Landesärztekammer Rheinland

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Landesärztekammer Rheinland
Ärzteblatt
R H E I N L A N D - P FA L Z
70. Jahrgang · Q uintessenz Ver lags- GmbH · ISSN 0001-9488
1
2017
Aktiengesellschaft
Internationale Versicherungsmakler
Kooperationspartner der
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Hotline: 0 61 31 / 2 88 22 99
Fax: 0 61 31 / 2 88 22 90
■ Trierer Thoraxchirurg Dr. Günther Matheis ist neuer Landesärztekammer-Präsident.
■ Therapiefreiheit ist das Recht der Patienten auf ärztliche Kompetenz.
■ Rückblick auf 2011 bis 2016.
■ Info-Abend für PJler: „Freude am Beruf und Freude an Familie sind vereinbar.“
■ Neues Projekt unterstützt Ärztinnen und Ärzte beim Wiedereinstieg in den Beruf.
Ärzteblatt
Rheinland-Pfalz
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1/2017
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Inhalt
■ EDITORIAL
Sigrid Ultes-Kaiser4
Rückblick auf 2011 bis 2016
Günther Matheis5
Therapiefreiheit ist das Recht der Patienten auf ärztliche Kompetenz
■ AKTUELL
Koblenz ehrt Dr. Matthias Psczolla6
Neues Projekt unterstützt Ärztinnen und Ärzte beim
Wiedereinstieg in den Beruf6
Organtransplantation: Prüfungskommission legt Jahresbericht vor6
apoBank legt erste Analyse zu Ärztehäusern vor7
Neuer Vorstand in Trierer Bezirksärztekammer7
Neuwa hl: D e r 15k ö p fige Vo rst a n d d er
Landesä r ztek a mm er steht b ereit fü r
die k o mmenden Ar b eiten .
■ Seite 8
■ beru f s politik
8
Ines Engelmohr, Mainz
Trierer Thoraxchirurg Dr. Günther Matheis ist neuer
Landesärztekammer-Präsident
10
Ines Engelmohr, Mainz
Feierliche Verabschiedung ausgeschiedener Vorstandsmitglieder
13
Ines Engelmohr, Mainz
Info-Abend für PJler: „Freude am Beruf und Freude an Familie sind vereinbar”
■ n a c h ru f
Nachruf Professor Dr. Johannes Pechstein (1930 – 2016)
15
Abschie d: Da nk eswo r te vo n G esu n d ­
h eit sminister in S ab in e Bät zin gLic htent hä ler und d em n eu en
Landes­ä r ztek a mm er- Prä sid enten D r.
G ünthe r M at he is ( r.) fü r d en la n g­
jä hr ig e n berufspolit isc h en Ein sat z
von Dr. H elmut Pe ters ( l.) , Ho lger
Wer ner (2.v.l.) und Pro fesso r Dr.
Fr ie de r H essena ue r ( M it te) .
■ S e i t e 10
Der gemeinsame Info -Abend von
Landesärztekammer und Wissenschaft­
lichem Vorstand der Universitäts­
medizin Mainz für PJler kommt gut an.
■ S e i t e 13
Offizielles Organ der Landesärztekammer,
der Bezirksärztekammern und der Kassen­­­ärzt­lichen Vereinigung Rheinland-Pfalz
Herausgeber: Landesärztekammer
Rheinland-Pfalz, Postfach 2926, 55019 Mainz
Deutschhausplatz 3, 55116 Mainz,
Tel. 06131/28822-0, Fax 06131/28822-88
E-Mail: kammer@laek-rlp.de,
Internet: www.laek-rlp.de
■ NEUES AUS DER KV
16
■ V E R A NS T A L T U N G E N 19
■ B E K A NN T M A CH U N G E N 23
■ PERSONALIA
32
■ I M P R E SS U M 34
■ Liebe Leserin, lieber Leser !
Der Fortbildungseifer der Ärztinnen und Ärzte ist enorm. Immer größer und vielfältiger
wird die Angebotspalette an interessanten Fortbildungsmöglichkeiten. Das Fortbil­dungs­­­
angebot in Rheinland-Pfalz ist nun bereits so umfangreich, dass wir den kompletten
Überblick im Ärzteblatt gar nicht mehr wiedergeben können.
Wir können deshalb nur noch die landesweiten Veranstaltungen der Akademie für Ärztliche Fortbildung abdrucken. Alle anderen interessanten Fortbildungsmöglichkei­ten
können Sie unverändert umfangreich in den elektronischen Veranstaltungskalendern
auf den Internetseiten Ihrer Bezirksärztekammern abfragen.
I hre Är z teblatt-R ed akti o n
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
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Editorial
Sigrid Ultes-Kaiser
Rückblick auf 2011 bis 2016
Mit dem alten Jahr ging auch die zweite Amtsperiode der KV Die KV RLP beteiligt sich an der KBV-Kampagne „lass-dichRLP zu Ende: Ein guter Zeitpunkt für einen Blick zurück auf die nieder“, hat die eigene Aktion „arzt.nah.dran“ initiiert, fördert
vergangenen sechs Jahre.
Famulaturen, Niederlassungen, Zweigpraxen und Anstellungen
sowie Weiterbildungen in Allgemeinmedizin und ausgewählIm Bereich Honorar hat die KV RLP von einem Platz im unteren ten Facharztgruppen. Über die Rubrik „Ort sucht Arzt“ auf der
Drittel aller KVen auf eine leicht überdurchschnittliche Position KV-eigenen Website können sich Gemeinden mit ihren Angeaufgeholt. Zwei Faktoren waren hauptsächlich dafür verant- boten für niederlassungswillige Ärzte und Psychotherapeuten
präsentieren. Politisch unterstützen wir die Forderung nach
wortlich:
Zum einen hatten wir den Mut, uns bereits im zweiten Quartal neuen Zugangskriterien zum Medizinstudium, besonders für
2012 als erste KV im Bundesgebiet von den ungeliebten und Studierende, die sich eine spätere Tätigkeit auf dem Land vornicht sachgerechten Regelleistungsvolumina zugunsten eines stellen können.
Individualbudgets zu verabschieden. Seither können Praxisbesonderheiten berücksichtigt werden und viele Widersprüche Die Versorgungsforschung der KV RLP hat 2012 den ersten
wurden überflüssig.
Versorgungsatlas veröffentlicht und unsere reichhaltigen
Zum zweiten konnten wir bei den Honorarverhandlungen für Datenanalysen sind bei kommunalen und politischen Entscheidas Jahr 2013 mit einem Honorarplus von 6,1 Prozent für dungsträgern gefragt. In der regional zu modifizierenden
Rheinland-Pfalz einen der höchsten Honorarabschlüsse aller Bedarfsplanung spielt unser Versorgungsindex, den das Ressort
KVen erzielen. Dies hatten wir auch dem Nachweis der in Versorgungsforschung entwickelt hat, eine wichtige Rolle, da
Rheinland-Pfalz überdurchschnittlichen Morbidität der Bevöl- er viel differenzierter zukünftige Bedarfe abzubilden vermag,
kerung zu verdanken. Dieser Nachweis konnte nur über voll- als es durch die bloße Betrachtung des Versorgungsgrades –
ständiges Kodieren der Diagnosen der Patienten gelingen. Die der bei einer älter werdenden Ärzteschaft trügerisch hoch sein
KV RLP bot ihren Mitgliedern Unterstützung durch Schulungen, kann – möglich wäre.
Thesauren und intensive Informationen zum Kodieren. Auch im Nicht zuletzt das Service-Angebot der KV RLP kann sich sehen
Jahr 2016 konnte allein durch die verbesserte Kodierqualität ein lassen. Neben Praxislotsen, die neu niedergelassene Kollegen
Honorarplus von 13 Millionen Euro für Rheinland-Pfalz erzielt durch das KV-„Dickicht“ geleiten, helfen Beratungsangebote,
zum Beispiel zur Abrechnung, zur Verordnung oder zum Honowerden.
Wegweisend war zudem die Neustrukturierung des ärztlichen rar, allen Mitgliedern, Systematiken und Regeln zu verstehen
Bereitschaftsdienstes: Als erste KV haben wir diesen Prozess und Fallstricke zu vermeiden. Für Transparenz sorgt unser
abgeschlossen und können seit dem 1. Juli 2016 auf eine flä- Honorarbericht, den wir seit 2014, jeweils mit der Analyse des
chendeckende ganzwöchige Versorgung durch Bereitschafts- Vorjahres, veröffentlichen.
dienstzentralen in KV-Trägerschaft verweisen. Ohne Frage
bedarf es noch des Feinschliffes an der einen oder anderen Ich meine, diese Bilanz kann sich sehen lassen und die KV RLP
Stelle und wir müssen an der Hebung noch vorhandener Ein- ist für die neue Amtsperiode 2017 bis 2022 gut aufgestellt.
sparpotentiale weiter arbeiten.
Der organisierte Bereitschaftsdienst sichert nicht nur Vertragsärzten Lebensqualität durch planbare Freizeit, er macht Rheinland-Pfalz auch attraktiver für den ärztlichen Nachwuchs. Aber Dr. Sigrid Ultes-Kaiser
natürlich haben wir uns nicht nur auf die Bereitschaftsdienst- Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung
zentralen verlassen, um ärztlichen Nachwuchs zu gewinnen. Rheinland-Pfalz
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Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
Editorial
Günther Matheis
Therapiefreiheit ist das Recht der Patienten
auf ärztliche Kompetenz
Ein Jahresanfang ist genau wie eine Reise: Alles beginnt mit
dem ersten Schritt.
Ein neues Jahr hat für uns seine Herausforderungen und seine
Chancen im Gepäck. Diese gilt es zu packen und zu nutzen.
Das werde ich als Ihr neuer Präsident der Landesärztekammer
auch tun.
Dem bisherigen Präsidenten Professor Dr. Frieder Hessenauer
danke ich auch auf diesem Weg für sein stetes Engagement,
mit dem er sich in den vergangenen 15 Amtsjahren für die
Ärztinnen und Ärzte immer wieder konsequent eingesetzt hat.
Hier gilt es anzuknüpfen. Denn es steht einiges auf der Agenda,
das uns in den nächsten fünf Jahren vor nicht unerhebliche
Herausforderungen stellen wird.
Zur Unterstützung in den Praxen brauchen wir natürlich auch
gut ausgebildete Medizinische Fachangestellte in ausreichender Zahl. Dazu muss auch dieser Beruf durch Fortbildungsmöglichkeiten attraktiv gehalten werden, um mit anderen Ausbildungsberufen im Wettbewerb die besten jungen Leute zu
gewinnen.
Oberste Priorität für unsere Kammer ist und bleibt eine gute
Versorgung unserer Patientinnen und Patienten. Deshalb ist es
für uns so wichtig, die Freiberuflichkeit zu stärken. Wir brauchen Therapiefreiheit statt bürokratischer Gängelung und
ökonomischem Druck. Therapiefreiheit ist ja keineswegs ein
ärztliches Privileg, sondern ein Recht der Patienten, weil nur
unter diesem Vorzeichen eine individuelle Behandlung in
So sind in der stationären Versorgung Bund und Land ange- einem therapeutischen Bündnis möglich ist. Therapiefreiheit ist
sichts vielfach tiefroter Klinikbilanzen in der Pflicht, für einen das Recht der Patienten auf ärztliche Kompetenz.
dauerhaft tragfähigen Finanzierungsmodus, mehr Investitionsmittel und eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung zu Und noch etwas ist für mich ganz wichtig: Die ärztlichen Körsorgen. Das Krankenhausstrukturgesetz ist zwar nachgebessert, perschaften müssen wieder enger zusammen rücken. Wir müsaber es hat immer noch Problemfelder. Die Krankenhäuser sen der Politik zeigen, dass sich die beiden wichtigsten Institumüssen so ausgestattet werden, dass sie auch künftig als Dau- tionen ergänzen statt auseinander zu driften. Wir müssen wieerarbeitsplatz attraktiv bleiben und ihre Versorgungsleistungen der lernen, mehr miteinander als übereinander zu reden.
in hoher Qualität erbringen können. Denn nur wenn die Personaldecke stimmt, kann auch die Qualität auf Dauer stimmen. Und vielleicht gelingt es auch, die Landesärztekammer an der
sektorenübergreifenden Koordination der Bedarfsplanung
Qualität kann es nicht zum Dumpingtarif geben.
Das Landeskrankenhausgesetz steht im nächsten Jahr zur mehr zu beteiligen, so dass aus einem Benehmen ein EinverNovellierung an. Sie dürfen sicher sein, dass ich für uns Ärztin- nehmen wird. Denn die Kammer ist das zentrale Bindeglied
nen und Ärzte mit Nachdruck darauf hinweisen werde, dass zwischen allen Ebenen der ärztlichen Versorgung.
gute Versorgung auf Dauer nicht möglich ist ohne angemessene Ausstattung mit hochqualifiziertem Mitarbeiterinnen und Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen diese Themen
nach vorne gewandt aufgreifen und zeigen, dass es uns ernst
Mitarbeitern.
damit ist. Und das schaffen wir nur gemeinsam. In diesem
Auch angesichts der sinkenden Zahl von Arztstunden, die für Sinne kann es auch nur eine gemeinsame Reise geben: Schritt
die Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen werden, für Schritt nach vorne.
ist ferner die Entlastung der Kolleginnen und Kollegen von
Bürokratie ein wichtiges Ziel. Hier sind Deregulierung, aber
auch arztentlastende Strukturen in der Verwaltung notwendig.
Wir müssen den Befürchtungen junger Leute vor einer eigenverantwortlichen Tätigkeit in der Praxis entgegentreten. Unser
ärztlicher Nachwuchs muss auch mit Freude in unserem Beruf Dr. Günther Matheis
Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
arbeiten können. Es ist schließlich ein sehr schöner Beruf.
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
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Aktuell
Koblenz ehr t D r. M atthias Psczolla
Beruf gearbeitet haben, wieder mit der ärztlichen Tätigkeit
vertraut gemacht und beim Wiedereinstieg in den Arztberuf
unterstützt werden.
Foto: Ärztekammer Koblenz
In Zusammenarbeit mit der Akademie für Ärztliche Fortbildung
startet im Frühjahr 2017 ein erster vom Land finanzierter Wiedereinstiegskurs (siehe auch Seite 21). Der einwöchige Kurs
soll die Schwelle zu einem Wiedereintritt in das Berufsleben
abbauen. „Wir haben in Rheinland-Pfalz viele Ärztinnen und
Ärzte, die approbiert sind, aber ihren Beruf nicht oder nicht
mehr ausüben, zum Beispiel weil sie sich die ärztliche Tätigkeit
nach einer längeren Erziehungszeit nicht mehr zutrauen. Diesen möchten wir eine berufliche Perspektive eröffnen. Zugleich
können diese Ärztinnen und Ärzte mit dazu beitragen, die
medizinische Versorgung auf hohem Niveau zu sichern“, er­­
klärte die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine
Bätzing-Lichtenthäler.
M it de r J oha nn es- M ü ller- M ed a ille h at d ie B e z i r k s ä r z te k ammer Koblenz Dr. M atthias Psczolla (l.) geehr t. Dr. K ar lheinz Kur feß (r.) , Vo rsit zen d er d er B ezir ksä r z te k a mme r
Koble nz, übe r reichte d ie h ö ch ste Au szeic h n u ng d e r Är z tek a mme r, die Perso n en eh r t, d ie sic h u m d a s An s e h e n
der Är zteschaf t und die G esundheit der Bürger im ehemalig en R e gie rung sb ezir k Ko b len z verd ient gem ac ht h a be n .
D e r K a mme r-Vorsit zen d e wü rd igte Psc zo lla a ls be r u fs po litische s Urg estein . Psczo lla wa r vo n 1981 b is 1 9 9 1 u n d
von 2001 bis 2016 M itglied der Ver treter versammlung der
B ezir k sä r ztek a mm er Ko b len z u n d zu d em vo n 2 0 0 1 bi s
2006 stellve r tre ten d er Vo rsit zen d er d er B ezir ks ä r z te k a mme r. I n de r La ndesä r ztek a m m er wa r er vo n 198 1 bi s 1 9 9 1
und von 2001 bis 2016 eb en fa lls M itglied d er Ve r tre te rversa mmlung un d vo n 2001 b is 2006 sowie vo n 2 0 1 1 bi s
2016 M itg lied im Ho n o ra ra u ssc h u ss. M at t h ia s Ps c zo l l a i s t
a uch Prä side nt d er D eu t sc h en G esellsc h a f t fü r M a n u e l l e
M edizin und hat bis Ende 2015 das M usk uloskeletale Zentrum in St. G oa r geleitet u n d „weit ü b er d ie Gre n ze n vo n
R heinla nd-Pfa lz b ek a n ntgem a cht “, lo b te Ku r fe ß d i e Ve rdienste Psczolla s. Er h a b e d ie ä r zt lich e R ep u t ati o n d e s
B ezir k s Ko ble nz er h eb lic h gesteiger t u n d „Pro fi l g e ze i g t “,
füg te der K a mmer-Vo rsit zen d e h in zu.
Im Kurs werden relevante Themen aus der täglichen Praxis
besprochen wie beispielsweise die Behandlung von dementen
Patientinnen und Patienten oder neue Erkenntnisse zu Diabetes und Adipositas. Auch praktische Übungen sind vorgesehen.
Damit werden die Ärztinnen und Ärzte mit dem aktuellen
Stand der allgemeinärztlichen Versorgung vertraut gemacht.
