Barrierefreies und seniorengerechtes Wohnen
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Barrierefreies und seniorengerechtes Wohnen
Barrierefreies und seniorengerechtes Wohnen / Wohnumfeld in Bergedorf Bestandsaufnahme und Diskussionsstand Stand Dezember 2013 1 Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Bergedorf Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Wentorfer Straße 38a 21029 Hamburg 0 40 - 4 28 91 - 45 15 stadtplanung@bergedorf.hamburg.de 2 Inhalt 1 Einleitung und Hintergrund................................................................................................ 5 2 Bevölkerungsentwicklung und Anteil älterer Menschen .................................................... 7 3 4 2.1 Bevölkerung heute ..................................................................................................... 7 2.2 Prognose.................................................................................................................. 11 2.3 Entwicklung der Pflegebedürftigkeit ......................................................................... 12 Seniorengerechter und Barrierefreier Wohnraum ........................................................... 13 3.1 Definitionen .............................................................................................................. 13 3.2 Bestand und Bedarfe unterschiedlicher Wohnformen ............................................. 15 3.3 Möglichkeiten der Wohnraumförderung ................................................................... 17 3.4 Expertenworkshop zum Thema „Barrierefreis Wohnen“ .......................................... 19 Wohnumfeld / Barrierefreie Stadt .................................................................................... 21 4.1 Öffentlicher Raum .................................................................................................... 21 4.2 Mobilität.................................................................................................................... 22 4.3 Nahversorgung ........................................................................................................ 25 4.4 ExWoSt Sondergutachten "Barrierefreie Stadtquartiere" ......................................... 25 4.5 Expertenworkshop zum Thema „Barrierefreie Stadt / Wohnumfeld“ ....................... 28 4.6 Workshop „Älter werden in Lohbrügge – Aufenthalt und Mobilität im öffentlichen Raum“ ................................................................................................................................. 29 5 6 Informationen und Vernetzung in Bergedorf ................................................................... 30 5.1 Wichtige Partner und Anlaufstellen für Investoren und Bewohner ........................... 30 5.2 Zuständigkeiten im Bezirksamt ................................................................................ 30 5.3 Runder Tisch Leben und Wohnen im Alter .............................................................. 31 5.4 Wegweiser für Seniorinnen und Senioren ............................................................... 31 5.5 Rollstuhlgerechte öffentliche Orte „Wheelmap“ ....................................................... 32 Fazit ................................................................................................................................ 33 Quellenverzeichnis ................................................................................................................. 34 Links zur Barrierefreiheit ........................................................................................................ 35 Anlage 1: Wohneinrichtungen in Bergedorf............................................................................ 36 Anlage 2: Seniorenzentren und -wohnungen in Bergedorf .................................................... 39 3 4 1 Einleitung und Hintergrund Heute sind fast 430.000 Hamburgerinnen und Hamburger 60 Jahre und älter - rund ein Viertel aller Einwohner unserer Stadt. Wie deutschlandweit ändert sich auch in Hamburg der Altersaufbau der Bevölkerung. Dies geschieht voraussichtlich langsamer als in anderen Teilen Deutschlands, da nach Hamburg in den nächsten Jahren weiterhin überdurchschnittlich viele jüngere Menschen zuwandern werden. Aber der Anteil der Menschen über 60 Jahren wird auch in Hamburg voraussichtlich von 24 % im Jahr 2009 auf 27 % im Jahr 2025 steigen und der Anteil der Hochbetagten von 4,9 % auf 6,5 %. Die Stadt Hamburg nimmt sich dem Thema frühzeitig an und führt vielfältige Aktivitäten durch, wie z.B.: - 10. Deutscher Seniorentag mit dem Motto „Ja zum Alter“ (Mai 2012) Kongress Seniorenfreundliches Hamburg (Februar 2012) verschiedene Berichte (z.B. Älter werden in Hamburg – Bilanz und Perspektiven, Gesundheit älterer Menschen in Hamburg, etc.) verschiedene Broschüren (z.B. Sicher gehen - weiter sehen, etc.) verschiedene Ratgeber (z.B. Servicewohnen in Hamburg, Aktiv im Alter, etc.) Seniorenmitwirkungsgesetz Demografiekonzept "Älter werden in Hamburg - Bilanz und Perspektiven" Im Bericht „Älter werden in Hamburg – Bilanz und Perspektiven“ (BGV 2012: 4) wird folgendes Leitbild formuliert: Leitbild Älter werden in Hamburg Hamburg ist eine Stadt für alle Generationen, in der man sein gesamtes Leben verbringen möchte. Hamburg soll zu einer Stadt weiterentwickelt werden, - - die auf einen deutlich höheren Anteil älterer Menschen gut vorbereitet ist, die sicherstellt, dass Seniorinnen und Senioren in allen Bereichen gehört und ihre Belange berücksichtigt werden, in der sich alle Generationen begegnen und gerne zusammen leben, die die Fähigkeiten, Erfahrungen und das Engagement der Älteren schätzt und ihnen Raum zur Entfaltung bietet, die es ermöglicht, selbstständig und selbstbestimmt in der eigenen Wohnung, in der Nachbarschaft, im öffentlichen Raum und in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sich zu bewegen und zu leben, die lebenslanges Lernen fördert, die Bürgerinnen und Bürger durch Information, Beratung und andere Hilfen darin unterstützt, für die Fragen des Alterns gesundheitlich, sozial und rechtlich Vorsorge zu treffen, die mit dem Alter einhergehende gesundheitliche und soziale Risiken nicht leugnet, sondern erforderliche Hilfen in guter und bezahlbarer Qualität sicher stellt, in der die Vielfalt der Lebenshintergründe der Seniorinnen und Senioren und ihrer Lebensverläufe und Lebenserfahrungen im Alter zur Geltung kommen können. 5 Obwohl Bergedorf im Vergleich zur Gesamtstadt ein junger Bezirk mit vielen Kindern und Jugendlichen ist, hat die Zahl der Menschen über 65 Jahre in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Im Jahr 2010 lebten im Bezirk erstmals mehr Seniorinnen und Senioren als Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren. Für die Zukunft bis 2020 wird für Bergedorf eine weitere deutliche Zunahme der über 75-Jährigen prognostiziert. Die Daten des Fachamtes für Grundsicherung und Soziales des Bezirksamtes Bergedorf belegen ebenfalls erhebliche Bedarfe nach barrierefreien und altengerechten Wohnungen. Dementsprechend hat sich der Bezirk das folgende Ziel gesetzt: Ziel aus dem Bergedorfer Wohnungsbauprogramm 2013: Altengerechte und Barrierefreie Wohnungen Der Bezirk Bergedorf wird sich durch Überzeugungsarbeit bei Investoren, durch Vorgaben bei der Ausschreibung öffentlicher Flächen und vertragliche Regelungen dafür einsetzen, dass der Anteil barrierefreier Wohnungen möglichst hoch bzw. deutlich über dem gesetzlich geforderten Mindestmaß liegt. Dabei ist das Ziel barrierefreie und seniorengerechte Wohnungen in unterschiedlichen Marktsegmenten zu schaffen: In allen Preislagen und sowohl als Wohnungen in „normalen“ Mietwohnungsgebäuden, in Seniorenwohnanlagen als auch in neuen Wohnformen wie (betreuten) Wohngemeinschaften oder Mehrgenerationenprojekten. Das Wohnungsbauprogramm enthält ergänzend den Auftrag, die Wohnbedarfe von älteren Menschen und den Bedarf nach barrierefreiem Wohnen näher zu untersuchen und dieses Thema in die Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms zu integrieren. Diesem Ziel dient der nachfolgende Bericht. 6 2 Bevölkerungsentwicklung und Anteil älterer Menschen Es gibt sehr unterschiedliche Definitionen und Einteilungen der Gruppe der älteren Menschen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterscheidet beispielsweise zwischen älteren Menschen (60 – 75 Jahre), alten Menschen (76 – 90 Jahre), Hochbetagten (über 90 Jahre) und Langlebigen (über 100 Jahre). Oft wird auch zwischen „jungen Alten“ (55 – 75 Jahre) und „alten Alten“ (über 75 Jahre) differenziert oder eine Dreiteilung in „junge Alte“ (55 – 65 Jahre), „mittlere Alte“ (65 – 79 Jahre) sowie „Hochaltrige“ (80 Jahre +) vorgenommen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass das Altern von jeder Person sehr subjektiv wahrgenommen wird und sehr stark von der persönlichen Lebenssituation, dem Gesundheitszustand, aber auch von gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Faktoren abhängt. Viele Menschen erleben die Phase nach der Berufstätigkeit heute bei guter Gesundheit und gestalten ihr Leben aktiv. Die unterschiedlichen Lebensweisen prägen die Situation älterer Menschen, so dass die Bedürfnisse und Interessen sehr unterschiedlich sein können (BGV 2012: 5f). 