Brandenburgisches Ärzteblatt 9/2015
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www.laekb.de Brandenburgisches Ärzteblatt Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 25. Jahrgang | September 2015 9 | 2015 Sinnvoll oder nicht: Krankenhausstrukturgesetz Seite 5 - 6 Foto: © sudok1 fotolia Arbeitsunfähigkeit: Bescheinigungen für Beamte Bekanntmachung: Geänderte Beitragsordnung der LÄKB Seite 11 Seite 19 - 23 Helfen Sie Kindern im Irak Übernahme der Erstuntersuchungen von Asylbewerbern Seite 24-25 Seite 26 P R E M I E R E r Team unse Komm in HM 70 b von U und für Vertrie n w/m Applikatio den Sie rbung sen Ihre Bewe mail an bitte per E p@gmx.de a haverk m r.schmitt- SONOCAMP DC-60 ise Sonderpre 2015 n e s s e m s Hau n eine Sie suche ? orderung sf u ra e H neue n Wir suche er w/m Mitarbeit S-Geräten NS! NEU BEI U NEU in unseren Sonotheken Sonothek Leipzig Sonothek Dresden Tel. 03 51 - 4 21 56 04 SEN HAUSMptEemSber 2015 9. Se Mittwoch, 0-18.00 Uhr von 13.0 und Sonothek en um Dresd tr en sz ng Ausstellu ber 2015 16. Septem Mittwoch, 18.00 Uhr von 13.00- und Sonothek Leipzig ngszentrum el st Aus lu ber 2015 23. Septem hr Mittwoch .00 U 18 0 .0 von 13 s Ross otel Rote aale Domero H 8 Halle/S 10 06 1, ße Frankestra www.schmitt-haverkamp.de email: info@schmitt-haverkamp.de Service Hotline 0800 - 30 90 990 Willkommen in der Ultraschall Hauptstadt DC-60 Deutschlands größte Auswahl an Neu- und Vorführsystemen eit Weltneuh Sonothek Berlin Allee der Kosmonauten 33 G 12681 Berlin - Tel. 030 - 9714030 www.mtjendreyko.de email: info@mtjendreyko.de INHALT Brandenburgisches Ärzteblatt Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 25. Jahrgang | September 2015 KAMMERINFORMATIONEN / GESUNDHEITSPOLITIK Zum Krankenhausstrukturgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Medizinische Fachangestellte Feierliche Freisprechungsveranstaltung . . . . . . . . 7 An der LÄKB erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungen II/2015 . . . . . . . . . . . . 8 Beschluss der BÄK: Richtlinie für die Regeln zur Feststellung des Todes .. . . . . 9 ARZT UND RECHT Arzt und Arzthaftung – Diesmal: Der Befunderhebungsmangel – ein großes Haftungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Arbeitsunfähigkeit: Bescheinigungen für Beamte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Seite 7 FORTBILDUNG Fortbildungsangebote für Ärzte und MFA .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Lösungen zur Kasuistik Folge 45 .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 10. Forum für den Hausarzt und das Praxispersonal .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 BEKANNTMACHUNGEN Die neue Beitragsordnung der LÄKB .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 AKTUELL Seite 16 Bericht: Erste Internationale russisch-ukrainisch-deutsche psychohistorische gruppenanalytische Konferenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Akademie für Ärztliche Fortbildung: Der Arzt als medizinischer Gutachter . 18 Irak – Kindern helfen! Ihre Unterstützung ist gefragt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Anmeldung für den Hilfseinsatz im Irak . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Erstuntersuchungen für Asylbewerber .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Interdisziplinärer Kongress zur Ärztlichen Osteopathie .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 DEGAM – Kriterien für Kompetenzzentren Allgemeinmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 PERSONALIA Seite 32 Gratulation: Ehemalige Chefärztin und Ombudsfrau begeht Jubiläum .. . . . . 28 Klinik für Strahlentherapie in Potsdam: PD Karin Koch nach 22 Jahren als Chefärztin im Ruhestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Wir gratulieren zum Geburtstag im September .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Veröffentlichung von persönlichen Daten im BÄB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Dr. med. Martin Khan übernimmt Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde . . . . . . . . . . . . 31 Prof. Dr. Erler verstärkt Kinder- und Jugendmedizin in Potsdam . . . . . . . . . . . . . . . 32 KULTURECKE Museum für Fotografie Berlin – Newton. Horvat. Brodziak .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 WEITERE RUBRIKEN Editorial .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Kurse und Fortbildungsangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 KVBB informiert .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 LUGV, Abteilung Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 3 9 | 2015 EDITORIAL Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frank-Ullrich Schulz Foto: Thomas Kläber während des Schreibens dieser Zeilen ist das am 11. Juni 2015 im Bundestag verabschiedete Versorgungsstärkungsgesetz, nach Unterschrift durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesanzeiger, am 22. Juli 2015 in Kraft getreten. Es reiht sich ein in eine Reihe von Gesetzen, wie das GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz aus dem Jahre 1998, das GKV-Gesundheitsreformgesetz aus dem Jahre 2000, das GKV-Modernisierungsgesetz aus dem Jahre 2003, das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz aus dem Jahre 2007 und das GKVVersorgungsstrukturgesetz aus dem Jahre 2011, die immer mehr zu einer Aushöhlung der gemeinsamen Selbstverwaltung und zu einer Stärkung des dirigistischen Einflusses der Politik auf das Gesundheitswesen führen. Selten ist dabei die Sichtweise auf ein Gesetz so unterschiedlich gewesen wie jetzt. Während Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in diesem Gesetz ein klares Bekenntnis zur Freiberuflichkeit sieht, erkennt der Präsident der Bundesärztekammer, Herr Prof. Dr. Frank-Ulrich Montgomery, darin einen Angriff auf die ärztliche Selbstbestimmung. Dieses Gesetz soll nach Intention seiner Verfasser die medizinische Versorgung auch dort sicherstellen, wo ein Ärztemangel droht. 4 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 Das soll nun dadurch erreicht werden, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen Vertragsarztsitze in angeblich überversorgten Gebieten aufkaufen sollen, wobei eine Feststellung von wirklicher Überversorgung aufgrund fehlerhafter Verhältniszahlen kaum möglich ist (Mitversorgereffekte). Durch die massive Kritik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer konnte diese Regelung mit den schärferen Sollbestimmungen von 110 auf 140 % etwas entschärft werden. Ob man es allerdings als einen Erfolg bezeichnen kann, wenn dann nur 12.000 Arzt- und Psychotherapeutensitze aufgekauft werden sollen, ist doch mehr als fraglich. Wenn man dann auch noch weiß, dass diese Regelung nur für selbständig tätige Ärzte und Psychotherapeuten, nicht jedoch für im MVZ angestellte Ärzte gilt, kann man darin sehr wohl einen Angriff auf die selbständige-freiberufliche Niederlassung zu Gunsten staatlicher Versorgungsstrukturen bzw. solcher mit vornehmlich angestellten Strukturen erkennen. Mit dem Thema Wartezeiten zeigt sich ganz besonders die Widersprüchlichkeit dieses Gesetzes, das einerseits die Zwangsstillegung von Praxen, andererseits aber die Einrichtung von Terminservicestellen vorsieht, um die angeblich zu langen Wartezeiten auf einen Facharzttermin in Deutschland zu verkürzen. Nach internationalen Studien, die auch den Gesundheitspolitikern aus Union und SPD bekannt sein dürften, sind die Wartezeiten auf einen Facharzttermin sowohl im ambulanten wie im stationären Bereich in Deutschland und in der Schweiz am geringsten. Aufgrund dieses populistischen Gesetzesinhaltes sind die Kassenärztlichen Vereinigungen innerhalb von sechs Monaten verpflichtet, Terminservicestellen einzurichten, um den Patienten innerhalb von vier Wochen eine Vorstellung bei einem Facharzt zu ermöglichen. Wenn das nicht erreicht wird, kann der Patient sich in einer stationären Einrichtung ambulant behandeln lassen, wobei mit den Kosten der Behandlung das Budget der niedergelassenen Fachärzte belastet wird. Nicht zu vergessen: auch die Kosten für das Bürokratiemonster „Terminservicestellen“ werden natürlich von uns Ärzten getragen! Das eigentliche Problem, die Steuerung von Patientenströmen bei einer immer älter werdenden Bevölkerung und einer stetigen Zunahme der Morbiditätslast der GKV-Versicherten um 15% bis zum Jahr 2025, wird dabei in keiner Weise berücksichtigt. Auch weitere Inhalte dieses Gesetzes, wie zum Beispiel die Möglichkeit von Kommunen, MVZ´s ohne Einvernehmen mit den KVen zu gründen, die massive Kompetenzerweiterung des gemeinsamen Bundesausschusses, die Entfristung der Wahlperioden des Vorsitzenden des GBA sowie Vorschlagsrecht und Ausbau der Zuständigkeit des GBA für eine Sektor übergreifende Versorgung tragen zur Aushöhlung des Sicherstellungsauftrages der KVen bei und bereiten den Weg zur Verstaatlichung der ambulanten, medizinischen Versorgung. Diese Inhalte des Gesetzes führen die Worte aus dem Koalitionsvertrag „… Die Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, … und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist unverzichtbares Element für die flächendeckende ambulante Versorgung. Sie ist ein Garant für die Diagnose- und Therapiefreiheit und für die freie Arztwahl…“ ad absurdum. Nur eine geschlossen auftretende Ärzteschaft, ohne Richtungskämpfe und Diffamierung in der KBV-Vertreterversammlung und insbesondere eine einheitliche Interessenvertretung von Haus- und Fachärzten sowie Psychotherapeuten in und durch die LandesKVen gegenüber Krankenkassen und Politik erhalten und sichern unseren Gestaltungsspielraum in der Gesundheitspolitik. ■ F.-U. Schulz KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK KRANKENHAUSSTRUKTURGESETZ Keine Verbesserung des Qualitätsniveaus Der von der Bundesregierung im Juni vorgelegte Entwurf eines Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) wurde vom Vorstand der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) kritisch zur Kenntnis genommen. Nach Angaben der Bundesregierung soll das Ziel des Gesetzentwurfes in erster Linie die Sicherstellung bzw. die Erhöhung der Qualität in Krankenhäusern sein. Im Folgenden äußern sich Präsident Dr. Udo Wolter, Prof. Dr. Ulrich Schwantes sowie die Vorstandmitglieder Dr. Renate Schuster und Dr. Hanjo Pohle zu dem Entwurf. Dr. Udo Wolter: Ein Gesetz zu schaffen, welches die Sicherung der Qualität in Krankenhäusern zum Ziel hat, ist sicher ein guter Ansatz. Wer für mehr Qualität sorgen will, muss aber auch dafür sorgen, dass ausreichend Personal zur Verfügung steht und die Finanzen, die nötig sind, um hochqualifiziertes Personal entsprechend zu entlohnen, zur Verfügung stehen. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf ist weder die vollständige Refinanzierung des ärztlichen sowie auch pflegerischen Personals sichergestellt. Vor dem Hintergrund des stetig wachsenden Fachkräftemangels wäre es sinnvoll, zunächst eine Reduktion der Arbeitsverdichtung zur Refinanzierung der Tarifabschlüsse herbeizuführen und zudem die vorherrschenden Arbeitsbedingungen zu verbessern. Unterbesetzung bedeutet immer Mehrarbeit für die Kollegen in den Kliniken. Außerdem kann es nicht sein, dass sie sich die Länder nach wie vor sträuben, mehr zu den Investitionsfinanzierungen der Krankenhäuser beizutragen als bisher, zumal Krankenhäuser verpflichtet sind, Investitionen zu tätigen und Medizintechnik regelmäßig neu anzuschaffen. Außerdem muss die Finanzierung von Fortbildungen für das Krankenhauspersonal abgesichert sein. wohnortnahe Versorgung wird betont, Transparenz hinsichtlich der Qualität der medizinischen Versorgung, Zuschläge für hohe Qualität und Abschläge für schlechte Qualität, ein Strukturfond (eine Milliarde Euro) für notwendige Umstrukturierungen für bestehende Krankenhäuser in Pflegeheime und Hospize, Pflegestellenförderungsprogramm von ebenfalls einer Milliarde Euro für die nächsten drei Jahre, die zur Schaffung von circa 6.350 Stellen an Pflegekräften führen können. Demgegenüber steht ein Investitionsbedarf von jährlich circa sechs Milliarden Euro für alle Krankenhäuser. Der Gesetzgeber verfolgt m. E. das ehrgeizige Ziel, in den nächsten Jahren über sogenannte Qualitätssicherungsmaßnahmen die Krankenhausstruktur flächendeckend zu verändern. Noch weiß kein Krankenhaus, wie es zukünftig bewertet werden wird. Hygienestandards, Patientensicherheit und Vorgaben von Mindestmengen einzuhalten setzt ausreichend qualifiziertes Personal und eine moderne Ausstattung jedes Arbeitsplatzes voraus. Und das kostet Geld. Im Bestreben, seinen Standort zu erhalten, werden unnötig Ängste bei den Mitarbeitern erzeugt, Fehlanreize gesetzt und die Hierarchie Dr. Renate Schuster: Der Gesetzes- im ärztlichen Bereich festgemauert entwurf zum Krankenhausstrukturge- (wenn der GBA einen Katalog planbasetz hört sich ja erst einmal gut an: rer Leistungen erstellt, bei denen die v.l.n.r.: Dr. Udo Wolter, Dr. Renate Schuster, Fotos: Thomas Kläber Qualität des Behandlungsergebnisses von der Menge der erbrachten Leistung abhängig ist sowie Mindestmengen für die jeweilige Leistung je Arzt oder Standort eines Krankenhauses oder je Arzt und Standort eines Krankenhauses festgelegt werden, wer wird dann im Krankenhaus diese Leistungen, z. B. Operationen, wohl durchführen?). Natürlich fordern medizinische Innovationen ihren Preis, moderne Medizin kostet halt Geld. Aber sechs Milliarden Euro jährlicher Investitionsbedarf allein für die Krankenhäuser und ein Strukturfond von einer Milliarde Euro für mehrere Jahre für die Umstrukturierung der Krankenhäuser, sprich Schließung von Krankenhäusern lässt ahnen, wie die Qualitätssicherungsmaßnahmen, die ja noch erarbeitet werden müssen und Grundlage der zukünftigen Vergütung der Krankenhausleistungen sein sollen, aussehen werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass die geplanten Sparmaßnahmen auf dem Rücken der Ärztinnen und Ärzte ausgetragen werden. Dr. Hanjo Pohle: Dass sowohl die stationäre als auch die ambulante Versorgung von Patienten in Deutschland nach internationalen Maßstäben Weltspitze darstellt, ist durch internationale Untersuchungen wohl bekannt, Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 5 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK v.l.n.r.: Dr. Hanjo Pohle Prof. Dr. Ulrich Schwantes Fotos: Thomas Kläber weiterhin zur Verschlechterung der Weiterbildung junger Kollegen führen, da so nicht mehr flächendeckend ausgebildet werden kann. Zur Verbesserung von Versorgungsstrukturen wird bis zu eine Milliarde Euro eingeplant, um einerseits Krankenhäuser zu belohnen, die sich an der stationären Notfallversorgung beteiligen, aber auch solche Krankenhäuser sollen mit zusätzlichen Mitteln versorgt werden, die ihr Haus in stationäre Hospize umwandeln. Bei weiterer Reduzierung von Krankenhausbetten im Kontext des demographischen Wandels ist diese Forderung sogar folgerichtig aber eigentlich makaber und geschmacklos. Man kann nur hoffen, dass sich wenigstens diese Idee als Treppenwitz der Geschichte herausstel- Zu- oder Abschläge für „außerordenthindert deutsche Politiker aber leider len wird, in einem seriösen Gesetzes- liche gute oder unzureichende Qualinicht, die Bedingungen, unter welchen entwurf hat so etwas nicht zu suchen. tät.“ Die Indikatoren sollen vom G-BA aber erst entwickelt werden. Zur Erindiese Ergebnisse erzielt wurden, in Frage zu stellen bzw. sie zu verschärfen. Prof. Dr. Ulrich Schwantes: Das nerung: Der G-BA setzt sich zusammen Ein wichtiges Kernelement dieses Ge- Krankenhausstrukturgesetz ist die Än- aus drei Unabhängigen, fünf Vertretern setzes ist das Dogma der Verbesserung derung des Krankenhausfinanzierungs- der GKV und fünf Vertretern der „Leisder Qualität. Dies dann auch plakativ gesetzes vom 10.04.1991. Damit wird tungserbringer“ (DKG, KBV, KZBV). an Vergütung und Aufnahme in den die eigentliche Zielrichtung klar: es Diese dürfen nur mitstimmen, wenn es Krankenhausplan zu verknüpfen, ver- geht um Umstrukturierungen mit dem um ihren eigenen Versorgungsbereich geht, während die GKV-Vertreter imrät sofort die laienhafte Vorstellung Ziel zur Einsparung. von Nichtmedizinern, dass komple- „Eine gut erreichbare und qualitativ mer stimmberechtigt sind. xe biologisch-medizinische Vorgänge hochwertige Krankenhausversorgung Es soll (b) die Mindestmengenregein kybernetische Systeme zu pressen muss auch in Zukunft sicher gestellt lung rechtssicher ausgestaltet werund diejenigen zu bestrafen sind, die sein,“ lautete das einleitende State- den. Vergütet werden sollen nur noch sie nicht erfüllen, ganz gleich wes- ment. Aber Hintergrund des Gesetzes Leistungen, die in einer festgelegten halb. Folge dieses Prozesses wird ein sind die „demografischen und regiona- Mindestmenge erbracht werden. Das verschärftes Ranking zwischen den len Veränderungen“ und der „medizi- muss zu einer Konzentration z. B. beKrankenhäusern sein mit dem Ergeb- nisch-technische Fortschritt“, die „zur stimmter OPs in den ohnehin schon renis, dass Patienten mit Multimorbidi- Weiterentwicklung der Rahmenbedin- duzierten Krankenhäusern führen. Die tät und der Gefahr unkalkulierbarer gungen zwingen und Umstrukturierun- Hochspezialisierung, verbunden mit automatisierbaren Teilschritten, die Risiken, in der Behandlung schwierig gen erforderlich machen“. Einrichtungen finden werden, die sie Diese sollen eine „Konzentration von auf (nichtärztliches) Assistenzpersonal aufnehmen. Die Erfüllung hoher Qua- stationären Versorgungsangeboten übertragbar sein können, wird voran litätsstandards wird langfristig eben und Standorten“ bewirken. Ein Wider- getrieben. auch von der Vorauswahl des Patien- spruch zur guten Erreichbarkeit. Ein Unsere Patienten sind nicht fragmentengutes abhängen, in der Folge nicht „Abbau von Überkapazitäten“ wird tierbar. Das Krankheitsgeschehen des flächendeckende Verbesserung, son- angestrebt. Hierfür können Mittel aus Einzelnen ist komplex, zunehmend mit dern Mangel erzeugen. einem „Strukturfonds (1 Mrd. € ab Ja- dem Alter. Diese Komplexität lässt sich Ähnlich ist die Forderung gewisser nuar 2016) zur Verbesserung der Ver- nicht reglementieren. Unsere PatienMindestmengen, die Krankenhäuser sorgungsstrukturen“ abgerufen wer- ten brauchen Zuwendung durch komerbringen müssen, um diese Leistun- den. Ziel ist die „Umwandlung von petente Ärzte und Pflegende in ausreigen auch vergütet zu bekommen. Der Krankenhäusern in nicht akutstationäre chender Zahl. Und die brauchen Zeit, Ruf nach Zentren steht hinter diesem lokale Versorgungseinrichtungen (z. B. um angemessen für ihre Patienten arGedanken. Dabei ist es mittlerweile Gesundheits- oder Pflegezentren, stati- beiten zu können. bewiesen, dass Zentren nicht zwangs onäre Hospize)“. Das bedeutet die Verweise zu besserer Qualität und zu bes- ringerung von Krankenhäusern, bzw. seren Ergebnissen bei harten Endpunk- Schließung von Abteilungen. ■ Anja Zimmermann M.A. ten wie Mortalität führen, stellvertre- Das Gesetz schlägt zwei Maßnahmen tend stehen dafür die Behandlung so- zur Erreichung der Ziele vor. Es sollen wie Entdeckung von Kolon und Mam- (a) Qualitätsindikatoren eingeführt ma Tumoren etc. Dieser Ansatz wird werden, die vergütungsrelevant sind. 6 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE Feierliche Freisprechungsveranstaltung in Potsdam Am letzten Schultag in diesem Jahr vor den Sommerferien, dem 15.07.2015, wurden die Absolventen der diesjährigen Sommer-Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte für das Berufsleben freigesprochen. In nun schon traditioneller Umgebung und Form überreichte im Brandenburgsaal der Staatskanzlei in Potsdam Frau Dipl.