Sehr viele Ärztinnen und Ärzte möchten nach einer längeren
Familienpause wieder in ihrem Beruf arbeiten. Doch oft sind sie
damit zurückhaltend, weil sie befürchten, dass ihr ärztliches
Wissen nicht aktuell ist oder weil sie bürokratische Schwierigkeiten vermuten. Der neue Kurs soll den Wiedereinsteigerinnen
und Wiedereinsteigern helfen, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten
aufzufrischen. Die Teilnahme an dem Wiedereinstiegskurs ist
für Ärztinnen und Ärzte aus allen Regionen von Rheinland-Pfalz
offen. Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung in
Rheinland-Pfalz, Claudia Becker, Tel. (06131) 28438-13, Fax
(06131) 28438-10, Email: becker@arztkolleg.de, Homepage:
www.arztkolleg.de.
(eng)
O rgantransplantation: Prüfungs­
kommission legt Jahresb ericht vor
Die Prüfungskommission und Überwachungskommission
(PÜK), in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesärztekammer,
Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband,
haben den Zwischenstand ihrer Prüfungen der Transplantationszentren aus den Jahren 2013 bis 2015 vorgestellt und eine
positive Bilanz gezogen. „In diesem Jahr haben wir 14 Transplantationsprogramme vor Ort und 17 Transplantationsprogramme im schriftlichen Verfahren geprüft. Dabei hat der ganz
überwiegende Teil der Zentren richtlinienkonform und korrekt
gearbeitet und die Patienten ordnungsgemäß bei Eurotransplant gemeldet“, erläuterte die Vorsitzende der PrüfungskomNeues Projekt unterstützt Är ztinnen und
mission, Anne-Gret Rinder, bei der Vorstellung des JahresbeÄr zte b eim Wiedereinstieg in den B eruf
richts in Berlin. Abgeschlossen wurden zudem zwei Prüfungen
Mit dem neuen Projekt des Gesundheitsministeriums und der von Lungentransplantationsprogrammen aus dem Zeitraum
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz sollen Ärztinnen und 2010 bis 2012.
Ärzte, die aus verschiedenen Gründen länger nicht in ihrem
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Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
Aktuell
Professor Dr. Hans Lilie, Vorsitzender der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, betonte
ausdrücklich die Bedeutung der Prüfungsergebnisse für die
Richtlinienarbeit der Ständigen Kommission Organtransplantation. Alle Richtlinien zur Organtransplantation nach §16 TPG
werden derzeit von der Ständigen Kommission Organtransplantation überarbeitet, so Lilie. Dieser Prozess soll Ende 2017
abgeschlossen sein. Lilie hob hervor, dass seit der Novellierung
des Transplantationsgesetzes im Jahr 2013 umfassende Maßnahmen und Strukturänderungen zur Verbesserung der Transplantation und Organspende unternommen wurden. (eb)
ap oB ank legt erste Analyse zu
Är ztehäusern vor
Bundesweit gibt es bis zu 8.000 Ärztehäuser, schätzt die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank). Sie untersuchte für
eine Analyse über 100 Ärztehäuser und befragte ausgewählte
Einrichtungen sowie deren Initiatoren zu ihrer Motivation.
Bei einem Ärztehaus handele es sich um die räumliche Konzentration eigenständiger Arztpraxen. Die beteiligten Heilberufler
könnten sich am gemeinsamen Standort technische Geräte,
Empfangs-, Warte- und Sanitärbereiche oder Schulungsräume
bis hin zu Personal teilen. Im Durchschnitt, so die Analyse, seien
rund 15 Ärzte an einem gemeinschaftlichen Gesundheitsstandort tätig, bei zwei Ärzten pro Praxis. In einem Ärztehaus seien
also im Schnitt rund sieben Praxen, meist unterschiedlicher
Fachrichtungen, untergebracht. Die häufigsten nichtärztlichen
Mieter seien zu 70 Prozent Apotheken, 55 Prozent Physiotherapiepraxen und 20 Prozent Hörgeräteakustiker. In jedem dritten
Ärztehaus fänden sich darüber hinaus gastronomische Betriebe
wie Cafés oder auch Handelsunternehmen und Drogerien.
Diese nicht-medizinischen Mieter sorgten mit ihren Angeboten
für Mehrwerte und erhöhten so insgesamt die Attraktivität des
Standorts.
Laut apoBank-Analyse befinden sich aktuell 38 Prozent der
Ärztehäuser in Großstädten, 41 Prozent in mittelgroßen Städten und 21 Prozent in Kleinstädten. Der Markenwert des Standorts trage zudem zu einem höheren Praxiswert bei, was sich
positiv auf die Nachfolgeregelung auswirken könne. (eb)
Neuer Vorstand in Trierer Bezirksärztekammer
Foto: Hauschild
Die PÜK prüft in Drei-Jahres-Abständen alle Transplantationsprogramme. In der vergangenen Prüfperiode wurden die Transplantationen der Jahre 2010 bis 2012 geprüft und die Gesamtergebnisse im November 2015 vorgestellt. Seither läuft die
neue Prüfperiode, die im Jahr 2018 zum Abschluss gebracht
werden soll.
Wie aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht von Prüfungskommission und Überwachungskommission hervorgeht, haben sich im
Prüfzeitraum 2015/2016 im Bereich der Nierentransplantationen keine Anhaltspunkte für systematische Richtlinienverstöße
oder Manipulationen ergeben. Es wurden lediglich vereinzelte
Dokumentationsfehler festgestellt. Bei den Pankreas- und kombinierten Nieren-Pankreastransplantationen haben die Kommissionen keine Auffälligkeiten festgestellt. Auch die bereits
abgeschlossenen Prüfungen eines Herz- und eines Lebertransplantationsprogramms haben gezeigt, dass hier ordnungsgemäß und korrekt gearbeitet wurde.
Hingegen wurden bei der Prüfung eines Lungentransplantationsprogramms systematische Richtlinienverstöße und Manipulationen festgestellt. Hierbei handelt es sich um das Universitätsklinikum Jena. Zudem wurden bei zwei nachgängigen
Prüfungen der Lungentransplantationsprogramme des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf und des Universitätsklinikums Leipzig systematische Manipulationen und Auffälligkeiten festgestellt. Die Prüfungen sind in der vorangegangenen
Prüfperiode begonnen und nun abgeschlossen worden. Die
Prüfungen bezogen sich auf den Zeitraum 2010 bis 2012.
N e u wa h l e n i n d e r B e z i r k s ä r z te k a mme r Tr i e r : N a c h d e m D r.
G ü nth e r M ath e i s ( l. ) z u m Prä s i d e nte n d e r L a n d e s är z te k a mme r R h e i n l a n d - P f a l z g e wä h l t wo rd e n i s t, h at e r – wi e
z u vo r s c h o n a n g e k ü n d i g t – s e i n Amt a l s Vo r s i tze n d e r d er
B ezir ksär ztek ammer Tr ier niedergelegt. Zum neuen Vorsitze n d e n d e r B e z i r k s ä r z te k a mme r wä h l te d i e Ve r tre ter vers a mml u n g d e r B e z i r k s ä r z te k a mme r Tr i e r D r. me d. Walter
G ra d e l ( r. ) , n i e d e rg e l a s s e n e r Fa c h a r z t f ü r I n n e re M e di z i n
in Tr ier). Zur Stellver tretenden Vorsitzenden wurde M ar iza
Oliveira G alvao (angestellte Fachär ztin für Neurologie aus
K e n n ) g e wä h l t, d i e d e m Vo r s ta n d s c h o n s e i t d e m Jahr
2011 als B eisitzer in angehör te. Dr. Günther M atheis bleibt
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Foto: Engelmohr
Berufspolitik
Die ne ue La ndesä r ztek a m m er- S p it ze freu t sich a u f d i e n ä c h s te Amts ze i t: L a n d e s ä r z te k a mme r-Prä s i d e nt D r. G ünther
M athe is (M it te), Vize - Prä sid ent S a n .- R at D r. M ic h a e l Fi n k ( l. ) u n d Vi ze - Prä s i d e nt D r. B e r n h a rd Le n h a rd ( r. ) .
Trierer Thoraxchirurg Dr. Günther Matheis
ist neuer Landesärztekammer-Präsident
Ines Engelmohr, Mainz
Dr. Günther Matheis ist neuer Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz. Der 58jährige Thoraxchirurg aus Trier
erhielt auf der konstituierenden Vertreterversammlung (VV)
der Landesärztekammer in Mainz 72 von 77 Stimmen. Matheis
arbeitet als Sektionsleiter Thoraxchirurgie im Trierer Krankenhaus der Barmherzigen Brüder. Er gehörte bereits während der
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Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
vergangenen Wahlperiode dem Vorstand der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz an und war zudem Vorsitzender der
Bezirksärztekammer Trier.
Der bisherige Landesärztekammer-Präsident Professor Dr. Frieder Hessenauer ist nach drei Amtszeiten nicht wieder angetre-
Berufspolitik
Ferner bestätigten die VV-Mitglieder die beiden Vize-Präsidenten der Landesärztekammer in ihren Ämtern: San.-Rat Dr.
Michael Fink (Allgemeinmediziner in Gebhardshain) und Dr.
Bernhard Lenhard (Allgemeinmediziner in Saulheim). Der
63jährige Hausarzt Fink erhielt 72 von 78 Stimmen; der 53jährige Hausarzt Lenhard erhielt 65 von 76 Stimmen. Beide Ärzte
waren bereits in der vorigen Wahlperiode Vize-Präsidenten der
Landesärztekammer.
Als Vorstandsmitglieder wurden gewählt:
Dr. Karlheinz Kurfeß (Internist in Simmern), Dr. Norbert Kaul
(Internist in Koblenz), Dr. Hans-Dieter Grüninger (Allgemeinmediziner aus Boppard), Edeltraud Lukas (Anästhesistin in Koblenz), Dr. Claus Beermann (Chirurg in Ludwigshafen), Dr. HansOtto Koderisch (Internist und Allgemeinmediziner in Germersheim), Dr. Peter Thoele (Chirurg in Ludwigshafen), Dr. Christel
Werner (Psychiaterin in Mutterstadt), Werner Leibig (Allgemeinmediziner aus Dannstadt-Schauernheim), Dr. Marcel Biegler
(Chirurg aus Mainz), Dr. Ulrich Strecker (Anästhesist in Mainz),
San.-Rat Dr. Detlef Stiemert (Allgemeinmediziner in Speicher).
Foto: Engelmohr
ten. Der neue Präsident Dr. Günther Matheis dankte ihm für
sein Engagament für die rheinland-pfälzische Ärzteschaft, und
die Vertreterversammlung verabschiedete ihn mit stehenden
Ovationen.
D e r n e u g e wä h l te 1 5 k ö pf i g e Vo r s ta n d d e r L a n d e s är z te k a mme r s te ht be re i t f ü r d i e k o mme n d e n Ar be i te n .
ärztekammer. Alle fünf Jahre wählen die Rheinland-Pfälzer ihre
Vertreterversammlung und aus deren Mitte heraus ihren
15köpfigen Vorstand neu.
Foto: Engelmohr
Die rheinland-pfälzische Landesärztekammer betreut gut
20.800 Ärztinnen und Ärzte. Die Vertreterversammlung mit
ihren 80 Mandatsträgern ist das höchste Gremium der Landes-
Anzeige
Sta ffe lst a büberg ab e: D er frü h ere La n d esä r ztek a mme rPrä sident Pro fe sso r Dr. Fr ied er Hessen a u er ( r.) gratu l i e r t
mit a ls E rster se in em Na ch fo lger D r. Gü nt h er M ath e i s ( l. )
zur Wa hl.
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
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Berufspolitik
Feierliche Verabschiedung
ausgeschiedener Vorstandsmitglieder
Foto: Engelmohr
Ines Engelmohr, Mainz
Da nk eswor te vo n G esu n d h eit sm in ister in S a b ine B ätz i n g -L i c hte nth ä l e r u n d d e m n e u e n L a n d e s ä r z te k a mme r-Präsi denten Dr. Günt h er M at h eis ( r.) fü r d en la n gj ä h r i g e n be r u fs po l i ti s c h e n E i n s atz vo n D r. H e l mu t Pe te r s ( l. ) , Holg er
Wer ner (2.v.l.) u n d Pro fesso r D r. Fr ied er Hessena u e r ( M i tte ) .
Der neue Vorstand der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat
sich konstituiert, und die Sacharbeit wartet bereits. Doch zuvor
hat der neue Präsident der Landesärztekammer Dr. Günther
Matheis zum Ausklang der vergangenen Amtszeit diejenigen
Vorstandsmitglieder feierlich verabschiedet, die in den neu
gewählten Gremien nicht mehr vertreten sind.
So würdigte Matheis das frühere Vorstandsmitglied Holger
Werner, der zwei Wahlperioden lang im Vorstand mitgewirkt
hat. Während dieser Jahre war Werner auch als Delegierter auf
den Deutschen Ärztetagen aktiv. Beispielhaft sei sein Redebei-
10
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
trag über die Wiedereinführung des Krankenscheins gewesen.
Die Berufspolitik war für Werner schon früh fester Bestandteil
seines Engagements; er begann damit in der ärztlichen Kreisverwaltung in Germersheim. Sein spezieller Blick galt immer
den fachärztlichen Besonderheiten. Holger Werner „nimmt
Gegebenheiten nicht einfach als unabänderlich und gottgegeben hin, sondern fragt immer kritisch und hellhörig nach“,
fügte Matheis hinzu. Ein besonderer Dorn im Auge war und ist
ihm zudem die wachsende Bürokratie im ärztlichen Alltag. Und
um besondere Auswüchse festzuhalten, habe er vor einiger
Zeit hierfür die Kolumne „Dr. Absurdicus“ ins Leben gerufen, in
Foto: Engelmohr
Foto: Engelmohr
Berufspolitik
Wer tschätzung für Holger Wer ner (r.), der nach z wei Amtszeiten nicht mehr im neuen Vorstand mit an B ord ist. Landesä r ztek a mme r-Prä sid ent Dr. Gü nt h er M at h eis ( l. ) w ü rdig t seine Ar beit.
N a c h e i n e m Vi e r te l ja h r h u n d e r t Vo r s ta n d s a r be i t ve rab s c h i e d e t s i c h D r. H e l mu t Pe te r s ( r. ) a u s d e r B e r u fs poli ti k .
Är z te k a mme r- Prä s i d e nt D r. G ü nth e r M ath e i s ( l. ) l o bt dess e n E n g a g e me nt.
der er die überbordende Bürokratie aufs Korn nehme und
deren Auswüchse humorvoll vor Augen führe. Für seinen
berufspolitischen Einsatz dankte Matheis Holger Werner ausdrücklich.
die parlamentarischen Institutionen eingebrachten gesetzlichen Regelung – nicht nur eine freundlich gemeinte Floskel
bleibe, sondern mit Leben gefüllt werde. Dafür habe sich Peters
auch immer in den Gremien der Bundesärztekammer stark
gemacht. Bei den Deutschen Ärztetagen, die behinderte und
benachteiligte Menschen fokussierten, war dieser Themenkomplex eng mit dem Namen Helmut Peters assoziiert. Sein vermutlich größter Erfolg dabei war sein Antrag auf dem Deutschen Ärztetag 2008 in Ulm, der die bessere medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderungen forderte, weil es für
diese im Erwachsenenalter so gut wie kein ambulantes Angebot gab. Das Thema wurde im Jahr darauf beim Deutschen
Ärztetag in Mainz Tagesordnungspunkt, bei dem er ein viel
beachtetes Hauptreferat hielt. Sein Vortrag mündete in einer
Resolution der deutschen Ärzteschaft, und es wurde sogar
2009 in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen. Im vergangenen Jahr erfolgte dann eine Gesetzeserweiterung im SGB V
Paragraph 119c, der die Medizinischen Zentren für Erwachsene
mit Behinderungen einführte. So werden jetzt bundesweit
diese Zentren als Versorgungsangebot für Erwachsene mit
geistiger und oder mehrfacher Behinderung geschaffen.
Peters war „immer mit großem Herzen und nicht nachlassender
Energie für seine kleinen und großen Patienten und für alle
Ärztinnen und Ärzte im Land aktiv“. Helmut Peters, so lobte
Matheis, habe sich um die Ärzteschaft in Rheinland-Pfalz verdient gemacht.
Dank und Anerkennung sprach Matheis ferner Dr. Petra Fouquet-Ollmann aus, die an dem feierlichen Abend leider nicht
dabei sein konnte.
Verabschiedet wurde nach über 25 Jahren berufspolitischem
Einsatz auch Dr. Helmut Peters. Mit dem Weggang von Peters
„geht eine Ära zu Ende“, so Matheis. Helmut Peters habe berufspolitisch zum festen Inventar gehört – sowohl in der Landesärztekammer als auch in einigen Gremien der Bundesärztekammer. Er war nicht nur über ein Vierteljahrhundert Vorstandsmitglied, sondern auch für eine Amtszeit von 1996 bis 2001 als
Vize-Präsident der Landesärztekammer aktiv. Peters großes
Engagement galt vor allem seinen jungen Patientinnen und
Patienten, die krankheitsbedingt mit vielen Benachteiligungen
leben. Er habe sich immer konsequent, leidenschaftlich und mit
viel Herzblut für sie eingesetzt, damit auch Menschen mit
Behinderungen besser am Leben teilhaben können – insbesondere Kinder, aber ganz besonders Jugendliche im Transitionsalter. Als Chefarzt des Zentrums für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie der Rheinhessen-Fachklinik Mainz (KINZ) habe er
dafür gesorgt, dass Teilhabe – und zwar lange vor der jetzt in
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Berufspolitik
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Bei der Novellierung der Weiterbildung habe Hessenauer daher
auch immer darauf gedrängt, dass die Ausgestaltung der Weiterbildung mit Weitblick hinterlegt werden müsse. Matheis:
„Dieses Credo hat er uns auch für den neuen Vorstand als
Arbeitsauftrag mitgegeben und uns sehr ans Herz gelegt.“
Jedem Arzt und jeder Ärztin gehörte seine Aufmerksamkeit.
