Kreisverwaltungsreferat

Transcription

Kreisverwaltungsreferat
Telefon: 0 233-23134
Telefax: 0 233-27225
Standortkonzept Bürgerbüros
Einrichtung eines Bürgerbüros am Scheidplatz
Einrichtung einer Meldestelle im Bereich des
Moosacher Bahnhofs
Empfehlung Nr. 08-14 / E 00818 der
Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirkes Moosach
vom 10.12.2010
Bürgerbüro in Neuhausen-Nymphenburg erhalten
Antrag Nr. 08-14 / A 02895 von
Frau StRin Elisabeth Schmucker vom 11.11.2011
Erhalt des Bürgerbüros in Neuhausen
Empfehlung Nr. 08-14 / E 01186 der
Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes
Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2011
Bürgerbüro in Neuhausen erhalten
Antrag Nr. 08-14 / A 02951 von
Frau StRin Elisabeth Schmucker vom 01.12.2011
Fortschreibung der Machbarkeitsstudie
Bürgerzentren,
Bürgerbüro Neuhausen-Nymphenburg
Antrag Nr. 08-14 / A 03105 von
Frau StRin Mechthilde Wittmann, Frau StRin Elisabeth
Schmucker vom 08.02.2012
Bürgerbüro Leonrodstraße wieder in Gefahr
Antrag Nr. 08-14 / A 03866 von
Frau StRin Elisabeth Schmucker vom 04.12.2012
Bürgerbüro für den 16. Stadtbezirk
Antrag Nr. 08-14 / B 04642 des Bezirksausschusses des
16. Stadtbezirkes – Ramersdorf-Perlach
vom 05.03.2013
Seite
1 von 23
Kreisverwaltungsreferat
Einwohnermeldewesen
Bürgerbüro
KVR-II/2
Seite 2 von 23
Standortkonzept Bürgerbüros
Antrag Nr. 08-14 / B 04659 des Bezirksausschusses des
19. Stadtbezirkes – Thalkirchen-ObersendlingForstenried-Fürstenried-Solln
vom 05.03.2013
Aktuelles Standortkonzept „Bürgerbüros“ des KVR
Antrag Nr. 08-14 / A 04075 von
Frau StRin Mechthilde Wittmann,
Frau StRin Elisabeth Schmucker
vom 06.03.2013
Antrag auf Einrichtung eines Bürgerbüros in
Untergiesing-Harlaching
Antrag Nr. 08-14 / B 04703 des Bezirksauschussses des
18. Stadtbezirkes – Untergiesing-Harlaching
vom 19.03.2013
Weiteres Bürgerbürostandbein des KVR am
Truderinger Bahnhof
Antrag Nr. 08-14 / B 04704 des Bezirksausschusses des
15. Stadtbezirkes – Trudering-Riem
vom 21.03.2013
Zu viele Bürger für das Büro?
Bürgerbüro in Fürstenried Ost muss erhalten
bleiben!
Antrag Nr. 08-14 / A 04203 von
Frau StRin Dr. Manuela Ohlhausen
vom 25.04.2013
Sitzungsvorlagen Nr. 08-14 / V 12302
Anlagen:
Anträge und Empfehlungen
Seite 3 von 23
Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom 25.06.2013 (VB)
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis
I. Vortrag des Referenten
1.
Ausgangssituation
Seite
1
5
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
Aktuelle Situation der Münchner Bürgerbüros
Bürgerbüro Ruppertstraße
Bürgerbüro Orleansplatz
Bürgerbüro Pasing
Bürgerbüro Leonrodstraße
Bürgerbüro Riesenfeldstraße
Bürgerbüro Forstenrieder Allee
5
6
6
6
7
7
8
3.
3.1
3.2
Künftige Entwicklungen
Gesetzliche Entwicklungen
Demographischer Wandel
9
9
9
4.
4.1
4.2
4.2.1
4.2.2
4.3
4.3.1
4.3.2
4.3.3
4.4
4.5
Neues Standortkonzept: große leistungsfähige Bürgerbüros
Anforderungen einer wirtschaftlichen und modernen Verwaltung
Erweiterung der Außenstellen Orleansplatz und Pasing
Bürgerbüro Orleansplatz
Bürgerbüro Pasing
Einrichtung einer neuen, leistungsfähigen Außenstelle am Scheidplatz
Bürgerbüro Riesenfeldstraße
Bürgerbüro Leonrodstraße
Bürgerbüro Forstenrieder Allee
Ausblick
Evaluierung der Machbarkeitsstudie
10
10
11
11
11
11
12
12
13
13
14
5.
5.1
5.2
Stadtratsanträge und Bürgerversammlungsempfehlungen zu den
einzelnen Standorten
Bürgerbüro Leonrodstraße
Standort Moosach
14
14
15
6.
6.1
Beteiligung der Bezirksausschüsse: Inhalt der Stellungnahmen
Mehrheitliche Zustimmung
15
15
Seite 4 von 23
6.2
Ablehnungen und Stellungnahmen mit Alternativvorschlägen
7.
Stellungnahme des KVR zu den Stadtratsanträgen, den Empfehlungen
der Bürgerversammlungen und den Stellungnahmen der
Bezirksausschüsse
17
Erhalt des Bürgerbüros Leonrodstraße; Verlagerung in das
Kreativzentrum
17
Moosach
17
Forstenrieder Allee
18
Weitere zusätzliche bzw. alternative Standortvorschläge
18
Sonstige Vorschläge der Bezirksausschüsse
19
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
8.
8.1
8.2
9.
16
Vorschlag des KVR zum weiteren Vorgehen
19
Weiterbetrieb der Bürgerbüros Leonrodstraße und Forstenrieder Allee
auch nach Eröffnung des Bürgerbüros am Scheidplatz
19
Anpassung der bisherigen Planungen: Flächenbedarf des neuen
Bürgerbüros am Scheidplatz bei Weiterbetrieb der Bürgerbüros
Leonrodstraße und Forstenrieder Allee
20
Finanzierung
20
II. Antrag des Referenten
21
III. Beschluss
22
Seite 5 von 23
I.
Vortrag des Referenten
1. Ausgangssituation
Das Personal- und Organisationsreferat wurde im Januar 1999 vom Herrn
Oberbürgermeister mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie über eine bürgerorientierte
Optimierung der städtischen Dienstleistungen in regionalen Stadtteilzentren beauftragt.
Mit Beschluss vom 04.10.2000 hat der Stadtrat den grundsätzlichen Ausführungen der
Machbarkeitsstudie Bürgerbüros/Bürgerzentren zugestimmt. Demnach soll das bereits
bestehende regionale Dienstleistungsspektrum an insgesamt sechs verkehrsgünstig
gelegenen Standorten konzentriert und - soweit möglich - durch „Service aus einer Hand“
angeboten werden.
Die Planungen zur Regionalisierung städtischer Dienstleistungen wurden mit Beschluss
des Stadtrates vom 11.05.2005 in der Fortschreibung der Machbarkeitsstudie
konkretisiert. Das KVR wurde vom Stadtrat beauftragt, bis zum 30.06.2006 das
Leistungsangebot der bestehenden Meldestellen dem Dienstleistungsangebot der
Bürgerbüros anzupassen. In zwei weiteren Schritten sollten in der Zeit von 2008 bis 2010
die Meldestellen Leonrodstraße und Forstenrieder Allee in reguläre Bürgerbüros
umgewandelt und für die Region München Ost und München Nord geeignete Standorte
für die Einrichtung von Bürgerbüros gesucht werden.