2.1 Bevölkerung heute Im Bezirk Bergedorf liegt der Anteil der über 65-Jährigen an der Bevölkerung mit 18,7% knapp unter dem Hamburger Durchschnitt. Allerdings ist die Zahl der über 65-Jährigen jährlich in allen Stadtteilen Bergedorfs (außer Ochsenwerder) gestiegen und verzeichnet 2011 im Vergleich zu 2005 ein Plus von 8 %. In absoluten Zahlen bedeutet dies 1.691 ältere Menschen mehr. Damit leben im Bezirk heute mehr Senioren über 65 Jahre als Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (s. Abb. 1). In den einzelnen Sozialräumen und Stadtteilen ist der Anteil der Seniorinnen und Senioren sehr unterschiedlich ausgeprägt. Während in Neuallermöhe der Anteil bei 6,2 % liegt, sind in Lohbrügge und Reitbrook fast ein Fünftel der Bevölkerung 65 Jahre oder älter. Im Sozialraum Lohbrügge-Nord sind es sogar 30,1%. Stadtteil Bergedorf Lohbrügge Allermöhe (Gebiet bis 31.12.10) Allermöhe (Gebiet ab 01.11.11) Neuallermöhe (ab 01.11.11) Curslack Neuengamme Altengamme Kirchwerder Ochsenwerder Billwerder Moorfleet Tatenberg Spadenland Reitbrook Bergedorf Bergedorf absolut Hamburg 2005 unter 18- über 65-Jahre Jährige in % und älter in % 19,5 16,4 28,2 21,4 19,6 19,7 19,4 18,0 16,2 20,0 19,4 20,5 14,8 19,6 23.167 15,8 15,7 24,3 6,3 13,6 18,9 18,8 18,4 21,6 19,9 14,6 18,4 16,7 23,3 17,8 20.998 18,5 2011 unter 18- über 65-Jahre Jährige in % und älter in % 16,0 15,9 20,8 24,3 17,3 25,2 19,9 6,2 19,5 16,7 19,8 17,9 17,0 14,6 17,1 18,0 20,0 14,8 18,2 21.985 15,6 15,5 20,9 20,1 19,4 20,7 21,2 15,2 19,0 17,9 24,9 18,7 22.689 18,9 Abb. 1: Veränderung des Anteils der unter 18-Jährigen und über 65-Jährigen von 2005 bis 2011, Quelle: Statistikamt Nord, Hamburger Stadtteilprofile 2006 und 2012 7 Abb. 2: Veränderung des Anteils der über 65-Jährigen von 2005 bis 2010 Abb. 3: Anteil der über 65-Jährigen in den Bergedorfern Stadtteilen und Sozialräumen Quelle: Statistikamt Nord, aufbereitet durch Fachamt Sozialraummanagement, eigene Darstellung Stand 31.12.2010. 8 Der Anteil der Hochbetagten (80+) an den älteren Menschen über 60 Jahre ist in den Teilgebieten Bergedorfs ebenfalls sehr unterschiedlich ausgeprägt. Während er im Stadtteil Bergedorf, und in Tatenberg bei über 20 % liegt (zum Vergleich Hamburg 20,2%), sind in Neuallermöhe und Moorfleet nur 11,8 bzw. 13,5 % der über 60-Jährigen älter als 80 Jahre. Abb. 4: Verteilung de Altersgrupen über 60 Jahre Quelle: Statistikamt Nord, aufbereitet durch Fachamt Sozialraummanagement, eigene Darstellung Stand 31.12.2010. 9 Insgesamt ist in Hamburg feststellbar, dass die Alterung der Bevölkerung besonders an den Rändern der Stadt voranschreitet. Abb. 5: Verteilung und Veränderung des Anteils der über 65-Järhigen Wohnbevölkerung in Hamburg Quelle: BSU/LP und Lawaetz-Stiftung, Mai 2011: Den demografischen Wandel gestalten. 10 Das Verhältnis Senioren zu Kindern in den einzelnen Stadtteilen spiegelt sich auch in der nachfolgenden Grafik wieder. Der Anteil der Einpersonenhaushalte ist in den dicht bebauten Stadtteilen Bergedorf mit 49,1%, in Lohbrügge mit 46,6% und in Billwerder mit 44,7% mit Abstand am höchsten. Abb. 5: Anteil der Einpersonenhaushalte und Haushalte mit Kindern Quelle: Statistikamt Nord, eigene Darstellung B/SL 21, Stand 17.12.2013 2.2 Prognose In Hamburg vollzieht sich die Alterung der Bevölkerung aufgrund des kontinuierlichen Zuzugs junger Menschen deutlich moderater als in anderen Teilen Deutschlands. So steigt der Anteil der Bevölkerung, die 65 Jahre und älter ist, lediglich von heute 19 % auf 20 % im Jahr 2025. Innerhalb dieser Gruppe kommt es jedoch zu starken Verschiebungen. Während der Anteil der 65-75-Jährigen leicht abnehmen wird (11,1 auf 9,7% 2025), wird der Anteil der über 75-Jährigen deutlich zunehmen (vgl. BGV 2012: 8). Der Anteil der Hochbetagten (85+) steigt voraussichtlich bis 2025 von 4,9% auf 6,5%.1 1 Die statistischen Angaben beruhen auf einer Modellrechnung des Basisdatenausschusses / Statistikamts Nord mit Stand 30.04.2009. Zum Vergleich: Der Anteil der unter 20-Jährigen wird dagegen bis zum Jahr 2025 von 18 % auf 17 % sinken. 11 Jahr Unter Jährige 20- 20- bis unter 65-Jährige 65-Jährige und Ältere darunter: 80-Jährige plus 2009 18 63% 19% 4,9% 2010 17% 64% 19% 4,9% 2015 17% 64% 19% 5,1% 2020 17% 64% 19% 6,2% 2025 17% 63% 20% 6,5% Abb. 6: Anteile der Altersgruppen an der Bevölkerung insgesamt 2009 - 2025 Quelle: Basisdatenausschuss / Statistikamt Nord (nach BGV 2012) 2.3 Entwicklung der Pflegebedürftigkeit Es besteht eine wissenschaftliche Diskussion darüber, ob die steigende durchschnittliche Lebenserwartung zu einem zunehmenden Bedarf an Hilfs- und Pflegeleistungen führt. Einige Hinweise deuten darauf hin, dass die Phase von Hilfs- und Pflegebedürftigkeit am Lebensende gleich lang bleibt oder sogar kürzer wird (Robert-Koch-Institut 2009). Dennoch geht die Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungsstruktur aus dem Jahr 2010 von einer steigenden Zahl an Pflege- und Hilfebedürftigen in Hamburg aus. Demnach werden im Jahr 2015 voraussichtlich 46.300 Menschen pflegebedürftig sein - ein Anstieg um etwa 6 % gegenüber 2010. Für nach 2020 wird eine sich beschleunigende Zunahme der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit prognostiziert. Der Anteil der Hilfe- und Pflegebedürftigen mit Migrationshintergrund wird ebenfalls deutlich steigen. Die Anzahl der Menschen, die Hilfen im Haushalt benötigen, wird bis 2015 um etwa 3 % auf rund 62.200 Personen ansteigen (BSFGV 2010: 8). Der Anteil von Menschen mit Demenz liegt in der Gruppe der 65- bis 69-Jährigen bei etwa 1,5 % und bei den über 90-Jährigen bei mehr als 30 % (BGV 2012: 13). Absolut wird die Zahl der Menschen mit Demenz von 2010 bis 2020 um 18 % und damit deutlich zunehmen. Im Bezirk Bergedorf wird die Zahl der Pflegebedürftigen in Privathaushalten von 2010 bis 2020 um 15 % zunehmen. Dies ist absolut eine Zunahme von 300 Personen. Die Rahmenplanung Versorgungsstruktur beschreibt für den Bezirk eine dramatische Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen Personen um 26 % zwischen 2007 und 2020 (BSFGV 2010: 9). Es zeigt sich jedoch, dass die absoluten Zahlen im Bezirk gering sind und dort 2007 ein vergleichsweise niedriger Anteil pflegebedürftiger Personen lebte. Hamburg Pflegebedürftige Hamburg Hilfsbedürftige Hamburg Menschen mit Demenz Bergedorf Pflegebedürftige 2010 43.700 60.200 24.500 2.000 2015 46.300 62.200 26.500 2.200 2020 49.400 63.900 28.800 2.300 2010-2020 absolut + 5.700 + 3.700 + 4.300 + 300 2010-2020 in % + 13 % +6% + 18 % + 15 % Abb. 7: Entwicklung der Zahl aller Pflegebedürftigen und der Hilfebedürftigen in privaten Haushalten Quelle: Pflegestatistik Hamburg 2007, Berechnung BSG, nach Rahmenplanung Versorgungsstruktur 2010 12 3 Seniorengerechter und Barrierefreier Wohnraum 3.1 Definitionen Barrierefreiheit „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ (Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen § 4) „Eigenschaft eines Produktes, das von möglichst allen Menschen in jedem Alter mit unterschiedlichen Fähigkeiten weitgehend gleichberechtigt und ohne Assistenz bestimmungsgemäß benutzt werden kann. (Barrierefrei ist nicht allein mit hindernisfrei im physikalischen Sinne gleichzusetzen (siehe auch DIN 33942), sondern bedeutet auch zugänglich, erreichbar und nutzbar.)“ DIN Fachbericht 124, Pkt. 2.3 Normen und Standards DIN Bezeichnung / Inhalt DIN 18024-1 Barrierefreies Bauen - Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze; Planungsgrundlagen DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen - ersetzt DIN 18025-1:1992-12 und DIN 18025-2:1992-12, deren Fokus lag insbesondere auf Personen mit Körperbehinderungen - neu seit 09/2011: Sinnesbehinderungen stärker berücksichtigt, zudem ältere Menschen, Menschen mit Kinderwagen. Neu sind die sensorische Anforderungen (visuell, akustisch, taktil). DIN 32984 Bodenindikatoren, Leitstreifen etc (Ergänzung zur DIN 18040) DIN 32975 Gestaltung Informationen im öffentlichen Raum (Ergänzung zur DIN 18040) DIN 18070 (Entwurf) Barrierefreies Bauen - Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum - ist als Neufassung und Ersatz für die DIN 18024-1 Barrierefreies Bauen Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen (...) vorgesehen. Abb. 8: DIN-Normen Wohneinrichtungen - - Wohneinrichtungen sind entgeltlich betriebene Einrichtungen, die dazu dienen Wohnraum zu überlassen und weitergehende Betreuungsleistungen wie hauswirtschaftliche Versorgung oder Pflege vorzuhalten. Hierzu gehören insbesondere vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe. Servicewohnanlagen (früher: Betreutes Wohnen) sind entgeltlich betriebene Wohnanlagen, Wohnraum wird überlassen, ausschließlich allgemeine Betreuungsleistungen wie die Vermittlung von Dienstleistungen und Hilfsmitteln werden vorgehalten. Die gelegent- 13 - liche Erbringung allgemeiner Betreuungsleistungen unentgeltlich oder gegen eine geringe Aufwandsentschädigung ist möglich. Wohngemeinschaften im Sinne dieses Gesetzes sind Wohnformen für Volljährige, die dem Zweck dienen, mindestens drei schwerstpflegebedürftigen Menschen oder Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, die dauerhaft in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, das selbstbestimmte Leben in einem gemeinsamen Haushalt und eine von der Wohnraumüberlassung unabhängige Inanspruchnahme entgeltlicher Betreuungsleistungen zu ermöglichen. Quelle: Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz – HmbWBG vom 15.12.2009 Öffentlich geförderter Wohnraum - - - - Behindertengerechte Wohnungen (BG) werden nach DIN 18040-2 für Rollstuhlfahrer errichtet. Barrierefreie Wohnungen werden nach der DIN 18040-2 errichtet. Wohnungen haben etwas kleinere Bewegungsflächen als WA/BG-Wohnungen, haben aber ein rollstuhlgerechtes Bad, jedoch keine unterfahrbare Küche. Behindertenfreundlich (Behfrdl) gebundene Wohnungen befinden sich in der Regel im Erdgeschoss oder sind über einen Fahrstuhl erreichbar. Ältere Wohnungen haben oft noch 1 oder 2 Stufen im Erdgeschoss. WA- Wohnungen dürfen nur an Haushalte mit einem Dringlichkeitsschein über die Wohnungsabteilung der Bezirksämter vergeben werden WS- und WSH- Wohnungen an Haushalte mit einem sog. §5-Schein werden nicht über die Wohnungsabteilung vergeben, können jedoch auch von Dringlichkeitsscheininhaber angemietet werden. Der Vermieter kann den Mieter selbst unter den Wohnungssuchenden mit Wohnberechtigungsschein auswählen. WA/BG (gebundene behindertengerechte Wohnungen) dürfen nur Haushalten überlassen werden, in denen mindestens eine Person auf den Rollstuhl angewiesen ist. Vermittelt werden diese Haushalte von der zentralen Vermittlungsstelle für rollstuhlgerechten Wohnraum im Bezirksamt Wandsbek. Die Wohnungen haben größere Bewegungsflächen, z. B. Flure, Türen, Bad und haben eine unterfahrbare Küche. Barrierefreies Bauen i.S.d. § 52 HBauO (1) 1 In Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. 