Kreisverwaltungsreferat
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Kreisverwaltungsreferat
Telefon: 0 233-23134 Telefax: 0 233-27225 Standortkonzept Bürgerbüros Einrichtung eines Bürgerbüros am Scheidplatz Einrichtung einer Meldestelle im Bereich des Moosacher Bahnhofs Empfehlung Nr. 08-14 / E 00818 der Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirkes Moosach vom 10.12.2010 Bürgerbüro in Neuhausen-Nymphenburg erhalten Antrag Nr. 08-14 / A 02895 von Frau StRin Elisabeth Schmucker vom 11.11.2011 Erhalt des Bürgerbüros in Neuhausen Empfehlung Nr. 08-14 / E 01186 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2011 Bürgerbüro in Neuhausen erhalten Antrag Nr. 08-14 / A 02951 von Frau StRin Elisabeth Schmucker vom 01.12.2011 Fortschreibung der Machbarkeitsstudie Bürgerzentren, Bürgerbüro Neuhausen-Nymphenburg Antrag Nr. 08-14 / A 03105 von Frau StRin Mechthilde Wittmann, Frau StRin Elisabeth Schmucker vom 08.02.2012 Bürgerbüro Leonrodstraße wieder in Gefahr Antrag Nr. 08-14 / A 03866 von Frau StRin Elisabeth Schmucker vom 04.12.2012 Bürgerbüro für den 16. Stadtbezirk Antrag Nr. 08-14 / B 04642 des Bezirksausschusses des 16. Stadtbezirkes – Ramersdorf-Perlach vom 05.03.2013 Seite 1 von 23 Kreisverwaltungsreferat Einwohnermeldewesen Bürgerbüro KVR-II/2 Seite 2 von 23 Standortkonzept Bürgerbüros Antrag Nr. 08-14 / B 04659 des Bezirksausschusses des 19. Stadtbezirkes – Thalkirchen-ObersendlingForstenried-Fürstenried-Solln vom 05.03.2013 Aktuelles Standortkonzept „Bürgerbüros“ des KVR Antrag Nr. 08-14 / A 04075 von Frau StRin Mechthilde Wittmann, Frau StRin Elisabeth Schmucker vom 06.03.2013 Antrag auf Einrichtung eines Bürgerbüros in Untergiesing-Harlaching Antrag Nr. 08-14 / B 04703 des Bezirksauschussses des 18. Stadtbezirkes – Untergiesing-Harlaching vom 19.03.2013 Weiteres Bürgerbürostandbein des KVR am Truderinger Bahnhof Antrag Nr. 08-14 / B 04704 des Bezirksausschusses des 15. Stadtbezirkes – Trudering-Riem vom 21.03.2013 Zu viele Bürger für das Büro? Bürgerbüro in Fürstenried Ost muss erhalten bleiben! Antrag Nr. 08-14 / A 04203 von Frau StRin Dr. Manuela Ohlhausen vom 25.04.2013 Sitzungsvorlagen Nr. 08-14 / V 12302 Anlagen: Anträge und Empfehlungen Seite 3 von 23 Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom 25.06.2013 (VB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis I. Vortrag des Referenten 1. Ausgangssituation Seite 1 5 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 Aktuelle Situation der Münchner Bürgerbüros Bürgerbüro Ruppertstraße Bürgerbüro Orleansplatz Bürgerbüro Pasing Bürgerbüro Leonrodstraße Bürgerbüro Riesenfeldstraße Bürgerbüro Forstenrieder Allee 5 6 6 6 7 7 8 3. 3.1 3.2 Künftige Entwicklungen Gesetzliche Entwicklungen Demographischer Wandel 9 9 9 4. 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.3 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.4 4.5 Neues Standortkonzept: große leistungsfähige Bürgerbüros Anforderungen einer wirtschaftlichen und modernen Verwaltung Erweiterung der Außenstellen Orleansplatz und Pasing Bürgerbüro Orleansplatz Bürgerbüro Pasing Einrichtung einer neuen, leistungsfähigen Außenstelle am Scheidplatz Bürgerbüro Riesenfeldstraße Bürgerbüro Leonrodstraße Bürgerbüro Forstenrieder Allee Ausblick Evaluierung der Machbarkeitsstudie 10 10 11 11 11 11 12 12 13 13 14 5. 5.1 5.2 Stadtratsanträge und Bürgerversammlungsempfehlungen zu den einzelnen Standorten Bürgerbüro Leonrodstraße Standort Moosach 14 14 15 6. 6.1 Beteiligung der Bezirksausschüsse: Inhalt der Stellungnahmen Mehrheitliche Zustimmung 15 15 Seite 4 von 23 6.2 Ablehnungen und Stellungnahmen mit Alternativvorschlägen 7. Stellungnahme des KVR zu den Stadtratsanträgen, den Empfehlungen der Bürgerversammlungen und den Stellungnahmen der Bezirksausschüsse 17 Erhalt des Bürgerbüros Leonrodstraße; Verlagerung in das Kreativzentrum 17 Moosach 17 Forstenrieder Allee 18 Weitere zusätzliche bzw. alternative Standortvorschläge 18 Sonstige Vorschläge der Bezirksausschüsse 19 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 8. 8.1 8.2 9. 16 Vorschlag des KVR zum weiteren Vorgehen 19 Weiterbetrieb der Bürgerbüros Leonrodstraße und Forstenrieder Allee auch nach Eröffnung des Bürgerbüros am Scheidplatz 19 Anpassung der bisherigen Planungen: Flächenbedarf des neuen Bürgerbüros am Scheidplatz bei Weiterbetrieb der Bürgerbüros Leonrodstraße und Forstenrieder Allee 20 Finanzierung 20 II. Antrag des Referenten 21 III. Beschluss 22 Seite 5 von 23 I. Vortrag des Referenten 1. Ausgangssituation Das Personal- und Organisationsreferat wurde im Januar 1999 vom Herrn Oberbürgermeister mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie über eine bürgerorientierte Optimierung der städtischen Dienstleistungen in regionalen Stadtteilzentren beauftragt. Mit Beschluss vom 04.10.2000 hat der Stadtrat den grundsätzlichen Ausführungen der Machbarkeitsstudie Bürgerbüros/Bürgerzentren zugestimmt. Demnach soll das bereits bestehende regionale Dienstleistungsspektrum an insgesamt sechs verkehrsgünstig gelegenen Standorten konzentriert und - soweit möglich - durch „Service aus einer Hand“ angeboten werden. Die Planungen zur Regionalisierung städtischer Dienstleistungen wurden mit Beschluss des Stadtrates vom 11.05.2005 in der Fortschreibung der Machbarkeitsstudie konkretisiert. Das KVR wurde vom Stadtrat beauftragt, bis zum 30.06.2006 das Leistungsangebot der bestehenden Meldestellen dem Dienstleistungsangebot der Bürgerbüros anzupassen. In zwei weiteren Schritten sollten in der Zeit von 2008 bis 2010 die Meldestellen Leonrodstraße und Forstenrieder Allee in reguläre Bürgerbüros umgewandelt und für die Region München Ost und München Nord geeignete Standorte für die Einrichtung von Bürgerbüros gesucht werden. Der oben genannte Auftrag des Stadtrats wurde weitgehend umgesetzt: Das Dienstleistungsangebot der ehemaligen Meldestellen wurde an allen Standorten dem von Bürgerbüros angeglichen. Darüber hinaus wurde das Dienstleistungsangebot der Bürgerbüros um zusätzliche Dienstleistungen der Kfz-Zulassung (z.B. Halterwechsel innerhalb Münchens, Kurzzeit- und Saisonkennzeichen, Außerbetriebnahme) erweitert. Aktuell wurde dem KVR vom Sozialreferat zur Situierung eines Bürgerbüros in der Region München Nord eine gemeinsame Nutzung in dem noch zu errichtenden Gebäude an der Belgradstraße 75 – 81 angeboten. Dieser Standort ist durch U-Bahn, Straßenbahn und Busse erschlossen. Die Planungen des Sozialreferats sehen dort geförderten Wohnungsbau und einen Tageskindertreff vor. Zudem wird durch das Referat für Bildung und Sport eine Einrichtung der Kindertagesbetreuung mit drei Kinderkrippen- und zwei Kindergartengruppen in die Planung integriert. Die derzeit gemäß Vorbescheid für ein neues Bürgerbüro zur Verfügung stehenden Flächen von 1.600 qm Bruttogeschoßfläche würden es ermöglichen, im Münchner Norden ein den Vorgaben der Machbarkeitsstudie entsprechendes, leistungsfähiges Bürgerbüro einzurichten. 