung mit der „Autorizaciòn administrativa“ den wichtigsten Teil der mehrstufigen Baugenehmigung erhalten; weitere Projekte sind in der Vorbereitung. Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein Tochterunternehmen in Frankreich gegründet. Ein erstes französisches Projekt mit neun Megawatt ging im vierten Quartal Jahr 2004 ans Netz. Eine weitere Baugenehmigung wurde im Frühjahr 2004 erteilt und weitere Genehmigungen werden noch im laufenden Jahr erwartet. Weitere Auslandsaktivitäten in europäischen Ländern sind mittelfristig vorgesehen. Jahresabschluß der ABO Wind AG 2004: Lagebericht Die ABO Wind AG hat das Geschäftsjahr 2004 mit einem hohen Jahresüberschuß abgeschlossen. Das Ergebnis, mit dem das Unternehmen nach einem ausgeglichenen Abschluß im Jahr 2003 wieder die Erfolge der Vorjahre erreicht, ist um so erfreulicher angesichts der Branchenschwäche und einem in Deutschland insgesamt schwierigen Umfeld. Die mittelfristig geplante Internationalisierung des Geschäfts wurde im Jahr 2004 erfolgreich weitergetrieben, die ausländischen Standbeine Frankreich und Spanien mit ihren Tochtergesellschaften weiter ausgebaut. Insgesamt wird mehr als die Hälfte der Projektentwicklungsarbeit im europäischen Ausland vorgenommen. Dies sieht der Vorstand als wichtigen Baustein für die Zukunft des Unternehmens. Geschäftsverlauf ABO Wind AG 2004 Insgesamt hat sich weltweit die Grundstimmung zum Ausbau regenerativer Energien und dabei insbesondere der Windenergie im Jahr 2004 weiter verbessert. Die Einschätzung der Vergangenheit, daß aufgrund von Umweltproblemen, insbesondere des Treibhauseffektes, der Ausbau regenerativer Energien weltweit langfristig vorangetrieben wird, hat sich auch im Jahr 2004 wieder bewahrheitet. Wenngleich in Deutschland, dem Marktführer im Bereich Windenergie, beim Aufbau der Windkraftanlagen von einer Abschwächung des Geschäftes ausgegangen wird, ist schon im nahen europäischen Ausland von weiteren Zuwächsen auszugehen. Die ABO Wind AG hat hier mit den Ländern Frankreich und Spanien die zur Zeit interessantesten Märkte abgedeckt. Dies zeigt sich auch bei dem im Jahr 2004 erwirtschafteten Umsatz beziehungsweise Inbetriebnahmen: Von den insgesamt im Jahr 2004 geplanten und in Betrieb genommenen 30 Megawatt Windkraftleistung wurden 21 Megawatt in Deutschland sowie 9 Megawatt in Frankreich errichtet. Bei den Projekten handelte es sich im Gegensatz zum Vorjahr ausschließlich um Eigenentwicklungen, so daß die gesamte Wertschöpfungskette der Projekte wieder in der ABO Wind AG erfolgte. Aufgrund eines geänderten Käuferverhaltens - insbesondere im deutschen Markt - mußte im Jahr 2004 das Eigenkapital der deutschen Projekte vorfinanziert werden, um sie dann nach Errichtung zu veräußern. Dies führte unter- 8 jährig zu einer Anspannung der Finanzlage, konnte jedoch durch Gewinnung neuer Banken zur Vorfinanzierung von Eigenkapital und dem Einsatz von Lieferantenkrediten der Windkraftanlagenhersteller gelöst werden. Die schwächer werdende Nachfrage innerhalb Deutschlands nach Projekten sowie die zusätzlichen Vorfinanzierungskosten beim Eigenkapital verringerte im Durchschnitt die Marge der Projekte. Die schwächere Nachfrage wurde jedoch teilweise durch internationale Kundschaft aufgefangen. Die ABO Wind konnte Projekte an französische, griechische, schwedische und kanadische Investoren verkaufen, so daß sich auch der Vertrieb und die Finanzierung wie die Projektentwicklung internationalisiert haben. Wenngleich ABO Wind in Deutschland noch gute Geschäfte macht und dies nach der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Sommer 2004 noch zumindest mittelfristig so bleiben wird, sieht der Vorstand im Ausland langfristig bessere Aussichten. Diese Entwicklung spiegelt sich auch beim Personal wider: So mußten wir in der ersten Hälfte des Jahres 2004 einen Teil des ausschließlich auf Deutschland konzentrierten Personals bedauerlicherweise entlassen und die beiden deutschen Planungsgruppen zu einer Einheit zusammenfassen. Die Technik sowie die Betriebsführung der Projekte ist im Büro Heidesheim untergebracht. Die Projektentwicklung sowie die Finanzierung und der Vertrieb von Projekten wurden in Wiesbaden konzentriert. Zum Jahreswechsel konnten zwei Mitarbeiter mit Branchenerfahrung und internationaler Ausrichtung gewonnen und eingestellt werden, so daß im Ergebnis die Organisation gestrafft und deutlicher auf das Ausland ausgerichtet ist als in den vergangenen Jahren. In der spanischen Tochter konnten am wichtigen 50-Megawatt-Projekt „Velez Rubio“ weitere Erfolge verzeichnet werden. Hier ist in Kürze von einer Übernahme durch einen Investor auszugehen. Im Bereich Biomasse erreichte das seit zwei Jahren entwickelte Heizkraftwerk mit 4 Megawatt die Baugenehmigung und damit die Baureife. Verschiedene Banken prüfen die Fremdfinanzierung; detaillierte Angebote für den Bau liegen nun vor. Auch hier gehen wir von einem baldigen Verkauf aus. Des weiteren wurden im Bereich Biomasse drei Biogasanlagen von je rund 500 Kilowatt bis zur Baureife entwickelt. Sie sollen im Rahmen eines Biogas-Bürgerbeteiligungsfonds im Jahr 2005 errichtet und auf den Markt gebracht werden. Zur Verbesserung der Vorfinanzierung von baureifen Windkraftprojekten hat die ABO Wind AG im Jahr 2004 einen Genußschein aufgelegt. Bei einer Laufzeit von 5 Jahren und einem von der ABO Wind AG garantierten Zinssatz von 8 Prozent per anno gehen wir von einer Zeichnung von insgesamt 500.000 Euro bis zum 30.06.2005 aus. Aktuelle Lage ABO Wind AG nehmigungen für weitere rund 15 Megawatt in Deutschland, mit deren Bau und Inbetriebnahme noch im Jahr 2005 zu rechnen ist. Der französischen Tochter liegt eine Baugenehmigung mit einer Leistung von 10 Megawatt vor, die bereits veräußert wurde, und deren Umsetzung im Jahr 2005 erwartet wird. Darüber hinaus stehen im laufenden Jahr für zwei weitere Projekte von 12 beziehungsweise 10 Megawatt die Genehmigungen an. In der spanischen Tochter werden für das Projekt Velez Rubio die endgültigen Genehmigungen erwartet, so daß im Jahr 2005 der Bau beginnen kann. In Spanien wird die Unternehmensstrategie nun auch auf kleinere Projekte ausgerichtet, da diese in Zukunft vereinfachten Planungsverfahren unterliegen. Mehrere Projekte in der Größenordnung von 4-5 Megawatt sind in Bearbeitung, und die Errichtung eines dieser Projekte im Jahr 2005 ist denkbar. Aufgrund der Erfahrungen im Jahr 2004 hat sich der Vorstand für 2005 auf die weitgehende Vorfinanzierung des Eigenkapitals der geplanten Projekte eingestellt. Neben dem bereits angesprochenen Mezzanine-Genußschein wurden weitere Vorfinanzierungen mit Banken und Privatinvestoren vorbereitet, die zusammen mit Eigenmitteln die Liquidität der ABO Wind AG für das Jahr 2005 sichern. Aufgrund der nun vorhandenen größeren Erfahrungen mit internationalen Kunden und der Abwicklung von Vorfinanzierungen erwarten die Vorstände für 2005 eher bessere Ertragsmargen als im abgelaufenen Jahr. Bei einer Inbetriebnahme von mindestens 30 Megawatt Nennleistung Windkraft und der Errichtung von drei Biogasanlagen zu je 500 Kilowatt wird für die ABO Wind AG im Jahr 2005 gegenüber 2004 ein deutlich höherer Ertrag gesehen. Mittelfristige Aussicht der ABO Wind AG Bei der Unternehmensstrategie veranlassen die Branchenbeobachtungen die ABO Wind AG weiterhin hauptsächlich auf die Projektentwicklung im Bereich Windenergie zu setzen. Die Wertschöpfung kann hier aufgrund anwachsender Erfahrung und Firmengröße gesteigert werden, was die Wettbewerbssituation kontinuierlich verbessert. Die Projektentwicklung im Bereich Windenergie soll im europäischen Ausland verstärkt werden. Es ist dazu geplant, entweder eine weitere Tochtergesellschaft in einem europäischen Land zu gründen oder in mehreren europäischen Ländern Einzelprojekte von Deutschland aus zu entwickeln. Um mit dem mittlerweile beträchtlichen Knowhow des Unternehmens noch neue und große außereuropäische Märkte zu erschließen, denken wir darüber nach, uns für solche Märkte als Berater bei öffentlichen Stellen anzubieten. Nunmehr im 10. Jahr erfolgreicher Firmenentwicklung und der ständigen Verbesserung in den Bereichen internationaler Vertrieb, Finanzierung und Projektentwicklung hat die ABO Wind AG langfristig vielversprechende Aussichten. Zum Anfang des Jahres 2005 standen der Gesellschaft 12,1 Megawatt baureife, genehmigte Windkraftprojekte zur Verfügung. Für diese wurden im 1. Quartal eine Eigenkapitalvorfinanzierung erwirkt. Zu Beginn des 2. Quartals hat der Bau begonnen, was eine Inbetriebnahme im 3. Quartal erlaubt. Außerdem erwarten wir im Jahr 2005 noch Ge- 9 Bilanz der ABO Wind AG zum 31.12.2004 Aktiva Euro Passiva Geschäftsjahr Euro Vorjahr Euro Euro Geschäftsjahr Euro Vorjahr Euro 1.000.000,00 1.000.000,00 450.000,00 450.000,00 A. Eigenkapital A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen 15.285,00 1. gesetzliche Rücklage 50.000,00 50.000,00 2. Rücklage für eigene Anteile 66.009,60 66.009,60 3. andere Gewinnrücklagen 25.488,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 242.722,25 224.521,80 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 74.671,04 109.817,04 IV. 1.461.865,62 Jahresüberschuß 1.448.932,96 1.577.875,22 1.564.942,56 360.413,69 12.932,66 B. Rückstellungen 317.393,29 334.338,84 1. Steuerrückstellungen 2. sonstige Rückstellungen 422.997,72 417.996,05 1.708.807,25 1.308.350,00 2.131.804,97 1.726.346,05 III. Finanzanlagen 1. Beteiligungen 266.178,54 258.678,54 C. Verbindlichkeiten 1. B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 2. geleistete Anzahlungen 3.583.936,80 776.562,51 4.341.599,24 2. 4.431.345,38 2. sonstige Vermögensgegenstände 320.603,88 1.156.954,81 577.816,05 624.729,81 3. 898.419,93 1.781.684,62 III. Wertpapiere IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks C. Rechnungsabgrenzungsposten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 931.778,16 1.524.462,56 66.009,60 66.009,60 1.348.756,39 95.921,14 9.396,47 5.995,19 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 166.533,66 0 611.701,97 685.943,58 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 166.533,66 (Euro 0,00) - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Euro 3.047,74 (Euro 4.907,74) 1. eigene Anteile 34.833,90 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 931.778,16 (Euro 1.524.462,56) II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 32.930,79 - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren Euro 32.930,79 (Euro 34.833,90) 3.654.782,87 757.662,44 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4. sonstige Verbindlichkeiten - davon aus Steuern Euro 33.800,65 (Euro 297.028,20) - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit Euro 33.868,30 (Euro 50.933,75) - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 209.958,71 (Euro 390.329,19) - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren Euro 267.413,44 (Euro 0,00) 7.263.038,46 6.999.461,31 1.742.944,58 2.245.240,04 7.263.038,46 6.999.461,31 10 Gewinn- und Verlustrechnung der ABO Wind AG zum 31.12.2004 Geschäftsjahr Euro Euro % Vorjahr Euro 1. Umsatzerlöse 10.063.474,50 100 22.562.083,42 2. Gesamtleistung 10.063.474,50 100 22.562.083,42 3. sonstige betriebliche Erträge a) ordentliche betriebliche Erträge aa) Grundstückserträge ab) sonstige ordentliche Erträge 4.111,52 14.213,92 45.662,90 50.123,55 b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 28.097,17 0 c) sonstige Erträge im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 35.176,57 18.155,10 113.048,16 4. 1,12 82.492,57 Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 5.436.192,06 18.797.651,29 12.734,44 16.504,69 5.448.926,50 5. 54,15 18.814.155,98 Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.804.803,85 2.021.267,59 269.987,74 318.402,01 2.074.791,59 6. 20,62 2.339.669,60 Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 57.735,42 70.219,60 2.955,68 0 57.735,42 7. 0,57 73.175,28 sonstige betriebliche Aufwendungen a) ordentliche betriebliche Aufwendungen aa) Raumkosten ab) Versicherungen, Beiträge und Abgaben ac) Reparaturen und Instandhaltungen ad) Fahrzeugkosten 74.633,91 78.387,36 64.336,90 39.274,26 0 143,90 150.148,95 152.256,42 ae) Werbe- und Reisekosten 140.745,12 191.857,93 af) Kosten der Warenabgabe 195.233,33 229.455,19 349.568,01 388.036,40 755.339,10 331,28 0 57.621,34 6.560,00 7.480,01 ag) verschiedene betriebliche Kosten b) Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens c) Verluste aus Wertminderungen oder aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens und Einstellung in die Pauschalwertberichtigung zu Forderungen d) sonstige Aufwendungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.736.565,32 17,26 1.144.844,09 8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.600,46 0,04 33.519,83 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 72.581,18 0,72 19.050,36 10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 789.523,11 7,85 287.200,51 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 12. sonstige Steuern 13. Jahresüberschuß 423.130,08 271.800,12 5.979,34 2.467,73 429.109,42 4,26 274.267,85 360.413,69 3,58 12.932,66 11 Jahresabschluß 2004 der ABO Wind AG: Auszug aus dem Anhang Allgemeine Angaben Der Jahresabschluß der ABO Wind AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und bewertet. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten einbezogen. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige Vermögensgegenstände Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 32.930,79 Euro. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 32.930,79 Euro. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken: Die ABO Wind AG hat sich verpflichtet, zum 31.12.2015 zu einem Betrag in Höhe von 1.278.900 Euro die Kommanditanteile der ABO Wind Windpark Wennerstorf GmbH & Co KG und zum 31.12.2016 zu einem Betrag in Höhe von 1.507.500 Euro die Kommanditanteile der ABO Wind Windpark Marpingen GmbH & Co KG zu erwerben. Ferner hat die ABO Wind AG eine Garantieerklärung gegenüber den Genußrechtsinhabern der Mezzanine GmbH & Co KG für die Zinsverbindlichkeiten in Höhe von 8 Prozent der jeweiligen Einlagen abgegeben, wenn die Mezzanine GmbH & Co KG die Zinsen nicht oder nicht vollständig ausschütten kann. Die maximale Einlage beträgt 2.000.000 Euro, zum 31.12.2004 263.000 Euro. Die Zinsen sind bereits ausgeschüttet. Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Zusätzliche Angaben zu den Gewinnrücklagen Entwicklung des Postens Gewinnrücklagen: Posten Betrag Bilanzgewinn aus dem Vorjahr 12.932,66 Euro Einstellung in die anderen Rücklagen 12.932,66 Euro Sonstige Pflichtangaben Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an: Dr. Jochen Ahn, Dipl. Ing. Matthias Bockholt Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an: RA Jörg Lukowsky, Vorsitzender Prof. Dr. Uwe Leprich Dipl.Ing. Ewald Seebode Die Aufsichtsräte haben keine weiteren Aufsichtsratsmandate inne. Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates beliefen sich auf 24.542 Euro. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 36. 12 Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen mit einem Betrag von mindestens 20 Prozent der Anteile Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet: Firmenname Anteilshöhe Jahresergebnis 2003 Jahresergebnis 2004 316,79 Eigenkapital ABO Wind Verwaltungs GmbH 100% 25.564,59 ABO Wind Espana S.A. 90% Biomasse HKW Borken GmbH 50% 387,55 25.000,00 ABO Wind Biomasse GmbH 100% 205,87 25.000,00 ABO Wind SARL Colmar 85% ABO Wind Betriebs GmbH 100% B & F WP GmbH 24% ABO Wind Kabeltrasse Arolsen GmbH & Co. KG 100% -1.000,00 5.000,00 ABO Wind WP Broich GmbH & Co. KG 100% -1.000,00 5.000,00 ABO Wind WP Düngenheim GmbH & Co. KG 100% -1.000,00 5.000,00 ABO Wind WP Friedberg GmbH & Co. KG 100% -1.000,00 5.000,00 ABO Wind WP Gohr GmbH & Co. KG 100% -1.000,00 5.000,00 ABO Wind WP Kevelaer GmbH & Co. KG 100% -1.000,00 5.000,00 ABO Wind WP Korschenbroich GmbH & Co. KG 100% -1.000,00 5.000,00 ABO Wind WP Talling GmbH & Co. KG 100% -1.000,00 5.000,00 ABO Wind WP Ottweiler GmbH & Co. KG 100% -1.000,00 5.000,00 ABO Wind WP Roes GmbH & Co. KG 100% -1.000,00 5.000,00 ABO Wind WP Samersbach GmbH & Co. KG 100% -1.000,00 5.000,00 ABO Wind WP Schmelz GmbH & Co. KG 100% -1.000,00 5.000,00 3.629,31 3.363,00 140,36 100.000,00 100.000,00 25.000,00 25.000,00 ABO Wind WP Seershausen GmbH & Co. KG 100% -1.000,00 5.000,00 ABO Wind WP Teufelsmühle GmbH & Co. KG 100% -1.000,00 5.000,00 ABO Wind WP Undenheim GmbH & Co. KG 100% ABO Wind WP Vasbeck GmbH & Co. KG 100% -1.000,00 5.000,00 Windpark Nottuln GmbH & Co. KG 100% -1.000,00 5.000,00 ABO Wind Mezzanine GmbH & Co. KG 85% ABO Wind Biogas Rippien GmbH & Co. KG 100% -1.325,23 5.000,00 Biomasse HKW Kipp Borken KG 50% -2.161,00 10.000,00 ABO Wind Biogas Miesterhorst GmbH & Co. KG 100% -1.170,00 5.000,00 ABO Wind Biogas Kunrau GmbH & Co. KG 100% -1.170,00 5.000,00 ABO Wind Biogas Kemberg GmbH & Co. KG 100% -1.158,81 5.000,00 ABO Wind WP Eppelborn GmbH & Co. KG 100% 5.000,00 ABO Wind WP Schackstedt GmbH & Co. KG 100% 5.000,00 ABO Wind WP Landau GmbH & Co. KG 100% 5.000,00 ABO Wind WP Dolgesheim GmbH & Co. KG 100% 5.000,00 5.000,00 -6.024,90 20.000,00 Weitere Angabepflichten nach dem Aktiengesetz Angaben über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien Zum 31.12.2004 waren 6.912 eigene Aktien im Bestand. Der Anteil am Grundkapital beträgt 0,69%. Angaben über die Gattung der Aktien Das Grundkapital von 1.000.000 Euro ist eingeteilt in: 1.000.000 Stückaktien ohne Nennwert. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Angaben über das genehmigte Kapital Entsprechend dem Beschluß des Vorstandes vom 18.05.2000 wurde eine Kapitalerhöhung in Höhe von 50.000 Euro durchgeführt. Es verbleibt ein genehmigtes Kapital in Höhe von 50.000 Euro. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.05.06 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 200.000 Euro zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.08.08 um weitere Euro 250.000 gegen Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen. Die Prüfung des Jahresabschlusses der ABO Wind AG durch den Wirtschaftsprüfer Christoph Kunsmann, Wiesbaden, wurde mit Erteilung des uneingeschränkten Bestätigunsvermerks am 9. Mai 2005 beendet. 13 RISIKEN Eine Beteiligung als Kommanditist an der „ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG“ stellt eine unternehmerische Beteiligung mit allen damit verbundenen Risiken dar. Im schlechtesten Falle trägt der Kommanditist das Risiko des Totalverlustes seiner Einlage. Es ist offensichtlich, daß über einen Betrachtungszeitraum von zwanzig Jahren Entwicklungen und Ereignisse auftreten können, welche die angeführten Energieertrags- und Wirtschaftsprognosen negativ verändern können. Eine Garantie für das Eintreffen der Prognosen kann deshalb nicht gewährleistet werden, denn die in Frage stehende Beteiligung an der Biogas KG bezieht sich auf Biogasanlagen. Diese bergen wegen ihrer spezifischen Merkmale und besonderen Gegebenheiten spezielle Risiken: Stromerlöse, Stromeinspeisungsvergütung, sonstige Risiken Kalkuliert sind durchschnittliche Einspeiseerlöse von 1.577.700 Euro pro Jahr von 2006 an. Sie fließen zu 100 Prozent der Gesellschaft zu. Höhere Leitungsverluste, die Nichtabnahme des Stroms durch das Energieversorgungsunternehmen, beispielsweise aufgrund von Reparaturen, können die Stromerlöse verringern. Gleiches gilt für veränderte Auflagen der Genehmigungsbehörden, die den Betrieb unvorhergesehen einschränken könnten. Die Stromeinspeisevergütung wird seit dem 1. April 2000 in Deutschland durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Hiernach sind die Stromnetzbetreiber verpflichtet, regenerativ erzeugten Strom, wozu Strom aus Biogasanlagen zählt, in das bestehende Stromnetz einspeisen zu lassen. Im August 2004 wurde das EEG novelliert. Steuerliche Aspekte Es muß darauf hingewiesen werden, daß das Steuerrecht in ständiger Veränderung begriffen ist. So können sich Gesetzgebung, Rechtsprechung und die Auffassung der Finanzverwaltung zu einzelnen Besteuerungsfragen jederzeit ändern. Deshalb können künftige Änderungen im Steuerrecht zum Nachteil des Steuerpflichtigen nicht ausgeschlossen werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, daß die zuständigen Finanzverwaltungen einzelne Sachverhalte anders beurteilen, als in diesem Prospekt dargestellt. Außerdem könnte eine hohe Fremdfinanzierung eines einzelnen Kommanditanteils dazu führen, daß kein steuerlicher Totalgewinn angenommen wird. Die finanziellen Vorteile für diese Kommanditisten würden sich dann unter Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte vermindern. Außerdem sind Zins und Tilgung auch bei ausbleibenden Ausschüttungen zu zahlen. Erwartete Gesetzesänderung im Jahr 2005 zur steuerlichen Verrechenbarkeit von Verlusten Seit April 2005 liegt ein Gesetzentwurf vor mit dem Titel „Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen“, der die Verrechenbarkeit von Verlusten stark einschränkt. Es ist nicht auszuschließen, daß der Gesetzesentwurf in Kraft tritt. Die voraussichtliche Regelung begrenzt bei geschlossenen Fonds die Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkommensarten auf zehn Prozent der Einlage. Kapitalanlagemodelle wie der hier angebotene Fonds, die mehr als zehn Prozent Verlust im ersten Jahr ausweisen, können diesen voraussichtlich nur noch mit Einkommen aus derselben Einkommensquelle verrechnen. Für die unterschiedlichen Energieträger werden weiterhin feste Vergütungssätze je erzeugter Kilowattstunde festgelegt. Strom aus im Jahre 2005 in Betrieb genommenen Biogasanlagen wird im Inbetriebnahmejahr sowie über weitere 20 Jahre gestaffelt vergütet. Im Falle der drei Biogasanlagen Kemberg, Miesterhorst und Kunrau gemeinsam ergibt sich nach dieser Staffelung eine durchschnittliche Vergütung von 0,165 Euro je Kilowattstunde. Wenngleich eine Inbetriebnahme der Biogasanlagen von August bis Oktober 2005 geplant ist, besteht das grundsätzliche Risiko, daß die Anlagen aufgrund von Verzögerungen beim Bau später in Betrieb gehen. Bei einer Inbetriebnahme der Biogasanlagen erst im Jahr 2006 werden die der Betreibergesellschaft entstehenden Mindereinnahmen von der ABO Wind AG getragen. Dem Vorläufergesetz des EEG, dem Stromeinspeisungsgesetz, wurden auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene viele rechtliche Bedenken entgegengestellt. Eine Änderung des EEG aufgrund von Vorgaben der EU-Kommission beziehungsweise der Gerichte oder auch aus anderen Gründen kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden; in diesem Fall wäre eine reduzierte Vergütung pro Kilowattstunde und damit eine Verschlechterung der dargestellten Jahresergebnisse und Ausschüttungen möglich. 