2 In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder der Kochplatz mit dem Rollstuhl zugänglich sein. 4 Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, soweit Anforderungen wegen schwieriger Geländeverhältnisse, wegen des Einbaus eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können. (4) 1 Wohnungen nach Absatz 1 sind barrierefrei erreichbar, wenn 1. Rampen und Flure bis zu den Wohnungen mindestens 1,50 m breit sind, 2. die Wohnungen durch Haus- und Wohnungseingangstüren mit einer lichten Durchgangsbreite von mindestens 90 cm stufenlos erreichbar sind, 3. Rampen nicht mehr als 6 vom Hundert geneigt sind und im Abstand von höchstens 6 m ein waagerechter Absatz von mindestens 1,50 m Länge angeordnet ist, 14 4. nicht bündig zum Gelände verlaufende Rampen beidseits einen Handlauf und einen Radabweiser haben und 5. Abfall- und Wertstoffsammelbehälter stufenlos zugänglich sind. 2 Die Zugänglichkeit mit dem Rollstuhl ist gegeben wenn 1. Türen zu den Räumen, an die Anforderungen gestellt werden, eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 90 cm haben, 2. die Bewegungsfläche in Fluren und in der Küche mindestens 1,20 m breit ist und 3. im Bad vor Waschtisch und Toilette und an einer weiteren Stelle in der Wohnung eine Bewegungsfläche von 1,50 m x 1,50 m vorhanden ist. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird seit dem 01.04.2012 auch im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO wieder geprüft. 3.2 Bestand und Bedarfe unterschiedlicher Wohnformen Für ältere Menschen werden unterschiedliche Wohnformen angeboten. In Einrichtungen des Servicewohnens (früher: Betreutes Wohnen) wohnen in Hamburg rd. 11.000 Menschen. In Altenwohnanlagen ohne Betreuungsangebot, die häufig von Stiftungen angeboten werden, wohnen rd. 6.000 Ältere. In stationären Pflegeeinrichtungen leben gegenwärtig rd. 15.400 Menschen (BGV 2012: 10). Es zeigt sich jedoch, dass der ganz überwiegende Teil der älteren Menschen weiterhin in der eigenen Wohnung lebt und dies auch die bevorzugte Lebensweise ist. Von den 331.119 Hamburgerinnen und Hamburgern über 65 Jahre (Stand 31.12.2010) leben weniger als 10 % in den genannten Einrichtungen. Von den über 80-Jährigen wohnt weniger als ein Viertel in speziellen Einrichtungen. Auch von den pflegebedürftigen Hamburgerinnen und Hamburgern werden rd. zwei Drittel von Angehörigen oder ambulanten Pflegediensten in der eigenen Wohnung gepflegt. Die Versorgung durch ambulante Pflegedienste ist gegenwärtig und zukünftig sichergestellt. Die Zahl der Tagespflegeangebote nimmt weiterhin zu. Inzwischen existieren in allen Hamburger Bezirken Tagespflegestätten (Drs. 19/8515 2011: 23f). Die „Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungsstruktur bis 2015“ macht deutlich, dass in Hamburg kein weiterer Bedarf für vollstationäre Pflegeplätze besteht. Die Zahl der Pflegeplätze hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen: von 15.113 Plätzen im Jahr 2004 auf 17.292 Plätze in 2009 und wird bis 2015 voraussichtlich auf rund 19.000 Plätze ansteigen. Der Bedarf im Jahr 2015 wird dagegen auf 17.000 Plätze prognostiziert, 2020 werden voraussichtlich 18.400 Plätze benötigt. Damit übersteigt bereits das aktuelle Platzangebot den Bedarf für 2015. Die Auslastung der Einrichtungen 2010 entsprach durchschnittlich nur noch 89 % (Drs. 19/8515 2011: 28f). Zunehmend Interesse finden Wohngemeinschaften, sowohl im Zusammenleben von Jung und Alt als auch in ambulant betreuten Wohngemeinschaften pflegebedürftiger Menschen. 2010 gab es in Hamburg 34 Wohngemeinschaften (BSFGV 2010). Aktuell liegen für Hamburg keine Zahlen der Anzahl barrierefreier Wohnungen vor. Für Deutschland gibt es Schätzungen, wonach 2 % aller Wohnungen barrierefrei sind. Im Rahmen des Bündnisses für Wohnen wurde vereinbart, dass die beteiligten Wohnungsverbände bis Anfang 2013 eine erste Einschätzung über den Bestand an barrierefreien und barrierearmen Wohnungen liefern (Bündnis für das Wohnen, AG Neubau am 23.08.2012). 15 Beim öffentlich geförderten Wohnraum liegt der Anteil von barrierefreien Wohnungen bei insgesamt 11,33 %. Bei den in den letzten vier Jahren geförderten Wohnungen liegt der Anteil jedoch aufgrund attraktiver Zuschüsse erheblich höher. Zwischen 2008 und 2010 wurde der Neubau von insgesamt 1.050 barrierefreien Wohnungen durch Zuschüsse der Wohnungsbaukreditanstalt gefördert, hiervon waren 123 rollstuhlgerecht. Im gleichen Zeitraum wurde die Schaffung von 704 barrierefreien Wohnungen durch Umbau im Bestand gefördert, hiervon 4 rollstuhlgerecht (BGV 2012: 16). Öffentlich geförderte Wohnungen Sozialwohnungen 1. FW und HmbWoFG Von Gesamt behindertenfreundliche Wohnungen Von Gesamt barrierefreie Wohnungen Von Gesamt Rollstuhlfahrer Wohnungen Anzahl WE WE in % 104.377 100% 355 0,34% 10.777 11,33% 1.154 1,11% Abb. 9: Öffentlich geförderte Wohnungen, Quelle: AWON (Wohnraumdatei) Stand Juli 2012 Zudem erfordern die gesetzlichen Vorgaben der Hamburgischen Bauordnung seit 2005, dass in Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar und die Räume mit dem Rollstuhl zugänglich sein müssen (§ 52 Abs. 1 HBauO). Dabei können jedoch Ausnahmen gewährt werden, wenn die Anforderungen nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können. Die Zahl der hierdurch entstandenen barrierefreien Wohnungen ist jedoch schwer abschätzbar. Insbesondere, da diese Verpflichtung von einigen Jahren im vereinfachten Verfahren durch die Bauprüfabteilungen nicht geprüft wurde. Heute erfüllen nicht alle Servicewohnanlagen die Anforderungen des barrierefreien Wohnens. Nach der neuen Wohn- und Betreuungsbauverordnung (WBBauVO)2 müssen diese Anlagen spätestens innerhalb von zehn Jahren entsprechend umgebaut werden. Durch die Zunahme älterer Menschen mit einem steigenden Anteil Hochbetagter (s. Kapitel 2) sowie dem Wunsch, auch im Alter in der eigenen Wohnung und im vertrauten Umfeld zu leben ergibt sich ein steigender Bedarf an bezahlbarem barrierereduziertem bzw. barrierefreiem Wohnraum. Um dies zu ermöglichen, müssen auch die Voraussetzungen für häusliche Pflege verbessert werden und Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und ggf. weitere Helfer unterstützt werden. Die Stadt Hamburg baut aus diesem Grund Pflegestützpunkte und die niedrigschwellige Betreuungsangebote aus. Geeignete Angebote für Pflegebedürftig gewordene ältere Menschen mit Migrationshintergrund wird künftig immer stärker eine Rolle spielen. Diese Senioren sind jedoch keine einheitliche Gruppe. In der Pflege sind unterschiedliche kulturelle und religiöse Hintergründe sowie sprachliche Anforderungen zu beachten. „Bisher sind ältere Menschen mit Migrationshintergrund kaum in stationären Pflegeeinrichtungen anzutreffen. Hilfe und Pflege wird noch weitgehend in der Familie organisiert. Berliner Erfahrungen zeigen die Unsicherheiten bei 2 am 1.3.2012 in Kraft getretenen. Beruht auf dem neuen Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG), welches Mindestanforderungen an Servicewohnanlagen definiert. 16 der Bedarfseinschätzung: Ein auf türkische Migranten spezialisiertes Haus in BerlinKreuzberg mit 155 Plätzen ist drei Jahre nach der Eröffnung weiterhin schlecht ausgelastet. In Hamburg bietet ein Pflegeheim in Altona seit Anfang 2009 Plätze für Menschen mit türkischem Migrationshintergrund an. Ein Wohngemeinschaftsprojekt für die gleiche Zielgruppe wird im Rahmen der Internationalen Bauausstellung (IBA) in Wilhelmsburg realisiert werden“. (BSFGV 2010). Bestand von Wohneinrichtungen in Bergedorf In Bergedorf gibt es aktuell 9 Einrichtungen der stationären Pflege, 15 ServiceWohnanlagen, 3 Tagespflegeeinrichtungen sowie 3 Wohngemeinschaften für Senioren und Menschen mit Behinderung (s. Anlage 1). In Bergedorf gibt es etwa 980 stationäre Pflegeplätze. Davon etwa 95 % in Einzimmer- und 5 % in Doppelzimmern. Die Zahlen sind nicht ganz verlässlich, da nicht von allen Einrichtungen genaue Daten vorliegen. Die Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungsstruktur bis 2015 ging 2009 von 918 Stationären Pflegeplätzen in 9 Einrichtungen aus (BSFGV 2010: 58). Zusätzlich gibt es in Bergedorf etwa 750 Wohnungen in Service-Wohnanlagen. Hiervon haben die meisten Wohnungen eineinhalb oder ein Zimmer. Auch diese Daten sind leider nicht vollständig, da nicht von allen Einrichtungen die Zahl der Wohnungen und die Größe vorliegen. Lohbrügge und Bergedorf sind die einzigen Stadtteile, in denen sich heute Seniorenzentren befinden. Mit den Planungen in Kirchwerder und Neuengamme wird ein neuer Stadtteil für diese Nutzungsart erschlossen. Für 70 % der Wohnungen in den Servicewohnanlagen ist ein § 5-Schein erforderlich (526 von 742 Wohnungen). Für 28 Wohnungen ist ein § 6-Schein3 erforderlich. Wohnungen in Servicewohnanlagen in Bergedorf (Stand 2011) Anzahl Einrichtungen Wohnungen Insgesamt 1-Zimmer 1,5-Zimmer 2-Zimmer Mehrzimmer o. A. der Zimmerzahl 15 742 206 232 159 3 142 Es zeigt sich in 2012 und 2013 eine dynamische Entwicklung. Diese wird durch die große Anzahl von Bauanträgen und Bauvorhaben mit seniorengerechten Wohnungen belegt: Walter-Rudolphi-Weg (19 WE), Gojenbergsweg / Am Alten Krankenhaus (33 WE), Leuschnerstraße 93a-c (96 WE), Gojenbergsweg / Hubschrauberlandeplatz (BehindertenWohngemeinschaft), Am Harderskamp (Wohneinrichtung für psychisch erkrankte Menschen), Vierlandenstraße 29 (Seniorenpflegeeinrichtung 76 Plätze), Erweiterung Seniorenheim Kellinghusen an der Wentorfer Straße, Fünfhausen Lauweg / Seehof (84 WE). Einige dieser Projekte wurden im Laufe der Berichtsentstehung bis Ende 2013 schon realisiert (z.B. Walter-Rudolphi-Weg, Gojenbergsweg, Leuschnerstraße). 