Egal, ob in der Praxis oder in der Klinik: Der Arztberuf müsse die
Wertigkeit erhalten, die er verdiene. Das war stets seine
Maxime gewesen. Hessenauers Einsatz und Ideen beim Aufbau
einer verlässlichen Infrastruktur zur Sicherung der ärztlichen
Versorgung auf dem Land sowie für seine Ausdauer beim Quereinstieg Allgemeinmedizin hätten auch in der politischen
Landschaft sichtbare Spuren hinterlassen. Sei es das FünfMärkte-Konzept, die Sechs-Ärzte-Praxis oder das Ein-Abteilungskrankenhaus. Für all das dankte Matheis dem früheren
Präsidenten im Namen der gesamten Ärzteschaft.
Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler sprach
Hessenauer darüber hinaus in ihrer Laudatio Dank und Anerkennung auch im Namen von Ministerpräsidentin Malu Dreyer
aus, die an diesem Abend wegen dienstlicher Paralleltermine
nicht dabei sein konnte.
Feier liche Vera bsch ied u n g d es b ish er igen Lan d e s ä r z te - Hessenauer, so die Ministerin, „hat seinem Berufsstand stets
k ammer-Präsidenten Professor Dr. Fr ieder Hessenauer (r.). Stimme und Gehör gegeben und die Interessen der Ärzteschaft
D er neue Präsident Dr. Günther M atheis (l.) dankt ihm für immer glaubhaft, beharrlich und mit Nachdruck vertreten“. Auf
seine n k onsequ enten Ein sat z.
Das lange Engagement des früheren LandesärztekammerPräsidenten Professor Dr. Frieder Hessenauer würdigte Matheis
ebenfalls. Hessenauer habe stets klare Regeln beachtet: korrekt
und nachvollziehbar. Sowohl für die, die zu ihrem Recht kommen mussten, als auch für die, die manchmal zu heftig in die
Debatte eingegriffen und sich berufsrechtlich in eine Grauzone
katapultiert hätten. Und bei allem berufspolitischen Handeln
sei ihm eines immer ganz wichtig: Es müsse zukunftsfest sein.
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Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
seine Leistungen könne er stolz sein; er habe vieles bewirkt,
fügte die Ministerin hinzu. Sein „innovatives Denken und Handeln “ sei geprägt gewesen von dem Ziel, die Ärzteschaft gut
für die Bedarfe der Zeit aufzustellen. Damit sei die Landesärztekammer in vielen Dingen und Themen Vorreiter. Hessenauers
„Herzensthema“ war auch die Demografie. „Er verharrte hier
nicht ohnmächtig, sondern ging die Herausforderung aktiv und
beherzt an. Er habe Ideen eingebracht, umgesetzt und Zukunft
gestaltet.“ Sei es der ärztliche Nachwuchs, die ärztliche Versorgung insbesondere auf dem Land. Bätzing-Lichtenthäler: „Er
war stets ein verlässlicher, konstruktiver und kritischer Partner.“
Berufspolitik
Info-Abend für PJler: „Freude am Beruf und
Freude an Familie sind vereinbar“
Ines Engelmohr, Mainz
Dr. J ürg en H offa r t : „Weiterbildung ist g a r nicht ko m plizie r t.“
D e r I n fo -Abe n d f ü r PJ l e r k o mmt g u t a n .
auch darauf hin, dass Weiterbildung durchaus in Teilzeit möglich sei. Die Zeiten verlängerten sich dadurch nur entsprechend.
Im Studium sei zunächst der Frauenanteil sehr stark. Mit zunehmender Spezialisierung nehme der Frauenanteil jedoch in den
späteren Jahren ab. Bei den Professorenstellen sei der Frauenanteil dann sogar nur noch sehr gering; er nehme aber derzeit
leicht zu, berichtete PD Dr. Julia Weinmann-Menke von der
I. Medizinischen Klinik und Poliklinik der Universitätsmedizin
Mainz. Sie selber habe mit 26 Jahren ihr Studium beendet.
Foto: Engelmohr
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Bei den Studierenden kommt dieser Info-Abend gut an; bereits
zum sechsten Mal wurde er angeboten. Neugierig strömten die
Studierenden auch dieses Jahr in den Hörsaal. Gute Nachrichten gab es für sie gleich zu Beginn, denn die Perspektiven für
Ärztinnen und Ärzte „sind derzeit so gut wie schon lange nicht
mehr“, betonten der Prodekan für Studium und Lehre der Universität, Univ.-Professor Dr. Dipl-Ing. Stephan Letzel, und der
Dr. Jürgen Hoffart, Hauptgeschäftsführer der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, gemeinsam.
„Machen Sie das Fachgebiet, was Ihnen Freude macht“, appellierte Prodekan Letzel an die Studierenden. „Sie werden
gebraucht! Egal ob in der Klinik, in der Praxis, ob in der Stadt
oder auf dem Land“, fügte Hoffart hinzu.
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Wie funktioniert Weiterbildung? Wie sichere ich mich ab? Und
welche Chancen habe ich, Beruf und Familie zu vereinbaren?
Um die vielen Fragen der Medizinstudierenden zu beantworten, hat die Landesärztekammer gemeinsam mit dem Wissenschaftlichen Vorstand der Universitätsmedizin der JohannesGutenberg-Universität Mainz erneut zum Info-Abend „Medizinstudium bald fertig! Und dann?“ eingeladen.
Pro fesso r Dr. Step ha n Le tzel: „M a ch en S ie d a s Fa c h geb iet, wa s I h n en Fre u d e
m a c ht.“
Die Freude am Beruf sei das eine, die Freude an der Familie das
andere. Und „beides zusammen ist zu schaffen – auch wenn
Zeit recht knapp wird, wenn man Kinder hat“, betonten die
beiden Ärztinnen Dr. Christiane Hansen und PD Dr. Julia Wein- D r. C h r i s ti a n e H a n s e n ( l. ) u n d PD D r. J u l i a We i n m annmann-Menke. Sie machten den Studierenden Mut, Kinder und M e n k e ( r. ) : „Ve re i n ba r k e i t vo n Fa mi l i e u n d B e r u f i st z u
Familie unter einen Hut zu bekommen. Zugleich wiesen sie s c h a f fe n .“
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
13
Berufspolitik
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Nach dem Studium sei sie für zwei Jahre in die USA gegangen,
um medizinische Forschungsarbeit zu intensivieren. Weinmann-Menke: „Auslandserfahrung zu sammeln, kann ich nur
jedem empfehlen.“ Ihren eigenen Kinderwunsch erfüllte sich
die Ärztin nach der Habilitation. Ihre beiden Kinder kamen
2014 und 2016 auf die Welt. Nach der Geburt des ersten Kindes
habe sie keine Elternzeit in Anspruch genommen. Nach dem
zweiten Kind habe sie sechs Monate Elternzeit genommen.
Eine längere Familienpause sei jedoch in höheren Positionen
schwierig, gestand sie ein. Für eine gute Kinderbetreuung sei
eine Kita oder Kindergarten alleine auch nicht ausreichend,
fügte sie hinzu. Wichtig sei es daher, sich ein gutes Netzwerk
aufzubauen, in dem unter anderem Großeltern, der Partner,
Tagesmutter und Freunde miteingebunden seien, denn mit
unvorhergesehenen Betreuungsengpässen müsse immer wieder gerechnet werden. Heutzutage sei Teilzeitarbeit auch in
den Kliniken immer mehr möglich und es gebe auch immer
mehr hauseigene Kinderbetreuungseinrichtungen in den Kli­
niken. Zeiten von früher hätten sich gottseidank geändert, so
Weinmann-Menke und erinnerte an einen Beschluss des
26. Deutschen Ärztetages aus dem Jahr 1898: In diesem hielt
Au f me r k s a m h ö re n d i e Stu d i e re n d e n d e n Ti pps und
man damals einen Anteil von 300 Ärztinnen unter den Ärzten
B e r i c hte n d e r R e fe re nte n z u.
für tolerabel und größere Zahlen von Frauen für eine „Minderung des ärztlichen Ansehens".
desto besser kann die Ärztekammer die Interessen der Nach„Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist zu schaffen“, meinte wuchsgeneration kennenlernen und sich dafür einsetzen. Beiauch Dr. Christiane Hansen, niedergelassene Fachärztin für spielsweise bei der Weiterbildung. Den Facharzt machen. „Das
Neurologie und Psychiatrie in Mainz. Sie habe nach ihrem ers- klingt vielleicht erst einmal kompliziert, ist es aber gar nicht“,
ten Kind ein Jahr Erziehungszeit genommen und anschließen erklärte Dr. Jürgen Hoffart und riet den Studierenden unbein Teilzeit weitergearbeitet und auch ihre zweite Weiterbildung dingt dazu. Denn ohne Facharzt sei keine Leitungsfunktion in
beendet. Auch für Hansen sind Netzwerke sehr wichtig, um der Klinik möglich und eine Niederlassung in eigener Praxis
Kinderbetreuung gut zu organisieren und sicherzustellen: auch nicht. Ganz wichtig für die Weiterbildungszeit sei es, sich
„Netzwerke braucht man unbedingt!“ Sie selber habe stets stets im Vorfeld bei der Kammer zu erkundigen, ob an der
zusätzlich zum Kindergarten Freunde, Kinderfrau und auch mal Stätte, an der die Weiterbildung gemacht werden soll, auch
ein Au Pair gehabt, um für Betreuungsnotfälle vorgesorgt zu eine Weiterbildungsbefugnis vorliegt. Denn liege keine Befughaben. Hansens Tipp: „Antizipieren Sie möglichst viele Zwi- nis vor, dann gebe es auch keine anrechenbaren Weiterbilschenfälle und bereiten Sie sich darauf vor. Und vor allem: dungszeiten und somit keine Zulassung zur Facharztprüfung.
Sein Tipp: Erkundigen Sie sich vor Weiterbildungsantritt unbePflegen sie Ihre Netzwerke!“
dingt bei der Kammer über die Befugnis.
Auch für die Zeit nach Aus- und Weiterbildung solle man offen
und flexibel bleiben. Sie selber, so fügte sie hinzu, wollte Ganz wichtig sei es zudem, dass die Weiterbildungsinhalte
eigentlich immer im Krankenhaus bleiben. Nach zehn Dienst- gemäß dem Curriculum vermittelt werden. Hilfreich sei es auch,
jahren in der Klinik wechselte sie dann jedoch in die Praxis eigene Kopien von Zeugnissen aufzuheben wie etwa über
eines Kollegen. Der Vorteil: Hier konnte sie sich Arbeitszeiten besondere Untersuchungen. Und die Logbücher für die Dokuflexibel und nach Bedarf einteilen. Zudem habe sie keine mentation der Weiterbildung gibt es zum Herunterladen auf
Wochenend- und Bereitschaftsdienste mehr gehabt. In einer der Internetseite der Landesärztekammer.
Praxis, in der mehrere Ärzte tätig seien, schätze sie zudem auch
die gute gegenseitige Vertretungsmöglichkeit, den kurzen Weg Sehr interessiert waren die Studierenden aber auch an Fragen
bei Rückfragen und die Teamarbeit. Hansen: „Man teilt sich rund um die eigene Absicherung. Hier ist die BerufshaftpflichtKosten und Pflichten und muss sich auch nicht mit allem selber versicherung ein absolutes Muss; sie ist sogar vorgeschrieben
und allein herumschlagen.“
in der ärztlichen Berufsordnung, berichtete Hoffart. Eine eigene
Kranken- und Pflegeversicherung werde ebenfalls notwendig.
Für alle Fragen der Studierenden hat die Landesärztekammer Und eine wichtige Absicherung biete zudem die BerufsunfähigRheinland-Pfalz ein offenes Ohr. Denn der medizinische Nach- keitsversicherung ohne Verweisbarkeit. Bei Abschluss einer
wuchs liegt der Ärztekammer am Herzen. Je früher künftige Rechtsschutzversicherung sollte man zudem darauf achten,
Ärztinnen und Ärzte mit der Ärztekammer in Kontakt kommen, dass auch der Arbeitsrechtsschutz mitversichert sei, so Hoffart.
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Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
Nachruf
Nachruf Professor Dr. Johannes Pechstein
(1930 – 2016)
Geboren am 13. August 1930 in Dresden musste er die Schrecken des zweiten Weltkriegs noch selbst erleben. Nach seinem
Abitur begann er 1950 das Studium der Humanmedizin an der
Humboldt-Universität in Berlin und wechselte nach zwei
Semestern an die Freie Universität in Westberlin, wo er sein
medizinisches Staatsexamen absolvierte und beim Patholo­gen Professor Wilhelm Georg Doerr zum Dr. med. promovierte.
Für seine akademische Laufbahn wählte er München. Die Entwicklungsstudien an gesunden und behinderten Kindern von
Herrn Professor Theodor Hellbrügge fanden sein Interesse und
zogen ihn in Bann. Bald wurde er zum unersetzlichen Mitarbeiter seines Habilitationsvaters und widmete sich vorrangig der
wissenschaftlichen Erforschung der sozialen Entwicklung in
der Kindheit. Mit Akribie erarbeitete er die wesentlichen Bedingungen für eine gute soziale Entwicklung gesunder und kranker beziehungsweise behinderter Kinder. In seiner Habilitationsschrift „Über Umweltabhängigkeit der frühkindlichen zentralnervösen Entwicklung“ legte er seine bemerkenswerten
Untersuchungsergebnisse vor. Als Schlussfolgerungen für die
pädiatrische Praxis entwickelte er zusammen mit Hellbrügge
die funktionellen und organisatorischen Voraussetzungen für
eine optimale interdisziplinäre Betreuung. Für diese Versorgungsform prägte er den Begriff „Sozialpädiatrisches Zentrum“
(SPZ), der 1989 im § 199 im V. Sozialgesetzbuch aufgenommen.
Seitdem sind bis heute 155 (SPZ) entstanden und gewährleisten flächendeckend für Kinder mit Entwicklungsstörungen die
erforderliche Versorgung: eine beispielshafte Erfolgsgeschichte.
Er selbst baute 1971 das 2. Zentrum in Mainz auf, das er als
Münchner Tochterzentrum ansah und das als „Kinderneurologisches Zentrum“ bekannt wurde. Von Mainz aus startete eine
weitere wichtige Initiative erfolgreich, um diese Patienten über
ihre Kindheit hinaus weiter zu versorgen. Aufgrund seiner
Erkrankung konnte er die Entwicklung dieser Zentren für
Erwachsene mit mehrfacher und geistiger Behinderung (MZEB)
nicht mehr erleben.
Foto: privat
Herr Professor Dr. Johannes Pechstein ist am 8. November 2016
im Alter von 86 Jahren verstorben. Mit ihm verliert die Deutsche Kinderheilkunde einen ihrer profiliertesten Verfechter für
das Wohl des gesunden und behinderten Kindes. Er erarbeitete
die wissenschaftlichen Grundlagen für die kindliche soziale
Entwicklung und bewies damit die unersetzbare Rolle der
­Mutter und der Familie für eine optimale Zukunft eines jeden
Kindes.
Zeitschriften veröffentlicht. Auch mit seinen ungezählten Vorträgen vermittelte er die Grundlagen für das familienfreundliche Wohl des Kindes und prägte damit die Kinderheilkunde
seiner Zeit. Bei den öffentlichen Auseinandersetzungen über
die außerfamiliäre Erziehung von Säuglingen und Kleinkindern
bezog er stets eine kompromisslose Position für das „Kostbarste“ eines Kindes, nämlich seine Mutter. Lassen wir ihn
selbst zu Worte kommen: „In der ersten Lebenszeit besteht für
eine ungestörte Entwicklung unverrückbar weiter die Notwendigkeit kontinuierlicher Liebesbeziehung – Stichwort: Urvertrauen – und emotionaler Bindungserfahrung, auf denen alles
spätere Lernen, Vieles vom Verhalten und die meisten Fähigkeiten aufbauen.“
Sein Institut wurde zu einem Leitbild für viele Sozialpädiatrische Kinderzentren im In- und Ausland. Seine ausländischen
Kontakte waren stets durch fachliche Informationen und darüber hinaus durch verständnisvolles und menschenfreundliches
Miteinander geprägt.
Seine christlich geprägte Persönlichkeit konnte nicht eindrucksvoller zum Ausdruck kommen als in seinem selbst
gewählten Abschied in den vorzeitigen Ruhestand. Er pflegte
seine schwer erkrankte Ehefrau Ingeborg selbstlos bis zu ihrem
Tod.
Die deutsche Sozialpädiatrie verliert mit Herrn Professor Johannes Pechstein einen herausragenden Pionier und Repräsentanten und wird ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Wir verneigen uns in ehrlicher Hochachtung vor seiner geradlinigen
und warmherzigen Persönlichkeit.
Seine maßgeblichen und allgemeingültigen Forschungsergebnisse hat er – teilweise mit Theodor Hellbrügge – in zahlreichen
Büchern und Buchkapiteln sowie über 250 Publikationen in Burkhard Schneeweiß und Helmut Peters
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Die KV Rheinland-Pfalz informiert
Neues aus der KV
Trotz Trend zur Anstellung:
Einzelpraxis weiterhin beliebt
Die Einzelpraxis ist bei ärztlichen Existenzgründern in Rhein- gend in einer Einzelpraxis tätig. Diese 142 Neuzugelassenen
land-Pfalz nach wie vor kein Auslaufmodell. Das bestätigt eine haben sich in diesem Zeitraum sogar zu 93 Prozent in EinzelAnalyse der Versorgungsforschung der KV RLP.
praxen niedergelassen.
