Wegweiser für Prostituierte in Dresden

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Wegweiser für Prostituierte in Dresden
Wegweiser
für Prostituierte in Dresden
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Vorwort
Wir überreichen Ihnen hiermit einen Überblick über
Rechte, gesetzliche Bestimmungen und Ansprechpartner in Behörden und Institutionen. Er soll Ihnen behilflich sein, Ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen und in
Notlagen Hilfe finden zu können. Auf Grund der Besonderheit Ihres Gewerbes lassen sich mitunter gesetzliche
Forderungen und mögliche Praxis nicht wirklich vereinbaren (z. B. gibt Ihnen kein Freier eine Quittung) und so
ist es oft nicht leicht, sich durch amtliche Verfügungen
durchzuarbeiten.
Wir haben versucht, zu erhellen, was uns möglich
war. Wir, das sind die Mitglieder der Arbeitsgruppe Prostitution in Dresden. Von der Beratungsstelle für AIDS
und sexuell übertragbare Krankheiten des Gesundheitsamtes koordiniert, tauschen sich alljährlich Vertreter
von Behörden und Initiativen, die sich beruflich mit dem
Thema Prostitution befassen, über aktuelle Situationen,
Trends und Erfordernisse aus. Die jeweilige Schweigepflicht und das Datenschutzgeheimnis werden dabei
strikt gewahrt.
Der Inhalt ist die miteinander abgestimmte Sicht der
verschiedenen Arbeitsgruppenmitglieder. Wenn Sie weitere Fragen haben oder individuelle Beratung wünschen,
können Sie sich gern an uns wenden. Es gibt speziell für
Sie und Ihre Angelegenheiten Ansprechpartner bei Gesundheitsamt (nur hier anonym), Polizei und Finanzamt
Freital.
Wichtig ist uns, Sie auf Hilfsmöglichkeiten in Notlagen finanzieller, rechtlicher, gesundheitlicher oder seelischer Art hinzuweisen. Sie finden Telefonnummer oder
Ansprechpartner unter jeder Institution.
Der Wegweiser ist unter Mitarbeit von Dresdner Frauen
und Männern aus der Sexarbeit entstanden. Ihr Fachwissen und kritischer Blick haben uns geholfen, Akzente zu
setzen. Für Ihre Mitarbeit bedanken wir uns herzlich.
Friederike Beier
bis 2009 Leiterin der Beratungsstelle für AIDS und
sexuell übertragbare Krankheiten
Arbeitsgruppe Prostitution Dresden
Gesundheitsamt Dresden, Beratungsstelle für AIDS
und sexuell übertragbare Krankheiten; Polizeidirektion
Dresden, Kommissariat 24/Prostitution; Ordnungsamt
Dresden, SG Gaststätten; Finanzamt Freital, Steuerfahndungsstelle; ARGE Dresden; Hauptzollamt Dresden, Abt.
Finanzkontrolle/Schwarzarbeit; AIDS-Hilfe Dresden e.V.;
KOBRAnet e.V.; Treberhilfe Dresden e.V.
Eine gute Ergänzung dieses Wegweisers ist die vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend geförderte Broschüre des Bundesverbandes Sexuelle Dienstleistungen e.V.: „Gute Geschäfte – rechtliches ABC der Prostitution.“ www.busd.de
Für den Textfluss haben wir entweder die weibliche
oder die männliche Form verwendet, obwohl Frauen und
Männer in der Sexarbeit tätig sind.