Der oben genannte Auftrag des Stadtrats wurde weitgehend umgesetzt: Das
Dienstleistungsangebot der ehemaligen Meldestellen wurde an allen Standorten dem von
Bürgerbüros angeglichen. Darüber hinaus wurde das Dienstleistungsangebot der
Bürgerbüros um zusätzliche Dienstleistungen der Kfz-Zulassung (z.B. Halterwechsel
innerhalb Münchens, Kurzzeit- und Saisonkennzeichen, Außerbetriebnahme) erweitert.
Aktuell wurde dem KVR vom Sozialreferat zur Situierung eines Bürgerbüros in der Region
München Nord eine gemeinsame Nutzung in dem noch zu errichtenden Gebäude an der
Belgradstraße 75 – 81 angeboten. Dieser Standort ist durch U-Bahn, Straßenbahn und
Busse erschlossen. Die Planungen des Sozialreferats sehen dort geförderten
Wohnungsbau und einen Tageskindertreff vor. Zudem wird durch das Referat für Bildung
und Sport eine Einrichtung der Kindertagesbetreuung mit drei Kinderkrippen- und zwei
Kindergartengruppen in die Planung integriert. Die derzeit gemäß Vorbescheid für ein
neues Bürgerbüro zur Verfügung stehenden Flächen von 1.600 qm Bruttogeschoßfläche
würden es ermöglichen, im Münchner Norden ein den Vorgaben der Machbarkeitsstudie
entsprechendes, leistungsfähiges Bürgerbüro einzurichten.
2. Aktuelle Situation der Münchner Bürgerbüros
Im Bereich der Bürgerbüros werden jährlich die Anliegen von rund 900.000 Kundinnen
und Kunden bearbeitet. Am langen Dienstag werden bis zu 5.000 Vorsprachen
abgewickelt. Die Bürgerbüros sind damit die mit Abstand am meisten frequentierte
Dienststelle des Referates.
Seite 6 von 23
Für die einzelnen Standorte ergibt sich folgendes Bild:
2.1 Bürgerbüro Ruppertstraße
Das Bürgerbüro Ruppertstraße wurde in der Machbarkeitsstudie und in der
Fortschreibung als zentrales Bürgerbüro festgelegt. Als Bürgerbüro mit dem höchsten
Kundenaufkommen ist dieser Standort unstrittig.
Das Bürgerbüro Ruppertstraße versorgt im Jahr ca. 420.000 Kundinnen und Kunden,
wobei die jährliche Besucherzahl anwächst. Von 2008 auf 2011 ist beispielsweise ein
Anstieg von rund 9 % zu verzeichnen.
Durch Umbaumaßnahmen auf Grund der Einführung des neuen Personalausweises
(nPA) bestehen hier noch Platzreserven für eventuelle künftige Erweiterungen.
2.2 Bürgerbüro Orleansplatz
Die Außenstellen Frankenthaler Straße und Orleansplatz wurden 2009 entsprechend
der Machbarkeitsstudie zusammengelegt und im Anwesen Orleansstraße 50 mit
hervorragender Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr untergebracht. Nach
Auffassung des KVRes ist dieser Standort optimal für ein Bürgerbüro.
Die Außenstelle wird von den Bürgerinnen und Bürgern im Münchner Osten sehr gut
angenommen, was zu stetig wachsenden Vorsprachen führt. So versorgt diese
Außenstelle im Jahr ca. 180.000 Kundinnen und Kunden, wobei das Kundenaufkommen von 2008 auf 2011 um rund 15 % angestiegen ist.
Die häufig drangvolle Enge im Warteraum und Wartezeiten von zeitweise bis zu 1,5
Stunden, waren bereits 2011 Gegenstand vieler Beschwerden und eines Antrags von
Herrn Stadtrat Dr. Kronawitter und Herrn Stadtrat Brannekämper „Stundenlage
Wartezeiten beim KVR abschaffen“.
2.3 Bürgerbüro Pasing
Das Bürgerbüro Pasing wurde in der Fortschreibung der Machbarkeitsstudie als
Standort bestätigt. Auch dieses Bürgerbüro ist mit seiner verkehrsgünstigen Lage zur
Versorgung des Münchner Westens sehr gut geeignet und wird pro Jahr von ca.
105.000 Kundinnen und Kunden aufgesucht.
Der Standort des Bürgerbüros Pasing ist traditionell gewachsen, wobei die Besucherzahl von 2008 bis 2011 um rund 9 % gestiegen ist.
Allerdings gibt es auch hier räumliche Probleme bei der Bewältigung des wachsenden
Parteiverkehrs. Die Wartezone ist zu klein, es gibt keinen Servicepoint und trotz
optimaler Raumausnutzung und Verdichtung der Arbeitsplätze können nur 19 der
derzeit laut Stellenplan erforderlichen 21 Arbeitsplätze untergebracht werden.
Desweiteren besteht keinerlei Puffer für künftige Entwicklungen.
Seite 7 von 23
2.4 Bürgerbüro Leonrodstraße
In der Fortschreibung der Machbarkeitsstudie wurde festgelegt, dass angesichts der
finanziellen Auswirkungen bei Neubau oder Anmietung von Räumlichkeiten in
Moosach der dauerhaften Integration eines Bürgerbüros in die bestehende
Meldestelle Leonrodstraße gegenüber einem Bürgerbüro in Moosach Vorrang
einzuräumen ist.
Die jährlichen Vorsprachen sind seit Umwandlung dieser Meldestelle in ein
Bürgerbüro im Jahr 2006 von rund 60.000 Besucherinnen und Besuchern pro Jahr bis
2011 um 34% auf durchschnittlich 80.000 Kundinnen und Kunden pro Jahr angestiegen. Dies ist nach Einschätzung des KVR u.a. darauf zurück zu führen, dass in den
letzten Jahren Neubaugebiete im Umgriff des Leonrodplatzes (insbesondere am
Ackermannbogen) zu einem Einwohnerzuwachs und erhöhtem Kundenaufkommen
geführt haben.
Die Wartezone des Bürgerbüros in der Leonrodstraße ist mittlerweile zu klein, um
allen Kundinnen und Kunden Sitz- oder auch nur Stehplätze zu bieten. Daher müssen
Kundinnen und Kunden zeitweise auf der Straße vor der Dienststelle warten. Auch
kann aus Platzmangel kein Servicepoint installiert werden. Der Zahlstellen- bzw.
Ausgabeschalter für Ausweisdokumente ist so beengt, dass die Abholung von
Personalausweisen bei dieser Außenstelle mit Einführung des nPA eingeschränkt
werden musste. Neue Personalausweise können hier nur im Ausnahmefall abgeholt
werden, d.h. die Betroffenen müssen zur Abholung auf ein anderes Bürgerbüro
ausweichen.
Trotz optimaler Raumausnutzung und entsprechender Verdichtung der Arbeitsplätze
konnten nur 11 von erforderlichen 15 Arbeitsplätzen eingerichtet werden. Der
Schalterbereich ist seit der Verdichtung der Arbeitsplätze sehr beengt und laut. Die
Sachbearbeitung muss häufig aus Lärmgründen unterbrochen werden. Kundinnen
und Kunden müssen aufstehen, um sich gegenseitig vorbei zu lassen.
Da an diesem Standort aufgrund der schwierigen Raumverhältnisse nicht alle
erforderlichen Arbeitsplätze eingerichtet werden können, kommt es regelmäßig zu
Wartezeiten von bis zu drei Stunden. Aus Platzmangel bestehen weder im
Schalterbereich, noch in der Wartezone, noch im Zahlstellen-/Ausgabeschalter
Verdichtungs- oder Ausbaumöglichkeiten.
Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass die Situation im Bürgerbüro
Leonrodstraße 21 weder für die Bürgerinnen und Bürger noch für die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter zumutbar ist. Dieser Standort kann daher nach Auffassung des KVR
auf Dauer nicht erhalten bleiben; es besteht dringender Handlungsbedarf.
2.5 Bürgerbüro Riesenfeldstraße
Laut Fortschreibung der Machbarkeitsstudie ist das Objekt Riesenfeldstraße 75
wegen der schlechten Verkehrsanbindung kein geeigneter Standort für ein
Bürgerbüro. Hinzu kommt, dass diese Außenstelle 2012 am häufigsten, nämlich 24
mal wegen Überfüllung und zur Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 10
Seite 8 von 23
Stunden am langen Dienstag geschlossen werden musste.
Diese Außenstelle besuchen im Jahr durchschnittlich 77.000 Kundinnen und Kunden,
wobei die Besucherzahl von 2008 bis 2010 um rund 8% gestiegen ist.
Die Suche nach alternativen Standorten blieb bisher erfolglos. Die vom Planungsreferat favorisierte Integration des Bürgerbüros in das Ladenzentrum
Blodig-/Dülferstraße scheiterte an einem zu kleinen Flächenangebot. Daraufhin
wurden die Objekte Guerickestraße 25 und Ungererstraße 175 besichtigt und näher
geprüft, jedoch lehnten die Eigentümer eine Behörde mit Massenparteiverkehr als
Mieter ab. Andere Objekte mussten bereits in der Vorprüfung abgelehnt werden, da
Grundvoraussetzungen wie z.B. ein barrierefreier Zugang nicht erfüllt waren.
Um die Versorgung des Münchner Nordens weiterhin zu gewährleisten wurde
schließlich im Gebäude Riesenfeldstraße 75, d.h. an derselben Adresse wie bisher,
als Übergangslösung ein vorläufiges Bürgerbüro eingerichtet.
2.6 Bürgerbüro Forstenrieder Allee
In der Fortschreibung der Machbarkeitsstudie wurde festgestellt, dass das Bürgerbüro
Forstenrieder Allee über eine herausragende Verkehrsanbindung verfügt und für eine
gute Erschließung der Stadtbezirke 7 Sendling - Westpark, 19 Thalkirchen,
Obersendling, Forstenried, Fürstenried - Solln und 20 Hadern sorgt.
Das Bürgerbüro Forstenrieder Allee besuchen derzeit pro Jahr rund 47.000
Kundinnen und Kunden, wobei die Zahl der Vorsprachen von 2008 bis 2011 um
knapp 15 % gestiegen ist.
Wie in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagen, wurde das Bürgerbüro zwischenzeitlich
um die unmittelbar angrenzenden Räume der ehemaligen Bezirksinspektion erweitert.
2010 wurde in einer Vorplanung des Architekten mit dem Baureferat allerdings
festgestellt, dass auch dieser Raumumgriff nicht ausreicht, um alle aktuell
erforderlichen 13 Arbeitsplätze sowie einen Servicepoint, Ausgabeschalter und
Sozialräume den Anforderungen entsprechend unterzubringen.
Als Zwischenlösung wurde nur ein kostensparender Umbau zur Unterbringung der
eingerichteten Stellen und Installation eines provisorischen Servicepoints
vorgenommen und ein Suchauftrag an das Kommunalreferat für ausreichend große
Räume in der näheren Umgebung mit ähnlich guter Verkehrsanbindung erteilt. Dieser
Suchauftrag blieb mangels attraktiver Mietangebote bisher ergebnislos.
Der Mietvertrag für diese Räume kann jährlich verlängert werden.
Seite 9 von 23
3. Künftige Entwicklungen
Das Einwohner- und Passwesen ist durch folgende Anforderungen ständigen
Anpassungen unterworfen:
3.1 Gesetzliche Entwicklungen
Die Aufgabenspektrum der Bürgerbüros umfasst ein sehr vielfältiges Dienstleistungsangebot, das die Dienststellen zu der am meisten genutzten städtischen Anlaufstelle
für die Münchner Bevölkerung macht. In den letzten Jahren sind den Melde- und
Passbehörden immer wieder neue zusätzliche gesetzliche Pflichtaufgaben übertragen worden, z.B. der neue Personalausweis (nPA), das erweiterte Führungszeugnis oder der Nachrichtenaustausch mit einer Fülle von Kommunikationspartnern.
Auch das neue Bundesmeldegesetz, das am 1. Mai 2015 in Kraft treten wird, wirft
bereits seine Schatten voraus. Durch die Einführung neuer Pflichten für die Einwohner
wie auch für die Meldebehörde, z.B. durch die Einführung der Mitwirkungspflicht des
Wohnungsgebers/Vermieters bei der An- und Abmeldung, ist bereits jetzt erkennbar,
dass die Anforderungen an die personelle und räumliche Leistungsfähigkeit der
Bürgerbüros auch in Zukunft ständig steigen werden.
3.2 Demographischer Wandel
Auch der demographische Wandel wirkt sich unmittelbar auf die Bürgerbüros aus.
Dabei spielen nicht nur die absolute Einwohnerzahl und der jährliche Wanderungssaldo eine entscheidende Rolle, sondern auch Bevölkerungsbewegungen innerhalb
der Stadt, die Altersstruktur der Bevölkerung und der Anteil von Migranten, nicht
zuletzt aber auch die Entwicklung der Stadtteile durch neue Baugebiete.
Die Zahl der Einwohner ist in der Zeit von 2000 bis zum Jahr 2011 von rund 1,26 Mio
auf 1,41 Mio gestiegen. Der Anstieg um rund 162.000 Einwohner entspricht der Größe
einer mittleren Stadt wie z.B. Regensburg. Allein dadurch steigt die Anzahl der in den
Bürgerbüros vorsprechenden Menschen. Bereits 2014 wird nach dem DemographieBericht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung die 1,5 Millionen-Grenze
überschritten.
Für die Arbeitsbelastung des Bürgerbüros ist aber nicht nur die absolute Bevölkerungszahl entscheidend, sondern auch die innerstädtische Wanderung. Das
Statistische Amt stellt für das Jahr 2010 fest, dass das Gesamtvolumen der
Bevölkerungsbewegungen in München insg. 328.814 Personenbewegungen umfasst
(Umzüge: 115.700, Wegzüge: 84 467, Zuzüge: 103.606, Sterbefälle: 10.675,
Geburten: 14.366). Alle diese Vorgänge lösen eine Verarbeitung im Melderegister aus.
Nach den neuesten Prognosen des Bayerischen Landesamts für Statistik (vgl. SZ vom
26.11.2012) sowie des Referates für Stadtplanung und Bauordnung ist für die
kommenden Jahre mit einem weiteren Bevölkerungsanstieg zu rechnen. Für 2023
wird ein Anstieg auf 1,6 Mio prognostiziert, bis 2030 auf 1,65 Mio. Dies wäre ein
weiterer Zuwachs um über 200.000 Einwohner.
Seite 10 von 23
4. Neues Standortkonzept: große leistungsfähige Bürgerbüros
4.1 Anforderungen einer wirtschaftlichen und modernen Verwaltung
Um den Erfahrungen der letzten Jahre und den zukünftigen Entwicklungen Rechnung
zu tragen, ist es aus Sicht des KVR zwingend erforderlich, der Münchner Bevölkerung
größere und damit leistungsfähigere Dienststellen an verkehrsgünstig gelegenen
Standorten anzubieten.