3.3 Möglichkeiten der Wohnraumförderung Die Stadt Hamburg betrachtet die Schaffung von behindertengerechten sowie seniorengerechten Wohnraum als eine vorrangige Aufgabe der Wohnungsbauförderung. Die Program3 Der § 6-Schein ist für Wohnräume gedacht, die durch öffentliche Zuschüsse (2. Förderweg) gefördert werden. Sie sollen Mietern zur Verfügung gestellt werden, die wegen Ihrer Einkommenshöhe nicht mehr berechtigt sind, öffentlich geförderte Wohnungen des 1. Förderweges anzumieten – oder Mietern, die in einer Sozialwohnung leben und Fehlbelegungsabgaben zahlen müssen. 17 me wurden in den letzten Jahren gut angenommen. Für die Programme wurde ein jährlicher Inflationsausgleich von 2% eingeführt, um die Zuschüsse den steigenden Baukosten anpassen und damit weiterhin effektiv Anreize setzen zu können (Wohnungsbauentwicklungsplan, Drs. 19/8515 2011: 23). Die Finanzierung dieses Programms erfolgt bisher nicht mit Mitteln der Wohnraumförderung, sondern in Form investiver Zuschüsse. Um den Neubau von seniorengerechten Wohnungen zu beschleunigen, hat die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt einen neuen „Barrierefrei-Basis-Standard“ entwickelt und in die Förderung durch die Wohnungsbaukreditanstalt eingeführt. Diese Wohnungen entsprechen nicht sofort in allen Punkten einer barrierefreien Wohnung nach der DIN 18040-2, sie können später jedoch mit geringem zeitlichem und finanziellem Aufwand jederzeit in barrierefreie Wohnungen nach der DIN-Norm umgebaut werden. Neubau von barrierefreien Mietwohnungen Die Förderung erfolgt durch pauschale Zuschüsse als Ergänzung zum Baudarlehen. - WK- Barrierefrei-Basisstandard 1.800.- € je WE - barrierefreie Wohnungen nach DIN 18040-2 5.300.- € je WE - Rollstuhlgerechte Wohnungen nach DIN 18040-2R 14.000.- € je WE Rund 800 WE aller 2011 bewilligten Wohnungen waren barrierefreie Wohnungen. Das entspricht einem Anteil von rund einem Drittel aller geförderten Mietwohnungen. Neubau von barrierefreien Wohnungen für selbstnutzende Eigentümer Die Förderung erfolgt durch eine Erhöhung des zinsverbilligten Darlehens in Höhe der förderfähigen Mehrkosten. - barrierefreie Wohnungen nach DIN 18040-2 bis zu 10.000.- € je WE Rollstuhlgerechte Wohnungen nach DIN 18040-2R bis zu 12.000.- € je WE Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen Der barrierefreie Umbau von Mietwohnungen wird durch pauschale Zuschüsse für einzelne Maßnahmenmodule gefördert: - barrierefreie Wohnungen in Anlehnung an DIN18040-2 bis zu 15.000 € je WE rollstuhlgerechte Wohnungen in Anlehnung an DIN 18040-2R bis zu 25.000 € je WE Aufzugsanlagen: Förderhöhe in Abhängigkeit von Anzahl der Stationen und der Gebäudehöhe Der barrierefreie Umbau in Verbindung mit anderen Modernisierungsmaßnahmen wird durch laufende Zuschüsse gefördert: - barrierefreie Wohnungen in Anlehnung an DIN 18040-2 5.000 € je WE rollstuhlgerechte Wohnungen in Anlehnung an DIN 18040-2R 12.000 € je WE Aufzugsanlagen: Förderhöhe abhängig von Anzahl der Stationen und Gebäudehöhe Barrierefreier Umbau von Wohnungen für selbstnutzende Eigentümer Förderung von barrierefreien Umbauten bei selbstnutzenden Eigentümern innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen durch pauschale Zuschüsse für einzelne Maßnahmenmodule. Einzelfallbezogen wird geprüft und entschieden, ob und welche Abweichungen bei den barrierefreien Wohnungen von der DIN möglich sind. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Kernanforderungen wird ein an die individuellen Bedürfnisse angepasster Standard gefördert. 18 - barrierefreie Wohnungen in Anlehnung an DIN bis zu 15.000.-€ je WE 3.4 Expertenworkshop zum Thema „Barrierefreis Wohnen“ Im Bergedorfer Wohnungsbauprogramm wurde das Ziel beschlossen, im Bezirk zukünftig möglichst viele barrierefreie Wohnungen zu bauen. Um dieses Ziel weiter zu konkretisieren und um eine konkrete Einschätzung der aktuellen Situation zu erhalten wurde seitens des Bezirksamtes Bergedorf am 30.08.2012 der Expertenworkshop „Barrierefreies Wohnen“ durchgeführt. An dem Workshop nahmen Vertreter von Senioren, Behinderten, Wohnungswirtschaft und sozialen Beratungsstellen teil. Vertreten waren auch die Fachämtern, die für Seniorinnen und Senioren im Bezirk arbeiten (s. Kapitel 5.2). Dem Workshop zugrunde lag folgende Hauptfragestellung: „An welchen Orten, zu welchem Preis und mit welchem Standard werden in Bergedorf barrierefreie und seniorengerechte Wohnungen gebraucht?“ Wesentliche Ergebnisse des Expertenworkshops4 sind: - - - - - - - 4 Auf die Frage, „was wird gebraucht?“, kann festgehalten werden, dass für viele Menschen bereits eine barrierearme Ausgestaltung von Wohnraum und -umfeld ausreichend ist, welche zum Teil bereits durch kleinere und günstige bauliche Veränderungen erreicht werden kann. ‚Barrierearm‘ sollte als Standard für den Wohnungsbau definiert werden. Als größtes Hemmnis wird neben dem großen Mangel an Wohnungsangeboten in niedrigen und besonders in mittleren Mietpreislagen auch das Fehlen eines flächendeckenden Angebotes von barrierefreien Wohnungen genannt. Zudem liegen viele vorhandene barrierefreie Wohnungen im Erdgeschoss, was neben einem subjektiven Unsicherheitsgefühl auch eine Konkurrenzsituation zu Familien mit Kindern schafft, da diese Wohnungen vielfach auch über einen Gartenanteil verfügen. Die grundsätzlichen Bedingungen müssen verbessert werden, unter denen ältere Menschen in seniorengerechte Wohnungen ziehen. Hier sind explizit soziale Angebote (Mittagtisch, Ausflugsangebote, Gemeinschaftsaktivitäten) und Nahversorgungsmöglichkeiten (Einkauf, Ärzte, Apotheken etc.) genannt worden. Es gibt eine stetig steigende Nachfrage nach Mehrgenerationsprojekten und nach Wohnpflege- und Wohngemeinschaften. Sogenannte Service-Wohnanlagen stoßen hingegen auf ein geteiltes Echo, da die Unterstützungs- und Betreuungsangebote für den zu zahlenden Betreuungszuschlag oft als nicht ausreichend erachtet werden. Im Hinblick auf die große Anzahl von älteren Menschen mit Migrationshintergrund wird auf zunehmende Probleme bei der Versorgung dieser Personengruppen hingewiesen. Sprachbarrieren und Lebensgewohnheiten führen vermehrt dazu, dass Migranten seltener in Seniorenanlagen wohnen bzw. dort isoliert zu anderen Bewohnern leben. Hinzu kommt, dass bei Menschen mit Demenzerkrankung nur noch die Muttersprache präsent ist. Es ist daher dringend flächendeckend erforderlich, spezielle Angebote für hilfs- und pflegebedürftige Menschen mit Migrationshintergrund zu schaffen. Aus dem Expertenkreis wird angeregt, bei Bauvorhaben prinzipiell flexible Wohnungsgrundrisse zu schaffen, die im Bedarfsfall kurzfristig und kostengünstig verkleinert, vergrößert und/oder barrierearm/-frei umgebaut werden können Seitens der Wohnungswirtschaft wurde die Bildung eines gemeinsamen Pools angeregt, damit Wohnungsangebote und Mieter schnell und passgenau vermittelt werden können. Nach derzeitiger Praxis erfolgt aus wirtschaftlichen Gründen häufig auch eine freie Bele- Ausführliches Protokoll siehe Anhang 19 gung durch die Wohnungsunternehmen. Insgesamt muss hier die Kommunikation verbessert werden. 20 4 Wohnumfeld / Barrierefreie Stadt Neben der Wohnung ist auch das Wohnumfeld wesentlich für die Lebensqualität und Selbständigkeit älterer und mobilitätseingeschränkter Menschen. Um die Teilhabe am Leben zu gewährleisten, sind besonders wichtig die Gestaltung des Öffentlichen Raums, die Sicherung von Mobilität und Nahversorgung. 4.1 Öffentlicher Raum Öffentlicher Raum beginnt an der Wohnungstür und umfasst halbprivate Erschließungswege, öffentliche Gehwege, Parks, Grünzüge, Friedhöfe. Vor allem ältere Menschen, aber auch Familien, nutzen in ihrer alltäglichen Lebensorganisation die kurzen Wege und vielfältigen Verflechtungen in den Quartieren. Freiräume sind gerade für Ältere, die meist in Klein- oder Einzelhaushalten leben, besonders wichtige Orte für den Aufenthalt und Kommunikation. Die Gestaltung des Öffentlichen Raumes hat daher Auswirkungen auf - die Mobilität älterer Menschen (s. Kapitel 4.2), die Naherholung sowohl im unmittelbaren Umfeld der Wohnung als auch in Parks und Grünflächen und die Möglichkeiten der soziale Interaktion und Treffpunkte. Bei der Gestaltung öffentlicher Räume sind besonders wichtig: - - - leicht erreichbare, gepflegte und sichere Grünflächen in der unmittelbaren Wohnumgebung. Die grünen Freiräume sollen vielfältig nutzbar gestaltet werden und auch die kommunikativen und gesundheitsfördernden Aspekte ermöglichen genügend Ruhezonen (mehr Sitzgelegenheiten zum Verweilen oder Ausruhen beim Einkaufen, aber auch auf dem Weg zu öffentlichen Verkehrsmitteln und in Parks) ausreichendes Angebot öffentlich nutzbarer Sanitäreinrichtungen weniger Treppen im öffentlichen Raum (BGV 2012: 18) Straßenraumgestaltung mit schattenspendenden Bäumen Sicherheit bzw. Sicherheitsempfinden der Nutzer, hierzu tragen belebte Räume bei. Dies kann gefördert werden durch Ausgestaltung des Wegesystems, die Erschließung, den Bebauungsmaßstab, die Orientierung der Bebauung zur Straße und die Nutzungsvielfalt (Kreuzer, Scholz 2010). Barrierefreie Wegeketten, besonders für sensorische Behinderungen (DIN 18070 in Arbeit). Dabei ist zu beachten, dass unterschiedliche Behinderungen verschiedene Maßnahmen erfordern, die teilweise nicht zielkonform sind (z.B. Rollstuhlfahrer vs. Sehbehinderte) Bedürfnisse älterer Menschen in Bezug auf Grün- und Freiflächen sind: - Barrierefreie, sichere Zugänglichkeit von Grünflächen Einladende Eingangssituationen Ruhe, insbesondere (Abwesenheit von Verkehrslärm) Aufenthaltsbereiche/ Sitzmöglichkeiten an häufig genutzten Wegen Zusammenhängende ausreichend breite Wege (Rundwege) Gute Beleuchtung, offene gut einsehbare Gestaltung Gepflegtheit von Anlagen Beobachtungsmöglichkeiten, andere Nutzergruppen Möglichkeiten für Aktivitäten, z.B. Schach und Boule Attraktive Bepflanzungen (EGL o.J.) 21 Abb. 10: Umfrage zu "Stören Sie die folgenden Probleme im Bereich Umgebung und Plätze?" Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) 2011: Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage zu altersgerechter Stadt. Handlungsrahmen „Freiraum und Mobilität für ältere Menschen“ Bereits 2004 wurde in Hamburg eine flächendeckende Untersuchung der Anforderungen älterer Menschen an Grün- und Freiflächen durchgeführt. Daraus entstand in Zusammenarbeit mit Verbänden der Seniorenarbeit, Hochschulen, Wohnungsbaugesellschaften, Stadtund Landschaftsplanern und den Menschen vor Ort der Handlungsrahmen „Freiraum und Mobilität für ältere Menschen in Hamburg“. Kernstück des Handlungsrahmens sind sechs thematische, variabel einsetzbare Planungsmodule. Die Module befassen sich mit den inhaltlichen Schwerpunkten „Wege und Orientierung“, „Barrieren“, „Sicherheit und Transparenz“, „Funktionsräume“, „Gestaltungsbeispiele“ und „Organisationsstrukturen“ (BSU 2008). Freiräume werden dabei nicht nur als Parks verstanden, sondern umfassen auch Kleingärten, Spiel- und Sportplätze, Grünzüge und grüne Wegeverbindungen. In zwei Modellgebieten (Rümkerstraße und Neuwiedenthal) wurden die theoretisch im Handlungsrahmen erarbeiteten Erkenntnisse unter Beteiligung von älteren Menschen, Experten und Multiplikatoren beispielhaft angewendet (BSU 2008). Der Handlungsrahmen „Freiraum und Mobilität für ältere Menschen“ soll grundsätzlich bei allen Planungen im öffentlichen Raum angewendet werden. Der Handlungsrahmen wird außerdem berücksichtigt bei Planungen im Rahmen der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE). Insbesondere ist dabei ein integrativer Ansatz zu verfolgen, welcher Kommunikation, Bewegung und Erholung gleichermaßen und über die Generationen hinweg möglich werden lässt (BSU 2008). 4.2 Mobilität Mobilität ist die Voraussetzung für soziale Teilhabe. Die Möglichkeiten der Mobilität älterer Menschen sind abhängig von der Ausgestaltung des öffentlichen Raumes sowie die Ange- 22 botsstruktur und Rahmenbedingungen der Verkehrsträger „Zu-Fuß-Gehen“, „Radverkehr“, „Öffentlicher Personennahverkehr“ (ÖPNV) und „Motorisierter Individualverkehr“ (MIV). (Kreuzer, Scholz 2010: 71). Menschen über 65 Jahre legen deutlich mehr Wege zu Fuß und mit dem ÖPNV zurück als jüngere Menschen. Im Wohnumfeld werden von älteren Menschen sogar bis zu 80% der Wege zu Fuß zurückgelegt (STUVA 2011). Dies macht deutlich, dass insbesondere eine fußgänger- und seniorenfreundliche Gestaltung des öffentlichen Raumes zentral für die Mobilität älterer Menschen ist. Abb. 11: Verkehrsaufkommen nach Altersgruppen, Quell:e STUVA 2011 „Statistiken zeigen, dass ältere Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr besonders gefährdet sind. Dies liegt nicht nur an den beschriebenen Faktoren, sondern auch an der Art der Verkehrsteilnahme. Ältere Menschen nehmen häufiger als Fußgänger und zunehmend als Radfahrer am Verkehr teil und sind als „ungeschützte“ Verkehrsteilnehmer einem höheren Verletzungsrisiko ausgesetzt. Andererseits nimmt der Anteil älterer Menschen mit eigenem PKW zu. Die Unfallstatistik verzeichnet seit einiger Zeit steigende Unfallzahlen von Seniorinnen und Senioren. Hier besteht Bedarf für eine zielgruppenorientierte Beratung und Aufklärung. Wenn einerseits Reaktionsschnelle und Wahrnehmung nachlassen, anderseits aber Routine und Erfahrung vorhanden sind, gilt es, individuell nach den richtigen Wegen und Lösungen zu suchen.“ (BGV 2012: 21) Absehbare Mobilitätseinschränkungen - vor allem Zunahme der Sehbehinderungen (weniger blinde Menschen, mehr alterstypische Augenerkrankungen(z. B. AMD, Grauer Star, Grüner Star) Zunahme der Gehbehinderungen (weniger Rollstuhlnutzer, mehr Rollatoren) (STUVA 2011). 23 Maßnahmen für die Gestaltung des Straßenraumes - - - Design für Alle Optisch wahrnehmbare Kontraste Überquerungsstellen Bordsteinkanten bei Überquerungen und abgesenkter Bordstein Barrierefreie Wege Sitz- und Verweilmöglichkeiten Sanitäre Anlagen Barrierefreie Wegeketten (STUVA 2011) Barrierefreie Gestaltung der Wege (DIN 18024-1 mit Hinweisen zur Bemessung von Stufen und Rampen, die Auswahl von Bodenbelägen, die Anlage von Wegen, Leitsystemen und Aufenthaltsflächen) Gegliederte und Hierarchische Fuß- und Radwegenetze zur Verbindung von Wohnung und potenziellen Zielen sowie kurze Wege ohne Umwege Verkehrssicherheit: oberirdische Querungshilfen und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung an stark befahrenen Straßen und in Versorgungsbereichen, wo viele Menschen zu Fuß unterwegs sind. Mangelnde Instandhaltung oder Verschmutzung bergen die Gefahr von Stürzen. Barrieren durch Mülltonnen, parkende Autos, Außengastronomie oder mobile Verkaufsstände. Analyse und Beseitigung von Unfallschwerpunkten, über Befragungen und Rundgänge sind Orte und Wege zu identifizieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Barrierewirkung entfalten. Orientierungshilfe bei der Wegegestaltung Verkehrssicherheit Hamburg Über das 2008 gegründete "Forum Verkehrssicherheit Hamburg" mit mehr als 25 Organisatonen soll die Öffentlichkeit über eine sichere und umweltbewusste Mobilität informiert und in ihrer Mobilitätskompetenz gefördert werden. Dies schließt insbesondere die Entwicklung eines Risiko- und Gefahrenbewusstseins und die Förderung einer realistischen Selbsteinschätzung der eigenen Fähigkeiten ein. Das Forum Verkehrssicherheit Hamburg hat sich das Ziel gesetzt "Jeder Mensch soll so lange wie möglich selbstbestimmt mobil sein" und das Hamburger Verkehrssicherheitsprojekt "Einfach mobil bleiben!" im Jahr 2010 ins Leben gerufen (BGV 2012) Öffentlicher Personennahverkehr Maßnahmen zur Barrierefreiheit im ÖPNV - Niveaugleicher Einstieg Optische und akustische Fahrgastinformationen an Haltestellen und an Fahrzeugen Taktile Bodenbeläge zur Orientierung für Sehbehinderte Beleuchtung, Beschattung und Sitzplätze an Haltestellen Hoher Erschließungsgrad und geringe Haltestellenabstände Haltestellen sind in die Fuß- und Radwegenetze einzubinden Bushaltestellen an allen wichtigen Einrichtungen, absenkbare Busse (Niederflur) „Das Programm zur Steigerung der Haltestellenattraktivität des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) wird mit dem Schwerpunkt der barrierefreien Gestaltung von S-Bahn-Stationen 24 fortgeführt. Durch ein Beschleunigungsprogramm Barrierefreiheit sollen zudem bis zum Jahr 2015 insgesamt 20 U-Bahn-Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden. Es ist geplant, dass bis 2020 fast alle Schnellbahnhaltestellen barrierefrei zugänglich und nutzbar sind. Maßgeblich für die Auswahl der Stationen, die barrierefrei ausgebaut werden sollen, ist in erster Linie die „Prioritätenempfehlung zum barrierefreien Ausbau von Schnellbahnhaltestellen in Hamburg“. Eine Überarbeitung der Prioritätenempfehlung findet regelmäßig statt. Beteiligt sind unter anderem der HVV, die DB, die HOCHBAHN, der Dachverband der Behindertenverbände in Hamburg sowie die zuständigen Sozial- und Wirtschaftsbehörden. Der HVV setzt außerdem ein Projekt zum Demografischen Wandel und den damit verbundenen Herausforderungen für den ÖPNV um. In einer Arbeitsgruppe werden die Anforderungen und Wünsche der „Zielgruppe 60 Jahre plus“ zusammengetragen und analysiert, um zu prüfen, welche Schritte seitens des HVV zukünftig notwendig sind. Er arbeitet diesbezüglich eng und kontinuierlich mit den Seniorenverbänden zusammen. Es ist auch beabsichtigt, die Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger in das Projekt einzubeziehen, um gemeinsam frühzeitig Maßnahmen und Konzepte zu entwickeln. Es sollen umfassende Hinweise für Informations-, Beratungs- und Schulungsangebote formuliert werden, die sich speziell an ältere Menschen richten.“ (BGV 2012: 22f) 4.3 Nahversorgung Wohnungsnahe Grundversorgung in fußläufiger Entfernung wird vor dem Hintergrund des wachsenden Anteils älterer Menschen noch wichtiger. Ebenfalls zur Nahversorgung gezählt werden kann die ärztliche Versorgung, insbesondere mit Haus- und Zahnärzten. Neben der Versorgung bieten diese Einrichtungen einen Anlass die Wohnung zu verlassen und dabei soziale Kontakte über zufällige oder geplante Treffen zu ermöglichen. (Kreuzer, Scholz 2010: 71ff) - - wohnortnahes Einzelhandelsangebot im Bereich der Grundversorgung (Lebensmittel, Drogerieartikel, Apotheken, Pflegedienste, Ärzte, Banken und sonstige Sortimente des periodischen Bedarfs) gute Erreichbarkeit von Stadtteil- und Bezirkszentren durch den öffentlichen Nahverkehr 4.4 ExWoSt Sondergutachten "Barrierefreie Stadtquartiere" Das Gutachten wurde im Rahmen des Forschungsfelds "Innovationen für familien- und altengerechte Stadtquartiere" erstellt. Hier wird der Begriff der "Barrierefreiheit" im Sinne der Sicherung einer selbstständigen Lebensführung und Beweglichkeit für alle erweitert. Dies verhindert, dass "Barrierefreiheit" als Thema für eine Minderheit wahrgenommen wird, die mit gesundheitlichen Einschränkungen lebt. Das Gutachten systematisiert Barrieren nach baulich-räumlichen sowie mentalen, sozialräumlichen Barrieretypen. Baulich-räumliche Barrieretypen umfassen: - Räumliche/städtebauliche Strukturen und Nutzungen Bauliche Ausführung von Gebäuden und Anlagen Ausstattung und Gestaltung Temporäre Barrieren Mentale, sozialräumliche Barrieren in Stadtquartieren umfassen: - Soziale Nutzungen Sicherheitsempfinden