Wegweiser für Prostituierte in Dresden
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Wegweiser für Prostituierte in Dresden
Wegweiser für Prostituierte in Dresden 1 Vorwort Wir überreichen Ihnen hiermit einen Überblick über Rechte, gesetzliche Bestimmungen und Ansprechpartner in Behörden und Institutionen. Er soll Ihnen behilflich sein, Ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen und in Notlagen Hilfe finden zu können. Auf Grund der Besonderheit Ihres Gewerbes lassen sich mitunter gesetzliche Forderungen und mögliche Praxis nicht wirklich vereinbaren (z. B. gibt Ihnen kein Freier eine Quittung) und so ist es oft nicht leicht, sich durch amtliche Verfügungen durchzuarbeiten. Wir haben versucht, zu erhellen, was uns möglich war. Wir, das sind die Mitglieder der Arbeitsgruppe Prostitution in Dresden. Von der Beratungsstelle für AIDS und sexuell übertragbare Krankheiten des Gesundheitsamtes koordiniert, tauschen sich alljährlich Vertreter von Behörden und Initiativen, die sich beruflich mit dem Thema Prostitution befassen, über aktuelle Situationen, Trends und Erfordernisse aus. Die jeweilige Schweigepflicht und das Datenschutzgeheimnis werden dabei strikt gewahrt. Der Inhalt ist die miteinander abgestimmte Sicht der verschiedenen Arbeitsgruppenmitglieder. Wenn Sie weitere Fragen haben oder individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gern an uns wenden. Es gibt speziell für Sie und Ihre Angelegenheiten Ansprechpartner bei Gesundheitsamt (nur hier anonym), Polizei und Finanzamt Freital. Wichtig ist uns, Sie auf Hilfsmöglichkeiten in Notlagen finanzieller, rechtlicher, gesundheitlicher oder seelischer Art hinzuweisen. Sie finden Telefonnummer oder Ansprechpartner unter jeder Institution. Der Wegweiser ist unter Mitarbeit von Dresdner Frauen und Männern aus der Sexarbeit entstanden. Ihr Fachwissen und kritischer Blick haben uns geholfen, Akzente zu setzen. Für Ihre Mitarbeit bedanken wir uns herzlich. Friederike Beier bis 2009 Leiterin der Beratungsstelle für AIDS und sexuell übertragbare Krankheiten Arbeitsgruppe Prostitution Dresden Gesundheitsamt Dresden, Beratungsstelle für AIDS und sexuell übertragbare Krankheiten; Polizeidirektion Dresden, Kommissariat 24/Prostitution; Ordnungsamt Dresden, SG Gaststätten; Finanzamt Freital, Steuerfahndungsstelle; ARGE Dresden; Hauptzollamt Dresden, Abt. Finanzkontrolle/Schwarzarbeit; AIDS-Hilfe Dresden e.V.; KOBRAnet e.V.; Treberhilfe Dresden e.V. Eine gute Ergänzung dieses Wegweisers ist die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Broschüre des Bundesverbandes Sexuelle Dienstleistungen e.V.: „Gute Geschäfte – rechtliches ABC der Prostitution.“ www.busd.de Für den Textfluss haben wir entweder die weibliche oder die männliche Form verwendet, obwohl Frauen und Männer in der Sexarbeit tätig sind. Inhaltsverzeichnis Kurzfassung über Rechte, Möglichkeiten, Einschränkungen und Pflichten Kurzfassung über Rechte, Möglichkeiten, 3 Einschränkungen und Pflichten Rechte und Möglichkeiten 3 Einschränkungen und Pflichten 3 Wichtige Behörden 4 ■■ Beratungsstelle für AIDS und sexuell 4 übertragbare Krankheiten ■■ Polizeidirektion Dresden, 4 Kommissariat 24/Prostitution ■■ Finanzamt Freital, Steuerfahndungsstelle 5 ■■ Ordnungsamt, 5 Abteilung Gewerbeangelegenheiten Rechtliche Grundlagen 6 ■■ Prostitutionsgesetz6 ■■ Infektionsschutzgesetz6 ■■ Dresdner Sperrgebietsverordnung 6 ■■ Dresdner Baurecht 7 ■■ Dresdner Gewerbeordnung 7 ■■ Steuerrecht7 ■■ Sozialrecht7 ■■ Krankenversicherung7 ■■ Aufenthaltsgesetz für Ausländer 8 Weitere Behörden und Vereine 9 Notdienste 11 ■■ 24 Stunden-Notrufe 11 ■■ Frauenschutzhaus Dresden 11 ■■ Ärztliche Notdienste 11 Beratungsstellen für Prostituierte 12 Rechte und Möglichkeiten Einschränkungen und Pflichten ■■ Gesundheitsamt, anonym und kostenfrei: Beratung, Untersuchung, Behandlung von sexuell übertragbaren Krankheiten, Begleitung in persönlichen Notsituationen. Alle Angebote gelten auch für Personen ohne Krankenversicherung, auch für Ausländer ■■ Polizei: Schutz, Beratung bei Gefahren für Leib, Leben, Eigentum ■■ KOBRAnet e.V.: Hilfe für vom Menschenhandel betroffene Personen oder für Menschen, die davon Kenntnis haben ■■ Recht auf Unterschriftsverweigerung unter unverständliche Protokolle nach Beratung oder Information, auch gegenüber Behörden ■■ Ausländer sollten immer ihren Ausweis bei sich tragen und haben das Recht auf einen Dolmetscher ■■ Verbot von Prostitution innerhalb des Geltungsbereiches der Sperrbezirksverordnung ■■ Einlassgewährung für Vertreter von Behörden wie Polizei, Gesundheits-, Finanz-, Ordnungsamt ■■ Versteuerung des Einkommens (Finanzamt) ■■ Meldung von Nebenverdienst bei Bezug von Sozialleistungen (Rente, Hartz IV, Sozialhilfe) bei der ausreichenden Institution und beim Finanzamt ■■ Betreiber: Anmeldung des Gewerbes beim Ordnungsamt ■■ Selbstständige: formlose Mitteilung der Gewerbeaufnahme an Sozialversicherungsträger ■■ Nichtdeutsche: Aufenthaltsgesetz für Ausländer beachten ■■ Es besteht eine Krankenversicherungspflicht, versäumte Beiträge müssen nachgezahlt werden 3 Wichtige Behörden ■■ Beratungsstelle für AIDS und sexuell übertragbare Krankheiten Das Gesundheitsamt hat nach dem Infektionsschutzgesetz die Aufgabe, die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern. Dazu bietet es u. a. in der Beratungsstelle für AIDS und sexuell übertragbare Krankheiten Prostituierten kostenlose, anonyme Beratung, Untersuchung und Behandlung auf Geschlechtskrankheiten und Beratung und Begleitung in psychosozialen Krisensituationen an. Bei Hausbesuchen erfolgen Informationen, Beratung und Hilfe in Notlagen. Bautzner Straße 125, 01099 Dresden gesundheitsamt-aids-std@dresden.de Ansprechpartner: Frau Homt, Herr Venus (03 51) 8 16 50 25 ■■ Polizeidirektion Dresden, Kommissariat 24/Prostitution Die Beamten kontrollieren die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen (u.a.: Sperrbezirksverordnung, Ausländer-/Aufenthaltsrecht). Prostituierte sind nur zu Angaben zur eigenen Person, wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle Adresse verpflichtet, aber nicht zum Einkommen aus Prostitution, sonstigem Einkommen oder Hartz IV. Die Polizei geht allen Anzeigen nach, auch anonymen, die im Zusammenhang mit Prostitution stehen und einen Verstoß gegen geltende Gesetze und Verordnungen darstellen. Schießgasse 7, 01067 Dresden in Notfällen: Ansprechpartner: KHM Dittmar zwischen 15 und 25 Euro) von jeder Prostituierten einzubehalten. Zusätzlich muss der Betreiber täglich eine von der Fahndungsstelle ausgehändigte Sammelliste mit Angabe aller Prostituierten führen, auch derer, die nicht am Verfahren teilnehmen. Die dort gemachten Angaben sind