-Med. Sigrid Schwark als Mitglied des Vorstandes der Landesärztekammer Brandenburg, unterstützt von den Mitarbeiterinnen des Referats Ausbildung, in einer feierlichen Veranstaltung den Absolventinnen und Absolventen die Abschlusszeugnisse und MFA-Briefe der Landesärztekammer Brandenburg. Insgesamt haben 126 Absolventinnen und fünf männliche Absolventen in dieser Sommerprüfung erfolgreich ihren Berufsabschluss erreicht. Während der Festrede erinnerte Frau Schwark an Höhen und Tiefen der zurückgelegten Ausbildungszeit und mahnte zugleich an, dass auch zukünftig das Erlernen und Vertiefen von Kenntnissen und Fertigkeiten wichtiger Bestandteil des Berufslebens sein müsse. Frau Schwark, die mit der Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten eng verbunden ist, bildet in ihrer Hausarztpraxis in Bernau schon viele Jahre Glückliche Gesichter bei der Zeugnisübergabe Fotos: Matthias Berger früher Arzthelferinnen und nun Medizinische Fachangestellte erfolgreich aus. Sie arbeitet sehr engagiert im Berufsbildungsausschuss der Landesärztekammer und im Prüfungswesen für MFA mit. Auch Frau Christine Hönig, Abteilungsleiterin am Oberstufenzentrum Spree-Neiße II in Cottbus, wünschte als Vertreterin der Berufsschulen den frisch gebackenen Medizinischen Fach angestellten unter anderem viel Erfolg für ihre berufliche und private Zukunft. Ihr ausdrücklicher Dank galt an diesem Tag den ausbildenden Ärztinnen und Ärzten und allen ehrenamtlichen Prüfungsausschussmitgliedern, die in langjähriger Mitarbeit die Abnahme von Abschlussprüfungen der MFA ermöglichen. Insgesamt drei Prüflinge, nämlich zwei Auszubildende und ein männlicher Umschüler schlossen in dieser Prüfung mit dem hervorragenden Gesamtergebnis sehr gut ab. Den beiden Musikern Ralf Benschu und Karsten Intrau gelang es, die Veranstaltungen mit einer exzellenten Darbietung, entsprechend dem Anlass, zu umrahmen. Schließlich blieb den Medizinischen Fachangestellten und ihren Gästen bei einem kleinen gemeinsamen Buffet noch Zeit, über die zurückliegende Ausbildungszeit zu resümieren, wohl letztmalig in diesem großen Rahmen mit anwesenden Lehrern und Mitschülern zu reden und zu lachen und über eigene Zukunftspläne zu plaudern. Wir wünschen allen Absolventinnen und Absolventen der MFA-Ausbildung im Berufsleben gute Chancen und eine erfolgreiche und interessante berufliche Entwicklung. Familienangehörige und Freunde der Absolventen waren bei der Feierstunde dabei Bild li. Dpil.-Med Sigrid Schwark ■ Dipl. oec. Astrid Brieger, Referatsleiterin Ausbildung MFA Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 7 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK An der Landesärztekammer Brandenburg erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungen II/2015 Allgemeinmedizin Dr. med. Christian Becker Thomas Braunsberg Dr. med. Ute Eckert Dipl.-Med. Maik Heineke Alexa Mittenzweig Dr. med. Niels Oesberg Alexander Studier Nancy Vuia Claudia Weber-Gutjahr Andrea Wieser Anästhesiologie Dr. med. Stefan Heidemann Dr. med. Anna Nothnagel Jennifer Proske Dr. med. Ulrike Wenzel Steffen Werner Dr. med. Bianca Woodruff Augenheilkunde Ricarda Neitzert Carl Prahs Kamila Vlachos Allgemeinchirurgie Georgios Rousselis Gefäßchirurgie Oskar Dzumla Vitalij Rusin Orthopädie und Unfallchirurgie Claudia Josek Belal Othman Nikolai Steinbrenner Dr. med. Mathias Tusche Marc Weißenhagen Visceralchirurgie (WBO 2005) Dr. med. Sven Schläfke Viszeralchirurgie (WBO 2011) Dr. med. Andreas Heinig Helena Mut Haut- und Geschlechtskrankheiten Psychosomatische Medizin und Dr. med. Marie-Christin Hänzka Psychotherapie Dr. med. Katja Lehmann Innere Medizin und Gastroenterologie Radiologie Dr. med. Holger Andree Sara Hagh Shenas Noshari Dr. med. Sebastian Schmidt Innere Medizin und Kardiologie Dr. med. Eckhard Löwe Neonatologie Marcin Widawski Dr. med. Patience Eschenhagen Dr. med. Raphael Maus Innere Medizin und Nephrologie Dr. med. Sebastian Pokojski Neuropädiatrie Dr. med. Margit Tönneßen Innere Medizin Franziska Frommann Homöopathie Marina Hentschel Dr. med. Daniela Siegert Marina Liese Hesham Mady Manuelle Medizin/Chirotherapie Dr. med. Sabine Nolting Nicola Lutze Anna Oskwarek Sieglind Müller Irka Wiedenhaupt Naturheilverfahren Kinder- und Jugendmedizin Dr. med. Heide Zielisch Matthias Augustin da Gloria Goncalves Yvonne Friedrich Rehabilitationswesen Elisa Gustke Dr. med. Eike Langheim Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie Dr. med. Hannes Römhild Nervenheilkunde Falk Peter Darr Dr. med. Joachim Oberseider Neurochirurgie Hossam Aiat Benjamin Ugochukwu Chukwumezie Neurologie Dr. med. Anne Keysers Maika Reich Sozialmedizin Oxana Grinin Priv.-Doz. Dr. med. Thomas Kiefer-Trendelenburg Dr. med. Eike Langheim Spezielle Schmerztherapie Dr. med. Sandra Ernst Jacqueline Heimberg Dr. med. Barbara Ostermann Dr. med. Sebastian Pawellek Marko Petrick MBA Carsten Schmücking Akupunktur Physikalische und Rehabilitative Dr. med. Björn Matthies Medizin Dr. med. Sebastian Pawellek Dr. med. Barbara Milke Dr. med. Daniela Siegert Frauenheilkunde und Geburtshilfe Rada Scholz Arkadiusz Jonczak Geriatrie Psychiatrie und Psychotherapie Dr.(Universität Tartu) Jaak Aru Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Andrea Lerch M.A. Dr. med. Katharina Dunkel-Lüdtke Dr. med. Manuel Josiger Dr. med. Dominika Rufer Dr. med. Ph.D Anja Lieder Dr. med. Astrid Wonneberger Intensivmedizin Dr. med. Franziska Möckel Emad Abduljawwad Dr. med. Ulrike Achterberg 8 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK Palliativmedizin Jan Hammann Dr. med. Sandra Heinritz Dr. med. Antje Nimtz-Talaska Dr. med. Dominique Petrus Doreen Sallmann Dr. med. Ilse-Elisabeth Schütze Medikamentöse Tumortherapie Lüder Fritz Notfallmedizin Dr. med. Friederike Auraß Nour Barmada Sebastian Beck Leena Höflich Claudia König Piotr Kowalewski Mares Tietz Dr. med. Olga Will Spezielle Unfallchirurgie Georgios Smponias Ärztinnen und Ärzte, die mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sind, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung an das Referat Weiterbildung schriftlich oder telefonisch unter 0355 7801042, E-Mail: weiterbildung@ laekb.de. Proktologie Roger Ehrler BESCHLUSS DER BUNDESÄRZTEKAMMER Richtlinie für die Regeln zur Feststellung des Todes In seiner Sitzung vom 30.01.2015 hat der Vorstand der Bundesärztekammer auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats die Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG, Vierte Fortschreibung, beschlossen. Am 30.03.2015 hat das Bundesmi- Transplantationsgesetz (TPG). nisterium für Gesundheit gemäß § 16 Abs. 3 des Transplantationsgesetzes (TPG) seine Genehmigung erteilt. ■ Anja Zimmermann M.A. Sie können die oben genannte Richtlinie unter folgendem Link auf der Internetseite der Bundesärztekammer nachlesen: http://www.baek.de/downloads/irrev.Hirnfunktionsausfall.pdf Folgende Richtlinien sind damit gegenstandslos: Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes, Dritte Fortschreibung 1997 mit Ergänzungen gemäß Hilfsprogramm für Kammerangehörige mit einem SuchtmiƩelproblem Vertrauenspersonen der Landesärztekammer Brandenburg Gisela Damaschke, 15907 Lübben, Tel.: 03546 4038, mail@nervenarzt‐luebben.de Dr. med. Jürgen Hein, 17291 Prenzlau, Tel.: 03984 808604, jue.hein@web.de PD Dr. rer. nat. Dipl.‐Psych. Johannes Lindenmeyer, 16835 Lindow, Tel.: 033933 88110, lindenmeyer@salus‐lindow.de MR Dr. med. Wolfgang Loesch, 14482 Potsdam, Tel.: 0331 6013637, loesch.dr.wolfgang@gmx.de PD Dr. med. Gudrun Richter, 16303 Schwedt, Tel.: 0170 3136629, gu.richter@gmx.de weitere Informa�onen und Merkbla� auf www.laekb.de Dipl.‐Med. Manfred Schimann, 03046 Co�bus, Tel.: 0355 793515, mschimann@web.de Prof. Dr. med. Ulrich Schwantes, 16766 Kremmen, Tel.: 033055 22488, ulrich.schwantes@praxis‐schwante.de Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 9 ARZT & RECHT ARZT UND ARZTHAFTUNG VON FALL ZU FALL Diesmal: Der Befunderhebungsmangel – ein großes Haftungsrisiko Kasuistik Kontakt: Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Hans-Böckler-Allee 3, 30173 Hannover Tel.: 0511 3802416 oder 2420 Fax: 0511 3802406 E-Mail: info@schlichtungsstelle.de www.schlichtungsstelle.de Im Februar wurde bei einem Patienten eine seit dem 10. Lebensjahr nach Augenprellung bestehende Cataracta traumatica rechts operiert. Dabei kam es zu einer hinteren Kapselruptur mit vorderer Vitrektomie und Sulkusimplantation der Hinterkammerlinse. Die postoperative Sehschärfe entwickelte sich auf 0,8. Am 8. Oktober traten Photopsien, schwarze Punkte mit Behinderung bei der Arbeit auf. Am 15. Oktober stellte der Augenarzt erneut die Sehschärfe ohne Korrektur von 0,8 bei anliegender Netzhaut fest. Die Gesichtsfelduntersuchung (Gesamtfeld 81) zeigte überwiegend im nasal oberen Quadranten des rechten Auges absolute Skotome, ohne die 30°-Marke zu überschreiten. Glaskörpertrübungen wurden als Ursache für die Symptome vermutet. Am 6. November kam es jedoch zu einer Abnahme der Sehkraft. Die daraufhin konsultierte Augenklinik bestätigte eine Reduzierung der Sehschärfe rechts auf 0,6 sowie ein fragliches Foramen bei 6 Uhr in der Peripherie. Eine Netzhautablösung mit Makulabeteiligung wurde diagnostiziert. Auf Wunsch des Patienten erfolgte die stationäre Aufnahme erst am 8. November und am 9. November erfolgte die Amotio-Operation in Form einer Cerclage. Zusätzlich wurde ein Hufeisenforamen bei 9 Uhr festgestellt. Der postoperative Verlauf erwies sich als unauffällig. Die Sehschärfe erholte sich auf Werte zwischen 0,4 bis 0,5 unter Korrektur. funktionellen Ergebnis geführt habe. Der Augenarzt führt aus, dass sich die Sehschärfe gegenüber Voruntersuchungen mit 0,8 als unverändert erwiesen habe. Die Netzhautuntersuchung, insbesondere im Bereich des hier vorhandenen Gesichtsfeldausfalls, habe keine Ablösung oder Vorstufen einer drohenden Ablösung ergeben, so dass er den Patienten mit beruhigenden Worten und der Empfehlung einer Wiedervorstellung bei Zunahme der Beschwerden entlassen habe. Gutachten Nach Ansicht der Gutachterin, Fachärztin für Augenheilkunde, sei die ophthalmologische Untersuchung des Patienten am 15.10. symptomgerecht, allerdings in Anbetracht des nachgewiesenen Gesichtsfelddefektes nicht ausreichend gewesen. Es hätte eine zusätzliche Kontaktglas- oder Ultraschalluntersuchung durchgeführt werden müssen und zwar insbesondere bei Zustand nach Operation einer Cataracta traumatica mit Sulcusimplantation. Die Netzhautablösung wird von der Gutachterin als älter eingeschätzt, und zwar vor ihrer Diagnose am 7.11. Der Gesichtsfelddefekt am 15.10. sei bereits das Symptom einer umschriebenen Netzhautablösung gewesen. Bei rechtzeitigerer Diagnose hätte durch Laserkoagulation oder einen kleineren lokalen Eingriff eine Beteiligung der Makula verhindert werden können und damit wahrscheinlich zu einem besseren funktionellen Ergebnis geführt. Beanstandung der ärztlichen Maßnahmen Entscheidung der Schlichtungsstelle Der Patient vermutet, dass dem Augenarzt eine schwerwiegende Fehldiagnose unterlaufen sei und aufgrund der übersehenen Netzhautablösung eine Verzögerung der Behandlung zu einem deutlich verschlechterten Im vorliegenden Fall waren Mängel in der Befunderhebung festzustellen, die die Beweislast zu Lasten des Arztes umkehrten. Eine fehlerhafte Unterlassung der medizinisch gebotenen Befunderhebung führt dann zu einer 10 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden, wenn sich bei der gebotenen Befunderhebung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und wenn sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde (vgl. BGH NJW 2004, 1871 ff). Die am 15.10. von dem Augenarzt durchgeführte Untersuchung war bei typischen Symptomen einer Netzhaut irritation, insbesondere bei Zustand nach Contusio bulbi und komplizierter Kataraktoperation mit Kapselruptur und Sulkusimplantation der Hinterkammerlinse, nicht ausreichend, zumal bei der bekannten Anamnese ein stark erhöhtes Risiko für eine Amotio besteht. Weiterhin fehlte die Klärung des hier nachgewiesenen Gesichtsfelddefektes. Die Hinweise auf einen unveränderten Visus bei scheinbar noch anliegender Netzhaut greifen in Anbetracht des nicht geklärten Gesichtsfeldbefundes nicht, zumal dieser im vorgelegten Gesichtsfeld bereits die 30°-Marke nach zentral überschritten hatte. Die weiterhin differentialdiagnostische Möglichkeit einer zentralen Ursache für den Gesichtsfelddefekt hätte eine Gesichtsfelduntersuchung des Partnerauges erfordert. Diese war nicht erfolgt. Ohne Nachweis einer entsprechenden Veränderung auf dem kontralateralen Auge und ohne Nachweis einer eventuellen Sehnervenschädigung muss aufgrund des weiteren Verlaufes davon ausgegangen werden, dass eine sich langsam entwickelnde Netzhautablösung bereits bei der Erstuntersuchung für den hier nachgewiesenen Defekt des Gesichtsfelds verantwortlich zu machen war. Nicht umgehend eine Operation in Kenntnis einer sich entwickelnden Netzhautablösung zu veranlassen, würde einen schweren Behandlungsfehler darstellen. ARZT & RECHT Vor dem Hintergrund der Beweislast umkehr reicht es für den Kausalitätsnachweis aus, dass die zu unterstellende fundamentale Verkennung des zu erwartenden Befundes oder die Nichtreaktion darauf generell geeignet ist, einen Schaden der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen. Hinweis: Weitere Fälle aus der norddeutschen Schlichtungsstelle finden Interessierte im Internet unter www.laekb.de, Rubrik ‚Arzt‘ – ‚Kasuistiken‘. Alle Fälle entstammen der gemeinsamen Fallsammlung der neun Mitgliedskammern der norddeutschen Schlichtungsstelle. Leuchten für Praxis, Büro, Wohnräume. Gesundheitsschaden ■ PD Dr. med. Jörg Peter Harnisch Die Schlichtungsstelle befand als Gesundheitsschaden eine mäßig ausgeprägte Anisometropie infolge der Notwendigkeit einer Cerclage-Operation sowie eine permanente Herabsetzung der Sehschärfe auf 0,4 bis 0,5. Facharzt für Augenheilkunde Ärztliches Mitglied der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen Kerstin Kols Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Cottbus An der Oberkirche Sandowerstr. 53 www.lichtgalle.de Anzeige ARBEITSUNFÄHIGKEIT Bescheinigungen für Beamte Benötigen Beamte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Und wie könnte eine solche in Rechnung gestellt werden? Diese Fragen tauchen hin und wieder auf und sollen im Folgenden näher erläutert werden. Landläufig bekannt ist das Erfordernis für erkrankte Arbeitnehmer, entsprechend Entgeltfortzahlungsgesetz einen Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit sowie die Bescheinigung der vor aussichtlichen Dauer der Erkrankung mittels ärztlichen Attests spätestens am vierten Tag der Erkrankung beibringen zu müssen (§ 5 EntgFG). Zwar bindet diese Vorschrift den Arzt nicht, aber aus dem Behandlungsvertrag ergibt sich die Nebenpflicht, dem Patient eine AU-Bescheinigung auszustellen. Dies gilt sowohl für vertragsärztliche als auch für private Behandlungen. Im Bereich der gesetzlichen Versicherung erfolgt die ärztliche Bescheinigung auf vorgegebenem Formular und ist mit der Versicherten-, Grund- bzw. Konsiliarpauschale des EBM abgegolten. Anders im Bereich der Privaten Krankenversicherung: Hier wird nach GOÄ liquidiert, die gesondert für die AU-Bescheinigung die Ziffer 70 vorsieht (kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Diese ist derzeit im Einfachsatz mit 2,33 € bewertet. Mit dem im Regelfall anzusetzenden 2,3-fachen Satz kann folglich für eine AU-Bescheinigung im privatärztlichen Bereich ein Betrag von 5,36 € in Rechnung gestellt werden. Wie verhält es sich nun mit Patienten, die verbeamtet sind? Die Regelungen sind bundesweit uneinheitlich. Beamte im Land Brandenburg haben entsprechend § 61 Abs. 1 Landesbeamtengesetz Brandenburg eine Dienstunfähigkeit wegen Krankheit bei einer Dauer von mehr als drei Tagen unverzüglich durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Unter Umständen kann der Nachweis auf Verlangen auch schon eher notwendig sein. Hingegen müssen beispielsweise hessische Landesbeamte gem. § 86 Abs. 1 Hessisches Beamtengesetz ihrem Dienstherrn grundsätzlich nur auf ausdrückliches Verlangen einen Nachweis im Krankheitsfall bringen. Es kann also nicht davon ausgegangen werden, dass Beamte keine AU-Bescheinigung benötigen. Auch gegenüber Beamten ist folglich auf deren Verlangen ein Attest über Beginn und voraussichtliche Dauer der Erkrankung auszustellen, welches mit der Ziffer 70 GOÄ zu liquidieren ist. Auf keinen Fall darf eine solche Bescheinigung für den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn eine Diagnose beinhalten! Für Rückfragen in Einzelfällen steht Ihnen die Rechtsabteilung unter Telefon 0355 78010-14 gern zur Verfügung. ■ Ass. jur. Constance Sägner, Rechtsabteilung Praxiseinrichtungen 3D-Praxisplanung objektbezogene Einrichtung Praxismöbel online Um- und Ausbau Klaus Jerosch GmbH Tel. (030) 29 04 75 76 Info-Tel. (0800) 5 37 67 24 www.jerosch.com Anzeige Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 11 FORTBILDUNG AKADEMIE FÜR ÄRZTLICHE FORTBILDUNG Fortbildungsangebote für Ärzte und MFA Fortbildung für Ärzte Impfaufbau-/Refresherkurs5 P (fachübergreifend für Ärzte und Praxismitarbeiter) t! buchUhr 9. Sept. 2015, 14:00 ge18:00 ausbis Ort: Potsdam Leitung: Dr. med. R. 