2. Aktuelle Situation der Münchner Bürgerbüros Im Bereich der Bürgerbüros werden jährlich die Anliegen von rund 900.000 Kundinnen und Kunden bearbeitet. Am langen Dienstag werden bis zu 5.000 Vorsprachen abgewickelt. Die Bürgerbüros sind damit die mit Abstand am meisten frequentierte Dienststelle des Referates. Seite 6 von 23 Für die einzelnen Standorte ergibt sich folgendes Bild: 2.1 Bürgerbüro Ruppertstraße Das Bürgerbüro Ruppertstraße wurde in der Machbarkeitsstudie und in der Fortschreibung als zentrales Bürgerbüro festgelegt. Als Bürgerbüro mit dem höchsten Kundenaufkommen ist dieser Standort unstrittig. Das Bürgerbüro Ruppertstraße versorgt im Jahr ca. 420.000 Kundinnen und Kunden, wobei die jährliche Besucherzahl anwächst. Von 2008 auf 2011 ist beispielsweise ein Anstieg von rund 9 % zu verzeichnen. Durch Umbaumaßnahmen auf Grund der Einführung des neuen Personalausweises (nPA) bestehen hier noch Platzreserven für eventuelle künftige Erweiterungen. 2.2 Bürgerbüro Orleansplatz Die Außenstellen Frankenthaler Straße und Orleansplatz wurden 2009 entsprechend der Machbarkeitsstudie zusammengelegt und im Anwesen Orleansstraße 50 mit hervorragender Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr untergebracht. Nach Auffassung des KVRes ist dieser Standort optimal für ein Bürgerbüro. Die Außenstelle wird von den Bürgerinnen und Bürgern im Münchner Osten sehr gut angenommen, was zu stetig wachsenden Vorsprachen führt. So versorgt diese Außenstelle im Jahr ca. 180.000 Kundinnen und Kunden, wobei das Kundenaufkommen von 2008 auf 2011 um rund 15 % angestiegen ist. Die häufig drangvolle Enge im Warteraum und Wartezeiten von zeitweise bis zu 1,5 Stunden, waren bereits 2011 Gegenstand vieler Beschwerden und eines Antrags von Herrn Stadtrat Dr. Kronawitter und Herrn Stadtrat Brannekämper „Stundenlage Wartezeiten beim KVR abschaffen“. 2.3 Bürgerbüro Pasing Das Bürgerbüro Pasing wurde in der Fortschreibung der Machbarkeitsstudie als Standort bestätigt. Auch dieses Bürgerbüro ist mit seiner verkehrsgünstigen Lage zur Versorgung des Münchner Westens sehr gut geeignet und wird pro Jahr von ca. 105.000 Kundinnen und Kunden aufgesucht. Der Standort des Bürgerbüros Pasing ist traditionell gewachsen, wobei die Besucherzahl von 2008 bis 2011 um rund 9 % gestiegen ist. Allerdings gibt es auch hier räumliche Probleme bei der Bewältigung des wachsenden Parteiverkehrs. Die Wartezone ist zu klein, es gibt keinen Servicepoint und trotz optimaler Raumausnutzung und Verdichtung der Arbeitsplätze können nur 19 der derzeit laut Stellenplan erforderlichen 21 Arbeitsplätze untergebracht werden. Desweiteren besteht keinerlei Puffer für künftige Entwicklungen. Seite 7 von 23 2.4 Bürgerbüro Leonrodstraße In der Fortschreibung der Machbarkeitsstudie wurde festgelegt, dass angesichts der finanziellen Auswirkungen bei Neubau oder Anmietung von Räumlichkeiten in Moosach der dauerhaften Integration eines Bürgerbüros in die bestehende Meldestelle Leonrodstraße gegenüber einem Bürgerbüro in Moosach Vorrang einzuräumen ist. Die jährlichen Vorsprachen sind seit Umwandlung dieser Meldestelle in ein Bürgerbüro im Jahr 2006 von rund 60.000 Besucherinnen und Besuchern pro Jahr bis 2011 um 34% auf durchschnittlich 80.000 Kundinnen und Kunden pro Jahr angestiegen. Dies ist nach Einschätzung des KVR u.a. darauf zurück zu führen, dass in den letzten Jahren Neubaugebiete im Umgriff des Leonrodplatzes (insbesondere am Ackermannbogen) zu einem Einwohnerzuwachs und erhöhtem Kundenaufkommen geführt haben. Die Wartezone des Bürgerbüros in der Leonrodstraße ist mittlerweile zu klein, um allen Kundinnen und Kunden Sitz- oder auch nur Stehplätze zu bieten. Daher müssen Kundinnen und Kunden zeitweise auf der Straße vor der Dienststelle warten. Auch kann aus Platzmangel kein Servicepoint installiert werden. Der Zahlstellen- bzw. Ausgabeschalter für Ausweisdokumente ist so beengt, dass die Abholung von Personalausweisen bei dieser Außenstelle mit Einführung des nPA eingeschränkt werden musste. Neue Personalausweise können hier nur im Ausnahmefall abgeholt werden, d.h. die Betroffenen müssen zur Abholung auf ein anderes Bürgerbüro ausweichen. Trotz optimaler Raumausnutzung und entsprechender Verdichtung der Arbeitsplätze konnten nur 11 von erforderlichen 15 Arbeitsplätzen eingerichtet werden. Der Schalterbereich ist seit der Verdichtung der Arbeitsplätze sehr beengt und laut. Die Sachbearbeitung muss häufig aus Lärmgründen unterbrochen werden. Kundinnen und Kunden müssen aufstehen, um sich gegenseitig vorbei zu lassen. Da an diesem Standort aufgrund der schwierigen Raumverhältnisse nicht alle erforderlichen Arbeitsplätze eingerichtet werden können, kommt es regelmäßig zu Wartezeiten von bis zu drei Stunden. Aus Platzmangel bestehen weder im Schalterbereich, noch in der Wartezone, noch im Zahlstellen-/Ausgabeschalter Verdichtungs- oder Ausbaumöglichkeiten. Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass die Situation im Bürgerbüro Leonrodstraße 21 weder für die Bürgerinnen und Bürger noch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zumutbar ist. Dieser Standort kann daher nach Auffassung des KVR auf Dauer nicht erhalten bleiben; es besteht dringender Handlungsbedarf. 