In den Jahren 2014 und 2015 wurden insgesamt 818 Ärzte und
Psychotherapeuten für die vertragsärztliche Versorgung in
Rheinland-Pfalz zugelassen. Mehr als die Hälfte davon folgten
dem Trend und wählten ein Angestelltenverhältnis (497 = 60,7
Prozent). Immerhin 39,3 Prozent (= 321) entschieden sich aber
gleich beim Einstieg für die Selbständigkeit: 179 Vertragsärzte
und 142 Vertragspsychotherapeuten (ärztliche und psychologische). Die folgende Analyse bezieht sich ausschließlich auf
diese 321 Existenzgründer.
Von den 179 neu zugelassenen Vertragsärzten in RheinlandPfalz entschieden sich 66 (= 36,9 Prozent) trotz der Zunahme
von Kooperationsmodellen wie Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) bewusst für eine Einzelpraxis. Die ärztlichen wie auch
psychologischen Psychotherapeuten sind traditionell überwieZulassungen 2014 und 2015
Summe
abs.
Vertragsärzte (ohne ärztl. PT)
männlich
Unter den gewählten Kooperationsformen war in den Jahren
2014 und 2015 für 90 (= 50,3 Prozent) der neu zugelassenen
rheinland-pfälzischen Vertragsärzte die örtliche Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) der eindeutige Favorit. Weit abgeschlagen folgen die überörtliche BAG (15 = 8,4 Prozent) und die
Zweigpraxen (6 = 3,4 Prozent). Lediglich zweimal (= 1,1 Prozent)
fiel die Wahl in den Jahren 2014 und 2015 auf den Einstieg als
Selbstständiger in ein Medizinisches Versorgungszentrums. Bei
einer BAG übernehmen Existenzgründer in der Regel die
Anteile eines ausscheidenden Partners. Wie die apoBank-Analyse ergab, erforderte dieser sogenannte Eintritt im bundesdeutschen Schnitt eine Investition in Höhe von 115.000 Euro.
Übernehmen mehrere Ärzte komplett eine bereits bestehende
BAG, muss jeder Arzt durchschnittlich 130.000 Euro investieren.
EP
abs.
BAG
rel.
abs.
ÜBAG
rel.
abs.
Zweigpraxen
rel.
abs.
rel.
MVZ
abs.
rel.
179
66
36,9%
90
50,3%
15
8,4%
6
3,4%
2
1,1%
122
41
33,6%
60
49,2%
13
10,7%
6
4,9%
2
1,6%
weiblich
57
25
43,9%
30
52,6%
2
3,5%
0
0,0%
0
0,0%
Vertrags-PT (psycholog. u. ärztlich)
142
132
93,0%
10
7,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
männlich
33
30
90,9%
3
9,1%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
weiblich
109
102
93,6%
7
6,4%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
Vertragsärzte und -PT
321
198
61,7%
100
31,2%
15
4,7%
6
1,9%
2
0,6%
männlich
155
71
45,8%
63
40,6%
13
8,4%
6
3,9%
2
1,3%
weiblich
166
127
76,5%
37
22,3%
2
1,2%
0
0,0%
0
0,0%
Ko o p e rat i o n en l i eg en u nter d em Antei l an
E i n ze l pra xe n
Anlass für die hauseigene Untersuchung der KV RLP war die im
Oktober veröffentlichte Analyse der Deutschen Apotheker- und
Ärztebank (aopBank) und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Deren Zahlen sind aufgrund der nicht
repräsentativen Daten jedoch weitaus weniger aussagekräftig.
Die apoBank hatte in einer Stichprobe 2.500 von ihr finanzierte
Existenzgründungen von Haus- und Fachärzten sowie ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten aus den Jahren
2014 und 2015 ausgewertet. Laut dieser Analyse bleibt die
Einzelpraxis mit 58,8 Prozent bundesweit die am häufigsten
gewählte Existenzgründungsform. Zum Vergleich: In Rhein-
16
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
land-Pfalz beträgt der Anteil aller selbständigen Vertragsärzte
und Vertragspsychotherapeuten, die sich in Einzelpraxen niederlassen, 61,7 Prozent (198 von 321).
Die Anzahl derjenigen Ärzte, die sich für eine Kooperation entschieden haben, lag laut apoBank mit 41,2 Prozent leicht unter
dem Vorjahreswert. Dieser Trend verlaufe konträr zur Entwicklung bei den bereits bestehenden Praxen. So beteiligen sich die
bereits niedergelassenen Ärzte zusehends an Kooperationen:
Mit 39,5 Prozent lag der Wert nur noch geringfügig unter dem
Anteil der Existenzgründer. „Wir beobachten, dass viele junge
Heilberufler sich zunächst in einer Einzelpraxis niederlassen
und damit die geringere Komplexität bei der Existenzgründung
wählen, sich aber dann später für eine Kooperation entschei-
den“, so Georg Heßbrügge, Bereichsleiter Gesundheitsmärkte
und -politik bei der apoBank. „Damit schöpfen die Ärzte auf
Dauer den großen Spielraum aus, der ihnen für die Berufsausübung zur Verfügung steht. Vor allem die Auswahl in der ambulanten Versorgung ist in den letzten Jahren facettenreicher,
aber eben auch komplexer geworden.“
B edi ngu nge n f ü r Neu ei n s tei g er f l ex i b l er
al s i n de r K l i ni k
Seit Frühjahr 2016 schafft die KV RLP mit einer eigenen Niederlassungskampagne (arzt.nah.dran.) Anreize für den medizinischen Nachwuchs, sich für die Selbständigkeit oder Anstellung
im Vertragsarztwesen in Rheinland-Pfalz zu entscheiden – sei
es in einer Einzelpraxis oder einer Kooperation. Über Informationsveranstaltungen zeigt die KV RLP auf, wie der Weg in die
Niederlassung mit ihrer Hilfe und ihren Experten funktionieren
kann. Viele Ärzte älteren Jahrgangs suchen zum Teil händeringend einen Nachfolger für ihre Praxis.
prüfen: „Ärzte finden hier im Vergleich zum Krankenhaus bessere Arbeitsbedingungen, sie können ihre Arbeitszeiten flexibler gestalten und ihren Neigungen in der Medizin mehr folgen.
Sie sind als Selbstständige auch nicht an Regularien gebunden,
wie sie es aus dem Angestelltenverhältnis kennen.“ Dass sich
Familie und Beruf im ambulanten Sektor optimal miteinander
vereinbaren lassen, wird auch am wachsenden Frauenanteil
unter den genannten 179 neu niedergelassenen Vertragsärzten
in Rheinland-Pfalz deutlich: Rund 32 Prozent (57) der in 2014
und 2015 neu zugelassenen Vertragsärzte waren weiblich. Von
den Frauen wählten immerhin 43,9 Prozent (25 von 57) - mit
Psychotherapeuten 76,5 Prozent - die Einzelpraxis als Existenzgründungsform. Bei männlichen Neueinsteigern waren es
dagegen nur 33,6 Prozent (41 von 122) - mit Psychotherapeuten 45,8 Prozent. Bei mittlerweile über 60 Prozent Frauenanteil
unter den Medizinstudierenden wird der Frauenanteil unter
Neuzugelassenen ebenfalls bald die Mehrheit darstellen.
Könnte also die Einzelpraxis bald wieder eine Renaissance
­erleben?
Vorstandsmitglied Dr. Klaus Sackenheim appelliert an Interes- Kurzpräsentation apoBank-Analyse: www.apobank.de > Presse >
senten, die zahlreichen Vorteile einer Selbstständigkeit zu Pressemitteilung vom 26. September 2016
Weiterbildung beendet, Niederlassung
steht bevor: Wie geht’s weiter?
Die Weiterbildungszeit neigt sich dem Ende zu und die
­Entscheidung, sich als Arzt niederzulassen, ist gefallen. Die
Wunschpraxis ist auch schon gefunden – wie geht es nun weiter, will ein Teilnehmer auf einer der „Info mit Biss“-Veranstaltungen wissen. KV-RLP Beraterin Katja Hofmann gibt Auskunft.
Kann ein Arzt in Weiterbildung eigentlich auch noch etwas
über das Ende seiner Ausbildung hinaus in einer Praxis weiterarbeiten? Diese Frage stellt sich immer dann, wenn die Wunschpraxis zwar schon gefunden ist, es aber noch etwas dauert, bis
die Pforten der eigenen Praxis geöffnet werden können. Ein
Arzt darf nach seiner Weiterbildungszeit auch noch bis zu sechs
Monaten in der bisherigen Weiterbildungspraxis tätig werden.
Die Details sind in der Zulassungsverordnung (Link: http://
www.gesetze-im-internet.de/zo-_rzte/BJNR005720957.html)
geregelt, erklärt Katja Hofmann. Alle Voraussetzungen und
eventuell erforderliche Anträge können mit den Beratern der
KV RLP im Einzelfall abgeklärt werden.
Sobald die Praxis eröffnet wurde, stellt sich eine weitere, wichtige Frage: Wann fließt eigentlich das erste Honorar? Ist es
notwendig, eventuell eine Zeit finanziell überbrücken zu müssen? Ab dem ersten Monat ihrer Praxistätigkeit können Niedergelassene Abschlagszahlungen von der KV RLP erhalten, erklärt
Katja Hofmann. Es ist jedoch empfehlenswert, Rückstellungen
zumindest für die ersten Monate zu bilden. Denn schließlich
werden neben dem Bedarf für das eigene Leben auch die Praxismiete oder die Gehälter für das Personal regelmäßig fällig.
Aber auch hier gilt: Die Berater der KV RLP helfen in Detailfragen und geben Auskunft, mit welchen Summen der Arzt hier
rechnen sollte.
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
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Die KV Rheinland-Pfalz informiert
Neues aus der KV
Die KV Rheinland-Pfalz informiert
Neues aus der KV
„Info mit Biss“ Reihe – weiter geht’s
in Mainz
In 2016 hat die KV RLP bereits sieben „Info mit Biss“-Veranstaltungen durchgeführt, um Ärzten die Vorteile einer Tätigkeit in
der ambulanten Versorgung darzulegen. Aufgrund des guten
Zuspruchs führt die KV RLP die erfolgreiche Veranstaltungsreihe auch in 2017 fort. Die nächsten „Info mit Biss“ finden
in der Hauptverwaltung der KV RLP, Isaac-Fulda-Allee 14 in
55124 Mainz statt. Folgende Termine stehen zur Auswahl:
•
•
•
Donnerstag, 2. März 2017, 15:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag, 2. März 2017, 18:30 – 21:30 Uhr
Samstag, 4. März 2017, 10:00 – 13:00 Uhr
Für das leibliche Wohl ist – wie immer – gesorgt. Die Teilnahme
an der Veranstaltung ist für Ärzte kostenlos. Zur Anmeldung
stehen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
1)
2)
3)
4)
Online über die Website www.arzt-nah-dran.de
Telefonisch über unsere Service-Hotline: 06131 326 304
Per Mail: info@arzt-nah-dran.de
Per Fax: 06131 326 327
Weitere Termine für Info mit Biss-Veranstaltungen sind in Planung.
Nutzen Sie die Niederlassungs- oder
Anstellungsförderung für ausgewählte
Regionen in Rheinland-Pfalz
Zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz gibt es seit 1. Januar 2016 einen Strukturfonds zur
Finanzierung von Fördermaßnahmen. Dafür werden durch die
KV RLP 0,1 Prozent der vereinbarten morbiditätsbedingten
Gesamtvergütung (mGV) zur Verfügung gestellt. Der gleiche
Betrag muss gemäß § 105 Abs. 1a Satz 2 SGB V von den Landesverbänden der Kranken- und Ersatzkassen zugesteuert werden.
lichen 20 Prozent würden an eine Eigeneinrichtung der KV RLP
fallen. Ab dem 1. Oktober jedes Jahres wird die prozentuale
Verteilung aufgehoben.
Die Fördergebiete wurden anhand objektiver, messbarer Kriterien zur Beurteilung der aktuellen und zukünftig zu erwartenden Versorgungslage bestimmt. Förderfähig sind im Jahr 2017
demnach zehn hausärztliche Planungsbereiche (Mittelbereiche), zehn Fachbereiche in 20 Planungsbereichen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung (Kreisregionen und kreisfreie
Städte) und ein Fachbereich in drei von fünf Planungsbereichen
der spezialisierten fachärztlichen Versorgung (Raumordnungsregionen). Voraussetzung für jede Förderung ist die Ausübung
der vertragsärztlichen Tätigkeit für mindestens fünf Jahre im
Fördergebiet (Bindungsfrist).
Förderfähig sind für festgelegte Fachgruppen in ausgewiesenen Förderregionen demnach Praxisneugründungen oder
Übernahmen mit einmalig 60.000 Euro, die Einrichtung einer
Nebenbetriebsstätte mit einmalig 20.000 Euro sowie die
Anstellung eines Arztes mit 1.000 Euro pro Monat bei einem
vollen Versorgungsauftrag für längstens fünf Jahre. Bis zum 30.
September jedes Jahres ist die Förderung prozentual festgelegt: 40 Prozent der Fördersumme erhalten Hausärzte, weitere Förderrichtlinie und Förderantrag: www.kv-rlp.de/561659-7713.
40 Prozent der Fördersumme steht den Fachärzten zu, die rest-
18
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
Veranstaltungen
Fortbildungsveranstaltungen
der Akademie für Ärztliche
Fortbildung in Rheinland-Pfalz
Auskünfte zu den Veranstaltungen
der Akademie erhalten Sie unter der
Telefon: 06131 2 84 38-0,
Telefax: 06131 2 84 38-10.
Aufgrund der Vielfalt unseres Fortbildungs­
angebotes nehmen wir Anmeldungen nur
schriftlich mit unten­stehendem Formular entgegen.
Für jede Veranstaltung muss eine getrennte
schriftliche Anmeldung an die Akademie für
Ärztliche Fortbildung erfolgen.
Mit der Rücksendung der Anmeldung und
der Überweisung der Kursgebühr sind Sie
verbindlich angemeldet, eine An­mel­
debestätigung erfolgt aus Ver­einfa­chungs­­
gründen nicht.
Nähere Einzelheiten über den Ablauf der Veranstaltung teilen wir Ihnen zu gegebener Zeit
mit. Sollte ein Kurs ausgebucht sein, werden
wir Sie darüber informieren, dass eine Teilnahme nicht mehr möglich ist.
Nähere Informationen zu unseren Veranstaltungen sowie Anmeldemöglichkeiten finden
Sie auch im
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung die
bei jeder Veranstaltung aufgeführte
Kursnummer an sowie bei nicht-privaten
Überweisungen den Namen des Teilnehmers, um eine rasche Zuordnung des
Zahlungseinganges zu gewährleisten.
Die Punktevergabe P richtet sich nach der
am 8. November 2006 verabschiedeten und
am 01. März 2007 in Kraft getretenen
Fortbildungsordnung der Landesärzte­
kammer Rheinland-Pfalz.
Kontaktdaten der Ansprechpartner in
der Akademie:
Internet unter der Adresse:
www.arztkolleg.de
unter der Sie sich auch über weitere Fort- und
Weiterbildungsangebote in Rheinland-Pfalz
informieren können. Das Surfen lohnt sich !
Als Teilnahmebedingungen für alle
Veranstaltungen gilt:
Ein kostenloser Rücktritt ist bis zu 6 Wo­chen
vor Beginn einer Veranstaltung mö­glich,
ansonsten wird die volle Kursgebühr fällig.
Unsere Bankverbindung lautet:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank Mainz,
BLZ 300 606 01, Kto.-Nr. 1 727 451
IBAN DE10 3006 0601 0001 7274 51
BIC (Swift Code) DAAEDEDD
Frau Ellen Bauer
Telefon: 06131/28 43 8-11
E-Mail: bauer@arztkolleg.de
Frau Claudia Becker
Telefon: 06131/28 43 8-13
E-Mail: becker@arztkolleg.de
Frau Bettina Kröhler
Telefon: 06131/28 43 8-15
E-Mail: kroehler@arztkolleg.de
Frau Anka von Loeben
Telefon: 06131/28 43 8-16
E-Mail: vonloeben@arztkolleg.de
Nähere Informationen zu unseren
­Kursen finden Sie auch im Internet
Verbindliche Anmeldung:
nur für Veranstaltungen der Akademie
– bitte deutlich schreiben –
Per Fax an
Genaue
Kursbezeichnung
06131-28438-10
Barcode oder EFN
oder im Kuvert:
Name, Vorname
Straße
An die
Akademie für Ärztliche Fortbildung
in Rheinland-Pfalz
Deutschhausplatz 3
55116 Mainz
PLZ, Ort
E-Mail
Telefon
Geburtsdatum
Arbeitsgebiet/Facharzt für
Ort, Datum, Unterschrift
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Veranstaltungen
■ Strukturierte curriculäre
Fortbildung „Krankenhaus­
hygiene“:
Modul I: Grundkurs, gleichzeitig auch
Modul I für die Qualifizierung zum
­Hygienebeauftragten Arzt (40h)
Termin: 20. – 24. Februar 2017
(Gebühr: € 845,00)
Modul IV: Bauliche und techn.
Hygiene (32h)
Termin: 6. – 9. März 2017
Grundkurs zum ABS-Beauftragten
(Modul 1) gemäß Curriculum
„Antibiotic Stewardship (ABS)
Termin: 2. – 6. Mai 2017
Infos bei: Frau A. von Loeben
Kursnr: 31.900, Gebühren: Modul I:
€ 845,00, Modul IV: € 580,00,
ABS-Kurs: € 845,00 (reduziert um einen
Tag (3.-6. Mai 2017), wenn Krankenhaushygiene Modul I bereits absolviert
wurde = € 676,00)
Ausführliche Informationen finden Sie
auf unserer Homepage unter
www.arztkolleg.de.