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Mieck, Königs Wusterhausen Teilnehmergebühr: 700 € Psychosomatische Grundversorgung (80 Stunden) 80 P gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB 6./7. Febr. 2016 19./20. März 2016 7./8. Mai 2016 25./26. Juni 2016 27./28. Aug. 2016 Ort: Potsdam Gruppenleitung: R. Suske, Werneuchen Teilnehmergebühr: 1.120 € FORTBILDUNG Qualifikationskurs für Transfusionsbeauftragte/Transfusionsverantwortliche 16 P 12./13. Febr. 2016 Ort: Cottbus Kursleiter: Prof. Dr. R. Moog, Cottbus Teilnehmergebühr: 220 € Management der Antikoagulation – Endokarditis-Prophylaxe 4P 17. Febr. 2016, 15:00 Uhr Ort: Potsdam Leitung: Prof. Dr. Dr. Ch. Stoll, Neuruppin Teilnehmergebühr: 60 € Modul II Medizinische Begutachtung 8P 20. Febr. 2016 Ort: Potsdam Kursleiter: Dr. med. J.-M. Engel, Bad Liebenwerda; Prof. Dr. med. E. Frantz, Potsdam Teilnehmergebühr: 120 € Refresher-Kurs zur fakultativen Vorbereitung auf die Wissenskontrolle zum Nachweis der Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung (§ 7 Abs.3 GenDG) 6 P 9. März 2016 8. Juni 2016 jeweils 15:00 bis 20:00 Uhr Ort: Potsdam Kursleiter: Herr Dr. L. Pfeiffer, Berlin Teilnehmergebühr: je 80 € (anschließende Wissenskontrolle möglich – Gebühr 30 €) Grundkurs Palliativmedizin (40 Stunden) 40 P 27. Juni bis 1. Juli 2016 Ort: Potsdam Kursleitung: PD Dr. med. M. P. Deckert, Brandenburg/Havel; Dipl.-Med. K. Wendt, Beeskow Teilnehmergebühr: 560 € Fortbildung für MFA Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung (laufender Kurs) SPEZIALISTEN FÜR HEILBERUFE * Modul 2 – Patientenbetreuung und Teamführung (3-4): 11. Sept. 9. Okt. 2015 Modul 3 – Qualitätsmanagement (3-4): 12. Sept., 10. Okt. 2015 Modul 7 – Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (1-4): 13./14. Nov. und 4./12. Dez. 2015 Ort: Potsdam Teilnehmergebühr: 360 €/Modul (40 Stunden) Schumannstraße 18 10117 Berlin Telefon 030 206298-6 Fax 030 206298-89 www.meyer-koering.de Anwaltstradition seit 1906 Dr. Reiner Schäfer-Gölz Wolf Constantin Bartha Torsten von der Embse Fachanwälte für Medizinrecht Dr. Christopher Liebscher, LL.M. Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Medizinrecht Nichtärztliche ausgebucht! Praxisassistentin 3. bis 5. Sept. 2015 24. bis 26. Sept. 2015 16. Okt. 2015 4./5. Nov. 2015 Ort: Potsdam 10. bis 12. Sept. 2015 8. bis 10. Okt. 2015 12. Nov. 2015 10./11. Dez. 2015 Ort. Cottbus Neuer Kurs: ab Januar 2016 Ort: Potsdam Jörg Robbers Rechtsanwälte * * * * * * * Ärztliche Kooperationen Vertragsarztrecht Krankenhausrecht Ärztliches Haftungsrecht Ärztliches Wettbewerbsrecht Praxismietvertrag Arbeitsrecht in der Medizin Anzeige Impfaufbau-/Refresherkurs Lösungen zur Kasuistik Folge 45 (fachübergreifend für Ärzte und Praxismitarbeiter) t! buchUhr 9. Sept. 2015, 14:00 sge18:00 aubis Ort: Potsdam Leitung: Dr. med. R. Schrambke, Schorfheide Teilnehmergebühr: 55 € Zentrale Weiterbildung für Medizinische Fachangestellte Nord/West Brandenburg „Aus der Praxis für die Praxis“ 7. Okt. 2015 Ort: Neuruppin Leitung: Dr. med. H. Wiegank Teilnehmergebühr: 30 € Thema: Rezidivierende krampfartige Unterbauchschmerzen und eitrige Diarrhoe Richtige Antworten zu den Fragen: 1d, 2a, 3d, 4a, 5c, 6e, 7d, 8c, 9b, 10d Folge 46 der Reihe erscheint in der Oktober-Ausgabe 2015 des Brandenburgischen Ärzteblattes und im Internet unter www.laekb.de. Forum für den Hausarzt und das Praxispersonal 10. Okt. 2015 in Neuruppin Leitung: Dr. med. R. Schrambke, Schorfheide Teilnehmergebühr: 45 € Es gelten die „Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der Landesärztekammer Brandenburg”. Diese sind unter www.laekb.de (Arzt/Fortbildung/ Bestimmungen) einsehbar oder telefonisch unter 0355 7801023 anzufordern. Ihre Anmeldung richten Sie bitte an die LÄKB, Referat Fortbildung, Postfach 101445, 03014 Cottbus, Fax: 0355 780101144, E-Mail: akademie@laekb.de, Internet: www.laekb.de. Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 13 FORTBILDUNG AKADEMIE FÜR ÄRZTLICHE FORTBILDUNG DER LANDESÄRZTEKAMMER BRANDENBURG IN ZUSAMMENARBEIT MIT DER KVBB 10. Forum für den Hausarzt und das Praxispersonal Reflexionen (8 Punkte/Kategorie A) Wiederholungsveranstaltung 10. Oktober 2015, 9:00 bis 16:00 Uhr Ruppiner Kliniken GmbH Fehrbelliner Straße 38 16816 Neuruppin Foto: Ruppiner Kliniken Anmeldung bitte unter: www.laekb.de unter Arzt/Fortbildung/Veranstaltungen LÄKB Anmeldung direkt mit Smartphone oder Tablet-PC: Landesärztekammer Brandenburg, Referat Fortbildungund Qualitätssicherung, Postfach 101445, 03014 Cottbus Fax: 0355 780101144 E-Mail: akademie@ laekb.de Es gelten die Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der Landesärztekammer Brandenburg, veröffentlicht unter www.laekb.de unter Arzt/Fortbildung/ Bestimmungen. Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. R. Schrambke, Mitglied des Vorstandes der Akademie für ärztliche Fortbildung Vormittagssitzung: Reflexionen 13:00 – 13:30 Uhr 10 Jahre Hausarztforen – Reflexionen einer Epoche (Bilder, Eindrücke, Erlebnisse, Erfahrungen) Dr. med. Reinhold Schrambke/ Dr. med. Volker Puschmann 11:00 – 11:15 Uhr Pause 11:15 – 12:30 Uhr Neue Berufsbilder vorgestellt: Nichtärztliche Praxisassistentin Simone Groß 09:00 – 09:15 Uhr Eröffnung AGNES II Prof. Dr. med. Ulrich Schwantes 13:30 – 14:15 Uhr Anämien – wel- Sabine Kruc che Diagnostik, welche Therapie** Fachwirt/in für ambulante 09:15 – 10:00 UhrDiabetes Prof. Dr. med. Michael Kiehl medizinische Versorgung Diabetisches Fußsyndrom – Sina Patricia Schulz worauf kommt es an * 14:15 – 14:30 UhrPause Dr. med. Cristine Pietsch 12:30 – 13:00 Uhr Pause 14:30 – 15:45 Uhr Risiken und Ge10:00 – 10:45 Uhr Der Patient mit fahren der Opioidtherapie, Leitlini- 13:00 – 14:30 Uhr Selbstreflexion KHK und Luftnot* enwissen contra Alltag, stationärer im Praxisalltag Dr. med. Jürgen Krülls-Münch/ Opioidentzug ** Dipl. Psych. Manuel Siemon Dr. med. Andreas Förster Dr. med. Michael Fischer 14:30 – 14:45 UhrPause 10:45 – 11:00 UhrPause 15:45 – 16:00 UhrI n f o r m a t i o n e n und Abschluss 14:45 – 15:30 Uhr Gewalt in der Fa11:00 – 11:45 Uhr Asthma – milie – erkennen und wie weiter Reflexionen aus 10 Jahren* Updates für das Praxispersonal Hans Leitner/Dipl.-Med. Hendrik Dipl.-Med. Burkhard Timm-Labsch Karpinski Moderation: 11:45 – 12:30 Uhr COPD und co. Dr. med. Stephan Richter 15:30 – 16:00 Uhr Informationen/ (Bronchialkarzinom, Lungenfibrose, Abschluss Heimbeatmung)* 09.00 – 10:00 Uhr A b r e c h n u n g * als DMP-Fortbildung entsprechend der FortDipl.-Med. Burkhard Timm-Labsch EBM, Hausarztzentrierte bildungspflicht der DMP-Verträge anerkannt Versorgung ** als Fortbildung entsprechend der Fortbil12:30 – 13:00 Uhr Pause Marlis Walther/Halina Stübing Moderation: Dr. med. Reinhold Schrambke dungspflicht der Hausarztverträge anerkannt Nachmittagssitzung Moderation: OMR Dr. med. Volker Puschmann 14 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 10:00 – 11:00 Uhr H i l f s m i t t e l verordnungen – richtig ausgefüllt (HV 13/14/18) Birgit Stoltenburg Die Teilnahmegebühr beträgt für Ärztinnen und Ärzte 80,- €, für das Praxispersonal 45,- €. AKTUELL MRE-NETZWERK SÜDBRANDENBURG Bericht über eine gemeinsame Fortbildungs- und Informationsveranstaltung von Ärzten und Pflegepersonal Am 17. Juni 2015 fand in Cottbus das 3. Interdisziplinäre Kolloquium des MRE-Netzwerkes Südbrandenburg statt. 85 Ärzte, Verantwortliche in der Pflege, Hygienefachkräfte und weitere Interessierte aus den Landkreisen ElbeElster, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und der Stadt Cottbus diskutierten zum Thema „Multiresistente Erreger in der täglichen Praxis“. Ziel der Veranstaltung war ein Informationsaustausch zum Hygienemanagement beim Umgang mit Patienten/Klienten, die mit (multi)resistenten Erregern infiziert oder besiedelt sind. Erfahrungsberichte aus einem Krankenhaus, einer Rehabilitationseinrichtung, von einem ambulant tätigen Arzt, aus einem Pflegeheim, einer ambulanten Pflegeeinrichtung und aus dem Bereich des Rettungs- und Krankentransportdienstes zeigten eindrucksvoll, dass das Wissen und der Kenntnisstand zu den Themen Hygiene und multiresistente Erreger in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Allerdings wurde auch angesprochen, dass weiterhin in Einzelfällen besiedelte Patienten nicht oder nur im Vollschutz vom Krankenhaus in ein Pflegeheim transportiert werden, diese Patienten aufgefordert werden, in der Öffentlichkeit einen Mundschutz zu tragen oder in Pflegeeinrichtungen strikt isoliert werden. Die Gründe für diese überzogenen Maßnahmen sind vielfältig. Sie reichen von Ängsten und Verunsicherungen, über ungenügendes oder falsches Wissen bis hin zu einem ungenügenden Verständnis von Zusammenhängen. Hier gilt es, besser miteinander zu kommunizieren und das Überleitungsmanagement zwischen ambulanten, stationären und pflegerischen Einrichtungen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen insgesamt zu verbessern. In der anschließenden Podiumsdiskussion, an der Herr Prof. Dr. Frantz als Vertreter der Ärztekammer des Landes Brandenburg, Frau PD Dr. Peltroche, Leiterin des Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene am Carl-Thiem-Klinikum Cottbus, Frau Dr. Bühling, Fachärztin für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie im Gemeinschaftslabor Cottbus und Moderatorin des MRE-Netzwerkes Südbrandenburg, sowie Frau Albrecht, Referentin für Altenhilfe, Pflege und Senioren des AWO Landesverbandes Brandenburg e. V., teilnahmen, kam zum Ausdruck, dass die Medien auf der einen Seite die Bevölkerung zum Thema multiresistente Erreger sensibilisieren, auf der anderen Seite aber auch häufig Zusammenhänge zwischen Behandlungen und Infektionsrisiken nicht richtig dargestellt werden. Des Weiteren wurde über die Umsetzung des 10-Punkte-Planes zur Vermeidung behandlungsassoziierter Infektionen und Antibiotika-Resistenzen des Bundesministeriums für Gesundheit diskutiert und hier insbesondere zur verpflichtenden Fortbildung des medizinischen Personals im ambulanten und stationären Bereich. Das MRE-Netzwerk Südbrandenburg ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Einrichtungen, Institutionen, Firmen, Praxen und Personen, die im Bereich der Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und der kreisfreien Stadt Cottbus ihren Sitz haben oder hier tätig sind. Das Hauptziel des Netzwerkes besteht darin, Antibiotika gezielter einzusetzen, den Antibiotikaverbrauch zu senken und der weiteren Ausbreitung resistenter und multiresistenter Keime entgegenzuwirken. Auf dieser Grundlage verpflichten sich die Teilnehmer am Netzwerk zu regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen, zum Erfahrungsaustausch, zur gegenseitigen Information und langfristig zur Umsetzung wissenschaftlich gesicherter Standards. Im Land Brandenburg arbeiten weitere neun MRSA- bzw. MRE-Netzwerke (http://w w w.masgf.brandenburg. de/cms/detail.php/bb1.c.327408.de) unter der Leitung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit Frauen und Familie. Lösungen rund um Ihre Arztpraxis arztpraxis 4 you - Ihre Crew www.arztpraxis4you.de Die Vorträge und weitere Informationen zu multiresistenten Erregern sind zu finden unter http://www. c tk.de/Med-Mik robiologie-undKrankenhaushygiene.0.72.1.html sowie unter http://www.labor-cottbus. de/Archiv.159.0.html ■ Dr. Martina Pohle, Gesundheitsamt Landkreis Oberspreewald-Lausitz und Moderatorin des MRE-Netzwerkes Südbrandenburg arztpraxis you 030 - 51 63 50 30 Ergonomische Arbeitsstühle Praxisarchitektur & Praxisplanung Mobiliar für die Arztpraxis Elektrotechnik & Alarmanlagen Innenausbau & Trockenbau Sanitärtechnik in der Arztpraxis Malerarbeiten & Wandgestaltung Installationen & Heizungsbau Fussbodenverlegung Multimedia in der Arztpraxis Web- & Kommunikationsdesign Praxismarketing & Medizintexte David Lagatz G und T Fußbodenbeläge GmbH Klaus Jerosch GmbH Thomas Scheerbart S.W.H. 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Es hat leginnen und Kollegen. Immer wiesich meine innere Landkarte verän- der war ich mit den schrecklichen Erdert, ich sehe die in Russland lebenden eignissen und Erfahrungen aus dem Menschen aus einer anderen Perspek- zweiten Weltkrieg, die von der deuttive, auch die aus der Ukraine und das schen Wehrmacht und der SS verübt deutsch-deutsche Verhältnis erschien worden waren, konfrontiert worden. mir in einem neuen Licht.“ In den Seminaren konnten wir diese So oder so ähnlich sind die Eindrü- Themen besprechen. Doch der Stoff cke nach einer viertägigen gruppen- verlangte nach mehr. Aus der jahrelananalytischen Konferenzarbeit von ins- gen analytischen Gruppenarbeit zwigesamt 63 Beteiligten. Täglich trafen schen Deutschen und Juden (vgl. Erlich sich alle in einer Großgruppe und ein et al., 2009) hatte ich die Erfahrung bis dreimal in einer konstanten Klein- entnommen, wie positiv sich diese auf gruppe. Die 38 Teilnehmenden und das Miteinander kurz- und langfristig die zehn Gruppenleiter stammten aus auswirkten. So kam ich auf den für der Ukraine, aus Russland, Deutschland mich naheliegenden Gedanken, nun und zwei aus Großbritannien. „Muss das ebenso schwierige Verhältnis zwiman russisch oder gar ukrainisch spre- schen Deutschen und den Völkern der chen können?“ – so wurde manch- Sowjetunion (1920-1991), aktuell den mal vor Beginn der Konferenz gefragt. Ukrainern und den Russen gruppenNein, es waren drei Übersetzer anwe- analytisch (vgl. Foulkes, 1992; Nitsun, send, die die Gruppenarbeit mit den 1996; Wilke, 2014) zu untersuchen. Im zwei Leitern kontinuierlich begleiteten. Frühjahr 2013 war ich gemeinsam mit Es arbeiteten jeweils gemischte Grup- Elena Pourtova, Psychologin, Jung´sche penleiterpaare zusammen, deutsch- Analytikerin und Assistenzprofessorin englisch, deutsch-russisch oder in Moskau, und Dmitro Zalessky, Psydeutsch-ukrainisch. Die vierte Gruppe chiater und Jung´scher Analytiker aus hatte englisch als gemeinsame Sprache Kiew in der südrussischen Stadt Krasund blieb daher ohne Dolmetscher. nodar. Dort führten wir die Ausbildung Die Großgruppe leiteten meine russi- der Kolleginnen und Kollegen im Rahsche Kollegin und ich gemeinsam, be- men des Ausbildungsprogrammes der gleitet von drei Dolmetschern, die sich IAAP (International Association of Anaabwechselten. Die Gruppenleiterpaare lytical Psychology) zum Jung´schen Psyund die Dolmetscher, gemeinsam als choanalytiker durch. Beide fragte ich, Staff bezeichnet, wurden von Gerhard ob sie sich eine gruppenanalytische Wilke, einem erfahrenen Organisati- Konferenz mit psychohistorischem onsberater (organisational consultant) Schwerpunkt vorstellen könnten. Beiund Supervisor über die Tage beglei- de stimmten nach kurzem Nachdentet. Die Gruppen waren zudem nach ken zu, diese Konferenz für 2015 zu Herkunft, Sprache und Geschlecht ge- planen. Aufgrund der Revolution in der mischt zusammengestellt worden. Ein Ukraine, die im November 2013 beAustausch war gut möglich. gann, verschoben wir den ursprünglich 16 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 geplanten Veranstaltungsort von Kiew nach Potsdam. Schrittweise stellte ich eine Vorbereitungsgruppe zusammen. Zur Einführung sagte ich den Teilnehmenden Folgendes: „Wir haben uns zu einer ersten internationalen gruppenanalytischen Konferenz getroffen, die Kolleginnen und Kollegen schwerpunktmäßig aus der Ukraine, aus Russland und aus Deutschland eingeladen hat. Es sind auch Kollegen aus Großbritanien hier, was mich sehr freut. (Vielleicht gelingt es uns in einer zukünftigen Konferenz KollegInnen aus anderen beteiligten Ländern wie zum Beispiel Weißrussland einzuladen.) ... Wir wollen im Rahmen von Großgruppe und Kleingruppe miteinander ins Gespräch kommen. ... Wir hier sind zusammen gekommen, um unsere Familiengeschichten, unsere persönlichen Geschichten und die europäische Geschichte auf dem Hintergrund eines gemeinsamen Interesses zu erforschen. Bescheidener gesagt, wollen wir uns füreinander interessieren und voneinander lernen. Wir alle wissen, dass wir Vorurteile in uns tragen, bewusste und unbewusste. Und wir wissen, dass Vorurteile bzw. Voraus-Urteile manchmal helfen, oft jedoch auch zu massiven Missverständnissen führen. Einerseits wissen wir schon ganz viel von uns und den AKTUELL anderen, andererseits wissen wir nichts und so manches Falsche oder Verzerrte, vielleicht sogar Bizarre (im Sinne von Bion, 1962). Wie immer bei Begegnungen in Gruppen gibt es viel Neugier und Interesse, sonst wären Sie alle nicht gekommen, aber auch ebenso viel Angst. Angst können wir haben und ängstlich können wir sein, weil Angst Gefahr signalisiert. Wir kommen aus Ländern, die miteinander verbunden sind und im Osten der Ukraine ein Bürgerkrieg herrscht. Die russische Politik ist daran mehr oder weniger beteiligt. Deutschland nimmt eine mittlere, Vermittlung suchende Position ein, weil die deutsche Politik aufseiten der USA und Nato und diese die ukrainische Unabhängigkeit unterstützen, andererseits wird gerade von deutscher Seite das Bemühen sichtbar, ohne militärische Mittel mit kooperativer Haltung zu den russischen und ukrainischen politisch Verantwortlichen, eine Frieden bringende Lösung zu unterstützen. Schon um das auszudrücken, habe ich Sorge, missverstanden zu werden. „Und wir als deutsche Bürger sind zugleich Kinder aus erster oder zweiter Generation, 70 Jahre nach dem Ende des von Deutschland ausgegangenen, schrecklichen 2. Weltkrieges. Dem wurde Anfang Mai in der politischen und medialen Öffentlichkeit mehrfach gedacht.