Biogasfonds Sachsen-Anhalt

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Biogasfonds Sachsen-Anhalt
Biogasfonds Sachsen-Anhalt
Beteiligungsangebot
Inhalt
3 DAS BETEILIGUNGSANGEBOT IM ÜBERBLICK
5 VORWORT DES VORSTANDS DER ABO WIND AG
6 BIOGAS UND SEINE VORTEILE
7 DIE BIOGASANLAGEN IN SACHSEN-ANHALT
7
Die Prospektherausgeberin: die ABO Wind AG
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Risiken
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Das Konzept: die Biogas KG Sachsen-Anhalt
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Die Technik
20
Die Betriebsführung und die Geschäftsführung
20
Die Vergütung nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz
22
Der prognostizierte Energieertrag und die Sicherheitsabschläge
23
Die Standorte im einzelnen
27
Die Prognose des wirtschaftlichen Ergebnisses
37 DIE BETEILIGUNG AN DER ABO WIND BIOGAS KG
37
Rechtliche Grundlagen
39
Die steuerliche Konzeption
43
Informationen zum Fernabsatz im Rahmen der Beteiligung
45 DIE PROSPEKTHAFTUNG
46 DIE VERTRÄGE
46
Wichtige Vertragspartner
47
Wichtige Verträge
48
Der Gesellschaftsvertrag der Biogas KG
52
Der Mittelverwendungskontrollvertrag
54 SO WERDEN SIE KOMMANDITIST
Dieser Prospekt wurde vor Drucklegung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Lurgiallee
12, 60439 Frankfurt, auf formale Richtigkeit geprüft. Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben
sind nicht Gegenstand der Prüfung.
Die ABO Wind AG mit Sitz in der Hirtenstraße 26, in 65193 Wiesbaden, ist Herausgeberin dieses Prospektes und
für dessen Inhalt verantwortlich. Sie erklärt, daß die in diesem Prospekt gemachten Angaben nach ihrem Wissen
richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden.
ABO Wind AG, Datum der Prospektaufstellung: 15. September 2005
Dr. Jochen Ahn
Vorstand
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DAS BETEILIGUNGSANGEBOT IM ÜBERBLICK
Biogas –
Eine regenerative Energiequelle mit Potential
Biogas entsteht bei der Vergärung organischer Stoffe wie
Gülle und Pflanzen. Man kann es ähnlich wie Erdgas
verbrennen und damit Strom und Wärme erzeugen, ohne
jedoch wie mit fossilen Rohstoffen zum Treibhauseffekt
beizutragen. Gleichzeitig kann das ausgefaulte Substrat
als hochwertiger Dünger genutzt und so herkömmlicher
Mineraldünger ersetzt werden. Biogas ist also eine
umweltverträgliche Energiequelle, die zudem mit
erprobter Technik an vielen Orten gewinnbringend
verwertet werden kann. Ein weiterer Vorteil der Nutzung
dieser regenerativen Energiequelle und damit der
Beteiligung an der Gesellschaft liegt in den Zusatzeinkommen für Landwirte und den Arbeitsplätzen, die mit dem
Betrieb der Anlagen in strukturschwachen ländlichen
Räumen entstehen.
Das Potential der Biogasnutzung ist groß und noch
weitgehend ungenutzt. Dem hat der Gesetzgeber mit der
Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Rechnung
getragen, die eine attraktive Einspeisevergütung für
Strom aus Biogas über 20 Jahre festschreibt.
Drei Biogasanlagen in einer Gesellschaft
Die drei von der ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH
& Co. KG betriebenen Biogasanlagen werden auf drei
voneinander unabhängigen landwirtschaftlichen
Betrieben in Sachsen-Anhalt errichtet. Sie liegen unweit
der Ortschaften Kemberg (Landkreis Wittenberg) sowie
Kunrau und Miesterhorst (Altmarkkreis Salzwedel). Die
Anlagen stehen auf den jeweiligen genossenschaftlichen
Höfen und werden von deren Mitarbeitern ganzjährig mit
Rindergülle, Rinder- beziehungsweise Hühnermist sowie
Gras- und Maissilagen beschickt.
Die Beteiligung an der
Biogas-Kommanditgesellschaft –
Die Emittentin
Die drei Biogasanlagen gehören der ‚ABO Wind Biogas
Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG’ (kurz: Biogas KG).
An der Biogas KG können sich Anleger durch die Zeichnung (den Kauf) von Kommanditanteilen anteilig
unternehmerisch beteiligen. Sie werden damit Kommanditist, das heißt Gesellschafter der Kommanditgesellschaft, und somit Miteigentümer der Biogasanlagen. Ihre
Kommanditanteile entsprechen dem Eigenkapital in Höhe
von 1.850.000 Euro und werden hier zum Verkauf
angeboten.
Das Gesellschaftskonzept
Das Gesellschaftskonzept folgt dem von ABO Wind seit
Jahren bereits mit Windkraftanlagen verfolgten ‚Bürgerbeteiligungs-Konzept’. Es zielt auf eine Einbindung der
Region rund um die Biogasanlage ab. So wird die Belieferung mit den Einsatzstoffen Gülle und Silagen und die
technische Betriebsführung durch die örtlichen Agrargenossenschaften sichergestellt. Mit dem Bau werden
soweit möglich vorwiegend regionale Firmen beauftragt.
Außerdem wird angestrebt, möglichst viele Miteigentümer aus der Umgebung zu gewinnen, die sich mit einer
geringeren Mindestsumme als Ortsfremde beteiligen
können und bei der Zuteilung der Kommanditanteile
bevorzugt werden.
Die Investition
Die Investition für die drei Biogasanlagen einschließlich
Infrastruktur und Ingangsetzungskosten beträgt 5.155.500
Euro. Alle Bau- und Betriebsgenehmigungen liegen vor.
Die Biogas KG hat die Biogasanlagen zum Festpreis
erworben, so daß bezüglich der Investitionshöhe kein
Risiko mehr besteht. Die Kredite zur langfristigen Finanzierung der Biogasanlagen sind gesichert.
3
Die Ertragsprognose
Das prognostizierte Ergebnis
Die Beschickung der Anlagen mit Gülle, Mist und nachwachsenden Rohstoffen ist vertraglich über die gesamte
Laufzeit der Anlagen gesichert. Nach technisch begründeten Abschlägen in Höhe von rund sechs Prozent sowie
einem weiteren, reinen Sicherheitsabschlag von zehn
Prozent wird ein durchschnittlicher Jahresstromertrag von
rund 9.560.000 Kilowattstunden prognostiziert, wobei für
das erste Betriebsjahr 75 Prozent der erwarteten Einspeiseerlöse angesetzt wurden. Für die Laufzeit der Beteiligung bis Ende 2025 sichert das Erneuerbare-EnergienGesetz eine Einspeisevergütung von durchschnittlich
0,165 Euro je erzeugter Kilowattstunde.
Bis Ende 2025 erhalten die Anleger voraussichtlich 324
Prozent des Kommanditkapitals (inklusive des ursprünglichen Kommanditkapitals) als Ausschüttung.
Das steuerliche Ergebnis über die gesamte Laufzeit
beträgt - bezogen auf die Kommanditeinlage - voraussichtlich 219 Prozent.
Das Kommanditkapital
Gesamteinlage:
Mindestbeteiligung:
1.850.000 Euro
5.000 Euro
Ausgabeaufschlag:
Mindestbeteiligung für Einwohner
der Stadt Kemberg sowie den
Gemeinden Kunrau und Miesterhorst:
5 Prozent
Stand der Erstellung des Prospektes ist der
15. September 2005.
Aktueller Projektstand
Zu allen drei Anlagen liegen Baugenehmigungen nach
dem Bundesimmissionsschutzgesetz sowie Netzzusagen
vor. Die Bauarbeiten haben wie geplant im Frühjahr 2005
begonnen; alle drei Anlagen werden voraussichtlich von
August bis November 2005 in Betrieb genommen.
Für Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Kunden der ABO Wind AG
3.000 Euro
Die Prospektherausgeberin,
Zeichnungsannahme, Zahlstelle und
Plazierungsgarantin:
Prospektherausgeberin ist die ABO Wind AG, die die
Plazierung der Anteile garantiert und wie auch der
Vertriebspartner die Zeichnungen annimmt. Die ABO
Wind AG und die Biogas KG beziehungsweise ihre
Beauftragten vertreiben die Kommanditanteile ausschließlich in Deutschland und an Anleger, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Die Abwicklung erfolgt über ein
Treuhandkonto eines Steuerberaters. Die ABO Wind AG
oder andere Vertriebspartner nehmen die Zeichnungen
entgegen. Die ABO Wind AG garantiert die Plazierung des
vollständig vorfinanzierten Kommanditkapitals. Die
Zeichnungsfrist beginnt nach Veröffentlichung des
Prospekts voraussichtlich Ende September 2005 und läuft
bis zum 30. Juni 2006 und kann verkürzt werden. Die
Kürzung von Zeichnungen ist nicht vorgesehen.
ABO Wind AG
Hirtenstr. 26
65193 Wiesbaden
Telefon: 0611 – 26765-27
Fax: 0611 – 26765-99
E-Mail: beteiligung@abo-wind.de
Kunden der UmweltBank AG
UmweltBank AG
Laufertorgraben 6
90489 Nürnberg
Telefon: 0911/5308-135
Fax: 0911/5308-139
E-Mail: beteiligungen@umweltbank.de
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Strom hält unsere moderne Gesellschaft in Bewegung.
Täglich verbraucht jeder von uns sowohl privat als auch
beruflich etliche Kilowattstunden dieser Energieform. Sie
ist ein Schlüssel zu Wohlstand und Unabhängigkeit.
Die Art und Weise der Stromproduktion entscheidet
jedoch maßgeblich über unsere Lebensqualität. Die bisher
überwiegend eingesetzten fossilen Energieträger werden
zunehmend knapper und damit teurer. Auch das Weltklima wird nach überwiegender wissenschaftlicher Meinung
die weitere Nutzung fossiler Energieträger und die daraus
folgende Zunahme von Treibhausgasen, wie CO2, nicht
ohne dramatische Veränderungen überstehen.
Dr. Jochen Ahn
Dipl.-Ing. Matthias Bockholt
Sehr geehrte Anlegerin,
sehr geehrter Anleger,
in den vergangenen Jahren haben wir Ihnen regelmäßig
Beteiligungen an regenerativen Energieprojekten der
Windenergie offeriert. In diesem Jahr bieten wir Ihnen
erstmals die Beteiligung an einem Biogasprojekt an. Wir
würden uns freuen, wenn dieses Angebot, sich an einer
anderen erneuerbaren Energieform zu beteiligen, von
Ihnen mit ebenso großem Interesse angenommen würde.
Biogasanlagen sind seit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im August 2004 besonders wirtschaftlich. Die Einspeisevergütung für Strom aus landwirtschaftlichen Biogasanlagen bis 500 Kilowatt Leistung ist
mit rund 16 Cent je Kilowattstunde etwa doppelt so hoch
wie die Vergütung für Strom aus Windenergie. Zusätzlich
führen eine ganzjährige Verfügbarkeit der eingesetzten
Energieträger (Gülle und nachwachsende Rohstoffe wie
Gras- und Maissilage) zu einer gleichmäßigen Stromerzeugung. Insofern sind Biogasanlagen eine ideale Ergänzung zu Windkraftanlagen und führen zu einer Vergleichmäßigung des Angebots an regenerativem Strom.
Mit dem Biogasfonds Sachsen-Anhalt bieten wir Ihnen
eine Fondsbeteiligung über eine Laufzeit von gut 20
Jahren an. Von den finanziellen Vorteilen abgesehen, investieren Sie mit diesem Biogasfonds in eine umweltverträgliche, dezentrale Energieversorgung mit heimischen
Rohstoffen, deren Notwendigkeit nicht nur die steigenden
Ölpreise, sondern auch die Kriege um den Zugang zu den
Ressourcen zeigen.
Die Kernenergie mit ihrem Gefahrenpotential und dem
nach wie vor ungelösten Entsorgungsproblem ist ebenfalls keine zukunftsfähige Lösung. Erneuerbare Energien
aus Sonne, Wind, Wasser, Geothermie und Biomasse sind
hingegen geeignet, sowohl Wohlstand als auch eine
Zukunft mit hoher Lebensqualität zu sichern. Besonders
Biogasanlagen haben neben der Energieerzeugung noch
eine Reihe weitere Umweltvorteile und bieten zudem den
Landwirten eine neue Einnahmequelle.
Es freut uns sehr, Ihnen heute den Beteiligungsprospekt
zum Biogasfonds Sachsen-Anhalt überreichen zu können.
Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben, von dem viele
profitieren werden: Sie als Anleger wegen der ausgezeichneten wirtschaftlichen Daten. Die Gemeinden und
Bürger vor Ort, da ein Großteil der wirtschaftlichen Wertschöpfung in der Region verbleibt. Und nicht zuletzt die
Umwelt, weil die Biogasanlagen unseren Strom auf eine
zukunftsfähige Art und Weise erzeugen. Davon werden
letztendlich wir alle profitieren.
Der Biogasmarkt wächst stark. Nutzen Sie die Gelegenheit
dieses wirtschaftlich attraktiven Angebotes eines erfahrenen Projektierers.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen.
Herzliche Grüße
Vorstand ABO Wind AG
Dr. Jochen Ahn
Matthias Bockholt
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BIOGAS UND SEINE VORTEILE
Biogas ist eine erneuerbare Energie, die das Klima schützt
Gerade mit der energetischen Nutzung von Biomasse
kann ein wichtiger Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung im Rahmen des Ressourcen- und Klimaschutzes geleistet werden. Jede mit Biogas erzeugte
Kilowattstunde Strom verringert den Einsatz fossiler
Brennstoffe; denn die Vergärung der Biomasse und die
Verbrennung des dabei entstehenden Gases setzen nicht
mehr Klimagase frei, als die organischen Stoffe während
ihres Wachstums der Atmosphäre entzogen haben und
auch während ihrer ungesteuerten Verrottung ohnehin
freigesetzt hätten.
Durch die hier vorgestellte Erzeugung und Nutzung von
Biogas werden im Vergleich zur Energieerzeugung aus
konventionellen Kraftwerken 4.500 Tonnen Kohlendioxid
pro Jahr vermieden.
Die Erzeugung und Nutzung von Biogas ist aber nicht nur
eine effektive Art der Energieerzeugung, sie bringt zudem
eine Reihe weiterer positiver Umweltauswirkungen mit
sich wie den Schutz des Bodens und des Grundwassers.
Biogas besteht hauptsächlich aus Methan
Biogas ist ein Stoffwechselprodukt der Methangärung. Bei
dieser Art des biologischen Abbaus werden die langkettigen Kohlenwasserstoffverbindungen, aus denen organische Stoffe (Biomasse) im wesentlichen bestehen, unter
dem Einfluß spezieller Bakterienstämme anaerob – das
heißt unter Sauerstoffausschluß – zersetzt und in kürzere
Moleküle wie Methan (CH4, Hauptbestandteil von Erdgas)
und Kohlendioxid (CO2) aufgespalten.
Der Anteil des Methans im Biogas schwankt in Abhängigkeit der Einsatzstoffe und der Prozeßbedingungen zwischen 50 und 70 Prozent. Der Rest besteht aus CO2 sowie
in geringem Umfang aus Schwefelwasserstoff (H2S), Stickstoff (N2), Wasserstoff (H2) und Kohlenmonoxid (CO).
Biogas ist aufgrund seines Methananteils ein hochwertiger und universell einsetzbarer Energieträger, der ähnlich
dem Erdgas hervorragend zum Antrieb von Otto- und
Dieselmotoren geeignet ist. Mittels solcher Kraft-WärmeMaschinen kann in stationären Blockheizkraftwerken auf
umweltfreundliche und CO2-neutrale Weise Strom und
Wärme erzeugt werden.
Mit der am 01.08.2004 in Kraft getretenen Novelle des
EEG wird die weitere Entwicklung der Biogastechnologie
unterstützt und beschleunigt. Die Gesetzesnovelle verbessert die Einspeisevergütungen vor allem für kleinere und
mittelgroße Biomasseanlagen - wie die hier vorgestellten
- und legt zusätzliche Boni beim Einsatz nachwachsender Rohstoffe sowie bei der Nutzung von Wärme aus der
Kraft-Wärme-Kopplung fest.
Die Technik ist erprobt
Gleichzeitig mit der Sicherung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden in den vergangenen Jahren signifikante Fortschritte in der Anlagentechnik erreicht, so daß
die Biogastechnologie heute als weitgehend ausgereift
und zuverlässig beurteilt werden kann. Als Folge davon ist
in den vergangenen Jahren der Zubau von Biogasanlagen
stark angestiegen. Derzeit gibt es in Deutschland mehr als
2.000 Biogasanlagen.
Die wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Bau und
den Betrieb von Biogasanlagen waren daher noch nie so
günstig wie heute.
Strom und Wärme aus Biogas profitieren von einem
gesetzlich festgelegten Tarif
Wirtschaftliche Belebung strukturschwacher Gebiete
Die Erzeugung und Nutzung von Biogas hat seit der Einführung des Stromeinspeisungsgesetzes im Jahr 1991 und
daran anknüpfend des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG) im April 2000 einen rasanten Aufschwung erfahren.
Das Gesetz sichert langfristig gute Rahmenbedingungen
für die Biogasnutzung, insbesondere beim Einsatz nachwachsender Rohstoffe. Stromnetzbetreiber werden für die
Dauer von zwanzig Jahren dazu verpflichtet, den Strom
aus erneuerbaren Energien zu festen, leistungsabhängigen Vergütungssätzen pro Kilowattstunde abzunehmen.
Für die erneuerbaren Energien, und insbesondere die Biogasbranche, ist damit eine langfristige Investitionssicherheit geschaffen worden.
In der mittelständisch geprägten Bioenergiebranche
mit Biogas, Holz und Biodiesel als Energieträgern sind in
Deutschland mehr als 70.000 Arbeitnehmer beschäftigt.
Mit einem Umsatz von mehr als 2,5 Milliarden Euro und
einem jährlichen Wachstum jenseits der 20 Prozent ist die
Bioenergiebranche ein immer wichtigerer Wirtschaftsfaktor in Deutschland.
Der Bau von Biogasanlagen schafft in den ländlichen
Gebieten neue Arbeitsplätze, bringt Gewerbesteuereinnahmen und sichert die Überlebensfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe. Vor allem in den ostdeutschen
Bundesländern gibt die Biogastechnologie wichtige wirtschaftliche Impulse.
6
DIE BIOGASANLAGEN IN SACHSEN-ANHALT
DIE PROSPEKTHERAUSGEBERIN:
DIE ABO WIND AG
Die ABO Wind AG zählt zu den zwanzig größten deutschen Projektentwicklern im Bereich Erneuerbarer Energien. Das Unternehmen wurde am 1.2.1996 gegründet. Mit
rund zehn Jahren Branchenerfahrung zählt es zu den am
längsten am Markt befindlichen Unternehmen.
Die ABO Wind AG ist die Prospektherausgeberin und
Gründungskommanditistin. Außerdem garantiert sie die
Plazierung des Eigenkapitals.
Die schlüsselfertige Errichtung von regenerativen
Energieanlagen
Bisher lag der Schwerpunkt der ABO Wind AG auf der
schlüsselfertigen Errichtung von Windparks. Die Unternehmenstätigkeit umfaßt dabei die gesamte Wertschöpfungskette von der Planung über den Bau bis hin
zur technischen und kaufmännischen Betreuung der Anlagen. In den kommenden Jahren erwartet die ABO Wind
die Inbetriebnahme von etwa 30 Megawatt installierter
Leistung jährlich.
Auszug aus der Leistungsübersicht der ABO Wind AG (nur Fonds)
Windpark
Region
Baujahr
Anlagentyp
Gesamtleistung
Indexbereinigte
Produktion*
Framersheim
Rheinhessen
1998
Nordex N54
2,0 MW
111%
Kloppberg
Rheinhessen
1999
Nordex N43
1,2 MW
113%
Burg-Gemünden
Vogelsberg
2001
Nordex N62
1,3 MW
96%
Schleiden II
Eifel
2002
Enron 1.5s
3,0 MW
104%
Adorf
Nordhessen
2002
DeWind D6
4,0 MW
108%
Vettweiß-Nörvenich
Nordrhein-Westfalen
2002
GE Wind 1,5s
7,5 MW
105%
Berglicht
Hunsrück
2002
Südwind S77
13,5 MW
99%
Wennerstorf
Niedersachsen
2003
AN Bonus1,3
MW/62
5,2 MW
97%
Marpingen
Saarland
2004
GE Wind 1,5sl
4,5 MW
-
Summe Fonds
42,2 MW
Weitere Projekte der ABO Wind AG im Zeitraum 1998 bis 2004
123,95 MW
Insgesamt
166,15 MW
*Keiler-Häuser-Index Version 2003, für Parks mit mindestens einjähriger Betriebsdauer
7
Ein zweites Geschäftsfeld ist die energetische Nutzung
von Biomasse. Auch hier wird die schlüsselfertige Errichtung entsprechender Anlagen angeboten. Derzeitige
Schwerpunkte der Aktivitäten sind Biomassefeuerungsanlagen zur gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung mit
einigen Megawatt Leistung sowie Biogasanlagen mit einigen hundert Kilowatt Leistung.
ABO Wind in Deutschland
Bis Anfang 2005 hat das Unternehmen 127 Windkraftanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 170 Megawatt ans Netz gebracht. Im Geschäftsfeld Biomasse befinden sich neben dem hier vorgestellten Biogasfonds ein
erstes Biomasse-Heizkraftwerk nach der Genehmigung in
der Detailplanungsphase sowie weitere Biogasprojekte in
der Vorbereitung.
Die Betriebsergebnisse der Windkraftfonds, bei denen die
ABO Wind AG über eine ausreichende Laufzeiterfahrung
(mindestens ein Kalenderjahr) verfügt, liegen bereinigt
um natürliche Schwankungen des Windaufkommens
überwiegend über den vor Inbetriebnahme prognostizierten Planzahlen. Aktuelle Werte können im Internet abgerufen werden unter: www.abo-wind.de./Windparks in
Betriebsführung/aktuelle Stromproduktion. Auf der Internetseite stehen auch die Geschäftsberichte der ABO Wind
AG mit Leistungsbilanzen zum Herunterladen bereit.
ABO Wind in Europa
Im Ausland ist das Unternehmen seit dem Jahr 2001 in
Spanien aktiv. Die spanische Tochtergesellschaft hat für einen Windpark mit 50 Megawatt installierter Leistung mit
der „Autorizaciòn administrativa“ den wichtigsten Teil der
mehrstufigen Baugenehmigung erhalten; weitere Projekte sind in der Vorbereitung. Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein Tochterunternehmen in Frankreich gegründet. Ein
erstes französisches Projekt mit neun Megawatt ging im
vierten Quartal Jahr 2004 ans Netz. Eine weitere Baugenehmigung wurde im Frühjahr 2004 erteilt und weitere
Genehmigungen werden noch im laufenden Jahr erwartet.
Weitere Auslandsaktivitäten in europäischen Ländern sind
mittelfristig vorgesehen.
Jahresabschluß der ABO Wind AG 2004: Lagebericht
Die ABO Wind AG hat das Geschäftsjahr 2004 mit einem
hohen Jahresüberschuß abgeschlossen. Das Ergebnis, mit
dem das Unternehmen nach einem ausgeglichenen Abschluß im Jahr 2003 wieder die Erfolge der Vorjahre erreicht, ist um so erfreulicher angesichts der Branchenschwäche und einem in Deutschland insgesamt
schwierigen Umfeld. Die mittelfristig geplante Internationalisierung des Geschäfts wurde im Jahr 2004 erfolgreich
weitergetrieben, die ausländischen Standbeine Frankreich
und Spanien mit ihren Tochtergesellschaften weiter ausgebaut. Insgesamt wird mehr als die Hälfte der Projektentwicklungsarbeit im europäischen Ausland vorgenommen. Dies sieht der Vorstand als wichtigen Baustein für
die Zukunft des Unternehmens.
Geschäftsverlauf ABO Wind AG 2004
Insgesamt hat sich weltweit die Grundstimmung zum
Ausbau regenerativer Energien und dabei insbesondere
der Windenergie im Jahr 2004 weiter verbessert. Die Einschätzung der Vergangenheit, daß aufgrund von Umweltproblemen, insbesondere des Treibhauseffektes, der Ausbau regenerativer Energien weltweit langfristig vorangetrieben wird, hat sich auch im Jahr 2004 wieder bewahrheitet. Wenngleich in Deutschland, dem Marktführer im
Bereich Windenergie, beim Aufbau der Windkraftanlagen
von einer Abschwächung des Geschäftes ausgegangen
wird, ist schon im nahen europäischen Ausland von weiteren Zuwächsen auszugehen. Die ABO Wind AG hat hier
mit den Ländern Frankreich und Spanien die zur Zeit interessantesten Märkte abgedeckt. Dies zeigt sich auch bei
dem im Jahr 2004 erwirtschafteten Umsatz beziehungsweise Inbetriebnahmen: Von den insgesamt im Jahr 2004
geplanten und in Betrieb genommenen 30 Megawatt
Windkraftleistung wurden 21 Megawatt in Deutschland
sowie 9 Megawatt in Frankreich errichtet. Bei den Projekten handelte es sich im Gegensatz zum Vorjahr ausschließlich um Eigenentwicklungen, so daß die gesamte
Wertschöpfungskette der Projekte wieder in der ABO
Wind AG erfolgte.
Aufgrund eines geänderten Käuferverhaltens - insbesondere im deutschen Markt - mußte im Jahr 2004 das Eigenkapital der deutschen Projekte vorfinanziert werden, um
sie dann nach Errichtung zu veräußern. Dies führte unter-
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jährig zu einer Anspannung der Finanzlage, konnte jedoch
durch Gewinnung neuer Banken zur Vorfinanzierung von
Eigenkapital und dem Einsatz von Lieferantenkrediten der
Windkraftanlagenhersteller gelöst werden. Die schwächer
werdende Nachfrage innerhalb Deutschlands nach Projekten sowie die zusätzlichen Vorfinanzierungskosten beim
Eigenkapital verringerte im Durchschnitt die Marge der
Projekte. Die schwächere Nachfrage wurde jedoch teilweise durch internationale Kundschaft aufgefangen. Die ABO
Wind konnte Projekte an französische, griechische, schwedische und kanadische Investoren verkaufen, so daß sich
auch der Vertrieb und die Finanzierung wie die Projektentwicklung internationalisiert haben.
Wenngleich ABO Wind in Deutschland noch gute Geschäfte macht und dies nach der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Sommer 2004 noch zumindest mittelfristig so bleiben wird, sieht der Vorstand im Ausland
langfristig bessere Aussichten. Diese Entwicklung spiegelt
sich auch beim Personal wider: So mußten wir in der ersten Hälfte des Jahres 2004 einen Teil des ausschließlich
auf Deutschland konzentrierten Personals bedauerlicherweise entlassen und die beiden deutschen Planungsgruppen zu einer Einheit zusammenfassen. Die Technik
sowie die Betriebsführung der Projekte ist im Büro Heidesheim untergebracht. Die Projektentwicklung sowie die Finanzierung und der Vertrieb von Projekten wurden in
Wiesbaden konzentriert. Zum Jahreswechsel konnten
zwei Mitarbeiter mit Branchenerfahrung und internationaler Ausrichtung gewonnen und eingestellt werden, so
daß im Ergebnis die Organisation gestrafft und deutlicher
auf das Ausland ausgerichtet ist als in den vergangenen
Jahren.
In der spanischen Tochter konnten am wichtigen 50-Megawatt-Projekt „Velez Rubio“ weitere Erfolge verzeichnet
werden. Hier ist in Kürze von einer Übernahme durch einen Investor auszugehen.
Im Bereich Biomasse erreichte das seit zwei Jahren entwickelte Heizkraftwerk mit 4 Megawatt die Baugenehmigung und damit die Baureife. Verschiedene Banken prüfen
die Fremdfinanzierung; detaillierte Angebote für den Bau
liegen nun vor. Auch hier gehen wir von einem baldigen
Verkauf aus. Des weiteren wurden im Bereich Biomasse
drei Biogasanlagen von je rund 500 Kilowatt bis zur Baureife entwickelt. Sie sollen im Rahmen eines Biogas-Bürgerbeteiligungsfonds im Jahr 2005 errichtet und auf den
Markt gebracht werden.
Zur Verbesserung der Vorfinanzierung von baureifen
Windkraftprojekten hat die ABO Wind AG im Jahr 2004 einen Genußschein aufgelegt. Bei einer Laufzeit von 5 Jahren und einem von der ABO Wind AG garantierten Zinssatz von 8 Prozent per anno gehen wir von einer Zeichnung von insgesamt 500.000 Euro bis zum 30.06.2005
aus.