Information und Kommunikation 25 - Finanzielle Ressourcen Zeitliche Festlegungen Gesetzliche Vorschriften Aufgrund dieses weiten Begriffs der „Barrierefreiheit“ wurden in den Modellprojekten auch Maßnahmen wie Sonnenschirme mit lärmmindernder Bespannung und eine verbesserte Ausschilderung erprobt. „Die Umsetzung barrierefreier Standards in Stadtquartieren scheitert weniger an Wissensdefiziten als vielmehr an Vermittlungsproblemen. Vorhandene DIN-Normen und zahlreiche Handbücher, Leitfäden und Checklisten des Bundes, der Länder und der Kommunen ergänzen und konkretisieren diese Standards auf verschiedenen Handlungsebenen. Auch wenn in den letzten Jahren besonders bei öffentlichen Gebäuden und dem öffentlichen Nahverkehr schon viele Fortschritte erzielt wurden, "barrierefreie Stadtquartiere" im Sinne der verfügbaren Normen und Standards sind als solche kaum zu finden“. "Barrierefreiheit" ist auf Stadtquartiersebene mehr eine Vision als ein tatsächlich realisierbarer Zustand. Stadtquartiere sind gebaut und können nur nach und nach umgebaut werden. Dies ist ein Prozess, der sich nur nach dem Lebenszyklus und Modernisierungsbedarf von Gebäuden und baulichen Anlagen richten kann. Das notwendige Aushandeln, welche Barrieren vor Ort mit welcher Priorität abgebaut werden sollen, heißt, die Perspektiven der Bewohner systematisch abzufragen und einzubinden. "Barrierefreiheit" ist deshalb eher ein Prozess als ein Zustand. Auf Grundlage der Auswertung und Diskussion der recherchierten Fallstudien und Modellvorhaben werden vier Strategiefelder definiert, mit denen ein Abbau von Barrieren auf der Ebene von Stadtquartieren systematisch vorangebracht werden kann: Barrieren lokal identifizieren Der in dem Gutachten verfolgte breit angelegte "Barrierebegriff" hat sich in der fachlichen Diskussion sowie in der Praxis der Modellvorhaben bewährt. Die Systematisierung von Barrieren nach baulich-räumlichen und sozialen Kriterien verändert das einseitig belegte "Rollstuhlimage" der Barrierefreiheit, es öffnet den Blick auf unterschiedliche Mechanismen möglicher "Ausgrenzung" von Bevölkerungsgruppen, vermittelt die Komplexität der Aufgabe und motiviert verschiedene lokale Akteursgruppen, sich am Abbau von Barrieren zu beteiligen. Dazu trägt insbesondere bei, dass der Abbau von Barrieren nicht einseitig als Mängelbeseitigung, sondern als Beitrag für Komfort im Alltag und für mehr Lebensqualität aus der Perspektive Vieler kommuniziert wird. Für bedarfsgerechte Lösungen müssen Barrieren lokal identifiziert werden. Die örtlichen Verhältnisse (Topografie, Infrastruktur, Bauweisen, Traditionen, etc.) sind in Städten, Gemeinden und Regionen zu verschieden, um mit Einheitslösungen bedient werden zu können. Der Abbau von Barrieren in öffentlichen Räumen steht in einem Spannungsfeld, in dem unterschiedliche Nutzungsansprüche ausgehandelt werden. Maßnahmen dürfen nicht unangemessen erscheinen, sie brauchen immer die Akzeptanz in der Allgemeinheit. Da Barrieren in unterschiedlichen städtebaulichen Gebietstypen eine jeweils andere Ausprägung und Gewichtung haben, ist eine Differenzierung nach Gebietstypen sinnvoll. Quartierskonzepte aufstellen Um eine selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung von mobilitätseingeschränkten Personen sicherzustellen, fehlen bislang noch systematische quartiers- oder stadtteilbezogene Konzepte. Die Herstellung von barrierefrei nutzbaren einzelnen Gebäuden (Wohnge- 26 bäude, öffentliche Einrichtungen) als sog. "Insellösungen" ist ein wichtiger erster Schritt, dem jedoch die Betrachtung einer ganzen Nutzungskette "vom Bad bis zum Bahnhof" folgen muss. Die Erarbeitung von quartiers- oder stadtteilbezogenen Konzepten hat deshalb eine wichtige strategische Bedeutung: - - - Sie betrachtet den Bewegungsraum im Gesamtzusammenhang und berücksichtigt die barrierefreie Nutzungskette. Auch wenn nicht alle Barrieren flächendeckend abgebaut werden, können so in Abstimmung mit Betroffenen und anderen lokalen Akteuren Zielnetze barrierefreier Wege erarbeitet werden. Ein lückenloses Zielnetz hilft den Betroffenen mehr als eine in der Fläche lückenhafte Lösung. Quartierskonzepte mit einer systematischen Defizitanalyse sowie einem Zeit- und Maßnahmenprogramm verschaffen den Betroffenen wie auch privaten Bauherren Planungssicherheit. Sie können, aufbauend auf den Standards der DIN-Normen, lokalspezifische Lösungen vorschlagen und verschiedene Akteure zu einem gemeinsamen Handeln motivieren. Die Umsetzung der erarbeiteten Lösungsansätze kann dann "im Huckepack-Verfahren" und sukzessive im Zuge laufender Modernisierungsmaßnahmen und Umbauprozesse organisiert werden. Abbau von Barrieren organisieren Die Herstellung und Unterhaltung des öffentlichen Raumes liegt originär in der Zuständigkeit der öffentlichen Verwaltung. Sie nimmt im Rahmen von Baugenehmigungen und Planungsverfahren auf andere Akteure Einfluss. Sie hat deshalb weitreichenden Einfluss und vielfach eine informierende, koordinierende und motivierende Rolle. Darüber hinaus hat sie eine Vorbildfunktion und zeigt anderen Akteuren mit dem Neubau öffentlicher Gebäude und Anlagen barrierefreie bzw. –arme Lösungen auf. Aufgrund der Breite der Handlungsfelder beim Abbau von Barrieren sind innerhalb einer Kommune verschiedene Fachressorts wie z.B. Stadtentwicklung, Bauleitplanung, Hochbau, Tiefbau, Wohnen, Verkehr und Freiraum beteiligt. In den Kommunen der Modellvorhaben hat es sich bewährt, projektbezogen Verantwortlichkeit in sog. "Ämterlotsen" zu organisieren, die den Auftrag erhalten, die jeweiligen Fachbeiträge einzelner Ressorts zu koordinieren bzw. zu steuern. Dauerhaft können Stabsstellen in der Verwaltungsspitze oder auch regelmäßige Arbeitsgruppen diese Aufgaben wahrnehmen. In allen Fällen ist die politische Selbstbindung zur Umsetzung der Barrierefreiheit z.B. in einem politischen Grundsatzbeschluss oder einem Auftrag der Verwaltungsspitze Voraussetzung. Information und Kommunikation5 Um das "Rollstuhlimage" des Begriffes "Barrierefreiheit" zu überwinden, sind innovative Formen der Beteiligung und Kommunikation zu entwickeln. Beispiele wie das Projekt des Kreisjugendrings in München ("Auf Herz und Rampen prüfen"), der mit Schülern "Barrierechecks im Stadtteil" durchführt, zeigen, dass es gelingt, Barrieren anders wahrzunehmen, für die Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen zu sensibilisieren und politisches sowie privates Engagement zu mobilisieren. Nachgefragt sind in der kommunalen Praxis Informationen zu Planungsverfahren (Zielnetzplanungen, Stadtteilkonzepte) und praktische Beispiele, die typische "Kompromisslösungen" jenseits der maximalen Anforderungen der DIN-Normen aufzeigen. In vielen Kommunen fehlen Orientierungshilfen, welche Barrieren mit welchen Instrumenten und Verfahren sowie mit welchen Finanzierungsinstrumenten (Städtebauförderpro5 Quelle: gesamter Text BBSR o.J. 27 gramme, KfW-Programme) abzubauen sind. "Gute Beispiele" sind ein geeignetes Mittel, unterschiedliche Handlungsfelder, vielfältige Handlungsansätze und vorhandene Erfahrungen an Akteure unterschiedlicher Fachressorts zu kommunizieren. Angesichts der verschiedenen lokalen Ausgangsbedingungen sowie der Vielzahl von Maßnahmen, die den Abbau von Barrieren unterstützen, könnten diese Praxisbeispiele auf einer Internetplattform dokumentiert und so laufend aktualisiert werden. Es kommt außerdem darauf an, allgemein den Nutzen von Barrierefreiheit zu kommunizieren, den Mehrwert für die "Anbieter" sowie den Komfortgewinn für viele Zielgruppen deutlich zu machen. Hilfreich sind Imagekampagnen mit Werbeplakaten oder auch Werbefilmen. Es geht aber auch darum, Erfolge im Barriereabbau zu vermitteln. Mit den neuen Medien etablieren sich zunehmend innovative Informationssysteme, die die Orientierung in der Stadt oder im Stadtquartier erleichtern. Das Internet bietet hierzu inzwischen zahlreiche Möglichkeiten, sich über die barrierefreie Ausstattung von öffentlichen Gebäuden zu informieren, bevor man sich auf den Weg macht, wie z.B. eine Internetplattform in Karlsruhe oder Münster (www.komm-muenster.org). Darüber hinaus sind interaktive Meldeund Feedbacksysteme zu temporären Störungen wichtige Orientierungshilfen (www.maerker-brandenburg.de). Im Mittelpunkt der Ergebnisse steht ein Kommunikationskonzept, das die breite Betroffenheit durch Barrieren im öffentlichen Raum mit einfachen Botschaften aus dem Munde ganz unterschiedlich Betroffener darstellt und dabei das breite Spektrum des Barrierethemas systematisch vermittelt. 4.5 Expertenworkshop zum Thema „Barrierefreie Stadt / Wohnumfeld“ Parallel zu dem Expertenworkshop zu dem Thema „Barrierefreies Wohnen“ (s. Kapitel 3.4) wurde der Expertenworkshop „Barrierefreie Stadt / Wohnumfeld“ durchgeführt, um auch zu diesem Thema konkrete Informationen zu erhalten und sich mit den Experten auszutauschen. Gemeinsam mit den zuständigen Dienststellen des Bezirksamtes sowie Seniorinnen und Senioren und Vertretern von Behinderteninteressen wurde darüber diskutiert, wie das Wohnumfeld in Bergedorf barrierefreier werden kann und was ggf. ein „Impulsquartier“ leisten könnte. Wesentliche Ergebnisse des Expertenworkshops6 sind: - - 6 Die Experten sprechen sich mehrheitlich gegen barrierefreie Modellquartiere aus, da die Menschen vorwiegend quartiersübergreifend unterwegs sind. Eine schnelle Umsetzung kleiner flächendeckenden Maßnahmen, wie Absenkung von Bordsteinen und Anbringung von Querungshilfen, werden wirkungsvoller eingeschätzt. Als positive Beispiele werden das Grüne Zentrum, die Wohnanlage Billebogen/Walther-Freitag-Straße oder die seniorengerechten Wohnungen am Dorfanger Boberg angeführt. Besondere Problempunkte bestehen bei der Erreichbarkeit von Altenwohnanlagen und begegnungsstätten im Bezirk mit dem ÖPNV, aber auch durch straßenbauliche Hindernisse (hohe Bordsteine, Kopfsteinpflaster). Viele Buslinien im HVV haben zudem noch keine Niederflurfahrzeuge im Einsatz oder Haltestellen können nicht direkt angefahren werden. Des Weiteren sollte darauf hingewirkt werden, dass Altenwohnanlagen und begegnungsstätten, Ärztehäuser oder auch Wohnquartiere generell verbessert angebunden werden. Ausführliches Protokoll siehe Anhang 28 - - Grundsätzlich sollten für einen barrierefreien ÖPNV die Nutzungsbedingungen angepasst werden, die derzeit noch einschränken (z.B. ganztägige Fahrradmitnahme, Seniorenkarten sollten z.B. für Arztbesuche bereits vor 9.00 Uhr gültig sein). Als durchweg gut bis sehr gut wird die Lebensmittelversorgung im Bezirk angesehen. Im Bereich Boberg fehlen Fachärzte und eine Apotheke. Damit zukünftig gute Ideen für Veränderungen und Gestaltungen in den Bereichen Um- und Neubau sowie Mobilität ein Gehör finden, sollten beispielsweise folgende Institutionen und Behörden vermehrt mitarbeiten: Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club e.V., Baugenossenschaften, Bauträger, Investoren, bezirksübergreifende Fachleute, Verkehrsbetriebe (HVV, VHH, HHA). 