Ärzteblatt Baden-Württemberg 08-2012

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Ärzteblatt Baden-Württemberg 08-2012
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Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Foto: © Milan Klima, Neu-Isenburg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 67. Jahrgang | Gentner Verlag
08 | 2012
Faszination der Reise und das Reiserisiko.
B. Rieke – Th. Küpper – C. M. Muth (Hrsg.)
Moderne
Reisemedizin
■ Handbuch für
Ärzte
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1. Auflage 2010
Gentner Verlag, Stuttgart
ISBN 978-3-87247-708-8
Gebunden, 544 Seiten, vierfarbig
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der Neuerscheinung B. Rieke et al. (Hrsg.),
„Moderne Reisemedizin“
(Best.-Nr. 70800), 1. Auflg. 2010, zum Preis von € 59,– zzgl.
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zteblatt
Baden-Württemberg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften
Editorial
Die BW-Bank präsentiert auf
der Titelseite „Fantastische Anatomie“
von Prof. Dr. med. Milan Klima:
Wolkenkratzer
Das Hüftgelenk-Ende eines Oberschenkelknochens spannt sich im weiten Bogen über
eine Stadtlandschaft. Die langen Röhren­
knochen bestehen in der Mitte aus einem
kompakten druckfesten Mantel, an ihren
Enden aus einem porösen Schwammwerkknochen, der die Biegungskräfte abfängt.
Die anatomische Struktur zeigt in ihrer strengen Anordnung deutliche Parallelen zu den
mechanischen Konstruktionsprinzipien der
Architektur, wie man sie beispielsweise in
Türmen, Brücken oder Gewölben verwirklicht. Die Natur wie auch der Mensch bedienen sich der gleichen physikalischen Gesetze.
Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite des
Ärzteblattes eine neue Sichtweise auf
den menschlichen Körper. Alle Bilder
­entstammen dem beruflichen Umfeld von
Ärztinnen und Ärzten. Die BW-Bank ver­
deutlicht damit ihre enge Beziehung zur
Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht
zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für
Heilberufe seit vielen Jahren kompetente
Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten.
Die BW-Bank ist mit knapp 200 Filialen in
allen Landesteilen vor Ort. Beispielsweise
in Tübingen berät Sie Ihr Vermögens­
Manager Heilberufe Thomas Schams
(Tel. 0 70 71 / 1 58-2 00, Fax -1 11) kom­
petent und umfassend.
328
Streikrecht für alle Ärztinnen
und Ärzte
im Notfalldienst
330
Die Alten gehen,
die Jungen flüchten
336
Ärzte und Geschenke
der Pharmaindustrie?
Ethik
337
Neues Transplantationsgesetz:
Dienst oder Bärendienst?
Wirtschaft
340
Neues aus der Finanzwelt
Vermischtes
339
Weltweit größte
Transplantations-Studie
341
Erster Lehrstuhl
für Gefäßchirurgie
331
Vertreterversammlung
der Landesärztekammer
332
LÄK-Tätigkeitsbericht erschienen
332
Hohe Auszeichnung für Dr. Nick
341
Zwei runde Jubiläen:
MB-BW und BWVA
341
DFG-Vizepräsidentin
aus Freiburg
342
Pädiater produziert
333
Clever rügt Beschneidungs-Urteil
333
Warnung vor Ärzteverzeichnissen
334
Labormediziner und
Mikrobiologen gesucht
334
Landesärztekammer empfiehlt
Notfall-Lineal
Ärztliche Hörbücher
342
Prof. Zips neuer
Ärztlicher Direktor
343
Förderprogramm für Landärzte
343
Zwangsmedikation
344
Neue Bücher
344
Die Herz-Docs
Veranstaltungsübersicht
Mehr Informationen zum Angebot für Heilberufler oder zu Beratungsspezialisten in
Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter
www.bw-bank.de/heilberufe oder telefonisch unter 07 11 / 1 24-4 90 95.
Einem Teil dieser Ausgabe liegen Prospekte der
­Privatärztlichen Verrechnungsstelle Baden-Württemberg e. V., Stuttgart, bei.
Rechtsfragen
Kammern und KV
329
Paradigmenwechsel
08 | 2012
345
Bekanntmachungen
347
335
KVBW-Vorstand on Tour
335
Substitutionsausweis
Impressum
364
ÄBW 08 • 2012
327
Editorial
Europaweite Harmonisierung von Privilegien der Freien Berufe
Streikrecht für alle Ärztinnen und Ärzte
W
Dr. Werner Baumgärtner
ollen Ärzte streiken und
dürfen sie das überhaupt?
Diese Frage ist für angestellte Ärztinnen und Ärzte beantwortet:
Sie dürfen und tun es mit Erfolg. Anders sieht es für die Niedergelassenen
aus, die das Streikrecht für den Sicherstellungsauftrag aufgegeben haben
sollen. Wir haben einen Juristen nach
Quellen dafür suchen lassen. Er hat
nichts gefunden.
Ich bin auf das Thema Streikrecht
von zwei Seiten gestoßen: zuerst in
einem Gespräch mit dem früheren
Vorsitzenden des Bayerischen Haus­
ärzteverbands, Dr. Wolfgang Hoppen­
thaller, vor circa zwei Jahren. Wir wa-
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Veranstaltungshinweise
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet
ein Fachseminar für niederlassungswillige Mediziner.
Seminartitel:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitions- und Kostenplanung
• Finanzierungsmöglichkeiten
• Öffentliche Fördermittel
Termine und Veranstaltungsorte:
19. September 2012 (18.30 Uhr), Tübingen
10. Oktober 2012 (18.00 Uhr), Stuttgart
Information und Anmeldung:
BW Bank Tübingen, Melanie Spörl,
Telefon (0 70 71) 1 58-1 66, E-Mail: melanie.spoerl@bw-bank.de
BW Bank Stuttgart, Oxana Melnikova,
Telefon (07 11) 1 24-3 13 18, E-Mail: oxana.melnikova@bw-bank.de
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Ulm
veranstaltet mit dem Referenten Hans Baumstark
(Vorsorgemanager, Franfurt School of Finance & Management)
einen Informationsvortrag für niedergelassene Ärzte..
Titel der Veranstaltung:
Besonderheiten der Altersvorsorge von Heilberuflern
Vortragsinhalte:
• Optimale Nutzung des 3-Schichten-Modells der Altersvorsorge
• Besonderheiten der Rentenbesteuerung
• Vorteile der nachgelagerten Besteuerung
• Versorgungswerke und Demographie in Deutschland
• Möglichkeiten zur individuellen Vorsorgeoptimierung
Termin:
10. Oktober 2012 (19.00 Uhr)
Veranstaltungsort:
BW-Bank Ulm, Neue Straße 70, 89073 Ulm
Information und Anmeldung:
BW-Bank Ulm, Kathrin Russ,
Telefon (07 31) 14 24-1 21, E-Mail: kathrin.russ@bw-bank.de
Teilnahmegebühr: kostenfrei
ren uns einig, dass der Kollektivvertrag
mittlerweile so durchlöchert ist, dass
wir deswegen nicht mehr auf ein
Streikrecht verzichten müssen. Der
zweite Anlass, dieses Thema auf die
Tagesordnung von MEDI BadenWürttemberg und MEDI Deutschland
zu nehmen, war einer Einladung der
CDU-Fraktion nach Berlin geschuldet.
Dort wurde über die Stellung der
Freien Berufe in Deutschland und Europa diskutiert. Angeblich gibt es Aktivitäten der Europäischen Kommis­
sion die „Privilegien der Freien Berufe
in Europa zu harmonisieren“.
Als niedergelassener Arzt und
deren gewählter Vertreter fragte ich
mich ernsthaft, worin diese angeblichen Privilegien bestehen sollen. In
den Körperschaften? Die hängen am
Haken des Sozialgesetzbuches V,
dessen Regelungsdichte stetig zunimmt. In der guten Bezahlung? Jeder weiß, dass Ärzte in Ländern mit
staatlichen
Gesundheitssystemen
besser bezahlt werden. Dort würde
kein Arzt für 50 Euro oder weniger
pro Stunde Nachtdienst leisten. Ganz
zu schweigen von rund 50 Euro
floatende Regelleistungsvolumina,
die es im Kollektivvertrag im Quartal
gibt. In der Therapiefreiheit? Angesichts von Richtgrößen für Arzneiund Heilmittel, deren Prüfung und
Regressierung, scheidet auch sie als
„Privileg“ aus.
Deswegen lautet meine Position
zur geplanten „Harmonisierung der
Privilegien der Freien Berufe in Europa“: Die Kommission soll die angeblichen Privilegien ruhig harmonisieren, der Staat dominiert sowieso in
allen Ländern die Gesundheitssysteme, und im Gegenzug erhalten wir
in Deutschland Streikrecht wie beispielsweise die niedergelassenen
Ärzte in Frankreich.
Für mich und viele aktive und
kritische Kolleginnen und Kollegen
stellt sich seit den Reformen von Horst
Seehofer die Frage, wie wir uns besser
und nachhaltig gegen die ganzen
Fehlentwicklungen sogenannter Gesundheitsreformen wehren können,
die heute noch allenfalls einen kleinen Rest von Freiberuflichkeit übrig
gelassen haben.
Ich bin der Überzeugung, dass das
nur mit einem Streikrecht geht, das
auch für Niedergelassene gilt. Dass
wir angeblich nicht streiken dürfen,
ist durch Juristen der politisch Verantwortlichen und der Körperschaften
abgeleitet und sie alle werden hart
gegen ein Streikrecht kämpfen. Dennoch macht eine juristische Prüfung
Sinn: Warum dürfen beispielsweise in
Deutschland eine angestellte Ärztin
oder ein angestellter Arzt in der Klinik
streiken, in der ambulanten Praxis
oder dem Medizinischen Versorgungszentren aber nicht?
MEDI wird deshalb das Streikrecht
für Niedergelassene juristisch prüfen
lassen. Dazu werden wir in der zweiten
Jahreshälfte den ersten offiziellen
Warnstreik in Baden-Württemberg
organisieren. Unser Streikgrund wird
der geplante Online-Datenabgleich in
den Praxen sein, der politische und
bürokratische GAU für Praxen und
Patienten. Auf der Basis der Reaktion
von Kassenärztlicher Vereinigung und
gegebenenfalls einzelner Krankenkassen werden wir auf nationaler Ebene
vor den Sozialgerichten klagen. Je
nachdem, wie die Entscheidungen
ausfallen, werden wir das auch auf
europäischer Ebene tun. Das Mandat
dazu haben wir in unserer MEDI
Deutschland-Umfrage erhalten, bei
der sich 98 Prozent der Befragten für
diesen Weg ausgesprochen haben.
Mit dem Streikrecht hätten wir
endlich ein Instrument, um gegen
viele Fehlentwicklungen im ambulanten System vorzugehen. Ein Big
Point wäre für mich endlich feste
Preise im Kollektivvertrag. Denn die
floatenden Regelleistungsvolumina
und Fallzahlbegrenzungen sind ein
Anachronismus und haben mit Freiberuflichkeit definitiv nichts zu tun!
Dabei hoffe ich auch auf breite Unterstützung seitens der Ärztekammern,
in denen der Marburger Bund ja nicht
nur in Baden-Württemberg federführend ist. Er hat sich das Streikrecht
erkämpft und wir haben ihn bei
­seinen Streikaktionen bisher immer
tatkräftig unterstützt.
Dr. med. Werner Baumgärtner
Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg
Kammern und KV
Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Paradigmenwechsel im Notfalldienst
S
chon seit längerer Zeit diskutiert
die Vertreterversammlung der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg (KVBW) die
Neuordnung des Ärztlichen Notfalldienstes. Ursprünglich ging es dabei
um die Konzentration von rund 380
auf 70 Bezirke, um den Dienst effizienter zu machen und die Sicherstellung der Notfallversorgung auch in
Zeiten des Ärztemangels gewährleisten zu können. Der Zusammenlegung von Notfalldienstbereichen sowie der Etablierung zusätzlicher
Notfallpraxen hatte die Vertreterversammlung bereits zugestimmt (das
ÄBW berichtete).
Doch neben zahlreichen Anregungen zur künftigen Ausgestaltung
des Bereitschaftsdienstes von Mitgliedern der Vertreterversammlung meldeten sich auch die Notfalldienstkommission der KVBW sowie die vor Ort
den Notfalldienst Organisierenden und
viele weitere Ärztinnen und Ärzte zu
Wort. Zudem kündigten die Krankenkassenverbände an, sich an der Finanzierung eines organisierten Notfalldienstes ausschließlich dann weiterhin
zu beteiligen, wenn klare Strukturen in
der Zukunft erkennbar seien. Daraufhin sah sich der KVBW-Vorstand veranlasst, über eine umfangreichere Reform
nachzudenken und mit den Mitgliedern zu diskutieren.
KVBW-Chef Dr. Norbert Metke
fasste vor der Vertreterversammlung
Anfang Juli das Pro und Kontra einer
Reform des Ärztlichen Notfalldienstes
zusammen: „Falls die Kassenärztliche
Vereinigung ihren Sicherstellungsauftrag nicht erfüllt, stirbt das Primat der
Niedergelassenen in der ambulanten
Versorgung.“ Die Freiberuflichkeit sei
jedoch auch weiterhin ein unverzichtbarer Machtfaktor, so der Vorstandsvorsitzende. KVBW-Vize Dr. Johannes
Fechner berichtete über eine umfassende Analyse des Status quo und kam
zu dem Schluss: „Der Notfalldienst ist
selbst ein Patient.“ Daher stellte der
Vorstand den Delegierten einen
10-Punkte-Plan vor, wie sich der Notfalldienst komplett umkrempeln ließe.
Mit großer Mehrheit folgte die
Vertreterversammlung den Vorschlägen und erteilte dem KVBW-Vorstand
den Auftrag, bis Ende 2013 die Sicherstellung des organisierten Notfalldienstes grundsätzlich durch (circa
70) Notfallpraxen zu gewährleisten,
die in der Regel als Eigeneinrichtungen der KVBW betrieben werden
und nach Möglichkeit an Krankenhausambulanzen angebunden sein
sollen. In erster Linie wird es sich um
einen allgemeinen ärztlichen Notfalldienst handeln, der allerdings – unter
bestimmten Voraussetzungen –
durch gebietsärztliche bzw. pädiatrische Notfalldienste ergänzt werden
kann. Für Besuchstätigkeiten sollen
daneben Fahrdienste eingerichtet
werden, die mehrere Notfalldienstbereiche umfassen können. Die grundsätzliche Verpflichtung zur Teilnahme
aller Ärztinnen und Ärzte am Notfalldienst bleibt bestehen, wird jedoch
organisatorisch faktisch ausgesetzt.
Die Vergütung der Teilnahme am
Notfalldienst soll künftig einheitlich
geregelt werden und mindestens
einem ärztlichen Honorar von 50,00
Euro pro Stunde entsprechen. Zur Finanzierung der Mehrkosten wird eine
einheitliche Umlage erhoben. Zudem
forderte die Vertreterversammlung,
dass sich die Krankenkassen an der
Finanzierung substanziell beteiligen.
Der Paradigmenwechsel im ärztlichen Bereitschaftsdienst in BadenWürttemberg ist damit eingeläutet. In
den kommenden Monaten wird das
Modell des KVBW-Vorstands mit Leben erfüllt werden müssen.
Weitere Beratungs- und Berichtspunkte der Vertreterversammlung
waren unter anderem die aktuelle
Standespolitik, die Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung, die HVM-Ergebnisse oder die Liberalisierung der
Assistenten- und Vertreterrichtlinien.
Ferner stellte der Vorstand eine neue
Bonus-gestützte rationelle Pharmakotherapie vor, die unter dem Motto
„K6“ im ersten Quartal 2013 starten
und sechs Komponenten beinhalten
wird: Mitgliederportal, Frühinformation Arzneimittel, Verordnungsforum,
ARV-Schnittstelle, Beratungsangebot
und Qualitätszirkel. Mit diesen „Werkzeugen“ sollen evidenzbasierte Effektivität und Einsparpotenziale im Arzneimittelbereich realisiert sowie
„Vater“ der
neuen Notfall­
dienst­ordnung:
Dr. med.
J. Fechner
durch eine bessere Verzahnung gezielter Informationen und einer generellen Verbesserung der Informationsmedien eine Steuerung des ärztlichen
Verordnungsverhaltens erzielt werden. Ziel sind die verbesserte Versorgung der Versicherten und eine Verminderung der Regressgefahr. Beim
Erreichen vereinbarter Zielgrößen
sollen den Ärztinnen und Ärzten Boni
ausgezahlt werden.
Ergänzt wurde die Vertreterversammlung durch einen Bericht von
Dr. Peter Schwoerer, Vorsitzender des
Gemeinsamen Beschwerdeausschusses Baden-Württemberg, über die
Wirtschaftlichkeitsprüfung der Arznei- und Heilmitteltherapie. Er erläuterte, dass das Regress-Risiko nach
Richtgrößenprüfung in Baden-Württemberg vergleichsweise klein ist:
Durch ein ausgefeiltes „Filter“-System
werden Praxen, die zunächst wegen
einer Richtgrößen-Überschreitung
von mehr als 25 Prozent auffällig erscheinen, nach und nach über definierte Kriterien „aussortiert“, bevor es
überhaupt zur Einleitung eines Regressverfahrens kommt. So waren
beispielsweise im Hinblick auf Arz­
neimittelregresse im Jahr 2009 von
11 894 verordnenden Praxen zunächst
1819 auffällig. Nach Filterung wurden
aber nur 349 Regressverfahren eingeleitet, und am Ende blieben 139 Regresse übrig. Mit diesem und anderen
Beispielen gelang es Dr. Schwoerer
eindrucksvoll, die Delegierten davon
zu überzeugen, dass von seiner Prüfstelle zwar einerseits die gesetzlichen
Vorgaben des § 106 SGB V beachtet
werden, andererseits aber auch der
Versorgungswirklichkeit der Niedergelassenen in Baden-Württemberg
Rechnung getragen wird.
Prüft die Arznei- und
Heilmitteltherapie:
Dr. med. P. Schwoerer
OE
ÄBW 08 • 2012
329
Kammern und KV
Baden-Württembergischer Ärztetag diskutierte angeregt über den Mangel im Gesundheitswesen
Die Alten gehen, die Jungen flüchten
Prof. Dr. Thomas Zeltner
E
Dr. Harald Kamps
Dr. Martina Wenker
Franz Knieps
330
nde Juli zog der baden-württembergische Ärztetag über 200
Interessierte aus Ärzteschaft,
Politik, von Krankenkassen und weiteren Unternehmen und Organisationen im Gesundheitswesen nach
Stuttgart. Kammerpräsident Dr. Ulrich
Clever hatte ein volles Haus zu begrüßen, denn das Thema des Ärztetags
hatte genau ins Schwarze getroffen.
Franz Knieps, Jurist und Krankenversicherungsexperte,
moderierte
gekonnt und mit großem Sachverstand. Nach seiner Analyse nehme der
Mangel im Gesundheitswesen die
humanen Ressourcen nicht aus. Die
Leistungsempfänger müssten sich
folgerichtig damit abfinden, dass das
Gesundheitssystem künftig nicht
mehr so leicht zugänglich sein werde
wie bisher gewohnt.
Drei ärztliche Referenten beleuchteten aus ganz unterschiedlichen Perspektiven den Ärztemangel:
Dr. Martina Wenker, Vizepräsidentin
der Bundesärztekammer, verdeutlichte anhand ihrer eigenen Biografie,
dass sich insbesondere aus fehlender
Wertschätzung für den Arztberuf
Frustrationen entwickeln. Jeder Einzelne sei aufgerufen, sein berufliches
Umfeld mitzugestalten. Die ärztlichen
Körperschaften müssten zudem die
richtigen Rahmenbedingungen von
Politik und Gesellschaft fordern.
Dr. Harald Kamps, Allgemeinarzt
aus Berlin, war zuvor in Norwegen
tätig und wusste die beiden Gesund-
ÄBW 08 • 2012
heitssysteme zu vergleichen. In
Skandinavien sei die Wertschätzung
für Ärzte deutlich ausgeprägter. Am
hiesigen System störten ihn hingegen die ausgeprägten Hierarchien,
die Unvereinbarkeit von Familie und
Beruf sowie die ausufernde Bürokratie. Seine Therapieempfehlung: man
solle nicht etwa die Ärzteschaft nach
Norwegen locken, sondern man
müsse versuchen, unser Gesund­
heitssystem ein wenig norwegischer
zu machen.
Prof. Dr. Thomas Zeltner, früherer
Leiter des Schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit und Honorarprofessor in Harvard, wusste seine
Zuhörer mit entwaffnender Ehrlichkeit zu verblüffen: Deutschland löse
eines der Schweizer Probleme, indem
viele Mediziner dorthin auswanderten. Denn der eidgenössische
Zahlreiche Diskussionsbeiträge
aus dem Auditorium
Bundesstaat sei – ärztlich gesehen –
ein Immigrationsland; noch immer
würden viel zu wenige Inländer zu
Ärzten ausgebildet. Die Schweizer
Sogwirkung sei nicht zuletzt der dortigen besonderen Wertschätzung für
die Ärzteschaft geschuldet.
Das interdisziplinär besetzte Auditorium des Ärztetags diskutierte sehr
engagiert mit dem Podium und identifizierte neben der Wertschätzung für
die Health Professionals zahlreiche
weitere Faktoren, die unsere Ärzte
künftig dazu bringen könnten, nicht in
fremde Berufsfelder oder gar ins Ausland abzuwandern: Darunter Verlässlichkeit und Planbarkeit für Ärztinnen
und Ärzte, Vertrauen und Kooperation
der Gesundheitsberufe untereinander,
Respekt und Achtung aller Beteiligten.
Derlei Soft Skills müssten das gemeinsame Ziel von Politik, Gesellschaft und
Ärzteschaft sein, dann würde sich im
System etwas bewegen, so der kleinste gemeinsame Nenner.
Kammerpräsident Dr. Clever
brachte am Ende zum Ausdruck, was
die meisten im Saal dachten: Die Zeit
des Jammerns über die vorherrschenden Zustände ist vorbei. Die Ärzte
müssen vielmehr ihre Forderungen
klar formulieren und dürfen nicht
nachlassen, eigenen Gestaltungswillen zu zeigen. Nicht das übereinander
Sprechen, sondern der gemeinsame
Dialog sind dabei essenziell.
OE
Kammern und KV
Novellierte Berufsordnung und eingehende Diskussion über ärztliche Weiterbildung
Vertreterversammlung der Landesärztekammer
I
m Vorfeld des Baden-Württembergischen Ärztetags traf sich die Vertreterversammlung (VV) der Lan­
desärztekammer Baden-Württemberg
zur Arbeitssitzung. Präsident Dr. Clever
ging in seinem Bericht unter anderem
auf die aktuelle gesundheitspolitische
Großwetterlage ein, auch im Hinblick
auf das Landeskrebsregistergesetz,
das Krankenhaussterben im Südwesten oder die Bonus-Anreize in Chefarztverträgen. Anhand dieser Beispiele
stellte Dr. Clever unmissverständlich
klar, dass Ärztinnen und Ärzte - nach
den Patienten - die wichtigsten Personen im Gesundheitswesen sind,
wofür ihm die Vertreterversammlung
einhelligen Beifall zollte.
Die Delegierten verabschiedeten
mehrere gesundheits- und berufspolitische Entschließungen (siehe Kasten).