Aktuelle Lage ABO Wind AG
nehmigungen für weitere rund 15 Megawatt in Deutschland, mit deren Bau und Inbetriebnahme noch im Jahr
2005 zu rechnen ist. Der französischen Tochter liegt eine
Baugenehmigung mit einer Leistung von 10 Megawatt
vor, die bereits veräußert wurde, und deren Umsetzung im
Jahr 2005 erwartet wird. Darüber hinaus stehen im laufenden Jahr für zwei weitere Projekte von 12 beziehungsweise 10 Megawatt die Genehmigungen an.
In der spanischen Tochter werden für das Projekt Velez Rubio die endgültigen Genehmigungen erwartet, so daß im
Jahr 2005 der Bau beginnen kann. In Spanien wird die Unternehmensstrategie nun auch auf kleinere Projekte ausgerichtet, da diese in Zukunft vereinfachten Planungsverfahren unterliegen. Mehrere Projekte in der Größenordnung von 4-5 Megawatt sind in Bearbeitung, und die
Errichtung eines dieser Projekte im Jahr 2005 ist denkbar.
Aufgrund der Erfahrungen im Jahr 2004 hat sich der Vorstand für 2005 auf die weitgehende Vorfinanzierung des
Eigenkapitals der geplanten Projekte eingestellt. Neben
dem bereits angesprochenen Mezzanine-Genußschein
wurden weitere Vorfinanzierungen mit Banken und Privatinvestoren vorbereitet, die zusammen mit Eigenmitteln die Liquidität der ABO Wind AG für das Jahr 2005
sichern.
Aufgrund der nun vorhandenen größeren Erfahrungen
mit internationalen Kunden und der Abwicklung von Vorfinanzierungen erwarten die Vorstände für 2005 eher bessere Ertragsmargen als im abgelaufenen Jahr. Bei einer
Inbetriebnahme von mindestens 30 Megawatt Nennleistung Windkraft und der Errichtung von drei Biogasanlagen zu je 500 Kilowatt wird für die ABO Wind AG im Jahr
2005 gegenüber 2004 ein deutlich höherer Ertrag gesehen.
Mittelfristige Aussicht der ABO Wind AG
Bei der Unternehmensstrategie veranlassen die Branchenbeobachtungen die ABO Wind AG weiterhin hauptsächlich auf die Projektentwicklung im Bereich Windenergie zu
setzen. Die Wertschöpfung kann hier aufgrund anwachsender Erfahrung und Firmengröße gesteigert werden,
was die Wettbewerbssituation kontinuierlich verbessert.
Die Projektentwicklung im Bereich Windenergie soll im
europäischen Ausland verstärkt werden. Es ist dazu geplant, entweder eine weitere Tochtergesellschaft in einem
europäischen Land zu gründen oder in mehreren europäischen Ländern Einzelprojekte von Deutschland aus zu entwickeln. Um mit dem mittlerweile beträchtlichen Knowhow des Unternehmens noch neue und große außereuropäische Märkte zu erschließen, denken wir darüber
nach, uns für solche Märkte als Berater bei öffentlichen
Stellen anzubieten.
Nunmehr im 10. Jahr erfolgreicher Firmenentwicklung und der
ständigen Verbesserung in den Bereichen internationaler
Vertrieb, Finanzierung und Projektentwicklung hat die
ABO Wind AG langfristig vielversprechende Aussichten.
Zum Anfang des Jahres 2005 standen der Gesellschaft 12,1
Megawatt baureife, genehmigte Windkraftprojekte zur
Verfügung. Für diese wurden im 1. Quartal eine Eigenkapitalvorfinanzierung erwirkt. Zu Beginn des 2. Quartals hat
der Bau begonnen, was eine Inbetriebnahme im 3. Quartal
erlaubt. Außerdem erwarten wir im Jahr 2005 noch Ge-
9
Bilanz der ABO Wind AG zum 31.12.2004
Aktiva
Euro
Passiva
Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
Euro
Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
1.000.000,00
1.000.000,00
450.000,00
450.000,00
A. Eigenkapital
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
I.
Gezeichnetes Kapital
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten
und Werten
II.
Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen
15.285,00
1.
gesetzliche Rücklage
50.000,00
50.000,00
2.
Rücklage für eigene Anteile
66.009,60
66.009,60
3.
andere Gewinnrücklagen
25.488,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken
242.722,25
224.521,80
2. andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
74.671,04
109.817,04
IV.
1.461.865,62
Jahresüberschuß
1.448.932,96
1.577.875,22
1.564.942,56
360.413,69
12.932,66
B. Rückstellungen
317.393,29
334.338,84
1.
Steuerrückstellungen
2.
sonstige Rückstellungen
422.997,72
417.996,05
1.708.807,25
1.308.350,00
2.131.804,97
1.726.346,05
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen
266.178,54
258.678,54
C. Verbindlichkeiten
1.
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. unfertige Erzeugnisse,
unfertige Leistungen
2. geleistete Anzahlungen
3.583.936,80
776.562,51
4.341.599,24
2.
4.431.345,38
2. sonstige Vermögensgegenstände
320.603,88
1.156.954,81
577.816,05
624.729,81
3.
898.419,93
1.781.684,62
III. Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
931.778,16
1.524.462,56
66.009,60
66.009,60
1.348.756,39
95.921,14
9.396,47
5.995,19
Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
166.533,66
0
611.701,97
685.943,58
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro
166.533,66
(Euro 0,00)
- davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr Euro
3.047,74 (Euro 4.907,74)
1. eigene Anteile
34.833,90
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro
931.778,16 (Euro 1.524.462,56)
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
32.930,79
- davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren Euro
32.930,79 (Euro 34.833,90)
3.654.782,87
757.662,44
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
4.
sonstige Verbindlichkeiten
- davon aus Steuern Euro
33.800,65 (Euro 297.028,20)
- davon im Rahmen der sozialen
Sicherheit Euro 33.868,30
(Euro 50.933,75)
- davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
Euro 209.958,71
(Euro 390.329,19)
- davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren Euro
267.413,44 (Euro 0,00)
7.263.038,46
6.999.461,31
1.742.944,58
2.245.240,04
7.263.038,46
6.999.461,31
10
Gewinn- und Verlustrechnung der ABO Wind AG zum 31.12.2004
Geschäftsjahr
Euro
Euro
%
Vorjahr
Euro
1.
Umsatzerlöse
10.063.474,50
100
22.562.083,42
2.
Gesamtleistung
10.063.474,50
100
22.562.083,42
3.
sonstige betriebliche Erträge
a) ordentliche betriebliche Erträge
aa) Grundstückserträge
ab) sonstige ordentliche Erträge
4.111,52
14.213,92
45.662,90
50.123,55
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
28.097,17
0
c) sonstige Erträge im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
35.176,57
18.155,10
113.048,16
4.
1,12
82.492,57
Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
5.436.192,06
18.797.651,29
12.734,44
16.504,69
5.448.926,50
5.
54,15
18.814.155,98
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
1.804.803,85
2.021.267,59
269.987,74
318.402,01
2.074.791,59
6.
20,62
2.339.669,60
Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des
Geschäftsbetriebs
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten
57.735,42
70.219,60
2.955,68
0
57.735,42
7.
0,57
73.175,28
sonstige betriebliche Aufwendungen
a) ordentliche betriebliche Aufwendungen
aa) Raumkosten
ab) Versicherungen, Beiträge und Abgaben
ac) Reparaturen und Instandhaltungen
ad) Fahrzeugkosten
74.633,91
78.387,36
64.336,90
39.274,26
0
143,90
150.148,95
152.256,42
ae) Werbe- und Reisekosten
140.745,12
191.857,93
af) Kosten der Warenabgabe
195.233,33
229.455,19
349.568,01
388.036,40
755.339,10
331,28
0
57.621,34
6.560,00
7.480,01
ag) verschiedene betriebliche Kosten
b) Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
c) Verluste aus Wertminderungen oder aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens und Einstellung in die Pauschalwertberichtigung zu Forderungen
d) sonstige Aufwendungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
1.736.565,32
17,26
1.144.844,09
8.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
3.600,46
0,04
33.519,83
9.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
72.581,18
0,72
19.050,36
10.
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
789.523,11
7,85
287.200,51
11.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
12.
sonstige Steuern
13.
Jahresüberschuß
423.130,08
271.800,12
5.979,34
2.467,73
429.109,42
4,26
274.267,85
360.413,69
3,58
12.932,66
11
Jahresabschluß 2004 der ABO Wind AG:
Auszug aus dem Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluß der ABO Wind AG wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Angaben, die wahlweise in
der Bilanz gemacht werden können, sind insgesamt im
Anhang aufgeführt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führt. Bewegliche Gegenstände
des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig
abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und bewertet. Die Vorräte wurden
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch
notwendige Gemeinkosten einbezogen. Forderungen
und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen
beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern
die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen,
wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Vermögensgegenstände
Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter.
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 32.930,79
Euro. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 32.930,79 Euro.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten
sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Die ABO Wind AG hat sich verpflichtet, zum 31.12.2015 zu
einem Betrag in Höhe von 1.278.900 Euro die Kommanditanteile der ABO Wind Windpark Wennerstorf GmbH &
Co KG und zum 31.12.2016 zu einem Betrag in Höhe von
1.507.500 Euro die Kommanditanteile der ABO Wind Windpark Marpingen GmbH & Co KG zu erwerben.
Ferner hat die ABO Wind AG eine Garantieerklärung gegenüber den Genußrechtsinhabern der Mezzanine GmbH
& Co KG für die Zinsverbindlichkeiten in Höhe von 8 Prozent der jeweiligen Einlagen abgegeben, wenn die Mezzanine GmbH & Co KG die Zinsen nicht oder nicht vollständig ausschütten kann. Die maximale Einlage beträgt
2.000.000 Euro, zum 31.12.2004 263.000 Euro. Die Zinsen
sind bereits ausgeschüttet.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
Zusätzliche Angaben zu den Gewinnrücklagen
Entwicklung des Postens Gewinnrücklagen:
Posten
Betrag
Bilanzgewinn aus dem Vorjahr
12.932,66 Euro
Einstellung in die anderen Rücklagen
12.932,66 Euro
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten
die folgenden Personen dem Vorstand an: Dr. Jochen Ahn,
Dipl. Ing. Matthias Bockholt
Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
RA Jörg Lukowsky, Vorsitzender
Prof. Dr. Uwe Leprich
Dipl.Ing. Ewald Seebode
Die Aufsichtsräte haben keine weiteren Aufsichtsratsmandate inne.
Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates beliefen sich auf
24.542 Euro.
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres
beschäftigten Arbeitnehmer
Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 36.
12
Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen mit einem
Betrag von mindestens 20 Prozent der Anteile
Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen
berichtet:
Firmenname
Anteilshöhe
Jahresergebnis
2003
Jahresergebnis
2004
316,79
Eigenkapital
ABO Wind Verwaltungs GmbH
100%
25.564,59
ABO Wind Espana S.A.
90%
Biomasse HKW Borken GmbH
50%
387,55
25.000,00
ABO Wind Biomasse GmbH
100%
205,87
25.000,00
ABO Wind SARL Colmar
85%
ABO Wind Betriebs GmbH
100%
B & F WP GmbH
24%
ABO Wind Kabeltrasse Arolsen GmbH & Co. KG
100%
-1.000,00
5.000,00
ABO Wind WP Broich GmbH & Co. KG
100%
-1.000,00
5.000,00
ABO Wind WP Düngenheim GmbH & Co. KG
100%
-1.000,00
5.000,00
ABO Wind WP Friedberg GmbH & Co. KG
100%
-1.000,00
5.000,00
ABO Wind WP Gohr GmbH & Co. KG
100%
-1.000,00
5.000,00
ABO Wind WP Kevelaer GmbH & Co. KG
100%
-1.000,00
5.000,00
ABO Wind WP Korschenbroich GmbH & Co. KG
100%
-1.000,00
5.000,00
ABO Wind WP Talling GmbH & Co. KG
100%
-1.000,00
5.000,00
ABO Wind WP Ottweiler GmbH & Co. KG
100%
-1.000,00
5.000,00
ABO Wind WP Roes GmbH & Co. KG
100%
-1.000,00
5.000,00
ABO Wind WP Samersbach GmbH & Co. KG
100%
-1.000,00
5.000,00
ABO Wind WP Schmelz GmbH & Co. KG
100%
-1.000,00
5.000,00
3.629,31
3.363,00
140,36
100.000,00
100.000,00
25.000,00
25.000,00
ABO Wind WP Seershausen GmbH & Co. KG
100%
-1.000,00
5.000,00
ABO Wind WP Teufelsmühle GmbH & Co. KG
100%
-1.000,00
5.000,00
ABO Wind WP Undenheim GmbH & Co. KG
100%
ABO Wind WP Vasbeck GmbH & Co. KG
100%
-1.000,00
5.000,00
Windpark Nottuln GmbH & Co. KG
100%
-1.000,00
5.000,00
ABO Wind Mezzanine GmbH & Co. KG
85%
ABO Wind Biogas Rippien GmbH & Co. KG
100%
-1.325,23
5.000,00
Biomasse HKW Kipp Borken KG
50%
-2.161,00
10.000,00
ABO Wind Biogas Miesterhorst GmbH & Co. KG
100%
-1.170,00
5.000,00
ABO Wind Biogas Kunrau GmbH & Co. KG
100%
-1.170,00
5.000,00
ABO Wind Biogas Kemberg GmbH & Co. KG
100%
-1.158,81
5.000,00
ABO Wind WP Eppelborn GmbH & Co. KG
100%
5.000,00
ABO Wind WP Schackstedt GmbH & Co. KG
100%
5.000,00
ABO Wind WP Landau GmbH & Co. KG
100%
5.000,00
ABO Wind WP Dolgesheim GmbH & Co. KG
100%
5.000,00
5.000,00
-6.024,90
20.000,00
Weitere Angabepflichten nach dem Aktiengesetz
Angaben über den Bestand, den Erwerb und die
Veräußerung eigener Aktien
Zum 31.12.2004 waren 6.912 eigene Aktien im Bestand. Der Anteil am Grundkapital beträgt 0,69%.
Angaben über die Gattung der Aktien
Das Grundkapital von 1.000.000 Euro ist eingeteilt in:
1.000.000 Stückaktien ohne Nennwert. Die
Aktien lauten auf den Inhaber.
Angaben über das genehmigte Kapital
Entsprechend dem Beschluß des Vorstandes vom
18.05.2000 wurde eine Kapitalerhöhung in Höhe
von 50.000 Euro durchgeführt. Es verbleibt ein
genehmigtes Kapital in Höhe von 50.000 Euro.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis
zum 31.05.06 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder
Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu
insgesamt 200.000 Euro zu erhöhen.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital
bis zum 31.08.08 um weitere Euro 250.000 gegen
Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses der ABO
Wind AG durch den Wirtschaftsprüfer Christoph
Kunsmann, Wiesbaden, wurde mit Erteilung des
uneingeschränkten Bestätigunsvermerks am 9.
Mai 2005 beendet.
13
RISIKEN
Eine Beteiligung als Kommanditist an der „ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG“ stellt eine unternehmerische Beteiligung mit allen damit verbundenen Risiken dar. Im schlechtesten Falle trägt der Kommanditist
das Risiko des Totalverlustes seiner Einlage. Es ist offensichtlich, daß über einen Betrachtungszeitraum von zwanzig Jahren Entwicklungen und Ereignisse auftreten können, welche die angeführten Energieertrags- und Wirtschaftsprognosen negativ verändern können. Eine Garantie für das Eintreffen der Prognosen kann deshalb nicht
gewährleistet werden, denn die in Frage stehende Beteiligung an der Biogas KG bezieht sich auf Biogasanlagen.
Diese bergen wegen ihrer spezifischen Merkmale und besonderen Gegebenheiten spezielle Risiken:
Stromerlöse, Stromeinspeisungsvergütung,
sonstige Risiken
Kalkuliert sind durchschnittliche Einspeiseerlöse von
1.577.700 Euro pro Jahr von 2006 an. Sie fließen zu 100 Prozent der Gesellschaft zu. Höhere Leitungsverluste, die
Nichtabnahme des Stroms durch das Energieversorgungsunternehmen, beispielsweise aufgrund von Reparaturen,
können die Stromerlöse verringern. Gleiches gilt für veränderte Auflagen der Genehmigungsbehörden, die den Betrieb unvorhergesehen einschränken könnten.
Die Stromeinspeisevergütung wird seit dem 1. April 2000
in Deutschland durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) geregelt. Hiernach sind die Stromnetzbetreiber verpflichtet, regenerativ erzeugten Strom, wozu Strom aus Biogasanlagen zählt, in das bestehende Stromnetz einspeisen
zu lassen. Im August 2004 wurde das EEG novelliert.
Steuerliche Aspekte
Es muß darauf hingewiesen werden, daß das Steuerrecht
in ständiger Veränderung begriffen ist. So können sich Gesetzgebung, Rechtsprechung und die Auffassung der
Finanzverwaltung zu einzelnen Besteuerungsfragen jederzeit ändern. Deshalb können künftige Änderungen im
Steuerrecht zum Nachteil des Steuerpflichtigen nicht ausgeschlossen werden.
Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, daß die zuständigen Finanzverwaltungen einzelne Sachverhalte anders
beurteilen, als in diesem Prospekt dargestellt. Außerdem
könnte eine hohe Fremdfinanzierung eines einzelnen Kommanditanteils dazu führen, daß kein steuerlicher Totalgewinn angenommen wird. Die finanziellen Vorteile für
diese Kommanditisten würden sich dann unter Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte vermindern. Außerdem sind Zins und Tilgung auch bei ausbleibenden Ausschüttungen zu zahlen.
Erwartete Gesetzesänderung im Jahr 2005 zur steuerlichen Verrechenbarkeit von Verlusten
Seit April 2005 liegt ein Gesetzentwurf vor mit dem Titel
„Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen“, der die Verrechenbarkeit von Verlusten stark einschränkt. Es ist nicht auszuschließen, daß der Gesetzesentwurf in Kraft tritt. Die voraussichtliche Regelung
begrenzt bei geschlossenen Fonds die Verrechnung von
Verlusten mit anderen Einkommensarten auf zehn Prozent der Einlage. Kapitalanlagemodelle wie der hier angebotene Fonds, die mehr als zehn Prozent Verlust im ersten
Jahr ausweisen, können diesen voraussichtlich nur noch
mit Einkommen aus derselben Einkommensquelle verrechnen.
Für die unterschiedlichen Energieträger werden weiterhin
feste Vergütungssätze je erzeugter Kilowattstunde festgelegt. Strom aus im Jahre 2005 in Betrieb genommenen Biogasanlagen wird im Inbetriebnahmejahr sowie über weitere 20 Jahre gestaffelt vergütet.
Im Falle der drei Biogasanlagen Kemberg, Miesterhorst
und Kunrau gemeinsam ergibt sich nach dieser Staffelung
eine durchschnittliche Vergütung von 0,165 Euro je Kilowattstunde.
Wenngleich eine Inbetriebnahme der Biogasanlagen von
August bis Oktober 2005 geplant ist, besteht das grundsätzliche Risiko, daß die Anlagen aufgrund von Verzögerungen beim Bau später in Betrieb gehen. Bei einer Inbetriebnahme der Biogasanlagen erst im Jahr 2006 werden
die der Betreibergesellschaft entstehenden Mindereinnahmen von der ABO Wind AG getragen.
Dem Vorläufergesetz des EEG, dem Stromeinspeisungsgesetz, wurden auf nationaler wie auch auf europäischer
Ebene viele rechtliche Bedenken entgegengestellt. Eine
Änderung des EEG aufgrund von Vorgaben der EU-Kommission beziehungsweise der Gerichte oder auch aus anderen Gründen kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden; in diesem Fall wäre eine reduzierte Vergütung pro
Kilowattstunde und damit eine Verschlechterung der dargestellten Jahresergebnisse und Ausschüttungen möglich.
14
Betriebskosten und Versicherungen
Bei den Anlagen handelt es sich um Biogasanlagen der Biogas Nord GmbH mit darin eingesetzten Blockheizkraftwerken der Firma SEVA Energie AG.
Die Betriebskosten, welche in der Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigt werden, beruhen auf Erfahrungsdaten bestehender Anlagen oder konkreten Verträgen mit
Lieferanten zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Prospekts. Eine negative Veränderung dieser Kosten ist nicht
auszuschließen. Als Folge würden sich Betriebsergebnisse
und Ausschüttungen entsprechend verändern.
Für die Biogasanlagen wurden Maschinenbruchversicherungen sowie Betriebsausfallversicherungen abgeschlossen, die ebenso Schäden durch Naturgewalten, Bedienungsfehler und Versagen von Sicherheitseinrichtungen
abdecken. Die Erstlaufzeit dieser beiden Versicherungen
beträgt fünf Jahre. Zusätzlich wurden eine Betriebshaftpflicht- sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung für jeweils ein Jahr mit automatischer Verlängerung abgeschlossen. Eventuelle Lücken in diesem Versicherungsnetz
sind jedoch nicht auszuschließen. In den Versicherungen
wurden Selbstbehalte vereinbart. Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß es bei der Verlängerung der Versicherungsverträge zu größeren Prämienerhöhungen
kommt, als in der Kalkulation angenommen.
Instandhaltungsmaßnahmen
Auf die Biogasanlagen einschließlich sämtlicher Komponenten gibt die ABO Wind AG eine auf zwei Jahre begrenzte Gewährleistung.
Für anschließende Reparaturen und Ersatzinvestitionen
von einzelnen Komponenten der Biogasanlagen einschließlich Blockheizkraftwerke wurden Kostenansätze
kalkuliert. Obwohl mit den Komponenten der Biogasanlage wie Stahlbetonfermenter und Blockheizkraftwerke
langfristige Betriebserfahrungen vorliegen, können die
Kosten nur geschätzt werden. Bei der Wartung der Biogasanlage wurden für die Instandhaltung in der Prognoserechnung Erfahrungswerte angesetzt.
Bei den Blockheizkraftwerken ist insbesondere nach Ablauf des zehnjährigen Vollwartungszeitraumes mit Kosten
für den Ersatz der Blockheizkraftwerk-Motoren zu rechnen. In der Prognoserechnung sind hierfür im elften Betriebsjahr Kosten von 265.000 Euro vorgesehen.
Die jährlichen Ansätze für die Wartung und Instandhaltung wurden auf Basis des heutigen Kostenniveaus veranschlagt und mit zwei Prozent Inflation jährlich fortgeschrieben.
Falls ein durch Verschleiß oder Materialermüdung bedingter Austausch einer Hauptkomponente, wie Fermenter
oder Gasfolie, notwendig sein sollte, sind die für Instandhaltungsmaßnahmen vorgesehenen Beträge unter Umständen jedoch nicht voll ausreichend. Sollte ein solcher
Austausch notwendig sein, stünden unter Umständen weniger Mittel für die Ausschüttung an die Kommanditisten
zur Verfügung.
Für den Rückbau der Biogasanlagen nach Betriebsende
wird eine Rückstellung nach steuerlichen Vorschriften gebildet, die nach gut 20 Jahren 90.000 Euro beträgt. Hier-
bei wurden Rückbaukosten nach heutigem Preisniveau
zuzüglich eines jährlichen Inflationszuschlags von zwei
Prozent angesetzt, was unter Umständen nicht ausreicht.
Lebensdauer der Biogasanlagen
Die Lebensdauer der baulichen Komponenten der Biogasanlagen (Fermenter, Nachgärer, Gärrestlager) sowie der Installationen beträgt nach Herstellerangaben mindestens
20 Jahre. Bei einer Verkürzung der Gesamtlebensdauer auf
weniger als die prospektierten zwanzig Jahre oder einer
wesentlichen Verschlechterung der technischen Verfügbarkeit oder dem elektrischen Wirkungsgrad, ist mit einer
Einschränkung der Ausschüttungen zu rechnen:
Lediglich während der Gewährleistungszeit garantiert der
Hersteller eine zeitliche Verfügbarkeit jedes einzelnen
Moduls des Blockheizkraftwerkes von 95 Prozent.
Die Art und Menge der Einsatzstoffe
Die Art und Menge der Einsatzstoffe beeinflussen die Gasausbeute und damit den Erfolg der Projekte. Eventuell sich
ergebende Mengenschwankungen bei den Einsatzstoffen
muß der Lieferant durch Mehr- oder Mindermengen bei
anderen Stoffen ausgleichen. Sollten jedoch einer oder
mehrere Genossenschaften den Betrieb aufgeben oder erheblich umstellen oder aufgrund plötzlicher Veränderungen wie Tierseuchen oder ähnlichem ihren Lieferverpflichtungen nicht nachkommen, kann die Versorgung der
Biogasanlagen mit ausreichenden Einsatzstoffen zu den
angesetzten Preisen gefährdet sein.
Der Anteil eingesetzter Trockensubstanz, deren spezifische Gasausbeute und der Methangehalt des Biogases
Der Trockensubstanzgehalt ist wetterbedingt jährlichen
Schwankungen unterworfen. In der Berechnung wurde
von langjährigen Mittelwerten ausgegangen. Die spezifische Gasausbeute und der Methangehalt des Biogases
hängen in hohem Maße von der Prozeßbiologie und deren
Stabilität ab. Die bei der Berechnung verwendeten Werte
sind im Praxisbetrieb üblicherweise erreichbar, insofern
keine Störungen des Prozesses durch Schwankungen der
Stoffströme, der Temperatur oder Hemmstoffe oder ähnlichem auftreten.
Die technische Verfügbarkeit der Biogasanlagen
Wenn die Anlagen planmäßig laufen ist etwa alle fünf
Jahre eine Revision der Einbauten fällig, was eine vorübergehende Entleerung der Behälter und einen Stop der Gasproduktion erfordert. Technische Probleme können die
Verfügbarkeit verringern beziehungsweise frühere Wartungen und Instandhaltungen auslösen.
Der Wirkungsgrad der Blockheizkraftwerke
Der Wirkungsgrad der Blockheizkraftwerke wird vom Hersteller lediglich für die Dauer der zweijährigen Gewährleistung garantiert. Ein geringerer Wirkungsgrad als in die
Wirtschaftlichkeitsberechnung aufgenommen ist möglich.
In der Prognoserechnung werden pauschale Abzüge und
Sicherheitsabschläge von insgesamt 15,7 Prozent für die
Gasausbeute, die Rohstoffzufuhr, unerwartete Stillstände,
15
die Verfügbarkeit und den Wirkungsgrad der Blockheizkraftwerke sowie pauschal für Stromverluste im
Netz und Trafo angesetzt. Diese Abschläge von der gesamten erwarteten Energieproduktion können sich als
zu niedrig erweisen.
Darlehen
Die der Kalkulation zugrunde gelegten Zinssätze entsprechen den vertraglich gesicherten Konditionen der
staatlich geförderten Darlehen. In den Zinssätzen enthalten ist eine jährliche Bearbeitungsgebühr der Bank
von 0,25 Prozent auf beide Darlehen. Zusätzlich erhebt
die Bank eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 0,75
Prozent der Kreditsummen.
Die Darlehen haben eine Zinsbindungsfrist von zehn
Jahren. Für die Restlaufzeit des Darlehens wurde ein
gleichbleibender Zinssatz angenommen. Sollten die
tatsächlichen Zinsen jedoch davon abweichen, könnten die tatsächlichen Aufwendungen und gegebenenfalls auch die damit verbundenen Ausschüttungen an
die Gesellschafter niedriger sein.
Als Kreditsicherheit muß die Gesellschaft einen Teil der
Liquidität bei der finanzierenden Bank verpfänden; es
kann nicht ausgeschlossen werden, daß einzelne prognostizierte Ausschüttungen nicht eingehalten werden
können, weil die Liquiditätsentnahmebeschränkung
einzuhalten ist.
Guthabenzinsen
Die ABO Wind AG geht davon aus, daß die dargestellten Zinserträge aus Bankguthaben in Höhe von drei
Prozent im Durchschnitt realisiert werden können. Fallende Zinsen würden den Ertrag entsprechend senken.
Verbindliche Voraussagen über das Zinsniveau sind
nicht möglich.
Geldentwertung
Eine allgemein steigende Inflation kann auf verschiedene Kosten der Betreibergesellschaft Einfluß nehmen.
In den diesem Prospekt zugrundeliegenden Kalkulationen wurden Kosten, die einer inflationären Entwicklung unterliegen, einem durchschnittlichen jährlichen
Inflationssatz von zwei Prozent unterworfen. Ausgenommen hiervon sind die Kosten für die technische
Betriebsführung und die Lieferung der Einsatzstoffe
für die Biogasanlagen. Bei diesen kommen inflationsbedingte Erhöhungen zum Tragen. Außerdem wird die
Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
nicht der Inflation angepaßt. Sollte die tatsächliche Inflation von der Prognoserechnung abweichen, könnte
diese Umstände bei höheren Inflationsraten zu
schlechteren Jahresergebnissen und zu einer Reduzierung
der Ausschüttungen beziehungsweise einem geringen realen Wert der Ausschüttungen führen.