Inhaltsverzeichnis
Kurzfassung über Rechte, Möglichkeiten,
Einschränkungen und Pflichten
Kurzfassung über Rechte, Möglichkeiten, 3
Einschränkungen und Pflichten Rechte und Möglichkeiten
3
Einschränkungen und Pflichten
3
Wichtige Behörden
4
■■ Beratungsstelle für AIDS und sexuell 4
übertragbare Krankheiten
■■ Polizeidirektion Dresden,
4
Kommissariat 24/Prostitution
■■ Finanzamt Freital, Steuerfahndungsstelle 5
■■ Ordnungsamt, 5
Abteilung Gewerbeangelegenheiten Rechtliche Grundlagen
6
■■ Prostitutionsgesetz6
■■ Infektionsschutzgesetz6
■■ Dresdner Sperrgebietsverordnung
6
■■ Dresdner Baurecht
7
■■ Dresdner Gewerbeordnung
7
■■ Steuerrecht7
■■ Sozialrecht7
■■ Krankenversicherung7
■■ Aufenthaltsgesetz für Ausländer
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Weitere Behörden und Vereine
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Notdienste
11
■■ 24 Stunden-Notrufe
11
■■ Frauenschutzhaus Dresden
11
■■ Ärztliche Notdienste
11
Beratungsstellen für Prostituierte
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Rechte und Möglichkeiten
Einschränkungen und Pflichten
■■ Gesundheitsamt, anonym und kostenfrei: Beratung,
Untersuchung, Behandlung von sexuell übertragbaren Krankheiten, Begleitung in persönlichen Notsituationen. Alle Angebote gelten auch für Personen
ohne Krankenversicherung, auch für Ausländer
■■ Polizei: Schutz, Beratung bei Gefahren für Leib, Leben, Eigentum
■■ KOBRAnet e.V.: Hilfe für vom Menschenhandel betroffene Personen oder für Menschen, die davon
Kenntnis haben
■■ Recht auf Unterschriftsverweigerung unter unverständliche Protokolle nach Beratung oder Information, auch gegenüber Behörden
■■ Ausländer sollten immer ihren Ausweis bei sich tragen und haben das Recht auf einen Dolmetscher
■■ Verbot von Prostitution innerhalb des Geltungsbereiches der Sperrbezirksverordnung
■■ Einlassgewährung für Vertreter von Behörden wie
Polizei, Gesundheits-, Finanz-, Ordnungsamt
■■ Versteuerung des Einkommens (Finanzamt)
■■ Meldung von Nebenverdienst bei Bezug von Sozialleistungen (Rente, Hartz IV, Sozialhilfe) bei der ausreichenden Institution und beim Finanzamt
■■ Betreiber: Anmeldung des Gewerbes beim Ordnungsamt
■■ Selbstständige: formlose Mitteilung der Gewerbeaufnahme an Sozialversicherungsträger
■■ Nichtdeutsche: Aufenthaltsgesetz für Ausländer beachten
■■ Es besteht eine Krankenversicherungspflicht, versäumte Beiträge müssen nachgezahlt werden
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Wichtige Behörden
■■ Beratungsstelle für AIDS und sexuell übertragbare Krankheiten
Das Gesundheitsamt hat nach dem Infektionsschutzgesetz die Aufgabe, die Verbreitung übertragbarer
Krankheiten zu verhindern. Dazu bietet es u. a. in der
Beratungsstelle für AIDS und sexuell übertragbare
Krankheiten Prostituierten kostenlose, anonyme Beratung, Untersuchung und Behandlung auf Geschlechtskrankheiten und Beratung und Begleitung in psychosozialen Krisensituationen an. Bei Hausbesuchen erfolgen
Informationen, Beratung und Hilfe in Notlagen.
Bautzner Straße 125, 01099 Dresden
gesundheitsamt-aids-std@dresden.de
Ansprechpartner: Frau Homt, Herr Venus
(03 51) 8 16 50 25
■■ Polizeidirektion Dresden,
Kommissariat 24/Prostitution
Die Beamten kontrollieren die Einhaltung von Gesetzen
und Verordnungen (u.a.: Sperrbezirksverordnung, Ausländer-/Aufenthaltsrecht).
Prostituierte sind nur zu Angaben zur eigenen Person,
wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle Adresse
verpflichtet, aber nicht zum Einkommen aus Prostitution,
sonstigem Einkommen oder Hartz IV.
Die Polizei geht allen Anzeigen nach, auch anonymen, die im Zusammenhang mit Prostitution stehen und
einen Verstoß gegen geltende Gesetze und Verordnungen darstellen.
Schießgasse 7, 01067 Dresden
in Notfällen: Ansprechpartner: KHM Dittmar
zwischen 15 und 25 Euro) von jeder Prostituierten einzubehalten. Zusätzlich muss der Betreiber täglich eine
von der Fahndungsstelle ausgehändigte Sammelliste mit
Angabe aller Prostituierten führen, auch derer, die nicht
am Verfahren teilnehmen. Die dort gemachten Angaben
sind durch das Steuergeheimnis geschützt.