Kleine Dienststellen haben einen vergleichsweise höheren Flächen- und Personalbedarf. Jeder Bürgerbüro-Standort benötigt besonders gesicherte Bereiche und
Personal für Kasse, Dokumentenaufbewahrung und -ausgabe sowie einen
Servicepoint.
Bei kleinen Dienststellen führen überdies schon geringfügige Personalausfälle zu
längeren Wartezeiten. Auf demographische Entwicklungen und Aufgabenmehrungen
kann aus Platzmangel nicht zeitnah reagiert werden. Selbst genehmigte Personalzuschaltungen können nie sofort, sondern erst nach ressourcenintensiven Planungen,
Verhandlungen und zum Teil kostenintensiven Umbauten realisiert werden.
Aufgrund solcher Umstände mussten die kleineren Bürgerbüros Forstenrieder Allee,
Riesenfeldstraße, Leonrodstraße im Vergleich zu den größeren wie Ruppertstraße,
Orleanplatz, Pasing häufiger am Dienstagabend, dem langen Parteiverkehrstag,
vorzeitig schließen, um das hohe Besucheraufkommen innerhalb der gesetzlichen
Höchstarbeitszeit bewältigen zu können.
Deshalb muss auch im Bereich des Einwohnerwesens der Wandel von kleinen, oft
noch den Stadtbezirken zugeordneten Meldestellen, zu großen, leistungsfähigen
Bürgerbüros vollzogen werden. Eine kleinteilige, stadtbezirksbezogene Situierung ist
nicht mehr zukunftsfähig. Nur durch die Umstrukturierung in größere Einheiten kann
eine erheblich verbesserte Personaldisposition gewährleistet werden. Damit ist ein
flexibleres Reagieren auf Spitzen möglich. Die Wartezeiten in den Dienststellen
verringern sich somit und vorzeitige Schließungen lassen sich vermeiden. So können
sowohl saisonale als auch kurzfristige Spitzenauslastungen kundenfreundlicher
aufgefangen werden.
Bei einer auf die künftige Entwicklung ausgelegten Planung, muss es deshalb darum
gehen die Nachteile des alten Konzepts und der historischen Entwicklung zu
vermeiden.
Das KVR kann dabei auf die grundsätzlich positiven Erfahrungen mit den großen
Bürgerbüros Orleansplatz und Pasing aufsetzen. Für die Einrichtung eines großen und
leistungsfähigen Bürgerbüros sollten deshalb grundsätzlich die Standards dieser
Außenstellen zu Grunde gelegt werden.
Das KVR schlägt daher ein neues Standortkonzept vor, das sich an den
Qualitätsstandards für ein Bürgerbüro aus der Machbarkeitsstudie und im
Flächenumgriff und in der Personalausstattung an den bestehenden großen
Bürgerbüros Orleansplatz und Pasing orientiert.
Seite 11 von 23
Zur Verbesserung der aktuell bestehenden Überlasten und Probleme plant das KVR
derzeit gemeinsam mit anderen zu beteiligenden Referaten folgende Maßnahmen:
●
●
Erweiterung der bestehenden Bürgerbüros Orleansplatz und Pasing
Einrichtung einer weiteren leistungsfähigen Bürgerbüro-Außenstelle in der
Belgradstraße 75 – 81 am Scheidplatz.
4.2 Erweiterung der Außenstellen Orleansplatz und Pasing
4.2.1 Bürgerbüro Orleansplatz
Für das Bürgerbüro Orleansplatz hat das Kommunalreferat dem Kreisverwaltungsreferat bereits einen zusätzlichen und aus dem vorhandenen Budget finanzierten
Flächenbedarf in Höhe von 225 m² genehmigt. Dieser lässt sich durch eine
Raumerweiterung im zweiten Stock des Gebäudes Orleansstraße 50 realisieren.
Um mehr Platz zu gewinnen und den Parteiverkehr kundenfreundlich abwickeln zu
können, soll die Ausgabe der zur Abholung bereit liegenden Ausweisdokumente in
den zweiten Stock verlagert werden.
Gleichzeitig können mit dieser Raumerweiterung fünf zusätzliche Arbeitsplätze für
die Sachbearbeitung gewonnen werden, um künftig eventuellen weiteren
Raumbedarf realisieren zu können. Die Zustimmung der Stadtkämmerei liegt vor.
Die Erweiterung der Außenstelle ist im Juni 2013 abgeschlossen.
4.2.2 Bürgerbüro Pasing
Im Bürgerbüro Pasing wird derzeit ein Umbau geplant, durch den die räumlichen
Engpässe gelöst werden können. Nach dem hausinternen Umzug des Versicherungsamtes können die Wartezone vergrößert, ein Servicepoint installiert, die im
Stellenplan ausgewiesenen Arbeitsplätze untergebracht und eine Reserve für
künftige Entwicklungen geschaffen werden.
Die Finanzierung des Umbaus erfolgt im Büroweg durch das Kommunalreferat.
4.3 Einrichtung einer neuen, leistungsfähigen Außenstelle am Scheidplatz
Dem KVR wurde Mitte 2012 angeboten, in einem geplanten stadteigenen Objekt am
Scheidplatz, ein Bürgerbüro unterzubringen. Erste Gespräche mit dem „Bauherrn“
Sozialreferat ergaben, dass hier ausreichend Fläche besteht, um ein großes
Bürgerbüro mit rund 1600 qm Fläche einzurichten. Das Objekt ist mit zwei U-BahnLinien (U2 und U3), der Trambahnlinie 12 und drei Buslinien (140, 141, 144)
hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Auch das Referat für
Stadtplanung und Bauordnung hat das Objekt Scheidplatz als sehr günstigen Standort
für ein Bürgerbüro bestätigt.
Ausgehend von diesem Angebot und unter Berücksichtigung der aktuellen Situation
Seite 12 von 23
sowie der künftigen Entwicklungen, hält es das KVR deshalb für zielführend, an
diesem Standort ein weiteres großes und leistungsfähiges Bürgerbüro einzurichten.
Die Bauarbeiten sollen nach derzeitigem Planungsstand Ende 2015, spätestens
Anfang 2016 abgeschlossen sein, die Eröffnung des Bürgerbüros ist für 2016 geplant.
Eine Entscheidung für den neuen Standort am Scheidplatz ist noch im 1. Halbjahr
2013 notwendig, damit die beteiligten Referate (Sozialreferat, Kommunalreferat und
KVR) möglichst bald Planungssicherheit haben und die an mehreren Außenstellen
unzumutbare Situation für Kundinnen und Kunden wie auch Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in überschaubarer Zeit verbessert werden kann.
Die Einrichtung eines weiteren leistungsfähigen Bürgerbüros bietet folgende
Möglichkeiten:
4.3.1 Bürgerbüro Riesenfeldstraße
Das neue Bürgerbüro am Scheidplatz soll nach seiner Eröffnung den nach der
Machbarkeitsstudie ungeeigneten Standort Riesenfeldstraße ersetzen.
Das Bürgerbüro Riesenfeldstraße ist vor allem wegen der schlechten Anbindung an
den öffentlichen Nahverkehr für ein Bürgerbüro ungeeignet. Das Bürgerbüro ist
darüberhinaus angesichts der gestiegenen Vorsprachen zu klein dimensioniert. Das
KVR hatte sich bereits in der Machbarkeitsstudie für die Region Nord für einen
Standort innerhalb des Mittleren Rings im Umfeld des U-Bahnhofs Münchner
Freiheit ausgesprochen. Am derzeitigen Standort Riesenfeldstraße wurde deshalb
nur als Übergangslösung bis ein geeigneter Standort gefunden ist ein vorläufiges
Bürgerbüro eingerichtet.