Risiko aus Insolvenz von Vertragspartnern
Die wichtigsten Vertragspartner der „ABO Wind Biogas
Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG“ sind mit der ABO Wind
AG, der Biogas Nord GmbH und der SEVA Energie AG privatwirtschaftliche Unternehmen. In einem marktwirtschaftlichen Umfeld kann nicht garantiert werden, daß für
den Planungshorizont dieses Projektes eines oder mehrere
dieser Unternehmen nicht insolvent werden und als Partner nicht mehr zur Verfügung stehen.
Eine Insolvenz eines Partnerunternehmens hätte gegebenenfalls zur Folge, daß Ansprüche gegen dieses Unternehmen insbesondere aus Garantieleistungen oder aus Nachbesserungen nicht oder nur teilweise durchgesetzt
werden können, beziehungsweise Betriebsführungsverträge nur zu schlechteren Bedingungen mit anderen Gesellschaften abzuschließen wären.
Stimmrechte
Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen, daß neu hinzutretende Kommanditisten Kommanditanteile in einer solchen Höhe zeichnen, die ihnen einen maßgeblichen Einfluß auf das Unternehmen ermöglicht.
Handelbarkeit der Anteile, mangelnde Fungibilität
Nach dem erstmaligen Erwerb eines Kommanditanteils
kann es unter Umständen nur unter größeren Schwierigkeiten möglich sein, den Kommanditanteil weiter zu veräußern. Die Möglichkeit des Handels von Kommanditanteilen ist zwar prinzipiell gegeben, anders aber als etwa
der Handel von Aktien einer AG an der Börse nicht institutionalisiert sondern geschieht rein privatrechtlich und auf
Eigeninitiative. Die Wiederveräußerbarkeit eines Kommanditanteils kann daher nicht garantiert werden.
Mindestlaufzeit der Beteiligung/Kündigung
Die Biogas Kommanditgesellschaft wird für unbestimmte
Zeit eingegangen. Ein Gesellschafter kann die Gesellschaft
ordentlich erstmals zum 31.12.2025. kündigen. Das Recht
zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei
vorzeitigem Ausscheiden aus der Gesellschaft bestimmt
sich die Abfindung des Kommanditisten nach § 11 des Gesellschaftsvertrages. Eine Übertragung der Kommanditistenstellung ist nach Maßgabe von § 12 des Gesellschaftsvertrages jeweils zum Jahresende möglich.
Weitere wesentliche Risiken existieren nach Kenntnis des
Anbieters nicht.
16
DAS KONZEPT:
DIE BIOGAS KG SACHSEN-ANHALT
Die Beteiligung an der Projektgesellschaft umfaßt drei Biogasanlagen nahe den Ortschaften Kemberg, Kunrau und
Miesterhorst in Sachsen-Anhalt. Die dort geplanten Blockheizkraftwerke haben eine Leistung von insgesamt 1.410
Kilowatt.
Die drei Biogasanlagen sind im Eigentum der ‚ABO Wind
Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG’ (kurz: Biogas KG)
und werden von dieser betrieben.
Die Bauarbeiten an den Biogasanlagen haben begonnen.
Die drei Anlagen sollen bis Oktober 2005 in Betrieb gehen.
Konzipiert ist dieses Projekt als Bürgerfonds. Das bedeutet
zum einen, daß eine Beteiligung in kleinem finanziellen
Rahmen von 5.000 Euro an möglich ist und den Bürgern
vor Ort eine bevorrechtigte Beteiligungsmöglichkeit eingeräumt wird. Zum anderen wurden die Bauaufträge zur
Errichtung der Biogasanlagen soweit möglich an regionale Unternehmen vergeben. Die Anlagen stärken damit die
Wirtschaftskraft der Region.
Das Beteiligungskonzept steht auf einer soliden Basis:
• Die ABO Wind AG gibt eine Festpreisgarantie für die
Biogasanlagen einschließlich Planung, Konzeption und
Vertrieb als Generalunternehmerin - einschließlich zwei
Jahren Gewährleistung.
• Das Ertragsrisiko ist auf drei Standorte verteilt, die
keine von einzelnen Landwirten betriebenen Höfe sind,
sondern unternehmerisch geführte Agrargenossenschaften mit jeweils cirka zehn Angestellten.
• Die kontinuierliche Belieferung mit Einsatzstoffen
durch die örtlichen Agrargenossenschaften ist vertraglich über die gesamte Projektlaufzeit gesichert. Mit jeweils mehr als 1000 Hektar Betriebsfläche stehen
genügend Einsatzstoffe zur Verfügung. Die Vergütung
der Einsatzstoffe ist nicht an die gelieferten Mengen,
sondern an den vergüteten Stromertrag gekoppelt,
was entsprechende Anreize setzt.
• Die Fremdkapitalfinanzierung ist sichergestellt, so daß
die Durchführung des Projektes unabhängig vom
Interesse an der Beteiligung durchführbar ist.
• ABO Wind AG stellt für das gesamte Kommanditkapital
eine Plazierungsgarantie und hat die Vorfinanzierung
des Eigenkapitals sichergestellt.
• Die Einspeisezusagen der Energieversorger liegen vor.
• Die ABO Wind AG garantiert die Inbetriebnahme im
Jahr 2005.
• Die Agrargenossenschaften übernehmen jeweils die
technische Betriebsführung der Biogasanlagen.
• Renommierte und lange am Markt befindliche
Hersteller liefern die Komponenten der Anlagen.
• Mit dem Hersteller der Blockheizkraftwerke wurde ein
Vollwartungsvertrag für zunächst zehn Jahre abgeschlossen.
• Die technische und kaufmännische Geschäftsführung
übernimmt die ABO Wind.
• Die Betriebsführung vor Ort übernehmen die
Agrargenossenschaften.
• Für alle Anlagen wurde ein umfangreiches
Versicherungspaket abgeschlossen, die auch bei Stillständen die Einnahmeausfälle nach Abzug von
Selbstbehalten erstatten.
17
DIE TECHNIK
Kurzbeschreibung der verwendeten Technologie
In den hier beschriebenen Biogasanlagen werden ausschließlich Gülle und nachwachsende Rohstoffe (NaWaRos) energetisch verwertet. Das ausgefaulte Substrat wird
auf landwirtschaftlichen Flächen als wertvoller Dünger
ausgebracht. Aufgrund der naturbelassenen und schadstoffarmen Einsatzstoffe besteht keine Gefahr, daß die Böden langfristig durch Zufuhr von Schadstoffen belastet
werden.
Die Biogasanlage besteht aus den Anlagenteilen zur Biogaserzeugung und dem Blockheizkraftwerk zur energetischen Nutzung des Biogases. Als Biogasreaktor wird jeweils ein voll durchmischter, zylindrischer StahlbetonFermenter mit einem Nettovolumen von 2.500 Kubikmetern gewählt. Dieser Fermentertyp hat sich in der Praxis
bewährt und kommt bei modernen Biogasanlagen am
häufigsten zum Einsatz. Zur effektiven und vollständigen
Ausfaulung der Organik wird dem Fermenter in den drei
Biogasanlagen jeweils ein Nachgärlager mit Gasspeicher
nachgeschaltet.
Die Blockheizkraftwerke zur Nutzung des erzeugten Biogases sind in Containern untergebracht. Die Einhaltung
der Anforderungen der „Technischen Anleitung Lärm“ beziehungsweise der „Technischen Anleitung Luft“ bezüglich
der Abgasemissionen werden von den Herstellern der
Blockheizkraftwerke garantiert.
Wie funktioniert eine Biogasanlage?
Für die Biogaserzeugung eignen sich prinzipiell alle organischen Substanzen mit Ausnahme ligninhaltiger Stoffe
(Holz). In landwirtschaftlichen Biogasanlagen kommen
vor allem Gülle, Mist und nachwachsende Rohstoffe in
Form von Silagen zum Einsatz.
Gärbakterien finden in einer Biogasanlage optimale Lebensbedingungen, um so einen hohen Teil der Organik zu
Biogas umzuwandeln. Benötigt werden insbesondere ein
flüssiges, nährstoffreiches Substrat, eine sauerstoffarme
Atmosphäre, eine gleichmäßige Temperatur von 35-38 °C
sowie ein pH-Wert zwischen sieben und acht.
Diese Bedingungen werden in dem sogenannten Fermenter einer Biogasanlage geschaffen. Dieser besteht im
wesentlichen aus einem gasdicht abgeschlossenen und
beheizbaren Behälter aus Stahl oder Stahlbeton. Um stets
eine gute Durchmischung des Substrats zu erreichen, verfügt der Fermenter über spezielle Rührwerke.
Die bei der landwirtschaftlichen Tierhaltung anfallenden,
erheblichen Mengen an Fäkalien sollen wegen der darin
enthaltenen Nährstoffe wieder als Dünger auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgebracht werden. In der
Biogasanlage bleiben die mineralischen Nährstoffe alle
enthalten, da nur der Kohlenstoff in Form von Biogas entweicht. Durch die Ausfaulung in der Biogasanlage verbessern sich sogar zahlreiche Eigenschaften des Substrats: Es
ist gegenüber Gülle wesentlich geruchsärmer, ätzt nicht
und kann wesentlich besser ausgebracht werden als herkömmliche Gülle. Außerdem werden die meisten pathogenen Keime und störenden Samen verringert, wodurch
die Pflanzen die Nährstoffe besser aufnehmen können.
Ausgefaultes Substrat aus der Biogasanlage ist daher ein
hervorragender Dünger, der Mineraldünger ersetzt und so
dem Landwirt nicht nur hilft, seine Düngekosten zu reduzieren, sondern auch zur Verminderung des Energie- und
Ressourcenverbrauchs beiträgt.
Das in dem Fermenter erzeugte Biogas wird zunächst in
einem Foliengasspeicher zwischengespeichert und dann
in einem Blockheizkraftwerk verbrannt, um Strom und
Wärme zu erzeugen.
Die Komponenten der Biogasanlage:
18
Die Hersteller
Strom und Wärme
Die ABO Wind AG übernimmt eine zweijährige Gewährleistung für die Gesamtanlagen. Die Biogasanlagen
werden vom Hersteller Biogas Nord aus Bielefeld hergestellt und von der ABO Wind AG als Generalunternehmerin inklusive der Infrastruktur schlüsselfertig errichtet. Der
Hersteller Biogas Nord hatte zu Beginn 2005 mehr als 50
Biogasanlagen in Deutschland geplant und gebaut.
Anfang 2005 waren zehn weitere Biogasanlagen im Bau,
in der Genehmigungs- oder Planungsphase.
Die Strom erzeugenden Blockheizkraftwerke stammen
von der SEVA Energie AG aus Emstek (bei Bremen). SEVA
hatte bis Ende 2004 fast 200 Blockheizkraftwerke mit
einer Leistung von insgesamt fast 38.000 Kilowatt
errichtet. Von den hier eingesetzten Modulen wurden bis
zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als 50 hergestellt, so
daß umfangreiche Betriebserfahrungen vorliegen.
Weitere Informationen zu Biogas Nord sind im Internet
unter www.biogas-nord.de und zu SEVA unter
www.SEVA.de einzusehen.
Der Strom wird in das Netz der örtlichen Energieversorger
eingespeist und gemäß dem EEG über einen Zeitraum von
20 Jahren zu einem garantierten Preis vergütet.
Die entstehende Wärme wird vorwiegend zur Beheizung
der Fermenter und der Nachgärbehälter eingesetzt. Die
nicht für prozeßinterne Zwecke benötigte Wärme kann für
die Wärmeversorgung der Agrarbetriebe sowie externer
Verbraucher eingesetzt werden. Die vor allem in den Sommermonaten erzeugte überschüssige Wärme wird mittels
eines Notkühlers an die Umgebungsluft abgegeben.
Für den in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Strom wird
nach dem novellierten EEG ein Aufschlag von 0,02 Cent
pro Kilowattstunde vergütet. Aus diesem sowie aus ökologischen Gründen ist es vorteilhaft, einen möglichst hohen Anteil der entstehenden Wärme zu nutzen. Es wird
angestrebt, den Anteil der extern genutzten Wärme in Zukunft deutlich zu erhöhen, was sich zusätzlich positiv auf
das Betriebsergebnis auswirken wird.
Die Wartung und Instandhaltung
Die verwendete Biomasse
In den zu errichtenden Biogasanlagen werden Rindergülle,
Rinder- und Hühnermist sowie nachwachsende Rohstoffe
in Form von Mais- und Grassilagen verwertet. Dabei wird
die Gülle kostenfrei für die Verwertung in der Biogasanlage bereitgestellt. Die Abrechnung der sonstigen Einsatzstoffe erfolgt nicht anhand der gelieferten Tonnagen,
sondern auf Basis der eingespeisten Strommenge. Das
ausgefaulte Substrat wird auf den jeweiligen landwirtschaftlichen Flächen der Agrarbetriebe als Dünger
ausgebracht.
Folgende Stoffe werden in den Biogasanlagen
eingesetzt:
Typ
Tonnen je
Jahr
zurechenbare
Stromerzeugung nach
Abschlägen
Anteil
in %
40.350
2.089.565
22
Rindermist
2.261
426.702
4
Anwelksilage
5.220
1.594.117
17
10.504
4.697.875
49
511
156.053
2
1.000
595.703
6
59.846
9.560.015
100
Silageanschnitt
Hühnertrockenkot
Gesamt
Die Wartung der Biogasanlage übernehmen soweit möglich die Mitarbeiter der Agrargetriebe selbst. Bei Bedarf
können in Absprache mit ABO Wind und Biogas Nord externe Firmen beauftragt werden. Die voraussichtlich anfallenden Kosten für die Beauftragung externer Firmen sowie für Ersatzteile wurden im Finanzplan berücksichtigt.
Die Auslastung und Verfügbarkeit der Biogasanlagen
Rindergülle
Maissilage
Die Wartung und Instandhaltung der Blockheizkraftwerke
führt der Hersteller, die Firma SEVA, aus. Hierzu wurden
für die jeweiligen Standorte Vollwartungsverträge mit einer Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen. Aufgrund der
Nähe der Biogasanlagen zum Standort des Serviceteams
der Firma SEVA in Magdeburg konnte ein günstiger Preis
für die Vollwartung erzielt werden. Sie umfaßt die regelmäßige Wartung der Module sowie den Ersatz defekter
Anlagenteile bis hin zum gesamten Modul. Lediglich die
Kosten für Ölwechsel und eventuelle zusätzliche Anfahrten außerhalb der Gewährleistungszeit sind in der mit
SEVA vereinbarten Pauschale nicht enthalten, werden
aber in der Kalkulation der Wartungskosten berücksichtigt. In der Wirtschaftlichkeitsprognose ist berücksichtigt,
daß sämtliche Motoren in den Blockheizkraftwerken nach
cirka zehn Jahren ausgetauscht werden.
Die Biogasanlagen sind ganzjährig in Betrieb und werden
wie andere landwirtschaftliche Maschinen von den Angestellten der Genossenschaften weitgehend selbst gewartet. Zur turnusmäßigen Wartung gehen sie frühestens
nach drei bis fünf Jahren für einige Tage außer Betrieb.
Als Maß für die Auslastung einer Biogasanlage kann man
die Verweilzeit und die Faulraumbelastung heranziehen.
Erstere gibt die mittlere Zeitdauer an, für die sich das Substrat im Fermenter aufhält. Bei den drei hier vorgestellten
Anlagen liegt die Verweilzeit in Fermenter und Nachgärbehälter zwischen 42 und 84 Tagen, was eine ausreichende Zeit für den Abbau der Einsatzstoffe läßt.
Die Faulraumbelastung gibt an, welche Mengen an organischer Trockensubstanz dem Fermenter zugeführt werden. Übersteigt die Faulraumbelastung einen Wert von 4
bis 4,5 Kilogramm organischer Trockensubstanz pro Kubik-
19
meter Fermentervolumen, dann besteht die Gefahr, daß
die Bakterien „überfüttert“ werden und der Prozeß in
Richtung Versäuerung kippen kann. Unterhalb dieser
Grenze kann dagegen eine dauerhaft stabile Prozeßbiologie realisiert werden. Die Faulraumbelastung der einzelnen Anlagen wurde mit Werten zwischen 3,2 und 3,8 Kilogramm je Kubikmeter geplant. Die Auslastung bewegt
sich damit bei allen Anlagen in einem unkritischen Bereich.
Der Wirkungsgrad und die Verfügbarkeit der
Blockheizkraftwerke
Der elektrische Wirkungsgrad der Blockheizkraftwerke
wird vom Hersteller garantiert. Ebenso garantiert er die
Verfügbarkeit der einzelnen Module zu jeweils 95 Prozent.
Die Gesamtverfügbarkeit der Blockheizkraftwerke innerhalb der Biogasanlagen erhöht sich mit zunehmender
Zahl an Blockheizkraftwerkmodule, da sich dann die Wahrscheinlichkeit für einen gleichzeitigen Ausfall aller Module verringert. Im Falle einer Anlage mit zwei Modulen
kann man bei der vertraglich vereinbarten Vollwartung
der Blockheizkraftwerke durch den Hersteller von einer
Gesamtverfügbarkeit von 97 Prozent ausgehen.
DIE VERGÜTUNG NACH DEM
ERNEUERBARE-ENERGIENGESETZ
Für Strom aus Biogasanlagen gibt es nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz eine gestaffelte feste Vergütung für
einen Zeitraum von rund 20 Jahren. Bei einer Inbetriebnahme der Biogasanlagen im Jahr 2005 beträgt die
Basisvergütung bis zu einer Leistung von 150 Kilowatt
0,1133 Euro je Kilowattstunde und für die darüber hinausgehende Leistung bis 500 Kilowatt 0,0975 Euro, danach
0,0877 Euro je Kilowattstunde. Zusätzlich gibt es beim
ausschließlichen Einsatz nachwachsender Rohstoffe einen
Aufschlag von 0,06 Euro je Kilowattstunde. Kommt die in
der Biogasanlage erzeugte Wärme ebenfalls zur Nutzung,
wird noch ein Zuschlag für die Kraft-Wärme-Kopplung von
0,02 Euro je Kilowattstunde für die zurechenbare elektrische Energie gezahlt.
Vergütungsstaffel und prognostizierter Stromertrag
Mit den prognostizierten Erträgen der Biogasanlagen
Kemberg, Kunrau und Miesterhorst errechnet sich nach
dem EEG bei Inbetriebnahme vor dem 31. Dezember 2005
eine feste Einspeisevergütung für die drei Biogasanlagen
von durchschnittlich 0,1650 Euro je Kilowattstunde für die
gesamte Laufzeit des Fonds bis Ende 2025. (Tabelle S. 20)
Ein Auszug aus dem zum 1. August 2004 novellierten
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird hier abgedruckt:
§ 1 Zweck des Gesetzes
DIE BETRIEBSFÜHRUNG UND
DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG
Die ABO Wind Betriebs GmbH übernimmt die technische
und kaufmännische Geschäftsführung des Projektes.
Die Betriebsführung vor Ort, das heißt die Bedienung, Beschickung, Überwachung und Wartung der Biogasanlage
wird von dem dafür geschulten Personal der Bauernhöfe
vor Ort und selbständig durchgeführt. Die Genossenschaften beschäftigen jeweils cirka zehn Angestellte und tragen alle mit den Biogasanlagen verbunden Personalrisiken selbst, weil die Biogas KG keine eigenen Angestellten
hat. Die Vergütung der Genossenschaften ist erfolgsabhängig und wird in den Erläuterungen des Finanzplans
aufgeschlüsselt.
Um eine optimale Gasausbeute zu erzielen, müssen die
für die Vergärung notwendigen Prozeßparameter kontinuierlich eingehalten werden. Zudem muß die Biogasanlage möglichst gleichmäßig mit einer geeigneten
Mischung an Einsatzstoffen beschickt werden. Diese Aufgaben werden von der zentralen elektronischen Steuerung der Biogasanlage übernommen. Sie protokolliert zudem alle wichtigen Betriebsdaten sowie die Gasqualität
und übermittelt die Daten der ABO Wind Betriebs GmbH.
Falls Störungen oder Abweichungen von den vorgegebenen Sollwerten auftreten, die nicht automatisch behoben
werden können, werden entsprechende Warnmeldungen
abgegeben, so daß das Personal des Betriebsführers sofort
korrigierend eingreifen kann.
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse
des Klima-, Natur- und Umweltschutzes eine nachhaltige
Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die
volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch
durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu
verringern, Natur und Umwelt zu schützen, einen Beitrag
zur Vermeidung von Konflikten um fossile Energieressourcen zu leisten und die Weiterentwicklung von Technologien
zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu
fördern.
(2) Zweck dieses Gesetzes ist ferner, dazu beizutragen, den
Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis
zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis zum
Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen.
§ 3 Abnahme- und Übertragungspflicht
Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von
Strom aus erneuerbaren Energien ... unverzüglich vorrangig
an ihr Netz anzuschließen und den gesamten aus diesen
Anlagen angebotenen Strom aus erneuerbaren Energien ...
vorrangig abzunehmen und zu übertragen.
§ 5 Vergütungspflicht
(1) Netzbetreiber sind verpflichtet, Strom, der in Anlagen
gewonnen wird, die ausschließlich erneuerbare Energien ...
einsetzen und den sie nach §4 ... abgenommen haben, nach
Maßgabe der §§ 6 bis 12 zu vergüten. ...
20
Vergütungsstaffel und prognostizierter Stromertrag
zurechenbare Leistung
EEG-Vergütung
Zuschlag für den Einsatz nachwachsender
Rohstoffe
Zurechenbare Strommenge (in kWh)
spezifische Vergütung
(in Euro/kWh)
Stromertrag (in Euro)
bis 150 kW
3.942.000
0,1133
446.629
151 bis 500 kW
5.618.015
0,0975
547.756
bis 500 kW
9.560.015
0,06
573.601
(Stromkennzahl
berücksichtigt)
0,02
9.721
9.560.015
0,1650
1.577.707
Zuschlag für Wärmenutzung
(KWK-Zuschlag)
486.050
Summe/Durchschnitt:
§ 8 Vergütung für Strom aus Biomasse
(1) Für Strom, der in Anlagen mit einer Leistung bis einschließlich 20 Megawatt gewonnen wird, die ausschließlich
Biomasse im Sinne der nach Absatz 7 erlassenen Rechtsverordnung einsetzen, beträgt die Vergütung
• bis einschließlich einer Leistung von 150 Kilowatt
mindestens 11,5 Cent pro Kilowattstunde,
• bis einschließlich einer Leistung von 500 Kilowatt
mindestens 9,9 Cent pro Kilowattstunde,
• bis einschließlich einer Leistung von 5 Megawatt
mindestens 8,9 Cent pro Kilowattstunde und
• ab einer Leistung von 5 Megawatt
mindestens 8,4 Cent pro Kilowattstunde....
(2) Die Mindestvergütungen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2
erhöhen sich um jeweils 6,0 Cent pro Kilowattstunde und
die Mindestvergütungen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 um 4,0
Cent pro Kilowattstunde, wenn
1. der Strom ausschließlich
a) aus Pflanzen oder Pflanzenbestandteilen, die in landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen
Betrieben oder im Rahmen der Landschaftspflege anfallen
und die keiner weiteren als der zur Ernte, Konservierung
oder Nutzung in der Biomasseanlage erfolgten Aufbereitung oder Veränderung unterzogen wurden, b) aus Gülle
im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit
Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr
bestimmte Nebenprodukte (ABl. EG Nr. L 273 S. 1), ... , oder c)
aus beiden Stoffgruppen gewonnen wird, 2. die Biomasseanlage ausschließlich für den Betrieb mit Stoffen nach
Nummer 1 genehmigt ist ... und
3. auf demselben Betriebsgelände keine Biomasseanlagen
betrieben werden, in denen Strom aus sonstigen Stoffen
gewonnen wird.
(3) Die Mindestvergütungen nach Absatz 1 Satz 1 erhöhen
sich um jeweils 2,0 Cent pro Kilowattstunde, soweit es sich
um Strom im Sinne von § 3 Abs. 4 des Kraft-WärmeKopplungsgesetzes handelt und dem Netzbetreiber ein
entsprechender Nachweis nach dem von der Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft - AGFW - e. V.
herausgegebenen Arbeitsblatt FW 308 - Zertifizierung von
KWK-Anlagen - Ermittlung des KWK-Stromes vom November 2002 (BAnz. Nr. 218a vom 22. November 2002) vorgelegt
wird. Anstelle des Nachweises nach Satz 1 können für
serienmäßig hergestellte KWK-Anlagen mit einer Leistung
von bis zu 2 Megawatt geeignete Unterlagen des Herstellers
vorgelegt werden, aus denen die thermische und elektrische
Leistung sowie die Stromkennzahl hervorgehen.
...
(5) Die Mindestvergütungen nach Absatz 1 werden beginnend mit dem 1. Januar 2005 jährlich jeweils für ab diesem
Zeitpunkt neu in Betrieb genommene Anlagen um jeweils
1,5 Prozent des für die im Vorjahr neu in Betrieb genommenen Anlagen maßgeblichen Wertes gesenkt und auf zwei
Stellen hinter dem Komma gerundet.
... § 12 Gemeinsame Vorschriften für Abnahme, Übertragung
und Vergütung
(3) Die Mindestvergütungen sind vom Zeitpunkt der
Inbetriebnahme an jeweils für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres zu zahlen. ...
21
DER PROGNOSTIZIERTE ENERGIEERTRAG UND DIE SICHERHEITSABSCHLÄGE
Der jährlich erzielbare Stromertrag hängt von einer Reihe
von Faktoren ab. Zu diesen gehören Art und Menge der
eingesetzten organischen Substanzen, die sich wie in der
weiter vorne stehenden Tabelle zur verwendeten Biomasse dargestellt, hinsichtlich ihres Energiegehaltes unterscheiden. So hat Mais einen höheren Energiegehalt als
Rindergülle. Dazu kommt, daß auch der Energiegehalt eines bestimmten Einsatzstoffes von Ort zu Ort und von
Jahr zu Jahr schwanken kann. Rindergülle von Milchkühen
beispielsweise hat einen höheren Energiegehalt als solche
aus der Rindermast, weil bei letzterer weniger energiereiches Futter angeboten wird. Auch Witterungseinflüsse
verändern den Energiegehalt des Futters beziehungsweise
den Energiegehalt der direkt fermentierten Pflanzen. Diese zufälligen und schwer zu bewertenden Umstände verringern auch die Aussagekraft von Gärversuchen, die jeweils nur eine Momentaufnahme bieten. Grundsätzlich
kann jedoch davon ausgegangen werden, daß sich die
Schwankungen im Laufe der Jahre und im Rahmen dieses
Projektes auch über die verschiedenen Standorte ausmitteln und der durchschnittliche Ertrag wie prognostiziert
erwirtschaftet wird.
Sehr wichtig in diesem Zusammenhang ist deshalb die erfolgabhängige Vergütung der Genossenschaften, die unabhängig von der Menge und Qualität der Einsatzstoffe
nach der Energieausbeute bezahlt werden.
Weitere wichtige Faktoren, die die spezifischer Biogasausbeute bestimmen, sind der Wirkungsrad der eingesetzten
Blockheizkraftwerke sowie die Qualität und die Verfügbarkeit der Biogasanlage.
Die Prognosen stützen sich auf Erfahrungswerte, Literaturangaben und eigene Berechnungen. Es wurde kein Bewertungsgutachten erstellt.
Einsatzstoffe und prognostizierte Stromausbeute der Biogasanlagen Kemberg, Miesterhorst und Kunrau
Einheit
Rindergülle
Rindermist
Silageanschnitt
Anwelksilage
Maissilage
Hühnertrockenkot
Gehalt an Trockensubstanz (TS) 1)
%
8
25
35
35
35
70
Gehalt an organischer
Trockensubstanz (OTS) 1)
%
80
85
91
91
97
77
Spezifische Gasausbeute
der OTS 1)
m3/t OTS
410
450
530
530
730
560
Spezifische Gasausbeute
der Einsatzstoffe
m3/t
Frischmasse
26,2
95,6
168,8
168,8
247,8
301,8
Methangehalt 2)
%
60
60
55
55
55
60
Energieausbeute
(gerundet)
kWh/t
157,4
573,8
928,4
928,4
1.359,7
1.811,0
Einsatzmenge (gerundet)
t/a
40.350
2.261
511
5.220
10.504
1.000
Gesamt-Energieausbeute
aus dem Biogas
kWh/a
6.352.638
1.297.249
474.426
4.846.392
14.282.352
1.811.040
%
37,78
37,78
37,78
37,78
37,78
37,78
kWh/a
2.399.865
490.068
179.226
1.830.844
5.395.510
684.165
%
15,73
15,73
15,73
15,73
15,73
15,73
Nettostromertrag aus
Biomasse
kWh/a
2.022.278
412.962
151.027
1.542.785
4.546.598
Nettostromertrag aus
Zündöl in Prozent 5)
%
3,22
3,22
3,22
3,22
3,22
3,22
Strom aus Zündöl in kWh
kWh/a
67.287
13.740
5.025
51.333
151.278
19.182
Gesamtstromerzeugung
kWh/a
2.089.565
426.702
156.053
1.594.117
4.697.875
595.703
Frischmasse
Wirkungsgrad der Blockheizkraftwerk 3)
Theoretischer Stromertrag
Abzüge und Sicherheitsabschläge 4)
Summe
59.846
576.521 9.252.171
9.560.015
22
DIE STANDORTE IM EINZELNEN:
Erläuterungen
1) Angaben aus „Leitfaden Biogas 2003“. Herausgeber:
Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und
Raumordnung des Landes Brandenburg.