Auch die eigenständig tätigen Prostituierten können
am Düsseldorfer Verfahren teilnehmen und eine eigene
Vereinbarung mit dem Finanzamt hierüber abschließen.
Die Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren befreit die
Prostituierten jedoch grundsätzlich nicht von der Pflicht
zur Abgabe von Steuererklärungen.
Ein Nachweis über die im Rahmen des Düsseldorfer
Verfahrens bereits vorausgezahlten Beträge ist beim Finanzamt Freital erhältlich.
Coschützer Straße 8–10, 01705 Freital
poststelle@fa-freital.smf.sachsen.de
Ansprechpartner: Herr Kunze
(0351) 64 78-242
■■ Ordnungsamt, Abteilung Gewerbeangelegenheiten
Die Abteilung Gewerbeangelegenheiten ist für den Vollzug der Sperrbezirksverordnung und das Gaststättengewerbe zuständig. Sie berät zur gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeit und zur steuerlichen Anmeldepflicht
nach der Abgabenordnung und nimmt Gewerbeanmeldungen entgegen.
Theaterstraße 11–13, 01001 Dresden
Ansprechpartner: Herr Fischer (03 51) 4 88 58 60
110 und 112
(03 51) 4 83 20 54
■■ Finanzamt Freital, Steuerfahndungsstelle
Die Steuerfahndungsstelle stellt das Düsseldorfer Verfahren
vor und steht bei Rückfragen hierzu beratend zur Seite.
Das Düsseldorfer Verfahren ist eine vereinfachte
Steuervorauszahlung für Prostituierte.
Bei in bordellartigen Betrieben tätigen Prostituierten
ist vom Betreiber pro Tätigkeitstag ein vorab mit dem Finanzamt schriftlich vereinbarter Tagessatz (in der Regel
4
5
Rechtliche Grundlagen
■■ Dresdner Baurecht
Wohnungsprostitution und bordellartige Betriebe in
einem allgemeinen Wohngebiet sind wegen „milieubedingter Unruhe im Zusammenhang mit Prostitution“
regelmäßig unzulässig. Bei gewerblicher Nutzung einer
Wohnung für Prostitution muss beim Bauaufsichtsamt
ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden. Das
Bauamt wird meist auf Anzeigen (auch auf anonyme)
aktiv.
Bauaufsichtsamt, Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle
(03 51) 4 88 18 02
■■ Prostitutionsgesetz
Das 2002 in Kraft getretene Prostitutionsgesetz regelt
arbeits-, sozial- und zivilrechtliche Beziehungen der
Prostituierten mit ihren Kunden und Arbeitgebern. Es
benennt ihren Rechtsanspruch auf:
■■ gerichtlich einklagbares Entgelt für eine erbrachte
Dienstleistung gegenüber Freiern und/oder vereinbartes Gehalt gegenüber Betreibern
■■ Arbeit im Angestelltenverhältnis mit rechtsgültigem
Arbeitsvertrag mit Regelungen zu Preisen, Urlaub,
Arbeitszeit und -ort einschließlich regulärem Abschluss von gesetzlicher Kranken-, Arbeitslosen-,
Sozial-, Rentenversicherung. Aufforderungen zu bestimmten sexuellen Dienstleistungen oder zur Bedienung eines abgelehnten Gastes sind nicht möglich
■■ straffreie Förderung sexueller Dienstleistungen wie
das Auslegen von Kondomen in Gaststätten
Zwang, Ausbeutung, die Beschäftigung von Personen
unter 18 Jahren, eine persönliche und wirtschaftliche
Abhängigkeit, die über den üblichen Rahmen eines
Beschäftigungsverhältnisses hinausgehen, können mit
Freiheits- oder Geldstrafen belegt werden!
von Geschlechtskrankheiten und zu Sozialberatung in
Gesundheitsämtern. Für eine kostenfreie Behandlung
müssen Sie nicht nachweisen, dass Sie die Kosten nicht
selbst tragen können. Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes ist Eintritt in Wohnung bzw. Bordell zu gewähren.