“ Das war ein Auszug aus meinen die Konferenz eröffnenden Worten. Was kam bei der Konferenz heraus? Eindrucksvoll wurde im persönlichen Gespräch wie in schriftlichen Mitteilungen von Teilnehmenden beschrieben, wie überwältigend die Emotionen und neuen Gedanken waren. Das Maß an Offenheit und gegenseitigem Vertrauen während der Arbeit in den Gruppen wurde geschätzt. In dieser Atmosphäre waren dann persönlicher Schmerz, Scham, Schuld, Wut und Trauer erlebbar. Mehrere russische Kollegen hatten gerade Anfang Mai begeistert den Sieg der Roten Armee gegen Nazideutschland vor 70 Jahren gefeiert. Sie rechneten nun mit Skepsis und Feindseligkeit von Seiten der Deutschen. Demgegenüber waren sie angenehm berührt und überrascht, von deutscher Seite freundlich eingeladen und empfangen worden zu sein. Meine russische Kollegin und ich – als leitendes Duo – hatten bereits in den miteinander geführten Vorgesprächen herausgefunden, dass unsere Großväter an der Kriegsfront im zweiten Weltkrieg quasi gegeneinander gekämpft hatten und gestorben waren. Mit Gefühlen von Schreck, Schmerz, Trauer und ausreichendem Vertrauen war ich erleichtert, das ich uns dies zumuten konnte. Jetzt sitzt die Enkelgeneration zusammen, erzählt mit Vorsicht und neugierigem Interesse von sich. Die positive Resonanz ließ mich Verbindung spüren, wo vorher Tod und Vergessen waren. In den Kleingruppen stellte sich für einige Teilnehmer schnell eine familiäre Erinnerungsebene her. So war ein deutscher Kollege in seiner Kindheit in einer Atmosphäre von bedrücktem Schweigen aufgewachsen. Nur am Küchentisch wurde vor dem Essen gebetet und dabei des vermissten wie des toten Onkels gedacht. Später erfuhr er, dass sein zweiter Vorname sich auf den vermissten Onkel bezog. Eine deutsche Kollegin war mit der Mutter aufgewachsen, die mit 13 Jahren von sowjetischen Soldaten 1945 sexuell unter Androhung von Erschießen missbraucht worden war. Noch heute könne sie keine russischen Lieder oder überhaupt diese Sprache hören, ohne innerlich zu erstarren, erzählte die Tochter. Nun saß sie in solch einer Gruppe gemeinsam mit einem Kollegen aus Russland. Der sexuelle Überfall war in der Phantasie vorprogrammiert. Als der russische Kollege die Geschichte hörte, war er voller Scham. Damit hatte er nicht gerechnet. Es war für beide Protagonisten und alle Beteiligten eine irritierende, dann in Trauer verbindende Erfahrung, gemeinsam zu erschrecken, zu weinen und sich neu ansehen zu können. Aus der Ukraine wurde von einer Kollegin berichtet, die verwundete Soldaten aus der Ost-Ukraine psychologisch betreute. Junge Männer mit abgetrennter Hand oder zerschossenem Bein sind ebenso real wie die Mütter und Väter, die versuchen, ihre Kinder von dem Krieg zurück zu halten. Wenn es dann zur unmittelbaren Begegnung im Krieg kommt, kann das Töten im Angesicht des Anderen aufhören, wie bei Reiner Maria Remarque „Im Westen nichts Neues“ von 1929. So war es auf der Konferenz möglich, durch unmittelbare Begegnung, neue Perspektiven zu eröffnen und offensichtliche Wahrheiten infrage zu stellen. Mein Resümee: Der wohlwollende Respekt vor dem Anderen, der geteilte Schrecken über die Zerstörung in der Vergangenheit und in der Gegenwart führten zu einer Ahnung von Freude am Leben und Lieben und – in all seiner Begrenztheit – zu einer Art Verantwortungsübernahme für das Leben. Mehrfach war der Wunsch zu hören, dass wir diese Art der Begegnung bitte fortsetzen mögen – in einem oder zwei Jahren in Potsdam oder Krasnodar, in Kiew, Lwiw/ Lemberg oder Moskau. Danken möchte ich allen Teilnehmenden, die die Konferenz ermöglichten. Danken möchte ich ebenso allen GruppenleiterInnen aus Russland, der Ukraine, Großbritannien und Deutschland. ■ Dr. Stephan Alder IHRE FORTBILDUNGEN Zusatzbezeichnung Notfallmedizin 2015 Qualifikationsseminar zum Leitenden Notarzt Zusatzqualifikation Intensivtransport (DIVI-Kurs) Einstieg Intensivmedizin (ICU Beginner) Termine, Anmeldung & weitere Kurse unter www.naw-berlin.de Anzeige Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 17 AKTUELL AKADEMIE FÜR ÄRZTLICHE FORTBILDUNG Der Arzt als medizinischer Gutachter In ihrer Ausbildung lernen Ärzte alles, was sie für Untersuchung und Behandlung eines Kranken benötigen. Sie lernen, Diagnosen zu sichern und leitliniengerechte Therapien individuell angepasst umzusetzen. Sie lernen auch, die Ergebnisse ihrer Tätigkeit für einen Patienten in einem Arztbrief oder in einer Epikrise zusammenzufassen. Wenig lernen sie dagegen über den Rollenwechsel vom Therapeuten zum Gutachter – und doch sind sie in ihrer täglichen ärztlichen Arbeit mit gutachterlichen Fragestellungen konfrontiert, auch dann, wenn von ihnen kein medizinisches Gutachten sondern „nur“ eine sozialmedizinische Stellungnahme oder ein spezieller Befundbericht für einen Sozialleistungsträger oder ein Gericht angefordert wird. Damit wird der Arzt vom Therapeuten zum medizinischen Sachverständigen. Damit verbunden ist eine völlig andere Sichtweise, als die des therapeutisch tätigen Arztes. Gleichzeitig ändert sich die vertragliche Verpflichtung eines Behandlungsvertrags mit dem Patienten zu einem Werkvertrag mit dem AufModul III (16 h): traggeber des Gutachtens. Um diesem • Fachspezifische Aspekte, der meRollenwechsel gerecht zu werden, bedizinischen Begutachtung darf es spezieller Kenntnisse und Fähig• Lernerfolgskontrolle keiten, die in der ärztlichen Weiterbildung zumeist nicht erworben werden Die Landesärztekammer startet im können. September 2015 mit Modul I des Curriculums. Daher bietet die Akademie für ärztliche Fortbildung allen interessierten Ärztinnen und Ärzten 2015 einen ■ Dr. Joachim-Michael Engel, Mitglied des Vorstandes der Akademie für ärztliche speziellen Fortbildungskurs nach dem Fortbildung Curriculum der Bundesärztekammer – „Grundlagen der medizinischen Begutachtung“ an. In mehreren Modulen Anmeldung bitte unter: erwerben die Teilnehmer die notwenWeb: www.laekb.de/Fortbildung/Verdige Fachkunde als medizinischer Gut- anstaltungen LÄKB achter. Bewusst ist der Kurs interdis ziplinär ausgerichtet und steht Ärzten aller Fachrichtungen offen. Aufbau des Curriculums: Modul I (40 h): • Allgemeine Grundlagen, Zustandsbegutachtung, Kausalitätsbezo gene Begutachtung Modul II (8 h): • Fachübergreifende Aspekte der medizinischen Begutachtung • Erstellen jeweils eines Final- und eines Kausalitätsgutachtens Anzeige 150717_KVRM_B-Praxen_Arztakquise_BrandenburgischesÄrzteblatt_156x76 Freitag, 17. Juli 2015 16:09:38 18 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 E-Mail: akademie@laekb.de Fax: 0355 78010 1144 Brief: Landesärztekammer Brandenburg Referat Fortbildung und Qualitäts sicherung PF 101445, 03014 Cottbus Die Teilnahmegebühr für Modul I beträgt: 560 € BEKANNTMACHUNGEN Die neue Beitragsordnung der LÄKB Mit diesem Heft wird die neue Beitragsordnung der Landesärztekammer Brandenburg bekannt gemacht. Diese ist von der Kammerversammlung am 22. November 2014 beschlossen worden. Die Neufassung soll für eine bessere Nachvollziehbarkeit der Regelungen sorgen. Insbesondere sind zahlreiche in der täglichen Anwendung wichtige, jedoch bislang ungeregelte Fragen nunmehr ausdrücklich im Satzungstext festgelegt. Die Höhe der Beiträge ist von der Neufassung – mit Ausnahme von Spezialfällen - nicht betroffen. Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. den Einkünften des Bemessungsjahres errechnet sich im Grundsatz – so auch schon bisher – der Kammerbeitrag. Damit werden Selbsteinstufungen und Beitragsbescheide anhand des Satzungstextes besser nachvollziehbar. Definition der ärztlichen Tätigkeit Wie auch schon in der Hauptsatzung erfolgt, wird die Definition der ärztlichen Tätigkeit nach den Vorschlägen der Bundesärztekammer angepasst. Nach § 2 Abs. 4 ist ärztliche Tätigkeit eine solche, bei der ärztliche Fachkenntnisse angewendet oder mitverwendet werden, wobei nicht nur die Behandlung von Patientinnen und PaBeitragspflicht und tienten, sondern u. a. auch die Tätigkeit in der medizinischen Lehre und Beitragsbemessung Forschung, in Wirtschaft, Industrie und Die neue Beitragsordnung unter- in der Verwaltung sowie fachjournalisscheidet ausdrücklich zwischen der tische und gutachtliche ärztliche TätigBeitragspflicht und der Beitragsbemes- keit darunter fallen. sung. Während im Rahmen der Beitragspflicht (§ 1) in Übereinstimmung Ruhestand und Berufs mit den Vorschriften des Brandenburunfähigkeit ger Heilberufsgesetzes geregelt ist, wer unter welchen Voraussetzungen Geregelt ist jetzt auch, wann ein Ruüberhaupt der Pflicht zur Zahlung von hestandseintritt eines KammermitKammerbeiträgen unterliegt, bestimmt gliedes anzunehmen ist. Dies war erdie Beitragsbemessung (§§ 2 und 3), forderlich geworden, nachdem in der auf welcher Grundlage die Höhe des Praxis Fälle eintraten, in denen nicht jeweiligen Kammerbeitrages ermittelt völlig klar war, ob das jeweilige Mitwird. Die insofern in der bisherigen glied seine ärztliche Tätigkeit nur unBeitragsordnung als Anlage enthalte- terbrochen hatte oder aber tatsächlich ne „Beitragstabelle“ wurde gestrichen in den Ruhestand getreten war. Im Ruund die darin enthaltenen Regelungen hestand besteht, wie schon zuvor, keiin den § 2 (Allgemeine Beitragsbemes- ne Beitragspflicht. Für das Vorliegen sung) sowie § 3 (Beitragsbemessung in des Ruhestandtatbestandes ist nunbesonderen Fällen) strukturell geordnet mehr ausschlaggebend, ob die Ärztin überführt. oder der Arzt seine Lebensarbeitszeit beendet hat; vorausgesetzt wird dafür Mindestbeitrag, Beitrags- ferner die Vollendung des 60. Lebensjahres. Ausdrücklich geregelt ist nunund Bemessungsjahr mehr auch, dass Berufsunfähige keiner Festgelegt ist nun ausdrücklich und Beitragspflicht unterliegen. klar die Höhe des Mindestbeitrags (10 Euro); dies war bislang nur aus der AnRegelung bei Mehrfach lage der Beitragsordnung herauszulemitgliedschaft sen. Unterschieden wird in § 2 nunmehr auch ausdrücklich zwischen Bei- Für den Fall, dass eine Ärztin oder tragsjahr und Bemessungsjahr (2 Jahre ein Arzt neben der Landesärztekamvor dem Beitragsjahr liegend). Nach mer Brandenburg auch einer anderen Landesärztekammer angehört, gab es bislang keine ausdrückliche Regelung. Dennoch wurden mit der jeweils anderen Kammer Absprachen getroffen, um das Mitglied nicht mehrfach zu belasten. Dafür schafft § 3 Abs. 4 nunmehr eine klare Grundlage. Danach ist eine Pauschalierung sowie eine Zehntel-Staffelung möglich; maßgeblich bleibt die Vermeidung von Mehrfachbelastung. Beitragsschätzung, Ver jährung und Aufrechnung Das Verfahren bei erforderlicher Beitragsschätzung wurde gestrafft und die Grundlagen für die jeweilige Schätzung klar geregelt (§ 4 Abs. 3). Dabei gibt die Beitragsordnung Pauschalierungen selbst vor, die zuvor lediglich interne und damit weniger transparente Verwaltungsregelung waren. Die Verjährung von Beitragsforderungen sowie damit zusammenhängenden Forderungen der Kammermitglieder gegen die Kammer (insb. Rückzahlungen) ist nunmehr klar geregelt. Fünf Jahre nach Ablauf des Beitragsjahres tritt Verjährung ein. Ausnahmen sind vorgesehen bei Täuschungshandlungen oder mindestens grob fahrlässiger Vorenthaltung von Informationen, die für die Beitragserhebung relevant sind. In diesen Fällen gilt eine Verjährungsfrist von zehn Jahren nach Ablauf des Beitragsjahres. Aufgenommen wurde auch eine Festlegung zur sog. Aufrechnung, also Verrechnung von gegenseitigen Forderungen. Liegen z. B. offene Beitragsforderungen vor, kann die Kammer etwa mit Reisekostenabrechnungen verrechnen. Dies war auch schon bisher möglich, aber in der Beitragsordnung nicht erwähnt und damit nicht in gleichem Maße transparent. Für Fragen zur neuen Beitragsordnung sowie allen sonstigen Fragen rund um die Beitragserhebung steht Ihnen das Referat Buchhaltung (Fr. Kierey/Fr. Wilhelm – Einwahl über Zentrale 0355-78010-0) zur Verfügung. ■ Dr. jur. Daniel Sobotta Justiziar Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 19 BEKANNTMACHUNGEN Beitragsordnung der Landesärztekammer Brandenburg vom 8. April 2015 Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 22. November 2014 aufgrund des § 21 Absatz 1 Nummer 9 des Heilberufsgesetzes vom 28. April 2003 (GVBl. I S. 126), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 5. Dezember 2013 (GVBl. I S. 1, 10) geändert worden ist, folgende Beitragsordnung beschlossen. Sie ist durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg (Az.: 22 (MUGV) – 6410/17+2) vom 12. Januar 2015 genehmigt worden. §1 Kammerbeitragspflicht (1) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebes erhebt die Landesärztekammer Brandenburg Beiträge nach Maßgabe dieser Ordnung. (2) Beitragspflichtig sind alle Ärztinnen und Ärzte, die kraft Heilberufsgesetz Angehörige der Landesärztekammer Brandenburg sind. Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftler in der Medizin, die der Landesärztekammer Brandenburg gemäß § 3 Absatz 2 des Heilberufsgesetzes freiwillig beigetreten sind, sind ab dem 30. September 1992 beitragspflichtig. (3) Die Beitragspflicht besteht, wenn die Ärztin oder der Arzt zum 1. Februar des Beitragsjahres Angehöriger der Landesärztekammer Brandenburg ist oder nach diesem Zeitpunkt Angehöriger wird. Ist die Ärztin oder der Arzt nach dem 1. Februar des Beitragsjahres in die Landesärztekammer Brandenburg gewechselt und für das Beitragsjahr bereits von der bisher zuständigen Landesärztekammer zum Kammerbeitrag veranlagt worden, entfällt insoweit die Beitragspflicht. (4) Das Beitragsjahr ist das laufende Kalenderjahr. Der Kammerbeitrag ist ein Jahresbeitrag. (5) Die Kammerbeiträge sind öffentlich-rechtliche Abgaben. §2 Allgemeine Beitragsbemessung (1) Der reguläre Beitrag der Landesärztekammer Brandenburg entspricht 0,53 % der Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit im Bemessungsjahr. Der Mindestbeitrag wird auf 10 Euro festgesetzt. (2) Für die Beitragsbemessung sind alle Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit im vorletzten Jahr vor dem Beitragsjahr zu berücksichtigen (Bemessungsjahr). (3) Hat der Kammerangehörige im Bemessungsjahr keine ärztliche Tätigkeit im Inland ausgeübt, so sind die im letzten Jahr vor dem Beitragsjahr erzielten Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit zugrunde zu legen. § 3 Absatz 1 gilt entsprechend. (4) Ärztliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit, bei der ärztliche Fachkenntnisse angewendet oder mitverwendet werden. Dazu gehört nicht nur die Behandlung von Patientinnen und Patienten, auch als Praxisvertretung oder im ärztlichen Notfalldienst, sondern unter anderem auch die Tätigkeit in der medizinischen Lehre und Forschung, in Wirtschaft, Industrie und in der Verwaltung sowie die fachjournalistische und die gutachtliche ärztliche Tätigkeit. (5) Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit bemessen sich nach den Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes. (6) Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit sind bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit, d. h. die Praxiseinnahmen (Umsatz aus Vertragsarzt- und Privatpraxis) abzüglich der Praxisausgaben. Zu den Praxisausgaben zählen auch die notwendigen Abschreibungen und Sonderabschreibungen nach dem Einkommenssteuergesetz, nicht jedoch solche, die eine andere Einkunftsart betreffen. Darüber hinausgehende Abschreibungen sowie Sonderausgaben nach § 10 EStG und außergewöhnliche Belastungen nach §§ 33, 33a und 33b EStG sind nicht abzugsfähig. Zu den Einkünften aus selbstständiger ärztlicher Tätigkeit zählen auch sämtliche ärztliche Honorare aus medizinischer Gutachtertätigkeit, medizinisch-schriftstellerischer Tätigkeit, aus Prüfungstätigkeiten und aus ehrenamtlicher ärztlicher Tätigkeit. Bei Kammerangehörigen, die in Berufsausübungsgemeinschaften tätig sind, ist der Gesamtumfang des erzielten Gewinns entsprechend der gesellschaftsvertraglich festgelegten 20 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 BEKANNTMACHUNGEN Gewinnverteilung aufzuteilen. (7) Zu den Einkünften aus ärztlicher, nichtselbstständiger Arbeit der angestellten und beamteten Ärztinnen oder Ärzte zählt der Bruttoarbeitslohn entsprechend der Lohnsteuerbescheinigung abzüglich Werbungskosten. Zu den Einkünften aus ärztlicher, nichtselbstständiger Arbeit gehören auch Einkünfte aus Überstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, ferner alle Einkünfte aus ärztlicher Nebentätigkeit, z. B. aus Privatpraxis, Beteiligung an vertragsärztlicher Tätigkeit, Vertretungen, Gutachtertätigkeit, Tätigkeit und Einsatz im ärztlichen Bereitschaftsdienst, sämtliche ärztliche Honorare, die Poolvergütungen, Einnahmen aus honorierter Prüfungstätigkeit und ehrenamtlicher ärztlicher Tätigkeit. Die Einnahmen dürfen nicht um Sonderausgaben (§ 10 EStG) und außergewöhnliche Belastungen (§§ 33, 33a und 33b EStG) vermindert werden. (8) Versorgungsbezüge nach öffentlich-rechtlichen Grundsätzen, Renten aus der Sozialversicherung und vergleichbare Leistungen, z.B. aus der Ärzteversorgung, bleiben außer Ansatz. §3 Beitragsbemessung in besonderen Fällen (1) Ärztinnen und Ärzte ohne Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit am Stichtag (§ 1 Absatz 3) oder mit Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit bis 5.200 EUR im Bemessungsjahr zahlen den Mindestbeitrag. (2) Kammerangehörige im Ruhestand ohne Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit im Beitragsjahr zahlen keinen Beitrag. Kammerangehörige im Ruhestand mit Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit im Beitragsjahr zahlen einen Beitrag in Höhe von 0,53 % dieser Einkünfte. Bei Kammerangehörigen, die während des Beitragsjahres in den Ruhestand treten, wird der reguläre Beitrag anteilig nach vollen Monaten festgesetzt; werden im Restjahr trotz des Ruhestandes Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit erzielt, werden diese entsprechend Satz 2 bei der Beitragsfestsetzung zusätzlich berücksichtigt. Als in den Ruhestand getreten gilt, wer seine Lebensarbeitszeit beendet und das 60. Lebensjahr vollendet hat. (3) Berufsunfähige zahlen keinen Beitrag, sofern sie einer ärztlichen Tätigkeit tatsächlich nicht nachgehen; anderenfalls gilt Absatz 2 Sätze 2 und 3 entsprechend. (4) Ärztinnen und Ärzte, die gleichzeitig Mitglied mehrerer Landesärztekammern (Mehrfachmitglieder) sind, entrichten eine Anzahl von Zehnteln bzw. den Mindestbeitrag des regulären Beitrages entsprechend der voraussichtlichen Verteilung ihrer ärztlichen Tätigkeit im Beitragsjahr. Pauschalierungen sind dabei in Abstimmung mit der jeweils anderen Landesärztekammer möglich. Eine beitragsmäßige Mehrfachbelastung soll vermieden werden. (5) Für doppelt approbierte Ärztinnen und Ärzte gilt Absatz 4 entsprechend. (6) Bei Fachwissenschaftlerinnen oder Fachwissenschaftlern bemisst sich der Beitrag nach den Einkünften aus der berufsbezogenen Tätigkeit; aufgrund der eingeschränkten Mitwirkungsrechte wird der Beitrag jedoch um 20 % abgesenkt. (7) Verstirbt ein Kammermitglied, so entfällt die Beitragspflicht für das laufende Beitragsjahr, bereits gezahlte Beiträge sind zu erstatten. Offene Beitragsforderungen aus vorangegangenen Beitragsjahren bleiben unberührt. §4 Selbsteinstufung, Beitragsfestsetzung (1) Die Beitragsveranlagung erfolgt durch Selbsteinstufung des Kammerangehörigen. Er soll sich dabei des von der Landesärztekammer zu Beginn eines jeden Jahres versandten Vordrucks bedienen. Der Selbsteinstufung muss eine Kopie des entsprechenden Auszuges des Einkommensteuerbescheides für das Bemessungsjahr oder bis zum Vorliegen des Einkommensteuerbescheides eine schriftliche Bestätigung des Steuerberaters bzw. die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers beigelegt werden, aus der die Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit gemäß § 2 hervorgehen. (2) Der ausgefüllte und zurückgesandte Vordruck gilt als Beitragsbescheid (Veranlagungsbescheid). (3) Liegt der Landesärztekammer Brandenburg am 1. März des Beitragsjahres die Selbsteinstufung des Kammerangehörigen nicht vor oder fehlen die Nachweise nach Absatz 1, kann die Landesärztekammer Brandenburg die Grundlage der Beitragsfestsetzung schätzen und einen entsprechenden Beitragsbescheid, aufgerundet auf jeweils volle 500 Euro lautend, erlassen. Liegen keine Anhaltspunkte für die Schätzung vor, legt die Landesärztekammer Brandenburg den Beitrag auf 1.000 Euro fest. Unterlässt der Kammerangehörige im Folgejahr wiederum die fristgerechte Selbsteinstufung oder fügt die Nachweise nach Absatz 1 nicht bei, kann der Betrag nach den Sätzen 1 bzw. 2 um jeweils weitere 500 Euro bis auf höchstens 6.000 Euro erhöht werden. Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 21 BEKANNTMACHUNGEN Die Landesärztekammer hat diese Beitragsbescheide zu berichtigen, wenn nach deren Zugang die Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit im jeweiligen Bemessungsjahr durch Vorlage der Nachweise nach Absatz 1 glaubhaft gemacht werden. (4) Liegt der Landesärztekammer Brandenburg die Selbsteinstufung vor, hat sie jedoch Zweifel an deren Richtigkeit und werden diese Zweifel nicht ausgeräumt, kann sie innerhalb eines Jahres einen korrigierenden Beitragsbescheid erlassen. §5 Fälligkeit Der Kammerbeitrag ist am 1. März, in den Fällen des § 4 Absätze 3 und 4 mit Zugang des Veranlagungsbescheides, fällig und innerhalb von 4 Wochen zu entrichten. §6 Mahnung und Beitreibung, Aufrechnung (1) Kommt der Kammerangehörige mit seinen Beitragspflichten gemäß § 5 in Verzug, so erfolgt zunächst eine kostenfreie Zahlungserinnerung. Nach Ablauf jeweils weiterer 4 Wochen ergehen zwei kostenpflichtige Mahnungen. Die Gebühren betragen für die erste Mahnung 5 Euro und für die zweite Mahnung 15 Euro. Diese Gebühren werden mit Zugang der Mahnung sofort fällig. (2) Kommt der Beitragspflichtige nach der zweiten Mahnung seiner Zahlungspflicht innerhalb von 4 Wochen nicht oder nicht vollständig nach, wird der Kammerbeitrag einschließlich der entstandenen Auslagen und Gebühren im Wege der Verwaltungsvollstreckung beigetrieben. (3) Die Landesärztekammer Brandenburg ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen befugt, zur Tilgung von Beitragsforderungen die Aufrechnung zu erklären. Dies schließt die Aufrechnung in anderen Fällen nicht aus. §7 Stundung, Ermäßigung, Erlass (1) Zur Vermeidung unzumutbarer persönlicher oder familiärer Härten kann bei Vorliegen besonderer Umstände, die die Aufbringung der festgesetzten Beiträge unbillig erscheinen lassen, der Beitrag auf schriftlich begründeten und mit den notwendigen Unterlagen versehenen Antrag hin gestundet, ermäßigt oder erlassen werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. (2) Der Antrag kann nur bis zum 31. März des betreffenden Beitragsjahres gestellt werden. (3) Für Stundung, Ermäßigung bzw. Erlass ist der Vorstand der Landesärztekammer zuständig. (4) Die Fälligkeit der betroffenen Kammerbeiträge tritt mit Zugang der Entscheidung nach Absatz 1 ein; im Falle einer gewährten Stundung wird die Fälligkeit durch Vereinbarung geregelt. § 6 gilt entsprechend. §8 Verjährung Zahlungsansprüche der Kammermitglieder gegenüber der Landesärztekammer Brandenburg sowie dieser gegenüber Kammermitgliedern, die im Zusammenhang mit der Kammerbeitragspflicht stehen, verjähren fünf Jahre nach Ablauf des Beitragsjahres. Werden der Landesärztekammer Brandenburg durch das Kammermitglied mindestens grob fahrlässig Informationen vorenthalten, die für die Beitragserhebung von Bedeutung sind, oder liegt eine Täuschungshandlung vor, beträgt die Verjährungsfrist des Satzes 1 zehn Jahre. Die Verjährung beginnt mit dem Ablauf des Beitragsjahres ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Bestehens des Anspruches. Die Sätze 1 und 2 gelten auch dann, wenn der Anspruch erst nach Ablauf des Beitragsjahres entsteht. Titulierte Ansprüche verjähren nach den allgemeinen Bestimmungen. 22 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 BEKANNTMACHUNGEN §9 Zuständigkeit Der Vollzug der Beitragsordnung obliegt der Geschäftsführung der Landesärztekammer Brandenburg, sofern nicht ausdrücklich der Vorstand zuständig ist. § 10 In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten (1) Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft. (2) Die Verjährungsregelung des § 8 gilt erstmals für Zahlungsansprüche, die im Zusammenhang mit der Beitragspflicht des Beitragsjahres 2016 stehen. (3) Gleichzeitig tritt die Beitragsordnung vom 25. Juni 2003 (BÄB, Ausgabe 8B/2003, S. 9), die zuletzt durch Artikel 1 der Zehnten Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Landesärztekammer Brandenburg vom 26. März 2012 (BÄB, Ausgabe 5/2012, S. 20) geändert worden ist, außer Kraft. Genehmigt: Potsdam, den 12. Januar 2015 Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit,Frauen und Familie des Landes Brandenburg i. A. Kathrin Küster Die vorstehende Beitragsordnung wird hiermit ausgefertigt und ist im gesetzlich bestimmten Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Cottbus, den 8. April 2015 Der Präsident der Landesärztekammer Brandenburg Dr. med. Udo Wolter Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 23 AKTUELL IRAK: KINDERN HELFEN! Ihre Unterstützung ist gefragt Unter den Menschen, die vor den Massakern des „Islamischen Staates“ (IS) im Irak flüchten mussten, sind Kinder außerordentlich hart betroffen – besonders jene, die schon vor ihrer Flucht behindert waren und solche, die durch die kriegerischen Handlungen zu Invaliden geworden sind. Wir möchten diesen Kindern helfen! Bitte helfen Sie mit! Kinder in einem wilden Lager in einer Baustelle Wie können Sie helfen? Im Oktober 2015 wird ein Hilfstransport der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und des Menschenrechtszentrums Cottbus (MRZ) in die Gegend von Erbil und Dohuk in den Nordirak durchgeführt. Es werden folgende Hilfsgüter benötigt: gebrauchsfähige medizinische Hilfsmittel, d. h. Gehhilfen, Rollstühle, Rollatoren, Orthesen (Schienen aller Art), Hygieneartikel, Handcremes, Wasch pulver, Spielsachen und Schulbedarf unter www.laekb.de). Ab- und Anreise werden organisiert (Visum, Flug etc.). Unterkunft und Verköstigung sind frei, die Flugkosten müssen selbst übernommen werden. Termin: 26. Oktober bis 1. November 2015 Flüchtlinge um Aufnahme in den zentralen Lagern. Diese werden zwar durch die kurdische Regierung geführt, die dennoch auf Hilfe der internationalen Gemeinschaft angewiesen ist. Gerade die Familien, die sich um behinderte Kinder kümmern müssen, findet man Um den Transport finanzieren zu in den Behelfsunterkünften und wilden können, benötigen wir mindestens Lagern überproportional häufig, denn 15.000 €. Wir bitten Sie um Ihre Geld- sie sind in ihrer Mobilität stark eingespende! schränkt. Der Hilfstransport wird von beiden Organisationen durchgeführt. Geldund Sachspenden können sowohl an die IGFM nach Frankfurt am Main als auch an das MRZ nach Cottbus überwiesen bzw. geschickt werden. Khalil Al-Rasho von der IGFM an einem Behelfszelt aus einer Decke und Ästen (Mai 2015) Sind Sie Arzt und daran interessiert, den Hilfstransport für mehrere Tage zu begleiten? Wir möchten vor Ort den Flüchtlingen eine schnelle medizinische Versorgung insbesondere gegen Infektionen und Entzündungen bieten. Es werden hauptsächlich Allgemeinärzte, Internisten, Hautärzte und Frauenärzte benötigt. Zur Anmeldung können Sie das Formular auf Seite 25 nutzen (auch online zu finden 24 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 Hintergrund: Zurzeit gibt es im nordirakischen Kurdistan 20 große Flüchtlingslager und mehrere kleine, wilde Lager für etwa 450.000 Angehörige der jesidischen Minderheit und 120.000 Christen. Die Versorgung in den wilden Lagern, die sich häufig am Straßenrand, in Baustellen, sogar Friedhöfen befinden, ist katastrophal, deshalb bitten immer mehr Internationale Gesellschaft für Menschenrechte e.V. (IGFM) Borsigallee 9, 60388 Frankfurt am Main, Tel: 069-420108-0 info@igfm.de, www.igfm.de Spendenkonto IGFM Taunussparkasse IBAN: DE73 5125 0000 0023 0007 25 (Kennwort Irak, 89) BIC: HELADEF1TSK Menschenrechtszentrum Cottbus e.V. (MRZ) Bautzener Straße 140, 03050 Cottbus, Tel.: 0355-290133-0 info@menschenrechtszentrum-cottbus.de, www.menschenrechtszentrum-cottbus.de Sparkasse Spree Neiße, IBAN: DE92180500003000041450 (Kennwort Irak) BIC: WELADED1CBN AKTUELL Anmeldung für den Hilfseinsatz im Irak (26. OKTOBER – 01. NOVEMBER 2015) Ich melde mich an: Vor- und Nachname: Adresse: Privat: Dienstlich: Telefon: (Festnetz privat, dienstlich, Mobil) Email: Geburtsdatum: Fremdsprachen: (Bitte geben Sie an, wie gut Sie diese Sprache sprechen, Arabischkenntnisse nicht erforderlich, Dolmetscher vor Ort) Ärztliche Fachrichtung: Reisepass vorhanden: ja nein Ich kann für die Reise mitnehmen: Notfallkoffer ja nein Tragbares EKG ja nein Medikamente ja nein Medizinisches Material ja nein Ich kann für die Hilfsaktion zum dauerhaften Verbleib im Irak folgende medizinische Geräte zur Verfügung stellen: (Diese Geräte können neuwertig, alt oder ausgesondert, sollten aber gebrauchsfähig sein. Sie können uns solche Geräte spenden, auch wenn Sie nicht in den Irak mitfahren, aber das Projekt grundsätzlich unterstützen möchten.) Datum, Unterschrift Bitte ausgefüllt zurücksenden an: Menschenrechtszentrum Cottbus e. V., Sylvia Wähling, Bautzenerstraße 140, 03050 Cottbus, oder sylvia.waehling@menschenrechtszentrum-cottbus.de, Tel: 0355-290133-1 Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 25 AKTUELL KRANKENHAUS EISENHÜTTENSTADT Übernahme der Erstuntersuchungen Diese beinhaltet eine erste körperliche Untersuchung, die Erfassung des Impfstatus und eine Röntgenaufnahme zum Ausschluss von Infektionskrankheiten. Diese Erstuntersuchungen wurden bisher durch das Gesundheitsamt des Landkreises Oder-Spree organisiert. Dabei wurden die Erstuntersuchungen bis zum jetzigen Zeitpunkt bereits von Ärzten der Krankenhäuser Eisenhüttenstadt oder Beeskow sowie von niedergelassenen ärztlichen Kollegen durchgeführt. Städtisches Krankenhaus Eisenhüttenstadt GmbH Foto: KH Eisenhüttenstadt Da die Pflicht des Landkreises OderSpree zur Sicherung der Erstuntersuchung mit dem 30.6 2015 ausläuft, Aktuellen statistischen Informa- war es notwendig, Verantwortlichkeitionen und Hochrechnungen ist zu ten neu zu regeln. entnehmen, dass im Jahr 2015 ca. 13.000 bis 14.000 Bewerber im Die organisatorische Verantwortung Land Brandenburg um Asyl bitten zur Sicherung der Erstuntersuchungen werden. Alle Asylbewerber, die der Asylbewerber in Eisenhüttenstadt gemäß bundesweit geltenden Re- wurde zum 1.7.2015 auf die Städtigelungen dem Land Brandenburg sches Krankenhaus Eisenhüttenstadt zugewiesen werden, durchlaufen GmbH übertragen. Das Krankenhaus die Zentrale Anlaufstelle für Asyl- Eisenhüttenstadt kann sich in dieser bewerber (ZABH) Eisenhütten- Funktion auch auf die Erfahrungen stadt und erhalten dort eine me- des Personals des Gesundheitsamdizinische Erstuntersuchung. tes stützen. Allen Schwestern, die in der Erstuntersuchungseinrichtung bis 30.6.2015 tätig waren, wurden durch das Krankenhaus Eisenhüttenstadt neue Arbeitsverträge angeboten. Der Aufwand für den einzelnen Arzt sinkt, und Einsatzzeiten sind deutlich besser planbar. In keinem Fall wird die ärztliche Versorgung der Bevölkerung der Region dadurch beeinträchtigt, da die ärztlichen Aufgaben auch vor dem 1.7.2015 von Ärzten aus der Region vor Ort gesichert wurden. Um die steigende Anzahl der Asylbewerber zu bewältigen, ist vorgesehen, Prozesse hier in Eisenhüttenstadt deutlich zu optimieren. Es ist in der Planung, eine mobile Röntgeneinrichtung direkt auf das Gelände der ZABH durch das Land Brandenburg zu installieren sowie in dem dazu notwendigen Containerbauwerk die Räume zur Erstuntersuchung zu integrieren. ■ Ina Groll, Städtisches Krankenhaus Eisenhüttenstadt GmbH, azi DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR OSTEOPATHISCHE MEDIZIN Interdisziplinärer Kongress zur Ärztlichen Osteopathie Die Deutsche Gesellschaft für Osteopathische Medizin veranstaltet vom 6. bis 8.November einen interdisziplinären Kongress zur Ärztlichen Osteopathie in Mannheim. Positionen – Schnittstellen – Perspektiven Erstmals wird ein Kongress angeboten, der sich an alle Ärzte und Physiotherapeuten wendet, mit und ohne osteopathischen Hintergrund. Damit soll insbesondere 26 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 auch innerhalb der Ärzteschaft ein Grundverständnis für die ärztliche Osteopathie geschaffen werden. Nur die wenigsten wissen tatsächlich, dass es ein strukturiertes Curriculum der Bundesärztekammer und darüber hinaus ausbildende ärztliche Fachgesellschaften gibt. Es ist also nicht notwendig, Patienten ungezielt „zum Osteopathen“ zu schicken. Innerhalb der Ärzteschaft gibt es zahlreiche gut fortgebildete Kollegen, die die Indikationsstellung und ggf. auch die Durchführung der osteopathischen Behandlung beherrschen. Häufig besteht hier eine gute Zusammenarbeit mit entsprechend ausgebildeten Physiotherapeuten. Insofern wird die interdisziplinäre Zusammenarbeit ganz bewusst in den Vordergrund gestellt. Neben den gewohnten osteopathischen Themen wird auch interdisziplinär erarbeitet, wie der aktuelle Stand ist und was gemeinsam für die Patienten in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus der Standardmedizin geleistet werden kann. ■ DGOM AKTUELL DEGAM Kriterien für Kompetenzzentren Allgemeinmedizin Universitär angebundene Kompetenzzentren für die Weiterbildung Allgemeinmedizin werden zukünftig bundesweit auf gesetzlicher Grundlage gefördert. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin sieht darin einen Meilenstein für die Weiterbildung zum Allgemeinarzt und definiert nun, wie zuvor bereits für die fachliche Weiterbildung mit dem Konzept Verbundweiterbildungplus geschehen, obligatorische Anforderungen an diese Kompetenzzentren. Aus langjähriger Erfahrung, insbesondere in den Kompetenzzentren Baden-Württemberg und Hessen, hat die DEGAM in einem Positionspapier acht Kriterien für die Kompetenzzentren Allgemeinmedizin entworfen und diese im Präsidium einstimmig beschlossen. Das Positionspapier beinhaltet Erläuterungen dieser wichtigen Kriterien sowie eine übersichtliche Checkliste mit den obligatorischen und den wünschenswerten Voraussetzungen für eine Akkreditierung als Kompetenzzentrum. „Die im Positionspapier formulierten Anforderungen ergänzen die bereits im Positionspapier Verbundweiterbildungplus genannten Kriterien für eine strukturierte, inhaltlich begleitete und somit attraktive Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin“, erklärt Prof. Jost Steinhäuser, stellvertretender Sprecher der DEGAM-Sektion Weiterbildung. Kompetenzzentren haben die Aufgabe, Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, ambulante und stationäre Weiterbildungsbefugte sowie Weiterbildungsverbünde zu unterstützen. Die primären Ziele sind dabei, einerseits die Weiterbildung strukturell und fachlich zu begleiten und andererseits ihre Qualität zu fördern. Ein nahtloser Übergang von der Ausbildung in die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin wird durch die unmittelbare Anbindung der Kompetenzzentren an Medizinischen Fakultäten gewährleistet. Darüber hinaus sollen sie unter anderem Weiterbildungskollegs mit praxisnahen begleitenden Seminaren anbieten, ein Mentoringprogramm und Train the Trainer-Angebote auflegen sowie eine kontinuierliche Evaluation und Qualitätssicherung der Weiterbildungsverbünde sicherstellen. Fachliche Beratung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit zählen ebenfalls zu den obligatorischen Kriterien. werden“ (Absatz 7, Satz 3). In der Begründung werden explizit „universitär angebundene Kompetenzzentren“ genannt. „Wir sehen darin einen Meilenstein für die Weiterbildung der dringend benötigten Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin und haben deshalb anhand nationaler und internationaler Vorbilder diesen Katalog mit dezidierten Anforderungen definiert“, erläutert DEGAM-Präsident Das kürzlich im Deutschen Bundestag Prof. Ferdinand M. Gerlach die kaum verabschiedete GKV-Versorgungsstär- zu überschätzende Bedeutung dieser kungsgesetz (GKV-VSG) eröffnet in ei- Förderung. nem neu eingefügten § 75a zur „Förderung der Weiterbildung“ erstmals Das Positionspapier mit einer Erklädie Möglichkeit, dass zukünftig „bis zu rung sämtlicher Kriterien sowie der 5 Prozent der vorgesehenen Fördermit- Checkliste und weitere Informationen tel überregional für die Errichtung und finden Sie unter: www.degam.de. Organisation von Einrichtungen, die die Qualität und Effizienz der Weiterbil- ■ Philipp Leson, DEGAM-Bundesgeschäftsstelle dung verbessern können, bereitgestellt 9.- 10.10.2015 28. Open House Berlin Die Highlights zur MEDICA 2015 Besuchen Sie unser Open House in Berlin am 9.