2) Ein Kubikmeter Methan hat einen Energiegehalt von
zehn Kilowattstunden
3) Gewichteter Mittelwert über die eingesetzten Blockheizkraftwerksmodule. Der unter Berücksichtigung der
jeweiligen Laufzeiten der Blockheizkraftwerke ermittelte Wert basiert auf den Angaben der Hersteller für die
einzelnen Module.
4) In der Wirtschaftlichkeitsprognose ist ein Sicherheitsabschlag von zehn Prozent für die Rohstoffzufuhr, unerwartete Stillstände und eine niedriger als geplante Gasausbeute berücksichtigt sowie ein weiterer Sicherheitsabschlag von 2,5 Prozent für den Wirkungsgrad der
Blockheizkraftwerke. Unter Einbeziehung der pauschalen Abzüge von 3 Prozent für die Verfügbarkeit der
Blockheizkraftwerke und eines Prozents für Trafo- und
Leitungsverluste betragen die gesamten Abschläge und
Abzüge somit 15,7 Prozent.
5) Es werden drei Blockheizkraftwerke mit Zündstrahlmotoren (Gesamtleistung 480 Kilowatt) und drei mit
Gasmotoren (Gesamtleistung 930 Kilowatt) angesetzt.
Pro Zündstrahlmotor beträgt der Zündölanteil am
Brennstoffeinsatz und damit an der Stromproduktion
10 Prozent; bezogen auf die Gesamtleistung aller sechs
Aggregate 3,22 Prozent.
Kunrau
Miesterhorst
Sachsen-Anhalt
Magdeburg
Dessau
Kemberg
Halle
6) Der in der Wirtschaftlichkeitsberechnung langfristig angesetzte jährliche Stromertrag von 9.560.015 Kilowattstunden entspricht bei der Nennleistung der Blockheizkraftwerke von insgesamt 1.410 Kilowatt cirka 6.800
Vollaststunden.
Zusätzlich wird davon ausgegangen, daß im ersten Betriebsjahr lediglich 75 Prozent der langfristigen Stromerlöse erzielt werden, weil es Zeit braucht, bis die Biogasanlage eingefahren ist.
Der prognostizierte Stromertrag, die Abzüge
und Sicherheitsabschläge
Abschlag in Strommenge
kWh
in kWh
Stromertrag, brutto in
Kilowattstunden
11.345.000
10 % Sicherheitsabschlag
für Rohstoffzufuhr, unerwartete Stillstände und
Gasausbeute
1.134.500
10.210.500
3 % pauschaler Abzug
für die Verfügbarkeit der
Blockheizkraftwerke
306.315
9.904.185
2,5 % Sicherheitsabschlag
für den Wirkungsgrad der
Blockheizkraftwerke
247.605
9.656.580
1 % pauschaler Abzug für
Trafo- und Netzverluste
96.565
9.560.015
Jährlicher Stromertrag,
netto in Kilowattstunden
9.560.015
23
Die Biogasanlage Kemberg
Standort
Kemberg, Landkreis Wittenberg (Sachsen-Anhalt)
Technik
Stahlbeton-Fermenter 1 x
2.500 m3 plus 1 x 1.000 m3
als Nachgärbehälter mit
integriertem Gasspeicher,
Feststoffdosierer,
Blockheizkraftwerk
Einsatzstoffe:
Rindergülle, Maissilage,
Grassilage
Durchsatz der
Biogasanlagen:
Nenndurchsatz: 27.000 t/a
Leistung des
Blockheizkraftwerkes:
1 x 160 kWel Zündstrahlmotor;
1 x 230 kWel Gasmotor
Planer und
Generalunternehmer:
ABO Wind AG
Ingenieurleistungen:
PROMA Ingenieurbau GmbH,
Burg (Magdeburg)
Hersteller der
Komponenten:
Biogas Nord GmbH,
SEVA Energie AG
Lokaler Partner :
Milchagrargenossenschaft
Heideland e.G., Kemberg
Beschreibung des Standortes
Die Biogasanlage Kemberg wird auf dem Gelände der
Milchagrargenossenschaft Heideland in Kemberg
errichtet. Diese Agrargenossenschaft hält cirka 1.150
Großvieheinheiten und bewirtschaftet eine Fläche von
rund 2.000 Hektar.
Das Recht der Betreibergesellschaft zur Nutzung der
Biogasanlage wird im Grundbuch eingetragen. Der
Pachtvertrag hat eine Laufzeit von 22 Jahren.
Die Bau- und Betriebsgenehmigung nach dem BundesImmissionsschutzgesetz wurde im September 2004 vom
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erteilt.
Die Bauarbeiten für die Biogasanlage haben im März 2005
begonnen. Die Anlage ist seit August 2005 in Betrieb.
Gülle, Mist und nachwachsende Rohstoffe
Es werden jährlich rund 24.000 Tonnen Rindergülle und
Rindermist sowie 3.000 Tonnen nachwachsende Rohstoffe
bereitgestellt.
Strom
Unter Berücksichtigung von 15,7 Prozent an Abzügen und
Sicherheitsabschlägen erzielt die Biogasanlage cirka 2.476
Megawattstunden jährlich (einschließlich 96 Megawatt
aus Zündöl). Der Strom wird vollständig in das Netz des
örtlichen Energieversorgers ENVIA Verteilnetz GmbH
eingespeist und gemäß dem Erneuerbare-EnergienGesetz über einen Zeitraum von 20 Jahren zu einem
garantierten Preis von durchschnittlich 0,1698 Euro je
Kilowattstunde vergütet (einschließlich des Zuschlags für
die Kraftwärmekopplung).
Wärme
Technik
Der Fermenter hat ein Nettovolumen von 2.500 Kubikmetern, was bei den eingesetzten Substratmengen zu einer
mittleren Verweilzeit von rund 31 Tagen führt. Das
Volumen des Nachgärers beträgt 1.000 Kubikmeter, so
daß die Gesamtverweilzeit 42 Tage beträgt. Die Gesamtleistung der Blockheizkraftwerke erreicht 390 Kilowatt,
wobei ein Aggregat mit Zündstrahldieselmotor (160
Kilowatt elektrisch), das andere mit Gasmotor (230
Kilowatt elektrisch) ausgestattet wird.
Zur Deckung des Wärmebedarfs ihrer Betriebsgebäude
wird überschüssige Wärme kostenfrei an die Milchagrargenossenschaft abgegeben. Pro Jahr können voraussichtlich mindestens 570 Megawattstunden Wärme an die
Milchagrargenossenschaft geliefert werden. Für den in
Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Strom ergibt sich
dadurch ein jährlicher Aufschlag von rund 9.720 Euro,
welcher im durchschnittlichen Strompreis berücksichtigt
wurde. Die vor allem in den Sommermonaten erzeugte
überschüssige Wärme wird an die Umgebungsluft
abgegeben.
24
Die Biogasanlage Kunrau
Standort:
Altmarkkreis Salzwedel
(Sachsen-Anhalt)
Technik:
Stahlbeton-Fermenter 1 x
2.500 m3 plus 1 x 1.500 m3
als Nachgärbehälter mit
integriertem Gasspeicher,
Feststoffdosierer, Blockheizkraftwerk
Einsatzstoffe:
Rindergülle, Hühnerkot,
Maissilage
Durchsatz der Biogasanlage:
Nenndurchsatz: 19.000 t/a
Leistung des Blockheizkraftwerkes:
1 x 150 kWel Zündstrahlmotor;
1 x 350 kWel Gasmotor
Planer und Generalunternehmer:
ABO Wind AG
Ingenieursleistungen:
PROMA Ingenieurbau GmbH,
Burg (Magdeburg)
Hersteller der Komponenten:
Biogas Nord GmbH, SEVA
Energie AG
Lokaler Partner :
Landwirtschaftliche Betriebsgemeinschaft Kunrau GmbH
Beschreibung des Standortes
Die Biogasanlage Kunrau soll auf dem Gelände der Landwirtschaftlichen Betriebsgemeinschaft Kunrau GmbH
Nahe der Ortschaft Kunrau errichtet werden. Die Agrargenossenschaft hält 1.500 Großvieheinheiten und bewirtschaftet eine Fläche von 2.000 Hektar.
Das Recht der Betreibergesellschaft zur Nutzung der Biogasanlage wird im Grundbuch eingetragen und der Pachtvertrag hat eine Laufzeit von 22 Jahren.
Die Bau- und Betriebsgenehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde im Februar 2005 vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erteilt.
Die Bauarbeiten haben im Juni 2005 begonnen, und die
Biogasanlage soll im Oktober 2005 in Betrieb gehen.
Gülle, Hühnermist und nachwachsende Rohstoffe
In der zu errichtenden Biogasanlage sollen jährlich bis zu
12.000 Tonnen Rindergülle und 1.000 Tonnen Hühnermist
sowie 6.000 Tonnen nachwachsende Rohstoffe in Form
von Maissilage verwertet werden. Alle Einsatzstoffe werden von der Landwirtschaftlichen Betriebsgemeinschaft
Kunrau bereitgestellt.
Die Technik
Der Fermenter hat ein Nettovolumen von 2.500 Kubikmetern, was bei den eingesetzten Substratmengen zu einer
mittleren Verweilzeit von rund 48 Tagen führt. Das Volumen des Nachgärers beträgt 1.500 Kubikmeter, so daß die
gesamte Verweildauer 71 Tage umfaßt. Das Blockheizkraftwerk ist auf die Gesamtleistung von 500 Kilowatt elektrischer Leistung ausgelegt, wobei ein Aggregat mit Zündstrahldieselmotor (150 Kilowatt elektrisch), das andere mit
Gasmotor (350 Kilowatt elektrisch) ausgestattet ist.
Stromproduktion
Unter Berücksichtigung von 15,7 Prozent an Sicherheitsabschlägen erzielt die Biogasanlage 3.632 Megawattstunden
jährlich (einschließlich 109 Megawatt aus Zündöl). Der
Strom wird vollständig in das Netz des örtlichen Energieversorgers Avacon AG eingespeist und gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz über einen Zeitraum von 20 Jahren zu einem garantierten Preis von durchschnittlich
0,1632 Euro je Kilowattstunde (ohne den noch möglichen
Zuschlag für die Kraftwärmekopplung) vergütet.
Wärmeproduktion
In wenigen hundert Metern Entfernung der Anlage liegen
einige kommunale Bauten sowie mehrere Wohnhäuser,
die für eine Wärmeversorgung gut geeignet sind. Seitens
der Gemeinde Kunrau und der Wohnungseigentümer besteht ein grundsätzliches Interesse an einer Wärmeabnahme, so daß Aussichten auf höhere Erträge als im Finanzplan dargestellt bestehen.
25
Die Biogasanlage Miesterhorst
Standort:
Miesterhorst, Altmarkkreis
Salzwedel (Sachsen-Anhalt)
Technik:
Stahlbeton-Fermenter 1 x
2.500 m3 plus 1 x 1.500 m3
als Nachgärbehälter mit
integriertem Gasspeicher,
Feststoffdosierer, Blockheizkraftwerk
Einsatzstoffe:
Rindergülle, Rindermist, Maissilage, Grassilage
Durchsatz der
Biogasanlage:
Nenndurchsatz: 13.500 t/a
Leistung des
Blockheizkraftwerkes:
1 x 170 kWel Zündstrahlmotor;
1 x 350 kWel Gasmotor
Planer und
Generalunternehmer:
ABO Wind AG
Ingenieursleistungen:
PROMA Ingenieurbau, Burg
(Magdeburg)
Hersteller der
Komponenten:
Biogas Nord GmbH,
SEVA Energie AG
Lokaler Partner:
Agrargenossenschaft
„Am Schnabel“, Miesterhorst
Beschreibung des Standortes
Die Biogasanlage Miesterhorst wird auf dem Gelände der
Agrargenossenschaft Am Schnabel in der Gemarkung
Miesterhorst im Altmarkkreis Salzwedel errichtet. Die
Agrargenossenschaft hält cirka 450 Großvieheinheiten
und bewirtschaftet eine Fläche von etwa 1.200 Hektar.
Das Recht der Betreibergesellschaft zur Nutzung der Biogasanlage wird im Grundbuch eingetragen und der Pachtvertrag hat eine Laufzeit von 22 Jahren.
Die Bau- und Betriebsgenehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde im November 2004 vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erteilt.
Die Bauarbeiten haben im April 2005 begonnen und die
Biogasanlage soll im Oktober 2005 in Betrieb gehen.
Biomasse-Einsatz
In der zu errichtenden Biogasanlage sollen jährlich 6.350
Tonnen Rindergülle und Rindermist sowie 7.150 Tonnen
nachwachsende Rohstoffe in Form von Mais- und Grassilagen verwertet werden.
Technik
Der Fermenter hat ein Nettovolumen von 2.500 Kubikmetern, was bei den eingesetzten Substratmengen zu einer
mittleren Verweilzeit von rund 60 Tagen führt. Das Volumen des Nachgärers beträgt 1.500 Kubikmeter, so daß
eine Gesamtverweilzeit von 84 Tagen erreicht wird. Die
Gesamtleistung des Blockheizkraftwerkes beträgt 520 Kilowatt, wobei ein Aggregat mit Zündstrahldieselmotor
(170 Kilowatt elektrisch), das andere mit Gasmotor (350 Kilowatt elektrisch) ausgestattet ist.
Stromproduktion
Unter Berücksichtigung von Sicherheitsabschlägen erzielt
die Biogasanlage 3.452 Megawattstunden jährlich (einschließlich 104 Megawatt aus Zündöl). Der Strom wird
vollständig in das Netz des örtlichen Energieversorgers
Avacon AG eingespeist und gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz über einen Zeitraum von 20 Jahren zu einem garantierten Preis von durchschnittlich 0,1635 Euro je
Kilowattstunde (ohne einen noch möglichen Zuschlag für
die Kraftwärmekopplung) vergütet. Es wird eine cirka 850
Meter lange Stromtrasse bis zum Übergabepunkt verlegt.
Für die Verlegung und den Betrieb dieser Stromtrasse
wurden Pachtverträge mit der Gemeinde Miesterhorst sowie privaten Eigentümern abgeschlossen. Das Nutzungsrecht wurde – soweit möglich – grundbuchlich gesichert.
Wärmeproduktion
Ein Teil der Wärme kann für die Wärmeversorgung der
Agrargenossenschaft eingesetzt werden. Da zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch keine gesicherten Daten zum Wärmeverbrauch existierten, wurden die möglichen Mehrerlöse in der Wirtschaftlichkeitsberechnung
nicht berücksichtigt.
26
DIE PROGNOSE DES WIRTSCHAFTLICHEN ERGEBNISSES
Die schlüsselfertige Errichtung der Biogasanlagen erfolgt
von der ABO Wind AG, Wiesbaden, als Generalunternehmerin zu einem Festpreis. Sie gibt der Biogas KG auf die
Anlagen eine Gewährleistung von zwei Jahren.
Die ABO Wind AG hat ebenfalls die rechtliche und kaufmännische Konzeption der Biogasprojekte, die Prospekterstellung sowie die Eigen- und Fremdkapitalbeschaffung
inklusive der Plazierungsgarantie übernommen.
Aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften (siehe Kapitel
„Steuerliche Konzeption“) wird davon ausgegangen, daß
die Kosten für die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals, die Fremdkapitalbeschaffung sowie die Finanzierung
in der Bauphase und der Ingangsetzungsaufwand unmittelbar im ersten Geschäftsjahr als Betriebsausgaben sofort abzugsfähig sind.
Der Investitionsplan
Euro
Biogasanlagen schlüsselfertig
4.335.500
Projektentwicklung
412.000
Vertrieb Kommanditanteile und Plazierungsgarantie
148.000
Konzeption und Prospekterstellung
38.830
Sofort abzugsfähiger Ingangsetzungsaufwand:
207.570
Vorfinanzierung Eigenkapital
95.400
Zwischenfinanzierung Mehrwertsteuer
27.330
Treuhandvertrag, Bankgebühren
28.840
Vermittlung Fremdkapital
56.000
Disagio KfW-Darlehen
13.600
Gesamt:
5.155.500
Der Finanzierungsplan
Euro
Eigenkapital Kommanditkapital – Vorfinanzierung von der ABO Wind AG sichergestellt
Fremdkapital 1. Darlehen aus dem ERPUmwelt- und Energiesparprogramm (Ost)
2. Darlehen aus dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm (Ost)
3. Darlehen aus dem KfW Umweltprogramm
(Ost)
4. Darlehen aus dem ERP-Umwelt- und
Energiesparprogramm (Ost)
5. Darlehen aus dem KfW-Umweltprogramm
(Ost)
Summe
Auszahlung
Laufzeit
Tilgungsfreie Zeit
Zinssatz
nominal*
Zinsbindung
4,0 %
10 Jahre
4,0 %
10 Jahre
4,0 %
10 Jahre
4,0 %
10 Jahre
4,0%
10 Jahre
1.850.000
965.500
100 %
31.03.2018
1.000.000
100 %
31.03.2018
105.000
96 %
30.06.2018
1.000.000
100 %
30.09.2018
235.000
96 %
30.09.2018
1.Tilgung am
30.09.2007
1.Tilgung am
30.09.2007
1.Tilgung am
30.12.2007
1.Tilgung am
30.09.2007
1.Tilgung am
30.09.2007
5.155.500
*inklusive 0,25 Prozent Aufschlag der Bank.
27
Die Prognoserechnung
Die Prognoserechnung für die Biogas KG teilt sich in die
Bereiche Gewinn- und Verlustrechnung, aus der sich die
steuerlich relevanten Jahresergebnisse ergeben und die Liquiditätsrechnung (Cash-Flow-Betrachtung), welche die
Zahlungsfähigkeit des Unternehmens ausdrückt (Seite
28). Zwei Beispielrechnungen (Seite 30) für einen Kommanditisten mit einer Beteiligung in Höhe von 10.000
Euro und einem zu versteuernden Einkommen von 50.000
Euro sowie einer Beteiligung in Höhe von 30.000 Euro und
einem zu versteuernden Einkommen von 150.000 Euro
helfen dem Anleger bei der Berechnung seines Anteils.
Dabei wird davon ausgegangen, daß es von 2006 an keine
Änderungen der Steuergesetzgebung gibt.
Da jedoch sowohl die jetzige Bundesregierung als auch
die Opposition jeweils Änderungen der Steuergesetzgebung geplant haben, die die Verlustzuweisungen aus
Fonds begrenzen beziehungsweise abschaffen, wurde
eine weitere Beispielrechnung angefügt, die das voraussichtliche Ergebnis ohne Steuervorteile zeigt.
Die Finanzierung
Die Biogas KG finanziert sich aus Eigen- und Fremdmitteln. Die Eigenmittel werden durch die Einlagen der Kommanditisten in Höhe von 1.850.000 Euro erbracht. Die ABO
Wind AG wird die bisherige Kommanditeinlage in Höhe
von 15.000 Euro wieder abgeben.
Zudem gibt die ABO Wind AG eine Plazierungsgarantie für
bis zum 1. Februar 2006 gegebenenfalls nicht gezeichnetes Kommanditkapital. Die ABO Wind AG hat die Vorfinanzierung des Eigenkapitals in Höhe von 1.850.000,- Euro sichergestellt.
Die Fremdmittel stammen aus dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und sind mit günstigen Zinskonditionen ausgestattet.
Die Zinsen der Darlehen betragen zur Zeit 3,75 Prozent
jährlich zuzüglich 0,25 Prozent jährlichem Aufschlag der
Bank sowie einem Sicherheitsaufschlag, um mögliche Zinserhöhungen vorwegzunehmen. Die endgültigen Zinssätze werden zum Zeitpunkt der Zusage durch die KfW
festgelegt und sind dann über zehn Jahre fest. Die Darlehen haben eine Laufzeit von 13 bzw. 14 Jahren.
Zur Sicherung der Darlehen wurden die Biogasanlagen der
finanzierenden Bank sicherungsübereignet. Darüber hinaus wurden der finanzierenden Bank auch die Ansprüche
aus der Einspeisevergütung und aus Versicherungsleistungen abgetreten sowie eine Liquidität in Höhe von anfänglich insgesamt 445.000 Euro verpfändet. Dieser Betrag
steht während der Laufzeit nicht für Ausschüttungen zur
Verfügung.
Die prognostizierten Erträge und Aufwendungen der Biogas KG sind bis zum 31.12.2025 aufgeführt. Die Zahlen wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Aufgrund des
langen Prognosezeitraumes können jedoch die getroffenen Annahmen heute nicht absehbaren Veränderungen
unterworfen sein, die Einfluß auf Betriebsergebnis und
Ausschüttungen haben können.
Für die Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlage wird keine Gewährleistung übernommen.
Die Erträge und Aufwendungen werden im folgenden unter der jeweiligen Fußnote erläutert. Für alle Aufwendungen, die der allgemeinen Preissteigerung unterliegen, beziehungsweise für die entsprechende Steigerungen in den
Verträgen vereinbart sind, wurde eine jährliche Inflation
von zwei Prozent berücksichtigt.
1 Die Umsatzerlöse basieren auf der prospektierten
Stromproduktion bis zum 31.12.2025 und dem laut Erneuerbare-Energien-Gesetz zu zahlenden durchschnittlichen Vergütungssatz in Höhe von rund 0,165 Euro pro
Kilowattstunde.
Die Inbetriebnahme der Biogasanlagen wird bis Oktober 2005 stattfinden. Auf die Inbetriebnahme folgt eine
etwa sechsmonatige Anlaufphase der Biogasanlagen
mit verringerter Stromproduktion. Daher wurden für
das erste Betriebsjahr nur 75 Prozent der jährlichen
Stromerlöse angenommen, was im Jahr 2005 rund 15
Prozent und im Jahr 2006 rund 92 Prozent der jährlichen Stromerlöse entspricht.
2 Die Zinserträge werden auf Basis des Liquiditätsstandes
zum Vorjahresende mit einer Verzinsung von drei Prozent ohne Abzug von Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag berechnet. Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag werden der Biogas KG zwar nicht
ausgezahlt, den einzelnen Kommanditisten jedoch im
Rahmen der steuerlichen Veranlagung gutgeschrieben.
Aus Gründen der übersichtlicheren Darstellung wurde
dieser vereinfachte Weg gewählt.
28
Die prognostizierte Gewinn- und Verlustrechnung
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
235.633
1.448.042
1.577.707
1.577.707
1.577.707
1.577.707
1.577.707
1.577.707
1.577.707
0
353
6.913
9.663
11.730
13.903
14.694
14.983
15.224
235.633
1.448.395
1.584.620
1.587.370
1.589.437
1.591.610
1.592.401
1.592.690
1.592.931
3 Ingangsetzung
207.570
0
0
0
0
0
0
0
0
4 Abschreibungen
1.121.677
382.075
343.868
309.481
278.533
250.680
225.612
203.050
182.745
Erträge
1 Umsatzerlöse aus Stromproduktion*
2 Zinsertrag
Summe Erträge
Aufwendungen
5 Nutzungsentgelt
16.560
25.240
25.240
25.240
25.240
26.780
26.780
26.780
26.977
6 Versicherung
6.687
22.090
22.538
22.830
23.127
23.590
24.062
24.543
25.034
7 Kaufmännische Betriebsführung
11.782
73.850
82.072
83.714
85.388
87.096
88.838
90.614
92.427
8 Haftungsvergütung
2.400
2.400
2.400
2.400
2.400
2.400
2.400
2.400
2.400
2.000
6.630
6.763
6.898
7.036
7.177
7.320
7.466
7.616
10 Gülle, Silagen
9 Allgemeine Verwaltung / Steuerberatung
46.500
308.500
337.469
340.116
340.116
356.065
356.065
359.095
364.833
11 Strom und Heizöl
22.553
94.600
102.395
104.443
106.531
108.662
110.835
113.052
115.313
12 Wartung und Instandhaltung, Sonstiges
14.585
187.516
186.381
190.114
193.922
197.765
201.726
205.766
209.887
12 Technische Betriebsführung
29.500
118.935
124.541
125.291
125.291
129.291
129.291
129.291
130.041
360
1.190
1.369
1.569
1.791
2.037
2.311
2.615
2.951
15 Zinsen ERP Darlehen
59.195
118.620
113.531
103.354
93.176
82.998
72.821
62.643
52.466
15 Zinsen KfW Darlehen
5.925
13.380
12.823
11.708
10.593
9.478
8.363
7.248
6.133
14 Rückstellung für Rückbau
16 Zinsen Bürgschaften
313
625
625
625
625
625
625
625
625
Auflösung Disagio
1.077
2.325
2.082
1.838
1.595
1.352
1.109
865
622
0
0
0
0
0
15.861
44.485
46.811
48.289
Summe Aufwendungen
1.548.684
1.357.976
1.364.097
1.329.621
1.295.364
1.301.857
1.302.643
1.282.864
1.268.359
Jahresergebnis
-1.313.051
90.419
220.523
257.749
294.073
289.753
289.758
309.826
324.572
in % des Kommanditkapitals
-70,98%
5%
12%
14%
16%
16%
16%
17%
18%
0
17.635
345.642
483.170
586.495
695.173
734.682
749.158
761.199
-1.313.049
90.417
220.523
257.751
294.073
289.754
289.758
309.825
324.573
17 Gewerbesteuer
Liquiditätsrechnung
Stand am Jahresbeginn
+ Jahresergebnis
3 + Ingangsetzungskosten, fremdfinanziert
207.570
0
0
0
0
0
0
0
0
4 + Abschreibungen
1.121.677
382.075
343.868
309.481
278.533
250.680
225.612
203.050
182.745
- Tilgung ERP
0
0
254.439
254.439
254.439
254.439
254.439
254.439
254.439
- Tilgung KfW
0
0
27.875
27.875
27.875
27.875
27.875
27.875
27.875
1.077
2.325
2.082
1.838
1.595
1.352
1.109
865
622
360
1.190
1.369
1.569
1.791
2.037
2.311
2.615
2.951
14 - Inanspruchnahme Rückstellung Rückbau
0
0
0
0
0
0
0
0
0
18 - Ausschüttung
0
148.000
148.000
185.000
185.000
222.000
222.000
222.000
222.000
17.635
345.642
483.170
586.495
695.173
734.682
749.158
761.199
767.776
0%
8%
8%
10%
10%
12%
12%
12%
12%
+ Auflösung Disagio KfW
14 + Bildung Rückstellung Rückbau
Stand am Jahresende
Ausschüttung (in % des Eigenkapitals)
* = zusätzlich sind Erlöse aus Wärmeverkauf möglich, wenn in der Nachbarschaft der Biogasanlagen potentielle Wärmeabnehmer gefunden werden.