2.5 Bürgerbüro Riesenfeldstraße Laut Fortschreibung der Machbarkeitsstudie ist das Objekt Riesenfeldstraße 75 wegen der schlechten Verkehrsanbindung kein geeigneter Standort für ein Bürgerbüro. Hinzu kommt, dass diese Außenstelle 2012 am häufigsten, nämlich 24 mal wegen Überfüllung und zur Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 10 Seite 8 von 23 Stunden am langen Dienstag geschlossen werden musste. Diese Außenstelle besuchen im Jahr durchschnittlich 77.000 Kundinnen und Kunden, wobei die Besucherzahl von 2008 bis 2010 um rund 8% gestiegen ist. Die Suche nach alternativen Standorten blieb bisher erfolglos. Die vom Planungsreferat favorisierte Integration des Bürgerbüros in das Ladenzentrum Blodig-/Dülferstraße scheiterte an einem zu kleinen Flächenangebot. Daraufhin wurden die Objekte Guerickestraße 25 und Ungererstraße 175 besichtigt und näher geprüft, jedoch lehnten die Eigentümer eine Behörde mit Massenparteiverkehr als Mieter ab. Andere Objekte mussten bereits in der Vorprüfung abgelehnt werden, da Grundvoraussetzungen wie z.B. ein barrierefreier Zugang nicht erfüllt waren. Um die Versorgung des Münchner Nordens weiterhin zu gewährleisten wurde schließlich im Gebäude Riesenfeldstraße 75, d.h. an derselben Adresse wie bisher, als Übergangslösung ein vorläufiges Bürgerbüro eingerichtet. 2.6 Bürgerbüro Forstenrieder Allee In der Fortschreibung der Machbarkeitsstudie wurde festgestellt, dass das Bürgerbüro Forstenrieder Allee über eine herausragende Verkehrsanbindung verfügt und für eine gute Erschließung der Stadtbezirke 7 Sendling - Westpark, 19 Thalkirchen, Obersendling, Forstenried, Fürstenried - Solln und 20 Hadern sorgt. Das Bürgerbüro Forstenrieder Allee besuchen derzeit pro Jahr rund 47.000 Kundinnen und Kunden, wobei die Zahl der Vorsprachen von 2008 bis 2011 um knapp 15 % gestiegen ist. Wie in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagen, wurde das Bürgerbüro zwischenzeitlich um die unmittelbar angrenzenden Räume der ehemaligen Bezirksinspektion erweitert. 2010 wurde in einer Vorplanung des Architekten mit dem Baureferat allerdings festgestellt, dass auch dieser Raumumgriff nicht ausreicht, um alle aktuell erforderlichen 13 Arbeitsplätze sowie einen Servicepoint, Ausgabeschalter und Sozialräume den Anforderungen entsprechend unterzubringen. Als Zwischenlösung wurde nur ein kostensparender Umbau zur Unterbringung der eingerichteten Stellen und Installation eines provisorischen Servicepoints vorgenommen und ein Suchauftrag an das Kommunalreferat für ausreichend große Räume in der näheren Umgebung mit ähnlich guter Verkehrsanbindung erteilt. Dieser Suchauftrag blieb mangels attraktiver Mietangebote bisher ergebnislos. Der Mietvertrag für diese Räume kann jährlich verlängert werden. Seite 9 von 23 3. Künftige Entwicklungen Das Einwohner- und Passwesen ist durch folgende Anforderungen ständigen Anpassungen unterworfen: 3.1 Gesetzliche Entwicklungen Die Aufgabenspektrum der Bürgerbüros umfasst ein sehr vielfältiges Dienstleistungsangebot, das die Dienststellen zu der am meisten genutzten städtischen Anlaufstelle für die Münchner Bevölkerung macht. In den letzten Jahren sind den Melde- und Passbehörden immer wieder neue zusätzliche gesetzliche Pflichtaufgaben übertragen worden, z.B. der neue Personalausweis (nPA), das erweiterte Führungszeugnis oder der Nachrichtenaustausch mit einer Fülle von Kommunikationspartnern. Auch das neue Bundesmeldegesetz, das am 1. Mai 2015 in Kraft treten wird, wirft bereits seine Schatten voraus. Durch die Einführung neuer Pflichten für die Einwohner wie auch für die Meldebehörde, z.B. durch die Einführung der Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers/Vermieters bei der An- und Abmeldung, ist bereits jetzt erkennbar, dass die Anforderungen an die personelle und räumliche Leistungsfähigkeit der Bürgerbüros auch in Zukunft ständig steigen werden. 3.2 Demographischer Wandel Auch der demographische Wandel wirkt sich unmittelbar auf die Bürgerbüros aus. Dabei spielen nicht nur die absolute Einwohnerzahl und der jährliche Wanderungssaldo eine entscheidende Rolle, sondern auch Bevölkerungsbewegungen innerhalb der Stadt, die Altersstruktur der Bevölkerung und der Anteil von Migranten, nicht zuletzt aber auch die Entwicklung der Stadtteile durch neue Baugebiete. Die Zahl der Einwohner ist in der Zeit von 2000 bis zum Jahr 2011 von rund 1,26 Mio auf 1,41 Mio gestiegen. Der Anstieg um rund 162.000 Einwohner entspricht der Größe einer mittleren Stadt wie z.B. Regensburg. Allein dadurch steigt die Anzahl der in den Bürgerbüros vorsprechenden Menschen. Bereits 2014 wird nach dem DemographieBericht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung die 1,5 Millionen-Grenze überschritten. Für die Arbeitsbelastung des Bürgerbüros ist aber nicht nur die absolute Bevölkerungszahl entscheidend, sondern auch die innerstädtische Wanderung. Das Statistische Amt stellt für das Jahr 2010 fest, dass das Gesamtvolumen der Bevölkerungsbewegungen in München insg. 328.814 Personenbewegungen umfasst (Umzüge: 115.700, Wegzüge: 84 467, Zuzüge: 103.606, Sterbefälle: 10.675, Geburten: 14.366). Alle diese Vorgänge lösen eine Verarbeitung im Melderegister aus. Nach den neuesten Prognosen des Bayerischen Landesamts für Statistik (vgl. SZ vom 26.11.2012) sowie des Referates für Stadtplanung und Bauordnung ist für die kommenden Jahre mit einem weiteren Bevölkerungsanstieg zu rechnen. Für 2023 wird ein Anstieg auf 1,6 Mio prognostiziert, bis 2030 auf 1,65 Mio. Dies wäre ein weiterer Zuwachs um über 200.000 Einwohner. Seite 10 von 23 4. Neues Standortkonzept: große leistungsfähige Bürgerbüros 4.1 Anforderungen einer wirtschaftlichen und modernen Verwaltung Um den Erfahrungen der letzten Jahre und den zukünftigen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist es aus Sicht des KVR zwingend erforderlich, der Münchner Bevölkerung größere und damit leistungsfähigere Dienststellen an verkehrsgünstig gelegenen Standorten