durch das Steuergeheimnis geschützt. Auch die eigenständig tätigen Prostituierten können am Düsseldorfer Verfahren teilnehmen und eine eigene Vereinbarung mit dem Finanzamt hierüber abschließen. Die Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren befreit die Prostituierten jedoch grundsätzlich nicht von der Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen. Ein Nachweis über die im Rahmen des Düsseldorfer Verfahrens bereits vorausgezahlten Beträge ist beim Finanzamt Freital erhältlich. Coschützer Straße 8–10, 01705 Freital poststelle@fa-freital.smf.sachsen.de Ansprechpartner: Herr Kunze (0351) 64 78-242 ■■ Ordnungsamt, Abteilung Gewerbeangelegenheiten Die Abteilung Gewerbeangelegenheiten ist für den Vollzug der Sperrbezirksverordnung und das Gaststättengewerbe zuständig. Sie berät zur gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeit und zur steuerlichen Anmeldepflicht nach der Abgabenordnung und nimmt Gewerbeanmeldungen entgegen. Theaterstraße 11–13, 01001 Dresden Ansprechpartner: Herr Fischer (03 51) 4 88 58 60 110 und 112 (03 51) 4 83 20 54 ■■ Finanzamt Freital, Steuerfahndungsstelle Die Steuerfahndungsstelle stellt das Düsseldorfer Verfahren vor und steht bei Rückfragen hierzu beratend zur Seite. Das Düsseldorfer Verfahren ist eine vereinfachte Steuervorauszahlung für Prostituierte. Bei in bordellartigen Betrieben tätigen Prostituierten ist vom Betreiber pro Tätigkeitstag ein vorab mit dem Finanzamt schriftlich vereinbarter Tagessatz (in der Regel 4 5 Rechtliche Grundlagen ■■ Dresdner Baurecht Wohnungsprostitution und bordellartige Betriebe in einem allgemeinen Wohngebiet sind wegen „milieubedingter Unruhe im Zusammenhang mit Prostitution“ regelmäßig unzulässig. Bei gewerblicher Nutzung einer Wohnung für Prostitution muss beim Bauaufsichtsamt ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden. Das Bauamt wird meist auf Anzeigen (auch auf anonyme) aktiv. Bauaufsichtsamt, Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (03 51) 4 88 18 02 ■■ Prostitutionsgesetz Das 2002 in Kraft getretene Prostitutionsgesetz regelt arbeits-, sozial- und zivilrechtliche Beziehungen der Prostituierten mit ihren Kunden und Arbeitgebern. Es benennt ihren Rechtsanspruch auf: ■■ gerichtlich einklagbares Entgelt für eine erbrachte Dienstleistung gegenüber Freiern und/oder vereinbartes Gehalt gegenüber Betreibern ■■ Arbeit im Angestelltenverhältnis mit rechtsgültigem Arbeitsvertrag mit Regelungen zu Preisen, Urlaub, Arbeitszeit und -ort einschließlich regulärem Abschluss von gesetzlicher Kranken-, Arbeitslosen-, Sozial-, Rentenversicherung. Aufforderungen zu bestimmten sexuellen Dienstleistungen oder zur Bedienung eines abgelehnten Gastes sind nicht möglich ■■ straffreie Förderung sexueller Dienstleistungen wie das Auslegen von Kondomen in Gaststätten Zwang, Ausbeutung, die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren, eine persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit, die über den üblichen Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses hinausgehen, können mit Freiheits- oder Geldstrafen belegt werden! von Geschlechtskrankheiten und zu Sozialberatung in Gesundheitsämtern. Für eine kostenfreie Behandlung müssen Sie nicht nachweisen, dass Sie die Kosten nicht selbst tragen können. Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes ist Eintritt in Wohnung bzw. Bordell zu gewähren. ■■ Dresdner Sperrgebietsverordnung Die Dresdner Sperrgebietsverordnung regelt, wo Prostitution ausgeführt werden darf: nicht in der Öffentlichkeit und Autos, nur außerhalb des Sperrgebietes und im 200 Meter Abstand zu Kirchgemeindezentren, Kirchen, Krankenanstalten, Kinder-, Freizeiteinrichtungen, Schulen, Seniorenheimen. Anbahnung nur in der Bremer Straße zwischen 20 und 6 Uhr mit Beachtung des 200-MeterAbstandes zu Katholischem und Matthäus-Friedhof. Innerhalb des Sperrbezirkes ist Prostitution verboten. Bei Nichteinhaltung der Sperrgebietsverordnung drohen Geldbußen und bei beharrlicher Zuwiderhandlung Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten. Ihre Einhaltung wird kontrolliert durch Polizei und Ordnungsamt. Zum Sperrgebiet gehören: Innenstadt (siehe Karte Mittelteil), die Ortschaften Altfranken, Cossebaude, Gompitz, Langebrück, Mobschatz, Oberwartha, Schönborn, Schönfeld-Weißig und Weixdorf. Unterlagen bei: ■■ Infektionsschutzgesetz Seit Einführung des Infektionsschutzgesetzes im Juli 2000 gibt es keine Untersuchungspflicht für Prostituierte mehr, aber ein Angebot zu kostenfreier, anonymer Beratung, Untersuchung und Behandlung (im Einzelfall) 6 Gesundheitsamt, AIDS/STD Beratung (03 51) 8 16 50 25 Ordnungsamt, Abteilung Gewerbe (03 51) 4 88 58 60 Polizei, Kommissariat 24/Prostitution (03 51) 4 83 20 54 ■■ Dresdner Gewerbeordnung Sie können und müssen als Prostituierte in Dresden kein Gewerbe „Prostitution“ anmelden. Betreiber jedoch müssen ihr Gewerbe beim Ordnungsamt Dresden, Abt. Gewerbeangelegenheiten anmelden. Von hier erfolgt eine Mitteilung an das Finanzamt. Nichtanmeldung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Sie können sich am Düsseldorfer Verfahren beteiligen. Ein Nachweis über die bereits vorausgezahlten Beträge ist beim Finanzamt Freital erhältlich und der Steuererklärung beizufügen. Angestellte Prostituierte haben einen Arbeitsvertrag mit dem Betreiber, der ihre Lohnsteuerkarte erhält und Lohnsteuer an das Finanzamt abführt. Lohnsteuer und Arbeitslohn werden auf der Lohnsteuerkarte bescheinigt, die für die jährliche Einkommensteuererklärung benötigt wird. Betreiber zahlen Umsatz-, Einkommen-, Gewerbesteuer und führen Lohnsteuer für ihre Angestellten an das Finanzamt ab. Für die Prostituierten, die am Düsseldorfer Verfahren teilnehmen, übernimmt der Betreiber das Führen der von der Steuerfahndungsstelle Freital übergebenen Sammelanmeldungen, behält die sich daraus ergebenden Geldbeträge von den Prostituierten ein und führt diese Beträge an das zuständige Finanzamt ab. Finanzamt Freital, Steuerfahndungsstelle (03 51) 6 47 82 42 Ordnungsamt, Abt. Gewerbeangelegenheiten (03 51) 4 88 58 60 ■■ Sozialrecht ■■ Steuerrecht Einkommen aus selbstständiger oder angestellter Tätigkeit, auch Nebenverdienst muss versteuert werden! Steuerhinterziehung ist eine Straftat und wird strafrechtlich verfolgt. Steuern können in diesen Fällen bis zu zehn Jahre rückwirkend festgesetzt werden. Selbstständige Prostituierte erhalten vom zuständigen Finanzamt eine Steuernummer. Sie sind verpflichtet, ihre Einnahmen aufzuzeichnen und Ausgaben nachzuweisen (Quittungen und Belege wie z.B. für Miete und Annoncen, unbedingt ausstellen lassen und aufbewahren!). In Abhängigkeit von der Höhe des Einkommens bzw. Umsatzes müssen sie