29
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
Summe
1.577.707
1.577.707
1.577.707
1.577.707
1.577.707
1.577.707
1.577.707
1.577.707
1.577.707
1.577.707
1.577.707
1.577.707
31.660.108
15.355
15.436
10.530
10.092
9.574
7.791
9.334
10.676
11.753
11.519
11.053
10.287
220.863
1.593.062
1.593.143
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1.587.799
1.587.281
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1.588.383
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1.589.226
1.588.760
1.587.994
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0
0
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148.024
148.024
148.024
148.024
148.024
148.024
148.024
148.024
148.024
0
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29.561
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31.549
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33.795
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34.289
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27.097
27.639
28.192
28.756
29.331
29.918
30.516
31.126
31.749
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94.275
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100.046
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104.088
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108.293
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112.668
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117.219
1.960.211
2.400
2.400
2.400
2.400
2.400
2.400
2.400
2.400
2.400
2.400
2.400
2.400
50.400
7.768
7.923
8.082
8.244
8.408
8.577
8.748
8.923
9.102
9.284
9.469
9.225
162.659
367.986
387.150
390.430
396.423
399.835
419.265
422.815
429.084
448.727
452.494
458.984
462.904
7.844.856
117.619
119.972
122.371
124.819
127.315
129.861
132.458
134.524
135.826
137.154
138.508
139.889
2.438.700
214.091
483.266
222.711
227.173
231.722
236.324
241.058
245.886
250.771
255.795
260.919
262.502
4.719.880
130.041
134.041
134.041
134.791
134.791
138.791
138.791
139.541
143.541
143.541
144.291
144.291
2.701.964
3.323
3.736
4.191
4.694
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7.283
8.103
9.006
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625
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29.236
27.266
24.777
44.597
587.743
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1.486.029
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1.262.102
1.265.190
1.292.214
1.304.520
1.319.826
1.350.287
1.362.568
1.378.083
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107.114
330.247
325.697
322.091
293.284
282.521
268.557
239.173
226.658
210.677
332.485
4.042.275
18%
6%
18%
18%
17%
16%
15%
15%
13%
12%
11%
18%
219%
767.776
771.783
526.480
504.627
478.729
389.552
466.724
533.807
587.671
575.972
552.661
514.362
340.148
107.115
330.246
325.698
322.091
293.285
282.520
268.557
239.174
226.659
210.677
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148.024
148.024
148.024
148.024
148.024
148.024
148.024
148.024
148.024
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254.439
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90.000
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222.000
222.000
222.000
370.000
370.000
370.000
370.000
407.000
407.000
407.000
852.658
5.995.658
771.783
526.480
504.627
478.729
389.552
466.724
533.807
587.671
575.972
552.661
514.362
0
12%
12%
12%
12%
20%
20%
20%
20%
22%
22%
22%
46%
324%
30
Die Prognose der Ergebnisse in Abhängigkeit von den steuerlichen Gegebenheiten
Beispielrechnung mit Verlustzuweisungen (aktuelle Rechtslage)
Kommanditeinlage [Euro]: 50.000, zu versteuerendes Einkommen: 150.000 nach der Splittingtabelle, Gesamtausschüttung / Kommanditeinlage: 324 Prozent,
Einlage / Agio / Restwert [Euro]
Entnahmen [Euro]
Steuerwirkung [Euro]
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
-52.500
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4.000
4.000
5.000
5.000
6.000
6.000
6.000
6.000
16.703
-1.116
-2.703
-3.150
-3.583
-3.175
-2.834
-3.037
-3.191
Summe Geldfluß [Euro]
-35.797
2.884
1.297
1.850
1.417
2.825
3.166
2.963
2.809
Summe Geldfluß kumuliert [Euro]
-35.797
-32.913
-31.616
-29.767
-28.349
-25.524
-22.358
-19.395
-16.586
Kommanditeinlage [Euro]: 10.000, zu versteuerendes Einkommen: 50.000 nach der Grundtabelle, Gesamtausschüttung / Kommanditeinlage: 324 Prozent,
2005
Einlage / Agio / Restwert [Euro]
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
-10.500
0
0
0
0
0
0
0
0
0
800
800
1.000
1.000
1.200
1.200
1.200
1.200
Steuerwirkung [Euro]
3.125
-218
-532
-620
-706
-624
-556
-597
-627
Summe Geldfluß [Euro]
-7.375
582
268
380
294
576
644
603
573
Summe Geldfluß kumuliert [Euro]
-7.375
-6.793
-6.525
-6.145
-5.851
-5.275
-4.631
-4.028
-3.455
Entnahmen [Euro]
Beispielrechnung ohne Verlustzuweisungen (Gesetzesänderung noch 2005 möglich)
Kommanditeinlage [Euro]: 50.000, zu versteuerendes Einkommen: 150.000 nach der Splittingtabelle, Gesamtausschüttung / Kommanditeinlage: 324 Prozent,
2005
Einlage / Agio / Restwert [Euro]
Entnahmen [Euro]
Steuerwirkung [Euro]
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
-52.500
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4.000
4.000
5.000
5.000
6.000
6.000
6.000
6.000
0
0
0
0
0
307
-173
-3.037
-3.191
Summe Geldfluß [Euro]
-52.500
4.000
4.000
5.000
5.000
6.307
5.827
2.963
2.809
Summe Geldfluß kumuliert [Euro]
-52.500
-48.500
-44.500
-39.500
-34.500
-28.193
-22.366
-19.403
-16594
Kommanditeinlage [Euro]: 10.000, zu versteuerendes Einkommen: 50.000 nach der Grundtabelle, Gesamtausschüttung / Kommanditeinlage: 324 Prozent,
2005
Einlage / Agio / Restwert [Euro]
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
-10.500
0
0
0
0
0
0
0
0
Entnahmen [Euro]
0
800
800
1.000
1.000
1.200
1.200
1.200
1.200
Steuerwirkung [Euro]
0
0
0
0
0
61
-31
-597
-627
Summe Geldfluß [Euro]
-10.500
800
800
1.000
1.000
1.261
1.169
603
573
Summe Geldfluß kumuliert [Euro]
-10.500
-9.700
-8.900
-7.900
-6.900
-5.639
-4.470
-3.867
-3.294
3 Der Ingangsetzungsaufwand ergibt sich aus Aufwendungen in der Investitionsphase, die aufgrund
steuerrechtlicher Vorschriften im Jahr ihrer Entstehung als Aufwand anzusetzen sind. Hierunter fallen unter anderem Kosten für die Vorfinanzierung
des Eigenkapitals und die Zwischenfinanzierung
der Mehrwertsteuer, Kosten für die treuhänderische Verwaltung des Kommanditkapitals sowie für
die Vermittlung von Darlehen. Insgesamt fallen
207.570 Euro an (siehe Tabelle Investitionsplan).
4 Die Abschreibungen geben den Wertverlust der Biogasanlagen auf Basis der steuerlichen Vorschriften
wieder. Sie errechnen sich aus den Herstellungskosten der Biogasanlagen (inklusive Infrastruktur, Projektentwicklung, Vertrieb, Konzeption und Prospekt-
erstellung sowie Plazierungsgarantie). Sie wurden
nach den einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften, zunächst degressiv und ab dem Jahr 2015
linear, gebildet. Im Jahr 2005 wurde die Abschreibung monatsweise berechnet. Dazu kommt eine
Sonderabschreibung nach § 7 g EStG im Jahr 2005
in Höhe von einmalig 20 Prozent der Herstellungskosten.
5 Das jährliche Nutzungsentgelt für die Pacht der Anlagenstandorte und der Sondernutzungsrechte beläuft sich auf anfänglich rund 25.000 Euro. Die
Pacht in Miesterhorst beträgt 10.240 Euro im Jahr,
in Kunrau 7.500 Euro. Beide Pachten werden an die
Veränderung der Lebenshaltungskosten angepaßt,
sobald sich der Index um mindestens fünf Prozent
31
interner
interner Zinsfuß
Zinsfuß vor
vor Steuern:
Steuern: 11,22
11,22 Prozent,
Prozent, interner
interner Zinsfuß
Zinsfuß nach
nach Steuern:
Steuern: 8,88
8,88 Prozent
Prozent
2014
2014
2015
2015
2016
2016
2017
2017
2018
2018
2019
2019
2020
2020
2021
2021
2022
2022
2023
2023
2024
2024
2025
2025
Summe
Summe
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-52.500
-52.500
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
11.000
11.000
11.000
11.000
11.000
11.000
23.000
23.000
162.000
162.000
-3.352
-3.352
-1.146
-1.146
-3.281
-3.281
-3.253
-3.253
-3.233
-3.233
-2.962
-2.962
-2.871
-2.871
-2.743
-2.743
-2.468
-2.468
-2.350
-2.350
-2.200
-2.200
-3.329
-3.329
2.648
2.648
4.854
4.854
2.719
2.719
2.747
2.747
6.767
6.767
7.038
7.038
7.129
7.129
7.257
7.257
8.532
8.532
8.650
8.650
8.800
8.800
19.671
19.671
-13.938
-13.938
-9.084
-9.084
-6.365
-6.365
-3.618
-3.618
3.149
3.149
10.187
10.187
17.316
17.316
24.573
24.573
33.105
33.105
41.755
41.755
50.555
50.555
70.225
70.225
2021
2021
2022
2022
2023
2023
2024
2024
2025
2025
Summe
Summe
interner
interner Zinsfuß
Zinsfuß vor
vor Steuern:
Steuern: 11,22
11,22 Prozent,
Prozent, interner
interner Zinsfuß
Zinsfuß nach
nach Steuern:
Steuern: 8,71
8,71 Prozent
Prozent
2014
2014
2015
2015
2016
2016
2017
2017
2018
2018
2019
2019
2020
2020
0
0
0
0
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-10.500
-10.500
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1.200
1.200
1.200
1.200
1.200
1.200
1.200
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.200
2.200
2.200
2.200
2.200
2.200
4.600
4.600
32.400
32.400
-659
-659
-223
-223
-646
-646
-640
-640
-635
-635
-582
-582
-564
-564
-538
-538
-484
-484
-461
-461
-430
-430
-655
-655
-7.872
-7.872
541
541
977
977
554
554
560
560
1.365
1.365
1.418
1.418
1.436
1.436
1.462
1.462
1.716
1.716
1.739
1.739
1.770
1.770
3.945
3.945
-2.914
-2.914
-1.937
-1.937
-1.383
-1.383
-823
-823
542
542
1.960
1.960
3.396
3.396
4.858
4.858
6.574
6.574
8.313
8.313
10.083
10.083
14.028
14.028
2021
2021
2022
2022
2023
2023
2024
2024
2025
2025
interner
interner Zinsfuß
Zinsfuß vor
vor Steuern:
Steuern: 11,22
11,22 Prozent,
Prozent, interner
interner Zinsfuß
Zinsfuß nach
nach Steuern:
Steuern: 8,88
8,88 Prozent
Prozent
2014
2014
2015
2015
2016
2016
2017
2017
2018
2018
2019
2019
2020
2020
Summe
Summe
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-52.500
-52.500
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
11.000
11.000
11.000
11.000
11.000
11.000
23.000
23.000
162.000
162.000
-3.352
-3.352
-1.146
-1.146
-3.281
-3.281
-3.253
-3.253
-3.233
-3.233
-2.962
-2.962
-2.871
-2.871
-2.743
-2.743
-2.468
-2.468
-2.350
-2.350
-2.200
-2.200
-3.329
-3.329
2.648
2.648
4.854
4.854
2.719
2.719
2.747
2.747
6.767
6.767
7.038
7.038
7.129
7.129
7.257
7.257
8.532
8.532
8.650
8.650
8.800
8.800
19.671
19.671
-13.946
-13.946
-9.092
-9.092
-6.373
-6.373
-3.626
-3.626
-3.141
-3.141
10.179
10.179
17.308
17.308
24.565
24.565
33.097
33.097
41.747
41.747
50.547
50.547
70.218
70.218
2021
2021
2022
2022
2023
2023
2024
2024
2025
2025
Summe
Summe
interner
interner Zinsfuß
Zinsfuß vor
vor Steuern:
Steuern: 11,22
11,22 Prozent,
Prozent, interner
interner Zinsfuß
Zinsfuß nach
nach Steuern:
Steuern: 8,71
8,71 Prozent
Prozent
2014
2014
2015
2015
2016
2016
2017
2017
2018
2018
2019
2019
2020
2020
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-10.500
-10.500
1.200
1.200
1.200
1.200
1.200
1.200
1.200
1.200
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.200
2.200
2.200
2.200
2.200
2.200
4.600
4.600
32.400
32.400
-659
-659
-223
-223
-646
-646
-640
-640
-635
-635
-582
-582
-564
-564
-538
-538
-484
-484
-461
-461
-430
-430
-655
-655
-7.872
-7.872
541
541
977
977
554
554
560
560
1.365
1.365
1.418
1.418
1.436
1.436
1.462
1.462
1.716
1.716
1.739
1.739
1.770
1.770
3.945
3.945
-2.753
-2.753
-1.776
-1.776
-1.222
-1.222
-662
-662
703
703
2.121
2.121
3.557
3.557
5.019
5.019
6.735
6.735
8.474
8.474
10.244
10.244
14.189
14.189
verändert hat. In Kemberg sind jährlich 7.500 Euro
zu zahlen, die angepaßt werden, sobald der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte
um zehn Prozent gestiegen oder gefallen ist.
6 Die Versicherungspolicen decken die Betriebshaftpflicht und Umwelthaftpflicht sowie das Risiko aus
Maschinenbruch und Betriebsunterbrechung ab.
Die veranschlagten Kosten ergeben sich aus den
heutigen Kosten zuzüglich einer geschätzten jährlichen Steigerung von zwei Prozent. Der Selbstbehalt
beträgt 5.000 Euro je Schaden beziehungsweise
vier Ausfalltage.
7 Für die technische und kaufmännische Geschäftsführung erhält die ABO Wind AG insgesamt fünf
Prozent der Umsatzerlöse. Die Vergütung erhöht
sich um zwei Prozent jährlich, bezogen auf den Vorjahreswert.
8 Die Haftungsvergütung für die ABO Wind BiomasseGmbH als Komplementärin beträgt 2.400 Euro
jährlich.
9 Für die allgemeinen Verwaltungskosten wie Steuerberatung, notarielle Angelegenheiten, Beiträge, Gesellschafterversammlung, Beirat sowie sonstiges
werden 6.500 Euro pro Jahr angesetzt und in Höhe
von zwei Prozent jährlich inflationiert.
10 Die Kosten für Gülle und Silagen von anfänglich
cirka 337.000 Euro pro Jahr umfassen die Vergü-
32
tungen an die Agrargenossenschaften für die Bereitstellung der Einsatzstoffe. Die Vergütung erfolgt nicht
anhand der Menge und Art der Einsatzstoffe, sondern
entsprechend dem Stromertrag der Anlage. In Miesterhorst erhält die Genossenschaft eine Grundvergütung
von einem Cent je Kilowattstunde Strom; jede 254.000
Kilowattstunden überschreitende Stromausbeute wird
mit 4,3 Cent je Kilowattstunde (zuzüglich eines Inflationsausgleichs) vergütet, sobald 3.400.000 Kilowattstunden übertroffen werden, wird ein weiterer Bonus
von zwei Cent gezahlt. In Kemberg erhält die Genossenschaft eine Grundvergütung von 1,5 Cent je Kilowattstunde Strom; jede 1.566.000 Kilowattstunden überschreitende Stromausbeute wird mit 6,5 Cent je
Kilowattstunde (zuzüglich eines Inflationsausgleichs)
vergütet, sobald 2.400.000 Kilowattstunden übertroffen werden, wird ein weiterer Bonus von 1,7 Cent gezahlt. In Kunrau erhält die Genossenschaft eine Grundvergütung von 4,3 Cent je Kilowattstunde Strom
(zuzüglich eines Inflationsausgleichs); jede 3.000.000
Kilowattstunden überschreitende Stromausbeute wird
mit 1,5 Cent je Kilowattstunde vergütet, sobald
3.550.000 Kilowattstunden übertroffen werden, wird
ein weiterer Bonus von zwei Cent gezahlt.
11 Für den Bezug von Strom und Heizöl entstehen voraussichtlich Kosten von rund 100.000 Euro pro Jahr. So verbrauchen die Biogasanlagen selbst Strom, unter anderem für Pumpen, Rührwerke und Steuereinrichtungen.
Heizöl wird von den Zündstrahl-Blockheizkraftwerken
für die Zündung des Biogasgemischs im Verbrennungsraum benötigt.
12 Die Zeile zeigt die Kosten für die Wartung und Instandhaltung der Biogasanlagen sowie der Blockheizkraftwerke. Die Kosten für Wartung und Instandhaltung der
Biogasanlagen umfassen die regelmäßige Überprüfung
der Anlagenkomponenten einschließlich Ersatz von Verschleißteilen sowie defekter Komponenten. Die Aufwendungen wurden auf der Basis von Erfahrungswerten pauschal angesetzt. Mit SEVA, dem Hersteller der
Blockheizkraftwerke, wurden für die ersten zehn Betriebsjahre Vollwartungsverträge abgeschlossen. Den
Kosten hierfür hinzuzurechnen sind Ausgaben für
Schmieröl und Verschleißteile sowie außerordentliche
Anfahrten des Wartungsteams außerhalb der zweijährigen Gewährleistungszeit. In der Wirtschaftlichkeitsprognose sind für die Wartung und Instandhaltung der
Blockheizkraftwerke durchschnittliche Kosten von 1,3
Cent pro Kilowattstunde angesetzt. Die Wartungskosten sind mit einer Inflationsrate von zwei Prozent prognostiziert. Zusätzlich sind im 11. Betriebsjahr Kosten von
insgesamt 265.000 Euro für den zu erwartenden Ersatz
sämtlicher Motoren der Blockheizkraftwerke kalkuliert.
Zusätzlich wurden hier allgemeine Projektkosten für
Unvorhergesehenes und Sonstiges in Höhe von rund
900 Euro je Anlage angesetzt.
13 Mit der technischen Betriebsführung der Anlagen sind
die Agrargenossenschaften vor Ort beauftragt. Die Vergütung wird der Inflation entsprechend erhöht, wenn
der Lebenshaltungskostenindex laut Ermittlung des
Statistischen Bundesamtes um zehn Prozent gestiegen
ist. In der technischen Betriebsführung enthalten ist
auch eine ertragsabhängige Provision zugunsten der
örtlichen Betriebsführer, die der Inflation jedoch nicht
angepaßt wird.
14 Zur Sicherung des Rückbaus der Biogasanlagen beziehungsweise der rückzubauenden Komponenten
nach Nutzungsende wird über den gesamten Planungszeitraum eine Rückstellung für Rückbau entsprechend
der geschätzten Kosten in Höhe von insgesamt 90.000
Euro gebildet. Die Bildung der Rückstellung erfolgt
nach den einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften
und wurde gemäß § 6 III a Buchstabe e EStG mit 5,5
Prozent abgezinst.
15 Der Zinsaufwand für Darlehen berechnet sich aus
den Darlehenskonditionen, wie sie in der Tabelle “Finanzierungsplan” angegeben sind. Hinzu kommt die
laufende Bearbeitungsgebühr der das Fremdkapital finanzierenden Bank in Höhe von 0,25 Prozent im Jahr
bezogen auf die jeweilige Kreditsumme. Nach Ablauf
der Zinsbindungsfrist von zehn Jahren werden unveränderte Zinssätze angenommen. Im Zinsaufwand sind
weiterhin Avalprovisionen für die Bereitstellung von
Rückbaubürgschaften enthalten. Für das Jahr 2005
wurde berücksichtigt, daß die öffentlichen Darlehen
entsprechend dem Baufortschritt in Anspruch genommen werden.
16 Der Zinsaufwand für Bürgschaften besteht aus Avalprovisionen an die Bank für zu stellende Rückbaubürgschaften.
17 Die Stadt Kemberg erhebt 2005 einen Gewerbesteuerhebesatz von 325 Prozent; die Gemeinde Kunrau erhebt
300 Prozent und die Gemeinde Miesterhorst 330 Prozent. Der zukünftige Sitz der Biogas KG wird voraussichtlich an eine der drei Betriebsstätten verlegt. Zum
Zeitpunkt der Prospektherausgabe stand noch nicht
fest, wie zukünftig die Gewerbesteuerzerlegung zwischen den Finanzämtern der drei Betriebsstätten sowie
gegebenenfalls dem Finanzamt Wiesbaden als Sitz der
Komplementärin erfolgt. In der Wirtschaftlichkeitsprognose wurde ein mittlerer Hebesatz von 318 Prozent zugrunde gelegt.
18 Die geplanten Ausschüttungen umfassen die gesamten
Auszahlungen an alle Kommanditisten. Sie werden von
Jahr zu Jahr entsprechend der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens von der Gesellschafterversammlung festgelegt. Die Ausschüttungen für ein Geschäftsjahr erfolgen je nach Beschluß der Kommanditistenversammlung im ersten Halbjahr des Folgejahres. Die
Ausschüttungen für die KG-Anteile summieren sich auf
324 Prozent des Kommanditkapitals einschließlich der
Einlage. Weil in den ersten Jahren die Gesellschaft aufgrund der hohen anfänglichen Abschreibung ein negatives kumuliertes Jahresergebnis erzielt, entspricht ein
Teil der Ausschüttungen einer Rückzahlung der Einlage.
33
Die Sensitivitätsanalyse
Eine um zehn Prozent geringere Stromproduktion bei
im Verhältnis zur Prognoserechnung ansonsten gleichbleibenden Kosten (bis auf die Vergütung der Landwirte
und andere Kosten, die von der Stromproduktion abhängen) verringert die Ausschüttungen auf 271 Prozent. Das
entspricht einem internen Zinsfuß vor Steuern von 8,45
Prozent.
Wenn die Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung, Versicherung, Verwaltung und laufende Betriebskosten aller drei Anlagen um zehn Prozent im Verhältnis zur
Prognose bei ansonsten gleichbleibenden Erträgen steigen, verringern sich die Ausschüttungen auf 252 Prozent
und der interne Zinsfuß vor Steuern auf 7,5 Prozent. Daß
sämtliche Aufwendungen sich um zehn Prozent verteuern
ist unwahrscheinlich, weil die wesentlichen Verträg wie
für die Wartung, die Lieferung der Einsatzstoffe und die
Geschäftsführung über zehn beziehungsweise zwanzig
Jahre abgeschlossen sind.
Eröffnungsbilanz
31.05.2005
Aktiva
ausstehende Einzahlung auf das
Kommanditkapital
geleistete Anzahlungen
Der komplette Wegfall der Gülle auf einem der drei Höfe,
und zwar dort, wo es für die Biogas KG die größten wirtschaftlichen Folgen hätte, würde den Kauf von teureren
Ersatzstoffen erfordern, um die geplante Strommenge zu
erzeugen. Bei einem Wegfall der Gülle ab dem sechsten
Betriebsjahr, würde die Ausschüttung auf 262 Prozent und
der interne Zinsfuß vor Steuern auf 9,7 Prozent sinken.
872.990,00
variable Kapitalkonten der
Kommanditisten
technische Anlagen und Maschinen
Bankguthaben
Summe Aktiva
887.990,00
Passiva
Kommanditeinlage
Verlustvortrag
Eine um zehn Prozent höhere Produktion aller dreier
Biogasanlagen bei gleichbleibenden Fixkosten, aber mit
ansteigenden variablen Kosten für die Betriebsführung,
erhöht die Ausschüttung auf 348 Prozent und den internen Zinsfuß vor Steuern auf 11,9 Prozent.
15.000,00
15.000,00
-3.498,81
Jahresfehlbetrag/ -überschuß
Darlehensverbindlichkeiten
436.040,40
Rückstellungen
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Sonderposten mit Rückageanteil
nach § 7g EStG
Summe Passiva
437.448,41
3.000,00
887.990,00
Da die Biogasanlagen auf drei voneinander unabhängigen
Bauernhöfen betrieben werden, ist das Risiko wesentlicher Abweichungen von der Prognose geringer als bei
einer einzigen Anlage. Viel wahrscheinlicher ist, daß
sich mögliche bessere oder schlechtere Ergebnisse der
einzelnen Anlagen in der Summe des gesamten Projektes
gegenseitig ausgleichen.
Eine Zwischenbilanz wurde nicht erstellt, weil die Projekte
zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe im Bau sind,
so daß sich die Bilanz ständig ändert. An wesentlichen
Geschäftsvorfällen hat sich seit der Eröffnungsbilanz
folgendes ergeben: Alle drei Anlagen sind im Bau und die
Kredite werden je nach Baufortschritt abgerufen. Details
zum Baufortschritt finden sich in dem Kapitel ‚Die Beteiligung an der Biogas KG’.
Die Geschäftsaussichten der Emittentin – Eröffnungsbilanz und prognostizierte Bilanzen für 2005 bis 2007
Die voraussichtliche Vermögenslage der Gesellschaft für
das laufende und das folgende Geschäftsjahr ist gut, weil
der Bau der Anlagen wie geplant voranschreitet, und die
ersten Einnahmen von August 2005 an erwirtschaftet
werden.
Zur Einschätzung der Geschäftsaussichten der Gesellschaft wird auch auf die Prognoserechnung verwiesen.
34
Prognostizierte Bilanzen
31.12.2005
31.12.2006
31.12.2007
31.12.2008
148.000,00
296.000,00
481.000,00
3.825.176,00
3.440.776,00
3.094.826,00
2.783.507,00
Bankguthaben
17.635,00
345.643,00
483.171,00
586.495,00
Summe Aktiva
3.842.811,00
3.934.419,00
3.873.997,00
3.851.002,00
1.850.000,00
1.850.000,00
1.850.000,00
1.850.000,00
-3.498,81
-1.316.547,81
-1.226.129,81
-1.005.606,81
Jahresfehlbetrag/ -überschuß
-1.313.049,00
90.418,00
220.523,00
257.749,00
Darlehensverbindlichkeiten
3.305.500,00
3.305.500,00
3.023.186,00
2.740.873,00
360,00
1.550,00
2.919,00
4.488,00
3.498,81
3.498,81
3.498,81
3.498,81
3.842.811,00
3.934.419,00
3.873.997,00
3.851.002,00
Aktiva
ausstehende Einzahlung auf das Kommanditkapital
geleistete Anzahlungen
variable Kapitalkonten der Kommanditisten
technische Anlagen und Maschinen
Passiva
Kommanditeinlage
Verlustvortrag
Rückstellungen
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Sonderposten mit Rückageanteil nach § 7g EStG
Summe Passiva
Die voraussichtliche Finanzlage für das laufende und die kommenden Geschäftsjahre
Prognostizierte Liquiditätsrechnung
2005
2006
2007
2008
0
17.635
345.642
483.170
-1.313.051
90.419
220.523
257.751
+ Ingangsetzungskosten (finanziert)
207.570
0
0
0
+ Abschreibungen
1.121.677
382.075
343.868
309.481
- Tilgung ERP
0
0
254.439
254.439
- Tilgung KfW
0
0
27.875
27.875
1.077
2.325
2.082
1.838
360
1.190
1.369
1.569
0
148.000
148.000
185.000
17.635
345.642
483.170
586.495
Kasse am Jahresanfang
+ Jahresergebnis
+ Auflösung Disagio KfW
+ Bildung Rückstellungen Rückbau
- Ausschüttungen
Kasse am Jahresende
35
Die vorraussichtliche Ertragslage für das laufende und die folgenden Geschäftsjahre
Prognostizierte GuV
2005
2006
2007
2008
235.633
1.448.042
1.577.707
1.577.707
0
353
6.913
9.663
235.633
1.448.395
1.584.620
1.587.370
Ingangsetzung
207.570
0
0
0
Abschreibungen
1.121.677
382.075
343.868
309.481
Nutzungsentgelt
16.560
25.240
25.240
25.240
Versicherung
6.687
22.090
22.538
22.830
Kaufmännische Betriebsführung
11.782
73.850
82.072
83.714
Haftungsvergütung
2.400
2.400
2.400
2.400
Allgemeine Verwaltung Steuerberatung
2.000
6.630
6.763
6.898
Gülle, Silagen
46.500
308.500
337.469
340.116
Strom und Heizöl
22.553
94.600
102.395
104.443
Wartung und Instandhaltung, Sonstiges
14.585
187.516
186.381
190.114
Technische Betriebsführung
29.500
118.935
124.541
125.291
360
1.190
1.369
1.569
Zinsen ERP Darlehen
59.195
118.620
113.531
103.354
Zinsen KfW Darlehen
5.925
13.380
12.823
11.708
Zinsen Bürgschaften
313
625
625
625
1.077
2.325
2.082
1.838
0
0
0
0
Summe Aufwendungen
1.548.684
1.357.976
1.364.097
1.329.621
Jahresergebnis
-1.313.049
90.419
220.523
257.749
Erträge
Umsatzerlöse aus Stromproduktion*
Zinsertrag
Summe Erträge
Aufwendungen
Rückstellung für Rückbau
Auflösung Disagio
Gewerbesteuer
Prognostizierte Investitionen, Produktion, Umsatz und Ergebnis für das laufende und die folgenden
Geschäftsjahre
Prognose
Investitionen (keine Investitionen über die aufgeführte
Wartung und Instandhaltung hinaus) in Euro
Kilowattstunden je Jahr
Umsatzerlöse aus der Stromproduktion in Euro
Jahresergebnis vor Steuern in Euro
2005
2006
2007
2008
14.585
187.516
186.381
190.114
1.428.078
8.776.012
9.561.860
9.561.860
235.633
1.448.042
1.577.707
1.577.707
-1.313.051
90.419
220.523
257.749
Zur Erläuterung der wesentlichen Annahmen und Wirkungszusammenhänge wird auf das Kapitel ‚Der prognostizierte Energieertrag und die Sicherheitsabschläge’ sowie ‚Die Technik’ verwiesen.
36
DIE BETEILIGUNG AN DER BIOGAS KG
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Form der Beteiligung
Angeboten wird die Beteiligung als Kommanditist und damit
Mitunternehmer an der ‚ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt
GmbH & Co. KG’.
Anlageziele, Gesellschaftszweck und Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist der Kauf der drei Biogasanlagen in Kemberg, Miesterhorst und Kunrau sowie deren Betrieb. Ziel der Beteiligung ist die Gewinnerzielung aus Gewerbebetrieb durch die Stromerzeugung aus Biogas und den
Verkauf der elektrischen Energie an das regionale Energieversorgungsunternehmen. Die Gesellschaft erwirbt die einzelnen Komponenten der Biogasanlagen, die marktgängig und
erprobt sind, und hängt darüber hinaus aber nicht von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren ab.