14 Betriebskosten und Versicherungen Bei den Anlagen handelt es sich um Biogasanlagen der Biogas Nord GmbH mit darin eingesetzten Blockheizkraftwerken der Firma SEVA Energie AG. Die Betriebskosten, welche in der Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigt werden, beruhen auf Erfahrungsdaten bestehender Anlagen oder konkreten Verträgen mit Lieferanten zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Prospekts. Eine negative Veränderung dieser Kosten ist nicht auszuschließen. Als Folge würden sich Betriebsergebnisse und Ausschüttungen entsprechend verändern. Für die Biogasanlagen wurden Maschinenbruchversicherungen sowie Betriebsausfallversicherungen abgeschlossen, die ebenso Schäden durch Naturgewalten, Bedienungsfehler und Versagen von Sicherheitseinrichtungen abdecken. Die Erstlaufzeit dieser beiden Versicherungen beträgt fünf Jahre. Zusätzlich wurden eine Betriebshaftpflicht- sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung für jeweils ein Jahr mit automatischer Verlängerung abgeschlossen. Eventuelle Lücken in diesem Versicherungsnetz sind jedoch nicht auszuschließen. In den Versicherungen wurden Selbstbehalte vereinbart. Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß es bei der Verlängerung der Versicherungsverträge zu größeren Prämienerhöhungen kommt, als in der Kalkulation angenommen. Instandhaltungsmaßnahmen Auf die Biogasanlagen einschließlich sämtlicher Komponenten gibt die ABO Wind AG eine auf zwei Jahre begrenzte Gewährleistung. Für anschließende Reparaturen und Ersatzinvestitionen von einzelnen Komponenten der Biogasanlagen einschließlich Blockheizkraftwerke wurden Kostenansätze kalkuliert. Obwohl mit den Komponenten der Biogasanlage wie Stahlbetonfermenter und Blockheizkraftwerke langfristige Betriebserfahrungen vorliegen, können die Kosten nur geschätzt werden. Bei der Wartung der Biogasanlage wurden für die Instandhaltung in der Prognoserechnung Erfahrungswerte angesetzt. Bei den Blockheizkraftwerken ist insbesondere nach Ablauf des zehnjährigen Vollwartungszeitraumes mit Kosten für den Ersatz der Blockheizkraftwerk-Motoren zu rechnen. In der Prognoserechnung sind hierfür im elften Betriebsjahr Kosten von 265.000 Euro vorgesehen. Die jährlichen Ansätze für die Wartung und Instandhaltung wurden auf Basis des heutigen Kostenniveaus veranschlagt und mit zwei Prozent Inflation jährlich fortgeschrieben. Falls ein durch Verschleiß oder Materialermüdung bedingter Austausch einer Hauptkomponente, wie Fermenter oder Gasfolie, notwendig sein sollte, sind die für Instandhaltungsmaßnahmen vorgesehenen Beträge unter Umständen jedoch nicht voll ausreichend. Sollte ein solcher Austausch notwendig sein, stünden unter Umständen weniger Mittel für die Ausschüttung an die Kommanditisten zur Verfügung. Für den Rückbau der Biogasanlagen nach Betriebsende wird eine Rückstellung nach steuerlichen Vorschriften gebildet, die nach gut 20 Jahren 90.000 Euro beträgt. Hier- bei wurden Rückbaukosten nach heutigem Preisniveau zuzüglich eines jährlichen Inflationszuschlags von zwei Prozent angesetzt, was unter Umständen nicht ausreicht. Lebensdauer der Biogasanlagen Die Lebensdauer der baulichen Komponenten der Biogasanlagen (Fermenter, Nachgärer, Gärrestlager) sowie der Installationen beträgt nach Herstellerangaben mindestens 20 Jahre. Bei einer Verkürzung der Gesamtlebensdauer auf weniger als die prospektierten zwanzig Jahre oder einer wesentlichen Verschlechterung der technischen Verfügbarkeit oder dem elektrischen Wirkungsgrad, ist mit einer Einschränkung der Ausschüttungen zu rechnen: Lediglich während der Gewährleistungszeit garantiert der Hersteller eine zeitliche Verfügbarkeit jedes einzelnen Moduls des Blockheizkraftwerkes von 95 Prozent. Die Art und Menge der Einsatzstoffe Die Art und Menge der Einsatzstoffe beeinflussen die Gasausbeute und damit den Erfolg der Projekte. Eventuell sich ergebende Mengenschwankungen bei den Einsatzstoffen muß der Lieferant durch Mehr- oder Mindermengen bei anderen Stoffen ausgleichen. Sollten jedoch einer oder mehrere Genossenschaften den Betrieb aufgeben oder erheblich umstellen oder aufgrund plötzlicher Veränderungen wie Tierseuchen oder ähnlichem ihren Lieferverpflichtungen nicht nachkommen, kann die Versorgung der Biogasanlagen mit ausreichenden Einsatzstoffen zu den angesetzten Preisen gefährdet sein. Der Anteil eingesetzter Trockensubstanz, deren spezifische Gasausbeute und der Methangehalt des Biogases Der Trockensubstanzgehalt ist wetterbedingt jährlichen Schwankungen unterworfen. In der Berechnung wurde von langjährigen Mittelwerten ausgegangen. Die spezifische Gasausbeute und der Methangehalt des Biogases hängen in hohem Maße von der Prozeßbiologie und deren Stabilität ab. Die bei der Berechnung verwendeten Werte sind im Praxisbetrieb üblicherweise erreichbar, insofern keine Störungen des Prozesses durch Schwankungen der Stoffströme, der Temperatur oder Hemmstoffe oder ähnlichem auftreten. Die technische Verfügbarkeit der Biogasanlagen Wenn die Anlagen planmäßig laufen ist etwa alle fünf Jahre eine Revision der Einbauten fällig, was eine vorübergehende Entleerung der Behälter und einen Stop der Gasproduktion erfordert. Technische Probleme können die Verfügbarkeit verringern beziehungsweise frühere Wartungen und Instandhaltungen auslösen. Der Wirkungsgrad der Blockheizkraftwerke Der Wirkungsgrad der Blockheizkraftwerke wird vom Hersteller lediglich für die Dauer der zweijährigen Gewährleistung garantiert. Ein geringerer Wirkungsgrad als in die Wirtschaftlichkeitsberechnung aufgenommen ist möglich. In der Prognoserechnung werden pauschale Abzüge und Sicherheitsabschläge von insgesamt 15,7 Prozent für die Gasausbeute, die Rohstoffzufuhr, unerwartete Stillstände, 15 die Verfügbarkeit und den Wirkungsgrad der Blockheizkraftwerke sowie pauschal für Stromverluste im Netz und Trafo angesetzt. Diese Abschläge von der gesamten erwarteten Energieproduktion können sich als zu niedrig erweisen. Darlehen Die der Kalkulation zugrunde gelegten Zinssätze entsprechen den vertraglich gesicherten Konditionen der staatlich geförderten Darlehen. In den Zinssätzen enthalten ist eine jährliche Bearbeitungsgebühr der Bank von 0,25 Prozent auf beide Darlehen. Zusätzlich erhebt die Bank eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 0,75 Prozent der Kreditsummen. Die Darlehen haben eine Zinsbindungsfrist von zehn Jahren. Für die Restlaufzeit des Darlehens wurde ein gleichbleibender Zinssatz angenommen. Sollten die tatsächlichen Zinsen jedoch davon abweichen, könnten die tatsächlichen Aufwendungen und gegebenenfalls auch die damit verbundenen Ausschüttungen an die Gesellschafter niedriger sein. Als Kreditsicherheit muß die Gesellschaft einen Teil der Liquidität bei der finanzierenden Bank verpfänden; es kann nicht ausgeschlossen werden, daß einzelne prognostizierte Ausschüttungen nicht eingehalten werden können, weil die Liquiditätsentnahmebeschränkung einzuhalten ist. Guthabenzinsen Die ABO Wind AG geht davon aus, daß die dargestellten Zinserträge aus Bankguthaben in Höhe von drei Prozent im Durchschnitt realisiert werden können. Fallende Zinsen würden den Ertrag entsprechend senken. Verbindliche Voraussagen über das Zinsniveau sind nicht möglich. Geldentwertung Eine allgemein steigende Inflation kann auf verschiedene Kosten der Betreibergesellschaft Einfluß nehmen. In den diesem Prospekt zugrundeliegenden Kalkulationen wurden Kosten, die einer inflationären Entwicklung unterliegen, einem durchschnittlichen jährlichen Inflationssatz von zwei Prozent unterworfen. Ausgenommen hiervon sind die Kosten für die technische Betriebsführung und die Lieferung der Einsatzstoffe für die Biogasanlagen. Bei diesen kommen inflationsbedingte Erhöhungen zum Tragen. Außerdem wird die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht der Inflation angepaßt. Sollte die tatsächliche Inflation von der Prognoserechnung abweichen, könnte diese Umstände bei höheren Inflationsraten zu schlechteren Jahresergebnissen und zu einer Reduzierung der Ausschüttungen beziehungsweise einem geringen realen Wert der Ausschüttungen führen. Risiko aus Insolvenz von Vertragspartnern Die wichtigsten Vertragspartner der „ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG“ sind mit der ABO Wind AG, der Biogas Nord GmbH und der SEVA Energie AG privatwirtschaftliche Unternehmen. In einem marktwirtschaftlichen Umfeld kann nicht garantiert werden, daß für den Planungshorizont dieses Projektes eines oder mehrere dieser Unternehmen nicht insolvent werden und als Partner nicht mehr zur Verfügung stehen. Eine Insolvenz eines Partnerunternehmens hätte gegebenenfalls zur Folge, daß Ansprüche gegen dieses Unternehmen insbesondere aus Garantieleistungen oder aus Nachbesserungen nicht oder nur teilweise durchgesetzt werden können, beziehungsweise Betriebsführungsverträge nur zu schlechteren Bedingungen mit anderen Gesellschaften abzuschließen wären. Stimmrechte Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen, daß neu hinzutretende Kommanditisten Kommanditanteile in einer solchen Höhe zeichnen, die ihnen einen maßgeblichen Einfluß auf das Unternehmen ermöglicht. Handelbarkeit der Anteile, mangelnde Fungibilität Nach dem erstmaligen Erwerb eines Kommanditanteils kann es unter Umständen nur unter größeren Schwierigkeiten möglich sein, den Kommanditanteil weiter zu veräußern. Die Möglichkeit des Handels von Kommanditanteilen ist zwar prinzipiell gegeben, anders aber als etwa der Handel von Aktien einer AG an der Börse nicht institutionalisiert sondern geschieht rein privatrechtlich und auf Eigeninitiative. Die Wiederveräußerbarkeit eines Kommanditanteils kann daher nicht garantiert werden. Mindestlaufzeit der Beteiligung/Kündigung Die Biogas Kommanditgesellschaft wird für unbestimmte Zeit eingegangen. Ein Gesellschafter kann die Gesellschaft ordentlich erstmals zum 31.12.2025. kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Gesellschaft bestimmt sich die Abfindung des Kommanditisten nach § 11 des Gesellschaftsvertrages. Eine Übertragung der Kommanditistenstellung ist nach Maßgabe von § 12 des Gesellschaftsvertrages jeweils zum Jahresende möglich. Weitere wesentliche Risiken existieren nach Kenntnis des Anbieters nicht. 16 DAS KONZEPT: DIE BIOGAS KG SACHSEN-ANHALT Die Beteiligung an der Projektgesellschaft umfaßt drei Biogasanlagen nahe den Ortschaften Kemberg, Kunrau und Miesterhorst in Sachsen-Anhalt. Die dort geplanten Blockheizkraftwerke haben eine Leistung von insgesamt 1.410 Kilowatt. Die drei Biogasanlagen sind im Eigentum der ‚ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG’ (kurz: Biogas KG) und werden von dieser betrieben. Die Bauarbeiten an den Biogasanlagen haben begonnen. Die drei Anlagen sollen bis Oktober 2005 in Betrieb gehen. Konzipiert ist dieses Projekt als Bürgerfonds. Das bedeutet zum einen, daß eine Beteiligung in kleinem finanziellen Rahmen von 5.000 Euro an möglich ist und den Bürgern vor Ort eine bevorrechtigte Beteiligungsmöglichkeit eingeräumt wird. Zum anderen wurden die Bauaufträge zur Errichtung der Biogasanlagen soweit möglich an regionale Unternehmen vergeben. Die Anlagen stärken damit die Wirtschaftskraft der Region. Das Beteiligungskonzept steht auf einer soliden Basis: • Die ABO Wind AG gibt eine Festpreisgarantie für die Biogasanlagen einschließlich Planung, Konzeption und Vertrieb als Generalunternehmerin - einschließlich zwei Jahren Gewährleistung. • Das Ertragsrisiko ist auf drei Standorte verteilt, die keine von einzelnen Landwirten betriebenen Höfe sind, sondern unternehmerisch geführte Agrargenossenschaften mit jeweils cirka zehn Angestellten. • Die kontinuierliche Belieferung mit Einsatzstoffen durch die örtlichen Agrargenossenschaften ist vertraglich über die gesamte Projektlaufzeit gesichert. Mit jeweils mehr als 1000 Hektar Betriebsfläche stehen genügend Einsatzstoffe zur Verfügung. Die Vergütung der Einsatzstoffe ist nicht an die gelieferten Mengen, sondern an den vergüteten Stromertrag gekoppelt, was entsprechende Anreize setzt. • Die Fremdkapitalfinanzierung ist sichergestellt, so daß die Durchführung des Projektes unabhängig vom Interesse an der Beteiligung durchführbar ist. • ABO Wind AG stellt für das gesamte Kommanditkapital eine Plazierungsgarantie und hat die Vorfinanzierung des Eigenkapitals sichergestellt. • Die Einspeisezusagen der Energieversorger liegen vor. • Die ABO Wind AG garantiert die Inbetriebnahme im Jahr 2005. • Die Agrargenossenschaften übernehmen jeweils die technische Betriebsführung der Biogasanlagen. • Renommierte und lange am Markt befindliche Hersteller liefern die Komponenten der Anlagen. • Mit dem Hersteller der Blockheizkraftwerke wurde ein Vollwartungsvertrag für zunächst zehn Jahre abgeschlossen. • Die technische und kaufmännische Geschäftsführung übernimmt die ABO Wind. • Die Betriebsführung vor Ort übernehmen die Agrargenossenschaften. • Für alle Anlagen wurde ein umfangreiches Versicherungspaket abgeschlossen, die auch bei Stillständen die Einnahmeausfälle nach Abzug von Selbstbehalten erstatten. 17 DIE TECHNIK Kurzbeschreibung der verwendeten Technologie In den hier beschriebenen Biogasanlagen werden ausschließlich Gülle und nachwachsende Rohstoffe (NaWaRos) energetisch verwertet. Das ausgefaulte Substrat wird auf landwirtschaftlichen Flächen als wertvoller Dünger ausgebracht. Aufgrund der naturbelassenen und schadstoffarmen Einsatzstoffe besteht keine Gefahr, daß die Böden langfristig durch Zufuhr von Schadstoffen belastet werden. Die Biogasanlage besteht aus den Anlagenteilen zur Biogaserzeugung und dem Blockheizkraftwerk zur energetischen Nutzung des Biogases. Als Biogasreaktor wird jeweils ein voll durchmischter, zylindrischer StahlbetonFermenter mit einem Nettovolumen von 2.500 Kubikmetern gewählt. Dieser Fermentertyp hat sich in der Praxis bewährt und kommt bei modernen Biogasanlagen am häufigsten zum Einsatz. Zur effektiven und vollständigen Ausfaulung der Organik wird dem Fermenter in den drei Biogasanlagen jeweils ein Nachgärlager mit Gasspeicher nachgeschaltet. Die Blockheizkraftwerke zur Nutzung des erzeugten Biogases sind in Containern untergebracht. Die Einhaltung der Anforderungen der „Technischen Anleitung Lärm“ beziehungsweise der „Technischen Anleitung Luft“ bezüglich der Abgasemissionen werden von den Herstellern der Blockheizkraftwerke garantiert. Wie funktioniert eine Biogasanlage? Für die Biogaserzeugung eignen sich prinzipiell alle organischen Substanzen mit Ausnahme ligninhaltiger Stoffe (Holz). In landwirtschaftlichen Biogasanlagen kommen vor allem Gülle, Mist und nachwachsende Rohstoffe in Form von Silagen zum Einsatz. Gärbakterien finden in einer Biogasanlage optimale Lebensbedingungen, um so einen hohen Teil der Organik zu Biogas umzuwandeln. Benötigt werden insbesondere ein flüssiges, nährstoffreiches Substrat, eine sauerstoffarme Atmosphäre, eine gleichmäßige Temperatur von 35-38 °C sowie ein pH-Wert zwischen sieben und acht. Diese Bedingungen werden in dem sogenannten Fermenter einer Biogasanlage geschaffen. Dieser besteht im wesentlichen aus einem gasdicht abgeschlossenen und beheizbaren Behälter aus Stahl oder Stahlbeton. Um stets eine gute Durchmischung des Substrats zu erreichen, verfügt der Fermenter über spezielle Rührwerke. Die bei der landwirtschaftlichen Tierhaltung anfallenden, erheblichen Mengen an Fäkalien sollen wegen der darin enthaltenen Nährstoffe wieder als Dünger auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgebracht werden. In der Biogasanlage bleiben die mineralischen Nährstoffe alle enthalten, da nur der Kohlenstoff in Form von Biogas entweicht. Durch die Ausfaulung in der Biogasanlage verbessern sich sogar zahlreiche Eigenschaften des Substrats: Es ist gegenüber Gülle wesentlich geruchsärmer, ätzt nicht und kann wesentlich besser ausgebracht werden als herkömmliche Gülle. Außerdem werden die meisten pathogenen Keime und störenden Samen verringert, wodurch die Pflanzen die Nährstoffe besser aufnehmen können. Ausgefaultes Substrat aus der Biogasanlage ist daher ein hervorragender Dünger, der Mineraldünger ersetzt und so dem Landwirt nicht nur hilft, seine Düngekosten zu reduzieren, sondern auch zur Verminderung des Energie- und Ressourcenverbrauchs beiträgt. Das in dem Fermenter erzeugte Biogas wird zunächst in einem Foliengasspeicher zwischengespeichert und dann in einem Blockheizkraftwerk verbrannt, um Strom und Wärme zu erzeugen. Die Komponenten der Biogasanlage: 18 Die Hersteller Strom und Wärme Die ABO Wind AG übernimmt eine zweijährige Gewährleistung für die Gesamtanlagen. Die Biogasanlagen werden vom Hersteller Biogas Nord aus Bielefeld hergestellt und von der ABO Wind AG als Generalunternehmerin inklusive der Infrastruktur schlüsselfertig errichtet. Der Hersteller Biogas Nord hatte zu Beginn 2005 mehr als 50 Biogasanlagen in Deutschland geplant und gebaut. Anfang 2005 waren zehn weitere Biogasanlagen im Bau, in der Genehmigungs- oder Planungsphase. Die Strom erzeugenden Blockheizkraftwerke stammen von der SEVA Energie AG aus Emstek (bei Bremen). SEVA hatte bis Ende 2004 fast 200 Blockheizkraftwerke mit einer Leistung von insgesamt fast 38.000 Kilowatt errichtet. Von den hier eingesetzten Modulen wurden bis zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als 50 hergestellt, so daß umfangreiche Betriebserfahrungen vorliegen. Weitere Informationen zu Biogas Nord sind im Internet unter www.biogas-nord.de und zu SEVA unter www.SEVA.de einzusehen. Der Strom wird in das Netz der örtlichen Energieversorger eingespeist und gemäß dem EEG über einen Zeitraum von 20 Jahren zu einem garantierten Preis vergütet. Die entstehende Wärme wird vorwiegend zur Beheizung der Fermenter und der Nachgärbehälter eingesetzt. Die nicht für prozeßinterne Zwecke benötigte Wärme kann für die Wärmeversorgung der Agrarbetriebe sowie externer Verbraucher eingesetzt werden. Die vor allem in den Sommermonaten erzeugte überschüssige Wärme wird mittels eines Notkühlers an die Umgebungsluft abgegeben. Für den in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Strom wird nach dem novellierten EEG ein Aufschlag von 0,02 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Aus diesem sowie aus ökologischen Gründen ist es vorteilhaft, einen möglichst hohen Anteil der entstehenden Wärme zu nutzen. Es wird angestrebt, den Anteil der extern genutzten Wärme in Zukunft deutlich zu erhöhen, was sich zusätzlich positiv auf das Betriebsergebnis auswirken wird. Die Wartung und Instandhaltung Die verwendete Biomasse In den zu errichtenden Biogasanlagen werden Rindergülle, Rinder- und Hühnermist sowie nachwachsende Rohstoffe in Form von Mais- und Grassilagen verwertet. Dabei wird die Gülle kostenfrei für die Verwertung in der Biogasanlage bereitgestellt. Die Abrechnung der sonstigen Einsatzstoffe erfolgt nicht anhand der gelieferten Tonnagen, sondern auf Basis der eingespeisten Strommenge. Das ausgefaulte Substrat wird auf den jeweiligen landwirtschaftlichen Flächen der Agrarbetriebe als Dünger ausgebracht. Folgende Stoffe werden in den Biogasanlagen eingesetzt: Typ Tonnen je Jahr zurechenbare Stromerzeugung nach Abschlägen Anteil in % 40.350 2.089.565 22 Rindermist 2.261 426.702 4 Anwelksilage 5.220 1.594.117 17 10.504 4.697.875 49 511 156.053 2 1.000 595.703 6 59.846 9.560.015 100 Silageanschnitt Hühnertrockenkot Gesamt Die Wartung der Biogasanlage übernehmen soweit möglich die Mitarbeiter der Agrargetriebe selbst. Bei Bedarf können in Absprache mit ABO Wind und Biogas Nord externe Firmen beauftragt werden. Die voraussichtlich anfallenden Kosten für die Beauftragung externer Firmen sowie für Ersatzteile wurden im Finanzplan berücksichtigt. Die Auslastung und Verfügbarkeit der Biogasanlagen Rindergülle Maissilage Die Wartung und Instandhaltung der Blockheizkraftwerke führt der Hersteller, die Firma SEVA, aus. Hierzu wurden für die jeweiligen Standorte Vollwartungsverträge mit einer Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen. Aufgrund der Nähe der Biogasanlagen zum Standort des Serviceteams der Firma SEVA in Magdeburg konnte ein günstiger Preis für die Vollwartung erzielt werden. Sie umfaßt die regelmäßige Wartung der Module sowie den Ersatz defekter Anlagenteile bis hin zum gesamten Modul. Lediglich die Kosten für Ölwechsel und eventuelle zusätzliche Anfahrten außerhalb der Gewährleistungszeit sind in der mit SEVA vereinbarten Pauschale nicht enthalten, werden aber in der Kalkulation der Wartungskosten berücksichtigt. In der Wirtschaftlichkeitsprognose ist berücksichtigt, daß sämtliche Motoren in den Blockheizkraftwerken nach cirka zehn Jahren ausgetauscht werden. Die Biogasanlagen sind ganzjährig in Betrieb und werden wie andere landwirtschaftliche Maschinen von den Angestellten der Genossenschaften weitgehend selbst gewartet. Zur turnusmäßigen Wartung gehen sie frühestens nach drei bis fünf Jahren für einige Tage außer Betrieb. Als Maß für die Auslastung einer Biogasanlage kann man die Verweilzeit und die Faulraumbelastung heranziehen. Erstere gibt die mittlere Zeitdauer an, für die sich das Substrat im Fermenter aufhält. Bei den drei hier vorgestellten Anlagen liegt die Verweilzeit in Fermenter und Nachgärbehälter zwischen 42 und 84 Tagen, was eine ausreichende Zeit für den Abbau der Einsatzstoffe läßt. Die Faulraumbelastung gibt an, welche Mengen an organischer Trockensubstanz dem Fermenter zugeführt werden. Übersteigt die Faulraumbelastung einen Wert von 4 bis 4,5 Kilogramm organischer Trockensubstanz pro Kubik- 19 meter Fermentervolumen, dann besteht die Gefahr, daß die Bakterien „überfüttert“ werden und der Prozeß in Richtung Versäuerung kippen kann. Unterhalb dieser Grenze kann dagegen eine dauerhaft stabile Prozeßbiologie realisiert werden. Die Faulraumbelastung der einzelnen Anlagen wurde mit Werten zwischen 3,2 und 3,8 Kilogramm je Kubikmeter geplant. Die Auslastung bewegt sich damit bei allen Anlagen in einem unkritischen Bereich. Der Wirkungsgrad und die Verfügbarkeit der Blockheizkraftwerke Der elektrische Wirkungsgrad der Blockheizkraftwerke wird vom Hersteller garantiert. Ebenso garantiert er die Verfügbarkeit der einzelnen Module zu jeweils 95 Prozent. Die Gesamtverfügbarkeit der Blockheizkraftwerke innerhalb der Biogasanlagen erhöht sich mit