4.3.2 Bürgerbüro Leonrodstraße
Das KVR ist darüber hinaus der Ansicht, dass der Standort am Scheidplatz auch als
Ersatzstandort für das Bürgerbüro Leonrodstraße geeignet wäre.
Die mehrjährige Suche nach einem geeigneten Ersatzstandort hat sich als äußerst
schwierig erwiesen. Das Gebiet um dem Rotkreuzplatz ist von kleinflächigen Mietangeboten von 100 - 300 qm für Praxen, Ladengeschäfte etc. gekennzeichnet, die
für die Unterbringung eines Bürgerbüros ungeeignet sind.
Die Besichtigung und nähere Prüfung von sieben Objekten blieb in der Vergangenheit ergebnislos:
●
Das Objekt Nymphenburger Straße 136 wurde im Frühjahr 2010 dem
Vermietermarkt entzogen; die Eigentümer der Objekte Neubau Rotkreuzplatz
1 und Nymphenburger Str. 68 lehnten eine Behörde mit Massenparteiverkehr
als Mieter ab.
●
Das Objekt Landshuter Allee 8-10 wurde dem Stadtrat nicht zur
Entscheidung vorgelegt, da die Erreichbarkeit insbesondere für Seniorinnen
Seite 13 von 23
und Senioren nicht als optimal erachtet wurde. Zwischenzeitlich ist das
Objekt anderweitig vermietet und steht nicht mehr zur Verfügung.
●
Das nach Ansicht des KVR hervorragend geeignete Objekt Hanauer Straße
1 fand aus finanziellen Gründen wegen der Kosten für die Restlaufzeit des
Mietvertrags Leonrodstraße im Kreisverwaltungsausschuss keine Mehrheit.
Der derzeitige Mietvertrag für das Objekt Leonrodstraße 21 läuft noch bis
31.12.2015. Wenn der Mietvertrag nicht bis zum 31.12.2014 gekündigt wird,
verlängert sich die Laufzeit des Vertrages automatisch um 5 Jahre, also bis
31.12.2020.
4.3.3 Bürgerbüro Forstenrieder Allee
Wegen des zu geringen Platzangebotes und der fehlenden Erweiterungsmöglichkeiten muss auch für dieses Bürgerbüro ein Ersatzstandort gefunden werden. Trotz
intensiver Suche wurde bisher kein ausreichend großes Ersatzobjekt im Umgriff des
bisherigen Standorts gefunden.
Auch das Bürgerbüro Forstenrieder Allee könnte im Zusammenhang mit der
Eröffnung eines großen und leistungsfähigen Bürgerbüros am Scheidplatz
aufgegeben werden:
Das KVR geht davon aus, dass es durch den neuen Standort Scheidplatz zu einer
Verlagerung der Besucherströme kommt. Es ist zu erwarten, dass durch das
verkehrsgünstig gelegene Bürgerbüro am Scheidplatz die Zentrale in der
Ruppertstraße entlastet wird, weil Kundinnen und Kunden aus dem Einzugsbereich
der U3 das neue Bürgerbüro am Scheidplatz nutzen werden, die bisher in die
Ruppertstraße gekommen sind. Bürgerinnen und Bürger aus dem Süden, die bisher
das Bürgerbüro Forstenrieder Allee in Anspruch genommen haben, könnten künftig
die Zentrale in der Ruppertstraße in Anspruch nehmen.
4.4 Ausblick
Nach Einschätzung des KVR könnte nach derzeitigem Stand bei 1,4 Mio Einwohnern
mit vier großen, leistungsfähigen Bürgerbüros das Kundenaufkommen des gesamten
Stadtgebiets abgedeckt werden: der Süden durch die Bürgerbüro-Zentrale
Ruppertstraße, die Stadtregion West durch Pasing, der Osten durch das Bürgerbüro
am Orleansplatz und der Norden durch das neue Bürgerbüro am Scheidplatz.
Für diese Überlegung spricht auch, dass es - anders als bei den bereits mit Erfolg zu
großen Einheiten zusammengefassten Bezirksinspektionen - keine örtliche
Zuständigkeit im Bereich der Bürgerbüros gibt. Alle Münchner Bürgerinnen und Bürger
können jedes Bürgerbüro aufsuchen, um ihre Anliegen zu erledigen. Somit ist es den
Kundinnen und Kunden möglich, die Bürgerbüros nicht nur von zu Hause aus,
sondern auch von anderen Örtlichkeiten, z.B. von der Arbeitsstelle aus aufzusuchen.
Seite 14 von 23
Eine möglicherweise längere Anfahrtsstrecke zu den Bürgerbüros auf Grund von
Standortreduzierungen wird durch eine optimale Erreichbarkeit mit öffentlichen
Verkehrsmitteln kompensiert: jeder der vier Standorte verfügt über mindestens
2 U/S-Bahn-Linien).
Auch die Einschätzung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung zur
Versorgung der Stadtbezirke bei diesem Konzept ist positiv.
Neben der Zukunftsfähigkeit eines solchen Konzepts hat das KVR auch besonderes
Augenmerk auf die weitere Steigerung der Kundenfreundlichkeit gelegt. Insgesamt
wird sich die Zeit, die die Münchner Bürgerinnen und Bürger für die Erledigung ihrer
Anliegen benötigen, im Durchschnitt reduzieren.
Bei einer Konzentration auf stadteigene Gebäude wäre außerdem ein rasches,
bedarfsorientiertes Handeln bei erforderlichen Änderungen möglich statt der oftmals
langwierigen und ergebnislosen Verhandlungen mit privaten Eigentümern in
verschiedenen Objekten. Quantifizierbare Aussagen zur Wirtschaftlichkeit sind beim
derzeitigen Planungsstand aber noch nicht möglich.
4.5 Evaluierung der Machbarkeitsstudie
Ziel des KVR ist es nach wie vor, dass wie in der Machbarkeitsstudie zugrunde gelegt,
80 % der Bevölkerung innerhalb von 20 Minuten ein Bürgerbüro erreichen sollten. Bei
der Situierung von Bürgerbüros sollten künftig allerdings weniger die Interessen
einzelner Stadtbezirke im Vordergrund stehen, sondern rationelle Arbeitsabläufe, die
Verringerung der Wartezeiten für Vorsprechende, ein flexibler Personaleinsatz und
nicht zuletzt Kostengesichtspunkte sowie die Unabhängigkeit vom schwierigen
Münchner Immobilienmarkt.
Im Rahmen der Evaluierung der Machbarkeitsstudie soll auch geklärt werden, ob im
Hinblick auf die künftige Entwicklung der Einwohnerzahlen für die Jahre nach 2020
über die vom KVR für unabdingbar gehaltenen großen Standorte Ruppertstraße,
Pasing, Orleansplatz und Scheidplatz hinaus weitere Standorte erforderlich sind und
wo diese im Hinblick auf die künftige Siedlungsentwicklung und neue Baugebiete
situiert werden sollten. Über die Ergebnisse dieser Untersuchung wird der Stadtrat
anschließend mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen unterrichtet werden.