Dabei forderten sie unter anderem eine
ausreichende Finanzierung des Gesundheitswesens und sie missbilligten,
dass Tarifabschlüsse auf dem Krankenhaussektor zum Anlass für Kündigungen und Abteilungsschließungen
genommen werden. Alle Entschließungen im Volltext sind auf der Website der Landesärztekammer (www.
aerztekammer-bw.de) zu finden.
Berufsordnungs-Novelle
Nachdem der Deutsche Ärztetag in
Kiel vor einem Jahr zahlreiche Änderungen in der Muster-Berufsordnung
(MBO) beschlossen hatte, war es jetzt
Aufgabe der Delegierten, die Beschluss­
empfehlungen des Ärztetages in verbindliches Satzungsrecht umzusetzen.
Dabei wurden nahezu alle Vorgaben aus
der MBO unverändert übernommen
Die wichtigsten Abweichungen:
Bei § 16 „Beistand für Sterbende“
übernimmt die Landesärztekammer
nur den ersten Satz, nämlich die Regelung, dass Ärztinnen und Ärzte Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde
und Achtung ihres Willens beizustehen
haben. Die Sätze 2 und 3 der Musterfassung, nämlich dass es verboten ist,
Patientinnen und Patienten auf deren
Verlangen zu töten und Ärzte keine
Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen,
wurden nicht übernommen. Durch die
Streichung des Verbots einer ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung soll
eine Verschärfung durch das Berufsrecht über die strafrechtliche Regelung
hinaus vermieden werden.
Fortsetzung auf Seite 332
Entschließungen
Finanzierung: Der GKV-Spitzenverband wird aufgefordert, sich
mit einer ausreichenden Finanzierung des Gesundheitswesens
zu beschäftigen, statt unbewiesene Behauptungen (wie im Mai
zur Mengenausweitung von Operationen) zu verlautbaren.
Tarifabschlüsse: Es wird missbilligt, dass Tarifabschlüsse auf
dem Krankenhaussektor seitens der kommunalen Krankenhausträger zum Anlass für Kündigungen und Abteilungsschließungen genommen werden. Die Gestaltung der Krankenhausstruktur sollte sich ausschließlich am medizinischen Bedarf
­orientieren.
Gesundheitsfonds: Der Gesetzgeber soll ausreichend finanzielle Mittel für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung
zur Verfügung zu stellen.
Notarztvergütung: Die Kostenträger des Rettungsdienstes
werden aufgefordert, den Notarztdienst auf eine solide finan­
zielle Basis zu stellen.
Elektronische Gesundheitskarte: Die Beschlüsse des 115.
Deutschen Ärztetags zur eGK müssen konsequent umgesetzt
werden.
Gläserner Krebspatient: Die im Nationalen Krebsplan vorge­
sehene Schaffung des „Gläsernen Krebspatienten“ wird ab­
gelehnt.
Deutschkenntnisse: Ausländische Ärzte sollen ausreichende
Deutschkenntnisse durch eine persönliche Vorsprache bzw.
durch einen Sprachtest „Patientenkommunikation“ nachweisen.
Datenaustausch: Mit der dringend notwendigen Novellierung
des Heilberufe-Kammergesetzes soll u.a. auch der Datenaustausch zwischen den ärztlichen Körperschaften ermöglicht
werden.
Alle Entschließungen einschließlich Begründungen sind auf
im Internetauftritt der Landesärztekammer Baden-Württemberg verfügbar:
www.aerztekammer-bw.de
ÄBW 08 • 2012
331
C
Kammern und KV
tekammer-VV verabschiedete Fassung
regelt bis auf Weiteres die Notfalldienstverpflichtung aller Kammermitglieder (privatärztlich tätige Ärzte und
Vertragsärzte) und harmonisiert die
Befreiungsgründe der Notfalldienstordnungen der Bezirksärztekammern.
Weiterbildung
Aufgrund gesetzlicher Vorgabe im
Heilberufekammergesetz ist es erforderlich, in der Berufsordnung selbst
die wesentlichen Grundpflichten für
den ärztlichen Notfalldienst zu regeln.
Die jetzt verabschiedete Fassung des
§ 26 Berufsordnung ist eng an die
geltende Notfalldienstordnung der
Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg angelehnt. Zur näheren
Ausgestaltung der Bestimmungen
über den ärztlichen Notfalldienst existieren darüber hinaus auf Bezirksebene noch spezielle Notfalldienstordnungen. Die jetzt von der Landesärz-
Mit zwei Runden der Evaluation der
Weiterbildung hatten die Ärztekammern Impulse erhalten, um Strukturen
und Prozesse in der Weiterbildung zu
überdenken und zu optimieren. Vor
diesem Hintergrund diskutierte die VV
über die Schaffung eines Weiterbildungskatasters, die Befristung bzw.
Regelüberprüfung von Weiterbildungsbefugnissen, die Flexibilisierung der
Weiterbildung in Teilzeit sowie die
Frage einer Pflicht-Weiterbildung im
ambulanten Bereich. Der Kammervorstand wurde beauftragt, ein Konzept
zur Verbesserung der Strukturqualität
der ärztlichen Weiterbildung zu erarbeiten, über das sich die VV eine Meinung bilden will. Im Hinblick auf eine
Überprüfung der Weiterbildungsbefugnis sollen andere Lösungen als die
zeitliche Befristung gefunden werden.
Ferner verabschiedeten die Delegierten eine Änderungssatzung, die
die Einführung einer Zusatzweiterbildung „Kardio-MRT“ beinhaltet, deren
Mindesweiterbildungszeit zwölf Monate beträgt.
Inkrafttreten
Die novellierte Berufsordnung
wird – nach aufsichtsrechtlicher Genehmigung – voraussichtlich im
Herbst im ÄBW veröffentlicht und tritt
danach in Kraft.
OE
Ehrenzeichen der Deutschen Ärzteschaft für Stuttgarter Jurist
Landesärztekammer Baden-Württemberg
­informiert über ihre Arbeit
Hohe Auszeichnung für Dr. Nick
D
Landesärztekammer Baden-Württemberg ● 16. Tätigkeitsbericht 2011-2012
LÄK-Tätigkeitsbericht
­erschienen
16. Tätigkeitsbericht
2011 - 2012
er neue Tätigkeitsbericht der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg ist erschienen. Auf 192 Seiten
informiert er ausführlich
über die Arbeit der Kammer und ihrer Gremien.
Der Band kann kostenlos
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
bei der Ärztlichen Pressestelle bezogen werden:
Telefon (07 11) 7 69 89 99,
Telefax (0711) 76 45 23, E-Mail presse@aerztekammer-bw.de.
Außerdem kann der Tätigkeitsbericht auch im Internetauftritt der Kammer eingesehen beziehungsweise herunter­
geladen werden.
Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Dr. Matthias Fabian, Dr. Norbert Fischer, Dr. Michael Schulze,
Dr. Stefan Bilger, Präsident Dr. Ulrich Clever, Dr. Christoph von Ascheraden,
Dr. Ingrid Rothe-Kirchberger, Vizepräsident Dr. Josef Ungemach,
Dr. Klaus Baier, PD Dr. Christian Benninger, Dr. Michael Deeg (v.l.n.r.)
www.aerztekammer-bw.de
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Weitere Infos:
www.aerztekammer-bw.de
332
ÄBW 08 • 2012
C
I
m Auftrag des Präsidenten der Bundesärztekammer verliehen Präsident
und Vizepräsident das Ehrenzeichen der Deutschen Ärzteschaft an Dr. jur.
Karl-Eberhard Nick aus Stuttgart, ehemals Vorsitzender Richter eines Zivilsenats am Oberlandesgericht in Stuttgart. Dr. Nick ist seit über 25 Jahren Vorsitzender der „Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht“ bei der
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg. Bewundernswert und ganz entscheidend für seine nicht hoch genug einzuschätzende Arbeit war, so die Laudatoren,
wie weit und differenziert Dr. Nick in die nicht immer einfache Materie der
Verfahren vor der Gutachterkommission eingedrungen sei. Bei all seiner juristisch klaren Linie habe er es nie versäumt, die ärztliche Sicht über die vermeintlichen Behandlungsfehler
in seine Beurteilung des
Dr. Clever, Dr. Nick und Dr. Ungemach
Sachverhalts einzubeziehen und für die Entscheidung zu berücksichtigen.
Mit seinem weder Zeit
noch Arbeit scheuenden
Wirken habe sich Dr. Nick
besondere Verdienste um
den ärztlichen Berufsstand und die Ärzteschaft
in Baden-Württemberg
erworben, betonte das
Präsidium.
Kammern und KV
Fehlende Kultursensibilität bei Gericht
Clever rügt Beschneidungs-Urteil
A
nfang Juli hatte das Kölner Landgericht erstmals in Deutschland
die Beschneidung eines vier Jahre
alten Jungen aus religiösen Gründen
als Körper­verletzung gewertet und für
strafbar erklärt. Das Recht auf kör­
perliche Unversehrtheit wurde demnach höher als die Religionsfreiheit
der Eltern gewertet. Der Bundesverband
der niedergelassenen Kinderchirurgen
Deutschlands empfahl daraufhin seinen
Mitgliedern, von rituellen Beschneidungen ab­zusehen.
Für die Landesärztekammer BadenWürttemberg erklärte Präsident Dr.
­ lrich Clever, Ärztinnen und Ärzte seien
U
gut beraten, wenn sie die rituelle Beschneidung von Jungen künftig möglichst hinauszögerten, bis diese in
einem entscheidungsfähigen Alter seien.
Darüber hinaus bestehe aktuell die
Gefahr, dass derartige Eingriffe künftig
von Laien vorgenommen würden. Wegen der unter solchen Umständen oft
unzureichenden hygienischen Umstände sei mit erheblichen Komplikationen
zu rechnen. Das Urteil selbst lehnte Dr.
Clever entschieden ab und beklagte
eine fehlende Kultursensibilität beim
Gericht.
Warnung vor Ärzteverzeichnissen
I
DE G
MED
DEGERLOCHER
AKADEMIE
MEDIZIN FÜR
DIE ZUKUNFT
HERZLICH WILLKOMMEN
zur nächsten DEGMED 2012
am 14. und 15. September
Freitag, 14. September 2012
__09:30 bis 17:30 Uhr
Die wirksame Kunst des Führens
Für Ärzte in Praxis und Krankenhaus,
Netzwerken und Gesundheitsindustrie
Prof. Dr. Dr. Manfred Zehender, Freiburg
Jürgen Kraak, Praxis für Beratung und
Supervision, Stuttgart
__14:00 bis 17:30 Uhr
Der unklare Tod und seine Aufklärung
durch Arzt, Polizei, und Gerichtsmedizin
Scheinbar offizielle und seriöse Angebote häufig dubios
mmer wieder wenden sich Firmen mit
Angeboten zur Aufnahme in Verzeichnisse an Ärztinnen und Ärzte. Neben
dem Angebot eines kostenpflichtigen
Eintrags wird bisweilen auch zur Korrektur und/oder Ergänzung der – vorgeblich
– kostenfrei veröffentlichten „Grunddaten“ aufgefordert. Zumeist ist mit der
Rücksendung des irreführend gestalteten
Korrekturformulars ebenfalls ein kostenpflichtiger Vertragsabschluss verbunden.
Begleiterscheinungen wie „Aktenzeichen“, eine entsprechende Formulargestaltung oder die Verwendung einschlägiger Symbole sollen dabei zusätzlich
einen offiziellen und seriösen Eindruck
vermitteln.
Hinter solchen Angeboten stehen
zumeist dubiose, häufig im Ausland ansässige Unternehmen. Gerade dies erschwert die Rechtsverfolgung sehr.
Gleichwohl hat etwa das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Urteil
vom 26.03.2009 (Az. 6 U 242/08) in
einem solchen Fall, in dem scheinbar zur
„Datenkorrektur“ aufgefordert, tatsächlich aber ein kostenpflichtiger Vertrag
geschlossen wurde, ein irreführendes
und wettbewerbswidriges Verhalten erkannt. Auch das AG Düsseldorf hat solcherart Offerten, die „den Anschein erweckten, es würde sich bei der angeprie-
Anzeige
senen Eintragung um eine amtliche
Eintragung handeln“, als Täuschung kritisiert (AG Düsseldorf vom 21. 11. 2011
– 42 C 11568/11).
Obwohl die auf Basis der entsprechenden Anschreiben abgeschlossenen
Verträge meist ungültig sind – insbesondere, weil die Vertragsbedingungen
häufig so gestaltet sind, dass bewusst
versucht wird, Ärztinnen und Ärzte durch
irreführende Angaben zum Vertragsabschluss zu verleiten –, sollten derartige
Offerten von vornherein ignoriert werden. Im Falle eines versehentlichen, unbeabsichtigten Abschlusses, auf den
häufig drastisch formulierte Mahnungen
und Zahlungsaufforderungen folgen,
empfiehlt sich die schriftliche Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger
Täuschung. Falls die Firma einen gerichtlichen Mahnbescheid erlässt oder Zahlungsklage erhebt, sollte mit anwaltlicher
Hilfe gerichtlich gegen die Firma vorgegangen werden.
Weitere Informationen zum Thema
bietet beispielsweise der Deutsche
Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität auf seiner Internetseite unter
dem Stichwort „Adressbuchschwindel“
(www.dsw-schutzverband.de).
Bezirksärztekammer Südwürttemberg
ÄBW 08 • 2012
Michael Gerg, Kriminaloberrat, Esslingen
Dr. Frank J. Reuther, Gerichtsarzt, Ulm
__14:00 bis 17:30 Uhr
Der febrile Patient
Dr. Andrej Zeyfang, Stuttgart
Dr. Barbara Kraft, Stuttgart
Dr. Ingomar Lorenz, Stuttgart
Dr. Christoph Manegold, Stuttgart
Dr. Johannes Müller, Stuttgart
Samstag, 15. September 2012
__09:30 bis 13:00 Uhr
Würden Sie diesen Patienten
Auto fahren lassen?
Prof. Dr. Udo Sechtem, Stuttgart
Prof. Dr. Hansjörg Bäzner, Stuttgart
Weitere Informationen unter:
www.degmed .de
Veranstalter
BEZIRKS ÄRZTEKAMMER
N O R DW Ü R T T E M B E R G
in Kooperation mit
MEDICA
Deutsche Gesellschaft für
Interdisziplinäre Medizin e. V.
Veranstaltungsort
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Jahnstraße 5 | 70597 Stuttgart
Organisation und Information
MedCongress GmbH
Tel. +49 711 72 07 12-0
info@medcongress.de
management akademie
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
Veranstaltungshinweis
Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen
Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung
für Mediziner ein.
Veranstaltungstitel:
Der Weg in die eigene Praxis –
Ihr Zukunftsplan für mehr Freude im Beruf
Ziele:
Bei der Gründung einer eigenen Praxis ist neben der medizinischen Qualifikation auch unternehmerisches Know-how gefragt. Durch die neue Gesetzgebung hat sich der Gestaltungsspielraum für junge Unternehmer enorm erweitert. In diesem Seminar zeigen wir, worin die Chancen einer Praxisgründung bestehen. Dabei gehen wir hauptsächlich auf die verschiedenen
Möglichkeiten der ärztlichen Zusammenarbeit ein und erläutern
die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Veranstaltung bildet
den Auftakt zu unserem mehrteiligen „Arbeitskreis Praxisgründung/Praxisführung“. In insgesamt fünf Modulen erhalten Sie
hier weitergehende Informationen zu allen wichtigen Fragen der
Neuniederlassung – angefangen bei der Finanzierung bis hin zur
Abrechnung.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie
im Internet unter www.mak-bw.de.
Referent:
• Theo Sander, Rechtsanwalt, Diplom-Betriebswirt, Fachanwalt
für Steuerrecht, Tätigkeitsschwerpunkt Arzt- und Zahnarztrecht
Termin und Veranstaltungsort:
• 22. September 2012 (10.00 Uhr bis ca. 14.00 Uhr)
• KVBW Freiburg, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg
Information und Anmeldung:
• Management Akademie der KV Baden-Württemberg,
Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88,
E-Mail: info@mak-bw.de
• oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de
Teilnahmegebühr:
Die Teilnahme ist kostenlos, setzt jedoch eine Anmeldung voraus.
KVBW akkreditiert Netzwerkkonferenzen
Labormediziner und
Mikrobiologen gesucht
I
n Baden-Württemberg sind in den
letzten Jahren sehr viele MRENetzwerke gegründet worden. Die
freiwilligen Zusammenschlüsse von
Vertretern des Gesundheitsdienstes,
von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sind in der Regel bei
den Gesundheitsämtern angesiedelt.
Die Netzwerke erhalten durch die
Einführung von Abrechnungsziffern
für Diagnostik und Therapie multiresistenter Erreger in den Einheitlichen
Bewertungsmaßstab (EBM) weiteren
Auftrieb. Es wurde speziell eine Abrechungsposition für die Teilnahme an
einer MRSA-Fall- und/oder regionalen
Netzwerkkonferenz eingeführt, da
eine weitere Ausbreitung der Infektionen nur durch vernetztes Handeln
verhindert werden kann.
Die Regelungen des EBM sehen
eine Akkreditierung der Netzwerkkonferenzen durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) vor. Voraussetzung
hierfür ist unter anderem die regel-
mäßige Teilnahme von Laborärzten
oder Mikrobiologen. Es konnten jedoch bislang in Baden-Württemberg
nur sieben Netzwerkkonferenzen akkreditiert werden. Bei den anderen
besteht laut Auskunft des Sozialministeriums das Problem, dass es dort an
der Mitwirkung eines Laborarztes
oder Mikrobiologen fehlt.
Es werden daher Laborärzte oder
Mikrobiologen gesucht, die bereit
sind, in diesen Netzwerken mitzuarbeiten. Eine Kassenzulassung ist
hierfür nicht erforderlich. Weitere Informationen sind bei der KVBW, Frau
Jasmin Niebergall, Telefon (0 71 21)
9 17-23 80, E-Mail jasmin.niebergall@
kvbawue.de, erhältlich.
Anzeige
Landesärztekammer empfiehlt
Hilfsmittel für Kindernotfälle
Notfall-Lineal
R
und 12 000 Kinder müssen pro
Jahr in Baden-Württemberg von
Notärzten und Rettungsassistenten medizinisch versorgt werden. In rund der Hälfte der Einsätze
muss der Notarzt den Kindern Medikamente verabreichen. In BadenWürttemberg ist das rund 16 Mal pro
Tag der Fall. Insgesamt sind aber nur
bei etwa fünf Prozent der Einsätze
Kinder betroffen. Deshalb haben die
Notärzte und Rettungsassistenten
weniger Erfahrungen mit Kindern, die
Medikamente benötigen.
Die Notärzte im Südwesten, die
Techniker Krankenkasse sowie die Hilfs­
organisationen DRK, Johanniter, ASB
und Malteser haben deshalb eine Initi-
334
ÄBW 08 • 2012
ative gestartet, um die Notfallversorgung der Kinder in Baden-Württemberg
sicherer zu machen. Alle rund 600 Einsatzfahrzeuge im Land und Hubschrauber werden mit einem Notfall-Lineal für
Kinder ausgerüstet. Dieses Lineal wird
an das Kind angelegt, um die Größe zu
ermitteln. Zu der jeweiligen Größe stehen auf dem Lineal die Dosierungsempfehlungen für die am häufigsten bei
Notfällen eingesetzten Medikamente.
Die Landesärztekammer BadenWürttemberg begrüßt, dass alle
notarztbesetzten Rettungsmittel in
Baden-Württemberg mit NotfallLinealen ausgestattet werden und
empfiehlt den Ärztinnen und Ärzten,
dieses Lineal bei allen Einsätzen mit
Kindern zu nutzen.
Weitere Infos:
www.notfalllineal.de
C
Kammern und KV
Stimmungsbarometer und Impulsgeber für die KVBW
Vorstand on Tour
M
it strittigen Themen in der
Tasche suchten die Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW),
Dr. Norbert Metke und Dr. Johannes
Fechner, als „Vorstand on Tour“ auch
2012 die Mitgliedernähe. Das Tourmotto „Raus aus dem Hamsterrad“ war eng
verknüpft mit dem neuen Honorarverteilungsmaßstab und der Reform des
Notfalldienstes. Die Veranstaltungen
waren gut besucht.
Ausnahmezustand herrschte in
Schwäbisch Hall: Hier kamen so viele
Kurzentschlossene, dass nicht alle
Gäste im Saal Platz fanden. Unter den
Gästen waren auch die regionalen
Repräsentanten aus den Bezirksbeiräten und der Vertreterversammlung
zahlreich vertreten. Der jeweilige Bezirksbeirat führte durch den Abend
und moderierte die abschließende
Frage- und Diskussionsrunde.
Durchweg herrschte eine positive
Grundstimmung vor. Das war vor dem
Hintergrund der jüngsten bahnbrechenden Änderungen der Honorarverteilung und des Notfalldienstes bei
Weitem keine Selbstverständlichkeit.
Einer brachte das Erfolgsrezept auf den
Punkt: Immer wieder verstehe es der
Vorstand meisterhaft, trotz eigener Linie, alle Beteiligten mitzunehmen.
Viel spontanen Applaus gab es für
die geplante bundesweite Imagekampagne der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Sie soll dem Arztberuf auch vor dem Hintergrund des
Nachwuchsmangels neuen Glanz
verleihen, schwindende Reputation
und Attraktivität zurückgeben.
Während der Tour hatte sich die
Reform des Notfalldienstes revolutionär weiterentwickelt und gab überall
Anlass zu kritischer Diskussion. Dr.
Fechner gelang es, überzeugend um
Blick in die Veranstaltung in Schwäbisch Hall
Verständnis für die Notwendigkeit der
Reform als Maßnahme gegen den
Ärztemangel zu werben.
Vorstand on Tour wurde 2011
als Instrument der Mitgliederkommunikation eingeführt. Für 2013
schmiedet der Vorstand schon wieder
Fortsetzungspläne. Auf den Veranstaltungen gewinnen Dr. Metke und
Dr. Fechner ein Meinungsbild, woran sie die Wertschätzung ihrer
Arbeit messen können. Die Gespräche am Rande liefern wichtige
Impulse für die Weiterentwicklung
der KVBW.
Einheitliches Dokument schützt Patientinnen und Patienten in Notfällen
Substitutionsausweis
D
as Sozialministerium, die Kassenärztliche Vereinigung und
die Landesärztekammer geben seit Juli erstmals einen landesweit einheitlichen Substitutionsausweis für Baden-Württemberg heraus.
Damit soll der Schutz von substituierten Patientinnen und Patienten deutlich verbessert werden. In dem Ausweis wird dokumentiert, dass sich die
Patientin/der Patient in einer Substitutionsbehandlung befindet, mit welchem Präparat und bei welchem Arzt
die Behandlung durchgeführt wird
und wer die psychosoziale Begleitung
übernimmt. Der Ausweis löst die bisherigen regional unterschiedlichen
Modelle ab und steht den Arztpraxen
ab sofort zur Verfügung.
Der Ausweis schützt die Substitutionspatienten, die im Rahmen eines
umfassenden Therapiekonzepts mit
Drogenersatzstoffen ärztlich behandelt werden, beispielsweise bei poli-
Substitutionsmittel / Erstausgabe
Vorsicht! Substitutionsmittel äußerst vorsichtig aufbewahren!
Nicht-Opiatabhängige unbedingt vor der Einnahme schützen! Lebensgefahr!
