Freie und Hansestadt Hamburg
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Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Bergedorf Bezirksamt Bergedorf - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Postfach 800380 - 21003 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Bauprüfung - B/WBZ 2 ### ### ### ### Wentorfer Straße 38a 21029 Hamburg Telefax 040 - 4 279 06 - 047 E-Mail Baupruefung@bergedorf.hamburg.de Ansprechpartnerin: ### Telefon - ### GZ.: B/WBZ/00593/2015 Hamburg, den 9. März 2015 Verfahren Eingang Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO 04.02.2015 Grundstück Belegenheit Baublock Flurstück ### 601-101 4779 in der Gemarkung: Lohbrügge Befristete Nutzungsänderung des Foyers (abgegrenzter Bereich) für die OESemesterauftaktparty der HAW - Life Sciences am 19.03.2015 BEFRISTETE GENEHMIGUNG Nach § 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wird unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung befristet auf den 19.03.2015 erteilt, das oben beschriebene Vorhaben auszuführen. Nach Ablauf der Befristung ist die Nutzung vom Eigentümer oder Verfügungsberechtigten der baulichen Anlage ohne Entschädigungsansprüche einzustellen. Termine nach Vereinbarung unter der Telefon-Nr.: 42891 - 4000 Kunden-WC Aufzug Öffentliche Verkehrsmittel: S2, S21 Bergedorf Bus 235 Rathaus Bergedorf alle Busse Mohnhof Dieser Bescheid gilt nach § 58 Absatz 2 HBauO auch für und gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger. Planungsrechtliche Grundlagen Ausführungsgrundlagen Bestandteil des Bescheides - die Vorlagen Nummer 204 / 1 204 / 2 204 / 3 Grundriss Inhaltsverzeichnis der Beschreibung Konzept Lärmmessung Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich. Die Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen (§ 70 VwGO). Der Bescheid umfasst auch die Anlage - bauordnungsrechtliche Auflagen und Hinweise Anlage - immissionsschutzrechtliche Auflagen und Hinweise Unterschrift Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Weitere Anlagen Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG ____________________________________________________________________________ B/WBZ/00593/2015 Seite 2 von 6 Anlage zum Bescheid BAUORDNUNGSRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE Zuständige Stelle für die Überwachung Bezirksamt Bergedorf Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Wentorfer Straße 38a 21029 Hamburg Auflagen Die Eingangshalle der HAW entspricht nicht den baulichen Anforderungen der VstättVO (Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten Versammlungsstättenverordnung). Aufgrund von §§ 3 Abs. 1 und 51 Abs. 1 HBauO –bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung – werden für die befristete Nutzungsgenehmigung nachstehende besondere Anforderungen gestellt: 1. Die für Besucher nutzbare Hallenfläche ist auf 1000 qm zu begrenzen. Die Anzahl der Besucher wird auf ca. 950 Personen begrenzt. 2. Feuergefährliche Handlungen, wie das Abbrennen von pyrotechnischen Artikeln (Magnesiumpulver, Bühnenblitze, sowie Darbietungen mit Feuer u.a.) sind nicht zulässig. 3. Die notwendige Personalstärke des Ordnungsdienstes muss, wie im Sicherheitskonzept beschrieben, mindestens 10 Personen betragen. Der Ordnungsdienst hat hinsichtlich des Festablaufes für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. 4. Die Fernsprechanlage in der Pförtnerloge ist während der gesamten Veranstaltung stets besetzt zu halten. 5. Alle Rettungswege müssen von innen in voller Breite frei benutzbar sein. Soweit Ausgangstüren für den allgemeinen Besucherverkehr gesperrt werden sollen, muss dies durch Ordnungskräfte geschehen. Die Türen dürfen nicht abgeschlossen werden. 6. Notausgangsschilder und Lampen der Sicherheitsbeleuchtung, insbesondere in den Deckenbereichen dürfen durch Dekorationsmaterial nicht verdeckt werden. 7. Der Zutritt zu Räumen, die während der Veranstaltung nicht genutzt werden, ist so zu sperren, dass Unbefugten das Betreten nicht möglich ist. 8. Vorgesehene Verkaufsstände, z. B. für Speisen, dürfen keine Heiz- und Kochanlagen beinhalten, die mit Druckgasen oder offener Flamme arbeiten. 