5. Stadtratsanträge und Bürgerversammlungsempfehlungen zu einzelnen
Standorten
5.1 Bürgerbüro Leonrodstraße
Frau StRin Schmucker und Frau StRin Wittmann haben mit mehreren Stadtratsanträgen gefordert, dass das Bürgerbüro Neuhausen-Nymphenburg erhalten bleibt
bzw. in das künftige Kreativzentrum am Leonrodplatz verlagert werden soll und keine
Reduzierung auf die Standorte Ruppertstraße, Pasing, Orleansplatz und Scheidplatz
Seite 15 von 23
vorgenommen wird, vgl. Anträge Nr. 08-14/A 02895, Nr. 08-14/A02951, Nr.08-14/E
01186, Nr. 08-14/A 03105, Nr. 08-14/A 04075 in der Anlage.
5.2 Standort Moosach
Die Empfehlung der Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirkes Moosach vom
10.12.2010 (Nr. 08-14/E 00818) hat die Einrichtung einer Meldestelle im Bereich des
Moosacher Bahnhofs zum Gegenstand.
5.3 Standort Forstenrieder Allee
Frau Stadrätin Dr. Manuela Ohlhausen fordert in ihrem Antrag vom 25.04.2013 den
Erhalten des Bürgerbüros Forstenrieder Allee und die Anpassung an die zukünftige
Anforderungen. Außerdem sollen in unmittelbarer der Nähe größere Räumlichkeiten
gesucht werden.
6. Beteiligung der Bezirksausschüsse: Inhalt der Stellungnahmen
Nach § 13 der Satzung für die Bezirksausschüsse sind die BA bei allen
Standortfragen, die die früheren Meldestellen betreffen, zu beteiligen. Bei der
Festlegung von Standorten für Bürgerbüros handelt es sich um eine stadtteilübergreifende Angelegenheit, die für alle Stadtbezirke von Bedeutung ist.
Das KVR hat daher allen BA einen Entwurf der Vorlage zukommen lassen.
Die Beteiligung der Bezirksausschüsse hatte folgendes Ergebnis:
6.1 Mehrheitliche Zustimmung
Die Mehrheit der Bezirksausschüsse, nämlich die der Stadtbezirke 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8,
10, 11, 12, 13, 14, 20, 21, 22, 23, 24 hat dem Standortkonzept zugestimmt bzw. das
Standortkonzept ohne weitere Äußerung zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksausschüsse der Stadtbezirke 4, 6, 21, 23, 24 haben mit ihrer Zustimmung
folgende Anmerkungen, Vorschläge oder Forderungen verbunden:
○ Raum für bürgerschaftliche Nutzung und Besprechungen beim neuen Standort
„Scheidplatz“ mit etwa 150 m² einplanen (BA 4 Schwabing - West)
○ Grundsätzlich wird eine größere Anzahl an Bürgerbüros positiv gesehen
(BA 6 Sendling)
○ Einbeziehung der Voruntersuchungen des integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts „Pasing“ (BA 21 Pasing - Obermenzing)
○ Verbesserung der Kundenfreundlichkeit durch Maßnahmen wie Erweiterung
der Öffnungszeiten, Anmeldung per Mail oder Telefon einführen, Einrichtung
zusätzlicher Stellen (BA 23 Allach-Untermenzing)
○ Schließung des Bürgerbüros Riesenfeldstraße erst nach Eröffnung des neuen
Standortes am Scheidplatz (BA 24 Feldmoching – Hasenbergl).
Diese Äußerungen wurden in dieser Vorlage bzw. werden diese bei den weiteren
Planungen berücksichtigt (siehe auch 7.5)
Seite 16 von 23
6.2 Ablehnungen und Stellungnahmen mit Alternativvorschlägen
Nur sieben von 25 Bezirksausschüssen, nämlich die der Stadtbezirke 9 (Neuhausen Nymphenburg), 15 (Trudering - Riem), 16 (Ramersdorf - Perlach), 17 (Obergiesing Fasangarten), 18 (Untergiesing - Harlaching), 19 (Thalkirchen – Obersendling,
Forstenried – Fürstenried – Solln) und 25 (Laim) haben dem Standortkonzept nicht
zugestimmt oder weitere bzw. alternative Standortvorschläge eingebracht:
●
Standort Leonrodstraße
Der Bezirksausschuss des 9. Stadtbezirks fordert, im Kreativzentrum Ecke
Leonrodplatz ein Bürgerbüro zu errichten. Außerdem wird gefordert, auch am
Donnerstag einen langen Parteiverkehrstag einzuführen.
●
Standort Forstenrieder Allee
Der Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirks möchte das bestehende Bürgerbüro
unbedingt erhalten; die Suche nach einem Ersatzstandort soll unter Beteiligung des
BA fortgesetzt werden. Bis ein geeignetes Objekt gefunden ist, soll der Mietvertrag für
das jetzige Bürgerbüro verlängert werden.
●
Weitere Standortvorschläge
Der Stadtbezirk 15, Trudering-Riem schlägt ein (zusätzliches) Bürgerbüro am
Truderinger Bahnhof vor.
● Der Stadtbezirk 16, Ramersdorf-Perlach möchte die Einrichtung eines Bürgerbüros in Neuperlach prüfen lassen.
● Der Stadtbezirk 18, Untergiesing-Harlaching schlägt als neuen Standort für ein
Bürgerbüro im Raum Giesing das neue Sozialbürgerhaus im Agfa-Gelände
vor.
●
Eine Stellungnahme des BA 5 (Au-Haidhausen) ist bisher nicht eingegangen.
Seite 17 von 23
7. Stellungnahme des KVR zu den Stadtratsanträgen, den Empfehlungen der
Bürgerversammlungen und den Stellungnahmen der Bezirksausschüsse
7.1 Erhalt des Bürgerbüros Leonrodstraße, Verlagerung in das Kreativzentrum
Zu den Anträgen von Frau StRin Schmucker und Frau StRin Wittmann ist folgendes
festzustellen:
Die unter Punkt 2.4 beschriebene Situation im Bürgerbüro Leonrodstraße ist weder für die
Bürgerinnen und Bürger noch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragbar, so
dass die Verlagerung dieses Bürgerbüros mittel- bis langfristig unumgänglich ist. Zudem
konnte in der Vergangenheit trotz intensivster Suche rund um den Rotkreuzplatz kein
geeignetes Objekt gefunden werden (vgl. oben 4.3.2).
Das Kreativzentrum ist nach Auffassung des KVR keine Alternative zum Standort
Scheidplatz:
●
Zum einen hat der Leonrodplatz weder S- noch U-Bahn-Anschluß und entspricht
damit nicht den Vorgaben der vom Stadtrat beschlossenen Machbarkeitsstudie.
●
Die Planungen für das Kreativzentrum befinden sich noch in einem sehr frühen
Stadium. Mit einer Fertigstellung ist nicht vor 2019 zu rechnen. Ob das Kreativzentrum im Hinblick auf die dort schwerpunktmäßig vorgesehenen kulturellen
Nutzungen überhaupt als Ersatzstandort für das Bürgerbüro Leonrodstraße in Frage
kommen kann, lässt sich derzeit nicht abschließend beurteilen.
●
Demgegenüber ist mit einer Fertigstellung des Bürgerbüros Scheidplatz bereits
2015/2016 zu rechnen. Somit könnte die unerträgliche Situation im Bürgerbüro
Leonrodstraße in einem überschaubaren Zeitraum gelöst werden. Dies wäre bei einer
Verlagerung des Bürgerbüro Leonrodstraße in das Kreativzentrum erst wesentlich
später der Fall.