anzubieten. Kleine Dienststellen haben einen vergleichsweise höheren Flächen- und Personalbedarf. Jeder Bürgerbüro-Standort benötigt besonders gesicherte Bereiche und Personal für Kasse, Dokumentenaufbewahrung und -ausgabe sowie einen Servicepoint. Bei kleinen Dienststellen führen überdies schon geringfügige Personalausfälle zu längeren Wartezeiten. Auf demographische Entwicklungen und Aufgabenmehrungen kann aus Platzmangel nicht zeitnah reagiert werden. Selbst genehmigte Personalzuschaltungen können nie sofort, sondern erst nach ressourcenintensiven Planungen, Verhandlungen und zum Teil kostenintensiven Umbauten realisiert werden. Aufgrund solcher Umstände mussten die kleineren Bürgerbüros Forstenrieder Allee, Riesenfeldstraße, Leonrodstraße im Vergleich zu den größeren wie Ruppertstraße, Orleanplatz, Pasing häufiger am Dienstagabend, dem langen Parteiverkehrstag, vorzeitig schließen, um das hohe Besucheraufkommen innerhalb der gesetzlichen Höchstarbeitszeit bewältigen zu können. Deshalb muss auch im Bereich des Einwohnerwesens der Wandel von kleinen, oft noch den Stadtbezirken zugeordneten Meldestellen, zu großen, leistungsfähigen Bürgerbüros vollzogen werden. Eine kleinteilige, stadtbezirksbezogene Situierung ist nicht mehr zukunftsfähig. Nur durch die Umstrukturierung in größere Einheiten kann eine erheblich verbesserte Personaldisposition gewährleistet werden. Damit ist ein flexibleres Reagieren auf Spitzen möglich. Die Wartezeiten in den Dienststellen verringern sich somit und vorzeitige Schließungen lassen sich vermeiden. So können sowohl saisonale als auch kurzfristige Spitzenauslastungen kundenfreundlicher aufgefangen werden. Bei einer auf die künftige Entwicklung ausgelegten Planung, muss es deshalb darum gehen die Nachteile des alten Konzepts und der historischen Entwicklung zu vermeiden. Das KVR kann dabei auf die grundsätzlich positiven Erfahrungen mit den großen Bürgerbüros Orleansplatz und Pasing aufsetzen. Für die Einrichtung eines großen und leistungsfähigen Bürgerbüros sollten deshalb grundsätzlich die Standards dieser Außenstellen zu Grunde gelegt werden. Das KVR schlägt daher ein neues Standortkonzept vor, das sich an den Qualitätsstandards für ein Bürgerbüro aus der Machbarkeitsstudie und im Flächenumgriff und in der Personalausstattung an den bestehenden großen Bürgerbüros Orleansplatz und Pasing orientiert. Seite 11 von 23 Zur Verbesserung der aktuell bestehenden Überlasten und Probleme plant das KVR derzeit gemeinsam mit anderen zu beteiligenden Referaten folgende Maßnahmen: ● ● Erweiterung der bestehenden Bürgerbüros Orleansplatz und Pasing Einrichtung einer weiteren leistungsfähigen Bürgerbüro-Außenstelle in der Belgradstraße 75 – 81 am Scheidplatz. 4.2 Erweiterung der Außenstellen Orleansplatz und Pasing 4.2.1 Bürgerbüro Orleansplatz Für das Bürgerbüro Orleansplatz hat das Kommunalreferat dem Kreisverwaltungsreferat bereits einen zusätzlichen und aus dem vorhandenen Budget finanzierten Flächenbedarf in Höhe von 225 m² genehmigt. Dieser lässt sich durch eine Raumerweiterung im zweiten Stock des Gebäudes Orleansstraße 50 realisieren. Um mehr Platz zu gewinnen und den Parteiverkehr kundenfreundlich abwickeln zu können, soll die Ausgabe der zur Abholung bereit liegenden Ausweisdokumente in den zweiten Stock verlagert werden. Gleichzeitig können mit dieser Raumerweiterung fünf zusätzliche Arbeitsplätze für die Sachbearbeitung gewonnen werden, um künftig eventuellen weiteren Raumbedarf realisieren zu können. Die Zustimmung der Stadtkämmerei liegt vor. Die Erweiterung der Außenstelle ist im Juni 2013 abgeschlossen. 4.2.2 Bürgerbüro Pasing Im Bürgerbüro Pasing wird derzeit ein Umbau geplant, durch den die räumlichen Engpässe gelöst werden können. Nach dem hausinternen Umzug des Versicherungsamtes können die Wartezone vergrößert, ein Servicepoint installiert, die im Stellenplan ausgewiesenen Arbeitsplätze untergebracht und eine Reserve für künftige Entwicklungen geschaffen werden. Die Finanzierung des Umbaus erfolgt im Büroweg durch das Kommunalreferat. 4.3 Einrichtung einer neuen, leistungsfähigen Außenstelle am Scheidplatz Dem KVR wurde Mitte 2012 angeboten, in einem geplanten stadteigenen Objekt am Scheidplatz, ein Bürgerbüro unterzubringen. Erste Gespräche mit dem „Bauherrn“ Sozialreferat ergaben, dass hier ausreichend Fläche besteht, um ein großes Bürgerbüro mit rund 1600 qm Fläche einzurichten. Das Objekt ist mit zwei U-BahnLinien (U2 und U3), der Trambahnlinie 12 und drei Buslinien (140, 141, 144) hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Auch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat das Objekt Scheidplatz als sehr günstigen Standort für ein Bürgerbüro bestätigt. Ausgehend von diesem Angebot und unter Berücksichtigung der aktuellen Situation Seite 12 von 23 sowie der künftigen Entwicklungen, hält es das KVR deshalb für zielführend, an diesem Standort ein weiteres großes und leistungsfähiges Bürgerbüro einzurichten. Die Bauarbeiten sollen nach derzeitigem Planungsstand Ende 2015, spätestens Anfang 2016 abgeschlossen sein, die Eröffnung des Bürgerbüros ist für 2016 geplant. Eine Entscheidung für den neuen Standort am Scheidplatz ist noch im 1. Halbjahr 2013 notwendig, damit die beteiligten Referate (Sozialreferat, Kommunalreferat und KVR) möglichst bald Planungssicherheit haben und die an mehreren Außenstellen unzumutbare Situation für Kundinnen und Kunden wie auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in überschaubarer Zeit verbessert werden kann. Die Einrichtung eines weiteren leistungsfähigen Bürgerbüros bietet folgende Möglichkeiten: 4.3.1 Bürgerbüro Riesenfeldstraße Das neue Bürgerbüro am Scheidplatz soll nach seiner Eröffnung den nach der Machbarkeitsstudie ungeeigneten Standort Riesenfeldstraße ersetzen. Das Bürgerbüro Riesenfeldstraße ist vor allem wegen der schlechten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr für ein Bürgerbüro ungeeignet. Das Bürgerbüro ist darüberhinaus angesichts der gestiegenen Vorsprachen zu klein dimensioniert. Das KVR hatte sich bereits in der Machbarkeitsstudie für die Region Nord für einen Standort innerhalb des Mittleren Rings im Umfeld des U-Bahnhofs Münchner Freiheit ausgesprochen. Am derzeitigen Standort Riesenfeldstraße wurde deshalb nur als Übergangslösung bis ein geeigneter Standort gefunden ist ein vorläufiges Bürgerbüro eingerichtet. 