Anmeldung schon unbedingt jetzt !
■ Aufbaukurse
„Curriculum Palliativmedizin“
Diese Aufbaukurse (Modul I – III) entsprechen
den neben dem 40-stündigen Basiskurs Palliativmedizin als Voraussetzung zur Erlangung
der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin
geforderten 120 Stunden Fallbeispiele und
Supervision.
(vor Besuch des Moduls III müssen zuvor die
Module I und II absolviert worden sein)
Aufbaukurs in Dernbach und Meran
Modul I: 29. März bis 02. April 2017
(Dernbach) – Warteliste
Modul II: 01 – 05. November 2017 (Dernbach)
Modul III: 30. Mai bis 03. Juni 2018 (Meran)
Kursleitung: Dr. Dipl.-Psych. E. Freudenberg,
Dr. E. Louen, Dr. Chr. Lerchen
Aufbaukurs in Mainz
Modul I: 6.-10. Sept. 2017 (Mainz)
Modul II: 10.-14. Januar 2018 (Mainz)
Modul III: 13.-17. Juni 2018 (Mainz)
Kursleitung: Prof. Dr. M. Weber,
Dr. Chr. Gerlach, Dr. S. Brathuhn
Infos bei: Frau A. von Loeben 40 P. pro Modul
Kursnr.: 50.851-Dernbach bzw. -Mainz
Gebühr: 680,00 € pro Kurs, Meran 690,00 €
■ Sachkundekurs Sterilgutaufbereitung gem. § 4 MBetreiberV
Palliativkurse der Akademie
■ Basiskurs zum Curriculum
Palliativmedizin, Teil I und II
Dem Sozialgesetzbuch V entsprechend bietet
die interdisziplinäre Gesellschaft für Palliativmedizin Rheinland-Pfalz (iGP) in Zusammenarbeit mit der Akademie für Ärztliche Fortbildung Rheinland-Pfalz einen Basiskurs für
Ärzte über zwei Wochenenden an. Der zweiteilige Kurs umfasst 32 h, hinzu kommt eine
8-stündige Hospitation, die separat zu
­absolvieren ist.
Durchgang in Dernbach (40 h):
(nur komplett zu belegen)
Termin: 03.-05. Februar 2017 sowie
17. – 19. März 2017
Gebühr: 650,00 € (für Teil I und II zusammen,
8 h Hospitation inclusive)
Kursnr.: 50.850-2017
Durchgang in Mainz (32 h):
(nur komplett zu belegen)
Termin: 17./18. Nov. 2017 sowie
09./10. März 2018
Gebühr: 550,00 € (für Teil I und II zusammen,
ohne 8 h Hospitation, ist noch separat zu
absolvieren)
Kursnr.: 50.850-2017-Mainz
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Der Kurs richtet sich an erfahrene Mitarbeiter
von Praxen mit mehr als 5 Jahren Berufs­
erfahrung, die mit der Aufbereitung von MP
betraut sind. Im Kurs werden u.a. auch fachgruppenspezifische Themen in der Aufbereitung (z.B. Ophtalmochirurgie, Zahnarztpraxen, ambulant operierende Praxen,
­Endoskopie etc.) bearbeitet.
Der Kurs dient zur Erlangung der Sachkunde
für die Instandhaltung von Medizinprodukten gem. § 4 (3) MBetreibV in medizinischen
Einrichtungen.
Modul A: 03./04. Februar 2017 (weiterer
­Termin: 01./02. Sept. 2017), 09.00 – 17.00 Uhr
Für alle Einrichtungen, die nicht gemäß
§ 115 b SGB V operieren bzw. keine kritisch B
Instrumente aufbereiten. Die Kursdauer
beträgt 20 Stunden, beinhaltet 4 Stunden
Selbststudium und endet mit einer Lern­
erfolgskontrolle.
Modul B: 21./22. April 2017 (weiterer Termin:
29./30. Sept. 2017), 09:00 – 17:00 Uhr
Für alle Einrichtungen, die gemäß § 115 b
SGB V operieren bzw. kritisch B Instrumente
aufbereiten. Die Kursdauer beträgt ebenso
20 Stunden, beinhaltet 4 Stunden eigene Aufarbeitung der Inhalte aus Modul A und endet
mit einer Lernerfolgskontrolle. Zuvor muss
Modul A besucht worden sein.
Kursleitung: Dr.med. M. Wagner, Dr.med. Dipl.
Ing.Agr. S. Kevekordes, Fr. N. Walter
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
Infos bei: Frau A. von Loeben
Kursnr.: 31.810.2016
jeweils 21 P.
Gebühr: pro Modul (A oder B) jeweils 355,00 €
■ Kurse zur Aktualisierung der
Fachkunde im Strahlenschutz nach
§ 18 a, 2 der RöV (2002) (Röntgen) 2017
Termine (wahlweise, 08:45 – 16:30 Uhr):
07. Januar 2017, 14. Januar 2017,
25. März 2017 jeweils in Uniklinik; außerdem
29. April 2017 (11:00 – 18:00 Uhr, auch als
Kombikurs incl. § 30 StrlSchV buchbar);
Der Aktualisierungskurs muß jeweils vor dem
Ablauf Ihrer persönlichen tagesgenauen
Fünf-Jahres-Frist unaufgefordert aufgefrischt
und erneut besucht werden.
mögliche Teilnehmer: Ärzte/Ärztinnen mit
Fachkunde Röntgen (Gesamt- oder Teilgebiet) (Röntgen-Durchleuchtungen-Computertomographie). Examinierte Med.-techn.
Radiologieassistenten/innen (MTRA).
Kursleitung: Prof. Dr. G. Layer, Dr. H.-P. Rösler
Ort: Mainz, Universitätsmedizin Mainz bzw.
Vortragssaal der Akademie
Infos bei: Frau B. Kröhler je 9 P.
Kursnr.: 30.200-2017, Gebühr: 90,00 € bzw.
65,00 €
■ Impfkurs für Ärzte
Termin: 28. Januar 2017, 9:00 – 16:30 Uhr
Neben Indikationsimpfungen, Impfmanagement und Organisation in der Arztpraxis ist
weiterhin ein Schwerpunktthema die Prävention durch Vakzine zur Vermeidung onkologischer Erkankungen bei jungen Männern
(hPV).
Kursleitung: Dr. P. Habermehl, Prof. Dr. M. Knuf
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
Infos bei: Frau B. Kröhler
Kursnr.: 31.000-2017, Gebühr: 130,00 €
■ Kinesiologische Anlagetechniken –
„elastische“ Tapeverbände
Da die Anlagetechniken praktisch geübt werden, ist es dringend notwendig, eine kurze
Hose und Frauen bitte ein Träger-Shirt (Top)
zu tragen oder mitzubringen.
Termin: 08. Februar 2017, 14:00 – 18:00 Uhr Kursleitung: Herr M. Fries, Frau G. Steffen
Ort: Vortragssaal der Akademie
Infos bei: Frau A.von Loeben
6 P.
Kursnr.: 50.903-2017, Gebühr: 85,00 € für Med.
Fachangestellte, 120,00 € für Ärzte (die Kursgebühr beinhaltet ein Starter-Kit)
■ Fachspezifische Aspekte der
Med. Begutachtung im Fachgebiet
Innere Medizin (16 h)
Veranstaltet wird dieser erstmalig angebotene Kurs in Kooperation mit der Deutschen
Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM)
Termin: 13./14. Februar 2017
Kursleitung: Prof. Dr. med. J. Köbberling
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
Veranstaltungen
Infos bei: Frau C. Becker 16 P.
Kursnr.: 35.500, Gebühr: 280,00 €
■ Strahlenschutz-Informationskurs
für Ärzte (Kenntniskurs)
Termin: 15. Februar 2017, 8.45 – 16.15 Uhr
Nach der Röntgenverordnung muss vor Aufnahme der Röntgentätigkeit eine 8-stündige
Unterweisung (= Informationskurs) über
Bestimmungen, prakt. Durchführung und
erforderlichen Strahlenschutz bei der Anwendung von Röntgenstrahlen zur Bildgebung
erfolgen.
Kursleitung: Prof. Dr. G. Layer, Dr. H.-P. Rösler
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
Infos bei: Frau B. Kröhler
8 P.
Kursnr.: 20.100-1-2017, Gebühr: € 75,00
■ Hilfestellung im „Labyrinth“ der
Modernen Wundversorgung,
phasengerechte Wundverbände
Termin: 01. März 2017, 14:00 – 17:15 Uhr
Kursleitung: Frau G. Steffen, Frau E.M. Übel
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
Infos bei: Frau A. von Loeben 4 P.
Kursnr.: 50.900-2017-1, Gebühr: 35,00 € für
Med. Fachangestellte, 70,00 € für Ärzte/
Ärztinnen
■ Strahlenschutz-Grundkurs
für Ärzte
Termin. 2. bis 4. März 2017 (1./2. Tag: 08:45 –
17:00 Uhr, 3. Tag: 08:30 – 13:30 Uhr)
Der Kurs beginnt am Donnerstag mit dem
theoret. Teil und schließt das Praktikum in der
Universitätsmedizin Mainz am Samstag mit
ein.
Kursleitung: Prof. Dr. G. Layer, Dr. H.-P. Rösler
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie bzw.
Universitätsmedizin
Infos bei: Frau B. Kröhler
25 P.
Kursnr.: 30.100-2017-1, Gebühr: 270,00 €
■ Grundkurse der kardiopulmonalen
Reanimation (ACLS 1)
■ Fortbildungsreihe Psychopharmakotherapie und Psychotherapie
Termine (jeweils mittwochs, 10.00 – 17:00 Uhr):
1. Tag: 22. März 2017
(Grundlagen, Therapie von Psychosen)
2. Tag: 21. Juni 2017
(Therapie von Depressionen)
3. Tag: 20. Sept. 2017 (Therapie von bipolaren
Störungen und Angst-, Zwangsstörungen,
PTBS, somatoformen Störungen, Schlaf­
störungen)
4. Tag: 13. Dez. 2017 (Therapie von Demenzen, Suchterkrankungen, ADHS, Persönlichkeitsstörungen, Notfälle)
Kursleitung: Prof. Dr. K. Lieb
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
Infos bei: Frau E. Bauer jeweils 7 P. pro Tag
Kursnr.: 50.425-2017, Gebühr: 150,00 € pro Tag
■ Kurs zum Curriculum Geriatrie –
Akutgeriatrie (40 h)
Termin: 27. – 31. März 2017 (Warteliste)
(weiterer Termin: 23.-27. Oktober 2017)
Da die Übergangsfrist bis zum 31.12.2017
verlängert wurde, bietet die Akademie in
2017 noch zwei Veranstaltungen an. Damit
kann nach diesen 40 Stunden Kursweiterbildung sowie 80 dokumentierten Behandlungsfällen die Zulassung zur Prüfung für die
Zusatz-Weiterbildung „Fachkunde Geriatrie“
beantragt werden.
Kursleitung: Prof. Dr. R. Hardt, Dr.med. Dipl.
Theol. J. Heckmann, Dr. E. Schmidt
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
Infos bei: Frau A. von Loeben
40 P.
Kursnr.: 50.860-1-2017, Gebühr: 748,00 €
■ Curriculum Medizinische
Begutachtung
Termin: 03./04. April 2017,
jeweils 09:00 bis 17:00
In einem 2-tägigen Intensiv-Kurs werden die
wichtigsten Grundlagen zur medizinischen
Begutachtung besprochen. Der Besuch wird
auf die für die Facharzt-Prüfung notwendige
Anzahl von Gutachten in Rheinland-Pfalz
angerechnet.
Kursleitung: Prof. Dr. W.A. Nix
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
Infos bei: Frau E. Bauer 18 P.
Kursnr: 35.000-2017-1, Gebühr: 255,00 €
Termine (wahlweise): 18. März 2017,
27. Mai 2017, jeweils 09:00 – 17:30 Uhr
In dem 8stündigen Kurs werden Kenntnisse
und Fähigkeiten zur kardiopulm. Reanimation von Erwachsenen nach den aktuellen
Empfehlungen des European Resuscitation
Council (ERC) von 2015 vermittelt. In Kleingruppen werden in prakt. Übungen die Fer■ Täglicher Umgang mit Wund- und
tigkeiten zur Sicherung der Atemwege, Beat- Stützverbänden im Alltag – einfach,
mung, Sicherung eines Zuganges zur Medischnell und effektiv
kamentenapplikation, Durchführung der
Dieser Kurs erfüllt die Ausbildungsinhalte des
Elektrotherapie und zur mechan. Wiederbele- Ausbildungsrahmenplans für die innerbebung erlangt. Im Kurs enthalten ist der für die triebliche Ausbildung der Med. FachangeZusatzbezeichnung Notfallmedizin bzw.
stellten unter der lfd. Nummer: A 8.2.d.
Fachkunde "Rettungsdienst" erforderliche
Termin: 05. April 2017, 14:00 – 17:15 Uhr
zertifizierte Reanimationsnachweis. Eine Wie- Kursleitung: Frau G. Steffen
derholung alle zwei Jahre ist empfehlenswert. Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
Kursleitung: Dr. Th. Schneider
Infos bei: Frau A. von Loeben 4 P.
Ort: Mainz, DRK-Bildungsinstitut
Kursnr.: 50.901-2017, Gebühr: 35,00 € für Med.
Infos bei: Frau C. Becker 12 P.
Fachangestellte, 70,00 € für Ärzte/Ärztinnen
Kursnr.: 40.540-2017 Gebühr: 145,00 €
■ Wiedereinstiegskurs
40-Stunden-Kurs zum Wiedereinstieg
für die Ärztinnen und Ärzte, die derzeit
ihren Beruf nicht ausüben, aber wieder
tätig werden wollen.
Thematisch wird ein aktueller Überblick
zu verschiedensten Krankheitsbildern
und Verfahren gegeben, die für eine
erneute Tätigkeitsaufnahme in der
Allgemeinmedizin relevant sind, oder,
bei vorbestehenden Kenntnissen in
einem anderen Fachgebiet, zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
ermuntern. Der Kurs eignet sich auch
sehr zum Refresher auf den aktuellsten
Stand des Wissens.
Termin: 24. – 28. April 2017
Kursleitung: Prof. Dr. W.A. Nix,
Dr. R. Schwab
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
Infos bei: Frau C. Becker
40 P.
Kursnr.: 40.200.2017
Gebühr: 198,00 € aufgrund der Förderung durch das Ministerium für Soziales,
Arbeit, Gesundheit und Demografie
Rheinland-Pfalz (zur allgemeinen Auffrischung bei im Arztberuf stehenden
Personen: 698,00 €)
■ Kombikurs – Aktualisierung
gem. StrlSchV § 30 (Nuklearmedizin/
Strahlentherapie) und Aktualisierung
gem. RöV § 18 a (Röntgendiagnostik)
Termin: 29. April 2017, 8.00 – 18.00 Uhr
Kursleitung: Prof. Dr. G. Layer, Dr. H.-P. Rösler
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
Infos bei: Frau B. Kröhler
13 P.
Kursnr.: 30.201-1-2017, Gebühr: 119,00 € für
Ärzte/Ärztinnen, 89,00 € für Pflegepersonal
■ Curriculum „Antibiotic Stewardship
(ABS)”, Modul 1 (Grundkurs)
ABS-Beauftragter
Termin: 2. – 6. Mai 2017
Kursleitung: Dr. Th. Schwanz
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
Infos bei: Frau A. von Loeben 40 P.
Kursnr.: 31.900-ABS-2017
Gebühr: 845.00 € für 5 Tage
(Wenn bereits das Modul 1 (Hygienebeauftragter Arzt) im Rahmen des Curriculums
Krankenhaushygiene absolviert wurde, ist
eine Teilnahme vom 3.-6. Mai 2017 ausreichend = Kursgebühr € 676,00 €)
Nach den ERC-Richtlinien von 2015
■ Erkennung und Behandlung akuter
Notfallsituationen bei Säuglingen
und Kleinkindern – Paediatric
Advanced Life Support (PALS)
Termin: 06. Mai 2017, 9:00 – 18:00 Uhr
Der 8stündige Kurs widmet sich der Behandlung kindlicher Notfälle und der Reanimation
von Säuglingen und Kleinkindern. Die internationalen Empfehlungen zur Behandlung
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
21
Veranstaltungen
von Säuglingen und Kleinkindern mit HerzKreislaufstillstand aus dem Jahr 2015 werden
theoretisch und praktisch vermittelt.
Kursleitung: Dr. M. Windirsch
Ort: Mainz, DRK-Bildungsinstitut
Infos bei: Frau C. Becker
13 P.
Kursnr.: 40.548-2017 Gebühr: 145,00 €
■ Strahlenschutz-Spezialkurs für in
der Röntgendiagnostik tätige Ärzte
Termin: 12./13. Mai 2017 (1. Tag: 08:45 –
17:00 Uhr, 2. Tag: 8:30 – 17:30 Uhr)
Dieser 20-stündige Kurs nach den neuen
Richtlinien beginnt am Freitagmorgen mit
dem theoretischen Teil und schließt das Praktikum in den Räumen der Universitätsmedizin Mainz am Samstagnachmittag mit ein.
Teilnahmevoraussetzung ist der vorherige
Besuch des Grundkurses.
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie bzw.