Tagesdosis
Tagesdosis
mg
mg
Datum
Datum
Substitutionsausweis
Die Vorlage dieses Ausweises berechtigt nicht zur Abgabe von Substitutionsmitteln
Name
Wichtige Hinweise / Begleitmedikation
M U S T E R
Vorname
BADEN–
WÜRTTEMBERG
geboren am
Straße
PLZ
Ort
Mit Unterstützung der
Kassenärztlichen Vereinigung
(KVBW), der Landesärztekammer und dem Ministerium
für Arbeit und Sozialordnung,
Familie, Frauen und Senioren.
zeilichen Kontrollen. Sie können sich
mit dem Ausweis als Substitutions­
patient ausweisen und belegen, dass
sie ihr Substitutionsmittel legal mit
sich führen.
Bei einem akuten Krankenhausaufenthalt kann der Ausweis überlebenswichtig sein, um die Therapie
lückenlos fortzuführen und zu verhindern, dass eine unter Umständen
bedrohliche
Entzugssymptomatik
auftritt. Der Ausweis dokumentiert
auch die Verschreibungspraxis des
Arztes und ist so auch für den Arzt
ein wichtiger Nachweis.
Nach Überzeugung von Kassenärztlicher Vereinigung, Landesärz-
tekammer und Sozialministerium ist
der erstmals einheitliche Substitutionsausweis für Baden-Württemberg
ein entscheidender Schritt zu mehr
Transparenz in der Substitutionsbehandlung und damit auch zur Sicherheit und Akzeptanz dieser Therapie.
In Baden-Württemberg werden
derzeit rund 10 000 Opiatabhängige
mit Drogenersatzstoffen wie Methadon bzw. Subutex ärztlich behandelt.
Im Rahmen eines durchgängigen
Therapiekonzepts soll den Abhängigen
mit der Substitutionsbehandlung die
Perspektive auf Suchtmittelfreiheit und
damit auch auf soziale und berufliche
Teilhabe vermittelt werden.
ÄBW 08 • 2012
335
FOTO
Rechtsfragen
Keine Strafbarkeit von Vertragsärzten wegen Bestechlichkeit
Ärzte und Geschenke von Pharmafirmen?
S
Rechtsanwalt und
Fachanwalt
für Medizinrecht
Dr. Thomas K. Heinz
Cronstettenstraße 66
60322 Frankfurt
www.mmw-law.de
§ 11 Abs. 1 Nr. 1
Buchst. c StGB lautet:
(1) Im Sinne des Gesetzes
ist
1. …
2. Amtsträger:
wer nach deutschem
Recht
– b) …
c) sonst dazu bestellt ist,
bei einer Behörde oder
bei einer sonstigen Stelle
oder in deren Auftrag
Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten
Organisationsform wahrzunehmen,
§ 299 Abs. 1 StGB lautet:
(1) Wer als Angestellter
oder Beauftragter eines
geschäftlichen Betriebes
im geschäftlichen Verkehr
einen Vorteil für sich oder
einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert,
sich versprechen lässt
oder annimmt, dass er
einen anderen bei dem
Bezug von Waren oder
gewerblichen Leistungen
im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge,
wird mit Freiheitsstrafe
bis zu drei Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.
336
eit Jahren ist es rechtlich umstritten, ob der Bestechungsparagraf
des Strafgesetzbuchs auf Ärzte
anwendbar ist. Bestochen werden kann
demnach nur ein „Angestellter oder
Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes“. Und Angestellte sind freiberufliche Vertragsärzte nun mal nicht.
Dennoch kam eine Anzahl Gerichte, allen voran das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig, wiederholt
zu dem Schluss, dass Ärzte, zumindest
wenn sie Arzneimittel verordnen, als
„Beauftragte“ der Krankenkassen tätig
werden. Diesen Auftrag begründeten
die Richter mit dem sogenannten Sachleistungsanspruch der gesetzlich Versicherten gegenüber der Krankenkasse.
Um diesen Anspruch durchzusetzen,
brauchen die Patienten aber eine ärztliche Verordnung. Mit dem Rezeptblock, so folgerte das OLG, löse der Arzt
daher einen Kaufvertrag zwischen
Kasse und Apotheke aus. Der Große
Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 29.
März 2012 – GSSt 2/11 – nun klargestellt, dass er das anders sieht.
Kassenärzte, die von einem Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, machen sich nicht wegen
Bestechlichkeit nach § 332 StGB strafbar. Auch eine Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
nach § 299 Abs. 1 StGB scheidet aus.
Entsprechend sind auch Mitarbeiter von
Pharmaunternehmen, die Ärzten solche
Vorteile zuwenden, nicht wegen Bestechung (§ 334 StGB) oder Bestechung im
geschäftlichen Verkehr (§ 299 Abs. 2
StGB) strafbar. Der niedergelassene, für
die vertragsärztliche Versorgung zuge­
lassene Arzt handelt nämlich bei der
Wahrnehmung der ihm gemäß § 73
Abs. 2 SGB V übertragenen Aufgaben,
insbesondere bei der Verordnung von
Arzneimitteln, weder als Amtsträger im
Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB noch
als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Ausgangsverfahren war
eine Pharmareferentin, die Kassenärzten Schecks über einen Gesamtbetrag
von etwa 18 000 Euro übergeben hatte,
ÄBW 08 • 2012
wegen Bestechung im geschäftlichen
Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt
worden. Der Übergabe des Schecks
hatte ein als „Verordnungsmanagement“ bezeichnetes Prämiensystem
des Pharmaunternehmens zugrunde
gelegen. Dieses sah vor, dass Ärzte als
Prämie für die Verordnung von Arzneimitteln des betreffenden Unternehmens 5 Prozent des Herstellerabgabepreises erhalten sollten.
Die Entscheidung des Großen Senats beruht im Wesentlichen auf folgenden Erwägungen: Die gesetzlichen
Krankenkassen sind zwar Stellen öffentlicher Verwaltung im Sinne der Amtsträgerdefinition in § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst.
c StGB. Auch erfüllt das System der
gesetzlichen Krankenversicherung als
Ganzes eine aus dem Sozialstaatsgrundsatz folgende, in hohem Maße der Allgemeinheit dienende Aufgabe. Die
Kassenärzte sind aber nicht dazu bestellt, Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. Der freiberuflich tätige Kassenarzt ist weder Angestellter noch Funktionsträger einer öffentlichen Behörde. Er wird aufgrund
der individuellen, freien Auswahl des
gesetzlich Versicherten tätig. Sein Verhältnis zu dem Versicherten, der ihn
regelmäßig individuell auswählt, wird
– ungeachtet der mit der Zulassung
verbundenen Verpflichtung zur Teil­
nahme an der vertragsärztlichen Ver­
sorgung – wesentlich von persönlichem
Vertrauen und einer Gestaltungsfreiheit
gekennzeichnet, die der Bestimmung
durch die gesetzlichen Krankenkassen
weitgehend entzogen ist.
Innerhalb des Behandlungsverhältnisses konkretisiert die Verordnung
eines Arzneimittels zwar den gesetzlichen Leistungsanspruch des Versicherten auf Sachleistungen; sie ist aber untrennbarer Bestandteil der ärztlichen
Behandlung und vollzieht sich innerhalb des personal geprägten Vertrauensverhältnisses zwischen dem Versicherten und seinem Arzt, der die Verordnung nach seiner aus § 1 BÄO folgenden Verpflichtung auszurichten hat.
Die Einbindung des Vertragsarztes in
das System öffentlich gelenkter Daseinsfürsorge verleiht der vertragsärztlichen Tätigkeit danach nicht den Charakter hoheitlich gesteuerter Verwal-
tungsausübung. Dies entspricht auch
der zivilrechtlichen Betrachtungsweise.
Dem Kassenarzt fehlt es bei der
Verordnung eines Arzneimittels auch an
der Beauftragteneigenschaft im Sinne
von § 299 Abs. 1 StGB. Gemäß § 72 Abs.
1 Satz 1 SGB V wirken die Leistungserbringer, also auch die Kassenärzte, mit
den gesetzlichen Krankenkassen zur
Sicherstellung der kassenärztlichen
Versorgung zusammen, begegnen sich
nach der darin zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Wertung also
auf einer Ebene der Gleichordnung.
Von wenigen Ausnahmen abgesehen sind unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen den Kassenärzten
und den Krankenkassen gesetzlich
ausgeschlossen. Dem Begriff des Beauftragten ist aber schon vom Wortsinn
her die Übernahme einer Aufgabe im
Interesse des Auftraggebers immanent,
der sich den Beauftragten frei auswählt
und ihn bei der Ausübung seiner Tätigkeit anleitet. Es kommt hinzu, dass die
Krankenkasse den vom Versicherten
frei gewählten Arzt akzeptieren muss.
Dieser wird vom Versicherten als „sein“
Arzt wahrgenommen, den er beauftragt hat und dem er sein Vertrauen
schenkt. Eine sachgerechte Bewertung
der ärztlichen Verordnung vor dem
Hintergrund des sozialrechtlichen Regelungsgefüges führt ebenfalls zu dem
Ergebnis, dass der Kassenarzt kein Beauftragter der Krankenkassen ist. Dass
die Verordnung von Medikamenten
(und Hilfsmitteln) dabei auch Relevanz
für die Krankenkasse hat, rechtfertigt
keine andere Beurteilung.
Der Senat hatte nur zu entscheiden, ob korruptives Verhalten von
Kassenärzten und Mitarbeitern von
Pharmaunternehmen nach dem geltenden Strafrecht strafbar ist. Das war
zu verneinen. Zu bedenken ist aber,
dass für das Handeln eines Arztes
schließlich nicht nur das Strafrecht,
sondern auch Berufsrecht gilt: Die
Annahme von Geschenken und anderen Zuwendungen ist Ärzten bereits
per Berufsrecht verboten. Ebenso
verbietet das Sozialrecht die unzulässige Zusammenarbeit von Ärzten mit
anderen Leistungserbringern.
Dr. Thomas K. Heinz
Ethik
Wird das neue Transplantationsgesetz dem Anliegen der Transplantationsmedizin wirklich gerecht?
Dienst oder Bärendienst?
N
aturwissenschaften befassen sich bekanntlich mit
dem, was ist. Das Geschäft der Ethik handelt demgegenüber von dem, was sein sollte. Zwei fein
säuberlich zu trennende Welten sollte man denken. Doch
die Grenzlinie begann unscharf zu werden, seit Neurowissenschaftler und Philosophen vor einem Jahrzehnt ein
noch junges, als „Neuroethik“ bezeichnetes Forschungsgebiet entstehen ließen. Ihre Protagonisten sehen die Fähigkeit des Menschen zur Moral als Teil seiner natürlichen, von
der Evolution mitgegebenen Ausstattung. „Naturwissenschaft und das Feld der Ethik“, so der Neurowissenschaftler
und Philosoph Joshua Green von der Princeton University,
„bilden heute ein Kontinuum. Was wir heute Ethik nennen“,
so Greene, „wird in nicht allzu ferner Zeit eine Art Naturwissenschaft unseres sozialen Verhaltens sein“. Doch was
hat das alles mit den Dilemmasituationen zu tun, vor die
uns derzeit die moderne Transplantationsmedizin stellt
und von denen nachfolgend die Rede sein soll?
Die Analyse moralischer Dilemmasituationen bildet
einen der Forschungsschwerpunkte der „Neuroethik“. In
trickreich arrangierten experimentellen Situationen werden Testpersonen mit der Notwendigkeit konfrontiert,
ethische Entscheidungen zu treffen. Bei vielen dieser Experimente befinden sich die Akteure im Scanner. So lässt
sich, mit oder ohne begleitende Analyse der Hirnaktivitäten, untersuchen, warum Menschen sich in moralischen
Entscheidungssituationen wie entscheiden. Neuroethiker
wollen nicht nur wissen, wie unser Gehirn mit ethischen
Fragestellungen umgeht, sondern auch, welche Rolle da-
bei äußere Umstände, vor allem soziale Kontexte spielen.
Tatsächlich wird unser Zentralorgan bei seinen ethischen
Einschätzungen von vielen Faktoren beeinflusst und geht
keineswegs nach einem a priori festgelegten moralischen
Kodex vor. Dies zeigen zwei Experimente, die zugleich
helfen können, auch ein zentrales Dilemma der Transplantationsmedizin zu verstehen. Beide Experimente, „Trolley
Dilemma“ (Waggon-Dilemma) und „Footbridge-Dilemma“
(Fußgängerbrücken-Dilemma) genannt, sind „Klassiker“
der neuroethischen Forschung.
Im Waggon-Dilemma („Trolley Dilemma“) wird die
Testperson mit folgender Situation konfrontiert: Sie steht
zufällig an einer Weiche, an der sich ein abschüssig verlaufendes Bahngleis verzweigt. Die Weiche ist auf das rechte
der beiden sich verzweigenden Gleise gestellt. Da rollt
plötzlich ein führerloser, leerer Waggon heran, der sich
irgendwo gelöst haben muss und bereits kräftig Fahrt
aufgenommen hat. Weiter abwärts auf dem rechten Gleis,
also dort, wohin der Waggon aufgrund der Weichenstellung hinfahren wird, sind fünf Gleisarbeiter beschäftigt.
Auf dem linken Gleis arbeitet nur ein Gleisarbeiter. Die
Testperson wird darauf hingewiesen, dass die Situation,
wenn sie nicht eingreift, den fünf Arbeitern das Leben
kosten wird. Wegen des Lärms einer angrenzenden Fabrik
können die Arbeiter nicht gewarnt werden. Alles, was
die Testperson tun kann, ist die Weiche umzustellen, um
so – anstatt der fünf – „nur“ einen Menschen zu opfern.
Sie wird aufgefordert, sich zügig zu entscheiden.
Eine im Endergebnis identische Dilemmasituation,
nämlich ein Menschenleben zugunsten von fünf Geretteten zu opfern, begegnet uns auch im sogenannten
Fußgängerbrücken-Dilemma
(„Footbridge-Dilemma“).
Doch befindet sich die Testperson, die auch hier eine
Entscheidung fällen muss, in einer anderen Situation. Der
führerlose Waggon rollt heran, ungebremst wird auch er
fünf weiter abwärts tätige Gleisarbeiter töten. Doch eine
Weiche gibt es nicht. Die Testperson steht stattdessen auf
einer die Gleise überquerenden Fußgänger-Überführung.
Neben ihr steht ein enorm übergewichtiger Mann. Selbst
herabzuspringen würde den Waggon nicht aufhalten, da
sie selbst, so wird der Testperson mitgeteilt, zu wenig
Körpergewicht auf die Waage bringe. Die einzige Möglichkeit, die fünf Menschen zu retten, bestehe darin, den
übergewichtigen Fremden auf die Gleise, vor den herannahenden Waggon hinabzustoßen. Waggon-Dilemma und
Fußgängerbrücken-Dilemma haben das gleiche „KostenNutzen-Verhältnis“: Fünf werden gerettet, einer geopfert.
Der Unterschied besteht allein darin, dass die ethische
Entscheidung im einen Fall (Waggon-Dilemma) aus einer
gewissen Entfernung, im anderen Fall aber in nächster
Nähe zu jenem Menschen entschieden werden muss, der
sein Leben lassen soll. Genau auf diesen Unterschied
scheint es unserem Gehirn – und unserer ethischen Einschätzung – aber anzukommen. Denn über 90 Prozent
aller Menschen entscheiden sich zwar für das Umstellen
der Weiche, aber gegen das Herabstoßen des neben ihnen
stehenden Schwergewichts.
ÄBW 08 • 2012
113
Prof. Dr. med.
Joachim Bauer
337
Foto: Techniker Krankenkasse
Ethik
Univ.-Prof. Dr. med.
Joachim Bauer, 60,
ist Internist und
­Psychiater. Er war
­jahrelang im Bereich
der Akut- und Notfallmedizin tätig. Bauer
lehrt am Uniklinikum
Freiburg, wo er
als Oberarzt der
Abteilung Psycho­
somatische Medizin
tätig ist.
338
Mir scheint, das scheinbar widersprüchliche, bei näherer Betrachtung aber nur zu verständliche Ergebnis von
„Waggon-“ und „Trolley-Dilemma“ könnte uns helfen,
einem Zwiespalt der Transplantationsmedizin auf den
Grund zu kommen, der derzeit die Gesellschaft spaltet.
Auch beim Übertragen von Organen geht es um Menschen, die (durch eine Transplantation) gerettet werden
sollen, während andere diese Rettung möglich machen
sollen: Menschen, die einen Hirntod erlitten haben, die rein
äußerlich von einem noch lebenden Bewusstlosen oft aber
nicht zu unterscheiden sind. Sie sollen als Organspender
dienen und damit endgültig und vollständig dem Tod
überlassen werden. Spender und Empfänger einer Organtransplantation sind mit den Personen, um die es in den
beiden experimentellen Dilemmasituationen geht, nicht
ohne Weiteres zu vergleichen. Vergleichbar sind aber die
zwei unterschiedlichen Perspektiven derer, die eine ethisch
relevante Entscheidung fällen sollen.
Wodurch sind die beiden Perspektiven im Falle der Organtransplantation gekennzeichnet? Auf der einen Seite
stehen transplantierende Ärzte und eine der Transplantationsmedizin gewidmete Organisation, die Deutsche Stiftung
Organtransplantation (DSO). Beide stehen – wenn wir die
Situation auf das Waggon-Dilemma übertragen - sozusagen
an der Weiche. Sie haben Abstand zu den hirntoten Spendern. Für sie steht das rationale Kalkül im Vordergrund. Sie
verstehen nicht wie man anders entscheiden kann als die
fünf Menschen durch das Umstellen der Weiche zu retten
(zumal die Spender nach ihrer Einschätzung gar nicht „geopfert“ werden müssten, da sie ja aus neurologischer Sicht
bereits tot seien). Auf der anderen Seite stehen die Angehörigen eines Hirntoten sowie die ihn versorgenden Pflegekräfte und Ärzte (auch Gesunde, die gebeten werden, vorsorglich ihre Bereitschaft zur Organspende zu erklären,
stehen auf dieser Seite, denn sie sind sich selbst nah). Sie
alle fühlen sich wie der im Footbridge-Dilemma auf der
Fußgängerbrücke stehende Entscheider und zögern. Dies
ist der Grund, warum viele Hirntote, die auf einer Intensivstation liegen, nicht als Spender gemeldet werden. Für
Angehörige, Pflegekräfte und unmittelbar behandelnde
Ärzte ist der auf einer Intensivstation liegende hirntote
Mensch, von dem sie sich trennen sollen, nah. Er unterscheidet sich in ihrer Wahrnehmung in nichts von einem Bewusstlosen, auch wenn er von Neurologen als hirntot erklärt
wurde. Er ist warm und hat ein schlagendes Herz.
Im Kern dessen, was wir „Menschlichkeit“ nennen,
steht unsere Empathiefähigkeit. Empathiefähigkeit bedeutet konkret, die (von den meinen unterschiedlichen) Perspektiven anderer Menschen zu verstehen. Es sind jeweils
ÄBW 08 • 2012
wohlbegründete, aber unterschiedliche Perspektiven, die
den derzeitigen gesellschaftlichen Dissens im Bereich der
Transplantationsmedizin begründen. Mitmenschlichkeit
bedeutet, unterschiedliche Perspektiven zu würdigen und
anzuerkennen. Wer jedoch versucht, die wohlbegründete
Perspektive eines anderen als amoralisch zu disqualifizieren, befindet sich auf dem Holzweg. Auf einem solchen
befinden wir uns, wenn wir der zögerlichen Haltung vieler
Menschen mit Druck und moralischer Disqualifikation
derer, die sich ihren Vorstellungen nicht anschließen wollen, beizukommen versuchen. Anstatt aus dem Misserfolg
dieser Strategie zu lernen und einen neuen Weg zu beschreiten, soll das kürzlich novellierte Transplantationsgesetz „den Menschen tatsächlich etwas mehr auf die Pelle
rücken“, wie es ein prominenter Abgeordneter im Bundestag ausdrückte, eine Strategie, die vielen Zeitgenossen
Bauchschmerzen bereite.
Problematisch an der Neufassung des jetzt verabschiedeten Transplantationsgesetzes (TPG) ist keineswegs nur,
was in der Öffentlichkeit bislang wahrgenommen wurde.
Die öffentliche Diskussion befasste sich lediglich damit,
dass gesetzliche und private Krankenkassen ihren Versicherten in den kommenden Jahren „auf die Pelle rücken“
sollen, sich zu der Frage zu erklären, ob sie bereit sind, im
Falle eines Hirntodes ihre Organe entnehmen zu lassen.
Doch das jetzt novellierte TPG enthält weitere problematische Elemente. Druck gemacht werden soll nicht nur uns
allen, die wir irgendwann Organspender und damit Lebensretter für andere sein könnten. Viel heftigeren Druck
macht das Gesetz den Kliniken. Alle über 1300 deutschen
Kliniken mit Intensivstationen sind nach dem neuen Gesetz
jetzt „grundsätzlich Entnahmekrankenhäuser“ und werden
verpflichtet, „Transplantationsbeauftragte“ zu ernennen.
Als deren vorderste Pflicht definiert das Gesetz, „den Hirntod aller möglichen Organspender zu melden“. Die Be­
auftragten haben dafür zu sorgen, „dass die Entnahmekrankenhäuser ihrer Verpflichtung nachkommen“. Eine
Verletzung dieser Pflicht kann Bußgelder zur Folge haben.
Nicht nur dies erscheint mir problematisch.
Ein Unding ist, wie sich das Gesetz den Umgang mit
den Angehörigen von Hirntoten vorstellt. Die „Transplantationsbeauftragten“ werden durch das Gesetz nicht nur
verpflichtet „den Hirntod aller möglichen Organspender“
zu melden. Zugleich sollen sie, sozusagen nebenbei, „die
Angehörigen (der Spender) in angemessener Weise begleiten“. Abgesehen davon, dass das Gesetz offen lässt, wer
die Beauftragten und einen für die Aufgabe der Betreuung
ohne Zweifel notwendigen Mitarbeiterstab finanzieren
soll: Noch schlimmer ist, dass sich im Gesetz kein Wort zu
einer verpflichtenden Qualifikation der Transplantationsbeauftragten findet. Die Begleitung der Angehörigen sowie der vor Ort tätigen Pflegekräfte und Ärzte erfordert
außerordentliche psychologische Kompetenz. In einem
eindrucksvollen, vor Kurzem erschienenen Fachbeitrag
über „Die Pflege hirntoter Menschen“ schilderte Tatjana
Roos, Fachkrankenschwester für Intensivpflege, die tief
gehenden emotionalen und ethischen Probleme, die sich
für Pflegende, aber auch für Angehörige von Hirntoten,
die als Organspender infrage kommen, ergeben. Daher ist
es ein Unding, dass das Gesetz die Beauftragten nicht nur
als Sparmodell konzipiert und offen lässt, wie sie finanziert
werden sollen (dies soll zwischen allen Beteiligten irgendwann erst noch ausgehandelt werden), sondern auch
nichts zu ihrer Qualifikation festlegt.