9. Veränderungen an den elektrischen Anlagen sind fachgerecht und den VDE – Richtlinien entsprechend vorzunehmen. ____________________________________________________________________________ B/WBZ/00593/2015 Seite 3 von 6 10. Die Verkehrssicherheit im Bereich der Differenzstufen darf nicht beeinträchtigt werden, der Bereich muss ausreichend ausgeleuchtet sein. 11. Flure und Gänge müssen während der Dauer der Veranstaltung frei und ungehindert passierbar sein. 12. Vor Beginn der Veranstaltung ist der Ordnungsdienst vom Veranstalter in die Örtlichkeit hinsichtlich der Fluchtwege, Notausgänge, Brandschutzeinrichtungen, Feuermeldeeinrichtungen, Feuermeldeanlagen, Funktion der Rauch- und Wärmeabzugsanlage sowie der Zuluft(!) usw. einzuweisen. 13. Das Veranstaltungskonzept Anl. 204/2 - ist zwingend zu beachten und einzuhalten. KONTROLLEN UND ÜBERPRÜFUNGEN Die Sicherheitsbehörden und Ämter behalten sich vor, während der Veranstaltung stichprobenartige Kontrollen der Sicherheitseinrichtung vorzunehmen und die Einhaltung der gegebenen Bedingungen und Auflagen zu überprüfen. Den überprüfenden Beamten ist der Zutritt zu den Veranstaltungen jederzeit zu gewährleisten. ____________________________________________________________________________ B/WBZ/00593/2015 Seite 4 von 6 Anlage zum Bescheid IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE Zuständige Stelle für die Überwachung Bezirksamt Bergedorf Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Wentorfer Straße 38a 21029 Hamburg E-Mail: Verbraucherschutz@bergedorf.hamburg.de AUFLAGEN 14. Durch die Nutzung der Räumlichkeiten und der Außenflächen darf es nicht zu schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) kommen. Die Geräuschimmissionen sind gemäß den Vorgaben der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) für seltene Ereignisse zu beurteilen. 15. Für die anlagenbedingten Geräuschimmissionen (Musikwiedergabe) und die Geräusche der Veranstaltungsbesucher außerhalb des Gebäudes wird für den Bereich der umgebenden Bebauung ein Grenzwert von tagsüber (06.00 – 22.00 Uhr) 70 dB(A) und nachts (22.00 – 06.00 Uhr) 55 dB(A) festgelegt. Kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die vorgenannten Pegel tagsüber um nicht mehr als 20 dB(A) und nachts um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten. 16. Die Musikwiedergabe (Live oder Tonträger) ist spätestens um 04.00 Uhr zu beenden. 17. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 04.00 Uhr sind die Lärmimmissionen im Bereich eines der benachbarten Wohnhäuser Ulmenliet 12 bis 18 durch eine sachverständige Stelle ermitteln zu lassen. Die Kosten dieser Ermittlungen und der Berichtserstellung trägt der Antragsteller. Seitens des Veranstalters sind die notwendigen privatrechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, die eine Nutzung der Messpunkte zum Messtermin ermöglichen. 18. Im Falle von auftretenden Lärmbeschwerden ist auf Verlangen des Bezirksamtes über die Ermittlungen ein Bericht zu fertigen und innerhalb von 4 Wochen einzureichen. Der Bericht muss den Pegelverlauf und die relevanten Begleitumstände der Messung darstellen. Es sind die Beurteilungspegel entsprechend den vorgegebenen Grenzwerten darzustellen. Bei der Bildung der Beurteilungspegel sind die normgemäß notwendigen Zuschläge für Impulshaltigkeit, Tonhaltigkeit und Informationshaltigkeit einzubeziehen. Sofern den einzelnen Geräuschquellen und den Fremdgeräuschen Schallpegelniveaus zuzuordnen sind, sollten diese ausgewiesen werden. Die Fremdgeräusche sollen über die Messwerte Leq, Lmax und L95 nachrichtlich dargestellt, jedoch bei der Bildung des Beurteilungspegels ausgeklammert werden. ____________________________________________________________________________ B/WBZ/00593/2015 Seite 5 von 6 Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Hamburger Informationsregister veröffentlicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Informationsregister wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Nutzungsänderung Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Nichtwohngebäude Zahl der Vollgeschosse: 4 Vollgeschosse ____________________________________________________________________________ B/WBZ/00593/2015 Seite 6 von 6