Nach der Prognoserechnung reichen die Einkünfte der ABO
Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG’ (kurz: Biogas
KG) aus, um sämtliche mit der Errichtung sowie dem Betrieb
der Biogasanlagen entstehenden Kosten zu decken und einen ausreichenden Überschuß zu erwirtschaften, um die
aufgeführten Ausschüttungen vorzunehmen. Die Nettoeinnahmen resultieren aus den erzielten Stromerlösen sowie
Zinseinnahmen abzüglich sämtlicher Kosten für die Finanzierung und den Betrieb. Bis auf die erforderliche und auch von
der finanzierenden Bank während der Kreditlaufzeit geforderte Liquiditätsvorhaltung werden die Nettoerlöse jährlich
an die Kommanditisten ausgeschüttet.
Es gibt keine tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjektes, insbesondere nicht
in Hinsicht auf das Anlageziel.
Projektstand
Die Errichtungs- und Betriebsgenehmigungen nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz liegen für alle drei Biogas
anlagen vor. Eine deutsche Großbank hat für alle Projekte Fi-
nanzierungszusagen erteilt. Die Kommanditgesellschaft hat
die ABO Wind AG mit der Projektentwicklung und der schlüsselfertigen Errichtung aller Biogasanlagen sowie mit der
Fremdkapitalbeschaffung und dem Vertrieb beauftragt. Der
Bau der Biogasanlage in Kemberg ist bereits sehr weit fortgeschritten: Der Fermenter wird in der ersten Augusthälfte
beschickt. Dann produziert die Anlage auch unmittelbar
Strom. In Miesterhorst ist der Bau so weit fortgeschritten,
daß die Anlagen Ende August fertig sind, und der Fermenter
im September beschickt werden kann. Dann kann auch die
Stromproduktion aufgenommen werden. In Kunrau ist das
Silo fertiggestellt, und die Behälter stehen im Rohbau. Die Biogasanlage ist Ende September fertig und kann von Oktober
an mit Substrat beschickt werden. Strom kann dort von Mitte November an herstellt werden.
Form der Emittentin (Gesellschaft), Rechtsordnung
Die Gesellschaft wird in der Rechtsform der GmbH & Co. KG
geführt. Die Betreibergesellschaft heißt „ABO Wind Biogas
Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG“ und ist beim Amtsgericht
Wiesbaden unter HRA 8113 eingetragen. Diese Gesellschaft
wurde aus der „ABO Wind Biogas Kemberg GmbH & Co. KG“,
der „ABO Wind Biogas Miesterhorst GmbH & Co. KG“ sowie
der „ABO Wind Biogas Kunrau GmbH & Co. KG“ mit Erklärung vom 8. März 2005 verschmolzen. Die Gesellschaft ist in
der Hirtenstraße 26, 65193 Wiesbaden, ansässig und auf unbestimmte Zeit gegründet. Die Anleger beteiligen sich an der
Gesellschaft als Kommanditisten.
Die Gesellschaft ist kein Konzernunternehmen. Es gilt deutsches Recht. Der Gesellschaftsvertrag weicht nicht von den
gesetzlichen Regelungen ab.
Komplementärin der Kommanditgesellschaft ist die ABO
Wind Biomasse GmbH, Hirtenstraße 26, 65193 Wiesbaden,
HRB 13074. Geschäftsführer der Komplementärin sind Dr. Jochen Ahn und Dipl.-Ing. Matthias Bockholt. Die Geschäftsführer der Biomasse GmbH sind gleichzeitig Vorstände der
ABO Wind AG, die mit dem Vertrieb der Kommanditanteile
betreut ist und das Eigenkapital bis zur vollständigen Zeichnung durch Kommanditisten zwischenfinanziert. Aufsichts-
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gremien und Beiräte haben sich noch nicht konstituiert.
Alleinkommanditistin der KG ist derzeit die ABO Wind AG, die
gleichzeitig die Prospektherausgeberin ist. Diese wird ihre vollständig eingezahlte Beteiligung in Höhe von 15.000 Euro bei
vollständiger Zeichnung des Kommanditkapitals durch Dritte
veräußern. Von diesem Zeitpunkt an stehen der ABO Wind AG
keine Eigentumsrechte an der KG mehr zu. Der ABO Wind AG
stehen nach der Plazierung der Anteile keine laufenden Zahlungen zu.
Dingliche Belastungen oder Berechtigungen zugunsten der
ABO Wind AG oder Dritter liegen nicht vor, ebenso wenig Gerichts- oder Schiedsverfahren. Die Gesellschaft wurde auch
nicht von außergewöhnlichen Ereignissen beeinflußt oder
rechtlich in Ihrer Verwendung der Anlagen in Hinblick auf das
Anlageziel beschränkt.
Gesellschaftskapital und Zeichnungssumme
Die Investitionssumme für die drei Biogasanlagen beträgt
5.155.500 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer). Das Kommanditkapital der Kommanditgesellschaft beträgt 1.850.000 Euro.
Die Beteiligung soll mindestens 5.000 Euro betragen (Einwohner von Kemberg, Kunrau und Miesterhorst: 3000 Euro) und
durch 1.000 Euro teilbar sein. Die Gesellschafter sind im Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten am Vermögen und Ergebnis
der Gesellschaft beteiligt.
Die Ergebnisverteilungen für das Jahr 2005 und 2006 erfolgen
dabei unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts der Kommanditisten während eines der beiden Geschäftsjahre. Am Ende des
Jahres 2006 werden sämtlichen Gesellschaftern die gleichen
Verluste zugewiesen.
Die ABO Wind AG hat eine Plazierungsgarantie für zum
30.6.2006 gegebenenfalls nicht gezeichnetes Kommanditkapital in Höhe von 1.850.000 Euro abgegeben und hat die Vorfinanzierung des gesamten Kommanditkapitals sichergestellt.
Sie wird ihre Gründungseinlage in Höhe von 15.000 Euro abgeben. Außerhalb des Gesellschaftsvertrags stehen der ABO
Wind AG folgende Zahlungen zu: Für den schlüsselfertigen
Bau, die Projektentwicklung, Vertriebsprovisionen, Plazierungsgarantie, Konzeption und Prospekterstellung, die Vorfinanzierung des Eigenkapitals und die Vermittlung des Fremdkapitals insgesamt: 5.085.730 Euro. Für die Betriebsführung 5
Prozent des Erlöse der Gesellschaft. Es gibt darüber hinaus keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige Bezüge,
Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,
Provisionen oder Nebenleistungen die den Gründungsgesellschaftern außerhalb des Gesellschaftervertrages zustünden.
Außer der ABO Wind AG sind keine Personen oder Gesellschaften nach den Paragraphen 3,7 oder 12 VermVerkProspV zu nennen, die nicht nur geringfügige Leistungen und Lieferungen
erbracht haben.
Weitere Wertpapiere oder Vermögensanlagen hat die Emittentin nicht herausgegeben. Angaben zu § 6, Satz 2 und 3 des
VermVerkPorspV können keine gemacht werden, weil die Gesellschaft in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft geführt wird.
Mittelverwendungskontrolle
Die Kommanditeinlagen (zuzüglich 5 Prozent Agio) sind 14
Tage nach der Zeichnung fällig und werden auf das Sonderkonto des Steuerberaters Harald Reif, Karls-Lehr-Str. 22a, 65201
Wiesbaden, Nr. 20460 bei der UmweltBank AG Nürnberg (BLZ
760 350 00) eingezahlt. Über dieses Sonderkonto kann die Ge-
schäftsführung nur mit Zustimmung des Mittelverwendungstreuhänders verfügen. Dieser hat die zweckgerichtete Verwendung des Kommanditkapitals entsprechend dem Vertrag laut
Anlage zu überprüfen.
Der Treuhänder darf Auszahlungen vom Treuhandkonto nur
vornehmen - abgesehen von § 5 (1) des Mittelverwendungskontrollvertrages - auf die Verpflichtungen der Kommanditgesellschaft aus den folgenden Verträgen: den Darlehensverträgen mit der ABO Wind AG zur Zwischenfinanzierung des
Eigenkapitals, den Verträgen mit der ABO Wind AG (zur Planung, Überwachung, Konzeption, Prospekterstellung, Fremdkapitalbeschaffung, Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals,
dem Vertrieb und der Plazierungsgarantie), beziehungsweise
den Generalunternehmerverträgen mit der ABO Wind AG
über den schlüsselfertigen Bau der Biogasanlagen und den
Verträgen zur Plazierung des Eigenkapitals mit den Vertriebspartnern.
Auszahlungen bezüglich einzelner Biogasanlagen dürfen nur
erfolgen, wenn die folgenden Bedingungen für die jeweiligen
Biogasanlage erfüllt und dem Treuhänder nachgewiesen sind:
Vorliegen einer Einspeisezusage der Energieversorger, Vorliegen der Genehmigung nach BimSchG, Finanzierungszusage
einer deutschen Bank über die Fremdfinanzierung, Vorlage des
Plazierungsgarantievertrags über 1.850.000 Euro, Anweisung
der Biogas KG an den Treuhänder , eine Auszahlung vorzunehmen.
Das Honorar des Treuhänders beträgt 4.000 Euro (viertausend) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gibt keine
Umstände oder Beziehungen, die Interessenskonflikte des
Treuhänders begründen könnten
Vertrieb
Die ABO Wind AG, Hirtenstraße 26, 65193 Wiesbaden und die
Biogas KG, Hirtenstr. 26, 65193 Wiesbaden; beziehungsweise
ihre Beauftragten, vertreiben die Kommanditanteile. Die ABO
Wind AG erhält hierfür eine Pauschale in Höhe von 148.000
Euro sowie ein Agio von fünf Prozent der Kommanditeinlage
und kann Dritte mit der Annahme von Zeichnungsscheinen
beauftragen. Die ABO Wind AG behält sich vor, die Zeichnungsfrist (voraussichtlich Ende September 2005 bis 30.6.2006) vorzeitig zu beenden, wenn das erforderliche Kommanditkapital gezeichnet ist.
Handelsregister
Für die Anmeldung ihrer Beteiligung im Handelsregister haben die Kommanditisten der Komplementärin eine Handelsregistervollmacht nach Vorgabe in diesem Prospekt in notariell
beglaubigter Form zu erteilen. Die Unterschrift unter der Handelsregistervollmacht muß beglaubigt sein. Je nach Beglaubigungsstelle (Ortsgericht, Notar) entstehen hierfür Kosten von
5 bis 30 Euro, die vom Kommanditisten zu tragen sind.
Auszahlungen
In der Betriebsphase erfolgen Auszahlungen an die Kommanditisten durch die Kommanditgesellschaft (=Zahlstelle) mit
Sitz in der Hirtenstraße 26 in 65193 Wiesbaden. Der Sitz der
Kommanditgesellschaft wird voraussichtlich in einem der Folgejahre an eine der Betriebsstätten verlegt.
Haftung
Die Haftung des Kapitalanlegers ist auf den Betrag der geleisteten Kommanditeinlage gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beschränkt (§§ 171 ff. HGB). Die Kommanditisten haf-
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ten somit nur mit ihrer Kommanditeinlage und sind nicht
verpflichtet, darüber hinausgehende Mittel in die Gesellschaft
einzulegen. Der maximal mögliche Verlust des Kommanditisten ist damit auf die Höhe der Einlage begrenzt. Bei einer
Kreditfinanzierung des Kommanditanteils trägt der Kommanditist zusätzlich die sich hieraus ergebenden Risiken der Kreditrückzahlung einschließlich Zinsen. Falls der Buchwert der Einlage unter 100 Prozent der gezeichneten Einlage sinkt und der
Gesellschafter bereits Kapital aus der Gesellschaft entnommen hat, zum Beispiel durch die vorgesehenen Ausschüttungen in der Anfangsphase, so kann die Haftung in Höhe der
Entnahme wieder aufleben. Die Haftungssumme kann jedoch
in keinem Fall die Höhe der ursprünglich übernommenen
Kommanditeinlage übersteigen. Bis zur Eintragung in das
Handelsregister wird die Beteiligung als atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung in Höhe der gezahlten Einlage behandelt.
DIE STEUERLICHE KONZEPTION
Die nachfolgenden Ausführungen zu den verschiedenen
steuerlichen Aspekten sind auf die Beteiligung einer Privatperson als Kommanditist abgestellt und erheben nicht
den Anspruch auf Vollständigkeit. Jeder Interessent ist
aufgefordert, sich mit Blick auf seine individuellen Verhältnisse durch einen Steuerberater beraten zu lassen.
Die dargestellte steuerliche Konzeption basiert auf der aktuellen Gesetzeslage und ist bis zur Betriebsprüfung
durch die zuständige Finanzbehörde nicht endgültig anerkannt. Dementsprechend könnte es durch unterschiedliche Auslegung der einschlägigen Vorschriften beziehungsweise durch Gesetzesänderungen zu abweichenden
steuerlichen Ergebnissen kommen.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegt
allein der Komplementärin. Die Komplementärin leistet keine
Einlage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden für die Geschäftsführung keine Gehälter, Zahlungen oder andere geldwerte Vorteile geleistet. Zu Rechtshandlungen, die nach Art, Umfang und
Risiko über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen,
muß die Geschäftsführung die Zustimmung der Gesellschafterversammlung einholen (siehe Gesellschaftsvertrag § 5 Abs. 4,
auf S.48). Im Rahmen eines langfristigen Betriebsführungsvertrags wird ein wesentlicher Teil der Verwaltungstätigkeit von der
ABO Wind Betriebs GmbH ausgeführt.
Die Emittentin übernimmt keine Steuerzahlungen.
Gesellschafterversammlung
Voraussetzung für die Qualifizierung der Einkünfte als
steuerlich relevante Einkünfte ist das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht. Darunter versteht man das Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Form eines Totalgewinns (steuerlich positives Ergebnis über den gesamten
Investitionszeitraum). Betrachtet man den gesamten Prognosezeitraum, wird auf Ebene der KG ein steuerlicher Gewinn erzielt. Damit liegt auf Ebene der KG eine Gewinnerzielungsabsicht vor.
Vor Ablauf der ersten sechs Monate eines jeden Geschäftsjahres ist durch die Komplementärin eine Gesellschafterversammlung einzuberufen und abzuhalten, sofern die fälligen
Beschlüsse nicht gemäß dem nach der Satzung möglichen
schriftlichen Verfahren erfolgen. Auf Antrag der Kommanditisten ist auch eine außerordentliche Gesellschafterversammlung
einzuberufen, wenn mindestens 20 Prozent des Gesellschaftskapitals dem Antrag zustimmen.
Den Kommanditisten wird für je 500 Euro Kapitaleinlage eine
Stimme gewährt.
Beirat
Die Gesellschafter können auf der Gesellschafterversammlung einen Beirat wählen. Aufgabe des Beirates ist die Beratung der Komplementärin auf der Basis zusätzlicher Informationen. Die Beiratsmitglieder sind berechtigt, Einsicht in die
Unterlagen der Gesellschaft (insbesondere Jahresabschlußunterlagen) zu nehmen.
Übertragbarkeit und Rechtsnachfolge
Ein Kommanditist kann seine gesamte Einlage durch Änderung im Handelsregister auf einen Dritten übertragen. Eine
Kaufpreiszahlung erfolgt hiervon unabhängig auf privatrechtlicher Grundlage.
Die freie Handelbarkeit von Kommanditbeteiligungen ist insoweit eingeschränkt, als es für diese Beteiligungsform keine
Börse und keinen geregelten Markt gibt.
Beim Tod eines Gesellschafters geht die Beteiligung auf die Erben oder Vermächtnisnehmer über. Diese müssen sich gegebenenfalls durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen und
durch einen Erbschein legitimieren.
Einkommensart und Mitunternehmerschaft
Die ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG betreibt die Biogasanlagen als Gewerbe und ist daher eine
gewerblich tätige Personengesellschaft im Sinne des § 15
Abs. 2 EStG. Die einzelnen Gesellschafter erzielen als Mitunternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15
Abs. 1 Nr. 2 EStG, entsprechend ihrer prozentualen Beteiligung am Kapital der Gesellschaft. Die Einkünfte unterliegen beim einzelnen Gesellschafter dessen individuellem
Steuersatz.
Die Gewinnerzielungsabsicht muß jedoch auch auf Ebene
des einzelnen Gesellschafters gegeben sein. Individuelle
Sonderbetriebsausgaben, insbesondere bei erheblicher
Fremdfinanzierung eines Kommanditanteils, beeinflussen
das Totalergebnis des einzelnen Gesellschafters. Jeder Anleger sollte daher vor Inanspruchnahme von Darlehen zur
Finanzierung eines Kommanditanteils seinen Steuerberater konsultieren.
Verlustzuweisungsgesellschaften nach § 2b EStG
§ 2b EStG untersagt die einkommenssteuerliche Verrechnung von Verlusten aus sogenannten Verlustzuweisungsgesellschaften oder ähnlichen Modellen mit anderen, positiven Einkünften, wenn bei dem Erwerb der Einkunftsquelle die Erzielung eines steuerlichen Vorteils im Vordergrund steht.
Da der Gesetzestext des § 2b EStG nicht eindeutig formuliert ist, wurde er durch ein Anwendungsschreiben ergänzt, das konkrete Beurteilungsmaßstäbe für Verlustzuweisungsgesellschaften angibt (Bundesministerium der
Finanzen (BMF)), Anwendungsschreiben zu § 2b EStG,
IVA5-S2118b-40/01, vom 22.08.2001). Danach greifen die
39
Regelungen des § 2b EStG insbesondere dann, wenn die
nach der Methode des internen Zinsfußes berechnete
Rendite auf das eingesetzte Kapital nach Steuern mehr als
das Doppelte der Rendite vor Steuern beträgt oder wenn
Steuerminderungen aus Verlustzuweisungen in Beteiligungsprospekten oder sonstigen Materialien werbemäßig
hervorgehoben werden.
Im Vordergrund des Betriebskonzeptes der ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG steht ausschließlich
die nachhaltige positive Entwicklung des Unternehmens.
Die Verluste in der Anfangsphase des Unternehmens treten regelmäßig als Anlaufverluste bei Betriebsgründungen auf und sind nicht darauf ausgerichtet, den Gesellschaftern Vorteile durch Steuerminderungen zu vermitteln. Mit eventuellen Steuervorteilen wurde oder wird
nicht geworben.
Verlustverrechnung ab 2004
Verluste sind zunächst im Jahr der Verlustentstehung zu
berücksichtigen; dies geschieht durch horizontalen Verlustausgleich (innerhalb der Einkunftsart) und vertikalen
Verlustausgleich (zwischen den Einkunftsarten).
Soweit sich der Verlust im Jahr seiner Entstehung nicht
mit positiven Ergebnissen aus anderen Einkünften ausgleichen läßt, kommt ein Verlustabzug durch Verlustrücktrag oder Verlustvortrag in andere Veranlagungszeiträume
in Betracht.
Der Verlustrücktrag ist auf 1 Jahr und auf einen Betrag in
Höhe von 511.500 EUR (Ehegatten 1.023.0000 EUR) begrenzt.
Für Verlustvorträge sieht das Gesetz in § 10d Abs. 2 EStG
n.F. vom 22.12.2003 nun die Regelung vor, daß nicht ausgeglichene negative Einkünfte (Verluste), die nicht in das
Vorjahr rückgetragen worden sind, bis zu einem Gesamt
betrag der Einkünfte von einer Million Euro (Ehegatten
zwei Millionen Euro) unbeschränkt, darüber hinaus bis zu
60 Prozent des eine Million Euro übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte abzuziehen sind.
Begrenzung des Verlustausgleichs durch § 15a EStG
Übersteigt die Summe der Jahresfehlbeträge die Höhe der
Kommanditeinlage, so darf nach § 15a Abs. 1 EStG der Differenzbetrag nicht mit anderen positiven Einkünften im
Jahre ihrer Entstehung ausgeglichen werden. Die überschießenden Beträge sind jedoch nach § 15a Abs. 2 EStG
mit in den Folgejahren zugerechneten Gewinnanteilen
der Gesellschaft verrechenbar.
Entsprechendes gilt hinsichtlich der Verrechenbarkeit von
Jahresfehlbeträgen, wenn durch Entnahmen eines Gesellschafters ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht. Diese sogenannte Einlagenminderung wird dem
Kommanditisten als fiktiver Gewinn zugerechnet, soweit
durch diese Minderung keine Haftung für den Gläubiger
be- oder entsteht.
Sollte es zu Ausschüttungen in Jahren kommen, in denen
keine Jahresüberschüsse erwirtschaftet werden, führen
diese Ausschüttungen zu einem Wiederaufleben der Haftung des Kommanditisten nach § 172 Abs. 4 HGB, wobei
die Haftung allerdings auf die Höhe der gezeichneten Einlage begrenzt ist. Von einer Nachversteuerung fiktiver Gewinne ist daher voraussichtlich nicht auszugehen.
Erwartete Gesetzesänderung im Jahr 2005 zur
steuerlichen Verrechenbarkeit von Verlusten
Seit April 2005 liegt ein Gesetzentwurf vor mit dem Titel
„Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen“, der die Verrechenbarkeit von Verlusten stark einschränkt. Es ist nicht auszuschließen, daß der Gesetzes-
40
entwurf in Kraft tritt. Die voraussichtliche Regelung
begrenzt bei geschlossenen Fonds die Verrechnung von
Verlusten mit anderen Einkommensarten auf zehn Prozent der Einlage. Kapitalanlagemodelle wie der hier angebotene Fonds, die mehr als zehn Prozent Verlust im ersten
Jahr ausweisen, können diesen voraussichtlich nur noch
mit Einkommen aus derselben Einkommensquelle verrechnen.
Bei den Beispielsrechnungen zur Ergebnisrechnung werden aufgrund der steuerrechtlichen Unklarheit zwei Fälle
abgedruckt. Ein Beispiel zeigt die bisherige Regelung mit
der bekannten Verlustverrechnung, das zweite Beispiel
berechnet das Ergebnis des Anlegers unter der Prämisse,
daß eine Verlustverrechnung nur noch innerhalb der Biogas KG jedoch nicht mehr mit anderen Einkommensquellen möglich ist. Für Anleger ist das der ungünstigste Fall.
Insofern das Gesetz im laufenden Verfahren noch geändert werden sollte, kann die Realität zwischen den beiden
aufgeführten Ergebnissen liegen.
Weil das Gesetz zum Zeitpunkt der Drucklegung des Verkaufsprospektes noch nicht wirksam ist und nicht endgültig feststeht, wird allen Anlegern empfohlen, sich bei ihrem
Steuerberater über die neueste Entwicklung zu informieren.
Sofort abzugsfähige Betriebsausgaben, Abschreibungen
Als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben wurden Aufwendungen für die Vorfinanzierung des Eigenkapitals, die
Fremdkapitalbeschaffung, Bankgebühren und Bürgschaftsprovisionen sowie die Zwischenfinanzierung der Mehrwertsteuer angesetzt.
Dabei wurden die Regelungen des Schreibens (koordinierter Ländererlaß) des Bundesministeriums der Finanzen
vom 20.10.2003 (IV C 3 – S 2253a – 48/03 „Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Gesamtobjekten, von vergleichbaren Modellen mit nur einem Kapitalanleger und
von gesellschafts- sowie gemeinschaftsrechtlich verbundenen Personenzusammenschlüssen (Geschlossene
Fonds) angewendet. Es kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden, daß die Finanzverwaltung die angesetzten,
sofort abzugsfähigen Aufwendungen nur teilweise anerkennt, diese somit die Anschaffungskosten erhöhen und
über Abschreibungen auf die Nutzungsdauer der Biogasanlagen verteilt werden.
Die einzelnen Komponenten Biogasanlagen (Bauwerke,
Blockheizkraftwerke, Rohrleitungen und Schaltanlagen
etc.) werden jeweils als bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gemäß § 7 Abs. 2 EStG
degressiv über den Zeitraum der gemäß AfA-Tabelle betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Gewichtet mit den Anschaffungskosten der Komponenten
ergibt sich eine durchschnittliche Lebensdauer von cirka
20 Jahren, die in der Prognoserechnung angesetzt wurde.
Der degressive AfA-Satz beträgt ab 2001 das Doppelte des
linearen AfA-Satzes. In der Prognoserechnung sind die Biogasanlagen daher degressiv mit 10 Prozent abgeschrieben
worden. Im Jahr 2013 wird gemäß § 7 Abs. 3 EStG von der
degressiven zur linearen Abschreibung übergegangen. Gemäß Haushaltsbegleitgesetz des Bundes vom 23.12.2003
sind die Abschreibungen im 1. Geschäftsjahr monatsweise
zu bilden; für 2005 wurde daher die AfA für vier Monate
angesetzt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können gemäß § 7g
Abs. 1 EStG im Jahr der Anschaffung und in den vier folgenden Jahren neben den degressiven Abschreibungen
zusätzlich Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 20
Prozent der Anschaffungskosten berücksichtigt werden.
Die Prospektherausgeberin geht davon aus, daß nach der
geltenden Steuerrechtslage diese Voraussetzungen erfüllt
sind und hat deshalb eine Sonderabschreibung in Höhe
von 20 Prozent Anschaffungskosten für das Jahr 2005 vorgesehen. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß die Finanzverwaltung die Sachlage anders beurteilt. Dies würde
einen wesentlich geringeren Verlust im Jahr 2005 zur Folge haben.
Durch die Sonderabschreibung können die Verluste der
Gesellschaft in den ersten vier Jahren auf mehr als 100
Prozent des Kommanditkapitals steigen; der die Einhundertprozentmarke übersteigende Verlustanteil muß steuerrechtlich auf die Folgejahre vorgetragen werden.
In einem BMF-Schreiben ist die Nutzungsdauer für sogenannte Verlustzuweisungsgesellschaften des § 2b EStG
neu definiert worden. Geht eine Verlustzuweisungsgesellschaft nach ihrem eigenen Betriebskonzept von einer erheblich längeren Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts
aus als in den amtlichen AfA-Tabellen angegeben und beruht ihre Betriebsführung überwiegend auf diesem Umstand, wird die in ihrem Betriebskonzept zugrundegelegte
Nutzungsdauer angewandt.
Die Prospektherausgeberin geht davon aus, daß keine Verlustzuweisungsgesellschaft nach § 2b EStG vorliegt. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, daß das Finanzamt von einer längeren Nutzungsdauer ausgeht, was zu
einer Ergebnisverschiebung führen würde.
Entnahmen und Gewinnanteile, Verzinsung der Einlagen,
Besteuerungsverfahren
Das wirtschaftliche Konzept des Beteiligungsangebots
sieht bei planmäßigem Verlauf Ausschüttungen an die
Kommanditisten entsprechend der Ergebnisprognose vor.
Diese Ausschüttungen stellen steuerlich Entnahmen dar,
die als solche nicht steuerpflichtig sind. Entnahmen, durch
die ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht,
sind grundsätzlich nach § 15 Abs. 3 EStG als Entnahmegewinn zu versteuern. Dies gilt jedoch nicht, wie im Fall der
ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG, wenn
die Haftung des Kommanditisten bis zur Höhe der gezeichneten Einlage nach § 172 Abs. 4 HGB wieder auflebt.
Die Gewinnanteile unterliegen den üblichen Steuerbelastungen, die sich aus der individuellen Situation des einzelnen Gesellschafters ergeben. Für die Gesellschafter als
Mitunternehmer werden die zuzurechnenden Einkünfte
vom Betriebsfinanzamt der Beteiligungsgesellschaft jeweils einheitlich und gesondert festgestellt. Die Feststellungsbescheide bilden die Grundlage für die Einkommensteuerveranlagung der Kommanditisten bei ihrem
jeweiligen Wohnsitzfinanzamt. Die Weitergabe der Ergebnisse der Gesellschaft und deren Verteilung auf die Gesellschafter erfolgt durch die Finanzämter ohne weiteres Zutun der Gesellschaft oder deren Kommanditisten.
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Beendigung der Beteiligung
Veräußert ein Gesellschafter seine gesamte Beteiligung
oder scheidet er aus anderen Gründen aus, so kann ein
einkommensteuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entstehen. Ein Veräußerungsgewinn ergibt sich durch die positive Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und
dem anteiligen Buchwert der Beteiligung. Ist zu diesem
Zeitpunkt das steuerliche Kapitalkonto negativ, so kann es
zu einer Besteuerung kommen. Bis dahin aufgelaufene,
nicht ausgleichsfähige Verlustanteile werden allerdings
zunächst mit dem Veräußerungsgewinn verrechnet.
Ein Veräußerungsgewinn wird gemäß § 34 Nr. 1 EStG steuerlich begünstigt, indem die Veräußerungsgewinne lediglich mit 1/5 steuerlich erfaßt werden und die hierauf entfallende Steuer verfünffacht wird. Hierdurch wird die
Einkommensteuerprogression abgemildert. Diese Steuererleichterung wurde in den Beispielrechnungen auf den
Seiten 30 und 31 nicht berücksichtigt. Insofern die Anleger
am Ende der Beteiligung im Jahre 2025 von dieser Regelung profitieren können, erhöht sich der Beteiligungserlös
nach Steuern.