Ob die Neufassung des Gesetzes dem Anliegen, das
Transplantationswesen in unserem Lande auf einen guten
Weg zu bringen, einen Dienst oder einen Bärendienst erweisen wird, bleibt abzuwarten. Das Kalkül, die Einholung
der Zustimmung der Angehörigen eines Hirntoten dadurch
zu umgehen, dass man uns, die Gesunden, bedrängt sich
zur Organspende zu bekennen, könnte aus mehreren
Gründen nicht aufgehen. Die Wahrscheinlichkeit, von
einem Menschen etwas Erbetenes zu erhalten, wird nicht
erhöht, sondern gemindert, wenn man den Betroffenen
bedrängt (dies ist der Grund warum alle in diese Richtung
gehenden Versuche in den vergangenen Jahren, über
Talkshow-Statements von Politikern und Prominenten
Druck aufzubauen, wenig erfolgreich waren). Hinzu kommt
die fehlende Transparenz des deutschen Transplantationsbetriebs, insbesondere das Fehlen einer ethischen Maßstäben genügenden Kontrolle der DSO, über die jüngst wiederholt berichtet wurde (siehe u. a. SPIEGEL 14/2012, S. 116
ff.). Auch nicht widerlegte Berichte (selbst wenn es nur
Gerüchte gewesen sein sollten), dass sich unter Organempfängern überproportional viele Privatversicherte befinden,
haben dem Anliegen der Transplantationsmedizin schweren Schaden zugefügt. Nicht minder schwer wiegt, dass
Einzelfälle aus jüngerer Zeit gezeigt haben, dass die Vorschriften für die Feststellung des Hirntodes nicht immer
eingehalten wurden und Neurologen sich bei der Feststellung des Hirntodes offenbar irren können.
Warum sollten sich Gesunde vor dem geschilderten
Hintergrund und angesichts von „Transplantationsbeauftragten“, die vom neuen TPG wie Kommissare installiert
werden sollen, einem solchen System vorauseilend anvertrauen? Ich selbst befürworte die Organtransplantation
Foto: Techniker Krankenkasse
Ethik
und lehne eine Organspende auch für mich keinesfalls ab.
Auch einer Lebendspende, wie sie Frank-Walter Steinmeier kürzlich seiner Ehefrau zukommen ließ, würde ich mich
nicht verweigern. Doch angesichts der durch Bedrängung
gekennzeichneten derzeitigen Situation, die durch das
neue TPG noch verschärft und zementiert werden wird,
würde ich keine vorauseilende Zustimmung erteilen wollen – eine Zustimmung, zu der wir vor allem deshalb gedrängt werden, um damit die Einholung der Zustimmung
von Angehörigen zu umgehen. Da ist mir – im Fall der
Fälle – die Einschätzung meiner erwachsenen Kinder an
meinem Krankenbett weitaus lieber als das, was ein „Transplantationsbeauftragter“, so wie ihn das neue TPG jetzt
vorsieht, in einem solchen Falle mit mir und meinen
­Angehörigen vermutlich veranstalten würde.
Prof. Dr. med. Joachim Bauer
„Collaborative Transplant Study“ wird 30 Jahre alt
Weltweite größte Transplantations-Studie
D
ie weltweite größte Studie in der Transplanta­
tionsmedizin wird 30 Jahre alt. Seit 1982 hat
die Abteilung Transplantationsimmunologie am
Institut für Immunologie des Universitätsklinikums
­Heidelberg die Daten von mehr als 500.000 Transplantationen in rund 500 Kliniken gesammelt und ausgewertet. Die „Collaborative Transplant Study“ (CTS) hat unter
anderem gezeigt, wie wichtig die HLA-Antigene für den
Erfolg einer Nierentransplantation sind und wie wirksam, aber auch schädlich Medikamente gegen die Immunabwehr sein können. Die Daten der CTS sind zudem
die wissenschaftliche Grundlage für die Verteilung von
Organen durch Eurotransplant. Von der Studie haben
Zehntausende Patienten in der ganzen Welt profitiert,
denn durch die große Fülle der Daten konnten statistisch
zuverlässige Aussagen gemacht werden, die der richtigen Organzuteilung und der wissenschaftlich fundierten Behandlung der Patienten unmittelbar zugutekommen.
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339
Wirtschaft
Informationen der Baden-Württembergischen Bank
Neues aus der Finanzwelt
Schätze schätzen und mehr
Thomas Wolter
Baden-Württembergische Bank
Edelmetall- und
Münzkabinett
Telefon
(07 11) 1 24-4 24 74
Telefax
(07 11) 1 24-4 46 59
E-Mail: thomas.wolter@
bw-bank.de
www.bw-bank.de/
numismatik
Beim Begriff „Bank“ denken viele
an „Geld“. Denn von Anfang an haben
sich Banken zur Aufgabe gemacht,
Geld zu verleihen und Angespartes zu
mehren. Daran hat sich im Wesentlichen nichts geändert. Was manch
einer nicht weiß: Es gibt nur wenige
Häuser, bei denen auch der historische Wert von Geld geschätzt wird.
Die Baden-Württembergische Bank
(BW-Bank) in Stuttgart verfügt beispielsweise über ein einzigartiges
Edelmetall- und Münzkabinett.
Bereits vor über 50 Jahren hat sie
sich auf den Münzhandel spezialisiert.
Heute umfasst ihr Handelsbestand
rund 12 500 Münzen aus Gold oder
anderen edlen Metallen. Der Schwerpunkt liegt auf den Geprägen der
Neuzeit – das heißt ab dem 19. Jahrhundert. Neben Sammlermünzen
wird auch mit Anlagemünzen, Barren,
Granulat und Bandgold gehandelt.
Die Münzexperten verfügen über
ein breites Wissen und große Erfahrung im Edelmetall- und Münzhandel.
Sie prüfen die Echtheit von Stücken
und schätzen auch den Wert von
Münzsammlungen zum Beispiel aus
Nachlässen. Um den Wert einer
Sammlermünze zu bestimmen, sind
für sie Material, Seltenheit und Erhaltung die wichtigsten Kriterien. Auf
Wunsch ihres Kunden gehen sie auch
auf Auktionen und steigern in seinem
Auftrag mit.
Faszination Gold
Exponate aus Gold üben eine
große Anziehungskraft aus. Diese
dürfte sich kaum legen, seit in der
jüngsten Zeit der Preis für den Rohstoff
von Rekord zu Rekord eilt. Auch die
Kurse für andere Edelmetalle haben in
der letzten Zeit beträchtlich zugelegt,
weshalb Münzen mittlerweile wieder
eine große Aufmerksamkeit genießen
– und zwar nicht nur in Sammlerkreisen, sondern auch bei längerfristig
orientierten Geldanlegern.
Denn Edelmetalle sind Werte an
sich. Sie bieten Sicherheit in bewegten Zeiten. Der weithin bekannte
Krügerrand aus Südafrika ist bei-
340
ÄBW 08 • 2012
spielsweise seit jeher beliebt. Gefragt
sind aktuell auch die „Pandas“ mit
jährlich wechselnden Darstellungen
des asiatischen Bären oder die von der
australischen Prägestätte herausgegebenen „Tierkreiszeichen“ mit Motiven des chinesischen Mondkalenders. Diese auch optisch attraktiven
Anlagemünzen gibt es bereits ab
niedrigen dreistelligen Eurobeträgen.
Allerdings: je kleiner die Stückelung,
desto höher der Preis pro Gramm
Edelmetall. Daher kann die fachkundige Unterstützung durch die Experten der Bank bei der Auswahl wirklich
„Gold wert“ sein.
Die Münzexperten sind auch bei
der Suche nach Raritäten behilflich.
Hierzu zählen zum Beispiel die „Julius­
turm-Stücke“. Dabei handelt es sich
um Goldmünzen, die das Deutsche
Kaiserreich ab 1874 als Kriegsreserve
im Juliusturm der Berliner Festung
Spandau hortete. Weil die dort gelagerten 10-Mark-Münzen nie in den
allgemeinen Umlauf gelangten, verfügen sie noch heute über den schönen, warmen Glanz, der neuen Goldprägungen zu eigen ist.
Baden-Württembergs Kleinode
Taler und Groschen im Norden, Gulden und Kreuzer im Süden – in der
deutschen Kleinstaaterei waren Mitte des 19. Jahrhunderts mehrere Hundert
Sorten Münz- und Papiergeld im Umlauf. Neben Königen übten später auch
Kurfürsten und Reichsstädte das Münzrecht aus. Die Münzprägestätte in
Stuttgart (Prägebuchstabe F) gibt es seit über 600 Jahren: 1374 hatte der
Kaiser Karl IV dem Grafen Eberhard II von Württemberg das Münzrecht verliehen. In Karlsruhe (Prägebuchstabe G) werden seit 1827 Münzen geprägt.
Mit der Gründung des Deutschen Reichs 1871 kam die Münzhoheit in eine
Hand. Zwei Jahre später wurde die Goldmark als einheitliche Währung eingeführt. Heute sind manche Prägungen nicht nur wertvoll – eingebettet in
Münzsammlungen sind sie wichtige Zeitzeugen der Landesgeschichte.
Die größte Münzsammlung in Baden-Württemberg besitzt das Landesmuseum Württemberg in Stuttgart mit rund 120 000 Münzen und Medaillen.
Sie ging aus der ehemaligen Kollektion der württembergischen Regenten
hervor und stellt daher die zentrale Münzsammlung des württembergischen
Landesteils dar. Neben den Prägungen des Hauses Württemberg und seiner
Nebenlinien werden dort auch solche bewahrt, die später im Königreich
Württemberg aufgingen. Der Bestand reicht von antiken Prägungen bis zu den
neuesten Euromünzen aus der Staatlichen Münze in Stuttgart. Das badische
Pendant dazu befindet sich im Badischen Landesmuseum in Karlsruhe.
Die bedeutendste und umfangreichste Universitätsmünzsammlung
Deutschlands (mit knapp 100 000 Stücken) befindet sich an der Eberhard Karls
Universität Tübingen. Die Sammlung birgt Münzen von der Antike bis zur
Neuzeit, mit Forschungsschwerpunkt von internationalem Rang in der antiken
und islamischen Numismatik. Die überregionale Bedeutung der antiken Numismatik in Tübingen ist maßgeblich einem Vermächtnis von über 3000
hochqualitativen griechischen und römischen Edelmetallprägungen von Dr.
Carl von Schäffer zu verdanken – 1838 bis 1874 Direktor der KöniglichWürttembergischen Staatsirrenanstalt Zwiefalten. Der Sammlungsbereich islamischer Münzen fußt in seiner Gründungsphase ebenfalls wesentlich auf
einem Mediziner, Dr. med. Johann Jacob Reiske (1716-1774). Dieser war als
Aufklärer, Altphilologe und Orientalist berühmt geworden. Ein Querschnitt
der Tübinger Sammlung ist im Museum der Universität MUT auf Schloss Hohentübingen ausgestellt. Der Schatz islamischer Münzen wird im Gebäude
der Universitätskasse gehütet und ist nach Vereinbarung einzusehen.
Von links nach rechts: Friedrich Großherzog von Baden,
Karl König von Württemberg, Wilhelm König von Württemberg
Vermischtes
Universitätsklinikum Heidelberg erfährt Aufwertung
Erster Lehrstuhl für Gefäßchirurgie
V
or 50 Jahren etablierte das
Universitätsklinikum Heidelberg als eine der ersten Universitätskliniken in Deutschland die Gefäßchirurgie als eigenständiges Fach.
Nun hat es einen Lehrstuhl für Gefäßchirurgie eingerichtet. Deutschlandweit gibt es insgesamt nur sechs
Lehrstühle für dieses Fach; in BadenWürttemberg ist Heidelberg der einzige Standort.
Mit Einrichtung des Lehrstuhls
kann sich die Heidelberger Gefäßchirurgie nun insbesondere auf wissenschaftlicher Ebene und in der Lehre
weiterentwickeln: Nur mit dem offiziellen Auftrag zu Lehre und Forschung,
der an einen Lehrstuhl gebunden ist,
erhält die Klinik zusätzliche Mittel für
Studentenunterricht,
wissenschaftliches Personal und Equipment, hat
Anrecht auf Laborräume und kann
Fördergelder des Landes einwerben.
Eine Auswahl an Fragestellungen, die
teilweise in nationalen und internationalen Kooperationen erforscht werden: Welche molekularen Mechanismen verursachen Arteriosklerose und
Alterung von Gefäßen und führen zu
Aortenerkrankungen? Wie lässt sich
das Risiko einer Aufweitung der Bauchschlagader optimal abschätzen?
Darüber hinaus gibt der Lehrstuhl
Planungssicherheit – beispielsweise
für groß angelegte Projekte und multizentrische Studien. Der neue Lehr-
Marburger Bund und Versorgungsanstalt
in Baden-Württemberg feiern Geburtstag
Zwei runde Jubiläen
G
leich zwei runde Jubiläen begeht die baden-württembergische
Ärzteschaft in diesem Jahr: Der Landesverband des Marburger
Bundes feiert seinen 50. Geburtstag. Gegründet wurde er am
27. Dezember 1961 in Stuttgart mit dem Ziel einer eigenen tariflichen
Vertretung der Ärzte. Als erster Vorsitzender fungierte von 1961 bis 1985
Dr. Walter Carl aus Stuttgart. Der Jahresbeitrag der rund 2200 Mitglieder
betrug seinerzeit 20 DM. Heute zählt der Landesverband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte über 15 000 Mitglieder. Seine
Neue HybridOperationssaal
in der Chirurgischen Universitätsklinik
Heidelberg.
stuhlinhaber, Prof. Dr. Dittmar Böckler,
Ärztlicher Direktor der Klinik für Gefäßchirurgie und Endovaskuläre Chirurgie innerhalb der Chirurgischen
Klinik, kann jetzt zudem junge Ärzte,
die eine akademische Laufbahn anstreben, habilitieren, sie also neben
der medizinischen Weiterbildung
zum Gefäßchirurgen oder Phlebologen bis zur eigenen Lehrbefugnis
begleiten.
Hauptaufgabe sieht der Marburger Bund in der Tarifarbeit, daneben
setzt er sich unter anderem auch für die Ärzteversorgung, die Beteiligung an der Privatliquidation, ethische Themen sowie die Work-LifeBalance ein.
60 Jahre alt wurde die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, die am 25. Juli 1951 durch
den Landtag des damaligen Landes Württemberg-Hohenzollern vor
Gründung des Südwest-Staates durch ein eigenes Gesetz errichtet
wurde. In diesen 60 Jahren hat die Versorgungsanstalt eine breite
inhaltliche und eine starke zahlenmäßige Entwicklung genommen:
1952 gehörten ihr gerade einmal 1523 aktive Teilnehmer an, während es heute rund 55 000 sind. Damit ist sie das zweitgrößte Ver­
sorgungswerk in Deutschland und sichert Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte nebst ihren Familien für die Berufsunfähigkeit, das Alter und
den Tod ab.
Prof. Bruckner-Tuderman neu im Präsidium der Forschungsförderorganisation
DFG-Vizepräsidentin aus Freiburg
P
rof. Dr. Leena Bruckner-Tuderman (Foto) ist neue Vizepräsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Die
Ärztliche Direktorin der UniversitätsHautklinik Freiburg wurde Anfang
Juli von der DFG-Mitgliederversammlung neu ins Präsidium von Deutschlands zentraler Forschungsförderorganisation gewählt. Sie übernimmt
das Vizepräsidentenamt vom Frank-
furter Internisten Professor Jürgen
Schölmerich.
Neben ihrer Forschungstätigkeit
engagiert sich Bruckner-Tuderman in
zahlreichen Berufs- und Fachgesellschaften, beispielsweise der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft
und der European Society for Dermatological Research. An der Universität
Freiburg war sie unter anderem Prodekanin für Strategie- und Entwicklungs-
fragen der Medizinischen Fakultät. Von
1994 bis 1999 war Bruckner-Tuderman
Heisenberg-Stipendiatin der DFG und
von 2004 bis 2011 im DFG-Fachkollegium Medizin, Sektion „Genetische und
metabolische Grundlagen menschlicher Erkrankungen“, tätig. Ebenso war
sie als Koordinatorin und Mitinitiatorin
an verschiedenen Schwerpunktprogrammen und Sonderforschungsbereichen der DFG beteiligt.
ÄBW 08 • 2012
341
Vermischtes
Pädiater produziert informative Audio-CDs für die Eltern seiner Patienten
Ärztliche Hörbücher
D
r. Christof Metzler aus Langenargen will Eltern mit selbst
produzierten Hörbüchern Wissen über den Nachwuchs vermitteln.
Die Audio-CDs wurden von der Stiftung Gesundheit zertifiziert. ÄBWChefredakteur Dr. Oliver Erens sprach
mit dem Kinderarzt vom Bodensee.
Wie sind Sie auf die Idee gekommen, die Eltern Ihrer kleinen
Patienten mit CDs aufzuklären?
Die Zahl der unsicheren und verunsicherten Eltern nimmt in der
Sprechstunde zu – sicher auch mit
eine der Folgen des Verlustes der
Großfamilie, die unter einem Dach
lebt. Zum Aufgabengebiet des Kinderarztes gehört deshalb zunehmend
auch der Part, den früher die Großmutter mit ihrer Erfahrung übernahm. Hörbücher sind ein modernes
Medium, von dem ich glaube, eine
größtmögliche Akzeptanz zu erreichen – außerdem können sie über
einen MP3-Player oder iPod überall
und jederzeit abgespielt werden,
auch bieten sie die Möglichkeit, dass
beide Elternteile sie sich gemeinsam
anhören können, beispielsweise während einer Autofahrt.
de vorkommen – entsprechend dem
Motto: Das Häufige ist häufig und
kommt mit großer Wahrscheinlichkeit
in jeder Familie vor. Im Hörbuch „Mein
Kind im ersten Lebensjahr“ erfährt
man alles, was im Laufe des ersten
Lebensjahres ab der Geburt passiert,
was man über Prophylaxemaßnahmen (Vitamin K und D) und Vorsorgeuntersuchungen und den Umgang
mit den Säuglings-typischen Besonderheiten, – beispielsweise Schreiphasen, Zahnung oder Zufütterung – wissen sollte. In dem Hörbuch über das
zweite bis siebte Lebensjahr kommen
entsprechend die typischen Probleme
der Kleinkindzeit vor – von Ohrenschmerzen bis zum Pseudokrupp.
Wie wurden die CDs produziert,
wie werden sie vermarktet?
Die Hörbücher entstanden in
einem kleinen Tonstudio, und da sie
authentisch wirken sollen, besprach
ich sie selbst. Als Hobbymusiker ließ
ich es mir nicht nehmen, den kleinen
musikalischen Trailer selbst zu komponieren und einzuspielen. Sie können direkt über meine Homepage
und über den Buchhandel bestellt
werden.
Wie wählen Sie die Themen aus?
Kommen die Audiobooks an?
Ich spreche in meinen Hörbüchern
über die Themen und Probleme, die
am häufigsten in meiner Sprechstun-
Und wie! Die häufigste Aussage
ist: „Wenn ich diese CD mir nur schon
hätte vor der Geburt einmal anhören
können – dann wären mir viel un­
nötige Sorgen erspart geblieben …“.
Deshalb laufen meine Bemühungen
derzeit vor allem dahin, die Krankenkassen „ins Boot zu holen“. Soll heißen, dass sie die Schwangeren über
die Möglichkeit der Vorbereitung auf
die Zeit nach der Geburt mithilfe
dieser CDs informieren oder besser
noch, sie ihnen direkt zukommen
lassen – als primäre Präventionsmaßnahme.
Planen Sie schon neue Projekte?
Durch die Tätigkeit als niedergelassener Kinderarzt sowie Konsiliararzt einer geburtshilflichen Abteilung einer Klinik und durch die derzeitigen Bemühungen um Publikmachung und Etablierung meiner
Hörbuch-Bildungsmaßnahme sind
meine zeitlichen Ressourcen vollständig ausgeschöpft, sodass dafür
leider keine Zeit bleibt. Trotzdem
sind da schon Ideen für weitere
­Hörbücher in meinem Kopf, Themen
gibt es genug …
Weitere Infos:
Nachfolger für Prof. Bamberg in der Tübinger Radioonkologie
Prof. Zips neuer Ärztlicher Direktor
P
rof. Dr. med. Daniel Zips (Foto) wurde als Nachfolger von Prof. Michael Bamberg auf
den Lehrstuhl für Radioonkologie der Universität Tübingen berufen und leitet zudem
als Ärztlicher Direktor die Universitätsklinik für Radioonkologie am Universitätsklinikum Tübingen. Die Medizinische Fakultät und das Klinikum konnten mit dem Radioonkologen einen erfahrenen Strahlentherapeuten und Forscher gewinnen. Der bisherige stellvertretende Klinikdirektor Strahlentherapie am Universitätsklinikum Dresden und Leitender Arzt
für Strahlentherapie am dortigen UniversitätsKrebs Centrum ist ein ausgewiesener Spezialist
für biologisch individualisierte Radioonkologie und translationale Strahlenforschung.
342
ÄBW 08 • 2012
C
www.kinderarztvombodensee.de
Vermischtes
Landesregierung zahlt bis zu 30 000 Euro für Niederlassung in ländlichen Gemeinden
Förderprogramm für Landärzte
A
nfang Juli kündigte die Baden-Württembergische Landesregierung an, bis zu 30 000
Euro Landesförderung könne ein Hausarzt
in Baden-Württemberg künftig erhalten, wenn er
sich in einer ländlichen Gemeinde ohne Arzt niederlasse. Das Förderprogramm sei insgesamt mit
knapp zwei Millionen Euro ausgestattet und richte sich insbesondere an Fachärzte für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendärzte sowie hausärztlich tätige Internisten. Die Medien berichteten
ausführlich. Nachstehend drucken wir den Kommentar von Frank Krause aus den Stuttgarter
Nachrichten ab, mit freundlicher Genehmigung
der Herausgeber:
Notruf
„Das Türschild mit diesem oder einem ähnlichen
Text dürfte in Zukunft öfter in den Wartezimmern im
Land hängen. „Liebe Patienten, ich gebe meine Praxis
auf. Ich danke Ihnen für die jahrelange Treue und
wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute, vor allem
Gesundheit.“ Der Arzt geht in Ruhestand. Aber was
macht der Patient: Weiterfahren zum nächsten Arzt,
sich einreihen in die Warteschlange im Krankenhaus?
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Noch besteht kein Grund zur Panik im Südwesten. Die Dichte bei der Hausarztversorgung ist nicht
schlecht, zeigt aber bereits Mängel. Und Besserung
ist nicht in Sicht. In den nächsten Jahren werden
zahlreiche ältere Mediziner das Stethoskop an den
Nagel hängen.
Insofern tut die Landesregierung gut daran,
Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Ob eine Prämie
von 30 000 Euro allerdings hilft, dass sich ein
junger Hausarzt im tiefen Schwarzwald oder
im entlegenen Flecken auf der Schwäbischen
Alb niederlässt, ist fraglich. Denn die Entscheidung
zur Praxiseröffnung hängt von mehr ab, als
von einem Zuschuss für die medizinischen Geräte.
Da geht es neben Fragen der geregelten Arbeitszeiten und dem nötigen Privatleben vor allem
um weiche Standortfaktoren: Wie steht es um
die Infrastruktur? Ist die Kommune ans Breitband angeschlossen? Wie ist die Schullandschaft? Insofern gilt: Der zunehmende Land­
ärztemangel ist kein ausschließlich medizinisches
Problem, sondern ein Aufgabenfeld, das viele
Politikfelder berührt. Grün-Rot braucht also
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ein ganzheitliches Konzept, wenn es schon die
Kasse öffnet.“
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Sozialministerium erarbeitet Neufassung der Regelungen
Zwangsmedikation
D
as Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 12. Oktober 2011 § 8 Abs. 2
Satz 2 des baden-württembergischen Unterbringungsgesetzes (UBG) für verfassungswidrig
erklärt. Deshalb erarbeitet das Sozialministerium
eine Neufassung der Rechtsgrundlage für die
medizinische Zwangsbehandlung untergebrachter Personen. Aus Sicht von Sozialministerin Katrin
Altpeter ist Zwangsmedikation unter den engen,
vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen
Voraussetzungen auch künftig erforderlich, weil
sonst die Zahl von behandlungsbedürftigen, aber
(rechtlich) nicht behandelbaren Patientinnen und
Patienten spürbar ansteigen würde. Dies könnte
in vielen Fällen die Rückkehr zu einer reinen Verwahrpsychiatrie bedeuten. Daher soll die Neufassung – neben der Anwendung zur reinen Gefahrenabwehr – auch die Möglichkeit der Zwangsmedikation mit dem Ziel der Wiederherstellung der
Einsichtsfähigkeit des Patienten vorsehen, die ihn
entlassungsfähig macht. Der Gesetzentwurf zur
Neufassung von § 8 UBG, der sich strikt an die
Sonotheken in:
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hält, soll
nach der Sommerpause im Kabinett eingebracht
werden.