4.6 Workshop „Älter werden in Lohbrügge – Aufenthalt und Mobilität im öffentlichen Raum“ Ein weiterer Workshop mit dem Titel "Älter werden in Lohbrügge - Aufenthalt und Mobilität im öffentlichen Raum", organisiert durch die Lawaetz-Stiftung und das Fachamt Sozialraummanagement, hat am 13. August 2013 im Rahmen der integrierten Stadtteilentwicklung (RISE) in Lohbrügge-Ost stattgefunden. Nach den Inputs zur Altersstruktur in Lohbrügge und den heutigen Anforderungen an die Gestaltung des öffentlichen Raumes wurden im Dialog mit den Senioren und Seniorinnen folgende Fragestellungen diskutiert: - Welchen Bedarf gibt es an Ruheplätzen (Bänke) im öffentlichen Raum? Wo und wie kommt man über die Straßen? Sind die Wege ausreichend ausgeleichtet und beschildert? Sind Bus und Bahn gut zu erreichen? Zu diesen Themen wurden konkrete Probleme und Maßnahmenvorschläge eingebracht und in einem Protokoll festgehalten. Angesprochen wurden vor allem der Bahnhof und die Straßen Alte Holstenstraße, Röpraredder, Korachstraße und Leuschnerstraße. Die Umsetzung wird durch das Lohbrügger Gebietsmanagement begleitet. 29 5 5.1 Informationen und Vernetzung in Bergedorf Wichtige Partner und Anlaufstellen für Investoren und Bewohner Institution Adresse Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (Wohnbedarfe von Senioren(Frau Fangmeyer), Pflegebedarfsplanung (Frau Gust)) Billstraße 80 20539 Hamburg Tel. 040-42837-0 Bezirks-Seniorenbeirat Bergedorf, Geschäftsstelle Bezirksamt Bergedorf Wentorfer Str. 38 21029 Bergedorf Tel. 040-42891-2480 Bezirkliche Seniorenberatung, Pflegestützpunkt, Beratungsstelle für Körperbehinderte, Wohn-Pflege-Aufsicht Weidenbaumsweg 21 (Eingang D, 2. OG) 21029 Hamburg Behinderten-Arbeitsgemeinschaft e.V. Alte Holstenstr. 30 21031 Hamburg Tel. 040-7242498 Beratungszentrum für Technische Hilfen und Wohnraumanpassung / Barrierefrei Leben e.V. Richardstr. 45 22081 Hamburg Tel. 040 299956 ext. 56 Stattbau Hamburg, Hamburger Koordinierungsstelle für WohnPflege-Gemeinschaften Sternstr. 106 20357 Hamburg Tel. 040-43294223 Wohnungswirtschaft, SAGA GWG Geschäftsstelle Bergedorf Am Güterbahnhof 8 21035 Hamburg Tel. 040-42666-3900 Wohnungswirtschaft, Baugenossenschaft Bergedorf-Bille Bergedorfer Straße 118-122 21029 Hamburg Tel. 040-725600-0 Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) Besenbinderhof 31 20097 Hamburg Tel. 040-24846-0 5.2 Zuständigkeiten im Bezirksamt Fachamt / Abteilung Informationen zu Adresse / Kontakt Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (Bauprüfung) Genehmigungen für barrierefreie Wohnungen und Seniorenwohnungen (§ 52 u. § 48 HBauO) Wentorfer Str. 38a 21029 Hamburg Frau Gieser Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Wohnungsbauprogramm, Bauleitplanung, städtebauliche Verträge Wentorfer Str. 38a 21029 Hamburg Frau Kowalsky Fachamt Sozialraummanagement Offene Seniorenarbeit Wentorfer Str. 38 21029 Hamburg Herr Dahlgaard Fachamt Sozialraummangement Bevölkerungsentwicklung, Sozialraumberichte Wentorfer Str. 38 21029 Hamburg Frau Schilde Fachamt Mangement des öffentlichen Raums Erschließung, Mängel im öffentlichen Raum Kampweg 4 21035 Hamburg Frau Steffen 30 Soziales Dienstleistungszentrum / Fachamt Grundsicherung und Soziales Pflegestützpunkt, Beratung und finanzielle Hilfen für Senioren, Wohnungsvermittlung Weidenbaumsweg 21 21029 Hamburg Soziales Dienstleistungszentrum / Fachstelle für Wohnungsnotfälle, Wohnungsangelegenheiten Versorgung von Wohnungsnotfällen Weidenbaumsweg 21 21029 Hamburg Fachamt Gesundheit/Kommunales Gesundheitsförderungsmanagement Gesundheitskonferenz, Runder Tisch Leben und Wohnen im Alter Weidenbaumsweg 21 21029 Hamburg Beratung der Investoren hinsichtlich der neuen WohnpflegebauVerordnung Weidenbaumsweg 21 21029 Hamburg Fachamt Gesundheit/Wohnpflegeaufsicht Frau Schult Herr Lüth Frau Borgmeier Frau Trute Frau Engel-Praße 5.3 Runder Tisch Leben und Wohnen im Alter Auf Initiative von Seniorinnen und Senioren und unter Mitwirkung aus der Seniorenarbeit ist der Runde Tisch „Leben und Wohnen im Alter“ in Bergedorf entstanden. Zentrale Themen sind die Gesundheit, die Selbstständigkeit und die Teilhabe bis ins hohe Alter. Ein besonderes Anliegen der Mitwirkenden des Runden Tisches ist es, dass die Informationen über Angebote von Hilfe und Unterstützungsmöglichkeiten sowie über Möglichkeiten von Teilhabe im Bezirk die Seniorinnen und Senioren auch tatsächlich erreichen. Innerhalb des Runden Tisches sind folgende Arbeitsgruppen entstanden: - AG Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund AG Altersgerechtes Wohnen und altersgerechte Infrastruktur AG Information über Angebote und Zugang zu den Zielgruppen Themen der AG altersgerechtes Wohnen und altersgerechte Infrastruktur sind: - Stärkung von Nahversorgungszentren in Lohbrügge (Einkaufszentren Binnenfeldredder und Rappoltweg) Umgestaltung Alte Holstenstraße Wohnungsbauprogramm Schaffung von mehr barrierefreien Wohnungen Sensibilisierung von Senioren 5.4 Wegweiser für Seniorinnen und Senioren Seit April 2013 liegt die Broschüre „Bergedorf kümmert sich - Wegweiser für Seniorinnen und Senioren“ in Bergedorf vor. Der Wegweiser liegt in allen öffentlichen Stellen des Bezirksamtes, im Rathaus, im CCB und im Hesse-Haus aus und steht unter www.seniorenbergedorf.proaktiv.de zum Download bereit. Der Wegweiser gibt einen detaillierten Überblick über die Angebote in Bergedorf. Dazu bietet er einen umfassenden Überblick von behördlichen Anlaufstellen, Notfallnummern über Freizeitmöglichkeiten bis Dienstleistungen und Wohnen im Alter. Der Wegweiser für Seniorinnen und Senioren ist ein Projekt der Gesundheitskonferenz Bergedorf, koordiniert von Frau Borgmeier, Leiterin des Kommunalen Gesundheitsförderungsmanagements. 31 5.5 Rollstuhlgerechte öffentliche Orte „Wheelmap“ Auf www.wheelmap.org werden Informationen über die Rollstuhlgerechtigkeit öffentlicher Orte gesammelt. Wheelmap ist also eine Karte zum Suchen und Finden rollstuhlgerechter Orte. Wie bei der Internetseite Wikipedia kann jeder mitmachen und öffentlich zugängliche Orte nach ihrer Rollstuhlgerechtigkeit markieren oder andere relevante Informationen ergänzen, neue Orte zu der Karte hinzufügen oder Bilder zu Orten hochladen. Markiert wird nach dem Ampelsystem: rollstuhlgerecht eingeschränkt rollstuhlgerecht nicht rollstuhlgerecht Das Bezirksamt Bergedorf plant zusammen mit dem Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhaus Hamburg und dem Deutschen Rollstuhl-Sportverband e.V. eine Mapping-Aktion im Frühjahr 2014. Dabei sollen freiwillige Teilnehmer (mit und ohne Beeinträchtigungen) zunächst die Orte des Innenstadtbereiches von Bergedorf abgehen und auf Ihre Barrierefreiheit nach dem oben aufgeführten Ampelsystem auf der Internetseite Wheelmap markieren. 32 6 Fazit Bergedorf ist im Vergleich zur Gesamtstadt ein junger Bezirk mit vielen Kindern und Jugendlichen, jedoch hat die Zahl der Menschen über 65 Jahre in den letzten Jahren deutlich zugenommen, so dass im Bezirk heute mehr Senioren über 65 Jahre (18,7%) leben als Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (18,2%). Für die Zukunft wird eine weitere Zunahme prognostiziert. Um dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen, aber auch Menschen mit Beeinträchtigungen mit Wohnraum zu versorgen, müssen die Wohnansprüche von älteren Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen im Bezirk berücksichtigt werden. Neben den Wohnansprüchen bzw. der Wohnraumversorgung spielt aber auch die Gestaltung des Wohnumfeldes eine wesentliche Rolle. Vor allem ältere Menschen, aber auch Familien, nutzen in ihrer alltäglichen Lebensorganisation die kurzen Wege und vielfältigen Verflechtungen in den Quartieren. Daher müssen vor allem die Stadtteile in Bergedorf, die einen besonders hohen Anteil von älteren Menschen aufweisen, so umgebaut werden, dass diese auch ohne Barrieren nutzbar sind. Das Wohnungsbauprogramm Bergedorf enthält das Ziel, dass möglichst viele Wohnungen barrierefrei gebaut werden sollen sowie den Auftrag, sich mit dem Thema Wohnbedarfe für ältere Menschen und barrierefreies Wohnen / Wohnumfeld zu beschäftigen. Die Arbeit an diesem Thema wird von einer bezirksamtsinternen Arbeitsgruppe (AG Barrierefreiheit) unterstützt. Beteiligt sind alle Fachämter, die für Seniorinnen und Senioren im Bezirk arbeiten (s. Kapitel 5.2). Die AG beschäftigt sich mit den drei Themen „seniorengerechtes und barrierefreies Wohnen“, „barrierefreies Wohnumfeld“ und „Öffentlichkeitsarbeit“. In 2012 und 2013 wurden zu den beiden ersten Themen drei Workshops durchgeführt (siehe Kapitel 3.4, 4.5 und 4.6). Die Erkenntnisse der Workshops sollen u.a. dazu dienen, Leitthemen und übergeordnete Ziele für Bergedorf zu entwickeln sowie Maßnahmen für die o.g. drei Themenbereiche zu erarbeiten. Diese sogenannte Ziel- und Maßnahmentabelle soll im Rahmen eines moderierten Workshops im 1. Halbjahr 2014 fachamtsübergreifend erarbeitet werden. Erste kurzfristige Maßnahmen sollen in 2014 und 2015 angegangen werden. 