- 10.10.2015 Themenschwerpunkte: • Herz-/Kreislauf-Diagnostik, Ultraschall, Instrumentenaufbereitung, Gynäkologie u.v.m. • Die digitale und vernetzte Praxis Fortbildungsangebote für Ärzte Messe-Rabatt-Coupon über 20,- € (einlösbar an den Veranstaltungstagen) Anmeldung und weitere Infos: QR-Code einscannen oder unter www.hs-openhouse.de HENRY SCHEIN Medical GmbH Alt-Moabit 90 b • 10559 Berlin • Tel. 030-311 01 530 Anzeige Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 27 PERSONALIA GRATULATION Ehemalige Chefärztin und Ombudsfrau begeht Jubiläum Die langjährige, ehemalige Chefärztin der Klinik für Anästhesie und Intensivtherapie am Carl-Thiem-Klinikum Cottbus, Dr. lngrid Hörning, begeht am 16. September 2015 ihren 80. Geburtstag. Dr. Ingrid Hörning Foto: Anja Zimmermann M.A. ln Naumburg/Saale geboren, studierte sie von 1953-1958 Humanmedizin an der Martin Luther-Universität in Halle/ Wittenberg und ging nach Promotion und Pflichtassistenz zur Ausbildung im Fach Anästhesiologie von 1962-1965 an die Anästhesie-Abteilung der Chirurgischen Klinik der Medizinischen Akademie Magdeburg unter Leitung von Frau Prof. Wilken. Nach der Facharztanerkennung 1965 wechselte Frau Dr. Hörning schon 1966 von einer Fachassistentenstelle in Magdeburg auf die Stelle des Chefarztes der Anästhesieabteilung am damaligen Bezirkskrankenhaus Cottbus, einer Abteilung, die es noch gar nicht gab und deren Aufbau und Profilierung zu ihrem Lebenswerk werden sollte. Mit Mut und großer Begeisterung stellte sie sich als Frau in einer von Männern dominierten Welt der operativen Medizin der Aufbauarbeit. ln den folgenden Jahren gelang es Frau Dr. Hörning mit enormer Tatkraft, großem Engagement und beispielhaftem persönlichen Einsatz, trotz materieller und personeller Engpässe, das neue Fachgebiet in Cottbus zu eta blieren. Wesentliche Schritte auf diesem Weg waren schon 1967 die Inbetriebnahme des Rettungswagens, aus dem sich die Dringliche Medizinische Hilfe (DMH) entwickelte, der Intensivtherapie in provisorischen Räumen und später die zentrale Rettungsstelle im Klinikum. Die ersten Früchte ihrer Arbeit konnte sie 1970 ernten, als die Abteilung in Klinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie umbenannt wurde und eine neue Intensivtherapiestation erhielt, welche jahrelang zu den modernsten Stationen in Ostdeutschland gehörte. Darüber hinaus hat Frau Dr. Hörning als „Bezirksanästhesist“ den Aufbau weiterer Anästhesie-Abteilungen an den Krankenhäusern des Bezirkes 28 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 Cottbus gefördert, junge Ärzte und Schwestern für die Aus- und Weiterbildung begeistert und die anästhesiologische, intensivtherapeutische und notfallmedizinische Versorgung in der Region maßgeblich verbessert. 56 Fachärzte schlossen unter ihrer Leitung die Ausbildung erfolgreich ab, zehn wurden auf Chefarzt-Positionen berufen, ungezählte Schwestern und Fachschwestern wurden von ihr aus- und weitergebildet. Neben ihrer klinischen Tätigkeit engagierte sich Frau Dr. Hörning auch überregional für das neue Fachgebiet. Sie war 1964 Gründungsmitglied der Sektion Anästhesiologie der Deutschen Gesellschaft für klinische Medizin, aus der später die Gesellschaft für Anästhesie und Intensivtherapie der DDR hervorging, die nach der Wiedervereinigung in der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivtherapie (DGAI) aufging. Außerdem war sie Gründungsmitglied der Gesellschaft für Notfallmedizin der DDR. Seit 1975 war sie als Mitglied der Zentralen Fachkommission für Anästhesiologie der Akademie für Ärztliche Fortbildung und von 1991- 1998 als Mitglied des Prüfungsausschusses „Anästhesiologie der Landesärztekammer Brandenburg“ an zahlreichen Prüfungen zur Facharztanerkennung beteiligt. Seit 1970 arbeitete sie in verschiedensten Funktionen im engeren Vorstand der Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivtherapie der DDR und hat die fachpolitische Entwicklung des neuen Fachgebietes maßgeblich mitbestimmt. ln Anerkennung ihrer Arbeit wurde sie 1981 bis 1984 zur Vorsitzenden der Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivtherapie der DDR gewählt. Frau Dr. Hörning war die erste und einzige Frau, der diese hohe Auszeichnung zuteil wurde. ln zahlreichen Ehrungen wurde Frau Dr. Hörnings Engagement gewürdigt, u a. durch die Verleihung der Ehrenplakette der Gesellschaft für klinische Medizin der DDR. Die Ernennungen zum Obermedizinalrat und zum Verdienten Arzt des Volkes sollen nicht unerwähnt bleiben. 1998 ging Frau Dr. Hörning in den wohlverdienten Ruhestand. Auch heute noch verfolgt sie mit großem Interesse die Entwicklung ihrer Klinik und ihres Fachgebietes. Von 2002 bis 2014 brachte sie ihre große fachliche und Lebenserfahrung in ehrenamtlicher Tätigkeit als Ombudsfrau der Ärztekammer des Landes Brandenburg ein und half vielen Ratsuchenden in schwierigen Situationen. Während ihrer 40-jährigen Tätigkeit als Chefärztin der Klinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie hat Frau Dr. Hörning die Entwicklung des Fachgebietes Anästhesiologie, Intensivtherapie und Notfallmedizin im Klinikum Cottbus und im Umland nachhaltig beeinflusst und mitgeprägt. Sie hinterließ ihren Nachfolgern eine große leistungsfähige und moderne Klinik, die wesentlich das hohe fachliche Niveau des Klinikums Cottbus mit prägt. Frau Dr. Hörning hat sich um die Entwicklung des Fachgebietes Anästhesiologie und Intensivtherapie verdient gemacht. Wir wünschen der Jubilarin noch viele lebenswerte Jahre bei bestmöglicher Gesundheit, in denen sie sich ihren Hobbys Reisen, Konzerte und Opernbesuche und der Mitarbeit im Tierpark-Förderverein widmen kann. ■ Dr. med. Günter Haring PERSONALIA KLINIK FÜR STRAHLENTHERAPIE IN POTSDAM PD Karin Koch nach 22 Jahren als Chefärztin im Ruhestand Am 1. Juli 2015 hat die Leitung der Klinik für Strahlentherapie im Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam gewechselt. Nach 22 Jahren als Chefärztin verabschiedete sich Frau Privatdozentin Dr. med. Karin Koch in den wohlverdienten Ruhestand. Die Nachfolge hat Privatdozent Dr. med. Harun Badakhshi angetreten, der zuletzt als leitender Oberarzt an der Berliner Charité tätig war. Seit dem 1. Juni 1993 wirkte Frau Priv.-Doz. Dr. med. Koch als Chefärztin am Klinikum Ernst von Bergmann und das aus tiefster Überzeugung. In ihrer 22-jährigen Dienstzeit als Chefärztin entwickelte sich die Strahlenklinik mit jährlich über 3.000 neuen Patienten und über 50.000 Bestrahlungen. Sie prägte den Weg der Klinik hin zu den großen und modernen Strahlentherapiezentren in Deutschland. Nach dem Medizinstudium in Berlin, Wien, Hamburg und Lübeck arbeitete Frau Dr. Koch von 1974 als Ärztin und von 1980 – 1993 als Oberärztin in der Abteilung Strahlentherapie und Nuklearmedizin des Rudolf-VirchowKrankenhauses Berlin. 1987 folgte die Habilitation im Fachbereich Strahlentherapie der Freien Universität Berlin. Zum 1. Juni 1993 wechselte Frau PD Dr. Koch als Chefärztin an das Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam. Da sie die volle Weiterbildungsermächtigung für das Gebiet Strahlentherapie besaß und seit 1993 in verschiedenen Funktionen der Landesärztekammer Brandenburg inne hatte, z.B. 1996 als Vorsitzende des Prüfungsausschusses Strahlentherapie, hat sie den medizinischen Nachwuchs in Brandenburg mit geprägt. Frau PD Dr. Koch war neben ihrer Tätigkeit als Chefärztin als Lehrende und Prüferin an der Charité tätig. Besonders lag Frau PD Dr. Koch auch die Arbeit am Krebsregister Brandenburg und in den Tumorzentren Potsdam und Land Brandenburg am Herzen. 1994 gründete sie den Verein „Onkologischer Schwerpunkt Potsdam“, war 1995 Vorsitzende des Vorstandes des Tumorzentrums Potsdam e. V. und von 1998 – 2001 Vorsitzende des Tumorzentrums Land Brandenburg e. V. Auf die Frage, ob sie nach über 40 Jahren in ihrem Beruf den gleichen Weg noch einmal einschlagen würde erscheint auf Frau Dr. Kochs Gesicht ein breites Lachen und ein sehr überzeugendes: „Ja – den Weg würde ich genauso noch einmal gehen!“ Priv.-Doz. Dr. med. Harun Badakhshi übernimmt die Strahlenklinik. Das Klinikum Ernst von Bergmann konnte mit Herrn Priv.-Doz. Dr. med. Badakhshi einen erfahrenen Nachfolger gewinnen, der die Klinik für Radioonkologie und Strahlenheilkunde, Brachytherapie weiterentwickeln wird. Herr Priv.-Doz. Dr. med. Harun Badakhshi studierte Humanmedizin an der Humboldt-Universität Berlin (Charité) und promovierte 2001. Er absolvierte seine Weiterbildung ebenfalls an der Charité. Nach der Erlangung des Facharztes für Radioonkologie und Strahlenheilkunde im Jahr 2006, wurde er schon 2007 zum Oberarzt ernannt. Als spezialisierter Facharzt konnte er seine theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen in allen Gebieten der modernen Radioonkologie vertiefen. Dies wurde von klinischer Forschung und intensiver Lehre begleitet. Seine Forschungsaktivität schloss sowohl nationale als auch internationale Studien ein, als Koordinator für Lehre für mehr als neun Jahre hat er einen relevanten Beitrag zur Ausbildung von Studierenden der Medizin leisten können. Im April 2014 erhielt er die Lehrbefähigung und Lehrbefugnis als Hochschullehrer und wurde er zum Privatdozenten berufen. Im Oktober 2014 wurde Priv.Doz. Dr. med. Badakhshi zum stellvertretenden Klinikdirektor an der Klinik für Radioonkologie der Charité ernannt und agierte seitdem als geschäftsführender leitender Oberarzt am Campus Benjamin Franklin der Charité Berlin. Priv.-Doz. Dr. med. Badakhshi war als aktives Mitglied und Koordinator im Tumorzentrum Charité e. V., später im Comprehensive Cancer Center der Charité sowie in mehreren multidisziplinären Konferenzen und Gruppen engagiert und agierte zuletzt als Koordinator im Lungentumorzentrum und Neurozentrum. Diese klinischen Aktivitäten wurden durch die aktive Mitgliedschaft in verschiedenen nationalen und internationalen Fachgesellschaften, unter anderem in der Deutschen Krebsgesellschaft, Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie, European Society for Radiotherapy and Oncology (ESTRO), begleitet. Im Sinne einer patienten-zentrierten Medizin wird Priv.-Doz. Dr. med. Badakhshi seine ganze Erfahrung und sein Wissen gemeinsam mit allen Mitarbeitern zum Dienste der Patienten einsetzen und den Erhalt der „Lebensqualität unter bestmöglichen therapeutischen Bedingungen“ zur Grundprämisse und zur ethischen Maxime machen. Klinik für Radioonkologie und Strahlenheilkunde, Brachytherapie: mit über 3.000 neuen Patienten und über 50.000 Patientenbestrahlungen im Jahr gehört die Klinik des Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam zu den großen Strahlentherapiezentren in Deutschland, in der aufgrund hochspezialisierter Therapien auch Patienten über die eigene Versorgungsregion hinaus behandelt werden. In der Klinik für Strahlentherapie wird das gesamte Spektrum der modernen Radioonkologie angeboten. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit ist sowohl mit den Kliniken und Abteilungen des Klinikum Ernst von Bergmann als auch den Krankenhäusern und Arztpraxen der Region fest etabliert. Mit der neuen Leitung durch Herrn Priv.-Doz. Dr. med. Badakhshi wird diese bisher geleistete wertvolle Arbeit in ihrer Kontinuität nicht nur beibehalten, sondern es wird eine noch engere Zusammenarbeit mit anderen klinischen Abteilungen und vor allem mit den onkologisch ausgerichteten Praxen in der Stadt und in der Region angestrebt. Mit dem Blick auf Patienten, auch hierbei wird die Maxime der Erhalt der „Lebensqualität unter bestmöglichen therapeutischen Bedingungen“ sein. Frau PD Dr. Karin Koch Foto: Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH ■ Damaris Hunsmann, Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 29 PERSONALIA WIR GRATULIEREN zum Geburtstag im September 101Jahre MR Dr. med. Julius Daubert, Beeskow 96 Jahre SR Dr. med. Elisabeth Daubert, Beeskow 88 Jahre Dr. med. Siegfried Adler, Eberswalde 87 Jahre SR Dr. med. Margret Lenzner, Zeuthen 86 Jahre OMR Dr. med. Joachim Krzenciessa, Schwanebeck 85 Jahre SR Dr. med. Ursula Motsch, Potsdam Dr. med. Gisela Schröder, Brandenburg 84 Jahre Dr. sc. med. Wilfried de Néve, Eggersdorf MR Werner Gottwald, Senftenberg OMR Dr. med. Eberhard Hetzke, Cottbus SR Eberhard Schultrich, Märkisch Luch, OT Buschow MR Dr. med. Heiko Wolter, Brandenburg 83 Jahre © Andreas Rosenow 81 Jahre SR Dr. med. Ursula Gast, Senftenberg MR Dr. med. Ingrid Jänisch, Zossen, OT Wünsdorf MR Dr. med. Josef Köstler, Birkenwerder Dr. med. Christel Lehmann, Königs Wusterhausen, OT Wernsdorf MR Dr. sc. med. Herbert Semmler, Treuenbrietzen 80 Jahre OMR Dr. med. Ingrid Hörning, Cottbus Dr. med. Horst Müller, Brandenburg MR Priv.-Doz. Dr. sc. med. Wilfrid Seifart, Bernau Dr. med. Hanni Zeinert, Kolkwitz 79 Jahre OMR Dr. med. Klaus-Dieter Berlin, Cottbus SR Dr. med. Anna-Katharina Ebert, Wandlitz Dr. med. Wolf Erler, Rathenow Dr. med. Hans-Georg Hempel, Küstriner Vorland Dr. sc. med. Gerhard Tomschke, Oranienburg 78 Jahre Dr. med. Kurt Fritsche, Zeuthen SR Waltraud Prill, Rathenow Prof. Dr. sc. med. Kurt Schellnack, Königs Wusterhausen Dr. med. Helga Gutschlag, Potsdam SR Dr. med. Günter Milek, Nauen Priv.-Doz. Dr. sc. med. Horst-Dietrich Otto, Wandlitz Dr. med. Elisabeth Steinert, Lauchhammer 82 Jahre 77 Jahre MR Dr. med. Horst Berg, Frankfurt (Oder) Dr. med. Karl Kosmann, Woltersdorf Dr. med. Hans-Jürgen Paelecke, Ahrensfelde, OT Eiche 76 Jahre Dr. med. Frank-Jens Edelmann, Werder SR Dr. med. Karl-Friedrich Exner, Senftenberg MR Doz. Dr. sc. med. Annerose Raabe, Woltersdorf SR Johanna Schäfer, Zossen 75 Jahre Dr. med. Siegfried Blümel, Nordwestuckermark /Röpersdorf Dr. med. Inge Gusko, Potsdam, OT Neu Fahrland SR Dr. med. Hella Lange, Groß Köris, OT Klein Köris MR Dr. med. Peter Schneider, Hohen Neuendorf Sieglinde Weber, Rangsdorf MR Priv.-Doz. Dr. med. habil. Karl Wiegand, Templin SR MUDr. Klaus Wöhlke, Wollenberg Dr. med. Christine Wolf, Lübben 70 Jahre Dr. med. Eberhard Braig, Cottbus Dipl.-Med. Christine Heinrich, Schorfheide, OT Finowfurt Dr. med. Birgit Kopp, Seddiner See/OT Seddin Annerose Sauer, Hennigsdorf Dr. med. Günter Zytariuk, Schönwalde-Glien 65 Jahre Dipl.-Med. Karola Dux, Schorfheide, OT Lichterfelde Dr. med. Reinhold Hansche, Mittenwalde Dipl.-Med. Waltraud Wollenberg, Blumenthal 60 Jahre Dr. med. Steffi Kunze, Senftenberg GRATULATIONEN Veröffentlichung von persönlichen Daten im BÄB In der Rubrik „PERSONALIA“ veröffentlicht das Brandenburgische Ärzteblatt Geburtstage von Ärztinnen und Ärzten aus Brandenburg ab dem 60. Lebensjahr. Diese Gratulation ist jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen vom Einverständnis der Jubilare abhängig. Die Veröffentlichung erfolgt nur noch nach Einwilligung. Dazu genügt es, wenn Sie diesen Abschnitt ausgefüllt an uns senden. ❑ Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Landesärztekammer Brandenburg aus Anlass meines 60., 65., 70., 75. und aller weiteren Geburtstage meinen Namen, Wohnort, Geburtsmonat und Geburtsjahr in der Rubrik „PERSONALIA“ des Brandenburgischen Ärzteblattes abdruckt. ❑ Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Landesärztekammer Brandenburg im Todesfall meinen Namen, Wohnort, Geburts- und Sterbedatum in der Rubrik „PERSONALIA“ abdruckt. Diese Einverständniserklärung kann ich jederzeit gegenüber der Landesärztekammer Brandenburg widerrufen. Bitte zutreffendes ankreuzen! Landesärztekammer Brandenburg Hauptgeschäftsstelle Meldewesen Postfach 10 14 45 03014 Cottbus Name, Vorname Straße Postleitzahl, Ort Datum, Unterschrift 30 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 Geburtsdatum PERSONALIA KLINIKUM DAHME-SPREEWALD Dr. med. Martin Khan übernimmt Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde Die Abteilung für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde (HNO) am Klinikum Dahme-Spreewald freut sich über ihren neuen Chefarzt. Dr. med. Martin Khan, bisher leitender Oberarzt am Rudolf-VirchowKlinikum der Charité in Berlin, erwartet ein motiviertes Team. Dr. Khan bringt viel Wissen und viel Erfahrung in den Landkreis Dahme-Spreewald mit und ist in verschiedenen Bereichen der HNO ein ausgewiesener Experte. „Wir freuen uns sehr, dass wir mit Herrn Dr. Khan einen auch wissenschaftlich sehr versierten Facharzt gewinnen konnten“, so Michael Kabiersch, Geschäftsführer der Klinikum Dahme-Spreewald GmbH. „Bisher war er ausschließlich an großen Universitätskliniken tätig und zugleich in der täglichen Praxis der Patientenversorgung aktiv.“ Nach seinem Medizinstudium in Berlin und Tübingen promovierte Dr. Khan 2003 in Berlin und schloss 2004 in Mainz seine Facharztausbildung ab. Anschließend kehrte er an die Charité und damit in seine Heimatstadt Berlin zurück. Zahlreiche Veröffentlichungen und Spezialisierungen verdeutlichen seine weitreichenden fachlichen Kompetenzen. Von der Molekularbiologie des Innenohres bis zur Computer-assistierten Chirurgie reicht sein Spektrum. Seit 2013 verfügt er außerdem über eine Zusatzbezeichnung Plastische Operationen. Dr. Khan erfreut sich in seiner Freizeit an sportlichen und musikalischen Hobbys. Mittelohr (Cholesteatom). Auch das Trommelfell oder die Gehörknöchelchenkette kann er wiederherstellen oder Hörprothesen für Gehörlose, deren Hörnerv noch funktioniert, einsetzen (Cochlear Implant). Für Patienten der HNO sind damit bestmögliche Voraussetzungen gegeben, Erkrankungen oder Beeinträchtigungen rund um den Kopf vom fachlich versierten Team am Klinikum Dahme-Spreewald behandeln zu lassen. Auch die langfristige, stabile Patientenversorgung in der Region „Ich möchte gern an meinen Vorgän- und darüber hinaus ist mit dem neuen ger anknüpfen, Herrn Valdas Ziutelis, Chefarzt gesichert. der jetzt in Mecklenburg-Vorpommern arbeitet. Er hat viele, sehr komplizierte Operationen durchgeführt und auch ■ Dr. phil. Ragnhild Münch, Klinikum Dahme-Spreewald neue Verfahren erfolgreich angewendet“, so Dr. Martin Khan. „Mit einigen meiner Spezialisierungen lässt sich das nicht nur fortsetzen, sondern weiter ausbauen.“ Dr. med. Martin Khan, Chefarzt für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde Foto: Klinikum DahmeSpreewald Fachliche Informationen Ein besonderes Augenmerk von Dr. Khan liegt neben der plastischen Chirurgie – zum Beispiel bei medizinisch begründeten Korrekturen der äußeren Nase – auch bei komplizierten Operationen, etwa dem Knochenfraß im Dr. med. Martin Khan, Chefarzt, Abt. für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde Klinikum Dahme-Spreewald GmbH Telefon: 03375 288-301 E-Mail: m.khan@klinikum-ds.de PRAXISNAH 75.52 57 00 0www33 .hausvernetzung-haupt.de WIR BRINGEN EFFIZIENZ IN DEN ALLTAG IHRER PRAXIS: · Praxisautomation · Vernetzung moderner Kommunikationssysteme · Spezialmobiliar und -technik · Softwareentwicklung einschließlich individueller Apps HAUSVERNETZUNG Anzeige Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 31 PERSONALIA KLINIKUM WESTBRANDENBURG GMBH Prof. Dr. Erler verstärkt Kinder- und Jugendmedizin Prof. Dr. med. habil. Thomas Erler verstärkt seit dem 10. August 2015 das Team des Klinikum Westbrandenburg, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in Potsdam. Mit seiner langjährigen Erfahrung in der Neonatologie, der Pädiatrischen Intensivmedizin und Schlafmedizin ist er ein großer Zugewinn für die Region Berlin/ Brandenburg. Prof. Dr. med. habil. Thomas Erler Foto: Anja Zimmermann M.A. Auf diese Fachbereiche der Kinderund Jugendmedizin wird Prof. Dr. Erler auch seine klinischen Schwerpunkte in Potsdam legen. Gemeinsam mit Chefarzt Prof. Dr. Radke wird er das Profil des Klinikum Westbrandenburg, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin weiter schärfen und ausbauen. „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen – diesem Prinzip folgt das gesamte Team des Klinikums Westbrandenburg bei der ganzheitlichen medizinischen und pflegerischen Versorgung der heranwachsenden jungen Menschen. Und das ist auch mein Credo. Gemeinsam bemühen wir uns täglich, das Recht kranker Kinder auf spezialisierte und professionelle medizinische Hilfe bei allen akuten und chronischen Erkrankungen zu verwirklichen.