Universitätsmedizin
Infos bei: Frau B. Kröhler
21 P.
Kursnr.: 30.600-2017, Gebühr: 230,00 €
■ Todesermittlungen – zwischen
Herzinfarkt und Mord
Termin: 31. Mai 2017, 16:00 bis 18:30
Jeder Arzt ist verpflichtet, die Leichenschau
unverzüglich vorzunehmen sowie die Todesbescheinigung auszustellen und auszuhändigen. Darüber hinaus können aus der Leichenschau strafrechtliche, zivilrechtliche, versicherungsmedizinische und epidemiologische
Aspekte erwachsen.
Kursleitung: Prof. Dr. Th. Riepert
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
Infos bei: Frau E. Bauer 3 P
Kursnr.: 50.810-2017 .
Ein Unkostenbeitrag fällt nicht an.
■ Hautkrebsscreening-Kurs für
Allgemeinmediziner
in Kooperation mit dem Deutschen Hausärzteverband, Landesverband Rheinland-Pfalz
(auch Teilnahme von Dermatologen möglich)
Termin: 03. Juni 2017, 09:00 – 17:00 Uhr
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
Infos bei: Frau A. von Loeben
10 P.
Kursnr.: 31.930-1-2017
Gebühr: 140,00 € für Mitglieder im Dt. Hausärzteverband, Landesverband RLP (zzgl.
70,00 € Schulungsmaterial), 180,00 € für
Nicht-Mitglieder (zzgl. 70,00 € Schulungs­
material)
■ 28. Fortbildungskurs Leitender
Notarzt – Qualifikationsseminar
zum LNA
Termin: 06. bis 11. Juni 2017
Vorkenntnisse: Fachkundenachweis
„Rettungsdienst" bzw. Zusatzbezeichnung
Notfallmedizin, vorzugsweise Gebietsarzt­
bezeichnung mit Tätigkeit in der Intensivtherapie sowie mehrjährige und fortbestehende
Tätigkeit im Rettungsdienst.
Der Kurs beinhaltet Vorträge, Workshops
sowie intensive und praxisnahe praktische
22
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
Übungen in kleinen Gruppen mit abschließender Großübung sowie Unterkunft und
Vollverpflegung in der LFKS incl. Gesellschaftsabend.
Kursleitung: PD Dr. T. Piepho, Ort: Koblenz
Infos bei: Frau C. Becker
Kursnummer: 50.300.2017
40 P.
Unkostenbeitrag (incl. Verpflegung und
Übernachtung in Koblenz): 1.380,00 €
(Ermäßigte Gebühr für künftige Leitende Notärzte in Rheinland-Pfalz dank der Unterstützung durch das Innenministerium € 780,00)
Nach den ERC-Richtlinien von 2015
■ Aufbaukurs der kardiopulmonalen
Reanimation (ACLS 2)
Termin: 24. Juni 2017, 09:00 – 17:30 Uhr
Vermittelt werden Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erkennung und Behandlung lebensbedrohlicher Herzrhythmusstörungen (periarrest arrhythmias) sowie zur Behandlung
komplexer Notfallsituationen wie Advanced
Life Support (ALS) in besonderen Situationen
(z.B. Trauma, Intoxikation, besondere
Umstände) nach den aktuellen Empfehlungen des European Resuscitation Council
(ERC) von 2015.
Vorkenntnisse: Absolvierter ACLS-1-Kurs oder
nachgewiesene Teilnahme an einem vergleichbaren Kurs (z.B. Megacode-Trainingskurse).
Kursleitung: Dr. Th. Schneider
Ort: Mainz, DRK-Bildungsinstitut
Infos bei: Frau C. Becker 13 P.
Kursnr.: 40.540-2-2017, Gebühr: 145,00 €
Vorankündigung
■ Impfmanagement für
Med. Fachangestellte
Dieser Kurs erfüllt die Ausbildungsinhalte
des Ausbildungsrahmenplans für die innerbetriebliche Ausbildung der Med. Fachangestellten unter den lfd. Nummern: B 2.3 a,
B 2.3 b., B 2.3.c, B 9.a. und B 9.c.
Termin: 13. September 2017
Kursleitung: Frau Dr. D. Kieninger,
Frau Dr. B. Römer
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
Infos bei: Frau A. von Loeben
Kursnr.: 31.500-2017, Gebühr: 60,00 €
Weitere Veranstaltung der Akademie
In Kooperation mit dem Landesgremium Demenz, Koordinierungsstelle
Medizin und Pflege
■ Fortbildungsreihe Altersmedizin
Der Patient im Mittelpunkt, Teil 2
Schwerpunkte: Multimorbidität, „Am Ende
des Lebens“
Termin: 09. Februar 2017, 19:15 – 21:30 Uhr.
Veranstaltungsort: Alzey, Rheinhessen-Fachklinik, Krankenpflegeschule 3 P.
Nähere Infos und Anmeldung: Landesgremium Demenz, Koordinierungsstelle Medizin
und Pflege, z. H. Frau T. Weber,
Rheinhessen-Fachklinik Alzey, Dautenheimer
Landstraße 66, 55232 Alzey,
Tel. 06731/50-18 63,
Email: t.weber@rfk.landeskrankenhaus.de
Veranstaltungsreihe in
Zusammenarbeit mit der
Med. Gesellschaft Mainz e.V.
11. Januar 2017, 19:15 – 21:30 Uhr
■ Was sagen Träume über uns
aus? Traumdeutung in der Antike
(Prof. Dr. Chr. W.)
Moderation: Dr. I. Tuin
17. Januar 2017, 19:15 – 21:30 Uhr
■ Das Duell – wem gehört das
Gehirn? – Neurochirurgie,
­Neurologie, Neuroradiologie,
Neuropathologie
gemeinsam mit der Fachschaft Medizin
25. Januar 2017, 19:15 – 21:30 Uhr
■ Faszination Forschung: Sinn
und Unsinn der Phytotherapie
(Prof. Dr. M. Jansky)
Moderation: Prof. Dr. G. Faust
1. Februar 2017, 19:15 – 21:30 Uhr
■ Was sagen Träume über uns
aus? Albträume: Ursachen und
Behandlung
(Frau Dr. I. Tuin)
Moderation: Dr. G. Greif-Higer
Veranstalter: Akademie für Ärztl.
Fortbildung in RLP in Kooperation
mit der Med. Gesellschaft Mainz e.V.,
Kursleiter: Prof. Dr. W.A. Nix,
Prof. Dr. Th. Junginger
Veranstaltungsort: Mainz, Universitätsmedizin, Hörsaal Chirurgie, Bau 505
Infos bei: Frau E. Bauer,
Kursnr.: 20.020-2016, jeweils 3 P.
Keine vorherige Anmeldung erforderlich.
Bekanntmachungen
Bekanntmachungen der
Bezirksärztekammern
■ Bekanntmachung der Bezirksärztekam- des Bescheides gilt spätestens mit Ablauf des
dritten Werktages nach Postaufgabe als
mer Pfalz
erfolgt.
Kammerbeitrag 2017
Die exakten Daten und Fristen (Versand der
An dieser Stelle möchten wir bereits schon Bescheide, Widerspruchsende) werden zu
jetzt darauf hinweisen, dass nach Erhalt des gegebener Zeit auf der Homepage eingestellt,
Kammerbeitragsbescheides 2017 innerhalb damit Widersprüche nicht auf Grund von Vereines Monats nach seiner Bekanntgabe Wider- fristung abgelehnt werden müssen.
spruch eingelegt werden kann. Der Zugang
Bekanntmachungen der
Kassenärztlichen Vereinigung
Rheinland-Pfalz
■ Ausschreibung von Vertragsarzt- bzw. Nr. 4717004
Übernahme eines frauenärztlichen VersorPsychotherapeutensitze
gungsauftrages im Landkreis Mayen-Koblenz
Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland- zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Pfalz schreibt gemäß § 103 Abs. 4 SGB V
die nachstehend aufgeführten Vertragsarzt- Bereich Rheinhessen-Nahe
bzw. Psychotherapeutensitze zur Übernahme
Nr. 4817001
durch Nachfolger aus.
Der Bewerbung bitten wir folgende Unterla- Übernahme eines vollen chirurgischen Versorgungsauftrages im Kreisbereich Worms, Stadt/
gen beizufügen:
❚ Auszug aus dem Arztregister (sofern nicht Alzey-Worms zum 1. Juli 2017.
im Arztregister der KV RLP eingetragen)
Nr. 4817002
❚Lebenslauf
Übernahme eines vollen orthopädischen VerDie Bewerbungspflicht gilt auch für Ärzte/ sorgungsauftrages in der Kreisregion BirkenPsychotherapeuten, die bereits in Wartelisten feld zum 1. Juli 2017.
eingetragen sind. Bewerbungen sind bis
Ablauf der Erscheinungsmonats dieses Heftes Nr. 4817003
an die Kassenärztliche Vereinigung Rhein- Übernahme eines vollen frauenärztlichen Verland-Pfalz, Hauptverwaltung, Isaac-Fulda- sorgungsauftrages in der kreisfreien Stadt
Mainz zum 1. April 2017.
Allee 14, 55124 Mainz, zu richten.
Nr. 4917003
Übernahme eines nervenärztlichen Versorgungsauftrages in der kreisfreien Stadt Ludwigshafen am Rhein zum 1. Juli 2017.
Nr. 4917004
Übernahme eines nervenärztlichen Versorgungsauftrages in der kreisfreien Stadt Ludwigshafen am Rhein zum nächstmöglichen
Zeitpunkt.
Nr. 4917005
Übernahme eines hausärztlichen Vertragsarztsitzes mit vollem Versorgungsauftrag im Mittelbereich Neustadt an der Weinstraße zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bereich Trier
Nr. 5017001
Übernahme eines hausärztlichen Versorgungsauftrages im Mittelbereich Stadt Trier zum
1. April 2017.
Nr. 5017002
Übernahme eines hausärztlichen Versorgungsauftrages in einer Berufsausübungsgemeinschaft im Mittelbereich Gerolstein zum 1. April
2017.
Zulassungsausschuss für PsychotherapeuNr. 4817005
ten und Psychotherapeutinnen
Übernahme eines vollen hausärztlichen Versorgungsauftrages im Mittelbereich Bad Nr. 5117001
Nr. 4717001
Übernahme eines anästhesiologischen Versor- Kreuznach zum 1.April 2017.
Übernahme eines hälftigen psychotherapeutigungsauftrages in der Raumordnungsregion
schen Versorgungsauftrages (PP) im PlanungsBereich Pfalz
Mittelrhein-Westerwald zum 1. Juli 2017.
bereich Kaiserslautern, Stadt/Kaiserslautern
zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Nr. 4917001
Nr. 4717002
Übernahme eines nervenärztlichen Versor- Übernahme eines hausärztlichen Versorgungs- Nr. 5117002
gungsauftrages in der kreisfreien Stadt Kob- auftrages im Mittelbereich Neustadt an der Übernahme eines hälftigen psychotherapeutiWeinstraße zum 1. Juli 2017.
lenz zum 1. April 2017.
schen Versorgungsauftrages (PP) im Planungsbereich Pirmasens, Stadt/Zweibrücken, Stadt/
Nr. 4917002
Nr. 4717003
Südwestpfalz zum 1. April 2017.
Übernahme eines hausärztlichen Versorgungs- Übernahme eines hausärztlichen Versorgungsauftrages im Mittelbereich Simmern zum auftrages im Mittelbereich Landau zum 1. Juli
2017.
1. Juli 2017.
Bereich Koblenz
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
23
Bekanntmachungen
Nr. 5117003
Übernahme eines hälftigen psychotherapeutischen Versorgungsauftrages (ärztlicher PT) im
Planungsbereich Neuwied zum 1. April 2017.
Nr. 5117004
Übernahme eines hälftigen psychotherapeutischen Versorgungsauftrages (ärztlicher PT) im
Planungsbereich Mainz, Stadt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Nr. 5117005
Übernahme eines hälftigen psychotherapeutischen Versorgungsauftrages (ärztlicher PT) im
Planungsbereich Bad Kreuznach zum 1. April
2017.
Nr. 5117006
Übernahme eines hälftigen psychotherapeutischen Versorgungsauftrages (PP) im Planungsbereich Birkenfeld zum nächstmöglichen
Zeitpunkt.
Bekanntmachungen des
Landesausschusses der Ärzte
und Krankenkassen in
Rheinland-Pfalz – Anordnung
und Aufhebung von
Zulassungsbeschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte und Kranken- Birkenfeld
kassen in Rheinland-Pfalz hat im schriftlichen –Urologen
Beschlussverfahren am 30. November 2016
folgende Beschlüsse gefasst:
Trier-Saarburg
–Orthopäden
Gesonderte fachärztliche
Versorgung
Vulkaneifel
–Psychotherapeuten
1. Laut dem vorliegenden Planungsblatt –
Stand: 3. November 2016, haben sich im Westerwaldkreis
Planungsbereich Rheinland-Pfalz keine –Kinderärzte
Veränderungen bezüglich der Aufhe- bung bzw. Anordnung von ZulassungsDer Beschluss wird mit der Auflage versesperren ergeben.
hen, dass Zulassungen und Anstellungen
gemäß § 95 Abs. 9 SGB V nur in einem solSpezialisierte fachärztliche
chen Umfang erfolgen dürfen, bis für die
Versorgung
genannten Arztgruppen in den vorgenannten Planungsbereichen Überversor2. Laut dem vorliegenden Planungsblatt –
gung eingetreten ist. Wird der ÜberverStand: 3. November 2016 – haben sich in
sorgungsgrad bereits mit einer hälftigen
den Raumordnungsregionen keine VerZulassung überschritten, kommt nur eine
änderungen bezüglich der Aufhebung
Zulassung mit hälftigem Versorgungsaufbzw. Anordnung von Zulassungssperren
trag oder eine hälftige Genehmigung in
ergeben.
Betracht.
Allgemeine fachärztliche
Versorgung
3. Im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz besteht keine
Überversorgung für die nachfolgend
aufgeführten Arztgruppen in den nachstehend genannten Planungsbereichen:
Altenkirchen
–Augenärzte
–Psychotherapeuten
24
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
Nr. 5117007
Übernahme eines hälftigen psychotherapeu­
tischen Versorgungsauftrages (KJP) im Planungsbereich Mainz, Stadt zum 1. April 2017.
Über Zulassungsanträge entscheidet der
Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung
folgender Kriterien:
cherten im Hinblick auf die räumliche
Wahl des Vertragsarztsitzes und
– Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten (z. B. Fachgebietsschwer­
punkt, Barrierefreiheit)
Die Frist zur Abgabe der Zulassungsanträge und der hierfür erforderlichen Unterlagen gemäß § 18 Ärzte-ZV ist der 13. Februar 2017.
4. Es wird festgestellt, dass nach den vorliegenden Daten im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz für
die nachfolgend aufgeführten Arztgruppen in den nachstehend genannten
­Planungsbereichen Überversorgung besteht:
Cochem-Zell
–Hautärzte
Donnersbergkreis
–Psychotherapeuten
Mayen-Koblenz
–Frauenärzte
Vulkaneifel
–Nervenärzte
Für die vorgenannten Arztgruppen wird
eine Zulassungssperre angeordnet.
Gründe:
Gemäß § 103 Abs. 1 SGB V stellt der Landesausschuss fest, ob eine Überversorgung in einzelnen Planungsbereichen
und für bestimmte Arztgruppen vorliegt.
Dies ist nach § 16 b) Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) iVm der
Bedarfsplanungs-Richtlinie des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen der Fall, wenn in einem Planungsbereich bei einer Arztgruppe der allgemeine
bedarfsgerechte Versorgungsgrad um
10 % überschritten ist.
Soweit eine Überversorgung festgestellt
wird, sind Zulassungsbeschränkungen
gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 SGB V iVm
§ 16 b) Abs. 2 Ärzte-ZV anzuordnen.
– berufliche Eignung,
– Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit,
– Approbationsalter,
– Dauer der Eintragung in die Warteliste
5. Es wird festgestellt, dass nach den vorliegemäß § 103 Abs. 5 Satz 3 SGB V,
genden Daten im Bereich der Kassenärzt–bestmögliche Versorgung der Versi-
Bekanntmachungen
lichen Vereinigung Rheinland-Pfalz freie Versorgungsaufträge im Rahmen der
Quote (25 %) für Ärztliche Psychothera- peuten für die nachfolgend genannten
Planungsbereiche bestehen:
Altenkirchen
0,5
Bernkastel-Wittlich
0,5
Cochem-Zell
1,5
Eifelkreis Bitburg-Prüm
2,5
Kaiserslautern, Stadt/Kaiserslautern
0,5
Der Beschluss wird mit der Auflage versehen, dass Zulassungen und Anstellungen
gemäß § 95 Abs. 9 SGB V nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis die
freien Versorgungsaufträge ausgeschöpft
sind. Wird die Quote bereits mit einer hälftigen Zulassung überschritten, kommt
nur eine Zulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag oder eine hälftige Genehmigung in Betracht.
Über Zulassungsanträge entscheidet der
Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung
folgender Kriterien:
– berufliche Eignung,
– Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit,
– Approbationsalter,
– Dauer der Eintragung in die Warteliste
gemäß § 103 Abs. 5 Satz 3 SGB V,
–bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche
Wahl des Vertragsarztsitzes und
– Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten (z. B. Fachgebietsschwer­
punkt, Barrierefreiheit)
Die Frist zur Abgabe der Zulassungsanträge und der hierfür erforderlichen Unterlagen gemäß § 18 Ärzte-ZV ist der 13. Februar 2017.
In den Planungsbereichen
–Birkenfeld
–Kusel
– Trier, Stadt
–Trier-Saarburg
–Westerwald
wird eine Ausschreibung nicht erfolgen, da
aus den vorausgegangenen Verfahren
über die ausgeschriebenen Versorgungsaufträge von den Zulassungsausschüssen
zu entscheiden sein wird.