33 Quellenverzeichnis BAGSO (2011): Die BAGSO-Befragung 2011: „Alternsfreundliche Stadt“. Vortrag von Claudia Kaiser auf der BAGSO-Fachtagung „Eine Stadt für alle Lebensalter“ am 20.10.2011. http://www.bagso.de/veranstaltungen/beitraege-jahrestagung-alternsfreundliche-stadt.html Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz: Älter werden in Hamburg – Bilanz und Perspektiven (Entwurf, Stand 25.04.2012) Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSFGV) (2010): Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungsstruktur bis 2015. Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) (2008): Freiraum und Mobilität für ältere Menschen in Hamburg. (Flyer) Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) (ohne Jahr): Modellvorhaben "Innovationen für familien- und altengerechte Stadtquartiere" Sondergutachten "Barrierefreie Stadtquartiere" (Zugriff am 11.06.2012) http://www.bbsr.bund.de/cln_031/nn_21888/BBSR/DE/FP/ExWoSt/Forschungsfelder/Innovati onenFamilieStadtquartiere/06__Sondergutachten__BarrierefreieSTQ.html#doc1116878bodyText6 Bündnis für das Wohnen (24.05.2012): Diskussion im Rahmen der AG Neubau. Drucksache 19/8515 (2011): Fortschreibung des Wohnungsbauentwicklungsplanes. Entwicklung und Gestaltung von Landschaft (EGL) (ohne Jahr): Vortrag „Freiraumplanung für Senioren, ein Handlungsrahmen für die Planungspraxis am Beispiel Hamburger Prioritätsgebiete“. http://www.sh.bdla.de/pdf/mr08_freiraumplanung_fuer_senioren.pdf Kellerhof, Marco; Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (24.05.2012): Vortrag im Rahmen AG Neubau - Bündnis für das Wohnen. Robert-Koch-Institut; Statistisches Bundesamt (2009): Beiträge zur Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Gesundheit und Krankheit im Alter; Berlin, zitiert nach BSFGV 2010 Statistikamt Nord (2010): (Hußing, Ulrich, Scheel, Michael): Modellrechnung zur Bevölkerungsentwicklung in den Hamburger Stadtteilen bis 2020, Basisdatenausschuss am 12.02.2010. Es handelt es sich um verwaltungs-interne Planungsdaten, die jeweils nur zweckgebunden zu verwenden sind. STUVA (2011): Stadt-und Straßenraumgestaltung für alle Lebensalter –Wie planen wir heute unser Morgen richtig? Vortrag von Dirk Boenke auf der BAGSO-Fachtagung „Eine Stadt für alle Lebensalter“ am 20.10.2011. Volker Kreuzer, Tobias Scholz (2010): Aufgaben einer altersgerechten Stadtentwicklung – Ein Überblick über Handlungsfelder und Rahmenbedingungen. In: RaumPlanung April 2010. S. 69-74. 34 Links zur Barrierefreiheit www.behindertenbeauftragter.de www.design-fuer-alle.de www.einfach-teilhaben.de www.easy.going-network.de www.forum-seniorenarbeit.de www.ifbhh.de/downloads/download-foerderrichtlinien www.mobil-und-barrierefrei.de www.null-euro-urbanismus.de www.nullbarriere.de www.schader-stiftung.de www.sozialestadt.de/praxisdatenbank www.wheelmap.org www.werkstatt-stadt.de/de/projekte 35 Anlage 1: Wohneinrichtungen in Bergedorf Die Wohn-Pflege-Aufsicht Bergedorf ist zuständig für folgende Einrichtungen: Bergedorfer Wohneinrichtungen für Senioren Name / Leitung Altenpension Philipps Herr Philipps Telefon: 7 21 94 05 Cura Seniorencentrum Bergedorf Frau Schulenberg Telefon: 897256171 Georg-Behrmann-Stiftung Frau Lütke Wissing Telefon: 72 41 84 - 10 Haus Johannes XXIII. Frau Stremplat Telefon: 7 39 23 20 Seniorenzentrum Dr. CarlKellinghusen Frau Heitmann Telefon: 7 21 08 - 500 Seniorenzentrum St. Klara Frau Niemann Telefon: 7 21 01 - 0 Anschrift Träger Wentorfer Str. 70, 21029 HH Altenpension Philipps k. A. GmbH & Co KGt Gojenbergsweg 30, 21029 HH 131 Plätze für Vollzeit-, Cura Seniorencentrum Kurzzeit- und Urlaubspflege Bergedorf GmbH 24 Plätze für Menschen mit Demenz Justus-Brinckmann-Str. 60, 21029 HH Georg-BehrmannStiftung 82 Einzel- und 12 Doppelzimmer. Bornbrook 7 - 11, 21031 HH Caritasverband 32 Ein-Zimmer- und 8 ZweiZimmer-Apartments Saarstraße 2, 21029 HH Röweland GmbH 58 Einzel- und 12 Doppelzimmer Reinbeker Weg 50, 21029 HH Röweland GmbH 61 Einzel- und 7 Doppelzimmer Senioren Centrum Moosberg Moosberg 3, Frau Jaffe 21033 HH Telefon: 20 22 - 27 37 Wilhelm-LeuschnerSeniorenzentrum Frau Terwiel Telefon: 73 93 27 - 50 Elim Seniorencentrum Herr Jokisch Telefon: 692 070 701 Leuschnerstr. 93 a + b, 21031 HH Am Güterbahnhof 9 21035 HH Anzahl Wohnungen 194 Betten (gesamt) Vitanas pfle1 Kurzzeitpflegeplatz gen und wohnen 32 Spezialpflegeplätze für BetriebsGmbH Menschen mit Demenz Pflege? 224 ? Flutopfer Stiftung von Geplanter Neubau: 44 1962 Wohnungen für pflegebedürftige Menschen 116 Einzelzimmer sechs Doppelzimmer Elim Diakonie und Service Wohnanlagen Name Anschrift Wilhelm-Leuschner Ser- Leuschnerstraße 93a vicewohnen 21031 Hamburg Servicewohnanlage Poensgen-Stiftung Haus Johannes XXIII. Georg-BehrmannStiftung der Leuschnerstraße 95 21031 Hamburg Bornbrook 7-11 21031 Hamburg Justus-Brinkmann-Str. 60 f-n 21029 Hamburg Betreiber Anzahl Wohnungen Anmerkung 96 Einzimmer- und 26 Flutopfer-Stiftung Zweizimmerwohnungen. „§ 5-Schein“ v. 1962 Geplanter Neubau: 52 erforderlich Seniorenwohnungen Georg und Em2 Einzimmer- und 26 § 6-Schein ma PoensgenZweizimmerwohnungen. erforderlich Stiftung Caritas Wohnen s.o. GeorgBehrmannStiftung 22 Einzimmerwohnungen, 101 Eineinhalbzimmerwohnungen, 38 Zweizimmerwohnungen (davon 5 barrierefrei) und 3 Wohnungen mit mehr als 2 Zimmern. „§ 5-Schein bzw. § 5a – Schein“ erforderlich 36 Cura Seniorenzentrum Gojenbergsweg 30 21029 Hamburg Altenwohnanlage Leuschnerstraße Leuschnerstraße 105 21031 Hamburg Altenwohnanlage delstraße Men- Mendelstraße 30 21031 Hamburg Seniorenwohnanlage Häußlerstraße Häußlerstraße 2 a-h 21031 Hamburg Seniorenwohnanlage Alte Alte Holstenstraße 44 Holstenstraße 21031 Hamburg Seniorenwohnanlage Wilhelmine-Hundert-Weg Wilhelmine-HundertWeg 2-6 21035 Hamburg Seniorenwohnanlage Wiesnerring Wiesnerring 45 21029 Hamburg AWO lage Seniorenwohnan- Boberger Anger 119 21031 Hamburg Heinrich-Stubbe-Weg 1 21039 Hamburg Holtenklinker Straße Servicewohnanlage Hol108 tenklinker Straße 21029 Hamburg Neuengammer HausTalita Kum deich 249 21039 Hamburg Betreute Vierlande Wohnanlage Cura Senioren65 Appartements für wohn- und PfleBetreutes Wohnen geheime GmbH 17 EinzimmerwohnunSAGA ``GWG gen und 2 Eineinhalbzimmerwohnungen 66 EinzimmerwohnunSAGA``GWG gen und 16 Eineinhalbzimmerwohnungen 68 EineinhalbzimmerSAGA‘‘GWG wohnungen 3 Ein- zimmerwohnunProperty One gen, 26 EineinhalbzimGmbH merwohnungen und 16 Zweizimmerwohnungen 19 EineinhalbzimmerDRK Hamburg wohnungen und 7 Zweizimmerwohnungen. Astrid Gieling 60 barrierefreie WohImmobilienvernungen waltung 46 Zwei-ZimmerAWO LV Ham- Wohnungen, 1 Wohnburg e.V. gemeinschaft für 9 Menschen mit Demenz Gebr. Heitmann „§ 5-Schein“ erforderlich „§ 5-Schein“ erforderlich „§ 5-Schein“ erforderlich „§ 5-Schein“ erforderlich „§ 5-Schein“ erforderlich 17 Wohnungen Keye Immobilik.A. enverwaltung Diakonie Bergedorfer Tagespflegeeinrichtungen / Gasteinrichtungen Name / Leitung Tagespflege Lohbrügge Fr. Behrens-Henk. Telefon:399 957 30 Tagespflege Vierlanden Fr. Behrens-Henk Tel. 399 957-0 Tagespflege „Bei Philipps“ Herr Philipps Telefon: 721 94 05 Anschrift Träger Kurt-Adams-Platz 9 21031 HH DRK-Sozialstation Lohbrügge/Marschlande Heinrich-Stubbe-Weg 1 21039 HH DRK-Sozialstation Lohbrügge Wentorfer Straße 72 21029 Hamburg Altenpension Philipps GmbH & Co KGt Wohngemeinschaften für Senioren und Menschen mit Behinderung Name Wohn-Pflege-Gemeinschaft Heidhorst Pflegeschwerpunkt : Demenz Wohngemeinschaft “Freiraum” für Menschen mit Behinderung AWG Boberg für Menschen mit Körperbehinderung Anschrift Boberger Anger 121 21031 Hamburg Klaus-Schaumann-Straße 2 21035 Hamburg Boberger Anger 121 21031 Hamburg Betreiber AWO LV Hamburg e.V. B.I.W.A.G.e.V. BHH Sozialkontor 37 Bergedorfer Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung Name / Leitung Anschrift Träger Wohnhaus Wentorfer Str. Wentorfer Str. 115, Herr Jobs Der Begleiter e. V. 21029 HH Telefon: 7 21 25 05 WG Lohbrügger Landstraße Lohbrügger Landstraße Alsterdorf-assistenz-ost Frau Brandt 104a, Telefon: 7 38 13 71 21031 HH WG Henriette-Herz-Ring 1-3 Frau Stock Henriette-Herz-Ring 1 - 3, Alsterdorf-assistenz-ost Telefon: 30 70 06 12(13)/ 21035 HH 0173/2481972 Wohnprojekt Tandem Walter-Becker-Straße 10 Alsterdorf-assistenz-ost Frau Ruzanska 21035 HH Telefon: 735 09 435 Wohnhaus Hinterm Graben Hinterm Graben 6 - 8, Alsterdorf-assistenz-ost Frau Wahl 21029 HH Telefon: 725 45 72 60 WG Gertrud-Seele-Kehre Gertrud-Seele-Kehre 2, Herr Esselmann HH Lebenshilfe 21035 HH Telefon: 7 35 24 87 WG Henriette-Herz-Ring 34 Henriette-Herz-Ring 34, Herr Esselmann HH Lebenshilfe 21035 HH Tel.: 7 35 33 62 WG Allermöhe Anita-Ree-Str. 1 a, Frau Sauer Leben m. Behind. 21035 HH Telefon: 7 35 27 72 WG Am Fleet Mary-Marcus-Kehre 10, Herr Godhusen Leben m. Behind. 21035 HH Telefon: 7 35 29 09 WG Bergedorf Ludwig-Rosenberg- Ring Frau Sauer 45 - 47, Leben m. Behind. Telefon: 7 24 44 33 21031 HH Carla-Teigeler-Haus An den Dünen 2, Frau Siepmann Leben m. Behind. 21033 HH Telefon: 7 24 10 989 WG Stellbrinkweg Stellbrinkweg 38, Frau Klages Leben m. Behind. 21035 HH Telefon: 73 59 03 42 WG Von-Scheliha-Straße Von-Scheliha-Str. 8, Frau Kolberg Leben m. Behind. 21035 HH Telefon: 73 59 05 48 WG Wilhelmine-Hundert-Weg Wilhelmine-Hundert-Weg Frau Gleiss 8 - 10, Leben m. Behind. Telefon: 7 35 18 62 21035 HH Wohnanlage Erdlandscher Hof Neuengammer Hausdeich Vereinigung Integration und Assistenz Herr Gädeke 127, e.V. Telefon: 7 23 52 00 21039 HH 38 Anlage 2: Seniorenzentren und -wohnungen in Bergedorf 39