zunehmender Zahl an Blockheizkraftwerkmodule, da sich dann die Wahrscheinlichkeit für einen gleichzeitigen Ausfall aller Module verringert. Im Falle einer Anlage mit zwei Modulen kann man bei der vertraglich vereinbarten Vollwartung der Blockheizkraftwerke durch den Hersteller von einer Gesamtverfügbarkeit von 97 Prozent ausgehen. DIE VERGÜTUNG NACH DEM ERNEUERBARE-ENERGIENGESETZ Für Strom aus Biogasanlagen gibt es nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz eine gestaffelte feste Vergütung für einen Zeitraum von rund 20 Jahren. Bei einer Inbetriebnahme der Biogasanlagen im Jahr 2005 beträgt die Basisvergütung bis zu einer Leistung von 150 Kilowatt 0,1133 Euro je Kilowattstunde und für die darüber hinausgehende Leistung bis 500 Kilowatt 0,0975 Euro, danach 0,0877 Euro je Kilowattstunde. Zusätzlich gibt es beim ausschließlichen Einsatz nachwachsender Rohstoffe einen Aufschlag von 0,06 Euro je Kilowattstunde. Kommt die in der Biogasanlage erzeugte Wärme ebenfalls zur Nutzung, wird noch ein Zuschlag für die Kraft-Wärme-Kopplung von 0,02 Euro je Kilowattstunde für die zurechenbare elektrische Energie gezahlt. Vergütungsstaffel und prognostizierter Stromertrag Mit den prognostizierten Erträgen der Biogasanlagen Kemberg, Kunrau und Miesterhorst errechnet sich nach dem EEG bei Inbetriebnahme vor dem 31. Dezember 2005 eine feste Einspeisevergütung für die drei Biogasanlagen von durchschnittlich 0,1650 Euro je Kilowattstunde für die gesamte Laufzeit des Fonds bis Ende 2025. (Tabelle S. 20) Ein Auszug aus dem zum 1. August 2004 novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird hier abgedruckt: § 1 Zweck des Gesetzes DIE BETRIEBSFÜHRUNG UND DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG Die ABO Wind Betriebs GmbH übernimmt die technische und kaufmännische Geschäftsführung des Projektes. Die Betriebsführung vor Ort, das heißt die Bedienung, Beschickung, Überwachung und Wartung der Biogasanlage wird von dem dafür geschulten Personal der Bauernhöfe vor Ort und selbständig durchgeführt. Die Genossenschaften beschäftigen jeweils cirka zehn Angestellte und tragen alle mit den Biogasanlagen verbunden Personalrisiken selbst, weil die Biogas KG keine eigenen Angestellten hat. Die Vergütung der Genossenschaften ist erfolgsabhängig und wird in den Erläuterungen des Finanzplans aufgeschlüsselt. Um eine optimale Gasausbeute zu erzielen, müssen die für die Vergärung notwendigen Prozeßparameter kontinuierlich eingehalten werden. Zudem muß die Biogasanlage möglichst gleichmäßig mit einer geeigneten Mischung an Einsatzstoffen beschickt werden. Diese Aufgaben werden von der zentralen elektronischen Steuerung der Biogasanlage übernommen. Sie protokolliert zudem alle wichtigen Betriebsdaten sowie die Gasqualität und übermittelt die Daten der ABO Wind Betriebs GmbH. Falls Störungen oder Abweichungen von den vorgegebenen Sollwerten auftreten, die nicht automatisch behoben werden können, werden entsprechende Warnmeldungen abgegeben, so daß das Personal des Betriebsführers sofort korrigierend eingreifen kann. (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, Natur und Umwelt zu schützen, einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Energieressourcen zu leisten und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern. (2) Zweck dieses Gesetzes ist ferner, dazu beizutragen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen. § 3 Abnahme- und Übertragungspflicht Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ... unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen und den gesamten aus diesen Anlagen angebotenen Strom aus erneuerbaren Energien ... vorrangig abzunehmen und zu übertragen. § 5 Vergütungspflicht (1) Netzbetreiber sind verpflichtet, Strom, der in Anlagen gewonnen wird, die ausschließlich erneuerbare Energien ... einsetzen und den sie nach §4 ... abgenommen haben, nach Maßgabe der §§ 6 bis 12 zu vergüten. ... 20 Vergütungsstaffel und prognostizierter Stromertrag zurechenbare Leistung EEG-Vergütung Zuschlag für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe Zurechenbare Strommenge (in kWh) spezifische Vergütung (in Euro/kWh) Stromertrag (in Euro) bis 150 kW 3.942.000 0,1133 446.629 151 bis 500 kW 5.618.015 0,0975 547.756 bis 500 kW 9.560.015 0,06 573.601 (Stromkennzahl berücksichtigt) 0,02 9.721 9.560.015 0,1650 1.577.707 Zuschlag für Wärmenutzung (KWK-Zuschlag) 486.050 Summe/Durchschnitt: § 8 Vergütung für Strom aus Biomasse (1) Für Strom, der in Anlagen mit einer Leistung bis einschließlich 20 Megawatt gewonnen wird, die ausschließlich Biomasse im Sinne der nach Absatz 7 erlassenen Rechtsverordnung einsetzen, beträgt die Vergütung • bis einschließlich einer Leistung von 150 Kilowatt mindestens 11,5 Cent pro Kilowattstunde, • bis einschließlich einer Leistung von 500 Kilowatt mindestens 9,9 Cent pro Kilowattstunde, • bis einschließlich einer Leistung von 5 Megawatt mindestens 8,9 Cent pro Kilowattstunde und • ab einer Leistung von 5 Megawatt mindestens 8,4 Cent pro Kilowattstunde.... (2) Die Mindestvergütungen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 erhöhen sich um jeweils 6,0 Cent pro Kilowattstunde und die Mindestvergütungen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 um 4,0 Cent pro Kilowattstunde, wenn 1. der Strom ausschließlich a) aus Pflanzen oder Pflanzenbestandteilen, die in landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben oder im Rahmen der Landschaftspflege anfallen und die keiner weiteren als der zur Ernte, Konservierung oder Nutzung in der Biomasseanlage erfolgten Aufbereitung oder Veränderung unterzogen wurden, b) aus Gülle im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte Nebenprodukte (ABl. EG Nr. L 273 S. 1), ... , oder c) aus beiden Stoffgruppen gewonnen wird, 2. die Biomasseanlage ausschließlich für den Betrieb mit Stoffen nach Nummer 1 genehmigt ist ... und 3. auf demselben Betriebsgelände keine Biomasseanlagen betrieben werden, in denen Strom aus sonstigen Stoffen gewonnen wird. (3) Die Mindestvergütungen nach Absatz 1 Satz 1 erhöhen sich um jeweils 2,0 Cent pro Kilowattstunde, soweit es sich um Strom im Sinne von § 3 Abs. 4 des Kraft-WärmeKopplungsgesetzes handelt und dem Netzbetreiber ein entsprechender Nachweis nach dem von der Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft - AGFW - e. V. herausgegebenen Arbeitsblatt FW 308 - Zertifizierung von KWK-Anlagen - Ermittlung des KWK-Stromes vom November 2002 (BAnz. Nr. 218a vom 22. November 2002) vorgelegt wird. Anstelle des Nachweises nach Satz 1 können für serienmäßig hergestellte KWK-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 2 Megawatt geeignete Unterlagen des Herstellers vorgelegt werden, aus denen die thermische und elektrische Leistung sowie die Stromkennzahl hervorgehen. ... (5) Die Mindestvergütungen nach Absatz 1 werden beginnend mit dem 1. Januar 2005 jährlich jeweils für ab diesem Zeitpunkt neu in Betrieb genommene Anlagen um jeweils 1,5 Prozent des für die im Vorjahr neu in Betrieb genommenen Anlagen maßgeblichen Wertes gesenkt und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet. ... § 12 Gemeinsame Vorschriften für Abnahme, Übertragung und Vergütung (3) Die Mindestvergütungen sind vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme an jeweils für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres zu zahlen. ... 21 DER PROGNOSTIZIERTE ENERGIEERTRAG UND DIE SICHERHEITSABSCHLÄGE Der jährlich erzielbare Stromertrag hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Zu diesen gehören Art und Menge der eingesetzten organischen Substanzen, die sich wie in der weiter vorne stehenden Tabelle zur verwendeten Biomasse dargestellt, hinsichtlich ihres Energiegehaltes unterscheiden. So hat Mais einen höheren Energiegehalt als Rindergülle. Dazu kommt, daß auch der Energiegehalt eines bestimmten Einsatzstoffes von Ort zu Ort und von Jahr zu Jahr schwanken kann. Rindergülle von Milchkühen beispielsweise hat einen höheren Energiegehalt als solche aus der Rindermast, weil bei letzterer weniger energiereiches Futter angeboten wird. Auch Witterungseinflüsse verändern den Energiegehalt des Futters beziehungsweise den Energiegehalt der direkt fermentierten Pflanzen. Diese zufälligen und schwer zu bewertenden Umstände verringern auch die Aussagekraft von Gärversuchen, die jeweils nur eine Momentaufnahme bieten. Grundsätzlich kann jedoch davon ausgegangen werden, daß sich die Schwankungen im Laufe der Jahre und im Rahmen dieses Projektes auch über die verschiedenen Standorte ausmitteln und der durchschnittliche Ertrag wie prognostiziert erwirtschaftet wird. Sehr wichtig in diesem Zusammenhang ist deshalb die erfolgabhängige Vergütung der Genossenschaften, die unabhängig von der Menge und Qualität der Einsatzstoffe nach der Energieausbeute bezahlt werden. Weitere wichtige Faktoren, die die spezifischer Biogasausbeute bestimmen, sind der Wirkungsrad der eingesetzten Blockheizkraftwerke sowie die Qualität und die Verfügbarkeit der Biogasanlage. Die Prognosen stützen sich auf Erfahrungswerte, Literaturangaben und eigene Berechnungen. Es wurde kein Bewertungsgutachten erstellt. Einsatzstoffe und prognostizierte Stromausbeute der Biogasanlagen Kemberg, Miesterhorst und Kunrau Einheit Rindergülle Rindermist Silageanschnitt Anwelksilage Maissilage Hühnertrockenkot Gehalt an Trockensubstanz (TS) 1) % 8 25 35 35 35 70 Gehalt an organischer Trockensubstanz (OTS) 1) % 80 85 91 91 97 77 Spezifische Gasausbeute der OTS 1) m3/t OTS 410 450 530 530 730 560 Spezifische Gasausbeute der Einsatzstoffe m3/t Frischmasse 26,2 95,6 168,8 168,8 247,8 301,8 Methangehalt 2) % 60 60 55 55 55 60 Energieausbeute (gerundet) kWh/t 157,4 573,8 928,4 928,4 1.359,7 1.811,0 Einsatzmenge (gerundet) t/a 40.350 2.261 511 5.220 10.504 1.000 Gesamt-Energieausbeute aus dem Biogas kWh/a 6.352.638 1.297.249 474.426 4.846.392 14.282.352 1.811.040 % 37,78 37,78 37,78 37,78 37,78 37,78 kWh/a 2.399.865 490.068 179.226 1.830.844 5.395.510 684.165 % 15,73 15,73 15,73 15,73 15,73 15,73 Nettostromertrag aus Biomasse kWh/a 2.022.278 412.962 151.027 1.542.785 4.546.598 Nettostromertrag aus Zündöl in Prozent 5) % 3,22 3,22 3,22 3,22 3,22 3,22 Strom aus Zündöl in kWh kWh/a 67.287 13.740 5.025 51.333 151.278 19.182 Gesamtstromerzeugung kWh/a 2.089.565 426.702 156.053 1.594.117 4.697.875 595.703 Frischmasse Wirkungsgrad der Blockheizkraftwerk 3) Theoretischer Stromertrag Abzüge und Sicherheitsabschläge 4) Summe 59.846 576.521 9.252.171 9.560.015 22 DIE STANDORTE IM EINZELNEN: Erläuterungen 1) Angaben aus „Leitfaden Biogas 2003“. Herausgeber: Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg. 2) Ein Kubikmeter Methan hat einen Energiegehalt von zehn Kilowattstunden 3) Gewichteter Mittelwert über die eingesetzten Blockheizkraftwerksmodule. Der unter Berücksichtigung der jeweiligen Laufzeiten der Blockheizkraftwerke ermittelte Wert basiert auf den Angaben der Hersteller für die einzelnen Module. 4) In der Wirtschaftlichkeitsprognose ist ein Sicherheitsabschlag von zehn Prozent für die Rohstoffzufuhr, unerwartete Stillstände und eine niedriger als geplante Gasausbeute berücksichtigt sowie ein weiterer Sicherheitsabschlag von 2,5 Prozent für den Wirkungsgrad der Blockheizkraftwerke. Unter Einbeziehung der pauschalen Abzüge von 3 Prozent für die Verfügbarkeit der Blockheizkraftwerke und eines Prozents für Trafo- und Leitungsverluste betragen die gesamten Abschläge und Abzüge somit 15,7 Prozent. 5) Es werden drei Blockheizkraftwerke mit Zündstrahlmotoren (Gesamtleistung 480 Kilowatt) und drei mit Gasmotoren (Gesamtleistung 930 Kilowatt) angesetzt. Pro Zündstrahlmotor beträgt der Zündölanteil am Brennstoffeinsatz und damit an der Stromproduktion 10 Prozent; bezogen auf die Gesamtleistung aller sechs Aggregate 3,22 Prozent. Kunrau Miesterhorst Sachsen-Anhalt Magdeburg Dessau Kemberg Halle 6) Der in der Wirtschaftlichkeitsberechnung langfristig angesetzte jährliche Stromertrag von 9.560.015 Kilowattstunden entspricht bei der Nennleistung der Blockheizkraftwerke von insgesamt 1.410 Kilowatt cirka 6.800 Vollaststunden. Zusätzlich wird davon ausgegangen, daß im ersten Betriebsjahr lediglich 75 Prozent der langfristigen Stromerlöse erzielt werden, weil es Zeit braucht, bis die Biogasanlage eingefahren ist. Der prognostizierte Stromertrag, die Abzüge und Sicherheitsabschläge Abschlag in Strommenge kWh in kWh Stromertrag, brutto in Kilowattstunden 11.345.000 10 % Sicherheitsabschlag für Rohstoffzufuhr, unerwartete Stillstände und Gasausbeute 1.134.500 10.210.500 3 % pauschaler Abzug für die Verfügbarkeit der Blockheizkraftwerke 306.315 9.904.185 2,5 % Sicherheitsabschlag für den Wirkungsgrad der Blockheizkraftwerke 247.605 9.656.580 1 % pauschaler Abzug für Trafo- und Netzverluste 96.565 9.560.015 Jährlicher Stromertrag, netto in Kilowattstunden 9.560.015 23 Die Biogasanlage Kemberg Standort Kemberg, Landkreis Wittenberg (Sachsen-Anhalt) Technik Stahlbeton-Fermenter 1 x 2.500 m3 plus 1 x 1.000 m3 als Nachgärbehälter mit integriertem Gasspeicher, Feststoffdosierer, Blockheizkraftwerk Einsatzstoffe: Rindergülle, Maissilage, Grassilage Durchsatz der Biogasanlagen: Nenndurchsatz: 27.000 t/a Leistung des Blockheizkraftwerkes: 1 x 160 kWel Zündstrahlmotor; 1 x 230 kWel Gasmotor Planer und Generalunternehmer: ABO Wind AG Ingenieurleistungen: PROMA Ingenieurbau GmbH, Burg (Magdeburg) Hersteller der Komponenten: Biogas Nord GmbH, SEVA Energie AG Lokaler Partner : Milchagrargenossenschaft Heideland e.G., Kemberg Beschreibung des Standortes Die Biogasanlage Kemberg wird auf dem Gelände der Milchagrargenossenschaft Heideland in Kemberg errichtet. Diese Agrargenossenschaft hält cirka 1.150 Großvieheinheiten und bewirtschaftet eine Fläche von rund 2.000 Hektar. Das Recht der Betreibergesellschaft zur Nutzung der Biogasanlage wird im Grundbuch eingetragen. Der Pachtvertrag hat eine Laufzeit von 22 Jahren. Die Bau- und Betriebsgenehmigung nach dem BundesImmissionsschutzgesetz wurde im September 2004 vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erteilt. Die Bauarbeiten für die Biogasanlage haben im März 2005 begonnen. Die Anlage ist seit August 2005 in Betrieb. Gülle, Mist und nachwachsende Rohstoffe Es werden jährlich rund 24.000 Tonnen Rindergülle und Rindermist sowie 3.000 Tonnen nachwachsende Rohstoffe bereitgestellt. Strom Unter Berücksichtigung von 15,7 Prozent an Abzügen und Sicherheitsabschlägen erzielt die Biogasanlage cirka 2.476 Megawattstunden jährlich (einschließlich 96 Megawatt aus Zündöl). Der Strom wird vollständig in das Netz des örtlichen Energieversorgers ENVIA Verteilnetz GmbH eingespeist und gemäß dem Erneuerbare-EnergienGesetz über einen Zeitraum von 20 Jahren zu einem garantierten Preis von durchschnittlich 0,1698 Euro je Kilowattstunde vergütet (einschließlich des Zuschlags für die Kraftwärmekopplung). Wärme Technik Der Fermenter hat ein Nettovolumen von 2.500 Kubikmetern, was bei den eingesetzten Substratmengen zu einer mittleren Verweilzeit von rund 31 Tagen führt. Das Volumen des Nachgärers beträgt 1.000 Kubikmeter, so daß die Gesamtverweilzeit 42 Tage beträgt. Die Gesamtleistung der Blockheizkraftwerke erreicht 390 Kilowatt, wobei ein Aggregat mit Zündstrahldieselmotor (160 Kilowatt elektrisch), das andere mit Gasmotor (230 Kilowatt elektrisch) ausgestattet wird. Zur Deckung des Wärmebedarfs ihrer Betriebsgebäude wird überschüssige Wärme kostenfrei an die Milchagrargenossenschaft abgegeben. Pro Jahr können voraussichtlich mindestens 570 Megawattstunden Wärme an die Milchagrargenossenschaft geliefert werden. Für den in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Strom ergibt sich dadurch ein jährlicher Aufschlag von rund 9.720 Euro, welcher im durchschnittlichen Strompreis berücksichtigt wurde. Die vor allem in den Sommermonaten erzeugte überschüssige Wärme wird an die Umgebungsluft abgegeben. 24 Die Biogasanlage Kunrau Standort: Altmarkkreis Salzwedel (Sachsen-Anhalt) Technik: Stahlbeton-Fermenter 1 x 2.500 m3 plus 1 x 1.500 m3 als Nachgärbehälter mit integriertem Gasspeicher, Feststoffdosierer, Blockheizkraftwerk Einsatzstoffe: Rindergülle, Hühnerkot, Maissilage Durchsatz der Biogasanlage: Nenndurchsatz: 19.000 t/a Leistung des Blockheizkraftwerkes: 1 x 150 kWel Zündstrahlmotor; 1 x 350 kWel Gasmotor Planer und Generalunternehmer: ABO Wind AG Ingenieursleistungen: PROMA Ingenieurbau GmbH, Burg (Magdeburg) Hersteller der Komponenten: Biogas Nord GmbH, SEVA Energie AG Lokaler Partner : Landwirtschaftliche Betriebsgemeinschaft Kunrau GmbH Beschreibung des Standortes Die Biogasanlage Kunrau soll auf dem Gelände der Landwirtschaftlichen Betriebsgemeinschaft Kunrau GmbH Nahe der Ortschaft Kunrau errichtet werden. Die Agrargenossenschaft hält 1.500 Großvieheinheiten und bewirtschaftet eine Fläche von 2.000 Hektar. Das Recht der Betreibergesellschaft zur Nutzung der Biogasanlage wird im Grundbuch eingetragen und der Pachtvertrag hat eine Laufzeit von 22 Jahren. Die Bau- und Betriebsgenehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde im Februar 2005 vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erteilt. Die Bauarbeiten haben im Juni 2005 begonnen, und die Biogasanlage soll im Oktober 2005 in Betrieb gehen. Gülle, Hühnermist und nachwachsende Rohstoffe In der zu errichtenden Biogasanlage sollen jährlich bis zu 12.000 Tonnen Rindergülle und 1.000 Tonnen Hühnermist sowie 6.000 Tonnen nachwachsende Rohstoffe in Form von Maissilage verwertet werden. Alle Einsatzstoffe werden von der Landwirtschaftlichen Betriebsgemeinschaft Kunrau bereitgestellt. Die Technik Der Fermenter hat ein Nettovolumen von 2.500 Kubikmetern, was bei den eingesetzten Substratmengen zu einer mittleren Verweilzeit von rund 48 Tagen führt. Das Volumen des Nachgärers beträgt 1.500 Kubikmeter, so daß die gesamte Verweildauer 71 Tage umfaßt. Das Blockheizkraftwerk ist auf die Gesamtleistung von 500 Kilowatt elektrischer Leistung ausgelegt, wobei ein Aggregat mit Zündstrahldieselmotor (150 Kilowatt elektrisch), das andere mit Gasmotor (350 Kilowatt elektrisch) ausgestattet ist. Stromproduktion Unter Berücksichtigung von 15,7 Prozent an Sicherheitsabschlägen erzielt die Biogasanlage 3.632 Megawattstunden jährlich (einschließlich 109 Megawatt aus Zündöl). Der Strom wird vollständig in das Netz des örtlichen Energieversorgers Avacon AG eingespeist und gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz über einen Zeitraum von 20 Jahren zu einem garantierten Preis von durchschnittlich 0,1632 Euro je Kilowattstunde (ohne den noch möglichen Zuschlag für die Kraftwärmekopplung) vergütet. Wärmeproduktion In wenigen hundert Metern Entfernung der Anlage liegen einige kommunale Bauten sowie mehrere Wohnhäuser, die für eine Wärmeversorgung gut geeignet sind. Seitens der Gemeinde Kunrau und der Wohnungseigentümer besteht ein grundsätzliches Interesse an einer Wärmeabnahme, so daß Aussichten auf höhere Erträge als im Finanzplan dargestellt bestehen. 25 Die Biogasanlage Miesterhorst Standort: Miesterhorst, Altmarkkreis Salzwedel (Sachsen-Anhalt) Technik: Stahlbeton-Fermenter 1 x 2.500 m3 plus 1 x 1.500 m3 als Nachgärbehälter mit integriertem Gasspeicher, Feststoffdosierer, Blockheizkraftwerk Einsatzstoffe: Rindergülle, Rindermist, Maissilage, Grassilage Durchsatz der Biogasanlage: Nenndurchsatz: 13.500 t/a Leistung des Blockheizkraftwerkes: 1 x 170 kWel Zündstrahlmotor; 1 x 350 kWel Gasmotor Planer und Generalunternehmer: ABO Wind AG Ingenieursleistungen: PROMA Ingenieurbau, Burg (Magdeburg) Hersteller der Komponenten: Biogas Nord GmbH, SEVA Energie AG Lokaler Partner: Agrargenossenschaft „Am Schnabel“, Miesterhorst Beschreibung des Standortes Die Biogasanlage Miesterhorst wird auf dem Gelände der Agrargenossenschaft Am Schnabel in der Gemarkung Miesterhorst im Altmarkkreis Salzwedel errichtet. Die Agrargenossenschaft hält cirka 450 Großvieheinheiten und bewirtschaftet eine Fläche von etwa 1.200 Hektar. Das Recht der Betreibergesellschaft zur Nutzung der Biogasanlage wird im Grundbuch eingetragen und der Pachtvertrag hat eine Laufzeit von 22 Jahren. Die Bau- und Betriebsgenehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde im November 2004 vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erteilt. Die Bauarbeiten haben im April 2005 begonnen und die Biogasanlage soll im Oktober 2005 in Betrieb gehen. Biomasse-Einsatz In der zu errichtenden Biogasanlage sollen jährlich 6.350 Tonnen Rindergülle und Rindermist sowie 7.150 Tonnen nachwachsende Rohstoffe in Form von Mais- und Grassilagen verwertet werden. Technik Der Fermenter hat ein Nettovolumen von 2.500 Kubikmetern, was bei den eingesetzten Substratmengen zu einer mittleren Verweilzeit von rund 60 Tagen führt. Das Volumen des Nachgärers beträgt 1.500 Kubikmeter, so daß eine Gesamtverweilzeit von 84 Tagen erreicht wird. Die Gesamtleistung des Blockheizkraftwerkes beträgt 520 Kilowatt, wobei ein Aggregat mit Zündstrahldieselmotor (170 Kilowatt elektrisch), das andere mit Gasmotor (350 Kilowatt elektrisch) ausgestattet ist. Stromproduktion Unter Berücksichtigung von Sicherheitsabschlägen erzielt die Biogasanlage 3.452 Megawattstunden jährlich (einschließlich 104 Megawatt aus Zündöl). Der Strom wird vollständig in das Netz des örtlichen Energieversorgers Avacon AG eingespeist und gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz über einen Zeitraum von 20 Jahren zu einem garantierten Preis von durchschnittlich 0,1635 Euro je Kilowattstunde (ohne einen noch möglichen Zuschlag für die Kraftwärmekopplung) vergütet. Es wird eine cirka 850 Meter lange Stromtrasse bis zum Übergabepunkt verlegt. Für die Verlegung und den Betrieb dieser Stromtrasse wurden Pachtverträge mit der Gemeinde Miesterhorst sowie privaten Eigentümern abgeschlossen. Das Nutzungsrecht wurde – soweit möglich – grundbuchlich gesichert. Wärmeproduktion Ein Teil der Wärme kann für die Wärmeversorgung der Agrargenossenschaft eingesetzt werden. Da zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch keine gesicherten Daten zum Wärmeverbrauch existierten, wurden die möglichen Mehrerlöse in der Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht berücksichtigt. 