Einkommen-, Umsatzund Gewerbesteuer entrichten. Da es sich in jedem Fall um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handelt, ist grundsätzlich im Folgejahr eine Steuererklärung anzufertigen. Bei Bezug von Renten, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Hartz IV muss jeder Nebenverdienst bei ausreichender Institution (Rentenversicherungsträger, Sozialamt, ARGE) und Finanzamt angegeben werden. Wer schwarzarbeitet, ist erpressbar (Freier, Kollegen). Missbrauch von Sozialleistungen ist strafbar. Behörden gehen jeder, auch anonymen Anzeige nach. ■■ Krankenversicherung Seit dem 01.04.2007 besteht für jeden Bürger in Deutschland Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Ab 01.01.2009 müssen auch die privaten Krankenversicherungsträger eine Versicherung für die Personen anbieten, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert werden 7 10 11 können, aber am 01.01.2009 ohne Krankenversicherungsschutz in Deutschland leben. Diese Versicherung zum sog. Basistarif umfasst mindestens das selbe Leistungsspektrum, welches auch die gesetzlichen Krankenkassen anbieten. Ab 01.01.2009 ist somit jeder verpflichtet, sich gegen das Risiko Krankheit zu versichern. Sowohl bei der gesetzlichen, als auch bei der privaten Krankenversicherung (im Basistarif) erfolgt keine Gesundheitsprüfung, um die Mitgliedschaft zu begründen. Die Aufnahme darf nur unter ganz eng gefassten Ausnahmen abgelehnt werden. Für beide Versicherungsformen sind Beiträge zu entrichten. Können die Beiträge nicht mehr bezahlt werden und kommt man mit zwei Monatsbeiträgen in Rückstand, zahlen die Krankenkassen nur noch Leistungen für die Akutversorgung und Leistungen, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Mutterschaft stehen. Sollte man die Beiträge für die Krankenversicherung nicht aus der selbständigen Tätigkeit erwirtschaften können, so besteht die Möglichkeit bei der ARGE einen Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zu beantragen. Hierbei besteht eine Mitwirkungspflicht! Folgende Hinweise sollten bei den Überlegungen zum Krankenversicherungsschutz mit einbezogen werden: Die Nachzahlung versäumter Beiträge oder die Kosten für Krankenhausaufenthalte können rasch eine Höhe von mehreren Tausend Euro erreichen. Die Rückkehr von der privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenversicherung ist oft mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und kann mitunter abgelehnt werden. Ausländische Prostituierte: Besteht im Heimatland eine Krankenversicherung, die auch einen Geschäftsbetrieb in Deutschland hat, so ist man ausreichend versichert. Andernfalls muss, wie bei allen Selbstständigen, eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Sowohl die gesetzlichen, als auch die privaten Versicherungen bieten Beratungen an. ■■ Aufenthaltsgesetz für Ausländer EU-Bürgerinnen und EU-Bürger Einer Meldepflicht bei der Meldebehörde unterliegt jeder nichtdeutsche EU-Bürger, der sich länger als drei Monate in Deutschland aufhält. Freizügigkeitsrecht als Bescheinigung der Ausländerbehörde braucht jeder, der 8 in Deutschland arbeiten will. Es beinhaltet eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Eine EU-Arbeitserlaubnis braucht jeder, der nicht selbstständig, sondern angestellt bei einem Betreiber arbeitet und aus Lettland, Estland, Litauen, Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, Ungarn, Slowenien, Rumänien und Bulgarien kommt. Sie wird ausgestellt von der Arbeitsagentur. Erst nach einem Jahr Arbeit gibt es hier eine uneingeschränkte und unbegrenzte EU-Arbeitsberechtigung. Drittstaatsangehörige (Nichtdeutsche, Nicht-EU-Bürger) benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde mit klarer Regelung der Erwerbstätigkeit (selbstständig, angestellt). Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt. Ausländische Touristen dürfen, mit oder ohne Visum, keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Arbeit ohne Erlaubnis verstößt gegen ausländerbehördliche Vorschriften. Sie ist strafbar bis hin zur Ausweisung aus der Bundesrepublik. Für alle Ausländer in der Sexarbeit gilt Sie sollten immer ihren Ausweis bei sich tragen und haben bei Behörden das Recht auf Dolmetscher. Ansprechpartner für das Aufenthaltsgesetz Einwohner-/Standesamt, Staatsangehörigkeit, Ausländerangelegenheiten (03 51) 4 88 64 51 Zentrale Pass- und Meldestelle Ortsamt Al tstadt (03 51) 4 88 60 70 Bundesagentur für Arbeit (03 51) 47 50 Dresdner Verein für soziale Integration von Aussiedlern und Ausländern e. V. (03 51) 4 84 38 05 Ausländerrat Dresden e. V. (03 51) 4 36 37 23 Weitere Behörden und Vereine ■■ Einwohner- und Standesamt, Abt. Staatsangehörigkeit und Ausländerangelegenheiten Ausländer- und Asylrecht, touristische und geschäftliche Aufenthalte; Aufenthaltsgenehmigung, -beendung; Touristenvisa; Einbürgerungs-, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Theaterstraße 11, 01067 Dresden‚ (03 51) 4 88 64 51 ■■ Zentrale Pass- und Meldestelle Pass-, Personalausweis- und Meldeangelegenheiten (Wohnung an-, ab- bzw. ummelden) Theaterstraße 11, 01067 Dresden, (03 51) 4 88 60 70 ■■ Bürgerbüros in den Stadtteilen Bürger-, Sozialberatung, Antragsservice, Pass-, Personalausweis-, Meldeangelegenheiten; Wohngeld- und Wohnberechtigungsscheine Die Zuständigkeit eines Bürgerbüros richtet sich nach dem jeweiligem Wohnsitz. Informationen unter www.dresden.de; PF 12 00 20, 01001 Dresden ■■ Hauptzollamt Dresden – Finanzkontrolle/Schwarzarbeit geht Hinweisen und Anzeigen zu Schwarzarbeit im Angestelltenverhältnis nach. Kontrollen werden in Zusammenarbeit mit Polizei oder Ordnungsamt durchgeführt. Schützenhöhe 24–26, 01099 Dresden (03 51) 81 61 13 02 ■■ Bauaufsichtsamt, Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle Bürgerberatung, Annahme und Vorprüfung aller Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid, auf Abgeschlossenheit nach Wohnungseigentumsgesetz, Vorlagen in der Genehmigungsfreistellung, Anzeigen zur Beseitigung von Anlagen Hamburger Straße 19, 01067 Dresden (03 51) 4 88 18 02 ■■ Arbeitsagentur Dresden Arbeitsgenehmigungen für ausländische Arbeitnehmer; Vermittlung von Anpassungsqualifizierungen und Arbeit; Gewährung von Leistungen; Vermittlung von Umschulungen und (Kurzzeit-)jobs www.arbeitsagentur.de Budapester Straße 30, 01069 Dresden (03 51) 47 50 ■■ Dresdner Verein für soziale Integration von Aussiedlern und Ausländern e. V. Beratung in allen Lebensbereichen und Begleitung zu allen Behörden, medizinischen und sozialen Einrichtungen; Dolmetscherdienst Lingnerallee 3, 01069 Dresden (03 51) 4 84 38 05 ■■ Ausländerrat Dresden e. V. Hilfe für soziale Integration von Aussiedlern, Ausländern, für Menschen ohne sicheren