■■ Dresdner Sperrgebietsverordnung
Die Dresdner Sperrgebietsverordnung regelt, wo Prostitution ausgeführt werden darf: nicht in der Öffentlichkeit
und Autos, nur außerhalb des Sperrgebietes und im 200
Meter Abstand zu Kirchgemeindezentren, Kirchen, Krankenanstalten, Kinder-, Freizeiteinrichtungen, Schulen,
Seniorenheimen. Anbahnung nur in der Bremer Straße
zwischen 20 und 6 Uhr mit Beachtung des 200-MeterAbstandes zu Katholischem und Matthäus-Friedhof.
Innerhalb des Sperrbezirkes ist Prostitution verboten.
Bei Nichteinhaltung der Sperrgebietsverordnung drohen
Geldbußen und bei beharrlicher Zuwiderhandlung Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten. Ihre Einhaltung wird
kontrolliert durch Polizei und Ordnungsamt.
Zum Sperrgebiet gehören: Innenstadt (siehe Karte Mittelteil), die Ortschaften Altfranken, Cossebaude,
Gompitz, Langebrück, Mobschatz, Oberwartha, Schönborn, Schönfeld-Weißig und Weixdorf.
Unterlagen bei:
■■ Infektionsschutzgesetz
Seit Einführung des Infektionsschutzgesetzes im Juli
2000 gibt es keine Untersuchungspflicht für Prostituierte mehr, aber ein Angebot zu kostenfreier, anonymer
Beratung, Untersuchung und Behandlung (im Einzelfall)
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Gesundheitsamt,
AIDS/STD Beratung
(03 51) 8 16 50 25
Ordnungsamt, Abteilung Gewerbe (03 51) 4 88 58 60
Polizei,
Kommissariat 24/Prostitution (03 51) 4 83 20 54
■■ Dresdner Gewerbeordnung
Sie können und müssen als Prostituierte in Dresden
kein Gewerbe „Prostitution“ anmelden. Betreiber jedoch
müssen ihr Gewerbe beim Ordnungsamt Dresden, Abt.
Gewerbeangelegenheiten anmelden. Von hier erfolgt
eine Mitteilung an das Finanzamt. Nichtanmeldung wird
als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Sie können sich am Düsseldorfer Verfahren beteiligen.
Ein Nachweis über die bereits vorausgezahlten Beträge
ist beim Finanzamt Freital erhältlich und der Steuererklärung beizufügen.
Angestellte Prostituierte
haben einen Arbeitsvertrag mit dem Betreiber, der ihre
Lohnsteuerkarte erhält und Lohnsteuer an das Finanzamt abführt. Lohnsteuer und Arbeitslohn werden auf der
Lohnsteuerkarte bescheinigt, die für die jährliche Einkommensteuererklärung benötigt wird.
Betreiber
zahlen Umsatz-, Einkommen-, Gewerbesteuer und führen Lohnsteuer für ihre Angestellten an das Finanzamt
ab. Für die Prostituierten, die am Düsseldorfer Verfahren
teilnehmen, übernimmt der Betreiber das Führen der von
der Steuerfahndungsstelle Freital übergebenen Sammelanmeldungen, behält die sich daraus ergebenden
Geldbeträge von den Prostituierten ein und führt diese
Beträge an das zuständige Finanzamt ab.
Finanzamt Freital, Steuerfahndungsstelle
(03 51) 6 47 82 42
Ordnungsamt, Abt. Gewerbeangelegenheiten
(03 51) 4 88 58 60
■■ Sozialrecht
■■ Steuerrecht
Einkommen aus selbstständiger oder angestellter Tätigkeit, auch Nebenverdienst muss versteuert werden!
Steuerhinterziehung ist eine Straftat und wird strafrechtlich verfolgt. Steuern können in diesen Fällen bis zu
zehn Jahre rückwirkend festgesetzt werden.
Selbstständige Prostituierte
erhalten vom zuständigen Finanzamt eine Steuernummer.