●
Desweiteren ist anzumerken, dass der Stadtbezirk Neuhausen – Nymphenburg einer
der kleineren Münchner Stadtbezirke und überdies hervorragend in mehrere
Richtungen an den ÖPNV angebunden ist. So können Bürgerinnen und Bürger im
Westen des Stadtbezirks das Bürgerbüro Pasing nutzen, die Gegend um den
Leonrodplatz hat gute Verbindungen nach Schwabing und selbst die Ruppertstraße
ist mit U1 und U2 von vielen Stellen des Bezirks binnen 20 bis 30 Minuten zu
erreichen.
7.2 Moosach
Die Empfehlung der Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirks vom 10.12.2010 (Nr.
08-14/E 00818) zur Einrichtung einer Meldestelle im Bereich des Moosacher Bahnhofs
bezog sich auf die Planungen zur Einrichtung eines Bürgerbüros an der Landshuter Allee
bzw. in der Hanauer Straße und dürfte überholt sein. Das geplante Bürgerbüro am
Scheidplatz ist von Moosach aus hervorragend zu erreichen.
Seite 18 von 23
Der Bezirksausschuss des 10. Stadtbezirks hat dem Standortkonzept des KVR zugestimmt. Der Empfehlung wird daher nicht Rechnung getragen.
7.3 Forstenrieder Allee
Frau Stadträtin Dr. Manuela Ohlhausen und der Bezirksauschuss des 19.
Stadtbezirks fordern, das Bürgerbüro Forstenrieder Allee zu erhalten bis ein geeignetes
Objekt im Stadtbezirk gefunden ist.
Die Suche nach einem Ersatzstandort durch das Kommunalreferat blieb bisher erfolglos.
Aufgrund der zu geringen Fläche und der fehlenden Erweitungsmöglichkeiten kann dieser
Standort nicht auf Dauer weiterbetrieben werden. Das Gebäude ist in keinem guten
baulichen Zustand. So musste wegen eines Wassereinbruchs der Betrieb des
Bürgerbüros sogar für mehrere Monate eingestellt werden.
Zudem entspricht das Erscheinungsbild dieses Bürgerbüros nicht dem einer modernen
Verwaltung. Wie bereits unter 2.6 ausgeführt, wäre eine Anpassung nur mit erheblichem
Kostenaufwand möglich, der aus Sicht des KVRes unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten
nicht vertretbar ist. Die Investitionskosten für das Mietobjekt würden sich auf ca. 500.000
€ belaufen.
Eine nochmalige Suche nach einem Ersatzstandort wie vom Bezirksausschuss beantragt
wird skeptisch gesehen. Eine abschließende Entscheidung über den Standort sollte im
Zusammenhang mit der Evaluierung der Machbarkeitsstudie erfolgen.
7.4 Weitere zusätzliche bzw. alternative Standortvorschläge
Die von einigen Bezirksausschüssen übermittelten Vorschläge für zusätzliche Standorte
zeigen, dass bei der Diskussion um die Außenstellen des Bürgerbüros vor allem
bezirksbezogene Argumente eine Rolle spielen. Die Festlegung von BürgerbüroStandorten ist aber eine stadtteilübergreifende Angelegenheit, die für alle Stadtbezirke
von Bedeutung ist und daher in der Gesamtschau zu beurteilen ist.
Hinzu kommt, dass aufgrund des knappen Angebots an geeigneten Immobilien nur
wenige Objekte alle Anforderungen und Wünsche erfüllen können. Das dem KVR
angebotene Objekt am Scheidplatz ist insofern ein Glücksfall.
Bei Beurteilung der ergänzenden Standortvorschläge sollte auch in Zukunft die
Machbarkeitsstudie zu Grunde gelegt werden.
Falls sich im Rahmen der geplanten Evaluierung der Machbarkeitsstudie (s.o. Ziffer 4.5)
ein Bedarf für weitere Standorte ergibt, können u.a. auch die von den Bezirksausschüssen vorgeschlagenen Standorte daraufhin geprüft werden, ob sie die Anforderungen
der Machbarkeitsstudie erfüllen bzw. einen zusätzlichen Bedarf abdecken können.
Seite 19 von 23
7.5 Sonstige Vorschläge der Bezirksausschüsse
●
Die Forderung des BA 4, beim neuen Standort Scheidplatz einen Raum für
bürgerschaftliche Nutzung mit etwa 150 qm einzuplanen, wurde vom Kommunalreferat in Abstimmung mit dem Direktorium D-II-BA und dem Sozialreferat S-III-SW1
mit einer Fläche von 120 qm anerkannt und wird vom Kommunalreferat und KVR bei
den Raumplanungen mit berücksichtigt.
●
Der vom BA 21 Pasing-Obermenzing erhobenen Forderung nach einer
Berücksichtigung des integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Pasing und der dort
untersuchten Ansätze zu einer Erweiterung des Pasinger Rathauses kann im
Rahmen der Evaluierung der Machbarkeitsstudie Rechnung getragen werden.
●
Verbesserungen der Kundenfreundlichkeit wie vom BA 23 Allach-Untermenzing
vorgeschlagen, werden vom KVR ständig geprüft und ggf. umgesetzt. Das gleiche gilt
im Hinblick auf bessere Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Nach der Erweiterung können in Pasing zusätzliche Stellen zugeschaltet werden. Die
Öffnungszeiten wurden erst vor 2 Jahren erweitert. Die Einführung einer Terminvereinbarung für die Kundinen und Kunden wird derzeit in einem Pilotprojekt in der
Ausländerbehörde und der Kfz-Zulassungstelle vorbereitet und soll im Anschluss
auch im Bürgerbüro eingeführt werden.
8. Vorschlag des KVR zum weiteren Vorgehen
Unter Berücksichtigung der Stadtratsanträge, der Bürgerversammlungsempfehlungen und
der Stellungnahmen der Bezirksausschüsse schlägt das KVR zusammenfassend
folgendes weitere Vorgehen vor:
8.1 Weiterbetrieb der Bürgerbüros Leonrodstraße und Forstenrieder Allee auch
nach Eröffnung des Bürgerbüros am Scheidplatz bis zum Abschluß der
Evaluierung
●
Die Einrichtung des neuen leistungsfähigen Bürgerbüros Scheidplatz ist unbedingt
erforderlich, um den überlasteten und schlecht erreichbaren Standort Riesenfeldstraße aufgeben zu können und ein weiteres leistungsfähiges Bürgerbüro für die
Münchner Bürgerinnen und Bürger anzubieten.
●
Um Härten für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden und dem
parteiübergreifend geäußerten Wunsch nach einer Beibehaltung der beiden
Bürgerbüros in Neuhausen - Nymphenburg bzw. Forstenried - Fürstenried Rechnung
zu tragen, ist es nach Auffassung des KVR vertretbar, die beiden Standorte auch nach
der Eröffnung des Bürgerbüros am Scheidplatz bis zum Abschluß der geplanten
Evaluierung aufrecht zu erhalten.
●
Mit dem neuen Standort am Scheidplatz kann bei einem Weiterbetrieb das
Bürgerbüro Leonrodstraße entlastet werden. Kundinnen und Kunden, die z.B. entlang
der Trambahnlinie 12 wohnen oder arbeiten, können verkehrsgünstig beide Standorte
erreichen. Auf Grund der guten Erreichbarkeit des Scheidplatzes mit der Verbindung
entlang der U1 Richtung Olympiaeinkaufszentrum mit einmal umsteigen in die U3, ist
Seite 20 von 23
von einer deutlichen Entlastung des Bürgerbüros Leonrodstraße auszugehen.