4.3.2 Bürgerbüro Leonrodstraße Das KVR ist darüber hinaus der Ansicht, dass der Standort am Scheidplatz auch als Ersatzstandort für das Bürgerbüro Leonrodstraße geeignet wäre. Die mehrjährige Suche nach einem geeigneten Ersatzstandort hat sich als äußerst schwierig erwiesen. Das Gebiet um dem Rotkreuzplatz ist von kleinflächigen Mietangeboten von 100 - 300 qm für Praxen, Ladengeschäfte etc. gekennzeichnet, die für die Unterbringung eines Bürgerbüros ungeeignet sind. Die Besichtigung und nähere Prüfung von sieben Objekten blieb in der Vergangenheit ergebnislos: ● Das Objekt Nymphenburger Straße 136 wurde im Frühjahr 2010 dem Vermietermarkt entzogen; die Eigentümer der Objekte Neubau Rotkreuzplatz 1 und Nymphenburger Str. 68 lehnten eine Behörde mit Massenparteiverkehr als Mieter ab. ● Das Objekt Landshuter Allee 8-10 wurde dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgelegt, da die Erreichbarkeit insbesondere für Seniorinnen Seite 13 von 23 und Senioren nicht als optimal erachtet wurde. Zwischenzeitlich ist das Objekt anderweitig vermietet und steht nicht mehr zur Verfügung. ● Das nach Ansicht des KVR hervorragend geeignete Objekt Hanauer Straße 1 fand aus finanziellen Gründen wegen der Kosten für die Restlaufzeit des Mietvertrags Leonrodstraße im Kreisverwaltungsausschuss keine Mehrheit. Der derzeitige Mietvertrag für das Objekt Leonrodstraße 21 läuft noch bis 31.12.2015. Wenn der Mietvertrag nicht bis zum 31.12.2014 gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages automatisch um 5 Jahre, also bis 31.12.2020. 4.3.3 Bürgerbüro Forstenrieder Allee Wegen des zu geringen Platzangebotes und der fehlenden Erweiterungsmöglichkeiten muss auch für dieses Bürgerbüro ein Ersatzstandort gefunden werden. Trotz intensiver Suche wurde bisher kein ausreichend großes Ersatzobjekt im Umgriff des bisherigen Standorts gefunden. Auch das Bürgerbüro Forstenrieder Allee könnte im Zusammenhang mit der Eröffnung eines großen und leistungsfähigen Bürgerbüros am Scheidplatz aufgegeben werden: Das KVR geht davon aus, dass es durch den neuen Standort Scheidplatz zu einer Verlagerung der Besucherströme kommt. Es ist zu erwarten, dass durch das verkehrsgünstig gelegene Bürgerbüro am Scheidplatz die Zentrale in der Ruppertstraße entlastet wird, weil Kundinnen und Kunden aus dem Einzugsbereich der U3 das neue Bürgerbüro am Scheidplatz nutzen werden, die bisher in die Ruppertstraße gekommen sind. Bürgerinnen und Bürger aus dem Süden, die bisher das Bürgerbüro Forstenrieder Allee in Anspruch genommen haben, könnten künftig die Zentrale in der Ruppertstraße in Anspruch nehmen. 4.4 Ausblick Nach Einschätzung des KVR könnte nach derzeitigem Stand bei 1,4 Mio Einwohnern mit vier großen, leistungsfähigen Bürgerbüros das Kundenaufkommen des gesamten Stadtgebiets abgedeckt werden: der Süden durch die Bürgerbüro-Zentrale Ruppertstraße, die Stadtregion West durch Pasing, der Osten durch das Bürgerbüro am Orleansplatz und der Norden durch das neue Bürgerbüro am Scheidplatz. Für diese Überlegung spricht auch, dass es - anders als bei den bereits mit Erfolg zu großen Einheiten zusammengefassten Bezirksinspektionen - keine örtliche Zuständigkeit im Bereich der Bürgerbüros gibt. Alle Münchner Bürgerinnen und Bürger können jedes Bürgerbüro aufsuchen, um ihre Anliegen zu erledigen. Somit ist es den Kundinnen und Kunden möglich, die Bürgerbüros nicht nur von zu Hause aus, sondern auch von anderen Örtlichkeiten, z.B. von der Arbeitsstelle aus aufzusuchen. Seite 14 von 23 Eine möglicherweise längere Anfahrtsstrecke zu den Bürgerbüros auf Grund von Standortreduzierungen wird durch eine optimale Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln kompensiert: jeder der vier Standorte verfügt über mindestens 2 U/S-Bahn-Linien). Auch die Einschätzung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung zur Versorgung der Stadtbezirke bei diesem Konzept ist positiv. Neben der Zukunftsfähigkeit eines solchen Konzepts hat das KVR auch besonderes Augenmerk auf die weitere Steigerung der Kundenfreundlichkeit gelegt. Insgesamt wird sich die Zeit, die die Münchner Bürgerinnen und Bürger für die Erledigung ihrer Anliegen benötigen, im Durchschnitt reduzieren. Bei einer Konzentration auf stadteigene Gebäude wäre außerdem ein rasches, bedarfsorientiertes Handeln bei erforderlichen Änderungen möglich statt der oftmals langwierigen und ergebnislosen Verhandlungen mit privaten Eigentümern in verschiedenen Objekten. Quantifizierbare Aussagen zur Wirtschaftlichkeit sind beim derzeitigen Planungsstand aber noch nicht möglich. 4.5 Evaluierung der Machbarkeitsstudie Ziel des KVR ist es nach wie vor, dass wie in der Machbarkeitsstudie zugrunde gelegt, 80 % der Bevölkerung innerhalb von 20 Minuten ein Bürgerbüro erreichen sollten. Bei der Situierung von Bürgerbüros sollten künftig allerdings weniger die Interessen einzelner Stadtbezirke im Vordergrund stehen, sondern rationelle Arbeitsabläufe, die Verringerung der Wartezeiten für Vorsprechende, ein flexibler Personaleinsatz und nicht zuletzt Kostengesichtspunkte sowie die Unabhängigkeit vom schwierigen Münchner Immobilienmarkt. Im Rahmen der Evaluierung der Machbarkeitsstudie soll auch geklärt werden, ob im Hinblick auf die künftige Entwicklung der Einwohnerzahlen für die Jahre nach 2020 über die vom KVR für unabdingbar gehaltenen großen Standorte Ruppertstraße, Pasing, Orleansplatz und Scheidplatz hinaus weitere Standorte erforderlich sind und wo diese im Hinblick auf die künftige Siedlungsentwicklung und neue Baugebiete situiert werden sollten. Über die Ergebnisse dieser Untersuchung wird der Stadtrat anschließend mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen unterrichtet werden. 