Grundsätzlich soll künftig gelten, dass eine
medizinische Behandlung nur mit Einwilligung der
untergebrachten Person durchgeführt werden
darf. Zwangsbehandlung soll nur in Ausnahmefällen möglich sein. Es soll zudem eine strenge Prüfung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geben.
Eine Zwangsmedikation muss vorab durch ein
Gericht überprüft werden, Anordnung und Überwachung der Behandlung sollen durch einen Arzt
bzw. eine Ärztin geschehen, die ärztliche Aufklärung vorab beziehungsweise das Gespräch mit der
untergebrachten Person nach der Behandlung
muss dokumentiert werden. Eine wirksame Patientenverfügung, in der beispielsweise eine
Zwangsmedikation abgelehnt wird, hat grundsätzlich Vorrang, es sei denn, durch die Behandlung soll eine Lebensgefahr oder eine akute
schwerwiegende Gefahr für die Gesundheit dritter
Personen abgewendet werden.
ÄBW 08 • 2012
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Vermischtes
Neue Bücher
Der Körper packt aus
Dr. Blocks Patiententypologie
A. Diehlmann, Eigenverlag, 111 Seiten,
ISBN 978-3000337628, 8,80 Euro
B. Block, 207 Seiten, Patmos;
ISBN 978-3843600248, 16,90 Euro
Leider werden Bevormundung, Demütigung, Strafandrohung bis hin zu
körperlicher Gewalt teilweise immer
noch als probate Mittel in der Kindererziehung angesehen. Die Autorin
zeigt, wie der Körper ein Leben lang
leidet und ständig versucht, sich in
Symptomen und Krankheiten mitzuteilen. Diese „Sprache“ richtig zu entschlüsseln und die Appelle des Körpers ernst zu nehmen, dazu will das
gesellschaftskritische Buch anregen.
Der Kraftmensch, der Tabletten-Freak
oder der Patient, der auch bei seiner
Krankheit mit der Mode geht: Der
Braunschweiger Internist präsentiert
ein Panoptikum skurriler Typen. Die
pointierten Porträts sind nicht nur
urkomisch und tiefsinnig, sie entlarven auch den Geist unseres Gesundheitssystems, der so manche Schrulligkeit geradezu heraufbeschwört
und das der Autor umschreibt als „ein
schwer verständliches Gebilde, das
weltweit führend ist.“
Ethik
D. Robinson, C. Garratt, 174 Seiten,
Tibiapress, ISBN 978-3935254243,
10,00 Euro
Der Sachcomic folgt den Debatten
der großen Moralphilosophen Sokrates, Platon, Aristoteles über Hobbes und Kant, bis hin zu modernen
Denkern wie Nietzsche, Sartre und
den Postmodernen. Exemplarisch
widmen sich die Autoren am Ende
auch Streitfragen, wie beispielsweise
der Sterbehilfe. – Die Idee, dem Leser
schwierige ethische Fragen mithilfe
von kurzen Texten und Comics näher
zu bringen, ist gut. Dennoch bleibt
das Werk leider viel zu oberflächlich.
Krisenerfahrung und
Lebensleistung
einer Stuttgarter Arztfamilie
N
ach dem großen Erfolg der
mehrteiligen
Dokumentations-Reihe „Die KnochenDocs“ aus der Heidelberger Orthopädie zeigte das SWR-Fernsehen in den
letzten Wochen neue Geschichten aus
baden-württembergischen Universitätskliniken. Im Mittelpunkt stand
diesmal das Herzzentrum Freiburg
und Bad Krozingen. Ein Hochleistungszentrum am Rande des Schwarzwaldes: 4000 herz- und gefäßchirurgische Eingriffe pro Jahr, an die 1500
Mitarbeiter und jährlich 320 Studenten in Ausbildung.
Über zwei Generationen hinweg wirkten Rudolf und Richard Mayer-List als
medizinische Direktoren am Paulinenhospital der Evangelischen Diakonissenanstalt Stuttgart. Ihre umfangreiche Korrespondenz gibt Einblicke
in das Schicksal der Diakonissenanstalt während des „Dritten Reiches“
den Kriegsereignissen 1943/44, von
Zusammenbruch und Neuanfang.
Gewaltfreie Kommunikation
im Gesundheitswesen
R. Schäfer, G. Schuhmann,
91 Seiten, Königshausen & Neumann,
ISBN 978-3826045943, 12,80 Euro
M. Sears, A. Weckert, 144 Seiten,
Junfermann, ISBN 978-3873877849,
14,90 Euro
Beruflich mit Sterbenden umzugehen
und sich ständig mit menschlichen
Grenzsituationen auseinanderzusetzen, ist letztlich ein Ergebnis unserer
industrialisierten Gesellschaft. Diese
erlebte Realität führt bei Mitarbeitern
von Hospizen, Palliativstationen, Altenheimen und ambulanten Diensten
nicht selten zu einer Spirale aus
gutem Willen, Überlastung, nicht gelebter Trauer, Erschöpfung, Aggression, Resignation und anderen problematischen Phänomenen.
Kaum eine Branche stellt ihre Mitarbeiter vor so große Herausforderungen wie das Gesundheitswesen.
Der effektivste Ansatz, um die problematischen Strukturen im Gesundheitswesen positiv zu entwickeln, ist
eine bedürfnisorientierte Sprache.
Mithilfe der Gewaltfreien Kommunikation lassen sich spürbare und dauerhafte Verbesserungen im Umgang
mit den Patienten erreichen, aber
auch Verbesserungen im Arbeitsumfeld der Beschäftigten.
ÄBW 08 • 2012
Die Herz-Docs
R. Königstein, 232 Seiten,
Kohlhammer, ISBN 978-3170220577,
24,00 Euro
Wie viele Sterbende
verträgt ein Mensch?
344
Geschichten aus
der Freiburger Uniklinik
In fünf halbstündigen Folgen
wurden Geschichten junger und alter
Patienten erzählt, bei denen Hoffnungen und Leid, Zuversicht und
Schmerz nur einen Bruchteil voneinander entfernt waren. Entstanden
sind sehr nahe Beobachtungen von
Menschen in existenziellen Situationen: Ihr Herz, der zentrale Motor des
Körpers, drohte auszufallen. Die Fernsehkamera war in dieser schweren
Phase der Patienten mit dabei, streng
dokumentarisch und ohne Inszenierungen. Die Sendereihe war eine gute
Werbung für die Leistungsfähigkeit
der modernen Medizin und die Empathie von Ärztinnen und Ärzten im
Südwesten.
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Tel. (0 72 31) 10 12 13
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Web: www.afpp.de
19. 09. 2012
ganztägig
Landesgeriatrietag
Baden-Württemberg 2012
Mannheim
IV. Medizinische Klinik
der Universitätsmedizin Mannheim
Direktor: PD Dr. med. Heinrich Burkhardt
Theodor-Kutzer-Ufer 1–3, 68167 Mannheim
Tel. (06 21) 3 83-59 81
Fax (06 21) 3 83-21 82
E-Mail: geriatrie@umm.de
13. 10. 2012
9.15 – 12.45 Uhr
Gallenwegserkrankungen
Endoskopische und sonografische
Diagnostik und Therapie
(mit Live-Beiträgen)
Keine Teilnahmegebühr
Universitätsklinikum
Tübingen
Hörsaal Kinderklinik
Gebäude 410
Hoppe-Seyler-Str. 1
72076 Tübingen
Medizinische Klinik,
Abt. I und Klinik für Allgemeine, Viszeralund Transplantationschirurgie
Tel. (0 70 71) 29-8 44 57
Fax (0 70 71) 29-44 57
E-Mail: endo-sono@gastro-1.de
www.gastro-1.de
13. 10./14. 10. 2012
Start des nächsten
Ausbildungsgang
Curriculum Fachgebundene
Zusatzweiterbildung
Psychotherapie / Schwerpunkt
­Verhaltenstherapie
(nach WBO der LÄK Ba-Wü)
Mannheim
auch Einzelmodule
für Gasthörer
belegbar
– alle Kurse zertifiziert –
IVT-Kurpfalz
Augustaanlage 7–11
68165 Mannheim
E-Mail: Sekretariat@ivt-kurpfalz.de
Tel. (06 21) 41 53 64
Info: www.ivt-kurpfalz.de
13. / 14. 10. 2012
10. / 11. 11. 2012
Theorieseminare zur Ausbildung
zum Asthmatrainer 2012
Basismodul Trainerkompetenz
Aufbaumodul Asthmatrainer
Fachkliniken Wangen
Am Vogelherd 14
88239 Wangen im Allgäu
Asthmaakademie Baden-Württemberg e. V.
Am Vogelherd 14, 88239 Wangen im Allgäu
Infos: Dr. med. Thomas Spindler oder unter
www.aabw.de
Tel. (0 75 22) 7 97 12 11
Fax (0 75 22) 7 97 11 19
19. – 23. 10. 2012
Jahrestagung 2012
der Deutschen, Österreichischen
und Schweizerischen
Gesellschaften für Hämatologie
und Onkologie
mit integriertem Studententag
und Pflegetagung
Stuttgart,
ICS Internationales
Congresscenter
DGHO Service GmbH
Alexanderplatz 1, 10178 Berlin
Tel. (0 30) 27 87 60 89-0
Fax (0 30) 27 87 60 89-18
www.dgho-service.de
14. / 15. 09. 2012
16. / 17. 11. 2012
25. / 26. 01. 2013
08. / 09. 03. 2013
Infoabend
24. 10. 2011
18.00 Uhr
Pforzheim
Ebersteinstr. 39
(Kontakt s. o.)
Ermäßigte Teilnahmegebühren bis 16. 09. 2012
Fortbildung, Seminare & Kongresse
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TERMIN
THEMA
ORT
VERANSTALTER
09. – 11. 11. 2012
Berg & Sport 2012
Aktueller Stellenwert
der Alpin- und Höhenmedizin
im Gesundheitssystem
Vorträge in folgenden Sessions:
Präventivmedizinische Aspekte
mittlerer Höhen / Medizinische
Herausforderungen bei alpinen
Trendsportarten / Alpinsport &
chronische Erkrankungen / Interven­
tionen zur Funktionsverbesserung
Workshops: Hypoxie / RechtsherzEchokardiographie / Spiroergometrie
Ramsau am Dachstein
Gemeinsame Jahrestagung
der ARGE-Alpinmedizin,
der Österreichischen Gesellschaft
für Alpin- und Höhenmedizin und
der Österreichischen Gesellschaft
für Sportmedizin und Prävention
Details zu Anmeldung, Teilnahmegebühren,
Programm, Workshops, Gastvorträgen,
Postersession etc. auf der Kongresswebsite
www.bergundsport2012.at
samstags oder sonntags
(10 x)
individueller Einstieg und
Teilbelegung möglich
Psychosomatische
Grundversorgung
80- bzw. 40-stündiger
Grund- / Aufbaukurs
Stuttgart-Süd
Kursgebühr: 900,– Euro
Anmeldung / Auskunft:
IB-GIS mbH
Medizinische Akademie
Hauptstätter Str. 119 –121, 70178 Stuttgart
Tel. (07 11) 64 54-5 40, Fax (07 11) 64 54-5 06
E-Mail: aerztefortbildung@med-akademie.de
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Format 2: 4-spaltig / 40 mm € 250,00
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z. B.: 4-spaltig / 50 mm € 305,00
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Das ÄBW erscheint zum 15. eines Monats,
Anzeigenschluss am Ende des Vormonats.
Anzeigenschluss für Heft 9/2012
ist der 31. August 2012
Ihr Kontakt zur Anzeigenabteilung:
Frau Angela Grüssner
Telefon 0711/63672-827
Fax 0711/63672-727
gruessner@gentner.de
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Fax 0711/63672-761
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Zum Gedenken
Dr. med. Irmgard Schäfers,
Überlingen
Prof. Dr. med. Erwin Rimbach,
Tübingen
Dr. med. Werner Jundt, Backnang
Dr./IM Temeschburg Heinrich Noll,
Stuttgart
Dr. med. Hannelise Duvernoy,
Stuttgart
Dr. med. Anneliese Mennicken-Katz,
Neresheim
Dr. med. Wolfgang Exner,
Baden-Baden
Dr. med. Armin Lütke, Aalen
Dr. med. Hans-Ulrich Ruthig,
Hüfingen
Dr. med. Karl Schütz, Weinsberg
Dr. med. Rainer Kubasek, Waldkirch
Dr. med. Helmut Luther,
Bad Herrenalb
Dr. med. Helmut Kurz, Ludwigsburg
Dr. med. Wilhelm Wöhrle, Stuttgart
Dr. med. Hans Flick,
Villingen-Schwenningen
Dr. med. Walter Kupferschmid, Aalen
Dr. med. Iwan Diehl, Büsingen
Dr. med. Karlheinz Fischer, Jestetten
Wladimir Janzer, Ostfildern
Dr. med. Hans-Werner Cabanis,
Esslingen
Christina Bayer, Heidelberg
Prof. Dr. med. Jochen Staubesand,
Bad Krozingen
Helmut Bianzano, Kehl
Elisabeth Orhan-Gentzen,
Kornwestheim
Dr. med. Erhard Scheibe, Freiburg
Dr. med. Ilse Lattermann, Freiburg
Dr. med. Joachim Uber,
Kornwestheim
Dr. med. Heinz Schöpfer, Stuttgart
Dr. med. Helga Thierfelder,
Heidelberg
Dr. med. Klaus Wolf Wunderlich,
Karlsruhe
Dr. med. Peter Langkau, Ellwangen
Dr. med. Thomas Bremhorst,
Stuttgart
Dr. med. Inge Hasenkämper,
Mössingen
Bekanntmachungen
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
* 05. 06. 1918 † 07. 08. 2011
* 05. 07. 1919 † 10. 01. 2012
* 25. 12. 1910 † 12. 03. 2012
* 05. 05. 1938 † 18. 03. 2012
Landesausschuss
Ärzte/Krankenkassen
Geschäftsstelle:
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart (Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-21 54
Fax (07 11) 78 75-21 21
* 22. 07. 1922 † 21. 03. 2012
* 04. 09. 1921 † 21. 04. 2012
Feststellung von Überversorgung
* 22. 07. 1920 † 23. 04. 2012
* 05. 05. 1916 † 12. 05. 2012
Der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss
vom 27. 06. 2012 gemäß § 103
Abs.1 Satz 1 SGB V i. V. mit § 16 b
Abs. 1 Ärzte-ZV arztgruppen­
bezogen für nachstehende
­Planungsbereiche nach Maßgabe
der Planungsblätter (Anlage 4
Bedarfsplanungs-Richtlinie)
Überversorgung fest:
Anästhesisten:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
­Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn,
Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis,
Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwäbisch Hall,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
­Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen,
Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.
Augenärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen­
dingen, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Stadt
Heilbronn, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim,
Ortenaukreis, Ostalbkreis,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwäbisch Hall,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
* 17. 12. 1945 † 13. 05. 2012
* 24. 08. 1949 † 22. 05. 2012
* 03. 02. 1951 † 27. 05. 2012
* 18. 09. 1935 † 27. 05. 2012
* 22. 10. 1921 † 28. 05. 2012
* 30. 05. 1944 † 30. 05. 2012
*
*
*
*
*
10. 02. 1926
21. 12. 1918
16. 08. 1928
23. 07. 1940
01. 06. 1953
†
†
†
†
†
31. 05. 2012
31. 05. 2012
02. 06. 2012
06. 06. 2012
07. 06. 2012
* 28. 02. 1921 † 09. 06. 2012
* 15. 09. 1983 † 10. 06. 2012
* 23. 01. 1921 † 12. 06. 2012
* 29. 11. 1921 † 14. 06. 2012
* 03. 03. 1945 † 17. 06. 2012
* 17. 06. 1925 † 17. 06. 2012
* 12. 07. 1920 † 18. 06. 2012
* 03. 04. 1934 † 19. 06. 2012
* 24. 03. 1920 † 21. 06. 2012
* 17. 07. 1921 † 21. 06. 2012
* 06. 04. 1939 † 21. 06. 2012
* 19. 12. 1919 † 24. 06. 2012
* 17. 01. 1948 † 29. 06. 2012
* 08. 04. 1928 † 06. 07. 2012
Sigmaringen, Tübingen,
Tuttlingen, Ulm, Waldshut,
Zollernalbkreis.
Chirurgen:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn,
Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis,
Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwäbisch Hall,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart,
Tübingen, Tuttlingen, Ulm,
Waldshut, Zollernalbkreis.
Fachärztlich tätige Internisten:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim,
Landkreis Heilbronn, Stadt
Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg,
Main-Tauber-Kreis, Mannheim,
Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwäbisch Hall,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart,
Tübingen, Tuttlingen, Ulm,
Waldshut, Zollernalbkreis.
Frauenärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn,
Hohenlohekreis, Landkreis
Karlsruhe, Stadt Karlsruhe,
Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg,
Main-Tauber-Kreis, Mannheim,
Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
ÄBW 08 • 2012
347
Bekanntmachungen
Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen,
Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen,
Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.
HNO-Ärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen­
dingen, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Landkreis
Karlsruhe, Konstanz, MainTauber-Kreis, Mannheim,
Ortenaukreis, Ostalbkreis,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwäbisch Hall,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart,
Tübingen, Tuttlingen, Ulm,
Waldshut, Zollernalbkreis.
Hautärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen­
dingen, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn,
Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis,
Ostalbkreis, Ravensburg,
Rems-Murr-Kreis, Reutlingen,
Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil,
Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen,
Stuttgart, Tübingen, Ulm,
Waldshut.
Kinderärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Heidelberg,
Heidenheim, Landkreis
Heilbronn, Stadt Heilbronn,
Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe,
Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg,
Main-Tauber-Kreis, Mannheim,
Ortenaukreis, Ostalbkreis,
Pforzheim, Ravensburg,
Rems-Murr-Kreis, Reutlingen,
Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil,
Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen,
Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen,
Ulm, Waldshut.
348
Nervenärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn,
Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis,
Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwäbisch Hall,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart,
Tübingen, Tuttlingen, Ulm,
Waldshut, Zollernalbkreis.
Orthopäden:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn,
Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis,
Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwäbisch Hall,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart,
Tübingen, Tuttlingen, Ulm,
Waldshut, Zollernalbkreis.
Psychotherapeuten:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn,
Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis,
Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwäbisch Hall,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart,
ÄBW 08 • 2012
Tübingen, Tuttlingen, Ulm,
Waldshut, Zollernalbkreis.
Radiologen:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn,
Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis,
Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwäbisch Hall,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart,
Tübingen, Tuttlingen, Ulm,
Waldshut, Zollernalbkreis.
Urologen:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn,
Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Neckar-OdenwaldKreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis,
Pforzheim, Ravensburg,
Rems-Murr-Kreis, Reutlingen,
Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil,
Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen,
Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen,
Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.
Hausärzte
Baden-Baden/Rastatt, BreisgauHochschwarzwald, Freiburg,
Heidelberg, Heidenheim,
Konstanz, Lörrach, Rhein-NeckarKreis, Schwäbisch Hall,
Sigmaringen, Ulm.
Aufhebung von
Zulassungsbeschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss
vom 27. Juni 2012 gemäß § 103
Abs. 3 SGB V i. V. mit § 16 b
Abs. 3 Ärzte-ZV fest, dass für
bestimmte Arztgruppen in
einzelnen Planungsbereichen in
Baden-Württemberg die Voraussetzungen für eine Überversorgung entfallen sind. Er hebt
daher arztgruppenbezogen für
die nachstehenden Planungs­
bereiche die mit früheren
­Beschlüssen angeordneten
Zulassungsbeschränkungen auf.
Der Landesausschuss versieht mit
verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse seine Aufhebungsbeschlüsse mit der Auflage,
dass Zulassungen – soweit sie
bei der Ermittlung des Versorgungsgrades zu berücksichtigen
sind – nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die
Arztgruppe Überversorgung eingetreten ist. Zulassungen nach
§ 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 SGB V
und Anstellungen nach § 101
Abs.1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind
vorrangig umzuwandeln und bei
der Arztzahl der jeweiligen Arztgruppe mitzurechnen, wobei
die Zulassungen nach Nr. 4 den
Anstellungen voran gehen.
Maßgeblich für die Beendigung
der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge
der jeweils längsten Dauer der
gemeinsamen Berufsausübung
oder der Anstellung. Ist danach
noch keine Überversorgung eingetreten, ist über entsprechende
Anträge auf (Neu-)Zulassung
zu entscheiden, die mit den nach
§ 18 Ärzte-ZV erforderlichen
Unterlagen innerhalb einer
Bewerbungsfrist bis einschließlich 30. September
2012 beim jeweils zuständigen
Zulassungsausschuss einge­
gangen sind. Die Entscheidung
erfolgt nach pflichtgemäßem
­Ermessen unter Berücksichtigung
der beruflichen Eignung, der
Dauer der bisherigen ärztlichen
Tätigkeit, des Approbationsalters
und der Dauer der Eintragung in
die Warteliste für den jeweiligen
Planungsbereich. Bei hiernach
gleicher Eignung von Bewerbern
soll die räumliche Wahl des
­Vertragsarztsitzes im Hinblick auf
die bestmögliche Patientenversorgung berücksichtigt werden.
Anästhesisten
Sigmaringen.
Frauenärzte
Rottweil.
Bekanntmachungen
HNO-Ärzte
Stadt Karlsruhe, NeckarOdenwald-Kreis, Pforzheim.
Kinderärzte:
Landkreis Karlsruhe.
Hausärzte:
Böblingen, Main-Tauber-Kreis,
Waldshut.
Anordnung von
Zulassungsbeschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg hat mit Beschluss
vom 27. Juni 2012 festgestellt,
dass für bestimmte Arztgruppen
in Baden-Württemberg zusätzlich
zu seinen früher getroffenen
Feststellungen eine Überversorgung vorliegt. Er ordnet daher
gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 SGB V
i. V. mit § 16 b Abs. 2 Ärzte-ZV
mit verbindlicher Wirkung für
die jeweiligen Zulassungsausschüsse weitere Zulassungs­
beschränkungen an, und zwar
für die nachstehenden Planungsbereiche:
Augenärzte:
Lörrach, Sigmaringen.
Frauenärzte:
Stadt Karlsruhe, Stuttgart.
Hautärzte:
Ludwigsburg, Schwäbisch Hall.
Kinderärzte
Neckar-Odenwald-Kreis.
Nervenärzte
Enzkreis, Pforzheim.
Orthopäden:
Esslingen.
Urologen
Stuttgart.
Hausärzte
Konstanz, Schwäbisch Hall,
­Sigmaringen.
Feststellung der Mindest­
versorgungsanteile für die Gruppe
der Psychotherapeuten
Der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss
vom 27. Juni 2012 gemäß
§ 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V i. V.
mit § 22 Abs. 1 und Anlage 2.4
der Bedarfsplanungs-Richtlinie
fest, dass in den nachstehenden
Planungsbereichen für ärztliche
Psychotherapeuten ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von
25 Prozent und für Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder
und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von
20 Prozent noch nicht
ausgeschöpft ist:
Ärztliche Psychotherapeuten
Alb-Donau-Kreis, Stadt Heilbronn,
Ostalbkreis, Tuttlingen.