26 DIE PROGNOSE DES WIRTSCHAFTLICHEN ERGEBNISSES Die schlüsselfertige Errichtung der Biogasanlagen erfolgt von der ABO Wind AG, Wiesbaden, als Generalunternehmerin zu einem Festpreis. Sie gibt der Biogas KG auf die Anlagen eine Gewährleistung von zwei Jahren. Die ABO Wind AG hat ebenfalls die rechtliche und kaufmännische Konzeption der Biogasprojekte, die Prospekterstellung sowie die Eigen- und Fremdkapitalbeschaffung inklusive der Plazierungsgarantie übernommen. Aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften (siehe Kapitel „Steuerliche Konzeption“) wird davon ausgegangen, daß die Kosten für die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals, die Fremdkapitalbeschaffung sowie die Finanzierung in der Bauphase und der Ingangsetzungsaufwand unmittelbar im ersten Geschäftsjahr als Betriebsausgaben sofort abzugsfähig sind. Der Investitionsplan Euro Biogasanlagen schlüsselfertig 4.335.500 Projektentwicklung 412.000 Vertrieb Kommanditanteile und Plazierungsgarantie 148.000 Konzeption und Prospekterstellung 38.830 Sofort abzugsfähiger Ingangsetzungsaufwand: 207.570 Vorfinanzierung Eigenkapital 95.400 Zwischenfinanzierung Mehrwertsteuer 27.330 Treuhandvertrag, Bankgebühren 28.840 Vermittlung Fremdkapital 56.000 Disagio KfW-Darlehen 13.600 Gesamt: 5.155.500 Der Finanzierungsplan Euro Eigenkapital Kommanditkapital – Vorfinanzierung von der ABO Wind AG sichergestellt Fremdkapital 1. Darlehen aus dem ERPUmwelt- und Energiesparprogramm (Ost) 2. Darlehen aus dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm (Ost) 3. Darlehen aus dem KfW Umweltprogramm (Ost) 4. Darlehen aus dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm (Ost) 5. Darlehen aus dem KfW-Umweltprogramm (Ost) Summe Auszahlung Laufzeit Tilgungsfreie Zeit Zinssatz nominal* Zinsbindung 4,0 % 10 Jahre 4,0 % 10 Jahre 4,0 % 10 Jahre 4,0 % 10 Jahre 4,0% 10 Jahre 1.850.000 965.500 100 % 31.03.2018 1.000.000 100 % 31.03.2018 105.000 96 % 30.06.2018 1.000.000 100 % 30.09.2018 235.000 96 % 30.09.2018 1.Tilgung am 30.09.2007 1.Tilgung am 30.09.2007 1.Tilgung am 30.12.2007 1.Tilgung am 30.09.2007 1.Tilgung am 30.09.2007 5.155.500 *inklusive 0,25 Prozent Aufschlag der Bank. 27 Die Prognoserechnung Die Prognoserechnung für die Biogas KG teilt sich in die Bereiche Gewinn- und Verlustrechnung, aus der sich die steuerlich relevanten Jahresergebnisse ergeben und die Liquiditätsrechnung (Cash-Flow-Betrachtung), welche die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens ausdrückt (Seite 28). Zwei Beispielrechnungen (Seite 30) für einen Kommanditisten mit einer Beteiligung in Höhe von 10.000 Euro und einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro sowie einer Beteiligung in Höhe von 30.000 Euro und einem zu versteuernden Einkommen von 150.000 Euro helfen dem Anleger bei der Berechnung seines Anteils. Dabei wird davon ausgegangen, daß es von 2006 an keine Änderungen der Steuergesetzgebung gibt. Da jedoch sowohl die jetzige Bundesregierung als auch die Opposition jeweils Änderungen der Steuergesetzgebung geplant haben, die die Verlustzuweisungen aus Fonds begrenzen beziehungsweise abschaffen, wurde eine weitere Beispielrechnung angefügt, die das voraussichtliche Ergebnis ohne Steuervorteile zeigt. Die Finanzierung Die Biogas KG finanziert sich aus Eigen- und Fremdmitteln. Die Eigenmittel werden durch die Einlagen der Kommanditisten in Höhe von 1.850.000 Euro erbracht. Die ABO Wind AG wird die bisherige Kommanditeinlage in Höhe von 15.000 Euro wieder abgeben. Zudem gibt die ABO Wind AG eine Plazierungsgarantie für bis zum 1. Februar 2006 gegebenenfalls nicht gezeichnetes Kommanditkapital. Die ABO Wind AG hat die Vorfinanzierung des Eigenkapitals in Höhe von 1.850.000,- Euro sichergestellt. Die Fremdmittel stammen aus dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und sind mit günstigen Zinskonditionen ausgestattet. Die Zinsen der Darlehen betragen zur Zeit 3,75 Prozent jährlich zuzüglich 0,25 Prozent jährlichem Aufschlag der Bank sowie einem Sicherheitsaufschlag, um mögliche Zinserhöhungen vorwegzunehmen. Die endgültigen Zinssätze werden zum Zeitpunkt der Zusage durch die KfW festgelegt und sind dann über zehn Jahre fest. Die Darlehen haben eine Laufzeit von 13 bzw. 14 Jahren. Zur Sicherung der Darlehen wurden die Biogasanlagen der finanzierenden Bank sicherungsübereignet. Darüber hinaus wurden der finanzierenden Bank auch die Ansprüche aus der Einspeisevergütung und aus Versicherungsleistungen abgetreten sowie eine Liquidität in Höhe von anfänglich insgesamt 445.000 Euro verpfändet. Dieser Betrag steht während der Laufzeit nicht für Ausschüttungen zur Verfügung. Die prognostizierten Erträge und Aufwendungen der Biogas KG sind bis zum 31.12.2025 aufgeführt. Die Zahlen wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Aufgrund des langen Prognosezeitraumes können jedoch die getroffenen Annahmen heute nicht absehbaren Veränderungen unterworfen sein, die Einfluß auf Betriebsergebnis und Ausschüttungen haben können. Für die Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlage wird keine Gewährleistung übernommen. Die Erträge und Aufwendungen werden im folgenden unter der jeweiligen Fußnote erläutert. Für alle Aufwendungen, die der allgemeinen Preissteigerung unterliegen, beziehungsweise für die entsprechende Steigerungen in den Verträgen vereinbart sind, wurde eine jährliche Inflation von zwei Prozent berücksichtigt. 1 Die Umsatzerlöse basieren auf der prospektierten Stromproduktion bis zum 31.12.2025 und dem laut Erneuerbare-Energien-Gesetz zu zahlenden durchschnittlichen Vergütungssatz in Höhe von rund 0,165 Euro pro Kilowattstunde. Die Inbetriebnahme der Biogasanlagen wird bis Oktober 2005 stattfinden. Auf die Inbetriebnahme folgt eine etwa sechsmonatige Anlaufphase der Biogasanlagen mit verringerter Stromproduktion. Daher wurden für das erste Betriebsjahr nur 75 Prozent der jährlichen Stromerlöse angenommen, was im Jahr 2005 rund 15 Prozent und im Jahr 2006 rund 92 Prozent der jährlichen Stromerlöse entspricht. 2 Die Zinserträge werden auf Basis des Liquiditätsstandes zum Vorjahresende mit einer Verzinsung von drei Prozent ohne Abzug von Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag berechnet. Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag werden der Biogas KG zwar nicht ausgezahlt, den einzelnen Kommanditisten jedoch im Rahmen der steuerlichen Veranlagung gutgeschrieben. Aus Gründen der übersichtlicheren Darstellung wurde dieser vereinfachte Weg gewählt. 28 Die prognostizierte Gewinn- und Verlustrechnung 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 235.633 1.448.042 1.577.707 1.577.707 1.577.707 1.577.707 1.577.707 1.577.707 1.577.707 0 353 6.913 9.663 11.730 13.903 14.694 14.983 15.224 235.633 1.448.395 1.584.620 1.587.370 1.589.437 1.591.610 1.592.401 1.592.690 1.592.931 3 Ingangsetzung 207.570 0 0 0 0 0 0 0 0 4 Abschreibungen 1.121.677 382.075 343.868 309.481 278.533 250.680 225.612 203.050 182.745 Erträge 1 Umsatzerlöse aus Stromproduktion* 2 Zinsertrag Summe Erträge Aufwendungen 5 Nutzungsentgelt 16.560 25.240 25.240 25.240 25.240 26.780 26.780 26.780 26.977 6 Versicherung 6.687 22.090 22.538 22.830 23.127 23.590 24.062 24.543 25.034 7 Kaufmännische Betriebsführung 11.782 73.850 82.072 83.714 85.388 87.096 88.838 90.614 92.427 8 Haftungsvergütung 2.400 2.400 2.400 2.400 2.400 2.400 2.400 2.400 2.400 2.000 6.630 6.763 6.898 7.036 7.177 7.320 7.466 7.616 10 Gülle, Silagen 9 Allgemeine Verwaltung / Steuerberatung 46.500 308.500 337.469 340.116 340.116 356.065 356.065 359.095 364.833 11 Strom und Heizöl 22.553 94.600 102.395 104.443 106.531 108.662 110.835 113.052 115.313 12 Wartung und Instandhaltung, Sonstiges 14.585 187.516 186.381 190.114 193.922 197.765 201.726 205.766 209.887 12 Technische Betriebsführung 29.500 118.935 124.541 125.291 125.291 129.291 129.291 129.291 130.041 360 1.190 1.369 1.569 1.791 2.037 2.311 2.615 2.951 15 Zinsen ERP Darlehen 59.195 118.620 113.531 103.354 93.176 82.998 72.821 62.643 52.466 15 Zinsen KfW Darlehen 5.925 13.380 12.823 11.708 10.593 9.478 8.363 7.248 6.133 14 Rückstellung für Rückbau 16 Zinsen Bürgschaften 313 625 625 625 625 625 625 625 625 Auflösung Disagio 1.077 2.325 2.082 1.838 1.595 1.352 1.109 865 622 0 0 0 0 0 15.861 44.485 46.811 48.289 Summe Aufwendungen 1.548.684 1.357.976 1.364.097 1.329.621 1.295.364 1.301.857 1.302.643 1.282.864 1.268.359 Jahresergebnis -1.313.051 90.419 220.523 257.749 294.073 289.753 289.758 309.826 324.572 in % des Kommanditkapitals -70,98% 5% 12% 14% 16% 16% 16% 17% 18% 0 17.635 345.642 483.170 586.495 695.173 734.682 749.158 761.199 -1.313.049 90.417 220.523 257.751 294.073 289.754 289.758 309.825 324.573 17 Gewerbesteuer Liquiditätsrechnung Stand am Jahresbeginn + Jahresergebnis 3 + Ingangsetzungskosten, fremdfinanziert 207.570 0 0 0 0 0 0 0 0 4 + Abschreibungen 1.121.677 382.075 343.868 309.481 278.533 250.680 225.612 203.050 182.745 - Tilgung ERP 0 0 254.439 254.439 254.439 254.439 254.439 254.439 254.439 - Tilgung KfW 0 0 27.875 27.875 27.875 27.875 27.875 27.875 27.875 1.077 2.325 2.082 1.838 1.595 1.352 1.109 865 622 360 1.190 1.369 1.569 1.791 2.037 2.311 2.615 2.951 14 - Inanspruchnahme Rückstellung Rückbau 0 0 0 0 0 0 0 0 0 18 - Ausschüttung 0 148.000 148.000 185.000 185.000 222.000 222.000 222.000 222.000 17.635 345.642 483.170 586.495 695.173 734.682 749.158 761.199 767.776 0% 8% 8% 10% 10% 12% 12% 12% 12% + Auflösung Disagio KfW 14 + Bildung Rückstellung Rückbau Stand am Jahresende Ausschüttung (in % des Eigenkapitals) * = zusätzlich sind Erlöse aus Wärmeverkauf möglich, wenn in der Nachbarschaft der Biogasanlagen potentielle Wärmeabnehmer gefunden werden. 29 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Summe 1.577.707 1.577.707 1.577.707 1.577.707 1.577.707 1.577.707 1.577.707 1.577.707 1.577.707 1.577.707 1.577.707 1.577.707 31.660.108 15.355 15.436 10.530 10.092 9.574 7.791 9.334 10.676 11.753 11.519 11.053 10.287 220.863 1.593.062 1.593.143 1.588.237 1.587.799 1.587.281 1.585.498 1.587.041 1.588.383 1.589.460 1.589.226 1.588.760 1.587.994 31.880.971 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 207.570 164.471 148.024 148.024 148.024 148.024 148.024 148.024 148.024 148.024 148.024 148.024 0 4.942.432 27.178 28.922 29.131 29.344 29.561 31.323 31.549 31.780 33.555 33.795 34.039 34.289 599.303 25.534 26.045 26.566 27.097 27.639 28.192 28.756 29.331 29.918 30.516 31.126 31.749 536.970 94.275 96.161 98.084 100.046 102.047 104.088 106.169 108.293 110.459 112.668 114.921 117.219 1.960.211 2.400 2.400 2.400 2.400 2.400 2.400 2.400 2.400 2.400 2.400 2.400 2.400 50.400 7.768 7.923 8.082 8.244 8.408 8.577 8.748 8.923 9.102 9.284 9.469 9.225 162.659 367.986 387.150 390.430 396.423 399.835 419.265 422.815 429.084 448.727 452.494 458.984 462.904 7.844.856 117.619 119.972 122.371 124.819 127.315 129.861 132.458 134.524 135.826 137.154 138.508 139.889 2.438.700 214.091 483.266 222.711 227.173 231.722 236.324 241.058 245.886 250.771 255.795 260.919 262.502 4.719.880 130.041 134.041 134.041 134.791 134.791 138.791 138.791 139.541 143.541 143.541 144.291 144.291 2.701.964 3.323 3.736 4.191 4.694 5.250 5.863 6.539 7.283 8.103 9.006 10.000 5.819 90.000 42.288 32.111 21.933 11.755 3.333 0 0 0 0 0 0 0 870.224 5.018 3.903 2.788 1.673 558 0 0 0 0 0 0 0 99.591 625 625 625 625 625 625 625 625 625 625 625 625 12.813 379 136 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 13.380 49.917 11.614 46.613 44.994 43.682 38.881 36.588 34.132 29.236 27.266 24.777 44.597 587.743 1.252.913 1.486.029 1.257.990 1.262.102 1.265.190 1.292.214 1.304.520 1.319.826 1.350.287 1.362.568 1.378.083 1.255.509 27.838.696 340.149 107.114 330.247 325.697 322.091 293.284 282.521 268.557 239.173 226.658 210.677 332.485 4.042.275 18% 6% 18% 18% 17% 16% 15% 15% 13% 12% 11% 18% 219% 767.776 771.783 526.480 504.627 478.729 389.552 466.724 533.807 587.671 575.972 552.661 514.362 340.148 107.115 330.246 325.698 322.091 293.285 282.520 268.557 239.174 226.659 210.677 332.484 4.042.279 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 207.570 164.471 148.024 148.024 148.024 148.024 148.024 148.024 148.024 148.024 148.024 148.024 0 4.942.432 254.439 254.439 254.439 254.439 166.667 0 0 0 0 0 0 0 2.965.496 27.875 27.875 27.875 27.875 27.875 0 0 0 0 0 0 0 334.500 379 136 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 13.380 3.323 3.736 4.191 4.694 5.250 5.863 6.539 7.283 8.103 9.006 10.000 5.819 90.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 90.000 90.000 222.000 222.000 222.000 222.000 370.000 370.000 370.000 370.000 407.000 407.000 407.000 852.658 5.995.658 771.783 526.480 504.627 478.729 389.552 466.724 533.807 587.671 575.972 552.661 514.362 0 12% 12% 12% 12% 20% 20% 20% 20% 22% 22% 22% 46% 324% 30 Die Prognose der Ergebnisse in Abhängigkeit von den steuerlichen Gegebenheiten Beispielrechnung mit Verlustzuweisungen (aktuelle Rechtslage) Kommanditeinlage [Euro]: 50.000, zu versteuerendes Einkommen: 150.000 nach der Splittingtabelle, Gesamtausschüttung / Kommanditeinlage: 324 Prozent, Einlage / Agio / Restwert [Euro] Entnahmen [Euro] Steuerwirkung [Euro] 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 -52.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4.000 4.000 5.000 5.000 6.000 6.000 6.000 6.000 16.703 -1.116 -2.703 -3.150 -3.583 -3.175 -2.834 -3.037 -3.191 Summe Geldfluß [Euro] -35.797 2.884 1.297 1.850 1.417 2.825 3.166 2.963 2.809 Summe Geldfluß kumuliert [Euro] -35.797 -32.913 -31.616 -29.767 -28.349 -25.524 -22.358 -19.395 -16.586 Kommanditeinlage [Euro]: 10.000, zu versteuerendes Einkommen: 50.000 nach der Grundtabelle, Gesamtausschüttung / Kommanditeinlage: 324 Prozent, 2005 Einlage / Agio / Restwert [Euro] 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 -10.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 800 800 1.000 1.000 1.200 1.200 1.200 1.200 Steuerwirkung [Euro] 3.125 -218 -532 -620 -706 -624 -556 -597 -627 Summe Geldfluß [Euro] -7.375 582 268 380 294 576 644 603 573 Summe Geldfluß kumuliert [Euro] -7.375 -6.793 -6.525 -6.145 -5.851 -5.275 -4.631 -4.028 -3.455 Entnahmen [Euro] Beispielrechnung ohne Verlustzuweisungen (Gesetzesänderung noch 2005 möglich) Kommanditeinlage [Euro]: 50.000, zu versteuerendes Einkommen: 150.000 nach der Splittingtabelle, Gesamtausschüttung / Kommanditeinlage: 324 Prozent, 2005 Einlage / Agio / Restwert [Euro] Entnahmen [Euro] Steuerwirkung [Euro] 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 -52.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4.000 4.000 5.000 5.000 6.000 6.000 6.000 6.000 0 0 0 0 0 307 -173 -3.037 -3.191 Summe Geldfluß [Euro] -52.500 4.000 4.000 5.000 5.000 6.307 5.827 2.963 2.809 Summe Geldfluß kumuliert [Euro] -52.500 -48.500 -44.500 -39.500 -34.500 -28.193 -22.366 -19.403 -16594 Kommanditeinlage [Euro]: 10.000, zu versteuerendes Einkommen: 50.000 nach der Grundtabelle, Gesamtausschüttung / Kommanditeinlage: 324 Prozent, 2005 Einlage / Agio / Restwert [Euro] 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 -10.500 0 0 0 0 0 0 0 0 Entnahmen [Euro] 0 800 800 1.000 1.000 1.200 1.200 1.200 1.200 Steuerwirkung [Euro] 0 0 0 0 0 61 -31 -597 -627 Summe Geldfluß [Euro] -10.500 800 800 1.000 1.000 1.261 1.169 603 573 Summe Geldfluß kumuliert [Euro] -10.500 -9.700 -8.900 -7.900 -6.900 -5.639 -4.470 -3.867 -3.294 3 Der Ingangsetzungsaufwand ergibt sich aus Aufwendungen in der Investitionsphase, die aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften im Jahr ihrer Entstehung als Aufwand anzusetzen sind. Hierunter fallen unter anderem Kosten für die Vorfinanzierung des Eigenkapitals und die Zwischenfinanzierung der Mehrwertsteuer, Kosten für die treuhänderische Verwaltung des Kommanditkapitals sowie für die Vermittlung von Darlehen. Insgesamt fallen 207.570 Euro an (siehe Tabelle Investitionsplan). 4 Die Abschreibungen geben den Wertverlust der Biogasanlagen auf Basis der steuerlichen Vorschriften wieder. Sie errechnen sich aus den Herstellungskosten der Biogasanlagen (inklusive Infrastruktur, Projektentwicklung, Vertrieb, Konzeption und Prospekt- erstellung sowie Plazierungsgarantie). Sie wurden nach den einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften, zunächst degressiv und ab dem Jahr 2015 linear, gebildet. Im Jahr 2005 wurde die Abschreibung monatsweise berechnet. Dazu kommt eine Sonderabschreibung nach § 7 g EStG im Jahr 2005 in Höhe von einmalig 20 Prozent der Herstellungskosten. 5 Das jährliche Nutzungsentgelt für die Pacht der Anlagenstandorte und der Sondernutzungsrechte beläuft sich auf anfänglich rund 25.000 Euro. Die Pacht in Miesterhorst beträgt 10.240 Euro im Jahr, in Kunrau 7.500 Euro. Beide Pachten werden an die Veränderung der Lebenshaltungskosten angepaßt, sobald sich der Index um mindestens fünf Prozent 31 interner interner Zinsfuß Zinsfuß vor vor Steuern: Steuern: 11,22 11,22 Prozent, Prozent, interner interner Zinsfuß Zinsfuß nach nach Steuern: Steuern: 8,88 8,88 Prozent Prozent 2014 2014 2015 2015 2016 2016 2017 2017 2018 2018 2019 2019 2020 2020 2021 2021 2022 2022 2023 2023 2024 2024 2025 2025 Summe Summe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -52.500 -52.500 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 23.000 23.000 162.000 162.000 -3.352 -3.352 -1.146 -1.146 -3.281 -3.281 -3.253 -3.253 -3.233 -3.233 -2.962 -2.962 -2.871 -2.871 -2.743 -2.743 -2.468 -2.468 -2.350 -2.350 -2.200 -2.200 -3.329 -3.329 2.648 2.648 4.854 4.854 2.719 2.719 2.747 2.747 6.767 6.767 7.038 7.038 7.129 7.129 7.257 7.257 8.532 8.532 8.650 8.650 8.800 8.800 19.671 19.671 -13.938 -13.938 -9.084 -9.084 -6.365 -6.365 -3.618 -3.618 3.149 3.149 10.187 10.187 17.316 17.316 24.573 24.573 33.105 33.105 41.755 41.755 50.555 50.555 70.225 70.225 2021 2021 2022 2022 2023 2023 2024 2024 2025 2025 Summe Summe interner interner Zinsfuß Zinsfuß vor vor Steuern: Steuern: 11,22 11,22 Prozent, Prozent, interner interner Zinsfuß Zinsfuß nach nach Steuern: Steuern: 8,71 8,71 Prozent Prozent 2014 2014 2015 2015 2016 2016 2017 2017 2018 2018 2019 2019 2020 2020 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -10.500 -10.500 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.200 2.200 2.200 2.200 2.200 2.200 4.600 4.600 32.400 32.400 -659 -659 -223 -223 -646 -646 -640 -640 -635 -635 -582 -582 -564 -564 -538 -538 -484 -484 -461 -461 -430 -430 -655 -655 -7.872 -7.872 541 541 977 977 554 554 560 560 1.365 1.365 1.418 1.418 1.436 1.436 1.462 1.462 1.716 1.716 1.739 1.739 1.770 1.770 3.945 3.945 -2.914 -2.914 -1.937 -1.937 -1.383 -1.383 -823 -823 542 542 1.960 1.960 3.396 3.396 4.858 4.858 6.574 6.574 8.313 8.313 10.083 10.083 14.028 14.028 2021 2021 2022 2022 2023 2023 2024 2024 2025 2025 interner interner Zinsfuß Zinsfuß vor vor Steuern: Steuern: 11,22 11,22 Prozent, Prozent, interner interner Zinsfuß Zinsfuß nach nach Steuern: Steuern: 8,88 8,88 Prozent Prozent 2014 2014 2015 2015 2016 2016 2017 2017 2018 2018 2019 2019 2020 2020 Summe Summe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -52.500 -52.500 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 23.000 23.000 162.000 162.000 -3.352 -3.352 -1.146 -1.146 -3.281 -3.281 -3.253 -3.253 -3.233 -3.233 -2.962 -2.962 -2.871 -2.871 -2.743 -2.743 -2.468 -2.468 -2.350 -2.350 -2.200 -2.200 -3.329 -3.329 2.648 2.648 4.854 4.854 2.719 2.719 2.747 2.747 6.767 6.767 7.038 7.038 7.129 7.129 7.257 7.257 8.532 8.532 8.650 8.650 8.800 8.800 19.671 19.671 -13.946 -13.946 -9.092 -9.092 -6.373 -6.373 -3.626 -3.626 -3.141 -3.141 10.179 10.179 17.308 17.308 24.565 24.565 33.097 33.097 41.747 41.747 50.547 50.547 70.218 70.218 2021 2021 2022 2022 2023 2023 2024 2024 2025 2025 Summe Summe interner interner Zinsfuß Zinsfuß vor vor Steuern: Steuern: 11,22 11,22 Prozent, Prozent, interner interner Zinsfuß Zinsfuß nach nach Steuern: Steuern: 8,71 8,71 Prozent Prozent 2014 2014 2015 2015 2016 2016 2017 2017 2018 2018 2019 2019 2020 2020 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -10.500 -10.500 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.200 2.200 2.200 2.200 2.200 2.200 4.600 4.600 32.400 32.400 -659 -659 -223 -223 -646 -646 -640 -640 -635 -635 -582 -582 -564 -564 -538 -538 -484 -484 -461 -461 -430 -430 -655 -655 -7.872 -7.872 541 541 977 977 554 554 560 560 1.365 1.365 1.418 1.418 1.436 1.436 1.462 1.462 1.716 1.716 1.739 1.739 1.770 1.770 3.945 3.945 -2.753 -2.753 -1.776 -1.776 -1.222 -1.222 -662 -662 703 703 2.121 2.121 3.557 3.557 5.019 5.019 6.735 6.735 8.474 8.474 10.244 10.244 14.189 14.189 verändert hat. In Kemberg sind jährlich 7.500 Euro zu zahlen, die angepaßt werden, sobald der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte um zehn Prozent gestiegen oder gefallen ist. 6 Die Versicherungspolicen decken die Betriebshaftpflicht und Umwelthaftpflicht sowie das Risiko aus Maschinenbruch und Betriebsunterbrechung ab. Die veranschlagten Kosten ergeben sich aus den heutigen Kosten zuzüglich einer geschätzten jährlichen Steigerung von zwei Prozent. Der Selbstbehalt beträgt 5.000 Euro je Schaden beziehungsweise vier Ausfalltage. 7 Für die technische und kaufmännische Geschäftsführung erhält die ABO Wind AG insgesamt fünf Prozent der Umsatzerlöse. Die Vergütung erhöht sich um zwei Prozent jährlich, bezogen auf den Vorjahreswert. 8 Die Haftungsvergütung für die ABO Wind BiomasseGmbH als Komplementärin beträgt 2.400 Euro jährlich. 9 Für die allgemeinen Verwaltungskosten wie Steuerberatung, notarielle Angelegenheiten, Beiträge, Gesellschafterversammlung, Beirat sowie sonstiges werden 6.500 Euro pro Jahr angesetzt und in Höhe von zwei Prozent jährlich inflationiert. 10 Die Kosten für Gülle und Silagen von anfänglich cirka 337.000 Euro pro Jahr umfassen die Vergü- 32 tungen an die Agrargenossenschaften für die Bereitstellung der Einsatzstoffe. Die Vergütung erfolgt nicht anhand der Menge und Art der Einsatzstoffe, sondern entsprechend dem Stromertrag der Anlage. In Miesterhorst erhält die Genossenschaft eine Grundvergütung von einem Cent je Kilowattstunde Strom; jede 254.000 Kilowattstunden überschreitende Stromausbeute wird mit 4,3 Cent je Kilowattstunde (zuzüglich eines Inflationsausgleichs) vergütet, sobald 3.400.000 Kilowattstunden übertroffen werden, wird ein weiterer Bonus von zwei Cent gezahlt. In Kemberg erhält die Genossenschaft eine Grundvergütung von 1,5 Cent je Kilowattstunde Strom; jede 1.566.000 Kilowattstunden überschreitende Stromausbeute wird mit 6,5 Cent je Kilowattstunde (zuzüglich eines Inflationsausgleichs) vergütet, sobald 2.400.000 Kilowattstunden übertroffen werden, wird ein weiterer Bonus von 1,7 Cent gezahlt. In Kunrau erhält die Genossenschaft eine Grundvergütung von 4,3 Cent je Kilowattstunde Strom (zuzüglich eines Inflationsausgleichs); jede 3.000.000 Kilowattstunden überschreitende Stromausbeute wird mit 1,5 Cent je Kilowattstunde vergütet, sobald 3.550.000 Kilowattstunden übertroffen werden, wird ein weiterer Bonus von zwei Cent gezahlt. 