6. Es wird festgestellt, dass nach den vorliegenden Daten im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz freie
Versorgungsaufträge
im Planungsbereich Birkenfeld
8. Es wird festgestellt, dass nach den vorliegenden Daten im Bereich der Kassenärztim Rahmen der Quote (20 %) für Leislichen Vereinigung Rheinland-Pfalz für
tungserbringer, die ausschließlich Kindie Arztgruppe Hausärzte für die nachder und Jugendliche psychotherapeufolgend genannten Planungsbereiche
tisch behandeln, bestehen.
Überversorgung besteht:
Eine Ausschreibung erfolgt nicht, da aus
dem vorausgegangenen Verfahren über
die ausgeschriebenen Versorgungsaufträge vom Zulassungsausschuss zu entscheiden sein wird.
–Kusel
–Montabaur
–Simmern
Für die Arztgruppe Hausärzte werden für
die vorgenannten Planungsbereiche ZuHausärztliche Versorgung
lassungssperren angeordnet.
7. Im Bereich der Kassenärztlichen Vereini- Gründe:
gung Rheinland-Pfalz besteht keine Gemäß § 103 Abs. 1 SGB V stellt der LanÜberversorgung für die Arztgruppe
desausschuss fest, ob eine ÜberversorHausärzte in den nachfolgend genanngung in einzelnen Planungsbereichen
ten Planungsbereichen:
und für bestimmte Arztgruppen vorliegt.
Dies ist nach § 16 b) Zulassungsverord –Altenkirchen
nung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) iVm der
– Bad Kreuznach
Bedarfsplanungs-Richtlinie des Bundes –Bernkastel-Kues/Traben-Trarbach
ausschusses der Ärzte und Krankenkas –Ingelheim
sen der Fall, wenn in einem Planungsbe –Kirn
reich bei einer Arztgruppe der allgemeine
–Mainz
bedarfsgerechte Versorgungsgrad um
– Neustadt an der Weinstraße
10 % überschritten ist.
– Trier, Stadt
Soweit eine Überversorgung festgestellt
–Worms
wird, sind Zulassungsbeschränkungen
gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 SGB V iVm
Der Beschluss wird mit der Auflage verse§ 16 b) Abs. 2 Ärzte-ZV anzuordnen.
hen, dass Zulassungen und Anstellungen
gemäß § 95 Abs. 9 SGB V nur in einem sol- Feststellung gemäß § 103 abs. 1
chen Umfang erfolgen dürfen, bis für die satz 3 sgb v (140 %-Regelung)
genannte Arztgruppe in den vorgenannten Planungsbereichen Überversorgung 9. Es wird festgestellt, dass nach den vorlieeingetreten ist. Wird der Überversorgenden Daten im Bereich der Kassenärztgungsgrad bereits mit einer hälftigen Zulichen Vereinigung Rheinland-Pfalz für
lassung überschritten, kommt nur eine
die nachstehend genannten ArztgrupZulassung mit hälftigem Versorgungsaufpen in den nachfolgend aufgeführten
trag oder eine hälftige Genehmigung in
Planungsbereichen der allgemeine beBetracht.
darfsgerechte Versorgungsgrad um 40
Prozent überschritten ist:
Über Zulassungsanträge entscheidet der
Strahlentherapeuten
Zulassungsausschuss nach pflichtgemä– Rheinland-Pfalz
ßem Ermessen unter Berücksichtigung
folgender Kriterien:
Anästhesisten
– Mittelrhein-Westerwald
– berufliche Eignung,
– Rheinhessen-Nahe
– Dauer der bisherigen ärztlichen Tätig– Trier
keit,
– Westpfalz
– Approbationsalter,
– Dauer der Eintragung in die Warteliste
Fachinternisten
gemäß § 103 Abs. 5 Satz 3 SGB V,
– Mittelrhein-Westerwald
–bestmögliche Versorgung der Versi– Rheinhessen-Nahe
cherten im Hinblick auf die räumliche
– Rheinpfalz
Wahl des Vertragsarztsitzes und
– Trier
– Entscheidung nach Versorgungsge– Westpfalz
sichtspunkten (z. B. Fachgebietsschwerpunkt, Barrierefreiheit)
Kinder- und Jugendpsychiater
– Rheinhessen-Nahe
Die Frist zur Abgabe der Zulassungsanträge und der hierfür erforderlichen Unterlagen gemäß § 18 Ärzte-ZV ist der 13. Februar 2017.
Radiologen
– Rheinhessen-Nahe
– Trier
– Westpfalz
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
25
Bekanntmachungen
Augenärzte
– Ahrweiler
– Kaiserslautern, Stadt/Kaiserslautern
– Mainz, Stadt
– Neustadt an der Weinstraße, Stadt/
Bad Dürkheim
– Trier, Stadt
– Worms, Stadt/Alzey-Worms
Chirurgen
– Ahrweiler
– Bad Kreuznach
– Bernkastel-Wittlich
– Cochem-Zell
– Eifelkreis Bitburg-Prüm
– Frankenthal (Pfalz), Stadt/Speyer,
Stadt/Rhein-Pfalz-Kreis
– Germersheim
– Kaiserslautern, Stadt/Kaiserslautern
– Koblenz, Stadt
– Landau in der Pfalz, Stadt/Südliche
Weinstraße
– Ludwigshafen am Rhein, Stadt
– Mainz, Stadt
– Neustadt an der Weinstraße, Stadt/
Bad Dürkheim
– Neuwied
– Rhein-Hunsrück-Kreis
– Rhein-Lahn-Kreis
– Trier, Stadt
Frauenärzte
– Kaiserslautern, Stadt/Kaiserslautern
– Trier, Stadt
Hautärzte
– Ahrweiler
– Frankenthal (Pfalz), Stadt/Speyer,
Stadt/Rhein-Pfalz-Kreis
– Kaiserslautern, Stadt/Kaiserslautern
– Koblenz, Stadt
– Landau in der Pfalz, Stadt/Südliche
Weinstraße
– Mainz, Stadt
– Neustadt an der Weinstraße, Stadt/
Bad Dürkheim
– Trier, Stadt
HNO-Ärzte
– Kaiserslautern, Stadt/Kaiserslautern
– Landau in der Pfalz, Stadt/Südliche
Weinstraße
– Neustadt an der Weinstraße, Stadt/
Bad Dürkheim
Kinderärzte
– Ahrweiler
– Altenkirchen
– Bad Kreuznach
– Frankenthal (Pfalz), Stadt/Speyer,
Stadt/Rhein-Pfalz-Kreis
– Kaiserslautern, Stadt/Kaiserslautern
– Koblenz, Stadt
– Kusel
– Landau in der Pfalz, Stadt/Südliche
Weinstraße
– Mainz, Stadt
26
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
– Mainz-Bingen
– Neustadt an der Weinstraße, Stadt/
Bad Dürkheim
– Neuwied
– Pirmasens, Stadt/Zweibrücken,
Stadt/Südwestpfalz
– Trier, Stadt
– Vulkaneifel
– Worms, Stadt/Alzey-Worms
Nervenärzte
– Ahrweiler
– Birkenfeld
– Kaiserslautern, Stadt/Kaiserslautern
– Landau in der Pfalz, Stadt/Südliche
Weinstraße
– Mayen-Koblenz
– Neustadt an der Weinstraße, Stadt/
Bad Dürkheim
– Neuwied
– Pirmasens, Stadt/Zweibrücken,
Stadt/Südwestpfalz
– Rhein-Lahn-Kreis
– Westerwaldkreis
– Worms, Stadt/Alzey-Worms
Orthopäden
– Birkenfeld
– Frankenthal (Pfalz), Stadt/Speyer,
Stadt/Rhein-Pfalz-Kreis
– Kaiserslautern, Stadt/Kaiserslautern
– Koblenz, Stadt
– Neustadt an der Weinstraße, Stadt/
Bad Dürkheim
– Rhein-Lahn-Kreis
– Trier, Stadt
– Vulkaneifel
– Worms, Stadt/Alzey-Worms
Gründe:
Gemäß § 103 Abs.1 S. 3 SGB V stellt der
Landesausschuss fest, ob der allgemeine
bedarfsgerechte Versorgungsgrad in den
einzelnen Planungsbereichen und für bestimmte Arztgruppen bei oder über
140 % liegt. Soweit dies gegeben ist, soll
der Zulassungsausschuss den Antrag auf
Fortführung eines Nachbesetzungsverfahrens ablehnen, wenn eine Nachbesetzung des Vertragsarztsitzes aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist, es
sei denn es liegen die Ausnahmen des
§ 103 Abs. 3a Satz 3 zweiter Halbsatz
­sowie die Sätze 4 bis 6 SGB V vor.
10.Keine erneute Fristsetzung zur Ausschreibung im partiell geöffneten Planungsbereich
Bei den nachstehend aufgeführten Fachgruppen wird eine Ausschreibung nicht
erfolgen, da aus dem vorausgegangenen
Verfahren über die ausgeschriebenen
Versorgungsaufträge von den Zulassungsausschüssen zu entscheiden sein
wird.
Rheinland-Pfalz
– Physikalische und Rehabilitations-Mediziner
Germersheim
– Augenärzte
Kusel
– Orthopäden
ALLE Zulassungsbezirke
Psychotherapeuten
– Ahrweiler
– Eifelkreis Bitburg-Prüm
– Kaiserslautern, Stadt/Kaiserslautern
– Landau in der Pfalz, Stadt/Südliche
Weinstraße
– Mainz, Stadt
– Neustadt an der Weinstraße, Stadt/
Bad Dürkheim
– Neuwied
– Worms, Stadt/Alzey-Worms
Urologen
– Ahrweiler
– Bad Kreuznach
– Cochem-Zell
– Eifelkreis Bitburg-Prüm
– Kaiserslautern, Stadt/Kaiserslautern
– Koblenz, Stadt
– Ludwigshafen am Rhein, Stadt
– Neustadt an der Weinstraße, Stadt/
Bad Dürkheim
– Neuwied
– Rhein-Lahn-Kreis
– Trier, Stadt
– Trier-Saarburg
– Vulkaneifel
– Worms, Stadt/Alzey-Worms
11.Darüber hinaus beschließt der Landesausschuss gemäß beiliegender Übersicht
über die Zulassungsbeschränkungen in
Rheinland-Pfalz, dass neben den vorstehend beschlossenen Aufhebungen von
Zulassungsbeschränkungen alle bislang
beschlossenen Aufhebungen von Zulassungsbeschränkungen (in der Übersicht
mit einem Punkt versehen) mit der Auflage veröffentlicht werden, dass Zulassungen und Anstellungen gemäß § 95 Abs. 9
SGB V nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis in den so gekennzeich­
neten Planungsbereichen für die genannten
Arztgruppen
Überversorgung
ein­­­getreten ist.
Über Zulassungsanträge entscheidet der
Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung
folgender Kriterien:
– berufliche Eignung,
– Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit,
– Approbationsalter,
– Dauer der Eintragung in die Warteliste
Bekanntmachungen
gemäß § 103 Abs. 5 Satz 3 SGB V,
Feststellung gemäß
–bestmögliche Versorgung der Versi- § 100 Abs. 1 SGB V
cherten im Hinblick auf die räumliche
Wahl des Vertragsarztsitzes und
12. Der Landesausschuss stellt gemäß § 100
– Entscheidung nach VersorgungsgeAbsatz 1 SGB V fest, dass in der Raumordsichtspunkten (z. B. Fachgebietsschwer­
nungsregion Trier – Kinder- und Jugendpunkt, Barrierefreiheit)
psychiater eine Unterversorgung droht
und räumt der KV RLP bis zum 31. DezemDie Frist zur Abgabe der Zulassungsanträber 2018 eine angemessene Frist zur
ge und der hierfür erforderlichen Unterla­Abwendung der drohenden Unterversorgen gemäß § 18 Ärzte-ZV ist der 13. Febgung ein.
ruar 2017.
gez.
Prof. Dr. Werner Fresenius
Vorsitzender des Landesausschusses
Die Beschlussfassung des Landesausschusses
der Ärzte und Krankenkassen in Rheinland-Pfalz
können Sie der Website der Kassenärztlichen
Vereinigung Rheinland-Pfalz unter
www.kv-rlp.de/506859
entnehmen.
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
27
Bekanntmachungen
Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen in Rheinland-Pfalz
Übersicht über geöffnete | gesperrte Planungsbereiche
Stand: November 2016
Gesonderte fachärztliche Versorgung
Planungsbereich Rheinland-Pfalz
Humangenetiker
X
Laborärzte
X
Neurochirurgen
X
Nuklearmediziner
X
Pathologen
X
Physikalische und Rehabilitations-Mediziner
mT
Strahlentherapeuten
X
Transfusionsmediziner
X
■ Änderungen sind farbig hinterlegt
Spezialisierte fachärztliche Versorgung
Planungsbereich
Fachgruppe
Anästhesisten
Raumordnungsregion (ROR)
Mittelrhein-Westerwald
Raumordnungsregion (ROR)
Rheinhessen-Nahe
Raumordnungsregion (ROR)
Rheinpfalz
Raumordnungsregion (ROR)
Trier
Raumordnungsregion (ROR)
Westpfalz
Fachinternisten
X
Kinder- und Jugendpsychiater
m
Radiologen
X
Anästhesisten
X
Fachinternisten
X
Kinder- und Jugendpsychiater
X
Radiologen
X
Anästhesisten
X
Fachinternisten
X
Kinder- und Jugendpsychiater
X
Radiologen
X
Anästhesisten
X
Fachinternisten
X
Kinder- und Jugendpsychiater
m
Radiologen
X
Anästhesisten
X
Fachinternisten
X
Kinder- und Jugendpsychiater
m
Radiologen
X
■ Änderungen sind farbig hinterlegt
es erfolgt keine Ausschreibung (siehe hierzu Beschlussveröffentlichung)
T
für die mit
X
gekennzeichneten Fachgruppen besteht eine Zulassungssperre
für die mit
m
gekennzeichneten Fachgruppen dürfen Zulassungen nur in einem solchen Umfang erfolgen,
bis eine Überversorgung eingetreten ist.
28
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
X
X
m
X
X
X
X
Altenkirchen (Westerwald)
Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld
Cochem-Zell
X
X
X
X
X
X
Mayen-Koblenz
Neustadt an der Weinstraße, Stadt/Bad Dürkheim
X
X
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
X
m
X
X
X
X
m
m
X
Trier-Saarburg
Vulkaneifel
Westerwaldkreis
Worms, Stadt/Alzey-Worms
X
X
X
X
X
X
X
X
■ Änderungen sind farbig hinterlegt
X
X
X
X
X
X
X
m
m
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
m
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
mT
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Orthopäden
X
X
X
m
X
X
X
X
m
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
m
X
X
X
X
m
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
m
X
Nervenärzte
X
X
X
X
m
X
es erfolgt keine Ausschreibung (siehe hierzu Beschlussveröffentlichung)
für die mit X gekennzeichneten Fachgruppen besteht eine Zulassungssperre
für die mit m gekennzeichneten Fachgruppen dürfen Zulassungen nur in einem solchen Umfang erfolgen, bis eine Überversorgung eingetreten ist.
T
m
X
X
X
Rhein-Lahn-Kreis
Trier, Stadt
X
X
X
X
X
Rhein-Hunsrück-Kreis
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Neuwied
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Pirmasens, Stadt/Zweibrücken, Stadt/Südwestpfalz
X
X
X
X
Mainz, Stadt
Mainz-Bingen
X
X
X
X
Landau in der Pfalz, Stadt/Südliche Weinstraße
Ludwigshafen am Rhein, Stadt
X
m
X
X
X
X
X
X
X
Koblenz, Stadt
Kusel
X
X
mT
Kaiserslautern, Stadt/Kaiserslautern
Germersheim
X
X
X
Frankenthal (Pfalz), Stadt/Speyer,
Stadt/Rhein-Pfalz-Kreis
X
X
m
X
m
m
X
X
X
X
m
Donnersbergkreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm
X
m
m
m
X
X
m
X
m
X
X
m
X
X
X
Kinderärzte
X
m
X
HNO-Ärzte
X
X
m
X
Hautärzte
X
X
m
X
Frauenärzte
X
X
X
Chirurgen
X
Augenärzte
Ahrweiler
Planungsbereich
Allgemeine fachärztliche Versorgung
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
m
X
X
X
X
Urologen
Bekanntmachungen
29
X
X
X
Ludwigshafen am Rhein, Stadt
Mainz, Stadt
Mainz-Bingen
X
m
X
X
Trier-Saarburg
Vulkaneifel
Westerwaldkreis
Worms, Stadt/Alzey-Worms
X
0,5 T
X
0,5 T
1T
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
1T
X
0,5
X
X
2,5
X
0,5
■ Änderungen sind farbig hinterlegt
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
1,5 T
X
X
X
X
Leistungserbringer, die ausschl. Kinder und
Jugendliche psychotherapeutisch behandeln
für die mit m gekennzeichneten Fachgruppen dürfen Zulassungen nur in einem solchen Umfang erfolgen, bis eine Überversorgung eingetreten ist.
bei den Ärztlichen Psychotherapeuten | Leistungserbringern, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, ist die Zahl der trotz Zulassungssperre noch möglichen
Zulassungen angegeben
T es erfolgt keine Ausschreibung (siehe hierzu Beschlussveröffentlichung)
für die mit X gekennzeichneten Fachgruppen besteht eine Zulassungssperre
X
X
Rhein-Lahn-Kreis
Trier, Stadt
X
X
Pirmasens, Stadt/Zweibrücken, Stadt/Südwestpfalz
Rhein-Hunsrück-Kreis
X
X
Landau in der Pfalz, Stadt/Südliche Weinstraße
Neuwied
X
Kusel
X
X
Koblenz, Stadt
X
X
Kaiserslautern, Stadt/Kaiserslautern
Neustadt an der Weinstraße, Stadt/Bad Dürkheim
X
Germersheim
Mayen-Koblenz
X
Frankenthal (Pfalz), Stadt/Speyer,
Stadt/Rhein-Pfalz-Kreis
X
X
X
X
Birkenfeld
Cochem-Zell
X
1,5
X
Bernkastel-Wittlich
Donnersbergkreis
2,5 T
X
Bad Kreuznach
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
Eifelkreis Bitburg-Prüm
0,5
m
Altenkirchen (Westerwald)
30
X
X
Ärztliche Psychotherapeuten
Ahrweiler
Psychotherapeuten
Planungsbereich
Bekanntmachungen
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
für den mit
gekennzeichneten Planungsbereich besteht eine Zulassungssperre
gekennzeichneten Planungsbereich dürfen Zulassungen nur in einem solchen Umfang erfolgen, bis eine Überversorgung eingetreten ist.