Außerdem kann der Steuerpflichtige auf Antrag einmal im
Leben, anstatt der oben dargestellten Fünftelregelung, einen ermäßigten Steuersatz in Anspruch nehmen, wenn er
das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist. Der ermäßigte Steuersatz beträgt 56 Prozent des durchschnittlichen persönlichen Steuersatzes (mindestens jedoch 16
Prozent). Steuerpflichtige, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können nach § 16 Abs. 4 EStG beantragen, daß der aus dieser Beteiligung erzielte Veräußerungsgewinn in Höhe eines Freibetrages von 45.000 Euro nicht
besteuert wird. Übersteigt der Veräußerungsgewinn
136.000 Euro, so verringert sich der Freibetrag jedoch um
den übersteigenden Betrag. Dieser Fall trifft nicht für alle
Anleger zu, weshalb er in den Berechnungen auf den Seiten 16 und 17 nicht berücksichtigt wurde. Anleger, die von
dieser Regelung profitieren können, können damit das Ergebnis einer Beteiligung weiter verbessern.
Die vorgenannten Regelungen gelten auch bei Beendigung der Beteiligung durch Betriebsaufgabe.
Gewerbesteuer
gung bei der Einkommensteuer vor. Diese beträgt das 1,8fache des Gewerbesteuermeßbetrags. Im Jahr 2010 – hier
fällt zum ersten Mal in nennenswertem Umfang Gewerbesteuer an – führt dies bei einer Kommanditbeteiligung
von 10.000 Euro zu einer Entlastung des Kommanditisten
in Höhe von rund 40 Euro, danach zu entsprechend höheren Entlastungen. Diese Einkommensteuerminderung
setzt jedoch voraus, daß durch den Gewerbetreibenden
Einkommensteuer geschuldet wird, die anteilig auf seine
gewerbliche Tätigkeit entfällt. Steuerermäßigungen werden nicht erstattet und können auch nicht vor- oder zurückgetragen werden. Aus Vereinfachungsgründen wurde
dieser Sachverhalt nicht in der oben skizzierten Beispielrechnung berücksichtigt.
Umsatzsteuer
Die Gesellschaft ist Unternehmer und damit zum Vorsteuerabzug berechtigt. Daher wird in diesem Prospekt grundsätzlich mit Nettobeträgen ohne Umsatzsteuer gerechnet.
Die Ausgabe von Kommanditanteilen wird nicht der Umsatzsteuer unterworfen, weil dies keinen steuerbaren Umsatz darstellt (EuGH 26.06.2003, Rs C-442/01).
Zinsabschlag
Zinserträge aus Geldanlagen der Kommanditgesellschaft
werden mit 30 Prozent Zinsabschlagsteuer sowie zur Zeit
5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf diese Steuer belastet.
Damit werden 31,65 Prozent der Zinserträge an das Finanzamt abgeführt.
Dieser Betrag fließt der ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt
GmbH & Co. KG nicht zu. Die Prognoserechnung trägt diesem Umstand aus Vereinfachungsgründen keine Rechnung, da die abgeführte Zinsabschlagsteuer und der Solidaritätszuschlag den Kommanditisten im Rahmen der
steuerlichen Veranlagung auf ihre spätere Einkommensteuerschuld angerechnet werden.
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Aufgrund der persönlichen Situation können sich durch
die Beteiligung Auswirkungen bei der Erbschafts- und
Schenkungssteuer ergeben. Bezüglich dieser Auswirkungen empfehlen wir die persönliche Beratung durch einen
Steuerberater.
Die Gesellschaft unterliegt der Gewerbesteuer. Die Berechnungen sind mit den zur Zeit örtlich gültigen Hebesätzen
von 325 Prozent der Stadt Kemberg, 300 Prozent der Stadt
Kunrau und 330 Prozent der Gemeinde Miesterhorst durchgeführt worden. Es wird davon ausgegangen, daß der Geschäftssitz der Gesellschaft nach Betriebsbeginn der Biogasanlagen an eine der drei Betriebsstätten verlagert wird.
Zur Ermittlung des Gewerbeertrags wird das einkommenssteuerliche Ergebnis (Gewinn oder Verlust) um Hinzurechnungen und Kürzungen modifiziert. Bedeutsam ist insbesondere die hälftige Hinzurechnung der Zinsen für die Darlehen.
Gewerbeverluste sind unbegrenzt vortragsfähig und mit
späteren Gewerbeerträgen zu verrechnen.
Um die Sonderbelastung Gewerbetreibender durch die
Gewerbesteuer auszugleichen, ist diese als Betriebsausgabe abzugsfähig. Darüber hinaus sieht § 35 EStG ab 2001
auf der Ebene des Kommanditisten eine Steuerermäßi-
42
NACH DEM FERNABSATZGESETZ
SIND DEN ANLEGERN FOLGENDE
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN:
Informationen zum Anbieter und zu anderen
mit dem Verbraucher in Kontakt tretenden
Personen
Biogas Kommanditgesellschaft als Anbieter
Die ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG
(kurz: Biogas KG) mit Sitz in 65193 Wiesbaden, eingetragen
im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der
HRA 8113, ist die Projektgesellschaft, deren Anteile hier zur
Beteiligung angeboten werden. Die Geschäftsführung
liegt bei der ABO Wind Biomasse GmbH mit Sitz in Wiesbaden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Wiesbaden unter der HRB 13074. Ihr Geschäftsführer ist
Dr. Jochen Ahn.
Gründungskommanditistin ist die ABO Wind AG, Hirtenstraße 26, 65193 Wiesbaden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der HRB 12024. Ihre
Vorstände sind Matthias Bockholt und Dr. Jochen Ahn.
Informationen zum Unternehmensgegenstand
der Biogas KG und zur Beteiligung selbst
Gesellschaftszweck
Der Gesellschaftszweck der Biogas KG ist die Errichtung
und der Betrieb von drei Biogasanlagen in Sachsen-Anhalt
zur Erzeugung von elektrischer Energie sowie der Verkauf
der Energie an Energieversorgungsunternehmen. An der
Biogas KG beteiligt sich der Anleger unternehmerisch als
Kommanditist.
Gegenstand der konkreten vorliegenden Anlagemöglichkeit und Zustandekommen des hierfür erforderlichen
Vertrags
Gegenstand der konkreten Anlagenmöglichkeit ist die unmittelbare Beteiligung des Anlegers an der Biogas KG.
Die Rechte des einzelnen Anlegers ergeben sich aus dem
Gesellschaftsvertrag. Zum Beitritt haben die Anleger eine
Beitrittserklärung zu unterzeichnen und diese an den Anlagenvermittler oder die Prospektherausgeberin zurückzusenden. Der Beitritt kommt mit der Annahme der Beitrittserklärung durch die Geschäftsführung der Biogas KG
zustande. Die genauen Einzelheiten bezüglich des Zustandekommens des Beitritts sind diesem – dem Anleger bereits ausgehändigten – Beteiligungsprospekt „Biogasanlagen Sachsen-Anhalt“ zu entnehmen.
Mindestlaufzeit der Beteiligung/Kündigung
Die Prospektherausgeberin
Prospektherausgeberin ist die ABO Wind AG, eingetragen
im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter
HRB 12024.
Die Hauptgeschäftstätigkeit der ABO Wind AG ist die Planung und der Bau von schlüsselfertigen Windparks und
Bioenergieprojekten.
Die Gründungskommanditistin
Die ABO Wind AG ist die Gründungskommanditistin. Ihr
Anteil wird mit der Plazierung der Kommanditanteile abgegeben. Über die Erstattung Ihrer Einlage hinaus und
dem Entgelt für den schlüsselfertigen Bau der Biogasanlagen hat die ABO Wind AG keine Einnahmen oder Entnahmerechte aus der laufenden Biogas KG.
Die vorgenannten Personen unterliegen keiner Aufsicht
durch Aufsichtsbehörden.
Der Vermittler
Der Vermittler, über den Sie den Prospekt mit der Belehrung und die Beitrittserklärung erhalten haben, wird Ihnen
gegenüber als Vermittler/-in der Fondsbeteiligung tätig.
Die ladungsfähige Anschrift der vorgenannten Personen
ergibt sich in aller Regel aus den Ihnen von dem Vermittler
zugesandten Unterlagen.
Die Biogas Kommanditgesellschaft wird für unbestimmte
Zeit eingegangen. Ein Gesellschafter kann die Gesellschaft
ordentlich erstmals zum 31.12.2025. kündigen. Das Recht
zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei
vorzeitigem Ausscheiden aus der Gesellschaft bestimmt
sich die Abfindung des Kommanditisten nach § 11 des Gesellschaftsvertrages. Eine Übertragung der Kommanditistenstellung ist nach Maßgabe von § 12 des Gesellschaftsvertrages jeweils zum Jahresende möglich.
Von dem Anleger zu entrichtender Gesamtbetrag zum
Erwerb der Beteiligung
Die von dem Anleger zu bezahlende Gesamtsumme ist
abhängig von der Höhe, mit der sich der Anleger an der
Biogas KG beteiligen will. Die Mindestbeteiligung beträgt
5.000,- Euro. Auf jeden Fall hat der Anleger zusätzlich zu
der Beteiligungssumme/Einlage einen Ausgabeaufschlag
in Höhe von 5 Prozent zu entrichten. Beteiligungen müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Als weitere Kosten
fallen Gebühren und Auslagen für die notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht an. Die Kosten der Eintragung in das Handelsregister trägt die Biogas KG. Eigene
Kosten wie Telefon, Internet und Porto hat der Anleger selbst
zu tragen. Zusätzliche Liefer- und Versandkosten oder weitere darüber hinausgehende Kosten entstehen nicht.
Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für
den Anleger wird auf die Ausführungen im Prospekt, insbesondere zu den steuerlichen Grundlagen, verwiesen.
43
Pflicht des Anlegers, weitere Leistungen zu erbringen
Die Haftung der Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern ist auf den Betrag der Kommanditeinlagen beschränkt. Die Haftung erlischt, wenn und soweit die Einlage geleistet ist. Soweit Ausschüttungen oder Rückzahlungen Entnahmen im Sinne von §172 Abs. 4 HGB darstellen, lebt in diesem Umfang die Haftung wieder auf.
Darüber hinaus hat der Anleger keine weiteren Leistungen zu erbringen.
Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung des von dem Anleger zu entrichtenden Gesamtbetrages erfolgt durch Überweisung des Anlegers
auf das Treuhandkonto bei der Umweltbank Nürnberg
nachdem die Geschäftsführung der Biogas KG ihn dazu
aufgefordert hat.
Leistungsvorbehalte
Nach Annahme des Beitrittsangebots durch die persönlich
haftende Gesellschafterin der Biogas KG bestehen keine
Leistungsvorbehalte.
Ausschüttung
Es ist vorgesehen, daß der Anleger eine Ausschüttung erhält. Die vorgesehene Ausschüttung erfolgt in Höhe der
Jahres- und Liquiditätsüberschüsse, soweit diese nicht der
Liquiditätsreserve zugeführt werden. Nähere Regelungen
hierzu finden sich im Beteiligungsprospekt. Der Zeitpunkt
der Ausschüttungen wird von der Kommanditistenversammlung bestimmt. Die Ausschüttung erfolgt auf das
vom Anleger angegebene Konto.
Beitrittsgrundlage
Die den Anlegern zur Verfügung gestellten Informationen
aus dem Beteiligungsprospekt Biogasanlagen SachsenAnhalt beruhen auf dem Stand von August 2005.
Angaben zum Fernabsatzvertrag selbst
Anwendbares Recht
Für vorverträgliche Schuldverhältnisse und für die Verträge, die für die Beteiligung des Anlegers maßgeblich sind,
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für die Biogas KG gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Sprache
Vertragssprache ist deutsch.
Widerrufsrecht
Dem Anleger steht ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu.
Die Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen
Die Informationen gelten bis zur Mitteilung von Änderungen. Preisanpassungen sind nicht vorgesehen.
Informationen zu etwaigen außergerichtlichen
Rechtsbehelfen und dem Bestehen von Garantiefonds
Außergerichtlicher Rechtsbehelf
Im Rahmen der Beteiligung des Anlegers ist keine außergerichtliche Streitschlichtung vorgesehen.
Einlagensicherung
Ein Garantiefonds oder ein Einlagensicherungssystem
bestehen nicht.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an
den Vertriebspartner oder:
ABO Wind Biomasse GmbH
Hirtenstrasse 26
65193 Wiesbaden
Telefax (0611) 26765-99
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen wie Zinsen herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns gegebenenfalls Werteersatz
leisten. Dies kann dazu führen, daß Sie die vertraglichen
Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattungen von Zahlungen müssen sie innerhalb von 30
Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung erfüllen.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag
vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.
Finanzierte Geschäfte
Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert
und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch
an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Wenn das
Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der
Rückgabe der Biogas KG bereits zugeflossen ist, können
Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an die ABO
Wind Biomasse GmbH, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten.
44
DIE PROSPEKTHAFTUNG
Die Darstellungen in diesem Prospekt beruhen auf den
zum Zeitpunkt der Drucklegung bekannten und erkennbaren Sachverhalten und die daran geknüpften Erwartungen
für die zukünftige Entwicklung. Die abgedruckten Prognoserechnungen und Berechnungsbeispiele beruhen auf
dem gegenwärtigen Planungs- und Kenntnisstand der
Prospektherausgeberin. Eine Gewähr für das Eintreffen
der Annahmen kann von der Prospektherausgeberin nicht
übernommen werden. Änderungen können sich zum Beispiel durch eine neue Gesetzgebung oder deren Auslegung durch die Verwaltungsbehörden ergeben.
Die Geschäftsführung der Gesellschaft behält sich vor, Planungs- und Konzeptänderungen, die im Interesse der Beteiligten und der Gesellschaft liegen, vorzunehmen. Dieses jedoch nur insoweit, als Änderungen im Rahmen des
Konzeptes und des Gesellschaftsvertrages statthaft sind.
Die Prospektherausgeberin fordert alle Beteiligungsinteressenten ausdrücklich auf, sich über die im Prospekt dargestellten Angaben hinaus über das Beteiligungsangebot
zu informieren. Die Prospektherausgeberin ist bereit, jedem Interessierten weitere Informationen zukommen zu
lassen, die für die Entscheidung über eine Beteiligung an
der „ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG“
gewünscht werden. Die Verträge über den Kauf der Biogasanlagen, die Pacht der Standorte und die Betriebsführung sowie alle weiteren in diesem Prospekt genannten
Verträge können bei der ABO Wind AG eingesehen werden. Der Inhalt dieses Prospektes ist maßgebend für eine
Beteiligung an der „ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt
GmbH & Co. KG“.
Die Haftung der ABO Wind AG für fehlerhafte oder unvollständige Prospektangaben wird auf grobe Fahrlässigkeit
und Vorsatz beschränkt. Damit ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, wenn nicht vertragswesentliche Pflichten verletzt worden sein sollten. Eventuelle Schadenersatzansprüche verjähren sechs Monate
nach Kenntniserlangung des Kommanditisten von der Tatsache, die den Anspruch begründen, spätestens aber drei
Jahre nach dem Beitritt des Kommanditisten zur Kommanditgesellschaft, wenn nicht kürzere gesetzliche oder
vertragliche Verjährungsfristen gelten. Die dreijährige
Frist ist eine Ausschlußfrist.
im Zusammenhang mit Vorhaben, die zu einer umweltgerechten Energieversorgung, insbesondere zur Nutzung der
Windenergie, beitragen, der Handel mit Energieerzeugungsanlagen und Standorten für Energieerzeugungsanlagen. Die ABO Wind AG ist im Handelsregister Wiesbaden
unter Nummer HRB 12024 eingetragen.
Die ABO Wind AG hat ein Grundkapital von 1.000.000
Euro, das vollständig in Form von Aktien gezeichnet ist.
Die Aktien mit der Wertpapierkennnummer 576 002 können außerbörslich über die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
(www.valora.de) erworben oder veräußert werden. Weitere Wertpapiere mit Umtausch- oder Bezugsrechten am
Grundkapital der AG wurden nicht herausgegeben.
Eine Übersicht der bisher herausgegebenen Beteiligungsfonds finden Sie in dem Kapitel „Der Prospektherausgeber:
Die ABO Wind AG“.
Die ABO Wind AG ist Generalunternehmerin für die Errichtung der Biogasanlagen und mit dem Vertrieb der Kommanditanteile sowie der Beschaffung des Fremdkapitals
beauftragt. Gründungsgesellschafter der ABO Wind AG
sind Dr. Jochen Ahn und Matthias Bockholt. Diese sind
nicht an Unternehmen beteiligt, die der ABO Wind AG
Fremdkapital zur Verfügung stellen oder im Zusammenhang mit der Herstellung der Biogasanlagen wesentliche
Lieferungen oder Leistungen erbringen.
Die ABO Wind AG errichtet regenerative Energieerzeugungsanlagen wie Windparks und Biogasanlagen. Im
Jahre 2005 ist die Errichtung von Windparks und Biogasanlagen im In- und Ausland mit einer Leistung von mindestens 30 Megawatt. Gerichts- oder Schiedsverfahren
mit einem wesentlichen Einfluß auf die wirtschaftliche
Lage der Emittentin sind nicht anhängig.
Herausgeberin des Prospektes ist die ABO Wind AG,
Hirtenstraße 26, 65193 Wiesbaden.
Sie übernimmt für den Inhalt des Prospekts die Verantwortung und erklärt, daß ihres Wissens die Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.
Es gibt keine sonstigen Personen entsprechend dem § 12
Abs. 4 VermVerkProspV i.V.m. § 12 Abs. 1 und 2 VermVerkProspV.
Die ABO Wind AG wurde am 01. Februar 1996 als GmbH
gegründet und am 2. August 2000 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Maßgeblich für die Rechtsordnung
der AG ist das Handelsgesetzbuch. Gegenstand des Unternehmens ist das Initiieren, die Planung, die Entwicklung,
die Durchführung, der Betrieb und die Geschäftsführung
45
DIE VERTRÄGE
WICHTIGE VERTRAGSPARTNER
ABO Wind Biogas Sachsen
Anhalt GmbH & Co. KG
Anschrift
Amtsgericht
Handelsregister
Kapital
Euro
Gesellschafter
Gesetzliche
Vertreter
Hirtenstr. 26
65193 Wiesbaden
Wiesbaden
HRA 8113
15.000
Komplementärin:
ABO Wind GmbH &
Co. KG
Kommanditistin:
ABO Wind AG
Dr. Jochen Ahn
ABO Wind AG
Dr. Jochen Ahn
Matthias Bockholt
Persönlich haftende Gesellschafterin
ABO Wind Biomasse GmbH
Hirtenstr. 26
65193 Wiesbaden
Wiesbaden
HRB 13074
Planung, Überwachung,
Konzeption Fremdkapitalbeschaffung, Zwischenfinanzierung Eigenkapital, teilweise
Vertrieb, Plazierungsgarantie,
Generalunternehmer
ABO Wind AG
Hirtenstr. 26
65193 Wiesbaden
Wiesbaden
HRB 12024
25.000
1.000.000 Dr. Jochen Ahn ca.
40%
Matthias Bockholt
Dr. Jochen Ahn
Matthias Bockholt
Matthias Bockholt
ca. 40%
Streubesitz ca. 20%
Kaufmännische und technische Hirtenstr. 26
Geschäftsführung
65193 Wiesbaden
ABO Wind Betriebs GmbH
Wiesbaden
HRB 13290
25.000
ABO Wind AG
Dr. Jochen Ahn
Matthias Bockholt
Technische Betriebsführung
und Lieferung der Einsatzstoffe
1.Milchagrargenossenschaft
Heideland eG
An der B2
06901 Kemberg
Stendal
GnR 72
2. Landwirtschaftliche
Betriebsgemeinschaft
Kunrau GmbH
Braunschweiger
Str. 14
38486 Kunrau
Stendal
HRB 2344
3. Agrargenossenschaft
„Am Schnabel“ eG
Buschstr. 21
39649 Miesterhorst
Stendal
GnR 60
Hersteller der Biogasanlagen
als Subunternehmer der ABO
Wind AG Biogas Nord GmbH
Werningshof 1
33719 Bielefeld
Amtsgericht
Bielefeld
HRB 36801
Hersteller der Blockheizkraftwerke als Subunternehmer der
ABO Wind AG SEVA Energie AG
Europa Allee 14
49685 Emstek
Amtsgericht
Cloppenburg
HRB 3774
Richard Reiß
52.000
Cathrin Sacher
Reiner Herrmann,
Vera Feldmann
25.000
Gerrit Holz
Gerrit Holz
Günther J. Schulz
Ingenieurleistungen als Subun- Mittelstr. 14
ternehmer der ABO Wind AG
39288 Burg
Proma Ingenieurbau GbR
Ralf und Udo
Malter
Personelle Verflechtungen
Kapitalverflechtungen
Dr. Jochen Ahn und Matthias Bockholt sind sowohl gesetzliche Vertreter der ABO Wind Aktiengesellschaft, der ABO
Wind Biomasse GmbH, der ABO Wind Betriebs GmbH und
der ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG.
Die ABO Wind AG ist zur Zeit einziger Kommanditist der
ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG (15.000
Euro); diese Beteiligung wird gelöscht.
Die ABO Wind AG ist Eigentümerin der ABO Wind Betriebs
GmbH.
Dr. Jochen Ahn und Matthias Bockholt, die Geschäftsführer der Biomasse KG, sind jeweils zu etwa 40 Prozent an
der ABO Wind AG beteiligt und ihre Vorstände.
46
WICHTIGE VERTRÄGE
Vertrag Partner
Gegenstand
Vergütung
Gewährleistung Laufzeit Kündigung
vom 15.11.2004
unbefristet, Kündigung frühestens
per 31.12.2016
Gesellschaftsvertrag der
ABO Wind Biogas Sachsen
Anhalt GmbH & Co. KG
Projektentwicklungsvertrag
ABO Wind AG
Planung, Projektentwicklung
und Erwirken aller Genehmigungen für die Biogasanlagen
Festpreisvereinbarung
zwei Jahre
vom
22.11.2004/
29.05.2005/
27.05.2005/
31.05.2005
endet mit Vertragserfüllung, ohne
Kündigungsrecht
Errichtungsvertrag
ABO Wind AG
Übergabe der betriebsbereit
erstellten Biogasanlagen
Festpreisvereinbarung
Zahlung mit Verkauf
ohne Kündigungsrecht
zwei Jahre
vom
22.11.2004/
13.05.2005/
03.06.2005/
05.06.2005
endet mit Vertragserfüllung
Vertrag über Plazierungsgarantie, Vertrieb, Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals,
Fremdkapitalbeschaffung
ABO Wind AG
Festpreis
Konzeption und Prospektherstellung, Plazierungsfinanzierung des Eigenkapitals, Fremdkapitalbeschaffung
keine
endet mit Vertragserfüllung, ohne
Kündigungsrecht
Vertrag zum Vertrieb der Kom- Vertrieb des Kommanditkapimanditanteile
tals, Plazierungsgarantie
ABO Wind AG und andere
Festpreisvereinbarung
endet mit Vertragserfüllung
Mittelverwendungskontrollvertrag mit
Steuerberater Harald Reif
treuhänderische Verwaltung
des Kommanditkapitals bis zu
seiner Erfüllung
4.000 Euro einmalig
Geschäftsführungsvertrag
ABO Wind Betriebs GmbH
kaufmännische und technische Geschäftsführung der
Gesellschaft im laufenden
Betrieb
keine
fünf Prozent der
tatsächlichen Umsatzerlöse, jährliche Steigerung um zwei Prozent
Betriebsführungs- und
Liefervertäge
1.Milchagrargenossenschaft
Heideland eG
2. Landwirtschaftliche Betriebsgemeinschaft Kunrau
GmbH
3. Agrargenossenschaft „Am
Schnabel“ eG
stufenweise
technische Betriebsführung
zweimal 15.000 sowie
Anpassung an
der Anlagen und Lieferung der einmal 17.500 für
die Inflation
Einsatzstoffe
die Betriebsführung;
Grundvergütung zuzüglich einer Vergütung
in Abhängigkeit vom
Stromertrag von planmäßig 337.000 Euro im
ersten Jahr
Wartungsvertrag zu den
Blockheizkraftwerken
SEVA Energie AG
Vollwartung der BHKW
ca. 1,3 Cent/kWh
Nutzungsverträge mit Grundstückseigentümern:
Agrargenossenschaften
Nutzungsvereinbarungen
abgesichert durch beschränkt
persönliche Dienstbarkeiten
an rangerster Stelle im Grundbuch
Insgesamt 25.000 Euro
jährlich und jährlichem
Inflationsausgleich
keine
endet mit Vertragserfüllung, ohne
Kündigungsrecht
Laufzeit bis
31.12.2016
Kündigungsrecht
keine
entsprechend der
Nutzungsdauer
47
GESELLSCHAFTSVERTRAG
DER ABO WIND BIOGAS SACHSEN-ANHALT GMBH & CO. KG
§ 1 Firma, Sitz
(1) Die Firma lautet “ ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt
GmbH & Co. KG „
(2) Sitz der Gesellschaft ist Wiesbaden.
§ 2 Gegenstand des Unternehmens
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der
Betrieb von Biogasanlagen an den Standorten Kemberg, Kunrau und Miesterhorst.
(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen und alle Rechtsgeschäfte zu schließen, welche geeignet
erscheinen, den Gesellschaftszweck mittel- oder unmittelbar
zu fördern. Sie ist berechtigt, sich zur Durchführung ihrer Aufgaben Dritter zu bedienen.
§ 3 Gesellschafter, Einlagen, Haftung
(1) Persönlich haftende Gesellschafterin ist die ABO Wind Biomasse GmbH mit Sitz in Wiesbaden. Sie leistet keine Einlage
und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.
(2) Einzige Kommanditistin ist zur Zeit die ABO Wind AG mit
einer Kommanditeinlage in Höhe von 15.000 Euro. Bei vollständiger Zeichnung des Kommanditkapitals gibt die ABO Wind
AG ihre Anteile wieder ab.
(3) Die ABO Wind Biomasse GmbH ist – unter Befreiung von
den Beschränkungen des §181 BGB – ohne Zustimmung der
Mitgesellschafter berechtigt und bevollmächtigt, das Kommanditkapital durch Aufnahme weiterer Gesellschafter (Neugesellschafter) oder durch Erhöhung ihrer Einlage auf insgesamt 1.850.000 Euro zu erhöhen. Die Gesellschafter sind
verpflichtet, bei Eintragungen in das Handelsregister im erforderlichen Umfang mitzuwirken.
(4) Die Kommanditisten sind in einem gesonderten Gesellschafterverzeichnis mit ihrem Namen, Vornamen, ihrer Anschrift und der Höhe der von ihnen mit der Beitrittserklärung
übernommenen Kapitaleinlage (Kommanditeinlage) aufgeführt.
(5) Die Haftung der Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern ist auf den Betrag der Kommanditeinlagen
beschränkt. Die Haftung erlischt, wenn und soweit die Einlage geleistet ist. Soweit Ausschüttungen oder Rückzahlungen
Entnahmen im Sinne von §172 Abs. 4 HGB darstellen, lebt in
diesem Umfang die Haftung wieder auf.
(6) Kommanditist kann jede natürliche oder juristische Person werden. Die Höhe der Kommanditeinlage soll mindestens 5.000 Euro betragen. Höhere Einlagen sollten durch
1.000 Euro zu teilen sein. Einwohner der Stadt Kemberg sowie der Gemeinden Kunrau und Miesterhorst können sich
mit Einlagen ab 3.000 Euro beteiligen.
(7) Die Aufnahme erfolgt durch eine Annahmebestätigung
der Beitrittserklärung durch die persönlich haftende Gesellschafterin. Sie wird Dritten gegenüber mit der Eintragung in
das Handelsregister wirksam. Bis zur Eintragung in das Handelsregister wird die Beteiligung als atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung in Höhe der Einlage behandelt. Die persönlich haftende Gesellschafterin kann einen zur Einwerbung
der Kommanditanteile beauftragten Dritten zur Annahme
der Beitrittserklärungen bevollmächtigen. Dieser kann für
seine Leistungen ein Aufgeld (Agio) zusätzlich zur Kommanditeinlage verlangen.
(8) Die persönlich haftende Gesellschafterin wird im Interesse der leichteren Handhabung des Verkehrs mit dem Registergericht ermächtigt, eintragungspflichtige Tatsachen auch
namens der übrigen Gesellschafter zum Handelsregister anzumelden.
(9) Die Einzahlung der Kommanditeinlage ist binnen 14 Tagen vollständig auf das in der Beitrittserklärung genannte
Treuhandkonto zu leisten, nachdem die persönlich haftende
Gesellschafterin oder ein von ihr Bevollmächtigter die Annahme der Beitrittserklärung abgeschickt hat.
(10) Für den Fall, daß der Kommanditist seinen Zahlungsverpflichtungen nach den Bestimmungen der Beitrittserklärung
trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht nachkommt, ist
die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt, ihn aus
der Gesellschaft auszuschließen. In diesem Fall trägt der
Kommanditist alle in diesem Zusammenhang stehenden
Kosten. Der ausgeschlossene Kommanditist nimmt am Jahresergebnis nicht teil.