Aufenthaltstitel Heinrich-Zille-Straße 6, 01219 Dresden (03 51) 4 36 37 23 9 ■■ Aidshilfe Dresden e. V. kostenlose, anonyme Beratung zur körperlichen und seelischen Gesundheitsvorsorge, -pflege in Bezug auf Sexualität; Beratung und Begleitung von Menschen mit HIV/Aids, Angehörigen www.aidshilfe-dresden.de Online-Beratung: www.aidshilfe-beratung.de Bischofsweg 46, 01099 Dresden (03 51) 4 41 61 41 ■■ Schwangerenberatungsstelle BRichter5@dresden.de, UBeckert@dresden.de Braunsdorfer Straße 13, 01159 Dresden (03 51) 4 24 03 63 ■■ Treberhilfe Dresden e. V. mobile, aufsuchende Jugendsozialarbeit, Beratung, Begleitung für junge Menschen in besonderen Lebenslagen www.treberhilfe-dresden.de Albertstraße 32, 01097 Dresden (03 51) 8 03 65 81 ■■ *Sowieso* KULTUR BERATUNG BILDUNG Frauen für Frauen e. V. Krisenintervention, Beratung für Frauen und Mädchen; Rechtsberatung zum Sozialrecht frauen.sowieso@gmx.de, www.frauenzentrumsowieso.de, www.frauenberatung-dresden.de (HARTZ IV-Beratung für Frauen) Angelikastraße 1, 01099 Dresden (03 51) 8 04 14 70 ■■ Opferhilfe Sachsen e. V. kostenlose, auf Wunsch anonyme Beratung für Opfer von Straftaten Theresienstraße 17, 01097 Dresden (03 51) 8 01 01 39 10 ■■ D.I.K. – Dresdner Interventions- und Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt/Gewalt im sozialen Nahraum Krisenintervention, Beratung, Begleitung, Unterstützung für erwachsene Betroffene (auf Wunsch anonym) Ostra-Allee 25, 01067 Dresden (03 51) 4 86 04 70 Notdienste ■■ AUSWEG – Beratungsstelle gegen häusliche Gewalt und sexuellen Missbrauch Hilfe bei Vergewaltigung, auf Wunsch anonym Schaufußstraße 21, 01217 Dresden (03 51) 3 10 02 21 ■■ Psychosozialer Krisendienst für Menschen in Krisen Gesundheitsamt, Georgenstraße 4, 01097 Dresden (03 51) 8 17 81 40 ■■ „Horizont“ – Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke und Suchtgefährdete Kesselsdorfer Str. 2, 01159 Dresden horizont@suchtzentrum.de (03 51) 4 20 77 38/39 ■■ Jugend- und Drogenberatungsstelle Beratung, Therapievermittlung, Nachsorge, psychosoziale Betreuung bei Substitution; Angebot ist kostenlos und auf Wunsch anonym Gesundheitsamt, Wiener Str. 41, 01219 Dresden drogenberatung@dresden.de (0351) 42 77 30 ■■ 24 Stunden-Notrufe Polizei Feuerwehr/Rettungsdienst Telefonseelsorge 110 112 08 00/1 11 01 11 ■■ Frauenschutzhaus Dresden Gynäkologische Ambulanz, geburtshilfliche Notaufnahme Fetscherstraße 74, 01307 Dresden, Haus 21, Erdgeschoss (03 51) 4 58 21 83 Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt Friedrichstraße 41, 01067 Dresden (03 51) 48 00 Zuflucht für Frauen und ihre Kinder, Krisenintervention und Beratung 24-Stunden-Notruftelefon (03 51) 2 81 77 88 Städtisches Krankenhaus Dresden-Neustadt interdisziplinäre Notfallaufnahme Kopernikusstraße 39a, 01129 Dresden (03 51) 85 60 ■■ Ärztliche Notdienste Städtisches Krankenhaus Dresden-Neustadt, Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe Industriestraße 40, 01129 Dresden (03 51) 85 60 Möglichkeit zum Erhalt der Pille „danach“ zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft und Postexpositionsprophylaxe nach ungeschütztem Sex mit HIV-positivem Partner Kassenärztlicher Notdienst Dresden allgemein-, kinderärztlich Fiedlerstraße 25, Haus 28, 01307 Dresden (03 51) 1 92 92 11 Beratungsstellen für Prostituierte ■■ Berlin ■■ Ban Ying e.V. Anklamer Str. 38 (030) 4 40 63 73/74 info@ban-ying.de ■■ Hydra e.V. Köpenicker Str. 187/188 (030) 6 11 00 23 www.hydra-berlin.de ■■ querstrich ein Projekt von und für Callboys Nollendorfstr. 