Die arztgruppenspezifischen Versorgungsgrade der jeweiligen Planungsbereiche gemäß der Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Rheinland-Pfalz können
der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz unter www.kv-rlp.de/506859 entnommen werden.
X
m
für den mit
m
Zweibrücken
■ Änderungen sind farbig hinterlegt
m
Worms
X
Kaiserslautern
m
Wittlich
Ingelheim
m
Westerburg/Hachenburg
m
X
Trier, Stadt
X
Hermeskeil
X
m
St. Goarshausen
Grünstadt
m
X
m
m
X
m
m
m
X
X
m
X
m
X
X
X
m
m
m
X
Idar-Oberstein/Birkenfeld
Speyer
Simmern
m
Germersheim
X
Saarburg/Obermosel
Frankenthal
m
Prüm
m
Diez
Gerolstein
Pirmasens
Bitburg
m
Montabaur
m
Bingen
m
Mayen
X
Betzdorf/Kirchen/Wissen
Daun
Mainz
X
Bernkastel-Kues/Traben-Trarbach
Neuwied
Ludwigshafen
m
Bad Neuenahr-Ahrweiler
X
Linz
m
Bad Kreuznach
Dahn
Landstuhl
m
Bad Ems
Neustadt an der Weinstraße
Landau
X
Bad Dürkheim
Cochem
Kusel
m
Mosel/Ruwer/Hochwald
Koblenz/Lahnstein
m
Bad Bergzabern
X
Kirn
m
Andernach
m
Kirchheimbolanden
X
Alzey
Boppard
Kandel/Wörth
m
Planungsbereiche
Altenkirchen
Hausärztliche Versorgung
Bekanntmachungen
31
Personalia
Wi r g rat u l i eren . . .
■ Bezirksärztekammer Koblenz
Dr. med. Fritz Robert Loos
Mendig
65 Jahre am 30.01.2017
Dr.med. Lothar Kother
Bad Ems
80 Jahre am 09.02.2017
Dr. med. Gerd Linden
Weibern
70 Jahre am 16.01.2017
Dr. med. Hans-Walter Müller
Waldbröl
60 Jahre am 30.01.2017
Dr.med. Johannes-Christoph Bernhard
Koblenz
60 Jahre am 10.02.2017
Dr. med. Chafic Jurdi
Kirchen
80 Jahre am 17.01.2017
Dr. med. Karl August Streicher
Bad Kreuznach
75 Jahre am 30.01.2017
Nina Matthies
Molzhain
65 Jahre am 10.02.2017
Elisabeth Menne
Frücht
60 Jahre am 17.01.2017
Hans-Walter Spindler
Langenlonsheim
60 Jahre am 01.02.2017
Elisabeth Jochum
Waldesch
70 Jahre am 11.02.2017
drs. Willem Karel Frederik Scherer
Hardert
70 Jahre am 18.01.2017
Dr. med. Gertrud Baumann
Bad Kreuznach
60 Jahre am 03.02.2017
Dr.med. Ulrich Ulmer
St. Goarshausen
75 Jahre am 11.02.2017
Dr. med. Hans-Dieter Grüninger
Boppard
70 Jahre am 21.01.2017
Dr. med. Ulrike Kaiser
Remagen
60 Jahre am 03.02.2017
Karl Joachim Kerwer
Bad Kreuznach
65 Jahre am 12.02.2017
Dr. med. Ingrid Degen
Koblenz
60 Jahre am 22.01.2017
Helen Kanaki-Vouterakou
Bad Kreuznach
65 Jahre am 03.02.2017
Dr.(H). Katalin Bruckner
Diez
60 Jahre am 13.02.2017
Dr. med. Johanne Knuth
Boppard
80 Jahre am 22.01.2017
Dr.med. Ingrid Günther
Bullay
70 Jahre am 04.02.2017
Dr.med. Rolf-Dieter Gastauer
Emmelshausen
65 Jahre am 13.02.2017
Hans Richard Strohauer
Grasberg
60 Jahre am 22.01.2017
Dr./univ.Gondi-Sapur Nasser-Aldin Sadjadi
Nannhausen
75 Jahre am 05.02.2017
Klaus-Günter Bormann
Diez
65 Jahre am 24.01.2017
Dr. med. Maria Salamon-Janssen
Westerburg
75 Jahre am 05.02.2017
Dipl.-Psych. Dr. med.
Alfred Herbert Heinrich
Olzheim
75 Jahre am 13.02.2017
Dr. med. Karlwerner Wilcke
Neuwied
65 Jahre am 24.01.2017
Dr. med. Stephan Schaarschmidt
Niederfischbach
60 Jahre am 05.02.2017
Dr. med. Norbert Schnell
Bad Kreuznach
65 Jahre am 26.01.2017
Dr. med. Joachim Lux
Cochem
65 Jahre am 06.02.2017
Gerhard Jung
Kirn
65 Jahre am 27.01.2017
Dr.med. Eva Müller
Bendorf
60 Jahre am 06.02.2017
Dr.med. Bernd Reifenrath
Hamm
75 Jahre am 28.01.2017
Dr.med. Heinz-Otto Schröder
Idar-Oberstein
100 Jahre am 06.02.2017
Xhavit Tolaj
Bad Honnef
60 Jahre am 28.01.2017
Dr. med. Eleonore Baron-Botzenhardt
Bonn
60 Jahre am 07.02.2017
Dr.med. Stilianos Tsereas
Neuwied
60 Jahre am 28.01.2017
Dr.med. Hans Hafner
Simmern
85 Jahre am 07.02.2017
Dr. med. Wolfram Johannes
Kirchen
60 Jahre am 30.01.2017
Dr. med. Ulrich Klumb
Neuwied
65 Jahre am 08.02.2017
32
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
Dr. med. Theodor Kastor
Treis-Karden
60 Jahre am 15.02.2017
Hans-Jürgen Schmidt
Simmern
60 Jahre am 15.02.2017
Lydia Weinbender
Idar-Oberstein
60 Jahre am 15.02.2017
■ Goldene Promotion
am 07.02.2017
Prof. Dr. med. Herbert Rahmer
Im Steinfell 1,
55743 Idar-Oberstein
am 08.02.2017
Dr.med. Peter Martinstetter
Burgweg 68,
56073 Koblenz
am 25.02.2017
Dr.med. Ahmed Al Barghouthy
In den Wingerten 23,
56727 Mayen
Personalia
■ Bezirksärztekammer Pfalz
Dr. med. Thomas Kämmerer
Ludwigshafen
60 Jahre am 17.1.2017
Dr. med.
Brigitte Schuster-Jung
Germersheim
60 Jahre am 17.1.2017
Dr. med. Michael Keßler
Zweibrücken
70 Jahre am 18.1.2017
Erich Späth
Neuleiningen
65 Jahre am 21.1.2017
Dr. med.
Rolf Hubert Walter Rieger
Germersheim
60 Jahre am 21.1.2017
Dr. med. Ellen Gänger
Kaiserslautern
91 Jahre am 22.1.2017
Dr. med. Alfred Oberfranz
Ludwigshafen
75 Jahre am 24.1.2017
Klaus Urban
Albersweiler
65 Jahre am 25.1.2017
Dr. med. Ottmar Alois Noll
Pirmasens
60 Jahre am 26.1.2017
Andreas Unger
Bad Bergzabern
60 Jahre am 27.1.2017
Dr. med. Alfred Strauss
Bellheim
91 Jahre am 31.1.2017
Dr. med. Klaus Otto
Edenkoben
80 Jahre am 11.2.2017
Dr. med. Arnhild Gruenagel
Wachenheim
80 Jahre am 31.1.2017
Dr. med. Stefan Christoph Franta
Zeiskam
60 Jahre am 11.2.2017
Dr. med. Rainer Franz Busch
Münchweiler
65 Jahre am 31.1.2017
Dr. med. Hansjörg Michael Thyson
Bad Dürkheim
70 Jahre am 13.2.2017
Dr. med.
Gerfried Walter Heide
Erfweiler
80 Jahre am 1.2.2017
Dr. med. Barbara Klein
Rockenhausen
60 Jahre am 14.2.2017
Dr. med. Werner Klein
Dahn
70 Jahre am 1.2.2017
Dr./Universität Belgrad Dusan
Dzambasovic
Pirmasens
85 Jahre am 1.2.2017
Albrecht Dessloch
Zweibrücken
65 Jahre am 3.2.2017
Dr. med. Hans Dieter Arnold
Frankenthal
65 Jahre am 4.2.2017
Toni M. Persard
Pirmasens
65 Jahre am 5.2.2017
Dr. med.
Petra Elisabeth Maria Franziska Bernius
Neustadt
65 Jahre am 5.2.2017
Dr. med. Eva-Maria Unger
Freinsheim
60 Jahre am 15.2.2017
Dr. med. Michael Hermann Muth
Ludwigshafen
70 Jahre am 15.2.2017
■ Bezirksärztekammer Rheinhessen
Dr. med. Susanne Margraf-Epe
Ingelheim
60 Jahre am 20.01.2017
Dr. med. Kurt Pfeiffer
Mainz
70 Jahre am 20.01.2017
Univ.-Prof. Dr. med. Peter Galle
Mainz
60 Jahre am 22.01.2017
Dr.med. Brigitte Westbrock
Worms
60 Jahre am 24.01.2017
Dr. med. Wolfgang Ehrmann
Ludwigshafen
65 Jahre am 5.2.2017
Dr. med. Rainer Pollet
Mainz
65 Jahre am 26.01.2017
Paul Herbert Martin Esselborn
Albisheim
65 Jahre am 6.2.2017
Dr. med. Hildegard Bunn
Guntersblum
60 Jahre am 26.01.2017
Dr. med. Berthold Bickert
Neustadt
60 Jahre am 29.1.2017
Dr. med.
Heiko Daniel Georg Fouquet
Speyer
70 Jahre am 7.2.2017
Dr.med. Shreekant Pujari
Worms
80 Jahre am 26.01.2017
Dr. med. Rüdiger Schenkel
Kaiserslautern
80 Jahre am 30.1.2017
Dr. med. Werner Friedrich Hey
Fußgönheim
90 Jahre am 8.2.2017
Dr. med. Georg Willi Fickinger
Böllenborn
65 Jahre am 30.1.2017
Dr. med. Dietmar Mettler
Frankenthal
65 Jahre am 10.2.2017
Dr. med. Hans Ulrich Gartner
Hatzenbühl
65 Jahre am 30.1.2017
Dr. med. Ingrid Parr
Kaiserslautern
65 Jahre am 10.2.2017
Dr. med. Basem Awwad
Bobenheim-Roxheim
65 Jahre am 28.1.2017
Dr. med. Werner Franz Burgard
Hauenstein
65 Jahre am 29.1.2017
Dr. med.
Claus-Eberhard Schwarz
60 Jahre am 27.01.2017
Paul-Martin Weyland
Ingelheim
60 Jahre am 30.01.2017
Prof. Dr. med. Thomas Hitschold
Worms
60 Jahre am 31.01.2017
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
33
Personalia
Dr. med. Ralf Werner
Bingen
60 Jahre am 04.02.2017
Martin Schuh
Wittlich
80 Jahre am 18.01.2017
Dr. med. Robert Blech
Mainz
60 Jahre am 05.02.2017
Omar Al Kafri
Trier
60 Jahre am 20.01.2017
Irmgard Müller-Wittlich
Mainz
65 Jahre am 06.02.2017
Dr.med. Friedemann Bahr
Daun
70 Jahre am 23.01.2017
Birgitt Richter-Wolff
Sprendlingen
60 Jahre am 07.02.2017
Dr. med. Farideh Seyedi Moghadam
Mainz
70 Jahre am 08.02.2017
Dr. med. Eva Christiansen
Mainz
90 Jahre am 14.02.2017
■ Goldene Promotion
am 20.01.2017
Dr. med. Hans-Jürgen Schalk
Hammanstr. 28
67549 Worms
am 27.01.2017
Dr. med. Wolfgang Karl-Schuch
Am See 32
67547 Worms
■ Bezirksärztekammer Trier
MUDr./Univ. Olomouc (CSSR) Karel Rupes
Trier
85 Jahre am 24.01.2017
Dr.med. Franz-Josef Hankes
Bitburg
65 Jahre am 29.01.2017
Dr.med. Evelyne Conrad
Saarburg
60 Jahre am 31.01.2017
Dr.med. Rolf Hackethal
Hermeskeil
91 Jahre am 01.02.2017
Valentina Deleski
Hallschlag
65 Jahre am 03.02.2017
Dr.med. Joachim Hötzel
Lünebach
70 Jahre am 03.02.2017
Dr.med. Gregor Hoellen
Trier
65 Jahre am 04.02.2017
Dr.med. Franz-Peter Teusch
Trier
75 Jahre am 16.01.2017
Dr./Univ. Straßburg Michèle Huhn
Bernkastel-Kues
65 Jahre am 05.02.2017
Dr.med. Volker Hochdörffer
Trier
75 Jahre am 17.01.2017
Hans Bernhard Libeaux
Trier
60 Jahre am 08.02.2017
Dr.med. Josef Hecker
Wittlich
65 Jahre am 18.01.2017
Dr.med. Eduard Biwer
Trier
60 Jahre am 15.02.2017
Wi r b e t ra uer n . . .
■ Bezirksärztekammer Pfalz
■ Bezirksärztekammer Koblenz
Dr. med. Martin Drautz
Quirnheim
geb. 09.03.1958
gest 07.11.2016
Dr.med. Claus Greferath
Oberwesel
geb. am 04.05.1926
gest. am 20.10.2016
Dr. med. Guenter Cieslak
Koblenz
geb. am 12.08.1923
gest. am 24.10.2016
Dr. med. Heinz Bitz
Bad Kreuznach
geb. am 07.06.1929
gest. am 30.10.2016
34
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
Dr. med. Rudolf Hoenes-von Bomhard
Gleisweiler
geb. 09.05.1934
gest. 15.11.2016
■ Bezirksärztekammer Trier
Dr.med. Rüdiger Nießen
Wittlich
geb. am 05.09.1945
gest. am 13.11.2016
■ Impressum
Chefredaktion: Ines Engelmohr
Dr. Günther Matheis
Redaktion:
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Deutschhausplatz 3, 55116 Mainz
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sind die Bezirksärztekammern Koblenz,
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zuzüglich 2,50  Ver­sand­kosten. Für die
Mitglieder der Landes­ärz­te­kammer Rhein­
land-Pfalz ist der Bezugs­preis durch den
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Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
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Wir freuen uns auf Sie! Bei uns sind Sie genau richtig!
Edith-Stein-Fachklinik
Bad Bergzabern
Rehabilitationsklinik
für Neurologie und
für Orthopädie
Die Edith-Stein-Fachklinik
mit insgesamt 240 Betten gehört zur ctt Reha-Fachkliniken GmbH und
behandelt Patienten in der Orthopädie, Neurologie und Geriatrie.
Die ctt Reha-Fachkliniken GmbH ist ein kirchlicher Träger
von somatischen und psychosomatischen Reha-Fachkliniken und
beschäftigt in 4 Einrichtungen über 800 Mitarbeitende.
Wir suchen ab 1. April 2017 einen
Assistenz- oder Facharzt (m/w)
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Neurologie/Allgemeinmedizin/
Innere Medizin/Rehamedizin
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Neurologie/Allgemeinmedizin/Inneren Medizin und den gebotenen
Weiterbildungsmöglichkeiten
■ Bereitschaft und Fähigkeit zu teamorientierter Zusammenarbeit mit
allen Fachabteilungen
■ solide Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem
Mindest-Niveau B2-C1 Medizin
■ ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Engagement
■ eine positive Einstellung zur christlichen Zielsetzung unseres
Trägers
Wir bieten Ihnen:
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verantwortungsvollen ärztlichen Tätigkeiten und die Betreuung der
Patienten für die Dauer der Rehabilitationsmaßnahme
■ gelebteinterdisziplinäreZusammenarbeitmitflachenHierarchien
■ Fort- und Weiterbildungsbildungsmöglichkeiten (es besteht eine
Weiterbildung im Fach Neurologie für 24 Monate) z. B. für angehende Psychiater/innen und Allgemeinmediziner/innen
■ Einführung in die komplette neurologische Zusatzdiagnostik
■ gute Work-Life-Balance
Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung an:
Edith-Stein-Fachklinik Bad Bergzabern
Herrn Chefarzt Privatdozent Dr. Dr. B. Baier
Wiesenstraße 25 · 76887 Bad Bergzabern
E-Mail: b.baier@reha-bza.de
www.reha-bza.de · www.ctt-reha-fachkliniken.de
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Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
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Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 1/2017
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