Sie sind verpflichtet, ihre Einnahmen aufzuzeichnen und
Ausgaben nachzuweisen (Quittungen und Belege wie z.B.
für Miete und Annoncen, unbedingt ausstellen lassen und
aufbewahren!). In Abhängigkeit von der Höhe des Einkommens bzw. Umsatzes müssen sie Einkommen-, Umsatzund Gewerbesteuer entrichten. Da es sich in jedem Fall
um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handelt, ist grundsätzlich im Folgejahr eine Steuererklärung anzufertigen.
Bei Bezug von Renten, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld,
Hartz IV muss jeder Nebenverdienst bei ausreichender Institution (Rentenversicherungsträger, Sozialamt,
ARGE) und Finanzamt angegeben werden. Wer schwarzarbeitet, ist erpressbar (Freier, Kollegen). Missbrauch
von Sozialleistungen ist strafbar. Behörden gehen jeder,
auch anonymen Anzeige nach.
■■ Krankenversicherung
Seit dem 01.04.2007 besteht für jeden Bürger in
Deutschland Versicherungspflicht in der gesetzlichen
Kranken- und Pflegeversicherung.
Ab 01.01.2009 müssen auch die privaten Krankenversicherungsträger eine Versicherung für die Personen
anbieten, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften nicht
in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert werden
7
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können, aber am 01.01.2009 ohne Krankenversicherungsschutz in Deutschland leben. Diese Versicherung
zum sog. Basistarif umfasst mindestens das selbe Leistungsspektrum, welches auch die gesetzlichen Krankenkassen anbieten. Ab 01.01.2009 ist somit jeder verpflichtet, sich gegen das Risiko Krankheit zu versichern.
Sowohl bei der gesetzlichen, als auch bei der privaten Krankenversicherung (im Basistarif) erfolgt keine
Gesundheitsprüfung, um die Mitgliedschaft zu begründen. Die Aufnahme darf nur unter ganz eng gefassten
Ausnahmen abgelehnt werden.
Für beide Versicherungsformen sind Beiträge zu entrichten. Können die Beiträge nicht mehr bezahlt werden
und kommt man mit zwei Monatsbeiträgen in Rückstand,
zahlen die Krankenkassen nur noch Leistungen für die
Akutversorgung und Leistungen, die im Zusammenhang
mit Schwangerschaft oder Mutterschaft stehen. Sollte
man die Beiträge für die Krankenversicherung nicht aus
der selbständigen Tätigkeit erwirtschaften können, so
besteht die Möglichkeit bei der ARGE einen Zuschuss zu
den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zu beantragen. Hierbei besteht eine Mitwirkungspflicht!
Folgende Hinweise sollten bei den Überlegungen zum
Krankenversicherungsschutz mit einbezogen werden:
Die Nachzahlung versäumter Beiträge oder die Kosten
für Krankenhausaufenthalte können rasch eine Höhe von
mehreren Tausend Euro erreichen. Die Rückkehr von der
privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenversicherung ist oft mit erheblichen Schwierigkeiten
verbunden und kann mitunter abgelehnt werden.
Ausländische Prostituierte: Besteht im Heimatland
eine Krankenversicherung, die auch einen Geschäftsbetrieb in Deutschland hat, so ist man ausreichend versichert. Andernfalls muss, wie bei allen Selbstständigen,
eine Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Sowohl die gesetzlichen, als auch die privaten Versicherungen bieten Beratungen an.
■■ Aufenthaltsgesetz für Ausländer
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
Einer Meldepflicht bei der Meldebehörde unterliegt jeder nichtdeutsche EU-Bürger, der sich länger als drei
Monate in Deutschland aufhält. Freizügigkeitsrecht als
Bescheinigung der Ausländerbehörde braucht jeder, der
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in Deutschland arbeiten will. Es beinhaltet eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Eine EU-Arbeitserlaubnis
braucht jeder, der nicht selbstständig, sondern angestellt bei einem Betreiber arbeitet und aus Lettland,
Estland, Litauen, Polen, der Tschechischen Republik,
der Slowakischen Republik, Ungarn, Slowenien, Rumänien und Bulgarien kommt. Sie wird ausgestellt von der
Arbeitsagentur. Erst nach einem Jahr Arbeit gibt es hier
eine uneingeschränkte und unbegrenzte EU-Arbeitsberechtigung.