§ 4 Kapitalkonten
(1) Die Kommanditeinlage jedes Gesellschafters wird auf einem unverzinslichen Festkonto (Kapitalkonto I)verbucht. Dieses Konto ist maßgebend für die Stimmrechte, die Ergebnisverteilung und den Auseinandersetzungsanspruch.
(2) Daneben wird für jeden Kommanditisten ein veränderliches, ebenfalls unverzinsliches Kapitalkonto II geführt, dem
die über das Kapitalkonto I hinausgehenden Einlagen und
Gewinnanteile gutgeschrieben, die Verlustanteile und die
Entnahmen hingegen abgeschrieben werden.
(3) Auf einem Verrechnungskonto werden schließlich alle anderen Gutschriften und Belastungen verbucht, die entsprechend den vorstehenden Regelungen nicht anderweitig zu
verbuchen sind.
§ 5 Geschäftsführung und Vertretung
(1) Die persönlich haftende Gesellschafterin ist zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft allein berechtigt
und verpflichtet. Die Geschäftsführer sind verpflichtet, die
Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, in Übereinstimmung mit dem Gesetz, diesem Gesellschaftervertrag und den Beschlüssen der Gesellschafter zu führen.
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist befugt, im Rahmen der Geschäftsführung namens und für Rechnung der
Gesellschaft Dritte mit der Besorgung von Geschäftsführungsaufgaben zu beauftragen, entsprechende Geschäftsbesorgungsverträge mit Wirkung für die Gesellschaft abzuschließen und entsprechende Vollmacht zu erteilen. Die
Kosten hierfür hat die Gesellschaft zu tragen.
(2) Die persönlich haftende Gesellschafterin ist für Rechtsgeschäfte zwischen ihr und der Gesellschaft sowie den Kommanditisten von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist von dem Wett-
48
bewerbsverbot des §112 HGB befreit.
(3) Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht können der persönlich haftenden Gesellschafterin nur aus wichtigem Grund durch Beschluß der Gesellschafterversammlung
entzogen werden. Dieser bedarf der Mehrheit von 75 Prozent
(in Worten fünfundsiebzig Prozent) aller anwesenden Stimmen.
(4) Die folgenden Geschäfte des laufenden Betriebs unterliegen der Zustimmung durch einen Gesellschafterbeschluß:
a) Aufnahme neuer oder Aufgabe bestehender Geschäftszweige; Erwerb oder Veräußerung von Betrieben oder
Betriebsstätten; Errichtung oder Aufhebung von Zweigniederlassungen oder Zweigbetrieben,
b) die Gewährung von Darlehen an Gesellschafter und Dritte,
c) wesentliche Änderungen des Generalübernehmervertrags,
d) die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von
Bürgschaften, die in den Investitionsplänen der Gesellschaft nicht vorgesehen sind und die zehn Prozent des
Gesellschaftskapitals übersteigen.
(5) Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die
persönlich haftende Gesellschafterin ab Inbetriebnahme der
Anlagen eine jährliche Vergütung von 2.400 Euro (in Worten
eintausendfünfhundert Euro) zuzüglich etwa anfallender
Mehrwertsteuer.
§ 6 Gesellschafterversammlung/Gesellschafterbeschlüsse
(1) Gesellschafterversammlungen werden von der persönlich
haftenden Gesellschafterin einberufen. Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet innerhalb von sechs Monaten nach Schluß des Geschäftsjahres statt, soweit die Beschlußfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und
andere notwendige Beschlüsse nicht im schriftlichen Verfahren erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch einfachen Brief.
Sie muß den Zeitpunkt, den Ort und die Tagesordnung angeben. Zwischen der Aufgabe des Briefs zur Post und dem Tag
der Versammlung muß eine Frist von mindestens einem Monat liegen. In dringenden Fällen verkürzt sich diese Frist auf
zehn Tage. Bei der Berechnung der Fristen werden der Tag der
Absendung und der Tag der Versammlung mitgezählt.
(2) Zu einer ordentlichen Gesellschafterversammlung legt die
persönlich haftende Gesellschafterin einen Bericht über das
vergangene und das laufende Geschäftsjahr sowie einen
Wirtschaftsplan für das laufende Geschäftsjahr vor.
(3) Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind von
der persönlich haftenden Gesellschafterin einzuberufen,
wenn dies von Gesellschaftern, die zusammen mindestens 20
vom Hundert der Kommanditeinlagen halten oder vom Beirat schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird oder es im Interesse der Gesellschaft erforderlich
erscheint. Kommt die persönlich haftende Gesellschafterin
einem solchen Verlangen nicht innerhalb einer Frist von drei
Wochen durch eine Einladung zu einer Gesellschafterversammlung nach, sind der Beirat bzw. die Kommanditisten, die
ein solches Verlangen gestellt haben, selbst berechtigt, eine
Gesellschafterversammlung einzuberufen.
(4) Wurde eine Gesellschafterversammlung ordnungsgemäß
einberufen, ist sie ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Gesellschafterinnen und Gesellschafter beschlußfähig.
(5) Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlung durch eine natürliche, geschäftsfähige Person
oder eine juristische Person vertreten lassen. Der Vertreter
muß im Besitz einer schriftlichen Vollmacht sein.
(6) Zur Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung sind
ferner diejenigen zugelassen, deren Anwesenheit die persönlich haftende Gesellschafterin im Interesse und zur Information aller Gesellschafter für erforderlich hält.
(7) Die Gesellschafterversammlungen werden vom Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin oder
einer von ihr bevollmächtigten Person geleitet.
(8) Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das
die oder der die Versammlung leitende Vorsitzende zu unterzeichnen hat. In dem Protokoll sind der Ort und der Tag der
Versammlung, Namen der anwesenden und vertretenen Gesellschafter und die Beschlüsse der Gesellschafter aufzunehmen. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat jedem
Gesellschafter unverzüglich eine Abschrift des Protokolls zuzuleiten.
(9) Die jährlich abzuhaltenden Gesellschafterversammlungen sowie deren Beschlußfassungen können auch durch ein
schriftliches Verfahren ersetzt werden. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend bei Beschlußfassungen im
schriftlichen Verfahren. Statt eines Termins für die Versammlung bestimmt die persönlich haftende Gesellschafterin hier
eine Frist, innerhalb der die Kommanditisten ihre Stimme abgegeben haben müssen.
(10) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden beziehungsweise am schriftlichen Abstimmungsverfahren teilnehmenden, stimmberechtigten Stimmen gefaßt, soweit es der Gesellschaftsvertrag oder das Gesetz nicht anderes
vorschreibt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden nicht gezählt. Je 500 Euro
des Kapitalkontos gewähren eine Stimme.
(11) Die Gesellschafterversammlung beschließt insbesondere über folgende Gesellschaftsangelegenheiten:
a) Feststellung des Jahresabschlusses,
b) Festlegung der Ausschüttung und der Anlage liquider
Mittel,
c) Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin,
d) Änderungen des Gesellschaftsvertrags
e) Wahl des Beirats
f) Ausschluß von Gesellschaftern gem. § 10
g) zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte gem. § 5 Abs. 4
h) Auflösung der Gesellschaft.
(12) Änderungen dieses Gesellschaftsvertrags sowie die Auflösung der Gesellschaft muß die Gesellschafterversammlung
mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschließen, sofern mehr als zwei Dritteln der stimmberechtigten Stimmen anwesend sind. Ist die Gesellschafterversammlung aufgrund dieser Voraussetzung beschlußunfähig, so ist eine neue Gesellschafterversammlung mit
gleichem Tagesordnungspunkt unter Einhaltung der unter §
6 Abs.1 beschriebenen Bedingungen einzuberufen.
(13) Die Unwirksamkeit oder Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen kann, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, nur innerhalb eines Monats seit
Zugang des betreffenden Protokolls durch gerichtliche Feststellungs- und Gestaltungsklage geltend gemacht werden.
(14) Die Absätze (11) bis (13) gelten bei Beschlußfassung im
schriftlichen Verfahren entsprechend; für Beschlüsse gemäß
Abs. 12 müssen sich dann mehr als 2/3 (in Worten zwei Drittel) des Gesellschaftskapitals an Abstimmungen beteiligen.
49
§ 7 Beirat
(1) Die Gesellschafter können aus ihrer Mitte einen aus bis zu
drei Mitgliedern bestehenden Beirat und zwei Nachrücker
wählen. Die Amtsperiode des Beirats beträgt drei Jahre und
endet grundsätzlich mit Ablauf der Gesellschafterversammlung, auf der eine Neuwahl des Beirats erfolgt. Der erste Beirat wird in der ersten Gesellschafterversammlung gewählt. §
6 Abs. 10 gilt entsprechend.
(2) Jedes Beiratsmitglied kann ihr oder sein Amt jederzeit
ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat
bis zum Ende eines Kalendermonats durch schriftliche Erklärung gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin
niederlegen. Jedes Beiratsmitglied kann durch Beschluß der
Gesellschafterversammlung abberufen werden. Der Beschluß bedarf der Mehrheit von 75 vom Hundert der anwesenden oder abgegebenen Stimmen.
(3) Der Beirat berät die Geschäftsführung in wesentlichen
Fragen der Gesellschaft und nimmt die Interessen der Kommanditisten gegenüber der Geschäftsführung wahr. Der Beirat ist berechtigt, sich jederzeit über alle Angelegenheiten
der Gesellschaft zu informieren sowie die Handelsbücher
der Gesellschaft einzusehen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist verpflichtet, dem Beirat Auskunft zu erteilen
und ihn über alle wichtigen Geschäftsvorfälle zu unterrichten.
(4) Der Beirat hat jährlich den Gesellschaftern über seine Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr zu berichten.
(5) Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt seinen Vorsitzenden aus dem Kreis der Beiratsmitglieder. Sitzungen des Beirats sind vom Vorsitzenden schriftlich einzuberufen.
(6) Die Mitglieder des Beirats haben Anspruch auf Ersatz ihrer Fahrt- und Sachkosten sowie die etwa darauf entfallende
Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Über ein
etwaiges Sitzungsgeld befindet die Gesellschafterversammlung.
(7) Die Mitglieder des Beirates sind gegenüber Dritten hinsichtlich sämtlicher Angelegenheiten der Gesellschaft und
ihrer Gesellschafter zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie
dürfen Umstände und Tatsachen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Beiratsmitglied bekannt geworden sind, nur mit
Zustimmung aller Beiratsmitglieder und der Geschäftsführung Dritten mitteilen. Die Verschwiegenheitspflicht besteht
nach dem Ausscheiden aus dem Beirat fort.
(8) Der Beirat ist kein Organ im Sinne des Aktiengesetzes. Die
Mitglieder des Beirats haften nur für Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche der Gesellschafter
oder der Gesellschaft verjähren zwei Jahre nach Kenntniserlangung über den ersatzpflichtbegründenden Sachverhalt,
soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen. Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit ein
Mitglied des Beirates überstimmt worden ist.
§ 8 Geschäftsjahr und Jahresabschluß
(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) Die Geschäftsführung hat binnen sechs Monaten nach
Beendigung des Geschäftsjahres den Jahresabschluß für das
vorangegangene Geschäftsjahr aufzustellen.
(3) Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluß unverzüglich dem Beirat vorzulegen. Der Jahresabschluß ist festgestellt, wenn die Gesellschafter ihn billigen.
(4) Einem Kommanditisten entstandene Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben eines Geschäftsjahres sind der persönlich haftenden Gesellschafterin bis zum 28. Februar des
folgenden Geschäftsjahres mitzuteilen.
§ 9 Ergebnisverteilung und Vermögensbeteiligung
(1) Die Kommanditisten sind entsprechend dem Verhältnis
ihrer Kapitalkonten – vorbehaltlich der Entgelte der persönlich haftenden Gesellschafterin gemäß § 5 und einem Liquidationserlös – an den Jahresergebnissen der Gesellschaft
beteiligt.
(2) Für die Geschäftsjahre 2005 und 2006 gilt folgende Sonderregelung: Unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts eines
Kommanditisten ist im Geschäftsjahr 2005 und 2006 das Betriebsergebnis (Gewinn oder Verlust) den Kommanditisten
jeweils so zuzurechnen, daß alle Kommanditisten am Ende
des Geschäftsjahres 2006 entsprechend ihrer Beteiligungsquote am kumulierten Betriebsergebnis der Gesellschaft beteiligt sind.
(3) Zum Ausgleich eines Verlustvortragskontos sind die Kommanditisten weder gegenüber der Gesellschaft, noch untereinander verpflichtet.
(4) Zur Sicherung des späteren Abbaus der Biogasanlagen ist
aus dem Jahresergebnis der Gesellschaft eine Rückstellung
zu bilden. Die Höhe der Rückstellung wird im Wirtschaftsplan der Gesellschaft festgelegt.
(5) Die Vergütung und der Kostenersatz der persönlich haftenden Gesellschafterin gelten im Verhältnis der Gesellschafter zueinander als Aufwand der Gesellschaft.
§ 10 Einziehung der Geschäftsanteile
(1) Mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters kann der
Geschäftsanteil jederzeit eingezogen werden.
(2) Die Gesellschafterversammlung kann die Einziehung eines Geschäftsanteils ohne Zustimmung des betroffenen Gesellschafters beschließen, wenn:
a) ein wichtiger Grund im Sinne von § 133 HGB in der
Person eines Gesellschafters eintritt,
b) eine Auflösungsklage eines Gesellschafters rechtskräftig
abgewiesen worden ist,
c) über das Vermögen eines Gesellschafters das Konkursverfahren eröffnet wird oder
die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse
abgelehnt wird oder ein Gesellschafter ein gerichtliches
Vergleichsverfahren über sein Vermögen beantragt,
d) die Einzelzwangsvollstreckung in den Geschäftsanteil
eines Gesellschafters oder eines seiner sonstigen Gesellschaftsrechte oder seine Ansprüche gegen die Gesellschaft
betrieben wird, und zwar mit Ablauf einer Frist von drei
Monaten nach Zustellung des Pfändungs- und/oder
Überweisungsbeschlusses, falls die Zwangsvollstreckung
nicht innerhalb dieses Zeitraumes aufgehoben worden ist.
§ 11 Abfindung des ausscheidenden Kommanditisten
(1) Der ausscheidende Kommanditist erhält vorbehaltlich
anderer Regelungen eine Abfindung, deren Höhe auf dem
tatsächlichen Wert seiner Beteiligung beruht, mindestens jedoch eine Abfindung in Höhe der Salden seiner Kommanditkonten. Der tatsächliche Wert einer Beteiligung ist durch eine
nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellten Auseinandersetzungsbilanz, die sowohl stille Reserven als auch stille
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Lasten erfaßt, zu ermitteln. Grundlage der Auseinandersetzungsbilanz ist der Jahresabschluß der Gesellschaft, und zwar
bei Ausscheiden eines Gesellschafters zum Schluß eines Kalenderjahres der Jahresabschluß zum 31.12. dieses Jahres, bei
unterjährigem Ausscheiden der Jahresabschluß zum 31.12.
des vorangegangenen Jahres. Sollten steuerliche Außenprüfungen oder anderweitig veranlaßte Änderungen der Veranlagung zu abweichenden Jahresabschlüssen kommen, so ist
die Auseinandersetzungsbilanz entsprechend zu ändern und
die Abfindung der Änderung anzupassen.
(2) Wird ein Geschäftsanteil nach den Regelungen des § 10
Absatz 2 eingezogen, berechnet sich die Abfindung eines
Kommanditisten nach der Höhe der Salden seiner Kommanditkonten.
(3) Am Gewinn und Verlust, der sich aus den am Tag des Ausscheidens schwebenden Geschäften ergibt, nimmt der ausscheidende Gesellschafter, soweit diese Ergebnisse nicht
schon in der Auseinandersetzungsbilanz berücksichtigt sind,
nicht teil. Scheidet ein Kommanditist nicht zum Schluß eines
Kalenderjahres aus, nimmt er am Gewinn oder Verlust des
laufenden Geschäftjahres nicht teil.
(4) Kommt eine Einigung über die Höhe der Abfindung binnen sechs Monaten nach dem Tag des Ausscheidens nicht
zustande, so wird sie von einem vom Ausscheidenden und
der Gesellschaft einvernehmlich zu benennenden Schiedsgutachter bestimmt. Können sich die Beteiligten nicht auf
einen Sachverständigen einigen, so wird dieser durch die Industrie- und Handelskammer Rhein-Main bestimmt. Die Kosten dieses Verfahrens sind von der Gesellschaft und dem ausscheidenden Gesellschafter je zur Hälfte zu tragen.
(5) Die Abfindung ist in fünf gleichen Jahresraten zu bezahlen. Die erste Rate ist am Ende des Monats fällig, der der Feststellung der Abfindungshöhe folgt. Die Abfindung ist ab dem
Tag des Ausscheidens mit zwei Prozent über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Die
aufgelaufenen Zinsen sind mit jeder Rate zu bezahlen. Die
Abfindung kann ganz oder teilweise früher bezahlt werden.
Die Gesellschaft ist berechtigt, eine angemessene Ermäßigung des Betrages der jährlichen Abfindung unter gleichzeitig entsprechender Erhöhung der Anzahl der Jahresraten um
höchstens drei weitere Jahre zu verlangen, wenn die Einhaltung der Regelung in fünf gleichen Jahresraten für sie zu einer schweren Schädigung führen würde. Kommt eine Einigung über die Voraussetzung und/oder den Umfang der
Ermäßigung nicht binnen sechs Monaten nach dem Verlangen des Übernehmers zustande, so gilt Abs. 4 entsprechend.
Der Schiedsgutachter entscheidet nach billigem Ermessen.
(6) Der ausscheidende Gesellschafter kann Sicherheitsleistungen für Schulden der Gesellschaft nicht verlangen und
Befreiung erst insoweit, als er von Gläubigern in Anspruch genommen wird.
Bevollmächtigten, der das Stimmrecht nur einheitlich für seine Vollmachtgeber ausüben kann, vertreten zu lassen. Solange kein Bevollmächtigter bestimmt ist, ruht das Stimmrecht.
(3) In jedem Fall ist eine Übertragung nur zum Ablauf des Geschäftsjahres mit Wirkung zum 1.1. eines Jahres möglich.
(4) Alle Kosten und Abgaben, die mit der Übertragung oder
Verfügung über die Kommanditbeteiligung verbunden sind,
trägt der Kommanditist. Dies gilt auch für jene Kosten und
Gebühren, die im Zusammenhang mit einem Erbfall oder
dem Erwerb bzw. der Eintragung der Kommanditbeteiligung
im Handelsregister anfallen.
§ 13 Dauer der Gesellschaft und Kündigung
(1) Die Gesellschaft hat ihre Geschäfte im November 2004
aufgenommen. Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt.
(2) Eine Kündigung der Gesellschaft vor dem 31.12.2025 ist
nicht möglich.
§ 14 Auflösung der Gesellschaft
(1) Bei Auflösung der Gesellschaft erfolgt die Liquidation
durch die persönlich haftende Gesellschafterin. Diese bleibt
geschäftsführungs- und vertretungsberechtigt bis zum Abschluß der Liquidation.
§ 15 Schlußbestimmungen
(1) Soweit in diesem Vertrag vereinfachend nur die männliche
Schreibweise verwendet wird, so ist damit immer auch die
weibliche Schreibweise gemeint.
(2) Soweit in diesem Vertrag keine besonderen Bestimmungen getroffen worden sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen
der Schriftform. Dieses gilt auch für die Aufhebung des
Schriftformerfordernisses.
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder
fehlenden Bestimmung wird dann eine vergleichbare Regelung erarbeitet, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt,
was die Vertragsschließenden gewollt haben, sofern sie den
Punkt bedacht hätten.
Für die Gesellschafter ABO Wind AG und Biomasse GmbH
Dr. Jochen Ahn
Wiesbaden, 15. November 2004
Der Gesellschaftsvertrag entspricht den gesetzlichen Regelungen.
§ 12 Übertragung von Kommanditanteilen
(1) Kommanditanteile können nur im Ganzen übertragen
werden. Teilkommanditanteile können abweichend davon
abgetreten werden, wenn der abgetretene Teilkommanditanteil mindestens 5.000 Euro beträgt und durch 1.000 teilbar
ist.
(2) Stirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft mit seinen Erben fortgesetzt. Wenn im Erbfall durch Aufsplitterung
Kommanditanteile von weniger als 5.000 Euro entstehen,
sind die Erben verpflichtet, sich durch einen gemeinsamen
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MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG
1. Die ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG,
diese vertreten durch die ABO Wind Biomasse GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Jochen Ahn,
Hirtenstraße 26, 65193 Wiesbaden
(nachfolgend Kommanditgesellschaft)
und
2. Herr Steuerberater Harald Reif,
Karl-Lehr-Str. 22a, 65201 Wiesbaden (nachfolgend Treuhänder)
sowie
3. die ABO Wind AG, vertreten durch den Vorstand
Matthias Bockholt,
Hirtenstraße 26, 65193 Wiesbaden (nachfolgend ABO Wind)
vereinbaren folgenden Mittelkontrollverwendungsvertrag:
Präambel:
Die Kommanditgesellschaft errichtet drei Biogasanlagen in
der Nähe der Ortschaften Kemberg, Miesterhorst und Kunrau
in Sachsen-Anhalt und nimmt sie in der zweiten Jahreshälfte
2005 in Betrieb. Die Kommanditgesellschaft erwirbt die Biogasanlagen schlüsselfertig von der ABO Wind AG. Für den Bau
der drei Biogasanlagen investiert die Kommanditgesellschaft
5.155.500 Euro. Die Kommanditgesellschaft nimmt dazu langfristige Bankdarlehen in Höhe von 3.305.500 Euro sowie ein
kurzfristiges Darlehen zur Finanzierung der Mehrwertsteuer
auf. Zudem hat die Kommanditgesellschaft ein Darlehen von
der ABO Wind AG erhalten, um das Eigenkapital in Höhe von
1.850.000 Euro vorzufinanzieren. Die ABO Wind AG garantiert
die Plazierung des gesamten Kommanditkapitals in Höhe von
1.850.000 Euro. Sofern von Dritten bis zum 30.06.2006 das
Kommanditkapital von 1.850.000 Euro noch nicht vollständig
übernommen und eingezahlt wurde, hat sich die ABO Wind
AG verpflichtet, den Differenzbetrag des Kommanditkapitals
zu übernehmen. Eine etwaige Übernahme einer Kommanditeinlage durch die ABO Wind AG im Rahmen der Plazierungsgarantie erfolgt durch Übernahme der nicht mit Kommanditeinlagen abgelösten Darlehen.
§ 1 Treuhandkonto
(1) Das Treuhandkonto des Treuhänders ist bei der
Umweltbank AG Nürnberg eingerichtet:
BLZ: 760 350 00
Konto-Nummer: 204 60
§ 2 Auszahlungen
Der Treuhänder darf Auszahlungen vom Treuhandkonto nur
vornehmen – abgesehen von § 5 (1) dieses Vertrags – auf die
Verpflichtungen der Kommanditgesellschaft aus: den Darlehensverträgen mit der ABO Wind AG zur Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals, den Verträgen mit der ABO Wind AG
(zur Planung, Überwachung, Konzeption, Prospekterstellung,
Fremdkapitalbeschaffung, Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals, dem Vertrieb und der Plazierungsgarantie), beziehungsweise den Generalunternehmerverträgen mit der ABO Wind
AG über den schlüsselfertigen Bau der Biogasanlagen und den
Verträgen zur Plazierung des Eigenkapitals mit den Vertriebspartnern.
Auszahlungen bezüglich einzelner Biogasanlagen dürfen nur
erfolgen, wenn die folgenden Bedingungen für die jeweiligen
Biogasanlage erfüllt und dem Treuhänder nachgewiesen sind:
• Vorliegen einer Einspeisezusage der Energieversorger,
• Vorliegen der Genehmigung nach BimSchG,
• Finanzierungszusage einer deutschen Bank über die
Fremdfinanzierung,
• Vorlage des Plazierungsgarantievertrags über
1.850.000 Euro,
• Anweisung der Biogas KG an den Treuhänder , eine
Auszahlung vorzunehmen.
§ 3 Honorar des Treuhänders
Das Honorar des Treuhänders beträgt 4.000 Euro (viertausend)
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Honorar ist nach
Zweckerreichung, spätestens jedoch am 30.06.2006, fällig. Das
Honorar des Treuhänders trägt die Kommanditgesellschaft.
§ 4 Haftung
(1) Der Treuhänder handelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns. Er haftet nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung ihrer Pflichten. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es sind vertragswesentliche Pflichten verletzt.
(2) Der Treuhänder haftet nicht für die Bonität der Vertragspartner der Kommanditgesellschaft oder dafür, daß die Vertragspartner der Kommanditgesellschaft die eingegangenen
vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen.
(3) Schadenersatzansprüche verjähren sechs Monate nach Vertragsende durch Zweckerreichung.
(2) Der Treuhänder ist berechtigt, Dritten Kontovollmacht zu erteilen. Der Treuhänder hat so sicherzustellen, daß auch für den
Krankheitsfall/Urlaub die Erfüllung seiner Pflichten gemäß diesem Treuhandvertrag gewährleistet ist.
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§ 5 Schlußbestimmungen
(1) Dieser Vertrag endet nach Einzahlung des gesamten Kommanditkapitals einschließlich des Ausgabeaufschlags auf dem
Treuhandkonto und dessen Weiterleitung gemäß den Regelungen des § 2 dieses Vertrages. Der Vertrag endet spätestens am
30.06.2006. Ein dann noch auf dem Treuhandkonto verbliebenes Guthaben ist von der Treuhänderin im Rahmen der oben
genannten Verträge auf ein von der Kommanditgesellschaft
noch zu benennendes Konto auszukehren.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen
der Schriftform.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam
sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Es sollen dann im Wege der (auch ergänzenden) Auslegung die Regelungen gelten, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich
entsprechen. Wenn eine Auslegung aus Rechtsgründen aus-
scheidet, verpflichten sich die Vertragsparteien, dementsprechend ergänzende Vereinbarungen zu treffen. Dies gilt auch,
wenn sich bei Durchführung oder Auslegung des Vertrags eine
ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.
Wiesbaden, den 3. August 2005
ABO Wind Biogas Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG
vertreten durch die ABO Wind Biomasse GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Jochen Ahn
Steuerberater Harald Reif
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So werden Sie Kommanditist:
Wenn Sie Interesse an einem Engagement als Kommanditist
der ABO Wind Biogas Sachsen Anhalt GmbH & Co. KG haben,
können Sie mit der beigefügten Beitrittserklärung eine
Beteiligung an der ABO Wind Biogas Sachsen Anhalt GmbH &
Co. KG erwerben.
Sie können sich mit einer Kommanditeinlage in Höhe von
mindestens 5.000 Euro beteiligen. Höhere Einlagen sollten
durch 1.000 Euro zu teilen sein. Einwohner der Stadt
Kemberg, Kunrau und Miesterhorst können sich bereits mit
3.000 Euro beteiligen.
Ihre Ansprechpartner für Rückfragen:
Kunden der ABO Wind AG
Frau Ute Schulmeister · ABO Wind AG
Hirtenstraße 26 · 65193 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 26765-27 · Fax: 0611 / 26765-99
e-mail: beteiligung@abo-wind.de
Kunden der UmweltBank AG
1. Füllen Sie das beiliegende Formular, die „Beitrittserklärung
und Belehrung“, vollständig aus und unterschreiben Sie.
Senden Sie bitte das Original an den Vertriebspartner oder
die ABO Wind AG, Hirtenstraße 26, 65193 Wiesbaden, die
Ihre Beitrittserklärung im Namen der ABO Wind Biomasse
GmbH entgegennimmt.
UmweltBank AG
Laufertorgraben 6 · 90489 Nürnberg
Telefon: 0911/5308-135 · Fax: 0911/5308-139
E-Mail: beteiligungen@umweltbank.de
2. Die Geschäftsführer der Komplementärin oder der
Vertriebspartner nehmen Ihre Beitrittserklärung an und
bestätigen Ihnen den Beitritt schriftlich.
3. Sie überweisen innerhalb von 14 Tagen nach Annahme des
Beitritts Ihre Kommanditeinlage zuzüglich des Agios auf
das Treuhandkonto Nr. 20460 des Steuerberaters Harald
Reif bei der UmweltBank AG in Nürnberg,
BLZ 760 350 00 oder Sie erteilen eine
Einzugsermächtigung.
Mit der Annahme Ihrer Beitrittserklärung erhalten Sie das
Formular für die Eintragung in das Handelsregister.
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Initiator / Konzeption
Prospektherausgeber
Hirtenstraße 26
65193 Wiesbaden
Tel.: 0611/26765-27
Fax: 0611/26765-99
www.abo-wind.com
Vertriebspartner
UmweltBank AG
Laufertorgraben 6
90489 Nürnberg
Telefon: 0911/5308-135
Fax: 0911/5308-139
E-Mail:
beteiligungen@umweltbank.de
www.umweltbank.de