Leistungserbringer,
die ausschließlich Kinder
und Jugendliche psycho­
therapeutisch behandeln
Landkreis Karlsruhe, Pforzheim.
Der Zulassungsausschuss
darf bis zur Höhe der in den
Planungsblättern ausgewiesenen
Anzahl Zulassungen erteilen.
Zulassungen nach § 101 Abs.1
Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs.1 Satz 1
Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils
vorrangig umzuwandeln, wobei
die Zulassungen nach Nr. 4
den Anstellungen voran gehen.
Maßgeblich für die Beendigung
der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge
der jeweils längsten Dauer der
gemeinsamen Berufsausübung
oder der Anstellung. Ist danach
der vorgesehene Mindestversorgungsanteil noch nicht ausgeschöpft, ist über entsprechende
Anträge auf (Neu-)Zulassung zu
entscheiden, die mit den nach
§ 18 Ärzte-ZV erforderlichen
Unterlagen beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung
erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung
der beruflichen Eignung, der
Dauer der bisherigen ärztlichen/
psychotherapeutischen Tätigkeit,
des Approbationsalters und
der Dauer der Eintragung in die
Warteliste für den jeweiligen
Planungsbereich. Bei hiernach
gleicher Eignung von Bewerbern
soll die räumliche Wahl des
Vertragsarztes/-psychotherapeuten im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung
berücksichtigt werden.
Stuttgart, 27. 06. 2012
Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen
für Baden-Württemberg
Dr. Raible, Vorsitzender
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 5
70597 Stuttgart (­ Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 40
70597 Stuttgart (­ Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 89-0
Fax (07 11) 7 69 89-50
Weitere Infos unter www.laek-bw.de
Landeseinheitliche
­Abschlussprüfung Winter 2012/13
für Medizinische Fachangestellte
Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung für Medizinische
Fachangestellte beginnt am
19. November und wird am
20. und 22. November 2012
fortgesetzt. Die Termine der
praktischen Prüfung werden
den Prüflingen von den Bezirks­
ärztekammern bzw. den Berufsschulen jeweils mitgeteilt.
Die Anmeldefrist zur Zulassung
zur Prüfung endet am 15. September 2012 (vgl. §§ 7 und 10
der Prüfungsordnung für die
­Abschlussprüfung der Medizinischen Fachangestellten der
Landesärztekammer BadenWürttemberg 02/2007).
22. Psychosomatischer Tag,
Samstag, 20. Oktober 2012
Umgang mit psychosomatischen Problemen im Alltag
der Sprechstunde (Arbeitstitel)
Tagungsort: Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg, Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart-Degerloch
Programm:
9.00–9.15 Uhr
Begrüßung und Einführung
Prof. Dr. med. Annegret
Eckhardt-Henn, Stuttgart
Dr. med. Annette
Berthold-Brecht, Ditzingen
9.15–10.00 Uhr
„Möglichkeiten Psychotherapeutischer Interventionen
in der Alltagssprechstunde
des Allgemeinarztes
Dr. med. Götz Basse, Sindelfingen
10.00–10.15 Uhr
Diskussion
10.15–10.30 Uhr
Kaffeepause
10.30–11.15 Uhr
„Schwindel als psycho­
somatisches Leitsymptom“
Prof. Dr. med. Annegret
Eckhardt-Henn, Stuttgart
Wiederholungsprüfung
zur Fachwirtin für ambulante
­medizinische Versorgung
Die nächste Wiederholungs­
prüfung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung
findet am 21. September 2012
in der Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg, Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart statt.
Anmeldung sind bis spätestens
21. August 2012 an die Bezirks­
ärztekammer Nordwürttemberg
zu richten.
11.15–11.30 Uhr
Diskussion
ÄBW 08 • 2012
349
Bekanntmachungen
11.30–12.30 Uhr
Arbeit in Kleingruppen
Leitung: Dr. med. Ulrich
Barthelmes, Dr. med. Götz Basse,
Dr. med. Annette BertholdBrecht, Prof. Dr. med. Annegret
Eckhardt-Henn, Dr. med.
Ekkehard Gaus, Dr. med. Ingrid
Rothe-Kirchberger
12.30–13.15 Uhr Mittagspause –
gemeinsames Mittagessen
13.15–14.00 Uhr
Psychosomatosen
im Kindes- und Jugendalter
– Ein Werkstattbericht aus
der kinder- und jugend­
psychiatrischen Praxis –
Dr. med. Franz Wienand,
Böblingen
14.00–14.15 Uhr
Diskussion
14.15–14.30 Uhr Kaffeepause
14.30–15.15 Uhr
Arbeit in Kleingruppen
Leitung: Dr. med. U. Barthelmes,
Dr. med. G. Basse, Dr. med. A.
Berthold-Brecht, Prof. Dr. med. A.
Eckhardt-Henn, Dr. med. E. Gaus,
Dr. med. I. Rothe-Kirchberger
15.15–15.30 Uhr
Abschlussplenum
Ausgabe der Teilnahme­
bescheinigungen
Änderungen und Ergänzungen des
Programms bleiben vorbehalten.
Zertifizierte Fortbildung: 7
Punkte
Teilnahmegebühr: 61,00 Euro
(inkl. Tagungsverpflegung)
Veranstalter:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Kompetenz-Zentrum Fortbildung,
Arbeitsschutz und Notfallmedizin
Jahnstraße 5
70597 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 81-5 70
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
E-Mail: hutta@baek-nw.de
Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf das 80-stündige Curriculum zum Erwerb der Qualifikation
zur Durchführung der psycho­
somatischen Grundversorgung
und zur Vermittlungen von psycho­
somatischen Grundkenntnissen
in der Facharztweiterbildung
Bitte abtrennen
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Jahnstraße 5
70597 Stuttgart
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
Anmeldung
■ Hiermit melde ich mich verbindlich zum
22. Psychosomatischen Tag
am Samstag, 20. Oktober 2012 in Stuttgart an.
Titel, Vorname, Name)
tätig als
Anschrift
Ort, Datum
Unterschrift, Stempel
350
ÄBW 08 • 2012
Fortbildungsreihe
„Fit für den Notfall“ –
für Ärzte aller Fachrichtungen
Eine strukturierte Vorgehens­
weise in Notfallsituationen ist ein
wichtiger Schlüssel für die Versorgung von Notfallpatienten.
Die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg bietet deshalb
für Ärzte aller Fachrichtungen
verschiedene Fortbildungen
in der Notfallmedizin an.
Ort: Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg, Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart
Kontakt: Melina Hutta,
Telefon (07 11) 76 98 15 62,
E-Mail: Hutta@baek-nw.de
Grundlagen der Notfallversorgung
Leitung: Herr Jörg Gaiser,
Herr Dr. med. Thomas Schmid,
Herr Dr. med. Andreas von Pfeil
Da die Versorgung von Notfällen
zum Glück in den meisten Arztpraxen selten ist, liegt der Fokus
auf einfachen Abläufen und
Handlungsschritten. Was sind die
wichtigsten Untersuchungen
beim Notfallpatienten? Welche
Ausrüstung macht in meiner
Praxis Sinn? Wie versorge ich
eine allergische Reaktion? Welche
Schmerzmittel sind für diesen
Notfallpatienten geeignet?
Fragen wie diese werden hier
beantwortet. Ebenso werden die
aktuellen Reanimationsleitlinien
vorgestellt und die Reanimation
mit einfachen Hilfsmitteln geübt.
Schwerpunkte:
– Basisuntersuchungen
von Notfallpatienten
– Ärztliche Basismaßnahmen
– Der praktische Umgang
mit der Notfallausstattung
– Reanimation mit Larynxtubus
und automatisierten externen
Defibrillator
Termin:
Freitag, 21. 09. 2012
18.00–22.00 Uhr
Praktisches Notfalltraining
mit simulierten Notfallsituationen
Bei diesem Seminar heißt
es Praxis, Praxis, Praxis!
Nach einer kurzen Wiederholung
der Vorgehensweise in Notfall­
situationen steht die Simulation
von Notfallsituationen auf dem
Programm. Im Rahmen der Simulation werden die Teilnehmer mit
„echten“ Notfallpatienten konfrontiert, die von Darstellern und
Phantomen nachgestellt werden.
Für ein Notfallteam – bestehend
aus zwei oder drei Teilnehmern –
heißt es nun, die richtige Diag­
nose zu stellen und die notwendigen Maßnahmen zu treffen.
Die anderen Teilnehmer
beobachten unterdessen die
Versorgung im Hintergrund.
Anschließend beginnt der gegenseitige Austausch von Eindrücken
und Erfahrungen. Durch das
gegenseitige Feedback sollen
die Teilnehmer Anregungen für
ihr eigenes Vorgehen in Notfall­
situationen erhalten.
Termin:
Freitag, 05. 10. 2012
18.00–22.00 Uhr
Der Kindernotfall
Notfälle mit Kindern stellen nicht
nur für die betroffenen Eltern
eine besondere Situation dar.
Meist empfindet auch der hinzugerufene oder zufällig anwesende Arzt einen Kindernotfall
als besondere Herausforderung.
Auch beim „kleinen Patienten“
müssen die richtige Lagerung
durchgeführt, Sauerstoff verabreicht, ein Venenzugang geschaffen sowie Infusionen und Medikamente verabreicht werden.
Der größte Unterschied zum
Erwachsenen besteht darin, die
einzelnen Maßnahmen an die
kindliche Anatomie anzupassen.
Nach einem einführenden Vortrag
heißt es, in unserem Seminar
das theoretische Wissen direkt
in die Praxis umzusetzen. Hierzu
stehen verschiedene Übungsphantome in verschiedenen
Altersklassen zur Verfügung,
an denen sich die notwendigen
Maßnahmen realitätsnah durchführen und trainieren lassen.
Termin:
Mittwoch, 17. 10. 2012
18.00–22.00 Uhr
Bekanntmachungen
Die Beratung zu einer
validen Patientenverfügung –
ein Schulungsprogramm für Ärzte
Termin:
Freitag, 12. Oktober 2012
13.30–17.00 Uhr
Leitung: Dr. med. Ernst Bühler,
Ostfildern, in Kooperation
mit der Esslinger Initiative e. V.
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Kursgebühr: 35,00 Euro
(inkl. aller Folgegebühren)
Alle erforderlichen Unterlagen
werden seitens der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg zur
Verfügung gestellt. Wir freuen
uns auf Ihren Besuch – melden
Sie sich an!
Zertifizierte Fortbildung:
5 Punkte
Voraussetzung zur Teilnahme an
dem Projekt ist der Besuch dieses
vier Unterrichtseinheiten umfassenden Workshops. Inhalte dieses
Workshops sind insbesondere
medizinethische, palliativmedizinische und juristische Fragestellungen sowie die Möglichkeit der
Abrechnung. Hierbei werden die
teilnehmenden Ärztinnen und
Ärzte inhaltlich auf die Beratung
über Patientenverfügungen vorbereitet. Auch der administrative
Ablauf bis zur endgültigen
Aushändigung der Patientenverfügung ist Inhalt der Schulung.
In Kooperation mit der Esslinger
Initiative e. V. bietet die Bezirks­
ärztekammer Nordwürttemberg
Möglichkeiten, an der erforderlichen Schulungsmaßnahme teilzunehmen.
Anmeldung erbeten:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Kompetenz-Zentrum
Allgemeine Kammeraufgaben
Fachbereich Fortbildung
Frau Melina Hutta
Jahnstraße 5
70597 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 81-5 62
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
E-Mail: Hutta@baek-nw.de
DEG MED – Degerlocher Akademie
Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Internet:www.degmed.de
Kontakt:
MedCongress GmbH,
Postfach 70 01 49,
70571 Stuttgart,
Telefon (07 11) 72 07 12-0,
Fax (07 11) 72 07 12-29,
E-Mail: info@medcongress.de
Die wirksame Kunst des Führens
Für Ärzte in Praxis und Krankenhaus, Netzwerken und Gesundheitsindustrie
Leitung: Prof. Dr. Dr. Manfred
Zehender, Freiburg; Jürgen Kraak,
Praxis für Beratung und
Supervision, Stuttgart
Das Seminar richtet sich an
Ärztinnen und Ärzte, die ihre
professionelle Gesprächsführung
in Bereichen der Gesprächs­
eröffnung, diverser Kommunikationsmodelle, der Wahrnehmung,
des aktiven Zuhörens, der Empathie, der Gesprächsbeendigung
mit kommunikativen Elementen
vertiefen, verbessern und sichern
wollen.
Anhand von Live-Demonstra­
tionen, kurzen Übungen, Videofeedbacks und gesicherten Lernimpulsen werden individuelle
Empfehlungen für den Einsatz
im jeweiligen Arbeitsgebiet mit
„schwierigen Patienten, Kooperationspartnern“ etc. ermittelt.
Termin:
Freitag, 14. September 2012
9.30–17.30 Uhr
Leichenschau
Praktische Ausgestaltung
und Zusammenarbeit zwischen
Ärzteschaft und Polizei
Dr. Frank J. Reuther, Gerichtsarzt,
Ulm
Termin:
Freitag, 14. September 2012
14.00–17.30 Uhr
Der febrile Patient
Leitung: Dr. Andrej Zeyfang,
Stuttgart; Dr. Barbara Kraft,
Stuttgart; Dr. Ingomar Lorenz,
Stuttgart; Dr. Johannes Müller,
Stuttgart; Dr. Christoph
Manegold, Stuttgart
Im Seminar werden die vielfältigen Ursachen des häufigen
Symptoms „Fieber“ durch kasuistische Vorstellung und interaktive
Diskussion aufgearbeitet. Aus
den verschiedenen Fachgebieten
und Perspektiven der Inneren
Medizin, Infektiologie, Geriatrie,
Viszeral- und Unfallchirurgie
sowie Intensivmedizin stellen
die Referenten häufige, seltene,
schwere und leichte Fälle aus
ihrer Erfahrung vor. Die persönliche Erfahrung wird dabei
ergänzt durch die Vorstellung
theoretischer Grundlagen
und aktueller evidenzbasierter
Leitlinien. Sowohl für Kliniker
als auch Niedergelassene
konzipiertes Seminar.
Termin:
Freitag, 14. September 2012
14.00–17.30 Uhr
Der unklare Tod und
seine Aufklärung durch Arzt,
Polizei und Gerichtsmedizin
Die ärztliche Leichenschau
Beispiele für Auffindesituationen
bei Sterbefällen aus der polizeilichen Praxis
Insbesondere Suizidformen,
besondere Unfälle und zunächst
ungeklärte/komplexere Sach­
verhalte
Michael Gerg, Kriminaloberrat,
Esslingen
Würden Sie diesen Patienten Auto
fahren lassen?
Leitung: Prof. Dr. Udo Sechtem,
Stuttgart; Prof. Dr. Hansjörg
Bäzner, Stuttgart
Fahrgeeignetheit bei neurologischen und kardiologischen
Erkrankungen: Was soll ich
meinen Patienten empfehlen?
9.30–10.15 Uhr
Auto fahren mit Epilepsie / Z. n. Gehirnoperation –
Fallbeispiele
Dr. Andreas Kowalik, Stuttgart
10.15–11.00 Uhr
Auto fahren nach Schlaganfall / mit neurologischen
Bewegungsstörungen / mit Demenz – Fallbeispiele
Prof. Dr. Hansjörg Bäzner,
Stuttgart
11.00–11.30 Uhr Pause
11.30–12.15 Uhr
Aktuelle Empfehlungen
der Deutschen Gesellschaft
für Kardiologie zur Fahrgeeignetheit bei Herzerkrankungen
– mit Fallbeispielen
Prof. Dr. Udo Sechtem, Stuttgart
12.15–13.00 Uhr
Autofahren nach Synkope –
nach Schrittmacherimplanta­
tion – nach Herzinfarkt – nach
Reanimation – Fallbeispiele
Dr. Anastasios Athanasiadis,
Stuttgart
Termin:
Samstag, 15. September 2012
9.30–13.00 Uhr
Anzeige
KORTE
RECHTSANWÄLTE
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351
Bekanntmachungen
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ludwigsburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: sofort
Chiffre: S-03082
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: S-04082
Bezirksdirektion Stuttgart
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart (­ Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-0
Fax (07 11) 78 75-32 74
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Böblingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2013
Chiffre: S-01082
Augenheilkunde
Böblingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: S-05082
Augenheilkunde
Ostalbkreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2013
Chiffre: S-06082
Augenheilkunde
Rems-Murr-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2012
Chiffre: S-07082
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Heidenheim
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 05. 2013
Chiffre: S-02082
Augenheilkunde
Stuttgart, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: S-08082
Anzeige
praxisrecht.de
Raffelsieper & Partner GbR
Chirurgie
SP Unfallchirurgie
hälftiger Versorgungsauftrag
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: S-10082
Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Heilbronn, Land
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 10. 2012
Chiffre: S-18082
Chirurgie
hälftiger Versorgungsauftrag
Heilbronn, Land
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2012
Chiffre: S-11082
Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Ostalbkreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: S-19082
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Böblingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2013
Chiffre: S-12082
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Heilbronn, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: S-13082
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Rems-Murr-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: S-14082
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Schwäbisch Hall
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 02. 2013
Chiffre: S-15082
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Stuttgart, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: S-16082
Hamburg - Berlin - Heidelberg
Spezialisten für alle Rechtsfragen rund um den Arztberuf
Beratung für
• niedergelassene Ärzte
• angestellte Ärzte
• Krankenhausträger
• sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen
Kooperation • MVZ • Integrierte Versorgung • Strukturverträge • Praxisnetze
Berufsrecht • Vertragsarztrecht • Abrechnung • Wirtschaftlichkeit
Nachfolgeregelung • Erbrecht • Steuerrecht
Berliner Straße 101 • 69121 Heidelberg • (06221) 43 79 232
www.praxisrecht.de • heidelberg@praxisrecht.de
Rechtsanwälte • Fachanwälte für Medizinrecht • Fachanwälte für Steuerrecht
352
ÄBW 08 • 2012
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Stuttgart, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: S-17082
HNO-Heilkunde
Stuttgart, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: S-20082
Innere Medizin
(fachärztlich)
hälftiger Versorgungsauftrag
Heidenheim
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: S-21082
Innere Medizin
(fachärztlich)
SP Gastroenterologie
hälftiger Versorgungsauftrag
Stuttgart, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: S-22082
Innere Medizin
(fachärztlich)
SP Nephrologie
SP Hämatologie und
internistische Onkologie
hälftiger Versorgungsauftrag
Stuttgart, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: S-23082
Kinder- und Jugendmedizin
Böblingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-24082
Bekanntmachungen
Kinder- und Jugendmedizin
Göppingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: S-25082
Urologie
Ludwigsburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: S-33082
Neurologie und Psychiatrie
Stuttgart, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2013
Chiffre: S-26082
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Heilbronn, Land
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2013
Chiffre: S-34082
Orthopädie
SP Rheumatologie
hälftiger Versorgungsauftrag
Stuttgart, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: S-27082
Orthopädie und
Unfallchirurgie
hälftiger Versorgungsauftrag
Rems-Murr-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 10. 2012
Chiffre: S-28082
Psychiatrie und
Psychotherapie
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Stuttgart, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: S-29082
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Böblingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 11. 2012
Chiffre: S-30082
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Ludwigsburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 11. 2012
Chiffre: S-31082
Radiologie
Heidenheim
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 10. 2012
Chiffre: S-32082
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Rems-Murr-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 11. 2012
Chiffre: S-35082
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Rems-Murr-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2013
Chiffre: S-36082
Psychologische
Psychotherapie
Heilbronn, Land
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2013
Chiffre: S-37082
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Stuttgart, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2012
Chiffre: S-38082
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Stuttgart, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-39082
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-11 97.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 09. 2012 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Folgender Vertragsarztsitz
wird nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
des betreffenden Arztes mit einer
Bewerberfrist zum 03. 09. 2012
ausgeschrieben.
Innere Medizin
(fachärztlich)
SP Kardiologie
hälftiger Versorgungsauftrag
Rems-Murr-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2012
Chiffre: S-40082
Nähere Informationen zu der
ausgeschriebenen Praxis erhalten
Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-11 97.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 03. 09. 2012 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Bezirksärztekammer
Nordbaden
Geschäftsstelle:
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40
Fortbildung:
„Alter – Gedächtnis – Demenzen“
Die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer
Nordbaden veranstaltet am
13. 10. 2012 eine Fortbildung
zum Thema „Alter – Gedächtnis –
Demenzen“ in Baden-Baden.
Die Relevanz des Themas ist
nicht von der Hand zu weisen –
mindestens 1,2 Millionen Menschen leben in Deutschland mit
einer Demenzerkrankung, wie
das Bundesministerium für Gesundheit im Mai 2012 berichtete.
Inhalte der diesjährigen Fort­
bildung sind unter anderem
die Abgrenzung normaler altersbedingter Prozesse gegenüber
einer Demenz, neue medizinische Erkenntnisse zur Genetik
und Therapie von Alzheimer sowie zur Diagnostik verschiedener
Demenzen.
Termin:
Samstag, 13. 10. 2012
9.30–13.30 Uhr
Leitung: Prof. Dr. Lutz Frölich,
ZI – Zentralinstitut für Seelische
Gesundheit, Mannheim
Ort: Kongresshaus Baden-Baden,
Augustastr. 10,
76530 Baden-Baden,
Kongress-Saal 1
Gebühr: 20,– Euro
Fortbildungspunkte: 5
ÄBW 08 • 2012
353
Bekanntmachungen
Hygienebeauftragter Arzt
Die Fortbildung wird vom
­Städtischen Klinikum Karlsruhe in
Kooperation mit der Bezirksärztekammer Nordbaden angeboten
und durchgeführt. Die Teilnahmebescheinigung für den Fortbildungskurs erteilt die Ärztekammer.
Nach der Verordnung des Sozialministeriums über die Krankenhaushygiene in Baden-Württemberg vom 15. Dezember 2010
sind die Träger der Kranken­
häuser verpflichtet, hygiene­
beauftragte Ärzte zu bestellen
bzw. zu beschäftigen. Zum
­hygienebeauftragten Arzt kann
nur bestellt werden, wer über
­eine mindestens zweijährige
­Berufserfahrung verfügt und
­spezielle Kenntnisse auf dem
­Gebiet der Hygiene und medizinischen Mikrobiologie in Fort­
bildungskursen erworben hat.
Die Mindestanforderung ist der
Besuch eines 40-stündigen
Grundkurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer.
Termine:
10.–14. Dezember 2012
24.–28. Juni 2013
4.–8. November 2013
jeweils Montag bis Freitag
Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr
Leitung: Dr. med. Eberhard
Kniehl, Leiter der Abteilung für
Mikrobiologie und Krankenhaushygiene, Städtisches Klinikum
Karlsruhe
Ort: Städtisches Klinikum
Karlsruhe gGmbH , Moltkestr. 90,
76133 Karlsruhe
Gebühr: 550,– Euro
Fortbildungspunkte: 40
Eine Anmeldung ist erforderlich.
Die Teilnehmerzahl ist auf 25
begrenzt.