11 Für den Bezug von Strom und Heizöl entstehen voraussichtlich Kosten von rund 100.000 Euro pro Jahr. So verbrauchen die Biogasanlagen selbst Strom, unter anderem für Pumpen, Rührwerke und Steuereinrichtungen. Heizöl wird von den Zündstrahl-Blockheizkraftwerken für die Zündung des Biogasgemischs im Verbrennungsraum benötigt. 12 Die Zeile zeigt die Kosten für die Wartung und Instandhaltung der Biogasanlagen sowie der Blockheizkraftwerke. Die Kosten für Wartung und Instandhaltung der Biogasanlagen umfassen die regelmäßige Überprüfung der Anlagenkomponenten einschließlich Ersatz von Verschleißteilen sowie defekter Komponenten. Die Aufwendungen wurden auf der Basis von Erfahrungswerten pauschal angesetzt. Mit SEVA, dem Hersteller der Blockheizkraftwerke, wurden für die ersten zehn Betriebsjahre Vollwartungsverträge abgeschlossen. Den Kosten hierfür hinzuzurechnen sind Ausgaben für Schmieröl und Verschleißteile sowie außerordentliche Anfahrten des Wartungsteams außerhalb der zweijährigen Gewährleistungszeit. In der Wirtschaftlichkeitsprognose sind für die Wartung und Instandhaltung der Blockheizkraftwerke durchschnittliche Kosten von 1,3 Cent pro Kilowattstunde angesetzt. Die Wartungskosten sind mit einer Inflationsrate von zwei Prozent prognostiziert. Zusätzlich sind im 11. Betriebsjahr Kosten von insgesamt 265.000 Euro für den zu erwartenden Ersatz sämtlicher Motoren der Blockheizkraftwerke kalkuliert. Zusätzlich wurden hier allgemeine Projektkosten für Unvorhergesehenes und Sonstiges in Höhe von rund 900 Euro je Anlage angesetzt. 13 Mit der technischen Betriebsführung der Anlagen sind die Agrargenossenschaften vor Ort beauftragt. Die Vergütung wird der Inflation entsprechend erhöht, wenn der Lebenshaltungskostenindex laut Ermittlung des Statistischen Bundesamtes um zehn Prozent gestiegen ist. In der technischen Betriebsführung enthalten ist auch eine ertragsabhängige Provision zugunsten der örtlichen Betriebsführer, die der Inflation jedoch nicht angepaßt wird. 14 Zur Sicherung des Rückbaus der Biogasanlagen beziehungsweise der rückzubauenden Komponenten nach Nutzungsende wird über den gesamten Planungszeitraum eine Rückstellung für Rückbau entsprechend der geschätzten Kosten in Höhe von insgesamt 90.000 Euro gebildet. Die Bildung der Rückstellung erfolgt nach den einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften und wurde gemäß § 6 III a Buchstabe e EStG mit 5,5 Prozent abgezinst. 15 Der Zinsaufwand für Darlehen berechnet sich aus den Darlehenskonditionen, wie sie in der Tabelle “Finanzierungsplan” angegeben sind. Hinzu kommt die laufende Bearbeitungsgebühr der das Fremdkapital finanzierenden Bank in Höhe von 0,25 Prozent im Jahr bezogen auf die jeweilige Kreditsumme. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist von zehn Jahren werden unveränderte Zinssätze angenommen. Im Zinsaufwand sind weiterhin Avalprovisionen für die Bereitstellung von Rückbaubürgschaften enthalten. Für das Jahr 2005 wurde berücksichtigt, daß die öffentlichen Darlehen entsprechend dem Baufortschritt in Anspruch genommen werden. 16 Der Zinsaufwand für Bürgschaften besteht aus Avalprovisionen an die Bank für zu stellende Rückbaubürgschaften. 17 Die Stadt Kemberg erhebt 2005 einen Gewerbesteuerhebesatz von 325 Prozent; die Gemeinde Kunrau erhebt 300 Prozent und die Gemeinde Miesterhorst 330 Prozent. Der zukünftige Sitz der Biogas KG wird voraussichtlich an eine der drei Betriebsstätten verlegt. Zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe stand noch nicht fest, wie zukünftig die Gewerbesteuerzerlegung zwischen den Finanzämtern der drei Betriebsstätten sowie gegebenenfalls dem Finanzamt Wiesbaden als Sitz der Komplementärin erfolgt. In der Wirtschaftlichkeitsprognose wurde ein mittlerer Hebesatz von 318 Prozent zugrunde gelegt. 18 Die geplanten Ausschüttungen umfassen die gesamten Auszahlungen an alle Kommanditisten. Sie werden von Jahr zu Jahr entsprechend der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens von der Gesellschafterversammlung festgelegt. Die Ausschüttungen für ein Geschäftsjahr erfolgen je nach Beschluß der Kommanditistenversammlung im ersten Halbjahr des Folgejahres. Die Ausschüttungen für die KG-Anteile summieren sich auf 324 Prozent des Kommanditkapitals einschließlich der Einlage. Weil in den ersten Jahren die Gesellschaft aufgrund der hohen anfänglichen Abschreibung ein negatives kumuliertes Jahresergebnis erzielt, entspricht ein Teil der Ausschüttungen einer Rückzahlung der Einlage. 33 Die Sensitivitätsanalyse Eine um zehn Prozent geringere Stromproduktion bei im Verhältnis zur Prognoserechnung ansonsten gleichbleibenden Kosten (bis auf die Vergütung der Landwirte und andere Kosten, die von der Stromproduktion abhängen) verringert die Ausschüttungen auf 271 Prozent. Das entspricht einem internen Zinsfuß vor Steuern von 8,45 Prozent. Wenn die Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung, Versicherung, Verwaltung und laufende Betriebskosten aller drei Anlagen um zehn Prozent im Verhältnis zur Prognose bei ansonsten gleichbleibenden Erträgen steigen, verringern sich die Ausschüttungen auf 252 Prozent und der interne Zinsfuß vor Steuern auf 7,5 Prozent. Daß sämtliche Aufwendungen sich um zehn Prozent verteuern ist unwahrscheinlich, weil die wesentlichen Verträg wie für die Wartung, die Lieferung der Einsatzstoffe und die Geschäftsführung über zehn beziehungsweise zwanzig Jahre abgeschlossen sind. Eröffnungsbilanz 31.05.2005 Aktiva ausstehende Einzahlung auf das Kommanditkapital geleistete Anzahlungen Der komplette Wegfall der Gülle auf einem der drei Höfe, und zwar dort, wo es für die Biogas KG die größten wirtschaftlichen Folgen hätte, würde den Kauf von teureren Ersatzstoffen erfordern, um die geplante Strommenge zu erzeugen. Bei einem Wegfall der Gülle ab dem sechsten Betriebsjahr, würde die Ausschüttung auf 262 Prozent und der interne Zinsfuß vor Steuern auf 9,7 Prozent sinken. 872.990,00 variable Kapitalkonten der Kommanditisten technische Anlagen und Maschinen Bankguthaben Summe Aktiva 887.990,00 Passiva Kommanditeinlage Verlustvortrag Eine um zehn Prozent höhere Produktion aller dreier Biogasanlagen bei gleichbleibenden Fixkosten, aber mit ansteigenden variablen Kosten für die Betriebsführung, erhöht die Ausschüttung auf 348 Prozent und den internen Zinsfuß vor Steuern auf 11,9 Prozent. 15.000,00 15.000,00 -3.498,81 Jahresfehlbetrag/ -überschuß Darlehensverbindlichkeiten 436.040,40 Rückstellungen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Sonderposten mit Rückageanteil nach § 7g EStG Summe Passiva 437.448,41 3.000,00 887.990,00 Da die Biogasanlagen auf drei voneinander unabhängigen Bauernhöfen betrieben werden, ist das Risiko wesentlicher Abweichungen von der Prognose geringer als bei einer einzigen Anlage. Viel wahrscheinlicher ist, daß sich mögliche bessere oder schlechtere Ergebnisse der einzelnen Anlagen in der Summe des gesamten Projektes gegenseitig ausgleichen. Eine Zwischenbilanz wurde nicht erstellt, weil die Projekte zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe im Bau sind, so daß sich die Bilanz ständig ändert. An wesentlichen Geschäftsvorfällen hat sich seit der Eröffnungsbilanz folgendes ergeben: Alle drei Anlagen sind im Bau und die Kredite werden je nach Baufortschritt abgerufen. Details zum Baufortschritt finden sich in dem Kapitel ‚Die Beteiligung an der Biogas KG’. Die Geschäftsaussichten der Emittentin – Eröffnungsbilanz und prognostizierte Bilanzen für 2005 bis 2007 Die voraussichtliche Vermögenslage der Gesellschaft für das laufende und das folgende Geschäftsjahr ist gut, weil der Bau der Anlagen wie geplant voranschreitet, und die ersten Einnahmen von August 2005 an erwirtschaftet werden. Zur Einschätzung der Geschäftsaussichten der Gesellschaft wird auch auf die Prognoserechnung verwiesen. 34 Prognostizierte Bilanzen 31.12.2005 31.12.2006 31.12.2007 31.12.2008 148.000,00 296.000,00 481.000,00 3.825.176,00 3.440.776,00 3.094.826,00 2.783.507,00 Bankguthaben 17.635,00 345.643,00 483.171,00 586.495,00 Summe Aktiva 3.842.811,00 3.934.419,00 3.873.997,00 3.851.002,00 1.850.000,00 1.850.000,00 1.850.000,00 1.850.000,00 -3.498,81 -1.316.547,81 -1.226.129,81 -1.005.606,81 Jahresfehlbetrag/ -überschuß -1.313.049,00 90.418,00 220.523,00 257.749,00 Darlehensverbindlichkeiten 3.305.500,00 3.305.500,00 3.023.186,00 2.740.873,00 360,00 1.550,00 2.919,00 4.488,00 3.498,81 3.498,81 3.498,81 3.498,81 3.842.811,00 3.934.419,00 3.873.997,00 3.851.002,00 Aktiva ausstehende Einzahlung auf das Kommanditkapital geleistete Anzahlungen variable Kapitalkonten der Kommanditisten technische Anlagen und Maschinen Passiva Kommanditeinlage Verlustvortrag Rückstellungen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Sonderposten mit Rückageanteil nach § 7g EStG Summe Passiva Die voraussichtliche Finanzlage für das laufende und die kommenden Geschäftsjahre Prognostizierte Liquiditätsrechnung 2005 2006 2007 2008 0 17.635 345.642 483.170 -1.313.051 90.419 220.523 257.751 + Ingangsetzungskosten (finanziert) 207.570 0 0 0 + Abschreibungen 1.121.677 382.075 343.868 309.481 - Tilgung ERP 0 0 254.439 254.439 - Tilgung KfW 0 0 27.875 27.875 1.077 2.325 2.082 1.838 360 1.190 1.369 1.569 0 148.000 148.000 185.000 17.635 345.642 483.170 586.495 Kasse am Jahresanfang + Jahresergebnis + Auflösung Disagio KfW + Bildung Rückstellungen Rückbau - Ausschüttungen Kasse am Jahresende 35 Die vorraussichtliche Ertragslage für das laufende und die folgenden Geschäftsjahre Prognostizierte GuV 2005 2006 2007 2008 235.633 1.448.042 1.577.707 1.577.707 0 353 6.913 9.663 235.633 1.448.395 1.584.620 1.587.370 Ingangsetzung 207.570 0 0 0 Abschreibungen 1.121.677 382.075 343.868 309.481 Nutzungsentgelt 16.560 25.240 25.240 25.240 Versicherung 6.687 22.090 22.538 22.830 Kaufmännische Betriebsführung 11.782 73.850 82.072 83.714 Haftungsvergütung 2.400 2.400 2.400 2.400 Allgemeine Verwaltung Steuerberatung 2.000 6.630 6.763 6.898 Gülle, Silagen 46.500 308.500 337.469 340.116 Strom und Heizöl 22.553 94.600 102.395 104.443 Wartung und Instandhaltung, Sonstiges 14.585 187.516 186.381 190.114 Technische Betriebsführung 29.500 118.935 124.541 125.291 360 1.190 1.369 1.569 Zinsen ERP Darlehen 59.195 118.620 113.531 103.354 Zinsen KfW Darlehen 5.925 13.380 12.823 11.708 Zinsen Bürgschaften 313 625 625 625 1.077 2.325 2.082 1.838 0 0 0 0 Summe Aufwendungen 1.548.684 1.357.976 1.364.097 1.329.621 Jahresergebnis -1.313.049 90.419 220.523 257.749 Erträge Umsatzerlöse aus Stromproduktion* Zinsertrag Summe Erträge Aufwendungen Rückstellung für Rückbau Auflösung Disagio Gewerbesteuer Prognostizierte Investitionen, Produktion, Umsatz und Ergebnis für das laufende und die folgenden Geschäftsjahre Prognose Investitionen (keine Investitionen über die aufgeführte Wartung und Instandhaltung hinaus) in Euro Kilowattstunden je Jahr Umsatzerlöse aus der Stromproduktion in Euro Jahresergebnis vor Steuern in Euro 2005 2006 2007 2008 14.585 187.516 186.381 190.114 1.428.078 8.776.012 9.561.860 9.561.860 235.633 1.448.042 1.577.707 1.577.707 -1.313.051 90.419 220.523 257.749 Zur Erläuterung der wesentlichen Annahmen und Wirkungszusammenhänge wird auf das Kapitel ‚Der prognostizierte Energieertrag und die Sicherheitsabschläge’ sowie ‚Die Technik’ verwiesen. 36 DIE BETEILIGUNG AN DER BIOGAS KG RECHTLICHE GRUNDLAGEN Form der Beteiligung Angeboten wird die Beteiligung als Kommanditist und damit Mitunternehmer an der ‚ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG’. Anlageziele, Gesellschaftszweck und Gegenstand Gegenstand der Gesellschaft ist der Kauf der drei Biogasanlagen in Kemberg, Miesterhorst und Kunrau sowie deren Betrieb. Ziel der Beteiligung ist die Gewinnerzielung aus Gewerbebetrieb durch die Stromerzeugung aus Biogas und den Verkauf der elektrischen Energie an das regionale Energieversorgungsunternehmen. Die Gesellschaft erwirbt die einzelnen Komponenten der Biogasanlagen, die marktgängig und erprobt sind, und hängt darüber hinaus aber nicht von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren ab. Nach der Prognoserechnung reichen die Einkünfte der ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG’ (kurz: Biogas KG) aus, um sämtliche mit der Errichtung sowie dem Betrieb der Biogasanlagen entstehenden Kosten zu decken und einen ausreichenden Überschuß zu erwirtschaften, um die aufgeführten Ausschüttungen vorzunehmen. Die Nettoeinnahmen resultieren aus den erzielten Stromerlösen sowie Zinseinnahmen abzüglich sämtlicher Kosten für die Finanzierung und den Betrieb. Bis auf die erforderliche und auch von der finanzierenden Bank während der Kreditlaufzeit geforderte Liquiditätsvorhaltung werden die Nettoerlöse jährlich an die Kommanditisten ausgeschüttet. Es gibt keine tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjektes, insbesondere nicht in Hinsicht auf das Anlageziel. Projektstand Die Errichtungs- und Betriebsgenehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz liegen für alle drei Biogas anlagen vor. Eine deutsche Großbank hat für alle Projekte Fi- nanzierungszusagen erteilt. Die Kommanditgesellschaft hat die ABO Wind AG mit der Projektentwicklung und der schlüsselfertigen Errichtung aller Biogasanlagen sowie mit der Fremdkapitalbeschaffung und dem Vertrieb beauftragt. Der Bau der Biogasanlage in Kemberg ist bereits sehr weit fortgeschritten: Der Fermenter wird in der ersten Augusthälfte beschickt. Dann produziert die Anlage auch unmittelbar Strom. In Miesterhorst ist der Bau so weit fortgeschritten, daß die Anlagen Ende August fertig sind, und der Fermenter im September beschickt werden kann. Dann kann auch die Stromproduktion aufgenommen werden. In Kunrau ist das Silo fertiggestellt, und die Behälter stehen im Rohbau. Die Biogasanlage ist Ende September fertig und kann von Oktober an mit Substrat beschickt werden. Strom kann dort von Mitte November an herstellt werden. Form der Emittentin (Gesellschaft), Rechtsordnung Die Gesellschaft wird in der Rechtsform der GmbH & Co. KG geführt. Die Betreibergesellschaft heißt „ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG“ und ist beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRA 8113 eingetragen. Diese Gesellschaft wurde aus der „ABO Wind Biogas Kemberg GmbH & Co. KG“, der „ABO Wind Biogas Miesterhorst GmbH & Co. KG“ sowie der „ABO Wind Biogas Kunrau GmbH & Co. KG“ mit Erklärung vom 8. März 2005 verschmolzen. Die Gesellschaft ist in der Hirtenstraße 26, 65193 Wiesbaden, ansässig und auf unbestimmte Zeit gegründet. Die Anleger beteiligen sich an der Gesellschaft als Kommanditisten. Die Gesellschaft ist kein Konzernunternehmen. Es gilt deutsches Recht. Der Gesellschaftsvertrag weicht nicht von den gesetzlichen Regelungen ab. Komplementärin der Kommanditgesellschaft ist die ABO Wind Biomasse GmbH, Hirtenstraße 26, 65193 Wiesbaden, HRB 13074. Geschäftsführer der Komplementärin sind Dr. Jochen Ahn und Dipl.-Ing. Matthias Bockholt. Die Geschäftsführer der Biomasse GmbH sind gleichzeitig Vorstände der ABO Wind AG, die mit dem Vertrieb der Kommanditanteile betreut ist und das Eigenkapital bis zur vollständigen Zeichnung durch Kommanditisten zwischenfinanziert. Aufsichts- 37 gremien und Beiräte haben sich noch nicht konstituiert. Alleinkommanditistin der KG ist derzeit die ABO Wind AG, die gleichzeitig die Prospektherausgeberin ist. Diese wird ihre vollständig eingezahlte Beteiligung in Höhe von 15.000 Euro bei vollständiger Zeichnung des Kommanditkapitals durch Dritte veräußern. Von diesem Zeitpunkt an stehen der ABO Wind AG keine Eigentumsrechte an der KG mehr zu. Der ABO Wind AG stehen nach der Plazierung der Anteile keine laufenden Zahlungen zu. Dingliche Belastungen oder Berechtigungen zugunsten der ABO Wind AG oder Dritter liegen nicht vor, ebenso wenig Gerichts- oder Schiedsverfahren. Die Gesellschaft wurde auch nicht von außergewöhnlichen Ereignissen beeinflußt oder rechtlich in Ihrer Verwendung der Anlagen in Hinblick auf das Anlageziel beschränkt. Gesellschaftskapital und Zeichnungssumme Die Investitionssumme für die drei Biogasanlagen beträgt 5.155.500 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer). Das Kommanditkapital der Kommanditgesellschaft beträgt 1.850.000 Euro. Die Beteiligung soll mindestens 5.000 Euro betragen (Einwohner von Kemberg, Kunrau und Miesterhorst: 3000 Euro) und durch 1.000 Euro teilbar sein. Die Gesellschafter sind im Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten am Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Die Ergebnisverteilungen für das Jahr 2005 und 2006 erfolgen dabei unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts der Kommanditisten während eines der beiden Geschäftsjahre. Am Ende des Jahres 2006 werden sämtlichen Gesellschaftern die gleichen Verluste zugewiesen. Die ABO Wind AG hat eine Plazierungsgarantie für zum 30.6.2006 gegebenenfalls nicht gezeichnetes Kommanditkapital in Höhe von 1.850.000 Euro abgegeben und hat die Vorfinanzierung des gesamten Kommanditkapitals sichergestellt. Sie wird ihre Gründungseinlage in Höhe von 15.000 Euro abgeben. Außerhalb des Gesellschaftsvertrags stehen der ABO Wind AG folgende Zahlungen zu: Für den schlüsselfertigen Bau, die Projektentwicklung, Vertriebsprovisionen, Plazierungsgarantie, Konzeption und Prospekterstellung, die Vorfinanzierung des Eigenkapitals und die Vermittlung des Fremdkapitals insgesamt: 5.085.730 Euro. Für die Betriebsführung 5 Prozent des Erlöse der Gesellschaft. Es gibt darüber hinaus keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige Bezüge, Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen oder Nebenleistungen die den Gründungsgesellschaftern außerhalb des Gesellschaftervertrages zustünden. Außer der ABO Wind AG sind keine Personen oder Gesellschaften nach den Paragraphen 3,7 oder 12 VermVerkProspV zu nennen, die nicht nur geringfügige Leistungen und Lieferungen erbracht haben. Weitere Wertpapiere oder Vermögensanlagen hat die Emittentin nicht herausgegeben. Angaben zu § 6, Satz 2 und 3 des VermVerkPorspV können keine gemacht werden, weil die Gesellschaft in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft geführt wird. Mittelverwendungskontrolle Die Kommanditeinlagen (zuzüglich 5 Prozent Agio) sind 14 Tage nach der Zeichnung fällig und werden auf das Sonderkonto des Steuerberaters Harald Reif, Karls-Lehr-Str. 22a, 65201 Wiesbaden, Nr. 20460 bei der UmweltBank AG Nürnberg (BLZ 760 350 00) eingezahlt. Über dieses Sonderkonto kann die Ge- schäftsführung nur mit Zustimmung des Mittelverwendungstreuhänders verfügen. Dieser hat die zweckgerichtete Verwendung des Kommanditkapitals entsprechend dem Vertrag laut Anlage zu überprüfen. Der Treuhänder darf Auszahlungen vom Treuhandkonto nur vornehmen - abgesehen von § 5 (1) des Mittelverwendungskontrollvertrages - auf die Verpflichtungen der Kommanditgesellschaft aus den folgenden Verträgen: den Darlehensverträgen mit der ABO Wind AG zur Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals, den Verträgen mit der ABO Wind AG (zur Planung, Überwachung, Konzeption, Prospekterstellung, Fremdkapitalbeschaffung, Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals, dem Vertrieb und der Plazierungsgarantie), beziehungsweise den Generalunternehmerverträgen mit der ABO Wind AG über den schlüsselfertigen Bau der Biogasanlagen und den Verträgen zur Plazierung des Eigenkapitals mit den Vertriebspartnern. Auszahlungen bezüglich einzelner Biogasanlagen dürfen nur erfolgen, wenn die folgenden Bedingungen für die jeweiligen Biogasanlage erfüllt und dem Treuhänder nachgewiesen sind: Vorliegen einer Einspeisezusage der Energieversorger, Vorliegen der Genehmigung nach BimSchG, Finanzierungszusage einer deutschen Bank über die Fremdfinanzierung, Vorlage des Plazierungsgarantievertrags über 1.850.000 Euro, Anweisung der Biogas KG an den Treuhänder , eine Auszahlung vorzunehmen. Das Honorar des Treuhänders beträgt 4.000 Euro (viertausend) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gibt keine Umstände oder Beziehungen, die Interessenskonflikte des Treuhänders begründen könnten Vertrieb Die ABO Wind AG, Hirtenstraße 26, 65193 Wiesbaden und die Biogas KG, Hirtenstr. 