5. Stadtratsanträge und Bürgerversammlungsempfehlungen zu einzelnen Standorten 5.1 Bürgerbüro Leonrodstraße Frau StRin Schmucker und Frau StRin Wittmann haben mit mehreren Stadtratsanträgen gefordert, dass das Bürgerbüro Neuhausen-Nymphenburg erhalten bleibt bzw. in das künftige Kreativzentrum am Leonrodplatz verlagert werden soll und keine Reduzierung auf die Standorte Ruppertstraße, Pasing, Orleansplatz und Scheidplatz Seite 15 von 23 vorgenommen wird, vgl. Anträge Nr. 08-14/A 02895, Nr. 08-14/A02951, Nr.08-14/E 01186, Nr. 08-14/A 03105, Nr. 08-14/A 04075 in der Anlage. 5.2 Standort Moosach Die Empfehlung der Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirkes Moosach vom 10.12.2010 (Nr. 08-14/E 00818) hat die Einrichtung einer Meldestelle im Bereich des Moosacher Bahnhofs zum Gegenstand. 5.3 Standort Forstenrieder Allee Frau Stadrätin Dr. Manuela Ohlhausen fordert in ihrem Antrag vom 25.04.2013 den Erhalten des Bürgerbüros Forstenrieder Allee und die Anpassung an die zukünftige Anforderungen. Außerdem sollen in unmittelbarer der Nähe größere Räumlichkeiten gesucht werden. 6. Beteiligung der Bezirksausschüsse: Inhalt der Stellungnahmen Nach § 13 der Satzung für die Bezirksausschüsse sind die BA bei allen Standortfragen, die die früheren Meldestellen betreffen, zu beteiligen. Bei der Festlegung von Standorten für Bürgerbüros handelt es sich um eine stadtteilübergreifende Angelegenheit, die für alle Stadtbezirke von Bedeutung ist. Das KVR hat daher allen BA einen Entwurf der Vorlage zukommen lassen. Die Beteiligung der Bezirksausschüsse hatte folgendes Ergebnis: 6.1 Mehrheitliche Zustimmung Die Mehrheit der Bezirksausschüsse, nämlich die der Stadtbezirke 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 13, 14, 20, 21, 22, 23, 24 hat dem Standortkonzept zugestimmt bzw. das Standortkonzept ohne weitere Äußerung zur Kenntnis genommen. Die Bezirksausschüsse der Stadtbezirke 4, 6, 21, 23, 24 haben mit ihrer Zustimmung folgende Anmerkungen, Vorschläge oder Forderungen verbunden: ○ Raum für bürgerschaftliche Nutzung und Besprechungen beim neuen Standort „Scheidplatz“ mit etwa 150 m² einplanen (BA 4 Schwabing - West) ○ Grundsätzlich wird eine größere Anzahl an Bürgerbüros positiv gesehen (BA 6 Sendling) ○ Einbeziehung der Voruntersuchungen des integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts „Pasing“ (BA 21 Pasing - Obermenzing) ○ Verbesserung der Kundenfreundlichkeit durch Maßnahmen wie Erweiterung der Öffnungszeiten, Anmeldung per Mail oder Telefon einführen, Einrichtung zusätzlicher Stellen (BA 23 Allach-Untermenzing) ○ Schließung des Bürgerbüros Riesenfeldstraße erst nach Eröffnung des neuen Standortes am Scheidplatz (BA 24 Feldmoching – Hasenbergl). Diese Äußerungen wurden in dieser Vorlage bzw. werden diese bei den weiteren Planungen berücksichtigt (siehe auch 7.5) Seite 16 von 23 6.2 Ablehnungen und Stellungnahmen mit Alternativvorschlägen Nur sieben von 25 Bezirksausschüssen, nämlich die der Stadtbezirke 9 (Neuhausen Nymphenburg), 15 (Trudering - Riem), 16 (Ramersdorf - Perlach), 17 (Obergiesing Fasangarten), 18 (Untergiesing - Harlaching), 19 (Thalkirchen – Obersendling, Forstenried – Fürstenried – Solln) und 25 (Laim) haben dem Standortkonzept nicht zugestimmt oder weitere bzw. alternative Standortvorschläge eingebracht: ● Standort Leonrodstraße Der Bezirksausschuss des 9. Stadtbezirks fordert, im Kreativzentrum Ecke Leonrodplatz ein Bürgerbüro zu errichten. Außerdem wird gefordert, auch am Donnerstag einen langen Parteiverkehrstag einzuführen. ● Standort Forstenrieder Allee Der Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirks möchte das bestehende Bürgerbüro unbedingt erhalten; die Suche nach einem Ersatzstandort soll unter Beteiligung des BA fortgesetzt werden. Bis ein geeignetes Objekt gefunden ist, soll der Mietvertrag für das jetzige Bürgerbüro verlängert werden. ● Weitere Standortvorschläge Der Stadtbezirk 15, Trudering-Riem schlägt ein (zusätzliches) Bürgerbüro am Truderinger Bahnhof vor. ● Der Stadtbezirk 16, Ramersdorf-Perlach möchte die Einrichtung eines Bürgerbüros in Neuperlach prüfen lassen. ● Der Stadtbezirk 18, Untergiesing-Harlaching schlägt als neuen Standort für ein Bürgerbüro im Raum Giesing das neue Sozialbürgerhaus im Agfa-Gelände vor. ● Eine Stellungnahme des BA 5 (Au-Haidhausen) ist bisher nicht eingegangen. Seite 17 von 23 7. Stellungnahme des KVR zu den Stadtratsanträgen, den Empfehlungen der Bürgerversammlungen und den Stellungnahmen der Bezirksausschüsse 7.1 Erhalt des Bürgerbüros Leonrodstraße, Verlagerung in das Kreativzentrum Zu den Anträgen von Frau StRin Schmucker und Frau StRin Wittmann ist folgendes festzustellen: Die unter Punkt 2.4 beschriebene Situation im Bürgerbüro Leonrodstraße ist weder für die Bürgerinnen und Bürger noch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragbar, so dass die Verlagerung dieses Bürgerbüros mittel- bis langfristig unumgänglich ist. Zudem konnte in der Vergangenheit trotz intensivster Suche rund um den Rotkreuzplatz kein geeignetes Objekt gefunden werden (vgl. oben 4.3.2). Das Kreativzentrum ist nach Auffassung des KVR keine Alternative zum Standort Scheidplatz: ● Zum einen hat der Leonrodplatz weder S- noch U-Bahn-Anschluß und entspricht damit nicht den Vorgaben der vom Stadtrat beschlossenen Machbarkeitsstudie. ● Die Planungen für das Kreativzentrum befinden sich noch in einem sehr frühen Stadium. Mit einer Fertigstellung ist nicht vor 2019 zu rechnen. Ob das Kreativzentrum im Hinblick auf die dort schwerpunktmäßig vorgesehenen kulturellen Nutzungen überhaupt als Ersatzstandort für das Bürgerbüro Leonrodstraße in Frage kommen kann, lässt sich derzeit nicht abschließend beurteilen. ● Demgegenüber ist mit einer Fertigstellung des Bürgerbüros Scheidplatz bereits 2015/2016 zu rechnen. Somit könnte die unerträgliche Situation im Bürgerbüro Leonrodstraße in einem überschaubaren Zeitraum gelöst werden. Dies wäre bei einer Verlagerung des Bürgerbüro Leonrodstraße in das Kreativzentrum erst wesentlich später der Fall. ● Desweiteren ist anzumerken, dass der Stadtbezirk Neuhausen – Nymphenburg einer der kleineren Münchner Stadtbezirke und überdies hervorragend in mehrere Richtungen an den ÖPNV angebunden ist. So können Bürgerinnen und Bürger im Westen des Stadtbezirks das Bürgerbüro Pasing nutzen, die Gegend um den Leonrodplatz hat gute Verbindungen nach Schwabing und selbst die Ruppertstraße ist mit U1 und U2 von vielen Stellen des Bezirks binnen 20 bis 30 Minuten zu erreichen. 