31 (030) 21 75 60 48 ■■ Subway e.V. für Jungs die unterwegs sind und anschaffen Nollendorfstr. 31 (030) 2 15 57 59 ■■ Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung Hohenzollerndamm 174 (030) 9 02 91 68 80 12 ■■ Bochum Madonna e.V. Alleestr. 50 (0234) 68 57 50 ■■ Frankfurt/Main ■■ Dona Carmen e.V. Elbestr. 41 (069) 76 75 28 80 ■■ Bremen Nitribitt e.V. Stader Str. 1 (0421) 44 86 62 ■■ Callboy Connection c/o KISS, Frankfurter AIDS-Hilfe Alte Gasse 32 HH (0179) 6 21 30 65 ■■ Tamara e.V. Alfred-Brehm-Platz 17 (069) 94 35 02 40 ■■ Dortmund ■■ Mitternachtsmission e.V. Dudenstr. 2-4 (0231) 14 44 91 ■■ Kober Nordstr. 50 (0231) 86 10 32 - 0 ■■ Essen ■■ Nachtfalter e.V. Niederstr. 12-16 (0201) 3 64 55 47 ■■ Nachtfalke ... für Jungs und Männer, die anschaffen Varnhorststr. 17 (0201) 1 05 37 22 ■■ Hamburg ■■ Amnesty for Women e.V. Projekt TAMPEP Context e.V. Große Bergstr. 231 (040) 38 47 53 ■■ Basis Projekt Anlaufstelle für männliche Prostituierte St. Georgs Kirchhof (040) 2 80 16 07 ■■ ragazza e.V. Brennerstr. 19 (040) 24 46 31 ■■ Hannover ■■ Phoenix e.V. Für Frauen und Männer in der Sexarbeit Postfach 4762 (0511) 1 46 46 ■■ Kobra Postfach 4762 (0511) 7 01 15 17 ■■ La Strada Escherstr. 25 (0511) 1 40 23 ■■ Köln ■■ Agisra e.V. Steinberger Str. 40 (0221) 12 40 19 ■■ looks e.V. hilft Jungs, die anschaffen Pipinstr.7 (0221) 2 40 56 50 ■■ Mäc-Up / SKF Köln e.V. Gereonstr. 13 (0221) 9 12 52 50 ■■ Leipzig KOBRAnet – Sächsische Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel Postfach 30 15 39 (03 41) 3 06 52 45 kobra-leipzig@gmx.de ■■ Magdeburg Beratungsstelle Vera, AWO-Sachsen-Anhalt Postfach 3555 (0391) 4 01 53 71 ■■ München ■■ Mimikri für Frauen, die anschaffen Dreimühlenstr. 1 (089) 7 25 90 83 ■■ Marikas für Jungs, die anschaffen Dreimühlenstr. 1 (089) 7 25 90 84 ■■ Saarbrücken Hurenselbsthilfe Großherzog-Friedrich-Str. 37 (0681) 37 36 31 ■■ Stuttgart Cafè Strich-Punkt Katharinenplatz 5 (0711) 24 39 01 ■■ Zittau KOBRAnet – Sächsische Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel PF 1406, (0 35 83) 77 96 77 kobra.zittau@gmx.de ■■ Nürnberg Kassandra e.V. Breite Gasse 1 (0911) 44 28 89 13 www.dresden.de Impressum Herausgeberin: Landeshauptstadt Dresden Die Oberbürgermeisterin Arbeitsgruppe Prostitution Dresden In Zusammenarbeit mit Dresdner Frauen und Männern der Sexarbeit Redaktion Friederike Beier, Sibylle Homt Gesundheitsamt AIDS/STD-Bratungsstelle Telefon(03 51) 8 16 50 25 Telefax(03 51) 8 16 50 26 E-Mailgesundheitsamt-aids-std@dresden.de Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon(03 51) 4 88 23 90 und (03 51) 4 88 26 81 Telefax(03 51) 4 88 22 38 E-Mailpresse@dresden.de Postfach 12 00 20 01001 Dresden www.dresden.de 2. Auflage, November 2010 Kein Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte Dokumente. Verfahrensanträge oder Schriftsätze können elektronisch, insbesondere per E-Mail, nicht rechtswirksam eingereicht werden. Dieses Informationsmaterial ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Dresden. Es darf nicht zur Wahlwerbung benutzt werden. Parteien können es jedoch zur Unterrichtung Ihrer Mitglieder verwenden. 20
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