Drittstaatsangehörige
(Nichtdeutsche, Nicht-EU-Bürger)
benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde
mit klarer Regelung der Erwerbstätigkeit (selbstständig,
angestellt).
Niederlassungserlaubnis
ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der die Ausübung
einer Erwerbstätigkeit erlaubt.
Ausländische Touristen
dürfen, mit oder ohne Visum, keiner Erwerbstätigkeit
nachgehen. Arbeit ohne Erlaubnis verstößt gegen ausländerbehördliche Vorschriften. Sie ist strafbar bis hin
zur Ausweisung aus der Bundesrepublik.
Für alle Ausländer in der Sexarbeit gilt
Sie sollten immer ihren Ausweis bei sich tragen und haben bei Behörden das Recht auf Dolmetscher.
Ansprechpartner für das Aufenthaltsgesetz
Einwohner-/Standesamt, Staatsangehörigkeit, Ausländerangelegenheiten
(03 51) 4 88 64 51
Zentrale Pass- und Meldestelle
Ortsamt Al tstadt
(03 51) 4 88 60 70
Bundesagentur für Arbeit
(03 51) 47 50
Dresdner Verein für soziale Integration von Aussiedlern
und Ausländern e. V. (03 51) 4 84 38 05
Ausländerrat Dresden e. V. (03 51) 4 36 37 23
Weitere Behörden
und Vereine
■■ Einwohner- und Standesamt,
Abt. Staatsangehörigkeit und Ausländerangelegenheiten
Ausländer- und Asylrecht, touristische und geschäftliche
Aufenthalte; Aufenthaltsgenehmigung, -beendung; Touristenvisa; Einbürgerungs-, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Theaterstraße 11, 01067 Dresden‚
(03 51) 4 88 64 51
■■ Zentrale Pass- und Meldestelle
Pass-, Personalausweis- und Meldeangelegenheiten
(Wohnung an-, ab- bzw. ummelden)
Theaterstraße 11, 01067 Dresden,
(03 51) 4 88 60 70
■■ Bürgerbüros in den Stadtteilen
Bürger-, Sozialberatung, Antragsservice, Pass-, Personalausweis-, Meldeangelegenheiten; Wohngeld- und Wohnberechtigungsscheine
Die Zuständigkeit eines Bürgerbüros richtet sich nach dem
jeweiligem Wohnsitz. Informationen unter
www.dresden.de;
PF 12 00 20, 01001 Dresden
■■ Hauptzollamt Dresden –
Finanzkontrolle/Schwarzarbeit
geht Hinweisen und Anzeigen zu Schwarzarbeit im Angestelltenverhältnis nach. Kontrollen werden in Zusammenarbeit mit Polizei oder Ordnungsamt durchgeführt.
Schützenhöhe 24–26, 01099 Dresden
(03 51) 81 61 13 02
■■ Bauaufsichtsamt, Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle
Bürgerberatung, Annahme und Vorprüfung aller Bauanträge,
Anträge auf Vorbescheid, auf Abgeschlossenheit nach Wohnungseigentumsgesetz, Vorlagen in der Genehmigungsfreistellung, Anzeigen zur Beseitigung von Anlagen
Hamburger Straße 19, 01067 Dresden
(03 51) 4 88 18 02
■■ Arbeitsagentur Dresden
Arbeitsgenehmigungen für ausländische Arbeitnehmer; Vermittlung von Anpassungsqualifizierungen und Arbeit; Gewährung von Leistungen; Vermittlung von Umschulungen
und (Kurzzeit-)jobs
www.arbeitsagentur.de
Budapester Straße 30, 01069 Dresden
(03 51) 47 50
■■ Dresdner Verein für soziale Integration von
Aussiedlern und Ausländern e. V.
Beratung in allen Lebensbereichen und Begleitung zu allen
Behörden, medizinischen und sozialen Einrichtungen; Dolmetscherdienst
Lingnerallee 3, 01069 Dresden
(03 51) 4 84 38 05
■■ Ausländerrat Dresden e. V.