26, 65193 Wiesbaden; beziehungsweise ihre Beauftragten, vertreiben die Kommanditanteile. Die ABO Wind AG erhält hierfür eine Pauschale in Höhe von 148.000 Euro sowie ein Agio von fünf Prozent der Kommanditeinlage und kann Dritte mit der Annahme von Zeichnungsscheinen beauftragen. Die ABO Wind AG behält sich vor, die Zeichnungsfrist (voraussichtlich Ende September 2005 bis 30.6.2006) vorzeitig zu beenden, wenn das erforderliche Kommanditkapital gezeichnet ist. Handelsregister Für die Anmeldung ihrer Beteiligung im Handelsregister haben die Kommanditisten der Komplementärin eine Handelsregistervollmacht nach Vorgabe in diesem Prospekt in notariell beglaubigter Form zu erteilen. Die Unterschrift unter der Handelsregistervollmacht muß beglaubigt sein. Je nach Beglaubigungsstelle (Ortsgericht, Notar) entstehen hierfür Kosten von 5 bis 30 Euro, die vom Kommanditisten zu tragen sind. Auszahlungen In der Betriebsphase erfolgen Auszahlungen an die Kommanditisten durch die Kommanditgesellschaft (=Zahlstelle) mit Sitz in der Hirtenstraße 26 in 65193 Wiesbaden. Der Sitz der Kommanditgesellschaft wird voraussichtlich in einem der Folgejahre an eine der Betriebsstätten verlegt. Haftung Die Haftung des Kapitalanlegers ist auf den Betrag der geleisteten Kommanditeinlage gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beschränkt (§§ 171 ff. HGB). Die Kommanditisten haf- 38 ten somit nur mit ihrer Kommanditeinlage und sind nicht verpflichtet, darüber hinausgehende Mittel in die Gesellschaft einzulegen. Der maximal mögliche Verlust des Kommanditisten ist damit auf die Höhe der Einlage begrenzt. Bei einer Kreditfinanzierung des Kommanditanteils trägt der Kommanditist zusätzlich die sich hieraus ergebenden Risiken der Kreditrückzahlung einschließlich Zinsen. Falls der Buchwert der Einlage unter 100 Prozent der gezeichneten Einlage sinkt und der Gesellschafter bereits Kapital aus der Gesellschaft entnommen hat, zum Beispiel durch die vorgesehenen Ausschüttungen in der Anfangsphase, so kann die Haftung in Höhe der Entnahme wieder aufleben. Die Haftungssumme kann jedoch in keinem Fall die Höhe der ursprünglich übernommenen Kommanditeinlage übersteigen. Bis zur Eintragung in das Handelsregister wird die Beteiligung als atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung in Höhe der gezahlten Einlage behandelt. DIE STEUERLICHE KONZEPTION Die nachfolgenden Ausführungen zu den verschiedenen steuerlichen Aspekten sind auf die Beteiligung einer Privatperson als Kommanditist abgestellt und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Jeder Interessent ist aufgefordert, sich mit Blick auf seine individuellen Verhältnisse durch einen Steuerberater beraten zu lassen. Die dargestellte steuerliche Konzeption basiert auf der aktuellen Gesetzeslage und ist bis zur Betriebsprüfung durch die zuständige Finanzbehörde nicht endgültig anerkannt. Dementsprechend könnte es durch unterschiedliche Auslegung der einschlägigen Vorschriften beziehungsweise durch Gesetzesänderungen zu abweichenden steuerlichen Ergebnissen kommen. Geschäftsführung Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegt allein der Komplementärin. Die Komplementärin leistet keine Einlage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden für die Geschäftsführung keine Gehälter, Zahlungen oder andere geldwerte Vorteile geleistet. Zu Rechtshandlungen, die nach Art, Umfang und Risiko über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, muß die Geschäftsführung die Zustimmung der Gesellschafterversammlung einholen (siehe Gesellschaftsvertrag § 5 Abs. 4, auf S.48). Im Rahmen eines langfristigen Betriebsführungsvertrags wird ein wesentlicher Teil der Verwaltungstätigkeit von der ABO Wind Betriebs GmbH ausgeführt. Die Emittentin übernimmt keine Steuerzahlungen. Gesellschafterversammlung Voraussetzung für die Qualifizierung der Einkünfte als steuerlich relevante Einkünfte ist das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht. Darunter versteht man das Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Form eines Totalgewinns (steuerlich positives Ergebnis über den gesamten Investitionszeitraum). Betrachtet man den gesamten Prognosezeitraum, wird auf Ebene der KG ein steuerlicher Gewinn erzielt. Damit liegt auf Ebene der KG eine Gewinnerzielungsabsicht vor. Vor Ablauf der ersten sechs Monate eines jeden Geschäftsjahres ist durch die Komplementärin eine Gesellschafterversammlung einzuberufen und abzuhalten, sofern die fälligen Beschlüsse nicht gemäß dem nach der Satzung möglichen schriftlichen Verfahren erfolgen. Auf Antrag der Kommanditisten ist auch eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn mindestens 20 Prozent des Gesellschaftskapitals dem Antrag zustimmen. Den Kommanditisten wird für je 500 Euro Kapitaleinlage eine Stimme gewährt. Beirat Die Gesellschafter können auf der Gesellschafterversammlung einen Beirat wählen. Aufgabe des Beirates ist die Beratung der Komplementärin auf der Basis zusätzlicher Informationen. Die Beiratsmitglieder sind berechtigt, Einsicht in die Unterlagen der Gesellschaft (insbesondere Jahresabschlußunterlagen) zu nehmen. Übertragbarkeit und Rechtsnachfolge Ein Kommanditist kann seine gesamte Einlage durch Änderung im Handelsregister auf einen Dritten übertragen. Eine Kaufpreiszahlung erfolgt hiervon unabhängig auf privatrechtlicher Grundlage. Die freie Handelbarkeit von Kommanditbeteiligungen ist insoweit eingeschränkt, als es für diese Beteiligungsform keine Börse und keinen geregelten Markt gibt. Beim Tod eines Gesellschafters geht die Beteiligung auf die Erben oder Vermächtnisnehmer über. Diese müssen sich gegebenenfalls durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen und durch einen Erbschein legitimieren. Einkommensart und Mitunternehmerschaft Die ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG betreibt die Biogasanlagen als Gewerbe und ist daher eine gewerblich tätige Personengesellschaft im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG. Die einzelnen Gesellschafter erzielen als Mitunternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, entsprechend ihrer prozentualen Beteiligung am Kapital der Gesellschaft. Die Einkünfte unterliegen beim einzelnen Gesellschafter dessen individuellem Steuersatz. Die Gewinnerzielungsabsicht muß jedoch auch auf Ebene des einzelnen Gesellschafters gegeben sein. Individuelle Sonderbetriebsausgaben, insbesondere bei erheblicher Fremdfinanzierung eines Kommanditanteils, beeinflussen das Totalergebnis des einzelnen Gesellschafters. Jeder Anleger sollte daher vor Inanspruchnahme von Darlehen zur Finanzierung eines Kommanditanteils seinen Steuerberater konsultieren. Verlustzuweisungsgesellschaften nach § 2b EStG § 2b EStG untersagt die einkommenssteuerliche Verrechnung von Verlusten aus sogenannten Verlustzuweisungsgesellschaften oder ähnlichen Modellen mit anderen, positiven Einkünften, wenn bei dem Erwerb der Einkunftsquelle die Erzielung eines steuerlichen Vorteils im Vordergrund steht. Da der Gesetzestext des § 2b EStG nicht eindeutig formuliert ist, wurde er durch ein Anwendungsschreiben ergänzt, das konkrete Beurteilungsmaßstäbe für Verlustzuweisungsgesellschaften angibt (Bundesministerium der Finanzen (BMF)), Anwendungsschreiben zu § 2b EStG, IVA5-S2118b-40/01, vom 22.08.2001). Danach greifen die 39 Regelungen des § 2b EStG insbesondere dann, wenn die nach der Methode des internen Zinsfußes berechnete Rendite auf das eingesetzte Kapital nach Steuern mehr als das Doppelte der Rendite vor Steuern beträgt oder wenn Steuerminderungen aus Verlustzuweisungen in Beteiligungsprospekten oder sonstigen Materialien werbemäßig hervorgehoben werden. Im Vordergrund des Betriebskonzeptes der ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG steht ausschließlich die nachhaltige positive Entwicklung des Unternehmens. Die Verluste in der Anfangsphase des Unternehmens treten regelmäßig als Anlaufverluste bei Betriebsgründungen auf und sind nicht darauf ausgerichtet, den Gesellschaftern Vorteile durch Steuerminderungen zu vermitteln. Mit eventuellen Steuervorteilen wurde oder wird nicht geworben. Verlustverrechnung ab 2004 Verluste sind zunächst im Jahr der Verlustentstehung zu berücksichtigen; dies geschieht durch horizontalen Verlustausgleich (innerhalb der Einkunftsart) und vertikalen Verlustausgleich (zwischen den Einkunftsarten). Soweit sich der Verlust im Jahr seiner Entstehung nicht mit positiven Ergebnissen aus anderen Einkünften ausgleichen läßt, kommt ein Verlustabzug durch Verlustrücktrag oder Verlustvortrag in andere Veranlagungszeiträume in Betracht. Der Verlustrücktrag ist auf 1 Jahr und auf einen Betrag in Höhe von 511.500 EUR (Ehegatten 1.023.0000 EUR) begrenzt. Für Verlustvorträge sieht das Gesetz in § 10d Abs. 2 EStG n.F. vom 22.12.2003 nun die Regelung vor, daß nicht ausgeglichene negative Einkünfte (Verluste), die nicht in das Vorjahr rückgetragen worden sind, bis zu einem Gesamt betrag der Einkünfte von einer Million Euro (Ehegatten zwei Millionen Euro) unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 Prozent des eine Million Euro übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte abzuziehen sind. Begrenzung des Verlustausgleichs durch § 15a EStG Übersteigt die Summe der Jahresfehlbeträge die Höhe der Kommanditeinlage, so darf nach § 15a Abs. 1 EStG der Differenzbetrag nicht mit anderen positiven Einkünften im Jahre ihrer Entstehung ausgeglichen werden. Die überschießenden Beträge sind jedoch nach § 15a Abs. 2 EStG mit in den Folgejahren zugerechneten Gewinnanteilen der Gesellschaft verrechenbar. Entsprechendes gilt hinsichtlich der Verrechenbarkeit von Jahresfehlbeträgen, wenn durch Entnahmen eines Gesellschafters ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht. Diese sogenannte Einlagenminderung wird dem Kommanditisten als fiktiver Gewinn zugerechnet, soweit durch diese Minderung keine Haftung für den Gläubiger be- oder entsteht. Sollte es zu Ausschüttungen in Jahren kommen, in denen keine Jahresüberschüsse erwirtschaftet werden, führen diese Ausschüttungen zu einem Wiederaufleben der Haftung des Kommanditisten nach § 172 Abs. 4 HGB, wobei die Haftung allerdings auf die Höhe der gezeichneten Einlage begrenzt ist. Von einer Nachversteuerung fiktiver Gewinne ist daher voraussichtlich nicht auszugehen. Erwartete Gesetzesänderung im Jahr 2005 zur steuerlichen Verrechenbarkeit von Verlusten Seit April 2005 liegt ein Gesetzentwurf vor mit dem Titel „Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen“, der die Verrechenbarkeit von Verlusten stark einschränkt. Es ist nicht auszuschließen, daß der Gesetzes- 40 entwurf in Kraft tritt. Die voraussichtliche Regelung begrenzt bei geschlossenen Fonds die Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkommensarten auf zehn Prozent der Einlage. Kapitalanlagemodelle wie der hier angebotene Fonds, die mehr als zehn Prozent Verlust im ersten Jahr ausweisen, können diesen voraussichtlich nur noch mit Einkommen aus derselben Einkommensquelle verrechnen. Bei den Beispielsrechnungen zur Ergebnisrechnung werden aufgrund der steuerrechtlichen Unklarheit zwei Fälle abgedruckt. Ein Beispiel zeigt die bisherige Regelung mit der bekannten Verlustverrechnung, das zweite Beispiel berechnet das Ergebnis des Anlegers unter der Prämisse, daß eine Verlustverrechnung nur noch innerhalb der Biogas KG jedoch nicht mehr mit anderen Einkommensquellen möglich ist. Für Anleger ist das der ungünstigste Fall. Insofern das Gesetz im laufenden Verfahren noch geändert werden sollte, kann die Realität zwischen den beiden aufgeführten Ergebnissen liegen. Weil das Gesetz zum Zeitpunkt der Drucklegung des Verkaufsprospektes noch nicht wirksam ist und nicht endgültig feststeht, wird allen Anlegern empfohlen, sich bei ihrem Steuerberater über die neueste Entwicklung zu informieren. Sofort abzugsfähige Betriebsausgaben, Abschreibungen Als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben wurden Aufwendungen für die Vorfinanzierung des Eigenkapitals, die Fremdkapitalbeschaffung, Bankgebühren und Bürgschaftsprovisionen sowie die Zwischenfinanzierung der Mehrwertsteuer angesetzt. Dabei wurden die Regelungen des Schreibens (koordinierter Ländererlaß) des Bundesministeriums der Finanzen vom 20.10.2003 (IV C 3 – S 2253a – 48/03 „Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Gesamtobjekten, von vergleichbaren Modellen mit nur einem Kapitalanleger und von gesellschafts- sowie gemeinschaftsrechtlich verbundenen Personenzusammenschlüssen (Geschlossene Fonds) angewendet. Es kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden, daß die Finanzverwaltung die angesetzten, sofort abzugsfähigen Aufwendungen nur teilweise anerkennt, diese somit die Anschaffungskosten erhöhen und über Abschreibungen auf die Nutzungsdauer der Biogasanlagen verteilt werden. Die einzelnen Komponenten Biogasanlagen (Bauwerke, Blockheizkraftwerke, Rohrleitungen und Schaltanlagen etc.) werden jeweils als bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gemäß § 7 Abs. 2 EStG degressiv über den Zeitraum der gemäß AfA-Tabelle betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Gewichtet mit den Anschaffungskosten der Komponenten ergibt sich eine durchschnittliche Lebensdauer von cirka 20 Jahren, die in der Prognoserechnung angesetzt wurde. Der degressive AfA-Satz beträgt ab 2001 das Doppelte des linearen AfA-Satzes. In der Prognoserechnung sind die Biogasanlagen daher degressiv mit 10 Prozent abgeschrieben worden. Im Jahr 2013 wird gemäß § 7 Abs. 3 EStG von der degressiven zur linearen Abschreibung übergegangen. Gemäß Haushaltsbegleitgesetz des Bundes vom 23.12.2003 sind die Abschreibungen im 1. Geschäftsjahr monatsweise zu bilden; für 2005 wurde daher die AfA für vier Monate angesetzt. Unter bestimmten Voraussetzungen können gemäß § 7g Abs. 1 EStG im Jahr der Anschaffung und in den vier folgenden Jahren neben den degressiven Abschreibungen zusätzlich Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 20 Prozent der Anschaffungskosten berücksichtigt werden. Die Prospektherausgeberin geht davon aus, daß nach der geltenden Steuerrechtslage diese Voraussetzungen erfüllt sind und hat deshalb eine Sonderabschreibung in Höhe von 20 Prozent Anschaffungskosten für das Jahr 2005 vorgesehen. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß die Finanzverwaltung die Sachlage anders beurteilt. Dies würde einen wesentlich geringeren Verlust im Jahr 2005 zur Folge haben. Durch die Sonderabschreibung können die Verluste der Gesellschaft in den ersten vier Jahren auf mehr als 100 Prozent des Kommanditkapitals steigen; der die Einhundertprozentmarke übersteigende Verlustanteil muß steuerrechtlich auf die Folgejahre vorgetragen werden. In einem BMF-Schreiben ist die Nutzungsdauer für sogenannte Verlustzuweisungsgesellschaften des § 2b EStG neu definiert worden. Geht eine Verlustzuweisungsgesellschaft nach ihrem eigenen Betriebskonzept von einer erheblich längeren Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts aus als in den amtlichen AfA-Tabellen angegeben und beruht ihre Betriebsführung überwiegend auf diesem Umstand, wird die in ihrem Betriebskonzept zugrundegelegte Nutzungsdauer angewandt. Die Prospektherausgeberin geht davon aus, daß keine Verlustzuweisungsgesellschaft nach § 2b EStG vorliegt. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, daß das Finanzamt von einer längeren Nutzungsdauer ausgeht, was zu einer Ergebnisverschiebung führen würde. Entnahmen und Gewinnanteile, Verzinsung der Einlagen, Besteuerungsverfahren Das wirtschaftliche Konzept des Beteiligungsangebots sieht bei planmäßigem Verlauf Ausschüttungen an die Kommanditisten entsprechend der Ergebnisprognose vor. Diese Ausschüttungen stellen steuerlich Entnahmen dar, die als solche nicht steuerpflichtig sind. Entnahmen, durch die ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht, sind grundsätzlich nach § 15 Abs. 3 EStG als Entnahmegewinn zu versteuern. Dies gilt jedoch nicht, wie im Fall der ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG, wenn die Haftung des Kommanditisten bis zur Höhe der gezeichneten Einlage nach § 172 Abs. 4 HGB wieder auflebt. Die Gewinnanteile unterliegen den üblichen Steuerbelastungen, die sich aus der individuellen Situation des einzelnen Gesellschafters ergeben. Für die Gesellschafter als Mitunternehmer werden die zuzurechnenden Einkünfte vom Betriebsfinanzamt der Beteiligungsgesellschaft jeweils einheitlich und gesondert festgestellt. Die Feststellungsbescheide bilden die Grundlage für die Einkommensteuerveranlagung der Kommanditisten bei ihrem jeweiligen Wohnsitzfinanzamt. Die Weitergabe der Ergebnisse der Gesellschaft und deren Verteilung auf die Gesellschafter erfolgt durch die Finanzämter ohne weiteres Zutun der Gesellschaft oder deren Kommanditisten. 41 Beendigung der Beteiligung Veräußert ein Gesellschafter seine gesamte Beteiligung oder scheidet er aus anderen Gründen aus, so kann ein einkommensteuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entstehen. Ein Veräußerungsgewinn ergibt sich durch die positive Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem anteiligen Buchwert der Beteiligung. Ist zu diesem Zeitpunkt das steuerliche Kapitalkonto negativ, so kann es zu einer Besteuerung kommen. Bis dahin aufgelaufene, nicht ausgleichsfähige Verlustanteile werden allerdings zunächst mit dem Veräußerungsgewinn verrechnet. Ein Veräußerungsgewinn wird gemäß § 34 Nr. 1 EStG steuerlich begünstigt, indem die Veräußerungsgewinne lediglich mit 1/5 steuerlich erfaßt werden und die hierauf entfallende Steuer verfünffacht wird. Hierdurch wird die Einkommensteuerprogression abgemildert. Diese Steuererleichterung wurde in den Beispielrechnungen auf den Seiten 30 und 31 nicht berücksichtigt. Insofern die Anleger am Ende der Beteiligung im Jahre 2025 von dieser Regelung profitieren können, erhöht sich der Beteiligungserlös nach Steuern. Außerdem kann der Steuerpflichtige auf Antrag einmal im Leben, anstatt der oben dargestellten Fünftelregelung, einen ermäßigten Steuersatz in Anspruch nehmen, wenn er das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist. Der ermäßigte Steuersatz beträgt 56 Prozent des durchschnittlichen persönlichen Steuersatzes (mindestens jedoch 16 Prozent). Steuerpflichtige, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können nach § 16 Abs. 4 EStG beantragen, daß der aus dieser Beteiligung erzielte Veräußerungsgewinn in Höhe eines Freibetrages von 45.000 Euro nicht besteuert wird. Übersteigt der Veräußerungsgewinn 136.000 Euro, so verringert sich der Freibetrag jedoch um den übersteigenden Betrag. Dieser Fall trifft nicht für alle Anleger zu, weshalb er in den Berechnungen auf den Seiten 16 und 17 nicht berücksichtigt wurde. Anleger, die von dieser Regelung profitieren können, können damit das Ergebnis einer Beteiligung weiter verbessern. Die vorgenannten Regelungen gelten auch bei Beendigung der Beteiligung durch Betriebsaufgabe. Gewerbesteuer gung bei der Einkommensteuer vor. Diese beträgt das 1,8fache des Gewerbesteuermeßbetrags. Im Jahr 2010 – hier fällt zum ersten Mal in nennenswertem Umfang Gewerbesteuer an – führt dies bei einer Kommanditbeteiligung von 10.000 Euro zu einer Entlastung des Kommanditisten in Höhe von rund 40 Euro, danach zu entsprechend höheren Entlastungen. Diese Einkommensteuerminderung setzt jedoch voraus, daß durch den Gewerbetreibenden Einkommensteuer geschuldet wird, die anteilig auf seine gewerbliche Tätigkeit entfällt. Steuerermäßigungen werden nicht erstattet und können auch nicht vor- oder zurückgetragen werden. Aus Vereinfachungsgründen wurde dieser Sachverhalt nicht in der oben skizzierten Beispielrechnung berücksichtigt. Umsatzsteuer Die Gesellschaft ist Unternehmer und damit zum Vorsteuerabzug berechtigt. Daher wird in diesem Prospekt grundsätzlich mit Nettobeträgen ohne Umsatzsteuer gerechnet. Die Ausgabe von Kommanditanteilen wird nicht der Umsatzsteuer unterworfen, weil dies keinen steuerbaren Umsatz darstellt (EuGH 26.06.2003, Rs C-442/01). Zinsabschlag Zinserträge aus Geldanlagen der Kommanditgesellschaft werden mit 30 Prozent Zinsabschlagsteuer sowie zur Zeit 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf diese Steuer belastet. Damit werden 31,65 Prozent der Zinserträge an das Finanzamt abgeführt. Dieser Betrag fließt der ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG nicht zu. Die Prognoserechnung trägt diesem Umstand aus Vereinfachungsgründen keine Rechnung, da die abgeführte Zinsabschlagsteuer und der Solidaritätszuschlag den Kommanditisten im Rahmen der steuerlichen Veranlagung auf ihre spätere Einkommensteuerschuld angerechnet werden. Erbschafts- und Schenkungssteuer Aufgrund der persönlichen Situation können sich durch die Beteiligung Auswirkungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer ergeben. Bezüglich dieser Auswirkungen empfehlen wir die persönliche Beratung durch einen Steuerberater. Die Gesellschaft unterliegt der Gewerbesteuer. Die Berechnungen sind mit den zur Zeit örtlich gültigen Hebesätzen von 325 Prozent der Stadt Kemberg, 300 Prozent der Stadt Kunrau und 330 Prozent der Gemeinde Miesterhorst durchgeführt worden. Es wird davon ausgegangen, daß der Geschäftssitz der Gesellschaft nach Betriebsbeginn der Biogasanlagen an eine der drei Betriebsstätten verlagert wird. Zur Ermittlung des Gewerbeertrags wird das einkommenssteuerliche Ergebnis (Gewinn oder Verlust) um Hinzurechnungen und Kürzungen modifiziert. Bedeutsam ist insbesondere die hälftige Hinzurechnung der Zinsen für die Darlehen. Gewerbeverluste sind unbegrenzt vortragsfähig und mit späteren Gewerbeerträgen zu verrechnen. Um die Sonderbelastung Gewerbetreibender durch die Gewerbesteuer auszugleichen, ist diese als Betriebsausgabe abzugsfähig. Darüber hinaus sieht § 35 EStG ab 2001 auf der Ebene des Kommanditisten eine Steuerermäßi- 42 NACH DEM FERNABSATZGESETZ SIND DEN ANLEGERN FOLGENDE ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN: Informationen zum Anbieter und zu anderen mit dem Verbraucher in Kontakt tretenden Personen Biogas Kommanditgesellschaft als Anbieter Die ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG (kurz: Biogas KG) mit Sitz in 65193 Wiesbaden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der HRA 8113, ist die Projektgesellschaft, deren Anteile hier zur Beteiligung angeboten werden. Die Geschäftsführung liegt bei der ABO Wind Biomasse GmbH mit Sitz in Wiesbaden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der HRB 13074. Ihr Geschäftsführer ist Dr. Jochen Ahn. Gründungskommanditistin ist die ABO Wind AG, Hirtenstraße 26, 65193 Wiesbaden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der HRB 12024. Ihre Vorstände sind Matthias Bockholt und Dr. Jochen Ahn. Informationen zum Unternehmensgegenstand der Biogas KG und zur Beteiligung selbst Gesellschaftszweck Der Gesellschaftszweck der Biogas KG ist die Errichtung und der Betrieb von drei Biogasanlagen in Sachsen-Anhalt zur Erzeugung von elektrischer Energie sowie der Verkauf der Energie an Energieversorgungsunternehmen. An der Biogas KG beteiligt sich der Anleger unternehmerisch als Kommanditist. Gegenstand der konkreten vorliegenden Anlagemöglichkeit und Zustandekommen des hierfür erforderlichen Vertrags Gegenstand der konkreten Anlagenmöglichkeit ist die unmittelbare Beteiligung des Anlegers an der Biogas KG. Die Rechte des einzelnen Anlegers ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag. Zum Beitritt haben die Anleger eine Beitrittserklärung zu unterzeichnen und diese an den Anlagenvermittler oder die Prospektherausgeberin zurückzusenden. Der Beitritt kommt mit der Annahme der Beitrittserklärung durch die Geschäftsführung der Biogas KG zustande. Die genauen Einzelheiten bezüglich des Zustandekommens des Beitritts sind diesem – dem Anleger bereits ausgehändigten – Beteiligungsprospekt „Biogasanlagen Sachsen-Anhalt“ zu entnehmen. Mindestlaufzeit der Beteiligung/Kündigung Die Prospektherausgeberin Prospektherausgeberin ist die ABO Wind AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 12024. Die Hauptgeschäftstätigkeit der ABO Wind AG ist die Planung und der Bau von schlüsselfertigen Windparks und Bioenergieprojekten. Die Gründungskommanditistin Die ABO Wind AG ist die Gründungskommanditistin. Ihr Anteil wird mit der Plazierung der Kommanditanteile abgegeben. Über die Erstattung Ihrer Einlage hinaus und dem Entgelt für den schlüsselfertigen Bau der Biogasanlagen hat die ABO Wind AG keine Einnahmen oder Entnahmerechte aus der laufenden Biogas KG. Die vorgenannten Personen unterliegen keiner Aufsicht durch Aufsichtsbehörden. Der Vermittler Der Vermittler, über den Sie den Prospekt mit der Belehrung und die Beitrittserklärung erhalten haben, wird Ihnen gegenüber als Vermittler/-in der Fondsbeteiligung tätig. Die ladungsfähige Anschrift der vorgenannten Personen ergibt sich in aller Regel aus den Ihnen von dem Vermittler zugesandten Unterlagen. Die Biogas Kommanditgesellschaft wird für unbestimmte Zeit eingegangen. Ein Gesellschafter kann die Gesellschaft ordentlich erstmals zum 31.12.2025. kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Gesellschaft bestimmt sich die Abfindung des Kommanditisten nach § 11 des Gesellschaftsvertrages. Eine Übertragung der Kommanditistenstellung ist nach Maßgabe von § 12 des Gesellschaftsvertrages jeweils zum Jahresende möglich. Von dem Anleger zu entrichtender Gesamtbetrag zum Erwerb der Beteiligung Die von dem Anleger zu bezahlende Gesamtsumme ist abhängig von der Höhe, mit der sich der Anleger an der Biogas KG beteiligen will. Die Mindestbeteiligung beträgt 5.000,- Euro. Auf jeden Fall hat der Anleger zusätzlich zu der Beteiligungssumme/Einlage einen Ausgabeaufschlag in Höhe von 5 Prozent zu entrichten. Beteiligungen müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Als weitere Kosten fallen Gebühren und Auslagen für die notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht an. Die Kosten der Eintragung in das Handelsregister trägt die Biogas KG. Eigene Kosten wie Telefon, Internet und Porto hat der Anleger selbst zu tragen. Zusätzliche Liefer- und Versandkosten oder weitere darüber hinausgehende Kosten entstehen nicht. Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den Anleger wird auf die Ausführungen im Prospekt, insbesondere zu den steuerlichen Grundlagen, verwiesen. 43 Pflicht des Anlegers, weitere Leistungen zu erbringen Die Haftung der Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern ist auf den Betrag der Kommanditeinlagen beschränkt. Die Haftung erlischt, wenn und soweit die Einlage geleistet ist. Soweit Ausschüttungen oder Rückzahlungen Entnahmen im Sinne von §172 Abs. 4 HGB darstellen, lebt in diesem Umfang die Haftung wieder auf. Darüber hinaus hat der Anleger keine weiteren Leistungen zu erbringen. Zahlungsmodalitäten Die Zahlung des von dem Anleger zu entrichtenden Gesamtbetrages erfolgt durch Überweisung des Anlegers auf das Treuhandkonto bei der Umweltbank Nürnberg nachdem die Geschäftsführung der Biogas KG ihn dazu aufgefordert hat. Leistungsvorbehalte Nach Annahme des Beitrittsangebots durch die persönlich haftende Gesellschafterin der Biogas KG bestehen keine Leistungsvorbehalte. Ausschüttung Es ist vorgesehen, daß der Anleger eine Ausschüttung erhält. Die vorgesehene Ausschüttung erfolgt in Höhe der Jahres- und Liquiditätsüberschüsse, soweit diese nicht der Liquiditätsreserve zugeführt werden. Nähere Regelungen hierzu finden sich im Beteiligungsprospekt. Der Zeitpunkt der Ausschüttungen wird von der Kommanditistenversammlung bestimmt. Die Ausschüttung erfolgt auf das vom Anleger angegebene Konto. Beitrittsgrundlage Die den Anlegern zur Verfügung gestellten Informationen aus dem Beteiligungsprospekt Biogasanlagen SachsenAnhalt beruhen auf dem Stand von August 2005. Angaben zum Fernabsatzvertrag selbst Anwendbares Recht Für vorverträgliche Schuldverhältnisse und für die Verträge, die für die Beteiligung des Anlegers maßgeblich sind, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für die Biogas KG gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Sprache Vertragssprache ist deutsch. Widerrufsrecht Dem Anleger steht ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Die Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Informationen gelten bis zur Mitteilung von Änderungen. Preisanpassungen sind nicht vorgesehen. Informationen zu etwaigen außergerichtlichen Rechtsbehelfen und dem Bestehen von Garantiefonds Außergerichtlicher Rechtsbehelf Im Rahmen der Beteiligung des Anlegers ist keine außergerichtliche Streitschlichtung vorgesehen. Einlagensicherung Ein Garantiefonds oder ein Einlagensicherungssystem bestehen nicht. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an den Vertriebspartner oder: ABO Wind Biomasse GmbH Hirtenstrasse 26 65193 Wiesbaden Telefax (0611) 26765-99 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen wie Zinsen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns gegebenenfalls Werteersatz leisten. Dies kann dazu führen, daß Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattungen von Zahlungen müssen sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung erfüllen. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben. Finanzierte Geschäfte Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Wenn das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe der Biogas KG bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an die ABO Wind Biomasse GmbH, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten. 44 DIE PROSPEKTHAFTUNG Die Darstellungen in diesem Prospekt beruhen auf den zum Zeitpunkt der Drucklegung bekannten und erkennbaren Sachverhalten und die daran geknüpften Erwartungen für die zukünftige Entwicklung. Die abgedruckten Prognoserechnungen und Berechnungsbeispiele beruhen auf dem gegenwärtigen Planungs- und Kenntnisstand der Prospektherausgeberin. Eine Gewähr für das Eintreffen der Annahmen kann von der Prospektherausgeberin nicht übernommen werden. Änderungen können sich zum Beispiel durch eine neue Gesetzgebung oder deren Auslegung durch die Verwaltungsbehörden ergeben. Die Geschäftsführung der Gesellschaft behält sich vor, Planungs- und Konzeptänderungen, die im Interesse der Beteiligten und der Gesellschaft liegen, vorzunehmen. Dieses jedoch nur insoweit, als Änderungen im Rahmen des Konzeptes und des Gesellschaftsvertrages statthaft sind. Die Prospektherausgeberin fordert alle Beteiligungsinteressenten ausdrücklich auf, sich über die im Prospekt dargestellten Angaben hinaus über das Beteiligungsangebot zu informieren. Die Prospektherausgeberin ist bereit, jedem Interessierten weitere Informationen zukommen zu lassen, die für die Entscheidung über eine Beteiligung an der „ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG“ gewünscht werden. Die Verträge über den Kauf der Biogasanlagen, die Pacht der Standorte und die Betriebsführung sowie alle weiteren in diesem Prospekt genannten Verträge können bei der ABO Wind AG eingesehen werden. Der Inhalt dieses Prospektes ist maßgebend für eine Beteiligung an der „ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG“. Die Haftung der ABO Wind AG für fehlerhafte oder unvollständige Prospektangaben wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Damit ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, wenn nicht vertragswesentliche Pflichten verletzt worden sein sollten. Eventuelle Schadenersatzansprüche verjähren sechs Monate nach Kenntniserlangung des Kommanditisten von der Tatsache, die den Anspruch begründen, spätestens aber drei Jahre nach dem Beitritt des Kommanditisten zur Kommanditgesellschaft, wenn nicht kürzere gesetzliche oder vertragliche Verjährungsfristen gelten. Die dreijährige Frist ist eine Ausschlußfrist. im Zusammenhang mit Vorhaben, die zu einer umweltgerechten Energieversorgung, insbesondere zur Nutzung der Windenergie, beitragen, der Handel mit Energieerzeugungsanlagen und Standorten für Energieerzeugungsanlagen. Die ABO Wind AG ist im Handelsregister Wiesbaden unter Nummer HRB 12024 eingetragen. Die ABO Wind AG hat ein Grundkapital von 1.000.000 Euro, das vollständig in Form von Aktien gezeichnet ist. Die Aktien mit der Wertpapierkennnummer 576 002 können außerbörslich über die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG (www.valora.de) erworben oder veräußert werden. Weitere Wertpapiere mit Umtausch- oder Bezugsrechten am Grundkapital der AG wurden nicht herausgegeben. Eine Übersicht der bisher herausgegebenen Beteiligungsfonds finden Sie in dem Kapitel „Der Prospektherausgeber: Die ABO Wind AG“. Die ABO Wind AG ist Generalunternehmerin für die Errichtung der Biogasanlagen und mit dem Vertrieb der Kommanditanteile sowie der Beschaffung des Fremdkapitals beauftragt. Gründungsgesellschafter der ABO Wind AG sind Dr. Jochen Ahn und Matthias Bockholt. Diese sind nicht an Unternehmen beteiligt, die der ABO Wind AG Fremdkapital zur Verfügung stellen oder im Zusammenhang mit der Herstellung der Biogasanlagen wesentliche Lieferungen oder Leistungen erbringen. Die ABO Wind AG errichtet regenerative Energieerzeugungsanlagen wie Windparks und Biogasanlagen. Im Jahre 2005 ist die Errichtung von Windparks und Biogasanlagen im In- und Ausland mit einer Leistung von mindestens 30 Megawatt. Gerichts- oder Schiedsverfahren mit einem wesentlichen Einfluß auf die wirtschaftliche Lage der Emittentin sind nicht anhängig. Herausgeberin des Prospektes ist die ABO Wind AG, Hirtenstraße 26, 65193 Wiesbaden. Sie übernimmt für den Inhalt des Prospekts die Verantwortung und erklärt, daß ihres Wissens die Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Es gibt keine sonstigen Personen entsprechend dem § 12 Abs. 4 VermVerkProspV i.V.m. § 12 Abs. 1 und 2 VermVerkProspV. Die ABO Wind AG wurde am 01. Februar 1996 als GmbH gegründet und am 2. August 2000 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Maßgeblich für die Rechtsordnung der AG ist das Handelsgesetzbuch. Gegenstand des Unternehmens ist das Initiieren, die Planung, die Entwicklung, die Durchführung, der Betrieb und die Geschäftsführung 45 DIE VERTRÄGE WICHTIGE VERTRAGSPARTNER ABO Wind Biogas Sachsen Anhalt GmbH & Co. KG Anschrift Amtsgericht Handelsregister Kapital Euro Gesellschafter Gesetzliche Vertreter Hirtenstr. 26 65193 Wiesbaden Wiesbaden HRA 8113 15.000 Komplementärin: ABO Wind GmbH & Co. KG Kommanditistin: ABO Wind AG Dr. Jochen Ahn ABO Wind AG Dr. Jochen Ahn Matthias Bockholt Persönlich haftende Gesellschafterin ABO Wind Biomasse GmbH Hirtenstr. 26 65193 Wiesbaden Wiesbaden HRB 13074 Planung, Überwachung, Konzeption Fremdkapitalbeschaffung, Zwischenfinanzierung Eigenkapital, teilweise Vertrieb, Plazierungsgarantie, Generalunternehmer ABO Wind AG Hirtenstr. 26 65193 Wiesbaden Wiesbaden HRB 12024 25.000 1.000.000 Dr. Jochen Ahn ca. 40% Matthias Bockholt Dr. Jochen Ahn Matthias Bockholt Matthias Bockholt ca. 40% Streubesitz ca. 20% Kaufmännische und technische Hirtenstr. 26 Geschäftsführung 65193 Wiesbaden ABO Wind Betriebs GmbH Wiesbaden HRB 13290 25.000 ABO Wind AG Dr. Jochen Ahn Matthias Bockholt Technische Betriebsführung und Lieferung der Einsatzstoffe 1.Milchagrargenossenschaft Heideland eG An der B2 06901 Kemberg Stendal GnR 72 2. Landwirtschaftliche Betriebsgemeinschaft Kunrau GmbH Braunschweiger Str. 14 38486 Kunrau Stendal HRB 2344 3. Agrargenossenschaft „Am Schnabel“ eG Buschstr. 21 39649 Miesterhorst Stendal GnR 60 Hersteller der Biogasanlagen als Subunternehmer der ABO Wind AG Biogas Nord GmbH Werningshof 1 33719 Bielefeld Amtsgericht Bielefeld HRB 36801 Hersteller der Blockheizkraftwerke als Subunternehmer der ABO Wind AG SEVA Energie AG Europa Allee 14 49685 Emstek Amtsgericht Cloppenburg HRB 3774 Richard Reiß 52.000 Cathrin Sacher Reiner Herrmann, Vera Feldmann 25.000 Gerrit Holz Gerrit Holz Günther J. Schulz Ingenieurleistungen als Subun- Mittelstr. 14 ternehmer der ABO Wind AG 39288 Burg Proma Ingenieurbau GbR Ralf und Udo Malter Personelle Verflechtungen Kapitalverflechtungen Dr. Jochen Ahn und Matthias Bockholt sind sowohl gesetzliche Vertreter der ABO Wind Aktiengesellschaft, der ABO Wind Biomasse GmbH, der ABO Wind Betriebs GmbH und der ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG. Die ABO Wind AG ist zur Zeit einziger Kommanditist der ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG (15.000 Euro); diese Beteiligung wird gelöscht. Die ABO Wind AG ist Eigentümerin der ABO Wind Betriebs GmbH. Dr. Jochen Ahn und Matthias Bockholt, die Geschäftsführer der Biomasse KG, sind jeweils zu etwa 40 Prozent an der ABO Wind AG beteiligt und ihre Vorstände. 46 WICHTIGE VERTRÄGE Vertrag Partner Gegenstand Vergütung Gewährleistung Laufzeit Kündigung vom 15.11.2004 unbefristet, Kündigung frühestens per 31.12.2016 Gesellschaftsvertrag der ABO Wind Biogas Sachsen Anhalt GmbH & Co. KG Projektentwicklungsvertrag ABO Wind AG Planung, Projektentwicklung und Erwirken aller Genehmigungen für die Biogasanlagen Festpreisvereinbarung zwei Jahre vom 22.11.2004/ 29.05.2005/ 27.05.2005/ 31.05.2005 endet mit Vertragserfüllung, ohne Kündigungsrecht Errichtungsvertrag ABO Wind AG Übergabe der betriebsbereit erstellten Biogasanlagen Festpreisvereinbarung Zahlung mit Verkauf ohne Kündigungsrecht zwei Jahre vom 22.11.2004/ 13.05.2005/ 03.06.2005/ 05.06.2005 endet mit Vertragserfüllung Vertrag über Plazierungsgarantie, Vertrieb, Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals, Fremdkapitalbeschaffung ABO Wind AG Festpreis Konzeption und Prospektherstellung, Plazierungsfinanzierung des Eigenkapitals, Fremdkapitalbeschaffung keine endet mit Vertragserfüllung, ohne Kündigungsrecht Vertrag zum Vertrieb der Kom- Vertrieb des Kommanditkapimanditanteile tals, Plazierungsgarantie ABO Wind AG und andere Festpreisvereinbarung endet mit Vertragserfüllung Mittelverwendungskontrollvertrag mit Steuerberater Harald Reif treuhänderische Verwaltung des Kommanditkapitals bis zu seiner Erfüllung 4.000 Euro einmalig Geschäftsführungsvertrag ABO Wind Betriebs GmbH kaufmännische und technische Geschäftsführung der Gesellschaft im laufenden Betrieb keine fünf Prozent der tatsächlichen Umsatzerlöse, jährliche Steigerung um zwei Prozent Betriebsführungs- und Liefervertäge 1.Milchagrargenossenschaft Heideland eG 2. Landwirtschaftliche Betriebsgemeinschaft Kunrau GmbH 3. Agrargenossenschaft „Am Schnabel“ eG stufenweise technische Betriebsführung zweimal 15.000 sowie Anpassung an der Anlagen und Lieferung der einmal 17.500 für die Inflation Einsatzstoffe die Betriebsführung; Grundvergütung zuzüglich einer Vergütung in Abhängigkeit vom Stromertrag von planmäßig 337.000 Euro im ersten Jahr Wartungsvertrag zu den Blockheizkraftwerken SEVA Energie AG Vollwartung der BHKW ca. 1,3 Cent/kWh Nutzungsverträge mit Grundstückseigentümern: Agrargenossenschaften Nutzungsvereinbarungen abgesichert durch beschränkt persönliche Dienstbarkeiten an rangerster Stelle im Grundbuch Insgesamt 25.000 Euro jährlich und jährlichem Inflationsausgleich keine endet mit Vertragserfüllung, ohne Kündigungsrecht Laufzeit bis 31.12.2016 Kündigungsrecht keine entsprechend der Nutzungsdauer 47 GESELLSCHAFTSVERTRAG DER ABO WIND BIOGAS SACHSEN-ANHALT GMBH & CO. KG § 1 Firma, Sitz (1) Die Firma lautet “ ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG „ (2) Sitz der Gesellschaft ist Wiesbaden. § 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb von Biogasanlagen an den Standorten Kemberg, Kunrau und Miesterhorst. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen und alle Rechtsgeschäfte zu schließen, welche geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck mittel- oder unmittelbar zu fördern. Sie ist berechtigt, sich zur Durchführung ihrer Aufgaben Dritter zu bedienen. § 3 Gesellschafter, Einlagen, Haftung (1) Persönlich haftende Gesellschafterin ist die ABO Wind Biomasse GmbH mit Sitz in Wiesbaden. Sie leistet keine Einlage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. (2) Einzige Kommanditistin ist zur Zeit die ABO Wind AG mit einer Kommanditeinlage in Höhe von 15.000 Euro. Bei vollständiger Zeichnung des Kommanditkapitals gibt die ABO Wind AG ihre Anteile wieder ab. (3) Die ABO Wind Biomasse GmbH ist – unter Befreiung von den Beschränkungen des §181 BGB – ohne Zustimmung der Mitgesellschafter berechtigt und bevollmächtigt, das Kommanditkapital durch Aufnahme weiterer Gesellschafter (Neugesellschafter) oder durch Erhöhung ihrer Einlage auf insgesamt 1.850.000 Euro zu erhöhen. Die Gesellschafter sind verpflichtet, bei Eintragungen in das Handelsregister im erforderlichen Umfang mitzuwirken. (4) Die Kommanditisten sind in einem gesonderten Gesellschafterverzeichnis mit ihrem Namen, Vornamen, ihrer Anschrift und der Höhe der von ihnen mit der Beitrittserklärung übernommenen Kapitaleinlage (Kommanditeinlage) aufgeführt. (5) Die Haftung der Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern ist auf den Betrag der Kommanditeinlagen beschränkt. Die Haftung erlischt, wenn und soweit die Einlage geleistet ist. Soweit Ausschüttungen oder Rückzahlungen Entnahmen im Sinne von §172 Abs. 4 HGB darstellen, lebt in diesem Umfang die Haftung wieder auf. (6) Kommanditist kann jede natürliche oder juristische Person werden. Die Höhe der Kommanditeinlage soll mindestens 5.000 Euro betragen. Höhere Einlagen sollten durch 1.000 Euro zu teilen sein. Einwohner der Stadt Kemberg sowie der Gemeinden Kunrau und Miesterhorst können sich mit Einlagen ab 3.000 Euro beteiligen. (7) Die Aufnahme erfolgt durch eine Annahmebestätigung der Beitrittserklärung durch die persönlich haftende Gesellschafterin. Sie wird Dritten gegenüber mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Bis zur Eintragung in das Handelsregister wird die Beteiligung als atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung in Höhe der Einlage behandelt. Die persönlich haftende Gesellschafterin kann einen zur Einwerbung der Kommanditanteile beauftragten Dritten zur Annahme der Beitrittserklärungen bevollmächtigen. Dieser kann für seine Leistungen ein Aufgeld (Agio) zusätzlich zur Kommanditeinlage verlangen. (8) Die persönlich haftende Gesellschafterin wird im Interesse der leichteren Handhabung des Verkehrs mit dem Registergericht ermächtigt, eintragungspflichtige Tatsachen auch namens der übrigen Gesellschafter zum Handelsregister anzumelden. (9) Die Einzahlung der Kommanditeinlage ist binnen 14 Tagen vollständig auf das in der Beitrittserklärung genannte Treuhandkonto zu leisten, nachdem die persönlich haftende Gesellschafterin oder ein von ihr Bevollmächtigter die Annahme der Beitrittserklärung abgeschickt hat. (10) Für den Fall, daß der Kommanditist seinen Zahlungsverpflichtungen nach den Bestimmungen der Beitrittserklärung trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht nachkommt, ist die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt, ihn aus der Gesellschaft auszuschließen. In diesem Fall trägt der Kommanditist alle in diesem Zusammenhang stehenden Kosten. Der ausgeschlossene Kommanditist nimmt am Jahresergebnis nicht teil. § 4 Kapitalkonten (1) Die Kommanditeinlage jedes Gesellschafters wird auf einem unverzinslichen Festkonto (Kapitalkonto I)verbucht. Dieses Konto ist maßgebend für die Stimmrechte, die Ergebnisverteilung und den Auseinandersetzungsanspruch. (2) Daneben wird für jeden Kommanditisten ein veränderliches, ebenfalls unverzinsliches Kapitalkonto II geführt, dem die über das Kapitalkonto I hinausgehenden Einlagen und Gewinnanteile gutgeschrieben, die Verlustanteile und die Entnahmen hingegen abgeschrieben werden. (3) Auf einem Verrechnungskonto werden schließlich alle anderen Gutschriften und Belastungen verbucht, die entsprechend den vorstehenden Regelungen nicht anderweitig zu verbuchen sind. § 5 Geschäftsführung und Vertretung (1) Die persönlich haftende Gesellschafterin ist zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft allein berechtigt und verpflichtet. Die Geschäftsführer sind verpflichtet, die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, in Übereinstimmung mit dem Gesetz, diesem Gesellschaftervertrag und den Beschlüssen der Gesellschafter zu führen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist befugt, im Rahmen der Geschäftsführung namens und für Rechnung der Gesellschaft Dritte mit der Besorgung von Geschäftsführungsaufgaben zu beauftragen, entsprechende Geschäftsbesorgungsverträge mit Wirkung für die Gesellschaft abzuschließen und entsprechende Vollmacht zu erteilen. Die Kosten hierfür hat die Gesellschaft zu tragen. (2) Die persönlich haftende Gesellschafterin ist für Rechtsgeschäfte zwischen ihr und der Gesellschaft sowie den Kommanditisten von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist von dem Wett- 48 bewerbsverbot des §112 HGB befreit. (3) Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht können der persönlich haftenden Gesellschafterin nur aus wichtigem Grund durch Beschluß der Gesellschafterversammlung entzogen werden. Dieser bedarf der Mehrheit von 75 Prozent (in Worten fünfundsiebzig Prozent) aller anwesenden Stimmen. (4) Die folgenden Geschäfte des laufenden Betriebs unterliegen der Zustimmung durch einen Gesellschafterbeschluß: a) Aufnahme neuer oder Aufgabe bestehender Geschäftszweige; Erwerb oder Veräußerung von Betrieben oder Betriebsstätten; Errichtung oder Aufhebung von Zweigniederlassungen oder Zweigbetrieben, b) die Gewährung von Darlehen an Gesellschafter und Dritte, c) wesentliche Änderungen des Generalübernehmervertrags, d) die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, die in den Investitionsplänen der Gesellschaft nicht vorgesehen sind und die zehn Prozent des Gesellschaftskapitals übersteigen. (5) Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die persönlich haftende Gesellschafterin ab Inbetriebnahme der Anlagen eine jährliche Vergütung von 2.400 Euro (in Worten eintausendfünfhundert Euro) zuzüglich etwa anfallender Mehrwertsteuer. § 6 Gesellschafterversammlung/Gesellschafterbeschlüsse (1) Gesellschafterversammlungen werden von der persönlich haftenden Gesellschafterin einberufen. Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet innerhalb von sechs Monaten nach Schluß des Geschäftsjahres statt, soweit die Beschlußfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und andere notwendige Beschlüsse nicht im schriftlichen Verfahren erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch einfachen Brief. Sie muß den Zeitpunkt, den Ort und die Tagesordnung angeben. Zwischen der Aufgabe des Briefs zur Post und dem Tag der Versammlung muß eine Frist von mindestens einem Monat liegen. In dringenden Fällen verkürzt sich diese Frist auf zehn Tage. Bei der Berechnung der Fristen werden der Tag der Absendung und der Tag der Versammlung mitgezählt. (2) Zu einer ordentlichen Gesellschafterversammlung legt die persönlich haftende Gesellschafterin einen Bericht über das vergangene und das laufende Geschäftsjahr sowie einen Wirtschaftsplan für das laufende Geschäftsjahr vor. (3) Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind von der persönlich haftenden Gesellschafterin einzuberufen, wenn dies von Gesellschaftern, die zusammen mindestens 20 vom Hundert der Kommanditeinlagen halten oder vom Beirat schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird oder es im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint. Kommt die persönlich haftende Gesellschafterin einem solchen Verlangen nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen durch eine Einladung zu einer Gesellschafterversammlung nach, sind der Beirat bzw. die Kommanditisten, die ein solches Verlangen gestellt haben, selbst berechtigt, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. (4) Wurde eine Gesellschafterversammlung ordnungsgemäß einberufen, ist sie ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Gesellschafterinnen und Gesellschafter beschlußfähig. (5) Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlung durch eine natürliche, geschäftsfähige Person oder eine juristische Person vertreten lassen. Der Vertreter muß im Besitz einer schriftlichen Vollmacht sein. (6) Zur Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung sind ferner diejenigen zugelassen, deren Anwesenheit die persönlich haftende Gesellschafterin im Interesse und zur Information aller Gesellschafter für erforderlich hält. (7) Die Gesellschafterversammlungen werden vom Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin oder einer von ihr bevollmächtigten Person geleitet. (8) Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das die oder der die Versammlung leitende Vorsitzende zu unterzeichnen hat. In dem Protokoll sind der Ort und der Tag der Versammlung, Namen der anwesenden und vertretenen Gesellschafter und die Beschlüsse der Gesellschafter aufzunehmen. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat jedem Gesellschafter unverzüglich eine Abschrift des Protokolls zuzuleiten. (9) Die jährlich abzuhaltenden Gesellschafterversammlungen sowie deren Beschlußfassungen können auch durch ein schriftliches Verfahren ersetzt werden. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend bei Beschlußfassungen im schriftlichen Verfahren. Statt eines Termins für die Versammlung bestimmt die persönlich haftende Gesellschafterin hier eine Frist, innerhalb der die Kommanditisten ihre Stimme abgegeben haben müssen. (10) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden beziehungsweise am schriftlichen Abstimmungsverfahren teilnehmenden, stimmberechtigten Stimmen gefaßt, soweit es der Gesellschaftsvertrag oder das Gesetz nicht anderes vorschreibt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden nicht gezählt. Je 500 Euro des Kapitalkontos gewähren eine Stimme. (11) Die Gesellschafterversammlung beschließt insbesondere über folgende Gesellschaftsangelegenheiten: a) Feststellung des Jahresabschlusses, b) Festlegung der Ausschüttung und der Anlage liquider Mittel, c) Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin, d) Änderungen des Gesellschaftsvertrags e) Wahl des Beirats f) Ausschluß von Gesellschaftern gem. § 10 g) zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte gem. § 5 Abs. 4 h) Auflösung der Gesellschaft. (12) Änderungen dieses Gesellschaftsvertrags sowie die Auflösung der Gesellschaft muß die Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschließen, sofern mehr als zwei Dritteln der stimmberechtigten Stimmen anwesend sind. Ist die Gesellschafterversammlung aufgrund dieser Voraussetzung beschlußunfähig, so ist eine neue Gesellschafterversammlung mit gleichem Tagesordnungspunkt unter Einhaltung der unter § 6 Abs.1 beschriebenen Bedingungen einzuberufen. (13) Die Unwirksamkeit oder Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen kann, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, nur innerhalb eines Monats seit Zugang des betreffenden Protokolls durch gerichtliche Feststellungs- und Gestaltungsklage geltend gemacht werden. (14) Die Absätze (11) bis (13) gelten bei Beschlußfassung im schriftlichen Verfahren entsprechend; für Beschlüsse gemäß Abs. 12 müssen sich dann mehr als 2/3 (in Worten zwei Drittel) des Gesellschaftskapitals an Abstimmungen beteiligen. 49 § 7 Beirat (1) Die Gesellschafter können aus ihrer Mitte einen aus bis zu drei Mitgliedern bestehenden Beirat und zwei Nachrücker wählen. Die Amtsperiode des Beirats beträgt drei Jahre und endet grundsätzlich mit Ablauf der Gesellschafterversammlung, auf der eine Neuwahl des Beirats erfolgt. Der erste Beirat wird in der ersten Gesellschafterversammlung gewählt. § 6 Abs. 10 gilt entsprechend. (2) Jedes Beiratsmitglied kann ihr oder sein Amt jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat bis zum Ende eines Kalendermonats durch schriftliche Erklärung gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin niederlegen. Jedes Beiratsmitglied kann durch Beschluß der Gesellschafterversammlung abberufen werden. Der Beschluß bedarf der Mehrheit von 75 vom Hundert der anwesenden oder abgegebenen Stimmen. (3) Der Beirat berät die Geschäftsführung in wesentlichen Fragen der Gesellschaft und nimmt die Interessen der Kommanditisten gegenüber der Geschäftsführung wahr. Der Beirat ist berechtigt, sich jederzeit über alle Angelegenheiten der Gesellschaft zu informieren sowie die Handelsbücher der Gesellschaft einzusehen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist verpflichtet, dem Beirat Auskunft zu erteilen und ihn über alle wichtigen Geschäftsvorfälle zu unterrichten. (4) Der Beirat hat jährlich den Gesellschaftern über seine Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr zu berichten. (5) Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt seinen Vorsitzenden aus dem Kreis der Beiratsmitglieder. Sitzungen des Beirats sind vom Vorsitzenden schriftlich einzuberufen. (6) Die Mitglieder des Beirats haben Anspruch auf Ersatz ihrer Fahrt- und Sachkosten sowie die etwa darauf entfallende Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Über ein etwaiges Sitzungsgeld befindet die Gesellschafterversammlung. (7) Die Mitglieder des Beirates sind gegenüber Dritten hinsichtlich sämtlicher Angelegenheiten der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie dürfen Umstände und Tatsachen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Beiratsmitglied bekannt geworden sind, nur mit Zustimmung aller Beiratsmitglieder und der Geschäftsführung Dritten mitteilen. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nach dem Ausscheiden aus dem Beirat fort. (8) Der Beirat ist kein Organ im Sinne des Aktiengesetzes. Die Mitglieder des Beirats haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche der Gesellschafter oder der Gesellschaft verjähren zwei Jahre nach Kenntniserlangung über den ersatzpflichtbegründenden Sachverhalt, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen. Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit ein Mitglied des Beirates überstimmt worden ist. § 8 Geschäftsjahr und Jahresabschluß (1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. (2) Die Geschäftsführung hat binnen sechs Monaten nach Beendigung des Geschäftsjahres den Jahresabschluß für das vorangegangene Geschäftsjahr aufzustellen. (3) Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluß unverzüglich dem Beirat vorzulegen. Der Jahresabschluß ist festgestellt, wenn die Gesellschafter ihn billigen. (4) Einem Kommanditisten entstandene Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben eines Geschäftsjahres sind der persönlich haftenden Gesellschafterin bis zum 28. Februar des folgenden Geschäftsjahres mitzuteilen. § 9 Ergebnisverteilung und Vermögensbeteiligung (1) Die Kommanditisten sind entsprechend dem Verhältnis ihrer Kapitalkonten – vorbehaltlich der Entgelte der persönlich haftenden Gesellschafterin gemäß § 5 und einem Liquidationserlös – an den Jahresergebnissen der Gesellschaft beteiligt. (2) Für die Geschäftsjahre 2005 und 2006 gilt folgende Sonderregelung: Unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts eines Kommanditisten ist im Geschäftsjahr 2005 und 2006 das Betriebsergebnis (Gewinn oder Verlust) den Kommanditisten jeweils so zuzurechnen, daß alle Kommanditisten am Ende des Geschäftsjahres 2006 entsprechend ihrer Beteiligungsquote am kumulierten Betriebsergebnis der Gesellschaft beteiligt sind. (3) Zum Ausgleich eines Verlustvortragskontos sind die Kommanditisten weder gegenüber der Gesellschaft, noch untereinander verpflichtet. (4) Zur Sicherung des späteren Abbaus der Biogasanlagen ist aus dem Jahresergebnis der Gesellschaft eine Rückstellung zu bilden. Die Höhe der Rückstellung wird im Wirtschaftsplan der Gesellschaft festgelegt. (5) Die Vergütung und der Kostenersatz der persönlich haftenden Gesellschafterin gelten im Verhältnis der Gesellschafter zueinander als Aufwand der Gesellschaft. § 10 Einziehung der Geschäftsanteile (1) Mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters kann der Geschäftsanteil jederzeit eingezogen werden. (2) Die Gesellschafterversammlung kann die Einziehung eines Geschäftsanteils ohne Zustimmung des betroffenen Gesellschafters beschließen, wenn: a) ein wichtiger Grund im Sinne von § 133 HGB in der Person eines Gesellschafters eintritt, b) eine Auflösungsklage eines Gesellschafters rechtskräftig abgewiesen worden ist, c) über das Vermögen eines Gesellschafters das Konkursverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder ein Gesellschafter ein gerichtliches Vergleichsverfahren über sein Vermögen beantragt, d) die Einzelzwangsvollstreckung in den Geschäftsanteil eines Gesellschafters oder eines seiner sonstigen Gesellschaftsrechte oder seine Ansprüche gegen die Gesellschaft betrieben wird, und zwar mit Ablauf einer Frist von drei Monaten nach Zustellung des Pfändungs- und/oder Überweisungsbeschlusses, falls die Zwangsvollstreckung nicht innerhalb dieses Zeitraumes aufgehoben worden ist. § 11 Abfindung des ausscheidenden Kommanditisten (1) Der ausscheidende Kommanditist erhält vorbehaltlich anderer Regelungen eine Abfindung, deren Höhe auf dem tatsächlichen Wert seiner Beteiligung beruht, mindestens jedoch eine Abfindung in Höhe der Salden seiner Kommanditkonten. Der tatsächliche Wert einer Beteiligung ist durch eine nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellten Auseinandersetzungsbilanz, die sowohl stille Reserven als auch stille 50 Lasten erfaßt, zu ermitteln. Grundlage der Auseinandersetzungsbilanz ist der Jahresabschluß der Gesellschaft, und zwar bei Ausscheiden eines Gesellschafters zum Schluß eines Kalenderjahres der Jahresabschluß zum 31.12. dieses Jahres, bei unterjährigem Ausscheiden der Jahresabschluß zum 31.12. des vorangegangenen Jahres. Sollten steuerliche Außenprüfungen oder anderweitig veranlaßte Änderungen der Veranlagung zu abweichenden Jahresabschlüssen kommen, so ist die Auseinandersetzungsbilanz entsprechend zu ändern und die Abfindung der Änderung anzupassen. (2) Wird ein Geschäftsanteil nach den Regelungen des § 10 Absatz 2 eingezogen, berechnet sich die Abfindung eines Kommanditisten nach der Höhe der Salden seiner Kommanditkonten. (3) Am Gewinn und Verlust, der sich aus den am Tag des Ausscheidens schwebenden Geschäften ergibt, nimmt der ausscheidende Gesellschafter, soweit diese Ergebnisse nicht schon in der Auseinandersetzungsbilanz berücksichtigt sind, nicht teil. Scheidet ein Kommanditist nicht zum Schluß eines Kalenderjahres aus, nimmt er am Gewinn oder Verlust des laufenden Geschäftjahres nicht teil. (4) Kommt eine Einigung über die Höhe der Abfindung binnen sechs Monaten nach dem Tag des Ausscheidens nicht zustande, so wird sie von einem vom Ausscheidenden und der Gesellschaft einvernehmlich zu benennenden Schiedsgutachter bestimmt. Können sich die Beteiligten nicht auf einen Sachverständigen einigen, so wird dieser durch die Industrie- und Handelskammer Rhein-Main bestimmt. Die Kosten dieses Verfahrens sind von der Gesellschaft und dem ausscheidenden Gesellschafter je zur Hälfte zu tragen. (5) Die Abfindung ist in fünf gleichen Jahresraten zu bezahlen. Die erste Rate ist am Ende des Monats fällig, der der Feststellung der Abfindungshöhe folgt. Die Abfindung ist ab dem Tag des Ausscheidens mit zwei Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Die aufgelaufenen Zinsen sind mit jeder Rate zu bezahlen. Die Abfindung kann ganz oder teilweise früher bezahlt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, eine angemessene Ermäßigung des Betrages der jährlichen Abfindung unter gleichzeitig entsprechender Erhöhung der Anzahl der Jahresraten um höchstens drei weitere Jahre zu verlangen, wenn die Einhaltung der Regelung in fünf gleichen Jahresraten für sie zu einer schweren Schädigung führen würde. Kommt eine Einigung über die Voraussetzung und/oder den Umfang der Ermäßigung nicht binnen sechs Monaten nach dem Verlangen des Übernehmers zustande, so gilt Abs. 4 entsprechend. Der Schiedsgutachter entscheidet nach billigem Ermessen. (6) Der ausscheidende Gesellschafter kann Sicherheitsleistungen für Schulden der Gesellschaft nicht verlangen und Befreiung erst insoweit, als er von Gläubigern in Anspruch genommen wird. Bevollmächtigten, der das Stimmrecht nur einheitlich für seine Vollmachtgeber ausüben kann, vertreten zu lassen. Solange kein Bevollmächtigter bestimmt ist, ruht das Stimmrecht. (3) In jedem Fall ist eine Übertragung nur zum Ablauf des Geschäftsjahres mit Wirkung zum 1.1. eines Jahres möglich. (4) Alle Kosten und Abgaben, die mit der Übertragung oder Verfügung über die Kommanditbeteiligung verbunden sind, trägt der Kommanditist. Dies gilt auch für jene Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit einem Erbfall oder dem Erwerb bzw. der Eintragung der Kommanditbeteiligung im Handelsregister anfallen. § 13 Dauer der Gesellschaft und Kündigung (1) Die Gesellschaft hat ihre Geschäfte im November 2004 aufgenommen. Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt. (2) Eine Kündigung der Gesellschaft vor dem 31.12.2025 ist nicht möglich. § 14 Auflösung der Gesellschaft (1) Bei Auflösung der Gesellschaft erfolgt die Liquidation durch die persönlich haftende Gesellschafterin. Diese bleibt geschäftsführungs- und vertretungsberechtigt bis zum Abschluß der Liquidation. § 15 Schlußbestimmungen (1) Soweit in diesem Vertrag vereinfachend nur die männliche Schreibweise verwendet wird, so ist damit immer auch die weibliche Schreibweise gemeint. (2) Soweit in diesem Vertrag keine besonderen Bestimmungen getroffen worden sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften. (3) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. (4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung wird dann eine vergleichbare Regelung erarbeitet, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben, sofern sie den Punkt bedacht hätten. Für die Gesellschafter ABO Wind AG und Biomasse GmbH Dr. Jochen Ahn Wiesbaden, 15. November 2004 Der Gesellschaftsvertrag entspricht den gesetzlichen Regelungen. § 12 Übertragung von Kommanditanteilen (1) Kommanditanteile können nur im Ganzen übertragen werden. Teilkommanditanteile können abweichend davon abgetreten werden, wenn der abgetretene Teilkommanditanteil mindestens 5.000 Euro beträgt und durch 1.000 teilbar ist. (2) Stirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft mit seinen Erben fortgesetzt. Wenn im Erbfall durch Aufsplitterung Kommanditanteile von weniger als 5.000 Euro entstehen, sind die Erben verpflichtet, sich durch einen gemeinsamen 51 MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG 1. Die ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die ABO Wind Biomasse GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Jochen Ahn, Hirtenstraße 26, 65193 Wiesbaden (nachfolgend Kommanditgesellschaft) und 2. Herr Steuerberater Harald Reif, Karl-Lehr-Str. 22a, 65201 Wiesbaden (nachfolgend Treuhänder) sowie 3. die ABO Wind AG, vertreten durch den Vorstand Matthias Bockholt, Hirtenstraße 26, 65193 Wiesbaden (nachfolgend ABO Wind) vereinbaren folgenden Mittelkontrollverwendungsvertrag: Präambel: Die Kommanditgesellschaft errichtet drei Biogasanlagen in der Nähe der Ortschaften Kemberg, Miesterhorst und Kunrau in Sachsen-Anhalt und nimmt sie in der zweiten Jahreshälfte 2005 in Betrieb. Die Kommanditgesellschaft erwirbt die Biogasanlagen schlüsselfertig von der ABO Wind AG. Für den Bau der drei Biogasanlagen investiert die Kommanditgesellschaft 5.155.500 Euro. Die Kommanditgesellschaft nimmt dazu langfristige Bankdarlehen in Höhe von 3.305.500 Euro sowie ein kurzfristiges Darlehen zur Finanzierung der Mehrwertsteuer auf. Zudem hat die Kommanditgesellschaft ein Darlehen von der ABO Wind AG erhalten, um das Eigenkapital in Höhe von 1.850.000 Euro vorzufinanzieren. Die ABO Wind AG garantiert die Plazierung des gesamten Kommanditkapitals in Höhe von 1.850.000 Euro. Sofern von Dritten bis zum 30.06.2006 das Kommanditkapital von 1.850.000 Euro noch nicht vollständig übernommen und eingezahlt wurde, hat sich die ABO Wind AG verpflichtet, den Differenzbetrag des Kommanditkapitals zu übernehmen. Eine etwaige Übernahme einer Kommanditeinlage durch die ABO Wind AG im Rahmen der Plazierungsgarantie erfolgt durch Übernahme der nicht mit Kommanditeinlagen abgelösten Darlehen. § 1 Treuhandkonto (1) Das Treuhandkonto des Treuhänders ist bei der Umweltbank AG Nürnberg eingerichtet: BLZ: 760 350 00 Konto-Nummer: 204 60 § 2 Auszahlungen Der Treuhänder darf Auszahlungen vom Treuhandkonto nur vornehmen – abgesehen von § 5 (1) dieses Vertrags – auf die Verpflichtungen der Kommanditgesellschaft aus: den Darlehensverträgen mit der ABO Wind AG zur Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals, den Verträgen mit der ABO Wind AG (zur Planung, Überwachung, Konzeption, Prospekterstellung, Fremdkapitalbeschaffung, Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals, dem Vertrieb und der Plazierungsgarantie), beziehungsweise den Generalunternehmerverträgen mit der ABO Wind AG über den schlüsselfertigen Bau der Biogasanlagen und den Verträgen zur Plazierung des Eigenkapitals mit den Vertriebspartnern. Auszahlungen bezüglich einzelner Biogasanlagen dürfen nur erfolgen, wenn die folgenden Bedingungen für die jeweiligen Biogasanlage erfüllt und dem Treuhänder nachgewiesen sind: • Vorliegen einer Einspeisezusage der Energieversorger, • Vorliegen der Genehmigung nach BimSchG, • Finanzierungszusage einer deutschen Bank über die Fremdfinanzierung, • Vorlage des Plazierungsgarantievertrags über 1.850.000 Euro, • Anweisung der Biogas KG an den Treuhänder , eine Auszahlung vorzunehmen. § 3 Honorar des Treuhänders Das Honorar des Treuhänders beträgt 4.000 Euro (viertausend) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Honorar ist nach Zweckerreichung, spätestens jedoch am 30.06.2006, fällig. Das Honorar des Treuhänders trägt die Kommanditgesellschaft. § 4 Haftung (1) Der Treuhänder handelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Er haftet nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung ihrer Pflichten. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es sind vertragswesentliche Pflichten verletzt. (2) Der Treuhänder haftet nicht für die Bonität der Vertragspartner der Kommanditgesellschaft oder dafür, daß die Vertragspartner der Kommanditgesellschaft die eingegangenen vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen. (3) Schadenersatzansprüche verjähren sechs Monate nach Vertragsende durch Zweckerreichung. (2) Der Treuhänder ist berechtigt, Dritten Kontovollmacht zu erteilen. Der Treuhänder hat so sicherzustellen, daß auch für den Krankheitsfall/Urlaub die Erfüllung seiner Pflichten gemäß diesem Treuhandvertrag gewährleistet ist. 52 § 5 Schlußbestimmungen (1) Dieser Vertrag endet nach Einzahlung des gesamten Kommanditkapitals einschließlich des Ausgabeaufschlags auf dem Treuhandkonto und dessen Weiterleitung gemäß den Regelungen des § 2 dieses Vertrages. Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2006. Ein dann noch auf dem Treuhandkonto verbliebenes Guthaben ist von der Treuhänderin im Rahmen der oben genannten Verträge auf ein von der Kommanditgesellschaft noch zu benennendes Konto auszukehren. (2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. (3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Es sollen dann im Wege der (auch ergänzenden) Auslegung die Regelungen gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entsprechen. Wenn eine Auslegung aus Rechtsgründen aus- scheidet, verpflichten sich die Vertragsparteien, dementsprechend ergänzende Vereinbarungen zu treffen. Dies gilt auch, wenn sich bei Durchführung oder Auslegung des Vertrags eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt. Wiesbaden, den 3. August 2005 ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG vertreten durch die ABO Wind Biomasse GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Jochen Ahn Steuerberater Harald Reif 53 So werden Sie Kommanditist: Wenn Sie Interesse an einem Engagement als Kommanditist der ABO Wind Biogas Sachsen Anhalt GmbH & Co. KG haben, können Sie mit der beigefügten Beitrittserklärung eine Beteiligung an der ABO Wind Biogas Sachsen Anhalt GmbH & Co. KG erwerben. Sie können sich mit einer Kommanditeinlage in Höhe von mindestens 5.000 Euro beteiligen. Höhere Einlagen sollten durch 1.000 Euro zu teilen sein. Einwohner der Stadt Kemberg, Kunrau und Miesterhorst können sich bereits mit 3.000 Euro beteiligen. Ihre Ansprechpartner für Rückfragen: Kunden der ABO Wind AG Frau Ute Schulmeister · ABO Wind AG Hirtenstraße 26 · 65193 Wiesbaden Telefon: 0611 / 26765-27 · Fax: 0611 / 26765-99 e-mail: beteiligung@abo-wind.de Kunden der UmweltBank AG 1. Füllen Sie das beiliegende Formular, die „Beitrittserklärung und Belehrung“, vollständig aus und unterschreiben Sie. Senden Sie bitte das Original an den Vertriebspartner oder die ABO Wind AG, Hirtenstraße 26, 65193 Wiesbaden, die Ihre Beitrittserklärung im Namen der ABO Wind Biomasse GmbH entgegennimmt. UmweltBank AG Laufertorgraben 6 · 90489 Nürnberg Telefon: 0911/5308-135 · Fax: 0911/5308-139 E-Mail: beteiligungen@umweltbank.de 2. Die Geschäftsführer der Komplementärin oder der Vertriebspartner nehmen Ihre Beitrittserklärung an und bestätigen Ihnen den Beitritt schriftlich. 3. Sie überweisen innerhalb von 14 Tagen nach Annahme des Beitritts Ihre Kommanditeinlage zuzüglich des Agios auf das Treuhandkonto Nr. 20460 des Steuerberaters Harald Reif bei der UmweltBank AG in Nürnberg, BLZ 760 350 00 oder Sie erteilen eine Einzugsermächtigung. Mit der Annahme Ihrer Beitrittserklärung erhalten Sie das Formular für die Eintragung in das Handelsregister. 54 Initiator / Konzeption Prospektherausgeber Hirtenstraße 26 65193 Wiesbaden Tel.: 0611/26765-27 Fax: 0611/26765-99 www.abo-wind.com Vertriebspartner UmweltBank AG Laufertorgraben 6 90489 Nürnberg Telefon: 0911/5308-135 Fax: 0911/5308-139 E-Mail: beteiligungen@umweltbank.de www.umweltbank.de