7.2 Moosach Die Empfehlung der Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirks vom 10.12.2010 (Nr. 08-14/E 00818) zur Einrichtung einer Meldestelle im Bereich des Moosacher Bahnhofs bezog sich auf die Planungen zur Einrichtung eines Bürgerbüros an der Landshuter Allee bzw. in der Hanauer Straße und dürfte überholt sein. Das geplante Bürgerbüro am Scheidplatz ist von Moosach aus hervorragend zu erreichen. Seite 18 von 23 Der Bezirksausschuss des 10. Stadtbezirks hat dem Standortkonzept des KVR zugestimmt. Der Empfehlung wird daher nicht Rechnung getragen. 7.3 Forstenrieder Allee Frau Stadträtin Dr. Manuela Ohlhausen und der Bezirksauschuss des 19. Stadtbezirks fordern, das Bürgerbüro Forstenrieder Allee zu erhalten bis ein geeignetes Objekt im Stadtbezirk gefunden ist. Die Suche nach einem Ersatzstandort durch das Kommunalreferat blieb bisher erfolglos. Aufgrund der zu geringen Fläche und der fehlenden Erweitungsmöglichkeiten kann dieser Standort nicht auf Dauer weiterbetrieben werden. Das Gebäude ist in keinem guten baulichen Zustand. So musste wegen eines Wassereinbruchs der Betrieb des Bürgerbüros sogar für mehrere Monate eingestellt werden. Zudem entspricht das Erscheinungsbild dieses Bürgerbüros nicht dem einer modernen Verwaltung. Wie bereits unter 2.6 ausgeführt, wäre eine Anpassung nur mit erheblichem Kostenaufwand möglich, der aus Sicht des KVRes unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht vertretbar ist. Die Investitionskosten für das Mietobjekt würden sich auf ca. 500.000 € belaufen. Eine nochmalige Suche nach einem Ersatzstandort wie vom Bezirksausschuss beantragt wird skeptisch gesehen. Eine abschließende Entscheidung über den Standort sollte im Zusammenhang mit der Evaluierung der Machbarkeitsstudie erfolgen. 7.4 Weitere zusätzliche bzw. alternative Standortvorschläge Die von einigen Bezirksausschüssen übermittelten Vorschläge für zusätzliche Standorte zeigen, dass bei der Diskussion um die Außenstellen des Bürgerbüros vor allem bezirksbezogene Argumente eine Rolle spielen. Die Festlegung von BürgerbüroStandorten ist aber eine stadtteilübergreifende Angelegenheit, die für alle Stadtbezirke von Bedeutung ist und daher in der Gesamtschau zu beurteilen ist. Hinzu kommt, dass aufgrund des knappen Angebots an geeigneten Immobilien nur wenige Objekte alle Anforderungen und Wünsche erfüllen können. Das dem KVR angebotene Objekt am Scheidplatz ist insofern ein Glücksfall. Bei Beurteilung der ergänzenden Standortvorschläge sollte auch in Zukunft die Machbarkeitsstudie zu Grunde gelegt werden. Falls sich im Rahmen der geplanten Evaluierung der Machbarkeitsstudie (s.o. Ziffer 4.5) ein Bedarf für weitere Standorte ergibt, können u.a. auch die von den Bezirksausschüssen vorgeschlagenen Standorte daraufhin geprüft werden, ob sie die Anforderungen der Machbarkeitsstudie erfüllen bzw. einen zusätzlichen Bedarf abdecken können. Seite 19 von 23 7.5 Sonstige Vorschläge der Bezirksausschüsse ● Die Forderung des BA 4, beim neuen Standort Scheidplatz einen Raum für bürgerschaftliche Nutzung mit etwa 150 qm einzuplanen, wurde vom Kommunalreferat in Abstimmung mit dem Direktorium D-II-BA und dem Sozialreferat S-III-SW1 mit einer Fläche von 120 qm anerkannt und wird vom Kommunalreferat und KVR bei den Raumplanungen mit berücksichtigt. ● Der vom BA 21 Pasing-Obermenzing erhobenen Forderung nach einer Berücksichtigung des integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Pasing und der dort untersuchten Ansätze zu einer Erweiterung des Pasinger Rathauses kann im Rahmen der Evaluierung der Machbarkeitsstudie Rechnung getragen werden. ● Verbesserungen der Kundenfreundlichkeit wie vom BA 23 Allach-Untermenzing vorgeschlagen, werden vom KVR ständig geprüft und ggf. umgesetzt. Das gleiche gilt im Hinblick auf bessere Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nach der Erweiterung können in Pasing zusätzliche Stellen zugeschaltet werden. Die Öffnungszeiten wurden erst vor 2 Jahren erweitert. Die Einführung einer Terminvereinbarung für die Kundinen und Kunden wird derzeit in einem Pilotprojekt in der Ausländerbehörde und der Kfz-Zulassungstelle vorbereitet und soll im Anschluss auch im Bürgerbüro eingeführt werden. 8. Vorschlag des KVR zum weiteren Vorgehen Unter Berücksichtigung der Stadtratsanträge, der Bürgerversammlungsempfehlungen und der Stellungnahmen der Bezirksausschüsse schlägt das KVR zusammenfassend folgendes weitere Vorgehen vor: 8.1 Weiterbetrieb der Bürgerbüros Leonrodstraße und Forstenrieder Allee auch nach Eröffnung des Bürgerbüros am Scheidplatz bis zum Abschluß der Evaluierung ● Die Einrichtung des neuen leistungsfähigen Bürgerbüros Scheidplatz ist unbedingt erforderlich, um den überlasteten und schlecht erreichbaren Standort Riesenfeldstraße aufgeben zu können und ein weiteres leistungsfähiges Bürgerbüro für die Münchner Bürgerinnen und Bürger anzubieten. ● Um Härten für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden und dem parteiübergreifend geäußerten Wunsch nach einer Beibehaltung der beiden Bürgerbüros in Neuhausen - Nymphenburg bzw. Forstenried - Fürstenried Rechnung zu tragen, ist es nach Auffassung des KVR vertretbar, die beiden Standorte auch nach der Eröffnung des Bürgerbüros am Scheidplatz bis zum Abschluß der geplanten Evaluierung aufrecht zu erhalten. ● Mit dem neuen Standort am Scheidplatz kann bei einem Weiterbetrieb das Bürgerbüro Leonrodstraße entlastet werden. Kundinnen und Kunden, die z.B. entlang der Trambahnlinie 12 wohnen oder arbeiten, können verkehrsgünstig beide Standorte erreichen. Auf Grund der guten Erreichbarkeit des Scheidplatzes mit der Verbindung entlang der U1 Richtung Olympiaeinkaufszentrum mit einmal umsteigen in die U3, ist Seite 20 von 23 von einer deutlichen Entlastung des Bürgerbüros Leonrodstraße auszugehen. ● Im Rahmen einer Evaluierung der Machbarkeitsstudie soll auch dargestellt werden ob und ggf. wo im Hinblick auf die demographische Entwicklung und die Ausweisung neuer Baugebiete über die vom KVR für zwingend notwendig erachteten Standorte Ruppertstraße, Scheidplatz, Orleansplatz, Pasing hinaus weitere Standorte eingerichtet werden sollten. ● Über den Weiterbetrieb der Bürgerbüros Leonrodstraße und Forstenrieder Allee wird abschließend erst mit Vorlage der Ergebnisse zur Evaluierung der Machbarkeitsstudie entschieden. 