Hilfe für soziale Integration von Aussiedlern, Ausländern, für
Menschen ohne sicheren Aufenthaltstitel
Heinrich-Zille-Straße 6, 01219 Dresden
(03 51) 4 36 37 23
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■■ Aidshilfe Dresden e. V.
kostenlose, anonyme Beratung zur körperlichen und seelischen Gesundheitsvorsorge, -pflege in Bezug auf Sexualität; Beratung und Begleitung von Menschen mit HIV/Aids,
Angehörigen
www.aidshilfe-dresden.de
Online-Beratung:
www.aidshilfe-beratung.de
Bischofsweg 46, 01099 Dresden
(03 51) 4 41 61 41
■■ Schwangerenberatungsstelle
BRichter5@dresden.de,
UBeckert@dresden.de
Braunsdorfer Straße 13,
01159 Dresden
(03 51) 4 24 03 63
■■ Treberhilfe Dresden e. V.
mobile, aufsuchende Jugendsozialarbeit, Beratung, Begleitung für junge Menschen in besonderen Lebenslagen
www.treberhilfe-dresden.de
Albertstraße 32, 01097 Dresden
(03 51) 8 03 65 81
■■ *Sowieso* KULTUR BERATUNG BILDUNG Frauen für
Frauen e. V.
Krisenintervention, Beratung für Frauen und Mädchen;
Rechtsberatung zum Sozialrecht
frauen.sowieso@gmx.de,
www.frauenzentrumsowieso.de,
www.frauenberatung-dresden.de
(HARTZ IV-Beratung für Frauen)
Angelikastraße 1, 01099 Dresden
(03 51) 8 04 14 70
■■ Opferhilfe Sachsen e. V.
kostenlose, auf Wunsch anonyme Beratung für Opfer von
Straftaten
Theresienstraße 17, 01097 Dresden
(03 51) 8 01 01 39
10
■■ D.I.K. – Dresdner Interventions- und Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von häuslicher
Gewalt/Gewalt im sozialen Nahraum
Krisenintervention, Beratung, Begleitung, Unterstützung für
erwachsene Betroffene (auf Wunsch anonym)
Ostra-Allee 25, 01067 Dresden (03 51) 4 86 04 70
Notdienste
■■ AUSWEG – Beratungsstelle gegen häusliche
Gewalt und sexuellen Missbrauch
Hilfe bei Vergewaltigung, auf Wunsch anonym
Schaufußstraße 21, 01217 Dresden
(03 51) 3 10 02 21
■■ Psychosozialer Krisendienst
für Menschen in Krisen
Gesundheitsamt,
Georgenstraße 4, 01097 Dresden
(03 51) 8 17 81 40
■■ „Horizont“ – Psychosoziale Beratungs- und
Behandlungsstelle für Suchtkranke und Suchtgefährdete
Kesselsdorfer Str. 2, 01159 Dresden
horizont@suchtzentrum.de (03 51) 4 20 77 38/39
■■ Jugend- und Drogenberatungsstelle
Beratung, Therapievermittlung, Nachsorge, psychosoziale
Betreuung bei Substitution; Angebot ist kostenlos und auf
Wunsch anonym
Gesundheitsamt, Wiener Str. 41,
01219 Dresden
drogenberatung@dresden.de
(0351) 42 77 30
■■ 24 Stunden-Notrufe
Polizei Feuerwehr/Rettungsdienst Telefonseelsorge 110
112
08 00/1 11 01 11
■■ Frauenschutzhaus Dresden
Gynäkologische Ambulanz,
geburtshilfliche Notaufnahme
Fetscherstraße 74, 01307 Dresden, Haus 21,
Erdgeschoss
(03 51) 4 58 21 83
Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt
Friedrichstraße 41,
01067 Dresden
(03 51) 48 00
Zuflucht für Frauen und ihre Kinder, Krisenintervention
und Beratung
24-Stunden-Notruftelefon (03 51) 2 81 77 88
Städtisches Krankenhaus Dresden-Neustadt
interdisziplinäre Notfallaufnahme
Kopernikusstraße 39a,
01129 Dresden
(03 51) 85 60
■■ Ärztliche Notdienste
Städtisches Krankenhaus Dresden-Neustadt,
Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe
Industriestraße 40, 01129 Dresden
(03 51) 85 60
Möglichkeit zum Erhalt der Pille „danach“ zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft und
Postexpositionsprophylaxe nach ungeschütztem Sex
mit HIV-positivem Partner
Kassenärztlicher Notdienst Dresden
allgemein-, kinderärztlich
Fiedlerstraße 25, Haus 28,
01307 Dresden
(03 51) 1 92 92
11
Beratungsstellen für
Prostituierte
■■ Berlin
■■ Ban Ying e.V.