●
Im Rahmen einer Evaluierung der Machbarkeitsstudie soll auch dargestellt werden ob
und ggf. wo im Hinblick auf die demographische Entwicklung und die Ausweisung
neuer Baugebiete über die vom KVR für zwingend notwendig erachteten Standorte
Ruppertstraße, Scheidplatz, Orleansplatz, Pasing hinaus weitere Standorte
eingerichtet werden sollten.
●
Über den Weiterbetrieb der Bürgerbüros Leonrodstraße und Forstenrieder Allee wird
abschließend erst mit Vorlage der Ergebnisse zur Evaluierung der Machbarkeitsstudie
entschieden.
8.2 Anpassung der bisherigen Planungen: Flächenbedarf des neuen Bürgerbüros
am Scheidplatz bei Weiterbetrieb der Bürgerbüros Leonrodstraße und
Forstenrieder Allee
●
Bei einem Weiterbetrieb der beiden Bürgerbüros in Neuhausen/Nymphenburg und
Forstenried/Fürstenried müsste grundsätzlich der Flächenumgriff des geplanten
Bürgerbüros am Scheidplatz entsprechend reduziert werden. Rechnerisch ergibt sich
danach ein Bedarf von 1290 qm. Dabei werden auch die bereits genehmigten
zusätzlichen Arbeitsplätze des Bürgerbüros Leonrodstraße berücksichtigt, die dort
aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht eingerichtet werden können.
●
Um den veränderten Besucherströmen Rechnung zu tragen, wird das KVR prüfen, ob
eine Verlagerung von weiteren Stellen aus den bisherigen Bürgerbüros in das neue
Bürgerbüro am Scheidplatz sinnvoll ist und ein entsprechend erhöhter Flächenbedarf
berücksichtigt werden muss.
●
Bei der Festlegung des Flächenbedarfs ist auch zu berücksichtigen, dass der vom
Kommunalreferat anerkannte Bedarf für einen ausreichend großen Besprechungsraum von 120 qm für den BA 4 Schwabing West zu Lasten des Flächenkontingents
des KVR geht, weil auf keinen Fall die für Nutzungen des Sozialreferats vorgesehenen
Flächen reduziert werden sollten.
●
Danach ergibt sich ein einvernehmlich mit dem Kommunalreferat abgestimmter
Flächenbedarf von 1410 qm (1290 qm Bürgerbüro + 120 qm Besprechungsraum
Bezirksausschuss).
9.
Finanzierung
Die Finanzierung der einzelnen Maßnahmen wird nach den mfm-Spielregeln vom
jeweils zuständigen Referat dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
Seite 21 von 23
Das Kommunalreferat, das Personal- und Organisationsreferat, und das Sozialreferat haben
der Sitzungsvorlage zugestimmt. Eine Stellungnahme des Referates für Stadtplanung und
Bauordnung ist nicht erfolgt.
Die Bezirksausschüsse aller Stadtbezirke wurden mit Schreiben vom 31.01.2013 über das
geplante „Standortkonzept Bürgerbüros“ informiert. In der vorliegenden Beschlussvorlage
wurden die Stellungnahmen der Bezirksauschüsse berücksichtigt. Eine erneute Anhörung der
Bezirksausschüsse zu dieser Vorlage ist daher nicht mehr erfolgt. Die Bezirksauschüsse
haben einen Abdruck der Vorlage erhalten.
Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Brannekämper und der zuständigen Verwaltungsbeirätin
Frau Stadträtin Demirel ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II.
Antrag des Referenten
1. Dem Standortkonzept einer Zentrale mit drei Außenstellen (1+3) wird grundsätzlich
zugestimmt.
2. Der Einrichtung eines Bürgerbüros im städtischen Bauvorvorhaben mit 1.410 qm an
der Belgradstraße 75-81 (Flurstück 690/3, Gemarkung Schwabing) wird zugestimmt.
3. Das Bürgerbüro Riesenfeldstraße wird in zeitlicher Abstimmung mit dem baulichen
Fortschritt des städtischen Bauvorhabens an der Belgradstr. 75-81 (Flurstück 690/3,
Gemarkung Schwabing) aufgegeben.
4. Der geplanten Untersuchung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung zur
Evaluierung der Machbarkeitsstudie wird zugestimmt. Die Ergebnisse werden dem
Stadtrat nach Einbindung der Bezirksausschüsse vorgelegt.
5. Die Bürgerbüro-Standorte Leonrodstraße und Forstenrieder Allee werden bis auf
Weiteres aufrecht erhalten. Über den Weiterbetrieb dieser Außenstellen wird auf der
Basis der Evaluierung der Machbarkeitsstudie abschließend entschieden.
6. Die Empfehlung Nr. 08-14 / E 00818 der BV-Moosach vom 10.12.2010 ist damit
satzungsgemäß erledigt.
7. Die Anträge von Frau Stadträtin Elisabeth Schmucker Nr. 08-14 / A 02895 vom
11.11.2011, Nr. 08-14 / A 02951 vom 01.12.2011 und Nr. 08-14 / A 03866 vom
04.12.2012 sind damit geschäftsordnungsgemäß erledigt.
Seite 22 von 23
8. Die Empfehlung Nr. 08-14 / E 01186 der BV-Neuhausen-Nymphenburg vom
24.11.2011 ist damit satzungsgemäß erledigt.
9. Die Anträge von Frau Stadträtin Mechthilde Wittmann, Frau Stadträtin Elisabeth
Schmucker Nr. 08-14 / A 03105 vom 08.02.2012 und Nr. 08-14 / A04075 vom
06.03.2013 sind damit geschäftsordnungsgemäß erledigt.
10. Der Antrag Nr. 08-14 / B 04642 des Bezirksausschusses Ramerdorf-Perlach vom
05.03.2013 ist damit satzungsgemäß erledigt.
11. Der Antrag Nr. 08-14 / B 04659 des Bezirksausschusses Thalkirchen-ObersendlingForstenried-Fürstenried-Solln vom 05.03.2013 ist damit satzungsgemäß erledigt.
12. Der Antrag Nr. 08-14 / B 04703 des Bezirksausschusses Untergiesing-Harlaching vom
19.03.2013 ist damit satzungsgemäß erledigt.
13. Der Antrag Nr. 08-14 / B 04704 des Bezirksausschusses Trudering-Riem vom
21.03.2013 ist damit satzungsgemäß erledigt.
14. Der Antrag Nr. 08-14 / A 04203 vom 25.04.2013 von Frau StRin Dr. Manuela
Ohlhausen ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt.
III. Beschluss
nach Antrag
Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der/Die Vorsitzende
Der Referent
Ober-/Bürgermeister/in
Dr.Blume-Beyerle
Berufsmäßiger Stadtrat
Seite 23 von 23
IV. Abdruck von I. mit III.
über den Stenographischen Sitzungsdienst
an das Direktorium Dokumentationsstelle
an das Revisionsamt
an die Stadtkämmerei
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V.
WV KVR - GL/12
zur weiteren Veranlassung.
zu V.
1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird
bestätigt.
2. An die Bezirksausschüsse 1 - 25
3. An das Planungsreferat
4. An das Kommunalreferat
5. An das Personal- und Organisationsreferat
6. An die Stadtkämmerei
7. An das Sozialreferat
8. An das Baureferat
9. Mit Vorgang zurück zum Kreisverwaltungsreferat – HA II/2
zur weiteren Veranlassung.
Am
Kreisverwaltungsreferat - GL/12