Auskunft und Anmeldung:
Fachlicher Ansprechpartner:
Dr. Eberhard Kniehl,
Telefon (07 21) 9 74-18 01,
E-Mail: eberhard.kniehl@
klinikum-karlsruhe.de
Anmeldung und Organisation:
Geschäftsstelle BBz,
Telefon (07 21) 9 74-75 40,
E-Mail: bbz@klinikum-karlsruhe.de
354
Auffrischungskurs
Fachgebundene genetische
­Beratung für Kinderärzte (inklusive
Wissenskontrolle) gemäß GenDG
Termin:
Samstag, 6. Oktober 2012
9.00 s.t.–ca. 16.15 Uhr
Leitung: Dr. med. Sabine Hentze,
Labor für Humangenetische
Diagnostik, Mannheim
Ort: Städtisches Klinikum
Karlsruhe
Gebühr: 48,– Euro
Mit dem am 1. Februar 2010 in
Kraft getretenen Gendiagnostikgesetz (GenDG) hat der Bundesgesetzgeber die Voraussetzungen
und Grenzen genetischer Untersuchungen neu geregelt sowie
auch die genetische Beratung
auf eine gesetzliche Grundlage
gestellt.
Ab 1. Februar 2012 dürfen genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen nur noch Ärztinnen
und Ärzte durchführen, die sich
speziell in der fachgebundenen
genetischen Beratung qualifiziert
haben (§ 7 Abs. 3 GenDG), soweit
sie nicht bereits über eine Anerkennung im Gebiet Humangenetik oder die Zusatzbezeichnung
Medizinische Genetik verfügen.
Im Rahmen einer Übergangs­
lösung kann die Qualifikation
durch eine bestandene Wissenskontrolle nachgewiesen werden.
Als Service der Ärztekammer bieten wir Ihnen an, sich in einem
6-stündigen Auffrischungskurs
auf die Wissenskontrolle vorzu­
bereiten und im Anschluss die
Wissenskontrolle zu absolvieren,
um die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung
nachweisen zu können.
Programm und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für
Ärztliche Fortbildung,
Frau Saiah,
Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe,
Tel.: 0721/5961-1330,
Fax: -1359,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
ÄBW 08 • 2012
Fortbildungsseminar für Ärztinnen
und Ärzte nach der Familienpause
Veranstaltung des Ausschusses
Ärztinnen der Bezirksärzte­
kammer Nordbaden in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft
Heidelberg, der Medizinischen
Fakultät der Universität Heidelberg und der IB-GIS mbH Medi­
zinische Akademie Mannheim
Erster Teil:
17. bis 28. September 2012
Zweiter Teil:
25. Februar bis 8. März 2013
Vorlesungszeiten: in der Regel
zwischen 9.00 und 15.00 Uhr
Seminarort: Theoretikum
der Medizinischen Fakultät
der Universität Heidelberg
(Raum 108), Im Neuenheimer
Feld 346, 69120 Heidelberg
Seminargebühr: 550,– Euro
pro zweiwöchigem Seminarteil
Die Seminarteile können
getrennt gebucht werden.
Fortbildungspunkte:
60 Fortbildungspunkte
pro Seminarteil sind von der
Landesärztekammer vergeben
worden.
Information und Anmeldung:
Frau Astrid Papke-Schärf,
IB Medizinische Akademie
Mannheim, Janderstraße 6,
68199 Mannheim,
Telefon (06 21) 8 33 42-22,
E-Mail: astrid.papke-schaerf@
ib-med-akademie.de
Frau Heidi Vath,
Ärzteschaft Heidelberg,
Telefon (0 62 21) 53 88-2 22,
E-Mail: aerzteschaft.heidelberg@
dgn.de
Dr. Bärbel Kuhnert-Frey,
E-Mail: kuhnert-frey@web.de
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Karlsruhe
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0
Fax (07 21) 59 61-13 50
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Pforzheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-01082
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: K-02082
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: K-03082
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: K-04082
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: K-05082
Bekanntmachungen
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Mannheim, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 10. 2012
Chiffre: K-07082
Orthopädie und
Unfallchirurgie
hälftiger Versorgungsauftrag
Mannheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2013
Chiffre: K-15082
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-24082
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Mannheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2013
Chiffre: K-08082
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Mannheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2012
Chiffre: K-16082
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-12 30.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 09. 2012 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: K-09082
Augenheilkunde
Karlsruhe, Land
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2013
Chiffre: K-10082
HNO-Heilkunde
Karlsruhe, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2013
Chiffre: K-11082
Innere Medizin
(fachärztlich)
SP Kardiologie
hälftiger Versorgungsauftrag
Heidelberg, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: K-12082
Kinder- und Jugendmedizin
Mannheim, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: K-13082
Kinder- und Jugendmedizin
SP Neuropädiatrie
Mannheim, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 10. 2012
Chiffre: K-14082
Radiologie
Rhein-Neckar-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-18082
Radiologie
hälftiger Versorgungsauftrag
Enzkreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-19082
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Karlsruhe, Land
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 12. 2012
Chiffre: K-20082
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Karlsruhe, Land
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: K-21082
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Karlsruhe, Land
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: K-22082
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-23082
Bezirksärztekammer
Südbaden
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 6 00 47-0
Fax (07 61) 89 28 68
Akademie für ärztliche Fort- und
Weiterbildung Südbaden
Ausführliche Informationen/
Anmeldeformulare finden Sie
auf unserer Homepage
www.baek-sb.de/akademie
Alle Veranstaltungen sind
von der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt
und auf das Fortbildungs­
zertifikat anrechenbar.
Achtsamkeitsbasierte
Stressbewältigung für Ärztinnen
und Ärzte – Tagesworkshop
Leitung: Frau Dr. Hendrikje Posch,
Freiburg; Frau Dipl.-Ing. Anke
Wunderlich, Freiburg
Achtsamkeit hilft, im Trubel des
Alltags gelassen zu bleiben und
sich in dem Vielerlei der Anforderungen nicht zu verlieren.
Dieser Tagesworkshop lädt ein
zum Innehalten, Entschleunigen
und Wieder-zu-sich-kommen. Er
richtet sich an ÄrztInnen, TherapeutInnen und MitarbeiterInnen,
die eine Haltung der Achtsamkeit
in ihr Leben und ihren Berufsalltag integrieren möchten. Im Vordergrund stehen Achtsamkeits­
übungen und der Transfer in den
beruflichen Alltag.
Seminarinhalte:
– Atem- und Gehmeditation
– Achtsames Yoga
– Informationen zur achtsamen
Stressbewältigung
– Übungen zur Alltagsachtsamkeit, z. B. achtsames Essen
– Achtsamkeit in der Kommunikation
– eine angeleitete Körper­
meditation (body-scan)
ÄBW 08 • 2012
355
Bekanntmachungen
Achtsamkeit im Alltag:
– ermöglicht in stressigen Zeiten
gut für sich zu sorgen
– öffnet den Blick für
das Wesentliche und
hilft Prioritäten klären
– fördert Wertschätzung
für die eigene Gesundheit
als kostbare Ressource
– beugt Burnout-Situationen vor
– führt zu Vertrauen und
Gelassenheit bei allem Tun
Termin:
Samstag, 22. September
Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Fortbildung „Impfen“
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Die Impfprophylaxe zählt zu den
wichtigsten Errungenschaften
der modernen Medizin, und
ohne Zweifel gibt es nationale
und internationale Impferfolge –
die Ausrottung der Pocken und
die Rückdrängung der Kinderlähmung in ganz Europa sind die
beiden prominentesten Beispiele.
Es gibt in Deutschland aber auch
Impfdefizite! Unzureichende
Impfraten und in deren Folge
Masern-Epidemien sowie jedes
Jahr aufs Neue vermeidbare
Todesfälle durch Influenza.
International kann Deutschland
beim Impfen kaum mithalten.
So sind beispielsweise Nord- und
Südamerika, aber auch einige
Staaten in Afrika masernfrei.
Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die
Deutschen Weltmeister im Export
von Masern sind. Auch im europäischen Vergleich steht
Deutschland weit hinten, was
die Impfvorsorge betrifft.
Die Gründe sind vielfältig.
Wesentlich ist sicherlich auch
ein defizitärer Wissensstand der
Ärzteschaft, wie Statistiken belegen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden
wir in Hausarztpraxen Impflücken
zwischen 35 und 55 Prozent,
bei den Frauenärzten mögen sich
356
die Zahlen in einem ähnlichen
Rahmen bewegen. Selbst bei
Pädiatern gibt es mancherorts
Impflücken zwischen 5 und
20 Prozent. In der Mehrzahl
Routineleistungen, die einfach
nur vergessen werden und das,
obwohl Impfleistungen budgetneutral sind.
Inhalt des Seminars:
– Grundlagen des Impfens,
Epidemiologie-Impfstofftypen
– Impfsystem in Deutschland
– Impfpräventable Erkrankungen
– Risiken, Nebenwirkungen
– Impfen von Risikopatienten
– Vorgehen in der Praxis
– Test
Termin:
Samstag, 1. Dezember 2012
Zeit: 9.00 s.t.–ca. 14.00 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: kostenfrei –
Anmeldung erforderlich!
Notarztseminar zum Erwerb
der Zusatzbezeichnung
„Notfallmedizin“ gemäß Curriculum
der Bundesärztekammer
Leitung: Dr. med. Frank Koberne,
St. Josefskrankenhaus Freiburg
Die Teilnehmer erhalten eine
qualitativ hochwertige Ausbildung im Bereich der Notfall­
medizin auf Grundlage aktueller
internationaler Richtlinien wie
ERC und ATLS Algorithmen.
Sichergestellt wird ein hoher
Anteil an praktischen Übungen
und Simulationen in Klein­
gruppen. Einbezogen werden
zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen
wie Feuerwehr und Polizei.
Termin:
26. November–
4. Dezember 2012
Zeit: Montag bis Dienstag
(ohne Sonntag),
8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: 800,– Euro
ÄBW 08 • 2012
Notfalltraining für Ärzte
Leitung: Dr. Stefan Leisinger,
Emmendingen
Grundkurs
Der plötzliche Herztod ist eine
der häufigsten Todesursachen in
der Bundesrepublik Deutschland.
Die sofortige effiziente und gut
strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements, unterstützt
durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Über­
lebensfaktor Nr. 1 für diese
Patienten.
Neben einer Einführung in die
medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch
die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß
den gültigen Standards des
European Resuscitation Council
und der Bundesärztekammer.
Programm:
Medizinische Grundlagen –
Basistherapie – CPR –
Venenzugänge – Beatmung –
Elektrotherapie
Termin:
Samstag, 16. Februar 2013
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Kardiozirkulatorische Notfälle
Herzrhythmusstörungen gehören
neben den Krebserkrankungen
zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben
nach Schätzungen jährlich
zwischen 70 000 und 80 000
Menschen den rhythmogen
bedingten plötzlichen Herztod.
Nur wenige Patienten überleben
dank rechtzeitig eingeleiteter
Reanimationsmaßnahmen.
Dieses Seminar vermittelt den
teilnehmenden Ärztinnen und
Ärzten die sichere Fähigkeit,
lebensbedrohliche Rhythmus­
störungen rasch zu erkennen
und geeignete Sofortmaß­
nahmen einzuleiten.
Programm:
Rhythmusstörungen – Elektrotherapie – Notfallmedikamente –
EKG-Simulation – Fallbesprechung Kreislauf – Mega-CodeTraing Erw. gemäß ERC –
Airway-Management (Larynxmaske; Combitube etc.)
Termin:
Samstag, 10. November 2012
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Traumatologische Notfälle
Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel
aufgrund von Verkehrsunfällen
oder im Rahmen einer Schlägerei, werden häufig Verletzungsmuster zu spät erkannt. Es verstreicht wertvolle Zeit, in der der
Patient nicht die benötigte
Behandlung erhält.
Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzten
in die Lage versetzen, akute
Lebensgefahr bei durch Trauma
verletzten Notfallpatienten
abzuwenden sowie die Vitalfunktionen zu sichern. Durch rasches
Erfassen der traumatischen
Gesamtbelastung und geeignete
therapeutische Maßnahmen
ist es möglich, den Patienten zu
stabilisieren.
Programm:
Unfallmechanismen – Primary/
Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulen­
trauma – Extremitätentrauma –
Thoraxtrauma – Abdominal­
trauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma
– Primary & Secondary survey –
Mega-Code-Training Erw.
gemäß ERC
Termin:
Samstag, 8. Dezember 2012
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Bekanntmachungen
Notfalltraining Arztpraxis
für Arzt und Helferin
Kurs-Weiterbildung/
Basisseminar Palliativmedizin
Leitung: Dr. Stefan Leisinger,
Emmendingen
Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das
Praxisteam wird dann vor eine
sehr schwierige Aufgabe gestellt.
Dieses Seminar vermittelt allen
in diesem Bereich Tätigen die
erforderliche Routine und das
nötige Hintergrundwissen, um in
Zukunft in solchen Situationen
richtig reagieren zu können.
Programm:
Vermittlung gültiger Standards
der Herz-Lungen-Wieder­
belebung/Algorithmen der
­Patientenversorgung, Übung
­invasiver Maßnahmen
Termin:
Mittwoch, 17. April 2013
Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 75,– Euro pro Person
Schwerpunkte der Seminare
sind die von der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
gegliederten Inhalte wie Schmerztherapie und Symptomkontrolle,
Kommunikation und Ethik in
gut ausgewogenen Verhältnissen.
Ob das Basisseminar als Ausgangspunkt einer intensivierten
Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung oder einer
Rekapitulation bereits gekannter
Fakten dient, ist dabei nebensächlich. Unser Seminar soll
allen Interessierten eine Hilfe
im beruflichen (und vielleicht
auch persönlichen) Alltag sein.
Kursweiterbildung und Fallseminar
zum Erwerb der Zusatzbezeichnung
gemäß Curriculum
der Bundesärztekammer
Die Seminare werden entsprechend den curricularen Vorgaben
des Kursbuches Palliativmedizin
der Bundesärztekammer und
den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und
sind bundesweit anerkannt.
Voraussetzungen zum Erwerb
der Zusatzbezeichnung
– Facharztanerkennung
– 40 Stunden Kurs-Weiter­
bildung gemäß § 4 Abs. 8
in Palliativmedizin
– Weiterbildungszeit: 12 Monate
bei einem Weiterbildungs­
befugten gemäß § 5 Abs. 1
Satz 2 oder anteilig ersetzbar
durch 120 Stunden Fallseminar
einschließlich
– Supervision
Basiskurs Palliativmedizin
Leitung: Prof. Dr. Dr. G. Becker,
Univ.-Klinik, Freiburg
Seit 2003 treffen sich im Rahmen
der vom Arbeitskreis Palliativ­
medizin Freiburg durchgeführten
und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der
Bezirksärztekammer Südbaden
getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und
Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis
und Klinik, zur gemeinsamen
Fortbildung. Schwerpunkte des
Seminars sind die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gegliederten Inhalte,
nämlich Schmerztherapie und
Symptomkontrolle, Kommunikation und Ethik in gut ausge­
wogenen Verhältnissen. Ob der
Basiskurs als Ausgangspunkt
einer intensivierten Ausbildung
zum Palliativmediziner, einer
Orientierung oder einer Rekapitulation bereits gekannter Fakten
dient, ist dabei nebensächlich –
der Kurs soll allen Interessierten
eine Hilfe im beruflichen (und
vielleicht auch persönlichen)
Alltag sein.
Termin:
25. Februar–1. März 2013
Zeit: Montag bis Freitag,
9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Fallseminar Palliativmedizin
Leitung: PD Dr. Gerhild Becker,
Univ.-Klinik, Freiburg
Das Kursangebot wendet sich an
Ärztinnen und Ärzte in Klinik und
Praxis, die bereits den Basiskurs
Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert
haben und sich in der Betreuung
Schwerkranker und Sterbender
besonders engagieren möchten.
Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die
Empfehlungen der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
e. V. und der Bundesärztekammer,
die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden.
Weiterhin werden Kursinhalte
des German Programm in
Palliative Care Education genutzt
(Verbundprojekt der durch die
Deutsche Krebshilfe geförderten
Akademien für Palliativmedizin in
Zusammenarbeit mit der Harvard
Medical School, Center for
Palliative Care, Boston, USA
und der Christopherus Akademie,
Interdisziplinäres Zentrum für
Palliativmedizin der Universität
München). Die wissenschaftliche
Leitung erfolgt durch PD Dr.
med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. G. Becker, Master of Science
in Palliative Care (King’s College
London) und Oberärztin der
Palliativstation der Universitätsklinik Freiburg.
Das Fallseminar besteht aus
3 Modulen à 40 Kurseinheiten,
die sich über jeweils fünf Tage
erstrecken.
Modul 1
Der schwerkranke, sterbende
Patient, sein soziales Umfeld
und das behandelnde Team
Modul 2
Der individuelle Prozess
des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext
Modul 3
Professionelles Handeln
in der Palliativmedizin
Termine:
Modul I:
10.–14. Juni 2013
Modul II:
4.–8. November 2013
Modul III:
2.–6. Dezember 2013
Zeit: jeweils Montag bis Freitag,
9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: 550,– Euro pro Modul
Unser Seminar Palliative Care
Update „Was gibt es Neues in
der Palliativmedizin?“ findet
einmal jährlich statt. Es richtet
sich an interessierte Ärztinnen
und Ärzte, die sich gerne über
die aktuellen Entwicklungen in
der Palliativmedizin informieren
bzw. ihre Kenntnisse auffrischen
möchten.
Termin:
Freitag, 14. Dezember 2012
Zeit: 15.00 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: kostenfrei
Psychosomatische Grundversorgung
Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle
Fachgebiete den Erwerb von
Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor.
Diese Qualifikation kann durch
Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden.
Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in
Anzeige
In 5 Minuten
› Intuitive Bearbeitung
› Online Bildbearbeitung
› YouTube Integration
› RSS-Feeds
› Domain Integration
zur Arzthomepage !
› Dashboard
› Tagesgenaue Zugriffsstatistiken
› Widget Funktion
› Geschützter Patientenbereich
› QM-Checklisten-Center
Felix-Dahn-Str. 43
70597 Stuttgart
Telefon: 07 11 / 97 63 90
www.rationelle-arztpraxis.de
ÄBW 08 • 2012
357
Bekanntmachungen
5-jähriger Weiterbildung zum
Facharzt für Allgemeinmedizin
Kenntnisse über 80 Stunden
Psychosomatik: 20 Stunden
Theorie, 30 Stunden verbale
Intervention sowie 30 Stunden
Balint-Gruppenarbeit. Diese
werden durch den Besuch von
10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nach­
gewiesen. Alternativ können
auch 5 Samstagsveranstaltungen
mit dem Wochenkurs PGV
kombiniert werden. Dieser findet
dreimal pro Jahr in der RehaKlinik Glotterbad bei Freiburg
statt.
Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorie­
seminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur
von Ärzten erbracht werden,
die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen
Seminar erworben haben (z. B.
10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit dem Blockkurs sind
die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der Balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten).
Im Rahmen der Verträge zur
hausarztzentrierten Versorgung
(HZV) ist das Seminar PGV für
die Qualifikation Psychosomatik
anrechenbar.
Samstagsveranstaltungen
(8 Stunden)
29. September 2012
Sexuelle Störungen
des Mannes und der Frau
27. Oktober 2012
Schlafstörungen
1. Dezember 2012
Alkoholerkrankungen
Weitere Termine in 2013
sind bereits in Planung.
Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: 90,– Euro pro Samstag
Wochenkurs
(40 Stunden)
Termin:
8.–12.Oktober 2012
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Rehaklinik Glotterbad,
Glottertal
Entgelt: 400,– Euro
358
Refresherseminar Reisemedizin
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Alles ändert sich ständig, so auch
die Präsenz der Infektionserreger
und die Empfehlungen in der
Reisemedizin. Bereits vorhandene
Erreger breiten sich aus, neue
Infektionen treten auf: Die reisemedizinischen Empfehlungen
werden angepasst und neue
Impfstoffe auf den Markt
gebracht.
Für alle Kolleginnen und Kollegen, welche das Basisseminar
„Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ besucht haben
oder vergleichbare Kenntnisse
besitzen, bieten wir daher
ein Refresher-Seminar an.
Besucher dieses Kurses erhalten
einen Überblick über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der
Reisemedizin. So wird die aktuelle Weltseuchenlage vorgestellt
und auf Änderungen bei den
Empfehlungen zur Malariaprophylaxe und zur Impfprävention
hingewiesen. Die Dozenten
besprechen, auch anhand von
Kasuistiken, interessante reiseund tropenmedizinische Themen.
Darüber hinaus haben die Teilnehmer die Möglichkeit, eigene
Fallbeispiele einzubringen und
mit den Referenten und Kollegen
zu diskutieren.
Das Basiszertifikat Reisemedizin
des Deutschen Fachverbands
Reisemedizin (DFR) und das
DTG-Zertifikat Reisemedizin
der Deutschen Gesellschaft
für Tropenmedizin und Inter­
nationale Gesundheit sind drei
Jahre gültig und können durch
den Besuch eines RefresherSeminars für weitere drei Jahre
erneuert werden.
Seminarinhalte:
– Aktuelle Weltseuchenlage
– Aktuelle Malariasituation
und -empfehlungen
– Malariaberatung
– Folgen der Klimaveränderung
– Aktuelle Impfempfehlungen
– Neue Impfstoffe
– Labordiagnostik
bei Tropenrückkehrern
– Kasuistiken-Diskussion
– Flugmedizin
ÄBW 08 • 2012
Termin:
Samstag, 13. Oktober 2012
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Basisseminar Reisemedizin
gemäß Curriculum der Bundes­
ärztekammer (32 Std.)
„Reisemedizinische
Gesundheitsberatung“
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Die Reisemedizin hat sich in
den letzten Jahren immer mehr
zu einem eigenständigen interdisziplinären Fachgebiet in der
Medizin entwickelt. Jährlich reisen circa 30 Millionen Deutsche
ins Ausland, fast 5 Millionen
davon in tropische und subtropische Länder. Urlaubsregionen
wie Thailand, Indonesien und
Mittelamerika, aber auch Teile
Afrikas wie Kenia, Namibia und
die Republik Südafrika sind Ziele
des Massentourismus geworden.
Auch chronische Erkrankungen
sind kein Grund mehr, auf eine
Reise zu verzichten. Etwa 1,5 Millionen Reisende erkranken jährlich im Zusammenhang mit der
Reise. Dies erfordert von den betreuenden Ärzten umfangreiche
und aktuelle Spezialkenntnisse
sowohl hinsichtlich der richtigen
Prophylaxe, als auch zur Erkennung und Therapie importierter
Erkrankungen.
Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt
Basiswissen für eine qualifizierte,
auf individuelle Bedürfnisse
zugeschnittene reisemedizinische
Beratung. In zwei Wochenendblöcken werden Grundlagen der
Tropenmedizin behandelt, Gesundheitsrisiken in Zusammenhang mit Reisen aufgezeigt und
die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen besprochen.
Aspekte der Flug-, Tauch- und
Höhenmedizin sind ebenso Inhalt
wie Erkrankungen bei Reiserückkehrern. In Ergänzung zu den
Vorträgen wird aktuelles Lernund Informationsmaterial zur
Verfügung gestellt und die
Möglichkeit geboten, eigene
„Problemfälle“ mit den Referenten zu erörtern.
Teilnehmer, die das komplette
Seminar absolviert haben,
können am letzten Tag an einem
einem Multiple-Choice-Test
teilnehmen. Bei erfolgreichem
Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die als
Basis-Zertifikat „Reise-Gesundheits-Beratung“ vom Deutschen
Fachverband Reisemedizin (DFR)
anerkannt wird.