Anklamer Str. 38
(030) 4 40 63 73/74
info@ban-ying.de
■■ Hydra e.V.
Köpenicker Str. 187/188
(030) 6 11 00 23
www.hydra-berlin.de
■■ querstrich
ein Projekt von und für Callboys
Nollendorfstr. 31
(030) 21 75 60 48
■■ Subway e.V.
für Jungs die unterwegs sind
und anschaffen
Nollendorfstr. 31
(030) 2 15 57 59
■■ Zentrum für sexuelle Gesundheit
und Familienplanung
Hohenzollerndamm 174
(030) 9 02 91 68 80
12
■■ Bochum
Madonna e.V.
Alleestr. 50
(0234) 68 57 50
■■ Frankfurt/Main
■■ Dona Carmen e.V.
Elbestr. 41
(069) 76 75 28 80
■■ Bremen
Nitribitt e.V.
Stader Str. 1
(0421) 44 86 62
■■ Callboy Connection
c/o KISS, Frankfurter
AIDS-Hilfe
Alte Gasse 32 HH
(0179) 6 21 30 65
■■ Tamara e.V.
Alfred-Brehm-Platz 17
(069) 94 35 02 40
■■ Dortmund
■■ Mitternachtsmission e.V.
Dudenstr. 2-4
(0231) 14 44 91
■■ Kober
Nordstr. 50
(0231) 86 10 32 - 0
■■ Essen
■■ Nachtfalter e.V.
Niederstr. 12-16
(0201) 3 64 55 47
■■ Nachtfalke
... für Jungs und Männer,
die anschaffen
Varnhorststr. 17
(0201) 1 05 37 22
■■ Hamburg
■■ Amnesty for Women e.V.
Projekt TAMPEP
Context e.V.
Große Bergstr. 231
(040) 38 47 53
■■ Basis Projekt
Anlaufstelle für männliche
Prostituierte
St. Georgs Kirchhof
(040) 2 80 16 07
■■ ragazza e.V.
Brennerstr. 19
(040) 24 46 31
■■ Hannover
■■ Phoenix e.V.
Für Frauen und Männer in der
Sexarbeit
Postfach 4762
(0511) 1 46 46
■■ Kobra
Postfach 4762
(0511) 7 01 15 17
■■ La Strada
Escherstr. 25
(0511) 1 40 23
■■ Köln
■■ Agisra e.V.
Steinberger Str. 40
(0221) 12 40 19
■■ looks e.V.
hilft Jungs, die anschaffen
Pipinstr.7
(0221) 2 40 56 50
■■ Mäc-Up / SKF Köln e.V.
Gereonstr. 13
(0221) 9 12 52 50
■■ Leipzig
KOBRAnet – Sächsische
Fachberatungsstelle für
Betroffene von Menschenhandel
Postfach 30 15 39
(03 41) 3 06 52 45
kobra-leipzig@gmx.de
■■ Magdeburg
Beratungsstelle Vera,
AWO-Sachsen-Anhalt
Postfach 3555
(0391) 4 01 53 71
■■ München
■■ Mimikri für Frauen,
die anschaffen
Dreimühlenstr. 1
(089) 7 25 90 83
■■ Marikas
für Jungs, die anschaffen
Dreimühlenstr. 1
(089) 7 25 90 84
■■ Saarbrücken
Hurenselbsthilfe
Großherzog-Friedrich-Str. 37
(0681) 37 36 31
■■ Stuttgart
Cafè Strich-Punkt
Katharinenplatz 5
(0711) 24 39 01
■■ Zittau
KOBRAnet – Sächsische
Fachberatungsstelle für
Betroffene von Menschenhandel
PF 1406, (0 35 83) 77 96 77
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2. Auflage, November 2010
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