8.2 Anpassung der bisherigen Planungen: Flächenbedarf des neuen Bürgerbüros am Scheidplatz bei Weiterbetrieb der Bürgerbüros Leonrodstraße und Forstenrieder Allee ● Bei einem Weiterbetrieb der beiden Bürgerbüros in Neuhausen/Nymphenburg und Forstenried/Fürstenried müsste grundsätzlich der Flächenumgriff des geplanten Bürgerbüros am Scheidplatz entsprechend reduziert werden. Rechnerisch ergibt sich danach ein Bedarf von 1290 qm. Dabei werden auch die bereits genehmigten zusätzlichen Arbeitsplätze des Bürgerbüros Leonrodstraße berücksichtigt, die dort aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht eingerichtet werden können. ● Um den veränderten Besucherströmen Rechnung zu tragen, wird das KVR prüfen, ob eine Verlagerung von weiteren Stellen aus den bisherigen Bürgerbüros in das neue Bürgerbüro am Scheidplatz sinnvoll ist und ein entsprechend erhöhter Flächenbedarf berücksichtigt werden muss. ● Bei der Festlegung des Flächenbedarfs ist auch zu berücksichtigen, dass der vom Kommunalreferat anerkannte Bedarf für einen ausreichend großen Besprechungsraum von 120 qm für den BA 4 Schwabing West zu Lasten des Flächenkontingents des KVR geht, weil auf keinen Fall die für Nutzungen des Sozialreferats vorgesehenen Flächen reduziert werden sollten. ● Danach ergibt sich ein einvernehmlich mit dem Kommunalreferat abgestimmter Flächenbedarf von 1410 qm (1290 qm Bürgerbüro + 120 qm Besprechungsraum Bezirksausschuss). 9. Finanzierung Die Finanzierung der einzelnen Maßnahmen wird nach den mfm-Spielregeln vom jeweils zuständigen Referat dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Seite 21 von 23 Das Kommunalreferat, das Personal- und Organisationsreferat, und das Sozialreferat haben der Sitzungsvorlage zugestimmt. Eine Stellungnahme des Referates für Stadtplanung und Bauordnung ist nicht erfolgt. Die Bezirksausschüsse aller Stadtbezirke wurden mit Schreiben vom 31.01.2013 über das geplante „Standortkonzept Bürgerbüros“ informiert. In der vorliegenden Beschlussvorlage wurden die Stellungnahmen der Bezirksauschüsse berücksichtigt. Eine erneute Anhörung der Bezirksausschüsse zu dieser Vorlage ist daher nicht mehr erfolgt. Die Bezirksauschüsse haben einen Abdruck der Vorlage erhalten. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Brannekämper und der zuständigen Verwaltungsbeirätin Frau Stadträtin Demirel ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten 1. Dem Standortkonzept einer Zentrale mit drei Außenstellen (1+3) wird grundsätzlich zugestimmt. 2. Der Einrichtung eines Bürgerbüros im städtischen Bauvorvorhaben mit 1.410 qm an der Belgradstraße 75-81 (Flurstück 690/3, Gemarkung Schwabing) wird zugestimmt. 3. Das Bürgerbüro Riesenfeldstraße wird in zeitlicher Abstimmung mit dem baulichen Fortschritt des städtischen Bauvorhabens an der Belgradstr. 75-81 (Flurstück 690/3, Gemarkung Schwabing) aufgegeben. 4. Der geplanten Untersuchung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung zur Evaluierung der Machbarkeitsstudie wird zugestimmt. Die Ergebnisse werden dem Stadtrat nach Einbindung der Bezirksausschüsse vorgelegt. 5. Die Bürgerbüro-Standorte Leonrodstraße und Forstenrieder Allee werden bis auf Weiteres aufrecht erhalten. Über den Weiterbetrieb dieser Außenstellen wird auf der Basis der Evaluierung der Machbarkeitsstudie abschließend entschieden. 6. Die Empfehlung Nr. 08-14 / E 00818 der BV-Moosach vom 10.12.2010 ist damit satzungsgemäß erledigt. 7. Die Anträge von Frau Stadträtin Elisabeth Schmucker Nr. 08-14 / A 02895 vom 11.11.2011, Nr. 08-14 / A 02951 vom 01.12.2011 und Nr. 08-14 / A 03866 vom 04.12.2012 sind damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. Seite 22 von 23 8. Die Empfehlung Nr. 08-14 / E 01186 der BV-Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2011 ist damit satzungsgemäß erledigt. 9. Die Anträge von Frau Stadträtin Mechthilde Wittmann, Frau Stadträtin Elisabeth Schmucker Nr. 08-14 / A 03105 vom 08.02.2012 und Nr. 08-14 / A04075 vom 06.03.2013 sind damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 10. Der Antrag Nr. 08-14 / B 04642 des Bezirksausschusses Ramerdorf-Perlach vom 05.03.2013 ist damit satzungsgemäß erledigt. 11. Der Antrag Nr. 08-14 / B 04659 des Bezirksausschusses Thalkirchen-ObersendlingForstenried-Fürstenried-Solln vom 05.03.2013 ist damit satzungsgemäß erledigt. 12. Der Antrag Nr. 08-14 / B 04703 des Bezirksausschusses Untergiesing-Harlaching vom 19.03.2013 ist damit satzungsgemäß erledigt. 13. Der Antrag Nr. 08-14 / B 04704 des Bezirksausschusses Trudering-Riem vom 21.03.2013 ist damit satzungsgemäß erledigt. 14. Der Antrag Nr. 08-14 / A 04203 vom 25.04.2013 von Frau StRin Dr. Manuela Ohlhausen ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. III. Beschluss nach Antrag Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/in Dr.Blume-Beyerle Berufsmäßiger Stadtrat Seite 23 von 23 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. WV KVR - GL/12 zur weiteren Veranlassung. zu V. 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An die Bezirksausschüsse 1 - 25 3. An das Planungsreferat 4. An das Kommunalreferat 5. An das Personal- und Organisationsreferat 6. An die Stadtkämmerei 7. An das Sozialreferat 8. An das Baureferat 9. Mit Vorgang zurück zum Kreisverwaltungsreferat – HA II/2 zur weiteren Veranlassung. Am Kreisverwaltungsreferat - GL/12