“ so beschreibt Prof. Dr. Erler seine Passion für die Kinder- und Jugendmedizin. „Dieses Motto eint mich und meinen Kollegen Prof. Dr. Radke, der die Kindermedizin in Potsdam seit Jahren prägt. Ich freue mich auf die gemeinsame Arbeit hier in Potsdam“. Prof. Dr. Erler übernimmt im Klinikum Westbrandenburg, Standort Potsdam, die Funktion des Ärztlichen Direktors. Nach seinem Studium der Humanmedizin und der Approbation als Arzt (1984) promovierte Prof. Dr. Erler 1988 und habilitierte sich 2003 an der Berliner Charité. 2014 wurde er als Honorarprofessor an die Humanwissenschaftliche Fakultät der Universität Potsdam berufen, wo er bis heute lehrt. Prof. Erler war zuletzt als Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Cottbuser Carl-Thiem-Klinikum tätig, wo er in der Zeit von 20112013 ebenfalls Ärztlicher Direktor war. 32 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 Er besitzt die Facharztanerkennung Kinderheilkunde, die Schwerpunktbezeichnung Neonatologie, die Zusatzweiterbildungen Pädiatrische Intensivmedizin und Schlafmedizin sowie die Fachkunde Notarzt. Eine Leidenschaft von Prof. Erler ist die Schlafmedizin. Hier baute er seit 1994 die Kinder-Schlafmedizin in Cottbus auf und gründete 1996 den Verein „Schlafmedizin Berlin-Brandenburg e. V.”, den er bis heute als stellvertretender Vorsitzender leitet. 2003 richtete Prof. Erler als Kongresspräsident die 11. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) aus. Prof. Erler engagiert sich neben der Schlafmedizin als Mitglied der Ethikkommission der Landesärztekammer Brandenburg sowie des Kuratoriums der McDonald´s Kinderhilfe Stiftung Deutschland. 1. Schlafmedizinisches Symposium in Potsdam Prof. Dr. Erler stellt sich seinen Kollegen, niedergelassenen Ärzten der Region wie auch interessierten Eltern im Oktober mit einem Schlafmedizinischen Symposium vor. Dieses findet am Samstag, 17.Oktober 2015 von 9:30 bis 14 Uhr in der Villa Bergmann in Potsdam statt. Prof. Radke weiterhin Chefarzt in Potsdam Seit 1997 ist Prof. Dr. med. Michael Radke Chefarzt der Klinik für Kinderund Jugendmedizin in Potsdam. Seit 2014 leitet er als Ärztlicher Direktor und Chefarzt das Klinikum Westbrandenburg, Kinder- und Jugendmedizin am Standort Potsdam. Prof. Dr. Radke studierte und arbeitete bis 1997 als Privatdozent und Oberarzt für Kindergastroenterologie an der Universitätskinderklinik Rostock bevor er vor 18 Jahren als Chefarzt nach Potsdam wechselte. Nun kehrt der gebürtige Rostocker anteilig zurück an die Küste. Prof. Dr. med. Michael Radke übernahm am 05.01.2015 das Amt des Klinikdirektors der Kinder- und Jugendklinik der Universitätsmedizin Rostock. In dieser Funktion setzt er sich u.a. verstärkt für den Neubau eines Eltern-Kind-Zentrums, ein Gemeinschaftsprojekt von Universitätsmedizin und Südstadt-Klinikum, in Rostock ein und bildet als Universitätsprofessor den medizinischen Nachwuchs an der Universitätskinderklinik in Rostock aus. Trotz dieser universitären Herausforderung bleibt der Kindermediziner als Chefarzt den Potsdamer Eltern und Kindern erhalten. Sein Schwerpunkt ist die allgemeine Kinder- und Jugendmedizin sowie die Kindergastroenterologie. Seit 2013 wird die Sprechstunde von Prof. Dr. Radke für Kinder und Jugendliche mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED) von der bundesweiten Focus-Ärzteliste empfohlen. Pro Quartal kommen um die 500 Kinder in die Sprechstunde und es werden jährlich über 500 Endoskopien durch geführt. Professor Radke besitzt die volle Ausbildungsbefugnis in der Kinder- und Jugendmedizin sowie der Kindergastroenterologie. Er ist Vorsitzender der Fachkommission für Kinder- und Jugendmedizin der Landesärztekammer Brandenburg. Prof. Radke ist Herausgeber der Fachzeitschrift „Pädiatrie up2date“, Thieme Verlag ■ Damaris Hunsmann, Klinikum Westbrandenburg KULTURECKE MUSEUM FÜR FOTOGRAFIE BERLIN Newton. Horvat. Brodziak Noch bis zum 15. November 2015 zeigt die Helmut Newton Stiftung die dreiteilige Ausstellung „Newton. Horvat. Brodziak“ im Museum für Fotografie in Berlin. Bereits 2006 und 2007 wurde das Werk einiger berühmter Kollegen demjenigen von Newton an die Seite gestellt, jeweils in einer Dreier-Konstellation. Eine solche Erweiterung und Präsentation war ein expliziter Wunsch des deutschaustralischen Photographen, den er zur Gründung seiner Stiftung formulierte. Mit Frank Horvat und Szymon Brodziak sind nun zwei Photographen eingeladen worden, deren Werk insbesondere zwischen Mode und Portrait changiert. Horvat (*1928), acht Jahre jünger als Newton, arbeitete wie dieser jahrzehntelang im Auftrag der renommiertesten Magazine und schuf ein ebenso unvergleichliches autonomes Werk mit vielen Bildikonen. In dieser Ausstellung wird er mit fast 200 kleinformatigen Aufnahmen unterschiedlicher Genres © Helmut Newton aus seinem Projekt „House with 15 Keys“ vorgestellt, die einen zeitlichen Bogen über sechs Jahrzehnte schlagen. Der junge polnische Kollege Szymon Brodziak (*1979), jüngst in Cannes als „World's Best B&W Campaign Photographer“ ausgezeichnet, zeigt in seiner ersten Museumsausstellung in Deutschland eine Auswahl von etwa 30 großformatigen S/W-Aufnahmen mit meist weiblichem Personal, die für Magazine, Kalender und andere Werbekampagnen entstanden sind. © Frank Horvat © Szymon Brodziak Ergänzt werden die beiden monographischen Präsentationen mit dem zweiten Teil der Dauerleihgabe von Helmut Newton, die seit der Stiftungsgründung im „Museum für Fotografie“ verwahrt wird. Auch diesmal sind es ikonische Aufnahmen Newtons, darunter Modeund Aktbilder, Portraits und Selbstporträts, insgesamt mehr als 70 historische Originalabzüge, so genannte Vintage Prints, von denen viele bisher an diesem Ort nicht ausgestellt waren. ■ Museum für Fotografie Berlin Museum für Fotografie Anschrift Museum für Fotografie Jebensstraße 2 10623 Berlin Öffnungszeiten Mogeschlossen Di 10:00 – 18:00 Uhr Mi 10:00 – 18:00 Uhr Do10:00 – 20:00 Uhr Fr 10:00 – 18:00 Uhr Sa 11:00 – 18:00 Uhr So 11:00 – 18:00 Uhr Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 33 TAGUNGEN & KONGRESSE Kurse und Fortbildungsangebote Land Brandenburg 19. Symposium der Vereinigung der Gefäßchirurgen des Landes Brandenburg 6P 4./5. Sept. 2015 in Mittenwalde/OT Motzen Auskunft: ECIPE, Schleusenweg 43, 14532 Kleinmachnow Telefon: 033203 80074 • Fax: 033203 80075 E-Mail: gussmann@t-online.de Neuraltherapie Masterkurs 03 15P 12./13. Sept. 2015 Ort: Evangelisches Krankenhaus Ludwigsfelde Auskunft: MR Dr. sc. med. H. Becke, W.-Rathenau-Straße 106, 14974 Ludwigsfelde Telefon/Fax: 03378 871694 Weiterbildungskurs Sozialmedizinje 80 P gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB Aufbaukurs G/H 14. bis 26. Sept. 2015 7. bis 18. Nov. 2016 Grundkurs C/D 12. bis 24. Okt. 2015 10. bis 21. Okt. 2016 Grundkurs A/B 16. bis 29. Nov. 2015 11. bis 22. April 2016 Aufbaukurs E/F 22. Febr. bis 4. März 2016 Ort: Bernau Kursleiter: Prof. Dr. med. J.-U. Niehoff, Oderaue Auskunft: SalusCon GmbH, Angerstraße 8, 16259 Oderaue Telefon: 033457 46858 oder 030 530116320 Fax: 030 530116329 E-Mail: info@saluscon.de Internet: www.saluscon.de 6. Senftenberger Palliativ- und Hospiztag „Trauer – als ein Weg der Heilung“ 10. Sept. 2015, 9:00 bis 14:30 Uhr Ort: BTU Cottbus-Senftenberg, Konrad-ZuseMedienzentrum, Großenhainer Straße 57, 01968 Senftenberg Auskunft: Hospizdienst Oberspreewald-Lausitz e.V., Fischreiher-Straße 7, 01968 Senftenberg Telefon/Fax: 03573 368892 E-Mai. Hospizdienst-osl@gmx.de Besondere Krankheitsbilder in der Psychosomatischen Rehabilitation 18. bis 19. Sept. 2015 Teilnehmergebühr: auf Anfrage Chronische Depression 19. Sept. 2015, 11:00 bis 12:30 Uhr Sozialmedizinische Beurteilung 19. Sept. 2015, 14:00 bis 16:00 Uhr Teilnehmergebühr: 30 € Ort: Reha-Zentrum Seehof, Lichterfelder Allee 55, 14513 Teltow Auskunft: Deutsche Rentenversicherung Bund, Reha-Zentrum Seehof, Lichterfelder Allee 55, 14513 Teltow Telefon: 03328 345679 • Fax: 03328 345555 Basiskurs Palliativmedizin 40 P (zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin) 21. bis 25. Sept. 2015 in Frankfurt (Oder) Teilnehmergebühr: 560 € 34 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 Leitung: Dr. St. Gerecke, Frankfurt (Oder) Auskunft: SAPV-Team Am Oderfluss GbR, Lessingstraße 17, 15230 Frankfurt (Oder) Telefon: 0335 86924495 • Fax: 0335 86924496 E-Mail: sapvffo@gmail.com Notfall und Reanimationstraining in der Praxis – Megacodetraining 8P 21. Sept. 2015 in Rheinsberg Auskunft: Deutsche Rentenversicherung BerlinBrandenburg, 16831 Rheinsberg Telefon: 033931 58200 E-Mail: rehaklinik-hohenelse@tonlinehome.de Potsdamer EEG-Seminar 8P 26. Sept. 2015 in Potsdam Auskunft: Frau Plötz, Klinik für Neurologie, St.-Josefs-Krankenhaus, Allee nach Sanssouci 7, 14471 Potsdam Palliativmedizin Basiskurs 5. bis 8. Okt. 2015 Aufbaukurs Modul I 7. bis 10. Dez. 2015 Aufbaukurs Modul II 18. bis 21. Jan. 2016 Aufbaukurs Modul III 29. Febr. bis 3. März 2016 Teilnehmergebühr: je 500 € Ort: Cottbus Auskunft: Schmerzmedizinisches Zentrum, Dr. med. St. Wolf, Thiemstraße 112, 03050 Cottbus Telefon: 0355 2890785 • Fax: 0355 2890786 E-Mail: gemeinschaftspraxis.wolf@t-online.de Todesermittlungen und Deliktsvortäuschungen 7. Okt. 2015, 10:00 bis 15:30 Uhr Ort. Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Veranstalter: Bund Deutscher Kriminalbeamter Landesverband Brandenburg Anmeldung unter veranstaltung.todesermittlungen@bdk.de Telefon: 0355 7892722 Internet: www.bdk.de Qualifikationskurs Rehabilitationsrichtlinie 21 P 7. und 14. Okt. 2015, jeweils 16:00 Uhr Ort: Reha-Zentrum Teltow Teilnehmergebühr: 100 € Leitung, Auskunft: Dr. med. B. von Pickardt, Reha-Zentrum Teltow, Ritterstraße 25, 14513 Teltow Telefon: 03328 303157 • Fax: 03328 303159 E-Mail: info@rehazentrum-teltow.de Potsdamer Ophthalmologischer Nachmittag 4P 7. Okt. 2015, 15:30 bis 18:00 Uhr Leitung: PD Dr. med. Liekfeld Ort und Auskunft: Klinik für Augenheilkunde, Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstraße, 14409 Potsdam Telefon: 0331 2415101 • Fax: 0331 2415110 E-Mail: aliekfeld@klinikumevb.de 24. Balintgruppenleiter-Treffen „Balint und Wandern“ 30. Okt. bis 1. Nov. 2015 13 P Ort: Seehotel Luisenhof, Falkenhagen Teilnehmergebühr: 150 € Leitung: PD Dr. W. Zimmermann, Bernau; Dipl.Med. C. Dietrich, Strausberg Anmeldung bis 25.9.2015: PD Dr. habil. W. Zimmermann, Breitscheidstraße 41, 16321 Bernau Telefon/Fax: 03338 5874 E-Mail: dr.zimmermann1@gmx.de Zimmerbestellung: seehotel-luisenhof@travdohotels.de 13. Potsdamer Intensivtage 27./28. Nov. 2015 Ort: Seminaris Seehotel Potsdam Teilnehmergebühr: auf Anfrage Leitung, Auskunft: Priv.-Doz. Dr. med. D. Pappert, Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstraße 72, 14467 Potsdam Telefon: 0331 2415002 • Fax: 0331 2415000 E-Mail: dpappert@klinikumevb.de Jahrestagung des Vereins Schlafmedizin Berlin-Brandenburg e.V. 21. Nov. 2015, 10:00 bis 14:00 Uhr Ort: Radisson Blu Cottbus Leitung und Auskunft: Dr. med. F. Käßner, Ambulantes Zentrum für Lungenkrankheiten und Schlafmedizin, Thiemstraße 124, 03050 Cottbus Telefon: 0355 543922 • Fax: 0355 543923 E-Mail: post@lunge-schlaf.de Andere Bundesländer Abschlusskurs Doppler- und Duplexsonographie peripherer Arterien und Venen 16 P 20./21. Nov. 2015 Anwenderseminar Duplexsonographie der epifaszialen und tiefen Beinvenen7 P 14. Nov. 2015 Leitung, Ort und Auskunft: Dr. A. Klemenz, Institut für Anatomie und Zellbiologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 06097 Halle Telefon: 0345 557-1316 oder -1703 Fax: 0345 5574649 E-Mail: albrecht.klemenz@medizin.uni-halle.de Palliativkurs zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin Basiskurs 40 Stunden vom 21.– 25.Sept. 2015 Ort: Halbe Stadt 7 15230 Frankfurt (Oder) Teilnehmergebühr: 560,00 Kursleiter: Dr. Steffen Gerecke, Frankfurt (Oder) Auskunft: Gisela Scheele Tel.: 0335/68924495 E-mail: sapv@gmail.com Fortbildungsangebote unter www.laekb.de, Fortbildungskalender. Alle Angaben sind ohne Garantie. Bei Rückfragen bitte direkt an den Veranstalter wenden. KVBB INFORMIERT ENTSCHEIDUNGEN DES LANDESAUSSCHUSSES FÜR ÄRZTE UND KRANKENKASSEN DES LANDES BRANDENBURG ZUM VERSORGUNGSSTAND Die Beschlüsse des Landesausschusses über Zulassungssperren bzw. Zulassungsmöglichkeiten sowie zu Zulassungsförderungen sind auf der Website der KV Brandenburg unter www.kvbb. de/praxis/zulassung/bedarfsplanung veröffentlicht. ZULASSUNGSFÖRDERUNGEN In folgenden Regionen werden aufgrund durch den Landesauschuss festgestellter drohender oder bestehender Unterversorgung Zulassungen gefördert: Übersicht Zulassungsmöglichkeiten Eine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffneten bzw. gesperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB findet sich auf der Internetseite der KVBB unter www.kvbb.de/ praxis/zulassung/bedarfsplanung/zulassungsmöglichkeiten-ausschreibungen/ HAUSÄRZTE: Mittelbereiche Beeskow, Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben, Herzberg (Elster), Kyritz, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübbenau, Pritzwalk-Wittstock/Dosse, Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg-Großräschen, Spremberg, Zehdenick-Gransee. AUGENHEILKUNDE: Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Elsterwerda-Bad Liebenwerda, Finsterwalde, Kyritz, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübben, Rathenow, Templin Landkreis Spree-Neiße FRAUENHEILKUNDE: Mittelbereiche Guben, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübben, Zehdenick-Gransee KINDERHEILKUNDE: Mittelbereiche Eberswalde, Finsterwalde, Pritzwalk-Wittstock/Dosse, Templin DERMATOLOGIE: Stadt Templin Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperre angeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus: Bewerbungsfrist bis 10.09.2015 laufende Bewerbungskennziffer: 61/2015 Fachrichtung: Allgemeinmedizin Planungsbereich: Mittelbereich Potsdam gewünschter Übergabetermin: 01.04.2017 laufende Bewerbungskennziffer: 62/2015 Fachrichtung: Allgemeinmedizin Planungsbereich: Mittelbereich Lübben gewünschter Übergabetermin: 01.10.2015 laufende Bewerbungskennziffer: 63/2015 Fachrichtung: Allgemeinmedizin Planungsbereich: Mittelbereich Cottbus gewünschter Übergabetermin: 02.01.2016 laufende Bewerbungskennziffer: 67/2015 Fachrichtung: Frauenheilkunde* Planungsbereich: Potsdam gewünschter Übergabetermin: 01.10.2015 laufende Bewerbungskennziffer: 68/2015 Fachrichtung: Kinder- und Jugendmedizin Planungsbereich: Brandenburg/Potsdam-Mittelmark gewünschter Übergabetermin: 01.01.2016 laufende Bewerbungskennziffer: 69/2015 Fachrichtung: Psychologischer Psychotherapeut Planungsbereich: Havelland gewünschter Übergabetermin: 01.01.2016 laufende Bewerbungskennziffer: 70/2015 Fachrichtung: Psychologischer Psychotherapeut* Planungsbereich: Cottbus gewünschter Übergabetermin: 01.10.2015 Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Unternehmensbereich Qualitätssicherung/Sicherstellung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, Ansprechpartnerinnen: Ingeborg Prößdorf, Tel.-Nr.: 03312309323 oder Karin Rettkowski, Tel.-Nr.: 03312309320. Die schriftliche Bewerbung für die ausgeschriebenen Vertragsarztsitze ist zwingend erforderlich. Sie muss die Bewerbungskennziffer, die Anschrift, die Telefonnummer, die Facharztanerkennung sowie Angaben zum möglichen Praxisübernahmezeitpunkt enthalten. Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der KV Brandenburg, Friedrich-Engels-Str. 103/104, 14473 Potsdam, einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass in der Warteliste eingetragene Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Weitere Informationen über Angebote für Praxisübernahmen können Sie unserer Homepage unter www.kvbb.de (Stichwort: Praxisbörse) entnehmen oder persönlich unter den Rufnummern 0331 2309320 oder -323 erfragen. laufende Bewerbungskennziffer: 64/2015 Fachrichtung: Allgemeinmedizin Planungsbereich: Mittelbereich Cottbus gewünschter Übergabetermin: 01.10.2015 laufende Bewerbungskennziffer: 65/2015 Fachrichtung: Frauenheilkunde Planungsbereich: Märkisch-Oderland gewünschter Übergabetermin: 01.01.2017 laufende Bewerbungskennziffer: 66/2015 Fachrichtung: Frauenheilkunde* Planungsbereich: Cottbus gewünschter Übergabetermin: 01.01.2016 * hälftiger Versorgungsauftrag Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 35 LUGV, ABTEILUNG GESUNDHEIT INFEKTIONSSCHUTZ Infektionskrankheiten/Impfschutz Influenzaerkrankung (Komplikationen) und zur guten Verträglichkeit der erhältlichen InfluenzaImpfstoffe. Mehr als zwei Drittel der Befragten wünschen sich diese Informationen von ihrem behandelnden Arzt [4]. Das Land Brandenburg unterstützt die Bemühungen um einen verbesserten Impfschutz durch die öffentliche Empfehlung der Influenza impfung für Personen ab einem Alter von sechs Monaten, auch wenn die Frage einer möglichen Kostentragung der Impfungen durch die gesetzlichen Krankenkassen davon unberührt bleibt. Subsidiär bieten auch viele Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte die Möglichkeit zur Influenzaschutzimpfung an. Literatur: [1]Balabanova Y, Gilsdorf A, Buda S, Burger R, Eckmanns T, et al. (2011) Communicable Diseases Prioritized for Surveillance and Epidemiological Research: Results of a Standardized Prioritization Procedure in Germany, 2011. PLoS ONE 6(10): e25691 [2]Heikkinen T, Silvennoinen H, Peltola V, Ziegler T, Vainionpää R, Vuorinen T, et al. Burden of influenza in children in the community. J Infect Dis. 2004;190(8):1369-1373 [3]Cromer D, van Hoek AJ, Jit M, Edmunds WJ, Fleming D, Miller E. The burden of influenza in England by age and clinical risk group: A statistical analysis to inform vaccine policy. J Inf. 2014;68:363-371 [4]Bödeker B, Remschmidt C, Schmich P, Wichmann O. Why are older adults and individuals with underlying chronic diseases in Germany not vaccinated against flu? A population-based study. BMC Public Health 2015;15:618 Abb.: AR-Raten in Kindereinrichtungen und Influenzanachweise im Land Brandenburg 2014/2015 600 12 500 10 400 8 300 6 200 4 100 2 0 0 36 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 Kalenderwoche ARE-Rate Land BB [%] Die Influenza gehört, obwohl es sich um eine impfpräventable Erkrankung handelt, nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) zu den bedeutendsten Infektionskrankheiten in Deutschland [1]. Insbesondere jüngere Kinder bilden hinsichtlich der Erkrankung eine besonders gefährdete Bevölkerungsgruppe. Influenza erzeugt bei Kindern eine erhebliche Krankheitslast, die während einer Grippeepidemie Raten von 20 Prozent bis 30 Prozent erreichen kann und bei Säuglingen und kleinen Kindern ohne Grunderkrankung zu Hospitalisierungsraten führt, die im Bereich von Erwachsenen liegt, die wegen einer Grunderkrankung ein erhöhtes Risiko aufweisen [2]. Zahlen aus England belegen, dass die influenzabedingten Krankenhauseinweisungen bei Kindern unter vier Jahren mehr als doppelt so hoch liegen wie bei Personen über 65 Jahren mit zusätzlichem Risiko [3]. Darüber hinaus ist die Ansteckung von Familienmitgliedern von Bedeutung. Unter dem Aspekt der zentralen Rolle jüngerer Kinder in der Dynamik eines Influenzageschehens wird auch in der Saison 2015/2016, von der 40. Kalenderwoche (KW) 2015 bis zur 15. KW des Jahres 2016, die Influenza-Surveillance in Brandenburger Kindereinrichtungen durchgeführt. In der Saison 2014/2015 beteiligten sich im Durchschnitt 45 Kindereinrichtungen in bis zu 14 der 18 Landkreise und kreisfreien Städte an der Surveillance, also rund 2,7 Prozent der im Land Brandenburg vorhandenen Einrichtungen. Über einen Zeitraum von 28 Wochen (40. KW 2014 bis 15. KW 2015) wurden 2.705 Kinder beobachtet (3,0 Prozent aller betreuten Kinder; in Krippen: 875; in Kindergärten: 1.830). Wöchentlich wurde die Zahl der Kinder in Krippen und Kindergärten erfasst, die der Einrichtung an einem Stichtag wegen einer fieberhaften Erkältungskrankheit (akute respiratorische Erkrankung – ARE) fern bleiben mussten; insgesamt waren dies 3.877 Fälle. Mit einem Anteil der an einer ARE erkrankten Kinder von 9,7 Prozent in der 5. KW 2015 wurde das Maximum der Saison erreicht (Abb. 1) und lag damit über dem des vorangegangenen Beobachtungszeitraums (7,3 Prozent in der 9. KW 2014). Wie in den vorangegangenen Saisons erkrankten Krippenkinder fast doppelt so häufig wie in Kindergärten betreute Kinder (Krippe: 2,1 Fälle/Kind; Kindergarten: 1,1 Fälle/Kind). Die Daten der Saison 2014/2015 belegen nicht nur den engen Zusammenhang von akuten respiratorischen Erkrankungen in Kinderkrippen und Kindergärten mit der Zahl der Influenza virusnachweise in der Gesamtbevölkerung; eine Korrelationsanalyse zeigt auch, dass die Entwicklung der wöchentlich in den Kindereinrichtungen erhobenen Daten den Daten der anderen Surveillancesysteme bis zu einer Woche (AG Influenza des RKI) bzw. zwei Wochen (IfSG-§7Labor-Meldungen zu Influenza) vorausgehen (Abb. 1). Bisher nur unzureichend genutzte Präventionsmöglichkeiten bestehen zeitlich jedoch weit im Vorfeld des jährlichen Erkrankungshöhepunktes. So lagen die Durchimpfungsraten der erwachsenen Bevölkerung laut einer aktuellen Publikation des Robert Koch-Institutes 2012/13 bundesweit bei nur 30,2 Prozent und 2013/14 bei 26,6 Prozent [4]. Erwachsene, die infolge eines Grundleidens ein erhöhtes gesundheitliches Risiko tragen, waren trotz entsprechender STIKO-Empfehlung in weniger als 25 Prozent der Fälle (< 60 Jahre) bzw. zu 56 Prozent (≥ 60Jahre) geimpft. Als Gründe hierfür wurden genannt: Misstrauen gegenüber der Impfung (22,3 Prozent), das eigene Influenzarisiko wird als gering eingeschätzt (21,2 Prozent), rund 15 Prozent haben einfach noch nicht über eine Impfung nachgedacht. Hingegen sind weniger als zehn Prozent aller Ungeimpften generelle Impfverweigerer. Ein großes Potenzial zur Verbesserung des Impfschutzes der Risikogruppen sowie der Gesamtbevölkerung liegt demnach in der aktiven Kommunikation des Themas im Patientengespräch, denn es besteht weiterer Informationsbedarf. Dazu gehören insbesondere Informationen zur Gefährlichkeit einer Anzahl Influenzanachweise Die Brandenburger Influenza-Surveillance startet in die Saison 2015/2016 Virusnachweise Land Brandenburg (Gesamtbevölkerung) ARE-Rate [%] in Kindereinrichtungen Datenquellen: SurvStat@ RKI (Virusnachweise) LUGV Brandenburg (ARE-Rate) Stellenangebote Falkenstein-Klinik Bad Schandau Sächsische Schweiz/Dresden Die Falkenstein-Klinik verfügt über 236 Betten und führt Reha-Maßnahmen einschließlich Anschlussheilbehandlungen (AHB) für die Rentenversicherungsträger und für die gesetzlichen und privaten Krankenkassen durch. Schwerpunkt ist die Behandlung von gastroenterologischen, diabetologischen, kardiologischen und onkologischen Erkrankungen. Die Abteilung für Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen der Falkenstein-Klinik ist neben ihrem gastroenterologischen/hepatologischen Schwerpunkt als Behandlungs- und Schulungszentrum – Diabetologikum – für Typ 1 und Typ 2 Diabetiker durch die Deutsche Diabetes Gesellschaft anerkannt. Gesucht wird für die Abteilung für Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen sowie für die kardiologische Abteilung zum nächstmöglichen Zeitpunkt jeweils eine/ein Stationsärztin/Stationsarzt Die Falkenstein-Klinik verfügt über ein eigenes Labor, Röntgen, Endoskopie und Ultraschalldiagnostik. Ein Überwachungszimmer steht ebenso zur Verfügung wie eine umfangreiche kardiologische Funktionsdiagnostik mit Spiroergometrie, Stressechokardiographie, TTE, TEE, Rechtsherzkatheter, Belastungs-EKG, 24-Stunden-EKG, Herzschrittmacherkontrolle, Langzeitblutdruckmessung sowie Dopplersonographie und FarbduplexSonographie. Bewegungstherapie und primär-/sekundärpräventive Lebensstiländerungen stehen im Zentrum der Therapie. Das Angebot umfasst eine frei zu vereinbarende, übertarifliche Dotierung. Bad Schandau liegt in reizvoller Lage in der Sächsischen Schweiz, ca. 40 km von Dresden entfernt. Innere Medizin – Kardiologie Die beiden Chefärzte sind für 1,5 Jahre zur Weiterbildung in der Inneren Medizin, Allgemeinmedizin sowie Diabetologie und für je 1 Jahr in der Gastroenterologie, Kardiologie und Sozialmedizin ermächtigt. Es erwartet Sie eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem erfahrenen Team mit einem Facharztanteil von annähernd 70 Prozent. Nähere Auskünfte erhalten Sie über den Chefarzt der Abteilung für Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen, Herrn PD Dr. med. Kreuzpaintner sowie den Chefarzt der Abteilung für Kardiologie, Herrn Dr. med. Bischoff, unter der Nummer 035022/45-821. Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an die Falkenstein-Klinik – Ostrauer Ring 35 – 01814 Bad Schandau Weitere Informationen unter www.falkenstein-klinik.de Die Deutsche Rentenversicherung Bund – mit 36 Millionen Kunden Deutschlands größter gesetzlicher Rentenversicherungsträger – sucht eine /einen Ärztliche Dezernentin / Ärztlichen Dezernenten (Bereich Gutachterwesen) zur Besetzung einer unbefristeten Vollzeitstelle (Engeltgruppe 15 des TV DRV-Bund; entspricht TVöD). Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Auf unserer Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund (www.deutsche-rentenversicherung-bund.de) finden Sie unter der Rubrik „Wir über uns“/“Wichtiges auf einen Klick“/“Karriere“ weitere Informationen über die konkreten Anforderungen und Bewerbungsvoraussetzungen der Stelle. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 077 021 15 per Post oder E-Mail (bitte verwenden Sie ausschließlich pdf-Dateien) an Deutsche Rentenversicherung Bund Dezernat 2030 – Personaleinstellungen Zimmer R 2131 10704 Berlin E-Mail: jobs@drv-bund.de Homepage: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Stellenangebote Das Krankenhaus Bethel Berlin ist Teil der bundesweit tätigen Diakoniewerk Bethel gemeinnützige GmbH, welche neben dem Akut-Krankenhaus Rehabilitationskliniken, Einrichtungen der stationären Altenversorgung und ambulante Pflegestationen betreibt. Die Deutsche Rentenversicherung Bund – mit 36 Millionen Kunden Deutschlands größter gesetzlicher Rentenversicherungsträger – sucht eine /einen Das Krankenhaus Bethel Berlin ist ein Krankenhaus der Grundund Regelversorgung. Insgesamt werden 276 Betten betrieben, die sich auf die Fachdisziplinen Innere Medizin, Geriatrie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Allgemeinchirurgie sowie auf die Belegabteilungen Urologie und HNO verteilen. Ärztliche Dezernentin / Ärztlichen Dezernenten – Leiterin des Gutachterbereiches/ Leiter des Gutachterbereiches Fachärztin/Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin oder Ärztin/Arzt im letzten Weiterbildungsjahr Anästhesie und Intensivmedizin zur Besetzung einer unbefristeten Vollzeitstelle (Engeltgruppe 15 des TV DRV-Bund; entspricht TVöD). Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Es werden jährlich ca. 3.000 Narkoseleistungen erbracht mit hohem Anteil und breitem Spektrum an Leitungsanästhesien. Die interdisziplinäre Intensivstation mit 10 Betten und vier Beatmungsplätzen betreut ca. 1.000 Patienten im Jahr und steht unter anästhesiologischer Leitung. Auf unserer Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund (www.deutsche-rentenversicherung-bund.de) finden Sie unter der Rubrik „Wir über uns“/“Wichtiges auf einen Klick“/“Karriere“ weitere Informationen über die konkreten Anforderungen und Bewerbungsvoraussetzungen der Stelle. Es erwartet Sie die Mitarbeit in einem freundlichen und unkomplizierten Team sowie ein abwechslungsreiches und interessantes Aufgabengebiet. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 077 022 15 per Post oder E-Mail (bitte verwenden Sie ausschließlich pdf-Dateien) an Sollten Sie sich angesprochen fühlen und mit den Zielsetzungen eines konfessionellen Krankenhauses identifizieren können, richten Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen mit Lichtbild an die Chefärztin Dr. Julia Sievert. Deutsche Rentenversicherung Bund Dezernat 2030 – Personaleinstellungen Zimmer R 2131 10704 Berlin E-Mail: jobs@drv-bund.de Homepage: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich. Die Vergütung erfolgt nach AVR. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.BethelNet.de krankenhaus bethel berlin Promenadenstraße 3–5 12207 Berlin Unfallchirurg / D-Arzt (m/w) FAFachärztin / FÄ für Neurologie / Facharzt oder für Neurologie Psychiatrie von orthopädischen MVZ in Berlin gesucht. Telefon: 0172 3018808 Hier könnte Ihre Anzeige stehen! Sie möchten eine Anzeige schalten? Einfach ein Fax an 030 88682874 oder eine E-Mail an kneiseler@aol.com schicken! Stellenangebote Falkenstein-Klinik Bad Schandau AHB- und Reha-Klinik für Innere Medizin und Kardiologie Die Falkenstein-Klinik verfügt über 236 Betten und führt Anschlussheilbehandlungen (AHB) einschließlich Reha-Maßnahmen für die Rentenversicherungsträger sowie für die gesetzlichen und privaten Krankenkassen durch. Schwerpunkt ist die Behandlung von gastroenterologischen, diabetologischen und kardiologischen Erkrankungen. Die Abteilung für Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen der Falkenstein-Klinik ist neben ihrem gastroenterologischen/hepatologischen Schwerpunkt als Behandlungs- und Schulungszentrum für Typ 1 und Typ 2 Diabetiker (Diabetologikum) durch die Deutsche Diabetes Gesellschaft anerkannt. Im Zuge der Altersnachfolge suchen wir für die insgesamt 136 Betten umfassende Abteilung für Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen eine/einen Chefärztin/Chefarzt Dafür gesucht wird eine/ein Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie Die Klinik verfügt über ein eigenes Labor, Endoskopie, gastroenterologische Funktionsdiagnostik, Sonografien des Abdomens, der Schilddrüse und Weichteile, ein Intensiv- und mehrere Überwachungszimmer. Wir erwarten von der zukünftigen Stelleninhaberin/dem zukünftigen Stelleninhaber neben einer überdurchschnittlichen fachlichen Ausbildung und Erfahrung, besonderes Einfühlungsvermögen in die Probleme unserer Patienten, die dienstleistungsorientierte Führung der Abteilung sowie die ausgeprägte Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit allen Fachabteilungen. Die Falkenstein-Klinik befindet sich im Kurort Bad Schandau im Herzen des Nationalparks Sächsische Schweiz. Die Entfernung nach Dresden beträgt ca. 35 km. Die Kreisstadt Pirna liegt ca. 15 km entfernt. Beide Städte sind von Bad Schandau aus mit der S-Bahn zu erreichen. Nähere Auskünfte erhalten Sie über den Klinikträger Dr. rer. pol. W. Spang (Tel. 07551/5016). Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an: Büro Dr. Spang – Niederbühlweg 13 – 88662 Überlingen Kurse / Seminare / Fortbildung )&*+,- ! !"#! $%!&' '(" Hier könnte Ihre Anzeige stehen! Praxisbedarf Siemens Diagnose Ultraschall- System Acuson X300 Premium Edition, Praxisabgabe Kinderarztpraxis, Braunschweig, NAV-Wirtschaftsdienst Florian Stiegler, Impressum Inhaber und Verleger Landesärztekammer Brandenburg Präsident: Dr. med. Udo Wolter Dreifertstraße 12, 03044 Cottbus Telefon 0355 780100 Telefax 0355 78010-1166 Herausgeber Dr. med. Udo Wolter Zuschriften redaktioneller Art bitten wir, nur an den Herausgeber zu richten. Für mit Autorennamen gekennzeichnete Beiträge wissenschaftlicher und standespolitischer Art sowie Artikel, die die Kennzeichnung „Pressemitteilung von …“ enthalten, wird keine Verantwortung übernommen. Die darin geäußerten Ansichten decken sich nicht immer mit denen des Herausgebers. Sie dienen dem freien Meinungsaustausch innerhalb der Ärzteschaft. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck ist nur mit schriftlicher Genehmigung statthaft. 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Redaktion Anja Zimmermann M.A. Landesärztekammer Brandenburg Dreifertstraße 12, 03044 Cottbus Telefon 0355 78010-76 Telefax 0355 78010-1155 E-Mail: aerzteblatt@laekb.de Repro, Satz, Druck, Herstellung, Verlagswesen Druckerei Schiemenz GmbH Byhlener Straße 3, 03044 Cottbus Telefon 0355 877070 Telefax 0355 87707-128 Vertrieb Regio Print Vertrieb GmbH Straße der Jugend 54, 03050 Cottbus Telefon 0355 481-171 Telefax 0355 481-441 Anzeigenverwaltung Götz & Klaus Kneiseler GbR Uhlandstraße 161, 10719 Berlin Telefon 030 88682873 Telefax 030 88682874 E-Mail: Kneiseler@aol.com Zur Zeit gilt Preisliste Nr. 25, gültig ab 01.01.2015 Bankverbindung: Postbank Berlin Kto.-Nr.179265102 BLZ 10010010 Das Brandenburgische Ärzteblatt erscheint monatlich (Doppelnummer Juli/ August). Bezugsgebühr (ab Ausgabe 4/2010): jährlich € 35,00; ermäßigter Preis für Studenten € 17,50. Einzelpreis € 3,35. Bestellungen bitte an die Druckerei Schiemenz GmbH, Byhlener Straße 3, 03044 Cottbus. Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt sechs Wochen zum Ende des Kalenderjahres. Für die Mitglieder der Brandenburgischen Ärztekammer ist der Bezugspreis mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. Hinweise für die Autoren Wenn Sie Ihre Texte im Word erfassen, achten Sie bitte darauf, die Texte im txt- oder doc-Format für DOS abzuspeichern. Bitte legen Sie einen Ausdruck des Artikels dazu. Texte können Sie mit entsprechender Betreffzeile per E-Mail (aerzteblatt@laekb.de) übermitteln. Verwenden Sie Bilder für Ihren Artikel, bitte die Vorlagen separat zusenden und im Text vermerken, wo das Bild stehen soll. Am besten sind Fotos geeignet (Aufsichtsvorlagen). Seminare im 4. Quartal 2015 Fortbildung in Ihrer GOÄ – richtig und effizient abrechnen Wir vermitteln Ihnen die allgemeinen Grundlagen der privatärztlichen Abrechnung niedergelassener Ärzte, den Aufbau und die Struktur der ärztlichen Gebührenordnung und ihre praktische Anwendung anhand verschiedener Fallbeispiele. Diese Seminare sind offen für alle Fachrichtungen. Mitglieder: 30 € Nichtmitglieder: 45 € Nr. B13 4. November (Mi.) 16 – 19 Uhr Berlin Daniela Bartz Nr. C8 18. November (Mi.) 16 – 19 Uhr Cottbus Uta Kallet Nr. B16 4. Dezember (Fr.) 16 – 19 Uhr Berlin Daniela Bartz Veranstaltungsorte PVS berlin-brandenburg Invalidenstr. 92 10115 Berlin GOÄ – richtig und effizient abrechnen – Schwerpunkt nach Fachrichtung In diesen Seminaren werden Ihnen die Grundlagen der GOÄ und die fachgruppenspezifischen Feinheiten der privatärztlichen Abrechnung vorgestellt. Sie erfahren, wie man Leistungen dieser Fachgruppen korrekt abrechnet und Fehler vermeidet. Mitglieder: 30 € Nichtmitglieder: 45 € Nr. C7 7. Oktober (Mi.) 16 – 19 Uhr Dermatologie Cottbus Uta Kallet Nr. B14 20. November (Fr.) 16 – 19 Uhr Kinderheilkunde Berlin Daniela Bartz Nr. B15 25. November (Mi.) 16 – 19 Uhr Orthopädie Berlin Daniela Bartz Sonderveranstaltung: Vorbereitung einer erfolgreichen Praxisübernahme/Praxisübergabe Neben rechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten, werden die Themen Praxisbewertung und Kommunikation der anstehenden Veränderungen behandelt. Grundlagen der privatärztlichen Abrechnung niedergelassener Ärzte, der Aufbau und die Struktur der ärztlichen Gebührenordnung und ihre praktische Anwendung anhand von Beispielen runden die Veranstaltung ab. Mitglieder: 55 € Nr. C8 Nichtmitglieder: 55 € 6. November (Fr.) 15:30 – 19:30 Uhr Hotel am Seegraben Alle genannten Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Antwortfax 030 81459747 Ja, ich melde meine Teilnahme unter Anerkennung der „Allgemeinen Hinweise zur Seminarbe- legung“ des PVS Rhein-Ruhr/Berlin-Brandenburg e. V. (siehe www.pvs-forum.de) verbindlich an. Seminar-Nr. 2015 PVS-Kundennummer PVS berlin-brandenburg Straße der Jugend 113 03046 Cottbus Hotel am Seegraben Am Seegraben 8 03051 Cottbus Referenten Jan Dennerlein (Fachanwalt für Medizinrecht, Kanzlei Dr. Pürschel & Partner), Michael Brüne (Beratung für Heilberufe), Yvonne Stroisch (Steuerberaterin, Treuhand Hannover GmbH, NL Cottbus), Uta Kallet (Geschäftsstellenleiterin der PVS in Cottbus) Weitere Seminare finden Sie unter www.pvs-forum.de! Telefon Titel/Vorname/Name E-Mail Straße weiterer Teilnehmer: Titel/Vorname/Name PLZ/Ort Unterschrift Invalidenstr. 92 10115 Berlin Tel.: 030 319008-731 info-bb@ihre-pvs.de www.pvs-bb.de