Termin:
Teil 1: Freitag/Samstag,
16./17. November 2012
Teil 2: Freitag/Samstag,
1./2. Februar 2013
Zeit: jeweils 9.00 s.t.–
ca. 17.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 380,– Euro
Spezielle Schmerztherapie
gemäß Kursbuch
der Bundesärztekammer 2008
Konzeption/Programmdurchführung: Interdisziplinäres Schmerzzentrum der Universität Freiburg
(ISZ)/Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Schmerztherapeuten
in Südbaden e. V. (ANSIS)
Organisation/Leitung:
Bezirksärztekammer Südbaden
Die Schmerztherapie hat in den
letzten Jahren große Fortschritte
gemacht: Sowohl die interdisziplinären, multimodalen Versorgungsstrukturen, die Etablierung
zahlreicher Leitlinien, die Präsenz
in der curricularen studentischen
Lehre und pflegerischen Weiterbildung, aber auch die Implementierung eines Europäischen
Aktionsplanes (A Road Map for
Action, September 2011) zur Verbesserung der Schmerzversorgung in Europa unterstreichen
diese wichtigen Entwicklungen.
Die Behandlung des Schmerzes
in seiner Komplexität erfordert
spezielle Grundlagen, die Ihnen
im Rahmen des Curriculums
„Spezielle Schmerztherapie“
näher gebracht werden sollen.
Unter der Leitung der Bezirks­
ärztekammer Freiburg haben wir
in diesem Jahr zwei Ziele verfolgt: Zum Einen tragen wir
mit einem ausgesprochen multiprofessionellen Programm der
Bekanntmachungen
interdisziplinären Behandlung
Rechnung, zum Anderen spiegelt
die enge Zusammenarbeit und
Mitwirkung niedergelassener und
in der Klinik tätiger Schmerz­
therapeuten bei der Programmgestaltung und -durchführung
alle Aspekte der schmerztherapeutischen Versorgung wider.
Der diesjährige Kurs kann als Gesamtkurs zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“ und als Voraussetzung
zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Akupunktur absolviert werden. Prinzipiell sind alle Blöcke
aber auch einzeln buchbar und
können zur eigenen Fortbildung
und im Rahmen einer zeitlich
und örtlich frei wählbaren Staffelung durchgeführt werden.
Die Therapie von Schmerzen ist
eine grundlegende ärztliche Aufgabe, deren Bedeutung aufgrund
gesellschaftlicher und demografischer Gegebenheiten zunimmt.
Wir hoffen Ihr Interesse geweckt
zu haben und freuen uns auf Ihre
Teilnahme.
Termine:
Teil 1: 28./29. September 2012
Teil 2: 23./24. November 2012
Teil 3: 25./26. Januar 2013
Teil 4: 22./23. Februar 2013
Zeit: Freitag/Samstag,
9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 800,– Euro
(pro Block 200,– Euro)
Blöcke können einzeln gebucht
werden.
Für die Abrechnung von Leistungen der Akupunktur wird von der
KV u. a. die Teilnahme an einem
Kurs über 80 Stunden Schmerz­
therapie gefordert.
Bitte Programme und
Anmeldeformulare anfordern!
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden,
Sundgauallee 27, 79114 Freiburg,
Telefon (07 61) 6 00-47 36/47 37/
47 38, Fax (07 61) 6 00-47 44,
E-Mail: akademie@baek-sb.de;
www.baek-sb.de/akademie
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Freiburg
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 88 40
Fax (07 61) 8 84-41 45
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
hälftiger Versorgungsauftrag
Lörrach
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 10. 2012
Chiffre: F-06082
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
hälftiger Versorgungsauftrag
Waldshut
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2013
Chiffre: F-07082
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
hälftiger Versorgungsauftrag
Emmendingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-08082
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Rottweil
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-01082
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
hälftiger Versorgungsauftrag
Emmendingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: F-09082
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: F-02082
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Breisgau-Hochschwarzwald
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2013
Chiffre: F-10082
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2012
Chiffre: F-03082
Anästhesiologie
hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 10. 2012
Chiffre: F-12082
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2012
Chiffre: F-04082
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Lörrach
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 02. 01. 2013
Chiffre: F-05082
Anästhesiologie
hälftiger Versorgungsauftrag
Emmendingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 10. 2012
Chiffre: F-13082
Chirurgie
Lörrach
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-14082
Chirurgie
SP Unfallchirurgie
Schwarzwald-Baar-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 02. 01. 2013
Chiffre: F-15082
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
hälftiger Versorgungsauftrag
Lörrach
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-16082
Innere Medizin
(fachärztlich)
hälftiger Versorgungsauftrag
Konstanz
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-17082
Innere Medizin
(fachärztlich)
SP Pneumologie
Tuttlingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-18082
Innere Medizin
(fachärztlich)
SP Angiologie
SP Kardiologie
hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-19082
Orthopädie
hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 10. 2012
Chiffre: F-20082
Orthopädie
hälftiger Versorgungsauftrag
Ortenaukreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: F-21082
ÄBW 08 • 2012
359
Bekanntmachungen
Psychiatrie und
Psychotherapie
Emmendingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: F-22082
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: F-30082
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2012
Chiffre: F-23082
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: F-31082
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-24082
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-32082
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2012
Chiffre: F-25082
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Lörrach
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-26082
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Konstanz
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-27082
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Breisgau-Hochschwarzwald
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: F-28082
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Breisgau-Hochschwarzwald
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: F-29082
360
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-33082
Psychologische
Psychotherapie
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: F-34082
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-12 30.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 09. 2012 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
ÄBW 08 • 2012
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16
Fax (0 71 21) 9 17-24 00
Kurse der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Ärztinnen und Ärzte dürfen
frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten.
Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können
10 Fortbildungspunkte erworben
werden.
Der Preis pro CD-ROM beträgt
39,– Euro.
Fortbildungs-Doppel-DVD
„Internet- und PC-Spielsucht –
Risiko ohne Altersbeschränkung?“
Am 29. 09. 2010 hat die Bezirks­
ärztekammer Südwürttemberg
in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem
Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt.
In den Beiträgen wurde ein Spiel
exemplarisch beschrieben, Spielsucht aus der Sicht betroffener
Eltern und des Kinder- und
Jugendpsychiaters dargestellt,
Aspekte von PC-Spiel und Gewalt
aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert
und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt.
Diese Veranstaltung wurde in
Bild und Ton aufgezeichnet und
in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger
Beantwortung von 70 Prozent
der beiliegenden Fragen, die
sich auf die Beiträge beziehen,
können fünf Fortbildungspunkte
erworben werden.
Der Preis pro Doppel-DVD
beträgt 34,50 Euro.
Impfseminar
gemäß dem Curriculum
der Bundesärztekammer
Der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg
hat auf seinen Sitzungen am
21. 07. 1999 und am 26. 11. 1999
entschieden, dass Ärzte über die
jeweiligen Gebietsgrenzen hinaus
impfen dürfen. Der Besuch eines
anerkannten Kurses über richtiges Impfen wird empfohlen,
ist jedoch nicht verpflichtend.
Die Bundesärztekammer hat ein
10-stündiges Curriculum für die
Auffrischung der Impfkenntnisse
entwickelt.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat
beschlossen, den Kammermitgliedern einen Kurs anzubieten,
der sich inhaltlich und zeitlich
an dem Curriculum der Bundes­
ärztekammer ausrichtet.
Die Teilnehmer sollen Gelegenheit erhalten, sich über den
neuesten Stand von Grundlagen,
Impfempfehlungen und Durchführung sowie über Abrechnung
von Impfleistungen und rechtliche Aspekte zu informieren.
Es soll auch genügend Raum
zum fachlichen Austausch und
zur Beantwortung von Fragen
durch die Referenten geben.
Termin:
Samstag, 15. September 2012
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 21/2012)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: Wir bitten um eine
Gebühr von 20,– Euro pro Teilnehmer für Tagungsgetränke und
Pausenimbiss. Die Gebühr ist am
Tag der Veranstaltung bar bei der
Registrierung zu entrichten.
Punkte: 8
Bekanntmachungen
Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
Seit einigen Jahren ist die
Entwicklung der hausärztlichen
Versorgung vor allen Dingen
in ländlichen Gebieten auf bekannte Weise besorgniserregend.
Um wieder mehr Ärztinnen und
Ärzte zu motivieren, sich in der
Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden,
wurde bereits im Dezember 2009
zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung,
dem Spitzenverband Bund der
Krankenkassen, im Einvernehmen
mit dem Verband der Privaten
Krankenversicherung und im
Benehmen mit der Bundesärztekammer eine Vereinbarung zur
Förderung der Weiterbildung
in der Allgemeinmedizin in
der ambulanten und stationären
Versorgung geschlossen.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat
in diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten
in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Schulungsprogramm anzubieten,
welches in 11 Themenblöcke
gegliedert ist und an 4 bis 5 Fortbildungstagen pro Jahr durchgeführt wird (circa eine Fortbildung
pro Quartal). Die Teilnahme an
diesen Fortbildungsveranstaltungen ist ebenso möglich für
Wiedereinsteiger, Refresher und
Kammermitglieder in Vorbereitung auf den Kassenärztlichen
Notdienst.
Termine und Themen für 2012:
Samstag, 15. September 2012
Infektionskrankheiten/
Impfungen
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 23/2012)
Samstag, 8. Dezember 2012
Schmerzen:
Akut und chronisch
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 24/2012)
Leitung: Dr. med. Hans-Otto
Bürger, niedergelassener Facharzt
für Allgemeinmedizin und Innere
Medizin, Zusatzbezeichnung
Notfallmedizin, Vogt
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: Wir bitten um eine
Gebühr von 20,– Euro pro Teilnehmer für Tagungsgetränke
und Pausenimbiss. Die Gebühr ist
am Tag der Veranstaltung bar bei
der Registrierung zu entrichten.
Punkte: 9 je Fortbildungstag
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
als Blended-Learning-Maßnahme
Die Veranstaltung zur „Qualifika­
tion Tabakentwöhnung“ in der
neuen Lernform des „Blended
Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen Präsenzteil und vereint damit die
Vorteile beider Fortbildungs­
methoden. Das Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
wurde von der Bundesärzte­
kammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht
aus 20 Unterrichtseinheiten.
4 Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung,
ein 8-Stunden-Block auf ein
online gestütztes Selbststudium
in einem Zeitraum von circa
6 Wochen und weitere 8 Stunden
auf eine ganztägige abschließende Präsenzveranstaltung.
Ziel dieser Qualifikationsmaßnahme zur Tabakentwöhnung ist
es, Ärzten detaillierte Informa­
tionen zu den gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen und den
gesundheitlichen Aspekten des
Tabakkonsums zu vermitteln, ihre
Kenntnisse für eine erfolgreiche
Ansprache, Motivierung und Therapie ihrer rauchenden Patienten
zu vertiefen und praktische
Hilfestellung bei der Einführung
von Raucherberatungen und
Entwöhnungsbehandlungen in
der ärztlichen Praxis oder Klinik
zu bieten.
Die Teilnahme an diesem Kurs
befähigt zur Einzeltherapie.
Die Präsenzteile werden im
Ärztehaus Reutlingen
durchgeführt.
Termine:
Mittwoch, 19. September 2012
14.00–17.30 Uhr
Einführung
Samstag, 17. November 2012
9.00–16.00 Uhr
Abschlussveranstaltung
(Anmeldungs-Nr. 8/2012)
Leitung: Prof. Dr. med. Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor,
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 25
Gebühr: 190,– Euro
Punkte: 20
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Tabakentwöhnung –
mit strukturiertem
Therapieprogramm
nach dem Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ der
Bundesärztekammer
In diesem Aufbaumodul werden
Kenntnisse über verhaltens­
therapeutische Techniken
im Gruppensetting vermittelt.
Durch Absolvieren dieses Kurses
erfüllen teilnehmende Ärzte die
Anforderungen zum Anbieten
von Tabakentwöhnungskursen
nach § 20 SGB V.
Voraussetzung für die Teilnahme
an diesem Aufbaumodul ist die
erfolgreiche Teilnahme am
20-stündigen Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
der Bundesärztekammer.
Termine:
Samstag, 27. Oktober 2012
9.00–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 9/2012)
Samstag, 1. Dezember 2012
9.00–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 10/2012)
Leitung:
Frau Dipl.-Psych. Martina Schröter,
Arbeitskreis Raucherentwöhnung,
Herrenberger Str. 23,
72070 Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
jeweils 15
Gebühr: jeweils 90,– Euro
Punkte: jeweils 8
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Baustein Psychotherapie
(Verhaltenstherapie) im Facharzt
für Psychiatrie und Psychotherapie
Für die Weiterbildung zum Arzt
für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie sind nach
den Richtlinien der Landesärztekammern theoretische und praktische Bausteine erforderlich.
Dabei werden drei Blockkurse
mit je 50 Stunden angeboten,
welche – thematisch aufeinander
aufbauend – im Abstand von
einem Jahr angeboten werden.
Die Kurse werden jedes Jahr an
drei verschiedenen Standorten
durchgeführt, sodass in jedem
Jahr alle Kursteile entweder
in Hornberg (Schwarzwald),
Bamberg oder Borkum
angeboten werden.
Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitäts­
klinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den
Erwerb des Facharztes für
Psychiatrie und Psychotherapie
sowie für die Zusatzbezeichnung
Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen
Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit
wichtige Inhalte entsprechend
den Anforderungen der Richt­
linien der Landesärztekammer
Baden-Württemberg ab.
Termin:
30. September–6. Oktober
2012 (So–Sa)
Leitung: Prof. Dr. med. Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor,
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Hotel Schloss Hornberg,
Auf dem Schlossberg 1,
78132 Hornberg
Gebühr: 600,– Euro
ÄBW 08 • 2012
361
Bekanntmachungen
Baustein Psychotherapie
(Tiefenpsychologie) im Facharzt
für Psychiatrie und Psychotherapie,
Kinder- und Jugendpsychiatrie und
Psychotherapie, Psychosomatische
Medizin und Psychotherapie,
Psychotherapie Zusatzbezeichnung
Im Block II (Grundlagen der
psychodynamischen Psychotherapie) werden Plenarvorlesungen
mit Diskussion, Fallseminare,
theoretische Seminare und ein
Literaturseminar angeboten.
Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitäts­
klinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den
Erwerb des Facharztes für
Psychiatrie und Psychotherapie
sowie für die Zusatzbezeichnung
Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen
Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit
wichtige Inhalte entsprechend
den Anforderungen der Richt­
linien der Landesärztekammer
Baden-Württemberg ab.
Termin:
14.–19. Oktober 2012 (So–Fr)
Leitung: Prof. Dr. med. Michael
Günter, Ärztlicher Direktor
(komm.), Universitätsklinik für
Kinder- und Jugendpsychiatrie
und -psychotherapie Tübingen
Ort: Waldhotel Zollernblick,
Am Zollernblick 1,
72250 Freudenstadt-Lauterbad
Gebühr: 600,– Euro
(Kosten für Unterkunft
und Verpflegung sind in der
Kursgebühr nicht enthalten)
Punkte: 52
Geriatrie –
Anspruch und Wirklichkeit
Die demografische Entwicklung
in der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahrzehnten wird es mit sich bringen,
dass Ärztinnen und Ärzte der
meisten Fachgebiete zunehmend
ältere Menschen unter ihren
Patientinnen und Patienten
haben werden. In den Weiter­
bildungsgängen vieler Fach­
gebiete sind geriatrische Fragen
und die besonderen Probleme
362
des älteren Patienten nicht sehr
ausführlich berücksichtigt.
An der Geriatrie interessierte
Ärztinnen und Ärzte können
seit geraumer Zeit die Zusatz­
weiterbildung „Geriatrie“ nach
der Weiterbildungsordnung der
Landesärztekammer BadenWürttemberg erwerben. Sie sieht
aber eine Weiterbildungszeit
von 18 Monaten bei einem zur
Weiterbildung befugten Facharzt
vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den
Fachärztinnen und Fachärzten
für Allgemeinmedizin und Innere
Medizin gewählt wird.
Deshalb erscheint es sinnvoll,
den Kolleginnen und Kollegen
der anderen Fachgebiete eine
überschaubare Fortbildung
anzubieten, die die wesentlichen
Aspekte aufgreift, die bei der
Behandlung älterer Menschen
wichtig sind.
Dieses Seminar richtet sich an
alle Ärztinnen und Ärzte, die die
Zusatzbezeichnung „Geriatrie“
nicht erwerben wollen, aber ihre
Kenntnisse über wesentliche
Aspekte bei der Behandlung
älterer Menschen vertiefen wollen.
Es ist in fünf Module gegliedert,
die einzeln oder in Kombination
gebucht werden können und
jeweils mit den Untertiteln
versehen sind:
„Älter und Kränker“
„Demenz und Depression“
„Inkontinenz und Instabilität“
„Arzt und Pflegeheim“
„Spektrum wichtiger
Erkrankungen im Alter“
Termine:
Freitag, 12. Oktober 2012
8.30–12.00 Uhr, 12.45–16.30 Uhr
Samstag, 13. Oktober 2012
8.30–12.15 Uhr, 13.00–16.45 Uhr
Sonntag, 14. Oktober 2012
9.00–14.45 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 13/2012)
Leitung: Dr. med. Rolf Segiet,
Facharzt für Innere Medizin,
Zusatzbezeichnung
Palliativmedizin
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 40
Gebühr: 50,– Euro (je halber Tag)
Punkte: 5 (je halber Tag),
7 (für 14. 10. 2012)
ÄBW 08 • 2012
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Rhetorik-Seminar:
Diskutieren und Argumentieren
Homepage für Ärzte – Grundkurs
Termin:
Samstag, 20. Oktober 2012
9.00–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 31/2012)
Leitung: Ursel Bachmann,
Managementtraining und
Coaching, Ulm
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 11
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Power Point-Seminar
Termin:
Samstag, 20. Oktober 2012
9.00–12.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 20/2012)
Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med.
Manfred Eissler, Vizepräsident
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 50,– Euro
Punkte: 5
Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und
Ärzte ihre eigene Homepage
selbst erstellen sowie pflegen
und aktualisieren können.
Grundkenntnisse in Windows XP
oder Windows Vista sind Voraussetzung.
Termin:
Samstag, 17. November 2012
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 17/2012)
Leitung: Dr. Oleg Subkov,
Dettenhausen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 99,– Euro
Punkte: 10
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Vorankündigung:
Demenz aktuell 2012
Termin:
Mittwoch, 5. Dezember 2012
20.00–22.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 34/2012)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 3
Bekanntmachungen
40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb
der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum
der Bundesärztekammer
„Krankenhaushygiene“ – Modul I
Das Sozialministerium BadenWürttemberg hat am 15. Dezember 2010 eine Krankenhaushygieneverordnung erlassen, die
unter anderem vorsieht, dass zur
Sicherstellung der organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Einhaltung der
anerkannten Regeln der Hygiene
und Durchführung notwendiger
hygienischer Maßnahmen, die
Krankenhausträger verpflichtet
sind, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen.
Für die Qualifikation ist der Besuch eines 40-stündigen Grundkurses erforderlich, den die Bezirksärztekammer Südwürttemberg im Ärztehaus Reutlingen
anbietet:
Termin:
7.–11. Januar 2013 (Mo–Fr)
Leitung:
PD Dr. med. Klaus Schröppel,
Institut für Medizinische
Mikrobiologie und Hygiene,
Universitätsklinikum Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 30
Kursgebühr: 600,– Euro
Punkte: 40
40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“
nach der Weiterbildungsordnung
In der neuen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, die am
1. Mai 2006 in Kraft getreten ist,
wurde die Zusatzbezeichnung
„Palliativmedizin“ eingeführt.
Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist unter anderem die
Absolvierung eines 40-stündigen
Kurses erforderlich, für welchen
die Bundesärztekammer ein
Curriculum festgelegt hat.
Termine:
Freitag, 15. März 2013
14.00–17.30 Uhr
Samstag, 16. März 2013
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 17. März 2013
9.00–15.00 Uhr
Freitag, 12. April 2013
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 13. April 2013
9.00–17.00/18.00 Uhr
Sonntag, 14. April 2013
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 6/2013)
Leitung: Dr. med. Rolf Segiet,
Facharzt für Innere Medizin,
Zusatzbezeichnung
Palliativmedizin
Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
35 Personen
Gebühr: 440,– Euro
Punkte: 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Termine:
Modul III: 24.–27. April 2013
(Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 3/2013)
Modul III: 25.–28. September
2013 (Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 5/2013)
Gebühr Modul III:
jeweils 440,– Euro
Teilnehmerzahl:
jeweils 20 Personen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Punkte: 40 Euro je Modul
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Fallseminare „Palliativmedizin“
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter
anderem der Nachweis einer
12-monatigen Tätigkeit bei
einem Weiterbildungsbefugten
erforderlich oder 120 Stunden
Fallseminare einschließlich
Supervision.
Für diejenigen Ärztinnen und
Ärzte, die diese Möglichkeit
in Betracht ziehen, werden
Fallseminare, Module I bis III,
angeboten.
Termine:
Modul I: 2.–5. Februar 2013
(Sa–Di)
Modul II: 6.–9. Februar 2013
(Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 2/2013)
Gebühr Module I und II: jeweils
890,– Euro
Termine:
Modul I: 22.–25. Juni 2013
(Sa–Di)
Modul II: 26.–29. Juni 2013
(Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 4/2013)
Gebühr Module I und II:
jeweils 890,– Euro
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Karl-Otto Walz,
Frauenstr. 51, 89073 Ulm
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder
-24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00,
E-Mail: fortbildung@baek-sw.de
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 9 17-21 00
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Tübingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2013
Chiffre: R-01082
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ravensburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: R-02082
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ravensburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2013
Chiffre: R-03082
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
hälftiger Versorgungsauftrag
Reutlingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 11. 2012
Chiffre: R-04082
Augenheilkunde
hälftiger Versorgungsanteil
Bodenseekreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-05082
ÄBW 08 • 2012
363
Bekanntmachungen
Chirurgie
Alb-Donau-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-06082
Chirurgie
Tätigkeitsschwerpunkt
Proktologie
Tübingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2012
Chiffre: R-07082
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
hälftiger Versorgungsauftrag
Tübingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: R-08082
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Zollernalbkreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-09082
HNO-Heilkunde
Reutlingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 02. 01. 2013
Chiffre: R-10082
Innere Medizin
(fachärztlich)
SP Hämatologie und
Internistische Onkologie
hälftiger Versorgungsauftrag
Ulm, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: R-11082
Innere Medizin
(fachärztlich)
SP Gastroenterologie
hälftiger Versorgungsauftrag
Reutlingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 10. 2012
Chiffre: R-12082
Orthopädie und
Unfallchirurgie
hälftiger Versorgungsauftrag
Tübingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: R-13082
Orthopädie und
Unfallchirurgie
hälftiger Versorgungsauftrag
Tübingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: R-14082
Urologie
hälftiger Versorgungsauftrag
Ulm, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-15082
Urologie
hälftiger Versorgungsauftrag
Ulm, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-16082
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Ravensburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2013
Chiffre: R-17082
Psychologische
Psychotherapie
Ravensburg
Jobsharing-Berufsausübungsgemeinschaft
Zeitpunkt: 01. 01. 2013
Chiffre: R-18082
Impressum
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-11 97.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 09. 2012 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Hinweis:
Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist
bitte ­ausschließlich an die zuständige Bezirks­ärztekammer
zu melden.
Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke
(stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer),
Dr. med. Christoph von Ascheraden, PD Dr. med. Christian
­B enninger, Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes
Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum
Verantwortlicher Chefredakteur:
Dr. med. Oliver Erens (OE)
Anschrift Redaktion:
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Baden-Württemberg abgegolten.
Bezugsbedingungen:
Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver­längern sich
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Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt
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15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und S­ ignum des
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12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte
ISSN 0720-3489
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ÄBW 08 • 2012
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